Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 3 /2019 PROTOKOLL über die 33. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 11. April 2019, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Markus Hein ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Michael Raml ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl FPÖ Patricia Haginger SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn SPÖ Jakob Lambert GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler FPÖ Zeljko Malesevic ÖVP Maria Mayr FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Poto?nik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Mag. Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRÄGE DES STADTSENATES C 1. Jagdausschuss St. Magdalena und Ebelsberg; Entsendung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern C 2. Personalbeirat; Bestellung von Dienstgebervertretern/Innen – Änderung der Zusammensetzung C 3. Heraustrennung der Linz AG IT-Services aus der IKT Linz Gruppe – Grundsatzbeschluss und Beauftragung zur Umsetzung D ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG D 1. Beauftragung einer externen Beratung zur zukünftigen Ausgestaltung der Magistratskrankenfürsorge; Grundsatzgenehmigung D 2. Ars Electronica Linz GmbH & Co KG; Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes in Höhe von 150.000 Euro sowie eines zusätzlichen Investitionszuschusses in Höhe von 850.000 Euro; Genehmigung von Kreditüberschreitungen D 3. Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) - Investitionsfinanzierung; Finanzierungsvereinbarung 2019 D 4. Anpassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat (GOGR) in Bezug auf die Unterfertigung von Gemeinderatsmaterialien mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte E ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT E 1. Erstellung des Sozialprogramms 2020; Grundsatzbeschluss F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU F 1. Beirat für Stadtgestaltung, Planungsvisite - Adaptierung der Geschäftsordnung und Einführung einer städtebaulichen Kommission F 2. Neue Donaubrücke Linz; Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich F 3. Adaptierung der B126 Leonfeldner Straße im Bereich der Anschlussstelle Urfahr A7 – Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Linz, dem Land Oberösterreich und der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft; insgesamt 385.000 Euro F 4. Neuplanungsgebiet Nr. 737, Bebauungsplan-Entwurf 01-050-01-01, KG Linz (Baumbachstraße - Hafnerstraße) - Verbalergänzung - 1. Verlängerung F 5. Erweiterung der bestehenden Tempo 30 km/h-Zone im Bereich Ferdinand-Markl-Straße, Dornacher Straße und dem unbenannten Verbindungsweg beim Urnenhain nördlich der Linzer Straße sowie Zusammenlegung der Tempo 30 km/h-Zonen U/T 15 - U/T 18 F 6. Bebauungsplanänderung 11-006-01-01, KG Lustenau (Linz AG - Wiener Straße) F 7. Änderungspläne Nr. 144 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Leondinger Straße) F 8. Bebauungsplanänderung 04-049-01-01, KG Katzbach (Pulvermühlstraße 17-23) F 9. Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 und des Bebauungsplanes SO 104/7 in Höhe von insgesamt 350.690 Euro F 10. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 09-034-01-00, KG Waldegg (Stanglhofweg) F 11. Bebauungsplanänderung 04-026-01-01, KG Katzbach (Donauerweg – Schatzweg) G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG G 1. Neugestaltung des Hessenparks; Grundsatzgenehmigung; maximal 260.000 Euro G 2. Tarife Botanischer Garten – Valorisierung; Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Tarifordnung H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION H 1. Stadt Linz - SZL Seniorenzentren Linz GmbH (SZL); Verkauf des Grundstücks Nr. 897/11, KG Kleinmünchen (Neubauzeile) I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS I 1. Gewährung einer Subvention an den Verein "Schule des Ungehorsams" (Jahresförderung 2019); 155.000 Euro J ANTRAG DES KONTROLLAUSSCHUSSES J 1. Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2018 K FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 K 1. 100 JAHRE EINGEMEINDUNG VON URFAHR K 2. LINZER GRILLDILEMMA K 3. ERHALT UND WEITERNUTZUNG EINES BOGENS DER EISENBAHNBRÜCKE K 4. KONTROLLAMT-SONDERPRÜFUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIEGENSCHAFT FABRIKSTRASSE 18 K 5. HAUPTPLATZ AUFWERTEN: PILOTPROJEKT "AUTOFREIER HAUPTPLATZ" IM SOMMER 2019 K 6. BEITRAG ZU LEISTBAREM WOHNEN: BAURECHTSVERGABE STATT AUSVERKAUF DER STÄDTISCHEN GRÜNDE K 7. AUFARBEITUNG FRANZ DINGHOFER UND ERLÄUTERUNGSTAFELN FÜR DIE DINGHOFERSTRASSE K 8. SCHUTZ DES TIERPARKS K 9. CAMPINGPLATZ BEIM SPATZENBAUERN K 10. LINZ BRAUCHT STRASSENKEHRER K 11. FUSSGÄNGERFREUNDLICHKEIT BEI DER ZUKÜNFTIGEN ENTWICKLUNG "POSTCITY" UND "WESTRING" K 12. HTL MIT INFORMATIK-SCHWERPUNKT AM STANDORT LINZ – RESOLUTION K 13. WETTERFESTE RADABSTELLPLÄTZE HAUPTBAHNHOF – RESOLUTION K 14. VERKAUF DER DENKMALGESCHÜTZTEN SIEDLUNG "SINTSTRASSE" ZUM FIXPREIS IM RAHMEN EINES BAUTRÄGERWETTBEWERBS - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 33. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Anschließend begrüßt Bürgermeister Luger 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des derzeitigen Ausbildungskurses der Module 1 und 3 in Begleitung von Frau Mag.a Koppensteiner bzw. Mag. Atzgerstorfer und 15 Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr, die den dritten Abschnitt der Verwaltungsausbildung absolvieren. Sie werden von Frau Mag.a Kliba begleitet. Entschuldigt für die heutige Sitzung ist Gemeinderat Gabriel, FPÖ. Gemeinderat Schörgendorfer, FPÖ, kommt etwas später in die Sitzung. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend sichere Gesundheitsvorsorge in Linz - Analyse eingebracht wurde. Bürgermeister Luger schlägt vor, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger verweist auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2019 bis 25. März 2019 für das Rechnungsjahr 2019 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 19. Februar 2019 bis 25. März 2019 für das Rechnungsjahr 2019 folgende Kreditübertragung genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2019 bis 25. März 2019 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2019 Kreditübertragungen in der Höhe von 21.000 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 11.000 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2019 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 10,312.639 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag Für das Rechnungsjahr 2019 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 25. März 2019 genehmigten Kreditüberschreitungen 200.920 Euro und die Kreditübertragungen 21.000 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 58.223.587,50 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2019 ist daher nicht erforderlich. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Nachricht vom Tod von Frau Nationalrätin Dr.in Gabriela Moser hat uns erschüttert, wir sind tief betroffen, wenngleich wir wussten, dass es um ihren Gesundheitszustand leider sehr schlecht bestellt gewesen ist. Als einer derjenigen, die diesem Haus schon sehr lange angehören - Sie wissen, dass Frau Nationalratsabgeordnete Dr.in Moser über zwölf Jahre Mitglied dieses Haus war – kann ich ganz persönlich sagen, dass sie eine jener Mandatarinnen gewesen ist, die immer versucht mit sehr klaren politischen Vorstellungen und Positionen, Verständnis bei politisch Andersdenkenden zu erwecken und mit ihren Positionen zu reüssieren und zu punkten. Das ist ein Grund, warum ihr Tod, weit über die Fraktion der Grünen hinaus, eine Lücke bei uns im Gemeinderat, im Umweltausschuss, und im Bauausschuss hinterlassen hat. Im früheren sogenannten Friedhofsausschuss hat Gabriela Moser über zwei Funktionsperioden gearbeitet und gewirkt. Durch ihre Arbeit im österreichischen Nationalrat ist sie einer viel breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden, in dem sie sich dort der Entwicklung des Bauwesens in unserer Republik, dem öffentlichen Verkehr und internationalen Umweltschutzfragen besonders gewidmet hat und auch eine der aktivsten Mandatarinnen in diversen Untersuchungsausschüssen im Nationalrat gewesen ist. Wir werden unserer ehemaligen Kollegin stets jenes Andenken in unseren Herzen reservieren, das ihr zusteht. Ich bedanke mich.“ Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass in dieser Gemeinderatssitzung eine Aktuelle Stunde abgehalten wird. Allfällige Anfragen an die Mitglieder der Stadtregierung sind entsprechend der Geschäftsordnung vorher zu beantworten. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger teilt mit, dass fünf Anfragen eingebracht wurden; eine an seine Person, eine an Vizebürgermeister Hein, eine an Stadtrat Raml und zwei an Stadträtin Fechter. 1. Anfrage von Gemeinderätin Hochedlinger an Vizebürgermeister Hein „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, die ,Post City‘ neben dem Hauptbahnhof wird das Stadtbild verändern. Um mehr Transparenz zu gewährleisten, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Die geplante Errichtung von Wohnungen wurde bereits öffentlich angekündigt: Inwiefern wird bei den Planungen für die ,Post City‘ die problematische Lage bezüglich Lärm und Luft berücksichtigt? 2. Wie viele Wohnungen sind für die ,Post City‘ geplant und von welchem/welchen Bauträger/Bauträgern werden diese errichtet? 3. In welchen Preisklassen sind die geplanten Wohnungen in der ,Post City‘ verortet? 4. Zu welchem Anteil werden in der ,Post City‘ Mietwohnungen und zu welchem Anteil Eigentumswohnungen errichtet? 5. Was wird die ,Post City‘ für eine Entspannung des Stadtklimas und gegen eine weitere Erhitzung der Stadt beitragen? 6. Welche konkreten Planungsvorgaben gibt es für die ,Post City‘, um das Entstehen neuer Hitzeinseln zu vermeiden? 7. Welche konkreten Planungsvorgaben gibt es für die ,Post City‘, die sicherstellen sollen, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der Stadtdurchlüftung kommt? 8. Inwiefern wird bei der Errichtung der ,Post City‘ auf eine ökologische und nachhaltige Bauweise geachtet? 9. Welches Ausmaß an Begrünung (Grünflächen, Fassadenbegrünung etc.) ist in der ,Post City‘ geplant? 10. Welche Teile der ,Post City‘ werden zur öffentlichen Nutzung ohne Konsumzwang freistehen und was ist geplant, um eine Nutzung dieser Art attraktiv zu machen? 11. Was waren die Bedingungen der Stadt Linz an die Post Immobilien und Services AG für die Kooperation hinsichtlich der ,Post City‘? Was bietet die Post dem Gemeinwohl und den BewohnerInnen der Stadt und der nahegelegenen Stadtviertel? 12. Es wurde zugesagt, im Rahmen des Projekts ,Post City‘ einen internationalen Busbahnhof am Hauptbahnhof zu errichten. Wie ist hier der Stand der Planungen, wer sind die PartnerInnen und wurden bereits erste Verträge unterzeichnet? Wenn nein, warum nicht?“ Dazu Vizebürgermeister Hein: „Zu 1: Entlang der Waldeggstraße ist in einem 35 Meter breiten Streifen keine Wohnnutzung zulässig. Im übrigen Planungsgebiet ist auf Basis der rechtswirksamen Widmung ,Kerngebiet‘ die Errichtung von Wohnungen derzeit unbegrenzt möglich. Nicht zuletzt aus dem Grund der Immissionssituation soll der Wohnungsanteil auf 30 Prozent der Bruttogeschossfläche beschränkt werden. Außerdem sind bei der Planung sowie beim künftigen Bau von Wohnungen in der ,Post City‘ bezüglich schädlicher Umwelteinflüsse alle baurechtlichen Vorschriften gemäß der Oö. Bauordnung und dem Oö. Bautechnikgesetz einzuhalten. Zu 2.: Im Prinzip werden maximal 45.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche für Wohnungen zur Verfügung stehen. Unter der Annahme, dass eine durchschnittliche Wohnung 100 Quadratmeter Bruttogeschossfläche haben wird, das entspricht ungefähr einer Wohnung mit einer Nutzfläche von 70 Quadratmetern, können wir davon ausgehen, dass dort maximal 450 Wohnungen errichtet werden. Nachdem der Wettbewerb derzeit mitten im Laufen ist, kann über die Bauträger nur spekuliert werden. Ich nehme an, dass die Post Service AG dieses Areal selbst verwerten wird, vielleicht werden zu einem späteren Zeitpunkt Partner gesucht werden, mir sind keine anderen Bauträger bekannt. Zu 3.: Auch das kann man zu diesem Zeitpunkt nicht sagen, denn der Wettbewerb läuft gerade erst (siehe Frage 2). Das wird man erst zu einem späteren Zeitpunkt klären können. Zu 4.: Von uns gibt es keine Vorschriften zum Aufteilungsschlüssel. Das macht meistens der Markt. Bei diesem Projekt haben wir aber speziell darauf hingewiesen, dass wir so wenige Eigentümer wie möglich haben wollen. Dieser Standort ist strategisch von äußerster Wichtigkeit. Das heißt, je mehr Eigentümer wir haben, umso komplizierter wird es sein, dieses Areal zukünftig irgendwann wieder einer anderen Umnutzung zuzuführen. Beispiel ist vielleicht das U-Punkt-Center in Urfahr, das von der Eigentümerstruktur so aufgebaut ist, dass das Eigentumsverhältnis bis hinunter in die Passage bzw. die Unterführung geht. Das ist auch der Grund, warum es äußerst schwierig ist, dort etwas zu machen, denn man bräuchte die Zustimmung sämtlicher Grundeigentümer. Ich bin davon überzeugt, dass die Stadt bei strategisch so wichtigen Gründen durchaus - so wie es in diesem Fall passiert ist - die Vorgabe machen soll, so wenig Eigentümer wie möglich zuzulassen. Zu 5.: Projektvorgabe seitens der Stadt Linz ist die Realisierung von 12.000 Quadratmetern nicht überbauten Freiflächen. Zusätzlich wurden 4000 Quadratmeter Grünflächen über durchgehend gewachsenem Boden (keine unterirdischen baulichen Anlagen), welche mit Bäumen zu bepflanzen sind, vorgegeben. Außerdem müssen Versickerungsflächen errichtet werden, die aber nicht in diese 4000 Quadratmeter eingerechnet werden. Zu 6.: Ich verweise auf die Antwort zur Frage 5. Zusätzlich werden natürlich auch die Dächer intensiv begrünt. Zu 7.: Bei den geplanten Hochpunkten im Projekt ist - wie bei jedem Projekt in dieser Größenordnung - eine Analyse der Windwirkung durchzuführen. Durch strömungstechnische Gutachten ist die Windwirkung zu prüfen. Falls es dabei Probleme geben sollte, müssen Maßnahmen getroffen werden, dass diese Nachteile so weit wie möglich reduziert werden können. Zu 8.: Seitens der Stadt Linz wurde eingefordert, im Sinne der Nachhaltigkeit bei der Konzeption der Flächen, Struktur und Raumhöhen auf hohe Nutzungsflexibilität zu achten, um auf geänderte Nachfragen reagieren zu können und Leerstände damit zu minimieren. Zu 9.: Ich verweise auf die Antworten zu Frage 5 und 6. Zu 10.: Bei diesem Projekt wird entsprechend dem von der Stadt Linz vorgegebenen Sphärenmodell, sprich - wir haben ein vertikales Sphärenmodell – vorgegangen. Sphäre 0 betrifft den geschäftlichen Teil, der mit dem Bahnhof harmoniert, dort sind Wohnungen ausgeschlossen. In der Sphäre 1 soll das Leben stattfinden, dort sollen Arbeitsplätze sein, die umweltverträglich sind. Bei diesem Sphärenmodell wird darauf geachtet, dass im unteren Bereich die Frequenzen des schnellen Lebens des Bahnhofes aufgenommen werden. Hier soll neben vielen anderen Nutzungen Räume für Wartezonen mit unterschiedlichen Angeboten errichtet werden. Wie bereits erwähnt gibt es 12.000 Quadratmeter an Freiflächen und es wird, zum Teil auch auf den überbauten Flächen einen 4000 Quadratmeter großer Park entstehen. Der Freiraum wird sich je nach Wettbewerbsergebnis in öffentliche Flächen und teilöffentliche Flächen aufteilen. Zu 11.: Im Sinne einer auf die Standardpotentiale abgestimmten Stadtentwicklung hat die Stadt Linz in einem intensiven Prozess - wir haben einen städtebaulichen Workshop mit externen Experten gemacht - das öffentliche Interesse in Bezug auf Städtebau und Nutzungskorridore präzise artikuliert und verfolgt. Dazu wurden Nutzungsvorgaben und städtebauliche Vorgaben - das Sphärenmodell, das ich vorher angesprochen habe -, aber auch Vorgaben zum Freiraum, zum Grünraum und für die Wegeverbindungen formuliert. Die Ein- und Anbindung des neuen Stadtteils an die Umgebung (Froschberg, Bahnhof, Bereich Kärntnerstraße) ist von besonderer Bedeutung. Die Weiterentwicklung des Verkehrssystems ist zu beachten. Es ist ganz klar, dass dieser Standort - das ist eingangs schon erwähnt worden - von strategisch ganz großer Bedeutung ist. Es geht nicht nur darum die Linzer Stadtteile zu verbinden, sondern dieser Standort kann auch Städte verbinden, und zwar Linz mit Salzburg und Wien. Der Standort ist optimal, weil er an der attraktivsten ÖV-Strecke, der Weststrecke situiert ist. Zu 12.: Frau Hochedlinger, so schnell schießen die Preußen natürlich nicht, jetzt sind wird erst einmal beim Wettbewerb, aber die Errichtung eines Platzes und des internationalen Busterminals ist natürlich vorgesehen. Selbstverständlich muss eine Ausschreibung gemacht werden um einen Betreiber zu eruieren - die Stadt selber wird wahrscheinlich nicht als Busunternehmer auftreten. Das Weitere wird in Kooperation mit der Post, mit privaten Busbetreibern und mit dem Land, das auch für die Konzessionen zuständig sind, zu vereinbaren sein. Ich hoffe, dass ich diese zwölf Fragen in Ihrem Sinne ausführlich beantwortet habe.“ 2. Anfrage von Gemeinderat Rosenmayr an Stadtrat Raml: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, im Zusammenhang mit der Lustbarkeitsabgabenordnung darf ich um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: 1. Wie hoch waren im Jahr 2018 die Einnahmen mit der Anzahl der jeweiligen Vorschreibungen bzw. Lustbarkeiten aufgeschlüsselt nach § 9 Abs. 1 (allgemeiner Abgabensatz), § 9 Abs. 2 aufgeschlüsselt für die Ziffern 1 bis 11, § 9 Abs. 3 (Kinos), § 10 Ziffer 1 (Spielapparate) und § 10 Ziffer 2 (Wettterminals) der Lustbarkeitsabgabenordnung der Landeshauptstadt Linz? 2. Für welche Angebote von Lustbarkeiten wurde 2018 eine Abgabe nach dem Generaltatbestand des § 9 Abs. 1 Lustbarkeitsordnung vorgeschrieben? 3. Wie viele Anträge und Bewilligungen für Befreiungen nach § 2 Abs. 2 Lustbarkeitsabgabenordnung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gab es und wie hoch waren diese Beträge? 4. In wie vielen Fällen mussten 2018 Veranstalter und Anbieter erst auf die Lustbarkeitsabgabenpflicht hingewiesen werden und welche Arten von Lustbarkeiten hat dies betroffen? In wie vielen Fällen gab es ein Strafverfahren? 5. In wie vielen Fällen wurde die Lustbarkeitsabgabe beeinsprucht? 6. Wie viele Personen bzw. Vollzeitäquivalente sind mit dem Vollzug der Lustbarkeitsabgabe im Magistrat beschäftigt? Falls es Controllingdaten dazu gibt: wie hoch sind die gesamten Verwaltungskosten für den Vollzug der Lustbarkeitsabgabe?“ Dazu Stadtrat Raml: „Zu 1.: Ich darf die Anzahl der Fälle und den Betrag der Einnahmen nach den einzelnen Bestimmungen des § 9 aufschlüsseln. Zu § 9 Abs. 1, allgemeiner Abgabensatz, gab es 44 Fälle mit einem Gesamtbetrag von 63.902,39 Euro. Zu § 9 Abs. 2, aufgeschlüsselt für die Ziffern 1 - 11, wie gewünscht: Ziffer 1, Null Fälle, daher kein Gesamtbetrag; Ziffer 2, 15 Fälle, Gesamtbetrag 39.265,09 Euro; Ziffer 3, zehn Fälle mit einem Gesamtbetrag von 7043,95 Euro; Ziffer 4, 72 Fälle mit einem Gesamtbetrag von 39.327,46 Euro; Ziffer 5 ist entfallen; Ziffer 6, Filmvorführungen, 51 Fälle, Gesamtbetrag 6776,26 Euro; Ziffer 7, 25 Fälle, Gesamtbetrag 16.399,42 Euro; Ziffer 8, zehn Fälle, Gesamtbetrag 45.374,94 Euro; Ziffer 9, 171 Fälle, Gesamtbetrag 153.937,18 Euro; Ziffer 10, zwei Fälle mit einem Gesamtbetrag von 5686,85 Euro; Ziffer 11, zwölf Fälle mit einem Gesamtbetrag von 5851,44 Euro. Nach § 9 Abs. 3, das sind die Kinos, gab es 13 Fälle mit einem Gesamtbetrag von 173.947,50 Euro. § 10, Ziffer 1, Spielapparate: Die Anzahl der Spielapparate, die unter diesen Tatbestand fallen, variieren monatlich. Durchschnittlich gab es rund 216 Apparate mit dem sogenannten Kleintarif in Höhe von 50 Euro und durchschnittlich 69 Apparate mit dem Großtarif von 75 Euro, hier gibt es eine automatisierte monatliche Vorschreibung. Der Gesamtbetrag machte rund 191.700 Euro aus. Nach § 10 Ziff. 2, das sind die Wettterminals, variiert auch hier die Anzahl monatlich. Wir hatten durchschnittlich rund 266 Terminals mit einem Tarif von 170 Euro. Auch hier gab es automatisierte monatliche Vorschreibungen. Die Gesamtsumme betrug rund 542.640 Euro. Eine Anmerkung noch: Die genannten Fälle und Beträge gelten vorbehaltlich einzelner noch laufender Verfahren. Die Differenz zu den Gesamteinnahmen aus dem Bereich Lustbarkeitsabgabe resultiert aus vereinzelten Nachforderungen betreffend Spielapparate, Wettterminals und Veranstaltungen aus dem Rechnungsjahr 2017. Die Gesamteinnahmen haben sich auf 1,344.173,79 Euro belaufen. Zu 2.: Die Abgaben nach § 9 Abs. 1 wurden für Feste, Unterhaltungsabende, Modenschauen, Misswahlen und Pokerspiele vorgeschrieben. Zu 3.: Gemäß § 2 Abs. 2 wurden fünf Befreiungsansuchen eingebracht. Davon war ein Antrag hinfällig, da es nämlich grundsätzlich keine Abgabenpflicht, kein Tatbestand war. Bei den übrigen vier Anträgen wurde eine Gesamtsumme von 3406,07 Euro an Abgaben befreit. Zu 4.: Vor allem mussten Veranstalter von Shows 2018 in sechs Fällen auf die Abgabepflicht hingewiesen werden und es wurden 20 Strafverfahren durchgeführt. Zu 5.: Im Jahr 2018 erfolgten 24 Berufungen bzw. Beschwerden, wobei von einigen Veranstaltern sogenannte Mehrfachberufungen eingebracht wurden. Das heißt, die Anzahl der Berufungen bzw. Beschwerden weicht von der Anzahl der Veranstalter ab. Zu 6.: Für den Vollzug der Lustbarkeitsabgabe sind acht Personen bzw. 2,72 Vollzeitäquivalente eingesetzt. Die Personalkosten betragen brutto rund 190.000 Euro jährlich.“ Ich hoffe, die Anfrage in der gebotenen Kürze und Effizienz in Vollständigkeit beantwortet zu haben.“ 3. Die Anfrage von Gemeinderätin Hochedlinger an Stadträtin Fechter betreffend Grundstücke wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 4. Die Anfrage von Gemeinderätin Polli, BEd, an Stadträtin Fechter betreffend umstrittene ALIF-Veranstaltung im Volkshaus Neue Heimat wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 5. Die Anfrage von Gemeinderätin Mayr an Bürgermeister Luger zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. Bürgermeister Luger: „Wir kommen nun zu einer Aktuellen Stunde mit dem Titel ‚Erfolgte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nichterledigung von Verwaltungsstrafakten seitens des Magistrates‘, die die sozialdemokratische Fraktion beantragt hat. § 34 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung sieht vor, dass zuerst der Antragsteller, das ist für die sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion Herr Gemeinderat Franz Leidenmühler und dann die jeweiligen Fraktionsrednerinnen und –redner nach Fraktionsstärke das Wort ergreifen werden. Das heißt, nach dem Berichterstatter werden der Stärke nach Vertreterinnen und Vertreter von FPÖ, ÖVP, Die Grünen und NEOS das Wort ergreifen. Die RednerInnen haben das Recht, maximal zehn Minuten zu sprechen. Daraufhin ist es dem Berichterstatter erlaubt, eine fünfminütige Replik anzubringen, so er das möchte. Unser Statut sieht vor, dass dann die sachlich zuständigen Mitglieder der Stadtregierung jeweils das Recht haben, noch fünf Minuten zu sprechen. In diesem Fall ist das die Personalreferentin und für jene Punkte, wo ich mich, um nicht den Anschein einer Befangenheit zu erwecken, nicht selbst zu Wort melden kann, meine in dieser Angelegenheit geschäftsführende Bürgermeisterin, Frau Vizebürgermeisterin Hörzing. In allen anderen Angelegenheiten habe ich statutgemäß auch noch das Recht das Wort sowohl als Finanzreferent als auch als Bürgermeister zu ergreifen. Ich werde mich aber sehr kurz halten. Die Redezeit der Stadtsenatsmitglieder ist laut Statut, wie Sie wissen, auf fünf Minuten beschränkt, sodass, wir für diese Aktuelle Stunde 75 Minuten zu veranschlagen hätten, wenn jeder seine Zeit voll ausnützen würde. Ich werde, so wie das üblich ist, mit meiner Stoppuhr wieder dafür sorgen, dass hier Gleichheit und Korrektheit für alle herrscht. Sobald ein Redner zu reden beginnt, drücke ich auf Start und werde mir nach fünf Minuten oder zehn Minuten bzw. schon im Vorfeld erlauben, dezent darauf hinzuweisen, dass sich die Redezeit dem Ende zuneigt. In diesem Sinne darf ich den ersten Redner, Herrn Gemeinderat Franz Leidenmühler bitten, mit der Aktuellen Stunde zu starten.“ Gemeinderat Leidenmühler berichtet über C ABHALTUNG EINER AKTUELLEN STUNDE ZUM THEMA ,NICHTERLEDIGUNG VON VERWALTUNGSSTRAFAKTEN SEITENS DES MAGISTRATES‘ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, geschätzte Besucherinnen und Besucher dieser Sitzung bzw. dieser Aktuellen Stunde. Meine Damen und Herren, der Linzer Sozialdemokratie war diese Aktuelle Stunde ein Anliegen, weil der Magistrat der Landeshauptstadt Linz und auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten Monaten in Gefahr geraten sind, zur Spielwiese einer verantwortungslosen Politik zu werden. Letztlich geht es dabei um unterschiedliche Zugänge zur Politik und zur Verwaltung einer Stadt in diesem Haus. An politische Aufgabenstellungen kann man einerseits vergangenheitsgerichtet herangehen, rückwärtsgewandt, konservativ oder aber andererseits zukunftsbezogen, lösungsorientiert, progressiv. Der Umgang mit der äußerst bedauerlichen Nichterledigung von Verwaltungsstrafakten in einer Abteilung des Linzer Magistrats, liefert geradezu Musterbeispiele für diese beiden höchst unterschiedlichen Zugänge. In der Vergangenheit sind in einer Abteilung des Linzer Magistrats Fehler passiert - übrigens in einer von über 40 Abteilungen, die mit hoheitlichen Agenden betraut sind. Es ist ein Schaden entstanden, daran gibt es auch nichts zu beschönigen, man kann sich dafür nur entschuldigen. Aber was dann? Da gibt es eine schwarz/türkis-pink-grüne-Allianz, die immer nur aufzeigen will, was falsch gelaufen ist und dafür Verantwortlichkeiten festmachen will. Es geht immer nur um die Vergangenheit und um Abrechnung. In die Zukunft gerichtete Ansätze werden eher anstandshalber unter ‚ferner liefen‘ auch miterwähnt. Das ist kein Beispiel für eine verantwortliche Politik. Verantwortliche Politik bedeutet Verantwortung zu übernehmen und die Sozialdemokratie übernimmt diese Verantwortung, Verantwortung für dieses Haus, für den Linzer Magistrat, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allem für unsere Stadt Linz. Was bedeutet Verantwortung? Es bedeutet Problemlagen, wie in diesem Fall eine überaus bedauerliche Nichterledigung von Verwaltungsstrafakten, zu analysieren und zu beseitigen, dann, wenn die Probleme aufkommen, adäquat darauf zu reagieren und das ist geschehen. Wir werden heute noch eine Chronologie des Handels des Bürgermeisters und der Magistratsführung präsentiert bekommen. Im nächsten Schritt muss dann zukunftsgerichtet daran gearbeitet werden, dass derartige Probleme nicht mehr auftreten und Abläufe für die Zukunft optimiert werden. Das bedeutet heute in erster Linie ein penibles Abarbeiten der Empfehlungen des stadteigenen Kontrollamts und der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs. Von Seiten des Bundesrechnungshofs wurden alleine 48 Schlussempfehlungen abgegeben, wovon viele sehr lösungsorientiert sind. Vor dem Hintergrund dieser sehr konstruktiven Kritik des Rechnungshofs ist es eigentlich umso bedauerlicher, dass es den Bericht begleitende Pressemeldungen gegeben hat, Presseaussendungen des Rechnungshofs, die weniger konstruktiv als eher politisch reißerisch formuliert waren. Eigentlich hätte diese angesehene Kontrolleinrichtung so etwas gar nicht nötig. Aber sei es wie es sei. Wie ist der Stand der Umsetzung der Empfehlungen? Die Stadt Linz hat sofort angekündigt, die Empfehlungen schnellstmöglich umzusetzen und es ist auch schon sehr viel geschehen. Aus Zeitgründen kann ich hier natürlich nicht alle 48 Schlussempfehlungen, die übrigens inhaltlich nahezu ident mit jenen des Rohberichtes sind, abarbeiten. Aber ganz zentrale Empfehlungen, die schon umgesetzt sind, sind zum Beispiel das Vier-Augen-Prinzip bei der Einstellung von Verwaltungsstrafverfahren und bei Berufungsvorentscheidungen - das wurde schon umgesetzt. Regelmäßige und risikoorientierte Kontrollen - auch hier hat eine vollkommene Überarbeitung der internen Kontrolle stattgefunden. Es gibt laufend wöchentlich, monatlich, quartalsweise, halbjährlich unterschiedlichste Überprüfungsschritte. Die Kontrolle der Einhaltung der Bearbeitungszeit von Akten wurde mit monatlichen Überprüfungen der Verjährungsfristen eingeführt. Damit sind ganz zentrale Empfehlungen, d i e zentralen Empfehlungen des Rechnungshofes schon allesamt umgesetzt. Dass in der betroffenen Abteilung und im ganzen Krisenmanagement rundherum sehr bemüht und sehr intensiv gearbeitet wird, zeigt auch der jüngst präsentierte Bericht des ehemaligen Salzburger Finanzdirektors Dr. Herbert Prucher, der als externer Experte von der Stadt beigezogen worden ist. Dr. Prucher kommt zum Ergebnis - das hat er auch persönlich vor zirka zwei Wochen vor dem Kontrollausschuss berichtet -, dass seitens des Linzer Bürgermeisters nach Bekanntwerden der Fehlentwicklungen bei der Verfolgung von Finanzstrafverfahren organisatorische Maßnahmen eingeleitet worden sind, die mittlerweile greifen und positive Entwicklungen zeigen. Die Empfehlungen des Kontrollamtes aus seiner Sonderprüfung bzw. die Empfehlungen des Rechnungshofes sind entweder schon umgesetzt - wie ich es jetzt ausgeführt habe – beziehungsweise sind andere Empfehlungen gerade in Umsetzung, so der externe Experte Dr. Prucher. Die Altfälle sind mittlerweile aufgearbeitet. Heute werden Anzeigen fristgerecht bearbeitet, ein Mangel an Personal ist nicht erkennbar. Die von einem Organisationsentwickler unterstützte neue Leitung und das Engagement gerade der jungen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird sehr, sehr positiv hervorgehoben und es ist ein mehrstufiges Controlling aufgebaut, das ein Liegenlassen eines Aktes nicht mehr zulässt. Auch an der Umsetzung der Kritikpunkte, die im Rechnungshofbericht hinsichtlich des ELAK geäußert wurden, wird gearbeitet. Als Abrundung ist auch ein Abteilungshandbuch in Entwicklung, das die Organisationsabläufe für die Zukunft standardisieren wird. Das allerwichtigste Ergebnis dieser externen Überprüfung durch Dr. Prucher ist die Aussage, dass Problemstellungen, wie sie in der Vergangenheit aufgetaucht sind, durch die getroffenen Maßnahmen ausgeschlossen werden. Einzelne Verjährungen kann man nie ausschließen, die können aus unterschiedlichsten Gründen stattfinden, aber eine systematische Verjährung ist durch die getroffenen Maßnahmen für die Zukunft ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund dieser dargestellten Entwicklungen und der intensiven Arbeit an in die Zukunft gerichteten Lösungen möchte ich einen Appell an dieses Haus richten, obwohl ich weiß, dass mein Appell bei jenen, die oft geradezu mit inquisitorischem Eifer auf Menschenjagd gehen, nicht viel fruchten wird. Von Schwarz, Türkis, Pink, Grün wird skandalisiert und vorverurteilt. (Zwischenruf) Es kommt dann noch ein Beleg. (Zwischenrufe) Ich bringe ein Beispiel: Von Schwarz, Türkis, Pink, Grün wird skandalisiert, es wird vorverurteilt und in Social Media - da kommt ein Beispiel – werden waghalsige und rechtlich sehr, sehr bedenkliche Unterstellungen gemacht. Nur ein Beispiel von einem Vertreter der schwarz/türkis/pink/grünen-Allianz: Der Kontrollausschuss-Vorsitzende Eypeltauer, mutmaßt am 9. Juni 2017 auf Facebook gleich einmal, dass ein konkretes Bauunternehmen, nämlich die Firma Swietelsky, Profiteur von Aktenverjährungen sein könnte. Bitte stoppen Sie dieses Formulieren von Generalverdacht, das Vernadern, das Diskreditieren, die verzweifelten Versuche des Konstruierens von Verantwortlichkeit. Der Magistrat und die gesamte Unternehmensgruppe der Stadt Linz erbringen nämlich hervorragende Leistungen für die Linzerinnen und Linzer. (Beifall SPÖ) Gerade für die betroffene Abteilung und für ihre neuen und sehr, sehr engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre es sehr gut, wenn sie etwas aus dem Licht der Öffentlichkeit gerückt werden könnten und in Ruhe arbeiten könnten und die Organisation in ruhigere Bahnen gelenkt werden kann. Das war übrigens auch eine Empfehlung von Dr. Prucher. Arbeiten wir jetzt gemeinsam weiter daran, so wie es die Linzer Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten und wofür wir, so denke ich, gewählt worden sind. Arbeiten wir an einer guten Verwaltung für diese Stadt. Unsere Stadt Linz bringt es nicht weiter, wenn rückwärtsgewandt, wichtigtuerisch, skandalisierend und anpatzerisch agiert wird. Denken wir nicht vergangenheitsorientiert, arbeiten wir für die Zukunft, daran werden wir gemessen. Das heißt, lösungsorientiert nach vorne schauen, was in Zukunft besser gemacht werden kann und es in Zukunft besser machen. Danke sehr.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Gemeinderat Schörgendorfer kommt um 14.38 Uhr in die Sitzung. Gemeinderätin Walcher für die FPÖ-Fraktion: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ja, im Magistrat Linz sind Fehler passiert. Es sind Akten verjährt, unter anderem deshalb weil sie nicht bearbeitet wurden. Daraus ist dem Magistrat Linz und anderen Körperschaften ein finanzieller Schaden entstanden. Dieser Sachverhalt gehört umfassend aufgeklärt und man muss die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen, damit die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden können. Darüber sind wir uns sicherlich alle einig. Allerdings ist hierfür nicht der Linzer Gemeinderat zuständig, nicht der Kontrollausschuss und schon gar nicht die selbst ernannte Aufklärer-Allianz. In unserem Rechtsstaat sind hierfür verfassungsgemäß klare Zuständigkeiten festgelegt. Die Staatsanwaltschaft ist für Ermittlungen und eventuelle Anklageerhebungen zuständig und das Gericht für Verhandlung, Urteil und Strafausmaß. Es gibt Ankläger und Verteidiger und ein ganz wichtiger Pfeiler unseres Rechtsstaates, es gilt die Unschuldsvermutung bis eine Schuld erwiesen wurde. Staatsanwaltschaft und Gericht sind die verantwortlichen Stellen, wenn es um das Strafrechtliche geht, nicht der Gemeinderat, nicht der Kontrollausschuss, nicht eine selbst ernannte Aufklärer-Allianz, nicht die Medien und auch nicht der Finanzminister. Aber offenbar - das habe ich schon anlässlich meiner Budgetrede gesagt -, fehlt einigen hier im Haus das Vertrauen in den eigenen Justizminister und seine Justizbehörden. Das mag man nachvollziehen können oder auch nicht, das ist aber kein Grund zu versuchen, den Rechtsstaat auszuhebeln und eine Parallelgerichtsbarkeit mit mittelalterlicher Inquisition und eigener Prozessordnung aufzubauen. Und das alles, um ein wenig politisches Kleingeld zu wechseln. Lassen Sie mich an dieser Stelle die Summen genauer betrachten. Der entstandene Schaden von 382.000 Euro ist für mich als alleinerziehende Mutter sehr, sehr viel Geld. 382.000 Euro müssen viele ‚Häuselbauer‘ in Form eines Kredites bedienen. 382.000 Euro sind 0,03 Prozent des Linzer Budgets oder in Relation dazu, 65 Cent für jemanden, der im Monat 2000 Euro netto verdient. Ein Jurist, der monatlich im Magistrat Linz 2000 Euro netto verdient, kostet seinen Dienstgeber im Jahr zirka 54.000 Euro. Für den laut Rechnungshof zwischen 2010 und 2017 entstandenen Schaden, die genannten 382.000 Euro, hätte man in der Abteilung Strafen über diese acht Jahre hinweg etwas weniger als einen einzigen jungen Juristen beschäftigen können. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein Fakt aus dem Bericht von Dr. Prucher, den Kollege Leidenmühler schon zitiert hat. Dieser Bericht wurde dem Kontrollausschuss vor zirka zwei Wochen vorgestellt. Der von mir genannte Aspekt wird nicht hinterfragt, wahrscheinlich weil er nicht ins Konzept der selbst ernannten Aufklärer-Allianz passte. Dr. Prucher schreibt nämlich auf Seite 5: ,In der Vergangenheit wurde nach außen hin immer ein Rückgang an Fallzahlen dokumentiert. Daher war für das zuständige Mitglied der Stadtregierung und die Personaldirektion die gewünschte Personalaufstockung nicht nachvollziehbar und es entsprach nicht einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung, zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen.‘ Ich denke, dass dieser Satz für das Verständnis der Vorgangsweise von Politik und Personalverwaltung wesentlich ist und genau an dieser Stelle müsste man noch einmal ansetzen. Aber reden wir noch einmal von den 382.000 Euro Schaden für die Steuerzahler, der - ich wiederhole mich - niemals hätte passieren dürfen. Diese verschlampten 0,03 Prozent des Linzer Budgets beschäftigen den Kontrollausschuss seit etwas mehr als zwei Jahren, genau genommen seit dem 20. März 2017. Ich darf Sie alle hier zum wiederholten Male erinnern, dass der alarmierende Bericht des Kontrollamtes damals im Ausschuss ziemlich unaufgeregt durchgewunken wurde und es der damalige FPÖ-Gemeinderat Michael Schilchegger war, der sich kritisch und besorgt zum Thema Verjährungen äußerte. Ein paar Monate später sind dann die selbst ernannten Aufklärer aufgewacht und haben sich zu einer Allianz formiert, die außer einer zugegebenen guten medialen Performance nichts Essentielles vorzuweisen hat. Wie bereits der Sonder-Kontrollausschuss zuvor, hat nun auch der Kontrollausschuss wenig ans Tageslicht gebracht, weil ihm einfach die Möglichkeiten fehlen, die Möglichkeiten einer Staatsanwaltschaft oder eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Der Sonder-Kontrollausschuss zur Causa Swap schaffte nicht einmal eine gemeinsame Stellungnahme aller Parteien - eine Schwäche der damaligen Vorsitzführung. Der jetzige Vorsitz ist nicht besser. Hier wird treuherzig in die Kamera geschaut und bedauert, dass Auskunftspersonen abgelehnt wurden. Dabei hätte man gar nicht abstimmen müssen, wenn einem bewusst gewesen wäre, dass man als Vorsitzender das Recht hat, Auskunftspersonen zu laden. Mit den Auskunftspersonen haben wir es im Ausschuss sowieso nicht besonders. Meine Vorschläge, den ehemaligen Personalreferenten, Christian Forsterleitner, einzuladen und den Chef der Finanzpolizei, Mag. Weldy, wurden anscheinend nicht besonders nachdrücklich verfolgt. Und ganz offensichtlich hat es der Vorsitzende bis heute nicht erreicht, das System als Ganzes zu erfassen. Damit meine ich historische Zuständigkeiten. Immerhin hatten wir im untersuchten Zeitraum drei Personalreferenten und zwei Bürgermeister, deren politische Verantwortungen ebenfalls abzuklären sind. Dass Missstände passiert sind, liegt auf der Hand. Die politische Verantwortung liegt doch am Ende immer beim Bürgermeister. Ob dies auch strafrechtlich relevant ist, wird die Staatsanwaltschaft herausarbeiten und nicht selbst ernannte Aufklärer-Allianzen, die bis dato keinen Mehrwert gebracht haben. Daher konzentrieren wir uns darauf, was unsere Aufgabe ist. Klären wir auf, wo das System versagt hat und warum. Sorgen wir dafür, dass dies in Zukunft nicht mehr passieren kann und überlassen wir die strafrechtlichen Aspekte dieser Causa jenen Behörden, die dafür zuständig sind.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart für die ÖVP-Fraktion: „Liebe Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus, liebe Stadtsenatsmitglieder, liebe Gemeinderäte, liebe Journalisten, liebe Interessierte auf der Galerie, mich freut es ganz besonders, dass heute auch Magistratsbedienstete hier sind, weil ich glaube, dass man gerade am Beispiel der Aktenaffäre sehr viel für sich selbst als Verwaltungsbediensteter mitnehmen kann. Anlass der Aktuellen Stunde ist der sehr brisante Rechnungshofbericht zur Linzer Aktenaffäre. Meine Damen und Herren, 3000 Verwaltungsstrafverfahren in der Stadt Linz sind im Prüfungszeitraum verjährt und 2000 davon aufgrund von Untätigkeit der Behörde - 2000 Verwaltungsstrafverfahren. Frau Kollegin Walcher, aus diesen rund 3000 verjährten Verwaltungsstrafverfahren ist ein finanzieller Schaden für die öffentliche Hand und für diverse Institutionen und Organisationen entstanden. Man kann sich schon lächerlich machen über den finanziellen Schaden. Zwischenruf Gemeinderätin Walcher: „Ich habe es nicht lächerlich gemacht!“ Gemeinderat Mag. Hajart weiter: Aber wissen Sie, was ich Ihnen sage, der Vertrauensschaden in die Behörde des Magistrats Linz ist noch viel, viel schwerwiegender. (Beifall ÖVP) Frau Walcher, ich erkläre Ihnen warum. Weil diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, nicht sanktioniert werden und das ist gerade in Richtung Freiheitliche Partei, glaube ich, doch ein starkes Argument, oder? Und diejenigen, die sich an die Regeln halten, sind die Dummen. Ist das euer Zugang zum Rechtsstaat oder wie? Herr Raml, du bist der Jurist, du bist ein exzellenter Jurist. Ich glaube, du müsstest es ganz besonders gut wissen. Zwischenruf Gemeinderätin Walcher: „Das ist eine Unterstellung!“ Gemeinderat Mag. Hajart weiter: Es gibt Rechtsanwaltskosten, meine sehr geehrten Damen und Herren, die mittlerweile den Betrag der heuer budgetiert worden ist, überschritten haben. 1,13 Millionen Euro, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die Rechtsanwaltskosten für die Beschuldigten der Stadt Linz im Strafverfahren, die großteils die Stadt Linz zu tragen hat. (Zwischenruf) Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Völlig unkorrekt!“ Gemeinderat Mag. Hajart weiter: Sie können sich jederzeit gerne melden Herr Vorsitzender, in Ihrer Funktion als Betroffener, nur nicht als Befangener im Strafverfahren. (Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPÖ hat diese Aktuelle Stunde beantragt. Diese ist aus meiner Sicht rückwärtsgewandt, weil sie sich damit beschäftigt, was in der Vergangenheit passiert ist. Das ist gut so, reden wir darüber. Die ÖVP, Die Grünen und die NEOS haben als Aufklärer-Allianz auch eine Aktuelle Stunde eingebracht, die nach vorne gerichtet ist, die sich damit beschäftigen hätte sollen - sie ist nicht zuerkannt worden -, was noch zu tun ist, welche Probleme nach wie vor gegeben sind und was man unbedingt hätte angehen sollen. Ich werde heute auf beide Fragen die Antworten geben. Punkt 1, was ist geschehen. Mittlerweile ist in der Causa Aktenaffäre sehr viel geschehen. Zwar nicht zu Beginn im Juni 2016, als die Finanzpolizei den Bürgermeister wegen den Verwaltungsstrafverfahren kontaktiert hat, aber dann, als sich ÖVP, Die Grünen und NEOS zur Aufklärer-Allianz zusammengeschlossen haben. So funktioniert das, meine Herrschaften. Wir zeigen Probleme aktiv auf. Wir sorgen für Transparenz und für Aufklärung. Ich weiß schon, da wird man von Freiheitlichen und Sozialisten belächelnd dargestellt, aber wir erzeugen den Druck. Durch diesen Druck kommt etwas in Bewegung. (Beifall ÖVP) Wir arbeiten über den Kontrollausschuss und haben mittlerweile 14 Kontrollausschuss-Sitzungen abgehalten. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei Ursula Roschger und bei Felix Eypeltauer für diese Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken. All diese Diskreditierungen einzelner Mitglieder - jeder von uns ist einmal dran - oder die Versuche, einzelne aus dieser Allianz herauszuschießen, sind leider nicht geglückt, Herr Franz Leidenmühler. Der erste Durchbruch der Aufklärer-Allianz ist gleich am Beginn passiert, als wir - diese drei Fraktionen - Bürgermeister Luger in den Kontrollausschuss haben wollten. Es wurde einen Blockadeantrag eingebracht - liebe Frau Kollegin Walcher, ich glaube, Sie haben den damals mit Unterstützung der SPÖ eingebracht -, dass der Bürgermeister nicht geladen werden könnte. Wir haben eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht und die Aufsichtsbehörde hat diesen Antrag, diese Beschlussfassung für rechtswidrig und somit für nichtig erklärt. Dann ist Herr Bürgermeister Luger in den Kontrollausschuss gekommen. Zuvor hat er noch eine Pressekonferenz dazu abgehalten. Ein Durchbruch der Transparenz ist deswegen wichtig, weil dadurch Dinge in die Öffentlichkeit gekommen sind, die Probleme aufgezeigt haben, denen man weiter nachgehen hat können. Durch dieses weitere Nachgehen ist auch in der Verwaltung etwas zustande gekommen. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass ein massiver Personalengpass geherrscht hat. Dieser Personalengpass, der nebenbei intern bekannt war, wie das Kontrollamt festgestellt hat, ist das Grundübel. Dadurch kam es zu diesen 3000 Verjährungen, wovon 2000 wegen Nichtbearbeitung zustande gekommen sind. Dieser Personalengpass war aber nicht von Anfang an so klar. Wir haben es immer gesagt. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Personalstand in der Abteilung Verwaltungsstrafen aufgestockt wird. Dieser Personalengpass hat sich so manifestiert, dass heute die doppelte Mitarbeiteranzahl in der Abteilung Verwaltungsstrafen gegeben ist. Wir waren es, die immer einen externen Profi zur Analyse der Funktionsfähigkeit der Abteilung wollten. Das waren wir, die das immer eingefordert haben. (Klingel) Ich erinnere an die ganzen Streitigkeiten und die Unruhe über die Anzahl der Fälle die eigentlich verjährt sind. Oder die Debatte, ob es nach wie vor Verjährungen gibt - gefordert und umgesetzt, weil Hofrat Dr. Prucher kam, was dann Gott sei Dank auch einstimmig vom Stadtsenat beschlossen wurde. Und, und, und, mittlerweile ist viel geschehen. Aber - das ist der zweite Punkt, auf den ich jetzt eingehen möchte - es hapert noch bei vielem, es hapert nach wie vor. Das ist deswegen wichtig, weil man es sich, glaube ich, im Hinblick auf weitere Bereiche im Magistrat anschauen sollte, um ein Lehrstück zu haben. Aus meiner Sicht haben zwei Grundprobleme zur Aktenaffäre geführt. Grundproblem 1: ein massives Klima des Missvertrauens im Magistrat. Grundproblem 2: ein unintelligentes Sparen. Ich fange jetzt beim unintelligenten Sparen an: Dieser jahrelange Personalengpass in der Abteilung Verwaltungsstrafen war offenbar intern bekannt. Wie wir alle wissen - das ist nachweisbar - hat es auch eine entsprechende Kommunikation hin zu den Führungsebenen gegeben. Der banale Grund, warum es so weit gekommen ist, dass so viele Verwaltungsstrafen verjährt sind, war dieses unintelligente Sparen beim Personal und auf Kosten der Mitarbeiter. Man darf die Aktenaffäre - das hat der Rechnungshof auch festgestellt - nicht in die Schuhe einzelner Mitarbeiter schieben, sondern es gibt auch eine politische Verantwortlichkeit. Ich rede jetzt nicht vom Strafrecht Kollegin Walcher, sondern erst einmal von der politischen Verantwortlichkeit. (Beifall ÖVP, Die Grünen) Zum Thema des unintelligenten Sparens möchte ich die Magistratsreform 2015 besonders hervorstreichen. Reform - dieses Wort passt hier aus meiner Sicht nicht wirklich, weil die Magistratsreform die Situation in der Abteilung eigentlich nur verschärft hat. Controllingberichte sind auf zwei bis drei Seiten massiv gekürzt worden. Die waren vorher super und mit einer Fülle an Informationsgehalt und sind dann zusammengestutzt worden, dass man wirklich nichts mehr herauslesen kann. Oder die Magistratsreform die Zweite: Das klingt ein bisschen wie MA 2412, das muss ich kurz erklären: Man hat einen Kanzleiordner eingerichtet, in den hunderte Akten und Verwaltungsstrafverfahren eingespielt worden sind, die dann aber aufgrund von Untätigkeit verjährt sind, warum? Weil es zwar einen Kanzleiordner gegeben hat, aber man keinen Kanzlisten hingesetzt hat, der die jemals bearbeitet hätte - unintelligentes Sparen, meine Damen und Herren. Zweites Thema, Klima des Missvertrauens aus meiner Sicht als Hauptproblem, zum einen vom Bürgermeister abwärts. Ich erinnere an den Vermerk des Bürgermeisters Luger vom Juni 2016 auf die Stellungnahme bzw. auf die Warnungen der Geschäftsbereichsleitung in Bezug auf Verjährungen von Verwaltungsstrafen. Da gibt es diesen handschriftlichen Vermerk: ‚Das ist eine Schutzbehauptung und die Geschäftsbereichsdirektoren müssen mit den gegebenen Rahmenbedingungen umgehen.‘ (Klingel) Ist die Zeit aus? Okay. Ich schließe mit einem Zitat des Herrn Bürgermeisters. Misstrauen hinab zu den Mitarbeitern, aber offenbar auch Misstrauen von den Mitarbeitern hinauf, dieses Zitat des Bürgermeisters stammt allerdings schon aus 2004 und lautet: ‚Wenn Mitwisser aus Angst vor dem Chef schweigen, stimmt etwas nicht.‘ Es ist gewarnt worden, aber man könnte sehr wohl sagen, es ist nicht mit entsprechendem Nachdruck gewarnt worden …Klingel… und es wurde nicht drangeblieben. (Klingel) Nehmen wir uns dieses Zitat …Klingel.. zu Herzen, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie, wenn etwas nicht passt, bleiben sie dran.“ (Beifall ÖVP, Die Grünen) Gemeinderätin Roschger für die Grüne-Fraktion: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste auf der Galerie, aus meiner Sicht hat der Rechnungshofbericht sehr deutliche Worte gefunden und deswegen ist es legitim, nicht zur Tagesordnung überzugehen, sondern sich die Zeit zu nehmen, über diesen Bericht zu diskutieren. Dass es unterschiedliche Einschätzungen, Ansichten gibt, liegt in der Natur der Sache, das ist mittlerweile durchaus ein sehr emotionales Thema. Unsere Analyse ergibt aber schon, dass es bei allen unterschiedlichen Einschätzungen ein paar Punkte gibt, die man nicht wegdiskutieren kann und die bleiben. Auf diese möchte ich jetzt speziell eingehen. Insgesamt ist grundsätzlich schon sehr viel gesagt worden. Ich sage das jetzt noch einmal, weil ich glaube, dass das der Satz ist, den ich im Zusammenhang mit dieser Aktenaffäre und mit der Diskussion darüber am öftesten verwendet habe: In dieser Causa ist ein derartiges Organisationsversagen passiert und zwar nicht von heute auf morgen. Ich ersuche, diesen Satz sehr eindringlich wahrzunehmen, auch von Seiten der SPÖ und der FPÖ. Dieses Organisationsversagen ist nicht von heute auf morgen passiert, sondern über Jahre hinweg. Man kann das nicht einzelnen MitarbeiterInnen in die Schuhe schieben, sondern da gibt es eine Verantwortung der Führungskräfte und auch des Bürgermeisters. Ich betone das deswegen jetzt noch einmal so explizit, weil uns - wie wir heute schon wieder gehört haben - umgekehrt vorgeworfen wird, dass wir die sind, die MitarbeiterInnen schlecht machen. Das weise ich auf das Schärfste zurück. Ich erinnere jetzt noch einmal an diesen Satz, den ich von mir aus auch noch 100 Mal wiederholen werde, weil das die Wahrheit ist. Man kann bei einem Organisationsversagen, das über Jahre hinweg nicht beachtet wird oder zu wenig beachtet wird, nicht sagen, es tut uns zwar leid - das ist immerhin schon ein Schritt -, aber in Wirklichkeit haben die MitarbeiterInnen versagt. Das geht nicht, das werde ich nicht akzeptieren. Ich akzeptiere auch den Vorwurf nicht, dass wir die MitarbeiterInnen schlecht machen. (Beifall Die Grünen, ÖVP) Man hat es gesehen, in Wirklichkeit braucht man dazu nicht mehr viel sagen. Diejenigen, die untergriffig sind, die andere diffamieren, die mit Worten wie Menschenjagd oder inquisitorische Vorgehen agieren, die ein Gremium, ein politisches Gremium, wie den Kontrollausschuss als inquisitorisches, mittelalterliches Gremium bezeichnen, sind nicht wir, das ist die SPÖ und die FPÖ. (Beifall Die Grünen, ÖVP) Ich betone das noch einmal und ich werde nicht aufhören, es zu betonen, weil es nämlich die Wahrheit ist. Aus meiner Sicht bleibt in erster Linie, dass es seit dem Zeitpunkt 2016 - darauf kapriziert sich auch der Rechnungshof und davon steigt er sozusagen auch nicht herunter - als die Finanzpolizei das erste Mal an den Bürgermeister geschrieben hat, dass es da Probleme gibt, viel Zeit vergangen ist, in der zu wenig oder nichts passiert ist, um diese Probleme zu beheben. Vielleicht noch gar nicht zu beheben, ich glaube, dass das große Problem war, dass man sich nicht intensiv genug damit beschäftigt hat bzw. analysiert hat oder sich das genauer angeschaut hat, was wirklich ist. Es kommt immer der Vorwurf, dass nur eine Anzahl, eine Handvoll Verjährungen genannt worden sind. Okay, aber trotzdem, das war das erste Mal im Juni, das zweite Mal im Dezember, dann gab es noch einmal so eine Meldung und dann wieder nichts. Wenn ich des Öfteren darauf hingewiesen werde, dass es offensichtlich ein Problem gibt, dann ist es schon eine Frage der Führung, der Verantwortung, mir das genau anzuschauen. Das ist unseres Erachtens und offensichtlich nicht passiert. Das kann und muss man auch dem Bürgermeister und den Führungsmenschen in der Stadt leider vorwerfen dürfen. Diese zeitliche Komponente, dass zu lange nichts passiert ist, bleibt - das sagt auch der Rechnungshof mehrmals in seinem Bericht - und dass aus unserer Sicht dieses Krisenmanagement überhaupt nicht funktioniert hat. Das ist leider der Vorwurf, dabei geht es nicht um einen Vorwurf gegen die MitarbeiterInnen, ganz und gar nicht. Das Zweite, was aus meiner Sicht bleibt, ist die Kritik in manchen Bereichen, was die Magistratsreform betrifft. Das ist in dieser Abteilung durchaus sehr relevant. Es kommt uns aber auch in anderen Bereichen immer wieder unter, dass diese Magistratsreform im Geiste des sicher gut gemeinten ‚wir müssen sparen‘ beschlossen wurde, weil es ja total in ist, in der öffentlichen Verwaltung zu sparen. Man hat aber bewusst oder unbewusst komplett übersehen, dass es nicht geht, dass man über den Kamm immer und überall MitarbeiterInnen einsparen kann. Von diesem Geist, dass wir MitarbeiterInnen einsparen müssen, um zu sparen, müssen wir wegkommen. Ich hoffe, wir sind schon manche Schritte davon weg. Das war der Geist dieser Magistratsreform und das hat Probleme geschaffen. Das wird vermutlich auch in der Zukunft Probleme schaffen, wenn wir nicht dahin kommen, dass wir genau darauf schauen, dass dort, wo der Bedarf gegeben ist und wo es uns wichtig und notwendig ist, gerade im Bereich, wenn es um Verwaltungsstrafen geht, genug Personal vorhanden ist, um den Arbeitsanfall ordentlich abzuarbeiten. Wir müssen dort hinkommen, genau zu schauen, wo wir Leute brauchen und wo es wichtig ist, auch für die MitarbeiterInnen. Ich meine das ganz ernst. Es ist mittlerweile eine Kultur und eine Stimmung im ganzen Magistrat, die für alle Beteiligten unerträglich ist. Es geht jetzt darum in die Zukunft gerichtet wieder Führung und Kultur zu schaffen, die wieder Vertrauen schafft, wo es genug Leute gibt, wo alle arbeiten können und Rahmenbedingungen haben, damit sie im Idealfall gerne arbeiten, weil das allen zu Gute kommen wird. Noch etwas das bleibt ist, dass das Krisenmanagement usw. schon sehr lange gedauert hat und dass es sehr lange gedauert hat, bis man sich durchgerungen hat, einen externen Experten heranzuziehen. Unser erster Antrag ist schon eine Zeit lang her, aber egal. Das, was auch bleibt, ist – auch in die Zukunft gerichtet – das Thema der elektronischen Datenverarbeitung (eDV) im Magistrat und das Thema des Personals in anderen Abteilungen. Ich habe das vorher schon gesagt. Auch Herr Dr. Prucher hat in seinem Bericht Kritik bezüglich der eDV vermerkt, wenn ich das interpretieren darf. Ich finde es sehr klar, wenn er sagt, es fehlt ein adäquates gesamtes eDV-Projekt, das sozusagen auf den Stand der Zeit und auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der verschiedenen Abteilungen und im Konkreten der Abteilung Verwaltungsstrafen abgestimmt ist, damit dort ordentlich gearbeitet werden kann. Neben dem ELAK wird immer noch mit Excel-Listen gearbeitet. Das ist nicht zeitgemäß und nicht innovativ in einer ‚wir sind die innovativste Stadt der Welt‘. (Beifall Die Grünen, ÖVP) Ein letzter Satz, dann höre ich auf. Niemand aus unseren Reihen der selbst ernannten Aufklärer-Allianz – das stimmt ja auch nicht, so hat uns jemand anderer getauft, das waren wir nicht selber, aber egal - hat je formuliert oder einen Anspruch erhoben, irgendetwas strafrechtlich zu bewerten. Das ist absurd. Dazu sind wir nicht da. Aber wir sind schon GemeinderätInnen dieser Stadt und haben verdammt noch einmal die Pflicht, uns darum zu kümmern, wenn etwas nicht funktioniert. Das ist nicht lästig und nicht ‚deppert‘ und was alles schon gekommen ist. Es ist unsere Pflicht und die werden wir weiter ausführen.“ (Beifall Die Grünen, ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich weise zurück, dass bislang irgendjemand das Wort ,deppert‘ verwendet hätte.“ Gemeinderat Eypeltauer für die NEOS-Fraktion: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Stadtsenats, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, ich möchte mit ein paar kurzen Repliken auf meine Vorredner beginnen, vor allem auf meine Kollegin Susanne Walcher von der FPÖ. Sie hat gemeint, ich oder die Kollegen von der ÖVP oder den Grünen hätten nicht verstanden, was die Aufgabe eines Gemeinderats wäre und andererseits die Aufgabe einer Strafjustiz. Ich möchte anmerken, dass die Kollegin damit einen Standpunkt vertreten hat, der zeigt, dass sie überhaupt nicht verstanden hat, worum es seit über einem Jahr geht. Das finde ich gerade von Seiten der FPÖ mehr als bedauerlich. Es geht – ich glaube, das ist nach dieser Debatte, die bis jetzt stattgefunden hat, unmissverständlich klar -, erstens einmal um die Klärung der notwendigen Konsequenzen aus dieser Misere, organisatorisch, strategisch, etwa im Reporting an Herrn Bürgermeister, und natürlich auch um die Klärung und Festmachung einer politischen Verantwortung, aber nicht um die Erfüllung irgendeiner Aufgabe, die in dieser Republik Österreich die Strafjustiz über hat. Die Kollegin hat auch von einem sehr geringen Schadensbetrag gesprochen, von 0,03 Prozent des Jahresbudgets, wenn ich mich richtig erinnere. Fakt ist, dass es hier nicht um den Betrag des Schadens geht - im Übrigen ist der Betrag der Rechtsanwaltskosten schon weitaus höher -, sondern um den Rechtsstaat an sich. In der Stadt Linz wurde aufgrund dieser Aktenaffäre faktisch der Rechtsstaat ausgesetzt. Strafbares Handeln blieb konsequenzenlos. Das ist das Problem. Es ist mir völlig egal, ob das 0,03 Prozent oder fünf Prozent des Jahresbudgets ausmacht. (Beifall NEOS, ÖVP, Die Grünen) Eine weitere Anmerkung noch, die genannten Herrn Mag. Weldy und Forsterleitner habe ich längst angefragt und sie haben beide längst zurückgemeldet, dass sie keine Auskunft geben werden. Das habe ich Ihnen auch im Kontrollausschuss, Frau Kollegin, auf Ihre Nachfrage wiederholt so mitgeteilt. Das noch zu den Repliken. Jetzt möchte ich mit dem, was ich eigentlich sagen wollte, beginnen. Vieles ist vorweg genommen worden. Ich danke Kollegen Hajart und Kollegin Roschger für ihre Ausführungen, denen ich mich vollinhaltlich anschließen möchte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns von den NEOS, der ÖVP und den Grünen wurde von Anfang an gesagt, beruhigt euch, mischt euch nicht ein, wir regeln das schon. Das war die Botschaft von der SPÖ-Seite der Regierungsbank. Es wurde also Vertrauen eingefordert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hätten wir vertraut, dann wären wir bitter enttäuscht worden, denn die Umstände dieser Affäre, das Krisenmanagement in dieser Affäre und die Kommunikation in dieser Affäre waren keines Vertrauens würdig. Um ein paar Beispiele zu nennen: Es wurde ein Rechtsanwalt eingesetzt, um kritischen Nachforschungen zu begegnen, es wurden uns Prügel zwischen die Füße geworfen, wenn es darum ging, Auskunftspersonen einzuladen, es wurde die Herausgabe von Akten völlig unnötig verzögert und in der Sache der Neubesetzung der Abteilungsleitung wurde uns an einem Tag gesagt, dass alles in Ordnung ist und am anderen Tag haben wir gelesen, dass die Abteilungsleitung gerade neu ausgeschrieben worden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vertrauenserweckend ist überhaupt nichts. Der Umgang der Akteure in dieser Affäre – die sind nun einmal in dieser Stadt der SPÖ angehörig, aber auch der rot-blauen Mehrheit im Gemeinderat -mit dem berechtigten Bestreben nach Information und Aufklärung war und ist aus meiner Sicht jenseitig - zu Lasten der Stadt, zu Lasten der Mitarbeiter, zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und natürlich auch zu Lasten des Klimas in diesem Haus. Dabei wäre angesichts der Tatsachen das Gegenteil angebracht. Ich möchte der politischen Führung nicht das hohe Ross, sondern die ausgestreckte Hand, die offene Türe nahelegen, umso mehr angesichts des Rechnungshofberichts, den jeder, der hier Besucher ist, sich herunterladen und durchlesen kann. Ich lege Ihnen das sehr ans Herz, es offenbart vieles und lässt tief blicken. Dieser Bericht dokumentiert klar und unabhängig das Multiorganversagen im Magistrat. Darauf dann mit Häme und Ignoranz zu reagieren, wie das in der Vergangenheit und heute leider wieder einmal passiert ist, ist vollkommen unangebracht. Es ist auch mit Häme und Ignoranz reagiert worden, als wir drei – NEOS, ÖVP, Die Grünen – beantragt bzw. gefordert haben, dass alle hoheitlichen Bereiche des Magistrats einer Grobprüfung unterzogen werden, weil wir gesagt haben, dass wir es bei der Aktenaffäre nicht gewusst haben und die Verantwortlichen behaupten auch, es nicht gewusst zu haben. Wer weiß, was sonst noch so alles womöglich im Argen liegt. Dann wurde uns vorgeworfen, dass wir einen Generalverdacht haben, wir allen misstrauen und wir die Mitarbeiter schon vorverurteilen. Das Gegenteil ist der Fall, im Gegensatz zur SPÖ und FPÖ kümmern wir uns darum, dass wirklich Konsequenzen gezogen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie werfen uns immer wieder den Generalverdacht vor. Glauben Sie, dass Landesrat Podgorschek einen Generalverdacht gegenüber dem FPÖ-Bürgermeister Rabl in Wels hat, wenn er jetzt beauftragt, dass die Finanzgebarung der Stadt Wels, der Stadt Steyr und der Stadt Linz untersucht werden sollen? Ist das dann auch ein Misstrauen oder ein Generalverdacht? Ich glaube, nein, das ist verantwortungsvolles Handeln. Der vorliegende Rechnungshofbericht bestätigt aus meiner Sicht ganz klar den Kurs der Aufklärer-Allianz. Wie gesagt, wir haben uns nicht selbst so ernannt, das war ein Journalist der Krone, der uns so genannt hat, der Name pickt, aber den haben wir uns nicht ausgedacht, das ist mir wichtig, zu sagen. Restlose Aufklärung ist natürlich notwendig, um als Gemeinderat korrekte Entscheidungen und Einschätzungen über die nötigen Konsequenzen in dieser Affäre treffen zu können. Deshalb wird sich der Kontrollausschuss gemeinsam mit einem Rechnungshofprüfer mit diesem Bericht auseinandersetzen können. Deshalb Vertreter der SPÖ, herunter vom hohen Ross und deshalb Vertreter des Koalitionspartners FPÖ, helfen Sie der SPÖ doch dabei, denen fällt es so nämlich schwer. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist für das Klima im Gemeinderat und für das Klima im Magistrat notwendig - das wurde vorher auch angesprochen. Wir haben hier Misstrauen, wir haben hier eine Kultur des Niedersparens und wir haben hier vor allem dokumentiert eine gewisse Ignoranz gegenüber den Nöten der Mitarbeiter, manifestiert aus unserer Sicht ganz klar in der Magistratsreform. Die Ursachen der Aktenaffäre liegen in dieser Haltung und in den daraus resultierenden Führungsentscheidungen. Blicken wir jetzt nach vorne, geben wir der Abteilung volle Rückendeckung. Genau darauf hat unsere Arbeit, die Arbeit der NEOS, der ÖVP und der Grünen von Anfang an abgezielt - leider behindert und verzögert. Machen wird das doch künftig gemeinsam und lernen wir aus dieser Misere. Danke.“ (Beifall NEOS, ÖVP, Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren, jetzt gab es doch einiges zu hören, was einer kurzen Richtigstellung bedarf. Kollege Hajart, der überzogene Rechtanwaltskosten darstellt, dann behauptet, es wurde schon immer schon gesagt. Ich denke nur an die Kontrollausschusssitzung am 20. März 2017, als dieses Thema das erste Mal im Kontrollausschuss behandelt wurde. Damals hat, bis auf den Kollegen Schilchegger von der FPÖ, niemand etwas gesagt. Oder Gemeinderat Eypeltauer, der die Regierungsbank anspricht, aber damit doch nicht die gesamte Stadtregierung meint, weil ÖVP und Die Grünen auch in der Stadtregierung vertreten sind, aber dann doch wieder Teil dieser unheiligen Allianz sind. Hier sollte dann auch von Seiten der ÖVP und der Grünen Regierungsverantwortung getragen und wahrgenommen werden, weil wir in Linz das System einer Konzentrationsregierung haben. Oder der Begriff des Multiorganversagens. Wenn in einer Abteilung von 40, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, in einer Abteilung von – ich weiß es jetzt nicht genau - 65 oder so, die der Linzer Magistrat hat, etwas passiert ist, dann ist das kein Multiorganversagen. Bei nahezu allen Wortmeldungen von schwarz-türkis-pink-grün ist wieder das Thema der politischen Verantwortung gekommen. Das war natürlich zu erwarten. Ich habe das an einer anderen Stelle schon einmal gesagt, wenn man ein Konzept von politischer Verantwortung hat, bei dem der Erste am Ende ohnehin immer für alles verantwortlich ist, ganz unabhängig von einer persönlichen Vorwerfbarkeit, dann können wir uns die ganzen Diskussionen sparen. Dann ist aber auch der Landeshauptmann von Oberösterreich für Verwaltungsmissstände in St. Wolfgang verantwortlich und dazu sage ich nein. Da wird sich Thomas Stelzer jetzt freuen. Verantwortlichkeit auch politische Verantwortlichkeit impliziert persönliche Vorwerfbarkeit. Das knüpft an individuelles Fehlverhalten an und setzt zu allererst eine Kenntnis des vollen Sachverhalts voraus. Hier findet sich – Kollegin Walcher hat schon darauf hingewiesen - auch im Bericht von Dr. Prucher der Hinweis, dass, wenn nach außen hin immer eine Rückgang an Fallzahlen dokumentiert wird, ein Wunsch nach Personalaufstockung wirklich nicht nachvollziehbar erscheint. Es würde keinesfalls einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltungsführung entsprechen, wenn man in einem solchen Fall zusätzliches Personal zu Verfügung stellt, worauf Dr. Prucher hingewiesen hat. Ich erinnere daran, dass auch in einem ersten Mail des Leiters der Finanzpolizei für Oberösterreich und Salzburg an den Bürgermeister im Juni 2016 von lediglich sechs Verjährungsfällen die Rede war. Da müssen nicht gleich alle Alarmglocken schrillen. Auch in der Folge ist vom Bürgermeister immer gehandelt worden, es wurden immer dem jeweiligen Wissensstand entsprechende Maßnahmen gesetzt bzw. angeordnet. Dass man mit dem Wissensstand von heute über die Dimension möglicherweise anders handeln würde, ist eine andere Frage. Was bedeutet Verantwortlichkeit vor allem? Verantwortlichkeit bedeutet, dem jeweiligen Wissensstand entsprechend die richtigen Reaktionen zu setzen und dafür zu sorgen, dass solche Problemlagen in Zukunft vermieden werden. Hier - das habe ich schon erwähnt - kommt die erste externe Überprüfung durch Dr. Prucher schon zum Ergebnis, dass diese Problemstellung, wie sie in der Vergangenheit aufgetreten ist, für die Zukunft ausgeschlossen werden kann. Wir werden weiterhin wachsam sein und ich bin mir auch ganz sicher, dass das hervorragend aufgestellte Linzer Kontrollamt einen sehr, sehr wachen Blick darauf haben wird, ob alle seine Empfehlungen umgesetzt werden und ob alle Empfehlungen des Bundesrechnungshofes umgesetzt werden und ob die notwendigen fachlichen und organisatorischen Lehren aus den vergangenen Ereignissen gezogen werden. Für mich stellt sich jetzt – bei einem Schaden des Landes von nicht einmal 1500 Euro - schon die Frage, ob es wirklich geboten ist, dass die Abläufe in der Stadt Linz jetzt auch vom Land Oberösterreich so eingehend inspiziert werden, dass sogar eine Task-Force eingesetzt wird. Für mich stellt sich schon die Frage, ob das nicht doch Teil einer Politkampagne - der Landes-ÖVP vielleicht - gegen die Stadt Linz ist, die sich …Zwischenrufe… ein bisschen an Aussagen des ÖVP-Finanzministers in den vergangenen Monaten einreiht. Letztlich zeigt aber die heutige Stunde, die heutige Aktuelle Stunde, die mittlerweile schon ein bisschen über die Stunde hinausgeht, wieder eines: Den einen geht es darum aufzuzeigen, was alles in der Vergangenheit falsch gelaufen ist, garniert mit Vorverurteilungen, garniert mit Unterstellungen. Den anderen geht es darum, verantwortlich Lösungen für die Zukunft zu entwickeln - nicht anzupatzen, nicht zu jammern, sondern es besser zu machen. Das ist Verantwortung.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Stadträtin Fechter als Personalreferentin: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Linzer Gemeinderates, als Personalreferentin nehme ich klarerweise zu den Personalressourcen Stellung. Wenn in einer Abteilung ein außerordentliches Arbeitsaufkommen festgestellt wird, wird in der Regel zuerst im Geschäftsbereich versucht, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Ressourcen so einzuteilen, dass dieses Arbeitsaufkommen abgearbeitet werden kann. Erst wenn mit diesen organisatorischen Maßnahmen das Auslangen nicht gefunden werden kann, kann jederzeit auch unterjährig bei der Personaldirektion mit einem entsprechenden Formular um mehr Personal angesucht werden. Dann findet eine Bedarfsprüfung statt. Wenn diese zu einem Ergebnis geführt hat, dann wird mehr Personal zur Verfügung gestellt oder auch nicht. In der hier diskutierten Causa wurden auf diesen unterschiedlichen Verantwortungsebenen nach dem jeweiligen Wissensstand zum jeweiligen Zeitpunkt entsprechende Schritte gesetzt, die ich jetzt erläutern möchte. Der Hinweis der Finanzpolizei vom Juni 2016, dass sechs konkrete Fälle verjähren würden, wurde der zuständigen Geschäftsbereichsdirektorin übermittelt. Auf die Rückmeldung, dies könne aufgrund der Personalressourcen passiert sein, wurde dahingehend reagiert, dass organisatorische Maßnahmen im Geschäftsbereich eingefordert wurden. So wäre dies im Übrigen in jedem anderen Geschäftsbereich bei einem außerordentlichen Arbeitsaufkommen auch passiert. Gleichzeitig hat das Kontrollamt der Stadt eine routinemäßige Initiativüberprüfung im Geschäftsbereich durchgeführt. Der Bericht über diese Prüfung wurde im Februar 2017 dem Kontrollausschuss - wie wir heute schon gehört haben - ohne größere Beanstandung präsentiert. Allerdings war darin eine entsprechende Empfehlung, die lautete: ,Es wird empfohlen, eine datenbasierte Erhebung des Personalbedarfs durchzuführen.‘ Das war der Zeitpunkt, zu dem es um eine über den Geschäftsbereich hinausgehende Maßnahme ging. Die Personaldirektion hat nach diesem Kontrollbericht daher unverzüglich und dem damals vorhandenen Wissensstand entsprechend gehandelt. Es wurde eine Personalbemessung auf Basis eines Benchmarks durchgeführt, die zum Ergebnis gelangte, dass ein Personalmehrbedarf von 2,5 Personaleinheiten besteht. Die zuständige Geschäftsbereichsdirektorin beantragte jedenfalls auf Basis dieser Bedarfserhebung für den Dienstpostenplan des Folgejahres, also 2018, zumindest zwei zusätzliche Personaleinheiten. Aufgrund der Anzeige der Finanzpolizei Ende Mai 2017 wurde von der Magistratsdirektorin eine weitere Untersuchung in Auftrag gegeben. Erst diese führte zu einem weiteren neuen Erkenntnisstand, dass es sich um deutlich mehr aufzuarbeitende Fälle handelte, als aus den bisherigen Aufstellungen hervorgegangen war. Deshalb wurde wiederrum von der Magistratsdirektion und von der Personaldirektion unverzüglich reagiert und unter anderem binnen kürzester Zeit eine Kanzleimitarbeiterin und mehrere Juristinnen und Juristen der Abteilung zugeteilt sowie die organisatorische Leitung einem Organisationsentwickler übertragen. Erst ab Herbst 2017 wurde das gesamte Ausmaß des aufzuarbeitenden Rückstands objektiv erkennbar. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Personalressourcen der Abteilung zugeteilt, die jedenfalls eine Aufarbeitung aller Fälle bis zum Jahresende 2018 gewährleisteten. Dadurch kam es natürlich notwendigerweise zu gehäuften, formal notwenigen Einstellung bereits verjährter Fälle. Es waren dabei keine - wie etwa vom Finanzminister behauptet - neuen Fälle dabei. So wurde der Personalstand in der betroffenen Abteilung von 7,75 Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 1. Jänner 2016 Schritt um Schritt im Gleichklang mit dem zunehmenden Erkenntnisstand auf mittlerweile 17,25 Vollzeitbeschäftigte erhöht. Damit wird sichergestellt, dass die Rückstände aufgearbeitet und die aktuellen Aufgaben korrekt und gesetzeskonform vollzogen werden können und so gute Arbeit in der Abteilung geleistet wird. Das wurde heute einige Male angesprochen und das ist mir als Personalreferentin wichtig. Trotz dieser Fehler in der Vergangenheit, die jetzt aufgearbeitet sind und die ich bedauere, leistet unsere Verwaltung eine ausgezeichnete Arbeit, die unsere Wertschätzung verdient. Danke.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich inhaltlich einsteige, darf auch ich das Bedauern über die sogenannte Aktenaffäre zum Ausdruck bringen, weil es immer vorrangiges Ziel war und ist, als Behörde korrekt und einwandfrei zu arbeiten. Dieses Ziel verfolgte bzw. verfolgt nicht nur die Spitze der Politik und der Verwaltung, sondern dies gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da der Bürgermeister nicht den Anschein der Befangenheit erwecken möchte, werde ich als geschäftsführende Bürgermeisterin die wesentlichen Eckdaten ausführen. Zur Chronologie: Insbesondere kommt der von der Finanzpolizei im Juni 2016 der Stadt Linz übermittelten Beschwerde in jenem Umfang Bedeutung zu, in dem in dieser Beschwerde von sechs Verjährungsfällen die Rede ist. Dieses Wissen um sechs vorliegende Verjährungsfälle war für die Spitze des Magistrates, insbesondere Magistratsdirektorin und Bürgermeister Handlungsgrundlage für die weiter zu treffenden notwendigen Maßnahmen. Demzufolge war der Mitteilung des Geschäftsbereiches, es könne wegen Personalknappheit zu Verjährungen kommen, zu Recht mit entsprechender Skepsis begegnet worden. Die Anzahl von sechs Verfolgungsverjährungen belegt keinen besonderen Arbeitsanfall und auch keine Krise - wie das Frau Gemeinderätin Roschger meinte - die eine Personalmaßnahme in Form einer Aufstockung begründet nach sich zieht. Dem Grundsatz der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung entsprechend, wurde dem Geschäftsbereich aufgetragen, entsprechende organisatorische Maßnahmen mit dem vorhanden Personal zu setzen, um weitere Verjährungen zu verhindern und es wurde der Hinweis der Abteilung auf die Personalressourcen seitens des Bürgermeisters als Schutzbehauptung gewertet. Demzufolge wurden in einem Jour fix am 11. Juli 2016 zwischen der Magistratsdirektorin und der Direktorin des Geschäftsbereiches Abgaben und Steuern Maßnahmen vereinbart, die die rasche Aufarbeitung offener Fälle gewährleisten und das Eintreten von Verjährungen verhindern sollen. Zwischenzeitig hat im September 2016 auch das Kontrollamt der Stadt Linz eine routinemäßige Prüfung des gesamten Geschäftsbereiches Abgaben und Steuern gestartet. Auch hier konnte davon ausgegangen werden, dass alle zielführenden Schritte eingeleitet waren und das Organ Magistrat ausreichend involviert sei. Es soll nochmals verdeutlicht werden, dass die im zweiten Halbjahr getroffenen Maßnahmen nach dem damaligen Kenntnisstand entsprechende Qualität und Umfang hatten, um die damalig bekannten Missstände zu beheben. Erst Ende Dezember 2016, genau mit der ergänzenden Beschwerde der Finanzpolizei am 22. Dezember 2016, erlangte mit dem Bürgermeister auch die Stadt Linz Kenntnis von der Behauptung von weiteren Verjährungen. Aufgrund dieses Hinweises vom 22. Dezember 2016 ersuchte der Bürgermeister erneut umgehend im Wege der Magistratsdirektorin um Stellungnahme. Im Jour fix mit der Geschäftsbereichsdirektorin am gleichen Tag beauftragte die Magistratsdirektorin einen neuen Bericht und forderte bzw. regte konkrete Maßnahmen zur Aufarbeitung der Rückstände an. Der Geschäftsbereich konnte nicht darstellen, warum ein zusätzlicher Personalbedarf berechtigt gefordert wurde, obwohl die Geschäftszahlen seit 2010 zurückgegangen sind. In Folge erschien am 1. Februar 2017 der Kontrollamtsbericht, der die Prüfung von zwei zusätzlichen Dienstposten anregte. Zu den nachfolgenden Personalmaßnahmen haben Sie bereits die Ausführungen der Personalreferentin gehört. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Sachverhaltsdarstellung der Finanzpolizei an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erteilte der Bürgermeister am 9. Juni 2017 einen Auftrag an das Kontrollamt zur vertiefenden Prüfung der Abteilung Verwaltungsstrafen. Die Magistratsdirektorin erteilte den Auftrag, eine Gesamtliste aller offenen Verwaltungsstrafverfahren zu generieren. Diese Liste zeigte ca. 3600 offene Verfahren. 1432 Fälle aus dieser Liste wurden als verjährungskritisch eingestuft. Der Rechtsanwalt der Stadt Linz wurde mit der Prüfung dieser Fälle beauftragt, um einen umfassenden Überblick zu erlangen, welche Verfahren potentiell verjährungsbedroht sind, damit diese von der Verwaltung vorrangig bearbeitet werden konnten. Erst mit dem Vorliegen der Gesamtliste, der Prüfung durch den Rechtsanwalt der Stadt Linz und schlussendlich des Kontrollamtsberichtes vom Mai 2018, war das vollständige Ausmaß der Rückstände bzw. Verjährungen erkennbar. Ich möchte abermals betonen, dass mit Kenntnis der Kontrollamtsberichte jeweils die dort ausgesprochenen Empfehlungen abgearbeitet und umgesetzt wurden bzw. die vertiefenden und ergänzenden Empfehlungen des Rechnungshofes schon ab Erhalt des Rohberichtes mitberücksichtigt und auch zu 75 Prozent schon umgesetzt sind. (Klingel) Wie geschildert und wie ersichtlich, wurden immer zum jeweiligen Zeitpunkt die jeweiligen richtigen Maßnahmen gesetzt. Danke für die Aufmerksamkeit.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich übergebe die objektive Zeitmessung Herrn Vizebürgermeister Hein.“ Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass die sozialdemokratische Fraktion die Initiative auf Abhaltung dieser Aktuellen Stunde ergriffen hat, weil es nicht nur der Partei, der ich angehöre, sondern auch mir persönlich die Möglichkeit gibt, meine Position in diesem Rahmen darzustellen. Eines sei ganz klar gesagt, jede Art von Verfehlungen, jeder Fehler, der in unserer Organisation geschieht, ist ein Fehler zu viel. In Organisationen wie dem Magistrat, leisten Menschen in den Kindergärten, in der Berufsfeuerwehr und auch in der Verwaltung exzellente Arbeit. Ich glaube nur, dass man auch zur Kenntnis nehmen muss, dass die fehlerfreie Organisation genauso wie die drogenfreie Gesellschaft eine Illusion ist. Es schmerzt mich, dass gerade diese Art von Fehler geschehen ist, weil es tatsächlich stimmt, dass damit am Arbeitsmarkt Ungleichheiten zwischen Unternehmen, die sich an die Gesetze halten und Unternehmen, die dagegen verstoßen, geschaffen werden. Wenn diese nicht in gebührlichem Ausmaß bestraft werden, so ist das explizit wettbewerbsverzerrend und es schmerzt, dass das in einer Stadt wie Linz, der größten Industriestadt, der stärksten Innovationsstadt, der Stadt mit den meisten Arbeitsplätzen geschehen ist. Das tut mir nicht nur leid, ich entschuldige mich auch dafür, denn es ist tatsächlich Teil meiner Verantwortung. Eine Verantwortung, die hier diskutiert wird, lautet ganz einfach, ich zitiere: ,Die Verantwortung liegt am Ende beim Bürgermeister.‘ - Zitat Ende (Zwischenruf) Dem ist dann so, aber dann würde ich nicht mit zweierlei Maß messen. Wenn in einer Regionalbank in Oberösterreich ein Betrugsfall geschieht, ein Mitarbeiter stiehlt - das soll schon des Öfteren vorgekommen sein bei großen Banken, die ein großes Zweignetz in Oberösterreich haben -, dann ist dort der Generaldirektor dafür verantwortlich, hat die Konsequenzen zu ziehen - ich weiß nicht, was Sie meinen, sich einen neuen Job zu suchen, beim Staatsanwalt vorstellig werden oder was immer. Wir alle wissen, dass das absurd ist. Es sind auch große Industriekapitäne nicht persönlich verantwortlich dafür, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Bestechungsfälle ihres Unternehmens verwickelt sind. Was zählt ist, wie man damit umgeht. Ein Bankdirektor, der das unter den Teppich kehrt, der das vertuschen will, ist kein guter Bankdirektor und verstößt gegen Gesetze. Ein Manager eines großen Industriekonzerns, der sagt, es geht mich nichts an, was meine Leute in Deutschland machen, ist sicherlich nicht einer, der bei einem börsennotierten Unternehmen ganz besonders gut beleumdet wird. So habe ich - es wurde heute versucht, das darzustellen - ab dem jeweiligen Zeitpunkt, ab dem ich involviert, informiert, damit befasst worden bin, gemeinsam mit Frau Magistratsdirektorin Aufträge erteilt, versucht Entscheidungen durchzusetzen, Informationen zu erhalten, die wir zum Teil erhielten, zum Teil offensichtlich entsprachen sie auch nicht den Tatsachen. Meine Damen und Herren, das geht auch aus dem Kontrollamtsbericht hervor und Sie können das hier noch 100 Mal sagen und unterstellend nutzen, wenn Sie zitieren ,war intern bekannt‘. Sie wissen ganz genau, dass der Direktor des Kontrollamtes auf die Frage eines Kontrollausschussmitgliedes, was denn ,intern‘ sei, gemeint hat, vor Ort in der Dienststelle und nirgendwo anders. Und vielleicht sollten wir auch einmal ehrlich politisch darüber diskutieren, warum wir dieses Thema und diese Verfehlungen in dieser Form überhaupt im politischen Diskurs haben. Ja, das hängt natürlich mit dem Jahr 2015 zusammen. Es hängt damit zusammen, dass es für meine Partei mit Grünen und der ÖVP nur in einem sehr überschaubaren Maß möglich gewesen ist, Arbeitsübereinkommen zu schließen und ein weitaus umfassenderes und auch im Detail viel umfassenderes Arbeitsübereinkommen mit der Freiheitlichen Partei geschlossen worden ist. Seitdem verstehen Sie sich endgültig in diesem Haus als Opposition. Zwischenruf Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Das ist eine Unterstellung!“ Bürgermeister Luger weiter: Das ist für mich als Demokrat nachvollziehbar. Das ist das Problem, dass wir diese Proporz- und Zwangsregierungen haben, aber wir haben sie nun einmal. Deswegen stammen die Begriffe Opposition nicht von mir, sondern von Ihnen. Wenn man glaubt, dass das alles in so einem objektiven Rahmen, wie das heute hier mit viel, viel Kreide, die geschluckt worden ist, präsentiert wird, dann ist das natürlich nicht die Wahrheit. Ich habe Verständnis dafür, dass man, wenn man sich als Opposition versteht, versuchen will, einem Bürgermeister und einer regierenden Mehrheit in diesem Gemeinderat mit dem Mittel der Opposition entgegenzutreten. Das sind nicht die feinsten Mittel, wie wir aus allen Ebenen unserer Demokratie wissen. Das Ganze hat noch eine andere Dimension. Es gibt noch andere Indizien, dass es hier nicht um eine Aufarbeitung und um Umsetzung von Maßnahmen geht. Wenn sich ein Finanzminister erstmals, seit dem es diese Bundeskonstellation gibt, vor die Medien stellt und behauptet, da wären nach dem Sommer 2017 noch immer Fälle verjährt, dann sagt er die Unwahrheit. Wir konnten im Dezember letzten Jahres seinen Mitarbeitern beweisen, dass kein einziger dieser Fälle, die wir übrigens 14 Tage später erhalten haben, durch Nichthandeln der Behörde verjährt ist. Wenn das dieser Minister dann nicht einmal zurücknimmt, sondern im Gegenteil in einer Anfragebeantwortung im März 2019 vor wenigen Tagen das alles noch einmal wiederholt, dann ist es klar, dass dieser Minister die Unwahrheit sagt, weil er diese Unterlagen hat. (Zwischenruf) Oder wenn das Land Oberösterreich einen Rechnungshof-Rohbericht, der als das Exemplar des Landes Oberösterreich erkennbar war, am Tag des Erscheinens in die Öffentlichkeit spielt – das war der mit den zwei Strichen –, dann entspricht dieses Weiterspielen höchstwahrscheinlich nicht dem Gebot der Amtsverschwiegenheit. Ist zufällig geschehen, weil es einem um objektive Verbesserung ehemaliger Missstände und um keinen politischen Diskurs geht. Wenn im Gegensatz zur Causa St. Wolfgang mit allen Möglichkeiten seitens -ich vermute primär - der Landes-ÖVP in der Regierung ein Landesrechnungshofbericht kommt, kein Problem. Wenn es tatsächlich eine Gebarungsprüfung ist und nicht eine anlassbezogene politisch motivierte Prüfung, gibt uns das die Möglichkeit, die Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Land auch mit dem Rechnungshof zu diskutieren und zu zeigen, dass wir im Jahr mit 140 Millionen Euro Nettozahler sind. Ich freue mich auf diesen Tag. Zur Task Force nur eines, weil das heute auch gesagt worden ist. Herr Landesrat Elmar Podgorschek hat heute völlig korrekt auf eine Frage der Grünen in – aus meiner persönlichen Sicht, das sei mir jetzt gestattet, weil ich auch ein wenig emotionell betroffen bin – ausgesprochen unterstellenden Art gegenüber der Stadt Linz klar gesagt, dass er derzeit keinen Grund sieht, diese Task Force einzusetzen, weil es aus seiner Sicht derzeit nicht einmal - das können Sie im Protokoll nachlesen – Anzeichen für strafrechtlich relevante Handlungen gäbe. Das habe nicht ich gesagt, das können Sie nachlesen, das hat heute Herr Landesrat Elmar Podgorschek gesagt und das ist korrekt so. Zum Abschluss kommend, um aus diesem politischen Diskurs auch meine Schlussfolgerungen zu ziehen. Es gibt kein Grund hier auch für mich als Bürgermeister wehleidig zu agieren. Es zeigt aber schon auf und dafür habe ich Verständnis: Die politische Skandalisierung und das Verantwortlichmachen primär meiner Person und das völlige Außerachtlassen einer objektiven Analyse, so wie das Herr Dr. Prucher in seinem Bericht getan hat, der sehr wohl aufgezeigt hat, wo zu welchem Zeitpunkt Handlungen, Aktivitäten, Forderungen nicht auf politischer Ebene zu stellen gewesen wären. Wenn man all das in Rechnung stellt, dann bin ich davon überzeugt, dass wir nachdem wir 75 Prozent der Rechnungshofempfehlungen nach dem Rohbericht und auch weite Strecken des Kontrollamtsberichtes bereits umgesetzt haben, auf dem richtigen Weg sind. Letzte Anmerkung. Auch ich habe mich in den letzten Monaten öfters gefragt und das auch mit meinen engsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diskutiert, ob wir denn nicht irgendwo einmal etwas übersehen haben …Klingel…, etwas nicht so gemacht haben, wie es notwendig gewesen wäre. Es gehört sich auch, dass man sich selbstkritisch hinterfragt. Meine Meinung ist, mit meinem jeweiligen Wissensstand von damals würde ich heute nicht anders handeln, als ich damals handelte. Mit meinem heutigen Wissensstand weiß ich mehr, als ich damals jeweils gewusst habe. Ich bin mit dem Kontrollausschuss in guter Gesellschaft, denn im März, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat außer Herrn Bundesrat Schilchegger niemand in diesem ganzen Bericht von keiner Fraktion auf das hingewiesen, was Sie mir heute vorwerfen, das ich seit Jahren hätte wissen sollen. Das ist der Beleg dafür, dass Sie hier parteipolitisch agieren. Das ist in der Demokratie legitim, aber dann stehen Sie dazu und seien Sie nicht pseudoobjektiv.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart zur tatsächlichen Berichtigung: „Vielen Dank Herr Bürgermeister, tatsächliche Berichtigung zur Wortmeldung des Gemeinderates Dr. Leidenmühler in Bezug auf die Kontrollausschusssitzung vom März 2017, es habe in dieser Causa nur FPÖ-Gemeinderat Schilchegger eine Wortmeldung abgegeben. Das ist falsch. Natürlich hat sich auch ÖVP-Gemeinderat Wolfgang Steiger sehr wohl zu Wort gemeldet.“ Bürgermeister Luger zur tatsächlichen Berichtigung: „Das stimmt, zum Kontrollamtsbericht ja, zu den Vorfällen in dieser entsprechenden Abteilung, nein. Das ist die letzte tatsächliche Berichtigung aus meiner Sicht.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. D ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge D 1 Jagdausschuss St. Magdalena und Ebelsberg; Entsendung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder werden mit sofortiger Wirkung für die in Linz bestehenden Jagdausschüsse gewählt: Herr Ulrich Püschel als Mitglied in den Jagdausschuss Ebelsberg. Stadtrat Michael Raml als Ersatzmitglied in den Jagdausschuss St. Magdalena.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über D 2 Personalbeirat; Bestellung von Dienstgebervertreter/Innen – Änderung der Zusammensetzung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Herr Gemeinderat Michael Svoboda wird an Stelle von Frau Gemeinderätin Ursula Roschger als Mitglied und Frau Gemeinderätin Alexandra Schmid wird an Stelle von Herrn Gemeinderat Michael Svoboda künftig als Ersatzmitglied in den Personalbeirat bestellt. (§ 20 Abs. 2 Oö. Objektivierungsgesetz).“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über D 3 Heraustrennung der Linz AG IT-Services aus der IKT Linz Gruppe – Grundsatzbeschluss und Beauftragung zur Umsetzung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen sowie der dargelegte Umsetzungszeitplan werden genehmigt. 2. Der Bürgermeister als Eigentümervertreter wird ersucht, die IKT Linz GmbH mit der Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen innerhalb des dargelegten Umsetzungszeitplanes zur Heraustrennung der Linz AG IT-Services aus der IKT Linz Gruppe umgehend zu beauftragen. Die Umsetzung hat unter Einbindung der Linz AG, der IKT Linz Gruppe und der relevanten Geschäftsbereiche des Magistrats sowie der UGL Holding zu erfolgen. 3. Notwendige Beschlüsse im Rahmen der Projektumsetzung sind dem jeweils zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Die Umsetzungsaktivitäten sind umgehend zu starten und bis 31. Dezember 2021 abzuschließen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ÖVP-Fraktion wird sich beim Antrag D 3 aus zweierlei Gründen der Stimme enthalten: Zum einen verweise ich auf den Zusatzantrag der ÖVP in der Gemeinderatsitzung am 24. Mai 2018, der leider keine Mehrheit fand. Dieser Antrag war auf das Kepler Universitätsklinikum bzw. vielmehr auf die Informationstechnologie ausgerichtet. Der zweite Grund betrifft die Transparenz und die Frage ob man sich in dieser Angelegenheit ein abschließend ganzheitliches Bild machen kann. Es gibt keinen politisch besetzten Aufsichtsrat, der auch unsererseits eine fundierte inhaltliche und abschließende Beurteilung machen könnte.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Unsere Position dazu ist sehr ähnlich, ich habe das auch schon in der Stadtsenatssitzung gesagt und möchte mich bei den Mitarbeitern der Firma Huemer für die ausführlichen Erklärungen, die es dort gegeben hat, bedanken. Ich bezweifle die Stichhaltigkeit des vorgelegten Berichtes auch nicht. Für uns gilt aber natürlich, dass es sehr schwer ist, sich ein Bild der Gesamtsituation zu machen, wenn man nicht weiß, wie die Informations- und Kommunikationstechnologie gearbeitet hat und wie die Abläufe dort sind und so weiter. Ich habe auch schon in der Stadtsenatssitzung angemerkt, dass es für mich nicht nachvollziehbar ist, warum man nicht gleich mitbeauftragt hat zu prüfen, ob eine Trennung der EDV zwischen dem Magistrat Linz und dem Kepler Universitätsklinikum sinnvoll wäre. Daher fehlt uns die Grundlage, um die Gesamtsituation entsprechend beurteilen zu können und wir werden uns deswegen der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Auch von mir gibt es eine Stimmenthaltung.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass es vernünftig ist und wir gut beraten sind, die vorgeschlagene Heraustrennung durchzuführen. Der sehr umfassende und aus meiner Sicht sehr detaillierte Bericht des Unternehmens Huemer IT-Solution spricht die Empfehlungen aufgrund der Unterschiedlichkeit in den Anforderungen und der unterschiedlichen Tempi, die es in einer Magistratsverwaltung und der Linz AG gibt und den noch größeren unterschiedlichen Herausforderungen, aus. Frau Stadträtin Schobesberger, wir haben uns auch die Frage gestellt, ob es nicht Sinn machen würde, jenen Teil unserer Informationstechnologie, der derzeit über die Informations- und Kommunikationstechnologie GesmbH im Kepler Universitätsklinikum arbeitet und dort die gesamte Umstellung und Konsolidierung zwischen den Informationstechnologien der einzelnen Häuser durchführt, herauszutrennen. Wir sind zur Einsicht gekommen, dass es vernünftiger ist, die Strukturen dort zu belassen, wie sie sind und allfällige Entscheidungen darüber zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. Es ist auch noch nicht klar, wie das Land Oberösterreich seine Informationstechnologie-Dienste in der neuen Landesgesundheitsholding konfiguriert. Man kann in dieser Sache durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Ich halte es für vernünftiger die Entscheidung darüber später zu treffen und diesen Teil bei uns zu belassen, so lange man nicht weiß, was auf Landesebene wirklich geschieht. Man kann dann noch immer ausgliedern, wenn es vernünftiger erscheint und wenn nicht, wird man nicht ausgliedern. Aus meiner Sicht ist der Zeitpunkt einer allfälligen Weggabelung noch nicht erreicht. Ich ersuche um Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über E 1 Beauftragung einer externen Beratung zur zukünftigen Ausgestaltung der Magistratskrankenfürsorge; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Es soll eine externe ExpertIn für die Erstellung eines Gutachtens vorgeschlagen werden, das die möglichen Organisationsformen für die Sicherstellung der Krankenfürsorge oder einer adäquaten Krankenversicherung der BeamtInnen der Stadt Linz darlegt und gegebenenfalls eine Empfehlung für die optimale Variante abgibt. Die konkrete Beauftragung hat durch das zuständige Organ zu erfolgen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir erachten es natürlich grundsätzlich auch für sinnvoll, dass aufgrund dieses Kontrollamtsberichtes umfassend zu beleuchten. Aus unserer Sicht ist es aber trotzdem notwendig, die datenschutzrechtliche Problematik sofort zu bereinigen. Nach wie haben vor ArbeitgebervertreterInnen Zugang zu Krankendaten von MitarbeiterInnen – auch wenn man die Besetzungen ausgetauscht hat. Das ist natürlich problematisch. Ich unterstelle niemanden, dass er tatsächlich hineinschaut, aber alleine die Tatsache, dass es möglich ist, ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Ich bin der Überzeugung, dass man das sofort ändern sollte und so schnell wie möglich in Angriff nehmen muss und nicht abwarten kann, bis ein Bericht fertiggestellt ist.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Bürgermeister, seit mindestens zehn Jahren ist klar und absehbar, dass nicht mehr pragmatisiert wird. Seit der Diskussion darüber, dass Pragmatisierungen eingestellt werden, war aus meiner Sicht absehbar, dass das Geschäftsmodell der Magistratskrankenfürsorge früher oder später nicht mehr funktionieren kann. Sie, Herr Bürgermeister, haben es selber ausgeführt, es ist in Wahrheit ganz einfach: Wenn keine Versicherten mehr einzahlen und die Gruppe derer, die potenziell Versicherungsleistungen benötigen größer wird, dann ist irgendwann einmal ein Punkt erreicht, an dem diese Versicherung schlicht und ergreifend nicht mehr finanzierbar ist. Ich stelle mir die Frage, warum wir erst jetzt im Jahr 2019 dazu kommen, über die Zukunft der Magistratskrankenfürsorge professionell nachzudenken. Das hätte schon viel, viel früher geschehen können, spätestens wohl im Jahr 2017, als sich meine Fraktion mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat und hier eine sehr umfangreiche Anfragebeantwortung des damaligen Stadtrats Christian Forsterleitner erfolgt ist. Ich habe mich bemüht, einen Weg aufzuzeigen, wie man mit dieser Magistratskrankenfürsorge-Thematik umgehen kann. Meine Frage ist, warum erst jetzt, auch aus dem Gesichtspunkt heraus, dass die Diskussion über die Zusammenlegung oder die Reform von Sozialversicherungen in der Republik schon länger läuft. Man hätte sich vielleicht – ich sage vielleicht – seitens des Städtebundes - es gibt insgesamt 16 solcher Krankenfürsorgeanstalten in ganz Österreich - zu diesem Zeitpunkt schon einbringen können. Wie gesagt, ich sage vielleicht, weil ich in diesem Bereich keinen Einblick habe. Insofern begrüßen wir natürlich den Vorschlag, der hier auf dem Tisch liegt sehr und hoffen, dass es dann auch zügig zu einer Klarheit führt. Wir sind gegenüber allen Schritten sehr offen, die dazu führen, dass die Versicherungsleistungen einerseits die jetzt über die Magistratskrankenfürsorge laufen, in keiner Weise beeinträchtigt werden, aber andererseits, dass hier kein finanzielles Risiko mehr für die Stadt Linz besteht.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Frau Vizebürgermeisterin, das Missverhältnis zwischen Aktiven und Pensionisten ist bekannt und trifft nicht nur die Magistratskrankenfürsorge der Stadt Linz, sondern es gibt insgesamt 15 Krankenkassen, die für beamtete MitarbeiterInnen zuständig sind. Mir ist unverständlich, warum man mit den anderen Betroffenen nicht berät, was man vorhat, um die gute gesundheitliche Versorgung der MitarbeiterInnen zu verbessern und warum man das wieder einmal auf Expertenebene abhandeln will, bevor man sich besprochen hat. Daher werde ich mich der Stimme enthalten.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Zum letzten Argument von Frau Gemeinderätin Grünn, aber auch zu Herrn Eypeltauer könnte man einiges sagen. Beim Reformeifer dieser Bundesregierung war es unheimlich überraschend, dass neun Gebietskrankenkassen nicht mehr notwendig sind, sondern eine österreichische Gesundheitskasse, bei den Beamten und Selbstständigen aber alles anders ist. Es ist keine Reformfähigkeit und -willigkeit der schwarz-türkis-blauen Bundesregierung vorhanden, das nehme ich zur Kenntnis. Wir haben uns darauf zu konzentrieren, wo aus meiner Sicht Handlungsbedarf besteht. Ich möchte schon ganz klar sagen, dass ich mich auch bei dem von Ihnen zitierten Bericht des frühere Finanzreferenten Kollegen Forsterleitner zu Wort gemeldet habe. Sie können dem Protokoll entnehmen, dass wir erst dann weitere grundsätzliche Schritte setzen wollen, wenn klar ist, welche Reformschritte die Bundesregierung tatsächlich setzt. Damals hat sich das alles anders angehört, als es nachher war. Es standen nur die Versicherungen der Arbeitnehmer im Fokus dieser Regierung und sonst nichts. Es wird auch nichts geschehen, was man hört und was auch gesagt wird. Wir versuchen also dort, wo wir verantwortlich sind, eigene Schritte zu setzen. Das ist mein pragmatischer Zugang, da kann man etwas tun. Es hat politische Motive, warum die Versicherungen so organisiert wurden, wie sie organisiert wurden.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über E 2 Ars Electronica Linz GmbH und Co KG; Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes in Höhe von 150.000 Euro sowie eines zusätzlichen Investitionszuschusses in Höhe von 850.000 Euro Genehmigung von Kreditüberschreitungen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Ein zusätzlicher Zuschuss an die Ars Electronica Linz GmbH und Co KG (AEC) zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes in Höhe von 150.000 Euro und ein zusätzlicher Investitionszuschuss in Höhe von 850.000 Euro wird genehmigt. 2. Die Verrechnung des zusätzlichen laufenden Zuschusses in der von 150.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.3500.755001, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, AEC. Die Verrechnung des zusätzlichen Investitionszuschusses in der Höhe von 850.000 Euro erfolgt auf der VASt 5.3500.775000, Kapitaltransfers an Unternehmen, AEC. Zur Bedeckung des zusätzlichen laufenden Zuschusses erfolgt eine Kreditüberschreitung in der Höhe von 150.000 Euro von der VASt 2.8994.829000, Sonstige Einnahmen, auf die VASt 1.3500.755001, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, AEC. Zur Bedeckung des zusätzlichen Investitionszuschusses erfolgt eine Kreditüberschreitung in der Höhe von 850.000 Euro von der VASt 2.8994.829000, Sonstige Einnahmen, auf die VASt 5.3500.775000, Kapitaltransfers an Unternehmen, AEC.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Prammer berichtet über E 3 Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) - Investitionsfinanzierung; Finanzierungsvereinbarung 2019 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Finanzierungsvereinbarung wird genehmigt. Die Verrechnung des entsprechend der Finanzierungsvereinbarung seitens der Stadt Linz zu tragenden Betrages in Höhe von insgesamt maximal 258.279 Euro erfolgt auf der VASt 5.9140.775001, Kapitaltransfers an Unternehmungen, KUK. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf der jeweiligen Voranschlagsstelle im entsprechenden Teilabschnitt. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich werde mich der Stimme enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Raml berichtet über E 4 Anpassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat (GOGR) in Bezug auf die Unterfertigung von Gemeinderatsmaterialien mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 1992, betreffend die Geschäftsordnung für den Gemeinderat (GOGR), Abl. Nr. 6/2005, idF der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017, Abl. Nr. 11/2017, wird aufgrund § 42 Abs. 1 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz, LGBl Nr.7/1992 idF LGBl Nr. 91/2018 wie in der Beilage 1 ersichtlich geändert. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. April 2019 zur Änderung der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 1992 (Abl. Nr. 6/2005, zuletzt geändert durch Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017, Abl. Nr. 11/2017), mit der die Geschäftsordnung für den Gemeinderat festgelegt wird. Aufgrund § 42 Abs. 1 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz, LGBl Nr. 7/1992 idF LGBl Nr. 91/2018, wird verordnet: Artikel I Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz (GOGR) wird wie folgt geändert: 1. § 12 Abs. 1 Satz 2 lautet: ,Ein solcher Antrag muss von einem weiteren Mitglied des Gemeinderates oder von einem Stadtrat gemäß § 35 StL 1992 durch eigenhändige oder elektronische Unterfertigung (§ 13a) unterstützt sein, wobei im Falle der Antragstellung durch einen Stadtrat gemäß § 35 StL 1992 die unterstützende Person zumindest ein Mitglied des Gemeinderates sein muss.‘ 2. § 13 Sätze 2 und 3 lauten: ,Die antragstellende Person ist im Antrag als solche kenntlich zu machen. Im Fall der Einbringung auf elektronischem Weg muss das eingebrachte Antragsdokument sowohl von der antragstellenden Person als auch von der unterstützenden Person elektronisch unterfertigt sein (§ 13a).‘ 3. Der bisherige § 13 Satz 2 wird zu § 13 Satz 4. 4. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: ,§ 13a Elektronische Unterfertigung Im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet der Ausdruck ,elektronische Unterfertigung‘ die Unterzeichnung mittels qualifizierter elektronischer Signatur im Sinne des Artikel 3 Ziffer 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, ABl. 257/73.‘ 5. § 16 Abs. 2 Satz 2 lautet: ,Im Fall der elektronischen Einbringung muss das Dokument, das den Wahlvorschlag enthält, von mehr als der Hälfte der Fraktionsmitglieder elektronisch unterfertigt sein (§13a) und spätestens am Tag vor der Gemeinderatssitzung beim Bürgermeister einlangen.‘ 6. In § 16 Abs. 2 werden die bisherigen Sätze 2 bis 4 zu Sätzen 3 bis 5. Artikel II Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Hein F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über F 1 Erstellung des Sozialprogramms 2020; Grundsatzbeschluss und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Das für Soziales zuständige Mitglied der Linzer Stadtregierung wird beauftragt, unter Einbeziehung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Familie als Steuerungsgremium die Neuerarbeitung eines Sozialprogramms zu veranlassen. 2. Dieses Programm soll in Form eines transparenten Entwicklungsprozesses in Zusammenarbeit und unter Einbindung von Vereinen und Organisationen aus dem Sozialbereich sowie von Wissenschaft und Verwaltung erarbeitet werden. Nach Möglichkeit soll der Entwurf eines neuen Sozialprogramms bis Ende 2020 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 3. Allfällige im Zuge der Neuerarbeitung des Sozialprogramms 2020 erforderliche Maßnahmen bedürfen im Sinne der Wertgrenzen des StL 1992 der Beschlussfassung durch das jeweils zuständige Organ.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing übernimmt wieder den Vorsitz. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über G 1 Beirat für Stadtgestaltung, Planungsvisite - Adaptierung der Geschäftsordnung und Einführung einer städtebaulichen Kommission und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Geschäftsordnung des ,Beirats für Stadtgestaltung‘ wird wie in der Beilage 1 ersichtlich neu beschlossen. 2. Die Geschäftsordnung für die ,Planungsvisite‘ wird wie in der Beilage 2 ersichtlich neu beschlossen. 3a. Die Einrichtung einer ,Städtebaulichen Kommission‘ wird grundsätzlich genehmigt. 3b. Die Durchführung der Sitzungen der ,Städtebaulichen Kommission‘ wird grundsätzlich genehmigt. 4. Die Geschäftsordnung für die ,Städtebauliche Kommission‘ wird wie in der Beilage 3 ersichtlich beschlossen.“ Geschäftsordnung Beirat für Stadtgestaltung (BfStG) 1. Zielbestimmung Durch die kontinuierliche Tätigkeit des Beirates für Stadtgestaltung soll eine nachhaltig attraktive, innovative und lebenswerte Entwicklung des Linzer Stadtbildes auf Basis hoher architektonischer Qualität unterstützt werden. 2. Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung des Beirates für Stadtgestaltung umfasst insbesondere a) die Beratung der Baubehörde gemäß § 30 Abs. 7 OÖ BauO i.d.g.F., auf deren Antrag in Fragen der Übereinstimmung mit dem Orts- und Landschaftsbild sowie b) die Beurteilung von bedeutsamen Bauvorhaben nach den Kriterien gemäß § 3 Abs. 3 Z. 3 Oö. BauTG i.d.g.F. und die Abgabe diesbezüglicher Stellungnahmen bzw. Gutachten. 3. Wirkungsbereich (zu behandelnde Bauvorhaben) Die vom Beirat für Stadtgestaltung zu behandelnden Bauvorhaben werden durch das zuständige Stadtsenatsmitglied auf begründeten Vorschlag des Direktors des Geschäftsbereichs Planung, Technik und Umwelt festgelegt. Dabei sind insbesondere solche Bauvorhaben zur Behandlung zuzuweisen, die a) von besonderer Bedeutung für das Stadtbild sind oder b) Großbauvorhaben (Neu-, Zu- und Umbau) betreffen. Projekte, die aus einem mit der Stadt Linz abgestimmten Architekturwettbewerb oder kooperativen Planungsverfahren hervorgehen, fallen nur dann in die Zuständigkeit des Beirates für Stadtgestaltung, wenn das Einreichprojekt vom prämierten Projekt wesentlich abweicht. 4. Zusammensetzung a) Der Beirat für Stadtgestaltung besteht aus vier Mitgliedern und soll aus namhaften Experten aus Österreich und dem Ausland zusammengesetzt werden. Die Nominierung der vom Bürgermeister zu bestellenden Beiratsmitglieder erfolgt durch das für Planung zuständige Mitglied des Stadtsenates auf Vorschlag des Direktors Planung, Technik und Umwelt. b) Bei den nominierten Architekten ist sicherzustellen, dass Interessenskollisionen und Unvereinbarkeiten mit der eigenberuflichen Tätigkeit und der Beiratstätigkeit vermieden werden. Ferner ist dem Verdacht, dass sich im Beirat tätige Architekten Wettbewerbsvorteile verschaffen könnten, vorzubeugen. c) Eine Beiratsperiode dauert zwei Jahre. Die Mitgliedschaft eines Mitgliedes darf zwei aufeinander folgende Jahre nicht übersteigen. Dadurch, dass jeweils zwei Mitglieder um ein Jahr zeitlich versetzt bestellt werden, ergibt sich eine jährliche Auswechslung von zwei Mitgliedern. Dieses Prinzip der Rotation ist vorgesehen, um eine ,Versteinerung‘ im Beirat zu verhindern, jedoch gleichzeitig die notwendige Kontinuität zu wahren. 5. Beiratsfremde Sitzungsteilnehmer An den Sitzungen des BfStG können ohne Stimmrecht teilnehmen: das für die Planung zuständige Mitglied des Stadtsenates und die von diesem eingeladenen Personen; die Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien; die Mitglieder des gemeinderätlichen Ausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau; der Bauwerber; der Planverfasser; die mit der Betreuung des Beirates für Stadtgestaltung betrauten Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt; ein im Einvernehmen mit der Stadt Linz entsendeter Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oö. und Sbg.; die eingeladenen Vertreter der Medien. Bei Bedarf können zu einzelnen Tagesordnungspunkten Sonderfachleute (z.B. für Denkmalschutz) zur beratenden Teilnahme an den Sitzungen eingeladen werden. 6. Arbeitsweise a) Die Sitzungen des Beirates für Stadtgestaltung finden nach einem mindestens für das Kalenderjahr festgelegten Terminplan statt, der auf www.linz.at am Ende des vorangehenden Jahres entsprechend veröffentlicht wird. Die Terminplanung erfolgt durch den Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt. b) Die Einberufung erfolgt durch den Direktor des Geschäftsbereichs Planung, Technik und Umwelt auf Grund eines festgelegten Terminplanes mindestens eine Woche vor dem ersten Sitzungstag. c) Jeder Sitzung liegt eine vom Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt vorbereitete Tagesordnung zu Grunde. d) Die eingereichten Projekte werden vom Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt entsprechend dem ,Leitfaden für Projekte‘ aufbereitet, präsentiert und dem Beirat für Stadtgestaltung zur Beurteilung vor-gelegt. Die Projektunterlagen sind bereits mindestens eine Woche vor dem ersten Sitzungstag digital in einer datensicheren Cloud durch die Beiratsmitglieder abrufbar. e) Zur Vorstellung und Diskussion der Projekte in der Beiratssitzung ist der jeweilige Vertreter des Bauwerbers durch den Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt mindestens eine Woche vor dem ersten Sitzungstag einzuladen. f) Der Beirat für Stadtgestaltung hat über jedes zur Beurteilung vorgelegte Projekt im Anschluss an die Beratung eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme zu verfassen, welche von allen anwesenden Beiratsmitgliedern zu unterfertigen ist. Der Umfang bzw. die Intensität der Beurteilung sollen auf die Größenordnung und Bedeutung des Vorhabens in stadtgestalterischer, architektonischer und stadtentwicklungsmäßiger Hinsicht abgestimmt sein. g) Die schriftliche gutachterliche Stellungnahme des Beirates kann anlässlich der konkreten Einreichung vom Amtssachverständigen unter Beachtung der diesem obliegenden rechtlichen Pflichten als Amtsgutachten im Baubewilligungsverfahren übernommen werden. h) Erhält ein Projekt keine Zustimmung, ist dem Bauwerber die Möglichkeit zur weiteren Bearbeitung und Wiedervorlage zu geben, wobei der Beirat für Stadtgestaltung dem Bauwerber mitteilt, in welchen Punkten er das vorgelegte Projekt für überarbeitungsbedürftig hält. Alternativ kann der Beirat dem Bauwerber einen mit der Stadt Linz abgestimmten Architekturwettbewerb oder ein kooperatives Planungsverfahren empfehlen. i) Über jede Sitzung ist vom Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt ein Protokoll zu erstellen. 7. Vorsitz Der Vorsitzende (Stellvertreter) wird auf Vorschlag des Direktors des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt durch die Mitglieder des Beirates für Stadtgestaltung aus dem eigenen Kreis bestimmt. 8. Beschlussfähigkeit und Stimmrecht a) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder des Beirates für Stadtgestaltung, darunter der Vorsitzende (Stellvertreter) anwesend sind. b) Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der in offener Abstimmung abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden (Stellvertreters) den Ausschlag. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig. c) Die Mitglieder des Beirats haben sich der Ausübung Ihres Amtes zu enthalten, wenn Befangenheitsgründe im Sinne des § 7 AVG Abs. 1 vorliegen. Erklärt sich ein Mitglied für befangen, so ist darüber ohne Begründung zu berichten. 9. Sprachliche Gleichbehandlung Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Geschäftsordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.“ Geschäftsordnung Planungsvisite 1. Zielbestimmung Durch die kontinuierliche Tätigkeit der Planungsvisite soll eine nachhaltig attraktive, innovative und lebenswerte Entwicklung des Linzer Stadtbildes auf Basis hoher architektonischer Qualität unterstützt werden. 2. Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung der Planungsvisite umfasst insbesondere a) die Beratung der Baubehörde gemäß § 30 Abs. 7 Oö. BauO i.d.g.F. auf deren Antrag in Fragen der Übereinstimmung mit dem Orts- und Landschaftsbild sowie b) die Beurteilung von bedeutsamen Bauvorhaben nach den Kriterien gemäß § 3 Abs. 3 Z. 3 Oö. BauTG i.d.g.F. und die Abgabe diesbezüglicher Stellungnahmen bzw. Gutachten. 3. Wirkungsbereich (zu behandelnde Bauvorhaben) Die von der Planungsvisite zu behandelnden Bauvorhaben werden durch das zuständige Stadtsenatsmitglied auf begründeten Vorschlag des Direktors des Geschäftsbereichs Planung, Technik und Umwelt festgelegt. Dabei sind insbesondere solche Bauvorhaben zur Behandlung zuzuweisen, die a.) von Bedeutung für das Stadtbild sind oder b) vom Beirat für Stadtgestaltung nach Beurteilung zur weiteren Behandlung in der Planungsvisite vorgeschlagen werden. 4. Zusammensetzung; Dauer der Arbeitsperiode a) Die Planungsvisite besteht aus zwei stadtinternen und einem externen Fachexperten. Die stadtinternen Mitglieder sind fachkundige Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt. Der Vorsitzende wird durch den Direktor Planung, Technik und Umwelt in Abstimmung mit dem für Planung zuständigen Mitglied des Stadtsenats bestimmt. Im Falle der Verhinderung stadtinterner Mitglieder ist durch den Direktor des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt eine adäquate Vertretung aus dem Bereich der Abteilung Stadtplanung vorzusehen. Als externes Mitglied kann durch die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oö. und Sbg im Einvernehmen mit der Stadt Linz ein von ihr vorgeschlagener Vertreter zur Teilnahme an der Planungsvisite vorgeschlagen werden. b) Eine Arbeitsperiode dauert zwei Jahre. Die Mitgliedschaft eines externen Mitgliedes darf üblicherweise zwei Jahre nicht übersteigen. 5. Teilnahme an Sitzungen a) An die Sitzungen der Planungsvisite dürfen neben den Mitgliedern auch der jeweilige Bauwerber und dessen Vertreter ohne Stimmrecht teilnehmen. b) Bei Bedarf können Sonderfachleute (z.B. für Denkmalschutz) zur beratenden Teilnahme ohne Stimmrecht zu den Sitzungen eingeladen werden. 6. Einberufung, Tagesordnung und Protokoll a) Die Sitzungen der Planungsvisite finden nach einem mindestens für das Kalenderjahr festgelegten Terminplan statt, der auf www.linz.at am Ende des vorangehenden Jahres entsprechend veröffentlicht wird. Die Terminplanung erfolgt durch den Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt. b) Die Einberufung der Planungsvisite erfolgt durch den Direktor des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt auf Grund eines festgelegten Terminplanes spätestens drei Tage vor der Sitzung. c) Jeder Sitzung liegt eine vom Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt vorbereitete Tagesordnung zu Grunde. d) Die eingereichten Projekte werden vom Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt entsprechend dem ,Leitfaden für Projekte‘ aufbereitet und der Planungsvisite vorgelegt. e) Zur Vorstellung und Diskussion der Projekte sind der jeweilige Bauwerber und der Planverfasser mindestens drei Tage vor der Sitzung einzuladen. f) Die Planungsvisite hat über jedes zur Beurteilung vorgelegte Projekt im Anschluss an die Beratung eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme zu verfassen. Der Umfang bzw. die Intensität der Beurteilung soll auf die Größenordnung und Bedeutung des Vorhabens in stadtgestalterischer, architektonischer und stadtentwicklungsmäßiger Hinsicht abgestimmt sein. g) Die schriftliche gutachterliche Stellungnahme der Planungsvisite kann anlässlich der konkreten Einreichung vom Amtssachverständigen unter Beachtung der diesem obliegenden rechtlichen Pflichten als Amtsgutachten im Baubewilligungsverfahren übernommen werden. Erhält ein Projekt keine Zustimmung, ist dem Bauwerber die Möglichkeit zur weiteren Bearbeitung und Wiedervorlage zu geben, wobei die Planungsvisite dem Bauwerber mitteilt, in welchen Punkten sie das vorgelegte Projekt für überarbeitungsbedürftig hält. h) Über jede Sitzung ist vom Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt ein Protokoll zu erstellen. 7. Beschlussfähigkeit und Stimmrecht a) Die Planungsvisite ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder, darunter der Vorsitzende, anwesend sind. b) Die Planungsvisite fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der in offener Abstimmung abgegebenen Stimmen. Für den Fall, dass eine gerade Anzahl an Mitgliedern anwesend ist, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung ist unzulässig. 8. Befangenheit Die Mitglieder der Planungsvisite haben sich der Ausübung Ihres Amtes zu enthalten, wenn Befangenheitsgründe im Sinne des § 7 Abs. 1 AVG vorliegen. Erklärt sich ein Mitglied für befangen, so ist darüber ohne Begründung zu berichten. 9. Sprachliche Gleichbehandlung Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Geschäftsordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.“ Geschäftsordnung Städtebauliche Kommission 1. Zielsetzung Durch die kontinuierliche Tätigkeit der städtebaulichen Kommission soll eine nachhaltig attraktive, innovative und lebenswerte Entwicklung der Stadt Linz auf Basis hoher städtebaulicher Qualität unterstützt werden. 2. Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung der Städtebaulichen Kommission als Sachverständigengremium besteht in der Ausarbeitung und Dokumentation von konkreten städtebaulichen Zielsetzungen zur Verwendung als Grundlage bei städtebaulichen Entscheidungen in der Stadt Linz. Hierzu gehört insbesondere die Erarbeitung städtebaulicher Zielsetzungen für komplexere Projekte mit größeren Dimensionen, deren Auswirkungen für ein größeres Umfeld wesentlich und wahrnehmbar sind. 3. Wirkungsbereich (Zuweisung konkreter Aufgaben) Die von der Kommission im Einzelnen wahrzunehmenden Aufgaben im Sinne des Punktes 2, insbesondere die zu behandelnden Projekte, werden durch das für Planung zuständige Mitglied des Stadtsenates auf begründeten Vorschlag des Direktors des Geschäftsbereichs Planung, Technik und Umwelt festgelegt. 4. Zusammensetzung a) Die Städtebauliche Kommission wird jeweils anlassbezogen vom Direktor Planung Technik und Umwelt gebildet. Sie besteht grundsätzlich aus drei stadtexternen und drei stadtinternen Fachexperten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Raumplanung, Verkehrsplanung und Freiraumplanung. In Abhängigkeit der Komplexität der jeweils zu bearbeitenden Aufgabe kann jeweils bei Bedarf die Anzahl der Mitglieder erweitert werden. b) Der Vorsitz der städtebaulichen Kommission wird durch den Direktor des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt wahrgenommen. Im Falle der Verhinderung betraut er einen Mitarbeiter der Abteilung Stadtplanung mit der Führung des Vorsitzes. c) Die internen Mitglieder werden durch den Direktor des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt bestimmt. d) Die Nominierung der externen Mitglieder erfolgt durch das für Planung zuständige Mitglied des Stadtsenates auf Vorschlag des Direktors Planung, Technik und Umwelt. Bei der Dauer der Tätigkeit der externen Kommissionsmitglieder wird auf möglichst große Kontinuität Wert gelegt. Die für die Bestellung der externen Mitglieder anwendbaren Vorschriften des Organisationsrechtes bleiben unberührt. e) Bei den externen Kommissionsmitgliedern ist sicherzustellen, dass Interessenskollisionen und Unvereinbarkeiten mit der eigenberuflichen Tätigkeit vermieden werden. f) Die Mitglieder der städtebaulichen Kommission haben sich zur Ausübung Ihres Amtes zu enthalten, wenn Befangenheitsgründe im Sinne des § 7 Abs. 1 AVG vorliegen. 5. Kommissionsfremde Sitzungsteilnehmer An den Sitzungen der Städtebaulichen Kommission können neben dem für Planung zuständigen Mitglied des Stadtsenates auch von diesem eingeladene Personen sowie die mit der Betreuung der Städtebaulichen Kommission betrauten, internen Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt teilnehmen. 6. Arbeitsweise a) Die Sitzungen der Städtebaulichen Kommission werden bei Bedarf durch den Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt mindestens zwei Wochen vor dem Termin einberufen. b) Jeder Sitzung liegt ein vom Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt vorbereitetes, klar definiertes Thema zu Grunde. Vorhandene Grundlagen sind mindestens eine Woche vor dem ersten Sitzungstag digital in einer datensicheren Cloud durch die Kommissionsmitglieder abrufbar. c) Falls bereits konkrete Projektideen vorhanden sind, kann zur Vorstellung und Diskussion der jeweilige Bauwerber und dessen Vertreter durch den Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt eingeladen werden. d) Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei externe und zwei interne Mitglieder, darunter der Vorsitzende, anwesend sind. e) Die Kommission fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der in offener Abstimmung abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig. f) Über jede Sitzung ist vom Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt ein Protokoll/eine Ausarbeitung zu erstellen. 7. Sprachliche Gleichbehandlung Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Geschäftsordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit den positiven Dingen bei dieser Reform beginnen. Grundsätzlich begrüßen wir eine Änderung dieser Planungsstruktur und dass etwas Neues ausprobiert wird. Die zusätzliche Expertise, die jetzt mit der städtebaulichen Kommission in die Planungsprozesse einfließen kann, ist natürlich sehr positiv. Auch die Aufhebung der Vertraulichkeit im Gestaltungsbeirat begrüßen wir. Es gibt in dieser Reform aber leider auch eine Reihe von negativen bzw. kritischen Punkten, wie beispielsweise dass die Wettbewerbe nicht mit der Kammer abgestimmt werden. Diese hätte man auch zusätzlich beiziehen können. In den nächsten Jahren entscheiden einzig Herr Vizebürgermeister Hein oder eben andere PlanungsreferentInnen, welche Projekte in der Kommission behandelt werden. Wo bleibt hier beispielsweise das Minderheitenrecht? Man hätte auch einem Drittel des Gemeinderates hier zugestehen können, Projekte entsprechend zuzuweisen. Wir wissen, dass Projekte hier immer kritisch diskutiert werden, das wäre auch eine Möglichkeit gewesen. Diese Kommission ist intransparent. An den Sitzungen können Gemeinderatsmitglieder oder Ausschussmitglieder auch nur auf gut dünken des Planungsreferenten teilnehmen. Beim Gestaltungsbeirat dürfen die Mitglieder des Planungsausschusses bzw. auch die Clubobleute teilnehmen. Die Besetzung der städtebaulichen Kommission ist nicht transparent, sie erfolgt auf Vorschlag des Planungsreferenten. Wegen der Tragweite dieses Gremiums hätte man das in den Stadtsenat geben können. All diese Punkte sind für uns nicht ausreichend geklärt. Zu guter Letzt sind uns im Ausschuss Unterlagen zugesagt worden, die wir leider nicht bekommen haben. Daher können wir diesen Antrag heute nicht mittragen und werden genau beobachten, wie sich diese Kommission entwickelt. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Hörzing, ich möchte mich zur städtebaulichen Kommission melden. Wir empfinden das als einen ersten sinnvollen Schritt in die grundsätzlich richtige Richtung. Darum tragen wir das heute im Gegensatz zu den Grünen auch mit. Richtig empfinden wir, dass hier sehr frühzeitig das öffentliche Interesse aus Sicht der Stadt bearbeitet wird, das ist sehr, sehr gut. Wir finden es richtig, dass hier eine hohe Flexibilität besteht, also die Kommission jederzeit einsetzbar ist. Das wird unseres Erachtens oft der Fall sein. Und wir finden es richtig, sehr richtig, dass in der Kommission nicht nur drei Externe sind, sondern diese aus sechs Personen besteht und drei davon Beamte aus dem Planungsressort sind, die das dann auch im Laufe der folgenden Jahre mittragen müssen. Wir empfinden es nicht als zufriedenstellend - wie Klaus Grininger schon gesagt hat - wer die Akteure aussucht? Wir wissen, dass das Markus Hein ist, im Sinne eines scharfen Instrumentes sollte das aber vielleicht institutionalisierter sein. Wir wissen auch nicht, wann diese Kommission zum Einsatz kommt. Im Idealfall kommt sie oft zum Einsatz. Ich habe im Ausschuss auch schon gefragt, was zum Beispiel im konkreten Fall beim XXXLutz-Projekt an der Donaulände passiert. Das wäre ein klassischer Fall für diese Kommission. Kann man sozusagen eine Notbremse ziehen oder kann man diese Kommission auf diese Entwicklung hin zwingen oder ist das eine Entscheidung des Stadtrates und Vizebürgermeisters. Das heißt, das Instrument ist gut, aber aus unserer Sicht sollte es transparenter und institutionalisierter sein. Wir haben auch den Eindruck, dass die Bezahlung schlicht und einfach nicht so gut ist. Wenn drei Externe für zwei Tage 7000 Euro brutto bekommen - und das die besten Köpfe in diesem Bereich sein sollen -, dann kommt netto ganz schön wenig heraus und das schwächt das Instrument in Wirklichkeit. Was die Fachleute betrifft, fehlt auch eine fixe externe Verkehrsplanung, also eine Expertise im Verkehr. Wir haben derzeit nur die magistratsinterne Verkehrsplanung in der Kommission. Ich glaube, gerade in Linz sollten wir da im Rahmen so einer Kommission auch externes Knowhow zukaufen. Außerdem fehlt die Nutzungskompetenz. Das ist z. B. beim Nestle-Areal ein springender Punkt. Was kommt dort hin? Die Investoren hätten natürlich gerne Wohnungen, weil das mehr Geld bringt. Momentan ist die Fläche dem Gewerbe gewidmet, das heißt, es wäre auch eine unabhängige Expertise von Seiten der Stadt betreffend die Nutzung und die Nutzungsmischungen nötig, weil die Kommission für die Stadt arbeitet. Das fehlt auch. Wir stimmen heute zu, sehen das als positiv, sehen das als ersten wichtigen Schritt in diese Richtung. Wir werden das aber – so wie Die Grünen – sehr genau beobachten und hoffen auf eine Schärfung und Weiterentwicklung im Laufe der nächsten Jahre.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, grundsätzlich kann ich mich den kritischen Punkten meiner beiden VorrednerInnen anschließen. Wir sind auch der Meinung, dass man durch eine Adaptierung von Planungsvisite und Gestaltungsbeirat durchaus auch zum gleichen Ziel hätte kommen können. Wir glauben auch, dass die Aufblähung der Planungsgremien nicht notwendig war. Auch wenn die Kosten eher gering angeführt sind, kommt es zu einer Kostenerhöhung, die eine finanzielle Zusatzbelastung darstellt. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich werde auf einige Kritikpunkte eingehen. Warum haben wir uns dazu entschieden, dass Wettbewerbe mit der Stadt Linz abgesprochen werden müssen und nicht mit der Architektenkammer? Das ist ganz einfach: Mit der Architektenkammer wurde eigentlich nur das Prozedere und die monetäre Entschädigung für Wettbewerbe diskutiert, aber keine inhaltlichen und keine städtebaulichen Vorgaben. Historisch betrachtet hat es immer große Kritik gegenüber stadtplanerischen Projekten gegeben. Wir wissen alle, dass das Historische – nachdem sich abzeichnet, dass diese neue Kommission angenommen wird - nicht im Sinne eines jeden einzelnen Gemeinderates war. Damit ist völlig klar, dass die Kritik auch die Stadt getroffen hat. Wenn die Kritik die Stadt trifft, muss die Stadt auch die Verantwortung zur Gänze übernehmen, dazu gehört es nun einmal, dass die Wettbewerbe mit der Stadt abzusprechen sind und nicht mit einer weiteren dritten Institution. Herr Grininger, in diesem Gremium sind keine Politiker, weil ich eine Kommission schaffen will, die die städtebaulichen Maßgaben und Vorgaben von fachlicher Seite beurteilt. Ich will kein weiteres politisches Gremium schaffen, in dem jede Partei nach ihren politischen Ideologien und politischen Befindlichkeiten mitredet. Hier geht es um die objektive Betrachtung von Projekten und Gebieten. Wenn wir ein weiteres politisches Gremium schaffen, schaffen wir das sicher nicht in dieser Objektivität. Lorenz, diese Kommission kann natürlich auch über den Gemeinderat eingesetzt werden, denn auch ich bin weisungsgebunden. Wenn mir der Gemeinderat den Auftrag gibt, diese Kommission einzuberufen, sind alle Kriterien erfüllt, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass das ein neues Spielzeug des Planungsreferenten ist und der Gemeinderat keine Handhabe hätte. Ich bin davon überzeugt, dass es ausreicht, die interne Verkehrsplanung zu beauftragen. Es geht hier nicht darum, dass wir die Planung für ein Projekt übernehmen, sondern dass wir unsere Vorgaben - die hat nur die innerstädtische Verkehrsplanung und kein Externer – ausarbeiten, damit die Forderungen in die Planungen des externen Projektbetreibers einfließen. Peter, ich glaube nicht, dass man das mit der Planungsvisite und dem Gestaltungsbeirat hinbekommen hätte können. Der Gestaltungsbeirat und die Planungsvisite haben die Aufgabe der Architektur, die Aufgabe das Gefüge im Kleinen zu sehen und zu prüfen ob sich das Projekt in den Bestand eingliedert oder nicht. Ihr habt in den Medien mehrmals kritisiert, dass sich der Gestaltungsbeirat zu wenig Gedanken über den Städtebau macht. Das kann er gar nicht, die Experten im Gestaltungsbeirat haben an den Sitzungstagen mehrere Projekte zu beurteilen, sie hätten gar nicht die Zeit, sich Gedanken über den Städtebau und über den Nutzungsmix machen zu können. Aus diesem Grund bin ich davon überzeugt - ich habe das bei der ,Post City‘ und bei den Nestle-Gründen gesehen -, dass die Vorgaben dann auch im Zuge der Absprachen auf der Webseite veröffentlicht werden, sodass wir höchste Transparenz über die Vorgaben der Stadt Linz haben. Ich ersuche um Zustimmung und bin davon überzeugt, dass wir mit diesem neuen Instrument, mit dieser modernen Stadtplanung einen wesentlichen Schritt in eine moderne und zukunftsorientierte Richtung schaffen werden.“ Gemeinderat Grininger, MSc, zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich habe kein zusätzliches politisches Gremium gefordert. Ein Teilnahmerecht, wie das bisher auch jetzt im Gestaltungsbeirat möglich ist, zielt einzig und allein darauf ab, Informationen zu bekommen, und zwar Informationen für die hier gewählten Mitglieder dieses Hauses. Danke.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12), Die Grünen (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Hein berichtet über G 2 Neue Donaubrücke Linz; Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Finanzreferent wird beauftragt, unter Einbindung des Geschäftsbereichs Finanzen und Wirtschaft auf die Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz vom 21. September 2017 hinzuwirken, welche durch die in der Antragsvorlage beschriebene Kostenumschichtung von Kostenblock 40 Prozent nach Kostenblock 45 Prozent gemäß Anlage ./.2.3 der Vereinbarung notwendig wird. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 364.000 Euro exkl. USt und exkl. Indexsteigerungen für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 5.6122.775000, Kapitaltransfers an Unternehmungen, Neue Donaubrücke Linz, und wird durch Minderausgaben auf der VASt 5.6122.002004, Neue Donaubrücke Linz, kompensiert. In konsequenter Umsetzung führt die geplante Umschichtung zu Mehreinnahmen in Höhe von 18.200 Euro (auf Preisbasis 2017) auf der VASt 6.6122.871000, Kapitaltransfers vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Hein berichtet über G 3 Adaptierung der B126 Leonfeldner Straße im Bereich der Anschlussstelle Urfahr A7 – Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Linz, dem Land Oberösterreich und der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), insgesamt 385.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Vereinbarung für das Projekt Adaptierung der B126 Leonfeldner Straße im Bereich der Anschlussstelle Urfahr A7 vom 1. Februar 2019, abzuschließen zwischen der Stadt Linz, dem Land Oö. und der ASFINAG, wird genehmigt. 2. Die Verrechnung des städtischen Kostenanteiles für Maßnahmen im Zuge der Verlängerung der Unterführung Prunbauerstraße in der Höhe von 300.000 Euro inkl. USt. erfolgt auf der VASt 5.6122.775001, Kapitaltransfers an Unternehmungen, ASFINAG und des städtischen Kostenanteiles für die Öffentliche Beleuchtung in Höhe von 85.000 Euro inkl. USt auf der VASt 5.8160.775000, Kapitaltransfers an Unternehmungen, ASFINAG. Im Voranschlag 2020 sind die Beträge von 300.000 Euro bzw. 85.000 Euro auf diesen VASten vorzusehen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es wird niemanden verwundern, dass wir einem weiteren Transfer an die ASFINAG über fast 340.000 Euro nicht zustimmen, wir können das natürlich nicht mittragen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Sie haben vollkommen Recht, die Verwunderung hält sich in engeren Grenzen.“ Schlusswort Vizebürgermeister Hein: „Ich kann die Verwunderung etwas entkräften, denn in diesem Bereich wäre ausschließlich das Land Oberösterreich und die Stadt Linz für die Finanzen zuständig. Die ASFINAG hat diese Problematik aber erkannt und hat sich netterweise bereit erklärt, dass sie für dieses Projekt A7 den Großteil der Kosten trägt, man weiß dort genau, dass unter Umständen die Effektivität der Brücke nicht zur Wirkung kommen würde, wenn keine Kostenbeteiligung erfolgt. Das heißt, das ist kein Kostentransfer. Wenn es eine Diskussion gäbe, müsste es diese bei der ASFINAG geben, weil die ASFINAG etwas zahlt, was sie nicht zahlen müsste.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge G 4 und G 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 4 Neuplanungsgebiet Nr. 737, Bebauungsplan-Entwurf 01-050-01-01, KG Linz (Baumbachstraße – Hafnerstraße) – Verbalergänzung – 1. Verlängerung Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 737, Bebauungsplan-Entwurf 01-050-01-01, Baumbachstraße – Hafnerstraße, 1. Verlängerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. April 2019 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 737, Bebauungsplan-Entwurf 01-050-01-01, Baumbachstraße - Hafnerstraße, 1. Verlängerung Gemäß § 45 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 45 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 wird die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebiets Nr. 737 um ein Jahr, das ist bis 9. Mai 2020, verlängert. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf 01-050-01-01 dargestellten Bebauungsplanfestlegungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: Baumbachstraße Osten: Hafnerstraße Süden: Stifterstraße Westen: Hopfengasse Katastralgemeinde Linz § 4 Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebiets hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert.“ G 5 Erweiterung der bestehenden Tempo 30 km/h-Zone im Bereich Ferdinand-Markl-Straße, Dornacher Straße und den unbenannten Verbindungsweg beim Urnenhain nördlich der Linzer Straße sowie Zusammenlegung der Tempo 30 km/h-Zonen U/T 15 – U/T 18 Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 11. April 2019, betreffend eine Erweiterung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h-Zone (U/T 16) im Bereich Ferdinand-Markl-Straße, Dornacher Straße und den unbenannten Verbindungsweg beim Urnenhain nördlich der Linzer Straße sowie eine Zusammenlegung der Tempo 30 km/h-Zonen U/T 15 – U/T 18. Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone – U/T 16 (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 in Verbindung mit Z. 11a und 11b StVO 1960) Bereich: Urfahr – östlich Leonfeldner Straße, lt. beiliegendem Übersichtsplan des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 26. Februar 2019; Die mit Verordnung vom 29. April 2008, GZ 0013774/2008, festgelegten Tempo 30 km/h-Zonen U/T 15 – U/T 18 gelten hiermit als behoben. Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über G 6 Bebauungsplanänderung 11-006-01-01, KG Lustenau (Linz AG – Wiener Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgende Anträge: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 11-006-01-01, Linz AG – Wiener Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. April 2019 betreffend die Bebauungsplanänderung 11-006-01-01, Linz AG – Wiener Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 11-006-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Oberfeldstraße Osten: Westbahnstraße Süden: Fichtenstraße Westen: Wiener Straße Katastralgemeinde Lustenau Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über G 7 Änderungspläne Nr. 144 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Leondinger Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgende Anträge: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr.144 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Leondinger Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. April 2019 betreffend Änderungspläne Nr. 144 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Leondinger Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 144 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Leondinger Straße L 1388 Osten: Roseggerstraße 58 Süden: Ziegeleistraße Westen: Leondinger Straße L 1388 Katastralgemeinde Waldegg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 144 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Casny berichtet über G 8 Bebauungsplanänderung 04-049-01-01, KG Katzbach (Pulvermühlstraße 17-23) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgende Anträge: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 04-049-01-01, Pulvermühlstraße 17-23, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. April 2019 betreffend die Bebauungsplanänderung 04-049-01-01, Pulvermühlstraße 17-23 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 04-049-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Fröhlerweg Osten: Pulvermühlstraße Süden: Pulvermühlstraße 13 Westen: Grundstück Nr. 394/1, 394/2, 392/1 Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über die Anträge G 9 und G 10 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 9 Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 und des Bebauungsplanes SO 104/7 in Höhe von insgesamt 350.690 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des Vertrages über die Planungskosten von 13.005 Euro und 19.685 Euro sowie über die Infrastrukturkosten von 318.000 Euro zwischen der Stadt Linz und der Rechberger Gesellschaft m.b.H. wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 350.690 Euro erfolgt auf der VASt 2.0300.817006, Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen Raumordnungsverträge.“ Gemeinderat Grininger: „Vielen Dank, nur eine Anmerkung, wir werden diesem Antrag zustimmen, was aber gerade bei diesem Antrag nicht bedeutet, dass wir dieses Projekt grundsätzlich unterstützen, weil das in einem extra Antrag wieder kommt und in einer nachfolgenden Sitzung noch behandelt wird. Danke.“ G 10 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 09-034-01-00, KG Waldegg (Stanglhofweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 09-034-01-00, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. April 2019 betreffend Bebauungsplan 09-034-01-00, Stanglhofweg, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 09-034-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 831/4 und Nr. 837/11 Osten: Tips Arena/Stadion der Stadt Linz Süden: Ziegeleistraße Westen: L 1388 Leondinger Straße, Roseggerstraße Katastralgemeinde Waldegg Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 09-034-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über G 11 Bebauungsplanänderung 04-026-01-01, KG Katzbach (Donauerweg-Schatzweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 04-026-01-01, Donauerweg - Schatzweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. April 2019 betreffend die Bebauungsplanänderung 04-026-01-01, Donauerweg – Schatzweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 04-026-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Schatzweg Osten: Bildungszentrum St. Magdalena Süden: Donauerweg Westen: Verbindungsweg Grundstück Nr. 509/6 Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 04-026-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über H 1 Neugestaltung des Hessenparks; Grundsatzgenehmigung; maximal 260.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 260.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Entsprechend der im Gemeinderat am 24. Mai 2018 beschlossenen Vorgangsweise für eine Neugestaltung und Sanierung der bestehenden Einrichtungen im Hessenpark soll der Leistungsgegenstand für die reduzierte Variante eine Sanierung der bestehenden Kieswege in Asphalt sowie eine Erneuerung der Beleuchtung, eine neue Möblierung, einen neuen größeren Spielplatz mit einem EPDM - Kunststoffbelag, eine Adaptierung des Platzes um den Brunnen und vor dem Kiosk/Gastrobereich sowie eine ansprechende Bepflanzung und teilweise Abgrenzung der Pflanzflächen umfassen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 260.000 Euro inkl. USt. für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 5.8150.006015, Neugestaltung Hessenplatz. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Die Umsetzung bedarf der Beschlussfassung durch das jeweils zuständige Organ.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucher auf der Tribüne, wir haben das Thema schon mehrfach diskutiert. Wie bereits erwähnt, wurde der im April 2015 von der SPÖ gestellte Antrag unter Einbeziehung der Anrainerinnen und Anrainer den Hessenpark als wichtige Grün-, Erholungs- und Freizeitfläche für die Bewohnerinnen und Bewohner zu attraktivieren und eine Umgestaltung nach den Bedürfnissen von Familien und Kindern vorzunehmen, damals einstimmig beschlossen. Heute wird final - die wesentlichen Vorentscheidungen sind bereits gefallen - statt der umfangreichen bürgerInnenfreundlichen Neugestaltung unter der Bezeichnung ,Neugestaltung‘ eigentlich lediglich eine Art Behübschung beschlossen. Geschuldet ist diese nun gewählte Vorgangsweise der sogenannten ,Sicherheitsproblematik‘, die viele hier am Hessenpark als gelöst betrachten, wenngleich man das Thema - wie man aus vielen medialen Berichten vernehmen kann - nur verschoben hat. Das doppelte Drama ist aber, dass man einerseits keine langfristige Lösung für die ursprünglich auch in diesem Park lebenden Menschen gefunden hat und andererseits den BürgerInnenbeteiligungsprozess ad absurdum geführt hat. Man hat gemeinsam mit der Bevölkerung jahrelang an einer Neugestaltung gearbeitet, die möglichen Optionen der Ausführung immer wieder und weiter zusammengestutzt und schließlich den engagierten Bürgerinnen und Bürgern eine Variante präsentiert, in der so gut wie nichts mehr von dem enthalten ist, was sie wollten und in den Prozess eingebracht haben. Generell hätte dieser Platz ein großes Potential und man hätte auch mutige Optionen andenken können, beispielsweise den Verkehr einzuschränken und damit weitere innovative Benutzungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Diese Chance wurde verspielt. Aber das Traurige ist, dass im Wesentlichen alle verloren haben - die im Park lebenden Menschen, die Anrainerinnen und Anrainer, die Linzerinnen und Linzer und auch wir Politikerinnen und Politiker. Wir haben als Gemeinderat wieder ein Stück Glaubwürdigkeit verspielt, indem wir die Wünsche und Anliegen der Bevölkerung nicht ernst genommen haben. Ich bzw. meine Fraktion werden uns der Stimme enthalten, weil die nun vorliegende Renovierung – auch wenn sie den aktuellen Zustand zumindest verbessert, weit weg ist vom ursprünglichen Antrag zur Attraktivierung des Hessenparks als wichtige Grün-, Erholungs- und Freizeitfläche für die Bewohnerinnen und Bewohner.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es stimmt, es muss etwas passieren, es ist absolut notwendig, dass im Hessenpark eine Umgestaltung vorgenommen wird. Ich möchte aber noch einmal auf den Zusammenhang - es ist doch ein Prozess, der sich schon seit vier Jahren hinzieht - eingehen, weil sich wirklich viele Menschen für Veränderungen eingesetzt haben. Viele Menschen haben gemeinsame Visionen und konkrete Ideen entwickelt, wie sich dieser Platz dort weiterentwickeln soll. Vor dem Hintergrund dieses - das war von allen zu beobachten - sehr leidenschaftlich und sehr emotional und engagiert geführter Prozesses ist jetzt als einzig politisch umsetzbare Variante eine Schmalspurvariante, herausgekommen. Das muss einen tatsächlich ein bisschen nachdenklich stimmen. Es ist schon richtig, natürlich muss etwas passieren, aber war es nicht der allgemeine Wunsch aller, wirklich aller, hier etwas neu und modern zu gestalten, einen Park zu gestalten, der vielfältig genützt werden kann. Mit 60 Prozent dieser Mittel werden wir das sicher nicht erreichen. Jetzt stellen wir den Park wieder her und hübschen ihn oberflächlich auf, das ist es letztendlich. Wie gesagt, es ist absolut notwendig. Wir werden uns deswegen auch dafür entscheiden, wir werden mitstimmen, dass das gemacht wird. Aber eines ist klar, dieser Beschluss heute hat mit der ursprünglichen Zielsetzung überhaupt nichts zu tun. Rein objektiv betrachtet, ist das Ergebnis unbefriedigend - unbefriedigend für den politischen Entscheidungsprozess und unbefriedigend für die Bürger und Bürgerinnen, die sich für diesen Park eingesetzt haben. Danke.“ (Beifall Die Grünen, NEOS) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine geschätzten Damen und Herren, es ist richtig, dass dieser Antrag heute mit der Ursprungsintention und auch mit dem Prozess, den wir hier abgewickelt haben, nichts zu tun hat. Er ist aber schlicht und ergreifend politischen Mehrheiten in diesem Haus geschuldet. Frau Kollegin Leitner-Rauchdobler, wenn Sie sagen ‚man hat‘, dann würde ich Ihnen empfehlen zu sagen ‚die SPÖ und die FPÖ haben‘, denn das wäre aus meiner Sicht korrekt und auch deutlich daran festgemacht, was hier in den letzten Wochen oder Monaten geschehen ist. Abschließend möchte ich noch sagen, man hätte diese Maßnahme wesentlich schneller, einfacher und günstiger haben können. Ich verstehe daher die Enttäuschung so mancher. Mir geht es aber jetzt darum - daher danke ich auch der Zustimmung der Grünen -, dass man Schritte der Verbesserung setzt. Das ist zweifelsohne der Fall. Ich habe das Ganze auch mit der Bürgerinitiative besprochen, die naturgemäß keine Freude damit hat, aber dennoch versucht, den positiven Ansatz zu sehen und zu sagen, damit kommen wir auch Schritte vorwärts. In diesem Sinne danke ich für die avisierte Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Prammer berichtet über H 2 Tarife Botanischer Garten – Valorisierung; Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Tarifordnung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Tarife im Botanischen Garten werden ab 1. Jänner 2020 zur Sicherstellung der Wertbeständigkeit wie folgt angepasst bzw. neu festgesetzt: Jahr 2020 (Jahresinflation 2017: 2,1 Prozent, 2018: zwei Prozent = 4,1Prozent) Eintritt Vollpreis: 3,60 Euro Eintritt ermäßigt: 2,60 Euro, gültig für: Kinder/Jugendliche (zwischen sechs bis 18 Jahre), SchülerInnen/StudentInnen (bis 27 Jahre), SeniorInnen (ab 60 Jahre), Invalide, Präsenz-/Zivildiener, Behinderte – jeweils gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises, Gruppen ab 15 Personen; Familienkarte (Neufestsetzung): 6,30 Euro Jahreskarte (Vollpreis): 29 Euro Jahreskarte ermäßigt: 18 Euro Jahreskarte Familien: 47 Euro Vorträge, Führungen, Gartenpraxis (lt. Programm): 8,30 Euro AktivpassinhaberInnen, Gruppen im Unterricht: ein Euro Führungen Schulklassen: 62 Euro Führungen Gruppen: 68 Euro Wort und Klang-Veranstaltungen: variabel 2. Die Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Tarifordnung betreffend Werbe- und Marketing-Kooperationen, Vergünstigungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und die Sonderregelungen für freie Eintritte werden genehmigt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung, Abt. Botanischer Garten, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt. Die Verrechnung der Einnahmen erfolgt auf der VASt 2.8300.810000, Eintrittsgelder." Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Gemeinderat Kleinhanns berichtet über I 1 Stadt Linz – SZL Seniorenzentren Linz GmbH (SZL); Verkauf des Grundstücks Nr. 897/11, KG Kleinmünchen (Neubauzeile) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem in der Amtsvorlage unter Punkt I. und II. dargestellten Veräußerungsprojekt wird die grundsätzliche Zustimmung erteilt, wobei die skizzierten Rechtsakte und Maßnahmen im Einzelnen einer gesonderten Beschlussfassung der zuständigen Organe bedürfen. 2. Auf das in Punkt IV. des zwischen der Seniorenzentrum Linz GesmbH (SZL) und der Stadt am 30. Dezember 2009 abgeschlossenen Sacheinlagevertrages enthaltene Veräußerungsverbot wird verzichtet. Dies allein betreffend das im Punkt I. Abs. 1. und 2. der Amtsvorlage beschriebene, durch Grundteilung neu entstehende Grundstück Nr. 897/11, KG Kleinmünchen, im Ausmaß von 1326 Quadratmetern.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, aus Sicht der Seniorenzentren Linz GmbH mag es sicherlich plausibel und auch nachvollziehbar sein, dass man nach Liquiditätsstabilisierung strebt und sich auf das Kerngeschäft zurückziehen will. Aus unserer Sicht ist es jedoch ein Schritt, der gegen die Handhabung von Liegenschaften geht, so wie wir sie gerne hätten. Wir würden eine Veräußerung beispielsweise an eine Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für sinnvoll erachten, aber sozusagen ein Bieterverfahren einzuleiten und das Grundstück auf den freien Markt zu geben, widerspricht der Strategie, wie wir sie gerne hätten, deshalb werden wir dagegen stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Polli, BEd: „Wir haben uns schon im Ausschuss der Stimme enthalten und werden das auch jetzt tun, weil es da um Liquidität geht, uns interessiert, wie das tatsächlich ausschaut. Im Ausschuss selbst hat es keine Informationen gegeben. Ich habe zwar Informationen bekommen, die genügen uns aber nicht. Es hat geheißen, dass ich keine Auskunft bekommen darf, weil ich nicht im Aufsichtsrat bin. Es war uns eine zu unsichere Sache, was da dahinter steckt, deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es ist eigentlich ganz offen. Im Antrag steht, dass es um die Veräußerung von öffentlichem Eigentum an Private in einem offenen Bieterverfahren geht, damit ist unklar was herauskommt und daher werde ich dagegen stimmen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Kleinhanns: „Meine Damen und Herren des Gemeinderates, es geht hier um ein relativ kleines Grundstück von 1326 Quadratmetern, wie gesagt, am Rande eines größeren und zu behaltenden Komplexes von Flächen gelegen und um eine Reduzierung der Verpflichtungen auf die Kernaufgaben der Seniorenzentren Linz GmbH. Ich glaube, die Gefahr, dass dieses bebaute Grundstück in die Hände eines kapitalistischen Ausschlächters kommt, ist sehr gering. Die Stadt Linz wird aber versuchen, das noch entsprechend geschickt umzugruppieren, sodass die einzelnen Teilbereiche der Stadt Linz entsprechend aufgabengerecht arbeiten können. Ich ersuche noch einmal um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) und bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. J ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS Gemeinderat Weixelbaumer berichtet über J 1 Gewährung einer Subvention an den Verein ‚Schule des Ungehorsams‘ (Jahresförderung 2019) 155.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Verein ,Schule des Ungehorsams‘, vertreten durch Obmann Christoph Haderer, Eisenhandstraße 33, 4020 Linz, wird ab 2017 mit gesamthaft maximal 500.000 Euro unterstützt. Im Jahr 2019 sollen die Vereinstätigkeiten der ,Schule des Ungehorsams‘ mit einer Jahresförderung in Höhe von 155.000 Euro unterstützt werden. Die Auszahlung der Jahresförderung für 2019 erfolgt in zwei Raten, die erste Rate im März 2019 und die zweite Rate im September 2019. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 155.000 Euro für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 1.3510.757005, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen, Schule des Ungehorsams. Die Bedeckung erfolgt durch Rücklagenentnahmen auf der VASt 2.3510.298100, Rücklagenentnahme.“ Wortmeldung Gemeinderätin Riha: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, aus den bereits des Öfteren von uns dargelegten Gründen, dass wir diese Art von Geldverschwendung ablehnen, wird sich unsere Fraktion der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit angenommen. K ANTRAG DES KONTROLLAUSSCHUSSES Gemeinderat Eypeltauer berichtet über K 1 Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2018 und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, geschätzte KollegInnen, Gegenstand meiner Berichterstattung ist der Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2018. Ich werde auf die Inhalte des Prüfberichts nicht eingehen, weil sie für sich selbst sprechen. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um den Kontrollamts-MitarbeiterInnen, vor allem aber Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger für die exzellente Arbeit, die auch im vergangen Jahr geleistet wurde, zu danken. Ich möchte hervorheben, dass unser städtisches Kontrollamt bei relativ kleiner Mannschaftsstärke Beachtliches leistet und gerade im letzten Jahr besondere Anforderungen an diese wichtige Kontrolleinrichtung gestellt wurden. Ich möchte außerdem hervorheben, dass das Kontrollamt nicht nur prüft und dann im Nachhinein Empfehlungen abgibt, sondern sich auch explizit als Wissensträger und Dienstleister für den gesamten Magistrat versteht. Dieses Selbstverständnis wird unter der Führung von Dr. Schönberger sehr stark ausgebaut. Wir haben es mit einer ausgezeichneten Institution zu tun, die jeden Cent, den wir hier investieren, in vielfacher Hinsicht wert ist. In diesem Sinne wünsche ich dem Kontrollamt bzw. der gesamten Mitarbeiterschaft alles Gute, danke für die Arbeit und hoffe weiterhin auf so gute Zusammenarbeit im Kontrollausschuss.“ (Beifall) Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen. L FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 1 100 Jahre Eingemeindung von Urfahr und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, beim ersten Antrag geht es um einen runden Geburtstag, den wir in der Stadt Linz feiern und zwar um die Eingemeindung von Urfahr in die Stadt Linz vor 100 Jahren. Man hört in der Bevölkerung immer wieder die Frage, ob die Stadt Linz den 100sten Geburtstag der Eingemeindung Urfahrs feierlich begeht oder entsprechend würdigt. Unser Ansatz dazu ist, dass es nicht nur die Eingemeindung Urfahrs gibt, sondern es laufend positive Ereignisse in der Stadt Linz gibt bzw. runde Jubiläen auf der Tagesordnung stehen. Mit unserem Antrages ersuchen wir Frau Kulturstadträtin Lang-Mayerhofer, mit dem Nordico zu klären, ob man dort einen eigenen Raum einrichten kann, in dem Jubiläen oder positive, nette Ereignisse wie z.B. die Eingemeindung von Urfahr gewürdigt werden können. Wir wissen, dass wir im Nordico kein direktes Mitspracherecht haben und nicht in den laufenden Betrieb eingreifen können. Außerdem werden Ausstellungen sehr lange vorbereitet und brauchen einen Kurator. Wir denken, dass es sicherlich genug kleinere Sonderausstellung gibt, die der Linzer Bevölkerung gefallen würden und sich die Linzer Bevölkerung mit der eigenen Stadtgeschichte sehr gut identifizieren kann. Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Kultur zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenats wird ersucht, angesichts des Jubiläumsjahres der 100-jährigen Eingemeindung von Urfahr nach Linz eine zusätzliche, kleine Sonderausstellung im Stadtmuseum Nordico ins Leben zu rufen. Zudem wird ersucht, einen eigenen Raum für historische Ereignisse und runde Jubiläen unserer Linzer Stadtgeschichte im Stadtmuseum Nordico zu schaffen.‘ Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtungen im Budget vorgenommen werden. In diesem Sinne ersuchen wir diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ute, eigentlich ist es für einen solchen Antrag etwas spät, denn eine Ausstellung in einem Museum muss langfristiger geplant werden, das wird dir auch bekannt sein. Im Vorfeld möchte ich noch dazusagen, dass wir natürlich im Ausschuss darüber hätten sprechen können. Ich möchte diesem Ansinnen aber nachkommen und die Zuweisung dieses Antrages an den Kulturausschuss vorschlagen. Erstens vor dem Hintergrund, dass die Vorgehensweise, wie du schon erwähnt hast, formal, nicht ganz richtig ist. Eigentlich müsste eine Resolution an die Museum GesmbH gestellt werden. Der zweite Grund der Zuweisung wäre ein inhaltlicher. Ich wäre bereit, im Kulturausschuss gemeinsam mit Frau Mag.a Bina vom Nordico und auch mit Herrn Dr. Schuster vom Archiv die Überlegungen zu diesem Antrag näher darzulegen. Dann kann dort ausgeführt werden, was wir sowieso heuer dazu machen oder was noch von Seiten des Archivs und von Seiten der Museen geplant ist und was aus bestimmten Überlegungen heraus vielleicht auch nicht gemacht wird und wir können im Ausschuss gemeinsam darüber diskutieren. Ich habe dieses Thema mit den Museen natürlich schon im Jahr 2017 und 2018 diskutiert. Es gab die Überlegung, keine Ausstellung im Nordico zu machen, weil eine derartige Sonderausstellung nur für ein eingeschränktes Publikum von Interesse wäre und zu geringe Besucherzahlen zu erwarten wären. Ich möchte aber gleich sagen, dass es zu diesem Jubiläum heuer natürlich spezielle Veranstaltungen des Archives gibt. Wir haben eine Medienkooperation des Archivs mit der Linzer Rundschau, wo historische Fotos und Texte präsentiert und den Medien zur Verfügung gestellt - aktuell auch in der Rundschau, in Heute und in den Oberösterreichischen Nachrichten. Mit dem Archiv der Stadt Linz wird immer intensiv zusammengearbeitet. Herr Dr. Schuster hat übrigens auch in seiner Rede im außerordentlichen Gemeinderat im November 2018 über diese historische Eingemeindungsfeier am 31. Mai 1919, die im Pöstlingbergschlössl stattgefunden hat, berichtet. Übrigens wird es anlässlich der Eingemeindungsfeier in diesem Jahr auch eine Veranstaltung mit dem Archiv geben und im Oktober eine Präsentation im Deep Space. Darauf freue ich mich schon sehr, das wird sicher toll. Es gibt einiges, was wir dazu machen. Näheres dazu kann ich dann natürlich gerne im Kulturausschuss berichten. Ich ersuche um Zustimmung zur Zuweisung zum Ausschuss.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Jetzt muss ich nicht mehr viel sagen. Wir unterstützen den Vorschlag der Zuweisung in den Kulturausschuss. Aus meiner Sicht ist es inhaltlich auch bedenklich, wenn wir im Gemeinderat anfangen, die Programmierung des Nordicos praktisch ein stückweit zu übernehmen. Wenn wir jetzt diese Ausstellung vorschlagen, dann ist es das nächste Mal eine andere. Ich glaube, das ist nicht zielführend, darum erachte ich es für gut im Kulturausschuss noch einmal darüber zu diskutieren.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Kultur und Tourismus zugewiesen. Gemeinderat Pühringer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderats-fraktion eingebrachten Antrag L 2 Linzer Grilldilemma und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, beim vorliegenden Antrag geht es um das Linzer Grilldilemma. (Zwischenruf) Das gibt es. Seit Jahren gibt es in Linz ein kulinarisches Thema, das immer wieder zu Problemen führt - die seit jeher umstrittenen Grillzonen, wo man nach Lust und Laune grillen kann. Schon am Pleschinger See hat man feststellen müssen, dass man mit zu vielen Grillern auf zu kleinem Raum, mit überbordenden Müllablagerungen und Störungen der Badegäste überfordert war, sodass die Grillzone schließlich geschlossen werden musste. Ungeregeltes bzw. ,wildes‘ Grillen funktioniert also offensichtlich nicht, wie das Beispiel Pleschinger See beweist. In Sankt Margarethen hat die Liegenschaftsreferentin dankenswerterweise versucht, durch räumliche Veränderung hin zur Donau und weg von den Wohnhäusern eine Besserung der Situation für die Anrainer zu bewirken. Ein Erfolgsgarant ist das aber noch nicht. Wir können das auch nur bestätigen. Wir bekommen nach wie vor Mails und Anrufe von Bewohnern. Das ist auch logisch, weil es nicht nur um die Grillfläche geht, sondern auch darum, dass alles zugeparkt ist und ein riesen Wirbel herrscht. Jeder, der sich das einmal angeschaut hat, wird bestätigen, dass es an schönen Wochenenden fast nicht möglich ist, mit dem Auto vorbeizukommen. Kürzlich kündigte die Liegenschaftsreferentin an, weitere Grillplätze am Pichlingersee und in der Lunzerstrasse anzubieten. Eine Erweiterung des Grillzonenangebotes ist sicher nicht im Sinne von uns Freiheitlichen. Wenn die politische Mehrheit dies aber wünscht, müssen klare Regeln und Auflagen geschaffen werden, damit es möglich werden kann, diese Grillzonen mit so wenigen Problemen wie möglich zu betreiben. Während das VOEST-Gelände hoffentlich nur wenige Belästigungen für Anrainer eröffnen wird, drohen am Pichlinger See ähnliche Probleme, wie in Plesching. Die Tatsache, dass die Grillplätze auf eigene Verantwortung und kostenlos ohne vorherige Anmeldung zur Verfügung stehen, ist mit Sicherheit ein Hauptfaktor für Probleme und Beschwerden. Die Stadt Wien beispielsweise hat für ihre Grillzonen auf der Donauinsel bereits ein Modell eingeführt, welches sich gut bewährt. Dort werden die öffentlichen Grillplätze nur nach einer Voranmeldung und gegen eine Gebühr von derzeit, meines Wissens nach, zehn Euro zur Verfügung gestellt. Man muss nicht unbedingt nach Wien schauen. Dieses System mit Voranmeldung und Gebühr, funktioniert auch in Asten bei Linz am Ausee seit Jahren perfekt. Zum Beispiel wird das Grillen mit Holzkohle, Holzbriketts oder trockenem Holz vorgeschrieben, um einer übermäßigen Rauchentwicklung entgegenzuwirken. Das ,Donauinsel-Modell‘ wäre auch für Linz wünschenswert und sicherlich auch im Sinne der Nutzer der Grillzonen, auch wenn sie sich bereits im Vorhinein anmelden müssten. Denn durch eine bessere Organisation – bestehend etwa aus Voranmeldung, Müllentsorgung und der Bereitstellung von Equipment - würden gegen eine kleine Gebühr geordnete Verhältnisse geschaffen, sowohl für die Grillfans als auch für jene, die sich im Naherholungsgebiet aufhalten. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden ersucht, eine bessere Organisation von Grillzonen durch die Einführung des Modells, welches auf der Donauinsel in Wien bereits erfolgreich angewendet wird, sicherzustellen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2019 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Die FPÖ hat schon am 18. Mai 2017 einen Antrag bezüglich Grillverbot am Pleschinger See gestellt. Dieser Antrag wurde mehrstimmig abgelehnt. Wir haben uns der Stimme enthalten, von der SPÖ, den Grünen, den NEOS und von der KPÖ gab es eine Gegenstimme. Wir haben aber einen Abänderungsantrag gestellt und ein längerfristiges Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Situation gefordert, zum Beispiel eine Verkleinerung der bestehenden Grillzone, fix installierte Grillplätze und eine verstärkte Kontrolle der Grillregeln. Auch dieser Antrag wurde mehrstimmig abgelehnt. Wir wären daher für eine Zuweisung zum Liegenschaftsausschuss, aber auch zum Sicherheitsausschuss, um dieses Thema weiter zu behandeln.“ Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, grundsätzlich ist es erfreulich, dass sich die FPÖ nun nicht mit dem Verbot von Grillplätzen, sondern mit der Ausgestaltung dieser beschäftigt. Ich habe bereits 2016 einen Zusatzantrag für ein Grillraumbewirtschaftungskonzept gestellt und letztes Jahr einen Antrag zur Erstellung eines Grillraumbewirtschaftungskonzeptes eingereicht. Meine Einstellung bezüglich Grillmöglichkeiten in Linz ist somit bekannt. Der diesbezügliche Antrag im Mai 2018 hat sich explizit auf unterschiedliche Ausstattungsvarianten bezogen, also neben Lagerfeuerplätzen auch Grillplätze mit fix installierten Grillgeräten, wie sie, wie erwähnt, in Wien oder auch in Antalya existieren und dass diese Grillvarianten im Grillraumbewirtschaftungskonzept mitberücksichtigt werden sollen. Bei der Suche nach geeigneten Grillmöglichkeiten ist natürlich darauf Bedacht zu nehmen, dass es zu keiner Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigung für die Anrainerinnen und Anrainer kommt und entsprechende Infrastruktur wie Parkmöglichkeiten, Wasseranschluss oder Toilettenanlagen vorhanden sind beziehungsweise geschaffen werden können. Dabei sollen/müssen diese Angebote nicht gratis zur Verfügung stehen, wie auch hier nun im gegenständlichen Antrag gefordert. Hier kann sich die Stadt Linz, wie im Antrag angeführt, durchwegs Anregungen von anderen Städten holen. Die Anmeldung kann auch online erfolgen. Man kann sich für die ausgestatteten Grillplätze mit Gebühr und Kaution auf diese Art und Weise anmelden. Wird der Grillplatz nicht ordnungsgemäß hinterlassen, kann man immer die Kaution einbehalten und damit die notwendige Reinigung finanzieren. Der Antrag auf Zuweisung zum Ausschuss wurde bereits gestellt. Es würde mich freuen, wenn man schlussendlich über ein Konzept weiterdiskutieren kann und mit Einbeziehung der Linzer Bevölkerung schlussendlich doch noch zu einem Konzept kommt und sich hier als weltoffene Stadt positionieren kann, in der der öffentliche Raum auch für die Bevölkerungsteile, die keinen Balkon oder Garten ihr Eigen nennen, zur Verfügung stellt.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pühringer: „Wir können natürlich mit einer Zuweisung leben. Ich freue mich selbstverständlich auf die Diskussionen.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Liegenschaften und Integration sowie in den Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Städtekontakte zugewiesen. Gemeinderat Ing. Peter Casny berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 3 Erhalt und Weiternutzung eines Bogens der Eisenbahnbrücke und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, beim Tagesordnungspunkt L 3 geht es um die Erhaltung und Weiternutzung eines Bogens der Eisenbahnbrücke. Im Vorfeld der Volksabstimmung vom 27. September 2015 wurde zur Eisenbahnbrücke aufgrund der Plattform ,Brücke für Linz‘ ein Wettbewerb gestartet. Das Siegerprojekt war ein mehr oder minder schwimmender Garten, der mit 14. September 2015 der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Unser Wunsch ist, dass dieses Siegerprojekt nicht in Vergessenheit gerät und nach mehr als vier Jahren eine Entscheidung getroffen werden sollte, damit es zu einer Umsetzung kommt. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister wird ersucht, in einem auch der Öffentlichkeit gegenüber transparenten Prozess unter Einbindung der Gemeinderatsfraktionen und Gemeinderätin Grünn, der Linz AG, von Expertinnen und Experten die konkrete Entscheidung zum Erhalt und zur Weiternutzung eines Bogens der Eisenbahnbrücke inklusive eines Umsetzungs- und Finanzierungsplans noch dieses Jahr in verbindlicher Weise abzuschließen.‘ Die Bedeckung heuer eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Der Bürgermeister möge diesbezüglich mit der Linz AG Gespräche aufnehmen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Bürgermeister Luger: „Ich möchte auf diesen Antrag konkret und selbst antworten. Erstens, wurde nicht nur ein Projekt von der Jury als besonders verfolgenswert beurteilt - das war der von dir erwähnte Floating Garden -, sondern auch noch zwei weitere Projekte. Ich darf darüber informieren, dass die Linz AG derzeit einen Vorschlag erarbeitet, der bereits in der Finalisierung ist. Sobald in diesem Unternehmen intern alles geklärt ist - der noch vorhandene Brückenbogen befindet sich bekanntlich im Eigentum der Linz AG und ist dem Gemeinderat nicht verfügbar -, wird die Linz AG ihren Vorschlag öffentlich kundtun. Im Übrigen ist dieser Antrag formal relativ grenzwertig, denn es handelt sich aus meiner Sicht um keine Sache im eigenen Wirkungsbereich, vielmehr hat der Antrag einen Resolutionscharakter, aber im Zweifelsfall gilt Gnade vor Recht. Ich würde sagen, es geht um inhaltliche Diskussionen. Wenn man so strenge Maßstäbe anlegt, wie das die ÖVP macht, dann wäre das durchaus einer inhaltlichen Diskussion formaler Art wert. Ich ersuche aber um Stimmenthaltung, weil diese Maßnahme derzeit schon sehr weit fortgeschritten ist und die Linz AG alles prüft. Das ist nicht so einfach, weil bekanntlich alle Bögen zu zwei Drittel durch Korrosion devastiert sind. Es stellt sich die Frage, was die Linz AG vorschlagen wird. Das ist derzeit in Bearbeitung.“ Schlusswort Gemeinderat Ing. Casny: „Ich darf nur darauf hinweisen, dass der Antrag sehr wohl vom Präsidium geprüft worden ist und wir darauf reagiert haben. Wir haben einfach ein Gespräch des Bürgermeisters mit der Linz AG gefordert. Nachdem du gesagt hast, dass die Prüfung des Vorschlages gerade finalisiert wird, würde ein Gespräch von dir mit der Linz AG nicht schaden. Es würde nichts dagegen sprechen, diesen Antrag zu unterstützen und ich bitte darum.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Das ist damit der Beweis, dass auch Juristinnen und Juristen des Präsidiums eine andere Auffassung vertreten, als der Bürgermeister und die gilt auch. Das ist vor so vielen ZeugInnen jetzt dokumentiert.“ Zwischenruf Gemeinderat Ing. Casny: „Ist das korrekt?“ Bürgermeister Luger: „Natürlich ist es korrekt, sonst wäre es nicht geschehen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP- und NEOS-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten Antrag J 4 Kontrollamt-Sonderprüfung im Zusammenhang mit der Liegenschaft Fabrikstraße 18 und führt aus: „Geschätzte Damen und Herren, das ist ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und NEOS im Hinblick auf eine Kontrollamt-Sonderprüfung in Zusammenhang mit der Liegenschaft Fabrikstraße 18. Vielleicht auch bekannt, als das ehemalige HOSI-Zentrum, das seit längerer Zeit leer steht. Hintergrund dieses Antrages war, dass im vorletzten Liegenschaftsausschuss über die Kündigung des Vertrages zwischen Stadt Linz und GWG-Linz in Bezug auf diesen Bestandvertrag debattiert worden ist. Da ist von unserer Seite die Frage und Bitte an die Liegenschaftsreferentin geäußert worden, ob wir nicht eine Einnahmen- und Ausgabenübersicht im Laufe der Zeit haben könnten, was zugesagt wurde. In der darauf folgenden Gemeinderatssitzung, also der letzten Sitzung, wurde dann aber argumentiert, dass normalerweise Versprechen gehalten würden, allerdings nicht in diesem Falle, weil es in diesem Falle Interpretationsmöglichkeiten von Zahlungen gäbe. Solche Interpretationen kann man natürlich anstellen. Wir würden aber gerne die ganz simplen Zahlen und Datengrundlagen haben, damit wir unter Umständen selbst Interpretationen zu den Zahlen anstellen können. Nachdem wir noch einmal eine Bitte geäußert haben, der aber nicht nachgekommen ist, stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat erteilt gemäß § 39 Abs. 2 Statut Linz 1992 dem Kontrollamt den Auftrag, die Gebarung des Magistrates im Zusammenhang mit der Liegenschaft Fabrikstraße 18 einer umfassenden Prüfung im Hinblick auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu unterziehen. Dabei sollen insbesondere die städtischen Einnahmen im Zusammenhang mit der Liegenschaft Fabrikstraße 18 den entsprechenden Ausgaben der Stadt im Zeitverlauf gegenübergestellt werden.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, wie die Antragsteller richtig ausführen, gab es bereits in der Vergangenheit eine intensive Befassung des Kontrollamtes mit den Rahmenbedingungen, in denen in Linz als Zeichen für gegenseitigen Respekt und Offenheit einst in der Fabrikstraße 18 der HOSI-Linz ein Gebäude zur Verfügung gestellt wurde. Bedauerlicherweise stellte sich heraus, dass diese Vision, die mit diesem Haus verbunden war, von den Betreibern nicht erfüllt werden konnte, weshalb über eine alternative Nutzung oder Vermietung nachgedacht und intensiv an deren Umsetzung gearbeitet wurde. Das Kontrollamt hat dazu jährlich eine Statusabfrage gemacht und diese Arbeit begleitet. Die letzte Statusabfrage war im Jänner 2019. Richtig ist auch, dass es für diese Liegenschaft zu einer Aufkündigung des Bestandsverhältnisses kommen wird. Ich habe bei der entsprechenden Vorbereitung des Gemeinderatsbeschlusses im Liegenschaftsausschuss zugesagt, einen Überblick über die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung für diese Liegenschaft abzugeben. In weiterer Folge konnte ich allerdings diesen Überblick bis zur vergangenen Gemeinderatssitzung nicht erbringen, weil sich herausstellte, dass dabei viele Faktoren zu berücksichtigen waren, die in der Kürze der Zeit, zwischen Ausschuss und Gemeinderatssitzung, nicht korrekt und umfassend zusammengestellt werden konnten. Um eine derartige Zusammenstellung, über alle Zweifel erhaben, präsentieren zu können, bin daher auch ich zum grundsätzlich gleichen Schluss, wie die Antragsteller gekommen, dass nämlich das ohnehin in der Causa kundige Kontrollamt durch eine abschließende Prüfung und einen entsprechenden Bericht Unterstützung leisten könnte. Gemäß Statut der Landeshauptstadt Linz habe ich daher den Bürgermeister gebeten, eine solche Prüfung durch das Kontrollamt in dieser, in meinem Geschäftsbereich zugehörigen Angelegenheit, zu beauftragen. Herr Bürgermeister Luger ist meiner Bitte bereits ebenso statutenkonform unverzüglich nachgekommen. Daher ist diese beantragte Prüfung bereits beauftragt. Ein weiterer Auftrag an das Kontrollamt ist daher nicht nur nicht notwendig, sondern wäre eine klassische Doppelgleisigkeit. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Linz hat der Homosexuellen- und Schwuleninitiative, kurz HOSI, um viel Geld ein respektables Vereinshaus an einer städtebaulich prominenten Stelle errichtet. Dazu verhielten sich die Freiheitlichen stets ablehnend. Doch wurde das Vorhaben von den ÖVP-Gemeinderäten mitbeschlossen. Bald zeigte sich aber, dass der speziell für die Bedürfnisse des HOSI-Vereins eingerichtete Bau entsprechend den ursprünglichen auch wirtschaftlichen Fantasien der Vereinsmitglieder nicht entsprach. Der HOSI-Verein zog aus dem Haus aus, eine neue Altlast war geboren. Bereits 2013 und nochmals 2014 war die leidige Angelegenheit des Vereinshauses Gegenstand von Prüfungen durch das Kontrollamt. Als Ergebnis kann die intensive Suche nach Nachmietern für diesen speziellen Bau angesehen werden, die aber trotz etwa zwei Dutzend Interessenten leider zu keinem Vertragsabschluss führte. Somit hatten die Skeptiker in der Stadtpolitik, die von Anfang an gegen dieses Projekt tätig waren, Recht behalten. Für den auf die HOSI maßgeschneiderten Bau ist am freien Markt kein Nachmieter zu finden. Zwischenzeitlich nützte die Stadt den noch ziemlich neuen Bau sinnvollerweise provisorisch für die in der Nachbarschaft aus allen Nähten platzende städtische Musikschule. Nach der Beschäftigung mit diesem Thema und Begehungen und auch Gesprächen auch in der Musikschule im heurigen Frühjahr 2019 erhielt nun das Kontrollamt nochmals einen Auftrag zu einer Sonderprüfung dieser Angelegenheit, dies wurde uns vom Leiter des Kontrollamtes, Dr. Schönberger, bestätigt. Ein Bedarf nach einer weiteren Kontrollamts-Sonderprüfung ist für uns daher nicht gegeben. Wir Freiheitlichen werden uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich hätte noch eine kurze Frage, wann ist dieser Prüfauftrag ergangen? Es fällt euch kein Stein aus der Krone, darüber zu informieren. Die Anträge liegen schon eine Zeit lang auf. Die Information, dass es eine Prüfauftrag gibt, wäre nett gewesen.“ Bürgermeister Luger: „Ich kann darüber im Sinne einer tatsächlichen Information berichten, dass dieses Ersuchen der Frau Liegenschaftsreferentin im Laufe des Vormittags des 2. April bei mir eingelangt ist und ich dieses Begehr daraufhin am Nachmittag, als ich im Büro war, an Herrn Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger weitergeleitet habe, der bereits aktiv ist.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Unser Antrag auf Kontrollamtsprüfung ist am 28. März eingegangen und am 2. April ist dann der Kontrollamts-Prüfauftrag von der zuständigen SPÖ-Referentin ergangen. Ich muss ganz ehrlich sagen, das ist schon eine Vorgangsweise, die mich sehr nachdenklich stimmt. (Zwischenrufe) Zwischenruf Stadtrat Raml: „Vorauseilender Gehorsam!“ Gemeinderat Mag. Hajart weiter: Vorauseilender Gehorsam hat überhaupt nichts mit Flucht nach vorne oder dergleichen zu tun. Über die Vorgangsweise kann sich jeder, glaube ich, selbst ein Bild machen. Ich würde aber trotzdem ersuchen, zuzustimmen, weil es nicht stimmt, dass es eine Doppelgleisigkeit wäre. Es macht rechtlich sehr wohl einen Unterschied. Ich verweise auf § 39 Abs. 3, wonach das Kontrollamt unverzüglich nach Abschluss der Prüfung jenem Organ, von dem der Prüfauftrag kommt, Bericht zu erstatten hat. Insofern wäre es der Gemeinderat. Wenn man vor Transparenz keine Angst hat, dann würde ich heute dem Antrag zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Wie man es macht, macht man es falsch. Macht man es später, passt es nicht, macht man es früher, passt es nicht – es ist nicht so einfach.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag: K 5 Hauptplatz aufwerten: Pilotprojekt „Autofreier Hauptplatz“ im Sommer 2019 und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, beim vorliegenden Antrag geht es um ein Pilotprojekt für den autofreien Hauptplatz. Wie wir alle wissen, ist der Hauptplatz am Wochenende bereits autofrei. Das hat sich sehr, sehr gut bewährt. Daher könnten wir den Versuch starten und das in den Sommermonaten auch während der Woche machen, damit wir die Qualität vom Wochenende immer haben. Wichtig ist natürlich, dass Zufahrten zu Ärzten bzw. zur Apotheke gewährleistet sind oder Taxis, Busse usw. nach wie vor fahren können. Der Antrag kommt ihnen wahrscheinlich bekannt vor, denn einen sehr ähnlichen haben wir bereits im Mai 2018 gestellt. Die FPÖ hat damals gemeint, dass das im Sommer 2018 unmöglich geht, weil die Sanierung des Römerbergtunnels ansteht. Ich darf Herrn Gemeinderat Pühringer zitieren: ,Wir regen an, den Pilotversuch erst für den Sommer 2019 zu überlegen.‘ Das machen wir jetzt, das heißt, 2019 können wir losstarten. Auch Gemeinderätin Köck von der SPÖ hat damals gesagt, dass der autofreie Hauptplatz eine sehr schöne Vision wäre, aber aufgrund der Verkehrssituation im Jahr 2018 nicht möglich sei. Daher hoffe ich heute auf Zustimmung. Sind wir mutig, probieren wir es aus, das ginge sicherlich sehr fein und evaluieren wir dann das Ganze. Danke. (Beifall Die Grünen) Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied des Stadtsenates wird ersucht, ein Pilotprojekt für den ‚Autofreien Hauptplatz‘ in den Sommermonaten Juli und August in die Wege zu leiten. Nach der Pilotphase soll diese evaluiert werden und bei positivem Verlauf eine dauerhafte Ausweitung vorgenommen werden. In den Regelungen muss darauf Rücksicht genommen werden, dass die Apotheken erreichbar bleiben, dass der Hauptplatz für AnrainerInnen, Lieferantlnnen, Taxis, Einsatzfahrzeuge und den öffentlichen Verkehr sowie bei medizinischen Notfällen befahrbar bleibt.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hennerbichler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, das Thema eines autofreien Hauptplatzes wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach diskutiert. Durch die zahlreichen Baustellen, wie zum Beispiel die drei Brückenbaustellen und die Generalsanierung der A7, kommt es immer wieder zu Behinderungen im Straßennetz der Stadt Linz. Weiter sind regelmäßig Tunnelreinigungsarbeiten am Westtangenten-Tunnel erforderlich. Daher wird es nach wie vor verkehrsfachlich als zweckmäßig angesehen, wenn Bypass-Möglichkeiten über den Hauptplatz auch weiterhin bestehen bleiben, auch wenn es langfristig als logisch schlüssig erscheint, den Hauptplatz möglichst autofrei zu halten. Kurz gesagt, für Experimente haben wir derzeit keinen Spielraum, daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, danke Klaus und natürlich den Grünen für die Hartnäckigkeit und Kreativität beim Hauptplatz. Es ist wunderbar, dass ihr da so dranbleibt. Ich sehe den Irrsinn auf dem Hauptplatz täglich. Es ist einfach verrückt, wie sich über eine Stunde die Autos stauen und die Radwege systematisch blockiert sind. Die Fußgänger kommen in den schmalen Gassen nicht einmal mehr durch, die Motoren laufen und die Luft ist verpestet. Ich denke, wir haben keine Zeit zu verlieren und sollten den Hauptplatz - so wie Die Grünen das fordern - für den motorisierten Individualverkehr sofort sperren. Darum stimmen wir hier zu.“ (Beifall NEOS, Die Grünen) Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Klaus, ja, der Antrag ist nicht nur ähnlich, sondern quasi ident. Ich glaube, wir können froh sein, dass hier nicht Mister Speaker John Bercow über die Zulässigkeit entscheidet, sondern dass wir Anträge einbringen können. Der Antrag ist so, wie im letzten Jahr, durchaus interessant. Wir verschließen uns auch nicht grundsätzlich einer Diskussion eines autofreien Hauptplatzes. Das haben wir auch damals nicht, das habe ich selber in meiner Wortmeldung betont. Wir sehen aber durchaus ähnliche Probleme, dass wir momentan aufgrund der fehlenden Brücken noch keine Verkehrsflüsse gestalten können, die es dann erlauben, den Hauptplatz wirklich aus diesem Konzept herauszunehmen oder zu entlassen. Daher werden wir uns auch – so wie im letzten Jahr – bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Wir werden aber gerne in die Diskussion mit dir eintreten und über diese Lösungsansätze weiter nachdenken.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, es ist bereits mehrfach gesagt worden, dass ein wortgleicher Antragstext bereits am 24. Mai 2018 im Gemeinderat diskutiert wurde. Zum einen wurde er bereits damals als diskussionswürdig empfunden, zum anderen wurde aber auch damals schon nach Argumenten gesucht, das Projekt zu verschieben. Beispielsweise wurde seitens der FPÖ angeregt, wegen der Römerbergsanierung den Pilotversuch erst für Sommer 2019 zu überlegen. Ich glaube, diese Maßnahme wird die Verkehrsproblematik in Linz nicht lösen. Dazu braucht es ein die Umlandgemeinden mit einbeziehendes Mobilitäts- und Verkehrskonzept. Auch auf die Gesundheit wird es wahrscheinlich wenig Auswirkung haben, weil die damit eventuell einhergehenden Veränderungen im Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub nur eine marginal, eventuell nicht messbaren Einfluss haben werden, denn die von den Autos gefahrenen Strecken werden dadurch wahrscheinlich nicht weniger werden. Es wird aber zu einer positiven Entwicklung des Hauptplatzes führen, zu einer Attraktivierung für die Linzerinnen und Linzer und für Besucherinnen und Besucher, für den Tourismus generell. Vor allem wird es aber ein Zeichen sein, dass Linz bereit ist, sein Mobilitätskonzept umzustellen, den öffentlichen Verkehr und die sanfte Mobilität qualitativ und quantitativ auszubauen. Und vor allem, dass Linz bereit ist, sich von einer autoverliebten Stadt in eine zukunftsgerichtete Stadt zu wandeln. Hier im Gemeinderat fällt mir oft auf, dass man immer nach Argumenten sucht, warum etwas nicht möglich ist. Also probieren wir es einmal aus, es handelt sich um ein Pilotprojekt für zwei Monate. Konzentrieren wir uns auf das Ermöglichen von zukunftsorientierten Projekten, statt darüber Punkte zu diskutieren, warum es heute oder dieses Jahr wieder nicht geht.“ (Beifall NEOS, Die Grünen) Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, es stimmt, letztes Jahr haben wir gesagt, dass wir uns das für 2019 überlegen. Wir wissen aber mittlerweile alle, dass die Westring-Baustelle begonnen hat – auch wenn manche es nicht wahrhaben wollen, manche es nicht glauben wollen und manche es noch nicht glauben können. Das heißt, wir haben massive Einschnitte einerseits auf der Eferdinger Bundesstraße und auch auf der anderen Seite auf der Rohrbacher Bundesstraße. Ich denke, dass es nicht sehr klug wäre, jetzt ein weiteres Nadelöhr zu schaffen, denn jeder Bypass, den wir in der Stadt haben, ist in der jetzigen Verkehrssituation notwendig. Ein Experiment ohne Umlagsberechnungen zu machen, wäre unter Umständen fatal. Ich denke, dass die Leute, am Weg in die Arbeit und von der Arbeit nach Hause, bereits jetzt schon genug Zeit im Stau verbringen. Man braucht die Einpendler und Auspendler nicht mehr sekkieren, weil man voreilig irgendeine Maßnahmen umsetzten will. Ich habe immer gesagt, dass wir, sobald wir die Brückenproblematik gelöst haben, diesen Hauptplatz und auch die Innenstadt verkehrsberuhigen werden. Das wird auch der richtige Zeitpunkt sein. Wir werden Kapazitäten von der Nibelungenbrücke nehmen, damit die Verkehrsströme draußen bleiben. Aber solange wir diese massiven Baustellen haben, ist es der falsche Zeitpunkt. Frau Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, wenn Sie ein Verkehrskonzept suchen, in dem die Umlandgemeinden oder der Großraum Linz berücksichtigt werden, würde ich Ihnen die Lektüre ,Kumm steig um‘ empfehlen. Die haben wir vor ungefähr einem Jahr vorgestellt, da sind sicher ein paar Aspekte enthalten, die auch Sie überzeugen und Ihnen gefallen werden. Aber so zu tun, als ob hier nichts vorhanden wäre, ist schlichtweg falsch. Wir werden diesem Antrag daher auch nicht zustimmen, weil ich denke, dass die Menschen ohnehin schon genügend Zeit im Stau verlieren.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank, gleich einmal zur Wortmeldung von Herrn Vizebürgermeister Hein, in der Broschüre ,Kumm steig um‘ sind gute Ansätze enthalten, aber ziemlich viele Autobahnen. Ich bin skeptisch, dass neue Autobahnen den Autoverkehr reduzieren. Es gibt genug Beispiele, die das widerlegen. Für die Berechnungen hätten wir knapp ein Jahr Zeit gehabt - nicht ganz elf Monate, weil wir den Antrag im Mai eingebracht haben. Diese Berechnungen hätten in der Zwischenzeit geschehen können, weil es geheißen hat, dass wir uns bis zum Sommer 2019 überlegen, dass wir die Sache ausprobieren. Ich habe das Gefühl, dass seitens der FPÖ jedes Jahr irgendwelche Ausreden gesucht werden um das Projekt doch wieder zurücksetzen und doch nicht machen zu müssen. Das ist natürlich sehr schade, vor allem für die Linzerinnen und Linzer. Der Hauptplatz ist ein wunderschöner Platz und es ist sehr schade, dass man ihn mit Autos verstellt und mit Abgasen verpestet. Es ist eine Katastrophe, wie unser wunderschöner Hauptplatz in der Stoßzeit ausschaut. Lorenz, vielen Dank. Zur ÖVP, ja es ist richtig, dass der Antragstext ident ist: Wenn du aber genau gelesen hättest, wüsstest du, dass in der Begründung ein neuer Aspekt angeführt ist, der sich ergeben hat. Madrid hat eine völlige Verkehrsberuhigung der Innenstadt ausprobiert und tatsächlich umgesetzt. Welch Wunder: die Wirtschaft ist stärker geworden, die Lebensqualität ist gestiegen und die Luft ist besser geworden. Jetzt muss man wirklich sagen, liebe ÖVP, gebt euch einen Ruck, stimmt zu, wenn ihr euch schon Wirtschaftspartei nennt, tut wenigstens etwas für die Wirtschaft, machen wir die Innenstadt autofrei. Ich hoffe doch noch auf Zustimmung. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Hochedlinger berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 6 Beitrag zu leistbarem Wohnen: Baurechtsvergabe statt Ausverkauf der städtischen Gründe und führt aus: „Sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren, einer der Hauptgründe für unleistbaren Wohnraum – das wissen wir alle - sind hohe Grundstückspreise, vor allem in Städten. So ist es auch in Linz. Auch wenn Kommunen leider vergleichsweise relativ wenig Handlungsspielraum haben, was die Mietpreise betrifft, gibt es doch einiges, was die Stadt Linz tun könnte. Eine der wichtigsten Maßnahmen wäre es zu beschließen, dass die Stadt keine eigenen Grundstücke mehr verkauft. Das würde nämlich heißen, dass die Stadt dann verhältnismäßig günstigere Baugründe bieten und damit auch Mieten niedriger halten könnte. Leider hat die Stadt in der Vergangenheit schon viele Möglichkeiten verspielt und bereits große Teile der stadteigenen Gründe verkauft. Gerade deshalb sind wir dafür, dass hier die Notbremse gezogen wird. Wir sagen, dass die Stadt eine ihrer wenigen Möglichkeiten nutzen sollte, um Wohnen leistbarer zu machen, nämlich Baurechte zu vergeben, anstatt die städtischen Gründe auszuverkaufen. Das wäre schlussendlich nicht nur für Mieterinnen und Mieter von Vorteil, sondern genauso für die Stadt Linz, die über einen Baurechtszins sogar langfristig Einnahmen generiert. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie auch der Meinung sind, dass Wohnen leistbarer werden soll, dann zeigen Sie jetzt guten Willen und stimmen sie unserem Antrag zu.“ (Beifall Die Grünen) In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Gemeinderat beschließe: ,Die Stadt Linz fasst den Grundsatzbeschluss, stadteigene Baugründe nur mehr in Ausnahmefällen zu verkaufen und stattdessen nur noch auf Basis von Baurechtsvergaben zu arbeiten. Der Bürgermeister wird in seiner Funktion als Eigentümervertreter beauftragt, selbiges auch in der Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH umzusetzen.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Bürgermeister Luger: „Ich habe mich auch zu Wort gemeldet, weil ich der Intention Ihres Antrages persönlich und politisch sehr viel abgewinnen kann. Ich bin jedoch überzeugt, dass dieser Zugang das Problem nicht löst. Fakt ist, dass in urbanen Räumen, aber auch schon in vielen Nachbargemeinden ein überproportionales Ansteigen der Grund- und Bodenpreise feststellbar ist. Das hat unterschiedliche Gründe. Dort, wo die Wohnbauwidmungen geringer sind, sind sie knappes Gut und knappe Güter erzielen höhere Preise auf Märkten. Das Zweite ist, dass natürlich in den letzten zehn Jahren in der Finanzkrise, bedingt durch das gesunkene Vertrauen in Bankinstitute, vermögende Menschen verstärkt in Immobilien als wertsichernde Maßnahme investiert haben. Es ist tatsächlich so, dass wir im geförderten Wohnbau in Oberösterreich und auch schon in Linz bei einigen Projekten Schwierigkeiten haben, die Vorgaben der Wohnbauförderung zu erfüllen. Das Problem ist jedoch, dass Ihr Ansatz, das über Baurechtsverträge zu lösen, deswegen nicht funktionieren kann, weil sich auch Baurechte - wenn auch zeitverzögert, egal, ob die Laufzeit jetzt 50, 60 oder wie in den meisten Fällen beim Wohnbau 99 Jahre ist - an den Marktpreisen zu orientieren haben. Das heißt, es wäre der Stadt Linz nicht möglich, Baurechtsverträge unterhalb von Marktpreisorientierungen abzuschließen. Der einzige Unterschied ist, - das ist formal wahrscheinlich korrekt - dass die Summen nicht auf einmal fließen sondern über 99 Jahre. Für jene Menschen, die sich in solche Objekte einmieten, ist dieser langsamere Geldfluss aber nicht von Bedeutung, weil die Gesamtsumme, die für den Bauträger refinanzierbar sein muss, egal, ob gewerblich oder genossenschaftlich, angesetzt werden muss. Ich ersuche daher, von diesem Ansinnen Abstand zu nehmen, weil es letztendlich nicht den von Ihnen erwünschten und auch von mir erhofften Zweck über das Mittel der Baurechtsvergaben erzielen kann. In einem zweiten Zusammenhang habe ich persönlich eine andere Meinung. Wir haben sehr viele Baurechtsverträge auch bei der Linz AG. Wir sind Eigentümerin vor allem großer Gewerbeflächen im Industriegebiet, aber auch in anderen Stadtgebieten. Hier kommt es tatsächlich zu Verkäufen, aber nicht weil es eine ökonomische Notwenigkeit gäbe, sondern aus wirtschaftspolitischer Vernunft. Es gibt Unternehmen, die Baurechte bei uns haben und die ihre Betriebsstandorte ausbauen, erweitern und weiterentwickeln wollen. Vielfach ist es ein Wunsch, manchmal sogar eine klare Prämisse der Eigentümer, vor allem bei Aktiengesellschaften, dass diese Investments nur erfolgen, wenn auch das Grundstück in das definitive Eigentum des Unternehmens übergeht. In diesem Zusammenhang haben wird schon des Öfteren auch in der Linz AG die Entscheidung zu treffen gehabt, dass wir Grundstücke, die wir eigentlich ganz gerne im eigenen Portfolio behielten, aus Gründen der Standortsicherung verkaufen. Unternehmen, die einen Standort in Linz haben und hier materiell verankert sind, sind Unternehmen, die leichter am Standort zu halten sind. Dazu kann man eine andere wirtschaftspolitische Einschätzung haben, aber hier die generelle Linie zu vertreten, dass eine städtische Tochter ein 100 prozentiges Eigentum generell nicht mehr verkaufen dürfte, hielte ich für wirtschaftspolitisch einengend und viel zu dogmatisch. Deswegen bitte ich den Gemeinderat, diesem Antrag nicht zuzustimmen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, aus Sicht der ÖVP ist das ein interessanter Zugang. Wir glauben allerdings, dass diese Vorgehensweise nicht generell für alle Grundstücke geeignet ist, aus unserer Sicht bedarf es einer individuellen Bewertung der stadteigenen Grundstücke im Hinblick auf einen Verkauf oder eine Baurechtsvergabe. Deshalb beantragen wir die Zuweisung an den Liegenschaftsausschuss, sonst würden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates und auf der Besuchergalerie, wir unterstützen diesen Antrag nicht vorrangig deswegen, weil ich glaube - der Illusion brauchen wir uns auch nicht hingeben -, dass deswegen plötzlich die Mietpreise so günstig werden würden. Herr Bürgermeister Luger hat richtig ausgeführt, dass sich natürlich auch die Baurechtsverträge am Marktpreis orientieren müssen. Es ist uns Freiheitlichen aber ein großes Anliegen, dass wir vernünftig mit den Ressourcen, und man könnte auch sagen, mit dem Familiensilber dieser Stadt umgehen. Wir wollen das städtische Vermögen, soweit es geht, für Kinder und Kindeskinder aufbewahren. Der Antrag - das geht auch in die Richtung des Kollegen Hackl – zielt, soweit ich das richtig verstehe und ich glaube lesen kann ich noch, darauf ab, dass es kein absolutes Verbot ist, sondern es nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein soll, zu verkaufen. Wir können uns diesem Ansinnen sehr gerne anschließen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hochedlinger: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde es natürlich schön, dass grundsätzlich die Wichtigkeit dieser Initiative, auch beim Bürgermeister Zuspruch findet. Umso mehr finde ich es schade, dass es dennoch keine Zustimmung gibt, weil sicher ist, dass sich die Stadt mit jedem weiteren verkauften Grundstück noch mehr Handlungsspielraum nimmt. Wir wären natürlich bei der Zuweisung zum Ausschuss dabei.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt zuerst über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Liegenschaften und Integration wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktionen und der KPÖ gemeinsam eingebrachten Antrag K 7 Aufarbeitung Franz Dinghofer und Erläuterungstafeln für die Dinghoferstraße und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um eine historische Person aus Linz, es geht um Würdigungen der Stadt Linz und Würdigungen im öffentlichen Raum. Im konkreten Fall geht es um Franz Dinghofer, ehemaliger Bürgermeister der Stadt Linz. Vor kurzem gab es eine Anfrage des Mauthausen Komitee Österreich beim Bundesarchiv in Berlin, die als Ergebnis hervorgebracht hat, dass Dinghofer NSDAP-Mitglied war. Anlässlich dieser Tatsache steht damit auch fest, dass Dinghofer ein Verbrecherregime unterstützt hat. In diesem Zusammenhang ist bekannt, dass er 1938 als Präsident eines Bergbaubetriebs die Arisierung des Betriebes vorangetrieben hat, ein Betrieb, der mehrheitlich in jüdischem Eigentum gestanden ist. Er war auch Gründer der großdeutschen Volkpartei, die sich 1933 mit der NSDAP zu einer Kampfgemeinschaft zusammengeschlossen hat. Wie auch immer. Angesichts dieser Erkenntnisse, vor allem natürlich der Mitgliedschaft in der NSDAP ist es notwendig, dass man die historische Rolle von Franz Dinghofer noch einmal neu beleuchtet, wie es als Stadt natürlich auch generell notwendig ist, das immer wieder zu tun, wenn es um Würdigungen historischer Personen geht. Die Stadt Linz - das betonen wir eigentlich immer wieder - engagiert sich in der zeitgeschichtlichen Aufarbeitung über weite Strecken sehr gut und sehr intensiv, daher wäre es auch konsequent, wenn das auch in diesem Fall getan werden würde. Landeshauptmann Thomas Stelzer hat in einer Reaktion auf die Recherche des Mauthausen Komitees das oberösterreichische Landesarchiv mit einer Aufarbeitung beauftragt. Hier bietet sich an, dass die Stadt Linz bzw. das Linzer Stadtarchiv eine Kooperation mit dem Landesarchiv anstrebt und diese Aufarbeitung in die Wege leitet. Mit diesem Antrag wollen wir eine Diskussion rund um die Person Franz Dinghofer anregen und auch ganz generell eine Diskussion rund um Würdigungen historisch belasteter Personen im Stadtbild, auch wenn sich das im Nachhinein herausstellt. Als ersten Schritt, den man schnell realisieren könnte, möchten wir vorschlagen, dass die Dinghoferstraße mit Zusatztafeln versehen wird, die die Person von Franz Dinghofer in einem korrekten zeitgeschichtlichen Kontext setzt. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister der Stadt Linz wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv Linz die Ergebnisse der vom oberösterreichischen Landesarchiv stattfindenden Aufarbeitung der historischen Rolle des ehemaligen Linzer Bürgermeisters und Ehrenbürgers Franz Dinghofer zum Anlass zu nehmen, die für die Stadt Linz notwendigen Schritte zu setzen, die im Zusammenhang mit den Ehrenbekundungen der Person Dinghofer stehen. Im Konkreten wird der Bürgermeister ersucht, die Straßenschilder der Dinghoferstraße mit erläuternden Zusatztafeln zu versehen, die die Person Dinghofer in den korrekten geschichtlichen Kontext setzen.‘ Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Rahmen des Budgets erfolgen.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte im Zusammenhang mit diesem Antrag auf einige Punkte hinweisen. Es bedurfte nicht des Mauthausen Komitees und es bedurfte auch nicht einer politischen Aktion des Herrn Landeshauptmanns, um die Rolle und Figur von Franz Dinghofer aufzuarbeiten. Ich darf daran erinnern, dass in einer Publikation des städtischen Archivs aus dem Jahr 2011 mit dem Titel ,Biografien und Zäsuren‘ die Mitgliedschaft Dinghofers bei der NSDAP, die er als 67-jähriger Pensionist tatsächlich und offensichtlich von der Aktenlage her eindeutig freiwillig vollzog, auf Seite 62 erwähnt ist. Die Rolle Dinghofers ist in dieser von mir erwähnten Publikation des städtischen Archivs sehr gut aufgearbeitet, auch das, was Sie im Zusammenhang mit der Arisierung eines Betriebs und seiner sehr widersprüchlichen Positionen eines Deutschnationalen angeschnitten haben, auch in der Zeit des Nationalsozialismus nach 1938 - zumindest mit all den bis heute - da habe ich mich versichert - zur Verfügung stehenden historischen Quellen. Ich war ein wenig verwundert, als Herr Landeshauptmann Stelzer gemeint hat, dass Dinghofers Biografie nicht aufgearbeitet sei. Ich kann das nur auf Unwissenheit des Herrn Landeshauptmanns in dieser historischen Causa zurückführen. Das kann geschehen, man kann nicht alles wissen, auch nicht als Landeshauptmann. Landeshauptmann Stelzer hat das Landesarchiv bzw. dessen Direktor tatsächlich gebeten, die Analysen zu machen. Ich darf Sie darüber informieren, dass das Landesarchiv das Archiv der Stadt Linz gebeten hat, weil man dort unter Historikerkollegen natürlich weiß, dass die Linzer in diesem Fall schon nach 2000 an der Biografie Dinghofers gearbeitet haben und die Rolle Dinghofers in der Scientific community als wissenschaftlich analysiert gilt. Deswegen glaube ich auch, dass man abwarten sollte, was unser Archiv an das Landesarchiv liefert und ob diese Informationen, die man auch direkt seitens des Büros des Herrn Landeshauptmanns bei uns hätte haben können, dann ausreichend sind, dass Herr Landeshauptmann Stelzer, das, was seit 2011 in einer Publikation bekannt ist, für sich persönlich als neuen historischen Wissensstand zur Kenntnis nehmen kann. Ich bin immer wieder sehr gespalten und sehr nachdenklich, wie man mit aus dem NS-Regime beleumdeten Personen umgeht. In Österreich war und ist es üblich, zumindest rechtlich und auch in der politischen Diskussion, dass seit den 1947er-Jahren zwischen Mitgliedern auf der einen Seite und Menschen, die sich in diesem Unrechtsystem aktiv beteiligt haben, unterschieden wird. Deswegen war ich ein wenig überrascht, dass man hier auf Dinghofer allein fixiert ist. Für die Sozialdemokratie war es schmerzlich, als wir nach der Eröffnung der Archive in Berlin und Moskau feststellen mussten, dass die früheren Aussagen eines meiner Vorgänger, Franz Hillinger, ich zitiere ihn nun: ‚er sei lediglich Mitglied der Hitler Jugend (HJ) gewesen‘, nicht stimmten. Franz Hillinger hat - das ist in diesen Archiven bekannt geworden - selbst einen Antrag auf Mitgliedschaft in die NSDAP, der auch positiv beurteilt worden ist, gestellt. Auch Franz Hillinger war Mitglied der NSDAP. Es gibt viele andere. z.B. auch den Architekten Roland Rainer, der NSDAP-Mitglied war und dem wesentliche Bauten zu verdanken sind, der auch - das hat damals interessanterweise niemand thematisiert - bei Masterplanungen wie in Pichling mit an Bord war. Oder dass es in Wien noch immer ein Ferry-Dusika-Radstadion gibt, wo auch klar bewiesen ist, dass Dusika NSDAP-Mitglied gewesen ist. Es ist auch ein wenig verwunderlich, dass seitens des Landes Oberösterreich zwar bei Dinghofer hohe Sensibilität herrscht, diese Sensibilität jedoch in der Causa Heinrich Gleissner nicht gegeben ist. Es gibt amerikanische Archive und Akten, das ist nicht neu, ich zitiere aus dem Jahr 2004, Herausgeber Archiv der Stadt Linz, ein Werk, das damals unser heutiger Archivdirektor Walter Schuster mit Herrn Dr. Wolfgang Weber herausgegeben hat. Werktitel ‚Entnazifizierung im regionalen Vergleich‘, wo sehr differenziert und nicht urteilend die Tatsache, dass amerikanische Akten vorhanden sind, wonach Heinrich Gleissner Mitglied der NSDAP gewesen sei, thematisiert wird. Hier gibt es eine Gegenposition seiner Familie, dass er dazu gezwungen worden sei. Hier wird alles sehr gut historisch recherchiert. Aber auch nach der historischen Faktenlage bleibt nicht ganz geklärt, ob es eine Schutzbehauptung sei, dass Gleissner NSDAP-Mitglied gewesen sei oder - was man aus der historischen Situation verstehen kann - es ein eher opportunistischer Schritt gewesen sei. Es gibt neue geöffnete Archive - auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es neue Akten aus dem NSDAP-System, die 2004 noch nicht bekannt waren -, dort ist 2008 die Hillinger-Akte analysiert worden. Wenn man schon so großes Interesse an historischer Aufklärung hätte, wäre es vielleicht angebracht, dass man auch das Landesarchiv beauftragen könnte, die Rolle Gleissners und seiner NSDAP-Mitgliedschaft, die in diesem Werk beschrieben ist, aufzuarbeiten. Es geht mir nicht darum, eine Person gegen eine andere auszuspielen. Ich kritisiere aber schon sehr scharf, dass auf der einen Seite seitens des Landes, seitens des Herrn Landeshauptmannes sofort agiert wird und auf der anderen Seite seit Jahren keine historischen Aufträge, gegeben werden, obwohl das seit 2004 bekannt ist. Mein Vorschlag ist, dass wir sehr rasch eine Zusatztafel bei der Dinghoferstraße anbringen werden, auf der auf die NSDAP-Mitgliedschaft hingewiesen wird. Ich bin dafür, dass wir auch im Ausschuss darüber diskutierten, welche anderen Personen mit NSDAP-Mitgliedschaft möglicherweise auch so zu behandeln wären und wie wir in dieser Stadt damit korrekt umgehen, aber nicht politisch einseitig aus der Hüfte geschossen, weil es einen politischen Mitbewerber möglicherweise ein wenig unter Druck setzen könnte. Wir haben immerhin eine Gleissner-Allee, wir haben auch – das habe ich schon erwähnt - ein Franz Hillinger Heim. Es geht hier um mehr, als um politisches Kleingeld, das man mit einem kurzen telefonischen Auftrag erledigen könnte, es geht um eine weiterhin korrekte Aufarbeitung unserer Geschichte. Mein Vorschlag wäre, den Antrag dem Ausschuss für Finanzen, Verfassung - in diesem Fall - und Innovation zuzuweisen. Das wäre meine Bitte.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Vielen Dank, meine sehr geschätzten Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, ich kann dieser vorgeschlagenen Vorgangsweise viel abgewinnen. Ich halte es für sehr zweckmäßig und dienlich, dass man diese angesprochenen Aspekte untersucht und offen legt und dem Ganzen wissenschaftlich nachgeht. Bei dieser Gelegenheit und bei dieser Debatte möchte ich aber dennoch in Erinnerung rufen, dass Landeshauptmann Heinrich Gleissner in den Anschlusstagen verhaftet wurde, zuerst ins Konzentrationslager Dachau deportiert wurde, später dann ins Konzentrationslager Buchenwald gebracht worden ist, wo er dann freikam und bis zum Kriegsende als Zwangsarbeiter in Berlin in einem Braunkohlekraftwerk arbeiten musste. Das ist mir auch deswegen wichtig, meine sehr geschätzten Damen und Herren, weil hier kein einseitiger Eindruck entstehen soll. Ich sage bei dieser Gelegenheit noch einmal, ja selbstverständlich soll das so sein, den Antrag kann man dem Ausschuss zuweisen. Es soll auch alles aufgeklärt werden. Es soll aber an dieser Stelle daran erinnert werden, welchen Lebenslauf Heinrich Gleissner auch tatsächlich gehabt hat. Ich denke, dieser Umstand spricht auch eine klare Sprache darüber, welche Rolle der ehemalige Landeshauptmann von Oberösterreich in der Zeit des Nationalsozialismus gespielt hat.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich bin weit davon entfernt - weil es nicht meinem Denken entspricht - über jemanden den Stab zu brechen. Es ist korrekt, dass Heinrich Gleissner kurzfristig auch inhaftiert worden ist. Es ist auch belegt, dass er auf Geheiß der SS freigelassen worden ist, ein Schicksal, das nur wenigen im NS-System erfahren haben. In der Vorgeschichte ist auch belegt, dass Gleissner exzellente Kontakte zu radikalen deutschnationalen Kreisen hatte. Im autoritären Ständestaat in der Heimwehrdiktatur galt er auch nicht als einer der Versöhnenden - wie das beispielsweise Landeshauptmann Schlegel in Oberösterreich gewesen ist -, sondern als Hardliner. Aber so ist es, es gibt Widersprüche in jeder Biografie und das sollte man im Nachhinein auch respektieren. Aber gesagt sei schon, dass er offensichtlich nicht nur ein antifaschistisches Opfer gewesen ist.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, natürlich hast du Recht, wenn du über die Mitgliedschaft von Dinghofer in der NSDAP 1940 und über seine Rolle bei der Arisierung sprichst. Das hat auch jeder Gemeinderat, der bei der 100-Jahre-Sondersitzung war, gehört, weil der Archivar der Stadt, Walter Schuster, das in seinem Beitrag zu 100 Jahre Gemeinderat sehr deutlich gesagt hat. Das ist auch ein Verdienst des Stadtarchives, das zur Aufarbeitung der NS-Geschichte in Linz schon sehr viel geleistet hat, keine Frage. Der aktuelle Anlassfall, warum Franz Dinghofer jetzt wieder in den Mittelpunkt gerückt ist, ist die ORF-Dokumentation ‚Baumeister der Republik‘. Eine Dokumentation, die ein sehr beschönigendes Bild von Franz Dinghofer geliefert hat, wo man die Aspekte NSDAP-Mitgliedschaft und Antisemitismus unterschlagen hat. Das ist der konkrete Anlassfall. Natürlich ist auch klar, dass es in diesem Land sehr viele frühere Mitglieder der NSDAP gibt und Wir wissen auch, dass sehr viele Täter und Opfer nicht mehr leben. Aber das entbindet die Stadt Linz nicht, nichts zu unternehmen, wenn wieder eine dieser Persönlichkeiten in den Mittelpunkt bzw. in den Fokus gerät. In diesem Fall ist die Stadt Linz zuständig. Er war hier Bürgermeister und ich glaube, ein geborener Ottensheimer. Die Stadt Linz ist verpflichtet, etwas zu tun. Mit dem Vorschlag, eine Zusatztafel anzubringen, kann ich auch als Mitantragstellerin leben, das ist eine gute Idee. Generell bleibt der Auftrag für die Stadt Linz, sich mit dieser Geschichte weiter zu befassen. Gerade Linz hat hier eine große Verantwortung, das ist klar. Je mehr in diese Richtung passiert, umso besser. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine geschätzten Damen und Herren, ob mehr als zwei Jahre Inhaftierung in einem Konzentrationslager kurz ist, überlasse ich Ihrer Interpretation. Das Zweite ist, ich ersuche dringend bei dieser Debatte eine sachliche Ebene zu wahren. Ich glaube, als nachgeborene Generation können wir relativ einfach über alles diskutieren. Vieles, was in dieser Zeit geschehen ist, erschließt sich uns heute überhaupt nicht, da sind allzu kluge Aussagen sehr, sehr leicht möglich. Daher empfehle ich auch vor der Wahrung der Würde der Persönlichkeiten, die hier heute auch angesprochen worden sind, insbesondere auch von Landeshauptmann Gleissner und ob seiner Verdienste, hier auf einer sachlichen Ebene zu bleiben. Das gebührt der Respekt vor der Persönlichkeit und auch vor den Verdiensten rund um unser Bundesland.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Ich bedanke mich für die Diskussionsbeiträge, die mitunter sehr differenziert gewesen sind. Ich bedanke mich auf für den Vorschlag, sehr rasch eine Zusatztafel anzubringen. Wie gesagt, ist es uns generell wichtig, überhaupt einen Weg zu finden, wie man mit gewürdigten Menschen umgeht, die mit dem NS-Regime Berührungspunkte gehabt haben bzw. beleumdet sind. So gesehen, stimmen wir einer Weiterbehandlung im Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung gerne zu.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zugewiesen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag L 8 Schutz des Tierparks und führt aus: „Dieser Antrag, den ich zum Schutz unseres Tierparks gestellt habe, hat folgenden Hintergrund: Es ist bekannt, dass dort eine Hängebrücke gebaut werden soll, dazu hat es schon verschiedene Medienberichte gegeben. Nachdem ich bemerkt habe, dass diese Brücke mitten im Tierpark situiert ist, habe ich mir das vor Ort angesehen. Ich habe festgestellt, dass die geplante Einstiegsstelle mitten im Hirschgehege ist. Der barrierefreie Zugang zu dieser Einstiegsstelle führt am Parkplatz vorbei, über das Eselgehege bis zum Hirschgehege und das ist für die Tiere höchst problematisch. Das bedeutet zum einen, dass die Bäume weg müssen - die für die Gehege eine wichtige Beschattung sind - und bringt zum anderen ein zusätzliches Gefährdungspotenzial für die Tiere. Es ist bereits jetzt schon oft so, dass sich Menschen nicht 100-prozentig vernünftig verhalten, wenn sie in einem Tierpark sind und etwas in die Gehege schmeißen, das die Tiere mitunter gefährdet. Wenn der Zugang zu dieser Hängebrücke über den Tierpark erfolgen soll, so wie es jetzt beabsichtigt ist, muss man davon ausgehen, dass Leute im Tierpark sind, die noch weniger darauf achten, wie es den Tieren geht, weil sie eigentlich nicht wegen dem Tierpark dort sind, sondern das Erlebnis haben wollen, über die Hängebrücke zu gehen. Ich persönlich bin nach wie vor nicht davon überzeugt, dass dieses Projekt wirklich toll ist. Ich glaube außerdem, dass man Regelungen für den Fall finden muss, dass der Markt dieses Projekt nicht mehr trägt, weil irgendwann einmal alle über die Brücke gegangen sind. Man muss auch sagen, dass das eine Wegebeziehung ist, die bislang keiner vermisst hat und die auch in der Zukunft wahrscheinlich kein zusätzlicher Gewinn für Fußwegebeziehungen sein wird. Nachdem dieses Grundstück der Stadt Linz gehört, bin ich unabhängig davon, wie man inhaltlich zum Projekt Hängebrücke steht, schon der Meinung, dass es Aufgabe der Stadt ist, die Verantwortlichen im Tierpark in eventuelle Planungen und weitere Schritte einzubinden. Sie sollen nicht darauf angewiesen sind, dass sie der Investor mit den Informationen versorgt, mit denen er sie versorgen möchte. Ich glaube, es wäre gut, wenn die zuständigen Fachdienststellen unserer Stadt in einem Austausch mit dem Tierpark stehen. Wir als Stadt, die wir Grundeigentümer sind, wissen welche Interessen wir für unsere Pächter in möglichen Gesprächen mit dem Investor zu vertreten haben. Ich halte es nicht nur für höflich mit dem Tierpark in Gespräche zu treten, sondern ich erachte das für notwendig, damit dort nicht irgendetwas gegen die Interessen des Tierparkes passiert. Ich glaube, wir sind uns grundsätzlich darüber einig, dass wir diesen Tierpark als kleines Juwel betrachten und erhalten möchten. Daher stelle ich folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die dafür zuständigen Geschäftsbereichsdirektoren werden ersucht, die Direktorin des Zoos umgehend über den aktuellen Projektstand ‚Hängebrücke‘ zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass der Zoo in etwaige weitere Planungsetappen eingebunden wird, um die Interessen des Tierparks dauerhaft zu wahren.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Stadträtin Fechter: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte KollegInnen im Gemeinderat, ich verstehe die Intention des Antrages, den Zoo zu informieren bzw. in die Planung einzubinden. Ich habe diesbezüglich mit dem Projektbetreiber gesprochen, weil ich wissen wollte, was bisher passiert ist. Das Projekt wurde im Juni 2018 vorgestellt. Seit dieser Zeit hat es insgesamt 15 Mail-Korrespondenzen und auch mehrere Treffen mit dem Direktor und der Präsidentin geben. Bei diesen Treffen hat es auch Lokalaugenscheine mit Mitarbeitern des Naturschutzes des Landes Oberösterreich und den Architekten gegeben. Das heißt, sehr viele Menschen, die damit befasst sind und die vom Projekt beeinträchtigt sind, waren dabei. Auch Termine mit Vermessern, Biologen und dem Gutachter sind angedacht. Meiner Meinung nach setzt sich der Projektbetreiber sehr intensiv mit dem Zoo auseinander. Soweit ich informiert bin, werden sogar gemeinsame Infrastrukturmaßnahmen, wie die Modernisierung der Toiletten bzw. ein gemeinsamer Eintrittsbereich mit Kassen angedacht und es gibt natürlich auch Gespräche über mögliche Beeinträchtigungen, vor allem während der Bauzeit. Ich glaube also, dass sehr viele Gespräche stattfinden und sehr viel mit dem Zoo gemacht wird. Darüber hinaus denke ich mir, dass der aktuelle Stand des Behördenverfahrens jederzeit bei den Behörden nachgefragt werden kann. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ Schlusswort Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es verschlägt mir wirklich fast die Sprache, das ist genau das, was ich gemeint habe. Das Grundstück dort oben gehört nicht dem Investor, sondern der Stadt Linz. Ich glaube, dass es als Grundstückseigentümerin gegenüber den dortigen PächterInnen schon eine gewisse Verantwortung gibt. Ich glaube, dass es an der Stadt ist, sich Gedanken darüber zu machen, was der Investor dort macht und dort irgendwie zu vermitteln. Wir kennen den Stand der Dinge nicht, obwohl das Grundstück der Stadt Linz gehört. Wir wissen nicht, ob das wirklich ein gemeinsames Vorhaben ist oder das etwas ist, was sich der Investor wünscht. Wir wissen nicht, ob das auch für den Tierpark passt oder eigentlich nur für den Investor. Solange wir nicht mit dem Tierpark reden, sondern nur mit dem Investor, ist der Informationsfluss wahrscheinlich ein bisschen einseitig. Ich finde das wirklich bedauerlich und kann den Zugang überhaupt nicht verstehen. Wo ist das Problem, dass ich als Grundstückseigentümerin mit der dort befindlichen Pächterin über ein Projekt rede, das dort passieren soll? Das ist für mich so etwas von nicht nachvollziehbar, dass ich eigentlich gar nicht weiß, was ich dazu sagen soll. Ich ersuche, dass man sich das vielleicht noch einmal überlegt und vielleicht auch die Sozialdemokratie zustimmt, weil es, wie gesagt, um nichts anderes geht als miteinander zu reden. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrages L 9 Campingplatz beim Spatzenbauern und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kollegen und Kollegen, das ist ein Antrag mit einer ganz einfachen Idee. Linz wird jährlich von tausenden Radtouristen, die den Donauradweg befahren und auch von Rucksacktouristen besucht. Viele davon haben ein Zelt dabei und wollen campen. Leider fehlt es aber an einem attraktiven und gleichzeitig geschützten Campingplatz für diese sportliche, naturverbundene und oft nicht so zahlungskräftige Zielgruppe. Ein wunderbarer Ort dafür wäre das Platzerl hinter dem ‚Spatzenbauer‘ oder ‚Spatzenwirt‘. Ich denke, das kennen alle. Dort bricht das Gelände zur Urfahraner Wänd ziemlich abrupt ab und liegt in Wirklichkeit wie ein Adlerhorst über Linz. Das heißt, der Blick auf die Stadt ist großartig. Fürs Campen wäre das schlicht und einfach ein traumhaftes Platzerl. Anrainer liegen nicht so unmittelbar daneben, dass das für Konflikte sorgen würde und die Infrastruktur, die bei so einer Idee natürlich auch wichtig ist, nämlich WC’s und Duschen sind beim Spatzenbauer zum größten Teil schon vorhanden, weil das ein Gasthaus ist und war bzw. das könnte leicht ergänzt werden. Ich habe im Vorfeld mit dem Eigentümer des Geländes und des Spatzenbauers gesprochen und der ist begeistert. Das heißt, es wäre an der Politik und an der Stadt Linz, hier die Initiative zu ergreifen und so einen besonderen Ort, so eine besondere Location, sprich, einen einzigartigen Campingplatz über der Stadt rechtlich und fachlich zu prüfen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Referent für Infrastruktur und Stadtentwicklung wird aufgefordert, die Errichtung eines Campingplatzes für Rad- und Rucksacktouristen auf der Wiese beim ,Spatzenbauer‘ zu prüfen und dem Ausschuss für Infrastruktur und Stadtentwicklung binnen sechs Monaten Bericht zu erstatten. Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Lorenz, grundsätzlich finde ich die Idee spannend, sich in Linz wieder einmal mit dem Thema Camping beschäftigen zu wollen. Ich glaube, das haben wir seit ewigen Zeiten schon nicht mehr gehabt. (Heiterkeit, Zwischenrufe) Ich würde bei der Begrifflichkeit Campingplatz aber aufpassen, weil ein Campingplatz ein touristischer Betrieb ist, der automatisch durch den Tourismusverband beworben wird. Bei Camping läuten bei jedem die Alarmglocken, das sind die großen Wohnwägen, die großen Trucks, das sind die holländischen Brummer. Wie gesagt, das wird unter Camping verstanden. Ich nehme an, du meinst einen Zeltplatz, also einen Campingplatz in einer kleineren Form. Wir können beipflichten, das Gebiet um den Spatzenbauer eines der schönsten Platzerl in ganz Linz ist. Der Pöstlingberg ist eines unserer Aushängeschilder. Allerdings haben nicht nur wir Bedenken, genau dort einen Camping- oder Zeltplatz zu errichten, sondern auch die zuständigen Stellen des Magistrates Linz. Punkt 1 zur Information, die Wiese beim Spatzenbauer ist als Grünland ausgewiesen, das heißt, das ist eine reine Grünfläche, die eigentlich umgewidmet werden müsste. Im Süden schließen diese Urfahraner Wänd an, wie auch im Antrag richtig steht, die unter Naturschutz stehen. Man muss sich also ganz, ganz genau überlegen, ob man ein Naturschutzgebiet in ein touristisches Gebiet umwidmen möchte und diese Naturschutzfläche opfert. Das muss man sich wirklich ganz genau überlegen. Dazu kommt noch, wie Herr Vizebürgermeister Hein heute schon gesagt hat, dass die Baustelle der A 26, des Westrings bereits begonnen hat. Genau an dieser Stelle ist die Zufahrt zur Baustelle, die einen Teil dieser Wiese in Anspruch nimmt. Das heißt, wenn man dort einen Zeltplatz macht, muss man damit rechnen, dass die Zufahrt so lange blockiert ist, wie die Baustelle vorhanden ist, bis die A 26 fertig ist. Es dauert noch länger, bis man das wirklich nutzen kann. Der Besitzer des Spatzenbauer muss wirtschaftlich denken. Es zahlen sich wirklich nur die großen aus, jene, die viele Stellplätze haben und wo man auch Campingbusse abstellen kann. Das ist eine verhältnismäßig kleine Fläche. Das heißt, für so einen Campingplatz kann man maximal sechs Euro Eintritt oder eine Platzgebühr für ein Zelt verlangen, plus zwei Euro Tourismusgebühr. Bei drei oder vier Gästen ist das ein Groschengeschäft, das rentiert sich unter dem Strich nicht. Das muss dann der Herr selbst wissen ober er das unternehmerische Risiko eingeht oder nicht. Faktum ist, das ist Grünland, Faktum ist, dass die Urfahraner Wänd ein Naturschutzgebiet sind und Faktum ist, dass wir die Baustelle der A 26 haben, die die Wiese in Anspruch nimmt. Das sind für uns Gründe, uns bei diesem Antrag der Stimme zu enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, danke, du hast schon sehr viel vorweg genommen. Das Ganze ist naturschutztechnisch doch sehr heikel. Mir geht der Antrag zu weit, wir können ihn so nicht mittragen. Für den Eigentümer besteht nach wie vor die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, dann wird innerhalb des Magistrates entsprechend geprüft, ob das möglich ist. Das kann er jederzeit machen und das wird dann von den Fachabteilungen entsprechend geprüft. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Hein: „Lieber Lorenz, wir brauchen für die Prüfung nicht sechs Monate warten, die liefere ich jetzt gleich frei Haus. Die Wiese hinter dem Spatzenbauer, auf dem der Wunsch nach einem Campingplatz für Rad- und Rucksacktouristen vorgeschlagen wird, ist im Flächenwidmungsplan Nr. 4 als Grünzug gewidmet und liegt in der vom Land Oberösterreich verordneten Grünzone. Das Naturschutzgebiet, die Urfahraner Wänd wurde schon erwähnt. Unabhängig davon verfolgen die Planungsziele im Örtlichen Entwicklungskonzept die Sicherung der dem Naturschutzgebiet vorgelagerten Grünflächen als Teil eines übergeordneten Grünzuges entlang der Donau. Um das charakteristische Landschaftsbild im Bereich der Urfahraner Wänd zu erhalten, sollen die Grünflächen naturnah als Wiese von einer Verbauung freigehalten werden. Das heißt, wir können das gar nicht umwidmen, weil es im regionalen Grünzug ist. Mit solchen Anträgen musst du aufpassen, denn sonst kommen die Leute von fair planning. Das ist fast eine ähnliche Argumentation, wie ihr sie bezüglich Grünland und Pichlingersee anführt. Das heißt, hier haben wir noch zusätzlich das Problem, dass der Bereich des Spatzenbauers hinten noch in der regionalen Grünzone liegt.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Die Politik ist ein Bohren von dicken Brettern, davor haben mich alle gewarnt. Es ist immer beeindruckend, wie dick diese Bretter sind. Tatsache ist, dass in Linz ein cooler ,Zeltplatz‘ fehlt, danke für den Hinweis Ute. Ich dachte, ich habe das in meinem Antrag ganz klar geschrieben. Ein Zeltplatz fehlt und dort oben wäre ein Traumplatz. Ich habe oft das Gefühl, es wird absichtlich aneinander vorbeigeredet. Jetzt zu dir Markus und dazu, dass man Grünland bebaut. Seit wann wird auf einem Zeltplatz irgendwo gebaut? Wenn das Wetter schön ist, stehen dort von Mai bis September Zelte und Fahrräder, sonst nichts. Dort kommen gar keine Autos hin. Im Unterschied dazu, werden dort während der Baustelle jetzt gerade hunderte von Kubikmetern Beton hineingegossen und in Zukunft wird ein gewaltiges Bauwerk mit Seilen usw. stehen. Klaus, das Naturschutzgebiet, sprich die Urfahraner Wänd, sind nicht betroffen. Niemand wird sich mit seinem Zelt in den Steilhang hängen. Ich will mit dem Zeltplatz keine Bergsteiger ansprechen, die sich mit irgendwelchen Sicherheitssystemen hineinhängen, sondern ganz normale Zeltler, die mit dem Fahrrad unterwegs sind und sich ihr Zelt aufbauen. Auf dieser Wiese wird momentan Landwirtschaft betrieben und dort könnten die Zelte stehen, es würde nichts bebaut werden. Die gesamte Infrastruktur ist beim Spatzenbauer bzw. kann noch ergänzt werden. Ich bin nicht wahnsinnig und schlage ein Projekt vor, wo mitten im Grünland betoniert wird, da würde ich mich lächerlich machen. Unser Vorschlag zielt nicht darauf ab, dort während der Baustelle einen Zeltplatz zu machen, das wäre halblustig, wenn da die LKW die ganz Zeit herumfahren. Jetzt warten wir einmal, bis die Baustelle fertig ist, dann wird dort die Wiese wieder hergestellt. Die ist momentan fast zerstört. Dann sagen wir einmal 2020 oder 2021, so genau weiß ich nicht, wie lange die Baustelle dort oben dauert, könnte dieser coole, kleine, lässige, einzigartige Zeltplatz für Linz entstehen. Die Wirtschaftlichkeit müsste sich Rudi Mayr vom Spatzenbauer selbst überlegen. Es ist klar, dass es nicht das große Geld bringt, ich glaube, das wissen alle, aber darum geht es nicht. Es geht darum, unsere coole Stadt, unsere Lebensstadt cool und innovativ um einen kleinen Puzzleteil weiterzuentwickeln. Das ist die Frage. Nicht immer nur warten, bis irgendjemand etwas bringt, sondern wir können als Stadt einmal proaktiv eine Idee promoten oder prüfen und gemeinsam mit Grundstückseigentümern oder Leuten, die sich dafür interessieren, etwas entwickeln. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) ÖVP (12) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 10 Linz braucht Straßenkehrer und führt aus: „Es geht um eine triviale, aber wichtige Sache, Linz vermüllt zunehmend. Ich denke, das ist für alle, die viel zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, deutlich sichtbar. Dieser Müll ist interessanterweise nicht auf der Fahrbahn selbst, weil da die Kehrmaschinen fleißig fahren, sondern der versteckt sich auf den Gehwegen und unter dem Randstein, zwischen den Autos, im Gebüsch, in irgendwelchen kleinen Wiesen und Eckerl. Es ist wirklich beeindruckend, wie viel Dreck überall liegt. Ich muss ganz ehrlich sagen, mir graust immer mehr. Das kann mit meinem Alter zu haben, aber ich glaube, es wird mehr Müll (Heiterkeit). Das heißt, abgesehen vom gepflegten Zentrum, wo sich offensichtlich alle bemühen, liegt abseits einfach zu viel Dreck herum. Ich plädiere dafür, dass wir wieder mehr Straßenkehrer engagieren, weil die, wie mir scheint, weggespart wurden. Dieser Müll, der sich überall versteckt, liegt oft Wochen und Monate herum und ist nur durch Handarbeit zu beseitigen, sprich mit einem Beserl, einem Schauferl und einem Wagerl und so weiter. Da kommt keine Kehrmaschine hin. Ich denke, wir sind den Bürgern und Bürgerinnen und gerade den Fußgängern und Radfahrern als Lebensstadt schuldig, dass wir für Sauberkeit sorgen. Das macht auch das Gehen und Fahrrad fahren lustvoller und schöner. Der Antrag ist ganz einfach. Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Referent für Straßenbetreuung und Parkanlagen wird aufgefordert, die Einstellung von Straßenkehrern zu prüfen, um die Sauberkeit auf den Gehwegen und den Grünflächen der Stadt zu steigern.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden.‘ Es gibt einen Abänderungsantrag der SPÖ, den wir begrüßen, und einen Zusatzantrag der ÖVP, den wir noch mehr begrüßen, weil dieser die zwei richtigen Zuständigkeiten erfasst, nämlich nicht nur Straßenbetreuung und Parkanlagen, sondern auch Personal. Es geht natürlich auch darum, zusätzlich Personal einzustellen. Das heißt, ich bitte um Zustimmung zu nicht nur unserem ursprünglichen Antrag, sondern auch zum ÖVP-Zusatzantrages. Danke.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Die Anzahl der Abänderungs- und Zusatzanträge zeigt, dass es offenbar noch einen Gesprächs- und Diskussionsbedarf gibt. Auch die hektischen Abspracheversuche bestätigen das aus meiner Sicht. Ich beantrage daher die Zuweisung in den Ausschuss. Eine kleine Anmerkung muss ich noch machen. Es amüsiert mich schon, dass jetzt ausgerechnet die SPÖ den Antrag stellt, dass der Referent ein zeitgemäßes Reinigungskonzept entwickeln soll. Ich möchte schon daran erinnern, dass ein wesentlicher Bestandteil, vor allem der Variante in der Magistratsreform, die du wolltest, Klaus, wenn ich mich richtig erinnere, die Zusammenlegung dieser beiden Dienststellen und das dazugehörige Reinigungskonzept war. Es hat mich schon ein bisschen überrascht, dass die SPÖ jetzt zur Erkenntnis kommt, dass die Zusammenlegung doch nicht der Weisheit letzter Schluss war. Das amüsiert mich. Nichtsdestotrotz orte ich einen massiven Diskussionsbedarf und beantrage die Zuweisung in den Ausschuss.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Köck: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sauberkeit ist ein wichtiges Thema in der Stadt Linz. Im Gegensatz zu Herrn Poto?nik graust mir eigentlich nicht, aber es stimmt schon, man nimmt in der Stadt manchmal Stellen wahr, wo es sauberer sein könnte. Es gibt die Möglichkeit, solche Stellen mit der App ,Schau auf Linz‘ zu melden. Das mache ich regelmäßig und viele andere auch und ich muss der Magistratsverwaltung wirklich ein Lob aussprechen, in der Regel wird alles sehr schnell und gründlich beseitigt wird. Es gibt auch immer eine Rückmeldung. Hier wirklich einmal ein Lob an dieser Stelle. Nichtsdestotrotz macht es Sinn, dass man sich dieses Thema einmal konzeptionell anschaut. Wir haben das in ganz vielen anderen Bereichen, die uns in dieser Stadt wichtig sind, auch gemacht. Wir haben zu diesen Themenbereichen Konzepte, Pläne, Strategien, strategische Gedanken, sei es jetzt Sozialprogramm, Sportprogramm, Kulturentwicklungsplan etc. entwickelt, warum also nicht einmal im Bereich der Sauberkeit. Ich bringe daher unseren Abänderungsantrag vor. Wir möchten das ganz gerne ein bisschen größer denken. Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Referent für Straßenbetreuung und Parkanlagen wird aufgefordert, neben der Prüfung über den Einsatz von StraßenkehrerInnen ein zeitgemäßes Reinigungskonzept zu entwickeln, um die Sauberkeit auf den Gehwegen und in den Grünflächen der Stadt zu steigern. Über dieses Konzept soll dem Gemeinderat spätestens im Herbst 2019 berichtet werden.‘ Zum Zusatzantrag der ÖVP: Es ist immer so, dass wir zuerst das inhaltliche Konzept diskutieren, auf den Weg bringen, zu einer Einigung kommen und dann, wenn man darauf kommt, dass es für dieses Konzept eine andere Personalausstattung, als die, die man vorfindet, braucht, dann meldet man den Personalbedarf jährlich, wie es in der Verwaltung üblich ist, an. Wir fordern, dass man einmal inhaltlich darüber diskutiert, ein Konzept entwickelt, und nicht dass das im Herbst schon so umgesetzt wird. Ich glaube, jetzt geht es einmal darum, dass wir inhaltlich zu einer Einigung kommen, wie es vielleicht besser funktionieren könnte. Darum werden wir uns beim Zusatzantrag der ÖVP der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Das Schöne ist, dass man sich mit Vorinformation gewissermaßen schon vorbereiten kann, man sollte aber zumindest einmal abwarten, bis die Anträge gestellt und offiziell in die Debatte eingebracht sind. Dann könnte man auch auf das eine oder andere Argument eingehen, anstatt voreilig zu sagen, dem stimmen wir nicht zu. (Unruhe) Keine Aufregung. Ich wollte nur sagen, Zusatzanträge werden durch die Usancen, die wir in diesem Haus haben, vorher ausgeteilt. Das ist gescheit. Ich empfehle aber darauf zu warten, bis sie tatsächlich in der Debatte eingebracht sind, dann kennt man die Argumente. Dann könnte sich vielleicht ein anderes Verhalten ergeben, was ich in dieser Causa aber ohnehin nicht glaube. Warum stelle ich diesen Zusatzantrag? Weil es diese Überlegungen und dieses Konzept zur Verbesserung bereits gibt. Es liegt derzeit im Geschäftsbereich Personal und Zentrale Services (PZS) auf, übermittelt am 22. März dieses Jahres. Jetzt ist es kein Zufall, wie wir ihn vielleicht bei anderen Tagesordnungspunkten gerade hatten. Ich weiß nicht, wann die Abgabefrist für den Gemeinderat war, aber Sie werden mir mit Sicherheit glauben, dass ich über Fraktionsanträge im Vorhinein nicht informiert bin. Ich habe diesen Zusatzantrag ganz konkret so gestellt, weil es diese Überlegung bereits von der Direktion Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) an das PZS bereits gibt. Wie sieht diese Überlegung aus? Das gründet sich auf einen Pilotversuch aus den Jahren 2018 und 2019, wo wir pro Betreuungsrayon – Linz ist in vier Bereiche aufgeteilt – eine mobile Einsatzgruppe zusätzlich anschaffen wollen. Wir haben das jetzt in den letzten eineinhalb Jahren im Bereich Nord versucht, um hier mehr Einsatzmöglichkeiten zu schaffen. Man muss sich also Folgendes vorstellen: Ich darf den Gemeinderat kurz in den Alltag der Straßenbetreuung und der Grünflächenbetreuung entführen. Man muss sich das so vorstellen, jeder Trupp, jede Einheit ist fix einer Aufgabe zugeteilt. Wenn dann beispielsweise eine Zusatzaufgabe kommt - du hast ‚Schau auf Linz‘ genannt -, es taucht irgendwo ein Problem auf, welches auch immer, dann kann das immer nur vom Bestand heraus gelöst werden. Das heißt, man fährt von seiner Arbeit weg und dort hin usw., da bleibt sehr viel Zeit auf der Strecke. Im Laufe der Zeit kommen auch immer mehr Aufgaben dazu z.B. das Befüllen der Hundesackerlspender etc. Dieser Umstand führt dazu, dass man relativ hohe Ineffizienzen hat. Diese mobile Einheit kann erstens schnell reagieren und zweitens bei zusätzlichen kurzfristigen Dingen, die auftauchen, schnell einsetzbar ist, wenn z.B. irgendwo eine Veranstaltung ist und gesäubert werden muss etc. Wir haben im Bereich Nord in den letzten eineinhalb Jahren den Einsatz einer mobilen Truppe erprobt, das hat sich sehr bewährt. Dieser Vorschlag, für alle vier Bereiche so eine Truppe mit zwei Personen zu installieren, die über die entsprechenden Fahrzeuge und die technische Ausrüstung usw. verfügen, um den einzelnen Einheiten unter die Arme zu greifen, liegt jetzt beim PZS. Deswegen habe ich diesen Abänderungsantrag so gestellt, weil ich schon im nächsten Ausschuss darüber berichten kann. Das alles ist kein Problem, ich wollte das aber heute im Gemeinderat sozusagen gleich abkürzen. Das geht natürlich nur, wenn die entsprechenden Personaleinheiten auch zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommt - das sage ich auch noch dazu, aber das könnte vielleicht die Personalreferentin noch viel besser begründen - natürlich auch der Umstand, dass wir im Bereich des Magistrates gerade für diese Tätigkeiten – ich formuliere es so - nicht gerade einen großen Ansturm an Bewerberinnen und Bewerber haben. Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass wir feststellen, dass von den Arbeitssuchenden gerade diese Tätigkeiten immer weniger nachgefragt sind. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch mit der Personalreferentin ohnehin überlegen, wie wir hier attraktiver werden können, damit wir die Leute auch bekommen, die wir suchen. Insofern würde ich uns dringendst empfehlen, das gemeinsam zu bearbeiten. Dabei geht es gar nicht um ein Pingpong, sondern um eine effiziente Arbeit auf der politischen Ebene, um hier Schritte nach vorne zu kommen. (Beifall ÖVP) Ich stelle daher folgenden Zusatzantrag zum Antrag zum Abänderungsantrag der SPÖ: ,Der zuständige Referent für Straßenbetreuung und Parkanlagen wird gemeinsam mit der Personalreferentin aufgefordert, neben der Prüfung über den Einsatz von Straßenkehrern ein zeitgemäßes Reinigungskonzept und zugleich einen dafür notwendigen Vorschlag für die Änderung des Dienstposten- und Stellenplans zu entwickeln, um die Sauberkeit auf den Gehwegen und in den Grünflächen der Stadt zu steigern. Über dieses Konzept soll dem Gemeinderat spätestens im Herbst 2019 berichtet werden.‘“ Gemeinderat Kleinhanns: „Was soll ich jetzt sagen, als Techniker sind mir die kurzen Wege am liebsten. Wir haben jetzt ein sehr schönes mündliches Konzept gehört, schriftlich hat es noch keiner gesehen, im nächsten Ausschuss wird es hoffentlich präsentiert. Ich glaube, man sollte das Pferd nicht beim Schweif aufzäumen, sondern Schritt für Schritt. Der erste Schritt ist ein Konzept, das wird vorgelegt, vielleicht im Ausschuss noch diskutiert und gleichzeitig und parallel über die Information kann dann ein Referat nach dem anderen bis zur Finanzierung durchgezogen werden. So, glaube ich, setzen wir am besten Projekte um, die wir hier im Gemeinderat für positiv erachten und die etwas in der Stadt weiterbringen. In diesem Sinne bin ich dafür, dass wir diesen Abänderungsantrag der SPÖ annehmen und nach dem abstimmen und dann umsetzen. Ich bitte um Zustimmung.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Warum einfach, wenn es kompliziert auch geht. Ich glaube, in den letzten Jahren wurden die Straßenkehrer weggespart, weil sie natürlich Kosten verursachen, das sieht man an der nicht mehr so sauberen Stadt. Ich denke, da braucht es kein großes Konzept, sondern mehr Handarbeit, mehr Leute, die sich um die Sauberkeit der Stadt kümmern. Ich bitte um Zustimmung.“ (Heiterkeit, Beifall NEOS) Der Vorsitzende lässt zuerst über die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung, dann über den Zusatzantrag und abschließend über den Abänderungsantrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Zusatzantrag der ÖVP wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der SPÖ wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 11 Fußgängerfreundlichkeit bei der zukünftigen Entwicklung ‚Postcity‘ und ‚Westring‘ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesmal springen wir zum Bahnhof. Linz und die Post haben auf dem ehemaligen Areal des Postverteilerzentrums Großes vor. Das wissen wir, wir haben heute schon davon gesprochen. Die sogenannte Postcity soll rund 150.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche bereitstellen. Das ist deutlich mehr, als die Tabakfabrik. Neben Busbahnhöfen, international und regional, sollen dort Büroräume, Co-Working, Micro-Factories, Hotels, Wohnen, Handel usw. entstehen. Dazu läuft gerade ein internationaler Städtebau- und Architekturwettbewerb, den übrigens jeder auf der Plattform Architekturwettbewerbe offen herunterladen kann. Das ist sehr transparent. Die Entwicklung dieser Postcity steht durch umliegende Verkehrsinfrastruktur - geplant und vorhanden - unter starken Zwängen. Das sind einmal natürlich die Gleise auf der Ostseite, dann nördlich alles, was zum Bahnhof gehört und westlich des Autobahnknoten, der dort entstehen wird. Jeder, der sich damit beschäftigt – in den Unterlagen des Wettbewerbs sind die Informationen enthalten –, wird erkennen, dass es ein gewaltiges Bauwerk wird. Das schafft zwar dort eine gute Verbindung für den motorisierten Individualverkehr, ist aber für den Fußgänger- und Fahrradverkehr tragisch oder bringt drastische Nachteile mit sich. Jetzt gibt es eine erste Planung des Wiener Verkehrsbüros Rosinak, das kennt wahrscheinlich jeder. Auf dieser ersten Planung sieht die Sache ganz anders aus, als auf den Werbefilmen der ASFINAG, dort gibt es noch nette Zebrastreifen und alles sieht mit vielen Bäumen irgendwie gut aus. Plötzlich gibt es nur mehr im südlichen Teil ungefähr hinter der Tankstelle einen Zebrastreifen, der natürlich den motorisierten Individualverkehr möglichst nicht beeinträchtig. Das heißt, Fußgänger und Fahrradfahrer würden dort einen irrsinnigen Umweg machen müssen, was übrigens auch für die Gugl, das Olympiazentrum und das Fußballstadion von großem Nachteil ist. Ich denke, dass die Stadt als wesentlicher Player sehr früh eingreifen sollte und allen Beteiligten, sowohl den Entwicklern der Postcity, also der Post, als auch der ASFINAG, jetzt schon klar machen sollte, dass das so nicht geht, dass sich die Situation für Fußgänger und Fahrradfahrer nicht verschlechtern, sondern ganz im Gegenteil, verbessern sollte. Daher stelle ich folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,In den Verkehrsplanungen rund um die ,Postcity‘ und den angrenzenden Knoten Waldeggstraße (,Westring‘) soll die Wegführung für Fußgänger und Radfahrer gut gelöst sein. Der zuständige Stadtrat für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird ersucht, sich bei ASFINAG und den Entwicklern der ,Postcity‘ für kurze und direkte Überquerungen des geplanten Knotens Waldeggstraße/Westring einzusetzen.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden.‘ Ich bitte im Sinne einer Lebensstadt, innovativen Stadt und einer Stadt, die sich im Wettbewerb um die besten Köpfe positionieren muss und will, hier zuzustimmen.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Hein: „Lieber Lorenz, im Rahmen der Projektentwicklung Postcity und Westring ist wirklich ein ganz besonderes Augenmerk auf sanfte Mobilität gelegt worden, einerseits was das Rad fahren betrifft, andererseits was die Fußwege betrifft. Wenn wir uns jetzt erst Gedanken machen würden, wäre im wahrsten Sinne des Wortes der Zug abgefahren. Was ist mit dem Westring? Das ist ein genehmigtes Projekt, das wird keiner mehr ändern. Was ist mit der Postcity? Der Wettbewerb läuft seit Anfang März und alle städtebaulichen Vorgaben, auch was diese Wegeführung betrifft, sind eingearbeitet worden. Wir haben dieses Sphärenmodell und es gibt ganz genaue Vorgaben, dass Verknüpfungspunkte mit dem Froschberg und mit dem Bergschlössl-Park über das Gebiet Richtung Zentrum geführt werden sollen. Wenn du die Wettbewerbsunterlagen kennst, müsstest du das eigentlich wissen, weil darin sogar die Vorschläge für die Wege aufgezeichnet sind. Das Konzept von Rosinak und Partner, das du angesprochen hast, ist rein technisch, weil wir die Verkehrsplanung nicht vollkommen fertig bis zu den straßenpolizeilichen Maßnahmen in ein technisches Konzept übernehmen. Die straßenpolizeilichen Maßnahmen werden dann im Anschluss verordnet. Auch heute hat man noch weite Wege von den Wohngebieten, 150 bis 300 Meter, zum Bahnhof. Durch dieses Projekt Postcity sollen diese Wege so kurz wie möglich gehalten werden und sollen nachher auch mit Brückenwerken oder mit Stegen bzw. Liftanlagen über die Sphäre 1 verbessert werden. Darüber hat man sich sehr viele Gedanken gemacht. Das ist alles mit dem Land Oberösterreich, mit den Projektanten und mit der ASFINAG abgesprochen. Es ist nicht so, dass man irgendetwas dem Zufall überlässt, im Gegenteil. Wir haben sogar sehr starkes Augenmerk darauf gelegt, dass natürlich die Einbindung des Radweges von Leonding über die ehemalige Trasse der Linzer Lokalbahn durchgebunden wird. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wenn wir das erst jetzt machen würden, wäre es ohnehin zu spät.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, vielen Dank, Herr Vizebürgermeister Hein, ich würde es sehr spannend finden, dieses Konzept, das Sie jetzt gerade vorgestellt beziehungsweise angesprochen haben, auch einmal im Ausschuss präsentiert zu bekommen. (Zwischenruf) Kann ich es mir nachher holen? Danke, sehr gut. Wir können bei diesem Antrag aus mehreren Gründen leider nicht mitgehen. Zum einen muss man sagen, dass es beim Bahnhof auch jetzt schon Probleme gibt, da gehören mehrere Sachen noch angeschaut. Die Wegeführung vom Hauptbahnhof zum Wissensturm ist mittlerweile nicht optimal und es passt nicht wirklich wie man zu Fuß in die Innenstadt kommt. Meiner Meinung gehört das in ein Gesamtkonzept mitverpackt. Zusätzlich haben wir bei diesem Antrag noch ein großes Problem. Du sagst, dass sich die Stadt Linz beziehungsweise der Stadtrat bei der ASFINAG oder bei der Entwicklung der Postcity dafür einsetzen soll. Also man muss schon sagen, dass sich die Stadt Linz nicht nur einsetzen soll, sondern entsprechende Vorgaben im Bauverfahren machen soll, weil wir im Endeffekt auch die Hoheit darüber haben und Auflagen setzen können. Das heißt, wir sollen uns nicht beim Projektträger einsetzen, sondern das vorschreiben, was zu machen ist. Dieser Antrag würde meiner Meinung nach unsere Position eher schwächen, als stärken, daher können wir hier nicht mitgehen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Zu den Grünen: Das mag sein, dass das stimmt Klaus, ich hätte mir gewünscht, dass ihr da sozusagen nachschärft. Nicht umsonst gibt es die Abänderungs- und Zusatzanträge, die immer freudig im Einsatz sind. Zu dem, was du gesagt hast Markus: Wenn ich den Plan von Rosinak anschaue, glaube ich, dass derartige Fakten geschaffen werden, dass man zum Teil gar keinen Zebrastreifen mehr machen kann. Ich glaube, da gibt es dann wirklich Platzprobleme, Geschwindigkeitsprobleme und Probleme beim Queren. Wenn das nur annähernd die Basis für weitere Arbeiten ist, dann sehe ich für Fußgeher und Fahrradfahrer schwarz. Im Sinne der Stadt bitte ich um Zustimmung, dass wir hier keine Schlucht aufbauen, dass keine Sperre entsteht und uns die ASFINAG hier overrult oder im wahrsten Sinne des Wortes niederrollt. Ich meine, das ist sowieso auch jetzt schon kein heimeliger Ort, aber man kommt zumindest drüber. Ich habe größte Sorge, dass man hier in Zukunft nicht mehr drüber kann. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Balihodzic berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L12 HTL mit IT-Schwerpunkt am Standort Linz - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, beim Tagesordnungspunkt L 12 handelt es sich um eine Resolution an die Landesregierung. Grundsätzlich geht es darum, dass im Zuge der sogenannten Zukunftsoffensive des Bundes österreichweit 3000 neue MINT- und IT-Ausbildungsplätze entstehen sollen, mindestens 800 davon alleine in Österreich. Um diesen großen Bedarf an Absolventen zu decken, soll die vom Bundeskanzler versprochene HTL mit IT-Schwerpunkt sinnvollerweise in Linz angesiedelt werden. Deshalb stellt die SPÖ folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass die beim Besuch in Oberösterreich am 8. März 2019 vom Bundeskanzler und anderen Mitgliedern der Bundesregierung versprochene HTL mit IT-Schwerpunkt in Linz angesiedelt wird.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Kaltenhuber: „Meine Damen und Herren, als ich den Antrag gesehen und gelesen habe, habe ich mir gedacht, das war doch schon einmal da und ich kann Ihnen auch sagen, wann das war, das war im Jahr 2015. Da hat eine sogenannte, wie es heute schon einmal geheißen hat, Allianz von vier Parteien einen Campus für den Linzer Süden verlangt, und zwar für einen HTL-Standort. Das war 2015. In diesem damaligen Antrag hat es geheißen - das ist schon sehr interessant -, dass sich der Linzer Stadtsenat auf breiter Basis - jetzt kommt es - beim zuständigen Bundesministerium für Bildung und Frauen dafür einsetzen wird, dass und, und, und. Wortreich erklärt, gut argumentiert. Sie alle, die Sie in der Politik sind, wissen, wer damals im Ministerium dafür verantwortlich war, dass in dieser Hinsicht etwas geschieht - die Namen Heinisch-Hosek und Hammerschmid dürften Ihnen nicht ganz unbekannt sein. (Zwischenruf) Man hätte mit denen reden können, da hätte sich irgendetwas machen lassen können und man hätte doch etwas tun können. Seit 2015 hätte man schon einiges erledigen können. Es wäre dann - das wissen wir auch alle, die wir in diesem Hause tätig sind -, die Aufgabe gewesen, den Beschluss des Linzer Stadtsenates unter dem Vorsitz von Bürgermeister Luger in Abstimmung mit den anderen Stadtsenatsfraktionen dem Gemeinderat vorzulegen. Aber - das wissen wir auch wieder alle - es ist nichts geschehen. Es ist recht gut gesagt, aber ob das wirklich so dann umgesetzt wird, ist eine andere Sache. Richtig, Herr Kollege Leidenmühler, du hast gesagt, lösungsorientiert nach vorne schauen. Das ist dein Motto, aber dieses Motto ist in dem Fall nicht schlagend geworden, denn die Geschäftsführung des Magistrates unter dem Bürgermeister ist leider nicht tätig geworden. Natürlich ist das interessant, jetzt heißen die Verantwortlichen nicht mehr Heinisch-Hosek und Hammerschmid. (Zwischenruf) Ja, Gott sei Dank. Jetzt trauen Sie sich wieder einen anderen Antrag zu stellen und zwar: Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung – warum jetzt auf einmal bei der Bundesregierung - dafür einzutreten, dass die beim Besuch in Oberösterreich am 8. März 2019 vom Bundeskanzler und anderen Mitgliedern der Bundesregierung versprochene HTL mit IT-Schwerpunkt in Linz angesiedelt wird. (Zwischenruf) Ich sage es dir gleich, warte ein bisschen. Jetzt auf einmal fordert man bitte ein, dass ein Versprechen gehalten wird. Das hätten wir eigentlich beim anderen Antrag auch schon machen sollen. Irgendwie erinnert mich das an die Aktenaffäre. (Heiterkeit) Ich sage es jetzt einmal, das ist ein kreativer aber ein hervorragender Denkansatz. (Heiterkeit) Das erinnert mich an die Aktenaffäre, auch hier kommt keine Vorlage der Geschäftsführung beziehungsweise des Bürgermeisters zur Behandlung des Rechnungshofberichtes. Hier wird der Gemeinderat nicht von Amts wegen informiert, sondern nur durch die Initiative einer Fraktion ist es überhaupt möglich, dass wir den Rechnungshofbericht behandelt haben. Jetzt zu meinem geschätzten Kollegen Stefan, das war die Kritik an der Vorgangsweise. Jetzt zu unserem - wie soll ich das jetzt nennen – charaktervollen Vorgehen, sage ich jetzt einmal. Wir sagen, wir sind natürlich für diesen parteiübergreifenden Schulterschluss, weil wir damals auch dabei waren. Wir sind immer noch dabei, darum unterstützen wir auch diesen Vorschlag. Aber die Kritik bitte, die möge sich jeder einmal wirklich überlegen. Das ist bemerkenswert.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Es ist wirklich bemerkenswert, wie schwer es der ÖVP fällt, einmal ganz unkompliziert ja zu sagen. Zwischenruf Vizebürgermeister Mag. Baier: „Das haben wir uns von der SPÖ abgeschaut!“ (Heiterkeit) Bürgermeister Luger: Das sei einmal dahingestellt!“ (Heiterkeit) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag L 13 Wetterfeste Radabstellplätze Hauptbahnhof – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, jetzt kann die SPÖ zeigen, dass sie einfach zustimmt, das wäre natürlich super. (Heiterkeit) Bei diesem Antrag geht es um wetterfeste Radabstellanlagen am Hauptbahnhof. Wie wir wissen, ist der Hauptbahnhof Dreh- und Angelpunkt vom Linzer Fern- und Nahverkehr. Ich habe auch die Zahlen recherchiert. Mit über 41.000 Ein- und Ausstiegen ist der Linzer Hauptbahnhof sogar der größte Bahnhof in Österreich außerhalb von Wien - ganz wichtig, außerhalb von Wien. Das steigende Angebot wird durch die Nahverkehrsdrehscheibe und jetzt schon Fernbusse und hoffentlich durch den zukünftigen Fernbusbahnhof ergänzt. Leider ist es aber so, dass die Situation für RadfahrerInnen nicht wirklich optimal ist. Einzig der überfüllte Radabstellkeller, ist derzeit quasi wettergeschützt. Die meisten Abstellplätze am Vorplatz beim Landesdienstleistungszentrum sind nicht wettergeschützt, werden aber von den Fahrgästen derzeit trotzdem gut angenommen. Dort stehen viele Fahrräder, weil man sonst keine Alternative hat. Es wäre natürlich super, wenn man diese Radabstellanlagen weiter attraktiveren und wetterfest ausführen könnte, eventuell auch mit E-Bike-Ladestationen auszurüsten und sich Radboxen anschauen könnte und so weiter. Wir wollen natürlich auch das Ziel der Bundesregierung unterstützen, die gesagt hat, dass der Radverkehrsanteil verdoppelt gehört. Daher stellen wir die Resolution an die ÖBB, die dafür zuständig ist: Der Gemeinderat beschließe: ,Die ÖBB werden gebeten, die vorhandenen Radabstellplätze am Linzer Hauptbahnhof wettergeschützt auszuführen. Zudem soll geprüft werden, ob E-Bike-Ladestationen und eine Ausweitung der Radboxen umsetzbar wären.‘ Ich bitte um Zustimmung. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Giegler: „Es ist kein historisches Ereignis, aber doch ein Ereignis, auf das der Kollege Grininger jetzt sehnsüchtig wartet, dass nämlich die SPÖ einem Antrag der Grünen zustimmt. Ich habe mich als bekennender und praktizierender Radfahrer bekanntlich sehr über diesen Antrag gefreut. Ich bin bei jeder Witterung, das ganze Jahr über, mit dem Rad unterwegs, sehr oft auch zum Linzer Hauptbahnhof. Wenn ich beruflich in Wien zu tun habe und geschützt im Zug auf dem Weg nach Linz bin, würde ich mich natürlich freuen, wenn zur gleichen Zeit mein Rad geschützt am Linzer Bahnhof stehen würde, damit ich länger Freude daran habe. Ich habe daher meiner Fraktion vorgeschlagen, diesem Antrag zuzustimmen. Die Fraktion war davon leicht zu überzeugen und begeistert und daher wird die SPÖ-Fraktion diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall SPÖ, Heiterkeit) Schlusswort Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank, ich freue mich über die Zustimmung. Hoffentlich wird die ÖBB das auch ganz schnell aufgreifen und entsprechend umsetzen. Natürlich freut es mich sehr, dass gerade die SPÖ einem Grünen-Radantrag zustimmt. Das freut mich natürlich noch viel mehr. Danke.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 14 Verkauf der denkmalgeschützten Siedlung „Sintstrasse“ zum Fixpreis im Rahmen eines Bauträgerwettbewerbs – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es geht um die denkmalgeschützte Arbeitersiedlung von Kurt Kühne in der Sintstraße im Hafengebiet. Diese stammt aus der Blütezeit der Sozialdemokratie in Linz, nämlich aus der Zeit des roten Linz aus den 30er-Jahren. Es handelt sich um eine Resolution an die GWG, die diese Siedlung besitzt und die Resolution plädiert dafür, die Siedlung im Rahmen eines Bauträgerwettbewerbs und zu einem Fixpreis zu verkaufen. Die Jahre verstreichen und die ehemalige Arbeitersiedlung steht noch immer nahezu vollständig leer. Das ist schade. Trotz hohem Wohnungsbedarf in unserer Stadt hält dieser Zustand nun seit Jahren an. Auch die einmalige Chance einer Sanierung der Siedlung im Zuge des angrenzenden Neubaus im Osten der Siedlung mit entsprechenden Möglichkeiten und Synergien, der kurz vor Fertigstellung oder vielleicht schon fertiggestellt ist, wurde nicht wahrgenommen. Das ist auch sehr schade. Die Entwicklung der Anlage ist für eine gemeinnützige Genossenschaft aus verschiedenen Gründen - ich habe das die letzten Jahre schon zweimal erläutert, Denkmalschutz, Lage, Art der Siedlung, Förderbedingungen, Mietbestimmungen, Verordnungen – herausfordernd. Auch das ist mit ein Grund, warum die letzten vier Jahre kein Projekt entstanden ist. Das ist nicht nur stadtentwicklungspolitisch und wohnungspolitisch bedauerlich, sondern für die stadteigene GWG auch sehr teuer. Hier entsteht am Objekt und finanziell laufend Schaden. Die NEOS-Fraktion hat in den Jahren 2016 und 2017 bereits Initiativen zur Siedlung in der Sintstraße vorgestellt und vorangetrieben. Nun ist erneut darauf zurückzukommen, dass die ehemalige Arbeitersiedlung unter Absicherung der sozial notwendigen und allgemeinwohlorientierten Nutzung verkauft werden sollte. Das ist ganz wichtig, weil es nicht an den Bestbieter gehen soll, der nur am meisten Cash hinlegt, sondern das im Rahmen eines Bauträgerwettbewerbs nach Wiener Vorbild - Wien macht das seit Jahren sehr, sehr erfolgreich zu einem Fixpreis - und gekoppelt an von Seiten der GWG und hier dem Gemeinderat oder der Stadt Linz erarbeiteten qualitativen Kriterien verkauft werden. Ich sage es noch einmal, es ist ganz, ganz wichtig, nicht dem Bestbieter, meiste Cash, sondern beste Idee, bestes Konzept unter Kriterien, die wir hier in der Stadt und die GWG natürlich vorab klären. So kann - das ist wohl der Schlüssel - der richtige Nutzer gefunden und eine soziale, gemeinwohlorientierte Nutzung abgesichert werden. Naheliegendes Ziel im Sinne der Stadt, ihrer stetig wachsenden Bevölkerung und der GWG ist eine Wohnsiedlung für junge Familien. Die Lage im aufstrebenden Hafenviertel und die Durchgrünung mit altem, mächtigen Baumbestand prädestiniert die Siedlung für Familien und Kinder. Mit einer sanften Nachverdichtung - das ist ein streitbares Thema, aber das könnte ein Thema sein - sind hier bis zu 70 Wohneinheiten möglich. Das mit den Familien ist insofern für Linz auch noch ein wichtiges Thema - ich sage es extra noch einmal laut -, weil wir natürlich viele junge Familien an das Umland verlieren, das ist schade. Wir müssen das Potential dieser jungen Familien, die ein bisschen mehr brauchen, als eine 70-Quadratmeter-Wohnung, hier halten können. Der konkrete Antragstext lautet folgendermaßen: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die GWG GmbH: ‚Die GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH wird ersucht, die denkmalgeschützte Siedlung ‚Sintstrasse‘ im Rahmen eines Bauträgerwettbewerbes oder eines vergleichbaren Verfahrens an den Bieter mit dem besten Nutzungskonzept zu einem Fixpreis - nicht automatisch an den Meistbietenden - zu verkaufen.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung auch im Sinne einer innovativen Stadt Linz.“ Wortmeldung Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche Sie, diesem Antrag aus einem einzigen und einfachen Grund nicht näher zu treten. Seit dem Jahr 2012 und in Folge rechtswirksam mit 2015, wurden tatsächlich 18 Objekte vor allem mit dem Argument, dass es sich hier um eine einzigartige Anordnung der Häuser handle, unter Denkmalschutz gestellt. Es ist nicht so, dass die GWG unwilllig, unfähig oder sonst wie gegen eine Nutzung wäre, sondern sämtliche Untersuchungen die vorliegen, haben ergeben, dass wir dort bei einer auch nur einigermaßen Sanierung unter den Auflagen des Bundesdenkmalamtes eine Bruttomiete ohne Umsatzsteuer von elf Euro zu verlangen hätten. Wenn man diese Häuser mit ihren Grundrissen kennt - hier handelt es sich um maximal 50 Quadratmeter-Wohneinheiten, zum Teil ohne Sanitärzellen – und wenn man nach einer Sanierung dort elf Euro verlangt, dann ist das Bestreben, dort Jungfamilien anzusiedeln, eher ein skurriles Unternehmen. Ich weiß auch nicht, warum ein Privater, der unter den selben Rahmenbedingungen zu einem Fixpreis diese Liegenschaft samt der Objekte übernimmt, wenn er Wohnungen saniert, zu anderen Ergebnissen käme. Wenn das so wäre, wäre tatsächlich die Bauabteilung der städtischen Wohnungsgesellschaft hoch inkompetent. Das glaube ich nicht, ich weiß auch, dass das nicht so ist, denn es haben auch zahlreiche andere externe Experten seit Jahren versucht, unter dem gegebenen Regime des Bundesdenkmalamtes eine Änderung herbeizuführen. Ich glaube, dass das ein sehr gutes Beispiel ist aufzuzeigen, warum es gut ist, dass es eine städtische Wohnungsgesellschaft gibt: Der Grund ist, dass die sich diesen langen Atem erlauben kann. Es geht immerhin um eine Liegenschaft von 15.000 Quadratmetern. Und weil wir heute schon über die Schwierigkeiten für Baulandreserven und leistbaren Baugrund in dieser Stadt diskutiert haben, ist das ein Musterbeispiel dafür, dass das auch weiterhin im Eigentum der GWG bleiben soll. Wer weiß, wie sich auch Positionen eines Bundesdenkmalamtes ändern können. Ich bin davon überzeugt, dass die GWG alles tun wird, um in diesem Verfahren eine Änderung herbeizuführen, denn die Argumente, die Bausubstanz betreffend, sprechen eindeutig für diese Verhaltensweise. Nachdem sich diese Liegenschaft schon lange im Eigentum befindet, ist es auch kein Verlustgeschäft, man könnte eigentlich sogar sagen, die Liegenschaft wird sicherlich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte wohl nicht weniger wert. Deswegen ersuche ich, dass wir diese Fläche im Eigentum behalten, auch die Objekte, wohl wissend, ahnend und befürchtend, dass es dort kurzfristig zu keiner Verbauung und zu keiner Renovierung führen kann. Ich bitte Sie, diesem Antrag nicht näher zu treten.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderat Poto?nik: „Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Bürgermeister, dann plädieren Sie dafür, die Siedlung leer stehen zu lassen, abzuwarten und darauf zu hoffen - ich nehme an, dass das nicht passiv erfolgen soll -, dass das Bundesdenkmalamt irgendwann seine Position ändert, und dass dann etwas gemacht werden kann. Es soll sich jeder seine eigene Meinung davon machen. Lösungskompetenz sieht anders aus. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Bürgermeister Luger: „Schauen wir, wie die Zustimmungskompetenz in diesem Haus aussieht.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Wundsam berichtet über den von der SPÖ- und FPÖ-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend sichere Gesundheitsversorgung in Linz – Analyse und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bereits um die Weihnachtszeit des Vorjahres brachte die Personalvertretung im Kepler-Universitäts-Klinikum der Öffentlichkeit eine prekäre Personalsituation in der stationären Versorgung zur Kenntnis. Die darauf eingeschaltete Sanitäre Aufsicht kam in ihrem Bericht zum Ergebnis, dass zumindest der Theorie nach die Personalausstattung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde. Jeder weiß aber genau, was Personalausstattung nach der Theorie heißt. Das ist nicht eins-zu-eins umzusetzen, jeder weiß, dass es keinen Zeitpunkt gibt, zu dem alle Angestellten anwesend sind. Dadurch hat man einen extremen Mangel und dadurch kommt es auch immer wieder zu Klagen über die Belastungssituation beim medizinischen Personal und beim Pflegepersonal in den Spitälern der Landeshauptstadt. Unerträglich lange Wartezeiten bei planbaren Operationen treten zu Tage, bei denen immer wieder Krankenhäuser aus Linz als negative Spitzenreiter aufscheinen. Ich weiß schon, dass zum Beispiel eine Knieoperation oder eine Hüftoperation, für die man fast drei Monate warten muss, nicht lebensbedrohend ist. Man muss sich aber schon in die Lage der Menschen versetzen und berücksichtigen was es heißt, monatelang Schmerzen zu haben, monatelang bewegungseingeschränkt zu sein, in der Lebensqualität massiv eingeschränkt zu sein und benötigte Hilfe nicht zu erhalten. Auf der anderen Seite aber explodieren die Krankenanstalten-Sprengelbeiträge, mit denen die Stadt Linz zu den Abdeckungen in den Spitälern beiträgt. Akut wurde die Angelegenheit zuletzt durch den Fall einer Patientin, die aufgrund einer Kopfdrainage mehrfach zu Behandlungen im Neuromed Campus war. Das war Ende März, dadurch auch die Dringlichkeit dieses Antrages. Sie wandte sich nach einem operativen Eingriff an die Öffentlichkeit, da sie aufgrund der Umstände das Gefühl hatte, dass mit ihr fehlerhaft umgegangen wurde. Es zeigte sich zwar, dass die Frau nach internationalen wissenschaftlichen Standards korrekt behandelt wurde, allerdings schon der Eindruck bestehen bleibt, dass in den Spitälern mittlerweile die Zeit fehlt, den hilfesuchenden Menschen ausreichend zu erklären, warum was gemacht oder auch nicht gemacht wird. Patientinnen und Patienten sind keine Mediziner, sie können mit Ausdrücken teilweise nichts anfangen. Es muss Zeit sein, mit den Menschen zu reden und ihnen genau zu erklären, was gemacht wird. Diese Zeit fehlt anscheinend. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung in den Krankenhäusern und trägt zusehends zur Verunsicherung der Bevölkerung bei. Dadurch stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister und der für Gesundheitsfragen zuständige Referent in der Stadtregierung werden ersucht, eine Experten-Kommission einzusetzen, die auf Basis der zugänglichen Daten und unter Einbeziehung anerkannter verwaltungsökonomischer, volkswirtschaftlicher und medizinischer Standards eine Analyse der Gesundheitsversorgung in Linz, insbesondere durch intramurale Angebote, vornimmt. Die Ergebnisse der Analyse sollen dem Land Oberösterreich als zuständiger Gebietskörperschaft zur Verfügung gestellt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates und auf der Galerie, als Gesundheitsreferent der Stadt Linz ist es mir zunächst einmal ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass Linz kein schlechtes Gesundheitssystem hat und die Spitäler grundsätzlich funktionieren. Man muss natürlich festhalten - das kann man in diesem Fall, den Kollegin Wundsam geschildert hat, auch sagen -, dass auch medizinisch korrekt gehandelt wurde. Trotz alledem, glaube ich, fällt keinem ein Zacken aus der Krone, wenn man sagt, dass man dieses System möglicherweise noch effizienter machen und weiterentwickeln kann. Ich möchte wirklich festhalten, dass das kein Angriff auf das Gesundheitssystem ist. Als Gesundheitsreferent sehe ich es als Chance, dass wir uns in einer breiten Analyse anschauen, wie man hier noch mehr Effizienz und Verbesserungen herbeiführen kann. Daher haben wir uns gemeinsam mit der SPÖ zu diesem Antrag entschlossen. Es ist mir ein großes Anliegen festzustellen, dass es zunächst – wie aus dem Antragstext hervorgeht – um eine Analyse handelt. Konkrete Schritte können wir dann daraus ableiten, wenn wir die Ergebnisse vorliegen haben. Das wird natürlich in Abstimmung mit dem Land Oberösterreich passieren. Ich bin schon gespannt, was uns die Experten vorlegen werden. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich möchte aus meiner Sicht auch noch argumentieren, warum ich über diesen gemeinsamen Antrag von SPÖ und FPÖ sehr froh bin. Der Hintergrund ist, dass im Zuge der Sanitären Aufsicht jene Fälle, die die Beschäftigten des Kepler Universitätsklinikums im Aufsichtsrat vorgebracht haben, sehr schroff abgewiesen worden sind, auch was ihr Informationsbedürfnis betroffen hat und es geheißen hat, das sei alles politische Stimmungsmache im Zuge des Arbeiterkammer-Wahlkampfes. Wir haben mit diesem Antrag sehr bewusst zugewartet, bis diese Arbeiterkammer-Wahl vorbei ist. Es hat auch eine zweite Hürde im Zusammenhang mit der Sanitären Aufsicht gegeben. Die Rechtsauskunft des Landes Oberösterreich, dass viele Fragen, die sich bei der Ersteinschau bereits ergeben haben, sind von der Sanitären Aufsicht auf Geheiß der Landessanitätsdirektion nicht weiter mit Fakten unterfüttert worden. Diese Ersteinschau, das sei auch einmal gesagt, machen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Linz, die in ihrem Zivilberuf als Juristinnen und Juristen in der Bau- und Bezirksverwaltung tätig sind und die hatten einige Fragen. Zum Beispiel durften nur formal – das scheint juristisch korrekt zu sein – die Dienstpläne und die Budgetierung von Dienstplänen einsichtsreif sein. Aufgrund der Fragen der Betriebsrätinnen und Betriebsräte drängte sich natürlich die Frage auf, ob dieser Sollstand, der beschlossen und budgetiert ist, tatsächlich auch der Ist-Stand ist. Hier wurde der Einsichtnahme mit dem Argument, dass die sanitäre Einsicht ausnahmslos formale Dinge zu untersuchen hat, nicht stattgegeben. Es gab dann einige Punkte, die sogar publiziert wurden. Nicht von mir, sondern in einer Jubel-Pressekonferenz der zuständigen Landesrätin mit der Geschäftsführung des Kepler-Klinikums mit ausgewählten Aufsichtsratsmitgliedern, nicht mit allen. Es wurde zum Beispiel festgehalten, dass ein Teil des Problems in einer Abteilung darin bestünde, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kepler Klinikums, Ärzte und Ärztinnen Krankentransporte mit Kindern in ganz Oberösterreich persönlich begleiten müssen. Wenn ein Kind nach Vöcklabruck oder Rohrbach überstellt wird, ist kein anderes Krankenhaus bereit, zum Beispiel eigenes Personal zur Verfügung zu stellen. Da bin ich ein wenig hellhörig geworden. Das Zweite ist, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am antiquierten, archaischen System von Aufnahmetagen – die es in dieser Form in vielen Bundesländern nicht mehr gibt - Kritik üben. Kein Thema der Sanitären Aufsicht, formal alles korrekt. Die Kooperationen, die es in unterschiedlichem Ausmaß zwischen den unterschiedlichen Rechtsträgern in dieser Stadt gibt, sind ebenfalls kein Thema der Sanitären Aufsicht. Deswegen bin ich über diesen Antrag froh, weil damit die Chance besteht, unter unterschiedlichen Aspekten den gesamten Gesundheitsstandort Linz zu hinterfragen. Die Kooperation mit den Ordensspitälern und dem Ordensklinikum, die Kooperation mit GESPAG-Spitälern in ganz Oberösterreich und auch über die Tatsache, das bis heute die Finanzierung des Kepler-Uniklinikums durch die Aufteilung der Landesmittel schwere Benachteiligungen mit sich bringt - das ist im Aufsichtsrat des Öfteren schon diskutiert worden -, weil unsere Leistungen des Universitätsklinikums genauso behandelt werden, wie Leistungen in einem peripheren Krankenhaus, das bei weitem nicht die Leistungspalette anzubieten hat, wie ein Universitätsklinikum. Ich glaube, wenn es einem wirklich darum geht, dass man nicht zudeckt, nicht mit formalrechtlichen Argumenten versucht Punkte, die einem stören, die vielleicht auch zeigen, dass die Spitalsreform nicht so funktioniert hat, wie man sich das wünscht, wie ich es mir auch gewünscht hätte, dass dennoch auch ein bisschen Transparenz – ein großartiges Wort des heutigen Tages – auch ausgeführt wird. Deswegen bitte ich, diesen Antrag, an dem sich ganz explizit externe Expertinnen und Experten mit unterschiedlichen Zugängen, wie das angeführt worden ist, den gesamten Gesundheitsstandort Linz anzusehen, auch die Finanzierungen, die Bevorzugungen, allfällige Benachteiligungen, ökonomisch ans Tageslicht zu bringen, um auch hier in Zukunft eine gute Handlungsbasis zu haben, vor allem aus Sicht der Stadt – wir sind ordentliche Zahler auch über den Sprengelbeitrag -, um für uns eine Transparenz zu haben, die wir heute hier wahrscheinlich als Mitglieder des Gemeinderates, die diese Gelder zu verantworten haben, aktuell nicht haben. Deswegen bin ich über diesen Antrag froh und bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, das waren jetzt drei Redner als Pro-Redner an der Reihe und die Argumentation könnte wohl widersprüchlicher nicht sein. Ich darf darauf hinweisen, dass die Berichterstatterin begründet hat, warum der Antrag dringlich sei. Der Parteivorsitzende hat vorhin gerade gesagt, warum der Antrag heute auf der Tagesordnung steht, weil man diesen Antrag bewusst nach der AK-Wahl stellen wollte, damit man nicht in Verdacht kommt. Jetzt frage ich mich, was ist jetzt der Grund. Ist der Grund der, dass es nach der AK-Wahl sein sollte oder ist der Grund der Vorfall, den Sie beschrieben haben, der diesen Antrag dringlich gemacht hat. Ich meine, man kann alles behaupten. Aber man sollte zumindest in der gleichen Gemeinderatssitzung innerhalb von zwei bis drei Wortmeldungen bei einer Version bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil ansonsten wird man doch recht unglaubwürdig. (Beifall ÖVP) Der zweite Punkt zum Gesundheitsreferenten: Also ich weiß nicht, niemand hat gesagt, dass es einen Angriff auf ein Gesundheitssystem gibt. Du hast gesagt, dass es überhaupt kein Angriff ist. Das hat niemand behauptet. Ich weiß gar nicht, wie du darauf kommst. Jedenfalls freut mich der Umstand und die Feststellung, dass du gesagt hast, dass hier in diesem beschriebenen Fall alles korrekt abgelaufen sei. Das ist eine wichtige Aussage für uns als Gemeinderäte. Das nimmt auch für meine Fraktion ein wenig den Druck aus dem Ganzen heraus. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass es hier nicht um die Sache geht, sondern eher um ein taktisches Geplänkel. Daher werden wir diesem Antrag heute nicht zustimmen, obwohl uns das Gesundheitssystem in der Landeshauptstadt sehr am Herzen liegt. (Zwischenruf) Bei der Gelegenheit kann vielleicht die SPÖ-Fraktion erklären, warum ein Abgeordneter aus dem Landtag – nämlich ein Mandatar der SPÖ Linz – in einem Zeitungsartikel behauptet, in Linz gäbe es ein Spital zu viel. Wie das wiederum, meine geschätzten Damen und Herren, mit dem Antrag zusammenpasst und mit der Intention, die ihr heute vorgetragen habt, verstehe ich auch nicht. Jetzt frage ich mich, ist das Ergebnis dieser unabhängigen externen Expertengruppe, dass wir in Linz ein Spital schließen sollen? Ich bin nicht dafür, meine geschätzten Damen und Herren, und daher wäre ich fast versucht zu sagen, wehret den Anfängen. Ich warne jedenfalls alle davor, diesem Antrag heute zuzustimmen. Da geht es nicht um Sachlichkeit, da geht es nicht um Transparenz, da geht es nicht darum, dass man sich mit den Fakten auseinandersetzen will, sondern da geht es für mich um ein allzu durchsichtiges politisches Spiel.“ (Befall ÖVP) Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Danke schön, ich möchte nur anmerken, dass es, wie man jetzt an der Diskussion sieht, sehr viele Facetten gibt und die Thematik durchaus sehr komplex ist und es verschiedene Ebenen und Zuständigkeiten gibt. Offen gesagt, ist es für uns im Moment so, dass es für uns aufgrund der Dringlichkeit dieses Antrages – die uns zwar ein bisschen irritiert, aber wir kennen die Usancen, die Dringlichkeit grundlegend anzuerkennen - in diesem Zeitraum objektiv gesehen nicht möglich war, wirklich ein Urteil darüber zu fällen, ob wir an einer Analyse, wie sie hier beantragt ist, zustimmen können, deshalb enthalten wir uns der Stimme. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Wundsam: „In erster Linie möchte ich allen Ärztinnen und Ärzten und dem Pflegepersonal der Krankenanstalten einen recht herzlichen Dank aussprechen für die Arbeit und die Leistung, die sie ein ganzes Jahr im Sinne der Patientinnen und Patienten vollbringen. Mir tut die mangelnde Zustimmung zu diesem Antrag schon ein bisschen leid, weil ich mir denke, dass es in unser aller Interesse sein sollte, die bestmögliche Versorgung den Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Herr Vizebürgermeister Baier, wenn Sie sagen, dass mit der Dringlichkeit in diesem Antrag etwas nicht stimmt, dann sage ich, das eine widerspricht dem anderen bitte nicht. Wir wissen – ich habe es gesagt -, vor der Weihnachtszeit gab es diese Debatte schon. Natürlich haben wir uns überlegt, etwas in diese Richtung zu tun. Ich gebe Herrn Bürgermeister Luger Recht, dass man das im Hinblick auf die Arbeiterkammerwahlen nicht getan hat. Aber nachdem der Fall Ende März passiert ist und an die Öffentlichkeit gelangt ist, ist der Fall für mich akut und das rechtfertigt die Dringlichkeit. (Beifall SPÖ) Wir haben heute am Anfang des Tages schon einige Male über Reformen gesprochen und darüber wozu Reformen eigentlich hinführen. Dann möchte ich schon auch die Krankenhausreform anführen, die 2011 bis 2013 von Herrn Landeshauptmann Pühringer durchgeführt wurde. Jetzt haben wir das Resultat, was daraus geworden ist. Ich rede jetzt gar nicht von Vöcklabruck oder dem Klinikum Wels Grieskirchen, die Auswirkungen haben wir in unseren Linzer Krankenhäusern. Der Geschäftsbericht der GESPAG sagt aus, dass 1,2 Millionen Überstunden 2018 angesammelt worden sind, über eine Million Überstunden. Das sind über den Daumen 600 bis 700 Vollzeitbeschäftigte, die die Arbeit leisten könnten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überfordert. Oder wenn ich an die Krankenhausodyssee denke, die manche Menschen durchmachen müssen. Wenn sie von einem Krankenhaus zum anderen geschickt werden, weil hier gerade keine Aufnahme ist oder das monatelange Warten auf eine Operation. Das sind die Dinge, wo wir etwas tun müssen. Die Situation kann man so nicht lassen. Wir waren Vorbild. Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt gehabt – gehabt und wir waren stolz darauf. Wir müssen aktiv werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Tagesordnung der 33. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit, wünscht einen schönen Abend und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung 19.14 Uhr 4 3