Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 4/2018 PROTOKOLL über die 24. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 12. April 2018, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Detlef Wimmer ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Markus Hein ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: FPÖ Mia Åkerblom SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger SPÖ Jakob Huber ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Poto?nik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr FPÖ Michael Schilchegger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRÄGE DES STADTSENATES C 1. Projekt „Linz 1938/1918“ – Eine Installation im öffentlichen Raum anlässlich des Gedenkjahres 2018; Vergabe des Auftrages; 115.200 Euro C 2. Kreditübertragung (Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung) im Zusammenhang mit Erhaltungsbeiträgen in Höhe von 81.473,66 Euro C 3. Lehrlingsausbildung - Angleichung der Lehrlingsentschädigung an die Richtlinien für Lehrlinge im Oberösterreichischen Landesdienst C 4. Gewährung einer Subvention an den Verein „Schule des Ungehorsams“ (Jahresförderung 2018); 105.000 Euro C 5. Gewährung einer Subvention an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH LIVA, Untere Donaulände 7 (Organisatorische Vorbereitung und Durchführung des „Festivals 4020“ 2019); 70.000 Euro D ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG D 1. Abänderung der Frist für die Versendung des Rechnungsabschlusses D 2. Gewährung einer Subvention an die Ars Electronica Linz GmbH und Co KG (Projekt „AEC 2020“); insgesamt 1,5 Millionen Euro, davon je 300.000 Euro in den Jahren 2018 bis 2022 D 3. Kepler Universitätsklinikum GmbH - Investitionsfinanzierung; Finanzierungsvereinbarung 2018 D 4. Gewährung einer Subvention an die XXX XXX XXX, Herrenstraße 26 (Sanierung des Mariendoms); insgesamt 126.000 Euro, davon je 31.500 Euro in den Jahren 2018 bis 2021 E ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT E 1. Linz – Lebensraum für Kinder und Jugendliche; Abschluss eines Leistungsvertrages mit dem Verein Jugend und Freizeit für 2018; maximal 2,309.000,12 Euro F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG F 1. Änderung der Linzer Marktgebührenordnung 2018 (MGO 2018) G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION G 1. Neubau/Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung Löwenfeldschule durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG in Höhe von 5,825.000 Euro (plus/minus 20 Prozent) - Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 535.600 Euro (plus/minus 20 Prozent) G 2. Abtretung bzw. Rückstellung von Teilflächen im Zuge der Umsetzung des Parkplatzkonzeptes Kreßweg / Auer-Welsbach-Weg zwischen der Stadt Linz und der Wohnungsanlagen GmbH (WAG); 315.000 Euro G 3. Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Linz und der Kepler Universitätsklinikum GmbH über die vorübergehende Benützung von städtischen Grundflächen im Zusammenhang mit dem Neubau des Lehr- und Forschungs-gebäudes MedCampus H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU H 1. Vorprojekt für eine Regiotram von Linz nach Gallneukirchen / Pregarten – Planungskostenanteil der Stadt Linz in Höhe von 66.000 Euro H 2. Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten sowie Infrastrukturkosten in Höhe von insgesamt 189.168,50 Euro im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes S 25-17-01-01 H 3. Sanierung der Stadlerstraße (Fahrbahn und südseitiger Gehsteig) zwischen Am Bindermichl und Ramsauerstraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 220.000 Euro H 4. Bebauungsplanänderung 11-040-01-01, KG St. Peter, Waldegg und Kleinmünchen (Turmstraße) H 5. Bebauungsplanänderung 09-020-01-01, KG Waldegg (Kürnbergerweg – Freinbergstraße) H 6. Bebauungsplanänderung 02-052-01-01, KG Urfahr (Am Hartmayrgut) H 7. Bebauungsplanänderung 02-046-01-01, KG Urfahr (Greinerhofgasse) H 8. Bebauungsplanänderung S 09-25-01-01, KG Waldegg (Unionstraße 157) zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 09-25-01-00 H 9. Bebauungsplanänderung 13-038-01-01, KG Kleinmünchen (Zeppelinstraße - Wiener Straße) H 10. Änderungspläne Nr. 118 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Unionstraße / Hofer KG) H 11. Änderungspläne Nr. 126 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Freinbergstraße 32-34) I ANTRAG DES KONTROLLAUSSCHUSSES I 1. Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2017 J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 J 1. ASCHENBECHER AUF ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN J 2. GROSSRAUM LINZ - VERSTÄRKTE KOOPERATION MIT NACHBARGEMEINDEN J 3. MASSNAHMENPAKET ÖSTERREICHISCHE LEHRSTELLENSUCHENDE FÖRDERN J 4. VERMEIDUNG VON "‘URBAN HEAT ISLANDS’" IN DER STADTPLANUNG VERANKERN J 5. LINZ ALS EUROPÄISCHE SPORTSTADT - ,EUROPEAN CITY OF SPORT’ J 6. INFORMATION ÜBER DIE EVALUIERUNG DER IKT LINZ GRUPPE J 7. SPORTENWICKLUNGSPLAN NEU J 8. MEINUNGSFREIHEIT BRAUCHT PLAKATIERFREIHEIT - AUCH IN LINZ! J 9. LINZ FREIWILLIG RAUCHFREI J 10. PRÜFUNG DER MACHBARKEIT DES PROJEKTS DONAUINSEL J 11. FUSSGÄNGERQUERUNG ÜBER DEN DIESENLEITENBACH J 12. AUFNAHME DER IMMUNISIERUNG GEGEN MENINGOKOKKEN TYP B UND C IN DIE IMPFGUTSCHEINAKTION DES LANDES - RESOLUTION J 13. PILOTPROJEKT RECHTSABBIEGEN BEI ROT FÜR RADFAHRER/INNEN - RESOLUTION J 14. KEIN RÜCKBAU, SONDERN AUSBAU DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14.01 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 24. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Bürgermeister Luger begrüßt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die heute im Rahmen des Ausbildungslehrganges im Modul III eine Gemeinderatssitzung besuchen. (Beifall) Für die heutige Sitzung sind Gemeinderätin Wessela und Gemeinderätin Weiss, beide SPÖ, und Gemeinderat Mag. Seeber, Die Grünen, entschuldigt. Gemeinderätin Arzu Büyükkal kommt ca. um 15 Uhr in die Sitzung. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger verweist auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2018 bis 13. März 2018 für das Rechnungsjahr 2018 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2018 bis 13. März 2018 für das Rechnungsjahr 2018 eine Kreditübertragung genehmigt: Gemäß § 54 Abs. 2 Statut der Landeshauptstadt Linz (StL) 1992 in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2018 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 10,988.057 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag Für das Rechnungsjahr 2018 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 13. März 2018 genehmigten Kreditüberschreitungen null Euro und die Kreditübertragungen 11.000 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 58,832.347,50 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2018 ist daher nicht erforderlich. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass drei Anfragen in die Sitzung eingebracht wurden; eine davon an seine Person und zwei an Stadtrat Hein. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. 1. Anfrage von Gemeinderätin Schmid an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, rund um die Bestellung des neuen Geschäftsführers des Ordnungsdienstes der Stadt Linz gibt es nach wie vor einige Unklarheiten. Die Bestellung liegt in der Zuständigkeit der Eigentümerin, also der Stadt Linz, vertreten durch Sie Herr Bürgermeister. Wichtige Personalentscheidungen sollten möglichst transparent und nachvollziehbar vonstatten gehen. Ich ersuche Sie daher, um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In welchen Medien wurde die Ausschreibung geschaltet? 2. Wie viele Bewerbungen gab es insgesamt und wie viele davon wurden zum Hearing geladen? 3. Falls nur eine geringe Anzahl an Bewerbungen vorlagen: Wurden Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Bewerbungen zu erhöhen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 4. Ausschreibungskriterien: Wie wurden die Ausschreibungskriterien erstellt? Wurde dazu eine magistratsinterne und/oder externe Expertise eingeholt? Wer hat sie formuliert? 5. Welche Maßnahmen gibt es bzw. welche werden ergriffen, um sicherzustellen, dass sich bei der Neubesetzung von Führungsposten innerhalb der Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Personen bewerben? 6. Wird von Ihnen als Vertreter der Eigentümerin bei der Besetzung von Führungspositionen in der Unternehmensgruppe Stadt Linz Holding Rücksprache mit den fachlich zuständigen Referentlnnen der Stadtregierung gehalten und wenn ja, in welchem Ausmaß? 7. Wer ist in den Entscheidungsprozess noch eingebunden? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Wie vom Bundesgesetz verpflichtend vorgesehen, wurde die Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie in der Tageszeitung ,Die Presse‘ inseriert. Zu 2: Es gab drei Bewerbungen. Eine Person wurde zum Hearing eingeladen. Zu 3: Es ist üblich, dass unabhängig von der Zahl der Bewerbungen, wenn mehr als eine vorliegt, die Ausschreibung nicht aufgehoben bzw. neu ausgeschrieben wird. Eine Person wurde eingeladen, es wurden keine weiteren Maßnahmen gesetzt. Zu 4: Wie üblich, werden Ausschreibungen vom Beteiligungsmanagement gestaltet, damals in der Übergangsphase noch in der Finanzverwaltung, später in der Ausführungsphase bereits in der Holding. Die magistratsinterne Expertise wurde durch die Einbindung des Direktors der Bezirksverwaltung, der bekanntlich selbst Geschäftsführer im Ordnungsdienst ist, zusätzlich angereichert. Zu 5: Es gibt keine speziellen Maßnahmen. Wir schreiben diese Funktionen, wie es das Gesetz vorsieht, grundsätzlich aus und haben, zumindest aus meiner Sicht, immer geeignete Bewerberinnen und Bewerber für Führungspositionen in den Unternehmen gefunden. Zu 6: Ich halte bei Ausschreibungen für die Unternehmensgruppe mangels Kompetenz keine inhaltlichen Rücksprachen mit den jeweils zuständigen Referentinnen oder Referenten. Zu 7: Es gab eine Hearing-Kommission, die den betreffenden Bewerber für geeignet erklärte und die Zustimmung erteilte. Er ist, wie du weißt, inzwischen bereits in seiner Funktion.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 2. Anfrage von Gemeinderat Grabmayr an Vizebürgermeister Mag. Baier von der März-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, in diesen Zusammenhang ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurden auf der Fläche des Winklerwaldes, aufgrund der gesetzten Maßnahmen, verursacht durch das Eschentriebsterben, nur Eschen gefällt? a) Wenn ja, in welchem Bereich des Winklerwaldes wurden Eschen gefällt und wie viele Festmeter wurden von den betroffenen Flächen entnommen? b) Wenn ja, wurden im Gesamtbereich des Winklerwaldes alle Eschen gefällt? Waren ausnahmslos alle Eschen so schwer erkrankt, dass nur mehr das Fällen sinnvoll war? c) Wenn nein, aus welchem Grund wurden auch andere Baumarten, außer Eschen, gefällt, um welche Baumarten handelt es sich dabei und wie viele Festmeter wurden jeweils von welcher Baumart entnommen? 2. Kann es ausgeschlossen werden, dass auch Eschen, die nicht vom Erreger des Eschentriebsterbens befallen waren, gefällt wurden? a) Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Kosten sind der Stadt Linz durch die Schlägerungsarbeiten entstanden? 4. Wie wird bzw. wurde das geschlägerte Holz verwertet, welcher Umsatz wurde erzielt bzw. wird erwartet und wird der entstandene bzw. der entstehende Gewinn für die Aufforstungsmaßnahmen verwendet? 5. An welchen Standorten im Linzer Stadtgebiet wurden ebenfalls befallene Eschen dokumentiert, wie groß sind die jeweils betroffenen Flächen und welche Maßnahmen werden bzw. wurden gesetzt? 6. Welche Maßnahmen werden getroffen um Schädigungen von Bäumen frühzeitig zu erkennen, Bäume noch im sanierungsfähigen Zustand zu retten und Kahlschläge tunlichst zu verhindern? Herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Vizebürgermeister Mag. Baier: „Zu 1 a), b) c): Nein, in diesem Zuge wurden auch notwendige Durchforstungsarbeiten durchgeführt. Abgesehen von Eschen, wurden auch andere Bäume gefällt, die entweder abgestorben oder nicht mehr standsicher waren, vor allem Birken und Vogelkirschen. Insgesamt sind etwa 300 Festmeter Holz angefallen, davon 80 Prozent Eschen. Eine weitere Aufgliederung der übrigen Holzmenge ist nicht sinnvoll bzw. nicht möglich. Zu 2: Es wurden keine gesunden Eschen gefällt. Zu 3: Es entstanden Kosten für Fällung, Räumung und Transport. Zu 4: Das Holz wird zum Großteil zu Hackgut verarbeitet. Ein kleiner Teil, der dafür geeignet ist, wird als Blochholz verkauft. Die Einnahmen werden voraussichtlich 10.000 Euro betragen. Die notwendigen Kosten für die Wiederaufforstungen sind durch das laufende Budget abgedeckt. Zu 5: Herr Gemeinderat, da der Stadt Linz keinerlei Daten der privaten Waldbesitzer vorliegen, kann diese Frage so nicht beantwortet werden. Für die städtischen Waldflächen kann gesagt werden, dass befallene Eschen aus Sicherheits- und Haftungsgründen gefällt werden müssen und die Flächen selbstverständlich wieder aufgeforstet werden. Zu 6: Die städtischen Waldflächen werden durch den Förster laufend kontrolliert. Gegen Schädlinge und Krankheiten, wie Borkenkäfer und Pilze sind jedoch keine Vorsorgemaßnahmen möglich. Ich glaube, das ist Ihnen auch bekannt. Grundsätzlich ist auch durch die große mediale Berichterstattung mittlerweile allgemein bekannt, dass alle Eschenbestände von dieser Pilzkrankheit befallen sind und dass es leider keine Rettung für diese Bäume gibt.“ 3. Anfrage von Gemeinderat Grininger, MSc, an Stadtrat Hein von der März-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, die Stadt Linz liegt mit einem Radverkehrsanteil von rund acht Prozent weit hinter dem vom Gemeinderat festgelegten Ziel von 15 Prozent bis 2020. Einer der Gründe könnte die unzureichende Radwegeinfrastruktur sein. Die Angaben über die Radwegkilometer variieren sehr stark. Zudem wird häufig auch die Qualität der einzelnen Radwege kritisiert. Ich bitte daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Kilometer Straßen gibt es in Linz? a) Wie viele Kilometer davon, aufgeteilt nach statistischen Bezirken, verfügen über keinen begleitenden Radweg? 2. Wie viele Kilometer Radwege stehen in Linz den RadfahrerInnen, aufgeteilt nach statistischen Bezirken, zur Verfügung? a) Werden Zweirichtungsradwege hier doppelt gezählt? i) Wenn ja, wie viele Kilometer sind in die Zahl, aufgeteilt nach statistischen Bezirken, eingeflossen? b. Werden hier Busspuren mitgezählt? i) Wenn ja, wie viele Kilometer sind in die Zahl, aufgeteilt nach statistischen Bezirken, eingeflossen? c) Werden hier geöffnete Einbahnen mitgezählt? i) Wenn ja, wie viele Kilometer sind in die Zahl, aufgeteilt nach statistischen Bezirken, eingeflossen? 3. Wie viele Kilometer davon a) sind nicht benützungspflichtig? b) entsprechen den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen und welche Radwege sind das? 4. Ist geplant, zukünftig alle neu zu errichtenden Radwege nach den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) zu errichten? a) Wenn ja, seit wann ist dies geplant und gibt es Projekte, bei denen dies nicht eingehalten wurde? i) Wenn ja welche? b) Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele Einbahnen gibt es derzeit in Linz? a) bei wie vielen davon ist ein Fahren gegen die Einbahn für RadfahrerInnen erlaubt? 6. Ist derzeit geplant, neue Einbahnen für RadfahrerInnen zu öffnen? a) Wenn ja, welche und wann? b) Wenn nein, warum nicht?“ Dazu Stadtrat Hein: „Vielen Dank für diese Anfrage. Ich habe jetzt die Möglichkeit, dieses Informationsdefizit im Gemeinderat wirklich aus dem Weg zu räumen. Die Stadt Linz macht für den Radverkehr sehr viel, denn neben dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs als wichtige strategische Alternative zum motorisierten Individualverkehr in Linz, widmen wir uns sehr stark der Aufmerksamkeit der Radfahrer. Das betrifft einerseits bauliche Maßnahmen und andererseits natürlich bewusstseinsbildende Maßnahmen. Ich bin davon überzeugt, dass wir diesen höheren Radfahranteil nur schaffen, wenn im Mobilitätsverhalten der Menschen eine wirkliche Trendwende eintritt. Diese bewusstseinsbildenden Maßnahmen sind von ganz hoher Bedeutung. Wenn wir den Radverkehrsanteil erhöhen wollen, gilt es zwei Aspekte zu berücksichtigen. Einerseits muss die Infrastruktur entsprechend vorhanden sein und andererseits muss es uns gelingen, das Radfahren besser in die Köpfe der Menschen zu bringen, vor allem als Nahverkehrsmittel. Der Großteil der Verkehrswege im innerstädtischen Bereich bewegt sich unter fünf Kilometer und kann einfach mit dem Fahrrad bewältigt werden. Auch die während der Woche notwendigen Einkäufe kann man größtenteils mit dem Rad bewältigen. Beim Radwegeausbau hat die Stadt Linz in den letzten Jahren sehr viel gemacht - nicht nur ich, sondern auch meine Vorgänger. Diese Bemühungen gibt es seit dem Jahr 1990. Wir haben das Radwegenetz auf 150,5 Kilometer ausgebaut. Das entspricht einem Zuwachs von 82 Prozent gegenüber dem Jahr 1990, was nahezu eine Verdoppelung ist. In etwa im gleichen Vergleichszeitraum ist das Straßennetz lediglich nur um 16 Prozent gewachsen. 1990 war jeder siebte Kilometer des Straßennetzes ein Radweg, heute ist es bereits jeder vierte Kilometer. Zu den Radwegen kommen noch 54,8 Kilometer beschilderte Radrouten dazu und 56,8 Kilometer Wegstrecken, auf denen das Radfahren gestattet ist. Zur Erklärung: Das können Busspuren, Einbahnen oder auch Wege sein wo sonst das Fahren, verboten ist. Seit 2011 wird außerdem jeder neue Straßenkilometer auf Fahrradtauglichkeit hin überprüft. Die Bilanz kann sich durchaus sehen lassen. Ich möchte jetzt ein paar Radwege aufzählen. Ich gehe nicht bis in das Jahr 1990 zurück, ich gehe nur in das Jahr 2009 zurück und man sieht, wie viel sich hier getan hat. 2009 wurde beispielsweise der Tschernemblweg gemacht – Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges zwischen Schumpeterstraße und Kirche Heiliger Geist; Wankmüllerhofstraße – Ausbau auf Zweirichtungsradweg im Bereich Muldenstraße / Glimpfingerstraße; Rilkestraße Nebenfahrbahn – Radwegerrichtung südlich der Hamerlingstraße; Weingartshofstraße – Errichtung eines provisorischen Geh- und Radweges zwischen Coulinstraße und Handel-Mazzetti-Straße; Linke Brückenstraße – Radwegverbreiterung im Zuge einer Belagssanierung zwischen Haus Nr. 8 und Finkstraße; Bethlehemstraße – Umbaumaßnahmen für Radfahren gegen die Einbahn zwischen Elisabethstraße und Harrachstraße; AK-Umfeld - Errichtung eines baulich getrennten Geh- und Radweges im Bereich der Weingartshofstraße bzw. Radwegsanierung entlang der Coulinstraße; Leonfeldner Straße – Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges im Zuges des Kreuzungsumbaus Leonfeldner Straße / Millsteigerstraße; Makartstraße – Radwegverbreiterung im Rahmen einer Belagssanierung zwischen Lissagasse und Richard-Wagner-Straße; Freistädter Straße – Umbau zu einem kombinierten Geh- und Radweg im Zuge einer Belagssanierung; Landwiedstraße – Verlängerung des ostseitigen Radweges bis zur Salzburger Straße; Landwiedstraße – Sanierung des ostseitigen Radweges zwischen Unionstraße und Stadlerstraße; Pestalozzistraße – Generalsanierung zwischen Haus Nr. 50 und Lissfeldstraße; Breitwiesergutstraße – Sanierung des südlichen Radweges zwischen Andreas-Hofer-Straße und Hanuschstraße; Kreuzungsbereich Feilstraße / Ramsauerstraße – Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges; 2010 Europastraße / Kokoschkastraße – Errichtung eines Radweges; Dauphinestraße – Errichtung eines Radweges zwischen Laskahofstraße und Siemensstraße; Rilkestraße (Nebenfahrbahn) – Errichtung eines Mehrzweckstreifens; Baumbachstraße – Radfahren gegen die Einbahn ermöglicht durch Neugestaltung; Freistädter Straße (Urnenhain) – Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges bis zum Parkplatz Urnenhain; Traunauweg – Errichtung eines Geh- und Radweges (Straßenrückbau); (Zwischenruf) Es herrscht ein Informationsdefizit – immer wird die Infrastruktur kritisiert - das gilt es endlich einmal aus dem Weg zu räumen. Am Bindermichl – Generalsanierung des Straßenzuges zwischen Muldenstraße und Hanuschstraße; 2011 Wegscheider Straße – Errichtung des Geh- und Radweges im Zuge der Erweiterung des Lidl-Marktes; Makartstraße – Sanierung des Radweges im Zuge der Vorplatzgestaltung der Berufsschule 3; Lederergasse – Radfahren gegen die Einbahn durch Umgestaltung des Straßenraums; Donaudamm Pleschinger See – Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges um Dammfluss zwischen Donaufeldstraße und Gasthaus Kolmer; Kremplstraße – Umbau des bestehenden Radweges zu einem kombinierten Geh- und Radweg; Verbauung ,Linse‘ - Herstellung eines Verbindungsweges zwischen Kleinwört und Theresia-Brandl-Weg; 2012 Bahnhofspinne - Verbesserung der Wegebeziehung Kärntnerstraße / Waldeggstraße stadtauswärts; Knollgutstraße / Traundorfer Straße - Errichtung eines Rad- und Fußweges einschließlich Herstellung eines Wendehammers; Freistädter Straße - Errichtung eines Radweges zwischen Umspannwerk und Pulvermühlstraße; Friedrichstraße - Errichtung eines Mehrzweckstreifens; Steingasse - Errichtung eines Mehrzweckstreifens; 2013 Herrenstraße - Adaptierung der Kreuzung Rudigierstraße für das Radfahren gegen die Einbahn. 2014 Freistädter Straße - Lückenschluss im Bereich Pulvermühlstraße; Breitwiesergutstraße / Bulgariplatz - Ausbau zu einem kombinierten Geh- und Radweg; Friedhofstraße - südseitiger Gehsteigumbau zu einem kombinierten Geh- und Radweg zwischen Anzengruberstraße und Dinghoferstraße; Landwiedstraße / Salzburger Straße - Lückenschluss vom Parkplatz Interspar bis zur Salzburger Straße; 2015 Freistädter Straße - Lückenschluss im Bereich Pulvermühlstraße; Lastenstraße - kombinierter Geh- und Radweg durch Bebauung ,Grüne Mitte‘; Wiener Straße/Blumauerstraße - kombinierter Geh- und Radweg unter Westbahnunterführung 2016 Unionstraße, Hanuschstraße, Fridellistraße, Maderspergerstraße – Radwegerrichtung im Bereich Hummelhofwald - (Zwischenruf) - Da versäumst du dann den Höhepunkt. Untere Donaulände - Umbau des bestehenden Einrichtungsradweges zu einem kombinierten Geh- und Radweg; Obere Donaulände – Lückenschluss von Nibelungenbrücke zum Lentos; Hafenstraße, Untere Donaulände – Fahrbahnsanierung und Querungshilfe für Radfahrer; Europastraße – Südseitiger Ausbau eines Zweirichtungsradweges im Zuge der Errichtung einer Wohnanlage; Thanhoferstraße - Errichtung eines Gehsteiges und Radweges; Schiferweg - Ausbau eines Radweges 2017 Untere Donaulände – Errichtung eines Radweganschlusses zur Tabakfabrik; Colerusstraße - Umbau der bestehenden Geh- und Radwegrampe zur Brücke über Haselbach; Hummelhofwald – Radwegerrichtung; Untere Donaulände – Umbau des bestehenden Einrichtungsradwegs bzw. Gehsteiges zu einem kombinierten Geh- und Radweg zwischen Nibelungenbrücke und Rechte Donaustraße; Verlegung des Donauradweges zwischen Urfahr und Puchenau – da haben wir eine Kostenbeteiligung getragen. Das Projekt wird von der ASFINAG durchgeführt. Funktionell lassen sich die Radwege in Linz etwa in 130 Kilometer baulich getrennte Radwege, zirka 55 Kilometer Radrouten – das sind beschilderte aber baulich nicht getrennte Wege - 57 Kilometer sonstige Radfahranlagen, z.B. Busspuren, Fahrverbote, bei denen das Radfahren gestattet ist sowie zirka 20 Kilometer markierte Radinfrastruktur, bei der der Radweg optisch von den anderen Verkehrswegen getrennt ist, einteilen. Auf dem gesamten Stadtgebiet existiert ein Radwegenetz von zirka 262 Kilometern. Wir schauen natürlich auch sehr stark auf die Sicherheit der Radfahrer. So haben wir in Linz in etwa 300 Radüberfahrten, die farblich markiert sind. Wir markieren nicht jede Radüberfahrt, damit kein Gewöhnungseffekt eintritt. In Linz gibt es auch die Möglichkeit des Radfahrens in Fußgängerzonen und zwar in der Landstraße, Schmidtorstraße, Marienstraße und Hofgasse. In den Begegnungszonen sind es die Landstraße, Klosterstraße, Rathausgasse, Herrenstraße, Edeltraud-Hofer-Straße, Lederergasse, Pfarrplatz, Eisenhandstraße im Abschnitt Südbahnhofmarkt und Kantstraße. Beim Radfahren gegen die Einbahn – das war auch eine Frage, auf die ich dann im Detail eingehe -, gibt es eine Reihe von Punkten zu beachten, damit die Verkehrssicherheit gegeben ist. Es kann einerseits erforderlich sein, dass bauliche Maßnahmen plus Beschilderungen notwendig sind, manchmal reichen auch normale Bodenmarkierungen aus. Es muss zwar jede von den 149 Einbahnen, die wir in Linz haben, gesondert geprüft werden. In Linz darf man in folgenden Straßen gegen die Einbahn fahren: Baumbachstraße, Bethlehemstraße, Breitwiesergutstraße, Bürgerstraße, Coulinstraße, Eisenhandstraße, Ernst-Koref-Promenade, Fadingerstraße, Figulystraße, Gärtnerstraße, Kärntnerstraße, Kaserngasse, Klosterstraße, Kollegiumstraße, Kremplstraße, Landstraße, Langgasse, Lederergasse, Lenaustraße, Nißlstraße, Rechte Donaustraße, Rilkestraße, Rosenauerstraße, Scharitzerstraße, Schubertstraße, Seilerstätte, Sophiengutstraße, Starhembergstraße, Steingasse und Stifterstraße. Ebenso in der Gesellenhausstraße, Handel-Mazzetti-Straße, Harrachstraße, Hauptstraße, Herrenstraße, Hochwangerstraße, Honauerstraße, Kaisergasse, Obere Donaustraße, Parzhofstraße, Pfarrgasse, Prunerstraße, Raimundstraße, Rainerstraße, Ramsauerstraße, Rathausgasse, Südtirolerstraße, Tegetthoffstraße, Volksgartenstraße, Wankmüllerhofstraße, Weingartshofstraße, Wiener Straße, Wurmstraße und Zeppelinstraße. In Summe darf man mit dem Fahrrad auf 54 von 149 Einbahnen gegen die Einbahn fahren. Ebenso wurden einige Busspuren für das Rad fahren geöffnet. Wenn der Wunsch besteht, könnte ich auch hier die Busspuren vorlesen, wir haben 40 Busspuren von denen bei zwölf das Fahren mit dem Fahrrad gestattet ist. Nur dort, wo es begleitende Radwege gibt, ist es nicht notwendig das Radfahren auf der Busspur zu gestatten. Für die Verkehrssicherheit haben wir vorgezogene Radstreifen meist in Form von Mehrzweckstreifen, damit die Radfahrer eine übersichtliche Fläche haben und sich nicht hinter dem Verkehr anstellen müssen, sondern bereits bis fast in den Kreuzungsbereich vorfahren können. Für die Öffentlichkeitsarbeit läuft momentan die Handy-App ‚Radwende Linz‘, daran kann jeder teilnehmen. Mit den ‚erradelten‘ Kilometern können dann Belohnungen einerseits von Seiten der Stadt gemeinschaftlich ‚erradelt‘ werden oder bei Partnern gibt es für die geradelten Kilometer Rabatte. Wir haben letztes Jahr z. B. zwei weitere Servicestationen aufgestellt. Eine dritte wurde bereits ‚erradelt‘ und wird in den nächsten Wochen aufgestellt. Weiters laufen die Aktionen ‚Linz fährt Rad‘, der ‚Linzer Radfrühling‘ und das jährlich stattfindende ‚Radforum‘. Man sieht, dass diese Bemühungen Wirkung zeigen, weil 31.000 Linzerinnen und Linzer fast täglich mit dem Fahrrad fahren. 82 Prozent der 95.000 Linzer Haushalte besitzen ein Fahrrad. Beim Radfahrverkehr wird der ‚Modal-Split‘ beim Städtevergleich gerne hergenommen, wobei das insofern schwierig ist, weil der ‚Modal-Split‘ unterschiedlich erhoben wird. Man kann nur sagen, dass in jenen Städten, in denen der öffentliche Verkehr relativ gut ausgebaut ist - wie beispielsweise in Linz - der Radfahranteil naturgemäß wesentlich geringer ist, als in Städten, in denen der öffentliche Verkehr nicht gut ausgebaut ist. So nutzen in Linz 23 Prozent der Menschen den öffentlichen Verkehr. Demgegenüber steht nur ein Fahrradanteil von ca. acht Prozent. In Salzburg hingegen nützen nur zwölf Prozent die öffentlichen Verkehrsmittel, aber 20 Prozent fahren mit dem Fahrrad. In Zürich nützen 32 Prozent den öffentlichen Verkehr, nur lediglich sechs Prozent das Fahrrad. Das ist ähnlich wie in Wien, dort wird das Rad - mit dem Ausbau der Radwege - fast militantisch in den Straßenraum gebracht. Trotzdem schafft es Wien nicht von den sechs Prozent wegzukommen, weil dort der öffentliche Verkehr sehr gut ausgebaut ist. Aus den Daten der Zählstation Nibelungenbrücke kann man erkennen, dass wir im stärksten Monat des Jahres 2012 verglichen mit dem stärksten Monat des Jahres 2017 eine Steigerung von 40 Prozent hatten. Im stärksten ,Radmonat‘ 2012 sind 36.891 Radler über die Nibelungenbrücke gefahren, 2017 waren es 51.661 Radler. Natürlich hat sich durch die Sperre und den Abriss der Eisenbahnbrücke ein Verlagerungseffekt ergeben. Wenn wir das Jahr 2012 mit dem Jahr 2016 vergleichen, haben wir aber trotzdem noch einen sehr beachtlichen Anstieg von 22 Prozent. Wobei man aber auch sagen muss, dass das Radfahren in Linz sehr stark wetterabhängig ist. 2014 - das war einer der kühlsten Sommer der letzten Jahre -, ist der Radverkehr gegenüber dem Jahr 2012 um 6,6 Prozent zurückgegangen. Sprich, im stärksten Monat sind dann nur 39.405 Menschen geradelt. Wir arbeiten auch mit Interessenvertretungen zusammen. So haben wir ein gemeinsames Projekt mit der Radlobby, mit denen die Radwege abgefahren werden und die Qualität der Beschilderung kontrolliert wird. Durch die Rückschlüsse der Radlobby wird dann am Beschilderungssystem gearbeitet, damit das ergänzt und abgeändert wird, damit es deutlicher wird. Wir haben auch von der Radlobby eine Liste über vorhandene Radlücken erhalten. In dieser Liste sind in etwa 80 Radlücken aufgezählt. 38 Radlücken davon sind bereits geschlossen worden, neun scheinen umsetzbar zu sein und 33 lassen sich baulich nicht umsetzen. Wir schauen auch auf die Sicherheit. Wir haben im Dezember 2016 ein Institut beauftragt, das 22 potentielle Gefahrenstellen im Linzer Radwegnetz untersucht hat. Das Ergebnis liegt mittlerweile vor und wird in einem der nächsten Infrastrukturausschüsse vorgestellt. Weiters gibt es zurzeit in Linz ca. 14.000 Radabstellplätze, die auch laufend ausgebaut werden. Zudem haben wir auch den Radkeller am Hauptbahnhof mit einem Sperrsystem versehen. Vor diesem Sperrsystem diente er eher als Schlafstelle und Urinal für Nicht-Radfahrer. Weiters haben wir zur Attraktivierung des Radfahrens auch im Winter gemeinsam mit dem Ressort von Vizebürgermeister Baier und der Radlobby ein winterpassierbares Radwegnetz erstellt. Hier werden die Radwege nach Prioritäten gereinigt, sodass die Hauptradwege relativ rasch von Schnee und Eis befreit werden. Damit wir den Radfahranteil weiter steigern, arbeiten wir gerade an einem Radverleihsystem. Zurzeit laufen gerade die Verhandlungen mit den Teilnehmern der Ausschreibung. Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe des Monats Mai ein Ergebnis bzw. eine Einigung haben. Sofern die Verhandlungen positiv verlaufen, sollten wir in den nächsten Monaten auch in Linz zumindest ein eigenes Radverleihsystem haben. Weitere Projekte sind die Prüfung der alten St. Florianer Bahn als Radweg zwischen Ebelsberg und dem Erholungsgebiet Pichling, sowie der Radhighway, der ein gemeinsamer Antrag der NEOS und der Freiheitlichen war. Dazu gibt es schon erste Details bezüglich einer Radfahrbrücke, die notwendig ist. Jetzt kommen wir zu den eigentlichen Fragen. Ich habe schon vieles in meinem Vorspann beantwortet. Ich werde nur mehr kurz darauf eingehen. Die Fragen, die ich im Vorspann nicht beantwortet habe, werde ich dann direkt beantworten. Zu 1: Es gibt in Linz ca. 550 Kilometer Straßen. Zu 1a) Eine Aufteilung nach statistischen Bezirken gibt es nicht. Es hätte auch keinen Sinn, weil es Gebiete gibt, in denen wir im Mischverkehr in 30 km/h-Zonen fahren und Gebiete, in denen es dann wirklich notwendig ist. Daher gibt es diese Aufschlüsselung nicht. Zu 2: Eine Aufteilung nach statistischen Bezirken gibt es nicht. Aktuell gibt es ca. 130 Kilometer baulich von anderen Verkehrsteilnehmer getrennte Radwege, ca. 20 Kilometer optisch von anderen Verkehrsteilnehmer getrennte Radwege, also nicht baulicher Art, sondern über Markierungen und auf weiteren 57 Kilometern ist das Radfahren mittels straßenpolizeilicher Maßnahmen gestattet. Zu 2 a bis 2 c): Zweirichtungsradwege werden nicht doppelt gezählt, Busspuren und Einbahnen sind in der Zahl der Radwege auch nicht enthalten Zu 3a): Von den ca. 130 Kilometern baulichen Radwegen sind ca. 3,5 Kilometer nicht benützungspflichtig. Nicht benützungspflichtige Radwege gibt es zurzeit nur dort, wo dies ausdrücklich sinnvoll ist. Die Maßnahme wird aus Verkehrssicherheitsgründen nur dann umgesetzt, wenn die Sicherheit auch gewährleistet ist. Zu 3b): Das Linzer Radwegenetz entspricht den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS). Radwege werden als solche nur dann angeordnet, wenn die Polizei, die Verkehrsbehörde und die Verkehrsplanung den entsprechenden Bewegungsraum für Radfahrer zur Verfügung stellen können. Zu 4 a) und b): Grundsätzlich werden und wurden bei allen neuen Radwegen die RVS-Richtlinien berücksichtigt. Sachverständige können aber auch schlüssig andere Lösungen vertreten. Dies ist sogar von der Behörde entsprechend zu ermitteln. Zum Beispiel geringe Begegnungshäufigkeit, KFZ-Verkehr, kurze unbedeutende Teilstücke, Ergänzung bestehender Altbestände. Zu 5 und 5a): Das habe ich schon im Vorspann ausführlich beantwortet. Zu 6: Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, Einbahnen zu öffnen. Wie ich es schon in meinen Vorspann gesagt habe, muss jede Einbahn auf Sicherheit geprüft werden. Wir machen das natürlich nach Bedarf. Wenn die Anregung von Radvereinen oder Interessensgemeinschaften an uns herangetragen wird, eine Einbahn zu überprüfen, dann machen wir das auch. Wenn die Verkehrssicherheit gegeben ist, werden wir das so umsetzen. Das wäre die Be-antwortung der ersten Anfrage von Herrn Gemeinderat Grininger.“ Zusatzfrage Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank für die sehr ausführliche bzw. sehr kompakte Beantwortung der Fragen und den sehr langen Vorspann. In der Velios-City-Charta ist beschlossen worden, dass man adäquate Budgets für die Radverkehrsförderung zur Verfügung stellen soll. 2018 ist es so, dass knapp 0,9 Prozent der Verkehrsinvestitionen für Radwege bzw. für Radinfrastruktur vorgesehen sind. Werden Sie sich für eine Erhöhung einsetzen? Und wenn ja, in welcher Höhe? Danke.“ Dazu Stadtrat Hein: „Im Prinzip sind das ganz normale Budgetverhandlungen. Wenn der Gemeinderat mehrheitlich der Meinung ist, dass wir das Radbudget erhöhen müssen, dann werden wir das auch tun. Man muss aber auch sagen, dass das Radbudget nicht das einzige Mittel ist um Radwege zu finanzieren. Die Begleitradwege werden über das normale Straßenbudget abgerechnet und auch der Großteil der neu errichteten Radwege wird über diesen Budgetposten mitabgerechnet. Aber ich lade jeden ein, eine Wunschsumme zu nennen. Wir werden dann ganz normal in die Verhandlungen gehen und werden sehen, welches Ergebnis die Mehrheit im Gemeinderat erlangen wird.“ 4. Anfrage von Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, nach einer Studie wird in Österreich jedes fünfte Kind mit dem Auto zur Schule gebracht. In der Stadt Salzburg wurde deshalb ein temporäres Fahrverbot vor einigen Schul- und Kindergartenstandorten erlassen: Mit Scherengittern vor vier Pflichtschulen, die eine halbe Stunde vor Schulbeginn aufgestellt werden, geht Salzburg seit Ende November 2017 gegen die ,Unsitte Elterntaxis‘ (Website der Stadt Salzburg) vor. Weitere Schul- und Kindergartenstandorte werden in Salzburg geprüft. Die Fahrverbote werden streng kontrolliert und ab März 2018 ist bei Nichteinhaltung auch mit Anzeigen zu rechnen. Grund ist das allmorgendliche Verkehrschaos vor einigen Schulen. Dabei kommt es auch immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder. Neben den Verboten appelliert die Politik der Stadt Salzburg, aber auch an die Eltern auf Autofahrten zu den Einrichtungen zu verzichten, weil sie die Kinder von Bewegung und vom Lernen ihres Schulwegs abhalten. Außerdem wird argumentiert, dass die Stadt ein gutes ‚Öffi-System‘ habe und viele auch zu Fuß oder mit dem Rad die Schule besuchen könnten. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Welche Linzer Schul- und Kindergartenstandorte sind aus Ihrer Sicht von erhöhtem Verkehrsaufkommen in den Morgenstunden z.B. durch sogenannte ,Elterntaxis‘ betroffen, welche unter anderem auch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Kinder aufweisen? 2. Gibt es von Seiten Ihres Zuständigkeitsbereiches Erhebungen in diese Richtung? 3. Werden Sie sich auch in Linz für temporäre Fahrverbote und autofreie Zonen vor Schulen und Kindergärten einsetzen? 4. Gibt es von Ihrer Seite auch andere Maßnahmen, z.B. vorgeschriebene Haltestellen oder Bewusstseinsbildung, die in diesem Zusammenhang zur Vermeidung von Verkehr und zum Schutz der Kinder geplant werden oder bereits umgesetzt wurden?“ Dazu Stadtrat Hein: „Zu 1: Die Verkehrsplanung beschäftigt sich natürlich regelmäßig mit dem Thema Schulsicherheit, mit Parkproblemen im Nahbereich vor Schulen, Kindergärten und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen. Wie ich heute in der Zeitung gelesen habe, auch langsam auf der Universität, weil auch hier mittlerweile so genannte ‚Hubschraubereltern‘ die Studierenden auf die Universität begleiten. Natürlich gibt es vor allem zu Schulbeginn im Herbst - wenn die neuen Schüler ins Schuljahr starten und die jüngsten Kinder zum ersten Mal in den Kindergarten kommen - immer wieder Verkehrsprobleme. Eltern oder Lehrern melden diese. Sie halten sich aber in Grenzen und werden gemeinsam mit der Polizei bedarfsorientiert und nicht flächendeckend geprüft. Im Laufe des neuen Schuljahres nehmen die Probleme durch den Gewohnheitseffekt stark ab. Schul-standorte, die durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen – meistens ist es der Durchzugsverkehr - betroffen sind, werden gemeinsam mit der Verkehrsplanung und der Polizei untersucht und gegebenenfalls entschärft. So hat man zum Beispiel auf dem Schulweg vor der Adalbert-Stifter-Schule - das ist diese Praxisvolksschule - zum Schutz der Kinder eine Lichtsignalanlage installiert. Systematische Erhebungen, wie viele Kinder mit so genannten Elterntaxis transportiert werden, gibt es seitens der Stadt nicht. Es gibt aber immer wieder Verkehrserhebungen und Verkehrsbeobachtungen, bei denen die Situationen vor Schulen und Kindergärten untersucht werden. Das wird meist anlassbezogen gemacht. Zu 2: Wie bereits oben erwähnt, geht die zuständige Fachabteilung gemeinsam mit der Polizei bedarfsorientiert und nicht flächendeckend vor. Es ist auch aus verwaltungsökonomischer Sicht wesentlich effizienter, so genannte Hotspots zu entschärfen, als flächendeckend vorzugehen. Zu 3: Nach dem Vorbild von Bozen – jetzt mach es Salzburg auch - öffentliche Straßen vor Schulen temporär zu sperren, um den Zubringerverkehr im Bereich des Schulumfeldes in Schranken zu halten, ist in Linz relativ schwierig. Damit würden die anderen Verkehrsteilnehmer zu sehr beeinträchtigt. Daher werden wir solche Maßnahmen vorerst einmal nicht durchführen. Zu 4: Die verantwortlichen Entscheidungsträger der Stadt wissen, wie wichtig es für Kinder ist die Wege zur Schule und zum Kindergarten zu erlernen. Damit wird der Bewegungsarmut entgegen gewirkt und das sanfte Mobilitätsverhalten, wie das Radfahren oder das zu Fuß gehen zu fördern. Immer wieder werden deshalb im Einvernehmen zwischen der Planung, der Bezirksverwaltung, der Polizei und den Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen straßenpolizeiliche Maßnahmen festgelegt, durch die eine Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Schulen bzw. Kinderbetreuungseinrichtungen erreicht werden kann. Verbesserungsmaßnahmen baulicher Art sind vor allem bei Neubauten bzw. Neugestaltung von Schulen und Kinderbetreuungsobjekten erfolgreich umsetzbar. Beispielsweise haben wir bei der Schule am Hartmayrgut den Gehsteig vorgezogen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Beispielsweise hat die Planung Verbesserungen im Bereich des Renner-Schulzentrums in der Neuen Heimat erreicht. Das war möglich, weil das Schulumfeld neu gestaltet worden ist und die Zufahrt über den Flötzerweg gesperrt wurde. Die Einrichtung einer Elternhaltestelle im Bereich der Neubauzeile wurde jedoch nicht angenommen. Es gibt immer wieder Initiativen von Elternvereinen, Elternhaltestellen einzurichten, wie beispielsweise in der Nähe der Rathfeldstraße in Pichling. Leider befinden sich aber viele dieser geeigneten Standorte nicht im Eigentum der Stadt Linz und sind nicht verfügbar. Wir sind sehr bedacht darauf, das Lernen des Schul- und Kindergartenweges zu unterstützten. Seitens der Stadtplanung ist vor dem Brucknertower keine Kiss-and-ride-Zone im Bereich der Wildbergstraße geplant, dafür werden Flächen im Bereich der Peuerbachstraße und Reindlstraße errichtet. So viel zur Beantwortung der Anfrage von der Frau Mag. Grünn.“ 5. Anfrage von Gemeinderat Grininger, MSc, an Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, im Sommer 2018 wird es im Bereich der B127 zu einer sechswöchigen Sperre kommen. Der Grund dafür ist eine Sanierung im Bereich Ottensheim, der Verkehr wird umgeleitet, dadurch wird es zu einer verstärkten Verkehrsbelastung für die AnrainerInnen an den Ausweichstrecken kommen. Die Einschränkung soll so gering wie möglich gehalten werden. Daher ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Straßenzüge im Stadtgebiet werden durch die Sperre verstärkten Verkehrsbelastungen ausgesetzt sein? 2. Sind Maßnahmen für den Schutz der Anrainerinnen an den betroffenen Ausweichrouten in Planung? - Wenn ja Welche?- Wenn nein, warum nicht“ Dazu Stadtrat Hein: „Das ist ein Projekt des Landes Oberösterreich, das nicht im Linzer Stadtgebiet liegt. Zu 1: Herr Grininger, das wird die Rudolfstraße und die Hagenstraße sein. Die vom Land Oberösterreich empfohlene Umleitung führt über die Hagenstraße, Gramastetten und Walding. Für Ortskundige wird es Ausweichrouten, sogenannte Schleichwege geben. Zu 2: Nein, es sind keine geplant, weil diese Baustelle in die Sommermonate verlegt wurde und davon auszugehen ist, dass die Verkehrsintensität gering sein wird. Das Radfahren und die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel werden ständig möglich sein. Den Betroffenen ist zu raten nach Möglichkeit auf das öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen. Das war die Beantwortung der dritten Anfrage.“ C ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge C 1 und C 2 C 1 Projekt „Linz 1938/1918“ – Eine Installation im öffentlichen Raum anlässlich des Gedenkjahres 2018; Vergabe des Auftrages; 115.200 Euro und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis der nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahren wird folgender Dienstleistungsauftrag für die Projektumsetzung von ,Linz 1938/1918‘ wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehene Bieter / Auftragnehmer: Ars Electronica Linz GmbH und Co KG Auftragssumme: 115.200 Euro (inkl. USt) Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kultur und Bildung, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 115.200 Euro (inkl. USt) für das Rechnungsjahr 2018, erfolgt auf der VASt 1.3510.728002, Sonstige Leistungen, Gedenkjahr 2018.“ C 2 Kreditübertragung (Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung) im Zusammenhang mit Erhaltungsbeiträgen in Höhe von 81.473,66 Euro Der Gemeinderat beschließe: „Eine Kreditübertragung in Höhe von 81.473,66 Euro von der VASt 1.3290.751100, Lfd. Transferzahlungen an Land, Linzer Landes- u. Musiktheater, auf die VASt 1.6121.728000, Sonstige Leistungen, Erhaltungsbeiträge, wird genehmigt.“ Ich bitte um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderat Mag. Langer, M.A., zu C 1: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, wir stimmen dem Antrag natürlich zu und freuen uns ganz besonders über die Umsetzung des Projekts und damit auch unseres korrespondierenden Antrags im Sinne aktiver Erinnerungspolitik und politischer Bildung. Ich möchte dazu noch eine Anmerkung einbringen. Wir würden uns wünschen, dass die Installation im öffentlichen Raum nach dem Ende ihres Betriebs möglichst dauerhaft zugänglich gemacht wird. Wenn das physisch nicht möglich ist, wovon auszugehen ist, dann möglicherweise virtuell mittels einer Website. Das wäre eine schöne Möglichkeit, das Projekt weiterleben zu lassen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Bürgermeister Luger: „Danke für die Anregung. Ich werde sie behandeln.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Stadträtin Fechter berichtet über C 3 Lehrlingsausbildung – Angleichung der Lehrlingsentschädigung an die Richtlinien für Lehrlinge im Oberösterreichischen Landesdienst und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Ab 1. Jänner 2018 wird die Höhe der Lehrlingsentschädigungen (ausgenommen Straßenerhaltungsfachmann/-frau im 1. Lehrjahr, MaurerInnen und VerwaltungsassistenInnen) an die Richtlinien für Lehrlinge im Oö. Landesdienst gekoppelt. Die Entlohnung der ausgenommenen Lehrberufe soll, wie in der Vorlage angeführt, erfolgen. 2. Zur Bedeckung des Mehraufwandes erfolgt eine Kreditübertragung in Höhe von 95.000 Euro von der VASt 1.0800.760010, Pensionen und sonstige Ruhebezüge, auf die VASt 1.2280.520100, Bezüge Angestellte ganzjährig beschäftigte Lehrlinge.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über die Anträge C 4 und C 5 C 4 Gewährung einer Subvention an den Verein „Schule des Ungehorsams“ (Jahresförderung 2018); 105.000 Euro und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Verein ,Schule des Ungehorsams‘, vertreten durch XXX XXX XXX, Eisenhandstraße 33, 4020 Linz, wird ab 2017 mit gesamthaft max. 500.000 Euro unterstützt. Im Jahr 2018 sollen die Vereinstätigkeiten der ,Schule des Ungehorsams‘ mit einer Jahresförderung in Höhe von 105.000 Euro unterstützt werden. Die Auszahlung der Jahresförderung für 2018 erfolgt in zwei Raten, die erste Rate im März 2018 und die zweite Rate im September 2018. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 105.000 Euro für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt 1.3510.757005, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen, Schule des Ungehorsams. Die Bedeckung erfolgt durch Rücklagenentnahmen auf der VASt 2.3510.298100, Rücklagenentnahme.“ C 5 Gewährung einer Subvention an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH LIVA, Untere Donaulände 7 (Organisatorische Vorbereitung und Durchführung des „Festivals 4020“ 2019); 70.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH LIVA, Untere Donaulände 7, 4020 Linz, wird für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung des ,Festivals 4020‘, das vom 2. Mai bis 5. Mai 2019 stattfinden soll, eine Förderung in der Höhe von 70.000 Euro gewährt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 70.000 Euro inkl. USt, bis 2019 zahlbar, je nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, erfolgt 2018 in einer ersten Tranche von maximal 35.000 Euro zur Vorfinanzierung von Kompositions- und Produktionsaufträgen, jene des Restbetrags zur Durchführung des Festivals dann im ersten Quartal des Folgejahrs 2019 auf der VASt 1.3810.755000, Laufende Transferzahlungen an Unternehmen.“ Wortmeldung Gemeinderat Kleinhanns zu C 4: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren des Gemeinderates, wir halten die Subventionierung in C 4 für XXX XXX, den XXX der deutschen Karikatur, doch nach wie vor für falsch. Auch wenn man sagen kann, wir geben das Geld nur weiter, so kommt es doch aus dem ‚Steuersäckel‘ des Steuerzahlers. Ich denke, öffentliche Mittel sollen so ausgegeben werden, dass sie für den Großteil der Wählerschaft etwas bringen. Wir finden das ist in diesem Falle nicht gegeben. Ich denke auch, dass bei aller Wertschätzung einer demokratischen Kritik, wie sie in der freiheitlichen Gesellschaft sein soll, eine doch sehr auffällig einseitige Darstellung gemacht wird. Auch die Geschäftsbasis - uns wird versprochen, dass diese Einrichtung nach drei Anschubraten auf eigenen Füßen steht - erscheint uns sehr ‚windig‘, wenn ich das so sagen darf. Jetzt ist der Eintritt auch frei, das mag als Werbeaktion schön sein, ich glaube aber, dass das kein tragfähiges Geschäftsmodell ist. Wir werden daher bei unserer Haltung, die wir voriges Jahr beim ersten Drittel, heuer beim zweiten Drittel und ziemlich sicher nächstes Jahr beim dritten Drittel einnehmen werden, bleiben und stimmen dagegen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich interpretiere, dass Sie XXX natürlich nicht als deutschen, sondern als karikaturistischen Star im deutschsprachigen Raum gemeint haben.“ Der Antrag C 4 wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag C 5 wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. D ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über D 1 Abänderung der Frist für die Versendung des Rechnungsabschlusses und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Rechnungsabschluss ist dem erweiterten Stadtsenat / Finanzausschuss spätestens drei Wochen vor der Sitzung, in der die Vorberatung und Zuweisung an den Gemeinderat erfolgen soll, zuzustellen. Zeitgleich ist den Mitgliedern des Gemeinderates der Rechnungsabschluss zuzustellen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Prammer berichtet über D 2 Gewährung einer Subvention an die Ars Electronica Linz GmbH und Co KG (Projekt „AEC 2020“); insgesamt 1,5 Millionen Euro, davon je 300.000 Euro in den Jahren 2018 bis 2022 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Der in der Amtsvorlage beschriebene Zuschuss an die Ars Electronica Linz GmbH und Co KG in Höhe von jährlich 300.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren - somit insgesamt 1,5 Millionen Euro - zuzüglich allfälliger Zinsen wird genehmigt. 2. Die Verrechnung des Investitionszuschusses erfolgt auf der VASt 5.3500.775000, Kapitaltransfers an Unternehmungen, AEC. 3. Die Verrechnung der Übernahme allfälliger Zinsen erfolgt auf der VASt 1.3500.755001, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, AEC. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung des Investitionszuschusses durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über D 3 Kepler Universitätsklinikum GmbH – Investitionsfinanzierung; Finanzierungsvereinbarung 2018 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Finanzierungsvereinbarung wird genehmigt. 2. Die Verrechnung des entsprechend der Finanzierungsvereinbarung seitens der Stadt Linz zu tragenden Zuschusses in Höhe von insgesamt max. 223.641 Euro erfolgt auf der VASt 5.9140.775001, Kapitaltransfers an Unternehmungen, KUK‘. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf der jeweiligen Voranschlagsstelle im entsprechenden Teilabschnitt. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in diesem Haus ist bekannt, dass die KPÖ damals die Aufgabe des stadteigenen AKh abgelehnt hat. Ich werde mich deswegen konsequenterweise bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf auch für meine Fraktion festhalten, dass wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, was schlicht und ergreifend daran liegt, dass wir die Beteiligung der Stadt Linz an der KUK grundsätzlich nicht für richtig halten.“ Bürgermeister Luger: „Dann ist es nachvollziehbar!“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Steiger berichtet über D 4 Gewährung einer Subvention an die XXX XXX XXX, Herrenstraße 26 (Sanierung des Mariendoms); insgesamt 126.000 Euro, davon je 31.500 Euro in den Jahren 2018 bis 2021 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der XXX XXX XXX, Herrenstraße 26, 4020 Linz, eine Subvention in der Höhe von maximal 31.500 Euro für die Sanierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen 2018 des Mariendomes. Die Stadt Linz gewährt der Bischof-Rudigier-Stiftung, Herrenstraße 26, 4020 Linz, eine Subvention in der Höhe von maximal 94.500 Euro (das sind pro Jahr maximal 31.500 Euro) für die geplanten Sanierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen der Jahre 2019 bis einschließlich 2021 des Mariendomes. Die Gesamtsumme der maximalen städtischen Förderungen im Zeitraum 2018 bis einschließlich 2021 beträgt 126.000 Euro. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von insgesamt max. 126.000 Euro auf der VASt 5.0610.777006, Kapitaltransfers an private Institutionen, wird unter der Voraussetzung einer ausreichenden Dotierung in den städtischen Voranschlägen der Folgejahre (2019 bis 2021) genehmigt. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. E ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über E 1 Linz – Lebensraum für Kinder und Jugendliche; Abschluss eines Leistungsvertrages mit dem Verein Jugend und Freizeit für 2018 maximal 2,309.000,12 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Leistungsvereinbarung mit dem Verein Jugend und Freizeit wird genehmigt. 2. Der Verein Jugend und Freizeit erhält für das Jahr 2018 ein Leistungsentgelt in Höhe von maximal 2,309.000,12 Euro inkl. zehn Prozent MWSt. 3. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von maximal 2,309.000,12 Euro inkl. zehn Prozent MWSt für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt 1.4010.728030, Sonstige Leistungen. Dieser Betrag enthält eine Valorisierung der Personalkosten für 2018. Weiters enthält der Betrag einen Kostenersatz vom Land Oö. in Höhe von 420.000 Euro. Im Fall der Gewährung eines geringeren Förderbetrages des Landes Oö. reduziert sich das vorher angeführte Gesamtleistungsentgelt dementsprechend. 4. Beim Land Oö./Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, wurde ein Kostenersatz in Höhe von 420.000 Euro brutto für netto beantragt. Das Förderansuchen wurde im Februar 2018 an das Land Oö. übermittelt. Die Verrechnung der Einnahmen erfolgt auf der VASt 2.4010.861000, Laufende Transferzahlungen Land Oö.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Hochedlinger: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, weil sich die Kürzungen im Sozialbereich im Vertrag mit dem Verein Jugend und Freizeit widerspiegeln, weil wir der Überzeugung sind, dass damit mehr Probleme geschaffen werden, als man Geld spart, weil der Verein Jugend und Freizeit ganz einfach eine sehr wichtige Arbeit für die ganze Stadt leistet und weil die Linzer Jugendlichen mehr Raum brauchen und nicht weniger.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Vorrednerin hat schon angesprochen, worum es in diesem Antrag geht. Auch ich teile die Meinung, dass das, was jetzt mit der Konsolidierungs- und Kürzungspolitik weiter vollzogen wird, gerade auch im Jugendbereich eine Fehlentwicklung ist und dass wir viel mehr Geld brauchen würden, um diese Jugendlichen zu versorgen. Ich erinnere nur an den letzten Gemeinderat, in dem wir über die Situation der Jugendlichen in Harbach debattiert haben, wo zum Beispiel eine Anlaufstelle in der Nähe eindeutig fehlt. Ich werde mich deswegen bei diesem Antrag auch der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Vizebürgermeisterin Hörzing: „Vielen Dank, ich darf noch einmal festhalten, dass wir mit dem Verein Jugend und Freizeit im Vorfeld neue Strategien diskutiert und evaluiert haben und jetzt auch zur Umsetzung bringen. Es ist natürlich ganz wichtig, auch den heutigen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Das können wir mit diesen jetzt präliminierten 2,3 Millionen Euro auf jeden Fall. In Zukunft geht es - das wurde schon angeschnitten -, um verstärkte Wahrnehmung. Es geht um eine sozialräumliche Analyse und die Neuausrichtung der Jugendzentren, genauso wie die Stärkung der aufsuchenden Jugendarbeit. In diesem Vertrag ist auch implementiert, dass wir Stützpunktarbeit an Hotspots machen können. Aus diesen Gründen ist es so wichtig, heute diese 2,3 Millionen Euro zu beschließen. Ich bedanke mich für die von vielen Fraktionen avisierte Zustimmung und finde es schade, dass Die Grünen und die Vertreterin der KPÖ diesen Antrag nicht mittragen können. Wenn man sich bei diesem Antrag der Stimme enthält oder dagegen stimmt, stimmt man auch gegen die 2,3 Millionen Euro, die wir heute beschließen. In diesem Sinne sage ich ein Dankeschön für die Zustimmung der anderen.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über F 1 Änderung der Linzer Marktgebührenordnung 2018 (MGO 2018) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beigefügte Verordnung betreffend die Änderung der Linzer Marktgebührenordnung 2018 (MGO 2018) im Punkt § 5 B II ,Sonstige Gebühren‘ wird erlassen. 2. Die Kundmachung dieser Verordnung hat durch zweiwöchigen Anschlag an der Amtstafel der Stadt Linz zu erfolgen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 12. April 2018 betreffend die Änderung der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. November 2017, mit der die Gebühren auf den Linzer Märkten neu festgelegt werden (Linzer Marktgebührenordnung 2018 bzw. MGO 2018). Nach § 46 Abs. 1 Z. 3 und 7 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl. Nr. 7/1992, idgF in Verbindung mit § 17 Abs. 3 Z. 4 Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. Nr. 116/2016, idgF wird verordnet: 1. § 5 Gebührenberechnung B) Gebühren für periodische Märkte II. ,Sonstige Gebühren‘ wird geändert und lautet wie folgt: 1. Einfahrtsberechtigung Urfahranermarkt Für die Dauer des Marktes: 15 Euro 2. Parkberechtigung (inkl. Einfahrtsberechtigung) Urfahranermarkt Für die Dauer des Marktes für Kraftfahrzeuge bis fünf Meter Länge 100 Euro bzw. für Kraftfahrzeuge fünf Meter bis acht Meter Länge 128 Euro 3. Für das Abstellen von Wohn- und Packwagen und Sonstigem im Marktgelände: Pro Quadratmeter und Markt: 2,80 Euro 4. Für das Überschreiten der Aufbau- und Abbaufristen im Marktgelände: Pro Quadratmeter und Tag: 1,42 Euro Die Gebühren bei den Z. 1. und 2. werden nach mathematischen Rundungsbestimmungen auf einen Euro auf- bzw. abgerundet. 2. Diese Verordnung tritt mit 13. April 2018 in Kraft.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Gemeinderat Strigl berichtet über G 1 Neubau/Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung Löwenfeldschule durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG in Höhe von 5,825.000 Euro (plus/minus 20 Prozent) – Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 535.600 Euro (plus/minus 20 Prozent) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Neubau/Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung Löwenfeldschule, in 4030 Linz durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG (ILG) mit Gesamtkosten in Höhe von 5,825.000 Euro (Mischsatz, teilweise mit Umsatzsteuer) auf Preisbasis Februar 2018 mit einer Bandbreite von plus/minus 20 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Optimierungsmaßnahmen in der Gewährleistungsphase - insbesondere Energieoptimierungen - innerhalb der oben angeführten Bandbreite wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 20 Prozent überschritten werden. Die Gesamtkosten für den Neubau der Immobilie wurden bereits im genehmigten Wirtschafts- und Investitionsplan der ILG mit einer Jahresrate von 1,5 Millionen Euro für 2018 bzw. in der Bedarfsplanung berücksichtigt. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 535.600 Euro inkl. USt. Anteil für Nachmittagsbetreuung in der Höhe von 35.600 Euro auf Preisbasis Februar 2018 mit einer Bandbreite von von plus/minus 20 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Kosten der Mobilien über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 20 Prozent überschritten werden. Die Immobilien Linz GmbH und Co KG wird über Auftrag des Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau mit der Umsetzung dieses Beschlusses und der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. 3. Die Verrechnung der Kosten für die Mobilien des Projektes in Höhe von 535.600 Euro inkl. USt. Anteil für Nachmittagsbetreuung in der Höhe von 35.600 Euro erfolgt auf der VASt 5.2500.043063, Hort Löwenfeldschule, Einrichtung, für das Rechnungsjahr 2019 in Höhe von 160.000 Euro exkl. USt und für das Rechnungsjahr 2020 in Höhe von 162.000 Euro exkl. USt und auf der VASt 5.2101.043105, NABE Löwenfeldschule, Einrichtung für das Rechnungsjahr 2019 in Höhe von 150.000 Euro inkl. USt und für das Rechnungsjahr 2020 in Höhe von 63.600 Euro inkl. USt. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Mobilien durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über G 2 Abtretung bzw. Rückstellung von Teilflächen im Zuge der Umsetzung des Parkplatzkonzeptes Kreßweg / Auer-Welsbach-Weg zwischen der Stadt Linz und der Wohnungsanlagen GmbH (WAG); 315.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Abtretung der im Grundteilungskonzept (Mappendarstellung) des XXX XXX XXX XXX, GZ 1094/17, ausgewiesenen Teilflächen 1 und 5 des Grundstücks 428/57, mit einem Ausmaß von zusammen 181 Quadratmetern, 2 des Grundstücks 428/126, mit einem Ausmaß von drei Quadratmetern, 4 des Grundstücks 428/42, mit einem Ausmaß von 325 Quadratmetern und 6 des Grundstücks 428/23, mit einem Ausmaß von 289 Quadratmetern, sohin Grundflächen mit einem Gesamtausmaß von 798 Quadratmetern durch die Wohnungsanlagen GmbH, Mörikeweg 6, 4025 Linz, an das öffentliche Gut der Stadt Linz, gegen Leistung einer Abtretungsentschädigung von 315.000 Euro, wird genehmigt. 2. Die Rückstellung der im vorzitierten Grundteilungskonzept (Mappendarstellung) ausgewiesenen Teilflächen 7, 8, 9, 10, 11 und 12 des Grundstücks 1837, mit einem Ausmaß von zusammen 296 Quadratmetern, sowie der Teilflächen 13, 14, 15, 16, 17 und 18 des Grundstücks 1838, mit einem Ausmaß von zusammen 290 Quadratmetern, sohin Grundflächen mit einem Gesamtausmaß von 586 Quadratmetern an die Wohnungsanlagen GmbH, Mörikeweg 6, 4025 Linz, gegen Leistung einer Rückstellungsentschädigung von 315.000 Euro, wird genehmigt. 3. Die Realisierung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes erfolgt zu den in der beiliegenden Abtretungs- und Rückstellungsvereinbarung festgelegten Bedingungen. 4. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 315.000 Euro für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt 5.8401.001000, Unbebaute Grundstücke, Kauf. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von insgesamt 315.000 Euro für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt 6.8401.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Polli, BEd, berichtet über G 3 Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Linz und der Kepler Universitätsklinikum GmbH über die vorübergehende Benützung von städtischen Grundflächen im Zusammenhang mit dem Neubau des Lehr- und Forschungsgebäudes MedCampus und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Vereinbarung über die vorübergehende Benützung von städtischen Grundflächen für den Neubau des Lehr- und Forschungsgebäudes MedCampus zwischen Stadt Linz und Kepler Universitätsklinikum GmbH vom 12. März 2018 wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 342.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2018 und in Höhe von 44.906,40 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 2.8400.824000, Mieten und Pachte, Benützung von nicht öffentlichem Gut.“ Wortmeldung Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn im Stadtgebiet unbebautes Land bebaut wird, kann das natürlich zu Interessenskonflikten führen, und es ist schon hart an der Grenze, wenn ein Gebäude auf einer Grünfläche gebaut wird. Zumindest über unsere grüne Grenze geht es – wenn es dabei nicht um irgendeine Grünfläche, sondern um einen ziemlich tollen, wichtigen, innerstädtischen Park, nämlich den ehemaligen AKh-Park geht -, und wenn dieser Park über die Baufläche für das Gebäude auch zusätzlich für die Baustellenmanipulation herhalten muss, und man sich offenbar nicht einmal bemüht hat, eine andere Fläche zu suchen, weil das in diesem Fall das Günstigste ist. Hier wird eine Grenze überschritten, die wir nicht mittragen können. Die Argumentationen, dass alles wieder hergestellt wird, können wir nicht teilen. Wenn jetzt Bäume gefällt werden, kann man die in diesem Ausmaß nicht wieder einsetzen, es dauert wieder Jahre und Jahrzehnte bis sie wieder so groß sind. Dann kommen noch einige Fragen. Wir beschließen heute eine Vereinbarung, aber bereits vor dem Beschluss wurden die Arbeiten begonnen und Bäume gefällt. Ich habe den Plan und die Wirklichkeit verglichen und festgestellt, dass jetzt schon Bäume gefällt worden sind, die eigentlich erst mit dem heutigen Beschluss gefällt werden sollen. Das ist aus unserer Sicht überhaupt nicht in Ordnung. Dort werden seit Februar Bäume gefällt. Dazu kommt, dass man sich bei Baustellen mit großem Bewusstsein bemühen muss, bestehende Grünflächen und bestehende Bäume zu schützen. Wenn dort nicht wirklich jemand ist, der darauf achtet, kann es schon passieren, dass ein Baum beschädigt oder gefällt wird oder Wurzeln derartig beschädigt werden, dass der Baum nicht erhalten werden kann - das wissen wir von anderen Baustellen. Aus meiner Sicht gibt es viele Gründe, diesem Antrag in dieser Form nicht zuzustimmen. Wie gesagt, das Gebäude an und für sich ist das eine, das andere ist diese Baustellenmanipulationsfläche im Park, um die es heute geht. Das muss aus unserer Sicht nicht sein. Deswegen lehnen wir das heute ab.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Virtuelle Bauplätze sind schwierig!“ Schlusswort Gemeinderätin Polli, BEd: „Ich verstehe die Einwände, auch im Ausschuss war euer Stimmverhalten dahingehend. Nichtsdestotrotz haben wir diesen Antrag hier. Wir freuen uns natürlich, dass wir in Linz einen tollen Campus für die MedUni bekommen und ich ersuche um Annahme.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (8) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über H 1 Vorprojekt für eine Regiotram von Linz nach Gallneukirchen / Pregarten – Planungskostenanteil der Stadt Linz in Höhe von 66.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 66.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: 1. Im Sinne der Förderung des öffentlichen Nahverkehrs wird einer Beteiligung an den Planungskosten zu einem Vorprojekt für eine Regiotram von Linz nach Gallneukirchen / Pregarten grundsätzlich zugestimmt. 2. Der vom Land Oö. übermittelte Vorschlag zur Aufteilung der Planungskosten wird akzeptiert. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 66.000 Euro inkl. USt soll auf der VASt/FiPos 1.0311.728000, Sonstige Leistungen, Straßenplanungen, im Rechnungsjahr 2019 erfolgen. Hierfür sind noch entsprechende Budgetansätze zu treffen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über H 2 bis H 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 2 Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten sowie Infrastrukturkosten in Höhe von insgesamt 189.168,50 Euro im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes S 25-17-01-01 Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des Vertrages über die Planungskosten von 5152 Euro und den Infrastrukturkostenbeitrag von 184.016,50 Euro zwischen der Stadt Linz und der WSG Gemeinnützige Wohn- und Siedlergemeinschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, sowie Herrn XXX XXX XXX wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 189.168,50 Euro erfolgt auf der VASt 2.0300.817006, Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen.“ H 3 Sanierung der Stadlerstraße (Fahrbahn und südseitiger Gehsteig) zwischen Am Bindermichl und Ramsauerstraße; Vergabe der Arbeiten maximal 220.000 Euro: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 220.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Sanierung der Stadlerstraße (Fahrbahn und südseitiger Gehsteig) zwischen Am Bindermichl und Ramsauerstraße auf einer Länge von ca. 300 Metern in einer Gesamtbreite von 11.50 Metern. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Pummererstraße 17, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 197.581,14 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 22.418,86 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, Straßen-, Brücken- und Wasserbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 220.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6120.002001, Bauliche Erhaltung Verkehrsflächen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ H 4 Bebauungsplanänderung 11-040-01-01, KG St. Peter, Waldegg und Kleinmünchen (Turmstraße) „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 11-040-01-01, Turmstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 12. April 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 11-040-01-01, Turmstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 11-040-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Turmstraße Osten: Westbahnstrecke Süden: Wiener Straße 213 Westen: Wiener Straße Katastralgemeinden St. Peter, Waldegg und Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 11-040-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Zu den Anträgen H 2 bis H 4 liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart zu H 2: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich melde mich zum Tagesordnungspunkt H 2 zu Wort. Völlig unabhängig vom gegenständlichen Bauprojekt verweise ich auf unsere Wortmeldung in der Gemeinderatssitzung am 21. April 2016 bzw. auf unser damaliges Stimmverhalten, das ist jener Grundsatzbeschluss, der auch im Vorspann des Antrages angeführt ist. Wir enthalten uns daher konsequenterweise bei Antrag H 2 der Stimme.“ Gemeinderat Strigl: „Lieber Kollege Hajart, du sagst, ihr habt euch bei diesem Antrag der Stimme enthalten und konsequenterweise macht ihr es auch heute. Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Ich erinnere mich daran, dass wir im September 2017 einen gleichen Antrag mit einer anderen Wohnungsgenossenschaft gestellt haben und da habt ihr zugestimmt. Das heutige Verhalten ist keine konsequente Linie, sondern ein farbloses oder ein türkis-schwarzes Zickzackverhalten, ich verstehe das nicht. Schau dir das bitte noch einmal an, ihr habt schon einmal zugestimmt. Das ist ein Zickzackkurs und keine gerade Linie.“ (Befall SPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc, zu H 3: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Wortmeldung bezieht sich auf den Antrag H 3. Ich möchte in Erinnerung rufen, was wir im Jahr 2016 beschlossen haben, dazu ein ganz kurzes Zitat: ‚(..) bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf öffentlichem Gut, welche Stellplätze für den motorisierten Individualverkehr betreffen, die Errichtung von zusätzlichen Radabstellplätzen vorzusehen (…).‘ Leider hat dieser Beschluss bei diesem Antrag noch keine Berücksichtigung gefunden. Im Ausschuss ist uns aber versichert worden, dass jetzt ein Prozedere zur Umsetzung des Antrages der Grünen von 2016 entwickelt wird und damit auch ein Prozedere zur Stärkung des Radverkehrs. Wir werden daher dem Antrag H 3 dieses Mal noch unsere Zustimmung geben, erwarten uns aber eine rasche Umsetzung des angesprochenen Prozederes. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn zu H 4: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, es geht um den Antrag H 4. Ich möchte aber meine Wortmeldung gleich dazu nutzen, mein Abstimmungsverhalten für die folgenden Anträge bekannt zu geben. Ich werde Bauprojekten, die meiner Ansicht nach ohne sinnvolles Verkehrskonzept geplant sind, keine Zustimmung geben. Im konkreten Fall geht es wieder einmal um einen Tiefgaragenbau, der in dieser Planung in der Turmstraße auch enthalten ist. Wir sind der Ansicht, dass das nicht zur Reduzierung des individuellen Autoverkehrs beiträgt und glauben, dass es jenseits der Stellplatzverordnung neue Konzepte braucht, die ein Leben in der Stadt möglichst ohne Auto ermöglichen. Das geht nur mit der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel, der sanften Mobilität und durch die Zurückdrängung des Autoverkehrs. Ich werde mich daher in der Folge bei den Anträgen H 4, H 8, H 9 und H 10 der Stimme enthalten. Diese Anträge beziehen sich vor allem auf den Bau des Hofer-Marktes in der Unionstraße. Dort sind sogar mehr Autoabstellplätze geplant. Ich denke, das wäre nicht nötig, weil wir wissen, dass solche Märkte Verkehrserreger sind und wir das derzeit nicht brauchen. Danke.“ Stadtrat Hein zu H 2: „Ich möchte mich auch zu Antrag H 2 zu Wort melden, weil es hier nicht um wenig Geld geht. Es geht immerhin um ca. 190.000 Euro, die im Rahmen der Raumordnungsverträge in Rechnung gestellt werden und zwar 5152 Euro für Planungskosten und 24.016,50 Euro für soziale Infrastruktur. Der größte Brocken sind 160.000 Euro für den Straßenbau eines Bauprojekts in der Neufelder Straße durch die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft WSG. Im Prinzip muss man davon ausgehen, dass die Erschließung eines Wohnungs- und Siedlungsprojektes auf der grünen Wiese, wesentlich höher ist, als in einer Gegend, in der beispielsweise die verkehrliche Infrastruktur enthalten ist. Das Stimmverhalten der ÖVP verwundert mich heute extrem, denn im Ausschuss hat es kein Indiz für eine Stimmenthaltung und auch keine Fragen in diese Richtung gegeben. Was wäre die Konsequenz, wenn jetzt alle so abstimmen würden, wie es die ÖVP macht? Die Stadt müsste diese Kosten selber tragen. In Anbetracht der vielen Bauprojekte, die wir haben, ist das budgetär wahrscheinlich nicht machbar. Aus diesem Grund haben wir uns geeinigt und diese Raumordnungsverträge mehrheitlich im Gemeinderat beschlossen, weil das auch eine Kostenwahrheit und Kostenfairness schafft. Im Prinzip bezahlt derjenige die Kosten, der sie verursacht und der dann auch das Geschäft mit dieser Wohnungsanlage macht, wenn es auch eine Genossenschaft ist. Grundvoraussetzung, dass dieses System funktioniert – das ist in der Raumordnung überall verankert –, ist der Gleichheitsgrundsatz. Das heißt, wenn ich einmal eine Ausnahme mache, dann kann man heute nicht sagen, wir waren damals dagegen und sind konsequenterweise auch jetzt dagegen. Das stimmt so nicht. Kollege Strigl hat schon einen Antrag zitiert, der andere Bauträger betrifft, vielleicht nicht Bauträger, die der ÖVP dermaßen nahe stehen. Ohne etwas unterstellen zu wollen, bleibt in diesem Fall aber der fahle Beigeschmack auf jeden Fall übrig, weil im Prinzip der Betrag, der damals zu bezahlen gewesen wäre, wesentlich höher war. Ich nehme an, dass Martin Hajart vielleicht noch sagen könnte, dass damals die sozialen Infrastrukturkosten nicht dabei waren, das mag sein. Wir haben aber bereits Vereinbarungen dieser Art, die nicht die Höhe für die Notwendigkeit einer Zustimmung des Gemeinderates erreicht haben, sehr wohl mit den Stimmen der ÖVP im Stadtsenat abgesegnet. Der Zickzackkurs kann auf alle Fälle bestätigt werden. Wie gesagt, bei diesem Antrag damals waren es 336.000 Euro. Ich habe dazu den Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll, dazu hat es keine Wortmeldung gegeben, es war auch keine Genossenschaft, die einen Direktor hat, der ehemaliger ÖVP-Gemeinderat war. Ich will niemanden etwas unterstellen, aber der fahle Geschmack bleibt auf alle Fälle erhalten, wenn man sich gerade bei diesem Projekt der Stimme enthält.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart zu H 2: „Kollege Strigl, ich kann dir nur sagen, dass du anscheinend nur flott und übergangsmäßig recherchiert hast, aber nicht genau oder richtig. Es ist so, dass es Gemeinderatsanträge gegeben hat, bei denen Infrastrukturkostenbeiträge beschlossen worden sind. Wie aber Kollege Hein richtigerweise richtiggestellt hat, sind diese sozialen Infrastrukturkostenbeiträge nicht explizit angeführt gewesen, vielleicht waren sie enthalten und einfach nicht dargestellt, vielleicht waren sie nicht enthalten, auf jeden Fall nicht dargestellt. Herr Kollege Strigl, bitte besser recherchieren. Bei der ÖVP kannst du dir dafür gerne Nachhilfeunterricht geben lassen. (Heiterkeit, Unruhe) In Richtung Stadtrat Hein kann ich nur sagen, dass es nicht um konkrete Bauprojekte und schon gar nicht um konkrete Genossenschaften oder gar um Direktoren gewisser Genossenschaften geht, darum geht es uns sicher nicht. Es geht einzig und alleine darum – das haben wir in der Gemeinderatssitzung am 21. April 2016 klar zum Ausdruck gebracht –, dass jegliche Rechtsgrundlage für diese so genannten sozialen Infrastrukturkosten fehlt. Das haben wir damals ganz klar und deutlich artikuliert und das ist so. Ich glaube, diese Problematik wird uns noch länger beschäftigen. Wir werden diese Linie ganz klar beibehalten, das ist so. Kollege Strigl, wenn du das nicht akzeptieren kannst oder irgendwelche Argumente … Zwischenruf Gemeinderat Giegler: „Wir akzeptieren es, wir stimmen ja zu!“ Gemeinderat Hajart weiter: Ja schon, aber auf einer fehlenden Rechtsgrundlage. Ihr könnt mir nachher gerne einmal erklären, wenn ihr so nett seid, wie das überhaupt rechtlich haltbar wäre. Unsere Nicht-Zustimmung, die heutige Stimmenthaltung, ist für mich nur schlüssig und darum bleiben wir auch bei unserer Linie. Danke.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pfeffer: „Ganz kurz zum Antrag H 2: Raumordnungsverträge sind ein notwendiges Mittel, um städtische Infrastrukturkosten zu minimieren und die Kosten auf Bauvorhaben bzw. Bauprojekte aufzuteilen. Zum Antrag H 3, zur Sache mit den Fahrradständern. Ähnliches ist im Ausschuss angesprochen worden und wird sicherlich bei den nächsten Anträgen, die ähnlich lauten, berücksichtigt werden. Zu H 4 ist zu sagen, dass es nun einmal so ist, dass die Oö. Bauordnung vorsieht, dass Stellplätze notwendig sind, wenn Wohnungen geschaffen werden. Sicherlich sind flankierende Maßnahmen gut, aber dennoch würde das nicht gegen eine Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes sprechen. Ich ersuche um Annahme aller drei Anträge. Die Vorsitzende lässt nun über die drei Anträge abstimmen. Der Antrag H 2 wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag H 3 wird einstimmig angenommen. Der Antrag H 4 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über H 5 Bebauungsplanänderung 09-020-01-01, KG Waldegg (Kürnbergerweg - Freinbergstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-020-01-01, Kürnbergerweg – Freinbergstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 12. April 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-020-01-01, Kürnbergerweg – Freinbergstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-020-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Kürnbergerweg Osten: Freinbergstraße Süden: Grünland Westen: Bancalariweg Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-020-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge H 6 und H 7 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 6 Bebauungsplanänderung 02-052-01-01, KG Urfahr (Am Hartmayrgut) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-052-01-01, Am Hartmayrgut, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 12. April 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-052-01-01, Am Hartmayrgut Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-052-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Am Hartmayrgut Osten: Linke Brückenstraße Süden: Reindlstraße Westen: Am Hartmayrgut Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-052-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ H 7 Bebauungsplanänderung 02-046-01-01, KG Urfahr (Greinerhofgasse) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-046-01-01, Greinerhofgasse, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 12. April 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-046-01-01, Greinerhofgasse Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-046-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Knabenseminarstraße Osten: Knabenseminarstr. 27a Süden: Greinerhofgasse 12 Westen: Greinerhofgasse 11 u. 13 Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-046-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über H 8 Bebauungsplanänderung S 09-25-01-01, KG Waldegg (Unionstraße 157) zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 09-25-01-00 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplanänderung S 09-25-01-01, Unionstraße 157, für die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 09-25-01-00, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 12. April 2018 betreffend Bebauungsplanänderung S 09-25-01-01, Unionstraße 157, für die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 09-25-01-00 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die Bebauungsplanänderung S 09-25-01-01 für die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 09-25-01-00 beschlossen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung (Aufhebung) wird wie folgt begrenzt: Norden: Unionstraße Osten: Unionstraße 153 Süden: Seeauerweg Westen: Stadtgrenze zu Leonding Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Aufhebungsplan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über H 9 Bebauungsplanänderung 13-038-01-01, KG Kleinmünchen (Zeppelinstraße - Wiener Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 13-038-01-01, Zeppelinstraße – Wiener Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 12. April 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 13-038-01-01, Zeppelinstraße – Wiener Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 13-038-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Zeppelinstraße Osten: Wiener Straße Süden: Simonystraße Westen: Hochwangerstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 13-038-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc , berichtet über die Anträge H 10 und H 11 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 10 Änderungspläne Nr. 118 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Unionstraße / Hofer KG) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 118 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Unionstraße – Hofer KG, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 12. April 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 118 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Unionstraße – Hofer KG Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 118 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Unionstraße Osten: Zelkingerstraße 16 Süden: Seeauerweg Westen: Pyhrnbahn Katastralgemeinde Waldegg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 118 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ H 11 Änderungspläne Nr. 126 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Freinbergstraße 32-34) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 126 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Freinbergstraße 32-34, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 12. April 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 126 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Freinbergstraße 32-34 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr.126 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Freinbergstraße 22 Osten: Freinbergstraße Süden: Kollegium Aloisianum Westen: Kollegium Aloisianum Katastralgemeinde Waldegg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 126 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Poto?nik zu H 10: „Wir enthalten uns bei H 10 der Stimme, weil wir der Meinung sind, dass Supermärkte konsequent überbaut gehören.“ Der Antrag H 10 wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag H 11 wird einstimmig angenommen. Die Vorsitzende begrüßt Herrn Dr. Schönberger auf der Galerie. I ANTRAG DES KONTROLLAUSSCHUSSES Gemeinderat Eypeltauer berichtet über I 1 Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2017 und führt aus: „Danke Frau Vizebürgermeisterin, auch ich darf Herrn Direktor Schönberger recht herzlich begrüßen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Linzer Kontrollamt legt nach einem überdurchschnittlich intensiven Arbeitsjahr auch heuer wieder seinen Tätigkeitsbericht vor, der sich einerseits, was das Prüfspektrum betrifft, von der IKT-Linz Gruppe, mit der wir uns heute noch beschäftigen werden, bis hin zu den Magistratsgeschäftsbereichen infolge der Magistratsreform, besonders breit spannt. Andererseits hat er sich im vergangenen Berichtsjahr mit zwei Sonderprüfaufträgen beschäftigt, einerseits bezüglich der Seniorenzentren Linz (SZL) und andererseits mit der Aktenaffäre. Im Zuge der Bearbeitung des Letzteren gab und gibt es eine intensive Zusammenarbeit des Kontrollausschusses mit dem Kontrollamt, das den Kontrollausschuss in seinem Bestreben, die Zusammenhänge und politischen Verantwortlichkeiten zu ergründen, bestmöglich unterstützt. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass eine solche Unterstützung auch von anderen Seiten, insbesondere von involvierten Mitgliedern der Stadtregierung stets wünschenswert und angebracht ist, leider aber in der Vergangenheit nicht immer in der Form erfolgt ist, wie das zumindest meinerseits gewünscht worden wäre. Das ist deshalb bedauerlich, weil die Arbeit des Kontrollamtes und des mit ihm kooperierenden Kontrollausschusses auch und in jedem einzelnen Fall auf die Kooperation der Spitzen der Verwaltung angewiesen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt gilt es festzuhalten, dass das Kontrollamt eine integrale Funktion im Gefüge des Magistrats und der Unternehmensgruppe erfüllt und nicht nur prüft, sondern auch berät. Das Kontrollamt hilft bei der Optimierung und Standardisierung und leistet einen enorm wichtigen Beitrag zur Korruptionsprävention und zur Risikoprävention. Es ist Wissensträger und sorgt durch seine Prüftätigkeit und die nachgelagerte Wirkungskontrolle zugleich für den bestmöglichen Einsatz der Steuergelder, die diesen Betrieb finanzieren. Im Übrigen würde dieser Mehrwert eine Aufstockung der Prüferposten wirtschaftlich absolut rechtfertigen. Diese Funktion des Kontrollamtes soll verstärkt und bestmöglich unterstützt werden. Das ist meiner Ansicht nach auch die Aufgabe des Kontrollausschusses, weil der einen Beitrag zur Sensibilisierung der potentiell Geprüften für die Publizität der Prüfungen leisten kann. Ich nutze die Gelegenheit, um mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kontrollamts und dessen Direktor Dr. Schönberger herzlich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit zu bedanken und ihnen in unser aller Sinne bestes Gelingen bei der verantwortungsvollen Bewältigung ihrer Aufgaben zu wünschen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf ein erfolgreiches neues Prüfjahr des Kontrollamts mit hohem Empfehlungsumsetzungsgrad.“ (Beifall NEOS, Die Grünen) Gemeinderätin Büyükkal kommt um 15.35 Uhr in die Sitzung. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich, sehr geehrter Herr Dr. Schönberger, möchte mich bei Ihnen im Namen der ÖVP-Fraktion bedanken und nicht nur bei Ihnen, sondern bei Ihrem gesamten Team. Der Jahresbericht zeigt die umfassende Tätigkeit des Kontrollamtes im Jahr 2017 auf. Ich habe 24 Prüfberichte gezählt und würde Sie, sehr geehrter Herr Dr. Schönberger ersuchen, den Dank auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben. (Beifall ÖVP) Die Prüfberichte beinhalten eine Vielzahl an Verbesserungsvorschlägen, das ist die Aufgabe des Kontrollamtes und diese nimmt sie, aus meiner Sicht, sehr gut wahr, dann liegt es aber schlussendlich an der Politik, diese Empfehlungen zeitnah umzusetzen. Das ist uns seitens der ÖVP im Sinne einer ordentlichen Wirkungskontrolle auch sehr wichtig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben aber im letzten Jahr auch ein Beispiel erlebt, wo die aufgezeigten Probleme nicht so angegangen worden sind, wie man sich das gewünscht hätte. Das möchte ich, wenn man den Jahresbericht des Kontrollamtes schon im Gemeinderat diskutiert, auch unterstreichen und betonen. Es geht dabei um die Hunderten oder gar Tausenden verjährten Verwaltungsstrafen des Geschäftsbereiches Abgaben und Steuern. Vielen ist das Ganze besser unter dem Begriff Aktenaffäre bekannt. Grund für die zahlreichen Verjährungsfälle war die deutliche personelle Unterbesetzung in diesem Bereich. Die Darstellung der Aktenrückstände der einzelnen Sachbearbeiter zeigt das besonders deutlich auf. Die Verjährungen bedeuten einerseits Einnahmenentfälle, sprich einen Schaden für die öffentliche Hand, da die Verwaltungsstrafen nicht rechtzeitig verhängt wurden oder aufgrund des personellen Engpasses nicht rechtzeitig verhängt werden konnten und andererseits entstand durch die Nichtverfolgung das Problem, dass die Objektivität der Behörde nicht mehr gegeben war, das heißt, dass Unternehmen ungleich behandelt worden sind. Man könnte sagen, dass jene, die sich an die Regeln gehalten haben, irgendwie die Dummen waren, weil diejenigen, die sich nicht an die Regeln und Gesetze gehalten haben, dann auch nicht sanktioniert wurden. Das ist das Unfaire an dieser ganzen Sache. Wenn ich von einer raschen, notwendigen Erfüllung der Verbesserungsvorschläge des Kontrollamtes rede, dann muss ich festhalten, dass das Krisenmanagement insbesondere des Bürgermeisters, in der Aktenaffäre, völlig versagt hat, denn das Kontrollamt hat die Problematik mit seinem Prüfbericht klar aufgezeigt. Die Dinge wurden in der ordentlichen Sitzung des Kontrollausschusses am 20. März 2017 ordnungsgemäß behandelt und auch per Beschluss zustimmend zur Kenntnis genommen. Was war dann? Im Juni 2017 wurde medial öffentlich, dass die Finanzpolizei in dieser Angelegenheit eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Nichtbearbeitung von eingebrachten Sachverhalten sowie des Eintritts der Verfolgungsverjährung bei Strafverfahren eingebracht hat. Daraufhin gab es bekanntermaßen, neben vielen anderen Dingen, auch den Gemeinderatsantrag von ÖVP, Die Grünen und NEOS mit einem ergänzenden Prüfauftrag an das Kontrollamt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Grünen-Gemeinderatsfraktion und bei den NEOS sehr herzlich bedanken, die mit uns Seite an Seite für eine Aufklärung dieser leidigen Causa kämpfen. Ein besonderer Dank, meine lieben Kolleginnen und Kollegen deshalb, weil uns im Jahr 2017 eine Aufklärung von anderer Seite sehr, sehr schwer gemacht wurde. Das möchte ich an dieser Stelle schon betonen, wenn man den Tätigkeitsbericht des Kontrollamtes für das vergangene Jahr debattiert. Es geht, wie gesagt, nicht nur um diese Kontrollamtsberichte, sondern in weiterer Folge schon auch darum, was damit passiert. Ich kann mich beispielsweise, nur um ein paar Punkte herauszugreifen, sehr gut an diese eine Kontrollausschusssitzung erinnern, wo FPÖ und SPÖ mittels Dringlichkeitsantrag verzögern bzw. verhindern wollten, dass der Bürgermeister als Auskunftsperson in den Ausschuss geladen werden kann. Erst der Gang zur Aufsichtsbehörde war es, durch den festgestellt wurde, dass dieser SPÖ-FPÖ-Antrag als rechtswidrig eingestuft wurde. Neben unserem Bemühen um Auskunftspersonen, gab es unzählige Anläufe Unterlagen zu erhalten, die der Aufklärung dienlich sein würden. Einmal waren wir - das muss man ehrlich gesagt sagen - mehr, einmal weniger erfolgreich. Auch hier sei erwähnt, dass es eine klare Mitteilung der Aufsichtsbehörde gibt bzw. gäbe. Dann das Geziere des Bürgermeisters, sich endlich für befangen zu erklären, nachdem gegen ihn ein Strafverfahren läuft, das wäre grundsätzlich bei jedermann naheliegend, würde ich einmal behaupten, aber in diesem Fall offensichtlich nicht. Und letzten Endes - ich komme zum Schluss - unser tägliches Bemühen, dass ein Privatbeteiligtenanschluss der Stadt Linz im Strafverfahren angestrengt wird. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass ein solches möglichst rasch eingebracht werden sollte, weil es im Großen und Ganzen um darum geht, Schaden von der Stadt Linz abzuwenden - das sei insbesondere auf die Fahnen der SPÖ geheftet. Abschließend hoffe ich, dass wir aus all diesen Dingen, die wir im Jahr 2017 leidvoll erfahren mussten, für das Jahr 2018 und darüber hinaus lernen können, denn das Kontrollamt kann eine noch so gute Arbeit leisten, schlussendlich liegt es an der Politik, was damit gemacht wird.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Herr Direktor Schönberger, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich in erster Linie dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kontrollamtes anschließen. Ich bin schon relativ lange, nämlich seit 2003 im Gemeinderat und nehme in dieser Zeit schon wahr, dass der Anspruch an Umfang und Qualität der Kontrolle - aus meiner Sicht natürlich zu Recht - grundsätzlich gestiegen ist. Das ist zum Teil dem geschuldet, dass die Öffentlichkeit immer wieder Skandale auf allen Ebenen beschäftigen, ob das jetzt auf Bundes- oder Landesebene oder auch in Linz ist. Wenn es um die Verwendung von öffentlichen Geldern geht, gibt es das Bedürfnis nach starker Kontrolle aber auch politischer Aufklärung und ganz wichtig natürlich nach Prävention. Ich nehme wahr, dass es diesen Anspruch gibt und ich nehme auch wahr, dass sich das in der Anzahl der Berichte, aber auch zum Teil der Sonderprüfungen, widerspiegelt. Man kann die Arbeit, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet wird, nicht genug wertschätzen. Das betrifft die normale tägliche Prüfarbeit, aber darüber hinaus auch die Unterstützung des Kontrollausschusses in schwierigen Sonderfragen, ob das damals der Swap war oder jetzt die so genannte Aktenaffäre. Ich nehme auch wahr, dass es den politischen Gremien schon vermehrt wichtig ist und sich das Verhältnis zwischen den Gremien und dem Kontrollamt geändert hat, dass diese Beratungsfunktion, diese Wirkungskontrolle und Umsetzung von Empfehlungen steigt und das einen gewissen Grad an Transparenz gebracht hat, auch zum Beispiel mit diesen Nachfrageverfahren. Damit hat man als Gemeinderätin die Möglichkeit, nach einer initiativen Prüfung auf einen Blick zu sehen, welche Empfehlungen umgesetzt sind, welche nicht und welche in Bearbeitung sind. Ich orte für mich eine sehr gut handhabbare Arbeit im Kontrollausschuss. Ich möchte natürlich unterstreichen, was auch Martin Hajart gesagt hat. Es ist tatsächlich unglaublich mühsam und es passiert genau das Gegenteil von dem, was grundsätzlich passiert. Transparenz und Klarheit werden eher nicht geschaffen, was das Vertrauen natürlich extrem schwächt. Ich glaube, es geht dabei ganz stark darum, dass man in der Politik wieder verstärkt Vertrauen hat. Aus meiner Sicht ist uns - zum Teil sehr unfreundlich - ständig erklärt worden, was alles nicht geht. Ich hätte mir schon erwartet, dass man uns als GemeinderätInnen in der politischen Arbeit unterstützt und gemeinsam überlegt, wie man diese politische Verantwortung und die Aufklärung gut unterstützten kann. Du hast es vorhin schon angesprochen, welche Umwege notwendig sind um Unterlagen zu bekommen. Ich empfinde das wirklich als teilweise kontraproduktiv, wenn es um Transparenz und Vertrauen in die Politik geht. Ich würde mir wünschen oder schließe mit einem Appell - den richte ich jetzt besonders an die SPÖ und die FPÖ -, dass man Vertrauen durch Transparenz, Klarheit und Kontrolle schafft, als wichtige präventive Maßnahme anerkennt und auch politische Aufklärung als notwenige Intervention bei Missständen nicht nur akzeptiert, sondern bestmöglich unterstützt und wertschätzt. Dann kann man vielleicht das Vertrauen in die Politik wieder stärken. Danke.“ (Beifall Die Grünen, ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, beim Tagesordnungspunkt, ‚Jahresbericht des Kontrollamtes‘, ist nahezu mit Gewalt versucht worden, einen Aspekt, den das Kontrollamt im abgelaufenen Jahr geprüft hat, hineinzuzwängen. Ich wollte mich an sich nicht zu Wort melden, muss aber ein paar Gedanken dazu sagen, vor allem zu dem, was Kollege Hajart gesagt hat, dass es sehr vieles richtig zu stellen gäbe. Es beginnt bei der Ausführung, dass der FPÖ-SPÖ-Antrag laut Aufsichtsbehörde rechtswidrig gewesen sei, was natürlich überhaupt nicht stimmt und führt hin zum Bürgermeisters, dem mangelhaftes Krisenmanagement vorgeworfen wurde, was natürlich auch nicht stimmt, weil er umgehend eine Sonderprüfung des Kontrollamtes beauftragt hat - warten wir einmal ab, was in der nächsten Zeit kommt -, bis hin zum Thema, dass hier vermeintlich Schaden von der Stadt abgewendet wird. Ich muss schon sagen, dass es in diesem Haus Fraktionen gibt, die mit dieser Stadt verantwortungsvoll umgehen und es gibt andere, die durch permanentes ‚Anpatzen‘, durch das Opfern des Wohles der Stadt auf einem Transparenzaltar, der Stadt eher Schaden zufügen. Mehr möchte ich dazu gar nicht sagen. Abschließend, lieber Herr Dr. Schönberger, herzlichen Dank für die hervorragende Arbeit, die Sie und Ihr Team leisten.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, auch ich wollte mich an dieser Stelle nicht zu Wort melden, nütze aber die Gelegenheit, auf diesem Wege Herrn Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger und seinem Team zu einem eindrucksvollen Leistungsnachweis zu gratulieren, erbracht unter erschwerten Bedingungen, könnte man sagen, erschwerte Bedingungen aufgrund von Störfeuern und zwar aus dem Kontrollausschuss selbst. Es ist unüblich bis seltsam, dass Mitglieder des Kontrollausschusses dem Kontrollamtsdirektor mehr oder weniger direktes und wiederholtes Misstrauen aussprechen und seine Prüftätigkeit in Frage stellen oder kritisieren. Dazu sollte man wissen, dass das Kontrollamt ausschließlich und nur ex post prüfen kann. Es nützt gar nichts, dem Herrn Kontrollamtsdirektor vermeintlich gute Tipps zu geben, wie er es vielleicht besser hätte machen können. Leider scheint der selbst ernannten Aufdecker-Allianz Medienpräsenz, Skandalisierung und Schuldzuweisungen wichtiger zu sein, als die Unterstützung des Kontrollamtes und die Aufdeckung und Aufklärung der so genannten Aktenaffäre. Leider haben wir es im Kontrollausschuss auch oft mit Halbwissen oder glattem Unwissen zu tun, weil es anders nicht erklärbar ist, dass hier heute schon wieder von einem Privatbeteiligtenanschluss die Rede war. Dabei sollte man wissen, dass es hier um Organhaftung geht. Die Stadt Linz ist in diesem Fall nicht privat unterwegs, sondern es geht um einen eventuellen Regress in der Organhaftung. Den kann ich auch nur dann anmelden, wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage eingebracht hat und wenn es zu einem Prozess und zu Schuldsprüchen kommt. Erst dann kann ich regressieren und da auch nur für jenen Zeitraum, über den der Prozess stattgefunden hat und nicht, wie Herr Kollege Hajart im letzten Ausschuss gemeint hat, dass man die ganze Verjährungsfrist rückwirkend einmal einklagen könnte. Das geht nicht, funktioniert nicht und das sollte man auch als Nichtjurist wissen. Ich bin Nichtjurist und weiß es. Es ging uns nie darum, etwas zu verzögern, gar zu verhindern oder gar zuzudecken, sondern es ging uns darum, die Effizienz zu steigern, weil wenn man im Kontrollausschuss nach 90 Minuten Diskussion immer noch im Kreise diskutiert und es dann zu Verbalinjurien kommt. Dann kann es passieren, dass einem der Geduldsfaden reißt und dass man sagt, dass man eine Abstimmung will und zwar schnell. Laden wir den Bürgermeister und zwar wann laden wir den Bürgermeister? Es erschien mir damals zweckmäßig, den Bürgermeister erst dann einzuladen, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren abgeschlossen hat. Alles andere ist nämlich ‚Kaffeesudleserei‘, ‚Operation am offenen Herzen‘ und das geht nicht, das funktioniert nicht. Ja, die Aufdeckerallianz hat das natürlich dazu benutzt, einen ordentlichen medialen Skandal, unterstützt von der Kronen Zeitung, loszutreten. Das ist Ihr gutes Recht, Sie haben mitten im Wahlkampf politisches Kleingeld gewechselt, das ist wunderbar gelungen. Wie gesagt, uns ging es darum, etwas dann zu machen, wenn es Sinn hat und Sinn bringt und das haben wir ehrlich und rechtschaffend versucht. Sie haben es wunderbar genutzt, uns einen ganzen Sommer lang am Nasenring durch die Presse zu ziehen. Das ist wunderbar gelungen, ich gratuliere an dieser Stelle der selbst ernannten Aufdeckerallianz. In Zukunft werden wir diese Sache schlauer angehen, wenn wir wieder einmal so etwas Ähnliches vorhaben. (Zwischenrufe, Unruhe, Heiterkeit) Das wirst du zu gegebener Zeit erfahren. Wie gesagt, es geht uns darum, das Kontrollamt zu unterstützen und nicht politisches Kleingeld in den Medien zu wechseln. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über die Kenntnisnahme des Berichts abstimmen. Der Jahresbericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 1 Aschenbecher auf öffentlichen Plätzen und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der erste Fraktionsantrag beginnt gleich mit dem Buchstaben A. A, wie Aschenbecher auf öffentlichen Plätzen. Bekanntlich war es so, dass man in den 70er-, 80er- und 90er-Jahren noch überall rauchen durfte - in jeder Kultureinrichtung, in jedem Volkshaus, in jedem Bürogebäude und in jedem Amtsgebäude. Sogar hier im Gemeinderatssaal konnte man bis in die 1980er-Jahre während der Gemeinderatssitzung rauchen, es wurden Aschenbecher aufgestellt. Seit dem Jahr 2000 hat sich das ziemlich verändert. Das heißt, die Nichtraucherbestimmungen sind immer strikter geworden und in öffentlichen Einrichtungen oder Bürogebäuden ist es nahezu unmöglich, irgendwo eine Zigarette zu rauchen. Was tun die Raucher? Sie gehen vor die Tür, rauchen draußen und wenn kein Aschenbecher vorhanden ist, landet der Zigarettenstummel logischerweise irgendwann einmal auf der Straße oder ein paar Schritte weiter in irgendeinem Kanal. Zahlreiche Österreichische, Deutsche und Schweizer Städte nehmen sich dieser Problematik bereits sehr intensiv an. Federführend dabei war z.B. die Stadt Wien, die im Rahmen der Sauberkeitskampagne 2017 schon eine Aktion unter dem Namen ‚Sei kein Schweindl‘ gestartet hat. Im Rahmen dieser Aktion hat sie bereits über 19.000 Aschenbecher und zusätzliche 1200 freistehende Aschenrohre auf hochfrequentierten Plätzen in der Stadt vor Theatern, vor U-Bahn-Stationen und in Parks aufgestellt, also überall, wo sich viele Menschen bewegen und man leicht die Möglichkeit hat zu rauchen. Die Stadt Klagenfurt hat auch in die gleiche Kerbe geschlagen und ebenfalls 125 neue Abfalleimer mit einem Behältnis zum Ausdämpfen und Entsorgen von Zigaretten aufgestellt. Auch Schweizer Städte machen das mittlerweile vorbildlich um die Zigarettenstummelproblematik in den Griff zu bekommen. Die Schweiz ist damit in Europa schon federführend. Wir Freiheitlichen sagen, es ist an der Zeit, dass sich auch die Stadt Linz der Problematik um die Zigarettenstummel annimmt und wir in Sachen Ordnung und Sauberkeit in unserer Stadt ein gutes Vorbild sind. Es ist nicht einzusehen, dass jeder alles auf den Boden wirft. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Mitglied der Stadtregierung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Linz AG und eventuell anderen Stakeholdern zu veranlassen, dass vor öffentlichen Gebäuden, in Parks, bei den Stationen der Linz AG Linien und auf gut frequentierten Plätzen in Zukunft Entsorgungsmöglichkeiten für Zigaretten in ausreichender Anzahl vorhanden sind, um Ordnung und Sauberkeit in Linz bestmöglich zu fördern.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen aus der betreffenden Deckungsgruppe des Voranschlags 2018 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Wir ersuchen, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Schilchegger berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 2 Großraum Linz – verstärkte Kooperation mit Nachbargemeinden und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um eine Initiative zu einer verstärkten Kooperation mit Nachbargemeinden. Sie haben vielleicht die Berichterstattung in den Nachrichten verfolgt, bei der sich auch erste Nachbargemeinden zu den Gedanken einer Gemeindefusion, einer mittelfristigen Zusammenlegung von Nachbargemeinden mit der Stadt Linz zu Wort gemeldet haben. Diese Idee wurde erwartungsgemäß eher abgelehnt. Das kennt man aus der damaligen Diskussion in der Steiermark. Die Zusammenlegung von Gemeinden wird generell eher skeptisch betrachtet. Allerdings gibt es zwischen gar keiner Zusammenarbeit und einer Gemeindefusion auch verschiedene Schattierungen. Es gibt rechtlich bereits Möglichkeiten, etwa im Rahmen von Gemeindeverbänden verschiedene Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches zu koordinieren. Daher dieser Antrag, der gemäß Punkt 2 zunächst einmal dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zur Vorberatung zugewiesen werden soll. Wir sehen auch den Bürgermeister als außenvertretungsbefugtes Organ als Schnittstelle, die diese Ideen und Konzepte, die wir für uns in der Stadt Linz erarbeiten, dann gegenüber den Nachbargemeinden kommuniziert. Ich ersuche um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Bürgermeister möge in Verhandlungen mit Nachbargemeinden der Stadt Linz treten, um zukünftige Kooperationsmodelle der Stadt mit Nachbargemeinden in der überörtlichen Verkehrsplanung, der Raumordnung, im Standortmarketing oder allen sonstigen Angelegenheiten des eigenen und übertragenen Wirkungsbereichs zu sondieren, gegebenenfalls auch durch Gründung eines Gemeindeverbands.‘ 2. Zur inhaltlichen Vorberatung von Punkt 1, wird dieser Antrag dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zugewiesen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Beschlussfassung ist mit keinen finanziellen Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt verbunden. Ich möchte noch ganz kurz auf den Abänderungsantrag der NEOS eingehen. Hier wurden einige Ergänzungen getroffen, was die verschiedenen Themen unseres Antrages betrifft. Dem Punkt 1 können wir zustimmen, das ist für uns vollkommen in Ordnung. Beim Punkt 2 findet sich eine weitere Ergänzung. Der Antrag soll nicht nur dem Finanz- und Innovationsausschuss zugewiesen werden, sondern auch dem Ausschuss für Infrastruktur. Bei diesem Punkt würden wir uns der Stimme enthalten, weil wir sagen, dass hier sehr wohl einmal die Einheit der Führung klargestellt werden soll und es zu keiner zersplitterten Verantwortung kommen soll. Das hat sich aus unserer Sicht eher nicht bewährt. Es ist klar, dass in weiterer Folge natürlich auch die jeweils zuständigen Fachreferenten eingebunden werden sollen, wenn sich diese möglichen Kooperationsmodelle abzeichnen. Allerdings meinen wir doch, dass dieser Antrag zunächst einmal zur Vorberatung allein im Innovationsausschuss sehr gut aufgehoben wäre. Also wie gesagt, unsere Fraktion wird beim Punkt 1 des Abänderungsantrages zustimmen und beim Punkt 2 wird sich unsere Fraktion der Stimme enthalten. Beim Originalantrag werden wir natürlich bei beiden Punkten zustimmen. Danke schön. (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Linzerinnen und Linzer auf der Tribüne, wir finden den Antrag super. Das ist in unseren Augen ein ganz wichtiger Vorstoß. Wir sind aber auch der festen Überzeugung, dass es noch etwas Größeres, Dynamischeres braucht, als einen Gemeindeverband. In Wirklichkeit greift der Antrag, glauben wir, noch zu kurz, weil diese große regionale Gestaltungsaufgabe weit über Nachbargemeinden hinausgeht. Das heißt, es geht auch darum, Wels oder das erfolgreiche Hagenberg mit einzubeziehen. Weil der Abänderungsantrag relativ kompliziert ist oder überall kleine Teile verändert wurden, habe ich das sehr deutlich in rot geschrieben. Ich lese ihn ganz kurz vor. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Bürgermeister möge in Verhandlungen mit den Nachbargemeinden der Stadt Linz und darüber hinaus (z.B. Wels, Hagenberg) treten, um zukünftige Kooperationsmodelle der Stadt mit diesen Gemeinden in der überörtlichen Verkehrsplanung, der Raumordnung, dem Wohnbau, wirtschaftlicher Ausrichtung (oder allen sonstigen Angelegenheiten des eigenen und übertragenen Wirkungsbereichs) sowie insgesamt einer möglichen gemeinsamen regionalen Vision zu sondieren, gegebenenfalls auch durch Gründung eines Gemeindeverbands oder der Initiierung eines neuen, gemeinsamen Entwicklungsformats wie der deutschen IBA (,Internationale Bauausstellung‘) oder den ebenfalls deutschen ,Regionalen‘. 2. Zur inhaltlichen Vorberatung von Punkt 1 wird dieser Antrag dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung sowie dem Ausschuss für Infrastruktur zugewiesen.‘ Beide Formate, die ,Internationale Bauausstellung‘ und die ,Regionalen‘ sind in Deutschland seit 25 Jahren erfolgreich und werden mittlerweile nach Wien und in die Schweiz, exportiert, Basel macht so etwas. Wir glauben, dass das für den Linzer oder oberösterreichischen Ballungsraum ‚state of the art‘ wäre, genau so etwas zu machen. Beim zweiten Punkt glauben wir, dass es richtig wäre, diesen Antrag zwei Ausschüssen zuzuweisen, aber ich glaube, einer ist auch gut. Ich bitte um Zustimmung.“ Gemeinderätin Roschger: „Wir möchten unser Abstimmungsverhalten bekanntgeben. Nach dem wir dem ursprünglichen Antrag zugestimmt hätten und wir jetzt der Wortmeldung von Kollegen Schilchegger entnehmen, dass er mit dieser Abänderung von Lorenz Poto?nik einverstanden ist, stimmen wir dem auch zu und enthalten uns beim Punkt 2 des Abänderungsantrages und stimmen dem ursprünglichen Antrag zu.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Abänderungsantrag, getrennt in Punkt 1 und Punkt 2 abstimmen. Der Punkt 1 des Abänderungsantrages wird einstimmig angenommen. Der Punkt 2 des Abänderungsantrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (16) und Die Grünen (8) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 3 Maßnahmenpaket Österreichische Lehrstellensuchende fördern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, die Lehre ist ein äußerst wichtiges Bildungsinstrument und für junge Menschen häufig der erste Schritt ins Berufsleben. Wir in Österreich sind in der glücklichen Lage, dass wir durch das ,duale Ausbildungssystem‘ über eines der besten Berufsausbildungssysteme weltweit verfügen und durch die anhaltend gute Konjunktur werden auch wieder vermehrt Lehrplätze angeboten. Es ist aber häufig so, dass die angebotenen Lehrplätze durch mangelnde Eignung der Bewerber nicht besetzt werden können. Das fängt bei mangelnder sozialer Kompetenz an, über fehlende Umgangsformen oder sogar Nichtbeherrschung von Grundrechnungsarten. Diesbezüglich gibt es zwar diverse Förderprogramme, um diese Schwächen auszumerzen, uns fällt aber schon auf, dass in diesen Förderprogrammen kaum österreichische Lehrstellensuchende angesprochen werden. Man macht sich zwar, wie in Linz, für Asylwerber in Lehrverhältnissen mit zahlreichen Resolutionen an den Bund stark, dass diese nicht abgeschoben werden können, wenn sie sich in einem Lehrverhältnis befinden – für uns stellt sich diese Frage nicht, weil jemand der einen Asylgrund hat, nach geltendem Asylrecht nicht abgeschoben werden kann -, aber auf die eigene Jugend wird scheinbar vergessen. Wir fordern deshalb den Sozialausschuss dringend auf, ein Maßnahmenpaket zu erstellen. Bezüglich Einhaltung des Europarechts vorweg: Der Antragstext wurde bewusst so gewählt, dass man sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bewegt. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Linzer Gemeinderat beauftragt den Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport, ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, wie Lehrstellensuchende mit entsprechenden Sprachkenntnissen, insbesondere österreichische Staatsbürger, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gezielt seitens der Stadt Linz gefördert und unterstützt werden können.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen aus der betreffenden Deckungsgruppe des Voranschlags 2018 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Herr Kollege Stumptner, es stimmt, dass manche Jugendliche nicht mehr die besten Umgangsformen haben und manche die Grundrechnungsarten nicht beherrschen. Das gibt es aber sowohl bei österreichischen Kindern und Jugendlichen, als auch bei Kindern mit nicht-deutscher Muttersprache. Es gibt überall solche und solche. Es gibt verschiedene Förderprogramme. Es wird nicht ignoriert, dass österreichische Kinder auch einen Beruf erlernen wollen. In den Schulen wird sehr viel angeboten, angefangen vom Schreiben eines Lebenslaufes und von Bewerbungen im Deutsch- und eDV-Unterricht bis zur Vorstellung von Berufen in den Unterrichtsstunden. Man besucht die Berufsmesse in Wels und die Lehrlingsmesse im Palais Kaufmännischer Verein. Es gibt verschiedenste Informationen im Berufsinformationszentrum des Arbeitsmarktservices (AMS). Es gibt eine ‚Job-Tour‘ bei der man in Firmen wie Spar, Lutz oder ähnlichen schnuppern kann. Die Wirtschaftskammer kommt in die Schule und macht sowohl für österreichische, als auch für Kinder mit anderer Staatsbürgerschaft Potenzialanalysen. Außerdem gibt es zum Beispiel – das sind Eigeninitiativen je nach Schule – mit der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft ein Seminar mit dem Titel ‚Stil und Etikette, wie benehme ich mich, wie stelle ich mich vor, wie kleide ich mich?‘ Es gibt sehr, sehr viele Ansätze. Lehrherren und Lehrlinge kommen in die Schulen, um mit den Jugendlichen zu sprechen. Beim Arbeitsmarktservice gibt es ein Bewerbungstraining, es gibt den ‚Girls Day‘, bei dem speziell auch Mädchen in technische Berufe hineinschnuppern können. Und es gibt natürlich den ‚Boys Day‘, bei dem die Burschen – ‚Mannsbilder‘ heißt das jetzt seit zwei Jahren – in Sozialberufe hineinschnuppern können. Das schließt niemanden aus. Alle bekommen denselben Zugang. Manche, die der deutschen Sprache nicht so mächtig sind, haben sowieso in der Schule die zusätzlichen Deutsch-Förderkurse. Wie gesagt, es gibt überall solche und solche und deshalb werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Werter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, ich kann meiner Vorrednerin Cornelia Polli nur beipflichten. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass das AMS heuer beschlossen hat, 500 Millionen Euro einzusparen. Ich weiß, der größte Topf betrifft die ‚Aktion 20.000‘, die nicht umgesetzt wird, was sehr bedauerlich ist. Ich finde es schon recht merkwürdig, wenn ein und dieselbe Partei auf Bundesebene massiv Mittel kürzt. Was heißt das für das AMS in Oberösterreich? Das sind Kürzungen von 17 bis 25 Prozent vom Budget. Was macht das AMS Oberösterreich? Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass das AMS, die Mittel streicht, damit das Magistrat Maßnahmen entwickeln soll. Das Wahnwitzige dabei ist, dass es irrsinnig viele Beratungs- und Betreuungseinrichtungen gibt. Es gibt ‚C’mon17‘ speziell für Jugendliche um sie fit und arbeitsfähig zu machen, die sozialen Kompetenzen wieder zu stärken, sie zu Ämtern, zu den Behörden oder auch zu den Firmen zu begleiten, Elterngespräche zu führen, medizinische Abklärungen zu machen und Lernunterstützung zu bieten, besonders Berufsorientierung und Berufsberatung, aber genauso Bewerbungstraining, wie Frau Polli im Vorfeld schon genannt hat. Ich möchte nur einige wenige Einrichtungen nennen, wie zum Beispiel das ‚C’mon 17 Case Management‘. Dort bin ich berufstätig, meine Schützlinge sind bis zu 25 Jahre alt und ich weiß genau, mit welchen Herausforderungen die jungen Menschen konfrontiert sind bzw. sich der Arbeitsmarkt auseinander setzen muss, wenn diese für den ersten Arbeitsmarkt nicht fit genug sind. Da gibt es zum Beispiel ‚ARGE 25‘ und ‚Aufstieg III‘, eine wichtige Maßnahme für Jugendliche und junge Erwachsene, die unterjährig eingestellt wurde. ‚FAB‘ und ‚BBRZ‘ haben laufend Maßnahmen auch für junge Menschen. ‚Pro mente‘ ist sowieso die Organisation, die, glaube ich, die meisten Maßnahmen zur Verfügung stellt, ob das jetzt ,Schritt für Schritt‘ oder diverse Arbeitstrainingszentren wie ,in.takt‘ sind oder auch ,back up‘, das für die Tagesstruktur, die es für Personen mit Suchthandicap bietet, sehr gelobt wurde. Das ist zwar keine Lehre, aber es hilft auf jeden Fall, die Menschen zu stabilisieren und sie dann im nächsten Schritt auch soweit zu bringen, dass sie eine Ausbildung machen können. Von der Caritas gibt es viele Einrichtungen, wie eben auch ,ju-can‘. Auch vom ‚Verein für Sozial- und Gemeinwesensprojekte‘ gibt es viele Einrichtungen und Produktionsschulen für verschiedene Bereiche oder Branchen. Das sind sozusagen Vorstufen vor der Lehre, weil viele Jugendliche nicht fit genug sind, um einen Lehrberuf erlernen zu können. Dabei geht es auch darum, dass sie eine Tagesstruktur entwickeln, in der Früh aufstehen und gewisse Gepflogenheiten erlernen, wie z.B. eine Grundhygiene mitzubringen und all diese Dinge. Es gibt das ‚Institut für Ausbildungs- und Beschäftigungsberatung (IAB)‘, Mädchenarbeitskreise des Landesjugendreferats, Jugendcoaches, diverse Jugendzentren und deren Streetworker, die auch sehr gut miteinander vernetzt sind und den ‚Verein Neustart‘. Wir wissen, dass Jugendliche, sagen wir so, aus der gesellschaftlichen Mitte herausfallen. Auch die brauchen Unterstützung. Es gibt soziale Initiativen - ,Point‘ wurde schon erwähnt -, von der Volkshilfe gibt es jede Menge Projekte, die Institutionen wie das Wirtschaftsförderungsinstitut, die Wirtschaftskammer Oberösterreich, das Berufsförderungsinstitut wurden bereits erwähnt. Auch das AMS führt quartalsmäßig einen Jugendnetzwerkdialog in den unterschiedlichen Bezirken in Oberösterreich. Es gibt das ‚B7‘, die Schuldnerberatung, die sehr notwendig ist, weil viele Jugendliche hohe Herausforderungen haben. Die zweite höchste Herausforderung ist auch das Wohnproblem. Darum ist die Wohnplattform sehr wichtig, um die jungen Erwachsenen zu unterstützen. Ich habe wirklich nur einen Bruchteil der Einrichtungen aufgezählt, die in diesem Bereich tätig sind. Ich frage mich schon, wieso wir jetzt noch ein extra Maßnahmenpaket schnüren sollen, wenn Sie auf Bundesebene bewusst die Mittel der Vereine, die langjährige Erfahrungen haben und gute Arbeit leisten, kürzen. Daher können wir diesem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Stumptner: „Zur Kollegin Polli möchte ich sagen, ja, es stimmt schon, dass es diverse Programme gibt und auch österreichische Jugendliche dort nicht ignoriert werden und schon dabei sind. Das stimmt schon, sie werden aber auch nicht gezielt angesprochen. Ich glaube, es ist nur legitim, die eigene Jugend im eigenen Land zu fördern. Bei Kollegin Hartig möchte ich mich für die Aufzählung bedanken. Ich stimme zu 90 Prozent zu und sage, es ist gut, dass es diese Programme gibt, nur ist nachgewiesen, dass diese Programme zumeist von nicht-österreichischen Jugendlichen besucht werden und nicht von der heimischen Jugend. Ich wollte nur sagen, es ist zwar recht und schön, wenn Sie die ,Aktion 20.000‘ aufzählen. Die Gründe, warum diese Aktion vorübergehend ausgesetzt wurde, werde ich jetzt nicht aufzählen, das erspare ich uns. Dieses Programm hat aber mit der Lehrstellensuche nichts zu tun. Ich finde es ein bisschen schade, dass man es nicht einmal der Mühe wert findet, im Sozialausschuss darüber zu diskutieren, weil dieser Antrag nichts anderes gefordert hätte. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig zur tatsächlichen Berichtigung: „Die ,Aktion 20.000‘ habe ich nur angeführt, um zu zeigen, dass die 500 Millionen Euro hauptsächlich aus diesem Topf generiert werden und nicht als Maßnahme für Jugendliche.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), ÖVP (12) und Die Grünen (8) sowie bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 4 Vermeidung von "‘Urban Heat Islands’" in der Stadtplanung verankern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, beim Tagesordnungspunkt J 4 geht es um die Vermeidung von ’Urban Heat Islands’‘ in der Stadtplanung verankern. Das sind die Hitzeinseln in der Stadt. Die Landeshauptstadt Linz wächst, sie ist seit 2017 um zirka 2000 Einwohner gewachsen. Im selben Zeitraum wurden rund 1068 Wohnungen errichtet. Die zunehmende Bevölkerungsdichte bzw. der daraus zum Teil resultierende hohe Versiegelungsgrad in vielen Stadtteilen und Quartieren tragen auch zu einer Veränderung des Stadtklimas bei. Das Phänomen von deutlich höheren Temperaturen im dicht verbauten Gebiet tritt auf. Urbane Hitzeinseln entstehen. Im 21. Jahrhundert wird sich diese Entwicklung durch den Klimawandel bedingt verstärkt fortsetzen und damit wird auch die Häufigkeit von Hitzetagen und Tropennächten zunehmen. Das ist wiederum besonders dramatisch für Städte, da diese durch den so genannten ’Urban Heat Islands’‘-Effekt (Hitzeinseln in der Stadt) besonders betroffen sind. Angesichts dieser zu erwartenden Veränderungen kommt insbesondere den stadtökologischen Funktionen von Gebäuden und Gebäudekomplexen sowie urbanen Freiräumen eher eine zunehmende Bedeutung zu. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, bedarf es strategischer Maßnahmen für eine klimasensible Stadtplanung und eine Betrachtung, die sowohl auf das Gebäude selbst, das Quartier bzw. auf die ganze Stadt fokussiert ist. Strategische Maßnahmen könnten unter anderem sein: Entsiegelung von Plätzen zur Entwicklung in Richtung ,Kühle Stadt‘, Verbesserung des Komforts öffentlicher Räume durch Bereitstellung von beschatteten Wegen und Sitzmöglichkeiten, Beschattung gebäudeferner Flächen unter Einbeziehung des Albedo-Effektes (,Albedo‘ ist das Maß für das Rückstrahlvermögen von Oberflächen), Schaffung von durchgehenden horizontalen und vertikalen Grünstrukturen durch einzelne Stadtquartiere. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, eine Anpassungsstrategie zur Minimierung und Vermeidung des Phänomens urbaner Hitzeinseln zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Erarbeitung des Konzepts soll unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten (Architekten, Stadtplanern, etc.) und der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen stattfinden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Peter Casny, ich darf wirklich nur ganz kurz einen Auszug aus dem Protokoll der 18. Gemeinderatssitzung vom 21. September 2017 zitieren. Die Grünen haben - ich habe Bericht erstattet - folgenden Antrag gestellt: ‚Der Gemeinderat ersucht den Bürgermeister unter Einbeziehung aller zuständigen ReferentInnen die Koordination für die Entwicklung eines ’Urban Heat Islands Strategieplans‘ nach dem Vorbild der Stadt Wien zu übernehmen. Umzusetzen sind dabei insbesondere Maßnahmen zum umfassenden Schutz der innerstädtischen Park- und Grünanlagen, zur Attraktivierung von Fassaden- und Dachbegrünungen sowie der Schutz und die Erhaltung der grünen Innenhöfe.‘ Der Antrag wurde damals mit den Stimmen von rot und blau abgelehnt. Wenn das heute anders ausgeht, freut mich das außerordentlich, ich würde mich aber auch dementsprechend wundern. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Welch Wissen im Vorweg du hier artikulierst!“ Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir alle wissen, dass es keine Wunder gibt. Das Abstimmungsverhältnis wird deshalb wahrscheinlich ähnlich sein wie damals, weil ich es als durchaus sinnvoll empfinde, dass wir diese Thematik im Rahmen des Stadtentwicklungsplanes mitentwickeln. Dort widmen wir uns der Thematik Grünflächen, öffentliche Räume und dazu gehört natürlich auch dieses Kapitel. Bei der Stadtregierungsklausur vor ca. zwei Wochen haben wir jeder Fraktion angeboten Themen zur Behandlung im Stadtentwicklungsplan bekanntzugeben. Aus meiner Sicht hat es aber keinen Sinn, Einzelkonzepte zu machen, die sich dann unter Umständen im Stadtentwicklungsplan nicht wiederfinden. Aus diesem Grund werden wir uns heute der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stimmen diesem Antrag zu. Ich kann mir aber eine kritische Bemerkung nicht verkneifen, weil das Ganze von Seiten der ÖVP nicht wahnsinnig glaubwürdig ist. In den letzten Monaten habt ihr ein Hochhaus und eine vollkommen wahnsinnige Unterführung am Hinsenkampplatz befürwortet. Ihr outet euch immer wieder als Straßen- und Autofans bzw. bedient in Wirklichkeit diese Klientel. Was bräuchte es, um die ‘Urban Heat Islands’ zu verhindern oder zu vermeiden? Eine gute Durchlüftung, sprich, keine Hochhäuser, weniger versiegelte Böden, sprich, weniger Straßen und viele, viele Bäume auf gewachsenem Boden. Wir stimmen aber trotzdem zu.“ (Beifall NEOS) Bürgermeister Luger: „Ohne Widerspruch bekanntlich kein Fortschritt, Herr Gemeinderat.“ Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Stadtrat Hein, die Argumentation mit dem Stadtentwicklungsplan hatten wir im Herbst bereits. Ich halte das für keine schlechte Idee. Ich habe nur das Gefühl, dass momentan alle neuen Initiativen, insoferne behandelt werden, als sie im Stadtentwicklungsplan berücksichtigt werden sollen. Überraschen Sie mich. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass all diese Themen in ausreichendem Umfang in einem Plan abgehandelt werden können, sodass das zumindest in diesem Bereich ein zufriedenstellender Plan wird. Ich glaube schon, dass man die Themen Grünfläche und ‘Urban Heat Islands’ aus unserer Sicht in einem eigenen Strategieplan so behandeln kann, dass er dann in einen Stadtentwicklungsplan integriert wird. Aber da geht es um eine Wertigkeit, da geht es um Prioritäten. Ich möchte nicht, dass man alle Themen und Initiativen damit vom Tisch fegt, dass sie im Stadtentwicklungsplan behandelt werden. Das werden wir so nicht akzeptieren.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Casny: „Ich bedanke mich bei Ursula Roschger und Herrn Poto?nik für die Zustimmung. Herr Stadtrat, lieber Markus, wenn du dieses Thema im Stadtentwicklungsplan im Ausschuss mitbehandelt haben willst, dann können wir den Antrag auch dem Ausschuss zuweisen. Wir werden das Thema aufgreifen und dort darüber diskutieren. Ich glaube, das wäre eine sinnvolle Möglichkeit. Danke.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „War das jetzt ein Antrag auf Zuweisung oder eine Idee?“ Gemeinderat Ing. Casny: „Ein Antrag.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP- und der Grünen-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten Antrag J 5 Linz als europäische Sportstadt – ,European City of Sport‘ und führt aus: „Der vorliegende Antrag ist ein gemeinsamer Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion mit der ÖVP. Ein zweiter gemeinsamer Antrag folgt unter Tagesordnungspunkt J 7, wir wollen, dass ein neuer Sportentwicklungsplan aufgesetzt wird und, das ist das Wesentliche, vor allem mit Leben erfüllt wird. Ich möchte mich an dieser Stelle bei dir, liebe Rossi, für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken, das gehört entsprechend erwähnt. (Beifall Die Grünen) Blumen gibt es ein andermal. (Heiterkeit) Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Sportangelegenheiten zuständige Mitglied des Stadtsenats wird beauftragt, eine Bewerbung von Linz als ,European City of Sport‘ in die Wege zu leiten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das macht aus unserer Sicht nur dann mittelfristig Sinn, wenn wir im Sportbereich so richtig Gas geben, daher auch unser Antrag J 7. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag handelt es sich nicht um einen ‚Kriminalfall‘, wie er sich im Jahr 80 vor Christus zugetragen hat. Damals hat der Staatsmann und Philosoph Marcus Tullius Cicero in einer Verteidigungsrede die Frage gestellt hat: Cui bono? (,Wem zum Vorteil?‘) Diese Frage ist auch in diesem Zusammenhang erlaubt. Wem nützt eine ,European City of Sport’? Wer hat etwas davon? Wer profitiert davon? Es wurde bereits gesagt und ist richtig, dass dieser Titel von einer Non-Profit Organisation in Brüssel vergeben wird. Die erste Frage, die man sich stellen muss ist: Was ist damit verbunden? Eine Bewerbung ist notwendig und damit ergeben sich Kosten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung müssen Arbeitszeit aufwenden, in einer ,European City of Sport‘ ist ein Kongress abzuhalten. Das heißt, dass diese Bewerbung für die Stadt Linz mit Kosten verbunden. Der Stadt Linz nützt das in diesem Zusammenhang gar nichts, sondern es kostet etwas. Wenn es zu einem Zuschlag kommt, dann hat die Stadt ein Jahr die Berechtigung, diesen Titel ,European City of Sport’ zu führen, der im Übrigen kein exklusiver Titel ist. Dieser Titel wird jedes Jahr an mehr als 20 Städte verliehen. Was passiert dann? Ich stelle eine einfache Frage. Wer in diesem Haus, in diesem Raum weiß, dass zum Beispiel im Jahr 2017 Banska Bystrica in der Slowakei oder Gondomar in Portugal oder Olomouc in Tschechien Städte mit dem Titel ,European City of Sport’ waren? 2018 waren das Banja Luka in Bosnien Herzegowina, Bassano del Grappa in Italien, Guadalajara in Spanien, Nitra in der Slowakei. Alle genannten Städte, haben einmal diesen Titel ,European City of Sport’ getragen oder tragen ihn aktuell und sind vollkommen unbekannt. Ich bin im Sport entsprechend verankert, durchaus sportinteressiert, auch als Funktionär tätig, aber es ist für mich vollkommen neu, dass diese Städte diesen Titel getragen haben bzw. tragen. Wenn ich an die Stadt Linz denke fällt mir ein, dass kommendes Wochenende der Linz Marathon stattfindet. Wenn man die internationale Aufmerksamkeit und Reputation dieser Veranstaltung ins Auge fasst, dann hat das eine viel größere Bedeutung für die Stadt Linz als Sportstadt. Auch beim Damen-Tennisturnier in der TipsArena ist Linz eine Woche im internationalen Weltgeschehen des Sports präsent. Das CSIO, das große Reitturnier ist eine riesen Veranstaltung, die der Stadt internationale Aufmerksamkeit und internationale Reputation bringt. Wenn wir also als Stadt das Ziel verfolgen, diese Reputation entsprechend zu unterstützen, dann ist eine Investition in der Höhe der Kosten für die Bewerbung der ,European City of Sport‘, die sich bei weitem jenseits der 10.000 Euro bewegen würde, in diesen Veranstaltungen sinnvoller angelegt. Wenn wir die Vereine bzw. die Sportlerinnen und Sportler unterstützen, dann sollte diese Investition in die Sportförderung fließen. Wenn wir den Breitensport unterstützen, dann ist eine Investition in Infrastrukturanlagen und Sportinitiativen sinnvoller. Also ist die Frage ,Cui bono?‘ berechtigt. Ich bin der Meinung, dass kein einziger Linzer Sportverein, keine einzige Sportlerin oder kein einziger Sportler etwas von dieser ,European City of Sport‘ haben würde. Als Fazit ist das ein netter Marketing-Gag. Wir werden uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, leider oder Gott sei Dank muss ich auch etwas sagen. Ich sage immer, der Sport braucht seine Helden. Sie sind die Beispiele für die Entwicklung von Masseninteressen im Sport. Wenn wir da nicht aktiv sind, dann werden wir irgendwann auf der Verliererseite sein. Europasportstadt zu sein, ist nicht nur eine tolle Anerkennung, sondern eine Mitgliedschaft in einer großen europäischen Familie und das ist eine Anerkennung unserer Stadt in unserem großen Europa. Ich nenne ein kleines Beispiel: Unsere Stadt ist UNESCO City of Media Arts. Ist das ein schlechter Name für unsere Stadt? Ist das nicht eine internationale Anerkennung? Im Gegenteil. Das bringt uns eine Tourismusentwicklung und eine internationale Anerkennung. Wir werden nicht so klein sein, wir werden immer groß und anerkannt sein. Selbstverständlich hast du Recht, dass der Marathon eine riesengroße Aktivität ist. Wir sprechen aber jetzt von der Europa-Sportstadt, von einer komplett anderen Sache. Wir sprechen für die Bevölkerung dieser Stadt und dafür wie man davon profitieren kann. Das ist eine große internationale Sportfamilie und ich schätze, dass das der große Wert dieses Antrages ist. Wir wollen innovatives Denken und zukunftsorientiert werden. Wenn wir dieses Thema vermeiden, ist das eine absolut negative Note für unsere Stadt. Bitte bedenken Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir unsere Stadt in den kommenden 15, 20, 30 und 50 Jahren gestalten wollen. Wie geht das, wenn der Sport so bleibt und immer weiter und weiter abgebaut wird? Ich nehme an, Martin Hajart wird zu den anderen Themen sowieso noch etwas sagen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf für meine Fraktion in dasselbe Horn wie Stefan Giegler stoßen. Er hat schon ausgeführt, warum eine Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen muss und dass diese zu Lasten dieser Idee der ÖVP und der Grünen eindeutig negativ ausgeht. Die Stadt Linz ist UNESCO City of Media Arts, Kulturstadt, Lebensstadt, eine innovative Stadt und sie wird wahnsinnig viele andere Dinge sein. Diese Konzepte, vor allem was die City of Media Arts betrifft, sind in ein Konzept des Stadtmarketings in weitesten Sinn eingebettet. Dann macht das auch Sinn. Wenn man jetzt noch einen weiteren Titel dazu fügt, ohne den wirklich in ein größeres Konzept einzubetten, hätte das aus unserer Sicht wenig Sinn. Es wird den LinzerInnen und Linzern wenig bringen und auch Geld kosten. Wir werden uns darum bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Wir wollen aber den Einsatz für den Sport in Linz von dir, Martin Hajart und von dir, Rossi, sehr wertschätzen und euer Bestreben natürlich künftig grundsätzlich unterstützen.“ Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, bei aller Begeisterung für den Sport, liebe Kollegin Stoyanova, haben auch wir überlegt, was wir mit diesen Antrag für unsere Stadt erreichen können. Wir haben in diesem Antrag keinen großen Wert gesehen. Wir haben viele Titel, wir sind in einer Reihe mit vielen anderen Städten. Die große Europäische Sportgemeinschaft trifft sich auf den Plätzen und nicht unbedingt bei Eitelkeiten, die die eine oder andere Stadt vielleicht bislang am Rande Europas liegend gerne benützt, um ein bisschen ins Gespräch zu kommen. In einer Zeit, in der wir uns so ein starkes Sparprogramm vorgenommen haben, das uns allen ständig wehtut und wir uns um kleinste Sachen bemühen, sehen wir keine Möglichkeit, die Linzer Sporteinrichtungen oder die Vereine dadurch und ohne großen finanziellen Einsatz zu verbessern. Wir haben in einer Zeit des Sparens keine Zeit für derlei Eitelkeiten und werden wir uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Zu den Rednerinnen und Redner der FPÖ, der NEOS und der SPÖ gibt es nur eine einheitliche Antwort: Grundsätzlich kann ich natürlich einem Kosten-Nutzen-Effekt etwas abgewinnen. Ich glaube aber, bei Bewerbungskosten von 1800 Euro würde das …Zwischenruf… - das stimmt nicht, da musst du richtig recherchieren, das habe ich dem Vorredner Kollegen Strigl schon gesagt - einen Überhang des Nutzens ergeben. Es stellt sich die Frage, ob man im Sportbereich, in der Sportpolitik - ich rede von der Sportpolitik - Gas geben will oder nicht. Wir glauben, dass man durch eine Bewerbung der Stadt Linz für ,European City of Sport‘ entsprechenden Rückenwind erhält, dafür bräuchte es aber etwas Kreativität und guten Willen. Wenn man das möchte, dann würde man zum Beispiel von privaten Firmen sicher auch mehr Sponsoring-Einnahmen erhalten, als die Bewerbungskosten in Höhe von 1800 Euro ausmachen. Was bringt es noch? Neben einer gesteigerten Möglichkeit, Sponsoring zu lukrieren, bringt es internationale Anerkennung, es bringt eine Möglichkeit der Zusammenarbeit in einem internationalen Netzwerk, es ermöglicht einen Erfahrungsaustausch im größten europäischen Sportnetzwerk und es wäre ein Bekenntnis des Sports zu Europa, das bringt es. Kosten tut es, wie gesagt, 1800 Euro. Wer es nicht glaubt, der sollte vielleicht besser recherchieren. Schlussendlich geht es um eine Vision im Sportbereich. Wir wollen, dass der Sport in eine höhere Liga aufsteigt. Es gibt offensichtlich andere, die sich damit zufriedenstellen, dass die Linzer Sportpolitik eher im unteren Drittel der vorhandenen Liga mitspielt. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (16), NEOS (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 6 Information über die Evaluierung der IKT Linz Gruppe und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag fußt auf einem Prüfbericht des Kontrollamts, das heute auch schon in einer etwas aufgeregteren Diskussion stand. Ich hoffe, dass der vorliegende Antrag ein bisschen weniger Emotionen auslöst, denn es geht simpel um Information an den Gemeinderat und an die Fraktionen über die Zukunft der IKT GmbH und der IKT Linz Infrastruktur GmbH, in der sich 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Dienstleister in der Informations- und Kommunikationstechnologie üben. Ich bitte explizit darum, Information darüber an den Gemeinderat zu geben, wie aufgrund des Prüfberichts das Ergebnis einer Evaluierung aussieht, um weitere strategische Entscheidungen dort zu treffen. Es ist durchaus bekannt, dass nicht alles, was bei der IKT in die Hand genommen wird, auch schon perfekt umgesetzt wird beziehungsweise auch andere Schwierigkeiten vorhanden sind, wenn ich an Dienstleistungen im Bereich des Kepler Universitäts Klinikums denke. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister wird aufgefordert, das Ergebnis bzw. den aktuellen Stand zur im Herbst 2017 eingeleiteten Evaluierung der IKT Linz Gruppe sowie die Beweggründe für die Schaffung einer strategischen IT-Leitung in der Magistratsdirektion ehestmöglich dem Stadtsenat zu kommunizieren.‘ Ich bedanke mich bei Felix Eypeltauer und dessen Kommunikation des Abänderungsantrages, weil es darum geht, alle zu informieren. Ich kann deswegen seinem Abänderungsantrag durchaus näher treten. Dieser beinhaltet eigentlich auch eine Zuweisung an den Stadtsenat. Das ist durchaus auch in unserem Sinne. Ich würde mich freuen, wenn dieser Antrag eine Mehrheit findet.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Herr Bürgermeister, lieber Michael, du hast es schon angesprochen, mir geht es darum, dass in deinem Ursprungsantrag die Information an den Stadtsenat gehen soll. Ich habe dich dann im Vorfeld darauf hingewiesen, dass diese Informationen für uns, als nicht im Stadtsenat vertretene Fraktion und natürlich auch für Gerlinde Grünn genauso interessant und relevant sind, weshalb ich den folgenden Abänderungsantrag einbringen möchte, der künftig lautet: ,Der Bürgermeister wird aufgefordert, das Ergebnis beziehungsweise den aktuellen Stand der im Herbst 2017 eingeleiteten Evaluierung der IKT Linz-Gruppe sowie der Beweggründe für die Schaffung einer strategischen IT-Leitung in der Magistratsdirektion ehestmöglich dem Stadtsenat und den Mitgliedern des Gemeinderats zu kommunizieren.‘ Danke.“ Schlusswort Gemeinderat Rosenmayr: „Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kann ich mich auch kurz halten. Ich bitte diesem Antrag die Zustimmung zu gewähren, weil es tatsächlich nur ein Informationsbedürfnis betrifft und daher auch für die meisten hier im Saal Befindlichen wahrscheinlich problemlos ist. Danke.“ Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova berichtet über den von der Grünen- und ÖVP-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten Antrag J 7 Sportentwicklungsplan NEU und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe BesucherInnen auf der Galerie, das Thema Sportentwicklungsplan ist nichts Neues. Nur die Wichtigkeit des Sports ist größer geworden und alle verschiedenen Komponenten, die mit dieser Tätigkeit verbunden sind. Sport ist ein Teil der Stadt Linz, der Gesundheit der EinwohnerInnen unserer Stadt, des Tourismus usw. Egal, ob Laufen, Radfahren, Walken oder andere Sportarten, regelmäßige körperliche Betätigung spielt im Alltag vieler LinzerInnen eine wichtige Rolle. Doch nur, wenn die Stadt die Wünsche und Bedürfnisse ihrer BürgerInnen kennt, kann es in Linz attraktive Sportmöglichkeiten geben, die die Bevölkerung in Anspruch nimmt. Darauf ist auch im Sportentwicklungsplan 2.0 Bezug genommen worden, der jedoch im Vorjahr ausgelaufen ist. Damit die Stadt beim Sport weiter Tempo macht, fordern wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten und den im Gemeinderat vertretenen Parteien einen neuen Sportentwicklungsplan für die kommenden Jahre auszuarbeiten. Besonders berücksichtigt werden sollen dabei die unterschiedlichen Sportinteressen der Menschen, die verschiedene Nutzung der Angebote von Frauen und Männern, eine geschlechtergerechte Förderung durch die Politik der Stadt sowie weitere Möglichkeiten für frei zugängliche öffentliche Sportangebote. Wir leben in einer Zeit, in der die Lebensqualität immer wichtiger wird. Dazu gehört eine regelmäßige Anpassung der Strukturen und Kommunikation und der zusätzlichen Verwaltung. Deshalb stellen Die Grünen-Linz und die ÖVP-Linz folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Sportangelegenheiten zuständige Mitglied der Stadtregierung wird ersucht, einen Prozess einzuleiten, der unter Beiziehung von ExpertInnen und den im Gemeinderat vertretenen Parteien die Entwicklung und Ausarbeitung eines neuen Sportentwicklungsplans mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket für Linz zum Ziel hat. Am Ende des Prozesses steht die Beschlussfassung des neuen Sportentwicklungsplans für Linz.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich hoffe auf eure Unterstützung. Danke.“ (Beifall Die Grünen, ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich unterstreiche die Wichtigkeit des Sports. Wann braucht es Veränderungen? Dann, wenn es Einschätzungen von Experten gibt, dass es Umbrüche gibt. Fakt ist, dass sich die Sportszene in den letzten Jahren relativ stabil entwickelt hat. Parallel dazu erfolgte die Entwicklung vom Vereinssport zum Individualsport. Nach wie vor attestieren alle Umfragen unveränderte Daten als Basis zum Sportentwicklungsplan 2.0. bei den beliebtesten Sportarten, das sind Radfahren, Schwimmen, Laufen. Wesentliche Veränderungen und Umbrüche sind nicht feststellbar. Ehemalige Trendsportarten wie Nordic Walken und Fitness haben sich mittlerweile etabliert, auch in der Stadt Linz. Es geht uns auch immer um die Attraktivierung des Sports für sportferne Bevölkerungsgruppen. Auf Grund gesellschaftlicher Gegebenheiten können Frauen Sport unterschiedlicher Art nicht in der Zeitintensität ausüben, wie Männer. Sportausübung ist eine Frage der zur Verfügung stehenden Zeit und eine Frage der Rahmenbedingungen. So sind beispielsweise die Aufgaben der Kinderbetreuung, die nach wie vor maßgeblich bei den Frauen etabliert. Rossi hat gemeint, dass der Sportentwicklungsplan 2.0 ausgelaufen ist. Ich möchte festhalten, dass das falsch ist. Der Sportentwicklungsplan 2.0 hat kein Ablaufdatum, er hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum und das geht weit über 2018 hinaus. Was steht im Sportentwicklungsplan? Darin steht die Dynamisierung der Sportförderung, ein Bonus-Malus-System, die Bewertung von Gender-Faktoren, das Thema des Nachwuchses und wie wir den Nachwuchs zum Sport bringen können, wie wir alle Generationen abdecken können und der wichtige Faktor des Breitensports. All das ist im Maßnahmenpaket des Sportwicklungsplans (SEP) vorhanden. Wir machen auch viele zielgruppenorientierte Projekte. Ich darf darauf hinweisen, dass ich vor kurzem ‚Sport und Spaß mit den Stars‘ etabliert habe. Ich gebe Rossi Recht, Sport braucht seine Heldinnen und Helden, deswegen ist es mir besonders wichtig, die ‚Heroes‘, die wir in der Stadt Linz haben, auch mit den jüngsten Bevölkerungsgruppen zusammenzubringen. Mit einer Schnupperstunde mit ‚Black Wings‘ ist uns, glaube ich, ein Vorzeigemodell gelungen. Ein Vorzeigemodell, das nicht nur den Kleinsten, unseren Kindergartenkindern Riesenspaß gemacht hat, sondern auch bei ‚Black Wings‘ gut angekommen ist. Das ist eines der Beispiele, das man sehr gut vorzeigen kann, weil das gerade bei den Jüngsten vieles verändert hat. Die Schnuppermöglichkeiten im Eishockey haben denjenigen, die das erste Mal auf dem Eis gestanden sind, vieles geboten. Diese Initiative setzen wir fort. Es ist ganz, ganz wichtig, gerade unseren Jüngsten Chancen zu geben, wenn sie diese Möglichkeit über das Elternhaus nicht haben. Zur Kritik, dass Sport in Linz auf einen Stockerlplatz gehört, möchte ich festhalten: Sport ist in Linz auf einem Stockerlplatz! Das kann man bei den vielen Veranstaltungen, die wir über das ganze Jahr bieten, sehr gut sehen. Wir bieten heuer mehr als 50 Sportevents auch im Spitzen- und Breitensport, davon 20 hochklassige Lauf- und Triathlonveranstaltungen, an. Der Marathon wurde bereits erwähnt. Vor 17 Jahren als dieses zarte Pflänzchen etabliert worden ist, hat sich niemand zu denken gewagt, dass der Marathon einmal diese überwältigende Wirkung haben wird. Am kommenden Wochenende werden wieder mehr als 20.000 LäuferInnen auf Strecke sein und mehr als 100.000 ZuschauerInnen werden sie anfeuern. Ich glaube, das spricht für sich. In den nächsten Wochen planen wir ein super Sportwochenende, bei dem der Bereich des Triathlons für den Breitensport viel intensiver aufgegriffen wird. Ich glaube, das hat das Potential, uns in diesem Bereich noch einmal nach vorne zu bringen. Insofern glaube ich, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, dass sich Linz im Sportsektor stark etabliert. Ich denke an die vielen Veranstaltungen, sei es an die 400 Jugendlichen, die am vergangenen Wochenende beim Tischtennis Auf der Gugl waren. Ich glaube, in diesem Bereich ist ein riesen Potential vorhanden und das zeigt sich auch. Natürlich haben wir auch in der Vergangenheit nach Möglichkeit die Kooperation mit privaten Anbietern genutzt. Ich erinnere nur an die Runtastic-Fitness-Anlage in Urfahr, die dort in Kooperation mit Runtastic errichtet worden ist. Wir können uns viel wünschen, aber man muss auch klar sagen, welche Rahmenbedingungen wir haben. Ich darf auf ein Zitat des Landesrechnungshofes in einem Bericht aus dem März 2017 hinweisen, in dem steht: ,Mit der Schaffung neuer Infrastrukturen im Sportbereich wäre hingegen sehr zurückhaltend und zielgerichtet umzugehen, da der Ausbau im Wesentlichen seit Jahren erfüllt ist und der Schwerpunkt in der Erhaltung, Sanierung und Optimierung bestehender Anlagen liegen muss.‘ Selbiges findet sich fast wortident im Sportentwicklungsplan 2.0. Auch hier ist ganz klar festgehalten, dass der Schwerpunkt nicht auf die Neuerrichtung von Sportstätten, sondern auf die Instandhaltung und Verbesserung der bestehenden Einrichtungen und Angebote gelegt werden muss. Wer sich jetzt das eine oder andere wünscht - das kann ich gut nachvollziehen -, sei das beispielsweise eine Ballsporthalle, um internationalen Auflagen gerecht zu werden oder wer meint, dass es ein Stadion braucht, der muss sich überlegen, wie er die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen will. Wir reden da auf jeden Fall über zweistellige Millionenbeträge. Es stellt sich die Frage, wie man das aufwenden kann. Es geht ja auch immer wieder – da nehme ich jetzt die ÖVP in die Pflicht – um die Kritik am städtischen Haushalt. Da kann der Sparstift oft nicht stark und fest genug angesetzt werden. Andererseits, das erleben wir immer wieder, gibt es seitens der ÖVP viele Forderungen, die finanziell sehr belastend sind. Da dürfte bei manchen ‚Lieb-Kind-Projekten‘ Geld im Überfluss vorhanden sein. Wenn wir das umsetzen wollen, müsste man aber auch klar sagen, worauf wir verzichten. Ich bin nicht dafür, Luftschlösser zu bauen, sondern dafür mit den heutigen Gegebenheiten sehr gut, sehr zielorientiert und sehr fortschrittlich umzugehen. Ich sage es noch einmal, es ist falsch, dass der SEP, der Sportentwicklungsplan 2.0 nur bis 2017 ausgelegt wäre. Es ist auch falsch, dass es darüber hinaus keine Ziele und Anforderungen für weitere sportliche Entwicklungen geben würde. Nein, es ist ein Maßnahmenpaket, es ist eine Leitlinie, die wir konsequent fortsetzen. Diese konsequente Fortsetzung werden wir einerseits in Form der Motivation unserer Jüngsten machen und andererseits auch durch die Kooperation mit den Vereinen. Gerade bei den Vereinen möchte ich mich ganz, ganz herzlich bedanken, weil das die Trägerinnen und Träger sind. Mit ihrer Ehrenamtlichkeit und ihrem Engagement können wir im Bereich der Stadt Linz viel tun können. Wir haben mehr als 300 Vereine mit vielen Tausenden Ehrenamtlichen, die sich massiv einsetzen. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit für einen neuen Plan, sondern für eine konsequente Fortsetzung und Weiterentwicklung der gegebenen Rahmenbedingungen. Wir werden uns deswegen bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, dieser doch sehr umfassenden, raschen Darstellung ist wenig hinzuzufügen, obwohl ich natürlich gerne immer versuchen würde, doch etwas zu finden, was man noch verbessern könnte. Aus freiheitlicher Sicht ist es so, dass der vorhandene Sportentwicklungsplan, wenn man ihn genau durchliest, sehr viele Dinge enthält, die nach wie vor aktuell sind. Er wird ständig erfolgreich umgesetzt. Das sage ich auch als langjähriger und noch immer sporttreibender Obmann des ältesten Linzer Sportvereins. Ich habe das lange genug mitbeobachtet. Ich würde mich auch freuen, wenn wir den Bund dazu bekommen würden, dass er in der Peuerbachschule die Decke um 1,5 Meter anhebt oder ähnliche ‚Späße‘, die wir uns nicht leisten können. Wenn Nachjustierungen - so würde ich das nennen - im Sportentwicklungsplan gewünscht werden, dann denke ich mir, dass das im Sportausschuss bzw. im zuständigen Ausschuss vorberaten werden sollte und dann mit Aussicht auf Verwirklichung und mehrheitliche Zustimmung in den Gemeinderat gebracht werden sollte. Wir sollten nicht im Gemeinderat sozusagen eine Vision aufbauen, was man nicht noch machen könnte. Ich würde schon einiges wissen, was man besser machen könnte. Wir haben aber die Möglichkeit, das in anderen Orten und Gemeinden an anderen Sportstätten zu genießen und dort die Wettkämpfe mitzumachen. Ich sehe diesen Austausch in Europa, jeder hat einen anderen Schwerpunkt. In Linz denke ich z.B. an das Schauturnen das etwas aus der Mode gekommen ist. Das könnte aber noch immer mit ausreichenden Teilnehmerzahlen und mit einer begeisterten Anteilnahme, auch der Familie und der Eltern, bestritten werden. Diese Dinge haben wir in Linz. Wenn es uns gelingt, die zu pflegen und wieder ein bisschen anzuspornen, dass das läuft, dann liegt es doch in der Entscheidungsfreiheit des einzelnen Bürgers, etwas daraus zu machen. Wenn ein konkretes Projekt an uns herangetragen werden sollte, dann haben wir immer ein offenes Ohr. Im letzten und im vorletzten Jahr sind einige Themen ganz plötzlich aufgetaucht und es musste etwas geschehen. Ich glaube, in allen Fällen ist eine Lösung gefunden worden, mit der die Sportvereine ein Stück weiterleben konnten und wir uns nicht auf Jahre hinaus in irgendwelche Ausgaben verlaufen haben, die wir eigentlich dringender weise an anderer Stelle brauchen. Aus diesem Grund werden wir uns Freiheitlichen bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Danke schön Herr Bürgermeister, das wundert mich jetzt, weil ich in Ihrer Wortmeldung einen Antrag auf Zuweisung geortet habe, mit dem wir natürlich einverstanden wären. Habe ich mich geirrt? (Zwischenruf) Offensichtlich ja. Ich möchte noch zwei Dinge sagen. Das eine ist, dass Frau Vizebürgermeisterin Hörzing jetzt fünfmal betont hat, dass es falsch ist, dass der Sportentwicklungsplan bis 2017 ausgelegt ist. Fakt ist, dass in der Information auf der Seite der Stadt Linz steht, dass im Zentrum dieses Plans die Jahre 2012 bis 2016/17 stehen, mit Ausblicken auf die Folgejahre. So falsch ist es nicht, wenn man sagt, dass der Sportentwicklungsplan bis 2017 angelegt ist. Dann ist es an der Zeit, sich noch einmal anzuschauen, ob das alles gültig ist, ob es ausreicht, ob es andere Maßnahmen braucht und so weiter. Das so abzutun, als wäre im Sport alles stabil und wir hätten keinen Handlungsbedarf, stimmt aus meiner Sicht nicht, allein schon aufgrund der Tatsache, dass wir gerade bei den Kindern und Jugendlichen massive Bewegungsdefizite haben. Wir sind auf allen Ebenen gefordert, die Leute in Bewegung zu bringen, auch aufgrund gesundheitlicher Aspekte und der Verteilung zwischen Männern und Frauen sowie der finanziellen Unterstützung der Sportarten. Aus unserer Sicht besteht einiger Diskussionsbedarf. Aufgrund des im aktuellen Sportentwicklungsplanes festgelegten Zeitpunktes finde ich es sehr legitim einen Prozess anzustoßen und zu prüfen ob andere Entwicklungen oder Maßnahmen notwendig sind und so weiter.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zuerst zu Karin sagen, dass es keine Kritik ist, im Gegenteil. Es geht um eine weitere Entwicklung unseres Sportentwicklungsplanes, das ist der Unterschied, soviel zum Ersten. Zweitens, habe ich nirgendwo einen Bericht gefunden, der ganz wichtig wäre. Wenn ich für diese Periode, für diese drei Jahre einen Bericht gehabt hätte, dann hätten wir diesen kommentieren können und diskutieren können, was in diesen drei Jahren geschehen ist. Auf dieser Basis kann man das Thema natürlich auffrischen, weiter kommunizieren und weiterarbeiten. Drittens, das ist ganz wichtig, auf der Linz-Seite steht – Ursula, danke für die Unterstützung -, dass der Sportentwicklungsplan fast abgelaufen ist. So gesehen, ist es gut, sich rechtzeitig Gedanken über die neuen Probleme und die weitere Entwicklung in unserer Stadt zu machen und das Thema Sport in der Stadt aufzugreifen. Als der Sportentwicklungsplan 2012 gestartet wurde, hatten wir ein Gugl-Meeting und andere Veranstaltungen. Jetzt hat die Stadt das Problem, nicht alles, was wir bräuchten, finanzieren zu können. Ich glaube aber - das habe ich auch schon in meiner Rede gesagt -, dass wir unbedingt in unsere Verwaltung investieren müssen. Wir wissen nicht, was passiert. Die Probleme kommen, und wenn wir hier nicht diskutieren, wann denn dann. Deswegen bin ich damit einverstanden, im Ausschuss darüber zu diskutieren, ganz klar. Wenn ich aber keinen Bericht habe, kann ich auch nicht in den Ausschuss gehen und besprechen, was wir damit machen. Der Sportentwicklungsplan 2.0 wurde im Gemeinderat abgesegnet. Ich denke, wir müssten jetzt mit der Arbeit an einer Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplanes beginnen, mit den neuen Veränderungen und einer Neuorientierung. Wir haben bereits eine wunderschöne Basis. Der aktuelle Sportentwicklungsplan ist hervorragend, den kann man nicht kritisieren. Aber wir müssen uns auf die neue Zeit einstellen, wir müssen uns neu orientieren, und wir müssen in unserer Stadt, wie du Karin schon gesagt hast, über das neue Stadion und vieles andere sprechen, weil solche Themen im alten Sportentwicklungsplan nicht enthalten sind. Es würde mich wirklich sehr freuen, wenn wir eine Möglichkeit finden würden, den Sport in den Vordergrund zu stellen. Danke.“ (Beifall Die Grünen, ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Roscher berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, gemeinsam eingebrachten Antrag: J 8 Meinungsfreiheit braucht Plakatierfreiheit – auch in Linz! und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Antrag geht es um Folgendes: Es gibt eine Initiative, die sich ,Medien- und Plakatierfreiheit für Linz‘ nennt, der übrigens aktuell 38 Initiativen und Vereine angehören. Die haben sich am 22. März in einem Offenen Brief an die Stadt, an das Land und auch an die Polizei und die Öffentlichkeit gewandt. Nachdem das Anliegen nach mehr kostenlosen bzw. günstigeren Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche bzw. nicht gewinnorientierte Initiativen, aus unserer Sicht und aus Sicht der KPÖ - deswegen auch danke für die Unterstützung bei dem Antrag - vollinhaltlich zu unterstützen ist, bringen wir heute dieses Anliegen mit folgendem konkreten Anliegen in den Gemeinderat - nur damit es klar ist, worum es in dem konkreten Antragstext geht. Es geht darum, dass wir den Bürgermeister ersuchen, dass er sich die Zeit zu nimmt, sich mit VertreterInnen der Initiativen zu Gesprächen zusammenzusetzen, um Lösungen für die Anliegen dieser Initiativen, was die Plakatierflächen und das Aufstellen von Plakatflächen betrifft, zu finden. Wie ich der Pressekonferenzunterlage der SPÖ zum Gemeinderat entnommen habe, gibt es offensichtlich nicht einmal die Bereitschaft zu solchen Gesprächen, was ich wirklich sehr schade finde. (Zwischenruf) Das kann man schon so sagen, wenn ihr dem Antrag nicht zustimmt. Ich sage das jetzt so, du kannst es dann anders erklären, aber das wird das Ergebnis sein. Der Antrag wird offensichtlich keine Mehrheit finden, das finde ich sehr schade. Wenn es anders kommt, freue ich mich natürlich sehr darüber. Es gibt aber auch Argumente in der Unterlage der SPÖ, wo argumentiert wird, dass das Plakatieren in Zeiten von 4.0 und dem Internet keine oder wenig Relevanz hat. Das ist nur ein Beispiel, bei dem ich mir denke, dass wir täglich mit Plakatflächen in 16 oder 32 Bogen von Parteien und Unternehmen konfrontiert sind, das ist die Realität. Ich glaube, das Plakat hat zurzeit noch nicht ausgedient. In der Stadt Linz ist es sehr schwierig vor allem auch in Zeiten, in denen für diese Initiativen, die sich da zusammengeschlossen haben, durch Spar- und Kürzungsprogramme immer weniger Geld zur Verfügung steht, dass man denen wenig Möglichkeit gibt, im öffentlichen Raum für ihre Anliegen und für ihre Ankündigungen günstig zu werben. Wir unterstützen diese Anliegen vollinhaltlich und würden wirklich noch einmal ersuchen, dass man sich zumindest die Zeit nimmt, Gespräche zu führen und die eine oder andere Lösung zu finden. Zum Beispiel hat die KUPF ganz konkrete Standorte vorgeschlagen. Die sind wirklich auf einer sehr konstruktiven Art und Weise unterwegs, um Lösungen zu finden. Das ist nicht alles vollkommen utopisch. Ich bitte, sich einen Ruck zu geben. Im Sinne von ‚Demokratie braucht Sichtbarkeit‘, einer der netten Slogans, die sie verwendet haben, wäre es wichtig, sich gemeinsam zusammen zu setzen und Lösungen zu finden. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister der Stadt Linz wird ersucht, in Gesprächen und in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen der Initiative ,Medien- und Plakatierfreiheit für Linz‘ Lösungen für die im Offenen Brief ausgeführten Anliegen, welche die Stadt betreffen, zu finden und umzusetzen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich brauche jetzt nicht mehr auf die einzelnen Argumente unserer Fraktion eingehen, die hast du schon teilweise erwähnt. Ich möchte nur noch auf ein paar Punkte eingehen. Ich glaube, dass Meinungsfreiheit und Plakatierfreiheit nicht gleich gesetzt werden dürfen und öffentliche Kundmachungen von Anliegen und Veranstaltungen nicht nur auf Großplakatierflächen reduzierbar sind, weil es Alternativen gibt. Ich möchte mich aber gerne als Liegenschaftsreferentin, trotz all unserer Bedenken, mit der Initiative in Verbindung setzen. Beim Antrag werden wir uns aber heute der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Riha: „Sehr geehrte Kollegen, liebe Damen und Herren, zum Offenen Brief: Wir sind der Meinung, dass diese Vereine, genauso wie alle anderen, nach der Plakatierungsverordnung ansuchen müssen und behandelt werden sollen. Wir sind gegen eine Sonderbehandlung, weil das gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen würde und sich andere diskriminiert fühlen würden. Es kann grundsätzlich jeder an Flächen, die offensichtlich zum Anschlagen von Druckwerken bestimmt sind, plakatieren, daher ist es auch nicht gegen die Meinungsfreiheit. In der Innenstadt, in der so genannten Kernzone, ist die Aufstellung von Werbeträgern grundsätzlich untersagt. Übrigens gibt es aber schon einige Standorte für freie Plakatierungen, die man nützen kann. Zum Thema Meinungsfreiheit: Im Jänner haben Die Grünen verlangt, dass ein Beirat gebildet werden soll, der bestimmt, wer in Linz plakatieren und was überhaupt beworben werden darf – das nur zur Erinnerung. Wir werden den Antrag ablehnen. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es ist erfreulich, dass Frau Stadträtin Fechter zusagt, Gespräche führen zu wollen. Warum man dann nicht gleich einen Antrag annehmen kann, verstehe ich jetzt nicht so sehr. Ich möchte aber noch einmal die Zeit dazu nützen, um auszuführen, worum es diesen Initiativen und Kulturvereinen geht. Das Innovationsprogramm vom Herrn Bürgermeister steht zwar heute nicht auf der Tagesordnung, es ist mir aber nicht entgangen, dass in diesem Programm sehr viel darüber gesprochen wird, was die Stadt für kreative Menschen, für Menschen die hohe Bildung haben und gerne in so einer Stadt wohnen möchten, attraktiv machen kann. Es ist doch wirklich keine Frage, dass gerade Initiativen, die jetzt auch diesen Offenen Brief unterschrieben haben, in Linz seit langer Zeit dazu beitragen – in nehme explizit etwa die Stadtwerkstatt heraus –, dass diese Stadt sicherlich ein sehr kreatives Kulturleben hat, das neben den großen Häusern natürlich auch von der Freien Szene maßgeblich getragen wird. Man muss sagen, dass es Vereine und Initiativen sind, die in den letzten Jahren – das hat Kollegin Roschger schon gesagt – darunter leiden, dass die Förderungen nicht nur nicht mehr, sondern auch immer weniger werden. Es ist keine Frage, um bestehen zu können, braucht es Werbung, man muss auffallen. Es ist ganz klar, dass Vereine und Initiativen, die sehr wenig Geld haben, nicht die Möglichkeiten haben, kommerzielle Plakatflächen zu mieten und dergleichen mehr. Das können sie nicht, weil sie dafür das Geld nicht haben. Darum gibt es dieses sehr berechtigte, und ich sage auch wirklich erfüllbare Anliegen, ob es nicht möglich sei, offene Plakatflächen in dieser Stadt wieder vermehrt zur Verfügung zu stellen. Ich habe 2015 Herrn Bürgermeister schon gefragt, was wir derzeit in Linz haben und das waren zu diesem Zeitpunkt fünf freie Plakatierflächen in der Stadt, die Initiativen und Kulturvereine nutzen konnten. Das ist sehr, sehr wenig. Wenn wir uns jetzt ansehen, dass alleine die UnterstützerInnen dieses Offenen Briefes – Gemeinderätin Roschger hat es schon gesagt – inzwischen 38 sind, quer durch den Gemüsegarten, von ganz oben die ‚Initiative Mehr Demokratie‘ bis hin zum Verein LIBIB über IBUK-Verein für interkulturelle Begegnung und Kulturvermittlung, maiz, Atomstopp Oberösterreich, Kulturverein KAPU, darum ersuchen und fordern, dass die Stadt ihre Verantwortung wahrnimmt - die fördert diese Vereine - und diese Flächen zur Verfügung stellt. Kollegin Roschger hat schon erwähnt, dass zum Beispiel die Kulturplattform schon konkret gesagt hat, dass es in Linz sechs mögliche Standorte geben würde. Das ist keine Hexerei, sondern eine Frage des Willens, das zu machen und an erkennt, dass Demokratie und Vielfalt auch von den vielen Kleinen lebt und nicht nur von den Großen. Eine zweite Geschichte, um die es natürlich auch geht, ist die Frage der Aufstellung von Plakatständern. Es ist natürlich so, dass wir alle eine Partei sind und wissen, dass wir als Partei in Linz nichts für das Aufstellen von Plakatständern bezahlen. Das ist so und das ist gut so. Ich freue mich als Vertreterin einer sehr kleinen Partei mit mäßigen Mitteln darüber, das nutzen zu können und wir machen das – wie es auffällt – in den Wahlkämpfen sehr gerne. Wie sieht das jetzt für die kleinen Kulturvereine und Initiativen aus? Die Aufstellung eines A 1-Ständers kostet 36 Euro. Das ist schon einmal eine Sache, bei der man sagen kann, dass das eigentlich nicht zumutbar ist, dass kleine Initiativen und Kulturvereine das auch noch zahlen müssen. Es gibt hier sicher noch Nachbesserungsbedarf. Man sollte sich überlegen, ob man diesen Vereinen nicht ermöglicht, dass sie Plakatständer kostenlos aufstellen können, natürlich mit dem ganzen Procedere und dem Ansuchen, das ist ganz klar. Ich finde, es wäre heute im Gemeinderat eine gute Sache und vom Herrn Bürgermeister der direkt im Antrag von den Grünen und der KPÖ angesprochen wird, eines besonders gute Sache, sich dieses Themas anzunehmen. Ich habe in der Arbeit einen Mitarbeiter, der, wenn er etwas von mir braucht, sagt, geh tua weida Frau Grünn, und das wirkt bei mir auch. Ich sage das jetzt auch: ‚Lieber Herr Bürgermeister, geh tua weida und treffe dich mit den Leuten und schaut, dass ihr etwas zusammenbringt. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Fechter zur tatsächlichen Berichtigung: „Jede Kulturorganisation und jede Bürgerinitiative kann eine Woche vor jeder Veranstaltung bis zu zehn Plakatständer kostenlos aufstellen.“ Bürgermeister Luger: „Das war wirklich das Musterbeispiel einer tatsächlichen Berichtigung.“ (Unruhe) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Es gibt Verwirrung über die Wortmeldung. Das gilt offensichtlich nicht für alle Vereine, aber man kann vielleicht noch verifizieren, ob das tatsächlich so ist. Wegen deiner Ankündigung, dass du Gespräche führen magst, wäre ich versucht, den Antrag statt ,Der Bürgermeister soll Gespräche führen…, auf ,Die Liegenschaftsreferentin soll Gespräche führen…‘, einfach umzuändern, wenn er dann eine Chance auf eine Mehrheit hat. (Unruhe, Zwischenrufe) Ich weiß, dass das jetzt keinen Sinn hat, aber ich würde gerne weiter kommunizieren, dass du dich bereit erklärt hast, Gespräche zu führen – das ist protokolliert -, das wäre fein. Ich ersuche um Zustimmung zum Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und ÖVP (12) sowie bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 9 Linz freiwillig rauchfrei und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, ‚Linz freiwillig rauchfrei‘. Ziel der Initiative ist es, dass die Linzer Gastronomiebetriebe ihren Gästen auf freiwilliger Basis ein Nichtraucher-Lokal anbieten und somit einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Gesundheit leisten. Gleichzeitig werden die MitarbeiterInnen und die Gäste in der Gastronomie von den Folgewirkungen des passiven Rauchens verschont. Die hohe Anzahl der Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren ‚Don’t smoke‘ ist sehr erfreulich und die Zivilgesellschaft setzt hier ein klares Zeichen. Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie und damit ein umfangreicher Nichtraucherschutz zählen in Europa mittlerweile zum Standard. Erfahrungen aus anderen Staaten zeigen deutlich, dass dadurch die Zahl der Herzinfarkte und Schlaganfälle ebenso sinkt, wie das Krebsrisiko. Salzburg hat beispielsweise eine Initiative ‚Salzburg freiwillig rauchfrei‘ gestartet, die es Lokalen ermöglicht, sich freiwillig als Nichtraucherlokal zu deklarieren und einen entsprechenden offiziellen Aufkleber am Eingang zu platzieren. Analog dazu sollte die Stadt Linz eine Initiative mit dem Aufkleber ‚Linz freiwillig rauchfrei‘ und eine Listung der teilnehmenden Betriebe auf der Website der Stadt Linz starten bzw. kann man auch noch über andere Unterstützungsmöglichkeiten diskutieren oder andenken. Ich stelle somit folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Mitglieder des Stadtsenats für Gesundheit und Wirtschaft sollen eine Initiative ‚Linz freiwillig rauchfrei‘ starten, um die Linzer Gastronomiebetriebe hier zu unterstützen und gleichzeitig die Gesundheit ihrer Gäste und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Auch wenn die Gesundheitspolitik und das Rauchverbot nicht im direkten Wirkungsbereich der Stadt liegen, kann Linz sehr wohl auf freiwilliger Basis zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Im Sinne der Gesundheit der Linzer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Gäste ersuche ich um Unterstützung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass die FPÖ gegen ein Rauchverbot ist, was aber auf keinen Fall bedeutet, dass wir im Weg stehen würden, falls Lokale freiwillig rauchfrei werden wollen. Es steht jedem selbst zu, diese Entscheidung zu treffen. Darüber hinaus steht im Bedeckungsvorschlag des Antrages: ‚Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Meine Frage lautet: Woher soll das Geld kommen? Vielleicht meinen Sie, dass wir das Budget für Jugendgesundheit kürzen sollen oder sogar das Geld für Drogenprävention. Abschließend möchte ich anmerken, dass unsere Wirte alt genug sind, selber über ihre Lokale zu entscheiden. Wir werden uns deswegen bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, ich habe für den Inhalt Ihres Antrages persönlich sehr viel Sympathie, weil ich tatsächlich glaube, dass das, was im Nationalrat oder im Regierungsübereinkommen von ÖVP und FPÖ steht, ein Rückschritt und im Vergleich zu europäischen Ländern tatsächlich ein dramatischer Rückschritt ist. Ich glaube jedoch, dass es unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker und auch der Menschen die sich engagieren, ist, hier einen Beitrag zu leisten und nicht eine Aufgabe zusätzlich auf eine Stadtregierung zu überwälzen, die derzeit gerade auch mit dem Volksbegehren läuft. Ich persönlich und meine Partei sind sehr gerne bereit, dieses Volksbegehren zu unterstützen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass diese dramatische Fehlentscheidung der Bundesregierung aufgehoben wird. Ich glaube jedoch nicht, dass wir das Vehikel der Stadtregierung dafür verwenden sollten. Wir sollten mit Schulterschluss für eine einigermaßen zeitgemäße Politik in diesem Zusammenhang eintreten. Es gibt auch Widersprüche in der ÖVP und es gibt auch Menschen in der FPÖ, die das nicht so sehen. Es gibt möglicherweise auch in der einen oder anderen Partei, die gegen das Rauchverbot oder für das Rauchverbot ist, einzelne Stimmen, die das anders sehen. Ich glaube, wir sollten diesen breiten Schulterschluss der Menschen, die in die Zukunft denken, politisch gemeinsam gehen. Wir sollten das Volksbegehren massiv unterstützen und zeigen, dass all die Tricks, die hier angewandt werden, am Ende des Tages nicht erfolgreich sein werden. Wir sollten uns einbringen um wieder dorthin zu kommen, wo wir schon waren, nämlich Lokale im Interesse aller, die sich dort aufhalten, rauchfrei zu behalten. Die Intention, hier zwei Mitgliedern der Stadtregierung, die noch dazu zwei Parteien angehören, die gerade das Gegenteil wollen, diese Aufgabe aufzuoktroyieren, wird wahrscheinlich nicht mit höchster Emotionalität umsetzbar sein, deshalb enthalten wir uns der Stimme. Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Schlusswort Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich finde es schade, dass wir heute keine Zustimmung erreichen können. Vor allem finde ich es schade, weil es zugunsten der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer und natürlich auch unserer Gäste in der Gastronomie in der Stadt gegangen wäre. Ich finde, dass das eine falsche Retropolitik ist. Es wäre um ein positives Zeichen der Stadt Linz gegangen, das sehr wohl auf Freiwilligkeit beruht. Man hätte natürlich eine Außenwirkung erreichen und ein positives Signal setzen können. Ich finde es schade, dass wir dazu hier heute keine Mehrheit finden.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 10 Prüfung der Machbarkeit des Projekts Donauinsel und führt aus: „Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, es geht um das frei gewordene Gelände des Urfahraner Marktes. Ich glaube, die meisten von Ihnen wissen, dass die NEOS mittlerweile zum zweiten Mal einen Innovationspreis ausgelobt haben. Dieser Innovationspreis wurde vor ca. einem Monat von vier Jurymitgliedern beurteilt. Hauptgewinner war das Projekt ‚Reif für die Donauinsel‘ des Architekturkollektivs GUT, das sind drei Linzer Architekturbüros, die sich zusammengetan haben, um dieses Projekt zu entwickeln. Dieser Innovationspreis dient dazu, Ideen zu entwickeln, die sonst vielleicht nicht an die Oberfläche kommen, er ist sehr gut dotiert. Diese Ideen sollen der Öffentlichkeit oder der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Das zu betonen ist mir deshalb wichtig, weil das keine NEOS-Projekte sind, sondern städtische Projekte, die durch diese gute Dotierung angetrieben werden. Ich muss ehrlich sagen, ich persönlich bin von diesem ‚Reif für die Donauinsel‘-Projekt begeistert. Ich glaube, dass es durchaus realistisch ist. Es schaut mit diesem Kanal nur auf den ersten Blick relativ utopisch aus. Um weiter zu prüfen ob dieses Projekt wirklich realistisch ist, versucht dieser Antrag den Infrastrukturstadtrat dazu zu bewegen, dieses Projekt auf Machbarkeit zu prüfen. Bevor ich gleich zum Antrag schreite, möchte ich noch ein paar Auszüge aus dem Protokoll vorlesen oder erwähnen, weil es dort sehr klar umschrieben wird. Erstens sagt das Protokoll, dass diese Donauinsel ein sehr klarer Vorschlag für diesen großen Raum ist, weil es in Wirklichkeit momentan keine Grenzen gibt. Das heißt, dieser Vorschlag der Donauinsel gibt diesem Gelände eine Gestalt. Das Protokoll erwähnt auch, dass diese geplante und immer noch irgendwie in der Luft schwebende Fußgänger- und Fahrradbrücke durch diese Insel einen ganz neuen Sinn bekäme, weil dort diese Fußgänger- und Fahrradbrücke direkt zu einem der attraktivsten Freiräume von Linz führen würde. Das sind die wesentlichsten zwei Punkte. Ich möchte noch erwähnen, dass das Kollektiv GUT die Prämie von 7000 Euro zur Verfügung stellt - also nicht so frei zur Verfügung - sondern sie sagen, sie wollen diese 7000 Euro dafür einsetzen, um im besten Fall mit der Stadt gemeinsam das Projekt weiterzuentwickeln. Das heißt, die sehen das nicht nur als Gewinn, sondern die wollen das noch einmal in eine gemeinsame Arbeit investieren. Das ist ein ganz klares Angebot dieses Kollektivs, das ich sehr schön und bewundernswert finde. Ich fände es schön, wenn die Stadt das annimmt. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Herrn Stadtrat Markus Hein wird aufgetragen, Nutzung- und Neugestaltungsmöglichkeit des Geländes zwischen dem Ars Electronica Center und der neu zu errichtenden Donaubrücke im Sinne des Projekts ‚Reif für die Donauinsel?‘ des Architektenkollektivs GUT zu evaluieren und die Machbarkeit des Projekts zu überprüfen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen dem zuständigen Ausschuss für Infrastruktur und Stadtentwicklung zur weiteren Beratung präsentiert werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich bitte um Zustimmung für unsere Lebensstadt, für unsere innovative Lebensstadt Linz.“ (Beifall NEOS) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Hein: „Ich kann es kaum erwarten. Im Prinzip haben wir 120 Ideen aus unserem städtischen Ideenwettbewerb. Mir gefällt dieses Projekt auch sehr gut, Lorenz, aber ich tue mir ein bisschen schwer zu sagen, dass wir dieses Projekt nehmen und die 120 Eingaben von Linzern und Linzerinnen unbeachtet lassen. Ich würde das als 121. Projekt sehen und im Zuge aller anderen gleich behandeln. Das steht jetzt im Wettbewerb mit den anderen 120 und dahingehend würde ich die Prüfung für alle machen. Das heißt, es gibt eine Vorprüfung. Wir können nicht 121 Projekte im Detail juristisch prüfen lassen, die zuständige Fachabteilung würde wahrscheinlich drei Jahre dafür brauchen, um sämtliche Ideen durchzuarbeiten. Wir haben einen Pool von 121 Ideen. Diesen Pool sollte man auf fünf bis zehn Projekte reduzieren, die dann wirklich nachhaltig juristisch geprüft werden. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, weil das wirklich eine Sonderbehandlung wäre. Das war zwar von euch ein Wettbewerb, in allen Ehren, aber ich muss auch die anderen gleichwertig behandeln.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Wir könnten uns eine Zuweisung zum Infrastrukturausschuss vorstellen.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Die Zuweisung zum Ausschuss fände ich gut. Ich finde aber auch das, was du gesagt hast, Markus, zufriedenstellend, weil ich darauf vertraue, dass du das ernst nimmst. Ich würde wirklich dafür plädieren, dieses Projekt zu prüfen und sehr ernst zu nehmen, denn immerhin - das sage ich jetzt nicht, weil es ein NEOS-Wettbewerb war, sondern ein professioneller Wettbewerb, bei dem es 35 sehr professionelle Einreichungen gab – war das ganz klar das beste, fundierteste und darin ist das Hirnschmalz und die Kreativität von sechs herausragenden Architekten enthalten.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 11 Fußgängerquerung über den Diesenleitenbach und führt aus: „Liebe KollegInnen, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, es geht wieder einmal um die Fußgängerfreundlichkeit unserer Stadt. Sie kennen die Serie schon. Diesmal sind wir beim siebten Vorschlag, ich habe noch unendlich viele Ideen. (Heiterkeit) Die siebte ‚Wahnsinnsmöglichkeit‘ ist beim Diesenleitenbach in der Gegend der Hauserstraße. Jeder, der sich das angesehen hat, wird wissen, dass der Diesenleitenbach auf eine sehr lange Strecke nicht zu queren ist. Insbesondere auf Höhe Hauserstraße 10 ist ein städtisches Grundstück, das eigentlich nicht zugänglich ist, obwohl es gepflegt wird, Bäume gepflanzt werden und sogar eine Bank installiert wird. Es ist eigentlich ein Schildbürgerstreich, dass es eine wunderschöne Fläche gibt, die zusätzlich bepflanzt wird und eine hohe Aufenthaltsqualität hat aber nicht gut zugänglich ist. Da gibt es nichts Naheliegenderes, als einen Holzsteg oder eine Holzbrücke zu installieren und darum geht es in diesem Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Stadtrat (ISW) wird angewiesen, hier eine Lösung für einen Fußgängerübergang über den Diesenleitenbach zu entwickeln und so eine fußläufige Verbindung zwischen Harbacherstraße und Hauserstraße zu erzielen.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung im Sinne unserer Lebensstadt.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, um von der Hauserstraße auf direktem Weg über den Bach zur Harbacherstraße zu gelangen, muss man ein Grundstück queren, das mehreren Eigentümern gehört. Zum einen gehört es der Stadt Linz, wie schon erwähnt und der Republik Österreich und ist es öffentliches Gut, was kein Problem wäre, zum anderen ist dieses Grundstück im Norden anschließend an die Harbacherstraße, ein Privatgrundstück und somit auch nicht zu queren. Ein Durchgang zur Harbacherstraße wäre nur mit Besitzstörung möglich, deshalb wird sich meine Fraktion der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hennerbichler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, wenn man die genannte Region im Sinne der Fußgänger betrachtet, dann ist anzumerken, dass es eine Straßenverbindung über den Diesenleitenbach zur Hauserstraße gibt und eine Verbindung zur Harbacherstraße über die Johann-Baptist-Reiter-Straße, die zur Schrebergartenanlage südlich des Diesenleitenbaches führt. Von dort aus gelangt man auf öffentlichem Grund entlang der Schrebergartenanlage zur Hauserstraße. Eine direkte Verbindung von der Harbacherstraße im Bereich Holzörtlweg zur Hauserstraße beim Merianweg ist nicht möglich, da diese Route nördlich des Harbaches über Privatgrund führt. Man kann es durchaus als unwahrscheinlich betrachten, vom Grundeigentümer die erforderliche Zustimmung zu erhalten, um dort eine Brücke bzw. einen Steg zu errichten. Darüber hinaus müsste recherchiert werden, unter welchen Auflagen eine Brücke überhaupt genehmigungsfähig wäre. Die Brücke müsste immerhin auch den geltenden wasserbaulichen Vorschriften und Richtlinien entsprechen. Es ist derzeit auch schwer einzuschätzen, wie sehr eine solche Brücke bzw. ein solcher Steg überhaupt nötig ist. Eine nützliche Anbindung zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen zentralen Einrichtungen wäre dadurch nicht erschlossen. Wenn überhaupt ein Bedarf besteht, dann eher für Freizeit-, Erholungs- und Wanderzwecke, was in Anbetracht unseres Sparprogrammes jedoch fraglich ist. Für Freizeit- und Erholungszwecke ist das Wegenetz in dieser Region ausreichend, weshalb wir uns der Stimme enthalten werden.“(Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Brücken oder die Erschließung von Naherholungsraum oder Grünraum an Bächen und Flüssen haben nicht unbedingt nur den Zweck, dass man den kürzesten Weg hat oder eine zusätzliche Fußwegeverbindung schafft. Damit ist es für mich keine Begründung zu sagen, dass es irgendwo schon eine fußläufige Anbindung gibt. Aus meiner Sicht ist es überaus sinnvoll, solche Verbindungen - sofern das rechtlich und baulich möglich ist - zu schaffen, weil sich die Menschen gerne an Bächen und Flüssen aufhalten. Das sehen wir überall dort, wo wir Renaturierungsmaßnahmen getroffen haben. Sie werden unheimlich gut angenommen und die Leute haben eine Freude damit. Die ‚Viadonau‘ hat die naturnahe Ufergestaltung in Alt-Urfahr ausgeweitet. Damit haben alle so eine Freude, dass sich manche von uns das sogar auf die eigenen Fahnen heften. Es ist so, dass sich Menschen gerne dort aufhalten und aus meiner Sicht, wenn es irgendwie möglich ist, das tun können sollen. Wir werden daher den Antrag unterstützen. Wir werden darum ersuchen, noch einmal zu überprüfen, ob man die Voraussetzungen schaffen kann, damit das möglich ist.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswor.t Gemeinderat Poto?nik: „Harald, ich glaube, du warst nicht vor Ort. Das war mein Eindruck bei deiner Wortmeldung. (Zwischenrufe) Er war vor Ort? Das wundert mich, weil man dort ohne diese Brücke sonst eigentlich nicht hinkommt und dieses kleine steile Stück neben der Schrebergartensiedlung in Wirklichkeit unzumutbar ist. Das kann ein junger Bursch oder ein junges Mädchen bewältigen, aber für einen Erwachsenen ist das nicht machbar. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Egal wie, ich war zwei-, dreimal dort und für mich war eindeutig, dass man zu diesem städtischen ‚Fleckerl‘ ohne eine kleine Brücke nicht hinkommt. Das ‚Fleckerl‘ ist wunderschön und man sollte das de facto nutzen. Ich habe die letzten Tage genutzt, um ein Angebot von einer Zimmerei einzuholen, einer der besten Holzbaufirmen in Oberösterreich. Die Spannweite dieser Brücke wäre nur zehn Meter bei einer Breite von 1,5 Meter. Diese Firma würde das in fünf Wochen zu einem Preis von 24.000 Euro netto liefern können. Soviel zur Größenordnung, von der wir reden. Ich finde das, ehrlich gesagt, ein Schnäppchen für den großen Mehrwert, der dort erzeugt werden kann. Diese 24.000 Euro sind komplett mit Fundierung und allem Drum und Dran, die Brücke wird fix fertig geliefert und hingestellt. Für 24.000 Euro netto wäre dort ein gewaltiger Schritt in Richtung Lebensqualität zu haben. (Zwischenrufe, Unruhe) Das Ganze ist nicht nur zum Vorteil von Hunderten von Anrainern, sondern auch für die Mitarbeiter des Stadtgartenamts, weil die dort hin müssen und momentan mehr oder weniger illegal auf die andere Seite der Straße müssen.“ (Zwischenruf) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 12 Aufnahme der Immunisierung gegen Meningokokken Typ B und C in die Impfgutscheinaktion des Landes – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, mein Antrag befasst sich mit der Aufnahme der Immunisierung gegen Meningokokken Typ B und C in die Impfgutscheinaktion des Landes. In Österreich erkranken zwischen 30 und 100 Personen an einer Meningokokkeninfektion. Es ist immer wieder in den Zeitungen zu lesen, dass diese Krankheit für manche tödlich endet, nämlich für zehn bis 15 Prozent der Erkrankten. Bei Überlebenden kann es sehr häufig zu bleibenden Nervenschäden, wie z. B. Gehörverlust oder Hirnschädigungen kommen. Eine Meningokokkeninfektion für bei fast 50 Prozent der Erkrankten zum Tod und das binnen weniger Stunden. Es kommt zu einem rasch einsetzenden Kreislaufversagen, der Schädigung von Organen und Gewebe, zu Sepsis und zu Organversagen. Zirka zehn Prozent aller Menschen tragen Meningokokkenkeime im Nasen-Rachenraum, ohne dabei zu erkranken, bei den Jugendlichen sind es sogar bis zu 25 Prozent. Sie werden selber nicht krank, aber sie können sehr wohl andere Personen infizieren. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, nämlich Jugendliche im Internatsalter, frühes Bundesheeralter, man sagt zwischen ca. 15 und 18 Jahren und Kinder unter fünf Jahren. Für Jugendliche ist eine Impfung gegen Meningokokken Typ A, C, W und Y im Rahmen der Schulimpfungen gratis vorgesehen. Bei Babys und Kleinkindern wird die Immunisierung zwar empfohlen, ist jedoch von den Eltern derzeit selbst zu finanzieren und je nach Alter - eine Impfung gegen B-Meningokokken ist z. B. ab dem zweiten Lebensmonat möglich - sind zwei bis drei Dosen zur Grundimmunisierung sowie maximal eine weitere Dosis zur Auffrischung erforderlich. Ich spreche von bis zu vier Impfungen gerade im Bereich Meningokokken B und das bringt die Eltern sehr rasch an die Grenze der Finanzierbarkeit, denn eine einzige Impfdosis kostet ca. 140 Euro. Wenn man das mal vier rechnet, dann geht das ins Geld. In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass, obwohl nachweislich 75 Prozent der Erkrankungen auf B-Meningokokken zurückzuführen sind, diese Impfung nicht im Gratisprogramm für Kinder und Jugendliche vorgesehen ist. Wahrscheinlich liegt es daran, dass der Impfstoff noch relativ neu ist. In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, die Immunisierung gegen Meningokokken B und C laut Impfempfehlungen des Gesundheitsministeriums in das Impfgutscheinheft des Landes aufzunehmen.‘ Ich danke für Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrte Damen und Herren, wie wir jetzt gehört haben, stimmt es schon, dass Jugendliche im Alter von elf bis 15 Jahren im Rahmen des Impfkonzeptes gegen Meningokokken der Gruppen A C W 135 y kostenlos geimpft werden. Das ist eine einmalige Impfung. Jetzt geht es um die Gratisimmunisierung von Babys und Kleinkindern, die nicht vorgesehen ist und die die Eltern selbst finanzieren müssen. Grundsätzlich ist aus unserer Sicht die Intention der FPÖ richtig, allerdings ist der Adressat der Resolution nicht korrekt. Da hätte sich der Gesundheitsreferent der Stadt Linz bei der Bundesministerin für Gesundheit erkundigen sollen, Herr Vizebürgermeister Wimmer. (Heiterkeit, Unruhe) Er war mit dem Schreiben so intensiv beschäftigt, da habe ich mir gedacht, das ist jetzt spurlos vorbeigegangen. (Zwischenrufe, Unruhe, Heiterkeit) Das oberösterreichische Impfgutscheinheft beinhaltet, so wie in allen anderen Bundesländern, nur jene Impfungen, die im österreichischen Kinderimpfkonzept für Säuglinge und Kleinkinder enthalten sind und die vom nationalen Impfgremium für eine Aufnahme in das Kinderimpfkonzept unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie Epidemiologie, Impfstoffsicherheit, Nutzen/Kosten Abwägung und anderes mehr für eine Aufnahme in das Kinderimpfkonzept empfohlen werden. Das ist bislang für Meningokokken C und B noch nicht der Fall. Ein Alleingang von Ländern ist sowohl aus fachlicher, als auch rechtlicher Sicht nicht möglich. Vor diesem Hintergrund stellen wir daher im Hinblick auf den Absender einen Abänderungsantrag, der folgendermaßen lautet: Der Gemeinderat beschließe folgenden Abänderungsantrag: ‚Das für Gesundheit zuständige Mitglied des Stadtsenats wird beauftragt, bei der Bundesministerin für Gesundheit die Aufnahme der Immunisierung gegen Meningokokken Typ B und C in das Kinderimpfkonzept beim Nationalen Impfgremium anzustoßen, womit die Voraussetzung für die Aufnahme in das oberösterreichische Impfgutscheinheft geschaffen wird.‘ Wir bitten um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderätin Walcher: „Ich darf mich grundsätzlich bei den anderen Fraktionen für die Zustimmung bedanken, die ich orte, nachdem sich niemand ablehnend zu Wort meldet. Zum Abänderungsantrag der ÖVP: Ich würde schon empfehlen, so wie Herr Klubobmann Hajart das heute schon mehrfach empfohlen hat, ein bisschen besser zu recherchieren …Zwischenruf… , denn Ihr Antrag ist obsolet. Unterbrechen Sie mich bitte nicht. (Heiterkeit, Unruhe) Die Meningokokkenimpfung ist bereits im Impfkonzept enthalten, nämlich in Form der Impfempfehlungen, man braucht das nicht mehr extra aufzunehmen, weil es schon enthalten ist. Sie meinen möglicherweise das kostenlose Impfprogramm? Wenn das so ist, dann müssen Sie es in Ihrem Antrag so schreiben. Das steht aber nicht drinnen und daher ist für uns der Abänderungsantrag in dieser Form obsolet. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag ist obsolet und wird nicht mehr abgestimmt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 13 Pilotprojekt Rechtsabbiegen bei Rot für RadfahrerInnen – Resolution und führ aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuhörerInnen auf der Galerie, laut Medienberichten ist Linz als Pilotregion für das Rechtsabbiegen bei Rot für KFZ ausgewählt worden. Mit dieser Maßnahme soll eine Verbesserung für den Verkehrsfluss erreicht werden. Ob das greift, werden wir dann entsprechend sehen und herausfinden. Darüber hinaus wird bereits seit vielen Jahren eine ähnliche Maßnahme für RadfahrerInnen gefordert und diskutiert. In vielen europäischen Städten und Ländern ist das bereits möglich. So gibt es beispielsweise entsprechende Regelungen in den Niederlanden, Frankreich, Belgien und auch in der Schweiz und in Dänemark wird darüber diskutiert und es hat entsprechende Pilotprojekte gegeben, die allesamt positiv abgeschlossen worden sind. Wir haben dem Antrag eine entsprechende Studie der Technischen Universität (TU) angehängt, die sehr viel Aufschluss dazu gibt. Leider ist es aber so, dass in Österreich eine entsprechende Regelung bis dato nicht möglich ist und solche Maßnahmen an ausgewählten Kreuzungen das Radfahren sehr gut attraktivieren könnten. Linz würde sich als Modellregion auf jeden Fall eignen, weil wir beschlossen haben, den Radverkehrsanteil bis 2020 auf 15 Prozent zu verdoppeln. Diese Maßnahme würde nicht viel kosten. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht den zuständigen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie in Linz nach dem Schweizer Vorbild eine Pilotregion ,Rechtsabbiegen bei Rot für RadfahrerInnen‘ bei ausgewählten Kreuzungen einzurichten. Das Pilotprojekt soll wie in § 34 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung festgelegt, wissenschaftlich begleitet werden. Bei einem positiven Verlauf sollen die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Implementierung der Maßnahme in die Wege geleitet werden.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Eines noch vorweg, weil ich gestern auf Facebook mit Martin Hajart kurz debattiert habe: Es ist so, dass natürlich bei diesem Rechtsabbiegen bei Rot für KFZ klar ist, dass dann natürlich auch Fahrräder rechts abbiegen dürfen. Davon kann man ausgehen. Radfahrer haben aber andere Voraussetzungen. Es ist ganz wichtig, dass man das extra prüft und extra eine wissenschaftliche Begleitung dazu macht, damit man, wenn das mit den KFZ scheitern sollte, auf jeden Fall auch eine gute Auswertung für die Radfahrerinnen und Radfahrer hat und das Projekt dann entsprechend weitertragen kann. Danke schön. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen). Bürgermeister Luger: „Der Tag begann mit Beratungen über das Radfahren und am Ende schließt sich der Kreis wieder mit Radfahren.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Wortmeldung Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Grininger, im Projekt des Bundesministeriums ist auch das Radfahren inkludiert. Das heißt, es wird auch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit begleitet. Das betrifft nicht nur die Kraftfahrzeuge, sondern auch den Radverkehr. Aus dem Grund ist der Antrag obsolet, weil das ohnehin im Laufen und in Arbeit ist. Deswegen werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Grininger, MSc: „Das heißt, wir können festhalten, dass es bei diesem Projekt eine extra Studie für Radfahrerinnen und Radfahrer geben wird. Ist das richtig Herr Stadtrat? Bitte korrigieren Sie mich, wenn das nicht so sein sollte. Das wäre sehr, sehr positiv. Die Technische Universität hat entsprechend ausgeführt, dass das für die RadfahrerInnen sehr viele Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr mit sich bringt. Daher wäre das sehr wichtig. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 14 Kein Rückbau, sondern Ausbau des öffentlichen Verkehrs – Resolution und führt aus: „Vielen Dank, wie Sie vielleicht wissen oder aus den Medienberichten entnommen haben, ist seit Februar an vielen Verkehrsverbund-Haltestellen im Linzer Stadtgebiet nur noch das Aussteigen möglich. Somit können Linzer Fahrgäste nicht mehr in die Postbusse einsteigen, sondern nur mehr Fahrgäste aus dem Umland aussteigen. Für die LinzerInnen sind diese Verkehrsmittel aber zum Teil sehr wichtig, weil es zum Teil die einzigen schnellen Verbindungen sind bzw. das ein sehr, sehr attraktives zusätzliches Angebot für den städtischen öffentlichen Verkehr ist. Man muss sich vorstellen, dass es dabei täglich um bis zu 100 Busse geht, die vorher zehn Haltestellen angefahren haben. Das heißt, das ist ein wirklich sehr, sehr großer Einschnitt. Wichtig ist, dass die Stadt Linz ein klares Signal schickt, dass es zu keinem Rückbau, sondern zum Ausbau des Regionalverkehrs kommen muss. In vielen Umlandgemeinden und am Linzer Stadtrand sind die Postbusse häufig die einzig zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittel. Wenn man sich etwa Elmberg anschaut im Stadtteil St. Magdalena, wo die Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit einem Internat ist. Da fahren die Busse großteils nur zur vollen Stunde. Zudem könnten wir auch für die Taktverdichtung gleich den Ausbau des Regionalverkehrs als Pilotprojekt nehmen, weil es an der B 127 – das haben wir am Anfang in der Anfrage schon kurz diskutiert - zu einer sechswöchigen Sperre kommen wird. Davon sind, wie Herr Stadtrat ausgeführt hat, der öffentliche Verkehr und der Radverkehr nicht betroffen. Man könnte genau zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Taktverdichtung machen und temporäre Park-and-ride-Flächen entsprechend einrichten. Wir stellen daher nachfolgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: Die Verantwortlichen beim Oberösterreichischen Verkehrsverbund werden ersucht, den öffentlichen Regionalverkehr in Linz und dem Linzer Umland durch folgende Maßnahmen zu verbessern: Öffnen der Ausstiegshaltestellen im Linzer Stadtgebiet auch für EinsteigerInnen, Taktverdichtung des Regionalverkehrs aus dem Linzer Umland auf mindestens 30 Minuten-Intervall, Stärkung der Busintervalle auch an den Tagesrandzeiten, Pilotprojekt zur Taktverdichtung während der Sperre der B 127 im Sommer 2018.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Schörgendorfer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die neue Regelung ist seit rund sieben Wochen in Kraft und tatsächlich fließt der Regionalverkehr im Linzer Stadtgebiet nun erheblich besser. Teilweise, vor allem etwa an Feiertagen oder auch an Freitagen, kommen die Busse bis zu zehn Minuten früher am Linzer Hauptbahnhof an. Diese Beschleunigung kommt vor allem den aus dem Umland nach Linz einpendelnden Kunden zugute. Dass die Betroffenheit im Linzer Stadtgebiet gering ist, zeigt die sehr geringe Anzahl an Beschwerden. Es haben sich weniger als fünf Personen beim Oberösterreichischen Verkehrsverbund gemeldet. Dies ist allein schon als Indikator dafür zu sehen, dass der Regionalbus für die innerstädtische Bedienung schon bisher kaum eine Rolle gespielt hat. Mit der Umsetzung des Regionalverkehrskonzepts werden die Intervalle bzw. die Takte auf allen nach Linz aus dem Mühlviertel einfahrenden Regionalbuslinien entsprechend verdichtet. Planungsvorgaben auf diesen Linien sind zu Hauptverkehrszeiten auf jeden Fall Halbstundentakt, teilweise Viertelstundentakt, tagsüber bis zirka 22.30 Uhr Stundentakt. Die HBLA Elmberg ist durch eine separate, von der Altenberger Straße abzweigende Linie angeschlossen. Aufgrund des hier im Wesentlichen auf die SchülerInnen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschränkte Nutzer/Nutzerinnenkreises macht hier eine bedarfsgerechte Bedienung in Abstimmung an die Schulbeginn und –endzeiten jedoch erheblich mehr Sinn, als eine ganztägige Erschließung im Takt. Im Zusammenhang mit der geforderten weiteren Verdichtung soll abschließend erwähnt werden, dass vor allem die derzeitige Straßenführung und Haltestellensituation im Linzer Innenstadtbereich, z.B. die Haltestellen Hinsenkampplatz, Hessenplatz, Busterminal am Hauptbahnhof mittlerweile an der Kapazitätsgrenze angelangt sind. Im Innenstadtbereich fahren die Busse teilweise bereits im Minutentakt. Ohne Schaffung einer zusätzlichen Busachse bzw. leistungsfähigen Verknüpfung zwischen Bus und Straßenbahn im Bereich Urfahr sind weitere Angebotsausweitungen zunehmend problematisch. Zum letzten Punkt bezüglich der Verdichtungsmaßnahmen: Es hat natürlich detaillierte Vorplanungen zur Verdichtung der Mühlkreisbahn während der Straßensperre gegeben. Aber aufgrund der ohnehin ruhigeren Verkehrslage während der Schulferien und aus budgetären Gründen wird es diese Zusatzleistung nicht geben. Seitens der FPÖ gibt es daher eine Stimmenthaltung.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank für die Wortmeldung. Zum Gesamtverkehrskonzept: Wie Sie vielleicht wissen, ist das ein Konzept, das nicht einmal im Oberösterreichischen Landtag beschlossen worden ist, wo wir aber natürlich auf eine Umsetzung hoffen. Dabei sollte natürlich der Linzer Gemeinderat entsprechend Druck machen, weil uns das natürlich sehr, sehr betrifft. Zu Elmberg möchte ich sagen, dass es klar ist, dass man die Linie direkt zur Schule natürlich bedarfsgerecht führen soll. Fußläufig ist aber eine weitere Haltestelle erreichbar, die an der Altenberger Straße liegt und derzeit nur im Stundentakt bedient wird. Wenn die SchülerInnen früher aus oder eine/zwei Freistunde(n) haben, können sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Zum nächste Argument, dass es nicht notwendig ist, mit den Bussen in der Stadt zu fahren. Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen. Nehmen wir die Haltestelle Obersteg nördlich von Gründberg. Wenn man z.B. in der Früh fahren oder einen der ersten Züge nach Wien erwischen will, ist der Postbus sogar das einzige Verkehrsmittel, das zum Bahnhof fährt. Vielleicht hat man Glück und kann sich ein Anrufsammeltaxi anrufen, wenn man um 5 Uhr früh fahren will. Das ist ein Zusatzangebot für die städtischen Bewohnerinnen und Bewohner. Wir schneiden damit den öffentlichen Verkehr ein, wir bauen ihn zurück und das ist nicht hinzunehmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Tagesordnung der 24. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 17.48 Uhr 4 3