Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 1 /2022 PROTOKOLL über die 4. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 20. Jänner 2022, 14 Uhr, im Volkshaus Keferfeld-Oed Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger FPÖ Mag. Dr. Michael Raml SPÖ Dietmar Prammer ÖVP Doris Lang-Mayerhofer Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Roland Baumann WANDL Clemens Brandstetter NEOS Stefan Burgstaller SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny FPÖ Manuel Danner SPÖ Karin Decker GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova SPÖ Sarah Fechter ÖVP Mag.a Theresa Ganhör SPÖ Thomas Gegenhuber SPÖ Stefan Giegler SPÖ Beate Gotthartsleitner FPÖ Wolfgang Grabmayr KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn FPÖ Patricia Haginger SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mario Hofer SPÖ Georg Hubmann SPÖ Harald Katzmayr FPÖ Ute Klitsch SPÖ Florian Koppler GRÜNE Lucia Kreisel, MA MEd SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Victoria Langbauer, BSc FPÖ Zeljko Malesevic, BA MA GRÜNE Julia Mandlmayr ÖVP Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal MFG Dipl.-Ing. Dr. Norbert Obermayr GRÜNE Tomislav Pilipovic ÖVP Stefan Pirc LinzPlus Lorenz Potočnik LinzPlus Renate Pühringer GRÜNE Mag. Markus Rabengruber NEOS Mag. Georg Redlhammer GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr MFG Vera Schachner KPÖ Mag. Michael Schmida GRÜNE Mag. Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Wolfgang Steiger FPÖ Peter Stumptner FPÖ Martina Tichler SPÖ Regina Traunmüller GRÜNE Mag.a Stephanie Abena Twumasi SPÖ Anna Weghuber SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam ÖVP Mag.a Helena Ziegler SPÖ Merima Zukan Die Magistratsdirektorin: Mag.a Ulrike Huemer Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRÄGE DES STADTSENATES C1. Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an die AIT – Austrian Institute of Technology GmbH (Projektvorhaben „KLIMALINZ – Bewertungswerkzeug für klimagerechte Planung in Linz“); maximal 178.210 Euro, davon 139.105 Euro im Jahr 2022, und 39.105 Euro im Jahr 2023 C 2. Jagdausschüsse Ebelsberg, Kleinmünchen Linz/Ost - Linz/West, Pöstlingberg und St. Magdalena; Neuwahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern C 3. Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung von Bauvorhaben auf den Stadtsenat (Bauvorhaben-Übertragungsverordnung 2022) C 4. Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Beauftragung der Durchführung von COVID-19 Schutzmaßnahmen und zur Änderung von Marktterminen und Marktzeiten bei periodischen Märkten auf den Stadtsenat (Übertragungsverordnung COVID-19 Märkte 2022) D ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, INNOVATION UND VERFASSUNG D 1. Mehr Autonomie für Statutarstädte - Beschluss einer Resolution D 2. Verlängerung des Schwerpunktprogramms zur GründerInnen- bzw. JungunternehmerInnenförderung in TECHCENTER Linz-Winterhafen, NEUER WERFT und Tabakfabrik Linz sowie Harmonisierung der Gültigkeit und der Förderrichtlinien des Schwerpunktprogramms für alle Standorte E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR MOBILITÄT UND VERKEHR E 1. Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h Wankmüllerhofstraße im Bereich Haus Nr. 74 bis zur Kreuzung mit der Muldenstraße E 2. Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt - Erweiterung ab der Lessingstraße 40 bis zur Kreuzung Schlossergasse E 3. Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone Spallerhof – Erweiterung ab dem Objekt Glimpfingerstraße 7 bis zum Kreuzungsbereich Wankmüllerhofstraße F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KLIMA, STADTGRÜN, FRAUEN UND BILDUNG F 1. Unterfertigung der Österreichischen Baumkonvention „zukunft mit bäumen – bäume mit zukunft“ G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR PLANUNG UND LIEGENSCHAFTEN G 1. Grundkauf von Teilflächen in Höhe von 288.230 Euro und Grundverkauf von Teilflächen in Höhe von 24.790 Euro, alle KG Lustenau (Donauparkstadion Linz) G 2. Änderungspläne Nr. 202 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (LASK STADION) G 3. Bebauungsplanänderung 08-071-01-01, KG Waldegg (Reuchlinstraße – Hanuschstraße) G 4. Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkostenbeitrag im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 in Höhe von insgesamt 143.231 Euro G 5. Grundverkauf und -kauf von Teilflächen zwischen der Stadt Linz und der Stadt Linz als Verwalterin des Öffentlichen Gutes in der KG Posch (Heliosallee zwischen Solar City und Auhirschgasse) H ANTRÄGE UND RESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 H 1. STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG UND GESTALTUNG DES RECHTEN DONAUUFERS IM BEREICH ZWISCHEN NIBELUNGENBRÜCKE UND WESTRINGBRÜCKE H 2. BEWEGUNGSSCHWERPUNKT FÜR DIE LINZER KINDER H 3. PILOTPROJEKT "ARBEIT 50PLUS" IN STÄDTISCHEN UNTERNEHMUNGEN H 4. SICHERHEIT UND KLIMASCHUTZ VEREINEN - LINZ AUF SITUATIVE BELEUCHTUNG UMSTELLEN H 5. SICHERE DIGITALISIERUNG DES SITZUNGSMANAGEMENTS H 6. HEIZKOSTENZUSCHUSS AUS STÄDTISCHEN MITTELN ERHÖHEN H 7. LINZER STANDORTAGENTUR AUFBAUEN H 8. SKATEPARKS IN LINZ ENTWICKELN – EU-FÖRDERUNGEN ABHOLEN H 9. STELLPLÄTZE FÜR MOBILE PFLEGE- UND BETREUUNGSPERSONEN EINRICHTEN H 10. FINANZIERUNGSBEITRAG DES LANDES OBERÖSTERREICH FÜR DIE LINZ AG BÄDER - RESOLUTION H 11. WIEDEREINFÜHRUNG DER "HACKLERREGELUNG" - RESOLUTION H 12. PATENTE FREIGEBEN, PANDEMIE BEENDEN - RESOLUTION H 13. SPERRMÜLLABHOLUNG BESSER ORGANISIEREN - RESOLUTION I ERLEDIGUNG DER AUFSICHTSBESCHWERDE BETREFFEND DIVERSE BAUVORHABEN IM BEREICH HÖLLMÜHLSTRASSE Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 4. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTER Bürgermeister Luger teilt mit, dass Vizebürgermeisterin Tina Blöchl und Gemeinderat Manfred Schauberger, beide SPÖ, Gemeinderat Mag. Helge Langer, M.A., und Gemeinderat Michael Svoboda, beide Die Grünen und Gemeinderat Manfred Pühringer und Gemeinderat Werner Pfeffer, beide FPÖ, entschuldigt sind. Weiters verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. Gemäß § 54 Abs. 3 StL 1992 i.d.g.F. hat Herr Bürgermeister Beschlüsse des Stadtsenats, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen genehmigt wurden, unverzüglich dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. 1. Kreditüberschreitungen: In der Zeit vom 1. Jänner 2021 bis 10. Jänner 2022 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2021 Kreditüberschreitungen in der Höhe von 71.600 Euro genehmigt, die dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen zur Kenntnis gebracht wurden. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 16. November 2021 bis 10. Jänner 2022 für das Rechnungsjahr 2021 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2021 bis 10. Jänner 2022 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2021 Kreditübertragungen in der Höhe von 922.662,20 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 823.662,20 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 i.d.g.F. obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen oder -überschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Auszahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2021 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,036.103 Euro und wurde nicht überschritten. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2021 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 10. Jänner 2022 genehmigten Kreditüberschreitungen 1,513.600 Euro und die Kreditübertragungen 17,908.817,20 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 i.d.g.F. ist für Kreditübertragungen und -überschreitungen ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditübertragungen bzw. –überschreitungen insgesamt 7,5 Prozent der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit, das sind 57,446.730 Euro gemäß dem Voranschlag übersteigen. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2021 ist daher nicht erforderlich. C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger gibt bekannt, dass acht Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; drei an Vizebürgermeisterin Hörzing, eine an Vizebürgermeister Mag. Baier, eine an Vizebürgermeisterin Blöchl, zwei an Stadtrat Prammer und eine an Stadträtin Lang-Mayerhofer. 1. Anfrage von Gemeinderat Ing. Casny an Vizebürgermeisterin Hörzing: „Einsamkeit im Alter ist nicht nur seit der Corona-Pandemie ein bestimmendes Thema in der Lebensrealität vieler älterer Menschen. Einsamkeit erhöht das Risiko körperlich und/oder psychisch zu erkranken. Depression, Antriebslosigkeit und der Verlust von Lebensmut werden durch Einsamkeit verstärkt. In der Realität hat jede und jeder Betroffene eine eigene Lebensgeschichte, einen anderen sozialen Hintergrund und eine andere Persönlichkeit. Es erscheint deshalb besonders wichtig die Heterogenität einzelner Lebensbiografien bei der Entwicklung passender Angebote zu berücksichtigen. Erfreulicherweise wurde im September 2021 eine Arbeitsgruppe zum Thema ,Einsamkeit im Alter‘ gestartet um den Erfolg bestehender Angebote zu evaluieren und neue Ideen zu sammeln. In diesem Zusammenhang darf ich um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: 1. Welche Zielgruppen werden mit den bestehenden Angeboten wie Club Aktiv oder SPALLER.MICHL erreicht? a) Welche Zielgruppen konnten bisher nicht erreicht werden? b) Wie viele Seniorinnen und Senioren wurden bisher mit dem Projekt SPALLER.MICHL erreicht? c.) Wie kann sichergestellt werden, dass niemand übersehen wird? 2. Ab wann soll das Projekt SPALLER.MICHL auf andere Stadtteile ausgeweitet werden? 3. Frauen sind nach dem Verlust des Partners vergleichsweise stärker betroffen als Männer - gibt es Angebote welche sich speziell oder insbesondere an Frauen richten? 4. Welche aufsuchenden bzw. zugehenden Angebote werden von Seiten der Stadt gefördert/angedacht? 5. Werden Schlüsselpersonen genutzt um Kontakt zu einsamen Menschen herzustellen und passende Angebote zu vermitteln wie bspw. Ärzte, Apotheker oder Seelsorger? a) Wird in diesem Zusammenhang mit Pfarrgemeinden bzw. anderen kirchlichen Institutionen zusammengearbeitet bzw. ist eine Zusammenarbeit angedacht? 6. Welche digitalen Angebote zur Begegnung der Alterseinsamkeit gibt es seitens der Stadt Linz? a) Wie wurden die Smartphone-Tage der Stadt Linz angenommen (Anzahl Teilnehmer)? b) Digitale Angebote bergen auch immer ein gewisses Exklusionsrisiko, wie wird diesem begegnet? 7. Gibt es bereits Zwischenergebnisse oder ,Quick-Wins‘ aus der Arbeitsgruppe, die rasch umgesetzt werden können? 8. Was ist der konkrete weitere Zeitplan der Arbeitsgruppe und wie sehen die nächsten Schritte aus?“ Dazu Vizebürgermeisterin Hörzing: Zu 1. und 1.a): Zielgruppe des Projekts SPALLER.MICHL waren die BewohnerInnen 60 Plus am Spallerhof, Bindermichl und im Keferfeld-Oed sowie die bereits in diesem Gebiet ansässigen Organisationen bzw. Initiativen. Club Aktiv hat dieselbe Zielgruppe, allerdings für ganz Linz und diese Zielgruppen werden auch erreicht. 1.b) Im Projektzeitraum wurden 1805 Menschen, genau 1449 BewohnerInnen über 60 Jahre, 86 Kinder und 270 Erwachsene erreicht. Zusätzlich wurden 74 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus der Zielgruppe Politik und Verwaltung der Stadt Linz etc. über die Aktivitäten erreicht. 1.c) Rund 30 Einrichtungen in den Stadtteilen wurden mit freiwilligem Engagement auf die Gesundheit von älteren Menschen sensibilisiert. Natürlich hat die Corona Pandemie die Kontaktaufnahmen in der Projektlaufzeit 2019 bis 2021 leider erschwert. Beim Projekt SPALLER.MICHL war die Zielsetzung, Kontakte mit Seniorinnen und Senioren aufzunehmen, sowie Angebote zu setzen, aber alles auf Basis der Freiwilligkeit. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit derartigen Initiativen kaum alle Personen der Zielgruppe erreicht werden können. Beispielsweise gibt es auch Seniorinnen und Senioren, die aus den unterschiedlichsten Gründen keine Kontaktaufnahme wünschen. Zu 2.: Wie bekannt ist, wurde das Projekt SPALLER.MICHL zum Großteil vom Fond ,Gesundes Österreich‘ finanziert. Aktuell finanziert die Stadt Linz noch bis Ende März 2022 den Verein ,dieziwi‘ fünf Stunden pro Woche, um die geknüpften Kontakte aufrechtzuerhalten und die soziale Infrastruktur abzusichern. Mit März 2022 sollen voraussichtlich neue Förderprogramme des Fonds ,Gesundes Österreich‘ erscheinen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist abzuwarten, welche neuen Projekte zu welchen Förderbedingungen eingereicht werden können. Sollte dann nicht unmittelbar an das Projekt SPALLER.MICHL angeschlossen werden können, ist vorgesehen, das Projekt zu evaluieren und gegebenenfalls weiterzuentwickeln, um ähnliche Projekte in weiteren Stadtteilen anzubieten. Zu 3.: Ich gebe zu, bei dieser Frage habe ich lange überlegt, weil ich die Interpretation nicht teile, dass Frauen vom Verlust des Partners stärker betroffen sind, als möglicherweise Männer, wenn sie ihre Frauen verlieren. (Heiterkeit) Ich habe aber dann die Frage für mich und auch folgerichtig uminterpretiert, dass Frauen, nachdem sie eine höhere Lebenserwartung haben, eher von Einsamkeit betroffen sein können, als Männer, insofern beantworte ich die Frage jetzt auch so. Dazu gibt es auch eine wissenschaftliche Grundlage. Ich möchte aber sagen, dass sich die Stadt Linz umfassend zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen bekennt und es keine speziellen Angebote, weder für die eine noch für die andere Gruppe, gibt. Zu 4.: Die Sozialberatungsstellen Kompass sind Ansprechstellen für Beratungen in allen Lebenslagen. Im neuen Sozialprogramm finden sich im Speziellen für die ältere Generation Überlegungen, um bei wesentlichen Bruchlinien verstärkt den Kontakt zu suchen und Unterstützung und Hilfe anzubieten. Besonders die Gemeinwesenarbeit hat auch den Auftrag, aufsuchende Arbeit zu leisten. Aus diesem Grund ist der mobilen Stadtteilarbeit im neuen Linzer Sozialprogramm auch ein Schwerpunkt gewidmet. Die Nachbarschaftshilfen, die sich besonders während der Corona-Pandemie etabliert haben, sind ein guter Ansatz, um weitere aufsuchende Angebote auszubauen. Ebenfalls im Linzer Sozialprogramm verankert, ist der Ausbau der Seniorenzentren zu Netzwerkzentren im Stadtteil. Darüber hinaus hat sich die Stadt Linz auch für das Pilotprojekt ,Community Nurses’ beworben. Ein zentrales Element der Aufgaben dieser ,Community Nurses’ stellt der präventive Hausbesuch für Menschen ab 75. Lebensjahr dar. In diesem Zusammenhang darf auch auf die wichtige Aktion ,Essen auf Rädern‘ nicht vergessen werden, wo ehrenamtliche MitarbeiterInnen nicht nur die tägliche Versorgung ins Haus bringen, sondern sich auch immer Zeit für einen kurzen Austausch nehmen und so Abwechslung in den Alltag von älteren Menschen bringen. Weiters gehören auch alle weiteren Angebote der Mobilen Hilfe und Betreuung dazu. Zu 5. und 5.a): Natürlich stehen die Sozialberatungsstellen Kompass und die Gemeinwesenarbeit der Stadtteilzentren in regelmäßigem Kontakt zu unterschiedlichen Personen und Einrichtungen, die Schlüsselpositionen einnehmen. Dies gilt natürlich auch für die Pfarrgemeinden und kirchlichen Institutionen als wichtige Akteuren in den Stadtteilen. Auch ich persönlich suche hier den regelmäßigen Austausch. Zu 6.: In den Stadtteilzentren gibt es Smartphone-Schulungen, die älteren Personen neue Arten der Kommunikation ermöglichen. Außerdem haben die Stadtteilzentren bewusst über Facebook ältere Menschen angesprochen, in dem sie Geschichten mit Personen im Stadtteil geteilt haben. Zu 6.a): Die Smartphone-Tage als Angebot des Innovationshauptplatzes wurden von 1200 Personen genutzt. Zu 6.b): Digitale Angebote werden kleinräumig in einem überschaubaren Wirkungsbereich angeboten, damit auch ein individuelles Eingehen möglich ist. Zudem können diese immer nur eine Ergänzung zu persönlichen Beziehungen darstellen. Es ist daher kein Ziel, persönliche Angebote durch digitale zu ersetzen. Zu 7.: Derzeit liegen noch keine ,Quick-Wins‘ vor, das ist aber der aktuell pandemiebedingt, sehr eingeschränkten Situation geschuldet. Zu 8.: Die Arbeitsgruppe steht erst am Anfang. Im nächsten Schritt ist angedacht, dass die bestehenden Angebote in Form einer stadtteilbezogener Angebots- und Netzwerkskarte erhoben werden, um von Beginn an auch Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Das Sozialressort und das Gesundheitsressort sind darüber hinaus in das Projekt ,Altern in unserer Mitte‘ des Netzwerkes ,Gesunde Städte‘ eingebunden. Neben Linz sind es auch die Städte Tulln, Graz und Wörgl, die an diesem Projekt beteiligt sind. Ich erwarte mir aus diesem Projekt und dessen professioneller Begleitung auch fundierte Kenntnisse zu vielen der genannten Fragestellungen. Soviel zu meiner Anfragebeantwortung.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Pühringer an Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Hörzing, am 2. Dezember 2021 hat die Einreichfrist des Sozialministeriums für Projekte zur Implementierung von ‚Community Nurses‘ in den Gemeinden und Städten Österreichs geendet. Nach Vorbringen meines Antrags um eine solche Einreichung mittels eines Projekts haben Sie in der Gemeinderatssitzung am 25. November 2021 berichtet, dass sich die Stadt Linz um EU-Fördergelder beworben hat. Als Gemeinderätin und Pflegeperson stelle ich daher folgende Anfrage: 1. Wurde das von der Stadt Linz eingereichte Projekt genehmigt? Wenn nein: Wie lautete die Begründung für die Ablehnung? Hat die Stadt Linz die Möglichkeit erbeten, das eingereichte Projekt zu adaptieren und nachzubessern? 2. In welcher Höhe (Euro) wird das eingereichte Projekt der Stadt Linz aus Geldern des österreichischen Resilienzplans (Sonderrichtlinie) gefördert? 3. Wo wurde das Projektdesign betreffend die Implementierung von ,Community Nurses’ in Linz veröffentlicht bzw. wird das Projektdesign veröffentlicht, damit sich interessierte Bürgerinnen informieren können? 4. Wann und in welchem Medium wird die Stadt Linz die zu besetzenden Stelle(n) ausschreiben und wann beginnt die Bewerbungsfrist? 5. Wann wird das Projekt Community Nurse in Linz starten und wie lange ist die Laufzeit ausgelegt? 6. ‚Community Nurses‘ müssen Iaut Vorgabe der Gesundheit Österreich GmbH (im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz; September 2021) Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sein (§ 12 GuKG). Diese Pflegekräfte müssen außerdem in der Lage sein, vollumfänglich im berufsrechtlichen Rahmen nach §§ 13 – 16, dem Berufsbild § 14 und im Anlassfall erweitert um § 15 tätig werden zu können. Wie erreichen Sie mit der Ausschreibung solche hochqualifizierten und interessierten diplomierten Pflegekräfte? 7. In welcher Entlohnungsgruppe werden die künftigen ,Community Nurses’ zugeordnet sein und wie hoch wird das Bruttogehalt dieser Pflegekräfte sein? Wie wird sichergestellt, dass sämtliche Vordienstzeiten (im Bereich Pflege) der neuen Mitarbeiterinnen in die Gehaltsgestaltung eingerechnet werden? 8. In Zukunft wird durch den demographischen Wandel immer mehr Betreuung und Unterstützung erforderlich. ,Community Nurses’ leisten einen überaus wichtigen Beitrag, um die Pflege in Zukunft finanziell und personell in zufriedenstellendem Maß zu gewährleisten. Es ist also davon auszugehen, dass das Modell Community Nurse in Linz ein Erfolg wird und immer mehr ,Community Nurses’ im ganzen Stadtgebiet aktiv sein werden. Um den Bewerberinnen im Projekt trotz der guten Vorzeichen jegliche berufliche bzw. finanziellen Bedenken zu nehmen, stellt sich die Frage: Wie wird die Stadt Linz ,Community Nurses’ weiter beschäftigen, sollten sie nach einem etwaigen Auslaufen des Projekts keine Arbeitsstelle mehr haben? 9. Gibt es für die Detail-Ausgestaltung des Projekts, die Projektbegleitung und –evaluierung Kooperationen mit Fachhochschulen, Universitäten oder qualifizierten anderen Institutionen? 10. Im Aufgabenprofil von ,Community Nurses’ (im Zuge des Pilotprojekts) ist auch das Informieren von politisch Verantwortlichen festgeschrieben. In welcher Form und in welchen Intervallen wird den ,Community Nurses’ in Linz ermöglicht, dieses Reporting zu leisten und Bedarfe im Hinblick auf die Entwicklung gesundheitsfördernder und barrierefreier Lebenswelten einzufordern? An wen erfolgt dieses Reporting und wie wird dieses dem Gemeinderat und der interessierten Bevölkerung zur Kenntnis gebracht? Wie viel Geld aus städtischen Budgets steht für Maßnahmen zur Verfügung, die von den ,Community Nurses’ im Zuge ihrer Pionierarbeit als dringend umzusetzen identifiziert werden?“ Dazu Vizebürgermeisterin Hörzing: „Zu 1.: Das Projekt wurde noch nicht genehmigt. Wie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachzulesen ist, sind zahlreiche Anträge aus allen Bundesländern eingegangen. Diese Anträge werden derzeit gesichtet und bearbeitet. Zu 2.: Nachdem noch keine Genehmigung vorliegt, kann dazu keine Aussage getroffen werden. Zu 3.: Das Projektdesign wurde aufgrund der noch ausstehenden Genehmigung noch nicht veröffentlicht. Sollte eine Genehmigung erfolgen, wird über verschiedene Medienkanäle laufend über das Projekt berichtet werden. Zu 4.: Laut Konzept soll die Hälfte der ,Community Nurses’ aus dem Personal der SeniorInnenzentren der Stadt Linz rekrutiert werden. Die anderen Stellen sollen dann ausgeschrieben werden, sobald eine Genehmigung vorliegt. Zu 5.: Beantragt wurde das Projekt für den Zeitraum von 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2024. Der tatsächliche Start kann selbstverständlich erst mit der Genehmigung des Projektes erfolgen. Zu 6.: Die Ausschreibung von Pflegekräften, welche diese angeführten Qualifikationen der §§ 12 bis 16 nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz erfüllen, entspricht dem Standard der SeniorInnenzentren der Stadt Linz GmbH. Zu 7.: Ich darf vorrausschicken, dass die Beantwortung der Fragen 6 und 7 in Abstimmung mit Vizebürgermeisterin Blöchl, die ursächlich als Personalreferentin zuständig wäre, erfolgt ist. Die Einstufung erfolgt – wie für diese Berufsgruppe üblich – in der Funktionslaufbahn 15. Einschlägige Vordienstzeiten werden, wie bei jeder anderen Einstellung, durch den/die DienstnehmerIn durch Vorzeigen etwaiger Dienstzeugnisse nachgewiesen und dementsprechend berücksichtigt. Das tatsächliche Bruttogehalt hängt daher auch von den Vordienstzeiten ab. Zu 8.: Wie erwähnt, ist die Hälfte der ,Community Nurses’ bereits in einem Dienstverhältnis mit den SeniorInnenzentren der Stadt Linz und wird daher folgerichtig auch nach dem Projektende ohnedies weiterbeschäftigt werden. Hinsichtlich des Mangels an Pflegepersonal ist für die Kräfte, die via Ausschreibung in das Projekt aufgenommen werden, ebenfalls eine Weiterbeschäftigung geplant. Zu 9.: Im Rahmen des Projektantrages wurde dem Sozialministerium eine detaillierte Planung des Projektes übermittelt. Ferner wird das Projekt durch die Fachhochschule Oberösterreich wissenschaftlich begleitet, welche auch bei den geplanten regelmäßigen Evaluierungen involviert sein wird. Zu 10.: Im Rahmen der regelmäßigen Evaluierungen wird es den ,Community Nurses’ möglich sein, der Projektsteuerungsgruppe zu berichten. Als zuständige Referentin werde ich selbstverständlich über die Ergebnisse der Evaluierungen regelmäßig informiert werden. Betreffend das ‚zur Kenntnis bringen‘, darf ich auf meine Antwort zu Frage 3 verweisen. Das Projekt an sich soll zur Gänze aus den Fördermitteln finanziert werden. Nachdem zum jetzigen Zeitpunkt das Pilotprojekt weder genehmigt, noch gestartet ist, kann daher seriös nicht eingeschätzt werden, ob eventuell notwendige Maßnahmen identifiziert werden würden. Daher finden sich dazu auch folgerichtig jetzt noch keine Budgetansätze.“ 3. Anfrage von Gemeinderat Mag. Schmida an Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, der viergleisige Ausbau der Westbahn zwischen Kleinmünchen und Hauptbahnhof (‚Linzer Osteinfahrt‘) kommt nun langsam aber doch in die Realisierungsphase. Die rund vier Kilometer lange Strecke zwischen dem Abschnitt Linz Verschiebebahnhof West (Linz Kleinmünchen) und Linz Signalbrücke (Linz Hauptbahnhof Ostseite) soll von zwei auf vier Gleise ausgebaut werden – eine wichtige Voraussetzung für die Taktverdichtung der S-Bahn-Linie 1, die von Steyr nach Linz führt. Damit soll auch eine bessere Anbindung des Linzer Südens an den öffentlichen Verkehr umgesetzt werden. Seit April letzten Jahres läuft nun die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Streckenabschnitt. Die ÖBB reichten dazu ihre Planungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Umweltministerium (BMK) ein. Das Verfahren ist die erste Genehmigungsstufe, anschließend folgen weitere Verfahren durch das Land Oberösterreich. Die Österreichischen Bundesbahnen haben mehrere Varianten geprüft und die so genannte ‚Trassenvariante Mittellage‘ zur UVP eingereicht. In dieser Variante sind auch zwei S-Bahn-Haltestellen (Lastenstraße und Turmstraße) ‚für bautechnisch möglich‘ angeführt. Allerdings ist der Bau beider Haltestellen ‚derzeit nicht vorgesehen‘. Die Stadt Linz hat mit dem Land Oberösterreich und den Österreichischen Bundesbahnen einen Vertrag, zumindest für die Planung einer S-Bahn-Haltestelle im Bereich der Lastenstraße (‚Nahverkehrsknoten Franckviertel‘), abgeschlossen. Wichtig sollte aus Sicht der Stadt jedoch ein dichter S-Bahn-Verkehr mit mehreren Haltestellen auf Stadtgebiet sein, um den öffentlichen Personennahverkehr maßgeblich in Linz zu verbessern und den Linzer Süden besser anzubinden. Zum Vergleich: In der Vergangenheit wurden fünf neue Bahnhaltestellen auf Salzburger Stadtgebiet gebaut, in Linz kamen hingegen keine neuen Stationen hinzu, sondern wurde sogar eine Haltestelle (Bahnhof Kleinmünchen) aufgelassen. Auch sollten die Planungen zum ‚Nahverkehrsknoten Franckviertel‘ den neuen Gegebenheiten angepasst werden und eine entsprechende Redimensionierung durchgeführt werden, da die Haltestelle von Seiten der Linz Linien nicht mehr mit Straßenbahnen, sondern mit O-Bussen bedient werden soll. Deshalb ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Stand beim viergleisigen Ausbau der Westbahn zwischen Kleinmünchen und Hauptbahnhof? Welche weiteren Schritte bzw. Verfahren folgen noch nach der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bevor mit dem Ausbau begonnen wird? Wie wird die Stadt Linz bei den Planungen Einfluss nehmen? Wann ist nach derzeitigem Stand mit dem Baubeginn bzw. der Inbetriebnahme zu rechnen? 2. Wird sich die Stadt Linz dafür einsetzen, dass beim viergleisigen Ausbau der Westbahn zwischen Kleinmünchen und dem Hauptbahnhof Linz mehr als nur eine neue Haltestelle auf Stadtgebiet geplant wird? Gibt es Bestrebungen, die in der ‚Trassenvariante Mittellage‘ vorgeschlagene Haltestelle Turmstraße zu realisieren? 3. Weiter südöstlich im Stadtgebiet Kleinmünchen ist nach den Planungsunterlagen der Österreichischen Bundesbahnen keine weitere Haltestelle für den Regionalzug- bzw. S-Bahn-Verkehr vorgesehen. Werden Sie Initiativen setzen, dass auch dort der öffentliche Personennahverkehr durch eine Haltestelle z.B. im Bereich der Lunzerstraße ausgebaut wird und eine schnelle Anbindung zwischen Kleinmünchen und der Neuen Heimat auf der Achse Dauphinestraße geschaffen wird? 4. Da die Stadt Linz offiziell auf das Vorhaben ‚Neue (zweite) Straßenbahnachse‘ (NSL) verzichtet und stattdessen eine Obus-Lösung (Linie 47 und 48) errichtet werden soll: Werden bzw. wurden die Planungen im Zusammenhang mit der neuen Haltestelle ‚Nahverkehrsknoten Franckviertel‘ im Bereich der Lastenstraße dementsprechend geändert, sodass das Projekt wirtschaftlicher und die Haltestelle umstiegsfreundlicher zwischen den S-Bahnlinien 1 und 3 und den Obus-Linien 47 und 48 wird?“ Dazu Vizebürgermeister Mag. Baier: „Zu 1.: Derzeit läuft die Umweltverträglichkeitsprüfung, die bei der Behörde eingereicht wurde. Nach meinen Informationen ist es so, dass nach der Umweltverträglichkeitsprüfung das Baugenehmigungsverfahren nach den einschlägigen Bestimmungen beginnt und danach die Ausschreibungsphase für die Umsetzung. Zur Frage des Einflusses der Stadt Linz bei den Planungen kann ich Sie darüber informieren, dass wir als Stadt Mitglied einer Planungsgruppe, bestehend aus den Österreichischen Bundesbahnen, dem Land Oberösterreich und eben der Stadt Linz, sind. Die Österreichischen Bundesbahnen streben einen Baubeginn für 2027 mit einer Fertigstellung bis zum Jahr 2030 an. Zu 2.: In der letzten Zeit gab es dieses Ansinnen, zumindest nach meinen Informationen, nicht. Ich habe aber bei der Neuübernahme des Ressorts auch mit der zuständigen Fachabteilung, der Verkehrsplanung, darüber gesprochen, inwieweit hier nicht noch einmal auf die Österreichischen Bundesbahnen eingewirkt werden sollte, damit es zu einer Erweiterung der Haltestellensituation kommt. Wir werden dieses Thema daher in dieser bereits angesprochenen Arbeitsgruppe noch einmal thematisieren, damit man die Planungen noch einmal um eine, respektive zwei Haltestellen im Bereich Turmstraße bzw. Kleinmünchen, erweitert. Zu 3.: Ich verweise auf das, was ich gerade gesagt habe und füge aber hinzu, dass in diesem Bereich auch eine neue Schnellbuslinie geplant ist. Das heißt, aus meiner Sicht wäre es besonders wichtig, eine Haltestelle im Bereich der Turmstraße zu bekommen, zumindest Vorkehrungen und Freihaltungen zu machen, damit man gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt hier noch eine Haltestelle für das Industriegebiet vorsehen und bauen kann. Im Bereich der Lunzerstraße sehe ich es insofern ‚gelassener‘, als wir dort neue Schnellbuslinien parallel zum Mona Lisa-Tunnel bauen, damit eine unmittelbare Verbindung auch zum Bahnhof Ebelsberg gegeben sein wird. Zu 4.: Ja, hier laufen die Umplanungen und Adaptierungen. In der gemeinsamen Arbeitsgruppe sind wir bei der Weiterentwicklung dieses Projektes. Ich würde an dieser Stelle vorschlagen, dass wir in einem der nächsten Verkehrsausschüsse einmal insgesamt eine Information zu diesem Gesamtprojekt geben, nachdem es mit den neuen Obus-Linien, Schnellbahnlinien usw. doch ziemlich komplex ist. Dann haben die Fraktionen einen guten Überblick und einen grundsätzlichen Einblick, wie hier der Stand der Planungen ist. Wenn es darüber hinaus noch Fragen gibt, stehe ich selbstverständlich auch sonst gerne zur Verfügung. Soweit zu meiner Anfragebeantwortung.“ 4. Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Stadtrat Prammer von der November-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, im Zuge des laufenden Baubewilligungsverfahrens und zahlreicher, gut nachvollziehbarer Einwände der Anrainer gegen das Quadrill-Projekt der Tabakfabrik, treten auch für mich als Gemeinderat einige Fragen auf: 1. Für das Projekt werden ‚vorbereitende Maßnahmen‘ getroffen. Diese übersteigen jedoch das normal übliche Volumen und legen in ihrer Massivität bereits wesentliche Fakten fest. Wie ist begründet, dass schon so massive Bauarbeiten genehmigt wurden, bevor der Baubescheid erfolgt ist? 2. In der von der Baubehörde verfassten Verhandlungsschrift ist die Rede von einer Bauverhandlung am 30. August 2021. Warum wurden dazu die betroffenen Anrainer nicht geladen? 3. Das Projekt beinhaltet eine Tiefgaragenabfahrt auf der Unteren Donaulände. Welche Verträge (zwischen der Stadt und dem Firmengeflecht der Bodner Baugruppe oder der ILG) liegen dem zu Grunde? Warum wurde der Gemeinderat damit nicht befasst, geht es doch auch um Abtretung öffentlichen Grundes? 4. Wer trägt die Kosten für diese Tiefgaragenabfahrt? 5. Im Zuge dieser neuen Tiefgaragenabfahrt auf der Donaulände wurde auch ein wichtiger Kanal verlegt. Wie hoch sind die Kosten und wer trägt die Kosten dafür? 6. Im Zuge des Quadrill-Projekts muss wie üblich auch die Versickerung von Regenwasser nachgewiesen werden. Diese wird hauptsächlich über einen großen Versickerungsschacht in der Nähe des ‚Kraftwerks‘ erfolgen. Der Schacht liegt aber nicht wie vorgeschrieben auf dem eigenen Bauplatz, sondern auf öffentlichem Grund bzw. auf dem Grund der Tabakfabrik. Wie ist das rechtlich möglich? 7. Obwohl das Quadrill-Projekt auf Wunsch der Bauwerber juristisch in vier Projekte geteilt wurde, wurde nur ein Bauplatz begründet. Das reduziert die Verpflichtungen des Grünanteils und der nachzuweisenden Spielplatzflächen. Warum wurde das gemacht, obwohl das weder die öffentlichen Interessen der nachhaltigen Stadtentwicklung noch den Zielen der ‚Klimahauptstadt‘ entspricht? 8. Bäume und Grünflächen: Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen erfolgen in Betontrögen. Der Anteil an gewachsenem Boden am Bauplatz ist null Prozent. Stadtklimatisch wird sich das Projekt daher äußert negativ auswirken. a) Warum wurde die Allee in der Gruberstraße (die stadtplanerisch im ÖEK und Flächenwidmungsplan verankert ist) geopfert? b) Ist es keine Verpflichtung, gewachsenen Boden zu erhalten? c) Warum wurden nicht zumindest Erdkoffer in der Tiefgarage eingefordert? d) Warum wurde die Qualität der Baumbepflanzung nicht über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert? 9. Die Anzahl der Radabstellplätze entspricht zwar den gesetzlich vorgeschriebenen Mengen, ist aber in Anbetracht des Bauvolumens (40.000 Quadratmeter neue Nutzfläche) und der rund 2000 neuen Arbeitsplätze, der Gastronomie, des Hotels und der Einkaufsflächen vorhersehbar zu gering. Warum wurden hier nicht viel mehr Radabstellplätze - insbesondere an der Oberfläche - hergestellt? Dazu Stadtrat Prammer: „Die Fragen 1, 2, 7 und 9 betreffen Fragen des baubehördlichen Genehmigungsverfahrens. Dieses Verfahren wird vom Magistrat als Baubehörde im eigenen Wirkungsbereich der Stadt abgewickelt, die Fragen liegen daher außerhalb meiner Ressortzuständigkeit und können daher von mir auch nicht beantwortet werden. Zu 3.: Für die Errichtung der Tiefgaragenabfahrt auf öffentlichem Gut, wurde der Bodner Gruppe von der Stadt Linz - sie ist Verwalterin des öffentlichen Guts - eine Dienstbarkeit eingeräumt. Die von der Bodner Gruppe in Anspruch genommene Fläche wurde aber nicht, wie fälschlicherweise in der Frage behauptet, an diese abgetreten, sondern verbleibt im öffentlichen Gut der Stadt. Der Gemeinderat wurde deshalb nicht befasst, weil die Zuständigkeit für die Genehmigung dieses Dienstbarkeitsvertrages aufgrund der Höhe des Entgeltes beim Stadtsenat lag. Der diesbezügliche Beschluss im Stadtsenat erfolgte am 20. Mail letzten Jahres. Zu 4.: Die Kosten für die Errichtung dieser Abfahrt trägt, entsprechend dem bereits erwähnten Dienstbarkeitsvertrag, zur Gänze die Bodner Gruppe. Zu 5.: Die im Zusammenhang mit der Errichtung der Tiefgaragenabfahrt erforderlichen Leitungsverlegungen sind von der Bodner Gruppe als Dienstbarkeitsnehmerin durchzuführen. Der Stadt Linz erwachsen dadurch keine Kosten. Zu 6.: Ich kann diese Frage nicht beantworten, weil es nicht um den eigenen Wirkungsbereich der Stadt Linz geht. Ich gehe aber davon aus, dass es zwischen der Bodner Gruppe und der ILG als Grundeigentümerin, eine zivilrechtliche Vereinbarung dazu gibt. Zu 8.: Nach dieser einleitenden subjektiven Bemerkung kommen nun mehrere Fragen. a) Bei der Allee handelt es sich um vier Bäume entlang der Gruberstraße, Nähe Ecke Ludlgasse, die entfernt wurden. Wir können durch einen Bebauungsplan den Erhalt von Bäumen leider nicht durchsetzen, weil wir gegen eine Entfernung keine durchsetzbare Handhabe hätten. Ein Oö. Baumschutzgesetz würde da Abhilfe schaffen. Sehr wohl können wir aber ein gleichwertiges Pflanzgebot vorschreiben, was auch geschehen ist. b) Nein, ist es nicht. c) Ganz einfach, weil der Bebauungsplan stattdessen ein Pflanzgebot für zumindest zwölf Laubbäume mit einem erreichbaren Mindestkronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand von mindestens acht Metern beinhaltet. Weiters sind zehn Prozent des Planungsgebietes als Grünflächen auszubilden und mit Bäumen und/oder Sträuchern zu bepflanzen. Zusätzlich ist auch eine Dachbegrünung vorgeschrieben. d) Weil das Oö. Raumordnungsgesetz nicht die Möglichkeit bietet, städtebauliche Verträge abzuschließen. Raumordnungsverträge gemäß dem Oö. Raumordnungsgesetz sehen einen gesetzlich abgegrenzten Aufgabenbereich vor, wobei die Qualität der Baumpflanzung nicht zum möglichen Regelungsgehalt derartiger Verträge gehört.“ Bürgermeister Luger: „Entschuldigung die Schnelligkeit des Herrn Stadtrates hat mich am falschen Fuß erwischt.“ Stadtrat Prammer: „Ich kann auch langsamer reden. Ich könnte es, schaffe es aber nicht.“ Bürgermeister Luger: „Ich bin davon überzeugt, dass du das könntest.“ 5. Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Stadtrat Prammer: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, der Fall Dynatrace im Kaplanhofviertel wirft viele Fragen auf: 1. Wann kam Dynatrace bzw. der Projektentwickler Neuson GmbH zum ersten Mal mit dem Wunsch einer Erweiterung auf die Stadt zu? 2. Warum wurde nicht bereits nach dem ersten Ansuchen und vor allem bevor die Entwickler ein konkretes Projekt im Gestaltungsbeirat präsentierten, die städtebauliche Kommission mit dem Stadtteil betraut? 3. Wie erklären Sie, dass der erst kürzlich geänderte Bebauungsplan 06-013-01-01 nun schon wieder und auf Wunsch des Projektwerbers massiv geändert werden müsste? 4. Warum wurde beim bestehenden Neubau von Dynatrace der Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (!) nicht geändert und adaptiert? 5. Lässt der gültige, aus dem Jahr 1967 stammende Bebauungsplan, ein 65 Meter hohes Bürohochhaus zu? Bedarf es eines neuen Bebauungsplans? Bedarf es einer Flächenwidmungsänderung? 6. Ist die Errichtung einer Hochgarage (7 Stock) neben den dortigen Wohnbauten zulässig? Bedarfes eine Flächenwidmungsänderung? 7. Wie ist es möglich, dass die projektierte Hochgarage die nötigen Abstände zu den Nachbargrundstücken (laut Bautechnikgesetz 2013 § 40) nicht einhält? 8. Wie ist das Projekt des Dynatrace-Hochhauses und einer 350 Stellplatz-Garage mit den Zielen der Klimaanalyse und der Klimahauptstadt und der nachhaltigen Stadtentwicklung vereinbar? 9. Wie können sie die stundenlange Beschattung der Nachbarn - verursacht durch das projektierte Hochhaus - städtebaulich und sozial rechtfertigen? Warum endet die vom Bauwerber vorgelegten Beschattungsstudie um 15 Uhr? 10. Was ist der von der Stadt Linz geforderte (gesellschaftliche) Mehrwert des Projekts/ Hochhauses? 11. Wie erklären Sie, dass das projektierte Hochhaus in einer ausgewiesenen (ÖEK) Durchlüftungsschneise wäre und diese massiv beeinträchtigen würde? 12. Planen Sie von Seiten der Stadt eigene, unabhängige Gutachten zu möglichen Beeinträchtigungen des Stadtteils durch das Hochhaus und die Hochgarage zu beauftragen? Auch die Schallreflexion des Autobahnlärms durch das Hochhaus ist z.B. ein großer Faktor und würde die nachbarschaftlichen Rechte massiv verletzen. 13. Warum wird so ein dichtes Projekt (mit in Summe 2000 Arbeitsplätzen) an einem öffentlich derart schlecht angebundenen Standort in Erwägung gezogen? 14. Wurden von Seiten der Stadtplanung mit den Verantwortlichen von Dynatrace Gespräche in Bezug auf alternative Standorte wie z.B. Post City, Trinity Tower, Wiener Straße, Tanzende Türme in der Friedhofsstraße oder Blumau-Tower geführt? 15. Wie schätzen sie die Wachstumsperspektive an diesem Standort für Dynatrace ein? Wie und wo kann Dynatrace wachsen, wenn die Firma in drei, fünf oder zehn Jahren erneut Platzbedarf hat? Dazu Stadtrat Prammer: „Zu 1.: Die Abteilung Stadtplanung erfuhr am 27. Juli 2021 im Jour fix beim damaligen Vizebürgermeister Hein von diesem Erweiterungsprojekt Bürogebäude Dynatrace Linz. Zeitgleich wurde auch eine Projektmappe in der Abteilung Stadtplanung abgegeben. Zu 2.: Die Beauftragung der städtebaulichen Kommission obliegt dem Planungsreferenten. Wieso mein Vorgänger keinen Auftrag erteilt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich hätte aber möglicherweise ebenso entschieden. Zu 3.: Das erkläre ich mir damit, weil der Projektwerber dort eine Garage errichten möchte. Zu 4.: Das Vorprojekt am 25-Turm 20, also das jetzt bestehende Dynatrace-Gebäude wurde im Mai 2017 der Abteilung Bebauungsplan, Ortsbildservice, vorgelegt. Nach der rechtlichen Beurteilung durch die Bau- und Bezirksverwaltung entsprach das Projekt dem rechtswirksamen Bebauungsplan. Zu 5.: Es bedarf sowohl einer Bebauungsplan-, als auch einer Flächenwidmungsplanänderung. Dazu liegen aber ohnedies bereits die Anträge vor. Zu 6.: Die Errichtung einer fünfgeschossigen Hochgarage, plus zwei Geschosse für einen Kindergarten, ist nach dem aktuellen Bebauungsplan nicht möglich. Es ist daher eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Einer Flächenwidmungsplanänderung bedarf es hingegen nicht. Zu 7.: Die Abstandsunterschreitung ist nach dem rechtswirksamen Bebauungsplan nicht zulässig. Dies müsste durch entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan erst ermöglicht werden. Zu 8.: Ich denke, das ist mit den Klimazielen der Stadt an sich sehr gut vereinbar, denn was ist die Alternative? Dass sich ein erfolgreiches Unternehmen wie Dynatrace irgendwo auf der grünen Wiese, ohne ÖV-Anbindung mit einer Vielzahl an Parkplätzen, vielleicht noch als Flachbau mit einer enormen Bodenversiegelung ansiedelt. Klimaschutz hört meines Erachtens nicht an der Stadtgrenze auf. Zudem werden die Gebäude extensiv begrünt. Zu 9. bis 11.: Die Fragen 9 bis 11 fasse ich aufgrund der gleichen Antwort zusammen. Diese Fragen sind Teil der Zehn-Punkte-Checkliste für Hochhäuser, die der Projektwerber abzuarbeiten und dem Geschäftsbereich Planung, Technik, Umwelt (PTU) zu präsentieren hat. Ich kann dies daher noch nicht beantworten. Zu 12.: Die vom Projektwerber erstellten beziehungsweise beauftragten Gutachten, wie zum Beispiel zum Verkehr, zu den Windverhältnissen oder zur Beschattung, werden selbstverständlich von den städtischen Sachverständigen in ihren Stellungnahmen beurteilt. Zu 13.: Ich teile diese abwertende Beurteilung des Standorts überhaupt nicht, sondern sehe in Wirklichkeit ein großes Entwicklungspotenzial. Mit dieser Einschätzung stehe ich auch nicht alleine. Es muss aber ohnehin der Projektwerber ein Verkehrskonzept vorlegen, das dann noch zu überprüfen ist. Wir werden selbstverständlich nicht umhinkommen, den Standort verkehrstechnisch auch zu ertüchtigen. Ich bin dazu auch bereits im guten Austausch mit unserem Mobilitätsreferenten, Vizebürgermeister Baier. Zu 14.: Nein, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Zu 15.: Ich sitze nicht im Bord von Dynatrace, kann diese Frage daher nicht beantworten. Wachsender Raumbedarf wird aber üblicherweise durch Verdichtungen oder durch den Erwerb neuer Grundstücke gedeckt. Das waren die Antworten zum Fragenkomplex Dynatrace.“ 6. Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Stadtrat Prammer: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, es ist still geworden rund um das Projekt Schillerpark des Investors und Projektentwicklers Ernst Kirchmayr. Doch Herr Kirchmayr war die letzten Jahre nicht untätig und hat bereits einen Architekturwettbewerb ausgelobt. Sogar eine Auswahl durch eine Jury wurde bereits getroffen. Die Bevölkerung, die Anrainer, die betroffenen Geschäftsleute, die politischen Entscheidungsträgerinnen und auch der Linzer Gemeinderat kriegen davon jedoch nichts mit - handelt es sich doch offenbar um ein streng geheimes Projekt. Der Schillerpark (mit der südlichen Landstraße und dem Bereich vor den Ordensspitälern) ist einer der wichtigsten öffentlichen Räume für die Belebung der Linzer Innenstadt. Vielleicht ist dieses Projekt die letzte Gelegenheit, der Landstraße und der Inneren Stadt einen wichtigen baulichen und stadtentwicklerischen Impuls zu geben, der vielleicht lebensentscheidend für die Geschäfte ist. Da ich wirklich von der Brisanz dieses Standorts überzeugt bin und in Anbetracht der Entwicklungen von negativen Auswirkungen auf die Stadt ausgehe, stelle ich Ihnen folgende Fragen: 1. Wissen Sie von diesem Wettbewerb? Wenn ja, sind sie als zuständiger Planungsreferent in den Wettbewerb und die Planungen einbezogen? Wie? Wenn ja, warum wird dieser Architektur- und Städtebauwettbewerb geheim gehalten? 2. Gab es Vertreter der Stadtpolitik und der Stadtplanung in den Vorbereitungen und/ oder in der Jurierung des Projekts? Wenn ja, wer? 3. Waren in der Vorbereitung des Wettbewerbs und in der Jury Mitglieder des Gestaltungsbeirats und oder der städtebaulichen Kommission vertreten, wenn ja, wer? 4. Wurde der Wettbewerb (zwecks Qualitätssicherung) in Kooperation mit der Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen Oberösterreich ausgelobt? 5. Wann hat der Wettbewerb genau stattgefunden? Wann hat die Jury getagt? Wer wurde eingeladen und wer war in der Jury? 6. Liegen dem Wettbewerb und den prämierten Ergebnissen die weitreichenden Erkenntnisse und Vorgaben der Städtebaulichen Kommission vom September 2019 zu Grunde? www.linz.at/images/files/Staedtebauliche_Kommission_Schillerpark.pdf Wenn nein, warum nicht? 7. Angesichts des dramatischen Leerstands in der prominentesten Einkaufsstraße von Linz bedürfte es eines Gesamtkonzepts. Wurden (im Zusammenhang mit dem Schillerpark-Projekt) von Seiten der Stadt Linz Studien zu den Potenzialen und zur Aufwertung der Innenstadt insbesondere der südlichen Landstraße erarbeitet? 8. Bleibt der Schillerpark mit seinem alten Baumbestand geschützt? Bleibt ausreichend Abstand der unterirdischen Bauten zu den Wurzelräumen, um diese unangetastet zu lassen? Haben Sie schon Initiative ergriffen - wie von der Kommission empfohlen - um diese wichtige innerstädtische Grünfläche aufzuwerten und zu vergrößern, zum Beispiel als erzielbarer Mehrwert im Zuge einer Bebauungsplanänderung? Was tun Sie oder wollen sie tun, damit dieser Park endlich ins städtische Eigentum kommt, um hier die Zügel in der Hand zu haben? 9. Welche Dichte (GFZ), welches Volumen (BGF) und welche Höhe sind das Ergebnis des Architekturwettbewerbs? Was ist die städtebauliche Grundlage dafür? 10. Wurde für das Areal und Geviert, von dem der Neubau betroffen wäre seit den Ergebnissen der städtebaulichen Kommission im September 2019 ein neuer Flächenwidmungs- und oder Bebauungsplan entwickelt? Wenn nein, warum nicht? 11. Wie groß ist die geplante Tiefgarage? Wurden in den Planungen, wie in der Städtebaulichen Kommission vorgeschlagen, die bestehenden Garagen unterirdisch gekoppelt? Ist die Zu- und Abfahrt entsprechend schonend (abseits) positioniert, um die verkehrsberuhigte Situation rund um die südliche Landstraße und den Schillerpark nicht zu belasten bzw. zu verbessern? 12. Wie groß ist die geplante Einkaufsfläche im Neubau? 13. Wurden im Zuge der Planungen zum Schillerpark-Projekt von städtischer Seite Pläne für eine Neugestaltung des Freiraumbereichs vor den Ordensspitälern (Freiraumbeziehung vom Schillerpark, über Langgasse und Seilerstätte hin zu Domplatz und Herrenstraße) entwickelt? Wird es dazu einen Gestaltungswettbewerb für ArchitektInnen und FreiraumplanerInnen geben?“ Dazu Stadtrat Prammer: „Einleitend möchte ich zur Thematik gleich vorweg grundsätzlich Stellung nehmen. Es steht natürlich jedem Eigentümer frei, sich Gedanken über die Weiterentwicklung seiner Liegenschaft zu machen, sich mit Expertinnen und Experten auszutauschen oder sich von Architektinnen und Architekten Pläne anfertigen zu lassen. Wir leben glücklicherweise nicht mehr in absolutistischen oder in totalitären Verhältnissen, wo sich ein Bürger von einem Herrscher, einem Stadthalter oder von einem Gemeinderat zuerst die Erlaubnis einholen muss, um seinen Beruf ausüben zu können. Wir ,stierln‘ auch nicht in Privatangelegenheiten herum oder führen Razzien in Unternehmen durch. Wir leben letztendlich und Gott sei Dank auch in einem Rechtsstaat. Wenn eine Person oder eine Firma ein Gebäude errichten oder verändern möchte, dann kann sie sich nach ihren Vorstellungen und Plänen an die Stadtverwaltung wenden. Wir werden das natürlich nach den rechtlichen Vorgaben ganz korrekt abarbeiten. Zu 1.: Mir ist bekannt, dass sich Herr Kirchmayr in Planungsfragen von ExpertInnen beraten lässt, offenbar zählen auch ArchitektInnen dazu. Ich wurde nicht einbezogen. Zu 2.: Nein. Zu 3.: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt kann ich das verneinen. Bei anderen Mitgliedern ist mir das nicht bekannt. Zu 4., 5., 6., 9., 11. und 12.: Diese Fragen fasse ich aufgrund der selben Antwort zusammen. Zu all diesen Fragen habe ich mangels städtischer Beteiligung keine Kenntnis. Zu 7.: Diese Frage betrifft keine meiner Ressortzuständigkeiten und kann daher von mir auch nicht beantwortet werden. Zu 8.: Auch zu den beiden ersten Fragen habe ich mangels städtischer Beteiligung keine Kenntnis. Was aber die Weiterentwicklung des Schillerparks betrifft, macht es natürlich Sinn, das mit dem Projekt von Herrn Kirchmayr abzustimmen. Für die in der Frage aufgeworfene Steuerung an sich, brauchen wir aber kein Eigentum, das können wir auch über die Bebauungsgrundlagen regeln. Zudem haben wir als Stadt ohnedies eine rechtliche Verpflichtung zur Instandhaltung. Zu 10.: Nein, wurde es nicht, weil auch keine Anträge dazu vorlagen. Zu 13.: Auch hier ist es sinnvoll, Entscheidungen über Freiflächenkonzepte erst dann zu treffen, wenn die konkrete mit der Stadt abgestimmte Projektgestaltung für das Schillerparkprojekt gegeben ist. Jetzt bin ich am Ende.“ (Heiterkeit) 7. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeisterin Hörzing betreffend „Maßnahmen gegen Energiearmut“ wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 8. Die Anfrage von Gemeinderat Dipl.-Ing. Obermayr an Vizebürgermeisterin Blöchl betreffend Antrag E der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2021 wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 9. Die Anfrage von Gemeinderat Seeber an Stadträtin Lang-Mayerhofer betreffend ,Green Destination‘ wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. C ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über C 1 Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an die AIT – Austrian Institute of Technology GmbH (Projektvorhaben „KLIMALINZ – Bewertungswerkzeug für klimagerechte Planung in Linz“); maximal 178.210 Euro; davon 139.105 Euro im Jahr 2022, und 39.105 Euro im Jahr 2023 und stellt nach Darlegung des laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Dem AIT - Austrian Institute of Technology GmbH, Giefinggasse 4, 1020 Wien wird eine Förderung in der Höhe von maximal 178.210 Euro inkl. USt für die Durchführung des Projektvorhaben ,KLIMALINZ – Bewertungswerkzeug für klimagerechte Planung in Linz‘ gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Nachweis des Finanzierungsplans bzw. nach Nachweis der relevanten Ausgaben in zwei Tranchen, zu 139.105 Euro inkl. USt in 2022 und zu 39.105 Euro inkl. USt in 2023. 2. Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von maximal 178.210 Euro inkl. USt, aufgeteilt in zwei Tranchen zu 139.105 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2022 und zu 39.105 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.755000 (Lfd. Transfers an Unternehmen) im Fonds 522000 (Klimafonds).‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, wir gehen bei diesem Antrag aus mehreren Gründen nicht mit. Zu allererst sind wir felsenfest davon überzeugt, dass das Wissen für klimagerechtes Bauen und insgesamt klimaverbessernde Maßnahmen für Linz längst vorhanden ist. Diese Themen, also klimagerechtes Bauen, klimagerechte Mobilität und alle Möglichkeiten, die in städtischen Räumen vorhanden sind, werden seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, an Universitäten geforscht und gelehrt. Wir tun hier aber so, als müssten wir die Welt neu erfinden und zu ganz neuen Erkenntnissen kommen und neue Instrumente erfinden. Das ist unseres Erachtens aber nicht der Fall. Wir sollten, davon sind wir felsenfest überzeugt, endlich einfach tun, und zwar ernsthaft tun, und die längst vorhandenen Kenntnisse ernst nehmen. Also noch einmal, weil es uns so wichtig erscheint: Wir müssen aus unserer Sicht natürlich keine neuen Bewertungswerkzeuge und irgendwelche digitalen Geschichten erfinden. Die werden uns nicht helfen, sie dienen offenbar eher dazu, uns abzulenken und Aktivität oder Tatkraft zu suggerieren. Unseres Erachtens geht es darum, das vorhandene Wissen in die Breite zu bringen und das längst vorhandene Wissen in den Abteilungen im Magistrat und in den Töchtern der Stadt zu integrieren. Das aktuelle Beispiel, – es war auch gerade Thema der Anfragebeantwortung - das Projekt Dynatrace-Hochhaus mit einer Garage von 350 Stellplätzen, ohne leistungsfähigen öffentlichen Verkehr, das ist der springende Punkt. Es gibt zwar einen Bus, aber der ist nicht leistungsfähig und dadurch werden mehrere tausend Wege per Pkw generiert. Dort bleibt kein gewachsener Boden übrig und es entstehen neue Hitzeinseln. Die Bautechnik des Projekts ist banal und herkömmlich. Es gibt keinen geplanten außenliegenden Sonnenschutz – übrigens etwas, was in Deutschland so gar nicht mehr möglich wäre -, das heißt, es braucht Klimaanlagen. Für all das brauche ich kein sophisticated Instrument. Dieses Dynatrace-Projekt ist ein Anti-Klimaprojekt, das ist jetzt schon klar und gehört jetzt gestoppt. Da brauche ich kein ‚Raketenwissenschaftler‘ zu sein. Dafür brauche ich nicht irgendwelche besonderen Instrumente, die im AIT gemeinsam entwickelt werden. Bei diesem und einigen anderen Projekten werden die Ergebnisse der Klimaanalyse, die wir haben und die gut sind oder auch die städtebauliche Kommission, wo ebenfalls klimarelevante Überlegungen in den unterschiedlichen Workshops eingeflossen sind, schlicht und einfach ignoriert. Darum gehen wir davon aus, dass das teure neue Instrument, wenn es denn überhaupt praktikabel ist, dasselbe Schicksal erleiden wird. Abschließend fragen wir uns nebenbei, warum diese Idee eines Instruments nicht in Kooperation mit anderen Städten entwickelt wird, das wäre eigentlich dafür prädestiniert es in Kooperation zu machen, vielleicht sogar mit dem Städtebund mit Wien oder Salzburg, wie immer, das wäre doch eigentlich leicht einzurichten. Dafür sprechen auch die ursprünglich veranschlagten 500.000 Euro, die jetzt mangels Finanzierungsmöglichkeiten auf ein Drittel reduziert wurden, was auch wieder problematisch ist, weil bei so einem Projekt vorhersehbar ist, dass die Leistung reduziert werden muss und das Instrument womöglich über einen Prototyp nicht hinauskommt. In zwei Sätzen: Für uns ist es leider wieder Greenwashing und ein Ablenkungsmanöver und wir enthalten uns der Stimme.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich habe eigentlich nicht vorgehabt, mich dazu zu Wort zu melden, aber ich habe jetzt das Bedürfnis, ein paar gröbere Missverständnisse aufzuklären. Lorenz, vieles von dem, was du jetzt kritisiert hast, will genau dieses Projekt. Das Projekt geht auf ein EU-Projekt namens ,Clarity‘ zurück, das gemeinsam mit 16 anderen Städten das Thema ‚Grund‘ beackert hat. Die Grundidee dahinter ist genau das, was auch du anscheinend möchtest - zumindest hast du das gerade gesagt – nämlich das vorhandene Wissen in die Breite zu bringen. Diese 16 Städte, die an dem Clarity-Projekt beteiligt waren und auch das AIT, haben sich mit den unterschiedlichen Phänomenen der Folgen des Klimawandels auseinandergesetzt, darunter Starkregenereignisse. In den jeweils unterschiedlichen Städten sind die einzelnen Aspekte je nach Betroffenheit abgearbeitet worden. Für Linz war es der Aspekt Hitze. Die Idee dahinter ist, das vorhandene Wissen so zu bündeln und zu transferieren, dass es niederschwellig für alle zugänglich ist. Es gibt einen Prototyp, der technisch noch sehr sperrig ist, weil viel Wissen, wie du sagst, vorhanden ist, das möglichst einfach transportiert werden soll und das soll jetzt weiterentwickelt werden. Ziel des Ganzen ist, dass am Ende des Prozesses ein digitales Tool vorhanden ist, das jedem Laien auf Knopfdruck ermöglicht zu schauen, was es heißt, wenn man zum Beispiel das Dynatrace-Hochhaus dort hinstellt und welche Auswirkungen das mikroklimatisch auf die Umgebung hat. Dieses Tool soll dann auf Knopfdruck anzeigen, welche Auswirkungen das hat. Was ich jetzt skizziere ist der Endausbau des Projekts, das ist das Ziel des Ganzen. Ich halte das für ein bestechendes Instrumentarium, um schauen zu können – wie du z.B. gemeint hast, Lorenz - was sich verändern würde, wenn man die Glasfassade gegen eine andere Fassade tauscht und welche positiven Auswirkungen das auf die Umgebung hat oder die Nullvariante, was passiert, wenn man kein Gebäude errichtet. Dieses Instrument soll ermöglichen das vorhandene Wissen möglichst in die Breite zu tragen. Die Kooperation mit anderen Städten ist auch beim Folgeprojekt wieder vorhanden. Dieses Wissen, das jetzt im Prototyp schon vorhanden ist, speichert Erfahrungen, Knowhow mit unterschiedlichen Wetterphänomenen, Wetterextremen und klimatischen Veränderungen aus 16 Städten. Das soll jetzt weiterentwickelt und der Breite zugänglich gemacht werden. Ich halte das für ein sehr wichtiges Instrumentarium. Ich ersuche, dem Ganzen zuzustimmen und das zu unterstützen. Ich verstehe überhaupt nicht, warum ausgerechnet du, Lorenz oder ihr, das nicht mittragt. Es muss doch ganz in deinem Sinne sein, dass all das, was du in blumigen und drastischen Worten kritisierst, tatsächlich Allgemeinwissen ist und auch allen auf Knopfdruck zugänglich ist. Das muss doch in unser aller Sinne sein, gerade wenn es um die Verbesserung des Wissenszugangs geht und um die Verbesserung des Bewusstseins in der Allgemeinheit. Ich verstehe deine Argumentationslinie nicht. Das Dynatrace-Hochhaus als Argument heranzuziehen, dass man einer niederschwelligen zugänglichen Wissensvermittlung oder der Entwicklung derselben nicht zustimmt, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar und konterkariert sich in sich. Ich ersuche aus Sicht der Umweltreferentin, diesem Projekt zuzustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über C 2 Jagdausschüsse Ebelsberg, Kleinmünchen Linz/Ost – Linz/West, Pöstlingberg und St. Magdalena; Neuwahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „In die in Linz bestehenden Jagdausschüsse Ebelsberg, Kleinmünchen Linz/Ost - Linz/West, Pöstlingberg und St. Magdalena werden folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt: Jagdausschuss Ebelsberg Mitglieder Ersatzmitglieder GR Wolfgang Kühn GR Roland Bauman GR Harald Katzmayr GRin Paulina Wessela GRin Michaela Sommer GR Wolfgang Steiger Jagdausschuss Kleinmünchen Linz/Ost – Linz/West Mitglieder Ersatzmitglieder Wolfgang Kühn GRin Claudia Hahn GR Roland Baumann GRin Karin Decker GR Wolfgang Steiger GRin Michaela Sommer Jagdausschuss Pöstlingberg Mitglieder Ersatzmitglieder GRin Sarah Fechter StR Dietmar Prammer GR Manfred Schauberger GRin Erika Wundsam LAbg. GRin Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal GR Michael Rosenmayr Jagdausschuss St. Magdalena Mitglieder Ersatzmitglieder StR Dietmar Prammer GRin Sarah Fechter GRin Erika Wundsam GR Manfred Schauberger GR Michael Rosenmayr LAbg. GRin Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über C 3 Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung von Bauvorhaben auf den Stadtsenat (Bauvorhaben-Übertragungsverordnung 2022) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung von Bauvorhaben bis 300.000 Euro auf den Stadtsenat (Bauvorhaben-Übertragungsverordnung 2022) wird beschlossen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Jänner 2022 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung von Bauvorhaben bis 300.000 Euro auf den Stadtsenat (Bauvorhaben-Übertragungsverordnung 2022) Gemäß § 46 Abs. 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992 (StL 1992), LGBl. Nr. 7/1992, idgF, wird verordnet: § 1 Übertragung der Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z. 10 StL 1992 zur Durchführung von Bauvorhaben, wenn die veranschlagten Gesamtkosten den Betrag von 300.000,00 Euro nicht übersteigen, wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn zu C 4: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich kann es kurz machen. Ich beziehe mich auf den nächsten Antrag C4, wo es auch um eine Übertragung von Kompetenzen auf den Stadtsenat geht. Ich muss schon sagen, dass ich jetzt schon seit Jahren kritisch verfolge, wie viele Angelegenheiten, die eigentlich einmal in der Kompetenz des Gemeinderates waren, auf den Stadtsenat übergehen. Ich finde das auch demokratiepolitisch nicht in Ordnung. Wir werden daher bei C3 und C4 dagegen stimmen.“ Gemeinderat Potočnik zu C 3 und C 4: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen aus ähnlichen Gründen, wie Gerlinde Grünn gerade erläutert hat, auch dagegen. Erstens sehen wir das als schrittweise Aushöhlung des Gemeinderats, weil wir 300.000 Euro eigentlich für eine sehr große Summe halten. Im Kulturbereich würden wir keine Sekunde auf die Idee kommen, mit Investitionen oder auch Förderungen um 300.000 Euro nur den Stadtsenat zu betrauen. Der zweite Grund ist, dass wir es auch inhaltlich nicht nachvollziehen können. In diesem Antrag wird gesagt, dass es in der Regel um Routinevorhaben im Bereich des Straßenbaus, also des Tiefbaus, geht und genau diese interessieren uns als LinzPlus besonders. Ich denke, dass uns das eigentlich alle interessieren sollte, weil es sehr oft und fast immer um Fußgänger und Radfahrer und auch um den öffentlichen Raum geht. Dieser scheinbar uninteressante Tiefbau ist unseres Erachtens ein wesentlicher Hebel, die städtische Mobilität zu verändern und den öffentlichen Raum zu gestalten. Das einfach - ich sage es jetzt ein bisschen gemein - im Stadtsenat durchzuwinken und den Gemeinderat damit nicht zu betrauen, finden wir nicht okay. Darum gibt es von uns eine Gegenstimme.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger zu C 3 und C 4: „Für uns stellt sich das ähnlich dar, wie es Gemeinderätin Grünn schon erläutert hat. Aus meiner Sicht ist das auch etwas über das Ziel hinausgeschossen. Ich kann schon nachvollziehen, dass es ein Aufwand ist, wenn im Zuge eines Bauvorhabens das in der Gesamtheit 100.000 Euro übersteigt, jeder einzelne Vertrag in den Gemeinderat muss. Ich glaube aber, dass es das gelindere Mittel wäre, wenn man z.B. einmal einen Grundbeschluss fassen würde und die einzelnen Vertragsabschlüsse darunter an den Stadtsenat delegiert. Das wäre aus meiner Sicht das gelindere Mittel, weil dann der Gemeinderat zumindest einmal mit dem Gesamtvorhaben befasst wäre. Die Erhöhung auf 300.000 Euro ist aus meiner Sicht insgesamt eine Verdreifachung der jetzigen Wertgrenze. Daher ist das aus unserer Sicht, wie gesagt, ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen und darum werden wir uns der Stimme enthalten und das nicht mittragen. Ich sage es der Effizienz halber auch gleich dazu, dass sich für uns C 4 komplett anders darstellt. Bei C4 geht es darum, dass der Stadtsenat sehr kurzfristig über COVID-Sicherheitsbestimmungen bei Märkten entscheiden soll. Es ist jetzt schon vorhersehbar, dass darüber mit ziemlicher Sicherheit der Stadtsenat entscheiden muss, weil sich das sonst kurzfristig einfach nicht entscheiden lässt. Diese Sicherheitsbestimmungen werden immer relativ knapp vor Start der Märkte beschlossen, was auch sinnvoll ist, weil man vorher nicht weiß, wie sich die COVID-Situation bis dahin entwickelt. Es ist eine aus meiner Sicht nachvollziehbare, weil korrekte Vorgehensweise, wenn man den Gemeinderat im Vorfeld fragt, ob es okay ist, dass der Stadtsenat diese Sicherheitsbestimmungen beschließt, weil man schon weiß, dass sie wahrscheinlich der Stadtsenat gegen nachträgliche Genehmigung beschließen muss. Daher macht man das Prozedere umgekehrt - was aus meiner Sicht sinnvoll ist - und fragt vorher, ob es okay ist, wenn der Stadtsenat entscheidet. Das ist für mich auch aus einem zweiten Grund ganz anders, als die vorherige Bestimmung, weil es aus meiner Sicht sehr konkret ist. In diesem Fall ist das die korrekte Vorgehensweise ist, weil des stimmiger ist, dass man vorher fragt und nicht nachher, wenn man schon weiß, dass es so sein wird. Noch dazu wird diese Maßnahme auf das Jahr 2022 befristet. Das heißt, das ist tatsächlich auf dieses eine Jahr begrenzt, wo wir davon ausgehen, dass wir uns leider in der einen oder anderen Weise noch mit COVID beschäftigen müssen. Daher wird meine Fraktion diesen Antrag C 4 mittragen.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr zu C 3 und C 4: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, ich brauche mich zu C 3 und C 4 nur der KPÖ und LinzPlus anschließen.“ Gemeinderat Brandstetter zu C 3 und C 4: „Grüß euch, ich schließe mich im Großen und Ganzen dem an, was die KPÖ und LinzPlus gesagt haben. Ich kann die grundsätzliche Intention aus verwaltungsökonomischen Gründen nachvollziehen. Ich denke, dass eine Inflationsanpassung oder Ähnliches vielleicht sinnvoll wäre. Der Sprung von 100.000 Euro auf 300.000 Euro ist ein riesiger und bedeutet einen Machtverlust für uns, dem können wir so nicht zustimmen. Zum Punkt C 4: Ich finde, das ist ein sprachliches Schmankerl ,Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Beauftragung von COVID-19 Schutzmaßnahmen‘. Ich finde das wirklich schön und schließe mich der Argumentation von Frau Schobesberger an. In diesem Antrag ist eine Befristung enthalten, da es konkret ist. Insofern werden wir bei C 4 zustimmen und uns bei C 3 der Stimme enthalten.“ Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von MFG (2), KPÖ (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger: „Ich bitte Sie auch ein bisschen mildtätig zu sein, denn durch diese vielen Gläser spiegelt und bricht sich das Bild teilweise. Ich habe WANDEL und MFG nur im Blickwinkel. Am ganz anderen Ende bei den Grünen sehe ich Sie auch nicht immer gleich. Bitte artikulieren Sie sich auch akustisch, ich übersehe niemanden absichtlich.“ Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über C 4 Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Beauftragung der Durchführung von COVID-19 Schutzmaßnahmen und zur Änderung von Marktterminen und Marktzeiten bei periodischen Märkten auf den Stadtsenat (Übertragungsverordnung COVID-19 Märkte 2022) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Zuständigkeit nach § 46 Abs. 1 Z. 8 und 12 StL zur Beauftragung von COVID-19 Schutzmaßnahmen bis zu einem Betrag von max. 300.000 Euro in Zusammenhang mit periodischen Märkten im Jahr 2022 wird auf den Stadtsenat übertragen. 2. Die Zuständigkeit zur Änderung von Marktterminen und Marktzeiten bei periodischen Märkten im Jahr 2022 wird auf den Stadtsenat übertragen. 3. Die beiliegende Übertragungsverordnung wird beschlossen. 4. Der Stadtsenat hat sich Angelegenheiten nach Beschlusspunkt 1 und 2 zur kollegialen Beschlussfassung vorzubehalten. Übertragungsverordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Jänner 2022 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Beauftragung der Durchführung von COVID-19 Schutzmaßnahmen und zur Änderung von Marktterminen und Marktzeiten bei periodischen Märkten im Jahr 2022 auf den Stadtsenat (Übertragungsverordnung COVID-19 MÄRKTE 2022) Nach § 46 Abs. 2 StL 1992 für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBl Nr. 7/1992 in der geltenden Fassung wird verordnet: § 1 Covid-19 Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit periodischen Märkten Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z 8 und 12 StL 1992 für den Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen sowie den Abschluss sonstiger Verträge im Zusammenhang mit COVID-19 bedingten Schutzmaßnahmen auf periodischen Märkten der Stadt Linz bis zu einem Betrag von max. 300.000 Euro wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. § 2 Änderung der Markttermine und Marktzeiten bei periodischen Märkten Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z 3 StL 1992 zur Festlegung von Marktterminen und Marktzeiten der periodischen Märkte im Sinne der Linzer Marktordnung 2021 wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. § 3 Inkrafttreten, Außerkraftteten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.“ Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von MFG (2), KPÖ (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. D ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über D 1 Mehr Autonomie für Statutarstädte - Beschluss einer Resolution und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie hier eine Resolution an die Bundesregierung, namentlich an Frau Bundesministerin Mag.a Karoline Edtstadler, zu unterstützen. Der formale Auslöser, warum ich mich in die Gefilde des Verfassungsrechts begeben habe, liegt darin, dass wir in der letzten Funktionsperiode ein Ersuchen auf Änderung - nicht nur der Stadt Linz, es waren auch andere Statutarstädte, unter anderem Wels und Steyr mit im Boot - der jeweiligen Stadtstatute gestellt haben. Im Oö. Landtag ist es nicht mehr gelungen, diesen Wunsch der drei Städte - ich glaube, es war im Zeitraum von dreieinhalb bis vier Jahren, der hier gegeben ist - auch umzusetzen. So ist das, das ist auch Geschichte, auch wir haben in unserem Haus Anträge, die am Ende der Periode nicht erledigt sind. Hier geht es aber aus meiner Sicht substantiell um etwas Anderes, nämlich, dass wir als Stadt, in dem Fall, die drei Statutarstädte in Oberösterreich, das Recht haben sollten, unser Statut, also unsere Basis, wie wir arbeiten möchten, selbst zu bestimmen. Selbstverständlich ist das auch der Aufsichtsbehörde, dem Land Oberösterreich vorzulegen und selbstverständlich ist auch die Überprüfung auf Verfassungskonformität etc., das ist völlig klar. Fakt ist aber auch, dass dieses Unterfangen nur mit einem relativ - das sage ich auch ganz offen - großen Eingriff in das Verfassungsrecht möglich ist. Wir sind durchaus in so zentralen und sehr sensiblen Bereichen unserer Verfassung, nämlich auch der Gewaltentrennung ganz objektiv. Möglich wäre es. Ich glaube, es würde Sinn machen. Beispielsweise darf sich das Bundesland Burgenland mit nur unwesentlich mehr Einwohnern, als die Stadt Linz, als Land das Statut selbst geben. Wir, in einer Stadt, die mit Nebenwohnsitzbevölkerung über 240.000 Menschen beheimatet, dürfen das nicht. In dieser Haltung ist dieser Antrag zu verstehen und ich bitte um Zustimmung.“ Der Gemeinderat beschließe: „Frau Bundesministerin Mag.a Karoline Edtstadler wird ersucht, auf die in der Beilage ersichtliche Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes, mit der die Autonomie der Statutarstädte gestärkt wird, hinzuwirken.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es ist mir ein Anliegen zu sagen, dass ich oder wir ausnahmsweise Ihrer Meinung sind. (Heiterkeit) Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Das ist ein Wahnsinn! Und das schon im Jänner!“ (Heiterkeit) Gemeinderat Potočnik weiter: Das ist wirklich eine wichtige Sache. Ich hoffe doch, und ich gehe auch davon aus, dass das einstimmig sein wird. Wenn wir hier als Gemeinderäte sitzen und zumindest anständig entschädigt werden - sagen wir es einmal so -, dann sollte das doch auch im Interesse aller hier sein, dass dieser Antrag durchgeht und wir einen Schritt weiterkommen. Wir ‚kiefeln‘ an diesem Thema schon seit Jahren herum. Ich hoffe doch, dass die ÖVP und die FPÖ und alle anderen hier mitstimmen, damit wir das Statut und unsere Regeln selbst aufstellen können.“ Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Lorenz, ich würde jetzt gerne auch sagen, dass wir dieses Mal einer Meinung sind. Herr Bürgermeister, ich muss dem nur voranstellen, dass wir gerne eingebunden gewesen wären, gerade weil es so eine schwierige, verfassungsrechtliche Materie ist. Der Antrag wurde uns im Ausschuss kurzfristig vorgesetzt. In der Zwischenzeit war es nicht möglich, die offenen Fragen miteinander durchzugehen. Wir sehen einige Abgrenzungsproblematiken auch zu Zuständigkeiten. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, uns heute der Stimme zu enthalten, auch wenn wir uns im Prinzip einer Diskussion nicht verwehren bzw. auch verstehen, dass sich dieses Gremium hier damit beschäftigt und ein Statut vorlegen möchte. Die Intention verstehen wir. Wir hätten uns gewünscht, dass man uns einbindet, damit wir unsere Fragen vorher stellen können. Weil die Fragen noch offen sind, müssen wir uns heute der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch die freiheitliche Fraktion wird sich bei der konkreten Resolution der Stimme enthalten. Das Thema ist für uns in seiner Komplexität in dieser relativ kurzen Zeit - wie schon der Vorredner gesagt hat - nicht vollständig durchdiskutierbar gewesen. Dinge, hinter denen wir nicht vollkommen stehen, müssen wir die Zustimmung versagen. Danke schön.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, auch wir haben den Antrag intensiv diskutiert. Ich kann die Intention des Herrn Bürgermeisters sehr gut nachvollziehen. In der letzten Periode haben wir die Erfahrung gemacht, dass es nicht möglich war, eine im Gemeinderat beschlossene Resolution im Landtag letztendlich durchzubringen. Für uns ist der Föderalismus das Problem ist. Man muss schon ganz ehrlich sagen, dass es in Oberösterreich auf Landesebene vor allem die ÖVP gewesen ist, die bei solchen Angelegenheiten oft gerne eine Blockadepolitik betreibt. Wenn jetzt alle Statutarstädte quasi selbst bestimmen können, was sie tun, dann sehe ich auch die Problematik, dass es einen unglaublichen Wildwuchs gibt. Das hat auch damit zu tun, dass dann die Statute je nach Kräfteverhältnisse ganz unterschiedlich ausschauen. Ich denke, man sollte schon noch ein bisschen genauer überlegen, wie man trotzdem zu einer gewissen Einheitlichkeit kommt. Ein Statut sollte so etwas wie ein Schutz für die Minderheiten, die in einem Gemeinderat sind, sein. Herr Bürgermeister, du hast offen die Absicht ausgesprochen, dass du zum Beispiel daran denkst, den Gemeinderat von den Sitzen her zu verkleinern. Das kann ich als Angehörige einer kleinen Fraktion nicht so positiv sehen. Ich denke, Demokratie lebt auch von der Vielfalt der Mitglieder eines Gemeinderates. Wie das dann im Statut geregelt werden kann, ist eine Frage. Wir werden uns jetzt beim vorliegenden Antrag der Stimme enthalten, weil uns das noch zu unausgegoren ist. Es ist uns natürlich bewusst, dass in dieser Thematik sehr viel Stillstand herrscht. Aber so, wie der Antrag jetzt vorliegt, glaube ich, ist es noch zu bald, um dem zustimmen zu können. Danke.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich kann einige bereits geäußerte Bedenken durchaus teilen. Ich glaube auch, dass es tatsächlich problematisch ist, wenn im Endausbau, jede Stadt in Österreich, die mehr als 20.000 EinwohnerInnen hat, ihre eigenen Regeln definiert. Ich bin auch nicht mit allen Vorschlägen zu 100 Prozent d’accord. Ich bin auch keine Befürworterin, den Gemeinderat zu verkleinern oder auch den Stadtsenat zu verändern. Ich bin der Überzeugung, dass es, wenn man darüber nachdenkt - schon damit einhergehen muss, dass man gleichzeitig andere Minderheitenrechte stärkt und so weiter. Ich glaube, dass man darüber im Detail schon noch viel diskutieren muss, aber die Grundidee vertreten auch wir. Wir halten es schon auch für gescheit, dass Statutarstädte mit einer bestimmten Größe mehr Selbstbestimmungsrechte haben. Nachdem das eine Resolution an den Bund ist, wo mit Zweidrittelmehrheit ein Verfassungsgesetz geändert werden muss, sehen wir das eher als Anstoß eines Diskussionsprozesses. Das ist aus unserer Sicht sehr gescheit und darum werden wir den Antrag unterstützen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Brandstetter: „Bei diesem Antrag kam mein kleiner Anarchist in mir ein bisschen durch. Ich finde das im Grunde ganz gut. Ein bisschen Strukturpluralismus auf der niedrigsten Ebene ist, glaube ich, nicht schlecht. Insofern werden wir dem Antrag zustimmen. Es gibt aber natürlich ganz viele Punkte, die dann im Detail quasi ausgehandelt werden müssen, die noch voll offen sind. Aber wir stimmen der Grundintention zu. Die andere Frage ist, ob das Ganze etwas bringt, aber schauen wir einmal.“ (Heiterkeit) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Es ist wirklich ein beeindruckender Tag: Lob von Herrn Potočnik, Unterstützung von der Anarcho-Szene. Was mir hier in den letzten zehn Minuten widerfahren ist, hätte ich mir in der Früh noch nicht gedacht. (Heiterkeit) Ich möchte mich bei all denjenigen die diesen Antrag mittragen, herzlich für Ihre Unterstützung bedanken. Es ist tatsächlich, völlig unwidersprochen, dass das eine ziemlich komplexe Materie ist. Es muss aber in einer liberalen Demokratie möglich sein, dass Einheiten, wie Statutarstädte, mehr Selbstbestimmungsrecht bekommen. Darum geht es im Grunde. Die Erfolgsaussichten bezüglich Veränderungen der österreichischen Bundesverfassung, scheinen tatsächlich überschaubar zu sein. Wenn Sie sich an den großen Verfassungskonvent erinnern, den es vor wenigen Jahren gegeben hat, dann wissen Sie, dass außer Material für das Archiv wirklich gar nichts übriggeblieben ist. Vielleicht ist aber auch die Zeit noch nicht reif, nach vielen Jahren einmal wirkliche Verfassungsänderungen durchzuführen. Danke für die Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11), FPÖ (7) und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Balihodzic berichtet über D 2 Verlängerung des Schwerpunktprogramms zur GründerInnen- bzw. JungunternehmerInnenförderung in TECHCENTER Linz-Winterhafen, NEUER WERFT und Tabaktrafik Linz sowie Harmonisierung der Gültigkeit und der Förderrichtlinien des Schwerpunktprogramms für alle Standorte und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegenden Richtlinien zur GründerInnen- bzw. JungunternehmerInnenförderung an den Standorten der TECHCENTER Linz-Winterhafen Errichtungs- und BetriebsgmbH und der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH. Die Einzelbeschlüsse der jeweiligen Förderungen werden nach budgetär zur Verfügung stehenden Mittel von dem gemäß den Wertgrenzen lt. StL 1992 jeweils zuständigen Organ getroffen. 2. Die Verrechnung der Förderungen erfolgt über FiPos 1.755000 ,Transfers an Unternehmen‘ mit Funktionsbereich 540 ,Start-Up und Gründer‘ im Fonds 789000. Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH Richtlinie zur Gründer- bzw. Jungunternehmerförderung Es gelten die Allgemeine Förderungsrichtlinie und die Wirtschafts-Förderungsrichtlinie der Stadt Linz. 1. Ziel der Förderung Die Tabakfabrik Linz (TFL) ist mit ihren inhaltlichen Schwerpunkten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Kreativwirtschaft Impulsgeber für die Weiterentwicklung dieser Themen im unmittelbaren Umfeld, sie fungiert aber auch als wichtiger Technologie- und Innovationsknotenpunkt zur Erweiterung dieses Szenarios am Wirtschaftsstandort Linz. Daher soll auch die Entwicklung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze an diesem Standort mit gezielter Förderung der Ansiedelung technologieorientierter und kreativwirtschaftlicher Unternehmen und Forschungseinrichtungen für den Zeitraum von drei Jahren ab Besiedlungsbeginn bzw. ab Inkrafttreten dieser Richtlinie sichergestellt werden. Diese Förderung kommt aber nur jenen, den nachgenannten Anforderungen entsprechenden Unternehmen und Forschungseinrichtungen zugute, die sich in der Tabakfabrik Linz niederlassen und ist unabhängig von sonstigen Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Linzer Wirtschaftsförderungsprogrammes zu sehen. 2. Antragsberechtigte FörderungswerberInnen FörderungswerberInnen können EinzelunternehmerInnen und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Bürgerlichen Rechtes und des Unternehmensrechtes sein, deren Gründung zum Zeitpunkt des Erstbezuges von Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Als FörderungswerberInnen kommen Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Frage, die zumindest wesentlich im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oder der Kreativwirtschaft oder unter Einsatz solcher Instrumente forschen, entwickeln, analysieren, produzieren und/oder ergänzende Dienstleistungen für solche Unternehmen bzw. deren Versorgung erbringen. Bei Antragstellung muss die jeweilige einschlägige Gewerbeberechtigung oder sonstige notwendige behördliche Ausübungsbefugnis nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen antragstellende Unternehmen – um dem Förderungsziel der vornehmlichen Unterstützung von Existenzgründungen und Jungunternehmern gerecht zu werden – hinsichtlich ihrer Betriebsgröße zum Zeitpunkt des Erstbezuges von Flächen in der Tabakfabrik Linz der Definition von kleinen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie entsprechen, wofür die folgenden Kriterien gelten: Beschäftigung von weniger als 50 Personen (VZÄ) und einen Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro und zu maximal 25 Prozent im Besitz von einem oder mehreren klein- und mittelbetrieblichen Unternehmen sind und keine Großunternehmen im Sinne der EU Definitionen, als MiteigentümerInnen haben. Ein Antragsteller kann mit ein und demselben Projekt nur einmal gefördert werden. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Förderung Gefördert wird die monatliche Nutzungsgebühr für ein ,Pixel‘ in der ,Strada del Startup‘ der TFL im Ausmaß von ca. 25 Quadratmeter Exklusivfläche und weiteren ca. 20 Quadratmeter Anteil an Gemeinschaftsflächen in Form eines fixen monatlichen Zuschussbetrages. Ein ,Pixel‘ wird für das erste Jahr der Laufzeit mit 200 Euro für das zweite Jahr mit 160 Euro und für das dritte Jahr mit 120 Euro gefördert (exkl. MwSt sowie der Indexanpassung). Alternativ wird die monatliche Nettomiete (ohne Betriebs-, Heiz- und Nebenkosten, sowie ohne Umsatzsteuer) für betrieblich notwendige Räume innerhalb der TFL in Form eines Zuschusses zu den Mietkosten, für bis zu 50 Quadratmeter Fläche. Die Höhe der Förderung beträgt im ersten Jahr der Laufzeit 50 Prozent, für das zweite Jahr 40 Prozent und das dritte Jahr 30 Prozent der Nettomietkosten von derzeit durchschnittlich 8,70 Euro je Quadratmeter und Monat (laut individuellen Bestandverträgen zwischen der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH und dem/der FörderwerberIn) exkl. MwSt sowie der Indexanpassung. Die Förderungshöchstdauer beträgt max. drei Jahre ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Einzuges in der TFL. 4. Förderungsvoraussetzungen Neben dem Erstbezug von Flächen in der Tabakfabrik Linz sind weitere Voraussetzungen, dass die Gründung des Unternehmens bzw. der Forschungseinrichtung nicht länger als max. drei Jahre, gerechnet ab dem Beginn des Mietverhältnisses, zurückliegt. Weiters ist die Antragsvoraussetzung der formgültige, unbedingte Abschluss eines Bestandsvertrags mit der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH oder der formgültige, unbedingte Abschluss eines Unterbestandsvertrags über ,Pixel‘ in der ,Strada del Startup‘ mit der Factory300 GmbH als Verwalterin der ,Strada del Startup‘ zu den von der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH vorgegebenen Konditionen. In beiden Fällen ist der Förderungsantrag über die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH zu stellen und in weiterer Folge im Namen und auf Rechnung der Stadt treuhändig die Verrechnung der Mietenzuschüsse abzuwickeln. Ein Unternehmenskonzept mit entsprechender Dokumentation (Geschäftsplan, Planungsrechnungen etc.) ist vorzulegen und die entsprechende Gewerbeberechtigung bzw. sonstige behördliche Befugnisse nachzuweisen. Wenn das förderungswerbende Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person geführt wird, müssen der/die JungunternehmerInnen geschäftsführende GesellschafterInnen sein und zumindest 51 Prozent der Geschäftsanteile besitzen. Zur Berechnung der Beschäftigtenzahl ist der Beschäftigtenstand zum Zeitpunkt der Antragstellung heran zu ziehen, wobei Teilzeit- oder saisonbedingte Beschäftigte auf Vollzeitbasis (VZÄ) umzurechnen sind. Zur Umsatzberechnung sind die zum Antragszeitpunkt bereits getätigten Nettoumsatzerlöse, bei ExistenzgründerInnen, die zu diesem Zeitpunkt bereits schriftlich erteilten Aufträge exklusive Erlösschmälerungen, Mehrwertsteuer etc. heran zu ziehen. Alle diese Unterlagen sind binnen angemessener Frist, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Antragstellung nachzureichen; kommt diese Dokumentation nicht fristgerecht zustande, wird das unvollständige Ansuchen außer Evidenz genommen und ist als gegenstandslos zu betrachten. 5. Antragstellung und Verfahren Der Förderungsantrag ist nach diesen Richtlinien mittels des dafür vorgesehenen Formulars im Wege über die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH an Finanzen und Wirtschaft, Abt. Wirtschaft und EU (FIWI/WEU), 4041 Linz, Hauptstr. 1 bis 5, zu richten und alle erforderlichen Unterlagen beizuschließen. Der Antrag ist gebührenfrei. Die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH prüft die Plausibilität und Vollständigkeit des Antrages samt Unterlagen und leitet das komplette Förderungsansuchen nach Prüfung mit einer Förderempfehlung auf elektronischem Weg an FIWI/WEU weiter. Im Falle einer positiven Entscheidung wird die administrative Abwicklung von der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH im Namen und auf Rechnung der Stadt Linz durchgeführt. Die Auszahlung der jeweiligen Förderung erfolgt nach Beschlussfassung der städtischen Organe auf der Grundlage quartalsweiser Anforderungslisten der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH jeweils im Nachhinein. Die zur treuhändigen Verwendung überwiesenen Beträge werden den Mietenkonten der FörderungsnehmerInnen gutgeschrieben oder diesen direkt überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die beschriebene Förderung besteht nicht; im Falle einer Ablehnung des Förderungsantrages wird der/die FörderungswerberIn über diese Entscheidung schriftlich informiert. Die Stadt Linz behält sich vor, eine Prüfung der Abläufe und der Mittelzuordnungen, aber auch der rechtmäßigen Verwendung der Förderung (betriebliche Eigennutzung der geförderten Räumlichkeiten) jederzeit durch ihre Organe bzw. Beauftragten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. 6. Gültigkeit Diese Richtlinie tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2023. TECHCENTER Linz-Winterhafen Errichtungs- und BetriebsgmbH Richtlinie zur GründerInnen- bzw. JungunternehmerInnenförderung Es gelten die Allgemeine Förderungsrichtlinie und die Wirtschafts-Förderungsrichtlinie der Stadt Linz. 1. Ziel der Förderung Das TECHCENTER Linz-Winterhafen und die NEUE WERFT sind mit ihren inhaltlichen Schwerpunkten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und Mechatronik Impulsgeber für die Weiterentwicklung dieses Themas im unmittelbaren Umfeld, sie fungieren aber auch als wichtige Technologieknotenpunkte zur Erweiterung dieses Szenarios am Wirtschaftsstandort Linz. Daher soll auch die Entwicklung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze an diesem Standort mit gezielter Förderung der Ansiedelung technologieorientierter Unternehmen und Forschungseinrichtungen für den Zeitraum von drei Jahren ab Besiedlungsbeginn bzw. ab Inkrafttreten dieser Richtlinie sichergestellt werden. Diese Förderung kommt nur jenen, den nachgenannten Anforderungen entsprechenden Unternehmen und Forschungseinrichtungen zugute, die Räumlichkeiten der TECHCENTER Linz-Winterhafen und der NEUEN WERFT anmieten und ist unabhängig von sonstigen Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Linzer Wirtschaftsförderungsprogrammes zu sehen. 2. Antragsberechtigte FörderungswerberInnen FörderungswerberInnen können EinzelunternehmerInnen und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Bürgerlichen Rechtes und des Unternehmensrechtes sein, deren Gründung zum Zeitpunkt des Erstbezuges von Räumlichkeiten im TECHCENTER Linz-Winterhafen und der NEUEN WERFT nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Als FörderungswerberInnen kommen Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Frage, die wesentlich in den Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologie oder unter Einsatz solcher Instrumente forschen, entwickeln, analysieren, produzieren und/oder ergänzende Dienstleistungen für solche Unternehmen bzw. deren Versorgung erbringen. Bei Antragstellung muss die jeweilige einschlägige Gewerbeberechtigung oder sonstige notwendige behördliche Ausübungsbefugnis nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen antragstellende Unternehmen – um dem Förderungsziel der vornehmlichen Unterstützung von Existenzgründungen und JungunternehmerInnen gerecht zu werden – hinsichtlich ihrer Betriebsgröße zum Zeitpunkt des Erstbezuges von Flächen im TECHCENTER Linz-Winterhafen und der NEUEN WERFT kleinen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie entsprechen, wofür die folgenden Kriterien gelten: Beschäftigung von weniger als 50 Personen (VZÄ) und einen Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro und zu maximal 25 Prozent im Besitz von einem oder mehreren klein- und mittelbetrieblichen Unternehmen sind und keine Großunternehmen im Sinne der EU Definitionen, als MiteigentümerInnen haben. Ein Antragsteller kann mit ein und demselben Projekt nur einmal gefördert werden. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Förderung Gefördert wird die monatliche Nettomiete (ohne Betriebs-, Heiz- und Nebenkosten, sowie ohne Umsatzsteuer) für betrieblich notwendige Räume im TECHCENTER Linz-Winterhafen und der NEUEN WERFT in Form eines Zuschusses zu den Mietkosten, für bis zu 50 Quadratmeter Fläche. Die Höhe der Förderung beträgt im ersten Jahr der Laufzeit 50 Prozent, für das zweite Jahr 40 Prozent und das dritte Jahr 30 Prozent der Nettomietkosten von derzeit durchschnittlich zwölf Euro je Quadratmeter und Monat (laut individuellen Bestandverträgen zwischen der TECHCENTER Linz-Winterhafen GmbH und dem/der FörderwerberIn) exkl. MwSt sowie der Indexanpassung. Die Förderungshöchstdauer beträgt max. drei Jahre ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Einzuges im TECHCENTER Linz-Winterhafen und der NEUEN WERFT. 4. Förderungsvoraussetzungen Neben dem Erstbezug von Flächen im TECHCENTER Linz-Winterhafen und der NEUEN WERFT sind weitere Voraussetzungen, dass die Gründung des Unternehmens bzw. der Forschungseinrichtung nicht länger als max. drei Jahre, gerechnet ab dem Beginn des Mietverhältnisses, zurückliegt. Weiters ist die Antragsvoraussetzung der formgültige, unbedingte Abschluss eines Mietvertrages mit der TECHCENTER Linz-Winterhafen GmbH, über die auch der Förderungsantrag zu stellen ist und in weiterer Folge im Namen und auf Rechnung der Stadt treuhändig die Verrechnung der Mietenzuschüsse abgewickelt wird. Ein Unternehmenskonzept mit entsprechender Dokumentation (Geschäftsplan, Planungsrechnungen etc.) ist vorzulegen und die entsprechende Gewerbeberechtigung bzw. sonstige behördliche Befugnisse nachzuweisen. Wenn das förderungswerbende Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person geführt wird, müssen der/die JungunternehmerInnen geschäftsführende GesellschafterInnen sein und zumindest 51 Prozent der Geschäftsanteile besitzen. Zur Berechnung der Beschäftigtenzahl ist der Beschäftigtenstand zum Zeitpunkt der Antragstellung heran zu ziehen, wobei Teilzeit- oder saisonbedingte Beschäftigte auf Vollzeitbasis (VZÄ) umzurechnen sind. Zur Umsatzberechnung sind die zum Antragszeitpunkt bereits getätigten Nettoumsatzerlöse, bei ExistenzgründerInnen, die zu diesem Zeitpunkt bereits schriftlich erteilten Aufträge exklusive Erlösschmälerungen, Mehrwertsteuer etc. heran zu ziehen. Alle diese Unterlagen sind binnen angemessener Frist, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Antragstellung nachzureichen; kommt diese Dokumentation nicht fristgerecht zustande, wird das unvollständige Ansuchen außer Evidenz genommen und ist als gegenstandslos zu betrachten. 5. Antragstellung und Verfahren Der Förderungsantrag ist nach diesen Richtlinien mittels des dafür vorgesehenen Formulars im Wege über die TECHCENTER Linz-Winterhafen GmbH an den Magistrat der Stadt Linz, Finanzen und Wirtschaft, Abteilung Wirtschaft und EU (FIWI/WEU), 4041 Linz, Hauptstr. 1 - 5, zu richten und alle erforderlichen Unterlagen beizuschließen. Der Antrag ist gebührenfrei. TECHCENTER Linz-Winterhafen GmbH prüft die Plausibilität und Vollständigkeit des Antrages samt Unterlagen und leitet das komplette Förderungsansuchen mit einer Förderempfehlung auf elektronischem Weg an FIWI/WEU weiter. Im Falle einer positiven Entscheidung wird die administrative Abwicklung von der TECHCENTER Linz-Winterhafen GmbH im Namen und auf Rechnung der Stadt Linz durchgeführt. Die Auszahlung der jeweiligen Förderung erfolgt nach Beschlussfassung der städtischen Organe auf der Grundlage quartalsweiser Anforderungslisten der TECHCENTER Linz-Winterhafen GmbH jeweils im Nachhinein. Die zur treuhändigen Verwendung überwiesenen Beträge werden den Mietenkonten der FörderungsnehmerInnen gutgeschrieben oder diesen direkt überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die beschriebene Förderung besteht nicht; im Falle einer Ablehnung des Förderungsantrages wird der/die FörderungswerberIn über diese Entscheidung schriftlich informiert. Die Stadt Linz behält sich vor, eine Prüfung der Abläufe und der Mittelzuordnungen, aber auch der rechtmäßigen Verwendung der Förderung (betriebliche Eigennutzung der geförderten Räumlichkeiten) jederzeit durch ihre Organe bzw. Beauftragten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. 6. Gültigkeit Diese Richtlinie tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2023.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns hier der Stimme, nicht, weil wir diese Förderung und die Vereinheitlichung der Förderungen für nicht richtig erachten, im Gegenteil, aber uns fehlt etwas. Uns fehlt, dass die Unternehmen, die gefördert wurden oder werden, die anschließend erfolgreich sind und zum Teil satte und gute Gewinne machen, diese Förderungen nicht mehr zurückzahlen. Da orientieren wir uns an den klassischen Risikokapitalgebern, die auch investieren und dieses Geld dann auch wieder bekommen beziehungsweise Anteile haben. Ich denke nicht, dass die Stadt Linz jetzt sozusagen Risikokapitalgeber sein soll und sich an den Firmen beteiligen soll. Aber warum ,verschenken‘ wir dieses Geld und bekommen nichts davon wieder zurück, wenn diese Start-ups oder Unternehmen gut laufen. Vielleicht kann man das nächstes Jahr oder in dieser Periode noch verändern. Ich denke, es spräche nichts dagegen, als Stadt hier mehr Selbstbewusstsein zu zeigen, sodass die Gelder, die da hineinfließen wieder rückfließen wenn ein Unternehmen gut ist und in andere Firmen wieder hineinfließen können. Das Geld kann dann durchaus wieder für andere Förderungen in diesem Bereich zweckgebunden sein. Danke.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe ZuschauerInnen, grundsätzlich ist eine Harmonisierung der Förderprogramme eine sinnvolle Sache. Wie ich aber in meiner Budgetrede und im Ausschuss, aber auch schon davor angeführt habe, sollte und müsste eine künftige Klimahauptstadt Linz auch die Förderungen ökologisieren, das heißt, zumindest niederschwellige, ökologische Fördererkriterien in die allgemeinen Förderrichtlinien einbauen. Wie kann so etwas ausschauen, wie könnte das funktionieren? Zum Beispiel sollten nur jene Betriebe eine Wirtschaftsförderung bekommen, die im Rahmen einer der betrieblichen Umweltoffensive eine geförderte Beratungsleistung in Anspruch genommen haben. Wie ich selber weiß, weil ich das schon selbst gemacht habe, ist das mit relativ wenig Zeitaufwand und Kosten verbunden, hat aber sehr hohe Auswirkungen. Hier wird nämlich Beratungsleistung gegeben in Bezug auf die Potentiale, die Unternehmen haben, für Energie- und Ressourcenmaßnahmen, für den Einsatz erneuerbarer Energieträger, aber auch zum Schutz des Klimas und zur Vermeidung von Abfällen. Ziel dieses Programmes ist, Bewusstseinsbildung bei den Unternehmen zu schaffen und auf ein klimagerechtes Verhalten motivierend einzuwirken. Wie gesagt, diese Art und Weise von Programmen, Ansprüchen oder Kriterien in den allgemeinen Richtlinien zu verankern, wäre sehr niederschwellig, das könnte man auch sehr einfach umsetzen. Leider fehlt das im vorliegenden Vorschlag und wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR MOBILITÄT UND VERKEHR Gemeinderat Koppler berichtet über E 1 Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h Wankmüllerhofstraße im Bereich Haus Nr. 74 bis zur Kreuzung mit der Muldenstraße und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h in der Wankmüllerhofstraße (im Bereich Wankmüllerhofstraße 74 bis zur Kreuzung mit der Muldenstraße) wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 20. Jänner 2022, betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h an der Wankmüllerhofstraße – im Bereich vor Objekt 74 bis Muldenstraße. Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960) Bereich: Wankmüllerhofstraße – im Bereich vor Objekt 74 bis zur Muldenstraße, laut beiliegendem Beschilderungsplan des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 22. Juni 2021 Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 94d Z. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992)“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grabmayr zu E 1, E 2 und E 3: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich spreche auch gleich zu E 2 und E 3. Wir werden diesen drei Anträgen im Konkreten zustimmen. Gleichzeitig möchten wir aber davor warnen, Verkehrsbeschränkungen wie Tempo 30 in der Stadt und auch andere immer wieder angedachte Dinge zu großflächig durchzuführen. Wir hoffen, dass diese Maßnahmen, so wie hier in diesen drei vorhandenen Anträgen, immer anlassbezogen und konkret nachvollziehbar bleiben. Danke schön.“ Gemeinderat Potočnik zu E 1, E 2 und E 3: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stimmen auch allen drei Anträgen zu. Im Unterschied zur FPÖ wollen wir aber nicht warnen, hier großflächig zu agieren, sondern im Gegenteil, ermuntern und ermutigen, hier großflächiger zu denken. Wir sollten uns nicht ‚zizerlweise‘ in jeder Sitzung auf ein, zwei ‚Gasserl‘ mit einem 30er beschränken, sondern überlegen, warum wir nicht die ganze Innere Stadt mit einem 30er beschränken. Die Durchschnittsgeschwindigkeit ist sowieso nicht höher, das zeigen alle Untersuchungen. Ich denke, dass gerade im europäischen Vergleich viele, viele erfolgreiche Städte schon mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Inneren Städte in der Geschwindigkeit beschränken. Einen Gedanken will ich auch noch loswerden, Herr Brandstetter hat ihn schon in der vorletzten Sitzung erwähnt, aber man kann das nicht oft genug sagen: Wirklich wirksam sind bauliche Einschränkungen, wenn die Straßenquerschnitte so verändert sind, dass schnell fahren oder zu schnell fahren gar nicht mehr möglich ist. Das heißt, Schilder ja, Beschränkungen ja, nur meistens erzielt man eine echte Wirkung nur durch bauliche Maßnahmen.“ Gemeinderat Mag. Schmida zu E 1, E 2 und E 3: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe BesucherInnen, wir unterstützen natürlich auch alle drei Anträge für mehr Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet. Ich möchte aber noch etwas anmerken, das mir bei Antrag E 2 aufgefallen ist. Zuerst einmal ist die Ablehnung des Schutzweges Lessingstraße/Schulertal, bei der Römerbergschule verwunderlich. Es wird berichtet, dass der Schutzweg geprüft wurde und das Ergebnis negativ war. Meine Vermutung ist, dass das nicht dieselben PrüferInnen waren, die zum Beispiel den Schutzweg bei der Schillerstraße über die Humboldtstraße geprüft haben. Da fiel das Ergebnis positiv aus. Auch die niedrige FußgängerInnenfrequenz kann kein Argument sein, dagegen zu sein, denn dann müsste der motorisierte Individualverkehr, auf den wir so Rücksicht nehmen möchten, Stichwort Verkehrsflüssigkeit, gar nicht so oft stehen bleiben. Das nur als Anmerkung zu diesem Schutzweg. Ich möchte natürlich auch noch etwas zu den ,30er-Zönchen‘ sagen. Wir sehen das natürlich auch so: In der Linzer Innenstadt gehört eine flächendeckende 30er-Zone eingerichtet, so wie das auch in anderen europäischen Städten schon üblich ist. Das kommt aber leider in Linz nicht in Frage. Argumentiert wird auch hier mit dem Verkehrsfluss natürlich der Autos, so als gäbe es keinen anderen Verkehrsfluss. Den gibt es. Auch FußgeherInnen und RadfahrerInnen bewegen sich. Damit wird aber die Priorität der Linzer Verkehrspolitik und Planung sehr schön dargelegt. Es geht zuerst immer noch um die Autofahrenden als VerkehrsteilnehmerInnen und das finde ich oder das halten wir leider für ein sehr veraltetes Denken. Danke.“ Gemeinderat Mag. Redlhammer zu E 1, E 2 und E 3: „Vielen Dank Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für Herrn Potočnik, auch wir schließen uns seiner Meinung an. Ich denke, dass wir bei den Geschwindigkeitsbeschränkungen in Linz groß denken müssen. Ich würde aber nicht sagen, dass das jetzt ein 30er sein soll, es kann auch ein 40er sein, wie er jetzt in Gmunden beschlossen wurde. Die Frage ist auch, ob es reicht die Geschwindigkeitsbeschränkungen besser zu kontrollieren? Wenn alle einen 50er fahren würden, dann wäre auch schon viel geholfen. Im Grunde stimmen wir aber gleich vorweg allen drei Anträgen zu. Das soll der Beginn der Diskussion über Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Stadt sein, danke.“ Gemeinderat Brandstetter zu E 1, E 2 und E 3: „Wir werden allen drei Anträgen, die sich mit diesen ,30er-Zönchen‘ befassen, zustimmen. Insgesamt ist das aber eine Alibiaktion. Was wir in Linz brauchen, ist ein Paradigmenwechsel in der Mobilitätspolitik. Wir pfuschen hier an einem alten kaputten System herum, brauchen aber ein grundsätzlich anderes Denken in der Mobilitätspolitik. Ich sehe es als meinen Auftrag, den alten etablierten Parteien hier ein bisschen Mut zuzusprechen. Ich glaube, dass sich alle Fraktionen, die hier bei der letzten Gemeinderatswahl in absoluten Zahlen dazugewonnen haben, für eine aktive zukunftsgewandte Mobilitätspolitik aussprechen. Die Bremser sind diejenigen, die in absoluten Zahlen verloren haben. Also macht etwas!“ Vizebürgermeister Mag. Baier zu E 1, E 2 und E 3: „Ich habe keine Hoffnung, dass ich die Vorredner überzeugen kann, aber zumindest kann ich dem Gemeinderat eine objektive Information geben, damit hier nicht ein völlig falscher Eindruck entsteht. Ich empfehle allen, die sich hier im Vorfeld zu Wort gemeldet haben, schon auch einmal in ein Auto zu steigen und vielleicht mit dem Auto zu fahren. Dann würde man nämlich feststellen, dass wir in der Linzer Innenstadt zu einem Großteil bereits Tempo 30 haben, das fällt vielleicht zu wenig auf, wenn man mit dem Rad fährt, darum zahlt sich auch Autofahren manchmal aus. Die erste Aufklärung, ohne dass ich jemanden überzeugen kann: Wir haben in der Linzer Innenstadt jetzt bereits zu einem überwiegenden Teil Tempo 30. Daher bedarf es überhaupt keiner Aufforderungen, noch weitere Schritte zu setzen, weil das schon umgesetzt ist. Die drei Beschränkungen, die heute vorgelegt werden, sind sozusagen gewissermaßen Arrondierungen. Zweiter Punkt zur flächendeckenden Tempo 30-Zone, insbesondere auch immer wieder der Hinweis auf andere Städte. Auch ich habe mir andere Städte sehr genau angesehen. Ich darf Sie darüber informieren, dass sich andere Städte genau gleich verhalten wie Linz. Fast annähernd alle Innenstädte haben Tempo 30 oder sind temporeduziert. Ausnahmen bilden die großen wichtigen Verkehrsachsen, die durch oder aus der Stadt führen. Wenn man dort weitere Tempobeschränkungen macht, führt das nur dazu, dass man dort den Verkehr verlangsamt und damit die Verkehrsflüssigkeit beschränkt, was im nächsten Schritt dazu führt, dass es einen größeren Ausweichverkehr gibt. Fast alle namhaften Verkehrsexperten werden bestätigen, dass so eine völlige flächendeckende Tempo 30-Zone geradezu kontraproduktiv wäre, weil man den motorisierten Individualverkehr gerade in diese Wohngebiete, in die Seitenstraßen oder Nebenstraßen hineinziehen würde, weil man auf den Hauptverkehrsachsen den Verkehr verlangsamt. Wenn Sie diesbezüglich ungläubig sind, würde ich Ihnen empfehlen, sich einmal zur Stoßzeit im Bereich Hopfengasse, Waltherstraße, Hauptplatz usw. zu bewegen, dann werden Sie feststellen, dass das richtig ist. Sobald der Verkehr bei der Westdurchfahrt - ich nenne es jetzt so - vor dem Römerbergtunnel auf der Donaulände usw. zum Erliegen kommt, beginnen die Autos auszuweichen. Dann wird in die Kroatengasse, in die Wurmstraße, hinein in die Waltherstraße usw. abgebogen. Das Ergebnis ist, dass es sozusagen flächendeckend staut. Eine Tempo 30-Beschränkung würde die gleiche Wirkung haben. Die erste gute Botschaft wird Sie freuen, wir haben in der Innenstadt schon fast flächendeckend Tempo 30. Die zweite Botschaft ist, die Hauptverkehrsadern nicht zu beschränken, weil das geradezu kontraproduktiv wird. Man hat damit nur mehr Ausweichverkehr in die Seitenstraßen und erhöht dort wieder die Feinstaubbelastung, die Luftbelastung etc. Das würde genau dazu führen, dass man die Wohnbevölkerung dort noch stärker belastet. Daher dieser Weg, der in der Vergangenheit eingeschlagen wurde und der auch aus meiner Sicht vollkommen richtig ist und mit Sicherheit auch in der nächsten Zeit zumindest in meiner Zuständigkeit nicht geändert wird. Danke sehr.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger zu E 1, E 2 und E 3: „Aus unserer Sicht sind das drei kleine Schritte in die richtige Richtung. Herr Vizebürgermeister, jetzt ist einiges klargeworden. Man darf natürlich nicht aufhören, 30 km/h-Zonen für z.B. übergeordnete Straßen zu verordnen. Mindestens genauso wichtig ist es, den Rückbau von Straßen und andere Elemente mitzudenken, wie z.B. Superblock, wo man Fahrverbote kombiniert, um den Ausweichverkehr in die Wohnstraßen zu verhindern. Ich glaube, in unserer Stadt besteht noch viel Luft nach oben. Perspektivisch glaube ich, dass es notwendig ist, dass wir komplett umdenken und in Richtung Radverkehr, FußgängerInnen und öffentlicher Verkehr denken. Das sind auch die Mobilitätsformen, die, wenn wir in Richtung Klimastadt denken, in der Stadt am verträglichsten sind. Ich bin auch gelegentlich mit dem Auto gefahren und ich kann Ihnen auch sagen, dass es bedeutend weniger unangenehm ist, wenn man auf dem Rad sitzt und jemand fährt mit dem Auto langsam vorbei, als wenn ein Auto an einem vorbeibraust. Ich glaube, dass man auch diese Perspektive durchaus mitdenken kann. Vor allem müssen wir hier zu einem Umdenken kommen. Wie gesagt, wir müssen die sanften Formen der Mobilität größer denken und bei allen Vorhaben, die wir planen, künftig entsprechend bevorzugen. Ohne den Verkehr anzugreifen, werden wir es nicht in Richtung Klimaneutralität schaffen. Wir werden es auch nicht schaffen, dass wir unsere Stadt durch Klimaanpassungsmaßnahmen so umbauen, dass sie eine lebenswerte Stadt bleibt. Wir haben hier Handlungsbedarf und das müssen wir begreifen und entsprechend umsetzen. Das sehen wir als drei Schritte in die richtige Richtung und werden dem natürlich zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, ich möchte kurz auf Herrn Vizebürgermeister Baier replizieren, weil natürlich manche Aussagen, die den Verkehr betreffen, nicht ganz richtig und wissenschaftlich auch gar nicht haltbar sind. Die Verringerung einer Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h in Innenstädten führt natürlich nicht dazu, dass der Durchsatz kleiner wird, im Gegenteil. Es gibt den berühmten Verkehrsplaner Johannes Monderman aus Holland, der den Shared Space eigentlich erfunden hat. Er hat damals in einer Stadt in Holland mit 30.000 Einwohnern als Ausweg aus der Verkehrsüberlastung empfohlen alle Ampeln abzumontieren und den Mischverkehr einzuführen. Und siehe da, die Unfallzahlen sind mehr als 60 Prozent zurückgegangen, der Durchsatz der Autos und die Durchschnittsgeschwindigkeit sind größer geworden. Man kann solche Dinge auch nachlesen, das ist empfehlenswert. Auch wenn Herman Knoflacher, für manche ein Enfant Terrible ist, auch dort kann man nachlesen. Ich beschäftige mich seit 30 Jahren auch mit dem Verkehr, nicht nur mit Architektur und Stadtplanung. Wenn man es gesamtheitlich sieht, muss man natürlich auch den Verkehr so sehen und man muss natürlich sehen, dass es nicht nur Autos gibt. Wenn man ein System ändert und eine Strukturänderung herbeiführt, steigert das die Attraktivität und es werden mehr Leute auf den Rad-, Fuß- oder auf den öffentlichen Verkehr umsteigen. Man macht es für Autofahrer ein bisschen unbequemer, aber anders wird es nicht gehen. Wir werden uns bewegen müssen und die Strukturen in der Stadt so herstellen müssen, dass sicheres Vorwärtskommen, ohne Auto möglich ist. Das gilt vor allem auch für Kinder und alte Menschen, die es im Verkehr schwerer haben, als junge Erwachsene oder wenn man im besten Alter ist. Das nur kurz als Replik, danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Grundsätzlich ist Tempo 30 dort, wo es die Sicherheit erfordert, zu befürworten. Ich weiß nicht, ob es notwendig ist, generell Tempo 30 für die Hauptdurchzugsstraßen umzusetzen – da gebe ich Herrn Vizebürgermeister Baier Recht. Der Durchsatz ist eine Frage der konstanten Geschwindigkeit, ob das jetzt 30, 40, oder 50 km/h sind ist egal, je konstanter die Geschwindigkeit, desto höher der Durchsatz. Tempo 30 bedeutet Sicherheit. Grundsätzlich ist es aber so, dass die heutigen Autos nicht auf Tempo 30 ausgelegt sind. Sie haben einen wesentlich höheren Verbrauch und einen höheren Schadstoffausstoß und diese Geschwindigkeit mit den heutigen Autos zu fahren, ist fast nicht machbar. Ich empfehle jedem, einmal einen Selbstversuch zu machen und Tempo 30 zu fahren, ohne permanent auf den Tacho zu schauen. Die Gefahr, dass das eine Frage der Strafeintreibung ist, sehe ich in gewisser Weise als gegeben. Ich schließe mich Herrn Gemeinderat Brandstetter an und glaube, dass es für Linz dringend notwendig ist, ein komplett neues Mobilitätskonzept zu entwickeln, welches das Auto nur mehr auf Durchzugsstraßen ermöglicht und sonst weitestgehend ausschließt. Wir stimmen diesen drei Punkten aus Sicherheitsgründen zu.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Steiger berichtet über E 2 Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt – Erweiterung ab der Lessingstraße 40 bis zur Kreuzung Schlossergasse und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt wird erlassen. Verordnung „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 20. Jänner 2022, betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h-Zone sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt. Verkehrszeichen: 1. Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960 i.V.m. Z. 11a und 11b StVO 1960) 2. Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960) Bereich: Linzer Innenstadt, lt. beiliegendem Übersichtsplan Zentrum des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 21. Oktober 2021 Die bisherige Tempo 30 km/h-Zone und die Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h, welche mit Verordnung vom 27. Mai 2021, GZ 0056518/2019 festgelegt wurden, werden behoben. Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 94d Z. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992)“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über E 3 Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone Spallerhof – Erweiterung ab dem Objekt Glimpfingerstraße 7 bis zum Kreuzungsbereich Wankmüllerhofstraße und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone am Spallerhof wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 20. Jänner 2022, betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h-Zone am Spallerhof. Verkehrszeichen: Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960 i.V.m. Z. 11a und 11b StVO 1960) Bereich: Spallerhof, lt. beiliegendem Übersichtsplan des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 1. November 2021 Die bisherige Tempo 30 km/h-Zone, welche mit Verordnung vom 27. Mai 2021, GZ 0041808/2021 festgelegt wurde, wird behoben. Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 94d Z. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992)“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KLIMA, STADTGRÜN, FRAUEN UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über F 1 Unterfertigung der Österreichischen Baumkonvention „zukunft mit bäumen – bäume mit zukunft“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Stadt Linz trägt die Österreichische Baumkonvention mit und beauftragt den Bürgermeister zur Unterzeichnung der aus der Beilage ersichtlichen Erklärung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR PLANUNG UND LIEGENSCHAFTEN Gemeinderat Hubmann berichtet über G 1 Grundkauf von Teilflächen in Höhe von 288.230 Euro und Grundverkauf von Teilflächen in Höhe von 24.790 Euro, alle KG Lustenau (Donauparkstadion Linz) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes erwirbt von der LV Immobilien GmbH (FN 230269g), Europaplatz 1a, 4020 Linz, Teilflächen der Grundstücke Nr. 1522/2 und Nr. 1540/1, EZ 1606, KG Lustenau, mit einem Gesamtausmaß von insgesamt 779 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 288.230 Euro. 2. Die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes verkauft an die LV Immobilien GmbH (FN 230269g), Europaplatz 1a, 4020 Linz, eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1528, EZ 541, KG Lustenau, mit einem Ausmaß von 67 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 24.790 Euro. 3. Die mit diesem Abtretungs- und Rückstellungsvertrag verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben aller Art einschließlich einer allfälligen Grunderwerbsteuer sowohl für die Abtretung als auch für eine allfällige Rückstellung, gehen zur Gänze zu Lasten der jeweiligen Erwerberin. Immobilienertragsteuern sind von der jeweiligen Verkäuferin zu tragen. 4. Die Herstellung der Grundbuchordnung hat von und auf Kosten der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes zu erfolgen. Ebenso trägt die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes die Kosten für die Vertragserrichtung bis zu einem Betrag von maximal netto 10.000 Euro. 5. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 6. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts – insbesondere unter Berücksichtigung der aufschiebenden Bedingung und der allfälligen Rückabwicklung - zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 7. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 288.230 Euro für den Erwerb der Grundstücke sowie von maximal netto 10.000 Euro für die Vertragserrichtung für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). 8. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 24.790 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstückseinrichtungen) im Fonds 840100 (Grundbesitz – Öffentliches Gut). 9. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Wir lehnen den Antrag ab, weil wir alles, was mit diesem Stadion und diesem Fass ohne Boden zu tun hat, ablehnen.“ Gemeinderat Mag. Schmida: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir das richtig sehen, geht es beim gegenständlichen Antrag in erster Linie um eine Verkehrserschließung für das Möbelhaus. Die KPÖ hat dem Bau eines neuen Donauparkstadions für den Linzer Fußball immer zugestimmt, die Errichtung eines großen Möbel- und Einrichtungshauses ganz in der Nähe haben wir aber immer abgelehnt. Deshalb stimmen wir diesem Antrag nicht zu, sondern enthalten uns der Stimme. Ich möchte außerdem auch gleich unsere Stimmenthaltung bei den Anträgen G 2 und G 3 bekanntgeben. Danke sehr.“ Gemeinderat Brandstetter: „Aus exakt der gleichen Argumentation, wie sie Gemeinderat Schmida gemacht hat, werden wir uns auch bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2), KPÖ (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Koppler berichtet über G 2 Änderungspläne Nr. 202 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 KG Waldegg (LASK STADION) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 202 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, LASK STADION, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Jänner 2022 betreffend Änderungspläne Nr. 202 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, LASK STADION Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 202 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Nordwesten: Roseggerstraße 17, 35 - 39 Nordosten: Schiedermayrweg 3 - 7, Auf der Gugl 28, Landes Turn- und Sportschule Südwesten: Parkplatz, Trenngrün Südosten: Ziegeleistraße 30 - 74, Bockgasse, Tauberweg 19, 20 Katastralgemeinde 45210 Waldegg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 202 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch hier gibt es von uns eine Gegenstimme. Wir fragen uns, warum der Antrag jetzt, nach doch beträchtlicher Zeit, kommt, weil die Grundlage für den Beschluss ursprünglich eine andere war. Wir werden den Eindruck nicht los, dass der LASK neue Wünsche hat und wir bzw. die Stadt jetzt folgt.“ Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Auch Die Grünen werden sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Der Grund dafür ist ganz einfach, nicht, weil wir eine Durchmischung oder einen multifunktionalen Bereich nicht goutieren würden, dem stehen wir eigentlich positiv gegenüber, aber, dass wir jetzt im Nachhinein den LASK legitimieren, ist von der Vorgehensweise her nicht richtig. Sich vorher nicht um die Regeln zu kümmern, sodass dann danach repariert werden muss und im Nachhinein die Behörden einzuschalten, dafür wollen wir uns eigentlich nicht hergeben. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Herr Gemeinderat, ich habe mich jetzt selbst zu Wort gemeldet, denn das, was Sie hier in den Raum gestellt haben, würde das Delikt des Amtsmissbrauches bedeuten. Wenn Sie konkrete Verdachtsmomente haben, ersuche ich Sie, das dort auch einzureichen und dort bekanntzugeben, wo es hingehört, das sind nämlich die Untersuchungsbehörden. Der Vorwurf lautete, dass die Behörde, der Antrag, die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unkorrekt sei, denn wir wissen, dass ein sogenanntes Planieren im Nachhinein tatsächlich nicht den Gesetzen entspricht. Ich würde Sie ersuchen, das auch in der Wortwahl in Zukunft zu berücksichtigen. Ich glaube nicht, dass Sie hier irgendjemandem eine nicht korrekte Vorgangsweise unterstellen.“ Zwischenruf Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Das war nicht so gemeint!“ Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Das war aber nicht so gedacht, vielleicht ist das jetzt missinterpretiert worden. Ich meinte nur, dass im Prinzip vorher in gewisser Weise Sachen in die Wege geleitet werden, wo eigentlich die Flächenwidmungsplanung fehlt. Es hat eine Einreichung gegeben und dann kommen Funktionen hinzu, die man vorher so nicht gewusst hat. Jetzt muss praktisch für diese Funktion im Nachhinein wieder eine Flächenwidmungsplanänderung gemacht werden.“ Bürgermeister Luger: „Das ist tatsächlich nicht strafrechtsrelevant, aber das ist nicht das erste Mal, dass wir bei Projektentwicklungen damit konfrontiert sind, dass sich irgendetwas ändert und das dann passiert.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Koppler: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nachdem man immer so viel Kritik an den beiden Stadienprojekten hört, möchte ich noch einmal ganz kurz eine Lanze brechen. Ich bin ein großer Fußballfan und treffe jeden Tag in Linz Fans vom LASK und von Blau Weiß, die sich auf diese neuen Stadien so freuen. Ich kenne sogar Leute, die jede Woche auf die Gugl fahren und ein Foto machen, um ein Fotoalbum über diesen Baufortschritt anzulegen. Ich möchte, dass diese öffentliche Meinung nicht verzerrt wird und möchte auch hier einmal kundtun, dass sich die größte Mehrheit in Linz enorm auf diese Projekte freut. Ich ersuche um Ihre Zustimmung. Danke.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Lieber Gemeinderat, ich weiß, dass du bekennender LASK-Fan bist. Ich möchte aber sagen, dass ich auch Menschen kenne, die von der Eisenbahnbrücke aus das Areal des Donauparkstadions fotografieren und nicht nur die Gugl.“ (Heiterkeit) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8), MFG (2), KPÖ (2) sowie bei Gegenstimmen der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Zukan berichtet über G 3 Bebauungsplanänderung 08-071-01-01, KG Waldegg (Reuchlinstraße – Hanuschstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 08-071-01-01, Reuchlinstraße - Hanuschstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Jänner 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 08-071-01-01, Reuchlinstraße – Hanuschstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 08-071-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Reuchlinstraße Osten: Hanuschstraße Süden: Paracelsusstraße sowie südl. Grenzen der Grundstücke Nr. 527/6 u. Nr. 527/7 Westen: westl. Grenzen der Grundstücke Nr. 522/3, Nr. 522/7 u. Nr. 527/7 Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 08-071-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, nicht, weil wir gegen diese Bebauungsplanänderung per se wären, die ist grundsätzlich gut, auch die Höhenentwicklung passt für uns, nur die Stellungnahme der Verkehrsabteilung, die wieder nur den motorisierten Individualverkehr sieht, können wir einfach so nicht nachvollziehen. Es gäbe hier die Möglichkeit, beim Umkehrhammer zur Andreas Plank Straße, einen Trampelpfad, einen Fußweg zu errichten, um die sanfte Mobilität voranzutreiben. Wir sollten auch an die Kinder denken, die vielleicht Freundschaften haben und einen 500 Meter oder 300 Meter Umweg machen müssen. Die Verkehrsplanung sollte in Zukunft darauf achten, dass es nicht nur Straßen geben muss, sondern auch Fußwege, die für viele Personen Abkürzungen bedeuten und somit auch wieder helfen würden, einen motorisierten Individualverkehr zu verhindern. Wir enthalten wir uns der Stimme, weil wir der Meinung sind, dass der Bebauungsplan einen kleinen Mangel aufweist. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich muss an dieser Stelle wieder einmal aufklären, weil hier sehr viel vermischt wird. Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Verkehrsabteilung hier als Sachverständigendienst tätig wird, der unabhängig und weisungsfrei agiert. Man sollte in diesem Zusammenhang wissen, dass hier eine politische Einflussnahme weder vom Referenten, noch darüber hinaus möglich ist. Hier geht es um einen Sachverständigendienst, der im Verfahren bei einer Flächenwidmungsplanänderung oder Bebauungsplanänderung so wahrgenommen wird. Nur, damit Sie richtig einordnen können, wie diese Stellungnahmen zustande kommen.“ Gemeinderat Brandstetter: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir werden gegen diesen Antrag stimmen, weil wir das Gefühl haben, dass die Stadt als erstes und wichtigstes Anliegen, den bestehenden Leerstand in unserer Stadt erheben soll und aufgrund dieser Datenlage in die Zukunft schauen und bestimmen sollte, wie viel Bauen in unserer Stadt eigentlich notwendig ist. Wir haben das Gefühl, dass in unserer Zeit, vielleicht auch, weil bestimmte Kapitalklassen Geld anlegen wollen, momentan sehr viel gebaut wird. Die Frage ist, ob das für den Markt entsprechend ist oder nicht. Insofern werden wir diesen Antrag ablehnen.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir enthalten uns auch der Stimme. Ich melde mich jetzt spontan zu Wort, weil ich Markus Rabengruber in seinen Gedanken oder seiner Idee unterstützen will. Er hat das im Ausschuss schon zum Ausdruck gebracht. Ich habe das selbst nicht gesehen, aber er hat meines Erachtens vollkommen Recht, dass da ein Schleichweg möglich wäre, der die städtische Qualität in diesem Viertel verbessern würde. Herr Kolouch von der Stadtplanung hat auf die Frage von Herrn Rabengruber geantwortet, dass das von der Stadtplanung auch gesehen wurde und man sich daraufhin an die Verkehrsabteilung gewendet habe. Die Verkehrsabteilung hat wortwörtlich gemeint, dass man dort keinen Bedarf sieht. Das bedeutet, dass die Stadtplanung den städtebaulichen oder den stadtentwicklerischen Willlen vermissen lässt, dort für einen Schleichweg zu sorgen und dass die verschiedenen Abteilungen zusammenarbeiten. Das ist eigentlich der Punkt. Die Verkehrsabteilung hat schon korrekt gehandelt, aber es fehlt sozusagen am übergeordneten städtebaulichen Willen dort einen Schleichweg einzurichten. Es ist eine Kleinigkeit, aber es ist doch wichtig, wenn man das 200 Mal oder 100 Mal macht, wird die Stadt verbessert. Es wäre ein Leichtes gewesen, dort von den Bebauungsfenstern her einen Durchlass zu ermöglichen. Darum geht es, bei dem was Markus Rabengruber gesagt hat.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8), MFG (2), KPÖ (2) und LinzPlus (2) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Langbauer, BSc, berichtet über G 4 Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkostenbeitrag im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 in Höhe von insgesamt 143.231 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des aus der Beilage ersichtlichen Vertrages über die Planungskosten von 2483 Euro sowie den Infrastrukturkostenbeitrag von 140.748 Euro zwischen der Stadt Linz und der Breuerhof Privatstiftung wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von in Summe 143.231 Euro erfolgt auf der FiPos 2.816200 mit dem Funktionsbereich 153 (Raumordnungsverträge) im Fonds 030000 (Bauverwaltung).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Sommer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP wird sich bei diesem Punkt aus bekannten Gründen, wie jedes Mal, wenn soziale Infrastrukturkosten vorgeschrieben werden, der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stimmen bei diesem Antrag dagegen. Mit dem Vertrag an und für sich und mit dem Einheben der Planungs- und Infrastrukturkosten haben wir gar kein Problem, ganz im Gegenteil. Aber hinter diesem relativ pragmatischen Antrag, verbirgt sich unseres Erachtens eine Umwidmung von Grünland in Bauland. Wir sind der Überzeugung, dass wir in Linz kein Grünland mehr umwidmen müssen, zumindest nicht die nächsten zehn Jahre, es gibt genug Bauland. Wir müssen dieses nur mobilisieren und bebauen. Auch der Deal - das erinnert ganz stark an Herbst 2017 an die Sombartstraße -, hier sozusagen Halbe-Halbe zu machen, sodass eine Hälfte in öffentliches Eigentum, sprich, in einen Park übergeht und die andere Bauland wird, schmeckt uns gar nicht. Das ist in dieser Form stadtentwicklerisch nicht befriedigend. Übrigens ist auf DORIS leicht einsehbar, dass das alles noch Grünland ist. Im nördlichen Bereich gibt es einen Uralt-Bebauungsplan aus dem Jahr 1976, der damals offensichtlich auf Bestreben der JKU initiiert wurde, soviel zu den vorhandenen Unterlagen. Das ist auch das Stichwort. Im Ausschuss war für uns kleine Fraktionen unbefriedigend, dass wir einen Antrag, einen Vertrag vorgelegt bekommen haben, aber nicht das ganze Paket. Eine Frage war, ob da schon ein Projekt dahintersteckt. Planungsstadtrat Dietmar Prammer hat ganz schnell geantwortet und gesagt, dass ein Projekt dahintersteckt. Der Herr Kolouch hat gemeint, es steckt kein Projekt dahinter. Es ist unbefriedigend, mit nicht vollständigen Unterlagen Entscheidungen treffen zu müssen. Das ist so ein Beispiel und für uns ein Grund dafür, hier nicht mitzustimmen. In erster Linie ist es aber diese Umwidmung von Grünland auf Bauland, bei der wir der Meinung sind, dass sie in Linz gerade nicht nötig ist. Wir haben gerade das Glück, dass wir nur gering wachsen und wahrscheinlich auch die nächsten Jahre nicht wachsen. Es ist also kein Druck vorhanden. Da können wir diese Dinge in Ruhe überlegen.“ Gemeinderat Mag. Schmida: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen beim Antrag G 4 zu. Wir möchten aber schon anmerken, dass wir im Gegensatz zur ÖVP glauben, dass die sozialen Infrastrukturkosten in Anbetracht des Umwidmungsgewinns und späterer Profite mit dem Grundstück - sollte es wirklich zur Umwidmung kommen - dann viel zu gering ausfallen. Wir glauben, die Stadt sollte mehr Verantwortung im Sinne der Allgemeininteressen übernehmen und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und da ist eine Form, eine Vertragsraumordnung mit einem Vertrag mit dem privaten Investor, bevor es überhaupt zu einer Umwidmung kommt. Danke.“ Stadtrat Prammer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, zum einen hat Herr Gemeinderat Potočnik gesagt, dass das eine Grünfläche ist. Ja, es ist als Grünland gewidmet, aber eine Grünfläche ist es nicht, außer es hat sich dort in den letzten Jahren etwas geändert, wovon ich nicht ausgehe. Meines Wissensstandes nach, ist und war das immer ein Acker. Das ist zwar als Grünlandfläche gewidmet aber ich glaube, es ist auch einmal ein Erdbeerfeld gewesen. Aber als ehemaliger Bewohner und als jemand, der dort in der Gegend aufgewachsen ist, muss ich ehrlich sagen, dass ich froh bin, wenn dort endlich etwas passiert und ein Park kommt. Ich glaube schon, dass es eine gute Vereinbarung mit den Eigentümern ist, wenn die Stiftung dort eine Hälfte verbauen kann und die andere Hälfte mittels öffentlichem Park für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht und nicht nur für jene, die dort ein bisschen garteln wollen oder Erdbeeren pflücken wollen, was möglicherweise auch zukünftig möglich sein wird Zum Zweiten gibt es natürlich kein fertiges Projekt mit einem Rendering, mit einem Wohnhaus oder mit Gebäuden, welches man schon anschauen kann. Aber natürlich gibt es seitens dieser Stiftung Planungen, dort etwas zu errichten. So gesehen, kann man sich über das Wort Projekt streiten, was ist ein Projekt und was ist kein Projekt. Ich gehe einmal davon aus, dass die Stiftung keinen Vertrag eingehen würde, wenn sie dort nicht etwas vorhätte. In einem derartigen Vertrag werden die grundsätzlichen Parameter dieser Vereinbarung oder der Planungen enthalten sein.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat Prammer, wenn das als Grünland gewidmet ist, aber kein Grünland ist, dann machen wir bitte Grünland. Sonst ganz kurz, wir schließen uns der Argumentation von Gemeinderat Potočnik an.“ Gemeinderat Brandstetter: „Wir begrüßen ebenso die Argumentation von Herrn Potočnik, insbesondere jene, die die Umwidmung von Grünland betrifft. Wie ich vorher schon gesagt habe, glaube ich, dass wir zu viel am Bedarf vorbei bauen, solange wir den Leerstand nicht erheben. Wir werden uns hier der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Sommer: „Ich möchte noch etwas richtigstellen, weil ich glaube, dass es ein Missverständnis gegeben hat. Die ÖVP enthält sich nicht bezüglich der Höhe der sozialen Infrastrukturkosten, sondern weil wir der Überzeugung sind, dass die Vorschreibung der sozialen Infrastrukturkosten rechtlich nach § 16 vom Oberösterreichischen Raumordnungsgesetz nicht gedeckt ist. Das ist der Grund, aber nicht die Höhe.“ Stadtrat Prammer: „Wenn Herr Gemeinderat Obermayr meint, wir sollten dort eine Grünfläche machen - es ist als Grünland gewidmet, aber es ist nicht grün -, dann meint er wahrscheinlich, dass wir dort enteignen mögen oder Enteignungsschritte vorbereiten sollen, damit wir dort einen Park errichten. So geht es bei uns halt nicht. Ich glaube auch nicht, dass er davon ausgeht oder den Wunsch äußert, dass wir dort als Stadt enteignen, was, glaube ich, wahrscheinlich auch schwer möglich sein wird.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von MFG (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über G 5 Grundverkauf und -kauf von Teilflächen zwischen der Stadt Linz und der Stadt Linz als Verwalterin des Öffentlichen Gutes in der KG Posch (Heliosallee zwischen solarCity und Auhirschgasse) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Landeshauptstadt Linz verkauft aus ihrem Privateigentum die Teilfläche 1 des Grundstücks Nr. 1096, 2 des Grundstücks Nr. 1113/1, 3 des Grundstücks Nr. 1116 und 4 des Grundstücks Nr. 1112/2, alle KG Posch, mit einem Gesamtausmaß von 4802 Quadratmeter an die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes. Die Vertragsparteien haben sich auf einen Kaufpreis von 22 Euro pro Quadratmeter geeinigt. Somit ergibt sich für die vier Teilflächen ein Kaufpreis von insgesamt 105.644 Euro. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 105.644 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt im Wege der internen Leistungsverrechnung auf der FiPos 2.801109, mit dem Haushaltsprogram 90003 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 3. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 105.644 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt im Wege der internen Leistungsverrechnung auf der FiPos 1.003109, mit dem Haushaltsprogram 05006, im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten). 4. Eine allfällige Immobilienertragsteuer sowie allfällige Lastenfreistellungskosten hat die Stadt Linz zu tragen. Alle übrigen Kosten und Gebühren, die im Zuge der grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages entstehen, hat die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes zu tragen und werden diese für das Rechnungsjahr 2022 auf der FiPos 1.003100, mit dem Haushaltsprogram 05006, im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten) verbucht. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Wir enthalten uns hier der Stimme.“ Gemeinderat Brandstetter: „Wir enthalten uns hier ebenso der Stimme.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. H ANTRÄGE UND RESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderätin Mag.a Ganhör berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 1 Städtebauliche Entwicklung und Gestaltung des rechten Donauufers im Bereich zwischen Nibelungenbrücke und Westringbrücke und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren im Gemeinderat, die Diskussion über den Salzstadl an der Oberen Donaulände hat gezeigt, dass in diesem für Linz so repräsentativen und sensiblen Donauuferbereich ein Handlungs- und Verbesserungsbedarf besteht. Damit die Obere Donaulände zum Lebens-, Erholungs- und Erlebnisraum werden kann, braucht es aber ein Gesamtkonzept. Es sollen Perspektiven und Vorgaben für die Entwicklung schlecht genutzter Liegenschaften und Leerflächen erarbeitet werden, denn eine gezielte Aufwertung gibt immer mehrere positive Effekte. Daher stellen wir heute den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Planungsreferent wird ersucht, Perspektiven und Vorgaben für die städtebauliche Entwicklung und Gestaltung des rechten Donauufers im Bereich zwischen Nibelungenbrücke und Westringbrücke zu erarbeiten. Dies soll etwa im Rahmen der städtebaulichen Kommission in Zusammenarbeit mit mitbetroffenen Ressorts und Interessensgruppen erfolgen.‘ Die Bedeckung allfällig entstehender Kosten soll durch Budgetumschichtungen erfolgen. Wir bitten um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Prammer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie zu einer kurzen gedanklichen Stadtführung durch das Gebiet ein, um das es sich in diesem Antrag dreht. Die Stadtführung beginnt beim Brückenkopfgebäude, geht weiter zum Gleissnerhaus, durch die Altstadt zum Salzamt, über allem thront das Linzer Schloss und dahinter gibt es auch noch andere Gebäude. All diese Gebäude haben eines gemeinsam, sie stehen unter Denkmalschutz und haben natürlich ein nur sehr eingeschränktes Entwicklungspotential. Schließlich geht es zum Stein des Anstoßes, wenn ich das so sagen darf, zum ehemaligen Salzstadl, der nicht unter Denkmalschutz steht. Daneben befindet sich eine Grundstücksfläche, mit einem unbebauten Grundstück, das als Bauland-Kerngebiet gewidmet ist und sich im Eigentum des Landes befindet. Bis zum Römerbergtunnel haben wir einen großteils bewaldeten, unbebauten Grünzug und die Fläche vom Römerbergtunnel bis zur Baustelle der vierten Donaubrücke ist besonders gewidmet. Diese Widmung heißt Grünland-Grünzug 1, darauf befinden sich etwa 24 Gebäude, die aufgrund dieser besonderen Widmung nur sehr eingeschränkt bebaut und geändert werden können. Der Hintergrund ist, dass das Gebiet dort sehr hochwassergefährdet ist, es liegt im HW30, es gibt sehr starke Lärmemissionen durch die Bundesstraße und es gibt südseitig eine enorme Gefährdung durch Baum- und Steinschlag. Daher hat man sich damals mit dem Land Oberösterreich darauf geeinigt, hier eine besondere Widmung zu machen. Diese Sonderwidmung lässt bei diesen Bauten eigentlich nur mehr kleinere Zubauten, Stiegenhäuser, Instandsetzungen oder Dachraum- und Dachgeschoßausbauten zu, aber wie gesagt, keine große städtebauliche oder bauliche Entwicklung dieser Gebäude. In Wirklichkeit sind bei diesem gesamten Gebiet nur der ehemalige Salzstadl und diese danebenliegende Baulandreserve des Landes bebaubar. Sie ist natürlich - das ist mir auch bewusst - von enormer Bedeutung für das Stadtbild, deswegen habe ich auch städtebauliche Vorgaben in Auftrag gegeben. Wir werden auch bei einer zukünftigen Bebauung empfehlen, einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Für die Beauftragung der städtebaulichen Kommission für ein Gebäude oder zwei Grundstücke bin ich eigentlich nicht zu haben, dafür ist mir die Arbeit der städtebaulichen Kommission zu schade, aber ich verwehre mich grundsätzlich nicht gegen eine Diskussion, die wir über dieses Gebiet führen sollten. Ich stelle daher den Antrag auf Zuweisung zu meinem Ausschuss.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stimmen dem zu, wir finden auch die Zuweisung in den Ausschuss gut. Bei aller Wichtigkeit möchte ich ein paar Gedanken anmerken, dass wir hier aktiv werden. Es ist typisch für Linz, dass wir von einem Ding zum nächsten stolpern, anstatt proaktiv Stadtentwicklung zu machen. Ich glaube, die städtebauliche Kommission ist für diesen Fall nicht zu schade, weil es, so wie du, Dietmar, es beschrieben hast, ein ganzes Gebiet ist, genau dafür wäre die städtebauliche Kommission sinnvoll. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass Olga Lackner ca. vor einem Jahr im Gemeinderat den Masterplan Donau vorgeschlagen und als Antrag eingebracht hat, der leider nicht angenommen wurde. Dieser Masterplan Donau hätte zum Ziel, dass man diesen wertvollen Uferfluss und Wasserraum, der eine Perle für Linz ist, umfassend denkt und da würde das mitgedacht werden. Diesen Masterplan Donau hat übrigens auch schon die ÖVP 2010 noch unter Erich Watzl vorgeschlagen. Hätten wir diesen Masterplan Donau 2010 gemacht, müssten wir uns mit diesem Objekt jetzt wahrscheinlich nicht beschäftigen, sondern wüssten schon ziemlich genau, was wir dort wollen.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften zugewiesen. Gemeinderätin Langbauer, BSc, berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 2 Bewegungsschwerpunkt für die Linzer Kinder und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen im Gemeinderat, unser Antrag ,Bewegungsschwerpunkt für die Linzer Kinder‘ liegt Ihnen allen vor. Ich möchte nur noch einmal die wichtigsten Punkte herausgreifen, und zwar das tragische Faktum, dass jedes dritte Kind in Österreich übergewichtig ist, Tendenz steigend. Aber nicht nur das, zahlreiche Studien zeigen, dass die Kinder aufgrund der Corona-Krise stark an seelischer Isolation leiden. Um diese Tendenz zu durchbrechen, aber auch Langzeitfolgen zu reduzieren braucht es aus unserer Sicht Angebote der Stadt Linz zur gemeinsamen sportlichen Betätigung. Wir schlagen die Kooperation der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen mit Sportvereinen vor, um den Kindern so verschiedene Sportarten näher zu bringen und sie für Bewegung zu begeistern. Auch mit unterschwelligen Angeboten für Familien, zum Beispiel der Pöstlingberg-Challenge, können Anreize geschaffen werden, sich in der Stadt zu bewegen. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Verantwortlichen in der Linzer Stadtregierung werden beauftragt, einen Bewegungsschwerpunkt für die Linzer Kinder auszuarbeiten und umzusetzen, dazu könnte etwa ein Bewegungsprogramm in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen in Kooperation mit Vereinen gehören, genauso wie niederschwellige Bewegungsangebote für Familien.‘ Die Bedeckung allfälliger Kosten soll durch Budgetumschichtungen erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Tichler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, grundsätzlich verstehe ich die Intention dieses Antrags. Wir haben das Thema Übergewicht und Bewegung bei Kindern aus gutem Grund im Gemeinderat schon mehrmals behandelt, aber ich verstehe jetzt den Sinn des Antrages nicht ganz. Sollen wir seitens der Stadt Linz jetzt ein Bewegungs- und Sportkonzept für Kinder erarbeiten, wenn seitens Ihrer Parteikollegen im Bund wieder alles gekippt wird. Erst vor kurzem erzählte mir eine befreundete Mutter, dass ihr Kind zu ihr sagte, ich bin jetzt sechs Jahre alt und schwimme noch immer mit Schwimmflügerl und das nur, weil du nicht geimpft bist. Man mag jetzt zur Impfpflicht und zu den Ungeimpften stehen, wie man will, aber wo sind wir hingekommen, dass ein fünfjähriges Mädchen so etwas zur Mama sagen muss. Keine Schwimmkurse, keine Skikurse, kein Vereinssport, keine Turnstunde usw. und jetzt stellt sich die ÖVP her und sagt, dass die Kinder zu dick sind. Der Antrag ist grundsätzlich in Ordnung, aber jetzt zu der Zeit und von Ihnen, als ÖVP, absolut lächerlich und scheinheilig. Wir beantragen eine Zuweisung in den Sportausschuss. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Brandstetter: „Sehr geehrter Gemeinderat, wir finden es grundsätzlich gut, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen mit den Sportvereinen etwas unternehmen und Kooperationen hergestellt werden, von mir aus auch eine Pöstlingberg-Challenge, wenn es sein muss. Ich glaube aber, die de facto effektivste Art und Weise, wie wir Kinder und alle Menschen zur Bewegung bringen ist, dass wir Alltagswege, wie zum Beispiel den Schulweg so gestalten, dass Kinder mit dem Fahrrad oder zu Fuß sicher in die Schule gehen können. Natürlich ist auch die Kombination des öffentlichen Verkehrs und des zu Fuß Gehens eine gute Möglichkeit. Das hat in der Breite viel mehr Wirkung, als wenn wir nur quasi projektmäßig etwas tun. Zusätzlich hätte es den Vorteil, dass das in den Verantwortungsbereich des Herrn Vizebürgermeisters Baier fällt und sozusagen die ÖVP dann mit der ÖVP spricht und nicht mit Frau Hörzing. Wir werden aber zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen diesem wichtigen Antrag zu. Ich stimme aber auch Herrn Kollegen Brandstetter zu, dass das wichtigste wäre, Bewegung in den Alltag einzubauen. Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist ein Thema, welches auch nur in Kooperation verschiedener Geschäftsbereiche funktionieren kann und zwar Sport, Gesundheit und Bildung. Nur so können wir nachhaltig tätig werden. Wir schlagen vor, dass der vorliegende Antrag dem Ausschuss für Gesundheit zugewiesen wird, wir sehen dort die Verantwortlichkeit. Wir möchten auch erwähnen, dass es eher am Land auch schon Modelle gibt, die funktionieren, wie die ‚Schule am Ball‘. Das könnte man sich ansehen und in die Überlegungen miteinbeziehen. Danke.“ Gemeinderätin Hahn: „Werte Kolleginnen und Kollegen, die Intention des Antrages ist wichtig und sie sprechen auch ein Thema unserer Zeit an. Ich schlage auch vor, dass wir diesen Antrag im Sozialausschuss der Sport- und Sozialreferentin weiter diskutieren. Da auch die Vereinsarbeit der Sportvereine angesprochen ist und auch Kooperationen der Linzer Kinderbetreuungseinrichtungen, wäre der Antrag dort gut aufgehoben.“ Gemeinderat Burgstaller: „Sehr geehrter Bürgermeister, werte KollegInnen und Kollegen, wir stimmen der Zuweisung in den Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport zu. Wir möchten zudem anmerken, dass wir diesen sinnvollen Antrag hinsichtlich des Sportes gemeinsam mit dem Sportentwicklungsplan für Linz gemeinsam evaluieren und in einem Gesamtkonzept denken. Danke schön.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich glaube, dass Sport für Kinder wichtig ist, Sport ist insgesamt wichtig. Es gibt zahlreiche Vereine in Linz und ich glaube, das könnte man verstärkt den Vereinen übertragen. Ich weiß nicht, welche Vereine Förderungen erhalten, aber man könnte diese Idee man mit der Förderung von Vereinen verknüpfen. Ich glaube, man sollte die Vereine diesbezüglich stärken, dann braucht man keine zusätzliche Aktivität, um die Kinder zu bewegen. Danke.“ Gemeinderat Koppler: „Das Thema dürfte recht emotional sein, weil sich sehr viele Kolleginnen und Kollegen zu Wort melden. Wie meine Fraktion abstimmt, wurde schon gesagt. Ich wollte nur noch einmal ganz kurz die Rolle der Vereine hereinspielen, weil ich selbst ein Fußballkindergartenprojekt im Franckviertel gestartet habe. Alleine der SV Franckviertel betreut rund 140 Kinder. Das ist zwar in der Pandemie nicht immer leicht, insbesondere der Hallenbetrieb ist relativ schwierig. Natürlich ist die Intention des Antrages zu unterstützen. Ich möchte aber die Rolle der Vereine noch einmal besonders hervorheben, weil ich das für enorm wichtig halte, was da passiert, das ist oft nicht so sichtbar, wie viele hunderte und sogar tausende Kinder in Linz von Sportvereinen betreut werden. Ich möchte die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Linzer Vereine noch einmal hervorheben. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Langbauer, BSc: „Danke für die zahlreichen Rückmeldungen zu unserem Antrag. Ich wollte noch einmal sagen, dass dies schon ein längeres Problem ist. Es ist aus meiner Sicht aus der Luft gegriffen, dass das jetzt irgendwie mit Corona und impfen zusammenhängt. Wir werden sicher auch dahinter sein, dass da etwas weitergeht. Danke noch einmal für den Beitrag zur Rolle der Vereine, es gibt zahlreiche. Es ist sicher der Stadt wichtiger, auf das zurückzugreifen. Irgendwo muss man anfangen und ich glaube, das wäre ein guter Ansatz. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport zugewiesen. Gemeinderat Grabmayr berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 3 Pilotprojekt „Arbeit 50Plus“ in städtischen Unternehmen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Lockdown-Politik der Bundesregierung hat den Linzer Arbeitsmarkt immer wieder in prekäre Lagen gebracht. Obwohl die Zahl der Arbeitslosen mit Stand Dezember 2021 wieder etwas abgesunken ist, sind die Chancen für eine besonders von der Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Gruppe, nämlich der Menschen der Altersgruppe 50Plus auf einen Arbeitsplatz weiterhin eher gering. Dabei ist gerade diese Gruppe von den sozialen Folgen einer längeren Arbeitslosigkeit besonders betroffen. Die drastischen Auswirkungen von Langzeitarbeitslosigkeit auf die körperliche und geistige Verfassung dieser Menschen ist bereits mehrfach wissenschaftlich erhoben und dokumentiert worden. Die Stadt Linz sollte hier nicht untätig bleiben und darauf hoffen, dass sich das Missverhältnis von freien Arbeitsplätzen und Arbeitskräften wieder von selbst oder durch Maßnahmen des Bundes, die vielleicht irgendwann kommen, wieder korrigieren könnten. Stattdessen könnte die Stadt Linz mit einem musterhaften Denken in den städtischen Unternehmen spezielle Jobangebote für Menschen über 50 Jahre schaffen. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Sozialreferentin der Stadt Linz wird beauftragt, mit der Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH, ein Programm für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen über 50 zu erarbeiten und in weiterer Folge den jeweils zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtungen im Budget sichergestellt werden. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Pühringer: „Danke, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe KollegInnen, wir stimmen diesem Antrag zu. Wir möchten aber anmerken, dass die Arbeitsmarktpolitik keine kommunale Aufgabe ist, sondern in den Bund gehört. Es ist Sache des Arbeitsmarktservices, Arbeitslose zu vermitteln, weil dieses den Zugang zu den Zielgruppen und allen Zahlen, Daten und Fakten hat. Das Arbeitsmarktservice hat auch die Instrumente, die Menschen zu vermitteln. Die Stadt Linz könnte aber mit diesem Projekt Arbeit 50Plus eine Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice suchen und ein mittelfristig wirksames arbeitspolitisches Schwerpunktprogramm für den Standort Linz entwickeln. Danke.“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die Sozialdemokratie wird diesem Antrag zustimmen. Wir haben eine profunde Erfahrung, gerade mit der Unterstützung von Menschen, die es am Arbeitsmarkt schwer hatten. Ich darf an die ,Aktion 20.000‘ erinnern, bei dem auch die Stadt Linz eine Vorreiterrolle eingenommen hat und auch das Programm Job Restart ist unterstützt worden. Bei ,Aktion 20.000‘ waren es knapp 200 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hier eine Perspektive und auch einen Job gefunden haben, bei Job Restart waren es ca. 100 Personen. Wir haben die soziale Verantwortung immer wahrgenommen, darum ist es mir auch wichtig, dass wir dieses Projekt oder diesen Antrag heute annehmen, weil Herr Kollege Grabmayr das korrekterweise auch schon erwähnt hat, dass Gott sei Dank die Arbeitslosenzahlen in allen Altersgruppen rückläufig sind. Ich glaube aber auch, dass es wichtig ist, sich in Zukunft in allen Altersgruppen als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Ich glaube, da hat auch die Unternehmensgruppe Linz einiges zu bieten. Menschen im Alter von 50Plus haben viel Berufserfahrung und sind wertvolle Arbeitskräfte, auf die wir auch in Zukunft bauen können und wollen. Ich glaube, mit diesen beiden Zugängen ist es wichtig, hier tatsächlich ein Projekt zu erarbeiten, um hier dementsprechend Arbeitsplätze anbieten zu können. Wie gesagt, wir stimmen dem Antrag zu.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grabmayr: „Ich danke für die avisierte Zustimmung und hoffe, dass das Projekt ein Erfolg wird.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Mag. Dr. Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 4 Sicherheit und Klimaschutz vereinen – Linz auf situative Beleuchtung umstellen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die relativ neue Technologie der sogenannten smarten Beleuchtung würde der Stadt Linz eine Chance bieten, Sicherheit auf der einen Seite und Klimaschutz auf der anderen Seite idealerweise zu vereinen. Bei der smarten Beleuchtung geht es darum, dass Straßenleuchten mit Bewegungssensoren ausgerüstet werden. Diese Bewegungssensoren registrieren, ob sich im Überwachungsbereich ein Verkehrsteilnehmer bewegt. Wenn sich, wie es in der Nacht oft üblich ist, kein Fußgänger oder kein Fahrzeug auf der Straße befindet, wird das Licht auf bis zu 15 Prozent der normalen Leuchtkraft abgeblendet. Es wäre also energiesparend und würde auch sehr gut zum Thema Lichtverschmutzung passen. Was auch noch gut passt ist, dass es für diese Technologie aktuell eine Förderung durch das Umweltministerium gibt. Es gibt österreichweit, aber auch international schon viele Best Practice Beispiele. Daher stellen wir heute den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Mitglieder der Stadtregierung werden ersucht, die städtische Beleuchtung im öffentlichen Raum ehestmöglich auf LED-Technologie basierende ,situative‘ bzw. ,smarte‘ Beleuchtung umzustellen und entsprechende Fördermittel zu beantragen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtungen im Budget bzw. entsprechend vorgesehenen Mittel in den kommenden Budgets sichergestellt werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zum vorliegenden Antrag möchte ich ein paar Fakten und Informationen aus der zuständigen Abteilung beisteuern und damit vielleicht auch Licht in die Diskussion bringen. In den letzten Jahren wurden bereits zahlreiche Leuchten in Linz auf LED umgestellt. Ein Großteil dieser installierten LED-Leuchten wird bereits jetzt automatisch ab 23 Uhr durchgängig auf 70 Prozent Beleuchtungsstärke abgesenkt. Die Umstellung auf LED wird weiterhin laufend durchgeführt und dass bei Beleuchtungssanierungen nur mehr LED-Leuchten zum Einsatz kommen, ist selbstredend. Eine kleine Anmerkung zur Sensorsteuerung: Wenn man so eine sensorgesteuerte Leuchte vor seinem Schlafzimmer hat und keinen Rollladen hat, sondern das Schlafzimmer nur durch einen einfachen Vorhang vor dem Licht auf der Straße geschützt ist, könnte es durchaus unangenehm sein, wenn das Licht auf der Straße ständig an- und ausgeht, um es sehr bildhaft zu beschreiben. Zur Energieeinsparung, was ist hier möglich? Durch die Modernisierung auf LED, ohne Absenkung, erreicht man eine Energieersparnis von maximal 35 Prozent gegenüber der Standardbeleuchtung. Durch die derzeit bereits vorhandene dauerhafte Absenkung der LED auf 70 Prozent, ist in Summe eine Energieersparnis von 45 Prozent erreichbar. Wenn man auf Smart umstellt, kann man die Energieersparnis noch auf 50 Prozent erhöhen. Ja, wir sollen Energie sparen, wir dürfen aber bei dieser Rechnung auch unsere Finanzen nicht außer Acht lassen. Die Errichtung der smarten Beleuchtung in einem Vorstadtstraßenstück, also im wenig dicht verbauten Gebiet mit sehr wenigen Querstraßen, kostet um rund 100 Prozent mehr, als eine konventionelle Beleuchtung. Hingegen muss man im innerstädtischen Bereich noch mit deutlich höheren Kosten rechnen, also einem noch deutlich höheren Aufschlag als 100 Prozent, da die Sensordichte und die damit verbundene Datenvernetzung dementsprechend mehr an Kosten verursacht. Mein Resümee: Die Stadt Linz hat mit der praktizierten Modernisierung auf LED und deren Absenkung auf 70 Prozent bereits eine sehr gute Vorgehensweise gewählt, insbesondere auch für den innerstädtischen und dicht verbauten Bereich. Aus meiner Sicht ist der Antrag obsolet, weil eigentlich alle Maßnahmen, die aus wirtschaftlichen Gründen, und aus Nachhaltigkeits- und Klimaschutzgründen möglich sind, bereits gemacht werden. Wir, als ÖVP, werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Pilipovic: „Danke schön Herr Bürgermeister, Herr Stadtrat, Ihr Engagement für den Klimaschutz ist löblich, aber leider fehlt dem Antrag die Substanz. Sie schreiben im Antragstext wörtlich und ausschließlich von situativen bzw. smarten LED-Lampen, auf welche aufgerüstet werden soll, das ist leider unzureichend. Bei der Lichtverschmutzung, die Sie erwähnt haben, ist nicht nur darauf zu achten, ob die Lampen gescheit und dimmbar sind, sondern vor allem in welche Richtung die Lampen leuchten, ob sie die Straße bzw. das gewünschte Objekt, oder auch die Peripherie bestrahlen. Full-Cut-Off-Leuchten, die hier Best Practice sind, werden nicht explizit erwähnt. Weiters wird nicht beschrieben, mit welcher Intensität und Wärme das Licht strahlen soll, was durchaus Auswirkungen auf Insekten und weitere Tiere hat und wo genau die Lampen ausgetauscht werden sollten. Auf allen Straßen in Linz wäre das dann doch ein wenig am Ziel vorbeigeschossen, wenn man bedenkt, dass es durchaus Straßen gibt, die nachts relativ stark frequentiert werden, wo ein Austausch auf ausschließlich dimmbare Beleuchtung wenig Sinn machen würde, da sie weiter durchgehend mit voller Intensität leuchten würde. Abgesehen von all dem, trägt aber nicht nur die Straßenbeleuchtung zur Lichtverschmutzung bei, sondern besonders auch die Installationen, die öffentliche Gebäude, Kirchen und andere Wahrzeichen der Stadt bestrahlen sollten oder auch Werbereklamen und Leuchtreklamen. Weil im Antragstext diese Informationen fehlen und der von Ihnen gesetzte Schritt ein zu kleiner ist, beantragen wir die Zuweisung des Antrages in den Ausschuss für Mobilität und Verkehr bzw. für Planung und Liegenschaften, um dort diese offenen Fragen zu klären und das Problem Lichtverschmutzung ganzheitlich und auf allen Ebenen zu bearbeiten. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Mag. Dr. Raml: „Herr Kollege, danke für die Ergänzungen, die ich zugegebenermaßen wirklich nicht in den Antragstext aufgenommen habe, ich wollte keine Dissertation über LED-Beleuchtung verfassen. (Heiterkeit) Ich werde es mir aber noch einmal überlegen, weil es wirklich sehr spannend ist, was Sie hier präsentiert haben. Ich wäre selbstverständlich auch mit der Zuweisung zu diesen beiden Ausschüssen einverstanden, weil ich wirklich der Meinung bin, dass man schon noch etwas herausholen könnte. Erst am letzten Städtetag waren einige Anbieter einer wirklich sehr neuen Technologie anwesend, wo ich auch im Gegensatz zu Herrn Gemeinderat Steiger davon überzeugt bin, dass wir die in Linz in dieser Form noch nicht nutzen. Ich glaube, es wäre interessant sich anzuschauen, was es da gibt. Das würde auch dazu passen, dass wir die innovativste Stadt oder noch innovativer werden wollen. Daher ersuche ich dem Vorschlag stattzugeben und diesen Antrag den beiden Ausschüssen zuzuweisen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr und in den Ausschuss für Planung und Liegenschaften wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11), Die Grünen (7), NEOS (2), MFG (2) und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Redlhammer berichtet über den von der NEOS-, SPÖ-, und Die Grünen-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten Antrag H 5 Sichere Digitalisierung des Sitzungsmanagements und führt aus: „Vielen herzlichen Dank, sehr geehrte Damen und Herren, dieser vorliegende Antrag ist eigentlich eine logische Folge unserer Anfrage vom November letzten Jahres. Sie erinnern sich, wir haben gefragt, wie sicher die städtische IT ist und dann einen Monat später kam es dann bereits zu einem Vorfall rund um das Jobportal der Stadt. Das hat gezeigt, dass die IT-Systeme der Stadt angreifbar und verwundbar sind. Wir wollen jetzt anstoßen, eine große Sicherheitslücke der internen Kommunikation der Stadt zu schließen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit, die wir hier im Gemeinderat machen. Sie wissen, wir bekommen alle die PDFs zugeschickt, und alleine das Versenden der PDFs ist eine Sicherheitslücke. Außerdem gibt es auch keine Archivierung dieser Dokumente, und wenn wir das nicht selber in unserem E-Mail-Postfach entsprechend organisieren können, dann ist es doch ein Chaos. Aber das ist nur eine Lücke. Gemeinsam mit der SPÖ und mit den Grünen sind wir dem Sicherheitsproblem auf den Grund gegangen, und haben dann gesehen, dass es eigentlich noch viel, viel mehr zu tun gibt. Das gesamte Sitzungsmanagement sollte digitalisiert werden, dafür brauchen wir aber die Mitarbeit aller Fraktionen. Daher stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Magistratsdirektion beauftrage die IKT Linz GmbH der Stadt, eine den modernen Sicherheitsmaßnahmen gerechte Sitzungsmanagement Lösung in Jahresfrist unter Einbeziehung aller Fraktionen und der Stadtregierung bereitzustellen. Die Verteilung der ,Dokumente ohne Anhang‘ soll in einem ersten Schritt bereits ab dem ersten Gemeinderat nach der Sommerpause (22. September 2022) implementiert sein.‘ Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Es wird ersucht, diesem Antrag stattzugeben.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Gegenhuber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich meine, Digitalisierung betrifft alle Funktionsbereiche und natürlich auch uns selbst hier im Gemeinderat. Wir sind viele Projekte im Bereich der Digitalisierung angegangen, das finde ich super, Magistratsdirektorin Ulrike Huemer treibt die Digitalisierung stark voran. Ich glaube, das Projekt ist da in sehr guten Händen. Vielleicht noch zwei kleine Ergänzungen, die eine ist natürlich die Archivfunktion. Ein modernes Wissensmanagement braucht auch eine gute digitale Lösung und auch wir hier im Gemeinderat, damit wir effizienter und schneller für die Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt arbeiten können. Wenn es um die Einführung von Software- und Digitalprojekten geht, ist es auch wichtig, dass es um User-zentrierte Entwicklung geht. Das heißt, unsere aktive Mitarbeit ist gefragt: Wir sollen in so einem Prozess natürlich auch Feedback geben, damit wir hier zu einer Lösung kommen, die im Sinne aller Fraktionen ist. Danke.“ Gemeinderat Brandstetter: „Ich kann diesem Antrag sehr viel abgewinnen. Auf der Uni funktioniert das Bereitstellen von Dokumenten viel besser, da wäre, glaube ich, bei der Stadt Linz schon ein wirklicher Sprung notwendig. Ich würde in diesem Zusammenhang auch überlegen und prüfen, welche Anträge in vollem Umfang auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden könnten, sofern es nicht um rechtlichen Themen geht, die natürlich verschlossen sein müssen. Ich glaube aber, dass insbesondere da das Informationsfreiheitsgesetz jetzt von den Fürsten der Finsternis, wie Herr Strolz schon gesagt hat, wieder torpediert wird, die Stadt Linz auch einmal etwas vorlegen kann und selber schauen kann, wie viel von dem, was wir tun für die Öffentlichkeit gut aufbereitet werden kann. Ich glaube, dass das einfach notwendig wäre, um das Interesse der Stadtbevölkerung an der Politik zu fördern. Danke schön. Wir stimmen dem Antrag zu.“ Gemeinderat Hofer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist auch im Sinne unseres Antrags vom November bezüglich der transparenten Gemeinderatsarbeit, vor allem intern die Sitzungen effizienter zu gestalten und wie schon erwähnt, den Fleckerlteppich an Anträgen und Unterlagen in den privaten Postfächern zu reduzieren. Das heißt, der Antrag findet auch unsere Zustimmung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Das Leben ist Veränderung und ich glaube, es muss uns schon allen klar sein, dass wir im Zuge dieses Prozesses und dieser Prozessarbeit vielleicht einige gelebte und geliebte Prozesse, wie händische Unterschriften, in Frage stellen werden müssen. Aber daher müssen alle Fraktionen aktiv mitarbeiten und ich freue mich darauf, wenn das in einem Jahr wunderbar funktioniert. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Grünn berichtet über den von der KPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 6 Heizkostenzuschuss aus städtischen Mitteln erhöhen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, im vorliegenden Antrag geht es um den Heizkostenzuschuss. Wie Sie sich vielleicht noch erinnern können, hat der Gemeinderat im November schon einmal eine Resolution an das Land gerichtet, dass der Heizkostenzuschuss, der eine Landesangelegenheit ist, verdoppelt werden soll. In der Beantwortung dieser Resolution hat Herr Landesrat Hattmannsdorfer geschrieben, dass das Land den Heizkostenzuschuss bereits von 152 auf 175 Euro erhöht hat und von dieser Seite daher keine Unterstützung mehr zu erwarten ist. Ich glaube, es ist unbestritten, dass die Steigerung der Energiekosten enorm ist. Das hat verschiedene Gründe. Es ist aber Faktum, dass die Belastung durch das Heizen vor allem für Menschen mit einem sehr geringen Einkommen heuer im Winter enorm hoch ist und viele Menschen ins Strudeln bringen wird, weil die Elemente, die momentan zur Verfügung stehen, einfach nicht ausreichen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass die Stadt Salzburg den Heizkostenzuschuss bereits um 30 Euro im Monat erhöht hat und auch in der Stadt Graz der Heizkostenzuschuss aus eigenen Mitteln erhöht wird, weil man weiß, dass es für viele Menschen nicht möglich ist, mit den momentan zur Verfügung stehenden Mitteln ihre Energiekosten ausreichend zu bewältigen. Die Idee dieses vorliegenden Antrages ist, dass der Heizkostenzuschuss aus städtischen Mitteln erhöht werden soll. Da gibt es jetzt von uns den Vorschlag - ich lese den Antrag vor: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht das zuständige Mitglied der Stadtregierung angesichts der explodierenden Energiepreise den Heizkostenzuschuss für 2021/2022 um 30 Euro aus eigenen Mitteln aufzustocken.‘ Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. In vorfraktionellen Gesprächen, die ich zum Thema Heizkostenzuschuss geführt habe, hat es überwiegend Übereinstimmung gegeben, dass notwendig und einsichtig ist, dass die Stadt hier etwas tun soll. Es ist mir auch signalisiert worden, dass die vorliegende Formulierung des Antragstextes vor allem Menschen, die Sozialhilfe beziehen, Schwierigkeiten bereiten könnte. Möglicherweise könnte der über den Heizkostenzuschuss anberaumte Zuschuss von 30 Euro diesen einmal wieder abgezogen bekommen. Daher ist die Idee entstanden, dass man heute über den Antrag, so wie er jetzt ist, diskutieren kann und auch seine Meinung dazu kundtut. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird es dann noch einen Antrag geben, der das mit Rücksichtnahme auf diese Schwierigkeit für die Sozialhilfebezieher noch anders fasst, damit garantiert ist, dass auch Menschen, die die Sozialhilfe bekommen, diese Erhöhung durch die Stadt lukrieren können und nicht wieder hinten herum abgezogen bekommen, wie bei anderen Dingen. Der Antrag liegt jetzt, so wie er ist, vor und ich bitte um Diskussion dazu. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Mag.a Grünn, Sie schaffen es, dass Sie mich verwirren. Ich hoffe, dass mein Erinnerungsvermögen bis zum 16. Dezember letzten Jahres zurückreicht. Damals ist im Antrag E beschlossen worden, - da haben Sie mitgestimmt - dass man die Stellen im Bereich der Küchen und der Reinigung in den Kinder- und Jugend-Services Linz an private Unternehmen übergibt. Das ist aus meiner Sicht ein massiver Sozialabbau. Die Anfrage B 5 ist –wahrscheinlich, weil Frau Vizebürgermeisterin Blöchl nicht anwesend ist - leider nicht beantwortet worden. Aber sie stimmen einem massiven Sozialabbau zu und wollen dann einen Heizkostenzuschuss erwirken, diese Logik verstehe ich nicht. Danke.“ Gemeinderat Baumann: „Werte KollegInnen des Gemeinderates, wir gehen auf den Antrag der KPÖ jetzt einmal ein, weil sich unsere Fraktionen grundsätzlich einig sind, dass sich kein Mensch in dieser Stadt um Strom oder Heizung Sorgen machen soll. Darüber sind wir uns einig. Bei diesem Antrag gibt ist aber ein Problem mit der jetzigen Gesetzeslage. Wenn wir den Leuten den Heizkostenzuschuss auf der einen Seite in die Hosentasche geben, wird er ihnen auf der anderen Seite bei der Sozialhilfe sofort wieder herausgenommen. Es gibt eine Verordnung des Landes, in der steht, dass der Heizkostenzuschuss des Landes bei der Sozialhilfe nicht gegengerechnet wird. In dieser Verordnung kann man zum Beispiel etwas machen, dass auch der Gemeinderat etwas machen kann, aber das liegt nicht in unserer Hand und wir werden uns deswegen bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Unser Verhalten geht in eine sehr ähnliche Richtung. Wir sind grundsätzlich natürlich dafür, aber die Rahmenbedingungen sind, wie sie sind, daher werden wir uns heute der Stimme enthalten. Es hat auch mit meinem Fraktionsvorsitzenden Gespräche gegeben. Wir sind nächstes Mal beim gemeinsamen Vorstoß auf jeden Fall dabei, weil wir das inhaltlich grundsätzlich sehr unterstützen.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Mag. Dr. Raml: „Auch die freiheitliche Gemeinderatsfraktion unterstützt dieses Ansinnen und möchte etwa das Beispiel aus Wels in die Diskussion einbringen, wo Bürgermeister Andreas Rabl ganz konkret vorschlägt, dass die Stadt Wels Energiegutscheine in Höhe von dreimal 50 Euro, also 50 Euro pro Monat ausgibt. Mir würde so etwas auch für Linz vorschweben und gut gefallen. Was die Bedeckung betrifft, könnte ich mir vorstellen, dass wir noch Mittel im Solidaritätsfond haben. Wir könnten uns auch darauf einigen, den Solidaritätsfond dafür aufzuwenden. Ich glaube, hier würde es die richtigen Bezieher erreichen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die Einstimmigkeit darüber, dass es notwendig ist, hier etwas zu tun, weil die Menschen in Linz Unterstützung brauchen, wenn es um die Bewältigung der Energiekosten geht, freut mich. Es sind jetzt hier auch einige Verbesserungsvorschläge gekommen. Ich werde dem Versprechen natürlich auch nachkommen, bei der nächsten Gemeinderatssitzung gemeinsam mit allen, die davon überzeugt sind, einen neuen Antrag einzubringen, der auf die rechtlichen Bedenken, die es bei dem vorliegenden Antrag gibt, Rücksicht nimmt. Ich bin dafür bekannt, dass ich hartnäckig und zäh bin. Wir werden an diesem wichtigen Thema dranbleiben. Herr Obermayr, Sie haben die Budgetsitzung angesprochen: Es ist bekannt, dass es seit Jahren Strategie der KPÖ ist, dass wir in der Budgetsitzung keinen Beschlüssen zustimmen, weil wir das Budget der Stadt Linz und alles, was hier dranhängt, auch die Personalpläne, aus grundsätzlichen Gründen ablehnen. Es stimmt daher nicht, dass wir bei der Budgetsitzung bei irgendetwas zugestimmt hätten, was einen Sozialabbau bringt, weil das von unserem Stimmverhalten her gar nicht möglich gewesen wäre, danke schön.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11), Die Grünen (8), FPÖ (7), NEOS (2) und MFG (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der LinzPLUS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 7 Linzer Standortagentur aufbauen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag war inhaltlich schon im Zuge der Budgetgemeinderatssitzung am 16. Dezember Thema, wo ich dieses Ansinnen einer Linzer Standortagentur erläutert habe. Ich glaube, dass unsere Stadt das dringend braucht. Der Fall Dynatrace zeigt auch, dass es so etwas bräuchte und wir aus diesen Fehlern aus meiner Sicht lernen können. Der Antrag hat zum Ziel, eine Standortagentur zu injizieren, die muss nicht gleich ganz groß sein, sondern könnte einmal in irgendeiner Form starten und dann, wenn nötig, wachsen. In Linz werden 100.000e Quadratmeter Büroflächen an verschiedensten Standorten errichtet, ich glaube, ich brauche die hier jetzt nicht noch einmal auflisten, aber z.B. ist die Post City so ein Standort oder die Wiener Straße, auch Ebelsberg oder der Trinity-Tower. Es gibt hier wirklich ganz, ganz viel, was momentan in der Pipeline ist und wo die Planerköpfe rauchen. Das heißt, wenn das alles so kommt, bekommen wir auf der einen Seite in den nächsten fünf oder zehn Jahren mehrere 100.000 Quadratmeter Büronutzfläche. Auf der anderen Seite verlieren wir Firmen und lassen es zu, dass Firmen wie Dynatrace an, unseres Erachtens, vollkommen ungeeigneten, weil öffentlich schlecht angebundenen Standorten versuchen, ihren Hauptsitz zu erweitern. Ich glaube, dass wir diese Ansiedlung von Unternehmen am Wirtschaftsstandort Linz gezielt und strategisch steuern sollten, das ist möglich, das sollten wir tun. Ich glaube auch, dass die Stadtplanung dafür nicht gemacht ist und es auch aus Ressourcengründen nicht kann, das hat Dietmar Prammer vorhin auch in der Anfragebeantwortung selbst gesagt. Ich glaube auch, dass es die Politik in der Tiefe, die nötig ist, nicht erfüllen kann. Natürlich kann die Politik einiges anreißen und injizieren, aber das wäre dann in dieser strategischen Tiefe eine Überforderung sowohl der Politik, als auch der Stadtplanungsabteilung. Aus diesem Grund sollten wir uns an den besten orientieren. Ich habe es in der Budgetgemeinderatssitzung schon gesagt, Kopenhagen hat bei 600.000 Einwohnern mehrere Dutzend Mitarbeiter in dieser Agentur. Das heißt, umgerechnet auf Linz, wären das ein, zwei Hand voll. Darum stelle ich den Antrag, dass Linz so eine strategische Abteilung bekommt und MitarbeiterInnen zu diesem Zweck aufbaut. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Stadtsenat möge in Anlehnung an nationale und internationale Vorbilder eine Linzer Standortagentur aufbauen, um die gezielte und strategische Ansiedlung von oberösterreichischen und internationalen Unternehmen und die Entwicklung von Betriebs- und Bürostandorten besser steuern zu können. Im besten Fall erfolgt diese Standortentwicklung in regionaler Kooperation mit den Gemeinden im gesamten Ballungsraum.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich ersuche um Zustimmung“ Dazu liegen folgende Wortmeldung vor: Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Lorenz, tatsächlich gibt es in Kopenhagen eine Standortagentur, es gibt aber auch viel näher eine, dort könnte man zu Fuß hingehen, nämlich in Leonding. Die ist klein, daher kann man sie auch gut anschauen. Grundsätzlich ist eine Standortagentur nichts Verwerfliches und sicher ein spannender Zugang. Man muss sich aber schon die Frage stellen, ob das auch für Linz passt, denn für mich würde das heißen, dass wir das Pferd vielleicht doppelt oder dreifach aufsatteln. Wir haben einerseits einen Stadtentwicklungsdirektor und wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, kümmert sich dieser um die Stadtentwicklung. Es gibt eine Wirtschaftsabteilung, die sich um die Ansiedlung und um die Förderung der Linzer Wirtschaft kümmert. Ich bin davon überzeugt, dass größere Unternehmen wahrscheinlich sogar auch zum Herrn Bürgermeister gehen würden und mit ihm in Gespräche eintreten würden, wenn sie sich ansiedeln wollen. Es gibt ein künstlich gegründetes Citymanagement, das sich noch ein bisschen finden wird müssen, aber das kümmert sich definitiv um Standortfragen und wird wahrscheinlich künftig auch über den inneren Stadtbereich hinaus wirken. Und es gibt auch den Innovationhauptplatz und last but not least, die Creative Region Upper Austria, die sich um die Kreativwirtschaft kümmert. Im aktuellen organisatorischen Umfeld der Stadt, stellt sich aus meiner Sicht die Frage, ob eine Standortagentur nicht eine Kompetenzüberschneidung zu den bestehenden Organisationen bedeuten würde. Grundsätzlich ist es aber spannend. Ich kann mir vorstellen, dass wir im Ausschuss nochmals darüber sprechen, denn die optimale Koordination all dieser Kompetenzen ist sicherlich ein Punkt. Wenn der Gemeinderat meiner Argumentation folgt, dann wird es hoffentlich zu einer Zuweisung zu den Ausschüssen kommen. Ich schlage vor, diesen Antrag dem Wirtschafts-, Innovations- und Verfassungsausschuss zuzuweisen und auch im Planungsausschuss noch einmal darüber zu diskutieren. Wenn nicht, dann werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich jetzt auch selbst auf die Rednerliste gesetzt, um einmal grundsätzlich auszudrücken, dass wir in einem enormen Konkurrenzverhältnis stehen und mit anderen Regionen um Arbeitskräfte fighten. Das betrifft bei Weitem nicht mehr nur IT-Fachkräfte oder akademisch qualifiziertes Personal, sondern beinahe sämtliche Berufssparten. Das ist derzeit die Herausforderung in unserer Wirtschaft, viele Unternehmen benötigen tatsächlich Arbeitskräfte, das ist unbestritten. Ich glaube, dass sich die Wege zwischen dem Antrag und dem, wie ich diese Situation einschätze, ziemlich ändern. Es ist derzeit tatsächlich so, dass einzelne Städte - davon bin ich auch überzeugt – überfordert sind, diese Aufgabe im nötigen Ausmaß zu bewältigen. Herr Mag. Seeber hat die eigenen Strukturen, die wir hier zur Verfügung haben und die jeweils unterschiedliche Beiträge im Kampf um Arbeitskräfte liefern können, schon angeführt. Aber eine hat mir gefehlt, die heißt Business Upper Austria und möglicherweise ist die Oberösterreichische Landeshauptstadt, zumindest bis heute Mittag, integraler Bestandteil des Bundeslandes Oberösterreich. Ich werde die Politik, die die Stadt auch schon im Wirtschaftsressort unter Herrn Vizebürgermeister Baier gehabt hat, nämlich die Kooperation mit diesen Institutionen zu intensivieren, fortsetzen. Ich habe gerade diese Woche Gespräche mit Business Upper Austria geführt, wo wir die inhaltliche Koordination – genau mit den Einrichtungen, die Sie angeführt haben, Herr Mag. Seeber – verbessern wollen. Ich glaube, auch wir haben noch Luft nach oben, die Schnittstellen, ob das der Innovationshauptplatz oder die Tabakfabrik ist, zu verbessern. Ich habe in meiner Eigenschaft als Referent für Innovation in der Stadtregierung in den letzten Jahren mit einigen sehr erfolgreichen Unternehmen gesprochen, die beispielsweise in der Tabakfabrik angesiedelt sind und versucht, genau diese Problemfelder der Arbeitskräfte zu lösen. Einhelliger Tenor ist das Ersuchen, dass wir keine Doppelstrukturen aufbauen und nicht etwas wiederholen sollen, was schon vorhanden ist. Zudem wird empfohlen, so viel Steuergeld in die Hand zu nehmen, wie wir dafür lockermachen können, um dieses in eine wirklich gemeinsame Struktur einzubringen. Ich bin mit der Geschäftsführung von Business Upper Austria so verblieben, dass wir unsere bestehenden Strukturen und ganz besonders auch die Tabakfabrik - Business Upper Austria hat dort bereits selbst eine Infrastruktur geschaffen und sich dort einen Büroraum organisiert, speziell für die Bedürfnisse der dortigen Unternehmen tätig zu werden – nutzen und diesen Weg fortsetzen sollten und nicht, wie vorgeschlagen, unseren Beitrag in diese Richtung leisten, sondern in einer Gesamtkonzeption mit Oberösterreich. Das Thema hat objektiv auch noch eine andere Facette. Linz hat nur 100 Quadratkilometer und unsere gesamte Wirtschaftsstruktur ist auch eng mit Top-Unternehmen aus dem Umfeld, aus Nachbargemeinden, wie Leonding oder Traun etc., verbunden. Und jetzt sollen wir Anwerbeaktionen machen und übermorgen ist er bei der Firma Rosenbauer. Das können wir möglicherweise gemeinsam für Oberösterreich machen, weil das mobile Arbeitskräfte sind. Dazu ist auch die Struktur, bei der das eine Stadt oder Gemeinde alleine machen kann, aus meiner Sicht nicht geeignet. Ich glaube nicht einmal, dass wir alleine im Zentralraum gut beraten wären, das gemeinsam zu machen. In Vöcklabruck und im Innviertel gibt es auch noch industrielle Strukturen, die genau dasselbe Problem haben, wie wir. Deswegen verstehen wir dem Grunde nach die Intention des Antrages, möchten das jedoch in einer anderen Struktur machen. Wir haben in der Sozialdemokratie vereinbart, dass wir uns aus diesem Grund der Stimme enthalten werden.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich stimme in Vielem mit Ihnen überein, ich glaube aber trotzdem, dass es nicht so schlecht wäre, wenn wir im Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung darüber noch vertiefend reden würden. Die Gedanken, die Herr Gemeinderat Seeber geäußert hat, sind auch fast die meinen. Wir sind durchaus für eine Zuweisung dieses Antrages in den Ausschuss.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, das Ansinnen von Gemeinderat Potočnik kann ich grundsätzlich nur begrüßen. Ich erinnere mich daran, dass im November in einer Zeitung gestanden ist, dass 50 Geschäfte in der Innenstadt leer sind. Der Finanzdirektor hat mir gesagt, dass es die City Management GmbH gibt, was ich bis dahin nicht gewusst habe. Ich habe mir das Ganze dann angesehen und festgestellt, dass es eine ganze Reihe von Organisationen gibt, die sich mit wirtschaftlicher Entwicklung auseinandersetzen. Interessant ist, dass es dort, wenn man sich die Aufsichtsräte ansieht, eine unheimliche Verflechtung gibt und das Ganze sehr politisch ist. Ich glaube, dass man das von der politischen Ebene entflechten sollte und ich bin durchaus der Meinung, dass man Doppelstrukturen vermeiden sollte. Die Frage ist, ob man das überhaupt so stark aufgliedern muss, wie es zurzeit ist. Ich würde vorschlagen, dass man eine Einheit schafft, die sich für die ganze Stadtentwicklung stark macht und diese wirtschaftliche Entwicklung dann entsprechend forcieren kann. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Danke für die vielen Rückmeldungen. Bernhard, ich finde, City Management, Stadtplanung, Innovationshauptplatz und Creative Region, haben ziemlich präzise Aufgaben, das hat mit so einer Standortagentur, die sich an größere Firmen wendet – zumindest für mein Verständnis –, wenig, bis gar nichts zu tun. Dem Gedanken von Ihnen, Herr Bürgermeister, zur Business Upper Austria, kann ich einiges abgewinnen. Auch mir sind Doppelgleisigkeiten ein Gräuel, aber die Praxis zeigt, dass hier etwas fehlt. Es gibt sowohl den Fall Dynatrace, der nicht der einzige ist, als auch den Teilverlust von KEBA, das Hauptquartier ist immer noch da, die zeigen, dass es schon etwas bräuchte, um das besser zu managen. Warum machen es andere, größere Städte, warum macht es Leonding mit Erfolg, warum Wien? Ich habe auch extra in den Antrag hineingeschrieben, dass diese Standortentwicklung im besten Falle in regionaler Kooperation erfolgen soll. Das lehnt sich wieder an die Idee der Regiopole oder an diese neue geographische Figur an. Der Idealzustand wäre, dass dieser Ballungsraum Linz und alles rundherum gemeinsam agieren Es ist etwas ganz Anderes, ob sich eine Firma im Mühlviertel oder im Innviertel - weil in der Nähe zu Deutschland oder warum auch immer - oder im Ballungsraum ansiedeln will, wo 400.000 bis 500.000 Menschen wohnen und wo in der Regel die am besten ausgebildeten Leute in den zentralen Räumen sind. Ich bin davon überzeugt, dass eine Arbeit zu diesem Thema im Ausschuss für die Stadt, für den Wirtschaftsstandort sehr wichtig wäre. Aber ich sehe schon, dass eine gewisse Blockade durch ÖVP und SPÖ entsteht und kann das nur zur Kenntnis nehmen.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11), Die Grünen (8), FPÖ (7), NEOS (2) und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Ich habe einen Vorschlag, ich werde das nächste Mal einen LASK-Schal mitnehmen. (Heiterkeit) Sollte es wieder zu so einem Vorfall kommen, ersuche ich Sie die Sitzung mit dem LASK-Schal zu beenden.“ (Heiterkeit) Bürgermeister Luger: „Das ist kreativ, das ist auch eine angemessene Strafe für einen wie mich. Das verstehe ich durchaus. (Heiterkeit) Ich muss dich aber enttäuschen, ich habe das nämlich einmal gemacht und hatte daraufhin familiäre Konflikte und das möchte ich mit meinen Söhnen nicht noch einmal erleben. Also lasse dir bitte eine andere Strafe einfallen.“ (Heiterkeit) Gemeinderätin Pühringer berichtet über den von der LinzPlus-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 8 Skateparks in Linz entwickeln – EU-Förderungen abholen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, ich freue mich sehr, dass ich heute den zweiten Bürgerantrag präsentieren darf, den 88 Linzerinnen und Linzer auf Initiative von Herrn Andreas Pfleger unterschrieben haben. Ich möchte Ihnen kurz sagen, worum es dabei geht: Ich habe bis vor Kurzem auch nicht gewusst, dass Skaten eine olympische Disziplin ist, Österreich ist in Tokyo letztes Jahr von einer Frau vertreten worden. Ich finde, die Stadt hat dadaher durchaus einen Grund, ein bisschen genauer hinzusehen und diesen Sport zu unterstützen. Gerade in Linz gibt es eine sehr aktive Skater-Community, die schon seit Jahren nach einer Möglichkeit sucht, ihren Sport im öffentlichen Raum ausüben zu können und das nicht irgendwo ‚zerspragelt‘ über die Stadt verteilt, sondern mit einem ordentlichen Skatepark, der auch witterungsunabhängig benutzt werden kann. Herr Andreas Pfleger tritt quasi als Sprachrohr für die Community auf und hat sich dann an LinzPlus gewandt. Er hat auch herausgefunden, dass die Skateplätze organisatorisch zu den Spielplätzen gehören, somit steht da auch nicht recht viel an Budget zur Verfügung. Wir können uns aber als Stadt Linz im Rahmen von Förderprogrammen Geld für Sportprojekte abholen. Andreas Pfleger und seine Community stehen dabei der Stadt gerne beratend zur Seite, damit man einreichbare Projekte entwickelt. Es ist außerdem so, dass Skateparks nicht nur für die SkaterInnen interessant sind, sondern auch für BMX-FahrerInnen, InlineskaterInnen, ScooterfahrerInnen, diese Synergien könnte man nutzen. Solche Parks sind dann auch nicht nur hin und wieder befüllt, so wie Stadien, die Leute können praktisch rund um die Uhr Sport ausüben. Daher stellen wir für 88 Linzerinnen und Linzer und einige aus den Umlandgemeinden einen Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Ressortverantwortliche, Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, möge unter Einbeziehung der Skater-Community in Linz (namentlich Herr Andreas Pfleger), von der EU förderbare Projekte für den Skate-Sport entwickeln. Weiters mögen die zuständigen StadträtInnen für Parks und Liegenschaften (ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Community) dabei behilflich sein, die für neu zu gestaltenden Skate-Anlagen in der Stadt nötigen Flächen zu finden.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Kühn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vorerst einmal zur Klarstellung, ich habe die Wortmeldung für die Fraktion nicht übernommen, weil ich besonders glaubwürdig wirke, wenn ich mich auf einem Skateboard durch die Stadt bewege. (Heiterkeit) Aber darum geht es gar nicht, sondern bei dieser fragwürdigen, wenn nicht sehr rührenden Geschichte geht es geht um die Darstellung in den Printmedien. Es muss darauf hingewiesen werden, dass der eingebrachte Antrag zur Entwicklung der Linzer Skateparks unter dem medial verkündeten Deckmantel eines Bürgerantrages vorgestellt wurde. Im Vorfeld war zu lesen: ,Wir freuen uns, dass unser Bürgerantrag bereits zum zweiten Mal genutzt wird, um eine Idee unkompliziert in den Gemeinderat zu bringen.‘ Spätestens zu diesem Zeitpunkt war dieser Artikel für mich sehr interessant. Daher ist es auch durchaus ein pikantes Detail, dass sich der von Ihnen im Gemeinderatsantrag genannte Mann als Geschäftsführer eines Skateshops vorgestellter Initiator, auch auf der Vorzugsstimmenliste jener Partei befindet, die heute diesen Bürgerantrag einbringt. Genauer war es der Listenplatz Nummer 14, der zum Gemeinderat kandidierenden Partei LinzPlus, der für ihn vorgesehen war. Im Zusammenhang mit dieser bedenklichen Vorgangsweise, habe ich mir die Mühe gemacht - glauben Sie mir, es war wirklich mühevoll -, die Wortmeldungen des Architekten von LinzPlus, Lorenz Potočnik, aus den letzten Jahren genauer unter die Lupe zu nehmen. Sehr viele dieser Wortmeldungen sind gespickt mit überschießenden und übertriebenen Darstellungen und Argumentationen. Die meisten dieser doch sehr unqualifizierten Angriffe, gehen an die Stadtregierungsmitglieder, allen voran an SPÖ-Stadtsenatsmitglieder und natürlich in erster Linie gegen Bürgermeister Klaus Luger, auch wenn das heute etwas anders herübergekommen ist. Diese Vorwurfstiraden, meine sehr geehrten Damen und Herren, des Kollegen Potočnik reichen von: ,unsauberer Arbeit, unprofessionellem Vorgehen, fehlender Transparenz, politischem Missbrauch, schrecklicher Optik, unfairem Spiel, undemokratischer und schockierender Vorgangsweise, bis hin zur verfälschten Darstellung der realen Umstände‘. Auch in der heutigen Sitzung - zwar sehr wenig - waren wieder Wortmeldungen in den Wortmeldungen verpackt, dass Bäume geopfert werden und eine nicht sehr nette Darstellung, dass die Bauweise als banal und herkömmlich bezeichnet wurde und in der gleichen Wortmeldung kommen wir zu den Raketenwissenschaftlern. Leider kann diese Liste noch umfassend ausgebaut werden. Ich möchte jedoch die Kolleginnen und Kollegen nicht unnötigerweise mit diesen Ergüssen strapazieren. Und siehe da, heute kommt genau die Liste LinzPlus mit dem Saubermann Lorenz Potočnik an der Spitze mit diesem sehr eigenartigen Antrag in den Linzer Gemeinderat. Es ist gewiss nichts Verwerfliches daran auszusetzen, wenn sich Parteien und ihre gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten für Bürgerinteressen einsetzen, nein, ganz im Gegenteil. Wenn Parteiinitiativen aber als inszenierte Bürgerinitiativen verkauft werden, bekommt die Thematik aber doch einen sehr ungustiösen Beigeschmack und kann wohl eindeutig der Rubrik ,Klientelpolitik‘ zugeordnet werden. Auf dieses besondere Schauspiel und die vermeintlich kreative Inszenierung eines Bürgerantrages sei jedenfalls hingewiesen. Die sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion wird sich daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach diesen Worten ist es ein bisschen schwer zu reden. Das Einzige, was ich sagen kann ist, dass ich den Sport liebe und mir die Bewegung unserer Linzer und Linzerinnen wichtig ist. Daher rede ich über dieses Thema. Wir hatten das Thema Skatepark in der vergangenen Periode war schon einmal im Gemeinderat. Das ist ein tolles Thema und eine große Bereicherung für unsere Stadt. Noch dazu gibt es natürlich eine starke Community mit sehr ambitionierten Zielen. In diesem Antrag wurden schon zwei Zielgruppen angesprochen. Erstens, ist der Leistungssport die tollste Sache, es ist die Krönung, an einem olympischen Spiel teilzunehmen, ein olympischer Sport hat schon seinen Platz in unserer Gesellschaft. Das Zweite sind die Bewegungsmöglichkeiten für die Linzerinnen und Linzer. Das Platzfinden für und das Kreieren und Aufbauen solcher Bewegungsmöglichkeiten ist eine große Aufgabe mit vielen Fragen und Zuständigkeiten. Dieses Thema ist in Zeiten des Klimawandels und in einer Zeit der Änderung der Denkweise wie mit freiem Raum in der Stadt umzugehen ist und mit dem Ziel weniger Beton und mehr Schutz unseres Grüns in der Stadt zu erreichen, nicht leicht. Darüber müssen wir mit vielen verschiedenen Expertinnen und Experten, Planern und Institutionen diskutieren. Die Grünen stehen hinter diesem Antrag, aber zuerst wünschen wir eine breite Diskussion im Sport- und Sozialausschuss. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Brandstetter: „Ich werde jetzt keine Paartherapie zwischen der SPÖ-Fraktion und der LinzPlus-Fraktion versuchen …Heiterkeit…, aber ich muss gestehen, es amüsiert mich doch ein bisschen. Nichtsdestotrotz ist zu sagen, dass zum bestehenden Antrag inhaltlich relativ wenig gesagt worden ist und darum würde ich gerne etwas dazu sagen. Es wurde argumentiert, dass ein Skatepark natürlich sehr oft nutzbar ist und die verschiedensten Nutzergruppen zu jeder Zeit in diese Parks gehen können. Das ist ein Teil von öffentlichem Luxus, den wir in unserer Stadt schaffen sollten. Ich glaube, es sprechen ganz viele Themen, unter anderem auch die Bewegung und z.B. die Fettleibigkeit, dafür, dass wir diesem Antrag zustimmen, noch dazu wo es dafür EU-Förderungen gibt, zustimmen. Insofern würde ich vielleicht die eine oder andere Beziehungskrise übersehen und dem zustimmen.“ Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden, weil ich hier nicht dazwischenstehen möchte, aber es ist tatsächlich so, dass das ein bisschen einen Geschmack hat. Wenn jemand anderer so einen Antrag stellen würde, dann würde Herr Potočnik sofort den Knüppel aus dem Sack ziehen. Mit den Compliance Regeln ist das eigentlich nicht vereinbar. Ich möchte nur so viel sagen, zum Schutz des Herrn Potočnik enthalten wir uns bei diesem Antrag der Stimme.“ (Heiterkeit) Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich glaube, dass es sinnvoll wäre, den Antrag dem Sportausschuss zuzuweisen.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Pühringer: „Danke für die Wortmeldungen. Ich war gar nicht darauf gefasst, so eine persönliche Rührung bei Herrn Kollegen Kühn auszulösen. Diese Rührung hat ihn offensichtlich dazu gebracht, dass er gar nicht ganz genau hingehört hat, als ich den Antrag präsentiert habe. Ich habe nämlich gesagt, dass Herr Andreas Pfleger als Sprachrohr für die Community auftritt. Ich habe 88 Unterschriften von Linzer Bürgerinnen und Bürgern und von einigen aus der Community aus den Umlandgemeinden, das habe ich auch erwähnt. Frau Vizebürgermeisterin Hörzing weiß das auch, weil sie schon vor Jahren mit Herrn Andreas Pfleger zusammengesessen ist und mit ihm über die Thematik gesprochen hat. Also er beschäftigt sich mit dieser Thematik schon lange, bevor es LinzPlus gegeben hat und noch viel länger, als er auf der Liste LinzPlus gestanden ist, nur, um alles gerade zu rücken. Eine Paartherapie ist also überhaupt nicht notwendig, nur vielleicht ein bisschen die Ohren spitzen. Einer Zuweisung zum Sportausschuss stehe ich positiv gegenüber, weil man über das alles gut diskutieren und Projekte entwickeln kann.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11), NEOS (2), MFG (2) und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Pühringer berichtet über den von der LinzPlus-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 9 Stellplätze für Mobile Pflege- und Betreuungspersonen einrichten und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mein nächster Antrag betrifft Stellplätze für Mobile Pflege und Betreuungspersonen. In Linz bieten sieben Organisationen Mobile Hauskrankenpflege, Mobile Altenfachbetreuung und Heimhilfe an. Diese KollegInnen, die diese Mobile Pflege und Betreuung anbieten, sind im gesamten Stadtgebiet unterwegs, und das zum überwiegenden Teil mit dem PKW. Die KollegInnen berichten mir alle übereinstimmend, dass es speziell in den Abendstunden, wenn die Leute wieder nach Hause kommen und die Abendversorgung der KlientInnen notwendig ist, sehr schwierig ist, einen Stellplatz zu finden. Die PflegerInnen und BetreuerInnen lassen bei der Suche nach einem Parkplatz sowie bei unnötig weiten Fußwegen ganz viel Zeit auf der Straße liegen. Diese Zeit wäre bei den alten und kranken Menschen viel besser aufgehoben wäre. Dann blieben vielleicht sogar einmal, wie wir heute schon bei der Anfragebeantwortung gehört haben, ein paar Minuten Zeit für ein Gespräch, was ganz heilsam wäre und die Einsamkeit der alten Menschen ein bisschen lindern würde. Wir wissen alle um den immensen Zeitdruck in der Pflege. Wir wissen, dass alte bzw. kranke Menschen eigentlich Ruhe und Zeit brauchen, um gut versorgt zu werden und sich gut versorgt zu fühlen. Das eine oder andere Gespräch, wäre dabei hilfreich. Wir finden es dringend für notwendig, dass die Pflege- und Betreuungspersonen entlastet und Parkmöglichkeiten von städtischer Seite zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein Baustein zu dieser Entlastung. Daher stellen wir diesen Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der ressortverantwortliche Stadtrat Bernhard Baier, möge veranlassen: 1. In allen Stadtteilen in Linz, in denen die Parkplatzsituation für das Pflege- und Betreuungspersonal prekär ist, mögen Parkplätze für Mobile Dienste gewidmet und deutlich gekennzeichnet werden. Betreffend der Örtlichkeit von freizuhaltenden Parkflächen mögen KollegInnen der Mobilen Dienste befragt werden. 2. Die Linzer Bevölkerung möge in geeigneter Weise über die Medien von der Notwendigkeit dieser Maßnahmen unterrichtet werden. 3. Die zuständigen Organe mögen auf den gekennzeichneten Parkplätzen Parkvergehen ahnden.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Bevor wir in die Diskussion einsteigen, habe ich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte darüber zu informieren, dass ich nur die Punkte 1 und 2 zur Abstimmung bringen darf, weil der Punkt 3 nicht zulässig ist. Der Hintergrund: Hier wird beantragt, dass Herr Vizebürgermeister Bernhard Baier – hier steht Stadtrat Bernhard Baier - veranlassen möge, …. Bei allen Kompetenzen, die Herr Vizebürgermeister auch hat, würde das seine Kompetenzen tatsächlich übersteigen …Heiterkeit…, denn für die Ahndung von Parkvergehen ist nicht der Verkehrsreferent zuständig, sondern bekanntlich die Polizei und diese Angelegenheit obliegt nicht dem eigenen Wirkungsbereich. So gesehen, hat Herr Kollege Baier hier auch keine Möglichkeit, etwas bei der Polizei zu veranlassen und schon gar nicht die Ahndung von Verwaltungsübertretungen. Das heißt, ich werde diesen dritten Punkt nicht abstimmen. Die beiden anderen von Ihnen berichteten stehen damit zur Diskussion.“ Gemeinderat Brandstetter: „Wir stimmen diesem Antrag zu. Ich rege an, darüber zu diskutieren, dass auch Krankentransporte, die der Samariterbund oder das Rotes Kreuz machen, eventuell auf diesen Parkplätzen parken und halten dürfen, weil dieses Problem auch in diesem Bereich - das wurde mir von Zivildienern berichtet - öfters jenes Problem vorherrscht.“ Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, auf den ersten Blick mag der Antrag durchaus sinnvoll erscheinen, aber, wenn man in die Tiefe geht und recherchiert, welche rechtlichen Möglichkeiten hier schon vorhanden sind, schaut die Sache etwas anders aus. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zum Beispiel schon geregelt, dass diplomierte ambulante Pflegekräfte zur Hauskrankenpflege bei der Fahrt zur Durchführung dieser Tätigkeit bei dem gelenkten Fahrzeug für die Dauer dieser Pflegeleistung selbst ,Halten und Parken verboten‘-Parkplätze verwenden dürfen. Sie müssen nur hinter der Windschutzscheibe entsprechende Hinweise zurücklassen. Eine weitere Parkerleichterung für Pflegepersonal der Mobilen Hauskrankenpflege bildet die Möglichkeit der Ausstellung einer gelben Karte. Mit dieser Karte sind diplomierte Pflegekräfte sowie vom Land Oberösterreich oder der Stadt Linz beauftragte DienstleisterInnen für soziale, pflegende oder medizinische Tätigkeiten von der Parkgebühr und der Kurzparkzone befreit. Es werden jährlich 750 bis 1000 gelbe Karten ausgestellt. Wie wir wissen, ändert sich in der Praxis der Pflegebedarf sehr rasch, daher könnte sich bei sehr vielen Parkplätzen für diese Berufsgruppe, die erforderlich wären, der Zweck der Bewirtschaftung von Stellplätzen sehr entgegenstehen. Viele Parkplätze würden ständig leer stehen und den anderen Verkehrsteilnehmern die Chancen auf einen Parkplatz nehmen. Daher werden wir uns der Stimme enthalten, weil wir glauben, dass das gegenständliche Angebot ausreichend ist. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich kann meinem Vorredner teilweise ein bisschen Recht geben. Im ersten Eindruck fand ich das alles sehr vernünftig und gut, wenn man dieses Thema aber näher anschaut, ist es sehr, sehr komplex. Ich möchte den Antrag aber nicht gleich zur Gänze abschmettern und stelle daher den Antrag auf Zuweisung in den Verkehrsausschuss. Danke schön.“ Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Ich darf mich auch noch kurz zu Wort melden. Frau Pühringer, ich schätze das wirklich sehr. Wir haben einen Antrag zu den Behindertenparkplätzen gestellt, und Sie haben damals schon die gleiche Wortmeldung gemacht. Ich habe geglaubt, dass Sie sich vielleicht im entsprechenden Ausschuss, in dem wir das behandelt haben, zu Wort melden, aber LinzPlus war nicht da. So, wie wir den Antrag sehen, ist er tatsächlich nicht durchdacht. Ich kann mich den Rednern nur anschließen. Einen Antrag zu stellen, um ihn zu stellen, ist nur dann sinnvoll, wenn man am Wettbewerb teilnimmt, wer die meisten Anträge stellt. Als neuer Gemeinderat in Linz habe ich aber schon verstanden, dass das im Linzer Gemeinderat ein Einzelwettbewerb ist. Danke.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Pühringer: „Herr Kollege Brandstetter, danke für den Hinweis mit dem Krankentransport. Ich weiß das auch, dass die ganz aktiv darüber informiert werden, wo sie sich noch hinstellen können und wo Privatpersonen nicht stehen dürfen. Das kann man in eine Bearbeitung dieses Antrages gerne mit aufnehmen. Danke an Kollegen Casny für die Aufklärungen betreffend Straßenverkehrsordnung, gelber Karte usw., das ist auch sehr interessant. Es ist nur so, dass sich das in der Praxis nicht niederschlägt. Ich bin aktiv auf die KollegInnen der Pflege zugegangen, die ich im Stadtgebiet sehe und die dann doch irgendwo einen Parkplatz bekommen haben. Ich bin sehr gut vernetzt. Alle sagen übereinstimmend, dass es schwierig ist. Ausreichende Parkplätze bilden sich in der Praxis der Pflegekräfte nicht ab. Herr Kollege Redlhammer, Ihr Antrag war ein anderer, als der, den ich jetzt einbringe. Den Vorwurf, einen Antrag zu stellen, um ihn zu stellen, das ist ihr Eindruck. Ich möchte schon sagen, dass das Pflegeperson unter Druck steht, wir wissen das. Wir wünschen uns alle eine gute Pflege für unsere Eltern und für unsere Angehörigen oder wir wünschen uns das auch, wenn wir selber einmal krank werden. Da wird herumdiskutiert, dass es schon genug gibt und dass wir uns nichts überlegen müssen und dass das alles so schwierig ist. Schwierig ist die Pflege und schwierig ist die Situation der Pflegebedürftigen. Ich glaube schon, dass wir jetzt endlich einmal in die Gänge kommen sollten, damit wir zu Verbesserungen kommen. Wenn man das will, wenn man eine Vision hat und wenn man eine positive Entwicklung speziell auf dem Gebiet der Altenversorgung und des Pflegepersonals anstoßen möchte, kann man sich nicht der Stimme enthalten und auch nicht dagegen stimmen. Wir sollten jetzt endlich einmal an den Stellschrauben drehen und auch als Stadt Linz sagen, liebes Pflegepersonal, wir nehmen euch ernst, wir können euch nicht mehr zahlen, wir können in den Krankenhäusern nicht den Stress abbauen, aber was wir tun können, das machen wir und das wäre ein erster Schritt. Danke schön.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung der Punkte 1 und 2 des Antrags und anschließend über die Punkte 1 und 2 des Antrags abstimmen. Die Zuweisung der Punkte 1 und 2 des Antrags an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Punkte 1 und 2 des Antrags werden bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11), Die Grünen (8), FPÖ (7), NEOS (2) und MFG (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 3 des Antrages wird aufgrund Unzulässigkeit nicht mehr abgestimmt. Gemeinderätin Gotthartsleitner berichtet über den von der SPÖ-, Die Grünen-, FPÖ- und NEOS-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten Antrag H 10 Finanzierungsbeitrag des Landes Oberösterreich für die Linz AG Bäder – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, sehr geehrte Gäste, in der vorliegenden Resolution der Fraktionen der SPÖ, der Grünen, der FPÖ und der NEOS geht es um einen Finanzierungsbeitrag des Landes Oberösterreich für die Linz AG Bäder. Ganz kurz, warum ist das notwendig. 40 Prozent der Gäste der Linz AG Bäder kommen mittlerweile aus den Umlandgemeinden. Das Angebot ist für das gesamte Bundesland Oberösterreich von überregionaler Bedeutung. Dadurch, dass die Stadt Linz hier die Finanzen gemeinsam mit der Linz AG stemmt, erbringen wir Zuschüsse und Verlustübernahmen, indirekt Subventionsleistungen an Bewohnerinnen und Bewohner anderer oberösterreichischer Gemeinden. Der Beschluss der Bäderstudie aus dem Jahr 2015 hat dazu geführt, dass viele Bäder in den Umlandgemeinden geschlossen werden, was den Druck auf die Linz AG Bäder erhöht, da viele Gäste, vor allem auch Schülerinnen und Schüler aus den Umlandbezirken die Linz AG Bäder vermehrt nutzen. Wir stellen daher gemeinsam folgende Resolution an die Oö. Landesregierung und den Oö. Landtag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Das Land Oberösterreich wird ersucht, einen adäquaten Finanzierungsbeitrag seitens des Landes für den laufenden Betrieb sowie für Investitionen der LINZ AG Bäder zu leisten. 2. Das Land Oberösterreich wird ersucht, die Bäderstudie des Jahres 2015 zu evaluieren, um ein Überschreiten der Kapazitätsgrenzen der Linzer Bäder zu verhindern und ein adäquates Bäderangebot in Oberösterreich sicherzustellen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich bedanke mich bei den anderen drei Fraktionen für die gemeinsame Initiative und ersuche alle anderen Fraktionen um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen, FPÖ, NEOS) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pirc: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Antrag ausschlaggebenden Überlegungen und Begründungen sind grundsätzlich gut nachvollziehbar und es ist auch klar, dass man sich damit auseinandersetzen muss. Leider wurden wir aber bei der Antragserstellung nicht miteinbezogen, konnten uns daher auch nicht einbringen und haben auch einige offene Fragen. Wir können dem folgenden Antrag daher nicht zustimmen und werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Danner: „Sehr geehrte Frau Vorsitzende, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine Vorredner haben es sehr gut auf den Punkt gebracht, worum es uns in diesem Antrag geht. Ich möchte im Folgenden noch kurz die Eckpfeiler unterstreichen. Es ist schon gesagt worden, dass das Kontrollamt in einem aktuellen Bericht festgehalten hat, dass 40 Prozent der Badegäste aus dem Umland kommen, das heißt, die Stadt Linz und die Linz AG subventionieren sozusagen Leistungen für Umlandgemeinden mit. Es ist auch schon gesagt worden, dass ein sogenannter Sogeffekt nach Linz entsteht, nachdem viele Bäder, vor allem im Umland schließen mussten, weil sie sich die Finanzierung nicht mehr haben leisten können. In Linz ist die Finanzsituation sehr angespannt, wie man dem Bericht auch entnehmen kann. Das Betriebsergebnis lag im Jahr 2020 bei minus 7,1 Millionen Euro, ein Aufschwung im Jahr 2021 und folgend ist leider nicht absehbar. In den folgenden Jahren - das ist, glaube ich, allen hier bewusst - steht eine Reihe von Sanierungen an, die momentan von Linz AG und von der Stadt Linz alleine gestemmt werden müssen. Damit aber nicht nur der Betrieb, sondern vor allem die Weiterentwicklung und die Attraktivierung der Linzer Bäder vorangetrieben werden kann, ist eine Mitfinanzierung des Landes unentbehrlich. Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln können sinnvolle Investitionen getätigt werden, die einerseits den Linzerinnen und Linzern zu Gute kommen, aber vor allem auch den Umlandbewohnern. In diesem Zusammenhang finde ich es schade, dass die ÖVP, die in der Vergangenheit sogar die Ausweitung der Öffnungszeiten gefordert hat, dieses wichtige Anliegen für eine finanzielle Attraktivierung ganz im Sinne der Linzerinnen und Linzern nicht unterstützt. Die Begründung, dass sie bei der Mitunterzeichnung nicht eingeladen worden seien, ist leider in diesem Zusammenhang wenig befriedigend. Wir Freiheitlichen werden diesen Schritt jedenfalls unterstützen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Gotthartsleitner: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank. Ich möchte mich meinem Vorredner anschließen, ich finde es auch ein bisschen Schade, dass die ÖVP bei diesem Antrag nicht mitgeht, vor allem, wenn man überlegt, dass man vor etwa einer Stunde noch über die Wichtigkeit der Bewegung der Kinder gesprochen hat. Ich finde zumindest den Punkt 2, dass die Bäderstudie 2015 neu evaluiert wird, um den Kahlschlag der Bäder in den Umlandgemeinden zu stoppen, schon sehr unterstützenswert. In diesem Zusammenhang möchte ich auch Gemeinderätin Langbauer zitieren, die vorhin gesagt hat, dass sie schon dahinter sein wird, dass bei der Bewegungsinitiative etwas weitergeht. In diesem Sinne werde auch ich dahinter sein, dass beim Finanzierungsbeitrag für die Linz AG Bäder etwas weitergeht. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 11 Wiedereinführung der „Hacklerregelung“ - Resolution und führt aus: „Vielen Dank, Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde mit Jahresbeginn die sogenannte Hacklerregelung durch die türkis-grüne Regierung abgeschafft. Was bedeutet das jetzt für zukünftige Pensionisten, die ihre 45 Arbeitsjahre erst jetzt voll bekommen? Das bedeutet hunderte Euro weniger im Börserl. Haben sich diese Leute das verdient? Wir sagen klar nein, denn man muss sich immer bewusst sein, dass genau jene Leute, die über 45 Jahre in das System einbezahlt haben – das muss man sich einmal vor Augen halten, was das für ein langer Zeitraum ist – nachhaltig unser Sozialsystem stützen. Deswegen sagen wir, schicken wir als Stadt Linz für unsere Linzer Arbeitnehmer ein starkes Signal nach Wien und fordern wir die Wiedereinführung dieser fairen Regelung. Daher stellen wir folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Bundesregierung wird ersucht, die sogenannte ,Hacklerregelung‘ rückwirkend in der zuletzt gültigen Form wieder einzuführen.‘ Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldung vor: Gemeinderat Brandstetter: „Wir werden diesem Antrag zustimmen. Ich würde mich aber gerne zu Wort melden, weil dieser Antrag in meiner Zeit der Antrag mit dem höchsten Score im Populismus-Grad ist. Die FPÖ hat in der Regierungszeit mit türkis-blau vom zwölf-Stunden-Tag bis zum 150 Euro-Ausspruch von Hartinger-Klein Politik betrieben, die absolut gegen die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Man kann jetzt diesen Antrag zu stellen, um wahrscheinlich ein bisschen Medienpublicity zu bekommen und dann mit Null-Effekt etwas in Richtung Regierung auszurichten. Ich sehe aber wirklich nur eine sehr begrenzte Sinnhaftigkeit, außer natürlich das mediale Echo, das man sich hier erhofft.“ Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der ursprüngliche Antrag, der jetzt wieder Rechtsgültigkeit hat, war seit 2014 gültig und wurde 2010 von der SPÖ mit Sozialminister Hundstorfer und der ÖVP beschlossen. Grund war, die Pensionen für die Zukunft zu sichern und der gesteigerten Lebenserwartung der Kolleginnen und Kollegen Rechnung zu tragen. Vor der Nationalratswahl 2019 wurde diese Regelung im Parlament von SPÖ und FPÖ quasi als Wahlzuckerl abgeschafft. Es gab keine Begutachtungsfrist, keine Anhörung von Experten und schon gar keine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen. Diese SPÖ/FPÖ-Neuregelung im Jahr 2019 war aus mehreren Gründen ungerecht. Sie ist unfair gegenüber jungen Leuten, vor allem gegenüber jenen, die in den letzten Jahren seit 2014 mit Abschlägen in Pension gegangen sind. Frauen waren davon bis 2027 fast zur Gänze ausgeschlossen, ebenso die meisten öffentlich Bediensteten, die auch nicht erfasst waren. Ungerechtigkeit war auch gegen Präsenz- und Zivildiener gegeben, weil diese Zeiten nicht angerechnet geworden wären. Im ersten Halbjahr 2020 haben 7256 Männer und nur eine Frau die abschlagsfreie Langzeitversichertenregelung in Anspruch genommen. Die Rücknahme dieses Beschlusses von SPÖ und FPÖ aus 2019 war daher notwendig, damit auch kommende Generationen vom Umlagesystem, auf dem unser Pensionssystem aufgebaut ist, profitieren. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, die Wiedereinführung der Hacklerregelung beruht meines Erachtens auf einem komplett falschen Pensionssystem. Ich glaube, dass dieses Pensionssystem vor 80 oder 100 Jahren entwickelt worden ist und nicht mehr passt. Wir brauchen ein komplett neues System. Wenn wir jetzt die Hacklerregelung wieder einführen, dann wird ein neues System noch schwieriger. Ich glaube, wir brauchen ein neues System und ich werde mich daher der Stimme enthalten. Die Meinungen in der MFG sind geteilt, Frau Schachner sieht das positiv, ich werde mich der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Baumann: „Danke, dass wir den Antrag einbringen, denn das ist ein ganz wichtiges Thema. Ein Argument, das mich schon seit 2019 ärgert ist, dass man die Hacklerregelung abschafft, weil die Frauen dadurch benachteiligt sind. Ich lade alle herzlich ein, dass wir gewisse Karenzzeiten und alles Mögliche auf die Pension anrechnen, denn so schafft man auch wieder eine Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen. Zu sagen, dass die Männer bevorzugt sind, weil sie durchgehende Dienstzeiten haben, das stimmt einfach nicht, das ist ein Blödsinn.“ Zwischenruf Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ja, sicher stimmt das!“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Stumptner: „Danke, Herr Kollege, Sie haben es auf den Punkt gebracht. Herr Brandstetter, beschäftigen Sie sich bitte einmal ein bisschen mit dem Arbeitsrecht. Ich möchte Ihnen noch mitgeben, dass ein Großteil der FPÖ-Wähler – da können Sie sich die Wählerstromanalysen ansehen – Arbeitnehmer sind. Dass man sich jetzt seitens der ÖVP darauf ausredet, dass das ein unfaires System und nicht mehr leistbar ist, ist eine faule Ausrede. Das war kein Wahlzuckerl, sondern eine dringende Reparatur, die die SPÖ und FPÖ damals durchgeführt haben. Es ist nur fair. Ich brauche Ihnen nichts sagen, schauen Sie sich einmal einen Berufstätigen an, der manuell arbeiten muss, was das für eine Herausforderung für ältere Leute ist. Wenn es sich diese Leute nicht verdient haben, wer denn dann? Ich danke allen, die zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11), Die Grünen (8), NEOS (2), Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr von der MFG, und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Schmida berichtet über den von der KPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 12 Patente freigeben, Pandemie beenden - Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, nun ein globales Thema, aber nicht mit unwesentlichen Rückwirkungen auch auf unsere Stadt. Es geht zum Teil um ein sehr heißes Thema. Impfen ist eine der wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie. Die reichen Industrieländer, in denen nur 16 Prozent der Weltbevölkerung leben, haben sich 2021 75 Prozent aller verfügbaren Impfdosen gesichert. Wie das Aufkommen der neuesten Virusmutationen aber gezeigt hat, ist eine weltweite Eindämmung und Impfung notwendig. Im TRIPS-Rat (Trade-Related Aspects of Intellectual Propery) der Welthandelsorganisation (WTO) wurde deshalb schon vor mehr als einem Jahr ein sogenannter TRIPS-Waiver, das heißt der Verzicht auf Patente und anderen geistigen Eigentumsrechten auf Corona-Impfstoffe und Medikamente eingebracht. Schon über 100 Länder unterstützen diese Initiative in der Welthandelsorganisation, um eine schnellere und vor allem weltweite und gerechte Verteilung der Impfstoffe zu erreichen. Österreich, vor allem die verantwortliche Bundesminister Margarete Schramböck, als die Vertreterin der Bundesregierung in der Welthandelsorganisation, hat einen TRIPS-Waiver bislang aber blockiert. Deshalb stellen wir folgende Resolution an die österreichische Bundesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die verantwortliche Ministerin in der österreichischen Bundesregierung wird ersucht, eine Patentfreigabe von Corona-Impfstoffen und Medikamenten in den entsprechenden internationalen Gremien, zum Beispiel im TRIPS-Ausschuss der Welthandelsorganisation, zu unterstützen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, ,Patente freigeben, Pandemie beenden‘, die Überschrift dieses Antrages klingt wunderbar, sie klingt einfach. Leider ist das aber nicht so einfach. Das Thema ist vielmehr ein hochkomplexes. Es geht nämlich auch um das stille Wissen im Herstellungsprozess, das nicht im Patent steht. Ein Vakzin enthält im Schnitt rund 280 Bestandteile von rund 90 Zulieferern aus im Schnitt 20 Ländern. Es geht also auch darum, was dahinter steht. Es geht um die Errichtung von Produktionsstätten und auch um damit verbundene technische Schwierigkeiten. Es geht also auch um viele Hürden, die bewältigt werden müssten und ganz grundsätzlich geht es auch um die Frage des geregelten Zuganges zu geistigem Eigentum. All diese Aspekte wurden in diesem Antrag leider nicht berücksichtigt. Wir werden uns deswegen auch der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich glaube, wir müssen das Gesundheitssystem insgesamt dringend verändern. Wir haben heute ein Gesundheitssystem, das betriebswirtschaftlich denkt. Wenn man die Entwicklung der Impfstoffe anschaut, dann hat die EU unheimliche Summen bereitgestellt und die Gewinne streift jetzt die Pharmaindustrie ein. Wir müssen die Entwicklung von Medikamenten mit der Herstellung trennen. Ich bin grundsätzlich für die Freigabe von Patenten, aber nicht auf die Impfstoffe für COVID alleine reduziert, sondern insgesamt. Nachdem das jetzt nur auf diese Impfstoffe reduziert ist, werde ich mich persönlich der Stimme enthalten. Meine Kollegin, Frau Schachner, wird dagegen stimmen.“ Gemeinderätin Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir von LinzPlus stimmen diesem Antrag zu. Es ist im Grund gar nicht altruistisch, dieses Vorhaben zu unterstützen, dass man die Patente für Impfstoffe gegen COVID19 unterstützt. Es ist ein Selbstschutz, wenn wir dazu beitragen, dass sich das SARS-Cov-2-Virus nicht weiterverbreitet bzw. weltweit in die Schranken gewiesen wird. Wir sind in Europa, in Österreich, im globalen Vergleich eine Weltregion mit einer alten und alternden Population und daher besonders verwundbar. Schützen wir uns also bitte selbst vor der nächsten und übernächsten Mutation, indem wir anderen Ländern helfen, die Impfrate zu erhöhen. Ich möchte auch noch etwas zur Produktion von Medikamenten oder Impfstoffen sagen. Es stimmt, das sind ganz komplexe Verfahren. Und ich möchte darauf hinweisen, dass ganz speziell z.B. Indien ein Schwellenland ist, das nicht viele Impfstoffe zur Verfügung hat, weil es ein vergleichsweise armes Land ist. Dort werden aber ganz viele Medikamente hergestellt, die wir dann von dort wieder importieren. Dass dort das Knowhow nicht vorhanden wäre, ist nicht ganz richtig, das ist aber natürlich ganz ein komplexes Thema. Einen Punkt habe ich noch: Die Firmen, die diese Impfstoffe entwickelt haben, haben ihre Gewinne jetzt schon gemacht. Die Länder, die sich das leisten können – dazu gehören auch wir –, haben ganz viel Geld ausgegeben, die Aktien dieser Firmen sind auch zurecht ins Unermessliche gestiegen. Ich glaube aber, die Zeit wäre schon reif, dass wir Solidarität zeigen und wie gesagt, dass wir uns selber schützen. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Schmida: „Danke für die Wortmeldungen, ich mache es kurz. Ich glaube, dass bei der Pandemiebekämpfung einmal mehr die Aussage gilt ‚helft ihr anderen, dann helft ihr euch selbst‘. Dass damit Parteien, die mehr auf den kurzsichtigen und kurzfristigen persönlichen nationalen oder wirtschaftlichen Eigensinn setzen, auch in dieser Frage so manche Probleme haben, wundert mich eigentlich nicht. Umso mehr freut es uns, dass es anscheinend eine mehrheitliche Zustimmung für diese Resolution gibt. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11), FPÖ (7), NEOS (2) und Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr von der MFG, sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Schachner von der MFG mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der LinzPlus-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 13 Sperrmüllabholung besser organisieren – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe wieder einmal die Ehre, den letzten Antrag, eine Resolution an die Linz AG zu stellen. Es geht um den Sperrmüll in der Stadt. Das ist ein Problem, das wir in der Innenstadt, am Freinberg oder Pöstlingberg nicht wirklich kennen. Sobald man aber in den Süden geht, ins Makartviertel, Franckviertel und noch viel weiter in den Süden, kennt man das. Da liegen herrenlose Haufen von Sperrmüll, lange herum, das ist schade. Ich glaube, das könnte man relativ leicht verbessern. Ursache oder Gründe dafür gibt es viele, das ist vielschichtig, teilweise weil die Hausverwaltungen nicht wirklich aktiv werden und die Ignoranz der Leute, da ist zum Teil Hopfen und Malz verloren. Das ist auch ein Fehlen von Hausmeistern usw., da gibt es viele Gründe. Ich glaube auch, dass die Linz AG das grundsätzlich sehr gut macht und auch noch ein bisschen z.B. etwas im Service oder an der Kundenfreundlichkeit der Webseite verbessern kann. Man könnte mehrere Sprachen anbieten, einen einfachen Telefonknopf entwickeln usw., also das kann durchaus noch vereinfacht werden. In diesem Antrag geht es darum, dass die Sperrmüllentsorgung effizienter, schneller, auch im Sinne der Mitarbeiter einfacher geht und der Müll korrekt getrennt wird. Das ist eigentlich auch im Sinn der ganzen Stadt, darum stellen wir folgende Resolution an die Linz AG: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Linz AG möge in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Linz, den Hausverwaltungen und dem Ordnungsdienst eine Vorgehensweise entwickeln, die illegale Sperrmüllablagerungen eindämmt und ein besseres und effizienteres Management des Einsammelns von Sperrmüll ermöglicht. Dabei soll auch ein leichter zu verstehender und bedienungsfreundlicherer ,Sperrmüll-Link‘ auf der Webseite der LINZ AG helfen.‘“ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hubmann: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn jemand aus Ignoranz, so wie im Antrag angeführt oder aus Bequemlichkeit Sperrmüll im öffentlichen Raum abstellt, dann wird wohl so ein Sperrmüllwochenende oder eine Umgestaltung der Webseite der Linz AG nicht wirklich helfen. Ich glaube, wenn jemand willig und willens ist, Informationen dazu zu finden, ist das sehr gut. Da ist auch das Angebot der Linz AG insofern das richtige, als dass das mit einer einzigen Nummer, wo ein Anruf reicht, um einen Termin zu vereinbaren, die Entsorgung sicherstellt. Das nutzen auch die Hausverwaltungen, wenn sie informiert werden, dass rund um ihre Gebäude eine Entsorgung nicht ordnungsgemäß stattgefunden hat, dass sie über diesen Weg dann mit der Linz AG Kontakt aufnehmen. Das haben mir zumindest verschiedene Nachfragen so bestätigt. Wenn man jetzt selber im öffentlichen Raum unterwegs ist und so etwas sieht, kann man natürlich auch diese Nummer anrufen und etwas Gutes für die Allgemeinheit tun. Das Gleiche gilt auch, wenn man das Telefon scheut, dass man, wenn man ein Smartphone hat, die ‚Schau auf Linz App‘ verwendet und dort diesen Müllhaufen markiert. Das führt üblicherweise dazu, dass der sehr schnell entsorgt wird. Damit glaube ich, dass wir in Linz im Vergleich zu anderen Städten ein sehr gutes und treffsicheres Angebot haben. Wir werden uns bei diesem Antrag dementsprechend der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Sperrmüllabholung in Linz ist grundsätzlich schon ganz gut organisiert. Aber auf der anderen Seite sollte man sich auch nicht dagegen sperren zu überlegen, ob es noch Verbesserungspotentiale gibt, die nicht unbedingt bei der Linz AG sein müssen. Deshalb beantragen wir, dass das im zuständigen Ausschuss im kleineren Kreis einmal diskutiert wird, ob alles optimal ist oder ob es tatsächlich noch einzelne Maßnahmen gibt, die die Linz AG besser machen kann. Diese sollte man dann der Linz AG präsentieren und nicht so einen breiten Katalog von Dingen, bei denen sie sowieso nichts machen können.“ Gemeinderat Brandstetter: „Ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Gemeinderat Grabmayr an. Ich glaube auch, dass man dieses Thema diskutieren sollte. Nachdem ich mich ein bisschen umgehört habe, habe ich auch von einigen Menschen, die im Linzer Süden wohnen, von diesem Problem gehört. Insofern denke ich, dass man sich darum bemühen sollte, das zu verbessern und nicht von vornherein sagen, nein, das existiert nicht.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Danke, Herr Bürgermeister, danke für die Wortmeldungen, ich glaube, es wäre recht einfach. Danke Herr Grabmayr und Clemens für die kurze Zusammenfassung, also das Problem gibt es. Es gibt Verbesserungsmöglichkeiten, warum machen wir das nicht einfach. Ich denke, die Lebensstadt Linz, gerade im Süden, wo es nicht immer ganz so einfach ist, würde es uns allen danken, wenn wir uns auch dieser vermeintlichen Kleinigkeit annehmen und für Sauberkeit in unserem gemeinsamen Wohnzimmer Linz sorgen. Ich bitte hier um Zustimmung für die Zuweisung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Planung und Liegenschaften wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11), Die Grünen (8), FPÖ (7), NEOS (2) und MFG (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger berichtet über I ERLEDIGUNG DER AUFSICHTSBESCHWERDE BETREFFEND DIVERSE BAUVORHABEN IM BEREICH HÖLLMÜHLSTRASSE und führt aus: „Ich verweise auf die Erledigung einer Aufsichtsbeschwerde bezüglich Bauvorhaben im Bereich der Höllmühlstraße. Diese Informationen sind Ihnen zugegangen. Ich sehe keine Wortmeldung.“ Die Tagesordnung der 4. Sitzung des Gemeinderates ist somit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 17.53 Uhr 20 1