Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 7/2018 PROTOKOLL über die 27. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 20. September 2018, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Detlef Wimmer ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Markus Hein ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer FPÖ Manfred Gabriel FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl FPÖ Patricia Haginger ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger SPÖ Jakob Huber ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Poto?nik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr FPÖ Michael Schilchegger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANGELOBUNG EINES NEUEN MITGLIEDES DES GEMEINDERATES C AUSSCHUSS FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES UND VORSITZENDEN-STELLVERTRETERS - FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Patricia Haginger anstelle von Mia Åkerblom) D AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Patricia Haginger anstelle von Michael Schörgendorfer) E AUSSCHUSS FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Wolfgang Grabmayr anstelle von Mia Åkerblom) F ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER G ANTRÄGE DES STADTSENATES G 1. Gewährung eines Zuschusses an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. (LIVA) in Höhe von 576.321 Euro auf Grundlage des Theater- und Orchesterübereinkommen; Genehmigung einer Kreditübertragung G 2. Übertragung der Zuständigkeit zum Abschluss neuer und zur Abänderung bestehender Dienstleistungs- und Personalübereinkommen mit Beschäftigern vom Gemeinderat auf den Stadtsenat G 3. Friedenserklärung der Stadt Linz 2018 G 4. Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Linz an XXXX XXX XXX XXXXXX XXXXXX H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG H 1. Errichtung eines Innovationsbüros H 2. Erstellung der Digitalen Agenda für die Stadt Linz H 3. Tourismusabgabe - Zuschlagsabgabe zur Freizeitwohnungspauschale H 4. Linzer City Ring - Parkmünzenaktion „Gratisparken in Linz“; Verlängerung der Vereinbarung für zwei weitere Jahre beginnend mit 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2020 I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT I 1. Essen auf Rädern – Anpassung der Vertragsverhältnisse mit der P. Dussmann GmbH, dem Samariterbund Linz sowie dem Roten Kreuz, Bezirksstelle Linz-Stadt I 2. Gewährung einer Förderung an den Verein Kindergruppe „Das Nest“ in Höhe von 50.000 Euro, davon 16.000 Euro 2018 und 34.000 Euro 2019 sowie an die Einrichtung „Diakonie Zentrum Spattstraße, Projekt Schaukelpferd“ in Höhe von 53.000 Euro, davon 20.000 Euro 2018 und 33.000 Euro 2019 – Weitergewährung der Förderung beginnend mit Kindergartenjahr 2019/2020 in Höhe von jährlich 60.000 Euro pro Einrichtung J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION J 1. Erweiterung der Bibliothek im Volkshaus Auwiesen durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG in Höhe von 112.000 Euro (plus/minus 20 Prozent) – Anschaffung der bibliotheksspezifischen Ausstattung und der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von insgesamt 91.800 Euro (plus/minus 20 Prozent) J 2. Grundverkauf in der KG Kleinmünchen (Kremplstraße) um den Verkaufspreis in Höhe von 222.500 Euro J 3. Grundkauf, Grundverkauf sowie Abtretung von Teilflächen in der KG Posch (nächst Traundorfer Straße); 1,260.800 Euro (Grundkauf) und 338.400 Euro (Grundverkauf) J 4. Verkauf von Wohnungseigentumsanteilen in der KG Katzbach durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG um den Verkaufspreis in Höhe von 320.000 Euro J 5. Abschluss eines Bestandsvertrages zwischen der GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH und der Stadt Linz zur Anmietung des Objekts in der Sintstraße 39 zum Zwecke des Betriebes einer Kinderbetreuungseinrichtung K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU K 1. Verkehrsleitbild - Beschlussfassung des Teiles 1 und der weiteren Vorgangsweise; Grundsatzbeschluss K 2. Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone in Kleinmünchen / Auwiesen – Erweiterung in der Dauphinestraße K 3. Änderungsplan Nr. 115 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Posch (Erweiterung Südpark) K 4. Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 sowie des Bebauungsplanes SW 205/4 in Höhe von insgesamt 746.594 Euro K 5. Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 sowie des Bebauungsplanes S 13-29-01-00 in Höhe von insgesamt 254.148 Euro K 6. Änderungsplan Nr. 104 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Wüstenrotplatz) K 7. Bebauungsplanänderung 13-052-01-01 mit Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne S 23-38-01-00 und S 23-38-01-01, KG Kleinmünchen (Wüstenrotplatz) K 8. Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplanänderung 13-052-01-01 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne S 23-38-01-00 und S 23-38-01-01, KG Kleinmünchen (Wüstenrotplatz) – Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs K 9. Änderungsplan Nr. 132 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Mitterbergerweg 36) K 10. Änderungsplan Nr. 128 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4. KG Kleinmünchen (Wiener Straße 456) K 11. Bebauungsplanänderung 01-105-01-01, KG Linz (Landstraße 111-115a) K 12. Neuerfassung des Bebauungsplanes (Stammplan) 05-027-01-00, KG Katzbach (Westlich Eibenweg) K 13. Änderungsplan Nr. 101 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Freistädter Straße 401) K 14. Änderungspläne Nr. 90 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Prinz-Eugen-Straße) K 15. Bebauungsplanänderung 15-021-01-01, KG Ebelsberg (Volkenstorferweg) K 16. Bebauungsplanänderung 09-067-01-01, KG Waldegg (Kudlichstraße – Hofmeindlweg) K 17. Neuplanungsgebiet Nr. 739 zum Bebauungsplan-Entwurf 16-065-01-00, KG Pichling (Schwaigaustraße - Traundorfer Straße) K 18. Änderungspläne Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Ufer (Heliosallee) K 19. Bebauungsplanänderung 14-014-01-01, KG Lustenau (Flachenauergutstraße - Prinz-Eugen-Straße) K 20. Bebauungsplanänderung 01-016-01-01, KG Linz (Eisenbahngasse – Herbert-Bayer-Platz) L ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG L 1. Kreditübertragung für die Leistung von Beiträgen zur Erhaltung der öffentlichen Berufsschulen in Höhe von 372.000 Euro M FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 M 1 AUFHEBUNG DER GRILLZONE UNWEIT DER WEIKERLSEEN M 2 FASSADENBEGRÜNUNG ZUM SCHUTZ VOR SOMMERLICHEN HITZEINSELN M 3 ALKOHOLVERBOT AM SÜDBAHNHOFMARKT - ANTRAG UND RESOLUTION M 4 TRANSPARENTES RADWEGEBUDGET M 5 HÖHERE VERKEHRSSICHERHEIT FÜR FUSSGÄNGER UND RADFAHRER: PILOT-PROJEKT COUNTDOWN-AMPEL AN SCHUTZWEG / RADFAHRERÜBERFAHRT IN LINZ M 6 AUSRÜSTUNG DER MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER DES ORDNUNGSDIENSTES DER STADT LINZ MIT EIGENEN FAHRRÄDERN - ANTRAG UND RESOLUTION M 7 SUCHTPRÄVENTION: KONZEPT UND RESSOURCEN GEMEINSAM ENTWICKELN UND TRAGEN M 8 DOTIERUNG FÖRDERTOPF FASSADEN- BZW. DACHBEGRÜNUNG M 9 RADVERKEHRSOFFENSIVE - BUDGET 2019 M 10 GRÜNRAUMPLANUNG IM GESCHÄFTSBEREICH STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG M 11 SONDERPRÜFUNG DER HOHEITLICHEN BEREICHE DES MAGISTRATS DURCH DAS KONTROLLAMT GEMÄSS § 12 IN VERBINDUNG MIT § 39 (4) STL M12 QUERUNG FUSSGÄNGER - GRUBERSTRASSE - LUDLGASSE M 13 DIREKTE DEMOKRATIE - SECHS FRAGEN IM ZUGE DER WAHL 2021 M 14 TRANSPARENZ BEI DEN STADIONPLÄNEN DER LASK GMBH M 15 MASSNAHMEN GEGEN ILLEGALE BETTLERLAGER - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14.05 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 27. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Bürgermeister Luger begrüßt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrates, die die Dienstausbildung absolvieren. (Beifall) Weiters begrüßt Bürgermeister Luger eine Delegation der Föderalen Universität Kasan in Russland mit XXXX XXXXXXX XXXXXX XXXXXXXXXX an der Spitze. (Beifall) A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Herr Gemeinderat Giegler und Frau Gemeinderätin Hahn, beide SPÖ, sind für diese Sitzung entschuldigt. Herr Gemeinderat Schörgendorfer kommt etwas später. Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge B bis E B ANGELOBUNG EINES NEUEN MITGLIEDES DES GEMEINDERATES und führt aus: „Frau Gemeinderätin Mia Åkerblom von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion hat auf ihr Gemeinderatsmandat verzichtet. Nach den Bestimmungen der Kommunalwahlordnung sind entsprechende Verzichtserklärungen eingegangen. Ich lade Sie, Frau Patricia Haginger, nun ein, das vorgesehene Gelöbnis als Gemeinderätin zu leisten indem Sie die Gelöbnisformel mit ‚ich gelobe‘ bestätigen. Die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig. Ich darf die Mitglieder des Gemeinderates bitten, sich dazu von den Stühlen zu erheben. Die Gelöbnisformel lautet: ,Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.‘“ Patricia Haginger: „Ich gelobe.“ Bürgermeister Luger: „Ich gratuliere Ihnen zum Antritt Ihres Mandates und bitte Sie um gute Zusammenarbeit für die Linzerinnen und Linzer.“ (Beifall) C AUSSCHUSS FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES UND VORSITZENDEN-STELLVERTRETERS - FPÖ-GEMEINDERTSFRAKTION „Frau Gemeinderätin Patricia Haginger wird als Mitglied und stellvertretende Vorsitzende anstelle von Frau Mia Åkerblom gewählt.“ D AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Frau Gemeinderätin Patricia Haginger wird als Ersatzmitglied anstelle von Herrn Gemeinderat Michael Schörgendorfer gewählt.“ E AUSSCHUSS FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Wolfgang Grabmayr wird als Ersatzmitglied anstelle von Frau Mia Åkerblom gewählt.“ Die Vorschläge C bis E werden von der stimmberechtigten FPÖ-Fraktion einstimmig angenommen. F ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass sechs Anfragen eingebracht wurden; eine an seine Person, eine an Stadträtin Fechter, zwei an Stadtrat Hein, eine an Stadträtin Mag.a Schobesberger und eine an Stadträtin Lang-Mayerhofer. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. 1. Anfrage von Gemeinderat Steiger an Bürgermeister Luger von der Juni-Gemeinderatssitzung „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auf der Voranschlagstelle 1.900101.642000 ‚Beratungskosten‘ im Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft (FIWI) kam es in den letzten Jahren zu einem massiven und ungeplanten Anstieg der Kosten. So wurde in den letzten Jahren im Schnitt mehr als doppelt so viel ausgegeben, als im Voranschlag vorgesehen war. Konkret wurden im Vorjahr von der Finanzverwaltung für Beratungskosten statt budgetierten 410.000 Euro, tatsächlich 920.274 Euro ausgegeben. Damit lagen die Beratungskosten 2017 22 Mal so hoch, wie im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013. Die Beratungskosten betrugen 2011 bis 2013 noch 43.363 Euro, 17.946 Euro bzw. 66.514 Euro, stiegen 2014 und 2015 um ein Mehrfaches auf 158.872 Euro bzw. 163.019 Euro und verdoppelten sich 2016 nochmals auf 338.498 Euro bevor sie 2017 nochmals um das 2,7-fache auf 920.274 Euro stiegen. Im Voranschlag 2018 sind neuerlich 450.000 Euro für Beratungskosten vorgesehen. Ich darf zu den angeführten Beratungskosten der Finanzverwaltung und zu den Rechtskosten der Magistratsdirektion (Voranschlagstelle 1.010001.640000) folgende Fragen stellen: 1. Wie verteilen sich die Ausgaben von 338.498 Euro im Jahr 2016 und 920.274 Euro im Jahr 2017 für Beratungen auf der Voranschlagstelle 1.900101.642000? Wer hat 2016 und wer hat 2017 welche Zahlungen für welche Beratungsleistungen erhalten? 2. Neben Kreditübertragungen für Kreditvermittler in der Höhe von 200.000 Euro im März 2017 und 60.000 Euro Kreditübertragung für Beratungsleistungen zur neuen Donaubrücke im Juni 2017, wurde erst am 30. November 2017 vom Gemeinderat eine Kreditübertragung von 250.000 Euro für Beratungsleistungen genehmigt. Wann konkret erfolgten die Auftragsvergaben und eventuelle Auftragserweiterung in welcher Höhe? War zum Zeitpunkt der Auftragsvergaben die finanzielle Bedeckung genehmigt? 3. Welche Beratungsleistungen gab es in welcher Höhe für Darlehensaufnahmen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (inklusive eventueller anderer Voranschlagsstellen)? Ist es richtig, dass 2017 die Aufschläge bei den Darlehen mit Kreditvermittlern gleich hoch oder sogar höher waren als bei Darlehen ohne die Kosten für einen Kreditvermittler? 4. Welche Beratungsleistungen und ungefähren Beratungskosten sind heuer im Zusammenhang mit Darlehensaufnahmen geplant? 5. Welche Beratungsleistungen mit welchen ungefähren Beratungskosten sind mit den heuer budgetierten 450.000 Euro für Beratungen geplant? 6. Welche Ausgaben für Beratungsleistungen wurden in den Immobilien Linz GmbH (ILG)-Gesellschaften und der Unternehmensgruppe Linz (UGL)-Holding GmbH 2016 und 2017 getätigt bzw. sind heuer budgetiert? 7. Auf der Voranschlagstelle 1.010001.640000 der Magistratsdirektion sind im Voranschlag 2018 außergewöhnlich hohe Ausgaben für Rechtskosten in der Höhe von 885.000 Euro budgetiert. Dazu kommt noch eine Haushaltsrestübertragung von 195.626 Euro aus dem Vorjahr, sodass heuer 1,08 Millionen Euro für Rechtskosten in der Magistratsdirektion (ohne die an anderer Stelle für den BAWAG-Prozess budgetierten Mittel) zur Verfügung stehen. Für welche Rechtsfragen bzw. Rechtsstreitigkeiten sind diese Kosten in welcher Höhe geplant bzw. zur Vorsicht budgetiert?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Vorweg darf ich festhalten, dass ich im Rahmen dieser öffentlichen Sitzung jene Teile der Anfrage, die ganz konkrete Bezeichnungen unserer Vertragspartner bzw. auch deren Preise sowohl aus Geheimhaltungsinteressen der Vertragspartner, aber auch wegen der wirtschaftlichen Interessen der Stadt, nicht bekanntgeben werde. Sie können diese Details aber im Rahmen einer Akteneinsicht nach Voranmeldung im zuständigen Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft (FIWI) einsehen. Zur Beantwortung der Fragen, soweit ich sie beantworten darf: Zu 1.: Für Steuerberatungen fielen im Jahr 2016 59.011,54 Euro an; für das uns allen bekannte Holding-Projekt 107.696,63 Euro; auf sonstige Beratungen im Rahmen von Projekten im Jahr 2016 – dazu zählen im Wesentlichen die Abwicklung der GWG-Fruchtgenusswohnungen im Zusammenhang mit der von uns beschlossenen Haushaltskonsolidierung sowie die Gründung des Kepler Universitätsklinikums - entfielen insgesamt 106.780,90 Euro; für Finanzmanagement gaben wir im Jahr 2016 65.008,80 Euro aus. Zum zweiten Teil dieser Frage bitte ich Sie, Einsicht zu nehmen. Für das Jahr 2017 stellen sich die Beträge wie folgt dar: Für die städtische Steuerberatung waren es 64.733,70 Euro; für das Holding-Projekt inklusive der sehr, sehr umfangreichen Bewertungsgutachten, die wir zu erstellen hatten, waren es 415.318,99 Euro und für sonstige Beratungen im Rahmen anderer Projekte - wir haben uns damals schwerpunktmäßig mit dem Versicherungswesen, mit der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) neu, mit der neuen Donaubrücke und der Ausgliederung der Museen beschäftigt - betrug die Summe 243.937,35 Euro; für das städtische Finanzmanagement wurden 196.283,86 Euro ausgegeben. Zu 2.: Erstens, die Projekte, für die wir diese Beratungsleistungen in Anspruch genommen haben, sind dem Vernehmen nach bekanntlich mehrjährige Projekte. Bei diesen Projekten werden zum Zeitpunkt der Vergabe Stundensätze vereinbart, da der Beratungsumfang am Beginn eines Projekts oftmals nur sehr grob oder nur sehr schwer einschätzbar ist. Zudem ergibt sich auch erst im Rahmen des Projektes, inwieweit man Expertinnen und Experten beizuziehen hat. Da zum Projektbeginn Stundensätze vereinbart wurden und es zu keinen Projekterweiterungen und keinen Änderungen gekommen ist, gab es 2017 auch keine Auftragserweiterungen - auch nicht bei den Projekten der Holding, der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH und der Kepler Universitätsklinikum GmbH - um sie direkt anzuführen. Die Aufträge für das bekanntlich aufgrund einer Gesetzesänderung notwendige Projekt ‚VRV neu‘, wurden erstmals im Mai und noch einmal im August 2017 vergeben. Der Auftrag für die Analyse und Neukonzeptionierung des städtischen Versicherungswesens wurde im November 2016 beschlossen, jedoch erst im Jahr 2017 vergeben. Auch die Beratungsleistungen für die Ausgliederung der Museen wurden im Mai 2017 beauftragt. Selbstverständlich – das ist ein Prinzip der Finanzverwaltung – waren sämtliche finanzielle Bedeckungen genehmigt. Es hat für jedes einzelne Projekt einen Beschluss bzw. einen Auftrag eines städtischen Organs zur Umsetzung gegeben. Zu 3.: Zuerst zum Zahlenwert: Für sämtliche von Ihnen gemeinten Leistungen, nämlich für Beratungsleistungen und für Transaktionskosten entfielen in den letzten drei abgerechneten Jahren folgende Beträge: 2015 waren es 302.610 Euro, 2016 65.008,80 Euro und im letzten Jahr 206.283,86 Euro. Der Grund für die Beauftragung von Beratungsleistungen bei Finanztransaktionen, liegt nicht, wie Sie Herr Gemeinderat vermuten, beim Erreichen niedrigerer Zinssätze oder besserer Konditionen, sondern es geht grundsätzlich darum, dass uns eine Platzierungssicherheit und eine bestimmte Liquiditätssicherung ganz besonders wichtig sind. Durch diese Transaktions- und Beratungsleistungen haben wir die Kontakte zu neuen Investoren im In- und Ausland ermöglicht. Das hat erst indirekt, aber nicht durch diese Leistungsbeauftragung, zu ausgesprochen guten Konditionen geführt. Städte - da sind wir nicht alleine, auch größere Städte wie beispielsweise Wien - bedienen sich dieser Unterstützung von Finanzierungspartnern. Ich möchte aber noch einmal ganz klar sagen, dass zwischen diesen Leistungen, über deren Höhe ich berichtet habe und allfälligen Marktaufschlägen oder Kreditvermittlungsbedingungen oder Abschlägen, kein ökonomischer und kein kausaler Zusammenhang bestehen. Zu 4.: Die heuer geplanten städtischen Darlehensaufnahmen sind bereits finalisiert. Wir haben Transaktionskosten in der Höhe von 180.000 Euro zu verbuchen. Der Form halber sage ich dazu - falls das in einer weiteren Anfrage kommt -, dass noch eine Rechnung in der Höhe von 600 Euro erwartet wird. Zu 5.: Ich kann noch einmal wiederholen, dass dieser Budgetansatz zum Zeitpunkt der Budgetierung jedenfalls und immer eine Abschätzung der zu diesem Zeitpunkt planbaren Kosten darstellt. Zu diesem Zeitpunkt wissen wir noch nicht, welche Kosten im Detail zu bestreiten sein werden. Es ist uns beispielsweise nicht dezidiert bekannt, mit welchen steuerlichen Herausforderungen wir es im Zusammenhang mit diversen städtischen Leistungserbringungen zu tun haben. Das erstreckt sich grundsätzlich über alle Geschäftsbereiche. Kein Referent kann beim Budgetierungsprozess bis September, Oktober des Vorjahres definieren, was er im Dezember des Folgejahres benötigt. Deshalb basiert diese Abschätzung, die wir hier vornehmen, auf Erwartungen und Durchschnittswerten aus der Vergangenheit. Der Budgetansatz basiert auf einer detaillierten Kostenaufschlüsselung. Selbstverständlich werden von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch bekannte Projekte und zu erwartende allgemeine städtische Steuerberatungen berücksichtigt. Zu 6.: Von der Beantwortung dieser Frage nehme ich Abstand, da sie nicht den eigenen städtischen Wirkungsbereich umfasst. Das ist von jenen Personen, die die Stadt Linz in den jeweiligen Gremien vertreten, zu erfragen. Zu 7.: Im Wesentlichen beziehen sich jene 885.000 Euro, die wir für Rechtskosten budgetiert haben, auf bereits laufende Verfahren, die Ihnen bekannt sind sowie auf regelmäßig anfallende Verfahren, die - das ist wahrscheinlich weniger bekannt - von den einzelnen Geschäftsbereichen gemeldet werden. Um das ein wenig zu konkretisieren, möchte ich ein Beispiel nennen. Beispielsweise haben wir regelmäßig Rechtsverfahren und Streitigkeiten, die sich aus den Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Winterdienst ergeben oder auch immer wieder anhängige Rechtsstreitigkeiten vor allem aus dem Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau. Außerdem sind beispielsweise auch Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Nichtentfernung von Bäumen bzw. mit Liegenschaftsverkäufen anhängig, wo wir sogar 30.000 Euro zu verbuchen hatten. Rechtsstreitigkeiten treten in den verschiedensten Geschäftsbereichen auf. Fakt ist, dass der größte Betrag dieser 885.000 Euro, nämlich 600.000 Euro, in der Causa der Nichterledigung von Verwaltungsstrafverfahren vorgesehen ist, in der vom Stadtsenat bekanntlich Herr Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Denkmair als Vertreter der Stadt bestellt worden ist und aus diesem Topf finanziert wird. Auch die Kosten für die Rechtsverfahren der in diesem Verfahren beschuldigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden auf dieser Voranschlagsstelle Bedeckung. Hier gibt es keinen Spielraum, die Fürsorgepflicht als Dienstgeber verpflichtet uns dafür Vorsorge zu treffen. Auch diese Anwaltskosten werden von dort beglichen. Das ist im Budgetierungsprozess des Vorjahres, schon unter meiner Federführung, berücksichtigt worden. Bei der letzten Frage, geht es um die Haushaltsrestübertragung der von ihnen angeführten etwas mehr als 195.000 Euro. Das ist sehr leicht zu erklären, dieser Betrag ist für die damals noch nicht abgeschlossenen Verfahren in der Causa des Liftkartells rückgestellt worden. Das hatten wir noch zu budgetieren. In der Folge ist es, wie Sie wissen - das hat der Gemeinderat auch beschlossen - zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen. Zum Zeitpunkt der Budgetierung haben wir das nicht gewusst, daher haben wir den Betrag wie in der Vergangenheit, eingestellt. Erst Mitte Jänner dieses Jahres erfolgte dann die Benachrichtigung der Verfahrensbeendigung durch den Abschluss eines Vergleichs.“ Zusatzfrage Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, eine Zusatzfrage. Wir haben am 30. November in der Angelegenheit ,Nichterledigung von Verwaltungsstrafverfahren‘ einen Kostenrahmen von vorerst 200.000 Euro für die städtische Rechtsvertretung beschlossen. Dazu wollte ich wissen: 1. Wird man mit diesem Rahmen in diesem Jahr das Auslangen finden? 2. Wenn nicht, wird eine allfällige Überschreitung hier im Haus auch diskutiert und beschlossen? 3. Inwieweit sind persönliche Rechtsvertretungskosten für Sie, Herr Bürgermeister - Sie haben gerade ausgeführt, dass die Mitarbeiter ob der Fürsorgepflicht berücksichtigt sind - berücksichtigt? Vielen Dank.“ Dazu Bürgermeister Luger: „Selbstverständlich gilt diese Fürsorgepflicht für sämtliche Beschuldigten, das heißt auch für meine Person. Sollten wir mit dem budgetierten Betrag nicht auskommen, glaube ich, Ihnen als inzwischen langjährigem Mitglied dieses Hauses nicht erklären zu müssen, dass der Gemeinderat damit befasst wird, so die Grenzen der Zuständigkeit überschritten sind. Das sind sie logischerweise, weil wir ohnedies schon 200.000 Euro budgetiert haben. Das müsste Ihnen bekannt sein, hoffe ich. Ich rufe es aber gerne in Erinnerung.“ 2. Die Anfrage von Gemeinderat Steiger an Bürgermeister Luger betreffend transparenter Umgang mit den Auswertungen der Bürgerinnen- und Bürgerbefragung wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 3. Anfrage von Gemeinderat Poto?nik an Stadträtin Fechter: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, trotz korrekter Bedarfsprognosen aus dem Jahr 2015 und trotz gut erkennbarem Zuzug und Babyboom war und ist die Stadt Linz wegen ihrer enormen Verschuldung nicht im Stande, den Bedarf an Krabbelstuben und Kindergärten zeitgerecht abzudecken. Laut Gemeinderatsbeschluss vom Juni 2018 ,Schaffung zusätzlicher Kindergartengruppen für das Bildungsjahr 2018/19‘ werden daher rund 25 Kindergartengruppen und Krabbelstuben als Provisorien in Form von Containern errichtet. Diese Provisorien schaffen kurzfristig Erleichterung, in Wirklichkeit aber natürlich Zusatzkosten in Millionenhöhe. Weil die Kosten dafür so hoch sind, stellen sich einige Fragen in der Beschaffung: 1. Wurden/werden die Container der rund 25 Gruppen angemietet oder gekauft? (Wenn unterschiedlich je Projekt (je Grobraster), bitte einzeln auflisten und begründen, z.B. was mit den Containern nach der voraussichtlich ein- bis dreijährigen Nutzung passiert? 2. Wie und was genau wurde bei den Containern ausgeschrieben? Welche / wie viele Firmen haben angeboten und wie hoch waren die Unterschiede im Anbot? Es wird um Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen ersucht! 3. Welche Kriterien haben zum Zuschlag geführt? 4. Wird die Einrichtung der Containergruppen weiterverwendet oder sind auch diese nur provisorisch? Was sind die Kosten für diese Einrichtungen?“ Dazu Stadträtin Fechter: „Zu 1.: Die im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Plätze für die Kinderbetreuungseinrichtungen aufgestellten Container für Kindergarten und Krabbelstuben Am Hartmayrgut je zwei Gruppen, also insgesamt vier Gruppen bzw. den Kindergarten und die Krabbelstube Löwenfeldschule, drei und zwei, also fünf Gruppen, wurden von der Immobilien Linz GmbH & Co KG ausgeschrieben und angekauft und werden in weiterer Folge von der Stadt Linz angemietet. Die zweite unter Punkt 1 gestellte Frage ist nicht zulässig, weil die Entscheidung über eine weitere Nutzung der Container der Immobilien Linz GesmbH und Co KG obliegt. Zu 2. und 3.: Diese Fragen sind ebenfalls unzulässig, weil diese Thematik ausschließlich die Sphäre der Immobilien Linz GesmbH & Co KG betrifft. Eine Beantwortung bzw. Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in Bezug auf eine Nennung bzw. Erkennbarkeit von Namen der BieterInnen stünden mit dem Datenschutz bzw. mit den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht im Einklang. Zu 4.: Die Einrichtung der Containergruppen wurde bzw. wird von der Immobilien Linz GesmbH und Co KG als Vergabestelle auf Kosten der Stadt Linz bestellt. Laut einstimmigem Beschluss des Gemeinderates vom Juni 2018 sind für die Einrichtung der Containeranlage Am Hartmayrgut insgesamt 160.000 Euro und für die Containeranlage Löwenfeldschule insgesamt 200.000 Euro vorgesehen - Preisbasis Mai 2018 mit einer Bandbreite von plus/minus 25 Prozent. Wie und wo diese Einrichtungen weiterverwendet werden, wird einvernehmlich zwischen Gebäudemanagement und Tiefbau und Kinder- und Jugend-Services Linz festgelegt.“ 4. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat heuer entschieden, dass deutsche Städte künftig Fahrverbote erlassen dürfen, um die Luftemissionen, vor allem die Stickoxid-Belastung, zu verringern und die Gefahr von EU-Strafzahlungen abzuwenden. Ab dem 1. Februar 2019 dürfen in einer noch festzulegenden Zone in Frankfurt/Main deshalb keine Dieselkraftfahrzeuge mehr mit Euro-4-Motoren und älter fahren. Auch Benziner der Klassen Euro 1 und 2 sind betroffen. Ab dem 1. September gilt dies dann auch für Diesel der Klasse Euro 5. Die Europäische Union hat bereits 2016 auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, weil mehrere Regionen (darunter auch Linz) wegen zu hoher Schadstoffwerte gegen die Luftqualitätsrichtlinie verstoßen. So liegt der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) bei 40 Mikrogramm, bei der Messstelle Römerberg wurde 2017 im Jahresmittel aber 46 Mikrogramm gemessen. Die Zuständigkeit für die Setzung von Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen liegt gemäß Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) beim Landeshauptmann. Bis dato gibt es aber keinen Maßnahmenplan, wie auch hierzulande die gesundheitsschädlichen Luftschadstoffe - verursacht durch den motorisierten Verkehr - gesenkt werden können. Auch von der Stadtpolitik war bislang insgesamt wenig Initiative zur Reduktion des motorisierten Verkehrs bemerkbar. Nun hat die Landes- und Stadtpolitik laut Medienberichten für das vierte Quartal die Festsetzung von Maßnahmen angekündigt, um der hohen Belastung der Linzer Luft Herr zu werden. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Wie ist der aktuelle Stand bei den Gesprächen mit dem Land Oberösterreich bezüglich Luftschutzmaßnahmen und Verkehr? 2. Was ist geplant? 3. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen wird/kann die Stadt Linz von sich aussetzen um die Luftqualität in Linz zu verbessern? 4. Gibt es Studien wie sich der vermehrte Straßenbau (Neue Donaubrücke, Westring inkl. Donauquerung, A7 Bypass-Brücke, Ostumfahrung, etc.) und das damit zusammenhängende vergrößerte Verkehrsaufkommen konkret auf die Luftschadstoffbelastung auswirken werden? 5. Mit wie vielen zusätzlichen täglichen Kraftfahrzeugfahrten in Linz ist zu rechnen bzw. wie ist die Entwicklung bei den Schadstoffen Stickoxid (NOx) und Feinstaub (PMx) bzw. beim klimaschädlichen Kohlenstoffdioxid (CO2)? 6. Maßgeblichen Anteil an der hohen Luftbelastung in der Innenstadt haben die breiten Durchzugsstraßen. Was halten Sie vom Vorschlag, die Dinghoferstraße und Dametzstraße bzw. Humboldtstraße deutlich zu verschmälern und gleichzeitig die Einbahnregelung aufzuheben?“ Dazu Stadtrat Hein: „Ich möchte darauf hinweisen, dass die Anfrage nur teilweise zulässig ist, weil die Umweltthematik und der Verkehr Querschnittsthemen mit dem Umweltressort und mit dem Land Oberösterreich sind. Ich werde aber versuchen, meinen Wissensstand wiederzugeben. Vielleicht kann mir dann Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger behilflich sein, wenn ich etwas Falsches sagen sollte das ihren Ressortbereich betrifft. Zu 1.: Der zuständige Landesrat Anschober hat schon mehrmals Vertreter der Stadt und des Land aber auch Mitglieder unterschiedlicher Interessensvertretungen eingeladen. Von der Stadt wurden auch Maßnahmen gefordert. Auch die politischen Parteien waren eingeladen, ihre Ideen bekanntzugeben. Dazu hat es eine gemeinsame Sitzung mit Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger und mit meinem Ausschuss gegeben. Die Maßnahmen der Fraktionen wurden gesammelt und über Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger an ihren Parteikollegen, Herrn Anschober, übermittelt. Soweit ich weiß, wird es weitere Termine geben. Zu 2.: Da die Zuständigkeit beim Land und bei Landesrat Anschober liegt und die Stadt nur Vorschläge für mögliche Maßnahmen abgegeben hat, kann ich die Frage jetzt nicht wirklich beantworten. Soweit mir bekannt ist, möchte Herr Landesrat Anschober ausschließlich Maßnahmen umsetzen, die eine breite Zustimmung finden. Dieser Maßnahmenkatalog soll mit allen im Landtag vertretenen Parteien diskutiert und abgestimmt werden. Bis Ende des Jahres - soweit mein Wissensstand - sollte dieser Maßnahmenkatalog auf Landesebene beschlossen werden. Zu 3.: Die meisten umsetzbaren nachhaltigen Maßnahmen, die auch im Bundesumweltamt in Diskussion stehen, wären Umweltzonen oder auch die Änderung der Parkgebühren-Verordnung, Stichwort, grüne Parkzone. Da kann die Stadt nichts machen, das liegt beim Land. Viele Projekte, die den Ausbau des öffentlichen Verkehrs betreffen, konzentrieren sich vor allem auf den Großraum Linz. Das heißt, auch hier müssen wir mit dem Land Hand in Hand gehen. Wir sind eine Stadt mit wirtschaftlichem Erfolg. Die Kehrseite davon ist, dass wir sehr viele Einpendler haben und wir uns nicht nur auf die Maßnahmen in Linz alleine konzentrieren können. Wir versuchen aber natürlich den öffentlichen Verkehr zu verbessern und zu beschleunigen. Es gibt schon seit sehr vielen Jahren gemeinsam mit den Linz Linien das Linzer Beschleunigungsprogramm, in den letzten zweieinhalb Jahren wurden mehr als zehn neue Busspuren umgesetzt, Engstellen und Staustellen identifiziert und beseitigt. Neue Radwege sind in Planung, auch auf der Trasse der Mühlkreisbahn. Auch die Universitätsstandorte Johannes Kepler Universität und das Kepler Universitätsklinikum werden bestens vorbereitet. Gemeinsam mit dem Land realisieren wir ein Radwegprovisorium in der Waldeggstraße, ich hoffe, dass das 2019 klappen wird. Mit den neuen Donauquerungen wird es dann auch weitere Attraktivierungen des Radverkehrs geben. Weiters arbeiten wir daran, Lücken im Radwegenetz zu schließen. Von den auf einer Liste der Radlobby genannten Lücken, sind 50 Prozent bereits abgearbeitet. Einige können wir noch umsetzen, einige lassen sich aufgrund fehlender Eigentumsverhältnisse oder aufgrund von Platzproblemen nicht umsetzen. Wir sollten auch über einen autofreien Hauptplatz nachdenken. Das ist aber aus meiner Sicht erst dann möglich, wenn wir die Linzer Brückenproblematik beseitigt haben. Das wird aber die nächste Gemeinderatsperiode betreffen, weil die Westringbrücke bekanntlich erst 2022 oder 2023 fertig sein wird. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme ist auch eine Reduktion der Fahrspuren auf der Nibelungenbrücke denkbar, sodass wir auch hier zu einer wesentlichen Verbesserung beitragen können. Zu 4.: Diese Studienberechnungen liegen in meinem Ressort nicht vor, wenn aber ein Projekt Umweltvertäglichkeitsprüfungspflichtig ist, werden diese Berechnungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht. Für die neue Donaubrücke gibt es diese Berechnungen jedenfalls nicht, weil das eine Wiederherstellung einer bereits existierenden Verkehrsverbindung war. Zu 5.: Unabhängig von den geplanten Projekten ist davon auszugehen, dass der Kraftfahrzeuganteil im Großraum Linz in den nächsten zehn Jahren um 70.000 Fahrten steigen wird. Das heißt, wenn keine Gegenmaßnahmen gesetzt werden, ist davon auszugehen, dass wir diese 70.000 Fahrten zusätzlich bekommen. Gegenmaßnahmen sind natürlich ein intensiver Ausbau des öffentlichen Verkehrs, nicht in Linz alleine, sondern im Großraum, weil diese Verkehrslawine vorwiegend von Einpendlern verursacht wird. Auch die aktive Mobilität muss stark gefördert werden, damit wir ungefähr auf dem jetzigen Niveau bleiben können. Das sind realistische Einschätzungen von Verkehrsexperten, Berechnungen dazu habe ich nicht. Ich weiß nicht, ob solche bei Ihnen im Ressort vorhanden sind, sonst müssten diese beim Land sein oder bei der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG). Zu 6.: Frau Gemeinderätin, von diesem Vorschlag halte ich nichts, weil eine Stadt in der Größenordnung von Linz, Durchzugsstraßen braucht. Durchzugsstraßen in einem Einbahnsystem sind wesentlich leichter handzuhaben und beim Abfluss des Verkehrs effizienter, sprich, eine grüne Welle lässt sich bei Einbahnstraßen wesentlich besser umsetzen. Sie müssen auch immer im Hinterkopf behalten, dass unter Maßnahmen die das Verkehrsaufkommen mindern oder sogar verlangsamen, auch der öffentliche Verkehr leidet. In diesen Straßen sind wichtige Busrouten, wir würden mit dieser Maßnahme den öffentlichen Verkehr weniger attraktiv machen und in diesen Bereichen würde sich die Stausituation wahrscheinlich verschlimmern. Das führt wiederum mit sich, dass dadurch Lärm und Schadstoffemissionen erhöht werden. Weiters gebe ich noch zu bedenken, dass gerade jetzt die Bahnunterführung der Westbahn fertiggestellt wurde. Diese wurde für Einbahnsysteme gebaut, man müsste sie kostenintensiv umbauen und das würde mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein höheres Verkehrsaufkommen mit sich ziehen. So viel zur ersten Anfrage.“ 5. Anfrage von Gemeinderat Spannring an Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, die große Bürgerbefragung hat abermals aufgezeigt, dass die mangelhafte Parkplatzsituation für die Bewohnerinnen und Bewohner das Problem mit der höchsten Unzufriedenheit ist. Die große Unzufriedenheit ist sowohl in Wohnvierteln außerhalb des Zentrums, insbesondere aber auch im Bereich ,Innere Stadt‘ (Spitzenwert mit 53,3 Prozent Unzufriedenen) gegeben und hat sich nach den Einschätzungen der Befragten neuerlich verschlechtert. Will der Gemeinderat die Bürgerbefragung ernst nehmen, muss er sich intensiver mit einer sachlichen und datenbasierten Problemanalyse beschäftigen. Gemäß § 43 Oö. Bautechnikgesetz sind bei Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden die dabei durchschnittlich benötigten Stellplätze in ausreichender Anzahl zu errichten. In der Oö. Bautechnikverordnung ist z.B. der Bedarf von einem Stellplatz pro Wohnung angegeben, mit der Maßgabe, dass der Bebauungsplan jeweils eine größere (max. zwei Stellplätze pro Wohnung) oder kleinere Anzahl von Stellplätzen vorsehen kann. Die Baubehörde kann von der Stellplatzverpflichtung absehen, wenn die Stellplatzerrichtung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Eine teilweise Nachsicht von der Stellplatzverpflichtung ist auch möglich, wenn geeignete Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Die Bürgerbefragung hat ergeben, dass die befragten Haushalte im Durchschnitt über 1,2 Personenkraftwagen verfügen und daher auch in vorrangig als Wohnviertel genützten Stadtteilen eine hohe Parkplatzproblematik, insbesondere auch nach 18 Uhr gegeben ist. Selbst im Bezirk Innere Stadt gibt es pro Haushalt im Durschnitt 1,0 Personenkraftwagen. Obwohl dort 23,3 Prozent der Haushalte über keinen eigenen Personenkraftwagen verfügen und sicherlich viele Haushalte auch einen eigenen gesicherten Stellplatz haben, sind nur 18,3 Prozent der Innenstadtbewohner mit der Parkplatzsituation nach 18 Uhr zufrieden. In der Diskussion, ob sich die Stadt Linz auch im Innenstadtbereich für gemeinsam genutzte und geförderte Bewohnergaragen engagieren soll, wurde bereits auf den steigenden Parkdruck durch die laufende Bauverdichtung (Baulückenverbauung, Aufstockung, Dachgeschoßausbau) in der Innenstadt hingewiesen. Im Bezirk Innere Stadt gab es in den letzten acht Jahren eine enorme Nachverdichtung. Zu den 14.292 Wohnungen im Jahr 2010 kamen 1.503 zusätzliche Wohnungen! Das ist ein Plus von 10,5 Prozent, während der Wohnungsbestand im gesamten Stadtgebiet nur um 6,6 Prozent wuchs (plus 7141 Wohnungen). Offen ist, bei wie vielen Bauvorhaben eine Stellplatznachsicht genehmigt wurde, womit der Parkdruck auf das öffentliche Gut ausgelagert wurde und die bestehende Problematik verstärkt wurde. In diesem Zusammenhang sollte ebenfalls bedacht werden, dass sich die Anzahl der bezahlten Parkstunden und damit die Nutzung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen der Innenstadt durch Besucher seit 1999 mehr als halbiert hat. Ich darf um Beantwortung folgender Fragen ersuchen, soweit in der Bauverwaltung die Bauvorhaben bzw. Baubewilligungen auch statistisch nach Jahren und zugeordneten Gebieten erfasst wurden: 1. Bei wie vielen Bauvorhaben gab es eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen und wie viele Stellplätze wurden nachgesehen – aufgeschlüsselt nach den letzten 5 Jahren und zugeordnet zu den statistischen Bezirken (nach alter oder neuer Einteilung) bzw. den örtlichen Einheiten, die intern verwendet wurden? 2. Sollte noch keine solche statistische Auswertung vorliegen und Frage 1 nicht beantwortet werden, wird jedenfalls um eine Auswertung für den statistischen Bezirk Innere Stadt ersucht: Bei wie vielen Bauvorhaben gab es für den statistischen Bezirk Innere Stadt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen und wie viele Stellplätze wurden aufgeschlüsselt nach den letzten fünf Jahren nachgesehen? 3. Gab es Ausgleichszahlungen für die Nachsicht von Stellplätzen? 4. In welchen Bebauungsplänen wurde eine von der Oö. Bautechnikverordnung abweichende Stellplatzverpflichtung in welcher Hinsicht festgelegt? 5. Sind weitere abweichende Festlegungen betreffend Stellplatzverpflichtung in Bebauungsplänen in nächster Zeit in Planung? 6. Welche Überlegungen gibt es seitens des Planungs- bzw. Verkehrsressorts, dem Parkplatzdruck, der durch die Nachsicht von der Stellplatzverpflichtung, für das öffentliche Gut zusätzlich entsteht, durch Verbesserungsmaßnahmen entgegenzuwirken?“ Dazu Stadtrat Hein: „Zu 1.: Markus, du hast schon richtig vermutet, dass es eine Statistik in dieser Form leider nicht gibt. Die Bau- und Bezirksverwaltung ist in drei Baubezirke aufgeteilt, in Nord, Mitte und Süd. Eine Auswertung, so wie du sie dir vorstellst, würde nur manuell möglich sein und einen immensen Aufwand nach sich ziehen. Vielleicht reichen dir die Zahlen in Frage 2. Zu 2.: Einen Baubezirk Innere Stadt gibt es nicht, der Baubezirk Innere Stadt wird in Nord und Mitte aufgeteilt. Im Zeitraum vom 1. Jänner 2012 bis heute wären insgesamt 15.260 Stellplätze erforderlich gewesen, 2443 Stellplätze wurden nachgesehen, wobei es nicht nur eine Nachsicht gibt. Es gibt auch Projekte, die mehr Stellplätze zur Verfügung stellen, sprich, wir haben einen Überschuss von 2409 Stellplätzen. Das Delta liegt auf ganz Linz aufgeteilt bei knapp 40 Stellplätzen, die weniger sind. Aufgelistet auf die einzelnen Baubezirke bedeutet das: Nord: erforderliche Stellplätze 9249, nachgesehene Stellplätze 1864, überzählige Stellplätze 193; Mitte: erforderliche Stellplätze 1491, nachgesehene Stellplätze 30, überzählige Stellplätze 417; Süd: erforderliche Stellplätze 4530, nachgesehene Stellplätze 549, überzählige Stellplätze 999. Wir können eine Auflistung für den Bereich, der der Inneren Stadt am ehesten nahe kommt machen, das wäre der Baubezirk Nord ohne Urfahr. Dieser Bezirk erfordert 7220 Stellplätze, nachgesehen wurden 1623 Stellplätze, damit haben wir 639 überzählige Stellplätze. Zu 3.: Nein, die gab es nicht, da derartige Ausgleichszahlungen nach der Oö. Bauordnung nicht vorgesehen sind. Zu 4.: Wir haben in Linz zirka 1000 Bebauungspläne. In diesen 1000 Bebauungsplänen gibt es in vier eine Abweichung der Stellplatzverpflichtung gegenüber der Oberösterreichischen Bautechnik. Im Konkreten ist das der Bebauungsplan N 32-13-01-00, Tabergerweg, der seine rechtswirksame Gültigkeit ab dem 16. Jänner 2001 hat, in Teilbereichen wurde die Anzahl von zwei Abstellplätzen pro Wohneinheit vorgeschrieben. Dann der Bebauungsplan S 11-06-01-01, Hausleitnerweg, Rechtswirksamkeit ab 30. Juli 2002. Diese Stellplatzverordnung ist durch eine Verbalfestlegung betroffen, die pro Wohneinheit mindestens zwei Abstellplätze fordert. Dann gibt es noch den Bebauungsplan N 34-23-01-00, Feldweg, Zerzer Straße, Rechtswirksamkeit ab 9. Jänner 2007, in dem die Verbalfestlegung pro Wohneinheit mindestens 1,5 Abstellplätze fordert. Dann gibt es noch den Bebauungsplan 04-026-01-01, Donauerweg - Schatzweg. Dieser Bebauungsplan befindet sich gerade im Verfahren und ist noch nicht rechtswirksam. Hier wird es aber eine Verbalfestlegung geben die aussagt, dass bei einem Hauptgebäude, das mehr als drei Wohneinheiten vorsieht, die durchschnittliche Anzahl von Stellplätzen auf 1,5 festgelegt wird oder nachzuweisen ist. Zu 5.: Der letztgenannte Bebauungsplan ist gerade im Verfahren, weitere sind mir und auch der Stadtplanung nicht bekannt. Zu 6.: Wir gehen davon aus, dass wir als Grundvoraussetzung die Öffentliche Verkehrs-Güteklassekarte, die durch den Bund erstellt wurde, als Maßstab nehmen. In Regionen mit ausgezeichneter oder guter öffentlicher Verkehrserschließung gibt es die Möglichkeit einen Nachlass zu begehren, den es aber nicht ohne Gegenmaßnahmen oder ohne Kompensationsmaßnahmen gibt. Derzeit wird von der Abteilung Verkehrsplanung der Stadtplanung mit Bauträgern und externen Experten ein Regelwerk ausgearbeitet. Damit soll klar geregelt werden welche Voraussetzungen und Maßnahmen sichergestellt sein müssen, um den Stellplatznachweis zu kompensieren. Dieses Regelwerk ist noch nicht ganz fertig, deswegen ersuche ich um Nachsicht, dass ich noch nicht ins Detail gehen kann. Zu gegebenem Zeitpunkt wird das aber bekanntgegeben.“ 6. Anfrage von Gemeinderat Poto?nik an Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, die medial geführte Diskussion über die Planung eines neuen Schießstandes in den Bunkeranlagen des ehemaligen Munitionslagers der Kaserne Ebelsberg lenkt nun die Aufmerksamkeit auch auf die bereits bestehende Schießstätte, den Landeshauptschießstand. Dieser liegt zwischen Traun und Jauckerbach und ist nur wenige hundert Meter von der nächsten Wohnsiedlung entfernt. Da dort vorwiegend im Freien geschossen wird, entstehen auch entsprechende Schallemissionen. Hauptleidtragende sind derzeit schon die zahlreichen Bewohner im Panholzerweg. Auch im Hinblick auf die Bebauungen der Kaserne Ebelsberg und der angrenzenden Sommergründe sollte die Schießanlage überarbeitet und schalltechnisch optimiert werden. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen: 1. Werden regelmäßige schalltechnische Untersuchungen durchgeführt, um festzustellen, welche Schallemissionen der Landeshauptschießstand in der nur ca. 300 Meter entfernten Wohnsiedlung im Panholzerweg verursacht? Wenn Ja: a) Wann war die letzte schalltechnische Untersuchung? b) In welchen Abständen werden diese Untersuchungen durchgeführt? c) In welchen Bereichen lagen die Schallspitzen im Panholzerweg? d) Über wie viele Stunden hielt die Dauerbelastung an den Tagen an denen gemessen wurde an? Wenn Nein: e) Warum wurden keine schalltechnischen Untersuchungen durchgeführt? f) Beabsichtigen Sie in Zukunft schalltechnische Untersuchungen im Panholzerweg regelmäßig durchzuführen? 2) Welche Maßnahmen zum Schutz der Bewohner im Panholzerweg planen Sie?“ Dazu Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Herr Poto?nik meint im Vorspann, dass dort die BewohnerInnen bzw. die AnrainerInnen unter den Schussübungen leiden. Ich teile seine Sichtweise, dass man Belästigungen möglichst hintanhalten sollte grundsätzlich und als überzeugte Pazifistin ganz besonders, wenn es um das Schießen geht. Zur konkreten Anfrage: Zu 1.: Dazu gibt es eine Zulässigkeitserklärung des städtischen Präsidiums. Ich sage gleich vorweg, dass diese für mich nicht nachvollziehbar ist, daher möchte ich sie Ihnen auch nicht vorenthalten: ‚Bei der an Frau Stadträtin Schobesberger gerichteten Anfrage handelt es sich um Fragen bezüglich schalltechnischer Untersuchungen im Zusammenhang mit besagter Schießstätte in Ebelsberg. In diesem Kontext gibt es ein im eigenen Wirkungsbereich gelegenes Verfahren im Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) betreffend die Vorschreibung nachträglicher Auflagen nach der Oö. Bauordnung.‘ So weit so gut. Vorweg muss man vielleicht noch wissen, dass die Sache damit nicht in meinen Zuständigkeitsbereich, sondern in jenen von Kollegen Hein fällt. Die schalltechnischen Emissionen - also der Sachverständigendienst, der die Schall- und Lautstärke misst - fällt aber in meinen Zuständigkeitsbereich. Da die Anfrage somit primär Agenden des Ressortbereiches von Stadtrat Hein betrifft, kommt man zur Erkenntnis, dass die Fragen hinsichtlich des Fragenkomplexes 1 – nämlich ob diese Messungen durchgeführt wurden und welche Auswirkungen sie haben - unzulässig sind. Das heißt, ich darf sie auch nicht beantworten, weil sie nicht zulässig sind. Das wären aber Fragen, die ich natürlich beantworten könnte, wenn mir die entsprechenden Daten vorliegen, nachdem das mein Sachverständigendienst gemessen hat. Zu 2.: Die Maßnahmen sind natürlich im Behördenverfahren durchzuführen. Ich kann das nicht einfach so machen. Das liegt wiederum im Zuständigkeitsbereich des Kollegen Hein. Diese Frage wurde aber für zulässig erklärt, die dürfte ich jetzt beantworten. Ich kann sie aber leider nicht beantworten, da ich nicht zuständig bin und mir die notwendigen Antworten auch nicht vorliegen. Ich weiß nur aufgrund dieser Zulässigkeitsprüfung, dass es offenbar ein entsprechendes Verfahren gibt und ich hoffe, dass das zugunsten der AnrainerInnen abgewickelt wird. Ich habe versucht, im Vorfeld zu klären, ob man diese Zulässigkeitsprüfung entsprechend ändern kann. Das ist aber nicht passiert, man hat daran so festgehalten, wie ich es jetzt berichtet habe. Damit kann ich die Anfrage leider nicht befriedigend beantworten. Ich weiß nicht, wie man künftig damit umgeht. Ich habe ersucht, bei der Zulässigkeitsprüfung ein bisschen konsequenter zu sein. Zum einen darf ich nichts sagen, weil es nicht zulässig ist, zum anderen kann ich nichts sagen, weil es nicht in meinem Zuständigkeitsbereich liegt und ich darüber nichts weiß. Damit bin ich am Ende meiner Anfragebeantwortung und auch am Ende mit meiner Weisheit, ich weiß tatsächlich nicht, wie ich damit umgehen soll. Vielleicht können wir es auf kurzem Weg regeln, Lorenz, dass du dir mit mir einen Termin ausmachst, dann können wir in meinem Büro erläutern, wie die Schallmessungen meiner Sachverständigen ausgefallen sind. Hier darf ich das jetzt nicht sagen. Ich bin mit meiner Anfragebeantwortung fertig.“ Bürgermeister Luger: „Das ist so zur Kenntnis genommen. Zu dieser Kompetenzlage könnte man einen konstruktiven Hinweis machen: Es ist nicht verboten, dass Mitglieder dieses Hauses mit Regierungsmitgliedern direkt in Kontakt treten, um Informationen zu erhalten.“ 7. Anfrage von Gemeinderat Grabmayr an Frau Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, leider kommt es in Linz immer wieder zu Vandalenakten, welche sich gegen Kulturgüter im öffentlichen Raum richten. Diese werden mutwillig verschmutzt, beschädigt oder sogar zerstört. Das Linzer Stadtbild gehört uns allen, daher hat die Stadt und ihre Vertreter darauf zu achten. In diesem Zusammenhang ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Erstattet die Stadt Linz Anzeige gegen die unbekannten Täter, um ihnen die Unrechtmäßigkeit ihrer Taten aufzuzeigen? 2. Als ,Schwere Sachbeschädigung‘ (§ 126 Strafgesetzbuch) ist zu ahnden, wenn jemand eine Sachbeschädigung begeht a) an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist, b) an einem Grab, einer anderen Beisetzungsstätte, einem Grabmal oder an einer Totengedenkstätte, die sich in einem Friedhof oder einem der Religionsübung dienenden Raum befindet, c) an einem öffentlichen Denkmal oder an einem Gegenstand, der unter Denkmalschutz steht, d) an einer Sache von allgemein anerkanntem wissenschaftlichem, volkskundlichem, künstlerischem oder geschichtlichem Wert, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung oder sonst an einem solchen Ort oder in einem öffentlichen Gebäude befindet, e) an einem wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruktur (§ 74 Abs. 1 Z 11) oder f) durch die der Täter an der Sache einen 5000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt. Wird bei den jeweiligen Sachverhaltsdarstellungen entsprechend berücksichtigt, ob das öffentliche Kulturgut im Sinne der genannten Punkte 1 bis 6 beschädigt wurde? 3. Gibt es eine geregelte und standardisierte Vorgehensweise bei Sachbeschädigungen an Kulturgütern im öffentlichen Raum oder wird von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden? 4. Handelt die Stadt anders, wenn einerseits städtische Kulturgüter betroffen sind oder andererseits Kulturgüter von anderen Trägern, öffentlicher Art oder privater Vereine? 5. Sollte die Stadt bei Sachbeschädigung gegen ihr eigenes Eigentum Anzeigen unterlassen, so bitte ich um die Darlegung der Gründe, warum sie das nicht tut? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Zu 1.: Ja, die Stadt Linz erstattet bei Sachbeschädigung an Kulturgütern im öffentlichen Raum, sprich bei Denkmälern, die sich im Eigentum der Stadt Linz befinden, Anzeige, wenn in Abstimmung mit der Polizei eine Anzeige hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes vertretbar ist. Dies ist konkret der Fall, wenn ein Denkmal öfter als einmal verunreinigt wurde, z. B. beim Pionierdenkmal oder der/die TäterIn bekannt oder ZeitzeugInnen vorhanden sind oder Schäden über 2000 Euro vorliegen. In den vergangen zehn Jahren wurden im Geschäftsbereich Kultur- und Bildung 18 Fälle abgewickelt. Es hat sich meist um städtische Denkmäler gehandelt, die mit Schmierereien verunstaltet waren und gereinigt werden mussten. Zu 2.: Ja, von den 18 Fällen waren zwei gröbere Beschädigungen bei Denkmälern im städtischen Eigentum. Konkret war das zum einen die Beschädigung von Bildstöcken und einer Kupferschmiedelaterne an der Dreifaltigkeitssäule am Linzer Hauptplatz und zum anderen die Beschädigung des Zaunes rund um die Pestsäule am Auerspergplatz durch einen Lastkraftwagen. In beiden Fällen wurde eine Anzeige eingebracht. Bei der Dreifaltigkeitssäule konnte der Täter durch eine Zeugenaussage ausgeforscht werden, auch das darf ich bekanntgeben. Die vermeintlich mutwillige Zertrümmerung einer Gedenktafel an der Turmleiten wurde nach Begutachtung eines Experten als Frostsprengung erkannt und war daher keine mutwillige Sachbeschädigung. Zu 3. und 5.: Ja, es gibt hier ein standardisiertes Vorgehen. Ich habe die Kriterien für Anzeigen bereits bei der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt. Zu 4.: Die Stadt Linz kann nur bei Gütern in ihrem Eigentum Anzeige erstatten. Erhält die Stadt Linz Informationen über Verunreinigung oder Beschädigung von Kulturgütern anderer Träger öffentlicher Art oder privater Vereine, werden diese vom Geschäftsbereich Kultur und Bildung direkt und unverzüglich darüber informiert. Das war z. B. auch zuletzt der Fall, als uns Sachbeschädigungen bei einem Hessendenkmal im Landhauspark oder bei der Gedenktafel an der Nibelungenbrücke gemeldet wurden. Beide Verunstaltungen wurden von den Eigentümern wieder entfernt. Wir bemühen uns sehr, hier unbürokratisch und schnell zu agieren. Ich hoffe, damit die gestellten Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Danke.“ Zusatzfrage Gemeinderat Grabmayr: „Ich möchte mich für die sehr ausführlichen Antworten bedanken, habe aber noch eine Frage. Mir hat die Festlegung gefehlt, was für die Stadt Linz grundsätzlich ein Denkmal ist? Deckt sich das mit dem österreichischen Gesetzbuch?“ Dazu Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Ich gehe davon aus, dass das alles rechtskonform passiert. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Bevor wir zu den Anträgen des Stadtsenates kommen, darf ich noch ein Versäumnis nachholen. Ich bitte um Nachsicht, dass ich am Beginn der Sitzung vergessen haben auf den Dringlichkeitsantrag der Grünen-Fraktion betreffend EU-Trinkwasser-Richtlinie – Resolution hinzuweisen. Ich schlage vor, dass wir diesem Antrag noch die Dringlichkeit zuerkennen und ihn am Ende der Tagesordnung behandeln.“ Der Vorschlag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Frau Vizebürgermeisterin Hörzing. G ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über G 1 Gewährung eines Zuschusses an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. (LIVA) in Höhe von 576.321 Euro auf Grundlage des Theater- und Orchesterübereinkommen; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz leistet an Stelle der Zahlung durch das Land Oberösterreich 2018 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 576.321Euro an die LIVA. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 1.3291.755000, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen, LIVA. 2. Die Kreditübertragung in Höhe von 576.321 Euro von der VASt 1.3290.751100, Laufende Transferzahlungen an Land, Linzer Landes- und Musiktheater) auf die VASt 1.3291.755000, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen, LIVA), wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über G 2 Übertragung der Zuständigkeit zum Abschluss neuer und zur Abänderung bestehender Dienstleistungs- und Personalübereinkommen mit Beschäftigern vom Gemeinderat auf den Stadtsenat und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Abschluss neuer und zur Abänderung bestehender Dienstleistungs- und Personalübereinkommen, deren jährliches Entgelt jeweils 50.000 Euro übersteigt, mit Beschäftigern vom Gemeinderat auf den Stadtsenat wird beschlossen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zum Abschluss neuer und zur Abänderung bestehender Dienstleistungs- und Personalübereinkommen mit Beschäftigern vom Gemeinderat auf den Stadtsenat (Übertragungsverordnung UGL) Nach § 46 Abs. 2 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992 (StL 1992), LGBl. Nr. 7/1992 i.d.g.F. wird verordnet: § 1 Übertragung der Zuständigkeit Die Zuständigkeit zum Abschluss neuer und zur Abänderung bestehender Dienstleistungs- und Personalübereinkommen, deren jährliches Entgelt jeweils 50.000 Euro übersteigt, mit Beschäftigern im Sinne des Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz (Oö. GZG) sowie des Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetzes 2015 (Oö. B-ZG 2015) wird auf den Stadtsenat übertragen. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir sind der Meinung, dass das – nachdem es auch nicht sehr häufig vorkommt - eine Zuständigkeit ist, die im Gemeinderat gut aufgehoben ist. Ich meine, dass es schon wichtig ist, dass der Gemeinderat darüber Bescheid weiß, wo städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind und diese Agenden im Gemeinderat belassen werden. Darum werden wir diesen Beschluss nicht mittragen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bin derselben Meinung wie Frau Stadträtin Schobesberger. Gerade Personalfragen sind sehr wichtige Fragen. Es ist nicht erklärbar, warum dieses sehr wichtige Thema aus dem Gemeinderat in den Stadtsenat weggelobt werden soll. Da geht es auch um Information. Wie wichtig Personalpolitik ist, sieht man aufgrund der letzten Ereignisse rund um die Aktenaffäre. Ich denke, das sind schon sehr wichtige Bereiche, mit denen sich der Gemeinderat zu beschäftigen hat. Ich werde daher diesem Antrag nicht zustimmen.“ Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Frau Vorsitzende. Wie sich das Haus wenig wundern wird, sind wir als nicht im Stadtsenat vertretene Fraktion nicht sehr erfreut darüber, wenn beantragt wird, Kompetenzen aus dem Gemeinderat in den Stadtsenat zu verschieben, schon gar nicht, wenn es um das Personal geht. Ich kann mich den Ausführungen meiner beiden Vorrednerinnen nur vollinhaltlich anschließen und möchte dem Haus empfehlen, diesem Antrag nicht nahe zu treten. Zumal das - das sei noch einmal betont - nicht wirklich allzu oft vorkommt und Personalentscheidungen doch sehr wichtige Entscheidungen sind, die politisch diskutiert werden können/sollen.“ Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte explizit darauf hinweisen, dass es hier nicht darum geht, ob Personalentscheidungen getroffen werden. Jeder Entscheidung, die hier tangiert ist, ist eine Entscheidung vorangegangen, nämlich die Entscheidung, dass es sich überhaupt um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Linz handelt. Dieses Prozedere ist davon unbenommen. Ich habe Verständnis dafür, dass man als nicht im Stadtsenat vertretende Partei alles im Gemeinderat haben möchte. Ich glaube jedoch auch, dass es hier Gewichtungen geben kann, wo organisatorische Aufgaben - 99 Prozent dieser Aufgaben sind eindeutig gesetzlich normiert - aus Oberösterreichischen Landesgesetzen, aus Bundesgesetzen, aus Arbeitsgesetzen vom Sozialrecht her, sodass hier eindeutig und ausnahmslos der Aspekt der Entbürokratisierung überwiegt. Der Stadtsenat tagt bekanntlich öfters, als der Gemeinderat. Ich bitte um Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über G 3 Friedenserklärung der Stadt Linz und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor über 30 Jahren hat sich der Gemeinderat erstmals mit einer und seit dem immer einstimmig erfolgten Friedenserklärung zur Friedensstadt Linz bekannt. Es ist geübte Tradition entweder zu Jahresende oder - das ist heuer der Fall - rund um den Weltfriedenstag, den wir bekanntlich morgen begehen, eine alljährliche Friedenserklärung der Friedensstadt vorzulegen und zu beschließen. Im Vorfeld hat es von der Friedensinitiative - die Autorin oder das Autorenteam dieser Friedenserklärung - mit allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen Gespräche bezüglich des Inhaltes gegeben, diese Friedenserklärung liegt Ihnen nun vor. Ich wurde gebeten, diese Friedenserklärung - so wie im Vorjahr und wie es jahrelang Tradition gewesen ist - nicht nur zur Abstimmung zu bringen, sondern sie auch noch einmal zu Gehör zu bringen, ergo vorzulesen. Ich werde diese Friedenserklärung nun vorlese, daraufhin steht sie zur Diskussion bzw. zur Abstimmung. Der Gemeinderat beschließe: „die beigefügte Friedenserklärung der Stadt Linz 2018. Friedenserklärung der Friedensstadt Linz 2018 Die Friedenserklärung der Stadt Linz 2018 bezieht sich im Gedenkjahr auf folgende Ereignisse: 1848: Europaweit ein Jahr bürgerlich-revolutionärer Erhebungen gegen die Mächte der Restauration im Anschluss an die Februarrevolution in Frankreich 1918: Kriegsende und Gründung der Republik am 12. November; Beschluss des aktiven und passiven Frauenwahlrechts (damit zählt Österreich zur Avantgarde in Europa) 1938: Zerstörung der Demokratie durch den Anschluss an Deutschland; jüdischen MitbürgerInnen sowie den Angehörigen autochthoner Minderheiten wie Sinti und Roma, Homosexuellen, Zeugen Jehovas und politisch Andersdenkenden werden Menschenwürde und Bürgerrechte aberkannt. Die Zerstörung der 1877 errichteten Linzer Synagoge ist ein Symbol dafür. 1948: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember (Resolution 217 A (III) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen; gleichzeitig stellt die Ermordung von Mohandas Karamchand Gandhi einen großen Verlust dar. Mit seiner Satyagraha-Bewegung hatte er gewaltfrei wichtige Zwischenziele in Richtung Unabhängigkeit, Gleichberechtigung, ökonomische Selbstständigkeit und Gerechtigkeit erreicht. 1968: Einweihung der neuen Synagoge in Linz. In diesem Jahr beginnt in vielen Ländern die Zivilgesellschaft zu erstarken: Ins Zentrum der Aufmerksamkeit tritt die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Demokratisierung der Strukturen des öffentlichen Lebens und eine Öffnung von Institutionen. Dazu tragen Protestbewegungen u.a. in Berlin, Paris, Prag und Wien bei. Auch die Friedensbewegung erhält im Kontext des Vietnamkriegs neuen Auftrieb. In dieses Jahr fällt aber auch die Ermordung von Martin Luther King, der führenden Persönlichkeit im gewaltfreien Kampf gegen Rassentrennung, Unterdrückung und soziale Ungerechtigkeit. Die Einhaltung der Menschenrechte ist Grundvoraussetzung für dauerhaften inneren (innerstaatlichen) und äußeren (zwischenstaatlichen) Frieden. Sie gehört zu den positiven Aspekten der Gesellschaft, die oft als Selbstverständlichkeiten angesehen werden. Die Menschenrechte sind auf vier Ebenen von Bedeutung: der internationalen, der europäischen, der nationalen bzw. staatlichen (Österreich) und der lokalen Ebene (Linz). Einige der 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wollen wir besonders hervorheben: Artikel 1: ,Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren … und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.‘ in Verbindung mit Artikel 30: ,Keine Bestimmung der Menschenrechte darf zur Beseitigung der Rechte und Freiheiten anderer verwendet werden.‘ Der Geist der Geschwisterlichkeit verlangt Unterstützung bedrohter Menschen und Gesellschaften. Wir rufen unsere MitbürgerInnen auf, im Sinne der Allgemeinen Menschenrechte aktiv für die definitive Gleichstellung von Männern und Frauen, die in unserer Stadt leben – gleich welcher Herkunft – einzutreten. Artikel 18, 19 und 20, ebenfalls in Verbindung mit Artikel 30: ,Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, auf Versammlungsfreiheit und Demonstrationsrecht‘ In vielen Ländern werden derzeit JournalistenInnen diffamiert und bedroht. Die Hasspostings in den Sozialen Medien erfordern genaues Hinschauen, die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht müssen als zentrale Elemente der Demokratie geschützt werden. Alle BürgerInnen unserer Stadt sind aufgefordert, die Meinung anderer zu respektieren. Dafür setzen wir uns im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen ein. Besonders JournalistInnen sind im Rahmen objektiver Berichterstattung aufgefordert, diese Rechte zu vertreten. Dafür erhalten sie unsere Unterstützung. Artikel 23 und 24 der Menschenrechte, ebenfalls in Verbindung mit Artikel 30: ,Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, befriedigende Arbeitsbedingungen, Schutz vor Arbeitslosigkeit. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, die eine menschenwürdige Existenz sichert‘. ,Recht auf Erholung und Freizeit; vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und Recht auf Urlaub‘. Arbeit soll gleichermaßen nach wirtschaftlichen wie auch nach sozialen und menschlichen Gesichtspunkten gestaltet werden. Der zunehmende Anstieg von Burnout aufgrund von Überforderung und Mobbing ist Zeichen für einen Mangel auf diesem Feld. Es müssen Maßnahmen für Entbürokratisierung und Entschleunigung sowie gegen das Auseinanderklaffen der Einkommen von Männern und Frauen gesetzt werden. Der Lohn muss zur Lebensbewältigung reichen, was eine gerechte Verteilung von bezahlter Arbeit sowie adäquate Arbeit bei Behinderung erfordert. Wir unterstützen Maßnahmen zum Abbau übermäßiger Belastungen und zur Entwicklung eines Gemeinwohls, das den jeweiligen Lebensentwürfen entspricht. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf soziale Berufe zu legen, die behinderten, pflegebedürftigen und alten Menschen ein Leben in Würde ermöglichen. Unser Ziel ist es, das Zusammenleben in der Stadt Linz weiterhin bürgerfreundlich zu gestalten, aber auch ,Spielregeln‘ einzufordern, an die sich alle halten müssen. Bei verschiedenen Maßnahmen können wir ein positives Resümee ziehen und werden sie weiterhin tätigen. Dafür einige Beispiele: Die Lehrlingsausbildung – im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen auch für AsylwerberInnen – ist ein wichtiger Faktor zur Integration in Arbeitswelt und Gesellschaft. ,Jobimpuls‘, das Beschäftigungsprogramm der Stadt Linz, bietet Arbeitsintegration, Betreuung am Arbeitsplatz, Aus- und Weiterbildung für Menschen, die am ersten Arbeitsmarkt nicht ohne Unterstützung und Vorbereitung eine Beschäftigung erlangen können. Ein umfangreiches Ausbauprogramm hat in den letzten Jahren in Linz zu einem vielfältigen Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen geführt. Aus sozial- und bildungspolitischen sowie integrativen Motiven ist es der Stadt Linz ein Anliegen, den Besuch von Kindergärten, vor allem für Kinder aus bildungsferneren Milieus, anzubieten sowie auch als Entlastung für erwerbstätige Eltern. Dabei achten wir auf soziale Ausgewogenheit. Der Frauenanteil in verschiedensten Bereichen der Stadt Linz ist hoch und soll weiterhin gefördert werden. Die Förderung von Bürgerbeteiligung an städtischen Entwicklungs- und Planungsprozessen setzt wichtige demokratiepolitische Impulse. Abschließend soll auf dringende Notwendigkeiten der Gegenwart aufmerksam gemacht werden: Wir halten eine Reaktivierung bzw. wohlwollende Förderung der Zusammenarbeit zwischen Ost und West für dringlich, um Spannungszustände und dramatische Kriegsgefahren, wie im sogenannten Kalten Krieg gar nicht erst entstehen zu lassen. Generell muss der wieder wachsenden Gefahr eines ,Atomkriegs aus Versehen‘ etwa im Konflikt zwischen Israel und dem Iran vorgebeugt werden. Die sich anbahnende Entspannung im Korea-Konflikt ist zu begrüßen und führt hoffentlich zu anhaltendem Frieden. Auch uns alle in Europa würde eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse in Afrika entlasten. Und ein sparsamerer Umgang mit den Ressourcen der Erde ist dringend geboten, um den Klimawandel für die nachwachsenden Generationen in erträglichen Grenzen zu halten.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über G 4 Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Linz an XXXXX XXXX XXX XXXXXX XXXXXXXX und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Ehrenplakette der Landeshauptstadt Linz wird an XXXXX XXXX XXX XXXXXX XXXXXXXXX; stellvertretend für Hofmann und Partner Immobilien- und Anlagengesellschaft m.b.H verliehen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 1000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt 1.0620.403000, Handelswaren, Ehrenringe und -plaketten.“ Wortmeldung Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns der Stimme, weil wir diese Ehrung von XXXXX XXXXXXX XXXXXXXX nicht nachvollziehen können. Aus unserer Sicht ist er ein sehr großer, aber ganz normaler Immobilienentwickler, der noch dazu gerade ein Hochhaus baut oder voraussichtlich bauen wird. Warum wir das als Stadt ehren sollen, verstehen wir nicht.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über H 1 Errichtung eines Innovationsbüros und führt aus: „Ich darf um Zustimmung zum vorliegenden Antrag ersuchen. Ein Innovationsbüro soll errichtet werden, der Hintergrund ist Ihnen bekannt. Im Linzer Innovationsprogramm ist die Einrichtung eines solchen Innovationsbüros als eine von 34 Maßnahmen angeführt. Die Inputs sind vor allem von Expertinnen und Experten außerhalb der Stadt und der Unternehmensgruppe der Holding gekommen. Es wurde angeregt, dass es für Fragen zum Thema Innovation eine zentrale Ansprechstelle, einen One-Stop-Shop mit direktem Zugang zur Verwaltung und zu den Innovationstreibern in der Stadt selbst geben soll. Wir haben im Rahmen der Programmierung festgelegt, dass es zu keiner Doppelgleisigkeit - beispielsweise mit Business Upper Austria - kommen soll, wo völlig andere Aufgaben gefordert sind. Wir möchten selbständig für an Innovation Interessierte, für Startups, für Betriebe die bereits hier angesiedelt sind und für Betriebe, die sich in Linz ansiedeln wollen aber auch für die Linzer Universitäten eine städtische Anlaufstelle haben. Für diese Anlaufstelle ersuche ich im Budget des kommenden Jahres 350.000 Euro zu reservieren und gleichzeitig weitere 50.000 Euro für die Instandsetzung und Inbetriebnahme eines Lokals direkt am Hauptplatz, das frei geworden ist, weil sich ein Unternehmen zurückgezogen hat. Es handelt sich um die Räumlichkeiten des ehemaligen Fotografie-Shops Strobl am Hauptplatz, das frei geworden ist und das wir nun selbst nutzen wollen. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die Umsetzungsplanung für das Innovationsbüro wird genehmigt. 2. Das Büro Stadtregierung (BSt) wird beauftragt, in der städtischen Liegenschaft Hauptplatz Ecke Pfarrgasse das Projekt umzusetzen und die entsprechenden Mittel auf den dafür vorzusehenden Voranschlagsstellen für 2019 zu veranschlagen. 3. Das Personal und Zentrale Services (PZS) wird beauftragt, für das Innovationsbüro einen neuen Dienstposten als Vollzeitäquivalent (VZÄ) im BSt im Dienstposten- und Stellenplan 2019 vorzusehen. 4. Die Verrechnung der Kosten für den laufenden Betrieb in Höhe von 350.000 Euro erfolgt ab 2019 auf den dafür vorzusehenden Voranschlagstellen des Büro Stadtregierung (BSt), Teilabschnitt 0102 Büro Stadtregierung Linz. 5. Die Verrechnung der Kosten für die Adaptierung und die Einrichtung des Innovationsbüros für 2019 in Höhe von 50.000 Euro inkl. USt erfolgt auf den dafür vorzusehenden Voranschlagstellen des Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT), Teilabschnitt 0102 Büro Stadtregierung Linz und sind diese seitens GMT für 2019 zu veranschlagen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Adaptierung und Einrichtung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wie auch schon bei der Abstimmung des Innovationsprogramms avisiert, enthalten wir uns bei dieser Maßnahme der Stimme. Nicht, weil wir eine Verankerung des Innovationssektors in der städtischen Verwaltung nicht befürworten, sondern weil wir denken, dass die Einrichtung einer neuen infrastrukturellen Einheit nicht notwendig ist. Aus unserer Sicht ist es schon sinnvoll, im Innovationsbereich eine zentrale Schnittstelle nach außen zu haben. Als wir die Maßnahmen im Programm analysiert haben, waren wir und sind wir auch noch heute davon überzeugt, dass das mit der Bündelung und Nutzung vorhandener Ressourcen möglich sein müsste. Konkret denken wir an die von Ihnen angesprochene Creative Region, die sich laut Eigendefinition als zentraler Netzwerkknoten im innovativen und kreativen Bereich für Linz und Oberösterreich sieht und sich aus unserer Sicht damit bestens als Schnittstelle für innovative Angelegenheiten in der Stadt Linz eignen müsste. Von daher können wir nicht nachvollziehen, dass es sich hier um keine Doppelgleisigkeit handeln würde, sondern sehen sie de facto als Doppelgleisigkeit, die wir uns nicht leisten wollen. Wir weisen auch auf andere Maßnahmen hin, die in der Vergangenheit erfolgt sind, wie zum Beispiel die Schließung der Medienwerkstatt und damit einem fehlenden Investment in die Medienkompetenz von Jugendlichen. Wir kommen somit zum Schluss, dass wir der Schaffung dieser zusätzlichen Einheit nicht zustimmen werden.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Frau Vorsitzende, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Ausführungen des Kollegen Langer, die ich vollinhaltlich teilen kann, nicht wiederholen. Ich möchte nur kurz auch für meine Fraktion in dem Sinne Stellung nehmen, dass auch wir diesem Antrag nicht nahetreten können, weil es hier um jährlich 350.000 Euro geht, die in eine neu zu schaffende Institution investiert werden sollen, die de facto nicht notwendig ist. Es geht um Aufgaben, die der Bürgermeister als Innovationsreferent wahrnehmen soll und bitte unbedingt - auch von uns angefeuert - wahrnehmen soll, aber nicht für 350.000 Euro und auch nicht in einem extra dafür entsprechend zu bezahlenden Geschäftslokal. Das ist schlicht und ergreifend nicht notwendig. Auf der anderen Seite haben wir eine Situation, in der uns die Kosten für die Kinderbetreuung davongaloppieren und wir haben tatsächlich - wie schon vom Kollegen Langer erwähnt - in den letzten Jahren Kürzungsmaßnahmen beschlossen. Uns ist einfach die Schwerpunktsetzung und die Abwägung am Ende des Tages eine andere. Wir sehen diese Ausgabe als nicht notwendig an. Das, was hier angestrebt werden soll, geht auch mit weniger Geld. Gleichzeitig würden wir uns dieses Geld dort wünschen, wo es wirklich bei den Menschen ankommt, insbesondere bei der Kinderbetreuung.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine zwei Vorredner haben schon auf das Wesentliche - auf die Kürzungspakete der letzten Perioden - verwiesen. Ich denke auch, dass Herr Bürgermeister Luger, der maßgeblich an der Entwicklung des Innovationsprogrammes beteiligt war, in seinem Büro sicher die Möglichkeit hat, den Dingen nachzukommen, die notwendig sind, um dieses Programm umzusetzen. Auch ich habe mich damals beim Innovationsprogramm der Stimme enthalten und werde daher diesem Antrag nicht zustimmen.“ Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte zur Doppelgleisigkeit nur ergänzen: Das mit der Creative Region, meinen wir tatsächlich, per Eigendefinition haben wir dieselben Ziele formuliert, die das Innovationsbüro jetzt formuliert hat. Ergänzend darf man daran erinnern, dass wir als Stadt jährlich 275.000 Euro an die Creative Region zahlen. Das ist zweimal städtisches Geld für Innovation: für die Creative Region 275.000 Euro und für ein eigenes städtisches Büro 350.000 Euro jährlich. Das geht sich für uns in der Form nicht aus. Jetzt auch noch zusätzlich Personaleinheiten zu schaffen, wo wir ganz dringend an anderen Stellen Personal brauchen, ist für uns tatsächlich eine Doppelgleisigkeit. Auch wenn es der Bürgermeister nicht so sieht, wir sehen es so.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist völlig legitim, unterschiedliche Sichtweisen in ein und derselben Sache zu haben. Das ist ein Teil unserer demokratischen Verfassung. Ich möchte nur auf zwei Irrtümer hinweisen. Das, was die Creative Region durchaus mit sehr viel Engagement, mit sehr viel Leistung macht, ist ein kleiner Ausschnitt von Innovation, Nomen est omen Kreativwirtschaft. Hier geht es um Innovation und viele Bestandteile, die nicht in den Aufgabenbereich der Creative Region, in der Frau Stadträtin federführend tätig ist, hineinfallen. Das ist das eine. Das Zweite ist, dass ich, nachdem dieser Gemeinderat die Ressortaufteilung beschlossen hat, drei Jahre lang die gesamte Erstellung des Innovationsprogramms - ein sehr, sehr langwieriger, schwieriger und extrem arbeitsintensiver Prozess - ohne zusätzliche Personalkapazitäten, weder in meinem mir direkt zugeordneten Büro, noch in irgendeiner Dienststelle bewältigt habe. Wenn man das Programm, das wir mehrheitlich hier beschlossen haben, mit 34 konkreten Maßnahmen und mit immer wieder zu adaptierenden Vorschlägen umsetzen will, dann ist das in diesem Rahmen nicht möglich. Ich war bisher der Einzige, der ein Ressort ohne zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führte. Darum geht es hier nicht um Zusätzliches, sondern um ein Reagieren darauf, dass die Umsetzung des Programms mit den bisherigen Kapazitäten nicht mehr möglich ist. Eine zweite Anmerkung, die mich freut. Herr Gemeinderat Mag. Eypeltauer, es freut mich wirklich, dass Sie spät, aber doch, für verstärkte Ausgaben für die Kinderbetreuung eintreten. Ich erinnere mich, dass bei der Einführung der Nachmittagsgebühren zwei MandatarInnen aus Ihrer Fraktion diesen finanziellen Mehraufwand nicht mittragen wollten. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) sowie bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Prammer berichtet über H 2 Erstellung der Digitalen Agenda für die Stadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Digitalisierungsbeauftragte der Stadt Linz wird beauftragt, die Digitale Agenda der Stadt Linz auf Basis der drei Säulen (Multi-Stakeholder-Prinzip, BürgerInnenpartizipation, Agiles Vorgehen/Scrum Modell) zu entwickeln und alle hiezu gehörigen Maßnahmen und Aktivitäten zu koordinieren. Das Projekt ist im Sinne der in der Vorlage ausgeführten Ziele umgehend zu starten und umzusetzen. 2. Die Projektergebnisse der Entwicklung der Digitalen Agenda der Stadt Linz sind dem Gemeinderat zwecks Beschlussfassung zur Umsetzung vorzulegen. 3. Die Verrechnung der Kosten für das Projekt der Entwicklung der Digitalen Agenda der Stadt Linz und für das Leuchtturmprojekt in Höhe von max. 90.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2018 erfolgen auf der Fipos 1.8995.728199, Sonstige Leistungen, Elektronische Datenverarbeitungsprojekte. Zur weiteren Umsetzung von konkreten Digitalisierungsprojekten in den Folgejahren ist in den jeweiligen Budgets Vorsorge zu treffen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich ganz herzlich bei den anderen Fraktionen für die konstruktive Haltung im Ausschuss bedanken und auch beim Ausschussvorsitzenden dafür, dass unser Antrag zur Schaffung der Digitalen Agenda für Linz umgesetzt wird. Es ist uns dabei sehr wichtig, dass der Prozess unter anderem als zentrale Punkte beinhalten wird, dass die laufenden und zukünftigen Prozesse in der Digitalisierung in einem einheitlichen Programm abgebildet sind. Es geplant, dass alle Betroffenen, also InteressensträgerInnen daran beteiligt sind, sprich, Magistrat, Unternehmensgruppe, Politik, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger und dass die Bedürfnisse der EndkundInnen, in dem Fall der Linzerinnen und Linzer im Fokus stehen. Für uns geht es darum, dass der Prozess erweiterbar und in gewissem Umfang auch andauernd ist, dass die BürgerInnenbeteiligung ernst genommen wird, und für alle intern und extern Betroffenen die Verunsicherung, die die Digitalisierung im Allgemeinen nachvollziehbarerweise erzeugt, in einen Mehrwert umgekehrt wird. Wir denken, dass dies der Fall sein wird, wenn der Prozess so geführt wird, wie geplant und vorgestellt. Vielen Dank. Von unserer Seite gibt es zu diesem Antrag eine Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, Digitalisierung ist natürlich eines der Zukunftsthemen und deswegen ist der vorliegende Antrag natürlich zu begrüßen. Ich hätte nur eine kleine Anmerkung. In diesem konkreten Antrag vermisse ich, dass bei der internen Digitalen Agenda der Gemeinderat mit eingeschlossen wird. Ich denke beispielweise an die Einladungen für die Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen, die aktuell noch immer in Papierform erfolgen und in digitaler Form einen Mehrwert durch den Wegfall des Papiers einerseits und durch eine mögliche automatische Übernahme in diverse Kalender andererseits bedeuten würden. Auch die Anträge des Stadtsenats, die noch immer in Papierform durch den Magistrat wandern, könnten allen Gemeinderatsmitgliedern in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden, ebenso diverse Ausschussunterlagen, um noch weitere Möglichkeiten anzuführen. Ich habe diese Anliegen schon mehrfach platziert und hoffe, dass diese jetzt auch noch Einfluss und Gehör findet.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Prammer: „Ich bedanke mich vorweg für die avisierte Zustimmung. Zu Frau Kollegin Leitner-Rauchdobler möchte ich sagen, dass ich mich zu erinnern glaube, dass wir das im zuständigen Ausschuss vor kurzem diskutiert haben. Datenschutzrechtliche Argumente haben dagegen gesprochen, dass wir Ausschussunterlagen digital zur Verfügung stellen, wenn ich das richtig verstanden habe. (Zwischenruf) Ich bin damit ein bisschen überfordert. Ich glaube mich daran zu erinnern, dass ich die Unterlagen digital bekomme oder zählen E-Mails nicht dazu? (Zwischenrufe, Unruhe) Ich bekomme sie jedenfalls und hoffe, dass die anderen Mitglieder sie auch bekommen. Ich ersuche damit um Zustimmung zum Antrag.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über die Anträge H 3 und H 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 3 Tourismusabgabe – Zuschlagsabgabe zur Freizeitwohnungspauschale und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzter Herr Bürgermeister, ich darf über die Anträge H 3 und H 4 gemeinsam berichten. Zu Punkt H 3 beantrage ich formal gemäß § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, diesen Punkt auf die nächste Sitzung des Gemeinderates am 25. Oktober 2018 zu vertagen. Die Begründung ist formaler Natur. Wie mir von Seiten des Präsidiums mitgeteilt wurde, gibt es vom Land Oberösterreich wider Erwarten noch keine entsprechende Verordnungsermächtigung. Es gibt zwar klarerweise die Willensbekundung und die Absicht, das hier einheben und umsetzen zu können, ohne Verordnungsermächtigung kann von uns aber korrekterweise nicht weiter fortgegangen werden. Deswegen beantrage ich, dieses Thema in der nächsten Gemeinderatssitzung neuerlich zu behandeln und einer inhaltlichen Diskussion und Beschlussfassung zuzuführen.“ H 4 Linzer City Ring – Parkmünzenaktion „Gratisparken in Linz“; Verlängerung der Vereinbarung für zwei weitere Jahre beginnend mit 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2020 Der Gemeinderat beschließe: „Die Vereinbarung, welche mit Gemeinderatsbeschluss vom 1. Dezember 2016 beschlossen wurde, wird für zwei weitere Jahre beginnend mit 1. Jänner 2019 bis einschließlich 31. Dezember 2020 in abgeänderter Form abgeschlossen. Dementsprechend wird die beiliegende Rahmenvereinbarung mit dem Linzer City Ring beschlossen. Die Einnahmen durch den Verkauf der Parkmünzen erfolgt auf VASt 2.9200.842001, Gebührenpflichtiges Parken, Parkmünzen.“ Zu den Anträgen H 3 und H 4 liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart zu H 3: „Meine Wortmeldung hätte sich auf den Antrag H 3 bezogen, der jetzt aber nicht zur Abstimmung gebracht wird. Somit erübrigt sich meine Wortmeldung.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn zu H 4: „Es geht um den Antrag H 4, um die Parkmünzen-Aktion vom Linzer City Ring. Wie jedes Jahr werde ich dem Antrag nicht zustimmen, weil ich denke, dass alle Maßnahmen, die zusätzlichen motorisierten Verkehr in die Stadt bringen, nicht zeitgemäß sind. Danke.“ Gemeinderat Mag. Seeber zu H 4: „Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer und Zuhörerinnen auf der Galerie, wir werden uns auch dieses Mal beim Antrag H 4 wieder der Stimme enthalten. Grundsätzlich kann man dafür sein, dem Handel eine Subvention zu geben, wenn er unverschuldet in eine Situation gekommen ist, die wir verursacht haben, weil wir unsere Mobilitätsprobleme in Linz nicht auf die Reihe bekommen. Die Situation ist aber eine andere. Bereits seit zehn Jahren wird angekündigt, an einer Mobilitätskarte bzw. an einem neuen Konzept zu arbeiten. In der letzten Ankündigung – es war die fünfte, die im letzten Jahr erfolgt ist – wurde versprochen, 2018 endgültig ein Konzept vorzulegen. Dieses Konzept gibt es aber immer noch nicht, es gibt noch keine Mobilitätskarte, dieses Thema ist noch immer ungelöst. Offensichtlich bewirkt die Vergabe der Subvention, dass dieses Konzept nicht weiterverfolgt wird und an der Mobilitätskarte, an der Lösung dieser Frage, nicht gearbeitet wird. Deswegen enthalten wir uns beim Antrag H 4 der Stimme und versuchen damit vielleicht eine kleine Motivation an die verantwortlichen Stellen auszusprechen, sich wieder ernsthaft mit der Sache auseinander zu setzen. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Frau Vizebürgermeisterin, liebe KollegInnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, mein Vorredner hat schon einiges vorweg genommen. Ich kann auch nur sagen ‚alle Jahre wieder‘! Wie bereits im Dezember 2016 und im September 2017, geht es erneut um eine Prolongierung, weil sich, wie immer wieder versichert wird, ein Nachfolgemodell für die Parkmünzen in Ausarbeitung befindet und die Umsetzung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Wie wir an dieser Materie sehen, ist Zeit ein sehr relativer Begriff. Während die Mobilitätskarte im letzten Antrag noch erwähnt war, ist sie dieses Mal ganz verschwunden. Dafür wird die zuletzt immer einjährige Prolongierung auf zwei Jahre ausgedehnt. Ich möchte klar betonen, dass uns die Unterstützung der Wirtschaft ein wichtiges Anliegen ist. Wir finden, dass es hier noch viel mehr Aktionen braucht, beispielsweise durch Bürokratieabbau. Es geht darum, grundsätzliche Überlegungen anzustreben, wie Einkaufen in Linz – hier ist schon durch unterschiedliche Initiativen viel passiert – noch attraktiver gestaltet werden kann. Beispielsweise könnte durch öffentliche Einkaufsboxen zur Aufbewahrung von Einkäufen oder durch ein Gesamtkonzept für den öffentlichen Verkehr viel bewirkt werden. Das ist schon lange überfällig. Es bedarf kreativer Ideen und der Einbeziehung der Wirtschaftstreibenden und speziell auch der kleineren Betriebe. Wir brauchen Mut, um weg vom motorisierten hin zum öffentlichen Verkehr zu kommen. Hier kann die Stadt sehr wohl auch Anreize setzen. Wir finden also, dass es für die LinzerInnen und für die Linzer Wirtschaft kreativere Lösungen geben müsste, als eine simple jährliche Verlängerung der Parkmünzenaktion. Wir stimmen deswegen auch gegen den Antrag.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Wimmer: „Ich darf auf die beiden Kritikpunkte eingehen: Sollte es seitens der Grünen-Gemeinderatsfraktion so gemeint gewesen sein - also quasi in Richtung einer Unterstellung gehend -, dass seitens der betroffenen Unternehmer bzw. des City Ringes zu wenig gearbeitet würde oder man sich auf einer Situation ausruhen würde, so muss ich das zurückweisen. Ich weiß das Engagement, das für den Innenstadthandel erbracht wird, sehr zu schätzen und möchte das an dieser Stelle nochmals ausdrücklich hervorheben. Eines ist ganz klar, als Innenstadtunternehmen hat man es schwerer, als irgendein großes Einkaufszentrum auf der grünen Wiese. Nichts für Ungut, ich glaube, man redet sich hier im Gemeinderat sehr leicht, man kann leicht etwas in den Raum stellen, wenn man sich mit den direkt Betroffenen nicht auseinandersetzt. Es ist gar nicht so einfach, was alles bedacht werden muss, welche verschiedenen Interessen ganz unterschiedlicher Branchen unter einen Hut gebracht werden müssen. Vielleicht kann man, wenn man gute Ideen hat, diese dem City Ring zur Mitarbeit anbieten. Ich glaube, dass dort ehrenamtliche Mitarbeit sehr geschätzt wird. Vermutlich weniger geschätzt wird, wenn im Gemeinderat zwar gute Wortmeldungen gemacht werden, in der Praxis der Wirtschaft aber geschadet wird. Die Wirtschaft soll letztlich über die Abgaben, die sie beiträgt vieles von dem finanzieren, was hier passiert. Was von den NEOS gesagt wurde, ist noch widersprüchlicher als das was von Grünen-Fraktion gesagt wurde. Frau Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, Sie möchten gerne, dass die Wirtschaft gefördert wird, man soll mit den Menschen reden. Die betroffenen Betriebe – Sie haben vor allem kleinere Betriebe genannt – sollen eingebunden werden. Genau das, Frau Gemeinderätin, was Sie fordern, passiert durch den Linzer City Ring. Der Linzer City Ring bindet Wirtschaftsunternehmen ein, fördert und unterstützt sie und setzt sich für sie ein. Genau das, was Sie wollen, passiert längst und zwar genau durch diesen Antrag. Das heißt, wenn Sie einerseits sagen – ich unterstelle Ihnen, dass Sie das auch so meinen, wie Sie das gesagt haben –, dass Sie der Wirtschaft helfen wollen, dass Sie die Interessen umsetzen und Sie für die Wirtschaft etwas machen wollen, außer hier zu reden, dann stimmen Sie diesem Antrag bitte zu. Wenn Sie dagegen stimmen, widerlegen Sie Ihre eigenen Ansagen, Ihre eigenen Äußerungen. Dann geht es Ihnen nicht darum, die Wirtschaft gut dastehen zu lassen oder dem City Ring zu helfen, sondern ganz im Gegenteil, dann geht es Ihnen darum, dass Ihnen als selbsterklärte Wirtschaftspartei ein Antrag einfach nicht passt und Sie irgendeinen Grund suchen, der sich selbst widerlegt. Wie gesagt, es wurde mit der Wirtschaft gesprochen, genau das Gegenteil ist der Fall. Ich darf sowohl in Richtung der Grünen-Fraktion als auch der NEOS-Fraktion klar stellen, dass aus dem Antragstext klar hervorgeht, dass hier kein subventionierter Kaufpreis der Parkmünzen mehr vorliegt. Das war früher der Fall. Die Parkmünzen sind nicht mehr vergünstigt, das heißt, diese Parkmünze muss zum normalen Preis, wie es auch sonst üblich ist, gekauft werden. Das darf ich noch feststellen und dazu auf den Antragstext verweisen. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Seeber zur tatsächlichen Berichtigung: „Vielen Dank, Herr Vizebürgermeister, da liegen Sie komplett falsch, ich meinte damit nicht den City Ring. Ich meinte ganz konkret uns, als Verantwortliche in der Gemeinde und alle, die an diesen Projekten und Themen mitarbeiten, sollten sich angesprochen fühlen. Ich denke, wir brauchen eine Lösung, da bin ich ganz bei Ihnen. Subventionen weiterzugeben, ist nicht die Lösung. Das ist die tatsächliche Berichtigung. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzenden lässt nun über die Vertagung des Tagesordnungspunktes H 3 und anschließend über den Antrag H 4 abstimmen. Die Vertagung des Tagesordnungspunktes H 3 wird einstimmig angenommen. Der Antrag H 4 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) sowie bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. I. ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT Gemeinderätin Köck berichtet über I 1. Essen auf Rädern – Anpassung der Vertragsverhältnisse mit der P. Dussmann GmbH, dem Samariterbund Linz sowie dem Roten Kreuz, Bezirksstelle Linz-Stadt und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegenden Änderungen der Vereinbarungen mit der P. Dussmann GmbH, dem Samariterbund Linz sowie dem Roten Kreuz Bezirksstelle Linz-Stadt werden entsprechend den beiliegenden Vereinbarungen genehmigt. 2. Die Verrechnung der Ausgaben für die Aktion ,Essen auf Rädern‘ erfolgt für die Essensportionen auf der VASt 1.4230.403000 und für die Transporte auf der VASt 1.4230.620000. 3. Die Kostenbeiträge an die KundInnen werden jeweils am 1. Jänner eines Jahres mit dem Verbraucherpreisindex 2010 (Wert Oktober) valorisiert und auf fünf Cent aufgerundet.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Stumptner berichtet über I 2. Gewährung einer Förderung an den Verein Kindergruppe „Das Nest“ in Höhe von 50.000 Euro; davon 16.000 Euro 2018 und 34.000 Euro 2019 sowie an die Einrichtung „Diakonie Zentrum Spattstraße, Projekt Schaukelpferd“ in Höhe von 53.000 Euro, davon 20.000 Euro 2018 und 33.000 Euro 2019 – Weitergewährung der Förderung beginnend mit Kindergartenjahr 2019/2020 in Höhe von jährlich 60.000 Euro pro Einrichtung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Für das Kinderbetreuungsjahr 2018/2019 erhalten die beiden flexiblen Kinderbetreuungseinrichtungen insgesamt 103.000 Euro brutto für netto als Förderung für den laufenden Betrieb. Davon werden 36.000 Euro für das Jahr 2018 ausgabenrelevant, 67.000 Euro sind für das Jahr 2019 zu budgetieren. a) Die Einrichtung „Verein Kindergruppe ,Das Nest‘, Blumauerstraße 45, 4020 Linz eine Förderung in der Höhe von 50.000 Euro (16.000 Euro für 2018 und 34.000 Euro- für 2019) b) Die Einrichtung ,Diakonie Zentrum Spattstraße, Projekt Schaukelpferd‘ eine Förderung in der Höhe von 53.000 Euro. (20.000 Euro für 2018 und 33.000 Euro für 2019) Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 36.000 Euro brutto für netto für das Rechnungsjahr 2018 und in Höhe von 67.000 Euro für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 1.4010.757200, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen. 3. Der Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie (SJF) wird mit der Abwicklung der Förderungen und Auszahlung eines Betrages von jeweils max. 60.000 Euro pro Einrichtung und Kindergartenjahr, beginnend mit 2019/2020 beauftragt (insgesamt jährlich max. 120.000 Euro). Die Auszahlung der letzten Rate erfolgt nach Vorlage und Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel.“ Wortmeldung Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Frau Vorsitzende, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir NEOS begrüßen diesen Antrag ausdrücklich. Hier geht es um Investitionen, die direkt bei den Menschen ankommen und vor allem dort, wo man es tatsächlich spürt. Anlässlich eines Vorhalts des Herrn Bürgermeisters von vorhin möchte ich aber doch noch ausführen, dass es bei der Gegenstimme der NEOS zur zurückliegenden Erhöhung des Beitrags zur Nachmittagsbetreuung darum ging, dass die Finanzierung nicht langfristig gesichert war und nicht darum, dass wir Menschen nicht unterstützen wollen, wenn sie sich die Kinderbetreuung nicht leisten können. Das nur der Vollständigkeit halber. Es ist immer schwer möglich auf ein Schlusswort zu replizieren. Da wir hier aber einen themenverwandten Punkt haben, bietet sich das an, vor allem auch im Rahmen der Geschäftsordnung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Gemeinderätin Wessela berichtet über J 1. Erweiterung der Bibliothek im Volkshaus Auwiesen durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG in Höhe von 112.000 Euro (plus/minus 20 Prozent) – Anschaffung der bibliotheksspezifischen Ausstattung und der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von insgesamt 91.800 Euro (plus/minus 20 Prozent) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Erweiterung der Bibliothek im Volkshaus Auwiesen und den daraus resultierenden Adaptierungen mit Gesamtkosten in Höhe von 112.000 Euro excl. Umsatzsteuer mit einer Bandbreite von plus/minus 20 Prozent auf Preisbasis Mai 2018 durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerung hinaus um mehr als 20 Prozent überschritten werden. 2. Der Anschaffung der bibliotheksspezifischen Ausstattung und der Mobilien für die Erweiterung durch die Stadt Linz in Höhe von insgesamt 87.000 Euro excl. Umsatzsteuer auf Preisbasis Mai 2018 wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Möblierungskosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerung hinaus um mehr als 20 Prozent überschritten werden. Die Verrechnung der Kosten für die bibliotheksspezifische Ausstattung (Buchsicherungssystem, digitale Bibliothek etc.) in Höhe von 38.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 5.2730.070000, Software Bibliothekserweiterung Auwiesen) im Anweisungsrecht Kultur und Bildung (KB). Die Verrechnung des Mobiliars für die Bibliothekserweiterung (Möblierungsergänzungen) in Höhe von 49.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 5.2730.043001, Bibliothekserweiterung Auwiesen, im Anweisungsrecht Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT). 3. Der Anschaffung der Mobilien und die Ausstattung der neuen Teeküche im 1. Obergeschoss in der Höhe von 4000 Euro zuzüglich 20 Prozent USt, somit 4800 Euro auf Preisbasis Mai 2018 wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Möblierungskosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerung hinaus um mehr als 20 Prozent überschritten werden. Die Verrechnung der Kosten für die Mobilien und die Ausstattung der neuen Teeküche im 1. Obergeschoss in der Höhe von 4800 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 5.4220.043000, Einrichtung Club Aktiv, Volkshaus Auwiesen, im Anweisungsrecht Gebäudemanagement und Tiefbau. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der gesamten Mobilien und Ausstattung sowohl für die Bibliothek als auch den Club Aktiv im Volkshaus-Auwiesen durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Wir stimmen der Bibliothekserweiterung zu, weil wir es selbstverständlich als positiv ansehen, wenn ein Standort qualitativ wie quantitativ erweitert wird. Aus unserer Sicht - das müssen wir schon noch einmal dazu sagen - kompensiert das die Kürzungen der Angebote in der Vergangenheit nicht, da wir es als essentiell sehen, über die Stadt verteilt eine einigermaßen engmaschige Versorgung mit Service- und Bildungseinrichtungen, wie die Bibliotheken, zu haben, weil man damit einerseits vor allem die LinzerInnen erreicht, die nicht so mobil sind und andererseits die Stadtteile als solche stärkt. Daher, Standort erweitern ja, aber ohne vorhergehendes Ausdünnen der für die Linzerinnen und Linzer wichtigen Angebote.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Auch ich freue mich sehr, dass nun der im April 2017 im Gemeinderat beschlossene Auftrag, im Süden von Linz ein Bibliothekscenter zu errichten, mit diesem konkret hier vorliegenden Vorschlag umgesetzt werden kann und die Erweiterung der Bibliothek Auwiesen sozusagen im ersten Quartal 2019 nun tatsächlich realisiert werden kann. Für die Bibliothek Auwiesen konnte räumlich eine sehr, sehr gute Lösung und für die Stadt natürlich auch finanziell eine sehr gute Lösung gefunden werden. Ich möchte mich nochmals ganz inständig bei Kollegin Stadträtin Regina Fechter für die kooperative und konstruktive Zusammenarbeit bedanken, dass wir das gemeinsam so geschafft haben. Ich darf sagen, dass sich auch das Bibliotheksteam wirklich schon sehr darauf freut, im Frühjahr neu durchzustarten. Mit der räumlichen Erweiterung auf insgesamt 340 Quadratmeter wird es einen coolen Jugend- und Kinderbereich geben, der ganz modern und zukunftsgerichtet zum Beispiel mit Sitzsäcken ausgestattet wird. Es wird auch eine digitale Bibliothek geben, wie es heutzutage in zeitgemäßen Bibliothekscentern als Vermittlungs- und Lernort für neue Medien üblich ist. Die doppelten Entlehnzahlen im letzten Jahr zeigen auch, dass sich der Ausbau dieses Standorts bewährt hat. Wir sind von außen räumlich besser sichtbar geworden und das Bürgerserviceangebot wurde erweitert. Die Bibliotheken sind zu einem Treffpunkt geworden und es freut mich sehr, dass wir sie jetzt so modern und zukunftsgerichtet gestalten können. Trotz Druck zum Sparen ist das jetzt eine Offensive, bei der wir neu durchstarten können. Daher nochmals Dankeschön.“ Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Wessela: „Ich bedanke mich bei Frau Stadträtin Lang-Mayerhofer für ihre Ausführungen und natürlich im Sinne von Stadträtin Fechter für die lobende Erwähnung und bei den übrigen Fraktionen für die avisierte Zustimmung zu diesem Projekt.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über J 2 Grundverkauf in der KG Kleinmünchen (Kremplstraße) um den Verkaufspreis in Höhe von 222.500 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die Immobilien Harald Werfer GmbH, Zaubertal 39, 4320 Perg, das Grundstück 1804/29, KG Kleinmünchen, mit einem Katasterausmaß von 656 Quadratmetern um den Pauschalkaufpreis von 222.500 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgehaltenen Bedingungen. 2. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zulasten der Käuferin. Die für die Stadt Linz zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von voraussichtlich 7787,50 Euro sowie die Kosten für deren Berechnung sind von der Stadt Linz zu tragen. 3. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 222.500 Euro erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf privates Gut. 4. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 7787,50 Euro erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragssteuer privates Gut.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, weil es sich hierbei um den Verkauf von städtischem Eigentum handelt, werde ich bei diesem Antrag dagegen stimmen.“ Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Ich möchte eine Enthaltung avisieren.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über J 3 Grundkauf, Grundverkauf sowie Abtretung von Teilflächen in der KG Posch (nächst Traundorfer Straße) 1,260.800 Euro (Grundkauf) und 338.400 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. XXXX XXXXXXX XXXXXXXX, XXXXXXX XXXXXXXX XXXXXX; verkauft an die Stadt Linz-Öffentliches Gut aus der Liegenschaft EZ. XX, KG Posch, das im Grundteilungsplan des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt/ Abt. Vermessung und Geoinformation, vom 7. Mai 2018, GZ 10/2018 neu ausgewiesene Grundstück XXXXXXX, mit einem Flächenausmaß von 6249 Quadratmetern, die Teilfläche 1 des Grundstück XXXXXX, mit einem Flächenausmaß von null Quadratmetern und die Teilfläche 2 des Grundstück XXXXXXX, mit einem Flächenausmaß von 55 Quadratmetern sohin Flächen im Gesamtausmaß von 6304 Quadratmetern um den vereinbarten Kaufpreis von 200 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 1,260.800 Euro. 2. Die Stadt Linz verkauft an XXXXXX XXXXX XXXXX, aus der Liegenschaft EZ. XXX, KG Posch, die im zitierten Grundteilungsplan ausgewiesene Teilfläche 4 des Grundstück XXXXXX, mit einem Flächenausmaß von 1692 Quadratmetern um den vereinbarten Kaufpreis von ebenfalls 200 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 338.400 Euro. 3. Die Stadt Linz überträgt aus der Liegenschaft EZ XXX, KG Posch, die im zitierten Grundteilungsplan ausgewiesene Teilfläche 3 des Grundstück XXXXXX, mit einem Flächenausmaß von 335 Quadratmetern gegen eine Entschädigung von 200 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtentschädigung von 67.000 Euro an die Stadt Linz-Öffentliches Gut. 4. Sämtliche Kosten, Gebühren und Abgaben, die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrags sowie der Abtretungsvereinbarung im Zusammenhang stehen, hat die Stadt Linz-Öffentliches Gut zu tragen. Darüber hinaus hat die Stadt Linz-Öffentliches Gut die anfallenden Steuern in Höhe von voraussichtlich 23.688 Euro zu übernehmen. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 6. Die Verrechnung der Ausgaben nach Punkt 1. und 3. in Höhe von 1,260.800 Euro- und 67.000 Euro für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 5.8401.001000, Grundkauf öffentliches Gut. 7. Die Verrechnung der Einnahmen nach Punkt 2. und 3. in Höhe von 338.400 Euro und 67.000 Euro für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Grundverkauf privates Gut. 8. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von rund 11.844 Euro für das Rechnungsjahr 2019 hat auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer, zu erfolgen. 9. Die Verrechnung der übernommenen Grunderwerbsteuer in Höhe von rund 11.844 Euro für das Rechnungsjahr 2019 hat auf der VASt 1.8400.768000, Laufende Transferzahlungen an private Haushalte, zu erfolgen. 10. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Grundtransaktionen durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Polli, BEd berichtet über die Anträge J 4 und J 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: J 4 Verkauf von Wohnungseigentumsanteilen in der KG Katzbach durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG um den Verkaufspreis in Höhe von 320.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Verkauf des 261/100000-Miteigentumsanteiles an der Liegenschaft EZ 1620, KG Katzbach, mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 91 mit der Adresse Dornacher Straße 11‘ samt zwei Tiefgaragenparkplätzen untrennbar verbunden ist, durch die Immobilien GmbH und Co KG zum Kaufpreis von 320.000 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen an die ,VLW Vereinigte Linzer Wohnungsgenossenschaften‘, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Blumauerstraße 19, 4020 Linz, wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der von der Stadt Linz zu tragenden Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 11.200 Euro für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt 1.8530.710100.“ J 5 Abschluss eines Bestandsvertrages zwischen der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH und der Stadt Linz zur Anmietung des Objektes in der Sintstraße 39 zum Zwecke des Betriebes einer Kinderbetreuungseinrichtung Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des beiliegenden Bestandvertrages zur Anmietung des Objekts in der Sintstraße 39, 4020 Linz zwischen der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H. (GWG) und der Stadt Linz zum Zwecke des Betriebes einer Kinderbetreuungseinrichtung sowie die Weitergabe an das Kinder- und Jugend Services (KJS) wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der monatlichen Kosten für Miete inkl. Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, gesetzlicher Rücklage und Pauschale für Verwaltungskosten der fünf Kindergartengruppen in der Höhe von derzeit rund 11.084 Euro exkl. USt ab dem Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten. 3. Die Verrechnung des monatlichen Bestandzinses für die mobile Einrichtung der fünf Kindergartengruppen in der Höhe von derzeit ca. 4084 Euro exkl. USt erfolgt in den ersten fünf Jahren ab dem Rechnungsjahr 2019 auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten. 4. Die Verrechnung des Nutzungsentgeltes für die sechs Abstellplätze in der Höhe von derzeit 120 Euro monatlich exkl. USt erfolgt ab Übergabe auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten. 5. Die Verrechnung der monatlichen Betriebskosten für die Direktvergaben in der Höhe von derzeit ca. 2000 Euro exkl. USt ab dem Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten. 6. Die Anpassung der unter Beschlusspunkt 2. und 3. und 4. und 5. angeführten Kosten auf Preisbasis August 2018 bis zur tatsächlichen Verrechnung im Jahr 2019 wird genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich werde bei diesem Antrag dagegen stimmen.“ Der Antrag J 4 wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag J 5 wird einstimmig angenommen. K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UNS WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über K 1 Verkehrsleitbild – Beschlussfassung des Teiles 1 und der weiteren Vorgangsweise; Grundsatzbeschluss und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren im Gemeinderat, mit dem vorliegenden Beschluss K 1 geht es um die Genehmigung des Verkehrsleitbildes Teil 1. Geplant war, dass ein Mobilitätsleitbild erstellt wird, von dem es dann einen zweiten Teil geben wird, der dann für die Stadt ins Detail geht. Für den 1. Teil haben wir es erstmals in der Geschichte geschafft, mit dem Land Oberösterreich gemeinsam ein Mobilitätsleitbild zu schaffen. Denn die Stadt Linz mit ihren 205.000 Einwohnern hat mehr Arbeitsplätze als Einwohner - und zwar 210.000 Arbeitsplätze. Da wir nicht alle Arbeitsplätze selber bedienen können, zieht unsere Stadt sehr viele Arbeitnehmer aus dem Umland an. Der wirtschaftliche Erfolg der Stadt Linz – sie ist die wirtschaftsstärkste Region in Österreich – hat natürlich auch eine Kehrseite. Diese Kehrseite ist der Verkehr durch die sehr hohe Anzahl an einpendelnden Menschen. 110.000 Menschen pendeln nach Linz, ca. 75 Prozent davon legen den Weg von ihrer Heimatgemeinde in die Stadt Linz mit dem Kraftfahrzeug zurück. Wir haben an Werktagen täglich über 300.000 Fahrten über die Stadtgrenze. Wenn wir keine entgegenwirkenden Maßnahmen setzen, werden diese Fahrten bis zum Jahr 2030 um ca. 70.000 zunehmen. Damit ist völlig klar, dass die Stadt Linz das Verkehrsproblem nicht alleine lösen kann und wir über den Tellerrand blicken müssen. Wir haben gemeinsam mit Landesrat Steinkellner entschlossen, ein Mobilitätsleitbild in Auftrag zu geben, indem wir jene Projekte, die Stadt und Land gemeinsam abwickeln wollen, akkordieren. Dieses Leitbild soll erstmals in der Geschichte in diesem Haus und auch auf Landesebene beschlossen werden. Nach dem Beschluss dieses Leitbildes wird der zweite Teil – das betrifft nur den städtischen Teil – ausgearbeitet. Mit dieser Vertiefung des Mobilitätsleitbildes Teil 1 wird der Schwerpunkt auf den öffentlichen Verkehr gelegt. Wir wollen zwei neue Schnellbahnlinien installieren, eine zweite Straßenbahnachse, ca. zehn neue Nahverkehrsknoten schaffen, Buskorridore ausbauen und Busverknüpfungspunkte mit dem städtischen Verkehrslinienbetrieb optimieren. Aus diesem Leitbild geht ganz klar hervor, dass die zweite Schienenachse der essenzielle Bestandteil für das Gelingen der anderen Projekte, für das Gelingen der Umsetzung dieses Leitbildes ist. An der zweiten Schienenachse hängt der Ausbau des Schnellbahnsystems, der Ausbau der Regio Tram von Pregarten und Gallneukirchen. Auch diese Linie soll, wie die Mühlkreisbahn oder die Schnellbahn, wie sie dann auch heißen wird, über die zweite Schienenachse verlaufen. Wir haben uns hier wirklich ein sehr ambitioniertes Ziel gesteckt. Dieses Mobilitätsleitbild besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil gehen wir auf die Ist-Situation ein und darauf, was sich abzeichnen kann. Im zweiten Teil haben wir die Ziele definiert, die wir gemeinsam erreichen wollen. Im dritten Teil haben wir die Handlungsschwerpunkte definiert. Die Handlungsschwerpunkte selber können natürlich nicht beim Ausbau des öffentlichen Verkehrs Halt machen, auch die aktive Mobilität muss intensiv gefördert werden. Natürlich sind die wesentlichen Radhauptrouten, die vom Umland in die Stadt führen und natürlich die Anknüpfungspunkte an das innerstädtische Radnetz definiert. Aber ganz ohne Straßenausbau wird es auch nicht gehen. Es wäre naiv zu glauben, dass nur durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und durch den Ausbau der aktiven Mobilität eine Lösung zu finden sein wird. Dieses Mobilitätsleitbild bietet viele Mosaiksteine an, die aufeinander abgestimmt werden. Daher ersuche ich dringend keine getrennte Abstimmung vorzunehmen, denn man kann kein Flickwerk beschließen. Es kann lediglich das gesamte System beschlossen werden, denn eine Lösung greift in die andere. Falls ein Antrag auf getrennte Abstimmung eingebracht werden sollte, stelle ich nach § 32 Abs. 4 Geschäftsordnung des Gemeinderates den Antrag über den Antrag auf getrennte Abstimmung abstimmen zu lassen. Ich ersuche alle Fraktionen diesen Weg mitzugehen und dieses Leitbild mitzutragen, damit wir eine nachhaltige Entlastung des Großraumes Linz erwirken können.“ (Beifall FPÖ) Der Gemeinderat beschließe: „1. Der nun vorliegende Teil 1 (Mobilitätsleitbild für die Region Linz) wird gemäß der mit Gemeinderatsbeschluss vom 30. Juni 2016 festgelegten Vorgangsweise zur Kenntnis genommen. 2. Der Infrastrukturreferent wird beauftragt, die Vergabe des Teiles 2 (Ziele und Maßnahmen für die Stadt Linz) ehestmöglich in die Wege zu leiten. 3. Zusätzlich erfolgen - je nach Wertgrenze - die notwendigen Vergabebeschlüsse in den dafür zuständigen Gremien.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte ZuseherInnen auf der Galerie, ganz zu Beginn muss ich Herrn Stadtrat Hein dazu gratulieren, dass ein gemeinsames Leitbild mit dem Land Oberösterreich zustande gekommen ist. Das ist sicherlich mehr als überfällig. Eine gemeinsame Zielsetzung braucht es jedenfalls. Obwohl der im Gemeinderat beschlossene Zeithorizont über ein Jahr überschritten worden ist, ist es trotzdem zu begrüßen, dass dieser Teil des Mobilitätsleitbildes entwickelt werden konnte. Leider muss ich auch ein inhaltliches Aber anbringen. Wie ich schon im Ausschuss angemerkt und erörtert habe, sind die Zielsetzungen zur Reduktion im motorisierten Individualverkehr nicht gerade ambitioniert und widersprechen sich noch dazu in jenem Kapitel, in dem es um das hochrangige Straßennetz geht. Als Erstes möchte ich ausführen, warum diese Ziele für uns nicht ambitioniert genug erscheinen: In diesem Papier wird von einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Modal Split wohlgemerkt von zehn Prozent gesprochen. Das heißt in weiterer Folge, dass bei der erwartenden Zunahme der gesamten Wege bzw. beim Bevölkerungswachstum voraussichtlich die Gesamtbelastung im Straßennetz gleich bleiben wird oder nur gering sinkt. Vergleicht man die Zahlen mit der von FPÖ-Verkehrsminister Hofer und der von Umweltministerin Köstinger vorgestellten Klimastrategie, eine Strategie, bei der die Zielsetzung heißt ‚null Emission im Verkehr bis 2050‘, ist die städtische Zielsetzung nicht ambitioniert genug. Man könnte sogar sagen, sie konterkariert sogar die Zielsetzung in Blickrichtung auf die Paris Ziele. Es ist aber so, dass die beschlossene Klimastrategie auf Bundesebene noch mit Maßnahmen hinterlegt werden muss und an die EU-Kommission übermittelt wird. Ich bin davon überzeugt, dass es in diesem Papier zu einer Anpassung kommen wird, damit wir den motorisierten Individualverkehr noch mehr zurückdrängen und auf den öffentlichen Verkehr überlagern. Warum sage ich, dass sich das mit den Handlungsschwerpunkten 2 widerspricht. Dort heißt es, ich zitiere: ‚dass ein Wachsen des die Stadtgrenzen übergreifenden Kraftfahrzeugverkehrs stattfinden wird.‘ Das heißt, auf der einen Seite sagen wir, dass wir nicht mehr motorisierten Individualverkehr wollen und auf der anderen Seite sagen wir, dass wir ein hochrangiges Straßennetz brauchen und dass dieses ausgebaut werden muss. Es werden voraussichtlich Milliarden investiert werden, damit der wachsende die Stadtgrenzen übergreifende Kraftfahrzeugverkehr abgefangen wird. Das passt nicht zusammen. Dann bleibt noch der Transitverkehr. Es ist schon verwunderlich und geradewegs absurd, dass bei der Summerauerbahn nur ein nahverkehrsgerechter Ausbau erfolgen soll. Das ist sehr schade. Wenn hier ein entsprechendes Schienennetz zur Verfügung stehen würde, bestünde die Möglichkeit, den Transitverkehr von der Straße auf die Schienen zu verlagern. Wir werden – auch wenn es Stadtrat Hein nicht will - trotzdem einen Antrag auf getrennte Abstimmung stellen, weil sich unser Hauptkritikpunkt auf den Handlungspunkt 2 bezieht. Wir denken, dass man dann, bei den restlichen Punkten wenigstens eine Verpflichtung hätte, in diesem Haus entsprechende Maßnahmen zu setzten. Falls die getrennte Abstimmung nicht stattfinden wird, werden wir uns der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen auch, dass sich die politischen Ebenen von Stadt und Land im Bereich Verkehr zusammengetan haben. Das ist eine Meisterleistung, das hat es so noch nie gegeben und vieles ist daran gescheitert, dass das bisher noch nicht stattgefunden hat. Das Leitbild enthält sehr viele richtige und wichtige Dinge. Es ist mir wichtig das zu sagen. Doch im Gesamtpaket - und es ist ein Gesamtpaket, ich sehe das genauso, dass das nicht einfach so zerlegt werden kann, weil alles ineinandergreift - können wir es nicht mittragen. Das im Detail zu erläutern, können wir, Markus, einmal unter vier Augen machen, das würde hier ganz sicher den Rahmen sprengen. Wir sehen zu viele Widersprüche im Leitbild. Wir können keine eindeutige Reihung, also keine verbindliche Reihung der Maßnahmen und Projekte erkennen und ahnen schon, dass zuerst die Straßen gebaut werden und die Öffentlichen Verkehrsprojekte auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden, so wie das die letzten 50 Jahre passiert ist. Wir sind davon überzeugt, dass Linz und die Region überhaupt eine viel radikalere, eine wirklich radikale Wende in der Siedlungspolitik braucht, die ist die Ursache für die Pendlerströme. Im Ausbau und in der Optimierung öffentlicher Verkehrsmittel und in der Förderung des Aktivverkehrs, also Rad- und Fußgängerverkehr müssen wir pushen. Das Leitbild beinhaltet große Projekte, große teure Bauprojekte, es wird viel betoniert, es enthält viel zu viele Straßenprojekte, wie die so genannte Ostumfahrung. Diese Projekte suggerieren große Lösungen. Für die radikale Wende bräuchte es unseres Erachtens aber dringend zwei andere zusätzliche Dinge, die weitestgehend fehlen. Erstens, gehören endlich die Hausaufgaben gemacht. Das sind oft ganz einfache Dinge, die nicht spektakulär sind, aber in Wirklichkeit extrem viel Wirkung und Leistung erzeugen. Viele von diesen Maßnahmen kosten nicht viel, sind hoch effizient, Stichwort Takt- und Angebotsfahrpläne, verstärkte Buslinien und Bustrassen, zum Teil sogar schon auf der Regio-Trasse und auch eigene Buslinien in der Stadt - das wurde schon begonnen, wir würden aber zu Lasten des Motorisierten Individualverkehrs noch viel, viel radikaler vorgehen. Zweitens - das fehlt leider weitgehend -, braucht es restriktive Maßnahmen, also einschränkende Maßnahmen für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Stadt und im Umland, so genannte Push-Maßnahmen - push und pull. Ohne die wird es nicht gehen und ohne diese restriktiven Maßnahmen werden die öffentlichen Verkehrsmittel nicht die Wirkung erzielen, die wir eigentlich wollen. Diese restriktiven Maßnahmen sind unpopulär, das ist klar, gehören aber erklärt und angesprochen und daher in so ein Leitbild aufgenommen. Alle erfolgreichen und innovativen Städte in Sachen Verkehr zeigen genau das vor.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ‚Kum steig um‘, so der Titel des Verkehrsleitbildes und gleichzeitig das perfekte Motto für die rot-blaue Rathauskoalition, was die Verkehrspolitik betrifft. ‚Kum steig um‘, von der Draisine in einen City-Express. Grundsätzlich ist es sehr erfreulich, dass dieses gemeinsam mit dem Land Oberösterreich erarbeitete Mobilitätsleitbild vorliegt und Leitlinien für die Linzer Verkehrsproblematik festlegt. Damit sollte Bewegung in die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Linz kommen, beispielsweise zeigt die ASFINAG-Baustelle bei der Voest-Brücke bereits große Fortschritte. Hier darf die Bevölkerung sehr rasch und sehr bald auf eine Verbesserung der Situation rechnen. Auch die völlig neu zu errichtende Westbrücke wird diesen Herbst endgültig ihren Baustart erfahren, sodass auch hier mit einer Entlastung zu rechnen ist. Selbst bei der Eisenbahnbrücke wird es Dank der großen finanziellen Unterstützung des Landes Oberösterreich demnächst sichtbare Vorgänge geben und es wird eine Brücke entstehen. Abseits der Brücken-Challenge, die Linz der Bevölkerung täglich bietet, gibt es aber noch zahlreiche weitere Herausforderungen zu lösen. So werden in den nächsten Jahren im Linzer Süden Tausende neue Wohnungen errichtet, die natürlich zu einer weiteren Erhöhung des Verkehrsaufkommens in Ebelsberg und Pichling führen werden. Hier zeigt sich wieder einmal ‚Kum steig um‘. Es ist dringend notwendig, da die Vorbereitungen für eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur weit hinter den Planungen für den Wohnungsbau nachhinken. Auch was die Belastung der Linzer Luft mit Schadstoffen betrifft, gilt ‚Kum steig um‘. So haben wir bereits in der Gemeinderatssitzung vom 1. März dieses Jahres ein Leitprojekt für den Linzer Busverkehr und den Ausbau der öffentlichen Ost-West-Achsen gefordert. Damals wurde der Antrag von der rot-blauen Mehrheit abgelehnt. Im nun vorliegenden Mobilitätsleitbild findet sich nun doch ein Projekt für den Busverkehr. Da ist der Umstieg wohl schon gelungen. Sehr erfreulich, wenn dazugelernt und eingesehen wird. Abschließend sei festzuhalten: Das Verkehrsleitbild liegt mit einem genialen Titel vor, der Handlungsauftrag für die rot-blaue Mehrheit sein muss. Vor zwei Jahren haben wir im Gemeinderat das Prozedere beschlossen und jetzt heißt es ‚Kum steig um‘ - von der Leitbilddiskussion in die Leitbildumsetzung. Wir stimmen zu.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich teile die meisten Meinungen meiner Vorredner, dass es begrüßenswert ist, dass zusammengearbeitet worden ist und die grundsätzliche Problematik des motorisierten Verkehrs erkannt wurde. Für mich ist aber nicht ausgereift, dass man immer wieder auf das hochrangige Straßennetz setzt. Maßnahmen zur Komplementierung wie der Westring und die Ostumfahrung weisen in die falsche Richtung. Wir schätzen diese Projekte als ‚verkehrsrückwärtsgewandt‘ ein. Ich kann nicht zustimmen und wer de mich der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte das inhaltlich nicht noch einmal aufwärmen, obwohl es schon verlockend ist, denn Autobahnen zu bauen und gleichzeitig Klimaziele in diesem Ausmaß zu setzen, ist in Wirklichkeit schon ziemlich absurd. Aber darüber wurde schon genug diskutiert. Ich möchte schon noch darauf hinweisen, dass ich es befremdlich finde, dass man sich jetzt gegen eine getrennte Abstimmung dieser Handlungsschwerpunkte wehrt. Es ist nicht das erste Mal, z. B. war es auch beim Innovationsprogramm möglich, einzelne Maßnahmen herauszunehmen, die nicht im Sinn der jeweiligen Fraktion sind. Man sollte den Fraktionen und Parteien ermöglichen, ein grundsätzliches Wohlwollen zu bekunden, weil es wichtig ist, ein Leitbild gemeinsam von Stadt und Land auf die Beine zu stellen und inhaltlich teilweise zu unterstützen. Dass es jetzt nicht mehr möglich sein soll eine teilweise Unterstützung zu protokollieren, finde ich sehr schade. Es bleibt uns dann nur übrig, dass wir uns insgesamt der Stimme zu enthalten. Es kann keiner von uns verlangen, dass wir auf einmal für einen Westring und für eine Ostumfahrung stimmen. Ich bitte auch da, wie bei so vielen anderen Sachen, um eine bisschen konsequentere Vorsitzführung, man lässt einmal Maßnahmen getrennt abstimmen und einmal wieder nicht.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger zur Geschäftsordnung: „Bislang herrschte in diesem Haus die geübte Praxis, das Agreement und der Konsens, dass eine getrennte Abstimmung praktiziert wurde, wenn diese gefordert wurde. Im Statut ist eindeutig festgelegt, dass darüber jedes Mal abgestimmt werden kann, wenn es unterschiedliche Meinungen gibt. So wie bei vielen anderen Dingen, die sich über Jahre verändern, ist es auch hier völlig legitim zu verlangen, dass eine Abstimmung nicht getrennt, sondern en bloc ist. Damit ist abzustimmen und die Mehrheit in diesem Haus entscheidet. Ich glaube, man soll das so zur Kenntnis nehmen, wie es ist. Ich glaube, dass man sich grundsätzlich daran halten sollte, dass der Antragsteller und Berichterstatter ein starkes Vorschlagsrecht hat, wie abgestimmt werden soll. Das würde ich in Zukunft als Prozedere bevorzugen.“ Gemeinderätin Roschger: „Dann ersuche ich, dass wir die Abstimmung tatsächlich machen und festmachen, wer für eine getrennte Abstimmung ist und wer nicht.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Grininger, Sie haben gemeint, dass dieses Leitbild in Bezug auf Klimaziele noch zu adaptieren sein wird. Sie haben auch richtig gesagt, dass die Klimaziele den Zeithorizont 2050 haben. Dieses Leitbild hat einen zeitlichen Rahmen bis 2030. Zwischen 2030 und 2050 vergehen 20 Jahre und es wird noch sehr viel Wasser die Donau hinunter fließen. Es wird wahrscheinlich noch das eine oder andere Leitbild und die eine oder andere Maßnahme geben. Ich wage keine Prognose zu erstellen, wie die Antriebstechnik im Jahr 2050 ausschauen wird. Sie haben die Summerauer-Bahn ins Treffen geführt und bedauern, dass das nur eine attraktive Nahverkehrsverbindung sein wird. Sie müssen aber schon wissen, dass das kein Fernzug sein wird, genau so wenig, wie die Mühlkreisbahn. Das ist klar. Zu Gemeinderat Poto?nik, Hausaufgaben Vertaktung: Lieber Lorenz, das ist natürlich Teil des Öffentlichen Personennahverkehrsausbaus, wie auch die Buskorridore, die Attraktivierung der Umsteigebeziehungen und natürlich auch die Verdichtung von Takten. Über Einschränkungen im motorisierten Individualverkehr müssen wir im Leitbild Teil 2 sprechen, das sind die Maßnahmen, die wir in Linz umsetzen. Das Leitbild Teil 1 bezieht sich nur auf jene Maßnahmen, die gemeinsam von Stadt und Land getragen werden. Lieber Herr Gemeinderat Steiger, es ist nicht ganz korrekt, dass das jetzt ein rot-blaues Papier ist und nicht so ein Koalitionspapier, wie du es gerne darstellst. Auf Landesebene haben wir nicht wirklich eine blau-rote-Koalition oder ein blau-rotes Arbeitsübereinkommen, sondern ein schwarz-blaues und dieses Leitbild beinhaltet natürlich auch schwarze oder türkise - wie man es gerne haben will - Farbe. Landesrat Steinkellner hat dieses Leitbild auch mit euren Leuten auf Landesebene abgestimmt. Nicht umsonst ist im Leitbild auch ein Vorwort von Landeshauptmann Stelzer enthalten. Ich ersuche trotzdem, dieses Leitbild als gesamtes abzustimmen, denn ein Uhrwerk funktioniert auch nur im Gesamten. Wenn man das eine oder andere Zahnrad aus diesem Uhrwerk entfernt, wird das gesamte Uhrwerk nicht mehr funktionieren. Ich bedanke mich bei jenen Fraktionen, die diesem Leitbild ihre Zustimmung geben.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc, zur tatsächlichen Berichtigung: „Zum einen steht auf Seite 32 des Mobilitätskonzeptes ‚Ziele bis 2040‘ und nicht 2030, und zum anderen ist die Summerauer Bahn eine Hauptbahn und nicht, wie die Mühlkreisbahn, eine Nebenbahn. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende lässt zuerst über den Antrag auf getrennte Abstimmung und anschließend über den Antrag abstimmen. Der Antrag auf getrennte Abstimmung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing zählt betreffend den Antrag auf getrennte Abstimmung noch einmal die einzelnen anwesenden Stimmen durch. Ergebnis: 29 Stimmen gegen die getrennte Abstimmung, 23 Stimmen dafür. Der Antrag wird mehrstimmig abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Stadtrat Hein berichtet über K 2 Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone in Kleinmünchen/Auwiesen – Erweiterung in der Dauphinestraße und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung über die Tempo 30 km/h-Zone in Kleinmünchen, die um die Dauphinestraße von der Kreuzung Dauphinestraße / Karl-Steiger-Straße um rund 240 Meter in westliche Richtung bis zum Haus Dauphinestraße 53 ergänzt wird, wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 20. September 2018, über die Tempo 30 km/h-Zone in Kleinmünchen/Auwiesen, mit der die 30 km/h-Zone in der Dauphinestraße von der Kreuzung Dauphinestraße / Karl-Steiger-Straße um rund 240 Meter in westliche Richtung bis zum Haus Dauphinestraße 53 erweitert wird. 1. Aufhebung Die mit Verordnung des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013, GZ 0016048/2013, erlassene Tempo 30 km/h-Zone im Raum Kleinmünchen/Auwiesen wird behoben. 2. Geschwindigkeitsbeschränkung – 30 km/h-Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b. i.V.m. Z.11a und 11b Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 Bereich: Linz – Kleinmünchen/Auwiesen, laut beiliegendem Zonenplan des Magistrates Linz, Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abteilung Verkehrsplanung vom 11. Jänner 2018, und beiliegendem Erweiterungsplan des Magistrates Linz, Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abteilung Verkehrsplanung vom 11. Jänner 2018; Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Hein berichtet über K 3 Änderungsplan Nr. 115 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Posch (Erweiterung Südpark) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 115 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Erweiterung Südpark, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20 September 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 115 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 115 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werde erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Golfclub Stärk Osten: Südpark Pichling Süden: Straßenbahnlinie Pichling Westen: östlich Auhirschgasse Katastralgemeinde Posch Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 115 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, beim vorliegenden Antrag geht es um eine beabsichtigte Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes für den Linzer Süden. In der Raumplanung ist dieses Örtliche Entwicklungskonzept die oberste Planungsebene, gefolgt vom Flächenwidmungsplan und dem Bebauungsplan. Das heißt, es geht heute nicht, wie Herr Stadtrat Hein schon gesagt hat, um Fragen der Widmung, sondern um die Frage der langfristigen Entwicklung des Linzer Südens mit allen seinen Auswirkungen. Ganz wesentlich ist es, dass wir gleichzeitig vom Spannungsfeld Betrieb und Wohnen sprechen. Hier soll ein Mischbaugebiet errichtet werden, wo letztendlich - das hat Herr Stadtrat Hein jetzt ausgeführt - Arbeiten, Wohnen sowie die Verkürzung und Vermeidung von Verkehrswegen dahinter steht, das scheint ein toller Ansatz zu sein. Wenn man sich genauer anschaut und hinterfragt was mit Mischbaugebieten passiert, dann sieht man, dass das so nicht funktionieren kann und es funktioniert auch nicht so. Mischbaugebiete per Verordnung funktionieren nicht. Jahrelange Erfahrungen und Verkehrsflussanalysen zu diesem Thema zeigen, dass sich das Mobilitätsverhalten der Menschen so dramatisch verändert hat, dass in einem Mischbaugebiet tatsächlich mittlerweile deutlich erhöhte und nicht verminderte Verkehrsströme fließen. Das muss man schon ganz klar sagen, wenn man mit dem Gedanken spielt ein Betriebsansiedlungsgebiet in eine Wohngegend zu setzen. Das soll kein Reden gegen Mischbaugebiete sein, es gibt eine Reihe von Ideen, wie man Mischbaugebiete so ausstatten kann, dass sie funktionieren und dass sie keine neue Beaufschlagung des Verkehrs bewirken. Grundsätzlich ist es aber ratsam, sich im Rahmen eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes ganz genau mit dem Thema Mobilität auseinander zu setzen. Man muss sich Gedanken darüber machen, wie die Mobilitätswege in Zukunft aussehen und wie viele Fahrten pro Tag zum Beispiel zu erreichen sind. Man muss darüber diskutieren ob die Infrastruktur dafür passt und welche Immissionen und Emissionen zu erwarten sind. Letztendlich aber geht es um die ganz entscheidende Frage, was wir dort konkret ansiedeln wollen? Diese Frage wird nicht gestellt, konkret machen wir das erst später. Was wir hier machen, ist kein Linz-Phänomen, das passiert in der Raumplanung flächendeckend zumindest in Oberösterreich, wahrscheinlich auch darüber hinaus. Wir entwickeln zuerst einmal eine Fläche und der Gedanke, was wir darüber hinaus machen wollen, wie es damit weitergehen soll, wird in die Zukunft geschoben. Genauso wird in die Zukunft verschoben, wie wir mit Schutzgütern wie Mensch und Umwelt umgehen. Das regeln wir in der Zukunft und das hat natürlich Konsequenzen. Die erste Konsequenz ist, dass wir aufgrund derartiger Grundsatzentscheidungen immer wieder von unglaublichen Folgekosten betroffen sind. Schon jetzt ist klar, dass die zukünftigen Nutzer dieses Gebietes wahrscheinlich die Kosten dafür tragen müssen. Letztendlich aber nicht nur die, sondern auch die Bewohner und die Stadt und zwar mit all den erheblichen Infrastrukturkosten, die dann auf uns zukommen, wenn man ein Projekt plant und nicht weiß, wofür der Bedarf eigentlich gegeben ist. Das ist in höchstem Maße unwirtschaftlich und wirtschaftsfeindlich, weil es unkoordiniert ist und weil es auf den Glaubensgrundsätzen beruht, dass wir Betriebsansiedlungsgebiete brauchen. Es geht aber auch um ganz andere Dinge, es geht auch um die Frage des Respekts. Ich empfinde es als eine Geringschätzung des Gemeinderates, uns mit Teilinformationen zu versorgen, Projekte scheibchenweise vorzulegen, Pflöcke einzuschlagen und letztendlich sogar einzubetonieren. Es würde mich überhaupt nicht überraschen, wenn wir für diese Stelle bereits in der nächsten oder übernächsten Gemeinderatssitzung den ersten ganz konkreten Widmungsantrag bekommen würden. Es ist uns nämlich nicht klar, was wir hier heute entscheiden, das bleibt uns verborgen. Was konkret soll dort angesiedelt werden? Wie soll sich dieser Linzer Süden konkret entwickeln. Wie werden die Mobilität und der Schutz von Mensch und Umwelt funktionieren? Beginnen wir doch endlich, diese städtischen Entwicklungsfragen bei der eigentlichen Frage zu beginnen, dann würden wir uns eine Reihe von Ärger, Aufwand, Missverständnissen und letztendlich Folgekosten ersparen. Ich bin der absoluten Überzeugung, dass die hier gewählte Vorgehensweise, nämlich nicht konkret die Fragen zu stellen, was wir dort wollen, die falsche ist. Ich finde es fahrlässig, diesem Antrag in dieser Form zuzustimmen und daher gibt es zu diesem Antrag ein klares Nein unserer Fraktion.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Gemeinderat Mag. Seeber, auch Herr Gemeinderat Grininger hat schon im Ausschuss ähnlich argumentiert. Daraufhin haben wir erklärt wofür das Örtliche Entwicklungskonzept ist und dass das entsprechend der Rechtsgrundlage für die Erstellung von Flächenwidmungsplänen eine langfristige Planung für einen Zeitraum von zehn Jahren ist. Im Örtlichen Entwicklungskonzept, das wir 2013 beschlossen haben, dient diese Fläche in der Zukunft für das Wohnen. Damit hätte aus heutiger Sicht ein Wohnbauträger in diesem Bereich ein großes Wohnprojekt machen können und es würde den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes nicht widersprechen. Diese Widmung wäre wahrscheinlich ohne Rücksicht darauf, wie wir im Linzer Süden die Bevölkerung mit Arbeitsplätzen versorgen werden, durchgegangen. Aufgrund der Dynamik im Linzer Süden ändern wir jetzt dieses Ziel. Wir haben zurzeit - wie ich einleitend gesagt habe - die größten Wohnbauprojekte im Süden. Die Zahl der Arbeitsplätze, die wir schaffen, kann nicht Schritt halten. Daraus ergibt sich das Planungsziel, dort künftig keinen Wohnbau mehr zu betreiben, sondern Betriebe ansiedeln zu wollen. Dort haben wir Mischbaugebiet, weil ein Betriebsbaugebiet nicht an ein Wohngebiet angrenzen darf, es muss eine 100 Meter Schutzzone eingerichtet werden in der das Mischbaugebiet liegt, erst daran anschließend ist das Betriebsbaugebiet. Das ist eine Vorgabe des Landes Oberösterreich. Man sollte sich nicht auf diesen kleinen Streifen, der einen untergeordneten Anteil der Fläche ausmacht fixieren, nur weil man partout gegen etwas sein will. Sie können uns auch nicht vorwerfen, wir wüssten gar nicht, welche Betriebe wir dort ansiedeln wollen. Herr Seeber, Herr Grininger, Sie beide haben das völlig korrekt erkannt. Es wird aber auch kein Betrieb auf die Idee kommen, sich dort anzusiedeln, wenn wir diese Flächen im Örtlichen Entwicklungskonzept für Wohnen vorsehen würden. Somit kann im ersten Schritt - und das ist der richtige Schritt, bei den Grünen geht das ab und zu ein bisschen durcheinander, man muss solche Sachen Schritt für Schritt entwickeln – nur das Planungsziel geändert werden und das muss anhand eines Gemeinderatsbeschlusses erfolgen. Ich kann nicht hergehen und sagen, dass sich dort eine Firma ansiedeln soll und dann sagt der Gemeinderat nein. Unser damaliges Ziel war Wohnen. Das wäre aus heutiger Sicht so. Somit müssen wir als ersten Schritt das Planungsziel im Örtlichen Entwicklungskonzept ändern, wenn wir eine Mehrheit im Gemeinderat finden. Ich würde sagen, das wäre sehr vernünftig, denn auf der einen Seite die Bautätigkeiten im Linzer Süden zu kritisieren und auf der anderen Seite nicht bereit zu sein, Arbeitsplätze zu schaffen, passt nicht wirklich zusammen. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag, ändern wir das Ziel des Örtlichen Entwicklungskonzeptes dahingehend ab und schützen wir diese Flächen zukünftig vor Wohnbebauung.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn und bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über K 4 Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 sowie des Bebauungsplanes SW 205/4 in Höhe von insgesamt 746.594 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des Vertrages über die Planungskosten von 18.524 Euro und den Infrastrukturkostenbeitrag in Höhe von 728.070 Euro zwischen der Stadt Linz und der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 746.594 Euro erfolgt auf der VASt 2.0300.817006, Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen Raumordnungsverträge.“ Wortmeldung Gemeinderätin Sommer: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP enthält sich bei diesem Tagesordnungspunkt vor dem Hintergrund der in diesem Antrag behandelten sozialen Infrastrukturkosten in der Höhe von 548.000 Euro der Stimme. Wir sehen das Ganze differenziert. Es erging zwar bereits eine Stellungnahme des Magistrats Linz, allerdings handelt es sich dabei um eine so komplexe rechtliche Thematik, die wir noch intensiv prüfen möchten. Deshalb heute unsere Stimmenthaltung.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über K 5 Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 sowie des Bebauungsplanes S 13-29-01-00 in Höhe von insgesamt 254.148 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des Vertrages über die Planungskosten von 5206 Euro sowie die Infrastrukturkosten in Höhe von 248.942 Euro zwischen der Stadt Linz und der Wohnpark Hanuschstraße GmbH wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von in Summe 254.148 Euro erfolgt auf der VASt 2.0300.817006, Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen Raumordnungsverträge.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge K 6 bis K 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: K 6 Änderungsplan Nr. 104 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Wüstenrotplatz) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 104 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Wüstenrotplatz, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 104 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Wüstenrotplatz Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 104 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Volkshaus Auwiesen Osten: Allendeplatz Süden: Umkehrschleife Straßenbahn Westen: Weidingerbach Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 104 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ K 7 Bebauungsplanänderung 13-052-01-01 mit Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne S 23-38-01-00 und S 23-38-01-01, KG Kleinmünchen (Wüstenrotplatz) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 13-052-01-01, Wüstenrotplatz, mit Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne S 23-38-01-00 und S 23-38-01-01 wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 13-052-01-01, Wüstenrotplatz, mit Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne S 23-38-01-00 und S 23-38-01-01 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 13-052-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Weidingerbach Osten: Allendeplatz Süden: Auwiesenstraße Westen: Straßenbahnumkehrschleife Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 -5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 13-052-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ K 8 Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplanänderung 13-052-01-01 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne S 23-38-01-00 und S 23-38-01-01, KG Kleinmünchen (Wüstenrotplatz) - Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 13-052-01-01 und Aufhebung eines Teilbereiches der BPI S 23-38-01-00 und S 23-38-01-01, Wüstenrotplatz, KG Kleinmünchen, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20 September 2018 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 13-052-01-01 und Aufhebung eines Teilbereiches der BPI S 23-38-01-00 und S 23-38-01-01, Wüstenrotplatz, KG Kleinmünchen, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Bebauungsplan 13-052-01-01 und Aufhebung eines Teilbereiches der BPI S 23-38-01-00 und S 23-38-01-01 vom 15.02.2018, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Die Anträge K 6 bis K 8 werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über die Anträge K 9 und K 10 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge K 9 Änderungsplan Nr. 132 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Mitterbergerweg 36) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 132 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Mitterbergerweg 36, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 132 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Mitterbergerweg 36 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 132 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grst. Nr. 1062/2 Osten: Mitterbergerweg 34 Süden: Mitterbergerweg Westen: Mitterbergerweg 38 u.40 Katastralgemeinde Pöstlingberg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 132 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ K 10 Änderungsplan Nr. 128 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4. KG Kleinmünchen (Wiener Straße 456) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 128 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Wiener Straße 456, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 128 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Wiener Straße 456 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 128 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Traunauweg Osten: Wiener Straße Süden: Traundamm Westen: Traunauweg 5 Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 128 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge K 11 und K 12 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge K 11 Bebauungsplanänderung 01-105-01-01, KG Linz (Landstraße 111-115a) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-105-01-01, Landstraße 111-115a, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-105-01-01, Landstraße 111-115a Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-105-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Goethestraße Osten: Goethestraße 4a, Scharitzerstraße 1a Süden: Scharitzerstraße Westen: Landstraße Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-105-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ K 12 Neuerfassung des Bebauungsplanes (Stammplan) 05-027-01-00, KG Katzbach (westlich Eibenweg) „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 05-027-01-00, westlich Eibenweg, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend Bebauungsplan 05-027-01-00, westlich Eibenweg, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 05-027-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grenze zum Grünland Osten: Eibenweg Süden: Freistädter Straße Westen: A7 Mühlkreisautobahn Katastralgemeinde Katzbach Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 05-027-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Gemeinderat Grininger, MSc, zu K 12: „Wir werden uns bei diesem Antrag, wie im Ausschuss, der Stimme enthalten, weil die Schutzzone gestrichen wird. Dieselbe Begründung gilt auch für K 13.“ Der Antrag K 11 wird einstimmig angenommen. Der Antrag K 12 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über die Anträge K 13 und K 14 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge K 13 Änderungsplan Nr. 101 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Freistädter Straße 401) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 101 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Freistädter Straße 401, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 101 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Freistädter Straße 401 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 101 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grünland Osten: Freistädter Straße 401 Süden: Freistädter Straße Westen: A7 Mühlkreisautobahn Katastralgemeinde Katzbach Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 101 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ K 14 Änderungspläne Nr. 90 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Prinz-Eugen-Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 90 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Prinz-Eugen-Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 90 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Prinz-Eugen-Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 90 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Prinz-Eugen-Straße Osten: Kleingartenverein Süden: Industriezeile 67a Westen: Industriezeile Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 90 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc, zu K 14: „Auch zu K 14 gibt es eine Stimmenthaltung von unserer Seite, weil es um die Verbauung der letzten Grünfläche in der Industriezeile geht, danke.“ Gemeinderat Poto?nik zu K 14: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch wir enthalten uns bei K 14 der Stimme, was auch mit K 19 zusammenhängt, wenn ich das alles richtig verstanden habe. Das hat einen ganz einfachen Grund. Wir fürchten, dass wir hier eine Chance vertun, die Kleingartensiedlung, die sich sehr großer Beliebtheit erfreut, dort wachsen zu lassen. Diese könnte man eigentlich erweitern. Außerdem gibt es sehr viele Kleingartensiedlungen im Zentrum von Linz, zum Beispiel bei der ehemaligen Eisenbahnbrücke bzw. der neuen Brücke, die langfristig dorthin verlegt werden können, um in der Innenstadt Platz zu schaffen. Eine Kleingartensiedlung dort ist zwar schön, ich weiß aber nicht, ob sie uns nicht mittel- und langfristig in der Entwicklung blockiert oder behindert. Für solche Kleingartensiedlungen gibt es nicht viele Ausweichflächen und diese wäre in Wirklichkeit optimal. Das ist der Grund, warum wir uns hier der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Mein Abstimmungsverhalten zu K 13 und K 14 ist eine Enthaltung.“ Bürgermeister Luger: „Ich habe mich auch zu Wort gemeldet. Ich halte den Antrag K 14 nicht für eine Verbauung einer der letzten Grünflächen. Man möge die reale Situierung mitten im Industriegebiet betrachten, umgeben von Chemieindustrie, Tankhafen, einem großen Kino und einigen Handelszentren in direkter Nähe. Man könnte einen stadtentwicklerischen Blick auch dahingehend richten, dass diese freie Fläche in einer Stadt liegt die wächst, die wirtschaftlich dynamisch wie keine andere in Österreich ist, aber nur 100 Quadratkilometer groß ist. Man kann und soll bedenken, dass wir für Betriebe ohne Emissionen - darum wird es letztlich gehen - auch Betriebsansiedlungs- und –erweiterungs- oder Umsiedlungsflächen benötigen. Deswegen halte ich diesen Antrag für einen sehr wichtigen und richtigen mitten im Industriegebiet. Zweite Replik auf Herrn Gemeinderat Poto?nik, ich möchte klarstellen, dass sich die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die ihre Anlage derzeit in der Nähe der Eisenbahnbrücke haben, nicht verunsichert zu fühlen brauchen. Es gibt ganz klare Aussagen, dass im Zusammenhang mit der Entwicklung der zweiten Schienenachse und auch im Zusammenhang mit der Neuanbindung der Fahrbahn der alten Eisenbahnbrücke an die neue Donaubrücke Richtung Donaulände, vereinbart war, dass diese Kleingartenanlage dort bleiben kann. Was in 50 oder in 100 Jahren ist, Herr Gemeinderat - da gebe ich Ihnen vollkommen Recht -, wird in dieser Stadt vermutlich niemand auch nur einigermaßen korrekt sagen können. Für einen aus heutiger Sicht langfristigen Prozess, ist aber diese Fläche aus meiner Sicht keine Begierde der Stadtentwicklung und deswegen ist es besser, auf dieser Fläche in der Industriezeile Betriebsentwicklungen zu ermöglichen.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Weiss: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, deinen Ausführungen kann ich nichts mehr hinzufügen. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Das freut mich inhaltlich natürlich ausgesprochen.“ Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag K 13 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag K 14 wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Ing. Casny, berichtet über K 15 und K 16 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: K 15 Bebauungsplanänderung 15-021-01-01, KG Ebelsberg (Volkenstorferweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 15-021-01-01, Volkenstorferweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 15-021-01-01, Volkenstorferweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 15-021-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: südlich Marktmühlgasse Osten: Kremsmünsterer Straße Süden: Volkenstorferweg Westen: Grünland Katastralgemeinde Ebelsberg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ K 16 Bebauungsplanänderung 09-067-01-01, KG Waldegg (Kudlichstraße - Hofmeindlweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-067-01-01, Kudlichstraße-Hofmeindlweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-067-01-01, Kudlichstraße-Hofmeindlweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-067-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Kudlichstraße Osten: Hofmeindlweg Süden: Am Winklerwald Westen: Am Winklerwald Nr. 6-10, Kudlichstraße 29 Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-067-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über K 17 und K 18 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: K 17 Neuplanungsgebiet Nr. 739 zum Bebauungsplan-Entwurf 16-065-01-00, KG Pichling (Schwaigaustraße - Traundorfer Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 739, Bebauungsplan-Entwurf 16-065-01-00, Schwaigaustraße – Traundorfer Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 739, Bebauungsplan-Entwurf 16-065-01-00, Schwaigaustraße – Traundorfer Straße Nach § 45 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf dargestellten Festlegungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrats Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: Schwaigaustraße Osten: Traundorfer Straße Süden: Nähe Seiderstraße Westen: Grst. Nr. 1692/1, 1693/4 Katastralgemeinde Pichling § 4 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert. § 5 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der dem Neuplanungsgebiet zugrunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach der Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ K 18 Änderungspläne Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Ufer (Heliosallee) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Heliosallee, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Heliosallee Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Aumühlbach Osten: Schmollweg 15 u. Grst. Nr. 746/3 Süden: Traundorfer Straße Westen: Heliosallee Katastralgemeinde Ufer Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 129 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über K 19 und K 20 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: K 19 Bebauungsplanänderung 14-014-01-01, KG Lustenau (Flachenauergutstraße - Prinz-Eugen-Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 14-014-01-01, Flachenauergutstraße – Prinz-Eugen-Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 14-014-01-01, Flachenauergutstraße – Prinz-Eugen-Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 14-014-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Prinz-Eugen-Straße Osten: Grünland - Dauerkleingärten Süden: Grünland - Dauerkleingärten Westen: Prinz-Eugen-Straße 22 Katastralgemeinde Lustenau Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.‘ Beim Antrag K 19 geht es um die Bebauungsplanänderung, über die im Antrag K 14 schon gesprochen worden ist. Sie haben gesagt, dabei geht es nicht um die Verbauung einer der letzten Grünflächen im Industriegebiet. Ich möchte darauf hinweisen, dass auch im Industriegebiet Grünflächen wichtig sind, schon alleine als Rückzugsort für Tiere z.B. Hasen, Mäuse usw. und als Jagdgebiet für Turmfalken. Ich möchte darauf hinweisen, dass es auch im Industriegebiet auch für das Stadtklima eine gewisse ökologische Bedeutung gibt. Wir werden uns daher beim Antrag K 19 sowie bei K 14 der Stimme enthalten.“ K 20 Bebauungsplanänderung 01-016-01-01, KG Linz (Eisenbahngasse – Herbert-Bayer-Platz) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-016-01-01, Eisenbahngasse – Herbert-Bayer-Platz, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-016-01-01, Eisenbahngasse – Herbert-Bayer-Platz Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-016-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Eisenbahngasse Osten: Herbert-Bayer-Platz Süden: Lederergasse Westen: Rechte Donaustraße, Pfarrplatz Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-016-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag K 19 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag K 20 wird einstimmig angenommen. L ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Gemeinderätin Hochedlinger berichtet über L 1 Kreditübertragung für die Leistung von Beiträgen zur Erhaltung der öffentlichen Berufsschulen in Höhe von 372.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Für die Mehrausgaben im Bereich der Berufsschulen wird eine Kreditübertragung in der Höhe von 372.000 Euro von der FIPOS 1.3290.751100, Laufende Transferzahlungen an Land, Linzer Landes- und Musiktheater, auf die FIPOS 1.2290.751000 ,Lfd. Transferzahlungen an Land, Schulerhaltungsbeiträge‘ in der Höhe von 100.000 Euro und auf die FIPOS 5.2290.771000, Kapitaltransfers an Land, Bau und Einrichtungsbeitrag, in der Höhe von 272.000 Euro genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 1 Aufhebung der Grillzone unweit der Weikerlseen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, erst kürzlich wurde nahe der Weikerlseen eine so genannte Grillzone errichtet. Bürgern soll es dort ermöglicht werden, öffentlich zu grillen. Es wurde bedacht die Zone mit Schildern zu kennzeichnen, Müllentsorgungsmöglichkeiten wurden geschaffen und eine mobile Toilette aufgestellt. Man möchte meinen, dass nun dem Grillvergnügen kaum mehr etwas im Weg steht - soweit zumindest die Theorie. Auch wenn es sich durchaus nett und romantisch anhört, neu ist die Möglichkeit des öffentlichen Grillens jedenfalls nicht. Es ist auch nicht so, dass man mit sogenannten Grillzonen noch keine Erfahrungen gemacht hätte. Erinnern wir uns an die Situation am Naherholungsgebiet Pleschingersee, als dort das Grillen noch gestattet war. Obwohl dort ausreichende Müllentsorgungsmöglichkeiten vorhanden waren, kam es regelmäßig zu einer Vermüllung des Areals. Zudem wurde dort auch nicht ,gemäßigt‘ gegrillt. Die Fläche wurde regelrecht in Beschlag genommen und nicht selten wurde der Badestrand durch exzessives Grillen in dichten Rauch gehüllt. Abgesehen von der Umweltbelastung, die dadurch verursacht wurde, kam es regelmäßig zu heftigen Auseinandersetzungen verschiedener Bevölkerungsgruppen - teils auch gewalttätig. Ich darf daran erinnern, dass erst auf Druck der FPÖ gehandelt wurde und dieses Naherholungsgebiet der Bevölkerung wieder zurückgegeben wurde. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollte man deswegen nutzen und die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Es zeigt sich, dass öffentliche Grillplätze in der Theorie zwar ganz nett sein mögen, aber in der Praxis einfach nicht funktionieren. Das zeigt auch die Erfahrung der Stadt Salzburg, wo man nach einjährigem Probebetrieb die Notbremse gezogen hat und das Grillen dort sogar wieder verboten hat. Besonders zu beachten ist, dass im Fall der neuen Grillzone das ,Natura-2000‘-Gebiet der Donau-Traun-Auen direkt angrenzt und dort bei Trockenperioden erhöhte Waldbrandgefahr herrscht. Zudem gibt es bereits massiven Widerstand aus der Bevölkerung. Es hat sich bereits eine Bürgerinitiative formiert, und es liegen mir bereits 500 Unterschriften von Bewohnern der solarCity vor, die sich gegen diese Grillzone ausgesprochen haben, und das nicht einmal in 14 Tagen. (Beifall FPÖ) Lassen Sie uns deshalb diese Erfahrungen nützen und im Sinne der Bevölkerung handeln und diese Grillzone wieder aufheben.“ (Beifall FPÖ) Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat beauftragt, die zuständigen Stellen mit der Aufhebung der Grillzone unweit der Weikerlseen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2018 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Sommer: „Sehr geehrte Damen und Herren, auch wir unterstützen den Antrag der FPÖ. Diese Grillzone wurde in einem dicht verbauten Gebiet errichtet - ein Gott sei Dank sehr intensiv genutztes Naherholungsgebiet. Die Probleme sind vorprogrammiert. Es würde sich wahrscheinlich nur um eine Problemverlagerung in Richtung Linzer Süden handeln. Wir sind ebenfalls für die Aufhebung dieser Grillzone.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lieber Peter, ich möchte ein paar grundsätzliche Vorbemerkungen einbringen. Es gibt Menschen in Linz, die keinen Garten haben in dem sie grillen können und die wahrscheinlich auch keine so großen Wohnungen haben, dass sie mit Freunden und Familie gemeinsam essen können. Das wollen aber viele Menschen. Viele suchen Erholung und finden sie unter anderem auch beim Grillen. Wenn alle von der Kultur der Ermöglichung sprechen - in Linz machen wir das schon sehr lange, auch Herr Landeshauptmann Stelzer hat sich bei der Brucknerfesteröffnung für die Kultur der Ermöglichung ausgesprochen -, dann heißt das aber Raum - und in diesem Fall öffentlichen Raum - für etwas zu geben. ‚Offene Stadtkultur‘ heißt für mich, dass es ausreichend Räume gibt, damit es nicht an einzelnen Orten - da gebe ich dir Recht - zu einer Übernutzung kommt und dadurch Konflikte entstehen, die unnötig sind. Zur Geschichte: So lange Grillen am Pleschingersee erlaubt war, war es nicht notwendig einen neuen Grillplatz zu suchen. Es wurde eine Wiese genutzt, es gab keine AnrainerInnen, die Naherholungsfläche stand vielen Menschen zur Verfügung und war groß genug für Badegäste, FreizeitsportlerInnen und auch Griller und Grillerinnen. Dieser Grund gehörte allerdings nicht der Stadt Linz, sondern Steyregg, daher haben wir auch keinen Einfluss gehabt. Als die Möglichkeit zum Grillen untersagt wurde, sind viele Leute zum Beispiel nach St. Margarethen ausgewichen. Als das Grillen dort überhandnahm, haben wir eine Reihe von Maßnahmen wie die Eingrenzung der Zeiten, eine Eingrenzung der Zone, die Errichtung von Barrieren, die das Einfahren in die Wiese verhindern, die Aufstellung von mehrsprachigen Hinweistafeln und den Einsatz des Ordnungsdienstes. Für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung bedanke ich mich noch einmal bei Herrn Vizebürgermeister Wimmer. Trotzdem sind viele Menschen auf engem Raum und daher wurde auch hier im Gemeinderat immer wieder gefordert - zum Beispiel von Herrn Vizebürgermeister Baier oder Herrn Gemeinderat Hajart aber auch in den Medien -, dass ich sozusagen einen neuen Platz oder neue Plätze suchen sollte. Ich bin auf diese Suche gegangen, das war nicht leicht. Wir sollten einen Platz mit wenigen AnrainerInnen finden, das ist in Linz schwierig. Das Stadtgebiet ist für diesen Zweck nicht groß genug. Wir haben zehn Plätze gefunden, und geprüft, dass es keine direkten AnrainerInnen gibt, eine Zufahrts- und Parkmöglichkeit und Fluchtwege vorhanden sind und keine Hochspannungsleitung über die Fläche führt. Für Grillplätze gibt es sehr viele Auflagen. Wir haben Plätze gefunden und nur einer dieser Plätze gehört tatsächlich der Stadt Linz. Dieser Platz ist hier. Ich möchte gleich ein paar Fakten dazusagen, die das Ganze vielleicht etwas relativieren. Zum einen: Die Größe ist relevant, das ist richtig. Der Grillplatz am Pleschingersee war etwa 10.000 Quadratmeter groß, in St. Margarethen ist die Fläche zum Grillen etwa 5500 Quadratmeter. Ich glaube, dass es wichtig ist, kleinere Flächen zu haben - da gebe ich Ihnen vollkommen Recht - hier ist die Fläche etwa 2500 Quadratmeter. Es kann gar nicht so viele Besucher geben, wie damals in Plesching oder in St. Margarethen. Das ist das eine. Zum anderen sind es die Abstände. In St. Margarethen sind es etwa 30 Meter bis zum nächsten Haus. Hier ist das nächste Haus - das ist das Haus neben den Gartenanlagen. Die Gartenanlagen sind etwa 240 bis 290 Meter entfernt. Das nächste Haus neben dem Sportplatz ist etwa 210 Meter, der Sportplatz selbst 188 Meter, das Buffet 241 Meter und die ersten Häuser zwischen 220 und mehr Metern weit entfernt. Der Abstand ist also viel größer als in St. Margarethen. Wir haben einen eingeschränkten Platz, die Grillzeiten sind eingeschränkt von 11 Uhr bis 14 Uhr und von 18 Uhr bis 21 Uhr festgelegt und wird haben zudem eindeutig einen Probezeitraum von zwei Monaten. Bis jetzt war das Wetter sehr schön, daher hat es auch in Margarethen Griller und Grillerinnen gegeben. (Zwischenruf) Wir wollten schauen, ob dort die Befürchtungen der Bevölkerung wie Lärm- und Müllproblematik eintreten. Wir werden uns das ganz sicher gut ansehen. Wir werden wieder durch den Ordnungsdienst unterstützt und auch die Mitarbeiter des Gebäudemanagement und Tiefbau schauen nach. Wegen der vielen Presseberichte war ich letzte Woche selbst dreimal – am Donnerstag, Samstag und Sonntag - dort. Ich habe nachgesehen, ob dort Müll oder Lärm entstanden ist und ich habe einstweilen weder das eine noch das andere festgestellt. Wir werden auch noch andere Anregungen verarbeiten, zum Beispiel ist noch eine Barriere für die Autos angedacht. Wir werden beobachten wie das funktioniert. Mein grundsätzliches Ziel ist es, mehrere kleinere Plätze über das Stadtgebiet verteilt zu haben. Damit wären auch ein mögliches weiteres Abrücken vom See und eine weitere Verkleinerung in St. Margarethen möglich. Ich ersuche wirklich darum, die zweimonatige Probezeit abzuwarten und dann dem Bericht entsprechend weiterzuarbeiten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, bereits 2016 habe ich einen Zusatzantrag für einen Grillraumbewirtschaftungskonzept gestellt und auch im Mai dieses Jahres einen entsprechenden Antrag eingereicht. Meine Einstellung hinsichtlich Grillmöglichkeiten in Linz ist bekannt. Linz soll jedoch keine Stadt der Verbote sein, sondern eine weltoffene Stadt. Dies schließt mit ein, dass der öffentliche Raum von allen benutzt werden kann und soll. Wem der öffentliche Raum gehört und wie ich das Zusammenleben im öffentlichen Raum definiere, ist eine Grundsatzfrage. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist die Einbeziehung aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger, das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wenn man das mit berücksichtigt, profitieren alle davon, auch diejenigen, die keinen Balkon oder Garten ihr Eigen nennen, denn auch sie sind Teil unserer Gesellschaft. Wir benötigen also keine Verbote, sondern ganz im Gegenteil, mehr Grillvarianten und mehr Grillplätze. Das vermeidet Grillpendler und schafft glückliche Menschen. Ich hoffe, dass die zuständige Stadträtin noch weitere Vorschläge einbringt, das wurde uns bereits im Mai angekündigt und auch heute wieder. Diesen Sommer hatten wir nur einen Platz in St. Margarethen. Ich stimme Frau Stadträtin Fechter zu, wenn wir mehrere Plätze in Linz haben, dann verteilt sich alles und dann können alle Menschen der Grilllust frönen.“ Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, vorerst möchte ich einen herzlichen Dank an unsere Stadträtin Regina Fechter aussprechen. Ich weiß, du warst den ganzen Sommer unterwegs und hast mit viel Engagement und Mühe die Stadt durchkämmt um geeignete Plätze zu finden. Dafür ein herzliches Dankeschön. Das Grillen ist eine beliebte Freizeitbetätigung, die keine Modeerscheinung ist, sondern schon lange Tradition hat. Ich komme aus dem Hausruckviertel, dort hat man immer gesagt: ‚Beim Essen kommen die Leute zusammen‘. Es war schön, mit Verwandten und Freunden draußen zu sitzen, zu essen und Spaß zu haben. Genau das soll man fördern. Neben meiner Wohnanlage liegt eine Kleingartenanlage, in der speziell heuer im Sommer sehr, sehr viel gegrillt wurde. Ich habe in keiner Weise auch nur irgendeine Belästigung wahrgenommen. Ich bin zwar Vegetarierin und mag den Fleischgeruch nicht unbedingt, bin aber nicht so, dass ich das als Belästigung empfunden hätte. Ich habe selber keinen Garten und fahre daher viel mit dem Rad. Ich war und bin nach wie vor auf der Donaulände unterwegs zum Pleschinger See Richtung Steyregg und habe die vielen Menschen gesehen, die dort gegrillt haben. Ich habe aber weder großartige Müllmengen entdecken können, noch habe ich irgendwelche Exzesse oder Schlägereien wahrgenommen. Wenn es solche Vorfälle gegeben haben sollte, sind es Einzelfälle gewesen, die auch geahndet wurden. Jeder will - das ist unbestritten - grundsätzliche Regeln und Ordnung haben. Apropos Steyregg, da möchte ich schon noch auf etwas zurückkommen. Im Antrag selber steht - das wurde jetzt schon erwähnt -, dass erst auf Druck der FPÖ dem allgemein störenden Treiben ein Ende gesetzt wurde. Ich weiß nicht, wie lange der Arm der Linzer FPÖ ist, dass sie im Gemeinderat in Steyregg so massiven Druck machen kann. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Aber das ist dann euer Arm. Es ist mir aufgefallen und ich war ein bisschen überrascht. Jetzt wurde eine schöne Fläche gefunden. Es ist sogar vom Antragsteller selbst erwähnt worden, dass dort ausreichende Müllentsorgungsmöglichkeiten und Beschilderungen vorhanden sind und eine Toilette aufgestellt wurde. Im Prinzip wurde ein Platz - weit genug von der Wohnanlage entfernt - gefunden. Dort sollte man den Menschen eine Möglichkeit geben, zu grillen. Ich möchte ein Zitat aus einer Zeitung - das ist mir nämlich auch aufgefallen – von Herrn Gemeinderat Stumptner zitieren: ,Der Gemeinderat muss die Zügel in die Hand nehmen und diese Grillzone wieder aufheben, um der Bevölkerung ihr Naherholungsgebiet zu bewahren.‘ Die Zügel möchte ich nicht unbedingt in der Hand haben, so streng möchte ich es dann doch nicht haben. Ich habe Zweifel, ob das Naherholungsgebiet durch ein paar grillende Menschen zerstört wird. Wir reden nicht von einer Durchzugsstraße. Besonders aufgefallen ist mir, dass Sie das Naherholungsgebiet der Bevölkerung - bei dem ich keine Zerstörung sehe - bewahren wollen. Bitte wer grillt dort? Ist das die Bevölkerung? Ich sehe da schon einen Teil der Bevölkerung. Da kommt mir schon irgendwo der Verdacht, dass es gar nicht um das Grillen geht, sondern um bestimmte Gruppen der Bevölkerung, die man dort oder am liebsten gar nicht haben will. Deshalb wird unsere Fraktion diesem Antrag auf keinen Fall zustimmen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin nicht ganz sicher, es wird ungefähr vor sechs oder sieben Jahren gewesen sein, als die Grüne-Fraktion das Grillen erstmals im Linzer Gemeinderat thematisiert hat. Einerseits – ich oute mich selbst als begeisterten Griller – habe ich das damals mit Studienkolleginnen und –kollegen am Pleschinger See sehr genossen. Damals gab es während der Woche in der Regel auch kein Platzproblem. Die Fläche wirkt zwar von den Quadratmetern her sehr groß, aber der Bereich in dem das Grillen erlaubt war, war nicht übermäßig. Zu dieser Zeit bin ich bei einem Spaziergang durch einen Park in der Nähe der Siegessäule in Berlin an einem Schild vorbeigekommen, mit dem dort das Grillen untersagt wurde. Als ‚gelernter Linzer‘ bin ich quasi aus allen Wolken gefallen, ich war sehr verwundert, dass in dieser Stadt ausgewiesen wird, wo man nicht grillen darf. Die Situation, vor der wir jetzt stehen, ist um einiges dramatischer, als damals, als wir gesagt haben, es wäre nett, wenn man außer am Pleschinger See und in St. Margarethen noch woanders grillen dürfte. Wie gesagt, am Pleschinger See fehlen uns jetzt 10.000 Quadratmeter. Wir reden daher in Wirklichkeit von einer Reduzierung um ungefähr die Hälfte der verfügbaren Flächen. Wir haben aber gleichzeitig - das wissen wir aus allen Umfragen - einen Trend zum Grillen, der von den HerstellerInnen der Grillwaren durchaus befeuert wird. Das heißt, eine stark steigende Nachfrage in der Bevölkerung steht einem stark sinkenden Angebot gegenüber, weil sich die Mehrheit im Gemeinderat lange Jahre gegen mehr Grillflächen ausgesprochen hat. Es ist völlig logisch, dass das zu Nutzungskonflikten führen wird und es zu überfüllten Mülltonnen kommen wird, wenn immer mehr Leute auf einer immer kleineren Fläche grillen sollen. Jetzt kann man natürlich sagen - das ist offensichtlich der Ansatz, den die FPÖ und auch die ÖVP verfolgen -, dass der öffentliche Raum von den Menschen dann genutzt werden soll, wenn es einen kommerziellen Hintergrund hat. Sie sollen sich aber keinesfalls mit Bekannten treffen, einen Griller aufstellen und dazu vielleicht zwei, drei Bier trinken. Das führt dazu, dass das Grillen aus den derzeitigen Grillzonen weitab von den AnrainerInnen dorthin verdrängt wird, wo es erst recht zu Problemen kommt. Dann wird man in Gärten oder auf Balkonen grillen oder in Mehrparteienhäusern die Erdgeschosswohnung nutzen und sich dort hinsetzen, wo es erst recht zu Problemen führt. Mir ist es viel lieber, wenn die Leute ordentlich Grillrauch erzeugen, am liebsten natürlich möglichst feinstaubarm. Sie sollen das bitte beim See machen, am liebsten beim Pleschinger See, aber doch nicht unter einer Wohnung, in der vielleicht jemand lüften oder schlafen möchte. Wir vertreiben die Leute in die Innenhöfe, in irgendwelche Gärten oder möglichweise in irgendwelche Wälder, wo sie sich besonders sicher fühlen, weil dort niemand vorbeikommt und schaut, ob gegrillt wird oder nicht. Das kann wohl nicht in ihrem Sinne sein. Aufgrund eines Artikels in den Nachrichten in den vergangenen Tagen kann man sagen, dass die Verbotsparteien wieder reiten. Man soll überall grillen und Alkohol trinken, solange es kommerziell ist, notfalls baut die Stadt sogar noch die Infrastruktur hin, das haben wir auf der Donaulände gesehen. Aber wenn die Leute selbst etwas organisieren, dann müssen wir sofort alles Mögliche verbieten. In diesem Sinne werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung verbieten und dagegen stimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich halte diese Diskussion für einen Sturm im Wasserglas. Der Headline der Nachrichten vom 18. September können wir entnehmen: ,Eine Grillzone die aufregt, obwohl noch keiner grillt.‘ Das ist vollkommen absurd. Es ist unserer Referentin nur Recht zu geben, wenn sie sagt, dass man jetzt einmal schauen soll was passiert und abwarten soll wie sich das Ganze entwickelt und dann kann man noch einmal darüber reden. Prinzipiell denke ich, dass es die Aufgabe der Stadt ist, den öffentlichen Raum allen Menschen zur Verfügung zu stellen und vor allem auch den Menschen, die nicht das Glück haben, Eigentum zu besitzen, ein kleines Häuschen zu haben, sondern die oft - das werden wahrscheinlich viele von euch wissen - in sehr beengten Wohnverhältnissen leben und dann eine besondere Freude haben, wenn sie die Gelegenheit haben, in der Öffentlichkeit zu grillen. Es ist schon wirklich eigenartig von der FPÖ, bei der Bevölkerung Ängste vor Menschen zu schüren, die nichts anderes tun, als irgendwo zu sein, Würstel und Gemüse zu grillen und etwas dazu zu trinken. Es ist vollkommen absurd, welche Angstgebilde gegen Menschen aufgebaut werden, die nur ihre Freizeit in der grünen Natur verbringen wollen, obwohl alles rundherum - mit Beschilderung, Müllentsorgung und Toiletten – so gestaltet wird, dass dieser Raum auch gut genützt werden kann. Es ist ganz klar, ich begrüße auch, dass Frau Stadträtin Fechter weitere Möglichkeiten und Grundstücke in Linz ausfindig macht, um es allen Menschen in der Stadt zu ermöglichen, ihre Freizeit im Sommer draußen zu verbringen, um gemeinsam zusammenzukommen und gemeinsam zu essen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Stumptner: „Zunächst möchte ich mich einmal bei der ÖVP für die avisierte Zustimmung bedanken, die - wie Kollegin Sommer schon richtig angemerkt hat - auch erkannt hat, dass man diese Erfahrungen nutzen soll. Ich möchte mich bei Regina Fechter bedanken: Liebe Regina, ganz herzlichen Dank für dein Bemühen und für diesen Vortrag. Ich will dir auch gar keine böswillige Absicht unterstellen, du hast dich wirklich bemüht, das erkenne ich an. Das Problem an der Sache ist nur, dass dieses Konzept unserer Meinung nach nicht funktioniert. Man kann eine Grillzone im öffentlichen Raum bzw. im städtischen Gebiet machen wo man möchte. Wenn man sich aber die Erfahrungen in Margarethen anschaut funktioniert das schlichtweg einfach nicht. Liebe Regina, bitte rede einmal mit den Bewohnern in Margarethen und frage ob sie über die Grillzone glücklich sind oder nicht. Wenn sich alle an gewisse Regeln halten würden, dann würde das wahrscheinlich funktionieren. In einer Gesellschaft ist es eben so, dass es gewisse Regeln für das Zusammenleben braucht. Der öffentliche Raum gehört aber auch jenen Menschen, die gegen dieses Grillen sind und nicht nur denen, die das gern tun möchten. Wenn es wie im Fall der solarCity eine so überwältigende Mehrheit gibt, dann sollte man sich meiner Meinung nach schon mit der Bevölkerung zusammensetzen und zuhören. Ich weiß nicht, wie aussagekräftig eine Testphase von September bis Oktober ist. Ich glaube, man muss die Gesamtsituation betrachten. Wenn aufgrund der Erfahrungen mit anderen Grillzonen so eine überwältigende Mehrheit innerhalb von kürzester Zeit dagegen Sturm läuft, kann man nicht sagen, dass das absurd ist, wie Kollegin Grünn behauptet hat. Das ist Realitätsverweigerung, seien Sie mir nicht böse. Zu den Grünen möchte ich noch sagen: Herr Kollege Svoboda, zeigen Sie mir bitte, welchen Partikelfilter Sie beim Grillen verwenden, dass Sie feinstaubarm grillen. Insofern muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich schockiert bin, wie man sich über den Willen der Bevölkerung drüber fährt, ich nehme das aber zur Kenntnis. Danke.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Wenn sich demokratische Mehrheiten abzeichnen, ist das kein ‚drüberfahren‘. ‚Drüberfahren‘ ist etwas anderes.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (18) und bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Frau Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 2 Fassadenbegrünung zum Schutz vor sommerlichen Hitzeinseln und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wer bereits in der letzten Gemeinderatsperiode hier in diesem Haus war, wird sich vielleicht daran erinnern, dass ich diesen Antrag in sehr ähnlicher Form bereits 2013 eingebracht habe. Er wurde damals mehrheitlich - auch mit Stimmen der Grünen - abgelehnt. Sommer wie dieser, der laut Wetterbericht leider in den nächsten Tagen zu Ende gehen wird, sind Experten zufolge künftig eher die Regel und nicht die Ausnahme. Das ist der Grund für die Neuauflage dieses Antrages, denn wir werden Maßnahmen brauchen, um in Zukunft die innerstädtische Hitzeentwicklung zu bremsen. Die massive Versiegelung von Flächen im innerstädtischen Bereich hat eine Reihe negativer Auswirkungen auf das Stadtklima, wie wir wissen, etwa die Bildung von sommerlichen Hitzeinseln, deren Temperaturen deutlich höher liegen, als jene von vergleichbaren Flächen im unbebauten Bereich. Eine Maßnahme gegen den Temperaturanstieg in den Städten wäre die Schaffung zahlreicher kleiner Parkanlagen, was aber aufgrund von Platzmangel in der Stadt und aufgrund der hohen Grundstückspreise sehr schwer umsetzbar erscheint. Hier schaffen begrünte Fassaden Abhilfe, denn sie tragen zu einem gesunden Stadtklima bei. Sie sorgen nicht nur für Abkühlung, indem sie gleichzeitig beschatten und Wasser verdunsten, sondern sie fungieren im Winter auch als Wärmedämmung und schaffen kleinräumige Ökosysteme, von denen viele Lebewesen - und nicht zuletzt der Mensch – profitieren werden. Die positive Wirkung der Fassadenbegrünung wurde am Beispiel des Gebäudes der MA 48 in Wien bereits wissenschaftlich erfasst. Kleiner Exkurs: Beim Gebäude der Magistratsabteilung 48 handelt es sich bei der Fassadenbegrünung um ein Trogsystem. Ich kann mich daran erinnern, dass mir vor fünf Jahren hier in diesem Haus erklärt wurde, dass wir im Neuen Rathaus auch eine begrünte Fassade haben. Diese paar Bodendecker im Neuen Rathaus sind mit der Fassadenbegrünung des Hauses der Magistratsabteilung 48 in Wien in keiner Wiese vergleichbar - nur zur Information. Durch Kohlenstoffspeicherung von ober- und unterirdischen Pflanzenteilen, durch Sauerstoffproduktion, durch Reduktion des Heiz- und Kühlbedarfs im Gebäude, Filterung von Feinstäuben - da sind wir jetzt wieder beim Grillen, vielleicht könnten wir das dann durch begrünte Fassaden ein bisschen abfedern - und durch Bauteilschutz, nämlich Verlängerung der Lebensdauer von Fassaden, leistet die Begrünung in Summe einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Ökobilanz eines Gebäudes. Außerdem könnten solche begrünten Fassaden auch zur Grauwasser-Verwertung benutzt werden und so einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz leisten. Städte, wie zum Beispiel Wien oder München, fördern die Fassadenbegrünung von Firmengebäuden und auch von Privathäusern bereits finanziell. In Wien kann man außerdem eine Gratisberatung in Anspruch nehmen. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Die Umweltreferentin und der Referent für Grünflächen der Stadt Linz werden aufgefordert, ein praktikables Modell für Fassadenbegrünung in Linz zu erarbeiten, welches auch eine Beratungsmöglichkeit für interessierte Unternehmen und Privatpersonen beinhaltet. 2. Bei der Ausgestaltung von öffentlichen beziehungsweise stadteigenen Gebäuden soll künftig ein Fokus auf eine mögliche Fassadenbegrünung gelegt werden. Bestehende stadteigene Gebäude sollen, wenn die technischen Möglichkeiten gegeben sind, mit einer klimawirksamen Fassadenbegrünung versehen werden.‘ Bedeckung: Diese Maßnahmen sollen in den künftigen Budgets ab 2019 berücksichtigt werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Frau Kollegin Walcher, ich gebe Ihnen vollinhaltlich Recht, das habe ich auch schon 2013 gemacht, als Sie diesen Antrag das erste Mal gestellt haben. Damals haben wir aus einem einzigen Grund - es hat nämlich schon einen Fördertopf zur Fassadenbegrünung gegeben – nicht zugestimmt. Wenn ich mich nicht irre, war Bürgermeister Luger, als Planungsreferent, für die Förderung von Fassadenbegrünungen zuständig. Inhaltlich haben wir Ihnen damals schon Recht gegeben, wenn Sie sich daran erinnern. Wir haben diesen Antrag nur nicht für notwendig gesehen, weil es den schon gegeben hat. Diese Fassadenbegrünung gibt es übrigens grundsätzlich nach wie vor. Das Problem ist nur, dass der Topf nicht dotiert ist. Für die Förderung der Fassadenbegrünung ist jetzt Stadtrat Hein zuständig. Wir haben in der Vergangenheit schon zweimal einen Antrag an ihn gestellt, dass man sich grundsätzlich verstärkt gegen Hitzeinseln in dieser Stadt einsetzt. Auch da stimme ich Ihnen voll zu. Wer diesen Sommer in der Stadt verbracht hat, weil er nicht das Glück hat, längere Zeit in der Sommerfrische oder am Meer zu verbringen, weiß wie schwierig es war - gerade für ältere oder kranke Menschen - im Sommer in der Stadt zu leben. Wie gesagt, auch das unterschreibe ich vollinhaltlich. Ich nehme mit dem zuständigen Geschäftsbereich im Umweltmanagement an einem EU-Projekt teil, das sich verstärkt mit diesem Thema auseinandersetzt und darum kümmert, ein Tool zu entwickeln, welche Maßnahmen am jeweiligen Ort am schnellsten greifen. Das können wir gerne ein anderes Mal genauer besprechen. Wie gesagt, wir haben einen Antrag gestellt, dass man sich dem Thema Hitzeinseln verstärkt annimmt. Dieser Antrag ist auch von Ihrer Fraktion abgelehnt worden. In der letzten Gemeinderatssitzung vor dem Sommer haben wir noch einmal einen Antrag gestellt, gewisse Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel die Förderung der Fassadenbegrünung gleich umzusetzen, weil absehbar ist, dass es aufgrund der Klimakrise verstärkt wärmer werden wird. Wir werden mehr tropische Nächte, längere Trockenphasen und längere Hitzephasen haben, das ist für die Menschen, gerade in Städten, besonders beschwerlich. Dazu kommt auch noch der soziale Aspekt. Natürlich ist es für die Menschen umso schwieriger je weniger Geld sie haben. Viele Menschen haben nicht die Möglichkeit auf Sommerfrische zu fahren oder längere Zeit am Meer zu verbringen. Viele Menschen haben eine kleinere Wohnung, ohne eigene Grünräume und so weiter. Das heißt, wir sind auch jetzt vollinhaltlich dabei. Deshalb haben wir auch heute den Antrag gestellt – das hätten wir auch gleich miteinander diskutieren können, aber ich sage es auch gerne später noch einmal – , dass man diesen Topf dringend wieder dotiert. Mir geht es nicht darum, dass ich selber gerne die Förderungen vergeben möchte, sondern ich glaube einfach, dass es wichtig ist, dass es passiert. Ihre Fraktion hat unsere letzten Anträge abgelehnt, Kollege Hein hat gesagt, dass er nicht glaubt, dass man in diesem Bereich verstärkt etwas machen muss und hat wieder auf den Stadtentwicklungsplan vertröstet, Sie stellen wieder einen Antrag, obwohl Ihr eigener Referent dafür zuständig ist. Ich nehme das zur Kenntnis. Ich möchte jetzt nicht für Kollegen Baier sprechen, für mich ist aber jedenfalls klar, dass ich mich um dieses Thema gerne annehmen werde. Ich werde mich verstärkt darum annehmen, ich werde alles, was ich in meinen Zuständigkeitsbereich machen kann, auch machen. Ich entwickle auch gerne ein Konzept, wie man hier sinnvoll fördern kann und übernehme die Agenden gerne ganz. Jedenfalls habe ich aufgrund dieser Gegebenheiten meiner Fraktion empfohlen, Ihrem Antrag zuzustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Stadträtin Schobesberger hat schon sehr viel gesagt, was auch wir vollinhaltlich unterstützen. In diesem Haus wurde schon einige Male über ,Urban Heat Islands‘ diskutiert, es wurden Anträge dazu eingebracht, vertagt und auch abgestimmt. Jetzt zeichnet sich – das möchte ich betonen – doch einmal ab, dass drei Parteien und wahrscheinlich andere auch so einem Antrag näher treten könnten. Deshalb möchte ich nicht über Fördertöpfe, die jemanden zugewiesen werden können, stolpern, sondern man sollte sich einmal gemeinsam hinsetzen und sagen, wie wir es machen. Ich stimme Ihnen auch zu, dass es keine runde Sache ist, wenn es einen Topf gibt der nicht dotiert ist. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag unterstützen. Wir würden uns freuen, wenn er einem Ausschuss zugewiesen wird, damit dort auch wirklich konkret überlegt wird, wie man weiter vorgehen kann. Da es sich meiner Meinung nach um eine Planungstätigkeit handelt, wäre das der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau. Ich weiß aber auch von unserem Referenten, dass er sich sehr gerne einbringt und genauso wie Frau Stadträtin Schobesberger vielleicht zu einer gemeinsamen Sitzung bereit ist, um danach hier auch Umsetzungsschritte festzumachen. Wer dann welche Gelder vergibt, ist, glaube ich, sekundär. Danke.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Jedenfalls ist es kein Thema für den Verfassungsausschuss, so kreativ können wir gar nicht sein.“ (Heiterkeit, Unruhe) Gemeinderätin Köck: „Ich kann mich meinem Vorredner anschließen, der schon fast alles gesagt hat. Ich habe gedacht, du beantragst vielleicht eine Zuweisung, da das bis jetzt noch niemand gemacht hat, mache ich das jetzt. Eva, wir haben im letzten Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung schon über dieses Thema diskutiert. Du hast dieses Projekt schon erwähnt und gesagt, dass du es gerne machst. Es geht auch darum die Hitzeinseln kleinräumig darzustellen und zu sehen, wo es im Sommer in der Stadt wirklich heiß wird. In diesem Sinne glaube ich, dass dieses Thema im Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung ganz gut aufgehoben wäre. Trotzdem gehören aber auch das Knowhow des Geschäftsbereiches Stadtgrün und Straßenbetreuung dazu. Wir haben in der Fraktion schon diskutiert, dass dieses Thema in beiden Ausschüssen gut aufgehoben wäre, daher beantrage ich das. Ich weiß nicht, ob die Antragstellerin damit einverstanden ist oder ob irgendjemand anderer etwas dagegen hat. In diesem Sinne sollten wir versuchen, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die breite Zustimmung, die mich wirklich freut. Frau Stadträtin Schobesberger: Ja, Sie haben völlig Recht, ohne Förderungen wird es irgendwann wahrscheinlich nicht mehr gehen, aber ohne Konzept brauche ich keine Förderung. Ich brauche zuerst ein praktikables Modell zur Fassadenbegrünung, dann kann ich über Förderungen sprechen. Wir werden uns daher in dieser Sitzung bei Ihrem Antrag noch der Stimme enthalten. Ich verweise darauf, dass wir wieder über Förderungen sprechen können, sobald es ein praktikables Modell gibt. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung und dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung zugewiesen. Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 3 Alkoholverbot am Südbahnhofmarkt – Antrag und Resolution und führt aus: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich glaube, dass ich auf den Antrag selbst nicht lange eingehen muss. Ich werde mich daher aus Zeitgründen bei der Berichterstattung sehr kurz halten. Ich glaube, dass Sie alle wissen, dass wir derzeit am und rund um den Südbahnhofmarkt eine ausgesprochen angespannte Situation haben und eine Diskussion darüber geführt wird, welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen gesetzt werden sollen. Meine Fraktion schlägt mit dem beiliegenden Entwurf heute vor, auch am Südbahnhof ein Alkoholverbot zu erlassen und zugleich eine Resolution an die Polizei abzugeben, dass in diesem Bereich auch eine polizeiliche Schutzzone verordnet werden soll. Warum sind wir der Meinung, dass diese beiden Maßnahmen als Sofort- oder Akutmaßnahme Sinn machen? Zum einen, weil die Situation am Südbahnhofmarkt derzeit sehr angespannt ist. Wir wissen, dass es eine teilweise Verlagerung der Szene am ehemaligen Hessenplatz in Richtung Südbahnhofmarkt-Gelände gegeben hat. Zweitens, gibt es durch die Baustelle am AKh-Gelände und den Neubau des Medizin-Campus ebenfalls eine Verlagerung der Drogenszene in Richtung Südbahnhofmarkt. All das zusammen führt zu erheblichen Problemen und Schwierigkeiten bis hin dazu, dass es zu massiven Belästigungen der Anrainerinnen und Anrainer und natürlich der Beeinträchtigung der umliegenden Schulen kommt. Neben dieser kurzfristigen Maßnahme des Alkoholverbotes und der Schutzzone treten wir selbstverständlich dafür ein, dass die bisherigen Maßnahmen, nämlich sozialarbeiterische Maßnahmen, polizeiliche Kontrollen usw. weitergeführt und intensiviert werden sollen. Dafür plädieren wir schon seit längerer Zeit immer wieder und ich glaube, dass es auch im Bereich des Hessenparks Erfolge gegeben hat. Wir wollen das damit überhaupt nicht in Frage stellen. Für uns ist aber auch klar, dass die sehr angespannte Situation am Südbahnhofmarkt ein rasches, schnelles Vorgehen braucht. Deswegen stellen wir heute diesen Antrag. Ich weiß, dass die Fraktionen ihr Stimmverhalten schon im Vorfeld dargelegt haben und gehe davon aus, dass dieser Antrag heute keine Mehrheit finden wird. Das macht aber insofern gar nichts, als wir auch schon am Hessenpark erlebt haben, dass es mehrere Anläufe braucht um letztlich zu einer Beschlussfassung zu kommen. Insofern sehen wir das heute als ersten wichtigen Vorstoß in Richtung Beruhigung am Südbahnhofmarkt, wenn es keine Mehrheit gibt. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Die beiliegende Ortspolizeiliche Verordnung zur Verhängung eines Alkoholverbotes auf dem Areal des Südbahnhofmarktes wird erlassen. Alkoholverbot am Südbahnhofmarkt Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 2018, mit der ein Alkoholverbot für den Südbahnhofmarkt Linz erlassen wird (,Verordnung Alkoholverbot Südbahnhofmarkt Linz‘). Gemäß § 44 Abs. 4 und § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl.Nr. 7/1992 in der Fassung LGBl.Nr. 95/2017, wird zur Abwehr und Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände wie folgt verordnet: § 1 Am Südbahnhofmarkt (begrenzt durch Krankenhausstraße, Khevenhüllerstraße, Schillerstraße, Kantstraße, Lustenauer Straße und Eisenhandstraße) werden auf den Flächen, die auf der Planbeilage rot schraffiert sind, der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Aufenthalt von offenkundig alkoholisierten Personen verboten. Dem Konsum ist ein Verhalten gleichzusetzen, bei dem auf Grund der gesamten äußeren Umstände darauf geschlossen werden kann, dass eine Konsumation stattfindet oder unmittelbar bevorsteht, wie das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke oder das Setzen sonstiger der eigentlichen Konsumation dienenden Vorbereitungshandlungen. Die Planbeilage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung. Von diesem Verbot ausgenommen sind: Der Konsum und die Mitnahme alkoholischer Getränke a) in behördlich genehmigten Gastronomiebetrieben und Gastgärten während der Betriebszeiten b) im Rahmen und im Umfang von behördlich erlaubten öffentlichen Veranstaltungen und bewilligten Detail- und Wochenmärkten § 2 Wer der Bestimmung des § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß § 10 Abs. 2 VStG 1991 – Verwaltungsstrafgesetz 1991 - mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen. § 3 Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung an den Amtstafeln der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. 2. Das für Soziales zuständige Mitglied des Stadtsenats wird beauftragt, umgehend soziale Begleitmaßnahmen zu veranlassen. Resolution: 3. Die Polizei wird ersucht, für den Bereich des Südbahnhofmarktes eine Schutzzone zu verordnen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzter Herr Bürgermeister, lieber Herr Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, was die Sinnhaftigkeit eines solchen Alkoholverbotes am Südbahnhofmarkt angeht, gibt es eine Reihe von politischen Argumenten, die in den nächsten Minuten sicher ausgetauscht werden. Die SPÖ wird sich aber heute auf jeden Fall aus einem viel banaleren Grund der Stimme enthalten und zwar weil die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot gar nicht gegeben ist. Wir wissen vom Hessenpark, dass es evidenzbasierter Nachweise bedarf. Diese empirischen Nachweise von Missständen über einen längeren Zeitraum, die es braucht, um eine solche Verordnung erlassen zu können, sind derzeit noch nicht gegeben, die liegen noch nicht vor. Das ist auch keine Position der Linzer SPÖ, sondern das ist die ständige Judikatur des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes. Wenn wir heute ein Alkoholverbot erlassen würden, würde das rasch und schnell wieder aufgehoben werden und keinerlei Wirkung zeigen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Polli, BEd: „Ich muss schon sagen, dass ich von dieser Situation sehr betroffen bin. Ich bin zwar jetzt nicht mehr in der Schule, komme aber doch noch immer wieder einmal vorbei, weil ich gebraucht werde. Ich war auch heute wieder in der Schule und habe gehört, dass ein Vater angerufen, weil sein Kind am Südbahnhofmarkt belästigt wurde. In der Früh werden von dieser Gruppe Alkohol und Zigaretten an die Kinder ausgeteilt, das bereitet mir große Sorgen. Die Kinder halten sich sehr viel drüben auf. Das fängt in der Früh an, wenn sie dort ihre Jause einkaufen, sie schlendern dann entlang dieser sogenannten ,Gruam‘ und kommen mit dieser Szene anscheinend immer mehr in Kontakt. Das Gleiche passiert dann in der Mittagspause. Die Kinder, die nicht in der Ganztagsbetreuung sind oder nicht nach Hause gehen, halten sich am Südbahnhofmarkt auf. Das Dritte ist dann noch beim nach Hause gehen. Wir sprechen von ca. 1000 Jugendlichen in vier verschiedenen Schulen. In der Diesterwegschule sind eine Sonderschule, eine Volksschule und eine Neue Mittelschule untergebracht. Nebenan ist das Khevenhüllergymnasium und im ehemaligen Rot-Kreuz-Gebäude gibt es noch einen Hort für Volksschulkinder. Ich habe Angst. Auf der WC-Anlage und rundherum werden Spritzen gefunden. Meine Schüler haben sich am Schulschluss an der Aktion ,Sauberes Linz‘ beteiligt und schon damals war das so. Zu Schulschluss haben zwei Personen aus dieser Szene drüben vor der Schule geschlafen. Die Kinder sind in der Früh gekommen und waren höchst verunsichert, weil zwei unter den Bäumen gelegen sind. Nebenan im Khevenhüllergymnasium gab es zwei Vorfälle. Die Leute aus dieser Szene halten sich jetzt auch am Parkplatz beziehungsweise im umzäunten Garten oder bei den Eingangsstufen bei der Diesterwegschule auf. Ich erwarte mir wirklich, dass rasch etwas unternommen wird. Man kann dabei nicht zuschauen, es geht um das Wohl von vielen, vielen Jugendlichen. Es heißt, es gibt keine Nachweise. Ich sage, die Eltern, die anrufen, müssen die Polizei informieren und jedes Mal eine Anzeige machen. Dann liegt in kürzester Zeit etliches auf dem Tisch, das die Maßnahmen, die wir heute fordern, auf jeden Fall rechtfertigen.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ich glaube, es ist bekannt, dass man bei unterschiedlichen Problemfeldern - wenn irgendwo Dinge in rechtlicher Hinsicht nicht passen und Sicherheit und Ordnung bedroht sind - unterschiedliche Maßnahmen ergreifen muss. Aus unserer Sicht muss man alles, was möglich ist, unternehmen, um die Situation zu verbessern. Im konkreten Fall reicht das von polizeilichen Kontrollen über den Einsatz des Ordnungsdienstes bis zu Präventionsmaßnahmen im Bereich der Sozialarbeit. All das lief bereits in Teilelementen, ist aber sicherlich da oder dort noch nachzubessern, zu stärken und zu vernetzen. Gestern hat eine Sicherheitskonferenz stattgefunden, bei der alle Experten vom Herrn Bürgermeister und mir, als zuständigem Referenten an einen Tisch geholt wurden. Es ist sehr, sehr wichtig, diese breite Maßnahmenpalette auszuschöpfen und sich nicht nur einerseits auf Kontrollen oder andererseits nur auf Präventionsarbeit zu verlassen, sondern wirklich alle Punkte abzudecken. Das ist glaube ich entscheidend. Insofern bedanke ich mich bei den beiden VorrednerInnen, die sehr gut zum entscheidenden Punkt übergeleitet haben. Es gibt andere Fälle, wo ein Alkoholverbot klar belegt war, klare Evidenz vorliegt und es auch nicht nur verordnet wurde, sondern bisher auch von niemandem angefochten wurde, weil es eine völlig klare Situation zu sein scheint und zumindest vor Ort eine sehr gute Wirkung erzielt wurde. Was die Symptombekämpfung betrifft - das hat ohnehin auch jeder betont -, ist das keine Alleinmaßnahme im Bereich des Hessenplatzparks gewesen und wird bis zum Jahresende auch evaluiert. Hätte man nur das ohne Begleitmaßnahmen gemacht, würde es vielleicht anders aussehen. Möglich war es aber und hat, glaube ich, einen sehr guten Beitrag dort geleistet. Warum sieht es jetzt im Bereich Südbahnhofmarkt anders aus? Die beiden Wortmeldungen vor mir haben das schon aufgezeigt. Einerseits aus rechtlichen Gründen - Herr Universitätprofessor Leidenmühler hat es erwähnt -, es braucht bestimmte Voraussetzungen, um so ein Verbot überhaupt erlassen zu dürfen. Diese Voraussetzungen, sehr geehrte Damen und Herren, waren im Bereich des Hessenplatzparks völlig unstrittig gegeben. Über Jahre ist aus meiner Sicht viel, viel zu lange nichts passiert. Es war aber evident und dadurch klar, dass hier etwas passieren muss. Man hat sich auf entsprechende Fakten und Anzeigen berufen können. Es war also keine Diskussion - die hat auch niemand geführt - ob ein Alkoholverbot dort theoretisch rechtlich möglich ist. Vielmehr hatten wir die Diskussion darüber, ob es politisch gewollt ist. Ich glaube, das eine setzt das andere voraus. Über etwas politisch zu diskutieren, was rechtlich entweder überhaupt nicht oder im Moment nicht geht, ist obsolet. Damit gaukelt man Menschen etwas vor, was man im Moment gar nicht umsetzen könnte. Selbst wenn man es wider besseren Wissens beschließen würde, stellt sich die Frage, ob sich der Gemeinderat nicht selbst ad absurdum führen würde, den Menschen Sand in die Augen führt und eine Lösung verheißt, die dann möglicherweise nicht einmal ein paar Wochen oder Monate hält. Genau das ist der Punkt. Übergehend von Herrn Professor Leidenmühler zu Frau Gemeinderätin Polli, danke auch für Ihre Ausführungen. Sie haben es am Schluss auf den Punkt gebracht. Wenn gestern zwei führende Vertreter der Polizei nach der Sicherheitskonferenz vor den versammelten Medien sagen, dass es dort keine Häufung von Anzeigen gibt, die dazu beitragen würden, ein solches Verbot, auch eine Ortspolizeiliche Verordnung zu untermauern, dann kann ich Ihnen, Frau Gemeinderätin, nur zu 100 Prozent Recht geben. Wenn diese Dinge dort wirklich in diesem Ausmaß passieren, ist es völlig indiskutabel – das ist überhaupt kein Thema -, dass diese Dinge zur Anzeige gebracht werden müssen. Ich verstehe, dass das die Menschen bewegt, dass es sie berührt, womöglich wäre es besser statt in der Schule oder zusätzlich gleich bei der zuständigen Stelle der Polizei anzurufen. Solange es dieses Datenmaterial und diese Fakten nicht gibt, ist jede inhaltliche Diskussion über ein Alkoholverbot obsolet, weil es rechtswidrig wäre. Kümmern wir uns darum, was wir im Moment machen können, das wird ausgeschöpft, vielleicht parallel. Ich möchte jetzt nicht zu Anzeigen aufmuntern, bei denen Dinge übertrieben werden, aber offenbar braucht man das gar nicht, denn es gibt dort genug Dinge, die tatsächlich vorfallen. Ich bitte diese Evidenz zu schaffen und das auch allen Menschen auszurichten, die sich darüber beschweren, damit man etwas Greifbares hat, dem man nachgehen kann. Wenn das dann auf dem Tisch liegt, sieht die Situation rechtlich völlig anders aus, ermöglicht möglicherweise politisch einen zusätzlichen Zugang. Es kann aber auch sein - vielleicht zeigt sich bis dahin auch -, dass die Maßnahmen greifen, die jetzt gesetzt werden. Vielleicht ist dann ein Alkoholverbot, wenn es rechtlich möglich sein sollte, gar nicht mehr möglich, weil sich die Anknüpfungspunkte und Beschwerden, die es jetzt teilweise gibt, selbst erübrigt haben. In beiden Fällen ist es gut, das weiter sehr genau zu beobachten, zu handeln, zu machen was man machen kann und bei Bedarf die Situation zu klären. Wenn sie sich nicht klärt, werden weitere Schritte erforderlich sein. Deshalb kann man sich diesem Antrag allein aus rechtlichen Gründen nur der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Schmid: „Werter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist klar, dass wir gegen ein Alkoholverbot sind. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass das, was jetzt am Südbahnhofmarkt passiert klar war – das ist nicht super -, aber das haben wir immer schon gesagt. Das haben nicht nur wir gesagt, das haben viele ExpertInnen immer gesagt. Wenn man am Hessenplatz das erste Alkoholverbot verhängt, dann wird genau das passieren. Die Leute verschwinden ja nicht, sie werden irgendwo anders hingehen und das ist jetzt passiert. Ich habe kurz Hoffnung gehabt, dass vielleicht jetzt tatsächlich Grüne-Vorschläge aufgenommen werden, als du, Herr Bürgermeister, in den Medien gesagt hast, dass man endlich einmal einen Platz schafft, an dem die Leute sein können und man sich auch darum kümmern kann. Wenn ich heute von der Sozialdemokratie höre, dass man sozusagen aus rechtlichen Gründen gegen ein Alkoholverbot ist, weil es gerade noch nicht machbar ist und man zuerst schauen muss, dass man das empirisch belegen kann, dann bin ich schon wieder nicht mehr so guter Dinge, dass man sich diesem Problem tatsächlich ernsthaft annimmt. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich hoffe wirklich, dass endlich einmal etwas Anderes passiert und das Problem ernsthaft angegangen wird. Wir lehnen den Antrag ab.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es ist noch nicht so lange her, vor dem Sommer sind wir auch hier gesessen und damals ging es um den Hessenpark. Zumindest zwei Parteien, Die Grünen und ich, haben immer davor gewarnt, soziale Probleme mit ordnungspolitischen Maßnahmen zu bekämpfen. Ich bin der Ansicht, dass Probleme, die sozial begründet sind, nur mit sozialen Maßnahmen bekämpft, verändert oder verbessert werden können. Diese Warnungen sind in den Wind geschlagen worden und man hat den Hessenpark entvölkert. Das kann man wirklich so sagen. Fahren Sie dort vorbei, da ist fast niemand mehr. Die Menschen sind weitergewandert, weil sie mit Verboten nicht verschwinden. Sie existieren und brauchen einen Platz. Der nächstgelegene Platz, den sich diese stigmatisierten Menschen gesucht haben, war der Südbahnhofmarkt. So ist die Geschichte. Die Geschichte hat einen klaren Anfang. Die Fehlentscheidung in diesem Gemeinderat war, dort ordnungspolitische Maßnahmen zu ergreifen, wie es ein Alkoholverbot ist, anstatt am Hessenpark die Lage zu erkennen und sozialpolitische Maßnahmen zu ergreifen. Klar, die Menschen verschwinden nicht, die Menschen brauchen einen Platz. Sie sind genauso Bewohner dieser Stadt, wie wir anderen auch. Wir haben schon jetzt das Problem, wir reden von ,wir‘ und das sind die anderen und niemand redet mit diesen Menschen oder schaut, wie man diese Menschen mit einer sozialpolitischen Lösung einfangen kann. Die Kriminalisierung von Suchtkranken ist jedenfalls keine Lösung, wie man an diesem praktischen Beispiel sieht. Es geht darum, das Zusammenleben im öffentlichen Raum durch sozialpolitische Maßnahmen zu ordnen. Meine Idee war es etwa einen betreuten Konsumraum für Suchtkranke einzurichten, ein niedrigschwelliges Angebot, bei dem diese Menschen Unterstützung aber auch einen Rückzugsort finden, damit sie nicht nur öffentlichen Blicken ausgesetzt sind. Das ist auch ein Faktor. Sie sind sichtbar geworden, jetzt ist sichtbar, was schon seit langer Zeit da ist. In dieser Stadt gibt es suchtkranke Menschen und in dieser Stadt gibt es Menschen mit psychischen Erkrankungen, die jetzt im Stadtbild sichtbarer sind als früher. Dann stellt sich die Frage, was man tut. Die Erkenntnis, dass die Verbotspolitik nicht so viel gebracht hat, ist zumindest bei der SPÖ und der Freiheitlichen Partei positiv. Jetzt bemühen wir uns zumindest einmal, mit andern Maßnahmen vorzugehen und zu schauen, wie wir unterstützen und die Situation am Südbahnhof verbessern können. Das ist eine bessere Lösung, als der Vorschlag der ÖVP, die immer noch auf die alte Lösung des Alkoholverbotes setzt, was auch nichts gebracht hat, sondern die Situation am Südbahnhofmarkt erst erzeugt hat. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrte Damen und Herren, auch ich möchte mich bei diesem Thema nicht verschweigen und versuchen, die Position aus meiner Sicht und der Sicht der sozialdemokratischen Fraktion zu schildern. Wenn man mit Expertinnen oder Experten spricht, ob das Sozialarbeiter oder Therapeuten sind, ob das unsere Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind oder die Polizei und wenn man sich selbst öfter am Südbahnhofmarkt aufhält, dann weiß man, dass es sich dort um sehr unterschiedliche Gruppen von Menschen handelt, die tatsächlich - das stimmt objektiv zum Großteil, nicht zur Gänze - zu einem Gutteil vom Hessenplatzpark zum Südbahnhofmarkt übersiedelt sind – wenn Sie mir diesen Begriff gestatten. Das ist objektiv Fakt. Fakt ist, dass es sich zum Teil um eine Gruppe handelt, die sich am Südbahnhofmarkt nicht nur meiner Erinnerung nach, sondern auch der Erinnerung der Sozialarbeiter nach schon seit vielen, vielen Jahren immer wieder am und rund um den Südbahnhofmarkt aufhält. Das sind zum Gutteil alkoholkranke Menschen, die von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern vorwiegend des Vereins B 37 hervorragend betreut werden. Diese Menschen sind seit Jahrzehnten am Markt, das kann man ohne Übertreibung sagen. Das weiß jeder, der sich dort ab und zu aufhält. Sie waren auch vorher da, als es am Hessenplatz noch nicht verboten war, Alkohol zu trinken. Dann gibt es eine zweite Gruppe, die zum Gutteil tatsächlich vom Hessenplatz zum Südbahnhofmarkt gekommen ist. Das sind drogenabhängige Menschen, die zum Teil in Substitutionsprogrammen sind, zum Teil auch nicht. Sie hatten in dieser Stadt auch in der Vergangenheit immer ihre Räume und haben in dieser Stadt den Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht dazu benutzt, um die Freiheit anderer einzuschränken. Hier beginnt die Diskussion, wer im Stadtbild noch offensichtlich ersichtlich sein darf und wer nicht. Auch diese Gruppe ist nicht neu, sie sorgt jedoch nicht für jene Probleme, die es zum Teil tatsächlich gibt und die in der politischen Diskussion in den letzten Wochen sehr, sehr zugespitzt und sehr polarisierend vorgetragen worden sind. Dann gibt es eine kleine Gruppe – und auch darüber soll man die Augen nicht verschließen, sondern mit realistischem Blick analysieren und nicht alle in einen Topf schmeißen und nicht Stimmung machen -, das sind psychisch schwer kranke Menschen, die durch ihr Verhalten auch den Hessenplatzpark für die Anrainerinnen und Anrainer tatsächlich unbenutzbar machten. Sie haben sich zum Teil - es ist auch am Hessenplatzpark nicht dauernd gewesen, aber zu oft – Freiheiten herausgenommen, die die Freiheit der anderen massiv beeinträchtigt. Diese Gruppe umfasst laut der Analyse sowohl der Polizei, als auch unseres Ordnungsdienstes und ganz besonders der Sozialarbeiter so an die zehn bis 15 Personen. Jetzt wird es spannend, was in der politischen Diskussion passiert und was jene machen, die versuchen, ein Problem zu lösen. Ich kann nur unterstreichen, was Herr Vizebürgermeister Wimmer und Herr Gemeinderat Prof. Leidenmühler aus juristisch kompetenter Sicht gesagt haben. Das ist keine politische Wunschvorstellung oder weil man ideologisch etwas gegen ein Alkoholverbot hätte, beide haben in einer Gemeinderatssitzung, weil sie es für richtig und für juristisch durchführbar hielten, für ein Verbot am Hessenplatz gestimmt. Aber nicht alles, was halbwegs ähnlich aussieht, ist irgendwie gleich. Wir haben hier eine Situation, in der es formaljuristisch nicht möglich ist, ein solches Verbot in der derzeitigen Situation zu verhängen. Das sagen nicht politische Funktionäre - ich bitte tatsächlich diejenigen, die eine andere Position als ich einnehmen, bei den Fakten zu bleiben -, sondern der Landespolizeidirektor, der stellvertretende Landespolizeidirektor und auch in der Öffentlichkeit der Linzer Stadtpolizei Kommandant Brigadier Pogutter. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter, als die beiden Vorredner. All diese drei Persönlichkeiten warnen in persönlichen Gesprächen und auch in öffentlichen Stellungnahmen davor, ein nächstes Verbot zu verhängen und das aus gutem Grund. Ich sage Ihnen an dieser Stelle, dass das keine apodiktische Position ist. Das ist der Versuch, einer Problemsituation, die durch das Alkoholverbot am Hessenplatz entstanden ist, realistisch vor allem durch eine Schutzzone entgegenzukommen. Was macht man aus meiner Sicht als verantwortungsvoller Politiker in so einer Situation? Polizei, Ordnungsdienst, Sozialarbeiter und Therapeuten raten von jener Maßnahme ab, die die ÖVP heute vorschlägt. Das ist ihr politisches Recht, da brauchen wir überhaupt nicht mehr darüber diskutieren. Ich frage mich nur, ob die Meinungen von Experten und hochrangigen Polizeioffizieren in Oberösterreich weniger zählen, als das eigene politische Denken? Diese Frage stelle ich mir hier. Zweitens verweise ich auch auf Menschen, die in dieser Causa über mehr Sachverstand und mehr Kompetenz und Expertise verfügen, als ich und vermutlich auch mehr als die eine oder andere Gemeinderätin oder der eine oder andere Gemeinderat in diesem Haus. Herr Professor XXXXXXXX - nicht irgendjemand, kein Politiker - hat in einem öffentlichen Interview und auch uns davor gewarnt, diesen Schritt, den Sie fordern, als solitären Schritt zu setzen. Er geht davon aus – das ist eine realistische Analyse –, dass es dort diese kleine Gruppe von Menschen gibt, bei der es überhaupt nicht um ein Alkoholverbot geht, sondern die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung - und damit komme ich auf diesen Punkt zurück - mit sozialarbeiterischen Maßnahmen alleine und mit therapeutischen Maßnahmen alleine nicht aus ihrer Situation herausfinden können. Ich glaube, dass man das zur Kenntnis nehmen sollte. Hier geht es nicht um eine ideologische Positionierung, wie man mit öffentlichen Räumen umgeht. Es gibt klare Unterschiede zwischen den Parteien. Hier müssen wir etwas ganz Pragmatisches machen. Wir sollten den Menschen, die sich fachlich besser auskennen, als die meisten von uns, Gehör schenken. Es schadet der Politik nicht, auf jene zu hören, die keine Politiker sind. Deswegen haben wir diese Sicherheitskonferenz als nicht politisches Gremium einberufen. Der Vorschlag, den dort auch alle Experten gemacht haben und der von der Polizei begleitet wird, ist ein ganz pragmatischer. Wir versuchen einen anderen Raum bzw. andere Räume zu finden, wo auch das, was Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn angeregt hat, tatsächlich geschehen kann. Wir versuchen für diesen Teil der psychisch kranken Menschen, die den öffentlichen Raum auch in Zukunft irgendwo missbrauchen werden - da darf man nicht naiv sein - Räume und Möglichkeiten zu finden, wo die Freiheit und die Aufenthaltsqualität anderer Menschen nicht beeinflusst werden. Auch wenn diese Menschen sehr schwierig sind, glaube ich - das mag mich vom Menschenbild von manchen hier unterscheiden -, dass auch diese Menschen ein Recht haben, sich in dieser Stadt aufhalten zu können. Er darf nur nicht dazu missbraucht werden, dass die Qualität anderer Menschen beeinträchtigt wird, wie das derzeit am Südbahnhofmarkt geschieht. Wir werden diesen Weg gehen, er ist schwieriger und politisch anstrengender, das wird auch das eine oder andere Mal noch zu schweren Diskussionen führen, weil man das, was wir mit Experten vorhaben, nicht aus dem Ärmel schütteln kann. Abschließend gebe ich zu bedenken: Wer der Meinung ist, dass das Alkoholverbot - das ohnedies juristisch nicht durchsetzbar ist - nur ansatzweise irgendein Problem am Südbahnhofmarkt löst, der irrt. Außer - und hier wäre die Wahrheit zu sagen - das Alkoholverbot betrifft die gesamte Marktfläche. Dagegen bin ich aber strikt, denn es ist Teil unserer Kultur, dass man zu Marktzeiten ein alkoholisches Getränk konsumiert. Denn sie werden wohl nicht im Ernst glauben, dass sie ein Alkoholverbot rund um den Markt verhängen und im Markt sitzen dann nicht alkoholkranke Menschen, wie sie das immer gemacht haben und trinken Alkohol. Sie werden doch nicht im Ernst glauben, eine Verordnung erlassen zu können, in der steht ‚mitgebrachter Alkohol, der nicht am Markt sondern möglicherweise woanders gekauft worden ist, darf nicht konsumiert werden‘. Sie werden doch nicht im Ernst glauben, dass das einer juristischen Beurteilung auch nur ansatzweise standhält. Deswegen habe ich den Eindruck, dass die ÖVP sehr weit weg galoppiert ist und den Menschen Sand in die Augen streut. Die Situation ist dort mit einem Alkoholverbot nicht lösbar, eine Verbotszone ist juristisch nicht zu verhängen. Wir gehen den schwierigeren und anstrengenderen Weg, aber den ehrlicheren und langfristig den, den die Bevölkerung verstehen, akzeptieren und mittragen wird.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen, KPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Danke, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Bürgermeister, ich bin Ihnen für Ihre Wortmeldung sehr dankbar, weil ich der Meinung bin, dass das, was Sie jetzt und im Zeitungsinterview – das Kollegin Grünn schon zitiert hat - über die Notwendigkeit des Findens einer Fläche für den Aufenthalt dieser Personen gesagt haben, genau das ist, was man als verantwortungsvoller Politiker, vor allem als Bürgermeister der Bevölkerung gegenüber sagen soll und muss. Im Gegensatz dazu steht das, was die ÖVP hier schon wieder betreibt, nämlich ein – Sie haben es genannt – Sand in die Augen streuen. Ich nenne es ein Irreführen der Bevölkerung. Man suggeriert der Bevölkerung, dass wieder einmal nur ein Verbot ein Problem löst, obwohl man weiß, dass es überhaupt kein Problem lösen wird, was man hier vorschlägt. Man kann auch nicht leugnen, dass man es nicht weiß, weil wir es beim Hessenplatz gerade gesehen haben. Ich möchte noch kurz zur Position meiner Fraktion sagen, dass wir beim Hessenplatz natürlich für dieses Verbot waren, weil es eine spezielle, eine Sondersituation war. Da haben sich über Jahre und Jahrzehnte, sämtliche Gruppen – nicht sämtliche Gruppen, aber viele Gruppen, viele Personen – auf einem viel zu kleinen und vollkommen ungeeigneten Ort konzentriert. Es war notwendig, das aufzubrechen und es war notwendig - das haben wir von Anfang an gefordert - das mit sozialen Maßnahmen zu begleiten, sei es Sozialarbeit, sei es Polizeiarbeit, sei es aktive ärztliche Beratung, was auch immer. Unsere Forderungen sind bekannt, man kann sie in den Wortprotokollen nachlesen. Sie haben vorher gesagt, das war der Vorschlag von Kollegin Grünn. Ich möchte Sie daran erinnern, Herr Bürgermeister, dass es nicht nur der Vorschlag von Kollegin Grünn war, sondern auch wir haben beantragt, dass man sich auf die Suche nach einem Aufenthaltsort für diese Menschen begeben möge, die hier schlicht und ergreifend nicht anders in den Griff zu bekommen sind – Sie verzeihen mir den Ausdruck – als dadurch, dass man für sie einen Ort findet. Ich möchte Ihnen politisch jede Kraft, die notwendig ist und allen die sich dahinter stellen wünschen, dass Sie dieses Projekt verwirklichen und Sie dieses Problem endlich lösen, denn man muss auch sagen, dieses Problem ist nicht neu. Das ist nicht seit einem Jahr so, sondern es ist seit Jahren - ich verwende schon wieder das Wort – bzw. Jahrzehnten absehbar gewesen. Es ist höchst an der Zeit, das Problem an der Wurzel zu packen. Das wird durch ein Verbot überhaupt und nicht im Geringsten passieren, aber durch eine Kombination verschiedener aufeinander abgestimmter Maßnahmen, wie Sie das Herr Bürgermeister schon vorhin ausgeführt haben. In diesem Sinn werden wir NEOS natürlich gegen diesen Antrag der ÖVP stimmen. Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, all das, was ich gehört habe, hat mich jetzt nicht besonders überrascht. Ich möchte aber schon einmal ein paar Dinge ganz klar betonen: Erstens einmal, wir befinden uns nicht in der Stunde Null. Wir diskutieren dieses Thema mittlerweile jahrelang und alle, die heute gesagt haben, jetzt ist die Zeit für Sozialmaßnahmen gekommen usw. und so tun, als ob das Alkoholverbot die erste Maßnahme wäre, die wir vorschlagen, diskutieren und fordern, vergessen oder verheimlichen oder erwähnen nicht - absichtlich natürlich nicht - dass die Jahre davor immer schon von Sozialarbeit, von sozialarbeiterischen Maßnahmen, von polizeilichen Maßnahmen gesprochen worden ist. Es gab unzählige Treffen mit der Polizei, mit den Streetworkern, mit Experten usw. All das hat am Hessenpark nicht gefruchtet. Sie tun so, als ob wir jetzt bei der Stunde Null wären und wir als Erstes sagen, dass wir ein Alkoholverbot wollen. Nein, nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind im Jahr zehn, zwölf dieser Schwierigkeiten und wir diskutieren daher etwas, was als Sofortmaßnahme, als Akutmaßnahme für eine Situation am und rund um den Südbahnhofmarkt greifen soll, das wirklich nicht tragbar ist. Also tun Sie nicht so, als wären wir in der Stunde Null, …Beifall ÖVP…, sondern erkennen Sie das an. Herr Bürgermeister, wenn Sie sagen, wir streuen Sand in die Augen der Menschen, da kann ich Ihnen nur sagen, das war leider nicht möglich, denn den Sand haben Sie schon zur Gänze aufgebraucht, indem Sie immer nur so tun, als ob alles getan werden würde usw. Ich habe Sie bei keinem einzigen Gipfel, wo wir Runden zum Hessenpark gehabt haben, gesehen. Sie waren nicht dabei. Erst dann, als es zum Alkoholverbot gekommen ist, gab es dieses Treffen, bei dem Sie dann dazugekommen sind. Was hat die SPÖ gemacht? Die SPÖ hat die Neugestaltung des Hessenparks beantragt und hat gesagt, dass damit das Problem gelöst werden soll. Es soll ein Familienpark entstehen und jetzt sollen endlich die Grünreferenten, ganz egal, wie sie heißen, die Probleme mit der Neugestaltung lösen. Was war dann, als die Gestaltungspläne fertig waren? Dann war davon keine Rede mehr. Dann war gerade wieder irgendetwas anderes aktuell. Also tun Sie nicht so, als ob Sie in dieser Frage eine Linie hätten. Die haben Sie überhaupt nicht. (Beifall ÖVP) Ich werfe Ihnen das nicht einmal vor, denn ich sage und behaupte nicht, dass wir hier ein einfaches Problem zu lösen haben. Das sage ich nicht. Auch ich habe in der Vergangenheit immer gesagt, dass es kein Patentrezept gibt. Ich sage auch ganz deutlich, dass die Streetworker und die Sozialarbeiter im Hessenpark durchaus Fortschritte gemacht haben und uns das auch - mit Zahlen belegt - vorgelegt haben. Das ist auch in Ordnung. Wir wissen aber auch, liebe Karin, dass uns die Experten in einer Runde gesagt haben, dass sie bei einer Personengruppe von ca. fünf bis zehn Personen an ihre Grenzen stoßen, weil die sich nicht helfen lassen wollen. Wie auch immer. Hier ist zum Ausdruck gekommen, dass die Experten auch nicht mehr weiter wissen. Als wir oder ich im Besonderen dann eingefordert haben, darüber zu informieren welche Maßnahmen oder Werkzeuge noch gebraucht würden, wurde letztlich nichts übermittelt, auch nichts an gesetzlichen Änderungsmaßnahmen, weil man sich, warum auch immer, dazu nicht äußern will oder kann. So zu tun, als ob wir erst jetzt am Beginn stehen würden, und jetzt erst mit Sozialarbeit und mit polizeilichen Maßnahmen beginnen, finde ich wirklich ein bisschen kühn, um nicht zu sagen, fast dreist. Der zweite Punkt ist die Ersatzfläche. Dieser Diskussion verwehre ich mich nicht und auch meine Fraktion sich nicht. Ich frage mich nur, wo diese Fläche ist? Ist diese Fläche dann ein rechtsfreier Raum? Ja oder nein? Hat man sich dort dann auch an Regeln zu halten oder nicht? Es geht also gar nicht darum, dass im öffentlichen Raum überhaupt kein Alkohol mehr konsumiert werden sollte, das ist gar nicht unser Zugang. Hier werden aber ständig Grenzen in einem Ausmaß überschritten, was ein Zusammenleben unmöglich macht. Einige Beispiele hat Cornelia Polli schon angeführt. Daher ist es logisch, dass es selbst dann, wenn es eine Fläche, einen Raum oder eine Tagesstruktur, wie auch immer gibt, auch Regeln geben wird müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Oder glaubt irgendjemand in diesem Haus, dass es eine Tagesstruktur oder eine Fläche gibt, wo dann alles erlaubt wird und gemacht werden kann, was jemanden im volltrunkenen Zustand gerade sozusagen einfällt. Selbstverständlich nicht. Das wird schlicht und ergreifend nicht funktionieren. Insofern warne ich davor zu glauben, dass es jetzt dann eine Fläche gibt und dann alles gut ist. So wird es nicht funktionieren. Es wird daher auch Regeln brauchen. Dritter Punkt: Es wird dann natürlich schon immer gerne die rechtlichen Debatte vorgeschoben. Diese Bemerkung sei mir erlaubt. Wenn jetzt sozusagen davon gesprochen wird, dass die evidenzbasierten Daten fehlen, dann kann ich nur sagen, ich weiß nicht, wo Sie hinschauen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich empfehle einen Besuch am Südbahnhofmarkt entlang dieser ,Gruam‘. Kaufen Sie sich dort einen Kaffee oder etwas zu Essen und schauen Sie Sich das eine viertel Stunde, 20 Minuten, vielleicht eine halbe Stunde an, und Sie werden genügend evidenzbasierte Daten feststellen, mitschreiben und festhalten können. Das ist nichts anderes, meine sehr geehrten Damen und Herren, als ein vorgeschobenes Argument - es ist nichts anderes -, vor dem man sich verstecken will. Ich muss dazusagen, da gefällt mir schon eine Meinung besser - wie sie Bürgermeister gesagt hat -, weil man darüber diskutieren kann und man sich nicht hinter rechtlichen Argumenten verstecken soll, die hier gar nicht vorhanden sind. (Beifall ÖVP) Ich kann auch die Argumentation nicht nachvollziehen. Ich habe jetzt noch schnell am Handy Aussagen von höchsten Polizeirepräsentanten gegoogelt, die schon im Juli vor Ort davon gesprochen haben, dass das ein Brennpunkt ist. Dort werden Spritzen gefunden und so weiter und so fort. Also soll man nicht so tun, als ob es hier keine Erkenntnisse gäbe oder keine Daten vorliegen würden. Vierter Punkt. Es ist überhaupt das Beste, wenn man sozusagen zuerst einmal rechtliche Gründe findet, warum man nicht zustimmt, dann findet man auch noch einen Grund, wie man das Ganze verächtlich und lächerlich machen kann. Das kann man, das ist eine zulässige Form der politischen Debatte. Sie machen das sehr oft und sehr gerne, das soll so sein. Vielleicht habe ich das auch schon einmal gemacht, wie auch immer, ich will hier den Stab nicht brechen. Ich kann nur sagen, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Entweder Sie haben unseren Antrag nicht gelesen - wovon ich nicht ausgehe - dann trifft das Zweite zu, nämlich dass Sie hier absichtlich verwirren wollen. Aber alle lassen sich in diesem Zusammenhang nicht verwirren. Sie wissen ganz genau, dass wir eine Verordnung, einen Verordnungsentwurf vorgelegt haben, der eine Ausnahme der Marktfläche vorsieht, und zwar genauso, und nach Vorbild, wie wir es beim Hessenplatzpark vorgelegt haben. Sie alle hier im Gemeinderat haben die Verordnung beschlossen und daher werden Sie sie auch präsent haben. Wir haben im Hessenpark zum Beispiel auch eine gastronomische Fläche in diesem Busbahnhofbereich, wo früher dieses Restaurant war. Diese Fläche haben wir beispielsweise ausgenommen, und wir haben auch den Gastgarten eines Hotels ausgenommen. Also tun Sie nicht so, als ob man nicht gewerblich genehmigte Flächen am Markgelände auch ausnehmen könnte. (Beifall ÖVP) Das ist selbstverständlich möglich. Jeder weiß, dass sich die Szene, die sich in der ,Gruam‘ trifft, dort ganz sicher nicht demnächst irgendwo in einem Lokal mit Alkohol versorgt und sich dort in den Gastgarten setzt. Wenn man das ernsthaft diskutieren will, kann man das wirklich nicht einwenden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe gesagt, dass mich das heute nicht wundert. Es war klar, dass es hier heute zu keiner Mehrheit kommt. Ich sage Ihnen aber dazu, dass Sie die Verantwortung dafür tragen, dass diese Situation vor Ort weiter vorherrscht und dass ich wirklich inständig hoffe, dass in den nächsten Tagen und Wochen etwas passiert. Es gibt genügend Berichte und Hinweise dafür, dass es gerade jetzt mit Schulbeginn zu einer extremen Verschärfung kommt. Daher ersuche ich bei den Maßnahmen, die gestern bei diesem Sicherheitstreffen besprochen worden sind, dringend auf das Tempo zu drücken und dafür zu sorgen, auch mit der Polizei, dass die Situation jetzt zumindest einmal soweit entschärft wird, dass dort Kinder nicht in Gefahr gebracht werden können. Darauf muss jetzt größtes Augenmerk gelegt werden. Wenn Sie heute diesem Antrag schon nicht zustimmen, dann sorgen Sie zumindest dafür, dass nichts passieren kann. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Hajart zur Geschäftsordnung. „Herr Bürgermeister, wenn ein Mitglied des Gemeinderates ‚jemandem den Vogel zeigen würde‘, wie würden Sie dann als Vorsitzender mit so einer Handlung umgehen. Ich glaube, da gäbe es einen Ordnungsruf. Jetzt haben Sie den Vorsitz inne und legen ein solches Verhalten an den Tag. Es würde mich interessieren, wie Sie das jetzt als Vorsitzender handhaben.“ Bürgermeister Luger: „Ich verstehe Bahnhof. (Zwischenruf) Nein wirklich nicht. So, tatsächliche Berichtigung, weil es keine Geschäftsordnung gewesen sein kann, das war eine Frage.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (16) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 4 Transparentes Radwegebudget und führt aus: „Der Gemeinderat hat 2012 einstimmig beschlossen, dass sich der Fahrradanteil in Linz bis zum Jahr 2020 auf mindestens 15 Prozent erhöhen soll. Für 2017 war für die Errichtung von Rad- und Wanderwegen vom Gemeinderat ein Budget von 535.000 Euro genehmigt worden. In etwa 80 Prozent dieser Mittel sind aber für den Ausbau nicht gebraucht worden, in den Radwegeausbau sind nur 112.394 Euro geflossen. Im Jahr 2016 war das genauso, da sind auch nur 64 Prozent ausgeschöpft worden, im Schnitt jährlich nur 155.526 Euro. Wenn man das auf Bewohner umrechnet, sind das 55 Cent pro Einwohner und das ist wirklich ein kleiner Betrag, der sicher nicht zur Erhöhung des Fahrradanteiles beitragen wird. Salzburg, mit 153.000 Einwohnern, hat in das Radwegenetz 13 Euro pro Einwohner investiert. Im Jahr 2018 wurde schon eine Million Euro ins Radwegenetz jährlich investiert, im nächsten Jahr wird auf zwei Millionen Euro erhöht. Im Gegensatz zu Salzburg, wo das investive Radwegebudget im Voranschlag in einem gesonderten Budgetabschnitt transparent dargestellt wird, findet sich in Linz im Teilabschnitt 6121 nur die oben angeführte Voranschlagsstelle ‚Errichtung von Rad- und Wanderwegen‘ und im Abschnitt 6120 die Voranschlagstelle ‚Errichtung von Radabstellanlagen‘. Es wird oft argumentiert, dass die angeführten Zahlen keinen vollständigen Überblick darstellen. Daher wäre es umso sinnvoller, im Sinne von Transparenz und Information im Voranschlag und im Rechnungsabschluss entweder analog zu Salzburg einen eigenen Teilabschnitt oder im Budgetanhang eine Zusammenstellung zum Radfahrbudget auszuweisen, wie dies auch für andere wichtige Sachbereiche schon gemacht wird. Der Linzer Gemeinderat bzw. auch der zuständige Ausschuss wird über die Abwicklung und vor allem über die konkreten jährlichen und mittelfristigen Planungen zum Ausbau der Radfahrinfrastruktur jedenfalls nur mangelhaft informiert und eingebunden. Die Entwicklung des Radwegebudgets ist sicherlich nicht der einzige, aber jedenfalls ein wesentlicher Parameter, wie man die einstimmig beschlossene Erhöhung des Fahrradanteils erreichen kann. Der Gemeinderat wird über die zukünftigen Radwegebudgets entscheiden müssen. Dafür braucht es eine offene und transparente Informationspolitik. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Planungs- und Verkehrsreferent soll im zuständigen Ausschuss jährlich über den Vollzug des Radwegebudgets berichten. Ebenso sind dem Ausschuss für das jeweils kommende Jahr die konkret geplanten Radwegeinvestitionen mit den jeweiligen Kostenschätzungen und im Rahmen der mittelfristigen Investitionsplanung alle größeren Radwegeinvestitionen mit einer Grobkostenschätzung zur Information vorzulegen. 2. Für eine besser zugängliche und transparentere Budgetinformation soll zum Radwegebudget entweder ein eigener Budget-Teilabschnitt eingerichtet werden oder im Voranschlag und Rechnungsabschluss im Budgetanhang eine Zusammenstellung zum Radfahrbudget ausgewiesen werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Allfällig entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget bedeckt werden.‘“ Wortmeldung Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gemeinderätin Mayr, Ihr Antrag stützt sich auf zwei Behauptungen, die inhaltlich nicht ganz korrekt sind. Sie werfen mir mehr oder weniger vor, dass wir für das Jahr 2017 ein Budget von 535.000 Euro gehabt hätten und ich lediglich 20 Prozent dieser Summe ausgegeben habe. Sie erwähnen nicht - das müssten Sie wissen, denn Sie waren auch zu dieser Zeit schon Gemeinderätin -, dass wir im Herbst 2016 einen Grundsatzbeschluss gefasst haben, mit dem wir uns als Stadt Linz bei der Errichtung des Radweges Puchenau mit einem maximalen Kostenanteil von 400.000 Euro beteiligen. Das habe ich auch medial mehrmals richtiggestellt. Wir wissen auch - das wissen auch Sie -, dass es bei diesem Radweg zu Verzögerungen gekommen ist. Ich glaube, Hauptursache war ein Kollege von Ihnen, der Bürgermeister von Puchenau, der mit diesem Radweg keine Freude gehabt hat. Fakt ist, dass dieser Radweg 2017 nicht abgerechnet wurde und dass dieses Geld, das für diesen Radweg reserviert wurde, somit im Jahr 2017 nicht schlagend wurde. Wir haben bis heute für diesen Radweg noch keine Abrechnung vom Land Oberösterreich bekommen. Ich bin mir aber sicher, dass das Land Oberösterreich auf uns nicht vergessen wird. Das heißt, das Geld ist in diesem Fall nicht verloren, es ist noch nicht abgerechnet worden. Die zweite Behauptung, die inhaltlich nicht korrekt ist, betrifft das Jahr 2016. Auch hier werfen Sie mir vor, dass ich nur einen Teil des Budgets ausgegeben habe. Wir haben im Budgetgemeinderat 2015 in Summe - da hat es dann noch einen Zusatzantrag unter Finanzreferent Forsterleitner gegeben - 285.000 Euro beschlossen. Es stimmt, auf der Voranschlagsstelle ist Geld übriggeblieben. Ich kenne die Abrechnungsmethoden in Salzburg nicht, das ist mir auch egal, ich bin nicht im Gemeinderat in Salzburg. Ich habe aber damals, als der Rechnungsabschluss 2016 herausgekommen ist - auch da haben wir die Diskussion geführt, ähnlich wie Weihnachten, diese Diskussion kommt auch immer wieder, wenn der Rechnungsabschluss gekommen ist -, genau das gemacht, was Sie wollten. Ich habe herausgerechnet, was die einzelnen Positionen ausgemacht haben, aufgelistet, veröffentlicht und Sie negieren auch das. Wir haben 2016 in Summe 406.000 Euro ausgegeben. Welches ,Mascherl‘ das Geld jetzt hat, ist sekundär. Aus meiner Sicht ist das Radwegebudget - so wie Sie das bezeichnen - von Linz nicht mit dem von Salzburg vergleichbar, weil sich das über unterschiedlichste Geschäftsbereiche erstreckt. Wir haben Planungen, die im Geschäftsbereich Planung-, Technik und Umwelt (PTU) gemacht werden, wir haben Markierungsarbeiten, die im Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) gemacht werden und wir haben bauliche Maßnahmen, die im Gebäudemanagement gemacht werden. Da müssen Sie einmal einen Vorschlag ausarbeiten - auch die Finanz hat sich zu diesem Vorschlag sehr wohl ganz negativ geäußert -, wie das verrechnungstechnisch funktionieren soll. Sie können nicht Zwetschken, Birnen, Äpfel und weiß Gott was vergleichen, nur weil Sie glauben, dass auf der anderen Seite des Zauns, sprich in Salzburg, die Wiese grüner ist. Das ist sehr schwierig. Nachdem sich dieser Antrag auf völlig falsche Inhalte stützt und unsere Abrechnung sicher nicht mit der in Salzburg vergleichbar ist, weil bei uns alleine drei Geschäftsbereiche beteiligt sind, werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Sommer berichtet über den der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 5 Höhere Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer: Pilot-Projekt Countdown-Ampel an Schutzweg/Radfahrerüberfahrt in Linz und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, in anderen Ländern gehören die so genannten Countdown-Ampeln oder auch Restrotampeln für Fußgänger an Schutzwegen und für Radfahrer an Radüberfahrten zum Stadtbild. In Hamburg haben sich laut wissenschaftlichen Untersuchungen die Ampeln mit Sekundenanzeige - sie zeigen an, wie viele Sekunden die Rot- bzw. Grünphase noch dauert - bewährt. Der Anteil der Personen, die bei Rot die Straße überquert haben, hat sich um ein Viertel verringert. Wie aktuell das Thema ist, zeigt auch ein Projekt unserer bayrischen Nachbarn in München. Hier führt die Technische Universität München aktuell einen Forschungs-Testbetrieb mit Countdown-Zählern an Fuß- und Radwegübergängen in der Stadt durch. Ziel ist, auch in Linz einen Testbetrieb an einer hochfrequentierten Kreuzung mit einer Countdown-Ampelanlage durchzuführen. Die Maßnahme soll das Sicherheitsgefühl und die Wachsamkeit von Fußgängern und Radfahrern erhöhen und zudem die Anzahl der Personen, die in der Rotphase die Straße überqueren, reduzieren, um so die Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer zu reduzieren. Zudem geht es neben der Steigerung der Vorbildwirkung für Kinder und Jugendliche auch um die Verbesserung des Verkehrsstroms. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, gemeinsam mit Verkehrsexperten geeignete (hochfrequentierte) Kreuzungsbereiche im Linzer Stadtgebiet zu prüfen und in Folge dessen eine Countdown-Ampel für Fußgänger und Radfahrer als Pilot-Projekt zu installieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Stadtrat Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Frau Gemeinderätin Sommer, ich habe schon fast ein schlechtes Gewissen, dass ich mir heute den Titel als Miesepeter der ÖVP-Anträge holen werde. Hamburg hat, Sie haben Recht, diesen Versuch gemacht, soweit mein Wissensstand ist, wurden diese Ampeln aber nach eingehender Analyse wieder demontiert. Warum würde das in Linz keinen Sinn machen? Wir haben vor einigen Jahren einen ähnlichen Antrag für Countdown-Ampeln gestellt, sind aber eines Besseren belehrt worden. In der Ampel-Infrastruktur der Stadt Linz ist es nicht zielführend, weil wir größtenteils dynamische Verkehrslichtsignalanlagen haben. Was heißt das? Von 200 Ampeln reagieren 163 Ampeln auf Verkehrsströme. Was würde das für eine Countdown-Ampel bedeuten? Der Countdown würde beispielsweise fünf Sekunden anzeigen, durch die dynamische Schaltung würde sich der Umlauf dieser Ampelanlage ändern und von fünf Sekunden würde er wieder auf beispielsweise 90 Sekunden springen. Kein Fußgänger und kein Radfahrer würde das verstehen. Das würde sogar soweit führen, dass die Menschen, die warten und sehen, dass die Grünphase kommt und sie dann zurück an den Start geschickt werden, diese Ampelanlagen mehr oder weniger ignorieren. In Ihrem Antragstext haben Sie den Allgemeiner Deutscher Autoclub (ADAC) erwähnt, der dem Sekundenzeiger, ein positives Zeugnis ausstellt. Sie haben aber nicht erwähnt, dass die Umrüstung einer Kreuzung zwischen 100.000 und 300.000 Euro kostet. Wenn wir 200.000 Euro für Umrüstungskosten einer durchschnittlichen Kreuzung annehmen und das zehnmal in Linz machen, sind wir bei zwei Millionen Euro. Zwei Millionen Euro kann ich wesentlich besser und effizienter für die Attraktivierung der sanften Mobilität verwenden. Wir haben in Linz lediglich bei 37 Ampeln noch statische Umläufe, dort könnte es Sinn machen. Sie können mir aber glauben, dass das nicht die Kreuzungen sind, die Sie meinen, weil das sehr niederrangige Kreuzungen sind. Den Zähler kennt man von vorwiegend aus anderen Ländern, beispielsweise aus dem Süden, dort sind noch sehr alte oder statische Ampelanlagen in Betrieb. Wir kennen das auch von Baustellenampeln, dort haben auch wir noch statische Systeme. Sobald wir aber dynamische Anlagen haben, die auf Verkehrsströme oder auf den öffentlichen Verkehr reagiert, hätten wir Sprünge. Es gibt keine Algorithmen, die das in irgendeiner Weise vernünftig darstellen könnten. Aus diesem Grund werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Nachdem die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Spannring berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 6 Ausrüstung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes der Stadt Linz mit eigenen Fahrrädern - Antrag und Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, seit September 2010 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes in Linz unterwegs, üblicherweise in Zweierteams. Ihr Einsatzbereich erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet. Wie kommen sie dorthin? Entweder zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Um Einsätze schneller, kundenorientierter und effizienter absolvieren zu können, schlagen wir Folgendes vor: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Das zuständige Mitglied des Stadtsenats sowie die Geschäftsführung der Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH werden ersucht, dass der Ordnungsdienst mit einem eigenen Kontingent an (Elektro-)Fahrrädern ausgestattet wird, um bis zum Frühjahr 2019 eine Fahrradstreife nach Grazer Vorbild einsetzen zu können. Die Ausbildung der dafür vorgesehenen OrdnungsdienstmitarbeiterInnen soll in enger Abstimmung mit der Polizei erfolgen.‘ Bedeckungsvorschlag: Allenfalls entstehende Kosten sollen durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Haginger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen das E-Bike-Verleihsystem erst einmal testen, um festzustellen, in welchen Einsatzbereichen und an welchen Einsatzorten die Verwendung dieser Fahrräder zweckmäßig ist. Ebenso ist eine Evaluierung wichtig, ob Einsatzabläufe abzuändern sind, um die Fahrräder noch effizienter einsetzen zu können. Im Frühjahr 2019 startet, wie bereits bekannt, eine zwölfmonatige Testphase mit fünf E-Bikes für Magistrats- und Ordnungsdienst-Mitarbeiter. In diesem Zeitraum soll geprüft werden, ob die Bikes für Arbeitsfahrten im öffentlichen Dienst entsprechend genutzt werden. Sollte nach den zwölf Monaten alles positiv bewertet werden, steht einer Erweiterung im Bereich des Ordnungsdienstes, etwa an einem dezentralen Standort sowie einer Ausdehnung auf das Alte Rathaus nichts im Wege. Aus diesem Grund werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir hier eine Möglichkeit sehen, die Effizienz des Ordnungsdienstes (den wir grundsätzlich ablehnen, aber an dessen Verbesserung wir natürlich mitarbeiten wollen) zu erhöhen, können wir diesem Antrag zustimmen. Wir sehen es in diesem Fall aus dem Gesichtspunkt, wenn eine Ordnungsdienstpatrouille ein größeres Gebiet abdecken kann, dass wir uns unter Umständen weitere Mitarbeiter beim Ordnungsdienst und eine weitere Vergrößerung und Kostenbelastung ersparen würden.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Spannring: „Meine Damen und Herren, wir wollen nicht eine riesige Flotte anschaffen, sondern es geht in Wahrheit um vier Elektrofahrräder. Normalerweise haben wir zwei Patrouillen à zwei Personen im Einsatz, das heißt, es wären maximal vier. Ich habe gehört, dass jetzt für das ganze Magistrat fünf Räder zur Verfügung stehen. Ich habe mir das in der Budgetdebatte angeschaut. In Summe sind 2937 Menschen beim Magistrat oder Kinder- und Jugend-Services beschäftigt, die sich die fünf Räder gut einteilen müssen. Ich hoffe, dass das nicht zu Überbuchungen führen wird. Ich ersuche um Zustimmung für die vier Räder. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (16) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Hartig berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 7 Suchtprävention: Konzept und Ressourcen gemeinsam entwickeln und tragen und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, vor der Sommerpause haben wir einen sehr ähnlichen Antrag gestellt, weil wir erkannt haben, dass die Menschen durch Verbote verdrängt werden, die Menschen lösen sich nicht auf. Wir haben über ein mögliches Alkoholverbot am Südbahnhofmarkt, welches keine Mehrheit finden konnte, schon drei, vier Anträge zuvor länger diskutiert. Dennoch bleibt die Forderung aufrecht, trotz Sicherheitsgipfel ein gemeinsames Konzept zu erstellen, weil Sicherheitspolitik eine Sache und Sozial- und Gesundheitspolitik eine andere Sache ist. Aus meiner tagtäglichen Arbeit mit jungen Erwachsenen und im Austausch mit den Institutionen weiß ich, wie lange es um die Wartezeiten steht. Es ist auch berichtet worden, dass es nicht nur Menschen sind, die einen problematischen Missbrauch mit dem Alkohol hegen, sondern auch einen problematischen Umgang mit anderen illegalen Substanzen haben - trotz Substitutionsprogramm – und trotzdem Polytox konsumieren. Von daher ist es schon notwendig, dass die Unterstützungsstrukturen dementsprechend ausgebaut werden. Wir wissen, beim Verein Substanz gibt es zwar Plätze, die beschränkt sind. Bei der Beratungsstelle Point wissen wir, dass die Wartezeit auf eine Therapiestelle mehr, als ein halbes Jahr dauert. Wir wissen, dass bei back.up die Tagesstrukturstellen auf zwölf Personen beschränkt sind, auch da könnten mehr Plätze zur Verfügung gestellt werden, damit diese Personen auch etwas Tages-Strukturähnliches haben. Wir wissen, dass bei der Clearingstelle der Gebietskrankenkasse die Wartezeit für eine psychotherapeutische Behandlung von einem halben Jahr bis zu einem Jahr liegt. Ähnliches bei Pro Mente oder auch bei Exit-Sozial. Bei fachärztlicher Begleitung dauert es auch sehr, sehr lange, bis man einen Termin bekommt bzw. bis man betreut wird. Zurzeit besteht sogar bei Exit ein Aufnahmestopp, weil sie gerade kein Fachpersonal haben. Ich denke mir, das alles sind Rahmenbedingungen, die es erschweren, dass diese Menschen wieder – wenn man so sagen kann – resozialisiert werden. Dass der öffentliche Raum uns allen gehört, dass es auch notwendig ist, dass diese Menschen gut begleitet werden und eine wichtige Beziehungsarbeit notwendig ist, dazu braucht man natürlich auch Ressourcen und Konzepte. Mittlerweile erstreckt sich die Verdrängung nicht nur auf de Südbahnhofmarkt sondern weitet sich auch in anderen Stadtteilen aus. Von Streetworkern, SozialarbeiterInnen und Jugendzentrum-MitarbeiterInnen wissen wir, dass z. B. die kleinen Gärten in anderen Stadtteilen genauso von Suchtkranken belagert werden und dass dort genauso in den Sandkästen und auf den Spielplätzen Spritzen gefunden werden. Nicht, weil die Menschen bösartig sind, sondern weil es leider ein Teil der Erkrankung ist, dass man sich leider nicht sehr gut unter Kontrolle hat. Daher ersuchen wir wirklich, dass gemeinsam mit dem Land ein Konzept entwickelt wird. Wir wissen, Linz bietet die Anonymität für Menschen, die aus anderen Gemeinden nach Linz zuziehen. Das sollte gemeinsam mit dem Land gelöst werden können. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die zuständige Sozialreferentin sowie den zuständigen Gesundheitsreferenten, in Gesprächen mit den zuständigen Mitgliedern der Landesregierung und unter Einbindung von ExpertInnen eine umfassende Suchtpräventionsstrategie für die Landeshauptstadt Linz zu entwickeln und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet, umzusetzen. Besonderen Fokus braucht es in der langfristigen und nachhaltigen Prävention, dem Ausbau der Tagesstrukturen, der Erweiterung niederschwelliger, multiprofessioneller, interdisziplinärer Beratungs und Betreuungsangebote‘. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Es geht nicht nur um die Akutfälle in unserer Stadt, sondern um selektive Präventionsmaßnahmen, z. B. in den Berufsschulen. Man sollte Elternarbeit mit Eltern oder Kindern von und mit suchtkranken Eltern machen. Das ist wirklich eine weitreichende Materie. Ich ersuche um Annahme meines Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hennerbichler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Kollegin Hartig, Sie haben es gerade selbst gesagt, erst im Mai dieses Jahres wurde ein identischer Antrag gestellt. Ich kann die Antragstellerin beruhigen, in der Stadt Linz gibt es – wie schon im Mai festgestellt – mehrere suchtbekämpfende Angebote, wie z. B. das Institut Suchtprävention, den Verein Substanz und Pro Mente. Auch heute noch werden Hotspots verschärft kontrolliert, um den illegalen Drogenhandel zu unterbinden. Es gibt also ausreichend Angebote, um betroffenen Menschen zu helfen und sie in ein gesundes Leben zurückzuführen. Nichtsdestotrotz ist es natürlich erfreulich, dass sich Die Grünen gegen Suchtmittel stellen und den betroffenen Menschen helfen wollen. Wenn ich der Annahme sein könnte, dass Sie auch die Forderung zur Legalisierung von Cannabis aufgeben, dann wäre der Antrag M 7 lediglich ein Déjà-vu, aber kein Widerspruch. Zur Suchtprävention gibt es also Angebote - immer noch -, daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, wie im letzten Jahr unterstützen wir den vorliegenden Antrag. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht zuletzt auch auf die Schilderungen von Kollegin Polli über den Südbahnhofmarkt und die gefährdeten Jugendlichen hinweisen. Würde es ausreichend Unterstützung für Suchtkranke geben, würden wir die vorhin geschilderten Situationen, nicht in diesem Ausmaß vorfinden. Das ist die Replik auch zum Kollegen der FPÖ. Wir haben bereits im Jahr 2016 und im Jahr 2018 entsprechende Anträge gestellt. Wir haben schon damals ein Gesamtkonzept zur Unterstützung von Suchtkranken in der Stadt Linz gefordert. Die vorhandenen Beratungsstellen leisten tatsächlich hervorragende Arbeit, aber die Möglichkeiten für Suchtkranke Unterstützung zu bekommen, sind nicht ausreichend. Ich möchte hervorheben, dass es um eine Differenzierung geht: Erstens, soll es Betreuungsangebote geben, die in Richtung Tagesstruktur nach dem Chancengleichheitsgesetz abzielen. Hier liegt die politische Zuständigkeit beim Sozialressort des Landes Oberösterreich. Vom Gemeinderat ist bereits eine entsprechende Resolution ergangen. Zum anderen geht es um die politische Verantwortung der Stadt Linz. Hier soll es - wie schon von der Grünen-Fraktion und unsererseits bei den Anträgen aus dem Jahr 2016 und 2018 angesprochen - um ein Gesamtkonzept gehen. Es sollen präventive Maßnahmen entwickelt werden, gesundheitliche und psychische Unterstützung geboten und die Schnittstellen zu den sicherheitspolitischen Stellen sichergestellt werden und diese mit einbezogen werden. Ein Gesamtkonzept ist notwendig. Zur vorhergehenden Diskussion möchte ich sagen, dass es nicht um Flächen geht, die wir anbieten sollen, sondern zum einen um eine Tagesstruktur und auf der anderen Seite um ein Gesamtkonzept der Stadt Linz und nicht nur um die Verlagerung der Suchtkranken in ein anderes Stadtgebiet oder auf andere Flächen. Dies würde jedenfalls zu wenig tiefgreifende Unterstützung anbieten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich habe mich selbst auf die RednerInnen-Liste gesetzt, weil das Thema natürlich auch den Gemeinderat schon mehrfach beschäftigt hat. Ich darf nochmal wiederholen, was die Stoßrichtung und die Intention der letzten Wortmeldungen meiner Fraktion und meiner Person zu diesem Thema war. Eine Linzer Suchtpräventionsstrategie anzustreben, würde garantiert zu kurz greifen und erweckt den Eindruck, dass wir dieses Problem auf der Linzer Stadtebene lösen können. Das ist es de facto nicht. Alleine aufgrund der bestehenden und gesetzlichen Aufgabenverteilung können wir das gar nicht erwarten. Es gibt eine Schnittstelle auch auf Landesebene zwischen dem Sozial- und Gesundheitsressort. Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass es schon einen Arbeitsentwurf für den oberösterreichischen Suchtplan gibt, der seit dem Jahr 2010 – ich darf das so salopp formulieren – in der Tischlade auf seine Veröffentlichung wartet, wo tatsächlich sehr umfangreiche und sehr gute Maßnahmen zu setzen wären. Wenn wir meinen, dass eine Strategie alleine für die Stadt Linz eine Lösung realisieren würde, dann ist das nicht greifbar und nicht machbar. Das wäre als Vergleich ungefähr so, als würde man für den 21. Wiener Gemeindebezirk eine eigene Suchtstrategie entwickeln und den Rest ausblenden. Die Forderung muss insofern hintangehalten werden, als das eine Insellösung wäre, die alleine aufgrund der Mobilität und der Komplexität des gesamten Themas nicht realisierbar ist. Ich erspare Ihnen jetzt alle Auflistungen von Maßnahmen und Angeboten in Linz. Wir haben auch Resolutionen in Richtung Land Oberösterreich verabschiedet, weil wir die Problematik, dass zu wenige Angebote vorhanden sind, natürlich erkannt haben. Das unterstreiche ich, das hat auch meine Fraktion mitgetragen. Ich darf dem Gemeinderat die Antwort des Landes Oberösterreich zur Kenntnis bringen, das auf unsere Resolution betreffend ,Mehr Tagesstruktur‘ wie folgt Stellung genommen hat: ‚Seit Juni 2017 gibt es ein Angebot der niederschwelligen Beschäftigung für Menschen mit Suchterkrankungen im back.up der Pro Mente Oberösterreich. Die Erfahrungen von back.up sind sehr gut und die Auslastung ist entsprechend gegeben. Eine Ausweitung des Angebotes in den nächsten Jahren erscheint sinnvoll.‘ Detto in etwa die Stellungnahme auch zur Resolution des Gemeinderates zu den angeforderten Non-Compliance-Plätzen. Auch hier wird gemeint, dass das grundsätzlich wichtig und richtig wäre. Sowohl der Ausbau an Angeboten für Menschen mit Suchterkrankung bzw. wohnungslosen Menschen richtet sich aber nach den budgetären Rahmenbedingungen des Landes Oberösterreich. Ich ersuche, die Kräfte entsprechend zu bündeln, ich ersuche die ÖVP auch auf Landesebene dieses Thema mit Nachdruck zu betreiben. Wir brauchen das wirklich alle, darüber sind wir uns einig. Eine Suchtpräventionsstrategie rein auf Linz herunter zu brechen, ist eine Insellösung und so nicht machbar. In diesem Sinn werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Im Bereich Verkehr schaffen wir es und im Sozialprogramm schaffen wir es auch für die Stadt Linz Maßnahmen zu setzen. Ich habe nie verlangt, dass die Stadt Linz das alleine machen soll, sondern es gemeinsam mit dem Land erarbeiten soll. Es steht kein Wort im Antrag, dass Linz das alleine machen soll, sondern in Abstimmung mit dem Land. Mehr habe ich nicht verlangt. Ich verstehe nicht, wieso das jetzt nicht geht. In anderen Bereichen ist es auch möglich, Insellösungen zu schaffen, beispielsweise beim Verkehr, das haben wir heute beschlossen. Nichtsdestotrotz werde ich zur Kenntnis nehmen, dass nicht noch mehr Bemühungen angestrebt werden. Ich habe alle Einrichtungen aufgezählt. Ich frage mich, hört ihr mir zu, wenn ich rede oder nicht? Ich habe alles genauso aufgezählt. Ich weiß ganz genau, dass es bei Point zwölf Plätze gibt und dass die mehr Plätze brauchen könnten. Ich weiß auch, wie lange die Wartezeiten für fachärztliche Untersuchungen, fachärztliche Begleitungen oder Psychotherapien und dergleichen sind. Die sind unendlich lang. Man kann sagen, man hat kein Geld dafür, dass ist uns scheißegal, dann nehme ich das auch zur Kenntnis. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 8 Dotierung Fördertopf Fassaden- bzw. Dachbegrünung und führt aus: „Angesicht der fortgeschrittenen Zeit verweise ich auf die Diskussion, die wir schon beim Antrag von Frau Kollegin Walcher gehabt haben. Grundsätzlich geht es bei diesem Antrag darum - ich habe das schon vorher erwähnt -, dass wir den Fördertopf für Fassadenbegrünung dotieren. Folgende Information für Frau Walcher: Dieser Fördertopf besteht seit dem Jahr 2009, damals wurde er im Gemeinderat beschlossen. Grundsätzlich ist es so, dass die zuständigen Stadtsenatsmitglieder, für jene Fördertöpfe die in ihrem Bereich angesiedelt sind auch über Konzepte verfügen unter welchen Rahmenbedingungen die Förderungen ausbezahlt werden sollen. Dieser irrigen Annahme folgend, haben wir Ihrem Antrag 2013 auch nicht zugestimmt, weil dieser Fördertopf bestanden hat. Planungsreferent war damals der Bürgermeister. Wir sind natürlich davon ausgegangen, dass das entsprechend umgesetzt und praktiziert wird. In den letzten Jahren bestand das Problem, dass dieser Fördertopf offenbar nicht dotiert gewesen ist. Das hat Herr Kollege Hein zum Anlass genommen und vorgeschlagen, ihn gänzlich zu streichen. Aus unserer Sicht ist das natürlich nicht der richtige Weg, sondern wir wünschen uns, dass das belebt, gelebt und befüllt wird und der Fördertopf - damit das passieren kann – entsprechend dotiert wird. Der Gemeinderat beschließe ,Der Bürgermeister als Finanzreferent der Stadt Linz wird ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Referentlnnen im Budget 2019 der Stadt Linz die Voranschlagsstellen für die Förderung von Fassaden- und Dachbegrünung so zu dotieren und entsprechend zu bewerben, dass mit der Förderung von Bauwerksbegrünung als eine von vielen Maßnahmen wirksam gegen Hitzeinseln vorgegangen werden kann.‘ Die Bedeckung anfallender Kosten soll im Rahmen der Erstellung des Budgets 2019 erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, über die Wichtigkeit der Begrünung der Fassaden brauchen wir nicht mehr diskutieren. Wir alle wissen, wie wichtig das ist und dass hier schon einiges gemacht wird, z.B. im Rahmen der Erstellung der Bebauungspläne, wo bei Neubauten oder Zubauten geeignete Flächen als Begrünungsgebot festgelegt werden. Das betrifft auch Stützmauern. Das ist aber natürlich zu wenig, nicht Einzelmaßnahmen sind notwendig, sondern im Zuge des Stadtentwicklungsplans soll ein ganzes Bündel an Maßnahmen diskutiert werden. Das betrifft zum Beispiel auch die Innenhöfe und soll allen zugutekommen und nicht nur einigen wenigen, die dann in den Fördertopf hineingreifen. Deshalb brauchen wir ein Gesamtkonzept und werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ). Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, trotz fortgeschrittener Stunde muss ich leider auf die Historie der Sache eingehen. Frau Stadträtin Schobesberger, Sie haben sich in Ihrer Recherche um 20 Jahre vertan. Die Dachbegrünungen werden nämlich seit dem Jahr 1989 gefördert. 1989 wurde die Fördermöglichkeit im Zuge der Novellierung der Förderungsrichtlinien geschaffen und zwar in Höhe des höchstmöglichen Fördersatzes von 30 Prozent. Ab der Novellierung im Jahr 1993 wurde der Fördersatz für Gründächer sogar einige Jahre lang auf 35 Prozent angehoben. In den 90er-Jahren erfolgten Förderungsgewährungen in Höhe von umgerechnet mehreren 100.000 Euro pro Jahr. Das waren gewaltige Summen. In weiterer Folge wurde der für Dachbegrünungen angewandte Fördersatz aus Budgetgründen in Verbindung mit Priorisierungen der jeweils zuständigen politischen Referenten kontinuierlich wieder vermindert, sodass die Zahl der Förderfälle samt Fördervolumen entsprechend zurückging. Nach 2005 wurden Dachbegrünungen mit fünf Prozent bei einer Obergrenze von 7500 Euro pro Fall gefördert. Der Rückgang setzt sich weiter fort: 2013 drei Förderfälle, Fördervolumen insgesamt 2200 Euro, 2014 drei Förderfälle, Fördervolumen insgesamt 2270 Euro, 2015 keine Förderung und 2016 eine Förderungsgenehmigung in Höhe von 1550 Euro. Die Förderung der Fassadenbegrünung erfolgt seit der im Jahr 1989 geschaffenen Förderungsmöglichkeiten nur ein einziges Mal und zwar mittels einer im Jahr 1997 genehmigten Förderung, nämlich das Parkhaus in der Bethlehemstrasse 12 – Dametzstrasse 14, wobei sich derartige Begrünungen sowohl in der Herstellung, als auch in der Pflege und Wartung als sehr aufwendig darstellen und die angeführte Fassadenbegrünung in dieser Form gar nicht mehr vorhanden ist. Aufgrund dieser beschriebenen Entwicklung ist die Voranschlagsstelle, mit der auch Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen gefördert werden können, für das Jahr 2017 und 2018 im Voranschlag nicht mehr finanziell bedeckt. Man sieht, dass die Förderung in der Form nicht funktionieren kann. Wir brauchen neue Konzepte. Wie bei meinem Antrag bereits angekündigt, werden wir uns aus diesem Grund der Stimme enthalten, weil wir noch auf entsprechende Konzepte warten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Stadträtin Schobesberger beipflichten. Wir reden von zwei unterschiedlichen Dingen. Das eine ist die Dachbegrünung, man darf sagen, dass Linz gar nicht so schlecht unterwegs ist. 2016 gab es Jubelmeldungen, dass man schon über 58 Hektar Dachbegrünungen und Fassadenbegrünung hat. Es gibt einen Topf, der nicht gefüllt ist, darauf zielt der konkrete Antrag ab, der vorausschauend für das Budget 2019 vorgesehen ist. Ich verstehe nicht ganz - ich will der Freiheitlichen Partei eine Nachdenkpause verschaffen -, dass man einen Antrag einbringt, um die Fassadenbegrünung zu forcieren und dann den eigenen Antrag desavouiert, indem man in der rot-blauen Rathauskoalition konsequent alle Anträge anderer Fraktionen abqualifiziert bzw. abstimmt, obwohl man einen eigenen Vorschlag in die Richtung gebracht hat. Das wäre eine schnelle Umsetzungsmaßnahme. Wir alle reden über die Hitze in der Stadt. Bis wir einen Plan entwickelt haben dauert das wieder ewig. Dann kommt es wieder in den Gemeinderat, dann gibt es wieder das Hickhack, wer als erster den Antrag eingebracht hat, dann darf das keine Fraktion sein, die in der Opposition ist, sondern man muss wieder zwei Monate auf den übernächsten Gemeinderat warten und dann kann man ihn selber einbringen. Das ist doch irgendwie ein bisschen komisch. Wenn man zukunftsorientiert denkt - das habe ich heute bei diesem Antrag gehört -, dann sollte man doch auf kurzem Weg sagen, wie man zu einer Lösung kommt. Das ist offensichtlich kein Topf, der ein exorbitantes Budget braucht. Im Antrag der Grünen steht explizit, dass er beworben werden soll. Wenn keiner weiß, dass es einen Topf gibt, wird man auch nicht darauf zugreifen. Wenn man das Ganze aber medial und mit geeigneten Maßnahmen bewirbt, dann könnte es durchaus interessant werden, ein paar dieser Maßnahmen mit so einer Förderung noch auszubauen. Ich kann diesem Antrag sehr viel abgewinnen. Wir von der ÖVP unterstützen das. Ich verstehe schon, dass Sie Stadtrat Hein beistehen wollen, weil er heute nicht der einzige Miesepeter sein möchte, in dem er Anträge abwimmelt. Sie können Sie sich danach noch auf ein Bier zusammenstellen.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Herr Gemeinderat Rosenmayr, ich bin doch noch einmal Miesepeter. Für Sie noch einmal zur Wiederholung. Wir haben ab dem Jahr 2005 nur mehr fünf Prozent der Dach- und Fassadenbegrünungen aus diesem Topf gefördert. Die Obergrenze bei der Fassadenbegrünung war 7500 Euro pro Förderfall, noch einmal für Sie, diese wären ab 1989 möglich gewesen. 1997 hat es ein einziges Ansuchen gegeben, das war das Parkhaus in der Bethlehemstraße und diese Fassadenbegrünung gibt es nicht mehr. Ich würde es wesentlich geschickter finden, dort Fassaden zu begrünen, wo wir das selbst in der Hand hätten auch die Pflege durchzuführen, weil sich diese Fassadenbegrünung für Private als zu aufwendig und zu kostenintensiv herausgestellt hat. Man kann das natürlich bis zum Gehtnichtmehr bewerben, das Problem ist aber, dass die Förderung nur einen Bruchteil der Gesamtkosten ausmacht. Wenn wir eine Förderhöhe von 1550 Euro ausschütten - nehmen wir als Beispiel das Jahr 2016 – dann ist das wirklich nur ein Bruchteil, der fünf Prozent der Gesamtkosten ausmacht. Mit diesem veralteten Konzept wird sich sicher keine Schlange an Förderwerbern anstellen. Deswegen brauchen wir neue Ansätze. Natürlich ist auch der Grünreferent gefordert, weil in seinem Geschäftsbereich und nicht in meinem die Expertise vorhanden ist, welche Pflanzenarten sich dazu am besten eignen und wie diese gepflegt und gewartet werden.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Irgendwie ist das fast lustig. Nur zur Information, die Förderrichtlinie in der geltenden Fassung wurde 2009 beschlossen. Wenn es darum geht, diese Förderung mit entsprechendem Geld zu dotieren, verweist die SPÖ auf das Stadtentwicklungskonzept und argumentiert, dass man dem nicht vorgreifen kann beziehungsweise keine Einzelmaßnahme herausgreifen kann. Vorher ist aber schon beschlossen worden, dass Kollege Baier und ich ein Konzept für diese Förderung entwickeln sollen. Es macht also nichts, wenn man jetzt ein Konzept entwickelt, also mit der Entwicklung dieser Einzelmaßnahme vorgreift. Da verstehe ich die Welt wirklich nicht mehr. Es ist ausführlich referiert worden, dass diese Förderung seit langem besteht. Über die Frage wie lange, gibt es unterschiedliche Sichtweisen, ihr präferiert die gültige Fassung, die besteht jetzt auch schon seit vielen Jahren. Diese Förderung gibt es seit langem. In der Stadt ist es normalerweise schon üblich, dass sich diejenigen, die für die konkrete Förderung zuständig sind, überlegen, was gescheit ist und in welcher Form man fördert. Ich habe überhaupt noch nie erlebt, wenn irgendjemand für eine Förderung zuständig ist, sagt, es sollen sich andere Referenten darum kümmern. Ich habe nichts dagegen. Ich hätte mir nie getraut zu sagen, bitte ich möchte das gerne übernehmen. Ich habe das Gefühl, dass es bei mir in guten Händen ist. Ich habe vorher schon gesagt, ich übernehme das gerne. Diese Argumentationsketten, die wir gehört haben, sind aus meiner Sicht mehr, als absurd. Herr Kollege Hein, Sie sagen dann noch, dass die Fassadenbegrünung für Private zu teuer und nicht finanzierbar ist. Es gibt sehr viele Private, die eine Fassadenbegrünung haben, Fassadenbegrünung gibt es von/bis. Es gibt Fassadenbegrünungen, die praktisch de facto gar nichts kosten, wenn man auf dem Boden einen Efeu oder ein Veitschi einsetzt, der hinaufklettert. Da kostet diese Maßnahme in Summe - was werde ich für eine durchschnittliche Hauslänge brauchen, vielleicht zehn Pflanzen zu á fünf Euro - 50 Euro, wenn ich sie selbst einsetze. Diese Argumentation ist lächerlich. Fassadenbegrünung gibt es von/bis und ob das für Private leistbar ist oder nicht, ist vollkommen absurd. Wie gesagt, es gibt viele Beispiele, bei denen Private das umsetzen. Ich will dazu gar nicht mehr recht viel sagen. Ich bedanke mich bei der ÖVP, dass sie die Zustimmung angekündigt hat. Wie auch immer diese Abstimmung ausgeht - ich habe es vorher schon gesagt – nehme ich mich dieses Themas sehr gerne an und ich freue mich darauf. So geht das nicht.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 9 Radverkehrsoffensive – Budget 2019 und führt aus: „Vielen Dank, bei diesem Tagesordnungspunkt geht es wieder einmal um den Radverkehr. Wie wir wissen, führen Linz und das Radfahren eine recht schwierige Beziehung. Bei der letzten BürgerInnenbefragung hat sich herausgestellt, dass sich 33 Prozent der BefragungsteilnehmerInnen mit der aktuellen Situation im Radverkehr unzufrieden zeigen, in der Innenstadt waren es sogar 40 Prozent. Einer der Gründe ist, dass wir mit einem Radverkehrsbudget von 1,70 Euro pro LinzerIn und Jahr - wie wir heute schon gehört haben - wirklich ganz, ganz hinten sind und sehr, sehr wenig investieren. Zum Vergleich - investiert Salzburg 13 Euro pro EinwohnerIn und Jahr, das sind zwei Millionen Euro und der grüne Bürgermeister Georg Willi hat in Innsbruck sogar vor, bis zu fünf Millionen Euro im Jahr zu investieren. Herr Stadtrat Hein, Sie werden uns sicher sagen, Sie haben im Jahr 2016 mehr investiert, dann waren das 2,10 Euro. Da liegen wir noch immer weit darunter. In Deutschland hat es auch eine sehr, sehr spannende Studie gegeben. Bei den Einsteiger- bzw. Beginner-Kommunen werden fünf Euro pro EinwohnerIn und Jahr genannt. Dazu gibt es auch eine entsprechende Definition, Einsteigerkommunen haben einen Radverkehrsanteil von deutlich unter zehn Prozent. Das heißt, da passen wir sehr gut dazu, fünf Euro im Jahr könnte eine Zielsetzung sein, mit der man einmal beginnt. Das wäre dann hochgerechnet auf die EinwohnerInnenzahl unserer Stadt ungefähr eine Million Euro und das beantragen wir entsprechend. Damit man sich in Zukunft die Diskussionen sparen kann, wäre es natürlich auch gut zu beobachten, ob und wofür das Geld ausgegeben worden ist. Wir möchten, dass es regelmäßig Berichte gibt und wir das Ganze im Ausschuss gut monitoren können und es gut beleuchtet wird. Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Mitglieder des Stadtsenates werden gebeten, ab dem Rechnungsvoranschlag 2019 eine Mindestdotierung von fünf Euro pro EinwohnerIn auf der Kostenvoranschlagsstelle ,Errichtung von Rad- und Wanderwegen‘ vorzusehen. Weiters wird der zuständige Referent gebeten, in regelmäßigen Berichten im Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau über die Verwendung der Mittel zu informieren.‘ Die Bedeckung anfallender Kosten soll im Rahmen der Erstellung des Budgets 2019 erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich bitte um Zustimmung. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Gemeinderat Grininger, ich kann mir das Schmunzeln fast nicht verkneifen, wenn Sie jetzt eine Radoffensive fordern. Die Grünen waren zwölf Jahre in Regierungsverantwortung auch im Land Oberösterreich, sechs Jahre davon stellten sie sogar einen eigenen Verkehrsstadtrat. Viele Probleme, die Sie kritisieren und für die Sie eine rasche Lösung verlangen, hätten Ihre Leute schon lang lösen können. Schaut man die Nibelungenbrücke an, dann hätte man das machen können; eine Verbesserung der Donauquerung hätte man machen können; den Ausbau der Industriezeile hätte man machen können; den Radweg Linz – Wilhering hätte man damals schon machen können; die Anbindung an den Mühlkreisbahnhof hätte man machen können; den Ausbau der Bike-and-ride-Anlagen beim Mühlkreisbahnhof hätte man machen können; eine Entschärfung beim Hinsenkampplatz hätte man machen können; Lückenschlüsse im Radnetz hätte man machen können, weil die nicht gestern entstanden sind, die gibt es schon ein bisschen länger. Einen provisorischen Radweg bei der Westeinfahrt Waldeggstraße hätte man machen können. Ein Ausbau der Radabstellplätze war, bis ich das Ressort übernommen habe, nicht wirklich sichtbar, jetzt sind sie sichtbar, auch das hätte man auch machen können. Die Errichtung der Radhauptrouten - dafür sind Ihre Leute vom Land zuständig gewesen, zumindest in der Koalition mit der ÖVP -, hätte man machen können aber keine einzige ist gemacht worden. Jetzt kommen Sie und wollen mehr oder weniger das Gewissen der Radfahrer sein und sagen, wir wollen etwas machen. Ich werde Ihnen sagen, welche Projekte jetzt am Laufen sind, nicht unter einem grünen, sondern unter einem blauen Verkehrsstadtrat. Wir werden den Mühlkreisbahnhof an das Linzer Radnetz besser anbinden, das wird relativ rasch umsetzbar sein. Wir werden die Bike-and-ride-Anlagen am Mühlkreisbahnhof ausbauen und nahezu verdoppeln, die Verträge mit der ÖBB und mit dem Land sind unterschrieben. Wir arbeiten an der Realisierung des Nord-Süd-Highway im Osten von Linz. Hier ist eine eigene Brücke notwendig, die in etwa zwölf Millionen Euro kosten wird, das werden wir hoffentlich hinbekommen. Die Planung durch die Verkehrsabteilung für den Bau eines Radwegs auf der Florianer Bahntrasse ist fertig. Wir brauchen ein Vorprojekt und wenn das Budget dann auch noch aufzustellen ist, können wir auch diesen Radweg bauen. Auch mit der Gemeinde St. Florian bin ich im Gespräch. Neue attraktive Donauquerungen werden durch die neue Donaubrücke, durch die Bypassbrücke entstehen. Weiters wird es auf der ehemaligen Trasse der Mühlkreisbahn neue Radwege geben. Ein Ast wird Richtung Posthof führen, damit wird wahrscheinlich heuer noch begonnen. Dieses Projekt machen wir gemeinsam mit der Tabakfabrik. Der nächste Ast Richtung Derfflingerstraße wird nächstes Jahr gebaut. Der Ausbau der Industriezeile mit Radwegen wird im Jahr 2020 gebaut. Wir werden gemeinsam mit dem Landesrat auch einen provisorischen Radweg entlang der Waldeggstraße bauen und vieles andere mehr. Wenn Sie diese Kosten aufrechnen, sind das viele Millionen Euro. Wenn Sie sagen, wir brauchen eine Million Euro im Jahr, dann werden wir mit diesen Projekten viele Jahre gutmachen. Also bitte, Herr Grininger, kommen Sie nicht mit Vergleichen, wie Salzburg und weiß Gott was. Nehmen wir Wien als Beispiel. Ihre Parteikollegin Frau Vassilakou macht eine Brechstangen-Politik und realisiert Radwege auf denen keiner fährt. Man organisiert Radfahrten um Zählstationen, um den Eindruck zu erwecken, dass diese Radwege weiß Gott wie toll frequentiert sind. Trotzdem kommt Wien nicht über die Acht-Prozent-Grenze hinaus. Vergleicht man Salzburg mit Linz, sieht man, dass es in Salzburg 2,7 Kilometer Radwege auf einem Quadratkilometer gibt, in Linz ist das Verhältnis genau dasselbe. Machen Sie die Radpolitik in Linz nicht dauernd schlecht, in den letzten Jahren ist wirklich viel passiert. Nehmen Sie nicht immer nur Zahlen her, die Ihrer Argumentation dienlich sind, ohne diese wirklich objektiv zu betrachten. Im Prinzip vergleichen Sie dauernd den Modal Split von Salzburg mit Linz, mit Wien. Es gibt kein standardisiertes Verfahren, wie dieser Modal Split ermittelt wird. Das heißt, Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Sie nennen auch nicht, dass wir in Linz einen wesentlich höheren öffentlichen Verkehrsanteil, als in Salzburg haben, Wien hat das auch, vielleicht hängt da auch etwas damit zusammen. Sie lassen ganz außer Acht - das ist auch ein Faktum -, dass die Sanfte Mobilität nur zu Lasten des öffentlichen Verkehrs profitiert. Es gibt nicht sehr viele Autofahrer, die auf das Rad umsteigen. Das sind meistens Menschen, die sonst mit dem öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Das Spiel kennen wir. Wir können uns Freiburg anschauen. Freiburg hat einen sehr hohen Anteil an Radfahrern. Reden Sie einmal mit den Verkehrsbetrieben, die klagen darüber. Natürlich klagen sie darüber, weil Fahrgäste abgehen. Solange das Wetter schön ist, fahren die Leute mit dem Rad. Sie verlangen aber schon, dass entsprechende Kapazitäten im öffentlichen Verkehr bei Schlechtwetter vorhanden sind. Das heißt, der öffentliche Verkehr wird dadurch noch schwieriger zu finanzieren. Es ist nicht alles so, wie es scheint, Herr Gemeinderat Grininger. Daher sage ich, dass wir diesen Weg konsequent weiterfahren und weiterführen werden, wir werden diese Projekte umsetzen und schauen, dass wir diese Budgets aufstellen. Herr Grininger, Ihre Leute haben über viele Jahre die Chance gehabt, eine Radoffensive zu machen, nur diese Chance haben Sie nicht genutzt.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mayr: „Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Fraktion wird diesem Antrag der Grünen selbstverständlich die Zustimmung erteilen. Um den Anteil der Radfahrer zu erhöhen, ist es dringend nötig, zum Ausbau der Radwege-Infrastruktur ein vernünftiges Budget zur Verfügung zu stellen. Ob es nun gerade fünf Euro pro Linzer oder Linzerin sein sollen, ist eher zweitrangig. Wir würden genauso mit vier Euro zufrieden sein oder uns über sechs Euro noch mehr freuen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Herr Stadtrat Hein, ganz ruhig, Sie werden gleich immer ganz nervös, wenn man entsprechend …Zwischenruf… Es hat schon so gewirkt, ganz ruhig, ganz ruhig. Herr Stadtrat, Sie haben vom Modal Split geredet und dass wir so einen hohen Anteil an öffentlichen Verkehrsmitteln haben, das stimmt. Aber auf der anderen Seite hat es letztes Jahr eine Studie gegeben, bei der Linz im schlechten Mittelfeld war. Wenn man die gesamte sanfte Mobilität, den gesamten Umweltverbund anschaut, liegt Wien bei 73 Prozent, Graz bei 54 Prozent, wir liegen bei 50 Prozent und Eisenstadt ist noch hinter uns. (Zwischenruf) Das ist eine Greenpeace-Studie, die haben das zusammengetragen. (Zwischenruf) Die haben das erhoben und die Sachen entsprechend angeschaut. Vom Ministerium hat es bezüglich Investitionen auch etwas gegeben, da hat die Stadt Linz nicht rückgemeldet, aber damals waren Sie noch nicht im Amt. Sie haben gesagt, dass Die Grünen nichts gemacht haben. Stadtrat Himmelbauer hat den Radverkehr in Linz wirklich weitergebracht und hat das Radfahren zum Thema gemacht. Es ist fast unverschämt, wenn Sie sagen, dass Stadtrat Himmelbauer damals nichts gemacht hat. Ich erinnere zum Beispiel an die Brücke, die damals, glaube ich, auch von Ihrer Fraktion abgelehnt und abgeschmettert worden ist, obwohl es schon sehr weite Planungsfortschritte gegeben hat. Beispielsweise geht die Öffnung der Einbahnen ganz klar auf Stadtrat Himmelbauer zurück oder die vorgezogenen Haltestreifen bei den Ampeln. Das hat dem Radverkehr zu einem guten Gefühl und zu einer positiven Sicherheitsentwicklung verholfen. Man muss auch noch dazusagen, dass wir danach nicht mehr für den Verkehr zuständig waren. Wenn mich nicht alles täuscht, ist zum Beispiel auch der Radweg Linz-Wilhering von Landesrat Steinkellner gekippt worden und nicht von einem Grünen. So viel einmal dazu. Ich würde mir auf jeden Fall trotzdem wünschen, uns zuzustimmen. Wenn Sie mehr Geld brauchen können wir gerne auch mehr machen, ich habe grundsätzlich mindestens fünf Euro genannt. Wenn Sie mehr Geld brauchen, kann man immer darüber gehen. Wir wollen eine Marke setzen unter die wir auf keinen Fall gehen wollen. Ich bitte um Zustimmung, damit für den Radverkehr etwas weitergeht. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 10 Grünraumplanung im Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Antrag geht es um zusätzliche Ressourcen im Bereich der Grünraumplanung in der Stadt, natürlich auch ausgelöst durch die Klimakrise und die heißesten Sommermonate seit Messbeginn. Es geht nicht darum zu sagen, dass es in der Stadt nicht manche gibt, die sich tatsächlich ernsthaft damit beschäftigen. Ich glaube aber, dass es wichtig ist, aufgrund der Entwicklungen des Klimas Maßnahmen zu treffen und den Fokus verstärkt dorthin zu richten, wie wir im verbauten Gebiet künftig mit heißen Sommern umgehen, um die Lebensqualität und die Gesundheit der Linzerinnen und Linzer nicht zu gefährden. Aus unserer Sicht ist es ein guter Zeitpunkt, tatsächlich zusätzliche Ressourcen zu den bestehenden zu schaffen und aufgrund der zusätzlichen Ressourcen eine Stelle, eine Schwerpunktsetzung, eine Priorität für dieses Thema in der Stadtverwaltung zu suchen und tatsächlich ganz bewusst und gezielt eine Stelle für Grünraumplanung zu schaffen, auszuschreiben und zu besetzen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird ersucht zu veranlassen, dass eine Stelle für eine Grünraumplanerin/einen Grünraumplaner geschaffen und besetzt wird. Da im Hinblick auf die Klimakrise die Bedeutung und der Ausbau des Stadtgrüns eine zentrale Bedeutung für die Lebensqualität und Gesundheit der Linzerlnnen hat, soll dies auch entsprechend in der Stadtverwaltung verankert werden.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Rosenmayr: „Dritter Antrag zu ‚Grün‘ in der Stadt und dritte Wortmeldung, die ich dazu abgeben darf. Im Antrag selber steht, dass in der Stadtverwaltung eine Position geschaffen werden soll. Wir sind auch der Ansicht, dass das sinnvoll ist. Ob das dann, wie auf der ersten Seite des Antrages angeführt, im Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung ist, sei dahingestellt. Wir haben heute schon einmal zu verstehen gegeben, dass es um die Sache geht und nicht darum, dass irgendwo eine Kompetenzen versteckt, sondern zusammengeführt werden, und dass vor allem etwas weitergeht. Also werden wir diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, wie wir oft genug bewiesen haben, stellen wir die Ergebnisse der Magistratsreform nicht in Frage. Daher ist auch der Zeitpunkt nicht gegeben, dass man jetzt etwas anknabbert, etwas streicht oder neue Posten schafft. Wir sind im Magistrat und in der Magistratsverwaltung sehr gut aufgestellt. Wir greifen auch nicht extra ein, wenn wir vor einem angepeilten Erfolg stehen. Dieser kann nicht sofort eintreten, sondern wir wissen genau, dass das eine gewisse Zeit braucht, es muss evaluierbar sein und die Zusammenlegung der Bereiche Stadtgrün und Straßenbetreuung oder die Schaffung eines weiteren Postens ist durchaus ausreichend und bedarf keiner Veränderung. Was sie beantragen, Frau Roschger - würde keine Aufwertung bedeuten, aber auch keine Abwertung, es muss nur ordentlich gearbeitet werden. Es gibt also wieder so einen Fantasieantrag, der eine Vision darstellt, die aber bezahlt werden muss und bei der ein Posten geschaffen werden muss. Wir wollen unsere Magistratsreform in der Form, wie sie begonnen wurde, zu Ende führen und auf jeden Fall weiterführen. Das sind nur kleine lapidare Störmanöver, manchmal sind ganz gute Ideen dabei. Wir wollen aber in diesem Bereich keine Dienststellenaufstockung. Darum werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Dass ein Antrag im Sinne der Gesundheit und der Lebensqualität ein Störmanöver ist, sei dahingestellt. Ihre Meinung ist, dass man die Magistratsreform so lassen soll, wie sie angesichts der Dinge ist, die passiert sind. Gleichzeitig haben Sie heute der Einrichtung eines Innovationsbüros mit einem Betrag von 350.000 Euro für das zusätzliche Personal zugestimmt. Also ganz so ist es doch nicht. Dort, wo es für Sie passt, dort kann man zusätzliches Personal beschließen. In diesem Fall passt es nicht. Dann soll man aber so ehrlich sein und auch so argumentieren und nicht unglaubwürdige Argumente vorschieben. (Beifall Die Grünen) Dass es um eine Aufwertung oder Abwertung geht, habe ich nicht ganz verstanden. Es geht darum, einer geänderten Realität, dass wir mit Hitze umzugehen haben, zusätzlich Ressourcen zu geben. Natürlich wäre es in Summe eine Aufwertung für das Grün in der Stadt, wenn man mehr Ressourcen hat. Ich verstehe Ihre Argumentation überhaupt nicht, das macht aber nichts. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von den Gemeinderatsfraktionen der ÖVP, Die Grünen und NEOS gemeinsam eingebrachten Antrag M 11 Sonderprüfung der hoheitlichen Bereiche des Magistrates durch das Kontrollamt gemäß § 12 in Verbindung mit § 39 Abs. 4 Statut der Landeshauptstadt Linz und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit versuche ich es kurz zu machen, aber auch weil das Thema, um das es geht, in diesem Gremium und an anderen Stellen schon hinlänglich erörtert worden ist. Ich zitiere eine kurze Passage aus dem vorliegenden Antrag der ÖVP-Fraktion, der Die Grünen Fraktion und von uns NEOS, der auch von Gemeinderätin Mag.a Grünn unterstützt wird: ‚Was in dieser Abteilung möglich war, ist auch in anderen Bereichen des Magistrats nicht auszuschließen. Was im Falle der Aktenaffäre durch eine Anzeige der Finanzpolizei gegen die Stadt Linz publik wurde, kann möglicherweise in anderen Bereichen des Magistrats bislang unbemerkt vonstattengehen: Personalmangel und Desorganisation, Managementschwächen, Spardruck an der falschen Stelle – all diese Symptome der sogenannten Aktenaffäre müssen für andere Bereiche der Verwaltung‘ – es ist auf die Hoheitsverwaltung eingeschränkt - ,unserer Stadt ausgeschlossen werden.‘ Ich habe mich mit diesem Anliegen in der gemeinsamen Sitzung des Stadtsenates und der Fraktionsobleute in Reaktion auf den damals erscheinenden Kontrollamtsbericht an die Stadtregierung gewandt und gefragt, ob man diesen Bericht zum Anlass nimmt, um auch andere Bereiche des Magistrates noch einmal besonders zu durchleuchten. Die Antwort war damals, nein, man geht davon aus, dass das ein Einzelfall ist. Ich glaube, jetzt hoffe ich und wir alle hoffen, dass es sich tatsächlich um einen Einzelfall handelt. Angesichts der gesamten Historie der Aktenaffäre und auch der jüngsten Entwicklungen, die man auch heute wieder den Medien entnehmen kann, ist es unseres Erachtens aber dringend notwendig, dass das unabhängige Kontrollamt überprüft. In diesem Sinne zielt auch dieser Antrag darauf ab, dass der Gemeinderat dem Kontrollamt einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt. Das ist nach unserer Leseart des Statutes grundsätzlich ohne eine Abstimmung im Gemeinderat möglich, weil den Antrag hier knapp mehr als ein Drittel der Mandatarinnen und Mandataren unterstützen. Wir sehen, dass der Antrag trotzdem auf der Tagesordnung steht und ich gehe davon aus, dass uns das Präsidium oder der Vorsitzende erläutern wird, warum das der Fall ist. Ich bitte Sie alle um Zustimmung. Es handelt sich um eine wichtige Angelegenheit im Kernbereich der Aufgaben der Stadt. Der Gemeinderat beschließe: ‚Dem Kontrollamt wird der Auftrag erteilt, sämtliche Bereiche des Magistrats, welche hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, einer Prüfung des funktionierenden Betriebes insbesondere hinsichtlich folgender Gesichtspunkte zu unterziehen: - ausreichender Personalstand zur fortgesetzten Ausübung der hoheitlichen Aufgaben - in den vergangenen zehn Jahren erfolgte Meldungen, Äußerungen, Anträge und ähnliches an obere Führungsebenen oder in oberen Führungsebenen inklusive der politischen Ressortführungen, die das Erfordernis zusätzlicher Personalressourcen betreffen sowie die Reaktionen der Verwaltungsebene und der politisch verantwortlichen Ressortführungen - professionelles, den Anforderungen entsprechendes Prozessmanagement in der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben - funktionierende und standardisierte Dokumentation von Geschäftsfällen unter Einsatz des elektronischen Aktes - Potentiale und Notwendigkeiten von Organisationsentwicklung - Adäquatheit und Funktionieren des Controllings durch den Geschäftsbereich FIWI im Hinblick auf hoheitliche Aufgabenbereiche (Entstehen von budgetären Zielvorgaben, Kontrolle bzw. Steuerung via Kennzahlen, etc.)‘“ (Beifall NEOS, Die Grünen, KPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Als Mitunterstützerin ist klar, dass ich sehr ersuche, diesen Antrag zu unterstützen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir diesen Antrag in der Sitzung des Gemeinderates vor dem Sommer eingebracht haben, wo dieser Antrag mit Stimmenthaltung, ich glaube, von den Freiheitlichen und der SPÖ abgelehnt worden ist. Nachdem wir es wirklich für wichtig halten, waren wir gezwungen sicherzustellen, dass in anderen Bereichen alles gut läuft, es genug Personal gibt und die Abläufe in den behördlichen Bereichen passen. Felix Eypeltauer hat ausgeführt, warum es diese Zweifel gibt. Diese lapidare Ansage, dass die Aktenaffäre ein Sonderfall ist und das ganze Drumherum hat das Vertrauen nicht gestärkt – es tut mir leid. Tatsache ist, dass das Vertrauen aufgrund des Umgangs mit der ganzen Aktenaffäre wahrscheinlich gegenseitig und auf allen Ebenen nicht gerade gestärkt worden ist. Als GemeinderätInnen halte ich es für unsere Pflicht, mit dem, was wir wissen und mit den Informationen, die wir haben, dafür zu sorgen, dass sichergestellt wird, dass alle behördlichen Bereiche überprüft werden. Ich möchte um eine Klärung ersuchen, wie mit diesem Antrag, der von einem Drittel der MandatarInnen unterschrieben worden ist, umzugehen ist, weil in meinem Statut steht nicht wortwörtlich, aber sinngemäß, dass, wenn der Antrag von einem Drittel der MandatarInnen unterschrieben ist, ihn der Bürgermeister direkt an das Kontrollamt weiterzuleiten hat. Vielleicht kann man noch klären, wie heute mit diesem Antrag verfahren wird, damit wir alle wissen, was passiert.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich kann kurz beantworten, wie das Procedere sein wird. Dieser Antrag ist deswegen auf der Tagesordnung, weil er mit der Anmerkung ‚Der Gemeinderat beschließe:‘ so formuliert war. Das ist die Frage, die ich für Gemeinderat Eypeltauer beantworten kann. Wie mit dem Antrag umzugehen ist, werde ich, nachdem es unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt, einer inhaltlichen Prüfung unterziehen lassen, unabhängig vom Ergebnis der heutigen Abstimmung.“ Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, ‚...denn sie wissen nicht, was sie tun‘, das ist der Titel eines Films über so genannte ‚Halbstarke‘ in den 50er-Jahren. Es ist aber auch für die weniger bibelfesten hier ein Zitat aus dem Lukas-Evangelium, Kapitel 23, Vers 34, ‚…denn sie wissen nicht, was sie tun‘. Warum diese Bezugnahme? Mit dem vorliegenden Antrag sollen zeitnah sämtliche Bereiche des Linzer Magistrates, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, vom Kontrollamt geprüft werden. So eine großflächige Prüfung, die sich nicht auf einen bestimmten Vorgang bezieht, wie es im § 39 Abs. 4 heißt, sondern die Dutzende von Magistratsabteilungen umfasst, würde das Kontrollamt für geschätzte zwei Jahre umfassend in Anspruch nehmen und damit für andere Prüfungen blockieren. Damit wird übrigens neben dem Generalverdacht, der damit gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Magistrates mitschwingt, eines ganz bewusst ignoriert, nämlich dass das Kontrollamt nämlich laufend Prüfungen des gesamten Apparates macht und das nach einem sehr wohl überlegten, risikoorientierten Prüfplan. Das, was diese - wie ich sie schon mehrfach bezeichnet habe - unheilige Allianz aus NEOS, ÖVP und Die Grünen nun als Beschluss des Gemeinderates fordert, wie der Bürgermeister schon gesagt hat, lieber Felix Eypeltauer, das würde risikoorientierte Prüfungen in anderen Bereichen gänzlich verunmöglichen, weil das Kontrollamt für nahezu zwei Jahre - wie ich schon gesagt habe – lahmgelegt wäre. Wer so etwas fordert, der weiß entweder nicht, was er tut - da bin ich dann wieder bei meinem Ausgangspunkt – oder - das wäre noch schlimmer – er will die Stadtkontrolle ganz bewusst lahmlegen. Unsere Zustimmung findet das sicher nicht.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Schilchegger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, anknüpfend an Kollegen Leidenmühler, dem ich inhaltlich nur Recht geben kann, verstehe ich das nicht ganz. Sie sind drei Fraktionen, haben drei Monate Zeit und brüten über einen Antrag und über die Auslegung des Statuts und schaffen es nicht, einen korrekten Antrag zu stellen. Das ist für die Opposition schon einmal ein Armutszeugnis. Ich kann für Felix Eypeltauer noch einmal kurz erklären, warum das kein Drittelantrag sein kann. Im Statut ist klar festgelegt, was einen Drittelantrag voraussetzt, nämlich, dass sich der Antrag auf einen bestimmten Vorgang beziehen muss. Das geht nicht, wenn man hier einen Prüfungsgegenstand haben möchte, der sich auf sämtliche Bereiche des Magistrats bezieht, dann ist das sicher alles andere, als ein hinreichend bestimmter Vorgang, daher müssen wir es heute im Gemeinderat behandeln. Ich behaupte nicht, dass man den Antrag nicht sehr wohl als Gemeinderatsbeschluss beantragen und vorbringen kann. Das ist sicherlich möglich, aber deswegen ist es nicht sinnvoller. Das ist ein inhaltlicher Nonsens - wie schon Kollege Leidenmühler richtig ausgeführt hat -, das Kontrollamt braucht unsere Anträge nicht, um Prüftätigkeiten entfalten zu können, es wird auch von Amts wegen tätig. Ich behaupte nicht, dass jeder Antrag, das Kontrollamt mit einer bestimmten Prüfung zu befassen, deswegen sinnlos ist. Das ist schon sinnvoll, wenn es einen bestimmten Verdachtsfall gibt, wenn ein bestimmter Medienbericht nahe legt, dass etwas nicht stimmt. Wenn Ihnen als Gemeinderat persönlich ein Missstand auffällt, dann kann man hieraus ganz klar einen Prüfauftrag formulieren, über den wir dann auch beraten können und der dann auch Gegenstand der Beschlussfassung sein kann und wo das Kontrollamt ganz klar hier weiß, was bis wann zu tun ist. Hier wiederholen Sie nur den ohnehin schon bestehenden gesetzlichen Prüfauftrag und daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Wir haben die Diskussion sachlich begonnen und es gibt immer wieder einen Kollegen, der von der Sachlichkeit abweicht, das ist unglaublich. Ich werde darauf überhaupt nicht eingehen. Wir haben einen Antrag gestellt, weil im Statut steht, dass ein Antrag gemäß § 12 von mindestens einem Drittel unterschrieben werden muss. Es ist ein Antrag, weil es im Statut so verlangt wird. Sie haben gesagt, Sie wissen nicht, wie das ist, weil ,der Gemeinderat beschließe:‘ steht. Zur Geschichte mit dem Aufwand. Es wird uns immer vorgeworfen, dass wir vergessen, dass das Kontrollamt weisungsfrei ist, es obliegt also dem weisungsfreien Kontrollamtsdirektor den Inhalt und den Umfang dieser Prüfung so anzulegen, dass er damit nicht zwei Jahre beschäftigt ist. Ich glaube auch nicht, dass das notwendig ist, außer es ist tatsächlich notwendig in einer derart intensiven Tiefe zu prüfen, wovon wir alle nicht ausgehen. Es kann mir niemand sagen, dass man eine Überprüfung, ob der Personalstand zur Ausübung der hoheitlichen Aufgaben reicht, ob das Prozessmanagement und die Abläufe funktionieren, nicht in einem vertretbaren Umfang machen kann. Ich halte es für wahnsinnig entlarvend, wenn Kollege Schilchegger im Zusammenhang mit diesem Antrag von Nonsens und sonstigen Dingen spricht. Das zu tun, nach dem, was heute alles passiert und veröffentlicht worden ist, halte ich für sehr, sehr mutig. Ich würde die SPÖ und FPÖ tatsächlich ersuchen, endlich den Weg frei zu machen, dass wir unsere Aufklärungsarbeit als GemeinderätInnen, die offensichtlich mehr denn je notwendig ist, fortführen können.“ (Beifall Die Grünen, ÖVP, NEOS) Gemeinderat Mag. Hajart: „Ich habe mir gedacht, dass mich in dieser Causa nichts mehr überrascht, aber man kann immer wieder eines Neuen belehrt werden. Offensichtlich gibt es zwei Argumente, mit denen man jetzt erläutert, warum das nicht möglich ist oder warum man das nicht will. Zum einen - das haben wir an anderer Stelle auch schon gehabt - die rechtliche Argumentation, die vorgeschoben wird, ist meines Erachtens eine an den Haaren herbeigezogene Argumentation und zum anderen das fadenscheinige Argument, dass das Kontrollamt lahmgelegt werden würde. Beides ist natürlich ein Blödsinn. Zwischenruf Gemeinderat Kleinhanns: „Ein Blödsinn?“ Gemeinderat Mag. Hajart weiter: Ja, lieber Günter Kleinhanns, ein Blödsinn, lasse dir erklären, warum. (Zwischenruf) Herr Bürgermeister, dass bei Ihnen heute die Nerven lahmliegen, kann ich verstehen. Ich würde Sie ersuchen, dass Sie sich aber bitte auch an die Verhaltensnormen halten, die Sie immer einfordern, nicht nur was Zwischenrufe betrifft, sondern auch gewisse Gesten, die wenn man eine gewisse Verhaltensnorm als gültig anerkennt, einfach unredlich sind. Wir haben, wie Kollegin Roschger schon gesagt hat, vor einiger Zeit einen Gemeinderatsantrag eingebracht, der mehr oder weniger auf dieselbe Zielsetzung angelegt ist. Was dieses Vorhaben betrifft, haben uns die Ereignisse der letzten Wochen und Monate - da kann ich nur für mich sprechen - wesentlich darin bestärkt, dass man sich andere behördliche Bereiche des Magistrats genauer anschauen muss. Vor einiger Zeit hat es einen Kontrollamtsbericht in Bezug auf den Bereich der Ausländerstandsangelegenheiten gegeben, wo es wegen längerer Krankenstände zu Personalmangel gekommen ist, was zu einem massiven Druck auf das Personal geführt hat. In der Folge haben wir leider erfahren müssen, was es mit der Aktenaffäre auf sich hat, wo meines Erachtens ein massives Organisationsversagen mit Bürgermeister Luger an der Spitze stattgefunden und es massive Mängel gegeben hat, was das Krisenmanagement von Ihnen, Herr Bürgermeister, anlangt. Die Aufklärungsarbeit der letzten Wochen und Monate hat mich noch darin bestärkt, dass man sich gewisse andere behördliche Bereiche des Magistrats näher anschauen muss. Ich nenne zum Beispiel die Sitzung des Kontrollausschusses, bei der wir Frau Personaldirektorin gehört haben und für mich der Eindruck entstanden ist, dass man aus diesen problematischen Bereichen nicht wirklich etwas gelernt hat. Gerade die SPÖ hat sich in der Aktenaffäre nicht wirklich mit Ruhm bekleckert. Ich wäre darum auch ein wenig vorsichtiger mit so aber klugen Tipps, lieber Franz Leidenmühler - auf Details der letzten Vergangenheit will ich gar nicht eingehen. Im Statut gibt es bewusst die Möglichkeit des Minderheitenrechtes, dass ein Drittels der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte so einen Auftrag an das Kontrollamt erteilen kann. Wir haben alle statutarisch erforderlichen Punkte erfüllt. Wenn jetzt versucht wird, diesen Wunsch nach Aufklärung und Transparenz wieder mit rechtlichen Argumenten zunichte zu machen, dann behalten wir uns sicher alle Schritte vor. Aber unabhängig von der rechtlichen Problematik, die da ins Treffen geführt wird, muss ich schon ganz ehrlich sagen, dass für mich neben dem finanziellen Entgang für die Stadt Linz oder andere Organisationen, der Vertrauensverlust in eine Behörde schon ganz schwer wiegt. Über 2000 Verwaltungsstrafverfahren sind verjährt. Viele davon sind von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter nicht einmal angetastet worden. Damit geht ein gewisser Vertrauensverlust einher. Wie kann man dem entgegenwirken. Ich glaube, durch Transparenz, die man nach außen ausstrahlt und durch die Ermöglichung von Kontrolle. Wenn man jetzt wieder irgendwelche fadenscheinigen Argumente findet, um Transparenz und Kontrolle zu verhindern, dann zeichnet das schon ein ganz klares Bild der Rathausmehrheit. Und zu dem witzigen Argument, dass das Kontrollamt lahmgelegt werde, kann ich nur das wiederholen, was Ursula Roschger schon völlig richtig gesagt hat und was auch dir, lieber Franz Leidenmühler, als Jurist, sogar Professor, glaube ich, klar sein muss. Das Kontrollamt ist weisungsfrei. Es gibt Aufträge, was die Zielsetzungen zur Prüftätigkeit betrifft, das Kontrollamt ist aber am Ende des Tages weisungsfrei, wie es eine Prüfung ausgestaltet und was den Umfang einer Prüfung oder den Umfang eines Kontrollamtsberichtes betrifft. Das muss auch dir, lieber Franz Leidenmühler, klar sein. Unabhängig, wie die Abstimmung heute ausgeht, ist dieser Prüfauftrag ergangen. Herr Bürgermeister Luger hat das ehestmöglich an das Kontrollamt weiterzuleiten. Somit ist das schon beschlossen, egal, wie der Gemeinderat heute abstimmt.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Schilchegger: „Noch einmal ganz kurz replizierend, Martin, ich sehe dir das nach, du bist kein Jurist, das ist auch in Ordnung. Was ich nicht verstehe ist, ihr habt die juristische Fachkompetenz. Ich glaube, der Berichterstatter war Felix Eypeltauer, der sollte das an sich besser wissen. Das Problem ist, dass dieser Drittelantrag nach dem Statut nicht gültig sein kann, weil es sich nicht um einen bestimmten Vorgang handelt. Ich bitte euch darum, aus reinem, sage ich einmal, fast rechtswissenschaftlichem Interesse, macht eine Aufsichtsbeschwerde, schaut euch einmal an, was hier das Land dazu sagt. Wenn ihr juristisch Recht habt und eure Rechtsauffassung stimmt, dann ist es mit eurem Drittel beschlossen. Wenn aber stimmt, was ich meine, dann ist es komplett korrekt, dass wir diesen Antrag im Gemeinderat heute abstimmen und die Mehrheit entscheidet.“ Bürgermeister Luger: „Ich darf folgendes vorschlagen: Dass der Antrag zur Abstimmung kommt, ist völlig klar, das ist von den Antragstellern so beabsichtigt. Es gibt unterschiedliche Interpretationen des § 39 Abs. 4. Ich ersuche das Präsidium in absehbarer Zeit eine detaillierte, rechtliche Würdigung dieser Argumente vorzubringen. Niemand aus der Fraktion der Sozialdemokratie oder der FPÖ hat die Intention, nicht transparent zu agieren, sondern es geht schon um darum, dass das Statut nicht dauernd so gebogen und interpretiert werden kann, wie man sich das im Einzelfall wünscht. Dafür gibt es nicht Klubobleute, die das interpretieren. (Unruhe) Hier im Haus gibt es die juristische Expertise und das Präsidium wird das in Folge beurteilen. Wer immer mit der Beurteilung nicht einverstanden ist, dem steht in Österreich und auch in unserer Stadt der Rechtsweg zu und deswegen kommt der Antrag auch zur Abstimmung. Die detaillierte juristische Prüfung wird erfolgen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Danke, Herr Vorsitzender, ich möchte die Aktenaffäre inhaltlich nicht weiter erörtern oder ausrollen, dafür gibt und gab es schon andere Gelegenheiten. Ich schließe mich dem Ersuchen an das Präsidium natürlich an und bekräftige das. Insbesondere wäre es wichtig zu klären, was ein bestimmter Vorgang ist und wie weit der geht. Ich sehe es nicht so eindeutig, wie Franz Leidenmühler und Michael Schilchegger, die im Übrigen beide größere juristische Expertise und Kompetenz haben, als ich. Das sieht man alleine schon an den Berufstiteln, das möchte ich an der Stelle schon sagen, weil immer so viel gegeneinander gesagt wird und bei diesem Thema so viel Missgunst auf einmal - nicht von meiner Seite, nicht von der Seite der Grünen und auch nicht von der Seite der ÖVP - in den Raum kommt. Jetzt einmal etwas Nettes und Positives. Aber abgesehen davon, ist diese rechtliche Beurteilung des § 12 Abs. 4 mit Sicherheit wichtig und auch mir sehr willkommen. Aber schauen wir jetzt einmal in einen anderen Frame, um es technisch zu sagen. Warum kommt es zu so einem Antrag? Warum sehen sich drei Fraktionen und Gemeinderätin Mag.a Grünn mehr oder weniger gezwungen, an die zuständige Stadtverwaltung so einen Prüfauftrag zu stellen? Das ist allerhand und sollte nicht notwendig sein. Der Grund ist - Martin Hajart hat es schon anklingen lassen - ein Vertrauensverlust. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wenn wir uns einerseits anschauen, wie es zur Aktenaffäre gekommen ist und wenn wir uns andererseits anschauen, wie seitens der Bürgermeisterpartei SPÖ und leider immer wieder seitens der FPÖ mit unseren Aufklärungsbestrebungen umgegangen wurde, dann können Sie doch bitte nicht ernsthaft erwarten, dass wir Ihnen vertrauen, dass Sie diese Maßnahmen, die hier notwendig sind, auch wirklich setzen. Sie können das schon gar nicht erwarten, wenn auf meine Frage an die Zuständigen in der Stadtregierung, ob in anderen Bereichen des Magistrates nach dem Rechten gesehen wird, die Antwort kommt, dass das wohl ein Einzelfall sein wird. Das ist derart unlogisch, dass man nur reagieren kann, indem man weiterbohrt und weiterfragt, indem man versucht, das wirklich zu durchdringen und zu verstehen und indem man an Sie, die Sie in Regierungsverantwortung stehen, appelliert, sich wirklich darum zu kümmern. Heute mag kein Prüfauftrag ans Kontrollamt ergehen, so sei es. Aber nehmen Sie meinen und unseren Appell ernst, sich wirklich um diesen Magistrat zu kümmern. Mehr bleibt mir momentan auch nicht zu tun. Bemühen Sie sich bitte das Vertrauen – so schwer es sein wird – wieder zu gewinnen. Es geht - ich habe es heute schon einmal gesagt - um den Kernbereich der hoheitlichen Aufgaben unserer Stadt, in dem der Magistrat, der Ihnen, Herr Bürgermeister, untersteht, extrem und eklatant und über Jahre versagt hat.“ (Beifall NEOS, ÖVP, Die Grünen) Bürgermeister Luger zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich weise den letzten von Ihnen formulierten Satz - eigentlich sind es zwei Sätze, wie man im Protokoll merken wird - entschieden zurück.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger: „Das weitere Vorgehen mit diesem Antrag habe ich bereits angekündigt.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 12 Querung Fußgänger – Gruberstraße – Ludlgasse und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich habe ein Entspannungsprogramm anzubieten. Sie wissen, es geht darum, dass Fußgänger besser und vor allen Dingen schneller und sicherer unterwegs sein können. Linz hat in den letzten drei Jahren, dank Markus Hein, schon einige Anstrengungen gemacht. Es ist mir wichtig zu betonen, dass das kein freakiges Thema, keine Frage der Ideologie ist, überspitzt gesagt, dass Fußgängerfreundlichkeit kein Grünes-Thema ist, sondern ein echtes, wichtiges Verkehrsthema. Zwischenruf Gemeinderätin Roschger: „Willst du sagen, dass Grünen-Themen keine echten Themen sind?“ Gemeinderat Poto?nik weiter: Ein bisschen Humor Ursula, ein bisschen Humor. Jeder Fußgänger entlastet die Straßen. 50 Prozent der Wege in der Stadt mit dem Personenkraftwagen sind unnötig, werden aus Bequemlichkeit gefahren oder weil die Fußwege nicht attraktiv sind. Gerade für Kinder ist das wichtig, entscheidend, dass die Sicherheit gewährleistet ist, um den Schulweg überhaupt zu Fuß zu gehen. Im konkreten Fall - das ist der neunte Vorschlag - geht es um einen stark frequentierten Schleichweg und ‚Abkürzer‘, der in der Fortsetzung der Ludlgasse über die Gruberstraße führt. Dort ist die Gruberstraße extrem breit, wirklich sehr, sehr breit und die Spuren so angelegt, dass die Autos Gas geben. Ich bin nicht der Einzige, dem das schon aufgefallen ist, das ist schon vielen aufgefallen. Um die Querung zu verkürzen, wäre eine Mittelinsel leicht und schnell zu machen und aus meiner Sicht das Richtige. Interessant ist - das möchte ich hier nicht unerwähnt lassen -, dass im Mobilitätsleitbild - das heute beschlossen wurde - auf Seite 42 genau diese Fußgängerfreundlichkeit und Querung beschrieben wird, an der wir als NEOS-Fraktion schon seit zwei Jahren konsequent arbeiten. Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich davon ausgehe, dass dieser Antrag nicht durchgeht. Das wurde mir von Stefan Giegler mit dem Hinweis avisiert, dass dort 2022 eine Baustelle kommt, Bauteil 2 der Tabakfabrik. Das wissen wir alle. Ich glaube aber, dass es kein Grund ist, diese Maßnahme nicht zu setzen. Dort arbeiten schon tausend Leute, dort wohnen tausend Leute auf der gegenüberliegenden Seite der Tabakfabrik. Dieser Weg ist hochfrequentiert und das Gebiet, auf dem das passieren sollte, wäre von der Baustelle nicht betroffen. Die Baustelle von Bauteil 2 ist kein Argument, das nicht sofort zu tun. Abgesehen davon, könnte so eine Mittelinsel - es muss nicht gleich eine Edelvariante sein - ein gutes Provisorium sein. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Querung der Gruberstraße (Höhe Ludlgasse) kann deutlich verbessert werden. Der zuständige Stadtrat (ISW) wird gebeten hier - wie oben beschrieben - eine Lösung zugunsten der Fußgänger zu entwickeln.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hennerbichler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, eines vorweg, im Gemeinderat muss nicht jeder Schutzweg diskutiert werden. Wenn der Bedarf an Schutzwegen gegeben ist, muss man mit der Verkehrsplanung in Verbindung treten. Die Verkehrsplanung prüft, ob die Kriterien, wie z.B. die erforderliche Frequenz oder die Abstände zu anderen Verkehrsregelungen wie Ampeln, Einfahrten etc. ausreichend gegeben sind. Werden die Voraussetzungen erfüllt, wird grundsätzlich ein Schutzweg geplant und errichtet. Des Weiteren bedarf das Projekt um den Neubau der Tabakfabrik ohnehin einer Neugestaltung der Verkehrsführung in dieser Region. Ein Vorbild wie z. B. durch diesen Antrag, ist daher wenig bis gar nicht sinnvoll. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Danke Lorenz für deinen Vorschlag im Gemeinderatsantrag. Optimierungen kann man immer vornehmen, das sei einmal generell gesagt. In der konkreten Aufgabenstellung, tut sich in nächster Zeit sehr viel. Was die Tabakfabrik betrifft, gibt es ein umfassendes Vorhaben zur Verkehrsplanungen, es gibt maßgebliche Änderungen mit der zweiten Schienenachse etc. Ich denke, dass man, angesichts dieser Vorhaben auch ein bisschen ressourcenschonend denken muss, besonders in finanziell schwierigen Zeiten für die Stadt Linz. Ich glaube, es ist noch zu früh, jetzt eine schnelle Maßnahme zu setzen. Es wäre sinnvoller, sich mit der Situation auch langfristig auseinander zu setzen, wenn diese verkehrlichen und baulichen Maßnahmen kommen. Natürlich kann man sich schon jetzt Gedanken darüber machen, ganz klar, aber langfristig gedacht. Vor diesem Hintergrund werden wir uns heute der Stimme enthalten. Wir sind aber für eine umfassende Verkehrslösung und dafür, dass man sich umfassend Gedanken darüber macht, weil dieses Bauvorhaben natürlich zu mehr Verkehr führt. Mit einem angrenzenden Wohngebiet muss man das natürlich sehr gut im Auge behalten.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Danke für das Feedback, ich hätte gehofft, dass es zumindest im Ausschuss besprochen wird. Irgendwie habe ich nicht die Geduld, bis 2022 zu warten. (Unruhe) Ich werde mich aber in Geduld üben müssen. (Heiterkeit) Traurig, aber wahr. Das war es.“ (Heiterkeit) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 13 Direkte Demokratie – sechs Fragen im Zuge der Wahl 2021 und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vorsitzende, diesmal geht es um direkte Demokratie in Linz. Alle bekennen sich zur Bürgernähe, wirklich alle, gleichzeitig sind wir in dieser Stadt nicht wirklich bürgernah, kommt mir vor. Eine Möglichkeit, das sehr einfach und konkret und vielleicht interessant zu machen wäre, im Zuge der Gemeinderatswahlen 2021 diese mit einer Volksbefragung zu verknüpfen, also sechs Fragen zu stellen. Warum sechs Fragen? Die Idee ist, dass jede im Gemeinderat vertretene Partei eine Frage stellen kann. Der Hintergedanken ist, dass diese Fragestellungen immer problematisch sind. Wie ist die Fragestellung, wie ist der Wortlaut, pro und contra usw. Das heißt, wenn jede Partei eine Frage stellen kann, hätten wir dieses Problem nicht mehr, es obliegt dann jeder Partei so zu formulieren, wie sie wollen. Da können sich die Bürger oder die Bürgerinnen selbst ein Bild machen, wie sie die Fragestellung empfinden. Es Ganze hat, glaube ich, auch eine interessante Wechselwirkung, also den positiven Nebeneffekt, dass die Wahl dadurch spannender wird. Wir haben keine schlechte Wahlbeteiligung, aber berauschend ist sie mit ca. zwei Drittel der Wahlberechtigten auch nicht. Ich glaube, es sind ungefähr 65 oder 66 Prozent. Diese Fragen könnten auch die Wahlbeteiligung heben. Die Kosten sind, glaube ich, relativ gering, weil es natürlich Synergien sind und der Aufwand relativ gering wäre. Im Idealfall gäbe es auch eine Broschüre, in der jeweils wieder die Parteien, die die Fragen stellen, auch die Pro und Contras erklären könnten. Nun zum Antragstext: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird aufgefordert im Ausschuss für Innovation darüber zu beraten, ob und wie die Gemeinderatswahl im Jahr 2021 dazu genutzt werden könnte um der Linzer Bevölkerung gleichzeitig verschiedenste entscheidende Fragen zu stellen. Die Fragen sollten jeweils, wie oben beschrieben, durch eine im Gemeinderat vertretene Partei formuliert werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Es entstehen vorerst keine Kosten. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, Herr Kollege Poto?nik, gleich einmal als Erstes: Sie sagen, dass der Aufwand relativ gering wäre, die Mitglieder der Wahlbehörden der letzten Landtags- und Gemeinderatswahl werden dazu eine etwas andere Einschätzung haben. Ich erinnere daran, dass wir damals drei Wahlen und eine Volksbefragung auszählen mussten und die meisten sehr lange im Wahllokal gesessen sind. Ich glaube nicht, dass man sagen kann, dass der Aufwand gering ist, wenn man aus vier Abstimmungen zehn macht. In den vorgelagerten Behörden kann man sagen, dass die Ehrenamtlichen am Sonntagabend ruhig länger sitzen sollen, aber die Vorbereitungszeiten am Magistrat sind ja auch erheblich. Aber das ist nur eine Randbemerkung. Ich stelle gleich zu Beginn den Antrag, diesen vorliegenden Antrag bitte getrennt abzustimmen, weil er zwei Komponenten enthält, wobei eine durchaus überlegenswert ist, die andere unserer Ansicht nach aber nicht. Der erste Aspekt ist, dass alles, was in diesem Antragstext bis zu ‚Die Fragen sollten jeweils…‘ steht, unserer Ansicht nach durchaus vernünftig ist. Man kann sich auch 2018, 2019, 2020 im Ausschuss schon überlegen, ob es bei der nächsten Wahl möglicherweise sinnvoll sein kann, zur einen oder anderen Fragestellung parallel eine Volksbefragung abzuhalten. Dagegen spricht unseres Erachtens gar nichts, darüber kann man im Ausschuss gerne debattieren. Den zweiten Teil, möchte ich persönlich aber nicht so gerne im Ausschuss debattieren, weil wir ganz massive Bedenken haben. Demnach soll jede im Gemeinderat vertretene Partei eine Frage formulieren, über die dann irgendeine Art von commitment hergestellt wird - wir stimmen dann also alle sechs Parteien darüber ab, dass alle sechs Fragen für alle in Ordnung sind. So soll das dann bei den Wählerinnen und Wählern landen. Warum ist das so schwierig? Im Antrag steht, dass man eine Broschüre machen könnte, in der jede Partei zu ihrer eigenen Frage feststellt, was dafür und dagegen spricht. Das ist ein bisschen illusorisch. Ich nehme einmal an, dass alle der sechs vertretenen Parteien ziemlich sicher die Meinung vertreten werden, dass ihre eigenen Anliegen und ihr eigenes Wahlprogramm total subjektiv und der letzte Stand der Wahrheit ist. Es ist natürlich so, dass fünf Parteien irren und nur die eigene Partei die absolute Wahrheit gepachtet hat und das halte ich für eine völlig falsche Information an die Bevölkerung. Ich halte es für viel bedenklicher, dass es so schwierig ist - du hast in der Wortmeldung gesagt, es ist sogar lästig -, eine Formulierung für eine konkrete Frage zu finden. Ganz im Gegenteil, das ist die Demokratie, die wir hier im Gemeinderat leben. Wir haben eine schwierige Frage, bei der wir beschließen, das Volk zu befragen und dann gibt es lange und teilweise zähe und schwierige Verhandlungen, wie man die Frage schlussendlich formuliert, aber das schützt uns vor den Suggestivfragen. Ich habe nicht die geringste Ahnung, was für dieses Gremium der Erkenntnisgewinn sein könnte, wenn man bei der nächsten Gemeinderatswahl sechs absolute Suggestivfragen in den Raum wirft, möglicherweise noch untereinander widersprüchlich. So ehrlich können wir doch alle sein. Ich brauche mir gar kein Beispiel für Die Grünen überlegen. Stellen Sie sich aber vor, Die Grünen würden bei der Volksbefragung eine Frage zum Westring stellen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass außer uns irgendjemand hier sagt, dass er der Formulierung genauso zustimmt. Wie das die Wahlbeteiligung erhöhen soll oder was das mit direkter Demokratie zu tun haben soll, wenn jede Partei, egal wie groß sie ist, sagen kann, am Wahltag darfst du über die von mir vorgegebene Frage abstimmen, ist völlig schleierhaft. Aus diesem Grund würde ich ersuchen, überlegen wir uns gerne im Ausschuss, ob wir das möglicherweise für eine Volksbefragung nützen wollen oder nicht, aber begeben wir uns doch nicht in diesen Teufelskreis, dass dann erst recht ein riesen Streit herauskommt, wenn alle anfangen, ihre Fragen in den Raum zu werfen. Ich ersuche, dass wir den ersten Teil in den Ausschuss schicken und den zweiten einfach sein lassen. Das war, glaube ich, keine ganz so gute Idee. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitlichen sind der Meinung, dass die Thematik ‚Direkte Demokratie‘ durchaus ihre Berechtigung hat. Wir glauben aber, dass der konkrete Vorschlag noch ein bisschen nebulos ist, wie es schon Herr Kollege Svoboda von den Grünen ausgeführt hat. Wir beantragen daher eine Zuweisung in den zuständigen Ausschuss. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Prammer: „Ich habe gerade ein Zeichen bekommen, dass ich mich sehr kurz halten soll. Das fällt mir natürlich sehr schwer, weil die Vorredner schon sehr viel an Argumenten gebracht haben, was wir im Ausschuss diskutieren sollen. Deswegen werden wir auch der Zuweisung zum Ausschuss zustimmen.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Ich kann mit einer Zuweisung sehr gut leben. Bei den Anmerkungen der Grünen kommt mir vor, dass sie schon zu weit vorausgreifen. Genau deswegen steht im Antragstext ,zu beraten‘, ob und wie, das ist dann Thema im Ausschuss. Der Antrag ist absichtlich nebulos, weil ich bzw. wir das gar nicht alleine lösen können, sondern darüber einmal diskutiert gehört. Ich glaube, die wesentliche Frage ist nur, ob wir die Stadtdemokratie beleben wollen. Das wäre im Zuge der Gemeinderatswahl eine Möglichkeit, die Wahl spannender und interessanter zu machen und wesentliche Zukunftsfragen zu stellen und die dann demokratisch zu legitimieren. Ausschuss finde ich sehr, sehr gut. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.“ (Beifall NEOS) Die Vorsitzende lässt nun über die getrennte Abstimmung und anschließend über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag auf getrennte Abstimmung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (16) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zugewiesen. Vizebürgermeisterin Hörzing übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Wimmer. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 14 Transparenz bei den Stadionplänen der LASK GmbH und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, lieber Detlef, die LASK GmbH tönt selbstbewusst, dass sie voll im Zeitplan sei. Paradoxerweise läuft das Ganze aber gleichzeitig streng geheim ab. Auch der Bürgermeister äußert sich nicht zu diesem Thema. Der Gemeinderat selbst, immerhin höchstes Gremium in der Stadt, weiß auch nichts und tappt im Dunkeln. Das halte ich für absolut inakzeptabel, da die private LASK GmbH - ich habe das schon mehrmals im Gemeinderat erwähnt - sehr hohe Erwartungen an die öffentliche Hand hat. Dabei geht es nicht nur um diese zehn Millionen Euro und die Förderungen von Seiten der Stadt, die im Raum stehen, sondern auch um horrende Kosten im zweistelligen Millionenbereich in Form von Infrastruktur, Folgekosten, zum Teil Schäden und so weiter, die auf die Stadt zukommen. Dazu kommt, dass der ins Auge gefasste Standort am Pichlingersee per Gesetz und Widmung ein Naherholungsgebiet und Grünland ist. Das gesamte Gebiet dort ist nebenbei ein regionaler Grünzug. Dazu kommt auch, dass diese Fläche dort öffentlich schlecht angebunden ist, was wir hier schon diskutiert haben. Das wird voraussichtlich auch die nächsten zwanzig Jahre so bleiben, weil die Straßenbahn dort nur wegen eines Stadions nicht verlängert werden wird. Das macht den Standort ungeeignet und nicht bewilligungsfähig. Weil das Projekt so relevant ist, und für die Stadt womöglich zu teuer wird, fordere ich, die Geheimnistuerei zu beenden. Ich fordere auch, dass die LASK GmbH ihr Projekt im Ausschuss für Infrastruktur klipp und klar erläutert. Ich denke, das ist ein Minimum, damit sich der verantwortliche Gemeinderat ein Bild machen kann. Dieses Projekt muss im Ausschuss diskutiert werden, sonst steht der Gemeinderat in einem Jahr wieder einmal - das ist schon mehrmals passiert - vor vollendeten Tatsachen. Da höre ich schon das Wort ,Planungssicherheit‘, die es tatsächlich auch braucht, aber ich denke, in diesem Fall muss der Gemeinderat von Anfang an eingebunden werden. Abschließend erahne ich schon die Argumentation von SPÖ, ÖVP und FPÖ, dass das Stadion doch privat sei und der Behördenweg ganz korrekt sei, das ist der normale Planungsweg und so weiter. Darauf möchte ich sofort antworten. Diese Art, große Projekte durchzuboxen, ist von gestern und entspricht weder dem Ziel einer Lebensstadt, die wir seit Jahren propagieren, noch dem Ziel innovativ zu sein. Zum Vergleich ist auch das Projekt Garten Ebel zu 100 Prozent privat, gleich von drei oder vier privaten Playern und wurde sehr früh in Zusammenarbeit mit der Stadt entwickelt und auch der Gemeinderat wurde sehr früh informiert, was und wie das dort entwickelt werden soll. In diesem Zusammenhang stellt die NEOS-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Referent (Infrastruktur und Stadtentwicklung) wird aufgefordert, die Betreiber des LASK-Stadionprojekts in den Ausschuss einzuladen, um ihr Projekt vorzustellen und zu diskutieren. Insbesondere ein Standortvergleich im oberösterreichischen Ballungsraum soll Teil der Präsentation sein.‘ Bedeckungsvorschlag: Es entstehen keine Kosten.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Danke Herr Vorsitzender, lieber Lorenz, ich glaube, eher weiter verbreitet ist die Position der ÖVP, was das Stadion betrifft. Wir waren und sind für ein neues reines Fußballstadion für den LASK. Unsere Position hat sich seit vielen Jahren nicht geändert. Was den von dir debattierten Standort betrifft, da ist ganz klar vieles im Fluss. Vor diesem Hintergrund enthalten wir uns heute der Stimme.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, lieber Lorenz, auch wir werden uns der Stimme enthalten, weil ich es für nicht korrekt halte, wenn wir einen Projektwerber mehr oder weniger über den Gemeinderat in den Ausschuss vorladen. Es wäre ein Präjudiz dafür, dass jede Fraktion – das mache ich wirklich aus Überzeugung und aus Prinzip, dass wir hier dagegen sind –, der ein Projekt nicht lieb ist, über den Gemeinderat beantragen könnte, den Projektbetreiber vorzuladen. Wir haben in der Stadt klare Regeln, wie so ein Projekt entwickelt wird, wir haben klare Vorgaben und wir haben klare gesetzliche Bestimmungen, die zu erfüllen sind. Der Vergleich des LASK-Stadions mit dem Kooperativen Planungsverfahren von Ebelsberg hinkt ein bisschen, weil das Kooperative Planungsverfahren eine Vorgabe der Stadt war. Der LASK hat kein kooperatives Verfahren aufgesetzt, ich weiß auch nicht, ob ein Wettbewerb aufgesetzt wurde. Wenn es keinen Wettbewerb gibt, führt der ganz normale Weg über den Gestaltungsbeirat. Das heißt, dass diese Rechte und diese Regeln natürlich für alle, und somit auch für den LASK gelten.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Martin, Stadion ja, warum nicht, ich habe auch nichts dagegen, aber die Frage ist wo? Wo und zu welchen Kosten für die Stadt? Markus, dass so ein großes Projekt, das mit so enormen Kosten für die öffentliche Hand für Linz verbunden ist, wo nebenbei das Geld sowieso nicht vorhanden ist, nicht im Vorfeld diskutiert wird, ist mangelnde Planungskultur. Ich glaube, da muss die Stadt Linz wirklich noch massiv an Transparenz zulegen. Du sagst, dass der Vergleich mit dem Kooperativen Verfahren hinkt. In Ebelsberg sei es eine Vorgabe der Stadt gewesen. Warum machen wir nicht auch hier Vorgaben? Warum sind wir hier so lax und warten, was der Private tut? In Ebelsberg machen wir städtebauliche Vorgaben, entwickeln eine eigene Vision, damit die Privaten dann tun. Und hier warten wir einfach nur, bis die Privaten irgendetwas haben und dann lassen wir uns überraschen? Ich glaube, das ist nicht zufriedenstellend. Danke.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Gabriel berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 15 Maßnahmen gegen illegale Bettlerlager – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kollegen des Gemeinderates, seit vielen Jahren ist auch in Linz das Phänomen der illegalen Bettlerlager zu beobachten. Ein besonders oft gewählter Lagerplatz befindet sich direkt neben dem ,Eisenbahner-Kleingartenverein, Sektion 7‘, an der Sankt-Peter-Straße sowie im Bereich Boschweg und Aigengutstraße in Linz unter der Autobahn. Die dort ansässigen Kleingärtner machten bereits vor längerer Zeit das erste Mal auf die für sie untragbare Situation aufmerksam. Innerhalb des Kleingartenvereins kommt es vermehrt zu Diebstählen, woraufhin das Diebesgut oftmals bei der nächsten Lagerräumung wiedergefunden wird. Kurz zu den Lagerräumungen. Nur 20 waren es heuer von Jänner bis jetzt, sechs behördliche Räumungen mit Polizei, städtischem Erhebungsdienst und Ordnungsdienst und 13 wurden im Zuge des Hinterlassens eines Schriftstückes in rumänischer Sprache, wo auf das Campingverbot hingewiesen wurde, freiwillig verlassen. Aufgrund der von den Bettlern in freier Natur verrichteten Notdurft häuft sich Ungeziefer in den Lagern an, welches schließlich seinen Weg in das Kleingartenareal findet. So ist es nicht verwunderlich, dass erste Kleingärtner schon andenken, dem Kleingartenverein den Rücken zu kehren. Bei einem im Oktober 2017 abgehaltenen ‚Runden Tisch‘ bezüglich der Bettlerlager nahe dem Kleingartenverein wurde von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs Aktiengesellschaft (ASFINAG) welche Eigentümer der jeweiligen Flächen sind, zugesichert, entsprechende Maßnahmen zu setzen, um weitere Bettlerlager zu verhindern. Um das illegale Ansiedeln von Bettlern nahe des Kleingartenvereins zu unterbinden, ist es nötig, das dortige Dickicht, welches als ‚Sichtschutz‘ für die Lager dient, auszudünnen. Auch die Müllentsorgung, sowie anderweitige bauliche Maßnahmen zur weiteren Vermeidung von Ansiedlungen wurden zugesichert. Leider wurde aber dahingehend bisher wenig unternommen. Der Einzige, der etwas unternommen hat - dafür möchte ich danke sagen -, ist der liebe Herr Vizebürgermeister Mag. Baier, der nach dem Runden Tisch das Dickicht dort wirklich rasch ausgeholzt hat. Seitdem sind dort keine Bettler mehr anzutreffen. Danke. Wir stellen daher folgende Resolution an die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sowie an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG): Der Gemeinderat beschließe: 1. ÖBB und ASFINAG werden ersucht, die von ihnen zugesicherten Maßnahmen bezüglich der illegalen Bettlerlager im Bereich Sankt-Peter-Straße, Aigengutstraße und Boschweg durchzuführen. 2. ÖBB und ASFINAG werden ersucht, für die Ausdünnung des dortigen Dickichts in regelmäßigen Abständen zu sorgen, um das Entstehen eines Sichtschutzes langfristig zu vermeiden. Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über den von der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend EU-Trinkwasser-Richtlinie – Resolution und führt aus: „Der Antrag zielt darauf ab, die Trinkwasserqualität und die Trinkwasserversorgung in der hochwertigen Form, wie wir sie jetzt haben, auch künftig aufrecht zu erhalten. Im Moment wird die Trinkwasser-Richtlinie überarbeitet, von unterschiedlichen Seiten tauchen unterschiedliche Bedürfnisse, bis hin zu einer Privatisierung des Wassers, auf. In diesem Antrag geht es darum, diese Bestrebungen hintan zu halten und die Wasserversorgung in der Qualität aufrecht zu erhalten. Der Antrag ist ein Appell an die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament: ‚Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes sollten im Interesse der österreichischen Trinkwasserversorgung: dem Vorschlag des Umweltausschusses vom 11. September 2018 folgen und Ausnahmen für kleinste und kleine Wasserversorger zulassen. keinen Änderungsanträgen zustimmen, die eine Liberalisierung oder gar Privatisierung des Trinkwassersektors vorantreiben. keinen Änderungsanträgen zustimmen, die die strenge Kontrollverpflichtung von Mikroplastik aus der Richtlinie streichen keinen Änderungsanträgen zuzustimmen, die den Ort der Risikobewertung von der ‚Hausinstallation‘ auf die ‚Inneninstallation‘ ändern. keinen Änderungsanträgen zuzustimmen, die die Kosten nach einer Verunreinigung von Trinkwasser von den Verursachern auf die Wasserversorger übertragen. Zusammengefasst ersucht der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament, bei der Abstimmung über die Trinkwasserrichtlinie im Sinne der österreichischen Bevölkerung abzustimmen und den Vorschlag abzulehnen, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist.‘ Ich ersuche um Zustimmung.‘ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Tagesordnung der 27. Sitzung des Gemeinderates ist somit erledigt. Bürgermeister Luger bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 20.04 Uhr 4 3