Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 2/2019 PROTOKOLL über die 32. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 7. März 2019, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Markus Hein ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Michael Raml ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer FPÖ Manfred Gabriel FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl FPÖ Patricia Haginger SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Wolfgang Kühn GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler FPÖ Zeljko Malesevic ÖVP Maria Mayr FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Poto?nik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Mag. Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN C ANGELOBUNG VON ZWEI NEUEN MITGLIEDERN DES GEMEINDERATES D WAHL EINES NEUEN VIZEBÜRGERMEISTERS UND EINES NEUEN STADTRATES E GELÖBNIS DES NEUEN VIZEBÜRGERMEISTERS UND DES NEUEN STADTRATES F BEKANNTGABE DER VERTRETUNG DES BÜRGERMEISTERS DURCH DIE VIZEBÜRGERMEISTERIN UND DIE VIZEBÜRGERMEISTER G WAHLEN IN GEMEINDERÄTLICHE AUSSCHÜSSE H VERWALTUNGSAUSSCHUSS FÜR DIE UNTERNEHMUNG KINDER- UND JUGEND-SERVICES LINZ; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES - FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION I ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER J ANTRÄGE DES STADTSENATES J 1. Ehrungen der Stadt Linz; Übertragung der Zuständigkeit für die Verleihung von Ehrungen auf den Stadtsenat und Richtlinie zur Festlegung der Formen städtischer Ehrungen sowie zur Regelung bestimmter Verfahrensaspekte (Ehrungsrichtlinien 2019) J 2. Gewährung einer Subvention an das Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oö. (Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit für 2019); maximal 71.835 Euro, davon jeweils 35.917,50 Euro 2019 und 2020 K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT K 1. 18. Oberbank Linz Donau-Marathon 2019; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA - Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 9000 Euro K 2. Gewährung einer Subvention an verschiedene Linzer Sportvereine (Spitzensportförderung 2019); insgesamt 300.000 Euro K 3. Linz – Lebensräume für Kinder und Jugendliche; Abschluss einer Leistungsvereinbarung ab dem Jahr 2019 K 4. Sozialplan für GWG-Wohnanlage Wimhölzel-Hinterland im Franckviertel – Gewährung einer Ausgleichszahlung an die MieterInnen - Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28. Juni 2018; Genehmigung einer Kreditüberschreitung L ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION L 1. Grundverkauf in der KG Linz (Kollegiumgasse) um den Verkaufspreis von 164.850 Euro L 2. Schulen und Horte; Bedarfsprognose bis 2023 – Ausbauprogramm L 3. Grundsatzbeschluss für die Schaffung zusätzlicher Krabbelstuben- und Kindergartengruppen in der Auhirschgasse, in der Schwaigaustraße und Am Hartmayrgut L 4. Fabrikstraße 18, ehemaliges HOSI-Zentrum; Kündigung des Bestandvertrages seitens der Stadt Linz mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 M ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU M 1. Neuplanungsgebiet Nr. 742, Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02, KG Linz (Römerbergtunnel) - Verbaländerung M 2. Ausbau der Straßenbegleitstraße zwischen solarCity und Südpark einschließlich abschnittsweiser Ausbau Hirschgasse und Klettfischerweg; Vergabe der Arbeiten; maximal 560.000 Euro M 3. Neubau der Flachenauergutstraße auf einer Länge von circa 80 Metern und Teilausbau der Prinz-Eugen-Straße entlang Hausnummer 17 sowie Erweiterung der Beleuchtungsanlage; Vergabe der Arbeiten; maximal 233.000 Euro M 4. Änderungspläne Nr. 97 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Mengerstraße) M 5. Bebauungsplanänderung 05-016-01-01, KG Katzbach (Mengerstraße – Altenberger Straße) M 6. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Ufer und Posch (Bebauungsplan 16-031-01-00 sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-62-01-00, ST 116 und ST 117, Neufelderstraße – Traundorfer Straße); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs M 7. Bebauungsplanänderung 11-038-01-01, KG Kleinmünchen und Waldegg (Hausleitnerweg - Gluckstraße) M 8. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 16-031-01-00 (Neufelderstraße - Traundorfer Straße) sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-62-01-00, ST 116 und ST 117, KG Ufer und KG Posch M 9. Änderungsplan Nr. 141 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Ufer und KG Posch (Traundorfer Straße) M 10. Bebauungsplanänderung 09-063-01-01, KG Waldegg (Hanriederstraße) N ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS N 1. Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestival Linz – Crossing Europe (Filmfestival 2019); maximal 110.000 Euro sowie maximal 10.860,28 Euro in Form einer Naturalförderung N 2. Gewährung einer Subvention an das Theater des Kindes (Produktion „Freiheit“, Uraufführung); 10.000 Euro, insgesamt 53.000 Euro (Jahresförderung) O ANTRAG UND BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG O 1. Ankauf von Mobilien und Ausstattung des Hortes Raimundstraße in Höhe von 100.920 Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung O 2. Stellungnahme des Ausschusses für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zum Bericht des Geschäftsbereiches Kultur und Bildung „Für eine Symmetrie der Geschlechter 2017" P FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 P 1. SCHNELLES INTERNET FÜR ALLE - LINZ FÜR 5G-MOBILFUNK-TECHNOLOGIE FITMACHEN P 2. EFFIZIENTER MITTELEINSATZ - HESSENPARK UND SÜDBAHNHOFMARKT ATTRAKTIVIEREN P 3. STREETFOOD-KONZEPT P 4. HILFE FÜR DEN BOTANISCHEN GARTEN P 5. TOURIST CARD FÜR DIE RUDER WM 2019 IN LINZ-OTTENSHEIM P 6. UNTERFERTIGUNG VON GEMEINDERATSMATERIALIEN MITTELS HANDYSIGNATUR BZW. BÜRGERKARTE P 7. TAGESZENTREN ALS WESENTLICHER TEIL EINER NACHHALTIGEN PFLEGE-STRATEGIE FÜR LINZ; BEREITSTELLUNG STATISTISCHER DATEN FÜR LINZER TAGESZENTREN P 8. BÜROKRATIEABBAU BEI BLUMENSCHMUCK IM ÖFFENTLICHEN RAUM P 9. STADTEIGENEN LKW-FUHRPARK MIT ABBIEGEASSISTENTEN NACHRÜSTEN P 10. BARRIEREFREIHEIT IN DER STADT P 11. LEISTBARES WOHNEN: BERICHTE ZUR ENTWICKLUNG DER GRUNDSTÜCKSPREISE P 12. AUDIOÜBERTRAGUNG UND -ARCHIVIERUNG VON GEMEINDERATSSITZUNGEN P 13. GEMÄLDEGALERIE IM RENAISSANCE-SAAL P 14. ENTWICKLUNG EINES SCHULSANIERUNGSKONZEPTES P 15. SONDERPAKET FÜR SPRACHFÖRDERUNG IN LINZ P 16. BEKENNTNIS ZUR VOLKSBEFRAGUNG PICHLINGER SEE P 17. FUSSGÄNGERFREUNDLICHE RECHTE DONAUSTRASSE P 18. TRANSPARENZ BEI DEN PLÄNEN ZUR FUSSGÄNGERHÄNGEBRÜCKE ÜBER DIE DONAU P 19. INNOVATIVES MOBILITÄTSKONZEPT BAHNHOFSQUARTIER P 20. INFORMATION DES GEMEINDERATES DURCH DEN BERATER DR. PRUCHER ÜBER DIE ERGEBNISSE SEINER ANALYSE DER ABTEILUNG VERWALTUNGSSTRAFEN P 21. NOTSCHLAFSTELLE FÜR MENSCHEN MIT PSYCHISCHEN ERKRANKUNGEN – RESOLUTION P 22. KINDERBETREUUNGSGELD FÜR KRISENPFLEGEELTERN AB BEGINN DES PFLEGEVERHÄLTNISSES - RESOLUTION P 23. AUSBILDEN STATT ABSCHIEBEN - RESOLUTION P 24. HUNDEFREILAUFZONE IN DER GRÜNEN MITTE - RESOLUTION P 25. FREIEISFLÄCHEN AN DEN LINZER SEEN ERWEITERN – RESOLUTION P 26. ENTWICKLUNG DES LINZER ORDNUNGSDIENSTES ZU EINER STADTPOLIZEI – RESOLUTION P 27. SANIERUNG DER PARKPLÄTZE BEIM PICHLINGER SEE UND VERBESSERUNG DER BELEUCHTUNG - RESOLUTION P 28. ANREIZ STATT STRAFEN - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14.05 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 32. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Bürgermeister Luger: „Es freut mich besonders, dass Herr Nationalratsabgeordneter Klaus Fürlinger, und der designierte Herr Bundesrat Michael Schilchegger, heute auf der Besuchergalerie zumindest einen Teil dieser Sitzung - wie ich vermute – verfolgen werden. Ich darf auch jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begrüßen, die in Ausbildung sind und uns heute in Begleitung von Herrn Mag. Carsten Roth besuchen. Herzlich willkommen. Ich freue mich auch, dass ich die Mutter des designierten Herrn Stadtrates Raml auf der Besuchergalerie begrüßen darf. Herzlich Willkommen.“ (Beifall) A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Für die heutige Sitzung sind Gemeinderat Giegler, Gemeinderätin Köck, Gemeinderat Lambert, Gemeinderätin Weiss, alle SPÖ, und Gemeinderätin Krendl, FPÖ, sowie Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, NEOS, entschuldigt. Bürgermeister Luger: „Bevor wir die Angelobungen vornehmen und andere Agenden erledigen, darf ich Sie zu Beginn der Sitzung ersuchen, sich von den Sitzen zu erheben. Innerhalb weniger Tage sind zwei ehemalige Mitglieder unseres Hauses, zwei Gemeinderäte, verstorben. Herr Jürgen Peschek, Gemeinderat der sozialdemokratischen Fraktion ist plötzlich verstorben. Er war von 1977 bis 1979 und ein weiteres Mal von 1993 bis 2003 Mitglied dieses Gemeinderates. Als einer, der in Urfahr politisch engagiert war, galt sein besonderes Engagement diesem Stadtteil. Außerdem hat er sich mit sehr viel Herz und Engagement Fragen der Jugendpolitik und des Wohnbaus gewidmet. Leider ist auch Herr Gemeinderat Heinz Hofmann verstorben. Heinz Hofmann gehörte diesem Gemeinderat über acht Jahre, von 2001 bis 2009, an. Er hat sich ganz besonders um die Wirtschaft unserer Stadt verdient gemacht. Er war Zweigstellenleiter der Wirtschaftskammer Linz und, wie wir alle wissen, ein hoch angesehener Wirtschaftstreibender. Als Bäcker hat er vielen Menschen mit seinen Produkten kulinarische Freuden bereitet. Auch Heinz Hofmann, der ein ausgesprochener Familienmensch gewesen ist und der sich im Gemeinderat über die Parteigrenzen hinweg für Wirtschaftsagenden eingesetzt hat, ist überraschend verstorben. Wir werden beiden Persönlichkeiten ein Andenken erhalten. Ich darf Sie um einige Minuten des Gedenkens bitten. Danke sehr.“ Bürgermeister Luger teilt mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend angekündigte ,Ersatzplätze‘ für alkohol- bzw. suchtkranke Menschen in Linz eingebracht wurde. Bürgermeister Luger schlägt vor, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Weiter verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2019 bis 18. Februar 2019 für das Rechnungsjahr 2019 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2019 bis 18. Februar 2019 für das Rechnungsjahr 2019 folgende Kreditübertragung genehmigt: Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderats vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2019 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 10,312.639 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag Für das Rechnungsjahr 2019 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 18. Februar 2019 genehmigten Kreditüberschreitungen null Euro und die Kreditübertragungen 11.000 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 58,223.587,50 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2019 ist daher nicht erforderlich. B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN Nach § 6 (1) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind auf die Dauer von je drei Monaten zwei SchriftführerInnen zu wählen, und zwar eine(r) aus der stärksten im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag, der/die zweite und die beiden StellvertreterInnen aus einer anderen im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag. Von Seiten der SPÖ-Fraktion wird Herr Gemeinderat Klaus S t r i g l vorgeschlagen. StellvertreterIn: Herr Gemeinderat Wolfgang S t e i g e r , ÖVP. Von Seiten der NEOS-Fraktion wird Herr Gemeinderat Felix E y p e l t a u e r vorgeschlagen. StellvertreterIn: Herr Gemeinderat Peter S t u m p t n e r, FPÖ. Die Vorschläge werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge C bis H C ANGELOBUNG VON ZWEI NEUEN MITGLIEDERN DES GEMEINDERATES Bürgermeister Luger: „Ich darf dich, Herrn Michael Raml, und ebenso Herrn Zeljko Malesevic in unserer Runde begrüßen. Damit alles, so wie das die freiheitliche Fraktion eingereicht hat, auch gewählt und bestellt werden kann, habe ich zuerst zwei Mitglieder des Gemeinderates anzugeloben. Fakt ist, dass Herr Vizebürgermeister Detlef Wimmer mit Wirkung vom 7. März 2019, also von jetzt an, sein Mandat als Vizebürgermeister und auch als Gemeinderat zurückgelegt hat. Ebenso hat Herr Gemeinderat Michael Schilchegger sein Gemeinderatsmandat zurückgelegt und die von mir begrüßten Herren Raml und Malesevic wurden als Gemeinderatsmitglieder einberufen. Sämtliche notwendigen Verzichtserklärungen liegen vor, weshalb wir gleich zur Tat schreiten können. Ich werde Ihnen die Gelöbnisformel vorlesen und werde dann beide – ich kann sagen - Neo-Gemeinderäte bitten, auf die Gelöbnisformel ‚ich gelobe‘ zu antworten. Die Hinzufügung eines religiösen Bekenntnisses ist selbstverständlich gestattet. Ich darf Sie ersuchen, sich von Ihren Sitzen zu erheben. Die Gelöbnisformel lautet: ‚Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.‘ Michael Raml: „Ich gelobe.“ Zeljko Malesevic: „Ich gelobe, so wahr mir Gott helfe.“ Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich für die Ablegung der Gelöbnisformel und ersuche Sie um gute Zusammenarbeit. Gratulation. (Beifall) D WAHL EINES NEUEN VIZEBÜRGERMEISTERS UND EINES NEUEN STADTRATES Wir kommen nun zu zwei Fraktionswahlen der freiheitlichen Fraktion. Der Antrag, dass Herr Stadtrat Markus Hein im nächsten Schritt zum Vizebürgermeister und Herr Gemeinderat Michael Raml zum Stadtrat gewählt werden soll, ist mir frist- und formgerecht zugegangen. Ich ersuche die Mitglieder der freiheitlichen Fraktion, so sie mit dieser Wahl einverstanden sind, ihre Hände zu heben.“ Die Wahlvorschläge werden von der stimmberechtigten FPÖ-Gemeinderatsfraktion (15) einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Ich gratuliere ganz besonders herzlich.“ E GELÖBNIS DES NEUEN VIZEBÜRGERMEISTERS UND DES NEUEN STADTRATES Bürgermeister Luger: „Nun haben die beiden neuen Stadtsenatsmitglieder noch ihr Gelöbnis nach § 29 Abs. 1 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 (StL) i.d.g.F. zu leisten. Dazu ersuche ich alle Mitglieder des Gemeinderates, sich von ihren Sitzen zu erheben. Für beide Mandatsträger lautet die Gelöbnisformel gleich und ich ersuche diese mit dem gewohnten ‚ich gelobe‘ zu bestätigen. Die Gelöbnisformel lautet: ‚Ich gelobe, die Bundesverfassung der Republik Österreich, die Verfassung des Landes Oberösterreich und alle übrigen Gesetze getreu zu beachten und meine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.‘“ Vizebürgermeister Markus Hein: ‚Ich gelobe.‘ Stadtrat Michael Raml: ‚Ich gelobe.‘ Bürgermeister Luger: „Ich gratuliere beiden Herren herzlich. Ich darf dich, Herr Vizebürgermeister Markus Hein bitten, rechts von mir Platz zu nehmen. (Beifall) Es ist nicht damit getan, dass du mir die Gelöbnisformel bestätigt hast, es wird noch einen Termin bei Herrn Landeshauptmann Stelzer geben, bei dem die formalrechtliche Angelobung seitens des Landes erfolgen wird.“ F BEKANNTGABE DER VERTRETUNG DES BÜRGERMEISTERS DURCH DIE VIZEBÜRGERMEISTERIN UND DIE VIZEBÜRGERMEISTER Bürgermeister Luger: „Wir sind damit bei einem Formalakt. Wie im Statut der Landeshauptstadt Linz vorgesehen, gebe ich entsprechend der Reihenfolge, in der die Wahlparteien zur Nominierung der Vizebürgermeister berechtigt sind, bekannt, dass die Funktion der 1. Vizebürgermeisterin Karin Hörzing wahrnehmen wird, die Funktion des 2. Vizebürgermeisters Markus Hein, die Funktion des 3. Vizebürgermeisters wird Mag. Bernhard Baier einnehmen.“ G WAHLEN IN GEMEINDERÄTLICHE AUSSCHÜSSE Bürgermeister Luger: „Der nächste Tagesordnungspunkt betrifft ebenfalls die freiheitliche Fraktion. Es geht um die jeweiligen Änderungen, die sich durch die Personalentscheidungen in den gemeinderätlichen Ausschüssen ergeben haben. Auch hier wird es wieder eine Fraktionswahl geben. Ich gebe bekannt, wie die FPÖ die Ausschüsse nominiert hat. Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung Stadtrat Michael Raml wird als Mitglied anstelle von Vizebürgermeister Detlef Wimmer gewählt. Gemeinderat Wolfgang Grabmayr wird als Mitglied anstelle von Gemeinderat Michael Schilchegger gewählt. Gemeinderat Werner Pfeffer wird als Ersatzmitglied anstelle von Gemeinderat Wolfgang Grabmayr gewählt. Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau Gemeinderat Zeljko Malesevic wird als Ersatzmitglied anstelle von Gemeinderat Michael Schilchegger gewählt. Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Städtekontakte Stadtrat Michael Raml wird als Vorsitzender mit Stimmrecht anstelle von Vizebürgermeister Detlef Wimmer gewählt. Kontrollausschuss Gemeinderat Wolfgang Grabmayr wird als Mitglied anstelle von Gemeinderat Michael Schilchegger gewählt. Gemeinderat Werner Pfeffer wird als Ersatzmitglied anstelle von Gemeinderat Wolfgang Grabmayr gewählt. Ich ersuche die freiheitliche Fraktion für die Wahl der vorgeschlagenen Mitglieder und Ersatzmitglieder um eine Zeichen mit der Hand.“ Der Tagesordnungspunkt G wird von der stimmberechtigten FPÖ-Gemeinderatsfraktionen (15) einstimmig angenommen. H VERWALTUNGSAUSSCHUSS FÜR DIE UNTERNEHMUNG KINDER- UND JUGEND-SERVICES LINZ; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES – FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION Stadtrat Michael Raml wird als Mitglied anstelle von Vizebürgermeister Detlef Wimmer gewählt. Der Tagesordnungspunkt H wird von der stimmberechtigten FPÖ-Gemeinderatsfraktion (15) einstimmig angenommen. Ich ersuche alle in ihren neuen Funktionen um weiterhin so gute Zusammenarbeit mit allen anderen Ausschussmitgliedern, wie das bisher der Fall gewesen ist.“ I ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass zwei Anfragen eingebracht wurden; eine an seine Person und eine an Vizebürgermeister Hein. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. 1. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in § 3 des Statuts der Stadt Linz sind Farben, Wappen und Siegel der Stadt festgelegt. Demnach sind die Farben der Stadt rot-weiß und das Wappen der Stadt zeigt in rotem Schild über einem silbernen Zwillingswellenbalken zwei silberne, mit drei Zinnen bekrönte Türme, die ein offenes Tor einschließen, über dem der rot-weiß-rote Bindenschild Österreichs angebracht ist. Weiters ist im Statut festgelegt, dass die Verwendung des Stadtwappens der Bewilligung durch den Stadtsenat bedarf. Diese ‚darf nur für genau bezeichnete Verwendungszwecke erteilt werden. Weiter heißt es ‚wenn ein vom Wappen der Stadt abträglicher Gebrauch gemacht wird, ist die Bewilligung vom Stadtsenat zu widerrufen‘ und es sind Geldstrafen bis zu 500 Euro vorgesehen. Der Ring Freiheitlicher Jugend Linz verwendet auf seiner Facebook-Seite sowie für Plakate, Sujets etc. eine Version des Linzer Stadtwappens in den Farben blau-weiß-rot, die nicht den Bestimmungen des Statuts entspricht. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Herr Bürgermeister, für wie viele Unternehmen, Organisationen, Vereine, Parteien etc. wurde bis dato eine Genehmigung zur Verwendung des Linzer Stadtwappens erteilt? 2. Wie schlüsselt sich diese Zahl nach kommerziellen, politischen, kulturellen und sonstigen Verwendern auf? 3. Gibt es wie etwa im Fall des Ringes Freiheitlicher Jugend eine Überprüfung hinsichtlich einer missbräuchlichen Verwendung des Stadtwappens und werden dabei auch Sanktionen ausgesprochen oder die Verwendung des Stadtwappens wieder entzogen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die zurückreichenden Aufzeichnungen bis in das Jahr 1957 ausgewertet. Seit diesem Zeitraum gab es insgesamt 146 erteilte Bewilligungen. Zu 2: 76 Mal handelte es sich um kommerzielle Zwecke, lediglich sechsmal um politische, 16 Mal um kulturelle Verwendungszwecke und 48 sind über diesen Zeitraum nicht eindeutig zuordenbar gewesen. Zu 3: Für den Fall, dass nicht jeder in diesem Raum denselben Wissensstand hat - möchte ich Sie zuerst darüber informieren - dass der Vorwurf besteht, dass der Ring Freiheitlicher Jugend nicht darum angesucht hat, das Stadtwappen verwenden zu dürfen. Dem ist in diesem Fall entgegenzuhalten, dass das nicht der Fall gewesen ist, weil es sich um eine Umgestaltung und nicht um das Stadtwappen im juristischen Sinn - wie es nach § 3 in unserem Statut definiert ist - handelt. Daraus ist juristisch abzuleiten, dass es keinen Verstoß gibt und wenn es keinen Verstoß gibt, gibt es keine Sanktionen. Falls solche Fragen wieder auftauchen, darf ich auch noch darüber informieren, dass es in unserem Statut tatsächlich keine Sanktionen gibt. Tatsache ist, dass hier der normale Rechtsweg zu beschreiten wäre, das heißt, zivilrechtlich. Wenn strafrechtliche Tatbestände gegeben sind, wäre auf die Justiz zurückzugreifen.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Hein von der Jänner-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, der Linzer Gemeinderat hat im September 2016 einem Antrag der SPÖ einstimmig zugestimmt, so genannte Pförtnerampeln nach dem Salzburger Modell bei den Linzer Einfahrtsstraßen zu prüfen und ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Pförtnerampelanlagen dosieren den Verkehr und können zur Entlastung von angespannten Verkehrssituationen im Stadtgebiet beitragen. Verkehrsstau wird so in der Stadt vermieden und gleichzeitig kann dem öffentlichen Verkehr Vorrang gegeben werden, indem Linienbusse nicht im Stau stecken. Die Idee der Pförtnerampeln wurde seitens der Linzer Politik verschiedentlich auch zur Verbesserung der städtischen Luftqualität ins Spiel gebracht. Konkret auf die Linzer Verkehrssituation bezogen, würde sich der Einsatz einer solchen Pförtnerampel im Bereich der Stadteinfahrt der B127 in Linz-Urfahr anbieten. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Herr Vizebürgermeister Hein, als der für Verkehrsagenden zuständige Referent wurden Sie bereits im September 2016 beauftragt, nach dem Salzburger Modell den Einsatz von Pförtnerampeln bei den Linzer Einfahrtsstraßen zu prüfen und ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Wie weit sind Sie mit diesem Konzept und wann und wo kann mit der Umsetzung gerechnet werden? 2. Um den öffentlichen Verkehr Vorrang einzuräumen, bietet sich die Installierung einer Pförtnerampel im Bereich der Stadteinfahrt der B127 an. Werden Sie die Errichtung einer solchen Pförtnerampel zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und zur Verkehrsentlastung in Linz veranlassen bzw. vorantreiben?“ Dazu Vizebürgermeister Hein: „Zu 1 und 2: Bevor wir hier über Pförtnerampeln sprechen, müssen wir die Zuständigkeiten klären. Die B 127 ist eine ehemalige Bundesstraße in Landesverwaltung. Für Pförtnerampeln würden sich größtenteils Standorte anbieten, die sich nicht auf Linzer Stadtgebiet befinden. Sollte es Möglichkeiten auf Linzer Stadtgebiet geben, so ist bezüglich Planung, Errichtung und Kostenaufteilung auf alle Fälle das Einvernehmen mit dem Land Oberösterreich herzustellen. Entlang der B 127 fährt die Mühlkreisbahn zur Morgenspitze bereits im 15 Minutentakt in beide Richtungen, somit ist diese Straße in der Stoßzeit alle 7,5 Minuten durch die Mühlkreisbahn gesperrt und die Ampelkette entlang der Rudolfstraße tut ihr Übriges dazu. Wenn man den Busbetrieb weiter beschleunigen möchte, müsste man den Individualverkehr im Verflechtungsbereich anhalten. Damit riskiert man aber gleichzeitig einen Rückstau bis hinter die Busspur, die auf der B 127 errichtet wurde. Das würde eine gegenteilige Wirkung erzielen. Weil der Bus diese Schleuse gar nicht mehr erreicht, könnte er sich nicht mehr eingliedern. Weiter müsste man die Rudolfstraße vom Verkehr frei bekommen. Diese Strecke ist ca. einen Kilometer lang. Nach Berechnungen unserer Verkehrsabteilung würde es zwischen sechs und acht Minuten dauern diese 124 Autos abfließen lassen zu können. Aufgrund der fehlenden Kapazitäten im Brückenbereich ist das aber nur theoretisch möglich. Mit dem Ausbau der A 26 Donaubrücke in St. Margarethen - das ist auf der anderen Seite - und natürlich auch im Bereich der Rohrbacher Bundesstraße, wird hier ohnehin mit weiteren Sperren zu rechnen sein, sodass ein zeitnahes Umsetzen eines Buskonzeptes zumindest für diese beiden Straßen keinen Sinn ergeben würde. Die Verkehrsabteilung rät auch davon ab. So viel zur Beantwortung der Anfrage von Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn zum Thema Pförtnerampeln.“ 3. Anfrage von Gemeinderätin Sommer an Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, nicht zuletzt durch das tägliche Stauaufkommen und die damit einhergehende Belastung der Linzer Luft nimmt der Radverkehr eine immer wichtigere Rolle im urbanen Mobilitätsmix ein. Zu begrüßen war deshalb in diesem Zusammenhang Ihre Ankündigung vom 6. September 2018 mit dem Titel ,Grüne Welle für Radler soll geprüft werden‘. In der Aussendung wurde etwa richtigerweise festgestellt: ,Neben vorhandenen Radlücken sind beispielsweise auch lange Wartezeiten an Verkehrslichtsignalanlagen ein großes Ärgernis‘. ,Technische Lösungsvorschläge, die eine Grüne Welle für Radfahrer versprechen, gibt es bereits‘. Mit einer solchen Lösung könnte neben dem notwendigen Ausbau der Radwegeinfrastruktur tatsächlich eine direkte Attraktivierung des innerstädtischen Radverkehrs erreicht werden. Konkrete Umsetzungsprojekte oder weiterführende Informationen gab es seitdem dazu aber leider nicht. Ich darf in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: 1. Wann haben Sie Ihre Fachabteilung mit der Prüfung bzw. Umsetzung der Grünen Welle für Radfahrerinnen und Radfahrer beauftragt? 2. Welches Ergebnis brachte die Prüfung durch die Fachabteilung? Wie wurde die technische Umsetzbarkeit seitens der Fachabteilung beurteilt und mit welchen Kosten ist bei notwendigen Adaptierungen jeweils zu rechnen? 3. Ist bei einer möglichen Realisierung der Grünen Welle für Radfahrerinnen und Radfahrer mit Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr bzw. auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu rechnen? 4. An welchen Kreuzungen ist vorgesehen, Pilotprojekte in Umsetzung zu bringen? 5. Wann ist vorgesehen, Pilotprojekte in Umsetzung zu bringen? 6. Sind für Pilotprojekte entsprechende Budgetmittel disponiert? Wenn ja, in welcher Höhe? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!“ Dazu Vizebürgermeister Hein: „Ich nehme an, dass meine Presseaussendung vom September 2018 zur Thematik ,Grüne Welle für Radfahrer in gewissen Straßen von Linz‘ Vater des Gedankens dieser Anfrage war. In dieser Presseaussendung habe ich klipp und klar definiert, dass zuerst die technische Umsetzbarkeit durch die zuständige Fachabteilung geprüft werden muss. Diese Prüfung ist natürlich erfolgt. Damit wir dieses moderne System verwenden können, brauchen wir den Austausch unseres Verkehrsrechners, der turnusmäßig für 2019/2020 ansteht. Die Kosten dafür betragen in etwa 600.000 Euro. Solange wir diesen modernen Verkehrsrechner nicht haben, können wir diese moderne Funktionalität nicht mitnutzen. Zu 1: Im Spätsommer 2018, ein, zwei Wochen vor meiner Presseaussendung. Zu 2: Der Verkehrsrechner muss jedenfalls ausgetauscht werden, die Kosten liegen bei ungefähr 600.000 Euro. Das Projekt hat mehrere Beteiligte, einerseits die Linz AG, andererseits einige renommierte Unternehmen im Bereich der Informationstechnologie (IT). Die genauen Kostenabschätzungen liegen mir aber noch nicht vor. Zu 3: Bei einer Grünen Welle muss man sich jede Kreuzung im Detail anschauen. Eine globale Aussage darüber, welche Auswirkungen das für die eine oder andere Kreuzung hat, kann man nicht machen. Wenn es so weit ist, müssen wir uns diese Kreuzungsbereiche anschauen, das wird aber nicht vor dem Jahr 2020 sein, weil die Hardware dahinter die Voraussetzungen nicht erfüllt. Wir haben die Grüne Welle in Linz schon vor ca. zehn Jahren am Cityradweg installiert. Das ist ein aufwändiges Verfahren mit Induktionsschleifen. Hier betrifft das genau zwei Kreuzungsbereiche, uns sind keine Behinderungen für den öffentlichen oder den Individualverkehr bekannt. Zu 4: Wie in meiner Presseaussendung beschrieben, sind Kreuzungen entlang der Wiener Straße geplant. Zu 5: Als Erstes muss der Verkehrsrechner ausgewechselt werden, also nicht vor 2020 und spätestens dann, wenn wir die Mittel für dieses Projekt in diesem Haus beschlossen haben. Zu 6: Nachdem die vollständigen Kostenabschätzungen noch nicht zur Verfügung stehen, sind im Budget noch keine Budgetmittel, außer jene für den Verkehrsrechner, angemeldet.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. J ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über J 1 Ehrungen der Stadt Linz; Übertragung der Zuständigkeit für die Verleihung von Ehrungen auf den Stadtsenat und Richtlinie zur Festlegung der Formen städtischer Ehrungen sowie zur Regelung bestimmter Verfahrensaspekte (Ehrungsrichtlinien 2019) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Zuständigkeit des Gemeinderates zur Vornahme städtischer sektoraler Ehrungen im Sinne des § 5 Abs. 6 StL 1992 idgF wird wie in der Beilage ersichtlich durch Verordnung auf den Stadtsenat übertragen. 2. Die in Beschlusspunkt 1. genannte Verordnung ist unverzüglich an der Amtstafel der Stadt kundzumachen. 3. Die Ehrungsrichtlinien der Landeshauptstadt Linz werden wie in der Beilage ersichtlich neu beschlossen. 4. Der Bürgermeister als zuständiges Mitglied des Stadtsenates wird angewiesen, die Ausgestaltung der städtischen Ehrungszeichen durch Richtlinien zu regeln. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 7. März 2019 zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verleihung von Ehrungen im Sinne des § 5 Abs. 6 StL 1992 und zur Aufhebung der ,Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Juni 1999 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Festlegung der Ausgestaltung der städtischen Ehrungsinsignien‘ Gemäß § 46 Abs. 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992 idF LGBl Nr. 91/2018 wird verordnet: § 1 Die Zuständigkeit zur Vornahme und Aberkennung von Ehrungen im Sinne des § 5 Abs. 6 StL 1992 idF LGBl Nr. 91/2018 nach Maßgabe der Ehrungsrichtlinien wird dem Stadtsenat wie folgt übertragen: 1. Dem Stadtsenat obliegt kollegial die Verleihung und Aberkennung des Großen Goldenen Ehrenzeichens, des Großen Ehrenzeichens, der Medaille sowie der Ehrenplakette. 2. Dem zuständigen Mitglied des Stadtsenats obliegt monokratisch die Verleihung und Aberkennung sonstiger sektoraler Ehrungen. § 2 Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung an der Amtstafel in Kraft. Gleichzeitig treten 1. die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. September 1981 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Verleihung von Ehrungen (ABl Nr. 20/1981) sowie 2. die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Juni 1999 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Festlegung der Ausgestaltung der städtischen Ehrungsinsignien (ABl Nr. 14/1999) außer Kraft. Richtlinien des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 7. März 2019 zur Festlegung der Formen städtischer Ehrungen sowie zur Regelung bestimmter Verfahrensaspekte (Ehrungsrichtlinien 2019) Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 7. März 2019 die folgenden Richtlinien zur Festlegung der Formen städtischer Ehrungen sowie zur Regelung bestimmter Verfahrensaspekte (Ehrungsrichtlinien 2019) beschlossen: 1. Abschnitt: Städtische Ehrungen § 1 Ehrungen im Sinne des § 5 Abs. 1 StL 1992 Die Landeshauptstadt Linz kann Ehrungen im Sinne des § 5 Abs. 1 StL 1992 in Form 1. der Ernennung zur Ehrenbürgerin/zum Ehrenbürger oder 2. der Verleihung des Ehrenrings vornehmen. Gleichzeitig mit der Ernennung zur Ehrenbürgerin/zum Ehrenbürger bzw. mit der Verleihung des Ehrenrings ist eine entsprechende Urkunde zu überreichen. Gleichzeitig mit der Ernennung zur Ehrenbürgerin/zum Ehrenbürger ist zudem eine Anstecknadel zu überreichen. § 2 Ehrungen im Sinne des § 5 Abs. 6 StL 1992 (1) Ehrungen der Landeshauptstadt Linz im Sinne des § 5 Abs. 6 StL 1992 (sektorale Ehrungen) können als - Großes Goldenes Ehrenzeichen (Abs. 2), - Großes Ehrenzeichen (Abs. 3), - Medaille (Abs. 4), - Ehrenplakette (Abs. 5), - Sportehrenzeichen (Abs. 6) oder - Feuerwehr-Verdienstmedaille (Abs. 7) verliehen werden. Darüber hinaus können Dank und Anerkennung in Fällen, in denen keine der vorstehenden Auszeichnungen zu vergeben ist, durch Anerkennungsurkunde ausgesprochen werden. (2) Das Große Goldene Ehrenzeichen kann für besonders herausragende Verdienste um die Landeshauptstadt Linz auf dem Gebiet 1. der Wissenschaft, 2. der Wirtschaft, 3. der Kultur, 4. der Humanität, 5. des Umweltschutzes oder 6. der Gleichstellung von Frauen und Männern verliehen werden. Gleichzeitig mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen sind eine Verleihungsurkunde, eine Rosette, eine Ordensspange und eine Kleinausführung zu überreichen. (3) Das Große Ehrenzeichen kann für herausragende Verdienste um die Landeshauptstadt Linz auf dem Gebiet 1. der Wissenschaft, 2. der Wirtschaft, 3. der Kultur, 4. der Humanität, 5. des Umweltschutzes oder 6. der Gleichstellung von Frauen und Männern verliehen werden. Gleichzeitig mit dem Großen Ehrenzeichen sind eine Verleihungsurkunde, eine Rosette, eine Ordensspange und eine Kleinausführung zu überreichen. (4) Die Medaille für besondere Verdienste um die Landeshauptstadt Linz kann als 1. Wissenschaftsmedaille 2. Wirtschaftsmedaille 3. Kulturmedaille 4. Humanitätsmedaille 5. Umweltschutzmedaille 6. Medaille für Verdienste um die Gleichstellung von Männern und Frauen verliehen werden. Gleichzeitig mit der Medaille sind eine Verleihungsurkunde und eine Anstecknadel zu überreichen. (5) Wegen herausragender Verdienste um die Landeshauptstadt Linz kann einem Unternehmen die Ehrenplakette verliehen werden. (6) Für auszeichnungswürdige Verdienste im Bereich des Sports kann das Sportehrenzeichen nach Maßgabe des 3. Abschnitts dieser Richtlinien vergeben werden. Gleichzeitig mit dem Sportehrenzeichen sind ein Miniaturabzeichen und eine Verleihungsurkunde zu überreichen. (7) Für auszeichnungswürdige Verdienste im Bereich der Feuerwehr kann die Feuerwehrverdienstmedaille nach Maßgabe des 4. Abschnitts dieser Richtlinien vergeben werden. Gleichzeitig mit der Feuerwehrverdienstmedaille ist eine Verleihungsurkunde zu überreichen. 2. Abschnitt: Verfahrensvorschriften § 3 Verfahren bei Ehrungen der Stadt Linz im Sinne des § 5 StL 1992 (1) Die Sitzung des Gemeinderates, in der die Ernennung zur Ehrenbürgerin/zum Ehrenbürger oder die Verleihung des Ehrenrings erfolgt, ist als Festsitzung würdig auszugestalten. Zu dieser Festsitzung können auch die bisher im Sinne des § 1 geehrten Personen eingeladen werden. (2) Die Überreichung der Ehrungszeichen für sonstige Ehrungen erfolgt in würdiger Form durch den Bürgermeister (§ 49 Abs. 1 StL 1992 idgF). Im Einvernehmen mit dem fachlich nahestehenden Mitglied des Stadtsenats kann dieses mit der Übergabe der Ehrungszeichen beauftragt werden. § 7 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Für die Verleihung von Ehrungen und Anerkennungen im Bereich des Sports gelten darüber hinaus die besonderen Verfahrensvorschriften des 3. Abschnitts. (4) Für die Verleihung der Feuerwehrverdienstmedaille gelten darüber hinaus die besonderen Vorschriften des 4. Abschnitts. 3. Abschnitt: Besondere Vorschriften für die Verleihung des Sportehrenzeichens § 4 Voraussetzungen für die Verleihung des Sportehrenzeichens (1) Das Sportehrenzeichen (§ 2 Abs. 6) darf nur verliehen werden an 1. Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Linz haben oder Mitglieder eines ordnungsgemäß angezeigten Vereines mit Sitz in Linz sind, und die in einer anerkannten Sportart a) an Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften teilgenommen haben, b) Welt- oder Europarekorde erzielt haben, c) Siege bei Staatsmeisterschaften oder herausragende Leistungen bei oberösterreichischen Meisterschaften errungen haben, d) bei anderen sportlichen Veranstaltungen ähnlicher Art (z.B. Länderkämpfe, Städtevergleichskämpfe) herausragende Leistungen vollbracht oder e) als aktive Mitglieder einer Mannschaft wesentlichen Anteil an der Erringung der unter lit. b und c angeführten Rekorde und Titel bzw. an den Leistungen gemäß lit. d haben; 2. Personen, die als Funktionär/in, Trainer/in oder Betreuer/in in einer Linzer Sportorganisation (Verein, Verband) in selbstloser Weise Außerordentliches für den Sport geleistet haben und damit zu einer wesentlichen Steigerung des Ansehens der Stadt Linz auf dem Gebiet des Sports beigetragen haben. (2) Pro Kalenderjahr dürfen nicht mehr als 15 Sportehrenzeichen verliehen werden. § 5 Besondere Verfahrensvorschriften (1) Vor der Entscheidung über die Verleihung des Sportehrenzeichens sowie von Anerkennungsurkunden im Bereich des Sports ist der Stadtsportausschuss (§ 9 des Landesgesetzes vom 12. Juni 1997 über das Sportwesen in Oberösterreich, Oö. Sportgesetz, LGBl Nr. 93/1997 idF LGBl Nr. 85/2018) beratend zu hören. (2) Sofern Sportehrenzeichen und Anerkennungsurkunden im Bereich des Sports anders als über Initiative des Beirates für die Verleihung des Sportehrenzeichens verliehen werden sollen, ist auch der Beirat für die Verleihung des Sportehrenzeichens vorher beratend zu hören. (3) Auf die Verleihung findet § 3 Abs. 2 Anwendung. (4) Die Ehrungen von höchstens zwei Jahren können in einer Feier zusammengefasst werden. 4. Abschnitt: Besondere Vorschriften für die Verleihung der Feuerwehrverdienstmedaille § 6 Voraussetzungen für die Verleihung der Feuerwehrverdienstmedaille (1) Die Feuerwehrverdienstmedaille (§ 2 Abs. 7) der Stufe I kann für außergewöhnliche Leistungen im Rahmen des Feuerwehrdienstes bzw. außergewöhnliche Leistungen, die zum Wohle des Feuerwehrwesens der Stadt erbracht wurden, verliehen werden. Diese Voraussetzungen werden auch durch die Wahrnehmung der Funktion der Kommandantin/des Kommandanten bzw. deren/dessen Stellvertreter/in einer Freiwilligen oder Betriebsfeuerwehr des Bezirks Linz Stadt nach mindestens zwei Wahlperioden erfüllt, sobald die Funktion zurückgelegt wurde. (2) Die Feuerwehrverdienstmedaille (§ 2 Abs. 7) der Stufe II kann für besondere Verdienste im Feuerwehrdienst oder um das Feuerwehrwesen der Stadt Linz verliehen werden. (3) Die Feuerwehrverdienstmedaille (§ 2 Abs. 7) der Stufe III wird für die zwölfjährige Zugehörigkeit bei einer Freiwilligen oder Betriebsfeuerwehr der Stadt Linz verliehen. § 7 Zuständigkeit, Verfahren, Überreichung (1) Die Feuerwehrverdienstmedaille der Stadt Linz wird von dem für Ehrungen zuständigen Mitglied des Stadtsenats in der Regel über Vorschlag der jeweiligen (Abschnitts)Feuerwehrkommandantin/des jeweiligen (Abschnitts)Feuerwehrkommandanten, der im Wege des Geschäftsbereichs Feuerwehr eingebracht wird, verliehen. (2) Die Überreichung der Medaille sowie der Urkunde erfolgt in würdiger Form durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister. Im Einvernehmen mit der jeweiligen Kommandantin/dem jeweiligen Kommandanten, deren/dessen Kommando die/der Geehrte untersteht, kann diese/dieser mit der Übergabe der Ehrungszeichen beauftragt werden. 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 8 Inkrafttreten; Außerkrafttreten älterer Richtlinien (1) Diese Richtlinien treten mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft. (2) Gleichzeitig treten 1. die Richtlinien des Gemeinderates vom 19. September 2013 betreffend die Festlegung der Arten städtischer Auszeichnungen, die Beratung von Verleihungsvorschlägen sowie die Festlegung für Ehrungen sowie 2. die Richtlinien betreffend die Ausführung und Verleihung des Sportehrenzeichens der Stadt Linz vom 8. Juli 1991 außer Kraft.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Diese, dem Beschluss zugrunde liegende Verordnung, beinhaltet zum Teil auch den Verweis in die monokratische Zuständigkeit des Bürgermeisters, also partiell, aber trotzdem. Wir sind der Meinung, dass es grundsätzlich klug ist, wenn man Ehrungen auf breite Beine stellt und es schon sinnvoll ist, dass das nicht in einer Hand ist. Daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Frau Stadträtin Schobesberger hat schon gesagt, dass das eine nicht so gescheite Sache ist. Ich denke auch, dass es eine weitere Entmachtung des Gemeinderats ist, wenn man die Ehrungen, die durchaus nicht ganz unwichtig sind, jetzt nur mehr dem Stadtsenat überlässt. Ich denke, es wäre durchaus angebracht, nach wie vor im Gemeinderat eine Schleife einzuziehen. Wenn man es nicht schafft, den Gemeinderat davon zu überzeugen, dass eine Firma – in diesem Fall geht es um eine Ehrenplakette – ehrungswürdig ist, dann denke ich, dass es mit der Ehrung etwas hat. Der Gemeinderat ist immerhin das höchste Organ dieser Stadt und sollte auch in diesen Bereichen befragt werden und seinen Segen dazugeben. Danke.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (2) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Stadträtin Fechter berichtet über J 2 Gewährung einer Subvention an das Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oö. (Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit für 2019); maximal 71.835 Euro, davon jeweils 35.917,50 Euro 2019 und 2020 und stellt nach Darlegung des Sachverhalts laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt dem Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oö, Bulgariplatz 12, 4020 Linz, im Jahr 2019 eine Subvention in der Höhe von maximal 71.835 Euro im Sinne der Ausführungen des gegenständlichen Berichtes für die Linzer Projekte im Rahmen des Geschäftsfeldes Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten, wobei der 2. Teilbetrag erst nach Vorlage der endgültigen Abrechnung im Rechnungsjahr 2020 geleistet wird. Die Stadt gewährt die Förderung nach Maßgabe der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien sowie unter der Voraussetzung, dass auch das Land Oö. die dort beantragten Förderungen in der Höhe von insgesamt 148.794 Euro gewährt, um die Durchführung der jeweiligen Projekte zu ermöglichen. Wortmeldung Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits bei der Stadtsenatssitzung wird sich die freiheitliche Fraktion bei diesem Antrag auch im Gemeinderat der Stimme enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit angenommen. K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES; JUGEND; FAMILIE UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über die Anträge K 1 und K 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: K 1 18. Oberbank Linz Donau-Marathon 2019; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA – Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 9000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Durchführung des 18. Oberbank Linz Donau Marathons 2019 werden Förderungen in Höhe von insgesamt 53.000 Euro bereitgestellt. Die Gewährung von monetären Förderungen an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA in Höhe von 9000 Euro für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des 18. Oberbank Linz Donau Marathons am 14. April 2019 wird genehmigt. Die Stadt Linz stellt als Mitveranstalterin weiters städtische Sachleistungen im Sinne des Kooperationsvertrages zur Verfügung. Gem. Punkt III.3 dieses Kooperationsvertrages vom 5. Dezember 2001 bringt die Stadt Linz nach ihren Möglichkeiten Ressourcen/Leistungen ohne Verrechnung ein. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 44.000 Euro für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 1.2690.757006, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen; Veranstaltungen, die Verrechnung der Kosten in Höhe von 9000 Euro erfolgt auf der VASt 1.7890.755015, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen.“ K 2 Gewährung einer Subvention an verschiedene Linzer Sportvereine (Spitzensportförderung 2019); insgesamt 300.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung einer Spitzen- bzw. Leistungssportförderung 2019 einschließlich Fahrtkostenzuschüsse für nationale Meisterschaften, Trainerzuschüsse sowie die Durchführung von Trainingskursen an nachstehende Linzer Sportvereine wird genehmigt: Spitzen- bzw. Leistungssportförderung 2019: FC Blau Weiss Linz 130.000 Euro EHC Liwest Black Wings 100.000 Euro Handballclub Linz (HC Linz) 70.000 Euro 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderungen mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 300.000 Euro für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 1.2690.75700 2, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen; Spitzensportförderung." Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über K 3 Linz – Lebensräume für Kinder und Jugendliche; Abschluss einer Leistungsvereinbarung ab dem Jahr 2019 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende unbefristete Leistungsvereinbarung mit dem Verein Jugend und Freizeit wird genehmigt. 2. Der Verein Jugend und Freizeit erhält für das Jahr 2019 ein Leistungsentgelt in Höhe von maximal 2,389.200 Euro inkl. zehn Prozent USt. Für die Folgejahre ist eine jährliche Valorisierung des Leistungsentgeltes vorgesehen, für Personalkosten auf Basis des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich und für Sachkosten auf Basis des Verbraucherpreisindex (VPI) 2010 nach dem Oktoberwert des Vorjahres mit Wirksamkeit 1. Jänner. 3. Die Verrechnung der jährlichen Ausgaben in Höhe von maximal Euro 2,389.200 Euro inkl. zehn Prozent USt für das Rechnungsjahr 2019 und die Folgejahre erfolgt auf der VASt 1.4010.728030, Sonstige Leistungen. Dieser jährlich zu valorisierende Betrag für das Rechnungsjahr 2019 enthält eine Valorisierung der Personalkosten für 2019. Weiteres enthält der jährliche Betrag den jeweils jährlich beantragten Kostenersatz vom Land Oö., für 2019 in Höhe von 432.600 Euro. Im Fall der Gewährung eines jeweils geringeren jährlichen Förderbetrages des Landes Oö. reduziert sich das jeweilige jährliche Gesamtleistungsentgelt dementsprechend. 4. Die Verrechnung der jährlichen Einnahmen vom Land Oö., welche die Stadt Linz auf Grundlage des jährlichen Förderansuchens erhält, erfolgt auf der VASt 2.4010.861000, Laufende Transferzahlungen Land Oö.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Vorkommnisse bzw. der politischen Einflussnahme in den Einrichtungen des Vereins Jugend und Freizeit, haben wir Vorschläge zur Änderung der Leistungsvereinbarung eingereicht. Da keiner dieser Vorschläge angenommen wurde und die Leistungsvereinbarung jetzt auch unbefristet wirken soll – was für uns gar nicht geht – werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Hochedlinger: „An dieser Stelle möchte ich nur kurz festhalten, dass der Punkt der politischen Einflussnahme in den Jugendzentren eine reine Behauptung von Kollegen Stumptner ist und es keinerlei Fakten dazu gibt.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hahn: „Ich bedanke mich grundsätzlich für die breite Zustimmung. Ich möchte noch kurz auf die Enthaltung bezüglich dieses Wertekanons eingehen. Ich glaube, dass auf die Forderungen gut eingegangen wurde. Grundsätzlich gibt es einen Auftrag zur politischen Bildung, der auch mit der Landesförderung verknüpft ist. Wir hatten diese Diskussion bereits im Sozialausschuss etwas intensiver, deswegen kann ich dazu ein bisschen mehr sagen. Politische Bildung versucht – genau das was sie wollen - politische Einflussnahme zu vermeiden. Ich habe politische Bildung studiert und möchte darauf hinweisen, dass man sich in der politischen Bildung an einen grundsätzlichen Konsens hält, er heißt ‚Beutelsbacher Konsens‘. Eines von drei Prinzipien dort heißt Überwältigungsverbot. Das heißt, dass in der politischen Bildung jene, die politisch bilden, Jugendliche dazu befähigen sollen, sich eine eigene Meinung zu bilden und ihnen nicht die eigene Meinung sozusagen aufoktroyieren sollen. Genau das steht hier. Ich kenne die Forderungen, die Sie gestellt haben. Die Werte auf Seite zwei, die Sie im Sozialausschuss gefordert haben, zielen darauf ab, dass der Verein jungen Menschen eine Orientierungshilfe in allen Lebenslagen gibt und dass diese politische Bildung neutral und ohne parteipolitische Positionierung zu erfolgen hat. In ihrem Antrag haben Sie einen Passus zu den Kulturveranstaltungen gestellt. Es ist ganz klar, dass von diesen Abstand genommen wird. Ich denke, dass Ihrem Antrag entgegengekommen worden ist, deswegen ersuche ich um Zustimmung. Dieser Wertekonsens, der hier steht, muss mehrheitsfähig sein. Ich kenne ihre Presseaussendungen und ihre Bezeichnungen für Linzer Jugendzentren, das ist nicht das, was ich mir vorstelle. Ich schätze die Arbeit im Verein Jugend und Freizeit sehr und weiß, dass die Jugendarbeiterinnen und –arbeiter dort sehr verantwortungsvoll mit ihren Aufgaben umgehen. Deswegen ersuche ich den Gemeinderat um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über K 4 Sozialplan für GWG- Wohnanlage Wimhölzel-Hinterland im Franckviertel - Gewährung einer Ausgleichzahlung an die MieterInnen – Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28. Juni 2018; Genehmigung einer Kreditüberschreitung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der im Zusammenhang mit dem Projekt Wimhölzel-Hinterland gefasste Grundsatz-Beschluss des Gemeinderates vom 28.Juni 2018 wird wie folgt abgeändert: a) Punkt 2 des Grundsatz-Beschlusses lautet: Die Stadt Linz gewährt den MieterInnen eine Ausgleichszahlung, die sich aus dem Sozialplan ergibt, von insgesamt max. 1,2 Millionen Euro. Die Abwicklung erfolgt über die GWG. b) Punkt 3 des Grundsatz-Beschlusses lautet: Die voraussichtlichen Kosten in der Höhe von max. 1,2 Millionen Euro sind im Budget in sechs Jahresraten beginnend mit 2019 bereitzustellen. 2. Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf der VASt 1.4010.768000, Laufende Transferzahlungen an private Haushalte. Zur Bedeckung der zusätzlichen Budgetmittel im Jahr 2019 in Höhe von 0,1 Millionen Euro erfolgt eine Kreditüberschreitung in Höhe von 0,1 Millionen Euro auf der VASt 1.4010.768000, Laufende Transferzahlungen an private Haushalte. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der VASt 2.4111.860001, Lfd. Transferzahlungen v. Bund, Pflegeregress. 3. Der Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie (SJF) wird für den Zeitraum 2019 bis 2024 ermächtigt nach Vorliegen der jährlichen Verwendungsnachweise der GWG (Liste der MieterInnen mit den Beträgen der Ausgleichszahlungen in diesem Zeitraum) und unter Berücksichtigung der Bedeckung im städtischen Haushalt, die jährliche Förderung im Nachhinein auszuzahlen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, als dieser Grundsatzbeschluss gefasst werden sollte, habe ich im Juni letzten Jahres bereits massive Kritik am ganzen Prozess und an der Entscheidung geübt, hier bestehenden Wohnraum zu vernichten, anstatt diesen zu sanieren. Das wäre aus unserer Sicht das Normalste der Welt gewesen. Die GWG hat das schon seit Jahren erfolgreich betrieben. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass ich leide, ich leide immer noch und mein Leiden wird immer größer, weil in Wirklichkeit alle meine Befürchtungen eintreten. Ich habe damals von mindestens vier Millionen Euro gesprochen, die die GWG und die Stadt gemeinsam stemmen müssen. Ich habe erwähnt, dass der sogenannte Sozialplan in Wirklichkeit der Versuch einer Wiedergutmachung und einer Rehabilitation der politischen Akteure ist, insbesondere der SPÖ. Auch dass die öffentliche Hand einspringen muss, ist aus unserer Sicht schon symptomatisch, für diese leidvolle Geschichte Marie-Edwige, ich bin sicher, du erinnerst dich, du hast damals gemeint: ,(…) ich staune immer wieder über die Zahlen, die du kolportierst. Es würde mich wirklich interessieren, woher du die Beträge hast, die hier kolportiert werden. (…)‘ Das ist ein - mehr oder weniger - Originalzitat. Auf gleicher Linie hast du, Karin Hörzing, gesagt, dass die SPÖ die Zahlen, die ich genannt habe, nicht nachvollziehen konnte. Heute sprechen wir – das steht schwarz auf weiß in diesem Antrag - von sieben Millionen Euro Nebenkosten, die dieser Prozess kostet. Dabei ist noch keine einzige neue Wohnung entstanden. Um dieses Geld hätte übrigens bereits zu einem großen Teil die Sanierung z.B. des Daches, des Kanals bzw. einiger Sanitäreinrichtungen erfolgen können. Weil die Nebenkosten in Wirklichkeit explodieren - das sehen wir gerade schon wieder -, soll jetzt die Stadt nicht die angekündigten 600.000 Euro zuschießen, sondern gleich doppelt so viel, nämlich 1,2 Millionen Euro. Das ist keine Kleinigkeit, das ist auch kein Hoppala, sondern das ist für diesen Abbruch und dieses Neubauprojekt symptomatisch. Das ist aus unserer Sicht einfach falsch. Aus diesem Grund können und wollen wir dieser Finanzspritze der Stadt Linz an die Gemeinnützige GWG - darum geht es in Wirklichkeit - auch nicht zustimmen. Weil die Kosten explodieren und weil nicht vorrauschauend und umfassend geplant wurde, kann die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft GWG das Projekt nicht mehr wirtschaftlich darstellen und stemmen. Eine solche Finanzspritze würde in Wirklichkeit noch einmal dazu dienen - das ist ein weiterer Grund, warum wir hier nicht mitgehen können -, planerische und politische Missstände und Fehlentscheidungen zuzudecken und zu legitimieren. Das war es. (Beifall NEOS) Bürgermeister Luger: „Herr Gemeinderat Poto?nik, ich ersuche Sie dringend - auch wenn es Ihnen sehr schwer fällt - einigermaßen bei der Wahrheit zu bleiben und keine Behauptungen aufzustellen, die für ein gemeinnütziges Unternehmen, wie die GWG, geschäftsschädigend sind. Sie behaupten, die GWG könnte das nicht stemmen, Sie behaupten, dass das politische Missbrauchsangelegenheiten seien. Das kann man noch politisch interpretieren, das ist Ihre sowieso überschießende Sprache. Hier geht es aber - das müssten Sie wissen, ich bin mir aber gar nicht mehr so sicher, ob Sie das wirklich wissen möchten - um etwas ganz anderes, als Sie behauptet haben. Würde die GWG die Kosten nicht einhalten können, dann müsste das Land Oberösterreich - es handelt es sich um ein Projekt, das zu 100 Prozent aus Mitteln der Wohnbauförderung finanziert wird - sofort einschreiten. Wenn bei einem Projekt - bei diesem Projekt geht es um 400 Menschen, die abgesiedelt werden müssen - Belastungen nicht darstellbar sind, dann würde das Land Oberösterreich sofort einschreiten. Es gab mit dem Land Oberösterreich auch Gespräche und wir hätten im Sinne eines Sozialfonds auch sehr gerne eine Mitfinanzierung gehabt. Diesem Wunsch wurde nicht stattgegeben. Das Argument war – das kann man teilen oder auch nicht -, dass es sich hierbei um einen Präzedenzfall handle und das Land Oberösterreich deswegen hier keine Sondermittel für die Bevölkerung zur Verfügung stellt. Wir haben uns in diesem Gemeinderat zumindest mehrheitlich dazu bekannt, dass die Stadt Linz ihre soziale Verantwortung wahrnimmt und diese 1,2 Millionen Euro - ursprünglich im Verhältnis 50 zu 50 aufgeteilt -, die ein Maximalbetrag sind und die von Anfang an in dieser Höhe festgelegt worden sind, zu teilen. Jetzt ist unser Vorschlag, dass wir diese soziale Verantwortung wahrnehmen. Es geht darum, Menschen zu unterstützen, die keinen Anspruch auf Übersiedlungshilfen und auf ein Einhalten zukünftiger Miethöhen haben, weil sie neue Verträge benötigen. Das machen wir. Nachdem es sich in beiden Fällen um Steuergeld handelt, ist es relativ unbedeutend, ob 600.000 Euro bei der GWG oder 600.000 Euro zusätzlich bei der Stadt Linz anfallen. Wir machen diesen Schritt aus einem ganz klaren Grund. Alle Experten sind der Meinung gewesen, dass ein Abbruch die einzig sinnvolle Lösung ist. Sie können Ihre persönliche private Meinung selbstverständlich weiterhin behalten und auch publizieren, aber sie waren der Einzige mit dieser Meinung. Alle anderen Experten sind übereinstimmend dazu gekommen, dass ein Neubau aufgrund des schlechten Gesamtzustandes und aufgrund der Anforderungen an eine moderne Lebensqualität auch für Menschen, die nicht viel Einkommen haben, entscheidender ist. Auch die GWG, der Sie sowieso die ganze Zeit alles was anrüchig ist unterstellen, hat lange geprüft und erst sehr spät vorgeschlagen, einen Neubau durchzuführen, weil wir wissen, wie viele Menschen in diesem Stadtgebiet mit sozialen Härten zu rechnen haben, wenn man neue Wohnungen baut, die im Schnitt natürlich teurer sind. Das wird hier gemacht und ich bin sehr froh darüber und der Prozess läuft, ob es Ihnen gefällt oder nicht. Ich bin glücklich darüber, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner nicht politisch missbrauchen haben lassen. Sie haben ihre eigenen Mietervertreter gewählt, die die Abwicklung mit der GWG wertschätzend, auf Augenhöhe und vor allem im Interesse der Mieterinnen und Mieter bewältigt haben. Ich bin froh darüber, dass die GWG diese Arbeit dort so macht. Seit diesem Anfangsfehler - die Information war tatsächlich nicht ausreichend und die GWG hat das falsch eingeschätzt - wird dort korrekt mit den Menschen gearbeitet. Wir stehen zu unserer Verantwortung - die meisten Fraktionen in diesem Haus haben das von Anfang an gesagt -, dass wir niemanden finanziell im Regen stehen lassen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort: Gemeinderätin Hahn: „Ich möchte noch zwei Dinge hinzufügen. Erstens möchte ich auf der Tribüne einen der Bewohnervertreter, Herrn Harald Daume, begrüßen, der heute gekommen ist und der sicher bezeugen kann, was Herr Bürgermeister Luger gerade gesagt hat. Hier ist ein beispielhafter Beteiligungsprozess entstanden, die Bewohnerinnen und Bewohner sind mitinvolviert und bald wird dort toller moderner, leistbarer Wohntraum mit modernen Standards entstehen, der gemeinsam entwickelt wurde. Ich möchte jetzt auch noch einmal auf das eingehen, was Sie, Herr Kollege Poto?nik, gesagt haben: Sie haben gesagt, die Stadt muss wieder einspringen. Das ist genau das, was uns gesellschaftspolitisch trennt. Ich sage nicht, die Stadt muss einspringen, sondern sie unterstützt jene, die wenig haben, die dort aus ihren Wohnungen ausziehen müssen und die sich eventuell höhere Mieten nicht leisten können. Ja, das ist soziale Verantwortung und Unterstützung und nicht ,einspringen‘. Ich ersuche um Unterstützung des Antrages.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. L ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Stadträtin Fechter berichtet über L 1 Grundverkauf in der KG Linz (Kollegiumgasse) um den Verkaufspreis von 164.850 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, verkauft an die Swietelsky Bauträger Ges.m.b.H., Edlbacherstraße 10, 4020 Linz, eine Teilfläche des Grundstücks 2959, KG Linz, mit einem Ausmaß von 157 Quadratmetern um den Kaufpreis von 1050 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 164.850 Euro. 2. Die Verkäuferin trägt die Kosten und Gebühren für eine allfällige Lastenfreistellung. Sämtliche übrigen Kosten, Gebühren und Abgaben, die mit der Errichtung, grundbücherlichen Durchführung und treuhändigen Abwicklung des Kaufvertrages sowie mit der Selbstberechnung der Steuern in Zusammenhang stehen, hat die Käuferin zu tragen. 3. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 4. Die Verrechnung des Kaufpreises in der Höhe von 164.850 Euro für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 6.8401.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf ÖG. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von max. 25.000 Euro hat auf der VASt 1.8401.710100, Immobilienertragsteuer ÖG, zu erfolgen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich enthalte mich der Stimme.“ Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, auch wir werden uns der Stimme enthalten. Danke schön.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Weixelbaumer berichtet über L 2 Schulen und Horte; Bedarfsprognose bis 2023 – Ausbauprogramm und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Das im Vorlagetext unter B. dargestellte Ausbauprogramm für Schulen und Horte auf Basis der Bedarfsprognose bis 2023 wird genehmigt. 2. Die Immobilien Linz GesmbH (ILG) KG wird mit den Baumaßnahmen zur Umsetzung des dargestellten Ausbauprogramms mit Investitionskosten in Höhe von ca. 20 Millionen Euro inkl. nicht abzugsfähiger USt. mit einer Bandbreite von plus 25 Prozent auf Preisbasis 12/2018 beauftragt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 25 Prozent überschritten werden. Im Investitionsplan 2019 der ILG KG sind bereits drei Millionen Euro für Maßnahmen aus dem vorliegenden Maßnahmenpaket vorgesehen. In den Jahren 2020 bis 2024 werden die jeweils erforderlichen Mittel zur Durchführung von Projekten aus diesem Paket – nach Feststellung und Bewertung des jeweiligen tatsächlichen Projektbedarfs – in die Investitionspläne aufgenommen. Die Entscheidung des Gemeinderats über die Zustimmung zum jeweiligen Investitionsplan bleibt vorbehalten. 3. Die Beantragung der für die Einzelprojekte erforderlichen Mittel für Mobilien und Ausstattung erfolgt jeweils gesondert im zuständigen Kollegialorgan.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Wir sind natürlich dafür, dass Schulen und Horte ausgebaut werden. Wir werden nach langem Überlegen auch zustimmen. Für uns ist aber noch einiges zu hinterfragen bzw. heftig zu kritisieren. Es ist unverständlich, dass die aktuellen Anmeldezahlen an den einzelnen Schulstandorten nicht mitgedacht wurden. In dieser Prognose schlagen sich nur die Zahlen der jetzt schon geborenen Kinder nieder und wurden in den einzelnen Planungsgebieten berücksichtigt. Natürlich wird aber nicht jedes Kind, das in diesem Planungsgebiet geboren ist bzw. dort wohnt auch tatsächlich in diesem Planungsgebiet in die Schule oder in den Hort gehen. Wir haben seit vielen Jahren Sprengelfreiheit, damit kommt es natürlich zu SchülerInnenbewegungen in ganz Linz. Deshalb wäre es so wichtig, sich die Schulstandorte einzeln anzuschauen. Es wäre vor allem wichtig dort mit den DirektorInnen zu sprechen, weil die die Situation am besten kennen, sie haben die Anmeldezahlen, die sich in den nächsten Jahren wieder nur ähnlich gestalten können. Es gibt einfach Schulen die besser und andere die weniger gut besucht werden. Für uns ist es unverständlich, dass man mit den Betroffenen an den einzelnen Schulstandorten nicht gesprochen hat bzw. spricht. Schließlich wissen die Schulleiter und Schulleiterinnen und die Lehrer und Lehrerinnen an den einzelnen Standorten am besten, wie es an ihrem Standort ausschaut und wie es in der Zukunft aussehen wird. Sie wissen was sie brauchen und brauchen werden. Ganz besonders ärgerlich ist es, wenn die Betroffenen, wie z.B. beim Neubau in Pichling oder bei der möglichen Absiedlung, wie in der Mengerschule, das aus der Zeitung erfahren müssen. (Beifall ÖVP, Galerie) Dem Applaus zu entnehmen, begrüße ich einige Kolleginnen und Kollegen auf der Tribüne sehr herzlich. Wir haben vor vielen Jahren schon einmal verhindert, dass die Mengerschule geschlossen wurde – ich war damals auch schon im Gemeinderat - jetzt soll es wieder zu einer Absiedlung kommen und zwar in die Auhofschule, wo die LISA auszieht. Wenn es wirklich solche Pläne gibt, muss man alle Beteiligten angefangen von der Schulleitung über die LehrerInnen und natürlich die Eltern, an einen Tisch holen. Man muss sich zusammensetzen und beratschlagen, was das Beste für diesen Standort ist. (Beifall ÖVP, Galerie) Dasselbe gilt für Pichling. Es geht aber nicht nur um die zukünftigen Schülerinnen und Schüler, sondern auch um die Schülerinnen und Schüler, die jetzt schon in die Schule gehen. Auch das fällt für uns unter das Ausbauprogramm und nicht unter das Sanierungsprogramm. An vielen Schulstandorten muss ausgebaut werden und zwar jetzt und dort, wo Klassenräume fehlen und es keine oder zu wenig Räume für die Nachmittagsbetreuung gibt. Es gibt immer noch Standorte, an denen die Kinder teilweise auf den Gängen unterrichtet werden. Es ist furchtbar, wenn man sich vorstellt, dass es im Winter auf den Gängen teilweise so kalt ist, dass die Kinder mit Jacken bei den Tischen sitzen und lernen. Es gibt Standorte, an denen es keine einzige Räumlichkeit für die Nachmittagsbetreuung gibt. Die Kinder halten sich nur in den Klassenräumen auf und spielen auf den Gängen. Es gibt keine räumliche Trennung. Wenn es schön ist, gehen sie hinaus in den Garten, das ist klar. Wenn es aber nicht schön ist, tun mir diese Kinder wirklich alle sehr, sehr leid. Ich wünsche keinem Kind, dass es so eine Nachmittagsbetreuung über sich ergehen lassen muss. Wir sehen auch die Doppelnutzung sehr kritisch. Dieses Prognoseprogramm sieht vor, dass immer mehr Klassen am Nachmittag von den Horten für die Hortkinder benutzt werden. Auch das sehen wir sehr kritisch. Ein Klassenraum ist ein Klassenraum und rein für den Unterricht gedacht. Wenn man die neuen Unterrichtsformen anschaut, gehört auch da viel geändert, Dass diese Kinder am Nachmittag wieder in einer Schule in einem Klassenraum sitzen, finden wir nicht sehr günstig. Für uns gehören diese Maßnahmen in das Ausbauprogramm und deshalb ersuchen wir - auch wenn wir jetzt zustimmen - darüber nachzudenken, was alles noch mitbedacht gehört. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Jetzt muss ich doch ein bisschen ausholen, das habe ich in der Form gar nicht vorgehabt. Grundsätzlich teile ich einen Teil der Unzufriedenheit, deswegen gibt es diesen Antrag auch, schlussendlich haben ihn auch alle vier Stadtsenatsparteien unterstützt. Zu diesem Ausbauprogramm brauchen wir auch ein Sanierungsprogramm. Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass wir zum einen unterscheiden, wo wir aufgrund des Bevölkerungszuwachses zusätzliche Angebote brauchen und zum anderen, wie wir unsere bestehenden Schulen ausbauen oder gestalten. Der vorliegende Antrag ist so zu verstehen, dass es um den zusätzlichen Bedarf geht. Ich sehe das ein bisschen differenzierter. Ich bin jetzt schon lange genug Bildungsreferentin - auch wenn ich bei den Gebäuden und den Räumlichkeiten leider keine Zuständigkeiten habe und beobachten konnte, dass - ich will jetzt nicht sagen Mode, weil das irgendwie despektierlich klingt, das meine ich aber ganz und gar nicht - es oft nicht nachvollziehbar ist, aus welchem Grund bei manchen Schulen die Anmeldezahlen auf einmal in die Höhe schnellen und bei manchen Schulen zurückgehen. Oft hat das mit dem Wechsel im Lehrkörper zu tun und oft wissen wir gar nicht, woran das liegt. Daher ist es grundsätzlich schon sinnvoll, wenn man über einen Ausbau oder die Schaffung von zusätzlichem Kontingent spricht oder sich halbwegs daran orientiert, wo die Menschen wohnen. Wir haben - das muss man wissen - grundsätzlich Sprengelfreiheit. Wenn es aber so weit kommt, dass so viele Kinder in eine bestimmte Schule gehen möchten und wir nicht genug Platz haben, dann entscheidet schlussendlich immer noch die Wohnortnähe, was aus meiner Sicht auch sinnvoll ist. Viele Eltern haben weder die Zeit, noch das Geld und die Kapazität, dass sie ihre Kinder in der Früh mit dem Auto von einem Stadtteil in einen anderen chauffieren. Darum ist es grundsätzlich vernünftig, dass wir dort zusätzliche Ausbauten und zusätzliches Kontingent schaffen, wo die Kinder hinziehen und wohnen. Sonst gibt es relativ wenig, woran man das festmachen kann. Wenn in ein paar Jahren wieder eine andere Schule die beliebteste Schule ist, dann hilft es uns nichts, wenn wir ein paar Jahre vorher die andere ausgebaut haben. Das ist das eine. Ich teile die Einschätzung, dass es an manchen Schulen dringenden Bedarf gibt, an den räumlichen Situationen etwas zu ändern und den Bestand nach modernsten pädagogischen Möglichkeiten zu adaptieren. Es ist richtig, was du gesagt hast. Es gibt Schulen, in denen teilweise auch auf dem Gang unterrichtet wird, weil sie teilweise aus einer Zeit stammen, in der man auf Frontalunterricht eingestellt war. Ich habe mich daher auch bemüht, diesen gemeinsamen Antrag zusammenzubringen, dass wir zusätzlich zu diesem Ausbauprogramm ein Sanierungsprogramm zustande bringen, in dem wir all die moderneren pädagogischen Ansätze an unseren bestehenden Schulen räumlich berücksichtigen können. Zum Dritten möchte ich betonen, dass wir das selbstverständlich mittragen werden. Kollegin Polli, du hast die Mengerschule angesprochen und ich muss dazusagen, dass auch ich ein bisschen überrascht war, als ich das schlussendlich in diesem Antrag gesehen habe. Das war in der ersten Version noch nicht enthalten und ich glaube auch nicht, dass das letzte Wort gesprochen ist. Es geht nicht, jetzt zu bestimmen, dass die Mengerschule in die Auhofschule umzieht, ohne mit den Betroffenen vor Ort ordentlich darüber zu diskutieren. Das ist natürlich eine Option, aber aus meiner Sicht eilt das nicht. Das ist auch frühestens dann spruchreif, wenn die LISA-Junior in das Gebäude, das noch gar nicht errichtet ist, übersiedelt. Aus meiner Sicht ist es schon notwendig, noch einmal zu durchdenken und zu überlegen, ob das tatsächlich die beste Lösung für die Kinder in diesem Stadtteil ist. Selbst, wenn wir bei der Mengerschule Handlungsbedarf haben, ist auch klar, dass das nicht ewig so weitergeht. Ich glaube, das ist unbestritten. Ich glaube, dass es schon notwendig ist, eine gemeinsame Diskussion zu führen und zu überlegen, ob es nicht vielleicht auch eine Variante ist, den Menger-Standort auszubauen.“ (Beifall Die Grünen, Galerie) Der heutige Beschluss ist nur ein Grundsatzprogramm, es darf auf keinen Fall so verstanden werden – das möchte ich für meine Fraktion festhalten -, dass das jetzt definitiv fixiert ist. Es kann nicht sein, dass wir das einfach so machen, ohne das ordentlich durchzudiskutieren und durchzudenken. Aber grundsätzlich stimmen wir diesem Ausbauprogramm natürlich zu, weil wir dringend mehr Plätze in unseren Schulen brauchen. Vielleicht noch einen Satz zur Doppelnutzung der Räumlichkeiten. Natürlich ist es für alle vor Ort immer mit Unannehmlichkeiten verbunden, wenn der Hort in den Klassen ist und umgekehrt, die Klassen im Hort. Wir haben Standorte, wo wir sehr viel Raum zur Verfügung haben, wo es dann am Vormittag im Endeffekt so ist, dass diese Räume, die dem Hort zugeordnet sind, leer stehen und es am Nachmittag umgekehrt ist, dass die Räume, die überwiegend den Volksschulen zugeordnet sind, leer sind. Ich bin dafür, dass man perspektivisch bessere Verschränkungen findet, nämlich umgekehrt gedacht, dass die Schulen am Vormittag auch die Horträumlichkeiten nutzen können. Das halte ich grundsätzlich schon für sehr sinnvoll. An den Standorten, wo wir das haben, gibt es immer wieder Konflikte, das ist auch klar. Es ist aber immer so, dass das vor Ort zu regeln ist und es schlussendlich zwischen allen Beteiligten eine Einigung gibt. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte etwas zum zusätzlichen Ausbau und zur Schulsanierung sagen. Im Schulsanierungsantrag steht ein Satz und das ist genau das, was du liebe Cornelia Polli meinst: So bieten viele Linzer Pflichtschulen insbesondere Volksschulen derzeit z. B. wenig Möglichkeiten für Gruppenarbeit oder Einzelförderung abseits der Klassenräume. Genau das war der Grund, warum wir auf Initiative von Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger diesen gemeinsamen Vierparteienantrag gemacht haben. Wir haben gesagt, der Ausbau alleine ist zu wenig, auch die bestehenden Schulen gehören saniert, sodass dort solche Probleme wegfallen. Das ist einmal das erste. Zweitens ist der statistische Unterbau nicht so einfach, wie du das darstellst. Es wurden nicht einfach nur die Zahlen der tatsächlich geborenen Kinder genommen, über das Stadtgebiet verteilt in dem sie wohnen und dann etwas dividiert. In den Berechnungen sind Fertilitätsraten enthalten und es wurden kleinräumige Binnenwanderungen miteinbezogen, das ist schon ein bisschen komplizierter. Auch die derzeitigen Besuchszahlen der Schulen sind einbezogen worden und sehr wohl ist berücksichtigt worden, wo mehr Kinder und wo weniger Kinder sind. Zum Dritten noch ganz kurz zur Mengerschule, weil sie genannt ist. Eigentlich müsste sie gar nicht angeführt sein, denn in diesem Antrag geht es um eine Bedarfsprognose und das Entwicklungskonzept bis 2023. Die LISA-Junior wird frühestens im Juni 2022 oder etwa in diesem Zeitraum aus der Auhofschule ausziehen. Dann wird dort saniert und umgebaut und im September 2024 ist sie bezugsfertig. Dass die Mengerschule eine der Schulen ist, die dringend saniert gehört, wissen wir schon seit Jahrzehnten. Wir wissen auch alle, dass es ein Montagebau ist. Das heißt, eine Sanierung wäre unwirtschaftlich und würde daher auch nicht gemacht werden, logischerweise kommt nur ein Neubau in Frage, weil es nicht anders geht. Bis dahin muss die Mengerschule ganz sicher woanders untergebracht werden, außer wir sperren sie für zwei Jahre zu. Die zweite Frage ist, was mit den Schülerzahlen im Jahr 2024 ist. Das zu beantworten, wäre tatsächlich wahrscheinlich eine Milchmädchenrechnung. Wie es mit den Schulbauten im Jahr 2024 und in den Folgejahren weitergeht, wird in späteren Jahren entschieden. Klarerweise ist das eine klassische Vermengung, denn in der Mengerschule besteht kein zusätzlicher Bedarf, klar ist aber, dass sie saniert werden muss. Das heißt, das ist eine klassische Vermischung sozusagen und man muss viel mitbedenken. Dieses Konzept ist lediglich das Ausbauprogramm der Klassen, die zusätzlich dazukommen.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich melde mich in weiterer Ergänzung zur zuständigen Liegenschaftsreferentin auch zu Wort. Versuchen Sie sich einmal in das Jahr 2022 hineinzuversetzen. Im Jahr 2022 wird ein Antrag in diesem Haus gestellt, in dem es heißt, die LISA zieht aus, wir bekommen neue, freie Kapazitäten am Aubrunnerweg. Der Gemeinderat – nach den Wahlen vermutlich in einer anderen Zusammensetzung als heute – wird darüber diskutieren, wie es mit den beiden Schulstandorten Mengerstraße und Aubrunnerweg weitergeht. Hätten wir heute in diesem Grundsatzantrag die Mengerschule ausgeklammert und nicht erwähnt – das wäre vielleicht politisch einfacher – bin ich mir sicher, Frau Gemeinderätin Polli, dass Sie oder jemand anderer aus Ihrer Fraktion den heutigen Antrag herauskramen würde und sagen würde, dass man das damals nicht einmal in Erwägung gezogen hat, obwohl man schon wusste, wie sich die Schülerzahlen bis 2023 entwickeln und die Sozialdemokratie oder wer auch immer, hätte damals den Menschen Sand in die Augen gestreut. Das wäre wahrscheinlich das Argument im Jahr 2022 gewesen. Wir haben uns für den korrekten Weg entschieden. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtforschung Linz haben mit empirischen Daten gerechnet. Glauben Sie mir, man könnte noch vieles zu den einzelnen Kategorien, die Frau Stadträtin Fechter angeführt hat ergänzen. Als gelernter Empiriker und Sozialwissenschafter will ich Sie nicht langweilen. Glauben Sie mir, das ist ein vielfältiges Modell und multivariabel, es geht hier um Matrizen, Faktoren und Analysen. Natürlich ist berücksichtigt, wie hoch beispielsweise die Quote der Kinder in den einzelnen Stadtteilen ist, die in die Schule gehen, die ihrer Wohnung am nächsten liegt. Das ist in Linz unterschiedlich, nicht gravierend, aber wir haben das auf einen Zehntelpunkt genau, das ist in all diesen Simulationsmodellen eingerechnet. Nachdem du diesem Hause schon sehr lange angehörst, müsstest du in Erinnerung haben, dass die Prognosen für die Schulstandortentwicklungen - das ist die vierte, die ich in meiner Zeit in diesem Haus erleben durfte - ziemlich exakt und stabil sind. Das ist nicht einmal eine grandiose Berechnung. Man verdient keinen Nobelpreis für Sozialwissenschaften, wenn man auf Basis der Daten der bereits geborenen Kinder, auf bestehenden Korridorberechnungen, errechnet wie sich die Bevölkerung insgesamt entwickelt. Wir haben für Linz ein Prognosemodell und das tatsächlich in den Stadtgebieten, weil wir wissen, wo in den nächsten Jahren Wohnungen errichtet werden und weil wir wissen, wie viele Kinder pro neu gebauter Wohnung in etwa in welchem Zeitabstand auch einen Schulraum, einen Kindergarten benötigen. Das ist hochagglomeriertes empirisches Wissen und diese Zahlen halten. Externe Faktoren, die am Anfang nicht eindeutig erkennbar waren, können wir nicht prognostizieren. Ich denke daran, dass wir aufgrund eines Zusammenspiels zwischen Migration, Wirtschaftskrise und geänderter Familienplanung auf einmal einen Babyboom hatten. Den konnte niemand voraussehen. Nach dem ersten Jahr, haben wir aber die Rechnungen sofort korrigiert. Als die Geburtenrate auf 1900 und 2000 Babys pro Jahr angestiegen sind, sind die Prognosemodelle der Stadtforschung sofort adaptiert worden. Seither rechnen wir mit ziemlich exakt diesen 2200 Neugeborenen per anno, die wir, glaube ich, jetzt das vierte Jahr hintereinander verzeichnen durften. Die Prognosemodelle sind in Ordnung. Ich halte es auch für korrekt, dass man Alternativen, die es bei Standorten gibt, in so einem Prognosemodell auch erwähnt und sich nicht hinter abstrakten Dingen versteckt und dann irgendwann mit dem dann korrekten Vorwurf konfrontiert wird, man habe damals nicht alles gesagt, was es an Alternativen gegeben hätte. So groß ist eine Stadt mit 100 Quadratkilometern nicht, dass man nicht wüsste, wo in etwa Bedarfe entstehen und man nicht wüsste, wo es zwei Schulstandorte nebeneinander gibt, wo Räume frei werden, dass man dann darüber zu befinden hat, was man macht. Das ist wohl das normalste und zu dieser Diskussion stehen wir. Dass das erwähnt worden ist, finde ich in Ordnung und richtig und ich bedanke mich dafür.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Polli, BEd: „Es ist richtig, dass ich schon sehr lange im Gemeinderat bin, darum kann ich mich gut an Dinge erinnern die sich ähnlich wiederholen und das ist der Umgang mit den Betroffenen. Du hast gesagt, Zahlen sind empirisch und das ist eine empirische Erhebung. Gespräche sind für mich aber menschlich und die gehören dazu. Ich kann mich selber daran erinnern, dass ich vor vielen Jahren, als die neuen Mittelschulen das erste Mal aufgekommen sind, unter dem damaligen Stadtrat Mayr aus der Zeitung erfahren, dass die Diesterwegschule gemeinsam mit dem Khevenhüllergymnasium eine neue Mittelschule wird. Wir beiden Direktorinnen habe das aus der Zeitung erfahren. Es hat hinten und vorne nicht gestimmt, aber wir waren beide wie vor den Kopf gestoßen. So funktioniert das nicht. Darum sage ich, dass auch das Menschliche dazugehört, das Zusammensetzen und das Reden über gewisse Pläne.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Weixelbaumer: „Ich halte positiv fest, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt offensichtlich eine allgemeine Zustimmung gibt und möchte ganz kurz noch einmal zwei Punkte ansprechen. Punkt 1, ja, wir stimmen jetzt über ein Grundsatzprogramm ab, mit, glaube ich, von der Qualität her sehr guten Prognosedaten. Diese Daten haben sich darauf bezogen, wie es mit Fertilitäten, Mortalitäten und zukünftigen Wanderungsbewegungen in Linz ausschaut. Ich glaube, da gibt es eine ganz gute Datenbasis. Punkt 2, auch das möchte ich noch einmal festhalten, dass es in diesem Tagesordnungspunkt nicht um Sanierungen geht, das ist eine eigene Sache, sondern um dieses Ausbauprogramm. Ich bitte noch einmal um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Weixelbaumer berichtet über L 3 Grundsatzbeschluss für die Schaffung zusätzlicher Krabbelstuben- und Kindergartengruppen in der Auhirschgasse, in der Schwaigaustraße und Am Hartmayrgut und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau wird gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie sowie der Unternehmung Kinder- und Jugendservices mit der Umsetzung zur Schaffung zusätzlicher drei Kindergartengruppen und eine Krabbelstubengruppe in der Auhirschgasse (Pichling) beauftragt. 2. Die GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (kurz: GWG) wird mit dem Bauvorhaben zur Ausführung zusätzlicher drei Kindergartengruppen und einer Krabbelstubengruppe in der Auhirschgasse (Pichling) zu ortsüblichen Konditionen beauftragt. 3. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau wird beauftragt, den Bestandvertrag zur Anmietung der für diese Kinderbetreuungseinrichtung erforderlichen Flächen in der Auhirschgasse mit der GWG auszuverhandeln und einer Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Linz zuzuführen. 4. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau wird gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie sowie der Unternehmung Kinder- und Jugendservices mit der Umsetzung zur Schaffung zusätzlicher drei Kindergartengruppen und zwei Krabbelstubengruppen in der Schwaigaustraße (Pichling) beauftragt. 5. Die GIWOG - Gemeinnützige Industrie-Wohnungsaktiengesellschafft (kurz: GIWOG) wird mit dem Bauvorhaben zur Ausführung zusätzlicher drei Kindergartengruppen und zwei Krabbelstubengruppen in der Schwaigaustraße (Pichling) zu ortsüblichen Konditionen beauftragt. 6. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau wird beauftragt, den Bestandvertrag zur Anmietung der für diese Kinderbetreuungseinrichtung erforderlichen Flächen in der Schwaigaustraße (Pichling) mit der GIWOG auszuverhandeln und einer Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Linz zuzuführen. 7. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau wird gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie sowie der Unternehmung Kinder- und Jugendservices mit der Umsetzung zur Schaffung zusätzlicher sieben Kindergartengruppen und drei Krabbelstubengruppen Am Hartmayrgut in Urfahr beauftragt. Dazu ist mittels Vergabeverfahren nach BVergG ein Bauträger zur Errichtung dieses Bauvorhabens und anschließender Vermietung an die Stadt Linz zu ortsüblichen Konditionen zu ermitteln. 8. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau wird beauftragt, den Bestandvertrag zur Anmietung der für diese Kinderbetreuungseinrichtung erforderlichen Flächen Am Hartmayrgut 12, 4040 Linz mit dem zu ermittelnden Bauträger nach Ermittlung des Bestbieters einer Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Linz zuzuführen. 9. Mit dem Betrieb dieser Kinderbetreuungseinrichtungen wird die Unternehmung Kinder- und Jugendservices Linz (KJS) beauftragt. 10. Die Finanz- und Vermögensverwaltung wird beauftragt, für die im Antrag formulierten Bauprojekte die entsprechenden Förderansuchen an das Land Oö. vorzubereiten. 11. Die Schaffung von zwei Kindergartengruppen in der Weißenwolfstraße und von zwei Kindergartengruppen im Seniorenzentrum Glimpfingerstraße werden aufgrund fehlenden Bedarfs entgegen dem Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juni 2018 nicht verwirklicht.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Polli, BEd, berichtet über L 4 Fabrikstraße 18, ehemaliges HOSI-Zentrum; Kündigung des Bestandvertrages seitens der Stadt Linz mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Bestandvertrag der Stadt Linz und der GWG vom 20. September / 24. Oktober 2011 über die Anmietung von Flächen / Räumlichkeiten im Objekt Fabrikstraße 18 (ehemalige Räumlichkeiten des HOSI Zentrums Linz) wird fristgerecht bis zum 31. Dezember 2019 mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 gekündigt und der GWG ordnungsgemäß zurückgestellt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Liebe Cornelia, danke für die Berichterstattung. Ich darf mich als ÖVP-Fraktionsredner zu Wort melden und darf vorwegschicken, dass wir dem Antrag zustimmen, weil ich davon ausgehe, dass das jetzt der Schlusspunkt einer zehnjährigen, mittlerweile sehr leidigen Causa ist. Warum melde ich mich zu Wort? Weil aus meiner Sicht die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Mittel massiv in Zweifel zu ziehen ist. Ich darf die Historie dieser Causa kurz aufrollen. Man hat diese Liegenschaft im Speziellen für die HOSI gebaut, sie wurde vor rund zehn Jahren eröffnet. Man hat diese Liegenschaft um über 15.000 Euro Miete monatlich von der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH übernommen - 15.000 Euro Miete für die gesamte Liegenschaft inklusive der anhängenden Wohnungen - und hat die HOSI dadurch in massive finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Warum? Weil man die Förderungen, die man im Hintergrund zugesagt hat, dann auf politischer Ebene nicht aufrechterhalten konnte. Diese massive Überforderung der HOSI wirkt sich bis heute auf diesen Verein aus und hat auf der anderen Seite zu massiven Verlusten auf Seiten der Stadt Linz geführt. Ich persönlich, gehe von einem Verlust von ca. rund einer halben Million Euro aus. Wir haben das im Liegenschaftsausschuss hinterfragt und darum ersucht, uns eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf diese konkrete Liegenschaft zu übermitteln. Von der zuständigen Frau Stadträtin Fechter wurde uns das zwar zugesagt, bis heute ist so eine Übersicht bei uns leider nicht eingetroffen. Darum behalte ich mir vor, dass meine Rechnung stimmt. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Also auf der einen Seite ein völlig finanziell überforderter Verein und auf der anderen Seite massive Verluste für eine Liegenschaft von Seiten der Stadt Linz. Insofern ist das für uns eine zehnjährige leidige Causa. Nachdem wir hoffen, dass das ein Schlusspunkt ist, stimmen wir dem Antrag zu. Ich möchte aber ersuchen, uns diese Liste der Einnahmen und Ausgaben auch wenn das heute schon die Beschlussfassung ist, noch zu übermitteln. Wir werden da sicher dranbleiben.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin direkt angesprochen worden, ich weiß, dass ich diese Liste zugesagt habe und normalerweise halte ich das auch ein. Ich habe aber festgestellt, dass es schwierig ist, das zu berechnen. Die Ausgaben sind relativ einfach berechnet, da die Jahresmiete an die GWG bekannt ist, reicht es diese mit den Jahren zu multiplizieren. Die Einnahmenseite ist schon etwas schwieriger. Bis Ende 2015 war nur eine Einmietung für soziale Zwecke notwendig. Selbst da war es schwierig, überhaupt etwas zu finden, weil sich die HOSI den hohen Mietpreis nicht leisten konnte. Das heißt, welche Miete rechnet man dagegen? Die, die man bei einem sozialen Verein eingenommen hätte, eine marktübliche? Wie tun wir mit der Musikschule, die die ganze Zeit im Erdgeschoss, Obergeschoss und teilweise auch im ersten Geschoss eingemietet war? Wie rechnet man das aus? Ich muss ehrlich sagen, ich bin auf keinen grünen Zweig gekommen. Die Ausgaben sind klar, die Einnahmen sind etwas schwieriger darzustellen. Ich kann eine Milchmädchen-Rechnung aufstellen, aber ich kann keine exakten Zahlen sagen, außer den Ausgaben. (Zwischenruf) Es hätte natürlich jede Menge Interessentinnen und Interessenten gegeben. Es hat aber immer wieder Probleme gegeben, einerseits mit dem Widmungszweck, das war eine eindeutige Sache, andererseits auch mit den Bemühungen der Absiedlung der Weißenwolffstraße 17. Auch das war nicht durchführbar, die eingemieteten Vereine wären natürlich nur herausgegangen, wenn sie große Umbauten bekommen hätten und das hätte den Nutzen bei Weitem überstiegen. Wir sind dann zu dem Schluss gekommen, dass wir es lassen, wie es ist und das Objekt zum erstmöglichen Zeitpunkt zurückgeben. Das ist jetzt, im Mai können wir das erste Mal kündigen. Wir haben aber ab dem Zeitpunkt, zu dem wir gesagt haben, dass wir das mit der Weißenwolffstraße lassen, bereits Mieter gesucht. Die Firma Honeder wird im April 2019 bereits einziehen. Es sind bereits andere Kontakte vorhanden. Für die Musikschule, die natürlich in einem Jahr ausziehen muss, müssen wir etwas Neues suchen, das ist auch klar, das kommt auch noch auf uns zu. Danke.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Danke, Herr Bürgermeister, ich wollte nur festhalten, was ich will, kann noch immer ich am besten entscheiden, glaube ich und nicht Sie. Ich glaube, dass es relativ simpel ist, dass man festhält, was man einnimmt. Da gibt es keine Interpretationen. Nachdem Sie sich im Studium zum Beispiel, Herr Bürgermeister, näher mit Zahlen befasst haben, sind das so Hard-facts. Da gibt es auf einem Konto eine Einnahme und eine Ausgabe von einem Konto weg. Das kann man ganz simpel gegenüberstellen. Da braucht es keine Interpretationen. Ich darf übrigens noch festhalten, dass es diese Zweckwidmung - wie du, liebe Frau Stadträtin, richtigerweise gesagt hast - seit 2015 aufgrund einer Vereinbarung zwischen Landeshauptmann und Bürgermeister nicht mehr gibt. Dass man keinen Mieter gefunden hat, der nicht aus dem Sozialbereich stammt, sondern ein gewerblicher ist, das kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Fechter: „Ganz kurze Antwort. Diese Zweckwidmung ist am 23. September 2015 gefallen. Die Haushaltskonsolidierung ist 2016 beschlossen und Ende 2015/Anfang 2016 geplant worden. Der Plan war, das Haus für die Vereine der Weißenwolffstraße freizuhalten, daher kein Mieter in dem Sinn, außer der Musikschule, der man zugesagt hat, solange drinnen bleiben zu können, bis andere Zwecke eingerichtet werden konnten. Danke.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. M ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Vizebürgermeister Hein berichtet über die Anträge M 1 bis M 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: M 1 Neuplanungsgebiet Nr. 742, Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02, KG Linz (Römerbergtunnel) – Verbaländerung Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 742, Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02, Römerbergtunnel, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 7. März 2019 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 742, Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02, Römerbergtunnel Nach § 45 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02 angeführten Änderungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrats Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: Parz.Nr. 2091/3 Osten: Parz.Nr. 2091/3, 2093/14; Römerstraße; Parz.Nr. 2085/1, 2085/9, 2060, 2062/1 Süden: Parz.Nr. 2060, 2061, 2062/1 Westen: Parz.Nr. 2060, 2085/9, 2085/1; Römerstraße; Parz.Nr. 2093/7, 2091/3 Katastralgemeinde Linz § 4 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert. § 5 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der dem Neuplanungsgebiet zugrunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach der Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ M 2 Ausbau der Straßenbegleitstraße zwischen solarCity und Südpark einschließlich abschnittsweiser Ausbau Hirschgasse und Klettfischerweg; Vergabe der Arbeiten; maximal 560.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 560.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Herstellung der Straßenbahnbegleitstraße zwischen solarCity und Südpark auf einer Länge von ca. 835 Metern, abschnittsweiser Ausbau der Auhirschgasse auf eine Länge von ca. 270 Metern und des Klettfischerweges zwischen Südpark und Begleitstraße auf eine Länge von ca. 120 Metern sowie Entfernung und Rekultivierung der ,Baustraße‘ zwischen Heliosallee und Auhirschgasse wie im Leistungsgegenstand beschrieben. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Bau Ges.m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 497.891,75 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 62.108,25 Euro bewilligt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 560.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002720, Erschließungsstraße Pichling-Nord. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." M 3 Neubau der Flachenauergutstraße auf einer Länge von circa 80 Metern und Teilausbau der Prinz-Eugen-Straße entlang Hausnummer 17 sowie Erweiterung der Beleuchtungsanlage; Vergabe der Arbeiten; maximal 233.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 233.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Neubau Flachenauergutstraße auf einer Länge von ca. 80 Metern und Teilausbau der Prinz-Eugen-Straße entlang Hausnummer 17 mit angrenzender Belagsaufbringung in der Fahrbahn und im Parkstreifen. Erweiterung der Beleuchtungsanlage in Abschnitten der Prinz-Eugen-Straße und Flachenauergutstraße. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergaben: 2.1. Straßenbaumaßnahmen (OG 01 und OG 02): Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Bau Ges.m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme (OG 01 und OG 02): Angebotspreis (inklusive USt): 140.587,86 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 BVergG 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird für die Obergruppe 01 (Flachenauergutstraße) ein Betrag bis zu einer Höhe von 7293,59 Euro (inkl. USt) sowie für die Obergruppe 02 (Prinz-Eugen-Straße) ein Betrag bis zu einer Höhe von 7118,55 Euro (inkl. USt) bewilligt. 2.2. Bauliche Vorkehrungen für öffentliche Beleuchtung (OG 03 und OG 04): Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Bau Ges.m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme (OG 03 und OG 04): Angebotspreis (inklusive USt): 22.105,70 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 BVergG 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird für die Obergruppen 03 und 04 (bauliche Vorkehrungen öffentliche Beleuchtung) ein Betrag bis zu einer Höhe von 2894,30 Euro (inkl. USt) bewilligt. 2.3. Maßnahmen öffentliche Beleuchtung – Installationsarbeiten (OG 01 und OG 02): Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: ELIN GmbH und CoKG, Emil-Rathenau-Straße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 47.152,68 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 BVergG 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes sollen für die Obergruppe 01 ein Betrag bis zu einer Höhe von 3759,68 Euro (inkl. USt) und für die Obergruppe 02 ein Betrag bis zu einer Höhe von 2087,64 Euro (inkl. USt) bewilligt werden. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilungen) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten für die Straßenbaumaßnahmen Flachenauergutstraße (OG 01) in der Höhe von 90.000 Euro erfolgt auf der VASt 5.6121.002825, Flachenauergutstraße, für die Straßenbaumaßnahmen Prinz-Eugen-Straße (OG 02) in der Höhe von 65.000 Euro auf der VASt 5.6121.002601, Prinz-Eugen-Straße. Die Verrechnung der Kosten für die baulichen Vorkehrungen öffentliche Beleuchtung Prinz-Eugen-Straße und Flachenauergutstraße (OG 03 und OG 04) in der Höhe von 25.000 Euro sowie für die Installationsarbeiten öffentliche Beleuchtung Prinz-Eugen-Straße sowie Flachenauergutstraße (OG 01 und OG 02) in der Höhe von 53.000 Euro, erfolgt auf der VASt 5.8160.050100, Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc, zu M 2 und M 3: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, bei M 2 ist uns ganz wichtig, dass diese Straße, die gebaut wird, nicht zu einer Durchzugsstraße zwischen der Orionstraße und dem Südpark wird. Die jetzt dort bestehende Baustraße ist als Privatstraße ausgeführt und wird jetzt schon häufig durchfahren, obwohl das nicht erlaubt ist. Eine Gruppe von BewohnerInnen in der solarCity hat sich sehr lange dafür eingesetzt, dass diese Straße wieder zugemacht wird, damit die solarCity nicht über Gebühr mit Durchzugsverkehr belastet wird. Dafür ist die solarCity nicht ausgelegt. Wir haben daher einen Zusatzantrag formuliert, der allen vorliegt. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister und der Verkehrsreferent der Stadt Linz werden ersucht sicherzustellen, dass die Begleitstraße nicht für den motorisierten Individualverkehr freigegeben bzw. genutzt wird.‘ Zu M 3: Bei diesem Antrag werden wir uns der Stimme enthalten. Wir finden es sehr schade, dass man eine Chance vergehen lässt. Wir haben letztes Mal oder vor zwei Sitzungen schon darüber diskutiert. Es hat noch geheißen, dass wir im Hafengebiet, in der Industriezeile einen tollen Radweg errichten, bei der Linz AG wird jetzt schon der erste Teil gemacht. Jetzt investiert die Stadt Linz 233.000 Euro in eine Straßenaufwertung, wie es formuliert wird. Es wird viel gemacht, aber auf den begleitenden Radweg wird wieder vergessen. Wir haben einstimmig beschlossen, dass geprüft wird, ob man Radabstellanlagen macht, wenn Parkplätze gebaut werden. Auch das ist in diesem Fall nicht gemacht worden, was sehr schade ist. Daher können wir hier natürlich nicht mitgehen. Wenn man schon etwas für den motorisierten Individualverkehr macht, sollte auf jeden Fall auch die sanfte Mobilität entsprechend mitberücksichtigt werden. Das mindeste wäre, dort einen Radweg mitzubauen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Ing. Casny zu M 1: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf mich zu M 1 Römerbergtunnel – Neuplanungsgebiet zu Wort melden. Unseres Erachtens, liegen nicht alle Fakten auf dem Tisch. Wir sehen diesen Antrag daher kritisch und werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn zu M 1 bis M 3: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, es geht um die Bekanntgabe des Stimmverhaltens. Bei M 1 werde ich mich der Stimme enthalten, dem Zusatzantrag der Grünen zu M 2 werde ich zustimmen und bei M 3 werde ich mich ebenfalls der Stimme enthalten. Danke.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Hein: „Ich möchte mich nur zu M 2 zu Wort melden. Der Faschingsdienstag war schon vorbei, als ich diesen Abänderungsantrag gelesen habe. Herr Grininger, Sie sprechen im Gemeinderat von einem Durchfahrtsverbot. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn in diesem Antrag schreiben sie über ein generelles Fahrverbot für den motorisierten Individualverkehr. Wenn wir diese Straße bauen, müssten wir sie - nach Ihrer Logik - für den Individualverkehr sperren. Das ist für mich nur sehr schwer nachvollziehbar. Ich kann nur davor warnen, jemals einem grünen Referenten das Verkehrsressort zu geben. Straßen zu bauen und sie dann nicht für den Verkehr freizugeben, wäre Geldverschwendung par excellence. Daher ersuche ich um Zustimmung zum Originalantrag und bitte, den Abänderungs- bzw. Zusatzantrag der Grünen nicht mitzutragen. (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag M 1, anschließend über den Zusatzantrag zu M 2, dann über den Antrag M 2 und abschließend über den Antrag M 3 abstimmen. Der Antrag M 1 wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag zu M 2 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag M 2 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag M 3 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge M 4 und M 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: M 4 Änderungspläne Nr. 97 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Mengerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 97 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mengerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 7. März 2019 betreffend Änderungspläne Nr. 97 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mengerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 97 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Johannes Kepler Universität Linz Osten: Mengerstraße 6 Süden: Mengerstraße Westen: Mengerstraße 23 Katastralgemeinde Katzbach Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 97 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ M 5 Bebauungsplanänderung 05-016-01-01, KG Katzbach (Mengerstraße – Altenberger Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 05-016-01-01, Mengerstraße – Altenberger Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 7. März 2019 betreffend die Bebauungsplanänderung 05-016-01-01, Mengerstraße – Altenberger Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 05-016-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Erholungsfläche / Parkanlage Johannes Kepler Universität Linz Südosten: Altenberger Straße Südwesten: Mengerstraße Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 05-016-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc, zu M 4 und M 5: „Wir werden uns aus folgendem Grund bei beiden Anträgen der Stimme enthalten. Zum einen wirkt es mittlerweile so, als ob wir in jeder Sitzung ein-, zweimal Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes haben. In diesem Fall ist für uns nicht erklärbar, warum das gemacht wird. Ein weiterer Grund ist, dass hier auch die Chance vertan wird, ein weiteres Studentenheim zu bauen. Ich kann mich noch an die Debatte vor ungefähr einem Jahr darüber erinnern, dass in der Altenberger Straße ein sehr hohes Studentenheim - fast schon ein Hochhaus - errichtet wird. Die BewohnerInnen dort haben sich heftig dagegen ausgesprochen. Aber damals wurde ganz massiv mit dem Bedarf argumentiert, es hat geheißen, dass wir unbedingt neue Plätze für StudentInnen brauchen. Jetzt ändern wir das, das ist eigenartig und wir können das daher nicht mittragen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Gemeinderat Pfeffer: „Man kann geteilter Meinung darüber sein, ob ein Wohnbau oder ein Studentenheim wichtiger ist. Ich überlasse das den Eigentümern und ersuche um Annahme beider Anträge.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag M 4 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag M 5 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über die Anträge M 6 und M 7 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: M 6 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oberösterreichisches Straßengesetz 1991, KG Ufer und Posch (Bebauungsplan 16-031-01-00 sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-62-01-00, ST 116 und ST 117, Neufelderstraße – Traundorfer Straße); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 16-031-01-00 sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-62-01-00, ST 116 und ST 117, Neufelderstraße – Traundorfer Straße, KG Ufer, KG Posch, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 7. März 2019 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 16-031-01-00 sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-62-01-00, ST 116 und ST 117, Neufelderstraße – Traundorfer Straße, KG Ufer, KG Posch, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflas-sung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Bebauungsplan 16-031-01-00 sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-62-01-00, ST 116 und ST 117 der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ M 7 Bebauungsplanänderung 11-038-01-01, KG Kleinmünchen und Waldegg (Hausleitnerweg – Gluckstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 11-038-01-01, Hausleitnerweg - Gluckstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 7. März 2019 betreffend die Bebauungsplanänderung 11-038-01-01, Hausleitnerweg – Gluckstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 11-038-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Hausleitnerweg Osten: Deutlweg 4 - 8 Süden: Gluckstr. 7 Westen: Gluckstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen, Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 11-038-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank, ich möchte gleich bekanntgeben, dass wir uns bei M 6 und den damit zusammenhängenden beiden Anträgen M 8 und M 9 der Stimme enthalten werden, damit ich mich dann nicht noch einmal melden muss. Wir müssen uns der Stimme enthalten, weil das Gesamtprojekt für uns nicht stimmig ist. Zudem ist der Linzer Süden jetzt schon ganz massiv von Verkehrsproblemen betroffen, es liegen nach wie vor keine Verkehrsgutachten bzw. Verkehrskonzepte für den Linzer Süden vor, daher können wir dieses Projekt so auch nicht mittragen, danke.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Gemeinderat Benedik: „Ich kann mir leider nicht verkneifen, dass es eigenartig ist, dass sich Die Grünen insbesondere bei jenem Antrag, bei dem es um die Schaffung von Fuß- und Radwegen und um die Vergrößerung von Haltestellen für den öffentlichen Verkehr geht, der Stimme enthalten. Aber gut, es ist so, wie es ist. Danke an die anderen Parteien für die Zustimmung.“ Der Antrag M 6 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag M 7 wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über M 8 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 16-031-01-00 (Neufelderstraße – Traundorfer Straße) sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-62-01-00, ST 116 und ST 117, KG Ufer und KG Posch und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 16-031-01-00, Neufelderstraße -Traundorfer Straße, Neuerfassung (Stammplan) sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-62-01-00, ST 116 und ST 117, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 7. März 2019 betreffend Bebauungsplan 16-031-01-00, Neufelderstraße – Traundorfer Straße, Neuerfassung (Stammplan) sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-62-01-00, ST 116 und ST 117 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 16-031-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Mühlbach Osten: Hechtweg 30 und 35 Süden: Traundorfer Straße Westen: Traundorfer Straße 105 Katastralgemeinden Ufer, Posch Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 16-031-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über M 9 Änderung Nr. 141 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Ufer und KG Posch (Traundorfer Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 141 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4,Traundorfer Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 7. März 2019 betreffend Änderungsplan Nr. 141 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Traundorfer Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 141 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Aumühlbach Osten: Hechtweg 30, 33 Süden: Traundorfer Straße Westen: Schmollweg 25, 27 Katastralgemeinden Ufer, Posch Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 141 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Schmid berichtet über M 10 Bebauungsplanänderung 09-063-01-01, KG Waldegg (Hanriederstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-063-01-01, Hanriederstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 7. März 2019 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-063-01-01, Hanriederstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-063-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Hanriederstraße Osten: Hanriederstraße 21 Süden: Hanriederstraße 21 u. 23 Westen: Hanriederstraße 23 Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-063-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. N ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über N 1 Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestival Linz – Crossing Europe (Filmfestival 2019); maximal 110.000 Euro sowie maximal 10.860,28 Euro in Form einer Naturalförderung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Den Initiatoren des Filmfestivals Crossing Europe, vertreten durch XXXX XXXXX XXXXXXXX XXXXXXXXX, XXXXXX XX, XXXXXXX, wird zur Durchführung des Filmfestivals vom 25. April bis 30. April 2019, eine monetäre Förderung in der Höhe von maximal 110.000 Euro und Naturalsubventionen in Gesamtsumme von maximal 10.860,28 Euro genehmigt. Die Naturalsubventionen setzen sich folgendermaßen zusammen: Naturalsubvention des Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) zur gebührenfreien Nutzung öffentlichen Guts in Höhe von 312,28 Euro (Gesamtkosten: 624,56 Euro). Naturalsubvention des Geschäftsbereichs KOMM in Form der Zurverfügungstellung von Werbekästen in Höhe von 10.548 Euro inkl. allfälliger Abgaben 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 110.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2019 hat auf der VASt 1.3510.757000‚ ,Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen, zu erfolgen. Die Verrechnung des Selbstbehaltes in Höhe von 312,28 Euro erfolgt auf der VASt 2.8401.817025, Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen, Selbstbehalt Naturalsubventionen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova berichtet über N 2 Gewährung einer Subvention an das Theater des Kindes (Produktion „Freiheit“, Uraufführung); 10.000 Euro, insgesamt 53.000 Euro (Jahresförderung) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Theater des Kindes, vertreten durch XXXXXX XXXXXXXXX, XXXXXXXXXX, XXXX XXXXX, wird 2019 zusätzlich zur Jahresförderung in Höhe von 43.000 Euro eine Sonderförderung für seine Produktion „Freiheit“, Uraufführung, von 10.000 Euro gewährt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 10.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2019, erfolgt auf der VASt 1.3510.757000, Lfd. Transferzahlungen – private Institutionen im 3.Quartal 2019.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. O ANTRAG UND BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ und BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über O 1 Ankauf von Mobilien und Ausstattung des Hortes Raimundstraße in Höhe von 100.920 Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Ankauf der Mobilien und der Ausstattung für den Hort Raimundstraße seitens der Stadt Linz in Höhe von ca. 100.920 Euro inkl. abzugsfähiger USt von 20 Prozent wird zugestimmt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. Die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter oder Billigstbieter zu erfolgen. 2. Die Verrechnung der Kosten für die Mobilien und die Ausstattung für den Hort Raimundstraße in Höhe von ca. 100.920 Euro inkl. abzugsfähiger USt von 20 Prozent für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt. 5.2500.043044, Hort Raimundstraße, Einrichtung. 3. Die Kreditüberschreitung für den Ankauf der Mobilien und der Ausstattung für den Hort Raimundstraße in Höhe von max. 100.920 Euro auf der VASt. 5.2500.043044, Hort Raimundstraße, Einrichtung, für das Rechnungsjahr 2019 wird genehmigt und über Mehreinnahmen auf der VASt. 2.8410.824000, Bauzinse, abgedeckt. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Mobilien- und Ausstattungsanschaffung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Eilmsteiner berichtet über O 2 Stellungnahme des Ausschusses für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zum Bericht des Geschäftsbereiches Kultur und Bildung „Für eine Symmetrie der Geschlechter 2017“ und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, uns liegt der Bericht für die Symmetrie der Geschlechter für das Jahr 2017 vor. Der Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz sieht eine jährliche Evaluierung vor, diese ist auch für das Jahr 2017 erfolgt. Wie bereits in den vergangenen Jahren zeigt dieser Bericht insgesamt einen positiven Trend zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Es gibt natürlich da und dort Verbesserungsmöglichkeiten. Zum Beispiel im Bereich der Festivals, der Musikschulen und der Stadtbibliothek erscheint es wichtig Konzepte weiterzuentwickeln und beide Geschlechter gleichermaßen anzusprechen. Bei derartigen Evaluierungen wird es immer wieder solche Auf und Ab‘s geben. Ich glaube aber, dass wir auf einem sehr guten Weg sind, dass wirklich jährlich evaluiert wird – ich habe mir das genau angesehen - und man gleich reagieren kann. Wir haben uns bereits im Frauenausschuss beim Kulturdirektor und seinen MitarbeiterInnen und Mitarbeitern für diesen Bericht bedankt. Sie legen immer ein großes Augenmerk darauf, dass das alles gemacht wird. Diesen Dank möchte ich auch heute noch einmal öffentlich wiederholen und bitte Sie, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Dem ist nicht besonders viel hinzuzufügen, danke für deine Berichterstattung. Aus meiner Sicht als Frauenreferentin möchte ich noch einmal ergänzen, dass die Linz Kultur in der Berichterstattung und auch in der täglichen Arbeit, was das Sorgen für Geschlechtergerechtigkeit betrifft, vorbildlich ist. Ich hänge noch den Wunsch und die Bitte an, dass wir perspektivisch eine Berichterstattung für alle Bereiche zusammenbringen. Vielleicht schaffen wir das doch irgendwann. Danke für die Berichterstattung und danke der Linz Kultur für diese vorbildliche Aufarbeitung ihrer Arbeit.“ (Beifall Die Grünen) Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen. P FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderat Balihodzic berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 1 Schnelles Internet für alle – Linz für 5G-Mobilfunk-Technologie fitmachen und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um das schnelle Internet für alle und darum Linz für die 5G-Mobiltechnologie fit zu machen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Innovationsreferent und die Liegenschaftsreferentin sowie der Infrastrukturreferent werden beauftragt, auf Basis der neuen Erkenntnisse die Voraussetzungen für den Einsatz der 5G-Technologie in Linz zu schaffen und auf öffentlichen Gebäuden die Errichtung der notwendigen Sendeanlagen zu ermöglichen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, grundsätzlich ist das natürlich ein interessanter Antrag und man kann sich zumindest dem ersten Teil durchaus anschließen. Unseres Erachtens kommt aber der Schritt, die zuständigen Referentinnen und Referenten jetzt schon zu beauftragen, ein bisschen zu früh. Wir glauben, dass sich gerade dieser Antrag ganz hervorragend für eine Diskussion im Innovationsausschuss eignen würde. Ich bin mir fast sicher, dass das der leider abwesende Herr Bürgermeister fast ganz genauso sehen würde. Warum? Es gibt noch einige offene Fragen, die gerade aufgrund aktueller Entwicklungen ganz spannend sind. Grundsätzlich haben sich im Magistrat Linz in den letzten Jahren einige Abteilungen und Fachleute sehr intensiv mit dem Thema Mobilfunk beschäftigt. Damit ist eine jahrelange Expertise vorhanden, die wir durchaus noch einbauen sollten. Der vorliegende Antrag zielt explizit auf öffentliche Gebäude ab. Es stellt sich die Frage, wie man die Gebäude und Einrichtungen der Holding einbauen kann. Das wäre nicht ganz uninteressant. Im Antrag sind zum Beispiel Straßenlaternen angeführt und wir wissen, dass die Linz AG Oberleitungsmasten zur Verfügung hat. Es gibt viele Gebäude, die nicht als klassische öffentliche Gebäude im Sinne des Antrags gesehen werden können. Es wäre gut, das vernetzt mitzudenken. Gerade heute hat die Stadt in einer Aussendung bekanntgegeben, dass die Liwest ein Frequenzpaket dieser 5G-Technologie für die Region Linz-Wels und für ganz Oberösterreich ersteigert hat. Das stellt uns auch vor die spezielle Situation, private Unternehmen in die öffentlichen Gebäude zu lassen. Eines dieser privaten Unternehmen gehört uns selbst. Das sollte man unseres Erachtens noch einmal im Ausschuss besprechen. Ein anderes Thema ist, dass wir in dieser Stadt meiner Erinnerung nach – darüber waren sich erfreulicherweise auch immer alle Fraktionen einig - den Ausbau des kostenlosen und offenen WLAN stark vorangetrieben haben. Das heißt, wir müssten überlegen, inwiefern so ein 5G-Ausbau eine sinnvolle Ergänzung sein kann oder möglicherweise sogar in Konkurrenz tritt. Widerspricht es unserer bisherigen WLAN-Ausbauinitiative, wenn man sagt, man will jetzt private Sendeanlagen hereinlassen? Ist das vielleicht sogar das Ende des WLAN-Ausbaus? Das sind Befürchtungen, die zumindest unsere Fraktion beschäftigen. Schlussendlich ist für uns technisch noch offen, ob wir über Indoor-Standorte reden oder ob sich das Stadtbild, in dem Fall nicht das Ortsbild, dadurch massiv verändert, wenn wir überall außerhalb auf Gebäuden Antennen montieren, möglicherweise auf irgendwelche Laternen. Das macht etwas mit der Stadt. Nachdem diese Fragen für uns noch offen sind und noch genug Zeit ist, weil die Versteigerung gerade zu Ende gegangen ist, würde ich wirklich darum ersuchen, diesen Antrag noch einmal im Ausschuss zu besprechen und beantrage ganz formell, den Antrag dem Innovationsausschuss zuzuweisen. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Walcher: „Seitens der FPÖ-Fraktion signalisiere ich Zustimmung. Wir wären auch bereit, dem Antrag, so wie er jetzt vorliegt, zuzustimmen.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende zuerst über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 2 Effizienter Mitteleinsatz - Hessenpark und Südbahnhofmarkt attraktivieren und führt aus: „Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, wenn man heute durch den Hessenpark spaziert, hat man eigentlich nicht den Eindruck, dass er den Gemeinderat in den letzten Jahren ziemlich oft befasst und beschäftigt hat. Dort sind Familien, Kinder spielen auf dem Spielplatz, Fußgängerinnen und Fußgänger sind unterwegs, auf den Bänken sitzen Menschen unterschiedlichen Alters und genießen die ersten Sonnenstrahlen. Das wurde möglich – wie wir alle wissen, haben wir das hier im Haus sehr kontrovers debattiert –, weil der Gemeinderat letztes Jahr ein Alkoholverbot beschlossen und die Polizei eine Schutzzone verhängt hat. Wenn man durch den Park geht, wirkt er auf den ersten Blick nicht unbedingt ganz großartig sanierungsbedürftig, sondern wie ein normaler Innenstadtpark. Wenn man heute das Treiben darin sieht, wirkt er dadurch so. Im Vorjahr beschlossen wir im Gemeinderat in diesem Haus, dass es nach einer Evaluierung der Wirkung von Alkoholverbot und Schutzzone im Hessenpark zu einer Entscheidung über allfällige Neugestaltungsmaßnahmen kommen soll. Für diese wurden im letzten Jahr 600.000 Euro im Budget veranschlagt. Da die besagten Maßnahmen greifen, wird der Park wieder gut angenommen. Aus meiner Sicht und aus Sicht der SPÖ scheint eine ganz umfassende Neugestaltung – hier spreche ich insbesondere die komplette Verlegung der Wege an, die übrigens bedeuten würde, dass der Park heuer über den Sommer nicht nutzbar wäre – nicht mehr so notwendig. Die SPÖ-Fraktion schlägt daher Folgendes vor: Wir wollen nicht die gesamte Summe dieser 600.000 Euro für die Attraktivierung des Hessenparks verwenden, sondern nur einen bestimmten Teil. Ich möchte betonen, dass wir natürlich für Attraktivierungsmaßnahmen im Hessenpark sind, wir haben sie auch selbst gefordert. Aber den Restbetrag, der sozusagen von den 600.000 Euro übrigbleibt, möchten wir gerne für die Einbindung des ehemaligen Pferdeeisenbahngebäudes in den Südbahnhofmarkt verwenden, weil es auch hier einen aufrechten Gemeinderatsantrag gibt und sozusagen eine Willensbekundung dazu, das zu tun. Deswegen sollen die Restmittel hier verwendet werden. Wie gesagt, der Hessenpark soll sanft attraktiviert werden und – ich möchte explizit die Bürgerinitiative ansprechen, die sich formiert hat und sich für den Hessenpark sehr einsetzt – damit soll ein Großteil der Wünsche der Bürgerinitiative, bis auf die ganz großen Veränderungen, umgesetzt werden. Im Sinne beider Flächen ersuche ich die Gemeinderatsfraktionen um Zustimmung zu diesem Attraktivierungsdoppelpack. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Wirtschaftsreferent der Stadt wird beauftragt, unter Beiziehung der Liegenschaftsreferentin und des Infrastrukturreferenten die Umgestaltungsmaßnahmen im Hessenpark auf ein attraktives Umfeld für den dort geplanten Cafébetrieb zu reduzieren. Die im Budget freiwerdenden Mittel sollen für die ebenfalls vom Wirtschafts- und vom Infrastrukturreferenten sowie von der Liegenschaftsreferentin auszuarbeitenden, notwendigen Verbesserungsarbeiten am Südbahnhofmarkt, insbesondere für die Integration des ehemaligen Bahnhofgebäudes in den Marktbetrieb, aufgewendet werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPÖ hat 2015 im Gemeinderat beantragt für die Neugestaltung des Hessenparks 600.000 Euro bereitzustellen. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen. Claudia, du hast Recht, wir haben 2018 im Gemeinderat einige Male über die Situation im Hessenpark diskutiert. Dabei ging es aber um die Problematik mit dem Alkoholverbot usw. Wir haben nie gesagt, dass wir die Beträge für die Neugestaltung des Hessenparks aufteilen werden. 2015 war das Ziel, dass die Anrainer mitbestimmen und mitgestalten können und wir sie in die Gestaltung involvieren. Dann hat die Bürgerinitiative stattgefunden, die ein gutes Beispiel für unsere Stadt ist. Das sind so aktive Leute, wie es wenige in der Stadt gibt. Was machen wir jetzt mit unserem Antrag? Wir verlieren das Vertrauen der Menschen. Das, was wir versprochen haben, die Involvierung in diese gemeinsame Gestaltung, ist umsonst. Vergessen wir nicht, dass sich 2018 die verschiedenen Expertinnen und Experten einige Male mit den Referenten der Stadt und der Bürgerinitiative getroffen haben. Man hat die verschiedenen Planungen des Hessenparks auf die Füße gestellt. Das hat selbstverständlich Geld gekostet. Ich frage mich, wie viel das gekostet hat und wo wir das abrechnen werden, wenn wir nur 200.000 Euro für die Neugestaltung des Hessenparks übrig lassen? Kommen wir zum Nächsten: Es wurden neue Wegführungen, Beleuchtungen und Blumen versprochen. Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass beim familien- und kinderfreundlichen Platz gespart wird, wenn kein Geld übrigbleibt. Warum kommen Sie nicht einmal in den Hessenpark und schauen, wie der Kinderspielplatz aussieht? Ich weiß nicht, welche Mutter und welcher Vater mit seinem Kind auf diesen Spielplatz geht oder sich in die Wiese setzt. Die Kinder haben gar nichts von diesem Kinderspielplatz. Wir haben so viele Innenhöfe, die perfekt gestaltet sind und im öffentlichen Raum haben wir eigentlich gar nichts für unsere Kinder. In dem Fall sind wir nicht kinder- und familienfreundlich. Ich zitiere einen Satz der Bürgerinitiative. Ich glaube, alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben diesen Brief bekommen und das ist unsere Meinung und unsere Position: ,Bitte bleiben Sie der Stadtteilbevölkerung im Wort. Ermöglichen Sie bitte die Neugestaltung des Hessenparks wie am 23. April 2015 im Gemeinderat beschlossen und respektieren Sie das Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung.‘ Wir lehnen diesen Antrag ab. Danke. (Befall Die Grünen) Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir enthalten uns hier ebenfalls aus einem ganz, ganz einfachen Grund der Stimme. Wir halten diesen Park für einen sehr wichtigen innerstädtischen Park. Wir haben selbst miterlebt, wie in den letzten zwei Jahren mit den Bürgern, mit externen Planern, mit den Planern und Experten der Stadt intensiv zusammengearbeitet wurde. Wenn wir hier so einfach doch sehr überraschend das Budget halbieren, ist das aus unserer Sicht kein Doppelpack, sondern eine halbe Geschichte und entspricht nicht dem Prozess, der über Jahre gelaufen ist. Es war ein guter Prozess, ein professioneller Prozess, ein fachlich sauberer Prozess mit hoher Beteiligung. Ich denke, wir sollten das nicht einfach so im Handumdrehen umwerfen, weil ein Projekt am Südbahnhof ein Budget braucht. Für den Südbahnhof hätte man schlicht und einfach Mittel budgetieren müssen – das ist ein interessantes Projekt -, aber so einfach ein anderes Budget halbieren, das finden wir nicht akzeptabel. Deswegen enthalten wir uns der Stimme“. Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen und alle Besucher auf der Tribüne, zuallererst beantrage ich, dass dieser Antrag dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen wird, weil dort die drei Varianten, die jetzt zur Entscheidung anstehen, vorgestellt und diskutiert wurden. Alle Fraktionen haben dort bis zum 10. März Zeit bekommen, ihre jeweiligen Wünsche bzw. auch ihre Präferenzen abzugeben und mitzuteilen. Der 10. März kommt erst, das heißt, wir warten noch auf die eine oder andere Reaktion. Im Ausschuss ist auch Platz, um miteinander das weitere Vorgehen zu besprechen. Welche Wellen der Antrag auslöst, sieht man in der heutigen Tips-Zeitung. Ich verstehe die Bürgerinitiative und die dortigen Menschen, und diejenigen, die sich an diesem Prozess beteiligt haben. Ich denke, des sollte auch mit ihnen besprochen werden, was unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, einer wirtschaftlichen Verwaltung umgesetzt werden kann. Das kann man im Wirtschaftsausschuss miteinander besprechen. Ich erspare mir die Details, was 2015 gesagt und in einem Antrag über die Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner geschrieben wurde und welche Mittel wir - schrittweise weniger werdend - dafür ins Auge gefasst haben. Ich glaube aber auch – so wie Lorenz Poto?nik- nicht, dass wir so einfach Budgetmittel auf ein anderes Projekt überweisen sollen. Aber alles, was in einem Budgettopf übrigbleibt, soll natürlich sinnvoll für andere Anliegen verwendet werden, das ist eine Selbstverständlichkeit. Wir beantragen die Zuweisung zum Wirtschaftsausschuss, sonst enthalten wir uns der Stimme.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nach meinem Verständnis dürfte es schon nach der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses zu einer Verständigung der drei größeren Fraktionen auf eine durch die jahrelange Fehlnutzung des Hessenparks notwendig gewordene Renovierung des Parks kommen, die ca. 230.000 Euro bzw. 238.000 Euro kosten wird. Auch der zuständige Vizebürgermeister Baier hat im Ausschuss gesagt, dass der Hessenplatz immer nur ein Sicherheitsproblem und kein Gestaltungsproblem gehabt hätte. Daher sehen wir die Zeit reif dafür, dass man diesen Prozess, der schon ewig lang andauert, jetzt abschließt. Wir Freiheitlichen sind natürlich auch für eine sinnvolle Verwendung der freibleibenden Mittel der Abteilung Stadtgrün und deshalb werden wir dem Antrag der Kollegin Hahn zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, nachdem das hier nicht zur Sprache kommt, möchte ich schon daran erinnern, dass dieser Park bei Menschen, die auf den öffentlichen Raum angewiesen sind, einmal sehr belebt war. Dort haben sich Obdachlose, Jugendliche und Menschen aufgehalten, die auf den öffentlichen Raum angewiesen sind, weil sie keine anderen Möglichkeiten haben, sich sonst in dieser Stadt zu bewegen. Wenn Frau Gemeinderätin Hahn sagt, der Hessenpark sei eine blühende Landschaft, dann kann ich euch nur sagen, dass sich dort seit es das Alkoholverbot gibt, nichts mehr tut. Es ist nicht mehr lebendig, da ist nichts mehr. (Zwischenrufe, Unruhe) Wenn es jetzt um die im Gemeinderat beschlossene Umgestaltung des Parks geht und 600.000 Euro investiert worden sind, frage ich mich schon, welche Wiedergutmachung man den Menschen bietet, die sich dort nicht mehr aufhalten dürfen, die vertrieben worden sind und die sich jetzt woanders in der Stadt angesiedelt haben. Sie sind jetzt am Südbahnhofmarkt und in letzter Zeit angeblich auch am OK-Platz. Was tut man, dass diese Menschen, die Randgruppen in der Stadt, einen Platz haben an dem sie sich aufhalten können? Früher war das der Hessenpark, der jetzt nicht mehr zur Verfügung steht, weil ein Alkoholverbot verhängt worden ist. Wenn ich jetzt lese, dass dort ein Café kommen soll, dann würde ich mir wünschen, dass das entsprechend alkoholfrei ist und kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Das wäre nur legitim. Ich denke, die Stadt hat mit dem Alkoholverbot am Hessenpark kein besonders gutes Werk getan, das war keine gute Idee. Ich kann die Bürgerinitiative teilweise verstehen, aber auch nicht ganz. Ich denke, vor allem Menschen, die sonst keine anderen Möglichkeiten haben und sich im öffentlichen Raum aufhalten müssen, brauchen ihren Platz. Es kann nicht so sein, dass für diese Menschen in der Stadt überhaupt kein Platz mehr ist. Beim vorliegenden Antrag, mit dem vorgeschlagen wird, die Gelder für die Südbahnhofmarktgestaltung und den Hessenpark aufzuteilen, werde ich mich daher der Stimme enthalten.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es ist jetzt schon so viel gesagt worden, vielleicht nur ein Aspekt, den man aus meiner Sicht noch betonen muss. Wir haben tatsächlich oft über den Hessenpark und die dortigen Probleme gesprochen. In diesem Zusammenhang ist auch oft besprochen worden, dass man Probleme nicht löst, indem man Menschen von einem Ort zum anderen verdrängt. Darauf haben nicht nur wir, sondern auch Expertinnen und Experten vielfach hingewiesen. Das ist aber passiert. Wir haben schon oft darüber gesprochen, was passiert, wenn man Menschen nicht hilft, ihre Probleme von Grund auf zu lösen und sie nur von einem Ort an den nächsten verdrängt, ohne gleichzeitig ein Angebot zu schaffen, wo sich diese Menschen aufhalten können. Für mich ist wenig nachvollziehbar, dass man nach wie vor nicht einmal den Versuch startet, das Problem bei den Wurzeln anzupacken. Erstens, sind Menschen dabei, denen man helfen kann und zweitens sollte man einen ernsthaften Versuch unternehmen Örtlichkeiten zu finden, wo sich die Menschen, die Probleme haben, aufhalten können, und vor allem einen Platz an dem diese Leute gerne sind. Man kann das nicht immer nur aus der Perspektive derer anschauen, die sich gestört fühlen. In einer Gesellschaft, die meint solidarisch zu sein, muss man sich auch einmal überlegen, wie das für die Menschen sein muss, die aus welchen Gründen auch immer Alkoholprobleme bzw. Drogenprobleme haben. Ich glaube, dass es durchaus auch im Sinne der Menschen ist, die Drogenprobleme haben, einen Ort zu haben, an dem sie aus ihrer Perspektive ungestört sein können. Aber wie auch immer, es ist relativ egal, aus welcher Perspektive man es betrachtet. Wir haben in Linz keinen Ort und es ist offenbar nach wie vor die Politik der Sozialdemokratie, dass man die Leute von einem zum anderen Ort verdrängt. Ich verstehe überhaupt nicht mehr, dass man zuerst gesagt hat, im Hessenpark soll das nicht mehr sein, wir stellen einen Antrag, dass umgestaltet wird, damit dieser für alle anderen Menschen möglichst attraktiv ist. Jetzt kommt man zur Erkenntnis, dass man das Problem dort erfolgreich an einen anderen Ort verlagert hat. Jetzt sagen wir, das, was wir damals gefordert haben, gilt jetzt nicht mehr. Zwischendurch haben wir zwar die Leute vor Ort durch einen Beteiligungsprozess ein bisschen an der Nase herumgeführt, aber das ist egal, weil dort das Problem jetzt nicht mehr ist, nehmen wir einen Teil des Geldes, das wir zuerst für die Maßnahmen am Hessenpark beantragt haben, gleich für etwas anderes. Dann sagen wir, das brauchen wir jetzt doch nicht, weil wir jetzt draufgekommen sind, dass dort alles super ist, so wie es ist und die Umgestaltung in Wahrheit schon nicht mehr notwendig ist und wahrscheinlich insgesamt hinausgeschmissenes Geld ist. Also nehmen wir das Geld und überlegen uns dort, wo die Leute jetzt sind, wie wir diese Menschen mit einer Umgestaltung wieder woandershin vertreiben können. So kommt mir das gerade vor. Es tut mir wirklich leid, dass das jetzt so passiert. Das können wir natürlich nicht mittragen.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht gilt es das eine oder andere doch klar zu stellen. Erstens ist das Projekt am Südbahnhofmarkt, um das bestehende historische Gebäude einer besseren Nutzung zuzuführen, von der sozialdemokratischen Fraktion lange entwickelt worden. Es wurde hier in diesem Raum eingebracht, bevor es nur ansatzweise die Diskussion um den Missbrauch von öffentlichen Räumen rund um den Südbahnhofmarkt gegeben hat. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Die zweite Klarstellung aus meiner Sicht ist, dass es nicht darum geht, alkoholkranke oder drogenabhängige Menschen in unserer Stadt zu vertreiben. Das ist anderen vorbehalten in diesem Haus, die auf Journalistenfragen ,wohin denn Verbote führten‘, die Meinung vertreten haben, dass am Ende des Tages die ganze Stadt eine Verbotszone sein könnte und Alkoholiker in den Nachbargemeinden unterkommen könnten. Diese Aussage stammt nicht von mir, sie wurde aber getätigt und auch von niemandem aus der Sozialdemokratie. Ich habe jedoch in einem Punkt eine andere Meinung, als Die Grünen und Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn. Dass die früheren Zustände am Hessenplatz im Gegensatz zur jetzigen Beruhigung dieses Stadtraumes negativ sei - dem kann ich nichts abgewinnen. Ich glaube auch nicht, dass das Problem die Drogenabhängigen am Hessenplatz und an zwei weiteren Stellen in der Stadt sind, sondern die Tatsache, dass es Anzeichen einer völlig freien Drogenszene gegeben hat. Experten - ich maße mir nicht an, ein solcher zu sein -, wie Herr Dr. Lagemann und andere sind davon überzeugt, dass es Aufgabe der öffentlichen Hand und der Polizei ist, gegen offene Drogenszenen vorzugehen. Aus anderen Städten Europas - Amsterdam oder Zürich in der Vergangenheit -, weiß man, dass diese Mechanismen eine Anziehungskraft ausüben. Ich halte es für richtig, dass es Aufgabe der Polizei und anderer Organe ist, letztlich dafür zu sorgen, dass Drogenhandel nicht toleriert wird und nicht dabei zugesehen wird, sondern Drogenhandel mit den Maßnahmen, die es in einem Rechtsstaat gibt, bekämpft wird. Das muss man differenzieren von drogenabhängigen Menschen, die in der Stadt durch den Verein Substanz, der hervorragend arbeitet, unterstützt werden. Aus meiner Sicht gibt es eine einzige Kritik, nämlich die, dass das Land Oberösterreich zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Das wird noch öfter Thema sein. Es ist für mich völlig klar, dass Aussagen wie - auch die wurden politisch getätigt – dass alkoholkranke Menschen das Stadtbild stören, aus meiner Sicht ausgesprochen inhuman sind. Alkoholkranke Menschen haben aber auch nicht das Recht, den öffentlichen Raum nur in ihrem Sinn zu gebrauchen. Wenn Grenzen überschritten werden, dann ist es Missbrauch und dagegen gilt es mit unterschiedlichen Maßnahmen einzuschreiten. Einen Teil des Problems kann man tatsächlich - wir haben mit dem B37 einen exzellenten Verein – sozialarbeiterisch ohne Polizeimaßnahmen in den Griff bekommen, einen Teil leider nicht. Es wäre mir bei meinem Menschenbild lieber, wenn ich sagen könnte, das geht alles, wenn man genug Sozialarbeiter hat. Es gibt einen Teil alkoholkranker Menschen - das sind übrigens in den wenigsten Fällen Obdachlose, hier kommt es dauernd zu Vermengungen von Dingen, die miteinander nichts zu tun haben –, die die Freiheit anderer, die sich auch in diesen Stadträumen aufhalten, missbrauchen. Auch hier gilt es klar einzuschreiten. Wenn es sozialarbeiterisch nicht mehr geht, dann gibt es eine Polizei, die dafür zuständig ist. Aus meiner Sicht sind diese beiden erwähnten Gruppen - Alkoholkranke und Drogenabhängige - bei weitem nicht so ein Problem, wie es dargestellt wird. Es kommt eine andere Komponente hinzu - dafür tragen auch nicht wir die Verantwortung -, es war der Österreichische Nationalrat, der meiner Erinnerung nach sogar einstimmig mehrere Gesetze, die sich im Großen und Ganzen mit dem Begriff Psychiatriegesetze umschreiben lassen, novelliert hat - gut gemeint und völlig daneben. Denn die dritte Gruppe sind die, die wirklich schwierig zu behandeln sind, weil sie sich nicht behandeln lassen, weil sie nicht behandelbar sind und weil es sich dabei um Menschen handelt, die vor dieser Novellierung der Gesetze zum Großteil im geschlossen Vollzug in Krankenanstalten, beispielsweise dem Wagner Jauregg Krankenhaus gewesen sind. Sie waren dort stationär aufgenommen. Der Gesetzgeber hat das geändert und in nur mehr ganz wenigen Fällen kommt es tatsächlich zu längerfristigen stationären Einweisungen, namentlich nur dann, wenn Selbstgefährdung im Spiel ist. Objektiv - das können Sie in Diskussionen mit Sozialarbeitern, Therapeuten, Expertinnen und Experten feststellen und auch mit der Polizei, die sind sich alle darüber einig -, sind es wenige Menschen - es dürften in dieser Stadt keine zehn sein -, die diese Vorfälle jedoch tatsächlich durch ihre psychischen Erkrankungen provozieren und auch Taten setzen, die wir dann hier auf der politischen Ebene diskutieren, als wären wir nur ansatzweise handlungsfähig. Es ginge ganz einfach. Den alten gesetzlichen Zustand wiederherzustellen, wo neben Selbstgefährdung oder unmittelbarer Gefahr eines Tatbestandes wieder ermöglicht wird, Menschen stationär in den psychiatrischen Einrichtungen dieses Landes zu betreuen. Ich persönlich - das ist meine sehr persönliche Meinung - glaube, dass dies auch für psychisch kranke Menschen besser wäre, als der jetzige Zustand, in dem sie sich befinden und im öffentlichen Raum nicht nur Probleme verursachen, sondern sie sich teilweise selbst als Problem in einer Stadt reflektieren. Alles andere ist aus meiner Sicht relativ naiv und es wird sehr wenig Chance bestehen. Sie werden viele dieser Probleme mit psychisch Kranken nicht mit Polizeimaßnahmen in den Griff bekommen, aber mit Sicherheit auch nicht mit einer Kohorte von Sozialarbeitern und Therapeuten. Wie Dr. Lagemann bei vielen Gesprächen, die wir mit ihm - es sind mehrere Mitglieder der Stadtregierung - in den letzten Wochen und Monaten führten, immer wieder betont hat, muss man auch akzeptieren und respektieren und vor allem müssen auch Politiker zur Kenntnis nehmen, das manche Maßnahmen nicht greifen. Unser Problem ist, dass das immer politisch und parteipolitisch punziert wird und es Rollenzuteilungen gibt. Auf der einer Seite gibt es Modelle mit dem Verjagen und Vertreiben von Menschen, auf der anderen Seite gibt es gut gemeinte, aber nicht umsetzbare Konzeptionen. Es wird der Eindruck geweckt, dass nicht gehandelt wird. Man soll uns die Möglichkeiten geben, die es einmal gab, dann wären viele Probleme nicht mehr gegebenen. Ich meine namentlich die Novellierung der Psychiatriegesetze.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Wir führen eine Diskussion neben dem Antrag. Diese Diskussion haben wir bereits mehrmals geführt und es gibt unterschiedliche Einschätzungen dazu. Eigentlich wollte ich nichts mehr dazu sagen, aber einen Aspekt muss ich schon noch einbringen. Es gibt durchaus unterschiedliche Einschätzungen, wie man mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen umgeht. Ich glaube, wir haben noch nicht alles versucht und noch nicht alle Ressourcen ausgeschöpft, z.B. mit ambulanter Betreuung vermehrt mit Tagesstruktur usw. Darüber haben wir mehrmals diskutiert. Diesen Menschen einen Missbrauch des öffentlichen Raums vorzuwerfen, halte ich übrigens für eine ziemlich problematische Diktion. Von dieser Seite aus wird immer wieder an das Land adressiert, es gibt aber keine Bereitschaft dazu. Es hat mehrere Anträge gegeben, dass sich Stadt und Land gemeinsam zusammensetzen und Konzepte ausarbeiten sollen, um gemeinsam präventive Maßnahmen umzusetzen, die den Menschen helfen. Es wird natürlich einzelne Personen geben, die man auch mit diesen Maßnahmen nicht erreicht, aber die stören uns vielleicht dann gar nicht mehr so. Aber wieder in die Richtung zu gehen, dass man Leute - ich sage es jetzt bewusst übertrieben - wieder stationär quasi wegsperrt, ist nicht die Philosophie, die ich vertrete. Das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf der anderen Seite der ambulanten Betreuung, der Tagesstrukturen, der Sozialarbeit, der Prävention noch lange nicht alles versucht und ausgeschöpft haben, was möglich ist. Noch einmal zum Antrag. In diesem Antrag geht es um ganz etwas anderes, nämlich darum, dass man in einem Prozess mit den BewohnerInnen - der auch etwas gekostet hat, der gut und für viele gewinnbringend war - dort etwas vereinbart hat, was jetzt nicht gehalten wird und das geht nicht, fertig.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hahn: „Ich sage auch zurück zum Antrag. Ich könnte der Kritik, dass wir jetzt ‚drüberfahren und alles über den Haufen werfen‘ würden, zustimmen – ich habe ein bisschen mitgeschrieben -, wenn wir gesagt hätten, dass wir im Hessenpark keine Maßnahmen mehr brauchen, dass jetzt wieder alles passt und die Maßnahmen, die letztes Jahr angeführt waren, wirken. Genau das haben wir nicht gemacht, sondern wir haben differenziert gesagt, wir möchten den Hessenpark sanft attraktivieren. Wir möchten aber nicht diese ganz große Variante und möchten Restmittel für den Südbahnhofmarkt aufwenden. Alle Mitglieder des Gemeinderates haben einen Brief von der Bürgerinitiative bekommen, in dem neun Punkte gefordert werden: Neue WC-Anlage, Belebung des leer stehenden Lokals und noch sieben weitere. Von diesen Punkte können sehr viele - bis auf die völlig neue und umfassende Wegegestaltung – umgesetzt werden. Das WC wird nicht neu, sondern saniert, aber auch ein saniertes WC funktioniert. An der Belebung des leerstehenden Lokales wird gearbeitet. Ordentlich befestigte Wege sind – wir haben von Kollegen Grabmayr schon gehört, dass das bereits im Wirtschaftsausschuss thematisiert wurde - in einer Variante enthalten, die unseren heutigen Antrag durchaus abdecken würde, auch die Beleuchtung und die Erweiterung des bestehenden Spielbereiches usw. Das heißt, ganz viel von dem, was die Bürgerinitiative gewünscht hat und möchte, kann umgesetzt werden. Ich habe natürlich auch Verständnis für die Bürgerinitiative. Warum entstehen Bürgerinitiativen? Sie setzen sich für eine gewisse Sache oder einen Ort, in diesem Fall für den Hessenplatz ein. Die Bürgerinitiative hat naturgemäß das Umfeld im Fokus, die Politik muss aber die gesamte Stadt im Fokus haben. In Zeiten erstens, von begrenzten Budgets und zweitens, von mehreren Bedarfen wird es wohl noch möglich sein, eine Diskussion zu führen. Ich sage, ich schöpfe nicht das gesamte Budget aus, sondern schaffe es, gleich zwei Standorte in der Innenstadt mit einem bereits im Gemeinderat beschlossenen Budget zu attraktivieren. Darum verstehe ich die Aufregung nicht und ich verstehe auch diese starke Ablehnung unseres Antrages durch die Bürgerinitiative, die Grünen und die NEOS nicht. Ich bedanke mich bei allen, die unserer Initiative in unserem Antrag heute zustimmen. Wir werden der Zuweisung zum Wirtschaftsausschuss nicht zustimmen, wir möchten, dass dieser Antrag heute abgestimmt wird. Wenn dieser Antrag so abgestimmt wird, werden im Wirtschaftsausschuss immer noch zwei Möglichkeiten der drei Varianten, die dort vorliegen, zu debattieren sein. Ich ersuche im Sinne der Attraktivierung der Innenstadt noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt zuerst über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16) und FPÖ (15) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Grünen (9) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Wessela berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 3 Streetfood-Konzept und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder der Stadtregierung, Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, Nachhaltigkeit und gesunde Lebensweise mit gesunder, das heißt, wertvoller und abwechslungsreicher Ernährung sind heute im Trend. Davon zeugen die vielen Kochshows im TV, die Blogs im Internet ebenso wie viele Start-ups und ihre Apps, mit denen wir nicht nur unseren letzten Spaziergang, sondern auch unsere letzte Speise tracken können. Dieser Nachfrage haben sich viele Streetfood Festivals, Streetfood Markets mit ihren so genannten Streetfood Artists sehr erfolgreich zu Nutzen gemacht und bieten damit mobile, abwechslungsreiche und vielfältige Köstlichkeiten an. Jedoch sind viele Linzerinnen und Linzer vor allem in ihren Mittagspausen aus Zeitmangel und wegen entsprechenden fehlenden Angeboten gezwungen, zu den oft weniger gesunder Fastfood-Alternativen zu greifen. Wir, die SPÖ-Fraktion, halten es deshalb für sinnvoll, den Linzerinnen und Linzern in ihrer Mittagspause qualitätsvoll zubereitete, ausgewogene und abwechslungsreiche Speisen anbieten zu können, die sich in kürzester Zeit zubereiten lassen. Dass es diesen Bedarf gibt, beweisen in Linz bereits erfolgreich realisierte Mittagstische, wie der Speisewagen der Caritas oder der Verein ‚Über den Tellerrand‘, deren Angebot beispielsweise am Campus der Fachhochschule in der Garnisonstraße oder in der Pädagogischen Hochschule immer leer gegessen ist. In diesem Sinne stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Wirtschaftsreferent der Stadt wird beauftragt, unter Beiziehung eventuell weiterer zuständiger Stadtsenatsmitglieder ein Konzept für Streetfood-Angebote im öffentlichen Raum auszuarbeiten.‘ Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Klitsch: „Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nur kurz ein paar Sätze. Es ist absolut richtig, was ausgeführt wurde. Nicht nur Streetfood ist ein Trend der letzten Jahre, sondern vor allem der Zeitmangel der Angestellten und Arbeiter in Linz. Ich höre pausenlos, dass viele Firmen gerade einmal maximal 30 Minuten Mittagspause haben, das heißt, man hat keine Zeit, sich in ein Restaurant zu setzen oder sich großartig kulinarisch zu verköstigen. Man hat nur kurz Zeit, sich Fastfood zu besorgen. Das Thema gibt es tatsächlich. Ein Paradebeispiel ist der Verein Caritas für Menschen mit Behinderungen. Jeden Dienstag im Sommer bei Schönwetter, steht der Verein mit seinem Streetfood-Wagen vor dem Neuen Dom und wird regelrecht gestürmt. Es wird Vegetarisches und Anderes geboten, das wirklich toll und leistbar ist. Man sieht, dass der Bedarf gegeben ist und die Streetfood-Anbieter auch dementsprechend gut verkaufen. (Klingel) Wenn man sich mit diesem Thema wirklich auseinander setzt, möchten wir noch anregen, Streetfood-Anbieter nicht nur in der Innenstadt zu positionieren. Es gibt so viele Gebiete, in denen es Angestellte gibt, ich denke an den Südpark bis hin zum Gewerbepark Franzosenhausweg. Ich höre dort ständig, was soll ich Mittag in 30 Minuten tun? Ich habe immer nur meine Wurstsemmel in der Handtasche mit. Diese Angestellten haben genauso das Recht, sich etwas Vernünftiges zu Essen zu besorgen. Unsere zweite Bitte ist, auch mit den Linzer Gastwirten zu reden und nach kreativen Lösungen zu suchen, dass die Wirte die Speisen auch zum Mitnehmen anbieten. Viele sagen, ich habe keine Zeit, dass ich mich ins Gasthaus setze, aber vielleicht nehme ich ein Essen mit. Ich möchte nur, dass das mitbedacht wird. Sonst stimmen wir dem Antrag selbstverständlich zu.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Wessela: „Vielen Dank für die avisierte Zustimmung. Ich hoffe, dass sich auch die anderen Fraktionen dieses Themas annehmen und es unterstützen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12), Die Grünen (9) und NEOS (2) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grabmayr berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 4 Hilfe für den Botanischen Garten und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Botanische Garten ist nicht nur ein Juwel unserer Stadt, sondern auch einer der größten Publikumsmagnete, die Linz zu bieten hat. Er beherbergt neben unzähligen verschiedenen Pflanzenarten auch solche, die in ihrer Herkunftsregion bereits ausgestorben sind und in Linz bewahrt werden. Auch eine der größten Kakteensammlungen ist dort beheimatet. All das sind wertvolle Natur- und Kulturgüter, die es zu bewahren gilt. Doch leider bietet unser Botanischer Garten keine passende Umgebung für seine vielen Schätze und wurde von den politisch Verantwortlichen in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt. Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zeigen sich als stark verbesserungswürdig und ungeeignet, um einen art- und fachgerechten Betrieb zu ermöglichen. Dabei stechen besonders zwei Bereiche heraus. Einerseits sind dies die Platzverhältnisse in den Glashäusern, insbesondere im Aufzuchtbereich, die erschreckend beengt sind. Den Pflanzen wird dort viel zu wenig Platz zur Verfügung gestellt. Sie müssen deshalb in mehreren Stockwerken übereinander gestapelt werden und sind an Orten platziert, die für eine Ausstellung von Pflanzen weder gedacht, noch geeignet sind. Dies führt dazu, dass eine gute Präsentation der Pflanzensammlungen unmöglich wird. Momentan sind leider lediglich 40 Prozent für die Besucher sichtbar. Auch die lebenswichtigen Bedingungen wie Luftfeuchtigkeit, Temperatur- oder Lichtverhältnisse werden dadurch beeinflusst und stellen die Mitarbeiter vor große Herausforderungen, die gleichzeitig zu einer dementsprechend hohen Belastung für sie führen. Andererseits ist der Eingangsbereich des Botanischen Gartens mittlerweile sehr unattraktiv und wenig praktikabel gestaltet. So ist z. B. der dortige Geschäftsbereich schlecht platziert und die Organisation desselben schwierig zu handhaben. Eine Neugestaltung der angesprochenen Bereiche würde den Botanischen Garten in Linz ungemein aufwerten. Die kostbaren Pflanzen brauchen ausreichend Platz und gute Bedingungen, damit sie erhalten bleiben. Ein Facelifting des Eingangsbereiches könnte diese Pflanzen schließlich in einem angemessenen Ambiente präsentieren, um den Besuchern ein unvergessliches Erlebnis zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Referent wird ersucht, ein Konzept für den Botanischen Garten zu erarbeiten, welches die dauerhafte artgerechte Haltung der dort beherbergten Pflanzen sicherstellt. Gleichzeitig soll dabei eine Umgestaltung des Eingangsbereiches ausgearbeitet werden, um ihn sinnvoll zu erneuern und eine praktikable Funktionsweise zu ermöglichen.‘ Wir bitten um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Für uns ist es natürlich auch eine positive Initiative, wenn man den Botanischen Garten aufwertet, zumal aus Sicht der Naturschutzreferentin der Botanische Garten auch aus dieser Perspektive ein Juwel ist und Insektenarten beheimatet, von denen man schon längst geglaubt hat, dass sie in unseren Breiten gar nicht mehr existieren. Grundsätzlich befürworten wir den Antrag. Uns wundert ein bisschen, dass der Infrastrukturreferent nicht wirklich eingebunden ist. Ich meine, dass es wahrscheinlich nicht ohne Beitrag der Immobilien Linz GmbH und Co KG gehen wird. Es wird sonst wahrscheinlich ganz besonders schwierig, etwas umzugestalten. Wie soll das funktionieren, wenn die städtische Unternehmung, die das dann schlussendlich umsetzen soll, im Vorfeld in die Planungen und Budgetierungen usw. nicht eingebunden ist. Das wäre wahrscheinlich schon sinnvoll.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zur Wortmeldung von Frau Stadträtin Schobesberger darf ich ergänzen: ,Hilfe für den Botanischen Garten‘ schreibt Herr Kollege Grabmayr in seinem Antrag. Ich glaube, der Botanische Garten braucht diesen Zuruf nicht. Bereits Ende des vergangenen Jahres haben die zuständigen Mitarbeiter im Botanischen Garten das getan, was Frau Stadträtin Schobesberger jetzt angeregt hat. Die zuständigen Mitarbeiter sind an die Immobilien Linz GmbH und Co KG herangetreten und haben um die Erstellung einer Vorstudie zur Errichtung eines Glashauses gebeten. Für die Immobilien Linz GmbH und Co KG ist bekanntermaßen Herr Vizebürgermeister Hein zuständig. Er gibt seinen Fraktionskollegen sicher gerne Auskunft. Auch wenn das Ganze schon im Laufen ist, werden wir diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grabmayr: „Ich danke für die avisierte Zustimmung der ÖVP, möchte aber sagen, dass Herr Vizebürgermeister Hein lediglich Aufsichtsratsvorsitzender der Immobilien Linz GmbH und Co KG ist und in die operativen Belange nicht eingebunden ist. Es ist daher der übliche Weg in der Stadt, dass der zuständige Referent einmal ein Konzept vorlegt und sich dann mit seinen Kollegen, die am Rande auch damit befasst sind, in Verbindung setzt und das dem Gemeinderat präsentiert. Grundsätzlich ist es so, dass der Botanische Garten der, glaube ich, schon sehr lange von ÖVP-Stadtsenatsmitgliedern geführt wird, sehr dringend endlich einmal einen Input braucht. Man braucht sich nicht darauf ausreden, dass man vor 14 Tagen selber auf die Idee gekommen wäre und das auch noch so, dass es nicht irgendwie an die Öffentlichkeit oder in den zuständigen Ausschuss gekommen wäre. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 5 Tourist Card für die Ruder Weltmeisterschaft 2019 in Linz-Ottensheim und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, beim Antrag P 5 geht es um die Ruder-Weltmeisterschaft, die heuer Gott sei Dank das erste Mal in Österreich bzw. in Oberösterreich stattfindet. Konkret wird die Ruder-Weltmeisterschaft von 25. August bis 1. September direkt vor der Haustüre abgehalten und es haben sich mittlerweile schon über 1400 Weltklassesportler angemeldet. Das heißt, man kann sich ausrechnen wie viele Tausende Menschen, Sportteams, Trainern, Kamerateams und Gäste in dieser Woche bei uns in Linz zu Gast sein werden. Die überwiegende Zahl der Gäste ist in Linz untergebracht. Sprich, für uns in Linz ist das ein super Vorteil. Wir haben die Hotelgästebetten voll, wir haben die Restaurants bevölkert, wir haben in Linz während dieser Ruder Weltmeisterschaft eine tolle Wertschöpfung. Die Leute die aus aller Herren Länder kommen, sehr viele reisen auch mit dem Flugzeug an, sind in Linz also auf ein Taxi oder auf ein öffentliches Verkehrsmittel angewiesen sind. Das heißt, wenn jemand aus Amerika, Australien, Neuseeland oder von Skandinavien kommt, ist er in Linz darauf angewiesen, mobil zu sein um vom eigenen Hotel gut bis zur Regattastrecke Ottensheim zu kommen oder wieder zurück. Unser Antrag zielt darauf ab, dass die Gäste einen möglichst tollen Aufenthalt in Linz haben und dass sie auch möglichst gut und einfach zur Regattastrecke Ottensheim kommen und wieder zurück. Die Stadt Linz besitzt eine tolle Tourist Card, die auch sehr gut frequentiert wird. Touristische Leistungen und Vergünstigungen bei touristischen Einrichtungen sind schon inkludiert und auch ein Dreitagesticket der Linz Linien ist schon integriert. Auf dem Linzer Stadtgebiet funktioniert das alles perfekt. Jetzt fehlt nur mehr das letzte Stück. Wie kommen die Tausenden Gäste von Linz nach Ottensheim? Wir müssten schauen, dass wir sie gut hin und her bringen, dann ist das eine perfekte Weltmeisterschaft und wir haben einen perfekten Auftritt. In diesem Zusammenhang stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Tourismus zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenats wird ersucht, in Kooperation mit dem Tourismusverband Linz, eine eigene Ruder-WM-Tourist-Card für die bevorstehende Ruder-WM 2019 in Linz-Ottensheim anzubieten. Hierzu sollten die Leistungen der Linz-Tourist-Card, sowie die Wochentickets der Linz Linien und die Wochentickets des Oö. Verkehrsverbunds (OÖVV) für die Strecke Linz-Ottensheim für die WM-Woche kombiniert werden und am Linzer Hauptbahnhof, am Linzer Flughafen, in der Linzer Tourist-Info am Hauptplatz, sowie an allen Hotelrezeptionen zum Kauf angeboten werden.‘ Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtungen im Budget sichergestellt werden. Ich ersuche diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Liebe Ute, wenn wir für diese achttägige Ruder-WM so eine Karte anbieten wollen, dann ist das, so wie du jetzt auch erwähnt hast, sowohl eine Mobilitätskarte, als auch einen Kulturkarte. Es ist beides miteinander kombiniert. Es macht daher sicherlich Sinn, in die Verhandlungen zum Beispiel mit den Linz Linien oder mit dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund auch unseren Verkehrsreferenten, Vizebürgermeister Hein, für eine gute Lösung mit einzubeziehen. Ich schlage daher einen Abänderungsantrag vor, den ich jetzt kurz verlesen möchte, er würde folgendermaßen lauten, damit wir uns hier sozusagen gemeinsam für ein solches Angebot im Bereich der Mobilität und Kultur für diese Ruder-WM bemühen können: Der Gemeinderat beschließe: ,Die für Verkehr und Tourismus zuständigen Mitglieder des Linzer Stadtsenates werden ersucht, sich in Kooperation mit den Linz Linien, dem OÖVV und dem Tourismusverband Linz für eine eigene Ruder-WM Mobilitäts- und Tourist-Card für die bevorstehende Ruder-WM in Linz–Ottensheim einzusetzen. Hierzu sollten die Leistungen der Linz-Tourist-Card, sowie die Wochentickets der Linz Linien und die Wochentickets des Oö. Verkehrsverbunds (OÖVV) für die Strecke Linz-Ottensheim für die WM-Woche kombiniert werden und am Linzer Hauptbahnhof, am Linzer Flughafen, in der Linzer Tourist-Info am Hauptplatz, sowie an allen Hotelrezeptionen zum Kauf angeboten werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Aus meiner Sicht ist das formal eher ein Zusatzantrag, weil noch etwas dazukommt. Nachdem aber körpersprachlich schon signalisiert worden ist, was damit geschieht, ist das nur eine formale Anmerkung meinerseits.“ Gemeinderätin Roschger: „Ich wollte nur unser Abstimmungsverhalten darlegen. Wir würden den Zusatz/Abänderungsantrag der ÖVP unterstützen, ansonsten enthalten wir uns beim Ursprungsantrag der Stimme.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Klitsch: „Danke, Herr Bürgermeister, ich habe die Tourismusreferentin angeführt, weil die Linz Linien in dieser Tourist-Card schon enthalten sind. Der Tourismusverband ist so super gestrickt, dass er mit unterschiedlichen Partnern ein Abkommen schließt und man das Ganze in der Linz-Card schon verpackt hat. Die Linz Linien haben schon einen bestehenden Vertrag mit dem Linzer Tourismusverband. Die Tourismusreferentin habe ich genannt, weil sehr viele internationale Gäste bei uns sind, die der deutschen oder der englischen Sprache nicht mächtig sind, und es damit wahnsinnig mühevoll wird Tickets zu kaufen. Jetzt erklärt man einem Russen, Slowaken, Bolivianer, dass er sich dort eine Karte kaufen muss und da noch extra etwas braucht, die Leute werden wahnsinnig. Das heißt, im Tourismus ist das in guten Händen, dort weiß man, wie man sprachlich mit den Leuten umgeht und wie man gut formuliert. Jeder wird gut betreut, der Ruderer aus Moskau genauso, wie der Ruderer aus Bolivien. Deshalb ist dieses Thema im Tourismus an und für sich gut aufgehoben. Ich habe mit dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund gesprochen. Die verantwortlichen Herrschaften, die im Volksgarten angesiedelt sind, sind wirklich sehr, sehr offen, was das anbelangt. Wir können selbstverständlich Herrn Vizebürgermeister Hein bitten, als Verantwortlicher für die Linz Linien am Gespräch teilzunehmen. Ich habe es nur nicht in den Antrag geschrieben, weil es nicht notwendig ist, weil das in der Tourist-Card schon enthalten ist. Wir können aber natürlich auch mit dem Abänderungsantrag sehr gut leben. Wir möchten nur, dass die Leute, die in Linz zu Gast sind, super, flott und ohne Komplikationen hin und her kommen. Sie sollen sagen können, der Aufenthalt in Linz ist wirklich super.“ (Beifall FPÖ, ÖVP) Gemeinderat Mag. Hajart: „Ich bitte um Verzeihung, es geht eigentlich nicht um viel. Es wurde ein Abänderungsantrag gestellt. (Zwischenruf) Sie haben es als Zusatzantrag interpretiert, es wurde aber ein Abänderungsantrag gestellt. Wir stimmen der Grundintention der FPÖ natürlich zu gemeinsam mit dem Infrastrukturreferenten, weil es ein Abänderungsantrag ist, der gestellt worden ist. Wenn Sie jetzt einen Zusatzantrag daraus machen, würden wir dem Grundantrag zustimmen und dann auch unserem Zusatzantrag. (Zwischenruf) Okay, aber gestellt wurde etwas anderes.“ Bürgermeister Luger: „Den Vorsitz führt laut Statut der Bürgermeister und der teilt auch ein, wie die Anträge sind. Aber ich will mich mit Ihnen nicht um so etwas streiten. Ich wiederhole die Abstimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 6 Unterfertigung von Gemeinderatsmaterialien mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es ist jetzt schon einige Jahre her, dass bei uns im Magistrat der ELAK eingeführt wurde, der elektronische Akt, der es ermöglicht, Schriftstücke und Akten digital zu signieren und sich zu ersparen diese Dinge auszudrucken, zu transportieren und so weiter. Aus verschiedenen Gründen hat die Politik in diesem Bereich nicht mitgemacht. Zwischen den einzelnen Rathäusern werden Boten über die Donau geschickt, die Anträge und Protokolle transportieren, Unterschriften werden eingeholt, die Schriftstücke werden wieder in Eilt- und Sofort-Mappen gesteckt und weitergeschickt. Das kostet natürlich Zeit und Geld. Auf meinem Antrag, den Sie auf Papier in der Hand halten, finden Sie auf Seite 2 eine digitale Signatur. Ich habe mir den Spaß erlaubt, diesen Antrag mit Handysignatur zu unterfertigen. Sie können diese Signatur leider nicht auf ihre Echtheit überprüfen, weil ich den Antrag ausdrucken musste, um ihn physisch zu unterschreiben, weil die Geschäftsordnung für den Gemeinderat es derzeit nicht zulässt, dass man digital signierte Schriftstücke einbringt. Man muss physisch unterschreiben, daher ausgedruckt und daher ist die digitale Signatur derzeit nicht nachvollziehbar, nicht nachprüfbar. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚§ 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) lautet: Jedes Mitglied des Gemeinderates sowie auch jeder Stadtrat gemäß § 35 Statut Linz 1992 ist berechtigt, selbständig Anträge an den Gemeinderat zu stellen. Ein solcher Antrag muss von einem weiteren Mitglied des Gemeinderates oder von einem Stadtrat gemäß § 35 Statut Linz 1992 durch eigenhändige oder elektronische Unterfertigung unterstützt sein, …(…)…‘ Bedeckung: Nachdem sowohl die elektronische Handysignatur als auch die online Überprüfung elektronischer Signaturen gratis ist, sind für die Stadt Linz keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. Ziel ist eine Erleichterung bzw. Kostenersparnis, es sollen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schlage vor, dass wir diesem Antrag, der übrigens einer Zweidrittelmehrheit bedarf, zustimmen. Ich bin jedoch vom Präsidium darauf hingewiesen worden, dass mit den von Ihnen direkt beantragten Änderungen nicht das Ausreichen gefunden werden wird. Es resultieren noch andere Konsequenzen daraus. Deswegen schlage ich vor, dass wir diesen Antrag annehmen. Gleichzeitig ersuche ich aber unser Präsidium, uns für die nächste Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Finanzen und Innovation aufzuzeigen, welche Konsequenzen es noch gibt, damit wir die Änderung gemeinsam mit Ihrem Punkt machen. Das wird zwar noch ein bisschen Zeit benötigen, aber ich bin dafür, dass wir unsere gesamte Geschäftsordnung durchleuchten und prüfen was möglich ist. Ich glaube, das war im Wesentlichen auch Ihre Anregung. (Zwischenruf) Es wird ein Amtsantrag erstellt, in dem alles inkludiert sein wird. (Zwischenruf) Jetzt ist ein Antrag eingebracht worden, der auf dem Tisch liegt. Im Zuge der Bearbeitung und der Auseinandersetzung mit diesem Antrag, ist seitens des Präsidiums darauf hingewiesen worden, dass in der Geschäftsordnung auch noch andere, nicht beantragte Punkte zu ändern wären, die sinnvoll sind. Ich habe das auch nicht gewusst. Wenn wir das annehmen, dann ist ihre Intention gewahrt und gleichzeitig werden wir auch das, was zusätzlich noch möglich ist, machen. Das ist, glaube ich, relativ einfach oder? Das wäre mein Ersuchen.“ Schlusswort Gemeinderätin Walcher: „Herr Bürgermeister, ich danke für die avisierte Zustimmung. Ich gehe auch davon aus, dass dieser Antrag jetzt einmal bei unseren Juristinnen und Juristen am besten aufgehoben ist. Die wissen genau, wo sie nachschauen müssen, was zu ändern ist und welche Konsequenzen es gibt. Ich glaube auch nicht, dass man den Ausschuss damit befassen muss, aber danke für die Zustimmung.“ Der Antrag P 6 wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Hackl berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag: P 7 Tageszentren als wesentlicher Teil einer nachhaltigen Pflege-Strategie für Linz; Bereitstellung statistischer Daten für Linzer Tageszentren und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, bei diesem Antrag geht es um Tageszentren als wesentlichen Teil einer nachhaltigen Pflegestrategie für Linz - Bereitstellung statistischer Daten für Linzer Tageszentren. Ein Viertel der Linzerinnen und Linzer ist 60 Jahre oder älter und die 2017 erstellte Bevölkerungsprognose der Stadt Linz prophezeit einen weiteren Anstieg: Die Gruppe der 60- bis 69-Jährigen soll bis zum Jahr 2027 um 26 Prozent steigen. Die Zahl der 70- bis 79-Jährigen soll gleichzeitig um sieben Prozent anwachsen. Bei den 80-Jährigen und Älteren ist ein Plus von 24 Prozent prognostiziert, wobei ebenfalls ein starker Anstieg der 90-Jährigen zu verzeichnen sein wird. Um die steigenden Bedarfe im Pflege- und Betreuungsbedarf der immer älter werdenden Bevölkerung gut abdecken zu können, müssen unter anderem die Linzer Tageszentren ein wesentlicher Teil einer nachhaltigen Strategie zur demographischen Entwicklung in Linz sein. Sie sind eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung der Pflege zu Hause, also der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen im Alltag (Tagesstruktur, Aufgaben der Pflege). Sie ermöglichen die Beibehaltung von Selbstständigkeit sowie die Möglichkeit zum Verbleib in den eigenen vier Wänden. Im Zuge der Anpassung der bestehenden Leistungsvereinbarung der Stadt Linz mit den SZL zum Betrieb von Tageszentren und Clubs-Aktiv hat Sozialreferentin Karin Hörzing am 26. November 2018 im Sozialausschuss zugesagt, die statistischen Daten, die erhoben werden, bereitzustellen. Diese setzen sich laut Punkt 6.3. des Dienstleistungsauftrages der Stadt Linz an die SZL wie folgt zusammen: a) Club Aktiv: Anzahl der Besuche pro Club/Monat, Anzahl Öffnungstage, angebotene Aktivitäten, Anzahl Teilnehmer an Aktivitäten b) Tageszentren: Betreuungsdokumentationen Wochenpläne, Anzahl angemeldete BesucherInnen pro Tageszentrum/Monat, Anzahl Besuche pro Tageszentrum/Monat und Auslastung in Prozenten pro Tageszentrum/Monat. Am 6. Dezember 2018 wurde die Anpassung der Leistungsvereinbarung im Gemeinderat einstimmig beschlossen, bis dato wurden jedoch die zugesagten Daten noch immer nicht an die Mitglieder des Sozialausschusses übermittelt. Diese Informationen sollten die Grundlage für eine Evaluierung des bestehenden Angebotes sowie eine allfällige Verbesserung sein, und letzten Endes auch die Basis für einen weiteren Ausbau der Tageszentren als essentielle Entlastungsmöglichkeit für die pflegenden Angehörigen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Sozialreferentin wird ersucht, den Mitgliedern des Sozialausschusses die Daten zur Messung der Ergebnisqualität der Clubs-Aktiv sowie der Tageszentren (normiert in Punkt 6.3. des Dienstleistungsauftrages Stadt Linz/SZL) der letzten fünf Jahre zur Verfügung zu stellen. Diese Information soll u.a. die Grundlage für eine Evaluierung bzw. weitere Verbesserung des bestehenden Angebots sein sowie auch im Hinblick auf Überlegungen zum weiteren Ausbau der Tageszentren.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. Ich möchte noch anfügen, dass wir im letzten Sozialausschuss die Daten der letzten zwei Jahre bekommen haben. Wir haben sie aber auf fünf Jahre gefordert. Danke vielmals.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Vizebürgermeisterin Hörzing: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollege Hackl hat schon erwähnt, dass ich im letzten Ausschuss dazu referiert habe und auch avisiert habe Zahlen nachzubringen. Ich ersuche die Fraktionen aber, diesem Antrag jetzt nicht zuzustimmen, weil in diesem Antrag auch das Anliegen enthalten ist über Betreuungsdokumentationen in den Ausschüssen zu berichten, die dem Datenschutz unterliegen. Ich bin aber selbstverständlich gerne bereit - ich habe das im vergangenen Ausschuss auch gemacht - die entsprechenden Zahlen, die der Stadt Linz zur Verfügung stehen im Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Ich ersuche aber trotzdem diesem Antrag heute nicht zuzustimmen. Wir werden uns selbst der Stimme enthalten, weil, wie gesagt, im Antrag explizit auf die Betreuungsdokumentation abgestellt ist und das dem Datenschutz unterliegt. Danke schön.“ Schlusswort Gemeinderat Hackl: „Gerade die Daten der letzten fünf Jahre werden für uns sicherlich notwendig sein. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag: P 8 Bürokratieabbau bei Blumenschmuck im öffentlichen Raum und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim nächsten Antrag geht es um Bürokratieabbau, wenn man ein wenig Leben bzw. Blumenschmuck in die Straßen bringen möchte. Wir diskutieren hier immer wieder über Belebungsmaßnahmen und Ähnliches. Explizit erinnere ich an die Herrenstraße und die Diskussion damals, als vor einem Geschäft Blumenschmuck aufgestellt wurde. Damals ist es zu einem heftigen Disput gekommen, das soll in Zukunft verhindert werden. Die Tarifordnung sieht vor, dass jemand, der öffentliches Gut nutzt, dafür auch eine Abgabe zu leisten hat. Das ist in Ordnung. Die Tarifordnung kennt aber auch Ausnahmebestimmungen. Im Sinne einer Vereinfachung und im Sinne von Bürokratieabbaumaßnahmen sind wir dafür, diese Verwaltungsvereinfachung zu erweitern und die Aufstellung von Blumenschmuck ohne Antrag möglich zu machen. Das wäre unsere Intention. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Zur Reduzierung der bürokratischen Belastung der Nutzungswerber und zur Verwaltungsvereinfachung werden die zuständigen Stellen beauftragt, die in der Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz unter VI. geregelte Tarifbefreiung so zu adaptieren, dass das Antragserfordernis entfällt.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. Ich bitte um Zustimmung. Der avisierte Abänderungsantrag ist für uns auch eine Möglichkeit, auch wenn er faktisch dann nur zwei Drittel des Weges geht, weil dann immer noch ein Schreiben notwendig ist. Aber alles, was in Richtung Bürokratieabbau geht, ist schon ganz gut.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, zum vorliegenden Antrag möchte ich einen Abänderungsantrag mit folgender Begründung einbringen. Die Antragsteller beauftragen ,die zuständigen Stellen, die in der Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz geregelten Tarifbefreiung so zu adaptieren, dass das Antragserfordernis entfällt.‘ Anträge verursachen sowohl beim Antragssteller, als auch bei der Behörde einen nicht unwesentlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand. So gesehen würde ein Entfall der Antragspflicht - die noch dazu nur dem Zweck der dann verbindlichen Befreiung von einer Abgabe dient – tatsächlich einen Abbau von Bürokratie in unserer Stadt mit sich bringen. Auf der anderen Seite gilt es aber das öffentliche Gut vor missbräuchlicher oder übermäßiger Inanspruchnahme und damit die Interessen der Allgemeinheit am gemeinsamen Eigentum zu schützen. Deshalb soll der Antragstext wie folgt geändert werden: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister wird ersucht, unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Allgemeinheit und im Sinne einer ökonomischen Verwaltung dem Gemeinderat eine Vereinfachung der unter VI. der Tarifordnung geregelten Erfordernisse für eine Tarifbefreiung vorzulegen. So könnte etwa die Antragspflicht durch eine formlose Anzeigenpflicht ersetzt werden.‘ Ich ersuche dem Abänderungsantrag zuzustimmen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hennerbichler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, gemäß der Tarifordnung wird vom Gebäudemanagement kein Entgelt für Blumenschmuck verrechnet. Die Zustimmung des Gebäudemanagements ist jedoch erforderlich, da es durch gewissen Grünschmuck durchaus zu baulichen Eingriffen oder zu Beeinträchtigungen der Sicherheit im Straßenverkehr bzw. der Verkehrsflüssigkeit kommen kann. Die Entgeltbefreiung der Tarifordnung bezieht sich nicht nur auf den mobilen Grünschmuck vor Geschäften, sondern auch auf Pflanzungen von zum Beispiel Klettergewächsen zum Zweck der Wandbegrünung. Die Anträge auf Grünschmuck werden in der Regel vom Gebäudemanagement bewilligt, sofern es sich nicht um solche soeben genannten Dimensionen handelt. Daher werden wir uns beim Originalantrag der Stimme enthalten, dem Abänderungsantrag der SPÖ werden wir zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Rosenmayr: „Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16), FPÖ (15), Die Grünen (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 9 Stadteigenen LKW-Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachrüsten und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ,Todesfalle toter Winkel‘, so hat die Bezirksrundschau die heutige Diskussion in der letzten Ausgabe angekündigt. Es ist wirklich so, der Tod eines Neunjährigen und eine Schwerverletzte durch einen abbiegenden LKW haben diese Diskussion auf allen Ebenen - vom Bund, über das Land und jetzt bis zu uns in die Stadt - entfacht. Städte wie Wien und Klagenfurt haben schon beschlossen, ihren städtischen Fuhrpark mit Abbiegeassistenten auszustatten. Die EU plant den Einbau des Abbiegeassistenten verpflichtend ab 2024. Gerade als Stadt ist es essentiell als Vorbild zu agieren und den städtischen Fuhrpark und den Fuhrpark der Unternehmensgruppe Linz mit einem Abbiegeassistenten auszustatten. In den Zeitungen wurde bereits angekündigt, dass die Linz AG in Zukunft versuchen wird, diesen Abbiegeassistenten einzusetzen. Ich hoffe, dass auch wir als Stadt Linz nachziehen, die Technik ist vorhanden, es ist einfach umsetzbar und wir können damit vermeiden, dass Unfälle passieren. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister wird ersucht, die notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die LKW der Stadt Linz bzw. der Unternehmensgruppe der Stadt Linz mit Abbiegeassistenten und Totwinkelwarnern ausgerüstet werden.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.“ Ich bitte um Annahme des Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Benedik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Grininger, ich kann dich zu deinem Antrag nur beglückwünschen. Ich sage das nicht nur als Mitglied der SPÖ-Gemeinderatsfraktion, sondern auch als Vater. Die geschilderte Situation, der Todesfall des jungen Kindes geht einem nahe, wenn man selbst Kinder hat. Ich möchte ergänzen, dass das gar nicht so eine ferne Sache ist. Wer damals schon im Verkehrsausschuss war, der weiß, dass es im Jahr 2014 einen Unfall auf der Nibelungenbrücke mit der gleichen Situation gegeben hat. Die Dame hat glücklicherweise überlebt, dass sie unter die Räder eines LKW gekommen ist. Damals haben uns die Fachleuten des Hauses mitgeteilt, dass die Technik noch nicht so weit ist, um das zu verhindern. Man hätte massive bauliche Maßnahmen benötigt. Jetzt liegt es auf dem Tisch, was man machen kann. Insofern kann ich nicht verhehlen, dass ich die Haltung des FPÖ-Verkehrsministers gar nicht verstehe, dass er der Frächterlobby und nicht den Sicherheitsbedürfnissen der Menschen folgt. Die Einleitung ist, wie gesagt, so, dass sie nur unterstrichen werden kann, beim Antrag selbst bitte ich jedoch um eine Abänderung. Es wird argumentiert, dass das der Bürgermeister umsetzen soll, der ist aber aufgrund der Zuständigkeit nicht für alle Fahrzeuge in der Stadt Linz kompetent. Darum stellen wird folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die jeweils zuständigen Referenten in der Stadtregierung werden ersucht, die notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die LKW der Stadt Linz bzw. der Unternehmensgruppe der Stadt Linz mit Abbiegeassistenten und Totwinkelwarnern ausgerüstet werden.‘ Die Zustimmung der SPÖ ist fix, ich bitte auch hier um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Gabriel: „Wir werden uns beim Ursprungsantrag der Grünen der Stimme enthalten und dem Zusatzantrag der SPÖ natürlich zustimmen. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Ich danke für die avisierte Zustimmung. Wir werden diesem Zusatzantrag natürlich sehr, sehr gerne zustimmen. Je mehr Personen sich damit beschäftigen, desto schneller wird es gehen. Davon gehe ich aus. Ich möchte noch einen Nebensatz an die ÖVP und an die FPÖ richten, bitte intervenieren Sie auch bei Ihren ParteikollegInnen zum einen auf Bundesebene, damit das schnell kommt und vor allem auch auf Landesebene, dort ist heute der Antrag meines Grünen-Kollegen Severin Mayr von FPÖ und ÖVP abgelehnt worden. Bitte intervenieren Sie dort wirklich, damit etwas weitergeht. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Zusatzantrag abstimmen. Der Zusatzantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Hartig berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 10 Barrierefreiheit in der Stadt und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, Österreich hat sich 2008 dazu verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, weil es wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen dieselben Menschenrechte zugestanden werden wie nicht beeinträchtigten. Unter anderem beschäftigt sich Artikel 9 der besagten Konvention mit der Barrierefreiheit. Es soll ermöglicht werden, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen soll gewährleistet werden können. Das beinhaltet auch die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und Zugangsbarrieren, sei es für Gebäude, Straßen, Transportmittel aber auch für Kommunikations- und Informationsdienste. Es ist natürlich unsere Aufgabe sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen erstellt werden. Bereits vor ein paar Jahren habe ich einen Antrag zur Erstellung eines Maßnahmenpaketes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gestellt, der in diesem Haus leider keine Mehrheit gefunden hat. Dennoch ist Barrierefreiheit auch in unserer Stadt ein Thema, weil nicht alle öffentlichen Einrichtungen frei von Hindernissen für Menschen mit Beeinträchtigungen sind. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister der Stadt Linz wird in seiner Funktion als Eigentümervertreter ersucht, UGL-weit zu erheben, welche Gebäude barrierefrei zugänglich und nutzbar sind bzw. wo es noch Mängel in Bezug auf Barrierefreiheit gibt. Diese Erhebung soll den Gemeinderäten und Gemeinderätinnen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Weiter wird ersucht zur Behebung etwaiger Mängel einen Zeitplan zur Behebung zu erstellen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um Annahme des Antrags.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Wir glauben, dass der Stadt Linz bekannt sein müsste, welche öffentlichen Gebäude barrierefrei sind. Wir wären daher für die Zuweisung in den Liegenschaftsausschuss, damit dort zuerst einmal darüber beraten wird.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Riha: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, eine Überprüfung sämtlicher von der Stadt Linz bewirtschafteten Gebäude stellt einen unnötigen Aufwand dar. Es ist uns bekannt, dass es Objekte gibt, bei denen etwas nicht funktioniert und das repariert werden könnte. Diese Fälle muss man aufzeigen und beim Gebäudemanagement melden. Bei verschiedenen Gebäuden ist es schon aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich, alles behindertengerecht zu gestalten. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Wessela: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen des Gemeinderates, liebe Kollegin Hartig, wir stimmen den Aussagen des Antrages betreffend Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und deren Bedeutung für die Stadt Linz natürlich prinzipiell vollinhaltlich zu. Ich will jetzt nicht auf die Frage nach den Umsetzungsmaßnahmen eingehen, denn davon gibt es unzählige, das wissen wir. Kollegin Riha hat es schon erwähnt, dass wir dort, wo es einzelne Unzulänglichkeiten gibt, wissen, wie es funktioniert darauf hinzuweisen und auf eine Verbesserung einzuwirken. Das ist natürlich auch die Verantwortung jedes Einzelnen oder jeder Einzelnen auch hier im Raum. Im Antragstext wird von Herrn Bürgermeister Luger jedoch eine UGL-weite Erhebung über die barrierefreie Nutzbarkeit aller Gebäude verlangt. Dies scheint etwas schwer realisierbar, denn wenn man sich das genauer überlegt, würde das beispielsweise bei der GWG eine Erhebung von 2000 Gebäuden oder 30.000 Verwaltungseinheiten bedeuten und eine entsprechende Berichterstellung dazu. Diese Maßnahme ist mit einem derart hohen Aufwand verbunden, dass sie auch nicht mehr dem Informationsanspruch eines Gesellschafters einer GmbH entsprechen kann. Darüber hinaus wird verlangt, einen Zeitplan für die Behebung dieser Mängel zu erstellen. Dazu hat Kollegin Riha auch schon erwähnt, dass das bei vielen Gebäuden alleine aufgrund des Denkmalschutzes gar nicht möglich sein wird. Dies ist nur ein kleiner Auszug an Gründen, warum wir uns als SPÖ-Fraktion bei diesem Antrag der Stimme enthalten werden.“ Gemeinderätin Roschger: „Die Argumentation zum Aufwand und die Argumentation, dass man weiß, dass es bei manchen Gebäuden Probleme gibt und man das melden muss, finde ich ein bisschen eigenartig. Wenn man weiß, dass es Mängel gibt, dann finde ich, dass man diess als Stadt schon – wenn man den Willen hat und oft ist es eine Frage des Willens –beheben kann. Wir sind wieder an dem Punkt angelangt, an dem uns erklärt wird, was alles nicht geht, anstatt sich zusammenzusetzten und zumindest guten Willen zu zeigen. Man kann natürlich darüber diskutieren, was Sinn macht oder wo der Denkmalschutz gilt, aber grundsätzlich zu sagen, dass alles zu viel Aufwand sei, ist unwürdig. Zu sagen, dass man weiß, dass es Probleme gibt, aber die Einzelnen darauf aufmerksam machen müssen, halte ich im Sinne der Barrierefreiheit und im Sinne dessen, was hinter der Behindertenrechtskonvention steckt, für absolut unwürdig. Ich interpretiere, dass kein Wille vorhanden, ist.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Die Stadt Graz hat ganz viel Mut und Willen gezeigt und ein wunderschönes Buch mit dem Titel ‚Kommunaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung‘ erstellt. Man hat sich mit einzelnen Straßenzügen, Gebäuden oder Einrichtungen bis ins kleinste Detail auseinandergesetzt, weil der Wille dazu auch vorhanden war. Gremien wurden installiert und bei Straßenumbauten sowie den verschiedensten Maßnahmen wird Barrierefreiheit mitbedacht. Ich finde es schon sehr, sehr schade, dass Linz, dass die SPÖ, diesen Willen und diesen Biss nicht hat, sich damit auseinanderzusetzen. Es ist gut und schön, wenn gewisse Menschen wissen, wo es hakt. Es wäre aber schön wenn wir alle diese Informationen sukzessiv, kontinuierlich aufgeschlüsselt hätten. Dass das nicht vollständig geht, ist klar. Wenn man aber jetzt schon weiß, wo es hapert, wäre es doch schön, das aufzulisten und zu sagen, hier ist es aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich und dort könnte man aber diese oder jene Maßnahmen ergreifen. Ich finde es zutiefst bedauerlich, dass Barrierefreiheit in diesem hohen Haus keinen wichtigen Stellenwert hat.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Hochedlinger berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 11 Leistbares Wohnen: Berichte zur Entwicklung der Grundstückspreise und führt aus: „Sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren, die Frage von leistbarem Wohnraum ist eines der brennendsten Themen in Städten allgemein. Obwohl Wohnen ein menschliches Grundbedürfnis ist, stellt es für viele StadtbewohnerInnen immer mehr ein finanzielles Problem dar. Das ist auch statistisch erhoben. Anfang der 1970er-Jahre haben Wohnkosten nur durchschnittlich zehn Prozent des Haushaltseinkommens ausgemacht, heute sind es durchschnittlich zwischen 30 und 40 Prozent des Haushaltseinkommens. Es ist bekannt, dass die steigenden Grundpreise einer der Hauptfaktoren, für die immer höheren Wohnkosten sind. Wenn wir in der Stadtpolitik nicht nur in Sonntagsreden für mehr leistbaren Wohnraum sorgen wollen, dann ist klar, dass die politisch Verantwortlichen nicht herum kommen werden, sich mit der Entwicklung der Gründe und der Grundstückspreise in Linz auseinanderzusetzen. Nur wenn die Stadt einen genauen Überblick und genügend Daten über die Situation in der Stadt tat, kann man die nötigen Maßnahmen für mehr leistbaren Wohnraum ableiten. Es ist natürlich auch eine Frage der Bereitschaft für Transparenz und eine Frage ob die Zuständigen in der Stadt willens sind, diese Fragen offen zu beantworten und zu diskutieren. Wir setzen einmal voraus, dass den KollegInnen der anderen Fraktionen Transparenz ein genauso wichtiges Anliegen ist, wie uns. Deshalb stellen wir diesen Antrag der darauf abzielt, dass man eine ernsthafte Diskussion über leistbaren Wohnraum auf die Tagesordnung setzt und als ersten Schritt alle Daten, die die Stadt in Bezug auf die Gründe im Stadtgebiet hat, zu sammeln, um später dann die nötigen Linz-spezifischen Maßnahmen für mehr leistbaren Wohnraum ableiten zu können. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stellen werden ersucht, im zuständigen Ausschuss einmal jährlich über die Entwicklung der Grundstückspreise hinsichtlich Schaffung von leistbarem Wohnraum zu berichten. Dabei soll insbesondere auch auf die folgenden Fragestellungen eingegangen werden: Wie haben sich die im Eigentum der Stadt befindlichen Baulandreserven in den letzten 20 Jahren entwickelt, wo sind noch Baulandreserven vorhanden? Wie viel stadteigener Grund, aufgeschlüsselt nach Widmung, ist in Linz noch vorhanden und wie haben sich die Zu- und Verkäufe innerhalb der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte entwickelt? Bei welchen stadteigenen Gründen, aufgeschlüsselt nach Widmung, bestehen derzeit an Dritte eingeräumte Baurechte, und wie lange laufen diese jeweils noch? Wie viel Grund wurde von Privaten in Linz veräußert (aufgeschlüsselt nach Widmung, Erhebung auf Basis der Daten zur Grundsteuereinhebung), und wie ist der Vergleich mit anderen österreichischen Städten (Wien, Graz, Salzburg, Innsbruck...)? Bei wie vielen Grundstücken war die Behaltedauer der neuen EigentümerInnen unter einem Jahr, unter drei Jahren, unter fünf Jahren bzw. unter zehn Jahren? Inwiefern wirkt die Stadt in der gängigen Praxis darauf ein, bei neuen Bauvorhaben eine Durchmischung (aus Wohnen, Betrieben, städtischer Infrastruktur etc.) und damit eine ,Stadt der kurzen Wege‘ zu gewährleisten?‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Kollegin Hochedlinger, Wohnen ist ein sehr komplexes Thema. Billiges Wohnen, preiswertes Wohnen, leistungsgerechtes Wohnen ist eine Frage, die sich alle Fraktionen auf die Fahnen schreiben. Die durchschnittlichen Kosten von zehn Prozent, die Sie eingangs Ihres Antrages als Begründung angeben, sind für mich nicht ganz nachvollziehbar. Ich beschäftige mich selbst seit über 40 Jahren mit diesem Thema und kann Ihnen sagen, dass die Statistik hier nicht tatsächliche Angaben macht, weil das statistisch gar nicht möglich ist. Ich denke nur an die vielen Friedenszinswohnungen, die es in Wien gegeben hat und die sich hier in der Statistik massiv ausgewirkt haben. Oder ich kann Ihnen auch sagen, dass meine Familie Mitte der 60er-Jahre in der Franckstraße eine neue LAWOG-Wohnung gemietet hat. Dort haben die Eltern mit vier Kindern für 78 Quadratmeter 40 Prozent des Einkommens meines Vaters an Miete bezahlt, ohne Betriebskosten. Diese Punkte sind sicherlich einmal anzusehen. Damit kommen wir auch schon zu den anderen Sachen. Im sozialen Wohnbau - wenn man hier von leistbarem Wohnen ausgeht - sind die Grundstückskosten bei in etwa zehn Prozent von den Gesamterrichtungskosten anzusetzen. Das heißt also, dass die Grundstückskosten sicherlich nicht der Hauptgrund für das leistbare Wohnen sind, sondern ganz andere Dinge. Auf der einen Seite sind es die Errichtungskosten und vor allem auch bei den Mieten die Betriebskosten. Denken Sie nur daran, dass auch bei den Betriebskosten, die wirklich unverhältnismäßig steigen, 20 Prozent Umsatzsteuer anzusetzen sind, während für die Mieten nur zehn Prozent anzusetzen sind. Wenn Sie an den Verkauf der Hillerkaserne denken und wenn Sie sich das vor Augen halten, dann wissen Sie, dass die Gemeinnützigen Genossenschaften ausgestiegen sind, weil der Preis über die Grenze der Grundstückskosten, die als förderbare Grundstückskosten angesehen werden. Das heißt, sie sind ausgestiegen, weil man Angst hatte, dass es hier keine Wohnbauförderung mehr geben kann. Es stellt sich auch die Frage, ob das jetzt ein Antrag oder eine Anfrage ist. Die Baulandreserven können Sie aus dem Geodatensystem DORIS herausholen, Baurecht und Superädifikate betreffen nahezu immer nur Gewerbeliegenschaften und keine Wohnliegenschaften. Verkäufe müssten Sie aus dem Bezirksgericht aus der Dokumentensammlung holen, das lässt sich auch nicht so einfach machen. Zu einem der letzten Punkte: Die Durchmischung aus Wohnen, Betrieben und städtischer Infrastruktur wird zurzeit massiv forciert. Dazu ist auch an die Stadtplanung bzw. an das Ressort zu verweisen. Auch in Ebelsberg ist eine starke Durchmischung geplant bzw. vorgesehen. Letztlich halten wir den Antrag so nicht für nachvollziehbar und werden uns daher der Stimmen enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Polli, BEd: „Wir sind, so wie beim letzten Antrag auch, für die Zuweisung zum Ausschuss. Wenn das nicht angenommen wird, würden wir uns anderenfalls beim Ursprungsantrag der Stimme enthalten. Danke.“ Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, durch die Rede von Herrn Gemeinderat Pfeffer kann ich mir einiges sparen, Ähnliches hätte ich auch gesagt. Einige Fragen kann man sich durch ein Studium der Gemeinderatsprotokolle oder durch Flächenwidmungspläne leicht selber beantworten, andere sind in der Statistik der Stadt Linz einfach nicht vorhanden, weil es keine Berechnungen aus der Grundsteuer gibt und da sie für die Erfüllung der Aufgabe der Stadt gar nicht erforderlich ist. Wir werden uns daher im Sinne einer Sitzung aus Verwaltungsökonomie ebenfalls der Stimme enthalten.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort: Gemeinderätin Hochedlinger: „Ich finde es schade, dass der Antrag - wie es ausschaut - keine Zustimmung findet. Dass Sie den Antrag nicht nachvollziehbar finden, hätte ich aus Ihrer Antwort nicht herausgehört, weil Sie sehr ausführlich darauf reagiert haben. Sie haben kein Argument gebracht, warum die Auseinandersetzung mit den Entwicklungen bei den Gründen und Grundstückspreisen nicht sinnvoll wäre. Zur Frage ob Antrag oder Anfrage: Es geht uns darum, dass nicht nur Daten gesammelt werden und dass einmal davon berichtet wird, sondern dass es im Gemeinderat und im Ausschuss eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema gibt. Wir finden, dass das ein sehr wichtiges Thema ist, das mehr Platz braucht. Was die Verkäufe angeht, müsste die Stadt eigentlich durch die Einhebung der Grundsteuer eine Handhabe haben, Daten zu bekommen. So weit, so gut. Schade, dass der Antrag keine Zustimmung findet.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 12 Audioübertragung und- archivierung von Gemeinderatssitzungen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, auch bei diesem Antrag geht es um Transparenz und Technologie. Wir haben heute schon Anträge zu den Themen 5G-Mobilfunkstandards und digitale Signaturen behandelt. Man merkt, dass das Bedürfnis, neue Technologien zu nutzten, vorhanden ist. So wie meine Vorrednerin das schon gemacht hat, unterstelle auch ich den Gemeinderatsfraktionen ein grundsätzliches Interesse an Transparenz. Daraus resultierend haben wir diesen Antrag erstellt, bei dem es um Audioübertragung und -archivierung von Gemeinderatssitzungen geht. Das ist nicht ganz neu. Wir alle wissen, dass es in dieser Periode schon eine von uns unterstützte Initiative der NEOS gegeben hat, bei der es darum gegangen ist, für Transparenz zu sorgen und die Bürgerinnen und Bürger per Video-Livestream an den Gemeinderatssitzungen teilnehmen zu lassen. Dieser Antrag wurde im Ausschuss besprochen, es gab Analysen der zuständigen Stellen und es wurden Umsetzungsvarianten diskutiert. Letztlich gab es die überwiegende Meinung, dass die Kosten für die bevorzugte Umsetzungsvariante dem zu erwartbaren Nutzen nicht gerecht werden. So gesehen, gab es Meinungsunterschiede und schlussendlich wurde der Antrag abgelehnt. Das ist legitim und gewissermaßen nachvollziehbar. Wir möchten aber den Gedanken der Transparenz noch einmal aufgreifen und die politischen Parteien wieder dazu einladen, sich anzuschließen. Wir halten daran fest, dass es wichtig ist, den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit zu geben, den Gemeinderatssitzungen live zu folgen, in diesem Fall durch eine Audioübertragung. Wir möchten einen Kompromiss unterbreiten, bei dem man das Kosten-Nutzenverhältnis noch einmal neu betrachten und austarieren kann. Wir hoffen, dass die Skepsis, die zuvor in Bezug auf die Kosten geherrscht hat, damit ausgeräumt ist. Es hatte schon Erhebungen und Analysen des Geschäftsbereichs Kommunikation und Marketing gegeben. Für die Videoübertragung wurde eine Inhouse-Variante vorgestellt. Unser Vorschlag ist, analog dazu eine Audioübertragung umzusetzen. Sie sollte kostengünstig sein und wäre mit vergleichsweise geringem Aufwand verbunden. Man hätte den Vorteil, dass man einen erweiterten TeilnehmerInnenkreis der Sitzungen und eine größere Transparenz hätte. Es soll also ein kostengünstiges Zusatzangebot der Stadt sein, die Entscheidungsprozesse der Politik für interessierte Bürgerinnen und Bürger unkompliziert zugänglich zu machen. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister der Stadt Linz wird ersucht, die Einrichtung einer Audioübertragung von Gemeinderatssitzungen zu veranlassen. Diese Übertragungen umfassen grundsätzlich alle Tagesordnungspunkte der jeweiligen Sitzung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Normen. In Hinsicht auf Machbarkeit und Kosten kann auf bereits erfolgte Analysen des Geschäftsbereiches ,Kommunikation und Marketing' zurückgegriffen werden. Die aufgezeichneten Audiodaten sollen nach der Übertragung archiviert und auf der Webseite der Stadt Linz frei zugänglich gemacht werden.‘ Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, weil wir, ehrlich gesagt, den Mehrwert dieses Antrags nicht feststellen können. Ich bringe nur ein einziges Beispiel. Wenn Sie Audiodateien auf die Webseite stellen und glauben, dass sich die Leute das anhören, kann ich nur sagen, dass ich ein Protokoll in einem Bruchteil der Zeit gelesen habe, die es braucht, um sich eine Audiodatei anzuhören. Das ist vielleicht interessant für meinen viereinhalbjährigen Sohn. Ich wage aber zu bezweifeln, dass er sich eine Gemeinderatssitzung anhört. Er mag Feuerwehrmann Sam, aber keine Gemeinderatssitzung, auch wenn die Mama spricht. Ich frage mich, für wen das gedacht ist? Möglicherweise für Sehbehinderte, für die gibt es aber sowieso Programme, die das lesen können und die auch ein bisschen flotter sind, als eine normale Audiodatei. Ich sehe keinen Mehrwert. Soweit ich weiß, werden die Bänder intern archiviert, für den Fall, dass noch irgendetwas strittig ist. Eine Audioübertragung stelle ich mir, ehrlich gesagt, ziemlich einschläfernd vor. Abgesehen davon, dass es Materien gibt, z.B. Amtsanträge, bei denen man eine Erklärung braucht. Da nützt es gar nichts, wenn man das hört oder das Videobild dazu hat, dazu braucht man eine Erklärung und Unterlagen. Die Idee ist ursprünglich daran gescheitert, dass wir gesagt haben, dass gewisse Anträge ohne weiterführende Unterlagen für Normalbürger absolut unverständlich sind. Wie gesagt, ich sehe keinen Mehrwert und daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Ich finde das Feedback sehr interessant. Ich finde es übrigens schade, dass es nicht mehr Feedback gibt, schließlich ist das kein exotischer Antrag. Frau Kollegin Walcher, vielleicht wollen Sie mir kurz zuhören, aber scheinbar wollen Sie das nicht, genauso wie Sie den Audioübertragungen nicht zuhören wollen, weil sie zu langweilig sind. Wie gesagt, es ist kein exotischer Antrag, andere Städte schaffen und wollen das auch. In vielen deutschsprachigen Städten gibt es Videoübertragungen und Audioübertragungen. Man vertritt dort scheinbar die Auffassung, dass es sehr wohl interessant sein kann, wenn man den erweiterten Kreis, der über diesen Gemeinderatssaal hinausgeht, also die Bürgerinnen und Bürger teilhaben lässt. Weil Sie das Protokoll angeführt haben: Selbstverständlich ist das Protokoll erst zeitversetzt verfügbar, das ist vollkommen logisch und nachvollziehbar. Der Mehrwert einer Audioübertragung liegt darin, dass es eine Liveübertragung ist. Vielleicht können Sie dieses Argument nachvollziehen. Ich denke, Sie können das, wollen es aber einfach nicht. Wie gesagt, der Vergleich mit einem Protokoll hinkt. Wie gesagt, im Sinne der Transparenz haben wir angesucht, dass das Protokoll frei verfügbar zur Verfügung gestellt wird, ähnlich, wie es z.B. Radio FRO in Cultural Broadcasting Archive AKF macht. Das alles sind Dinge, die durchaus angenommen werden. Wenn Sie nicht wollen, kann man nichts machen, aber ich bitte Sie vielleicht ein bisschen wertschätzender zu argumentieren. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 13 Gemäldegalerie im Renaissance-Saal und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist auffällig und für viele unverständlich, dass die Galerie der demokratisch gewählten Bürgermeister unserer Stadt im Renaissance-Saal nach wie vor unvollständig ist, obwohl die Bürgermeisterübergabe jetzt fast sechs Jahre her ist. Wir glauben, dass es längst an der Zeit ist, diese Lücke zu schließen und im Sinne der Vollständigkeit ein Gemälde des Altbürgermeisters Franz Dobusch natürlich im Einvernehmen mit ihm anzufertigen und diese Galerie zu vervollständigen und damit auch der Geschichte ein Stück Rechnung zu tragen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Herr Kulturdirektor Dr. Stieber wird ersucht, dem Stadtsenat einen konkreten Vorschlag für die Anfertigung eines Porträts von Altbürgermeister Franz Dobusch zu unterbreiten, der Künstlerin oder Künstler sowie die für die Porträterstellung anfallenden Kosten beinhaltet. Über die Auswahl der Künstlerin oder des Künstlers ist im Vorfeld das Einvernehmen mit Altbürgermeister Dr. Franz Dobusch herzustellen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen (vorzugsweise auf den für Repräsentationskosten vorgesehenen Voranschlagsstellen). Ich ersuche um Zustimmung zu unserem Anliegen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich als Erster zu Wort gemeldet, denn durch diesen Antrag wird der Eindruck vermittelt, als hätte es bislang, seit dem 7. November 2013, keine Initiativen meiner Person oder meiner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in dieser Angelegenheit gegeben. Ich möchte schon ganz klar sagen, dass das so nicht der Fall gewesen ist. Fakt ist, dass wir und Herr Dr. Ruckerbauer, als Direktor des Geschäftsbereiches Büro Stadtregierung, seit der Amtsübergabe immer wieder versucht haben, meinen Vorgänger, Herrn Altbürgermeister Franz Dobusch, dazu zu bewegen, uns einen Künstler zu nennen, um das Portrait anfertigen lassen zu können. Um zu untermauern, dass das ein sehr aktives Handeln meiner MitarbeiterInnen und auch von mir persönlich gewesen ist, möchte ich Ihnen aus einem Brief zitieren, der, glaube ich, sehr viel sagt. Vielleicht ist damit auch ausgedrückt, warum es immer noch nicht zu diesem Portrait gekommen ist und dass das nicht an meinen MitarbeiterInnen oder meiner Person liegt. Ich habe ihn am 4. Mai 2017 im Zuge einer Gratulation zum Geburtstag - das muss ich dazusagen - das letzte Mal gebeten. Ich möchte Ihnen den letzten Absatz vorlesen, denn dann müsste klar sein, dass dieser Antrag in dieser Form nicht nötig ist. Ich schrieb damals: ,Abschließend darf ich einen Wunsch aussprechen, der mir sehr am Herzen liegt. In der Galerie der Altbürgermeister im Renaissance-Saal des Alten Rathauses fehlt leider noch immer dein Portrait und es wäre schön, diese Galerie zu vervollständigen. Ich hoffe, dass du mir diesen Wunsch erfüllst.‘ Sie wissen, wie es im Renaissance-Saal aussieht und in diesem Sinne ist dieser Antrag berechtigt. Ich wollte das nur erwähnen, um einen Eindruck, der hier möglicherweise vermittelt wird - das unterstelle ich niemanden, aber er könnte entstehen - klar zurechtzuweisen. Es wäre mir alleine schon recht, weil ich nicht jedes Jahr beim Neujahrsempfang und bei vielen Veranstaltungen immer wieder die Frage hören würde, warum denn das Portrait meines Vorgängers fehlt. Es wäre mir recht, wenn es schon lange hängen würde. Um noch eines auch hier klar zu sagen, Altbürgermeister Franz Dobusch hat mich am 7. November 2013, also direkt am Tag nach meiner Wahl in diesem Raum gebeten, von jeder Form offizieller Ehrungen seitens der Stadt solange Abstand zu nehmen, solange das Swap-Verfahren nicht entschieden ist. Ich sage Ihnen das auch deswegen, weil sich natürlich die Frage aufdrängt, warum Altbürgermeister Franz Dobusch bislang nicht, wie das üblich ist, mit der Auszeichnung der Ehrenbürgerschaft versehen worden ist. Ein diesbezüglicher Antrag ist weder von mir als Person, noch von meiner Fraktion in irgendeinem Gremium gestellt worden, weil es der explizite Wunsch meines Amtsvorgängers gewesen ist. Es ist üblich, dass der Landeshauptmann die Ehrenbürgerschaft bekommt, wenn er in Pension geht und das werde ich demnächst beantragen. Jetzt wissen Sie, was ich zugesagt habe und was der Wunsch meines Vorgängers war, sodass nicht weitere Anträge in diese Richtung gestellt werden müssen. Das zur umfassenden Information.“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ergänzend zu den Ausführungen des Herrn Bürgermeisters darf ich einen Abänderungsantrag der SPÖ einbringen. Ich glaube, das ist dann schon aus den Ausführungen klar ersichtlich: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Direktor des Büros der Stadtregierung wird ersucht, dem Stadtsenat einen konkreten Vorschlag für die Anfertigung eines Portraits von Altbürgermeister Franz Dobusch zu unterbreiten, der den Namen einer ausführenden Künstlerin oder eines ausführenden Künstlers, die für die Portraiterstellung anfallenden Kosten sowie einen Bedeckungsvorschlag beinhaltet. Über die Auswahl der Künstlerin oder des Künstlers ist im Vorfeld abermals zu versuchen, das Einvernehmen mit Altbürgermeister Franz Dobusch herzustellen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich orte ein Missverständnis, das jetzt auch relativ schwer zu klären sein wird, weil Altbürgermeister Dobusch, der an diesem Missverständnis beteiligt ist, nicht da ist und nichts dazu sagen kann. Ich finde es aber sehr erfreulich, dass man offenbar gewillt ist, das fehlende Bild aufzuhängen und die Erstellung herbeizuführen. Ich möchte jetzt aber schon noch einmal sagen, dass ich verstehe, dass Herr Altbürgermeister Dobusch nicht hergeht und sagt, ja, ich hätte gerne diese Malerin oder diesen Maler, ohne dass es einen konkreten Rahmen gibt, den jemand definiert, auch wenn man dem Herrn Altbürgermeister schreibt, man wünscht sich, dass ein Bild von ihm im Renaissance-Saal hängt. Es muss jemand sagen, wie viel Geld wir zur Verfügung stellen oder vielleicht einen Vorschlag machen, der irgendwo in einem Gremium eine Mehrheit findet. Wir stimmen dem Abänderungsantrag auch zu, Hauptsache dieses Bild hängt und man kann diese in Wahrheit unwürdige Situation und dieses unwürdige Umgehen damit beenden. Alleine, dass man jetzt solche Behauptungen in den Raum stellt, wenn das Gegenüber nicht die Möglichkeit hat, ein Missverständnis aufzuklären, finde ich ein bisschen schräg. Dass man es als Bürgermeisterfraktion notwendig hat, in einem Abänderungsantrag zu betonen, dass man abermals auf jemanden zugeht, finde ich auch schräg. Aber bitte, wie auch immer, Hauptsache das Bild kommt und diese unwürdige Posse wird beendet.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Wie man etwas bewertet und wie man Begrifflichkeiten verwendet, wo die Grünen immer sehr, sehr penibel darauf achten, dass auf der emotionellen Ebene alles korrekt ist, richtet sich der letzte Satz von selbst. Wenn du schon darüber sprichst, was möglich oder nicht möglich gewesen wäre, hätte ein kurzes Gespräch mit mir möglicherweise das Stellen eines Antrages unnötig gemacht.“ Zwischenruf Spannring: „Das war die zweite Wortmeldung.“ Bürgermeister Luger weiter: „Das war die zweite, so ist es. (Heiterkeit) Ich weiß, warum ich aufpassen muss. Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger auch zur zweiten Wortmeldung.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Jawohl, die zweite Wortmeldung, es ist mir wichtig zu betonen, dass mir nichts ferner liegt, als jemanden persönlich zu beleidigen. Ich halte jetzt darum noch einmal fest, was ist gesagt habe. Ich halte es insgesamt für eine unwürdige Posse, habe aber nicht gemeint, dass sich jemand ad personam unwürdig verhält. Ich habe auch gesagt, dass ich glaube, dass es offenbar ein Missverständnis gibt. Zu dem, dass ich dich nie angesprochen hätte, möchte ich schon sagen, dass ich im Anschluss an eine gemeinsame Sitzung von Stadtsenat und Finanzausschuss im Renaissancesaal vor versammelter Runde nachgefragt habe, warum immer noch kein Portrait von Altbürgermeister Dobusch hängt. Daraufhin hast du gesagt, dass er das nicht will und damit war das erledigt. Nachdem immer wieder darüber diskutiert wird und nicht nur du am Neujahrsempfang angeredet wirst, sondern wahrscheinlich viele andere auch, haben wir uns gedacht, dass man jetzt einmal schauen könnte, dass dieses Bild endlich hängt. Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass ein einfaches Gespräch gereicht hätte, zumal ich den Versuch mit null Ergebnis unternommen habe. Darum war der nächste Schritt der Antrag.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte noch einmal betonen, dass es offensichtlich ein Missverständnis bzw. ein Kommunikationsproblem ist. Es werden unterschiedliche Dinge erzählt, warum dieses Bild noch nicht hängt. Nachdem Altbürgermeister Dobusch nicht da ist und seine Version nicht erzählen kann - Frau Stadträtin Schobesberger hat es gesagt -, ist es schwierig. Mir persönlich ist es jetzt auch relativ egal. Ich halte es tatsächlich, objektiv betrachtet, nicht unbedingt für ein Renommee, dass nach sechs Jahren kein Bild des Altbürgermeisters, der 25 Jahre Bürgermeister war, im Renaissancesaal hängt. Ich finde es gut, wenn das jetzt im Einvernehmen mit dem Herrn Altbürgermeister passiert.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über den von der SPÖ-, FPÖ-, ÖVP- und Grünen-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten Antrag P 14 Entwicklung eines Schulsanierungskonzeptes und führt aus: „Ich werde es jetzt ganz kurz machen, zumal wir schon über diesen Antrag gesprochen haben. Ich habe mich bemüht, im Zuge des Ausbauprogrammes möglichst alle Stadtsenatsfraktionen mit ins Boot zu holen, dass wir uns committen, dass wir ein Programm entwickeln sollten, wie wir unsere Schulen nicht nur so weit am Stand der Technik halten, dass sie sicher sind und es nicht hineinregnet usw., sondern perspektivisch, vor allem die älteren Schulen soweit adaptieren, dass sie modernen, pädagogischen Standards entsprechen. Ich bedanke mich bei allen Stadtsenatsfraktionen, dass sie dieses Ansinnen unterstützen und ersuche um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird in seiner Funktion als Finanzreferent und Eigentümervertreter in der städtischen Immobiliengesellschaft ILG ersucht, in Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stadtsenatsmitgliedern Infrastrukturreferent Markus Hein, Liegenschaftsreferentin Regina Fechter und Bildungsreferentin Eva Schobesberger ein Schulsanierungskonzept zu entwickeln. Ziel ist die langfristige Schaffung von qualitätsvollen und zeitgemäßen Rahmenbedingungen in den Linzer Pflichtschulen im Rahmen der jeweils gegebenen örtlichen/baulichen Möglichkeiten.‘“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderätin Büyükkal: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, der Stadt Linz sind ausreichende Bildungseinrichtungen ein wichtiges Anliegen. Das haben wir heute schon bei einem anderen Antrag diskutiert und betont, in dem es darum gegangen ist, aufgrund entsprechender Bevölkerungsprognosen die Kindergärten, Hort- und Schulplätze auszubauen. Schule ist für junge Menschen ein zentraler Ort. Nicht nur, dass hier das Wissen und viele Fertigkeiten vermittelt werden bzw. werden sollen, die die Basis für den späteren Lebensweg sind. Am Ende der Schulpflicht haben junge Menschen einen Großteil ihrer noch wenigen Lebensjahre in der Schule zugebracht. Welche Chancen wir aus der Schule für das Leben mitnehmen und wie gerne oder ungern wir in die Schule gehen, hängt von vielen Faktoren ab. Zuallererst natürlich vom Engagement der Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch von den infrastrukturellen Rahmenbedingungen, wie ich zur Schule komme, wie die Räume ausgestattet sind und vor allem wie mein Klassenzimmer aussieht. Der Zustand und die Ausstattung des Schulgebäudes spielt für die Motivation bei SchülerInnen und LehrerInnen die gleiche Rolle. Nicht nur die Lerninhalte müssen regelmäßig entrümpelt und an zeitgemäße Anforderungen angepasst werden, sondern auch die Räume, in denen sie vermittelt werden. Nicht von ungefähr ist immer vom Raum als drittem Pädagogen die Rede. Neben den Kindern selbst und den Lehrkräften, ist die räumliche Qualität mit entscheidend für den Lernerfolg. Um dem allerdings entsprechen zu können, ist es sinnvoll, insbesondere den Zustand der in die Jahre gekommenen Schulgebäude zu überprüfen. Daher tragen wir den anliegenden Antrag gerne mit.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Danke, ich ersuche um Zustimmung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 15 Sonderpaket für Sprachförderung in Linz? und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, etwa zwei Drittel der Kinder in Linzer Kindergärten haben eine andere Sprache, als Deutsch zur Muttersprache. Oberösterreichweit sind es laut Landesstatistik 23,5 Prozent. Linz hat hier natürlich aufgrund seiner absoluten Sonderrolle als Hauptstadt und als Herz des Landes Oberösterreich aufgrund des starken Zuzuges und der urbanen Struktur einen entsprechenden, besonderen Bedarf an sprachfördernden Maßnahmen in der Frühkindpädagogik. Dieses Faktum ist weder neu, noch aktuell, es hat aber in den letzten Wochen eine Diskussion in den Medien dazu gegeben. Manche Diskutanten meinten, aus dem hohen Anteil von Kindern mit Fremdsprachen als Primärsprachen direkt auf Integrationsprobleme schließen zu können. Unseres Erachtens ist in diesem Zusammenhang nicht anzuzweifeln, dass das Gelingen der Integration zu allererst einmal mit gelingendem Spracherwerb beginnt und fehlgeschlagene Integration mit mangelndem Spracherwerb. Unzweifelhaft ist weiter, dass die Vielfalt an Sprachen und kulturellen Hintergründen in Kindergärten eine große Chance für alle österreichischen Kinder ist – ganz egal, ob die Kinder autochthon österreichisch sind oder ob sie migrantischen Hintergrund haben. Damit aus dieser Vielfalt, die wir hier in Linz haben, Chancen und nicht Schaden entsteht, bedarf es hochprofessioneller Bildungsarbeit. Diese finanzieren vor allem das Land Oberösterreich und der Bund im Rahmen der 15a-Vereinbarung, die vor kurzem novelliert wurde. Integrationsprobleme in Kindergärten oder in Schulen in Linz sind also zuallererst und in jedem Fall auf Ebene der Sprachförderung zu bearbeiten, weil hier am wirksamsten gegen sie vorgegangen werden und vorgebeugt werden kann und andere Probleme - ich habe hier in der Begründung meines Antrages ein patriarchales Gesellschaftsverständnis als Beispiel angeführt - je nach kulturellem Hintergrund einmal stärker, einmal schwächer oder überhaupt nicht auftreten. Mängel beim Spracherwerb in Kindergärten und Probleme von Kindern mit Muttersprache Deutsch wegen des hohen Fremdsprachenanteils bedürfen in erster Linie verstärkte Maßnahmen der Sprachförderung. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Mitglieder der Stadtregierung werden aufgefordert, zu evaluieren, ob und inwieweit ein Mehrbedarf an Sprachförderung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen besteht und ob hinsichtlich der Integration fremdsprachiger Kinder Verbesserungspotential besteht. Hierbei ist auf die Bedürfnisse von Kindern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch ebenso einzugehen, wie auf die Bedürfnisse von Kindern mit Muttersprache Deutsch. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen in den zuständigen Ausschüssen berichtet werden. Hierbei soll auf einen eventuellen Mehrbedarf an Geldmitteln des Landes für Sprachförderung in Linz eingegangen werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Meine sehr geehrte Damen und Herren, uns liegt auch ein Abänderungsantrag der SPÖ-Fraktion vor, den ich jetzt nicht referieren werde. Ich bedanke mich aber inhaltlich dafür und werde auch schon von mir als Antragsteller die Zustimmung avisieren. Herzlichen Dank.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Regina Traunmüller wird das, was Gemeinderat Eypeltauer am Schluss angekündigt hat, vermutlich öffentlich präsentieren. Bitte.“ Gemeinderätin Traunmüller: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich stimmt unsere Fraktion dem Antrag inhaltlich zu. Klar ist Sprachförderung wichtig, natürlich beginnt Integration mit gelingendem Spracherwerb, aber die Antragsteller nehmen einerseits schon sehr spezifisch auf die Vielfalt und Sprachförderangebote der städtischen Kindergärten Bezug und sprechen andererseits sehr klar von der Bedeutung der Sprachförderung für gelingende Integration. Das heißt, man muss nicht von zuständigen Mitgliedern der Stadtregierung sprechen, man kann diese zuständigen Stellen auch klar benennen, weshalb der Antragstext wie folgt geändert werden soll. Wir stellen nachfolgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die für Integration zuständige Referentin in der Stadtregierung und die für die Sprachförderung in den städtischen Kindergärten zuständige Referentin in der Stadtregierung werden aufgefordert zu evaluieren, ob und inwieweit ein Mehrbedarf an Sprachförderung in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Linz besteht und ob hinsichtlich der Integration fremdsprachiger Kinder Verbesserungspotential besteht. Hierbei ist auf die Bedürfnisse von Kindern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch ebenso einzugehen, wie auf die Bedürfnisse von Kindern mit Muttersprache Deutsch.‘ Wir bitten um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrte Damen und Herren, wie wir die Zusammensetzung unserer Bevölkerung erleben, sehen wir in den städtischen Bildungseinrichtungen, in den Krabbelstuben und in den Kindergärten. Das ist ein ganz, ganz genaues Abbild und da tun sich etliche Problemfelder auf – sie wurden heute schon angesprochen. Ich habe beim Budgetgemeinderat nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Situation in den städtischen Kindergärten alarmierend ist. 63 Prozent der Kinder sind Kinder mit nicht deutscher Muttersprache. Jetzt muss man sich überlegen, wie viele bleiben denn da noch übrig? Zwischenruf Bürgermeister Luger: „37 Prozent!“ Gemeinderätin Kaltenhuber weiter: Bravo. 37 Prozent hat Herr Bürgermeister ausgerechnet, das stimmt und das ist bedauerlich wenig. Von den Kindern, die keine deutsche Muttersprache haben, haben 80 Prozent einen ganz hohen Sprachförderbedarf. Meine Damen und Herren, wir wissen, dass diese frühe Sprachförderung unverzichtbar ist. Ich finde das im Antrag gut formuliert, denn die Kinder können sich nur dann in unserem Land zurechtfinden, wenn sie der deutschen Sprache mächtig sind. Man darf aber auch nicht vergessen, dass es Kinder mit deutscher Muttersprache gibt, die Sprachdefizite haben und auch auf diese Kinder muss man Rücksicht nehmen und sie unterstützen. Es ist schon sehr bedenklich, dass Kinder mit deutscher Muttersprache, die in einer Gruppe mit hohem Migrationsanteil sind, in ihrem Fortkommen benachteiligt sind. Ich kann Ihnen auch ein Beispiel nennen: Ein Sohn von Freunden, die im Linzer Süden wohnen, ist in einen Kindergarten gegangen in dem am Nachmittag hauptsächlich HelferInnen tätig waren. Der Bub kam nach Hause und hat bis Freitag unter anderem ein derartig schlechtes Deutsch gesprochen, - ich möchte nicht genau sagen, wie er mir das geschildert hat, das wäre nicht gut, es war wirklich bedauerlich - dass die Eltern das ganze Wochenende zu tun gehabt haben, dass der Bub wieder ordentlich Deutsch gesprochen hat. Ich denke mir, das kann es nicht sein. Wir müssen uns als Stadt Linz schon wirklich sehr auf diese Situation einstellen und die Sprachförderung auf alle Fälle unterstützen. Es ist mir ein ganz großes Anliegen und wichtig, dass wir überprüfen sollten, wie es mit den Deutschkenntnissen der Pädagoginnen und Pädagogen, aber vor allem auch der Helferinnen und Helfer ausschaut. Die sind sprachliches Vorbild für unsere Kinder. Wir wissen, wie sehr die Kleinen an den Lippen dieser Menschen hängen und alles nachmachen, zum Teil auch das schlechte Deutsch. Wir sind allen Kindern die beste Unterstützung und Förderung schuldig und stimmen diesem Antrag daher sehr gerne zu.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir werden dem Abänderungsantrag der SPÖ zustimmen. Nachdem es um eine reine Evaluierung geht, passt das. Wir wollen nicht, dass sofort wieder ein neues zusätzliches Konzept entwickelt wird, wie die Überschrift vermuten lässt. Die Überschrift des Antrages lautet ‚Sonderpaket für Sprachförderung in Linz‘. Da ist nicht die Rede davon, was der Antrag will. Der Antrag will nämlich eine Evaluierung, das irritiert und zusätzlich irritiert das Fragezeichen. Ich habe noch nie einen Antragstitel mit einem Fragezeichen gesehen, aber das ist möglicherweise ein neuer Stil. Wenn man den Antrag liest, weiß man, was er will und wenn man insbesondere die Seite 2 liest, dann kann man dem auch zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich fange damit an, dass ich noch einmal versuche, die Zuständigkeiten auseinander zu dividieren, weil es offenbar immer wieder Schwierigkeiten gibt. So wie der Abänderungsantrag referiert worden ist, entspricht er auch nicht ganz der Letztversion, die wir bekommen haben. Ich versuche es jetzt noch einmal konstruktiv: Für die Sprachförderung in den städtischen Kindergärten bin ich, als das für das Kinder- und Jugend-Services zuständige Stadtsenatsmitglied zuständig. Die Integrationsreferentin ist zuständig für Integrationsmaßnahmen, die woanders stattfinden, zum Beispiel in den städtischen Kindergärten oder Maßnahmen, die darüber hinaus stattfinden. (Zwischenruf) Bist du nicht meiner Meinung, Regina? Zwischenruf Stadträtin Fechter: „Nicht ganz!“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Ich versuche die ganze Zeit, dass wir konstruktiv miteinander umgehen. Ich kann jetzt aber nicht zulassen, dass man versucht, mit Abänderungsanträgen in die Zuständigkeiten von jemandem einzugreifen. Ich unterstelle jetzt, dass das nicht beabsichtigt ist und dass man mit der konkreten Formulierung des Abänderungsantrags nicht will, dass man auf einmal für die Evaluierung der Sprachförderung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen jemand anderen, als das dafür zuständige Stadtsenatsmitglied zuständig macht. Ich hoffe, dass das soweit Konsens ist. Ich bin der Meinung gewesen, dass das, was wir im Vorfeld besprochen haben, Konsens wäre. Wenn dem so ist, dann können wir natürlich auch beim Abänderungsantrag mitgehen, wir können aber auch dem ursprünglichen Antrag zustimmen. Ich teile die Einschätzung, dass die Sprachförderung ein zentrales Element für die Teilhabe an einer Gesellschaft ist und unglaublich wichtig ist. Das sage ich deswegen so neutral, weil auch Kinder Sprachförderung brauchen, die keinen Migrationshintergrund haben, also Kinder deren Muttersprache Deutsch ist. Auch von diesen Kindern braucht in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen ein Viertel Sprachförderung. Man muss noch dazusagen - das sage ich jetzt vor allem in Richtung ÖVP - , dass wir in Linz wirklich vorbildlich sind, weil die Kinder bei uns ab dem Eintritt in den Kindergarten Sprachförderung bekommen. Das ist auf dem Land leider nicht so. (Zwischenruf) Der Grund ist, dass wir einen Großteil der Sprachförderung, die wir in Linz betreiben, selber zahlen. Das bekommen wir nicht vom Land gefördert, das Land ist nicht der Meinung, dass man das ab Eintritt in den Kindergarten schon braucht und entsprechend fördern sollte. Ihre KollegInnen auf Landesebene sind offenbar nicht so fortschrittlich, wie Sie. Ich wollte nur betonen, dass wir in Linz schon zwei Schritte voraus sind. Es wäre natürlich schon toll, wenn ihr das mit euren KollegInnen auf Landesebene vielleicht einmal besprechen könntet, weil uns das in Linz in Summe rund 1,2 Millionen Euro kostet. Aus Bundesmitteln bekommen wir über das Land Oberösterreich 500.000 Euro. Auch da bin ich beim Kollegen Eypeltauer, der meint, man könnte ein bisschen großzügiger sein oder das anders regeln. Ich gehe davon aus, dass die Sprachförderung, wie wir sie betreiben, ausreichend ist, weil in unseren Einrichtungen jedes Kind, das eine braucht auch eine bekommt. Mit jedem Kind wird, den vorhandenen Standards entsprechend, ein Gespräch geführt und geprüft, ob dieses Kind eine Sprachförderung braucht oder nicht. Sofern es eine Sprachförderung braucht, bekommt es diese auch, egal, ob das Kind Deutsch als Muttersprache hat oder nicht. Jedes Kind, das eine Sprachförderung braucht, bekommt sie in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen. Wir sind gerade dabei, zu evaluieren ob wir in der Abwicklung, vielleicht trotzdem noch das eine oder andere Verbesserungspotenzial haben. Wenn es eurem Abänderungsantrag entspricht, dass man jetzt erhebt, wie das in den nicht städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt ist, dann bin ich natürlich mehr als bereit, unsere Daten zur Verfügung zu stellen. Damit kann man darauf aufbauend für die privaten etwas entwickeln und die Ergebnisse entsprechend kommuniziert. Ich ersuche aber wirklich darum, nicht mit Anträgen zu versuchen, die Zuständigkeiten anderer Stadtsenatsmitglieder zu verändern. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Traunmüller: „Geschätzter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, meine zweite Wortmeldung basiert darauf, dass ich gebeten wurde, den Antragstext noch einmal ganz deutlich und ganz klar vorzulesen, was ich natürlich gerne mache. Ich hoffe, das dient der Klarstellung: ,Die für Integration zuständige Referentin in der Stadtregierung und die für die Sprachförderung in den städtischen Kindergärten zuständige Referentin in der Stadtregierung werden aufgefordert zu evaluieren, ob und inwieweit ein Mehrbedarf an Sprachförderung in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Linz besteht und ob hinsichtlich der Integration fremdsprachiger Kinder Verbesserungspotential besteht. Hierbei ist auf die Bedürfnisse von Kindern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch ebenso einzugehen, wie auf die Bedürfnisse von Kindern mit Muttersprache Deutsch.‘ Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für die konstruktive Debatte und die avisierte Zustimmung und lasse es dabei auch schon bewenden. Herzlichen Dank.“ Der Vorsitzende lässt zuerst über den Antrag und anschließend über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von den Gemeinderatsfraktionen Die Grünen und NEOS gemeinsam eingebrachten Antrag P 16 Bekenntnis zur Volksbefragung Pichlinger See und führt aus: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, bei diesem Antrag geht es um den Pichlinger See und die sehr vorhersehbare Volksbefragung zum Schutz dieses Pichlinger Sees natürlich im Zusammenhang mit dem geplanten bzw. gewünschten LASK-Stadion an diesem Standort. Eine Volksbefragung bezüglich der Stadionpläne der LASK GmbH im Naherholungsgebiet und Grünland rund um den Pichlinger See ist absehbar. Ich habe es gerade gesagt. Dazu starten viele Linzer und Linzerinnen in ein paar Wochen mit dem Sammeln von Unterschriften. Ziel ist es, die nötigen 6100 Unterschriften, das wissen wir alle, bis Ende des Sommers zu erreichen. Eine Volksbefragung könnte dann im Herbst 2019, spätestens im Frühjahr 2020 stattfinden. Das ist das Ziel und die Intention und das ist realistisch. Nun gibt es Befürchtungen. Allein in den letzten ein bis zwei Wochen hat sich bestätigt, dass diese berechtigt sind und dass schon während der Zeit des Sammelns oder vor der Volksbefragung selbst im Gemeinderat Entscheidungen oder auch Fakten geschaffen werden und Umwidmungen erfolgen um dort den Bau eines Stadions zu ermöglichen. Der Antrag hat zum Ziel, dass das nicht möglich ist, sondern dass sich der Gemeinderat zu dieser Volksbefragung bekennt, die ja auch ein Präzedenzfall ist und etwas ist, worauf die Stadt stolz sein kann, dass so etwas möglich ist und voraussichtlich stattfindet. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz bekennt sich dazu, im Zusammenhang mit dem Naherholungsgebiet Pichlinger See und den Stadion-Plänen der LASK GmbH keinerlei Beschlüsse einer Umwidmung des Grünlands und Naherholungsgebietes vorzunehmen, bis eine Volksbefragung spätestens im Frühjahr 2020 erfolgt ist.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Dieses Frühjahr 2020 dient nicht dazu - wie ich das irgendwie vernommen habe -, um irgendetwas in die Länge zu ziehen, sondern das ist dieses Jahr, um die Unterschriften sammeln zu dürfen, das steht meines Wissens im Statut. Aber alle, die die Köpfe zusammenstecken, wollen das schnell hinter sich bringen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS, Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Lorenz, wenn wir diesem Antrag zustimmen würden, dann hätten wir einen Präzedenzfall, aber nicht wegen der Volksbefragung, denn meines Wissens existiert diese noch nicht. Es existiert der Wille Einzelner, Unterschriften zu sammeln. Die Hürde von 6100 Unterschriften ist bekannt. Wenn wir diesem Antrag jetzt zustimmen würden, würden wir Fakten schaffen und zwar Fakten, dass wir in dieser Stadt zukünftig handlungsunfähig wären. Wenn wir heute zustimmen würden, dann müsste das für jedes andere unliebsame Projekt fortgesetzt werden. Das heißt, man könnte in Zukunft wenn man ein Projekt nicht will Unterschriften sammeln, man gründet eine Bürgerinitiative auf Facebook, um den Charakter noch zu stärken, dass eine Menge an Menschen dahinter steht. Ich will davor warnen, so etwas zu machen, weil es eine fatale Auswirkung bis hin zur Handlungsunfähigkeit dieser Stadt hat. Ich möchte einige Beispiele nennen: Nur weil man mit Überzeugung gegen eine Sache ist, spricht man nicht unbedingt für die Mehrheit. Ich möchte an die Unterschriftensammlung gegen die Ostumfahrung erinnern. Hier hat man sich das Ziel gesteckt 10.000 Unterschriften zu sammeln. Man hat immensen Aufwand betrieben, man hat eine Online-Petition gestartet, 64.000 Haushalte angeschrieben, nicht nur in der Stadt Linz, sondern auch in den Umlandgemeinden. Was war das traurige Ergebnis? Knapp über 3000 Unterschriften. Wir haben noch weitere Bürgerinitiativen, die Unterschriften sammeln, meinen Respekt für dieses Engagement. Nehmen wir stellvertretend für alle anderen, die sammeln, die Initiative Hochhaus daneben, auch sie waren überzeugt davon, dass sie mit ihrer Meinung die Mehrheit vertreten. Es ist mir nicht bekannt, dass diese Initiative 6100 Unterschriften gesammelt hat. Mir ist auch nicht bekannt, dass es diese 6100 Unterschriften für diese geplante Volksbefragung für den Pichlinger See gibt. Wenn die Gegner aber der Meinung sind, dass sie das Sprachrohr einer Mehrheit sind, dann haben sie auch nichts zu befürchten. Das Verfahren wird noch einige Monate dauern, denn im Zuge der Umwidmung muss eine strategische Umweltprüfung gemacht werden. Das heißt, man kann davon ausgehen, dass mindestens noch neun Monate ins Land ziehen, bis dieses Verfahren so weit ist, dass der Antrag dann im Ausschuss behandelt werden kann und dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt wird. Unsere Fraktion wird ein eindeutiges Zeichen setzen und gegen diesen Antrag stimmen, weil wir gegen den Stillstand sind, weil wir die Stadt entwickeln und weil wir handeln wollen.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich selbst auf die Rednerliste gesetzt, um mich zu diesem Antrag nicht zu verschweigen. Wir haben uns in der letzten Gemeinderatssitzung sehr lange und ausführlich darüber unterhalten, in welchem Spannungsverhältnis direkt demokratische plebiszitäre Elemente und die Rolle des Gemeinderates sind. Ich halte es nicht nur für legitim - das ist in einer Demokratie wohl das Mindeste -, sondern inhaltlich für durchaus berechtigt, die Frage, ob in der Nähe des Pichlinger Sees ein Stadion für die LASK GesmbH errichtet werden darf oder nicht, einer Volksbefragung zu unterziehen. Wir hatten auch im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der Eisenbahnbrücke eine Volksbefragung. Wenn man ein Thema, wie die Eisenbahnbrücke plebiszitär behandeln darf, dann weiß ich nicht, warum das nicht auch mit einem Stadion für wen auch immer, im konkreten Fall für den LASK, so geschehen sollte. Ich glaube jedoch, dass es in der Demokratie um Korrektheit und um einen Umgang miteinander auf Augenhöhe geht, unabhängig von unterschiedlichen Positionen. Wenn man weiß, dass der LASK mit Ende 2021 keine Pachtverlängerungen in seiner jetzigen Heimstätte in Pasching haben wird, dann ist klar, dass dieses Unternehmen - hier geht es um eine GesmbH - offensichtlich unbedingt einen eigenen Standort benötigt. Ich gehe davon aus, Herr Poto?nik, dass Sie das wissen und ich gehe auch davon aus, dass das die unterstützende Grüne-Fraktion weiß. Hier zu sagen, setzen wir das ein Jahr aus, warten wir auf den Frühling 2020 und dann soll eine Volksbefragung entscheiden, halte ich im Umgang mit der LASK GesmbH für nicht korrekt. Für mich gibt es ein weiteres Argument, warum dieser Antrag von der sozialdemokratischen Fraktion nicht unterstützt werden kann. Die notwendigen Unterschriften können auf völlig einfache Art gesammelt werden, man stellt sich an mehrere Orte in dieser Stadt, überzeugt Passanten von seinem Anliegen und bittet unter Bekanntgabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse eine persönliche Unterschrift. Wenn es tatsächlich nicht möglich ist, innerhalb weniger Monate 6200 Unterschriften zu sammeln, wenn man tatsächlich der Meinung ist, dass das so anstrengend und so kompliziert ist, dass man dafür mindestens ein halbes Jahr benötigt, dann frage ich mich, ob dieses Thema die Herzen und Hirne der Bevölkerung tatsächlich derart bewegt, dass eine Volksbefragung durchgeführt werden soll. Ich persönlich erlebe es völlig anders. Das ist ein Thema, das in unserer Stadt unheimlich emotionalisiert und polarisiert und das objektiv den Wünschen einer GesmbH entspricht und wahrscheinlich tatsächlich auch inhaltlich städtebaulich einige veritable Probleme aufweist. Wenn man aber so eine Einschätzung hat, dann müsste man als Bürgerinitiative Interesse daran haben, dass sich die Bevölkerung möglichst rasch artikulieren kann, diese Unterschriften zu sammeln. Die Behörde braucht maximal 14 Tage um zu überprüfen, ob diese Unterschriften korrekt geleistet worden sind. Das ist eine Formalprüfung, weil man sich nicht einmal mehr ausweisen muss. Das kann man sowieso nur bis zu einem gewissen Grad überprüfen. Nach der Beglaubigung gibt es eine Frist von zirka 60 Tagen, in der die Volksbefragung stattfinden könnte. Wenn sich diejenigen, die diese Befragung wollen, beeilen, wenn sie sich sputen, wenn sie nicht - um beim fußballerischen Bild zu bleiben - auf Zeitverzögern spielen und den Ball im Mittelfeld hin und her schieben, wenn Sie tatsächlich Interesse haben, dass die Bevölkerung das entscheidet, dann kann ich ihnen nur empfehlen, in der Bürgerinitiative eine konkrete Fragestellung zu erarbeiten - das ist auch nicht schwierig, die Frage muss mit ja oder nein eindeutig zu beantworten sein, das wird man wohl zusammenbringen - und dann Unterschriften zu sammeln. Über die Hintertür ein Projekt zu verzögern, ist kein korrekter Umgang mit einem Projektwerber. Außerdem bin ich der Meinung, dass auch der LASK das Recht hat, möglichst rasch zu wissen, woran er ist. Diese Volksbefragung war nicht meine Idee, ich war auch schon bei der Eisenbahnbrücke nicht der Meinung, dass diese Volksbefragung unbedingt stattfinden müsste. Jetzt ist es auf dem Tisch, also bitte ich Sie, rasch zu handeln.“ Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, Herr Bürgermeister, ich darf dich daran erinnern, dass du vor nicht allzu langer Zeit angekündigt hast zu ermöglichen, eine Volksbefragung im Gemeinderat abzustimmen, um - genau das, was du jetzt kritisierst - das ganze Prozedere abzukürzen und für alle Sicherheit und Klarheit herzustellen. Du hast, warum auch immer, deine Meinung um 180 Grad geändert. Du erklärst uns jetzt oberlehrerhaft, wie man eine Volksbefragung macht und eine Frage dafür erstellt, das halte ich wirklich für unerträglich. Du hast angekündigt, dass du eine Volksbefragung bzw. eine Fragestellung unterstützen wirst. Wenn du das was du jetzt sagst gleich gesagt hättest, dann hätten die GegnerInnen bzw. die Bürgerinitiative schon vor Monaten anfangen können, Unterschriften zu sammeln. Es war medial kolportiert, du hast gesagt, dass die SPÖ-Fraktion und du, als Bürgermeister unterstützen wirst, dass der Gemeinderat eine Volksbefragung einleitet. Dann kam die 180-Grad-Wende. Ich möchte schon noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen, dass die jetzigen Vorwürfe, betreffend Verzögerung und schaffen von Unklarheit, zum guten Teil dein Verdienst sind. Zweitens will ich sagen, dass es für uns in erster Linie gar nicht um das Stadion geht, sondern darum, dass eine Mehrheit in diesem Linzer Gemeinderat kein Interesse hat, den Grüngürtel zu schützen. Was auch immer dort gebaut werden sollte, ist für uns nicht in Ordnung. Wir werden darum kämpfen, diesen Grüngürtel zu schützen, egal, was dort gebaut werden soll. Wir glauben nämlich, dass dort nichts gebaut werden soll und unser Grünzug geschützt werden muss. Eines der grundliegenden Probleme hier ist, dass der Mehrheit in unserem Gemeinderat unser Grüngürtel egal ist. Hier kommen Vorwürfe an Menschen, die bemüht sind, ihre Überzeugungen auch mit anderen BürgerInnen zu teilen, zu besprechen und Unterstützung zu finden. Wir wissen auch nicht, wie eine Befragung ausgehen wird. Es ist jammerschade, dass wir überhaupt diesen Schritt machen müssen und die Mehrheit hier den Grüngürtel sowieso nicht schützt. Wenn wir eine Volksbefragung im Gemeinderat beschlossen hätten, so wie du es ursprünglich angekündigt hast, hätten wir das alles schon erledigt.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, lieber Lorenz, mit 6100 vorliegenden Unterschriften ist eine Volksbefragung in Linz demokratisch legitimiert. Meiner Ansicht nach ist es, so lange sie nicht auf dem Tisch liegen, nicht Aufgabe der Politik, quasi auf Vorrat sich gegen Durchführung von Verfahren auszusprechen und hier quasi auf Vorrat aktiv zu werden. Wir stimmen diesem Antrag ganz sicher nicht zu, wir werden gegen diesen Antrag stimmen. Ich möchte dich schon noch einmal an daran erinnern, lieber Lorenz, dass du einer bist, der grundsätzlich treibend ist. Wenn man bei einem anderen Projekt, das du gerne betrieben sehen möchtest, so eine Taktik anwenden würde, dann wärst du der Erste, der ganz heftig protestieren würde. Das wollte ich dir noch ins Stammbuch schreiben.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Ich fange mit den neun Monaten an, Markus, die du genannt hast. Zwischenruf Vizebürgermeister Hein: „Es war jetzt kein Vertrag dabei. Ich schätze nur!“ Gemeinderat Poto?nik weiter: Ich wiederhole es nur. Wenn es diese neun Monate sind, dann ist alles in Ordnung. Es war aber in den letzten Wochen auch schon die Rede von drei Monaten und drei Monate sind nicht wahnsinnig viel. Normalerweise dauert es länger, das weiß ich auch. Wenn der LASK bis 2021 ein neues Stadion haben will und die Volksbefragung dazwischen kommt, dann ist das aus unserer Sicht nicht unser Problem, sondern dann hat der LASK ein schlechtes Projektmanagement und hätte die Information und die Widerstände von der Bevölkerung miteinrechnen müssen. Es ist aber nicht mein Job oder unser Job als Gemeinderat das Ganze zu beschleunigen. Es gibt das Recht dieser Volksbefragung, das steht so im Statut. Ich glaube nicht, dass es unsere Aufgabe ist, hier auf Geschwindigkeit zu pochen. Ich meine es ist gut, aber wie Ursula Roschger schon richtig gesagt hat, wäre es viel schneller gegangen. Wir fänden es grauenhaft, wenn so eine Art Wettkampf der Zeit oder Wettkampf der Kräfte entsteht, wer schneller ist, das Land oder die Stadt, Ist die Verwaltung oder sind die Bürger schneller, das finde ich eine schreckliche Optik, muss ich ehrlich sagen. Um es sportlich auszudrücken, es ist ein unfaires Spiel bzw. undemokratisch, wenn es Instrumente gibt, die bestimmten Regelwerken unterworfen sind und man dann versucht, weil bestimmte politische Kräfte dieses Stadion wollen, an diesem vollkommen ungeeigneten Standort das zu ‚overrulen‘ oder von rechts zu überholen. Das finde ich, ehrlich gesagt, schockierend. Wir werden uns beeilen, das tun wir sowieso, das habe ich eingangs schon gesagt. Ich wiederhole es noch einmal, die Intention war nie das zu verzögern - das empfinde ich als Vorwand, um es schlecht zu machen -, sondern alle, die daran beteiligt sind, wollen schnell sein. Wir wollen aber auch die Garantie, dass wir nicht nach vier oder drei Monaten von rechts überholt werden, weil das in unseren Augen undemokratisch wäre. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (16) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von den NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 17 Fußgängerfreundliche Rechte Donaustraße und führt aus: „Danke Karin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wir das schon mehrmals hier durchgespielt haben, geht es bei diesem Antrag um die Fußgängerfreundlichkeit in der Stadt Linz. Das ist der zehnte Vorschlag. Ich spare mir jetzt die Erklärung, warum es so wichtig ist zu Fuß zu gehen und Fußgängerfreundlichkeit zu schaffen. Ich möchte nur noch einmal daran erinnern, dass das nicht nur nett ist, sondern dass es eine ernst zu nehmende Art und Weise ist, sich in der Stadt zu bewegen und dass es auch ein ernst zu nehmender Beitrag ist, Stau zu reduzieren. Viele andere Städte machen das erfolgreich vor. Eine dieser Möglichkeiten, die Fußgängerfreundlichkeit in Linz zu verbessern, ist an der Rechten Donaustraße. Das ist vereinfacht erklärt, zwischen Lentos, Ernst-Koref-Promenade und dem Pfarrplatz. Dort ist eine Art Nadelöhr, wo täglich Tausende von Menschen gehen, weil es da weit und breit keine andere so gute Verbindung gibt. Dafür, dass das so ein Nadelöhr ist und von Fußgängern so stark frequentiert wird, ist die Situation für Fußgänger, Kinderwagen schiebende Menschen und Rollstuhlfahrer katastrophal. Die Lösung mit dem Zebrastreifen ist unangenehm. Auf der Seite, wo früher die Tankstelle war, ist gar kein Gehweg, da gibt es nur so einen Trampelpfad, da geht es hinauf und hinunter, auf der Seite des Zollamts ist der Gehweg zu schmal dafür, dass so viel Verkehr ist. Gleichzeitig sind die Fahrbahnen verschwenderisch breit, eine Spur hat zum Teil sechs Meter. Ich denke mir, dass man diesen Bereich zwischen Lentos und Pfarrplatz gesamtheitlich betrachten müsste - breitere Gehwege, neue Gehwege usw. Ich hoffe, dass die Stadt dort etwas macht. Der Gemeinderat beschließe: ,Der viel frequentierte Abschnitt der Rechten Donaustraße bis zum Pfarrplatz kann für Fußgänger deutlich verbessert werden. Der zuständige Stadtrat (ISW) wird gebeten hier - wie oben beschrieben - eine größere Lösung zugunsten der Fußgänger zu entwickeln.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden.“ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Riha: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kollegen, wenn man vom Zentrum zur Donaulände gehen möchte oder umgekehrt, ist es nicht sinnvoll, entlang der stark befahrenen Donaustraße und über den Pfarrplatz zu gehen. Vielmehr kann man ganz bequem über den Hauptplatz, vorbei an der Kunst-Uni und dann über die Fußgeherbrücke über die Donaulände gehen und kommt direkt beim Lentos-Kunstmuseum an. Von dort gibt es mehrere gut gekennzeichnete Fußgängerübergänge auf die andere Seite, also wo ist das Problem? Wir werden uns bei diesem weiteren überflüssigen Antrag der NEOS der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Strigl: „Lieber Lorenz, ich schicke voraus, dass wir uns bei diesem Antrag auch der Stimme enthalten werden, weil wir glauben, dass es dort nicht so schlecht ist und es andere Möglichkeiten gibt, dort hinzukommen. Ich möchte aber noch etwas festhalten, du schreibst in deiner Antragsbegründung ,Sehr geehrter Herr Bürgermeister…‘ und schreibst ein Stück weiter darunter ,Auf der östlichen Seite, dort wo früher deine Tankstelle war…‘. Ich möchte feststellen, Herr Bürgermeister Luger hat dort nie eine Tankstelle gehabt und wird wahrscheinlich nie eine haben. Das nur als Anmerkung. Der Weg bei der Tankstelle ist vorhanden, dort ist ein Gehsteig. Wie gesagt, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Lorenz, grundsätzlich ist es richtig, dass die ganze Stadt fußgängerfreundlich sein sollte. Es gibt viele Problempunkte, die es durchaus wert sind, sie zu betrachten. Es gehört aber auch hier die Frage gestellt, welche Punkte prioritär saniert und besser gestellt gehören und wie die wirtschaftliche Lage dazu ausschaut. Daher schlagen wir eine Zuweisung in den Infrastrukturausschuss vor.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Zu diesem ‚deine Tankstelle‘ muss ich sagen, da hat das Lektorat und Korrektorat Eypeltauer offensichtlich versagt. Da werde ich ihn das nächste Mal ermahnen, dass er genauer schaut. Zur Wortmeldung der FPÖ. Brigitte, ich weiß zufällig, dass du in der Altstadt wohnst. Von der Altstadt ist es natürlich wunderbar über den Hauptplatz zu gehen, das mache ich auch. Man sollte nicht immer nur von der eigenen Perspektive ausgehen. Tatsache ist, dass dort die Rechte Donaustraße von Tausenden Menschen frequentiert wird. Das ist Realität. Sind die alle zu dumm oder zu blöd, um über den Hauptplatz zu gehen oder ist es offensichtlich doch ein wichtiger Weg? Was Fußgänger und nebenbei auch Fahrradfahrer betrifft, schlage ich vor, sich schön langsam an Realitäten und Bedürfnissen zu orientieren und zu einem Servicedenken zu kommen und nicht ideologisch zu denken, dass dort kein Fußgänger gehen soll und wir deswegen für die Fußgänger nichts machen. Wir kommen sonst mit der Geschichte nicht weiter. Ich sehe, dass ich für den Antrag keine Zustimmung bekomme und warne Sie, bei der nächsten Gemeinderatssitzung kommt Nummer 11.“ (Beifall NEOS) Die Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 18 Transparenz bei den Plänen zur Fußgängerhängebrücke über die Donau und führt aus: „Diesmal geht es um diese Fußgängerhängebrücke, von der wir alle in den Medien schon gelesen haben. Das ist schön, das ist ein interessantes, spannendes Projekt, wir haben aber nur medial etwas davon mitbekommen, das ist eine Spur zu wenig. Das ist ein sehr großes, sichtbares Projekt, ein Projekt, das unsere Stadtgestaltung oder das Donautal zusätzlich zur Westring-Brücke oder zur Autobahn-Zubringerbrücke massiv verändern wird. Es greift natürlich in öffentlichen Grund und in Naturräume ein, die besonders sind. Diese Fußgängerhängebrücke ist zwischen Linzer Zoo und Aussichtsplattform Donautal geplant. Mehr wissen wir nicht. Es gibt einige Herausforderungen, zu klären, es ist offen wo das genau sein wird, wie die Zuwege sind, ob Straßen entstehen müssen, ob es Parkplätze geben wird, ob ein Gestaltungswettbewerb abgehalten wird, wer das Risiko trägt, wenn zum Beispiel nach ein, zwei Jahren alle einmal darüber gegangen sind und sich der private Investor zurückzieht. Das wäre keine Seltenheit. Diese Punkte sind aus unserer Sicht zu klären. Ich denke, der richtige Weg das demokratisch und transparent zu klären, wäre, dieses Projekt im Ausschuss für Infrastruktur – bei dir, Markus Hein – zu besprechen. Das heißt, die privaten Projektbetreiber werden eingeladen, dieses Projekt vorzustellen. Ich denke, das ist das normalste der Welt. Das ist keine komische Forderung. Bei so einem wichtigen sichtbaren und teuren Projekt wäre es gut, auf Augenhöhe miteinander zu sprechen und nicht nur über die Medien Werbung zu bekommen. Dann gibt es plötzlich ein fixfertiges Projekt und es heißt ,friss oder stirb‘. Auch für die Bevölkerung ist das unangenehm. Es ist nicht die Art und Weise, wie man heutzutage schöne, wichtige, tolle Projekte entwickelt. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Referent für Infrastruktur und Stadtentwicklung wird aufgefordert, die Betreiber des Hängebrückenprojekts im Donautal in den Ausschuss einzuladen, um ihr Projekt im Detail vorzustellen und zu diskutieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Wortmeldung Gemeinderat Malesevic: „Sehr geehrte Vorsitzende, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuhörer auf der Galerie, lieber Lorenz, ich muss schon sagen, dass ich deinen Enthusiasmus, in jeder Sitzung so viele Infrastruktur-Anträge zu stellen, stark bewundere. Das heißt nicht, dass diese immer sinnvoll sind. Zu diesem Antrag möchte ich Folgendes sagen. Erstens, der Antrag ist in sich widersprüchlich. Du schreibst, dass es sich hier um ein privates Projekt handelt und forderst andererseits die Stadt Linz auf, die Infos zu diesem Projekt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe der Stadt Linz ist, private Projekte der Öffentlichkeit vorzustellen. Du hättest diesen Antrag viel besser in Form einer Anfrage an den Investor geschickt. Zu deinem Vorschlag, den privaten Investor in den Ausschuss einzuladen, sage ich ganz offen, dass man sich das sicher überlegen kann, aber dafür braucht man keinen Antrag. Es wäre effizienter, ein einfaches E-Mail an den zuständigen Referenten zu schreiben. Aus den erwähnten Gründen wird sich die freiheitliche Fraktion bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Poto?nik: „Dass es sich um einen privaten Investor handelt, das hatten wir hier schon einmal, nämlich beim LASK-Stadion. Es geht aber in unseren Augen nicht darum, ob ein Privater investiert, sondern darum, dass dieses private Projekt massiv in öffentliche Belange, in Widmungsverfahren und Rechte und in die Optik usw. eingreift. Das ist der springende Punkt. Im Ausschuss wurden schon mehrere private Projekte vorgestellt oder zumindest besprochen, z.B. der Fahrradverleih. Auch die Firma Doppelmayr hat in einem tollen spannenden Vortrag, der alle begeistert hat – 20 Minuten lang erklärt, ein privates Projekt mit einem Volumen von 110 oder 210 Millionen Euro, ich weiß es schon nicht mehr oder 120 Millionen Euro vorgestellt. (Zwischenruf) Sie waren im Ausschuss, ich rede gerade von Privaten. Der Vorschlag, direkt anzufragen, geht sicher, nur habe ich keine Lust, mit dem Investor zu mauscheln. Ich will mit denen nicht ein bilaterales Gespräch unter vier Augen führen, sondern ich will, dass das alle mitbekommen, Die Grünen, die Schwarzen usw. Es ist der Sinn und der Zweck unseres Gemeinderats und unserer Ausschüsse, dass wir Dinge transparent, öffentlich und gemeinsam besprechen. Natürlich, kann ich sogar versuchen, bei der Firma mit zu investieren, das könnte ich alles machen, aber das will ich nicht. Ich sitze hier als Gemeinderat, als Vertreter der Allgemeinheit und der Bevölkerung und will, dass das hier im Gemeinderat bzw. im Ausschuss sauber und korrekt besprochen wird. Es ist unsinnig, mir vorzustellen, dass ich mit denen privat rede. Das ist nicht Sinn und Zweck meiner Aufgabe. Ich bin hier kein Privatmann, sondern ich habe meine Rolle als Gemeinderat. Ich habe alles gesagt. Ich bitte erneut um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 19 Innovatives Mobilitätskonzept Bahnhofsquartier und führt aus: „Das ist ein Marathon, ich wäre dankbar, wenn zwischen den Anträgen eine Pause wäre, vielleicht ist es möglich die Anträge in der Tagesordnung anders einzuteilen. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Wie sich diese Tagesordnung ergibt, habe ich bis jetzt nicht verstanden. (Zwischenrufe) Bei diesem Antrag geht es um das Bahnhofsquartier südlich des Bahnhofs. Die ÖBB besitzt dort eine große Fläche – wir haben das alle mitbekommen - und hat dort vor ungefähr eineinhalb Jahren einen sogenannten Europan-Wettbewerb gemacht, das ist ein internationaler städtebaulicher Ideenwettbewerb. Dort stehen in zwei Phasen mittelfristig zweimal 15.000 Quadratmeter zur Verfügung, also insgesamt 30.000 Quadratmeter, sprich, drei Hektar, was für eine innerstädtische Entwicklung sehr, sehr groß ist. Ich will jetzt nicht über Architektur, Städtebau oder Flächenwidmung reden. Dieser Antrag will diesem Bahnhofsquartier ein innovatives Mobilitätskonzept verpassen. Der Hintergrund ist, dass dieses Areal unmittelbar neben dem Bahnhof ist. Das heißt, in Zukunft wird es dort eine Untertunnelung geben bzw. wird der Bahnhof fußläufig unmittelbar erreichbar sein. Das heißt, ich kann von jedem Zug innerhalb von drei Minuten in dieses Gebiet kommen und das ist für Linz extrem interessant. Das ist ein Standort, den es in Linz in dieser Form nicht gibt, das wäre ein absolutes Alleinstellungsmerkmal und erweitert den Einzugsbereich des Bahnhofsviertels gigantisch, nämlich von Salzburg bis Wien. Da gibt es plötzlich so ungefähr potentielle drei Millionen Mitarbeiter – vielleicht sind es eineinhalb oder zwei, aber im Millionenbereich - und das wäre insofern interessant, weil in Linz sehr viele innovative IT-Firmen sind, denen es an guten gut ausgebildeten, intelligenten Köpfen mangelt. Der Antrag orientiert sich an internationalen best-practice-Beispielen unter anderem - das ist jetzt nicht international - an Salzburg. Salzburg hat vor zwei Jahren eine neue Stellplatzverordnung verabschiedet, wo in Bezug auf Nähe zum öffentlichen Verkehr vollkommen andere Schlüssel entstehen. Das heißt, würde man die Stellplatzverordnung von Salzburg auf dieses Gebiet umlegen, müssten nur mehr - das lese ich jetzt vor, weil ich die Zahlen nicht im Kopf habe – Stellplätze, die je nach Erreichbarkeit den Schlüssel von Stellplätzen auf ein absolutes Minimum reduziert. 30.000 Quadratmeter Bürofläche beim Bahnhof erfordern so beispielsweise nur 100 Stellplätze, 5000 Quadratmeter Verkaufsfläche nur zehn, ein Hotel mit 100 Zimmern nur fünf. Ähnlich entsteht in Wien neben dem Westbahnhof ein vollkommen neuer Möbelmarkt der Marke Ikea, der trotz 18.000 Quadratmeter neuer Verkaufsfläche über keine Stellplätze für Kunden verfügt. Ich denke, wir sollten uns an diesen best-practice-Beispielen konkret an diesem Bahnhofsquartier orientieren und gemeinsam mit der ÖBB, die diese Flächen entwickelt, besitzt und vermarkten wird, ab 2021 ein innovatives übergreifendes Mobilitätskonzept entwickeln.“ Der Gemeinderat beschließe: ‚Im Zuge der Entwicklung des neuen Bahnhofsquartiers zwischen Wienerstraße und Unionstraße soll ein innovatives Mobilitätskonzept implementiert werden. In unmittelbarer Nähe zum Bahnhof besteht die Chance, voll auf den öffentlichen Verkehr zu setzen und auf teure, verkehrserregende und für die Stadt Linz schädliche Tiefgaragen zu verzichten. Der Stadtrat für Infrastruktur wird aufgefordert gemeinsam mit der Eigentümerin (ÖBB Immobilien) ein Mobilitätskonzept zu entwickeln und zu implementieren, welches diese Chance nutzt‘. Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Lorenz, nur kurz zur Info. Bei der Tagesordnung wird immer nach Anträgen, dann Resolutionen und dazwischen nach Fraktionsstärke sortiert. Beim Antrag selbst, ich habe den Eindruck, dass man das innovativ weglassen könnte, weil es in Linz teilweise so ist, dass es alleine schon eine Innovation darstellen würde, wenn einmal ein Mobilitätskonzept kommen würde. Leider ist es so, dass das Bahnhofsviertel auch nicht anders ist. Wir begrüßen den Antrag grundsätzlich. Ich muss aber auf eine Wortmeldung von dir bezüglich der Stellplatzverordnung eingehen. Es hat sich – ich glaube, vor eineinhalb Jahren ist die Stellplatzverordnung geändert worden - auf großes Bestreben auch der Grünen hin, Kollegin Böcker auf Landesebene ganz massiv eingebracht. Dadurch ist es jetzt auch möglich, diesen Schlüssel in Oberösterreich entsprechend abzuändern. Ich glaube, vor ungefähr zwei Monaten ist bei einem ersten Projekt an der Landstraße der Stellplatzschlüssel entsprechend reduziert worden. Das heißt, wir können das in Linz schon umsetzen und entsprechend damit agieren. Ich muss noch anmerken, warum ich diesen Antrag begrüße. Ich glaube, wenn wir wirklich ein Verkehrskonzept machen würden und noch dazu ein innovatives, dann würde das erste Mal herauskommen, dass eine Autobahn mitten durchs Bahnhofsviertel nicht unbedingt eine sehr kluge Idee ist. Das würde dann eventuell sogar den Westring oder in die Westschneise oder wie man die auch immer nennen soll - du hast gesagt, die Auffahrt -, im Endeffekt die Autobahn vielleicht noch abdrehen, was wir natürlich noch mehr begrüßen würden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, lieber Lorenz, verehrter Kollege Grininger, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es hier nicht um den Bahnhof per se geht, sondern um die ehemaligen oder bald ehemalige ÖBB-Werkstätten, die südlich des Bahnhofs liegen. Grundlage des derzeitigen Planungsstandes war der von Lorenz Poto?nik angesprochene Wettbewerb. Dieser Wettbewerb bezieht sich auf drei Areale: Das Areal 1 südlich entlang der Wiener Straße, wird aktuell von der ÖBB weiterentwickelt, die Gebäude des Areal 2 nördlich entlang der Wiener Straße werden noch für den Betrieb genutzt und sind voraussichtlich erst mittel- bis langfristig verfügbar und das Areal 3 ist derzeit nur eine Studie für eine Vision. Für den vorliegenden Planungsentwurf, nämlich für das Areal 1, sind derzeit 534 Stellplätze in mehreren Tiefgaragen auf ein bis zwei Ebenen ausgewiesen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über zwei Zufahrtstraßen, die in die Wiener Straße münden. Das Areal 1 ist bezüglich des öffentlichen Verkehrs durch Haltestellen im Bereich der Unionkreuzung mit den Straßenbahnlinien 1 und 2 bzw. durch die Buslinien 41 und 43 gut erschlossen. Das Fußgänger- und Radfahrnetz zum Bahnhof ist derzeit nur durch die Unterführung der Westbahnstrecke gegeben. In der Übersichtsplanung des Gesamtareals für die Fußgängeranbindung zum Hauptbahnhof ist eine Fußgängerbrücke über die Bahntrasse nördlich des Landesdienstleistungszentrums und die Verlängerung der beiden bestehenden Bahnhoftunnel dargestellt. Da sind aus jetziger Sicht jedoch sehr langfristige Lösungen. Prinzipiell ist zu Mobilitätskonzepten anzumerken, dass bei Projekten dieser Größenordnung die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes state-of-the-art ist. Der Antrag ist daher obsolet und wir werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Sommer: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen eine Zuweisung in den Infrastrukturausschuss, da es sich um eine sehr komplexe Thematik handelt, die im Ausschuss noch einer ausführlichen Diskussion bedarf.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, lieber Lorenz, ich habe es mir nicht nehmen lassen, mich bei diesem Punkt noch zu Wort zu melden. Was du eben vorgeschlagen hast, machen wir bereits. Seit der Novelle der Stellplatzverordnung orientieren wir uns an der Karte für die ÖV-Güteklassen, die vom Bund erstellt wurde. Entlang der gut versorgten Bereiche machen wir natürlich auch Abweichungen beim Stellplatznachweis. Den Vergleich mit anderen Bundesländern zu machen, ist immer ein bisschen gefährlich, weil das größtenteils Landesgesetze sind. Landesgesetze die in Salzburg gelten, sind bei uns nicht umsetzbar sind. Ich glaube, du kennst das Projekt das wir in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der GWG gemacht haben. Du hast in einer Presseaussendung selber noch gelobt, dass hier etwas Tolles entsteht, Danke für dieses seinerzeitige Lob. Ich sehe es genauso, wie du. Es gibt Bereiche, die vom öffentlichen Verkehr ausgezeichnet versorgt sind. Dazu gehören aber nicht nur die Haltestellen, sondern auch das Verkehrsmittel und die Frequenz. Diese ÖV-Güteklassen-Karte des Bundes orientiert sich an mehr Faktoren, als nur an Haltestellen. Herr Grininger, wenn Sie ein innovatives Verkehrskonzept für die Stadt Linz suchen, rate ich Ihnen die Lektüre der Broschüre ,KUMM STEIG UM‘, die wir gemeinsam mit dem Land gemacht haben. Da werden sogar Sie als Grüner einige Projekte finden, die auch Sie überzeugen, vor allem im Bereich der sanften Mobilität und im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Ich gebe zu, wir haben gewisse Meinungsunterschiede den Individualverkehr betreffend. Ich muss auch noch sagen, so innovativ wie Sie, bin ich in diesem Fall noch nicht, dass ich Straßen baue und dort dann niemanden fahren lassen will. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank, ich muss leider auch noch etwas dazusagen, in ,KUMM STEIG UM‘ ist die Ostumfahrung drinnen, die ganz stark im Vordergrund gestellt wird, genauso die Westdurchfahrt. Das heißt, das ist auf den Autoverkehr schon sehr stark fokussiert. Zu dem, dass wir dort niemanden fahren lassen, muss ich auch noch etwas sagen. Wenn Sie da eine Straße bauen, wird die solarCity wirklich im Verkehr ersticken, das ist dann Ihre Verantwortung, wenn Sie dann einen Durchzugsverkehr durch die solarCity fahren lassen, was wirklich absurd ist. Jetzt geht es um den Bahnhof und ein Mobilitätskonzept für dieses Gebiet. Das ist sicherlich zu begrüßen. Gerade Sie, als Verkehrsstadtrat, müssten sagen, dass ein Mobilitätskonzept sicherlich nie schlecht ist, weil man sich an dem gut orientieren kann. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Von FPÖ-Seite kommt sozusagen der Tenor, dass der Antrag obsolet ist und das schon gemacht wird. Dazu möchte ich sagen, ich glaube, wir sollten noch viel, viel radikaler sein und für dieses Gebiet wirklich ein ganz eigenes Mobilitätskonzept entwickeln. Da denke ich noch gar nicht so sehr an die Landesgesetze usw., sondern vielleicht geht es auch umgekehrt. Vielleicht kann man ein Projekt entwickeln, das die Landesgesetze in irgendeiner Form beeinflusst. Ich bitte um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von den Gemeinderatsfraktion der ÖVP, Die Grünen und NEOS gemeinsam eingebrachten Antrag P 20 Information des Gemeinderates durch den Berater Dr. Prucher über die Ergebnisse seiner Analyse der Abteilung Verwaltungsstrafen und führt aus: „Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der ehemalige Finanzdirektor des Landes Salzburg, Herr Hofrat Dr. Prucher, wurde beauftragt, die Abteilung Verwaltungsstrafen des Linzer Magistrates zu analysieren. Vor dem Hintergrund der in dieser Abteilung stattgefundenen sogenannten Aktenaffäre und dem gerade daraus resultierenden ganz großen Interesse aller Gemeinderatsfraktionen an Information und Transparenz, soll es ermöglicht werden, dass Herr Dr. Prucher nach Abschluss seiner Analysen den Vertretern aller Fraktionen zur Auskunft zur Verfügung steht. Deshalb stellen die unterzeichneten GemeinderätInnen der NEOS, ÖVP und Die Grünen den folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird beauftragt zu ermöglichen, dass der Berater Dr. Prucher nach Abschluss seiner Analyse der Abteilung Verwaltungsstrafen Vertretern aller Fraktionen die Ergebnisse dieser Analyse vorstellt und für deren Fragen zur Verfügung steht. Als Rahmen wird hierfür ein um einen Vertreter der NEOS und Gemeinderätin Mag.a Grünn von der KPÖ erweiterter Stadtsenat, alternativ der Kontrollausschuss vorgeschlagen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich habe avisiert bekommen, dass die SPÖ-Fraktion einen Abänderungsantrag stellen wird, den ich sehr begrüße. Darin wird einerseits korrigiert, dass der Bürgermeister in diesem Bereich nicht befangen ist und daher auch selbst zu beauftragen ist. Zum anderen wird direkt der Kontrollausschuss als geeignetes Gremium für eine derartige Information genannt. Auch das halte ich für richtig. Wir haben im ursprünglichen Antrag sowohl den Kontrollausschuss, als auch den erweiterten Stadtsenat vorgeschlagen um den Konsens nicht zu gefährden. Ich gehe davon aus, dass wir hier heute eine Mehrheit finden werden. Ich bedanke mich dafür, freue mich über dieses Signal der Transparenz und bin auch sehr gespannt auf die Ergebnisse der Analysen des Herrn Hofrat Dr. Prucher. Danke.“ (Beifall NEOS, ÖVP, Die Grünen) Gemeinderat Leidenmühler: „Liebe Frau Vizebürgermeisterin, lieber Felix, liebe AntragstellerInnen, in diesem Antrag geht es darum, dass der Gemeinderat über die Tätigkeit des Herrn Hofrat Dr. Prucher informiert wird. Das, was wir gemacht haben, sind wirklich lediglich ein paar kosmetische Korrekturen. Zum einen die - Felix Eypeltauer hat es schon gesagt - Zuspitzung auf den Bürgermeister, der in diesem Fall nicht befangen ist. Wir beauftragen den Bürgermeister nicht, wir ersuchen ihn, das ist aber eher nur eine Frage der Höflichkeit. Als relevantes Gremium kommt für uns eigentlich nur der Kontrollausschuss in Frage, das hat ganz pragmatische Gründe. Der erste ist, dass dort die Leute sitzen, die sich fast tagtäglich mit dieser Thematik beschäftigen. Z.B. wäre Ursula Roschger oder auch ich in einem erweiterten Stadtsenat, so wie er in diesem Antrag steht, nicht vertreten. Auch wir sind an dem interessiert, was Herr Hofrat Dr. Prucher zu erzählen hat. Und noch etwas kommt hinzu. Unser Abänderungsantrag sorgt für maximale Transparenz, weil Gemeinderätinnen und Gemeinderäte an den Stadtsenatssitzungen nicht teilnehmen dürfen, sehr wohl aber jedes Stadtsenatsmitglied an den Sitzungen des Kontrollausschusses teilnehmen darf. Das ist natürlich das Maximum, wenn all die, die im Stadtsenat interessiert sind, dann an der betreffenden Sitzung des Kontrollausschusses teilnehmen können. Daher lautet unser Abänderungsantrag wie folgt: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird ersucht zu veranlassen, dass Dr. Prucher die Ergebnisse seiner Analyse dem Kontrollausschuss vorstellt.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Stadtrat Raml: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Linzer Gemeinderat, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Besuchergalerie, gestatten Sie mir bitte ganz kurz, dass ich mich zu Beginn bei meiner Fraktion für das Vertrauen, das sie mir entgegengebracht hat, sehr herzlich bedanke. Ich freue mich sehr auf diese neue Herausforderung. Ich sehe es aber ein bisschen - nachdem wir heute schon am Rande den Fußball gestreift haben - wie ein Auswärtsspiel bei einem Fußballspiel, das ich jetzt drei Jahre im Bundesrat haben durfte. Ein Auswärtsspiel ist immer eine schöne Herausforderung, ein Heimspiel freut mich aber ganz besonders. Ich sehe meine künftige Aufgabe im Linzer Stadtsenat als eine Art des Heimkommens. Ich biete allen wirklich ganz offen meine Zusammenarbeit an, sowohl im Gemeinderat, als auch im Stadtsenat, insbesondere jenen, die so, wie ich, Interesse an einem sicheren und einem gesunden Linz haben, an einem Linz, das finanziell gut aufgestellt und auch gut vernetzt ist. Um gut zusammenzuarbeiten, braucht es natürlich Transparenz und um transparent sein zu können, braucht es eine funktionierende Kontrolle. Wir unterstützen das hier beantragte Begehren ganz ausdrücklich. Insbesondere unterstützen wir den Abänderungsantrag der SPÖ, weil er weitergehend ist, man kann sogar sagen, was die Transparenz betrifft, wie es Kollege Leidenmühler ausgeführt hat. Wir werden dem Abänderungsantrag der SPÖ sehr gerne zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Ich begrüße es, dass wir heute die Variante mit dem Kontrollausschuss machen. Ich will aber der Vollständigkeit halber sagen, dass wir das manchmal schon gewollt hätten, als es z.B. um Informationen von Rechtsanwalt Denkmair gegangen ist. Damals ist uns lang und breit erklärt worden, dass der Kontrollausschuss nicht das geeignete Gremium ist. Wir haben dann eine Variante gefunden, mit der jeweils ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Parteien in den Stadtsenat entsendet worden ist. Ich sage das nur, weil das jetzt so dasteht, als wäre die große Transparenzcharmoffensive ausgebrochen. Das war bis jetzt nicht so. Wir haben beides extra in den Antrag geschrieben, weil nie klar ist, wie viel Transparenz uns von Seiten der SPÖ und der FPÖ zugesprochen wird oder nicht. Ich begrüße ausdrücklich, dass es jetzt möglich ist und hoffentlich auch in Zukunft weiter möglich sein wird, im Kontrollausschuss Informationen zu bekommen. Danke.“ (Beifall Die Grünen, ÖVP, NEOS) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte jetzt in üblicher Gepflogenheit wiederholen, was die VorrednerInnen gesagt haben bzw. auf irgendwelche Aussagen meiner Vorredner eingehen und mich da auch ausbreiten und produzieren. Ich werde aber davon, wie ich das oft mache und hoffe es künftig immer zu machen, Abstand nehmen. Es ist alles gesagt. Danke für die avisierte Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 21 Notschlafstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag geht es wieder einmal darum, dass eine Notschlafstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Stadt Linz als notwendig erachtet wird. Im vorigen Jahr haben wir genau über diese Thematik auch hier in diesem Gemeinderat schon beraten. In einem Schreiben vom Juli 2018 an den Bürgermeister, der dieses Anliegen und diese Resolution weitergeleitet hat, betont das Land Oberösterreich, konkret die Direktion Soziales und Gesundheit, dass grundsätzlich der Bedarf an zusätzlichen Notschlafplätzen für non-compliant-Anliegen notwendig und bekannt ist, sich aber dieser Ausbau nach den Angeboten der budgetären Rahmenbedingungen richtet. Im vergangenen Budget des Landes Oberösterreich hat sich dahingehend nichts gefunden. Nachdem auch der Landeshauptmann schon avisiert hat, dass möglicherweise ein Doppelbudget für die Jahre 2019/2020 ins Haus steht, wäre es mir schon sehr wichtig nochmals zu betonen, dass die Stadt Linz diese Notwendigkeit für diese Menschen sieht. Es ist ganz wichtig, dass hier entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Das ist dahingehend vorzusehen und deswegen stelle ich folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die oberösterreichische Landesregierung, insbesondere der Finanzreferent des Landes Oberösterreich, Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer, wird ersucht, die finanziellen Mittel für ein Linzer Notschlafstellenangebot entsprechend dem Vorbild in Wels und Steyr für Personen, die aus non-compliant bzw. low-compliant bezeichnet werden, zur Verfügung zu stellen und diese in der Stadt Linz zu errichten.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Werter Gemeinderat, wir bitten um Zuweisung zum Sozialausschuss. Grundsätzlich stellt sich die Situation für uns folgendermaßen dar: Das Gebäude des B 37 ist leider schon sehr in die Jahre gekommen und man ist deshalb auf der Suche nach einer neuen Liegenschaft. Es gibt offenbar auch schon konkrete Vorstellungen und anscheinend gut verlaufende Gespräche zwischen Stadt und Land. Eine budgetäre Bedeckung im Sozialressort des Landes ist dafür – so unser Informationsstand – gegeben. Das heißt, nach unserer Einschätzung ist der Antrag so nicht ganz treffend bzw. ganz aktuell. Eine Zuweisung und die folgende Diskussion im Sozialausschuss, wie bereits angekündigt, kann uns einen entsprechenden Status quo dann noch einmal präsentieren. Sollte es zu keiner Zuweisung zum Sozialausschuss kommen, würden wir uns der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Pühringer: „Ich kann es ganz kurz machen. Wir haben uns das natürlich durchgeschaut. Wir finden, alleine schon von der Erläuterung her ist es wert, dass wir die Menschen, die das betrifft, die nicht wirklich die Masse sind, aber sozial stark davon betroffen sind, auch unterstützen werden. Wenn das in Wels und Steyr möglich ist, muss es auch in Linz möglich sein. Wir werden diese Resolution unterstützen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Vizebürgermeisterin Hörzing: „Mit einer Zuweisung in den Sozialausschuss bin ich nicht einverstanden, weil der Ball tatsächlich beim Land Oberösterreich liegt. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist noch einmal festzuhalten, dass das notwendig ist. Linz, bitte warten, das kann es nicht sein. Das betrifft auf jeden Fall die Menschen. Die Situation macht es für uns notwendig und unhaltbar. In diesem Sinne ersuche ich noch einmal um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16), FPÖ (15), Die Grünen (9) und NEOS (2) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 22 Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern ab Beginn des Pflegeverhältnisses – Resolution und führt aus: „Bei diesem Antrag geht es um eine Resolution an den Bund, dass das Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern ab Beginn des Pflegeverhältnisses zur Verfügung gestellt werden soll, weil es eine ganz wichtige Institution ist. In verschiedenen Rahmenbedingungen hat es schon primär Besserstellungen für Pflegeeltern gegeben. Im vergangenen Jahr wurde aber gerade bei Krisenpflegeeltern darauf abgestellt, dass diese das Kinderbetreuungsgeld nicht ab dem ersten Tag zur Verfügung gestellt bekommen. Seitens der Bundesregierung wurde diese Maßnahme zwar abgefedert, ich sage aber, dass das eine schlechte Reparatur des Gesetzes ist. Derzeit ist es so, dass Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld erst ab dem 91. Tag der Betreuung zur Verfügung gestellt bekommen. Ich glaube, das ist unhaltbar, weil gerade Krisenpflegeeltern dazu da sind, ein Kind aus belasteten Verhältnissen in einer Notsituation von einer Stunde auf die andere in ihre Familie aufzunehmen. Es ist keine Frage der Bindung, es ist keine Frage der Beziehung, die baut man in der ersten Sekunde auf, denn sonst würde man sich gar nicht als Krisenpflege-elternteil zur Verfügung stellen. Insofern geht es nicht um konkrete finanzielle Belastungen im Gesamthaushalt des Bundes, sondern darum, ganz klar zu signalisieren, welch wertschätzende und wichtige Arbeit Krisenpflegeltern leisten. Sie sind Leistungsträger des Staates und Stützen der Gesellschaft. Insofern ersuche ich auch ganz dringend, dass wir diese Resolution möglichst breit unterstützen, um ein klares Signal zu senden, wie wichtig diese Arbeit ist und für die Krisenpflegeeltern zu signalisieren, dass wir das wertschätzen. In diesem Sinn ersuche ich um Zustimmung, danke schön.“(Beifall SPÖ) Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Bundesregierung wird ersucht, Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld ab Beginn des Pflegeverhältnisses zu bezahlen, sprich, ab dem ersten Tag der Betreuung.‘ Wortmeldung Gemeinderat Pühringer: „Auch da kann ich es kurz machen. Wir sehen das gleich, wie es Frau Vizebürgermeisterin Hörzing dargestellt hat. Ich persönlich finde, dass es wirklich zu fast 100 Prozent Frauen sind – ich weiß nicht, ob es irgendwo einen Vater gibt, der das macht –, die im Krisenfall einspringen. Diese Pflegemütter sind natürlich nur zu unterstützen. Diese Damen haben für ihre sehr wertvolle Arbeit maximal 580 Euro Gehalt, wenn sie ein Kind in Betreuung haben. Soviel ich weiß, waren das im vergangen Jahr 29 Kinder in Linz. Von unserer Seite gibt es vollste Unterstützung für diese Resolution.“ (Beifall FPÖ) Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Fechter berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 23 Ausbilden statt Abschieben – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben schon oft über die Beweggründe für die Möglichkeiten der Ausbildung von Asylwerberinnen und Asylwerbern gesprochen. Ich stelle daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, Asylwerbenden den Zugang zu Lehrausbildungen und deren Abschluss unabhängig vom Ausgang ihres Asylverfahrens zu ermöglichen.‘ Ich bitte um Annahme.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Danke schön Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben voriges Jahr einen inhaltlich ähnlichen Antrag gestellt. Allerdings hat sich inzwischen auch die rechtliche Situation geändert und muss dadurch auch bei der Sozialdemokratie inhaltlich anders sein. Für uns ist klar, dass die Eingliederung von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt bzw. in die Lehre in Mangelberufen sehr sinnvoll ist, vor allem angesichts der langen Asylverfahren. Das ist für alle Beteiligten eine gute Lösung. Die Entscheidung der Bundesregierung diese Möglichkeit zu streichen, ist für uns gesellschaftspolitisch ein Rückschritt und wirtschaftlich kontraproduktiv. Konsequenterweise fordern wir daher auch eine Öffnung dieser Möglichkeit und stimmen diesem Antrag der SPÖ zu.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ganz ohne Bundespolitik geht es im Linzer Gemeinderat manchmal doch nicht, also gut, so soll es sein. Der seinerzeitige sozialdemokratische Bundesminister Hundstorfer hat eine zumindest ähnliche, wenn nicht gleichlautende Regelung im Jahr 2012 in Kraft setzen lassen. Diese stellte seinerzeit ganz klar eine Regelung dar, mit der die Politik das Primat gegenüber der Rechtsordnung exemplarisch darstellte. Heute ist das von der Sozialdemokratie, glaube ich, nicht mehr so beliebt. Sie berichten in Ihren Forderungen nach der Wiederinkraftsetzung dieser Asylantenverordnung immer wieder über besagte Chancen, die diese Gott sei Dank sistierte Regelung bieten soll. Ich frage mich, warum sprechen Sie nicht über die Ergebnisse? Immerhin war diese Regelung fünf Jahre in Kraft. Erfolgsstatistiken des Sozialministeriums konnte ich keine finden, sehr wohl aber Analysen, aus denen hervorgeht, dass über 70 Prozent der ach so armen, nicht Berechtigten ihre Lehre in den nächsten sechs Monaten abbrachen, nachdem ihnen oft mit Hilfe des von ihnen wieder geforderten Vehikels ein positiver Asylbescheid ausgestellt wurde. Eklatanter missbraucht wurde eine Sonderregelung in Österreich wohl kaum jemals. Daher lehnen wir eine Unterstützung Ihrer angeblichen unternehmerfreundlichen Resolution natürlich explizit ab und werde dagegen stimmen. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es mir nicht nehmen lassen, auch zu sprechen. Ich möchte festhalten, dass es nicht rechts ist, für geordnete Zuwanderung zu sein und, dass es nicht links ist, Asylwerbern drei Jahre Lehrausbildung und zwei Jahre Beruf zu ermöglichen, es ist schlicht und ergreifend klug. Asylverfahren dauern Jahre. In dieser Zeit werden tatenfrohe junge Menschen zum teuren - wohlgemerkt - Nichtstun verdammt und das ist in jeder Hinsicht zerstörerisch. Gleichzeitig suchen unsere Unternehmerinnen und Unternehmer händeringend und seit Jahren Lehrlinge. Es ist wirtschaftlich vernünftig, aber auch human, Asylwerberinnen und Asylwerber in die Lehre gehen zu lassen. Zudem - das ist auch noch dazu zu sagen - ist eine fertige Berufsausbildung in jedem Fall, selbst bei negativen Asylbescheid, von unschätzbarem Wert und wohl die beste Entwicklungshilfe, die wir leisten, ohne einen Cent Steuergeld zu investieren und die die Unternehmer leisten wollen. Es wird hier manchmal so getan, als wäre das gegen die Interessen der Unternehmerschaft, genau das Gegenteil ist der Fall. Die wollen das, die stellen sich in den diversen Bezirken Österreichs – ich habe gerade im Mühlviertel wieder eine Initiative erlebt – auf die Füße. Auch in der Wirtschaftskammer gibt es kritische Stimmen und großen Unmut, dass die Wirtschaftskammer nicht in der Lage ist, diese Interessen der Unternehmerschaft zu artikulieren. Die Unternehmer wollen es, für die Asylwerberinnen und Asylwerber ist es wichtig und integrationstechnisch ist das ein guter Schritt. Es spricht nichts dagegen, außer man vertritt eine Ideologie, die sich vor Sachlichkeit verschließt. Das beobachte ich hier, von mir ausgesehen, auf der linken Seite dieses Saales. Ich möchte an Sie appellieren, für diese Resolution zu stimmen. Ich bin sehr froh, dass wir hier eine Zustimmung zustande bringen werden. Danke.“ (Beifall NEOS, Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Fechter: „Ich möchte zur Untermauerung nur eine Zahl aus dem Jänner 2019 nennen. Die Zahl der offen Lehrstellen in Linz war mit 972 mehr als fünfmal so hoch, wie jene der Lehrstellensuchenden mit 184. Wir vergeben damit echte Chancen, bekämpfen Fachkräftemangel und geben jungen Menschen eine Ausbildung. Ich glaube, dass Integration am Arbeitsmarkt die beste Art und Weise ist, Menschen zu integrieren. Sie lernen dabei nicht nur die Sprache, sondern auch die Wertehaltung unseres Gesellschaftssystems kennen. Ich bitte daher um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wir bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) und bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grabmayr berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 24 Hundefreilaufzone in der Grünen Mitte – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, mit der ,Grünen Mitte‘ ist in den vergangenen Jahren in Linz ein neues und modernes Stadtviertel entstanden. Vielen Familien mit Kindern wird dort nun ein schönes Zuhause geboten, mitsamt Kinderspielplätzen und Wohnanlagen. Auf den großzügigen Freiflächen wurden auch Ruheräume für Erholungsbedürftige eingerichtet. Außer Acht gelassen wurden jedoch, dass die zahlreichen Hundebesitzer für ihre Vierbeiner Sorge tragen wollen. Denn es wurde kein Platz geschaffen, an dem die Hunde ihren nötigen Auslauf bekommen können und die Hundehalter mit ihnen ungestört und gleichzeitig ohne andere Anwesende zu stören, Zeit in der freien Natur verbringen zu können. Es ist daher dringend nötig, in der ,Grünen Mitte‘ eine Hundefreilaufzone zu errichten. In der Vergangenheit hat die Stadt Linz solche Hundefreilaufzonen erfolgreich geschaffen, in der näheren Umgebung der ,Grünen Mitte‘, z. B. im Panulipark an der Wiener Straße. Diese Einrichtungen erfreuen sich großer Beliebtheit, weil sie sowohl den Bedürfnissen der Hundebesitzer und der Hunde, als auch zum friedlichen Miteinander aller Stadtbewohner beitragen. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht die sieben Wohnbaugesellschaften ,Baureform Wohnstätte‘ (BRW), ,Wohnungsgenossenschaft Familie in Linz‘ (Familie), ,Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH‘ (GWG), ,Oö. Wohnbau‘, ,Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oö.‘ (LAWOG), ,Neue Heimat Oberösterreich – Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH‘ (Neue Heimat), ,Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlergemeinschaft reg. Genossenschaft mbH‘ (WSG), welche jeweils Zuständigkeitsbereiche in der ,Grünen Mitte‘ haben, im Stadtteil ‚Grüne Mitte‘ eine Hundefreilaufzone zu errichten.‘ Wir ersuchen um Annahme. Danke.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Langer, M. A.: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Kollege Grabmayr, wie viele festgestellt haben, ist das Konzept der ,Grünen Mitte‘ Linz, vor allem der zentrale Park inklusive der angrenzenden multifunktionalen Platzzone sehr gelungen und bietet den QuartiersbewohnerInnen ein Naherholungsgebiet, das gut genutzt wird, so wie auch von Ihnen berichtet. Der nötige Platz, von dem Sie schreiben, wird genutzt und entspricht dem Konzept der Landschaftsarchitektin, die in der ,Grünen Mitte‘ den Zuschlag bekommen hat und in der ,Grünen Mitte‘ umgesetzt wurde. Darüber hinaus organisiert das sehr aktive Stadtteilzentrum mit den BewohnerInnen gemeinsam diverse Veranstaltungen und Workshops, in denen Kinder und Familien eingebunden sind und nutzt dazu den Freiraum sehr ausgiebig. In diesem Sinn wäre es aus unserer Sicht sinnvoll und notwendig, eine Hundefreilaufzone außerhalb bzw. in der Nähe des Quartiers zu suchen und nicht im Zentrum des Quartiers. Wir stimmen daher dem Antrag nicht zu.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Spannring: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns mit jenen in Verbindung gesetzt, die oft damit beschäftigt sind, dass dort alles gut läuft, nämlich mit den zitierten Wohnungsgenossenschaften. Von dort wurde uns von dieser Maßnahme – aus Gründen, die auch Kollege Langer genannt hat – abgeraten. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grabmayr: „Wir haben natürlich im Vorfeld versucht, alternative Flächen zu finden. Es gibt dort schlicht und einfach keine. Daher sind wir der Meinung, dass im Bereich der ,Grünen Mitte‘, wo wirklich ein großer Park ist, der zu vielen Zeiten kaum genutzt wird, eine Hundefreilauffläche für die soziale Verträglichkeit so einer großen Wohnanlage sehr zuträglich wäre. Ich bitte nochmals um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 25 Freieisflächen an den Linzer Seen erweitern – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, im Sinne der Zeiteffizienz mache ich es kurz. Aufgrund immer kürzer werdender Kälteperioden ist es kaum mehr möglich, das Eis der Linzer Seen zu betreten. Aus diesem Grund gehen der Stadt Linz erhebliche Freieisflächen verloren, das bedeutet auch einen Einbruch der Umsätze der dortigen Gastronomiebetreiber. Wir sind der Meinung, dass man dort aus diesem Grund etwas versuchen sollte, was bereits viele Gastronomen machen. Sie bauen einen Rahmen, legen den Rahmen mit einer Folie aus, spritzen Wasser auf, das dann gefriert und dann kann man es als Eis benutzen. Etwas in der Art sollte man auch versuchen. Wenn sich das bewährt, könnte man das ausweiten und etablieren. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Linzer Gemeinderat ersucht die Linz AG als Eigentümerin der Linzer Badeseen genannte Installationen zur Erweiterung des Freieisangebotes am Areal des Pichlinger Sees zu testen. Sollte sich dieser Test als positiv erweisen, wird die Linz AG gebeten, derartige Installationen an allen Linzer Badeseen zu errichten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2019 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Roschger: „Wir enthalten uns auch der Stimme.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Wir enthalten uns auch der Stimme.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16), ÖVP (12) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 26 Entwicklung des Linzer Ordnungsdienstes zu einer Stadtpolizei – Resolution und führt aus: „Herr Bürgermeister Luger will mehr Kompetenzen im Sicherheitsbereich. Er will Linz noch sicherer machen und hat daher diverse Vorschläge der Öffentlichkeit präsentiert. Wir haben den Ball gerne aufgegriffen. Wir glauben, dass die einfachste Möglichkeit eine Änderung des Artikel 78d Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz ist, um die Konkurrenzklausel abzuschaffen, damit es den Statutarstädten, denen es jetzt nicht möglich ist, ermöglicht wird, auch einen Gemeindewachkörper einzurichten. Vor diesem Hintergrund stellen wir als ÖVP-Fraktion folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Bundesregierung wird ersucht, eine entsprechende Gesetzesinitiative vorzubereiten, um das Konkurrenzverbot des Artikel 78d Abs. 2 B-VG aufzuheben, damit Städte mit eigenem Statut in deren Gebiet die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, künftig eigene Gemeindewachkörper einrichten dürfen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten sol durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Antragsteller, geschätzter hoher Gemeinderat, die SPÖ-Linz sieht die Verantwortung für die Sicherheit als ganz grundsätzliche Kompetenz des Bundes an und dementsprechend ist die Einrichtung bewaffneter Wachkörper beim Bund am besten aufgehoben. Für niederschwelligere Ordnungsfragen haben wir in Linz den Ordnungsdienst. Der macht seine Aufgabe sehr gut und ich nütze jetzt auch die Gelegenheit, dem heute ausgeschiedenen Vizebürgermeister Detlef Wimmer für seine Tätigkeit zu danken. Dieser Ordnungsdienst, der seine Aufgabe sehr, sehr gut macht, soll nicht zu einer Stadtpolizei, wie die ÖVP fordert, im wahrsten Sinne des Wortes aufmunitioniert werden. Das wollen wir nicht. Die Stadt müsste eine solche Stadtpolizei dann auch selbst finanzieren. Eigentlich erscheint das Ganze mehr als ein Ablenkungsmanöver der ÖVP, weil in Linz noch nie so viele Polizistinnen und Polizisten gefehlt haben, wie heute. Es sind über 160 Stellen, die derzeit fehlen. Verantwortlich dafür sind 17 Jahre, von 2000 bis 2017, ÖVP-InnenministerInnen und auch der aktuelle ÖVP-Finanzminister. Was wir aber wollen - da hat die ÖVP-Linz etwas falsch verstanden, von dem was der Bürgermeister gesagt hat – ist, dass der Linzer Bürgermeister, wie die Bezirkshauptleute, gleichbehandelt wird und dass auch der Linzer Bürgermeister Sicherheitsbehörde erster Instanz sein darf und in diesen Bereichen über die Bundespolizei, über diesen Wachkörper verfügen darf. Dafür brauchen wir nicht einmal die Bundesverfassung zu ändern. Martin, du hast gesagt, es ist sozusagen die einfachste Möglichkeit. Dafür braucht man eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und die aktuelle politische Situation zeigt, dass das übrigens alles andere, als einfach ist. Um den Linzer Bürgermeister zur Sicherheitsbehörde erster Instanz zu machen, muss nur das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden. Es ist ein einfaches Gesetz und daher stellen wir folgenden Abänderungsantrag, der den Fraktionen vorliegt: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Bundesregierung wird ersucht, eine entsprechende Gesetzesinitiative vorzubereiten, um jene Bestimmung des Sicherheitspolizeigesetzes, die derzeit für gewisse Gemeinden - unter anderem die oberösterreichischen Statutarstädte Linz, Wels und Steyr - die jeweilige Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz vorsieht (§ 8 SPG), dahingehend abzuändern, dass auch in den angeführten Gemeinden die Sicherheitsverwaltung erster Instanz den Bezirksverwaltungsbehörden obliegt und ihnen hierfür die Bezirks- und Stadtpolizeikommanden und deren Polizeiinspektionen unterstellen sind (§ 9 SPG).‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Schmid: „Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin ganz überrascht, aber in manchen Punkten bin ich jetzt tatsächlich einer Meinung mit dir, lieber Herr Leidenmühler. Wir sagen auch, dass die Polizei Bundesangelegenheit ist und das ist sehr gut so. Eine Stadtpolizei würde der Stadt viel Geld kosten und das ist nicht gut. Da sind wir total einer Meinung. Wir wollen aber keinen Stadtsheriff an der Spitze der Polizei, darüber sind wir uns schon wieder nicht so einig. Insgesamt ist es so, dass Sicherheit nicht nur die Polizei, ein Wachkörper oder ein Überwachungsorgan ist. Sicherheit ist viel mehr. Gerade in der jetzigen Politik erleben wir immer mehr, dass sie immer mehr hetzerisch, spaltend und unsozial ist. Das trägt zu sehr viel Verunsicherung bei, das schafft und gefährdet den sozialen Frieden. Das heißt, wir im Gemeinderat sind wesentlich dazu da, um uns um die Rahmenbedingungen für ein gutes respektvolles und sicheres Zusammenleben zu kümmern. Dazu braucht es unserer Meinung nach ganz andere Maßnahmen, als diese. Darum lehnen wir diesen Antrag und auch den Abänderungsantrag ab.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, zu meiner Vorrednerin: Ich muss auch manchmal feststellen, dass wir sehr viel Hetze erleben, ich stelle aber vor allem fest, von der linken Seite, wenn gegen demokratisch legitimierte Parteien gehetzt wird. Auch das gefährdet nicht nur den sozialen Frieden, sondern gefährdet das demokratische Miteinander und demokratische Prinzip unserer Bundesverfassung. Weil es heute um die Bundesverfassung geht, ja, die FPÖ ist schon sehr, sehr lange für die Abschaffung des Artikels 78d Abs. 2 unseres Bundesverfassungsgesetzes, das sogenannte Wachkörperverbot. Es ist schön, dass auch die ÖVP unsere Forderung übernommen hat. Wenn ich diesen Antrag lese, dann erleide ich eine Geschmacksverwirrung oder juristisch formuliert, glaube ich, dass die ÖVP einem Erklärungsirrtum unterlegen ist. Wenn man die Überschrift anschaut, klingt es so, als wäre es schon fix, den Linzer Ordnungsdienst zu einer Stadtpolizei zu entwickeln. Das weicht vom Resolutionstext im engeren Sinne doch deutlich ab. Ich sage klar, wir werden heute diesem Ansinnen, der Resolution selbst, eine Verfassungsänderung herbeizuführen bzw. diese anzuregen, selbstverständlich zustimmen. Ich halte aber fest, dass das kein Freibrief ist, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt auch automatisch eine Stadtpolizei in Linz bekommen werden. Warum? Ich halte das zum derzeitigen Zeitpunkt aus mehreren Gründen für eine Utopie. Erstens haben wir in Linz die Situation - man muss bedenken, dass die Verfassung nicht nur für die Landeshauptstadt Linz gilt -, dass wir uns seit 2009 bzw. 2010 freuen können, einen funktionierenden Ordnungsdienst zu haben, der in den letzten Jahren immer wieder aufgewertet worden ist, dafür vielen Dank. Wir haben zwischen dem Ordnungsdienst und der Bundespolizei eine sehr gute Aufgabenverteilung Es macht durchaus Sinn und ist effizient, dass es eine Bundespolizei gibt, die bewaffnet ist, die sich um das gerichtliche Strafrecht kümmert und dann macht es Sinn, wenn wir einen Ordnungsdienst haben, der sich um - ich sage einmal - Bagatell-Verwaltungsübertretungen kümmert. Dabei steht im Hintergrund immer eine unterschiedliche Ausbildung, die Kosten verursacht. Bei der Polizei dauert die Grundausbildung 24 Monate und beim Ordnungsdienst, glaube ich, so um die drei Monate. Mit so einer Ausbildung ist natürlich ein Gehalt und ein deutlicher Gehaltssprung verbunden, was Kosten verursacht. Ich sage, wenn jemand diese Kosten als Stadt eins zu eins übernimmt - nachdem Sie die letzten drei Jahre da waren, wissen Sie alle noch besser als ich, dass die Stadtfinanzen keinen allzu großen Spielraum vorsehen -, dann freue ich mich darüber und schaue mir das sehr gerne einmal etwas näher an. Aber leider ist es scheinbar so, dass das Land zumindest nicht gewillt ist, die Stadt hier finanziell zu unterstützen. Wir haben im Gemeinderat im Jahr 2012 einen Antrag gestellt, dass das Land Oberösterreich fairerweise bei den Kosten, die der Stadt entstehen, mitzahlen soll, wenn die Stadt durch Landesgesetze verpflichtet wird, Landesgesetze auf ihre Einhaltung zu kontrollieren. Da ist die ÖVP leider nicht mitgegangen. Ich bin aber zuversichtlich, dass du, lieber Martin Hajart und du, lieber Markus Spannring, eure guten Kontakte in die Landes-ÖVP nutzen werdet, damit wir vielleicht gemeinsam an einem Strang ziehen können. Ja, zur Aufhebung dieser Verfassungsbestimmung, derzeit nein, zu einer Linzer Stadtpolizei. Wir sind, glaube ich, mit dem Ordnungsdienst sehr gut ausgestattet. Zum Abänderungsantrag der SPÖ: Ich bin davon überzeugt, dass die Landespolizeidirektion Oberösterreich (LPD), die ihren Sitz bekanntlich in Linz in der Nietzschestraße hat, einen perfekten Überblick über die Linzer Sicherheitssituation hat. Da sind fähige Juristinnen und Juristen vor Ort. Ich kann das für Wels und Steyr weniger beurteilen, aber in Linz fühle ich mich bei der LPD Oberösterreich sehr gut aufgehoben. Was das betrifft, werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Zwei Punkte von meiner Seite. Die eine Frage ist eine Geschäftsordnungsfrage, die ich schon kurz vorab Frau Magistratsdirektorin mitgeteilt habe. Aus unserer Sicht ist der Abänderungsantrag der SPÖ-Fraktion kein zulässiger Abänderungsantrag nach § 26 Geschäftsordnung des Gemeinderates. Der Antrag ist vom Inhalt her ein selbständiger Antrag, weil er inhaltlich auf einen gänzlich anderen Aufgabenbereich abzielt. Die SPÖ sieht eine Übertragung der Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden an den Magistrat vor, diese betreffen nicht den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Der ÖVP-Antrag hingegen zielt auf die Agenden des eigenen Wirkungsbereiches ab. Das ist das eine. Das Zweite ist, dass die ÖVP in ihrem Antrag eine Änderung des Artikel 78d Abs. 2 BVG beabsichtigt, die SPÖ hingegen eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. Insofern ist das ein inhaltlich völlig anderer und somit eigenständiger Antrag, der auch laut § 26 GOGR Abs. 3 vom Bürgermeister nicht zur Abstimmung zu bringen ist. Diesbezüglich ersuche ich die Magistratsdirektorin, wie avisiert, um eine Rechtsauskunft. Was die inhaltliche Position unserer Fraktion betrifft, ist es ganz einfach so, dass die SPÖ-Absicht eine völlige Zerstörung des bestehenden Instanzenzuges der Polizei beabsichtigt. Dafür sind wir sicherlich nicht zu haben. Die Stadt Linz hat schon ihre Kompetenzen im eigenen Wirkungsbereich, jene einer Bezirksverwaltungsbehörde des übertragenen Wirkungsbereiches, wo wir auch schon gewisse Herausforderungen haben. Ich möchte jetzt gar nicht mehr auf die Problematik Verwaltungsstrafverfahren eingehen. Ich glaube aber, hier ist eine gewisse Grenze erreicht und wir sind hier wirklich vom Zugang her sehr restriktiv unterwegs. So viel zu unserer Position. Bitte unterstützen Sie den ÖVP-Grundantrag, die SPÖ-Abänderung ist nicht zur Abstimmung zu bringen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger zur Geschäftsordnung und tatsächlichen Berichtigung: „Ich darf zuerst zur Geschäftsordnung das Wort ergreifen und dann zu einer tatsächlichen Berichtigung. Zur Geschäftsordnung: Ich kann Ihrer Argumentation einiges abgewinnen und habe mich mit dem Fraktionsvorsitzenden der sozialdemokratischen Fraktion verständigt, dass dieser Antrag damit zurückgezogen wird. Die tatsächliche Berichtigung, Herr Magister, ich verwehre mich gegen Ihre Behauptung, dass die Sozialdemokratie einen Instanzenzug zerstören würde. Wenn man politisch einer anderen Meinung ist, heißt das noch lange nicht, dass der andere etwas zerstört.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16) und NEOS (2) und bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der SPÖ-Fraktion wird zurückgezogen. Gemeinderätin Sommer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P27 Sanierung der Parkplätze beim Pichlinger See und Verbesserung der Beleuchtung – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, es geht wieder einmal um die Sanierung der Parkplätze beim Pichlinger See und die Verbesserung der Beleuchtung. Die Frequenz am Bahnhof Pichling steigt stetig. Die Situation hat sich seit unserem Antrag vor ungefähr einem Jahr allerdings nicht verbessert. Es gibt nach wie vor Strukturschäden an der Oberfläche, die die Ursache für knöcheltiefe, großflächige Pfützen sind. Nachdem die Parkplätze erfreulicherweise wesentlich stärker von Pendlern genützt werden, als noch voriges Jahr, kommt in den frühen Morgen- und in den späten Abendstunden natürlich ein zusätzliches Problem zum Vorschein, der Weg vom Bahnhof bis zu den PKW-Abstellflächen und der Parkplatz im Allgemeinen ist nicht bzw. nur unzureichend beleuchtet. Eine dementsprechende Verbesserung der Beleuchtung wäre daher angebracht. In diesem Zusammenhang wäre der Einsatz intelligenter Solarstraßenlaternen zu prüfen. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Das Management der Linz AG wird ersucht, als Eigentümer des Pichlinger Sees eine Sanierung der gegenüber dem Bahnhof Pichling liegenden Parkflächen in die Wege zu leiten. Zudem soll gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Stadt ein innovatives Beleuchtungskonzept für den Weg vom Bahnhof Pichling bis hin zu den Parkflächen des Pichlinger Sees entwickelt werden. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls bei der Stadt Linz entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen.“ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Gemeinderat Stumptner: „Liebe Michaela Sommer, die Thematik dort ist mir bekannt. Dazu liegt mir eine Stellungnahme der Linz AG vor. Laut Linz AG liegt es daran, dass die Versickerungseinrichtungen bei den Parkplätzen komplett verschlammt waren. Das heißt, sie haben kein Wasser mehr aufnehmen können. Diese wurden aber im Februar erneuert, die Parkflächen wurden neu profiliert bzw. verdichtet. Bezüglich der Beleuchtung schreibt die Linz AG, dass sie das nicht in ihrem Aufgabenbereich sieht, weil sie den See für Badegäste primär nutzen möchte. Wir sehen das so, dass es zur jetzigen Auslastung noch keinen Sinn ergibt, eine Beleuchtung zu machen. Wenn sich die Frequenz verbessert, kann man schon einmal darüber reden, dort etwas zu machen. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Sommer: „Eine Attraktivierung eines Pendlertagparkplatzes wäre für die Frequenz sicher nicht von Nachteil. ,Steter Tropfen höhlt den Stein‘, vielleicht schaffen wir es doch einmal.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (16) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P 28 Anreiz statt Strafen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag soll die Debatte sozusagen anstoßen und mir kommt vor, dass das gelungen ist. Es geht darum, dass die Linz AG in den letzten paar Monaten die private Firma, die die Kontrollen durchgeführt hat, aus verschiedenen Gründen gekündigt hat, weil es unter anderem immer wieder Konflikte gab und die Situation nicht zur Zufriedenheit aller war. Nun soll durch eigene Mitarbeiter eine neue Form der Kontrolle entstehen, was wir begrüßen. Wir denken, dass das auch ein richtiger Zeitpunkt sein könnte, über das relativ simple Bestrafungssystem und über eine sozusagen innovative Form des Strafens nachzudenken. Das ist nichts, was wir erfunden haben. Es ist mir wichtig zu sagen - das steht auch im Antrag -, was Almere, eine 200.000 Einwohnerstadt in Holland, eine der innovativsten Städte und Ballungsräume überhaupt macht. Die machen dort mit Erfolg so ein Experiment. Ich denke, dass wir in Linz als innovative Stadt auch über so etwas nachdenken können. Die Idee ist simpel. Nach wie vor würden diese 70 Euro Strafe bestehen bleiben - ob das jetzt 50 oder 70 Euro sind, diese Diskussion sollten wir nicht führen. Aber anstatt nur die 70 Euro Strafe zu blechen, wären in diesem Strafpaket - wenn man das so nennen will - zehn Langstreckentickets inkludiert. Der Vorteil - das ist der Grund, warum das Almere auch macht - ist einerseits, das Aggressionspotential bei den Kontrollen zu reduzieren, weil das etwas anderes ist, als wenn man - zu Recht natürlich - nur verdonnert wird. Das zweite Argument wäre, dass der Schwarzfahrer als Fahrer sozusagen durchaus willkommen ist, aber bitteschön zahlen soll. Das ist klar. Das heißt, es könnte helfen, diesen Schwarzfahrer zu einem zahlenden Kunden zu machen und dadurch die zahlenden Kunden insgesamt zu heben. Das ist ein Experiment, das hat auch niemand bestritten. Wie das bei Experimenten so üblich ist, weiß man nicht, wie das genau ausgeht, das ist auch der Spirit oder die Quintessenz von Innovation, dass man es aber ausprobiert. Entsprechend lautet die Resolution an die Linz AG: Der Gemeinderat beschließe: Die Linz AG wird gebeten, in Bezug auf Strafen fürs Schwarzfahren ein innovatives Experiment nach Vorbild der niederländischen Stadt Almere zu wagen. Statt der simplen, hohen Geldstrafe soll in Erwägung gezogen werden, SchwarzfahrerInnen neben einer angemessenen, aber etwas geringeren Geldstrafe zum Kauf von fünf, zehn oder 20 Langstreckentickets zu verpflichten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sichergestellt werden.“ Ich bitte um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderätin Haginger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die Geldstrafe hat erwiesenermaßen eine abschreckende Wirkung und stellt somit ein Mittel dar, um ein Steigen der Quote der Schwarzfahrer zu verhindern und somit Einnahmeverluste zu minimieren. Die Linz AG Linien hält wenig davon dieses System, das sich über Jahrzehnte bewährt hat und in ca. 15.000 europäischen Gemeinden Anwendung findet, aufzuweichen. Außerdem ist eine derartige Umstellung, ohne eine Abstimmung mit dem Oberösterreichischen Verkehrsbund, sowieso nicht machbar. Wenn Schwarzfahrer die Strafe zwar zahlen müssen, dann aber zehn Gratisscheine bekommen, ist es trotzdem eher ein Geschenk, als eine Strafe. Wir stimmen deswegen gegen diesen Antrag.“ Schlusswort Gemeinderat Poto?nik: „Ich habe befürchtet, dass Linz noch nicht so weit ist und wir noch ein paar Jahre warten müssen, bis wir das ausprobieren. Zu den 15.000 Gemeinden: Es ist die Quintessenz von Innovation, einmal der Erste zu sein oder vielleicht sogar alleine zu sein und etwas auszuprobieren. Das heißt, mich an den 15.000 europäischen Gemeinden zu orientieren, finde ich fast ein bisschen rückständig.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (16), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Polli, BEd, berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend angekündigte ,Ersatzplätze‘ für alkohol- bzw. suchtkranke Menschen in Linz und führt aus: „Bei einem anderen Antrag haben wir über dieses Thema schon sehr ausführlich gesprochen. Es geht darum, dass am 19. September 2018 eine Sicherheitskonferenz stattgefunden hat, bei der du, Herr Bürgermeister Luger und der Sicherheitsreferent ein Bündel an Maßnahmen in den Raum gestellt haben, insbesondere die Suche nach anderen Plätzen. Die Zeit drängt. Aufgrund der steigenden Temperaturen tritt die Problematik der Alkohol- und Drogenkranken oder –abhängigen am Südbahnhofmarkt wieder verstärkt auf und daher braucht es rasch eine Klarheit, wie diese Pläne, die du im September angedacht hast, ausschauen werden und deshalb stelle ich folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister wird ersucht, die Mitglieder des Stadtsenats über den Fortschritt bei der Suche der angekündigten ,Ersatzflächen 1‘ für die alkohol- und suchtkranken Personen in Linz (die zum Teil beim Südbahnhofmarkt wieder zunehmend auftreten) zu informieren sowie seine weiteren Vorhaben zu präsentieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich kann das Diskussionsprozedere sehr einfach halten. Ich werde unter Einbindung der auch mitzuständigen Stadtsenatsmitglieder dem Stadtsenat gerne und ausführlich Bericht erstatten und ersuche deshalb diesen Antrag anzunehmen. Das war meine erste Wortmeldung, Herr Gemeinderat Spannring.“ Schlusswort Gemeinderätin Polli, BEd: „Wenn dieser Antrag von allen Parteien angenommen wird, dann sind wir sehr glücklich und erhoffen uns möglichst rasch die Ergebnisse.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Tagesordnung der 32. Sitzung des Gemeinderates ist somit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 19:48 Uhr 4 3