Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 2/2018 PROTOKOLL über die 23. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 1. März 2018, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Detlef Wimmer Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Markus Hein ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger SPÖ Jakob Huber ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Poto?nik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr FPÖ Michael Schilchegger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND -STELLVERTRETER/INNEN C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER D ANTRÄGE DES STADTSENATES D 1. Durchführung von Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung im Rahmen des Projektes „Entbürokratisierung“ D 2. Verleihung des Ehrenringes der Landeshauptstadt Linz an Frau Stadträtin a.D. Kommerzialrätin Susanne Wegscheider D 3. Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2018; Grundsatzgenehmigung; maximal 270.000 Euro D 4. Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestival Linz – Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag.a Christine Dollhofer, Graben 30 (Filmfestival 2018); maximal 85.000 Euro sowie maximal 10.777,93 Euro in Form einer Naturalförderung D 5. Gewährung einer Förderung nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Franckstraße 7-7d, 9, 11, 13 und 15 und Liebigstraße 3 und 5; maximal 539.171,70 Euro, verteilt auf die Jahre 2018 bis 2032 in Form eines Annuitätenzuschusses von jährlich 35.944,78 Euro D 6. Gewährung einer Förderung nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Sommerstraße 3, 5, 7, 9, 11 und 15; maximal 181.303,80 Euro, verteilt auf die Jahre 2018 bis 2032 in Form eines Annuitätenzuschusses von jährlich 12.086,92 Euro E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG E 1. Verlängerung des Schwerpunktprogramms Wissenschaftsförderung der Stadt Linz für die Laufzeit von 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2020 E 2. Weitergabe von Fördermitteln des Landes Oö. für die Errichtung eines Tageszentrums im Seniorenzentrum Liebigstraße in Höhe von insgesamt 323.500 Euro an die GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30 E 3. Parkraumüberwachung; Vertrag mit G4S Secure Solutions AG – Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 25. Juni 1998 F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG F 1. Neukonzeptionierung der Parkraumbewirtschaftung; Erledigung des Antrages der ÖVP-Gemeinderatsfraktion vom 3. Dezember 2015 G ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION G 1. Neubau / Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung am Hauderweg 8 durch die Immobilien Linz GmbH und CoKG in Höhe von 5,670.000 Euro (plus/minus 15 Prozent – Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 486.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU H 1. Bebauungsplanänderung 02-063-01-01, KG Urfahr (Wildbergstraße – Reindlstraße) H 2. Neue Donaubrücke Linz - Statisch konstruktive Nachprüfung des Detailprojektes; Vergabe der Arbeiten; 400.000 Euro H 3. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 08-045-01-00, KG Waldegg (Dürrnbergerstraße - Pillweinstraße) H 4. Änderungspläne Nr. 123 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Wallseerstraße) H 5. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 16-036-01-00, KG Posch (Traundorfer Straße - Klettfischerweg) H 6. Bebauungsplanänderung 09-068-01-02, KG Waldegg (östlich Hofmeindlweg) H 7. Bebauungsplanänderung 02-003-01-01, KG Pöstlingberg (Leonfeldner Straße 123) H 8. Bebauungsplanänderung 13-036-01-01, KG Kleinmünchen (Zeppelinstraße - Dürerstraße) H 9. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-048-01-00, KG Linz (Bethlehemstraße - Elisabethstraße) H 10. Änderungspläne Nr. 103 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Johann-Wilhelm-Klein-Straße) H 11. Änderungsplan Nr. 96 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Leonfeldner Straße 123) H 12. Änderungsplan Nr. 124 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Posch (Auhirschgasse) H 13. Änderungsplan Nr. 121 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Brandstetterweg) H 14. Änderungspläne Nr. 125 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Altenberger Straße 69) I ANTRAG UND BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG I 1. Durchführung der Bildungsprojekte an der Volkshochschule Linz 1. „Kompetenzorientierter Pflichtschulabschluss“ (PSA) für den Zeitraum 2018 bis 2021 in Höhe von maximal 783.500 Euro 2. „Du Kannst Was“ (DKW) und „Du Kannst Was für Flüchtlinge“(DKW-F) für 2018 in Höhe von maximal 84.924 Euro sowie 3. „Basisbildung (BB) und Basisbildung Plus (BB+)“ in der Erwachsenenbildung – Verlängerung bis 30. September 2018 in Höhe von maximal 234.192 Euro; Grundsatzgenehmigung I 2. Stellungnahme des Ausschusses für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zum Bericht des Geschäftsbereiches Kultur und Bildung „Für eine Symmetrie der Geschlechter 2016" J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 J 1. ANTRÄGE MIT FINANZIELLER BELASTUNG DER STADT J 2. REFORM DES AKTIVPASSES J 3. ERPROBUNG EINES REDEZEIT-BUDGETS J 4. BAUMSTERBEN IM LINZER GEMEINDEGEBIET J 5. FRIEDENSRESOLUTION DER IN LINZ FRIEDLICH ZUSAMMENLEBENDEN VOLKSGRUPPEN ZUR MÄSSIGUNG IM AKTUELLEN TÜRKISCH-KURDISCHEN KONFLIKT IN NORDSYRIEN J 6. PARKPLATZNOT DER BEWOHNER MITTELS AKTIVEM PARKRAUMMANAGEMENT ENTGEGENWIRKEN - START EINES PILOTPROJEKTES FÜR DIE INNENSTADT J 7. SOZIALPOLITISCHE HILFESTELLUNGEN FÜR DIE JUGENDLICHEN BZW. DIE BÜRGERINITIATIVE IM STADTTEIL HARBACH J 8. LEITPROJEKT FÜR DEN LINZER BUSVERKEHR, AUSBAU DER ÖFFENTLICHEN OST-WEST VERKEHRSACHSEN J 9. HOCHHAUSENTWICKLUNGSPLAN FÜR LINZ J 10. LINZ WIRD MUSTERSTADT FÜR TRANSPARENZ J 11. WALK OF FEM - FRAUEN SICHTBAR MACHEN - PROJEKT IM ÖFFENTLICHEN RAUM J 12. EIN PLATZ FÜR UTE BOCK J 13. ABSTIMMUNGSBROSCHÜRE FÜR DIREKTDEMOKRATISCHE ENTSCHEIDUNGEN IN LINZ J 14. EIN JUGENDTREFF FÜR HARBACH: ENGAGEMENT DER BÜRGERINITIATIVE UNTERSTÜTZEN J 15. MARKT.LUST J 16. OPTIMIERTE PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG - RESOLUTION J 17. SANIERUNG DER PARKPLÄTZE BEIM PICHLINGER SEE UND VERBESSERUNG DER BELEUCHTUNG - RESOLUTION J 18. KEINE ABSCHIEBUNG VON LEHRLINGEN - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14.01 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 23. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Bürgermeister Luger begrüßt die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrates auf der Galerie, die heute mit Herrn Mag. Atzgerstorfer, einen Teil der Gemeinderatssitzung verfolgen werden. (Beifall) A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass für die heutige Sitzung Vizebürgermeister Mag. Baier, ÖVP, und Gemeinderätin Åkerblom, FPÖ, entschuldigt sind. B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN Nach § 6 (1) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind auf die Dauer von je drei Monaten zwei SchriftführerInnen zu wählen, und zwar eine(r) aus der stärksten im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag, der/die zweite und die beiden StellvertreterInnen aus einer anderen im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag. Von Seiten der SPÖ-Fraktion wird Herr Gemeinderat Wolfgang K ü h n vorgeschlagen. Stellvertreterin: Frau Gemeinderätin Maria M a y r , ÖVP. Von Seiten der FPÖ-Fraktion wird Frau Gemeinderätin Martina K r e n d l vorgeschlagen. Stellvertreterin: Frau Gemeinderätin Alexandra S c h m i d , Die Grünen. Die Vorschläge werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass vier Anfragen in diese Sitzung eingebracht wurden; eine an Vizebürgermeister Wimmer, eine an Stadträtin Mag.a Schobesberger, eine an Stadtrat Hein und eine an Vizebürgermeister Mag. Baier. 1. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova an Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, im Herbst 2016 wurde die Hundeabgabe erhöht bzw. wurde leider die Vergünstigung für AktivpassbesitzerInnen abgeschafft. Von Seiten des für Abgaben und Steuern zuständigen Vizebürgermeisters wurde daraufhin angekündigt, dass die Einnahmen aus der Hundeabgabe ab 2017 den HundebesitzerInnen zugutekommen sollen bzw. das Tierheim Linz subventioniert werden soll. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie haben sich die Einnahmen aus der Hundeabgabe in den Jahren 2015 - 2017 entwickelt? Wie hoch waren in den genannten Jahren die Summen, die die HundebesitzerInnen in Form der Hundeabgabe an die Stadt Linz zahlten? 2. In welcher Form sind die erhöhten Abgaben 2017 - wie von Ihnen angekündigt - den HundebesitzerInnen zugutegekommen? Welche Maßnahmen oder Leistungen wurden konkret finanziert? 3. Wie hoch war 2017 der Subventionsbetrag an das Linzer Tierheim? Und wie stellt sich dieser Betrag im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016 dar bzw. welcher Betrag ist für 2018 geplant? 4. Welche Ausgaben, die den HundebesitzerInnen zugutekommen, sind aus den Einnahmen der Hundeabgabe für das Jahr 2018 geplant? Dazu Vizebürgermeister Wimmer: Zu 1: Die Einnahmen betrugen 2015 236.940,35 Euro, 2016 240.551,32 Euro und 2017 371.938,45 Euro. Zu 2: Die Subvention für das Linzer Tierheim konnte, gemeinsam mit Herrn Bürgermeister Luger als für Subventionen zuständiges Mitglied der Stadtregierung, anteilig erhöht werden. Ich darf die Subventionsbeträge zur Kenntnis bringen. Diese werden jeweils um ein Jahr zeitversetzt ausbezahlt, weil die Subvention aufgrund der Berechnung und der Einkünfte aus dem Vorjahr bemessen wird. Die Subvention 2015 ergab sich somit aufgrund der Einnahmen von 2014 und betrug 111.817,40 Euro, im Jahr 2016 waren es bereits 117.697,07 Euro, im Jahr 2017 120.275,66 Euro und im Jahr 2018 werden es aufgrund der Mehreinnahmen im Jahr 2017 voraussichtlich 176.139,17 Euro sein. Das heißt, es wird - jeweils bereinigt um die internen Kosten - etwa die Hälfte dem Tierheim zur Verfügung gestellt, wobei der Betrag anteilig, so wie das zugesagt war, mit den höheren Hundeabgaben steigt. Weitere Möglichkeiten gibt es im Bereich der Investitionen des Geschäftsbereiches Stadtgärten und Stadtgrün, wobei ich hier aber kein direktes Weisungsrecht habe. Wir können nur Einnahmen bereitstellen und Ideen liefern, umgesetzt muss es aber woanders werden. Im Bereich Stadtgärten und Stadtgrün wurden im Jahr 2017 für Hundebeutelspender und Diverses 5100,48 Euro ausgegeben und weitere Investitionen im Ausmaß von 6237,60 Euro für diverse Einrichtungen getätigt. Für vorgesehene Hundefreilaufflächen waren 25.000 Euro budgetiert, die aber offenbar nicht ausgegeben, sondern ins heurige Jahr übertragen wurden. Zu 3: Den Punkt 3 habe ich bereits mitbeantwortet, weil sich damit der Subventionsbetrag an das Linzer Tierheim ergibt. Auch das ist eine Maßnahme, die den Hunden in Linz zugutekommt. Die Beträge für die Jahre 2015 bis 2018 wurden bereits gemeinsam mit den Leistungen im Jahr 2017 genannt. Zu 4: Ich darf auf das bereits Ausgeführte verweisen. Wir sind für die Einnahmenseite, nicht aber für die Bereiche Stadtgärten und Straßenbetreuung zuständig, das ist ein anderes Referat der Stadtregierung. Soweit mir bekannt ist, sind 8000 Euro für Hundebeutelspender und Kleinmaterial sowie 12.000 Euro für Beutel vorgesehen. Für eine eingezäunte Fläche sind – wie bereits erwähnt – 25.000 Euro eingeplant, von denen aber 2500 Euro einer Kreditsperre, die von den Gremien beschlossen worden ist, unterliegen. Zusätzlich darf ich zu den bereits geplanten Maßnahmen anregen, die betroffenen Hundehalterinnen und Hundehalter aufzurufen sich mit uns zu unterhalten um entsprechende weitere Maßnahmen zu setzen. Ich werde auf Herrn Kollegen Baier, der auch zuständig ist, zugehen. Wie erwähnt, ist er aber entschuldigt, somit ist das heute nicht möglich. Ich bitte um Verständnis, dass wir das gemeinsam abarbeiten werden. Im Bereich Tierheim, wo die unmittelbare Zuständigkeit und Berechnung liegt, hat es diese angekündigte Erhöhung bereits gegeben.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadträtin Mag.a Schobesberger. „Sehr geehrte Frau Stadträtin, laut der Feinstaubbilanz des Umweltbundesamtes für 2017 ist zwar Graz mit 30 bis 49 Überschreitungstagen an fünf Messstellen die ,Feinstaubhauptstadt‘ Österreichs, womit laut EU-Auflagen ab 35 Tagen Strafzahlungen fällig sind. Aber auch in Linz wurde im Vorjahr an drei Messstellen (Römerberg und 24er Turm jeweils 25, Stadtpark 23 Tage) der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Richtwert von 50 Mikrogramm PM10 als Tagesmittelwert überschritten, wenngleich seit 2011 das EU-Limit nicht mehr erreicht wurde. Verursacher von Feinstaub-Emissionen sind Verbrennungsprozesse durch Heizungen und in der Industrie. In der Landwirtschaft wird durch die Bearbeitung landwirtschaftlicher Flächen und die Tierhaltung, im Verkehr durch die Verbrennung von Kraftstoffen sowie durch den Brems- und Reifenabrieb und die Aufwirbelung von Straßenstaub sehr viel Feinstaub erzeugt. Auch die Linzer Luft ist besonders in den Wintermonaten durch Grenzwertüberschreitungen belastet. Während deutliche Emissionsverringerungen bei der Großindustrie und durch Umsetzung der Energiewende mit dem Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas erfolgten, bleibt als Hauptauslöser für Schadstoffe der motorisierte Verkehr, der 84 Prozent der Feinstaubemissionen verursacht. Handlungsbedarf ist daher sowohl grundsätzlich zur Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit und damit im Sinne der Lebensqualität geboten. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Frau Stadträtin, welche Maßnahmen werden getroffen um die Belastung durch Feinstaub in Linz weiter zu reduzieren und mögliche Strafzahlungen zu verhindern? 2. Welche Maßnahmen werden insbesondere beim Hauptverursacher Autoverkehr überlegt? 3. Welche Überlegungen gibt es den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr schmackhaft zu machen? 4. Wie beurteilen Sie die Ansage der deutschen Bundesregierung als Maßnahme zur Reduzierung von Schadstoffen die Freifahrt in Großstädten zu überlegen? Dazu Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich beantworte alle vier gestellten Fragen gemeinsam. Ich hoffe, dass das für Frau Gemeinderätin Grünn in Ordnung ist. Zu 1 bis 4: Vorweg ist zu sagen, dass die Anfrage laut Auskunft des Präsidiums nur teilweise zulässig ist. Zur Setzung von Maßnahmen, um Strafzahlungen zu verhindern, ist grundsätzlich der Bund zuständig, der das im Immissionsschutzgesetz-Luft geregelt hat und die Landeshauptmänner damit betraut hat, diese Maßnahmen umzusetzen. Das trifft die großen - wie die Dieselfahrverbote - die im Moment diskutiert werden. Anders wie es das Urteil in Deutschland zugelassen hat, dürfen das die Städte in Österreich nicht. In Österreich dürfen das nur die Länder verordnen. Nichtsdestotrotz setzen wir in der Stadt Linz zahlreiche freiwillige Maßnahmen, auf die ich mich jetzt konzentrieren werde. Die Maßnahmen, die darüber hinaus gehen und vom Land kommen werden sind erst in Diskussion. Wenn ich richtig informiert bin, hat Landesrat Anschober vor, darüber noch im April in der Landesregierung zu diskutieren. Das ist aber, wie gesagt, noch offen. Ich konzentriere mich auf das große Bündel an Maßnahmen, die wir in der Stadt Linz freiwillig umsetzen und beantworte die Fragen gemeinsam. Unsere wirkungsvollste Maßnahme bezieht sich auf den Verkehr. Es ist das Umweltticket und Linz ist damit tatsächlich beispielgebend. Damit ist es uns gelungen, die Zahl der Jahreskartenbesitzer seit der Einführung, mehr als zu verdoppeln. Man sieht, dass es zu einer massiven Veränderung des Mobilitätsverhaltens führen kann, wenn man an der Preisschraube dreht auch ohne am Angebot besonders viel zu verändern. Es gibt - das haben wir im Gemeinderat schon besprochen - eine Sache, die aus meiner Sicht besonders auf Bewusstseinsbildung drängt: Das sind die Mooswände. Diesen Antrag hat damals Frau Gemeinderätin Walcher gestellt. Er ist schon umgesetzt, die Mooswände sind mittlerweile aufgestellt. Außerdem gibt es die Förderung von Photovoltaikanlagen, die in erster Linie darauf abzielt, die Schadstoffe, die durch Wärmeerzeugung entstehen, hintan zu halten. Dann gibt es die Förderung von Solaranlagen. Wir fördern die Heizungsumstellung von schweren Brennstoffen auf Gas und in erster Linie natürlich auf Fernwärme. Übrigens ist die Stadt Linz dabei vorbildlich. Es gibt keine andere Stadt, die eine so hohe Dichte an Fernwärmeversorgung hat, wie Linz. Wir fördern die kontrollierte Wohnraumbelüftung um Heizenergie zu sparen und darüber hinaus auch Wärmepumpen. Im Mobilitätsbereich gibt es verstärkt bewußtseinsbildende Maßnahmen: Im Moment gibt es zum Beispiel das Mobilitätsgewinnspiel, bei dem man das Auto eine Woche nicht verwendet. Zu gewinnen gibt es drei Jahreskarten der Linz AG oder einen Preis in Form eines wertvollen 850 Euro Gutscheins für ein Elektrofahrrad, das auch die Linz AG zur Verfügung stellt. Natürlich können alle mitmachen, nicht nur die, die normalerweise mit dem Auto fahren, sondern selbstverständlich auch die, die immer vorbildlich und umweltbewusst mobil sind. Das Umweltticket habe ich schon erwähnt. Dann gibt es in Linz das Aktivpassticket, das sehr intensiv genutzt wird und neben dem sozialen Gedanken einen wichtigen Umweltbeitrag leistet. Wir bieten betriebliche Mobilitätsberatung an, die wir in kleinem Umfang selbst durchführen. Wenn Betriebe dieses Angebot nutzen möchten, fördern wir das auch in größerem Stil extern. Zusätzlich fördern wir den Ankauf von Diensträdern in Betrieben, den Ankauf von Lastenrädern für Private und Betriebe, außerdem den Ankauf von E-Autos, E-Motorrädern und E-Scootern. Wir setzen ein großes Bündel an freiwilligen Maßnahmen in der Stadt. Mit dem Umweltticket haben wir aus meiner Sicht vorbildlich gezeigt, wie es geht. Wir werden unsere Luftbelastung nur in den Griff bekommen, wenn wir das Umland mit einbeziehen. Daher ist es aus meiner Sicht notwendig, dass auch das Land und der Bund aktiv werden. Ich habe das im Vorfeld nicht erwähnt. Unser Problem ist nicht, wie Frau Gemeinderätin Mag. Grünn in der Anfrage meint, in erster Linie der Feinstaub, damit sind wir mittlerweile kontinuierlich unter dem EU-Grenzwert, auch wenn es im letzten Jahr Ausreißer nach oben gab, bei denen es relativ knapp war. Wir haben aber ein großes Problem mit Stickstoffdioxid und auch da ist der Verkehr Hauptverursacher. Alles was ich gesagt habe, passt natürlich. Der Bund ist deshalb aus meiner Sicht gefordert, weil wir in Österreich die Situation haben, dass wir europaweit und weltweit verglichen, eine extrem große Dieselflotte haben. In Österreich ist der Diesel seit vielen Jahren traditionell steuerlich begünstigst. Daher greifen sehr viele Menschen auf Dieselfahrzeuge zurück. Der Diesel ist aber ein katastrophaler Umweltgifterzeuger, was in erster Linie Stickstoffdioxid betrifft. Daher gibt es jetzt in Deutschland das Urteil, dass Städte Fahrverbote verhängen dürfen. Nun zur letzten Frage, wie ich zur Diskussion der Freifahrt stehe. Ich persönlich bin der tiefsten Überzeugung, dass es sinnvoll und erstrebenswert wäre, wenn Öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zur Verfügung stünden. Ich finde aber auch, dass das in Österreich, wie in Deutschland auch auf Bundesebene diskutiert werden muss. Selbst, wenn wir zur Erkenntnis kommen, dass wir uns das als Stadt leisten wollen, haben wir trotzdem noch das Problem, dass die Schülerfreifahrt über den Betrag, den die Jahreskarte kostet, abgegolten wird und wir noch zusätzlich das Problem hätten, dass Millionen Beträge über den Verkehrsverbund verloren gehen. Ich glaube, dass es vernünftig wäre, wenn wir in Österreich eine bundesweite Regelung andenken würden. Ich hoffe, dass ich damit die Fragen, soweit sie in unserem Zuständigkeitsbereich liegen, ausreichend beantwortet habe. Ansonsten bin ich natürlich gerne bereit, darüber noch weiter zu diskutieren. Danke schön.“ 3. Die Anfrage von Gemeinderat Grininger an Stadtrat Hein betreffend Radwege in Linz wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 4. Die Anfrage von Gemeinderat Grabmayr an Vizebürgermeister Mag. Baier betreffend Winklerwald – Eschentriebsterben wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. D ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge D 1 und D 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 1 Durchführung von Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung im Rahmen des Projektes ‚Entbürokratisierung‘ Der Gemeinderat beschließe: „1. Die ‚Entbürokratisierungsvorschläge‘ gemäß beiliegender Liste werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Geschäftsbereiche werden beauftragt, die jeweiligen Vorschläge in Abstimmung mit den zuständigen politischen ReferentInnen weiter zu verfolgen.“ D 2 Verleihung des Ehrenringes der Landeshauptstadt Linz an Frau Stadträtin a.D. Kommerzialrätin Susanne Wegscheider Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Ehrenring der Landeshauptstadt Linz wird an Frau Stadträtin a.D. Kommerzialrätin Susanne Wegscheider verliehen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von ca. 1700 Euro für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt 1.0620.403000, Handelswaren, Ehrenringe und –plaketten.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger zu D 1: „Meine Fraktion befürwortet die Endbürokratisierung natürlich grundsätzlich. Beim vorliegenden Paket werden wir uns aber der Stimme enthalten, weil sehr viele Maßnahmen enthalten sind, für die die Stadt selbst nicht zuständig ist, sondern Wünsche an den Bund und an das Land formuliert sind. Einige Maßnahmen schießen aus unserer Sicht über das Ziel hinaus. Zum Beispiel führt die Maßnahme, dass WahlzeugInnen künftig der Verschwiegenheit unterliegen sollen, aus meiner Sicht zu einem demokratiepolitschen Problem. Das würde aus unserer Sicht dem eigentlichen Ziel dieser Bestimmung, dass sie nicht der Verschwiegenheit unterliegen, entgegentreten. Das hat den Sinn, dass man Wahlen somit überwachen und mögliche Missstände nach außen kommunizieren kann. Das schießt unserer Meinung nach über das Ziel hinaus und ist nicht sinnvoll. Wir können inhaltlich nicht mit. Daher werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, obwohl wir natürlich für Endbürokratisierung sind.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn zu D 1: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Frau Stadträtin Schobesberger hat das grundsätzliche Problem dieses Antrages schon angesprochen. Bei den 95 Vorschlägen ist sehr vieles enthalten, das die Stadt gar nicht umsetzen kann. Sie hat das ganz wichtige Thema mit den WahlzeugInnen auch angemerkt. Bezüglich der Umweltverträglichkeitsprüfungen sind Vorschläge dabei, die so auf diesem Papier nicht in Ordnung befunden werden und die ich nicht mittragen möchte. Es sind natürlich auch sinnvolle Maßnahmen dabei. Ich werde mich deswegen bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger zu D 1: „Trotz der angeführten Argumente ersuche ich um Zustimmung, weil ich glaube, dass in diesem Paket viele Maßnahmen enthalten sind, die wir selbst machen können und die die Zufriedenheit am Arbeitsplatz erhöhen. Viele Dinge sind bürokratische, lang gewachsene Abläufe, die man, ohne Transparenz zu verlieren und ohne tatsächlich in Entscheidungen einzugreifen, effizienter machen könnte. Bislang waren für das Verleihen einer Fahne 16 Unterschriften notwendig, das haben wir jetzt auf ein Minimum reduzieren können. Jeder von uns kennt die Gemeinderatsanträge und weiß, wie viele Geschäftsbereiche nur formal geprüft haben. Man wird daher Verständnis dafür haben, dass wir Maßnahmen setzen, die nicht nur aus Kostengründen vorteilhaft, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv sind. Sinnlose formal bürokratische Abläufe im Allgemeinen tragen nicht zur Arbeitszufriedenheit bei. Auch wenn man möglicherweise nicht mit jedem der einzelnen Punkte einverstanden ist, bitte ich dennoch um Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über die beiden Anträge abstimmen. Der Antrag D 1 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag D 2 wird einstimmig angenommen. Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über die Anträge D 3 bis D 6 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 3 Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2018; Grundsatzgenehmigung; maximal 270.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Durchführung des 32. Pflasterspektakels von 19. bis 21. Juli 2018. Das Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 270.000 Euro exkl. USt grundsätzlich genehmigt: 32. Pflasterspektakel (19. bis 21. Juli 2018) Zu erwartende Ausgaben (exkl. USt): 270.000 Euro Zu erwartende Einnahmen (exkl. USt): 40.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben (exkl. USt): max. 230.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur Projekte, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Für die einzelnen Umsetzungsschritte sind in Folge die entsprechenden Beschlüsse der jeweils nach den Wertgrenzen des StL 1992 zuständigen Organe einzuholen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von max. 270.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf dem Teilabschnitt 1.3810, Städtische Kulturentwicklung. Die Verwendung von voraussichtlich 40.000 Euro exkl. USt aus Sponsor- und Zusatzeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf den jeweils vorgesehenen VASten des Teilabschnitts 2.3810, Städtische Kulturentwicklung. Der budgetwirksame Ausgaberahmen des Pflasterspektakels 2018 beläuft sich auf max. 230.000 Euro exkl. USt. Die Verwendung der Einnahmen aus Sponsoring, Kooperationen, Standgebühren Kunsthandwerksmarkt und gastronomischer Versorgung, welche die im ordentlichen Haushalt budgetierten Einnahmen übersteigen, wird für die qualitative Verbesserung des Kunst- und Kulturprogramms des Pflasterspektakels genehmigt. Denn nur mit zusätzlichen Einnahmen kann die programmatische Qualität und hohe Attraktivität dieses Linzer Kulturmarkenzeichens bewahrt werden. Die Verrechnung erfolgt auf den VASten des Teilabschnittes 2.3810, Städtische Kulturentwicklung.“ D 4 Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestivals Linz – Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag.a Christine Dollhofer, Graben 30 (Filmfestival 2018); maximal 85.000 Euro sowie maximal 10.777,93 Euro in Form einer Naturalförderung Der Gemeinderat beschließe: „1. Den Initiatoren des Filmfestivals Crossing Europe, vertreten durch Frau Maga. Christine Dollhofer, Graben 30, 4020 Linz, wird zur Durchführung des Filmfestivals vom 25. April bis 30. April 2018, eine monetäre Förderung in der Höhe von maximal 85.000 Euro und Naturalsubventionen in Gesamtsumme von maximal 10.777,93 Euro genehmigt. Die Naturalsubventionen setzen sich folgendermaßen zusammen: Naturalsubvention des GMT zur gebührenfreien Nutzung öffentlichen Guts in Höhe von 229,93 Euro (Gesamtkosten: 459,86 Euro) Naturalsubvention des Geschäftsbereichs KOMM in Form der Zurverfügungstellung von Werbekästen in Höhe von 10.548 Euro. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 85.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2018 hat auf der VASt 1.3510.757000‚ Lfd. Transferzahlungen an priv. Institutionen, zu erfolgen.“ D 5 Gewährung einer Förderung nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Franckstraße 7-7d, 9, 11, 13 und 15 und Liebigstraße 3 und 5; maximal 539.171,70 Euro, verteilt auf die Jahre 2018 bis 2032 in Form eines Annuitätenzuschusses von jährlich 35.944,78 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Wohnungseigentumsgemeinschaft Franckstraße 7-7d, 9-15 und Liebigstraße 3-5, vertreten von der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz, Eisenhandstraße 30, 4020 Linz, wird eine Förderung in Höhe von maximal 539.171,70 Euro für den nachträglichen Lifteinbau bei den Objekten Franckstraße 7, 7a, 7b, 7c, 7d, 9, 11, 13, 15 sowie Liebigstraße 3, 5 gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung in Form eines Annuitätenzuschusses, auszubezahlen verteilt über die Jahre 2018 bis 2032 in Höhe von jährlich maximal 35.944,78 Euro soferne der Gemeinderat für die Jahre 2019 bis 2032 jeweils ausreichend Mittel zur Verfügung stellt – mit der Bedingung der Einhaltung der ,Allgemeinen Förderungsrichtlinien‘ bzw. der ,Förderungsrichtlinien-Stadterneuerung‘ mit folgender Auflage: Dem Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt ist jeweils der bankmäßige Eingang jedes vom Land Oö. (halbjährlich) an den/die FörderwerberIn überwiesenen Annuitätenzuschussbetrages nachzuweisen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von jährlich 35.944,78 Euro für die Rechnungsjahre 2018 bis 2032 erfolgt auf der VASt 5.3630.775002, Kapitaltransfers an sonstige Unternehmen – Stadterneuerung, Lifteinbau. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Förderung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ D 6 Gewährung einer Förderung nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Sommerstraße 3, 5, 7, 9, 11 und 15; maximal 181.303,80 Euro, verteilt auf die Jahre 2018 bis 2032 in Form eines Annuitätenzuschusses von jährlich 12.086,92 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Förderwerberin Neue Heimat Oberösterreich Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH, Gärtnerstraße 9, 4020 Linz, wird eine Förderung in Höhe von maximal 181.303,80 Euro für den nachträglichen Lifteinbau bei den Objekten Sommerstraße 3, 5, 7, 9, 11 und 15 gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung in Form eines Annuitätenzuschusses, auszubezahlen verteilt über die Jahre 2018 bis 2032 in Höhe von jährlich maximal 12.086,92 Euro – sofern der Gemeinderat für die Jahre 2019 bis 2032 jeweils ausreichend Mittel zur Verfügung stellt – mit der Bedingung der Einhaltung der ,Allgemeinen Förderungsrichtlinien‘ bzw. der ,Förderungsrichtlinien-Stadterneuerung‘ mit folgender Auflage: Dem Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt ist jeweils der bankmäßige Eingang jedes vom Land Oö. (halbjährlich) an den/die FörderwerberIn überwiesenen Annuitätenzuschussbetrages nachzuweisen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von jährlich 12.086,92 Euro für die Rechnungsjahre 2018 bis 2032 erfolgt auf der VASt 5.3630.775002, Kapitaltransfers an sonstige Unternehmen – Stadterneuerung, Lifteinbau. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Förderung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Die Anträge D 3 bis D 6 werden einstimmig angenommen. E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über E 1 Verlängerung des Schwerpunktprogramms Wissenschaftsförderung der Stadt Linz für die Laufzeit von 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2020 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Das Schwerpunktprogramm Wissenschaftsförderung der Stadt Linz laut Beilage, wird für den Zeitraum 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2020 prolongiert. 2. Die Einzelbeschlüsse der jeweiligen Förderungen werden gemäß budgetär zur Verfügung stehenden Mitteln von dem gemäß den Wertgrenzen laut StL 1992 jeweils zuständigen Organ getroffen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Prammer berichtet über E 2 Weitergabe von Fördermitteln des Landes Oberösterreich für die Errichtung eines Tageszentrums im Seniorenzentrum Liebigstraße in Höhe von insgesamt 323.500 Euro an die GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gibt die Fördermittel des Landes Oö. für die Errichtung eines Tageszentrums im Seniorenzentrum Liebigstraße in Höhe von insgesamt 323.500 Euro an die GWG, Eisenhandstraße 30, 4020 Linz, als Errichterin des Seniorenzentrums weiter. Die Weitergabe der Fördermittel erfolgt unter der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz. 2. Die Verrechnung der Landesmittel erfolgt auf der VASt 6.8782.871004, Kapitaltransfers vom Land, SZ. Die Weitergabe dieser Mittel an die GWG erfolgt auf der VASt 5.8782.775002, Kapitaltransfers an Unternehmungen, SZ.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über E 3 Parkraumüberwachung; Vertrag mit G4S Secure Solutions AG – Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 25. Juni 1998 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Vertrag vom 25. Juni 1998 wird dahingehend adaptiert, dass mit 1. März 2018 der Auftrag mit neuen Datenerfassungsgeräten durchgeführt und der Vertrag bis 30. Juni 2021 für beide Seiten unkündbar erklärt wird. Dementsprechend wird die beiliegende Zusatzvereinbarung beschlossen.“ Wortmeldung Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei diesem Antragspunkt wird sich die ÖVP-Fraktion aus zweierlei Gründen der Stimme enthalten. Erstens, weil wir im Finanzausschuss, lieber Detlef Wimmer, zu einigen Punkten um eine Information ersucht haben. Du hast damals zugesagt, diese Information zu übermitteln. Das ist leider nicht erfolgt. Wir hätten den Punkt der Kontrolle der durchschnittlichen Beschäftigungsdauer beim Auftragnehmer durch die Stadt Linz, gerne näher behandelt. Das ist aber nur ein Punkt der nicht beantwortet worden ist. Zweitens besteht der Vertrag, wie du gesagt hast, seit 1998. Aus unserer Sicht wäre es nach so langer Zeit durchaus sinnvoll, eine Evaluierung beziehungsweise Prüfung von Alternativen vorzunehmen. Das ist aus unserer Sicht nicht ausreichend erfolgt, weshalb von unserer Fraktion die Stimmenthaltung erfolgt.“ Schlusswort Vizebürgermeister Wimmer: „Ich darf noch einmal daran erinnern, dass im Finanzausschuss Fragen gestellt wurden. Jene Fragen, lieber Martin, die ich als zuständiger Referent beantworten konnte, habe ich gleich unmittelbar vor Ort beantwortet, wie du weißt. Ich habe nicht vertröstet. Soviel dazu, um keinen falschen Eindruck gegenüber dem Publikum entstehen zu lassen. Fragen, die mit diesem Antrag gar nicht im ursächlichen Zusammenhang stehen, die aber natürlich trotzdem legitim sind und die ich nicht beantworten konnte, wurden an den zuständigen Geschäftsbereich verwiesen. Wenn diese Fragen bis heute nicht beantwortet werden konnten, werde ich gerne noch einmal nachfragen - auch abseits der zweimonatigen Frist, die normalerweise für die Beantwortung von Gemeinderatsanfragen vorgesehen ist. Bei uns geht es natürlich schneller. Wie man heute gemerkt hat, werden Anfragen so weit wie möglich immer gleich an Ort und Stelle beantwortet. Dieser Punkt, bei dem es um den Abgleich von Stunden geht, hat aber mit dem Grundthema gar nichts zu tun und ist dafür somit keine Entscheidungsgrundlage. Unabhängig davon, werde ich in deinem Sinn natürlich gerne nachfragen. Wenn du das nicht selbst gemacht hast oder mir das aus Höflichkeit sagen wolltest, damit ich dann nachfrage, dann mache ich das natürlich sehr, sehr gerne. Es ändert aber an der Sinnhaftigkeit dieses Antrages nichts. Der zweite Einwand, dass hier eine Evaluierung stattfinden soll, ist grundsätzlich berechtigt. Ich darf dem Gemeinderat berichten, dass selbstverständlich laufend eine Evaluierung stattfindet. Das wurde auch im Finanzausschuss schon kurz erwähnt. Vom städtischen Controlling werden die Kennzahlen laufend überprüft und es wird getrachtet im Sinn der Evaluierung, soweit nötig Verbesserungen vorzunehmen. Das heißt, selbstverständlich gibt es eine Evaluierung. Auch wenn dieser Vertrag nun nicht gekündigt wird, kann man ihn natürlich jederzeit kündigen, wenn er schlecht erfüllt werden würde. Wenn die Dinge nicht so ablaufen, wie es dem Vertrag entspricht, gilt diese Zusatzvereinbarung natürlich nicht. Die ist nur ein Verzicht auf das Recht einer grundlosen Kündigung, wenn man so möchte. Eine begründete Kündigung bei schlechter Erfüllung kann natürlich, wie dem Antragstext zu entnehmen ist, jederzeit erfolgen, weshalb auch dieses Argument ins Leere geht. Ich bitte, dem Antrag zuzustimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Gemeinderat Grabmayr berichtet über F 1 Neukonzeptionierung der Parkraumbewirtschaftung; Erledigung des Antrages der ÖVP-Gemeinderatsfraktion vom 3. Dezember 2015 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Umsetzung des Punktes 1. des Antrages des Klubs der ÖVP-Gemeinderäte/Gemeinderätinnen vom 19. November 2015 wird zur Kenntnis genommen. 2. Aus den in der Vorlage genannten Gründen wird Punkt 2. des Antrages des Klubs der ÖVP-Gemeinderäte/Gemeinderätinnen vom 19. November 2015 nicht Rechnung getragen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte für die Grüne-Fraktion festhalten, dass wir uns schon damals beim Ursprungsantrag 2015 der Stimme enthalten haben. Wir haben keine Notwendigkeit gesehen haben, darüber im Ausschuss weiter zu diskutieren, weil wir wollen, dass es bleibt, wie es ist. Wir sehen keine Notwendigkeit, etwas zu ändern. Wir enthalten uns jetzt bei dieser Enderledigung der Stimme.“ Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen und Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, ich beantrage zuerst eine getrennte Abstimmung der beiden Punkte. Wir können der Erledigung des ersten Teils zustimmen. Allerdings ist es uns auch darum gegangen, dass wir die Parkraumbewirtschaftung mit Vorschlägen optimieren. Es kommt uns vor wie Mikado: Wer sich zuerst bewegt verliert. Wir wären dafür, dass man einen konkreten Vorschlag macht. Wir werden heute noch einige Anträge, die mit dem Parken zu tun haben, behandeln und können uns auch Ergänzungen vorstellen. Wir werden unter dem Aspekt der Resolution, die später noch kommt, zustimmen. Im Endeffekt brauchen wir aber konkrete Vorschläge, um einmal etwas in Gang zu bringen. Deswegen werden wir uns beim zweiten Teil der Stimme enthalten, weil wir noch immer auf konkrete Vorschläge von Stadtrat Hein warten, um etwas in Gang zu setzen und um dem Land gegenüber konkret werden zu können. Danke.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Gemeinderat Rosenmayr, die konkreten Vorschläge müssen von Ihrer Fraktion kommen. Diese sind im Infrastrukturausschuss auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht gekommen. Ich bin davon überzeugt, dass das Parkraumbewirtschaftungskonzept, das Kurzparkzonenkonzept das wir haben, sehr gut ist. Es ist sehr einfach gehalten und sehr leicht nachvollziehbar. Ich sehe hier überhaupt keinen Handlungsbedarf. Wenn Sie Handlungsbedarf zu irgendeiner Änderung sehen, dann stellen Sie einen neuen Antrag mit konkreten Änderungswünschen. Was Sie jetzt von mir wollen, ist eine Beschäftigungstherapie. Außer Ihrer Fraktion hat, glaube ich, keiner eine Notwendigkeit gesehen, das bestehende System in irgendeiner Art und Weise abzuändern. Wenn Sie in diesem System Schwachstellen sehen, dann ersuche ich Sie, diese Schwachstellen bekanntzugeben. Noch einmal, im Ausschuss hat mehr oder weniger kein Vorschlag der ÖVP gefruchtet. Wir haben das mehrmals behandelt und es ist nicht wirklich etwas Brauchbares gekommen. Sie können gerne noch einmal einen konkreten Antrag darüber einbringen, was Sie am jetzigen System stört. Dann können wir im Ausschuss gerne über diese konkreten Vorschläge beraten. Aus heutiger Sicht sehe ich aber hier keinen Handlungsbedarf.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Markus, ich bin logischerweise nicht ganz deiner Meinung. Wenn man einen Antrag mit einer gewissen Zielsetzung einbringt, könnte man, wenn man positiv gestimmt ist, auch die Fachabteilung beauftragen, einen Vorschlag auszuarbeiten. Man könnte, wenn man daran interessiert ist beispielsweise eine detaillierte Analyse und inhaltliche Stellungnahme dazu abgeben. Es ist schon ein interessanter Zugang zu sagen, man soll einen Antrag stellen und diesen gleich seitens der Fraktion enderledigen. Da bräuchte man nämlich keine Beamtenschaft mehr. Zum einen sagst du heute: Alles ist palletti und wir wollen alles so belassen, wie es ist. Zum anderen sagst du aber medial: Ja, grüne Zonen à la Graz wären schon gut. Da frage ich mich jetzt schon, was tatsächliche deine Meinung ist. Wir stimmen heute der Resolution, die die SPÖ, ich glaube, unter Punkt J 16 beantragt, zu, damit wir das Henne-Ei-Problem ein bisschen durchbrechen. Wir haben gesagt, legen wir von Seiten der Stadt eine detailliertere Analyse der Parkraumbewirtschaftungs-Optimierungsmöglichkeiten vor. Und ihr sagt, das Land soll einmal die gesetzlichen Grundlagen schaffen. So dreht man sich im Kreis. Wir stimmen heute dieser Resolution auf Gesetzesänderung durch das Land Oberösterreich zu. Gleichzeitig würden wir uns aber wünschen, dass du deine Hausaufgaben machst. Wenn du sie nicht machst, könnte es nahe liegend sein, dass die gebührenpflichtigen Dauerparkzonen als reine Abzocke von deiner Seite für die Bürgerin oder den Bürger gesehen werden. Den Vorwurf musst du dir dann schon gefallen lassen, wenn du die entsprechenden Hausaufgaben nicht gleichzeitig zu einer allfälligen Gesetzesänderung machst.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Ich muss ein paar Korrekturen anbringen. Natürlich hat sich die Fachabteilung damit beschäftigt. Das ist ein Amtsantrag, der aus beiden Ausschüssen von der Bezirksverwaltung zurückgekommen ist. Die Fachabteilung hat sich natürlich mit dieser Thematik beschäftigt und hat genauso, wie die Mehrheit in diesem Gemeinderat keinen Handlungsbedarf gesehen. Es ist völlig korrekt, dass das Grazer Modell was die Grünen-Zonen betrifft, für mich vorstellbar ist. Die oberösterreichische Gesetzgebung erlaubt es aber nicht. So lange diese gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten, brauche ich, glaube ich, die Behörde nicht mutwillig damit beschäftigen, sich irgendetwas auszudenken, das rechtlich ohnehin nicht möglich ist. Zur Gebührenpflicht, lieber Martin, weiß ich nicht, wer mir den Vorwurf der Abzocke machen könnte, denn für das Einheben der Gebühren bin ich wirklich nicht zuständig. Es mag sein, dass dieser Vorwurf kommt, aber der trifft in diesem Fall den Falschen. Ich bin für alles andere, als für irgendwelche Einnahmen im Gebührenbereich zuständig.“ (Beifall FPÖ, Zwischenrufe) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich auf die Rednerliste gesetzt, denn ich bin sehr beeindruckt, dass die ÖVP einen enormen Schwerpunkt ihrer fraktionellen Arbeit dem Verkehr widmet. Ich orte hier eine gewisse emotionelle, politische, gestalterische Affinität. Das war schon in der vergangenen Gemeinderatsperiode bis 2015 der Fall und das ist jetzt wieder der Fall. Es tut mir so leid, dass die ÖVP nicht bereit war, mein Angebot nach der letzten Gemeinderatswahl anzunehmen, selbst das Verkehrsressort zu übernehmen. Wir würden uns dann viele Diskussionen ersparen. Dann könnten Sie all Ihre Ideen und Vorstellungen, die Sie haben, nicht an andere richten, sondern selbst erfüllen. Das wäre ein direkter Beitrag zur direkten, innerparteilichen und reformerischen Demokratie. Auch wenn ich hier ein Lächeln in den Gesichtern der VP-Mandatare entdecke, orte ich, dass Ihnen das Antragstellen lieber ist, als das Umsetzen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grabmayr: „Ich hoffe auf Zustimmung im Sinne meiner Ausführungen. Ich glaube auch, dass man das Rad nicht jede Woche neu erfinden soll und es so, wie es jetzt ist, im Großen und Ganzen belassen kann. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag getrennt in Punkt 1 und Punkt 2 abstimmen. Der Punkt 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11), Die Grünen (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Gemeinderätin Wessela berichtet über G 1 Neubau / Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung am Hauderweg 8 durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG in Höhe von 5,670.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) – Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 486.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Neubau/Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung am Hauderweg 8, in 4030 Linz samt Adaptierung im Bestand Hauderweg 8, und der Errichtung eines Provisoriums am Grundstück Resselstraße 4, 4030 Linz durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG (ILG) mit Gesamtkosten in Höhe von 5,670.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis November 2017 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Optimierungsmaßnahmen in der Gewährleistungsphase - insbesondere Energieoptimierungen - innerhalb der oben angeführten Bandbreite wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. Die Gesamtkosten für den Neubau der Immobilie wurden bereits im genehmigten Wirtschafts- und Investitionsplan der ILG mit einer Jahresrate von 900.000 Euro für 2018 bzw. in der Bedarfsplanung berücksichtigt. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 486.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis November 2017 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Kosten der Mobilien über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. Die Immobilien Linz GmbH und Co KG wird über Auftrag des Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau mit der Umsetzung dieses Beschlusses und der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. 3. Die Verrechnung der Kosten für die Mobilien des Projektes in Höhe von 486.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2019 in Höhe von 36.000 Euro exkl. USt und für das Rechnungsjahr 2020 in Höhe von 9000 Euro exkl. USt erfolgt auf der VASt 5.2400.043085, KIG Hauderweg, Einrichtung; für das Rechnungsjahr 2019 in Höhe von 22.500 Euro exkl. USt und für das Rechnungsjahr 2020 in Höhe von 13.500 Euro exkl. USt erfolgt auf der VASt.5.4300.043023, Krabbelstube Hauderweg, Einrichtung; sowie für das Rechnungsjahr 2019 in Höhe von 306.000 Euro exkl. USt und für das Rechnungsjahr 2020 in Höhe von 99.000 Euro exkl. USt erfolgt auf der VASt 5.2500.043064, Hort Hauderweg, Einrichtung. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Mobilien durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über H 1 Bebauungsplanänderung 02-063-01-01, KG Urfahr (Wildbergstraße – Reindlstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-063-01-01, Wildbergstraße - Reindlstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-063-01-01, Wildbergstraße – Reindlstraße Nach § 33 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-063-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Peuerbachstraße Südosten: Reindlstraße Westen: Wildbergstraße Nordwesten: Grundstück Nr. 449/28, 449/27, 449/40 und 449/41 Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-063-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe BesucherInnen auf der Tribüne, die NEOS und ich persönlich haben uns zu Hochhäusern sowohl hier im Haus, als auch öffentlich schon sehr ausführlich artikuliert. Nun haben wir den ersten Fall einer Bebauungsplanänderung im Hinblick auf ein Hochhaus, auf einen konkreten Wunsch eines mächtigen Bauherrn hin. Das ist demnach ein Präzedenzfall. Ganz kurz die Historie aus unserer Sicht. Das konkrete Projekt hat katastrophal begonnen, sowohl im Hinblick auf den Grundstücksverkauf durch die Landesimmobiliengesellschaft (LIG) und die Machenschaften, die damit in Zusammenhang stehen und übrigens bei Hochhausentwicklungen so typisch sind, als auch im Hinblick auf die weitere architektonische und städtebauliche Entwicklung. Das konnte Gott sei Dank durch verschiedene Interventionen gestoppt werden. Der darauffolgende Wettbewerb hat zumindest ein zufriedenstellendes, architektonisches Ergebnis geschaffen. Es ist wichtig, das festzuhalten. Trotzdem sind wir nicht hier, um Architektur zu beurteilen, sondern um die Entscheidung zu treffen, ob dieses Hochhaus an dieser Stelle errichtet werden soll. Und weil es ein Präzedenzfall ist, geht es darum, ob wir als Gemeinderat die Art und Weise, wie derzeit Hochhäuser genehmigt werden, legitimieren. Aus unserer Sicht gibt es drei wesentliche Gründe, die dagegen sprechen. Erstens, gibt es nach wie vor kein übergeordnetes Konzept, keine übergeordnete Vision für Linz, wo, wo nicht und wie und unter welchen Voraussetzungen Hochhäuser entstehen. Wenn es so weitergeht, entstehen Hochhäuser mehr oder weniger irgendwo, irgendwie, ohne städtische Vorstellung. Hochhäuser werden auf Anlass genehmigt. Das Minimum, und ein wesentlicher Professionalisierungsschritt wäre aber ein Hochhausleitplan. Dieser könnte zumindest die wichtigsten Kriterien klären. Das ist etwas, das das so genannte und viel bemühte Zehn-Punkte-Programm und der Gestaltungsbeirat nicht annähernd können. Ganz kurz noch einmal zum Hochhausleitplan. Es gibt drei Dinge, die dieser können müsste: Wo und wo nicht? Ich habe es gerade erwähnt. Dabei geht es nicht um exakte Parzellen, sondern um Zonen, also Möglichkeitsräume. Zweitens, was ist der Mehrwert eines Hochhauses? Das muss viel, viel intensiver diskutiert werden. Was sind die Instrumente dazu? Wir brauchen ganz andere, härtere Instrumente, um das auch für die Stadt einfordern zu können. Stichwort, Mehrwertabgabe oder das Münchner Modell, Querfinanzierung und so weiter. Das heißt, was hat die Stadt und die Allgemeinheit überhaupt davon. Das gehört geklärt. Und drittens, wie machen wir das? Wie sichern wir die versprochenen Qualitäten in Form von Plänen, Renderings und so weiter über den Bauprozess und die Eigentümerwechsel hinaus. Es ist typisch, dass bei Hochhausprojekten immer wieder das ganze Projekt verkauft wird. Zweitens ist nicht einmal geklärt - die Wichtigkeit der Angelegenheit erfordert das aber -, ob wir, die Linzerinnen und Linzer überhaupt Hochhäuser, insbesondere Wohnhochhäuser wollen. Das steht im Raum und das würde eine differenzierte Debatte erfordern, am besten in einer Form, in der die Stadt agiert und nicht nur reagiert. Derzeit werden zum Teil sehr oberflächliche, zum Teil - das geht uns allen auf die Nerven - haarsträubende Argumente für oder gegen Hochhäuser ausgetauscht. Zum Beispiel, dass wir diese brauchen, um benötigten Wohnraum bereit zu stellen. Oder dass diese, so wie hier im konkreten Fall behauptet, die Wildbergstraße aufwerten. Bevor aber die Debatte nicht auf einem fachlichen Niveau geführt wird und die Bevölkerung und auch die Anrainer nicht ernsthaft eingebunden werden, sind aus unserer Sicht Hochhäuser in Linz nicht genehmigungsfähig. Drittens, das Projekt kommt auch dem geplanten Stadtentwicklungsplan, dem STEP zuvor. Wir wissen, dass wir hier die Erarbeitung eines Stadtentwicklungsplanes beschlossen haben. Dieser wird Überlegungen einer Strategie und Leit linien bezüglich Hochhäuser beinhalten müssen, ich glaube, das ist klar. Der Stadtentwicklungsplan Linz ist aber, wenn er seriös gemacht wird, frühestens in zwei Jahren, sprich 2020 fertig. Vor dieser Auseinandersetzung im Zuge des Stadtentwicklungsplans und vor den Ergebnissen dieses Stadtentwicklungsplans kann aus unserer Sicht kein Hochhaus genehmigt werden, das ist ein Widerspruch in sich. So lange all das nicht geklärt ist, können wir als Fraktion so weitreichenden Projekten, wie Hochhäusern – dabei geht es nicht nur um große, hohe Häuser, sondern das ist Städtebau – nicht zustimmen. Danke.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher, die ÖVP hat sich im Ausschuss bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Nach eingehender Prüfung in der Fraktion werden wir diesem Antrag heute jedoch zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass das Umfeld passt, in der Nähe gibt es mit dem Lentia schon ein Hochhaus. Auch die Infrastruktur ist entsprechend untersucht worden. Ich möchte jedoch darauf hinweisen – es wurde bereits angesprochen –, dass das ein sehr aufwändiges Verfahren war und dass unsere Fraktion unter dem Tagesordnungspunkt J 9 einen Hochhausentwicklungsplan fordert. Wenn dieser schon umgesetzt gewesen wäre, hätte man das Projekt hier einfacher und nachvollziehbarer umsetzen können. Wie gesagt, wir werden diesem Antrag heute aber die Zustimmung geben. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuhörerInnen, geschätzte AnrainerInnen des Projekts und BewohnerInnen des angrenzenden Lentia, die heute auch hier sind, das vorliegende Projekt ist seit Jahren diskutiert worden. Im Gestaltungsbeirat ist das Projekt gescheitert, dann hat es einen Wettbewerb gegeben und jetzt soll es durchgeboxt werden. Es wurde darüber diskutiert, wie der Verkauf des Grundstückes gelaufen ist. Schließlich hat sich herausgestellt, dass es viel zu billig gemacht worden ist. Jetzt ist nachgebessert worden und es dürfte ungefähr 10.000 Euro pro Stockwerk zusätzlich für das Land Oberösterreich geben. Ein Verkehrskonzept ist aufgelegt worden, das wieder verworfen wurde, aber gut. Jetzt liegt ein Projekt vor, das anscheinend heute mit den Stimmen der rot-blauen Koalition unter Mithilfe der ÖVP beschlossen wird. Aus unserer Sicht ist das Projekt nach wie vor unausgegoren und das aus mehreren Gründen. Es stellt sich die Frage, wo bei diesem Projekt der Mehrwert für die Stadt Linz bleibt. Es gibt keine Untersuchung und keine Grundlage dazu, dass sich dieses Hochhaus positiv auf die Wohnumgebung und auf die Stadt selbst auswirkt. Darauf müsste eigentlich der Fokus liegen. Wo bleibt ein vernünftiges Verkehrskonzept? Die vorliegende Planung fußt augenscheinlich oder scheinbar auf einer Verkehrszählung eines einzigen Tages aus dem Jahr 2016. Das ist nicht unbedingt eine Datenflut. Wo bleibt bei diesem Hochhaus ein großräumiges Konzept, wo bleibt die Entwicklung der Hauptstraße, warum wird das nicht mit eingebunden? Oder, wie sieht es mit einer Nachnutzung dieses Hochhauses aus? Irgendwann kann es sein, dass man so ein Gebäude abtragen muss. Das heißt, auch das muss man sich ansehen. Es wird dort verschiedenste EigentümerInnen geben. Das Problem werden dann in 50 oder 60 Jahren wahrscheinlich wir in der Stadt haben. Wo bleibt der Ansatz, dass das nicht nur AnlegerInnen-Wohnungen werden und dass wir die Investoren fern halten. Die Frage ist - ich bin schon wirklich gespannt darauf - wie sich die Wohnungspreise entwickeln werden, ob es 4000, 5000 oder 10.000 Euro pro Quadratmeter werden und was die öffentliche Hand davon hat. Na gut, das Land Oberösterreich bekommt 10.000 Euro pro Stockwerk, das ist nicht einmal ein Prozent. Ich möchte auf den ungenügenden Zehn-Punkte-Plan, auf den immer aufgebaut wird, im Großen und Ganzen gar nicht eingehen, darüber ist schon viel diskutiert worden. Kurz zusammengefasst: Aufgrund der angeführten Einwendungen können wir dem Antrag nicht zustimmen. Wir stimmen auch den Einwendungen von Univ.-Lektor Jeschke zum großen Teil zu und können daher das Projekt nicht mittragen. Ich plädiere dafür, dass wir uns mit dem Thema Hochhäuser anders auseinander setzen, den Fokus auf eine Gesellschafts- und Städteverträglichkeit legen und nicht auf die Investoren richten. Daher sollte das Projekt dringend zurück an den Start. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich kann mich dem, was die KritikerInnen, Kollege Poto?nik, aber auch Kollege Grininger schon gesagt haben, nur anschließen. Im speziellen Fall in Urfahr und diesem ganzen Diskurs rund um die Hochhausbauten in Linz, möchte ich vor allem die Frage stellen, wer davon profitiert und wer den Schaden hat. Wenn man den Menschen solche Hochhäuser als Lösung für die Wohnungsproblematik verkaufen will, muss man ein wenig genauer hinschauen, was die Wohnungen dort derzeit kosten. Beim Lux-Tower beispielsweise bezahlt man für eine Wohnung mit 91 Quadratmetern 401.000 Euro, der Garagenplatz schlägt noch einmal mit 27.000 Euro zu Buche. Es ist also ganz klar, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Linz von diesen Hochhäusern nicht profitieren wird. Die bringt ihnen nichts. Sie haben aber die Nachteile, die ein Hochhausbau mit sich bringt, zu akzeptieren. Das betrifft die Verkehrsproblematik, die Gestaltung des Raumes rundherum und ähnliche Dinge, die schon besprochen worden sind. Ich denke, die grundsätzliche Frage ist, wer davon profitiert. Bei solchen Bauten ist klar, dass in erster Linie wahrscheinlich der Investor profitiert. Dem geht es in erster Linie darum Profit daraus zu schlagen. Meiner Meinung nach, wäre es die Aufgabe der Stadt, andere Wege einzuschlagen und zu schauen, dass wir Projekte in Bau haben, die der Mehrheit der Menschen nützt und nicht Menschen nutzt, die schon sehr viel Geld haben. Daher werde ich dem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, die sozialdemokratische Fraktion wird – das haben wir im Vorfeld nach der Beurteilung des Projektes so gesagt – der heutigen Änderung des Bebauungsplanes zustimmen. Wir tun das primär aus der Überlegung, die auch Herr Gemeinderat Poto?nik als positiv angeführt hat. Dieses Projekt – ich unterscheide hier nicht zwischen Projektwerbern in dieser Stadt, sondern ich versuche objektiv zu sein, unabhängig vom Investor, vom Projektbetreiber – ist aus meiner Sicht ein architektonisch und städtebaulich ganz gutes Projekt. Nachdem es sich um eine Veränderung auch einer Entwicklungsstrategie besonders in Urfahr handelt, habe ich Verständnis dafür, dass es hier Bedenken gibt und es Menschen gibt, die diese Entscheidung für falsch halten. Das ist zu respektieren und nicht nur bloß zur Kenntnis zu nehmen. Es stellt sich jedoch die Frage, warum wir – in diesem Fall meine Fraktion und ich persönlich – diesem Projekt dennoch die Zustimmung erteilen. Aus meiner Sicht deswegen, weil wir in einer Stadt leben, in der es unterschiedliche Wohnbedürfnisse gibt. Ich halte den Zugang, der immer wieder diskutiert wird und so banal lautet, dass man in einem Hochhaus nicht leben kann, für völlig überholt, falsch und irreführend. Wie bei jedem Bauprojekt - ob das Reihenhaus-Anlagen, der geförderte Wohnbau, Villen oder höhere Häuser und wie in diesem Fall Hochhäuser sind - gibt es gute und schlechte Architektur, gute und miserable Lösungen. Diese scheint für mich eine gute zu sein, das habe ich schon gesagt und dazu stehe ich auch. Man kann argumentieren, dass diese Wohnungen tatsächlich teuer sind und damit vor allem Menschen dort leben werden, die ein höheres Einkommen haben. In einer Stadt mit über 200.000 Einwohnern, sollten auch jene Menschen die über ein Einkommen verfügen mit dem sie sich solche Wohnungen leisten können, ein Angebot haben. Ich halte es für ausgrenzend und falsch zu sagen, diese Käufergruppe wird in Linz ohne Angebot bleiben, weil wir gegen Investorenprojekte sind. Kurz zum Mehrwert, es ist geplant dort eine Kinderbetreuungseinrichtung und die Lisa Junior Primary School zu errichten. Seit dem Jahr 1945 leben wir nachweislich in einer kapitalistischen Gesellschaft. Ich bin über die Analyse, dass es auch gewerblichen Wohnbau gibt, Wohnbau, der auch gewinnorientiert ist, sehr überrascht. Wenn es nur diesen gäbe, wäre das eine soziale und städtebauliche Katastrophe. Man kann sich Regionen und Städte ansehen, wo es kein Regulativ und keine öffentlichen Wohnbauten gibt. Wir leben in Linz in einer Stadt in der zwei Drittel der neu errichteten Wohnungen über Jahrzehnte - das ist die untere Latte - im geförderten Wohnbau liegen. Hier finden auch Menschen mit niedrigeren Einkommen bei all dem zunehmenden ökonomischen Druck noch Wohnbau. Daher ist das Auseinanderdividieren zwischen so genannten Investorenprojekten und so genannten anderen aus meiner Sicht inhaltlich nicht richtig. Zum Hochhausplan als solchen: Das ist eine Wiederholung der Wiederholung von Wiederholungen in diesem Haus und es ist völlig legitim, dass es bei sechs Parteien unterschiedliche Meinungen dazu gibt. Aber wenn man schon München strapaziert, dann soll man vielleicht dazu sagen, dass das jene mitteleuropäische Stadt ist, die die höchsten Wohnpreise hat. In dieser Stadt können in der Innenstadt kaum mehr Menschen leben, inzwischen nicht einmal mehr in Vororten, wie früher in Straubing. Die Menschen, die nicht zu den Topverdienern zählen, wohnen 20 und 30 Kilometer außerhalb der Stadt. Was hat München gemacht? Ich glaube, es gibt überhaupt keinen Zusammenhang, aber weil es schon erwähnt worden ist: München hat einen Hochhausplan. Dieser legt erstens Zonen fest und beinhaltet zweitens die städtebaulich und architektonisch großartige Festlegung, dass ein Haus nicht höher als 100 Meter sein darf, unabhängig vom Umfeld und Gebiet. Ich weiß nicht, ob man sich dieses Maß an Kathedralen oder anderen Objekten genommen hat. Aber München, dieses hochgelobte Beispiel an Reglementierung, hat 100 Meter festgelegt und eine Wohnungsnot, wie keine andere Stadt. Die Immobilienpreise liegen in einer Höhe, wie sie keine andere Stadt hat. In München wird spekuliert bis zum 'Gehtnichtmehr‘ in genau jenen Gebieten, in denen Hochhausbauten erlaubt sind. Da regiert der Markt und das ist nachvollziehbar. Deswegen bin ich gegen solche Zonierungen. Eines ist klar, so lange jemand ein Grundstück in einer dieser Zonen hat und ein Bauprojekt haben möchte, wird er genau das, was er vielleicht möchte, nicht bauen sondern das tun, wo der Profit - weil ihm der von der Stadt zugestanden wird - am höchsten ist, nämlich einen Investor suchen. Wenn er ihn nicht findet, dann wartet er. Wenn der Wohnungsmarkt so überhitzt ist, wie in München, dann führt das dazu, dass eine Stadt wirtschaftlich enorm expandiert und ein Bürohochhaus nach dem anderen genau in diesen Zonen, in denen Hochhäuser erlaubt sind, baut. Fahren Sie mit dem Zug nach München, ein Tag reicht, um es zu sehen und eineinhalb Tage reichen, wenn man sich mit Experten aus der Branche verständigt, um es nicht nur zu sehen, sondern zu verstehen. Diesen Weg, der sehr dogmatisch und sehr einengend ist, möchte ich unserer Stadt - das ist ein Vorgriff auf einen Tagesordnungspunkt, der heute später noch kommt - ersparen. Wir handeln uns dafür etwas anderes ein, das ist korrekt. Wir haben viel mehr Diskussionen, auch viel mehr Auseinandersetzungen und viel mehr Widerspruch, weil jedes einzelne Projekt für sich im Umfeld und in der Entwicklung diskutiert und hier im Gemeinderat behandelt wird. Mir ist völlig klar, dass egal, an welcher Stelle wir Eingriffe in das Stadtbild machen, das zu Gegenbewegungen und zu legitimem Widerstand führt, weil es auch andere Meinungen gibt. Das ist schlichtweg ein Merkmal von Demokratie. Ich bitte aber diejenigen, die diesen Weg nicht mitgehen können, den anderen, die diesen Weg beschreiten, nicht Investorennähe zu unterstellen oder andere zum Teil im strafrechtlichen Milieu liegende Argumente anzuführen. Nehmen Sie auch bei uns an, dass wir uns das Projekt angesehen und uns eine Meinung gebildet haben und im Gegensatz zu Ihnen dazu stehen. Das ist legitim. Ich unterstelle Ihnen, die das nicht mittragen können, auch keine herabmindernden Motive. Es ist legitim, dagegen zu sein. Ich bedanke mich bei denjenigen, die heute den Weg freigeben, weil ich überzeugt davon bin, dass dieses Projekt, wenn es fertig ist, einen Mehrwert für Linz, für diese Stadt bringt.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Ich werde die allgemeine Hochhausdiskussion nicht weiterführen - dazu haben wir noch einen eigenen Tagesordnungspunkt - und ich werde auch die Städtereise beenden, denn es geht hier um das Projekt in der Wildbergstraße, den Bruckner-Tower. Ich möchte mich noch auf ein paar Wortmeldungen beziehen. Ja, es stimmt, Lorenz, dieses Projekt hat ursprüngliche gewisse Startschwierigkeiten gehabt. Es ist im Gestaltungsbeirat zweimal durchgefallen. Eine Intervention - wie du gemeint hast – war aber nicht notwendig. Der Stadtgestaltungsbeirat ist so selbstbewusst, dass er dem Projektwerber nach der zweiten negativen Beurteilung empfohlen hat, für dieses Projekt einen Wettbewerb zu machen. Das ist dann passiert und zwar ohne Intervention. Lieber Lorenz, dieses Hochhaus ist kein Präzedenzfall. In unmittelbarer Nähe stehen bereits zwei und im gesamten Stadtgebiet von Linz schon einige Hochhäuser. Es ist ein neues Hochhaus und es ist medial intensiv diskutiert worden. Ich schlage vor, dass wir bei Tagesordnungspunkt J 9 weiterdiskutieren. Du regst an, dass solange keine Hochhäuser mehr gebaut werden sollen, bis der Stadtentwicklungsplan steht – das wird sicher bis 2020 dauern. Wenn man dieser Logik folgt, müsste das aber dann auch für alle anderen Bereiche des Stadtentwicklungsplanes gelten. Dann würden wir aber in diesen zwei bis drei Jahren einen gewaltigen Stillstand in dieser Stadt erleben. Ich bin davon überzeugt, dass sich diese Stadt weiterentwickeln muss und wir in dieser Stadt etwas umsetzen und bewegen müssen. Herr Grininger, den Verkauf dieses Grundstückes, so wie Sie es angesprochen haben, haben wir in diesem Haus nicht zu beurteilen, das war keine Angelegenheit des Gemeinderates. Bezüglich der Verkehrszählung untertreiben Sie vielleicht ein bisschen, vielleicht auch mangels Wissen. Das Unternehmen bzw. der Investor, wie Sie ihn bezeichnen, hatte die Auflage, eine intensive Verkehrssimulation zu machen. Diese Verkehrssimulation hat weite Teile des Gebietes in verschiedensten Varianten mit Einbahnsystemen und abwechselnden Einbahnsystemen modelliert. Es wurde eindeutig erkannt, dass abwechselnde Einbahnsysteme Blütenstraße, Schmiedegasse keinen Sinn ergeben würden. Wir haben durch diese Simulation die bestmögliche Lösung gefunden, sodass der Verkehr in der Wildbergstraße durchaus noch leicht aufgenommen werden kann. Das ist nicht nur die städtische Sicht, auch das Land Oberösterreich - die Wildbergstraße ist eine Landesstraße - hat eine Prüfung vorgenommen und ist zum gleichen Ergebnis gekommen. Zum Wohnungsangebot muss ich sagen: Eine Stadt lebt von der Durchmischung, das gilt natürlich auch für das Wohnungsangebot. Ich glaube nicht, dass es zielführend wäre, auf der einen Seite nur Investorenwohnungen zu haben und auf der anderen Seite nur Sozialwohnungen. Eine Stadt muss eine Vielfalt auch in der preislichen Kategorie anbieten können, wenn sie sicherstellen will, dass die Bevölkerung durchmischt ist. In diesem Sinne bitte ich Sie noch einmal, sich diesem Antrag anzuschließen und bitte um Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Hein berichtet über H 2 Neue Donaubrücke Linz - Statisch konstruktive Nachprüfung des Detailprojektes; Vergabe der Arbeiten; 400.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Dienstleistungsauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Bietergemeinschaft SBV Ziviltechniker GmbH und tragwerkstatt Ziviltechniker Gmbh, Faistauergasse 10, 5020 Salzburg Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 381.211,79 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot (Bestbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Als Aufmaßreserve und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 18.788,21 Euro inkl. USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, Abt. Straßen-, Brücken- und Wasserbau wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 400.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6122.002004, Neue Donaubrücke Linz. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge H 3 und H 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 3 Neufassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 08-045-01-00, KG Waldegg (Dürrnbergerstraße – Pillweinstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 08-045-01-00, Dürrnbergerstraße - Pillweinstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend Bebauungsplan 08-045-01-00, Dürrnbergerstraße - Pillweinstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 08-045-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Andreas-Hofer-Platz, Dürrnbergerstraße Osten: Pillweinstraße Süden: Hasnerstraße Westen: Andreas-Hofer-Straße Katastralgemeinde Waldegg Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 08-045-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne und das Neuplanungsgebiet Nr. 735 aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ H 4 Änderungspläne Nr. 123 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Wallseerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 123 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Wallseerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 123 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Wallseerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 123 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Scherfenbergerstraße 2 Osten: Wallseerstraße 33 u. 35 Süden: Wallseerstraße 31 Westen: Losensteinerstraße 8 Katastralgemeinde Waldegg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 123 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Leidenmühler berichtet über H 5 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 16-036-01-00, KG Posch (Traundorfer Straße – Klettfischerweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 16-036-01-00, Traundorfer Straße - Klettfischerweg, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend Bebauungsplan 16-036-01-00, Traundorfer Straße - Klettfischerweg, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 16-036-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Grenze zum Grünland Süden: Klettfischerweg Westen: Traundorfer Straße, Auhirschgasse Katastralgemeinde Posch Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 16-036-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge H 6 und H 7 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 6 Bebauungsplanänderung 09-068-01-02, KG Waldegg (östlich Hofmeindlweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-068-01-02, östlich Hofmeindlweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-068-01-02, östlich Hofmeindlweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-068-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Hofmeindlweg 13 Osten: Grünland Süden: Hofmeindlweg 23 Westen: Hofmeindlweg Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-068-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ H 7 Bebauungsplanänderung 02-003-01-01, KG Pöstlingberg (Leonfeldnerstraße 123) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-003-01-01, Leonfeldner Str. 123, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-003-01-01, Leonfeldner Str. 123 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-003-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Höllmühlbach Osten: Leonfeldner Straße Süden: Leonfeldner Str. 155-119 Westen: Pachmayrstraße Katastralgemeinde Pöstlingberg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-003-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc, zu H 7: „Wir werden dem Antrag H 7 zwar zustimmen. Es ist aber sehr schade, dass im Vorfeld nicht daran gedacht wurde eine stärkere Überbauung vorzunehmen bzw. dort gleich eine Verdichtung dieses Supermarktes anzudenken und umzusetzen. Ich hoffe, dass das zukünftig häufiger erfolgt, weil man damit bei neuen Bauprojekten besser Wohnraum bzw. Nutzraum schaffen kann. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Poto?nik zu H 7 und H 11: „Wir enthalten uns bei den Anträgen H 7 und H 11 der Stimme.“ Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag H 6 wird einstimmig angenommen. Der Antrag H 7 wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über die Anträge H 8 und H 9 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 8 Bebauungsplanänderung 13-036-01-01, KG Kleinmünchen (Zeppelinstraße-Dürerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 13-036-01-01, Zeppelinstraße - Dürerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 13-036-01-01, Zeppelinstraße – Dürerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 13-036-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Zeppelinstraße Osten: Dürerstraße Süden: Simonystraße Westen: Grünland-Parkanlage Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 13-036-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ H 9 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-048-01-00, KG Linz (Bethlehemstraße – Elisabethstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-048-01-00, Bethlehemstraße - Elisabethstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend Bebauungsplan 01-048-01-00, Bethlehemstraße – Elisabethstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 01-048-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Bethlehemstraße Osten: Elisabethstraße Süden: Harrachstraße Westen: Fadingerstraße Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 01-048-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge H 10 und H 11 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 10 Änderungsplan Nr. 103 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Johann-Willhelm-Klein-Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 103 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Johann-Wilhelm-Klein-Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 103 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Johann-Wilhelm-Klein-Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 103 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Johann-Wilhelm-Klein-Straße 42 Osten: Johann-Wilhelm-Klein-Straße 50 Süden: Johann-Wilhelm-Klein-Straße 36 Westen: Johann-Wilhelm-Klein-Straße Katastralgemeinde Katzbach Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 103 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ H 11 Änderungsplan Nr. 96 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Leonfeldner Straße 123) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 96 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Leonfeldner Straße 123, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 96 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Leonfeldner Straße 123 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 96 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Gründbergstraße Osten: Leonfeldner Straße Süden: Leonfeldner Straße 117 - 119 Westen: Pachmayrstraße Katastralgemeinde Pöstlingberg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 96 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn zu H 10: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bei H 10 möchte ich mich der Stimme enthalten, weil Grünland in Bauland umgewidmet wird. Danke.“ Gemeinderat Grininger, MSc, zu H 10: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, auch wir werden uns hier, wie schon am 6. Dezember 2016, wo es um die Zusammenhänge des Projektes der Real-Treuhand gegangen ist, der Stimme enthalten Es ist zwar gut, dass eine neue Parkfläche errichtet wird, aber es kommt hier zu einer Verbauung von Grünland. Wie so oft fehlt das Konzept: Wie wird der Park ausschauen, wer wird die Kosten auch nachher im laufenden Betrieb übernehmen, warum macht das nur die Stadt selbst und wie werden die Gebäude im Park bzw. auf der Fläche integriert werden. Das ist eine weitreichende Entscheidung, die mehr Vorarbeit brauchen würde. Es sollte ein vernünftig durchgearbeitetes Konzept vorliegen. Daher werden wir uns der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die beiden Anträge abstimmen. Der Antrag H 10 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag H 11 wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über H 12 Änderungsplan Nr. 124 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Posch (Auhirschgasse) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 124 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Auhirschgasse, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 124 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Auhirschgasse Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 124 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 1097/3 Osten: Auhirschgasse Süden: Straßenbahnlinie Pichling Westen: Grundstück Nr. 1092/6 Katastralgemeinde Posch Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 124 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über die Anträge H 13 und H 14 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 13 Änderungsplan Nr. 121 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Brandstetterweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 121 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Brandstetterweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 121 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Brandstetterweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 121 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 894/1 Osten: Brandstetterweg 17 Süden: Brandstetterweg Westen: Grundstück Nr. 894/7 Katastralgemeinde Pöstlingberg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 121 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ H 14 Änderungspläne Nr. 125 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Altenberger Straße 69) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 125 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Altenbergerstraße 69, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. März 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 125 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Altenbergerstraße 69 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 125 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Universitätsparkanlage Osten: westlich Altenbergerstraße Süden: Altenbergerstr. 49 u. nördlich Mengerstraße 4-6 Westen: Universitätsparkanlage Katastralgemeinde Katzbach Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 125 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag H 13 wird einstimmig angenommen. Der Antrag H 14 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. I ANTRAG UND BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über I 1 Durchführung der Bildungsprojekte an der Volkshochschule Linz 1. „Kompetenzorientierter Pflichtschulabschluss“ (PSA) für den Zeitraum 2018 bis 2021 in Höhe von maximal 783.500 Euro 2. „Du Kannst Was“ (DKW) und „Du Kannst Was für Flüchtlinge“ (DKW-F) für 2018 in Höhe von maximal 84.924 Euro sowie 3. „Basisbildung (BB) und Basisbilddung Plus (BB Plus)“ in der Erwachsenenbildung – Verlängerung bis 30. September 2018 in Höhe von maximal 234.192 Euro; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Beantragung und Durchführung des Projektes ,PSA‘ für den Zeitraum 2018 bis 2021 (mit einem max. vorgesehenem Projektvolumen in der Höhe von 783.500 Euro) bzw. des jährlich wiederkehrenden Projektes ,DKW‘ und ,DKW-F‘ (mit einem max. vorgesehenem Projektvolumen in der Höhe von 84.924 Euro für 2018) sowie des Projektes ,BB‘ und ;BB Plus‘ – Verlängerung bis 30. September 2018 (mit Restmittel von: BB max. 200.736 Euro und BB Plus max. 33.456 Euro) wird vorbehaltlich der Gewährung der dazu avisierten finanziellen Mittel genehmigt. 2. Die VHS Linz wird beauftragt, diese Projekte durchzuführen und dabei alle notwendigen Schritte bis zur jeweiligen Projektumsetzung zu setzen. Das jeweils zuständige (Kollegial-) Organ ist mit der Genehmigung allfälliger Verträge zu befassen. 3. Die Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen für das Projekt PSA in der Höhe von max. 783.500 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2018 bis 2021, und die Projekte DKW und DKW-F in der Höhe von max. 84.924 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahr 2018 sowie die Verlängerung der Projekte BB und BB Plus bis 30. September 2018 in der Höhe von max. 234.192 Euro inkl. USt erfolgen innerhalb der Deckungsgruppe 850. Bei vorzeitigem Einlangen der Einnahmen wird die Differenz zu den Ausgaben einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt, um die in Folgeperioden anfallenden Ausgaben im genannten Rahmen bedecken zu können.“ Wortmeldung Gemeinderätin Krendl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, wir werden uns beim vorliegenden Antrag der Stimme enthalten. 2015 gab es bereits einen Antrag, der dieses Bildungsprojekt betrifft. Damals sowie bei der letzten Ausschusssitzung haben wir zugestimmt. Doch nach genauerer Prüfung ist uns doch noch ein wesentlicher Unterschied aufgefallen, nämlich dass damals der Beschluss des Landes Oberösterreich bereits vorgelegen hat. Wir sehen hier keinen Grund und Sinn, dem vorzugreifen. Das Zielpublikum für diese Projekte dürfte sich etwas geändert haben. Deswegen können wir heute nicht zustimmen. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich finde es schade, dass Frau Krendl ihre Meinung seit dem Ausschuss geändert hat. Es hat sich weder das Zielpublikum, noch sonst etwas geändert. Wie gesagt, es ist ein Grundsatzbeschluss, der, wenn die konkrete Finanzierungsvereinbarung vorliegt, natürlich wie in der Vergangenheit auch, noch einmal beschlossen wird. Ich halte es für schade, wenn man Projekten, die noch dazu von anderen finanziert werden, nicht zustimmt. Ich bedanke mich natürlich bei allen anderen umso mehr, dass sie das tun.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Köck berichtet über I 2 Stellungnahme des Ausschusses für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zum Bericht des Geschäftsbereiches Kultur und Bildung „Für eine Symmetrie der Geschlechter 2016“ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, uns liegt der Bericht ,Für eine Symmetrie der Geschlechter‘ für das Jahr 2016 vor. Der Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz legt im Kapitel ‚Für eine Symmetrie der Geschlechter‘ fest, dass die Zielvorgaben für die Gleichstellung von Frauen und Männern jährlich evaluiert werden. Das ist auch für das Jahr 2016 wieder geschehen. Wie bereits in den vergangenen Jahren zeigt dieser Bericht insgesamt einen wirklich positiven Trend zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Es gibt noch da und dort Verbesserungsmöglichkeiten. Zum Beispiel bei den Musikschulen, aber auch bei den Konzepten der Stadtbibliotheken können wir uns in den nächsten Jahren versuchen. Dort geht es darum weitere Instrumente einzuführen‚ um die Freude am Lesen geschlechtsunspezifisch zu gestalten. Wir haben uns bereits im Frauenausschuss bei Kulturdirektor Dr. Stieber und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Bericht immer erstellen und für mehr Geschlechtergerechtigkeit eintreten und ein großes Augenmerk darauf legen, bedankt. Diesen Dank möchte ich heute öffentlich noch einmal wiederholen und bitte Sie, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es ist richtig, liebe Miriam, was du gesagt hast, wir behandeln diesen Bericht ‚Stellungnahme des Ausschusses für Frauen und Umwelt‘ mit den aktuellen Zahlen und Fakten jedes Jahr im Linzer Gemeinderat. Üblicherweise hatten wir in den letzten Jahren aber auch immer gleichzeitig das Dankeschön des Linzer Kulturausschusses, der diesen Bericht in den letzten Jahren und Jahrzehnten auch immer im Vorfeld zur Kenntnis bekommen hat. Heuer war das nicht der Fall. Wenn man sich bei Herrn Kulturdirektor Stieber und seinem Team bedankt, wäre es nett, fair und üblich, bitte in Zukunft auch den Kulturausschuss damit zu befassen. Wir haben mittlerweile ausreichend Zeit im Kulturausschuss. Früher hatten wir einmal im Quartal eine Kulturausschusssitzung, mittlerweile haben wir jeden Monat eine. Wir fangen jetzt schon um 15 Uhr und nicht um 16 Uhr an. Damit hätten wir ausreichend Zeit, die Kulturausschussmitglieder darüber zu informieren und wir könnten uns persönlich bei Herrn Stieber und seinem Team bedanken. Wie gesagt, ich bedauere es sehr, dass wir heuer im Kulturausschuss ein bisschen ausgebremst worden sind. Zum Antrag an sich, Kollegin Köck hat gerade richtig angemerkt, dass die Zahlen grundsätzlich so sind, dass die Frauen immer mehr im Vormarsch sind. Es stimmt uns einiges bedenklich, speziell was den männlichen Nachwuchs anbelangt. Wir machen uns Gedanken und Sorgen um die Buben und Burschen in unserer Stadt, weil sie im Kulturbereich immer weniger präsent sind. Dazu nur zwei, drei kurze Zahlen: Schaut man die Schülerinnen und Schüler der Linzer Musikschule an, so besuchen nur mehr 38 Prozent Buben den Musikschulunterricht, im Bereich Gesang der Grundschule sprich, der Linzer Singschule, singen jetzt nur mehr 30 Prozent der Burschen. Schaut man wer sich in den Bibliotheken der Stadt Linz die Bücher ausleiht, so sind das nur mehr 31 Prozent Buben. Die Kinder- und Jugendbuchtage besuchen nur mehr 33 Prozent Buben. Kurzum, wenn man die Zahlen der letzten Jahre anschaut, gibt es einige Bereiche, in denen die Frauen immer mehr werden, z.B. bei Kulturförderungen, Stipendien und Kunstankäufen. Das ist alles super, alles okay. Nur wenn man den Nachwuchs anschaut, so werden die Buben immer weniger. Das heißt, es läuten die Alarmglocken, dass die Buben in Linz nicht mehr singen, nicht mehr musizieren und sich keine Bücher mehr ausborgen und nichts mehr lesen. Das ist für uns eine bedenkliche Entwicklung. Zum anderen muss man sagen, dass einzelne Bereiche nur mehr mit Frauen besetzt sind. Paradebeispiel sind die Zweigstellenleiterinnen der Büchereien, die jetzt zu 100 Prozent mit Frauen besetzt sind. Das heißt, die Männer sind komplett von der Bildfläche verschwunden. Ich möchte daran erinnern, dass es in der Privatwirtschaft viele Firmen gibt, auch in Linz, die vor solchen Entwicklungen warnen. Die meisten Firmen gehen dazu über zu schauen, dass jede Firma, jedes Team, jede Abteilung paritätisch mit Männern und Frauen besetzt ist, die Abteilungen durchmischt sind und praktisch wirklich eine Geschlechtergerechtigkeit vorhanden ist und das Arbeitsklima und der Teamgeist besser ist. Dieser Bericht heißt ,Für eine Symmetrie der Geschlechter‘, dazu gehören beide, Männer und Frauen, Mädel und Buben. Bei uns läuten die Alarmglocken, dass die Buben nicht von der Bildfläche verschwinden. Nichtsdestotrotz werden wir den Bericht natürlich zur Kenntnis nehmen.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Auch wenn ich mir aus meiner eigenen Lebenserfahrung und meinem Lebensumfeld wünsche, dass Buben besser singen lernen, teile ich die grundsätzliche Sorge der Frau Klitsch um die Buben nicht vollinhaltlich. Ich glaube, dass es darum geht, den Symmetriebericht genau anzuschauen. Wenn es tatsächlich über viele Jahre Veränderungen gibt, die bedenklich sind, muss man einschreitet, egal in welche Richtung das geht. Darum geht es übrigens auch beim Frauenvolksbegehren, das man unterschreiben kann. Vielleicht hast du das schon gemacht, liebe Ute, ansonsten geht es auch in der Vorbereitungsphase noch eine Weile. Bei diesem Frauenvolksbegehren geht es genau darum, eine tatsächliche Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern herbeizuführen. Dass es einmal ausnahmsweise nur Zweigstellenleiterinnen in den Bibliotheken gibt, hat damit zu tun, dass Bibliothekar/Bibliothekarin ein Beruf ist, der aufgrund der Einkommenssituation überwiegend von Frauen ausgeübt wird. Wenn in unteren Ebenen überwiegend oder fast ausschließlich Frauen sind, ist die Konsequenz daraus, dass Frauen auch die Leitung haben. Wir haben in den letzten Jahren in vielen Bereichen ein anderes Bild gehabt. Ich denke an die Kindergärten und Volksschulen, in denen ausnahmsweise einmal ein Mann ist. Ich teile deine Meinung total, dass man versuchen muss auch hier eine Ausgewogenheit herbeizuführen. Wenn im Moment bei den MitarbeiterInnen überwiegend ein Geschlecht vertreten ist, ist es für mich nicht besonders dramatisch, wenn sich dieses Verhältnis auch auf der Leitungsebene zeigt. Ich fände es eher schräg, wenn es umgekehrt wäre. Wenn auf 99 Prozent Lehrerinnen ein Mann kommt – nichts gegen die Anwesenden, ich schätze Sie und Ihre Arbeit bzw. die Zusammenarbeit mit Ihnen sehr - das ist ein Phänomen in einer geschlechterhierarchisierten Gesellschaft, steigt der dann ganz schnell auf, auch wenn er der einzige in der Gruppe ist. Darum glaube ich nicht, dass es bedenklich ist, wenn wir dieses Phänomen in unseren Bibliotheken, was die Zweigstellen betrifft, nicht haben. Aber wie gesagt, ich bin grundsätzlich für eine breite Ausgewogenheit. Ich bin auch dafür, dass man verstärkt unterstützt, dass Buben mehr lesen und ich bin besonders dafür, dass sie besser singen können. Ich bedanke mich bei der Linz Kultur nicht nur für die Erstellung dieses Berichtes, der viel Arbeit ist, sondern vor allem für die insgesamt sehr vorbildliche Arbeit. Im Übrigen würde ich mir wünschen, dass wir diesen Symmetriebericht nicht nur im Kulturbereich, sondern auch in allen anderen Geschäftsbereichen unseres Hauses hätten. Ich glaube, es gäbe viel zu relativieren. Müssen wir uns um die Buben und Mädchen Sorgen machen? Wo müssen wir pushend und unterstützend eingreifen? Wie gesagt, all die, die gerne einen Beitrag für mehr Geschlechtergerechtigkeit leisten möchten, haben jetzt die Gelegenheit, das Frauenvolksbegehren zu unterschreiben.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Liebe Ute Klitsch, wir können natürlich gerne auch im Kulturausschuss darüber informieren und diskutieren, bzw. den Bericht sehr gerne nochmals vorlegen. Du hättest das natürlich auch schon im Ausschuss sagen können, aber wir machen das natürlich gerne. Generell bedanke ich mich natürlich bei der gesamten Abteilung des Geschäftsbereichs Kultur und Bildung, federführend bei Kulturdirektor Julius Stieber für die Erarbeitung dieses Berichtes. Es steckt sehr viel Arbeit dahinter. Natürlich liegt auch mir sehr viel an der Symmetrie der Geschlechter. Wir achten in vielen Bereichen ganz stark darauf, beispielsweise bei Jurybesetzungen usw., dass das immer sehr ausgewogen erfolgt. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Köck: „Danke, liebe Ute, es ist wirklich so, dass der Bericht ,Für eine Symmetrie der Geschlechter‘ heißt und so verstehe ich ihn auch. Dadurch, dass wir Jahr für Jahr Berichte bekommen und die Zahlen anschauen können, ist es natürlich so, dass wir das nicht zugunsten oder zulasten eines Geschlechtes anschauen, sondern in der Symmetrie. Ich habe deswegen auch die Instrumentarien genannt, um – da heißt es jetzt ein bisschen verklausuliert – Freude am Lesen geschlechtsunspezifisch zu gestalten. Das heißt einfacher ausgedrückt, dass die Burschen auch ein bisschen mehr lesen. Da haben wir, glaube ich, noch genug zu tun. Die Geschäftsbereiche arbeiten daran. Da im Bericht die Jahreszahlen angeführt sind, bietet sich eine gute Möglichkeit, sich anzuschauen, wo es Bedarf gibt und wo man etwas tun muss. Es gibt Bereiche, da tun wir uns schwer von unserer Seite aus einzuwirken. Für die Bewusstseinsbildung und für die eigene Reflektion ist es aber ganz, ganz wichtig. In diesem Sinne verstehe ich ihn auch und bedanke mich noch einmal bei den verantwortlichen Personen, die ihn erstellen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen. J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 1 Anträge mit finanzieller Belastung der Stadt und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, unser Antrag beschäftigt sich mit einer Präzisierung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, kurz GOGR. Diese regelt bereits jetzt, dass Anträge, die eine über den Voranschlag der Stadt Linz hinausgehende finanzielle Belastung der Stadt zur Folge hätten, zugleich Vorschläge darüber enthalten müssen, wie der Mehraufwand zu decken ist. Derzeit wird dieser Vorschrift insofern Genüge getan, als man an einen Antrag die Floskel anhängt: ‚Die Bedeckung hat durch Umstellungen im Budget zu erfolgen.‘ Für uns ist das ein bisschen wenig. Wir sind der Meinung, dass sich jemand der Anträge mit finanziellen Auswirkungen stellt, auch damit auseinandersetzen sollte, wo dieses Geld herkommt beziehungsweise welche Kosten überhaupt aus so einem Antrag erwachsen. Dabei gibt es relativ naive Vorgehensweisen: Wird beispielsweise die Durchführung einer Studie beantragt, denkt man nicht daran, dass so eine Studie gleich einmal einen fünfstelligen Eurobetrag kostet. Dass dieser fünfstellige Eurobetrag irgendwo herkommen muss, das heißt, dass irgendein anderes Projekt dafür nicht realisiert werden kann oder verschoben werden muss, ist in diesem Zusammenhang den wenigsten bewusst. Wir meinen, wer zum Beispiel eine Studie im Bereich Verkehr fordert, soll gleichzeitig jenes Straßenfinanzierungsprojekt benennen, welches dann für diese Studie gecancelt werden muss. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚§ 14 GOGR lautet: Anträge mit finanzieller Belastung der Stadt (1) Anträge, die eine über den Voranschlag der Stadt hinausgehende finanzielle Belastung der Stadt zur Folge hätten, müssen zugleich Vorschläge darüber enthalten, wie der Mehraufwand zu decken ist. Diese Vorschläge müssen aus derselben Deckungsgruppe stammen.‘ Für die Stadt Linz sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie, ich muss ganz ehrlich zugeben, dass ich diesen Antrag auf den ersten Blick zumindest einmal für überlegenswert gehalten habe. Allerdings nur auf den ersten Blick, denn dann sind mir doch einige Punkte aufgefallen, die mich sehr kritisch stimmen. Es fängt schon damit an, dass dieser Antrag in sich widersprüchlich ist. Wenn als Bedeckungsvorschlag formuliert wird, dass durch diesen Antrag keine zusätzlichen Kosten für die Stadt zu erwarten sind, dann ist das gleich einmal anzuzweifeln. Jeder Gemeinderatsantrag, der eingebracht wird, verursacht Kosten in der Verwaltung: z.B. für die Prüfung und die Verteilung und oft führt die intensive Diskussion im Gemeinderat zu einer längeren Gemeinderatssitzung. Da es um die Änderung der Geschäftsordnung geht, müsste man die neue Verordnung an der Amtstafel kundmachen. Schlussendlich könnte es sein, dass wir unser Büchlein, in dem das Statut und die Geschäftsordnung stehen, neu drucken müssten. Das wären also die nächsten Kosten. Schon aus diesen Gründen kann dieser Bedeckungsvorschlag nicht ganz korrekt sein. Man kann vielleicht sagen: Kollege Svoboda redet über einen Minibetrag, das ist alles nicht relevant. Dann muss man sich aber auch die Frage stellen, wo wir die Grenze ziehen. Ich werde heute noch einen Antrag zum Thema Transparenz referieren, wo vorgeschlagen wird, im Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung darüber zu diskutieren. Da tue ich mir als Antragsteller relativ schwer vorab abzuschätzen, welche Kosten auf die Stadt zukommen können, ganz zu schweigen davon, welche Deckungsgruppen betroffen sein werden. Ich weiß nicht, welche von Herrn Bürgermeister Luger sein wird, und welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Linz man dann in den Ausschuss einlädt, um darüber zu beraten, wie man mit dem Antrag umgeht. Für einen Gemeinderat ist das ziemlich schwierig. Ich muss ehrlich sagen, ich verstehe auch das Fairnessargument nicht ganz. Wir haben heute einen Antrag zum Thema Waldsterben. Die Deckungsgruppe die für den Wald vorgesehen ist, ist dieselbe Deckungsgruppe, in der auch der Winterdienst und die Straßenreinigung enthalten sind. Wie man im März-Gemeinderat bei einem Antrag betreffend Fairness, voraussehen können soll, wie viel Geld man im November und Dezember für den Winterdienst brauchen wird, erschließt sich mir nicht ganz. Dass in den Anträgen überhaupt Bedeckungsvorschläge stehen, geht meines Wissens nach darauf zurück, dass es im Jahr 2014 ein Schreiben des damaligen PPO (Präsidium, Personal und Organisation) gegeben hat. Der Grund war damals die Auskunft der Aufsichtsbehörde, die gesagt hat, dass bei der Zulässigkeitsprüfung von Gemeinderatsanträgen ein recht großzügiger Maßstab anzulegen ist. In diesem Schreiben an uns wurde dann formuliert, dass man eine relativ einfache Floskel einbauen möge, damit dem einmal Genüge getan ist. An dieser Stelle möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass man auch den zweiten Absatz dieses Paragraphen anschauen müsste, wenn sich dieser § 14 der Geschäftsordnung überhaupt auf Gemeinderatsanträge, also auf Fraktionsanträge bezieht. Darin steht nämlich, dass solche Anträge, die eine finanzielle Belastung bedeuten, automatisch dem Finanzausschuss zuzuweisen sind. Dann könnten wir uns im Gemeinderat relativ viele Debatten ersparen und hätten wahrscheinlich relativ lange Ausschusssitzungen, wenn diese Anträge gar nicht mehr im Gemeinderat abzustimmen wären, sondern sowieso bei uns im Ausschuss landen würden. Schlussendlich glaube ich, dass es ein ziemlich hoher Verwaltungsaufwand wäre, wenn ich als Gemeinderat zukünftig noch vor dem Einbringen des Antrages gezwungen wäre, die Verwaltung durchzutelefonieren, um herauszufinden, was in den Deckungsgruppen des laufenden Jahres schon verbucht worden ist und ob noch Spielraum vorhanden ist. In der Regel haben wir sowieso Anträge, die sich ohnehin erst auf das nächste Rechnungsjahr beziehen, die aussagen, dass man im Ausschuss darüber reden soll und die aussagen, dass sich der Referent, die Referentin etwas überlegen soll. Schlussendlich schafft dieser Antrag viel mehr Probleme, als er lösen würde und darum werden wir uns der Stimme enthalten. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Prammer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich kenne zwar die Historie und die Hintergründe dieses § 14 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung nicht, aber dankenswerterweise hat Kollege Svoboda bei mir ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht, woher diese Regelung stammt. Ich finde die Intention und die Ideen dieses Abs. 1 wohl durchdacht und begrüßenswert. Demokratie lebt von den Ideen und Anschauungen der verschiedenen Parteien. Es ist natürlich das Recht jeder Fraktion, ihre Ideen als Forderungen in Anträge zu gießen. Als verantwortungsvolle Politikerinnen und Politiker haben wir aber natürlich die Pflicht zu überlegen und darzulegen, wo die finanziellen Mittel für Anträge oder für Forderungen herkommen sollen, denn auch in Linz wachsen die Geldscheine bekanntlich nicht auf den Bäumen – auch wenn wir uns alle so sehr um deren Erhalt bemühen. Die an sich schlaue Regelung des § 14 Abs. 1 wird von den Fraktionen immer wieder mit den erwähnten Formulierungen, Umschichtungen im Budget oder Ähnlichem ad absurdum geführt. Bei einer konkreten Nachfrage bei den Fraktionen werden die Parteien dann immer gerne in den Ressorts des politischen Mitbewerbers fündig. Das ist dann immer der Ordnungsdienst, das sind Migrantenvereine, die Mindestsicherung oder die Vizebürgermeister. Am einfachsten ist es immer wieder in der Verwaltung Einsparungspotenziale zu suchen. Meines Erachtens ist es daher ein vernünftiger Vorschlag der FPÖ, dass Bedeckungsvorschläge aus derselben Deckungsgruppe stammen müssen. Mir ist klar, dass die Formulierung von Anträgen sicher anspruchsvoller und komplizierter wird, gleichzeitig steigt aber meines Erachtens die Qualität der politischen Auseinandersetzung, wenn man sich intensiver damit beschäftigen muss. Offensichtlich gibt es aber noch Diskussionsbedarf, wie wir diese Präzisierung oder eine konkrete Umsetzung dieses Vorschlages, den die FPÖ-Fraktion eingebracht hat, in die Wege leiten können. Deswegen schlage ich die Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung vor. Danke sehr.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bin beim Kollegen Svoboda. Ich finde diesen Antrag in gewissen Bereichen sogar sehr irritierend. Grundsätzlich ist die Geschäftsordnung dazu da, um formale Punkte des Statutes näher auszuführen, aber das Statut in keiner Weise einzuschränken. Wenn wir jetzt einen Vorschlag, einen Antrag liegen haben, der besagt, dass wir die Deckungsgruppe benennen müssen, mit der dieser Antrag bedeckt werden soll, in dieser Deckungsgruppe aber, Hausnummer, nur 1000 Euro drinnen sind, dann könnte ich diesen Antrag gar nicht mehr einbringen, wenn er Kosten von beispielsweise 2000 Euro verursachen würde. Das ist ein massiver Eingriff in das freie Antragsrecht und so etwas kann ich als Demokrat nicht gutheißen und darum kann ich dem nicht zustimmen. Wir, als ÖVP, werden uns gegen solche Anschläge auf die Demokratie und auf unser Statut verwehren und wir werden bei so einem Antrag dagegen stimmen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Gemeinderat Steiger, ich bitte Sie, im Sinne der Demokratie ein bisschen mehr auf Ihre Wortwahl zu achten. Wenn eine Fraktion einen Vorschlag einbringt, um ein bestimmtes Prozedere neu zu gestalten, ist es schon ein bisschen ein starkes Stück, von einem Anschlag auf die Demokratie zu sprechen. Es ist legitim zu meinen, diesem Antrag nicht zuzustimmen, aber ich bitte ein wenig weniger zu übertreiben und die Kirche im Dorf zu lassen. (Zwischenruf) Aus berufenem Mund, völlig korrekt. Sie müssen auch wissen, worüber Sie reden. Ich darf wirklich ersuchen, die Worte ein bisschen mehr abzuwägen.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, aus unserer Sicht ist dieser FPÖ-Fraktionsantrag rechtswidrig. Er widerspricht dem Statut. Sie haben ihn sicher durch Ihre Fachabteilung, den Verfassungsdienst, anschauen lassen. Vor diesem Hintergrund würde ich die Auskunftspersonen, die Juristinnen, die heute dankenswerterweise hier sind, bitten, dazu Stellung zu nehmen, inwieweit der gegenständliche Antrag dem Statut entspricht und ob er rechtskonform ist.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Es kann gerne darüber Auskunft erteilen werden. Aber so weit reicht sogar mein juristischer Wissensstand, dass dieser Antrag, so wie er vorliegt, legitim ist. Nachdem es sich um eine Änderung der Geschäftsordnung handelt, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit, das ist völlig logisch. Aber sollte ich mich irren, bitte ich um Revision meiner sozialwissenschaftlich fundierten juristischen Aussage.“ Dr.in Eder, Präsidium: „Dieser Antrag bedarf einer Zweidrittelmehrheit, da es sich um eine Änderung der Geschäftsordnung handelt, indem der Absatz 1 ergänzt werden soll.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Danke schön. Das Mehrheitsquorum ist mir bekannt. Ich weiß, dass eine Zwei-drittelmehrheit notwendig wäre, um eine Änderung der Geschäftsordnung herbeizuführen. Die Frage ist eine andere, nämlich ob dieser Antrag insofern rechtswidrig oder statutenwidrig ist, als er das Statut oder das Antragsrecht einschränkt, was nicht erlaubt ist.“ Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Herr Bürgermeister, ich möchte mich insofern in die Debatte einbringen, als ich die Frage an die Auskunftspersonen stellen möchte, ob nicht auch dahingehend ein Problem vorliegen kann, als die Geschäftsordnung des Gemeinderates vom Landesgesetzgeber(?) geändert werden müsste, weshalb hier eine Resolution vorliegen müsste?“ Gemeinderat Prammer: „Herr Kollege Hajart, ich bin ein bisschen verwundert, dass du eine Statutenwidrigkeit ortest. Nachdem im Statut selbst - beschlossen natürlich vom Oö. Landtag - in § 12 - das ist die Rechtsgrundlage für die Geschäftsordnung - steht: ‚Die Mitglieder des Gemeinderates haben (…) nach den näheren Bestimmungen der Geschäftsordnung das Recht (…) Anträge zu stellen.‘ Die Geschäftsordnung legt aus, wie Anträge einzubringen sind und es gibt natürlich auch in der Geschäftsordnung Einschränkungen. Z. B. braucht man für einen Antrag die Unterschrift eines zweiten Mitgliedes des Gemeinderates. Das ist an sich schon eine Einschränkung, aber das ist die Geschäftsordnung, in der wir das Prozedere festlegen, wie wir miteinander umgehen. So gesehen, sehe ich da keine Einschränkung des Statuts.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wenn eine einfache Aufforderung an die Fraktionen, sich ein bisschen mehr Gedanken über die Finanzierung ihrer Wunschliste zu machen, bereits rechtswidrig oder gar ein Anschlag auf die Demokratie sein soll, dann wirft das schon ein sehr eindeutiges Licht auf das Demokratieverständnis der ÖVP - das einmal zum Ersten. Zum Zweiten, Herr Gemeinderat Steiger, gibt es keine Deckungsgruppe, die so klein ist, dass sie einen Fraktionsantrag nicht stemmen könnte, außer sie wollen eine U-Bahn durch Linz bauen. So etwas würde man natürlich nicht stemmen können, weil wir das ganze Verkehrsbudget dafür brauchen würden. In der Regel sind Ihre Anträge sehr wohl deckungsfähig. Sollten Sie nicht wissen, was eine Deckungsgruppe ist, dann sage ich Ihnen das. Eine Deckungsgruppe findet sich im jeweiligen Referentenbudget, weshalb ein zuständiger Referent im Stadtsenat weiß, welches Projekt gegen welches andere Projekt deckungsfähig ist. Das heißt, wenn mir im Bereich Straßenbau/Gehsteigsanierung 5000 Euro übrig bleiben, dann darf ich diese 5000 Euro dazu benutzen, sie in ein anderes Straßenbauprojekt hineinzustecken. Damit ist die Deckungsfähigkeit einmal ganz einfach erklärt. Nicht deckungsfähig ist z. B. das Sozialbudget mit dem Verkehrsbudget. Das ist in der Regel nicht deckungsfähig, weil ich zwei verschiedene Referenten habe. Es wäre auch nicht deckungsfähig, wenn Frau Vizebürgermeisterin Hörzing gleichzeitig Sozial- und Verkehrsreferentin wäre. Nur so viel zur Erklärung, falls irgendjemand mit dem Begriff ,Deckungsfähigkeit‘ ein Problem hat. Das Budget liegt vor und Sie können im Budget ganz genau herausfinden, welche Budgetposten deckungsfähig sind. Herr Gemeinderat Svoboda, Sie sprechen vom Verwaltungsaufwand, von einem Mehraufwand, wenn Sie sich als Fraktion Gedanken über die Finanzierung Ihrer Anträge machen müssen. Sie machen sich aber offenbar keine Gedanken über den Aufwand, der der Verwaltung entsteht, wenn so ein Antrag eine Mehrheit findet und die Verwaltung dann schauen muss, woher sie das Geld nimmt, wo sie Projekte streicht, umschichtet, verschiebt, kürzt oder sonst etwas, um diesen Antrag zu finanzieren. Diesen Verwaltungsaufwand sehen Sie nicht. Sie finden es aber fürchterlich aufwendig, sich zu überlegen, wo Sie das Geld für Ihre Wunschliste herbringen. Das verstehe ich nicht ganz, aber bitte. Ich bin übrigens mit einer Zuweisung in den Ausschuss einverstanden und danke der SPÖ für die Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Svoboda zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich möchte tatsächlich berichtigen, dass mich Kollegin Walcher offensichtlich völlig falsch verstanden hat. Ich habe das Mehr am Verwaltungsaufwand meines Erachtens ganz eindeutig auf die Beamtinnen und Beamten der Verwaltung bezogen, die vor den Gemeinderatssitzungen die Anrufe und E-Mails der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte bearbeiten müssen, die noch nicht einmal wissen, ob sie den Antrag endgültig stellen möchten, aber sich schon vorab kundig machen müssen und nicht erst nachdem dann möglicherweise ein Antrag beschlossen wird oder auch nicht, denn das weiß man zu dem Zeitpunkt noch nicht.“ Gemeinderätin Walcher zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich möchte damit klarstellen, dass ein Gemeinderat, der sich im Budget halbwegs auskennt, wahrscheinlich auch in der Lage ist, eine Finanzierung für seinen Antrag zu finden. Ich habe nicht gemeint, dass Sie im Rahmen ihrer Arbeit für einen Fraktionsantrag die Beamtinnen und Beamten belästigen müssen, sondern dass Sie als Gemeinderat sehr wohl in der Lage sein sollten, selbst und ohne Hilfe der Beamtinnen und Beamten eine Bedeckung für Ihren Antrag zu finden.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Die tatsächlichen Berichtigungen haben in diesem Hause eine sehr weite semantische Interpretation erfahren. Das waren jetzt zwei Musterbeispiele dafür, was nach engem Maßstab schwer eine tatsächliche Berichtigung ist. Wenn man bereit ist, alle Nebensätze bis zum Ende zu hören, könnte man möglicherweise in die Nähe einer tatsächlichen Berichtigung kommen. Nachdem ich vorher nie weiß, was kommen wird, habe ich grundsätzlich das Wort zu erteilen.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pühringer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag: J 2 Reform des Aktivpasses und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, seit 26 Jahren ermöglicht die Stadt Linz einkommensschwachen Bewohnern mit dem Aktivpass eine besondere Unterstützung für den Alltag. Mittlerweile verfügen in Linz über 43.000 Personen, ca. 21 Prozent der Wohnbevölkerung, über einen Aktivpass. Seit 2006 ist die Zahl der Linzer Bezieher um 230 Prozent gestiegen. Deutlich wird dieser Missstand im Städtevergleich: In Wien und Graz nutzen im Vergleich dazu nur fünf Prozent der Wohnbevölkerung ein ähnliches Angebot. Hinzu kommt, dass die Zahl jener Haushalte, die in Linz Wohnbeihilfe beantragt haben, viel geringer ist. Im Jahr 2016 haben hierfür 10.586 Haushalte ihre soziale Bedürftigkeit nachgewiesen. Das beliebteste Angebot des Aktivpasses ist die äußerst günstige Monatskarte der Linz Linien um nur zehn Euro. Dieser Preis wurde seit der Einführung im Jahr 2007 nicht verändert, nicht einmal eine Indexanpassung wurde vorgenommen. Die Anzahl der verkauften Aktivpass-Monatskarten ist in nur zehn Jahren von 165.474 Stück (2007) auf 351.375 Stück (2017) gestiegen. Allein im Jahr 2017 verursachten die Aktivpass-Monatskarten und die vergünstigten Einzelfahrscheine einen Verlust für die Stadt Linz bzw. für die Linz Linien von unglaublichen 5,8 Millionen Euro. Dass bedürftigen Menschen eine günstige Möglichkeit eingeräumt wird, um mobil sein zu können, ist selbstverständlich. Dass aber jeder fünfte Einwohner in einer der wirtschaftlich erfolgreichsten Städte Österreichs sozial bedürftig und somit anspruchsberechtigt sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Die soziale Treffsicherheit des Linzer Aktivpasses ist aufgrund der derzeitigen Bezugsvoraussetzungen mit Sicherheit nicht gegeben und bedarf einer Reform. In Linz liegt die Netto-Einkommensgrenze für das Beziehen eines Aktivpasses. aktuell bei 1229 Euro. Das Haushaltseinkommen wird dabei nicht berücksichtigt, obwohl bei sämtlichen anderen Hilfen für sozial Bedürftige, wie etwa bei der Wohnbeihilfe, das Haushaltseinkommen herangezogen wird. Hier liegt die Obergrenze beispielsweise für einen Ein-Personen-Haushalt bei 1136,50 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 1548,60 Euro. Auch das Grazer Modell der ,Sozial Card‘ orientiert sich am Haushaltseinkommen, das soziale Wien orientiert sich bei der Vergabe des ,Mobilpasses‘ am Mindestsicherungsgesetz. Nur eine Reform kann den Linzer Aktivpass zukunftssicher machen und nur wenn dieser treffsicher ist, wenn ausschließlich tatsächlich Bedürftige in den Genuss dieser Leistung kommen und alle aufgedeckten Ungerechtigkeiten verhindert werden, kann künftig auch über eine Ausweitung des Angebots für wirklich Betroffene nachgedacht werden. Der Sozialausschuss könnte über ein gestaffeltes Modell des Aktivpasses beraten. Wie bereits im Arbeitsübereinkommen zwischen SPÖ und FPÖ festgehalten, soll der Aktivpass als Individualleistung grundsätzlich beibehalten werden, ist jedoch im Hinblick auf eine Höchstgrenze beim Haushaltseinkommen dahingehend zu reformieren, dass er sozial treffsicher jenen zugutekommt, für die er gedacht ist. Im Sinne einer nachhaltigen Politik appellieren wir Freiheitlichen deshalb an die Vernunft aller im Gemeinderat vertretenen Parteien. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden beauftragt, die Voraussetzungen für die Vergabe des Linzer Aktivpasses durch folgende Punkte zu erweitern beziehungsweise zu adaptieren: Das Haushaltseinkommen darf die Haushaltseinkommens-Höchstgrenzen für den Erhalt der Wohnbeihilfe nicht überschreiten. Personen, die die Min destpension erhalten, sind jedenfalls berechtigt, den Aktivpass anzufordern. Nachweis eines seit mindestens zwölf Monaten ununterbrochenen Hauptwohnsitzes in Linz Österreichische Staatsbürger, Konventionsflüchtlinge mit Nachweis der Aufenthaltsberechtigung, EWR-/EU-Bürger und Schweizer Staatsbürger mit Anmeldebescheinigung Drittstaatsangehörige müssen sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten. 2. Zusätzlich zu den in Punkt 1 genannten Voraussetzungen für die Vergabe des Aktivpasses wird der Sozialausschuss ersucht, ein gestaffeltes Aktivpass-Modell für Menschen, die geringfügig mehr als die in Punkt 1 festgelegten Höchstgrenzen des Haushaltseinkommens verdienen, zu prüfen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen aus der Bedeckungsgruppe des Voranschlages 2018 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen, werte ZuseherInnen und ZuhörerInnen, diesen Antrag hatten wir schon vor ein paar Jahren auf dem Tapet. Ich bin verwundert, dass im Begründungstext mit Verlusten von 5,8 Millionen Euro argumentiert wird. Ich finde das schon ein bisschen schäbig. Es hat einige Zeit in Anspruch genommen, um zu eruieren, wie man auf 5,8 Millionen kommt. Im Sozialausschuss ist in der Vergangenheit immer kolportiert worden, dass der Kostenfaktor für die Stadt Linz marginal sei. Ich wäre der FPÖ sehr dankbar, wenn sie mir auflisten könnte, welchen Schaden die Stadt Linz wirklich hat. Meines Wissens, ergeben sich die genannten 5,8 Millionen Euro – korrigieren Sie mich, wenn ich falsch informiert worden bin -, wenn man die aktuellen BezieherInnen hochrechnet und auf MonatskartenkäuferInnen umwandelt. Habe ich das richtig verstanden? Sie rechnen damit, dass alle 43.000 Personen, die zurzeit den Aktivpass haben und die Monatskarte kaufen, umsteigen würden und sich dann monatlich die Karte um 45,60 Euro kaufen würden - nicht eine Jahreskarte, nicht eine Jobticketkarte oder sonst irgendwelche vergünstigten Karten. Sie rechnen irgendwelche Phantasiezahlen zusammen. Wir wissen nicht einmal, ob das wirklich ein Verlust für die Linz AG ist, weil wir die Zahlungsströme zwischen der Stadt Linz und der Linz AG nicht kennen – das fordern wir auch schon die letzten Jahre. Wir wissen auch nicht, ob das vielleicht eine Verhinderung des Geschenkes an den Bund ist, um Ausschüttungen von Dividenden zu entgehen oder dergleichen. Das heißt, das, was Sie anführen, ist ein ‚Schmäh‘ - das finde ich sehr, sehr schäbig - noch dazu auf Kosten der Armen. Wieso haben wir den Aktivpass eingeführt? Wir haben ihn eingeführt, um einkommensschwachen LinzerInnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Daher liegt das Augenmerk auf all jenen Menschen in unserer Stadt, die volljährig, sprich 18 und einkommensschwach sind. Welche Serviceleistungen sind inkludiert? Es wurde schon erwähnt, dass das die Linz-Linien sind. Ich könnte genauso ‚Schmäh führen‘ und sagen, sind wir froh, dass all diese Personen mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und nicht mit den PKW‘s unterwegs sind, denn damit ersparen wir uns zum Beispiel die Kosten für die Strafzahlungen, weil wir so viel Feinstaub in Linz haben. Ich könnte genauso Schmäh führen, da wäre ich genauso unseriös. Es geht darum, dass wir den Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Wir sind dankbar dafür, dass die Menschen mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Ich halte eine Indexanpassung für nicht notwendig. Wir können wirklich dankbar sein, dass all diese Menschen für unsere Gesundheit und für unsere Luft in Linz auf ihre Privat-PKW‘s verzichten. Welche Ansprüche haben die Menschen. Es geht nicht um Mehrausgaben für die Stadt Linz oder für die Linz AG, sondern um den Kostenbedeckungsgrad. Die Kosten hat die Stadt Linz so oder so. Die Bäder werden beheizt, die Busse fahren und die Museen sind geöffnet. Es geht darum, in welchem Ausmaß die Kosten gedeckt werden. Es geht nicht um Mehrausgaben oder darum, dass sich die Stadt etwas erspart. Was sind die Leistungen? Man hat Ermäßigungen bei den Linz Services, den Bädern, Ermäßigungen auf ausgewählte Veranstaltungen der LIVA, im Posthof, im Lentos, im Kunstmuseum, im Nordico, im Ars Electronica Center und an der VHS. Ich denke, dass wir gerade bei der Bildung nicht zu sparen brauchen. Die Stadtbibliotheken sind sehr willkommen, weil für einkommensschwache Personen die Leihgebühren ermäßigt sind. Auch im Botanischen Garten - der ,Grünen Oase‘ in der Stadt Linz – gibt es Ermäßigungen und es sei jedem vergönnt, dort die Seele baumeln zu lassen. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen ist das ein wichtiges Naherholungsgebiet und außerdem gibt es immer interessante Ausstellungen von Kakteen über Schmetterlingen etc. Das sind schöne Dinge, die man den Menschen in Linz im Sinne einer Friedensstadt und im Sinne einer sozialen Musterstadt näher bringen sollte. In der Landesgalerie, im Schlossmuseum, im Landestheater sowie im offenen Kulturhaus und in der Musikschule gibt es Ermäßigungen. Musik fördert die Zufriedenheit und das Miteinander. Man hat Ermäßigungen für die Kultur Card. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir allen eine Teilhabe ermöglichen. Ich finde es sehr merkwürdig, dass bei Sozialleistungen immer Wartezeiten gefordert werden, für andere Leistungen aber nicht. Ich habe nie gehört, dass beispielsweise bei einer Wirtschaftsförderung schon einmal eine Wartezeit gefordert worden wäre. Die Unterscheidung zwischen österreichischen Staatsbürgern, EU-Bürgern oder Drittstaatsangehörigen finde ich nicht zielführend, weil die Stadt - wie gesagt - keine Mehrkosten hat und alle, die wenig verdienen in der sozialen Musterstadt Linz profitieren sollten. Das Ziel ist, dass sich alle am gesellschaftlichen Leben beteiligen können sollen, unabhängig von Herkunft und Status. Wir werden uns bei diesem Antrag nicht nur der Stimme enthalten, sondern dagegen stimmen. Ich finde es schade, dass die SPÖ den sozialen Aspekt vergessen hat oder nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen zugänglich machen möchte. Auf das Argument mit den gut gesitteten Frauen, wird meine Kollegin Eva Schobesberger noch näher eingehen. Sie wird erläutern, was es konkret für Frauen heißt und bedeutet, wenn jemand von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden soll. Wir werden dagegen stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, dass ich zu den leidenschaftlichen VerteidigerInnen des Aktivpasses zähle, ist bekannt. Der heute vorliegende Antrag der FPÖ ist konkretisierter als jener Antrag, den wir schon vor zwei Jahren hatten. Wenn es so ist, wie Herr Gemeinderat Pühringer vorgetragen hat, dass die Wohnbeihilfe herangezogen wird und als Kriterium dafür gelten soll, ob man in Linz einen Aktivpass bekommt, dann würde das bedeuten, dass dreiviertel der jetzigen AktivpassbesitzerInnen keinen Aktivpass mehr bekommen würden. Das heißt, von über 43.000 AktivpassbesitzerInnen, die wir in Linz haben, werden wahrscheinlich nur rund 10.000 übrig bleiben. Zum Argument, dass es sehr viel sozialen Missbrauch gibt: Der eigentliche Skandal an der Geschichte ist, dass in Linz zumindest 75 Prozent der Frauen den Aktivpass beantragen und diesen auch bekommen, weil es eine riesige Einkommensschere zwischen Männern und Frauen gibt. In Linz gibt es offensichtlich sehr viele Frauen, die mit ihrem Einkommen, ihrer Pension, dem Karenzgeld, dem Arbeitslosengeld oder der Mindestsicherung usw. nicht in dem Ausmaß selbsterhaltungsfähig sind, dass sie über diese Grenze kommen. Der eigentliche Skandal ist, dass das 100 Jahre nach dem Frauenwahlrecht immer noch so ist und die ökonomische Schlechterstellung der Frauen immer noch besteht. Es wird gerne betont, dass Linz der große Industriestandort ist und Fortschritte gemacht hat. Bei den Einkommen der Frauen ist das bis heute nicht gelungen. Frau Stadträtin Schobesberger hat dazu aufgerufen, das Frauenvolksbegehren zu unterschreiben, wenn man daran etwas ändern möchte. Eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens ist es nämlich, etwas zu tun, dass die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen endlich geschlossen wird und Frauen genauso ein eigenständiges ökonomisches Leben ermöglicht wird, wie das für viele Männer möglich ist. Das ist das eigentliche Problem an dieser Geschichte. Ein ganz wichtiger Faktor beim Aktivpass ist - das ist heute schon angesprochen worden -, dass er nicht nur eine wichtige soziale Leistung ist und Mobilität ermöglicht, sondern auch eine ganz wichtige ökologische Sache ist. Durch das Aktivpass-Ticket um zehn Euro können viele Menschen den öffentlichen Verkehr nutzen. Das bewirkt eine Entlastung der Luft, weil damit weniger PKW‘s verwendet werden. Der Aktivpass, so wie er jetzt ist, ist allein aus diesem Grund sozial und ökologisch einfach gut. Wenn vom Spargedanken geredet wird, möchte ich darauf hinweisen, dass eine Umstellung des Aktivpasses auf ein sehr kompliziertes Prüfverfahren, wie beim Haushaltseinkommen und bei der Wohnbeihilfe mit sehr hohen Verwaltungskosten verbunden ist. Sehr aufwendige Prüfverfahren verursachen sehr hohe Kosten. Das ist nicht nur eine Sekkiererei jener Personen, die den Aktivpass beantragen, weil sie alle möglichen Daten offen legen müssen, sondern kostet auch viel, weil im Magistrat dann extra Ressourcen geschaffen werden müssen um diese Angaben überprüfen zu können. Außerdem ist es fraglich, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, dass man für eine freiwillige Leistung die Offenlegung des Individualeinkommens bzw. das Haushaltseinkommens verlangen kann. Das vierte Argument: Ich finde, dass es ist nicht gut ist immer nur zu argumentieren wo es denn noch schlechter ist als in Linz. Wenn der Aktivpass in Wien und Graz schlechter ist als in Linz, ist das tragisch für die WienerInnen und GrazerInnen. Für Linz ist es aber gut, dass es hier ein besseres Modell gibt, eine Sozialleistung die möglichst vielen Menschen, die diese wirklich brauchen, zugänglich ist. In diesem Sinne möchte ich besonders an die KollegInnen von der SPÖ appellieren. Ich muss mit Hochachtung sagen, dass der Aktivpass, der 1989 in Linz eingeführt worden ist, eine Innovation im sozialen Bereich ist, auf die die SPÖ-Fraktion in ihrer Geschichte wirklich stolz sein kann. Es liegt jetzt an euch und eurem Abstimmungsverhalten, ob es den Aktivpass in Linz weiterhin so gibt, wie er ist, nämlich als niedrigschwelliges Angebot, das vor allem Frauen mit niedrigen Einkommen zur Verfügung steht. Ich möchte noch vermerken, dass nicht nur Frauen allein betroffen sind sondern auch Wohngemeinschaften. Die Freiheitlichen fordern Wartefristen. Es geht nicht nur um diese einjährige Wartefrist, sondern auch um die Zumutung, dass Menschen, die Drittstaatsangehörige sind, die, indem sie zur Arbeit gehen und Steuern zahlen, für Linz genauso ihren Beitrag leisten, fünf Jahre darauf warten müssen. Ich finde, dass das Sachen sind, die verteidigt gehören. Aufgrund der Kräfteverhältnisse braucht man die SPÖ, die irgendwann einmal einen guten Gedanken gehabt und umgesetzt hat. Dieser Gedanke steht heute wieder einmal zur Diskussion. Eine Zuweisung zum Sozialausschuss wird das nicht aufhalten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, heute sind - mehr oder weniger - ‚Schmähzahlen‘ in die Diskussion eingebracht worden. Das entspricht einer Unterstellung, die seinesgleichen sucht. Die Zahlen wurden von der Linz Linien GmbH unter Berücksichtigung aller Umstände errechnet, das sind nicht Zahlen der FPÖ. Frau Gemeinderätin Grünn hat gemeint, dass das Land die Wohnbeihilfe prüfen muss und die Stadt das Ganze dann noch einmal prüfen müsste. Ich kann mir nur vorstellen, dass das in der kommunistischen Planwirtschaft so gemacht wurde, um Vollbeschäftigung zu bekommen. Wenn schon einmal geprüft wurde, kann man natürlich Synergieeffekte nutzen und wahrscheinlich gibt es eine Bestätigung, wenn jemand Wohnbeihilfe bekommt. Mit dieser Bestätigung könnte unkompliziert und ohne großes Prüfverfahren der Aktivpass beantragt werden. Für den Bezug der Mindestsicherung gibt es genauso eine Bestätigung, mit der der Aktivpass beantragt werden könnte, ohne dass doppelt geprüft werden müsste. So viel zum Thema doppelter Aufwand. Man kann alles verkomplizieren und alles totreden. Im Prinzip müssen wir uns Gedanken darüber machen, warum in Linz fast 25 Prozent der Menschen einen Aktivpass beziehen. In Graz, wo im Übrigen die Kommunisten eine durchaus beachtliche Prozentzahl erreicht haben, ist das nicht der Fall. Sie müssten sich intern noch einmal überlegen, ob die Kommunisten in Graz unsozialer sind, als die Kommunisten in Linz. Ich weiß es ich nicht, diese Frage müssen Sie sich selbst beantworten. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Inhaltlich ist dem, was Frau Kollegin Grünn und Frau Kollegin Hartig gesagt haben, wenig hinzuzufügen, darum möchte ich mich darauf beschränken, dass ich nur mehr zusammenfasse und verdeutliche, worum es eigentlich geht. Mit dem Aktivpass stellt die Stadt Linz eine einzigartige großartige Leistung zur Verfügung. Die Stadt selbst kostet das sehr wenig, auch das ist schon ausgeführt worden. Ob die Zahlen stimmen oder nicht das sei dahingestellt, das ist jetzt nicht mein Thema, so lange die Zahlen nicht von der Linz AG selbst vorliegen und klar ist wie diese errechnet werden. Ich bezweifle auch, dass man das eins zu eins umlegen kann, wenn das die Berechnungsgrundlage der Monatskarte ist. Nicht jede und jeder, der/die sich ein Aktivpass-Ticket um zehn Euro leisten kann, kann sich dann die teure Monatskarte um 45 Euro leisten. Wenn man diese Leistung streicht, nimmt man sehr vielen Menschen die Möglichkeit weg, mobil zu sein. In Wahrheit geht es darum, ob man diese Leistung als Individualleistung an die Person gebunden, die sie beantragt und nicht an sonstige Lebensumstände und nicht an Partner und deren mögliche Einkommen gebunden, beibehalten will. Es geht darum ob man diese Individualleistung und damit dieses österreichweit einzigartige Projekt ,Aktivpass‘ weiter bestehen lassen will oder nicht. Will man, dass man das verweichlicht oder will man das im Kniefall einer Neidgesellschaft jetzt irgendeiner anderen Diktion unterwerfen oder nicht. Frau Grünn hat es schon ausgeführt und ich möchte noch einmal gesondert darauf hinweisen, dass der Aktivpass vor allem vielen Frauen zugutekommt. Frauen, die das Problem haben, dass die Gehälter im Frauensegment nach wie vor schlecht sind. Frauen verdienen nur aufgrund der Tatsache, weil sie Frauen sind, weniger, als Männer. Der Einkommensunterschied, der in Österreich nach wie vor ein Drittel für dieselbe Leistung ausmacht, ist zu zwei Drittel wiederum ausschließlich auf Diskriminierung zurückzuführen. So lange das so ist, glaube ich, dass es einer Stadt, die grundsätzlich eine wohlhabende Stadt ist, die von sich behauptet, eine Sozialstadt zu sein, auch gut zu Gesicht steht, wenn sie diese Individualleistungen, die gerade diese Bevölkerungsgruppe, die in vielen anderen Bereichen finanziell benachteiligt ist, beibehält, so wie sie ist. Das ist das eine. Außerdem wissen wir aus der Frauenberatung, dass es im Trennungsfalle ein riesen Problem für Frauen ist, dass sie überhaupt herausfinden, wie viel ihre Männer verdienen. Die wenigsten Frauen wissen, wie viel ihre Männer verdienen, weil die ein gut gehütetes Geheimnis daraus machen, um Abhängigkeiten zu verstärken. Wir wissen aus den Frauenberatungen, dass das ein Riesenproblem ist. Das heißt aber in weiterer Folge auch, dass es wahrscheinlich wenig Männer geben wird, die ihr Haushaltseinkommen der Gattin in die Hand drücken und sagen: ‚Bitte nimm und zeig das der Gemeinde, damit nicht nur du, sondern die dort auch gleich wissen, wie viel ich verdiene.‘ Das ist doch nicht realistisch. Wenn ich diese Maßnahme einführe und wenn ich das System dahingehend ändere, bewirke ich, dass ich diese Bevölkerungsgruppe, der das jetzt zugutekommt, in Zukunft davon ausschließe. Das ist das Um und Auf. Frauen verdienen in Österreich nur aufgrund der Tatsache, dass sie Frauen sind, weniger. Es ist einmal so, dass viele Frauen unter dem Existenzminimum leben. Sie reden immer die Hofratsgattin mit dem Nerzmantel herbei. Das mag sein. Ich gehe täglich mehrmals durch das Bürgerservice, nachdem mein Büro darüber liegt. Ich sehe ganz selten Menschen mit Nerzmänteln und Pelzhauben, die sich um einen Aktivpass anstellen. Das ist doch nicht real. Sollte tatsächlich die eine oder andere von mir aus dabei sein, die selber kein Einkommen hat und der Gatte verdient gut, dann ist mir persönlich immer noch lieber, sie fährt mit dem Aktivpass-Ticket mit der Straßenbahn, als mit dem Auto in der Stadt herum. Wir haben schon gehört, dass es ökologisch eine äußerst sinnvolle Maßnahme ist, die Leute zu motivieren, dass sie besser mit der Straßenbahn fahren, als mit ihren billigen bzw. teuren Autos, die entsprechend viele Schadstoffe produzieren. Diese Individualleistung stellt gerechterweise und ausnahmsweise nur auf das ab, was die Antragstellerin oder der Antragsteller hat und nicht auf weitere Rahmenbedingungen. Ganz viele Versicherungsleistungen tun das nicht mehr. Die Frauen zahlen zwar in einen Topf ein, aber wenn sie dann eine Leistung in Anspruch nehmen, zählt auf einmal das Gehalt ihres Mannes dazu. Das ist doch nicht gerecht. Der Aktivpass ist eine der wenigen Einrichtungen, die tatsächlich individual ist. Es geht nur darum, ob ich das beibehalte oder einen Kniefall vor irgendwelchen Neiddebatten, die im Raum stehen, mache. Ich ersuche dringend - ich borge mir jetzt das Schlagwort der KPÖ von der Kampagne aus -, dass Sie das unterstützen, vor allem die SPÖ und dass sie Ihren Beitrag dazu leisten, dass es in Zukunft heißt: ‚Aktivpass bleib, so wie du bist.‘ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Herr Bürgermeister, geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte für meine Fraktion festhalten, dass die Treffsicherheit des Aktivpasses für uns tatsächlich eine Problematik ist, die anzugehen und auch zu evaluieren ist, das ist vollkommen klar. Der Vorschlag der FPÖ-Fraktion geht uns aber dann doch einige Schritte zu weit, darum können wir hier auch nicht mitgehen. Es ist schon vieles gesagt worden, ich möchte aber noch einen Aspekt herausgreifen. Wenn man das so umsetzen würde, dann würde das vor allem junge Linzerinnen und Linzer treffen, die neu in die Stadt ziehen, die sich eine Existenz aufbauen aber trotzdem erst mehrere Jahre in der Stadt leben müssten, um diese Leistung konsumieren zu können. Allein das halten wir weder sozial-, noch jugend- oder wirtschaftspolitisch für sinnvoll. Ein zweiter Punkt, auf den sich das Ganze in letzter Zeit durchaus zu Recht zugespitzt hat, ist der Punkt des Haushaltseinkommens. Ich wollte dazu mehr sagen, aber Stadträtin Schobesberger hat schon sehr vieles ausgeführt. Das ist nicht so einfach. Das sind alles Gründe, warum man sich das viel differenzierter anschauen müsste, warum man dazu Zahlen und Expertisen bräuchte und aus unserer Sicht, das in der Form nicht beschließen sollte.“ Stadtrat Hein: „Ganz kurz noch einmal zur Wortmeldung von Stadträtin Schobesberger. Es kann nicht Ihr Ernst sein, dass nur wenn eine Beziehung nicht funktioniert - das ist aus meiner Sicht so, wenn getrennte Kassen geführt werden - die Allgemeinheit dafür herhalten muss, dieses Defizit auszugleichen. Die einzig seriöse Art und Weise, wie man Sozialleistungen in so einem Fall bezieht, ist das Haushaltseinkommen. Das ist bei einem Stipendium, bei der Wohnbeihilfe und bei der Mindestsicherung so. Aber die Allgemeinheit kann sicher nicht die Defizite, die in einer Beziehung vorkommen, ausgleichen. Ich kenne solche Beziehungen eher weniger. Es kann nicht die Aufgabe der Öffentlichkeit sein, die Hand zu reichen und zu sagen, dieses finanzielle Defizit gleichen wir aus.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon ausgeführt worden, dass der Aktivpass in das 29. Jahr seiner Geschichte geht. Er ist ein wichtiges und sehr gutes Teilhabeinstrument für Menschen in der Stadt Linz, die über ein sehr geringes Einkommen verfügen oder die Unterstützung und Hilfe brauchen. Es ist schon erwähnt worden, wie sich der Großteil der BezieherInnen zusammensetzt. Das sind unselbstständig Erwerbstätige, in vielen Fällen Pensionistinnen und Pensionisten, Menschen, die eine Ausgleichszulage beziehen und in vielen Bereichen natürlich auch Frauen. Frauen nicht nur aus dem Kontext, dass sie über Einkommen verfügen, die Differenzierungen von Männern und Frauen bedingen, sondern in vielen Faktoren aufgrund der Teilzeitarbeit. Frauen, die nicht einmal die Chance haben, auf Vollzeit umsteigen zu können oder aus anderen Gründen eine Vollzeitarbeit nicht nachgehen. Ich glaube, es ist wichtig, dieses Teilhabeinstrument nach wie vor in der Stadt Linz haben zu wollen. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. Es ist aber klar, dass gerade der Aktivpass viele Facetten hat, einige sind heute schon beleuchtet worden. Es gibt viele, die zusätzlich auch noch eine Beleuchtung brauchen. Die Individualleistung soll in diesem Sinn bleiben, auf der anderen Seite möchte ich mich aber der Kritik nicht verschließen, dass natürlich, wenn die viel zitierte Generaldirektor-Gattin oder Politiker-Gattin diesen Aktivpass in Anspruch nimmt, das formal korrekt ist. Moralisch ist es wahrscheinlich nicht korrekt, aber jeder kann sich dann selber überlegen, ob das so in Ordnung geht, weil noch immer der Titel des Bedarfes dahinter steht. Ich glaube, das ist ein wichtiger Zugang. Wir haben schon jetzt viele wichtige Überprüfungsmechanismen. Das Einkommen und die Zugangsbedingungen werden kontrolliert. Im Moment verändern sich aber die gesetzlichen Voraussetzungen. Ich sage als Stichwort nur – Datenschutzverordnung. Man muss sich ansehen, wie man künftig mit diesem Instrument umgehen kann. Ich habe die Verwaltung schon beauftragt, anzusehen wie wir eine zusätzliche Fälschungssicherheit einbauen können, weil auch immer wieder Missbrauch ins Treffen geführt wird. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Aspekt. Es sind noch viele, viele Rahmenbedingungen zu betrachten. Deswegen schlage ich vor, dass wir diesen Antrag tatsächlich dem Sozialausschuss zuweisen. Wir können uns dann konkret und intensiv mit den vielen Facetten, den vielen Zugängen und der gesamten Thematik auseinander setzen. Danach wird dann im Gemeinderat weiterberaten. In diesem Sinne ersuche ich auch, meinem Antrag auf Zuweisung zum Sozialausschuss die Stimme zu geben. Vielen herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Wir sind für eine Zuweisung zum Sozialausschuss zu haben.“ Bürgermeister Luger: „Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich in dieser Diskussion ganz klar dazu bekennen, dass der Aktivpass, so wie er in der Vergangenheit geplant worden ist, auch in Zukunft eine Leistung bleibt, die das Individuum im Kopf hat und nicht größere Einheiten. Das halte ich für richtig. Nachdem ich davon ausgehe, dass der Antrag auf Zuweisung heute eine Mehrheit finden wird, wird es unser Bestreben als Sozialdemokratie sein, dieses Prinzip bei allfälligen Reformen aufrechtzuerhalten. Das halte ich für notwendig und richtig. Zweitens, orte ich bei manchen Menschen, die keinen Anspruch auf diesen Aktivpass haben, immer wieder Diskussionen. Diese Diskussionen orte ich nicht in der Neidgesellschaft, sondern in tatsächlichen Ungerechtigkeiten, die wir in diesem System haben. Ich bin selbst vier Jahre im Sozialressort tätig gewesen und ich ortete diese Diskussionen schon damals und heute ist es nicht anders. Beispielsweise werden empfangene Leistungen aus Unterhaltsleistungen - ich spreche nicht von Alimenten - nicht für das Individualeinkommen angerechnet, und andererseits werden Leistungen, die jemand als Unterhaltszahlungen zu tätigen hat, die gerichtlich festgelegt sind und die das Nettoeinkommen nachweislich unter bestimmte Grenzen drücken, nicht anerkannt. In einer Gesellschaft, in der jede zweite Ehe in dieser Stadt geschieden wird, hat das eine andere Bedeutung, als vor dreißig oder vierzig Jahren, wo das Zusammenleben von Menschen noch anders gewesen ist. Wenn wir Systeme, die wir für richtig erachten - ich wiederhole noch einmal, die Linzer Sozialdemokratie will am Aktivpass in der Form der Individualleistung festhalten – bzw. gesellschaftliche Veränderungen, die sich nicht mehr so abspielen, wie vor zwanzig, dreißig Jahren, ignorieren, dann wird das Verständnis für solche Instrumente tatsächlich in einer Neidgesellschaft enden. Genau das möchten zumindest meine Fraktion und ich als Person nicht. Deswegen halte ich die Ausführungen von Herrn Gemeinderat Eypeltauer dem sehr naheliegend, wofür auch ich stehe - nicht die Augen vor Veränderungsbedarf zu verschließen, aber auch das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten und nicht die ökonomische Karte als erste zu ziehen. Wenn ein System nachvollziehbar ist, hat die Bevölkerung Verständnis, wenn wir dafür auch Steuergeld ausgeben. Nachdem ich grundsätzlich nicht sehr viel Freude mit Denkverboten, mit Einbetonieren und Einzementieren und Standpunkten habe, die sich nie verändern dürfen, obwohl sich ringsherum alles ändert und ich solche Denkweisen nicht nur politisch, sondern insgesamt für eine Gesellschaft für sehr schädlich halte, bin ich sehr dafür, dass wir konkret, auf Daten basierend, auf Fakten, und nicht nur mit unserer Ideologie, die wir zu Recht in unseren Köpfen haben, im Sozialausschuss faktenorientiert darüber diskutieren, Wo Veränderungsbedarf herrscht und wo nicht, wo wir nachadjustieren müssen und wo es tatsächlich Ansprüche aus diesem Aktivpass gibt, die nicht im Einklang mit dem stehen, wofür er gedacht ist. In diesem Sinn bitte ich um Zustimmung und um Diskussion und um keine weiteren Untergriffe, auch nicht ideologischer Art, nachdem ganz klar ist, woran wir festhalten wollen, wenn wir im Sozialausschuss darüber diskutieren.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Wenn du das ernst nimmst, was du jetzt gesagt hast und von der Wichtigkeit überzeugt bist, dass man abseits von Neiddebatten über Veränderungen in Systemen, welche die auch immer sind, diskutieren soll, dann frage ich mich, warum es zum wiederholten Mal einen auf Neiddebatte basierenden FPÖ-Antrag braucht, bis du zu dieser Erkenntnis kommst. Ich frage mich, warum ihr das nicht von euch aus vorantreibt, wenn es euch so ein Anliegen ist. Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir uns, wenn das vielleicht von einer SPÖ in dieser Art und Weise gekommen wäre, wie du jetzt gesagt hast - nämlich eindeutig auf Individualleistung abgestellt, vielleicht aber mit einer Änderung von Rahmenbedingungen und so weiter – diese Debatte sparen könnten. Warum macht ihr das nicht? Dann ersparen wir uns diese, ich sage es jetzt so, wie es ist, grausliche Neiddebatten, die die FPÖ dauernd anzündet. Zwischenruf Gemeinderätin Klitsch: „Das ist eine Unterstellung!“ Gemeinderätin Roschger weiter: Ja, das ist eine Unterstellung. Ich frage mich - das hätte ich wirklich gerne beantwortet -, warum ihr das nicht initiativ macht, wenn euch das so ein Anliegen ist. So ist es zum wiederholten Mal eine Reaktion auf Anträge der FPÖ, die in eine komplett andere Richtung abzielen, als die, die du jetzt selbst dargestellt hast. Deswegen kann ich nicht ernst nehmen, dass ihr diesen vorliegenden Antrag im Ausschuss diskutieren wollt. Das, was du diskutieren willst, ist etwas ganz anderes. Da kann man vielleicht - ohne dass wir jetzt wissen, was das genau ist - sogar mitdiskutieren. Der vorliegende Antrag der Freiheitlichen ist aber abzulehnen, auch von einer Sozialdemokratie.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pühringer: „Schlusswort ist in diesem Fall gut, ich muss mich zuerst einmal sammeln. Es ist zwar nicht mein Problem, sondern Ihr Problem, Herr Bürgermeister, dass man Ihnen das von der Grünen-Seite her nicht zutraut, aber ich bin auf Ihrer Seite. Wir stimmen einer Zuweisung natürlich zu und werden uns über konstruktive, gute Diskussionen freuen. Ich muss noch kurz auf Kollegin Hartig eingehen, die Begriffe wie ,schäbig‘ und ,Schmäh führen‘ und sonstige Ausdrücke benützt. Glauben Sie mir Frau Hartig, ‚Schmäh führe‘ ich mich Leuten, die mir sympathisch sind, Sie gehören nicht dazu. (Unruhe) Von Kollegin Grünn hat man von Skandalen gehört. Schauen wir uns bitte einmal die Seite aktivpasslinz.at im Netz an. Dort sind die wirklichen Skandale. Da werden Unterschriften zum Thema Aktivpass gesammelt, was natürlich legitim ist. Da steht, dass die FPÖ die Leistungen in rassistischer Manier nur für so genannte ,Einheimische‘ zuteilen will. Ich glaube, da brauche ich nicht über eine vernünftige Diskussion reden. Ich hoffe, dass die Gemüter bis zum Sozialausschuss, in dem wir das dann vernünftig diskutieren, wieder abgekühlt sind. Wir freuen uns auf eine Diskussion. Danke.“ (Beifall FPÖ) Frau Gemeinderätin Hochedlinger verlässt um 16:39 Uhr die Sitzung. Bürgermeister Luger: „Das ist nicht der Rahmen, in dem man sich gegenseitig Sympathie oder Antipathie mitteilt. Bitte das ein bisschen zu berücksichtigen.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport zugewiesen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 3 Erprobung eines Redezeit-Budgets und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren des Gemeinderates, ich hoffe auf eine sachliche Darstellung und möchte gar nicht viele Worte darüber verlieren. Die Aufmerksamkeit lässt erfahrungsgemäß nach einigen Stunden nach. Wir sind beim dritten Punkt der Fraktionsanträge und wir haben bereits dreieinhalb - mit Fraktionssitzungen und Vorbereitungen - fast vier Stunden hinter uns gebracht. Ich denke, es ist nicht sehr sinnvoll, das immer wieder ausufern zu lassen. Wir hatten einige Sitzungen, die bis 20 Uhr gedauert haben. Ab 17 Uhr hat man am Gang zum Teil schon mehr Leute gesehen, als im Gemeinderatssaal, weil sie schon ermüdet waren und vielleicht nicht mehr so folgen konnten. Ich bin ein ‚Sitzer‘. Ich darf den Antrag in seinem Wortlaut vorbringen: Der Gemeinderat beschließe: ,Der die Gemeinderatssitzungen leitende Bürgermeister wird ersucht, probeweise und vorläufig ohne Änderung des Stadtstatutes, allen Fraktionen ein Redezeitbudget für die nächsten drei regulären Gemeinderatssitzungen, beginnend mit der Gemeinderatssitzung am 12. April 2018, vorzugeben. Vorgeschlagene Redezeiten: Jede Fraktion bekommt für jeden Gemeinderat ein Redezeit-Budget von je drei Minuten, gerechnet ab Tagesordnungspunkt Fraktionsanträge. Für Gemeinderäte ohne Fraktionszugehörigkeit werden, unter Bezug auf das Linzer Stadtstatut, maximal zehn Minuten eingeräumt. 60 Gemeinderäte mal drei Minuten plus ein Gemeinderat mal zehn Minuten sind 190 Minuten maximal. Ausgenommen von dieser Regelung sind etwaige Stellungnahmen des Bürgermeisters oder von Mitgliedern der Stadtregierung und tatsächliche Berichtigungen sowie Dringlichkeitsanträge. Die Einbringung von Dringlichkeitsanträgen soll nicht mehr als zehn Minuten beanspruchen. Da es sich um eine Durchführungsmaßnahme zur Verbesserung des zeitlichen Ablaufs der üblichen Sitzungen auf freiwilliger Basis handelt, ist dafür keine Änderung des Stadtstatutes erforderlich und genügt eine einfache Mehrheit. Eine Überprüfung des Maßnahmenerfolges bzw. eine Nachjustierung durch den zuständigen Ausschuss für Verwaltung solle nach der dritten regulären Gemeinderatssitzung mit Redezeit-Budget, am 28. Juni 2018 erfolgen.‘ Ich ersuche um wohlwollende Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche Sie, diesem Antrag nicht näher zu treten. Ich weiß, dass es Landtagssitzungen und auch Nationalratssitzungen gibt, in denen es sehr klare Spielregeln darüber gibt, wie Redezeiten zwischen Fraktionen verteilt werden. Ich habe für diesen Antrag auch sehr großes Verständnis emotioneller Art, denn es wird wahrscheinlich niemanden in diesem Raum geben, der sich nicht schon einmal oder vielleicht sogar mehrere Male gewünscht hätte, dass es eine Beschränkung von Redezeiten gäbe. Es muss nicht immer so ausgeufert sein, wie es schon einmal war. Diejenigen, die schon länger in diesem Haus sind, so wie ich, wissen, dass kurz nach Mitternacht ein Mandatar, der heute nicht mehr unserem Kreise angehört, eine 40-minütige Grundsatzrede internationaler Art im Zusammenhang mit einer Resolution hielt. Spätestens damals wäre bei mir ein Antrag auf Einschränkung der Redezeit auf sehr fruchtbaren Boden gefallen. Jede Fraktion wird bei irgendeiner anderen Fraktion – wenn sie selbstkritisch ist bei sich selbst auch - feststellen können, dass weniger zumindest nicht weniger an Output gewesen wäre. Ich glaube jedoch, dass wir gut beraten sind, keine Formalismen einzuführen. Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn es möglich ist, all das zu sagen, was jemanden durch den Kopf geht und was jemand – egal von welcher Fraktion –sagen möchte. Vielleicht wäre es auch ein Beitrag, wenn wir Anträge, bei denen eine Mehrheitsfindung ziemlich hoffnungslos ist, in einer Funktionsperiode nicht auf Wiedervorlage hätten, um sie einmal im Jahr einzubringen und um ein Thema in diesem Gremium wiederholt zu problematisieren. Wir könnten uns in den einzelnen Fraktionen ein bisschen mehr überlegen, ob wirklich jeder Antrag und jede Resolution in diesem Rahmen eingebracht werden muss. Möglicherweise gibt es andere Gremien oder andere Formen, um etwas an die Öffentlichkeit zu bringen. Im Zweifel soll in der Demokratie aber nicht zählen, was eine Sitzung kostet und wie lange sie dauert. Deswegen bitte ich Sie, bei diesem Antrag, für den ich durchaus manchmal Verständnis habe, nicht den Gefühlen nachzugeben, sondern der Ratio der Demokratie zu folgen und keine Beschränkungen der Redezeit einzuführen.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich teile die Sichtweise des Herrn Bürgermeisters zu diesem Antrag und dem ist auch nicht recht viel hinzuzufügen. Ich glaube nicht, dass es klug ist, wenn man solche Festlegungen einführt und damit einen demokratischen Diskurs und eine Diskussion durch solche Rahmenbedingungen verhindert oder einschränkt. Ich glaube, dass der Antrag aufgrund des Abstimmungsverhaltens gegenstandslos sein wird, bin aber zutiefst davon überzeugt, dass selbst wenn man das probeweise macht, eine einfache Mehrheit nicht ausreichend dafür ist, weil das eine Umgehung der Norm wäre, das geht ganz sicher nicht. Wenn man glaubt, dass man so etwas einführen muss, dann muss man die notwendigen, vom Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen einhalten und kann nicht probeweise dem Gesetz widersprechende Normen mit einer einfachen Mehrheit umsetzen, das geht nicht. Wir haben eine Rechtsordnung, die wir zu befolgen und an die wir uns zu halten haben und die können wir mit einfachen Mehrheiten sicher nicht außer Kraft setzen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werter Kollege Kleinhanns, ich glaube, dass ihr keine Freude mit dem habt, was ich hier sage. In euren Ohren wird wahrscheinlich vieles nicht so gut klingen. Ich denke aber, mich mit lediglich zehn Minuten zu bedenken, ist doch etwas wenig. Ich bemühe mich immer, pointiert zu formulieren. Es ist schon eine Frage, wie man zur Demokratie und zu einer lebendigen Debatte in einem Gemeinderat steht und was man davon hält. Eine lebendige Debatte wird nun einmal länger, das gehört dazu. Ich möchte darauf verweisen, dass wir alle eine Funktionsgebühr beziehen. Es ist uns durchaus zuzumuten, wenn die Tagesordnung einmal länger ist und wir ein, zwei Stunden länger sitzen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Herr Bürgermeister angeschnitten hat, geht es aus unserer Sicht weder um Gefühle, noch um eine Einschränkung von demokratischen Rechten. Aus unserer Sicht kann man schon über gewisse Redezeiten diskutieren. Wir wären bereit dazu. So, wie das aber jetzt vorliegt, können wir das nicht mittragen, es ist zu wenig durchdacht. Wir wären aber für eine Zuweisung zum Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zu haben und stimmen einer solchen zu bzw. können diese gerne selbst beantragen. Das ist für uns okay, eine Zustimmung zum Antrag gäbe es sonst nicht.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Walcher: „Ich muss an diesem Tag zum zweiten Mal die Frage der Demokratiefeindlichkeit behandeln, Herr Kollege Hajart, nicht zum dritten Mal, sondern zum zweiten Mal. Ich kann nachzählen. (Zwischenruf) Das ist meine dritte Wortmeldung, im Rahmen der Demokratie ist es gestattet, sich an einem Tag dreimal zu Wort zu melden. Es geht wieder um eine Einschränkung der Demokratie. Es ist wieder das Wort Demokratiefeindlichkeit gefallen. Das Europaparlament schafft es, seine über 700 Abgeordneten insoweit zu disziplinieren, dass man eine zweiminütige Redezeitbeschränkung einführt. Dieser Apparat wäre sonst gar nicht handzu haben. Die Mandatare haben eine höhere Aufwandsentschädigung als die Linzer Gemeinderäte. Das Wiener Parlament schafft es seit 25 Jahren, seit 1993, eine Wiener Stunde zu haben und diese zu befolgen. In dieser Wiener Stunde wird im Vorfeld vom Präsidium festgelegt, wie lange diese Tagesordnung zirka dauern kann, bis sie erschöpft ist. Da habe ich dann so und so viele Wiener Stunden. Von einer einzigen Wiener Stunde haben die Fraktionen nach Stärke einen gewissen Anteil, wobei die kleineren Fraktionen hier rechnerisch sogar begünstigt sind. Die Sorgen von Frau Gemeinderätin Grünn kann ich nicht verstehen, dass zehn Minuten für sie zu wenig werden. Sie wäre im Vergleich zur Pro-Kopf-Redezeit z.B. der stärksten Fraktion der SPÖ sogar aufgewertet. Ein einzelner SPÖ-Mandatar hätte nicht so viel Redezeit, wie Gemeinderätin Grünn alleine. Gut, es ist zu verstehen, Sie möchten das nicht, Sie möchten Ihre Anträge weiterhin in epischer Breite ausleben. Ich weise aber darauf hin, dass das nicht gerade billig ist. Es geht auch ein bisschen um das Personal. Personal, das einen Arbeitstag hat, der bereits um 7 Uhr, spätestens um 8 Uhr begonnen hat und das dann bis 22 Uhr und oft länger sitzen muss. Ich ersuche ein bisschen an die Mitarbeiter zu denken und an die Frage, ob sich für solche langen Gemeinderatssitzungen dann noch Personal findet, das sich gerade im Stenographenbereich freiwillig zur Verfügung stellt. Ich danke.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, meine Damen und Herren des Gemein derates, die Fraktionsobleute und die Vertreter der einzelnen Gruppen saßen in den letzten beiden Jahren mehrfach zusammen, um nachzudenken, was man verbessern könnte, wie man zügiger arbeiten und wie man diese Arbeit treffsicherer machen könnte. Es gibt die großen Vorbilder, die gerade angeführt worden sind, das Europäische Parlament, das Wiener Parlament und andere demokratische Gremien. Ich glaube, es war schon an der Zeit, das Thema aufzuwerfen und darüber nachzudenken, ob man nicht auf diesem Wege etwas weiterbringen kann, um die Effizienz dieser großen Runde, die wir bilden, ein bisschen zu fördern. Es war ein Versuch. Ich nehme die Argumente gerne zur Kenntnis, bis auf das, dass es unklug ist, was die Wiener machen. Ich würde nicht sagen, dass sich das Parlament unklug verhält, soweit würde ich nicht gehen. Demokratie ist angebracht und soll ihren Raum haben, das verstehe ich. Wir sind aber in einer Gruppe, die Dinge erledigt, die im Vorfeld bedacht worden sein müssen. Keine Gruppierung hat in diesem Haus und bei dieser Veranstaltung jemals ihre Meinung wesentlich geändert, nur weil jemand länger oder kürzer gesprochen hat. Unter diesem Aspekt ersuche ich noch einmal um Verständnis und um Zustimmung. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Hochedlinger kommt wieder um 16.52 Uhr in die Sitzung. Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Riha berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 4 Baumsterben im Linzer Gemeindegebiet und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, seit einiger Zeit ist bekannt, dass die Eschen im Winklerwald durch Schädlinge geschwächt waren und daher rigoros geschlägert wurden. Die Bevölkerung ist in Bezug auf das Baumsterben verunsichert und sorgt sich um den Zustand der Bäume auf anderen Waldflächen in Linz. Um den Erhalt der Waldflächen in Linz sicherzustellen und sowohl die Luftqualität weiterhin positiv zu beeinflussen, als auch die Wälder im Hinblick auf den Erholungswert für die Linzer zu erhalten, sollen daher zeitnah Maßnahmen gesetzt werden. Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Das zuständige Mitglied der Stadtregierung wird ersucht, eine Strategie zu entwickeln, die zum Ziel hat, die Linzer Wälder nachhaltig zu sichern und die Waldgesundheit im Allgemeinen zu verbessern. Diese soll nach Fertigstellung dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 2. Die Aufforstung im ‚Winklerwald‘ soll ehestmöglich mit standortangepassten Jungbäumen durchgeführt werden, um zeitnah ein geschlossenes Waldgebiet wieder herzustellen. Dabei ist ein Mischwald anzustreben. Sollten die Kosten nicht durch das Budget abgedeckt sein, wird der zuständige Referent ersucht, ein Sponsoring-Konzept zur Finanzierung zu erstellen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen aus der Bedeckungsgruppe des Voranschlags 2018 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Ich bitte um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, gleich nach dem Antrag J 3 über die Beschränkung und Selbstbeschränkung bei Anträgen, die man im Gemeinderat einbringt, kommt jetzt Antrag J 4 ,Baumsterben‘ im Linzer Gemeinderat. Ich bin ein bisschen verwundet, denn Antworten auf diesen Antrag gibt und gab es in allen Punkten schon in der Ausschusssitzung vom Jänner, wo Sie, Frau Kollegin Riha, ebenfalls zugegen waren. Im Einzelnen dazu: Das Forstgesetz regelt die Vorgehensweise ganz eindeutig. Die Abteilung Stadtgärten hält sich natürlich daran und hat eine Strategie, wie sie nachhaltig damit umgeht. Abgesehen von einer nachhaltigen Bewirtschaftung der städtischen Wälder, geht es darum, dass der Borkenkäferbefall möglichst dezimiert wird und die Eschen, die vom bekannten Schlauchpilz befallen werden, ebenfalls, wenn sie Gefahr bedeuten, geschlägert werden. Das ist im konkreten Fall im Winklerwald so und es wird - im Ausschuss wurde darüber berichtet - bei nächster Gelegenheit nachgepflanzt. Das geht im Winter selbstverständlich nicht. Sie bringen nach dem Jänner im März-Gemeinderat einen Antrag dazu ein und sagen vorher, dass wir überlegen sollten, wo wir ein bisschen sparen können, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht belastet werden. Ich glaube, Herr Klubobmann, dass Sie den Antrag ebenfalls unterschrieben haben. Sie könnten sich ein bisschen auf die eigene Brust klopfen und die Medizin zu sich nehmen, die Sie selber verordnen wollen. Vielleicht noch ein paar kleinere Informationen: Natürlich werden standortgerechte Bäume verwendet, um dort wieder aufzuforsten. Es werden nur kaputte und kranke Bäume herausgeschlägert. Selbstverständlich werden Naturschutzmaßnahmen beachtet, wie z.B. Spechtbäume, die man erhält und da und dort wird Totholz liegengelassen, um Käfern und Kleinlebewesen eine Überwinterung zu ermöglichen. So gesehen, gab es in dieser Ausschusssitzung aus der Abteilung und vom zuständigen Direktor eine umfassende Information. Wir werden uns selbstverständlich der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn etwas schon in Umsetzung ist oder bereits getan wurde, dann stellt sich immer die Frage, ob man dem dann trotzdem zustimmen kann oder nicht. Das ist dann immer eine Frage des Signals oder des guten Willens. In dem Fall sehe ich auch, dass Vizebürgermeister Baier einiges in die Wege geleitet hat. Ich denke, dass wir im Fall dieses Borkenkäferbefalls manchmal wirklich leider nicht anders können, als Bäume zu schlägern. Es ist uns gleich wichtig, sich dementsprechend intensiv um das gesunde Grün in der Stadt zu bemühen und zu verhindern, dass Stadtgrün, vor allem durch Tiefgaragenprojekte und Baustellen in dicht bebautem Gebiet gefährdet wird. Zum Beispiel haben wir im September 2017 einen Antrag gestellt, bei dem es um eine klare Strategie zum Schutz und Ausbau der Grünflächen und der Parkanlagen in Linz gegangen ist. Interessanterweise hat sich die freiheitliche Fraktion der Stimme enthalten. Jetzt gibt es bei den Freiheitlichen in Bezug auf Bäume offenbar einen Wandel, den man nur unterstützen kann. Wir werden diesem Antrag deswegen unsere Zustimmung geben. Wenn es darum geht, das Stadtgrün, vor allem in dicht bebautem Gebiet zu schützen und auszubauen oder beim Baumschutzgesetz, würden uns aber wünschen, dass die Freiheitlichen das nächste Mal wieder dabei sind. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Köck: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben dieses Thema intern diskutiert. Ich muss ehrlicherweise sagen, dass Teile davon offensichtlich im Wirtschaftsausschuss diskutiert wurden. Ich bin leider nicht im Wirtschaftsausschuss. Dieses Eschensterben im Winklerwald ist jetzt massiv aufgetreten und hat Auswirkungen auf das gesamte Linzer Stadtgebiet. Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Geschäftsbereiche Konzepte und Ideen haben. Offensichtlich gibt es aber noch Informationsbedarf, vor allem was das gesamte Linzer Stadtgebiet angeht. Insofern glaube ich, dass man darüber schon reden könnte. Wir werden deshalb diesem Antrag zustimmen.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Riha: „Ich möchte darauf hinweisen, dass wir nicht von Parkanlagen reden, sondern von Wäldern. Die Parkanlagen sind natürlich wichtig, sie werden bereits im Baumkataster erfasst. Hier werden Bäume nur im Einklang mit der Linzer Baumschutzinitiative gefällt. Es gibt außer Parkanlagen große Waldflächen im Linzer Stadtgebiet, die von eingeschleppten Krankheiten bedroht sind, welche unsere Wälder vernichten. Hier muss dringend gehandelt werden, wenn wir unsere Natur und unsere Heimat erhalten wollen. Leider wurden im Winklerwald nicht nur die Eschen gefällt, sondern alle Bäume. Es mangelt hier angeblich an der Koordinierung. Bitte richten Sie meinen Appell Herrn Vizebürgermeister Baier aus, dass in Zukunft die gesunden Bäume verschont werden sollen. Das ist jetzt nicht der Fall, deshalb mein Antrag. Es ist natürlich einfacher, wenn man alle Bäume niedermäht und nicht selektiert. Die gesunden Bäume sollten aber jedenfalls verschont werden. Es werden sogar resistente Eschen gezüchtet, damit man diese in Zukunft pflanzen kann. Vom Borkenkäfer war nie die Rede, denn Borkenkäferbefall gibt es nicht so viel. Es geht wirklich nur um die Eschen. Ich war im Ausschuss. Herr Vizebürgermeister Baier hat gesagt, dass wir das erfassen werden. Das ist mir aber zu wenig. Ich wollte schon noch einmal nachhaltig darauf hinweisen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der der ÖVP-Fraktion (11) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grabmayr berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 5 Friedensresolution der in Linz friedlich zusammenlebenden Volksgruppen zur Mäßigung im aktuellen türkisch-kurdischen Konflikt In Nordsyrien und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Linz ist seit vielen Jahren Friedensstadt. Gleichzeitig ist die Stadt seit mehreren Jahren Aufenthaltsort vieler Mitglieder der türkischen und kurdischen Ethnie. Beide Volksgruppen sind in Linz in Vereinen organisiert, die auch mit diversen Integrationsgremien der Stadt zusammenarbeiten. Leider hat sich in letzter Zeit die Problematik dieser Volksgruppen bis zu einem bewaffneten Vorgehen in Nordsyrien zugespitzt. Wir Freiheitlichen sind daher davon überzeugt, dass es ein Zeichen von hohem symbolischem Wert wäre, wenn die türkischen und kurdischen Vereine der Friedensstadt Linz einen gemeinsamen Appell zur gegenseitigen Mäßigung verfassen würden. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Das für Integration zuständige Stadtsenatsmitglied wird mit der Organisation, Durchführung und Leitung von Gesprächen mit den im Linzer Integrationsbeirat vertretenen türkischen und kurdischen Vereinen betraut. 2. Ziel dieser Gespräche ist eine gemeinsame Friedensresolution des Ersuchens um Mäßigung der in der Friedensstadt lebenden türkisch- und kurdisch stämmigen Bevölkerung, aufgrund des aktuell in Nordsyrien ausgetragenen Konfliktes beider Völker.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2018 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Wortmeldung Gemeinderätin Büyükkal: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, für mich stellt sich die Frage, warum wieder versucht wird, Politik aus dem Ausland nach Linz zu holen. Im Besonderen schockiert es mich, dass diese Forderung gerade von jener Fraktion kommt, die die türkische Politik und die türkischen Konflikte im Ausland in Österreich als unerwünscht erklärt. Wer sich die Mühe gemacht hat, die in Linz vertretenen türkischen und kurdischen Vereine näher kennen zu lernen, wird wissen, dass sowohl Vorstandsmitglieder, als auch die aktiven und passiven Mitglieder vielfältig und multikulturell sind. Sie wieder auseinander zu dividieren, um sie anschließend zu Gespräche über Konflikte einzuladen, die bislang hier keine Rolle spielen, ist widersinnig. Wer sich die Mühe gemacht hat, sich mit der in Linz lebenden türkisch- und kurdisch-stämmigen Bevölkerung auszutauschen, wird wissen, dass die aktuelle Situation in Nordsyrien keine negativen Einflüsse auf das friedliche Zusammenleben beider Völkergruppen hat. Vor allem aber, wer sich die Mühe gemacht hat, sich mit den in Linz lebenden Menschen, ihren vielseitigen Kulturen und Ansichten auseinander zu setzen und wem die Friedensstadt Linz ein echtes Anliegen ist, der wird wissen, dass den Repräsentanten aller Bevölkerungsgruppen in Linz ein friedliches Zusammenleben ein besonderes Anliegen ist. Darum haben wir einen gut funktionierenden Migrations- und Integrationsbeirat, mit dem wir uns über Herausforderungen für das Zusammenleben in Linz unterhalten und gemeinsame Lösungen dafür finden. Wir stellen aber immer wieder fest, dass es nicht klug und produktiv ist, Konflikte von Volksgruppen in anderen Regionen zum Inhalt des Austausches hierzulande zu machen, damit aus diesem Austausch hierzulande keine Auseinandersetzungen oder gar Konflikte werden. Der vorliegende Antrag versucht wieder einmal die in Linz lebende Bevölkerung auseinander zu dividieren. Es wird ignoriert, dass sich die hier lebenden Volksgruppen auf das konfliktfreie Zusammenleben in Linz konzentrieren. Es wird ignoriert, dass die hier lebenden Menschen keinen Einfluss auf die Konflikte in anderen Regionen haben, teilweise nicht einmal über Kontakte zu Menschen in diesen Regionen verfügen. Vor allem wird ignoriert, dass es leider sehr viele gewalttätige Auseinandersetzungen und Konflikte zwischen Völkern auf der Welt gibt, nicht nur in Nordsyrien, sondern etwa auch im Kosovo oder in der Ukraine, im Katalonienkonflikt oder im Konflikt zwischen den USA und Mexiko. Mit diesem Antrag wird böswillig unterstellt, dass nur Türken und Kurden ein Problem miteinander hätten. Eine Unterstellung, die ich scharf zurückweisen möchte, weil wir in Linz versuchen, unsere Meinungsverschiedenheiten im friedlichen Dialog zu lösen und deshalb Konflikte in anderen Regionen nicht nach Linz ziehen. Darum wird die SPÖ-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen und sich der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Büyükkal, Ihre Argumentation ist leider nicht ganz schlüssig, weil Sie bis zu einem gewissen Grad irren. Im letzten Sommer, während des Gemeinderates, kam es am Linzer Hauptplatz vor dem Linzer Rathaus zu Gewalttätigkeiten der von Ihnen beiden angesprochen Ethnien, sodass die Polizei eine dieser beiden Gruppen in den Linzer Rathaushof in Sicherheit gebracht hat. Soweit her ist es bisher nicht mit dem wirklich guten Kontakt dieser Gruppen. Ich weise entschieden zurück, dass, wenn man ein Friedenssignal setzt, das eine Beleidigung für diese zwei Volksgruppen bzw. ein Affront wäre, weil man es nicht für alle gleichzeitig macht. Da wird nie etwas herauskommen. Ich bin schon etwas betroffen, dass man ein gut gemeintes Friedenssignal aus taktischen Gründen nicht akzeptieren will. Ich ersuche alle noch einmal über meinen Antrag nachzudenken und für ein friedliches Signal aus Linz zu stimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (20) und Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, NEOS, sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Hochedlinger verlässt die Sitzung um 17.12 Uhr. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 6 Parkplatznot der Bewohner mittels aktivem Parkraummanagement entgegenwirken – Start eines Pilotprojektes für die Innenstadt und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, auch in diesem Antrag geht es, wie nicht selten in diesem Haus, um die Parksituation. Die Idee ist, etwas ins Laufen zu bringen. Wir setzen uns in diesem Fall einen Rahmen, indem wir sagen, die Innenstadt hat es verdient – ähnlich wie die Außenrandbezirke -, dass die Bereitstellung von Parkplätzen für die Bevölkerung unterstützt wird. Die Autos könnten unter die Erde verlegt werden, wenn sie parken. Dass es in der Innenstadt mit den Parkplätzen nicht einfach ist, wissen alle. Das haben alle meine Gesprächspartner aus den verschiedenen Fraktionen in den Vorgesprächen ähnlich gesehen. Mir ist schon klar, dass es dazu unterschiedliche Lösungsansätze und Strategien gibt und dass das nur ein Teil sein kann, um die Parkplatzproblematik einer Lösung zuzuführen. Wir glauben aber, es braucht einen Schritt um Lösungen voranzutreiben. Deswegen haben wir schon avisiert, dass wir der Resolution, die heute von der SPÖ eingebracht wird, zustimmen. Wir wollen damit zeigen, dass es uns nicht um irgendwelche fundamentalen einseitigen Schritte geht, sondern um eine Gesamtstrategie. Eine Resolution und auch die Ideen, die Lorenz Poto?nik vor einem Jahr eingebracht hat, im Domviertel doch mit Expertinnen und Experten eine Gesamtschau mit fundierten und gutem Datenmaterial durchzuführen, können dazu beitragen. Leider sind diese Schritte verhallt. Wir wollen Bewegung in die Sache bringen. Natürlich hat die Stadt durch die Parkraumbewirtschaftung Einnahmen. Das ist sicher etwas, was in Erwägung gezogen werden kann. Es gibt auch Budgetansätze dazu, die im Antrag angeführt sind. Im Endeffekt geht es aber darum, der Stadt eine aktive koordinierende Rolle im Sinn eines Parkraummanagements zukommen zu lassen und dafür für eine zukünftige Mehrheit zu werben. Dass das heute für diesen Antrag noch nicht so ist, nehme ich zur Kenntnis. Ich bitte daher, diesen Antrag einem Ausschuss zuzuweisen, in dem Fall dem Verkehrsausschuss. Vielleicht kann dort der Fokus noch einmal ganz deutlich darauf gelegt werden, diese Datenerhebung und damit gute Entscheidungen vorzubereiten - so wie im Pkt. 2 des Antrages aufgelistet – und ein Pilotprojekt in Angriff zu nehmen. Vielleicht kann über die Parteigrenzen und über die Fraktionsgrenzen hinweg ein Einvernehmen hergestellt werden. Ich darf ein wenig verschmitzt auf den dritten Punkt des Antrages hinweisen, der die Kostenbedeckung regelt. (Beifall ÖVP) Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die zuständigen Stellen der Stadt werden im Sinne der obigen Ausführungen beauftragt, mit privaten Garagenbetreibern und Stellplatzanbietern praxisgerechte und vertretbare Vereinbarungen und Fördermodelle auszuarbeiten, die es auch den Bewohnerinnen und Bewohnern in der Innenstadt ermöglichen, zu leistbaren Bewohnertarifen externe Stellplätze anmieten zu können. 2. Dazu sollen im zuständigen Ausschuss alle Informationen und Daten zur Parkplatzproblematik aufbereitet werden und ein Pilotprojet unter begleitender Beratung der vielfältigen Aspekte ausgearbeitet werden. 3. Die Bedeckung von eventuell heuer bereits anfallenden Mehrkosten soll durch Umschichtung im laufenden Budget bzw. durch Bedeckung in den Folgejahren erfolgen.‘ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Krendl: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Damen und Herren, erstens ist anzumerken, dass die von der ÖVP im Antrag angeführten 9,7 Millionen Euro Einnahmen an Parkgebühren und Strafgelder nicht der Wahrheit entsprechen, es sind 8,9 Millionen Euro. Zudem gibt es seitens des Verwaltungsstrafgesetzes keine Zweckwidmung. Zum Auslastungsgrad von teilweise unter zehn Prozent ist festzuhalten, dass aufgrund der jährlichen ÖVP-Anfragen an den damaligen Vizebürgermeister Forsterleitner bzw. seinen Vorgänger, Stadtrat Mayr, zuletzt 2014 die Einnahmen pro Stellplatz und Rayon erhoben wurden. 2014 war der Auslastungsgrad bei sieben von 23 Rayonen unter zehn Prozent. Dabei handelt es sich jedoch größtenteils um Randgebiete. 2016 wird die Parkraumbewirtschaftung aus Einnahmen aus Automaten, Parkmünzen und Pauschalierung errechnet und lag 2016 bei 18,5 Prozent. Für 2017 wird gerade am Controllingbericht gearbeitet. Es handelt sich daher um den finanziellen Auslastungsgrad. Die Auslastung durch Kraftfahrzeuge mit Bewohnerkarten und Behindertenausweisen oder Befreiungskarten aufgrund mobiler Sozialer Dienst und E-Autos sind daher in diesen Erhebungen nicht berücksichtigt. Würde man diese berücksichtigen, wäre der Auslastungsgrad natürlich jedoch wesentlich höher. Außerdem ist es das Ziel, weniger Fahrzeuge in die Stadt zu holen. Eine Parkförderung wäre daher komplett kontraproduktiv. Dazu kommt noch, dass wir uns dann überlegen müssen, wie wir die übrigen Linzer, die ihre Parkplätze alleine finanzieren müssen, da sie nicht in der Innenstadt wohnen, fairerweise entschädigen. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich in diesem Fall den Ausführungen der FPÖ anschließen. Wir werden uns auch der Stimme enthalten. Wir jammern über zu viel Verkehr in der Innenstadt und dass das NOX über den Grenzwerten liegt. Es gibt Bürgerinitiativen, die für eine Verkehrsentlastung in der Innenstadt kämpfen, wie beispielsweise im Domviertel. Die zweite Schienenachse schläft ein und das Park-and-ride im Umland wird nur schleppend umgesetzt. Es ist dann schon ein bisschen komisch, dass man den motorisierten Individualverkehr in der Innenstadt noch dazu fördern soll. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Davon einmal abgesehen, muss man sagen, dass es z. B. in der Pfarrplatzgarage sogar jetzt schon einen reduzierten Monatstarif für AnrainerInnen gibt. Für uns ist eine Förderung für motorisierten Individualverkehr in der Innenstadt jedenfalls der falsche Weg, es müsste in die andere Richtung gehen. Wir werden daher den Antrag nicht unterstützen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Balihodzic: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, auch die SPÖ wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Zum Antrag J 6 möchte ich zu Beginn erwähnen, dass es sehr lobenswert ist, dass die Parkplatznot der BewohnerInnen in Linz nun eine breite Aufmerksamkeit im Gemeinderat bekommen hat. Es ist ein sehr wichtiges Thema, eine Alltagsproblematik der BürgerInnen der Stadt Linz, die es zu lösen gilt. Die SPÖ hat auch schon öfters auf diese Not hingewiesen und mehrmals versucht, die Parkplatzproblematik zu lösen. Eine Lösung ist vorhanden und wurde heute mehrmals erwähnt. Die Lösung ist bekannt, elegant und man möchte meinen, dem Anschein nach relativ einfach umsetzbar. Eine simple Textkorrektur im Oberösterreichischen Parkgebührengesetz ermöglicht es, neue Wege zu gehen, neue Konzepte zu entwickeln und die Parkplatzproblematik dauerhaft zu managen. In diesem Sinne – auch schon bekannt – reicht die SPÖ heute eine Resolution ein, in der das Land Oberösterreich ersucht wird, den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen. Zurück zum Antrag J 6. Es ist nicht sinnvoll, Experimente und Pilotprojekte nach einem restriktiv interimistischen Gesetz im Gebiet der Innenstadt durchzuführen, wie es im Antrag J 6 vorgesehen ist. Auch etwaige Ausnahmegenehmigungen – ebenfalls im Antrag erwähnt – wären obsolet, wenn das Gesetz die Beschränkung für die Gemeinden durch eine simple Umformulierung aufheben würde. Private Garagenbetreiber und Stellplatzanbieter zu subventionieren, um leistbare Bewohnertarife zu ermöglichen, ist nicht im Interesse der Stadt. Vielmehr erfordert es eine effektive und effiziente Parkraumbewirtschaftung mit mehr Gestaltungsfreiraum durch die Gemeinde, wie es auch bereits in anderen Städten umgesetzt wurde und hervorragend funktioniert. Linz verliert leider zu den anderen Städten den Anschluss. Wie gesagt, die SPÖ wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Ich bitte die Gemeinderäte die Resolution im Anschluss ebenfalls zu unterstützen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Rosenmayr: „Herzlichen Dank für den nochmaligen Austausch der Informationen. Ich glaube, es würde nichts dagegen sprechen, so einer Idee in einem Ausschuss noch einmal nachzugehen, unter dem Aspekt, dass es ein Teil einer Lösung sein könnte, um im Innenstadtbereich dann vielleicht eine Parkraumbewirtschaftung zu haben, die ein bisschen effizienter ist und das Wort Management verdient. Ich bitte daher, diese avisierten Enthaltungen vielleicht noch einmal zu überdenken und einer Zuweisung zum Verkehrsausschuss zuzustimmen.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages zum Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und Die Grünen (8) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15), Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger verlässt um 17.21 Uhr die Sitzung. Vizebürgermeisterin Hörzing: „Wir kommen zum Tagesordnungspunkt J 7, der sich mit dem Stadtteil Harbach und den dortigen Jugendlichen beschäftigt. Nachdem wir unter J 14 einen ähnlichen Antrag haben, ersuche ich im Sinne der Zeitökonomie – soweit das möglich ist – zumindest die inhaltlichen Positionen gleich gemeinsam auszutauschen. Die Anträge an sich, lasse ich im Sinne der Tagesordnung wieder so abstimmen.“ Gemeinderätin Mayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 7 Sozialpolitische Hilfestellungen für die Jugendlichen bzw. die Bürgerinitiative im Stadtteil Harbach und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Jugendliche des Stadtteiles Harbach halten ihre regelmäßigen Treffen im Harbachpark ab, wo ein vom Verein Jugend und Freizeit errichteter, offener Pavillon in Form eines Stahlgerüstes zur Verfügung steht. In diesem Unterstand sind die jungen Leute aber jeder Art von Witterung ausgesetzt, auch die notwendigen WC-Anlagen fehlen. Im nahe gelegenen Volkshaus Harbach gäbe es innerhalb des Gebäudes zum einen eine Toilette, zu der der Portier den Jugendlichen jedoch das Betreten untersagt. Zum anderen besteht beim Volkshaus eine Außentoilette, welche auf der städtischen Homepage als öffentliche Toilette-Anlage ohne Personalbesetzung ausgewiesen ist, die aber seit Jahren - angeblich aufgrund eines Defektes - außer Betrieb und verschlossen ist. Ein sozialraumorientiertes Konzept für diese Jugendgruppen ist bislang nicht bekannt. Ein solches sollte erstellt werden, um im Rahmen dessen auch die Fragen zu beantworten, wo bzw. wie sich die Jugendlichen im geeigneten Rahmen treffen können. Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Das für die städtischen Liegenschaften zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, die Außentoilette beim Volkshaus Harbach wieder in Stand setzen zu lassen bzw. für die Bevölkerung zu öffnen. 2. Das für soziale Angelegenheiten zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, ein sozialraumorientiertes Konzept zur Unterstützung der Jugendgruppe und der Bürgerinitiative im Stadtteil Harbach zu erstellen und im Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport darüber zu berichten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Ich möchte noch sagen, dass wir dem Antrag J 14 der NEOS natürlich unsere Zustimmung geben werden. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den gemeinsam von den Gemeinderatsfraktionen der NEOS, Die Grünen und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, eingebrachten Antrag J 14 Ein Jugendtreff für Harbach: Engagement der Bürgerinitiative unterstützen und führt aus: „Danke, Frau Vorsitzende, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme der Aufforderung sehr gerne nach. Es ist sehr sinnvoll, diese Anträge gemeinsam zu besprechen. Sie haben unter J 14 den vorliegenden Antrag meiner Fraktion der NEOS, der Grünen sowie der KPÖ, der inhaltlich weitgehend dem ähnlich ist, was seitens der ÖVP unter J 7 beantragt wird. Es gibt auch einen Punkt, den ich erwähnen möchte. Im Antrag der ÖVP wird auf die Öffnung des Außen-WCs abgezielt. Vorher haben wir über die Effizienz von Gemeinderatsdebatten gesprochen und ich möchte daher nicht zu den Erläuterungen über das Außen-WC übergehen. Ich möchte nur dazusagen, dass es ein Problem mit Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten gab. Wenn Sie dieses WC wieder öffnen, haben Sie das gleiche Problem wieder. Wir ersuchen daher, den Antrag J 7 getrennt abzustimmen und zwar erstens den Punkt mit dem Außen-WC und zweitens den Punkt mit dem sozialraumorientierten Konzept. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Vizebürgermeisterin Karin Hörzing wird beauftragt, im zuständigen Ausschuss Beratungen aufzunehmen, wie (in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative und den Jugendlichen vor Ort) Lösungen gefunden werden können, die die Aufenthaltssituation für die Jugendlichen nach deren Vorstellungen verbessert.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Zu beiden Anträgen liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Wundsam: „Nachdem ich mindestens einmal in der Woche im Volkshaus Harbach bin, kenne ich die Situation vor Ort natürlich sehr gut und verstehe die Forderung nach einer Außentoilette. Die ist absolut berechtigt und dem stimme ich auch zu. Im Park sind sehr viele Leute, sei es im Sportbereich oder nur um spazieren zu gehen und die brauchen diese Toilette. Ich darf mich schon jetzt recht herzlich bei Frau Stadträtin Regina Fechter bedanken. Sie hat das Ganze bereits in die Wege geleitet und ein sehr konstruktives Gespräch mit den Vertretern der Bürgerinitiative geführt. Die WC-Anlage wird renoviert, das kostet 8000 Euro. Das ist dieses Mal ein bisschen teurer, weil die WC-Anlage nach dem Vorbild der Sportstadien renoviert wird. Das heißt, dass sie weitgehend unzerstörbar sein wird. Ich denke, dass sich diese Investition auf alle Fälle lohnen wird, der Bedarf ist jedenfalls vorhanden. Die WC-Anlage soll zu bestimmten Öffnungszeiten - das ist einmal ein Probegalopp - zwischen 12 und 18 Uhr aufgesperrt werden. Noch einmal recht herzlichen Dank. Die jetzige Situation, dass die Leute nur ins Volkshaus auf die Toilette können, wenn das Volkshaus besetzt ist, ist unbefriedigend. Ich möchte kurz auf den Antrag eingehen. In eurem Antrag, Maria, steht, dass die Anlage seit Jahren angeblich aufgrund eines Defektes außer Betrieb und verschlossen ist. Das klingt so, als wenn die Stadt Linz müßig wäre. Wir reden nicht von einem verstopften Abflussrohr, das nicht und nicht repariert worden ist. Maria, du kennst die Situation wahrscheinlich genauso, wie ich. Die WC-Anlagen sind bitte nicht nur einmal repariert worden, sondern wurden fünfmal brutal zerstört. Ich habe selbst gesehen, dass die Waschbecken herausgerissen und die Klomuscheln zertrümmert waren und nur mehr weiße Scherben auf der Toilette lagen. Die Anlage wurde fünfmal zerstört und viermal renoviert. Wenn die Stadt Linz irgendwann hergeht und sagt, okay, dann schließen wir diese Anlage, dann habe ich auch Verständnis dafür. Ich möchte nur einbringen dass die Stadt Linz in dieser Angelegenheit nicht müßig war, sondern dass wir es dort mit massivem Vandalismus zu tun hatten. Dank Stadträtin Fechter wird das aber geregelt. Für den Wunsch der Jugendlichen nach einem Raum habe ich vollstes Verständnis. Sie besuchen den Park gern. Im Sommer ist es schön, aber im Winter, wenn es draußen kalt ist, ist das nicht lustig. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass die Jugendlichen einen warmen Raum suchen. Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, dass es in der Hauptstraße 74 – das ist vom Volkshaus Harbach nicht so weit weg – das U1 gibt. Dort wird für Jugendliche ein sehr, sehr gutes Programm angeboten, sei es Sport, Spaß, Ausflüge, Workshops, Freunde treffen, Musik hören oder Playstation spielen – alles Mögliche, was Jugendliche einfach gern tun. Dort gibt es ein Angebot mit fünf Betreuern und Betreuerinnen, die eine entsprechende Ausbildung haben. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass das nicht nichts ist. Es ist nicht so, dass die Urfahraner Jugendlichen keine Möglichkeit haben. Sie haben natürlich die Möglichkeit im Winter dorthin zu gehen. Aber nichtsdestotrotz wünsche ich mir auch für Harbach eine gute Lösung. Ich rege deshalb an, diesen Antrag zuzuweisen. Ich möchte einen Abänderungsantrag zu J 14 stellen. Das heißt, wir beantragen die Streichung der Wortgruppe ‚nach deren Vorstellungen‘. Eine gemeinsame Lösung beinhaltet, dass natürlich auch die Interessen anderer Parkbesucherinnen und Parkbesucher berücksichtigt werden, weshalb es möglicherweise nicht ausschließlich nur um die Vorstellungen der Jugendlichen gehen kann. Daher lautet der geänderte Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Vizebürgermeisterin Karin Hörzing wird beauftragt, im zuständigen Ausschuss Beratungen aufzunehmen, wie (in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative und den Jugendlichen vor Ort) Lösungen gefunden werden können, die die Aufenthaltssituation für die Jugendlichen (Wortgruppe gestrichen) verbessert.‘ Noch einmal, wir können nicht wissen, was deren Vorstellungen sind und darum lassen wir uns dabei nicht wirklich fixieren. Wenn die Leute sagen, sie möchten ein schönes Baumhaus, dann ist das schön, aber das wird es so wahrscheinlich nicht spielen. Ich ersuche um Zuweisung meines Abänderungsantrages in den Sozialausschuss und darum den Antrag der ÖVP getrennt in Punkt 1 und 2 abstimmen zu lassen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, man muss schon ganz ehrlich sagen, dass es der Hartnäckigkeit – im positivsten Sinne - der Bürgerinitiative zu verdanken ist, dass wir heute zumindest zu einer Willensbekundung kommen, dass wir darüber reden. Im Jänner gab es noch andere Signale von der SPÖ. Insofern zahlt es sich schon manchmal aus, wenn man als Bürgerinitiative nicht lockerlässt. Wir alle, die wir mehrfach mit der Bürgerinitiative zu tun gehabt haben, wissen, wie engagiert die Leute dort sind. Die Jugendlichen dort sind gewillt, mitzuarbeiten und ihre Ideen einzubringen. Deswegen finde ich es als ersten Schritt wirklich gut, dass wir uns jetzt darüber einig sind, dass sich der zuständige Ausschuss in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative und den Jugendlichen überlegt, wie man die Situation verbessern kann. Wir haben ,nach deren Vorstellungen‘ geschrieben, weil wir vorher gemeinsam reden wollten um dann deren Vorstellungen zu kennen. Aber wenn man sich da nicht ganz festlegen will, soll mir das auch recht sein. Es bleibt übrig, dass es eine Verbesserung in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und der Bürgerinitiative geben soll. Bei der Sache mit der Toilette arbeiten seit Dezember mehrere Stellen an möglichen Lösungen. Ich wurde von der Bürgerinitiative darüber informiert, dass es gestern ein sehr konstruktives Gespräch mit Frau Stadträtin Fechter gab. Darüber wurde schon berichtet. Danke an die Bürgerinitiative, an die Jugendlichen und an die Zusammenarbeit unter den Fraktionen. Ich glaube, es hat gut funktioniert, wir haben uns gut ausgetauscht und hoffentlich letztendlich gemeinsam etwas auf den Weg gebracht. Die getrennte Abstimmung beim ÖVP-Antrag passt für uns auch. Wir stimmen beiden Punkten zu. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Damen und Herren, ich werde es kurz machen. Für uns ist ganz klar, dass wir bei Punkt 1 des Antrages J 7 selbstverständlich zustimmen, weil die Jugendlichen dort eine Möglichkeit haben sollen, ein WC aufzusuchen. Wir werden uns bei Punkt 2, der Zuweisung der SPÖ anschließen und der Zuweisung bei J 14 ebenfalls. Dem Abänderungsantrag der SPÖ werden wir auch zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass im Ausschuss darüber noch einmal beraten gehört.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Werte Frau Vizebürgermeisterin, jetzt ist schon sehr viel Richtiges gesagt worden. Ich möchte nur anmerken, dass man sich wahrscheinlich auch der Frage stellen muss, ob nicht auch die Kürzungspolitik im Jugendbereich mit den Schließungen der Jugendzentren eine Rolle spielt. Die Jugendlichen haben offensichtlich größere Bedürfnisse als die Stadt momentan glaubt, erfüllen zu müssen. Ich denke, das ist ein ganz klarer Auftrag. Das sind wirklich die Folgewirkungen einer Kürzungspolitik in einem Bereich, der sehr sensibel ist. Man hätte diese Konflikte nicht, wenn die Jugendlichen eine Möglichkeit hätten, irgendwo in ihrer Nähe hinzugehen. Es ist schon richtig, Frau Gemeinderätin Wundsam, dass es in der Hauptstraße das Jugendzentrum gibt. Ich glaube, wir waren am selben Tag dort, als dieses Treffen mit der Bürgerinitiative war. Dort haben jene, die schon ein wenig Älteren waren, schon gefragt, warum es Dornach nicht mehr gibt. Dorthin sind sie gegangen, als sie jung waren und Beratung gebraucht haben. Man muss sich etwas überlegen, dass man im Jugendsektor wieder mehr Förderung macht und schaut, was die Jugendlichen brauchen. Man darf sich nicht zurücklehnen, sonst werden wir immer hier sitzen und solche Sachen, die aufgrund der Sparpolitik entstehen, beheben müssen. Ich möchte noch anmerken, dass es vielleicht einmal gut wäre, über die Personalsituation im Volkshaus Harbach nachzudenken. Es gäbe eine Möglichkeit, dort mehr Personal hinzuschicken, das das regeln kann. Wir sollten nicht immer nur kürzen und sparen, sondern in Sachen investieren, die uns dann viele andere Dinge ersparen würden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich habe mich selbst noch einmal kurz auf die RednerInnenliste gesetzt, weil das in meinen Bereich fällt und es ein wichtiges Signal ist, wie man in Zukunft damit umgeht. Es geht natürlich auch darum, für Jugendliche Räume zu schaffen und sie in den Sozialräumen in denen sie sich aufhalten zu betreuen, zu unterstützen und helfend eingreifen zu können. Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn hat zum Schluss eingebracht hat, dass es für die Jugendlichen die Möglichkeiten gibt sich im ‚U 1‘ zu treffen. Ich möchte darauf hinweisen, dass es nicht nur das ‚U1‘ sondern auch das ‚Ann and Pat‘ gibt und viele andere Möglichkeiten, wo Räume angeboten werden, die in letzter Zeit nicht dem Sparstift zum Opfer gefallen sind. Das möchte ich noch einmal betonen, weil das wichtig ist. Wir werden aber sicher noch eingehend über dieses Thema beraten und uns im Ausschuss damit auseinandersetzen.“ Die Vorsitzende erteilt den beiden BerichterstatterInnen das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung zur Zuweisung. Ich möchte dieses Thema nur noch einmal zum Anlass nehmen, um darauf hinzuweisen, dass wir gerade an solchen Thematiken sehen, wie virulent das Bedürfnis der Bevölkerung ist, mitzureden und sich einzubringen. Es gibt in Linz derzeit einige Bürgerinitiativen. Man sieht gerade beim Handling mit dieser Bürgerinitiative, dass es bei den verantwortlichen Personen durchaus Verbesserungsbedarf im Umgang mit diesen Initiativen gibt. Es hätte viel schneller auf die Menschen zugegangen werden können und viel schneller eine Lösung gefunden werden können. Lassen Sie uns das ein Lehrstück sein, lassen Sie uns alle dazulernen und künftig viel offener, viel proaktiver auf Bürgerinitiativen zugehen. In diesem Sinne danke ich für die Debatte und freue ich mich über die Diskussion im Ausschuss.“ Gemeinderätin Mayr: „Es freut mich, dass jetzt doch endlich Bewegung in der Sache der Jugendlichen in Harbach kommt und die Toiletten renoviert werden und sich wirklich alle hier Gedanken darüber machen, wie es weitergeht. Ich persönlich habe die Initiative in Harbach von der ersten Stunde an unterstützt und ihnen unsere Räumlichkeiten des Volkshauses Harbach für ihre Treffs zur Verfügung gestellt.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag J 7 getrennt in Punkte 1 und 2 und anschließend über den Abänderungsantrag zu J 14 abstimmen. Der Punkt 1 des Antrages J 7 wird einstimmig angenommen. Der Punkt 2 des Antrages J 7 wird einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag zu J 14 wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Wimmer. Gemeinderätin Polli, BEd, berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 8 Leitprojekt für den Linzer Busverkehr, Ausbau der öffentlichen Ost-West-Verkehrsachsen und führt aus: „Schade, dass Herr Bürgermeister Luger nicht mehr anwesend ist, er hätte eine Freude damit, dass die ÖVP wieder eine Verkehrsverbesserung vorschlägt. Der zuständige Stadtrat ist anwesend. Es geht darum - wir haben heute schon darüber gesprochen -, dass einerseits die Luft durch Schadstoffe sehr belastet ist und wir andererseits täglich im Stau stehen und ganz dringend neue Wege in der Verkehrs- und Mobilitätsplanung beschreiten müssen. So soll der motorisierte Individualverkehr nicht weiter zunehmen. Der Anteil der PKW-Fahrten muss von derzeit 57 Prozent auf 50 Prozent sinken. Deshalb muss der öffentliche Verkehr massiv forciert werden. Wenn man den Stadtplan von Linz anschaut, sieht man eine starke Nord/Süd-Ausdehnung, daher verläuft der leistungsstarke Straßenbahnkorridor im Wesentlichen vom Norden (Urfahr/Dornach) in den Süden (Ebelsberg/Pichling). Es gibt aber sehr viele Arbeitsplätze, die sich außerhalb dieses Korridors befinden, nämlich im Industriegebiet im Osten. Dieser Bereich ist nur dürftig an attraktive öffentliche Busverbindungen angebunden. Wir brauchen daher in diese Richtung auch mehr öffentlichen Verkehr. Wenn man als Vergleich die Stadt Basel ansieht, die 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner hat – ein bisschen vergleichbar mit Linz –, erkennt man, dass Basel ein Straßenbahnnetz von 79 Kilometern hat. Linz hat lediglich knapp über 30 Straßenbahnkilometer, also nicht einmal die Hälfte. Insbesondere bis zur Inbetriebnahme der zweiten Straßenbahnachse, aber auch danach, soll auf einen Ausbau bzw. eine Verbesserung des Busverkehrs gesetzt werden. Neue Ost-West Bus-Achsen sind zu einem leistungsstarken Netz zu entwickeln. Dieses soll einerseits in der Lage sein, bestehende öffentliche Verkehrskorridore, die sich an der Kapazitätsgrenze befinden, zu entlasten. Anderseits sollen sie die Qualität besitzen, das gesamte Industriegebiet besser an die Stadt bzw. an die Region anzubinden. Die Wirtschaftskammer sowie die Arbeiterkammer sind in die Überlegungen einzubinden, weil sich dadurch auch bessere Bedingungen für die Arbeits- bzw. Geschäftsöffnungszeiten ergeben. Wir stellen daher nachstehenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: ‚Der städtische Verkehrsreferent wird ersucht, gemeinsam mit der Linz Linien GmbH ein Leitprojekt für den Linzer Busverkehr in die Wege zu leiten. Dabei soll das Ziel einer öffentlichen Verkehrsbeschleunigung und öffentlichen Verkehrsbevorrangung verfolgt werden sowie ein Schwerpunkt auf den Ausbau öffentlicher Ost-West-Achsen gelegt werden. Entsprechend in die Planungen einzubeziehen sind sowohl Arbeiterkammer, als auch Wirtschaftskammer.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Ich ersuche Sie im Interesse aller Bewohnerinnen und Bewohner von Linz, aber auch der, die in Linz arbeiten - gerade im Osten - um Annahme unseres Antrages.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Cornelia Polli, grundsätzlich begrüßen wir jede Initiative, die dem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs dient. Seitens der Linz AG-Linien werden diese seit geraumer Zeit verfolgt. Konkret wurden in den letzten beiden Jahren schon einige Maßnahmen für die Beschleunigung und Bevorrangung umgesetzt, weitere sind in Überlegung. Ziel dieses Konzeptes ist es sowohl die Achse Prinz Eugen-Straße Linie 17/19 tiefer in die Industriezeile einzubinden. Die Achse Mozartstraße/Weißenwolffstraße/Derfflingerstraße, Linie 46, mit den neuen O-Bussen bis zum Hafengebiet Neuland zu verlängern und in die Achse Lederergasse und Donaulände/Hafenstraße zu investieren. Bei der Entwicklung des Busnetzes sind nicht nur Überlegungen für die Ost/West-Ausrichtung, sondern auch für alle damit verbundenen Verkehrsbeziehungen notwendig. Weiters wurden auch die Siedlungsentwicklungen und möglichen Baustellen im Zuge der Errichtung der neuen Schienenachse und des Baus der Westumfahrung, welche acht Buslinien im Bereich Hauptbahnhof betreffen, berücksichtigt. Diese Konzepte werden im nächsten Schritt gemeinsam mit einem externen Institut auf ihre Verkehrswirksamkeit und Zweckmäßigkeit untersucht, um alle relevanten Quelle-Zielbeziehungen in Linz und auch von und in die Umlandgemeinden entsprechend zu analysieren und zu bewerten. Eine Umsetzung ist bereits im Laufen. Diese könnte aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten ab Herbst 2020 möglich sein. Daher halten wir den vorliegenden Antrag für obsolet und wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Strigl: „Werte Kolleginnen und Kollegen, die Verbesserungsvorschläge im Antrag von Kollegin Polli sind begrüßenswert. Wie aber Herr Kollege Pfeffer schon ausgeführt hat, arbeiten die Linz Linien tagtäglich an der Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs. Deshalb ist der Verkehr in Linz sehr attraktiv. 112 Millionen Fahrgastfahrten im Jahr 2017 spiegeln die Attraktivität des Angebotes. Und weil das Verkehrsgesamtkonzept schon in Arbeit ist und immer wieder vorangetrieben wird, finden wir auch, dass dieser Antrag obsolet ist, weil man etwas fordert was schon im Gange ist. Darum werden auch wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Polli, BEd: „Wenn es so ist, dass sich schon einiges tut, dann ist das natürlich zu begrüßen. Leider merkt man davon noch nichts, sonst hätten wir diesen Antrag nicht eingebracht. So eine Verkehrsmisere, wie sie zurzeit in Linz oft ist, darf nicht noch zwei weitere Jahre bestehen. Deshalb, je schneller umso besser, je mehr umso besser. Auch wenn schon vieles läuft, geht es zu langsam. Wenn Sie sagen, es dauert bis 2020, so ist das zu langsam und unvorstellbar. Im Interesse der Menschen, die in diesem Gebiet wohnen bzw. arbeiten, würde ich Sie ersuchen – auch wenn schon vieles im Laufen ist –, dass dieser Antrag nicht obsolet ist, sondern sehr, sehr notwendig. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 9 Hochhausentwicklungsplan für Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ‚Ein Hochhaus kann in Linz überall gebaut werden, auch in der Altstadt‘ – so titelte eine große oberösterreichische Tageszeitung im Februar dieses Jahres. In Linz wurden in den vergangenen Jahren an verschiedenen Plätzen zahlreiche Hochhausprojekte umgesetzt. Die nunmehrige Meldung zeigt, dass im Sinne der Linzer Stadtentwicklung im Hinblick auf weitere zu erwartende Hochhausprojekte dringend verbindliche Vorgaben nötig sind. Es entsteht der Eindruck, dass die Situierung und Entwicklung der Hochhäuser ohne städtebauliche Entwicklungsgrundlage (im Sinne eines Hochhausentwicklungsplanes) und ohne Einbettung in den Kontext geschieht. Hochhäuser erzeugen Umfeldqualitäten, die sich, wenn sie in der Entwicklung und Planung negiert werden, negativ entwickeln können. Mehr als bei niedrigen Bebauungen muss auf äußere Verhältnisse, wie z.B. Windlasten geachtet werden, aber natürlich auch auf die Aufenthaltsqualität, die Erdgeschosszone, die Grün- und Freiraumentwicklung, die Gemeinschaftsbereiche sowie die Einbindung der Mobilität und Infrastruktur. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, bedarf es einer gesamtheitlichen Strategie und einer Betrachtung, die sowohl auf das Gebäude selbst, das Quartier bzw. auf die ganze Stadt fokussiert ist. Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Planungsangelegenheiten zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenats wird beauftragt, die Schaffung eines Hochhausentwicklungsplans für die Landeshauptstadt Linz einzuleiten und in den Stadtentwicklungsplan zu integrieren. Die Erarbeitung soll unter Einbeziehung von Experten (Architekten, Stadtplaner, etc.), den Bürgern (mittels Bürgerbeteiligungsprozess) und der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen stattfinden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Bedeckung in den Folgejahren erfolgen. Ich bitte um Annahme des Antrages.“(Beifall ÖVP). Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Tagen und Wochen hat es in der Öffentlichkeit und in den Medien eine intensive Diskussion zum Thema Stadtentwicklung, insbesondere zum Thema der Hochhäuser in unserer Stadt gegeben. Das sehe ich grundsätzlich als ein sehr positives Faktum an, weil es ein Zeichen dafür ist, dass die Stadt einer dynamischen Entwicklung unterliegt, sich etwas tut und sich die Stadt weiterentwickelt. Diese öffentliche Diskussion ist sehr wünschenswert. Wenn man über Hochhäuser diskutiert, ist das immer eine emotionale Auseinandersetzung – immer. Es ist aber so, dass ein Hochhaus per se nicht gut und per se nicht schlecht ist. Man muss, glaube ich, ein Hochhaus immer im Kontext der Umgebung sehen und man muss jedes Hochhaus auch entsprechend einzeln beurteilen. Durch ein vorliegendes Konzept wird die Emotionalität der Auseinandersetzung weder erhöht noch verhindert. In dem Moment, in dem ein Projekt zur Umsetzung gelangt, ganz egal, ob es in einem Hochhauskonzeptplan vorgesehen ist oder nicht, wird es immer zu einer emotionalen Auseinandersetzung unter den Betroffenen führen. Ein derartiges vorgeschlagenes Konzept wird an dieser Situation wenig ändern. Es gibt zwei Modelle der Stadtentwicklung - ein normatives und ein diskursives Stadtentwicklungsmodell. Das, was in diesem Antrag gefordert wird, geht in Richtung eines normativen Modells. In Linz haben wir in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gemacht, das diskursive Modell entsprechend zu praktizieren. Ein Hochhausprojekt muss man immer im Umgebungskontext - das habe ich schon gesagt - als Einzelfall bewerten. Es gibt eine lange Tradition. Es muss eine Machbarkeit erstellt und eine Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Wir haben in Linz das Zehn-Punkte-Programm, das heute bereits bei einem anderen Tagesordnungspunkt erwähnt wurde. In diesem Zehn-Punkte-Programm werden alle wichtigen Aspekte, von der Beschattung über die Windbeeinflussung abgehandelt. Kollege Poto?nik hat bei Antrag H 1 erwähnt, dass in Linz gewisse Punkte noch nicht zur Umsetzung gekommen sind und beispielsweise der Mehrwert nicht überprüft wird. Da muss ich sagen, lieber Lorenz Poto?nik, wenn du das Zehn-Punkte-Programm durchgelesen hast, dann hast du lesen können, dass im Punkt 8 genau dieser Mehrwert behandelt wird. Das Nutzungskonzept von Hochhausprojekten ist in diesem Zehn-Punkte-Programm in Punkt 9 vorgesehen. Zu deiner Frage, was die Linzerinnen und Linzer wollen, verweise ich auf Punkt 10 den Konsultationsmechanismus, mit dem die Bevölkerung in jedes Projekt entsprechend eingebunden wird. Was würde ein Hochhauskonzept bedeuten? Die Emotionalität und die Einbindung der Bevölkerung würden sich überhaupt nicht ändern. Die zehn Punkte decken, glaube ich, relativ viel ab. Es hätte höchstens negative Auswirkungen - das wurde bereits erwähnt - auf die Grundstückspreise und würde der Spekulation Tür und Tor öffnen. Bürgermeister Luger hat in seiner Wortmeldung zuerst schon erwähnt, dass es in München ein derartiges Hochhauskonzept gibt und dort die Grundstückspreise in die Höhe geschnellt sind. Der Spekulation war Tür und Tor geöffnet. Das ist sicherlich keine Lösung. Die sozialdemokratische Fraktion wird sich daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Ich möchte aber trotzdem noch die Gelegenheit nutzen, eine kurze Anmerkung zur ÖVP zu machen. Bei der Bundes-ÖVP hat man in den letzten Tagen erlebt, dass man wenige Monate nach einer Beschlussfassung durchaus in der Lage ist, wieder einen komplett konträren Beschluss zu fassen. Das hat dort einige Monate gedauert, in Linz gehen die Uhren offensichtlich anders. Die Linzer ÖVP pflegt hier ein kürzeres Intervall. Ich erinnere daran, dass wir kurz vor 15 Uhr eine Zustimmung der ÖVP zu einem Projekt des Bruckner Towers bekommen haben, ohne dass ein Hochhauskonzept auf dem Tisch liegt. Ich habe die Vermutung, dass bei diesem Projekt die Motivlage offensichtlich eine andere ist, vielleicht auch durchaus parteipolitisch begründet. Die Vorgänge des damaligen Verkaufs des Grundstückes hat der Landesrechnungshof entsprechend untersucht und kritisiert. Also hier ist das Abstimmungsverhalten der ÖVP durchaus zu hinterfragen. Lieber Kollege Casny, ich habe eine Frage. Du hast behauptet, ein Hochhausplan hätte das Projekt einfacher gemacht. Das musst du mir erklären. Was wäre hier einfacher gewesen. Grundsätzlich gibt es für mich für dieses Verhalten eine ganz einfache Begrifflichkeit, das ist Opportunismus, dem wir nicht anhängen. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, wir haben heute schon sehr, sehr viel über Hochhäuser gesprochen und diskutiert. Das zeigt schon, dass hier sehr viel im Argen liegt. Ich bin mir nicht sicher, ob der Hochhausentwicklungsplan im Stadtentwicklungsplan optimal ist. Ob das das optimale Mittel ist, da bin ich mir nicht sicher. Aber es ist einmal ein Schritt oder besser gesagt, überhaupt ein Schritt in die Richtung, dass wir ein Instrument für die Hochhausentwicklung in Linz bekommen. Darum werden wir diesem Antrag heute auch zustimmen. Ich möchte aber schon anführen, dass es in so einem Plan eine klare Regelung brauchen würde und braucht, um Investoren Einhalt zu gebieten, um einen Mehrwert für die Stadt und für die Wohnbevölkerung herauszuarbeiten. Das fehlt derzeit gänzlich in unserer Stadt. Mit dem Hochhausentwicklungsplan ist es sicher nicht getan, aber das ist einmal ein Anfang. Danke.“ Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass es bei dieser Hochhausdebatte, die auch sehr gerne über die Medien geführt wird, eher um eine Glaubensfrage, als um eine tatsächliche Frage geht. Es wird immer pauschal geurteilt, dass es in Linz kein Konzept gibt. Ein Investor kann mit einem Plan, mit einer Idee kommen und die Stadt steht dann ,Gewehr bei Fuß‘ und setzt das um. Dieser Eindruck wird in der Öffentlichkeit, vor allem von den Grünen und von der ÖVP vermittelt ohne sich mit dem Prozess zu beschäftigen. Bevor ein Investor ein Hochhaus in Linz bauen kann, muss er sehr viele und sehr schwierige Hürden überwinden. Das Zehn-Punkte-Programm klingt vielleicht harmlos, aber im Detail steckt, der Teufel. Alle Punkte, die man immer wieder kritisiert hat, ob das die Beschattung, der Wind, der Mehrwert, der Verkehr ist oder ob das die städtebaulichen Konzepte sind, muss ein Investor vorher umsetzen, bevor überhaupt weitergemacht wird und bevor überhaupt an eine Realisierung zu denken ist. Die Ergebnisse, die dann abgeliefert werden, werden von allen zuständigen Fachabteilungen akribisch geprüft. Der Prozess in Linz unterscheidet sich gar nicht großartig vom Prozess in Wien. Ich unterstelle jedem, der in den Medien so agiert, wie die Vorgenannten, dass er/sie sich mit diesem Hochhauskonzept nie beschäftigt hat, nie. Wien hat in seinem Hochhauskonzept auf Seite 41 dieselben Mehrwertoptionen, die auch bei uns angeführt sind. Der Prozess der im Wiener Konzept auf Seite 43 dargestellt ist, ist mit unserem Prozess völlig ident. Es stimmt, das Einzige, was wir in Linz nicht haben, das ist die Frage der definierten Standorte. Die haben wir aber bewusst nicht gemacht. Das ist kein Versäumnis. Denn was bewirkt so ein Standortkonzept? Nehmen wir wieder das Beispiel Wien her. Da sind Die Grünen in der Stadtregierung und haben sogar die Stadtplanung. Das Hochhauskonzept hat keinen Wert, wenn es nicht gelebt wird. Zum Beispiel ist in Wien ein Investor mit einem riesengroßen Projekt am Heumarkt gekommen. Wenn wir die vorderen Seiten des Wiener Hochhauskonzeptes aufschlagen, dann sind dort Schutzzonen definiert, in denen es absolut verboten ist, Hochhäuser zu bauen. Dahinein fällt auch das UNESCO-Weltkulturerbe, dort dürfte nicht gebaut werden. Was haben die politischen Verantwortlichen unter grüner Schirmherrschaft in Wien am Heumarkt gemacht. Das Konzept war ihnen völlig egal. Das heißt, es gibt in Linz keinen Wildwuchs, es gibt in Linz kein einziges Hochhaus, das nicht im Gemeinderat, so wie heute, beschlossen wurde. Kein Konzept wird irgendetwas verbessern oder ändern. Ich finde den diskursiven Ansatz sogar wesentlich vernünftiger, denn der bringt den Vorteil, dass jedes Hochhaus, das in Planung ist, relativ früh in der öffentlichen Diskussion steht. Da bekommt man wesentlich mehr mit, als so mancher glaubt. Man bekommt wesentlich mehr Einwände der Leute und man muss wesentlich direkter auf die Leute zugehen. Bei diesem Hochhausprojekt, den Bruckner-Towers, sind lediglich drei Einwendungen hängen geblieben. Diese drei Einwendungen waren zum Teil wirklich an den Haaren herbeigezogen und sind teilweise an der Realität vorbeigehend. Man sagt jetzt, Linz macht das willkürlich, Linz hat kein Konzept. Ich mache euch das Angebot, beschäftigt euch - vor allem die Kritiker - mit dem Zehn-Punkte-Programm mit dem Prozess, so wie er in der Stadt aufgesetzt ist. Nur allein die Standortfrage könnte neben der angesprochenen Bodenspekulation noch Weiteres auslösen. Sie könnte einem Investor indirekt das Recht vermitteln, dass sich in einem Bereich, wo ein Hochhaus definiert zu bauen wäre, dass er das auch umsetzen darf. Wenn wirklich jemand glaubt, dass ein Hochhausprojekt mit Konzept politisch nicht diskutiert wird, dann sage ich, so naiv wird doch bitte keiner sein. Jetzt erwähne ich wieder das Beispiel Wien mit der Grünen Planungsstadträtin Vassilakou, das heftig diskutiert war. Zu sagen, das Konzept wird sämtliche politischen Diskussionen um Hochhäuser bereinigen, ist nicht richtig, das stimmt nicht. Ich bin ein Anhänger davon, dass über alles gesprochen wird. Lieber Peter, du hast heute in der ersten Zeile gleich beim ersten Absatz erwähnt, dass in der Altstadt sogar ein Hochhaus gebaut werden könnte. (Zwischenruf) Das hast du gelesen, aber du hast den Artikel anscheinend nicht fertig gelesen oder bewusst nicht fertig zitiert, weil ich darin klipp und klar klargestellt habe, dass spätestens bei Punkt 1, Prüfung des Standortes, dieser Standort ausscheiden würde. Ich kann niemandem verbieten, mit einer Idee zu uns zu kommen. Jede Idee ist willkommen. Das ist ähnlich, wie ein Brainstorming, jede Idee ist willkommen. Man diskutiert über diese Ideen. Die Illusion, dass es den großen Stadtplaner gibt, der vor einem riesigen Reisbrett steht und Zonen definiert, ist auf Neudeutsch gesagt, ‚old school‘. Stadtentwicklung passiert dynamisch. Unser Prozess ist ein absolut iterativer Prozess mit ganz klaren und ganz strengen Regeln, damit der in den Medien oft angeprangerte Wildwuchs erst gar nicht zustande kommt. Wir werden im Stadtentwicklungsplan - das habe ich auch im Ausschuss gesagt - natürlich über viele Bereiche sprechen. Einer dieser Bereiche wird das Thema Hochhaus sein. Natürlich gehört auch das Hochhaus im Stadtentwicklungsplan diskutiert. Aus heutiger Sicht ist dieser Antrag für mich völlig abzulehnen, weil das wieder ein Ausscheren ist, ein Sonderkapitel zu schaffen, für eine Sache, die eigentlich vor Monaten schon beschlossen wurde. Ich darf daran erinnern, dass die ÖVP und Die Grünen nicht mitgegangen sind. Ihnen war der Stadtentwicklungsplan nicht so wichtig. Jetzt wollen sie wieder einmal Bashing gegen die Stadtentwicklung machen und das Ganze schlecht reden, das durchdrücken und unterstützen, ohne sich überhaupt mit der Materie zu beschäftigen. Ich mache Ihnen einen Vorschlag, lesen Sie das Stadtentwicklungskonzept von Wien, den Bereich Fachkonzept Hochhäuser und schauen Sie sich einmal unser Zehn-Punkte-Programm an, dann werden Sie merken, dass kein großer Unterschied zu finden ist. Beide Systeme, die man programmiert hat - ob das jetzt der diskursive Prozess oder der normative Prozess ist - haben Vor- und Nachteile. Aber jetzt zu sagen, der eine ist der richtige, das wird es nicht geben. Wie so oft im Leben sind Sachen oft nicht so, dass das so ist, wie es ist. Daher werden wir uns der Stimme enthalten. Wir freuen uns schon auf eine konstruktive und eifrige Mitarbeit bei der Erstellung des Stadtentwicklungskonzepts und des Stadtentwicklungsplans.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte KollegInnen, ich muss einige Punkte klarstellen. Erstens verwehre ich mich gegen das - das ist jetzt ein bisschen untergegangen, aber ich habe es gehört, weil ich immer gut aufpasse -, was uns vorgeworfen wird, dass wir gegen die Stadtplanung bashen. Das möchte ich ganz klar zurückweisen. Wenn wir Kritik in diesem Themenbereich üben, dann daran, dass die verantwortliche Politik in ihrem Sparwahn manche Dinge, darunter auch die Stadtplanung, im Zuge der Magistratsreform dermaßen ausgedünnt hat, dass sie aus unserer Sicht sozusagen von einer Mehrheit in diesem Rathaus, der wir nicht angehören, abgewertet wurde. Wenn Kritik, dann richtet sich das gegen die Politik und nicht gegen die Verwaltung, die tatsächlich nichts dafür kann, dass sie nicht mehr Personal hat. Wir Grünen wünschen uns, dass wir über Hochhäuser-Konzepte bzw. -pläne reden, aber ich glaube, da ist jetzt eine Verwirrung der Begriffe geschehen. Ich will klarstellen, dass wir Grünen ganz klar nicht wollen, dass ganz klar definiert wird auf welchem Grundstück ein Wohnhaus gebaut werden darf oder nicht. Wir sind der Meinung, dass das den Investoren Tür und Tor für Spekulationen öffnet. Man kann überlegen und diskutieren, ob man manche Bereiche ausschließt oder Bereiche festlegt z.B. im Bahnhofsviertel, wo es grundsätzlich möglich ist. Grundsätzlich sind wir auch dafür, dass man sich die Projekte jeweils einzeln anschaut und beurteilt. Wir sind aber meiner Meinung nach schon fünf Schritte zu weit in der Stadtplanungsdiskussion. Für mich stellt sich die Frage, ob wir überhaupt Hochhäuser brauchen. Wir haben noch nicht darüber diskutiert, wie man vielleicht noch effizienter und sinnvoller verdichten kann. Was ist mit den Leerständen? Wenn es darum geht, Platz zu schaffen und Wohnungen zu schaffen, ist die Frage tatsächlich zu stellen, wo es Sinn macht oder es tatsächlich notwendig ist, Hochhäuser zu haben. Es ist schon wichtig, dass man in einer Diskussion über einen Stadtentwicklungsplan oder STEP wie er so nett heißt, über diese Fragen diskutiert. Im ÖVP-Plan ist es aus meiner Sicht - zumindest interpretiere ich es jetzt freundlich - nicht so, dass schon fix und fertig festgelegt ist, wie das genau ausschauen soll, sondern dass man das Thema der Hochhäuser im Stadtentwicklungsplan mitdiskutiert. Sie, Herr Stadtrat Hein, haben jetzt zugesagt, dass die Hochhäuser in der Diskussion des Stadtentwicklungsplans ein Thema sein werden. Insofern wollen wir vielleicht alle etwas sehr Ähnliches. Man kann dieser Diskussion im Zuge der Stadtentwicklungsplanung wirklich viel Raum geben, auch dahingehend wie wir die Stadtplanung aufstellen wollen. Wir können darüber diskutieren, wie man diese innerhalb der Verwaltung wieder besser dotieren und aufwerten kann. Ich glaube schon, dass es wichtig ist, als Stadt Ansprüche zu haben und Vorgaben zu machen. Wir haben heute schon sehr viel über Mehrwert wie Verkehr, Grünplanung und so weiter gesprochen und ich finde es wichtig, über all diese Fragen zu diskutieren. Aber wie gesagt, aus meiner Sicht kann man auch einmal die Frage stellen, ob wir überhaupt Hochhäuser brauchen, um Wohnraum zu schaffen oder ob es vielleicht andere Möglichkeiten gibt. Ich würde mir wünschen, dass wir darüber sehr offen diskutieren und diesem Diskurs viel Platz geben, weil ich glaube, dass der ganz wichtig ist.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank, Herr Stadtrat Hein, ich wollte nur klarstellen, dass wir niemals gegen den STEP waren, wir wollten eine Einbindung der Fraktionen haben. Nur auf unseren Druck und auf Druck der ÖVP hin wurde im Ausschuss darüber berichtet und sind wir nicht übergangen worden. Sie sagen, man soll sich zum Beispiel den Zehn-Punkte-Plan anschauen und ernst nehmen. Ein Punkt davon ist zum Beispiel die BürgerInnen-Konsultation. Man soll mit den BürgerInnen reden und Einwände - soferne es welche gibt - protokollieren und mitschicken. So ist das festgeschrieben. Dann reden wir mit den Leuten im Lentia, die daneben wohnen und die uns sagen, dass sie in das Projekt nicht eingebunden worden sind. Das heißt, wenn wir davon ausgehen, dass wir uns selbst ernst nehmen und den Zehn-Punkte-Plan umsetzen, dann gehört das gemacht. Das ist aber scheinbar nicht passiert und das ist genau der Punkt. Zur Frage, was gebaut gehört, wie gebaut werden soll und ob es überhaupt Hochhäuser braucht, darf ich Ihnen einen Artikel im Standard vom 27. Februar, von Professorin Sabine Pollak von der Kunst-Uni in Linz empfehlen. Sie stellt genau diese Frage, warum wir keine kleinen Hochhäuser mehr bauen und schauen, dass wir unsere Stadt anders entwickeln. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, grundsätzlich ist zur Kenntnis zu nehmen, dass eine Mehrheit im Linzer Gemeinderat für einen Hochhaus-Entwicklungsplan nicht bereit ist. Ich bedanke mich bei den Grünen für die Zustimmung. In Linz legt man im Rahmen der Bebauungsplanung durchaus Gebäudehöhen mit bis zirka acht Geschoßen fest. Ich verstehe nur nicht, warum man dann eine Hochhausbebauung nicht festlegen können soll und damit im Vorfeld schon manche Diskussionen vorweg nehmen. Lieber Markus beim Thema Altstadt hast du natürlich Recht mit dem Argument, dass sich unter Beachtung der Kriterien dann sofort herausgestellt hat, dass das Hochhaus in der Altstadt nicht gebaut wird. Man würde sich aber die Diskussion über ein Hochhaus in der Altstadt ersparen, wenn man von vornherein schon wüsste, wo Hochhäuser gebaut oder nicht gebaut werden. Ich bin mit Ursula Roschger einer Meinung, die gesagt hat, wenn dieser Antrag offensichtlich keine Mehrheit findet, dann muss man im Rahmen des Stadtwicklungsplans irgendwelche Parameter in Richtung Hochhausentwicklung diskutieren und schauen, wie man zu einem Konzept findet. Eines ist sicher, dass in der Reindlstraße das heute beschlossene Hochhaus ein sehr, sehr schwieriges Verfahren war, weil es vorher zweimal im Gestaltungsbeirat war und dann auf Anraten ein Architektenwettbewerb gemacht worden ist. Wenn vorher niemand weiß, wo ein Hochhaus entstehen könnte und wo nicht, sind natürlich die Bürger noch sensibler und entwickeln bei Veränderungen Ängste und haben Probleme. Ich denke, dass gegen die Situation, die jetzt ist, trotzdem Gegebenheiten möglich sind, wo wir Hochhausplanungen festlegen oder Bebauungsgebiete ausschließen könnten. Zum Tagesordnungspunkt H 1 möchte ich für alle noch einmal wiederholen, dass wir uns im Ausschuss der Stimme enthalten haben. Wir haben die Situation genau geprüft und uns mit der Situation auseinandergesetzt und heute zugestimmt. Stefan, deine Wortmeldung hat mich enttäuscht, das hätte ich von dir nie erwartet. Ich nehme sie aber zur Kenntnis. In diesem Sinne nehme ich auch zur Kenntnis, dass dieser Antrag keine Mehrheit findet. Ich hoffe, dass wir im Rahmen der Diskussion betreffend Stadtentwicklungsplan doch zu weiteren Schritten in Richtung einer Planung von Hochhäusern kommen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Vizebürgermeisterin Hörzing übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Svoboda berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 10 Linz wird Musterstadt für Transparenz und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, wir kommen zu einem Thema, das vielleicht in etwas kürzerer Zeit abgearbeitet werden kann. Im Jänner dieses Jahres hat die Organisation Transparency International ein so genanntes Transparenz-Ranking der größten österreichischen Städte und Gemeinden veröffentlicht. Linz hat dabei den vierten Platz belegt. Das ist grundsätzlich sehr erfreulich und sicher den vielen Diskussionen in diesem Gemeinderat, die wir in den letzten Jahren immer wieder hatten, geschuldet. Man hat zum Beispiel gemerkt, dass wir im Bereich Budget, Finanzen und Rechnungswesen sehr gute Wertungen erzielt haben. Da gab es einige Grünen-Anträge dazu. In anderen Bereichen, wo es durchaus Anträge anderer Fraktionen gegeben hätte, wie zum Beispiel im Bereich des öffentlichen Vergabe- und Beschaffungswesens, waren wir nicht ganz so gut. Wir sind der Ansicht, dass wir durchaus noch ein bisschen Luft nach oben haben. Wir wissen, dass das natürlich grundsätzlich ein erfreuliches Ergebnis war. Daher darf ich jetzt folgenden Antrag stellen: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat bekennt sich zu höchstmöglicher Transparenz der Landeshauptstadt Linz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Der Gemeinderat ersucht den Bürgermeister, dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung über eventuell bereits geplante Schritte zur weiteren Verbesserung der Transparenz im Sinne der Detailauswertung des ,Index Transparente Gemeinde' von Transparency International - Austrian Chapter (TI-AC) zu berichten. Basierend darauf möge der Ausschuss konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeiten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Ich darf um Zustimmung ersuchen.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Prammer: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, wie Kollege Svoboda schon erläutert hat, ist Linz im Austrian Chapter von Transparency International auf dem vierten Platz gelandet. Vierter Platz unter den Top 50 größten Städten und Gemeinden Österreichs, wenn man weiß, dass die Transparenz, in der Regel strukturell bedingt, von der Größe der Kommune abhängt. Das heißt, dass bei den übrigen 2000 kleineren Gemeinden die Transparenz bzw. der Transparenzwille nicht so ausgeprägt ist. Also ist es in Wirklichkeit der vierte Platz von 2100 oberösterreichischen Gemeinde. Das ist nicht nur ein grundsätzlich erfreuliches Ergebnis, so wie im Antrag formuliert, sondern ein Spitzenplatz. Ich weiß, dass man einen vierten Platz natürlich anders interpretieren kann. Im Alpinen Schisport wäre es wahrscheinlich eine ‚Blecherne‘, von der wir reden würden, bei einer Fußball-WM hingegen würden wir uns über einen vierten Platz Österreichs freuen und wahrscheinlich einen Autokorso veranstalten.“ Zwischenruf Gemeinderat Mag. Langer, M.A.: „Einen Fahrradkorso!“ Gemeinderat Prammer weiter: „Entschuldigung, natürlich einen Fahrradkorso. Ich halte den vierten Platz im österreichischen Transparent Ranking für eine Top-Platzierung und auch für eine Bestätigung der Linzer Finanzpolitik. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns zurücklehnen, man kann sich durchaus etwas ansehen. Kollege Svoboda hat gesagt, dass noch Luft nach oben ist. Das glaube ich auch. Ich glaube aber, dass die Luft oben schon sehr dünn ist. Ich bin dafür, dass wir uns die Ergebnisse ansehen und hinterfragen, weil man natürlich wie bei jedem Ranking die Kriterien hinterfragen muss. Mir sind einige Punkte aufgefallen, bei denen ich durchaus skeptisch bin und Fragen hätte, warum manche Punkte wie bewertet wurden. Beispielsweise wird gefordert wird, dass es Compliance-Richtlinien oder Verhaltensregeln für MitarbeiterInnen geben sollte. Dafür denke ich, haben wir eine gute gesetzliche Grundlage und ich sehe den Sinn von Compliance-Richtlinien nicht. Wir können aber durchaus darüber diskutieren. Die SPÖ wird diesem Antrag deswegen zustimmen und damit der Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung. Zu guter Letzt möchte ich den Antragsteller aber noch auf einen Fehler im Antrag, konkret in der Überschrift, hinweisen: Linz wird nicht Musterstadt für Transparenz, sie ist es bereits. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Danke, Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Michael, liebe Grüne-Fraktion, ich darf mich namens der NEOS für diesen Antrag bedanken. Es ist auffällig, dass ihr euch wiederholt und in hoher Qualität für Transparenz in unserer Stadt einsetzt, das begrüßen wir natürlich. Ich möchte dazusagen, wenn die Stadt Linz in Sachen Transparenz-Rankings fast gewinnt, dann ist das nur eine Seite der Medaille. Transparenz allein ist kein Selbstzweck. Die andere Seite der Medaille - da müssen wir definitiv noch aufholen - ist Partizipation, Konsultation und Bürgerbeteiligung. Das wird dann der nächste Schritt. Wenn wir hier schon so weit vorne sind, dann bald vielleicht auch in anderen Bereichen. Ich möchte meinem Vorredner, Dietmar, widersprechen, wenn du sagst, dass es hier eine Bestätigung der städtischen Finanzpolitik gibt. Das glaube ich nicht. Es mag sein, dass die Transparenz hin und wieder gegeben ist, aber der Umgang mit öffentlichen Geldern ist definitiv kritikwürdig. Man sollte hier nicht Dinge vermischen, die nichts miteinander zu tun haben. In diesem Sinn werden wir dem Antrag natürlich zustimmen und danken den Grünen für diese Initiative.“ Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, gegen mehr Transparenz kann man eigentlich nicht sein. Auch wenn mir die Kosten für dieses Projekt ein bisschen Sorgen machen, werden wir der Zuweisung in den Ausschuss auf jeden Fall zustimmen. Danke.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Svoboda: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung, herzlichen Dank. Ich freue mich auf intensives Arbeiten im Ausschuss und werde notfalls die Excel-Tabelle selber ausdrucken, damit die Kosten im Rahmen bleiben. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 11 ,Walk of Fem‘ – Frauen sichtbar machen – Projekt im öffentlichen Raum und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Antrag geht es - nachdem wir nächste Woche den internationalen Frauentag haben - um ein Thema, dass man nicht oft genug diskutieren kann, nämlich um das Sichtbarmachen von Frauen im öffentlichen Raum. Frauen prägen genauso wie Männer das Leben, den Alltag, die Kultur, die Politik und so weiter, finden aber im öffentlichen Raum oft nicht die gleiche Aufmerksamkeit wie Männer. Das ist ein Aspekt von Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen. Mit Ungleichbehandlung von Männern und Frauen haben wir nach wie vor - und unter den derzeit herrschenden Rahmenbedingungen mittlerweile wieder vermehrt - zu tun haben. 2008 gab es im Rahmen des Linz Festes ein wunderschönes Projekt, den ,Walk of Fem‘, der damals von sehr engagierten Leuten aus dem Frauenbüro und der Linz Kultur entwickelt wurde. In Anlehnung an den ,Walk of Fame‘ in Hollywood wurden Sterne aufgesprüht und Linzer Frauen mit sehr besonderen Biografien und speziellen Leistungen präsentiert. Der ,Walk of Fem‘ war mehr, als nur dieses Aufsprühen der Sterne, es gab auch Skulpturen und es war ein sehr tolles Projekt, das aber nur temporär für die Zeit des Linz Festes und ein bisschen darüber hinaus installiert war. In Anlehnung an dieses Projekt - weil es in so guter Erinnerung ist - wäre es doch schön, wenn wir ein derartiges Projekt dauerhaft in Linz installieren könnten, um Linzerinnen mit sehr besonderen Biografien und Leistungen im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Deswegen ersuchen wir die Frauenstadträtin, gemeinsam mit der für Kultur zuständigen Referentin, der Linz Kultur und dem Frauenbüro ein Projekt zu entwickeln. Vorerst geht es um eine Projektentwicklung, eine Grundsatzgenehmigung in Anlehnung an das damalige Projekt 2008 ,Walk of Fem‘. Wenn es dann so eine Projektentwicklung gibt, wird im Gemeinderat vermutlich noch einmal darüber diskutiert werden. Jetzt wäre es aber ein schönes Zeichen, wenn sich die Stadt Linz anlässlich des Frauentages und des Frauenvolksbegehrens dazu bekennt und sagt, ja, wir entwickeln gemeinsam so ein Projekt. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die für Frauenangelegenheiten zuständige Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro der Stadt Linz, der zuständigen Kulturstadträtin und der Linz Kultur ein Projekt zu entwickeln, das in Anlehnung an das beim Linz Fest 2008 durchgeführte Projekt ,Walk of Fem‘ Linzer Frauen und deren Errungenschaften oder Taten im öffentlichen Raum dauerhaft sichtbar macht.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Büyükkal: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das unermüdliche und vielfältige Engagement von Frauen in allen unterschiedlichen Bereichen des Lebens wird oft genug in den Hintergrund gerückt und ist somit für die Öffentlichkeit unsichtbar. Die berechtigten Ansprüche der Frauen müssen artikuliert, ihre unterschiedlichen und vielschichtigen Lebensumstände thematisiert und professionell öffentlich gemacht werden. Ich möchte für meine Fraktion festhalten, dass wir diese Initiative begrüßen. Da es um das Sichtbarmachen von Linzer Frauen und deren Errungenschaften im öffentlichen Raum geht, ist es schon aus Effizienzgründen sinnvoll, auch die Liegenschaftsreferentin von Beginn an in die Entwicklung des Projektes mit einzubeziehen. Wir stellen daher folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die für Frauenangelegenheiten zuständige Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro der Stadt Linz, der zuständigen Kulturstadträtin und der Linz Kultur sowie der für Liegenschaften zuständigen Stadträtin Regina Fechter ein Projekt zu entwickeln, das in Anlehnung an das beim Linz Fest 2008 durchgeführte Projekt ,Walk of Fem‘ Linzer Frauen und deren Errungenschaften oder Taten im öffentlichen Raum dauerhaft sichtbar macht.“ Danke. (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist richtig, dass wir nächste Woche wieder unseren internationalen Linzer Frauentag haben. Manche Frauenthemen kann man nicht genug trommeln. Unser Thema ist, wie zuvor schon beim Aktivpass diskutiert, ein gerechtes Einkommen für Frauen. Diese Ungerechtigkeiten gibt es nach wie vor. Unsere oberste Prämisse ist - ,Gleiche Arbeit, gleicher Lohn‘ - nicht nur beim Frauentag, sondern immer. Davon steigen wir nicht herunter und darum werden wir zum Frauentag dieses Thema ,Gerechte Einkommen‘ trommeln, wie auch das ganze Jahr über. Zum angesprochenen Projekt: Es ist richtig, dass es dieses Projekt bereits 2008 gegeben hat und nicht nur beim Linz Fest. Dieser ,Walk of Fem‘ im Linzer Donaupark war ein Vorprojekt von Linz09. Ich frage mich frage, warum man solche Projekte ins Leben ruft und sie nach kurzer Zeit wieder entfernt. Wir haben hunderte derartige Beispiele in Linz, wo ein Kulturprojekt ins Leben gerufen wird, das es ein paar Monate gibt und das dann wieder weggerissen wird. Dann ruft man etwas Neues ins Leben und reißt es wieder weg. Das berühmteste Beispiel war das Haus Bellevue am Bindermichl. Das wurde hingestellt und wieder weggerissen. Auch die Hafenhalle bei Linz09 war toll und wurde wieder weggerissen. Ich meine damit, dass man ein Projekt das wichtig und toll war, hätte lassen können. Ich habe damals gar nicht verstanden, warum das Projekt überhaupt weggegeben wurde. Für mich völlig unverständlich. Es war damals ausfinanziert, fertig und wurde von der Bevölkerung gut angenommen …Klingel… man hätte nichts mehr dazu beisteuern müssen, man hätte es einfach lassen können. Somit hätten wir diesen Antrag nicht. Wir haben nur ein Problem damit, weil es wieder in Richtig Finanzierung geht. Das hat damals sicher an die 100.000 Euro gekostet. Dieses Geld müsste man wieder in die Hand nehmen und im Budget wieder umschichten. Wie schichtet man um? Wem nimmt man etwas weg? Der Freien Szene? Wem wird etwas gestrichen, wenn man dieses Projekt ins Leben ruft. Grundsätzlich sind wir für Frauenthemen wirklich offen, die Kosten dieses Projektes kennen wir nicht und wo gestrichen werden soll, wissen wir auch nicht. Nachdem die Finanzierung etwas fraglich ist, werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Wie bereits voravisiert, unterstützen wir diesen Antrag der Grünen. Ich bin im Kulturressort gerne zur Zusammenarbeit bereit und werde mit allen Ressourcen die wir haben, unterstützen. Der Kulturbereich ist beim Sichtbarmachen von Frauen ohnedies ein Vorzeigebereich. Das kann man glaube ich nicht bestreiten. Frauen spielen hier eine sehr gleichberechtigte Rolle, und das ist auch gut so. Eine Voraussetzung für ein solches Projekt ist mit Sicherheit die Finanzierung, wie von Frau Klitsch angesprochen. Natürlich sollte die in erster Linie federführend in der Projektstelle des Frauenbüros sichergestellt werden. Natürlich halte ich für dieses Projekt auch die Einbeziehung von Frau Stadträtin Regina Fechter für sehr sinnvoll. Wir werden daher diesem Abänderungsantrag der SPÖ natürlich zustimmen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Es freut mich wirklich sehr, dass wir das gemeinsam machen können. Wenn jetzt drei so wunderbar fähige und tolle Frauen werken, kann das nur ein unglaublich tolles Projekt werden. Kurz zur Finanzierung: Es geht jetzt um eine Projektentwicklung und natürlich muss der Gemeinderat das dann, so wie alles, wofür Geld gebraucht wird, beschließen. Es geht dabei so wie immer um den politischen Willen. Es kann sein, dass das erst nächstes Jahr umgesetzt wird. Man wird das für heuer budgetieren müssen, wenn man das will. Es ist dann – so wie bei allem – eine politische Entscheidung, ob wir dieses Projekt umsetzen wollen oder nicht. Ich sehe keine Tragik. Es geht nicht darum, dass etwas gestrichen wird, sondern darum zu entscheiden, ob man das machen will oder nicht. Ich nehme an, dass man das auch finanzieren können wird, wenn man das gemeinsam entwickeln wird. Ich bedanke mich auf jeden Fall und freue mich, dass das etwas wird. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Langer, M.A., berichtet über den gemeinsam von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen und der KPÖ eingebrachten Antrag J 12 Ein Platz für Ute Bock und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Antrag geht es um eine Linzerin mit besonderer Biografie und Leistung und um den öffentlichen Raum. Der gemeinsame Antrag von KPÖ und den Grünen beschäftigt sich mit Frau Ute Bock. Viele von Ihnen werden Frau Bock kennen. Sie ist im Jänner dieses Jahres im Alter von 75 Jahren verstorben und hat einen großen Teil ihres Lebens obdachlosen und geflüchteten Menschen ehrenamtlich gewidmet. Unabhängig davon, welche öffentlichen Reaktionen ihr Handeln ausgelöst hat, hat sie sich bedingungslos für die Menschenrechte eingesetzt. Sie hat sich in Bezug auf gesellschaftliche Tugenden, wie Solidarität, Festhalten an Menschenrechten und Zivilcourage ausgezeichnet und war in ihrem Handeln bei den konkreten Problemen von Menschen. Dabei hat sie mit Sicherheit auf viele von uns eine Vorbildwirkung. Eines ihrer wichtigsten Projekte waren neben der Betreuung von Jugendlichen das ,Flüchtlingsprojekt Ute Bock‘, das sich mit Beratungs- und Betreuungsangeboten an Menschen wendet, die sonst – weil ohne Unterstützung des Staates – obdachlos wären. Sie hat aufgrund ihrer Leistungen zahlreiche Auszeichnungen erhalten, wie den Bruno Kreisky-Preis für Verdienste um die Menschenrechte oder das Goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich. Wie bei vielen anderen Menschen, die Verdienste um die Gesellschaft geleistet haben, war Frau Bock in ihrer Lebensgeschichte nicht frei von Makeln. Diese wurden immer wieder öffentlich thematisiert und diskutiert und es ist auch gut und legitim, ein Lebenswerk differenziert zu betrachten. Das zwar nicht rechtliche, aber persönlich moralische Problem bestand darin, in ihrer Funktion als Betreuerin für schwer erziehbare Jugendliche Ohrfeigen verteilt zu haben. Sie hat freilich – das ist nicht unwesentlich – diesen Fakt stets zugegeben und es im Nachhinein entschieden als für nicht gut befunden. Insofern sind wir nach differenzierter und möglichst ausgewogener Betrachtung des Lebenswerkes der Überzeugung, es mehr als angebracht zu finden, die Linzerin Ute Bock und ihr Lebenswerk zu würdigen und schlagen daher vor, eine neu zu erstellende öffentliche Verkehrsfläche, vorzugsweise eine Straße oder einen Platz, nach ihr zu benennen. Wir ersuchen daher den Bürgermeister um Einleitung der notwendigen Schritte. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister der Stadt Linz wird ersucht, eine der öffentlichen Linzer Verkehrsflächen, die neu erstellt werden – vorzugsweise eine Straße oder einen Platz – auszuwählen und nach Frau Ute Bock zu benennen, um ihr als Linzerin im Sinne ihres bedeutenden Lebenswerks ein gebührendes Andenken zu setzen.‘ Danke.“ (Beifall Die Grünen, KPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, zunächst einmal herzlichen Dank an Helge Langer, der diesen Antrag initiiert hat und eingeladen hat, diesen zu unterstützen. Man kann dem, was er sagt, nur hundertprozentig zustimmen. Wir haben zuerst den Antrag ‚Walk of Fem‘ in Linz behandelt, bei dem es auch darum gegangen ist, Frauen mit besonderen Verdiensten im öffentlichen Raum zu würdigen. Da gibt es jetzt die Gelegenheit, kraftvoll zuzugreifen. Ich glaube, die Persönlichkeit Ute Bock kann, aufgrund ihres wirklich konsequenten Einsatzes für Menschenrechte, für alle nur ein Vorbild sein. Man kann diesem Antrag nur zustimmen. Es wird sich, glaube ich, in Linz ein Ort finden lassen, wo man Frau Ute Bock würdigen kann. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Fechter: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, keine Frage, dass Ute Bock als gebürtige Linzerin und ihr großartiges humanitäres Engagement auch in Linz gewürdigt werden soll. Herr Bürgermeister hat daher am 31. Jänner 2018 das Archiv der Stadt Linz beauftragt, die Möglichkeit einer Namensgebung im öffentlichen Raum zu prüfen. Ich schlage daher vor, den Antrag dem Stadtsenat als zuständiges Gremium zuzuweisen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, meine Damen und Herren des Gemeinderates, Ute Bock ist in der österreichischen Geschichte der letzten Jahre sicher eine interessante Persönlichkeit gewesen. Vieles ist schon über sie gesagt worden. Wir sind der Meinung, dass ihre Bedeutung doch in erster Linie auf die Stadt Wien und auf das Umfeld von Wien einzugrenzen ist. Auch wenn sie in Linz geboren wurde und aufgewachsen ist, hat sie doch in Wien gewirkt. Aus dieser Betrachtungsweise und weil man die Rahmenbedingungen sozusagen noch nicht so überblicken kann, ist es nicht einmal einen Monat nach ihrem Tod schon etwas gewagt, ein endgültiges Urteil zu setzen. Wir denken, dass die Bedeutung vor allem für Wien entscheidend ist. Von da höre ich auch noch keine anderen Signale. Als die Flüchtlingswelle auf Österreich zugerollt ist und unsere Regierung – nicht nur unsere, auch die der Nachbarstaaten – etwas vor den Kopf gestoßen war und nicht gewusst hat, wie sie handeln sollte, haben sich viele Personen nach ihren Kräften daran beteiligt, etwas für Flüchtlinge und Menschen, die Hilfe brauchen, zu tun. Ich denke, es ist für viele, die still mitgeholfen und nicht so eine Presse bekommen haben, etwas kränkend, wenn eine Person, die noch dazu in Wien gewirkt hat, hervorgehoben wird und andere, die vielleicht eher nach dem christlichen Grundsatz ‚man hilft und eine Hand soll nicht wissen, was die andere macht‘ ohne laut darüber zur reden oder dafür Werbung zu machen, die in dieser Richtung gehandelt haben, wirklich gekränkt werden könnten. Wir denken, es sollte noch einige Zeit vergehen, damit man sich dann wirklich ein abschließendes Urteil über diese Persönlichkeit bilden kann. Wir denken, dass es obsolet ist, wenn ohnehin vom Bürgermeister, der bisher diese Angelegenheiten immer erledigt hat, die Prüfung im Linzer Archiv vorgenommen wird. Von dort wird sicher eine sachliche Aussage zu diesem Thema zu erwarten sein. Wir werden daher gegen den Antrag stimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, meine Damen und Herren, grundsätzlich kann ich den Ausführungen des Herrn Klubobmann Kleinhanns sehr vieles abgewinnen. Auch wir haben über Ute Bock diskutiert und sind der Meinung, dass es in ihrer Biografie doch den einen oder anderen diskussionswürdigen Punkt gibt. Das sollte in einem Gremium, wie dem Stadtsenat geschehen, das ist unseres Erachtens die beste Lösung. Bei der Gelegenheit wollen wir aber eine Diskussion anregen. Wir wollen die Frage aufwerfen, welche Linzerinnen und Linzer es generell gibt, die in ihrem Leben besonders Positives für unsere Stadt Linz geleistet haben. Danach sollte man die Entscheidungen treffen. Es wäre nur zur Information einmal ganz interessant, die letzten zehn, 20 Plätze oder Straßen, die benannt worden sind, in einer Liste aufzulegen, damit man ungefähr weiß, in welche Richtung die Benennungen gehen. Wir schlagen auch eine Zuweisung zum Stadtsenat zur weiteren Diskussion vor.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Langer, M.A.: „Danke für die Anmerkungen. Wir sind grundsätzlich mit einer Zuweisung zum Stadtsenat einverstanden. Um nur kurz auf ein paar Punkte einzugehen: Ich denke, es gibt immer Diskussionen. Wie ich schon gesagt habe, muss man sich ein Lebenswerk differenziert anschauen. Man sollte sich auf keinen Fall nur auf einen Punkt in der Biografie beziehen. Wenn man nur einen Teil der Vergangenheit eines Menschen beurteilen und bewerten würde, hätten wir wahrscheinlich keine Straßennamen mehr, sondern nur mehr Nummern. Kein Mensch hat nur Entsprechendes vollbracht, kein Mensch ist perfekt. Die Diskussion ist natürlich legitim. Ich denke, zum regionalen Wirken ist das aus meiner Sicht ein bisschen eine ablenkende Argumentation. In dem Fall ist der Einsatz für Menschenrechte durchaus etwas, das Vorbildwirkung hat. Das hat jetzt keinen regionalen Bezug, aber es ist durchaus ein universeller Wert, auch darüber gibt es Diskussionen. Ich denke aber, dass es für den überwiegenden Teil unserer Gesellschaft so ist. Es wäre aus meiner Sicht ein bisschen kleinlich, sich an der Wirkungsdauer aufzuhängen. Wien kann natürlich auch eine Verkehrsfläche benennen und soviel ich weiß, gibt es in Wien auch Diskussionen darüber. Das sollte aber keinen Einfluss darauf haben, wie wir das in Linz handhaben. Fakt ist, dass wir jedes humanitäre Engagement schätzen. In Bezug auf die Argumentation auf Menschen, die still helfen und sich für die Gesellschaft einsetzen, ist das natürlich richtig, da stimme ich vollkommen zu. Das ist natürlich eine ablenkende Argumentation, weil man sonst sozusagen niemanden hervorheben könnte. Fakt ist, dass Ute Bock aus unserer Sicht sicher einen Platz in Linz hat. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir sie im Stadtbild von Linz würdigen könnten. Danke.“ (Beifall Die Grünen, KPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit dem Stadtsenat zugewiesen. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den gemeinsam von den Gemeinderatsfraktionen der FPÖ, ÖVP, Die Grünen und NEOS eingebrachten Antrag J 13 Abstimmungsbroschüre für direktdemokratische Entscheidungen in Linz und führt aus: „Liebe Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen und eventuell über mir sitzende Zuhörerinnen und Zuhörer, Frau Vizebürgermeisterin Hörzing hat den Titel des Antrages schon genannt. Es ist ein gemeinsamer Antrag der NEOS, der Grünen, der ÖVP und der FPÖ. Inhaltlich geht es darum, dass wir künftig gewährleistet wissen wollen, dass sofern es zu direktdemokratischen Entscheidungen in Linz kommt, sprich Volksbefragungen oder Volksabstimmungen, dass dann eine objektive Information bzw. Fakten vorgelegt werden, offiziell von der Stadt, auf Basis derer die Menschen in unserer Stadt ihre Entscheidung fällen können. Es geht darum, diese wunderbare Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie, die die direkte Demokratie sein soll und ist und als solche auch vorgesehen ist, zu verbessern, nutzbarer zu machen und künftig hoffentlich mehr zu nützen. Abschließend möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Fraktionen bedanken, die diesen Antrag unterstützen. Ich vernehme, dass es eine Mehrheit für die im Antrag vorgesehene Zuweisung gibt und freue mich darüber. Ich möchte zum Schluss noch festhalten, dass ich hoffe, dass wir hier zügig zu einer Entscheidung und zu einem finalen Beschluss kommen. Es wäre schade, wenn man die Chance verpasst, als Stadt Linz tatsächlich Vorreiterin zu sein. Ich darf darauf hinweisen, dass in der Stadt Graz ein ähnliches Projekt gerade am Laufen ist, aber es noch nicht zu spät ist, um schneller als die Stadt Graz zu sein und einen ersten Schritt als innovative Lebensstadt zu gehen. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Steht der Termin einer Volksbefragung oder Volksabstimmung der Stadt Linz fest, hat der Bürgermeister nach den folgenden Bestimmungen die Erstellung und Veröffentlichung einer Informationsbroschüre zur jeweiligen Volksbefragung oder -abstimmung zu veranlassen: 1. Allen Gemeinderatsfraktionen sowie allen nicht fraktionierten MandatarInnen ist mit Frist von zumindest zwei Wochen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Gegenstand der Abstimmung oder Befragung zu geben. 2. Gleichzeitig ist allen abstimmungsberechtigten Personen die Möglichkeit der Stellungnahme zum Gegenstand der Abstimmung oder Befragung binnen zwei Wochen auf tauglichem Wege, insbesondere auf der Homepage der Stadt Linz, anzuzeigen. Eintreffende Stellungnahmen sind auf der Homepage der Stadt Linz permanent verfügbar zu machen. 3. In der auf das Ende der Stellungnahmefrist folgenden Gemeinderatssitzung ist die Informationsbroschüre dem Gemeinderat zur Erörterung und Abstimmung vorzulegen. 4. Die Informationsbroschüre ist mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Volksbefragung oder Volksabstimmung an die Haushalte aller stimmberechtigten Bürgerinnen zuzustellen und auf der Homepage der Stadt Linz dauerhaft zum Download verfügbar zu machen. 5. In die Informationsbroschüre sind die Stellungnahmen gemäß Ziffer 1 und ist ein Hinweis auf die Stellungnahmen gemäß Ziffer 2 aufzunehmen. Sie hat weiters insbesondere zu beinhalten: Angaben zum Ablauf der Abstimmung (Termin, Öffnungszeiten, Abstimmungslokale,...), eine Kurzbeschreibung des Abstimmungsgegenstandes, eine Stellungnahme des Geschäftsbereichs Finanzen zur Frage der potentiellen finanziellen Auswirkungen der Entscheidung. Es wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zur weiteren Beratung zuzuweisen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Wortmeldung Gemeinderat Leidenmühler: „Liebe Frau Vizebürgermeisterin, lieber Berichterstatter, es ist völlig korrekt, dass direkte Demokratie umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger braucht, damit eine sachgerechte Entscheidung möglich ist. Ich gebe nur zu bedenken, dass sich die Objektivität von Informationen nicht immer durch einen Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat herstellen lässt. Ich würde nicht zu viele Hoffnungen in diese Broschüre setzen. Wir als SozialdemokratInnen haben eher das Bild des mündigen Bürgers, der mündigen Bürgerin, der/die durchaus in der Lage ist, sich selbst Informationen zu verschaffen. Nachdem es aber noch viel zu diskutieren gibt und dieser Antrag ohnehin auf die Zuweisung in den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung abzielt, stimmen wir natürlich zu.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderat Eypeltauer: „Frau Vizebürgermeisterin, lieber Franz, es ist vollkommen richtig, dass man Objektivität nicht durch Mehrheitsbeschlüsse garantieren kann. Allerdings ist ein wesentliches Kriterium, das vorgesehen sein soll, dass die Autorenschaft der Angaben klar sein soll. Damit wird erstens, jeder Bürger, jede Bürgerin wissen, wer das geschrieben hat und wer für die Informationen verantwortlich ist. Zweitens glaube ich, dass es schon ein Unterschied ist, ob man sich im Vorfeld von demokratischen oder direkt-demokratischen Entscheidungen über die Medien gegenseitig mit Fake-News oder mit Halbwahrheiten bedenkt, wie wir das schon einmal in dieser Stadt hatten oder ob man außer Streit stehende und im Zuge einer wohlgeführten Diskussion erörterte Fakten in einer Broschüre zusammenfasst. Ich möchte sagen, dass die Schweiz nicht von ungefähr eine Tradition in dieser direkten Demokratie und in diesen Abstimmungsbroschüren hat, detto Vorarlberg und jetzt auch Graz. Ich bedanke mich aber für die Bereitschaft, noch einmal darüber zu diskutieren und hoffe, dass wir tatsächlich bald zu einem Beschluss kommen.“ Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zugewiesen. Vizebürgermeisterin Hörzing übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Wimmer. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den gemeinsam von den Gemeinderatsfraktionen der NEOS und Die Grünen eingebrachten Antrag J 15 Markt.Lust und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste auf der Tribüne, wir haben hier im Gemeinderat schon öfters Anträge in punkto Märkte behandelt und heute einen gemeinsamen Antrag mit den Grünen eingereicht, eine Marketinginitiative für die Linzer Märkte unter dem Titel ‚Markt.Lust‘. Damit soll wieder Schwung in die Diskussion kommen, aber vor allem Schwung und Elan in das Leben der Märkte selbst, vor allem auch in die kleineren und weniger bekannten Märkten kommen. Beispielsweise hat sich der Markfrühling am Südbahnhofmarkt bereits gut etabliert. Hier soll eine zusätzliche eintägige Veranstaltung nach dem Vorbild der ,Langen Nacht der Museen‘ eingeführt werden. Eine zusätzliche eintägige Veranstaltung kann die Märkte nachhaltig beleben. Den Linzerinnen und Linzern ist vielfach das breit gefächerte Angebot auf den verschiedenen Märkten in Linz nicht ausreichend bekannt und daher soll mit dieser Aktivität das Bewusstsein über das Angebot und die Vielfalt in der eigenen Stadt wieder gestärkt werden. Märkte unterliegen im zeitlichen Ablauf einer Veränderung und das gehört laufend adaptiert. Heute bedarf es auch sozialer und gesellschaftlicher Faktoren, die mitgedacht gehören. Der Markt dient nicht nur als Ort des Einkaufs, sondern auch als Ort des gesellschaftlichen Lebens um Freunde zu treffen und um eine angenehme Zeit zu erleben. Auch hier setzt unser Konzept an. Wir wollen Lust auf das Entdecken und Erleben der Linzer Marktvielfalt machen und so bestehende und auch neue Zielgruppen ansprechen und gleichzeitig die Beschickerinnen und Beschicker unterstützen. Wir stellen somit folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Marktreferent der Stadt Linz wird ersucht, unter Miteinbeziehung aller betroffenen Märkte ein Konzept für eine jährlich stattfindende Initiative nach dem Vorbild der ,Langen Nacht der Museen‘ zu entwickeln. Die Veranstaltung soll die Linzer Märkte stärker ins Bewusstsein der Linzerinnen und Linzer rücken und auch die Möglichkeit bieten, kleinere oder unbekanntere Märkte zu erkunden und deren vielfältiges Angebot zu entdecken.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Wir ersuchen um ihre Zustimmung.“ Gemeinderat Steiger: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere am Südbahnhofmarkt gibt es schon einige Verkostungen, Kochworkshops und Konzerte. Hier sei nur Arcimboldo erwähnt. Ja, die BesucherInnen des Marktes haben Lust auf diesen Markt und haben Lust darauf, solche Angebote wahrzunehmen. Nicht nur die BesucherInnen müssen Lust und Laune haben, etwas anzunehmen, sondern es müssen auch die entsprechenden Angebote vorhanden sein. Auch die Marktbeschicker müssen in der Lage sein, derartige Veranstaltungen durchzuführen, zu unterstützen und abzuwickeln. Wenn man insbesondere an unsere kleineren Märkte denkt, sind dort Beschicker, die auf viele andere Märkte fahren und damit schon an den Grenzen ihrer Leistungskapazitäten angelangt sind. Wenn wir ihnen dann noch eine zusätzliche Aktion abverlangen, vielleicht in der Nacht zu beschicken, dann habe ich die Sorge, dass hier außer einem reinen gastronomischen Angebot nichts an Verkostung, an Kochen übrigbleibt und die Idee des Erlebens des Marktangebotes, der Produktvielfalt nicht erfüllt werden kann, sondern es lediglich bei Bier und G‘spritzten und gebratenen Würsten bleibt. Das geht dann an der Idee vorbei. Daher kann man so etwas nur gemeinsam mit den Produzenten entwickeln. Eine Idee oder eine Initiative der Märkte entwickeln, die so etwas planen und umsetzen können, gibt es am Linzer Südbahnhofmarkt und das wird erfolgreich gemacht. Für alle anderen Märkte sehe ich die Chance aber nicht. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Traunmüller: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich mag Bauernmärkte sehr gerne und besuche diese regelmäßig. Manchmal geht sich der Südbahnhof aus und auf jeden Fall gehe ich am Freitag im Stadtteil am Spallerhof auf unseren kleinen Bauernmarkt, der am Freitagnachmittag stattfindet. Es gibt da drei Beschicker, die sehr gut besucht sind. Hie und da kommt im Winter alle 14 Tage ein Honigmann, Herr Weirather, hoch in den 70ern und verkauft seinen Honig. Im Sommer gibt es manchmal einen Inder, der Kleidung verkauft. Es liegt nicht daran, dass es nicht genug Leute gibt. Beim Feichtmayr, das ist der Bauer aus Steyregg, der bei uns ausstellt, stellt man sich schon einmal 20 Minuten an, um darauf zu warten, dass man drankommt, weil die Produkte so gut sind. Es zahlt sich wirklich aus, dass man sich da anstellt. Auch beim Gemüsebauern, beim Haslehner stellt man sich an und auch die Bäckerei, die immer da ist, läuft wirklich gut. Es hat bereits einige Initiativen gegeben. Einige KäseverkäuferInnen haben versucht, ihre Ware an den Mann bzw. an die Frau zu bringen, geräucherter Fisch wurde verkauft, das hat aber nicht geklappt. Vor einigen Jahren ist dann auch noch Wein und Schnaps verkauft worden, das hat geklappt. Allerdings gibt es keine öffentliche Toilette. Auch ein langer Tag der Märkte würde an dieser Problematik nicht unbedingt etwas ändern, außer unsere Frau Stadträtin stellt uns eine öffentliche Toilette zur Verfügung. Ein Problem hätten wir noch. Von den drei Beschickern, die am Freitag am Spallerhof sind, sind zwei am Samstag am Bindermichl, die könnten sich zu dieser ,Langen Nacht der Märkte‘ nicht teilen. Auch die anderen kleineren Märkte haben nur sehr wenige Beschicker. In Dornach sind es vier, in Ödt vier - im Moment im Containerdorf untergebracht - in Kleinmünchen sechs, in der Neuen Heimat ebenfalls und lediglich in der Wiener Straße gibt es neun Beschicker. Da wird aber zum Leidwesen der Lehrerinnen und Lehrer der Otto-Glöckel-Schule sehr gerne Schnaps und Wein verkostet. So wie die Kollegin gesagt hat, das breit gefächerte Angebot habe ich persönlich noch nicht kennen gelernt. Wie schon gesagt, ich mag die Grünmärkte und Bauernmärkte sehr gerne. Ich bin davon überzeugt, dass man ein Konzept erarbeiten könnte, dass es dann vielleicht auch mit dem Käseverkäufer am Spallerhof klappt. Das heißt, wir beantragen, diesen Antrag dem Wirtschaftsausschuss, mit der ausdrücklichen Bitte weiter an der Belebung der Märkte zu arbeiten, zuzuweisen. Ich danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist durchaus interessant, aber noch etwas unkonkret. Ich will nicht aufzählen, warum es nicht gemacht werden kann. Es bedarf aber noch einer Klärung, wie es durchgeführt werden kann. Darum schließen wir uns der Position meiner Vorrednerin an und sind für eine Zuweisung in den Wirtschaftsausschuss. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich werde den Appell, mich kurz zu halten - wir haben heute schon darüber diskutiert, wie lange man reden sollte oder nicht -, aufnehmen. Ich sehe, dass der Antrag im Ausschuss weiterdiskutiert wird. Ich freue mich sehr, dass eine Diskussion zustande kommt, genau das war unsere Absicht. Es war nicht die Absicht, ein fixfertiges Konzept vorzuschlagen, sondern in Ruhe über die Dinge zu diskutieren. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung zur Zuweisung in den Ausschuss. Ich freue mich, dass wir über die ‚Markt.Lust‘ weiterdiskutieren können, weil ich persönlich einen starken Bezug dazu habe. Ich bin als Kind schon als Beschickerin am Markt gestanden und habe Produkte verkauft. Ich freue mich, wenn das weiterdiskutiert wird und wir schauen können, dass wir die Linzer Märkte sozusagen in ein Konzept einer ,Langen Nacht‘ weiterentwickeln können und viele Linzerinnen und Linzern das tolle Angebot kennenlernen können und nicht sehen, was alles nicht möglich ist, sondern was in Linz alles möglich ist. Danke.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung zugewiesen. Vizebürgermeisterin Hörzing übernimmt wieder den Vorsitz Gemeinderat Balihodzic berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 16 Optimierte Parkraumbewirtschaftung – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, wie heute schon mehrmals angekündigt, bringe ich die Resolution der SPÖ-Fraktion für die optimierte Parkraumbewirtschaftung ein. Darin wird das Land Oberösterreich ersucht, das Oberösterreichische Parkgebührengesetz dahingehend zu ändern, dass die Gemeinden ermächtigt werden, Parkzonen an Stelle von Kurzparkzonen einzurichten. Ich werde noch kurz den Antragstext vorlesen. Linz ist der Wirtschaftsmotor des Landes sowie der Einkaufs-, Kultur- und Freizeithotspot Oberösterreichs schlechthin. Das bedeutet allerdings auch zunehmende Herausforderungen im Verkehr, sowohl für den mobilen als auch für den ruhenden. In vielen Stadtteilen beklagen insbesondere Wirtschaftstreibende, dass die Parkplatzsituation für MitarbeiterInnen und KundInnen unbefriedigend ist. Die Parkdauer in den untertags von den BewohnerInnen weniger beanspruchten Kurzparkzonen reicht für viele KundInnen und vor allem die Beschäftigten nicht aus. In anderen Städten wird dieses Problem mit Parkzonen gelöst, die sowohl in den Städten lebenden, als auch dort arbeitenden Menschen ein längeres Abstellen ihrer Fahrzeuge ermöglichen. In Linz ist dies aufgrund der landesgesetzlichen Rahmenbedingungen allerdings nicht möglich, da im Oberösterreichischen Parkgebührengesetz die Gemeinden nur ermächtigt werden, in der Straßenverkehrsordnung sehr rezeptiv determinierte Kurzparkzonen einzurichten. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Oberösterreichische Landtag wird ersucht, das Oö. Parkgebührengesetz dahingehend zu ändern, dass darin die Gemeinden ermächtigt werden, Parkzonen anstelle von Kurzparkzonen einzurichten.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeistern, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben unsere Zustimmung schon avisiert. Wir wollen aber gerne erklären, warum wir dazu einen Zusatzantrag stellen. Unserer Meinung nach, ist die letzte Resolution von Landesrat Steinkellner schon abgewiesen worden und es braucht ein bisschen Veränderung in diesem Spiel. Klubobmann Hajart hat heute schon gesagt, wenn wir immer Henne und Ei in den Mittelpunkt stellen, wird sich nichts ändern. Wir glauben, dass diese Resolution einen Zusatz braucht, der konkretisiert, wo beispielhaft in welcher Art und Weise und mit welchen Tarifen die Stadt Linz sich überlegen könnte oder würde, etwas umzusetzen, damit der Landesrat nicht ganz einfach sagt, Resolution Nr. 2 - gleiche Intention, gleiches Ergebnis. Dass das Innenstadtparken allen Parteien ein Anliegen ist, zeigt diese Resolution. Ich glaube, aus diesem Aspekt heraus kann der Zusatzantrag angenommen werden. Ich darf ihn kurz zur Kenntnis bringen: Der Gemeinderat beschließe: ‚Mit der Resolution soll als Argumentationsunterstützung für eine solche Gesetzesänderung ein Beispiel (ohne Präjudiz) mitgeschickt werden, wo in Linz eine gebührenpflichtige Parkzone zu welchen Stunden-, Tages- und Monatsgebühren für BewohnerInnen und andere Benutzergruppen sinnvoll und geboten erscheint. Dieser Beispielsvorschlag soll nach Vorlage, Beratung und Abstimmung im Verkehrsausschuss und im Finanzausschuss der Resolution angefügt werden.‘ Warum glauben wir, dass es den braucht? Damit nachher nicht einfach eine Generalbevollmächtigung als Argument dagegen gehalten werden kann und damit ganz klar ist, in welcher Höhe Tarife nachher diskutiert werden. Im damaligen Amtsbericht von Vizebürgermeister Wimmer wurde ein Beispiel von 70 Cent pro halber Stunde oder ein Tagestarif von sieben Euro angeführt. Abgesehen von der Höhe, über die man natürlich geteilter Meinung sein kann - für die einen zu niedrig, für uns um einiges zu hoch -, glaube ich, dass es nicht nur diese simple Textkorrektur braucht - wie Kollege Balihodzic unter J 6 ausgeführt hat -, sondern dass man um wirkliche Gestaltungsspielräume möglich zu machen, dem Landesrat gleich ein Beispiel vorlegen sollte. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Hennerbichler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, bei den Bedingungen für die Parkraumbewirtschaftung wäre eine größere Flexibilität durchaus sinnvoll. Die grünen Zonen in Graz gehen damit schon mit gutem Beispiel voran. Zweck des Oberösterreichischen Parkgebührengesetzes ist die Rationierung der Möglichkeiten, Fahrzeuge abzustellen, also die bessere Aufteilung des zunehmend knapper werdenden Parkraumes auf eine größere Anzahl von Fahrzeugen. So soll es zu keiner Benachteiligung der übrigen Benutzer von gebührenpflichtigen Kurzparkzonen kommen, als die Handlungsweise einer maximalen Umschlaghäufigkeit des im Innenstadtbereiches knapp bemessenen Parkplatzangebotes möglich ist. Gleichzeitig besteht aber der Bedarf, in manchen nicht so stark frequentierten Bereichen länger als drei Stunden parken zu dürfen. Um beiden Interessen gerecht zu werden, ist die Schaffung einer gebührenpflichtigen Parkzone eine Möglichkeit. So sollte es in den Parkzonen möglich sein, zu einem günstigeren Tarif einen ganzen Tag parken zu können. Kurz gesagt, es wäre auch aus unserer Sicht begrüßenswert, wenn der Oberösterreichische Landtag dem Linzer Gemeinderat die Möglichkeit gewährt, die Parkraumbewirtschaftung flexibler zu gestalten. Wir werden der Resolution deshalb zustimmen. Zum Zusatzantrag der ÖVP: Es wäre sinnvoll, erst die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Daher werden wir uns beim Zusatzantrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich möchte unser Abstimmungsverhalten bekanntgeben: Wir werden uns bei diesem Antrag und auch beim Zusatzantrag der Stimme enthalten. Danke.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort: Gemeinderat Balihodzic: „Danke Frau Vizebürgermeisterin, ich danke den Gemeinderäten für die Zustimmung und auch für die Enthaltung. Die SPÖ kann den Zusatzantrag der ÖVP leider nicht unterstützen, deshalb werden wir uns bei diesem Zusatzantrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun zuerst über den Zusatzantrag und anschließend über den Antrag abstimmen. Der Zusatzantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPÖ (19), FPÖ (15), Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 17 Sanierung der Parkplätze beim Pichlinger See und Verbesserung der Beleuchtung – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag handelt es sich um eine Resolution betreffend die Sanierung der Parkplätze beim Pichlinger See bzw. um eine Verbesserung der Beleuchtung. Der Pichlinger See stellt eines der größten und wichtigsten Naherholungs- und Freizeitgebiete für die Linzer Bevölkerung dar. Besonders in den Sommermonaten ist er Anziehungspunkt für Zehntausende Besucher. Durch seine Lage bieten sich die dortigen Parkflächen, aber auch als Umsteigeknoten für die Bahn bzw. für eine zukünftige Straßenbahn an. Der Parkplatz wird bereits jetzt als Abstellfläche für PKW zum Umsteigen genützt. In Bezug auf diese PKW-Abstellflächen berichten die Bürger allerdings von teilweise sehr desolaten Zuständen. Aufgrund von Strukturschäden an der Oberfläche entstehen bei Regenfällen knöcheltiefe, großflächige Pfützen, die ein Benützen der Parkplätze beinahe unmöglich machen. Werden die Stellplätze in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden benützt, so kommt eine weitere Unannehmlichkeit zum Vorschein: Der Weg vom Bahnhof bis zu den PKW-Abstellflächen und der Parkplatz im Allgemeinen ist nicht bzw. nicht ausreichend beleuchtet. Dies führt bei den Menschen oftmals zu verstärktem Unsicherheitsgefühl, besonders wenn man sich vorher die Schuhe geschöpft hat. Eine entsprechende Verbesserung der Beleuchtung wäre demnach angebracht. Der Einsatz intelligenter Solarstraßenlaternen ist zu prüfen. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das Management der Linz AG wird ersucht, als Eigentümer des Pichlinger Sees eine Sanierung der Parkflächen in die Wege zu leiten. Zudem soll gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Stadt ein innovatives Beleuchtungskonzept für den Weg vom Bahnhof Pichling bis hin zu den Parkflächen des Pichlinger Sees entwickelt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls bei der Stadt Linz entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Weiss: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag spricht von der Sanierung der Parkplätze beim Pichlinger See inklusive Beleuchtung. Aus dem Text geht hervor, dass es um den Parkplatz im Norden geht, der in der Nähe des Bahnhofs Pichling liegt. Das geforderte innovative Beleuchtungskonzept spricht im Antragstext jedoch wiederum für den Weg vom Bahnhof bis zu den Parkflächen. Es ist nicht ganz klar, ob nun alle Parkplätze rund um den See gemeint sind, das sind aber auch einige. Generell sind alle Parkflächen dem Pichlinger See zugeordnet und stehen der Nutzung des Sees zur Verfügung. Vor allem in den Sommermonaten sind es die Besucher, die ihre Freizeit dort verbringen. Dafür erscheint mir die Ausführung der Parkplätze ausreichend. Keiner der Parkplätze rund um den See hat mangels Kanal eine direkte Entwässerung, bei manchen ist ein Sickerstreifen vorgesehen. Wenn nun die gesamten, laut Antragstext alle Parkplätze saniert und mit Beleuchtung ausgestattet werden sollen, ist glaube ich, mit hohen Kosten zu rechnen. Außerdem ist eine Beleuchtungsanlage rund um den ganzen See für die eigentliche Badeseebenutzung im Sommer nicht erforderlich. Aufgrund dieser Bedenken, wird sich die SPÖ-Fraktion der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Gabriel: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kollegen des Gemeinderates, ich kann mich den Ausführungen von Kollegin Weiss im Großen und Ganzen anschließen. Ich muss aber noch anfügen, dass bezüglich der Park-and-ride Anlage bis dato keine Gespräche geführt worden sind und dass dort momentan etwa nur zehn bis 30 Fahrzeuge täglich parken. So lange sich die Anzahl der Dauerparker in dieser Größenordnung hält, ist es kein Problem. Wir werden uns auch der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Sommer: „Es ergibt sich aus der Logik, dass es sich um die Parkplätze handelt, die direkt gegenüber dem Bahnhof Pichling liegen. Es ist logisch, dass es ein Blödsinn wäre, alle Parkplätze des gesamten Pichlinger Sees bei Nacht zu beleuchten. Dass nicht mehr Autos geparkt werden, kann ich verstehen. Ich glaube, dass es nicht sehr angenehm ist, wenn man zuerst die Gummistiefel auspacken muss, dann zum Bahnhof geht, Gummistiefel ins Plastiksackerl gibt und dann in den Zug einsteigt. Wenn man wieder zurückfährt, beginnt wieder alles von vorne. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Sie lachen darüber, aber am besten ist es, Sie schauen einmal zum Pichlinger See, wenn es geregnet hat - egal, ob es Juli oder Dezember ist. Da wünsche ich Ihnen viel Vergnügen, wenn Sie durch die Lachen zum Auto gehen.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Langer, M.A., berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 18 Keine Abschiebung von Lehrlingen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Antrag geht es um das Projekt ,Lehre für Asylwerbende in Mangelberufen‘. Das erfolgreiche Projekt ist in Gefahr, da negative Asylentscheidungen auch für Menschen in Lehre zunehmen. Es gab bereits einige Abschiebungen direkt vom Lehrplatz weg - wie sie sicher in den letzten Wochen und Monaten den Medien entnehmen konnten. Das hat zu furchtbaren Folgen für die Lehrlinge, ihr soziales Umfeld sowie die Betriebe geführt, das ist weder menschlich, noch vernünftig. Die Lehre in Mangelberufen ist eine der wenigen Beschäftigungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen. Außerdem suchen Betriebe in diesen Berufen händeringend nach Arbeitskräften. Die Lehre für Asylwerbende ist daher eine Chance für uns alle. Es gibt ein good practice-Modell in Deutschland, das diesem Problem wirkungsvoll begegnet. Mit dem Drei plus Zwei-Modell wird garantiert, dass es während der dreijährigen Ausbildungszeit und auch während der ersten zwei Arbeitsjahre zu keiner Abschiebung kommen darf. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten, auch wenn es in der Migrations- und Integrationspolitik, wie sie derzeit betrieben wird, nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. Es gibt schon vorsichtig positive Signale seitens verschiedener, politischer EntscheidungsträgerInnen. Wirtschaftskammerchefin Hummer in Oberösterreich signalisiert Zustimmung. Viele Unternehmer hätten dieses Projekt gerne weiterverfolgt und es gibt leichte, vorsichtig positive Signale der Sozialministerin. Wir fordern daher von der Bundesregierung die Aussetzung der Abschiebungen von Menschen in Lehre und Ausbildung und stellen folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Ausbildungssicherheit für Lehrlinge und die auszubildenden Unternehmen, welche ansonsten keine Lehrlinge hätten, eine Lösung nach Vorbild des deutschen Drei plus Zwei-Modells oder ähnliches zur Verhinderung der Abschiebung von Lehrlingen zu verwirklichen, und damit die Fachkräftezukunft des Wirtschaftsstandortes Österreich zu sichern.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Stadträtin Fechter: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese angesprochene Situation ließe sich am besten durch eine Verkürzung von Asylverfahren vermeiden. In der Zeit, in der Jugendliche ausreichend sprachlich fit gemacht werden, müsste es doch möglich sein, die Asylverfahren abzuschließen, damit sie ihre Lebensperspektive sozusagen nicht mit einem Damoklesschwert darüber beginnen. Nachdem das aber nicht der Fall ist, ist dieses Drei plus Zwei-Modell tatsächlich eine wichtige, integrative Maßnahme für junge Menschen und für die heimischen Unternehmen, denen es Rechts- und Planungssicherheit gibt. Die SPÖ ist daher für diese Resolution.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Schilchegger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Kollege Langer, Sie haben die Interessen der Wirtschaft sehr betont. Tatsächlich bietet das österreichische Fremdenrecht sehr viele Wege und Möglichkeiten, um einen legalen Aufenthaltstitel zu erlangen und in Österreich legal arbeiten zu dürfen, insbesondere natürlich für Bürger der Europäischen Union, aber auch für hochqualifizierte Studienabsolventen, Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige Schlüsselkräfte aus Drittstaaten. Daneben gibt es bekanntlich diese Schiene, das humanitäre Einwanderungsrecht durch unser Asylrecht, das bekanntlich in Österreich durchaus humanitär ausgestaltet ist. Auch dann, wenn kein Asylgrund vorliegt, gibt es immer noch die Möglichkeit, durch eine subsidiäre Schutzberechtigung oder aufgrund eines humanitären Bleiberechts vor einer Abschiebung geschützt zu sein. Erst dann, wenn im Asylverfahren alle diese Instanzen durchlaufen wurden und dort im rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt wurde, dass man keinen Asylgrund hat und keine subsidiäre Schutzberechtigung vorliegt und auch sonst kein Grund besteht, ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren, erst wenn all diese Instanzen durchlaufen wurden und das rechtskräftig festgestellt wurde, hat man in letzter Konsequenz die Ausreisepflicht. Wenn die Ausreise nicht freiwillig geschieht, kann sie durch staatliche Abschiebung durchgesetzt werden. Lehrlinge, die von einer Abschiebung bedroht sind, können schon per Definition keine Asylwerber mehr sein. Sie haben keinen Asylgrund, das wurde rechtskräftig festgestellt. Sie schreiben in Ihrer Antragsbegründung nun dazu, dass Sie eine Verunsicherung der betroffenen Lehrlinge verhindern wollen. Ich bin der Meinung, dass es gerade derartige Anträge sind, die diese Verunsicherung herbeiführen, falsche Hoffnungen erwecken und den Menschen vortäuschen, dass sie ohne Aufenthaltstitel dauerhaft im Land bleiben können. Wir Freiheitlichen sind daher für einen anderen Ansatz. Wir sind für die Unterstützung einer freiwilligen Ausreise illegaler Einwanderer im Rahmen einer ordentlichen Rückkehrberatung für eine möglichst rasche Familienzusammenführung dieser ausreisepflichtigen Fremden in deren Heimatland, wiederum so rasch wie möglich. Wir lehnen jeden weiteren Anreiz für eine illegale Einwanderung ab. Wir sind der Auffassung, dass solche Anreize von einer breiten Mehrheit all jener abgelehnt werden, die schon länger hier leben. Wir werden daher gegen diesen Antrag stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich werde mich in dieser Sache wieder sehr kurz halten. Wenn ich höre, dass es keinen Grund gibt, dass die betroffenen Personen hier bleiben, dann mag das auf die Verfahren und auf die Art und Weise, wie sie abgewickelt werden, unter Umständen durchaus zutreffen. Das kann ich nicht beurteilen. Was ich aber sehr wohl beurteilen kann ist, dass ich sehe, dass in den letzten Jahren die österreichische Wettbewerbsfähigkeit massiv darunter leidet, dass wir keine Fachkräfte in Österreich haben. Hier gäbe es im Moment gerade einige hundert in der Qualifizierung befindliche vorwiegend Jugendliche aufgrund von Verfahren, aufgrund von Rückzug auf eine Position der Rechtsstaatlichkeit abgeschoben. Das mag rechtens sein. Die Frage ist, macht das in dieser Situation, in der wir heute in Österreich sind, Sinn. Links und rechts überholen uns die Länder, andere Länder, die hier die Chance ergreifen und den Sinn sehr wohl sehen. Es geht um keine politische Grundsatzdiskussion, es geht darum, was wir in Österreich brauchen und was Sinn macht. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Spannring: „Sehr geehrte Damen und Herren, den Rahmen, den die Rechtsordnung in dieser Sache vorgibt, hat Herr Gemeinderat Schilchegger bereits ausführlich beschrieben. Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir werden uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten, wenngleich ich sage, dass wir befürworten, dass man künftig vor allem jene in eine Lehrlingsausbildung bringt, die aus Ländern kommen, für die eine gute bis sehr gute Aussicht auf Asylgewährung besteht. Danke.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Langer, M.A.: „Vielen Dank für die Rückmeldungen. In Bezug auf die Rechtsordnung ist mir bewusst, dass diese so ist, wie sie ist. Es heißt nicht, dass sie besonders gut ist und dass man sozusagen nicht danach trachten sollte, diese zu ändern. Ich bin dafür, dass die Asylverfahren nicht zu lange dauern sollten, wie derzeit. Das ist klar, aber da geht es um strukturelle, systemische Mängel, die nicht von heute auf morgen behoben werden. Im Gegensatz dazu müssen wir auf die Situation eingehen, wie sie ist. Im Moment ist es so, dass es wenige Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, die selbstverständlich genützt werden. Man muss auch den Problemaufriss betrachten. Ich denke, wir haben einen positiven Problemaufriss, die Kollegen von der FPÖ haben einen eher negativen Problemaufriss. Sie sprechen von falschen Hoffnungen und negativen Anreizen. Man könnte es auch so formulieren, dass in der Situation, in der sich die betroffene Person befindet, eine gewisse Planungssicherheit herrschen sollte. Das würde jeder von uns erwarten. Es ist so, dass die Personen nach jetziger Rechtslage tatsächlich auch ausgewiesen werden. Wir denken, dass es jedoch nicht zumutbar ist, diese Menschen während einer Ausbildung auszuweisen. In den Anfangsstadien der Beschäftigung ist das zum einen nicht menschlich und zum anderen auch nicht vernünftig, wie Kollege Seeber schon angeführt hat. Deshalb sehen wir es als wichtig an, dass wir von dieser Situation auf verschiedene Ebenen – weil es sind in Österreich verschiedene Ebenen betroffen sind -ein wichtiges Signal setzen. Es gab schon das Signal auf oberösterreichischer Landesebene. Es gibt Gespräche mit dem Bund. Wir würden uns dem gerne anschließen und auch von Linz aus ein Signal setzen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) und bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Tagesordnung der 23. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Vizebürgermeisterin Hörzing dankt für die Mitarbeit, wünscht einen schönen Abend und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 19.21 Uhr 2 1