Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 4 /2022 PROTOKOLL über die 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Dienstag, 24. Mai 2022, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing ÖVP Mag. Martin Hajart, MBA SPÖ Tina Blöchl Die StadträtInnen: GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger FPÖ Mag. Dr. Michael Raml SPÖ Dietmar Prammer ÖVP Doris Lang-Mayerhofer Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Roland Baumann WANDL Clemens Brandstetter NEOS Stefan Burgstaller SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Karin Decker GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova SPÖ Sarah Fechter ÖVP Mag.a Theresa Ganhör SPÖ Thomas Gegenhuber SPÖ Stefan Giegler SPÖ Beate Gotthartsleitner FPÖ Wolfgang Grabmayr KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn FPÖ Patricia Haginger SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mario Hofer SPÖ Georg Hubmann SPÖ Harald Katzmayr FPÖ Ute Klitsch SPÖ Florian Koppler GRÜNE Lucia Kreisel, MA MEd SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Victoria Langbauer, BSc GRÜNE Mag. Helge Langer, MA FPÖ Zeljko Malesevic, BA MA GRÜNE Julia Mandlmayr FPÖ Manuel Matsche MFG Dipl.-Ing. Dr. Norbert Obermayr GRÜNE Tomislav Pilipovic ÖVP Stefan Pirc LinzPlus Lorenz Potočnik LinzPlus Renate Pühringer GRÜNE Mag. Markus Rabengruber GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr MFG Vera Schachner KPÖ Mag. Michael Schmida GRÜNE Mag. Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Wolfgang Steiger FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda FPÖ Martina Tichler SPÖ Regina Traunmüller GRÜNE Mag.a Stephanie Abena Twumasi SPÖ Anna Weghuber SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam ÖVP Mag.a Helena Ziegler SPÖ Merima Zukan Die Magistratsdirektorin: Mag.a Ulrike Huemer Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRÄGE DES STADTSENATES C 1. Erneuerung der elektromaschinellen und sicherheitstechnischen Ausstattung des Mona-Lisa-Tunnels samt Begleitmaßnahmenprojekt maximal 9,792.000 Euro sowie maximal 300.000 Euro für Begleitmaßnahmenprojekt Genehmigung einer Kreditüberschreitung C 2. Verschmelzung der Informations- und Kommunikationstechnologie Linz Infrastruktur GmbH (IKT Linz Infrastruktur GmbH) auf die Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH (IKT Linz GmbH) und Einbringung in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH; Zuweisung von MitarbeiterInnen an die IKT Linz GmbH (IKT-Zuweisungsverordnung 2022) C 3. Kommunales JOBrestart Programm 2022 - Beschäftigungsprojekt; Grundsatzgenehmigung C 4. Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an den Verein der Koordinierungsstelle für Fledermausschutz und -forschung in Österreich (Projektvorhaben Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die Fledermausfauna der Stadt Linz im Hinblick auf die Veränderungen im Arteninventar, die relativen Häufigkeiten und ihre Ökosystemleistung) maximal 79.155 Euro, davon 52.770 Euro im Jahr 2022, und 26.385 Euro im Jahr 2023 C 5. Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an den Verein zur Förderung eines fairen und ökologischen Lebensstils WeFair (Projektvorhaben WEFAIR goes school) maximal 65.000 Euro D ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, INNOVATION UND VERFASSUNG D 1. Technische Universität für Digitale Transformation; Zukunftsorientierte Weiterentwicklung des JKU-Campus - Bekenntnis zu einer uneingeschränkten Wissenschaftsfreiheit, zur Gleichbehandlung der Studierenden und zu vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten – Antrag und Resolution D 2. Erledigung des Antrages der ÖVP-Fraktion vom 11. November 2021 ‚Transparente Gemeinderatsarbeit ermöglichen‘ E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR GENERATIONEN, SOZIALES UND SPORT E 1. Gewährung einer Subvention an den Verein Interessengemeinschaft Zivilflugplatz Linz-Ost (Sanierung des Clubhauses und Erweiterung des Flug- und Bewegungszentrums) 280.000 Euro, davon je 60.000 Euro für die Rechnungsjahre 2022, 2023 und 2024 sowie je 50.000 Euro für die Rechnungsjahre 2025 und 2026 E 2. Gewährung einer Subvention an die ASKÖ Blaue Elf Linz (Sanierung und Neubau des Kabinentraktes) 280.000 Euro, davon 190.000 Euro für das Rechnungsjahr 2022 und 90.000 Euro für das Rechnungsjahr 2023 E 3. Gewährung einer Subvention an Steinbach Black Wings Linz (Spitzensportförderung 2022) 100.000 Euro E 4. Übertragung der Förderungsvereinbarung von der ‚Caritas für Betreuung und Pflege‘ auf die ‚Caritas der Diözese Linz‘ im Zusammenhang mit dem Umbau des Alten- und Pflegeheimes Karl Borromäus F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR MOBILITÄT UND VERKEHR F 1. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz (Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs F 2. Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz und Lustenau (Straßenplan ST210012 zum Bebauungsplan 06-011-01-02, Holzstraße – Untere Donaulände); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch F 3. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz und Lustenau (Donauparkstadion - Neue Donaubrücke); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR PLANUNG UND LIEGENSCHAFTEN G 1. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-123-01-00 sowie gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes W 109/2 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne W 109/3 und W 109, KG Linz (POST CITY) G 2. Änderungspläne Nr. 159 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Bahnhofplatz) G 3. Bebauungsplanänderung 06-011-01-02, KG Linz und KG Lustenau (Holzstraße - Untere Donaulände) G 4. Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkostenbeitrag im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 in Höhe von insgesamt 104.264 Euro G 5. Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz und KG Lustenau (Untere Donaulände) G 6. Bebauungsplanänderung 02-087-01-01, KG Urfahr (Rudolfstraße – Bernaschekplatz) H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR, TOURISMUS UND MÄRKTE H 1. Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2022; Grundsatzgenehmigung maximal 270.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) I ANTRÄGE UND RESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 I 1. SCHWIMMKURSOFFENSIVE FÜR DIE LINZER KINDER I 2. MASSNAHMEN GEGEN DEN ARBEITSKRÄFTEMANGEL IN LINZER BETRIEBEN I 3. NEUE RICHTLINIEN UND VORSCHRIFTEN FÜR DAS STRASSENWESEN (RVS) FÜR DEN RADVERKEHR IN DER VERKEHRSPLANUNG VERANKERN I 4. DIENSTREISEN MIT PRIVATEM KLIMATICKET FINANZIELL ABGELTEN I 5. ENERGIEKRISE ALS CHANCE FÜR AUSBAU DES ÖFFI-VERKEHRS NUTZEN I 6. POTENZIAL DES URFAHRANERMARKTES LÄNGER NUTZEN I 7. VERKEHRSKONZEPTE FÜR GROSSVERANSTALTUNGEN I 8. MASSNAHMENPAKET FÜR LGBTIQ* IN LINZ I 9. RICHTIGES ABSTELLEN VON E-SCOOTERN VERBESSERN I 10. BAHNHOF LASTENSTRASSE IM BEIRAT FÜR STADTGESTALTUNG PRÜFEN I 11. MOBILITÄTSKONZEPT FÜR DEN URFAHRANER MARKT I 12. RADSCHNELLWEG LINZ - LEONDING I 13. NEUE DOMGASSE - FÜR EIN LEBENDIGES LINZ I 14. PRIMÄRVERSORGUNGSZENTREN FÜR KLEINMÜNCHEN / AUWIESEN UND PICHLING MIT JE EINER KINDERARZT-VERTRAGSSTELLE RASCH UMSETZEN - RESOLUTION I 15. WASSERSTOFF-STRATEGIE NACH DEUTSCHEM VORBILD UMSETZEN - RESOLUTION I 16. FÖRDERUNG DES ‚GREENTEC STEEL‘-PROJEKTS DER VOESTALPINE - RESOLUTION I 17. KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG IM LINZER SÜDEN SICHERSTELLEN - RESOLUTION I 18. VIDEOKONFERENZEN FÜR GREMIEN WEITERHIN ERMÖGLICHEN - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 7. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTER Bürgermeister Luger teilt mit, dass Gemeinderat Schauberger, SPÖ, Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal, ÖVP, Gemeinderat Pfeffer und Gemeinderat Danner, beide FPÖ, wie auch Gemeinderat Mag. Redlhammer, NEOS, entschuldigt sind. Gemeinderat Gegenhuber, SPÖ, Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova, Die Grünen, und Gemeinderat Stumptner, FPÖ, nehmen etwas später an der Sitzung teil. Weiters verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. Gemäß § 54 Abs. 3 StL 1992 i.d.g.F. hat Herr Bürgermeister Beschlüsse des Stadtsenates, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen genehmigt wurden, unverzüglich dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. 1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2022 bis 16. Mai 2022 für das Rechnungsjahr 2022 keine Kreditüberschreitung genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 2. März 2022 bis 16. Mai 2022 für das Rechnungsjahr 2022 eine Kreditübertragung genehmigt: In der Zeit vom 21. Dezember 2021 bis 16. Mai 2022 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2022 Kreditübertragungen in der Höhe von 41.000 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 11.000 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 i.d.g.F. obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen oder -überschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Auszahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2022 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,215.440 Euro und wurde nicht überschritten. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2022 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 16. Mai 2022 genehmigten Kreditüberschreitungen null Euro und die Kreditübertragungen 219.000 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 i.d.g.F. ist für Kreditübertragungen und -überschreitungen ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditübertragungen bzw. -überschreitungen insgesamt 7,5 Prozent der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit, das sind 56,323.747,50 Euro gemäß dem Voranschlag übersteigen. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2022 ist daher nicht erforderlich. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger: „Wir sind damit bereits bei den Anfragen an die Mitglieder des Stadtsenates angelangt. Ich habe Rückmeldungen darüber, wer welche Anfragen, wie und ob heute oder nicht heute beantworten wird. Falls mir Fehler unterlaufen und ich jemanden übersehen haben sollte, ersuche ich die jeweiligen Regierungsmitglieder sich umgehend bei mir zu melden.“ 1. Anfrage von Gemeinderat Burgstaller an Bürgermeister Luger zum Thema Werbeaufträge der Stadt Linz wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 2. Anfrage von Gemeinderat Burgstaller an Vizebürgermeisterin Hörzing zum Thema Werbeaufträge der Stadt Linz wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 3. Anfrage von Gemeinderat Burgstaller an Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA zum Thema Werbeaufträge der Stadt Linz wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 4. Anfrage von Gemeinderat Burgstaller an Vizebürgermeisterin Blöchl zum Thema Werbeaufträge der Stadt Linz wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 5. Anfrage von Gemeinderat Burgstaller an Stadträtin Mag.a Schobesberger zum Thema Werbeaufträge der Stadt Linz wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 6. Anfrage von Gemeinderat Burgstaller an Stadtrat Mag. Dr. Raml zum Thema Werbeaufträge der Stadt Linz wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 7. Anfrage von Gemeinderat Burgstaller an Stadtrat Prammer zum Thema Werbeaufträge der Stadt Linz wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 8. Anfrage von Gemeinderat Burgstaller an Stadträtin Lang-Mayerhofer zum Thema Werbeaufträge der Stadt Linz wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 9. Anfrage von Gemeinderat Mag. Schmida an Bürgermeister Luger zum Thema Energiestrategie der Stadt Linz wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 10. Anfrage von Gemeinderat Mag. Schmida an Bürgermeister Luger zum Thema Werbetafeln im Straßenraum wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 11. Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Bürgermeister Luger von der April-Gemeinderatssitzung zum Thema Projekt Donauparkstadion – Trainingsplätze wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 12. Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Bürgermeister Luger zum Thema Städtische Strategien in Bezug auf Auswirkungen des Krieges in der Ukraine wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 13. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Ziegler an Vizebürgermeisterin Hörzing zum Thema Europäisches Jahr der Jugend: „'2022 ist das ‚Europäische Jahr der Jugend‘, welches darauf abzielt, jungen Menschen neue Zukunftschancen zu eröffnen. Mit dem Motto ‚Für die Jugend. Mit der Jugend. Mit Ideen von der Jugend.‘ stehen verbesserte Zukunftschancen für junge Menschen in Europa im Fokus, um eine umweltfreundlichere, digitalere und inklusivere Zukunft zu gestalten. Dabei werden konkret vier Ziele verfolgt: Neue Chancen in digitalen und ökologischen Bereich aufzeigen, Partizipation und Engagement fördern, berufliche Möglichkeiten durch EU-Programme und –Projekte bekannter machen und Einbezug der Jugendperspektive in alle Politikbereiche sicherstellen. Verschiedene Aktionen, Initiativen und Aktivitäten sollen in Bezug darauf auf europäischer, nationaler aber auch regionaler und lokaler Ebene stattfinden. In diesem Zusammenhang darf ich um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: 1. Welche jugendspezifischen Aktivitäten konnten im Jahr 2022 bereits gesetzt werden und welche davon waren konkret auf das europäische Jahr der Jugend bezogen? 2. Welche Jugendschwerpunkte sind im Jahr 2022 noch geplant? 3. Welche Aktivitäten sind in Bezug auf das heurige europäische Jahr der Jugend geplant und inwiefern werden dabei die vier oben genannten Ziele verfolgt? 4. Konnten sich Jugendliche an den Planungen der jugendspezifischen Aktivitäten beteiligen bzw. wie und inwiefern wurde hierbei der Jugendbeirat beigezogen? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Vizebürgermeisterin Hörzing: „Zu 1.: Das europäische Jahr der Jugend 2022 wurde am 15. September 2021 ausgerufen, mit der zentralen Koordination wurde die Bundesregierung beauftragt. Am 18. März 2022, hat Staatssekretärin Claudia Plakolm in einer Pressekonferenz erstmals darüber informiert. Jugendliche, sowie Organisationen, Einrichtungen und Institutionen, die mit jungen Menschen arbeiten sind herzlich eingeladen, am europäischen Jahr der Jugend mitzuwirken. Weder Gemeinden noch Städte gelten laut Ausschreibung als Zielgruppe. Das ist wohl auch der Grund, warum weder die Stadt Linz noch der Städtebund eine Einladung erhalten haben, sich zu beteiligen. Lediglich in der Zeitung des Gemeindebundes, der Österreichischen Gemeinde-Zeitung (ÖGZ), wurde ein Inserat dazu geschaltet. Auch das Kinder- und Jugendservice als Teil der städtischen Verwaltung und der Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie haben weder vom Bund oder vom Land Oberösterreich noch von der Bildungsdirektion ein Informationsschreiben oder eine Einladung erhalten. Lediglich der Verein Jugend und Freizeit, der im Auftrag der Stadt Linz im Wesentlichen die Jugendarbeit koordiniert und abwickelt, wurde per Schreiben vom 1. April 2022 vom Oberösterreichischen Jugendservice informiert und eingeladen Projekte einzureichen. Die Planung für das Jahr 2022 war vom Verein Jugend und Freizeit aber schon im Oktober, November des Vorjahres längst abgeschlossen. Die Planung des Vereins Jugend und Freizeit ist am Puls der Zeit, etliche Themen und Projekte passen sehr gut in die Empfehlungen des europäischen Jahres der Jugend. Ich darf hier nur exemplarisch einige Beispiele bringen: Zu 2. und 3.: Beim ersten Punkt ‚Digitale Jugendarbeit‘ soll erzielt werden, dass Jugendliche die Möglichkeit haben, sich niederschwellig über persönliche Themen seriöse Informationen zu holen. Allgemeine jugendrelevanten Fragen die den persönlichen Bereich betreffen, werden beantwortet und digital zur Verfügung gestellt. Damit soll bestehenden Mythen entgegengewirkt werden bzw. sollen damit Mythen abgebaut werden. Hemmschwellen sollen umgangen werden und es soll Unterstützung bei der persönlichen Reifung geboten werden. Beim zweiten Punkt ‚Gesundheitskompetente Jugendarbeit‘ ist es das Ziel, die Jugendlichen in ihrer Gesundheitskompetenz zu fördern. Maßnahmen des Vereins Jugend und Freizeit dazu sind die Thematisierung im Alltag und Information und Beratung zum Thema, die Unterstützung bei gesundheitlichen Fragestellungen, die Nutzungen der gesunden Box und vieles mehr. Beim dritten Punkt ‚Nachhaltige Jugendarbeit‘, ist das Ziel Jugendliche für das Thema Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Maßnahmen sind Kochworkshops zum Thema Resteküche und vegane Küche. Zu den Themen Ressourcenschonung, Ernährung, Mobilität, Radwerkstatt und Mobil gibt es Workshops, wo die MitarbeiterInnen das Thema gemeinsam reflektieren. Wirkungen daraus sind, dass die Jugendlichen ein höheres Bewusstsein für Nachhaltigkeit entwickeln, Vorurteile gegenüber diesem Thema reduziert werden und das Gefühl der Selbstwirksamkeit gefördert wird. Beim vierten Punkt ‚Demokratieverständnis der Jugendlichen zu fördern‘ sind Angebote zum Thema Toleranzen und Solidarität vorgesehen. Zum Thema Demokratie und Demokratiegeschichte werden Informationen bereitgestellt und ein Filmabend abgehalten. Damit soll die Selbstwirksamkeit gestärkt werden, das Wissensspektrum erweitert und Toleranz und Solidarität gefördert werden. Ich darf noch einmal erwähnen, dass der Verein Jugend und Freizeit sehr vorausschauend aktiv wurde. Dazu kommt, dass zum Europäischen Jahr der Jugend grundsätzlich die Möglichkeit besteht, bis zum definierten Stichtag, 15. Oktober 2022, Projekte einzureichen. Der Verein Jugend und Freizeit wird auch noch prüfen, ob es noch Möglichkeiten gibt. Da die maximale Förderung 1000 Euro beträgt, muss man das aber auch im Sinne des wirtschaftlichen Verhältnisses anschauen. Zu 4.: Selbstverständlich werden die Jugendlichen, die die Einrichtungen des Vereins Jugend und Freizeit in Anspruch nehmen, weitgehend in die Planung der Jahresaktivitäten und Schwerpunkte mit einbezogen. Der Jugendbeirat würde die Möglichkeit bieten sich untereinander auszutauschen. Aus der Abfrage der geplanten Aktivitäten der einzelnen Organisationen im Zuge der letzten Sitzung am 5. Mai 2022 konnte ich nicht entnehmen, dass auch nur eine vertretene Organisation plant etwas Spezielles zum europäischen Jahr der Jugend 2022 zu veranstalten. Auch Frau Gemeinderätin Ziegler, als Vertreterin der Jungen Volkspartei (JVP), hat dieses Thema bis dato als Mitglied des Jugendbeirates nicht zur Sprache gebracht. Soweit meine Anfragebeantwortung.“ 14. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeisterin Hörzing zum Thema Essen Linzer Kinderbetreuungseinrichtungen wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. 15. Anfrage von Gemeinderat Mag. Schmida an Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA zum Thema Umbau Bushaltestellen: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, in einer Information des Medienservice vom 25. April 2022 mit dem Titel ‚Mehr Sicherheit für die Fahrgäste‘ (Untertitel: ‚Sieben Bushaltestellen werden um mehr als 250.000 Euro umgebaut‘) werden bauliche Maßnahmen für Haltestellen der Autobuslinien 12, 17 und 25 der Linz Linien angekündigt. Diese baulichen Maßnahmen umfassen Veränderungen bei den Radwegen im Haltestellenbereich (‚Meggauerstraße‘, ‚Mitterweg‘, ‚Wallseerstraße‘ und ‚Schörgenhubstraße‘) und Verbreiterung von Busbuchten (‚Untergaumberg‘ und ‚Linke Brückenstraße‘). Außerdem sind geringfügige Adaptierungsmaßnahmen bei zwei Haltestellen (‚Stadion‘ und ‚Johann-Strauß-Straße‘) anderer Linien vorgesehen. Fraglich ist, ob alle diese Maßnahmen die Sicherheit der Fahrgäste tatsächlich erhöhen. Eine Verbreiterung der Busbucht erhöht die Sicherheit für Fahrgäste kaum, im Gegenteil, vor allem, wenn damit etwa eine Verkleinerung des Platzes für wartende Fahrgäste einhergeht. Und auch die Verschwenkung des Radweges hinter die jeweilige Haltestelle bewirkt allenfalls nur einen Tausch von Unsicherheiten. Während jetzt die RadfahrerInnen am Gehsteig vor den Haltestellenhäuschen vorbeifahren und ein- und aussteigende bzw. wartende Fahrgäste und sich selbst potentiell gefährden, müssen die Radfahrer künftig hinter dem Haltestellenhäuschen ‚vorbeikurven‘ und dabei den Gehweg gleich zwei Mal kreuzen. Dies stellt auch ein Sicherheitsrisiko für FußgängerInnen und RadfahrerInnen dar. Statt Busbuchten zu verbreitern, wären Haltestellenkaps eine zukunftsweisende Alternative. Heute, wo dem öffentlichen Verkehr in vielen Städten gegenüber dem Individualverkehr Vorrang eingeräumt wird, werden Busbuchten aufgelassen und dafür Kap-Haltestellen errichtet. Damit wird auch städtische Fläche gewonnen, die für Verbesserungen der Haltestellen, aber auch für Begrünungen oder kleinen Gastgärten (wie zum Beispiel bei der Haltestelle ‚Linke Brückenstraße‘), genutzt werden könnte. Um das Radfahren in der Stadt attraktiver zu machen, sollte man Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radfahrüberfahrten, Radfahren gegen die Einbahn, etc. vermehrt anlegen und durch entsprechende Bodenmarkierungen bzw. Trennelementen auf den Fahrbahnen und durch Verkehrszeichen deutlich ersichtlich machen. ‚Geh- und Radwege‘ auf gleichem Niveau oder gar kombinierte Geh- und Radwege sind in der Regel nicht mehr zeitgemäß und sollten daher in den Straßen der Stadt nicht mehr angelegt werden. Sie führen zu Konflikten zwischen RadfahrerInnen und FußgängerInnen. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Werden Sie angesichts einiger Bedenken an den bekanntgewordenen Plänen den Umbau der Haltestellen noch einmal prüfen und eine Neuplanung veranlassen? 2. Wenn nicht, wann ist nach den derzeitigen Überlegungen mit den Umbauarbeiten der Haltestellen konkret zu rechnen (Zeitplan)? 3. Wie hoch sind die geplanten Kosten für die einzelnen Haltestellen? 4. Werden durch die baulichen Veränderungen Grünflächen reduziert? Wenn ja, wo? 5. Wie sollen die geplanten Verbreiterungen der Busbuchten bei den Haltestellen ‚Untergaumberg‘ (stadtauswärts) und ‚Linke Brückenstraße‘ (stadteinwärts) konkret ausgeführt werden? a) Kommt es zu einer Verkleinerung der Flächen für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und wartende Fahrgäste? b) Warum entscheidet man sich nicht für die Errichtung von Kap-Haltestellen statt Busbuchten? c) Ist bei der Haltestelle ‚Linke Brückenstraße‘ ein kombinierter Rad- und Gehweg geplant? d) Ist bei dieser Haltestelle im Zuge der Umbauarbeiten eine bessere Ausstattung z.B. durch Wetterschutz und Wartebänken vorgesehen? 6. Gab es auch Überlegungen für andere Varianten bezüglich der angrenzenden Radwege bei den genannten Bushaltestellen? a) Warum werden die Radwege mit entsprechenden Bodenmarkierungen und gegebenenfalls mit Trennelementen nicht auf der KFZ-Fahrbahn situiert und gemeinsam mit anderen Fahrzeugen geführt? b) Würden die örtlichen Straßenquerschnitte und Geschwindigkeitsbegrenzungen eine Verlegung auf die Fahrbahn im sogenannten Mischverkehr zulassen? Danke für die Beantwortung.“ Dazu Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA: „Zu 1.: Sehr geehrter Herr Mag. Schmida, das sind Ihre Bedenken. Ich habe eine nähere Prüfung veranlasst und die fachliche Sicht fällt eindeutig aus, sodass keine Neuplanung vorgesehen ist. Zu 2.: Die Bauarbeiten finden im Zeitraum vom Juni bis September dieses Jahres statt. Zu 3.: Die Kosten teilen sich wie folgt auf: Haltestelle Linke Brückenstraße kostet 40.341,95 Euro; Haltestelle Schörgenhubstraße kostet 36.124,01 Euro; Haltestelle Wallerseerstraße kostet 71.936,85 Euro; Haltestelle Stadion kostet 13.965,91 Euro; Haltestelle Johann-Strauß-Straße kostet 22.287,11 Euro; Haltestelle Untergaumberg kostet 13.867,79 Euro. Das sind Nettobeträge gemäß Preisspiegel 30. März 2022. Zu 4.: Gemäß Prozessvorgabe, die zwischen Stadträtin Mag.a Schobesberger und mir abgestimmt worden ist, wurden alle Haltestellenplanungen bezüglich Grünraum, Bäume etc. fachlich zwischen den Abteilungen abgestimmt. Grünflächen wurden an den Haltestellen Schörgenhubstraße, Untergaumberg, Wallseerstraße, Stadion, Johann-Strauß-Straße geringfügig angepasst. Zu 5.: Die baulichen und straßenpolizeilichen Maßnahmen in den beschriebenen Haltestellen der Linien 12, 17 und 25 erfolgen auf Grund der Konzessionserneuerung für diese Linien. Eine Verbreiterung der Busbuchten, Veränderung der Radwegführung bzw. die weiteren in der Planung enthaltenen Maßnahmen sind auf Grund des aus der Konzessionserneuerung resultierenden Bescheids der Kraftlinienbehörde des Landes Oberösterreich erforderlich, um eine neue Konzession für diese Haltestelle zu erhalten. Eine Verbreiterung der Busbucht auf mindestens drei Meter ist aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich, damit der Bus vollständig in der Busbucht halten kann und nicht teilweise in die Fahrbahn ragt. Eine Verlegung der Radverkehrsflächen in gewissen Haltestellen ist erforderlich, um Konflikte zwischen Fahrgästen, die den Bus verlassen und Radfahrern, die direkt im Ausstiegsbereich vorbeifahren, zu vermeiden. Zu 5.a: Um weiterhin eine richtlinienkonforme und genehmigungsfähige Haltestelle anbieten zu können, wird an der Haltestelle Untergaumberg Richtung Auwiesen, die Busbucht entsprechend der Vorgaben verbreitert und der Aufstellbereich umgestaltet. So wird eine kleinere Warteplatzüberdachung angeordnet. Im Bereich der Haltestelle Linke Brückenstraße Richtung Auwiesen-Oedt, wird für die Verbreiterung der Busbucht und Verbesserung der Zufahrtssituation des Busses, der Gehsteigbereich geringfügig eingekürzt sowie auch die Fahrbahn verschmälert. Zu 5.b: Die Anordnung einer Kap-Haltestelle an der Unionstraße ist auf Grund der dort vorherrschenden hohen Verkehrsstärken nicht genehmigungsfähig. Die Anordnung einer Kap-Haltestelle am Ausfahrtsast der Kreuzung Linke Brückenstraße, in der noch zusätzlich eine Straßenbahn quert, ist aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zu empfehlen und wird deshalb in diesem Bereich nicht umgesetzt. Zu 5.c: Im Haltestellenbereich wird ein Geh- und Radweg mit klar ausgewiesener richtlinienkonformer Aufstellfläche ausgewiesen. Zu 5.d: Auf Grund der beengten Platzverhältnisse wird in diesem Bereich keine ergänzende Haltestelleneinrichtung zur bestehenden vorgesehen. Zu 6.: Um eine unnötige Konfliktsituation mit dem Bus- und Autoverkehr zu vermeiden, wird – wo es möglich ist und wo es bereits bauliche von der Fahrbahn getrennte Radverkehrsflächen vor und nach der Haltestelle gibt – der Radfahrer hinter der Haltestelle vorbeigeführt. Die Planung entspricht den einschlägigen Richtlinien. Danke schön.“ 16. Anfrage von Gemeinderätin Pühringer an Stadträtin Mag.a Schobesberger zum Thema Förderung und Verleih von Lastenrädern: „Sehr geehrte Frau Stadträtin Schobesberger, das Lastenfahrrad ist Teil der Lösung im Kampf gegen die Stauproblematik. Kopenhagen beispielsweise setzt voll auf Lastenräder. Über 16.000 Lastenräder sind dort ein echter Change Maker in Bezug auf platzsparende Stadtmobilität. Auch in Linz nutzen immer mehr Menschen Lastenräder, um ihre täglichen Wege zwischen Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten und Einkaufsstress frei und schnell zu erledigen. Doch auch für kleinere Gütertransporte oder Gewerbetreibende machen Lastenräder Sinn und werden dafür genutzt. Laut dem Wiener Mobilitätsbericht 2019 haben 15 Prozent der Bevölkerung die Anschaffung eines Lastenfahrrads zumindest schon einmal in Erwägung gezogen. Die Situation in Linz darf als ähnlich angenommen werden. Außerdem hat sich der Trend zum (Lasten-)Fahrrad in der Pandemie noch weiter verstärkt. Um den Anteil der Wege mit Lastenrädern zu erhöhen, braucht es eine gute Datenlage und Kenntnis der lokalen Situation. Zur Erinnerung: Die Stadt Linz fördert für Menschen mit Hauptwohnsitz Linz den Ankauf von Lastenfahrrädern, Elektro-Lastenfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG), Elektro-Lastenanhängern für Fahrräder (in Kooperation mit der Linz AG) und Fahrradanhängern. Weiter fördert die Stadt Linz Betriebe/Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG). In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Räder und Anhänger wurden insgesamt und pro Jahr seit Beginn gefördert? 2. Wie hoch ist das Volumen der ausbezahlten Förderungen bisher insgesamt (nach Jahren aufgeschlüsselt)? 3. An wie viele Privatpersonen wurden Förderungen ausbezahlt? An wie viele Firmen wurden Förderungen ausbezahlt? 4. Wird von der Stadt Linz dokumentiert und fortlaufend erfasst, welche Modelle und Typen Lastenräder und Anhänger gefördert werden? Wenn ja, bitte um Auskunft der Modelle insbesondere um die elektrisch betriebenen Modelle. 5. Wird von der Stadt Linz erfasst bzw. ausgewertet, für welche Zwecke die Privatpersonen die Lastenräder nutzen (Beförderung von Kindern, Beförderung von Lasten bzw. beides)? Wenn ja, wofür werden die Lastenräder genutzt? Wurden die Fördernehmer*innen zu ihrer späteren Nutzung, Zufriedenheit und Alltagserfahrung befragt? 6. Wird von der Stadt Linz erfasst bzw. ausgewertet, aus welchen Branchen die gewerblichen Fördernehmerinnen kommen? Wenn ja, welche Branchen sind in welcher Stärke (Prozent) vertreten? 7. Die maximale Ausleihdauer für die vier Lastenräder, die die Stadt Linz der Bevölkerung zur Verfügung stellt, ist mit sieben Tagen beschränkt. Bei der Einsicht in den Kalender zur Terminreservierung fällt auf, dass die drei Elektro-Lastenräder auf Monate im Voraus gebucht sind. Die Buchungen erstrecken sich im Wesentlichen auf ganze Tage (und nicht etwa stundenweise Einsätze). Können Sie sicherstellen, dass die Lastenräder privat und nicht etwa gewerblich (z. B. Botendienste) genutzt werden? 8. lst der Ankauf von weiteren Lastenleihrädern geplant? Wenn ja, wann und wie viele und welche Modelle? 9. Inwiefern stellt die Stadt Linz sicher, dass auch Menschen mit geringeren Deutsch-Kenntnissen und/oder nicht sehr ausgeprägten Fähigkeiten im Online-Bereich von den Fördermöglichkeiten erfahren bzw. diese nutzen können?“ Dazu Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Zu 1.: Insgesamt waren das 728 Räder und Anhänger pro Jahr. 2016 waren es 16, 2017: 100, 2018: 154, 2019: 126, 2020: 112, 2021: 155 und am heurigen Stichtag Mitte Mai waren es 65. Zu 2.: Insgesamt haben wir 337.706 Euro gefördert. Pro Jahr waren das 2016: 4582 Euro, 2017: 35.322 Euro, 2018: 45.691 Euro, 2019: 46.265 Euro, 2020: 64.887 Euro, 2021: 71.057 Euro und bis Mitte Mai dieses Jahres waren es 69.902 Euro. Zu 3.: Im gesamten Förderzeitraum seit 2016 wurden an 660 Personen und an 68 Firmen Förderungen ausbezahlt. Zu 4.: Anhand der Förderabrechnungen wissen wir welche Modelle das sind, es wird aber nicht erfasst, weil die HändlerInnen ein und dasselbe Modell oft unterschiedlich bezeichnen. Zu 5.: Die Stadt Linz, zumindest meine Dienststelle erhebt das nicht. Zu 6.: Nein. Zu 7.: Um ein kostenloses Linz-Rad ausborgen zu können, sind eine gültige KundInnenkarte der Stadtbibliothek sowie ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung. Voraussetzung für eine KundInnenkarte der Stadtbibliothek ist ein amtlicher Lichtbildausweis. Bei der Anmeldung werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und Hauptwohnsitz erfasst. Die Auszuleihenden legen mit ihrer Unterschrift fest, dass sie sich an die Einhaltung der Nutzungsbedingungen halten. Unter anderem ist folgender Passus aufgenommen: ‚Die Entlehnung darf ausschließlich für den persönlichen Gebrauch erfolgen. Es ist nicht erlaubt, ein entliehenes Rad an Dritte weiterzugeben oder zum Zwecke einer öffentlichen Vorführung zu benutzen.‘ Wir gehen davon aus und haben bis jetzt keinen Grund gehabt daran zu zweifeln, dass das nicht im Rahmen dieser Entlehnbedingungen stattfindet. Wenn es einen solchen Grund gibt, wird diesem entsprechend nachgegangen. Zu 8.: Der Ankauf von weiteren Modellen, die in der Bibliothek ausgeborgt werden können, ist geplant. Wir schauen, dass wir möglichst unterschiedliche Modelle im Portfolio haben, damit die Leute auch unterschiedliche Modelle ausprobieren und testen können. Es hängt von den budgetären Mitteln am Ende des Jahres ab, wie viele wir anschaffen können. Zu 9.: Grundsätzlich schauen wir, dass wir unsere Förderungen möglichst breit kommunizieren, die HändlerInnen in Linz wissen natürlich ganz genau Bescheid, welche Fördermöglichkeiten es gibt. Die Homepage der Stadt Linz ist nicht im Handlungsspielraum meiner Dienststelle, das müsste man sich insgesamt anschauen. Ich hoffe, dass ich die Fragen zur Zufriedenheit beantwortet habe und schließe hiermit.“ 17. Anfrage von Gemeinderat Grabmayr an Stadtrat Prammer zum Thema Situation leerstehender Liegenschaften wird im nächsten Gemeinderat am 30. Juni 2022 mündlich oder schriftlich beantwortet. C ANTRÄGE DES STADTSENATES Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA berichtet über C 1 Erneuerung der elektromaschinellen und sicherheitstechnischen Ausstattung des Mona-Lisa-Tunnels samt Begleitmaßnahmenprojekt maximal 9,792.000 Euro sowie max. 300.000 Euro für Begleitmaßnahmenprojekt, Genehmigung einer Kreditüberschreitung und führt aus: Meine geschätzten Damen und Herren, beim ersten Antrag geht es um die Umfahrungsstraße Ebelsberg, im Konkreten um die Erneuerung der elektromaschinellen und sicherheitstechnischen Ausstattung bzw. um die Sanierung des Mona-Lisa-Tunnels. Es geht außerdem, das ist im Amtsblatt auch ausgeführt, neben den Maßnahmen zur Erneuerung der Technik auch um eine Anbindung an die Tunnelüberwachungszentrale des Landes Oberösterreich. Wir wissen, dass es dadurch im Linzer Süden zu beträchtlichen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen wird, weil der Tunnel wegen dieser Adaptierungsmaßnahmen leider für drei Monate gesperrt werden muss. Die Prüfung hat ergeben, dass die beste Ausführung in einer täglichen Bauzeit im Zweischichtbetrieb an sieben Tagen der Woche vorgenommen werden kann. Wir haben zeitgerecht, bereits rund ein Jahr vorher, die Öffentlichkeit darüber informiert, dass diese Maßnahmen unumgänglich sind. Das war aus meiner Sicht, der richtige Schritt, weil es eine entsprechende Vorbereitungszeit nicht nur bei den Beamtinnen und Beamten bzw. den Baufirmen braucht, sondern auch eine Vorbereitungs- bzw. Einstellungszeit bei der lokalen Bevölkerung, die am besten, dann auch rechtzeitig überlegt, wie man auf andere Verkehrsmittel bzw. Fortbewegungsarten umsteigen kann. Wir rechnen inklusive Unwägbarkeiten und Unvorhergesehenem mit einer Reserve von 20 Prozent mit einem Kostenrahmen von 9.792.000 Euro. Ich sage dazu, die bekannte geopolitische Lage führt zu einer sehr hohen Unsicherheit betreffend die Kalkulation der Kosten. Um trotz der auf uns zukommenden Verkehrsbeeinträchtigungen noch möglichst gut durch die Sache zu kommen, steht auch ein maximaler Kostenrahmen von 300.000 Euro zur Verfügung um ein Begleitmaßnahmenpaket zu schnüren. Hier stehen, die internen Expertinnen und Experten sowie auch Externe zur Verfügung, die den Auftrag erhalten haben, ein Paket zu schnüren, das dann dem Gemeinderat entsprechend vorgelegt werden wird. Ich ersuche die Protokollführung, den Antrag ins Protokoll zu übernehmen und ersuche Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren um Ihre Zustimmung und weise daraufhin, dass eine qualifizierte Mehrheit notwendig ist. Vielen Dank. Der Gemeinderat beschließe: „1. Den im Amtsbericht dargestellten Maßnahmen der Erneuerung der elektromaschinellen und sicherheitstechnischen Ausstattung des Mona-Lisa-Tunnels, zwecks Aufrechterhaltung eines sicheren und gesetzeskonformen Betriebes der Umfahrungsstraße Ebelsberg, wird die Zustimmung erteilt. 2. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 9,792.000 Euro (inklusiv eines Anteils für Unvorhergesehenes) werden genehmigt und sind in den jeweiligen Voranschlägen vorzusehen. 3. Die Verrechnung der Kosten erfolgt auf der FiPos 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP02002 Umfahrungsstraße Ebelsberg Errichtungsgesellschaft m.b.H (UEB) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen). 4. Der beiliegende Projektvertrag zwischen der Stadt Linz und der Umfahrungsstraße Ebelsberg Errichtungsgesellschaft m.b.H. wird genehmigt. 5. Die Verrechnung der monatlichen Einnahmen aus diesem Projektvertrag in Höhe von 15.000 Euro erfolgt auf der FiPos 2.816000 (Kostenbeiträge UEB) mit dem Funktionsbereich 238 (UEB) im Fonds 640000 (Einrichtungen, Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)). 6. Ein Begleitmaßnahmenprojekt ist von Planung, Technik und Umwelt (PTU) in Zusammenarbeit mit Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) zu erstellen, um den Verkehr möglichst gering zu beeinträchtigen und sämtliche möglichen Mobilitätsmaßnahmen zu attraktivieren. 7. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 300.000 Euro anteilig in den Rechnungsjahren 2022 und 2023 erfolgt auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen). 8. Eine Kreditüberschreitung in Höhe von 300.000 Euro auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen) wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der FiPos 2.828200 (Rückersätze) mit dem Funktionsbereich 515 (Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge). 9. Die zuständigen ReferentInnen werden ersucht, mit den übergeordneten Gebietskörperschaften, insbesondere dem Land Oberösterreich, in Verhandlungen betreffend eine maximale Co-Finanzierung für das gegenständliche Projekt in Form von zusätzlichen Kapitaltransfers und/oder Zweck-Zuschüssen einzutreten. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der investiven Zuschüsse durch Fremdmittel. Über die konkrete Beschaffung des Fremdmittelbedarfes im Rahmen des städtischen Finanzmanagements ist eine neuerliche Organbefassung erforderlich. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Fonds. Um eine rechtzeitige Mittelbereitstellung zu gewährleisten, ist gegebenenfalls eine Vorfinanzierung im Rahmen des städtischen Cash-Managements gemäß § 58a des Statuts für die Landeshauptstadt Linz (StL) 1992 erforderlich. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Stadtsenat, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir enthalten uns hier der Stimme. Wir betrachten diese plötzliche Ausgabe als Missmanagement. Wie bei jedem Haus hätten unseres Erachtens Rücklagen gebildet werden müssen. Die Reparaturen und Erneuerungen waren bei diesem Bauwerk, das extrem intensiv genutzt wird, leicht vorhersehbar. Jetzt wird so getan als käme das überraschend oder plötzlich, das können wir nicht nachvollziehen. Grundsätzlich sehen wir bei dieser Ausgabe oder bei diesem Projekt die Nachteile des Public-Privat-Partnership-Modells (PPP-Modell). Anstatt Infrastruktur selbst zu bezahlen, was natürlich am Anfang weh tut, werden die Ausgaben wie beim Leasing nach hinten verschoben und die städtische Bilanz geschönt. Am Ende kommt uns alles teurer, das sieht man hier wieder. Damit ernten wir heute die teuren Früchte von früheren Fehlentscheidungen. Von unserer Seite gibt es eine klare Enthaltung.“ Gemeinderat Mag. Schmida: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, Straßenbauprojekte kosten viel Geld, vor allem, wenn die öffentliche Hand oder die Stadt Linz alleine dafür aufkommen muss. Noch dazu, wo das Finanzierungsmodell - Lorenz Potočnik hat es schon gesagt - ein PPP-Modell ist. Die KPÖ hat sich grundsätzlich immer gegen dieses Straßenbauprojekt und gegen die Finanzierung durch sogenannte Public-Privat-Partnership ausgesprochen. Ich habe unsererseits zwei Stellungnahmen aus der Vergangenheit herausgesucht. Wir haben bereits 1995 angesichts der öffentlichen Unfinanzierbarkeit der Umfahrung festgestellt, dass die Stadt den Beschluss von 1993 zurücknehmen und andere verkehrspolitische Lösungen forcieren soll. 2011 haben wir bei einer Gemeinderatsanfrage gesagt, dass die Umfahrung Ebelsberg ebenso wie andere PPP-Vorhaben zeigt, dass Projekte der öffentlichen Infrastruktur nicht den Banken überlassen werden dürfen, sondern von den jeweiligen Gebietskörperschaften selbst durchgeführt werden sollen. Genauso hat das nämlich auch der Rechnungshof unmissverständlich festgestellt hat. Wir bleiben bei unserer Linie und sehen uns leider bestätigt. Wir stimmen auch gegen diesen Antrag. Danke.“ Der Vorsitzender erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA: „Wie wir ohne Mona-Lisa-Tunnel dastehen würden, kann sich jeder selber ausmalen. Ganz im Gegenteil, man hätte sich wohl zum damaligen Zeitpunkt überlegen sollen, eine zweite Tunnelröhre gleich mit zu bauen. Aber eines ist richtig, die Budgets werden auch heute noch durch den Bau von damals belastet. Auch wenn ich für das, was in der Vergangenheit passiert ist, nicht Verantwortung trage, kann ich manches so nicht stehen lassen. Man hatte die Tunnelgüteklassen betreffend die Sicherheitsvorkehrungen, die nun entsprechend schlagend werden, nicht voraussehen können. Zum Beispiel muss jetzt auf Grund der Vorschriften eine Sprinkleranlage nachinstalliert werden. Das ist zwar nicht der technisch korrekte Ausdruck, aber im Großen und Ganzen kann man sich das so vorstellen, dass man entsprechend der Tunnelgüteklassen Vorkehrungen treffen muss, dass bei einem Brand im Tunnel automatisch gelöscht wird. Solche Vorkehrungen sind rechtlich notwendig und daher heute mit diesem Beschluss abgedeckt. Sonst käme es nämlich zu einer ersatzlosen Sperre des Tunnels. Das möchten wir den Bewohnerinnen und Bewohnern des Linzer Südens nicht zumuten. Herr Dipl.-Ing. Dr. Obermayr, leider ist die Rednerliste schon geschlossen, aber wir können uns über diesen Tagesordnungspunkt zum Mona-Lisa-Tunnel, sicher noch nach der Sitzung unterhalten. Bitte um Zustimmung und vielen herzlichen Dank. (Beifall ÖVP)“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2), sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über C 2 Verschmelzung der IKT Linz Infrastruktur GmbH auf die IKT Linz GmbH und Einbringung in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH; Zuweisung von MitarbeiterInnen an die IKT Linz GmbH (IKT-Zuweisungsverordnung 2022) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem in der Vorlage beschriebenen Prozedere zur Restrukturierung der IKT Linz GmbH mit dem Ziel der vollständigen Einbringung der IKT neu in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Der Verschmelzung der IKT Linz Infrastruktur GmbH auf die IKT Linz GmbH wird zugestimmt. 3. Der Einbringung des 94-prozentigen Anteils der Stadt Linz an der IKT Linz GmbH in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH wird zugestimmt und in der Beilage eins ersichtliche Sacheinlage- und Einbringungsvertrag wird beschlossen. 4. Der Einbringung des mit Ablauf des 31. Dezember 2022 an die Stadt Linz übergehenden einprozentigen Anteils an der IKT Linz GmbH (vormaliger Anteil der Kepler Universitätsklinikum GmbH) in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz GmbH wird zugestimmt und der in der Beilage zwei ersichtliche Sacheinlage- und Einbringungsvertrag wird mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Vertrag nach Ablauf des 31. Dezember 2022 zu unterfertigen. 5. Der Abtretung der bisherigen jeweiligen einprozentigen-Anteile der Ars Electronica Linz GmbH & Co KG, Immobilien Linz GmbH, Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. und SZL Seniorenzentren Linz GmbH an die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH wird zugestimmt. 6. Der Bürgermeister wird mit sämtlichen für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen beauftragt. 7. Die in der Beilage drei ersichtliche IKT-Zuweisungsverordnung 2022, mit der die per 31. Mai 2022 an die IKT Linz Infrastruktur GmbH zugewiesenen städtischen Mitarbeiter*innen mit Wirkung zum 1. Juni 2022 an die IKT Linz GmbH zugewiesen werden, wird erlassen." Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022, mit der Bedienstete der Stadt Linz an die IKT Linz GmbH zur Dienstleistung zugewiesen werden (IKT-Zuweisungsverordnung 2022) Auf Grund von § 3 Abs. 1 Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz – Oö. GZG, LGBl. Nr. 119/2005 idgF i.V.m. § 46 Abs 1 Z 3 und § 46 Abs 2 StL 1992 idgF wird verordnet: § 1 Aufhebung von § 2 GZV 2008 IKT § 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 27. November 2008, mit der Bedienstete der Stadt Linz der Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH zur Dienstleistung zugewiesen werden (Gemeindebediensteten-Zuweisungsverordnung 2008 IKT Linz GmbH - GZV 2008 IKT), wird aufgehoben. Sämtliche auf Grundlage des § 2 GZV 2008 IKT vorgenommenen und zum 30. Mai 2022 aufrechten Zuweisungen bleiben vorbehaltlich der nachstehenden §§ 2 und 3 aufrecht. § 2 Zuweisung Alle in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Linz stehenden Personen (städtische Bedienstete), die am 31. Mai 2022 an die IKT Linz Infrastruktur GmbH zugewiesen sind, werden mit Wirkung zum 1. Juni 2022 an die IKT Linz GmbH zur dauernden Dienstleistung zugewiesen. § 3 Zuständigkeitsübertragung Die Zuständigkeit für künftige Zuweisungen städtischer Bediensteter an die IKT Linz GmbH sowie die Zuständigkeit zur Aufhebung von Zuweisungen städtischer Bediensteter an die IKT Linz GmbH wird auf den Stadtsenat nach Maßgabe dessen Geschäftseinteilung übertragen. § 4 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. Für die Landeshauptstadt Linz Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, im November haben wir uns bei diesem Tagesordnungspunkt noch enthalten, es war noch das eine oder andere Anliegen offen, das ist in der Zwischenzeit positiv erledigt. Wir haben gefordert, dass sich die IKT auf ihre Kernaufgaben konzentrieren soll, das ist jetzt geschehen. Durch die Herauslösung wird sichergestellt, dass die IKT dem klar nachkommen kann. Die zweite Geschichte mit der Transparenz ist, dass jetzt ein Aufsichtsrat installiert wird, der für das Maß an Transparenz sorgt, das wir uns vorstellen, damit entsprechend gearbeitet wird. Deswegen gibt es von unserer Seite jetzt eine Zustimmung.“ Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren. Ich darf mich dem Kollegen Rosenmayr weitgehend anschließen. Wie du schon gesagt hast, ergibt die Herauslösung der Kepler Universitätsklinikum (KUK) und der Linz AG ein modernes Aufgabenportfolio, das für einen IKT-Dienstleister adäquat ist. Gerade angesichts steigender Herausforderungen, im Security-Bereich, ist es glaube ich ganz wichtig, dass man sich auf ein kompaktes und fokussiertes Aufgabenportfolio konzentrieren kann. Ebenfalls positiv, wie du auch schon gesagt hast, sehen wir die Implementierung eines Aufsichtsrates, sodass wir analog zu anderen UGL-Unternehmungen (Unternehmensgruppe der Stadt Linz) eine entsprechende Kontrollfunktion haben. Wir haben im März dieses Jahres den entsprechenden Antrag gestellt. Nachdem die IKT mit besonders sensiblen Daten umzugehen hat, gehen wir davon aus, dass das Unternehmen intern entsprechende Verhaltenskodizes, Contacts of Compliance und IKT-Richtlinien umgesetzt hat bzw. diese noch umsetzen wird. Daher gibt es eine Zustimmung von unserer Seite. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. Es ist zwar ein Fortschritt, dass die IKT jetzt einen Aufsichtsrat bekommt, wenn man aber zum Beispiel zur neuen Regierungskoalition in Graz schaut, ist es dort so, dass die Grazer Regierungskoalition nicht nur den Stadtsenatsparteien Entsendungsrechte und Aufsichtsräte zugesteht, sondern den gesamten Gemeinderat und auch die Opposition dazu beruft in Aufsichtsräten vertreten zu sein. Das wäre eine sehr gute Sache, weil die Kontrollrechte besser ausgeübt werden könnten. Deswegen werden wir uns jetzt bei diesem Antrag enthalten. Danke.“ Gemeinderat Brandstetter: „Ich stimme der Argumentation der Kollegin Grünn zu und wir werden uns bei diesem Antrag ebenso enthalten.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über C 3 Kommunales JOBrestart Programm 2022 – Beschäftigungsprojekt; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhalts laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Beschäftigung von maximal 40 Personen im Rahmen des JOBrestart Programm 2022 wird grundsätzlich zugestimmt. Der Abschluss konkreter Verträge erfolgt durch das nach den Vorschriften des StL 1992 zuständige Organ. 2. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von maximal 583.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) mit Funktionsbereich 7 (Honorare) im Fonds 011000 (Personalservice und Bezugsverrechnung). Die Verrechnung der restlichen Ausgaben 38.000 Euro erfolgt auf der jeweils entsprechenden FiPos im Fonds 011000 (Personalservice und Bezugsverrechnung). Die Verrechnung der Einnahmen vom Arbeitsmarktservice (AMS) in Höhe von 452.000 Euro erfolgt auf der FiPos 2.864000 (Transfers von Unternehmen) bzw. vom Land in Höhe von 65.500 Euro auf der FiPos 2.861000 (Transfers vom Land) beide im Fonds 011000 (Personalservice und Bezugsverrechnung).“ Gemeinderat Brandstetter: „Wir enthalten uns hier der Stimme.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova, Die Grünen ist eingetroffen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über C 4 Gewährung einer Subvention (Mittelfeigabe aus Klimafonds) an den Verein der Koordinierungsstelle für Fledermausschutz und –forschung in Österreich (Projektvorhaben Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die Fledermausfauna der Stadt Linz im Hinblick auf die Veränderungen im Arteninventar, die relativen Häufigkeiten und ihre Ökosystemleistung) maximal 79.155 Euro, davon 52.770 Euro im Jahr 2022 und 26.385 Euro im Jahr 2023 und stellt nach Darlegung des Sachverhalts laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Verein der Koordinationsstelle für Fledermausschutz und –forschung in Österreich, Fritz-Störk-Straße 13, 4060 Leonding wird eine Förderung in der Höhe von maximal 79.155 Euro für die Durchführung des Projektvorhabens Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die Fledermausfauna der Stadt Linz im Hinblick auf die Veränderungen im Arteninventar, die relativen Häufigkeiten und ihre Ökosystemleistung gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Nachweis des Finanzierungplans bzw. nach Nachweis der relevanten Ausgaben in einer Tranche im Jahre 2022 zu 52.770 Euro und in einer Tranche im Jahre 2023 zu 26.385 Euro. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 79.155 Euro für die Rechnungsjahre 2022 und 2023 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transfers an private Organisationen) und im Fonds 522000 (Klimafonds).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Tichler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, wir haben gerade Zeiten, wo in unserer Stadt jeden Tag mehr Menschen in die Armut rutschen. Daher finde ich es nicht richtig, dass wir jetzt im Gemeinderat sitzen und 80.000 Euro für eine Fledermausforschung hinauswerfen. Also Tierschutz mit uns Freiheitlichen immer gerne, aber nicht um diesen Preis. Wir müssen dagegen stimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Pühringer: „Wir von LinzPlus werden diesem Antrag zustimmen. Die Begründung von Mag.a Schobesberger ist einwandfrei gewesen und wirklich nur zu unterstreichen. Ich möchte noch in Richtung meiner Vorrednerin sagen, dass es schon so ist, dass diese Pandemie wahrscheinlich von einer Fledermaus ausgegangen ist. Insofern ist diese Forschung überaus wichtig, auch im Hinblick auf die Übertragung von anderen Erkrankungen auf den Menschen. Wir stimmen zu.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (6) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Prammer berichtet über C 5 Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an den Verein zur Förderung eines fairen und ökologischen Lebensstils WeFair (Projektvorhaben WEFAIR goes school) maximal 65.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhalts laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Verein zur Förderung eines fairen und ökologischen Lebensstils WeFair, Südtirolerstraße 28, 4020 Linz wird eine Förderung in der Höhe von maximal 65.000 Euro für die Durchführung des Projektvorhabens WEFAIR goes school gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Nachweis des Finanzierungplans bzw. nach Nachweis der relevanten Ausgaben. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 65.000 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transfers an private Organisationen) und im Fonds 522000 (Klimafonds).“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. D ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über D 1 Technische Universität für Digitale Transformation; Zukunftsorientierte Weiterentwicklung des JKU-Campus – Bekenntnis zu einer uneingeschränkten Wissenschaftsfreiheit, zur Gleichbehandlung der Studierenden und zu vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten – Antrag und Resolution und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Projekt, das eine riesen Chance für unsere Stadt sein kann, ist in der letzten Zeit aus mehreren Gründen immer wieder in Diskussion. Es geht um die Technische Universität für Digitale Transformation. Ich habe diesen Antrag eingebracht, weil ich im ersten Teil ersuchen möchte, eine Willenserklärung abzugeben, dass diese Universität in Linz Willkommen ist. Ich tue das wohlwissend, dass es durchaus respektable Argumente von anderen Universitäten und in den letzten Tagen auch seitens der VertreterInnen der Johannes-Kepler-Universität gibt, die klar zeigen, dass hier noch konzeptionelle Defizite, aus meiner persönlichen Sicht, vor allem im Sinne einer klareren Strukturierung, bestehen. Das soll aber nicht dazu führen, dass diejenigen Kräfte in Österreich, die diese Universität verhindern wollen, am Ende des Tages möglicherweise politische Mehrheiten finden. Deshalb dieses Bekenntnis dazu. Der zweite Punkt, um den es aus meiner Sicht geht und wo es auch Unbehagen in der Stadt gibt, ist die Frage der weiteren räumlichen Entwicklung im Stadtteil Dornach-Auhof, die wir auch in diesem Haus aus anderen Gründen des Öfteren schon diskutiert haben. Deshalb halte ich es für notwendig, dass es jetzt unabhängig von der Frage der Technischen Universität für Digitale Transformation auch einen Prozess gibt, wo wir gemeinsam mit dem Land Oberösterreich - das hier in der Raumordnung als Aufsichtsbehörde im Spiel ist - und der Johannes-Kepler-Universität ein Commitment finden, wie sich die Johannes-Kepler-Universität mit der neuen technischen Universität konkret mittel- und langfristig räumlich entwickeln kann. Ich halte es für fatal, in einer Salamitaktik Stück für Stück immer wieder neue Standorte an der Uni ins Spiel zu bringen, auch weil damit hier der Raum immer enger wird außerhalb der klassischen Universitätswidmung in Umwidmungsdiskussionen zu kommen. Hier gehören die Karten auf den Tisch gelegt, wie wir uns vorstellen können, dass sich diese Bildungseinrichtung räumlich weiterentwickelt. Denn eines ist klar, ob man das will oder nicht, am Standort werden die Bedarfe für zusätzliche Gebäude, Institute, Forschungskooperationen mit Sicherheit steigen. Als Zweites beinhaltet dieser Antrag eine Resolution an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wo wir auch versuchen, Klarheit über Punkte zu schaffen, die tatsächlich für Unbehagen sorgen. Das ist zum einen das Recht auf tatsächlich uneingeschränkte Freiheit der Wissenschaft und Forschung, wenn sehr unklar, nebulos oder manchmal auch sehr klar gesagt wird, dass es hier nicht um Drittmittelforschung geht, sondern explizit um Excellence und Privatforschung. Auch wenn das im Bestreben passiert - was ich positiv finde – verstärkt Studierende aus dem Ausland zu gewinnen, um sie mit speziellen Maßnahmen und Angeboten nach Linz zu holen, darf wohl völlig klar oder muss klar sein, dass es zu keiner unterschiedlichen Behandlung zwischen österreichischen und ausländischen Studierenden kommt. Weil so vieles bei diesem Universitätsprojekt noch nebulos ist, glaube ich, es wäre notwendig rasch und konkret auch in der Frage von Kooperationsmöglichkeiten in Österreich mit anderen Universitäten und internationalen Einrichtungen, ein klares Reglement vorzulegen. Es herrscht nicht ganz zu Unrecht die Angst bei anderen technischen Universitäten oder Abteilungen an diesen, dass sie von Forschungsprojekten hier ganz bewusst ferngehalten werden. Ich glaube, dass man solchen Ängsten und Widerständen am besten durch Klarheit entgegenwirken kann und zwar in dem Sinn, dass das nicht so ist, sondern wir national die Kräfte sammeln wollen. Die letzten 14 Tage waren nicht nur medial, sondern auch inhaltlich - wenn man die Stellungnahmen zum beabsichtigten Gesetz ein wenig durchgearbeitet hat – von diesen Bedenken und negativen Stellungnahmen gekennzeichnet. Das ist alles andere als ein guter Start. Ich glaube, dass wir hier zumindest aufrütteln können, dass wir als Standort, als Stadt die diese Universität beherbergen will, Klarheit wollen um dieses Projekt, das jetzt durch wessen Schuld auch immer in eine unangenehme Diskussion gekommen ist, wieder zu einem Zukunftsprojekt zu machen, das Optimismus für die Stadt, aber vor allem für die gesamte Industrieregion bringen kann. Deshalb bitte ich um Zustimmung.“ Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich, der Johannes-Kepler-Universität und dem Planungsressort der Stadt ein Standort-Entwicklungskonzept für den JKU-Campus zu erarbeiten, welches eine über die Universität für Digitale Transformation hinausgehende gesamtheitliche räumliche Weiterentwicklung des Universitätsstandortes Auhof im Fokus hat. Darauf aufbauend ist das Örtliche Entwicklungskonzept zu adaptieren.‘ 2. Resolution an Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Herr Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek wird ersucht, im Gründungsakt der Universität für Digitale Transformation - ein Recht auf uneingeschränkte Wissenschaftsfreiheit, unabhängig von AuftraggeberInnen für Forschungsprojekte, zu verankern, - die völlige Gleichbehandlung österreichischer und ausländischer Studierender im Stipendienwesen sowie bei allfälligen Förderungsfonds sicherzustellen, - konkrete Rahmenbedingungen für Kooperationsmöglichkeiten mit anderen österreichischen Universitäten im Gründungsakt zu definieren. In diesem Zusammenhang wird außerdem darum ersucht, konkrete Kooperationsmöglichkeiten auf nationaler und internationaler Ebene durch entsprechende Letters of Intent zu bekräftigen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hofer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Parlamentshomepage findet man knapp 50 Stellungnahmen zur Technischen Universität Linz. Wie bereits erwähnt, sind die – davor darf man die Augen nicht verschließen – für mich zum großen Teil kritisch. Ich möchte aber dazu erwähnen, dass sich die Stellungnahmen in der Sache meistens auf das konkrete Gesetz, also die Organisation usw. beziehen und nicht auf das Projekt Technische Universität (TU) Linz konkret. Darum finden wir es als ÖVP-Fraktion richtig und wichtig, dass wir als Gemeinderat ein klares Bekenntnis zur TU Linz abgeben. Es gäbe wahnsinnig viele Städte in Österreich, wo man so eine Technische Universität errichten könnte, die ebenfalls attraktiv wären. Man hat sich für Linz entschieden und damit sind wir, aus unserer Sicht, in der Pflicht einerseits in der Sache des Bekenntnisses zur TU Linz und andererseits bezüglich des raumordnerischen Konzepts entsprechend voranzugehen. Wir möchten aber noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass zu den Stakeholdern die dazu gehören, - wenn es ein Raumordnungskonzept gibt - auch die Bevölkerung vor Ort dazu gehört. Ich bin selbst aus dem Stadtteil Auhof und orte eine massive Verunsicherung darüber, wie dieses Projekt TU Linz aufgezogen wird. Es braucht eine transparente Vorgehensweise, nicht wie beispielsweise beim Grundstück in der Mengerstraße, da hat man gesehen, wie es nicht geht und wir hoffen, dass das hier besser wird. Kurz zusammengefasst: Wir sehen, ähnlich wie der Tenor des Antrages auch, in der TU eine große Chance. Organisationsprobleme die es gibt, müssen rasch bereinigt werden. Da ist das Bundesministerium am Zug und wir sagen, geben wir dem Projekt eine Chance. Wir stimmen bei diesem Antrag gerne mit.“ (Beifall) Gemeinderat Mag. Schmida: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir glauben, dass der Antrag zwar das Problem erkennt, im besten Fall aber nur mildert. Wir sehen in der Grundkonstruktion eine große Kritik. Wir haben die Ausrichtung und die Organisation dieser Uni - die durch ein eigenes Gesetz bestimmt wird – immer als unwissenschaftlich und undemokratisch kritisiert. Für uns ergibt sich nämlich folgendes Bild: Die sogenannte TU Oberösterreich ist als Idee des damaligen Kanzlers Sebastian Kurz im Zusammenspiel mit dem oberösterreichischen Landeshauptmann Thomas Stelzer geboren. Eigentlich spiegelt das geradezu vorbildhaft das System-Kurz wieder. Es wird völlig undemokratisch und intransparent viel Geld der Allgemeinheit hergenommen und für private Konzerninteressen – viel etwas Anderes ist nämlich diese Universität nicht - verwendet oder verschwendet. Wir haben den Vorschlag gemacht, dass man diese neue TU, wenn sie so kommt, gleich nach dem Initiator Sebastian-Kurz-Universität taufen könnte. Danke, wir stimmen natürlich dagegen.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Danke, sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich habe im Ausschuss schon Stellung bezogen. Ich bin grundsätzlich für eine neue TU, allerdings halte ich sehr wenig davon, wenn diese TU sehr, sehr stark von der Industrie bestimmt wird. Das ist ein Weg, der in eine Einbahnstraße führt, in Richtung totalitäres System. Wir stimmen zu, aber unter der Einschränkung, dass nicht gedacht ist, dass es Stiftungsprofessoren und Stiftungsinstitute gibt, weil die Freiheit der Wissenschaft, wie es im ersten Punkt heißt, ein Recht auf uneingeschränkte Wissensfreiheit ist, die damit nicht gegeben ist, eindeutig nicht. Das halte ich für ganz, ganz wichtig, eine Universität braucht Freiheit in der Wissenschaft. Da geht es um Wissen schaffen, darum heißt es Wissenschaft und da haben private Institute, private Firmen usw. nichts verloren. Insofern stimme ich Kollegen Schmida zu, aber ich bin trotzdem dafür. Ich möchte aber eindeutig festhalten, dass das in einer Universität nicht sein darf. Wenn, dann macht man das in einer Fachhochschule, dort habe ich nichts dagegen. Danke.“ Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir Freiheitliche halten die ganze Angelegenheit, seit sie vor nicht ganz einem Jahr in die Öffentlichkeit gekommen ist, aus politischen Gründen für etwas übereilt. Es sollte zuerst einmal eine klare Zielsetzung der Fachkreise geben, was man wirklich will. Wenn man die Meldungen und Stellungnahmen durchliest, zieht jeder für sich seine Vorteile aus einem Kessel Buntes. Wir möchten gerne, dass eine große Technische Universität nach Linz kommt, nur müssen zuerst die Formen und Inhalte klar definiert werden, bevor ein politisches Gremium, wie das unsere hier, seine Akzeptanz geben soll. Wir werden uns daher in dieser Frage der Stimme enthalten.“ (Beifall) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, grundsätzlich halten wir einen Vorstoß für richtig, wir stellen aber diese TU so massiv in Frage, dass wir diesem Vorstoß nicht zustimmen können. Wir freuen uns, dass diese Debatte vor zwei Wochen endlich losgegangen ist, weil sich die Kritiker, wie Sie gesagt haben, damit bisher zurückgehalten haben. Jetzt gibt es diese öffentliche Debatte endlich und leider, bestätigen uns alle Gespräche, die wir mit Experten und Expertinnen geführt haben darin, dass diese TU so wie sie jetzt geplant ist, nicht richtig ist. Wir sehen das als Altlast aus der Kurz-Ära und so gesehen, sollten wir uns dessen auch wieder entledigen. Das Ganze ist aus unserem Verständnis ein Wahlkampfprojekt für die Nationalratswahl 2024. Wir sollten, glaube ich, - da sehen wir weniger die Linzer Bürger sondern mehr die Bundesbürger - die bestehenden TU’s - es gibt einige, wie die Johannes-Kepler-Universität (JKU) - als solche auf ihrem gut eingeschlagenen Weg, stärken. Wir sollten jetzt nicht eine neue, sehr teure Struktur aufbauen, das klingt gut, aber es ist in Wirklichkeit nicht zielführend. Wir enthalten uns hier der Stimme.“ Gemeinderat Burgstaller: „Danke schön, die TU ist eine Chance für den Standort, das muss dem Bund und dem Land endlich klarwerden. Die Begutachtungen würden aber zeigen, dass das eine klassische Anlasspolitik im Hinterzimmer war, die bis heute intransparent bleibt und wesentliche ExpertInnen und Stakeholder bewusst ausgrenzt. Dabei bräuchte es eine transparente Einbindung einer breiten wissenschaftlichen und unternehmerischen Öffentlichkeit. Mit diesem provinziellen Getue gefährden die Bundesregierung und der Landeshauptmann den Erfolg des gesamten Projekts. Wir stimmen daher dem Antrag zu.“ Gemeinderat Brandstetter: „Wir werden uns hier der Stimme enthalten, aus ähnlichen Gründen wie Herr Schmida und Herr Potočnik geäußert haben. Ich denke, dass dieses Projekt insgesamt ein Grund zur Schande für die ÖVP ist. Ich glaube aber auch, dass die Resolution oder das Vorhaben von Seiten der Stadt grundsätzlich in seiner Intention nicht schlecht ist, wir enthalten uns aber trotzdem der Stimme.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf mich vorweg für die avisierten Zustimmungen bedanken. Ich habe nach wie vor, persönlich, wie politisch, Verständnis für ihre Ressentiments. Es dürfte tatsächlich einen politischen Hintergrund gegeben habe - aus meiner Sicht war der aber eher in der Landtagswahl zu sehen als in einer Nationalratswahl die erst in zwei Jahren stattfindet. Ich glaube, dass ich hier auch im Sinne der ÖVP spreche: Die Gefahr, dass es eine Sebastian-Kurz-Universität wird, scheint mir derzeit eher gering zu sein, sodass man gewisse Ängste eigentlich schon vorweg entkräften kann. Ich hoffe, dass das Projekt etwas wird, glaube aber, dass es noch einige ordentliche Klippen zu umfahren gibt, da teile ich die kritischen Positionen. Danke.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (6), LinzPlus (2) und Herrn Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Hofer berichtet über D 2 Erledigung des Antrages der ÖVP-Fraktion vom 11. November 2021 „Transparente Gemeinderatsarbeit ermöglichen“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Gemeinderat beauftragt die Magistratsdirektion, im Rahmen des Projektes zur Digitalisierung des Sitzungsmanagements unter Einbindung aller Fraktionen durch eine IT-Lösung einen sicheren und einfachen Zugang zu Sitzungsunterlagen zu schaffen. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Magistratsdirektion, bei Veröffentlichung der Tagesordnungen des Gemeinderates künftig bei Amtsanträgen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten jeweils eine Kurz-Zusammenfassung aufzunehmen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Magistratsdirektion, in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau eine automatisierte Lösung für den Live-Stream von Gemeinderatssitzungen im zweiten Halbjahr 2022 umzusetzen. 4. Die für die Umsetzung der einzelnen Punkte erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die jeweiligen Auftragsvergaben, sind vom jeweils zuständigen Organ zu genehmigen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Stumptner, FPÖ ist eingetroffen. E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR GENERATIONEN, SOZIALES UND SPORT Gemeinderat Baumann berichtet über die Anträge E1, E2 und E3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge E 1 Gewährung einer Subvention an den Verein Interessengemeinschaft Zivilflugplatz Linz-Ost (Sanierung des Clubhauses und Erweiterung des Flug- und Bewegungszentrums) 280.000 Euro, davon je 60.000 Euro für die Rechnungsjahre 2022, 2023 und 2024 sowie je 50.000 Euro für die Rechnungsjahre 2025 und 2026 Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung einer Förderung an den Verein Interessengemeinschaft Zivilflugplatz Linz-Ost für die Sanierung des Clubhauses und Erweiterung des Flug- und Bewegungszentrums bei der Sportanlage in 4020 Linz, Am Tankhafen 13, in Höhe von 280.000 Euro wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Zuzählung der städtischen Förderung erfolgt in fünf Jahresraten, wobei in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils ein Betrag von 60.000 Euro und in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 50.000 Euro bereitgestellt werden. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von jeweils 60.000 Euro für die Rechnungsjahre 2022, 2023 und 2024 sowie je 50.000 Euro für die Rechnungsjahre 2025 und 2026 erfolgen auf der FiPos 1.777100 mit HP05503 (Kapitaltransfers an private Institutionen; Sportstättenadaptierung – Sonderprogramm) im Fonds 269000 (Sport). 5. Die Auszahlung der Förderungsetappen erfolgt jeweils nur dann, wenn im Sinne der Förderungsrichtlinien widmungsgemäße Verwendungsnachweise vorliegen. In den jeweiligen Voranschlägen sind für die Jahre 2023 und 2024 je 60.000 Euro und für die Jahre 2025 und 2026 je 50.000 Euro vorzusehen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung für die Sanierung des Clubhauses und Erweiterung des Flug- und Bewegungszentrums bei der Sportanlage durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992) bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." E 2 Gewährung einer Subvention an die ASKÖ Blaue Elf Linz (Sanierung und Neubau des Kabinentraktes) 280.000 Euro, davon 190.000 Euro für das Rechnungsjahr 2022 und 90.000 Euro für das Rechnungsjahr 2023 Der Gemeinderat beschließe: "1. Die Gewährung einer Förderung an den Verein ASKÖ Blaue Elf Linz für die Sanierung und Neubau des Kabinentraktes bei der Sportanlage in 4020 Linz, Teutschmannweg 1, in Höhe von 280.000 Euro wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Zuzählung der städtischen Förderung erfolgt in zwei Jahresraten, wobei im Jahr 2022 ein Betrag von 190.000 Euro und im Jahr 2023 90.000 Euro bereitgestellt werden. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 190.000 Euro für das Rechnungsjahr 2022 sowie 90.000 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgen auf der FiPos 1.777100 mit HP05503 (Kapitaltransfers an private Institutionen; Sportstättenadaptierung - Sonderprogramm) im Fonds 269000 (Sport). 5. Die Auszahlung der Förderungsetappen erfolgt nur dann, wenn im Sinne der Förderungsrichtlinien widmungsgemäße Verwendungsnachweise vorliegen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung für die Sanierung und Neubau des Kabinentraktes bei der Sportanlage durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992) bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." E 3 Gewährung einer Subvention an Steinbach Black Wings Linz (Spitzensportförderung 2022) 100.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: "1. Die Gewährung einer Spitzensportförderung 2022 einschließlich Fahrtkostenzuschüsse für nationale Meisterschaften, Trainerzuschüsse sowie die Durchführung von Trainingskursen in Höhe von 100.000 Euro an Steinbach Black Wings Linz wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 100.000 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen), mit dem Funktionsbereich 252 (Spitzensportförderung) im Fonds 269000 (Sport).‘ Ich bitte um Annahme dieser drei Anträge“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Danke, bei dem Punkt E 1 - ich bin selbst Privatpilot - könnte ich zustimmen, ich bin aber der Meinung, dass das ein Verein ist, bei dem sich die Mitglieder das selbst zahlen müssen. Ich habe kein Verständnis dafür bzw. ich sehe nicht unbedingt ein, warum das jetzt nur die Gemeinde fördern soll. Beim Punkt E 1 werde ich dagegen stimmen. Beim Punkt E 2 gehe ich davon aus, dass die Sportstättensanierung den Breitensport betrifft und dass das jetzt nicht nur für die ASKÖ Blaue Elf Linz ist, dann kann man dem durchaus zustimmen. Den Punkt E 3 werde ich wieder ablehnen, weil ich der Meinung bin, dass Spitzensport ein Beruf ist - wir müssten jede Boutique in der Landstraße genauso fördern, wie wir hier jetzt Black Wings fördern - ich sehe das nicht ein, das sind Spitzenverdiener, das muss sich selbst tragen. Alles, was in den Spitzensport geht, alle Professionals müssen sich selbst tragen. Wenn es um den Breitensport geht, also bei jenen die keine Finanzierung haben und die nichts verdienen, bin ich absolut für eine Förderung. Aber ich sehe nicht ein, dass man Black Wings fördern soll. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Herr Gemeinderat, ich kann Ihnen versichern, dass es sich bei E 2 tatsächlich um Breitensport handelt, es sind vor allem Nachwuchsmannschaften.“ Zwischenruf Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Ich stimme zu.“ Bürgermeister Luger weiter: „Ich weiß, Sie stimmen zu. Wenn Sie in letzter Zeit einmal ASKÖ Blaue Elf spielen gesehen haben, in der zweiten Klasse, dann wissen Sie, dass man dort, was den Fußball betrifft, ein bisschen vom Spitzensport entfernt ist. Das muss man leider so sehen.“ Zwischenruf Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Ich stimme E 2 durchaus zu.“ Bürgermeister Luger weiter: „Sollte ich Sie sportlich beleidigt haben, dann mag das mit meiner Überheblichkeit nach dieser Saison als Blau-Weiß Fan zusammenhängen.“ (Heiterkeit) Zwischenruf Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Alles klar, E 2 stimme ich ja durchaus zu.“ Bürgermeister Luger weiter: „Aber ich wollte Sie noch bestärken in Ihrer Zustimmung und aufzeigen, dass das ein wenig entfernt ist von Spitzensport.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns beim Ersten, stimmen beim Zweiten zu, enthalten uns beim Dritten und stimmen beim Vierten zu, aus den gleichen Gründen, die gerade genannt wurden.“ Gemeinderat Brandstetter: „Ich möchte auch noch unser Abstimmungsverhalten avisieren und zwar werden wir allen drei Punkten zustimmen, außer E 3 – da enthalten wir uns.“ Da der Berichterstatter auf das Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag E 1 wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) und bei Gegenstimmen der MFG-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag E 2 wird einstimmig angenommen. Der Antrag E 3 wird bei Stimmenthaltung von der LinzPlus-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der MFG-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Matsche berichtet über E 4 Übertragung der Förderungsvereinbarung von der „Caritas für Betreuung und Pflege“ auf die „Caritas der Diözese Linz“ im Zusammenhang mit dem Umbau des Alten- und Pflegeheimes Karl Borromäus und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „Beiliegende Zustimmungserklärung wird genehmigt und damit die Zustimmung erteilt, dass die Fördervereinbarung für den Zu- und Umbau des Alten- und Pflegeheims Karl Borromäus von der ‚Caritas für Betreuung und Pflege‘ auf die ‚Caritas der Diözese Linz‘ rückwirkend mit 1. Jänner 2022 übertragen wird. Die Caritas der Diözese Linz übernimmt alle Rechte und Pflichten laut Förderungsvereinbarung an Stelle der ‚Caritas für Betreuung und Pflege‘.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR MOBILITÄT UND VERKEHR Gemeinderat Steiger berichtet über F 1 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz (Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, KG 45203 Linz, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen.‘ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, KG 45203 Linz, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Bebauungsplan 01-123-01-00, Plan ‚ST210013‘, der Planung, Technik und Umwelt vom 13. September 2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Danke Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen, bei diesem Antrag, wie bekannt ist, die übergeordnete verkehrspolitische Entwicklung kritisch. Das hält uns auch davon ab, diesem Antrag zuzustimmen. Die Tiefgarage ist mit 2600 Stellplätzen, aus unserer Sicht zumindest sehr überdimensioniert. Wir haben dort schon bestehende Garagenplätze und wenn noch 2600 Plätze dazukommen, ist durch den induzierten, motorisierten Individualverkehr ein Verkehrsproblem vorprogrammiert. Wir haben de facto eine Ausweitung des Straßenraums zu Gunsten der PKW und dem stimmen wir nicht zu. Darüber hinaus ist die Verkehrsanbindung an den Bahnhof, aus Perspektive des Fuß- und Radverkehrs nicht optimal gelöst und wir hätten uns in Summe eine andere Prioritätensetzung in Bezug auf Verkehrsmittel gewünscht. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Schmida: „Danke, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem diese Vorlage recht eng mit den Anträgen aus der Städte- und Bauplanung, also G 1 und G 2 zusammenhängt, gilt das Abstimmungsverhalten, das ich gleich darlegen möchte, dann auch für die Anträge dort. Zur Post City wurde im Vorfeld schon viel gesagt. Kollege Langer hat jetzt auch wieder einige Kritikpunkte erwähnt und es werden wahrscheinlich noch einige kommen, die wir auch alle teilen. Ich glaube, dass man so ein Projekt im 21. Jahrhundert verkehrs- und klimapolitisch nicht mehr planen und bauen darf, vor allem, wenn dieses Areal über die beste Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel verfügt - Stichwort Stellplätze in der Tiefgarage und so weiter. Man hätte hier viel mehr auf die Anbindung im Umweltverbund schauen können und auch städtebaulich ist das Projekt, glaube ich, alles andere als zeitgemäß. Ich denke, das hängt damit zusammen und kommt dabei heraus, wenn große Investoren viel Profit aus dem zentralen städtischen Raum ziehen können oder ziehen wollen. Wie ich erfahren habe, hat es im Vorfeld auch bessere Projekte gegeben, die aber nicht zum Zug gekommen sind. Ich denke, der Grundfehler liegt darin, dass ehemals öffentliche Unternehmen, nämlich die Post, rein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, den Meistzahler ausgesucht haben. So schauen diese Projekte dann leider aus. Ich hätte mir von der Stadt Linz mehr erwartet, nämlich sich dagegen zu wehren und das Allgemeininteresse mehr vor das private Interesse der Investoren zu stellen. Von uns gibt es eine Gegenstimme zu diesem Antrag und zu den Anträgen G 1 und G 2. Danke“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch von uns gibt es eine Gegenstimme, aus den Gründen die Helge Langer und Michael Schmida schon genannt haben. Bitter für mich persönlich ist, dass wir schon vor drei Jahren über die Mobilität und die Verkehrssituation dort gesprochen haben. Ich habe damals schon einen Antrag eingebracht, mit dem deutlichen Hinweis, dass die Planung von Rosinak & Partner nicht zeitgemäß ist und das Projekt zu Lasten des Rad- und Fußverkehrs geht und es dort de facto eine Verschlechterung geben wird. In der Zwischenzeit ist leider nichts passiert. Da können wir einfach nicht mitstimmen.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Gotthartsleitner berichtet über F 2 Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz und Lustenau (Straßenplan ST210012 zum Bebauungsplan 06-011-01-02, Holzstraße - Untere Donaulände); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, ST210012 zum Bebauungsplan 06-011-01-02, Holzstraße – Untere Donaulände, KG Linz und KG Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, wird erlassen.‘ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, ST210012 zum Bebauungsplan 06-011-01-02, Holzstraße – Untere Donaulände, KG Linz und KG Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan ‚ST210012‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 07. Oktober 2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns bei diesem Antrag. Wir begrüßen es zwar, dass die Verordnung den Fuß- und Radverkehr bzw. die Änderungen mitberücksichtigt. Wir hätten aber, was die Bushaltestelle betrifft, die Implementierung einer Kap-Haltestelle bevorzugt. Insofern enthalten wir uns der Stimme. Danke“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stimmen hier dagegen. Wir betrachten diese Pläne als nicht ausgegoren, das war auch im Planungsausschuss ein Thema. Der Radweg wird hier de facto auf das private Grundstück verdrängt, dazu braucht es ein Servitut. Warum ist das so? Das ist so, weil der motorisierte Individualverkehr (MIV), sprich der private PKW-Verkehr die ganz normale volle Fläche haben soll. Dadurch wird die Bushaltestelle auf den öffentlichen Raum verdrängt und diese wiederum verdrängt den Fuß- und Radverkehr auf die private Fläche und dafür braucht es ein Servitut. Das ist für uns absolut nicht zufriedenstellend, insbesondere als – das ist in den Ausschussgesprächen zu Tage getreten - das nur schlagend oder wirksam wird, wenn dort tatsächlich ein Bauplatz gegründet und gebaut wird. Es ist also eine wackelige eigenartige Situation. Wir haben im Ausschuss um die Pläne gebeten, haben aber leider keine bekommen. Ich gehe davon aus, dass es diese genauen Pläne gar nicht gibt, sondern dass das momentan eine Art Flächenreserve von Seiten der Verkehrsplaner, ist. Von uns eine Gegenstimme zu diesem Antrag.“ Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA: „Lieber Helge, eine Kap-Haltestelle, weil das jetzt immer thematisiert wird, könnte man hier richtlinienkonform nicht errichten. Das geht aufgrund der Durchfahrtsmenge an dieser Stelle ganz einfach nicht. Ich würde einmal empfehlen, dass du mit Herrn Dipl.-Ing. Kropf, der wirklich Experte ist, sprichst, um diesem Mythos einer Kap-Haltestelle, insbesondere an dieser Stelle, entgegen treten zu können. Lorenz einen Plan habe ich mit, zumindest hätte ich ihn im Büro, wir können uns diesen gerne anschauen.“ (Beifall ÖVP) Da die Berichterstatterin auf das Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2) und KPÖ (2), sowie bei Gegenstimmen der LinzPlus-Fraktion (2), mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Koppler berichtet über F 3 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz und Lustenau (Donauparkstation- Neue Donaubrücke) Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße- Widmung für den Gemeindegebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs und führt aus: und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Donauparkstadion - Neue Donaubrücke, KG Linz und Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen.‘ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Donauparkstadion - Neue Donaubrücke, KG Linz und Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Plan ‚ST210015‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 4. Jänner 2022, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, der wievielte Beschluss ist das in Bezug auf das Donauparkstadion? Ich habe nicht mitgezählt, aber es waren einige. Warum kommt das in Salamitaktik, warum nicht von Anfang an klar, absolut und transparent mit allen Folgewirkungen, die so ein Donauparkstadion nach sich zieht. Das ist ein Grund, warum wir uns enthalten. Der andere Grund ist evident, glaube ich, wir sind keine Fans dieses Donauparkstadions. Wir betrachten das als Fass ohne Boden und darum gehen wir hier nicht mit. Wir enthalten uns bei diesem Antrag.“ Da der Berichterstatter auf das Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR PLANUNG UND LIEGENSCHAFTEN Stadtrat Prammer berichtet über die Anträge G1 und G2 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag G 1 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-123-01-00 sowie gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes W 109/2 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne W 109/3 und W 109, KG Linz (POST CITY) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, Neuerfassung (Stammplan), sowie gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes W 109/2 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne W 109/3 und W 109 wird erlassen.‘ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 betreffend Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, Neuerfassung (Stammplan), sowie gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes W 109/2 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne W 109/3 und W 109, Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 01-123-01-00 wird erlassen und gleichzeitig der Bebauungsplan W 109/2 gänzlich und die Bebauungspläne W 109/3 und W 109 teilweise aufgehoben. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Bahnhofplatz, Finanzamt Osten: ÖBB Gleiskörper Süden: Grundstück Nr. 1332/6, Nr. 1332/9, ÖBB Gleiskörper Westen: Waldeggstraße Katastralgemeinde 45203 Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 01-123-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan W 109/2 gänzlich und die Bebauungspläne W 109/3 und W 109 teilweise aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 2 Änderungspläne Nr. 159 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Bahnhofplatz) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 159 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Bahnhofplatz, wird erlassen.‘ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 betreffend Änderungspläne Nr. 159 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Bahnhofplatz Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 159 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Bahnhofplatz, Finanzamt Osten: ÖBB Gleiskörper Süden: Grundstück Nr. 1332/6, Nr. 1332/9, ÖBB Gleiskörper Westen: Waldeggstrasse Katastralgemeinde 45203 Linz Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 159 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ und führt weiter dazu aus: Herr Bürgermeister, wehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werden über die Tagesordnungspunkte G1 und G2 berichten. Hier geht es um Bebauungsplanänderungen bzw. um Änderungen des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes für das Areal des ehemaligen Postverteilerzentrums auf dem bekanntlich die Post das neue Projekt Post City Gardens verwirklichen wird. Dieses Projekt wird das Viertel um den Hauptbahnhof und das Erscheinungsbild der Stadt wesentlich prägen, auch für die nächsten Jahrzehnte. 5000 Menschen werden dort künftig Arbeit finden und über 1000 neue Wohnungen werden errichtet. Das ist ein Vorzeigebeispiel für innerstädtische Entsiegelung, ehemalige Betonflächen, die es dort zu Hauf gibt, werden in Grünraum verwandelt, insgesamt werden 14.000 Quadratmeter zusätzliche begehbare Grünflächen geschaffen, zum Teil in einem öffentlichen Park, zum Teil auf den Dachterrassen. Zusätzlich wird es natürlich, so wie bei allen größeren Wohnbauprojekten auch Dachbegrünungen geben. Die Post als Eigentümerin und Projektentwicklerin legt hier viel Engagement an den Tag, das habe ich auch in den Gesprächen und Beratungen mitbekommen. Sie entwickelt dort ein international beachtetes nachhaltiges Vorzeigeprojekt. Es ist eines der ersten Stadtquartiere Österreichs, die mit dem Zertifikat der Österreichischen Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft ausgezeichnet wird. Ich möchte mich auf diesem Weg recht herzlich bedanken, sowohl bei der Post als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Magistrates für die professionelle Arbeit, die hier in letzter Zeit geleistet wurde. Die Post war im Gespräch, das ich führen durfte, sehr angetan von der konstruktiven Zusammenarbeit und diese Anerkennung gebe ich auch gerne an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. Heute erfolgt der nächste wichtige Schritt zur Realisierung dieser modernen neuen Visitenkarte für Linz und ich ersuche hier um Zustimmung. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Brandstetter: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nun kurz ein Statement vorlesen, das von Studierenden der Abteilung Architektur der Kunstuniversität Linz verfasst worden ist und mit Unterschriften des Vorsitzes der HochschülerInnenschaft und der Studienvertretung der Architektur der Kunstuniversität Linz sowie von mehr als 40 Studierenden und Professoren der Kunstuniversität Linz unterstützt wird. Stellungnahme Post City Gardens: ‚Da uns, als Studierenden der Abteilung Architektur an der Kunstuniversität Linz, viele städtebauliche Entwicklungen in Linz beschäftigen und uns im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung besorgen, möchten wir, diese Abstimmung zum Anlass nehmen, uns kritisch gegenüber dem Abriss des Postverteilerzentrums und dem Neubau der Post City Gardens zu positionieren. Das Ziel einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung sollte es unsere Meinung nach sein, Räume zu verbessern und die Stadt für Ihre BewohnerInnen nach jedem baulichen Eingriff lebenswerter zu hinterlassen als zuvor. Das Bauprojekt Post City Gardens ist eng verknüpft mit dem Ausbau der Westumfahrung, die laut Verkehrsprognosen ein Mehraufkommen an Verkehr bedeuten wird. Auf dem Areal des Postverteilerzentrums soll, eingekesselt zwischen einem Autobahnknoten, einer Zugstrecke und einer stark befahrenen Straße, ein neues Stadtquartier entstehen, zu dessen Bau bereits von mehreren Seiten berechtigte, fachliche Kritik eingebracht wurde. Aufgrund der Gegenüberstellung des Bevölkerungszuwachses in Linz und der Anzahl an fertiggestellten Wohnungen im Neubau, sehen wir keinen konkreten Bedarf für ein Bauprojekt dieser Größe. Auch, dass nur freifinanzierte Wohnungen für eine sehr eingeschränkte Zielgruppe realisiert werden, zeigt unserer Meinung nach, dass die Interessen der InvestorInnen über die der Allgemeinheit gestellt werden. Wir hinterfragen kritisch, ob die Post City Gardens als Visitenkarte für Linz im Interesse der Stadt und ihrer BewohnerInnen sind oder ob Gewinnorientierung, hochpreisige Vermarktung und privatwirtschaftliche Interessen überwiegen. Wir empfinden es als unangebracht vorhandene Bausubstanzen nach nur 20 Jahren tatsächlicher Nutzungsdauer abzureißen. Als Bewerber um den Titel Klimahauptstadt Europas müssen wir uns stets in Erinnerung rufen, dass der Bau- und Gebäudesektor fast 40 Prozent des weltweiten CO2 Ausstoßes ausmacht. Dies unterstreicht die Fragwürdigkeit eines derartigen Neubauprojektes. Proaktive zukunftsfähige Stadtentwicklung kann nicht auf Augenhöhe mit InvestorInnen passieren. Wir sehen die Stadtregierung in der Pflicht, die Entwicklung unserer Stadt nicht nur zu kontrollieren, sondern zu lenken. Entwicklungsstrategien dürfen nicht nur theoretisch formuliert, sondern müssen konsequent und konkret umgesetzt werden. Durch die Bebauungsplanänderung in diesem Areal wird ein wichtiges, wenn nicht das letzte verbleibende Instrument, als Stadt auf dieses Projekt einzuwirken, aus der Hand gegeben. Wir bitten Sie daher darum, den Antrag abzulehnen oder zumindest die Entscheidung darüber zu vertagen und die Chance wahrzunehmen, sich noch einmal kritisch mit allen Aspekten, die dieses Projekt mit sich bringt, auseinanderzusetzen. Als Studierende der Architekturabteilung würden wir uns über ein Gespräch freuen und nehmen jedes Angebot uns einzubringen, gerne wahr.‘ Wir werden natürlich nicht zustimmen, sondern ablehnen. Danke schön.“ (Beifall) Gemeinderätin Langbauer, BSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, im März letzten Jahres wurde unser Antrag, dass große und sensible Bauprojekte zur besseren Beurteilung und zur besseren Einbindung der Bevölkerung in das 3D-Stadtmodell eingebunden werden, einstimmig dem damaligen Planungsausschuss zugewiesen. Im Zusammenhang mit dem Post City Gardens-Projekt sprechen wir uns nochmals für eine bessere und aktivere Einbindung von interessierten und betroffenen Linzerinnen und Linzern in große und besonders sensible Bauprojekte, wie das vorliegende Projekt im Umfang von 500 Millionen Euro mit elf Hochhäusern, mit fast 150.000 Quadratmetern Bruttogeschoßfläche oder auch diesen 2000 unterirdischen Stellplätzen, aus. Aus unserer Sicht wäre das, der beste Anlass, um das 3D Planungsbeurteilungs- und Einbindungstool auch umzusetzen, vor allem wenn wir uns Digitales Linz nennen wollen. Der Sinn dieses 3D-Stadtmodells kann eben nicht sein, dass man sich erst, wenn das Projekt schon umgesetzt ist, ein Bild davon machen kann. Dem Antrag G 1 an sich, stimmen wir aber zu.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Bahnhofsplatz bzw. die Zufahrt zum Terminal Tower bzw. zur Kiss and Ride Stelle am Bahnhof ist jetzt schon sehr stark belastet. Jeder der das dort kennt und z. B. zur Hauptpost muss, weiß, dass er entweder einen Spießrutenlauf auf sich nehmen muss, wenn er dort zu Fuß hinwill oder eben illegal über die Straße bzw. auf der Straße geht. Das wird mit der neuen Planung, anschließend an F 1, nicht besser, sondern schlechter. Die Planung von Rosinak & Partner ist eigentlich fast ein Totalversagen, kann man sagen und die 2000 Stellplätze werden das Ihrige dazu tun, dass dort nach der Fertigstellung des Areals ein Kollaps entsteht. Zugleich ist das Post City Areal maximal unattraktiv an den Bahnhofsplatz angebunden. Zudem möchte ich noch darauf hinweisen, dass diese Entsiegelung natürlich nur ein rudimentärer Teil ist. Zehn Prozent werden nicht versiegelt, alles andere wird wieder versiegelt und zweigeschossig unterbaut. Natürlich werden auf den Gebäuden Gründächer entstehen, so wie es das Edikt vorgibt, aber es ist natürlich nicht so, dass dort auch Bäume stehen können. Wir werden uns deshalb bei diesen zwei Anträgen G 1 und G 2 dagegen aussprechen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich möchte unsere Gäste darauf hinweisen, dass es unüblich ist, im positivem wie im negativen Sinn, Kundgebungen durchzuführen, das ist Tradition in diesem Haus, ich bitte das auch zu respektieren.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stimmen auch bei G 1 und G 2 dagegen. Unsere und auch meine persönliche, große und wahrscheinlich einzige Hoffnung ist die, dass der Finanz-, der Anlage- und der Büromarkt das Projekt gar nicht hergibt und Linz diese Ansammlung von Hochhäusern zwischen einer zukünftigen Autobahn und dem Bahnhof erspart bleibt. Vielleicht können wir das Projekt und die Flächen dann in ein paar Jahren neu denken und etwas entwickeln, was an diesem einzigartigen Ort, der bestens öffentlich angebunden ist – das haben wir schon gehört – Sinn macht. Vielleicht ohne riesige Tiefgarage, vielleicht sogar mit leistbarem Wohnraum und neuen sauberen innovativen Produktionsstätten oder öffentlichen Nutzungen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Prammer: „Werte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir auf ein paar Punkte, die KollegInnen aus dem Gemeinderat vorgebracht haben, einzugehen. Zur Kritik von Gemeinderat Brandstetter, dass wir uns damit in der Entwicklung nicht kritisch auseinandergesetzt hätten, möchte ich sagen: Dieses Projekt ist nicht von heute auf morgen entstanden, sondern läuft schon seit Jahren. Dieses Projekt war der erste Ansatzpunkt der Implementierung der städtebaulichen Kommission. Seit diesem Projekt gibt es die städtebauliche Kommission, die sich seit 2019 mit der Entwicklung der Post City, beschäftigt. Expertinnen und Experten der Stadtentwicklung, unserer Abteilungen aber auch aus anderen Städten sind dort vertreten. Erst auf Grundlage dieses Ergebnisses wurde der zweistufige Architekturwettbewerb seitens der Post ausgeschrieben, den bekanntlich ein renommiertes Grazer Architekturbüro gewonnen hat. Ich weiß nicht, ob sich die Studierenden der Kunstuniversität 2019/2020/2021 schon eingebracht haben, kann sein, wenn nicht, dann ist es hier leider etwas zu spät. Wenn du meinst, man sollte die Qualität erhöhen und die Qualität würde nicht erhöht und man sollte den Bestand erhalten - für was weiß ich, für Gewerbe, Wohnnutzung oder das Postverteilerzentren - dann bezweifle ich, dass du im aktuellen Zustand schon dort gewesen bist. Das ist vielleicht interessant für Kunstinstallationen, notfalls bekommen wir dort Unterkünfte für Flüchtlinge hin. Die Situation ist aber nicht ideal für einen Wohnbau, außer du denkst über Barackenunterbringungen oder eingebaute Metallgeschosse nach, die man dort installieren könnte als Kunstinstallation. (Beifall SPÖ) Mein Anspruch an eine qualitätsvolle Entwicklung der Stadt ist auf jeden Fall eine andere. Gemeinderätin Langbauer, es ist korrekt, das ist im 3D-Modell noch nicht implementiert. Das haben wir letztes Mal im Ausschuss besprochen und zugesagt. Wir werden schauen, dass wir das bekommen, damit wir den digitalen Zwilling, den Post City Gardens auch in unser 3D-Stadtmodell bekommen. Kurz noch zu Gemeinderat Mag. Rabengruber, Gott sei Dank hast du die Zahl 2000 erwähnt. Ich war vorher schon ein bisschen überrascht, weil Gemeinderat Mag. Langer eine Zahl von über 2000 erwähnt hat. Meines Ermessens sind es knapp 2000 Stellplätze, das ist aber sozusagen der Bruttobetrag, derzeit gibt es schon 500 Stellplätze, die übernommen werden, dafür gibt es Verpflichtungen gegenüber dem Terminal Tower, netto sind es 1500 Plätze zusätzlich. Natürlich wird es auch hier zwei Zu- und Abfahrten geben, eine über die Waldeggstraße und die zweite über den Vorplatz. Du hast gesagt, Bäume können auf den Dachterrassen nicht errichtet werden. Das ist meines Erachtens schon so vorgesehen, natürlich werden hier keine zehn Meter hohen Bäume errichtet werden, aber kleinere Bäume sind vorgesehen. Es ist genug Platz unten in den Parkanlagen Bäume zu pflanzen und es ist vorgesehen, Bäume auch auf natürlich gewachsenem Untergrund wachsen zu lassen. Diese Punkte wollte ich noch klarstellen, ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge G 1 und G 2 abstimmen. Der Antrag G 1 wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Herrn Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag G 2 wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Herrn Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Hubmann berichtet über G 3 Bebauungsplanänderung 06-011-01-02, KG Linz und KG Lustenau (Holzstraße - Untere Donaulände) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 06-011-01-02, Holzstraße – Untere Donaulände, wird erlassen.‘ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 06-011-01-02, Holzstraße – Untere Donaulände Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 06-011-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: nördliche Grenze der Grundstück Nr. 3229, KG Linz und Nr. 1151/7, KG Lustenau Osten: Holzstraße 5 sowie gedachte Verlängerung der östlichen Grenze des Grundstücks Nr. 574/10 bis zur nördlichen Grenze des Grundstücks. Nr. 1151/7, KG Lustenau Süden: Holzstraße Westen: Untere Donaulände Katastralgemeinde Linz, Lustenau Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 06-011-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und das Neuplanungsgebiet Nr. 741 aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte zu G 3 und G 5 gemeinsam antworten. Grundsätzlich ist der Vorschlag der Bebauungsplanänderung natürlich notwendig, das sehen wir ein und er ist seinen Ansätzen gut, er baut auf die städtebauliche Studie auf. Nur sehen wir leider ein paar Schwachpunkte und orten Verbesserungsbedarf. Zum einen ist das die diskutierte Busbucht, die quasi auch das Gebäude, das statt diesem ehemaligen Reifendepot geplant ist, nach innen schiebt und damit zu nahe an die alte Fleischmarkthalle herankommt. Damit wird Raum dazwischen eigentlich ein Restraum und kann nicht mehr so wie im Neuplanungsgebietsplan vorgesehen, eine Möglichkeit eines attraktiven Stadtraumes bieten. Zudem ist die Bebauung relativ hoch, sie ist zwar niedriger als von der städtebaulichen Kommission vorgesehen, aber mit 35 Metern trotzdem noch ganz ansehnlich, weil die Fleischmarkthalle, glaube ich, nur 15 Meter Traufhöhe hat. Dann gibt es diese Abzweigung der Buslinie, eine Busspur, die rechts abzweigt von der Holzstraße, hier wird der Straßenraum der Holzstraße auf vier Spuren ausgeweitet. Das sehen wir eigentlich nicht als zielführend, weil der Fuß- und Radverkehr wieder geschwächt wird. Gerade von der Tabakfabrik kommend, soll ein attraktiver Weg durch dieses Areal zwischen Fleischmarkthalle und künftiger Bebauung zur zukünftigen S-Bahn-Haltestelle führen. Ein weiterer Schwachpunkt ist aus unserer Sicht, die Abtretung entlang der zukünftigen S-Bahn-Linie. Für diese Busspuren werden, ich glaube, acht Meter abgetreten. Es geht sich nicht aus, dass gleich ein Fuß- und Radweg errichtet wird. Das wird wieder auf ein Servitut verschoben, wo es wahrscheinlich dann so ist, dass das nie zu Stande kommt, wenn hier nicht gebaut wird. Stattdessen hätte aus unserer Sicht eigentlich sofort eine Abtretung erfolgen sollen, wie das für die Buslinien vorgesehen ist. Deshalb werden sich Die Grünen bei den Punkten G 3 und G 5 der Stimme enthalten. (Beifall Die Grünen)“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Koppler berichtet über G 4 Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkostenbeitrag im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 in Höhe von 104.264 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des aus der Beilage ersichtlichen Vertrages über die Planungskosten von 1928 Euro und dem Infrastrukturkostenbeitrag von 102.336 Euro zwischen der Stadt Linz und Frau XXX wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von in Summe 104.264 Euro erfolgt auf der FiPos 2.816200 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 153 (Raumordnungsverträge) im Fonds 030000 (Bauverwaltung).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Schmida: „Danke Herr Bürgermeister, nur eine kurze Klarstellung. Wir stimmen dieser Vertragsraumordnungsvereinbarung grundsätzlich zu, das ist aber keine inhaltliche Zustimmung zur Baurechtsänderung, die hier angestrebt wird. Wir werden die Ergebnisse aus dem Baurechtsverfahren prüfen und dann entscheiden. Danke.“ Gemeinderat Brandstetter: „Wir enthalten uns hier bei diesem Punkt.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Zukan berichtet über G 5 Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz und KG Lustenau (Untere Donaulände) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Untere Donaulände, wird erlassen.‘ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 betreffend Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Untere Donaulände Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 3229 Osten: Holzstraße 5 Süden: Holzstraße Westen: Untere Donaulände Katastralgemeinde Linz, Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 sowie das Neuplanungsgebiet Nr. 3 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 197 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10) und KPÖ (2), sowie bei Gegenstimmen der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Rabengruber berichtet über G 6 Bebauungsplanänderung 02-087-01-01, KG Urfahr (Rudolfstraße – Bernaschekplatz) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-087-01-01, Rudolfstraße - Bernaschekplatz, wird erlassen.‘ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-087-01-01, Rudolfstraße - Bernaschekplatz Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-087-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Rudolfstraße Osten: Bernaschekplatz Süden: Neugasse Westen: Kreuzgasse Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-087-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Brandstetter: „Ich kann wegen Befangenheit nicht mitstimmen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, stimmt aufgrund Befangenheit nicht mit. H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR, TOURISMUS, MÄRKTE Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über H 1 Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2022; Grundsatzgenehmigung maximal 270.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Durchführung des 34. Pflasterspektakels von 21.-23. Juli 2022. Das Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 270.000 Euro exklusive USt grundsätzlich genehmigt: Zu erwartende Ausgaben (exklusive. USt) 270.000 Euro Zu erwartende Einnahmen (exklusive USt) 40.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben (exklusive USt) max. 230.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur Projekte, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Für die einzelnen Umsetzungsschritte sind in Folge die entsprechenden Beschlüsse der jeweils nach den Wertgrenzen des StL 1992 zuständigen Organe einzuholen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 270.000 Euro exklusive USt für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘. Die Verwendung von voraussichtlich 40.000 Euro exklusive USt aus Sponsoring- und Zusatzeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘. Der budgetwirksame Ausgaberahmen des Pflasterspektakels 2022 beläuft sich somit auf max. 230.000 Euro exklusive USt. Die Verwendung von Sponsoringgeldern und Standgebühren, die die bereits kalkulierte Summe von Einnahmen übersteigen, zur qualitativen Programmverbesserung wird genehmigt. Die Verrechnung der selbigen erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I ANTRÄGE UND RESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderätin Langbauer, BSc berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 1 Schwimmkursoffensive für die Linzer Kinder und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich starte beim Tagesordnungspunkt I mit dem Antrag ‚Schwimmkursoffensive für die Linzer Kinder‘. Durch die Pandemie hat das Angebot an Schwimmkursen sowohl in den Schulen als auch von privaten Anbietern besonders gelitten. Die Nachfrage in Linz ist enorm und das Angebot kann mit dem Bedarf einfach nicht mehr mithalten. Private Anbieter alleine können die große Nachfrage nicht decken, sodass viele Kinder keine Möglichkeit haben, schwimmen zu lernen oder zu üben. Es benötigt nun ein deutlich größeres Angebot für Nichtschwimmer und Schwimmanfänger um aufzuholen, was in den vergangenen Jahren, auch durch Corona bedingt, verpasst wurde. In Linz sollten daher in den Sommerferien verstärkt Schwimmkurse stattfinden. In den Bädern der Linz AG gibt es jedenfalls ausreichend Kapazitäten, um den Linzer Kindern die wichtige Fähigkeit des Schwimmens zu vermitteln. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Sportreferentin, Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, wird beauftragt, gemeinsam mit den Linzer Schwimmvereinen und privaten Anbietern ein Konzept auszuarbeiten und umzusetzen, mit dem Ziel in den Sommerferien ausreichend kostengünstige Schwimmkurse anzubieten, um möglichst vielen Kindern das Erlernen der lebensrettenden Fähigkeit Schwimmen zu ermöglichen. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Burgstaller: „Wir NEOS begrüßen diesen Antrag. Wir begrüßen auch das Beispiel, das es bereits in Wien gibt. Vizebürgermeister Wiederkehr hat erfolgreich die Schwimmoffensive ‚Wien schwimmt‘ eingeführt. Das Programm richtet sich an alle Kinder, die in den letzten drei Jahren die Volksschule besucht haben und wegen Corona keinen Schwimmkurs besuchen konnten. Die Kurse dauern zehn Tage und kosten 25 Euro. Wir stimmen diesem Antrag daher zu.“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, das Hauptproblem ist schon angesprochen worden, aufgrund der Pandemieeinschränkungen konnten kaum oder keine Schwimmkurse in den Schulen stattfinden. Viele Kinder und Jugendlichen hatten daher keine Möglichkeit schwimmen lernen zu können. Selbstverständlich ist es ideal schwimmen zu lernen, bevor die Sommerzeit, die Hauptsaison für das Schwimmen kommt. Daher haben etablierte Anbieter in der Stadt Linz schon eine Schwimmkursoffensive gestartet. Diese hat in den Osterferien begonnen und läuft noch. Gemeinsam mit der Linz AG bzw. auch mit dem hauseigenen Bad der Privaten Pädagogischen Hochschule wurde absolut intensiv gearbeitet. Man kann sagen, dass wirklich alle möglichen Zeiten genutzt werden, um Kindern die Möglichkeit zu bieten, schwimmen erlernen zu können. Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es im Juli und August ein verbessertes Angebot durch private Betreiber in der Linz AG. Ich darf noch einmal erwähnen, dass tatsächlich sehr intensive Bemühungen gemacht wurden, das nachzuholen, was aufgrund der Pandemieeinschränkungen nicht möglich war. Ich glaube, dass es schon günstig ist auszuloten, was für Juli und August noch möglich ist, möchte aber schon darauf hinweisen, dass nicht alle Trainerinnen und Trainer hauptberuflich SchwimmlehrerInnen sind und in vielen Bereichen mit Studentinnen und Studenten zusammengearbeitet wird, die im Sommer bereits Ferialarbeiten angenommen haben. Egal ob privater Anbieter oder Sportverein, der Anspruch ist natürlich, gute Schwimmkenntnisse und auch ein Schwimmvermögen zu vermitteln. Es geht darum, tatsächlich Kompetenzen bieten zu können und nicht nur ans Wasser zu gewöhnen. Ein spannendes Spezifikum ist dazu gekommen, davon habe ich heute das erste Mal gehört: Immer mehr Eltern, die über einen eigenen Pool verfügen, treten an SchwimmtrainerInnen heran, dass sie im sogenannten Home-Swimming ihre Expertise zur Verfügung stellen. Nichts desto trotz, glaube ich, dass es ein sehr wichtiges Thema ist. Ich stehe dem auch sehr aufgeschlossen gegenüber und schlage vor, dies zur weiteren Ausarbeitung dem Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport zuzuweisen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Langbauer, BSc: „Danke für die Zuweisung oder hoffentlich Zuweisung zum Sozialausschuss. Ich glaube, es ist gut, wenn man unterschiedliche Kapazitäten nutzt, ob das jetzt SchwimmtrainerInnen sind oder auch StudentenInnen. Ich glaube, das Thema Bewegung und Sicherheit für die Linzer Kinder, kann da nie zu kurz kommen. Danke.“ (Beifall) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport zugewiesen. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 2 Maßnahmen gegen den Arbeitskräftemangel in Linzer Betrieben und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, der nächste Antrag beschäftigt sich damit, dass wir, wenn wir uns den Arbeitsmarkt ansehen, vor einer vollkommenen Umwälzung stehen. Wir haben und das ist das erfreuliche daran, sehr niedrige Arbeitslosenzahlen, die niedrigsten oder fast niedrigsten, die wir erlebt haben. 6,5 Prozent ist ein Wert, der sehr schön ist, auf der anderen Seite zeigt er aber auch auf, dass es immer mehr offene Stellen gibt, die nicht besetzt werden können. Das ist für die Unternehmerinnen und Unternehmer ein großes Problem. Wer die lange Nacht der Forschung vor ein paar Tagen besucht hat, wird bemerkt haben, dass wir sehr viele innovative Unternehmungen haben und sehr viele ArbeitnehmerInnen in der Forschung brauchen, nur leider finden wir sie nicht. Es gibt doppelt so viele offene Stellen, wie Arbeitssuchende. Das hat nichts damit zu tun, dass wir Arbeit sehen und sie liegen lassen, sondern es gibt einfach niemanden, der sie in die Hände nehmen könnte. Deswegen regen wir an, dass die Stadt Linz das macht, was sie schon immer gemacht hat, nämlich sich in dieser Situation einzubringen. Die Stadt soll sich mit UnternehmerInnen und Unternehmen an einen Runden Tisch setzen, um über diese Situation und über konkrete Maßnahmen zu sprechen, damit wir das in guter Tradition fortführen können. Damit soll das, was sich am Horizont abzeichnet, verhindert werden und zwar, dass bei 297 offenen Lehrstellen 72 Lehrstellensuchende vorhanden sind. Man sollte einfach auch ein Gegengewicht finden und sich am Bedarf derer orientieren, die das betrifft. Nicht zuletzt ist das auch für die Stadt sehr relevant, denn wir verteilen nicht nur Subventionen, sondern wir schauen auch, dass die Stadt aufgrund der Kommunalsteuer Dinge vorantreiben kann, weil die Kommunalsteuer ein sehr hoher Einnahmebrocken ist. Stellen, die nicht besetzt werden können, fehlen natürlich, das ist sicher recht leicht nachzuvollziehen. Nachdem die Stadt das in der Vergangenheit bereits gemacht hat, obwohl arbeitsmarktpolitische Maßnahmen natürlich primär vom Arbeitsmarktservice (AMS), Bund und Ländern wahrgenommen werden, glaube ich, wäre es durchaus angezeigt einen Runden Tisch zu initiieren. Damit könnte man an die Unternehmen herantreten, um tatsächliche Bedarfe und Ähnliches zu erheben und dann womöglich als Stadt wirksam zu werden. Wir stellen daher den Antrag Der Gemeinderat beschließe: ´Der Bürgermeister wird ersucht, unter Einbindung der Sozialpartner, von Experten, von Branchenvertretern aus der Linzer Wirtschaft und der Gemeinderatsfraktionen einen Runden Tisch zum Thema Arbeitskräftemangel in den Linzer Betrieben abzuhalten. Dieser soll Vorschläge erarbeiten, wie sich die Stadt zur Mobilisierung von zusätzlichen Arbeitskräften einbringen kann. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Herzlichen Dank.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Gotthartsleitner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, es gibt in Ihrem Antrag einen Satz oder zumindest einen Teil eines Satzes, mit dem Sie in mir eine Verbündete gefunden haben. Das ist jetzt in der Wortmeldung von Kollegen Rosenmayr gar nicht vorgekommen, nämlich die Erhöhung der Beschäftigungsquote vor allem bei Frauen: ‚Denn eines ist sicher, beim Ziel die vorhandenen Potentiale am oberösterreichischen Arbeitsmarkt zu verbessern oder besser auszunutzen, spielen Frauen eine entscheidende Rolle.‘ Das weiß nicht nur ich, sondern das ist ein Zitat des Geschäftsführers der Industriellen Vereinigung, Dr. Joachim Haindl-Grutsch. Ich fürchte aber, dass wir bei der Frage, wie wir das erreichen sollen, schon wieder getrennte Wege gehen müssen. Ich bin nämlich davon überzeugt, dass wir gerade bei Frauen die im ländlichen Raum leben, ein enormes Potential für den Linzer Arbeitsmarkt haben. Aber was passiert in diesem ländlichen Raum? Bei der Kinderbetreuung passiert leider zu wenig und das betrifft leider immer noch Frauen. Das stellt ja auch wie jedes Jahr der Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer Oberösterreich fest. Nur ein Beispiel - bei den unter Dreijährigen gibt es nur 20 Gemeinden im ganzen Bundesland, das sind 4,6 Prozent aller Gemeinden in Oberösterreich, die Eltern ein vollzeittaugliches Betreuungsangebot anbieten. Außerdem ist mir ein Satz aus dem vorletzten Wirtschaftsausschuss, an dem der Landesgeschäftsführer des Arbeitsmarktservices Oberösterreich teilgenommen hat, in Erinnerung geblieben. Er hat gesagt, je einfacher die Kinderbetreuung am Anfang ist, desto leichter ist der Einstieg mit mehr Stunden. Wenn der Einstieg mit 20 Stunden erfolgt, dann kommt nur schwer die Motivation zu mehr Stunden zurück. Eine Person darf ich noch zitieren, auch die Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich Mag.a Doris Hummer hat bereits erkannt, was wir zur Hebung der Beschäftigungsquote brauchen. Ich zitiere: ‚Wir benötigen ein flexibles Kinderbetreuungsangebot das auf die Arbeitsrealitäten eingeht.‘ Werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, ermöglichen Sie mit ihrer Landespartei bitte endlich diesen einfachen Einstieg, ermöglichen Sie dieses Angebot, das auf Arbeitsrealitäten eingeht. Klopfen Sie doch bitte bei Ihrem Landeshauptmann an und fordern Sie dort, dass zum Beispiel von den mehr als 80 Millionen Euro, die die Stadt jedes Jahr an das Land Oberösterreich zahlt, künftig ein Teil in Kinderbetreuungseinrichtungen investiert wird und zwar im ländlichen Raum. Ein großer Teil der Lösung liegt auf diesem Runden Tisch, den Sie gerne abhalten möchten. Wir werden uns daher diesem Antrag enthalten. Danke schön. (Beifall) Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Danke, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich sind Maßnahmen gegen den Arbeitskräftemangel zu begrüßen. Ich möchte aber auf einen Punkt hinweisen, den ich persönlich erlebt habe. Ich war lange Zeit Geschäftsführer einer Möbelindustrie in Rumänien und ich hätte dringendst Mitarbeiter gebraucht und keine gefunden, weil in der Gegend um Sibiu 200.000 junge, ausgebildete Kräfte bis 35 Jahre in die USA, Canada und nach Deutschland gegangen sind. Wir reden von einer Österreich-Card usw. und wollen uns die Arbeitskräfte aus dem Ausland holen, das ist wie ein Floriani-Prinzip. Wir machen hier einen Deckel zu und dort einen Deckel auf und wundern uns, wenn wir Migration haben und wenn die Leute dann zu uns kommen. Ich halte es grundsätzlich für sehr gefährlich, wenn wir glauben, dass wir Kräfte aus dem Ausland holen, um unseren Arbeitskräftemangel zu decken, weil dort dann ein Mangel verursacht wird. Wir holen in Österreich zum Beispiel sehr viele PflegerInnen aus der Slowakei und Rumänien und es denkt niemand daran, was das für die Länder dort bedeutet, wenn diese Arbeitskräfte dort abgehen. Das möchte ich zu dem Thema Arbeitskräftemangel einbringen. Das darf aus meiner Sicht keine Lösung sein. Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, danke für die Rückmeldungen. Avisiert wurde diese Enthaltung schon, damit wird der Antrag keine Mehrheit finden, was schade ist, denn alle diese Maßnahmen können durchaus weiter diskutiert werden. Man könnte auch herausfinden, ob es nicht Unternehmen gibt, die für dieses Problem, das Sie angesprochen haben Frau Kollegin, schon Lösungsansätze haben. In den letzten Tagen ist die 15a-Vereinbarung verhandelt worden und ich darf Ihnen mit Sicherheit mitteilen, dass die ÖVP nichts verhindert, was für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf spricht. Ob Sie das glauben oder nicht, ist vielleicht eine Bewertungsangelegenheit, aber im Endeffekt glaube ich, dass es sehr viel Gemeinsames gibt, was diesem Antrag zu Grunde liegt und wo man unter Umständen in eine Zusammenarbeit münden könnte. Aber ich halte fest und nehme wahr, dass das bei diesem Gemeinderat noch nicht der Fall ist. Danke.“ (Beifall) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), FPÖ (7), NEOS (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 3 Neue Richtlinie und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) für den Radverkehr in der Verkehrsplanung verankern und führt aus: „Danke schön, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es darum, dass die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, kurz RVS für den Radverkehr stärker und expliziter in der Verkehrsplanung verankert werden. Hintergrund ist unter anderem auch, dass wir bekanntlich eine Umverteilung des Straßenraums zu Gunsten des Fuß- und in diesem Fall vor allem des Radverkehrs befürworten. Die RVS für Radverkehr in ihrer aktualisierten Form, die Anfang April veröffentlicht worden, bildet den erhöhten Platzbedarf des Radverkehrs und andere sicherheitsrelevante Themen ab. Es geht unter anderem um erhöhte Breiten von Radverkehrsanlagen, das soll unter anderem das gefährliche ‚Dooring‘ verhindern, also wenn es durch unachtsam geöffnete Autotüren zu einem Unfall kommt. Es geht auch um die Aufnahme und Spezifikation von Radschnellverbindungen, die vor allem für den regionalen Umlandverkehr von Bedeutung sind, die Bereinigung von Kreuzungsbereichen im Sinne der Sicherheit und vieles andere. Wir sehen es hier sehr dringlich an, beim Umbau bestehender Anlagen sowie beim Neubau von Anlagen, diese Richtlinien als Grundlage zu verwenden und nur in absolut gut begründeten Ausnahmefällen davon abzuweichen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Referent für Mobilität und Verkehr wird ersucht, die mit 1. April 2022 aktualisierte Richtlinie und Vorschrift für das Straßenwesen ‚RVS 3. Februar 2013 Radverkehr‘ als Grundlage für die Planung aller für den Radverkehr zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen anzuwenden. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Umbauten, die eine Änderung der Linienführung oder wesentliche Änderungen der Querschnittselemente einer bestehenden Straße bedeuten. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA: „Danke für das Ersuchen, leider können wir das, in diesem Fall nicht so annehmen. Ich stelle fest, dass mit dieser RVS noch relativ große Unsicherheiten einhergehen. Das betrifft die Bushaltestellen, vorhin habe ich eine Anfrage dazu gehabt und eine Wortmeldung von dir Helge. Jetzt gibt es einen Antrag zur RVS bezogen auf den Radverkehr. Wir werden diesen Antrag nicht annehmen, nicht, weil es nicht sinnvoll wäre, die RVS anzuwenden, das passiert zu 99 Komma irgendwas Prozent in Linz auch. Wir werden diesen Antrag nicht annehmen, schon alleine zum Schutz der Beamten und Tätigen in diesem Bereich, weil es mit Haftungsfragen einhergeht. Wenn etwas nicht richtlinienkonform ausgeführt wird und es zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden kommt, hat man Haftungsprobleme vor Gericht, wenn man nicht entsprechend argumentieren kann. Wie gesagt, unsere Fachleute schauen klarerweise ganz stark darauf und auch mir ist es ein riesen Anliegen, wie du weißt, dass wir im Radverkehr und im Infrastrukturbereich für die Radfahrer etwas weiterbringen. Ich möchte richtig in die Pedale treten, damit wir fürs Radfahren etwas weiterbringen, aber nicht mit diesem Antrag. Als ein Beispiel für dieses eine Prozent, wo wir nicht RVS-konform ausführen, möchte ich die Abfahrtsrampe beim Ars Electronica Center auf Grund der Abfahrtssteile nennen. Wenn man das RVS-konform gewollt hätte, dann müssten wir die Radverkehrsrampe beim Ars Electronica Center (AEC) jetzt schließen, das ist aber, glaube ich, nicht deine Intention. Unsere Beamten schauen wirklich, zu 99,9 Prozent und immer, wenn es möglich ist, RVS-konform zu planen und auszuführen. Aber einen gewissen kleinen Spielraum brauchen wir, damit wir uns da und dort auch zu helfen wissen. Wir schauen, dass wir das Beste für alle Verkehrsteilnehmer herausholen, insofern ist die Intention gut, aber von Seiten der ÖVP gibt es keine Zustimmung zu diesem Antrag. Danke.“ Da der Berichterstatter auf das Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende über nun den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (10), FPÖ (7) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mandlmayr berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 4 Dienstreisen mit privatem Klimaticket finanziell abgelten und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrte BesucherInnen auf der Galerie, beim folgenden Antrag geht es um etwas ganz Simples. Aktuell ist es so, dass jemand der beim Magistrat beschäftigt ist und eine Dienstreise antreten möchte z. B. zum wichtigen Austausch mit oder in anderen Städten und für diese Dienstreise den Privat-PKW nutzt, die Fahrt zu einem gewissen Grad abgegolten bekommt. Wer aber mit dem eigenen Klima-Ticket für die Stadt unterwegs ist, bekommt die Fahrt nicht abgegolten. Diese Ungleichbehandlung bedarf einer Korrektur im Sinne der Stadt als gute Arbeitgeberin auf dem Weg zur Klima-Hauptstadt. Daher möge der Gemeinderat beschließen: ‚Die zuständigen Stellen des Magistrats werden ersucht, eine Regelung auszuarbeiten und umzusetzen, damit Mitarbeiterinnen der Stadt Linz, für die Dienstreisen ihr privates Klimaticket nutzen, wie für die Nutzung des privaten PKWs auch, eine finanzielle Abgeltung in geeigneter Form durch die Arbeitgeberin bekommen. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.‘ Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grabmayr: „Das ist ein Thema über das man reden kann, aber nicht muss. (Heiterkeit) Wenn man diesen Fragenkomplex angeht, dann sollte man das für alle Dienstnehmer die Dienstreisen absolvieren, machen und nicht nur für öffentlich Bedienstete. Daher werden wir uns beim konkreten Antrag enthalten.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Das erweitert das Repertoire über unsere Diskussionsweisen, man kann aber man muss nicht, sie sprechen mir manchmal aus dem Herzen.“ (Heiterkeit) Gemeinderätin Büyükkal: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Mitglieder des Linzer Gemeinderates, wie bekannt, werden Dienstreisen nach der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift vergütet. Für die Benützung von Massenbeförderungsmitteln legt § 6 Abs. 3 der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift fest, dass erstens der Fahrpreis nach den jeweils geltenden Tarifen vergütet wird, zweitens von bestehenden Tarifermäßigungen Gebrauch zu machen ist und drittens für Strecken auf denen der Bedienstete, aus welchem Titel immer, zur Freifahrt mit dem benützten Massenbeförderungsmittel berechtigt ist, keine Vergütung gebührt. Wenn Bedienstete über eine Jahreskarte, z. B. ein Klimaticket verfügen, können daher keine Fahrtkosten abgerechnet werden. Wir als SPÖ-Fraktion stellen daher den Antrag auf Zuweisung zum Finanzausschuss zur ausführlichen Diskussion einer Sonderbestimmung zur Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift und bitten um Zustimmung. Danke schön.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Frau Kollegin, mir fällt nur das Lied von Wolfgang Ambros ein ‚Zwickt’s mi‘. Also ich verstehe diesen Antrag überhaupt nicht. Wenn ich eine Ausgabe und einen Aufwand habe, dann kriege ich eine Aufwandsentschädigung, wenn ich keinen Aufwand habe, wie will ich dann eine Aufwandsentschädigung geltend machen. Also ich sehe da absolut keinen Zusammenhang, das wäre dann ein Teil einer Entlohnung und das passt für mich nicht zusammen, wir werden diesen Antrag ablehnen.“ Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin hat es schon gesagt, es geht nach der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift. Grundsätzlich steht bei einer Dienstreise jedem der einen Aufwand hat auch eine Entschädigung zu. Es hat Zeiten gegeben, da waren die Privatkilometer kontingentiert, man konnte den Privat-PKW benützen und den Preis des öffentlichen Verkehrsmittels verrechnen. Auch das Klimaticket ist ein finanzieller Aufwand, auch wenn es günstiger ist, daher steht dem Bediensteten auch eine Entschädigung in der Höhe der geringen Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels zu. In den letzten Wochen hat es beim Land Oberösterreich Gespräche auf Ebene der Sozialpartner gegeben, wo genau das Thema war. Man hat sich geeinigt, dass in diesem Fall das öffentliche Verkehrsmittel verrechnet werden darf. Es wird also zu einer Änderung bzw. Anpassung in welcher Form auch immer, kommen. Ich glaube, dass Landesbedienstete und Magistratsbedienstete gleichbehandelt werden sollen. Aber wir stimmen dem Antrag auf Zuweisung in den Ausschuss zu. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mandlmayr: „Also, wir stimmen diesem Antrag auf Verlegung in den Ausschuss zu. Schöne Neuigkeiten aus dem Landtag, das freut uns natürlich und wir werden das genauer beobachten. Ansonsten gibt es dann, dass Mittel der Resolution, falls sich da zu wenig tut in nächster Zeit.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (7), sowie bei Gegenstimmen der MFG-Fraktion (2) dem Ausschuss für Finanzen und Integration zugewiesen. Gemeinderat Mag. Seeber berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 5 Energiekrise als Chance für Ausbau des Öffi-Verkehrs nutzen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte ein Thema einbringen, über das wir aus meiner Sicht tatsächlich sprechen müssen. Wir sehen derzeit einen sehr hohen Inflationsdruck, der von steigenden Energiepreisen ausgelöst wird. Wir wissen, dass Schwierigkeiten in den Lieferketten und Sorgen über die ausreichende Versorgung mit fossilen Energieträgern für Menschen mit geringen Einkommen und für besonders Betroffene eine massiv schwierige Situation ist. Da ist es natürlich richtig, dass wir diesen Menschen gezielt mit angemessener finanzieller Unterstützung und unbürokratisch helfen. Aber finanzielle Unterstützung für alle im Sinne eines vollen Inflationsausgleiches, das wird wahrscheinlich weder finanztechnisch gehen, noch ist das sinnvoll. Denn wir wissen, dass Krisen immer eine Riesenchance für Veränderung bieten. Wir sehen, dass in Krisen ein hohes Potential liegt, dass Innovationsschübe ausgelöst werden. Wenn wir aber die Preise für die fossilen Energieträger durch Subventionen oder durch generelle Steuernachlässe nach dem Prinzip der Gießkanne künstlich niedrig halten, dann wird diese Chance letztendlich nicht genützt werden. Eine ganz wesentliche Triebkraft für eine Veränderung ist, dass es attraktive Alternativen gibt und die gibt es dann, wenn die Preise für die Energie eben nicht künstlich gesenkt werden. Wenn sie so stark steigen, wie sie jetzt steigen, ist das natürlich eine schwierige Situation. Aber bei hohen Treibstoffkosten, bei extrem nervigen, staubedingten und zeitfressenden Autofahrten, ist es selbstverständlich, dass die Menschen immer mehr darüber nachdenken, wie sie ihr eigenes Mobilitätsverhalten neu ausrichten. Aber das setzt natürlich voraus, dass wir Angebote haben oder dass es Angebote gibt und der Preis natürlich passt. Die Erfahrungen mit dem Klimaticket bisher zeigen, dass Menschen, die das Klimaticket gekauft haben und auf dieses Angebot zurückgreifen, weniger das Auto benützen und intensiver die öffentlichen Verkehrsmittel nützen. Wir sehen am Beispiel des seit gestern in Deutschland neu eingeführten Neun-Euro-Tickets, was hier passiert. Das Neun-Euro-Ticket ist ein Monatsticket um neun Euro, das für drei Monate Gültigkeit in Deutschland hat und besonders für den öffentlichen Nahverkehr gedacht ist. Gestern wurden innerhalb von wenigen Stunden 200.000 Tickets verkauft, diese Zahlen hat man nicht erwartet. Da man das nicht erwartet hat, wird die Deutsche Bahn jetzt Zuggarnituren flottmachen, die sie in Reserve haben, werden Busse mobilisieren und Chauffeure und das Service-Personal aufstocken um kurzfristig ausreichende Kapazitäten bereitstellen zu können. Niemand konnte das im Vorfeld wissen, aber das Neun-Euro-Ticket wurde angenommen. Obwohl man es nicht wusste, hat man es versucht und der Erfolg gibt letztendlich recht. Wenn man diese Entwicklungen verfolgt und die Sache ganz einfach verhaltensökonomisch betrachtet, sollte man sich in Linz und im Land Oberösterreich überlegen, welche Angebote im Nahverkehr gemacht werden können, dass die Menschen zum Umstieg motiviert werden bzw. ihnen der Umstieg erleichtert wird. Aus meiner Sicht sollte man erstens Preisangebote und Testangebote machen und werblich kommunizieren oder mit Medienpartnerschaften unterstützen. Auf der anderen Seite sollte man letztendlich natürlich auch die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel dementsprechend anpassen. Es geht um Taktverkürzungen, mehr Busverbindungen zu den Randzeiten und Fahrplanverdichtungen für Morgen- und Abendspitzen, weil gerade bei den Pendlerinnen und Pendlern oft das Angebot fehlt, dass sie auf die öffentliche Verkehrsmittel zugreifen können. Ich bin der Überzeugung und das sehen auch die Verhaltensökonomen so, dass Menschen grundsätzlich neugierig sind und gerne Neues ausprobieren. Wenn das dann passt, bleiben die Menschen auch gerne dabei. Es geht also darum, die Angebote entsprechend auszubauen, in die Auslage zu stellen und die Garagentore der Verkehrsbetriebe zu öffnen und ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen. Dann kann es aus meiner und aus unserer Sicht gelingen, die Menschen zu motivieren auf die Öffis umzusteigen und letztendlich langfristig eine Verhaltensänderung zu unterstützen und herbeizuführen. Deshalb stelle ich den Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, mit der Linz AG und dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund in Gespräche zu treten und kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazitäten und des Angebotes zu entwickeln, sowie attraktive Testangebote für PendlerInnen zu schaffen. Ziel soll sein, die Menschen zum Umstieg auf die Öffis zu bewegen und jetzt die Chance zu nützen, durch verbesserte Angebote dauerhaft KundInnen zu gewinnen. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA: „Vielen Dank, der Antrag richtet sich an mich, als zuständiges Stadtsenatsmitglied, insofern melde ich mich zu Wort. Ich kann nicht recht viel ergänzen, wir stimmen dem Antrag zu. Zum einem, weil ich inhaltlich derselben Meinung bin und zum anderem, weil hier im Grunde meine Jobdescription abgebildet ist. Nämlich, dass ich mich mit der Linz AG und dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund unterhalte um Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazitäten des Angebotes zu setzen, etc. Du hast das umfassend ausgeführt und ich bin inhaltlich derselben Meinung. Wir stimmen zu, ich stelle allerdings einen Abänderungsantrag in Bezug auf den Bedeckungsvorschlag. Der Gemeinderat beschließe folgenden Abänderungsantrag: ‚Die Bedeckung, eventuell anfallender Kosten, soll durch die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel durch die Stadt Linz in Abstimmung mit Finanzreferentin, Vizebürgermeisterin Tina Blöchl erfolgen und die entsprechenden Beschlüsse zur Genehmigung vorbereitet werden.‘ Dieser Abänderungsantrag in Bezug auf den Bedeckungsvorschlag, ist durch die Clubobfrau Elisabeth Manhal per E-Mail auch den Fraktionsvertreterinnen und Vertretern zugegangen. Die Protokollführung erhält von mir eine Kopie. Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Änderung im Bedeckungsvorschlag. Eines muss uns schon klar sein, ein Ausbau der Kapazitäten des Öffentlichen Verkehrs ist, glaube ich, von allen zu begrüßen, muss aber finanziert werden. Ich denke aber, das ist allen hier in diesem Saal klar, insofern gehe ich von einer einstimmigen Annahme des Grundantrages inklusive des Abänderungsantrages aus. Vielen Dank.“ (Beifall) Gemeinderat Grabmayr: „Wir Freiheitliche, sehen durchaus noch den Bedarf, ein bisschen nachzuschärfen und zu präzisieren, wo die Akzeptanz der öffentlichen Verkehrsmittel verbessert werden kann. Daher beantragen wir zuerst einmal die Zuweisung an den Mobilitätsausschuss um alle Chancen im öffentlichen Verkehr auszuloten.“ Gemeinderat Dip.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag klingt sehr, sehr verlockend und ist durchaus gescheit. Ich möchte aber zwei Dinge aus eigener Erfahrung einbringen. Ich bin selbst Inhaber eines Klimatickets und fahre ca. fünf bis sechs Mal im Monat, die Strecke Linz-Feldkirch. Mittlerweile darf man ohne Reservierung nicht mehr einsteigen – das ist mir passiert – dann wartet man eine Stunde auf den nächsten Zug und hofft, dass man beim nächsten Zug einsteigen darf. Ich sponsere die Linz AG, indem ich mir dieses Abo für das TIM gekauft habe und fahre die privaten Fahrten mit dem Elektroauto. Dass die Verkehrssituation vor allem bei den internationalen Zügen oder Städtezügen so angespannt ist, dass man heute fast nicht mehr fahren kann, ist ein Aspekt. Der andere Aspekt ist, ich habe ein Projekt in der Schweiz bei der Schynige Platte Bahn (SPB) gemacht, da geht es um die Instandhaltung von Zügen. Wir können jederzeit mehr Züge und Busse einsetzen und so weiter, wir müssen aber bedenken, dass sie alle eine Maintenance brauchen und wir Instandhaltungswerkstätten brauchen. Eines der größten Probleme in der Schweiz ist heute, das Schaffen von Werkstätten für diese Züge für das vermehrte Verkehrsaufkommen. Wenn wir das nicht haben, können wir hunderte Busse kaufen, die wir nicht reparieren und Instandhalten können und dann fahren die Busse nicht mehr. Das ist also alles sehr einfach und nur oberflächlich bedacht, geht aber nicht in die Tiefe. Grundsätzlich möchte ich sagen, ich bin absolut für den Öffentlichen Verkehr, ich habe ein Klimaticket, aber der Zustand jetzt ist nicht mehr einfach. Ich habe Kontakt zur Deutschen Bahn, die wissen bis heute nicht, wie sie dieses Neun-Euro-Ticket für drei Monate bewältigen können, sie erwarten einen Ansturm den man sich überhaupt nicht vorstellen kann. Man wird sehen, wie das wird. Also bitte nicht nur an der Oberfläche den Lack ein bisschen schön polieren, sondern auch in die Tiefe gehen. Danke“ Gemeinderat Giegler: „Danke, sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich kann für die sozialdemokratische Fraktion festhalten, dass dieser Antrag grundsätzlich ein hehres Anliegen verfolgt. Er ist durchaus unterstützenswert, allerdings sind wir der Meinung, dass noch einige Punkte diskussionswürdig sind und man sich mit diesen entsprechend auseinandersetzen muss. Daher unterstützen wir den Antrag der Freiheitlichen-Fraktion, diesen Antrag dem Mobilitätsausschuss zuzuweisen, das ist vernünftig um dort weiter zu diskutieren. Wir können dem aber nicht nähertreten, diesen Antrag in Bausch und Bogen mit dem Abänderungsantrag dem Ausschuss zuzuweisen, da ersuche ich doch um Verständnis. Herr Vizebürgermeister Hajart, du hast beantragt eine Budgeterhöhung zu beschließen, nichts Anderes ist das. Du möchtest ein Sonderbudget zur Umsetzung dieser Anliegen für dich reklamieren. Ich darf dich darüber informieren - erinnern kann ich dich nicht daran, weil du zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Linzer Gemeinderat warst -, dass am 16. Dezember hier in diesem Haus - nein es war nicht in diesem Haus, sondern es war im Neuen Rathaus, (Unruhe) nein, im Brucknerhaus. Entschuldigung, da wird man ja ganz verwirrt, bei den vielen Standorten an denen unsere Gemeinderatssitzungen in letzter Zeit stattgefunden haben. – die Budgetsitzung stattfand. In dieser Budgetsitzung wurde ein Budget für das Jahr 2022 und für das Jahr 2023 beschlossen. Dieser Budgetbeschluss ist sozusagen die Leitlinie für alle Entscheidungen, des politischen Handelns in diesem Gremium. Daran hat sich jeder Referent, jede Referentin entsprechend zu halten, das ist die Vorgabe, die für jeden Referenten und für jede Referentin verbindlich ist. Bei Anträgen in diesem Gemeinderat werden üblicherweise die Bedeckungsvorschläge so formuliert, dass die Bedeckung der Kosten durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen soll. Bei den beiden Anträgen ‚Schwimmkursoffensive für die Linzer Kinder‘ und ‚die Maßnahmen gegen den Arbeitskräftemangel in Linzer Betrieben‘, die von der österreichischen Volkspartei heute eingebracht wurden, ist dieser Satz am Ende des Antrages formuliert. Da betrifft es andere Referentinnen und Referenten, die sollen jetzt umschichten, die sollen mit ihrem Budget, das am 16. Dezember 2021 in diesem Gremium beschlossen wurde, auskommen. Jetzt betrifft es plötzlich die eigene Fraktion, das eigene Ressort und dann sagt man, umschichten sollen die Anderen, ich kann das nur dann machen, wenn ich zusätzliches Geld zur Verfügung habe. Herr Vizebürgermeister, so kann es nicht sein, das wird heute nicht der Fall sein und das wird auch in Zukunft nicht der Fall sein. Daher stimmen wir der Zuweisung zum Mobilitätsausschuss zu, dem Abänderungsantrag können wir aber aus diesen Gründen keine Zustimmung erteilen. Danke“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Seeber: „Vielen Dank, wir müssen aufpassen, dass wir nicht in eine Budgetdiskussion kommen, wir reden eigentlich über Verkehrsthemen und Mobilität. Wir werden diesem Abänderungsantrag daher schon zustimmen. Wir geben aber zu bedenken, dass die Budgetsituation insofern zweitrangig ist, als man zuerst sagen muss, worum es überhaupt geht, wo wir Mittel brauchen und wo diese dann herkommen. Ich glaube, es ist auch von Bundesregierungsseite noch einiges umzuverteilen, was auf Basis der gestiegenen Mehreinnahmen möglich ist. Da gibt es noch einiges, was noch gehen könnte. Ich möchte das gar nicht so abschließend diskutieren. Natürlich kann man alles ewig und dreifach diskutieren, aber ich möchte darauf hinweisen, dass wir jetzt eine Sondersituation haben und jetzt kurzfristige Maßnahmen notwendig sind. Ich würde daher ersuchen, dass wir im Ausschuss schnell zu einem Ergebnis kommen. Denn jetzt betrifft es die Menschen, die durch erhöhte Preise umdenken müssen und aus meiner Sicht gibt es den Bedarf schnell Lösungen anzubieten. Richtung Herrn Obermayr möchte ich noch sagen, es geht genau darum, dass wir mehr Kapazität benötigen, weil viele Züge voll sind. Ich muss besonders darauf hinweisen, dass es mir nicht um die internationalen Verkehrsverbindungen geht, sondern um den Nahverkehr und vor allem darum, Kapazitäten gerade für PendlerInnen zu schaffen. Wahrscheinlich gibt es noch andere Gruppen, die überhaupt keine Möglichkeit haben mit dem Bus oder mit dem Öffentlichen Verkehrsmittel nach Linz zu kommen, weil die Busverbindung um die Uhrzeit, zu der man üblicherweise zu arbeiten beginnt, gestrichen wurde. Es geht darum das zu sondieren und zu sehen was man tun kann und wo es Kapazitäten aus bestehenden Infrastrukturen gibt, die wir nützen können und nicht welche, die wir zuerst kaufen oder bauen müssen. Natürlich kann man über langfristige Anschaffungen nachdenken, aber das ist nicht die Intention dieses Antrages. Ich würde mich auf das konzentrieren was im Antrag steht, nämlich über die kurzfristigen Kapazitätsanpassungen nachzudenken. Über attraktive Angebote, dass die Menschen diese Kapazitäten jetzt nützen und lernen mit den Öffis zu fahren, damit später letztendlich die Verkehrsbetriebe eine Motivation haben, die Infrastruktur entsprechend anzupassen und langfristig anzubieten. Das war es im Wesentlichen, gerne diskutieren wir im Ausschuss weiter. Richtung SPÖ, wenn es Diskussionspunkte gibt, über das Budget hinaus, dann wäre ich sehr erfreut, wenn man mir die Punkte zukommen ließe, weil ich aus der Wortmeldung nicht herausgehört habe, was da außerhalb des Budgets zu diskutieren wäre. Dann kann ich mich vielleicht auch inhaltlich darauf vorbereiten. Vielen Dank.“ (Beifall) Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr zugewiesen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), FPÖ (7) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 6 Potenzial des Urfahranermarktes länger nutzen und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Antrag I 6 geht es um unseren Linzer Urfahranermarkt von den LinzerInnen kurz Urfix genannt. Alle Damen und Herren, die am Eröffnungstag beim Urfahranermarkt am Samstag dabei gewesen sind, haben gesehen, dass heuer ein ganz extremer Besucheransturm zu verzeichnen war, die Menschenmassen haben sich schon am Samstagvormittag durchgeschoben. Dieser Besucheransturm hat Gott sei Dank sehr zur Freude der Schausteller, der Fahrgeschäfte, der Gastronomiebetreiber, also aller Marktbeschicker, die ganze Woche angehalten. Für uns ist das jetzt ein Anlass, dass wir einmal offen und laut darüber nachdenken möchten, das Potenzial des Urfahranermarktes zu nützen und um ein bis zwei Tage zu verlängern. Bisher war es immer so das der Urfahranermarkt am Samstag um 10.00 Uhr Vormittag begonnen hat, aber das ist nicht unbedingt in Stein gemeißelt. Es muss nicht immer bei Samstagvormittag bleiben, man kann auch andere Wege gehen, wie z.B. in Wels beim Welser Volksfest, da findet die Eröffnung schon am Donnerstagnachmittag mit einer Probebeleuchtung am Abend statt. Dazu nützt man dann den ganzen Freitag und so wird der Markt praktisch um ein bis zwei Tage verlängert. Das heißt, wir möchten gerne das Potenzial nützen, wir möchten gerne, dass die Marktbeschicker einen tollen Umsatz haben und wir möchten die Besucherströme so lenken, dass sich die Kinder und Besucher bei einem extremen Ansturm nicht so lange bei den Fahrgeschäften anstellen müssen. Wenn man den Urfahranermarkt um ein bis zwei Tage verlängert, wäre alles möglich. Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe: ‚Die Marktreferentin Doris Lang-Mayerhofer wird ersucht, gemeinsam mit der ‚Arbeitsgemeinschaft Urfahranermarkt‘ Möglichkeiten einer längeren Abhaltung des Urfahranermarktes zu diskutieren sowie anschließend dem Gemeinderat allfällige Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen. Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtung im Budget bzw. entsprechend vorgesehenen Mittel in den kommenden Budgets sichergestellt werden.‘ In diesem Zusammenhang ersuchen wir, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.“ (Beifall) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Liebe Ute, sehr geehrte Damen und Herren, zuerst muss ich sagen, dass es wirklich schön ist zu sehen, dass einmal aufgrund einer Erfolgsmeldung ein Gemeinderatsantrag erstellt wird. Das ist etwas sehr Positives. Ganz grundsätzlich, du hast es schon gesagt, ist die Freude bei den Marktbeschickern groß – insgesamt 280 Beschicker und Aussteller, Schausteller und Gastronomen waren beteiligt und haben einen wirklich wahnsinnig tollen Markt abgehalten. Nach zwei Jahren Zwangspause konnten sie endlich wieder ihrer Arbeit nachgehen und diese auch ausführen. Das war eigentlich das Allerschönste mitanzusehen und vor allem hat es wirklich viele Aktivitäten seitens meines Marktteams gegeben, bei dem ich mich noch einmal bedanken möchte, dass das alles so gut geklappt hat. Wir haben neue Willkommensaktionen gehabt, Muttertagsaktionen, ein Charity-Event, man hat also die Traditionen hochleben lassen, aber auch viele neue Dinge umgesetzt. Dieser Diskussion über die zeitliche Ausdehnung kommen wir natürlich auch in der ARGE Urfahranermarkt immer wieder nach. Das ist für uns nichts Neues, denn genau dort sitzen die Betroffenen und mit ihnen gemeinsam wird der Wunsch nach Verlängerung immer wieder diskutiert, es wird immer wieder upgedatet um zu schauen, wo die Mehrheiten sind. Denn, man muss schon sagen, der große Wunsch einer Verlängerung kommt aktuell mehr von den Gastronomen. Natürlich gibt es auch die Messe, für die viele Firmen ihre Mitarbeiter neun Tage lang für den Verkauf abstellen. Gerade die brauchen aber ihre Mitarbeiter auch sehr schnell wieder in ihren eigenen Unternehmen und sind nicht sehr erfreut, wenn der Markt länger dauern würde. Es gibt also Prostimmen, es gibt aber auch andere Stimmen und deswegen ist es sehr gut, das Thema in der ARGE Urfahranermarkt zu diskutieren. Einer Probebeleuchtung am Freitagabend, stehe ich im Prinzip offen gegenüber, auch das wird immer wieder diskutiert, weil man sich natürlich anschaut wie das bei anderen Volksfesten funktioniert. Das Rieder Volksfest dauert z. B. auch neun Tage, die Passauer Maidult dauert neun Tage, man vergleicht sowieso was Sinn und was weniger Sinn macht. Ich möchte aber mit diesem Antrag diese 280 betroffenen Unternehmen nicht bevormunden. Ich möchte sie nicht mit diesem Gemeinderatsantrag verunsichern, sondern möchte dieses Thema wirklich dort diskutieren und das jetzt nicht mit diesem Antrag bestätigen. Ich möchte mich enthalten liebe Ute, weil wir das sowieso immer wieder diskutieren. Das ist kein neuer Vorschlag, danke für die Intention, aber das passiert eigentlich und deswegen enthalten wir uns der Stimme. Danke“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Brandstetter: „Sehr geehrte Damen und Herren, als glühender Verehrer des großen bayrischen Philosophen Gerhard Polt kann man einmal nichts gegen Jahrmärkte haben, andererseits schätzt Herr Polt die Stille sehr. Ich glaube der Antrag ignoriert ein bisschen die Anliegen der AnrainerInnen. Ich glaube, dass die Form wie der Urfix momentan stattfindet, schon an die Belastungsgrenzen der dort lebenden Menschen geht und auch darüber hinaus. Ich glaube, dass die gesamte Umgebung schon stark beeinträchtigt ist, insofern denke ich, dass man den Urfahranermarkt vielleicht in eine andere Richtung drehen sollte. Ist es notwendig, dass wir dort Billigramsch aus Ländern, die sicher keine guten Arbeitsbedingungen haben, verkaufen? Könnten wir nicht versuchen, dass der Markt eine stärkere Lokalisierung hat und nachhaltiger abläuft? Ich denke, dass eine Richtungsänderung des Urfahranermarktes anzudenken ist. Eine Verlängerung ist, glaube ich - tut mir leid, dass ich das so sage, aber das passt thematisch - eine Schnapsidee und insofern werden wir diesen Antrag ablehnen.“ Bürgermeister Luger: „Ihr großer bayrischer Philosoph hat einmal in einem cineastischen Werk definiert, ‚Brotzeit ist Freiheit plus Mahlzeit‘. Das ist am Urfahrmarkt wirklich gegeben, muss man sagen. Aber da geht es auch manchmal nicht ganz still zu.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Klitsch: „Ich sage einmal Danke für die Wortmeldungen. Liebe Doris, ich verstehe das jetzt nicht so wirklich, du sagst, du hast mit den Leuten schon gesprochen und die Einzigen die das wollen, sind die Gastronomen. Ja bitte, dann machen wir das für die Gastronomen. Ich verstehe schon, dass irgendein Möbelhändler oder so sagt, er kriegt das Personal nicht am Abend. Das ist mir verständlich, aber die Gastronomen haben gerade in den letzten beiden Jahren gelitten wie die Hunde durch Corona, durch die Lockdowns und durch die ganzen Einbußen. Es wäre wie gesagt, ein Weg wie beim Welser Volksfest, da gibt es eine Probebeleuchtung und man sperrt nur die Gastronomie auf, das ist lustig, die machen einen Umsatz, das Personal freut sich, weil es Trinkgeld bekommt und alle können wieder etwas verdienen. Ich habe oft gehört, dass Linzer Firmen gesagt haben, jetzt gibt es endlich den Urfahranermarkt, wir könnten uns mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern, was immer, einmal in ein Bierzelt oder in die Donau Alm setzen und wir könnten das Feiern endlich einmal nachholen. Wir haben jetzt zwei Jahre keine Weihnachtsfeier gehabt, wir könnten endlich einmal in eine Gastronomie gehen. Die neun Tage Bierzelt, Donau Alm, ist für die Betriebe zu wenig, sie kommen nicht zusammen. Sie bekommen gar nicht die Kapazitäten, dass sie für eine Gruppe mit zwei-, dreihundert Leuten reservieren können, das geht sich nicht aus. Wie gesagt, die Bitte, setz dich mit den Gastronomen zusammen. Dann gibt es einfach eine gastronomische Eröffnung. Das hat es schon einmal gegeben, ich kann mich erinnern. Es hat einmal dieses Rosenstüberl Revival gegeben, das dem Urfahranermarkt vorgelagert war. Das hat damals der alte Hans Hofstetter noch gemacht, das ist so gut angekommen, das war einen Tag lang und am nächsten Tag ist eröffnet worden. Wie gesagt, Denkverbote gibt es bei uns keine, Sprechverbote auch nicht. Wir bitten dich, sprich mit der ARGE und die anderen bitten wir, stimmt diesem Antrag zu.“ (Beifall) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (10), Die Grünen (10), NEOS (2), MFG (2), KPÖ (2) und LinzPlus (2) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Matsche berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 7 Verkehrskonzepte für Großveranstaltungen und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Abhaltung des Urfahranermarktes nach knapp zwei Jahren Zwangspause infolge der Coronapolitik der Bundesregierung hat einen massiven Besucherandrang ausgelöst. Leider hat dieser Andrang die Verkehrssituation im Allgemeinen und die Parksituation im Speziellen im Umfeld des Marktgeländes verschärft. Für die FPÖ steht fest, dass derartige Großveranstaltungen, wo sie nun wieder stattfinden dürfen, abgehalten werden sollen, aber nicht zu Lasten der Anrainer. Mögliche Lösungen wären Park and Ride Angebote, wie laut Antrag. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, Verkehrskonzepte zur besseren Koordinierung des Besucherandrangs im Rahmen von Großveranstaltungen wie dem Urfahraner Markt zu erarbeiten und zur Umsetzung zu bringen. Bedeckungsvorschlag: Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtungen im Budget bzw. entsprechend vorgesehenen Mittel in den kommenden Budgets sichergestellt werden.‘ Danke.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA: „Danke schön, es gibt viele gute Vorschläge im Bereich des Verkehrs und der Mobilität, so auch dieser. Das hat was, das stimmt, das machen wir. Ich frage mich nur gerade, warum die FPÖ diesen Antrag stellt. Ihr wart jetzt relativ lange in der Verantwortung was den Verkehr und Mobilität in der Stadt betrifft. Da ist gerade im Bereich der sanften Mobilität aus meiner Sicht zu wenig passiert bzw. lange nichts passiert. Jetzt gibt es einen schwarzen Referenten und Ihr stellt diesen Antrag, das ist gut so, ich freue mich darüber, weil das ein Zeichen des Vertrauens mir gegenüber ist. Lange ist nichts weitergegangen, aber dann kommt der Schwarze und macht das, das ist gut so. Ich möchte nur weitergehen und stelle einen Zusatzantrag, der lautet: Der Gemeinderat beschließe folgenden Zusatzantrag: ‚Insbesondere soll im Rahmen des Programms Digitales Linz ein digitales Verkehrsleit- und Parkleitsystem erarbeitet werden, bei dem Daten und Verkehrsinformationen auch für Verkehrs-Apps und Navigationssysteme zur Verfügung gestellt werden können.‘ Dieser Zusatzantrag hat einzig und alleine den Hintergrund, dass es in der heutigen Zeit schon intelligenten Systeme gibt und wir nicht auf alte Systeme aufsetzen wollen. Damit soll der innovative Geist einhergehen. Ich ersuche um Zustimmung zum FPÖ-Antrag, weil ich die Intention teile, aber auch um Zustimmung zu unserem Antrag, weil damit die Innovation zu Tragen kommt. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, man merkt schön langsam, Linz wächst und wir brauchen wirklich etwas Besonderes für unsere Stadt. Wir, Die Grünen, begrüßen diesen Antrag, weil wir schon auch große Veranstaltungen brauchen. Ich spreche nicht nur für den Urfahranermarkt, sondern allgemein für alle Aktivitäten, die in unserer Stadt stattfinden, wie Kulturveranstaltungen, wirtschaftliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, hier haben wir schon eine große Aufgabe. Es ist gut, wenn wir jetzt beginnen, dieses Thema zu diskutieren. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass Linz eine Grüne Eventstadt ist und wir nicht nur die persönliche Mobilität zu berücksichtigen haben, sondern auch die Öffis. Das Mobilitätskonzept muss sich über die Privatmobilität und die Öffis ausbreiten. Man darf nicht vergessen, Linz muss die Grüne Eventstadt bleiben. Danke.“ (Beifall) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Matsche: „Danke für die Zustimmung, lieber Martin, so schlimm wie heuer war es noch nie in der Ferihumerstraße. Der alte Verkehrsreferent hat mehr als genug Brücken für die Stadt Linz gebaut. Wir setzen hier einen richtigen Impuls, künftig Anrainer von Veranstaltungsorten besser zu entlasten.“ (Beifall) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag, anschließend über den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird inklusive Zusatzantrag bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Burgstaller berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 8 Maßnahmen für LGBTIQ* in Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuseherinnen und Zuseher, wir treten für eine freie und offene Gesellschaft ein, weil sie unserem Bild eines freien und verantwortungsvollen bewussten Handelns eines befähigten Menschen am besten entspricht. Zu ihrer Realisierung muss der/die Einzelne ebenso wie die Gesellschaft insgesamt beitragen. Eine offene Gesellschaft erfordert aus unserer Sicht in besonderer Weise die Einbindung aller Gruppen in den politischen Diskurs. In einer freien und offenen Gesellschaft müssen die Einrichtungen und Institutionen der Gesellschaft für die demokratische Mitsprache aller BürgerInnen offenstehen und niemand darf das Opfer von Diskriminierung werden. Dabei lohnt sich anlässlich des Pride Month im Juni ein vertiefender Blick auf die Situation der LGBTIQ*-Community. Wir regen mit diesem Antrag unter anderem einen Ideenwettbewerb für Nationalsozialistische (NS)-Opferdenkmal mit dem Schwerpunkt Homo-, Bi- und Transphobie an. Gerade Linz hat die historische Aufgabe ein breites Gedenken zu fördern. Wir wollen daher die Linzer Denkmale um eines für jene Menschen, die an homosexueller Verfolgung in der NS-Zeit betroffen waren, erweitern. Dazu soll es einen Wettbewerb der Ideen und künstlerischen Entwürfe geben, bei dem alle mitmachen können. Denn Gedenken soll eine gemeinschaftliche Sache sein. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass auch heute viele LGBTIQ*-Personen besonders häufig Opfer von verbaler und physischer Gewalt sind, wobei das Eintreten für ihre Rechte wichtiger denn je ist. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1.Die Gleichbehandlungsstelle der Stadt Linz soll folgende Aufgabenbereiche abdecken: Beratung und Hilfestellung in Diskriminierungsfällen, Schnittstelle zwischen LGBTIQ*-Community, Politik und Verwaltung, Förderung queerer Kleinprojekte, Bildungsarbeit und Sensibilisierung, Fachkonferenzen und Queere Stadtgespräche, EU-Projekte umsetzen, Information und Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit im In- und Ausland mit der Schwerpunktarbeit in Schul- und Jugendarbeit, Gewaltprävention, Antidiskriminierungsarbeit und LGBTIQ* in der Arbeitswelt und vor allem einfach und niederschwellig erreichbar sein. 2. Im Regenbogenmonat Juni: Die Stadt jedes Jahr als Zeichen der Vielfalt die LGBTIQ*-Regenbogenfahne vor dem Alten Rathaus hisst. 3. Ideenwettbewerb NS-Opfer-Denkmal: Ziel des künstlerischen Realisierungswettbewerbs ist die Erlangung von künstlerischen Entwürfen für die Errichtung eines "Denkmals für Männer und Frauen, die Opfer der Homosexuellen-Verfolgung in der NS-Zeit wurden", welches auf einer ausgewiesenen Fläche errichtet wird. Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden.‘ Ich bitte um Zustimmung. Danke schön.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeisterin Blöchl: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf mich als LGBTIQ*-Referentin der Stadt Linz zu Wort melden. Herr Burgstaller, wir haben in einem zweistündigen Gespräch schon über LGBTIQ* gesprochen und ich habe Ihnen im ersten Quartal mehrmals nähergebracht, was wir dazu bereits umgesetzt haben bzw. umsetzen. Daher müssen wir diesen Antrag ein bisschen differenzierter betrachten. Punkt eins, wir haben am 24. September 2021 in diesem Gemeinderat ein LGBTIQ*-Konzept inklusive eines sehr umfassenden Maßnahmenkatalogs, abgestimmt mit den Vertretern der Community, beschlossen. Das ist also nichts, was wir selber erfunden haben, sondern wir haben bereits ausführlich mit allen Beteiligten der Community gesprochen und ein wirklich sehr breites und stimmiges Konzept für Linz beschlossen. Dieses Konzept hat vorgesehen, dass wir eine Queer-Stelle bzw. ein Queer-Referat einrichten. Das ist im ersten Quartal bereits geschehen, gemeinsam mit der Magistratsdirektion haben wir das in der passenden Gleichbehandlungsstelle verankert und eine LGBTIQ*-Koordinatorin, Frau Patricia Kurz-Khattab, als Koordinatorin eingesetzt. Hier gibt es also eine Person, mit der ich gemeinsam eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen habe, wo wir wieder mit allen Vertretern der Community und Beratungsstellen zusammenarbeiten. Aber sie wissen das ja, wir haben im ersten Quartal ein ausführliches Vorgespräch dazu gehabt haben. Was haben wir gemacht? Wenn ich mir diesen Aufgabenkatalog so anschaue, fällt mir jetzt nichts ein, was wir dazu noch nicht umgesetzt hätten oder was wir in den nächsten Wochen noch nicht geplant haben. Das heißt, ein Großteil der Aufgaben wird schon aktiv in der Gleichbehandlung ausgeübt bzw. ist schon auf Schiene. Daher kann man sagen, das ist schon erledigt. Punkt zwei, wenn man im Regenbogenmonat Juni die letzten Jahre am Rathaus vorbeigefahren ist und geschaut hat – ich habe bis 2018 zurückrecherchiert – dann wurde diese Regenbogenfahne jedes Jahr gehisst. Natürlich war auch in den letzten Jahren in der Stadt Linz ganz klar, dass man allen Menschen dementsprechend offen gegenüberstehen. Gerade in diesem Monat wollen wir natürlich ein starkes Zeichen für die LGBTIQ* setzen. Soviel zu Punkt zwei, das heißt, das ist auch erledigt. Der dritte Punkt ist der Ideenwettbewerb, dem kann ich sehr viel abgewinnen, weil es tatsächlich kein Denkmal für die Opfer, die in der NS-Zeit verfolgt wurden, gibt. Hier haben wir auf jeden Fall noch Bedarf in der Stadt Linz, - das haben wir auch schon in unserem persönlichen Gespräch festgestellt - hier müssten wir eine Maßnahme ergreifen. Deswegen möchte ich bitten, dass wir diese Themen dreiteilen, das heißt, dass wir es getrennt zur Abstimmung bringen. Punkt eins und Punkt zwei sind de facto umgesetzt bzw. befinden sich in Umsetzung. Bei Punkt drei haben wir Handlungsbedarf und ich würde mich über eine Zuweisung zu meinem Ausschuss sehr freuen. (Beifall)“ Gemeinderätin Tichler: „Danke Herr Bürgermeister, wir Freiheitliche stehen zum traditionellen Familienbild und sind auch der Meinung, dass die Sexualität Privatsache jedes Menschen ist. Wir müssen uns leider enthalten.“ Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, natürlich kennen wir das LGBTIQ*-Konzept, das 2021 beschlossen wurde, im Detail. Wir freuen uns, dass einiges davon schon umgesetzt bzw. in Umsetzung oder in Planung ist. Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass uns ein Denkmal der homosexuellen Opfer des NS-Regimes im öffentlichen Raum ein besonderes Anliegen ist, das haben wir schon in anderen Zusammenhängen thematisiert. Diesbezüglich begrüßen wir natürlich einen Ideenwettbewerb und sehen der Behandlung im Ausschuss sehr positiv entgegen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Burgstaller „Ich möchte mich noch einmal für die Zusammenarbeit bedanken, es freut mich, dass so vieles weitergeht. Danke schön.“ Der Vorsitzender lässt nun über den Antrag, getrennt in Punkte 1, 2 und 3 abstimmen. Der Punkt 1 des Antrags wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), FPÖ (7), MFG (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2 des Antrags wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), FPÖ (7), MFG (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 3 des Antrags wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (7) und MFG (2) mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Finanzen und Integration zugewiesen. Gemeinderat Mag. Schmida berichtet über den von der KPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 9 Richtiges Abstellen von E-Scootern verbessern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, liebe BesucherInnen auf der Galerie, dieser Antrag hat im Vorfeld schon einige Reaktionen ausgelöst. Die Medien berichten ausführlich und ich habe einige Anrufe und Mitteilungen bekommen. Mit dem zuständigen Vizebürgermeister hat es einen E-Scooter-Gipfel gegeben, das habe ich heute gelesen. Es gibt seit rund drei Jahren in Linz E-Scooter von diversen Verleihfirmen. Am Anfang waren das über 1000, weit mehr als 1000, jetzt hat sich das ein bisschen reduziert, auch was die Anzahl der Verleihfirmen betrifft. In dieser Stadt sind neben grundsätzlichen Kritikpunkten vor allem hinderlich und gefährdend abgestellte Verleih-E-Roller ein Problem. Es hat zwar einen vermeintlich verbindlichen Verhaltenskodex zwischen der Stadt und den Betreibern gegeben, der in Punkt zehn – Vermeidung von Missständen gegen nicht konformes Parken - Aufklärungs- und Sanktionsmaßnahmen vorsieht. Diese reichen bis zum Ausschluss von der Nutzung. Zusätzlich soll der Betreiber laut diesem Verhaltenskodex E-Roller, die eine Behinderung darstellen, binnen drei Stunden nach Meldung entfernen. Die Stadt Linz kann bei Gefahr im Verzug oder Nichteinhaltung der Frist, die E-Scooter laut dieser Vereinbarung jederzeit auf Kosten des Betreibers entfernen. Trotzdem stehen falsch geparkte E-Scooter noch nach wie vor - auch länger als die Frist erlaubt - herum und behindern vor allem Rad- und Gehwege. Es ist daher notwendig Maßnahmen zur Verbesserung der Abstellsituation dieser Dinger zu ergreifen. Ein Beispiel für solche Maßnahmen wäre, dass eine gemeinsame, eingerichtete Melde- oder Beschwerdetelefonnummer von allen Betreibern besteht oder die verstärkte Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied des Stadtsenats wird ersucht, Maßnahmen für das richtige Abstellen von E-Scootern auf öffentlichen Flächen zu ergreifen. Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Brandstetter: „Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann in weiten Punkten natürlich dem Grundansinnen zustimmen. Damit habe ich aber folgendes Problem, ich denke, die Wurzel des Problems liegt eigentlich darin, dass der öffentliche Raum ungerecht verteilt ist. In anderen Städten, wo eine andere Verteilung des öffentlichen Raumes gegeben ist, kommt es nicht zu so einem starken Nutzungskonflikt zwischen E-Scootern, Fußgängern und RadfahrerInnen. Das heißt, ich denke, dass uns diese Debatte ein bisschen vom eigentlichen Problem ablenkt und das die Neuverteilung des öffentlichen Raums zu Gunsten der sanften Mobilitätsformen ist. Darum werden wir uns enthalten.“ Gemeinderat Katzmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zum Thema Elektro-Scooter möchte ich heute meine Anregungen nicht nur als Gemeinderat, sondern auch als Vorstand des Linzer City Rings darlegen. Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Kunden, die zur Seite springen müssen, um nicht überfahren zu werden. Mitglieder des City Rings haben die Scooter kreuz und quer vor deren Geschäften, Eingängen oder Gastgärten liegen. Manchmal kann man die Gehsteige mit Kinderwägen oder Rollstühlen nicht benutzen, weil dort umgefallene Elektro-Scooter alles blockieren. Die Elektro-Scooter sind zum einen ein neues, innovatives, klimaschonendes Transportmittel, zum anderen sind sie eine Art moderne Plage. Linz kann sich nicht als junge, dynamische, aufgeschlossene Stadt präsentieren und dann sagen, verzichten wir lieber ganz auf die Scooter, dann haben wir auch kein Problem. Man sollten dem Spruch von Immanuel Kant folgen ‚Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.‘ Ein Anbieter, wir haben es schon gehört, ermöglicht bereits, dass man sich nicht überall ausloggen kann und genau das sollte bei allen Anbietern gefordert werden. Es wird schnell ein Lernprozess einsetzen, denn wenn der Zähler weiterläuft und man einige Stunden umsonst zahlt, wird man das sicher kein zweites Mal wiederholen. Da hört sich das liegenlassen oder kreuz und quer abstellen relativ schnell auf. Genauso muss der Elektro-Scooter Signale aussenden, wenn er falsch abgestellt wurde oder umgefallen ist, dann muss er vom Betreiber abtransportiert werden. Wichtig wäre auch, dass man die Benutzer aufmerksam macht, dass sie Verkehrsteilnehmer sind und auch der Straßenverkehrsordnung unterliegen. Man darf nicht, zu zweit auf dem Scooter fahren, durch Menschenmengen preschen oder gegen die Fahrtrichtung fahren. In Zeiten der Pandemie haben wir gelernt, dass Rücksichtnahme nicht allen Menschen angeboren ist. Ein sanktionsloses Abkommen mit den Verleihern hat keine Durchsetzungskraft. Es müssen Konsequenzen für die Anbieter und Benutzer geschaffen werden, das ist technisch leicht möglich. Dann werden sich die Elektro-Scooter als gern gesehenes Transportmittel weiter durchsetzen und ein problemloses Miteinander wird möglich sein. Darum werden wir dem Antrag zustimmen.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA: „Alles was gesagt wurde, stimmt, da muss etwas weitergehen. Es gibt Probleme, wir nehmen diese in die Hand, die ÖVP stimmt zu.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Schmida: „Ich sage Danke für die Zustimmung. Das macht deutlich, dass ein kleines Problem, wie ich finde, vorliegt. Wenn sich die Stadt selbst ernst nimmt, dass es so etwas wie Allgemeininteressen gibt, dann gehört das Nutzungsverhalten einfach verbessert. Nur kurz, Kollege Brandstetter, das ist natürlich vollkommen richtig, es braucht insgesamt eine Neuaufteilung der Stadt und des öffentlichen Raums. Wir haben ein kleines Problem, was bestimmte Fahrzeuge, das Radfahren und die Radwege wie auch den Fußverkehr also die Gehwege betrifft, da muss man handeln. Ich bin schon auf die Umsetzung gespannt und hoffe, dass etwas weitergeht. Sollte sich nichts verbessern, dann werden wir am Thema dranbleiben und wieder einen Antrag stellen. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der LinzPlus-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 10 Bahnhof Lastenstraße im Beirat für Stadtgestaltung prüfen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ist schwer vorstellbar was bei der Lastenstraße passiert. Noch ist es weit weg und es ist auch nicht wahnsinnig sexy über irgendwelche Pläne zu reden, die man noch nie gesehen hat. Ich weiß aber, es geht um viel. Bei der Franckstraße/Lastenstraße soll einer der wichtigsten Nahverkehrsknoten von Linz entstehen. Hier werden - wenn alles gut geht - Züge, Busse, Radwege, Fußgänger und vielleicht sogar eine neue Linzer Schienenachse zusammentreffen. Neben dem Hauptbahnhof, davon bin ich felsenfest überzeugt, wird das der wichtigste Mobilitätsknoten von Linz, insbesondere was die Schnellbahnen und Umstiege ins Gewerbe- und Industriegebiet betrifft. Aber trotz dieser Wichtigkeit und dieser Relevanz ist außer rudimentären Plänen bisher nichts bekannt oder öffentlich. Ein Gestaltungswettbewerb hat nicht stattgefunden. Eine öffentliche Debatte gab und gibt es zur Gestaltung praktisch nicht. Es wird sozusagen nur über die Verkehrsstränge geredet. Um diesem Nahverkehrsknoten auch gestalterisch den Ansprüchen unserer innovativen Mittelstadt und nebenbei einem aufstrebenden Stadtteil gerecht zu machen und dieses wichtige Bauwerk nicht nur als technisches Bauwerk funktional abzuwickeln, sollte dringend der Linzer Beirat für Stadtgestaltung involviert werden. Da könnte man diskutieren, ob nicht eher irgendein anderes Gremium oder so zuständig sein könnte, aber mir ist nur der Gestaltungsbeirat bzw. der Beirat für Stadtgestaltung eingefallen. Ich sehe kein anderes Gremium, das hier zuständig sein könnte, diese Pläne zu beurteilen. Darum dieser Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Stadtrat für Stadtplanung möge das Projekt für den Nahverkehrsknoten Lastenstraße in den Beirat für Stadtgestaltung schicken und die Ergebnisse davon im Ausschuss für Stadtplanung präsentieren. Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Schmida: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Lorenz, ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob der Gestaltungsbeirat die richtige Adresse ist. Ich weiß auch nicht, ob es nur um architektonische Fragen geht oder ob es doch wieder um verkehrspolitische Fragen geht, die du ansprichst. Wir haben im März-Gemeinderat, glaube ich, als einzige Fraktion gegen die Neufassung des Übereinkommens Nahverkehrsknoten Linz Franckviertel gestimmt. Nicht deswegen, weil wir das nicht wichtig finden, ganz im Gegenteil, das ist ganz ein wichtiges Öffentliches-Verkehrs (ÖV)-Projekt. Aber wir haben einige Schwachstellen kritisiert, die ich noch einmal nennen möchte, weil du mir mit diesem Antrag die Gelegenheit dazu gibst. Das ist einmal, dass die Straßenquerschnitte noch immer völlig überdimensioniert sind und die Situationen das Umsteigen betreffend stark verbesserungswürdig sind. Die S-Bahn-Linien müssen viel besser erreicht werden können, ein Inselbahnsteig, würde das Umsteigen zum innerstädtischen Verkehr verbessern. Es ist nicht optimal, wenn der Radweg, der Fußweg und die Wartesituation der Fahrgäste unterirdisch in der Unterführung sind. Es gäbe einige Verbesserungsmaßnahmen, damit das ganze Projekt noch viel fahrgast-, fahrrad- und fußgehfreundlicher wird als derzeit geplant. Das Projekt sollte in erster Linie für den Umweltverbund Vorteile bringen. Vielleicht nimmt der zuständige Vizebürgermeister etwas auf und gibt es der Planung weiter, wenn der Gestaltungsbeirat in diese Richtung etwas beitragen kann, ist es fein. Wir sind natürlich dafür und stimmen zu.“ Stadtrat Prammer: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, gleich einmal vorweg zum Kollegen Gemeinderat Schmida, der Gestaltungsbeirat kann das natürlich nicht. Der Gestaltungsbeirat ist ein Beirat, der eingerichtet wird nach der oberösterreichischen Bauordnung. Es geht hier um Bauvorhaben von besonderer Bedeutung für das Stadtbild und nicht um Mobilitätsdiskussionen oder –überlegungen. Das einmal vorweg und da komme ich auch schon gleich zum zweiten Punkt. Gemeinderat Potočnik verlangt mit diesem Antrag etwas, wozu ich aller Voraussicht nach nicht in der Lage bin. Gemeinderat Potočnik verlangt, ein Bauvorhaben das ein Verkehrsprojekt der ÖBB ist, in den Gestaltungsbeirat zu schicken. Ja, ich bin zuständig so etwas zu tun, aber nur bei Bauvorhaben, die nach der oberösterreichischen Bauordnung abgehandelt werden und aller Voraussicht nach - so ist jedenfalls mein Wissensstand - ist das beim Bahnhof Lastenstraße nicht der Fall. Wir wissen das aber noch nicht abschließend, weil es noch kein Projekt gibt. Es ist noch kein Projekt vorgelegt worden, jedenfalls nicht bei der Bauverwaltung. Es kann natürlich sein und wir gehen davon aus, dass das höchstwahrscheinlich der Fall sein wird, dass dieser Bahnhof nach dem österreichischen Eisenbahnrecht abgehandelt wird. Damit bin ich und der Gestaltungsbeirat außen vorgelassen, weil wir Juristen bzw. wir ferrophilen Juristen wissen, dass hier das Eisenbahnrecht gilt. Da fährt der Zug drüber, da können wir eigentlich relativ wenig ausrichten und haben wenig Mitsprachemöglichkeiten. Außerdem ist noch nicht einmal klar, ob, wenn es nach dem Eisenbahnrecht geht, der Bund, das Land oder vielleicht die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist, je nachdem wie das von der Größe her, einzuschätzen ist. Soviel zu den Zuständigkeiten. Zum Zweiten, falls es wider Erwarten doch zu einem normalen Bauverfahren kommen sollte - läge das dann in meiner Zuständigkeit - dann sollte ich das Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat oder der Planungsvisite zuteilen. Dann macht aber die von dir Gemeinderat Potočnik beantragte Präsentation im Ausschuss für Planung und Liegenschaften überhaupt keinen Sinn. Du möchtest offensichtlich, so steht es jedenfalls im Antrag, gar nicht mitdiskutieren, du möchtest nur das Ergebnis präsentiert bekommen. Das passiert ja im Anschluss an den Gestaltungsbeirat bei jedem Bauprojekt des Gestaltungsbeirates. Das Bauprojekt wird präsentiert, dann gibt es eine interne Beratung und dann wird das Ergebnis des Gestaltungsbeirates dort präsentiert. Daran können alle Mitglieder des Planungsausschusses teilnehmen und alle Fraktionsobleute. Wieso ich das noch einmal in einem Ausschuss machen soll, ist mir nicht verständlich und daher ersuche um Nichtzustimmung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte aus fachlicher Sicht schon noch ein paar Dinge dazu sagen. Ich glaube auch nicht, dass hier der Gestaltungsbeirat irgendetwas bewirken kann und eigentlich ist das zu spät. Üblicherweise ist es international oder in Österreich in anderen Städten so, dass in so einem Fall ein Gestaltungswettbewerb ausgelobt wird. Es müssen rechtzeitig mit allen Stakeholdern Gespräche geführt werden, dann muss so etwas ordentlich aufbereitet werden, wie zum Beispiel kürzlich in Salzburg beim Mirabellplatz für die Lokalbahn. Dann wird ein ordentlicher Wettbewerb durchgeführt, wo man mit Sicherheit die beste Lösung und eine ordentliche Gestaltung bekommt. Auf Grundlage dieses Wettbewerbs kann man dann alle weiteren Schritte aufsetzen, ich kann also der Intention von Herrn Lorenz Potočnik durchaus etwas abgewinnen, dass man hier einfach rechtzeitig ein Auge darauf hat. Nicht, dass dann irgendwie, irgendein Raum entsteht oder wie gerade dort bei der Unterführung sehr gefährliche dunkle Zonen, die einfach unattraktiv sind oder darüber hinaus vielleicht einfach quasi sogar funktionell nicht tauglich für die Zukunft sind.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Danke, mir ist jetzt bei den Wortmeldungen etwas aufgefallen. Ich habe im Antrag, weil das für mich so selbstverständlich und naheliegend war, das Wort Unterführung nie verwendet. Mir ging es immer nur um diese Unterführung, nie um den Bahnhof oben, sondern um diesen Knoten, wo sich eben genau die verschiedenen Mobilitätsformen überschneiden und verbinden. Diese Unterführung ist nicht die ÖBB, das ist ja das Besondere oder die Herausforderung an diesem Bauwerk, dass da sehr viele mitplanen. Das beginnt beim Kontor und geht weiter auf der südlichen Seite mit der Gottesackerstiftung, das heißt, die Linz AG muss mitplanen und es sind ganz, ganz viele beteiligt und genau das ist momentan nicht geklärt. Was mich schon erschüttert ist, dass sich die Stadt Linz für mein Empfinden nicht wirklich einmischt, wie dieser wichtige städtische, zukünftig urbane Raum da unten gut geplant ist. Wenn es nicht der Gestaltungsbeirat ist, dann weiß ich nicht, wer es sein kann. Ich sehe einfach die Gefahr, dass wir einen unangenehmen Raum kriegen, der das Potential eines so wichtigen Nahverkehrsknotens nicht hebt. Ich glaube, es sollten sich alle zusammensetzen, die irgendetwas damit zu tun haben, um hier möglichst einen guten, schönen Bahnhof ober- und unterirdisch zusammen zu bringen. Das ist eigentlich der Appell oder der Sinn dieses Antrages.“ Stadtrat Prammer zur tatsächlichen Berichtigung: „Mein Fraktionsvorsitzender hat mich darauf hingewiesen, dass hier eine tatsächliche Berichtigung angebracht wäre, wenn es sich nicht um ein Bauvorhaben eines Bahnhofes handelt, sondern um eine Unterführung. Da bin ich schon gar nicht zuständig, weil das dann eine Tiefbauangelegenheit ist und nicht eine Angelegenheit von meiner Seite beziehungsweise des Gestaltungsbeirates.“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Vielen Dank, da merkt man wieder, wie missverständlich interpretiert werden kann oder manches auch ankommt. Daher ersuche ich zukünftig um Präzisierung und um genauere Anträge, dann können wir das konkreter abstimmen.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (10), FPÖ (7) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der LinzPlus-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 11 Mobilitätskonzept für den Urfahraner Markt und führt aus: „Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe KollegInnen, der Antrag ist so ähnlich wie I 7, das ist klar. Das Ganze war natürlich nach dem Chaos beim Urfahraner Markt ein aufgelegter Elfer, wo offenbar die FPÖ und wir versuchen den Ball ins Tor zu schießen. Es geht um den Urfahraner Markt, ganz konkret. Der Markt war ein Bombenerfolg, das ist super, das Geschäft hat geboomt. Alles gut, doch für die Anrainer, das hat unser WANDEL-Kollege schon gesagt, ist das Ganze eine große Belastung, so lustig und entspannt wie für 600.000 Besucher war das für die Anrainer nicht. Wir sind der Meinung, dass alles was sozusagen mit diesem Urfahraner Markt einhergeht, insbesondere die Verkehrssituation, kein Schicksalsschlag ist, sondern das ist hausgemacht und ließe sich in Wirklichkeit leicht verbessern. Ziel dieses Antrages ist es, beim nächsten Urfahraner Markt, der schon relativ rasch daherkommt, die Besucherströme aus ganz Oberösterreich, in erster Linie den PKW-Verkehr professionell zu organisieren. Dazu gibt es einige Möglichkeiten von großräumigen Sperren bis zu Gratisparkplätzen entlang der Straßenbahn, Leitsystemen, innovativen Apps usw. wie Martin Hajart das heute schon gesagt hat. In diesem Fall ist der Stadtsenat angesprochen, weil wieder mehrere Zuständigkeiten betroffen sind und wir immer das Problem haben, dass jeder sagt, ich bin nicht zuständig. Wir haben das ja gerade gehört und am Ende scheitert es immer an diesen Zuständigkeiten, aber irgendwie ist es doch eine städtische Zuständigkeit. Der Gemeinderat beschließe: Der Stadtsenat möge rechtzeitig für den nächsten Urfahraner Markt ein Mobilitätskonzept entwickeln, um Stau, Verkehrschaos und die Belastung der Anrainer in Urfahr so gering als möglich zu halten. Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nein, täglich grüßt das Murmeltier nicht, aber unter I 7 haben wir bereits einen sehr viel weiter gefassten, weitergehenden Antrag als diesen hier vorliegenden diskutiert und einhellig beschlossen. Daher ist aus unserer Sicht dieser Antrag mit I 7 erledigt und wir werden uns hier enthalten. Danke“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Ich nehme das zur Kenntnis und freue mich, dass es den Antrag der FPÖ gegeben hat, der genau das Gleiche will. In Zukunft wird es das Chaos hoffentlich nicht mehr geben.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (10) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der LinzPlus-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 12 Radschnellweg Linz – Leonding und führt aus: „Danke für das Wort, wir ‚LinzPlus’ler‘ träumen von sternförmigen Radschnellwegen in alle Himmelrichtungen, aber ich glaube, es geht um mehr, als was wir uns erträumen. Es geht darum, dass Fahrrad-, Radschnellwege, Alltagsradeln, Radpendler, ein wesentlicher Beitrag sind, um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken und den Stau in der Stadt zu reduzieren. Sehr, sehr viele Wege sind mit dem PKW unnötig und wenn ein gewisser Teil, sagen wir einmal ein Drittel, auf das Rad oder Radschnellwege umsteigt, dann staut es nicht mehr und das stärkt unseren Standort. Eine dieser Einfalls- oder Ausfallsstrecken ist nach Leonding, nämlich die Kapuzinerstraße hinauf und dann die L1388 nach Leonding. Diese Straße ist zu Stoßzeiten, sprich in der Früh und am Abend, wenn die meisten ein- und auspendeln, lebensgefährlich, weil sie einfach zu eng ist. Es gibt keine wirklichen Radwege, die Straße ist zu schmal und Schleichwege gibt es auch nicht. Dieser Antrag hat zum Ziel, dass in Zusammenarbeit mit Leonding und allen Zuständigen so eine Planung entsteht, ich wende mich vor allem an dich Martin. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stadträte (Stadtplanung & Mobilität) mögen auf die Gemeinde Leonding und das Land Oberösterreich zugehen und in enger Zusammenarbeit mit diesen einen Schnellradweg von Leonding nach Linz initiieren und planen. Das Ergebnis soll dann in den entsprechenden Ausschüssen präsentiert werden. Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden.‘ Ich bitte auch hier um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderätin Wessela: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, BesucherInnen auf der Galerie, wir hatten heute schon Themen, die man diskutieren kann, aber nicht müssen sollte. Hätte sich der Antragsteller ein paar Minuten Zeit genommen, wäre er draufgekommen, dass es für den Großraum Linz ein Gesamtverkehrskonzept aus dem Jahr 2015 gibt, wo seine politisch verantwortlichen VorgängerInnen bereits ein Rad-Highwaynetz, das sternförmig mit insgesamt neun Radhighways aus den Umlandgemeinden nach Linz führt, initiiert haben. Da haben manche also nicht nur geträumt, sondern das tatsächlich auch schon umgesetzt. Wenn man dann auch noch ganz kurz Herrn Dipl.-Ing. Paul Kropf kontaktiert hätte, sei es telefonisch oder per Mail, - der ist immer gerne für Auskünfte bereit - dann hätte man auch erfahren, dass die Planungen einerseits zwischen dem Land Oberösterreich und der ÖBB und andererseits auf städtischer Seite beispielsweise bei der Post City bereits im Gange sind und dass dieser Geh- und Radweg berücksichtigt wurde. Es gibt auch Verhandlungen, vor allem im Zuge des Westring-Projektes, das betrifft genauso die ÖBB. Das heißt: Initiiert – Check, Planungen – Check! Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.“ (Heiterkeit, Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderat Potočnik: „Ich hoffe, dass das nächstes Jahr schon gebaut wird.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (10), FPÖ (7) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Brandstetter berichtet über den von WANDEL und der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 13 Neue Domgasse – für ein lebendiges Linz und führt aus: „Vielen Dank für das Wort, sehr geehrte Damen und Herren, wer die Domgasse kennt, der weiß, dass der Status Quo dort nicht so fein ist, wie er sein könnte. Momentan ist das in erster Linie eine Rückstau-Zone für parkplatzsuchende Autos und im Endeffekt wird dort sehr oft ‚Ringerl‘ gefahren. Sowohl von den AnrainerInnen, Gastronomen als auch von den StudentInnen von Seiten der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) gibt es einen breiten Konsens dafür, dass eine Veränderung notwendig ist. In diesem Sinn stellen wir diesen Antrag. Wir denken, dass eine Umgestaltung der Domgasse ein Impuls für eine lebendige Wirtschaft und für die dort ansässigen GastronomInnen sein kann, aber auch insgesamt eine Attraktivierung des östlichen Teils der Altstadt ist. Wir sind der Meinung, dass eine Fußgängerzone im Bereich parallel zur Schmidttorgasse zum ersten einmal eine Entlastung ist und dadurch dieses Nadelöhr der Linz AG, also quasi das Straßenbahnnadelöhr, entlastet. Zum anderen würde eine Fußgängerzone und eine Verlegung des Zebrastreifens auf Höhe der Buchhandlung Neugebauer, diese unangenehme Situation dort verbessern. Darüber hinaus sind wir drittens der Meinung, dass im Ensemble zwischen dem Alten Dom, der Kunstuniversität und auf der anderen Seite den Gastronomiebetrieben ein wunderschöner Platz geschaffen werden könnte, vielleicht mit einem Brunnen, mit Spielmöglichkeiten, jedenfalls eine konsumfreie Zone mit einer sehr hohen Aufenthaltsqualität. Viertens, denke ich, dass dieses Projekt eine Chance für uns als Stadt ist, dass wir einen Bürgerbeteiligungsprozess machen und aus dem für andere zukünftige Projekte lernen. Ich denke, dass wir in dieser Thematik keine halben Lösungen machen sollten, weil wir sonst Schwierigkeiten bei schwierigeren Projekten bekommen werden. Ich denke, dass es eine sehr, sehr breite Unterstützung für dieses Projekt von Seiten der AnrainerInnen, der GastronomInnen, der Kunst-Uni und vielen anderen Akteuren gibt. Daher brauchen wir jetzt eine schnelle Umsetzung. Ich werde jedenfalls einmal ganz kurz den Antragstext vorlesen. Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe: ‚1. Der zuständige Mobilitätsstadtrat möge als ersten Schritt im Rahmen eines partizipativen Stadtgestaltungsverfahrens gemeinsam mit AnrainerInnen, GastronomInnen, Blaulichtorganisationen, Linz AG und anderen relevanten Akteuren ein Verkehrskonzept für die Umgestaltung der Domgasse entwickeln. Dabei sollten oben erwähnte Konzepte in Betracht gezogen werden. 2. In einem zweiten Schritt möge der zuständige Stadtrat für Stadtentwicklung gemeinsam mit der zuständigen Stadträtin für Grünflächen und Verkehrsgrün die Gestaltung des öffentlichen Raums im Rahmen eines Wettbewerbs vorantreiben und umsetzen. Hierbei sollten die oben erwähnten Konzepte in Betracht gezogen werden. 3. Nach Vollendung der Umgestaltung möge die Stadt Linz mit allen Involvierten und der Linzer Bevölkerung ein Domgassenfest feiern und sich neuen Projekten zuwenden. Bedeckungsvorschlag: die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ So ist es dann hoffentlich bald einmal. Ich danke allen, die im Rahmen dieser Domgasse involviert waren und hoffe auf breite Zustimmung. Vielen Dank.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA: „Danke für den Antrag, die Intention ist auf alle Fälle gut und deckt sich auch mit meiner Vision, mit meinem Vorhaben zur Verkehrsberuhigung in der Innenstadt. Ein Projekt, das ich schon verkündet habe, ist der Hauptplatz, aber das wird auch von einer großen Mehrheit hier im Saal geteilt und die Domgasse, das Pfarrviertel, sehe ich als einen Puzzlestein der gut dazu passt. Die Frage ist nur, was wir genau machen? Die Visualisierungen, die im Antrag abgebildet sind - es steht auch dabei, dass das ein Symbolfoto ist - zeigen eine Fußgängerzone. Bei der Begehung, die wir vor wenigen Wochen gemeinsam gemacht haben, habe ich dir lieber Kollege Brandstetter gesagt, dass ich die Intention teile. Die Frage ist allerdings, wie das mit dieser Fußgängerzone funktionieren kann, da sind schon noch ein paar knifflige Dinge zu betrachten. Etwa die Post - ich weiß, da gibt es Ideen, eine Wand bei der Post durchzubrechen und dann von der anderen Seite hineinzugehen. Das klingt nicht schlecht, allerdings hat man, glaube ich, mit der Post darüber überhaupt noch nicht gesprochen. Das wird meine Aufgabe sein, die nehme ich gerne an, ich rede mit der Post und den BewohnerInnen. Ich glaube nicht, dass alle kein Auto haben, aber vielleicht ist es so, Eva Schobesberger hat eines, oder nicht? Nein, kein Auto, großartig. Ich glaube, dass es nicht alle sind, aber du kennst vielleicht alle deine Nachbarn. Du hast gesagt, die Geschäftstreibenden und die Gastronomen sind alle für eine Fußgängerzone, genauso ist es nicht, da gibt es schon ein sehr differenziertes Bild. Ich habe nämlich auch mit Einigen gesprochen, du wieder vielleicht mit Anderen, wie dem auch sei. Man muss jedenfalls gut mit den Leuten dort reden, ob das nun Gewerbetreibende, Gastronomen, Bewohner, die Post, etc. sind und auf Basis dessen mache ich mich an eine Verkehrsplanung. Alles kein Thema, - das habe ich auch in den Vorgesprächen mit den Klubobleuten kundgetan - ich hätte lieber alle an einem Tisch gehabt, Verkehrsreferent, Planungsreferent, Grünreferentin etc. Dafür hat sich keine Mehrheit abgezeichnet, das nehme ich zur Kenntnis, also fange ich gerne mal mit dem Verkehrsbereich, mit der Verkehrsplanung an. Ich würde nur ersuchen, dass kein ‚Buchbinder Wanninger‘ entsteht und es dann heißt, so es liegt eine Verkehrsplanung vor und der Planungsreferent sagt dann zurück an den Start. Die Grünreferentin ist relativ flexibel, glaube ich, hier geht es vor allem um eine stärkere Begrünung. Du hast heute schon einen Plan vorgestellt, das ist gut so. (Zwischenruf, Heiterkeit) Soll so sein, schauen wir es uns an, wie es so ist. Ich hätte lieber alle an einem Tisch gehabt, aber egal, ich mache einmal einen Aufschlag, das ist gut so und trifft sich mit meiner Intention, wir werden das schon hinbekommen. Ich glaube, es geht in Richtung Begegnungszone, aber ich mache auch einen Vorschlag in Richtung Fußgängerzone, also alles kein Problem. Die Nagelprobe wird sich dann beim Planungsreferenten einstellen, das traue ich mir zu wetten. Ich sage auf jeden Fall, vielen herzlichen Dank einmal für den Aufschlag, es hat etwas in Bewegung gesetzt, auch die Bauminitiative die gesetzt wurde. Eine gewisse Dynamik in Richtung Verkehrsberuhigung der Innenstadt ist erkennbar, das ist gut so. Ich könnte mir sogar vorstellen, sage ich ganz ehrlich, dem Antrag heute so zuzustimmen, weil etwas weitergehen soll. Stillstand haben wir im Verkehr lange genug gehabt, das Angebot steht, aber ich bin auch gerne bereit für eine Zuweisung in den Mobilitätsausschuss. Danke.“ (Beifall) Gemeinderat Burgstaller: „In dieser Thematik möchten wir auch noch den Blick auf beeinträchtigte Menschen lenken. In der Domgasse gibt es nur einen Behindertenparkplatz bei der Post, aber die Straße ist zentral und bietet ideale Möglichkeiten um mehr Barrierefreiheit zu schaffen. Am Eck zum Hauptplatz ist eine Apotheke, die sonst schwer erreichbar ist, gerade Parken an der Ecke vor dem Alten Dom ist ideal für einen barrierefreien Zugang zum südlichen Hauptplatz, zum Schmidtor und zur Landstraße, zur Apotheke am Hauptplatz und zu Banken. In einer etwaigen Neugestaltung soll das bitte berücksichtigt werden. Danke schön.“ Gemeinderat Rabengruber: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, danke für das Wort. Ich hätte schon noch eine ganz kurze Anmerkung, danke einmal vorweg, Clemens, für diese Initiative. Ich glaube, jeder der die Situation beim Taubenmarkt und diese Ausfahrtssituation mit dem Gehsteig und mit dem Öffentlichen Verkehr, dieses Chaos täglich und stündlich, kennt, muss eigentlich erkennen, dass dort dringend etwas getan werden muss. Das betrifft jetzt nicht einmal so sehr, dass sich die Gastronomen mehr ausbreiten können, es geht einfach darum, dass man sich ein Stück Stadt wieder aneignen sollte und man dann nachher eigentlich nur Gewinner kennt. Im Prinzip sind alle Gewinner, jeder Autofahrer der besser durch den Graben kommt, die Fußgänger die sicherer vom Taubenmarkt Richtung Hauptplatz marschieren können, die Touristen die einen schönen Raum endlich einmal erkennen und auch genießen können und alle Linzerinnen und Linzer, die sich ein weiteres Stück, praktisch eine Wohnstube aneignen können. Ich glaube, dem kann man durchaus zustimmen, man sollte da glaube ich, ganze Sachen machen und nicht eine halbe Sache mit Begegnungszone. Wir kennen das aus der äußeren Herrenstraße, dort fahren die Autos trotzdem sehr schnell und die Fußgeher werden an den Rand gedrängt. Also ich glaube, ganze und nicht halbe Sachen machen. Danke.“ (Beifall) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Brandstetter: „Vielen herzlichen Dank. Wir haben tatsächlich mit der Post gesprochen, natürlich nicht mit den dafür zuständigen Personen, aber wir haben mit den FilialleiterInnen gesprochen, die uns die Anlieferungsstruktur erklärt haben. Die großen Sachen werden hinten über die Kollegiumgasse angeliefert und die kleineren Sachen vorne. Insofern ist der Plan oder die Überlegung in dieser Skizze, dass man zur Post zufahren kann, eine Wendemöglichkeit hat und wieder hinausfahren kann. Bei den GastronomInnen ist es so, dass sich von den sechs GastronomInnen, die in diesem Fall mitgesprochen haben und die auch Teil dieses Domgassenfestes waren, fünf klar für eine Fußgängerzone aussprechen und einer eine zurückhaltende Haltung hat, sich aber auf jeden Fall grundsätzlich für eine Veränderung ausspricht. Zum Thema der AnrainerInnen, natürlich haben wir nicht mit allen gesprochen, aber durchaus mit Einigen und ich denke, dass es von Stellplätzen in den umliegenden Parkgaragen, über Carsharing, verschiedene Möglichkeiten gibt. Ich glaube, dass man genau darum dieses Bürgerbeteiligungsverfahren ernsthaft angehen sollte, damit man die Bedürfnisse abcheckt, und klärt ob es eine Notwendigkeit für Behindertenparkplätzen und dergleichen gibt. Genau, aber ich freu mich für die groß avisierte Zustimmung und wir werden dranbleiben bis das Realität ist. Danke schön.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Mag. Dr. Raml berichtet über den von der FPÖ- und SPÖ-Gemeinderatsfraktionen eingebrachten Antrag I 14 Primärversorgungszentren für Kleinmünchen/Auwiesen und Pichling mit je einer Kinderarzt-Vertragsstelle rasch umsetzen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es ist in diesem Haus und auch darüber hinaus evident, dass wir im Linzer Süden leider einen immer stärkeren sogenannten Ärztemangel beklagen müssen. Wir hören nicht nur immer öfter im Bereich der Erwachsenenmedizin, dass zahlreiche Hausärzte keine PatientInnen mehr aufnehmen, wir wissen auch, dass es im Linzer Süden im Bereich der Kindervertragsärzte einen besonderen Engpass gibt. Man könnte abendfüllend über die verschiedenen Ursachen diskutieren und tut das in der Landeszielsteuerungskommission auch. In dieser Kommission geht man darauf ein, dass sich für viele angehende Ärztinnen und Ärzte das Berufsbild und die sogenannte Work-Life-Balance geändert hat. Daher setzt man, nicht nur in Oberösterreich sehr stark auf das verhältnismäßig neue Modell, der Primärversorgungseinheiten. Zwei solcher Einheiten sind für den Linzer Süden geplant. Namentlich in den Stadtteilen Kleinmünchen/Auwiesen und in Pichling. Da gibt es schon Überlegungen, Gespräche und Planungen. Die SPÖ-Fraktion und meine Fraktion möchten einen Vorschlag einbringen. Wir möchten jetzt noch rechtzeitig darauf hinweisen, dass wir uns als Gemeinderat der Stadt Linz wünschen, dass diese Primärversorgungseinheiten mit jeweils einer Kinderarztvertragsstelle ergänzt werden. Sodass wir dort also jeweils ein sehr kompaktes, medizinisches Zentrum erhalten und genau in diese Richtung zielt unser heutiger Antrag ab. Es ist erfreulich, dass sich im Linzer Süden die verschiedensten Parteien massive Gedanken gemacht haben, wie wir dieser Situation entgegenwirken können. Ich bedanke mich auch bei Frau Gemeinderätin Sommer, die eine sehr breitangelegte Unterschriftenaktion mit großartigem Erfolg begonnen hat. Ich glaube, dass wir hier wirklich ein gemeinsames starkes Zeichen setzen können. Ich ersuche daher heute um Zustimmung zu folgender Resolution. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution. ‚Die Ärztekammer für Oberösterreich, die österreichische Gesundheitskasse und das Gesundheitsressort des Landes Oberösterreich werden ersucht, die Bemühungen für die Primärversorgungszentren in Kleinmünchen/Auwiesen und Pichling zu intensivieren und bei deren Errichtung, je eine Vertragsstelle für einen Facharzt der Kinder und Jugendheilkunde vorzusehen. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Ich ersuche um Ihre Unterstützung.“ (Beifall) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderätin Sommer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir stimmen diesem Antrag natürlich gerne zu, er geht schließlich in die gleiche Richtung wie unser eigener Antrag. Es freut mich und uns, unsere Fraktion, dass wir nun gemeinsam die ersten Schritte setzen, damit wir die tatsächlich prekäre Situation der ärztlichen Versorgung im Linzer Süden lösen können.“ Gemeinderätin Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister und liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich den Antrag gelesen habe, ist mir eine Situation im Krankenhaus eingefallen. Ich war zufällig beim Portier, als ein junger Mann mit einem kleinen Kind an der Hand ins Krankenhaus gekommen ist und gesagt hat, dass sie einen Hals-Nasen-Ohren (HNO) Arzt brauchen. Dazu muss gesagt werden, dass in diesem Krankenhaus nicht Aufnahme war und keine Ressource und Infrastruktur vorhanden war, um dieses Kind zu versorgen. In diesem Krankenhaus hat es nicht einmal eine HNO-Abteilung gegeben. Insofern finde ich den Antrag für ein Primärversorgungszentrum bzw. dieses mit einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin zu besetzen, absolut angebracht und begrüßungswert. Damit wird die Versorgung in den Stadtteilen verbessert und es kommen die Informationen zu den Leuten nach draußen, damit die nicht sofort die Tertiärversorgung wählen, wenn sie ein Problem haben. Insofern stimmen wir gerne zu. Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt nun die Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 15 Wasserstoff Strategie nach deutschem Vorbild umsetzen- Resolution und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind als Industriestadt, in Wirklichkeit als ‚das Industriezentrum Österreichs‘ ganz besonders gefordert, unsere derzeit sehr stark CO2-emmitierende Industrie umzustellen. Fakt ist, dass 15 Prozent der österreichweiten CO2 Emissionen am Industriestandort Linz produziert werden. Die positive Nachricht ist, dass bereits viele Unternehmen in der Lage sind, namentlich die Voestalpine, weitgehend dekarbonisiert Stahl zu erzeugen. Diese gute Nachricht hat eine Downside, denn dieser Öko-Stahl ist absolut nicht marktfähig und es bedarf vor allem noch weiterer Schritte, über die wir heute noch hören werden, um diese Technologie tatsächlich in die Masse zu bringen. Insgesamt fehlen jedoch in Österreich im Gegensatz zu Ländern wie der Bundesrepublik Deutschland, Schweden und Frankreich, eine einheitliche Wasserstoffstrategie. Das ist deshalb schmerzlich, weil das genau jene Länder sind, die in der Industrieproduktion in Europa die Betriebe unserer Hauptkonkurrenz beherbergen. Es war die inzwischen vorletzte Bundesdeutsche Regierung, die von der Christlich Demokratischen Union (CDU) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) geführte Regierung, die eine nationale Wasserstoffstrategie, bereits im Jahr 2020, verabschiedet hat. Mit ganz klarem Ziel, nämlich Grünen Wasserstoff als Hauptträgerenergieform zu etablieren. In Deutschland wird in den nächsten Jahren die Förderung von Innovationen für nachhaltige Wasserstofflösungen und die Schaffung der notwendigen energiepolitischen und regulatorischen Rahmenbedingungen vorbereitet. In Deutschland gibt es beispielsweise bei der CO2-Bepreisung viel klarere Regelungen als bei uns. Am meisten schmerzt, wenn man nach Deutschland blickt und weiß, dass dort nur für drei Einzelprojekte ein Fördervolumen von 740 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurde, mit dem klaren Ziel, dass Deutschland die führende Nation in Europa in der Wasserstofftechnologie werden sollte. Wenn man das mit Österreich vergleicht, geht es nicht darum, dass wir nicht einmal Produktionskapazitäten haben, sondern das Problem in Österreich ist, dass es keine Unternehmen gibt, die in der Lage sind, die Technologien zu liefern, beispielsweise jene Maschinen, die man für die unterschiedlichen Produktionsschritte in der Wasserstoffproduktion benötigt. Wenn man vergleicht, dass in Österreich medial abgefeierte aber inhaltlich wirklich nicht hilfreiche 40 Millionen Euro Förderung für die Entwicklung der Elektrolyse, im Gegensatz zum deutschen Projekt, zur Verfügung gestellt werden, dann sieht man die Dimensionen. Man sieht, welche Gefahr wir besonders in Linz als Top-Industriezentrum laufen, technologisch den Anschluss zu verlieren. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt, dass die Österreichische Bundesregierung dringend gebeten wird, die schon seit mehr als einem Jahr angekündigte Wasserstoffstrategie und die damit zusammenhängenden Projektmaßnahmen und Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, damit wir in die Gänge kommen und sich nicht Woche für Woche der Abstand zu unseren Hauptkonkurrenzländern in Skandinavien und Mitteleuropa fortsetzt. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, raschest eine Wasserstoff-Strategie nach deutschem Vorbild zu entwickeln und umzusetzen. Diese muss die Bereitstellung von finanziellen Förderungen enthalten, um führenden Wasserstoff-Projekten in Österreich, insbesondere in der Industriestadt Linz, die Weiterentwicklung ihrer Wasserstoff-Technologien zu ermöglichen. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Mag. Schmida: „Danke Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen, Herr Bürgermeister, wir sehen den Einsatz von Wasserstoff als Alternative zu fossilen Energieträgern nicht ganz so unkritisch. Mir kommt vor, das ist wie mit den E-Autos, die jetzt die alten Verbrenner-Autos ersetzen sollen, nämlich eins zu eins, ohne grundsätzlich etwas an der Art und Weise wie Mobilität ausschaut, verändern zu wollen. Wer sich ein wenig mit dem Themen Energiewende und Klimaschutz beschäftigt, weiß, dass fachlich anerkannt ist, dass wir in erster Linie den Energieverbrauch senken und die nötige Energie die wir erzeugen, möglichst effizient erzeugen, müssen. Es ist leider so, dass die Wasserstoffnutzung diesen Effizienzzielen diametral entgegensteht. Wir haben massive Umwandlungsverluste, wir haben niedrige Wirkungsgrade, das ist bei dieser Energieform leider so. Zweitens, Sie haben das leider gar nicht erwähnt, wobei sie das wahrscheinlich meinen, es geht um Grünen Wasserstoff. Wenn wir überhaupt Wasserstoff nutzen und die Wasserstoffnutzung weiter vorantreiben, dann ausschließlich nur Grünen Wasserstoff, Wasserstoff der ausschließlich mit erneuerbaren Energie produziert worden ist. Dann kann man grundsätzlich nichts dagegen haben, ich sage dann noch etwas dazu. Im Antrag steht das nicht so deutlich, da steht nur etwas von Grünem Wasserstoff, aber ich nehme an, dass das so gemeint ist. Ich weiß auch nicht, was in der deutschen Strategie steht, aber man müsste es schon zu einer klaren Bedingung oder Voraussetzung machen, dass es um diesen Wasserstoff geht. Nicht, dass das dann mit irgendwelchen synthetischen und fossilen Energieformen erzeugt worden ist. Außerdem muss man noch festhalten, dass wir natürlich noch viel mehr erneuerbare Energie brauchen, wir müssen diese Energieformen massiv ausbauen. Wir haben das Problem, dass wir jetzt schon danach trachten müssen für die Energieerzeugung von kalorischen Kraftwerken und Gaskraftwerken wegzukommen. Es ist jetzt schon eine riesen Herausforderung die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das Thema ist, dass man nicht schaut, dass der Energieverbrauch in erster Linie gesenkt wird, sondern man rechnet damit, dass der Energieverbrauch und der Stromverbrauch mit der Digitalisierung usw. und mit noch anderen Faktoren, noch wachsen wird. Ein dritter Punkt, glaube ich, der in Diskussion noch viel zu kurz kommt ist, wenn der Wasserstoffeinsatz schon so stark öffentlich gefördert wird und wenn diese ganzen Elektrolyseanlagen, die man braucht um den Wasserstoff zu produzieren, in erster Linie von der Allgemeinheit bezahlt werden soll, dann müsste es zumindest so sein, dass die Allgemeinheit, die Öffentlichkeit, dann anteilig an der Produktion beteiligt wird. Es nicht so kann sein, dass wir Milliarden Geschenke an die Wirtschaft, an die großen Konzerne machen, die sich diesen technologischen Umstieg durch Steuergelder bezahlen lassen. Das wäre mein Fazit an der ganzen Diskussion. Ich finde, oder wir als KPÖ finden, dass eine reine technologische Herangehensweise an das Thema zu kurz greift und uns beim Klimaschutz nicht weiterbringt. Vielmehr brauchen wir eine kritische Debatte darüber, wie man Wasserstoff einsetzt, wie die Rahmenbedingungen ausschauen sollten und in welchen Bereichen der Industrie z. B. der Wasserstoff sinnvoll eingesetzt werden kann. Für uns, als KPÖ, ist eine sozialökologische Transformation der Industrie, einfach mehr als nur der Austausch und der Einsatz einer neuen Technologie. Wir werden uns deshalb hier und auch beim nächsten Antrag, der die Umsetzung bezüglich Stahlproduktion noch etwas konkreter macht, wo es um die Dekarbonisierung der Stahlproduktion geht, enthalten. Wir denken, wir brauchen mehr als nur einen Technologiewandel, wir brauchen einen sozialökologischen Wandel des Lebens, der Industrie und der Produktion und da braucht es viel mehr. Danke.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Danke, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sie rennen bei mir offene Türen ein. Ich möchte das Thema Energie nicht verkomplizieren, Kollege Mag. Schmida hat sicherlich in vielen Punkten recht, ich stimme ihm in Vielem zu. Aber die Energie der Zukunft ist aus meiner Sicht der Wasserstoff und nicht der Grüne Strom. Wie erzeugen wir den Strom? Über Photovoltaik, über Windräder? Wenn man schaut, was das an Kupfer, Kobalt und Lithium braucht. Strom ist nicht speicherbar oder nur sehr schwierig speicherbar, aber aus Strom kann man sehr wohl Wasserstoff erzeugen. Ich glaube, dass das die Zukunft sein wird und sein muss, dass wir auf Wasserstoff setzen. Wenn Österreich sehr stark in den Bereich Wasserstoff investiert, ist das auch für die Volkswirtschaft interessant. Wenn wir nur Strom erzeugen, prognostiziere ich eine Inflationsrate von 15 Prozent, weil überall Kupfer drinnen ist, in jedem Rasierapparat, in jeder Küchenmaschine, überall ist Kupfer drinnen. Wenn man sich vorstellt, wie die Kupfermenge steigt, dann versteht man, dass das einen Rattenschwanz an Entwicklungen und Kostensteigerungen zur Folge hat, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können. Dazu gibt es einen Artikel im Spiegel vom Oktober des letzten Jahres. Insofern kann ich das nur sehr, sehr begrüßen. Danke.“ Gemeinderat Brandstetter: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann den Äußerungen des Herrn Mag. Schmida einiges abgewinnen, würde mich aber gerne in eine andere Richtung äußern und zwar möchte ich der SPÖ wieder einmal Mut zusprechen, dass sie doch auch wieder einmal Anträge im eigenem Wirkungsbereich macht. Ich würde sagen, pro Antrag im eigenem Wirkungsbereich zum Thema Klimapolitik eine Resolution, das wäre ein Verhältnis, das mir sehr gut gefallen würde. Auf der anderen Seite ist auch nicht so relevant was mir gefällt. Wir werden uns aber bei diesem und auch beim nächsten Antrag auf jeden Fall enthalten.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltungen der Fraktionen von KPÖ (2), LinzPlus (2), und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Baumann berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 16 Förderung des „greentec steel“-Projekts der voestalpine – Resolution und führ aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, auch in diesem Antrag geht es um nichts weniger, als dass wir den nächsten notwendigen Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren Strahlproduktion und Industrie gehen. Der Aufsichtsrat der voestalpine hat im März dieses Jahres die erste wichtige Entscheidung für den Umstieg von der kohlebasierten Hochofentechnologie auf die grünstrombetriebene Elektrolichtbogenofentechnologie getroffen. Mit dem Projekt ‚greentec steel‘ hat die voestalpine einen klaren Plan zur Dekarbonisierung und ist weitgehend startbereit, bis 2027 soll das umgesetzt werden. In der Finanzierung ist man jedoch auf die Bundesregierung angewiesen, weil es doch um viel Infrastruktur usw. geht. Ministerin Gewessler hat 2020 einen Dekarbonisierungsplan angekündigt. Seitdem gibt es aber noch nichts Konkreteres. Dass es der voestalpine Ernst ist mit diesem Projekt und dass das kein greenwashing ist, merkt man alleine daran, dass der Betriebskindergarten bereits an einem neuen Standort errichtet wird, die Lastwagen sind am Werksgelände schon unterwegs. Wichtig ist - das ist auch der Grund dafür, dass das ein besonderes Thema für die Umweltministerin ist -, dass es mit dieser Technologieumstellung zu rund 30 Prozent Reduzierung der CO2-Emissionen kommt. Das entspricht ca. drei bis vier Millionen Tonnen, also beinahe fünf Prozent der CO2-Emissionen Österreichs. Deshalb möge der Gemeinderat folgende Resolution beschließen: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, noch vor Sommerbeginn dieses Jahres den Dekarbonisierungsplan für die Industrie vorzulegen, aus dem die Finanzierung von Projekten wie ‚greentec steel‘ der Voestalpine ermöglicht wird. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 17 Kinderärztliche Versorgung im Linzer Süden sicherstellen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es geht um die Resolution ‚Kinderärztliche Versorgung im Linzer Süden‘. Für 55.000 Bürgerinnen und Bürger im Süden von Linz steht nur ein einziger Kinderarzt mit Kassenvertrag zur Verfügung. Es wurde heute bereits einstimmig festgestellt, dass diese Situation nicht haltbar ist. Ich möchte nicht mehr alles replizieren. Ich ersuche den Antrag in das Protokoll zu übernehmen. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Österreichische Gesundheitskasse Generaldirektor Bernhard Wurzer wird ersucht, die offene Kinderarzt-Stelle im Linzer Süden zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird ersucht, gemeinsam mit der Ärztekammer systematische Veränderungen vorzunehmen, welche zur erfolgreichen und zeitgemäßen Nachbesetzung von Kassenärztinnen und -ärzten notwendig sind.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegin Sommer, das ist ein wertvoller Antrag bzw. eine wichtige Resolution, die Sie da auf den Weg bringen wollen und werden. Mir ist noch eingefallen, dass nur noch ein Drittel der Kinderärztinnen und Kinderärzte einen Kassenvertrag haben. Man könnte anregen, dass die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) dort wo die Basisversorgung mit KinderärztInnen mit Kassenvertrag derzeit nicht gegeben ist, die Kosten für Privatärzte zur Gänze übernimmt und nicht nur anteilsmäßig. Das könnte vielleicht noch hilfreich sein. Wir unterstützen diesen Antrag sehr gerne.“ Gemeinderat Brandstetter: „Wir enthalten uns hier“ Da die Berichterstatterin auf das Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. (Heiterkeit) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandsetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Svoboda berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 18 Videokonferenzen für Gremien weiterhin ermöglichen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe BesucherInnen, wenn die heutige Sitzung eine Videokonferenz wäre, wäre es der Zeitpunkt, wo wir schön langsam alle schauen würden, wo der Ausstiegsbutton ist. Es ist gut, dass wir uns wieder in Echt treffen können, wir hoffen, dass das auch weiterhin so bleiben wird. Nichts desto trotz haben wir in den letzten Monaten und Jahren gelernt, mit innovativen digitalen Tools manche Sitzungen etwas effizienter abzuhalten, als wenn man in Echt zusammentreffen müsste. Wir schlagen vor, dass wir uns mit einer Resolution an Bund und Land richten, damit diese Möglichkeit weiter bestehen bleibt. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Österreichischen Nationalrat und den Oberösterreichischen Landtag: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Bundes- und Landesgesetzgeberin, durch entsprechende legistische Maßnahmen eine Verlängerung der Möglichkeit, Sitzungen der Kollegialorgane in Form einer Videokonferenz abzuhalten, zu schaffen. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.‘ Ich ersuche die geschätzten Kollegen und Kolleginnen um Zustimmung.“ (Beifall) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Malesevic, BA, MA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Gemeinderäte, geschätzte Mitarbeiter und Zuhörer, wir finden die Möglichkeit einer Videokonferenz bei verschiedenen Gremien grundsätzlich in Ordnung. Das hat auch aus zeitlichen und ökonomischen Gründen einen Sinn. Diese Resolution zielt aber auf die Sitzungen der städtischen Ausschüsse ab, deshalb werden wir uns der Stimme enthalten, weil wir der Meinung sind, dass wir als gewählte Mandatare auch eine Pflicht gegenüber dem BürgerInnen haben, unsere Funktionen vor Ort wahrzunehmen. Vielen Dank.“ (Beifall) Gemeinderätin Weghuber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind natürlich durch die Pandemie mit neuen Arbeitsformen konfrontiert worden und vieles davon hat sich tatsächlich bewährt. Allerdings muss man sich schon überlegen, wie man das Ganze flächendeckend anwendet und man kann es nicht auf alle Strukturen ummünzen. Deswegen sind wir als Sozialdemokratische Fraktion für eine Zuweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung. Danke schön. (Beifall SPÖ)“ Gemeinderätin Mag.a Ziegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es insofern kürzer halten, als dass ich die Zuweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung seitens der ÖVP befürworte. Ich möchte nur ganz kurz erläutern aus welchen Gründen - da sollten wir uns schon noch eine Minute Zeit nehmen und uns schon noch einmal darüber unterhalten, was die kollegiale Willensbildung eigentlich ausmacht. Ich sehe das schon als ein Fundament der Demokratie. In den letzten zwei Jahren ist es natürlich ermöglicht worden, dass man Gemeinderatssitzungen, Ausschusssitzungen oder Sitzungen jeglicher Art - wir alle haben es zur Genüge mitbekommen - in die virtuelle Welt verlegt. Wir haben dadurch aber auch gewisse Hoppalas kennengelernt, dass man z. B. noch stumm geschalten ist, oder jemand zu Sprechen beginnt und ein jemand anderer, der sich zu Wort gemeldet hat, nicht wahrgenommen wird. Genau diese Verschiebung ist aber nicht gut, wenn es um die kollegiale Willensbildung geht. Gerade wo wir einerseits die Meinungsbildung als solche haben, also die Meinungsbildung jeder Person bei uns im Gemeinderat, jeder Fraktion, als auch die Willensbildung des Kollegialorgans und wie dann das Abstimmungsverhältnis ist? Ich bitte schon das mit Bedacht abzuwägen und im Ausschuss zu diskutieren und sinnbildlich diese Willensbildung in Präsenz auch einmal durchzudenken. Man sollte schon abwägen, was auch im Bundesverfassungsgesetz (BVG) in dieser Form noch nicht vorgesehen war. Natürlich kann man sagen, Hans Kelsen hat zu seiner Zeit noch keine Videokonferenzen gekannt, das mag wohl wahr sein, schließlich hat er 2021 den 140. Geburtstag gefeiert. Aber es hätte sicher die eine oder andere Möglichkeit gegeben, kollegiale Willensbildung anders auszugestalten. Das gibt unsere Bundesverfassung nicht her. Daher ist mit Bedacht abzuwägen, ob temporäre Sonderregelungen ins Dauerrecht übernommen werden sollen oder nicht. Herzlichen Dank. (Beifall)“ Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich für die Zuweisung in den Verfassungsausschuss, ich glaube auch, es ist gut diese Dinge abzuwägen. Es gibt unterschiedliche Gremialstrukturen und ich glaube, dass wir uns einig sind, dass das wo tatsächlich in breiterem Rahmen politische Meinungsbildung passiert - ob das im Gemeinderat oder in einer Stadtsenatssitzung ist, oder ob das tatsächlich nur den Stadtsenat betrifft – Ausnahmesituationen sein sollen. Wir werden Zeit haben, das zu diskutieren, wenn, wovon ich ausgehe, auch der Berichterstatter der Zuweisung etwas abgewinnen kann.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Svoboda: „Ich bedanke mich ausdrücklich für den Vorschlag der Zuweisung und finde es sehr positiv, dass wir fraktionsübergreifend sehr ähnliche Gedanken hegen. Ich erlaube mir nur darauf hinzuweisen, dass wir aus ähnlichen Überlegungen die Möglichkeit der Umlaufbeschlüsse in diesem Antrag nicht mehr mitgenommen haben, weil dann überhaupt keine Debatte mehr stattfinden würde, sondern man einfach schaut, dass man die Mehrheit der Unterschriften zusammenbringt. Ich freue mich auf eine spannende Debatte im Ausschuss. Danke schön." Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (7) dem Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung zugewiesen. Die Tagesordnung der 7. Sitzung des Gemeinderates ist somit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Zusammenarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 17.55 Uhr. 2 1