Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 1/2019 PROTOKOLL über die 31. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 24. Jänner 2019, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Detlef Wimmer ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Markus Hein ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl FPÖ Patricia Haginger SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn SPÖ Jakob Lambert GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Poto?nik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr FPÖ Michael Schilchegger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Mag. Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STL 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT C 1. Gewährung einer Subvention an die ASKÖ Donau Linz und Sportunion Edelweiß Linz (Leistungssportförderung 2018) – Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. März 2016; jeweils 10.000 Euro C 2. Beitritt der Stadt Linz zum Projekt „TIM – Täglich Intelligent Mobil“ als Projektpartner; Grundsatzgenehmigung und Genehmigung des Fördervertrages D ANTRÄGE DES STADTSENATES D 1. Erinnerungszeichen für NS-Opfer in Linz; Grundsatzgenehmigung; insgesamt 90.000 Euro, davon 10.000 Euro 2019 und 80.000 Euro 2020 D 2. Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität (JKU), Altenberger Straße 69 (Investitionskosten für verschiedene Maßnahmen 2018); maximal 100.000 Euro D 3. Nichterledigung von Verwaltungsstrafverfahren – Weitere Rechtsanwaltsbetrauung; maximal 150.000 Euro D 4. Gewährung einer zusätzlichen Subvention an das Theater des Kindes, Langgasse 13 (teilweise Abdeckung der laufenden Aufwendungen 2018); 110.000 Euro, insgesamt 153.000 Euro E ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG E 1. Erledigung des Antrages der NEOS-Gemeinderatsfraktion vom 6. Dezember 2018 "Volksbefragung bezüglich LASK-Stadion beim Pichlingersee" F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT F 1. Gewährung einer Subvention an den VSG - Unabhängiges LandesFreiwilligenzentrum für das Projekt "SPALLER.MICHL - Engagiert und Fit ins Alter am Spallerhof und Bindermichl 2019 bis 2021"; 75.060 Euro, davon 27.552 Euro 2019, 30.024 Euro 2020 und 17.514 Euro 2021 F 2. Verbot des Pflegeregresses bzw. Vermögensregresses - Umsetzung F 3. Gewährung einer Subvention an den Verein für Sozial- und Gemeinwesenprojekte (teilweise Abdeckung der Aufwendungen für die Übersiedlung in die Glimpfingerstraße 8); maximal 70.000 Euro, davon jeweils 25.000 Euro 2019 und 2020 sowie 20.000 Euro 2021 G ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG G 1. Wirtschaftsstandort-Agenda 2027 der Stadt Linz (WISA 2027) – Grundsatzgenehmigung H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION H 1. Abtretung von Teilflächen sowie Rückstellung einer Teilfläche in der KG Linz (Ritzbergerstraße) I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU I 1. Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) 04-024-01-01, KG Katzbach (Wolfauerstraße - Magdalenastraße) I 2. Ausbau der Schumannstraße im Kreuzungsbereich Zeillergang; Vergabe der Arbeiten; maximal 110.000 Euro I 3. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße (Raffelstettner Straße 21 und 23, KG Pichling) - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs I 4. Änderungsplan Nr. 143 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Leonfeldner Straße 412) I 5. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 12-046-01-00, KG Kleinmünchen (Franzosenhausweg - Emil-Rathenau-Straße) I 6. Änderungspläne Nr. 150 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Franckstraße - Don Bosco Areal) I 7. Bebauungsplanänderung 13-033-01-01, KG Kleinmünchen (Denkstraße – Dürerstraße) I 8. Änderungsplan Nr. 95 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pichling und KG Posch (Schwaigaustraße) I 9. Änderungsplan Nr. 108 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Regensburger Straße, Österreichische Donaulager GmbH) I 10. Änderungspläne Nr. 148 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Glimpfingerstraße 8-12) J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS J 1. Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2019; Grundsatzgenehmigung; maximal 270.000 Euro J 2. Durchführung des Stream Festivals 2020; Grundsatzgenehmigung; maximal 222.000 Euro K PRÄSENTATION DES KONTROLLAMTSBERICHTES ZUM RECHNUNGSABSCHLUSS 2017 DURCH DEN DIREKTOR DES KONTROLLAMTES L FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 L 1. ATTRAKTIVITÄT DER LINZER LANDSTRASSE ERHALTEN L 2. INNOVATIVE LASERVISUALISIERUNG STATT FEUERWERK L 3. NÄCHTLICHEN LÄRM IM LANDSCHAFTSPARK BINDERMICHL-SPALLERHOF UNTERBINDEN L 4. PFLEGEKRÄFTE VON BÜROKRATIE ENTLASTEN - DER MENSCH IM MITTELPUNKT L 5. INFORMATION ZUM HEIMWEGTELEFON UND SPEZIELLES ANGEBOT FÜR JUGENDLICHE L 6. ZEHN JAHRE KULTURHAUPTSTADT LINZ L 7. AKTIVE LEERFLÄCHENBEWIRTSCHAFTUNG IN DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG BERÜCKSICHTIGEN L 8. INNOVATIVE LICHT- UND LASERSHOW STATT FEINSTAUB-, MÜLL- UND LÄRM-FEUERWERK? L 9. FACELIFT BAHNHOF PICHLING - RESOLUTION L 10. NBL - NEUE BUSACHSE LINZ - RESOLUTION L11. LADESTATIONEN LINZ LINIEN - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 31. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Frau Gemeinderätin Mag.a Hartig, Die Grünen, kommt etwas später zur Sitzung. Weiters begrüßt Bürgermeister Luger die 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des derzeitigen Ausbildungskurses des Modul 1. (Beifall) A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass ein gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPÖ, FPÖ, ÖVP und Die Grünen betreffend Darlehensaufnahme, Fremdmittelbedarf Rechnungsjahr 2019, Genehmigung Darlehensvertrag eingebracht wurde. Bürgermeister Luger schlägt vor, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Weiters verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2018 bis 8. Jänner 2019 für das Rechnungsjahr 2018 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 20. November 2018 bis 8. Jänner 2019 für das Rechnungsjahr 2018 eine Kreditübertragung genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2018 bis 8. Jänner 2019 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2018 Kreditübertragungen in der Höhe von 61.150 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 41.150 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderat vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2018 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 10,988.057 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2018 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 8. Jänner 2019 genehmigten Kreditüberschreitungen 4,993.754,38 Euro und die Kreditübertragungen 6,419.631,06 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 58.832.347,50 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2018 ist daher nicht erforderlich. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass vier Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; drei an seine Person und eine an Stadtrat Hein. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. 1. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Walcher an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 2019 finden die nächsten Personalvertretungswahlen am Magistrat Linz statt. Abhaltung der Wahl, Fristenlauf, Rechte und Pflichten der Personalvertreter etc. werden durch das Oö. Gemeinde-Personalvertretungsgesetz (Oö. G-PVG) bzw. die Oö. Gemeinde-PersonalvertretungsWahlordnung (Oö. G-PVWO) geregelt, wobei aber das Thema Wahlwerbung ausgespart wird. 1. Welche Möglichkeiten der Wahlwerbung stehen wahlwerbenden Gruppierungen im Rahmen der Personalvertretungswahl im Magistrat Linz offen? 2. Gibt es Regelungen, die hierbei ausschließlich für bereits gewählte Personalvertreter gelten? 3. Gibt es Schwarze Bretter, Anschlagtafeln oder ähnliches, auf denen wahlwerbende Gruppierungen ihre Flugblätter anbringen dürfen? Wenn ja, wo befinden sich diese? 4. Dürfen wahlwerbende Gruppierungen im Vorfeld der Personalvertretungswahl ihre Werbemittel im Magistrat verteilen? 5. Gibt es eine Regelung der Dienstfreistellung für Aktivitäten im Personalvertretungswahlkampf? Wenn ja, wie sieht diese aus? 6. Haben wahlwerbende Gruppierungen die Möglichkeit, Infostände in den Foyers der Rathäuser abzuhalten? 7. Am 18. Dezember 2018 beantwortete Frau Magistratsdirektorin eine Anfrage einer wahlwerbenden Gruppierung um Genehmigung einer E-Mail an alle Magistratsbediensteten mit: ‚Ich ersuche um Ihr Verständnis, dass ich für Mails mit politischem Inhalt keine Genehmigung zur Versendung an alle Mitarbeiterinnen erteile.‘ Handelte es sich demnach bei der E-Mail vom 13. April 2018 ‚Aufruf zur Teilnahme am Maiaufmarsch 2018‘ unter anderem mit der Forderung ‚sozialdemokratische Werte erhalten‘, versandt in Personalunion von Gewerkschaft und PV an ‚_Alle MAG‘, um keine E-Mail mit politischem Inhalt? Für die Beantwortung danke ich im Voraus!“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Grundsätzlich hat jede wahlwerbende Gruppierung oder Fraktion die Möglichkeit eine klassische Postwurfsendung an die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu senden, der über das Postcenter unseres Geschäftsbereichs Personal und Zentrale Services (PZS) verteilt wird. Zu 2: In diesem Zusammenhang wird nicht explizit auf gewählte Personalvertreter abgestellt. Zu 3: Nach § 42 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Magistrates, kurz GEOM, ist das Aushängen bzw. das Verteilen von parteipolitischen Flugblättern grundsätzlich untersagt. Damit dürfen an diesen Tafeln keine parteipolitischen Publikationen von wahlwerbenden Gruppen angebracht werden. Zu 4: Wie ich schon eingangs erwähnt habe, sind nach § 42 Abs. 3 der GEOM grundsätzlich auch Werbeaktionen - dazu zählt logischerweise auch politische Werbung - innerhalb der städtischen Dienstgebäude untersagt. Demnach dürfen zur Personalvertretungswahl antretende Gruppierungen ihre Werbemittel im Magistrat nur dann verteilen, wenn dies in Form von Ausnahmebewilligungen konkret von Frau Magistratsdirektorin Steininger genehmigt wird. Zu 5: In unserem Haus gibt es keine dezidierte gesetzliche Regelung, ob Mitarbeiter oder KandidatInnen - um die geht es ja - für Wahlwerbung dienstfrei gestellt werden. Im oberösterreichischen Gemeinde-Personalvertretungsgesetz steht es PersonalvertreterInnen und den Mitgliedern der Wahlausschüsse jedoch frei, unter Fortzahlung ihrer Dienstbezüge zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten in der gewählten Funktion und nicht in der politischen, diese Zeiten auch in Anspruch zu nehmen. Zu 6: Ich kann hier nochmals auf § 42 Abs. 3 der GEOM verweisen, der grundsätzlich sämtliche Werbemaßnahmen in Objekten der Stadt und damit auch Infostände in den Rathäusern untersagt. Auch hier wäre es ausnahmehaft möglich, um eine solche Genehmigung anzusuchen. Fakt ist aber auch dann, dass das Verteilen parteipolitischen Materials anlässlich solcher Veranstaltungen grundsätzlich nicht gestattet ist. Zu 7: Ich kann Ihnen dazu persönlich keine Auskunft erteilen, ich bin nicht in solchen Verteilern, ich kenne das nicht. Wenn es ein politischer Inhalt gewesen sein sollte, wird er nicht dem entsprechen, was ich versucht habe, Ihnen in der Anfrage zu beantworten. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Hartig an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung vorgelegten ‚Mindestsicherung neu‘ regt sich teils heftiger Widerstand. Viele Institutionen und ExpertInnen, darunter das Wirtschaftsförderungsinstitut oder auch die Richtervereinigung, Gerichte, SozialarbeiterInnen haben sich kritisch zum Entwurf geäußert und sprechen sich in ihren Stellungnahmen gegen das Gesetzesvorhaben aus. Besonders klar und aus unserer Sicht zu Recht hat sich die Stadt Wien positioniert. Sie hat angekündigt, das neue Gesetz, sollte es in der vorgelegten Form in Kraft treten, in Wien nicht umzusetzen. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat die Stadt Linz ebenfalls eine Stellungnahme zur ‚Mindestsicherung neu‘ abgegeben bzw. was ist der konkrete Inhalt der Stellungnahme? 2. Wenn es keine Stellungnahme gibt, wieso nicht? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1 und 2: Es gab eine Stellungnahme. Ich möchte Sie kurz informieren: ‚Mindestsicherung neu‘ ist ein populärer Begriff, realita geht es um zwei Gesetzesmaterien und zwar um den damaligen Entwurf zum sogenannten Sozialhilfegrundsatzgesetz und zum Sozialhilfestatistikgesetz. Diese beiden Gesetzesmaterien werden landläufig als ‚Mindestsicherung neu‘ definiert. Die Stadt Linz selbst - da muss ich differenzieren - hat keine Stellungnahme abgegeben, sondern wir haben als Oberösterreichischer Städtebund eine gemeinsame Stellungnahme aller Mitgliedsgemeinden koordiniert durch das Präsidium des Oberösterreichischen Städtebundes abgegeben. Ich wurde darum gebeten, Ihnen die grundsätzlichen Aussagen zur Kenntnis zu bringen. Die gesamte, relativ umfangreiche Stellungnahme des Städtebundes ist den Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsparteien bekannt, weil das auch im Unterausschuss behandelt worden ist. Ich konzentriere mich jetzt bei der Anfrage auf die wichtigsten Aussagen. Erste Aussage: Der Oberösterreichische Städtebund hat festgehalten, dass der Gesetzesentwurf insgesamt, ich zitiere: ,unausgegoren ist und eine Vielzahl offener Fragen auf die Landesgesetzgebung bzw. in Folge auf die Verwaltungsebene in die Kommunen verlagert.‘ Das war der erste zentrale Kritikpunkt. Zweiter Kritikpunkt: Wir haben auch festgehalten, dass Hauptziele, wie zum Beispiel die verstärkte Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung in diesen Entwürfen nicht einmal erwähnt werden. Auch die Unterstützung des fremdenpolizeilichen Zieles wird als eines der Hauptziele kritisch gesehen. Wir als Städtebund hätten geglaubt, dass andere Schwerpunkte adäquater wären. Wir haben zu einzelnen Aspekten einzelner Paragraphen und Absätze Stellung genommen. Ich möchte die Grundstruktur herausarbeiten. Es zieht sich durch beide Gesetze - damals Entwürfe, heute Materien -, dass die Regelungen der Verwaltung kaum mehr Spielraum geben, zusätzliche Leistungen im Zuge der Sozialhilfe zu leisten und anzubieten. Das ist bereits in der unheimlich engen Auslegung der Bundesgesetze begründet. Für uns war auch auffallend, dass eine Entbürokratisierung zwar immer gefordert wird, in der konkreten Durchführung dieser sogenannten Mindestsicherung der bürokratische Aufwand jedoch explosionsartig steigt. Die Mehrheit im Städtebund - das mag eine politische Frage sein - ist dafür, dass es verstärkt Sachleistungen und weniger Geldleistungen gibt. Da jedoch alles in Form von Bescheiden abzuarbeiten ist, ist der bürokratische Aufwand fürchterlich, der Landesgesetzgeber hat uns hier völlig im Regen stehen lassen. Ebenfalls kritisiert wird, dass subsidiär Schutzberechtigte von bestimmten Leistungen - das sind die, die in den §§ 5 und 6 geregelt sind - ausgeschlossen werden. Auch das hat der Städtebund mehrheitlich - auch wir haben nicht immer eine Meinung - kritisiert, aber das ist die offizielle Stellungnahme. Vor allem, dass das Niveau der Versorgung für subsidiär Schutzberechtigte auf den Level der Grundversorgung beschränkt wird, wird vom Städtebund und auch von meiner Person kritisch gesehen. Hier werden Differenzierungen gemacht, die höchstwahrscheinlich noch verfassungsrechtlich zu thematisieren sein werden oder die entsprechenden Verfahren schon eingeleitet werden, weil diese Menschen rechtmäßig in Österreich leben und hier andere rechtliche Voraussetzungen gelten, als bei jenen Menschen, die sich noch in der Grundsicherung befinden und die noch keinen Aufenthaltstitel für Österreich haben. Ebenso kritisch haben wir gesehen - die Praxis bestätigt uns das -, dass die Benachteiligung von Kindern in einer aufrechten Partnerschaft gegenüber Kindern von AlleinerzieherInnen in diesem neuen Gesetzeskonstrukt sachlich überhaupt nicht gerechtfertigt ist. Ich erspare Ihnen jetzt einzelne Beispiele. Bei einer Familie mit drei Kindern, respektive einer Alleinerzieherin mit drei Kindern, wird der Unterstützungsaufwand der zweiten Person in einer aufrechten Partnerschaft mit 16 Prozent vom Anspruchsniveau berechnet. Das entspricht nicht gesellschaftlichen Realitäten, dass ein Erwachsener mit 16 Prozent dessen, was man für ein Kind auszugeben hat, berechnet wird. Das ist, glaube ich, keine ideologische Frage. Wer einmal im Supermarkt einkaufen geht, wird diese Frage auch als eher abstrus beantwortet sehen. Als letzten Punkt haben wir die Art und Weise der Möglichkeit des Nachweises von ausreichenden Sprachkenntnissen für die Bewertung von Leistungen sehr kritisch angemerkt und auch aufgefordert, das zurückzunehmen. Das ist in einem Rechtsstaat wirklich sehr bedenklich. Es wird auch im Städtebund zwischen den Parteien politisch unterschiedlich gesehen, wie wir mit diesen Sprachkenntnissen umgehen, ob wir sie als Teil von Ansprüchen sehen oder als Grund sehen, Ansprüche zu nivellieren. Aber egal, wie man diese Frage politisch betrachtet, ist es aus meiner Sicht in einem Rechtsstaat fatal, wenn nicht geregelt ist, wie dieser Sprachnachweis kontrolliert wird. Die gesetzliche Regelung ist ganz einfach, ich zitiere: ‚durch persönliche Vorsprache bei der Behörde‘ - Zitat Ende, wird der Spracherwerb festgestellt. Wenn wir hier über Sprachkenntnisse sprechen - gehen wir einmal von der Fremdsprache Englisch aus -, dann vermute ich, dass wir unterschiedliche Einschätzungen haben, ob jemand gut Englisch spricht. Wir haben möglicherweise nicht 61 gleiche Meinungen, weil es wahrscheinlich einen Unterschied macht, ob man in seinem beruflichen Vorleben - wie manche von uns - Englisch geschrieben, gesprochen, referiert, gearbeitet hat oder ob das, wie das in manchen Berufsgruppen ist, nie ein Thema gewesen ist, weil man mehr das Lateinische und das Altgriechische beherrscht als Englisch als lebende Fremdsprache. Ich vermute, dass meine Kategorisierung, ob jemand gut Englisch spricht, etwas strenger ausfällt, als die von jemandem, der ein Englisch spricht, mit dem man so einigermaßen durchkommt und man sich nach dem Weg erkundigen kann. Genau das geschieht aber bei der Feststellung der Kenntnisse der deutschen Sprache. Wir als Städtebund haben auch kritisiert, dass hier subjektiven Bewertungen Tür und Tor geöffnet sind, ohne der Verwaltung und einzelnen Mitarbeitern etwas zu unterstellen. Wenn aber nicht geregelt ist, was eine Kategorie ist, dann entscheidet das logischerweise jeder subjektiv. Subjektive Entscheidungen, die zu Ansprüchen führen, sind in einem Rechtsstaat aus Sicht des Städtebundes - darüber waren wir uns alle einig - sehr bedenklich. Das waren die wesentlichen Eckpfeiler der Stellungnahme des oberösterreichischen Städtebundes.“ Zusatzfrage Gemeinderätin Roschger in Vertretung von Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Ich hätte gerne die Frage gestellt, ob etwas dagegen spricht, dass die Fraktionsobleute und Frau Gemeinderätin Grünn die Stellungnahme des Städtebundes bekommen?“ Bürgermeister Luger: „Ich orte das jetzt zur Geschäftsordnung, weil ich mir dann leichter tue, da zu einer Anfrage inhaltlich nur die anfragende Person Fragen stellen darf. Ich werde diese Städtebundstellungnahme selbstverständlich aussenden.“ 3. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, veranlasst durch negative Entwicklungen auf dem Wohnungssektor, ausgelöst vor allem durch eine rapide wachsende Immobilienspekulation, wurde in Wien 2018 in einer Bauordnungsnovelle die Widmungskategorie ,Geförderter Wohnbau‘ geschaffen. Damit soll einer Entwicklung entgegengewirkt werden, bei der durch steigende Grundstückspreise die Wirkung der Wohnbauförderungsmittel aufgehoben wird und durch hohe Bodenpreise immer weniger Flächen für den geforderten Wohnbau zur Verfügung stehen. Die Wiener Regelung sieht vor, dass bei neuen Grundstückswidmungen auf zwei Drittel der gewidmeten Fläche eine strikte Preisobergrenze besteht, um diesen Anteil für den geförderten Wohnbau zu reservieren. Bei Baukosten von rund 1700 Euro pro Quadratmeter im geforderten Wohnbau sind mit dieser Regelung maximal 250 Euro Grundkosten pro Quadratmeter möglich. Da Grund und Boden nicht vermehrbar sind und insbesondere in dicht verbauten und besiedelten städtischen Gebieten Mangelware sind, muss dem Missbrauch durch Spekulation und Hortung entsprechend entgegengewirkt werden und sind Eingriffe in den Marktmechanismus unumgänglich. Die Situation in Linz unterscheidet sich dabei kaum von jener in Wien. Daher sind auch in der oberösterreichischen Landeshauptstadt entsprechende Maßnahmen notwendig und sinnvoll und ist die Landesgesetzgebung gefordert. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: Herr Bürgermeister, welche Überlegungen der Stadt Linz gibt es, an die oberösterreichische Landesgesetzgebung heranzutreten analog der Raumordnungsnovelle in Wien auch in Oberösterreich eine Widmung ,Geförderter Wohnbau‘ zu schaffen, um der Spekulation mit Grund und Boden entgegenzuwirken?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Ich könnte mir das jetzt ziemlich einfach machen Frau Gemeinderätin, und dir sagen, dass es meines Wissens seitens der Stadt Linz und des Oberösterreichischen Städtebundes keine offiziellen Überlegungen gibt. Es gibt aber Diskussionen innerhalb und zwischen den Fraktionen. Ich möchte nur für diejenigen, die in diesen Raumordnungsfragen nicht so firm sind kurz erwähnen, was der Hintergrund der Anfrage ist. In Wien hat der Landtag, nicht der Gemeinderat, tatsächlich eine Novelle der dortigen Raumordnung beschlossen. Diese weist in diesem Zusammenhang drei Eckpfeiler auf und zwar, dass der Landtag die Möglichkeit besitzt, bei Bauvorhaben für Wohnbau, die auf einer Fläche von mehr als 5000 Quadratmetern stattfinden, zwei Drittel dieser Fläche zu einem klar festgelegten Preis – das sind derzeit 178 Euro pro Quadratmeter – für Wohnbau zu fixieren und auch zu diesem Quadratmeterpreis vorzuschreiben. Für das restliche Drittel dieser Flächen ab 5000 Quadratmeter gibt der Wiener Landtag vor, dass es keine wie auch immer gearteten Regelungen gibt. Viele von Ihnen, die sich in der Vergangenheit mit diesen Fragen beschäftigt haben, erkennen hier das Modell von Südtirol. Die dortige Landesregierung gibt eine Mischung zwischen staatlich regulativem Eingriff auf privaten Flächen, die umgewidmet werden und gleichzeitig einen Teil völlige unternehmerische Freiheit für die ehemaligen oder Noch-Eigentümer dieser Grundflächen vor. Hinter dieser Diskussion und letztlich auch hinter deiner Frage, Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn steht, dass der individuelle Wert von Grund und Boden durch einen Beschluss eines Gemeinderates im Nachhinein ein Vielfaches des vorigen Wertes betragen kann. Dahinter steht auch die Frage, wer von diesem Mehrwert, von diesem Gewinn, für den eine Einzelperson im Normalfall keinen Beitrag leistet, außer dass sie Eigentumsrechte hat, profitiert. Es ist tatsächlich so, dass wir in den Städten – das ist in Linz nicht anders – unter Druck sind. Die Preise von Grundstücken, die nicht mehr in diesem Ausmaß verfügbar sind, werden für Wohnungsgesellschaften schon so hoch, dass es im Rahmen der oberösterreichischen Wohnbauförderung immer schwieriger wird, diese Wohnungen auch anzubieten. Nach § 24 Abs. 1 der Oberösterreichischen Raumordnung ist es Kommunen – übrigens auch uns – schon jetzt möglich die Widmungskategorie ‚Wohngebiet förderbarer Wohnbau‘ – so heißt das in Oberösterreich – zu verhängen. Wir haben das in der Vergangenheit nur deswegen nie gemacht, weil wir damit keine Mischnutzungen mehr machen können, mit denen wir in den letzten 15 Jahren gut gefahren sind. Man kann das nur dann praktizieren, wenn es ausnahmslos Wohnnutzung gibt. Ein konkretes Beispiel gibt es bei den Arbeiten, die Stadtrat Hein mit der Planungsgruppe in Ebelsberg durchgeführt hat. Wenn wir das als ‚förderbaren Wohnbau‘ gewidmet hätten – das macht Sinn – dann dürfen dort keine Büros, sondern nur direkt für den Alltagseinkauf notwendige Geschäfte sein und sonst nichts. Unser Ziel, durchmischte Stadtquartiere zu haben, ist durch diese Rahmenbedingung in Oberösterreich nicht möglich. Deswegen nehme ich deine Anfrage zum Anlass -, dass wir uns diesem Thema auf Ebene des Städtebundes – denn das geht weiter über Linz hinaus - bei der nächsten Oberösterreichischen Raumordnung wirklich annehmen. Ich kann dem, ein anderes Regulativ zu haben viel abgewinnen, aber nicht so, wie das derzeit in Oberösterreich ist, denn das legt uns bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere Fesseln an.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 4. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeisterin Hörzing von der Dezember-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Hörzing, die jährlichen Heizkosten stellen für Personen mit geringem Einkommen eine enorme Belastung dar. Das Land Oberösterreich gewährt daher eine jährlich neu festgelegte Unterstützung für die Heizperiode. Dieser Heizkostenzuschuss, dessen Anspruch an Richtlinien gebunden ist, kann auf der Wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Laut Soziallandesrätin Gerstorfer beantragten 2015/16 21.400 Oberösterreicherinnen diesen Heizkostenzuschuss. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Frau Vizebürgermeisterin, wie viele Linzerlnnen haben in den Heizperioden 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 den Heizkostenzuschuss in Anspruch genommen? 2. Kam auch 2017/2018 eine Einschleifregelung, die Personen mit einem Einkommen leicht über der Obergrenze den Bezug eines reduzierten Heizkostenzuschusses ermöglichte, in Linz zur Anwendung? 3. Welche Maßnahmen setzen Sie als Sozialreferentin um Menschen mit geringem Einkommen ein warmes Zuhause zu ermöglichen?“ Dazu Vizebürgermeisterin Hörzing: „Zu 1 und 2: Die ersten beiden Fragen sind nicht zulässig, weil der Heizkostenzuschuss ausschließlich eine Förderung des Landes Oberösterreich ist und die finanziellen Mittel auch vom Land zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinden, respektive die Stadt Linz, erledigen lediglich die administrative Abwicklung. Zu 3: Ich darf darauf hinweisen, dass nicht nur seitens des Magistrates, sondern auch in der Unternehmensgruppe Linz Maßnahmen gesetzt werden. Es gibt bei der Linz AG die Energieabschaltprävention, eine Arbeitsgruppe setzt sich gegen Energiearmut ein und ist bemüht Abschaltungen zu verhindern. Ziel ist es, Sperrungen zu vermeiden. Die Mahnverfahren werden auf sechs Mahnstufen erweitert und auch die Sozialberatungsstellen der Stadt Linz werden ab dem zweiten Mahnschreiben eingebunden. Die KlientInnen nehmen in vielen Fällen auch direkt Kontakt mit den Sozialberatungsstellen auf, um sich beraten zu lassen. Über die SozialarbeiterInnen werden Interventionen gesetzt und es gibt immer einen direkten Kontakt mit der Linz AG. Von Mitte Dezember bis Mitte Jänner wird die Energieversorgung durch die Linz AG auch bei Rückständen nicht abgeschaltet. Darüber hinaus bietet die Linz AG bei Rückständen sehr flexible Ratenzahlungen an. Weiters gibt es einen Solidaritätstopf, bei dem es eine breite Einbindung von unterschiedlichen Sozial- und Betreuungseinrichtungen gibt. Mit dabei sind alle Anlaufstelle für diese Zielgruppen wie Linz AG, Energie AG, Wohnplattform, Volkshilfe, Mosaik, Caritas, Schuldnerhilfe, SchuldnerInnenberatung, Arbeiterkammer Oberösterreich und ARGE Obdachlose. Alle Einrichtungen können dort auch Härtefälle einbringen. Dort gibt es eine gemeinsame Entscheidung über eine finanzielle Unterstützung bzw. die Mittelzuteilung. Diese Vergabesitzung findet einmal monatlich statt. Die Sozialberatung der Stadt Linz hat hier schon einige Fälle eingebracht, die alle positiv erledigt werden konnten. Grundsätzlich kümmern wir uns seitens der Stadt Linz auch um die Delogierungsprävention, weil in vielen Fällen nicht nur die Heizkosten, sondern natürlich auch die finanziellen Möglichkeiten und Miethöhen das Problem sind. Es geht darum, die KlientInnen zu unterstützen, dass sie ihren Wohnraum, ihr warmes Zuhause behalten können. Es geht um eine Anamnese und in erster Linie um die Sozialberatung und es geht darum Unterstützung anzubieten, damit die Ansprüche gewahrt bleiben, sei es jetzt die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder die Wohnbeihilfe. Wir unterstützen auch bei den Ansuchen, damit der Wohnraum leistbar ist und erhalten bleibt, viele Bereiche bis hin bis zur psychosozialen Unterstützung sind eingeschlossen. Das sind die Maßnahmen, die wir seitens der Stadt Linz bzw. in der Unternehmensgruppe leisten. Das wäre soweit meine Anfragebeantwortung.“ 5. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadtrat Hein betreffend Pförtnerampeln wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. C ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STL 1992 GEGEN NACHRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über C 1 Gewährung einer Subvention an die ASKÖ Donau Linz und Sportunion Edelweiß Linz (Leistungssportförderung 2018) – Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. März 2016; jeweils 10.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung einer zusätzlichen Leistungssportförderung 2018 an die ASKÖ Donau Linz und Sportunion Edelweiß Linz in Höhe von je 10.000 Euro wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 20.000 Euro für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt 1.2690.757002, Lfd. Transferzahlungen - private Institutionen; Spitzensportförderung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Hein berichtet über C 2 Beitritt der Stadt Linz zum Projekt „TIM – Täglich Intelligent Mobil“ als Projektpartner; Grundsatzgenehmigung und Genehmigung des Fördervertrages und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz tritt dem Projekt ,TIM – Täglich Intelligent Mobil‘ als Projektpartner im Sinne des beiliegenden Antragsformulars bei. 2. Der beiliegende Fördervertrag wird genehmigt. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die projektbezogene Fördersumme für die Stadt Linz auf max. 210.000 Euro (inkl. USt) Investitionskosten und max. 90.000 Euro (inkl. USt) Planungskosten beläuft, wovon jeweils max. 40 Prozent inkl. USt gefördert werden können. 4. Die Geschäftsbereiche Planung, Technik und Umwelt (PTU) und Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) werden mit den erforderlichen Projektarbeiten und der Setzung aller notwendigen Schritte bis zur Projektumsetzung beauftragt. 5. Die erforderlichen Umsetzungsbeschlüsse sind dem jeweils zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorzulegen. 6. Die Verrechnung der Planungskosten für die Planung von neun Stand-orten in Höhe von max. 90.000 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2019 bis 2021 haben auf der VASt 1.0311.728501, Sonstige Leistungen, Verkehrsplanung, des Geschäftsbereichs PTU zu erfolgen. Die budgetäre Bedeckung ist sicherzustellen. 7. Die Förderbeiträge von max. 40 Prozent der Planungskosten (max. 36.000 Euro inkl. USt) werden auf der VASt 2.0311.860000, Laufende Transferzahlungen des Bundes, vereinnahmt. 8. Die Verrechnung der Straßenbaumaßnahmen für sieben Standorte im öffentlichen Gut in Höhe von max. 210.000 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2019 bis 2021 haben auf der VASt 5.6121.002000, Sonstige Straßenbauten, des Geschäftsbereichs GMT zu erfolgen. Die budgetäre Bedeckung ist sicherzustellen.“ 9. Die Förderbeiträge von max. 40 Prozent der Kosten für Straßenbaumaßnahmen (max. 84.000 Euro inkl. USt) werden auf der VASt 6.6121.870000, Kapitaltransfers vom Bund, vereinnahmt. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir be-grüßen, dass das Projekt ‚TIM‘ in Linz umgesetzt wird und hoffen auf großen Erfolg. Wir möchten nur die Bitte mitschicken, dass bei der Erstellung bzw. Planung und Umsetzung der Stationen auch wirklich darauf geachtet wird, dass das keine Hindernisse für Fußgängerinnen und Fußgänger werden. Das wird gerade am Hauptplatz eine große Herausforderung werden. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich werde mich beim Antrag der Stimme enthalten.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. D ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über D 1 Erinnerungszeichen für NS-Opfer in Linz; Grundsatzgenehmigung; insgesamt 90.000 Euro, davon 10.000 Euro 2019 und 80.000 Euro 2020 und führt aus: „Ich darf Sie zuerst um Zustimmung für die Umsetzung von Erinnerungszeichen im öffentlichen Raum ersuchen. Im letzten Quartal 2018 haben wir sehr emotional und aus meiner Sicht nicht immer sachlich darüber diskutiert, wie wir in Linz der vom Nationalsozialismus verschleppten, deportierten und ermordeten Menschen gedenken wollen. Rund um den Begriff der ,Stolpersteine‘ ist auch eine öffentliche Diskussion entstanden. Die Argumente sind aus meiner Sicht nicht immer ausgewogen bearbeitet worden. Ich habe immer die Position vertreten – so wie das in der Vergangenheit auch mein Vorgänger und meine Fraktion über viele Jahre gemacht haben -, dass wir Ressentiments gegenüber dem Gedenken in Form dieser ,Stolpersteine‘ haben. Ich halte es nach wie vor für legitim zu diesem Projekt unterschiedliche Meinungen zu haben. Ich halte es aufgrund der Situierung am Boden auch für legitim, diese Gedenksteine nicht in dieser Form in Linz zu haben. Deswegen habe ich Herrn Kulturdirektor Stieber gebeten, eine grundsätzlich andere Art des Gedenkens zu entwickeln. Der Vorschlag, wie wir das umsetzen möchten, liegt Ihnen heute vor. Es geht darum, dass wir nicht am Boden, sondern auf Augenhöhe erkennbar, allerdings nicht klar definiert - das soll erst eine Jury oder ein Wettbewerb ergeben - jener Linzerinnen und Linzer gedenken wollen, die verschleppt, ermordet, vergast, erschlagen, jedenfalls getötet worden sind. Für die Vorarbeiten bedanke ich mich nicht nur bei Herrn Kulturdirektor Stieber, der das mit sehr viel Engagement und Fingerspitzengefühl vorangetrieben hat, sondern auch bei der Israelitischen Kultusgemeinde, die in dieses Projekt eingebunden ist. Ich danke aber auch den im Antrag angeführten Persönlichkeiten, die diese Projektentwicklung aktiv begleiten wollen. Und ich bedanke mich bei der Kunstuniversität, namentlich bei Herrn Rektor Dr. Reinhard Kannonier, dafür den Weg mitgestaltet zu haben, sodass wir heute diesen Antrag beschließen können. Unsere Stadt hat seit Ende der 80er-Jahre, unabhängig von politischen Kräfteverhältnissen, immer sehr viel Wert darauf gelegt hat, die Geschichte des Nationalsozialismus schonungslos aufzuarbeiten. Das ist das eine oder andere Mal schmerzhaft gewesen. Im Hinblick darauf bitte ich Sie, immer dafür zu sorgen, dass wir uns immer bemühen, die möglichst richtigen Schlüsse aus der Vergangenheit unserer Stadt für die Zukunft zu ziehen. Ich bitte Sie für ein Erinnerungszeichen, um die Zustimmung zu einem Wettbewerb mit Jury und Entwicklung mit Kosten in der Höhe von 10.000 Euro und darum vorweg schon für die Umsetzung der Ergebnisse 80.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Damit soll das Image von Linz, das durch öffentliche Diskussionen da und dort sicherlich nicht positiv angereichert worden ist, wieder in jenem richtigen Licht erscheinen, wie wir es in der Vergangenheit auch hatten. Wir gehen offen mit unserer Vergangenheit um und sollen den Menschen, die von ihren ehemaligen MitbürgerInnen ermordet worden sind, auch ein ordentliches Gedenken im öffentlichen Raum an jenen Stellen, an denen sie gelebt haben, ermöglichen. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall SPÖ) Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gestaltung und Umsetzung von Linzer Erinnerungszeichen, die permanent und personalisiert im öffentlichen Stadtraum den Linzer NS-Opfer gedenken. Die Kulturdirektion und Abt. Linz Kultur Projekte werden mit der Realisierung und Koordination der Wettbewerbsdurchführung beauftragt. Die unter Punkt 2 in der Vorlage genannten Personen sollen für die Wettbewerbsjury vom Stadtsenat nach § 47 Abs. 3 Z. 6 StL 1992 bestellt werden. Für die Ausschreibung und Durchführung des Wettbewerbes werden 10.000 Euro inkl. USt vorgesehen. Die Vergabe der Ausgestaltung der Erinnerungszeichen, Recherchearbeiten zu historischen Daten und die erste Umsetzungsetappe mit Kosten bis zu 80.000 Euro inkl. USt werden zu gegebener Zeit dem jeweils zuständigen Organ zu Beschlussfassung vorgelegt werden. 2. Für dieses Projekt werden Mittel in der Höhe von max. 90.000 Euro inkl. USt genehmigt, die für das Rechnungsjahr 2019 (10.000 Euro) bzw. 2020 (80.000 Euro) budgetwirksam werden. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 90.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2019 bzw. 2020 erfolgt auf der VASt 1.3510.728003, Sonstige Leistungen. Gleichzeitig soll für das Rechnungsjahr 2019 vorbehaltlich der Genehmigung durch den Stadtsenat eine Kreditübertragung in der Höhe von 10.000 Euro von der VASt 5.0610.777006, Kapitaltransfers an private Institutionen, auf die VASt 1.3510.728003, Sonstige Leistungen, erfolgen.“ Wortmeldung Gemeinderat Mag. Langer, MSc: „Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass uns die Gedenk- und Erinnerungskultur sehr wichtig ist. Das äußert sich darin, dass wir in diesem Bereich in den vergangenen Jahren immer wieder Initiativen gesetzt haben und einzelne von uns auch zivilgesellschaftlich sehr aktiv sind. Mit der Konzipierung eines dauerhaften, individualisierten Gedenkprojekts wird auch eine langjährige Forderung von uns umgesetzt. In den letzten Wochen und Monaten ist auch ein Diskurs über Erinnerungspolitik entstanden, der in seiner Offenheit und Breite sehr wichtig ist und der aus meiner Sicht sehr positive Seiten gehabt hat. Wir haben das unter anderem auch an der Unterstützung für ein konkretes Projekt für ,Stolpersteine‘ in Linz gesehen, die weit über für manche vielleicht zu erwartende politische Kreise hinausgegangen ist und positive Resonanz aus verschiedenen Bereichen der Wissenschaft, Kultur, Politik und vor allem auch der Zivilgesellschaft gebracht hat. Für uns ist das ganz wichtig, weil Erinnerungskultur etwas ist, das einen umfassenden Diskurs benötigt und verdient. Wir sind mit dem im Antrag formulierten Vorhaben inhaltlich einverstanden und unterstützen das Projekt weitgehend, auch wenn wir die zivilgesellschaftliche Einbindung in der Planungsphase etwas vermissen. Im Vertrauen auf die damit beauftragte Kulturdirektion glauben wir, dass nun – so wie wir es im Herbst vergangenen Jahres schon beantragt haben – ein Projekt umgesetzt wird, das der Verantwortung der Stadt Linz auf die nationalsozialistische Vergangenheit Rechnung trägt. Wir begrüßen auch die Einstimmigkeit zu diesem Projekt, so sie gegeben ist. Wir stellen mit Überraschung fest, dass auch die FPÖ – nachdem sie das Anliegen unseres Gemeinderatsantrags als Erziehungsversuch klassifiziert hat, was eine unglaubliche Entgleisung ist - dem Vorhaben nun zustimmt. Es besteht nach wie vor natürlich die Möglichkeit, diese Anschuldigung zurückzunehmen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Bürgermeister Luger: „Ich bitte nochmals um Zustimmung!“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über D 2 Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69 (lnvestitionskosten für verschiedene Maßnahmen 2018); maximal 100.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, einen Investitionszuschuss in der Höhe von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2018. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gegen Nachweis der relevanten Ausgaben durch die JKU. Anerkannt werden Investitionskosten (nicht jedoch laufende Kosten und Personalkosten) für folgende Maßnahmen: a) Für Investitionen zur Verbesserung des Standards in bestehenden Instituten, b) für Investitionen im Zusammenhang mit einer allfälligen Rufabwehr, c) für Investitionen mit der Berufung externer ProfessorInnen, d) für Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Institute und e) für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur im IT-Bereich. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von max. 100.000 Euro für das Jahr 2018 erfolgt auf der VASt. 5.2800.774001, Kapitaltransfers an JKU. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Wimmer. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über D 3 Nichterledigung von Verwaltungsstrafverfahren - weitere Rechtsanwaltsbetrauung; maximal 150.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Rechtsanwalt Mag. Denkmair wird mit der weiteren Vertretung der Interessen der Stadt Linz als Betroffene in dem anhängigen strafgerichtlichen Ermittlungsverfahren und in dem allenfalls folgenden Hauptverfahren wegen der Nichterledigung von Verwaltungsstrafen und der damit in Zusammenhang stehenden Beratung der Stadt Linz zu dem angebotenen Stundensatz beauftragt. 2. Die Verrechnung der Kosten für das Jahr 2019 in Höhe von max. 150.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.0100.640000, Rechtskosten. Je nach Verlauf des Verfahrens wird auch in künftigen Voranschlägen Vorsorge für die Deckung der weiteren erforderlichen Kosten aus diesem Auftrag zu treffen sein.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Frau Vizebürgermeisterin Hörzing ausgeführt hat, geht es hier um eine Beauftragung beziehungsweise Prolongierung des Rechtsanwalts Mag. Denkmair in Zusammenhang mit der Aktenaffäre. Wir werden diesem Antrag in dieser Form nicht zustimmen und heute dagegen stimmen. Ich möchte ausführen, warum. Schon die bisherige Bestellung des Herrn Mag. Denkmair wird durch den österreichischen Rechnungshof kritisiert, das ist medial verfolgbar. Es wird von vermeidbaren Kosten und von wenig Transparenz gesprochen und davon, dass keine Prüfung der Preisangemessenheit stattgefunden hat. Wir von Seiten der ÖVP-Fraktion haben sowohl bei der ersten Beauftragung des Herrn Mag. Denkmair als auch bei den Voranschlagsstellen im Voranschlag 2018 und 2019 aus Gründen der fehlenden Transparenz dagegen gestimmt. Der Gemeinderat gibt die Mittel frei und beauftragt und es ist meines Erachtens nicht in Ordnung wenn einem dann als Gemeinderatsmitglied, als Fraktion oder wie auch immer, die Unterlagen bzw. die Informationen vorenthalten werden. Nur auf mehrmaliges Ersuchen und Drängen werden Unterlagen zur Verfügung gestellt und auch das nur teilweise, obwohl das Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde das in Bezug auf den übertragenen Wirkungsbereich sehr wohl auch freigegeben hat. Frau Vizebürgermeisterin Hörzing lehnt das aber trotzdem mit diversen Argumenten ab. Wie dem auch sei, wenn man als Gemeinderat einer Freigabe zustimmen soll, allerdings die entsprechenden Unterlagen bzw. Vermerke die der Rechtanwalt schreibt, nicht zur Verfügung gestellt bekommt, dann ist es für uns nicht tragbar. Insofern können wir hier heute nicht mitgehen. Zudem leben wir bekanntlich in einer Zeit der knappen Budgets, insofern muss sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig gehandelt werden. Wenn keine Ausschreibung erfolgt, wenn keine Vergleichsangebote eingeholt werden, dann widerspricht das aus unserer Sicht diesem Grundsatz. Das wurde auch - ich komme auf den Rechnungshof zurück - schon von übergeordneter Prüfinstanz festgestellt. Insofern gibt es auch heute eine Gegenstimme der ÖVP-Fraktion.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Eypeltauer: „Danke, Herr Vorsitzender, sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen, wir haben alleine schon aus Gründen der Nachvollziehbarkeit mit dem vorliegenden Antrag ein Problem und werden dem auch nicht zustimmen. Es geht um die Nachvollziehbarkeit der bisherigen, aber auch der künftig in Aussicht genommenen Rechtsanwaltskosten. Das Ganze wird natürlich dadurch verstärkt, dass in einem kursierenden Rohbericht des Rechnungshofs - das hat Kollege Hajart schon zitiert -, die Rede von vermeidbaren wenig transparenten und in ihrer Preisangemessenheit auch fraglichen Anwaltskosten. Das erhöht bei der einzigen Oppositionsfraktion natürlich die Bereitschaft nicht, hier zuzustimmen. Demgemäß werden wir, so wie wir das bei den ursprünglichen 200.000 Euro gemacht haben, dagegen stimmen. Ich möchte noch eine Note anbringen, was die Informationspolitik, sagen wir es einmal so, seitens der beteiligten Stadtregierungsmitglieder bezüglich die Arbeit des Rechtsanwalts betrifft. Kollege Hajart hat es schon ausgeführt, es ist natürlich gerade für einen Gemeinderat, aber insbesondere für einen Kontrollausschuss suboptimal, wenn er zwar einerseits oberstes Organ der Stadt ist und Kosten für einen Rechtsanwalt freigeben soll, dann aber darum kämpfen muss, um Informationen darüber zu bekommen, was dieser Rechtsanwalt genau macht, was er herausgefunden hat und wie er seine Erkenntnisse einschätzt. Ich persönlich hatte in der bisherigen Arbeit nicht den Eindruck, es mit einem Rechtsanwalt zu tun zu haben, der im Sinne der Stadt handeln soll, sondern mit einem Rechtsanwalt, der im Sinne einer ganz bestimmten politischen Fraktionierung in der Stadt arbeiten soll. Das war ein Eindruck. Ich kann das nicht beweisen oder belegen, ich sage, es ist ein Eindruck. Das Ganze hätte man auch anders händeln können, in dem man von Anfang an eine vollkommene und transparente Information beauftragt. In diesem Sinne werden wir dagegen stimmen.“ Gemeinderätin Roschger: „Danke, sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, die Kritik, die es an den bisherigen Anwaltskosten, z.B. auch vom Rechnungshof gab, wiederhole ich jetzt nicht, das wurde bereits ausgeführt. Diese Vorgehensweise macht es tatsächlich schwierig, das mitzutragen. Ich sage auch warum das für unsere Fraktion so ist. Genau wegen dieser Kritik, die es bereits gab und der Kritik dass das vielleicht vermeidbar gewesen wäre und wegen der Intransparenz. Wenn man umsichtig versucht, einen Konsens herzustellen, dann wäre es besonders wichtig, zumindest ein anderes Angebot, ein Vergleichsangebot einzuholen, um das, wenn die Mehrheit der Meinung ist, dass das die ideale Beauftragung ist, zu belegen. Gerade wenn ich Kritik an der bisherigen Arbeit habe, dann mache ich doch - wenn ich die Kritik in Zukunft vermeiden will - zumindest eines, wenn nicht ein zweites Angebot. Aber so liegt nicht einmal ein zweites Angebot vor und insofern ist es tatsächlich schwierig, das mitzutragen. Wir werden uns das heute auch nicht antun und uns der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen, ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, in den Wortmeldungen und auch in den medialen Äußerungen der letzten Tage zeigt sich wieder einmal, dass speziell ÖVP und NEOS in diesem Fall wie so oft Kraut und Rüben oder Äpfel und Birnen vermengen. Ob das aus Unkenntnis oder wider besseren Wissens ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich beginne einmal mit dem Aufschrei, der dieser Tage wieder medial kolportiert worden ist, den es aber schon im September gegeben hat, dass der Rahmen für Mag. Denkmair ausgeschöpft ist. Das ist kritisiert worden und da haben wir das erste Beispiel für dieses türkis/pink/schwarze und ein bisschen grüne Verwirrspiel. Die Kosten, die für Rechtsanwalt Mag. Denkmair vom Gemeinderat bis 200.000 Euro genehmigt worden sind, werden mit den Kosten für die Anwaltstätigkeiten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem drohenden Strafverfahren aufaddiert. Die Tragung dieser Kosten bedarf nämlich keiner Genehmigung durch den Gemeinderat, die hat die Stadt aufgrund ihrer Fürsorgepflicht als Dienstgeber zu tragen. Bis zu dem Zeitpunkt zu dem kritisiert wurde, dass die Anwaltskosten schon so und so hoch sind, waren diese bei weitem noch nicht ausgeschöpft. An dieser Kritik des Rechnungshofs ist schon interessant, ich habe den Bericht nicht, ich kann mich nur auf das verlassen, was in der Zeitung steht. Kollege Eypeltauer sagt, es kursiert ein Bericht. Warum kursiert dieser? Was ist das für ein Exemplar? Man kann den Bildern dieses Rohberichts, die in den Medien veröffentlicht werden, durchaus entnehmen, woher dieses Exemplar kommt. Der Rechnungshof sorgt schon dafür, dass man das erkennen kann. Der sollte gar nicht kursieren, aber jetzt hat Kollege Hajart Informationen daraus. Diese medial kolportierte Kritik des Rechnungshofs ist jetzt sehr wohl berücksichtigt worden. Bei der Vergabe an Herrn Mag. Denkmair, die wir heute beschließen, ist ganz sorgfältig geprüft worden, ob Alternativangebote sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig gewesen wären. Das ist nicht etwas, das wie Kollegin Roschger meint, der Gemeinderat entscheiden soll, das ist keine Milchmädchenrechnung, das ist hoch komplex. Wenn man jetzt einen neuen Anwalt betraut, muss man z.B. eine Einarbeitungsphase in die Akten einrechnen, die man taxieren muss. Einfach zu sagen, Mag. Denkmair legt ein Angebot und X und Y legen jeweils ein Angebot, so einfach ist das nicht. Es ist sehr sorgfältig geprüft worden und das ist das Ergebnis, das jetzt als Amtsantrag vorliegt. Es gibt hier sehr viel Lärm um Nichts, sehr viel Lärm, der sich jetzt gerade zu einer dramatischen Entgleisung entwickelt hat. Das, was Kollege Eypeltauer gerade gesagt hat, ist unglaublich. Er hat die berufliche Integrität von Rechtsanwalt Mag. Denkmair in Frage gestellt und er hat die pflichtgemäße Ausübung seines Mandats in Frage gestellt. Ich weise schon darauf hin, Herr Kollege Eypeltauer, dass wir im Gemeinderat keine Immunität genießen. Das, was du gerade gesagt hast, das würde ich nicht auf mir sitzen lassen, wenn ich Rechtsanwalt Mag. Denkmair wäre. Um es auf den Punkt zu bringen: Soll die Stadt ordentlich juristisch beraten sein, wozu ich dem Gemeinderat raten würde, dann muss diesem Antrag zugestimmt werden, alles andere ist verantwortungslos und fahrlässig.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Herr Vorsitzender, ich muss auf die Ausführungen des Kollegen Professor Franz Leidenmühler replizieren, weil er mir eine Entgleisung andichtet. Ich möchte meine Wortmeldung von vorhin in Erinnerung rufen, die ich mir natürlich vorher überlegt habe, weil mir bewusst ist, dass man niemanden hier im Gemeinderat und auch sonst nicht in irgendeiner Art und Weise in seiner beruflichen Integrität diskreditierten kann und soll. Was habe ich gesagt? Ich habe gesagt, dass bei mir persönlich und subjektiv der Eindruck entstanden ist, dass hier nicht im Sinne der Stadt agiert werden soll, sondern im Sinne einer gewissen politischen Fraktionierung. Dann habe ich gesagt, dass man das mit einer absolut transparenten Informationspolitik hätte vermeiden können, natürlich gerichtet an die zuständigen Mitglieder im Stadtsenat und nicht an Mag. Denkmair. Der macht das, was ihm der Auftraggeber sagt und sonst nichts und steht hier auch vollkommen außer Kritik. Es wird uns - mit uns meine ich die NEOS, Die Grünen und die ÖVP - immer Skandalisierung vorgeworfen. Wir haben es wieder erlebt, dass das von der anderen Seite genauso, wenn nicht noch viel öfters passiert. Kaum ist irgendwo auch nur einen Hinweis auf etwas, das man aufblasen könnte, wird das natürlich lustvoll gemacht, dann breitet man sich über die Inkompetenz, über die Unkenntnis oder über die Entgleisung des politischen Mitbewerbers aus. Fakt ist, dass das, was ich gerade gesagt habe, in jeder Hinsicht legitim ist. Das ist in keiner Hinsicht irgendjemandem gegenüber diskreditierend, außer vielleicht der politischen der SPÖ zugehörigen Führung in dieser Stadt.“ Vizebürgermeister Wimmer: „Vielen Dank, ich habe mich als Vorsitzender in der Sache selbst auch noch zu Wort gemeldet. Einen Punkt darf ich zunächst einmal mitteilen, weil es eine Diskussion hinsichtlich Rechnungshofkritik gegeben hat. Hier ist ganz klar festzuhalten, dass vom Rechnungshof immer wieder auch bei anderen Gebietskörperschaften externe Vergaben unter die Lupe genommen und solche Vergaben generell kritisch gesehen werden. Ein Spezifikum gegenüber der Stadt Linz lässt sich mir, vielleicht auch mangels Kenntnisse des genannten Rohberichtes, nicht ableiten. Wenn dem doch so sein sollte, wird man darauf eingehen müssen. Im Moment entspricht das nicht dem vorliegenden Wissensstand. Darüber hinaus geht es noch um eine Sache, die hier zu erwähnen ist. Diese Kosten kommen nicht von ungefähr. Ich glaube, das ist sehr wichtig, Kosten fallen natürlich immer mit Grund an. Der Grund hier ist, dass es Informationsbedürfnisse gibt, dass es Dinge aufzuarbeiten gibt und es auch Fragen - teilweise sehr komplexe Fragestellungen - an diesen Rechtsanwalt gibt. Ich glaube, dass es auch ein gutes Recht eines jeden Mandatars/einer jeden Mandatarin und auch des Kontrollausschusses ist, Fragen zu stellen. Es ist ein gutes Recht und sogar eine Pflicht, Fragen zu stellen. Wer dieses Recht ausübt, wer es sehr intensiv ausübt, so wie es sich gehört, verursacht natürlich diese Kosten mit, sodass eine Doppelmühle entstehen kann. Wenn möglichst alles genau noch ein zweites, drittes und vielleicht ein viertes Mal hinterfragt wird, dann sind die Kosten natürlich auch höher, als wenn man nur eine Frage stellt oder man sich das Ganze nur einmal an der Oberfläche ansieht. Dazu kann man stehen, wie man will. Nur eines ist ganz klar, wer fragt, wer prüft, wer Aufträge erteilt, muss auch dafür bezahlen und kann nicht so tun, als wären die Kosten irgendwie vom Himmel heruntergefallen. Die Kosten sind ganz klar auch ein Produkt der Arbeit im Kontrollausschuss und der Arbeit dieses Linzer Gemeinderates. Dazu stehe ich. Es soll auch in Zukunft möglich sein, Dinge kritisch zu hinterfragen, sich beraten zu lassen und etwas auch genauer unter die Lupe zu nehmen. Deshalb ist es wichtig, diesem Antrag auch zuzustimmen, damit der Kostenrahmen dafür auch vorhanden ist. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Hörzing: „Vielen Dank, ich bin auch ein bisschen überrascht. In der Wortmeldung von Herrn Gemeinderat Hajart war es ja noch sehr vorsichtig Thema, dass der Rechnungshofbericht medialia kursiert. In der nächsten Wortmeldung von Kollegen Eypeltauer ist dann der kursierende Rechnungshofbericht zitiert worden. Dies wurde noch einmal von Frau Kollegin Roschger manifestiert. Das ist sehr spannend. Ich kann festhalten, von der Stadt Linz kursiert der Rohbericht des Rechnungshofes nicht, es ist sehr spannend, wo dann der Zugang wäre. Ganz klar festzuhalten ist, dass es in vielen Bereichen unterschiedliche Zugänge gibt, wir haben das schon eingehend diskutiert. Jetzt geht es ausschließlich nur darum, ob die Stadt Linz in dieser Causa weiter vertreten werden soll und ob der Gemeinderat die Freigabe der jetzt beantragten Kosten beschließt. Die bereits beschlossenen 200.000 Euro, sind annähernd ausgeschöpft. Es geht um nicht mehr oder nicht weniger. Ich möchte auch festhalten, dass Herr Rechtsanwalt Mag. Denkmair das macht, was sein Auftrag ist, die Stadt Linz objektiv zu vertreten, also weg von Einzelinteressen, sondern klar die Interessen der Stadt Linz im Fokus zu haben. Das macht er und er macht es, denke ich mir, sehr gut. Deswegen ersuche ich noch einmal um Zustimmung, um hier weiter für die Stadt Linz eine entsprechend hohe Expertise in Anspruch nehmen zu können und zukünftig eine gute Vertretung in dieser Causa garantieren zu können. Ich ersuche um Annahme.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von ÖVP (12) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über D 4 Gewährung einer zusätzlichen Subvention an das Theater des Kindes, Langgasse 13 (teilweise Abdeckung der laufenden Aufwendungen 2018); 110.000 Euro, insgesamt 153.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt dem Theater des Kindes, Langgasse 13, 4020 Linz, für das Jahr 2018 eine zusätzliche Förderung in der Höhe von maximal 110.000 Euro zur teilweisen Abdeckung der laufenden Aufwendungen des Jahres 2018. Die Gesamtförderung der Stadt beträgt dann unter Anrechnung der Förderung aus Kulturmitteln in Höhe von 43.000 Euro insgesamt maximal 153.000 Euro. Die Stadt Linz gewährt die Förderungen mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von maximal 110.000 Euro erfolgt im Jahr 2019 auf der VASt 1.0610.757701, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. E ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über E 1 Erledigung des Antrages der NEOS-Gemeinderatsfraktion vom 6. Dezember 2018 „Volksbefragung bezüglich LASK-Stadion beim Pichlingersee“ und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns in der Gemeinderatssitzung im Dezember letzten Jahres mit einem Antrag der Fraktion der NEOS befasst, in dem diese Fraktion gefordert hat, dass der Bürgermeister aufgefordert wird, die Voraussetzungen für eine Volksbefragung bezüglich des LASK-Stadions am Pichlingersee und damit auch die damit einhergehenden Fragen der Baulandwidmung, respektive der Subventionierung durch die Stadt, vorzubereiten und in Folge dem Ausschuss auch darüber Erkenntnisse und Ergebnisse vorzulegen. Wir haben diesen Antrag der NEOS-Fraktion in der Sitzung des Innovationsausschusses vor mehr als einer Woche behandelt. Ihnen ist als aufmerksame Rezipientinnen und Rezipienten von Medien bekannt, dass sich in diesem Ausschuss die Fraktionen von SPÖ, FPÖ und ÖVP dazu bekannt haben, das Instrumentarium einer Volksbefragung nicht durch Gemeinderatsbeschlüsse zu behandeln. Ich glaube, man muss etwas vorausschicken, um diese sehr grundsätzliche Frage auch für die Zukunft dieser Stadtentwicklung zu behandeln. Der Oberösterreichische Landtag hat im Jahr 2015 eine rechtliche Neuordnung für Volksbefragungen geschaffen. Das positive Element war, dass dieses Instrumentarium nicht nur landesweit, sondern auch in einzelnen Kommunen als Zeichen der verstärkten direkten Demokratie zur Anwendung kommt. Was niemand erklären kann ist, dass der Landtag eine Zweiklassengesellschaft in Oberösterreich beschlossen hat. Eine Klasse sind jene 437 Gemeinden, die nicht Statutarstädte sind, dort gilt Folgendes: Wenn beispielsweise dieses Stadion in Ansfelden wäre, müsste dort jetzt Folgendes geschehen, damit Bürgerinnen und Bürger eine Volksbefragung erwirken können. Es müssten - legen Sie mich jetzt nicht fest – oberösterreichweit zwischen zwölf und 18 Prozent der jeweils Wahlberechtigten in den 437 Gemeinden unseres Bundeslandes persönlich zum Gemeindeamt oder zum Stadtamt in Ansfelden gehen, sich dort mit Ausweis deklarieren und vor den Augen von Mitarbeitern unterschreiben, dass sie für eine Volksbefragung bezüglich eines LASK-Stadions in Ansfelden wären. In Linz, Wels und Steyr ist die Welt eine völlig andere in der direkten Demokratie, da hat der Landtag alles anders beschlossen. In Linz und Wels können sich vier Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung, in Steyr fünf Prozent, für eine solche Volksbefragung aussprechen, indem irgendjemand - wer auch immer – mit einem klaren Text Unterschriften sammelt. Die Menschen müssen nicht im Magistrat, in den Rathäusern oder in den Bürgerservicestellen unterschreiben. Man muss sich nur auf den Hauptplatz, zum Bahnhof, ins Einkaufszentrum, an den Arbeitsplatz - wo auch immer – stellen und Unterschriften sammeln. Unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und des Datums der Unterschriftenleistung muss mit Unterschrift bestätigt werden, dass man für eine Volksbefragung ist. Wenn im konkreten Fall von Linz auf diese sehr, sehr, sehr niedrigschwellige Art und Weise 6100 Unterschriften gesammelt werden, hat der Bürgermeister, nachdem diese Unterschriften beglaubigt worden sind, überprüft durch die Behörde, den Termin für eine solche Volksbefragung festzumachen. Abgesehen von dem einen oder anderen Formalrechtlichen, glaube ich nicht, dass eine Behörde, wie der Magistrat, tatsächlich die Korrektheit von 6100 Unterschriften überprüfen kann. Ich möchte das deswegen sagen – ich glaube zwar, dass die Menschen ehrlich und korrekt sind -, weil das für eine Behörde im Sinne von ,Überprüfen‘ zum Ding der Unmöglichkeit wird. Der Landtag hat aber beschlossen, dass das in Linz, Wels und Steyr egal ist, aber nicht in Ampflwang, in Ansfelden, in Traun oder in Julbach. Deswegen ist diese Frage, die wir hier heute zu behandeln haben, eine, bei der es für mich nicht um das konkrete Thema des Stadions für den LASK geht. Es gibt viele Gründe, warum man dafür sein kann und es gibt auch sehr, sehr viele Gründe, warum man dieses Stadion an dieser Stelle für nicht geeignet halten kann. Aber heute entscheiden wir über etwas ganz Anderes. Wir entscheiden, ob wir Tür und Tor dafür öffnen, dass politische Parteien jedes Mal, wenn es unterschiedliche Auffassungen zu wichtigen Projekten in der Stadt gibt – das ist in der Demokratie legitim –, diese Volksbefragung freigeben. Wir entscheiden, ob wir als Parteienvertreter diese Volksbefragung freigeben oder ob wir das nicht tun. Ich warne davor, hier zu Einzelfall-entscheidungen zu kommen. Einmal hat man etwas gegen das LASK Stadion, dann ist man für eine Volksbefragung, einmal hat man etwas gegen Häuserbauten und einmal etwas gegen eine Straßenführung. 6100 Unterschriften sind schnell gesammelt. Dieses Instrument ist den Bürgerinnen und Bürgern auf eine relativ inflationäre Art für Linz, Wels und Steyr in die Hand gegeben worden. Ich bin sehr davon überzeugt, dass man den Bürgerinnen und Bürgern dieses Instrument nicht aus der Hand nehmen soll und in diesem Fall den Ball im wahrsten Sinn des Wortes bei den Bürgerinnen und Bürgern lässt. Diese sollen die Unterschriften sammeln, dann findet selbstverständlich eine Volksbefragung statt. Ich wüsste nicht, wie man in der Zukunft als Gemeinderat korrekt damit umgehen kann, unterschiedliche Begehren unter direktdemokratischen Aspekten gleich zu behandeln. Wenn wir heute zu einer Volksbefragung ja sagten, wüsste ich nicht, ob wir in der übernächsten Sitzung oder im September zu ähnlichen Fragestellungen mit anderen Themen ja oder nein sagen. Das wäre sehr subjektiv. Wenn es schon so ein niederschwelliges Instrument gibt, glaube ich, dass die Bürgerinitiativen - es gibt anscheinend schon mehrere – Unterschriften sammeln sollen. Die Behörde wird nach bestem Wissen und Gewissen schauen, ob diese Unterschriften auch tatsächlich beglaubigbar, anerkennbar und plausibel sind. Recht viel mehr werden wir nicht prüfen können. Wenn die Unterschriften vorliegen, gibt es eine Volksbefragung und dazu kann sich jeder artikulieren und äußern, wie er will. Aber es ist immer so, wenn man glaubt, mit gesetzlichen Regelungen eine Zweiklassengesellschaft zu schaffen, dann geht das aus meiner Sicht nicht gut. Lassen Sie mich noch eines sagen, der Gesetzgeber und der Oö. Landtag wären gut beraten, in allen Gemeinden dasselbe System zu haben. Dann machen wir auch vier Prozent für Ampflwang und Rutzenham oder wir machen zwölf bis 18 Prozent mit Unterschriftenleistung vor den Magistraten, auch in Linz, Wels und Steyr. Das wäre der korrektere Weg. Nachdem in Linz vom Landesgesetzgeber die Uhren anders gestellt worden sind, bitte ich Sie, dem Antrag, wie er vorliegt, nämlich dass der Gemeinderat nicht durch Parteienvotum eine Volksbefragung ermöglicht, zuzustimmen. (Beifall SPÖ) Der Gemeinderat beschließe: ,Dem Antrag der NEOS-Gemeinderatsfraktion betreffend eine Volksbefragung bezüglich LASK-Stadion beim Pichlingersee wird aus der in der Vorlage ersichtlichen Begründung nicht Folge gegeben.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Bürgermeister, ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie am 6. Dezember gesagt haben, dass es jetzt nicht mehr darum geht, ob eine Volksbefragung stattfindet, sondern nur mehr darum, wann und welche Frage bei dieser Volksbefragung gestellt werden soll. Sie haben auch gesagt, dass es rasch gehen soll und wir das dem LASK auch schuldig sind. Es war für mich, ehrlich gesagt, die letzten zwei, drei Wochen überraschend und auch jetzt wieder, dass Sie einen Meinungsumschwung gemacht haben. Ich habe es im Ausschuss schon gehört, aber ich finde es trotzdem überraschend, dass Sie Ihre Meinung geändert haben. Ich finde es gleichzeitig aber nicht so schlimm. Ich kann Ihrer Argumentation sogar bis zu einem gewissen Grad folgen. Trotzdem möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie einen Meinungsumschwung gemacht haben. Was wird passieren? Wir alle in diesem Raum wissen, dass diese 6100 Unterschriften zustande kommen werden. Ich denke, 6100 Unterschriften sind sehr viel. Wir müssen dieses Instrument der direkten Demokratie jetzt nicht schlecht machen oder so tun, als wären diese 6100 Unterschriften eine Lappalie. Es wird eine große Anstrengung von sehr, sehr vielen Leuten brauchen. Die Initiativen, die sich zusammentun werden, werden auch die Frage gemeinsam stellen. Das heißt, der Gemeinderat gibt natürlich auch die Führung oder die Möglichkeit auf, diese Frage zu gestalten. Das wäre ein Grund gewesen, dass der Gemeinderat das beschließt, okay, dann werden das die Initiativen machen. Wir gehen davon aus, dass diese 6100 nötigen Unterschriften spätestens bis Ende des Sommers zustande gekommen sein werden und die eigentliche Volksbefragung im Herbst stattfinden kann. Abschließend möchte ich noch sagen, dass mir persönlich und auch der NEOS-Fraktion am liebsten gewesen wäre, wenn diese Volksbefragung gar nicht nötig gewesen wäre. In Wirklichkeit ist der Standort so ungeeignet - Sie haben es selbst gerade gesagt -, es sprechen sehr viele Gründe dagegen, dass die Politik dem LASK als Werber eigentlich von Anfang an klar sagen hätte müssen, dass dieser Standort einfach nicht geeignet ist. Es gibt drei, vier Ausschließungsgründe die sind so stark, dass man dem LASK in Wirklichkeit klar machen hätte müssen, dass das aus fachlichen Gründen nichts wird usw. Das heißt, ich bedaure es, dass diese Volksbefragung überhaupt nötig ist. In Wirklichkeit ist das ein Akt der Notwehr. Gleichzeitig begrüße ich es, weil jetzt endlich auch eine öffentliche Debatte stattfinden wird, die es bis jetzt nicht ausreichend gegeben hat. Ich prophezeie, dass es diese Unterschriften bis Ende des Sommers geben wird und im Herbst wird es die Volksbefragung geben. Wie die ausgeht, wissen wir alle nicht. Ich hoffe aber doch, dass sich alle hier im Raum daran halten werden und das Ergebnis sozusagen nicht ignorieren. Wir stimmen dementsprechend natürlich hier nicht zu, sondern dagegen.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, als Fußballfan verstehe ich den Wunsch des LASK sowie jedes Fußballvereins nach einem eigenen Stadion natürlich voll und ganz. Wir wissen, dass der LASK derzeit nicht auf der Gugl spielt. Selbst wenn, dann ist die Gugl das, was eine Kommune zu Recht besitzt, nämlich ein Mehrzweckstadion und somit für den Fußball brauchbar, aber nicht die optimale Lösung. Ich verstehe den Wunsch nach dem Stadion. Ich bin wie Kollege Poto?nik der Ansicht, dass es hinsichtlich des Standortes einen klaren Konsens geben sollte. Man sollte eigentlich nicht auf die Idee kommen, dort überhaupt irgendetwas bauen zu dürfen, völlig egal, ob das jetzt ein Gewerbegebiet ist oder ein Stadion oder was auch immer. Für uns Grünen ist der Schutz des Grüngürtels etwas ganz Grundsätzliches. Dabei geht es weniger um die Frage, was dort gebaut werden soll. Uns wurde bei Projekten schon unterstellt, dass sie sehr in unserem Interesse sein müssten. Wir haben dann durchaus - sagen wir einmal - Druck von außen gespürt, einer Umwidmung zuzustimmen. Schlussendlich haben wir das dann nicht getan, weil für uns dieser Schutz des Grüngürtels absolute Priorität hat. Der Gemeinderat wird und kann diese Volksbefragung heute nicht zu Grabe tragen. Er wird aber sehr wohl eine schnelle Einleitung dieser Volksbefragung und eine schnelle Klärung der Lage zu Grabe zu tragen. Kollege Poto?nik hat als Termin für eine Volksbefragung den Herbst geschätzt. Wir hätten die Volksbefragung mit einiger Anstrengung problemlos im März oder im April abwickeln können. Das hätte für alle Beteiligten Vorteile gehabt. Die BürgerInnen hätten diese Unterschriften nicht sammeln müssen, der LASK hätte ein halbes Jahr früher Klarheit darüber, ob an diesem Standort aus raumplanerischer Sicht gebaut werden kann oder nicht. Stattdessen schiebt man die Verantwortung, ob in dem Grüngürtel gebaut werden darf, von der politischen Entscheidung weg. Man schaut, ob im UVP-Verfahren etwas passieren könnte. Das ist unseres Erachtens äußerst bedauerlich. Ein weiteres Problem, das dadurch natürlich auftritt - der Bürgermeister hat es angesprochen – sind die 6100 Unterschriften, die in Wirklichkeit schwierig zu prüfen sind, aber trotzdem geprüft werden müssen. Das ist natürlich ein Verwaltungsaufwand, völlig klar, es muss sich jemand hinsetzen. Selbst wenn man unterstellt, dass es möglich ist, so eine Unterschrift in einer Minute zu prüfen, sind es trotzdem 100 Personalstunden. Dann müssen aber die Unterschriftenlisten schon sehr schön in Blockbuchstaben ausgefüllt sein, damit kein Missverständnis entsteht. Ein Problem habe ich ehrlich gesagt, Herr Bürgermeister, mit der Argumentation, dass das Land Oberösterreich diese Einleitung der Volksbefragungen in Linz unverhältnismäßig einfach machen würde. Das ist meines Erachtens so nicht korrekt. Diese 6000 Unterschriften, um eine Volksbefragung einzuleiten, gehen auf einen ausdrücklichen Wunsch der Stadt Linz zurück und zwar auf einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 23. Jänner 2014. Damals haben die vier großen Fraktionen in diesem Gemeinderat zugestimmt. Wenn ich mich richtig erinnere, hat sich die KPÖ der Stimme enthalten, wobei das, glaube ich, eher eine formale Frage war. Damals war die Rede von ungefähr 6000 Stimmen und damals ist es nicht nur darum gegangen, das mit einer Unterschrift zu machen. Wir haben uns vom Landesgesetzgeber sogar noch gewünscht, dass man das auch online machen können soll. Damals gab es explizit das Ansuchen an das Land Oberösterreich, dass wir gerne hätten, dass die Linzerinnen und Linzer auf einem Formular - vergleichbar wie beim Parlament - einfach durch Angabe ihres Namens und einer Ausweisnummer die Einleitung einer Volksbefragung unterstützen können. Das Land Oberösterreich hat eigentlich fast auf Punkt und Beistrich das umgesetzt, was sich dieser Gemeinderat gewünscht hat. Das war eine lange und schwierige Verhandlung, damals waren die Fraktionen intensiv beteiligt. Schlussendlich – so ehrlich muss man sein – hat die SPÖ-Linz diesen Erfolg in ihrer eigenen Zeitschrift auf einer Doppelseite gefeiert, wie man heutzutage sagt, unter dem Titel, ‚Mehr Mitbestimmung, mehr Demokratie, stärkere Einbindung der Linzerinnen und Linzer‘. Dort steht - das kann man alles nachlesen -, dass in Zukunft die Volksbefragung von 6000 Linzerinnen und Linzern eingeleitet werden kann. Jetzt im Nachhinein zu sagen, dass das Land Oberösterreich uns einen Stein in den Weg gelegt hat und das schwierig gemacht hat, ist meines Erachtens nicht korrekt. Die optimale Vorgehensweise wäre gewesen, es so zu machen, wie bei der Eisenbahnbrücke. Damals wurde auch argumentiert, dass wir nach dem Urteil des Landesverwaltungsgerichtes möglichst schnell Klarheit haben wollen, was die Linzerinnen und Linzer in dieser Frage wollen. Wir sparen das Sammeln von Unterschriften, wir vereinfachen das Verfahren, wir ordnen die Volksbefragung an. Bedauerlich, wir haben heute eine dreifach schlechte Entscheidung für die engagierten BürgerInnen, für die Verwaltung und schlussendlich auch für den LASK. Wir werden natürlich gegen diese Erledigung des Antrags stimmen.“ (Beifall Die Grünen, NEOS) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, deinen Alarmismus bezüglich eines direktdemokratischen Mittels kann ich nicht teilen. Das sagt lediglich etwas darüber aus, dass die Zeiten, als du vielleicht persönlich auf der Straße noch Unterschriften gesammelt hast, schon sehr lange her sind. Du würdest sonst noch wissen, dass das Sammeln von Unterschriften auf der Straße durchaus angenehme Gespräche bringt, aber auch eine zähe Angelegenheit ist. Einfach zu sagen, das ist so einfach, ist schon ein bisschen aus einer hohen Position gesprochen.“ (Zwischenruf, Beifall Die Grünen) Mag so sein, aber das nur als Hinweis, dass das nicht so eine ganz einfache Geschichte ist. Der Gemeinderat sollte ein Ort sein, an dem die Dinge, die die Menschen bewegen, hereingebracht werden. In der Form ist es geschehen, dass Kollege Poto?nik einen Antrag dafür gestellt hat. Also mir hat dieser pragmatische Ansatz, der im Dezember noch vorhanden war, gefallen. Man hat gesagt, dass es nicht vermeidbar sein wird, machen wir es, bringen wir es hinter uns. Es wäre sehr klug gewesen, diesen Weg zu wählen. Wir haben im Mai die EU-Wahlen. Es wäre geschickt gewesen, wenn man diese Wahl mit der Volksbefragung zusammengelegt hätte, das hätte Kosten gespart und die Geschichte wäre durchdiskutiert gewesen. Aber diese Möglichkeit lässt man jetzt dahinstreichen. Wie gesagt, unsere Position ist klar, wir haben gesagt, wir finden den Standort für das LASK-Stadion nicht geeignet. Die Argumente, warum das so ist, sind ausgesprochen, darüber wissen wir Bescheid. Ich sage, man soll nicht zu viel Angst vor direktdemokratischen Instrumenten haben, sondern man soll akzeptieren, dass sie vorhanden sind und genutzt werden können. Danke.“ (Beifall Die Grünen, NEOS) Stadtrat Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, zu den im Raum stehenden Vorwürfen, dass man keine Angst vor direkter Demokratie haben soll: Die Grundintention dieses Antrages ist nicht die direkte Demokratie. Es geht darum die direkte Demokratie abzukürzen. Im Stadtstatut ist die Vorgehensweise für so eine Bürgerbefragung eindeutig geregelt. Vier Prozent der Wahlberechtigten - diese Hürde ist bei Gott nicht hoch - 6100 Unterschriften - werden Sie relativ rasch zusammen haben, wenn Sie sich Ihrer Sache so sicher sind. Zu den Synergien mit der EU-Wahl: Es ist explizit ausgeschlossen, dass die Bürgerbefragung mit der EU-Wahl durchgeführt werden kann. Es geht mir aber gar nicht um die Bürgerbefragung. Diese soll durchaus kommen, wenn die notwendigen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Mir geht es um das Potenzial der Nachahmungstäter und darum, dass dann bei jedem Projekt, das hier im Gemeinderat vielleicht zu einem Disput führt, das Instrument der Bürgerbefragung in den Raum gestellt wird. Das wird man dann natürlich nicht mehr abändern oder ablehnen können. Mit welchem Argument sollte ich zukünftige Bürgerbefragungen ablehnen, wenn ich hier irgendein Projekt herauspieke, das mir jetzt einfach nicht passt - aus welchen Gründen auch immer - und dem Projektwerber ein faires Behördenverfahren untersagen will. Im Prinzip geht es nur darum, dass der LASK – dieses Recht haben alle – einen Antrag auf Umwidmung gestellt hat. Damit ist ein ganz normales Behördenverfahren eingeleitet. Das ist keine politische Willkür, wir sind nicht in Nordkorea. Die fachliche Prüfung, die Stadtentwicklung, die Stadtplanung, das ist keine exakte Wissenschaft. Wenn der eine oder andere der Meinung ist, dass das dort fachlich nicht vertretbar ist, mag das seine legitime Meinung sein, das ist so. Es gibt aber auch andere Meinungen. Zu dieser Thematik gibt es umfangreiche weitere Standortprüfungen. Aus dem Grund bin ich wirklich froh, dass wir uns heute nicht dazu haben verleiten lassen, diese Abkürzung zu gehen. Wenn Sie schon daran zweifeln, dass 6100 Unterschriften zusammenkommen, wie hoch wäre dann die Beteiligung? Das ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, das kostet immerhin knapp eine Million Euro. Wenn man an diesen 6100 Unterschriften zweifelt, heißt das ja, dass Fürchterliches dazu zu vermuten wäre, wie viele Menschen wirklich zu dieser Bürgerbefragung gehen. Es wird sich zeigen, ob diese Unterschriften zusammenkommen. Wenn die Anzahl der Gegner wirklich so groß ist, wie das von manchen politischen Parteien vorgespielt wird, dann sollte es kein Problem sein. Abhängig von der Beteiligung wird man dann in den Fraktionen entscheiden, in welcher Art und Form dann diese Bürgerbefragung verbindlich sein sollte. Ich glaube, wir treffen heute eine kluge Entscheidung, wenn wir im Gemeinderat dieser Bürgerbefragung nicht zustimmen und wir werden dieser Empfehlung, diesem Antrag nicht zuzustimmen, natürlich nachkommen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren des Gemeinderates, durch den Gemeinderat war eine zugegebenermaßen nicht ganz einfache Frage zu entscheiden. Insofern kann ich allen Vorrednern beipflichten, die hier nicht so sehr, in Richtung der Frage argumentiert haben was zu tun ist, wenn die erforderliche Unterschriftenanzahl vorliegt, denn das regelt ohnehin das Gesetz, sondern was zu tun ist, wenn man – das ist richtig angeklungen – dieses direktdemokratische Instrument abkürzen will, damit – wie vorhin vom Kollegen Svoboda gesagt wurde – die Unterschriften nicht gesammelt werden müssen. Das war der O-Ton. Damit ist es tatsächlich eine Frage, die nicht so einfach zu beantworten ist. Wir haben dieses Thema in der Fraktion erläutert und vertreten die Ansicht, dass man wohl zwischen einem öffentlichen Projekt und einem privaten Projekt differenzieren muss. Es soll die Möglichkeit geben und es gibt die Möglichkeit, gegen private Projekte Bürgerinitiativen zu gründen, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln und eine Volksbefragung herbeizuführen, mit der sich die gewählte Politik dann auseinandersetzen muss. Als gewählte Politik von vornherein gleich den Weg zu gehen und das Volk zu befragen, ist wohl ein wenig sehr einfach gedacht. Daher glauben wir, dass es sich die Politik bei privaten Projekten grundsätzlich nicht so leicht machen sollte und sagen sollte, da machen wir jetzt eine Volksbefragung und aus, sondern dass sie ihrer Verantwortung nachkommen sollte. Öffentliche Projekten, wie es etwa in der Vergangenheit die Eisenbahnbrücke war, sind sicher ein Stück weit anders zu bewerten, weil es hier oftmals um den Einsatz von Steuergeldern geht oder um andere Fragestellungen. Daher ist in diesem Zusammenhang wohl der Ansatz über Volksbefragungen nachzudenken, ein möglicher Weg und für uns auch eine taugliche Maßnahme. Wir werden diesem Antrag heute die Zustimmung geben, weil es sich hier um ein privates Projekt handelt und die direkten demokratischen Möglichkeiten in keiner Weise eingeschränkt werden - das wäre auch rechtlich gar nicht möglich - und daher für die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich auch dieser Weg einer Volksbefragung offen bleibt. Zur Höhe der Quoren und der Unterschriften möchte ich Herrn Kollegen Svoboda vollkommen Recht geben. Als Zeitzeuge weiß ich, dass wir Fraktionsobleute im Vorfeld - Herr Bürgermeister Luger war damals auch noch Fraktionsobmann - lange darüber diskutiert haben. Ich glaube, Markus Hein, du warst auch Fraktionsobmann für die FPÖ, kann das sein? (Zwischenruf) Nein, das war im Vorfeld, das war schon 2013, der Beschluss kam 2014. Das war ein längerer Diskussionsprozess, an den ich mich gut erinnern kann. Natürlich ist diese schwierige Frage, welche Zahl an Unterschriften wir uns vorstellen können dem Landesgesetzgeber vorzuschlagen, in dieser Runde intensiv diskutiert worden. Dann kam damals die Idee auf, das mit der Wahlzahl für ein Mandat im Gemeinderat zu verknüpfen. Für ein Mandat im Gemeinderat brauchte man damals 1500 Stimmen, für einen Antrag im Gemeinderat braucht man bekanntlich drei Unterschriften. Dann waren wir der Meinung, drei Mandate sollen es nicht sein, sondern vier wäre wohl eine angemessene Grenze. Das war damals das Ergebnis dieser Beratschlagungen. Insofern ist das vollkommen richtig, es war ein Vorschlag von uns, das war auch so beschlossen und ich persönlich stehe auch dazu. Ich denke mir, dass es natürlich einen Unterschied macht, ob man von einer Stadt mit 155.000 oder 150.000 Wahlberechtigten spricht oder ob man von einer Gemeinde wie Rutzenham im Bezirk Vöcklabruck mit 298 Einwohnern spricht. Das ist natürlich ein Unterschied, das muss man sagen, das muss man irgendwie gewichten. Soviel zu Rutzenham. Ich habe gar nicht gewusst, dass es Rutzenham gibt, das gestehe ich ein. (Heiterkeit) Ich habe geglaubt, Rutzenham gibt es gar nicht, ich habe also geglaubt das war ein Versprecher vom Herrn Bürgermeister und habe mich schon quasi diebisch gefreut, dass ich das jetzt anmerken kann. Aber nein, es hat sich herausgestellt, es gibt Rutzenham tatsächlich. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Kompliment, Herr Bürgermeister, insofern staune ich wieder einmal, wie gut Sie das Land kennen. Wissen Sie, das ist schon ein Unterschied, bei 298 Einwohnern haben wir wahrscheinlich 200 Wahlberechtigte. Würde man dort nur auf sechs Prozent abstellen, würde vermutlich jede Familie eine Volksbefragung initiieren können. (Heiterkeit) Wir lachen jetzt, aber ich beneide den Landesgesetzgeber nicht, der diese Grenzen festzulegen hat, aber das ist nicht mein Thema. Insofern ist hier aber sehr wohl eine gewisse Differenzierung zulässig. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ein nächstes Kapitel in der Stadiondiskussion. Wir dürfen alle schon sehr gespannt sein, was am Ende des Tages herauskommt. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim historischen Exkurs sei der Vollständigkeit halber noch angemerkt - über Interpretationen möchte ich unsere Zeit nicht strapazieren - damals ist zwischen den Fraktionen nicht im luftleeren Raum diskutiert worden, sondern weil der Oberösterreichische Landtag beschlossen hat, eine Änderung von Gemeindeverfassungen und der Statutargesetze vorzunehmen. Wir haben damals gewusst - das ist uns auch von politischen Vertretern damals noch in der Koalition ÖVP-Grüne mitgeteilt worden -, dass es zu einer merklichen Veränderung von direktdemokratischen Elementen in den drei Statutarstädten kommen wird. In diesen Gesprächen standen damals auf Landesebene konkrete Zahlen mit 4000 Unterschriften, 8000 Unterschriften im Raum und das, was wir dann diskutiert haben, ist unter den Rahmenbedingungen, die uns vorgegeben worden sind, verhandelt worden. Wenn man schon von direkter Demokratie spricht, wäre es vielleicht überhaupt einmal nicht ganz uninteressant, dass sich die Statutarstädte ihre Statutarordnung selbst geben können und das Land als Aufsichtsbehörde nur prüft, ob diese verfassungsrechtlich in Ordnung sind. Das wäre vielleicht überhaupt der bessere Zugang, als dass das Land darüber entscheidet, unter welchen Rahmenbedingungen wir zu arbeiten haben. Das nur so nebenbei als Anmerkung zu diesem Umfeld, in dem noch ich - Herr Baier hat Recht - einen Teil dieser Diskussionen als Fraktionsvorsitzender der SPÖ führte, einen Teil dann aber auch schon nicht mehr als Fraktionsvorsitzender. Ich möchte nur noch zum Inhaltlichen eine Anmerkung machen. Es ist tatsächlich so, dass man unter pragmatischen Gründen abwägen kann, ob nicht ein verkürztes Verfahren durch einen Beschluss des Gemeinderates das Sammeln dieser Unterschriften obsolet macht. Das ist völlig korrekt. Ich glaube nur, dass es heute aufgrund dieser extrem niedrigen Quoren auch eine Präzedenzentscheidung ist. Ich habe einleitend versucht, für mich auch zu formulieren, dass es nur sekundär um die Frage des Stadions des LASK geht, also nur sekundär um den Inhalt, und primär darum in welchem Ausmaß dieses Instrumentarium der Bürgerinnen und Bürger durch Parteien aufgenommen wird. Es ist durchaus legitim, zwischen privaten und öffentlichen Vorhaben zu differenzieren. Ich für meine Person tue das überhaupt nicht, aus meiner Sicht ist es ziemlich egal, denn es ist manchmal im Vorhinein nicht klar zu trennen, ob es um privates oder öffentliches Geld geht. Ich höre, dass auch öffentliches Geld seitens des Landes im Spiel sein wird, wenn es um das LASK-Stadion geht. Also so locker zu sagen, das ist privat - oder irre ich mich, dass der LASK das zu 100 Prozent von sich aus finanzieren wird, dann würde das Argument gelten. Mein Wissensstand aus den Medien ist, dass hier eine veritable Summe - es werden immer zehn bis 20 Millionen Euro kolportiert - auch an öffentlichem Geld - nicht der Stadt - zur Verfügung gestellt werden könnten, sollten, dürften. Also ist diese Trennung zwischen Privatinvestment und öffentlichem Investment, wie bei der Eisenbahnbrücke, nicht immer und zumindest in diesem konkreten Fall möglicherweise gar nicht zu ziehen. Nachdem die Lage ist, wie sie ist, glaube ich, dass es zumutbar ist, für Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger haben, 6100 Unterschriften unter den bereits dargestellten sehr vereinfachten Rahmenbedingungen auf der Straße zu sammeln. Eine Anmerkung zu dir, Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, die Prüfung aller möglichen Szenarien im Vorfeld hat sehr schnell ergeben, dass es leider nicht möglich ist, diese Volksbefragung am selben Tag wie die EU-Wahl abzuhalten. Bei der Eisenbahnbrücke war das nur möglich, weil es im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl gewesen ist und das im eigenen Wirkungsbereich liegt. Das ist bei der EU-Wahl nicht möglich. Es wäre wahrscheinlich für alle Beteiligten gar nicht so uninteressant gewesen, wenn es dazu käme, dass man diese Abstimmung auch am 26. Mai hätte machen können. Das geht nicht. Wir müssen uns etwas anderes überlegen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über F 1 Gewährung einer Subvention an des VSG – Unabhängiges LandesFreiwilligenzentrum für das Projekt „SPALLER.MICHL – Engagiert und Fit ins Alter am Spallerhof und Bindermichl 2019 bis 2021“ 75.060 Euro, davon 27.552 Euro 2019, 30.024 Euro 2020 und 17.514 Euro 2021 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Förderung an den VSG – Unabhängiges LandesFreiwilligenzentrum für das Projekt ,SPALLER.MICHL – Engagiert und Fit ins Alter am Spallerhof und Bindermichl 2019 bis 2021‘ in Höhe von 75.060 Euro wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von maximal 75.060 Euro verteilt auf die Rechnungsjahre 2019 27.522 Euro, 2020 30.024 Euro und 2021 17.514 Euro erfolgt auf der VASt 1.4010.757400, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen, Projekte).“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Köck berichtet über F 2 Verbot des Pflegeregresses bzw. Vermögensregresses - Umsetzung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Alle im Zusammenhang mit dem Verbot des Vermögensregresses stehenden Forderungen über 50.000 Euro werden abgeschrieben und abgesetzt. Damit einhergehen die Löschung aller im Zusammenhang mit dem Pflegeregress entstandenen Grundbucheintragungen sowie die Einstellung aller im Zusammenhang mit dem Pflegeregress abgeschlossenen Ratenvereinbarung. Die Verwaltung wird beauftragt, alle laufenden Verfahren, die im Zusammenhang mit Forderungen aus dem Vermögen des/der Pflegebedürftigen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und GeschenknehmerInnen stehen, inklusive allfälliger Exekutionsverfahren einzustellen und keine neuen Verfahren mehr anzustrengen. Dies betrifft die Voranschlagsstellen des Teilabschnittes 4111 mit zirka 450.000 Euro. 2. Im Hinblick auf die Umsetzung wird der Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie (SJF) beauftragt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über F 3 Gewährung einer Subvention an den Verein für Sozial- und Gemeinwesenprojekte (teilweise Abdeckung der Aufwendungen für die Übersiedlung in die Glimpfingerstraße 8); maximal 70.000 Euro, davon jeweils 25.000 Euro 2019 und 2020 sowie 20.000 Euro 2021 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt dem Verein für Sozial- und Gemeinwesenprojekte, Hahnengasse 5, 4020 Linz, eine Förderung in der Höhe von maximal 70.000 Euro zur teilweisen Abdeckung der Aufwendungen für die Übersiedlung in die Glimpfingerstraße 8. Die Stadt Linz gewährt die Förderungen mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von maximal 70.000 Euro erfolgt auf der VASt 5.0610.777006, Kapitaltransfers an private Institutionen und unter der Voraussetzung einer ausreichenden Dotierung dieser VASt in den Jahren 2019 bis 2021, wobei 2019 und 2020 jeweils maximal 25.000 Euro und im Jahr 2021 maximal 20.000 Euro bereitgestellt werden. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Vizebürgermeister Baier berichtet über G 1 Wirtschaftsstandort-Agenda 2027 der Stadt (WISA 2027) – Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Wirtschaftsstandort-Agenda 2027 (WISA 2027) wird zur Kenntnis genommen. Die aus der WISA 2027 resultierenden Maßnahmen und Projekte für eine prosperierende Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Linz sollen einerseits durch die Stadt Linz, andererseits durch die in Frage kommenden Stakeholder sowie in Kooperationen unter bzw. mit diesen sukzessive realisiert werden. Als Beilage liegt dem Antrag eine Projektübersicht für das Jahr 2019 (,Projekte 2019‘) bei, die ebenfalls Teil dieser Grundsatzgenehmigung ist. Sofern erforderlich, sind einzelne Maßnahmen und Projekte der WISA 2027 vor ihrer Umsetzung den nach StL 1992 zuständigen Organen der Stadt Linz zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen des Gemeinderates, nachdem - wie Herr Vizebürgermeister Baier gerade ausgeführt hat - doch ein umfassender Anhang zur Konkretisierung der WISA 2027 geschaffen wurde, wird unsere Fraktion dieser WISA 2027 doch ihre Zustimmung erteilen können. Dennoch möchte ich seitens der freiheitlichen Fraktion festhalten, dass es generell wünschenswert wäre, wenn auch im Gemeinderat die Anträge, die das Wirtschaftsressort betreffen, in entsprechender Zeit zur abschließenden Beratung vorgelegt werden würden. So ist beispielsweise der Beschluss des Gemeinderates zur Erstellung eines Generalkonzeptes ‚Marktentwicklung‘ vom 19. Oktober 2017 immer noch ausständig. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuseher auf der Galerie, wir werden auch zustimmen. In den letzten Wochen hat es einen intensiven Prozess gegeben. Ich möchte mich ausdrücklich bei Herrn Vizebürgermeister Baier bedanken, der ganz speziell mit mir – ich kann über andere nicht sprechen – diskutiert hat, was der Grünen-Fraktion fehlt und was wir uns vorstellen. Wir haben das sehr genau erörtert. Ich sehe einige dieser Punkte in der Konkretisierung, in der Ausarbeitung, in der Weiterführung und dafür möchte ich mich bedanken, weil ich mich noch vor Weihnachten als schärfsten Kritiker dieser WISA gesehen habe. In diesem Sinne glaube ich, dass es durchaus Sinn macht, eine ernsthaft Diskussion politischen Inhaltes zu führen, so lange man sich gegenseitig respektierend in die Augen sehen kann. Ich sehe das als sehr positives Beispiel. Ich sehe es auch als sehr positiv, dass wir im Wirtschaftsausschuss beschlossen haben, diese Art der Arbeit, die wir jetzt begonnen haben, nämlich dass wir uns abstimmen, dass wir uns Feedback geben, auch im Rahmen der WISA weiterzuführen. Ich freue mich schon auf weitere Diskussionen im Ausschuss und freue mich auch auf die Ergebnisse der nächsten Umsetzungsschritte, die uns dann in den nächsten Monaten präsentiert werden. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich werde mich bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Danke für die avisierte Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Gemeinderat Steiger berichtet über H 1 Abtretung von Teilflächen sowie Rückstellung einer Teilfläche in der KG Linz (Ritzbergerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die WK Immo-Gerüstbau GmbH, Waasnerau 8, 4722 Bruck-Waasen, tritt Teilflächen der Grundstücke 2735 und 2738/1, beide KG Linz, im Gesamtausmaß von 180 Quadratmetern unentgeltlich an die Stadt Linz – öffentliches Gut ab. 2. Die Stadt Linz – öffentliches Gut stellt eine Teilfläche des Grundstücks 3141/2, KG Linz, im Ausmaß von acht Quadratmetern unentgeltlich an die WK Immo-Gerüstbau GmbH zurück. 3. Die Erstellung der Vermessungsurkunde und die damit verbundenen Kosten und Gebühren, sowie allfällige Lastenfreistellungskosten hinsichtlich der Abtretungsflächen gehen jeweils zulasten der WK Immo-Gerüstbau GmbH. Alle übrigen Kosten, Gebühren, Verkehr- und Ertragsteuern, die im Zuge des Abschlusses und der grundbücherlichen Durchführung der Abtretungs- und Rückstellungsvereinbarung anfallen, werden von der Stadt Linz getragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den in der beiliegenden Abtretungs- und Rückstellungsvereinbarung festgelegten Bedingungen. 5. Die Verrechnung der zur Vorschreibung gelangenden Nebenkosten im Gesamtbetrag von voraussichtlich rund 3000 Euro erfolgt für das Rechnungsjahr 2019 auf der VASt 1.8401.728000, Sonstige Leistungen, Nebenkosten Grundgeschäfte.“ Wortmeldung Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Unsere Fraktion wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über I 1 Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) 04-024-01-01, KG Katzbach (Wolfauerstraße - Magdalenastraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 04-024-01-01 Wolfauerstraße - Magdalenastraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Jänner 2019 betreffend die Bebauungsplanänderung 04-024-01-01, Wolfauerstraße – Magdalenastraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 435/6 Osten: Wolfauerstraße 7 Süden: Wolfauerstraße Westen: Magdalenastraße Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 04-024-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge I 2 und I 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: I 2 Ausbau der Schumannstraße im Kreuzungsbereich Zeillergang; Vergabe der Arbeiten; maximal 110.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 110.000 Euro inkl. USt (Kostenanteil Stadt Linz) grundsätzlich genehmigt: Ausbau Schumannstraße auf eine Länge von ca. 75 Metern inklusive Gehsteiglückenschluss im Zeillergang. Angrenzende Belagssanierung im Kreuzungsbereich Schumannstraße / Zeillergang und auf der Geh- und Radwegverbindung zum südseitigen Wendeplatz Zeillergang. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe für Straßenbaumaßnahmen (OG 01): Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Bau Ges.m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme (Stadt Linz, OG 01): Angebotspreis OG01 (inklusive USt): 100.905,04 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 9094,96 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 110.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002826, Schumannstraße. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." I 3 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße (Raffelstettner Straße 21 und 23, KG Pichling) – Widmung für den Gemeindegebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991, ,Raffelstettner Str. 21 und 23‘, KG Pichling, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Jänner 2019 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Raffelstettner Str. 21 und 23, KG Pichling, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 O.ö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Plan ST160012 der Planung, Technik und Umwelt vom 23.6.2018, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über I 4 Änderungsplan Nr. 143 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Leonfeldner Straße 412) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 143 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Leonfeldner Straße 412, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Jänner 2019 betreffend Änderungsplan Nr. 143 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Leonfeldner Straße 412 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 143 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Silbergraben Osten: Grünland Süden: Grundstück Nr. 66/1 Westen: Leonfeldner Straße Katastralgemeinde Katzbach Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 143 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge I 5 und I 6 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: I 5 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 12-046-01-00, KG Kleinmünchen (Franzosenhausweg – Emil-Rathenau-Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 12-046-01-00, Franzosenhausweg – Emil-Rathenau-Straße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Jänner 2019 betreffend Bebauungsplan 12-046-01-00, Franzosenhausweg – Emil-Rathenau-Straße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 12-046-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Dohnalstraße Osten: Emil-Rathenau-Straße Süden: Winetzhammerstraße Westen: Franzosenhausweg Katastralgemeinde Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 12-046-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ I 6 Änderungspläne Nr. 150 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Franckstraße – Don Bosco Areal) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 150 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Franckstraße – Don Bosco Areal, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Jänner 2019 betreffend Änderungspläne Nr. 150 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Franckstraße – Don Bosco Areal Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 150 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Franckstraße Osten: Zamenhofstraße 39, Mühlkreisautobahn Süden: Zamenhofstraße 9, Zamenhofstraße Westen: Don Bosco Kirche, Fröbelstraße 24 Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 150 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über I 7 Bebauungsplanänderung 13-033-01-01, KG Kleinmünchen (Denkstraße – Dürerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 13-033-01-01, Denkstraße - Dürerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Jänner 2019 betreffend die Bebauungsplanänderung 13-033-01-01, Denkstraße – Dürerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 13-033-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Denkstraße Osten: Dürerstraße Süden: Zeppelinstraße Westen: Denkstr. 41 Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 13-033-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über I 8 Änderungsplan Nr. 95 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pichling und KG Posch (Schwaigaustraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe. „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 95 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Schwaigaustraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Jänner 2019 betreffend Änderungsplan Nr. 95 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Schwaigaustraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 95 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Schwaigaustraße Osten: Grundstück Nr. 1693/4, Grundstück Nr. 1692/1 Süden: Nahe Seiderstraße Westen: Traundorfer Straße Katastralgemeinden Pichling und Posch Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 95 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei diesem Antrag aus dem schon angeführten Grund der Stimme enthalten, weil hier eine Widmung von Baulandwohngebiet für mehrgeschoßigen, förderbaren Wohnbau in Baulandwohngebiet angestrebt wird. Es ist heute schon in der Anfragebeantwortung darüber gesprochen worden, dass das grundsätzlich möglich ist. Wir sind zwar auch dafür, dass es auf dieser Fläche eine Durchmischung gibt. Es ist sehr wichtig, dass sich hier auch Gewerbebetriebe bzw. Nahversorgungsunternehmen ansiedeln können. Wir hätten uns aber gewünscht, dass man eine langfristige Sicherung für den geförderten Wohnbau in dieser Fläche sicherstellt. Zum Beispiel durch einen privatrechtlichen Raumordnungsvertrag oder vielleicht eine geschoßbezogenen Widmung, die laut oberösterreichischem Raumordnungsgesetz genauso möglich ist. Das heißt, im Erdgeschoss macht man nur ein Wohngebiet und ab dem ersten Geschoß geförderten Wohnbau. Das ist hier leider verabsäumt worden, darum können wir hier nicht zustimmen. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Ich möchte nur eine kurze Anmerkung machen. Diese Möglichkeiten, geschoßweise zu widmen, betrachte ich in vielen, vielen Fällen als extrem bürokratisch. Wir hatten in der Vergangenheit viele Umwidmungen, weil wir einige Zeit lang auch von diesem Instrumentarium Gebrauch gemacht haben. Ein Musterbeispiel ist das Objekt an der Ecke Graben – Dametzstraße, das auf vier Geschoßen vier unterschiedliche Widmungen hatte. Als ein Interessent im zweiten Geschoß ein Geschäft eröffnen wollte, hat es acht Monate Verzögerung gegeben, weil in diesem Geschoß keine Geschäftswidmung möglich war. Ein Geschoß darüber war das möglich, nur war das leider schon vergeben. Diese geschoßweise Widmung ist unheimlich anlassbezogen und kompliziert. Ich wollte das ein bisschen als Rechtfertigung sagen, warum wir seit vielen Jahren von dieser geschoßweisen Widmung Abstand genommen haben.“ Gemeinderat Grininger MSc: „Noch kurz ergänzend, es würde dann natürlich auch noch die Raumordnungsverträge, die privatrechtliche Vereinbarung geben, um entsprechend Vorsorge zu treffen. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Casny: „Nur ganz kurz. Die Umwidmung war notwendig, um Infrastruktur zu errichten, daher bitte ich um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über I 9 Änderungsplan Nr. 108 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Regensburger Straße, Österreichische Donaulager GmbH) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 108 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Regensburger Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Jänner 2019 betreffend Änderungsplan Nr. 108 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Regensburger Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 108 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Hafenbecken 2 Osten: Regensburger Straße 14 Süden: Regensburger Straße Westen: Regensburger Straße 7 Katastralgemeinde Lustenau Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 108 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe KollegInnen, wir stimmen dagegen, weil wir nach wie vor davon träumen, dass im Hafen ein neues Stadtviertel entsteht, in dem gewohnt und gearbeitet wird, und dazu passt kein Gefahrengutlager.“ Bürgermeister Luger: „Das kann ich aus meiner Sicht nicht unwidersprochen so stehen lassen. Ich glaube, dass die Schwierigkeit darin besteht, eine Stadt, die 100 Quadratkilometer groß ist, die die größte Industriestadt dieser Republik ist, jene Stadt ist, die die meisten Exporte Österreichs aufzuweisen hat und die eine relativ klare Stadtstruktur hat, in dem der Ostteil oder alles, was östlich der Stadtautobahn ist, im Wesentlichen der Industrie und auch Gewerbegebieten und Betrieben zugeordnet ist. Unser Mehrwert, unsere Stärke der Stadt resultiert auch daher, dass wir im Gegensatz zu anderen Städten in den letzten Jahrzehnten keinen Prozess der Deindustrialisierung gehabt haben. So wie viele Menschen begeistert sind, wenn sie ins Baskenland fahren und nach Bilbao kommen und Hafenanlagen sehen, die nicht mehr genutzt werden, Industriebauten sehen, die nicht mehr genutzt werden und tolle Museen. Ich glaube, dass der Weg, den wir gegangen sind, Industriestadt zu bleiben, um auch Kulturstadt zu werden, am Ende des Tages der ist, der uns mehr bringt. Zu einer Industriestadt gehört auch, dass man Gefahrengutanlagen hat und dass man einen Hafen nicht so nutzen kann, wie das beispielsweise die Stadt Hamburg mit ihrer Hafencity tun kann, weil sie ihre Handelsaktivitäten am anderen Ufer der Elbe ausübt und es dort zu keinen Konkurrenzverhältnissen kommt. Bei uns ist das alles ein wenig anders. Das ist eine essentielle Möglichkeit auch für eine Stadt, die mit Leitbetrieben wie Borealis und vielen anderen Chemieunternehmen enorme Wertschöpfung betreibt. Wir geben der Industrie auch im wahrsten Sinne des Wortes den Raum, den sie benötigt. Deswegen bitte ich wirklich um Zustimmung. Dabei geht es um unser industrielles Rückgrat, das wir auch in Zukunft brauchen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über I 10 Änderungspläne Nr. 148 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Glimpfingerstraße 8-12) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 148 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Glimpfingerstraße 8-12, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Jänner 2019 betreffend Änderungspläne Nr. 148 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Glimpfingerstraße 8-12 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 148 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: südl. Muldenstraße Osten: Berufsschule 8 Süden: Glimpfingerstraße Westen: Muldenstr. 5, BFI Katastralgemeinde Waldegg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 148 und das Neuplanungsgebiet Nr. 2 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS Gemeinderätin Klitsch berichtet über J 1 Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2019; Grundsatzgenehmigung; maximal 270.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Durchführung des 33. Pflasterspektakels von 18. bis 20. Juli 2019. Das Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 270.000 Euro exkl. USt grundsätzlich genehmigt: Zu erwartende Ausgaben (exkl. USt): 270.000 Euro Zu erwartende Einnahmen (exkl. USt) : 40.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben (exkl. USt): max. 230.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur Projekte, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Für die einzelnen Umsetzungsschritte sind in Folge die entsprechenden Beschlüsse der jeweils nach den Wertgrenzen des StL 1992 zuständigen Organe einzuholen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von max. 270.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf dem Teilabschnitt 1.3810, Städtische Kulturentwicklung. Die Verwendung von voraussichtlich 40.000 Euro exkl. USt aus Sponsoring- und Zusatzeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf den jeweils vorgesehenen VASten des Teilabschnitts 2.3810, Städtische Kulturentwicklung. Der budgetwirksame Ausgabenrahmen des Pflasterspektakels 2019 beläuft sich auf max. 230.000 Euro exkl. USt. Die Verwendung der Einnahmen aus Sponsoring und Standgebühren Kunsthandwerksmarkt und gastronomischer Versorgung, welche die im ordentlichen Haushalt budgetierten Einnahmen übersteigen, wird für die qualitative Verbesserung des Festivalprogramms genehmigt. Nur mit zusätzlichen Einnahmen kann die programmatische Qualität und hohe Attraktivität dieses Linzer Kulturmarkenzeichens bewahrt werden. Die Verrechnung erfolgt auf den VASten des Teilabschnittes 2.3810, Städtische Kulturentwicklung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über J 2 Durchführung des Stream Festivals 2020; Grundsatzgenehmigung; maximal 222.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Durchführung des Stream Festivals 2020. Das Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 222.000 Euro exkl. USt grundsätzlich genehmigt. Zu erwartende Ausgaben: 222.000 Euro exkl. USt Zu erwartende Einnahmen: 32.000 Euro exkl. USt Budgetwirksame Ausgaben 190.000 Euro exkl. USt Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur Projekte, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Für die einzelnen Umsetzungsschritte sind in Folge die entsprechenden Beschlüsse der jeweils nach den Wertgrenzen des StL 1992 zuständigen Organe einzuholen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 222.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2020 erfolgt unter der Voraussetzung einer entsprechenden Dotierung des Voranschlages 2020 auf den jeweils vorgesehenen VASten des Teilabschnitts 1.3810, Städtische Kulturentwicklung. Die Verwendung von voraussichtlich 32.000 Euro exkl. USt aus Sponsor- und Zusatzeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2020 erfolgt auf den jeweils vorgesehenen VASten des Teilabschnitts 2.3810 (Städtische Kulturentwicklung). Der Budgetwirksame Ausgabenrahmen des Stream Festivals beläuft sich auf max. 190.000 Euro exkl. USt. Die Verwendung der Einnahmen aus Sponsoring und Standgebühren für die gastronomische Versorgung, welche die im ordentlichen Haushalt budgetierten Einnahmen übersteigen, wird für die Optimierung des Festivalprogramms sowie die Umsetzung von Werbemaßnahmen genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf den VASten des Teilabschnittes 2.3810 (Städtische Kulturentwicklung).“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing: „Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt K. Ich darf in unserer Mitte Herrn Kontrollamtsdirektor Dr. Gerald Schönberger begrüßen und ihn ersuchen, dem Gemeinderat den Kontrollamtsbericht zum Rechnungsabschluss 2017 zu präsentieren. K PRÄSENTATION DES KONTROLLAMTSBERICHTES ZUM RECHNUNGSABSCHLUSS 2017 DURCH DEN DIREKTOR DES KONTROLLAMTES Dr. Gerald Schönberger: „Vielen Dank Frau Vorsitzende, sehr geehrte Mitglieder des Stadtsenates, sehr geschätzte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, werte Besucher auf der Galerie, ich darf Ihnen heute bereits zum sechsten Mal den Bericht des Kontrollamtes zum Rechnungsabschluss vorstellen, diesmal für dass Jahr 2017. Dieser Bericht wurde in der Kontrollausschusssitzung vom 17. Dezember 2018 einstimmig und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die wesentlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Zeitreihe 2014 bis 2017 sind kurz dargestellt. Für 2017 war das Wirtschaftswachstum stärker. Es ist auf 2,6 Prozent gestiegen, im Vorjahr waren es nur zwei Prozent. Die Arbeitslosenquote ist erfreulicherweise von 9,1 auf 8,5 Prozent gesunken. Die Inflationsrate selber betrug 2,2 Prozent. Sehen wir uns ganz kurz die Volumina an. Die Gesamtsteuereinnahmen sind 2017 um 4,2 Prozent gesunken und betrugen 423 Millionen Euro. Hingegen sind die Transferleistungen um zwei Prozent auf 269 Millionen Euro gestiegen, sodass also der GAP, die Manövriermasse von 177 Millionen Euro auf 154 Millionen Euro auch erheblich gesunken ist. Das ist eine Reduktion um 13 Prozent. Bei den Einnahmen des Ordentlichen und Außerordentlichen Haushaltes sehen Sie für den Gesamthaushalt seit 2014 eine Erhöhung von 23,4 Prozent. Im Vergleich dazu ist in diesen vier Jahren die Inflationsrate lediglich um 3,9 Prozent und das Lohnniveau des öffentlichen Dienstes um 5,3 Prozent gestiegen. Die Zuwächse beim Außerordentlichen Haushalt – das sehen Sie in den Fußnoten dargestellt - sind einerseits durch eine Umschuldung und aus der Rate aus der UGL-Holding Transaktion entstanden. Die Laufende Gebarung, die in den letzten Jahren durchaus immer eine erfreulich positive Entwicklung gezeigt hat, wenngleich auch nur in einem ungeordneten Ausmaß, ist also seit 2008 erstmals 2013 wieder positiv geworden und auch kontinuierlich in den Folgejahren. Die Vermögensgebarung hat grundsätzlich zwei Aspekte, die neu sind. Die Einnahmen der Vermögensgebarung sind 2017 mit 44,5 Millionen Euro ungefähr dreimal so hoch wie noch 2014. Das resultiert einerseits aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen in Höhe von rund 22,8 Millionen Euro, da ist also auch die Fruchtgenussrate der GWG über 18 Millionen enthalten sowie andererseits Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts in Höhe von 21 Millionen Euro. Die größte Position sind die Bedarfszuweisungen des Landes mit zehn Millionen und der Investzuschuss zur Donaubrücke in Höhe von 4,3 Millionen Euro sowie eine Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Das sind also die markanten Änderungen. Im Ergebnis ist mit minus 14,1 Millionen Euro die Finanzierungslücke in der Vermögensgebarung, wie Sie in der Zeitreihe sehen, in diesen vier Jahren diesmal deutlich das kleinste negative Ergebnis gewesen, wenngleich besonderen Einnahmen geschuldet. Bei den Finanztransaktionen haben sich sowohl bei den Einnahmen, als auch bei den Ausgaben erhebliche Steigerungen ergeben. Das war bedingt durch eine entsprechende Rücklagengebarung sowie durch die Umschuldung von 45,6 Millionen Euro und auch die erste Rate der Linz AG-Anteile, die 48,6 Millionen Euro betragen hat - dadurch die stärkeren Volumina. Auf dieser Graphik sehen sie ungefähr, dass sich der Schuldenstand auf 760 Millionen Euro etwas reduziert hat, gleichzeitig hat sich der Rücklagenstand von 16 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 19,6 Millionen positiv entwickelt. Das Maastricht-Ergebnis sieht relativ gut aus. Wenn man nun 2014 in Betracht zieht, hat man sogar 2015 das erste Mal übrigens seit 2008 wieder ein positives Ergebnis erzielt, 2016 war es gering negativ, dieser Trend ist also auch 2017 festzustellen. Man muss das aber auch immer in Relation zu den früheren Jahren stellen. Insbesondere hatten wir im Jahr 2010 noch einen Abgang von 55 Millionen Euro und 2011 von 54,7 Millionen Euro. Das heißt, wir reden hier nur mehr von einem Zehntel der ursprünglichen Abgänge. Das öffentliche Sparen ist immer ganz knapp positiv. Seit 2014 und 2013 war es noch am höchsten mit 5,3 Millionen Euro, aber der Trend ist gleichbleibend, wenngleich ein Zug nach oben natürlich hier nicht unbedingt feststellbar ist. Wenn wir uns die Investitionen in diesem Berichtszeitraum ansehen, betrugen diese insgesamt 58,6 Millionen Euro, davon waren fast drei Viertel Kapitaltransfers und ungefähr ein Viertel direkter Vermögenserwerb. Insbesondere die im Eigentum der Stadt Linz liegenden Unternehmen sind Empfänger dieser Investitionen. Wenn wir uns dies noch auf einer anderen Folie anschauen, dann sind die Investitionen, wie Sie sehen, von 57,7 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 58,6 Millionen Euro leicht gestiegen. Hier hat es Steigerungen bei den Kapitaltransfers und beim Erwerb von beweglichem Vermögen gegeben. Die Transferzahlungen an die Träger öffentlichen Rechts gingen eher zurück und der Anteil der Investitionen - das ist vielleicht die wichtigste Kennzahl - lag 2017 bei 6,5 Prozent. Der war zwar niedriger als im Jahr 2016, das ist aber immer zu relativieren, weil das vom Gesamthaushalt abhängig ist. Wenn der aufgeblähter ist, ist natürlich der prozentuelle Anteil geringer. Die Investitionsschwerpunkte nach Sachbereichen: Ganz klar an erster Stelle sind die Immobiliengesellschaften, gefolgt von Straßenbau und Verkehr und Soziales. Bei den Top-Ten-Projekten sind 2017 wiederum an erster Stelle die ILG und an zweiter die Linz AG, diesmal ist an dritter Stelle die Umfahrung Ebelsberg und dann bereits die Lift-Einbauten und andere Bau-Investitionszuschüsse. Bei der Finanzierung des Außerordentlichen Haushaltes ist festzustellen, dass die Darlehensaufnahmen wieder gesunken sind. Eine Umschuldung in Höhe von 45,6 Millionen Euro ist wieder festzustellen, die Vermögensveräußerungen sind, wie bekannt, auch hier entsprechend gestiegen. Die Relation gesamt ist ein Anstieg von 84 auf 179,1 Prozent. Wir haben uns im Bericht auch mit dem Thema der Umschuldung hinsichtlich der Frage der korrekten Verbuchungen kurz auseinandergesetzt. Wenn wir zu den Kennzahlen nach KDZ kommen, so sehen Sie hier die Entwicklung relativ gleichbleibend. Die öffentliche Sparquote ist unter dem Referenzwert von fünf, wobei der Wert seit 2013 ungefähr bei einem Prozent war und dieser Wert in etwa gleich bleibt. Bei der Eigenfinanzierungsquote bewegen wir uns sukzessive in Richtung des Referenzwertes von 100 Prozent. Gleichzeitig ist bei der Schuldendienstquote ein etwas unterschiedlicher Verlauf festzustellen. 2014 waren es 13 Prozent, das ist dann leicht angestiegen und 2017 wieder etwas höher. Wobei hier die Einmaleffekte der Umschuldungen nach KDZ entsprechend herauszurechnen sind, weil es keine ordentlichen Finanzierungen sind. Die freie Finanzspritze ist immer noch negativ und ist auch ein Signal, wie bei allen anderen Kennzahlen, dass also permanente Gegensteuerungsmaßnahmen von der Stadt zu setzen sind, um ein entsprechend ausgeglichenes Budget zu erreichen. Diese Kennzahlen-Sparquote und freie Finanzspitze sieht man auch optisch, die Sparquote befindet sich knapp an der Null-Linie während sich die freie Finanzspitze im negativen Bereich befindet und wie bereits in den Jahren zuvor, weiter zurückgeht. Der Darlehensstand, der Gesamtschuldenstand, hat sich also in etwa seit 2016 rückläufig entwickelt, war dort noch auf 778 Millionen Euro und reduzierte sich jetzt auf 760 Millionen Euro. Im gesamten Vergleichszeitraum hat sich aber der Darlehensstand um insgesamt 59 Millionen Euro erhöht, das sind in etwa 8,5 Prozent. Wenn wir uns die Untergliederung der Darlehen nach den Gläubigern ansehen fällt auf, dass die inländischen etwas rückläufig sind und sich die Unternehmen im Ausland doch deutlich auf einem höheren Niveau befinden. Das entspricht auch der Diversifikationsstrategie der Finanzverwaltung, während sich die Darlehen von Bund und Land mittlerweile eigentlich in einer vernachlässigbaren Größe befinden. Bei den ausländischen Finanzunternehmen handelt es sich im Übrigen überwiegend um deutsche Banken und Versicherungsunternehmen. An dieser Stelle möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass die Finanzverwaltung seit unseren Empfehlungen ab 2015 verstärkt versucht, auch die Risikostreuung und Risikominderung bei den Finanzierungsinstrumenten entsprechend umzusetzen. So ist festzustellen, dass bei den Darlehensaufnahmen 2017 bei einem Volumen von 86,5 Millionen Euro bereits 36,5 Millionen Euro mit Fixverzinsung aufgenommen wurden, der Rest variabel. Auch hier sieht man jahreweise durchaus unterschiedlich positive Ergebnisse. Natürlich kostet ein Fixzinsdarlehen etwas mehr, als ein variables. Die Fixzinssätze sind 1,75 bis 2,26 Prozent und bei den variablen Darlehensaufnahmen sind es 1,2 und 1,3 Prozent. Als Ausblick für 2018 hat sich schon gezeigt, dass 65 Millionen Euro zur Gänze wiederum als Fixzinsdarlehen vergeben wurden und hier die Zinssätze auf 1,5 und 1,63 Prozent gesunken sind - ein sehr erfreuliches Verhandlungsergebnis. Darüber hinaus haben wir uns auch, wie im Vorjahr, über die Frage der externen Kreditvermittler auseinandergesetzt und die mit einer gewissen Zurückhaltung, aber wirtschaftlichen Notwendigkeit der Risikostreuung und der Liquiditätssicherung als zweckmäßig erachtet. Es zeigt sich auch, dass dieses Instrument hier nicht automatisiert angewendet wird. Wurden 2017 noch Darlehensvolumina von 40 Millionen Euro unter Inanspruchnahme eines Kreditvermittlers aufgenommen, so war es 2018 kein einziges Darlehen, das mit Vermittlungsleistungen aufgenommen wurde. Kurz zu den Barvorlagen. Diese betrugen per 31. Dezember 2017 155,4 Millionen Euro. Das bedeutet eine Verringerung um 16,7 Millionen Euro. Der Haftungsrahmen ist, wie in der Vergangenheit, mit 99,46 Prozent entsprechend hoch ausgenützt. Hier sehen Sie auch einen Anstieg 2017. Dieser ist aber nicht ungewöhnlich, sondern war bedingt durch eine Haftungsübernahme im Bereich der ILG und eine befristete Haftungsübernahme, die bereits ausgelaufen ist, wieder bei der UGL-Holding GmbH im Jahr 2017. Insgesamt hat sich also der Haftungsrahmen selbst um 6,1 Prozent erhöht. Von der Zielrichtung her muss man sagen, dass nahezu alle Haftungen für Unternehmungen der Stadt Linz abgegeben worden sind. Bei der Vermögensrechnung sind besonders die nicht fälligen Verwaltungsforderungen auffällig, die einen Anstieg von 1561 Prozent ergeben. Diese Verfünfzehnfachung ist auf die offenen Raten aus der entgeltlichen Übertragung der Linz AG an die UGL Holding sowie den Verkauf der Fruchtgenussobjekte an die GWG zurückzuführen. Alle übrigen Aktivposten waren im Wesentlichen rückläufig und ebenso mit einigen kleinen Ausnahmen im Bereich der Passiva. Bei den Transfer- und Subventionszahlungen sehen Sie in der Tortendarstellung wiederum, dass wir ungefähr 265 Millionen Euro an Ausgaben haben, das sind rund 30 Prozent des Gesamthaushaltes und mit rund 124 Millionen Euro entfällt fast die Hälfte der Ausgaben auf Verpflichtungen gegenüber dem Land. Die freiwilligen Forderungen machen ungefähr 14,8 Millionen Euro aus und die Zuschussleistungen für Personen in Betreuungseinrichtungen 63,2 Millionen Euro. Der Kuchen der Naturalsubventionen ist vergleichsweise klein und beträgt ungefähr 3,8 Millionen Euro. Sie sehen auch, dass der Rückgang einerseits vor allem auf die Erhöhung des von uns empfohlenen Selbstbehaltes bei Naturalforderungen auf mittlerweile 50 Prozent zurückzuführen und der wichtigste Bestandteil eigentlich der Einsatz von Jobimpuls-MitarbeiterInnen ist. Das ist eine sozialpolitisch und beschäftigungspolitisch wichtige Maßnahme und an diesem Schräubchen soll und kann man wohl kaum drehen. Der Vergleich in der Abweichungsanalyse noch einmal ganz kurz. Das Jahresergebnis hat eine Verbesserung um 22 Prozent gehabt. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Übertragung der Linz AG-Anteile an die Holding im Rechnungsjahr 2017 beim Erstellen des Voranschlages noch nicht budgetär eingeplant werden konnte. Die Laufende Gebarung war im Wesentlichen eine Punktlandung und eine Verbesserung durch restriktive Ausgabenpolitik. Es ist auch wichtig festzustellen, dass die Finanzverwaltung einer Empfehlung folgend die periodenreine Darstellung im Bereich der Gebrauchsabgabe umgesetzt hat und damit auch herausgefordert war, den Saldo trotzdem positiv darstellen zu können. Wo die Unterschiede bei der Vermögensgebarung gelegen sind, das habe ich schon gesagt. Bei den Finanztransaktionen ebenfalls, hier hat sich der Saldo auch gedreht und das war auch wieder dieser Übertragung der Linz AG-Anteile geschuldet. Ein kurzer Ausblick: Wir haben aufgrund unserer Empfehlungen in den letzten Jahren immer wieder gesehen, dass die Bemühungen der Stadt, sei es durch Politik und Verwaltung, sehr darauf gerichtet waren, Schritte zur Budgetsanierung zu setzen. Einige Beispiele habe ich Ihnen hier noch einmal aufgelistet. Das hat schon 2014 epochal begonnen bis zur Holdingstruktur. Diese Maßnahmen waren insofern sehr wichtig, weil sie strukturell dafür gesorgt haben, dass das Haushaltsdefizit nicht weiter ausufert bzw. auch die Konsolidierung fortlaufend unterstützen sollen. Natürlich sind diese Volumina trotzdem nicht ausreichend, weil die Stadt Linz als zentralörtliche Statutarstadt natürlich auch noch andere Aufgaben zu erfüllen hat und der jetzt festgestellte Haushaltsüberschuss natürlich eine außertourliche Einnahme darstellt, die wieder einmal enden kann, wie wir wissen 2020 bei der Linz AG und je nachdem, ob die Call Option der GWG greift oder nicht 2026. Natürlich sind die allseits bekannten Transferzahlungen ein großer Brocken, der sehr schwierig zu stemmen ist und der in der Entwicklung nicht entsprechend zu händeln ist. Das KDZ hat schon mehrfach, wiederum auch 2016 Studien erstellt, nach denen Oberösterreich aus Gemeindesicht den höchsten negativen Transfersaldo ausweist und aus Landessicht den zweithöchsten positiven. Natürlich kann man daran derzeit offensichtlich nicht wirklich etwas ändern, daher muss sich die Stadt selber weiter bemühen, ihre Konsolidierungsbemühungen, soweit es eben geht, aus eigener Kraft fortzusetzen. Andere Empfehlungen in diesem Ausblick, die schon letztes Jahr teilweise genannt wurden, waren diese außertourlichen Geldflüsse primär zum Abbau von Schulden. Dann ist natürlich immer wieder gefragt langjährige, teilweise schon gewohnheitsrechtliche fortgeführte Ausgabenpositionen zu hinterfragen. Hier geht es insofern auch um Vertragsbeziehungen im Konnex mit aktuellen Rahmenbedingungen. Denken Sie an die Beispiele, die wir jetzt mit den Versicherungsverträgen gehabt haben oder auch die Neustrukturierung der Dreijahresförderungen, die eine verstärkte Wirkungsorientierung bringen sollten. Ich denke aus vielen Prüfungen, die wir haben, an Vertragsbeziehungen mit Transportunternehmen zur Überstellung von kranken Personen, sei es Parkraumüberwachung und Ähnliches. Hier bestehen teilweise schon Jahrzehnte Verträge mit Anbietern, bei denen man zumindest hinterfragen sollte, ob die Rahmenbedingungen passen oder nicht oder ob sich einmal eine Neuausschreibung empfiehlt. Das alles ist natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Kern und Auszeichnung unserer Verwaltung ist es immer gewesen, immer wieder zu versuchen zu optimieren und Effizienzsteigerungen durchzuführen. Ein bekanntes, prominentes Beispiel ist die Digitalisierungsoffensive, die auch vom Gemeinderat unterstützt wird. Dabei hat man natürlich kein besonderes Einsparpotential zu erwarten, sondern eine noch bessere Optimierung innerhalb der Verwaltungsabläufe, aber auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Linz. Darüber hinaus haben wir bei den Investitionen schon mehrfach betont, dass sie unmittelbar der Daseinsvorsorge dienen sollten und auch darauf beschränkt werden. Großinvestitionen, wie wir sie in letzter Zeit in vielen Prüfberichten auch immer wieder dargestellt haben, sollten natürlich unter primärer Finanzierung durch Bund und Land realisiert werden. Das sind natürlich schwierige Verhandlungen, die zu führen sind und mitunter wahrscheinlich auch vergeblich. Man sollte aber nicht aus den Augen verlieren, dass hier gewisse Volumina auf dem Spiel stehen, die von der Stadt unmöglich zu leisten sind und die auch im Interesse anderer Gebietskörperschaften sind, wie zum Beispiel die zweite Schienenachse oder auch das Ars Electronica Center, um nur zwei zu nennen. Darüber hinaus wird auch für die Finanzverwaltung und auch für die städtische Verwaltung generell die neue Finanzarchitektur durch die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 eine wesentliche Herausforderung sein. Hier sind wir auch begleitend dabei und sehen uns den Rollout-Prozess an. Man ist sehr dynamisch unterwegs, auch mit der neuen Software ‚George‘, die bereits in Innsbruck erprobt wurde. Im heurigen Jahr wird es noch einen weitgehenden Schulungsbedarf geben, um diese VRV neu entsprechend korrekt und professionell umsetzen zu können. Das nur als letzten Hinweis. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.“ (Beifall) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Bürgermeister Luger: „Herr Direktor, ich darf mich für deine ausführliche Berichterstattung ganz herzlich bedanken. Selbstverständlich stehen diese Ausführungen zur Diskussion. Ich sehe keine Wortmeldung. Du hast alles so ausführlich und erschöpfend behandelt, dass das Bedürfnis der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nach weiterer Diskussion nicht mehr gegeben ist. Danke vielmals und danke auch dem Team für die Arbeit im ganzen Jahr.“ (Beifall) L FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderat Grabmayr berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L1 Attraktivität der Linzer Landstraße erhalten und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, während die WISA 2027 langfristige Leitpunkte festlegen will, wird die Situation auf der Linzer Landstraße immer dramatischer. Für sie ist es bereits fünf vor zwölf. Es braucht keine endlosen Strategiediskussionen, sondern konkrete Maßnahmen. Durch den zunehmenden Online-Handel haben viele Gewerbetreibende mit Geschäftseinbußen zu kämpfen. Die Politik muss gemeinsam mit den kaufmännischen Innenstadtvereinen Ansätze finden, die ein weiteres Geschäftesterben in unserem Stadtkern verhindern. Damit die Landstraße an vergangene Erfolge anknüpfen kann, ist es zweckmäßig, bei der Erarbeitung des angekündigten Maßnahmenpaketes Landstraße jetzt auch den Bürgermeister und den Infrastrukturreferenten federführend einzubinden. Nur so kann eine breite Basis für machbare Lösungen in der Linzer Innenstadt geschaffen werden. In diesem Zusammenhang stellt die FPÖ-Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister und der Infrastrukturreferent werden ersucht, unter Einbindung des Wirtschaftsressorts und der kaufmännischen Innenstadtvereine rasch ein Maßnahmenpaket zum Erhalt einer der beliebtesten Einkaufsstraßen in Österreich zu erarbeiten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allfälliger Kosten erfolgt durch die Umschichtungen im Voranschlag 2019 Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen und Zuseherinnen und Zuseher auf der Tribüne, der Ausschuss hat diese WISA bei der letzten Sitzung einstimmig gut geheißen, Kollege Grabmayr ebenfalls. Die Umsetzung der einzelnen Aktivitäten, wie zum Beispiel auch die Attraktivierung der Linzer Landstraße, wäre im Handlungsfeld 3, Standort-Marketing und Internationalisierung grundsätzlich enthalten. In der Zwischenzeit hat es – der Antrag ist am 10. Jänner 2019 eingegangen – scheinbar keine Möglichkeit gegeben, zu einem gemeinsamen Vorgehen zu kommen. Deswegen stellen wir folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister, der Wirtschaftsreferent und der Infrastrukturreferent werden ersucht, unter fallweiser Einbindung weiterer Partner rasch ein Maßnahmenpaket zum Erhalt einer der beliebtesten Einkaufsstraßen Österreichs zu erarbeiten.‘ Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Prammer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, die fortschreitende Digitalisierung betrifft nicht nur unsere Gesellschaft, sondern natürlich auch im Speziellen unsere Wirtschaft, insbesondere befindet sich auch der Handel im fortschreitenden Wandel. Dieser Wandel macht natürlich auch vor der Linzer Landstraße nicht Halt. Jahr für Jahr schneidet der Internethandel ein immer größeres Stück aus dem Kuchen und junge Gewerbe und Handelstreibende, aber auch traditionelle Unternehmen kommen ohne Online-Sparte heutzutage nicht mehr aus. Die Vertriebswege ändern sich, aber auch das Konsumverhalten. Die Konkurrenz durch Outlet-Center ist auch für die Linzer Landstraße eine Herausforderung. Der Konsum wird als Erlebnis oder auch als wetterunabhängige Freizeitgestaltung vermarktet. Auf der Linzer Landstraße kommt noch dazu, dass wir es möglicherweise auch mit Immobilienspekulanten zu tun haben, mit Preisvorstellungen, bei denen man sich manchmal fragt, mit welchem legalen Geschäftszweig so etwas noch zu erwirtschaften ist. Wir haben also vielfältige Probleme auf der Linzer Landstraße. Das alles zeigt, dass die Problematik und auch die notwendige Herangehensweise viel breiter sind, als das, was die WISA und auch der Wirtschaftsreferent bislang an Maßnahmen vorgeschlagen haben. Für mögliche Lösungsansätze müssen wir uns deswegen in der Stadt auch viel breiter aufstellen, als bisher. Sie SPÖ stimmt daher dem Antrag und auch dem Abänderungsantrag zu, damit der Bürgermeister, der Infrastrukturreferent und der Wirtschaftsreferent unter Einbindung weiterer Stakeholder ein Maßnahmenpaket erarbeiten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist im Grunde richtig und inhaltlich von der Begründung her nachvollziehbar, aber auch nicht neu, weil wir das in den letzten vier Wochen intensiv besprochen haben, auch über die Feiertage. Der Antrag ist aber unnötig, weil wir seit neunten wissen, dass wir einen gemeinsamen Zugang zu WISA haben. Wenn wir diesen nicht hätten, dann glaube ich, dass dieser Antrag in der Form auch tatsächlich richtig wäre. Wenn wir aber einen gemeinsamen Weg gehen wollen, dann muss ich ganz ehrlich sagen, finde ich den Antrag, so wie er jetzt vorliegt, ohne das Wirtschaftsressort mit einzubeziehen, ganz ehrlich gesagt, vom Zugang her für politisch fragwürdig. Wenn es der FPÖ und letztendlich auch der SPÖ tatsächlich ein Anliegen ist - so wie ich es verstanden habe -, dass man einen speziellen Schwerpunkt auf die Landstraße legt, dann würde ich mir das tatsächlich anders vorstellen. So kann ich mir jetzt nur vorstellen, dass versucht wird, die schon seit Jahren vorliegenden Versäumnisse politisch so aufzuarbeiten, indem man Zuständigkeiten eines Ressorts kapert. Ich persönlich bin dafür nicht zu haben und deswegen ist dieser Antrag für mich nicht zustimmenswert. Wenn man es schafft, jetzt allerdings zumindest den Wirtschaftsreferenten mit in das Boot zu holen, dann ist zumindest halbwegs ein Kompromiss gelungen. Aber vom politischen Zugang – ich kann es nur noch einmal sagen – finde ich das nicht okay. Wir haben sehr intensiv über die WISA diskutiert und auch darüber, was wir drinnen haben wollen. Ich habe zum Beispiel mit dem Wirtschaftsreferenten - das kommt dann später noch einmal ein Antrag über die Thematik der Leerstände - im Vorfeld vor Antragsschluss gesprochen und darauf hingewiesen, dass wir ein Thema haben, das wir ausreichend diskutieren wollen. Das habe ich jetzt auch so eingebracht. Aber so wie dieser Antrag zur Landstraße eingebracht worden ist, ist unter Ausschluss des zuständigen Referenten. Ich würde Sie bitte, darüber noch einmal nachzudenken und diesen Antrag gegebenenfalls zurückzuziehen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grabmayr: „Ich bedanke mich bei der SPÖ-Fraktion für die annoncierte Zustimmung. Wir haben diesen Antrag deshalb eingebracht, weil die Problematik in letzter Zeit eskalierend ist. Wir glauben, dass es alleine aus der Sicht der Wirtschaft zu kurz greift und deshalb Finanzreferent und Infrastrukturreferent auch federführend daran beteiligt sein sollen. Der Referent für die Wirtschaft ist natürlich als Leiter des Wirtschaftsreferates nicht ausgegrenzt. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Es wird ja noch möglich sein, Herr Gemeinderat Mag. Seeber, dass politische Verantwortlichkeiten diskutiert werden. Ich glaube, das brauche ich gerade Ihrer Partei nicht erklären, dass das legitim ist. Dafür gibt es Zuständigkeiten.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger: „Herr Infrastrukturreferent, wir werden das gemeinsam mit Herrn Wirtschaftsreferenten angehen.“ Stadtrat Hein: „Gerne!“ Bürgermeister Luger schlägt vor die Tagesordnungspunkte L 2 und L 8 gemeinsam zu behandeln und in der Folge gemeinsam abzustimmen. Gemeinderätin Krendl berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 2 Innovative Laservisualisierung statt Feuerwerk und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, im vorliegenden Antrag geht es um eine innovative Neugestaltung des Silvester-Feuerwerkes. Es gibt viele Gründe, die für eine Laser-Show sprechen würden, vor allem die Feinstaubbelastung. Wenn man bedenkt, dass alleine die Silvesternacht österreichweit ein Neuntel der Feinstaubbelastung ausmacht. Das ist für Umwelt, Mensch und Tier schon bedenklich. Für Tiere ist es zusätzlich noch durch den entstehenden Lärm massiv bedenklich. Jeder, der Hund, Katze und Co zuhause hat weiß, was ich meine. Es wäre doch viel angenehmer, die Feierlichkeiten musikalisch zu untermalen und mit Soundeffekten zu arbeiten. Wir wollen kein generelles Aus für die Feuerwerke, wir wollen eine innovative Neugestaltung der Silvesterfeierlichkeiten. Wenn nicht wir in Linz mit dem Ars Electronic Center, wer dann? Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Referent wird ersucht, unter Einbindung des Ars Electronica Centers ein Konzept für eine innovative Laservisualisierung zu erarbeiten, die das bisherige Feuerwerk in Linz ganz oder zumindest teilweise ersetzen kann.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allfälliger Kosten erfolgt durch die Umschichtungen im Voranschlag 2019. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 8 Innovative Licht- und Lasershow statt Feinstaub-, Müll- und Lärm-Feuerwerk und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, genau diesen Vorschlag wollte ich gerade machen. Ich berichte über den Antrag L 8. Inhaltlich geht es de facto um das Gleiche wie das, was die FPÖ-Fraktion begrüßenswerter weise beantragt. Wir sprechen uns für eine Licht- und Lasershow mit Musik, statt dem ‚traditionellen Silvesterfeuerwerk‘ in Linz aus. Der Hintergrund ist, dass uns einerseits der UNO-Weltklimarat IPCC schon eindringlich gewarnt hat, dass die nächsten Jahre faktisch die letzte Chance sind, drohende katastrophale Entwicklungen zu verhindern. Es ist aus unserer Sicht höchste Zeit, in Linz mit gutem Beispiel voranzugehen und das gute alte Feuerwerk der Vergangenheit in Frage zu stellen. Das bedeutet – das wissen wir alle – Feinstaub, Dreck, Lärm und vor allem verängstigte Wild- und Haustiere. De facto ist es so, dass wir mit einem Feuerwerk jedes Jahr schon am 1. Jänner die Feinstaubbilanz empfindlich beeinträchtigen und das ist sicher nicht klug. Hingegen würde ein Licht- und Laserfeuerwerk mit Musik nachhaltig innovativ und angemessen sein, vor allem in einer City of Media Arts, vor allem in der Kulturhauptstadt Linz09 und vor allem in einer Stadt des Ars Electronica Center und einer Stadt, die sich der Innovation auch ganz offiziell verschrieben hat. Wie bombastisch und großartig das auch ganz ohne Raketen und Geknalle sein kann, lässt die Klangwolke jedes Jahr auf ein Neues erahnen. Linz soll sich aus unserer Sicht zu Neujahr, aber auch beim Urfahrmarkt-Finale trauen, die am Standort vorhandene Expertise im Bereich der Medienkunst zu nutzen und auf Raketen zu verzichten. Die NEOS-Gemeinderatsfraktion stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Stadtregierung wird beauftragt zu prüfen, wie die städtischen Feuerwerke zu Silvester und anlässlich der Klangwolke sowie das Feuerwerk der ARGE Urfahraner Markt durch reine Licht- und Lasershows ersetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Innovationsausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Ein Hinweis noch: In der Stadt Salzburg wird diese Idee auf Anregung der NEOS-Vertreter schon seit einigen Wochen sehr angeregt diskutiert. Es wäre aus meiner Sicht ein trauriger Umstand, wenn wir in Linz als wesentlich innovativere Stadt als Salzburg das gerade im Bereich der modernen Kunst und der Medienkunst ist – das sage ich jetzt einmal ganz selbstbewusst - das nicht zusammenbringen würden, was in Salzburg offenbar demnächst möglich sein wird, nämlich auf Licht und Laser umzusteigen. Ich habe in meinen Antrag auch gleich hineingeschrieben, dass ich ihn gerne dem Innovationsausschuss zuweisen würde. Ich war mir nicht ganz sicher, in welchen Ausschuss diese Thematik überhaupt gehört. (Zwischenruf) Wie aber Herr Bürgermeister Luger gerade erläutert und das immer öfter macht, ist es üblich im Zweifel den Innovationsausschuss zu nehmen. In diesem Fall finde ich das absolut passend, weil es schlicht und ergreifend um eine äußerst innovative Idee geht. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag meiner Fraktion. Ich bitte aber auch um Zustimmung zum Antrag der FPÖ-Fraktion, sofern wir den auch im Innovationsausschuss besprechen. Ich würde gerne nichts über das Knie brechen, sondern das vor allem im Ausschuss behandelt wissen. Danke.“ (Beifall NEOS) Zu beiden Anträgen liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wie soeben besprochen worden ist, stellen die klassischen Feuerwerke eine enorme Belastung dar – Feinstaub, Lärm, auch Schwermetalle und natürlich jedes Jahr tagelang verstörte Haustiere. Als moderne, innovative Stadt es ist natürlich gut, wenn man sich einmal anschaut, ob man Alternativen schaffen kann. Auch die Stadt Graz ist erwähnt worden. Graz hat einen hervorragenden Silvesterevent mit einer modernen Licht- und Lasershow veranstaltet. Ich möchte aber schon erwähnen, dass dieser Event 150.000 Euro gekostet hat. Die Stadt Graz hat das Ganze nicht selber finanziert, sondern Investoren ins Boot geholt hat. Der Tourismusverband hat fast 100.000 Euro dazu bezahlt. Man muss sich anschauen, wen man sich dazu holen kann. Deshalb empfehle ich auch, beide Anträge – wie schon erwähnt - nicht erst nach der Prüfung des Ergebnisses dem Innovationsausschuss zuzuweisen, sondern jetzt gleich, um dort Beratungen durchzuführen und zu schauen, wen wir uns ins Boot holen, um das Ganze auch finanzieren zu können, um eventuell eine ganz moderne Lasershow gestalten zu können. Eines möchte ich aber schon noch erwähnen, es ist eine ganz tolle Geschichte, wenn man diese Silvesterknallerei nicht mehr hat. Ich glaube aber nicht, dass es in der ganzen Stadt ruhig ist, nur weil ich als Stadt Linz das Silvesterfeuerwerk durch eine Lasershow ersetze. Die private Knallerei werden wir trotzdem nicht verhindern können. Aber es ist auf alle Fälle gut und wir tun etwas. Ich ersuche um Zustimmung zur Zuweisung.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Danke für die kreative Idee, dass das auch mit Kultur und Tourismus zu tun haben könnte. Nein, keine Angst, das passt schon so, wie es ist.“ Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, inhaltlich kann man natürlich nur unterstreichen, dass wir damit ein doch massives Problem für die Gesundheit und für Lärmbelastung in den Griff bekommen können. Der NEOS-Antrag hat konsequenterweise alle großen Feuerwerke mit im Antrag. Es geht nicht nur um das Silvesterfeuerwerk, wir haben zweimal im Jahr zwei Urfahraner Markt-Feuerwerke und bei der Klangwolke gibt es ein Feuerwerk. Ich würde ersuchen, sich für alle großen Feuerwerke anzuschauen ob Alternativen gefunden werden können. Ich bin dafür und sehr froh, wenn das im Ausschuss diskutiert wird. In beiden Anträgen steht im Titel ‚Innovative Licht- oder Lasershow‘. Es ist ganz klar, in welchen Ausschuss das gehört. Einen Aspekt würde ich gerne noch mit einbringen. Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, wie viele Genehmigungen es für Verkaufsstände von Feuerwerkskörpern auf Linzer Stadtgebiet gibt. Es war immer ein Anliegen, das im Stadtgebiet möglichst zu reduzieren. Man sollte sich auch anschauen, ob man davon wegkommen kann, diese Feuerwerke im Stadtgebiet kaufen zu können. Manche Dinge sind auch verboten, das ist ganz klar. Mit den Kontrollen ist es ein bisschen schwierig. Z.B. sind diese ganzen Böller und Feuerwerke im Stadtgebiet verboten. Wenn man sich das sehr umfassend anschauen kann, sind wir sehr dankbar und werden uns sehr gerne auch konstruktiv einbringen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt den Berichterstattern das Schlusswort. Gemeinderätin Krendl: „Ich bedanke mich für die Wortmeldungen und auch bei den NEOS dafür, dass sie unseren Antrag unterstützen und bitte darum, dass die Zuweisung in den Ausschuss angenommen wird. Wir sind natürlich mit einer Zuweisung einverstanden und freuen uns, wenn dabei etwas Gescheites herauskommt. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Da Gemeinderat Eypeltauer auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über die Zuweisung beider Anträge in den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung abstimmen. Der Antrag L 2 wird einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zugewiesen. Der Antrag L 8 wird einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zugewiesen. Gemeinderat Pühringer berichtet über der von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 3 Nächtlichen Lärm im Landschaftspark Bindermichl-Spallerhof unterbinden und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, im vorliegenden Antrag geht es um die Vermeidung des nächtlichen Lärms im Landschaftspark Bindermichl-Spallerhof. Der Landschaftspark Bindermichl-Spallerhof, auch Bellevue-Park genannt, wurde 2007 nach der Fertigstellung des Bindermichl-Tunnels eröffnet. Die Anrainer waren nach jahrzehntelanger Lärm- und Umweltbelastung durch den Autoverkehr auf der A 7 – eine der am stärksten frequentierte Autobahnen Österreichs – froh, dass endlich Ruhe einkehrte. Wenn man einen Balkon hatte, konnte man ihn nun auch nutzen. Doch diese Freude über die gewonnene Lebensqualität währte nur kurz. Der sehr gelungene Park verfügt auch über mehrere Spielplätze, Fußball- sowie Basketballplätze in sogenannten ,Beton-Boxen‘, die öffentlich zugänglich sind. Diese werden jedoch nicht nur von Kindern zum Spielen aufgesucht, sondern auch von Jugendlichen und Erwachsenen, die sich dort oftmals bis spät in die Nachtstunden sehr lautstark aufhalten. Gerade in den warmen Monaten des Jahres versammeln sich mehr Leute, besonders lange in die Nacht hinein. Diese andauernde Lärmbelästigung sorgt mittlerweile seit längerer Zeit für Unmut bei den Anrainern. Bereits 2017 hat sich die freiheitliche Fraktion im Linzer Gemeinderat für die Verbesserung der Situation im ,Bellevuepark‘ eingesetzt und diesbezüglich einen Antrag eingebracht. Dieser wurde dem zuständigen Ausschuss mit dem Ergebnis zugewiesen, dass Tafeln aufgestellt wurden, welche zur Ruhe ab 22 Uhr auffordern. Dies konnte jedoch das Problem nicht lösen. Es gibt jedoch einige Beispiele, wie man solchen Belästigungen entgegenwirken kann. So zum Beispiel bei Fußballplätzen von GWG-Wohnanlagen z.B. in Kleinmünchen. Dort wurden die Sportanlagen eingezäunt und sie werden täglich ab 20 Uhr zugesperrt, sodass sich dort in den Nachtstunden niemand aufhält und die Bewohner vom nächtlichen Lärm verschont bleiben. Als anderes Beispiel gibt es in Gemeinden, wie z.B. Gemeinde Pressbaum oder Haiming, feste Öffnungszeiten für Spielplätze innerhalb des Gemeindegebiets. (Zwischenrufe) Haiming ist in Tirol. Gleichzeitig ist auch geregelt, wie eine Nichtbeachtung der Öffnungszeiten geahndet wird. So eine Regelung wäre auch im Bellevuepark hilfreich, da die Polizei, die zurzeit bei Beschwerden von Anrainern entgegnet, dass sie keine Handhabe habe, dadurch sehr wohl einschreiten könnte. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden beauftragt, geeignete Maßnahmen auszuarbeiten, um den übermäßigen Lärm im ,Bellevuepark‘ vor allem in den Abend- und Nachtstunden zu unterbinden.‘ Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Wie schon ausgeführt, ist in Bezug auf diese Problematik schon viel diskutiert und die Facetten beleuchtet worden. Diese beiden Beispiele wurden noch nicht beleuchtet. Wir haben uns erkundigt, wie das gehandhabt wird. Es ist nicht so, dass die Gemeinde den Schlüssel für die Absperrung hat, den haben die Nachbarn. Wie man das in einer 210.000 Einwohnerstadt handhabt, Nachbarn einen Schlüssel zu geben, die einen Spielplatz auf- und zusperren, das weiß ich nicht. Laut Gemeinderat Kleinhanns funktioniert das auch. In der Praxis bin ich mir aber nicht so sicher. Wie dem auch sei, man könnte diese Beispiele schon heranziehen und das vielleicht über eine Ortspolizeiliche Verordnung regeln. Die Zuständigkeit liegt beim Sicherheitsreferenten, insofern würden wir eine Zuweisung zum Sicherheitsausschuss vorschlagen. Wenn das nicht die Mehrheit findet, dann würden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Traunmüller: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag ist, wie Kollege Pühringer schon gesagt hat, dem Antrag vom 19. Oktober 2017 sehr ähnlich. Auch damals habe ich mich zu Wort gemeldet, weil ich Stadtteilbewohnerin und sehr häufig direkt vor Ort bin. Ich habe damals schon gesagt, dass ich den Lärm als nicht so stark empfunden habe. Eine Aussage, bei der mir auch heute Frau Vizebürgermeisterin Hörzing zugestimmt hat. Es ist Ihre - ich darf es verraten - Lieblingslaufstrecke, weil sie direkt vor Ihrer Haustüre liegt. Ich habe aber auch damals schon gesagt, dass ich Lehrerin für Jugendliche und junge Erwachsene bin, also bis zu einem gewissen Grad den Lärm gewohnt bin. Ich habe damals um eine Zuweisung zum Ausschuss für Wirtschaft gebeten. Dieser Antrag ist am 16. Jänner 2018 im Ausschuss behandelt worden. Es wurden Experten, Herr Mag. Kobler ist Direktor des Kinder- und Jugend-Services (KJS) und Herr Dipl.-Ing Herr Sonnleitner als Direktor vom Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) beigezogen. Alle machbaren und sinnvollen Maßnahmen wurden diskutiert worden und die Kosten sind auf den Tisch gelegt worden. Herr Mag. Kobler hat unterstrichen, dass er mit der ASFINAG als Grundstückseigentümerin und mit dem stellvertretenden Kommandanten des Wachzimmers Neue Heimat, Herrn Ott Kontakt aufgenommen hat und ihn gefragt hat, ob es sehr viele Beschwerden und Anzeigen gibt. Herr Ott vom Wachzimmer Neue Heimat hat wortwörtlich gesagt, dass es keine übergebührliches Aufkommen an Beschwerden oder Einsätzen gäbe. Daher ist im Ausschuss beschlossen worden, die erwähnte Tafel aufzuhängen und sowohl Ordnungsdienst, als auch die Polizei zu bitten verstärkt Streife zu gehen. Das war im Jänner 2018. Ende August 2018 habe ich dort Hausbesuche gemacht und im Haus Zinöggerweg 30 an jeder Türe geläutet und mit vielen Personen gesprochen. Das ist das Haus sehr nahe an den Spielboxen. Eine Dame hat mich auf dieses Problem angesprochen und hat mich auf den Balkon gebeten. Der Park war an diesem Tag sehr gut besucht. Wie diese Dame gemeint hat, war sehr wenig bis gar kein Lärm zu hören. Ich denke, dass im Ausschuss alles Sinnvolle bereits beschlossen wurde. Selbst wenn es möglich wäre - das ist jetzt meine persönliche Meinung -, diese Boxen komplett zu schließen, dann müsste noch berücksichtigt werden, dass der Park wunderschön ist und es ganz gemütliche Sitzgelegenheiten rund um diese Boxen gibt. Ich denke, die störenden, lauten Personen würden dann viele andere Plätze finden. Es wird wahrscheinlich sinnvoll sein, den Ordnungsdienst und die Polizei wieder zu bitten, verstärkt auf Streife zu gehen. Das kann man aber auch einfach so machen. Wir werden uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pühringer: „Zum Kollegen Hajart und der ÖVP. Wir haben natürlich kein Problem, das Thema im Sicherheitsausschuss zu behandeln. Daran soll es nicht scheitern, weil einiges geklärt gehört, unter anderem die Wortmeldung der Kollegin der SPÖ. Entschuldigung, aber ich muss es so sagen, mir kommt wirklich das Lachen. Sie haben damals schon behauptet, dass Sie dort ständig vor Ort sind und die Leute alle kennen. Ich weiß, wo Karin Hörzing wohnt, wir kennen uns schon längere Zeit. Ich wohne mein Leben lang am Bindermichl. Ich gebe Ihnen gerne jetzt genau von dem Haus, von dem Sie behaupten, ständig dort zu sein, Unterschriftenlisten von 18 Personen und zwar aus dem Mörikeweg 30. Anscheinend sind Sie immer bei der falschen Frau auf dem Balkon. Ich weiß es nicht. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Ich möchte dazu auch noch sagen, dass ich garantiert andere Hobbies habe, als zweimal mit einem fast gleichen Antrag in den Gemeinderat zu kommen. ‚Das ist jetzt nicht irgendeine ‚Wuchtel‘, die ich jemanden hineindrücken will‘, sondern das sind die Anliegen der dortigen Bevölkerung. Es tut mir leid, dass anscheinend die SPÖ weder am Bindermichl, noch am Spallerhof wirklich das Ohr am Bürger hat, weil es sonst so etwas nicht gäbe. Sie haben es ausgeführt, die Polizei macht dort natürlich ihre Arbeit, die wir auch alle schätzen. Ich habe die Einsätze auch nicht gezählt. Wir können aber gerne gemeinsam in die Neue Heimat schauen, dort gibt es in den Sommermonaten noch und nöcher Einsätze, weil die Leute wegen Lärmbelästigung natürlich nicht tagsüber, wenn die lieben Kinder spielen, anrufen, sondern in der Nacht. Gehen Sie dort einmal hin. Wenn Sie sich nicht trauen, dann gehen wir gemeinsam in der Nacht. (Heiterkeit) Genau darum geht es für uns. Wir wollen dort eine Handhabe für die Polizei erreichen, dass man in der Nacht wirklich einschreiten kann. Ich bitte noch einmal um Ihre Zustimmung. Wie gesagt, bei einer Zuweisung zum Ausschuss sind wir sehr gerne dabei. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages zum Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Städtekontakte wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12), Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Hackl berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 4 Pflegekräfte von Bürokratie entlasten- der Mensch im Mittelpunkt und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, der Antrag beschäftigt sich mit dem Thema ,Pflegekräfte von Bürokratie entlasten - der Mensch im Mittelpunkt‘. Die Anforderungen an die Pflegekräfte in den Seniorenzentren sind groß und die Situation wird aufgrund der demographischen Entwicklung herausfordernder, nachdem neben der Erhöhung des Durchschnittsalters der Heimbewohnerinnen und -bewohner auch eine Zunahme an Demenzerkrankungen zu verzeichnen ist. Oftmals werden überbordende Dokumentationspflichten und bürokratische Notwendigkeiten für die Pflegekräfte ins Treffen geführt. Allerdings sind es bei einer genaueren Betrachtung oftmals nicht die gesetzlichen Vorschriften, die zu dieser Bürokratieflut führen, sondern es haben sich über die Jahre ausufernde Praktiken eingeschlichen. So werden zum Teil Routinetätigkeiten penibel vermerkt, die von den erfahrenen, oft seit Jahrzehnten tätigen Pflegekräften ganz einfach erledigt werden können und bei denen die Dokumentation sogar mehr Zeitressourcen in Anspruch nehmen kann, als die Aufgabe selbst. In der letzten großen Novelle des vom Bund erlassenen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes wurde auf genau diese Problematik eingegangen, damit sollte mehr Vertrauen in die Kompetenz der Pflegekräfte statt in die ausufernde Normierung von Durchführungsbestimmungen gesetzt werden. Allerdings muss diese Theorie in der Praxis der Pflegeheime auch gelebt werden. Der Sonnenhof Freinberg der Vinzenzgemeinschaft Hl. Familie hat dazu einen Pilotprozess gestartet, im Rahmen dessen gemeinsam mit Juristen, Vertretern der Arbeiterkammer und weiteren Experten die Dokumentation im Haus genau durchleuchtet wurde und als dessen Ergebnis nun unter anderem eine neue Software zum Einsatz kommt, mit deren Unterstützung nur mehr wirklich nötige Pflegeschritte dokumentiert werden. Schon dadurch finden die Pflegekräfte wieder mehr Zeit für die Beschäftigung mit den im Seniorenheim lebenden Menschen selbst. Ein zusätzliches, sehr erfreuliches Resultat dieser Umstellung ist der Wechsel von einer Defizitorientierung hin zu einer individuellen Betrachtung der zu Pflegenden mitsamt einer hinterlegten Biografie, wodurch ein wesentlich empathischerer und persönlicherer Umgang ermöglicht wird. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die im Umgang mit älteren Menschen Großes bewirken können. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für die Betreuung der Seniorinnen und Senioren zuständige Mitglied des Stadtsenats wird ersucht, nach Vorbild des Sonnenhof Freinberg in den Seniorenzentren der SZL Seniorenzentren Linz GmbH ein Projekt zu initiieren, welches die Reduktion der internen Dokumentationen auf das wirklich Nötige zum Ziel hat. Damit sollen mehr Zeitressourcen für die Betreuung der Seniorinnen und Senioren selbst geschaffen und eine Entlastung der Pflegekräfte erreicht werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Allenfalls entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen bzw. Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Danke.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderätin Haginger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kollegen und Kolleginnen, unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger verdienen die bestmögliche Betreuung rund um die Uhr, da kann eine ausufernde Bürokratie eher zur Last fallen, als hilfreich sein. Denn wie soll sich das Personal um die zu Pflegenden kümmern, wenn z.B. das Lüften von Fenstern schriftlich festhalten werden muss. Sinngemäß wäre es, wenn man mehr auf die Erfahrung und dem Wissen der Pflegekräfte vertraut, anstatt detailreiche Vorschriften zu machen. Damit hier ein gutes und sinnvolles Konzept ausgearbeitet werden kann, sind wir für eine Zuweisung an den zuständigen Ausschuss Soziales, Jugend, Familie und Sport.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt kurz nachgerechnet, ich bin seit unglaublichen 14 Jahren, nämlich seit der Gründung des Aufsichtsrates der SZL Mitglied des Aufsichtsrates der SZL – unfassbar. Das ist unglaublich. (Unruhe, Heiterkeit) Was ich sagen will, seit 14 Jahren verfolge ich sehr intensiv die Arbeit der SZL und das, was ich wahrnehme ist unter anderem, dass die SZL, die MitarbeiterInnen, die Geschäftsführung sehr danach trachten, diese Bürokratie so gering wie möglich zu halten. Ich halte es aus meiner Erfahrung und aus den Informationen, die ich habe, nicht unbedingt für notwendig, ein eigenes Pilot-projekt zu machen, weil nach meinen Informationen Routinetätigkeiten gar nicht dokumentiert werden, sondern nur wenn etwas Außergewöhnliches ist. Ich halte aber den Vorschlag von Kollegin Haginger für sehr gut, dass man im Ausschuss insofern diskutiert, dass vielleicht auch die SZL - wer auch immer dann kommen mag - die Gelegenheit hat, den GemeinderätInnen darzustellen, wie in den SZL gearbeitet wird und wie der Stand der Dinge der Dokumentationen ist. Ich glaube, dass man dann zu dem Schluss kommen kann, dass man kein eigenes Pilotprojekt braucht. Ich bin aber sehr dafür, darüber im Ausschuss zu diskutieren. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Hörzing: „Auch ich habe mich auf die RednerInnenliste gesetzt. Auch ich unterstütze den Antrag auf Zuweisung zum Sozialausschuss. Soweit meine Informationen korrekt sind - davon gehe ich aus - wurde dieses Thema auch schon im Unterausschuss Pflege im Land Oberösterreich behandelt. Dort wurde auch darüber diskutiert, dass von unterschiedlichen Behörden unterschiedliche Dokumentationen verlangt werden. Ich glaube, dass es ganz wesentlich ist, sich mit dieser Thematik intensiv auseinander zu setzen und wie Frau Kollegin Roschger schon angesprochen hat, zu hören, was bei den SZL schon alles unternommen wurde. Genauso ist es interessant zu hören, welche Weiterentwicklung in diesem Bereich geplant wird. Auch auf Bundesebene beschäftigt man sich mittlerweile sehr intensiv mit dem Thema der Dokumentation, um die Pflegekräfte zu entlasten. Ich glaube, es ist uns allen sehr wichtig, dass hier tatsächlich etwas weitergeht. In diesem Sinne unterstütze ich, wie gesagt, die Zuweisung zum Sozialausschuss.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hackl: „Danke, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, mir ist schon klar, dass es notwendig ist gewisse Tätigkeiten aufzuzeichnen. Das ist schon alleine zur Erbringung des Nachweises für die Einstufung des Pflegegeldes notwendig. Aber unnötige Dinge brauchen sicherlich nicht eingetragen werden. Ich wünsche mir, dass das Pflegepersonal mehr Zeit für die zu pflegenden Personen hat, das ist sicherlich wichtiger als vor dem Computer zu sitzen. Ich danke.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport zugewiesen. Gemeinderat Spannring berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 5 Information zum Heimwegtelefon und spezielles Angebot für Jugendliche und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Graz bietet seit längerer Zeit verunsicherten Personen die Möglichkeit, sich am nächtlichen Nachhauseweg telefonisch begleiten zu lassen. Das soll dem subjektiven Sicherheitsgefühl dienen. Diese Maßnahme ist unter dem Titel ,Heimwegtelefon‘ bekannt. So etwas soll jetzt in Linz im Frühjahr 2019 starten. In Graz gibt es ergänzend noch ein spezielles Angebot für Jugendliche. AnruferInnen können sich über die Rahmenbedingungen des Jugendschutzgesetzes informieren, Fragen zum legalen Alkoholkonsum oder bis wann die jugendlichen Nachtschwärmer zu Hause sein müssen, werden konsequent und vor allem kompetent beantwortet. Das ist ein Zusatzbenefit und wäre sicher auch für Linz eine gute Idee, darum stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der städtische Sicherheitsreferent wird ersucht, 1. den Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Städtekontakte über das geplante Linzer Modell zur Implementierung eines Heimwegtelefons detailliert zu informieren und 2. als Zusatzangebot für Jugendliche über das Heimwegtelefon Informationen zu den Rahmenbedingungen des Jugendschutzgesetzes bereitzustellen.‘ Bedeckungsvorschlag: Allenfalls entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen bzw. Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Wir ersuchen um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Frau Vorsitzende, ich möchte eine kurze Anmerkung oder einen Hinweis machen. Ich kann aus meiner eigenen Erfahrung, als jemand der vom Jugendschutzgesetz betroffen war, sprechen. Diese Zeit liegt nicht lange zurück. (Zwischenrufe, Unruhe). Ich kann mir aber auch aus meiner Erfahrung mit Freunden und aus meinem Umfeld schwer vorstellen, dass ein Jugendlicher heutzutage eine Hotline bedient, um sich über Ausgehzeiten oder Alkohollimits oder –verbote oder was auch immer zu informieren. Ich gehe davon aus, dass man das am Smartphone schnell googelt oder dass Freunde das wissen. Aufgrund des fehlenden praktischen Erfordernisses, sehe ich keinesfalls die Notwendigkeit eines Zusatzangebotes, wie es hier vorgeschlagen wird.“ Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Gemeinderat, lieber Markus, danke für diese Ideen. Dieses Thema wurde quasi im vorauseilenden Gehorsam schon in die laufende Umsetzung einbezogen. Genau dieses Thema gibt es auch bereits in der schon länger terminisierten und auch mit Tagesordnung festgesetzten Sitzung am kommenden Montag. Inhaltlich sind wir dafür. Man kann einzelne Details noch nicht fixieren, weil die vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Graz – wo es dieses Modell bereits gibt – im Detail geregelt wird. Es ist aber geplant, diese Punkte auch so umzusetzen. Einerseits wird am Montag darüber informiert werden und es gibt darüber hinaus auch dieses Zusatzangebot. Um zu Gemeinderat Eypeltauer zurückzukehren, auch wenn nur wenige Jugendliche anrufen, glaube ich, ist es mit relativ überschaubarem Aufwand verbunden, eine Information mehr zu haben oder auch durch Prävention etwaige Straftaten zu verhindern. Das ist, glaube ich, immer ein positiver Aspekt. Deswegen kommt es mir gar nicht so sehr darauf an, dass ein neuer Anruferrekord festgesetzt werden muss. Wenn man das aber gemeinsam implementieren kann - dieses Modell ist in Graz auch schon vorgesehen -, dann wird es so gemacht. Wie gesagt, die Verhandlungen laufen, denen kann man umgekehrt auch nicht vorgreifen, das heißt, es obliegt jetzt nicht mir, diese Sache abschließend umzusetzen oder nicht. In Aussicht genommen ist es. Es hängt aber auch von der Stadt Graz ab, ob die da letzten Endes mitspielt. Daher inhaltlich volle Zustimmung zu diesen Intentionen und beim Antrag selbst gibt es aus den genannten Gründen der laufenden Verhandlung eine Stimmenthaltung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte zu unserem Abstimmungsverhalten sagen, dass wir wieder einmal die Situation haben, dass etwas beantragt wird, das schon in Umsetzung ist. Man kann dem zustimmen, weil es schon in Umsetzung ist oder man kann sich der Stimme enthalten. Wir werden zustimmen und das zur Kenntnis nehmen, dass das schon passiert.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Spannring: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich ganz herzlich für die breite inhaltliche Zustimmung und hoffe, bei dieser inhaltlichen Zustimmung auch das Abstimmungsverhalten ablesen zu können. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Hochedlinger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag L 6 Zehn Jahre Kulturhauptstadt Linz und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Gemeinderat, die Freie Szene ist leider schon sehr lange chronisch unterfinanziert und das ist ein Problem, weil sie für die Kunst- und Kulturlandschaft, für die Demokratie und auch für soziales Zusammenleben in der Stadt enorm wichtig ist. Die Häuser der Freien Szene wie z.B. die KAPU oder die Stadtwerkstatt haben ein großes und vielfältiges Veranstaltungsangebot, das die Stadt belebt. Diese Einrichtungen haben vor allem für junge Kunst- und Kulturschaffende ein niederschwelliges Angebot, bei dem sie sich ausprobieren können. Linz kann ganz einfach auf erfahrene KünstlerInnen und Kunstschaffende nicht verzichten. Außerdem schafft die Freie Szene auch Platz für eine kritische Auseinandersetzung, was gesellschaftlich und politisch passiert und ist damit für gelebte Demokratie in der Stadt ganz einfach unverzichtbar. Leider werden die Förderungen aber schon sehr lange nicht einmal mehr an die Inflation angepasst, das heißt, dass die Freie Szene de facto schon lange Kürzungen erleidet. Das könnte daran liegen, dass man die Freie Szene ganz einfach nicht genug wertzuschätzen weiß oder weil laute kritische Stimmen für manche PolitikerInnen auch nicht immer angenehm sind. Klar ist aber, dass man die Freie Szene nicht tot sparen darf, wenn man urbanes, demokratisches und lebendiges Leben in der Stadt haben möchte. Jetzt gäbe es einen Anlass, um guten Willen zu zeigen, weil Linz das zehnjährige Jubiläum als Kulturhauptstadt feiert. Leider ist die rot-blaue Stadtregierung in letzter Zeit, was das Thema Kultur betrifft, mit den schmerzhaften Einschnitten bei einem der wichtigsten Kulturhäuser in der Stadt, dem Landestheater, mit der Kündigung des Theatervertrages eher ungut aufgefallen. Vor allem wäre es in dem Kontext das Mindeste, dass man das Geld, dass die Stadt durch die Kündigung des Theatervertrages einspart, zumindest teilweise in die Kultur zurückfließen lässt und die Freie Szene mit einer zusätzlichen Million Euro unterstützt. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Kulturentwicklungsplan soll einen Schritt weiter in Richtung Umsetzung gebracht und in Folge dessen zusätzlich eine Million Euro in die Förderung der Freien Szene fließen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich habe eine Bitte an alle Fraktionen: Wie wir alle wissen, hat sich die Stadt im Kulturentwicklungsplan (KEP) mehrheitlich dazu bekannt, das Budget der Freien Szene schrittweise zu erhöhen. Bitte nehmen Sie die demokratischen Beschlüsse, die wir in diesem Haus treffen auch ernst und helfen Sie mit, dass wir die Stadt noch belebter, sozialer und demokratischer gestalten. Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Hartig kommt um 17:03 Uhr in die Sitzung. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Weixelbaumer: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, in diesem Haus steht es ganz außer Zweifel, dass die Freie Szene, die im Vergleich zu vielen anderen österreichischen Städten eine ganz besondere Rolle spielt und in der Vergangenheit hier sicherlich ein ganz wichtiger Impulsgeber für die kulturelle Stadtentwicklung gewesen ist, die kulturelle Entwicklung von Linz in den letzten Jahrzehnten nicht unwesentlich mitgeprägt und mitbeeinflusst hat. Es kommt sicherlich nicht von ungefähr, dass genau diese Freie Szene im alten Kulturentwicklungsplan als einer der Schwerpunkte der städtischen Kulturpolitik verankert worden ist und natürlich auch im Kulturentwicklungsplan Neu eine entsprechende Erwähnung findet. Im Antrag von Kollegin Hochedlinger finden sich einige Zitate daraus. Der im Kulturentwicklungsplan formulierten Förderstrategie wird in diesem Haus auch durchaus Rechnung getragen. Es gibt entsprechende Sonderförderungsprogramme, wie beispielsweise LinzEXPOrt, LinzimPULS oder LinzIMpORT. Übrigens sind diese ausgewählten Werke dieser drei Sonderförderungen aus den Jahren 2015 bis 2017 aktuell im Atelier Salzhaus noch bis Ende Februar zu besichtigen. Darüber hinaus wurden aber natürlich auch neue Förderungsinstrumentarien entwickelt bzw. neue Veranstaltungsformate geschaffen, die entsprechend auch die Freie Szene unterstützen. Ich erinnere hier beispielsweise an das kürzlich in diesem Haus erlassene Sonderförderungsprogramm ‚Linz_sounds‘ oder auch natürlich an das ‚Spring Festival‘, das 2018 erstmalig stattgefunden hat und an dem sehr viele Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Linzer Kulturszene maßgeblich beteiligt waren. Ich glaube – ich verrate auch kein Geheimnis -, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren geändert haben und dass die Stadt Linz einen auch hier im Gemeinderat beschlossenen Budgetkonsolidierungsprozess initiiert hat, der natürlich auch entsprechende Einsparungsmaßnahmen mit sich gebracht hat. Ich glaube - das ist jetzt wesentlich -,dass es trotz dieser Budgetkonsolidierung gelungen ist, die verfügbaren Budgetmittel für die Freie Szene über die letzten Jahre hinweg konstant zu halten und diese - ganz im Gegenteil zum Land Oberösterreich - nicht massiv zu kürzen. Im Förderbudget von 2019 sind wieder annähernd 1,82 Millionen Euro für die Freie Szene enthalten - ganz im Gegensatz zum Land Oberösterreich. Dort hat nämlich der zuständige Kulturreferent Landeshauptmann Thomas Stelzer die Förderung im Budget 2018 durchschnittlich um fast ein Drittel um knappe 30 Prozent gekürzt. Das heißt, es hat hier einen ganz massiven, einen radikalen Kahlschlag bei jenen künstlerischen Gruppen, Teams, Kollektiven, Aktivisten und Freischaffenden, die nicht primär gewinnorientiert arbeiten oder nicht Teil der öffentlichen Kulturinstitutionen sind, gegeben. Ich denke, das ist ganz einfach nicht fair. Ich denke aber, die Freie Szene hat es sich aufgrund ihrer künstlerischen Leistungen in der Vergangenheit, aber auch aufgrund ihrer Bedeutung für die Kulturstadt Linz grundsätzlich verdient, ordentlich, respektvoll und fair behandelt zu werden. Ich schlage daher vor, diesen Antrag der Grünen ausführlich und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten im zuständigen Ausschuss zu diskutieren. Ich beantrage daher eine Zuweisung zum Kulturausschuss.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Klitsch: „Danke Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns beim Kulturentwicklungsplan 1, beim Kulturentwicklungsplan 2 und bei der Bewerbung zur Kulturhauptstadt sehr, sehr ausführlich über das Thema Freie Szene unterhalten. Wir Freiheitlichen haben beim Kulturentwicklungsplan 1, beim Kulturentwicklungsplan 2 und bei der Kulturhauptstadt das Thema Freie Szene immer abgelehnt. Ich habe das schon sehr oft begründet und ich sage es gerne noch einmal, dass wir bis heute nicht wissen, wer die Freie Szene sein soll. Wer ist das bitte? Einzelkünstler, Künstlerinitiativen, freilich, aber ich kenne sehr viele Einzelkünstler oder freischaffende Künstler die sagen, sie gehören nicht dazu, andere schon. Ich weiß nicht ob alle Bühnen dazu gehören, ja oder nein? Nehmen wir das Kellertheater dazu, gehört das zur ‚Freien Szene, ja oder nein? Ich kann es jetzt noch drastischer formulieren: Sollen wir mit der Freien Szene nur Vereine unterstützen, die eventuell politisch nur links denken oder nehmen wir auch die Kulturvereine dazu, die politisch rechts angesiedelt sind und die sich auch kritisch und gesellschaftspolitisch beschäftigen? Gehören die jetzt auch zur Freien Szene? Geben wir diesen rechten Kulturinitiativen auch Geld, weil sie auch kritisch sind und sich auch gesellschaftspolitisch orientieren können. (Unruhe) Wie gesagt, ich verstehe bis heute nicht, wer zur Freien Szene gehört und wer nicht dazu gehört? Es ist immer wieder versprochen worden, dass wir ein eigenes Kapitel bekommen, das schreiben wir nieder und das kommt in den Kulturentwicklungsplan 2 und dann wissen wir ganz genau, wer die Freie Szene ist. Wir wissen es bis heute nicht. Meine Vermutung ist, dass das nur einige wenige selbsternannte Kritiker oder gesellschaftspolitische Menschen sind, die auf der linken Seite angesiedelt sind. Ich kann das jetzt unterstellen oder auch nicht. Wie gesagt, wir wissen es bis heute nicht. Tatsache ist aber auch, wie Kollege Weixelbaumer gesagt hat, dass das Budget der Stadt Linz nicht so üppig ist, dass wir mit der Gießkanne Geld verteilen können. Wie gesagt, bei uns sprechen zu viele Fakten dagegen und wir werden uns daher bei diesem Antrag nicht nur der Stimme enthalten, sondern dagegen stimmen.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Gleich vorweg, ich möchte sagen, dass wir uns als ÖVP eine Zuweisung zum Kulturausschuss, sozusagen zu meinem Ausschuss natürlich vorstellen können. Ich glaube auch, dass wir dort eine sehr gute Gelegenheit haben, uns über all die Aspekte, die wir auch hier schon zum Teil gehört haben, noch einmal ausführlicher zu unterhalten. Dazu bin ich absolut offen und bereit. Ich möchte ganz besonders darauf verweisen, dass die Freie Szene für unseren Kulturstandort natürlich eine hohe Bedeutung hat. Das hat sich gestern auch wieder im Salzamt gezeigt, wo wir eine ganz tolle Leistungsschau von geförderten Projekten der Freien Szene zeigen konnten. Ich war selbst wirklich begeistert, dort geballt Werke der Sonderförderprojekte LinzimPULS, LinzEXPOrt oder LinzIMpORT präsentiert zu bekommen und zu sehen. Auch das sind die Intention des Kulturentwicklungsplans und die Intention der Sonderförderprogramme die daraus entstanden sind. Es ist Aufgabe des Salzamtes - das übrigens dieses Jahr sein zehnjähriges Bestehen feiert, zehn Jahre nach Linz09, zehn Jahre Salzamt – als Kulturstandort Linz die künstlerischen und kulturellen Innovationen der regionalen Kultur- und Kunstschaffenden zu unterstützen, zu fördern und den internationalen Austausch zu fördern. Genau das ist das Salzamt. Es ist ein Hafen, in dem die Freie Szene andocken und von dem aus sie sozusagen in die große weite Welt aufbrechen kann. Das heißt, es soll auch Chancen bieten. Deswegen ist das Salzamt als Institution für die Freie Szene ein ganz wichtiger Ort. Aber nicht nur das Salzamt, sondern generell die Freie Szene, die natürlich zur Bedeutung unseres Kulturstandortes neben den großen Institutionen beiträgt. Es wurde schon erwähnt, dass es in diesem Jahr ein neues Sonderförderprogramm geben wird, das ist Linz_sounds, mit dem wir den Fokus auf die Digitalisierung in der Musik setzen möchten. Wir haben das gemeinsam beschlossen. Also auch da gibt es nochmals eine Unterstützung für die Freie Szene, weil wir hier Potential sehen. Heuer kommt auch neu das FMR-Projekt, bei dem es um digitalisierte Medienkunst im öffentlichen Raum gehen wird, wo auch die Freie Szene gemeinsam mit dem Salzamt, gemeinsam mit der Kunst-Uni einiges präsentieren wird. Finanziell haben wir jetzt auch schon vieles gehört. Natürlich ist es so, dass wir darüber diskutieren werden. Durch den Ausstieg aus dem Theatervertrag ist ab dem Jahr 2020 auch im Kulturbudget einiges im Umbruch und genau diese Aspekte werden wir alle zusammenführen. Ich würde sagen, das ist sicherlich ein Diskurs im Spannungsfeld der berechtigten Wünsche der Freien Szene, aber natürlich auch darüber was für unsere Stadtfinanzen real ist. Genau darüber werden wir dort diskutieren. Ich freue mich darauf und sage danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Galerie, ich mache nur eine ganz kurze Bemerkung. Ich begrüße, dass es mehr Möglichkeiten gibt, dieses Thema im Kulturausschuss zu thematisieren. Ute, du hast Recht, dass es ganz wichtig ist zu definieren, was die Freie Szene ist. Wir haben eine unglaubliche Mischung zwischen den Institutionen, die jahrelang mit Vollförderungen auf höherer Ebene gefördert sind. Wir sprechen gerade jetzt für die Künstler in unserer Stadt, die die Kunst-Uni und die Kunstschulen in der Stadt besuchen. Das wichtigste ist, dass wir diese jungen Leute fördern müssen nur dafür gibt es kein Geld. Fragen Sie die kleinen Studenten, wie sie ihre Projekte auf die Füße bringen können oder die ganz normalen SchülerInnen in einer Schule, das ist fast unmöglich. Wir haben natürlich Förderprogramme, Kulturförderprogramme und Förderpreise usw. aufgestellt. Das ist aber nicht genug, das sind drei, vier Leute und in unserer Stadt gibt es viele freischaffende Künstler. Wir können natürlich dieser Schiene nicht durchgehend folgen. Es freut mich aber, dass wir genau diese Grenze, wo die Freie Szene beginnt und wo sie endet, irgendwann und irgendwie im Kulturausschuss ziehen können. Bitte geben Sie uns diese Möglichkeit, das wirklich auf gute Füße zu bringen. Danke sehr.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hochedlinger: „Vielen Dank, ich möchte noch einmal ganz kurz direkt der blauen Fraktion antworten. Ich kann Ihnen gerne beim Verständnis helfen: Es gibt auf der Homepage der Stadt Linz, linz.at, eine kurze Definition zum Begriff ‚Freie Szene‘. Unter Freier Szene in Linz versteht man freie Kultureinrichtungen, Institutionen, Vereine, KünstlerInnengruppen, einzelne Künstlerinnen und Künstler, die in der Stadt Linz wichtige Impulse für Innovation in Kunst und Kultur setzen. Ihr Motor sind das künstlerische Experiment und das Leben von Freiräumen. Es ist auch kein Geheimnis wer welche Förderung bekommt, die unabhängigen Vereine, die mit einer freien Kulturförderung von der Stadt gefördert werden, müssten Sie eigentlich kennen, weil wir auch darüber abstimmen, wer etwas bekommt. Das ist eigentlich sehr transparent, Vielleicht schauen Sie sich das einmal an. Den anderen danke ich dafür, dass Sie das auch weiter im Ausschuss besprechen wollen. Wir sind natürlich sehr dafür und ich freue mich, wenn wir Gespräche anregen können. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Kultur und Tourismus wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Mag. Seeber berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag L 7 Aktive Leerflächenbewirtschaftung in der Wirtschaftsförderung berücksichtigen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag beschäftigt sich mit dem Thema ‚Attraktive Innenstadt‘. Die Herleitung und Hintergründe der Themen die wir dazu haben, hatten wir heute schon. Ich habe das auch bereits beim Antrag im November, den wir dann letztendlich auch zum Wirtschaftsausschuss zugewiesen haben, schon einmal ausgeführt und möchte nur auf die Kernelemente kommen. Wenn es darum geht, eine attraktive Innenstadt dort anzupacken, wo es darum geht, die Problematik der Leerstände zu sehen bzw. zu lösen, wenn es darum geht, Frequenzen zu schaffen und wenn es darum geht, attraktives Ambiente zu schaffen, braucht man nur ein bisschen herumzusehen, wie andere Städte das gelöst haben. Üblicherweise muss man gar nicht allzu weit suchen. Wir haben das in Wels gesehen. Wenn es einen ,Kümmerer‘, also einen City-Manager, ein Stadtmarketing, etwas in dieser Art gibt, dann haben wir auf der operativen Ebene eine Verantwortung, die letztendlich dann noch zu einer Intensivierung der Auseinandersetzung und zu einer koordinativen Tätigkeit aller Betroffenen führt. Das beginnt bei den Immobilienbesitzern und geht letztendlich bis zum politischen Verantwortlichen, sodass hier eine Stelle geschaffen wird, die alles zusammenfasst, koordiniert und bündelt. Das ist die eine Seite. Die Frage ist, wo man diese Stelle ansiedelt, wer das machen kann? Wir haben in Linz den City-Ring, das wäre eine Alternative, wir haben ein Wirtschaftsservice und es gibt auch andere Institutionen. Über diese Frage würde ich gerne diskutieren, ich möchte sie stellen, sie ist Teil des Antrages. Der zweite Teil des Antrages ist das Thema, dass wir wahrscheinlich auch eine geeignete Form von Förderungen benötigen, um langfristig auch Veränderungen herbeiführen zu können. Wie diese Förderungen konkret aussehen, ist nur insofern im Antrag angeführt, als ich versucht habe, den Rahmen in Form einer Punktation zu stecken. Das heißt jetzt nicht, dass diese Punktation so umgesetzt werden soll. Ich glaube, das macht auch gar keinen Sinn, sondern es ist nur ein Anreißen eines Themas. In diesem Sinne würde ich mir wünschen, dass das Wirtschaftsressort den Auftrag bekommt, sich im Rahmen der WISA mit diesen zwei Fragen auseinander zu setzen, das ist auch im Antragstext so formuliert. Ich ersuche Sie um Diskussion. Danke. (Beifall Die Grünen) Der Gemeinderat beschließe: Der Gemeinderat ersucht die Zuständigen für Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung folgendes in die Wege zu leiten: Einrichtung der Funktion Leerflächenmanagement für die Innenstadt im Wirtschafts-Service der Stadt Linz Entwicklung von geeigneten Förderrichtlinien (transparent, einfacher Zugang, einfache Abwicklung) für die verschiedenen Themenbereiche von Neuansiedlung bis Zwischennutzung Ausreichend hohe Dotierung der Fördertöpfe mit klaren Zielsetzungen und wirkungsorientierter Dokumentation‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen im Bereich Wirtschaftsförderung berücksichtigt werden.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Bürgermeister Luger: „Ich bitte Sie, die Diskussion im Plenum zu führen und den Geräuschpegel auch aus Respekt vor den Wortmeldungen anderer ein wenig zu reduzieren.“ Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Rücksprache und in Absprache mit dem Antragsteller sehen wir in diesem Antrag sehr viel Potential. Wir haben im Wirtschaftsausschuss schon einiges angesprochen. Ich glaube auch, dass es gut ist, dort weiter darüber zu debattieren und viele dieser Gedanken aufzugreifen, zu vertiefen und vielleicht noch neue dazu zu entwickeln. Deswegen beantrage ich explizit die Zuweisung zum Wirtschaftsausschuss.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch der Antrag von Kollegen Seeber zeigt, wie dringend der Handlungsbedarf auf der Landstraße bzw. im gesamten Zentrum ist. Auch Förderungen kann man ansprechen. Es ist sicherlich ein letztes Mittel der Attraktivierung, die, wenn alle anderen Maßnahmen nicht zum Erfolg kommen, noch gemacht werden kann. Geldhergeben sollte nie am Anfang eines Diskussionsprozesses stehen. Aber diskutabel sind die Vorschläge allemal, auch wenn man sich überlegen muss, wen man im Konkreten fördern will. Ich glaube, es ist aber sinnvoller, wenn wir das in Zukunft im Ausschuss durchführen und wir freuen uns grundsätzlich, wenn wir über diese Vorschläge im Wirtschaftsausschuss weiterdiskutieren können.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Prammer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Seeber, deine Analyse im Antrag teile ich. Einige Punkte sind, positiv formuliert und diskussionswürdig, deswegen wird die SPÖ-Fraktion der Zuweisung zustimmen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Seeber: „Es ist keinesfalls überraschend, dass wir den Antrag zuweisen. Wir haben im Vorfeld schon darüber diskutiert. Es war mir auch klar, dass es noch Diskussionsbedarf gibt, wenn man Themen anreißt. Ein Statement möchte ich noch machen zu Kollegen Grabmayr. Wir sind uns nämlich wirklich 100-prozentig einig - das dürfte daher rühren, dass wir verkäuferisch tätig sind - über das Geld redet man tatsächlich immer zum Schluss, da bin ich völlig Ihrer Meinung. Wir müssen ein ordentliches Programm entwickeln und uns dann überlegen, was das kosten darf, was es kosten soll und was es wert ist. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung zugewiesen. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 9 Facelift Bahnhof Pichling - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag heißt ,Facelift Bahnhof Pichling‘ und ist eine Resolution an die ÖBB und hat einen ganz, ganz einfachen Hintergrund. Jeder, der sich diesen Bahnhof einmal genauer ansieht oder ihn auch verwendet wird sehen, dass er freundlich ausgedrückt, nicht sehr attraktiv ist. Da geht es nicht nur um optische Dinge, dass dort Sprühereien sind und es wirkt nicht sehr sauber ist, sondern es ist in der Nacht auch nicht wahnsinnig hell und die Wege dorthin sind unangemessen. Ich würde meinen, das ist ein Bahnhof, der unserer Stadt nicht ganz gerecht wird. Der Antrag zielt darauf ab, der ÖBB zu empfehlen - wie die Zuständigkeiten ganz, ganz genau sind, weiß ich nicht oder wie weit die Stadt oder die Linz AG zuständig sind -, diesen Bahnhof zu verbessern, sauberer zu machen, die Beleuchtung und die Wege zu verbessern. Das scheint uns insbesondere wichtig, als - wie wir alle wissen - Pichling und der Linzer Süden eine massive Stadterweiterung erfährt und unmittelbar auf der anderen Seite sogar 700 Wohnungen entstehen sollen. Da geht es in den nächsten fünf oder zehn Jahren auch schon wieder um 2000 Menschen. Das heißt, der Wunsch an die ÖBB ist es, den Bahnhof Pichling nutzerfreundlicher zu gestalten und wenn nötig, zu renovieren. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die ÖBB: ,Die ÖBB werden ersucht, den Bahnhof Pichling nutzerfreundlicher zu gestalten und wenn nötig zu renovieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Es sollten keine Kosten entstehen. Falls doch, soll die Bedeckung der Kosten durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sichergestellt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Strigl: „Lieber Lorenz, als ich den Antrag zum ersten Mal gelesen habe, habe ich mir gedacht, du machst dir Gedanken über den Bahnhof Pichling wegen eventuell aus- oder einsteigender Fußballfans, die ein eventuell dort in der Nähe stattfindendes Fußballspiel, besuchen. Aber so wie ich dich kenne, war das nicht die Intention deines Antrages, der für mich sehr verwirrend war. Du hast gerade selber gesagt, dass die Zuständigkeiten gar nicht geklärt sind und schreibst eine Resolution an die ÖBB. Es gibt ein Übereinkommen zwischen der ÖBB, der Stadt Linz und den Linz Linien über den Bahnhof Pichling betreffend die Unterführung bis hin zu den Stiegenaufgängen usw. Eigentlich ist dieser Antrag unzulänglich recherchiert. Ich glaube, dass man diesen Antrag auch nicht unbedingt einbringen muss. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Linz haben die Möglichkeit über ‚Schau auf Linz‘ Anregungen einzubringen und sie haben die Möglichkeit, das Bürgerservice anzurufen. Ein Gemeinderat der Stadt Linz hat noch mehr Möglichkeiten. Er könnte direkt zum zuständigen - wenn vorher ordentlich recherchiert wurde - Referenten gehen und ersuchen, sich das dort anzusehen, damit man die Lage verbessert. Ich ersuche die Referenten, sich das anzuschauen. Aufgrund dieser verwirrenden Erklärung in dem Antrag und weil ich glaube, dass es nicht richtig ist, so etwas in den Gemeinderat einzubringen, habe ich meiner Fraktion empfohlen, diesem Antrag nicht zuzustimmen und sich der Stimme zu enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Stumptner: „Lieber Lorenz, ich als Pichlinger kenne diesen Bahnhof natürlich. Ich nutze die Zugverbindung des Öfteren selbst und - ganz ehrlich - mir wäre nicht aufgefallen, dass es dort besonders schmutzig wäre. Mit der Beleuchtung hast du Recht, das stimmt, die könnte eventuell besser sein. Was dort meiner Meinung nach ein Unbehagen verursacht ist, dass man mitunter ganz alleine ist, wenn man dort zu später Stunde aussteigt. Aber das wird die ÖBB nicht so schnell ändern können. Zudem muss ich Kollegen Strigl Recht geben, dass es aufgrund der Zuständigkeiten nicht unbedingt notwendig gewesen wäre, diesen Antrag bzw. diese Resolution in den Gemeinderat einzubringen. Zudem sind deine Ausführungen zu vage. Uns ist nicht ganz klar, was du möchtest, möchtest du eine Wand ausmalen oder funktionierende Leuchten austauschen, das ist alles ein bisschen zu vage. Zudem gibt es laut einer Auskunft des zuständigen Ressorts des Landes Oberösterreich keinerlei Beschwerden von Bürgern. Funktionierende Leuchten auszutauschen oder eine Wand zu übermalen, die möglicherweise gleich wieder besprüht wird, spricht meiner Meinung nach nicht für die wirtschaftliche Kompetenz der NEOS, die sich das selbst immer an die Brust heften. Wir werden deshalb diesem Antrag keine Zustimmung erteilen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank, wir werden diesem Antrag aus mehreren Gründen sehr wohl zustimmen. Wir haben uns im Jahr 2017 alle S-Bahn-Haltestellen in unserer Stadt angeschaut, sind die abgefahren und haben den Zustand dieser Haltestellen aufgenommen. Von den S-Bahn-Haltestellen in Linz sind derzeit mehr als die Hälfte nicht einmal barrierefrei, weder der Bahnhof Oed noch der Bahnhof im Franckviertel. Sie sind wirklich eine Schande für die Stadt. Nur der Bahnhof Wegscheid ist barrierefrei nutzbar. Und das, obwohl wir sehr sehr lange dafür gekämpft haben, dass endlich eine S-Bahn im Großraum kommt, und diese auch ein Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in unserer Stadt sein kann. Es ist uns damals auch ins Auge gesprungen, dass der Bahnhof Pichling nicht wirklich optimal ist und auf jeden Fall Verbesserungen vertragen kann. Dort gehört auch etwas gemacht, daher werden wir diesem Antrag zustimmen. Ich habe schon einmal gesagt, dass wir uns zusätzlich wünschen würden, dass irgendwann einmal in Ebelsberg oder in Pichling der Railjet stehen bleibt, aber das behandeln wir zu einem anderen Zeitpunkt. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich wusste nicht, dass die Stadtentwicklung so rasant voranschreitet, dass die Zahlen für einen Railjet-Stopp in Pichling jemals erreicht werden.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Wir von der ÖVP-Fraktion werden diesem Antrag unsere Zustimmung geben. Wenn von diversen Stellen kritisiert wird, dass die Beleuchtung nicht optimal ist, dann wundert mich ehrlicherweise, warum der ÖVP-Antrag auf verbesserte Beleuchtung, für die die Linz AG zuständig ist, damals nicht angenommen worden ist. Jetzt wird es wieder gefordert. (Zwischenruf) Das habt Ihr kritisiert, damit müsste man konsequenterweise auch zustimmen. Was den Antrag an sich und deine Kritik, lieber Klaus Strigl, betrifft. Es ist schon das Recht eines jeden Gemeinderatsmitglieds mit Unterstützung einen Antrag zu stellen. Auf die App ‚Schau auf Linz‘ zu verweisen, finde ich ehrlicherweise nicht wirklich in Ordnung, sondern unter jeglicher Kritik. Es gibt das Recht, Gemeinderatsanträge zu stellen. Wenn sich herausstellt, dass es andere Zuständigkeiten oder Vereinbarungen gibt, die man nicht so einfach recherchieren kann – das musst du auch zugestehen –, dann gäbe es auch die Möglichkeit, das Anliegen einem Ausschuss zuzuweisen. Dann splittet man dort einmal auf, wer wofür zuständig ist und dann findet einen gemeinsamen Weg ein Problem zu lösen, anstatt jemandem auszurichten, die App für eine Meldung zu benutzen wie ein normaler Bürger. Ein Gemeinderat hat sehr wohl das Recht, einen Antrag zu stellen. Dass das jetzt lächerlich gemacht wird, finde ich nicht in Ordnung.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Sie gestatten mir schon anzumerken, dass niemand, der bislang zu diesem Thema das Wort ergriffen hat, in Frage gestellt hat, dass man Gemeinderatsanträge einbringen darf. (Zwischenruf) Nein, das hat im Grunde niemand in Frage gestellt. Was man sehr wohl in Frage stellen darf, ist eine subjektive Bewertung der Qualität von Anträgen und ob es Mandataren nicht auch anders möglich wäre, die Anliegen – egal wie man inhaltlich dazu steht – anders zu transportieren. Wenn Sie diesen Antrag lesen - Herr Gemeinderat Poto?nik, diese Kritik werden Sie nicht ganz entkräften können -, dann hat die Begründung, die Sie im Antragstext liefern mit der konkreten Antragstellung überhaupt nichts zu tun. Das sind bestenfalls zwei voneinander relativ unabhängige Themen. Ich glaube, es ist zumutbar, dass man einen Antrag, den man schreibt, für sich selbst noch einmal kritisch hinterfragt und überdenkt ob der tatsächlich auch eine innere Logik hat. Für mich persönlich hat er die nicht und es wäre auch anders gegangen. Ich glaube auch, dass diese Diskussion dazu führt, dass sich - egal wie die Abstimmung zu diesem Antrag ausgeht - die dafür zuständigen Mitglieder der Stadtregierung darum kümmern, dass dort ordentlich gesäubert wird. Wenn es tatsächlich ein Problem mit der Beleuchtung gibt – denn darauf stellen Sie ab, auch wenn Sie es nicht beantragt haben -, dann werden sich die zuständigen Mitglieder der Stadtregierung auch um eine Verbesserung der Beleuchtung kümmern. Das halte ich für völlig unproblematisch und das wäre tatsächlich auch ohne Gemeinderatsantrag auf direktem Weg gegangen. Das möchte ich nur dazu sagen. Niemand stellt auch nur einem Mandatar oder einer Mandatarin in Abrede, Anträge stellen zu können, solange sie den Formvorschriften entsprechen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Ich erinnere mich, dass wir hier im Gemeinderat schon viel, viel kleinere Themen besprochen haben. Wenn ich mich nicht täusche, haben wir schon über Zäune in Hundefreilaufanlagen geredet und ob wir das Loch dort stopfen können. Ich glaube, der Antrag kam von der FPÖ, aber meine Hand lege ich jetzt dafür nicht ins Feuer. Was den LASK betrifft, habe ich ehrlich gesagt auch die Befürchtung gehabt, dass das falsch verstanden wird. Dass der LASK dort ein Stadion bauen will, sollte jetzt nicht dazu führen, dass wir den Standort oder die Gegend dort schlechter machen. Abgesehen davon, geht es mir um die Bewohner und die Stadterweiterung, die dort stattfindet und es geht um Stau und Verkehr, der dort – wie wir alle wissen – problematisch ist. Das heißt, wir sollten wahrscheinlich keine Anstrengungen scheuen, dort den öffentlichen Verkehr zu verbessern. Die Bahnstation Pichling ist ein Baustein dazu. Weltbewegend ist das nicht, das weiß ich auch. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wir bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 10 NBL – Neue Busachse Linz – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesmal geht es um die neue Schienenachse oder auch zweite Straßenbahnachse genannt. Wir wissen alle, dass diese Achse Finanzierungsschwierigkeiten hat, weil eine unterirdische Straßenbahnachse viel Geld kostet. Kolportiert werden 300 Millionen Euro. Wir brauchen diese zusätzliche öffentliche Verkehrsachse ganz dringend als Entlastung der Landstraße, um die Tabakfabrik anzuhängen und um die Arbeitsgebiete im Hafengebiet und im Industriegelände zu erschließen. Es gibt sehr, sehr viele Gründe, warum wir diese Achse brauchen. Die Situation ist die, dass die Realisierung in immer weitere Ferne rückt, weil sowohl das Land, als auch die Stadt nicht in Geld schwimmen. Beim Land kommt noch mangelnder Wille dazu – das unterstelle ich jetzt den Landespolitikern. Wenn es schlecht läuft, fangen wir vielleicht in fünf oder acht Jahren zu bauen an und wenn wir viel Glück haben, dann ist sie in zehn Jahren fertig. Das wäre insofern auch schade, weil das Ziel der Erneuerung der Eisenbahnbrücke war, hier eine schienengebundene neue Achse zu errichten. Diese Brücke 2020 fertig wird, wir haben aber dann die entsprechende öffentliche Achse nicht. Das heißt, eine Idee von uns wäre – das haben wir schon vor einem Jahr ventiliert und jetzt erneuert – hier mit den neuen O-Bussen oder E-Bussen - wie sie seit neuestem heißen - diese Achse zu ersetzen bzw. so lange zu betreiben, bis die Schienenachse steht. Das kostet einen Bruchteil der unterirdischen Schienenachse und wäre, glaube ich, aus städtischen Mitteln oder städtischer Kraft zu bewerkstelligen. Wenn wir uns alle anstrengen, dann könnte das vielleicht schon mit der Eröffnung der neuen Donaubrücke in Betrieb gehen. In diesem Zusammenhang stellt die NEOS-Gemeinderatsfraktion folgende Resolution an die Linz AG: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Linz AG wird ersucht, bis zur Eröffnung der neuen Donaubrücke eine auf dem Einsatz von O-Bussen basierende Alternative zur ,Neuen Schienenachse Linz‘ zu planen und in Abstimmung mit den politischen Entscheidungsträgerinnen in Umsetzung zu bringen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sichergestellt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Werte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, ich darf Ihnen folgenden Vorschlag, den ich auch mit Herrn Infrastrukturreferenten so besprochen habe, unterbreiten, nämlich diesen Antrag dem Infrastrukturausschuss zuzuweisen. Wir beide haben schon vor Wochen das Management der Linz Linien und der Linz AG gebeten, sich ganz konkrete Überlegungen zu machen, wie wir den Zeitraum, bis die zweite Schienenachse tatsächlich auch den Linzerinnen und Linzern und den Einpendlern zur Verfügung steht, nutzen können. Für mich ist völlig klar, dass wir gut beraten sind, eine einigermaßen attraktive Übergangslösung zu machen. In den letzten drei Jahren ist auf Landesebene sehr wenig geschehen, dass dieses Projekt konkret weitere Fortschritte gemacht hätte. Es ist so, dass von den Landespolitikern mit der Bundespolitik eine Finanzierung verhandelt wird. Und jedenfalls ist es so, dass selbst ab dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Vertragswerke unterzeichnet sind – sowohl zwischen Stadt und Land als auch zwischen Land und Bund -, man im Minimum - das ist eine ausgesprochen optimistische Schätzung - acht Jahre benötigt, bis diese zweite Schienenachse zur Verfügung steht. Deswegen arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Linz AG bereits daran, hier eine Lösung zu finden. Ich glaube, wir sollten diesen Antrag nicht unbedingt weiterschicken. Auch über allfällige zusätzliche Ideen sollten wir im Infrastrukturausschuss beraten. Sobald erste konkrete Maßnahmen vorliegen, die ausgearbeitet werden müssen, weil man die wohl auch nicht so aus dem Ärmel schütteln kann, wird es darüber mit Sicherheit, wie ich Herrn Referenten kenne, auch im Infrastrukturausschuss die nötigen Informationen und Diskussionen geben. Ich bitte Sie, diesen Antrag dem entsprechenden Ausschuss und in diesem Fall, auch wenn es innovativ ist, dem Infrastrukturausschuss zuzuweisen.“ Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind natürlich mit der Zuweisung einverstanden. Wir haben auch einen Abänderungsantrag vorbereitet, den alle Fraktionen bekommen haben. Für uns stellt sich zum einen jetzt noch nicht die Frage, ob es eine O-Buslinie sein muss oder eine Buslinie mit Gasbussen, wie auch immer. Diese Festlegung würde ich hier in diesem Haus noch gar nicht treffen, daher haben wir das zum einen geändert. Wenn man darüber nachdenkt, so eine Buslinie einzuführen, ist zum anderen für uns ein ganz wesentlicher Fokus, dass das keine Alternative zur zweiten Schienenachse ist. Wenn, dann ist das nur eine Übergangslösung, bis die zweite Schienenachse entsprechend gebaut wird. Daher ist es uns auch wichtig, dass in diesem Antrag das Wort ,Alternative‘ nicht vorkommt. Wenn man so eine Busachse baut, muss auf jeden Fall zusätzlich darauf geachtet werden, dass es durchgängige Busspuren gibt und die Ampelschaltungen für dieses öffentliche Verkehrsmittel entsprechend optimiert werden. Wenn man sich jetzt die Linien 12 und 25 auf der Gruberstraße anschaut, haben die jetzt in den Stoßzeiten schon massive Verspätungen. Das gehört jedenfalls verhindert und der öffentliche Verkehr dringendst beschleunigt, wenn man dort nunmehr zusätzliche Buskapazitäten und entsprechend eine neue Busachse aufbaut. Daher würde ich bitten, den Abänderungsantrag entsprechend mit zu behandeln, um dort wirklich einen starken Fokus hinzulegen, damit wir ein gutes, attraktives, öffentliches Verkehrsmittel schaffen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Linz AG wird ersucht, ehestmöglich ein Konzept für eine Busachse entlang der geplanten ,Neuen Schienenachse Linz‘ zu erstellen und in Abstimmung mit den politischen EntscheidungsträgerInnen umzusetzen. Diese Buslinie soll jedenfalls bis zur Fertigstellung der zweiten Schienenachse in Betrieb sein. Teil des Konzeptes müssen eine eigene durchgängige Busspur und Ampelvorrangschaltungen sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das öffentliche Verkehrsmittel den Fahrplan auch bei Stausituationen einhalten kann.‘ Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Ing. Casny: „Auch die ÖVP wird sich der Zuweisung anschließen. Ich glaube, es ist einfach wichtig, für diese Zeit eine Zwischenlösung zu suchen. Wir sind auch für die Zuweisung des Abänderungsantrages, obwohl wir uns natürlich sehr wünschen, dass es bezüglich der finanziellen Mittel rasch zu einer Einigung kommt, auch wenn es für die Stadt Linz schwierig wird. Wir bekennen uns dazu alles dafür in die Wege zu leiten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es ist völlig richtig, dass wir eine Zwischenlösung brauchen werden, denn ich gehe nicht davon aus, dass der erste Zug vor 2028 fahren wird. Weder das Land -auch hier sind die finanziellen Mittel nicht in Hülle und Fülle vorhanden, dass das für das Land Oberösterreich kein Problem wäre -, noch die Stadt haben die Planungskosten für das Jahr 2019 in den Budgets untergebracht. Landesrat Steinkellner und ich haben letzte Woche vereinbart, dass wir uns bemühen, die Mittel für die Planung im Jahr 2020 in den Budgets zu verankern. Das sind in etwa 35 Millionen Euro. Weiters werden Verhandlungen zwischen Landesrat Steinkellner und Bundesminister Hofer geführt, damit wir auch hier eine großzügige Förderung von der Nahverkehrsmilliarde bekommen. Es ist aber, wie gesagt, für alle Seiten eine riesengroße Herausforderung, diesen Finanzbedarf aufzustellen. Wir arbeiten daran sicher alle sehr eifrig und sind sehr bemüht, diese Mittel zur Verfügung zu stellen. Nichtsdestotrotz brauchen wir auf alle Fälle für die, sagen wir einmal, nächsten acht bis zehn Jahre eine Zwischenlösung. Es macht aus meiner Sicht durchaus Sinn, wenn wir die noch einmal im Ausschuss näher besprechen. Gearbeitet wird ja schon daran. Eifrige Nachrichtenleser werden heute schon einen größeren Artikel darüber gelesen haben. Somit ist das für die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen nichts Neues. Wir werden im Ausschuss über diese Linie noch weiter beraten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Es freut mich, dass seit unserem Impuls vor einem Jahr eine gewisse Dynamik hineingekommen ist. Soll noch irgendjemand sagen, dass NEOS in dieser Stadt nicht wirkt. Ich freue mich über die Zuweisung und denke, das ist eine sehr gute Sache.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags inkl. des Abänderungsantrages abstimmen. Der Antrag inkl. Abänderungsantrag wird einstimmig dem Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zugewiesen. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L11 Ladestationen Linz Linien – Resolution und führt aus: „Das ist ein ganz einfacher Antrag, bei dem ich leider schon weiß, dass er nicht durchgehen wird, was mich natürlich furchtbar traurig stimmt. Es geht um Ladestationen in den Linz Linien. In anderen Städten gibt es so etwas schon, in den Zügen ist es selbstverständlich, dass es Steckdosen gibt, wo man ein Handy oder ein Tablet oder was immer schnell einmal laden kann. Das klingt jetzt vielleicht ein bisschen unnötig, aber es gibt viele, die eine halbe Stunde oder mehr in der Straßenbahn sitzen und da kann so eine Steckdose für unsere heutigen Smartphone-Junkies schon fast sozusagen überlebenswichtig sein. Der Vorschlag wäre, hier ein Pilotprojekt zu machen, also ein, zwei Garnituren, egal ob Busse oder Straßenbahnen mit diesen Steckdosen auszustatten und zu sehen, ob das wirkt und von den Leuten angenommen wird. Das ist insofern interessant, weil der öffentliche Verkehr oder der Umstieg auf den öffentlichen Verkehr von verschiedenen Faktoren zusammenhängt, wie zum Beispiel Takterhöhung und so weiter, aber auch Service und Bequemlichkeit. Diese Steckdosen könnten ein kleiner Beitrag dazu sein, die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen oder den Umstieg zu erleichtern. Wir stellen daher folgende Resolution an die Linz AG: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Linz AG wird gebeten, in Form eines Pilotprojektes mehrere Straßenbahngarnituren und O-Busse mit Handy-Ladestationen auszustatten. Anschließend soll dieser Test evaluiert werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sichergestellt werden.“ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger MSc: „Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil wir auch finden, dass man so einen Test einmal machen kann. Man fährt mit der Straßenbahn von der Universität in die solarCity 53 Minuten, da kann es sich schon einmal auszahlen, das Handy aufzuladen. Zudem würden wir darüber aber auch gerne im Innovationsausschuss reden. Vielleicht gibt es dazu schon Erfahrungen aus anderen Städten. Das ist eine innovative Möglichkeit, das Handy aufzuladen. (Heiterkeit) Darum beantragen wir eine Zuweisung. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Es macht die Sache ein wenig charmanter, weil Sie sich über das was Sie gerade gesagt haben, selber ‚ohaun‘, wie man so schön selber sagt.“ Gemeinderat Balihodzic: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, zum Antrag L 11, Ladestationen Linz Linien - Resolution, wird sich die SPÖ-Fraktion der Stimme enthalten. Wir sind der Überzeugung, dass die Kosten für das Nachrüsten von mehreren Straßenbahngarnituren - sei dies auch im Zuge eines Pilotprojektes, wie im Antrag erwähnt - nicht gerechtfertigt ist. Die Kosten für die Nachrüstung stehen dem Nutzen in keinem adäquaten Verhältnis zueinander. Zum Nutzen: Man muss sich das schon überlegen. Nimmt man die durchschnittliche Reiseweite - ich weiß nicht ganz genau, wie das ist, aber ich habe einmal gelesen, dass die durchschnittliche Reiseweite nur ein paar Kilometer sind und die Verweildauer in den öffentlichen Verkehrsmitteln auch nur ein paar Minuten beträgt - als Basis her, so kommt man relativ schnell zum Schluss, dass es in ein paar Minuten kaum zu einem bemerkenswerten Aufladen von Smartphones bzw. alternativen, technischen Geräten kommen kann. Weiters verweise ich an dieser Stelle auf die Hersteller von Smartphones, die durchaus gerne angeben, wie man das eigene Gerät laufzeitoptimiert und lebensdaueroptimiert richtig auflädt. Erwähnenswert ist hier, dass die Herstellerempfehlung ist, dass man kurze Ladezeiten möglichst vermeiden sollte, um einen längerfristigen Schaden im Hinblick auf die Laufzeit und Lebensdauer von Akkus auszuschließen. Weiters profitieren von dieser Maßnahme, wenn überhaupt, davon nur jene Fahrgäste, die einen Fensterplatz haben. Nur dort wäre eine Platzierung von Steckdosen möglich. Das Aufladeprinzip lautet dann ,first come first serve‘, das heißt, wer zuerst kommt, lädt auch zuerst. Die Mehrheit der Fahrgäste hat überhaupt keine Möglichkeit, zu den Steckdosen zu gelangen, geschweige denn, diese auch zu nutzen. (Zwischenrufe) Außerdem ist das Mitnehmen von Ladekabeln ebenso nicht üblich, außer man ist stolzer Besitzer von einem Iphone, dann gehört das Ladekabel immer mit. (Heiterkeit) Das gehört einmal gesagt. Das ist fast schon ein Bestandteil des Geräts. Zur Innovation habe ich echt meine Bedenken im Verständnis für Innovation. Im Antrag gibt es einen kleinen Ausschnitt, in dem es heißt, ,ein kleiner Beitrag, um unsere Stadt zu einem der innovativsten Standorte Europas zu entwickeln.‘ Naja, da scheiden sich wohl die Geister und das Verständnis bzw. die Bedeutung von Innovation. Was ist also Innovation? Das Nachrüsten einer einfachen Steckdose, die es seit Jahrzehnten gibt, stellt für mich definitiv keine Innovation dar. (Heiterkeit, Beifall SPÖ) Das Nachrüsten von Öffis leistet der Entwicklung von Linz in Richtung der innovativsten Stadt Europas keinen echten Beitrag. Eher im Gegenteil, in Zeiten von wireless charching - induktives Laden, Photovoltaiklösungen, Ladekonzepte per Infrarot und auch Radiofrequency-Lösungen etc. - muss man bedenken, dass alles Kabelgebundene bereits längst der Vergangenheit angehört, das ist aber so. Wir sehen bei der vorgeschlagenen Resolution keinen Mehrwert und wie bereits zu Beginn gesagt, wird sich die SPÖ der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Wimmer: „Ich darf mich dem Vorredner grundliegend anschließen. Ich darf zu den Argumenten, die bereits genannt wurden, noch zwei technische Daten nennen, die wir genau erhoben haben, um sie auch im Detail zu unterstützen. Die durchschnittliche Reiseweite mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist zirka vier Kilometer, die Verweildauer ist durchschnittlich zirka zwölf Minuten. Daraus ergibt sich, dass es sich im Durchschnitt in zwölf Minuten nicht auszahlt, eine Ladung vorzunehmen. Ich darf somit mit diesem Argument noch einmal das unterstützen, was der Vorredner bereits gesagt hat und bin ebenfalls für eine Stimmenthaltung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Ich bin sehr traurig, dass die Innovation der Steckdosen nicht erkannt wird. (Heiterkeit) Die SPÖ geht hier wirklich bis ins Detail, warum das nicht möglich ist. In Wirklichkeit ist das eine Kleinigkeit. Wenn mich die Linz AG machen ließe, könnte ich diese Steckdosen mit einer HTL-Klasse selbst einbauen, und das wäre innerhalb von ein, zwei Tagen erledigt. (Heiterkeit) Ich nehme das zur Kenntnis.“ (Zwischenrufe, Heiterkeit) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und ÖVP (12) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger: „Bevor wir zum Dringlichkeitsantrag kommen, muss ich all diejenigen ersuchen, die nicht dem Gemeinderat angehören oder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Raum sind, aufgrund der Inhalte, die hier zu beraten sind, den Raum zu verlassen. Hier ist die Verschwiegenheit gegeben. Ich habe nach Klärung durch das Präsidium die Öffentlichkeit vom letzten Tagesordnungspunkt auszuschließen. Auch die übliche Übertragung außerhalb dieses Raumes ist ausgeschaltet, so ist mir versichert worden. Bürgermeister Luger berichtet über den von den Gemeinderatsfraktionen der SPÖ, FPÖ, ÖVP und Die Grünen gemeinsam eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG: betreffend Darlehensaufnahme Fremdmittelbedarf Rechnungsjahr 2019, Genehmigung Darlehensvertrag VERTRAULICHE SITZUNG Die Tagesordnung der 31. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 18 Uhr 4 3