Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 8/2018 PROTOKOLL über die 28. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 25. Oktober 2018, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Detlef Wimmer ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Markus Hein ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc ÖVP Josef Hackl FPÖ Patricia Haginger SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger SPÖ Jakob Huber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck SPÖ Wolfgang Kühn GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Poto?nik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr FPÖ Michael Schilchegger FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRÄGE DES STADTSENATES C 1. Personalbeirat; Bestellung von DienstnehmervertreterInnen – Änderung der Zusammensetzung C 2. Mediation zwischen Stadt Linz und BAWAG-P.S.K. (Mediationsverfahren); Beteiligung der Stadt Linz und Namhaftmachung von Vertretern der Stadt Linz D ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG D 1. Verschiebung des fünfprozentigen Anteils der Erste Group Immorent GmbH an der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH an die UBG-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. D 2. Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 15. Februar 2018 "Anträge mit finanzieller Belastung der Stadt" E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT E 1. Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung - Hilfe zur Arbeit durch Übernahme der Lohnkosten für MindestsicherungsbezieherInnen mit dem Ziel der nachhaltigen Arbeitsintegration E 2. Rechtsnachfolge des Oberösterreichischen Familienbundes; Familienbund Oberösterreich GmbH F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG F 1. Abfallmanagement an stark frequentierten Stellen der Stadt – Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. September 2017 F 2. Weihnachtsbeleuchtung der Stadt Linz 2018/2019; Vergabe des Auftrages maximal 324.000 Euro F 3. Grundverkauf in der KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis von 1,618.815,10 Euro G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION G 1. Novellierung der Satzung des Migrations- und Integrationsbeirates (MIB) der Stadt Linz und gleichzeitige Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 16. November 2015 "Effizientere Rahmenbedingungen für den Migrations- und Integrationsbeirat (MIB)" G 2. Grundverkauf in der KG Lustenau (SVM Sportanlage) um den Verkaufspreis von 1,237.760 Euro H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU H 1. Industriezeile; Durchführung von Straßenbauarbeiten zwischen der voestalpine Steel und Service Center GmbH (SSC) nahe dem nördlichen Hafenbecken und der Firma Hainzl (südlich der Derfflingerstraße) und Adaptierung von sieben Eisenbahnkreuzungen (Gleisquerungen mit Lichtzeichenanlagen – Zuschuss an die Linz Service GmbH); insgesamt zwei Millionen Euro H 2. Bebauungsplanänderung 03-052-01-02, KG Pöstlingberg (Urbanskistraße) H 3. Neuorganisation öffentlicher Personennahverkehr - Abschluss eines Ausgliederungs- und Kontrollvertrages H 4. Kostenbeitrag der Stadt Linz in Höhe von 196.800 Euro an die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH für die Errichtung einer Geh- und Radwegverbindung zwischen Hafenstraße und Petzoldstraße H 5. Änderungsplan Nr. 135 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Zeppenfeldstraße) H 6. Bebauungsplanänderung 05-010-01-02 (Auhof - Altenberger Straße) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NO 110/1, KG Katzbach - Neuerliche Beschlussfassung H 7. Änderungsplan Nr. 131 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Pestalozzistraße 81) H 8. Bebauungsplanänderung 10-021-01-01, KG Waldegg (Jörgerstraße 6-8) H 9. Änderungsplan Nr. 134 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Auwiesen) H 10. Bebauungsplanänderung 04-042-01-02, KG Katzbach (Griesmayrstraße) I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS I 1. Gewährung einer Subvention an den Tourismusverband Linz in Höhe von jährlich maximal 740.000 Euro im Zeitraum vom 1. Februar 2018 bis längstens 31. Dezember 2023 und Auflösung der mit Gemeinderatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 beschlossenen Vereinbarung J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 J 1. EINRICHTUNG EINER MUSIKERDATENBANK FÜR LINZER MUSIKERINNEN UND MUSIKER J 2. NEUKONZIPIERUNG DES VORLESEANGEBOTES FÜR KINDER J 3. ERRICHTUNG EINES GROSSBRUNNENS (WASSERSPIEL) AUF EINEM ZENTRALEN LINZER PLATZ J 4. GEGEN LICHTSMOG - FÜR EIN SMARTES, NACHHALTIGES BELEUCHTUNGSMANAGEMENT IN LINZ! J 5. STÄDTISCHER ÖFFI-BONUS FÜR NACHHALTIGE KRAFTFAHRZEUGABMELDUNG J 6. INFORMATIONSTECHNOLOGIEINFRASTRUKTUR DER LINZER PFLICHTSCHULEN J 7. PROJEKT "STOLPERSTEINE" IN LINZ UMSETZEN J 8. SICHERSTELLUNG EINER OBJEKTIVEN STELLUNGNAHME AN DEN RECHNUNGSHOF J 9. LINZER RADHÄUSCHEN J 10. MINI-RADBAHNEN IN DER INNENSTADT J 11. MASSNAHMENPAKET ÖFFENTLICHER VERKEHR - RESOLUTION J 12. INTEGRIERUNG VON MOBILITÄTSBOXEN BEI NEUBAUPROJEKTEN DER GWG - ANTRAG UND RESOLUTION J 13. SÜDBAHN - VERLÄNGERUNG DER LINZER LOKALBAHN – RESOLUTION J 14. EINHEITLICHER JUGENDSCHUTZ IN GANZ ÖSTERREICH – RESOLUTION J 15. KURZSTRECKE DER LINZ LINIEN VERLÄNGERN – RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 28. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Weiters begrüßt Bürgermeister Luger jene neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit das Modul 1 der Dienstausbildung absolvieren und in Begleitung von Frau Mag.a Gudrun Koppensteiner die Sitzung auf der Galerie verfolgen werden. (Beifall) A MITTEILUNG DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass Gemeinderätin Martina Krendl, FPÖ, Gemeinderat Ing. Peter Casny und Gemeinderätin Waltraud Kaltenhuber, beide ÖVP, Gemeinderätin Alexandra Schmid, Die Grünen, Gemeinderat Felix Eypeltauer, NEOS, und Gemeinderätin Mag.a Gerlinde Grünn, KPÖ, entschuldigt sind. Gemeinderat Michael Schörgendorfer, FPÖ, kommt etwas später. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER 1. Anfrage von Gemeinderat Steiger an Bürgermeister Luger von der September-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Bürgerinnen- und Bürgerbefragung der Stadt Linz soll bestmöglich ausgewertet werden und in die tagtägliche Arbeit einfließen. Alleine schon wegen der hohen Kosten von 89.000 Euro für die Bürgerinnen- und Bürgerbefragung ist eine vollständige und transparente Auswertung der Befragung notwendig und sind die Auswertungsergebnisse allen Geschäftsbereichen und Referenten zur Verfügung zu stellen. Bereits aus der Frage 34 des Fragebogens ist ersichtlich, dass noch mehr und (orts-)spezifischere Auswertungen bei der Erstellung des Fragebogens geplant wurden, als bisher online gestellt wurden. ‚34. Um Ihre Antworten einem Wohngebiet zuordnen zu können, bitten wir um die Angabe Ihrer Adresse ohne Namen. (Diese Angabe wird benötigt, um gegebenenfalls in Ihrer Straße Verbesserungsmaßnahmen einleiten zu können.)‘ Wenn sich 10.227 Linzerinnen und Linzer die Mühe machen in einer zeitaufwendigen Beantwortung in vielen geschlossenen und offenen Fragestellungen ihre ortsspezifischen Rückmeldungen an die Stadt zu geben, sollte dies auch in genau dieser Detailliertheit ausgewertet werden (soweit die Anonymität der Daten nicht gefährdet ist). Ich darf daher folgende Fragen stellen: 1. Gibt es neben den online verfügbaren Auswertungsergebnissen auch andere und spezifischere Auswertungen oder sind solche noch geplant? 2. Wenn ja, welche Auswertungen sind dies und welchen Geschäftsbereichen und Referenten wurden oder werden dies Ergebnisse übermittelt? Ist eine weitere Veröffentlichung geplant? 3. Wo hat sich aufgrund der orts- bzw. straßenspezifischen Angaben (Frage 34) bereits ein Handlungsbedarf gezeigt und wo wurden Verbesserungsmaßnahmen gesetzt? 4. Wurden bei der Bürgerinnen- und Bürgerbefragung 2011 Auswertungen gemacht, die nicht online gestellt wurden? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1.: Die Fragestellung ist länger, als die Antwort. Die Antwort lautet nein. Zu 2.: Diese Frage erübrigt sich – siehe Frage 1. Zu 3.: Meines Wissens - ich bin nicht der für den Straßenbau zuständige Referent -, wurden in der Stadtregierung keine orts- bzw. straßenspezifischen Auswertungen unterhalb der Ebene der statistischen Bezirke durchgeführt. Ob aufgrund der Veröffentlichung der Ergebnisse Maßnahmen gesetzt werden, müssten die zuständigen Referenten beantworten. Das kann von der Stadtforschung und mir nicht beantwortet werden. Zu 4.: Das war 2011 tatsächlich der Fall. Das weiß ich, weil ich damals Verkehrsreferent war und den Referenten, der für Stadtforschung zuständig war - das war mein Vorgänger -, gebeten habe, für einzelne Fragestellungen Sonderauswertungen zu machen. Der damalige Bürgermeister hat das so auch gewährt.“ 2. Anfrage von Gemeinderat Grininger, MSc, an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Juni dieses Jahres wurde in steirischen Medien berichtet, dass es vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine fixe Zusage über die Ausschüttung von Bundesmittel für Öffentliche Verkehrsprojekte gibt. Konkret werden in den Berichten die Städte Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck genannt, die ab 2020 mit Bundesmittel für Öffentliche Verkehrsinfrastruktur rechnen können. Die zuständigen Politiker in Graz haben laut den Medienberichten bereits eine fixe Zusage von Bundesminister Hofer für den Tram-Ausbau in Graz. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Haben Sie, Herr Bürgermeister, bereits Gespräche mit dem Bundesminister über Bundesmittel für die 2. Schienenachse geführt oder sich sonst wie darüber ausgetauscht? 2. Wenn ja, wer war daran beteiligt und was ist das Ergebnis der Gespräche? Im Detail hätte ich gerne folgende Informationen: a) Welche Beträge standen im Raum? b) Gibt es eine fixe Zusage des Ministers über eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes am Straßenbahnausbau - ähnlich wie in Graz? c) Ab welchem Jahr sollen Bundesmittel für die 2. Schienenachse an Linz fließen? d) Hat die Finanzierung eines geplanten Seilbahnprojektes in Linz Auswirkungen auf die Finanzierung der 2. Schienenachse? Wenn ja, welche? 3. Wenn es keine Gespräche gegeben hat, warum nicht bzw. ist von Ihrer Seite geplant, eine Verhandlung über Bundesmittel für die 2. Schienenachse mit Minister Hofer zu führen? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Bürgermeister Luger: „Meines Wissens, hat auch der Infrastrukturreferent eine gleichlautende Anfrage erhalten. Zwischenruf Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ähnlich!“ Bürgermeister Luger weiter: Ich sehe nur meine eigene Anfrage. Er hat also eine ähnliche Anfrage erhalten und nicht die gleiche. Möglicherweise sind die Antworten dann auch nicht gleich, weil wir unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen haben. Zu 1.: Nein, ich habe mit dem Herrn Bundesminister keine Gespräche über Bundesmittel für die 2. Schienenachse geführt. Ich habe mich mit ihm auch sonst nicht darüber ausgetauscht. Zu 2.: Erübrigt sich. Zu 3.: Die Antwort ist sehr einfach. Ich habe keine Gespräche geführt, weil das Land Oberösterreich erst die Systementscheidung mit der Mühlkreisbahn zu treffen hat. Meines Wissens, hat sich der zuständige Landesrat sehr intensiv bemüht, hierfür Bundesmittel zu lukrieren. Gespräche darüber zu führen, macht erst im Anschluss Sinn. Nachdem ich versuche, effizient zu arbeiten, habe ich diese Gespräche noch nicht geführt, weil noch nichts vorgelegt werden kann.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 3. Anfrage von Gemeinderat Grininger, MSc, an Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, im Juni dieses Jahres wurde in steirischen Medien berichtet, dass es vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine fixe Zusage über die Ausschüttung von Bundesmittel für Öffentliche Verkehrsprojekte gibt. Konkret werden in den Berichten die Städte Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck genannt, die ab 2020 mit Bundesmittel für Öffentliche Verkehrsinfrastruktur rechnen können. Die zuständigen Politiker in Graz haben laut den Medienberichten bereits eine fixe Zusage von Bundesminister Hofer für den Tram-Ausbau in Graz. Da Sie bereits mehrmals erwähnt haben, dass Minister Hofer interessiert ist, das geplante Seilbahnprojekt mit Bundesmittel zu unterstützen, würde uns Grüne interessieren, ob Sie solche Finanzierungszusagen auch für die 2. Schienenachse haben bzw. eingefordert haben und ich ersuche in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Haben Sie, Herr Stadtrat, bereits Gespräche mit Ihrem Parteikollegen Minister Hofer über Bundesmittel für die 2. Schienenachse geführt oder sich sonst wie darüber ausgetauscht? 2. Wenn ja, wer war daran beteiligt und was ist das Ergebnis der Gespräche? Im Detail hätte ich gerne folgende Informationen: a) Welche Beträge standen im Raum? b) Gibt es eine fixe Zusage des Ministers über eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes am Straßenbahnausbau - ähnlich wie in Graz? c) Ab welchem Jahr sollen Bundesmittel für die 2. Schienenachse an Linz fließen? d) Hat die angekündigte Mitfinanzierung eines geplanten Seilbahnprojektes in Linz Auswirkungen auf die Finanzierung der 2. Schienenachse? Wenn ja, welche? 3. Wenn es keine Gespräche gegeben hat, warum nicht bzw. ist von Ihrer Seite geplant, eine Verhandlung über Bundesmittel für die 2. Schienenachse mit Minister Hofer zu führen? 4. Planen Sie mit Minister Hofer über eine Mitfinanzierung des Seilbahnprojektes zu verhandeln? Wenn ja, wann, in welcher Höhe und wie stellen Sie sicher, dass eine eventuelle Zusage die Mitfinanzierung der 2. Schienenachse nicht beeinflusst? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Stadtrat Hein: „Vielen Dank, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich kann bestätigen, dass die Fragen 1 und 3 nicht nur ähnlich sind, sondern wortgleich. Zu 1.: Ja. Zu 2. a) bis d): An den Gesprächen haben der Bundesminister mit seinen Mitarbeitern und ich mit meinen Mitarbeitern teilgenommen. Sie werden aber verstehen, dass ich über ‚ungelegte Eier‘ sicher noch keine Auskunft geben kann. Das wäre sehr unseriös. Zu 3.: Diese Frage erübrigt sich, da es Gespräche gegeben hat. Zu 4.: Natürlich plane ich Gespräche mit dem Bundesminister, wann diese stattfinden werden, wird von der Verfügbarkeit des Bundesministers abhängen. Ich sehe keinen Zusammenhang beziehungsweise keine Konkurrenz zwischen Seilbahn und Straßenbahn.“ 4. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, bereits in einer Anfrage vom 23. Mai 2013 hat die KPÖ angeregt, dass sich die Stadt Linz an dem 1992 vom deutschen Künstler Gunter Demnig zur Erinnerung an Widerstand und Verfolgung in der NS-Zeit initiierten Projekt ,Stolpersteine‘ beteiligen sollte. ,Stolpersteine‘ sind kubische Betonsteine mit einer Kantenlänge von zehn Zentimetern, auf deren Oberseite sich eine individuell beschriftete Messingplatte befindet, die in der Regel vor den letzten frei gewählten Wohnhäusern von Opfern oder Verfolgten des Nazi-Regimes niveaugleich in das Pflaster des Gehweges eingelassen werden. Bis Mai 2018 wurden über 69.000 solcher ,Stolpersteine‘ in 24 europäischen Ländern gesetzt. In Österreich wurden solche ‚Stolpersteine‘ bislang in 26 Städten und Orten, darunter neun in Oberösterreich so etwa in Wels und Braunau verlegt. Der damalige Kulturreferent Erich Watzl lehnte in der Anfragebeantwortung eine Beteiligung der Stadt Linz an der Aktion ,Stolpersteine‘ ab und verwies stattdessen auf eine Neuauflage des Linz09-Projekts IN SITU. Linz bildet mit dieser Ablehnung eine unrühmliche Ausnahme, obwohl gerade Oberösterreich und Linz eine besondere Verantwortung bei der Auseinandersetzung mit dem NS-Regime haben. Aus Oberösterreich stammten Hitler, Eichmann und Kaltenbrunner, in Mauthausen war ein Konzentrationslager, in Schloss Hartheim eine Tötungsanstalt, Linz war ein Lieblingsort Hitlers und als ,Führerstadt‘ auserwählt. Die israelische Botschafterin Talya Lador-Fresher hat daher ihr Befremden über dieses auffällige Defizit geäußert (Oö. Nachrichten, 5. Juli 2018). Die Österreichisch-Israelische Gesellschaft und das Oö. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus haben an eine Haltungsänderung der Stadt Linz appelliert. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Frau Stadträtin, halten Sie die Ablehnung von ,Stolpersteinen‘ als Erinnerung an Opfer des NS-Regimes durch die Stadt Linz für weiterhin gerechtfertigt? 2. Sind Sie bereit, mit anderen Städten, wie etwa Salzburg, Erfahrungen über die Anbringung von ,Stolpersteinen‘ einzuholen?“ Dazu Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Ich darf gleich dazusagen, dass es heute noch den, auch von den Grünen eingebrachten Tagesordnungspunkt J 7 mit einer ähnlichen Fragestellung beziehungsweise mit einer Diskussion dazu geben wird. Ich beantworte diese zwei Fragen an Frau Grünn aber trotzdem. Zu 1. und 2.: Die Stadt Linz hat zur Aufarbeitung und Darstellung der NS-Geschichte in den beiden letzten Jahrzehnten in vorbildlicher Weise eine intensive Forschungs- und Publikationstätigkeit geleistet. Ich möchte noch einmal hervorheben, dass schon sehr viel gemacht wurde und kurz darüber berichten. Es gab eine Reihe von Ausstellungsprojekten des Archives, der Museen und der Europäischen Kulturhauptstadt Linz 09, insbesondere das Linz09-Projekt IN-SITU, erst kürzlich die Hörausstellung ‚Dazwischen‘ am Martin Luther Platz als Nachfolgeprojekt IN-SITU im heurigen Gedenkjahr, der präsentierte Band mit fünf jüdischen Biographien mit der sehr berührenden Zeitzeugin Frau Marie Donner, die auch bei uns war. Zum heurigen Gedenkjahr darf ich an eine Reihe von Veranstaltungen erinnern, die bereits stattgefunden haben beziehungsweise noch stattfinden werden. Wir haben z.B. im Kulturausschuss eine sehr gute Lösung für die denkmalkonforme Neuaufstellung der Aphrodite im Nordico gefunden. Auch im Ars Electronica Center (AEC) findet sich z.B. mit der virtuellen Rekonstruktion der niedergebrannten Synagoge in 3 D ein Beitrag zur Erinnerungskultur. Auf Anregung von Frau Mag.a Grünn haben wir bei der Denkmaldatenbank eine eigene Kategorie mit 33 antifaschistischen Denkmälern geschaffen. Erst kürzlich hat sich der Kulturdirektor für die Sanierung des jüdischen Friedhofs eingesetzt und damit einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung bei der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) geleistet. All diese Aktivitäten zeigen, dass man sich seitens der Stadt und im Speziellen seitens des Kulturressorts keinen Vorwurf machen kann. Trotzdem stehe ich als Kulturstadträtin dem Wunsch der Israelitischen Kultusgemeinde und vieler weiterer Organisationen, dass das Projekt ,Stolpersteine‘ in Linz umgesetzt werden soll, sehr offen gegenüber. Ich möchte noch ganz kurz einige Informationen über das Projekt ,Stolpersteine weitergeben, die vielleicht nicht so bekannt sind. Die Stolpersteine wurden von Künstler Gunter Demnig 1992 gestartet, mittlerweile ist eine Stiftung entstanden. Die Stolpersteine sind mit fast 70.000 Steinen in fast 2000 Städten und Gemeinden in mittlerweile 24 Staaten Europas das größte dezentrale Mahnmal der Welt. Diese werden in Form von bezeichneten Messingtafeln zur Erinnerung an die Opfer und Vertriebenen sowie Verfolgten in den Gehsteigen vor deren Wohnadressen eingelassen. In Österreich gibt es Stolpersteinprojekte in folgenden Städten: in Graz, Salzburg, Klagenfurt, Wels, Krems und in Wien in einer etwas eigenen Form sowie in weiteren kleinen Städten und Gemeinden, um nur einige aufzuzählen. Wir haben uns im Kulturressort - unabhängig von Ihrer zweiten Frage, Frau Grünn - angeschaut, wie das Projekt in anderen Städten organisiert ist und wer dort die Trägerschaft hat. Zum Beispiel wurde das Projekt in Graz vom privaten Verein ,Gedenkkultur‘ organisiert. In Salzburg hat nicht die Stadt die Trägerschaft des Projektes, sondern ein Personenkomitee ,Stolpersteine‘, also eine überparteiliche Plattform von über 360 Personen, die mit Patenschaften von 120 Euro bereits etwas mehr als 400 Stolpersteine finanziert haben. Wenn sich eine derartige Initiative in Linz bildet, könnte ich diese mit fachlicher Betreuung durch das Archiv oder sogar mit einer Kulturförderung für eine Homepage zum Beispiel unterstützen. Das könnte ich in Aussicht stellen und ich würde das auch unterstützen. Diesbezüglich habe ich auch bereits mit der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde ein Gespräch gehabt. Sie könnte sich auch so ein Salzburger Modell vorstellen. Der entscheidende Punkt aber ist - das möchte ich betonen-, ob ein solches Projekt die Grundeigentümerzustimmung der Stadt, das heißt, vom Bürgermeister bekommt. Das liegt nicht in meiner Zuständigkeit. Wir haben heute noch einen Tagesordnungspunkt, bei dem wir darüber diskutieren können. Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben, Frau Grünn. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Frau Grünn hat Sie nicht hören können, weil sie heute krankheitsbedingt entschuldigt ist.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. C ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über C 1 Personalbeirat, Bestellung von Dienstnehmervertretern/Innen – Änderung der Zusammensetzung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Nach § 20 Abs. 2 Oö. Objektivierungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 102/1994 i.d.g.F., wird Herr XXX XXXXX XXXXXXXXXXX an Stelle von Herrn XXX XXXXXXX XXXXXXXXXX als Mitglied in den Personalbeirat bestellt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über C 2 Mediation zwischen Stadt Linz und BAWAG-P.S.K. (Mediationsverfahren); Beteiligung der Stadt Linz und Namhaftmachung von Vertretern der Stadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz beteiligt sich im Rahmen der bereits genehmigten Prozessführung mit der BAWAG P.S.K. an der vom Gericht angeregten Mediation. Sollte dieses Mediationsverfahren zu keinem Ergebnis führen, wird die Stadt Linz die mit der BAWAG P.S.K. anhängigen gerichtlichen Verfahren fortsetzen. 2. Herr Bürgermeister Klaus Luger sowie Herr Finanzdirektor Christian Schmid werden ermächtigt, gemeinsam mit den städtischen Rechtsvertretern im Mediationsverfahren zu verhandeln und die Stadt Linz dabei zu vertreten.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir sind der Meinung, dass diese Angelegenheit - das ist wahrscheinlich keine Überraschung, weil wir diese Meinung immer schon vertreten haben - von Gerichten zu klären ist. Nicht zuletzt aus der Tatsache, dass dieses Verfahren jetzt schon mehrere Jahre anhängig ist, sieht man, dass sehr komplexe Rechtsfragen zu klären sind. Diese Mediation hat nicht nur das Ziel Gespräche zu führen, sondern auch ein Vergleichsergebnis zu verhandeln. Wir unterstützen dieses Vorhaben nicht, weil wir davon überzeugt sind, dass Gerichte entscheiden sollen, wie diese Rechtsfragen zu klären sind und es eine Überforderung des Gemeinderats ist, aus dem Bauch heraus irgendwelche Entscheidungen zu treffen. Schlussendlich läuft es darauf hinaus, dass wahrscheinlich ein mehrstelliger Millionenbetrag herauskommen wird. Für mich ist nicht nachvollziehbar, was ein angemessener Vergleich ist. Sind es 20 Millionen Euro, 40 Millionen Euro, 110 Millionen Euro, drei Millionen Euro. Was wäre angemessen? Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es vernünftig ist, dass diese Entscheidungen Gerichte treffen und auch die zugrunde liegenden Rechtsfragen klären. Wir waren uns zumindest mehrheitlich einig, dass wir davon überzeugt sind, dass dieser Vertrag nicht rechtswirksam zustande gekommen ist. Ich halte an dieser Überzeugung nach wie vor fest und bin immer noch der Meinung, dass das so ist. Jeder Euro, den der Gemeinderat wieder beschließen würde, wäre eine erneute Spekulation, die aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen ist. Wenn es um so bedeutende Rechtsfragen und die Klärung von so wichtigen Vorfragen geht, glaube ich, dass das auf keinen Fall der Gemeinderat entscheiden darf, sondern es tatsächlich eine Klärung durch die Gerichte braucht. Die Angelegenheit hat nicht nur für die Stadt sondern darüber hinaus Bedeutung, es geht nämlich um die Fragen wie mit Kommunen und solchen Rechtsgeschäften umzugehen ist. Mit dieser Grundhaltung ist es konsequent, dem Eingehen von Vergleichsverhandlungen nicht zuzustimmen, wenn man schon weiß, dass es eigentlich kein Ergebnis gibt, das man mittragen kann. Ich habe daher meiner Fraktion empfohlen, diesen Antrag hier heute nicht mitzutragen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, es mag sein, dass es eine gute Strategie ist, auf ein derartiges Mediationsverfahren einzugehen, auch wenn es für uns oder für mich als Außenstehender wie ein inkonsequenter, taktischer Winkelzug wirkt. Es mag sein, dass das den nötigen guten Willen darstellt und ich vermute, dass das sogar deswegen so gemacht werden soll. Man will einer Mediation nicht im Wege stehen, um damit den Prozessverlauf positiv zu beeinflussen. Es scheint mir, ehrlich gesagt, unwahrscheinlich, dass so eine Mediation erfolgreich sein wird. In Wirklichkeit - Frau Schobesberger hat es gerade gesagt – geht es darum, sich auf eine Summe in dreistelligem Millionenbereich zu einigen. Hoffen wir, dass die BAWAG, genauso wie die Stadt, diese schreckliche Geschichte endlich loswerden will und vielleicht bei einem zweistelligen Millionenbetrag bereit ist, dieses faulende Paket loszuwerden. Wir wissen, dass die BAWAG an die Börse gehen will. (Zwischenruf) Ja, stimmt. Aber sie hat trotzdem ein Interesse dieses faulende Paket loszuwerden, das ist für die Außenwirkung sicher nicht gut. Da wir aber als NEOS weder auch nur im Ansatz dafür verantwortlich sind und auch bei den diversen Besprechungen, zum Beispiel im Stadtsenat nicht dabei sind und nicht waren, können und wollen wir und auch ich ganz persönlich dafür keine Verantwortung übernehmen, darum enthalten wir uns der Stimme.“ Gemeinderat Schilchegger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte bezugnehmend auf meine VorrednerInnen jetzt nicht alles richtigstellen beziehungsweise klarstellen wie wir das sehen. Aus meiner Berufspraxis kann ich nur versichern, dass eine solche Maßnahme in keiner Weise ein Präjudiz für irgendeinen Rechtsstandpunkt für die Richtigkeit oder den Ausgang des Verfahrens ist. Man kann das gar nicht klar genug betonen. Ich möchte das auch für das Protokoll festhalten. Der Rechtsstandpunkt der Stadt wird dadurch überhaupt nicht beeinträchtigt, konterkariert oder was auch immer. Ich kann Ihnen auch versichern, auch wenn der eigene Rechtsstandpunkt der beste der Welt ist, ist es trotzdem sinnvoll, sich auf so ein Verfahren einzulassen. Lorenz Poto?nik hat es ganz richtig angesprochen, dass auch prozesstaktische Erwägungen eine Rolle spielen. Man ist immer gut beraten, diese Gespräche zu führen. Ich kann nur noch einmal festhalten, dass die heutige Entscheidung, ob wir hier zustimmen oder nicht, für den Rechtsstandpunkt und die rechtliche Position der Stadt Linz gegenüber der BAWAG überhaupt keine Bedeutung hat.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ÖVP-Fraktion wird diesem Antrag heute, wie auch schon dem Antrag im Jahr 2012, nicht zustimmen. Wir haben als einzige Fraktion auch damals dieser ersten Mediation nicht zugestimmt und wir sehen es heute ähnlich, wie damals. Grundsätzlich ist der ausgesprochen lange Prozessverlauf am Handelsgericht allemal verwunderlich. Die Justiz stellt uns hier sozusagen unter Beweis, dass sie in diesem Verfahren nicht das größte Tempo an den Tag legt. Vor diesem Hintergrund glaube ich - weil es nicht das erste Mediationsverfahren ist, sondern mittlerweile schon das zweite -, dass das auch eine untergeordnete, taktische Bedeutung hat, aber möglicherweise verkenne ich die Situation. In diesem Zusammenhang möchte ich mir gar kein allwissendes Urteil anmaßen. Ich sage aber für unsere Fraktion noch einmal ganz klar und deutlich, dass wir schon damals dafür waren, dass man den Weg vor Gericht bestreitet. Wir hatten große Zweifel beim ersten Mediationsverfahren, das sozusagen in einem Nullergebnis gelandet ist. Wir glauben, dass auch die Notwendigkeit für dieses zweite Verfahren nicht gegeben ist und daher gibt es heute keine Zustimmung von unserer Seite.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den medialen Aussagen ist es keine Überraschung, dass die sozialdemokratische und die freiheitliche Fraktion diesem Antrag heute zustimmen werden. Dafür bedanke ich mich. Ich bin sehr davon überzeugt, dass es notwendig ist, Gespräche zu führen. Ich möchte daran erinnern, dass ich in meiner Antrittsrede am 7. November 2013 genau in diesem Raum, an dieser Stelle betont habe, dass ich bereit bin, mit der BAWAG in Gespräche einzutreten. Als direkt gewählter Bürgermeister halte ich dieses Wort auch nach der Wahl 2015. Wenn es jetzt möglich ist, eine Mediation zu führen, dann werde ich in diese Mediation auch eintreten. Wir werden sehen, welches Ergebnis herauskommt. Ich bedanke mich bei denjenigen, die diesen Weg - der mithelfen soll, den Schaden von der Stadt abzuwenden - in dieser Form mittragen.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (2) und bei Gegenstimmen der Fraktionen von ÖVP (10) und Die Grünen (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. D ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über D 1 Verschiebung des fünfprozentigen Anteils der Erste Group Immorent GmbH an der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH an die UBG-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Verschiebung des fünfprozentigen Anteils der Erste Group Immorent GmbH an der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH an die UBG-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. wird – vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Zustimmung – genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Schilchegger berichtet über D 2 Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 15. Februar 2018 ‚Anträge mit finanzieller Belastung der Stadt‘ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Oktober 2018 betreffend die Änderung der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 1992, in der Fassung ABl.Nr. 11/2017, mit der die Geschäftsordnung für den Gemeinderat festgelegt wird. Nach § 42 Abs. 1 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl.Nr. 7/1992, in der Fassung LGBl.Nr. 55/2018, wird verordnet: Artikel I: Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 1992, in der Fassung ABl.Nr. 11/2017, mit der die Geschäftsordnung für den Gemeinderat festgelegt wird, wird wie folgt geändert: 1. § 13 lautet: (1) Anträge an den Gemeinderat, ausgenommen solche zur Geschäftsordnung und nach § 26, müssen schriftlich und fristgerecht mit den Originalunterschriften versehen beim Bürgermeister eingebracht werden. (2) Jeder Antrag und jede Beschlussformel einer Vorlage (§ 10) ist mit der Formel einzuleiten: ,Der Gemeinderat beschließe‘, und hat den Wortlaut des zu fassenden Beschlusses zu enthalten. (3) Bei einem Antrag gemäß § 12 Abs. 1 StL 1992, dessen Umsetzung eine finanzielle Belastung der Stadt zur Folge hat, ist der Wortlaut des zu fassenden Beschlusses mit der Formel einzuleiten: ,Vorbehaltlich einer Bedeckung durch die finanziellen Mittel des jeweiligen Geschäftsbereiches im Voranschlag […]‘. 2. § 14 entfällt. Artikel II: Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Geschätzte Damen und Herren, wie die finanzielle Bedeckung eines Antrages zu erfolgen hat, ist im Statut der Landeshauptstadt Linz als Landesgesetz normiert. Wie wir alle wissen, ist das vom Gesetzgeber bewusst nicht sehr eng formuliert worden, weil es einem Gemeinderat ganz einfach unterjährig nicht möglich ist, tieferen Einblick in das Geschäftsgruppenbudget beziehungsweise in einzelne Voranschläge usw. zu nehmen. Der Gemeinderat ist aber nun einmal das höchste Organ der Stadt Linz - das muss man auch anerkennen -, und es ist so, dass die Gemeinderäte entsprechende Anträge stellen können (mit dem leider Nichtwissen, wie es jetzt genau in einem Geschäftsgruppenbudget unterjährig oder in einer Voranschlagstelle ausschaut). Vor einiger Zeit hat die FPÖ einen Antrag gestellt, dessen Inhalt meines Erachtens nicht rechtskonform ist, sondern statutenwidrig. Wenn man die Bedeckung jetzt nur auf einen gewissen Bereich einschränkt, dann schränkt das das Statut als Landesgesetz ein und ist somit meines Erachtens rechtswidrig. Nach mehrmaliger Beratung im Ausschuss hat man nun versucht einen anderen Weg mit derselben Zielsetzung, aber über eine andere Formulierung zu gehen. Eine Bedeckung soll quasi über das Geschäftsgruppenbudget – über die Mittel eines jeweiligen Geschäftsbereiches – erfolgen. Der Beschluss ist quasi aufschiebend bedingt durch eine spätere unter Umständen eintretende Bedeckung. Meine sehr geehrte Damen und Herren, meines Erachtens ist das aus demokratiepolitischen Gründen und Transparenzgründen nicht tragbar. Wir werden heute noch des Öfteren darüber reden, wie in diesem Haus mit Transparenz und in Demokratiefragen umgegangen wird. Das ist eigentlich nur ein kleiner Mosaikstein aus diesem Kapitel. Für mich war der FPÖ-Grundantrag nicht würdig mitgetragen zu werden und genauso ist es jetzt bei diesem Erledigungsantrag, verfasst durch den Verfassungsdienst. Wir enthalten uns wie auch schon beim Grundantrag der Stimme.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, seit der März-Gemeinderatssitzung hat sich inhaltlich tatsächlich wenig verändert. Wir diskutieren über einen Antrag, der Probleme lösen soll, die in diesem Ausmaß gar nicht vorhanden sind. Warum? Wenn wir uns nur die Anträge der heutigen Sitzung anschauen, werden wir sehr schnell feststellen, dass die Gemeinderatsanträge aller Fraktionen quer durch die Bank in der Regel ohnehin übervorsichtig formuliert sind. Die üblichen Formulierungen sind, dass die zuständige Referentin, der zuständige Referent oder die zuständigen Stellen um etwas ersucht oder um etwas gebeten werden. Als allerhärteste Formulierung kommt manchmal vor, dass jemand aufgefordert wird, irgendetwas zu prüfen oder dem Ausschuss über irgendetwas zu berichten. Wenn wir diesen Antrag, so wie er heute vorliegt, beschließen, dann heißt es, dass die Verwaltung damit beschäftigt wird, bei Anträgen deren finanzielle Belastung sich darauf beschränkt, dass eine Prüfung stattfindet, zu prüfen, ob für die Prüfung eine Bedeckung gefunden werden kann. Das ist vorab aus Sicht eines einfachen Gemeinderates wie mir schwierig, weil ich nicht ahnen kann, welchen Aufwand diese Prüfung bedeuten würde. Wenn jemand von einer dritten Schienenachse träumt, dann ist der Antrag in der Regel nicht so formuliert, dass man sagt, wir geben jetzt 500 Millionen Euro für irgendetwas aus, sondern es wird gesagt, der zuständige Referent wurde gebeten im Ausschuss darüber zu berichten, ob so etwas umsetzbar ist oder nicht. Von daher ist also eine Problemlösung für ein Problem vorgesehen, dass sich unseres Erachtens in dieser Intensität gar nicht stellt. Dazu kommt, dass die meisten Anträge ohnehin darauf abzielen, dass erst im nächsten Jahr etwas gemacht werden soll - im Ausnahmefall, beschließt der Jänner-Gemeinderat etwas, was es schon im Herbst geben soll. Okay, darüber kann man reden. In der Regel aber geht es um Projekte, bei denen man einen Horizont hat, der ohnehin erst irgendeinen folgenden Budgetvoranschlag betreffen wird, wo man sich dann um die Bedeckung kümmern müsste. In Wirklichkeit soll ein Problem gelöst werden, das es unseres Erachtens nicht gibt, darum werden wir gegen diesen Antrag stimmen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Schilchegger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, das ist ein tatsächlicher Kompromissvorschlag, der auch gemeinsam mit dem Präsidium des Verfassungsdienstes der Stadt erarbeitet wurde. Aus unserer Sicht wäre das ein rechtskonformer Weg, dem bisherigen Problem Abhilfe zu schaffen, dass hier oft die Verwaltung gezwungen ist, Ausgaben vorzunehmen, die sich die Gemeinderäte noch gar nicht überlegt haben. Aus sachlichen Gründen kann man natürlich dagegen sein, das respektiere ich, man kann auch aus polemischen Gründen dagegen sein, wie Kollege Hajart, aber dann wird der Antrag nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit finden.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Ihr nehmt eh keine Anträge an!“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (10) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (2) aufgrund fehlender erforderlicher qualifizierter Mehrheit abgelehnt. E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über E 1 Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung – Hilfe zur Arbeit durch Übernahme der Lohnkosten für MindestsicherungsbezieherInnen mit dem Ziel der nachhaltigen Arbeitsintegration und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Beschickung des Vereins zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung im Rahmen der Hilfe zur Arbeit mit max. 20 MindestsicherungsbezieherInnen gleichzeitig wird genehmigt. 2. Der Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie (SJF) wird ermächtigt, max. 20 Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS)-BezieherInnen gleichzeitig dem Projekt zuzuweisen und die jeweiligen Lohnkosten inkl. Lohnnebenkosten in Höhe des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich für Transitarbeitskräfte der Gruppe A bzw. Gruppe B, (Beschäftigungsausmaß beträgt im Regelfall 26 Stunden/Woche) zu refundieren. Die Ausgaben betragen im ersten Jahr max. 155.600 Euro brutto für netto pro Jahr (Basis Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich für Transitarbeitskräfte der Gruppe A bzw. Gruppe B jeweils mit dem Kollektivvertrag ansteigend). 3. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 155.600 Euro brutto für netto für das Rechnungsjahr 2018 und die Folgejahre erfolgt auf der VASt 1.4110.768000, Bedarfsorientierte Mindestsicherung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Leibetseder berichtet über E 2 Rechtsnachfolge des Oberösterreichischen Familienbundes; Familienbund Oberösterreich GmbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Familienbund Oberösterreich GmbH wird in Hinblick auf alle zwischen dem Oberösterreichischen Familienbund und der Stadt Linz bereits beschlossenen Förderungen als Rechtsnachfolger des Oberösterreichischen Familienbundes angesehen. Bestehende, den Oberösterreichischen Familienbund betreffende Beschlüsse der Kollegialorgane bleiben mit der Maßgabe aufrecht, dass die Familienbund Oberösterreich GmbH an die Stelle des Oberösterreichischen Familienbundes tritt. 2. Die beiliegende Vereinbarung wird genehmigt.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Vizebürgermeister Mag. Baier: „Auf Grund meiner Funktionen im Familienbund erkläre ich meine Befangenheit und nehme an der Abstimmung nicht teil.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Mag. Baier stimmt aufgrund Befangenheit nicht mit. F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über die Anträge F 1 und F 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlage an den Gemeinderat folgende Anträge: F 1 Abfallmanagement an stark frequentierten Stellen der Stadt – Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. September 2017 Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. September 2017 betreffend die Optimierung des Abfallmanagements an stark frequentierten Stellen in der Stadt Linz durch den Einsatz von solarbetriebenen ,intelligenten‘ Mülleimern in Richtung Aufstellung von größeren Abfallbehältern ohne Presseinrichtung an stark frequentierten Stellen in der Stadt Linz wird zugestimmt. Die Aufstellung erfolgt abhängig von dafür in den Voranschlägen 2019ff zur Verfügung gestellten Budgetmitteln. 2. Die Umsetzung bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige Organ. 3. Die Verrechnung der Kosten erfolgt auf der VASt 5.8140.006100, Abfallbehälter. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." F 2 Weihnachtsbeleuchtung der Stadt Linz 2018/2019; Vergabe des Auftrages; maximal 324.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Vergabe der Inbetriebnahme der Weihnachtsbeleuchtung 2018/19 an die Firma ELIN und die damit verbundenen Ausgaben in Höhe von max. 324.000 Euro inkl. USt werden genehmigt. 2. Die Verrechnung des Betrages von max. 324.000 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 1.7890.619001, Instandhaltung, Weihnachtsbeleuchtung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grabmayr zu F 1: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitlichen werden dem Antrag F 1 nicht zustimmen, da es nicht die Kompetenz des Referenten ist, Gemeinderatsbeschlüsse zu verändern. Vielmehr hat er diese, insbesondere wenn sie einstimmig beschlossen wurden, umzusetzen. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler zu F 2: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, geschätzte Gäste auf der Tribüne, Weihnachtsbeleuchtung ist schön, gut für die Stimmung der Bevölkerung und gut für das Geschäft der Innenstadtkaufleute und der Gastronomie. Es gibt sie in so gut wie allen Städten und das natürlich auch zu Recht. Nur über die Frage, wer den Spaß bezahlen soll, scheiden sich die Geister. In vielen Städten zahlen die Kaufleute zumindest dazu, doch Linz ist großzügig oder um es besser auszudrücken, verschwenderisch, denn es geht nur um Steuergeld. Das Kontrollamt sieht das bereits in seinem Bericht aus dem Jahr 2010 kritisch. Darin heißt es sinngemäß, dass man die Weihnachtsbeleuchtung als Stadt Linz nicht unbedingt alleine bezahlen muss. Auch die Tatsache, dass seit mehr als 30 Jahren immer dieselbe Firma zum Zug kommt, stößt in diesem Bericht auf Kritik. Man sollte also nachdenken und von anderen Städten lernen. In Wien beispielsweise übernehmen die Stadt Wien und die Wirtschaftskammer die Hälfte der Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung in den Einkaufsstraßen, die andere Hälfte zahlen die Geschäfte. In der Schweiz ist es großteils Tradition, dass die Geschäfte in den erleuchteten Straßen bezahlen. Öffentliche Gelder fließen so gut, wie keine. Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover hat die Weihnachtsbeleuchtung mit Hilfe der Tiroler Spezialfirma MK Illumination ausgelagert und least diese nun für die nächsten zehn Jahre. Die Kosten des Leasingvertrages belaufen sich für die nächsten zehn Jahre auf 1,5 Millionen Euro. Die Stadt trägt 500.000 Euro, die City-Gemeinschaft – vergleichbar mit dem Linzer City Ring - eine Million Euro. Durch eine gleichzeitige Umstellung auf LED-Beleuchtungskörper konnten auch die Stromkosten stark reduziert werden. Gleichzeitig vergibt Hannover auch Sternenpatenschaften an Institutionen, Händler und Private. Andere deutsche Städte, wie Osnabrück und Oldenburg bitten ebenfalls Händler und Anrainer für Lichterketten, Weihnachtsbaumschmuck, Sternen an Hausfassaden und Videoinstallationen zur Kasse. Das sind nur einige Beispiele dafür, dass es auch anders geht und dass es zu einer Verbesserung für alle führen kann - man muss nur wollen. Das Ziel ist nicht weniger Weihnachtsbeleuchtung, sondern eine auf Linz abgestimmte Beleuchtung mit einer auf Linz abgestimmten Finanzierung. Alle Betroffenen müssen gemeinsam darüber nachdenken und sich zusammensetzen. Darauf zielt der folgende Abänderungsantrag für ein partizipatives Modell zur Finanzierung und Gestaltung der Weihnachtsbeleuchtung ab. Wir stellen daher folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Mitglied der Stadtregierung wird ersucht, unter Einbeziehung aller Betroffenen - im Speziellen der Geschäftstreibenden, der Wirtschaftskammer, des Tourismusverbandes, der verschiedenen Einkaufsvereinigungen und der AnrainerInnen - ein partizipatives Modell zur Finanzierung und Gestaltung der Linzer Weihnachtsbeleuchtung zu erstellen. Dieses soll im Wirtschaftsausschuss beraten und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ Gemeinderat Mag. Seeber zu F 2: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, werte BesucherInnen auf der Tribüne, ich werde mich bei diesem Punkt sehr kurz halten, um auf jeden Fall zum wiederholten Male festzuhalten, dass Die Grünen nicht gegen eine Weihnachtsbeleuchtung sind. Wir sind aber auf jeden Fall dafür - das wurde schon mehrfach dargelegt -, dass sich die Wirtschaft daran beteiligen sollte und die Stadt nicht alleine die gesamten Kosten übernehmen sollte. Wir werden uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Wir werden uns auch beim Abänderungsantrag der Stimme enthalten, weil ein partizipatives Modell unserer Meinung nach nur dann möglich ist, wenn überhaupt ein Veränderungswille gegeben ist. Den sehe ich nicht, daher macht es überhaupt keinen Sinn, in so ein Modell hineinzugehen. Beim Antrag F 1 werden wir zustimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier zu F 1 und F 2: „Der vorliegende Antrag F1 wurde selbstverständlich von den zuständigen Stellen im Präsidium geprüft und auch für in Ordnung und rechtlich korrekt befunden. Ich darf nur der guten Ordnung halber festhalten, dass Sie es waren Herr Gemeinderat, der sich im Ausschuss zu Wort gemeldet hat und den richtigen Hinweis gegeben hat, dass man prüfen solle, ob dadurch nicht ein Abänderungsantrag im Gemeinderat gestellt werden müsse. Diesem Ersuchen bin ich gerne nachgekommen, das sie heute kritisieren. Abschließend möchte ich festhalten, dass das keine Abänderung durch den Referenten ist, sondern selbstverständlich ein Beschluss des Gemeinderates. Der Gemeinderat kann immer einen Beschluss abändern, den er schon irgendwann einmal gefasst hat. In dieser Entscheidung ist er natürlich völlig frei. Zu F 2 möchte ich betonen, dass wir die Diskussionen nicht zum ersten Mal führen. Ich möchte aber eine Klarstellung und Richtigstellung zur Kollegin Rauchdobler machen, die gesagt hat, es wäre eine Weihnachtsbeleuchtung wünschenswert, die auf Linz abgestellt ist. Ich bin kein Zeitzeuge, aber soweit ich die Geschichte unserer bestehenden Weihnachtsbeleuchtung kenne, wurde in den 90iger-Jahren ein Wettbewerb durchgeführt, der dazu führte, dass eben eine genau auf Linz abgestimmte und konzipierte Weihnachtsbeleuchtung entworfen wurde. Die kennen wir alle, mit diesen Kugeln und Engeln und dem Wasser das aus der Donau herausgezogen wird, usw. (Zwischenrufe) Insofern ist das nicht richtig. Alles andere möchte ich nur insoweit kommentieren, als dass Sie bitte nicht den Eindruck erwecken sollten, dass die Wirtschaft in Linz keinen Beitrag leisten würde. Sie wissen, dass durch die Kommunalsteuerverpflichtung ein enormer Beitrag der Wirtschaft in der Stadt am gesamten Gelingen und am Gesamtbudget erfolgt. Ich ersuche Sie, zumindest soweit die Objektivität zu wahren, dass man nicht sagt, die Wirtschaft trägt zur Entwicklung der Stadt nichts bei. Vielen herzlichen Dank.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt zuerst über den Antrag F 1, anschließend über den Antrag F 2 und abschließend über den Abänderungsantrag zu F 2 der NEOS-Fraktion abstimmen. Der Antrag F 1 wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (14) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag F 2 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag zu F 2 wird bei Stimmenthaltung der SPÖ (20), FPÖ (14), ÖVP (10) und Die Grünen (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Balihodzic berichtet über F 3 Grundverkauf in der KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis von 1,618.815,10 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Verkauf der Grundstücke Nr. 1266/40 (10.497 Quadratmeter) und 1266/39 (4350 Quadratmeter), je KG Posch, zum Gesamtpreis von 1,618.815,10 Euro an die Hans Hofstetter Immobilien-GmbH, Schwalbenweg 34, 4030 Linz, zu den im beiliegenden Kaufvertrag und den in der angeschlossenen Treuhandvereinbarung festgehaltenen Bedingungen wird genehmigt. 2. Sämtliche Kosten, Gebühren und Abgaben, die mit der Errichtung, grundbücherlichen Durchführung und treuhändigen Abwicklung des Kaufvertrags im Zusammenhang stehen, hat die Käuferin zu tragen. Die Kosten der Berechnung der Immobilienertragsteuer und die Immobilienertragssteuer selbst gehen hingegen zulasten der Stadt Linz. 3. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 1,618.815,10 Euro für das Rechnungsjahr 2018 oder 2019 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf. 4. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von rund 56.660 Euro für das Rechnungsjahr 2018 oder 2019 hat auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer, zu erfolgen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Stadträtin Fechter berichtet über G 1 Novellierung der Satzung des Migrations- und Integrationsbeirates (MIB) der Stadt Linz und gleichzeitige Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 16. November 2015 „Effizientere Rahmenbedingungen für den Migrations- und Integrationsbeirat (MIB)“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende novellierte Satzung des Migrations- und Integrationsbeirates (MIB) der Stadt Linz wird in Erledigung des FPÖ-Gemeinderatsantrages vom 16. November 2015 ,Effizientere Rahmenbedingungen für den Migrations- und Integrationsbeirat (MIB)‘ genehmigt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir begrüßen diese Novellierung der Satzung des Migrationsbeirates, auch wenn wir uns das vielleicht um eine Spur weiter vorgestellt hätten. Wir begrüßen aber diese kleinen Schritte, die für uns ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sind. Wir werden uns anschauen, was diese Schritte bringen. Notfalls muss man dann noch einmal nachbessern. Prinzipiell sind wir aber damit einverstanden. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Polli, BEd: „Im Februar dieses Jahres hat die FPÖ eine Pressekonferenz abgehalten. Die FPÖ hat viele Punkte gefordert, wie zum Beispiel, dass das Stimmrecht auf die GemeinderätInnen ausgedehnt wird, dass die GemeinderätInnen zu den Arbeitssitzungen eingeladen werden und so weiter und so weiter. Das sind zum Beispiel zwei Punkte, die jetzt nicht umgesetzt werden. Das kann man nicht so einfach, mit der Bemerkung, wir schauen uns das einmal an, vom Tisch wischen. Diese zwei massiven Forderungenn sind immer wieder von Seiten der FPÖ gekommen und jetzt stimmt man diesem halbherzigen Entwurf oder Paket zu. Wir machen das nicht so, wir bleiben bei dem, was wir vorher gesagt haben. Wir stehen zu unseren Forderungen und sagen, dass Gemeinderatsmitglieder stimmberechtigt eingebunden werden sollten. Wir sind nicht einverstanden damit, dass die Vereine, die im MIB sind, letztendlich vom Herrn Bürgermeister ausgesucht werden und auch der Bürgermeister und nicht der Gemeinderat die Geschäftsordnung des MIB beschließt. Das geht uns nicht weit genug. Es wurden nur geringfügige Änderungen gemacht, deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir stimmen diesem Antrag zu. Aus unserer Sicht hat es einen sehr konstruktiven Prozess gegeben, wenngleich er auch lange gedauert hat. Das ist aber bei solchen Prozessen der Fall, wenn es viele Beteiligte gibt. Wir haben die Möglichkeiten gehabt, unsere Vorstellungen einzubringen. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle Vorschläge der beteiligten Fraktionen im Ausschuss umgesetzt werden. Wir sehen das aber als guten Kompromiss und ich glaube, dass diese Satzung den Migrationsbeirat besser arbeitsfähig macht, als bisher. Es wurde schon angesprochen, dass die Prozesse klarer gemacht worden sind. Es gibt eine eindeutige Trennung zwischen Arbeitssitzungen und Hauptsitzungen. Es ist klar, was interne Sitzungen sind, die Rolle der Vertreter des Gemeinderates ist klar, das sind mittlerweile auch wirklich alle. Es gibt jetzt für jede politische Partei, die im Gemeinderat ist, die Möglichkeit eine Vertretung zu entsenden. Der Migrationsbeirat kann jetzt Stellungnahmen zu integrationsrelevanten Themen abgeben, die durch die Behandlung im Gemeinderat Öffentlichkeit erlangen. Insofern sind das Verbesserungen, die wir positiv sehen, weil die Prozesse klarer sind, die Rollen klarer ausgeprägt sind und die Mitbestimmung in integrationspolitischen Agenden für den Migrationsbeirat gestiegen ist. Somit stimmen wir dem Antrag gerne zu. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Stumptner: „Zur Kollegin Polli möchte ich noch sagen, dass es mich sehr freut, dass sich die ÖVP mit unseren Forderungen so intensiv auseinander gesetzt hat. Man muss dazu aber ganz klar sagen - ich möchte mich Gemeinderat Langer anschließen -, dass man natürlich nicht alle Forderungen durchbringt, wenn ein demokratischer Prozess abläuft. Ich habe anfangs schon erwähnt, dass es uns auch lieber gewesen wäre, wenn unsere Forderungen eins zu eins umgesetzt worden wären. In dieser Position sind wir nicht und wir sagen, dass jeder kleine Schritt in die richtige Richtung besser ist, als der Ist-Stand.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Fechter: „Ich möchte noch einmal auf den Punkt von Frau Gemeinderätin Polli eingehen, es hat sehr ausführliche Diskussionen gegeben. Die FPÖ hat offensichtlich verstanden, dass es sich beim Migrations- und Integrationsbeirat um einen Beirat handelt, um einen Beirat, der den Gemeinderat berät. Es kann doch bitte nicht sein, dass diejenigen, die im Gemeinderat sitzen, dann eine Stimme abgeben und sich selber sozusagen beraten, das ist das eine. (Beifall SPÖ) Das andere ist, dass der Beirat zur Mitwirkung von MigrantInnen auf kommunaler Ebene ist, das wären die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte eigentlich schon, weil das eine Mitwirkung auf der kommunalen Ebene ist. Ich bitte daher noch einmal um Zustimmung zum Antrag.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (10) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über G 2 Grundverkauf in der KG Lustenau (SVM Sportanlage) um den Verkaufspreis von 1,237.760 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die SWS Liegenschaftsvermietung GmbH, Weingartshofstraße 2, 4020 Linz, die Liegenschaft EZ. 569, KG. Lustenau, bestehend aus den Grundstücken Nr. 1108/110 und 1108/111 mit einem Gesamtkatasterausmaß von 15.472 Quadratmetern um den Kaufpreis von 80 Euro pro Quadratmeter, insgesamt sohin um 1,237.760 Euro zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgehaltenen Bedingungen. 2. Für den Fall, dass der Kaufgegenstand oder Teile hiervon innerhalb von 25 Jahren über Antrag bzw. im Einvernehmen mit der Käuferin umgewidmet und durch die Umwidmung eine höherwertigere Bebauung als derzeit, z.B. eine Wohn-, Geschäfts- oder sonstige betriebliche Bebauung möglich wird, hat die Käuferin eine wertgesicherte Kaufpreisaufzahlung in Höhe von 320 pro Quadratmeter umgewidmeter Fläche zu leisten. Diese Verpflichtung ist auch auf Rechtsnachfolger zu überbinden. 3. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten der Käuferin. Die für die Stadt Linz zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragsteuer im Betrag von voraussichtlich 43.322 Euro sowie die Kosten für deren Berechnung sind von der Stadt Linz zu tragen. 4. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 1,237.760 Euro erfolgt auf VASt 6.8400.001000, Grundverkauf privates Gut. 5. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 43.322 Euro erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer privates Gut.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie nennt man so etwas, wenn die SPÖ-dominierte Stadt Linz ein 15.000 Quadratmeter großes Grundstück, derzeit Sportplatz, an die rote Gewerkschaft Younion verkauft. Diese versucht uns zu erklären, so das Grundstück sichern zu wollen - ach ja. Warum wird dann schon im Kaufvertrag ganz ausführlich - was durchaus Usus ist - auf nachzuzahlende 320 Euro pro Quadratmeter hingewiesen? Die sind aber in zehn oder 25 Jahren sicher viel zu niedrig angesetzt und vor allen Dingen dann zu niedrig angesetzt, wenn die Dichte entsprechend hoch angelegt wird, dann sind wir wahrscheinlich beim Doppelten. Ich denke, das Ganze ist - im besten Fall - nur eine kleine Finanzhilfe unter Freunden, also nicht weiter schlimm. Wir wissen, dass die Stadt Geldprobleme hat und die Gewerkschaft offensichtlich keine Geldprobleme hat. Im schlimmsten Fall - das überlege ich mir immer - würde ich davon ausgehen, dass dieser Deal der Anfang von einer eigenartigen Geschichte ist, bei der der Gewinn wieder einmal nicht zur Gänze bei der öffentlichen Hand, bei der Stadt ist, wo er eigentlich hingehört, sondern von jemand anderem gemacht wird. Das ist etwas, was die ganze Fraktion verabscheut, das finden wir furchtbar. Deswegen stimmen wir hier ganz klar gegen diesen Verkauf.“ Gemeinderat Mag. Langer, M.A.: „Prinzipiell ist es auch unser Wunsch, dass dieses Grundstück im Besitz der Stadt Linz bleibt. Ausnahmen machen wir tendenziell eher, wenn es darum geht an Gemeinnützige Wohnungsgesellschaften zu verkaufen und dieser Tendenz kommen wir auch bei diesem Antrag nach und enthalten uns der Stimme.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, beim vorliegenden Antrag soll ein Sportplatz ohne Not an eine GmbH im Besitz der Gewerkschaft verkauft werden. Im Liegenschaftsausschuss gibt es eine sehr gute Gepflogenheit der Zusammenarbeit und der Transparenz, dass die entsprechenden Gutachten spätestens in der Ausschusssitzung vorliegen. Leider Gottes war das bei diesem Thema überhaupt nicht der Fall. Das Gutachten wurde überhaupt erst auf Nachfrage gestern am späten Nachmittag geliefert. Gestern um 15.51 Uhr haben wir es per E-Mail bekommen. Nicht den Kopf schütteln, das Gutachten ist aus dem Büro von Frau Stadträtin Fechter durch Ihren Mitarbeiter übermittelt worden. Das Gutachten hat 25 Seiten. Wir haben es natürlich überflogen, ich bitte aber um Verständnis, dass eine korrekte und im Sinne einer Zusammenarbeit auch wirklich durchgängige Bearbeitung eines derartigen Gutachtens in so kurzer Zeit nicht möglich ist. Ich halte das auch nicht für notwendig. Wir haben keinen Druck des ,Sofort‘ - warum auch immer -gleich an die Gewerkschaft zu verkaufen. Es gibt sehr viele Fragen, sie wurden schon angesprochen. ich muss sie nicht noch einmal wiederholen. Wir werden uns daran jedenfalls nicht beteiligen und uns auch der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich beziehe mich auf die Wortmeldung des Kollegen Poto?nik. Lieber Kollege Poto?nik, deine Aussage, dass die Stadt Linz als rot dominierte Stadt ein Geschäft mit der Gewerkschaft mache und es ein Geschäft unter Freuden sei, ist eine Unterstellung an der Grenze der kriminellen Unterstellung und ich erwarte mir eine Entschuldigung. Die Gewerkschaft ist nicht rot, sondern hat verschiedene Fraktionen, genauso, wie die Stadt Linz nicht rot ist, sondern unterschiedliche Fraktionen im Gemeinderat vertreten sind. Diese Aussage ist zurückzunehmen. Ich erwarte mir von dir eine Entschuldigung, andernfalls sind rechtliche Schritte vorzunehmen.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Fechter: „Ich möchte ein paar Worte zu den jetzt erwähnten Punkten sagen. Grundsätzlich, lieber Lorenz, will die Gewerkschaft nicht das Grundstück sichern, sondern Investitionen tätigen. Es geht darum, dass der derzeitige Pachtvertrag in 20 Jahren abläuft. Diese ablaufende Pachtsituation könnte auch eine Kündigung bedeuten. Langfristige Investitionen - das müsstest du auch wissen - macht man besser im Eigentum und das ist der Wunsch der Gewerkschaft gewesen. Zweites muss ich das Gutachten noch einmal erklären: Die Vergleichspreise in der Umgebung liegen bei ca. 400 Euro pro Quadratmeter. Der Verkehrswert eines Sportplatzes, der als Erholungsfläche gewidmet ist – da gibt es keinen freien Markt für die Nutzung –, hat ungefähr das Doppelte vom landwirtschaftlichen Grundpreis, das sind etwa 80 Euro pro Quadratmeter, das ergibt die 1,2 Millionen Euro. Die Formulierung, dass nachher nachgebessert wird, wenn umgewidmet wird, ist eine Standardformulierung in Kaufverträgen. Außerdem ist niedergeschrieben, dass wertgesichert nachzubessern ist. Im Prinzip ändert sich nichts, wir haben es jetzt in der Hand im Gemeinderat umzuwidmen und nachher genauso. Die Gewerkschaft kann nicht umwidmen, das haben wir vorher in der Hand und nachher auch. Ja, wir verkaufen das Grundstück ohne Not. Die Gewerkschaft ist an uns herangetreten, um Investitionen, die etwas teurer und zukünftig sind, machen zu können. Im Prinzip ist das die Geschichte. Zur Frage des Gutachtens: Im Ausschuss ist es immer so, dass der Schätzpreis grundsätzlich in der Einladung steht, darauf haben wir uns committed, das machen wir. Wenn jemand das detaillierte Gutachten sehen will, dann kann er das sowohl in der Sitzung bereits tun oder eben jederzeit im Amt Einsicht nehmen. Ich habe mir gestern noch gedacht, ich schicke euch das Gutachten. Aber an und für sich schicken wir Gutachten prinzipiell nicht aus, sondern jeder, der Einsicht nehmen will, kann das tun, auch am Tag der Sitzung. Dass Herr Gemeinderat Steiger nicht da war, dafür kann ich nichts.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Polli, BEd zur tatsächlichen Berichtigung: „In der Einladung ist nichts von einem Schätzpreis gestanden. Erst auf meine Nachfrage bei Herrn Mag. Ilchmann hat er gesagt, dass ein externes Gutachten vergeben und der Schätzpreis von 80 Euro pro Quadratmeter ermittelt worden ist.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte nur auf die Nachbesserung des Kaufpreises eingehen. Die Umgebung dort ist als gemischtes Baugebiet gewidmet, aus dem Flächenwidmungsplan und dem Bebauungsplan geht Gleiches hervor. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Umwidmung eine Geschossflächenzahl von eins bis 1,2 erreicht werden kann, so dass die Höhe der Nachbesserung des Kaufpreises entsprechend und plausibel ist.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Strigl: „Zur Information, in der Einladung, die wir alle vor der Ausschusssitzung bekommen, ist der Preis des Schätzgutachtens von 80 Euro je Quadratmeter angeführt und im Antrag selber steht es auch. Ich denke, es ist alles korrekt. Ich ersuche den Antrag abstimmen zu lassen. Danke schön.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (10) und Die Grünen (8) sowie bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (2) aufgrund fehlender Zweidrittelmehrheit abgelehnt. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über H 1 Industriezeile; Durchführung von Straßenbauarbeiten zwischen der voestalpine Steel und Service Center GmbH (SSC) nahe dem nördlichen Hafenbecken und der Firma Hainzl (südlich der Derfflingerstraße) und Adaptierung von sieben Eisenbahnkreuzungen (Gleisquerungen mit Lichtzeichenanlagen - Zuschuss an die Linz Service GmbH); insgesamt zwei Millionen Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen städtischen Kostenrahmen von zwei Millionen Euro grundsätzlich genehmigt: Errichtungskosten für den ca. 850 Meter langen ostseitigen kombinierten Geh- und Radweg samt angrenzendem Trenngrün im Zuge des Ausbaus der Industriezeile in der Höhe von 700.000 Euro inkl. USt einschließlich Unvorhergesehenes und Indexsteigerungen. Kostenanteil in der Höhe von 50 Prozent für die Adaptierung von sieben Eisen¬bahn-kreuzungen (Gleisquerungen mit Lichtzeichenanlagen) im 850 Meter langen Ausbauabschnitt der Industriezeile als Zuschuss an die Linz Service GmbH mit einer Summe von netto 1,3 Millionen Euro inkl. Unvorhergesehenes und Indexsteigerungen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung des städtischen Kostenanteiles an den Straßenbaumaßnahmen in der Höhe von 700.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002701, Industriezeile. Im Voranschlag 2020 ist der Betrag von 450.000 Euro und im Voranschlag 2021 der Betrag von 250.000 Euro auf der VASt 5.6121.002701, Industriezeile vorzusehen. 3. Umsetzung: Die Umsetzung der gemäß Punkt 1. genehmigten Vorhaben bedarf jeweils der Beschlussfassung durch das zuständige Organ. Die Verrechnung des städtischen Kostenanteiles für die Maßnahmen bei den Eisenbahnkreuzungen (50 Prozent-Anteil) in der Höhe von netto 1,3 Millionen Euro erfolgt auf der VASt 5.6121.775005, Kapitaltransfers an Unternehmungen – Linz Service GmbH. In den Voranschlägen 2020 bis 2023 ist jeweils ein Betrag von 325.000 Euro auf der VASt 5.6121.775005, Kapitaltransfers an Unternehmungen – Linz Service GmbH vorzusehen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrte Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns beim Tagesordnungspunkt H 1 der Stimme enthalten, weil wir dem massiven Ausbau der Straßenfläche nicht zustimmen. Ich möchte aber positiv hervorheben, dass dort der geplante Rad- und Gehweg umgesetzt wird. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn das Hafengebiet ist nach wie vor eines der am schlechtesten erschlossenen Gebiete für die sanfte Mobilität in unserer Stadt. Ich bin aber gespannt, wie der weitere Anschluss dieses Radweges in der Industriezeile bzw. im Hafen aussehen wird. Im derzeit vorliegenden Plan wirkt es wieder so, als ob der Radweg im Nichts enden würde. Das wäre zwar für Linz typisch, das unterstützen wir aber nicht. Das ist für den Radverkehr nicht sehr angenehm. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Herr Grininger, man muss schon ein bisschen realistisch bleiben. Das ist kein Feldweg, das ist das Industriegebiet und dementsprechend ist dieses Industriegebiet auszubauen. Das sind Unternehmungen, an deren Profit und Erfolg sich alle gerne beteiligen nur Verkehr dürfte es keinen geben. Ich denke, es wird nicht sinnvoll sein, hier mit Lastenrädern zu arbeiten, denn es sind durchaus Tonnagen zu transportieren, das wird wahrscheinlich auch von einem sportlichen Radfahrer schwer abzuwickeln sein. Sie müssen sich aber auch der Konsequenz bewusst sein. Wenn alle so denken würden, wie Sie, würde es in diesem Industriegebiet auch keinen Radweg geben, weil der Teil des Gesamtprojektes ist. Ich ersuche wirklich um Zustimmung zu diesem sehr wichtigen Infrastrukturprojekt für die Industriezeile.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Hein berichtet über H 2 Bebauungsplanänderung 03-052-01-02, KG Pöstlingberg (Urbanskistraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 03-052-01-02, Urbanskistraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Oktober 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 03-052-01-02, Urbanskistraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 03-052-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Nördlich Grundgrenze des Grst.Nr. 1216/8 Osten: Hagenstraße und Riesenederfeld Süden: Pöstlingbergbahn Westen: Urbanskistraße und öffentliche Wegverbindung Grst.Nr. 1314/4 Katastralgemeinde Pöstlingberg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 03-052-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, uns als Grüne-Fraktion freut es sehr, dass der Antrag heute nach knapp zwei Jahren massiven Einsatzes der Bürgerinnen und Bürger nicht verabschiedet wird. Dazu möchte ich auch der Bürgerinitiative in der Merkur-Siedlung sehr herzlich gratulieren. Bereits bei unseren ersten Gesprächen der Grünen-Fraktion mit den BürgerInnen der Bürgerinitiative war für uns klar, dass in dieser Gegend so ein ‚Drüberfahren‘ der Investoren und auch von Rot-Blau nicht funktionieren kann. Zwei Jahre später sind über 80 Einwendungen bearbeitet worden, der Gestaltungsbeirat ist damit befasst worden, die Bürgerinitiative hat viel Zeit und Geld investiert und somit die Zerstörung ihres Wohnumfelds verhindert. Daher stellt sich für uns schon die große Frage, warum die Bevölkerung bei solchen Projekten nicht früher eingebunden wird. Wann wird endlich damit begonnen, frühzeitig Diskurse zu führen, die den BewohnerInnen ermöglichen mitzureden, wie sich der Stadtteil weiterentwickeln soll und das frühzeitig? Herr Bürgermeister, Herr Stadtrat Hein, sind wir nun endlich mutig, verändern wir die Planungskultur in dieser Stadt hin zum demokratischen Prozess und zwar am Beginn solcher Planungen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Sommer: „Sehr geehrte Damen und Herren, auch unsere Fraktion wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Wir haben diesen Antrag bereits am Anfang sehr kritisch gesehen, weil durch die zusätzliche Verbauung eine wesentlich höhere Verkehrsbelastung für die ansässige Bevölkerung verursacht werden würde. Herzlichen Dank.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich auch zu Wort gemeldet, weil ich Ihre Wortmeldung, Herr Gemeinderat Grininger, was die Unterstellungen gegenüber der Freiheitlichen Partei, der Sozialdemokratie und meiner Person betrifft, für sehr untergriffig halte, denn es gibt einen Rechtsstaat und nicht nur Grüne Dogmen. Im Rechtsstaat geht es darum, dass ein Planungsverfahren von der Behörde einzuleiten ist, wenn die formalen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das war bei diesem Projekt eindeutig der Fall. Hier wird jedoch nicht über formale Kriterien entschieden, sondern ob in einer Demokratie der Gemeinderat auch inhaltlich zustimmt oder nicht. Sich jetzt hinzustellen als derjenige, der dort die Interessen der Bevölkerung gegenüber anderen vertreten hätte, die weil sie eben solche Funktionen haben, auch für den Rechtsstaat zu sorgen und korrekte Verfahren einzuleiten haben, das finde ich sehr untergriffig. Das ist ein Beispiel für mich, wie ich glaube, dass man Politik bei allen Unterschieden einfach nicht machen sollte. Es tut mir leid, dass das besonders von der Fraktion der Grünen kommt, die im Normalfall andere moralische Ansprüche an die Politik hat.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte auch noch ein paar Worte dazu verlieren. Herr Grininger, Sie haben schon ein sehr eingeschränktes Rechtsverständnis. Wir leben sicher nicht in einem diktatorischen System, wo Rechtsverfahren, die ordnungsgemäß geprüft und positiv eingeleitet worden sind, einfach abgewürgt werden. Da bin ich wahrscheinlich am Rand des Amtsmissbrauchs. (Zwischenruf) Hier so tun, als ob Rot-Blau darüberfährt. Wenn wir darüberfahren würden, würden wir das heute im Gemeinderat machen. Aber Sie müssen ein wenig unterscheiden. Jetzt sind Sie doch lange genug im Gemeinderat, Sie sind lang genug im Ausschuss, der für Bauangelegenheiten zuständig ist und Sie kennen sich hinten und vorne nicht aus und unterstellen mir hier Willkür. Dagegen verwehre ich mich wirklich. Ich wiederhole es noch einmal, obwohl ich es in der Einleitung schon gesagt habe. Wir haben hier ein ordentliches Verfahren gehabt, fachlich war nichts vorhanden, was dagegen gesprochen hat. Das hat auch die Aufsichtsbehörde insofern bestätigt, als keine Einwände durch die Aufsichtsbehörde erbracht wurden. Der Gemeinderat ist das demokratisch gewählte Gremium, das jetzt darüber zu entscheiden hat, ob die fachlich in Ordnung befundene Bebauungsplanänderung durchgeht oder nicht. Da ist Demokratie daheim und nicht innerhalb eines Verfahrens, das genauen Gesetzen und Regelwerken unterliegt. Wie ich auch angekündigt habe, werden wir diesem Antrag keine Zustimmung geben, wir werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich möchte festhalten, dass Herr Gemeinderat Grininger niemandem irgendwelchen Amtsmissbrauch oder den Bruch von rechtsstaatlichen Regeln unterstellt hat. (Zwischenrufe, Unruhe) Nein, hat er nicht. Das war meine tatsächliche Berichtigung, dass er das so nicht festgehalten hat.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (10) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Auf der Galerie wird ein Schild mit der Aufschrift „Danke“ hochgehoben. Gemeinderat Schörgendorfer kommt um 15:10 Uhr in die Sitzung. Stadtrat Hein berichtet über H 3 Neuorganisation öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)– Abschluss eines Ausgliederungs- und Kontrollvertrages und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Übertragung der Aufgabe der ,zuständigen Behörde‘ im Sinne der PSO-VO von der Stadt Linz auf die Linz Linien, 2. der Errichtung eines ÖPNV-Beirats bei den Linz Linien, der der Stadt Linz einen Einfluss wie über eine eigene Dienststelle auf die Linz Linien sichert, und 3. dem Abschluss des Ausgliederungs- und Kontrollvertrages zwischen der Stadt Linz und der Linz Linien GmbH für öffentlichen Personenverkehr unter Beitritt der Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und kommunale Dienste, gemäß Anlage 1 wird hiermit zugestimmt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Sehr geehrte Damen und Herren, wie schon Kollege Hein ausgeführt hat, geht es darum, dass öffentliche Personenverkehrsdienste ab 3. Dezember 2019 aufgrund des EU-Rechts ausgeschrieben werden müssen. Wie in der Vorlage an den Gemeinderat auch ausgeführt ist, ist eine Ausschreibung nicht nötig, wenn es sich um eine unmittelbare Beauftragung eines Verkehrsunternehmens handelt. Die Voraussetzung ist also eine so genannte In-House-Vergabe. Dafür - das wurde so empfohlen - sind drei Schritte notwendig. Zum einen, dass die Linz Linien als zuständige öffentliche Behörde fungieren sollen, zum anderen, dass ein sogenannter ÖPNV-Beirat eingerichtet wird und zum Dritten, dass die Linz Linien als zuständige Behörde die Verkehrsdienste selber machen. Es ist eine Zielsetzung, die wir zu 100 Prozent mittragen, dass eine direkte Auftragsvergabe an die Linz Linien erfolgen kann. Wir stellen uns allerdings Fragen bezüglich der Zusammensetzung des ÖPNV-Beirates. Das ist eine Frage der Transparenz und aus unserer Sicht des demokratischen Verständnisses heraus, also Transparenz und Frage der Demokratie, Kapitel 2. Ich habe vorhin schon eine Wortmeldung zu diesem Thema gemacht. Der neue ÖPNV-Beirat der Linz Linien soll aus dem Bürgermeister mit vier Stimmen, dann in diesem Fall auf Herrn Stadtrat Hein mit vier Stimmen entfallen, weil er zwei Funktionen innehat und eine Stimme schlussendlich auf den Generaldirektor der Linz AG. Das heißt, neun Stimmen aufgeteilt auf drei Personen. Nachdem hier auch von einer Dienststelle gesprochen wird, sind wir der Ansicht, dass man eine Besetzung nach D´Hondt vorsehen sollte, quasi dem Wählerwilllen entsprechend. Bei Dienststellen im städtischen Bereich gibt es zwar politische Einzelzuständigkeiten, ab einer gewissen Wertgrenze muss man aber in ein Kollegialorgan, sprich, in den Stadtsenat oder Gemeinderat. Auch der Aufsichtsrat der Linz AG ist nach D´Hondt besetzt. Das war auch schon ein Beschluss bei der Gründung der Linz AG. Dementsprechend stelle ich einen Abänderungsantrag, der allen Fraktionen zugegangen ist. Der Abänderungsantrag soll aus unserer Sicht lauten: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Übertragung der Aufgabe der ,zuständigen Behörde‘ im Sinne der PSO-VO von der Stadt Linz auf die Linz Linien, 2. der Errichtung eines ÖPNV-Beirats bei den Linz Linien, der der Stadt Linz einen Einfluss wie über eine eigene Dienststelle auf die Linz Linien sichert und der nach dem D’Hondt-Verfahren analog dem Linzer Stadtsenat ergänzt um den Generaldirektor der Linz AG (mit jeweils einer Stimme) zu besetzen ist (Anlage 1 ist dementsprechend abzuändern), und 3. dem Abschluss des Ausgliederungs- und Kontrollvertrages zwischen der Stadt Linz und der Linz Linien GmbH für öffentlichen Personenverkehr unter Beitritt der Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und kommunale Dienste, gemäß Anlage 1 wird hiermit zugestimmt.‘ Ich ersuche um Zustimmung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Grundsätzlich befürworten wir, dass die Stadt Aufträge an das eigene Verkehrsunternehmen vergeben kann, ohne dass diese ausgeschrieben werden müssen. Wir sind lediglich mit diesem heute vorliegenden Konstrukt konfrontiert und ich bin nicht davon überzeugt, dass das das Beste ist. Ich habe zum Beispiel ernsthafte rechtliche Bedenken, dass es in Ordnung geht, wenn man irgendein Gremium bildet, das ein Weisungsrecht gegenüber einem Aufsichtsrat hat, weil das die Funktion des Aufsichtsrates unternehmensrechtlich irgendwie ad absurdum führt. Ich habe dann irgendjemanden, der dem Kontrollorgan de facto ein Weisungsrecht erteilen kann. Das ist das eine. Das andere ist aus unserer Sicht, dass natürlich die Zusammensetzung des Beirates nicht wirklich nachvollziehbar und demokratiepolitisch bedenklich ist. Wenn ich acht Stimmen habe und diese auf städtische Vertreter und Vertreterinnen aufteile und dem Bürgermeister vier Stimmen, dem Planungsreferenten zwei Stimmen und dem Verkehrsreferenten zwei Stimmen gebe, dann ist das aktuell schon ein bisschen eigenartig, weil das im Moment zwei Personen sind die dann jeweils vier Stimmen, in Summe also acht Stimmen haben. Abgesehen von demokratiepolitischen Erwägungen, wie Gremien in dieser Stadt zusammengesetzt werden, ist es aus meiner Sicht im Ergebnis zusätzlich bedenklich, was das Unternehmenswohl der Linz Linien betrifft, weil es auch dadurch, dass der Generaldirektor eine Stimme hat, in Summe neun Stimmen sind. Das heißt, jeweils fünf Stimmen bilden eine Mehrheit und treffen dort eine Entscheidung, die über die Entscheidungen des Aufsichtsrates und der Generalversammlung hinausgehen. Das heißt, es kann sich die Konstellation ergeben, dass zum Beispiel Herr Generaldirektor Haider mit Herrn Kollegen Hein oder die wahrscheinlichere Variante Herr Generaldirektor Haider mit Bürgermeister Luger dort eine Entscheidung treffen, der keine andere Fraktion in irgendeiner Weise nahetreten kann. Das heißt, es wird eine Entscheidung getroffen, die in der Stadt keine Mehrheit hat. Das halte ich weder für die Stadt für günstig, noch für unser Unternehmen. Wie gesagt, darüber hinaus habe ich rechtliche Bedenken, was es heißt, wenn irgendein Gremium ein quasi Weisungsrecht gegenüber einem Aufsichtsrat hat. Das passt für mich nicht. Es ist schon witzig, dass wir vorher bei einem anderen Beirat gehört haben, dass er ein beratendes Organ ist. Das ist bei diesem Beirat nicht so, im Gegenteil, dieses Gremium ist das bestimmende und unternehmenskontrollierende Organ, auch wenn es Beirat heißt und wie gesagt, de facto ein Weisungsrecht an den Aufsichtsrat hat. Aus diesen Überlegungen werden wir diesem Antrag und auch dem Abänderungsantrag nicht zustimmen, weil auch der Abänderungsantrag die rechtlichen Bedenken nicht außer Kraft setzen kann.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Ein paar Worte zur Aufklärung, was die Zusammensetzung dieses Beirates betrifft. Es ist völlig klar, dass das keine politische Arbeitsgruppe ist, sondern eine fachliche Arbeitsgruppe. Es ist völlig klar, dass der Bürgermeister als Eigentümervertreter und der Planungsreferent bzw. der Verkehrsreferent in diesem Gremium sitzen. Das ist korrekt, dass das ich in einer Person bin. Aber 2021 werden die Karten neu gemischt. Vielleicht ist bei den anderen Fraktionen die Motivation dann doch etwas größer als 2015, sich auch für das Verkehrsressort zu bemühen und auf der anderen Seite ist natürlich auch der Generaldirektor der Linz AG Mitglied dieses Gremiums. Sie haben heute ein paar Mehrheiten angekündigt, die sich so ergeben können. Bürgermeister Luger, ich und Generaldirektor Haider sind daher einer Meinung. Es geht um stadtplanerische Sachen und Sie wissen auch, dass dieser Beirat die Funktion einer Dienststelle übernehmen sollte. Mir ist keine Dienststelle bekannt, in der der Stadtsenat vertreten ist. Ich weiß nicht, ob das sonst irgendwo im Magistrat einmal bekannt war. Mir ist zumindest nicht bekannt, dass die Fraktionen oder die, die im Stadtsenat vertreten sind, in den Dienststellen auch vertreten sind. Zum anderen kann ich Sie, was die rechtliche Unsicherheit betrifft, beruhigen, aus heutiger Sicht ist es völlig korrekt. Deswegen muss der entsprechende Beschluss natürlich auch im Aufsichtsrat in der Linz AG gefasst werden und dann sind wir, was das Rechtliche betrifft, wirklich save. Ich ersuche Sie, diesen Antrag anzunehmen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Abänderungsantrag der ÖVP abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (10), Die Grünen (8) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und Die Grünen (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Pfeffer berichtet über H 4 Kostenbeitrag der Stadt Linz in Höhe von 196.800 Euro an die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH für die Errichtung einer Geh- und Radwegverbindung zwischen Hafenstraße und Petzoldstraße und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Kostenbeitrag zur Errichtung einer ca. 400 Meter langen und 4,50 Meter breiten Geh- und Radwegverbindung zwischen Hafen- und Petzoldstraße in der Höhe von 196.800 Euro inkl. USt an die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH wird genehmigt. 2. Bedeckung und Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 196.800 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002051, Errichtung von Rad- und Wanderwegen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch auf einen Punkt im Antragstext verweisen. Hier wird klar dargelegt, dass es um einen Zuschuss zur Errichtung eines Geh- und Radweges geht. Wir werden daher ganz genau darauf schauen, dass der Parkplatz zukünftig wirklich rückgebaut wird. Die Finanzierung kommt auch aus dem Topf des Radwegebudgets und es ist auch klar, dass aus diesem Topf keine Erschließung eines Parkplatzes finanziert werden darf. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Markus, wir stimmen hier auch nicht mit und enthalten uns der Stimme, weil wir nicht einsehen, dass aus dieser ehemaligen Trasse ein Parkplatz wird. Vor zwei Jahren ist von mehreren Seiten noch ein Geh- und Radweg versprochen worden und jetzt soll ein Parkplatz mit 184 Stellplätzen entstehen. Das ist für uns nicht okay. Es ist auch nicht in Ordnung, weil du gesagt hast, Markus, dass die Fläche wieder zurückgebaut wird, im Antrag aber nicht steht, dass das ein Provisorium ist. Es wäre für uns wichtig, dass das fix im Antrag angeführt ist. Wenn ich alles richtig verstanden habe, hängt das damit zusammen, dass man den Parkplatz zurückbauen kann wenn der Bauteil 2 mit der 600-Stellplatz-Tiefgarage errichtet ist. Wir befürchten, dass das so nicht stattfinden wird und darum gehen wir hier nicht mit.“ Stadtrat Hein: „Ich muss ein bisschen Aufklärungsarbeit leisten. Das ist ein Kapitaltransfer, die Arbeiten erledigt die Tabakfabrik Linz. Vertraglich ist das völlig klar geregelt, auch mit den Linz Linien. Die Dauer dieses Vertrags und der Parkplatz sind aus meiner Sicht für die weitere Entwicklung der Tabakfabrik extrem wichtig. Im Zuge der Errichtung dieses Parkplatzes wird natürlich auch der Geh- und Radweg errichtet. In späterer Folge wird auch noch in eine Busstraße ausgebaut, damit der öffentliche Verkehr in den Hafen und in Richtung Derfflingerstraße besser bedient werden kann. Manchmal muss man Vorhaben, die notwendig sind und mit denen man selber vielleicht keine Freude hat - mir wäre es natürlich lieber gewesen, wir hätten den Radweg in der Endausbaustufe gleich so fertigstellen können - akzeptieren. Wenn wir wollen, dass sich die Tabakfabrik weiterentwickelt, müssen wir die Möglichkeiten einräumen, dass das passieren kann. Aus diesem Grund ist völlig klar, dass unsere Fraktion diesen Antrag annehmen wird.“ Gemeinderat Grininger, MSc: „Noch einmal kurz zur Präzisierung, wir werden dem Antrag sehr wohl zustimmen, scheinbar hat es ein Missverständnis gegeben hat. Wir werden aber ganz klar darauf achten, dass entsprechend rückgebaut wird. Danke.“ Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über H 5 Änderungsplan Nr. 135 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Zeppenfeldstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 135 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Zeppenfeldstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Oktober 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 135 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Zeppenfeldstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 135 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Wimhölzlstraße 14 Osten: Zeppenfeldstraße 4 und 6 Süden: PKW-Abstellfläche, nahe Franckstr.45 Westen: PKW-Abstellfläche Katastralgemeinde Lustenau Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 135 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über H 6 Bebauungsplanänderung 05-010-01-02 (Auhof – Altenberger Straße) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebaungsplanes NO 110/1, KG Katzbach – Neuerliche Beschlussfassung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 05-010-01-02, Auhof – Altenberger Straße, und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NO 110/1 wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Oktober 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 05-010-01-02, Auhof – Altenberger Straße und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NO 110/1 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 05-010-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Altenberger Str. 79 Osten: Grünland Süden: Altenberger Straße Westen: Altenberger Straße Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 05-010-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan NO 110/1 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc: „Wir werden uns, wie beim Ursprungsantrag, der Stimme enthalten. Danke schön.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über H 7 Änderungsplan Nr. 131 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Pestalozzistraße 81) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 131 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Pestalozzistraße 81, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Oktober 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 131 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Pestalozzistraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 131 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Sportanlage Osten: Dauerkleingärten Süden: Straßlandweg Westen: Pestalozzistraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 131 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei diesem Punkt der Stimme enthalten, denn dieses Objekt liegt in der Grünzone, die vom regionalen Raumordnungsprogramm geschützt wird. Somit genießt diese Flächen einen besonderen Stellenwert. Unser Grüngürtel ist essentiell für das Stadtklima und für den Lebensraum Stadt. Dennoch gibt es derzeit sehr viele Projekte, die unseren Grüngürtel anknabbern wollen. Ich nenne nur als Beispiel das geplante Stadion oder den Minigolfplatz am Freinberg. Es hat den Anschein, als ob ein bisschen Tetris gespielt wird - da eine Umwidmung, dort ein neues Projekt. Was machen wir dann mit den neu entstandenen Baulücken? Werden diese vielleicht gleich mit umgewidmet? Wir wissen das nicht. Für uns gibt es für so eine Vorgangsweise keine Zustimmung. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über die Anträge H 8 und H 9 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 8 Bebaungsplanänderung 10-021-01-01, KG Waldegg (Jörgerstraße 6-8) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 10-021-01-01, Jörgerstraße 6-8, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Oktober 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 10-021-01-01, Jörgerstraße 6-8 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 10-021-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Jörgerstraße 4 Osten: Jörgerstraße Süden: Jörgerstraße 10 Westen: Landwiedstraße 39-41 Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H 9 Änderungsplan Nr. 134 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Auwiesen) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 134 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Auwiesen, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Oktober 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 134 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Auwiesen Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 134 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Sportanlage Auwiesen und südlich Olof-Palme-Weg 15 bis 71 Osten: Jauckerbach Süden: Jauckerbach Westen: Umspannwerk Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 134 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über H 10 Bebauungsplanänderung 04-042-01-02, KG Katzbach (Griesmayrstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 04-042-01-02, Griesmayrstraße, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Oktober 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 04-042-01-02, Griesmayrstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 04-042-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Ferdinand-Markl-Straße Osten: Pulvermühlstraße Süden: Linzer Straße 32 Westen: Haselgrabenweg, Linzer Straße Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 04-042-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über I 1 Gewährung einer Subvention an den Tourismusverband Linz in Höhe von jährlich maximal 740.000 Euro im Zeitraum vom 1. Februar 2018 bis längstens 31. Dezember 2023 und Auflösung der im Gemeinderatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 beschlossenen Vereinbarung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt dem Tourismusverband Linz auf Basis der im Amtsbericht dargelegten Modalitäten eine jährliche Förderung für die Zeit vom 1. Februar 2018 bis längstens 31. Dezember 2023 im Ausmaß von maximal 740.000 Euro. Bedingung für die Gewährung der Subvention ist die einvernehmliche Auflösung der unter Beschlusspunkt 2 stehenden Vereinbarung durch den Tourismusverband Linz (TVL). 2. Mit Beginn der Gewährung der Subvention an den TVL, somit mit 1. Februar 2018, wird die vom Gemeinderat der Stadt Linz mit 28. Oktober 2004 abgeschlossene Vereinbarung seitens der Stadt Linz einvernehmlich aufgelöst. 3. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) wird mit der Erstellung eines Mietvertrages im Sinne der Vorlage beauftragt. Der Mietvertrag ist in der Folge dem zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Die Verrechnung der Subvention erfolgt auf der Voranschlagstelle bzw. Finanzposition 1.7710.755000, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen, Tourismusverband. Die entsprechenden Mittel sind in den zeitlich tangierten Voranschlägen vorzusehen.‘ Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch noch einmal bei allen Vertragspartnern, die an dieser guten Lösung beteiligt waren bedanken. Danke auch für diese einvernehmliche und für die Stadt sehr vorteilhafte Regelung, die erzielt wurde. Danke an alle, auch noch einmal für die Leistungen, die der Tourismusverband für die Stadt Linz immer wieder erbringt. Die Identifikation mit den Zielen der Stadt ist wirklich – ich würde fast sagen – eine Symbiose zwischen Tourismusverband und Stadt Linz. Auf die hier geleistete Arbeit und darauf, dass der Tourismusverband mit seinen Mitgliedern und Beitragszahlern – das muss man auch sagen – die Interessen der Stadt Linz vor allem auch im Kulturbereich gut unterstützt, können wir sehr stolz sein. Ich darf um Zustimmung zu dieser neuen, langfristigen Vereinbarung mit dem Tourismusverband ersuchen. Danke.“ Wortmeldung Gemeinderat Mag. Seeber: „Werte Kolleginnen, werte Kollegen, ich möchte mich zu diesem Punkt noch kurz zu Wort melden. Es empfiehlt sich, diese Subvention nicht für sich alleine zu betrachten, sondern auch den größeren Zusammenhang zu suchen. Ich möchte auf das Konsolidierungspaket verweisen, das wir 2016 und davor und danach sehr intensiv diskutiert haben. Dabei ist vor allem aufgefallen, dass es zu massivsten Einsparungen quer durch viele Bereiche, insbesondere in der Kultur, im Sozialen, der Bildung, aber auch im Personalbereich gekommen ist, dass dem gegenüber allerdings sehr, sehr viele Bereiche nahezu ausgeklammert wurden. In diesem Zusammenhang spreche ich auch ganz gerne von einer heiligen Kuh. Ich glaube, dass wir viele heilige Kühe haben, die schön geschmückt, aber absolut unantastbar sind. Heute haben wir schon ein leuchtendes Beispiel einer heiligen Kuh diskutiert, das Stichwort dazu ist ‚Antrag F 2‘. Zu dieser Herde der heiligen Kühe zähle ich auch die Subvention an den Tourismusverband. Gerade in Zeiten, in denen es darum geht, das Budget zu konsolidieren, wäre doch jetzt genau der richtige Zeitpunkt gewesen, einen tieferen Blick auf die einzelnen Aufgaben zu richten. Es geht nicht nur um die Kosten. Natürlich kann man einsparen, Kosten reduzieren und dergleichen. Es geht aber auch darum, dass man sich überlegt, ob nicht ein erfrischender neuer Platz geschaffen werden würde, wenn man Altes herausgibt und Neues hineinnimmt. Das zu machen, wäre ein großer Schritt auch für den Tourismus. Wir stehen grundsätzlich für ein effizientes Stadt- und Tourismusmarketing, aber leider Gottes fehlt uns der Blick in die Tiefe. Es geht nicht immer gleich darum, das gesamte Ding in Frage stellen, wenn wir fragen, ob es angemessen ist, wie und was hier finanziert wird. Wir stellen auch nicht das gesamte Ding in Frage. Wenn wir über den Betrag von 740.000 Euro Tourismusförderung diskutieren, dann ist das Gesamtbudget des Tourismusverbandes mindestens fünf-, eher sechsmal so hoch. Abschließend möchte ich schon noch sagen, dass auch viel Positives mit dieser neuen, vertraglichen Regelung geschehen ist, Frau Stadträtin Lang-Mayerhofer hat das auch gesagt. Im administrativen Bereich ist einiges passiert und auch durch technische Maßnahmen ist es gelungen, die Kosten ein wenig zu reduzieren. Es ist also auch ein positiver Aspekt dabei. Gleichzeitig erfolgt aber auch die Bindung auf die nächsten fünf Jahre. Mit diesen 740.000 Euro sind dann keine weiteren Kosten oder Einsparungsmöglichkeiten zu sehen, das ist dann fixiert. Wir werden uns deshalb bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Ich bedanke mich bei allen für die großzügige Zustimmung und auch bei den Grünen trotz der Stimmenthaltung. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 1 Einrichtung einer Musikerdatenbank für die Linzer Musikerinnen und Musiker und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, bei den Fraktionsanträgen geht es heute musikalisch los. Konkret geht es um die Linzer Musikerinnen und Musiker. Der Antrag ist im Großen und Ganzen sehr einfach zu erklären: Erfreulicherweise haben wir in unserer Stadt sehr viele musikalische Talente quer durch alle Alters- und Zielgruppen und quer durch alle Stilrichtungen. Zum Beispiel wurden auch junge Bands geründet um Pop- und Country-Musik zu machen und wir haben Jazz-Bands oder Rock-Musiker. Die alt eingesessene ‚Rosenstüberl-Ära‘ gibt es auch immer noch und die dort auftretenden Bands sind bei den jungen Alten immer noch sehr beliebt. Wir haben ganz tolle Ensembles, die im Stiftergymnasium, in der Linzer Musikschule oder auf der Bruckner-Uni gegründet wurden. Es ist erfreulich, dass wir in Linz sehr, sehr viele musikalische Talente haben. Diese Musiker haben gemeinsam, dass sie immer wieder nach Auftrittsmöglichkeiten suchen, um gemeinsam musizieren zu können. Oft besteht das Problem, dass die Musiker nicht wissen, wie sie sich vermarkten können und wo sie die auftreten können. Wir meinen, dass es einen sehr einfachen Ansatz gäbe, dieses Problem zu lösen: Man könnte eine Musikerdatenbank installieren. Das hätte den riesengroßen Vorteil, dass auch Privatpersonen oder Firmen, die auf der Suche nach Musikerinnen und Musikern sind, sehr leicht einen Künstler engagieren könnten, egal, ob es um eine Weihnachtsfeier, ein Firmenevent, eine Geburtstagsfeier oder um eine Hochzeit handelt. Man kommt immer wieder einmal in die Situation nicht zu wissen, wo man einen passenden Musiker bekommt oder schnell jemanden engagieren kann. Eine Musikerdatenbank wäre unseres Erachtens auf der Homepage der Stadt Linz sehr einfach zu implementieren. In der Rubrik ‚Kultur‘ und dort wiederum in der Rubrik ‚Musik‘, könnte man einen eigenen Button zum Thema ‚Musiker in unserer Stadt‘ installieren, wo sich dann interessierte Musiker, Bands oder Ensembles mit Kontaktdaten wie Namen, E-Mail-Adresse oder Handy-Nummer registrieren könnten. Man könnte dort die Stilrichtung angeben und Hörproben hochladen. Das heißt, die Musiker hätten damit eine Möglichkeit, sich selbst in dieser Datenbank zu registrieren und zu vermarkten. Alle, die einen Musiker engagieren möchten, ob Privatpersonen oder Firmen, bräuchten nur auf unserer Homepage der Stadt Linz auf dem Kulturportal nachsehen, sich den geeigneten Musiker aussuchen und ihn engagieren. So einfach könnte man Musiker und interessierte Personen miteinander zu verknüpfen. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht die zuständige politische Referentin für Kultur, die eigene Dienststelle der ‚Linz Kultur‘ mit der Einrichtung einer Linzer Musikerdatenbank zu beauftragen, bei der Linzer Musikerinnen und Musiker ihre Kontaktdaten, ihre Stilrichtung sowie auch Hörproben direkt auf der Homepage in einer eigenen Musiker-Rubrik von www.linz.at/kultur hochladen können.‘ Bedeckungsvorschlag: Die finanzielle Bedeckung soll im Rahmen des nächsten Budgetvoranschlages sichergestellt werden. Wir ersuchen diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich ein bisschen für Musik interessiert oder wenn man selber Musiker ist, dann geht einem bei diesem Antrag das Herz auf. Man freut sich darüber, diese Idee ist grundsätzlich durchaus zu begrüßen. In der Antragsbegründung, Ute Klitsch, hast du gesagt, dass diese Datenbank auf der Website der Stadt Linz relativ einfach einzurichten wäre. Es klingt auf den ersten Blick tatsächlich sehr einfach, ist es aber nicht. Wenn man so eine Datenbank implementieren möchte, muss man viele verschiedene Parameter berücksichtigen. Das ist komplexer, als es auf dem ersten Blick scheint. Du hast die unterschiedlichen Genres angesprochen von Jazz über Pop, Rock und Volksmusik bis zur klassischen Musik. Alleine diese Unterschiedlichkeit bedeutet eine entsprechende Komplexität. Wenn man das auf einer einfachen Ebene realisieren möchte, dann wird es sicherlich kostengünstig sein. Sobald man aber in die Tiefe geht und die Komplexität erhöht, ist das natürlich mit entsprechenden Ressourcen verbunden. Dazu kommt, dass es auf diesem Gebiet in der Zwischenzeit bereits zahlreiche kommerzielle Anbieter gibt. Man muss sich praktisch in einem Markt bewegen und es ist immer entsprechende Aktualität gefordert. Bei der Implementierung fallen einmalige Kosten an und natürlich kostet auch die laufende Wartung, die Herstellung der Aktualität und die regelmäßige Kontrolle der Einträge etwas. Man muss auch die Anfragen der User berücksichtigen und entsprechend warten. Du hast angesprochen, dass sich die Bands registrieren sollen. Damit müssen dort natürlich sensible Daten gewartet werden. Ob das mit der Datenschutzgrundverordnung konform geht, wäre noch zu überprüfen. Auch die Bewerbung muss man sich überlegen. Dann stellen sich noch die Fragen, ob das Linzer Musikerinnen und Musiker sein sollen, ab wann eine Band eine Linzer Band ist, wie viele Musikerinnen und Musiker den Wohnsitz in Linz haben müssen, um als Linzer Band durchzugehen. Es sind viele offene Fragen zu klären. Um diese offenen Fragen entsprechend intensiv und qualitativ gut behandeln zu können, schlage ich vor, diesen Antrag dem Kultur- und Tourismusausschuss zuzuweisen, um dort eine entsprechende Expertise einholen und dann eine fundierte Entscheidung treffen zu können.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Maga. Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe ZuschauerInnen auf der Galerie, liebe Ute, ich begrüße dienen Antrag. Das Thema ist - wie Herr Kollege Giegler gesagt hat - ein sehr komplexes. Ich möchte noch folgendes dazu sagen. Wir haben in unserer Stadt ein Gymnasium, das regelmäßig hervorragende Musikerinnen und Musiker auf der internationalen Szene auf die Bühne bringt. Nehmen wir z.B. die Gruppe ,Bilderbuch‘. 80 Prozent der Gruppe sind aus Linz und haben in Linz begonnen. Darum ist deine Idee, eine Plattform für die Musikerinnen und Musiker zu machen, eine gute Idee. Trotzdem müssen wir aber ein bisschen darüber diskutieren, was wir zum Beispiel mit der Freien Szene und mit den restlichen Kulturschaffenden in unserer Stadt machen. Wenn wir in so eine Plattform investieren, werde ich im Kulturausschuss auf jeden Fall vorschlagen, dass alle Künstler und Künstlerlinnen auf dieser Plattform erscheinen. Es wäre ganz nett, wenn auch die freischaffenden Künstler und Künstlerinnen auf dieser Plattform einen Platz finden. Unsere Fraktion begrüßt deinen Antrag und wir freuen uns, darüber im Kultur- und Tourismusausschuss zu diskutieren. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Weil es meinen Ausschuss betrifft, melde ich mich noch kurz zu Wort, wenngleich bereits alles gesagt ist. Unterm Strich heißt es, dass man in eine gute und erfolgreiche Datenbank entsprechend investieren muss. Das ist, glaube ich, das Maßgebliche. Sei es - wir haben es gehört - für eine Bewerbung, man muss auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung im Vergleich zu kommerziellen Anbietern auf dem Markt anstellen, weil man das dementsprechend bewerben muss und das mit Steuergeldern. Ich stehe für eine Diskussion im Ausschuss sehr gerne zur Verfügung und deswegen stimmen wir einer Zuweisung zum Kulturausschuss gerne zu. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Klitsch: „Vielen Dank für die Rückmeldungen. Punkt 1, wir sind mit einer Zuweisung zum Kulturausschuss natürlich einverstanden. So können wir über dieses Thema breit diskutieren. Ich glaube, dass viele Bedenken, die jetzt geäußert wurden, gar nicht so dramatisch sind, wie sie jetzt dargestellt werden. Die Stadt Linz hat eine eigene Rubrik auf der Homepage für Linz-Termine, dort kann man eigene Termine hineinstellen. Dabei muss man auch mit dem Datenschutz konform gehen. Als Verein bekanntzugeben, dass man eine Veranstaltung hat, ist nichts Verwerfliches. Genauso sehe ich es auch bei der Musiker- oder Künstlerdatenbank, jeder gibt seine Kontaktdaten freiwillig bekannt. Das wird jeder machen, sonst wird er nicht engagiert, sonst wäre das ganze Projekt sinnlos. Wie gesagt, diese Punkte sehe ich gar nicht so dramatisch, zumal auch die Kosten meiner Meinung nach nicht wirklich relevant sind. Wir haben eine Homepage und für die Linz Kultur-Seite braucht man nur eine eigene Unterrubrik implementieren. Wenn man sich mit jungen EDV-Leuten aus der Stadt unterhält, dann sagen sie, dass das ein ,Klacks‘ ist, das hat man relativ schnell installiert. Wie gesagt, man kann über alles diskutieren. Von den Kosten, vom Datenschutz und von allen anderen angesprochenen Punkten wird es sicherlich nicht so dramatisch werden. Kurzum, wir sind mit der Zuweisung zum Kulturausschuss einverstanden, wir freuen uns auf die Diskussion. Ich bedanke mich noch einmal für die Wortmeldungen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzenden lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen: Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Kultur- und Tourismus zugewiesen. Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 2 Neukonzipierung des Vorleseangebotes für Kinder und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im nachfolgenden Antrag geht es um die Neukonzipierung des Vorleseangebotes für Kinder. Wie Sie vielleicht wissen, finden im Wissensturm in regelmäßigen Abständen kostenlose Vorlesestunden für Kinder statt. Gerade in einer digitalen Zeit, in der Kinder vermehrt von einer Leseschwäche betroffen sind, ist es gut und wichtig, die Kinder für das geschriebene Wort und für Bücher zu begeistern. Wir sind aber der Meinung, dass man schauen sollte, dadurch ein möglichst breites Publikum abzudecken. Unser Vorschlag ist, dass man diese Vorlesestunden dezentralisiert und vom Wissensturm wegbringt und in die Volkshäuser und andere städtische Räumlichkeiten geht und dann rotiert, um vermehrt die Kinder in den Stadteilen zu erreichen. Die Lesestunden sollen zu den Kindern kommen und nicht umgekehrt. Dadurch wird ein größeres Publikum erreicht. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Linzer Gemeinderat beauftragt die zuständigen Stellen mit der Neukonzipierung des Vorleseangebotes für Kinder, wobei der Austragungsort im Rotationsprinzip unter den Volkshäusern / Bibliotheken wechseln soll.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2018 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Danke!“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, auch wir von der ÖVP können dem Antrag durchaus zustimmen, denn Evaluierung findet in dieser Abteilung tagtäglich und ständig als Standardprozedere statt. Vielleicht darf ich zu den erklärenden Worten noch meine oder unsere Erläuterungen hinzufügen. Diese Lesebildung findet durchaus auf breiter Ebene statt, nicht nur im Wissensturm. Allein im Jahresbericht der Bibliotheken waren 139 Kinderveranstaltungen mit knapp 4600 Besucherinnen und Besucher aufgelistet. Das geht nicht nur in einer kleinen Bibliothek, sondern es wird auch auf größere Häuser, wie Volkshäuser zurückgegriffen. Derartige Veranstaltungen haben in jedem Stadtteil stattgefunden. Das einzige Limit, das sich zeigt, sind die finanziellen Ressourcen, das heißt, die budgetäre Situation. Wir haben beim letzten Mal in einem der letzten Beschlüsse festgehalten, dass im Süden das Bibliothekszentrum Auwiesen ausgebaut wird. Dadurch werden auch weitere Formate möglich, die auch schon angedacht sind. Kurzum, das ist Wasser auf unsere Mühlen: Sehr gerne, es soll Leseunterstützungen in jeder Form geben. Wir werden daher dem Antrag zustimmen. Ich darf aber vermerken, dass das auch wirklich schon in der Breite stattfindet.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Stadträtin Maga. Schobesberger: „Es ist tatsächlich so, dass es schon sehr viel gibt. Was wir noch nicht gehört haben ist, dass es auch zahlreiche Vereine, wie z.B. SOS-Menschenrechte oder Arcobaleno gibt, um nur zwei zu nennen, die immer wieder Lesen anbieten. Ich halte es aber trotzdem für sinnvoll sich anzuschauen, was es gibt und wie man das bestehende Angebot ausweiten kann, denn mehr lesen ist immer gut. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass jetzt wieder ersichtlich wird, wie besonders schade es ist, dass wir Zweigstellen geschlossen haben, sonst hätten wir das Angebot noch ein bisschen breiter aufstellen können. Im Grunde ist dem aber ganz und gar nichts entgegen zu setzen, ganz im Gegenteil, wir befürworten Lesen, in welcher Form auch immer das stattfindet ist es gut, daher stimmen wir zu.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Stumptner: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung. Zum Verständnis, es geht um eine bessere Koordinierung und darum dass diese Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen stattfinden. Es ist lobenswert, wenn das manche Vereine machen, hier geht es aber um das Angebot der Stadt Linz. Trotzdem danke für die Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 3 Errichtung eines Großbrunnens (Wasserspiel) auf einem zentralen Linzer Platz und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Sommer wie dieser - das habe ich bei der letzten Gemeinderatssitzung schon gesagt - werden sich, wenn man den Experten glaubt, in den kommenden Jahren mehren oder häufen. Daher wird es immer wichtiger, dass wir bereits jetzt Maßnahmen setzen, damit wir die innerstädtischen Temperaturen in den Griff bekommen bzw. auf einem erträglichen Niveau halten - ganz besonders wichtig ist dabei die Umwelt nicht zusätzlich zu belasten. Ein Weg dazu wäre die Schaffung innerstädtischer Grünflächen. Ich habe letztes Mal auch schon erwähnt, dass das in Form von Parks ein wenig schwierig ist, weil uns der Platz fehlt. Eine weitere Möglichkeit wäre die Errichtung von großräumigen Wasserflächen, die mit ihrer Verdunstung helfen, die Bildung von städtischen Hitzeinseln zu vermeiden. Außerdem bieten großräumige Wasserflächen einen Anziehungspunkt für die Bevölkerung, rund um Brunnen hält man sich gerne auf. Diese haben durch das Wasser eine positive Auswirkung auf das menschliche Befinden und sorgen zudem für Abkühlung. Beispiele für solche großflächigen Wasserspiele gibt es genug. Erst vor wenigen Wochen wurde am Welser Stadtplatz ein derartiger Brunnen in Betrieb genommen. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen im Magistrat der Landeshauptstadt Linz werden ersucht, die Errichtung einer großräumigen Wasserfläche (Wasserspiel) an einem zentralen Punkt in der Linzer Innenstadt (etwa am Hauptplatz) auf ihre Machbarkeit zu überprüfen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderätin Wessela: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben schon gehört, wie vielfältig Wasser unser Leben bereichern kann, vor allem Wasser, das für die Linzer Bevölkerung öffentlich und kostenfrei zugänglich ist. Somit ist die Linzer Bevölkerung eine reiche, denn wir haben reichlich kostenfreie und öffentlich zugängliche Wasserflächen in unserer Stadt. Denken wir nur an die Kinder, die am alten Markt im Brunnen plantschen oder an die Donau, die für Abkühlung und für all diese Effekte, die angeführt sind, in unserer Stadt kostenfrei jedem und jeder zur Verfügung stehen. Es ist natürlich wertvoll, sich darüber Gedanken zu machen, wie wir dieses Angebot noch ausweiten könnten. Nichtsdestotrotz sind solche Einrichtungen doch auch Einrichtungen, die Kosten verursachen. Aus diesem Grund würden wir gerne einen Zuweisungsantrag an den Liegenschaftsausschuss und den Kulturausschuss stellen, um gemeinsam genauer überlegen zu können, in welcher Form und an welchem Ort eine derartige Einrichtung notwendig und sinnvoll wäre.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Ich möchte nur kurz anmerken, dass wir uns für die Zuweisung an den Liegenschafts- und an den Wirtschaftsausschuss aussprechen und dem zustimmen werden.“ Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Ich bin mit einer Zuweisung einverstanden und danke für die Zustimmung.“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich muss eine Korrektur vornehmen. Es ist vorgesehen, den Antrag dem Liegenschafts- und dem Wirtschaftsausschuss zuzuweisen, wie es Frau Leibetseder gesagt hat.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Liegenschaften und Integration und dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung zugewiesen. Vizebürgermeisterin Hörzing übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Wimmer. Gemeinderätin Mayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 4 Gegen Lichtsmog – Für ein smartes, nachhaltiges Beleuchtungs-Management in Linz und führt aus: „Lichtglocken, die nachts Städte und Regionen einhüllen, lassen im Durchschnitt 90 Prozent der mit freiem Auge sichtbaren Sterne verschwinden. Messungen zeigen einen rapiden und exponentiellen Anstieg der Aufhellung des Nachthimmels von zwei bis acht Prozent jährlich. Schon 83 Prozent der Weltbevölkerung und rund 99 Prozent der Europäer leben damit unter einem lichtverschmutzten Himmel, der eine Belastung für den menschlichen Biorhythmus, die Tierwelt und ob des Energieverbrauchs für die Umwelt insgesamt ist. Untersuchungen zeigen: weltweit werden 19 Prozent der verbrauchten Elektrizität für Beleuchtung aufgebracht - in der EU sind es immerhin 16 Prozent. Dieser Entwicklung soll mit einem smarten, nachhaltigen Licht-Management, das das nächtliche Sicherheitsempfinden in der Stadt nicht beeinträchtigen darf, gegengesteuert werden. Ziel muss der zielgerichtete, effizientere und sensiblere Umgang mit modernen Leuchtmitteln und Beleuchtungsstärken sein. Der Fokus soll dabei auf Nachhaltigkeit und die Steigerung der Energieeffizienz gelegt werden. Damit sollen beispielsweise unerwünschtes Streulicht und Blendungen der Vergangenheit angehören. Ein sinnvoller und effizienter Einsatz von Beleuchtung ist gleichzeitig ein äußerst wertvoller Beitrag zum Klimaschutz. Für den Bereich Lichtverschmutzung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, allerdings hat das Land Oberösterreich 2017 einen Leitfaden, der Empfehlungen für Licht im Außenraum beinhaltet, entwickelt. Dieser soll helfen, die prognostizierte stetige Zunahme der Nachtaufhellung einzudämmen. Der Inhalt und die Veröffentlichung dieses Leitfadens wurden von den Landesumweltreferenten aller Bundesländer beschlossen. Einige Gemeinden haben mit Hilfe dieses Leitfadens ihre Außenbeleuchtung bereits umgestellt. Auch die Stadt Linz hat mit dem Projekt ,Smart Light‘ im Stadtteil Grüne Mitte bereits ein Projekt für intelligentes Energiemanagement unter dem Überbegriff ,Smart City‘ gestartet. Wir stellen daher folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden ersucht, künftige städtische Außenbeleuchtungs-Projekte auf Basis des neuen Leitfadens zu gestalten. Zudem soll eine ,Schritt-für-Schritt-Umrüstung‘ von Außenbeleuchtungen auf Beleuchtungsmittel neuester Technologie für einen Pilotstadtteil geprüft und dem zuständigen Ausschuss über das Ergebnis der Prüfung berichtet werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Allenfalls entstehende Kosten sollen durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Danke.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hennerbichler: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich ist anzumerken, dass ein städtischer Ballungsraum aufgrund seiner Eigenheit und den damit verbunden Bedürfnissen seinen Bewohnerinnen und Bewohner niemals ein Idealbereich für jeden menschlichen Biorhythmus, die Tierwelt oder für Sternenbeobachtungen sein kann. Dem stehen andere zum Teil gesetzliche normierte Prämissen sowie die vielen Vorteile und Annehmlichkeiten dichterer Infrastruktur von Städten gegenüber. Die öffentlichen Beleuchtungsanlagen sind Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des öffentlichen Straßenverkehrs und haben Schutz und Orientierung von Verkehrsteilnehmern während der Dunkelstunden bestmöglich zu gewährleisten. Weiters trägt die öffentliche Beleuchtung wesentlich zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Allgemeinen bei. Die in Linz geplanten und errichteten öffentlichen Beleuchtungsanlagen entsprechen stets dem jeweils neuesten Stand der Technik. Der zielgerichtete, effiziente und sensible Umgang mit modernen Leuchtmitteln und Beleuchtungsstärken ist somit gewährleistet. Streulicht und Blendungen werden bestmöglich vermieden. Es ist jedoch festzuhalten, dass eine Erneuerung von Beleuchtungsanlagen vor Ablauf der Betriebslebensdauer weder wirtschaftlich noch energieeffizient ist. Dies hätte, insgesamt betrachtet, einen Mehrverbrauch von Energie für Produktion und Entsorgung zur Folge, welchen der Minderverbrauch für die Lichterzeugung nicht auszugleichen vermag und wäre somit keinesfalls nachhaltig. Der vom Land Oberösterreich 2017 veröffentlichte Leitfaden ist unter Mitwirkung der Lichttechniker des Magistrates Linz entstanden. Die darin enthaltenen Empfehlungen wurden auch schon lange Zeit vor Erscheinen dieser Broschüre bei der Projektierung der städtischen Beleuchtungsanlagen berücksichtigt und umgesetzt. Die öffentlichen Beleuchtungsanlagen werden stets auf Basis der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Leitfadens des Landes Oberösterreich unter Verwendung neuester Technologien projektiert und errichtet. Da dies bereits im gesamten Stadtgebiet erfolgt, sind keine weiteren Vorteile sowohl hinsichtlich einer Auswahl eines Pilotstadtteils, als auch eines weiterführenden Berichts für die Stadt Linz erkennbar. Daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es ist erfreulich, wenn schon so vieles passiert. Aus meiner Sicht ist es aber so wie beim Lesen, auch da gilt das Argument, besser geht es vielleicht trotzdem. Ich halte den Vorschlag für sehr sinnvoll, dass man sich bei künftigen Projekten - um etwas anderes geht es nicht, das besagt der Antrag - anschaut, ob man es vielleicht nicht doch noch ein bisschen besser und optimaler gestalten kann. Wir werden daher diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 5 Städtischer Öffi-Bonus für nachhaltige Kraftfahrzeugabmeldung und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren in diesem Haus immer wieder über die Umweltsituationen und die Beeinflussungen, über Feinstaubbelastungen und alles Mögliche und scheitern oftmals daran, in konkrete Umsetzungsmaßnahmen zu gehen, die dann gemeinsam beschlossen werden können. Dieser vorliegende Antrag wäre wieder so ein Umsetzungsschritt. Ich habe das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen schon avisiert bekommen und merke natürlich, dass ich noch weitere Überzeugungsarbeit werde leisten müssen. Dem werde ich mich auch stellen. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Mitglied des Stadtsenats wird ersucht, ein Bonusmodell für die nachhaltige Abmeldung von Personenkraftwagen unter Einbeziehung des entsprechenden Ausschusses zu erarbeiten, das gleichzeitig eine Entwicklung hin zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie zu (Elektro)Fahrrädern zum Ziel hat. Bedacht genommen werden soll dabei insbesondere auf eine einfache Administrierbarkeit und Kontrolle.‘ Bedeckungsvorschlag: Entstehende Kosten sollen durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Ich möchte noch ganz kurz ausführen, dass es hier nur um eine ganz einfache Formulierung gegangen ist, nämlich ein Mobilitäts-Bonusmodell zu entwickeln, also noch nicht wahnsinnig viel an Einschränkung, um eine möglichst breite Zustimmung zu ermöglichen. Das Um und Auf - in diesem Fall geht es um die Quelle der Feinstaubbelastung - sind die Kraftstoffmotoren. Heute Vormittag habe ich aus berufenem Munde in der Linz AG schon gehört, dass diese Probleme nur dann in den Griff zu bekommen sind, wenn wir stärker im öffentlichen Verkehr unterwegs sein werden. Das wäre ein richtiger Gedanke, den auch wir in der ÖVP haben, daher auch dieser Antrag, um Menschen, die vielleicht in ihrer Lebenssituation an einem Punkt stehen, an dem sie neu denken, einen Anreiz zu geben, zu sagen, dann probiere ich es einmal entweder ohne Auto oder ohne Zweit-Auto. Es wäre schon ein Schritt, wenn man kein Zweitauto anmeldet oder vielleicht sogar ganz auf sein Auto verzichtet. Dass so ein Bonusmodell natürlich immer auch welche zu kurz kommen lässt, die vielleicht als ‚first mover‘ schon sehr früh schon umgestiegen sind, mag zutreffen. In der Entwicklung dieses Models könnte man auf solche Sorgen natürlich eingehen. Den Antrag aber deswegen von vornherein auszuschließen, hilft uns natürlich nicht weiter, denn jede gute Idee ist nur dann effektiv, wenn sie irgendwann auf den Boden kommt. Nur darüber zu reden, werden wir uns wahrscheinlich auch nicht in alle Ewigkeit leisten können. Daher nehme ich das mit Bedauern zur Kenntnis und höre mir natürlich gerne an, was die anderen Fraktionen im Gemeinderat zu sagen haben.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, lieber Michael, dass - wie ausgeführt – in Linz 100.000 Personenkraftwagen zugelassen sind, ist eindeutig zu viel, diese Zahl müssen wir jedenfalls senken. Ich denke, dass sich darüber auch die meisten im Gemeinderat einig sind. Ob das der richtige Weg ist und ob man das mit dieser Maßnahme umsetzen kann bzw. was diese Maßnahme ganz genau bedeutet, ist für uns noch nicht klar. Wir haben noch viele Fragen. Wie stellen wir zum Beispiel sicher, dass ein Kraftfahrzeug nicht mehr angemeldet wird oder wie gehen wir mit Menschen um, die erst gar kein Kraftfahrzeug anmelden, wie belohnen wir diese Menschen? Es gibt viele Fragen, darum wollen wir im Finanzausschuss über diesen Antrag weiterreden. Wir beantragen daher eine Zuweisung. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Strigl: „Wie Kollege Rosenmayr schon angekündigt hat, werden wir uns der Stimme enthalten, dafür gibt es mehrere Gründe. Grundsätzlich glauben wir nicht, dass das eine Maßnahme ist, die diesen Effekt wirklich erzielen kann. Ich glaube, dass eine einfache Administrierung und Kontrolle nicht so einfach wird, wie man sich das vorstellt. Wie will man kontrollieren, ob jemand sein Auto abgemeldet hat und dann vielleicht mit einem anderen Auto fährt, weil sein Partner das zweite Auto angemeldet hat. Ich glaube, dass das nicht die richtige Maßnahme ist. Wir haben Maßnahmen, um den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr und auf die neue Mobilität zu fördern, und zwar haben wir das MEGA-Ticket. Das MEGA-Ticket ist seit 2013 unser Umweltticket, das bekommt jede Linzerin und jeder Linzer um 285 Euro anstatt um 444 Euro. Ich denke mir, das ist schon ein massiver Anreiz eventuell auf sein Auto zu verzichten. Wir fördern auch die E-Mobilität beim Ankauf von E-Autos, Motorrädern, Scootern, wir fördern den Ankauf von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern, auch von Dienstfahrrädern. Wir fördern schon sehr viel, um den Umstieg zu schaffen. Heute aktuell ist in der Zeitung das TIM – Täglich Intelligent Mobil ein Thema. In Linz werden Stationen geschaffen, an denen man vom öffentlichen Verkehr oder vom Fahrrad auf E-Mobilität umsteigen kann, wenn man mit einem Auto wohin fahren muss. Das kostet drei Millionen Euro, da wird wieder viel gefördert, bis 2022 wird das auf neun Knoten ausgebaut. Es sind schon sehr viele Anreize gesetzt worden. Wenn die Leute das bis jetzt nicht gemacht haben, dann werden sie es mit diesem Antrag auch nicht machen, darum werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Antrag will eine neue Förderung schaffen. Es ist schon etwas verwunderlich, dass gerade die ÖVP, die sonst immer Budgetdisziplin einmahnt, neue Boni schaffen will. Zum Inhaltlichen des Vortrages. Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen erfolgte auch bisher schon aus den verschiedensten Gründen. Hier ein paar Beispiele, die, wie ich glaube, nicht förderungswürdig sein können, es aber nach diesem Vorschlag wären. Ein älterer Bürger überschreibt sein Kraftfahrzeug an den Enkel und dieser fährt lustig mit demselben Kraftfahrzeug weiter, aber der ältere Bürger hat sein Kraftfahrzeug nachhaltig abgemeldet. Ein weiteres Beispiel wäre, dass jemand aus beruflichen Gründen einen Firmenwagen erhält. In diesem Fall wird der Betreffende vermutlich auch sein Kraftfahrzeug abmelden und verkaufen, dafür würde er von der Stadt Linz eine Förderung erhalten. Wollen wir das wirklich? Ich glaube nicht. Diese Fälle könnte man natürlich ausschließen, indem man aber eine unverhältnismäßige Kontrolle, eine richtige Behörde einrichten müsste. Wir glauben nicht, dass das sinnvoll ist. Wir Freiheitlichen können daher diesem Vorschlag nicht zustimmen und werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Rosenmayr: „Ich bedanke mich für die ausgeführten Argumente, ich habe sie mir auch gerne angehört und werde sie mit Ihnen auch weiter diskutieren. Einige Argumente erscheinen mir nicht ganz so schlagkräftig. Für andere wiederum gibt es auch noch keine Lösung, deswegen ist im Antrag und auch im Begleittext keine Lösung formuliert. Die Menschen in Linz schon im Vorhinein zu kriminalisieren, Herr Kollege Grabmayr, und ihnen zu unterstellen, dass sie ein System automatisch ausnützen würden, das ist weder das worum es in diesem Antrag geht, noch das, was wir den Linzerinnen und Linzern ausrichten. Es geht eher darum zu überlegen, welches Bonusmodell - es kann eine Fördermaßnahme sein, muss aber keine Geldförderung sein - zur Anwendung kommen könnte. Das war die Überlegung. Ich bin davon überzeugt, dass ich das in weiteren Gesprächen noch vertiefen werde kann.“ (Beilage ÖVP) Gemeinderat Grabmayr zur tatsächlichen Berichtigung: „Sehr geehrter Herr Gemeinderat Rosenmayr, ich habe von Möglichkeiten gesprochen. In diesem Fall wäre das Vorgehen dieser Leute nicht kriminell, sondern das wären Schlupflöcher, die legal sind. Ich bitte Sie den Ausdruck, dass ich die Linzer Bürger kriminalisieren möchte, mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückzunehmen.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und Die Grünen (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Steiger berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 6 Informationstechnologieinfrastruktur (IT-Infrastruktur) der Linzer Pflichtschulen und führt aus: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in der Gemeinderatssitzung im Juli 2015 wurde hier im Haus ein einstimmiger Grundsatzbeschluss zur Modernisierung der Elektronischen Datenverarbeitungsinfrastruktur (EDV-Infrastruktur) in den städtischen Pflichtschulen gefasst. Seither hat sich wahrscheinlich das eine oder andere getan, es wurde aber sehr wenig darüber berichtet, daher wurde die Information darüber immer wieder eingefordert. Im April 2017 erfolgte unsererseits ein neuerlicher Antrag zur Information über die Adaptierung der IT-Infrastruktur an den Linzer Schulen. Daraufhin kam es zu Berichterstattungen im zuständigen Ausschuss. Ich hatte zu Beginn dieses Schuljahres eine sehr interessante Gesprächsrunde mit Linzer Schulleiterinnen und Schulleitern, bei der mir eine Situation kenntlich wurde, die von großem Unmut getragen ist, weil es oft sehr ungeplante Ausstattungen mit Gerätschaften gibt. Es werden Beamerhalterungen montiert aber kein Beamer gebracht. Es wird ein Beamer gebracht, aber es gibt kein Kabel, um diesen Beamer zu nutzen und deren Dinge mehr. Es wurde auch bemängelt, dass die Ausstattung nicht nur in den Klassen, sondern auch in den Konferenzzimmern sehr bescheiden ist. In manchen Schulen müssen mehr als 25 Lehrerinnen und Lehrer mit einem Gerät, mit einem Computer das Auslangen finden, und das im Jahr 2018. Außerdem wurde das Fehlen von Standards darüber bemängelt, wie ein Konferenzzimmer einer Volksschule bzw. einer Neuen Mittelschule ausgestattet sein soll, welche weiteren Ausstattungsstandards in der Schule festgelegt werden und auch immer wieder aktualisiert und aktuell gehalten werden. Das hat mich dazu gebracht, diesen Antrag einzubringen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Im zuständigen Ausschuss soll detailliert darüber informiert werden, nach welchen Vorgaben und Richtlinien die Adaptierung im Rahmen des Projekts ‚Modernisierung der EDV-Infrastruktur in den städtischen Pflichtschulen' erfolgt und inwieweit eine Vorabstimmung mit den Schulleitungen erfolgt bzw. hinkünftig verbessert erfolgen kann. Darüber hinaus sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie ein optimaler und zielgerichteter Mitteleinsatz im Sinne der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte erfolgen kann.‘ Bedeckungsvorschlag: Allenfalls entstehende Kosten sollen durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Schörgendorfer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Linzer Pflichtschulen wurden und werden im Bereich der EDV-Infrastruktur modernisiert, das ist natürlich gut so. Lieber Wolfgang, ich gebe dir vollkommen Recht, dass es nicht wünschenswert ist, wenn Schulen Monitore bekommen aber die Zuspielgeräte fehlen. Das sollte sicher besser koordiniert werden. Über die Vorgehensweise und die Adaptierung von Richtlinien und darüber inwieweit man auch die Schulleitung miteinbinden kann oder soll, würden wir aber gerne im Ausschuss diskutieren. Wir sind daher für eine Zuweisung.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Teilweise amüsiert mich das jetzt so richtig. Man muss wissen, dass auf Antrag der ÖVP – ich glaube du, Cornelia Polli, hast den Antrag damals gestellt – in meinem Ausschuss über den Umsetzungsstand der EDV-Ausstattung an den Schulen berichtet werden soll. Selbstverständlich kommen wir diesem Antrag nach. Ich habe damals schon gesagt, dass ich das gerne mache, weil ich glaube, dass es gut ist, wenn möglichst alle über den Stand der Dinge informiert sind. Darum wundert es mich jetzt, dass dein Kollege so tut, als wüsste er davon nichts. Ich gehe davon aus, dass du ihm das natürlich erzählen wirst. Ich habe nach wie vor nichts dagegen, in meinem Ausschuss darüber zu sprechen. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob es der wirklich zuständige Ausschuss ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass nicht nur mein Geschäftsbereich befasst ist. Wenn es um ein derartiges Gesamtprojekt geht, müssen ganz viele Schritte baulicher Natur umgesetzt werden, die in der Immobilien Linz GmbH angesiedelt sind. In weiterer Folge sind Adaptierung notwendig, die im Zuständigkeitsbereich von Frau Kollegin Fechter angesiedelt sind. Wie gesagt, wir nehmen dieses Thema gerne wieder in meinen Ausschuss, weil wir es dort sowieso schon haben. Mich irritiert es wirklich, ich finde es sehr schade und es macht mich sogar ein bisschen traurig, wenn ich über Probleme nicht informiert werde. Ich möchte darauf verweisen, dass das Einzelprobleme sind. Es ist nicht so, dass in jeder Schule zuerst ein Beamer geliefert wird und dann ohne Absprache mit der DirektorIn irgendwann eine Halterung installiert wird. So ist das nicht. Natürlich wird grundsätzlich in enger Absprache mit den DirektorInnen vorgegangen. Für 57 Schulen sind drei Dienststellen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen, die teilweise auch außerhalb der Stadt angesiedelt sind, nämlich in der ILG, zuständig. Zusätzlich müssen auch externe Firmen beauftragt werden, damit alles umgesetzt werden kann. Dass dabei Fehler passieren und nicht alles reibungslos läuft, ist, glaube ich, klar, das bestreitet niemand. Unser Ziel ist es aber, möglichst reibungslos zu arbeiten, Fehler möglichst zu verhindern bzw. sie, so sie bereits passiert sind, möglichst schnell zu korrigieren. Ich finde es sehr schade, dass weder mir, noch meiner Dienststelle mitgeteilt wird, wenn sich solche Vorfälle ereignen. Im Gegenteil, Sie stellen dann öffentlich und in einem Antrag irgendwelche Generalverurteilungen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Raum, dass schlampig und nicht in Absprache mit den Schulen gearbeitet wird. Ich möchte diese Vorwürfe in aller Deutlichkeit zurückweisen. Wenn es ein Anliegen gibt, ersuche ich dringend sich mit mir oder meinen MitarbeiterInnen in der Dienststelle abzusprechen und nicht eine Dienststelle anzuschwärzen oder irgendjemanden zu verunglimpfen. Wir können Probleme nur lösen, von denen wir wissen. Wenn ich weiß, dass in einer bestimmten Schule ein Problem vorliegt, dann können wir dieses Problem in dieser Schule auch lösen. Wenn Sie Generalverunglimpfungen in den Raum stellen, hilft das niemandem. Es schafft nur böses Blut. Ich glaube, das ist nicht im Sinne der Direktorinnen und Direktoren. Ich versuche selbst viele Gespräche zu führen und auch vor Ort zu sein. Ich bekomme immer wieder die Rückmeldung, dass die Zusammenarbeit mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Dienststellen eine sehr gute ist. Ich ersuche Sie, wenn es Probleme gibt, den DirektorInnen zu sagen - die wissen das grundsätzlich sowieso -, dass sie einfach nur bei den zuständigen MitarbeiterInnen anrufen sollen. Das Problem wird dann so schnell wie möglich gelöst. Wie gesagt, die Rückmeldungen, die ich aus den Schulen habe, sind entsprechend. Ich finde es wirklich schade, dass Sie von einer konstruktiven Problemlösungsstrategie abweichen und lieber auf Pauschalverunglimpfungen zurückgreifen. Vielleicht können wir das in Zukunft besser handhaben. Wir können das selbstverständlich gerne in meinem Ausschuss weiter diskutieren. Die Mitglieder wissen, dass wir das regelmäßig auf der Tagesordnung haben. Wir hatten das auch heuer schon und dieses Thema kommt natürlich im nächsten Ausschuss - nachdem wir in diesem Semester noch nicht berichtet haben - wieder auf die Tagesordnung. Grundsätzlich noch einmal, die Stadt muss sich um 56 Schulen kümmern. Man kann nicht täglich und zu jeder Uhrzeit in die Schulen. In den Schulen wird großes Augenmerk darauf gelegt, den Unterrichtsbetrieb nicht zu stören. Das heißt, für bauliche Maßnahmen bleiben im Wesentlichen die Ferien übrig. Im Sinne einer konstruktiven Problemlösung ersuche ich dringend Einzelprobleme unmittelbar mitzuteilen und nicht über die Medien oder als Generalverunglimpfung auszurichten. Ich kann einer Zuweisung in den Ausschuss natürlich gerne zustimmen. Es ist sinnvoll diesen Antrag noch in einem anderen Ausschuss zu behandeln, weil, wie gesagt oft bauliche Dinge notwendig sind und meine MitarbeiterInnen aufgrund mangelnder Zuständigkeit nicht immer auf dem letzten Stand sind. Ich weiß nicht, ob es aus der ILG irgendeinen Bericht über den Stand der Dinge gibt. Den können wir dann gerne in meinem oder in irgendeinem anderen Ausschuss …“ Zwischenruf Stadtrat Hein: „Aufsichtsrat!“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: „Okay, vielleicht können wir das aus dem Aufsichtsrat gezielt an die jeweiligen Fraktionen weitergeben. Danke, Herr Kollege Hein, dass Sie das schon zugesagt haben. Ich halte es für sinnvoll, dass wir in den Ausschüssen darüber diskutieren. Wie gesagt, wenn es konkrete Probleme gibt, ist es vernünftig, diese dort anzusprechen, wo sie gelöst werden können. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich brauche die Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen in Pflichtschulen nicht extra zu betonen, weil mir das als ehemalige Direktorin und Informatiklehrerin klarerweise sehr am Herzen liegt und natürlich immer gelegen ist. Ich möchte entsprechend meiner Zuständigkeit gerne dazu beitragen. Da es um Abstimmung und Koordination geht, bitte ich um Zuweisung nicht nur in den Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung, sondern auch in den Liegenschaftsausschuss. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Polli, BEd: „Weil ich persönlich angesprochen worden bin. Eva, natürlich reden Herr Kollege Steiger und ich miteinander. Auf unseren Antrag hin wird zweimal im Jahr in deinem Ausschuss berichtet. XXXX XXXXXX macht das sehr gewissenhaft, das ist schon richtig, es geht um die getätigten Investitionen. Wie gesagt, an vielen Schulstandorten wurde schon vieles gemacht, es geht aber trotzdem vieles nicht. Wir haben diesen Antrag neuerlich gestellt, weil ganz genau hingeschaut werden muss. Es gibt schon viele Geräte, aber sie passen immer noch nicht zusammen. In manchen Schulen hängt in jeder Klasse z. B ein Beamer, aber es gibt keine Laptops dazu. Die Lehrer müssen ihre eigenen Geräte mitbringen, ob das jetzt ein iPad, ein iPhon oder sonst etwas ist, um von der alten Pädagogik wegzukommen, sprich von den Overheadprojektoren usw. Wozu brauche ich dann den Beamer? Es gibt schon noch viele Dinge, die besprochen werden sollten. Ich bin sehr dankbar dafür, wenn das jetzt nicht nur im Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung behandelt wird, sondern in zwei weiteren Ausschüssen, damit die Schulen dann wirklich einmal so arbeiten können, wie das die moderne neue digitale Zeit erfordert. Danke vielmals.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wenn ihr mir nicht sagt, an welchen Schulen diese Probleme vorkommen, dann werden wir sie nicht lösen können. Da können wir in sieben Ausschüssen noch so oft darüber diskutieren. Wir werden dieses Problem des fehlenden Kabels nicht lösen können, wenn wir nicht wissen, wo es fehlt.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Steiger: „Ich schlage vor, Frau Stadträtin, Sie laden die Linzer Direktorinnen und Direktoren ein und holen sich ihre Rückmeldung. Ich darf eine Linzer Schulleiterin zitieren: ‚Overhead ist oft noch das Mittel der Wahl zur Projektion‘ - ein Zitat aus dem heurigen Sommer. Da können wir in den Linzer Schulen mit der IT-Ausstattung noch nicht sehr weit sein. Ich erspare mir aber, das alles noch einmal zu wiederholen, was ich erfahren habe. Ich bin wirklich beeindruckt, wie schnell es geht, wenn man will und wenn es angesprochen wird, dass man sich in Ausschüssen einem Thema übergreifend widmet. So gesehen hat dieser Antrag seinen Zweck erfüllt und ich bin mit der Zuweisung in diese drei Ausschüsse sehr zufrieden. Danke.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Wimmer: „Vielen Dank, mir sind der Liegenschafts- und der Bildungsausschuss bekannt, was wäre der dritte?“ Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Kulturausschuss!“ Vizebürgermeister Wimmer: „Das war kein Ausschuss, wenn ich es richtig verstanden habe, sondern die Ankündigung im ILG-Aufsichtsrat tätig zu werden (Zwischenrufe, Unruhe). Man kann dem Aufsichtsrat nichts zuweisen, ohne in die Gefahr einer Aufsichtsbeschwerde beim Land Oberösterreich zu gelangen. Daher steht die Zuweisung zum Liegenschafts- und Bildungsausschuss - zu diesen beiden Ausschüssen. Wenn das so in diesem Sinn ist und der Antragstellung entspricht, gelangt diese Zuweisung zu den beiden Ausschüssen zur Abstimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung und an den Ausschuss für Liegenschaften und Integration wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 7 Projekt ‚Stolpersteine‘ in Linz umsetzen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Antrag geht es um eine Initiative, die schon 2013 mit demselben Anliegen im Linzer Gemeinderat gestellt wurde. Danke gleich vorweg an Kollegin Edith Schmied, die sich diesem Thema sehr engagiert gewidmet hat. Ziel des jetzigen Antrages - der im Vergleich zu 2013 ein wenig breiter gehalten ist – ist es, vorzugsweise das Projekt der Stolpersteine oder ein in seiner Charakteristik gleiches Projekt in der Stadt Linz und von der Stadt Linz initiiert, umzusetzen. Worum es beim Projekt der Stolpersteine geht, hat Stadträtin Lang-Mayerhofer in ihrer Anfragebeantwortung zu Beginn der Sitzung schon erläutert, darum werde ich das Projekt jetzt nicht mehr im Detail erklären oder erläutern. Frau Stadträtin, du hast darauf hingewiesen, wie viele engagierte Gemeinden und Städte es in ganz Europa und auch in Österreich gibt, die sich zu dieser Form der Erinnerungspolitik bekennen. Danke dafür. Zu den Stolpersteinen: Mir ist durchaus bekannt, dass das Projekt stellenweise zumindest kontrovers diskutiert wird. Die Intention des Projektes ist - das ist die Charakteristik, von der ich gesprochen habe - öffentlich sichtbare, dauerhafte und individuelle Zeichen des Gedenkens zu setzen. Unter anderem gibt es aus Deutschland von der dortigen Präsidentin der Kultusgemeinde die Meinung, dass es pietätlos wäre, wenn Menschen mit den Füßen auf die Namen von Ermordeten treten, davon war zum Beispiel der Diskurs in München geprägt. Wie gesagt, die Meinung wurde damals von der Präsidentin vertreten. In München war das allerdings eine unglückliche Situation, weil man doch mehrheitlich der Überzeugung war, eine angemessene Form des Erinnerns im öffentlichen Raum haben zu wollen. So hat man sich dort geeinigt, die Gedenksymbole nicht in ein Objekt zu integrieren, sondern eigenständig auszuprägen. Das Resultat sind eigenständige Stelen, die im öffentlichen Raum stehen und die das Schicksal der Menschen dokumentieren. Wie ist die Situation in Linz? Es steht außer Frage - da gebe ich Frau Stadträtin Recht -, dass Linz, was die zeitgeschichtliche Aufarbeitung betrifft, sehr gute Arbeit geleistet hat. Das betrifft auch die konkrete Form der Erinnerungskultur. Beispiele sind IN SITU 2009 und die Hörausstellung ,Dazwischen‘. Wie wir wissen, waren das jedenfalls sehr gelungene Projekte, aber auch bewusst keine dauerhaften und eben diese Vergänglichkeit dieser Projekte macht den Unterschied. Somit kommen wir zum Grund, warum wir diesen Antrag jetzt und heuer im Gedenkjahr stellen. Wir möchten zum einen - weil wir selbstverständlich selbst überzeugt sind - in erster Linie diejenigen unterstützen, die sich für ein dauerhaftes und öffentliches Gedenken an die Opfer der NS-Zeit aussprechen. Wir verweisen dabei auf die heurigen Aussagen der Israelischen Botschafterin und wir verweisen auf die Präsidentin der Israelischen Kultusgemeinde Linz, die sich im Konkreten für das Projekt der Stolpersteine aussprechen und wir verweisen auf einen einstimmigen Appel der 83 Organisationen des Netzwerkes gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Oberösterreich, die sich auch für das Projekt ausgesprochen haben. Wir ersuchen daher die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, die einer aktiven Erinnerungspolitik aufgeschlossen sind, diese Signale anzuerkennen und mit einer Unterstützung dieses Antrages den Weg für ein angemessenes Projekt zu bereiten. Ich ersuche auch etwaige eigene Vorbehalte beispielsweise ästhetischer Natur beiseite zu schieben. Wir haben das in unserem Antrag bewusst offen gelassen, wenn auch die Stolpersteine für uns und für viele andere Organisationen das bevorzugte Projekt sind, wäre es zumindest wesentlich, die Charakteristik - wie ich es schon erwähnt habe - des Öffentlichen, Individuellen und Dauerhaften zu erfüllen. Mein Appel ist daher, machen wir bitte die Tür nicht zu, setzen wir gemeinsam im Gemeinderat im heurigen Gedenkjahr doch bitte ein Zeichen, dass es uns als Gemeinderat wichtig ist. Ich verlese daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Kulturreferentin, Stadträtin Doris Lang-Mayerhofer, wird ersucht, gemeinsam mit dem Kulturdirektor der Stadt Linz, Dr. Julius Stieber, die Gespräche mit der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde Linz, Charlotte Hermann, fortzusetzen, um, wie von der israelischen Kultusgemeinde gewünscht, ,Stolpersteine‘ oder ein in ihrer Charakteristik gleiches Projekt im heurigen Gedenkjahr in Planung zu bringen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Im Vorfeld dieser Sitzung habe ich allerdings vernommen, dass dieser Antrag – obwohl wir ihn wirklich sehr bewusst offen gehalten haben, wir haben es den Fraktionen nicht so schwer gemacht - keine Mehrheit finden wird. Ich bin aber der Überzeugung, dass wir das Thema unbedingt weiterverfolgen und die Türe nicht zumachen sollten. Ich möchte daher eine Zuweisung des Antrages in den Kulturausschuss vorschlagen, um dann dort über eine konkrete Umsetzung zu beraten. Ich hoffe wirklich, dass das eine Mehrheit finden wird. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Ich habe bereits bei der Beantwortung der Anfrage dargelegt, was die Stadt Linz alleine in den letzten zwei Jahren an Aktivitäten im Sinne einer Aufarbeitung und Erinnerungskultur gemacht hat. Das wurde jetzt vom Kollegen auch noch einmal erwähnt. Ich habe auch bereits angeführt, dass ich dem Projekt Stolpersteine oder auch Stelen im öffentlichen Raum oder wie das dann auch immer ausschauen mag, offen gegenüber stehe - ich möchte das noch einmal betonen - und zwar in einer Form, wie das in Salzburg passiert. Dort wird so ein Projekt von einem überparteilichen Personenkomitee betrieben. In diesem Fall waren 360 Personen mit Patenschaften von jeweils 120 Euro pro Person engagiert, sie konnten dadurch zum Beispiel viele Verlegungen von Stolpersteinen finanzieren. Aus unserer Sicht ist der vorliegende Antrag der Grünen so formuliert, dass die Stadt Linz dieses Projekt selber planen soll oder in diesem Fall ich, als Kulturreferentin. Das ist für unsere Fraktion der falsche Zugang zu diesem Thema. Aus diesem Grund möchten wir uns beim vorliegenden Antrag der Stimme enthalten, ich könnte mich aber mit einer Zuweisung zum Ausschuss anfreunden. Der entscheidende Punkt - wie vorher schon erwähnt - liegt aus meiner Sicht nicht in meiner Zuständigkeit. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Initiative, so ein Projekt dann auch die Grundeigentümerzustimmung des Bürgermeisters bekommen würde. Diese Zustimmung wäre eine Voraussetzung um Stolpersteine oder ein anderes Projekt im öffentlichen Raum umsetzen zu können. Ich bin für eine private Initiative oder für ein übergeordnetes Personenkomitee offen. Ich unterstütze gerne fachlich im Zuge des Archives mit Daten oder auch bei einer Förderung einer Homepage oder dergleichen, das kann ich mir auch vorstellen. Ich habe dahingehend Gespräche mit Frau Präsidentin Hermann von der Israelitischen Kultusgemeinde geführt. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, wir Freiheitlichen sind der Meinung, dass ein so sensibles Thema vorweg auf der Ebene des Stadtoberhauptes und nicht des Gemeinderates oder eines bestimmten, ausgewählten Stadtsenatsmitgliedes beraten und verhandelt gehört. Grundsätzlich erscheint für die Würdigung der Linzer Israelitischen Kultusgemeinde etwa der Neubau einer architektonisch auffälligen, besonders künstlerisch ausgestalteten neuen Synagoge und die Erhaltung des jüdischen Friedhofes von Linz im Wege des dafür geschaffenen gesamtösterreichischen Fonds, die Unterstützung von freiwilligen Leistungen zur Pflege des älteren Friedhofs bei Rosenberg an der Moldau, heute in Tschechien oder über 30 antifaschistische, deutlich kommentierte Gedenkstätten und die selbstverständliche Unterstützung der Linzer Israelitischen Kultusgemeinde und deren Nachkommen bei Fragen der Restitution und das vorbildliche Vorangehen der Stadtgemeinde Linz etwa sogar bei bis zuletzt unklärbaren Eigentums- und anderen Sachverhalten in Linz im Vergleich mit österreichischen Gemeinden mit einstmals viel höheren Anteilen verfolgter Nationalitäten oder Konfessionsangehörigen, bisher bereits beispielhaft und vorbildlich. Wir stehen durchaus auch weiteren Anregungen gegenüber offen. Wir wollen aber nicht verabsäumen daran zu erinnern, dass sich eine ständig wachsende Anzahl Angehöriger von anerkannten und unterstützten Minderheiten nicht in der Öffentlichkeit einer Stadt outen will. Wir erinnern auch daran, dass bei der namentlichen Nennung samt Geburtsdatum von Verwandten oder Vorfahren auf diesen Plättchen die Zustimmung der Rechtsnachfolger bei einem derartigen Outing nicht überlegt wurde oder auch gar nicht eingeholt werden soll oder kann. Wir erinnern zuletzt daran, dass die vor allem betroffene Täter- und Opfergeneration, die ein gut nachvollziehbares Recht auf moralische Schadensanerkennung und Wiedergutmachung hatte, nach nun 80 Jahren im Abtreten ist und die Jugend der etwa dritten oder vierten nachkommenden Generation ganz andere Interessen, Schwerpunkte und Zukunftsfragen hat. Ein solcher Erziehungsversuch mittels patentierter Messingplättchen vor den wenigen vielleicht noch erhaltenen Altbauten, kann didaktisch originell sein, aber auch einen überschaubaren, und wie Sie gesagt haben, Herr Kollege Langer, auch kontroversiell diskutierten Erfolg haben. Ganz zu schweigen von manchen damit verbundenen eigentumsrechtlichen - Kollegin Lang-Mayerhofer hat darauf hingewiesen - oder auch patentrechtlichen Hindernissen, die ein unbelastetes Gedenken konterkarieren würden. Wir bauen an einer Stadt für die nächste Generation und wollen ungeprüft die Schuldbekenntnisse einer vorigen Generation mit ihren Traumata weder nachahmen, noch ausschließlich unserer eigenen Befindlichkeit nachhängen. Damit ist unsere grundsätzliche Offenheit dem Thema gegenüber dargelegt und damit sind auch alle Bedenken von uns Freiheitlichen gegenüber dieser angesprochenen Pflege von Erinnerungskultur angesprochen. Deshalb stimmen wir heute dem Antrag der Grünen in der vorliegenden Form nicht zu. Danke.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich bei diesem Thema auch zu Wort melden. Erstens möchte ich darauf hinweisen, dass über dieses Projekt Stolpersteine nicht erst dieser Gemeinderat seit dem Jahr 2015 oder seit dem Jahr 2013 diskutiert hat. Vielmehr wurde schon in den vorvergangenen Perioden immer wieder darüber diskutiert und es hat sich mehrheitlich immer wieder herauskristallisiert, dass dieses Projekt aus unterschiedlichen Zugängen und Motiven nicht verfolgt werden soll. Herr Gemeinderat Langer, aus meiner Sicht haben Sie sehr objektiv und sehr korrekt dargestellt, dass sich auch Personen innerhalb der jüdischen Gemeinden gegen diese Form des Erinnerns an Mord und am Holocaust an der jüdischen Bevölkerung aussprechen. Neben dieser Stellungnahme von Frau Präsidentin Knobloch von der bayrischen Israelitischen Kultusgemeinde - die es ganz konkret gewesen ist - im deutschsprachigen Raum, wären noch zahlreiche Organisationen aus Frankreich und auch aus Italien zu zitieren. Da gibt es nicht nur das Argument, die Erinnerung an Menschen ein zweites Mal mit Füßen zu treten. Es soll auch ganz klar formuliert und gesagt werden - weil das auch ein Teil ist, warum dieses Projekt so polarisiert -, dass es auch um ökonomische Interessen geht. Für dieses Stolpersteinprojekt sind Urheberrechtszahlungen zu leisten. Das wird in der jüdischen Gemeinde unterschiedlich gesehen. Manche sagen, das ist würdig und recht, denn es ist ein Teil der Verantwortung in der heutigen Gesellschaft für so ein Projekt zu zahlen. Es gibt andere die meinen, es sei entwürdigend, dass für eine Darstellung im öffentlichen Raum an eine Einzelperson - auch das sei erwähnt - Tantiemen zu bezahlen sind. Es ist eine subjektive Frage, wie man das für sich entscheidet. Es ist hier so, wie bei beinahe allen Dingen, die Welt ist nicht binär, nicht einfach schwarz/weiß und sie ist nicht null oder hundert, sondern vieles liegt tatsächlich auch in Grautönen, in unterschiedlichen Bewertungen. Aktuell - das soll auch erwähnt werden - polarisiert auch die Stellungnahme der Botschafterin der Republik Israel in Österreich, die sich sowohl in Interviews, als auch in Reden sehr fordernd auch gegenüber der Stadt Linz, aus meiner Sicht, inhaltlich nicht korrekt verhalten hat. Dieses Verhalten wird auch von der Israelitischen Kultusgemeinde in dieser Stadt sehr widersprüchlich wahrgenommen. In Interviews wird uns unterstellt, dass die Stadt Linz nicht bereit wäre, ihre Geschichte aufzuarbeiten. Das halte ich von jemandem, der im diplomatischen Dienst steht, für eine ausgesprochen überzogene, und in diesem Fall inhaltlich nicht korrekte Darstellung. Wenn jemand gegen das Projekt Stolpersteine ist, so ist er weder antisemitisch eingestellt, noch will er die Vergangenheit nicht aufarbeiten. Gerade die sozialdemokratische Fraktion, mein Vorgänger und auch ich, haben ganz klare Positionen zur historischen Verantwortung einer Stadt, die immerhin die Patenstadt des größten Massenmörders der Geschichte bislang gewesen ist. Ich lasse mich aber ungern unter Druck setzen. Ich sehe es auch als meine Verantwortung als Bürgermeister an, eine Meinung, die ich persönlich schon seit über zwölf Jahren habe - Sie werden Protokollauszüge im Gemeinderat finden, da war ich noch nicht einmal Mitglied der Stadtregierung, da habe ich mich schon so positioniert -, dass diese Position legitim ist, einzunehmen. Gleichzeitig bin ich in Gesprächen mit der Israelitischen Kultusgemeinde, Herr Kulturdirektor Stieber ist mit anderen Institutionen in der Stadt, wie beispielsweise der Kunstuniversität, in Gesprächen, ob wir nicht eine andere Form entwickeln können, wie wir an das Vertreiben und den Mord an der jüdischen Bevölkerung in Linz im öffentlichen Raum erinnern können. Ob das tatsächlich immer vor Ort ist – es gibt zum Beispiel Hauseigentümer, die es heute noch ablehnen, dass wir Gedenktafeln an ihren Objekten anbringen -, ob das in Form einer zentralen Erinnerungsstätte ist, ob das dezentral ist - es sind viele diese Häuser, um die es geht, auch gar nicht mehr vorhanden, manchmal nicht einmal die Straßenzüge - das ist auch ein Teil der Geschichte unserer Stadt, und ob wir hier nicht einen anderen Weg finden, um die Intention, aber nicht dogmatisch das, was eine Botschafterin oder eine politische Partei einfach will, auch umzusetzen. Das ist der Weg, den wir gehen. Dafür brauchen wir auch keine Gemeinderatsanträge, dafür brauchen wir die Gesprächsbasis, die es mit der Israelitischen Kultusgemeinde gibt. Dazu bedarf es auch eines Koordinators, den es in Form des Herrn Kulturdirektors Dr. Stieber gibt. Ich glaube, das ist der vernünftige Weg. Wir werden jedenfalls auch einer Zuweisung dieses konkreten Projektes nicht zustimmen, weil die sozialdemokratische Fraktion eine klare Meinung dazu hat, dass wir dieses Projekt der Stolpersteine nicht wollen, andere Projekte aber gemeinsam mit der Kultusgemeinde ohne Zuruf bereits versuchen, zu entwickeln.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich muss schon darauf hinweisen, dass Kollege Langer einen sehr klugen und wohl überlegten Antrag gestellt hat, der in Wahrheit genau das umfasst, was du gerade gesagt hast, im öffentlichen Raum ein individualisiertes Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus in irgendeiner Form herbeizuführen. Er hat das so formuliert. Die Stolpersteine sind ein Beispiel, das in anderen Städten schon umgesetzt wird. Die Intention unseres Antrages und was Herr Kollege Langer nicht nur geschrieben und im Antrag eingebracht hat, sondern auch schon ausgeführt hat, ist ein individualisiertes Gedenken im öffentlichen Raum in Linz in irgendeiner Form, die auf breite Zustimmung trifft, umzusetzen. Also ich verstehe das überhaupt nicht. Du tust jetzt so, als wäre der Antrag Stolpersteine und Punkt und unbedingt Stolpersteine und auch wenn die keiner will, wir wollen Stolpersteine. Darum geht es wirklich nicht, im Gegenteil. Es gibt gerade von unserer Fraktion natürlich ein breites Anerkennen dessen, was in der Stadt an Aufarbeitung schon passiert und was in der Vergangenheit und von deinem Vorgänger schon umgesetzt worden ist und auch viele Dinge, die umgesetzt worden sind, weil der Kollege Langer oder jemand anderer aus meiner Fraktion einen Antrag gestellt haben. Bisher hat es die Gepflogenheit gegeben, eine Zusammenarbeit zu suchen und Ideen, die von anderen kommen, nicht abzulehnen, weil sie von anderen kommen, obwohl man genau das Gleiche will und das Gleiche beantragt, was man offenbar selber will. Dieser neue Zugang irritiert mich schwer, weil es um die Sache geht. Das möchte ich jetzt gesagt haben. In diesem Antrag steht nichts anderes als, was du offenbar auch willst.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger zur tatsächlichen Berichtigung: „Nicht das, was ich will, sondern das, was bereits geschieht, es ist im Laufen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Ich möchte im Wesentlichen noch einmal wiederholen, was Frau Kollegin Mag.a Schobesberger gesagt hat. Wir haben den Antrag bewusst offen gehalten, weil wir es den Parteien nicht schwer machen wollen. Es geht uns nicht darum, sozusagen als Grüne parteipolitisch etwas durchzuboxen, sondern wir sind mit sehr vielen Organisationen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen, im Dialog. Wir anerkennen deren Wunsch, Bestreben und deren Vorstellung, wie ein Gedenken auszusehen hat. Wir nützen sozusagen das Gremium des Gemeinderates, um diese Wünsche weiter zu transportieren. Wir haben uns nicht konkret auf das Projekt der Stolpersteine festgelegt. Wir haben es aber deshalb als bevorzugte Variante artikuliert, weil es das Projekt ist, das in den Dialogen am meisten hervorgehoben wurde. Insofern muss ich sagen, ist es genau das, was Herr Bürgermeister Luger gesagt hat, was für ihn von der Charakteristik wichtig ist, wie es aussehen soll, nämlich individualisiert, öffentlich und dauerhaft. Genau das streben wir an. Insofern werte ich es als politische Entscheidung, dem Antrag, weil er von einer anderen Fraktion kommt, nicht zuzustimmen. Ich finde es ehrlich gesagt relativ kleinlich und schade. Zu den anderen Rückmeldungen möchte ich zum Herrn Kollegen Kleinhanns noch folgendes sagen. Gerade wenn es um Gedenkkultur und Geschichte geht, sprechen wir natürlich immer über Dinge, die kontroversiell diskutiert werden. Im Sinne einer politischen Bildung bemüht man sich natürlich darum diese Dinge multiperspektivisch anzugehen und zu behandeln, das versteht man auch unter einer geschichtlichen Aufarbeitung. Wenn Sie sich daran erinnern, gab es die Kontroverse um die Aphrodite. Ich möchte dies jetzt thematisch nicht vergleichen, aber da haben wir uns auch darauf geeinigt, das Thema im Ausschuss weiter zu besprechen. Insofern denke ich, würde Ihnen kein Stein aus der Krone fallen, einer weiteren Diskussion im Ausschuss zuzustimmen, aber auch das ist eine politische Entscheidung. Ich verbitte mir aber bitte, wenn es um dieses Thema geht Erziehungsversuche - Sie rücken uns sozusagen in eine faschistische Ecke, wenn es uns um Erziehungsversuche geht, um politische Erziehungsversuche, um geschichtliche Erziehungsversuche. Sie unterstellen der jetzigen jungen Generation, dass sie sich für die Vergangenheit nicht interessiert. Da tun sie der jungen Generation sehr unrecht. Ich kenne sehr viele junge, geschichtlich interessierte politische Menschen, die sehr wohl Interesse an der Vergangenheit haben. Wir wissen, so wie wir die Vergangenheit aufarbeiten, so gestaltet sich auch unsere Zukunft. Insofern ist ihr Zugang, die Zukunft mit einer sozusagen Zäsur weiter zu betreiben und zu betrachten, ein sehr kleinlicher. Ich bin erstaunt, dass das von Ihnen kommt, weil ich Sie sozusagen humanistisch gebildet ein bisschen großzügiger gesehen hätte. Abgesehen davon, haben Sie offensichtlich von politischer Bildung überhaupt keinen Tau und es ist eine Frechheit über diese Dinge so zu sprechen, ganz ehrlich. Das muss man auch klar so sagen. Nachdem wir gesehen haben, dass das Ganze ein schwieriges Thema ist, ist unser Anliegen, dass wir im Kulturausschuss darüber weiter sprechen, bringen wir unsere Perspektiven ein, anerkennen wir die Positionen und Perspektiven und Äußerungen betroffener Organisationen und machen wir die Tür für dieses Thema nicht zu. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Kultur und Tourismus wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und ÖVP (10) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der ÖVP-, Grünen- und NEOS-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten Antrag J 8 Sicherstellung einer objektiven Stellungnahme an den Rechnungshof und führt aus: „In diesem Antrag geht es darum, wie wir mit der Stellungnahme des Rechnungshofes im Zusammenhang mit der Nichterledigung von Verwaltungsstrafverfahren umgehen. Wie bekannt, hat der Rechnungshof seine Überprüfung im Rahmen der so genannten ‚Aktenaffäre‘ auch der Stadt Linz mit dem Ersuchen um eine Stellungnahme übermittelt. Wie wahrscheinlich die meisten wissen, hat man für eine Stellungnahme zu diesem ersten Prüfergebnis maximal drei Monate Zeit. Danach werden diese Stellungnahmen, die von der Stadt, aber auch vom Land eingegangen sind, eingearbeitet, dann gibt es einen Bericht, der auch zu veröffentlichen ist. Ich weiß, dass das ein bisschen schwierig ist. Abstrahieren wir aber jetzt die handelnden Personen und auch die schon sehr vorbelastenden Diskussionen zu diesem Thema und stellen wir uns nur die Situation vor, dass wir jetzt einen Rechnungshofbericht zur Causa ‚Nichterledigung von Verwaltungsstrafverfahren‘ haben, der auch dazu geführt hat, dass es Ermittlungen gegen einzelne Personen gibt. Diese Prüfung stellt auch gröbere Organisationsmängel fest. Dazu gibt es einen Bericht an die Stadt Linz. Jene, die diese Stellungnahme zu diesem Bericht verfassen oder koordinieren sollen, sind zum ganz großen Teil in die Angelegenheit involviert oder auch befangen. Wenn wir uns das jetzt überlegen, müssen wir doch alle zu dem Schluss kommen, dass das ein bisschen skurril ist. Wir müssen Überlegungen anstellen, wie wir eine Stellungnahme an den Rechnungshof erstellen und verfassen können, bei der möglichst alle eingebunden sind, die mit diesem Fall befasst sind, um zu einer möglichst objektiven Stellungnahme zu kommen. Es gibt noch einen zweiten wichtigen Aspekt, den wir nicht vergessen dürfen. Nachdem der Bürgermeister im Oktober 2017 seine Befangenheit in dieser Causa erklärt hat, hat er die Geschäfte in dieser Causa an Frau Vizebürgermeisterin übergeben. Das, was jetzt in den Medienberichten kolportiert worden ist, was der Rechnungshofbericht anscheinend feststellt, bezieht sich zum Teil auch auf die Rechtsanwaltskosten. Bei dem was wir über die Medien erfahren haben, werden auch Zeiträume kritisiert, die in die Amtsführung von Vizebürgermeisterin Hörzing fallen. Somit stellt sich wieder die Frage einer Befangenheit beziehungsweise einer Verstrickung. Es wird noch einmal mehr unterstrichen, dass wir einen Weg finden müssen, wie wir mit einem Rechnungshofprüfbericht umgehen, der der Öffentlichkeit eigentlich noch nicht zugänglich ist, obwohl wir wissen, dass diesen Bericht offensichtlich alle Medien haben. Das ist für uns besonders absurd. Wir sind immer wieder damit konfrontiert, dass GemeinderätInnen keinen Zugang zu Information haben, die Medien aber schon. Das ist eine andere Geschichte. Es ist wichtig, dass wir in einer hoffentlich konstruktiven Art und Weise - mit allen Bedenken der Amtsverschwiegenheit usw. - zu einer Möglichkeit kommen - wir haben ja schon ein ‚Gremium‘ geschaffen – dass sich der Stadtsenat erweitert um VertreterInnen der im Gemeinderat vertretenen Parteien über diese Causa austauscht. Zum Beispiel war einmal Rechtsanwalt Dr. Denkmaier da, um Informationen zu liefern. In diesem Gremium einen Austausch zu finden oder eine Einbindung zu finden bzw. natürlich auch den Kontrollausschuss – der sehr intensiv damit befasst ist – einzubinden. Wie gesagt, es geht darum, einen Weg zu finden. Ich hoffe, dass das diesmal gelingt. Wir müssen schauen, wie man das machen kann. Es soll nicht wieder erklärt werden, was alles nicht geht. Ich würde wirklich ersuchen, dass wir gemeinsam einen Weg finden, wie wir zu einer Stellungnahme kommen, die schon auf diese Verstricktheiten, Involviertheiten und Befangenheiten Rücksicht nimmt. Ich glaube, das ist ganz objektiv, da ist jetzt sonst gar nichts dabei. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. In die stadtinternen Vorbereitungen der Stellungnahme der Stadt Linz an den Rechnungshof, ist das ,Gremium‘ einer um die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinderatsfraktionen und Gemeinderätin Grünn erweiterten Stadtsenatssitzung einzubeziehen und ehestmöglich einzuberufen. 2. Ebenso ist in die stadtinternen Vorbereitungen der Stellungnahme der Stadt Linz an den Rechnungshof, der mit der Aufarbeitung bereits befasste Kontrollausschuss einzubeziehen. Auf die Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit von Mitgliedern des Gemeinderates gemäß § 13 Abs. 4 Statut Linz 1992 wird in Zusammenhang mit dem Umgang von vertraulichen Informationen und Unterlagen hingewiesen.‘ Die Bedeckung allfälliger Kosten soll durch Umschichtung im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall ÖVP, Die Grünen, NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, dieser türkis/pink/grün/schwarze Antrag, der in seiner juristischen Qualität vor allem im Begründungstext sehr fragwürdig ist, wirft eine ganze Reihe von Fragen, vor allem auch juristischer Natur auf. Zum Beispiel ist im Text und bei den Ausführungen von Kollegin Roschger immer wieder die Rede davon, dass eine objektive Stellungnahme der Stadt deshalb erforderlich ist, weil der Bürgermeister und die Magistratsführung befangen seien. Genau dafür sieht unsere Rechtsordnung ganz klare Vertretungsregelungen vor. Dabei wird übrigens nicht wie Ursula Roschger insinuiert hat, irgendetwas übergeben, sondern das sind ex lege Vertretungen. Das heißt, das Gesetz sieht vor, dass im Falle einer Befangenheit eine Vertretung auf jemanden übergeht. Diese Vertretungsregelungen bei Befangenheit eines Amtsinhabers oder eines Verwaltungsmitarbeiters oder einer Verwaltungsmitarbeiterin sind dazu da, um eine unbefangene Amtsführung dennoch zu ermöglichen. Der Landesgesetzgeber hat durch die Vertretungsregelungen sichergestellt, dass eine objektive Amtsführung erfolgt. Dazu braucht es keine Erfindung für Extragremien oder eine Einbindung des Kontrollausschusses, der anscheinend in Linz mittlerweile für fast alles zuständig sein soll. Aus Aussendungen und Facebook-Einträgen der ‚heiligen Inquisition‘ geht auch immer wieder hervor, dass die erste Vizebürgermeisterin Karin Hörzing eine Parteikollegin des Bürgermeisters ist. Das hat aber nichts mit Befangenheiten zu tun, sondern sagt etwas über Wahlergebnisse aus. Zudem ist dieser Antrag vor allem vor dem Hintergrund unserer Bundesverfassung äußerst skeptisch zu beurteilen. Der Antrag wirft einige Fragen auf. Nach den Vorgaben des Artikel 127 a, Absatz 5, BVG, aber auch nach dem ganzen System der Rechnungshofberichte in der Verfassung ist der Adressat des Rohberichtes ausschließlich der Bürgermeister bzw. in diesem Fall aufgrund der ex lege Vertretung seine Vertreterin, die erste Vizebürgermeisterin. Der Gemeinderat ist nur als Adressaten des Endberichtes vorgesehen. Da steht eine ganz heikle Frage an, nämlich ob eine Befassung vorab z. B. des scheinbar omnipotenten Kontrollausschusses bzw. gar eine Einbindung in die Verfassung der Stellungnahme zum Rohbericht überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist. Ich will den Gemeinderat nicht mit vielen weiteren juristischen Fragen belasten. Mein Vorschlag wäre daher, diesen juristisch sehr ‚hoppertatschigen‘ Antrag, diesen ungeschickt formulierten Antrag zur weiteren Befassung und vor allem zur Klärung der anstehenden juristischen Fragen dem Stadtsenat zuzuweisen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Schilchegger: „Wir sind ebenso für eine Zuweisung an den Stadtsenat.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Hajart: „Danke für die avisierte Zuweisung. Über dieses Gremium müssen wir noch reden. Lieber Herr Kollege Franz Leidenmühler, du hast betont, dass sich in diesem Zusammenhang viele juristische Fragen stellen. Ich habe das schon einmal gesagt - bitte jetzt nicht auf dich bezogen -, dass aber für mich ein guter Jurist ist, der die Fragen klar beantwortet und nicht einer, der aus den Fragen, die sich stellen, noch mehr Fragen macht. Das ist aber bitte nicht auf dich bezogen. Man braucht wahrscheinlich diejenigen, die Fragen stellen und dann diejenigen, die sie beantworten. Aus unserer Sicht ist das möglich. Laut Rechnungshofgesetz ist es nicht ausgeschlossen, ein weiteres Gremium entsprechend miteinzubeziehen. Wir plädieren für den erweiterten Stadtsenat - so nenne ich das jetzt einmal - sprich, Stadtsenat ergänzt um Fraktionsvertreter, wie wir es schon mal gehabt haben bzw. Stadtsenat ergänzt um die Mitglieder des Kontrollausschusses. Das macht nur Sinn, wenn man im Kontrollausschuss immer wieder kontinuierlich mit diesem Thema befasst ist, dass man zum Beispiel auch die Fraktion einlädt, die den Kontrollausschussvorsitzenden stellt. Ich weiß nicht, warum man das verwehren sollte. Dementsprechend stelle ich auch den Antrag auf Zuweisung nicht an den Stadtsenat, sondern an den Stadtsenat ergänzt um die Fraktionsvertreter. Ich sehe es als positives Zeichen, dass man dieses Kollegialorgan in Bezug auf die Stellungnahme der Stadt Linz an den Rechnungshof dann entsprechend mit einbezieht. Es ist wichtig, darüber Erkenntnisse zu erlangen. Noch ein Argument, warum man den Kontrollausschuss miteinbeziehen soll, ist, dass in diesem Rechnungshofbericht auch wichtige Feststellungen, Themenstellungen in die Zukunft gerichtet stehen, wie wir uns aufstellen können, damit so eine Aktenaffaire nicht mehr passiert. Lieber Franz Leidenmühler, du hast gesagt, dass der Kontrollausschuss schon für so ziemlich alles zuständig ist. Das ist auch leider so, wie es aussieht. Nachdem ein Skandal den nächsten jagt, hat auch der Kontrollausschuss viel zu tun. Aber dazu bekenne ich mich, weil so eine sehr wichtige Arbeit gemacht wird, damit solche Affären und Skandale nicht mehr vorkommen. Dementsprechend bitte ich um Zustimmung zum Antrag. Das wäre das allerwichtigste. Als Minimalforderung bitte ich gleichzeitig um Zuweisung an den um den Kontrollausschuss ergänzten Stadtsenat. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich bin kein Jurist, ich bin in dieses Thema nicht wirklich eingetaucht. Ehrlich gesagt, nervt es mich schon und ich glaube, es nervt alle. Eine Bitte an Sie, Herr Bürgermeister und auch an dich, Karin, diesen Prozess so fair wie möglich zu gestalten. Ich glaube, das ist eine Frage des Hausverstandes. Ein Aspekt dieser Fairness oder der Offenheit ist, dass dieser Zuweisung zum Stadtsenat auch Herr Felix Eypeltauer, Herr Martin Hajart oder auch Ursula Roschger, die sich alle damit beschäftigen, beiwohnen können. Alles andere ist für mich irgendwie unfair und ein kämpfen mit geschlossenem Visier.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bin auch kein Jurist, weder ein studierter Jurist, noch ein Hobbyjurist. Das heißt, ich kann keine Antworten geben, wie es Kollege Hajart gefordert hat. Ich möchte mich aber zu Wort melden, um einige Klarstellungen vorzunehmen, die mir wichtig sind, und zwar Klarstellungen, die insbesondere im Antrag formuliert das Themenfeld der Anwaltskosten betrifft, ein Thema, das auch in den Medien immer wieder diskutiert wird. Es stimmt und wir wissen, dass wir im Gemeinderat einen Beschluss gefasst haben, dass die Stadt Linz durch Anwälte vertreten wird und die dafür vorgesehen Kosten einen Rahmen von 200.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Fakt ist, dass dieser Kostenrahmen de facto eingehalten wird. Er ist noch nicht ausgeschöpft, geschweige denn überschritten. Das Delta zu den kolportierten Kosten von 377.000 Euro ist leicht erklärt. Das sind Anwaltskosten, die der Stadt anfallen, um die betroffenen Magistratsbediensteten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rechtlich zu vertreten. Das ist notwendig, weil das Magistrat eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu erfüllen hat. Diese Fürsorgepflicht ist klar im AGBG und auch im Angestelltengesetz geregelt. Es stimmt, dass der öffentliche Dienst nicht explizit dort erwähnt ist, aber es ist trotzdem ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, dass der öffentliche Dienst von der Fürsorgepflicht nicht ausgenommen ist. Somit sind diese Kosten Angelegenheiten des inneren Dienstes und haben mit diesen im Gemeinderat beschlossenen Kosten von 200.000 Euro nichts zu tun. Die Behauptung, diese 377.000 Euro überschreiten den Gemeinderatsbeschluss, den wir alle gefasst haben, ist schlicht und ergreifend falsch. Wenn man eine falsche Behauptung aufstellt, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder diese Behauptung ist aus Unwissenheit aufgestellt worden, dann ist das höchstbedenklich, weil das ein Zeichen dafür ist, dass man nicht ordentlich recherchiert hat. Ich gehe davon aus, dass die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte entsprechend seriös vorgehen und recherchieren. Es gibt noch die zweite Möglichkeit, dass man diese Behauptung wider besseres Wissen aufstellt. Wenn das der Fall ist, dann ist es nichts anderes, als eine Unterstellung. Eine Unterstellung - das ist heute auch wieder erwähnt worden -, dass Frau Vizebürgermeisterin, die seit dem 19. Oktober 2017 die Agenden in dieser Angelegenheit von Bürgermeister Klaus Luger übernommen hat, unrechtmäßig gehandelt hätte, weil sie einen Gemeinderatsbeschluss mit einem Kostenrahmen von 200.000 Euro nicht vollzieht, sondern am Gemeinderat vorbei überschreitet. Das ist eine Unterstellung und ist auf das schärfste zurückzuwiesen und zu verurteilen. Da muss man Frau Vizebürgermeisterin entsprechend verteidigen. (Beifall SPÖ) Meine Damen und Herren, derartige Unterstellungen sind diesem Haus nicht würdig. Das ist ein Beweis dafür, dass es dieser selbsternannten Allianz - ich sage nicht Aufklärerallianz, sondern ich sage nur Allianz - nur um politisches Kalkül geht. Es geht nur um politisches Kleingeld und diese Vorgehensweise entlarvt sich von selbst. Wir werden diesen Antrag dem Stadtsenat zuweisen und zwar ausschließlich dem Stadtsenat unsere Zustimmung geben, aber keine weiteren Gremien damit befassen. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ). Gemeinderat Mag. Hajart: „Vermeidbar, wenig transparent, fehlende Prüfung der Preisangemessenheit, fehlende fundierte Entscheidungsgrundlage für die Gremien. Das hat, laut Medienberichten, der unabhängige Rechnungshof in seinem Rohbericht festgestellt, was die Rechtsanwaltskosten in der Aktenaffäre betrifft. Das war in der Zeit, in der die Verantwortlichkeit aufgrund der Befangenheit von Bürgermeister Luger auf die Frau Vizebürgermeisterin Hörzing übergegangen ist. Das, lieber Stefan Giegler, ist die dritte Möglichkeit, die du nicht erwähnt hast.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Zu den Rechtsanwaltskosten: Nachdem wir den Rechnungshofbericht nicht haben, haben wir unsere Informationen und Hinweise aus den Medien, auf die wir uns beziehen, eine andere Möglichkeit haben wir zu dem Zeitpunkt leider nicht. Also beziehen wir uns darauf. Im Antrag ist ganz klar formuliert, dass es laut Medienberichten so sein soll und wir das deswegen zumindest zur Diskussion und in Frage stellen. Es ist wirklich erstaunlich. Nachdem dieses Thema wirklich sehr aufgeladen ist, haben wir versucht - ich glaube, es ist im Großen auch gelungen - einmal ein bisschen sachlich zu diskutieren. Die Polemik kommt eher von einer anderen Seite. Ich würde wirklich noch einmal ersuchen, diese Zuweisung mit den VertreterInnen der Parteien zu machen, weil es – ich kann nur Lorenz zitieren - tatsächlich unfair wäre, wenn man die befassten Personen nicht mit einbindet. Ich nehme es zur Kenntnis, wenn das so nicht der Fall sein soll. Ich möchte noch zu bedenken geben, dass es nicht nur um eine Stellungnahme geht, sondern um die Bekanntgabe allenfalls getroffener oder zu treffender Maßnahmen. Ich denke, dass wir im Kontrollausschuss - der mag belächelt werden und was weiß ich alles, obwohl Sie selber alle drinnen sitzen - schon viele Schritte weitergekommen sind, worauf künftig zu schauen ist oder wo wir gemeinsam Maßnahmen entwickeln müssen. Insofern weiß ich nicht, ob das noch gelingen wird. Ich würde tatsächlich ersuchen, einen Weg zu finden, damit man eine offene und transparente, aber natürlich verschwiegene und ordentliche Einbindung der betroffenen Leute vornimmt. Wir müssen uns wirklich noch einmal überlegen, wie skurril die Situation tatsächlich ist, dass diese Stellungnahme von involvierten und zum Teil befangenen Leuten formuliert werden muss. Das ist nicht stimmig. Danke, wenn das zugewiesen wird, im Idealfall mit allen Beteiligten.“ (Beifall Die Grünen, ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat plus die Fraktionsvertreter plus Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und anschließend nur über die Zuweisung zum Stadtsenat abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat plus die Fraktionsvertreter plus Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Zuweisung an den Stadtsenat wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 9 Linzer Radhäuschen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe wieder das Entspannungsprogramm. Linz leidet unter einem zu geringen Anteil an Radfahrenden. Dafür gibt es viele Gründe. Einer davon, der relativ leicht und schrittweise zu beheben wäre, ist der Mangel an sicheren, wettergeschützten, ebenerdigen Radabstellplätzen. In jedem Neubau sind solche ebenerdigen Radgaragen mittlerweile Pflicht und werden hergestellt. Ganz anders verhält es sich in der Innenstadt in Altbauten, dort mangelt es an sicheren Abstellmöglichkeiten. Baulich sind dort Radgaragen oft nicht oder nur mühsam zu machen. Sichere Radabstellboxen oder Häuschen in der Straße sind eine Lösung dafür und würden den Anreiz erhöhen, oft teurere Räder, auch E-Bikes mit entsprechender Ausstattung auch täglich zu nutzen und so den Radfahranteil zu heben. Dank dieser Boxen oder Häuschen, können gute Räder auch über Nacht und länger draußen bleiben. Neben den Boxen entlang der Trauner Straßenbahnstationen sind auch die ,Düsseldorfer Radhäuschen‘ ein gutes Beispiel dafür. Auf der Fläche eines PKW-Stellplatzes finden bis zu zehn Fahrräder Platz: https://www.duesseldorf.de/leben-in-duesseldorf/verkehr/detail/newsdetail/duesseldorfer- fahrradhaeuschen-zwei-prototypen-im-praxistest-l.html. Da es einiger Überlegungen in Bezug auf mögliche Standorte, Herstellung, Anschaffung, Unterhaltung und Betrieb bedarf, bietet sich eine Behandlung im Infrastrukturausschuss an. Dort kann in Ruhe eine Linzer Lösung, im Idealfall schon ein Prototyp mit konkretem Nutzen entwickelt werden. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Referent (ISW) wird gebeten die Machbarkeit von Linzer Radhäuschen, sprich, sicheren und wetterfesten Radboxen im öffentlichen Straßenraum zu prüfen und wenn möglich, einen Prototypen zu Testzwecken zu realisieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sichergestellt werden. Ich sage gleich dazu, dass es konkrete Personen gibt, die so etwas gerne machen und die sich gerne dafür einsetzen würden. Das heißt, die Stadt müsste das nur ermöglichen und die Rahmenbedingungen schaffen. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, das gegenständliche Thema wurde bereits mehrfach diskutiert und aus mehreren Gründen verworfen. Vor allem die relativ hohen Kosten, das Ortsbild und die Möglichkeit in den Häuschen allerlei Gerümpel zu entsorgen, waren hier ausschlaggebend und sprechen dagegen. Mit dem vorhandenen Budget können ungleich mehr Radabstellanlagen als Abstellhäuschen oder wie im gegebenen Fall Radhäuschen errichtet werden. Bei Bike-and-ride-Anlagen würde auch eine entsprechende Überdachung berücksichtigt werden. Weil Kollege Poto?nik von Prototypen gesprochen hat, möchte ich zur Information sagen, Stadtrat Hein ist zu diesem Thema schon im Gespräch mit der Firma Innovametall. Es ist schon alles am Laufen, es wird geprüft was man machen kann. Aber wie gesagt, es gibt es natürlich mehrere Punkte, vom Ortsbild bis zu den Kosten. Darum werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Köck: „Lieber Lorenz, auch wir haben uns das Radhäuschen angesehen. Ich habe mir den Link und dieses Düsseldorfer Modell angeschaut, den du im Antrag mitgeschickt hast. Wenn man sich das genauer überlegt, gibt es einige Argumente. Ein wesentliches Argument, das meiner Meinung nach dafür spricht, ist die Witterung, da gebe ich dir Recht. Aus meiner Sicht sprechen aber viele Argumente dagegen. Diese Radhäuschen in Düsseldorf kosten laut Homepage 20.600 Euro inklusive Transportkosten für einen derartigen Prototypen. Ich habe beim Radfahrbeauftragten nachgefragt, wieviel ein Fahrradabstellplatz bei uns kostet. Ein Fahrradabstellplatz wurde mit Kosten von 80 Euro netto oder 96 Euro brutto beziffert. Wenn man das mal zehn rechnet - in so ein Häuschen in Düsseldorf passen zehn Räder - sind das 960 Euro, ohne Aufstellkosten. Man sieht schon, um die Kosten eines Düsseldorfer Prototyps kann man sehr viele Fahrradabstellplätze in Linz schaffen und ich glaube, dass es wichtig und gut ist, das zu tun. Ich möchte auch Stadtrat Hein unterstützen und ihn bitten, das weiterhin so zu machen. Ich glaube – darüber bin ich mit dir einig -, dass wir diese Abstellplätze gerade in der Innenstadt brauchen. Soviel zu den Kosten. Dann die Frage, ob die Fahrräder in diesem Häuschen wirklich sicherer sind? Mir sind in Linz leider schon einige Räder aus versperrten Räumen meines versperrten Mehrparteienhauses gestohlen worden. Ob ein Häuschen, das draußen steht, wirklich so viel sicherer ist, als ein Rad, das mit einem guten Schloss an einem Radständer angehängt ist, weiß ich nicht. Die Witterung habe ich schon angesprochen, das ist wirklich ein Thema. Zur Ästhetik: Wenn ich ehrlich bin, gefällt mir das Düsseldorfer Häuschen nicht. Bei uns werden die Fahrradabstellplätze immer dort angebaut, wo normalerweise ein Auto steht, das sind immer zwei Module. Ein Modul hat zwei Meter Breite für vier Rädern, also in der Regel vier Meter Modul für acht Räder. Damit hat man auch keine Sichtbehinderung. Wenn ich mir diese Häuschen in punkto Straßenverkehrssicherheit vorstelle, weiß ich nicht, wie das gut geht. Das Hauptargument für uns sind eigentlich die Kosten. Aus diesem Grund werden wir uns hier der Stimme, allerdings mit der Bitte an Stadtrat Hein, auch weiterhin viele Abstellplätze aufzustellen, enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon spannend, dass wir beim Radverkehr immer über das Budget reden und wir dafür zu wenig Geld haben. Die Stadt Linz investiert plötzlich in eine Autobahn und es ist kein Thema, dass man dafür 30, 40, 50 Millionen Euro in die Hand nimmt. Heute wurde beschlossen, dass die Stadt mit der Linz AG im Hafen vier Millionen Euro oder in Summe sechs Millionen Euro hauptsächlich für ein Straßenprojekt investieren wird. Und dann sagen wir, Radboxen sind uns zu teuer. Ich mag nur kurz anfügen, dass es in Linz in der Garage am Hauptbahnhof Radboxen gibt. Ob Radhäuschen oder Radbox ist egal - die sind sehr ähnlich - dafür gibt es eine riesige Nachfrage. Für eine Radbox gibt es bis zu einem Jahr Wartezeit. Wir begrüßen diesen Antrag daher auch. Wir fordern schon lange, endlich in die Offensive zu gehen. Es ist ein riesengroßer Unterschied, ob ich eine Radbox habe oder einen Radständer um 80 Euro pro Stellplatz hinstelle. Das sind zwei völlig unterschiedliche Systeme und beide sind notwendig. Wir begrüßen natürlich ganz stark, dass die Radständer ausgebaut werden, weil das notwendig ist. Auf der anderen Seite sind aber auch Radboxen mehr als notwendig. Daher bitte ich hier um Zustimmung. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, wenn man manche reden hört, spielt Geld anscheinend überhaupt keine Rolle: Was kostet die Welt, die mir gefällt? Herr Grininger, sechs Abstellplätze in so einer Radbox kosten 30.000 Euro, um diesen Betrag bekomme ich sehr viele normale Radabstellplätze. Dann kommt auch noch der Betrieb dazu und man muss sich Gedanken über das Sperrsystem machen. Zu diesem Thema führe ich schon seit einem Jahr Gespräche. In der Innenstadt haben wir zum Teil mit dem Denkmalschutz und mit dem Ortsbildservice ein Problem. Diese Häuschen sind nicht hübsch. Die Gesellschaften und Genossenschaften, die die Grüne Mitte gebaut haben, haben sich geeinigt, dass ein derartiger Prototyp in den nächsten Monaten umgesetzt wird. Aus meiner Sicht macht es Sinn, so etwas bei Neubauprojekten statt Stellplätzen zu machen. Sie können mir glauben, die Stadt hat jetzt sicher nicht das Geld, um solche Radboxen um 30.000 Euro flächendeckend aufzustellen. Ich bekomme wahrscheinlich wesentlich vernünftigere Dinge, in die zu investieren ist, aber sicher nicht in Radboxen. Sie können jetzt sagen, dass die Menschen das vielleicht über die Miete zahlen, aber so alt können diese Boxen gar nicht werden, dass sie sich jemals durch Mieteinnahmen amortisieren.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Herr Stadtrat, es geht um die Frage, was der Stadt der Radverkehr wert ist und wieviel man investieren will? Wir haben im Gemeinderat beschlossen, dass wir bis 2020 15 Prozent Radverkehrsanteil wollen. Das zu schaffen, wird schon sehr knackig. Wir könnten aber auch sagen, dass wir 15 Prozent der gesamten Verkehrsinvestitionen in den Radverkehr investieren, weil das immerhin 15 Prozent Radverkehrsanteil sind. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Schön, dass das Radhäuschen so emotionalisiert, dazu möchte ich ein bisschen kontern. Zu den Kosten: Ja, da steht 20.000 Euro beim Düsseldorfer Häuschen, nur wer sagt denn, dass das die Stadt zahlen muss? Dort steht klipp und klar, dass die Stadt mitfördert. In Linz gibt es sicher viele, die das sogar selber zahlen würden. (Zwischenruf) Die bringe ich dir, wenn wir den Antrag dem Ausschuss zuweisen und dort diskutieren, dann bringe ich sie dir. Der zweite Punkt ist - ja die zwei Sachen können komplett unterschiedliche Dinge. Das eine ist wetterfest und abgesperrt und ist ganz sicher, Miriam, sicherer, als ein Keller, wo ein Dieb von niemandem gesehen wird, das Häuschen ist draußen im Straßenraum. (Unruhe) Trotzdem, dieses Häuschen kann auf jeden Fall viel mehr, als ein dem Wetter ausgesetzter Bügel, das ist klar. Dadurch würde ich dort ganz andere Fahrräder hineinstellen, z.B. E-Bikes und teurere Fahrräder. Für ganz viele Menschen ist das ein Problem, dass sie ihre besseren Räder nicht nutzen können oder wollen, weil sie sie nicht sicher abstellen können. Manfred, du hast Park-and-ride angesprochen, das hat mit Park-and-ride gar nichts zu tun. Ich möchte noch einmal betonen, dass es dabei wirklich um eine ganz konkrete Problemlösung für Radpendler und Alltagsradler in der Stadt geht, die in ihren Häusern keine Abstellflächen oder nur sehr ungemütliche im Keller usw. haben. Gerade für Frauen ist das beschwerlich, denn die müssen das Fahrrad herausheben. Ich sehe das bei meiner Lebensgefährtin, die kämpft jedes Mal, bis sie das Rad draußen hat. Das ist ein Thema, so lächerlich das klingt, aber das ist ein riesen Thema. (Zwischenruf) Ja, das geht automatisch, da gibt es Federn usw., schaue dir das einmal in Salzburg an. Ich glaube, die Gestaltung ist hier nicht das Thema, weil wir nie auf einen grünen Zweig kommen. Abgesehen davon, interessiert mich diese Gestaltung gar nicht, weil es um die Wetterfestigkeit geht. (Heiterkeit) Oder wir machen einen Wettbewerb. (Zwischenruf) Ja gut, das ist ein Widerspruch, Punkt für dich. Abschließend, wir wollen den Radfahranteil heben. Den großen Befreiungsschlag gibt es nicht. Es ist nicht so, dass man irgendeinen dicken Radweg baut, das geht nur, indem man dutzende kleine Maßnahmen gleichzeitig macht, nur so geht das. Dieser wetterfeste Stand in der Straße wäre ein Puzzlestein für diese große Strategie. Bei der Radstrategie oder beim Versuch, den Radfahranteil zu heben, gibt es den großen Befreiungsschlag nicht, das ist ein Puzzlestein. All diese Fragen, die wir gerade durchaus emotional diskutiert haben, möchte ich bei dir im Ausschuss diskutieren, Markus, und nicht hier schon abwürgen. Das wird einer innovativen Stadt einfach nicht gerecht, ich kann es nur immer wieder sagen. Darum bitte ich inständig um Zustimmung, damit wir einen Prototyp schaffen können. Das kann doch nicht so schwer sein. Die Leute gibt es, wenn wir es diskutieren, dann bringe ich sie dir.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 10 Mini-Radbahnen in der Innenstadt und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht schon wieder um das Rad fahren. Das ist kein Zufall, weil das Rad fahren in der Stadt ein wesentlicher Hebel ist, um unsere Stauproblematik zu beheben. Holland, Kopenhagen und viele andere Städte machen es vor. Ein Problem, das wir relativ leicht lösen könnten, sind die sehr, sehr unangenehmen gepflasterten Straßen in der Innenstadt, die wunderschön sind. Die sind nicht nur unangenehm, gerade wenn man kleinere Reifen oder sehr hart aufgepumpte Reifen hat, sondern die sind auch gefährlich, wenn es nass ist. Ich denke, dass wir das beheben könnten, indem wir einen Versuch machen, nämlich einen Art Teststreifen auf dem wir über 100 Meter oder 200 Meter diese Pflastersteine ein bisschen niederschleifen. Das soll jetzt keine fünf Zentimeter tiefe Rille sein, sondern es geht darum, diese Pflastersteine, die sehr stark buckeln, ein bisschen flacher zu machen. Ich denke, dass das technisch überhaupt kein Problem ist. Der Antrag hat zum Ziel, so einen Teststreifen in der Domgasse oder in der Klosterstraße einzurichten, weil es dort besonders stark ruckelt. Ich würde bitten, dass dieses Projekt in den Ausschuss kommt. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Referent (Infrastruktur und Stadtentwicklung) wird aufgefordert, die Machbarkeit und die Kosten für Mini-Radbahnen im Kopfsteinpflaster in der Linzer Innenstadt zu untersuchen. Ziel dieser Untersuchung wäre die Umsetzung einer kurzen Teststrecke.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Wortmeldung Stadtrat Hein: „Fast schneller, als die Polizei erlaubt, haben wir uns um diese Thematik gekümmert, Lorenz. Mitte September hast du mir eine E-Mail bezüglich solcher Mini-Radbahnen geschrieben. Ich habe dir gesagt, dass wir uns das anschauen werden. Wir haben auch eine Innsbrucker Firma gefunden, die diese Arbeiten durchführt. Das Abschleifen eines Quadratmeters kostet zwischen 100 und 120 Euro. Am 4. Oktober haben wir das mit der Radlobby im Radforum besprochen und haben uns darauf geeinigt, dass wir die Teststrecke am Pfarrplatz wählen werden, sollten nicht wesentliche Gründe dagegen sprechen. Die Radlobby ist der Meinung, dass es dort wichtiger ist als in der Klosterstraße. Nachdem das, was wir eigentlich im Anschluss besprechen hätten sollen, schon gesagt und erhoben worden ist, ist eine weitere Diskussion im Ausschuss nicht notwendig, deswegen werden wir uns auch der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Poto?nik: „Zufriedenstellend, danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und ÖVP (10) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Wimmer. Gemeinderat Giegler berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 11 Maßnahmenpaket öffentlicher Verkehr – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns darüber einig, dass die Stadt Linz, der Ballungsraum Linz, der Zentralraum nicht nur das wirtschaftliche Zentrum Oberösterreichs darstellt, sondern nach Wien das wirtschaftliche und vor allem das industrielle Zentrum Österreichs und die innovativste Stadt ist, aber das ist erst das Ziel. Faktum ist, dass urbane Ballungszentren natürlich mit ihren Umlandgemeinden auch entsprechende Wertschöpfung lukrieren und einen wesentlichen Beitrag zum Steueraufkommen unserer Republik leisten. In einer Stadt, die mehr Arbeitsplätze als Einwohner hat, bedeutet das, dass im speziellen Fall in diese Stadt täglich mehr als 110.000 Menschen einpendeln. Das hat natürlich auch eine entsprechende Auswirkung auf den Verkehr und die Verkehrssituation, das erleben wir täglich. Es wäre daher notwendig, diese Herausforderung entsprechend anzugehen und den öffentlichen Verkehr massiv auszubauen. Faktum ist aber, dass die Kommunen, Städte und auch Länder vom Bund weitgehend im Stich gelassen werden. Es sollte geändert werden, dass Bundesgelder nicht nur nach Wien fließen, um den öffentlichen Verkehr entsprechend auszubauen, sondern dass die Bundesländer, insbesondere aber auch die Städte, als urbane Ballungszentren entsprechend unterstützt werden. Daher stellt die sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend ein Maßnahmenpaket zum Ausbau und zur Finanzierung umweltfreundlicher öffentlicher Verkehrsmittel in den urbanen Ballungszentren vorzulegen. Durch entsprechende Unterstützung des Bundes sollen damit sowohl die innerstädtische Mobilität, als auch der Berufsverkehr aus den Umlandgemeinden zu den Arbeitsplätzen in den Städten verbessert werden. Eine nachhaltige Absicherung der unterstützenden Maßnahmen soll per Gesetz erfolgen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in der Tat ist in den Ballungsräumen der Ausbau des öffentlichen Verkehrs eine zentrale Notwendigkeit, um im Allgemeinen unser Land und die Stadt Linz und ihre Umgebung weiter vorwärts zu bringen. Wir Freiheitlichen unterstützen daher jede Bemühung, diesen öffentlichen Verkehr auszubauen und natürlich besonders die Bemühungen der Finanzierungen sicherzustellen. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 12 Integrierung von Mobilitätsboxen bei Neubauprojekten der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz – Antrag und Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, Klimaschutz im Verkehr stellt eine immer größere energie- und umweltpolitische Herausforderung dar. Um dieser Entwicklung sinnvoll entgegenzuwirken, ist ein klimaschonendes Mobilitätsmanagement unumgänglich. Einer der größten Hoffnungsträger hierbei ist die Elektromobilität. Die von einer Linzer Firma entwickelte Park- und Verleihstation für Elektroautos und Fahrräder, die bereits in einer Wohnanlage in Linz-Urfahr zum Einsatz kommt, ist ein gutes Beispiel dafür, wie Impulse für eine umweltfreundliche, nachhaltige Stadtentwicklung gesetzt werden können. Ausgestattet ist diese Mobilitätsbox mit drei diebstahlsicheren Parkboxen, einer E-Ladesäule, sowie mit zwei Elektro-Fahrrädern. Eine Integrierung solcher Mobilitätsboxen bei Neubauprojekten der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz bringt nicht nur Vorteile für die Umwelt, sondern auch für die Flexibilität der Linzer Bewohner. Durch das Park- und Bike-Sharing-Angebot werden sie unterstützt, im Alltag auch ganz auf das Auto verzichten zu können und erhalten dadurch eine zusätzliche Möglichkeit zur Entlastung ihres Haushaltsbudgets. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Das zuständige Mitglied des Stadtsenats sowie die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz werden ersucht zu prüfen, inwieweit bei Neubauprojekten der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz eine Integrierung von Mobilitätsboxen (kombinierte Park- und Verleihstationen für entsprechende Elektro-Fahrzeuge samt E-Ladesäulen) möglich ist, um dieses Modell bzw. weiterentwickelte Überlegungen zur Förderung der Elektromobilität in Verbindung mit dem Wohnbau stärker voranzutreiben.‘ Bedeckungsvorschlag: Entstehende Kosten sollen durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Strigl: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir sind der Meinung, dass man diese Mobilitätsboxen ruhig ausweiten kann und in einer gewissen Weise einschränken soll. Darum stellen wir folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied des Stadtsenates sowie die Geschäftsführungen der gemeinnützigen und gewerblichen Bauvereinigungen werden ersucht zu prüfen, inwieweit bei Neubauprojekten über 50 Wohneinheiten eine Integrierung von Mobilitätsboxen (kombinierte Park- und Verleihstationen für entsprechende Elektro-Fahrzeuge samt E-Ladesäulen) möglich ist, um dieses Modell bzw. weiterentwickelte Überlegungen zur Förderung der Elektromobilität in Verbindung mit dem Wohnbau stärker voranzutreiben.‘ Ich ersuche um Annahme des Abänderungsantrages.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, Kollege Strigl hat es vorweg genommen, auch wir werden diesen Abänderungsantrag der SPÖ unterstützen, weil dort genau das angeführt ist, was uns gefehlt hat. Erstens ist diese Resolution nur auf die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz ausgerichtet und des Weiteren ist dazu festzustellen, dass in dieser Resolution nicht unterschieden wird, ob eine Prüfung für E-Bikes oder auch für Elektroautos durchgeführt werden soll. Weiters halten wir es für notwendig, das jeweils die vorhandene Infrastruktur im Umfeld des Neubauprojektes der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz oder auch anderer Träger geprüft wird. Es wäre zudem sehr hilfreich, vor der Integrierung einer Mobilitätsbox den Bedarf in der Wohnanlage zu erheben und erst auf Basis dieser Daten die Errichtung vorzunehmen. Wir werden den Abänderungsantrag der SPÖ unterstützen und uns beim ursprünglichen Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Sommer: „Nachdem der Abänderungsantrag der SPÖ noch weitergegriffen ist, als unser ursprünglicher Antrag, werden wir uns natürlich nicht dagegen verwehren.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 13 Südbahn – Verlängerung der Linzer Lokalbahn (LILO) – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag geht es – wie schon besprochen – um die von Herrn Bürgermeister Luger angekündigte Südbahn für den Linzer Süden. Die dortigen Stadtteile sind derzeit durch die Verkehrssituation sehr stark belastet. Wir haben täglich Stau, schlecht ausgebaute Regionalbus-Haltestellen und einen ungenügenden S-Bahn-Takt im Stundenintervall. Gerade im Hinblick auf die Entwicklung des Linzer Südens, unter anderem beim Wohnbau, ist es dringend erforderlich, alltagstaugliche Verkehrslösungen anzubieten. Das Problem ist aber, dass sich die Situation mittelfristig kaum verändern wird, weil die Österreichische Bundesbahn den Ausbau der viergleisigen Westbahn erst für das Jahr 2030 in Aussicht gestellt hat, obwohl die Bahn mit nur zehn Minuten Fahrzeit vom Bahnhof Ebelsberg zum Linzer Hauptbahnhof sicherlich das schnellste Verkehrsmittel ist. Um die Taktfrequenz zu verdichten und das Angebot insgesamt zu verbessern, braucht es aber zeitnahe Lösungen, das ist ganz wichtig. Hier bietet sich die mehrheitlich im Besitz der Stadt Linz befindliche LILO an. Diese könnte ihr Angebot auch im Linzer Stadtgebiet ausweiten. Konkret soll die LILO nicht nur beim Linzer Hauptbahnhof halten, sondern über vorhandene Nebengleise, die bereits vorhanden sind, bis nach Ebelsberg, Pichling oder vielleicht sogar bis nach Asten verlängert werden. Zusätzlich wäre es auch für unsere Stadt möglich, Haltestellen in der Turm- und Lastenstraße zu errichten und diese zu Knotenpunkten auszubauen. Dadurch könnten wir schnellere öffentliche Verkehrsverbindungen zu den Arbeitsplätzen im Industriegebiet anbieten. Grundsätzlich sind dann natürlich noch einige Fragen offen. Wir stellen daher folgende Resolution an die Linzer Lokalbahn AG: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Linzer Lokalbahn AG wird gebeten, ein Konzept zur Verlängerung der LILO Strecke/S5 bis zumindest Linz-Pichling zu erarbeiten. Auch eine Variantenprüfung bis Asten soll Teil der Planungen sein. Dieses Konzept soll den EigentümerInnen und den Gemeinderätlnnen der Eigentümergemeinden vorgelegt werden. Ein möglicher Finanzierungsanteil für S-Bahnen seitens des Bundes und des Landes Oberösterreich soll in diesem Konzept Berücksichtigung finden.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Hackl: „Werter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, es wäre mir wichtig, vorerst Fachleute oder Auskunftspersonen zu beschäftigen, die uns mehr Informationen liefern. Deshalb ersuche ich um Zuweisung des Antrages an den Infrastrukturausschuss. Danke!“ Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrter Herr Gemeinderat Hackl, das machen wir gleich heute, dafür brauchen wir keinen Ausschuss. (Zwischenrufe) Ich habe sämtliche Auskünfte eingeholt, die benötigt werden, um zu verdeutlichen, warum das nicht geht. Im Prinzip scheitert es nicht an den Fahrzeugen, es scheitert an der Infrastruktur und der Gleisanlage. Es ist völlig klar, warum wir keinen wirklichen Takt zusammen bekommen. Das schon altbekannte Problem ist die mangelhafte Stelle zwischen dem Bahnhof Kleinmünchen und dem Hauptbahnhof, dort brauchen wir vorher einen viergleisigen Ausbau. Selbst wenn dieser vorhanden wäre, hätten wir bei der LILO und der ÖBB ein Problem. Die Züge der ÖBB fahren mit 15 Kilovolt Stunden Wechselstrom fährt und die Linzer Lokalbahn fährt mit 750 Volt Gleichstrom. Das heißt, diese Systeme sind nicht kompatibel, somit fallen die derzeit bei der LILO eingesetzten Fahrzeuge ohnehin aus. Das wäre so nicht möglich. Wer ist wofür zuständig? Herr Grininger, Sie haben die Zuständigkeit des Linzer Gemeinderates schon öfters ein bisschen überschätzt, was die Regionalbusse betrifft. Es gibt klare Zuständigkeiten. Ähnlich ist es auch bei der S-Bahn gelagert, denn die S-Bahn fällt klarerweise in die Zuständigkeit des Landes. Wenn auch die LILO zu 50 Prozent oder ein bisschen mehr als 50 Prozent der Stadt Linz gehört, ist die LILO nicht die einzig beteiligte. Die LILO stellt die Gleisinfrastruktur zur Verfügung und der Betreiber also die, die mit dem Zug fahren, das ist die Firma Stern und Hafferl. Wenn so ein Strecke einmal geändert werden muss, muss das Land Oberösterreich diesen Auftrag an die LILO vergeben, sprich, man müsste zuerst einmal mit dem Land Oberösterreich sprechen. Ich habe aber gehört, dass das einer der Landtage ist, in dem Die Grünen vertreten sind. Das heißt, Sie machen die Arbeit für Ihre Kollegen auf Landesebene, das ist schon fast als indirekte Kritik an Ihre eigene Landtagsfraktion zu sehen. Die könnten etwas bewirken, weil sie direkt an der Quelle sind und sogar mit einem Landesrat vertreten sind. Außerdem müssten die Verkehrsdienstverträge zwischen den Beteiligten, also zwischen dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund, dem Land Oberösterreich und Stern und Hafferl abgeändert werden. Kurz dazu, warum im östlichen Teil beim viergleisigen Ausbau nichts weitergeht: Wenn man sich nicht näher damit beschäftigt, kommt oft der Vorwurf, dass die Politik so wenig getan hat. Während meiner Amtszeit haben wir gemeinsam mit Bürgermeister Luger im Jahr 2016 einen Brief an den Vorstandsdirektor der ÖBB geschickt. (Zwischenrufe). Warte einmal, es kommt noch besser, Bernhard, da wart ihr alle dabei: Wir haben im Jahr 2017 eine Resolution an die ÖBB gerichtet und sämtliche Bauträger, die das Kasernenareal in Ebelsberg bebauen, auch noch einmal urgieren lassen. Die Antwort ist leider so, wie sie ist, dass es für die ÖBB technisch nicht möglich ist. Aus diesem Schreiben ist auch noch hervorgegangen, dass möglicherweise nicht viele Leute mit dieser S-Bahn fahren, weil immer bemängelt wird, dass die S-Bahn so schlecht taktet. Das stimmt, in der Stoßzeit ist sie schlecht getaktet, aber zwischen 4:20 Uhr in der Früh und 8:20 Uhr fahren 17 Bahnen. Das ist an und für sich nicht so schlecht. In Ihrem Antrag argumentieren Sie, dass es genügend Gleise gibt und diese genutzt werden könnten. Das ist aber schwierig, weil allein in diesem Bereich täglich 800 Verschub- und Rangierfahrten gemacht werden. Diese zu managen, ist schon sehr komplex, es können keine weiteren Züge mehr eingeschoben werden, sonst bräuchte man ja den viergleisigen Ausbau nicht. Die ÖBB ist sehr bemüht, weiter zu arbeiten. Es ist auch schon etwas geschehen. Beispielsweise ist nach acht Jahren Bauzeit Anfang 2018 planmäßig die Erweiterung des Ostkopfs abgeschlossen worden. Jetzt ist der Westkopf an der Reihe, der genauso notwendig ist. Die ÖBB ist sich bewusst, dass wir eine sehr prekäre Verkehrssituation haben. Sie haben aber den Bau des viergleisigen Ausbaus im Osten auf das Jahr - oder zumindest bis Mitte März - 2024 terminisiert. Ein gleichzeitiger Ausbau - das haben alle Gespräche mit der ÖBB ergeben, man kann es glauben oder auch nicht, aber es ist Faktum - würde nicht ohne Einschränkung des anderen Personennah- wie Fernverkehrs funktionieren. Das heißt, es ist technisch nicht möglich. Herr Grininger, es ist immer wieder im Raum gestanden, dass wir zu wenig tun. Es ist leider nicht sehr aussichtsreich einem Zug, der bereits abgefahren ist, hinterher zu schreien, man wird auf den nächsten warten müssen. Es ist auch klar, Ihre Fraktion oder Ihre Parteikollegen waren über zwei Perioden auf Landesebene in einer komfortablen Koalition mit der ÖVP, da habe ich keine Aktionen in diese Richtung erlebt. Da hätte man vielleicht auf den Zug, der mittlerweile abgefahren ist, noch aufspringen können. Jetzt müssen wir leider auf den Zug warten, der frühestens 2024 kommen wird.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Herr Stadtrat Hein, jetzt nochmal ehrlich. Es wird eine Studie über eine Seilbahn mit einem Investitionsvolumen von ungefähr 250 Millionen Euro beauftragt, eine zusätzliche Straße über den Mona-Lisa-Tunnel wird geprüft oder angekündigt, bei der Autobahnschleuse Linzer Osten sind Sie auch sehr schnell. Sie sagen na gut, da machen wir noch eine Autobahn, machen wir noch eine Abfahrt dazu. Aber Studien für realistische und ökologische und vor allem kostengünstige Szenarien lehnen Sie ab. Es kann schon sein, dass die LILO derzeit eine andere Ausrichtung hat, es kann auch sein, dass dieses städtische Unternehmen lieber nach Aschach als nach Pichling fährt, aber nichtsdestotrotz müssen wir alle Möglichkeiten prüfen, damit dieses städtische Unternehmen, die LILO, vielleicht auch mehr Verkehrsprobleme innerhalb Linz löst. Jetzt zu Ihrem Argument, dass das alles technisch nicht geht. Erstes einmal haben Sie auch in den Medien angekündigt, dass die LILO so ausgelastet ist und dass das mit den Garnituren überhaupt nicht geht. Es ist aber auch klar, dass noch zusätzliche Garnituren angeschafft werden müssen, wenn sie wirklich nach Aschach erweitert werden soll. Dieses Investment könnte man vorziehen und dann gleich fahren. Zum Stromsystem sage ich Ihnen auch gleich noch etwas. Es ist so, dass bei der LILO auf dieser Strecke sowieso Hybridgarnituren im Einsatz sind, Herr Stadtrat und sogar durchgängig. Das steht nicht nur auf Wikipedia, das bestätigt die LILO selbst und die LILO fährt schon ab und zu auf der Westbahnstrecke. Ich darf Ihnen kurz eine Presseaussendung von 2012 vorlesen: ,Ohne Umsteigen bringt die LILO am Samstag 11. August, Gäste ab Eferding, Alkoven und Linz zum Lichterfest nach Gmunden!‘ Das heißt, die LILO ist durchgefahren und zwar auf der gesamten Strecke, das geht also und ist kein Problem. Sie haben gesagt, die ÖBB meint, sie hätte keinen Platz auf den Schienen, sie könne das nicht machen und wüsste nicht, wie man das noch unterbringen könne. Gut aus der Sicht der ÖBB mag das so sein. Ich darf Sie aber daran erinnern, dass der Gesetzgeber genau für solche Fälle eine andere Stelle eingerichtet hat, nämlich die Schienen-Control. Dort kann man solche Absagen entsprechend prüfen lassen und versuchen, entsprechende Lösungen herbeizuführen. Haben Sie das gemacht? Ich kann mir das nicht vorstellen. Genau das wäre aber der richtige Weg, wenn wir sagen in der Stadt Linz, hätten wir gerne eine bessere S-Bahn. Ich halte fest, dass Sie Millionenprojekte mit geringer Umsetzungswahrscheinlichkeit prüfen lassen und Machbarkeitsstudien erarbeiten lassen, damit Sie sich das auf die Fahnen heften können. Wenn es aber darum geht, dass einfache Lösungen, kostengünstige Lösungen umzusetzen sind, dann haben Sie ein Problem damit. Das heißt, wir sagen den Leuten im Linzer Süden, wartet bis 2030. Es passiert einfach soweit nichts, so wird es sehr schwierig mit der Mobilitätswende. Und zum Kollegen Hackl ganz kurz noch als Anmerkung. Bei diesem Antrag geht es genau darum, das von Fachleuten prüfen zu lassen. Ich denke, das Linzer Unternehmen Linzer Lokalbahn AG hat sehr wohl die Fahrflotte, um eine entsprechende Studie machen zu können und wir uns hier dann damit beschäftigen können, ob wir das wollen oder nicht. Ich bitte um Zustimmung, damit wir endlich eine Lösung für den Linzer Süden auf die Bahn bringen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und ÖVP (10) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Hochedlinger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 14 Einheitlicher Jugendschutz in ganz Österreich – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Gemeinderat, wir stellen den vorliegenden Antrag zum Thema Jugendschutz aus dem Anlass, dass sich dieses Jahr endlich fast alle Bundesländer auf ein einheitliches Gesetz, was die Ausgehzeiten betrifft, geeinigt haben. Ich betone, fast alle Bundesländer, weil Oberösterreich leider das einzige Land ist, das aus der Reihe tanzt. Wir sind dafür, dass das Land Oberösterreich seine Meinung noch ändert und ich erkläre kurz warum. Bisher dürfen 15-Jährige in Tirol bis um 1 Uhr ausgehen, in Salzburg bis 23 Uhr, in Oberösterreich bis 24 Uhr usw. Österreich ist ein sehr kleines Land und es sollte nicht neun verschiedene Regelungen zu diesem Punkt geben. Es ist irrsinnig, dass sich Jugendliche, die in Österreich unterwegs sind, in jedem Bundesland neu überlegen müssen, wie lange sie legal ausgehen dürfen. Deswegen unterstützen wir eine neue bundesweite Regelung, dass alle zwischen 14. und 16. Jahren bis 1 Uhr draußen bleiben dürfen, so wie das auch alle restlichen Bundesländer für sich beschlossen haben. Wie stellen daher folgende Resolution an das Land Oberösterreich, damit wir als Stadt Linz die Landesregierung auffordern, ihren Standpunkt zu ändern und eine österreichweite Regelung zu ermöglichen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Oö. Landtag wird ersucht, das Oö. Jugendschutzgesetz dahingehend zu novellieren, damit dem Ergebnis der Konferenz der Landesjugendreferentlnnen entsprochen und eine bundesweite Vereinheitlichung des Jugendschutzes realisiert wird.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderätin Haginger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, grundsätzlich sollte man dafür dankbar sein, dass es jemanden gibt, der sich ernsthaft Gedanke um unsere Jugend macht und nicht einfach mit dem Strom schwimmt. 14-Jährigen gesetzlich zu erlauben bis 1 Uhr nachts ohne Begleitung unterwegs zu sein, wäre schlichtweg verantwortungslos. Ich denke auch, dass das nicht im Sinne der Eltern sein kann. Junge Menschen brauchen noch manche Regeln, um sich im späteren Leben zu Recht zu finden. Ebenso muss man bedenken, dass die Jugendlichen in diesem Alter teilweise noch schulpflichtig sind bzw. bereits eine Lehre begonnen haben und am nächsten Tag ihre Leistung erbringen sollten. Hier ist Vernunft gefragt, die bisherigen Ausgehzeiten für Jugendliche unter 14 Jahren von 5 bis 22 Uhr und für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren zwischen von 5 bis 24 Uhr sind vollkommen ausreichend. Auch eine Online-Umfrage auf der Facebook-Seite der Oö. Familienkarte hat gezeigt, dass das der richtige Weg ist. Fast 95 Prozent der TeilnehmerInnen sind für eine Beibehaltung der Ausgehzeiten in Oberösterreich. Wir enthalten uns hiermit der Stimme.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Hochedlinger: „Ich verzichte. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (15) und ÖVP (10) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 15 Kurzstrecke der Linz Linien verlängern – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe die Freude, den letzten Antrag zu stellen. Das haben wir gleich geschafft, vor allen Dingen, wenn Sie zustimmen (Heiterkeit). Die Linzer Öffis erfreuen sich regen Zuspruchs. Neben Großprojekten, wie der 2. Schienenachse, gibt es aber auch noch viele Möglichkeiten der Optimierung. Auch die Steigerung des Komforts macht den öffentlichen Verkehr gegenüber dem motorisierten Individualverkehr konkurrenzfähiger. Eine dieser Möglichkeiten - darum geht es in diesem Antrag - ist die Aufwertung des Kurzstreckentickets Mini. Es fällt auf, dass dieses zu einem Preis von 1,20 Euro nur für vier Stationen gilt, während das Langstreckenticket - Midi, 2,30 Euro bis zu 43 Stationen erlaubt. Das ist eigenartig. Wir denken, dass die Kurzstrecke mit dem Gott sei Dank laufend größer gewordenen Streckennetz offensichtlich nicht mitgewachsen ist und so auch unseren Bedürfnissen, Nutzerverhalten usw. nicht entspricht. Ein Verlängern der Kurzstrecke auf beispielsweise sechs Stationen wäre im Verhältnis zur Langstrecke nicht nur insgesamt angemessener, sondern könnte sogar einige motivieren, die Straßenbahn zu nutzen, anstatt mit dem PKW zu fahren. Wir wissen, dass ein Großteil der Wege unter fünf Kilometer mit dem PKW stattfinden, darauf könnte man locker verzichten. München hat das schon vorgemacht, ich habe mir das abgeschaut. Die haben genau das gerade gemacht, und die Kurzstrecke von vier auf acht Stationen verdoppelt, dort kostet das übrigens 1,50 Euro, obwohl das Streckennetz viel größer ist. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die ,Kurzstrecke‘ (Mini) der Linzer Straßenbahn soll überarbeitet und verlängert werden. Die Linz AG wird gebeten, hier eine zeitgemäße, nutzerfreundlichere und dem gewachsenen Streckennetz entsprechende Lösung zu entwickeln.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sichergestellt werden.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Bürgermeister Luger: „Den Antrag hätten wir erledigt, die Sache immer noch nicht. Das ist eine Resolution, Herr Gemeinderat, um nicht zu hohe Erwartungshaltungen aufkeimen zu lassen.“ Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Lorenz, der Antrag ist sicher gut gemeint, nur leider bringt er uns nicht wirklich weiter. Die Menschen sollen dauerhaft und vermehrt auf den öffentlichen Verkehr umsteigen und dieses Ziel erreichen wir z.B. mit Maßnahmen, wie dem Umweltticket oder anderen günstigen und vielleicht sogar in Zukunft kostenlosen Jahreskarten. Übrigens hast du in deiner Aufzählung von den Angeboten, die es für Einzelfahrten gibt, auf das Ein-Stunden-Ticket vergessen, dass es noch zusätzlich gibt. Das ist auch ein sehr gutes Angebot für EinzelnutzerInnen. Daher sagen wir klar, Angebot im öffentlichen Verkehr ausbauen, günstige Jahres- oder vielleicht sogar Halbjahreskarten anbieten und das am besten österreichweit. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, werte Herren auf der Zuschauergalerie, ich darf zu diesem Antrag kurz Stellung nehmen. Herr Gemeinderat Poto?nik, lieber Lorenz, du bist oft für sehr kreative Ideen bekannt. In dem Fall ist es leider aus meiner Sicht etwas weniger kreativ. Einfach etwas billiger zu machen, ist wirklich kein sehr großer Wurf bzw. kein sehr großartiger Einfall. Das könnte man theoretisch bei verschiedensten anderen Punkten genauso machen. Ich verweise daher auf ein gemeinsam beschlossenes positives Beispiel, nämlich auf die gebührenfreie Zeit in den Kurzparkzonen am Samstagnachmittag. Das ist wesentlich besser und kreativer, weil man durch eine Reform, auch den Verwaltungsaufwand der Kontrolle gespart hat. Somit hat man nicht nur einfach etwas billiger gemacht, - was, wie gesagt, sehr leicht geht -, sondern auch den Bedürfnissen vor Ort Rechnung getragen. Man hat dort angesetzt, wo es wirklich etwas gebracht hat. Es war produktiv und besonders gut für uns, dass wir bei der Relation der Einnahmen im Vergleich zum Kontrollaufwand ansetzen konnten, weil das wie gesagt, kein besonders großartiger Zeitraum in der Parkraumüberwachung war. Auf den Punkt gebracht, sind wir für solche Dinge gerne offen und stimmen auch mit, wenn du dort entsprechende Ideen hast. Wir sind auch bei einem Wettbewerb - wer bietet weniger? – verhandlungsbereit. Als Nächstes geht es vielleicht um fünf oder sechs Haltestellen, das nächste Mal dann schon um zehn. Jeder bietet dann mehr bei dieser Kurzstreckenkarte und will sich selbst übertreffen, was auch immer. Ich glaube, das ist nicht zielführend. Es gäbe ganz andere Schwerpunkte mit denen man die Effizienz steigern kann und unterm Strich für die Linzerinnen und Linzer mehr herausbringen kann. Deshalb heute eine Stimmenthaltung.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Ich habe es wieder einmal versucht. Detlef, es soll aber nicht billiger sein, sondern für den gleichen Preis attraktiver werden, so würde ich das formulieren. Ich glaube, dass das tatsächlich ein paar Hundert oder ein paar Tausend dazu bewegen könnte, auf das Auto zu verzichten und sich in die Straßenbahn zu setzen. Ich bitte noch einmal um die Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15), ÖVP (10) und die Grünen (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 28. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 18.12 Uhr 4 3