Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 4/2017 PROTOKOLL über die 16. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 18. Mai 2017, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner FPÖ Detlef Wimmer Die StadträtInnen: FPÖ Markus Hein SPÖ Karin Hörzing GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP Doris Lang-Mayerhofer Die GemeinderätInnen: FPÖ Mia Åkerblom SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer SPÖ Regina Fechter-Richtinger FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger SPÖ Jakob Huber ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Potočnik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr FPÖ Michael Schilchegger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Mag. Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Abteilungsleiter des Präsidiums: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANGELOBUNG VON ZWEI NEUEN MITGLIEDERN DES GEMEINDERATES C AUSSCHUSS FÜR INNOVATION UND VERFASSUNG; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES UND VORSITZENDEN-STELLVERTRETERS - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Almir Balihodzic anstelle von Carmen Janko) D AUSSCHUSS FÜR FINANZEN; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Dietmar Prammer anstelle von Erich Kaiser) E AUSSCHUSS FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Dietmar Prammer anstelle von Erich Kaiser) F AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG; WAHL VON ZWEI NEUEN MITGLIEDERN - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Almir Balihodzic anstelle von Carmen Janko und Dietmar Prammer anstelle von Erich Kaiser) G AUSSCHUSS FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Dietmar Prammer anstelle von Erich Kaiser) H AUSSCHUSS FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE, INTEGRATION UND SPORT; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Almir Balihodzic anstelle von Carmen Janko) I ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER J ANTRÄGE DES STADTSENATES J 1. Erlassung einer Verordnung im Zusammenhang mit der Übertragung der Zuständigkeit zur Abgabe von Äußerungen und Stellungnahmen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof auf den Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz J 2. Personalbeirat; Änderung der Zusammensetzung J 3. Vergebührung des Urfahrmarktgeländes; Grundsatzgenehmigung und Vergabe von Arbeiten K ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR INNOVATION UND VERFASSUNG K 1. Abänderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz L ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN L 1. Immobilien Linz GmbH und Co KG; Verkauf von Wohnungseigentumsanteilen an der Liegenschaft Hessenplatz 12 zum Pauschalverkaufspreis in Höhe von 476.370 Euro L 2. Neubau des sechsgruppigen Hortes bei der Volksschule 32 Keferfeldschule samt Abbruch des bestehenden Garderobengebäudes und aller dafür erforderlichen Zusatzmaßnahmen sowie der barrierefreie Anschluss des Bestandsobjektes der Schule an den Neubau des Hortes durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG in Höhe von 2,8 Millionen Euro (plus/minus 15 Prozent) – Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 300.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) L 3. Grundverkauf in der KG Pöstlingberg (im Bereich „Auf der Wies“) um den Verkaufspreis von insgesamt 470.000 Euro L 4. Immobilien Linz GmbH und Co KG; Grundtausch in der KG Waldegg (Europastraße / Wieningerstraße) L 5. Grundverkauf in der KG Urfahr (Bereich Wildbergstraße 4) um den Verkaufspreis von 270.300 Euro M ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG M 1. Verkauf des Grundstückes 1237/16, KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis von 296.841,92 Euro N ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU N 1. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Katzbach (Koglerweg - Altenberger Straße); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen der Gemeinde - Entziehung des Gemeingebrauchs und Umreihung Teilabschnitt Altenberger Straße von Landesstraße in Gemeindestraße N 2. Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Urfahr (Petrinumstraße - Knabenseminarstraße); Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs N 3. Bebauungsplanänderung 05-037-01-01, KG Katzbach (Freistädter Straße 410-412) N 4. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Katzbach (Bebauungsplan 05-037-01-01; Freistädter Straße 410 - 412); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs N 5. Bebauungsplanänderung 03-008-01-01, KG Pöstlingberg (Gründbergstraße - Nußbaumstraße) N 6. Bebauungsplanänderung 04-015-01-01, KG Katzbach (Schlagerweg) und Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NO 108/9/1, NO 102/I und NO 111/2 N 7. Bebauungsplanänderung 10-013-01-01, KG Waldegg (Gruentalerstraße – Kuefsteinerstraße) N 8. Generalsanierung der Friedhofstraße zwischen Haus Nr. 40 und Rilkestraße einschließlich Umbau der Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich Friedhofstraße / Rilkestraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 165.000 Euro N 9. Umbau der Kreuzungs- und Unterführungsbereiche Dinghoferstraße und Humboldtstraße sowie Sanierung der Deckschichte der nördlichen Fahrbahn in der Blumauerstraße zwischen den Unterführungen und Adaptierung der Verkehrslichtsignalanlagen sowie Verbreiterung des nördlichen Fahrstreifens in der Bahnhofstraße im Bereich der Musiktheaterausfahrt; Vergabe der Arbeiten; maximal 980.000 Euro, davon insgesamt 650.000 Euro 2017 und 330.000 Euro 2018 N 10. Bebauungsplanänderung 10-048-01-01, KG Waldegg (Landwiedstraße - Eichendorffstraße) N 11. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 08-006-01-00, KG Lustenau (Anastasius-Grün-Straße - Grillparzerstraße) N 12. Änderungsplan Nr. 92 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Landwiedstraße) N 13. Änderungspläne Nr. 99 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Kapuzinerstraße) O ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE, INTEGRATION UND SPORT O 1. 16. Oberbank Linz Donau-Marathon 2017; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA in Höhe von 9000 Euro O 2. Gewährung einer Subvention an die Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und Sportunion in Höhe von je 48.300 Euro für die Jahr 2017 und 2018 bei gleichzeitiger Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. März 2016 O 3. Förderung der Vereine Tagesmütter und Tagesväter für 2017 entsprechend der Oö. Tagesmütter bzw. Oö. Tagesväter-Verordnung 2014 P ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG P 1. Prämie für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges; Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 30. Juni 2016 Q ANTRAG DES PERSONALBEIRATES Q 1. Änderung der Einreihungsverordnung 2002 (EVO 2002) für die Bediensteten der Landeshauptstadt Linz R FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 R 1. ERWEITERUNGSINITIATIVE FÜR BETRIEBSPARK PICHLING; (GEMEINSAMER ANTRAG DER SPÖ- UND ÖVP-GEMEINDERATSFRAKTION) R 2. ARBEITEN IM LINZER SÜDEN - BEDARFSORIENTIERTES BETRIEBSANSIEDLUNGSKONZEPT R 3. SCHULSTANDORTKONZEPT; (GEMEINSAMER ANTRAG DER SPÖ- UND FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION) R 4. PARKGEBÜHRENBEFREIUNG FÜR ELEKTROAUTOS IM RAHMEN DER KURZPARKZONE; (GEMEINSAMER ANTRAG DER SPÖ- UND FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION) R 5. ELEKTROAUTOS VON PARKGEBÜHR BEFREIEN R 6. INNENSTADT-BESCHILDERUNG R 7. WEITERENTWICKLUNG DER DONAULÄNDE ALS LINZER SPORTMEILE; BETEILIGUNG DER STADT LINZ AM MASTERPLAN FÜR MOTORIKPARKS R 8. ZEITGEMÄSSES PARKRAUMMANAGEMENT SAMT DIGITALEM PARKLEITSYSTEM R 9. KULTUR-INFOPOINTS R 10. FERNBUSBAHNHOF FÜR LINZ R 11. NATURNAHE BEGRÜNUNG - ERHÖHT DIE VIELFALT UND SENKT DIE KOSTEN R 12. ANDREAS HOFER PARK: EXTERNE EXPERT/INNEN PRÜFEN ALTERNATIVE FÜR GEPLANTE TIEFGARAGE R 13. ÜBERPRÜFUNG VON ZINS-FLOOR-KLAUSELN IN IMMOBILIENLEASINGVERTRÄGEN R 14. LINZER JUGENDMILLION R 15. MOBILITÄTSFONDS AUS ZWECKGEWIDMETEN EINNAHMEN R 16. ERSCHLIESSUNG DES HAUPTBAHNHOFES DURCH EINE FUSSGÄNGER- UND RADFAHRERBRÜCKE VON DER UNIONSTRASSE R 17. KONZEPTERSTELLUNG FÜR DIE GESTALTUNG DER WEBSITE DER STADT LINZ IN LEICHT VERSTÄNDLICHER SPRACHE R 18. VERBESSERUNG PLANUNG HANDELSHAFEN - WORKSHOP R 19. WORKSHOP VISION DOMVIERTEL R 20. KEINE BENACHTEILIGUNG DER JKU BEI UNIFINANZIERUNG – RESOLUTION; (GEMEINSAMER ANTRAG DER SPÖ- UND FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION) R 21. HAUPTBAHNHOF SICHERER MACHEN - WLAN-BEGRENZUNG UND VERBOT VON ÜBERMÄSSIGEM ALKOHOLKONSUM - ANTRAG UND RESOLUTION R 22. WLAN-BESCHRÄNKUNG AM LINZER HAUPTBAHNHOF UMSETZEN - RESOLUTION R 23. GRILLVERBOT IM PLESCHINGERSEEAREAL - RESOLUTION R 24. GLEICHSTELLUNG VON VERTRAGSBEDIENSTETEN DER OÖ. STATUTARGEMEINDEN MIT JENEN DES LANDES OÖ. BEI DER KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG - RESOLUTION R 25. S-BAHN-HALTESTELLE GRÜNE-MITTE - RESOLUTION R 26. DURCHGÄNGIGKEIT FUSSGÄNGER - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 16. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung ist Gemeinderätin Walcher, FPÖ, entschuldigt. Vizebürgermeister Wimmer, FPÖ, kommt etwas später in die Sitzung. Gemeinderat Mag. Hajart zur Geschäftsordnung: „Erfreulicherweise wird heute mit dem Antrag R 4, ‚Parkgebührenbefreiung für Elektroautos im Rahmen der Kurzparkzone‘ voraussichtlich eine Langzeitforderung der ÖVP umgesetzt. Wir haben allerdings einen gleichlautenden bzw. sehr ähnlichen Antrag R 5, ‚Elektroautos von Parkgebühr befreien‘ eingebracht. Nachdem davon auszugehen ist, dass R 4 beschlossen wird, stelle ich den Antrag, R 5 von der Tagesordnung zu streichen. Wir ziehen ihn zurück.“ Bürgermeister Luger: „Wir haben dieses Zurückziehen des Antrages laut Geschäftsordnung mit einer Zweidrittelmehrheit zu beschließen.“ Der Antrag R 5, ‚Elektroautos von Parkgebühr befreien‘, wird einstimmig von der Tagesordnung zurückgezogen. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger verweist auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2017 bis 8. Mai 2017 für das Rechnungsjahr 2017 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 28. März 2017 bis 8. Mai 2017 für das Rechnungsjahr 2017 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2017 bis 8. Mai 2017 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2017 Kreditübertragungen in der Höhe von 125.935 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 92.500 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2017 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 9,532.225 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2017 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 8. Mai 2017 genehmigten Kreditüberschreitungen null Euro und die Kreditübertragungen 468.235 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 50,250.382,50 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2017 ist daher nicht erforderlich. B ANGELOBUNG VON ZWEI NEUEN MITGLIEDERN DES GEMEINDERATES Bürgermeister Luger: „Ich habe die Aufgabe, zwei neue Mitglieder unseres Hauses anzugeloben. Den Formvorschriften entsprechend, haben Frau Gemeinderätin Carmen Janko und Herr Gemeinderat Erich Kaiser, beide Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion, ihren Verzicht auf das Gemeinderatsmandat schriftlich bekannt gegeben. Die sozialdemokratische Fraktion hat alle nach der Oberösterreichischen Kommunalwahlordnung notwendigen formalen Prozedere absolviert, sodass nun für zwei neue Mitglieder, die heute nach § 10 Abs. 4 unseres Statutes anzugeloben sind, alle formalen Voraussetzungen vorliegen. Es sind dies Herr Almir Balihodzic und Herr Dietmar Prammer, die bereits in diesem Saal Platz genommen haben. Wenn ich die Gelöbnisformel vorgelesen habe, ersuche ich Sie, diese mit den Worten ‚Ich gelobe‘ zu bestätigen. Das Hinzufügen religiöser Beteuerungen ist zulässig. Formal habe ich darauf hinzuweisen, dass Bedingungen oder andere als religiöse Zusätze keinen Platz bei der Angelobung haben. Ich ersuche nun die Mitglieder des Gemeinderates, sich von den Plätzen zu erheben. Die Gelöbnisformel lautet: ,Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.‘“ Almir Balihodzic: „Ich gelobe.“ Dietmar Prammer: „Ich gelobe.“ Bürgermeister Luger: „Ich darf euch damit als Mitglieder des Gemeinderates herzlich in unserer Mitte begrüßen und ersuche um gute Zusammenarbeit mit allen Fraktionen.“ (Beifall) Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge C bis H C AUSSCHUSS FÜR INNOVATION UND VERFASSUNG; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES UND VORSITZENDEN-STELLVERTRETERS - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Almir Balihodzic wird als Mitglied und Vorsitzender-Stellvertreter anstelle von Frau Carmen Janko gewählt.“ D AUSSCHUSS FÜR FINANZEN; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Dietmar Prammer wird als Ersatzmitglied anstelle von Herrn Gemeinderat Erich Kaiser gewählt.“ E AUSSCHUSS FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Dietmar Prammer wird als Ersatzmitglied anstelle von Herrn Gemeinderat Erich Kaiser gewählt.“ F AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG; WAHL VON ZWEI NEUEN MITGLIEDERN - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Almir Balihodzic wird als Mitglied anstelle von Frau Gemeinderätin Carmen Janko gewählt. Herr Gemeinderat Dietmar Prammer wird als Mitglied anstelle von Herrn Gemeinderat Erich Kaiser gewählt.“ G AUSSCHUSS FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Dietmar Prammer wird als Ersatzmitglied anstelle von Herrn Gemeinderat Erich Kaiser gewählt.“ H AUSSCHUSS FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE, INTEGRATION UND SPORT; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Almir Balihodzic wird als Ersatzmitglied anstelle von Frau Gemeinderätin Carmen Janko gewählt.“ Die Vorschläge C bis H werden von der stimmberechtigten SPÖ-Fraktion einstimmig angenommen. I ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass zehn Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; sieben an seine Person, eine an Vizebürgermeister Forsterleitner, eine an Stadtrat Hein und eine an Stadträtin Hörzing. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. 1. Anfrage von Gemeinderat Stumptner an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, von 9. bis 10. Juni findet wieder ein Highlight im Linzer Veranstaltungskalender, die ,Bubbledays‘, statt. Seit 2012 trägt diese Veranstaltung mit rund 20.000 Besuchern zur Belebung des Hafenviertels bei. So großartig die ,Bubbledays‘ auch sind, gibt es heuer leider einen bitteren Beigeschmack. Eine der Bands, die dort auftreten soll verbreitet extremistische und gewaltverherrlichende Inhalte. Konkret handelt es sich um die deutsche Hip-Hop Formation ‚Antilopen Gang‘. Textpassagen wie ,Deutschland muss sterben‘ oder ,Ihr seid 80 Millionen, die man abschlachten muss‘, sowie der Titel eines ihrer Alben: ,Atombombe auf Deutschland‘ sind nur ein Beispiel ihrer bedenklichen und politisch radikalen Botschaften. Ein Bandmitglied bezeichnet sich in einem Interview sogar selbst als linksradikal. Da diese Veranstaltung Fördermittel der Stadt erhält, hinterfragen wir, ob ein Auftritt dieser Band den Allgemeinen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz entspricht (§ 3, g). Es kann nicht im Interesse der Stadt sein, Veranstaltungen zu fördern, welche Extremismus oder politischem Radikalismus eine Bühne bieten. In diesen Zusammenhang ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Werden Sie in dieser Causa tätig werden? - Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen? - Wenn nein, warum nicht? 2. War es Ihnen bekannt, dass die besagte Band bei den ,Bubbledays‘ auftreten wird? - Wenn ja, waren Sie über die inhaltliche Ausrichtung der Musiker informiert? 3. Werden Sie sich künftig vermehrt dafür einsetzten, damit Auftritte von extremistischen Bands auf Linzer Stadtgebiet nicht mehr gefördert werden? - Wenn nein, warum nicht? 4. Werden Sie sich für eine strengere Überprüfung geförderter Veranstaltungen anhand der Förderungsrichtlinien der Stadt einsetzen? - Wenn nein, warum nicht?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Sie müssen mich für das, was in dieser Anfragebeantwortung kommen wird, ein bisschen verstehen. Zu 1.: Ich habe überhaupt nicht vor, mich bei der Programmierung von Kunst- und Kulturveranstaltungen einzumengen. Es gibt sehr viele Gründe dafür. Einen möchte ich zitieren und zwei andere kann ich Ihnen dann noch liefern. Ich zitiere eine relativ unverfängliche Quelle, die ‚Süddeutsche Zeitung‘, die über das letzte Album dieser ‚Antilopen-Gang‘ schrieb. (Zwischenruf, Heiterkeit) Wer mich ein wenig kennt, weiß genau, dass das Musikgeschäft in meinem Kompetenzbereich nicht sehr hoch angesiedelt ist. Deswegen muss ich zitieren. In meiner eigenen Fraktion habe ich aber immerhin, sogar als Vorsitzenden, einen selbst praktizierenden, sehr kompetenten Musiker. Sie werden dann noch hören, dass die Kompetenz in der Sozialdemokratie sehr tief sitzt. Aber jetzt zur ‚Süddeutschen Zeitung‘. Sie schreibt zu diesem letzten Musikprodukt: ,So entsteht aus den 14 Songs ein extrem unterhaltsamer Ausflug, der zwar richtungsmäßig durchgehend gegen rechts zielt - aber ebenso viele Abstecher Richtung Unfug macht, dass der Hörer in einer angenehm nicht ideologischen Schwebe bleibt.‘ - Zitat Ende. Nachdem diese Band dafür bekannt ist, dass sie auch sehr sarkastisch sein kann und der Titel ,Pizza‘ in Österreich derzeit in aller Munde ist, ersuche ich nun Herrn Birnkas eine Probe dessen, was ich Ihnen mangels Kenntnis nicht nahe bringen kann, so zur Kenntnis zu bringen, dass es nachvollziehbar ist. Herr Birnkas bitte.“ Herr Birnkas von der Technik spielt eine Hörprobe dieser Band ein. Bürgermeister Luger weiter: „Ich wollte Ihnen damit vor Augen führen, dass es zwischen einem geschriebenen Text und einem musikalisch interpretierten durchaus künstlerische Wahlfreiheit gibt. Nicht jedes Zitat besteht wie in einem wissenschaftlichen Werk aus den Worten, sondern auch aus einem Kontext. Wegen der Expertise: Das Statut ermöglicht es dem Bürgermeister sich mangels eigener Kompetenz - auch bei einer Anfragebeantwortung - kompetenter Mitglieder der Stadtregierung zu bedienen. Ich habe deswegen in der Vorbereitung Herrn Vizebürgermeister Forsterleitner, einen bekennenden Rap-Fan, gebeten, die inhaltlichen Fragen, warum ich überhaupt kein Problem damit habe, dass diese Band bei den ‚Bubbledays‘ auftritt, zu argumentieren. Ich bitte dich, dass du hier in einer glaubwürdigeren Kompetenz, als ich es mit meinem Nichtwissen tun könnte, argumentierst. Ich ersuche dich, dass ich mich deiner Kompetenz bedienen darf.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „In aller Kürze. Ich bin in unserer Fraktion der Hip-Hop-Historiker und beschäftige mich deshalb auch mit Rap-Texten und habe mir das bei der ‚Antilopen-Gang‘ noch einmal ganz konkret angeschaut. Ich glaube, dass in den Medien zurzeit Missverständnisse kursieren. Vielleicht ist es aber auch eine Auseinandersetzung mit dieser Band. Sogar ‚The Guardian‘ hat erst kürzlich etwas falsch übernommen. Vielleicht ist es ein Missverständnis. Die ‚Antilopen-Gang‘ ist eine Rap-Band, die sich stark mit Satire und sarkastischen Texten auseinander setzt. Herr Bürgermeister hat die ‚Süddeutsche Zeitung‘ zitiert. Ich habe einen Bericht in einem österreichischen Medium gefunden. Darin sagt einer dieser Rapper: ,Es kann jeder selbst entscheiden, was von unseren Texten er ernst nimmt.‘ Das sagt einer dieser Rapper. ,Wir geben uns auch mit den Beats viel Mühe und haben musikalisch einiges zu bieten. Das bekommen viele gar nicht mit, weil es nur mehr um gewisse Statements geht. Aber wir sind keine politische Partei! Wir sind in erster Linie Musiker. Und wir haben Texte, in denen wir Dinge behandeln, die uns beschäftigen.‘ Dass das nicht immer ganz so ernst gemeint sein kann, merkt man zum Beispiel beim Lied ,Baggersee‘, das zitiert worden ist. Ich glaube, dass wir alle nicht ernsthaft glauben, dass die ‚Antilopen-Gang‘ wirklich aus ganz Deutschland einen Baggersee machen will, um das für ganz Europa zum Naherholungsgebiet zu machen. Bei ,Pizza‘ wird man wahrscheinlich jetzt merken, dass es einen satirischen Charakter hat und die Pizza vielleicht am Ende die Welt doch nicht rettet. Abschließend habe ich einen Satz aus ,Das Leben eines Rappers‘ herausgenommen, in dem ‚Gangster-Rap‘ aufs Korn genommen wird. Im Refrain kommt vor: ,Wollt ihr echt so enden? Wollt ihr dieses Gangsterleben? Lass mal lieber Tee trinken gehen und uns die Hände geben.‘ In diesem Sinne glaube ich, sollten wir das als sarkastische Interpretation von heutiger Musik, im Speziellen von Rap und Hip-Hop sehen. Ich glaube, dass man in unserer Stadt künstlerische Freiheiten durchaus zulassen soll.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Zu 2.: Nein, das war mir nicht bekannt. Aber selbst, wenn man mir etwas gesagt hätte, hätte ich es nicht verstanden. Zu 3.: Ich bitte, mit der Wortwahl ein bisschen vorsichtiger zu sein. Nicht alles, was einem nicht in das eigene politische, ideologische Weltbild passt, ist extremistisch. In meiner Funktion als Bürgermeister bin ich unter anderem dafür verantwortlich, Räumlichkeiten, Grundstücke für Veranstaltungen, Organisationen aller Art und Couleurs zur Verfügung zu stellen. Ich bin in diesem Haus schon dafür gescholten worden, dass ich meine persönlichen politischen Positionen nicht als Basis dafür nehme, was bewilligt oder verboten wird. So sehe ich das auch mit dieser Band. In einer Stadt wie Linz, ist es ein wesentlicher wichtiger Faktor, dass es Freiheit gibt. Auch wenn es einem sehr widerstreben möchte, aber mit Definitionen bzw. Zuordnungen, die extremistisch oder rassistisch sind - was Sie nicht gemacht haben - sage ich das in diesem Statement sehr grundsätzlich. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass wir das im Zweifelsfalle zulassen sollten und bei dieser Band sowieso, wenn man versucht, sich inhaltlich so zu beschäftigen, wie das Herr Vizebürgermeister Forsterleitner gemacht hat. Zu 4.: Dieser Gemeinderat hat diese Förderrichtlinien beschlossen. Die gelten für jede Veranstaltung, egal aus welchem Segment, für jede Aktivität jedes Vereins. Daran gibt es überhaupt nichts zu ändern. Inhaltlich werde ich mich, so wie in der Vergangenheit, nicht einmischen, denn im Zweifelsfall siegt die Freiheit der Kunst.“ Zusatzfrage Gemeinderat Stumptner: „Danke, Herr Bürgermeister, zuerst möchte ich einmal klarstellen, dass es nicht darum geht, dass mir das nicht ins politische Weltbild passt. Es geht da sehr wohl auch um die gewaltverherrlichenden Texte und den Extremismus. Es soll sich jeder selbst ein Bild davon machen, ob es extremistisch ist, wenn man in einer Textzeile erwähnt, dass man 80 Millionen abschlachten muss. Oder ob es sich um Extremismus handelt, wenn man sich selbst in einem Zeitungsinterview als linksradikal bezeichnet. Danke.“ (Unruhe) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich halte fest, dass das keine Frage war. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, eine Zusatzfrage zu stellen. Das war ein Kommentar oder was auch immer, aber sicher keine Frage. Ich ersuche in Zukunft den Statuten entsprechend zu handeln.“ 2. Anfrage von Gemeinderat Grininger, MSc, an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in den letzten Wochen wurde mehrfach über ein geplantes Tiefgaragenprojekt im Schillerpark berichtet. Mit diesem Projekt würde nun nach dem Andreas-Hofer-Park und dem geplanten Parkdeck in Oed der dritte Park binnen kurzer Zeit dem motorisierten Individualverkehr geopfert. Dabei sollte der Schutz der städtischen Grünflächen für die Gesundheit und die Lebensqualität der Linzer Bevölkerung Priorität haben. Ich bitte daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Medial wurde über einen Zehnpunkteplan zur Errichtung des Einkaufszentrums Schillerpark, welcher seitens der Stadt vorgeschrieben wurde, berichtet. a. Wer hat diesen Plan vorgeschrieben? b. Welche Punkte konkret enthält dieser Plan? c. Wurden Punkte bereits erfüllt? Wenn ja, welche konkret und wie waren die Ergebnisse im Detail? 2. Gab es zwischen der Stadt Linz und der BIG als Grundeigentümerin Korrespondenz über dieses Projekt? a. Wenn ja, wann genau und welchen Inhalt hatte diese? 3. Wurden die bereits durchgeführten Probebohrungen am Schillerpark seitens der Stadt Linz und/oder der BIG genehmigt? a. Wenn ja, von wem und wann genau und unter welchen Auflagen? b. Wenn nein, mit welcher rechtlichen Grundlage wurden diese Bohrungen dann durchgeführt? 4. Wer trägt die Kosten der Probebohrungen sowie der entsprechenden Analysen? 5. Wie sieht der konkrete Zeitplan für das Tiefgaragenprojekt bzw. für das Einkaufszentrum Schillerpark aus? 6. Wer würde die Stellplätze einer Tiefgarage für das Einkaufszentrum nutzen können?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1.a., 1.b. und 1.c.: Fakt ist - das möchte ich klar betonen -, dass es bei der Stadt Linz kein beantragtes Projekt gibt. Es gibt keine Unterlagen, weder in der Stadtplanung, geschweige denn in einem Bauverfahren. Ich werde Ihnen nachher sagen, was es nach Rücksprache mit den zuständigen Geschäftsbereichen im Ressort des Herrn Stadtrat Markus Hein gibt und gegeben hat. Fakt ist, dass es meines Wissens nach schon seit vielen Jahren Projektüberlegungen gibt, den derzeitigen Komplex Schillerpark neu zu gestalten. Fakt ist, dass es mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtplanung ein Vorgespräch gab. Darauf reflektiert ein einfacher Zehnpunkteplan. Hier geht es darum, das Planungsteam namhaft zu machen, eine stadtstrukturelle Analyse des Umfelds zu machen, den Mehrwert im Sinne eines Nutzungszuwachses zu definieren und bei solchen Projekten wichtige Fragen für Städtebau und Architektur zu behandeln, gegebenenfalls - das ist fast immer der Fall - die Verkehrssituation, die Situation der Beschattung und der Windwirkung zu bearbeiten. In diesem Szenario geht es im Punkt 8 um die Bewertung eines Mehrwertes für unsere Stadt, ein weiterer Punkt ist es die Nachhaltigkeit eines solchen Projektes, darzustellen. Es ist auch vorzulegen, wie ein Projektentwurf aussieht. Gegebenenfalls ist er zu visualisieren. Dieser Zehnpunkteplan wird jedem Projektbetreiber übergeben, der überlegt ein Hochhaus zu errichten. Dieser wurde, aus meiner Sicht, sinnvollerweise von Herrn Stadtrat Hein und seinem Team in dieser Periode entwickelt und an die Architekten weitergegeben. Im jetzigen Planungsstadium ist es daher nicht verwunderlich, dass in der Stadt nichts aufliegt, weil all das vom Projektbetreiber erst zu entwickeln sein wird. Zu 2.a.: Über dieses Projekt nicht, denn es ist schlichtweg noch in keiner Entwicklungsfrage. Für die Probebohrungen gab es zwischen der Stadt und der Bundesimmobilien GMBH (BIG) meines Wissens Kontakt. Das ist korrekt, da dafür nicht nur das öffentliche Gut, sondern auch der Schillerpark, der sich im Eigentum der BIG befindet, benötigt werden. Zu 3.: Mit 31. März dieses Jahres ist für diese Probebohrungen für die Benützung des öffentlichen Gutes eine privatrechtliche Grundeigentümerzustimmung erteilt worden. In dieser Übereinkunft ist exakt geregelt, dass das öffentliche Gut nicht beeinträchtigt werden darf und der Gesuchsteller für sämtliche Personen- und Sachschäden, die auftreten könnten, zu 100 Prozent haftet. Zu 3.a. und 3.b.: Dazu gibt es neben dem schon erwähnten Punkt, noch einen zweiten. Es gibt die Tarifordnung für den Gemeingebrauch der Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz. Nach dieser Tarifordnung, die der Gemeinderat, glaube ich, vor einiger Zeit beschlossen hat, ist natürlich ein Entgelt zu entrichten. Zu 4.: Das ist ausnahmslos die projektentwickelnde Immobiliengesellschaft, die SI-Schillerpark Immobilien GmbH. Zu 5.: Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich kein Projekt kenne. Wenn ich kein Projekt kenne, wird es völlig unmöglich sein, Ihnen hier eine weitere konkretere Frage zu beantworten. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass der Gemeinderat, wenn aus dem Projekt etwas Neues wird, nicht nur mit Bebauungsplanänderungen befasst werden muss. Derzeit ist aber nichts vorhanden. Unsere Geschäftsbereiche sind bislang mit keinem konkreten Projekt befasst worden. Zu 6.: Zum gegebenen Zeitpunkt, wenn etwas geplant ist, werde ich diese Frage beantworten können. Heute kann ich Ihnen dazu beim besten Willen gar nichts sagen.“ 3. Anfrage von Gemeinderat Eypeltauer an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Zuge von Repräsentationsaufgaben und im Zuge des Knüpfens wirtschaftlicher und städtepartnerschaftlicher Kontakte ist es für Stadtsenatsmitglieder üblich, Auslandsreisen zu tätigen. Für die Stadt Linz als aufstrebende Mittelstadt mit großer Wirtschaftskraft und international agierenden Unternehmen sind solche Reisen und das sich daraus ergebende internationale Netzwerk von großer Bedeutung. Jüngst unternahmen Sie sowie Vizebürgermeister Detlef Wimmer eine einwöchige Reise nach China, um die Metropolen Shanghai und Chengdu zu besuchen. Die angesprochene Reise war bereits Gegenstand einer Anfrage der Kollegin Alexandra Schmid, welche sie in der 13. Sitzung des Gemeinderats am 26. Jänner 2017 beantwortet haben. Damals ging es konkret nur um die Kosten der Reise nach Chengdu, die mit 22 Euro angegeben wurden. Auf einem zu dieser Reise nach Shanghai und Chengdu auf der Homepage der Stadt Linz veröffentlichten Foto sind unter anderem neben Ihnen und Vizebürgermeister Detlef Wimmer Ihre Gattin, Frau Michaela Mader, sowie der SPÖ-Landtagsabgeordnete Peter Binder beim Besuch des KEBA-Standortes in Minhang/Shanghai zu sehen. Ich möchte explizit festhalten, dass ich nicht von einer Finanzierung der Reisekosten Ihrer Gattin oder des Herrn Peter Binder durch die Stadt Linz ausgehe. Das zu suggerieren ist nicht Zweck dieser Anfrage. Vielmehr geht es um die Frage, inwieweit eine Begleitung einer offiziellen Linzer Delegation durch stadt- bzw. magistratsfremde Personen zweckdienlich ist und ob eine solche Möglichkeit auch anderen Personen offen steht bzw. nach welchen Kriterien eine solche Auswahl erfolgt. Eine Teilnahmemöglichkeit an einer Delegation der Stadt Linz müsste wenn, dann allen VertreterInnen von Unternehmen und politischen Parteien offen stehen, nicht einem ausgewählten Kreis, beziehungsweise müsste anhand objektiver Kriterien darüber entschieden werden, wer teilnimmt und wer nicht. Grundsätzlich sehen ich und meine Fraktion die internationale Ausrichtung einer Stadtregierung höchst positiv und möchten die Stadtregierung darin bestärken, weiterhin Städtepartnerschaften in aller Welt zu schließen und internationale Partner für die Linzer Wirtschaft und Kultur zu finden und die Weltoffenheit zu leben, die unsere Stadt ausmacht. Vor dem Hintergrund des weiter Ausgeführten stelle ich folgende Anfrage: 1. Wer gehörte der offiziellen Delegation der Stadt Linz bei der einwöchigen Reise nach China mit den Destinationen Shanghai und Chengdu Anfang 2017 an? 2. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Linz für diese Reise, aufgegliedert nach TeilnehmerInnen? 3. Waren VertreterInnen von Oö. Landtagsparteien oder der Oö Landesregierung eingeladen, an der China-Delegation teilzunehmen? 3.a. Wenn ja, an welche Parteien, Fraktionen oder Landesregierungsmitglieder ging eine solche Einladung? 4. Waren VertreterInnen von Unternehmen beziehungsweise UnternehmerInnen mit Sitz und/oder Standorten in Linz eingeladen, an der China-Delegation teilzunehmen? 4.a. Wenn ja, an welche Unternehmen bzw. Unternehmerinnen ging eine entsprechende Einladung? 5. Warum trat die Linzer Delegation im Zuge dieses Städtebesuchs beim Standort der Firma KEBA gemeinsam mit Ihrer Gattin Michaela Mader auf, warum gemeinsam mit SPÖ Landtagsabgeordnetem Peter Binder? 6.a. Trat die Delegation der Stadt Linz noch bei weiteren Gelegenheiten gemeinsam mit Frau Mader und Herrn Binder auf? 6.b. Wenn ja, bei welchen Gelegenheiten und warum? 7. Nach welchen Kriterien erfolgt die Festlegung, ob Personen von außerhalb des Stadtsenats und seiner Büros bzw. des Magistrats zur Teilnahme an derartigen Städtebesuchen eingeladen werden? Es geht hierbei nicht um die Finanzierung der Reisekosten durch die Stadt Linz, sondern um das Auftreten stadtfremder Personen gemeinsam mit oder gar als Teil der offiziellen Delegation aus Linz. 8. Leistet die Stadt Linz im Zusammenhang mit derartigen Städtebesuchen gegebenenfalls finanzielle Beiträge für die Reisekosten von nicht dem Stadtsenat und dessen Büros oder dem Magistrat angehörigen Personen? 8.a. Wenn ja, nach welchen Kriterien wird geleistet? 8.b. Wenn ja, bei welchen Personen und welchen Destinationen war dies mit welcher Begründung in den letzten zehn Jahren der Fall? 9. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der magistratsinternen Reisebegleiterinnen von Stadtsenatsmitgliedern zu Städtebesuchen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1.: Wie schon erwähnt, waren für die Stadt Linz neben Herrn Vizebürgermeister Detlef Wimmer und mir offiziell zwei weitere MitarbeiterInnen mit. Es waren dies Herr Zeljko Malesevic, Mitarbeiter von Herrn Detlef Wimmer und Frau Mag.a Bettina Weixler, Mitarbeiterin aus meinem Büro. Zudem haben mich Herr Peter Binder und meine Gattin, Frau Michaela Mader, begleitet. Zu 2.: Für diese Frage bin ich Ihnen sehr dankbar. Für Herrn Wimmer, Herrn Malesevic, Frau Weixler und mich, sind für Flug, Hotel, Visum und alles, was dazugehört, je Person Kosten in Höhe von 2690 Euro angefallen. Für diese vier Personen waren es also 10.760 Euro. Herr Binder und Frau Mader haben ihre gesamten Kosten selbst beglichen. Zu 3.: Nein, es war niemand eingeladen. Zu 4.: Wie Sie aus der Zusammensetzung dieser sechs Personen sehen, war niemand eingeladen. Zu 5.: Mein Präsidium sagt mir, dass ich diese Frage, weil sie nicht zulässig ist, formal gar nicht beantworten müsste. Ich mache es aber trotzdem. Das Wesen einer Begleitung besteht - auch auf Auslandsreisen -, darin, dass einen diese Begleitung begleitet. Wenn man Betriebe besucht, wird die Begleitung ersichtlich. Ich weise aber ganz besonders in Zusammenhang mit Herrn Binder darauf hin, dass er nicht als Landtagsabgeordneter, sondern als Privatperson teilgenommen hat. Zu 6.a.: unzulässig und 6.b.: Ja, natürlich, das war nicht nur bei der von Ihnen genannten Firma. Ich praktiziere das schon seit vielen Jahren so, auch als Vizebürgermeister und Stadtrat. Meine Gattin begleitet mich bei der einen oder anderen Dienstreise auf unsere bzw. ihre Kosten, jedenfalls nicht auf Kosten der öffentlichen Hand. Zu 7.: Es geht dabei nicht um die Finanzierung der Reisekosten durch die Stadt Linz, sondern um das Auftreten stadtfremder Personen mit oder gar als Teil der offiziellen Delegation. Gänzlich stadtfremde Personen sind die beiden nicht, sie haben einen Hauptwohnsitz in Linz. Objektiv gibt es keine Kriterien, wie Delegationen für Auslandsreisen zusammengestellt werden. Das entscheiden die jeweiligen Delegationsleiter, weil wir auch sehr unterschiedliche Aufgaben haben. Zu 8., 8.a. und 8.b.: Das ist tatsächlich der Fall. Das sind sehr wenige, ich sage Sie Ihnen auch. 2007 wurde ein Reisekostenzuschuss für einen Künstler für die Reise in unsere Partnerstadt Halle an der Saale getätigt, 2009 ist der Konsul und damalige Generaldirektor der Linz AG im Auftrag der Stadt nach Tampere geflogen und auf der großen Delegationsliste der Stadt abgerechnet worden. 2011 haben wir für ein Musikensemble einen Reisekostenzuschuss nach Chengdu geleistet. 2012 für den Tourismusverband Linz ebenfalls nach Chengdu, weil damals eine große Tourismusmesse stattfand. Auf einer Dienstreise 2016, bei der ich selbst dabei war, wurde für zwei Mitarbeiter des Ars Electronica Centers, bei der wir Verträge in Tokio verhandelt haben, ein Reisekostenzuschuss gewährt. Ein Mitarbeiter fungierte bei dieser Dienstreise als Dolmetscher. 2016 besuchten wir unsere Partnerstadt Linköping und das daneben liegende Norrköping in Schweden. Damals waren sechs Journalisten eingeladen. Im Jahr 2017 gab es eine Dienstreise nach Budweis in die Tschechische Republik zum Jubiläum mit unserer Partnerstadt, bei der ich nicht teilgenommen habe. Dazu waren acht Journalisten eingeladen. Ansonsten gibt es keine anderen Finanzierungen. Zu 9.: Es gibt keine formalen Kriterien. Ich sehe es so, dass die Kriterien vor Ort sach- und aufgabenbezogen sind. Ich werde diese Praxis, die ich als Regierungsmitglied seit über 14 Jahren übe, für meine Person auch in Zukunft in Anspruch nehmen und zu diesen Dienstreisen einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mitnehmen.“ 4. Anfrage von Gemeinderat Eypeltauer an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wie jede Gemeinde inseriert auch die Stadt Linz regelmäßig in Print- und Onlinemedien. Der Zweck solcher Inserate kann von der bloßen Information der Bevölkerung bis hin zur Bewerbung städtischer Initiativen reichen, wie er auch von stadteigenen Print-Publikationen verfolgt wird. Dabei ist zu beachten, dass analoge Informationskanäle tendenziell teurer und weniger effizient sind, als digitale Kanäle. Eine stärkere Verlagerung der Informationstätigkeit auf den digitalen Bereich ist daher aus Gründen der Effizienz und Kostenersparnis, aber auch aus Gründen des Umweltschutzes angezeigt. Dies umso mehr, wo die finanzielle Lage der Stadt enorm angespannt ist. 2016 waren 85 Prozent aller Haushalte mit Internetzugang ausgestattet. Die 16- bis 24-Jährigen nutzen das Internet zu 98,7 Prozent höchst regelmäßig, die 25- bis 34-Jährigen zu 99,7 Prozent, die 45 bis 54-Jährigen zu 94,5 Prozent und die 55 bis 64-Jährigen zu 83 Prozent. Rund 55 Prozent der Linzer Bevölkerung gehören diesen Altersgruppen an, weitere 13,4 Prozent sind zwischen null und 14 Jahren und daher selten direkte Adressatlnnen des städtischen Informationsmaterials. Der Anteil der alltäglichen Internetnutzerinnen steigt somit laufend, was eine größtmögliche Modernisierung und Digitalisierung des städtischen Informationsangebots umso mehr impliziert. Ich stelle vor dem Hintergrund des Ausgeführten folgende Anfrage: 1. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Linz für Inserate und Beilagen in Zeitungen und anderen Printmedien in den Jahren 2015 und 2016? Ich bitte um Aufschlüsselung nach jeweiligem Auftragnehmer, Auftragsvolumen und geschaltetem Sujet sowie dem jeweils ressortzuständigen Mitglied des Stadtsenats, von dem der Auftrag erteilt wurde. 2. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Linz für Online-Inserate in den Jahren 2015 und 2016? Ich bitte um Aufschlüsselung nach jeweiligem Auftragnehmer, Auftragsvolumen und geschaltetem Sujet sowie dem jeweils ressortzuständigen Mitglied des Stadtsenats, von dem der Auftrag erteilt wurde. 3. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Linz für analoges Informationsmaterial wie etwa Broschüren und Flugblätter in den Jahren 2015 und 2016? 4. Gibt es konkrete Pläne, den Anteil an analogem Informationsmaterial zu reduzieren und auf digitale Information umzulagern? 4.a. Wenn ja, wie lauten die Ziele bis 2021, insbesondere hinsichtlich des Anteils an digitalen Medien im Media-Mix? 5. Gibt es ein städtisches Kommunikationskonzept für das Jahr 2016, das den Media-Mix in der Informationsarbeit berücksichtigt? 5.a. Wenn ja, wo ist dieses einsehbar? 6. Gibt es ein städtisches Kommunikationskonzept für das Jahr 2017, das den Media-Mix in der Informationsarbeit berücksichtigt? 6.a. Wenn ja, wie lautet die Gewichtung von digitalen und analogen Medien? 6.b. Wo ist dieses einsehbar? 7. Bestehen seitens der Stadt Linz Richtlinien für die Vergabe von Inseraten und Anzeigen in Print- und Onlinemedien? 7.a. Wenn ja, wo sind diese einsehbar? Ich ersuche höflich um schriftliche Beantwortung meiner Anfrage.“ Dazu Bürgermeister Luger: „Sie haben mich gebeten, die Anfrage schriftlich zu beantworten. Ich werde sie aber mündlich beantworten, weil sich der Umfang, in engeren Grenzen hält. Zu 1.: Das kann ich schlichtweg nicht. Viele dieser Aufträge, die erteilt worden sind, sind in den einzelnen Stadtsenatsbüros autonom von den Mitgliedern der Stadtregierung vergeben worden. Weil ich diese Zahl habe und es hier nichts zum ,hinter dem Berg halten‘ gibt, sage ich Ihnen, dass für diese beiden Jahre, die Sie interessiert haben, im Jahr 2015 knapp 210.000 Euro ausgegeben worden sind und im Vorjahr 155.000 Euro. Die Abwicklung - nicht nur, was die Stadtsenatsbüros betrifft – sondern die Abwicklung im gesamten Magistrat, obliegt den einzelnen Geschäftsbereichen. Deswegen ist der Geschäftsbereich Stadtkommunikation auch nicht in der Lage, mehr zu liefern. Zu 2.: Es mag etwas über unsere Strategie aussagen, aber es gab in diesen beiden Jahren eine einzige Online-Schaltung um den Betrag von 3200 Euro für ORF-Online, die über diesen Kanal erfolgt ist. Das ist die Betreuung unserer Linz-Termine. Zu 3.: Mehr als die Gesamtsummen, die ich Ihnen genannt habe, kann ich nicht sagen. Das analoge Informationsmaterial ist bei den einzelnen Dienststellen dezentralisiert. Zu 4.: Ja, das gibt es, aber nicht nur aus User-Gründen, auch aus Kostengründen. Wenn Sie das mit dem Land Oberösterreich vergleichen, sehen Sie, dass es ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, was die Stadt Linz beispielsweise für Inserate ausgegeben hat. Klar ist, dass mit einer zunehmenden Medienvielfalt der Mix ein anderer wird. Wir haben einige Produkte, die noch vor Jahren in Papierform existierten und heute nur mehr online sind. Ich erinnere beispielweise an das Amtsblatt, an den Medienservice-Newsletter, aber auch an diverse Serviceratgeber, die in einzelnen Dienststellen herausgegeben werden. Die sind jetzt de facto online. Zu 5.: Nein, so ein umfassendes Kommunikationskonzept existiert de facto nicht. Die einzelnen Werbemaßnahmen werden jeweils nach den thematischen und zielgruppenspezifischen Anforderungen gesetzt. Zu 6.: Ich verweise hier darauf, dass es das für 2016 nicht gab und für 2017 auch nicht gibt. Zu 7.: Konkrete Richtlinien gibt es nicht. Den jeweiligen Direktoren der Geschäftsbereiche, respektive den Mitgliedern des Stadtsenates ist das freigestellt. Wir unterliegen jedoch dem so genannten Medien-Kooperations- und Förderungs-Transparenz-Gesetz. Wir sind verpflichtet - das mache ich als Bürgermeister jährlich -, die Meldungen zu verfassen. Diese werden dann auf einer Homepage der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde – ich glaube, so heißt das – publiziert. Dort sind auch unsere Beiträge einzusehen.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 5. Die Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Bürgermeister Luger betreffend Beauftragungen und Grundverkäufe der Stadt Linz an Swietelsky wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 6. Die Anfrage von Gemeinderätin Schmid an Bürgermeister Luger betreffend Begleitende Sozialmaßnahmen zum sektoralen Bettelverbot wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 7. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger betreffend Finanzierung öffentlicher Verkehr wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. Vizebürgermeister Wimmer kommt um 14:37 Uhr in die Sitzung. 8. Anfrage von Gemeinderat Eypeltauer an Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Christian, ein bisher in der Fachwelt eher unbeachtetes Gerichtsurteil aus dem Jahr 2016 (3 Ob 47/16g) hat maßgebliche Auswirkungen auf die Gültigkeit einzelner Klauseln in Immobilienleasingverträgen. Hierbei ging es um eine Klausel, die eine Tochter der UniCredit Leasing in ihren Leasingvertrag mit der steirischen Gemeinde Feldkirchen eingeschleust hatte. Die Klausel hatte eine Mindestverzinsung (Zins-Floor) für die Leasinggeberin zum Gegenstand und wäre im ursprünglichen Geschäft von der Leasingnehmerin niemals vereinbart worden. Die Klausel ist anfechtbar, entsprechend bestehen Rückforderungsansprüche. Im Fall der Stadt Mattersburg, wo eine Leasingkonstruktion für die Finanzierung der Schule und des Feuerwehrhauses gewählt wurde, beträgt die Klagssumme 340.000 Euro. Es geht also nicht um ‚Peanuts‘. In Österreich gibt es einen maßgeblichen Akteur, der sich auf die Überprüfung und Rückforderung im Zusammenhang mit solchen Klauseln spezialisiert hat. Dieses Unternehmen hat bisher für über 185 Körperschaften öffentlichen Rechtes einen Finanzierungs-Check durchgeführt und konnte 8,62 Millionen Euro an tatsächlichen Gutschriften realisieren. Aufgrund der bisherigen Erfahrung dieses Unternehmens bzw. seiner gerichtlich beeideten Sachverständigen mit Spezialgebiet Leasingwesen sind zwei Drittel aller Verträge falsch abgerechnet bzw. weisen ungültige Klauseln auf und besteht daher bei diesen ein Rückforderungsanspruch. Es gibt mindestens sieben verschiedene derartige, regelmäßig auftretende Mängel in Immobilienleasingverträgen mit Kommunen. Die hochgradig angespannte Finanzlage der Stadt nötigte die Stadtregierung mangels ausreichender Möglichkeit einer Fremdfinanzierung über die bisherigen regionalen Banken, den Gemeinderat am 6. April 2017 den Betrag von 171.000 Euro an Kreditübertragungen für Beratungsleistungen an die Firma Independent Capital beschließen zu lassen. Umso naheliegender ist es angesichts des Judikats 3 Ob 47/16g, die Immobilienleasingverträge der Stadt Linz auf Rückforderungspotential zu durchsuchen bzw. von hierauf spezialisierten Sachverständigen durchsuchen zu lassen. Hierbei geht es unter Umständen um größere Summen. Ich stelle daher folgende Anfrage: 1. Wie viele Immobilienleasing-Vertragsverhältnisse der Stadt Linz, in denen die Stadt Leasingnehmerin ist mit welchen Leasinggeberlnnen und welchen Laufzeiten bestehen mit Stand des Einlangens dieser Anfrage? Ich ersuche um Aufgliederung nach Leasinggeberlnnen und Laufzeiten sowie jährlichen Zinszahlungen seit 2015. 2. Wie hoch war die Gesamtsumme aller Zahlungen der Stadt Linz als Leasingnehmerin aus Immobilienleasingverträgen an Dritte in den Jahren 2015 und 2016? 3. War das Urteil 3 Ob 47/16g bzw. dessen Bedeutung für Immobilienleasingverträge der Stadt Linz bis zum Einlangen dieser Anfrage bekannt? 3.a. Wenn ja, welche Schritte wurden als Reaktion darauf gesetzt? 3.b. Wenn ja, wer wurde wann mit der Überprüfung der Immobilienleasingverträge der Stadt Linz als Leasingnehmerin betraut? 3.c. Wenn ja, wurden nur laufende oder auch bereits beendete Vertragsverhältnisse überprüft? 3.d. Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Überprüfung? 3.e. Wenn nein, wer ist im Magistrat der Stadt Linz und/oder als dritter Dienstleister für die Wartung von Immobilienleasingverträgen, in denen die Stadt Leasingnehmerin ist, zuständig und wie erfolgt diese Wartung und Betreuung? Ich ersuche höflich um schriftliche Beantwortung meiner Anfrage.“ Dazu Vizebürgermeister Forsterleitner: „Zu 1.: 1. Die Immobilie Infrastrukturzentrum solarCity Pichling: Die Leasinggeberin ist Solar 2 Raiffeisen Immobilien Leasing GmbH, die Laufzeit ist 2005 bis 2024 und die Zinszahlungen 2015 waren 51.560,27 Euro und 2016 38.537,36 Euro. Der Immobilienleasingvertrag zum Infrastrukturzentrum solarCity Pichling, ist der einzige aufrechte städtische Immobilienleasingvertrag, der direkt mit einem Kreditinstitut abgeschlossen wurde. Die unten angeführten Bestandverträge scheinen im Leasingspiegel des Voranschlages bzw. des Rechnungsabschlusses der Stadt Linz auf, da diese Verträge aufgrund einiger Vertragselemente als Finanzierungsleasing z.B. Eigentumsübergang bzw. Kaufoption, Risikoübertragung klassifiziert wurden. 2. Immobilien Seniorenzentrum Ebelsberg mit der WohnanlagenGmbH, 2004 bis 2037. 3. Immobilie Seniorenzentrum Keferfeld Oed, WohnanlagenGmbH, 2003 bis 2032. 4. Immobilie Seniorenzentrum Hillinger, GWG, Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz, 2008 bis 2038. 5. Wissensturm Immobilie Linz GmbH, 2008 bis 2027. 6. Lentos Immobilie Linz GmbH, 2004 bis 2024. Zu 2.: Beim Punkt 1 waren es 2015 891.000 Euro und zu den Bestandverträgen Punkt 2 bis 6 4,517.000 Euro. 2016 ad Punkt 1 864.000 Euro und ad Bestandverträge 2 bis 6 4,355.000 Euro. Zu 3.: Ja, war es. Zu 3.a.: Die seitens der Stadt Linz abgeschlossenen Leasingverträge wurden hinsichtlich dieses Urteils auf mögliche Auswirkungen für die Stadt Linz geprüft. Zu 3.b.: Unter der Koordination der Abteilung HBM (Haushalts- und Beteiligungsmanagement), FIWI (Finanzen und Wirtschaft), wurde die Überprüfung Anfang April durchgeführt. Zu 3.c.: Es wurden auch bereits beendete Vertragsverhältnisse überprüft. Zu 3.d.: Die im Gemeinderat beschlossen Konditionen stimmen mit den vertraglich festgelegten Konditionen überein und es wurde kein Zinsfloor mit der Leasinggeberin vereinbart. Zu 3.e.: Das ergibt sich aus der Beantwortung der übrigen Fragen. Das heißt, wir haben das überprüft und das ist unter der Kontrolle der FIWI beachtet worden. Ich bedanke mich für den Hinweis, weil man das durchaus noch einmal sorgfältig anschauen kann. Wir nehmen das sehr ernst. Ich glaube aber, dass in dem Fall unsere KollegInnen in den Ämtern richtig und korrekt gehandelt haben. Wir werden uns - das kann ich gleich ankündigen - bei dem Antrag, der später noch einmal kommt, der Stimme enthalten, weil aus meiner Sicht die Beantwortung gleich erfolgt ist. Darum habe ich es jetzt gleich mündlich gemacht.“ 9. Anfrage von Herrn Gemeinderat Steiger an Bürgermeister Luger von der April-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der Gemeinderat hat am 5. März 2015 einstimmig beschlossen: ‚Der Gemeinderat hält im Hinblick auf das gegebene große öffentliche Interesse an der Aufklärung im Zusammenhang mit den Swap-Geschäften fest, dass an einer Veröffentlichung des rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses ein wichtiges öffentliches Interesse besteht‘. Damit ist die Aufforderung an die Dienstbehörde gegeben, die rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisse gemäß § 130 Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 (Oö. StGBG 2002) zu veröffentlichen. Damit würden dem Kontrollausschuss neue und bisher nicht zugängliche Unterlagen für die Swap-Aufklärung zur Verfügung stehen. Zudem sind diese Unterlagen auch notwendig, damit der Stadtsenat bzw. ab der entsprechenden Wertgrenze der Gemeinderat über eine allfällige Erstattung von Anwaltskosten entscheiden kann. In diesem Zusammenhang darf ich um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: 1. Seit wann ist das Disziplinarverfahren von Mag. Penn rechtskräftig abgeschlossen bzw. wann wurden die Frei- und Schuldsprüche zu den einzelnen Punkten rechtskräftig? 2. Wann werden die verschiedenen Disziplinarerkenntnisse, insbesondere das Erstinstanzliche vom 6. Oktober 2014 (mit den von der Stadt nicht beeinspruchten Freisprüchen in den Punkten 5 bis 7, die von der Stadt Linz bisher unter Verschluss gehalten werden und auch im damaligen Medienservice der Stadt verschwiegen wurden), veröffentlicht? 3. Warum erfolgte trotz des Gemeinderatsbeschlusses vom 5. März 2015 bisher keine Veröffentlichung der einzelnen Erkenntnisse gem. § 130 Oö. Statutargemeinde-Bedienstetengesetz 2002 durch die Dienstbehörde, sodass nur die anonymisierten Erkenntnisse des Oö. Landesverwaltungsgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes in deren Erkenntnissammlungen gesucht werden können. 4. Welche Unterlagen, die bei der Dienstbehörde in Zusammenhang mit den Swap-Abschlüssen aufliegen, können nun nach Abschluss des Disziplinarverfahrens dem Kontrollausschuss für seine Aufklärungsarbeit noch übermittelt werden? 5.a. Wann soll über allfällige Ansprüche von Mag. Penn für einen Zuschuss zu seinen Anwaltskosten entschieden werden, da der Stadtsenat vom 7. Juli 2016 Herrn Mag. Werner Penn - unpräjudiziell der Sach- und Rechtslage - nur einen vorläufigen Zuschuss im Ausmaß eines Drittels der gesamten Anwaltskosten, sohin 83.966,40 Euro gewährt hat und sich das Recht auf Rückerstattung des vorläufigen Zuschusses vorbehalten hat? 5.b. Macht Herr Mag. Penn Ansprüche geltend, die über dem vorläufig gewährten Zuschuss liegen? 5.c. Wird eine Rückforderung des vorläufigen Zuschusses geprüft? 6. Wie ist die Feststellung des Strafgerichts zu bewerten, dass Mag. Penn beim Abschluss des Swaps als ,falsus procurator‘ gehandelt hat und durch die bloße Anmaßung einer solchen in Wahrheit nicht existierenden Befugnis der Tatbestand des § 153 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Untreue) bereits in objektiver Hinsicht nicht verwirklicht werden konnte und daher ein Freispruch erfolgen musste? 7. Haben der ehemalige Stadtrat Johann Mayr und der ehemalige Bürgermeister Franz Dobusch in der Vergangenheit bei der Stadt Zuschüsse für oder die Übernahme von Anwaltskosten angemeldet? 7.a. Wenn ja, wie hoch waren die gemeldeten Anwaltskosten? 7.b. Wenn ja, wie wurde über diese möglichen Ansprüche entschieden? 7.c. Gibt es rechtsverbindliche Erklärungen, dass auf solche mögliche Ansprüche verzichtet worden ist? 7.d. Wenn nein: besteht z.B. aufgrund eines Verjährungsverzichts die Möglichkeit, dass solche Ansprüche gegenüber der Stadt nochmals geltend gemacht werden können? 8. Wie erklärt sich der Umstand, dass die Stadt Linz bei Mag. Penn enorm ungleich höhere Anwaltskosten als notwendig anerkannt hat, als dies der ehemalige Stadtrat Mayr als Erstangeklagter im gleichen Strafprozess geltend gemacht haben soll?“ Dazu Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich darf die Anfrage im Auftrag des Herrn Bürgermeisters beantworten. Zu 1.: Das Disziplinarverfahren ist noch nicht abgeschlossen, da Mag. Penn gegen das im 2. Rechtsgang erlassene Erkenntnis des Oö. Landesverwaltungsgerichtes vom 19. Oktober 2016 außerordentliche Revision erhoben hat. Jetzt ist das Disziplinarverfahren wieder beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Zu 2.: Zum Zeitpunkt des endgültigen Abschlusses des Disziplinarverfahrens. Zu 3.: Die Veröffentlichung eines Disziplinarerkenntnisses ist erst nach dessen Rechtskraft vorgesehen. Selbst bei Veröffentlichung einer rechtskräftigen Entscheidung der Disziplinarkommission nach § 130, ist es nur in anonymisierter Form möglich. Zu 4.: Alle Unterlagen, welche der Dienstbehörde im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen Herrn Mag. Penn vorliegen, liegen im Präsidium bei Herrn Mag. Atzgerstorfer für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur Einsicht auf. Zu 5.a.: Nach Abschluss des Disziplinarverfahrens. Zu 5.b.: Herr Mag. Penn hat neben dem, dem Gemeinderat gegenüber bereits bekannten Anwaltshonorar keine weiteren Ansprüche geltend gemacht. Zu 5.c.: Nach Abschluss des Disziplinarverfahrens wird eine solche Prüfung erfolgen. Zu 6: § 153 Abs. 1 StGB sah in der zum Urteilszeitpunkt gültigen Fassung vor, dass derjenige zu bestrafen ist, der, die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch anderen einen Vermögensnachteil zufügt. Untreue ist als Sonderdelikt zu qualifizieren, das bedeutet, dass Alleintäter nur derjenige sein kann, der eine tatbestandsmäßige Befugnis hat. Nach der Ansicht des Strafgerichts fehlt es Herrn Mag. Penn an einer durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumten Mitentscheidungbefugnis zum Abschluss des Swap-Vertrags 4175. Er handelte daher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als ‚falsus procurator‘ und vermochte daher die Stadt nicht zu verpflichten und ihr demgemäß auch keinen Vermögens-nachteil zuzufügen. Durch die bloße Anmaßung einer solchen in Wahrheit nicht existenten Befugnis, kann der Tatbestand der Untreue deshalb nicht verwirklicht werden, weil ein Missbrauch, also der im Innenverhältnis pflichtwidrige Gebrauch einer Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, nach der Rechtsprechung des OGH den Bestand einer nach außen hin wirksamen Vertretungsmacht begriffsnotwendig voraussetzt. Das Gericht sah daher die Untreue aufgrund des Abschlusses des Swapgeschäftes 4175 durch Herrn Mag. Penn als nicht verwirklicht an, weshalb in weiterer Folge ein Freispruch erfolgte. Zu 7: Seitens des rechtsfreundlichen Vertreters des Stadtrates außer Dienst, Johann Mayr, und des Bürgermeisters außer Dienst, Franz Dobusch, Herrn Dr. Weixelbaum wurde im Jänner 2014 um Kostenersatz angesucht, wobei es sich dabei um Vertretungskosten aus dem Strafverfahren wie aus dem Zivilverfahren handelte. Zu 7.a.: 105.702,27 Euro. Zu 7.b.: Es erfolgte seitens der Stadt Linz keine Auszahlung. Zu 7.c.: Es liegen keine derartige Erklärungen vor. Zu 7.d.: Es wurde gegenüber dem ehemaligen Stadtrat Johann Mayr und dem ehemaligen Bürgermeister Franz Dobusch kein Verjährungsverzicht abgegeben. Zu 8: Die von Mag. Penn vorgelegte Honorarnote in der Höhe von 254.458,60 Euro, wurde einer entsprechenden Prüfung unterzogen. Die Abrechnung der Leistung erfolgte nach dem für Rechtsanwälte üblichen Kriterien. Die Höhe der verzeichneten Kosten erscheint daher im Hinblick auf das aufwendige und komplexe Verfahren plausibel. Diese sind daher als notwendige Kosten im Sinne der Risikohaftung der Dienstgeberin anzusehen. Die unterschiedliche Höhe ergibt sich aus einem unterschiedlichen Leistungsumfang, welcher den Honorarnoten zugrunde liegt.“ 10. Anfrage von Gemeinderat Grininger, MSc, an Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, die Stadt Linz hat sich mit der Velo-City-Charta dazu verpflichtet, den Radverkehrsanteil bis 2020 auf 15 Prozent zu erhöhen. Derzeit stehen wir bei knapp sieben Prozent und haben somit noch einen langen Weg vor uns. Beispielsweise fehlt es nach wie vor an schnellen Nord-Süd und auch Ost-West Radverbindungen. Um das Ziel zu erreichen, wird es notwendig sein, auch das Umland in die Planungen mit einzuschließen und so den Pendlerlnnen eine attraktive Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. So wurden im Vorfeld der letzten Landtagswahl Radhauptrouten nach Linz definiert. In einer Anfragebeantwortung von Landesrat Steinkellner wurde nun auf die einzelnen Hauptrouten eingegangen. Leider zeigt sich daraus, dass der Radverkehr nicht prioritär behandelt wird. Nichtsdestotrotz wurde ein weiteres Mal festgehalten, dass die Radhauptrouten gebaut werden sollen. Somit braucht es auch in der Stadt Linz entsprechende Planungen, um optimale Anschlüsse sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Haben Sie geplant, die Radhauptrouten verstärkt in das Linzer Stadtgebiet zu verlängern, um eine höhere Kostenbeteiligung seitens des Landes sicherzustellen? 2. Gibt es eine Kostenschätzung für die Stadt Linz zu den geplanten Radhauptrouten? 3. Gibt es Planungen um die Radhauptrouten optimal in das Linzer-Radwegenetz einzubinden? Wenn ja: Welche Planungen genau? (Bitte um Aufstellung der Planungen für jede Hauptroute separat) Wenn nein, warum nicht und wann wird damit begonnen? 4. Wo sehen Sie Potential für zusätzliche innerstädtische Radhauptrouten und wie weit gibt es hier bereits Vorbereitungen? 5. Wurden für die geplanten Radhauptrouten Trassenfreihaltungen auf Linzer Stadtgebiet verordnet? Wenn ja, wann und wo genau? Wenn nein, warum nicht und wann planen Sie hier eine Umsetzung? 6. Für die Radhauptrouten wurden verschiedene verkehrstechnische Vorgaben definiert. So soll die Fahrbahnbreite für Zweirichtungs-Radwege innerstädtisch mindestens 3,5 Meter betragen, die Breite für Einrichtungs-Radfahrstreifen soll mindestens 1,5 Meter betragen. Ist geplant, die Anschlüsse im Linzer Radwegenetz an die Radhauptrouten in einem entsprechenden Ausmaß vorzusehen? Wenn nein, bei welchen Hauptrouten wird dies nicht der Fall sein und warum nicht? 7. Gibt es zwischen Ihnen und Landesrat Steinkellner Gespräche zur Umsetzung der Radhauptrouten? Wenn ja, wann und was war der konkrete Inhalt? Wenn nein, haben Sie geplant, Gespräche über die Radhauptrouten zu führen?“ Dazu Stadtrat Hein: „Ich möchte beim Vorspann nur eine kleine Korrektur vornehmen. Der Fahrradanteil in Linz ist zwar niedrig, aber man muss ihn nicht niedriger machen, als er ist. Wir haben nicht knapp sieben Prozent Fahrradanteil, sondern knapp über acht Prozent. Knapp unter sieben Prozent liegt der Fahrradanteil in Wien, aber dafür bin nicht ich zuständig, sondern Ihre Kollegin aus Ihrer Partei. In diesem Zusammenhang möchte ich die sechs Fragen heute relativ kurz beantworten. Zu 1.: Ich muss vorweg sagen, was die Hauptfahrradrouten betrifft, gibt es einen Kostenteilschlüssel vom Land Oberösterreich. 60 Prozent zahlt das Land Oberösterreich und 40 Prozent die jeweilige Gemeinde. Natürlich gibt es die Planung, dass die Hauptfahrradrouten in das städtische Radnetz eingebunden werden. Sie brauchen nicht befürchten, dass diese auf einer grünen Wiese enden werden. Zu 2.: Ja, gibt es teilweise. Zu 3.: Prinzipiell ist die Planung der Radhauptrouten im Gange, wird aber auch vom Land Oberösterreich durchgeführt. Vielleicht sollte diese Anfrage Ihr Kollege, Herr Landtagsabgeordneter Severin Maier, im Landtag stellen. Die Dinge, die ich von städtischer Seite beantworten kann: In Planung ist der Radweg Linz-Wilhering. Dazu muss man sagen, dass sich die Priorisierung für diesen Radweg zugunsten des Radweges Puchenau-Linz nach hinten verschoben hat. Radweg LILO-Trasse-Trassenführung wird im Bereich des Postareals stattfinden. Mit dem Land Oberösterreich soll ein grundsätzliches Einvernehmen erzielt werden, was die Sinnhaftigkeit dieses Radweges betrifft. Dann wird der Radweg Waldeggstraße im Zusammenhang mit dem Westring errichtet. Der geplante Radweg neue Eisenbahnbrücke-Derfflingerstraße und neue Eisenbahnbrücke-Posthofstraße waren vor wenigen Gemeinderatssitzungen bereits Thema. Der Radweg Industriezeile ist schon sehr konkret. Das heißt, es gibt schon sehr konkrete Pläne dazu, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Den Radweg Derfflingerstraße-KUK haben wir auch hier behandelt. Beim Radweg St. Florian-Linz auf der Trasse der ehemaligen Florianerbahn ist mir nicht bekannt, wie weit der Planungsstatus ist. Zu 4.: Ich verweise größtenteils auf Punkt 3 plus dem Radweg von Ebelsberg nach Linz, den wir vor wenigen Gemeinderatssitzungen gemeinsam mit den NEOS beantragt haben. Hier werden gerade Angebote eingeholt, um herauszufinden, wo eine Trassenführung möglich wäre. Zu 5.: Teilweise gibt es diese Verordnungen dort, wo die Radwege mit den verordneten Straßen zusammenführen, beispielsweise Waldeggstraße. Bei der neuen Eisenbahnbrücke sind beidseits Radfahrwege und die entsprechende Anbindung geplant. Der Radweg Linz-Wilhering wird einem Verordnungsverfahren zu unterziehen sein. Was Wasserrecht und Naturschutz betrifft, sind derzeit die Materienrechtsverfahren zum Teil abgeschlossen. Zu 6.: Dort, wo es baulich möglich ist, haben wir natürlich vor, diese Mindestvorgaben einzuhalten. Im städtisch verbauten Gebiet haben wir sicher die eine oder andere Engstelle, bei der wir jetzt nicht auf diese Breiten kommen werden. Es wird zusätzlich darauf geachtet, dass die entsprechenden Kurvenradien entsprechend ausgelegt werden, damit diese Radwege auch mit Lastenfahrräder ohne Probleme befahren werden können. Zu 7.: Die Radhauptrouten wurden im Verkehrskonzept des Landes Oberösterreich für den Großraum Linz festgelegt und mit der Stadt Linz abgestimmt. Landesrat Steinkellner und ich sind hier ständig in Kontakt und in den laufenden Prozess eingebunden. Es gibt jetzt nicht diesen einen Termin oder diese zwei Termine, es ist ein laufender Prozess. Da arbeiten wir natürlich sehr eng zusammen. Das war in diesem Zusammenhang die letzte Frage. Ich hoffe, dass ich diese Fragen zur Zufriedenheit beantwortet habe.“ 11. Die Anfrage von Gemeinderat Eypeltauer an Stadträtin Hörzing betreffend Förderung der Karate-WM 2016 wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. Vizebürgermeister Forsterleitner übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Wimmer. Vizebürgermeister Forsterleitner referiert die Anträge J 1 und J 2 anstelle von Bürgermeister Luger. J ANTRÄGE DES STADTSENATES Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über J 1 Erlassung einer Verordnung im Zusammenhang mit der Übertragung der Zuständigkeit zur Abgabe von Äußerungen und Stellungnahmen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof auf den Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Übertragungsverordnung zur Abgabe von Äußerungen und Stellungnahmen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof wird genehmigt. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Abgabe von Äußerungen und Stellungnahmen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof. Gemäß § 46 Abs. 2 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992 wird verordnet: § 1 Die Zuständigkeit des Gemeinderates zur Abgabe von Äußerungen, Stellungnahmen udgl. in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof wird dem Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz übertragen. § 2 (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2004 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Abgabe von Äußerungen und Stellungnahmen in Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (Amtsblatt Nr. 14/2004) außer Kraft.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, dieser Übertragung einer Zuständigkeit an den Stadtsenat, die bis jetzt eigentlich dem Gemeinderat zugestanden ist, werde ich nicht zustimmen. Wie wir wissen, tagt der Stadtsenat unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Damit ist dem Gemeinderat eine Einsicht in diese Vorgänge nicht mehr möglich. Daher werde ich nicht zustimmen.“ Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über J 2 Personalbeirat; Änderung der Zusammensetzung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Gemeinderat Almir Balihodzic wird an Stelle von Gemeinderätin Carmen Janko als Ersatzmitglied des Personalbeirates nach § 20 Abs. 2 Oö. Objektivierungsgesetz 1994 bestellt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Forsterleitner übernimmt wieder den Vorsitz. Stadtrat Hein berichtet über J 3 Vergebührung des Urfahrmarktgeländes; Grundsatzgenehmigung und Vergabe von Arbeiten und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Die Vergebührung des Urfahrmarktgeländes und die Nutzung als privater Parkplatz werden mit einem maximalen Kostenrahmen von 135.000 Euro inkl. USt (Erstinvestition) grundsätzlich genehmigt. Die laufenden jährlichen Kosten werden mit einem Betrag von 39.000 Euro inkl. USt (laufende Kosten: Instandhaltung, Winterdienst, Strom…) veranschlagt. 2. Die Parktarife für die Benutzung des Urfahrmarktgeländes werden wie folgt festgelegt: Vergebührung des Parkplatzes: Montag bis Freitag 8 bis 18.30 Uhr Das Tarifsystem für die Vergebührung des Urfahrmarktgeländes wird vorläufig folgendermaßen ausgestaltet: Tagesticket: drei Euro (Montag bis Freitag 8 Uhr bis 18.30 Uhr) Fünf-Stunden-Ticket: zwei Euro Jahresticket: 365 Euro Die Gebühr für die Parktickets wird nach dem Verbraucherpreisindex 2015 valorisiert. Diese Valorisierung wird auf 50 Cent gerundet. 3. Mit der Kontrolle bezüglich der rechtmäßigen Benützung des Urfahrmarktgeländes wird der Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH beauftragt. 4. Für die Vergebührung sind die dementsprechenden technischen und baulichen Anlagen sowie Stromanschlüsse vorzusehen. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens werden die Aufträge wie folgt vergeben: 4.1 Umbau/Umprogrammierung von sieben vorhandenen Parkscheinautomaten samt deren Aufstellung und Anschluss Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Fa. Siemens AG Österreich, Wolfgang Pauli Straße 2, 4020 Linz Angebotspreis (inklusive USt): 12.839,98 Euro 4.2 Stromanschlüsse Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Linz Strom Netz GmbH, Fichtenstraße 7, 4021 Linz Angebotspreis (inklusive USt): 10.254,67 Euro 4.3 Bauliche Vorkehrungen für die Aufstellung der Parkscheinautomaten Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Fa. Hitthaller und Trixl BauGmbH, Turmstraße 5, 4020 Linz Angebotspreis (inklusive USt): 9879,53 Euro 4.4 Ankauf eines zusätzlichen besser ausgerüsteten Parkscheinautomaten Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Scheidt und Bachmann GmbH, Breite Straße 132, 41238 Mönchengladbach Angebotspreis (inklusive USt): 90.708 Euro 4.5 Verkehrslenkungsmaßnahmen Die Kosten für die Umsetzung der notwendigen Verkehrslenkungsmaßnahmen (wie Beschilderungen, Bodenmarkierung,...) in der Höhe von 5000 Euro inkl. USt werden genehmigt. 5. Laufende jährliche Kosten 5.1. Winterdienst/Reinigung Die Vergabe des Winterdienstes samt Reinigung mit jährlichen Kosten in der Höhe von 21.720 Euro inklusive USt an die Oö. Maschinenring-Service RegGenmbH wird genehmigt (Stand 2017). 5.2. Stromkosten: Die laufenden jährlichen Stromkosten für die gesamte Anlage belaufen sich auf einen Betrag von 2280 Euro inkl. USt. 5.3. Jährliche Instandhaltung der Anlagen: Für den laufenden Betrieb (Instandhaltung, Störungsbehebung, Stilllegung und Reaktivierung bei Frühjahrs- und Herbstmarkt) werden Kosten von jährlich 15.000 Euro inkl. USt genehmigt. 6. Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH (OSL) Die vom Gemeinderat mit Beschluss vom 19. Mai 2011 beschlossene Grenze für maximal 30 Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Außendienst der OSL GmbH gilt künftig nur im Jahresdurchschnitt, sodass vorübergehend zum Ausgleich von Fluktuationen und bei Überschneidungen auch mehr als 30 VZÄ beschäftigt sein können. Noch abzuschließende Verträge werden dem jeweils wertgrenzenmäßig zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT), wird mit der Umsetzung dieser Beschlüsse (Zuschlagserteilungen) beauftragt. 7. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Einnahmen erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2017 auf der VASt 2.8400.824003 (Mieten und Pachte, Parken). Die Verrechnung der Kosten für den Ankauf eines Parkscheinautomaten in Höhe von 90.708 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt 5.8400.050000, Parkscheinautomaten. Die Verrechnung der Kosten für die baulichen Vorkehrungen für die Aufstellung der Parkautomaten in Höhe von 9879,53 Euro inkl. USt, die Herstellung der Stromanschlüsse in Höhe von 10.254,67 Euro inkl. USt und die Kosten für die Umprogrammierung/den Umbau in Höhe von 12.839,98 Euro inkl. USt, damit von insgesamt 32.974,18 Euro, für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf der VASt 5.8400.050000, Parkscheinautomaten. Als Aufmaßreserve und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 6317,82 Euro inkl. USt bewilligt und erfolgt für das Rechnungsjahr 2017 auf der VASt 5.8400.050000, Parkscheinautomaten. Die Kreditübertragung in Höhe 39.292 Euro von der VASt 5.2620.010001, Sportanlage Ing. Stern-Straße, auf die VASt 5.8400.050000, Parkscheinautomaten, wird genehmigt. Die Verrechnung der Kosten für die Instandhaltung in Höhe von 15.000 Euro inkl. USt erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2017 auf der VASt 1.8400.619000, Instandhaltung, Parkscheinautomaten. Die Bedeckung erfolgt durch Umschichtungen im Geschäftsgruppen-Budget (D0129). Die Verrechnung der Kosten für den Strom für den laufenden Betrieb in Höhe von 2280 Euro inkl. USt erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2017 auf der VASt 1.8400.600000, Strom. Die Bedeckung erfolgt durch Umschichtungen im Geschäftsgruppen-Budget (D0129). Die Verrechnung der Kosten für Verkehrslenkungsmaßnahmen in Höhe von 5000 Euro inkl. USt erfolgt für Rechnungsjahr 2017 auf der VASt 1.8400.050000, Sonderanlagen-Verkehrszeichen. Die Bedeckung erfolgt durch Umschichtungen im Geschäftsgruppen-Budget (D0129). Die Verrechnung der Kosten für den Winterdienst samt Reinigung in Höhe von 22.000 Euro inkl. USt erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2017 auf der VASt 1.8400.728000, Sonstige Leistungen. Die Bedeckung erfolgt durch Umschichtungen im Geschäftsgruppen-Budget (D0129). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Investitionen in der Höhe von 130.000 Euro durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Meine Fraktion wird diesen Antrag nicht mittragen. Das hat mehrere Gründe. Vielleicht muss ich doch kurz ausholen. Die Vergebührung des Urfahranermarktgeländes ist seit vielen Jahren immer wieder Thema. Es hat unterschiedliche Konzepte, Ideen und Blitzlichter gegeben, wie das funktionieren könnte. Aktuell ist das sehr übereilt passiert. Man hat das Konzept sehr schnell eingebracht. Die Tatsache, dass man ursprünglich vergessen hat, eine Feiertagsregelung einzuführen und das nachträglich geändert werden musste, zeigt, dass das vielleicht nicht ganz ausgereift und durchdacht war. Vielleicht ganz kurz, es wurde lediglich im Stadtsenat diskutiert. Normalerweise sollten solche Dinge aus meiner Sicht schon in einem Ausschuss vorberaten und entsprechend intensiv durchdiskutiert werden. Man hätte dann auch wahrscheinlich diese Feiertagsregelung nicht einfach vergessen. Der Antrag ist aber schlussendlich nur im Stadtsenat behandelt worden und war ursprünglich nicht einmal auf der Tagesordnung, sondern ist erst am Vorabend der Sitzung um 17.38 Uhr per Nachtrag und Nachlieferung der Unterlagen aufgenommen worden. Die Sitzung hat am nächsten Tag um acht Uhr stattgefunden. Die Medien sind schon vorab informiert worden und dort wurden auch schon Eckpunkte dieses Vorhabens besprochen. Wenn man solche Entscheidungen treffen soll, ist es schon befremdlich, wenn man über die Zeitung einige Punkte erfahren darf, mehr aber nicht. Das ist ein Umgang, den ich persönlich weder fair, noch korrekt finde. Inhaltlich geht es im Wesentlichen darum, dieses Projekt zu beurteilen. Da gibt es aus unserer Sicht drei Punkte, die hier leider nicht beachtet wurden. Das erste ist, dass man ein Konzept entwickelt, damit es zu keiner Mehrbelastung für die BewohnerInnen rund um den Urfahrmarkt kommt. Das Zweite ist, dass man Überlegungen anstellt, gleichzeitig den öffentlichen Verkehr zu attraktivieren, weil das Maßnahmen sind, die in Summe tatsächlich einen Umweltlenkungseffekt herbeiführen. Wir haben ein Vorzeigebeispiel, das ist unser Umweltticket. Mit der Vergünstigung der Jahreskarte ist es gelungen, dass seit Einführung dieser Maßnahme mehr als doppelt so viele Linzerinnen und Linzer die Jahreskarte besitzen, also mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Da sieht man, wie wichtig es ist, solche Chancen nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, was in diesem Fall leider passiert ist. Wenn man solche Maßnahmen einführt, sollte man schon Konzepte überlegen, wie dieser wunderschöne Raum den Menschen zurückgegeben werden kann. Wenn man diese Vergebührung einführt, gibt es immer die Tendenz, dass man ein Faktum zementiert das unveränderlich bleibt. Ich glaube, dass es einer Stadt, wie Linz, schon anstehen würde, sich zu überlegen, wie man es zumindest mittelfristig schafft, die Autos von einem der schönsten Plätze der Stadt wegzubringen und diese Fläche wieder den Menschen zur Verfügung zu stellen. Aus unserer Sicht sind es drei gravierende inhaltliche Dinge, die bei der Entwicklung dieses Konzepts oder der Vergebührung an sich nicht berücksichtigt wurden. Wir halten das wirklich für bedauerlich, weil es ein Streichen von wichtigen Chancen bedeutet. Wir werden daher den Antrag nicht mittragen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben später noch einen Antrag zur Mobilitätsfrage von meiner Fraktion. Ich möchte festhalten, dass wir diesem Grundsatzbeschluss zustimmen. Wir bemerken aber, dass die Reihenfolge nicht optimal ist. Im Idealfall hätte man vorher Alternativen geschaffen und würde dann den Druck - denn de facto ist es Druck -, den man auf Pendlerinnen und Pendler auslöst, erhöhen. Jetzt ist es aus unserer Sicht das Mindeste, diese Mehreinnahmen, die hier entstehen, Zweck zu widmen. Dazu werden wir später noch kommen. Der Punkt ist, dass in dieser Frage viel zu lange nichts passiert ist. Der Schwarze Peter wird schon viel zu lange zwischen Landes- und Stadtebene hin und her geschoben. Viel zu lange reden wir schon über Park-and-ride, passieren tut nichts. Ich erinnere mich an ein Wahlkampfplakat der oberösterreichischen Kurz-Liste oder Volkspartei, wo es um Park-and-ride im Großraum Linz ging. Das haben wir jetzt schon zwei Wahlen lang gesehen. Es wäre einmal an der Zeit, etwas zu tun. Kurz noch zum vorher genannten Umweltticket als Möglichkeit, hier Druck heraus zu nehmen. Man muss schon dazusagen, dass das erst dann wirkt, wenn die Leute schon in der Stadt sind. Wir reden hier aber vom Problem, dass Menschen in die Stadt herein müssen. Das Umweltticket ist sicher kein hilfreiches Mittel. Grundsätzlich gibt es aber von uns die Zustimmung, auch wenn wir jetzt keine Zweckwidmung bekommen. Es ist vollkommen klar, dass eine derart wertvolle Fläche in der innersten Innenstadt in irgendeiner Art und Weise bewirtschaftet werden muss. Wir sprechen nicht von viel Geld, wir sprechen von drei Euro am Tag. Es gibt jetzt schon Ausweichmöglichkeiten, ich sage nur Fahrgemeinschaften bilden, das ist viel zu wenig passiert. Wir werden später noch über die Frage sprechen, warum wir hier nicht gleich eine Zweckwidmung vornehmen.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Verkehrsstadtrat, lieber Markus. Bei dieser Frage handelt es sich - das ist schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt worden - um eine relativ komplexe Thematik. Es ist nicht so, wie du das in deinem Eingangsstatement erläutert hast, dass man jetzt die Gebühren beschließt und die Sache hat sich. So einfach ist das leider nicht. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass du die Argumente, die aus deiner Sicht dazu geführt haben, diese Gebühr einzuführen, noch in einer eigenen Wortmeldung ausführst und nicht erst beim Schlusswort. Das ist eine Frage des demokratiepolitischen Stils. Es geht auch darum, dass man von anderer politischer Seite auf deine Argumente replizieren kann. Wenn du erst im Schlusswort darauf eingehst, ist das logischerweise nicht mehr möglich. Ich würde dich darum ersuchen, deine Argumente in einer eigenen Wortmeldung auf den Tisch zu legen. (Beifall ÖVP) Wir, von Seiten der ÖVP, werden unsere inhaltlichen Punkte auf jeden Fall auf den Tisch legen. Vorab, wir werden uns heute der Stimme enthalten. Das hat inhaltliche Gründe. Ich möchte aber in der Folge schon auf die, aus unserer Sicht, schon sehr problematische Vorgangsweise eingehen, die zu dieser Beschlussfassung im Vorfeld im Stadtsenat geführt hat. Das ist meines Erachtens ein neuer politischer Stil im negativen Sinne, der hoffentlich nicht einreißen wird. Wir werden es aber sehen. Zum Inhaltlichen: Um unsere Position klarzustellen. Die ÖVP-Linz will auf diesem attraktiven innerstädtischen Areal, das es eigentlich sein könnte, à la longue gar keinen Parkplatz. Das ist unsere grundsätzliche Position. Die Frage wird aber sein, was man in der Zwischenzeit macht, bis eine ordentliche Verkehrslösung zustande kommt. Wir sind nicht klar gegen eine Gebühr, aber wir sind gegen eine Gebühr zum derzeitigen Status, weil man im Vorfeld gewisse Fragen nicht geklärt und gewisse Probleme nicht aus der Welt geschafft hat. Pendler bzw. auch Linzer, die auf diesem Areal parken möchten, um in die Innenstadt zu gelangen, um zum Beispiel einen Einkauf zu tätigen oder was auch immer, haben nur sehr geringe Möglichkeiten um beispielsweise auf ein Öffentliches Verkehrsmittel umzusteigen. Eine Entgelteinhebung bzw. eine Gebühr führt dazu, dass man keinen Lenkungseffekt hat, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Aus unserer Sicht ist es zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht legitim, Gebühren einzuheben. Weil das so ist, sind wir der festen Überzeugung, dass es eine reine Geldbeschaffungsaktion ist. Eine reine Geldbeschaffungsaktion, meine Damen und Herren, die sich noch dazu aus einer leider unkoordinierten Verkehrspolitik heraus ergibt. Herr Verkehrsstadtrat Hein führt zwar in den Wohngebieten in Urfahr oder im Hafenviertel straßenweise Befragungen durch. Wenn es eine Mehrheit der Bevölkerung will, kommt dann eine Kurzparkzone mit Bewohnerparkberechtigung heraus oder eben nicht, wenn es mehrheitlich nicht gewünscht wird. Wozu führt das? Der Parkdruck wird in jenen Straßenzügen, in denen es keine Mehrheit gibt oder vielleicht keine Befragung durchgeführt wird, natürlich noch stärker steigen und er wird natürlich noch einmal stärker steigen, wenn man auf dem Urfahranermarktgelände eine Gebühr einhebt. Das ist eine reine Geldbeschaffungsaktion, meine Damen und Herren, die am Ende des Tages dazu führen wird, dass die Pendler bzw. die Parkplatzsuchenden in die Wohngebiete ausweichen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die gesamtheitliche Konzeption in Bezug auf die ganze Parkraumbewirtschaftung fehlt. Die ÖVP hat dazu an späterer Stelle einen eigenen Antrag eingebracht. Die Konzeption fehlt aber leider bis dato auch in Bezug auf die Park-and-ride Anlagen. Es gibt keinen Zeitplan, es gibt keine Perspektive. Herr Verkehrslandesrat Steinkellner hat vor kurzem eine Pressekonferenz mit relativ bescheidenem Inhalt abgehalten, wenn ich so sagen darf. Er sagt, dass relativ kurzfristig insgesamt 20 Park-and-ride Parkplätze – ich betone Parkplätze, nicht Park-and-ride Anlagen - realisiert werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Verkehrsstadtrat Hein, lieber Markus, du musst dir schon anhören, was dein Parteifreund, Landesrat Steinkellner, präsentiert. 20 Parkplätze können in Form von Park-and-ride Anlagen realisiert werden. Welche Auswirkungen hat das dann? Möchtet ihr so einen Lenkungseffekt auf die Öffentlichen Verkehrsmittel herbeiführen? Ich glaube nicht. Wir haben jetzt schon in Urfahr eine Parkplatznot, die sich weiter verschärfen wird. Du, lieber Markus, sprichst aber von einem Geisterargument. Dazu kann ich dir nur – das ist eine mediale Aussage von dir – im Sinne des Zauberlehrlings sagen: ‚Die Geister die du riefst, wirst du nicht mehr so schnell los‘. Das wird zu Problemen führen. Einerseits, weil du natürlich die Linzerinnen und Linzer mit einer Gebühr belegst und andererseits was die Auswirkungen auf die Wohngebiete betrifft. Ich möchte einen Schritt ins Jahr 2014 zurückgehen und eine interessante Aussage des damaligen Stadtrates und heutigen Vizebürgermeisters Wimmer hervorstreichen, der wortwörtlich gesagt hat, ich zitiere: ‚Neue Gebühren wären eine Erpressung, wenn es nicht mehr Park-and-ride Anlagen am Stadtrand und ist den Umlandgemeinden gibt‘ – Zitat Ende. Ein weiteres Zitat aus dem Jahr 2014: ‚Die FPÖ-Fraktion fordert vor einer allfälligen Einführung einer Parkgebühr ein Pendlergipfelgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Linzer Umlandgemeinden durchzuführen.‘ Ich stelle einmal die Frage in den Raum: Hat es so einen entsprechend ausreichenden Austausch gegeben? Was man so liest, leider nicht. Nun zur Vorgangsweise, die aus meiner Sicht - Kollegin Schobesberger hat es schon artikuliert - nicht in Ordnung war. Man beschließt im Stadtsenat zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung einen Punkt, der allerdings schon auf der Tagesordnung des Gemeinderates steht, die schon vor der Stadtsenatssitzung ausgeschickt wird, bevor überhaupt irgendjemand eine Unterlage hat. Das ist nicht in Ordnung. Mit inhaltlichen Fragen hat man sich über einen Ausschuss auseinander zu setzen. Das wäre aus meiner Sicht eine korrekte Vorgangsweise gewesen. Dann erkennt man vielleicht noch rechtzeitig, dass im Antrag ein Fehler ist, dass man z. B. gar nicht darüber nachgedacht hat, wie man mit Feiertagen umgeht. Soll jetzt z. B. jemand, der zu Weihnachten einen Besuch bei der Verwandtschaft macht, eine Parkgebühr bezahlen? Das war ein Fehler, der aufgrund dieser kurzfristigen Handlung passiert ist. Es gibt noch viele offene Fragen die aufkommen, wenn man im Vorfeld nicht mit dem zuständigen Referenten gesprochen hat. Wie ist das z. B. mit Veranstaltungen abseits des Urfahranermarktes? Wie ist das mit Einnahmen aus solchen Veranstaltungen, die dann in das Ressort laufen? Wie ist das mit den Auf- und Abbauzeiten? Wie ist das z.B. mit dem Stellplatznachweis des AEC, den man vor einiger Zeit für die Parkplätze am Urfahranermarktgelände erbringen hat müssen? Das sind alles Detailfragen, das ist mir schon klar. Aber im Detail liegt, wie wir wissen, oftmals der Hund begraben. Wenn man das in einer ordentlichen Vorgangsweise abwickelt, dann können solche Fragen rechtzeitigt beantwortet werden. Das sind die Argumente, warum sich die ÖVP-Linz heute der Stimme enthalten wird. Sehr geehrter Herr Stadtrat, ich freue mich auf deine Wortmeldung, bei der du deine Argumente auf den Tisch legst. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine Kollegin Eva Schobesberger hat schon einiges ausgeführt. Ich möchte aber beim Punkt Gesamtkonzept zum Urfahranermarkt noch einmal einhaken. Wir sind der Meinung, dass diese Schnellschussaktion keine Probleme im Verkehrsbereich lösen wird. Herr Stadtrat, beginnen Sie endlich das Problem an der Wurzel zu packen. Setzen Sie sich mit Ihren zuständigen Kollegen auf Landesebene zusammen und verlassen Sie Ihren Elfenbeinturm. Bemühen Sie sich, dass der Ausbau von Park-and-ride Plätzen vorangeht und stimmen Sie im Gemeinderat nicht dagegen. Schauen Sie, dass der Ausbau des öffentlichen Verkehrs vorangeht und sagen Sie nicht, dass Sie überregionale Busse nichts angehen. Schauen Sie, dass der motorisierte Individualverkehr reduziert wird und geben Sie nicht Busspuren für diesen frei. Das ist mehr als notwendig und vor allem überfällig. Leider sehe ich, außer streiten - wie z. B. bei der Mühlkreisbahn -, derzeit wenig konkrete Dinge. Das ist Retro-Verkehrspolitik vom Feinsten. Wo bleibt der Lenkungseffekt dieser Maßnahme? Das kann ich Ihnen sagen. Das wird eine massive Belastung für die Wohnbevölkerung sein. Sie nehmen mit dieser Schnellschussaktion in Kauf, dass Parkplatz suchende Menschen in die Wohngebiete ausweichen. Wir Grünen wollen, dass das Jahrmarktgelände den Menschen zurückgegeben wird. Mit diesem nicht durchdachten Konzept droht, genau das Gegenteil. Sie haben wirklich keine Folgeeffekte beachtet. Meiner und unserer Meinung nach schaut Politik zum Schutz und zum Wohl der Linzer Wohnbevölkerung ganz anders aus. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich habe mich selbst für die SPÖ-Fraktion auf die Rednerliste gesetzt. Ich möchte noch ein paar Punkte ergänzen. Wie Sie und ich wahrscheinlich wissen, ist die Vergebührung des Jahrmarktgeländes ein Thema, das wir 2014 schon einmal diskutiert haben. Ich habe damals selbst Gespräche geführt. Das heißt, wir haben schon vor ein paar Jahren versucht, hier eine Lösung zu finden. Es ist damals aber nicht gelungen. Seither hat es mehrere Diskussionen gegeben. Der Antrag ist kurz eingegangen - das ist sicher der Fall gewesen. Ich glaube aber, dass es sehr viele Argumente gibt und wir schon lange darüber diskutieren. Auch, dass die Pendler ein Thema in der Stadt Linz sind bestreitet niemand. Ich glaube auch, dass wir alle in diesem Raum grundsätzlich für Park-and-ride sind. Trotzdem hat sich in dieser Frage in den letzten Jahren nichts getan. Ich will keine Schuldzuweisungen machen, es gibt mehrere Beteiligte. Es gibt die Stadt Linz, die Umlandgemeinden und das Land Oberösterreich. Es ist nicht gelungen, in diesen drei Jahren einen Fortschritt zu erzielen. Alle sagen ‚Ja‘ zu Park-and-ride, aber passieren tut nichts. Aus der jeweils individuellen Perspektive sind das zum Teil verständliche Sachen. Das Land Oberösterreich sieht bei einzelnen Park-and-ride Anlagen oft zu geringen Nutzen und will sie deshalb nicht umsetzen oder zögert noch. Die Umlandgemeinden wollen nicht, dass die Autos auf ihren Flächen stehen und die Leute bei ihnen parken und von dort dann umsteigen. In Linz ist es genauso. Wir wollen auch nicht alle Flächen nur für Parkplätze verwenden. Dementsprechend geht nichts weiter und ich glaube, dass es einen Stein des Anstoßes bedarf. Auch wenn vielleicht noch nicht alle Fragen beantwortet sind, glaube ich, dass es jetzt trotzdem ein richtiger Schritt ist, in Richtung der Vergebührung dieses Geländes zu gehen. Die Umsetzung wird erst im Sommer erfolgen. Natürlich müssen wir uns damit beschäftigen, was die Bewohnerinnen und Bewohner in den umliegenden Gebieten betrifft. Vielleicht noch ein paar relevante Zahlen. Wir haben in Linz schon insgesamt 100.000 angemeldete PKW und es kommen jeden Tag rund 110.000 Pendler in die Stadt. Erhebungen sagen, dass 74 Prozent davon mit dem Auto kommen. Das heißt, wir reden davon, dass zu den 100.000 Autos, noch täglich zusätzlich 80.000 dazu kommen. Dieser Parkplatz, von dem wir sprechen, hat eine Fläche von 1100 Stellplätzen und es liegt ein sehr großer Fokus auf ihm. Er ist zu einem Symbol für die Pendlerdiskussion geworden ist. Diese 1100 Stellplätze sind aber nicht die einzigen Parkplätze in der Stadt. Ich verstehe, dass es für Pendler schwierig ist, in der Stadt einen Parkplatz zu finden. Es parken aber nicht alle im Norden der Stadt, sondern es gibt auch im Süden genug Menschen, die Parkplätze suchen und es gibt genug Menschen, die für Parkplätze etwas zahlen. In Gebieten, in denen sich Personen selbst einen Parkplatz kaufen oder mieten und daher natürlich zahlen müssen gibt es wenig Verständnis dafür, dass das Parken am Jahrmarktgelände - wo sie nicht arbeiten und nicht hinfahren - kostenlos ist. Ich glaube nicht, dass das zumindest im ersten Jahr für die Stadt eine große Geldeinnahmequelle ist. Wie Sie wissen - das steht im Antrag -, sehen wir Investitionen von 130.000 Euro vor, um diese Automaten anzuschaffen. Wir werden das Gelände weiterhin bewirtschaften, reinigen und den Winterdienst machen müssen. Wir werden entsprechende Kosten für die Kontrolle haben. Ich gehe davon aus, dass der Parkplatz zumindest am Anfang nicht immer ständig voll sein wird. Das ist er jetzt auch nicht immer. Das heißt, ich sehe die monetäre Dimension wirklich nicht vorrangig, sondern ich sehe das als ersten Schritt. Wenn jahrelang nichts weitergeht, muss man als Stadt einmal aktiv werden und einen Stein ins Rollen bringen. Ich hoffe, dass der Stein jetzt im Rollen ist. Es ist mir wichtig zu betonen, auch für die Sozialdemokratie, dass Pendler in Linz willkommen sind. Wir würden uns natürlich freuen, wenn viele den öffentlichen Verkehr nutzen. Wir würden uns freuen, wenn es gelingt, dass wir dann in Folge Park-and-ride-Anlagen errichten. Es war aber notwendig, jetzt einmal zu starten und darum stimmen wir diesem Antrag zu.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gemeinderat, Das ist recht auffällig, wenn es um Autos geht, wird es meistens sehr emotional. Aber zur Sache selbst, ich möchte einmal festhalten, dass ich es für legitim halte, dass die Stadt dieses verkehrspolitische Unikum am Urfahranermarkt vergebührt. Ich bin auch dafür, dass dort Gebühren eingeführt werden. Ich kann die Argumente der ÖVP und der Grünen durchaus nachvollziehen, wenn sie sagen, dass sie dort eigenlich überhaupt keinen Parkplatz wollen. Wir wollen diesen Platz wieder haben, damit sich dort Menschen aufhalten können und Menschen den Platz nützen. Das ist sehr richtig und das ist das richtige Ziel, das man haben sollte. Bis es dann so weit ist, spricht, glaube ich, nichts dagegen, dort Gebühren einzuheben, die, wenn man es sich genau anschaut, was das Parken sonst in der Stadt kostet, sehr moderat gestaltet sind. Es ist überhaupt keine Frage, dass es eine Verkehrswende braucht, eine Hinwendung zum öffentlichen Verkehr, zu sanften Mobilitätsformen und man mit dieser autozentrierten Politik in dieser Stadt bricht. Diese Vergebührung ist eine Möglichkeit, das zu machen. Darum halte ich das für richtig. Die Kritik darüber, wie dieser Antrag zustande gekommen ist und dass er nur im Stadtsenat behandelt wurde, ist berechtigt. Das finde ich nicht gut. Ich denke, es ist demokratiepolitisch durchaus eine richtige Forderung, dass ein so viel diskutierter Vorgang in einem Ausschuss vorher beraten wird und nicht nur als Vorlage aus dem Stadtsenat kommt. Das ist eine durchaus berechtigte Kritik, die schon Frau Stadträtin Schobesberger und der Kollege von der ÖVP gemacht haben. Das soll nicht sein. So viel Zeit muss sein, dass es bei so etwas die Möglichkeit gibt, darüber in einem Ausschuss vor der Gemeinderatssitzung zu diskutieren. Den Vorschlag von Kollegen Eypeltauer finde ich sehr gut. Er sagt, man sollte die Einnahmen, die dort erzielt werden, für den öffentlichen Verkehr und für Maßnahmen der sanften Mobilität zweckgewidmet verwenden. Das ist auch eine Forderung, die die KPÖ immer schon gestellt hat, das wäre notwendig und das ist richtig. Das wird dann nachher bei den Fraktionsanträgen noch einmal diskutiert. Ich möchte aber ersuchen, bei diesem Antrag getrennt abzustimmen, weil im Punkt 6 durch die Hintertüre versucht wird dem Ordnungsdienst ein bisschen mehr Personal zuzuschanzen. Sie kennen unsere Haltung gegenüber dem Ordnungsdienst. Das ist etwas, was ich nicht mitbeschließen möchte. Daher gibt es von mir eine Zustimmung zum Antrag bis auf den Punkt 6. Danke schön.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Eine getrennte Abstimmung ist kein Problem. Das mache ich gerne.“ Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gehört, dass es keinen Lenkungseffekt gibt, zumindest dass keiner belegbar ist. Damit wird klar, dass es sich dabei um ein reines Scheinargument handelt. Wir haben gehört, dass aber umgekehrt der Parkdruck in den Wohngebieten in Urfahr noch weiter ansteigen wird. Dieses Faktum ist ebenfalls nicht wegzudiskutieren und nicht vom Tisch zu wischen. In diesem Zusammenhang gibt es aber gleichzeitig keine Antwort darauf, wie man auf so eine Entwicklung reagieren möchte, außer dass man neue Gebühren einführt. Das ist meines Erachtens zu kurz gegriffen. Damit ist relativ schnell klar, dass es sich um keine verkehrspolitische Lenkungsmaßnahme handelt, sondern schlicht und ergreifend um eine Einnahmenmaßnahme, also um eine Geldbeschaffungsaktion. Das zeigt sich auch in der Tatsache, dass wir diese Maßnahme in dieser Regierungskonstellation das erste Mal 2013 bei der so genannten ersten Sparklausur der Stadtregierung besprochen haben. Damals wurden die Stadtsenatsmitglieder aufgefordert, Vorschläge über mögliche Sparmaßnahmen und über mögliche Einnahmenerhöhungen etc. einzubringen. Da kam dieses Thema das erste Mal auf den Tisch. Die Überlegung, auf dem Urfahrmarkt Gebühren einzuheben, wurde damals von der SPÖ-Fraktion vorgebracht. Die Reaktionen der anderen Fraktionen zum damaligen Zeitpunkt sind heute schon ein bisschen zitiert worden. Daran kann man erkennen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Idee nicht aus einem Verkehrsgipfel heraus oder aus einem besonderen Gespräch zum Thema Verkehrspolitik heraus das erste Mal geboren wurde, sondern schlicht und ergreifend in dieser Sparklausur auf den Tisch gekommen ist. Man hat überlegt, wo wir sparen oder wo wir unsere Einnahmen erhöhen können. Das ist der Beweis dafür. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Die Alternativmaßnahmen unterstreichen dieses Szenario nur. Ich finde die Vorgehensweise, wie diese Vorlage heute in den Gemeinderat gekommen ist, auch sehr, sehr eigentümlich. Man kann über Diskussionen denken, wie man will. Manche diskutieren gerne ein bisschen länger, manche ein bisschen kürzer, manche diskutieren gar nicht gerne, zumindest nicht mit politisch Andersdenkenden oder jenen, die eine andere Meinung haben. Aber meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Demokratie ist die Diskussion doch etwas Notwendiges und Evidentes. Es geht nicht nur um eine Diskussion, sondern um den Punkt, Fragen zu beantworten, Unklarheiten auszuräumen, offene Fragen zu klären oder sich mit anderen Referenten abzustimmen. Das ist etwas, was in einer Konzentrationsregierung notwendig und in der Sache sinnvoll ist. Man kann unterschiedlicher Meinung sein und unterschiedlich abstimmen, aber es kann trotzdem in der Sache ein Zusammenwirken geben, damit es zu einer möglichst guten Lösung kommt. Das ist mein Zugang. Ich habe das deshalb bei der Mitzeichnung dieser Vorlage gemacht und habe den zuständigen Referenten darauf aufmerksam gemacht, dass im Beschlusspunkt ein inhaltlicher Fehler war. Die Feiertage waren im Beschlusspunkt nicht ausgenommen. Ich sage das nicht, weil ich mich hervortun will, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich hätte es mir ein bisschen leichter machen können. Ich hätte sagen können, da hat er etwas übersehen und lasse das einfach. Nein, das tue ich nicht. Ich habe dazu geschrieben, dass ich inhaltlich nicht zustimme, weise aber darauf hin, dass in diesem Punkt beispielsweise ein Fehler steckt. Das ist ein ganz normales politisches Zusammenwirken, auch wenn man unterschiedlicher Meinung ist. Daher vermisse ich heute deine Argumente, lieber Markus Hein, wirklich. Taktisch ist das schon klar. Du willst in der ersten Wortmeldung nichts sagen, damit du dann alles beim Schlusswort sagen kannst und darauf keine Reaktion mehr möglich ist. Aber das ist doch keine sinnvolle Vorgehensweise im Gemeinderat. Wir kommen hier zusammen, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht weil uns an einem Donnerstagnachmittag langweilig ist und weil wir nicht wissen, was wir sonst machen sollen, sondern weil wir Tagesordnungspunkte diskutieren und unter gewissen Rahmenbedingungen unsere Argumente austauschen wollen. (Beifall ÖVP) Wenn man sich dann hinsetzt und die Vorlage vorliest und sagt, genau das möchten wir, dann ist aber ein solcher Austausch schlicht und ergreifend nicht möglich. Ich hätte deine Argumente gerne gehört, diese Argumente gerne aufgegriffen, hätte vielleicht da und dort zustimmen können oder sagen können, nein, da bin ich anderer Meinung, so wie das in einer Demokratie, Markus, der Fall ist. Glaube mir, eine parlamentarische oder gemeinderätliche Diskussion in einer Demokratie ist nichts Negatives. Das muss dich nicht nerven und nicht stören, sondern das kannst du durchaus als Bereicherung sehen. Ich sage dir, ein Feedback und ein Argument von jemand anderem bzw. eine andere Sichtweise, ist meistens ein Geschenk, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall ÖVP) Ich möchte daher noch auf einen letzten Aspekt eingehen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass Christian Forsterleitner betont hat, dass die Pendler in der Stadt selbstverständlich willkommen sind. Sie sind nicht nur willkommen, sondern sie werden als Arbeitskräfte dringend gebraucht. Die Fachkräfte aus den Umlandgemeinden, aus den Umlandbezirken sind eine ganz wesentliche Stütze und Teil unserer erfolgreichen Linzer Wirtschaft. Es werden heute vielleicht Personen im Raum oder auf der Galerie sein, die nicht in Linz wohnen. Z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrates, die außerhalb von Linz wohnen, und das ist gut so. Wissen Sie, warum das ganz entscheidend ist? Wir wissen doch, dass die Wirtschaft derzeit insgesamt und in manchen Bereichen sehr, sehr intensiv und massiv nach Fachkräften sucht. Denken Sie an die IT-Branche, denken Sie beispielsweise an die Programmierer, Softwareentwickler und so weiter. Linzer Unternehmerinnen und Unternehmer sagen nicht nur mir, sondern mit Sicherheit auch vielen anderen in diesem Raum, dass sie Personal suchen, aber nicht bekommen. Auch in der Handwerksbranche und in der Baubranche ist es das Gleiche, man sucht Fachkräfte. Daher müssen wir überlegen, wie wir den Betrieben, die in Linz Arbeitsplätze sichern, Steuern zahlen und Unterstützung geben können, damit sie diese Fachkräfte finden können. Das ist ganz eminent. Ich glaube, darüber brauchen wir überhaupt nicht zu diskutieren. Ich ersuche daher alle Fraktionen in diesem Raum, von einem ‚Pendlerbashing‘ Abstand zu nehmen. Es gibt noch einen zweiten Punkt. Auch Christian Forsterleitner weiß das. Darum sagte er, dass die Pendler ganz besonders willkommen sind, weil er weiß, wieviele Einnahmen aus der Kommunalsteuereinnahme er im jährlichen Budget verbuchen kann, die die Pendler über die Unternehmerinnen und Unternehmer abliefern. Es ist nicht ganz so, dass er nur die Willkommensgrüße ausrichtet, sondern er sichert sich damit natürlich - das ist richtig und gescheit so - einen wesentlichen Einnahmenzweig ab. Wir erwarten, sehr geehrte Damen und Herren, 2016 insgesamt 145 Millionen Euro an Kommunalsteuereinnahmen. Von diesen 145 Millionen Euro entfallen in etwa gut 60 Prozent auf Arbeitsplätze, die durch Einpendler abgedeckt sind und das sind rund 90 Millionen Euro. Das letzte Argument sollte uns klarmachen, dass wir ein bisschen umfassender denken müssen. Deshalb hätte ich mir bei allen unterschiedlichen Meinungen und Argumenten, die es in einer Demokratie selbstverständlich gibt, gewünscht, dass man über diese Maßnahme zumindest im Vorfeld in einem Ausschuss oder in einem Zwiegespräch - der Verkehrsreferent beispielsweise mit dem Wirtschaftsreferenten oder mit dem Marktreferenten - das Gespräch gesucht hätte. Übrigens habe ich im Stadtsenat das Gespräch mit anderen Mitgliedern oder anderen Fraktionen gesucht und es gab von mir das klare Angebot, im Vorfeld darüber zu reden. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit unserem Wirtschaftsstandort sorgfältig umgehen müssen. Es reicht nicht, dass wir immer nur in Sonntagsreden betonen, wie wichtig die Wirtschaft und der Standort ist und wie notwendig es ist, dass wir sie daher unterstützen, sondern wir müssen es in der Politik entsprechend abbilden. Das ist das Entscheidende, meine sehr geehrten Damen und Herren.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Schmid: „Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch ganz kurz auf die demokratiepolitische Bedenklichkeit eingehen. Es ist schon gesagt und betont worden, dass es bedenklich ist, wie der Antrag zustande gekommen ist. Er ist nicht im Ausschuss behandelt worden. Ich möchte jetzt noch auf den Punkt 6, den Kollegin Grünn auch schon angesprochen hat, hinweisen. Darin ist eine Personalaufstockung des Ordnungsdienstes versteckt. Mir geht es gar nicht um den Ordnungsdienst an sich, sondern tatsächlich um das was demokratiepolitisch dahinter steckt. Es gibt einen gültigen Gemeinderatsbeschluss, der in diesem Antrag in einem kleinen Absatz sozusagen versteckt aufgeweicht wird. So einen politischen Stil wollen wir nicht haben. Wir möchten, dass wir unsere demokratischen Gremien wieder ernst nehmen.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch den einen oder anderen Aspekt einbringen, warum die sozialdemokratische Fraktion heute diesen Antrag mitbeschließen wird. Das Argument, dass wir darauf warten müssen, bis das Land Oberösterreich seine Hausaufgaben macht und Park-and-ride sowie den Schienenverkehr ausbaut und ein besseres Öffentliches Verkehrssystem schaffen wird, haben wir aus meiner Sicht zu lange akzeptiert, weil wir es möglicherweise sogar gemeinsam in den Vordergrund gestellt haben. Sie wissen, ich hatte selbst vier Jahre die nicht ganz so einfache Aufgabe, das Verkehrsressort zu führen. Ich habe in diesen Jahren von 2009 bis 2013 unzählig viele Verhandlungen mit dem Land Oberösterreich geführt, als es um Park-and-ride Parkplätze gegangen ist. Es wurden Studien erstellt, Projekte entwickelt, Grundstücke verhandelt und Pläne gezeichnet. In diesen Jahren von 2009 bis 2013, die ich direkt überblicken konnte und auch danach, wurde kein einziger Park-and-ride-Parkplatz geschaffen. Wahrscheinlich gibt es mehrere Hintergründe. Einerseits die finanzielle Situation des Landes und anderseits die damals völlig irrationale Struktur, dass es zwei Verkehrsreferenten gegeben hat. Einen für den öffentlichen Verkehr und einen für den Straßenbau. Der Referent für den Straßenbau hat den Ausbau von Park-and-ride-Systemen zumindest nicht forciert. Ich glaube, dass man im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger einmal sagen muss, okay, wenn all das nichts geholfen hat, dann gilt es jetzt ein Zeichen der Stadt zu setzen. Ich würde das nicht nur als Reaktion darauf sehen, was auf Landesebene nicht geschehen ist - übrigens in keinem dramatischen Ausmaß nach 2015, das sei korrekterweise für ehemalige handelnde Personen festgehalten. In Salzburg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung gestern Abend beschlossen, dass es eine generelle Pendlermaut zwischen 450 und 700 Euro pro Jahr geben wird. Innsbruck hat diese Möglichkeiten bereits seit vielen Jahren. Ein Jahresmautticket für Pendler kostet genau diese 450 Euro, die in Salzburg als Untergrenze gesehen werden. In der Steiermark gibt es eine Landesregierung, die ihren Kommunen wenigsten zugesteht, die Organisation des ruhenden Verkehrs eigenständig zu lösen. In Graz gibt es farblich unterschiedlich markierte Zonen, in denen man unterschiedlich lange parken darf. Was geschieht bei uns? Wieder die nächste Pressekonferenz zum endgültigen und unwiderruflichen Ausbau des Park-and-ride-Systems in Oberösterreich, wo in den nächsten fünf Jahren für täglich 160.000 Einpendler, sage und schreibe unheimliche 1000 zusätzliche Park-and-ride-Stellen entstehen - abgesehen davon, dass ich schon zu oft und von unterschiedlichen Regierungsmitgliedern unterschiedlicher Parteien auf Landesebene selbiges hörte und las. Aber selbst, wenn das jetzt endlich einmal tatsächlich umgesetzt wird, dann hat das ein Volumen von 1200 bis maximal 1300 Fahrten. Das löst das Problem null. Es geht um viel mehr. Ich hätte einen ganz einfachen Vorschlag. Das, was in der Steiermark funktioniert, könnte man auch in Oberösterreich machen. Wenn man schon in allen möglichen Fragen in irgendeiner Champions League spielen will, kann man manchmal etwas aus der Regionalliga Mitte übernehmen, das nicht so schlecht ist, nämlich den Gemeinden frei zu stellen, wie sie das Verkehrsproblem, den ruhenden Verkehr lösen. Darauf zu warten, dass die Menschen nicht mehr mit dem Auto in die Stadt kommen, daran kann ich nicht glauben. Unser Vorschlag - das haben wir im Gemeinderat als Resolution an das Land Oberösterreich mit Mehrheit beschlossen - besteht darin, dass das oberösterreichische Parkraumordnungsgesetz so geändert wird, dass wir beispielsweise das, was ich in Graz für sehr vernünftig halte, in Linz auch machen könnten, auch zum Wohl der Betriebe. Nach einem einfachen System. Nicht mit dem derzeit so engen Korsett für Bewohnerparken. Wenn der Urfahranermarkt gesperrt wird, wird es einen nachweislichen Verdrängungseffekt geben. Stadtrat Hein arbeitet daran, dass in den umliegenden Stadtgebieten das Bewohnerparken eingeführt wird. Das wird aber für Probleme bei Betrieben sorgen. Wir dürfen diese Lösung, wie in Graz, nach dem derzeitigen oberösterreichischen Parkgebührengesetz nicht einführen. Warum sollten wir es nicht Einpendlern ermöglichen, dort auf öffentlichem Gut zu stehen, wenn eine bestimmte Gebühr bezahlt wird. Warum sollten wir nicht Firmen, die in diesen Stadtteilen ihre Sitze haben, genau das ermöglichen. Das wird abgelehnt. Landesrat Steinkellner hat in Absprache mit dem Koalitionspartner schriftlich mitgeteilt, dass das nicht erwünscht wird, denn das könnte Effekte auf andere oberösterreichische Gemeinden haben. Ich gratuliere zur Analyse, dass eine verkehrspolitische Entscheidung in Linz möglicherweise bei den Umlandgemeinden Auswirkungen hat. Es löst aber unser Problem schon wieder nicht. Wenn man das auf Landesebene weiter so betreibt, dann werden wir zu noch rigideren Maßnahmen gezwungen werden. Das Land Oberösterreich soll diese Verweigerungspolitik aufgeben. Seit eineinhalb Jahren wird uns alles Mögliche - das war im Oberösterreichischen Landtag auch heute wieder Thema - über die Mühlkreisbahn erzählt. Die dritte Studie der vierten Überprüfungsstudie liegt auf dem Tisch. Wo sind die konkreten Beschlüsse, wo sind das Geld und die Vorarbeiten geblieben? Ich sehe sie nicht. Dann wird in diesem Haus darüber diskutiert, ob es ein Schaden für die Wirtschaft bedeutet, wenn wir ein Gelände mit 1200 Parkplätzen zur Verfügung stellen - so wie in anderen Stadtgebieten auch – und gebührenpflichtig machen. Das ist eine Verschiebung von Gewichten, die aus meiner Sicht nicht richtig ist. Es wäre vernünftiger, dass wir zu manchen Maßnahmen nicht gezwungen werden würden. Ich habe das 2014 vorgeschlagen - zur Demokratie gehört auch Scheitern – und damals fand meine Partei keine Mehrheit. Ich stehe dazu, dass dabei auch finanzielle Seiten betroffen sind, auch die Einnahmenseite, das wird niemand abstreiten. Aber das ist nicht das Hauptargument. Es ist der Effekt, den wir zusätzlich erzielen wollen und ein Faktor der Gerechtigkeit. Hundert Meter südlich dieses Geländes über der Donau, wird vergebührt. Dort hat man zu bezahlen. Warum soll man das auf dieser Fläche nicht tun. Das sind unsere Motive mitzumachen. Wir wissen, dass es keine Lösung ist, die die Einpendlersituation generell so lösen wird, wie sie notwendig wäre. Dazu bedarf es endlich der Handlungen auf Landesebene und die Unterstützung der Stadt, dass das, was wir finanziell vereinbart haben, in den Projekten endlich umgesetzt wird. Wir wären bereit, unsere Hausaufgaben zu machen. Stadtrat Hein arbeitet mit Hochdruck am Projekt der zweiten Schienenachse und mit Hochdruck am Projekt des Neubaus der Eisenbahnbrücke. In diese Richtung wollen wir gehen. Der heutige Antrag ist notwendig, ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man weiß, wie viele Menschen täglich aus dem Süden in die Stadt kommen und dieser Verkehr durch Wohngebiete fließt. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, vor allem des Schienenverkehrs, lässt schon Jahre und Jahrzehnte auf sich warten. Deswegen sollen wir hier die Kirche im Dorf lassen. Es ist bei Gott kein großer Wurf, aber es ist das Herstellen von einigermaßen Gerechtigkeit und bis zu einem gewissen Grad eine Notwehraktion der Stadt.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Gemeinderat Grininger MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, danke, dass Sie die grüne Verkehrspolitik der beiden grünen VerkehrsstadträtInnen Rücker bzw. Padutsch in Salzburg und Graz so hervorgehoben haben. Das freut mich. Vielleicht kommt grüne Verkehrspolitik auch einmal bei der SPÖ an. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich habe nie behauptet, dass meine Partei ein Monopol auf die guten Lösungen hätte. Es gibt mehrere kluge Menschen, auch außerhalb der Sozialdemokratie.“ (Heiterkeit, Beifall SPÖ, Die Grünen) Vizebürgermeister Mag Baier: „Das war jetzt eine zweite Wortmeldung vom Bürgermeister. Das möchte ich nur zu Protokoll geben. Das ist ganz, ganz entscheidend. Aber es ist sozusagen das übliche politische Spielchen, dass man immer dann mit dem Finger auf andere zeigt, wenn man selber nicht wirklich Großartiges vorzuweisen hat. Daher möchte ich schon ein paar Klarstellungen machen. Ich finde es zum einen bemerkenswert, wenn Sie sagen, Sie hielten es für sinnvoll, eine Art City-Maut einzuführen. Das kann nichts anderes gewesen sein, was Sie jetzt in Ihrer Wortmeldung sagen wollten, so nach dem Vorbild von Salzburg und Graz eine City-Maut einzuführen, dass von allen Menschen, die in die Stadt hereinfahren, eine Gebühr zu bezahlen ist. Darüber kann man diskutieren. Ich weiß nicht, wie das beim Verkehrsreferenten ankommt, er diskutiert nicht so gerne, das haben wir diese Woche gelesen. Er ist heute überhaupt sehr schweigsam. Das bin ich von dir gar nicht gewohnt. Zwischenruf Stadtrat Hein: „Das kommt noch!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Du musst mir noch Gelegenheit geben, dass ich das noch ein bisschen aufbereite. Ich kenne dich emotional ein bisschen. Ich kann mir ungefähr vorstellen, wie es derzeit in deinem Inneren ausschaut, weil du dich noch nicht zu Wort melden kannst. Wir werden das dann ohnehin erleben. Aber zurück zu der Überlegung der City-Maut. Diskutieren wir dieses Modell. Wenn die SPÖ meint, hier gäbe es einen Ansatz, dann soll sie das Modell auf den Tisch legen. Dann muss man einmal über das Thema City-Maut nach Vorbild diskutieren und die Auswirkungen überlegen und an die Arbeitsplätze, an die Betriebe, an den Handel und an die Einkaufsstadt denken und auf der anderen Seite logischerweise schauen, welche Lenkungseffekte wir sonst erwarten. Eines ist klar - da trifft man sich selbstverständlich mit der ÖVP -, dass wir in der Stadt Verkehrslösungen brauchen. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass das immer noch länger und länger und länger dauert und wieder - wie letzte Woche, durch ein Verkehrsexperten im Auftrag von Landesrat Steinkellner - eine Studie zum Ausbau von Park-and-ride, präsentiert wird. Der wesentliche Inhalt ist heute schon genannt worden. Die Linzerinnen und Linzer warten und warten und warten. Dieses ,Mach jetzt zuerst einmal du und dann machen wir‘, damit kommen wir auf keinen grünen Zweig. Ich hielte es für wesentlich sinnvoller zu sagen, machen wir einen ersten Schritt. Laden wir den Verkehrsreferenten auf Landesebene ein oder der Verkehrsreferent auf städtischer Ebene lädt ihn ein und führt einmal ein innerfraktionelles Gespräch darüber, wie die Überlegungen bzw. die Lösungen in Zukunft aussehen sollen. Dann hat noch jeder seine Landesparteien, auch die Sozialdemokratie hat ihre Landespartei. Dann machen wir doch tatsächlich Nägel mit Köpfen. Kommen wir aber jetzt nicht mit Maßnahmen, die überhaupt keinen Effekt haben, sondern eine reine Einnahmenmaßnahme sind. Ich glaube, darüber muss man nachdenken. Das wäre ein wesentlich besserer Ansatz gewesen, als jetzt etwas zu servieren und aufzutischen, ohne in den anderen Punkten nur einen Schritt weiter zu sein.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger zur tatsächlichen Berichtigung: „Erstens habe ich mich nicht zu einer City-Maut bekannt. City-Maut heißt, dass jeder, der mit einem Fahrzeug die Stadtgrenze überschreitet, für jeden gefahrenen Kilometer zu bezahlen hat. Das kennen wir aus Städten in Skandinavien und aus London. Das, was ich vorgeschlagen habe, ist das Gegenteil davon. Man muss dafür bezahlen, dass man auf öffentlichem Gut Grund und Boden in Anspruch nimmt. Das ist etwas anderes, als City-Maut, die jede Fahrt berechnet. Bei einer City-Maut hätte jemand, der in der Innenstadt einkaufen will und in ein privates Parkhaus fährt, zu bezahlen. In meinem System ist das nicht so. Zwischenruf Vizebürgermeister Mag. Baier: „Jetzt kenne ich mich nicht mehr aus!“ Bürgermeister Luger weiter: Wenn Sie sich nicht auskennen, Herr Vizebürgermeister Baier, erkläre ich Ihnen das nachher sehr gerne. Ich glaube nur, dass Sie sich sehr wohl auskennen. Sie haben hier nur auf rein parteipolitischem Niveau agiert.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich habe mich jetzt noch ein zweites Mal kurz zu Wort gemeldet. Kollege Baier, du hast zumindest im ersten Teil deiner Wortmeldung gleich einmal damit begonnen zu sagen, dass das ein Musterbeispiel für ein politisches Spiel ist. Ich glaube, du hast selbst gerade ein Musterbeispiel für ein politisches Spiel gemacht. Du hast versucht, deine Aussage ins Gegenteil zu verkehren und daraus zu machen, dass wir jetzt auf einmal eine City-Maut fordern wollen. Ich finde das nicht korrekt. Ich würde ersuchen, so etwas zu lassen, das sind Spielchen. Du hast selber im ersten Teil gesagt, lassen wir die Spielchen weg, wir können alles in jeder Breite und sachlich diskutieren. Es sind auch gute Argumente gefallen. Ich glaube, wir haben alle guten Grund, uns mit dem Thema weiter zu beschäftigen. Ich finde es nicht korrekt, wenn du sagst, dass wir wollen, das wir aus dem Modell, das wir im Gemeinderat beschlossen und zum Land geschickt haben, dass es unterschiedliche Zonen gibt und uns das Land Oberösterreich das ermöglichen soll, dass die SPÖ eine City-Maut will, wie du gesagt hast. Ich würde dich noch einmal ersuchen, so etwas zu lassen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich muss festhalten, dass ich hier im Linzer Stadtsenat als Vertreter der Linzer und Linzerinnen sitze. Die ÖVP vertritt die Interessen der Pendler, damit sie so bequem, wie möglich, mit dem Auto vom Schlafzimmerbett bis direkt an die Werkbank kommen. Es geht mir wirklich um die Gesundheit der staugeplagten Linzer, vor allem jener Linzer, die entlang der Einfallstraßen wohnen. Wenn wir jetzt sagen, das hat keinen Lenkungseffekt, muss ich widersprechen. (Zwischenruf) Schweig, du hast vorher deine Wortmeldung gemacht, jetzt bin ich dran. (Zwischenrufe, Unruhe) Du musst jetzt zuhören, tut mir Leid, auch wenn es dir schwerfällt. (Zwischenrufe, Unruhe) Schweig, habe ich gesagt.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Die Vorsitzführung ist bei mir. Ich ersuche alle, die Zwischenrufe zu lassen und die Wortmeldung von Stadtrat Hein zuzulassen.“ Zwischenruf Gemeinderat Mag. Hajart: „Aber das war in Ordnung jetzt oder wie?“ (Zwischenrufe, Unruhe) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Vielleicht kann Kollege Hein selber etwas dazu sagen und die Wortmeldung fortsetzen.“ Stadtrat Hein: „Nicht böse sein. Wenn ich jetzt am Wort bin und mir die ganze Zeit von der Seite her hereingeredet wird, ist es schwierig, bei dieser Wortmeldung zu bleiben. Daher ersuche ich dich höflichst, mich ausreden zu lassen.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Ja, so geht es auch!“ Stadtrat Hein: „Ich habe dich auch reden lassen. Trotz dessen, habe ich die Interessen der Linzer und Linzerinnen zu vertreten. So lange das Parken in Linz dermaßen problemlos und angenehm ist, werden keine Lenkungseffekte erzielt. Seit Jahrzehnten wird über Park-and-ride-Anlagen gesprochen, doch passiert ist nichts. Wenn man bedenkt, dass bei einer Anzahl von 110.000 Einpendlern rund um Linz 3000 Parkplätze auf so genannten Park-and-ride-Anlagen zur Verfügung stehen, ist das wirklich nichts. Allein wenn man bedenkt, dass 1000 Parkplätze am Urfahraner-Jahrmarktgelände zur Verfügung stehen, sieht man die Unverhältnismäßigkeit. Wir müssen jetzt endlich den Druck erhöhen. Die Umlandgemeinden sind für die Realisierung von Park-and-ride-Anlagen in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben verantwortlich. Nicht, so wie hier behauptet wird, das Land Oberösterreich. Meistens ist der Partner die ÖBB und vom Land Oberösterreich gibt es einen Zuschuss, das ist ein Faktum. Warum haben diese Umlandgemeinden diese Park-and-ride-Anlagen bis heute nicht umgesetzt? Weil kein Druck vorhanden war und weil es wesentlich angenehmer ist. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass es wesentlich lukrativer ist ein Betriebsbaugebiet oder Wohngebiet zu nutzen, als eine Fläche für Parkplätze zu Verfügung zu stellen. Dann kommt noch, dass die Gemeinden bei den Errichtungen mitzahlen und die Wartung und die Schneeräumung über-nehmen müssen. Das sind die Hauptgründe, warum in den Umlandgemeinden keine Park-and-ride-Anlagen umgesetzt werden. Es ist viel angenehmer, das ganze Verkehrsproblem wie eine heiße Kartoffel weiter nach Linz zu reichen und Linz mehr oder weniger am Verkehr ersticken zu lassen. Ein typisches Beispiel, wie Verkehrspolitik nicht erfolgen darf, ist die viel gelobte S 10. Für Linz war die S 10 beispielsweise kein Segen. Man hat zwar - wie es damals üblich war - geschaut, wie man den Verkehr so schnell wie möglich nach Linz führt. Aber wie man in Linz mit dem Verkehr umgeht, darüber hat sich keiner Gedanken gemacht. Nun zum Argument, dass es beim Bewohnerparken im Nahbereich des Urfahranermarktes eine Parkdruckerhöhung geben wird. Das wird sicher der Fall sein. Aus dem Grund habe ich rechtzeitig eine flächendeckende Bürgerbefragung - das ist wirklich fast der gesamte Bereich Urfahr gewesen - im Einflussbereich des Urfahraner-Jahrmarktgeländes gemacht. Wir haben im Jahr 2013 beschlossen, dass wir, die Bürger befragen müssen bevor wir Bewohnerparken umsetzen. Wenn die Bürger aber der Meinung sind, dass es kein Problem geben wird, wenn der Urfahranermarkt vergebührt wird und sie sich eindeutig mehrheitlich gegen das Bewohnerparken ausgesprochen haben, dann habe ich das als Demokrat zu akzeptieren. Was das Bewohnerparken betrifft, ist Urfahr sicher ein Sonderfall. Da sieht man, dass sich die Menschen, die sich im Gemeinderat große Sorgen um das Bewohnerparken machen, nicht wirklich mit der Thematik auseinander gesetzt haben. Denn viele Urfahraner sehen keine Notwendigkeit für das Bewohnerparken, weil viele Straßen ausschließlich für den Anliegerverkehr vorgesehen sind. Das heißt, es darf keiner hineinfahren, um zu parken. Das war bei den Bürgerinformationsveranstaltungen eines der Hauptargumente. Da hat man gesagt, wir wollen es nicht. Wir wollen keine Karte um knapp 55 Euro lösen, denn zu uns darf sowieso keiner hereinfahren. Das ist so und das ist so zu akzeptieren. Bewohnerparken ist sicher kein Allheilmittel, aber es ist eine der wenigen Möglichkeiten, die wir haben, um die Anrainer zu schützen, damit sie tagsüber die notwendigen Parkplätze vorfinden und diese nicht von Ortsfremden verparkt sind. Wir haben keine anderen Möglichkeiten. Die anderen Möglichkeiten lehnt die ÖVP kategorisch ab. Wir haben im März-Gemeinderat die Resolution Richtung Land Oberösterreich geschickt, damit wir ein ähnliches System einführen können, wie im Bundesland Steiermark mit den blauen und grünen Zonen. Die ÖVP in der Stadt Linz war dagegen. Was in einer schwarzen Steiermark, in einem schwarzen Graz funktioniert, funktioniert in einem nicht mehr so stark schwarzen dominierenden Oberösterreich nicht so gut. Wir hätten die Möglichkeiten gehabt, steuernd einzugreifen. Das Parkraumbewirtschaftungsgesetz untersagt uns, Parkzonen einzuführen, die über drei Stunden hinausgehen. Somit können wir keine Dauerparkplätze zur Verfügung stellen, so wie es Graz macht. Ich möchte noch eines klarstellen, weil ich es sonst wieder vergesse. Lieber Bernhard Baier, du hast unrichtigerweise behauptet, dass die FPÖ in der Regierungsklausur das Thema Vergebührung Urfahranermarkt auf den Tisch gebracht hat. (Zwischenruf) Du hast das gesagt. Vielleicht verwechselst du es damit, dass du dort die Marktgebühren erhöhen wolltest. Das hat nichts mit der Parkgebühr oder mit der Vergebührung des Urfahranermarktes zu tun. Dieser Vorschlag ist so nicht von uns gekommen. Zum Argument, dass wir antidemokratisch vorgegangen sind. Die Grünen und die ÖVP haben mir bereits vor mehreren Wochen über die Medien ausgerichtet, dass sie den Antrag nicht mittragen wollen, weil sie drei Bedingungen gehabt haben, die nicht erfüllt worden sind. Ja, ich bin ein Anhänger der einfachen Mehrheit. Ich habe diese einfache Mehrheit gefunden. Das muss auch ein Demokrat verstehen bzw. das Verständnis dafür haben, dass Mehrheiten die Demokratie bestimmen. In dem Fall habe ich die Mehrheit. Ich brauche jetzt nicht lange Diskussionen zu führen. Seit 2014 wird darüber intensiv diskutiert. Zwischenruf Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Aber nicht über das Konzept!“ Stadtrat Hein weiter: Das Konzept ist genau dasselbe gewesen, wie im Jahr 2014, da gibt es nicht sehr viele Unterschiede. Zwischenruf Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ja, wir haben das nicht wissen können, wir haben es nicht gekannt!“ Stadtrat Hein weiter: Das ist über die Medien relativ gut kommuniziert worden. (Unruhe) Wenn man jetzt fordert, dass Landesrat Steinkellner diese Park-and-ride-Anlagen umsetzen soll, dann sage ich noch einmal, dass ohne Gemeinden gar nichts geht. Was haben die Gemeinden 2014 gemacht, 77 Bürgermeister haben in den Gemeinderäten eine Resolution beschlossen, dass die Stadt Linz das Urfahranermarktgelände nicht vergebühren soll. Das war der Einsatz der Umlandbürgermeister, die sich nie in der Notwendigkeit gesehen haben, selbst einmal aktiv zu werden und Park-and-ride-Anlagen auf ihrem Gebiet umzusetzen. Herr Bürgermeister, korrigiere mich, wenn ich jetzt etwas Falsches sage, aber im Jahr 2012 hat dein Vorgänger, Bürgermeister Dobusch, einen Brief an alle Umlandbürgermeister geschrieben und ersucht dort Park-and-ride-Anlagen umzusetzen. Die Rückmeldung war äußerst bescheiden bis gar nicht vorhanden. So viel zum Interesse der Umlandbürgermeister, hier aktiv weiterzumachen. Der Vorschlag der ÖVP, darüber zu reden, ist die typische ÖVP-Politik. Deswegen geht nichts weiter, deswegen ist Jahrzehnte nichts weitergegangen, weil immer darüber geredet wird. Es gibt ein Konzept, dann gibt es ein Gegenkonzept und dann wieder ein anderes Konzept und dann löst ein Konzept das andere ab. Ich bzw. die FPÖ sind angetreten, um Maßnahmen umzusetzen (Beifall FPÖ). Auch wenn ich mir mit der Vergebührung des Urfahranermarktes keinen Blumenstrauß verdienen werde, das mag durchaus sein. Ich finde es aber notwendig, das zu machen, um den Druck endlich an die Umlandgemeinden weiterzugeben. Es kann nicht sein, dass Linz mit dieser Problematik mehr oder weniger allein stehen gelassen wird. Es kommt noch ein ganz wichtiger Aspekt dazu. Auf Landesebene wird über Umweltzonen gesprochen. Was bedeutet das? Nachher fährt keiner mehr in die Stadt herein, der bei seinem KFZ keine gewisse Euroklasse hat. Da ist für alle gesperrt, auch der nördliche Bereich von Urfahr. Wollen wir das? Ich glaube nicht, dass irgendjemand will, dass man Umweltzonen verhängen muss, weil wir dermaßen säumig sind. Wir sind schon seit Jahren säumig. Wir hätten das schon seit 2010 erfüllen müssen. Die Frist wurde dann bis 2015 und das letzte Mal bis 2020 verlängert. Das heißt, wenn wir jetzt unsere NOx-Werte nicht in den Griff bekommen, dann wird uns wahrscheinlich eine Umweltzone, die das Land Oberösterreich verhängen muss, nicht erspart bleiben oder das Land Oberösterreich zahlt lieber Strafzahlungen in Millionenhöhe Richtung Europäische Union. Mein Zugang ist der, lieber sanften Druck nach draußen, damit wir den einpendelnden Verkehr reduzieren können, bevor die absolute Katastrophe kommt. Daran müsste auch der Wirtschaftsreferent Interesse haben, weil dann wahrscheinlich keiner mehr nach Linz arbeiten kommt, weil er nicht mehr hereinfahren darf. Eine andere Möglichkeit hat ein Einpendler seiner Ansicht nach nicht. Aber dann haben wir wirklich ein Problem, wenn wir nicht langsam in die Gänge kommen und Maßnahmen ergreifen, die nicht so populär sind. Es ist sehr einfach herzugehen und zu schimpfen und zu sagen, Wahnsinn, Abzocke und das sind nur die Bösen und die Pendler sind die Feinde. Nein, die Pendler sind nicht die Feinde. Aber wir müssen auch auf die Lebensqualität der Linzer und Linzerinnen schauen. Dazu gehört es, das Verkehrsproblem einigermaßen in den Griff zu bekommen. Zum Thema City-Maut möchte ich eines sagen, lieber Bernhard. Als du das Angebot gemacht hast, das im Gemeinderat zu diskutieren, war das heiße Luft, weil das eine reine Angelegenheit des Landes Oberösterreich ist. Wir können natürlich über die City-Maut diskutieren, aber das hat hier keinen Sinn, weil das ausschließlich vom Land Oberösterreich verhängt werden kann. Damit willst du wieder politisches Kleingeld schlagen, damit du auf irgendjemanden zeigen und sagen kannst, der ist böse, pass auf, der will uns mit einer City-Maut belegen. Diese City-Maut kann man nicht mit Parkgebühren vergleichen, weil es ein ganz anderes Konzept ist. Ich glaube, ich habe das relativ gut zusammengefasst. Vielleicht noch in Richtung ÖVP, die eine zusätzliche Wortmeldung von mir haben wollte. Ich hätte mich wirklich zu Wort gemeldet, wenn nur ansatzweise irgendetwas Neues dabei gewesen wäre, was ihr nicht bereits über die Medien ausgerichtet hättet. Ich ersuche diesem Antrag in dieser Form zuzustimmen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier zur tatsächlichen Berichtigung: „Keine tatsächliche Berichterstattung, sondern eine tatsächliche Berichtigung, Herr Vorsitzender, das zum einen. Zum Zweiten, ich hoffe du bist immer so streng mit allen, die eine tatsächliche Berichtigung machen. Ich möchte drei Punkte tatsächlich berichtigen: Lieber Markus Hein, erstens, hast du gesagt, ich hätte gesagt, 2014 hätte die FPÖ diesen Antrag auf den Tisch gelegt. (Zwischenruf) Richtig ist, dass ich gesagt habe, 2014 wurde dieser Vorschlag von der SPÖ auf den Tisch gelegt. (Zwischenruf) Das ist eine tatsächliche Berichtigung. Zweitens, hast du ferner gesagt, die ÖVP hätte dem Antrag bei dem es um die Änderungen für ein neues Parkkonzept gegangen ist im März oder im Jänner nicht zugestimmt. Richtig ist, dass wir im Dezember 2015 schon einen Antrag vorgelegt haben, der beschlossen worden ist und zum Ziel hatte, eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung vorzunehmen. Und drittens, du hast behauptet, ich hätte gesagt, wir sollen die City-Maut im Gemeinderat diskutieren. Richtig ist, ich habe gesagt, wenn die SPÖ ein Konzept für die City-Maut hat, soll sie es vorlegen - nicht im Gemeinderat, sondern sie soll es generell vorlegen. Das war meine tatsächliche Berichtigung.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Eine sehr schöne tatsächliche Berichtigung.“ Stadtrat Hein zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich melde mich auch zu einer tatsächlichen Berichtigung. Die ÖVP hat bei dieser Resolution, die wir Richtung Land geschickt haben, dagegen gestimmt. Dabei ist es um das Angleichen der Strafen von gebührenpflichtigen und nicht gebührenpflichtigen Parkplätzen gegangen, plus der Übernahme des Konzeptes des Landes Steiermark. Ich habe niemals etwas anderes behauptet. Daher auch diese Berichtigung. Was die Vergebührung des Jahrmarktgeländes betrifft, hast du gesagt, dass wir diesen Vorschlag bei der Regierungsklausur erstmalig vorgelegt haben. Zumindest habe ich das so verstanden. Wir werden das aber sicher anhand des Protokolls irgendwann einmal feststellen können. Wir haben das während der Regierungsklausur niemals in diese Richtung als Vorschlag auf den Tisch gelegt.“ Zwischenruf Vizebürgermeister Mag. Baier: „Schwamm drüber!“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag getrennt in Punkte 1 bis 7 abstimmen. Die Punkte 1 bis 5 und 7 des Antrages werden bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12) und Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 6 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12) und Die Grünen (9) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. K ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über K 1 Abänderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 betreffend die Änderung der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 1992, in der Fassung ABl.Nr. 6/2005, mit der die Geschäftsordnung für den Gemeinderat festgelegt wird. Nach § 42 Abs. 1 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl.Nr. 7/1992, in der Fassung LGBl.Nr. 41/2015, wird verordnet: Artikel I: 1. In § 33 Abs. 3 wird der erste Satz abgeändert und lautet wie folgt: ,Sofern geheim abzustimmen ist, findet die Abstimmung durch Abgabe von Stimmzetteln statt, welche die Abstimmungsmöglichkeiten ,ja‘, ,nein‘ und ,Enthaltung‘ vorsehen. 2. § 33 Abs. 3 wird um folgenden vierten Satz ergänzt: ,Nicht abgegebene Stimmzettel reduzieren das Quorum der an der geheimen Abstimmung stimmberechtigten Gemeinderatsmitglieder.‘ Artikel II: Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“ Wortmeldung Gemeinderat Mag. Langer, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte unser Abstimmungsverhalten kurz erläutern. Beim Punkt 1 möchten wir gerne zustimmen, den Punkt 2 sehen wir kritisch. Wir haben uns nach Rücksprache mit einem Verfassungsjuristen zu der Erkenntnis durchgerungen, dass es sich bei diesem Punkt um eine statutenwidrige Änderung handeln würde, sprich, die Änderung der Geschäftsordnung würde dann eine Regelung beinhalten, die der Regelung des Statuts widerspricht. Wir beziehen uns dabei auf § 18 des Statuts, bei dem es um Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung geht, wo inhaltlich geregelt ist, dass der Beschluss zustande kommt, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder zustimmt. Das heißt wiederum, dass die Geschäftsordnung aber keine Regelung treffen kann, bei der anwesende Mitglieder bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt werden. Wiederum heißt das für uns, dass es aufgrund dieses § 18 Absatz 2 des Statutes nur einen Weg gibt, das Quorum für die Mehrheit zu ändern und das ist die Abwesenheit von der Abstimmung. Soweit zu unserer Position. Aus diesem Grund würden wir konsequenterweise vorschlagen, dass wir diesen Punkt beziehungsweise diese Änderung in den Ausschuss für Innovation und Verfassung zurückverweisen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Bürgermeister Luger: „Nachdem dieser Passus seitens des Präsidiums des Magistrates erarbeitet und hinterfragt worden ist, werde ich den Antrag, so wie er vorliegt, zur Abstimmung bringen. Was ich mir vorstellen könnte ist, dass man die Punkte 1 und 2 trennt, wenn das für Die Grünen einfacher ist. Sollte eine Aufsichtsbehörde zu einem anderen Ergebnis kommen, ist es so. Das aber hat mir mein Präsidium vorgeschlagen und ich habe keinen Grund, das anders zur Abstimmung zu bringen.“ Der Punkt 1 der Verordnung wird einstimmig angenommen. Der Punkt 2 der Verordnung wird bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. L ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN Gemeinderat Huber berichtet über L 1 Immobilien Linz GmbH und Co KG; Verkauf von Wohnungseigentumsanteilen an der Liegenschaft Hessenplatz 12 zum Pauschalverkaufspreis in Höhe von 476.370 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Verkauf von 392/928-Wohnungseigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ 1221, bestehend aus den Grundstück 1096 und 1097, KG Linz, mit einem Gesamtkatasterausmaß von 594 Quadratmetern, samt dem darauf befindlichen Objekt Hessenplatz 12, durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG um den Pauschalkaufpreis von 476.370 Euro und zu den im beiliegenden Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag festgelegten Bedingungen an die k und k Oberhumer-Steinschaden Vermietungsgemeinschaft GesbR, 4662 Steyrermühl, Helenental 5, wird genehmigt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Meine Wortmeldung bezieht sich schon auf einige noch kommende Anträge, die sich wieder mit dem Verkauf von Grundeigentum und Liegenschaften der Stadt Linz befassen. Dabei geht es um L 1, der jetzt gerade von Gemeinderat Huber genannt wurde, dann um L 3 und L 5. Diesen Anträgen werde ich nicht zustimmen. Danke.“ Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich darf für die Grüne-Fraktion bekannt geben, dass wir uns bei den Anträgen L 1, L 3 und L 5 jeweils aus den üblichen grundsätzlichen Überlegungen beim Verkauf von Immobilien und Liegenschaften enthalten werden. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Wessela berichtet über L 2 Neubau des sechsgruppigen Hortes bei der Volksschule 32 Keferfeldschule samt Abbruch des bestehenden Garderobengebäudes und aller dafür erforderlichen Zusatzmaßnahmen sowie der barrierefreie Anschluss des Bestandsobjektes der Schule an den Neubau des Hortes durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG in Höhe von 2,8 Millionen Euro (plus/minus 15 Prozent) – Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 300.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Neubau des sechsgruppigen Hortes bei der VS32 Keferfeldschule samt Abbruch des bestehenden Garderobengebäudes und aller dafür erforderlichen Zusatzmaßnahmen sowie der barrierefreie Anschluss des Bestandsobjektes der Schule an den Neubau des Hortes durch die Immobilien Linz GmbH und CoKG (ILG) mit Gesamtkosten in Höhe von 2,8 Millionen Euro exkl. Umsatzsteuer) auf Preisbasis April 2017 mit einer Bandbreite von plus/minus zehn Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Optimierungsmaßnahmen in der Gewährleistungsphase - insbesondere Energieoptimierungen - innerhalb der oben angeführten Bandbreite wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als zehn Prozent überschritten werden. Die Gesamtkosten für den Neubau der Immobilie wurden bereits im genehmigten Wirtschafts- und Investitionsplan der Immobilien Linz GesmbH (ILG) für 2017 bzw. in der mittelfristigen Bedarfsplanung berücksichtigt. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 300.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis April 2017 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Kosten der Mobilien über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. Die Immobilien Linz GmbH und CoKG wird über Auftrag des Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau mit der Umsetzung dieses Beschlusses und der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. Die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter oder Billigstbieter zu erfolgen. 3. Die Verrechnung der Kosten für die Mobilien des Projektes in Höhe von 300.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2018 in Höhe von 250.000 Euro exkl. USt und für das Rechnungsjahr 2019 in Höhe von 50.000 Euro exkl. USt erfolgt auf der VASt.5.2500.043060, Hort Keferfeld, Einrichtung. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über L 3 Grundkauf in der KG Pöstlingberg (im Bereich „Auf der Wies“) um den Verkaufspreis von insgesamt 470.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die Kladensky Bauträger GmbH, FN 389036m, Graben 21, 4020 Linz, die Grundstück .159 und 368/3, beide KG Pöstlingberg, mit einem Gesamtkatasterausmaß von 432 Quadratmetern um den Gesamtkaufpreis von 437.586,21 Euro. 2. Die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, verkauft an die Kladensky Bauträger GmbH, FN 389036m, Graben 21, 4020 Linz, das Grundstück 1290/3, KG Pöstlingberg, mit einem Katasterausmaß von 32 Quadratmetern um den Gesamtkaufpreis von 32.413,79 Euro. 3. Die Kladensky Bauträger GmbH verpflichtet sich, die auf den Kaufgrundstücken bestehenden vier KFZ-Stellplätze gegebenenfalls auf ihre Kosten neu zu situieren und der Immobilien Linz GmbH und Co KG hierüber eine unentgeltliche Dienstbarkeit einzuräumen und diese auch grundbücherlich sicherzustellen. 4. Weiters tritt die Kladensky Bauträger GmbH, FN 389036m, Graben 21, 4020 Linz, das Grundstück 362/1, KG Urfahr, mit einem Ausmaß von 118 Quadratmetern unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Linz als öffentliche Verkehrsfläche ab. 5. Im Übrigen erfolgen die Grundtransaktionen zu den im Kaufvertrag und im Abtretungsvertrag festgelegten Bedingungen. 6. Allfällige Lastenfreistellungskosten und die zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragsteuer hat die jeweilige Verkäuferin bzw. Übergeberin zu tragen. Die Grundteilungspläne werden von und auf Kosten der Stadt Linz erstellt. Die anfallenden Beglaubigungskosten des Abtretungsvertrages sowie die im Zuge der Abtretung anfallenden gesetzlichen Nebenkosten (Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr) gehen zu Lasten der Stadt Linz. Alle übrigen, mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages und des Abtretungsvertrages verbundene Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten der Kladensky Bauträger GmbH. 7. Die Verrechnung des Kaufpreises in der Höhe von 437.586,21 Euro für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf. Die Verrechnung des Kaufpreises in der Höhe von 32.413,79 Euro für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf der VASt 6.8401.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf ÖG. Die Verrechnung der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr in Höhe von maximal 3000 Euro erfolgt auf der VASt 5.8401.001000, Unbebaute Grundstücke, Kauf ÖG. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von maximal 15.600 Euro hat auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer Stadt Linz, und in Höhe von maximal 1400 Euro auf der VASt 1.8401.710100, Immobilienertragsteuer ÖG, zu erfolgen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Steiger berichtet über die Anträge L 4 und L 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: L 4 Immobilien Linz GmbH und Co KG; Grundtausch in der KG Waldegg (Europastraße/Wieningerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Der Tausch einer Teilfläche des Grundstücks 1418/12 gegen eine Teilfläche des Grundstücks 1418/1, beide Grundbuch 45210 Waldegg, mit einem Flächenausmaß von je 984 Quadratmetern, zwischen der WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H., Mörikeweg 6, 4025 Linz und der Immobilien Linz GmbH und Co KG um den Tauschwert von jeweils 375 Euro pro Quadratmeter, für 984 Quadratmeter sohin je 369.000 Euro, sowie zu den Bedingungen des beiliegenden Tauschvertrages samt Verpflichtungserklärung vom 10. März 2017, wird genehmigt.“ L 5 Grundkauf in der KG Urfahr (Bereich Wildbergstraße 4) um den Verkaufspreis von 270.300 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, verkauft an Herrn Hubert Wagner, Ober-St. Gotthard 2, 4112 Rottenegg, und Herrn Josef Hofer, Berg 8, 4171 St. Peter, Teilfächen der Grundstücke 382/40, 391/13 und 804/1, alle KG Urfahr, mit einem Gesamtausmaß von 318 Quadratmetern um den Kaufpreis von 850 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 270.300 Euro. 2. Im Übrigen erfolgt die Realisierung dieses Rechtsgeschäftes zu den im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 3. Allfällige Lastenfreistellungskosten und die zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragsteuer hat die Stadt Linz zu tragen. Alle übrigen, mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundene Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten der Käufer. 4. Die Verrechnung des Kaufpreises in der Höhe von 270.300 Euro für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf der VASt 6.8401.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf ÖG. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von maximal 10.000 Euro hat auf der VASt 1.8401.710100, Immobilienertragsteuer ÖG, zu erfolgen.“ Der Antrag L 4 wird einstimmig angenommen. Der Antrag L 5 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. M ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über M 1 Verkauf des Grundstückes 1237/16, KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis von 296.841,92 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die celum holding gmbh (FN 337783s), Passaustraße 26, 4030 Linz, das Grundstück Nr. 1237/16, KG Posch, im Ausmaß von 2731 Quadratmetern um den Kaufpreis von 296.841,92 Euro zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgehaltenen Bedingungen. 2. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrags verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben jedweder Art gehen zulasten der Käuferin. Die zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von maximal 10.390 Euro ist von der Stadt Linz zu tragen. 3. Die Verrechnung des Kaufpreises für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragssteuer erfolgt auf der VASt 1.8400.710100.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. N ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über N 1 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Katzbach (Koglerweg – Altenberger Straße); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen der Gemeinde – Entziehung des Gemeingebrauchs und Umreihung Teilabschnitt Altenberger Straße von Landstraße in Gemeindestraße und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Koglerweg - Altenberger Straße, KG Katzbach, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen der Gemeinde – Entziehung des Gemeingebrauchs, Umreihung Teilabschnitt Altenberger Straße von Landesstraße in Gemeindestraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Koglerweg - Altenberger Straße, KG Katzbach, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen der Gemeinde – Entziehung des Gemeingebrauchs, Umreihung Teilabschnitt Altenberger Straße von Landesstraße in Gemeindestraße Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 werden die im Plan ST160022 vom 20. September 2016, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs und die Umreihung eines Teilabschnittes der Altenberger Straße von Landesstraße in Gemeindestraße genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft, ausgenommen die Einreihung der L 1501 Altenberger Straße von alt-Kilometer 0,000 bis alt-Kilometer 1,490 als Gemeindestraße, die mit Inkrafttreten der Verordnung der Oö. Landesregierung über die Aufhebung der Einreihung als Landesstraße wirksam wird. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, 3,9 Millionen Euro, die die Finanzierung von vielen Maßnahmen in unserer Stadt ermöglich würden, so viel kostet die Abfahrt, die wir als Stadt Linz mitfinanzieren. Um beim Verkehr zu bleiben, sind das knapp zehn Jahre Radbudget. Das zahlen wir bei einem Bundesprojekt mit, ob der Tatsache, dass die Oberösterreichische Umweltanwaltschaft ganz klar gesagt hat, dass so kein Schutz der Wohnbevölkerung aussieht. Warum nicht? Weil die Begleitmaßnahmen unzureichend sind. Es wird keine wirkliche Verkehrsberuhigung der Altenberger Straße erfolgen und die Menschen beim Koglerweg werden sowieso zusätzlich belastet. Diese Retro-Verkehrspolitik ist wirklich dramatisch. Ich frage mich schon, wo die Visionen und Ideen im öffentlichen Verkehr bleiben. Und noch wichtiger, wo bleibt die Umsetzung im öffentlichen Verkehr. Im vorliegenden Konzept wurde nicht einmal eine eventuelle Regiotramtrasse berücksichtigt. Wir brauchen Optimierung und Verbesserung der Alternativen zum motorisierten Individualverkehr und keine Förderung des gleichen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meinem Vorredner, Herrn Gemeinderat Grininger, ist vollinhaltlich zuzustimmen. Die KPÖ hat sich auch 2014 gegen diese Autobahnabfahrt ausgesprochen. Herr Kollege Grininger ist schon auf die verkehrspolitischen Fragen eingegangen. Ich kann nur jedem Gemeinderat und jeder Gemeinderätin empfehlen, den Umweltbericht zu dieser Maßnahme zu lesen. In diesem Umweltbericht wird aufgezeigt, welche Folgen dieser Bau der Autobahnabfahrt für die dortige Gegend hat - aus ökologischer Sicht, aus Sicht des Landschaftsbildes, Folgen für die Luft, den Boden, des Wassers, für die Tiere, die dort leben und für die einzelnen Biotope. Ich glaube, so wie das Herr Grininger angesprochen hat, wäre es höchst an der Zeit für eine Verkehrswende. Man sollte sich endlich einmal genauer Gedanken darüber machen, was wir mit dieser autoorientierten Politik anrichten. Im Umweltbericht steht, dass diesen Maßnahmen bis dato großteils unberührte Biotope zum Opfer fallen werden. Ich denke, dass es dieses Mal es schon zu spät ist, weil die Beschlüsse schon mehrheitlich gefasst sind. Ich würde es jeden ans Herz legen, so einen Umweltbericht einmal zu lesen und sich bewusst zu werden, was wir mit solchen Maßnahmen anrichten. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Ich möchte ganz kurz noch die Zusammenfassung des Umweltberichtes zitieren: ,Die Neuordnung der Verkehrsströme im Bereich L1501 Altenberger Straße, A7 Mühlkreisautobahn und B125 Prager Straße ist aus Sicht der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft durchaus sinnvoll und soll lokale/überregionale Verkehrsströme entflechten und soll den bestehenden Nutzungen im Stadtteil Auhof (Universitäts-/Schul-/Wohnbereich) Rechnung tragen. Die im Umweltbericht dargelegten Maßnahmen unterstützen großteils diese Zielsetzung und kompensieren Auswirkungen für Schutzgüter (…).‘ So viel zum Thema, der Umweltbericht ist so schrecklich. Das Einzige, was vielleicht nicht erfüllt wird, ist die eine Forderung, dass wir bei der Altenberger Straße neu, die wir als Gemeindestraße übernehmen, Verschränkungen einbauen. Das hat nur einen Sinn, weil hier Regionalbusse verkehren und wir für diese Busse keinen Slalomparcour erstellen wollen. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über die Anträge N 2 und N 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: N 2 Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Urfahr (Petrinumstraße-Knabenseminarstraße); Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Petrinumstraße – Knabenseminarstraße, KG Urfahr, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Petrinumstraße – Knabenseminarstraße, KG Urfahr , Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan NW 115/I vom 12. Jänner 2017, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ N 3 Bebauungsplanänderung 05-037-01-01, KG Katzbach (Freistädter Straße 410-412) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 05-037-01-01, Freistädter Str. 410-412, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 betreffend die Bebauungsplanänderung 05-037-01-01, Freistädter Str. 410-412 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 05-037-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Freistädter Straße Osten: Freistädter Straße 414 Süden: südl. Freistädter Str. 410 Westen: Freistädter Straße 400 Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 05-037-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge N 4 und N 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: N 4 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Katzbach (Bebauungsplan 05-037-01-01; Freistädter Straße 410-412); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 05-037-01-01, Freistädter Str. 410 - 412, KG Katzbach, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 05-037-01-01, Freistädter Str. 410 - 412, KG Katzbach, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Strassenplan zum Bebauungsplan 05-037-01-01 der Planung, Technik und Umwelt vom 24. Oktober 2016, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ N 5 Bebauungsplanänderung 03-008-01-01, KG Pöstlingberg (Gründbergstraße – Nußbaumstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 03-008-01-01, Gründbergstraße - Nußbaumstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 betreffend die Bebauungsplanänderung 03-008-01-01, Gründbergstraße - Nußbaumstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 03-008-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Gründbergstraße Osten: Am Gründberghof Süden: Am Gründberghof Westen: Nußbaumstraße Katastralgemeinde Pöstlingberg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 03-008-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über N 6 Bebauungsplanänderung 04-015-01-01, KG Katzbach (Schlagerweg) und Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NO 108/9/1, NO 102/I und NO 111/2 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 04-015-01-01, Schlagerweg, sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NO 108/9/1, NO 102/I und NO 111/2, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 betreffend die Bebauungsplanänderung 04-015-01-01, Schlagerweg, sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NO 108/9/1, NO 102/I und NO 111/2. Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 04-015-01-01 und die Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NO 108/9/1, NO 102/I und NO 111/2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Marienberg Süden: Haselgrabenweg 64 Westen: Haselbach Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 04-015-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und die Bebauungspläne NO 108/9/1, NO 102/I und NO 111/2 in den gekennzeichneten Bereichen aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge N 7 und N 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: N 7 Bebauungsplanänderung 10-013-01-01, KG Waldegg (Gruentalerstraße - Kuefsteinerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 10-013-01-01, Gruentalerstraße - Kuefsteinerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 28. Mai 2017 betreffend die Bebauungsplanänderung 10-013-01-01, Gruentalerstraße - Kuefsteinerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 10-013-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Gruentalerstraße 63 Osten: Gruentalerstraße Süden: Kuefsteinerstraße Westen: Kuefsteinerstraße und östlich davon Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 10-013-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ N 8 Generalsanierung der Friedhofstraße zwischen Haus Nr. 40 und Rilkestraße einschließlich Umbau der Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich Friedhofstraße/ Rilkestraße; Vergabe der Arbeiten maximal 165.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 165.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Generalsanierung der Friedhofstraße zwischen Haus Nr. 40 und Rilkestraße auf eine Länge von ca. 145 Metern einschließlich Umbau der Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich Friedhofstraße/Rilkestraße zur Verbesserung der Gehsteig- und Radwegführung. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Strabag AG, Verkehrswegebau, Salzburger Straße 323A,4021 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 149.408,93 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 15.591,07 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßen-, Brücken- und Wasserbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 165.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002809, Friedhofstraße. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich werde mich beim Antrag N 8 und N 9 der Stimme enthalten.“ Der Antrag N 7 wird einstimmig angenommen. Der Antrag N 8 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über die Anträge N 9 und N 10 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: N 9 Umbau der Kreuzungs- und Unterführungsbereiche Dinghoferstraße und Humboldtstraße sowie Sanierung der Deckschichte der nördlichen Fahrbahn in der Blumauerstraße zwischen den Unterführungen und Adaptierung der Verkehrslichtsignalanlagen sowie Verbreiterung des nördlichen Fahrstreifens in der Bahnhofstraße im Bereich der Musiktheaterausfahrt; Vergabe der Arbeiten maximal 980.000 Euro, davon insgesamt 650.000 Euro 2017 und 330.000 Euro 2018 Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 980.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Umbau der Kreuzungs- und der Unterführungsbereiche Dinghoferstraße und Humboldtstraße sowie Sanierung der Deckschichte der nördlichen Fahrbahn in der Blumauerstraße zwischen den Unterführungen und Adaptierung der Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) sowie Verbreiterung des nördlichen Fahrstreifens in der Bahnhofstraße im Bereich der Musiktheaterausfahrt wie im Leistungsgegenstand beschrieben. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1 Straßenbaumaßnahmen inkl. bauliche Vorkehrungen VLSA: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Pummererstraße 17, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis insgesamt (inklusive USt) 744.485,90 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 85.514,10 Euro bewilligt. 2.2 VLSA Blumauerstraße – Dinghoferstraße (Adaptierung): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Siemens AG, MO MM ITS, Wolfgang-Pauli-Straße 2, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt) 49.309,66 Euro Als Aufmaßreserve und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 5690,34 Euro bewilligt. 2.3 VLSA Blumauerstraße – Humboldtstraße (Adaptierung): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Siemens AG, MO MM ITS, Wolfgang-Pauli-Straße 2, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt) 92.337,95 Euro Als Aufmaßreserve und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 2662,05 Euro bewilligt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Verrechnung der Kosten für den Straßenbau in Höhe von 500.000 Euro (inkl. USt) für das Rechnungsjahr 2017 und von 330.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt 5.6121.002607, Blumauerstraße. Die Mittel in Höhe von 330.000 Euro sind im Budget 2018 auf derselben VASt vorzusehen. Die Verrechnung der Kosten für die Adaptierung der VLSA Blumauerstraße – Dinghoferstraße in Höhe von 55.000 Euro (inkl. USt) und für die Adaptierung der VLSA Blumauerstraße – Humboldtstraße in Höhe von 95.000 Euro für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt jeweils auf der VASt 5.6400.050000, Erweiterung und Erneuerung Verkehrssignalanlagen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Projekte durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc: „Wir werden uns der Stimme enthalten. Für uns ist nicht lückenlos nachvollziehbar, ob für die Schäden durch die Bauarbeiten nicht teilweise die Österreichische Bundesbahn verantwortlich ist. Herr Stadtrat Hein, die Beweisführung für knapp eine Million Euro den Grünen umhängen zu wollen, zeigt nicht gerade vom schonenden Einsatz der Linzer Steuermittel. Hier ist schon auch die Verantwortung Ihrerseits vorhanden.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. N 10 Bebauungsplanänderung 10-048-01-01, KG Waldegg (Landwiedstraße - Eichendorffstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 10-048-01-01, Landwiedstraße - Eichendorffstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 betreffend die Bebauungsplanänderung 10-048-01-01, Landwiedstraße - Eichendorffstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 10-048-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Hamoderstraße Südosten: Eichendorffstraße Südwesten: Landwiedstraße Nordwesten: Landwiedstraße 123 Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 10-048-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc: „Wir werden uns bei diesem Antrag und dem zusammenhängenden Antrag N 12 enthalten. Dabei geht es um eine Ausweitung der Parkplätze und den Neubau des bestehenden Projektes, ohne irgendeine Überbauung oder ähnliches zu machen. Das ist eher Retrostadtplanung, als eine moderne Stadtplanung. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich werde mich bei N 10 der Stimme enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über N 11 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 08-006-01-00, KG Lustenau (Anastasius-Grün-Straße - Grillparzerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 08-006-01-00, Anastasius-Grün-Straße - Grillparzerstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 betreffend Bebauungsplan 08-006-01-00, Anastasius-Grün-Straße - Grillparzerstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 08-006-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Anastasius-Grün-Straße Osten: Grillparzerstraße Süden: Anzengruberstraße Westen: Wiener Straße Katastralgemeinde Lustenau Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 08-006-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne und das Neuplanungsgebiet Nr. 736 aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über N 12 Änderungsplan Nr. 92 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Landwiedstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 92 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Landwiedstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 betreffend Änderungsplan Nr. 92 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Landwiedstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 92 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Hamoderstraße 6 Osten: Hamoderstraße Süden: Eichendorffstraße Westen: Landwiedstraße Katastralgemeinde Waldegg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 92 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag enthalten wir uns der Stimme, weil hier eine Chance oder Gelegenheit verpasst wurde oder wird, flächenraubende Boxen mit riesigen Parkplätzen zu verhindern oder zu überbauen. Ja, ich weiß, es geht hier um Planungssicherheit. Ich glaube aber, es wäre hier in Zusammenarbeit mit Lidl trotzdem noch möglich gewesen. Eine Überbauungsverdichtung wäre ein Vorteil für das Örtliche Entwicklungskonzept gewesen, nämlich die Stärkung des Zentrums.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich werde mich der Stimme enthalten.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc berichtet über N 13 Änderungspläne Nr. 99 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Kapuzinerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 99 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Kapuzinerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017 betreffend Änderungspläne Nr. 99 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Kapuzinerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 99 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Kapuzinerstraße 18 u. 26 Osten: Kapuzinerstraße Süden: Kapuzinerstraße 40a Westen: Grst. Nr. 2447 Katastralgemeinde Linz Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 99 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Gemeinderat Grininger hat es schon angesprochen, dass der dort ansässige Kulturverein KAPU schon sehr lange in Unklarheit war, was auf diesem Gebiet passieren wird. Ich denke, wenn man auf dem jetzigen Parkplatz einen Wohnbau zulassen wird, wird das natürlich zu AnrainerInnenkonflikten führen. Es wäre sicher ratsam, dass man hier etwas hinbekommt, was nicht unbedingt im Widerspruch zu einem Kulturbetrieb steht, der dementsprechende Bedürfnisse hat und eine Lärmentwicklung mit sich bringt. Dort ist ein sehr dicht verbautes Gebiet und es wäre sicher möglich, hier etwas anderes zu tun, als einen Wohnbau zu errichten. Ich werde deshalb dem Antrag nicht zustimmen. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Ich habe mich auch zu Wort gemeldet, weil ich von Herrn Gemeinderat Grininger zitiert worden bin. Die Zusage, dass in diesem Gesamtprojekt dort kein Wohnbau realisiert werden kann, kann ich gar nicht gegeben haben, denn die wäre schon ohne diese Änderung der Flächenwidmung möglich gewesen. Das im Sinne einer Klarstellung. Das Zweite, auch mir liegt daran, dass der Kulturverein Kapuzinerstraße, der ein wesentlicher Bestandteil unserer kulturellen Szene ist, auch in Zukunft dort sein wird. Es gibt überhaupt kein Argument, warum das nicht der Fall sein soll, denn wir haben an dieser Stelle auch in der Vergangenheit immer unterschiedliche Nutzungen gehabt. Glauben Sie mir, ich habe die Konflikte teilweise miterlebt, als die Kirche noch als katholische Kirche in Betrieb gewesen ist. Im Zentrum gab es immer schon an allen möglichen Stellen Widersprüche zwischen den einzelnen Nutzergruppen. Das ist auch dort der Fall. Ich bin davon überzeugt, dass mit einem respektvollen Umgang miteinander das, was dort schon über 30 Jahre funktioniert hat - nämlich die KAPU neben einer religiösen Einrichtung und neben anderen Vereinen und einem Wohngebiet - in Zukunft funktionieren wird. Es wird keine Änderungen für allfällige Veranstaltungsbewilligungen haben. Die Rechte, die die KAPU heute hat, wird sie, wenn sie sich an Auflagen hält, an die sich jeder Veranstalter zu halten hat, auch in Zukunft haben.“ Gemeinderat Potočnik: „Ich möchte noch eine Kleinigkeit ergänzen. Das ist jetzt schon Wohngebiet. Das heißt, dort kann praktisch jederzeit gebaut werden. Die Widmungsänderung dieses Antrages ermöglicht eine andere Nutzung. Das heißt, ein besseres Nebeneinander zwischen KAPU und z.B. einem Büro oder einem Betrieb. Es ist nicht nachvollziehbar, hier nicht zuzustimmen. Wenn, dann müsste man gegen ein anderes Projekt kämpfen, aber nicht gegen diese Widmungsänderung. Das ist nicht schlau.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Ich möchte noch einmal klarstellen, dass so wie ich vorhin gesagt habe, das Projekt, das jetzt vorliegt, nur dann realisiert werden kann, wenn diese Flächenwidmungsplanänderung und das Örtliche Entwicklungsprojekt durchgeht. Jetzt ist geplant, nur Wohnungen zu bauen. Ja, im Kerngebiet können Büroflächen gemacht werden. Wenn aber dort jemand wirklich Büroflächen haben will, dann sollte man das entsprechend vorsehen und die Flächen vielleicht nicht als Kerngebiet widmen oder im Bebauungsplan entsprechend vorsehen, dass man dort nur Büros hat. Herr Bürgermeister, es wird zu massiven Nutzungskonflikten kommen, weil man jetzt natürlich mit der Kirche den Vorteil hat, dass diese in der Nacht nicht genutzt wird. Nachher, wenn dort Menschen wohnen und es eine Veranstaltung auch zum Teil draußen im Vorbereich stattfindet, dann haben wir massive Nutzungskonflikte. Dann wird es zu Problemen für die KAPU kommen. Das ist der Grund, warum wir hier nicht zustimmen können und massiv dafür plädieren, hier noch einmal darüber nachzudenken. Auch an die SPÖ, die eine Zusage an die KAPU gegeben hat, diese Änderung nicht mitzutragen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich will den Reigen der kreativen tatsächlichen Berichtigungen jetzt wirklich nicht fortsetzen. Das haben wir heute schon zur Genüge erlebt. Nur eines, diese Zusage gab es nicht. Wie Gemeinderat Potočnik bereits festgehalten hat, wäre ein Wohnbau jetzt schon möglich gewesen. Das kann kein Bürgermeister und keine Partei verhindern.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von der Fraktion Die Grünen (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. O ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE, INTEGRATION UND SPORT Stadträtin Hörzing berichtet über die Anträge O 1 und O 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: O 1 16. Oberbank Linz Donau-Marathon 2017; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA in Höhe von 9000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Durchführung des 16. Oberbank Linz Donau Marathons 2017 werden Förderungen in Höhe von insgesamt 53.000 Euro bereitgestellt. Die Gewährung von monetären Förderungen an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA in Höhe von 9000 Euro für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des 16. Oberbank Linz Donau Marathons am 9. April 2017 wird genehmigt. Die Stadt Linz stellt als Mitveranstalterin weitere städtische Sachleistungen im Sinne des Kooperationsvertrages zur Verfügung. Gemäß Punkt III.3 dieses Kooperationsvertrages vom 5. Dezember 2001 bringt die Stadt Linz nach ihren Möglichkeiten Ressourcen/Leistungen ohne Verrechnung ein. Aufgrund dieser vertraglichen Verpflichtung wird in Analogie auch für die Marathonveranstaltungen 2015 und 2016 von einer Verrechnung der von der Stadt erbrachten Leistungen Abstand genommen. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 44.000 Euro für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf der VASt 1.2690.757006, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen; Veranstaltungen, die Verrechnung der Kosten in Höhe von 9000 Euro erfolgt auf der VASt 1.7890.755000, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, regionale Wirtschaftsinitiativen.“ O 2 Gewährung einer Subvention an die Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und Sportunion in Höhe von je 48.300 Euro für die Jahr 2017 und 2018 bei gleichzeitiger Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. März 2016 Der Gemeinderat beschließe: „1. In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. März 2016 über die Mehrjahreszuteilung der Jahresförderung für die Dachverbände ASKÖ, ASVÖ sowie Sportunion wird die Gewährung einer Jahresförderung für 2017 auf Höhe von 48.300 Euro angepasst. Für 2018 wird eine Jahresförderung in gleicher Höhe genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der monetären Förderung erfolgt auf der VASt 1.2690.757100, Lfd. Transferzahlungen an priv. Institutionen; Sportverbände.“ Zu O 2 liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Giegler zu O 2: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, aufgrund der Tatsache, dass ich die ehrenvolle Aufgabe habe, Obmann des ASKÖ Linz Dachverbandes zu sein und dieser Dachverband unter dem Tagesordnungspunkt O 2 auch Gegenstand der Beschlussfassung ist, ersuche ich, meine Befangenheit zur Kenntnis zu nehmen.“ Gemeinderat Mag. Hajart zu O 2: „Wir werden bei diesem Antrag dagegen stimmen. Frau Stadträtin Hörzing hat es schon angesprochen, es geht darum, die Dreijahresförderung, beschlossen am 3. März 2016, abzuändern. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass man die Sportvereine in Linz stärker unterstützen soll und nicht weniger. Zweitens, der Grund, warum wir dagegen stimmen, ist, dass wir mit dieser Dreijahresförderung eine gewisse Planungssicherheit an die Vereine geben wollten. Diese wird nun unterbrochen, indem wir den Antrag abändern und damit eine Reduzierung der Sportförderung an die Verbände und schlussendlich aber auch an die Vereine um 30.000 Euro in Summe reduzieren. Das ist für uns nicht in Ordnung, darum stimmen wird dagegen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger zu O 2: „Wir halten es gegenüber den Dachverbänden für nicht besonders fair, die vereinbarten Gelder während der Subventionsperiode zu kürzen. Das ist das eine. Das andere ist, dass wir uns einen ganz anderen Zugang zur Sportförderung wünschen. Wenn wir schon neu verhandeln, wie man die Gelder für die Sportvereine verteilt, würden wir uns wünschen, dass wir über Jahrzehnte lange übliche Förderstrukturen grundsätzlich nachdenken. Wir möchten eine Förderung an Vereine und Menschen, die nicht unter den üblichen großen Dachverbänden organisiert sind und die sich sportlich betätigen wollen, möglich machen. Ich glaube, es ist nicht jedermanns und ‚jederfraus‘ Sache, sich in einem parteinahen oder parteibefreundeten Verein sportlich zu engagieren. Insofern würden wir eine Diskussion darüber befürworten. Wir finden aber die Vorgehensweise, diese vereinbarten Förderungen mittig zu kürzen, für nicht besonders freundlich und werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, zu den Wortmeldungen der ÖVP und der Grünen darf ich festhalten, dass es mir natürlich ein besonderes Anliegen war, möglichst rasch und zeitnah darüber zu informieren, damit die Dachverbände weiterhin ihre Planungssicherheit gewährleistet haben. Ich habe beginnend mit der Diskussion auf der Stadtsenatsebene bereits im Herbst vergangenen Jahres über die stattfindenden Diskussionen informiert. In den folgenden Stadtsportausschüssen ist das immer thematisiert worden. Zu dem Zeitpunkt, zu dem klar war, dass es in Richtung einer Kürzung geht, habe ich extra einen Termin mit den Dachverbandsvorsitzenden anberaumt. Ich habe darüber informiert, dass eine Kürzung zu erwarten ist und realisiert werden wird. Darauf konnte man sich einstellen. Ich wurde von maßgeblichen Vertretern angesprochen, ob die Kürzung schon in der ersten Tranche passiert. Die Sache war klar. Ich bedanke mich auch bei den handelnden Personen, dass sie Verständnis gezeigt haben, dass auf der administrativen und organisatorischen Ebene gekürzt wird. Ich möchte ganz klar festhalten, dass es natürlich ein Thema ist, das nicht die Vereine, sondern die Dachverbandsorganisationen betrifft, die von dieser Kürzung betroffen sind. Frau Kollegin Roschger, schon unter Stefan Giegler ist ein Bonus-Malus-System eingeführt worden. Das nimmt natürlich Bezug darauf, wie weit viele Aspekte des Sports miteinbezogen werden. Es gibt nicht nur eine Förderung für sportlich Aktive, die an den Dachverbänden organisiert sind, sondern selbstverständlich in breiter Version und mit einem breiten Anliegen. Das wollte ich dazu noch festhalten. Ich ersuche nochmals um Zustimmung. Danke schön.“ Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag O 1 wird einstimmig angenommen. Der Antrag O 2 wird bei Stimmenthaltung von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Giegler, SPÖ, stimmt beim Antrag O 2 aufgrund Befangenheit nicht mit. Gemeinderätin Köck berichtet über O 3 Förderung der Vereine Tagesmütter und Tagesväter für 2017 entsprechend der Oö. Tagesmütter bzw. Oö. Tagesväter-Verordnung 2014 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt den Tagesmütter- bzw. Tagesvätervereinen jährlich den in §§ 7 und 14 der Verordnung der Oö. Landesregierung über die Bewilligungsvoraussetzung und die Förderung von Tagesmüttern und Tagesvätern festgelegten Mindestbeitrag pro betreutem Kind. 2017 beträgt der Mindestbeitrag 1,77 Euro. Dieser Betrag wird gemäß § 14 Abs. 2 jährlich entsprechend den Erhöhungen des Mindestlohntarifs für ArbeitnehmerInnen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen valorisiert. 2. Der Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie (SJF) wird mit der Abwicklung der Förderung und Auszahlung des Mindestbeitrages gemäß der oben angeführten Verordnung beauftragt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Auflistung der betreuten Linzer Kinder. 3. Die Verrechnung der jährlichen Förderungen an folgende Vereine Aktion Tagesmütter, Raimundstraße 10, 4020 Linz Oö. Familienbund, Hauptstraße 83-85, 4040 Linz Verein Tagesmütter Wels, Martin-Luther-Platz 1, 4600 Wels erfolgt auf der VASt 1.4010.757200, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen, mit einem jährlichen Gesamtbetrag von maximal 75.000 Euro.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über P ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG P 1 Prämie für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges; Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 30. Juni 2016 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Aus den in der Vorlage genannten Gründen und nach ausführlicher Beratung des Antrages im Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung am 10. Oktober 2016 sowie des Themas E-Mobilität im Ausschuss am 16. Februar 2017 wird der Antrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 24. Juni 2016 nicht weiter verfolgt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Riha: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im Ausschuss haben wir darüber gesprochen, dass eine finanzielle Förderung von Elektroautos zusätzlich zur Bundesförderung durch die Stadt Linz nicht leistbar ist. Im Antrag waren auch die Pendler inkludiert. Diese zusätzliche Förderung wäre Landessache. Wir haben diesbezüglich im Vorjahr eine Resolution an die Landesregierung eingebracht. Daher ist der Antrag im Ausschuss erledigt. Außerdem bringen wir heute gemeinsam mit der SPÖ einen Antrag auf Parkgebührenbefreiung für Elektroautos im Rahmen der Kurzparkzone ein. Unsere Resolution an das Land wurde übrigens abgelehnt, wie ich erst kürzlich erfahren habe. Ich finde es schade, weil es zum Beispiel zeitlich begrenzt nicht so teuer wäre und besonders für Pendler ein zusätzlicher Anreiz zum Umstieg auf Elektroautos wäre, die einen Großteil des Verkehrsaufkommens in Linz ausmachen. Niederösterreich kann oder will sich das leisten. Danke.“ Gemeinderätin Mayr: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung geben. Unsere Fraktion ist der Ansicht, dass die Ankaufsprämie seitens des Bundes ausreichend ist und die Stadt Linz den Ankauf von E-Autos für Betriebe, Lastenräder oder Lastenanhänger mit oder ohne E-Antrieb fördert. Es freut uns, dass es beim Thema Parkgebührenbefreiung für E-Mobile in Linz bei der FPÖ- und SPÖ-Fraktion zu einem Umdenken gekommen ist und diese Befreiung nun heute unter Punkt R 4 in einem gemeinsamen Antrag fordert. Unserem Antrag im Mai 2016 haben FPÖ und SPÖ ihre Zustimmung nicht gegeben. Die Stimmenthaltung von der SPÖ wurde vom Gemeinderat Jakob Huber in einer sehr ausführlichen Wortmeldung dargestellt. Man kann sie auch im Protokoll nachlesen. Da wurde zum Beispiel aufgezählt, dass die Parkgebühren nicht wegen der Luftverschmutzung eingehoben werden, sondern weil öffentliches Gut benützt wird. Weiters konnte die SPÖ nicht zustimmen, weil es zu einer Bevorteilung einer betuchten Personengruppe gekommen wäre. Aber danke für den Paradigmenwechsel. Wir haben unseren heutigen Antrag zu diesem Thema zurückgezogen, da wir heute eine Mehrheit für diesen Antrag auf Parkgebührenbefreiung für E-Autos bekommen werden. Wir werden aber weiterhin dafür kämpfen, dass sich der Anteil an E-Fahrzeugen erhöht. Wir fordern daher den Ausbau der Schnellladestationen in Linz und die Freigabe der Busspur für E-Mobile. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ob der weit fortgeschrittenen Zeit habe ich mich ursprünglich relativ kurz gehalten, aber jetzt muss ich dazu doch noch ein, zwei Worte verlieren. Nachdem jetzt schon die Begründung und die Argumentation für einen Antrag vorweg genommen werden, der später auf der Tagesordnung steht, muss ich noch ein, zwei Dinge dazu sagen. Frau Riha, ich bin mit Ihnen völlig einer Meinung, dass ich glaube, dass es vernünftig ist, dass das Land und nicht die Stadt Förderungen für PendlerInnen, in welcher Form auch immer, überlegt. Es kann nicht Aufgabe einer Kommune sein, die BewohnerInnen von anderen Kommunen finanziell zu unterstützten. Grundsätzlich bin ich auch der festen Überzeugung, dass es im Moment sinnvoll ist, die Elektromobilität zu fördern. Der Grund, warum wir den Antrag nicht gleich abgestimmt, sondern ihn dem Ausschuss zugewiesen und dort das Einvernehmen hergestellt haben und noch ein bisschen abgewartet haben, war, dass vom Bund eine Förderwelle angekündigt war. Das ist passiert. Es gibt für die Anschaffung eines E-PKW mittlerweile eine relativ großzügige Fördersumme für Private in der Höhe von 4000 Euro und für Betriebe in der Höhe von bis zu 3000 Euro. Wir haben daher den Weg gewählt, in der Stadt Linz nicht Private sondern Betriebe zu fördern. Es ist aus meiner Sicht umweltpolitisch sinnvoll, Fahrzeuge, die überwiegend in der Innenstadt unterwegs sind, mit Elektromotoren auszustatten, anstatt weitere Luftbelastungen durch Dieselmotoren hervorzurufen. Es kann allerdings nicht Sinn der Sache sein, dass man Menschen bewegt, von öffentlichen Verkehrsmitteln auf PKW -mit welchem Antrieb auch immer – umzusteigen. Die E-Mobilität ändert nichts daran, dass in Städten nach wie vor die sanfte Mobilität die wichtigsten und sinnvollsten Formen der Fortbewegung sind. Sie schaden der Gesundheit nicht und sind für die Allgemeinheit besser. Die E-Mobilität ist, wie gesagt, auch aus meiner Sicht zu fördern. Wir tun das für Betriebe, für PKW‘s bis zu 1000 Euro. Weil man aus meiner Sicht eine Gesamtschau betreiben muss, fördern wir aber darüber hinaus auch Lastenfahrräder, die im Mobilitätsverbund natürlich noch bedeutend sinnvoller sind, was die Luftschadstoffe betrifft. Mittlerweile funktioniert das sehr gut, sie werden sehr gut in Anspruch genommen. Aus meiner Sicht ist eine Förderung, bei der Familien entscheiden anstatt eines PKW’s ein Lastenrad anzukaufen, äußerst sinnvoll. Was die Elektromobilität betrifft, ist es darüber hinaus zweckmäßig und notwendig, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und Möglichkeiten zu schaffen, dass Ladestationen verfügbar und auffindbar sind. Es gibt eine große Initiative der Linz AG - auch das haben wir im Ausschuss umfassend berichtet bekommen -, bei der mittels APP, die man sich von der Homepage der Linz AG herunter laden kann, ganz klar ersichtlich ist, wo die nächste Ladestation im Umkreis ist. Das halte ich für äußerst sinnvoll. Im Moment ist gerade ein Antrag an das Land Oberösterreich zur Förderung von fünf weiteren Ladestationen, die von der Linz AG betrieben werden, im Stadtgebiet in Ausarbeitung. Eine davon ist am Urfahrmarktgelände, alleine dort werden fünf zusätzliche Ladepunkte installiert. Das sind Maßnahmen, die ich für zweckmäßig und äußerst sinnvoll erachte. Das Vorzeigeland für Elektromobilität ist Norwegen. In Norwegen wird seit den 1990iger-Jahren - da steckte die Elektromobilität noch in den Kinderschuhen mit allen Problemen, die es damals gegeben hat - Elektromobilität auf unterschiedlichste Art und Weise sehr intensiv gefördert, mit dem Erfolg, dass diese dort mittlerweile weit vorangeschritten ist. Daher gibt es einige Erfahrungswerte, auf die man zurückgreifen kann. Wir wissen zum Beispiel, dass es nichts bringt, wenn man das Parken in Gebührenzonen kostenlos ermöglicht. Das schafft keinen Kaufanreiz für ein Elektroauto, das ist nicht unbedingt die sinnvollste Maßnahme. Zur Argumentation, Frau Mayr, warum das nicht unbedingt notwendig und zweckmäßig ist, haben Sie zwei Punkte angeführt, die ursprünglich von der SPÖ gekommen sind. Das eine ist, dass Parkgebühren nicht eingehoben werden, weil ein schadstoffreiches Fahrzeug herumsteht, sondern weil viel Platz in Anspruch genommen wird. Das macht ein Elektroauto genauso. Das zweite wichtige Argument das nicht zu tun ist, dass Elektromobilität nach wie vor ein Kostenfaktor ist. Das können sich nur Menschen leisten, für die Geld nicht die größte Sorge im Leben sein dürfte. Diese Autos sind an sich relativ teuer und man muss zusätzlich in der Lage sein, einen Garagenplatz mit einer Lademöglichkeit zu finanzieren, da ein Elektroauto ansonsten wenig Sinn macht. Das heißt, wir unterstützen eine Gruppe von Menschen finanziell, die das wahrscheinlich nicht unbedingt braucht. Der soziale Aspekt ist der zweite Grund, warum das aus meiner Sicht nicht besonders zielführend ist. Ich halte es, wie gesagt, für wichtig, Elektromobilität zu fördern, aber mit Maßnahmen, die einen Effekt haben und tatsächlich etwas bringen. Das machen wir in Linz. Aus diesen Gründen ersuche ich noch einmal der Erledigung des Antrags von Gemeinderätin Riha zuzustimmen, weil wir alternativ viele Dinge bereits umsetzen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über Q ANTRAG DES PERSONALBEIRATES Q 1 Änderung der Einreihungsverordnung 2002 (EVO 2002) für die Bediensteten der Landeshauptstadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung wird genehmigt. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. Mai 2017, mit der die Einreihungsverordnung 2002 (EVO 2002) für die Bediensteten der Landeshauptstadt Linz vom 4. Juli 2002, kundgemacht durch Anschlag an den Amtstafeln der Stadt Linz am 5. Juli 2002, in der Fassung vom 24. Mai 2007 und 23. Oktober 2008, ABl. Nr. 21 vom 10. November 2008, geändert wird. Gemäß § 138 Abs. 4 in Verbindung mit § 139 Abs. 1 Oö. StGBG 2002 sowie § 168 und § 169 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, LGBl. Nr. 52/2002, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 87/2016, wird verordnet: I. Die Einreihungsverordnung 2002 (EVO 2002) für die Bediensteten der Landeshauptstadt Linz wird wie folgt geändert: Nach § 5 wird folgender § 5a samt Überschrift eingefügt: ,§ 5a Qualifikationsausgleich sowie maximal anrechenbare Zeiten (1) An Qualifikationsausgleich gemäß § 168 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 können zuerkannt werden: 1. 36 Monate für Verwendungen, bei denen ein Fachhochschulstudium oder Universitätsstudium auf Bachelorniveau mit mindestens 180 ECTS-Punkten oder eine vergleichbare diplomierte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich ist, 2. 48 Monate für Verwendungen, für die ein Diplomstudium auf Masterniveau mit mindestens 240 ECTS-Punkten erforderlich ist, 3. 60 Monate für Verwendungen, für die ein Diplomstudium mit mindestens 300 ECTS-Punkten erforderlich ist sowie 4. 72 Monate für Verwendungen, für die ein Studium der Humanmedizin mit mindestens 360 ECTS-Punkten erforderlich ist. (2) An maximal anrechenbaren Zeiten gemäß § 169 Abs. 3 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, wobei die Kriterien des § 169 Abs. 3 letzter Satz Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 ausreichen, sind anzurechnen: 1. bis zu 18 Monate für die Funktionslaufbahnen FL 25 und FL 24 sowie 2. bis zu 36 Monate für die Funktionslaufbahnen FL 23, FL 22, FL 21 sowie FL 20 Z 1, 2, 4 und 5 sowie FL 18 Z 5.‘ II. Die Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bin von einem Personalvertreter gebeten worden, dazu noch eine kurze Anmerkung zu machen. Es stimmt, es ist tatsächlich eine Verbesserung. Es ist aber ein kleiner Wermutstropfen dabei, nämlich derjenige, dass den gelernten Facharbeitern in den Funktionslaufbahnen 24 und 25 drei einschlägige Vordienstzeiten angerechnet werden, den ungelernten Hilfsarbeitern aber nur 1,5 Jahre. Es ist nicht gerecht, wenn die Arbeitszeiten oder die Arbeitserfahrung von ungelernten Kräften und gelernten Facharbeitern unterschiedlich bewertet werden. Wir wünschen uns, dass das behoben wird. Danke.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. R FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 Bürgermeister Luger: Ich schlage vor, die Anträge R 1 und R 2 gemeinsam zu beraten und darüber gemeinsam zu berichten.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Bürgermeister Luger berichtet über den gemeinsam von der SPÖ- und ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 1 Erweiterungsinitiative für Betriebspark Pichling und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein Faktum, dass wir uns für die Weiterentwicklung unserer Stadt auf einer Fläche von 100 Quadratkilometern sehr behutsam überlegen müssen, wie wir den Wirtschaftsstandort Linz, vor allem in Perspektive auf Betriebserweiterungen und Betriebsansiedlungen, nutzen wollen. Fakt ist, dass wir unseren Betriebspark Pichling im Süden der Stadt schon sehr weit ausgemietet, respektive Flächen an Unternehmen, die sich dort angesiedelt haben, verkauft haben. Fakt ist auch, dass dieser Gemeinderat im Örtlichen Entwicklungskonzept noch im Jahr 2013 einstimmig festgelegt hat, dass die weitere Entwicklung in Pichling für den Wohnbau zu reservieren sei. Ich glaube, dass wir diese Entwicklung zum Anlass nehmen sollten, um zu überprüfen, dass wir in Teilen von Pichling die Weiterentwicklung von Betriebsbauflächen tatsächlich im Auge behalten sollten, da wir derzeit für die nächsten zehn bis zwölf Jahre, je nachdem mit welchem Wohnbauvolumina und mit welcher Verbauungsdichte man rechnet, aber jedenfalls für mindestens zehn Jahre genug Grundstücke gewidmet haben, die dem Wohnbau dienen können. Ich glaube, dass es gut ist, wenn in diesem Antrag der Wirtschaftsreferent, der Infrastrukturreferent und der Finanzreferent gemeinsam beauftragt werden, weitere potentielle Betriebsbaugebiete um den Nukleus Südpark zu entwickeln und sich damit auseinander zu setzen. Ich möchte betonen, dass wir hier keinen konkreten Handlungszwang haben. Wir stehen nicht unter Druck, aber vorausschauende Planung empfiehlt uns jedenfalls, schon heute aktiv zu sein. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Finanz-, der Infrastruktur- und der Wirtschaftsreferent in der Stadtregierung werden beauftragt, die Erfordernisse zur Schaffung weiterer potenzieller Betriebsbaugebiete angrenzend an den Südpark in Pichling zu prüfen.‘“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 2 Arbeiten im Linzer Süden – Bedarfsorientiertes Betriebsansiedlungskonzept Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Bürgermeister hat schon sehr viel vorweg genommen. Ebelsberg und Pichling sind flächenmäßig die größten statistischen Bezirke der Stadt. Durch die laufenden Projekte und Baumaßnahmen ist in naher Zukunft mit einem Zuwachs von 30.000 Einwohnern zu rechnen. Wir haben in Pichling derzeit 3000 Arbeitsplätze auf 30.000 Einwohner, das ist nicht mehr ganz so verhältnismäßig. Im Linzer Süden sind wir von einem städteplanerischen Leitbild ‚Stadt der kurzer Wege‘ weit entfernt. Täglich müssen viele innerstädtische Pendler aus dem Süden in die Innenstadt oder in das Industriegebiet pendeln. Dazu gehöre auch ich. Mit steigender Anwohnerzahl ist aufgrund der intensiven Bauarbeiten - da gehören die Bauarbeiten in den Umlandgemeinden dazu - damit zu rechnen, dass sich dieses Verhältnis weiter verschlechtert. Ohne Gegenmaßnahmen wird das Gesamtverkehrssystem im Linzer Süden irgendwann kollabieren. Die Ansiedlung von Betrieben allerdings lässt sich nicht alleine durch Berücksichtigung im Flächenwidmungsplan erreichen. Zugleich muss der Bedarf erhoben und ein Betriebsansiedlungskonzept erarbeitet werden. Das bedarfsorientierte Betriebsansiedlungskonzept gemeinsam mit der Prüfung von Widmungsfragen bildet eine Ausgangslage für die planerischen Ziele, um das derzeit gültige Örtliche Entwicklungskonzept eventuell zu überdenken und gegebenenfalls zu ändern. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Mitglied des Stadtsenats für Wirtschaft und Märkte sowie das zuständige Mitglied für Innovation werden ersucht, gemeinsam mit den einschlägigen Interessensvertretungen ein bedarfsorientiertes Betriebsansiedelungskonzept für den Linzer Süden (im ersten Schritt gegebenenfalls für die Erweiterung des Linzer Südparks) zu entwickeln.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2017 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.“ (Beifall FPÖ) Zu den beiden Anträgen liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, grundsätzlich ist zu sagen, dass Betriebsansiedlungsgebiete - so wurde es im Örtlichen Entwicklungskonzept 2013, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, einstimmig beschlossen - einen wichtigen Punkt darstellen. Jetzt haben wir allerdings die Situation, dass wir im Bereich Wohnen im Linzer Süden natürlich Umbrüche vor uns haben. Herr Bürgermeister hat es schon erklärt. Das hat natürlich unmittelbare Auswirkungen auf die Konzeptionen von Betriebsansiedlungsgebieten. In Bezug auf den Antrag R 2 sehen wir allerdings bedarfsorientierte Betriebsansiedlungskonzepte um einiges weiter, weil es ein systemischer Eingriff ist. Wir beginnen darüber nachzudenken, größere Flächen wie z.B. von einer landwirtschaftlichen Fläche in Betriebsflächen umzuwidmen. Das wird wahrscheinlich zu einer ziemlichen Bodenversiegelung, zu Veränderungen in Verkehrsströmen, zu einer Veränderung der Öko- und Energiebilanz des gesamten Gebietes führen und letztendlich massive Emissions- und Immissionsauswirkungen auf die Bevölkerung haben. Das Konzept der kurzen Wege geht schon einmal in die Richtung, bei der man mit diesem Antrag das Thema Arbeiten und Wohnen am selben Ort berücksichtigt. Im Wesentlichen sollte man das wirklich sehr systematisch angehen und nicht nur einen Bedarf erheben und mit Interessensvertretungen darüber sprechen, sondern sich ansehen, wie sich dort all die unterschiedlichen Szenarien letztendlich in ihrer Wirkung auf die Menschen, die Umgebung und die Umwelt auswirken. In diesem Sinne wollen wir den Antrag erweitern bzw. einen Zusatzantrag zu R 2 stellen. Nachdem er heute erst kurzfristig eingegangen ist, darf ich ihn kurz vorlesen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Ziel von Betriebsgebietserweiterungen bzw. bedarfsorientierten Betriebsansiedlungen muss sein, dass 1. Szenarien zum Bedarfsnachweis entwickelt werden. 2. Diese Szenarien müssen klar unter einer umweltorientierten Betrachtung entwickelt werden: Dabei soll der Mensch im Mittelpunkt stehen; es muss eine Energie- und Ökobilanz dargestellt werden, sowie auch die Verkehrssituation bzw. –auswirkungen bezüglich Emissonen und Immissionen; und das Konzept der kurzen Wege (Mischen von Arbeiten und Wohnen am gleichen Ort), wie auch im ÖEK festgehalten, muss als wichtiger Konzeptbestandteil berücksichtigt werden.‘ Wir ersuchen, diesen Zusatzantrag als Präzisierung mit aufzunehmen, damit der Handlungsrahmen für die entsprechenden zuständigen Gremien dann schon etwas genauer vordefiniert ist und das nicht vergessen wird.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, zu Beginn möchte ich darstellen und klarstellen, dass sich eine Betriebsansiedlung nicht verordnen lässt. Das ist ein komplexer Prozess zwischen dem, dass erstens natürlich die Grundlage gegeben sein muss und es verfügbare Flächen gibt und darüber hinaus eine entsprechende Attraktivität des Standorts gegeben sein muss. Das darf man bei aller Euphorie nicht ganz vergessen. Ich erinnere nur an die Diskussion, die wir heute schon haben. Es ist ganz, ganz entscheidend, neben der passenden Widmung und den passenden Rahmenbedingungen auch die Attraktivität des Standortes, nicht aus den Augen zu verlieren. Dabei spielt der Verkehr für die Wirtschaft natürlich eine ganz entscheidende Rolle. Ich möchte zum Antrag R 1 sagen, dass es aus meiner Sicht absolut sinnvoll ist, rund um den Südpark in Pichling zu prüfen, wo es noch Potentiale gibt. Der Südpark hat sich gut entwickelt. Wir haben dort eine stabile Struktur und einen guten Mix, wie ich meine. Daher wäre es nur sinnvoll einerseits neue Potentiale für Neuansiedlungen zu schaffen, andererseits aber auch für mögliche weitere Entwicklungsschritte von Betrieben, die sich jetzt schon dort befinden. Das soll man nicht ganz aus dem Auge verlieren. Derzeit kann das noch abgedeckt werden. Wenn man aber zehn, 15 Jahre nach vorne denkt, könnte hier durchaus ein Schritt notwendig sein, weil sich bestehende Betriebe dort entwickeln wollen. Beim Antrag R 2 würde ich ob seiner Komplexität und vielleicht um das eine oder andere Missverständnis noch auszuräumen vorschlagen, dass wir diesen Antrag im Wirtschaftsausschuss beraten. Ich schlage daher dem Gemeinderat vor, diesen Antrag zuzuweisen und im Wirtschaftsausschuss weiter zu beraten. Als dritten Punkt möchte ich betonen, dass wir natürlich vor der Herausforderung stehen, nicht nur den Süden der Stadt zu untersuchen, sondern generell das gesamte Stadtgebiet zu analysieren, um festzustellen wo wir noch Potentiale haben, ob diese schon gewidmet sind und ob sie tatsächlich echte Potentiale sind oder nicht. Das heißt, ist es nur in der Flächenwidmung so vorgesehen, aber ist nicht zu erwarten, dass dort der Grundeigentümer an einen Verkauf denkt oder/und ist der Grundeigentümer möglicherweise wirklich bereit, an einen Verkauf zu denken. Zweitens werden wir uns sehr genau anschauen müssen, an welchen bestehenden Betriebsstandorten mittlerweile Betriebe oder Unternehmen an ihre Grenze gelangen und sie daher eine Perspektive wollen oder brauchen. Dieser Dialog mit den Unternehmen wird sehr entscheidend sein. Der dritte Punkt, den ich nicht ganz außer Acht lassen würde ist, zu untersuchen, wo bisher ein Betriebsstandort unter seinem Wert genutzt wird. Jetzt sage ich etwas ganz Banales: Wenn ich heute ein hoch entwickeltes Betriebsbaugebiet habe und es dort schlichtweg nur eine Lagerhalle oder eine größere Ansammlung von Lagerhallen gibt, dann stellt sich die Frage, ob das an diesem Standort notwendig ist. In Zeiten, in denen die Flächen für hochentwickelte Betriebsgebiete immer weniger werden, würde es durchaus Sinn machen, über eine Steigerung von solchen Flächen im Sinne der Hebung zusätzlicher Potentiale nachzudenken. Das alles wird uns in der nächsten Zeit intensiv beschäftigen. Ich schlage daher noch einmal vor, den Antrag R 2 im Ausschuss für Wirtschaft weiter zu beraten.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Vizebürgermeister Baier hat schon sehr vieles gesagt, was richtig ist. Die Betriebsflächen in Linz sind sehr gut ausgelastet, unsere Abteilung schaut sich in einem ersten Schritt den gesamten Linzer Süden an. Die Prüfung des Südparks Pichling oder die Erweiterungsmöglichkeiten sind bereits abgeschlossen. Das heißt, wir hätten im westlichen Teil ein 15 Hektar großes Areal. Wenn man die Schutzzone zwischen Betriebsbaugebiet und Wohnbaugebiet miteinberechnet, würden fünf Hektar wegfallen, sprich, wir hätten im westlichen Bereich des Südparks 10,5 Hektar zur Verfügung. Auf der östlichen Seite wird es schwierig, weil das größtenteils Retentionsfläche ist. Das heißt, wenn man hier etwas machen würde, wären massive Eingriffe notwendig. Ob das wirklich zielführend ist, ist eine andere Frage. Das Problem - das hat Vizebürgermeister Baier schon angesprochen - ist die Verfügbarkeit, denn diese Grundstücke sind größtenteils nicht im Eigentum der Stadt Linz. Sie gehören Dritten und werden zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Im ersten Schritt sollten wir uns aber beim Örtlichen Entwicklungskonzept Gedanken darüber machen, ob die Wohnnutzung, die in diesem westlichen Bereich darübergelegt worden ist, nicht abgeändert werden sollte. Wir haben aber im Örtlichen Entwicklungskonzept im westlichen Teil des Pichlingersees bereits Betriebsflächen vorgesehen, die entlang der B1 erschlossen sind. Aber auch da haben wir das Problem, dass diese Grundflächen nicht im Eigentum der Stadt Linz stehen. Somit wird es zwei Möglichkeiten geben. Man versucht, diese Grundstücke zu erwerben oder man findet Projekttreiber, die diese Grundstücke erwerben - immer unter der Voraussetzung, dass diese Grundstücke zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten wird es sicher schwierig sein, diese Flächen in der Art und Weise zu verwenden, wie wir es gerne hätten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Zur Klärung der Abstimmung. Es hat sich bis jetzt keine Fraktion dazu geäußert, wie es mit unserem Zusatzantrag weitergeht. Das ist für unser Abstimmungsverhalten relevant.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich wollte gerade vorschlagen, dass wir den Antrag R 1 zur Abstimmung bringen. Bei R 2 gibt es einen Zusatzantrag. Der Vorschlag von Vizebürgermeister Baier war, dass er dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen wird. Ich verstehe das so, dass auch euer Zusatzantrag selbstverständlich im Wirtschaftsausschuss mitdiskutiert wird. Ich habe Herrn Vizebürgermeister Baier so verstanden. Der nickt, das heißt, die vorgeschlagene Vorgangsweise passt für die Antragsteller.“ Gemeinderätin Roschger: „Super Vorsitz!“ (Heiterkeit) Vizebürgermeister Forsterleitner weiter „Ja, man tut, was man kann.“ Da die Berichterstatter auf ihr Schlusswort verzichten, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag R 1 und anschließend über die Zuweisung des Antrages R 2 inkl. Zusatzantrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Märkte und Grünanlagen abstimmen. Der Antrag R 1 wird einstimmig angenommen. Die Zuweisung des Antrages R 2 inkl. Zusatzantrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Giegler berichtet über den gemeinsam von der SPÖ- und FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 3 Schulstandortkonzept und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Sinne der Zeitökonomie kann ich die Begründung zu diesem gemeinsamen Antrag der SPÖ- und FPÖ-Gemeinderatsfraktion sehr kurz halten. Es ist uns allen bekannt, dass sich die Stadt Linz, was die Bevölkerungszahl betrifft, in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hat. Der Bevölkerungszuwachs gründet im Grunde auf zwei Faktoren. Zum einen verzeichnen wir einen Babyboom und zum anderen einen Zuzug in unsere Stadt. Insbesondere hat der Babyboom natürlich Auswirkungen auf infrastrukturelle Maßnahmen im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung und natürlich in weiterer Folge auf Maßnahmen, die Infrastruktur im Pflichtschulbereich betreffen. Aus diesem Grund stellen die beiden Gemeinderatsfraktionen der SPÖ und der FPÖ folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Mitglieder des Stadtsenats (Finanz-, Infrastruktur- und Bildungsreferentin) werden ersucht, auf Basis der aktuellen Erkenntnisse der Stadtforschung hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung ein Standortkonzept für Pflichtschulen auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Schörgendorfer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Ziel des Schulstandortkonzeptes ist, auch in Zukunft lernunterstützende Räumlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Passende Lernräume sollen den Unterricht unterstützen und den Schülern das Lernen erleichtern. Dass die Stadt Linz aufgrund des Babybooms und dem generellen Zuzug wächst, sieht man, wenn man einen Blick auf die Bevölkerungsentwicklung wirft. Es ist daher wichtig, die Qualität und Quantität unserer Schulen beizubehalten und gegebenenfalls auszubauen. Wir begrüßen die Erstellung eines Schulstandortkonzeptes für Pflichtschulen und werden diesem gemeinsam mit der SPÖ-Fraktion eingebrachten Antrag daher zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrte Damen und Herren, diese Planung im angeführten Sinn ist seit Jahren ein Anliegen unserer ÖVP gewesen. Frau Stadträtin weiß das. Das ist in vielen, vielen Wortmeldungen artikuliert worden. Wir freuen uns darüber und hoffen, dass das mehrheitlich beschlossen wird. Wir stimmen dem Antrag selbstverständlich zu. Die Stadt Linz ist Schulerhalterin und hat gegenüber den Linzer Pflichtschulkindern in diesem Sinn natürlich eine Verpflichtung. Die Schule ist gebaute Pädagogik und dieses Angebot muss der Rahmen für qualitätsvollen Unterricht sein. Linz hat also vor vorzudenken, vorzuplanen und dann umzusetzen. In diesem Sinne stimmen wir diesem Antrag natürlich sehr gerne zu.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Es freut mich ganz besonders, wenn Frau Gemeinderätin Kaltenhuber glücklich und zufrieden ist, was man körpersprachlich wirklich merkt. (Heiterkeit) Das ist wirklich kaum mehr zu toppen. Schauen wir aber, was der frühe Abend noch bringen wird.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich muss zugeben, als ich den Antrag gesehen habe, war ich ehrlich gesagt, überrascht. Ich habe geglaubt, wir arbeiten schon längst daran. Es hat bereits einen gemeinsamen Termin gegeben, bei dem Herr Bürgermeister, der Finanzreferent, der Infrastrukturreferent und ich dabei waren und wir damit begonnen haben, genau das abzuarbeiten. Wir haben die aktuellen Prognosezahlen vorgestellt bekommen und gleichzeitig vereinbart, dass wir die Verwaltung beauftragen, genau das, was in dem Antrag steht, in einem Konzept, wie wir das künftig abarbeiten wollen, vorzubereiten. Wenn der Antrag gestellt worden ist, damit wir jetzt Herrn Bürgermeister ‚hinausbeißen‘, dann finde ich das nicht okay. Darum ersuche ich, das wieder zurückzunehmen. (Heiterkeit) Wenn das nicht der Hintergrund war, dann sind natürlich auch wir mit dem einverstanden. Aber wie gesagt, der Antrag wäre jetzt aus meiner Sicht nicht notwendig, weil ich geglaubt habe, dass wir das schon machen. Aber bitte, mir soll es recht sein.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich möchte kurz betonen, dass mich weder meine Fraktion, noch eine andere Fraktion offensichtlich ‚hinausbeißen‘ wollte. Ich möchte mich aber nicht unbedingt vor Arbeit drücken, sondern es bedarf für diese Handlungsweise eines formalen Auftrages. Das ist meines Wissens nach der Hintergrund.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Giegler: „Das ist wunderschön, wenn man mit einem Antrag jemanden glücklich machen und sogar überraschen kann. Das freut mich umso mehr. Es wurde alles gesagt, was zu sagen war. Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung. Herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Schörgendorfer berichtet über den gemeinsam von der FPÖ- und SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 4 Parkgebührenbefreiung für Elektroautos im Rahmen der Kurzparkzone und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, heute wurde schon sehr viel über den Antrag R 4 mit diskutiert. Seit 1. April erhalten Elektroautos Kennzeichen mit grüner Schrift. Sie sind nun zweifelsfrei auf einen Blick erkennbar, was die Kontrolle durch Überwachungsorgane vereinfacht. Gemeinden haben nun ein Instrument erhalten, den Umstieg auf saubere Elektroautos zu forcieren. Mehr Elektroautos senken dauerhaft die CO2-, Feinstaub- und Lärmbelastung in unserer Heimatstadt und verbessern dadurch wiederum die Lebensqualität der Linzerinnen und Linzer, insbesondere für nachkommende Generationen. Ziel dieser Parkgebührenbefreiung ist eine Reduktion des innerstädtischen Schadstoffaufkommens, ohne zugleich wesentliche Anreize für eine überproportionale Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs zu schaffen. Unser gemeinsam mit der SPÖ eingebrachter Antrag lautet daher wie folgt: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Parkgebührenverordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. Mai 1989 idgF wird um folgende Bestimmung ergänzt: ‚§ 4 lit j Fahrzeuge, die über laut Kraftfahrgesetz seit 1. April 2017 vorgesehene Kennzeichentafeln mit grüner Schrift verfügen (,Elektroautos‘), sind von der Pflicht zur Entrichtung der Parkgebühr für einen Zeitraum bis zur Höchstparkdauer in der jeweiligen Kurzparkzone befreit. An Stelle des Parkscheines ist eine Parkuhr oder ein gleichwertiges Hilfsmittel zum Nachweis der Ankunftszeit zu verwenden, widrigenfalls keine Befreiung vorliegt. Nach zwei Jahren soll das Projekt durch das zuständige Mitglied des Stadtsenats evaluiert und über dessen Fortführung im Gemeinderat entschieden werden - beispielhaft dann, wenn die Zahl der E-Autos derart steigt, dass eine Förderung nicht mehr nötig ist.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Rahmen des Budgets bzw. durch Aufnahme von Fremdmitteln vorzunehmen. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ, SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mayr: „Ich möchte mich nochmals dafür bedanken, dass heute unserer Forderung zur Parkgebührenbefreiung von Elektroautos nachgekommen wird. Danke.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich versuche diesem Beispiel zu folgen und mich kurz zu fassen. Ich habe die Argumente vorher schon aufgezählt. Aus meiner Sicht ist es sehr sinnvoll, Elektromobilität, dort wo sie gebraucht wird, zu fördern. Das heißt, konkrete Fahrzeuge, die hauptsächlich in der Stadt unterwegs sind, zu fördern, weil sie ein Austausch im Gegenzug zu Dieselfahrzeugen sind. Zum Zweiten ist es sinnvoll, Infrastruktur zu fördern. Nicht sinnvoll ist - das wissen wir aus Norwegen -, Parkgebühren zu erlassen, weil das zum einen keinen Lenkungseffekt bewirkt - das ist aus Norwegen erwiesen - und es zum Zweiten aus meiner Sicht sozial bedenklich ist, wenn man hier Parkgebühren erlässt. Diejenigen, die sich ein Elektroauto leisten bzw. in die Anschaffung finanzieren können, müssen schon gut situiert sein. Zweitens müssen sie dann noch in der Lage sein, einen Garagenabstellplatz zu finanzieren, weil es noch immer notwendig ist, das Elektroauto über mehrere Stunden aufzuladen. Im sozialen Wohnbau ist es meistens nicht möglich ein Elektroauto aufzuladen. Daher fördern wir hier eine Bevölkerungsgruppe, die finanziell wahrscheinlich keinen Bedarf hat. Ich halte es daher für bedeutend zweckmäßiger, dieses Geld in die Hand zu nehmen und die Infrastruktur entsprechend auszubauen und die Formen der sanften Mobilität zu fördern. Wir wissen, dass das gut funktioniert. Unser Umweltticket ist nach wie vor ein Vorzeigebeispiel. Seit der Einführung der vergünstigten Jahreskarte hat sich die Anzahl der Besitzerinnen und Besitzer mehr als verdoppelt. Es ist sinnvoll auf solche Maßnahmen zu setzen. Ich ersuche dringend noch einmal zu überdenken, ob man wirklich Parkgebühren erlassen will. Die Parkgebühren sind nicht deshalb eingeführt, weil Luftschadstoffe durch das abgestellte Fahrzeug produziert werden, sondern weil man einen großen Platz des öffentlichen Gutes für sich in Anspruch nimmt. Ich halte dieses Argument nach wie vor für richtig. Es ist schon angemerkt worden, dass das ein Argument der SPÖ selbst war. Meine Fraktion ist auch davon überzeugt. Ich ersuche daher alle anderen, das noch einmal zu bedenken und das Geld lieber für sinnvollere Maßnahmen in die Hand zu nehmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich kann mich noch gut an die Gemeinderatssitzung erinnern, bei der dieses Thema schon einmal debattiert worden ist. Damals hat, glaube ich, Gemeinderat Jakob Huber sehr klar und deutlich gesagt, dass für die SPÖ das nicht in Frage kommt, weil diejenigen, die sich derzeit ein Elektroauto leisten können, sicherlich nicht zur Durchschnittsbevölkerung gehören, sondern der Bevölkerung angehören, die genug Geld zur Verfügung hat, um sich vieles zu leisten, was gut und teuer ist. Ich denke, eine Entlastung der Parkgebühr für eine Bevölkerungsgruppe, die genug Geld zur Verfügung hat, ist einfach nicht sinnvoll. Diese Gelder, die man dadurch verliert, sind anders besser verwendbar. Frau Stadträtin Schobesberger hat es ganz klar und deutlich gesagt, dass sie diese Gelder, die man in der Parkraumbewirtschaftung verlieren würde, woanders viel besser aufgehoben sind. Man sollte damit Verkehrsmaßnahmen fördern, die für alle Bevölkerungsgruppen sind und nicht nur für diejenigen, die schon genug haben. Ein zweites Argument halte ich für ganz wichtig. Ein Elektroauto ist nicht kleiner, als ein normaler Diesel oder Benziner. Das heißt, es braucht genauso viel Platz, wie alles andere und wird nichts dazu beitragen, irgendwelche Staubproblematiken zu verbessern oder zu verhindern. Daher ist es für mich keine Frage, dass ich diesem Antrag nicht zustimmen werde. Danke.“ Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, liebe Besucherinnen und liebe Besucher auf der Galerie, für mich stellen sich auch zwei Fragen. Erstens, welches übergeordnete Ziel habe ich in Linz? Das ist gleichzeitig eine Frage der Opportunitätskosten. Ich werde mich kurz fassen, weil das von meinen Vorrednerinnen schon angesprochen worden ist. Will ich den motorisierten Individualverkehr fördern oder die sanfte Mobilität und den öffentlichen Verkehr? Das Geld kann ich nur einmal einsetzen und ich denke, dass es sinnvoller ist in den öffentlichen Verkehr zu investieren. Dazu gibt es von der Stadt Linz in dem heute schon öfters angeschnittenen Entwicklungskonzept ein Bekenntnis. Zweitens - das ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden - wer davon profitiert. Aktuell haben wir in der Stadt Linz nur ca. 300 Elektroautos und im Einzugsgebiet ca. 600 Elektroautos und das vor allem bei einer Schicht, die finanziell sicherlich eher zu den Bessergestellten gehört. Das heißt, aus dem Gesichtspunkt des sozialen Aspektes ist die Schlagkraft hier nicht gegeben. Ich denke vielmehr, man sollte sich dafür einsetzen, dass die Verbote, die aktuell gelten, aber für Elektroautos nicht zutreffen, abgeschafft werden – beispielsweise aufgrund von Lärm- und Schadstoffbelastung verhängte 30 km/h-Zonen, die für Elektroautos nicht zutreffen oder den Lufthunderter. Ich denke, man könnte eher einmal darüber diskutieren, diesbezüglich Verbote aufzuheben.“ Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren des Gemeinderates, ich möchte nur einen kurzen Satz anbringen. Ich glaube, wir beschließen nicht für 100 Jahre und nicht für 50 Jahre, nicht einmal für eine ganze Generation. Wir können der Entwicklung angepasst, immer wieder etwas Besseres beschließen. Ich glaube, es geht wesentlich um den Werbeeffekt, wenn die Autos mit den grünen Nummern auftauchen. Wenn sie gewisse Vorteile haben, dann wird das wahrscheinlich einen Umdenkprozess in Gang setzen, von dem heute schon sehr oft die Rede war. Ich sehe in dieser Maßnahme den Hauptgewinn. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Schörgendorfer: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung. Unser Projekt ist im Gegensatz zur letztjährigen Forderung der ÖVP auf zwei Jahre befristet. Ich glaube, es spricht nichts gegen einen Testlauf. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und bei Gegenstimmen von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler (NEOS) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag R 5, Elektroautos von Parkgebühr befreien, wird einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt. Bürgermeister Luger übergibt Vizebürgermeister Forsterleitner den Vorsitz. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 6 Innenstadt-Beschilderung und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Damen und Herren im Linzer Gemeinderat und auf der Besuchergalerie, Sie alle, nehme ich an, kennen sich in Linz aus, sonst hätten Sie nicht hergefunden. Es gibt aber viele Menschen, die sich in Linz nicht so auskennen. Sie kommen als Touristen mit den Kreuzfahrtschiffen, die in Linz einen immer höheren Stellenwert genießen, oder als Bustouristen. Andere kaufen in Linz vielleicht einmal ein oder tun was auch immer. Auf ihrem Weg durch die Linzer Innenstadt übersehen sie die eine oder andere Sehenswürdigkeit oder interessante Plätze, weil sie diese nicht wahrnehmen können. Gerade die Linzer Altstadt ist davon betroffen. Es gibt bei einigen dort tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern den Wunsch, dass etwas mehr darauf hingewiesen wird. Wenn man von der zentralen Achse zwischen Bahnhof und Hauptplatz ein bisschen in andere Richtungen abgeleitet werden würde, könnte man das eine oder andere entdecken. Lange Rede, kurzer Sinn, ich glaube, es würde sehr gut passen, sich Gedanken darüber zu machen, dass wir nach dem Vorbild anderer Städte da oder dort Hinweistafeln anbringen. Die müssten natürlich zum Stadtbild passen und optisch ansprechend sein. Das könnte schon mit sehr geringen Kosten umgesetzt werden. Ich glaube, das wäre wirklich eine Sache, die eine gute Ergänzung zu den immer stärker wachsenden Angeboten von Online-Diensten. Nicht jeder Tourist hat mobile Geräte im Einsatz und nicht jeder möchte dauernd auf das Mobiltelefon schauen. Damit spricht man unterschiedliche Bevölkerungsgruppen an. Man könnte zur deutschen und englischen Sprache QR-Codes einsetzen, wo nähere Information zum jeweiligen Objekt und zum jeweiligen Stadtgebiet enthalten sind. Ich ersuche daher um Zustimmung zum folgenden Antrag mit dem Hinweis, dass es Interessen in Richtung näherer Befassung des Ausschusses gibt, sodass der Antrag zugewiesen wird. Auch damit erkläre ich mich bereits jetzt im Sinne der Zeitökonomie einverstanden. Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Tourismus zuständige Mitglied der Stadtregierung wird ersucht, ein Konzept für die Anbringung dem Stadtbild angepasster, ansprechender Hinweistafeln (beispielsweise deutsch und englisch sowie mit QR-Codes) für die Linzer Innen- und Altstadt zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Budget bzw. durch Aufnahme in den Voranschlag 2018 zu gewährleisten. (Beifall FPÖ) Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Bei diesem Antrag der FPÖ meine ich, dass es ganz gut gewesen wäre, sich mit der Materie im Detail etwas mehr auseinander zu setzen. In Ihrem Antrag wird geschrieben, dass es in Linz kein gutes Beschilderungskonzept geben würde. Ich darf darauf verweisen, dass Linz im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres ein Beschilderungskonzept und ein Beschilderungsdesign erstellt hat. Die FPÖ weist in einer Aussendung auf ein Beschilderungskonzept aus Bonn, Potsdam und Wiesbaden hin. Dazu muss ich sagen, dass unser Beschilderungskonzept, das jeweils einen Stadtplan mit graphisch eingezeichnet Sehenswürdigkeiten beinhaltet, vielleicht sogar innovativer und übersichtlicher ist, als die angeführten Beispiele aus Deutschland. Ich habe mir das persönlich extra angesehen. Im Antrag sind wieder die QR-Codes erwähnt. Die Freiheitlichen haben dazu schon vor zwei Jahren einen Antrag gestellt und dabei auf das Beispiel Frankfurt verwiesen. Ich darf dazu berichten, dass Frankfurt das Projekt mit diesen Codes aus Kostengründen wieder eingestellt hat bzw. das Projekt jetzt auf Eis liegt. Es hat sich gezeigt, dass der Nutzen dieser Codes beschränkt ist. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob man in der Stadt noch viel mehr Schilder an zusätzlichen Standorten anbringen will. Das hätten viele Einrichtungen und Unternehmen gern. Andererseits will man in der Stadt keinen Schilderwald verursachen, das heißt, dass man das gut durchdenken muss. Auch der Tourismusverband hätte sich gewünscht, dass er bei solchen Anträgen oder Initiativen, die den Tourismus betreffen, vorher eingebunden wird. Der Tourismusverband hat das übrigens im letzten Kulturausschuss erwähnt - da waren sie eingeladen -, diese Informationen und Beratungen an alle Fraktionen weiterzugeben. Ich bin aber gerne bereit, im Kultur- und Tourismusausschuss darüber genauer zu diskutieren. Ich bin für die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss aufgeschlossen und beantrage diese hiermit. Danke.“ Gemeinderat Benedik: „Sehr geehrte Herren Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, nachdem mir Frau Stadträtin Lang-Mayerhofer einen Großteil meiner Argumente bereits vorweg genommen hat, möchte ich dazu nur ergänzen, dass sich auch die SPÖ für eine Zuweisung aussprechen möchte. Es liegt auf der Hand, dass es zu diesem Thema in Linz noch einiges zu diskutieren gibt, es bestehen ja Schilder. Zur Frage des QR-Codes möchte ich erwähnen, dass es auch ‚Augmented Reality‘ gibt, die einer Stadt wie Linz sehr gut zu Gesicht stehen würde, mit dem Ars Electronica Center im Zentrum. Wie gesagt, wir stimmen für die Zuweisung und für eine weitere Beratung im Ausschuss für Tourismus und Kultur. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Wimmer: „Vielen Dank, ich muss zugeben, wir sind jetzt nicht eigens nach Bonn und Frankfurt gefahren, nur um uns Straßenschilder anzuschauen. Was das betrifft, sind uns andere vielleicht einige Schritte voraus. Es reicht in diesem Punkt, glaube ich, eine Internetrecherche und ein Erkundigen bei handelnden Personen. Wir haben natürlich im Vorfeld mit Menschen aus der Tourismusbranche und aus der Wirtschaft gesprochen, die hier Verbesserungspotential, wenn nicht von Null auf 100, aber doch von 70 auf 90 sehen, indem wir da oder dort noch feinjustieren und nachjustieren können. Niemand hat behauptet, dass es überhaupt kein Konzept gibt, das sich in Linz keiner auskennt. Ich glaube aber, wer aufgehört hat, besser sein zu wollen, hat aufgehört, gut zu sein, deshalb wäre es wichtig, das anzunehmen. Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung zur Zuweisung in den Ausschuss. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Kultur und Tourismus zugewiesen. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 7 Weiterentwicklung der Donaulände als Linzer Sportmeile; Beteiligung der Stadt Linz am Masterplan für Motorikparks und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei dieser Maßnahme handelt es sich im Sinne der Jugend bzw. im Sinne der Gesundheit für unsere Jugendlichen um eine, aus meiner Sicht, sehr wichtige. An dieser Stelle möchte ich einige Vertreter der Jungen-ÖVP auf der Galerie sehr herzlich begrüßen. Ich wünsche unseren Kandidaten bei der ÖH-Wahl an dieser Stelle viel Erfolg. Zum Inhalt des Antrages. Es geht hier darum, die Linzer Donaulände zu einer richtigen Sportmeile zu entwickeln und dass sich die Stadt Linz am Masterplan für Motorikparks beteiligt. Wie Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurde im letzten Jahr an der Donaulände in Urfahr der Linzer Fitnesspark errichtet und erfreut sich bei den Jugendlichen bzw. bei den jungen Erwachsenen jetzt schon sehr reger Beliebtheit. Praktisch parallel dazu wurde von Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Michael Strugl ein so genannter Masterplan für Motorikparks in Oberösterreich präsentiert. Worum geht es hier? Diese Motorikparks sind im Großen und Ganzen neuartige Sport- und Bewegungsparcours, die in ganz Oberösterreich ausgerollt werden sollen. Jedenfalls gibt es, aus meiner Sicht, ein gutes Angebot von Seiten des Landes Oberösterreich, das man auch von Seiten der Stadt Linz in Anspruch nehmen soll. Vor diesem Hintergrund stellen wir einen dreigeteilten Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Linzer Gemeinderat bekennt sich zur Beteiligung der Landeshauptstadt Linz am von Seiten des Landes Oö. vorgestellten ,Masterplan für Motorikparks‘. 2. Als Standort für einen solchen Motorikpark soll die Urfahraner Seite der Linzer Donaulände in dem Sinne geprüft werden, dass eine Erweiterung des im Jahr 2016 errichteten Fitnessparks und damit eine Weiterentwicklung der Donaulände als Linzer Sportmeile erfolgt. 3. Über die möglichen Varianten der Ausgestaltung bzw. den weiteren Verlauf soll unter Einbindung der verantwortlichen Stellen des Landes Oö. im zuständigen Ausschuss bzw. den zuständigen Ausschüssen beraten werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung dafür anfallender Kosten soll durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits erwähnt, ist der Fitnesspark in Urfahr vor kurzem offiziell eröffnet worden. Die Idee dieses Parks ist an sich gut und er scheint von den Bürgern fleißig genutzt zu werden. Die Freiheitlichen sind prinzipiell für Sport und Bewegung. Die Gesundheit der Linzer Bevölkerung ist uns sehr wichtig. Wir können jedoch diesem Antrag nicht zustimmen. Für ein Projekt wie dieses, auch wenn es vom Land Oberösterreich teilfinanziert würde, ist nicht der richtige Zeitpunkt. Der Park ist neu eingerichtet und er muss nicht unmittelbar mit einem Motorikpark weiterentwickelt werden. Ich muss hier leider auf das beschlossene Sparpaket hinweisen. Die Stadt Linz muss einsparen. Bei diesem Projekt müsste die Stadt einen großen Teil bezahlen und darin liegt das Problem. Es würde Geld sein, das die Stadt nicht unbedingt jetzt für so ein Projekt hat. Der Zeitpunkt ist falsch. Letztes Jahr haben Gemeinderat Stumptner, aber auch Gemeinderätin Sommer Anträge betreffend Wanderwege bzw. Motorikpark im Linzer Süden eingebracht. Diese sind den Ausschüssen zugewiesen, aber dort wegen zu hoher Kosten abgelehnt worden, trotz Vorschläge, Sponsoren einzuholen. Das war vor dem Sparpaket und damals gab es nicht genug Finanzen. Wo soll jetzt die Stadt Linz für dieses ähnliche Projekt Geld finden? Wie schon angekündigt, enthalten wir uns der Stimme. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde kurz und prägnant sagen, dass es eine tolle Idee ist. Ich sage wieso. Wir denken heute an verschiedene Arbeitsmodelle und irgendwo finden wir immer 30 Prozent Zeit für unsere kreative Zeit. Teil dieser kreativen Zeit ist der Sport. Das ist Zeit für uns selbst. Deswegen finde ich es wichtig, rechtzeitig auf dieser Schiene zu arbeiten zu beginnen. Ich begrüße die Idee von Martin. Zweitens ist es ganz wichtig, dass die Stadt mit dem Land Oberösterreich zusammenarbeiten muss und umgekehrt. Jetzt haben wir genau diesen Fall, dass das Land uns unterstützen will und wir, die Stadt, sagen nein. Das kann nicht sein. Wir haben kein Geld für solche Sachen. Gleichzeitig bietet uns das Land Oberösterreich Geld an, um zumindest zu beginnen. Das Land braucht unsere Zustimmung. Wir Linzerinnen und Linzer sollen nein sagen? Das passt nicht mit der Realität zusammen. (Beifall Die Grünen) Wir sind damit einverstanden, wenn der Antrag dem Sportausschuss zugewiesen wird. Dort kann man den Antrag diskutieren und dort können wir genau schauen, was wir brauchen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „War das jetzt ein Antrag auf Zuweisung in den Sportausschuss?“ Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Ja!“ Gemeinderätin Eilmsteiner: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, wie im Antrag steht, wurde am 24. April 2017 ein neuer Fitnesspark in Urfahr eröffnet. Das ist eine sehr gute Sache für Jung und Alt. Ich verstehe nicht, warum die ÖVP die Donaulände so favorisiert, denn an der Donaulände gibt es bereits eine bestens ausgebaute Sport- und Bewegungsinfrastruktur. Laut Masterplan des Landes Oberösterreich soll es ein bis zwei Motorikparks mit landes- bzw. bundesweiter Bedeutung geben, davon ist einer in Ansfelden geplant. Motorikparks mit überregionaler Bedeutung soll es an drei bis vier Standorten geben. Einer davon ist nördlich von Linz für das Einzugsgebiet Urfahr Umgebung und zentrales Mühlviertel geplant. Ein weiterer mit regionaler Bedeutung wäre in Linz Zentrum, mit einem speziellen Fokus, nämlich der Verbindung in das Olympia Zentrum, geplant. Im Masterplan heißt es weiters, dass in den nächsten zehn Jahren mindestens ein neuer Motorikpark entstehen soll. Die ersten drei Motorikparks werden in drei unterschiedlichen Ausführungsgrößen in den Gemeinden Ansfelden, Braunau und Andorf entstehen. Es gibt auch eine Stellungnahme vom Ressort Gesundheit und Sport, die natürlich sagt, dass das Konzept der Motorikparks aus sportfachlicher Sicht etwa in Feldkirchen an der Donau, wie Wien und Gamlitz eine durchaus sinnvolle ergänzende Variante der Bewegungsförderung im öffentlichen Raum sind. Die Erfahrungen aus diesen Städten und Gemeinden zeigen, dass diese Anlagen durchwegs gut angenommen werden. Der Praxisbetrieb hat aber auch gezeigt, dass bei diesen Anlagen neben den Investitionskosten auch die Betriebs- und Instandhaltungskosten nicht zu unterschätzen sind. Die Errichtungskosten betragen je nach Größe zwischen 300.000 und 700.000 Euro – alleine dafür, dass der Park entsteht. Es gibt bereits Gespräche zwischen den Anbietern und der Linz AG. Bezüglich eines Standortes sollte man die Empfehlungen des Sportentwicklungsplans sowie des Linzer Sportausschusses berücksichtigen. Diese Sportinfrastruktur wäre eher im Zentrum und im Linzer Süden gegeben. Aus diesen Gründen wird sich die SPÖ der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Vielen Dank. Danke in erster Linie natürlich an Die Grünen. Frau Mag. Ekova-Stoyanova, was die Linzer Sportmeile betrifft, kämpfen wir Seite an Seite und geben den Kampf trotzdem nicht auf, auch wenn die Mehrheit in diesem Haus noch nicht zustande gekommen ist. Was die Ausschusszuweisung betrifft, die du beantragt hast, die geht für uns natürlich in Ordnung, weil es in erster Linie um ein Bekenntnis geht, dass wir uns an diesem Programm, das es ja gibt, beteiligen möchten. Wenn wir das nicht tun, dürfen wir uns im Nachhinein nicht vorwerfen lassen, dass wir nicht für eine finanzielle Beteiligung Dritter gekämpft haben. Was die Stellungnahmen der freiheitlichen und der sozialdemokratischen Partei betrifft, bin ich sogar ein bisserl perplex, weil das schon für sich spricht. Ich möchte aber trotzdem noch ein bisschen in aller Kürze darauf eingehen. Die zwei Argumente der Freiheitlichen sind, dass sie erstens für den Sport sind, aber gegen die sportfördernde Maßnahme stimmen. Zweitens, die Freiheitliche Partei will sparen, in diesem Fall auf dem Rücken und der Gesundheit der Jugendlichen. Das nehme ich zur Kenntnis. Bei diesem Punkt geht es gerade darum, dass wir uns eine finanzielle Beteiligung des Landes abholen. Das ist ein bisschen so, wie beim Stadionthema, bei dem wir dann im Nachhinein gesagt haben, es wäre ein Drittel vom Bund gefördert worden, wenn wir zu Zeiten der Europameisterschaft 2008 ein neues Stadion gebaut hätten. Wir haben das leider versäumt und jetzt können wir wieder nichts Neues errichten. Genau so kommt es mir da vor. Ich nehme aber eure Argumente zur Kenntnis. Ich muss es ja, aber dazu schweigen werde ich nicht. Zur SPÖ, ja, es gibt eine Stellungnahme der Abteilung Sport und Gesundheit, die offensichtlich sagt, dass wir so etwas in Linz nicht brauchen. Woanders würde es aber gut passen. Ich finde das schon beachtlich. Aber es mag eine politische Weisung dahinter stehen, das weiß ich nicht. Was die grundsätzliche politische Dimension betrifft, würde ich mir an dieser Stelle schon mehr Selbstbewusstsein wünschen. Selbstbewusstsein in der Sportpolitik und in diesem Fall - das kann ich gegenüber der SPÖ nicht verschweigen - mehr Selbstbewusstsein gegenüber dem Land Oberösterreich, weil das fordert man sonst dann und wann gerne ein. Aber wenn es dann wirklich um Nägel mit Köpfen geht, steckt man wieder den Kopf in den Sand. Diese Vogel-Strauß-Taktik im Sportbereich kann ich – da spreche ich aber nur für mich – nicht länger hinnehmen. Darum würde ich noch einmal appellieren, stimmt doch im Sinne des Sports, im Sinne der Jugend und im Sinne der Gesundheit unserer Jugend dem Antrag zu. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Eilmsteiner zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich habe nie gesagt, dass wir das laut Stellungnahme von Gesundheit und Sport nicht brauchen. Ich habe gesagt, dass wir einen anderen Standort für die Motorikparks brauchen und zwar im Zentrum und im Linzer Süden. Dort gibt es Defizite in der Sportinfrastruktur.“ (Zwischenrufe) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie, Integration und Sport wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Polli, BEd berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 8 Zeitgemäßes Parkraummanagement samt digitalem Parkleitsystem und führt aus: „Wir haben heute schon sehr, sehr viel über das Parken gesprochen. Mein Antrag geht ebenfalls in diese Richtung. In den verschiedensten Vierteln von Linz gibt es sehr große Probleme. Wenn man die Menschen in Linz befragt, wie jetzt gerade entlang der Leonfeldner Straße dann ist die Parkplatznot ein sehr häufiger Kritikpunkt. Es gibt Viertel oder Straßenzüge in denen es vorrangig tagsüber und andere, in denen es in erster Linie am Abend Parkplatznot gibt. Mit der Einführung verschiedener Kurzparkzonen hat sich etwas geändert. Ich kenne das z.B. vom Hafengebiet, wo vor kurzem erst die Kurzparkzone eingeführt wurde. Tagsüber stehen jetzt viele Parkplätze leer, aber abends herrscht dafür ein unveränderter hoher Parkplatzdruck. Genau so ist auch in der Breitwiesergutstraße, Reuchlinstraße und Paracelsusstraße. Es kommt nur zu Verlagerungen von einem Straßenzug in den anderen. In der Reuchlinstraße wurde z. B. eine Kurzparkzone eingerichtet, daher sind dort Parkplätze frei. Dafür ist jetzt die Breitwiesergutstraße komplett zugeparkt. Stadtrat Hein hat zwar gemeint, dass es Straßenzüge gibt, in die man sowieso nicht fahren oder in denen man sowieso nicht parken darf. Das ist richtig. Aber das kümmert manche Leute überhaupt nicht. Es gibt z.B. kleine Straßen, die so zugeparkt sind, dass nicht einmal ein Einsatzfahrzeug oder die Müllabfuhr durchfahren kann. Wie gesagt, das ist ein riesen Thema. Das Zweite - Orientierung und Parkplatz finden. Wir wünschen uns ein digitales Parkleitsystem und - in der heutigen Zeit - eine App, mit der man die Zeit des Parkplatzsuchens deutlich reduzieren könnte. Deshalb stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für die Verkehrsplanung zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenats wird ersucht 1. ein gesamtheitliches Konzept eines zeitgemäßen Parkraummanagements zu entwickeln, mit dem die Lebensqualität der Linzer Bevölkerung verbessert und die Standortqualität gesichert wird. 2. die Möglichkeiten eines digitalen Parkplatzleitsystem (samt App) auszuloten und im zuständigen Ausschuss als Grundlage der weiteren Beratungen zu präsentieren.‘ Ich ersuche Sie im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt, um Annahme unseres Antrags.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Kollegin Polli, Ihre Fraktion hat bereits vor einem Jahr einen ähnlichen Antrag eingebracht. Ich sehe eine Verbesserung, nämlich den Punkt 1, die Konzeptentwicklung, um durch Parkraummanagement die Lebensqualität der Linzer Bevölkerung zu erhöhen. Sehr gut, dafür können wir uns begeistern – das ist Erhöhung der Lebensqualität und Schutz des Wohnumfeldes vor dem ruhenden Verkehr. Wir gehen bei dieser Beauftragung von der Zielsetzung aus, dem Menschen Raum zurückzugeben, Wohnstraßen einzurichten und so in Summe die Stadt lebenswerter zu machen. Zum Punkt 2 wiederhole ich die Anmerkung vom letzten Jahr. Wir können gern darüber diskutieren, wenn die Hausaufgaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs, des Radverkehrs und der FußgängerInnen erfüllt sind. Dies ist bisher nicht geschehen, daher gibt es keine Notwendigkeit, zusätzlich zum nicht digitalen Parkleitsystem ein intelligentes Parkleitsystem auf Kosten der SteuerzahlerInnen einrichten zu lassen. Bei diesem Punkt werden wir uns daher enthalten. Wir beantragen daher eine getrennte Abstimmung der beiden Punkte. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Gemeinderätin Polli, Herr Grininger hat bereits gesagt, dass ein ähnlicher Antrag wie Punkt 1 dem Ausschuss für Infrastruktur, dem Finanzausschuss und ich glaube, dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen wurde. Wir haben diesen Antrag im Infrastrukturausschuss bereits erledigt und ich glaube, dass er auch im Finanzausschuss bereits erledigt worden ist. Dieser Antrag liegt lediglich noch im Wirtschaftsausschuss. In diesem Antrag wird behauptet, dass Linz kein Parkraumbewirtschaftungskonzept hat. Das stimmt nicht. Linz hat sogar ein sehr gutes und ein sehr ausgezeichnetes Parkraumbewirtschaftungskonzept, weil es dermaßen einfach ist. Wir haben ungefähr 7000 Kurzparkplätze und 2500 Dauerparkplätze. Das Tolle an der ganzen Sache ist, dass wir flächendeckend fast überall die gleichen Parkzeiten von 8:00 bis 18:30 Uhr haben. Lediglich an den Bahnhöfen, haben wir zusätzlich den Samstag enthalten. Wir haben in der Kurzparkzone generell 90 Minuten. Das macht die Nachvollziehbarkeit wesentlich einfacher. Auch da bilden wieder der Mühlkreisbahnhof und der Hauptbahnhof eine Ausnahme mit 30 Minuten, weil hier der Parkdruck sehr groß ist. In Randbereichen, in Ausnahmefällen und in Wohnbereichen, haben wir eine Parkdauer von 180 Minuten. Das heißt, das Konzept der Stadt Linz ist sicher mit vielen anderen Städten vergleichbar. Die Stärke dieses Konzepts ist, dass wir eine sehr gut nachvollziehbare Zeitregelung haben. Bewohnerparken selbst - das wird auch im Antrag angesprochen - hat den Sinn, die Menschen tagsüber vor Fremdparkern zu schützen. Das heißt, wir haben gewisse Bereiche – das Hafenviertel und das Industriegebiet, bei denen wir tagsüber einen extremen Parkdruck haben. Sie sagen, dass es dort freie Parkplätze gibt. Genau das ist der Sinn des Bewohnerparkens. Wenn alle Parkplätze voll wären, hätte eine Bewohnerparkkarte keinen Sinn, weil man dann erst recht keinen Parkplatz finden könnte. Das Problem in der Nacht lässt sich physikalisch erklären. In ein Ein-Liter-Gefäß passen nicht zwei Linzer Flüssigkeit. So ähnlich verhält es sich natürlich mit dem zur Verfügung stehenden Parkraum. Ein Problem ist natürlich, dass viele Familien mehrere Autos haben. Bei mehr als 100.000 angemeldeten KFZ in Linz ist es vorprogrammiert, dass zur Nachtzeit Parkdruck herrscht. Das sind aber vorwiegend die Anrainer selbst. Wir haben sogar eine größere Fahrzeugdichte pro Kopf, als die Landeshauptstadt Graz. Das heißt, mit dem Konzept des Bewohnerparkens gibt es natürlich Möglichkeiten, die Situation für die Menschen tagsüber zu verbessern. In der Nacht stoßen wir aber an die Grenze des Machbaren. Eine Möglichkeit wären Tiefgaragen. Die Frage ist, ob man das wirklich will und ob es nicht der vernünftigere Weg ist, die sanfte Mobilität zu fördern. Ich sehe in vielen Bereichen keine Notwendigkeit, dass pro Familie zwei Autos Parkplätze belegen. Die Möglichkeit eines digitalen Parkleitsystems hat sich unsere zuständige Fachabteilung natürlich schon vor Jahren angeschaut. Das ist keine neue Erfindung. Diese Systeme kommen vorwiegend aus den Tiefgaragen. Dort gibt es diese elektronischen Parkleitsysteme schon länger und dort funktionieren sie auch. Im städtischen Gebiet werden diese sehr schlecht funktionieren. Wenn man möchte, dass das funktioniert, wird das wahrscheinlich einige Millionen Euro kosten, denn jeder in der Stadt vorhandene Parkplatz, müsste mit einem Sensor ausgestattet werden. Ein Sensor kostet ungefähr 100 Euro. Jetzt können Sie einmal hochrechnen, wie viel das für tausende von Parkplätzen die wir in Linz haben, ausmacht. Außerdem funktioniert dieses System nur bei Schrägparkplätzen. Bei Längsparkplätzen funktioniert es nicht, außer wir würden die Parkplätze in der Länge einteilen, was wiederum zu Parkraumverlust führen würde. Dann braucht man natürlich Empfangsstationen für diese Sender, die mit einem Back-Office kommunizieren und entsprechende Repeater haben, damit das Signal über weitere Strecken transportiert werden kann. Es gibt auch die Möglichkeit der kameraüberwachten digitalen Parkraumbewirtschaftung. Im verwinkelten Stadtgebiet ist das eher schwierig, weil man dann fast so viele Kameras wie Sensoren braucht. Das wäre auf einem größeren Parkplatz zu machen, aber sicher nicht in der Stadt. Dann kommt noch das Problem der digitalen App. Es ist nicht zu verhindern, dass mehrere Parkplatzsuchende einen als frei angezeigten Parkplatz gleichzeitig ansteuern. Deshalb werden wir bei diesem Antrag unsere Zustimmung nicht erteilen und werden uns enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Prammer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Leben und vor allem im Speziellen in der Politik ist es nicht üblich, dass wir uns mit Lob und Anerkennung überhäufen. Ich möchte das in meiner ersten Wortmeldung im Gemeinderat trotzdem tun. Ich möchte ein zweifaches Lob aussprechen: Zum einen an die Stadtkommunikation, die so interessante Presseaussendungen, wie jene vom 27. April verfasst. Darin wird erklärt, dass sich Linz auf dem Weg zu einer Smart-City befindet, weil in Zusammenarbeit der Stadt Linz mit dem internationalen Technologieunternehmen Cisco und der Linz AG intelligente Straßenbeleuchtungen installiert werden sollen, die mit Sensoren ausgestattet werden. Ich darf unseren Bürgermeister und Innovationsreferenten Klaus Luger zitieren, der sagt: ‚Spezielle Sensoren können so nicht nur die Helligkeit steuern, sondern die Straßenlaternen könnten auch für eine moderne und intelligente Parkraumbewirtschaftung genutzt werden und es könnten beispielsweise freie Parkplätze via Handy-App angezeigt werden.‘ Mein zweites Lob richtet sich daher an die ÖVP, die scheinbar die Presseaussendungen der Stadt Linz intensiv studiert und offensichtlich besonders jene unseres Bürgermeisters zu Ihrer Lieblingslektüre erkoren hat. Offensichtlich ist das, was in der Presseaussendung steht, eine hervorragende Idee. Linz AG, Cisco und die Stadt Linz arbeiten schon intensiv daran. Deshalb habt ihr das wahrscheinlich in euren Antrag übernommen. Genau das ist aber jetzt das Problem. Wenn in einem Antrag etwas geordert wird, was schon im Laufen ist, können wir als SPÖ natürlich nicht zustimmen, weil das alles schon auf Schiene ist. Bei den anderen Punkten, die Herr Stadtrat Hein schon vorgetragen hat, stimmen wir der Argumentation zu. Die SPÖ-Fraktion wird sich daher der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Ich muss jetzt bei aller Freundlichkeit ein Wort sagen. Wir hatten heute schon bei einigen Fraktionsanträgen die Frage, was man mit Anträgen macht, die bereits in Umsetzung sind und wie man sich dabei verhält. Du hast jetzt gesagt, man kann auf keinen Fall zustimmen, man muss sich enthalten. Aus meiner Sicht ist das so, ob man wohlwollend ist oder nicht. Umgekehrt haben wir ein Schulstandortkonzept gehabt, das auch in Umsetzung ist. Da haben alle zugestimmt. Ich wollte das bei aller Freundlichkeit nur noch einmal allen bewusst machen. Man kann sagen, man will das nicht, weil es jetzt von der ÖVP vorliegt und in Umsetzung ist. Man kann aber auch sagen, dass das bereits in Umsetzung ist und der Antrag somit zustimmungswürdig ist. Das ist so. (Zwischenruf) Das ist total spannend.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Polli, BEd: „Es geht uns um das Erreichen einer höheren Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrer Parksituation. Mich wundert, dass da schon so viel im Gange ist, wenn zum Beispiel die SPÖ einen ‚Vierseiter‘ ausschickt und zu verschiedenen Besprechungsterminen aufruft. Da geht es um Bewohnerparken, da geht es um die Beschäftigten in Linz, um die BesucherInnen und man geht damit in die verschiedenen Stadtviertel. Herr Kollege Prammer Sie sagen, dass das alles schon auf Schiene ist. Da frage ich mich dann aber, hat die SPÖ so viel Zeit, dass sie mit den BewohnerInnen beisammensitzt und über das Parken redet, wenn eigentlich alles auf Schiene ist. (Heiterkeit) Das ist für mich sehr unglaubwürdig. Die Presseaussendung von Herrn Bürgermeister, in der er sagt, dass sich das mit Sensoren und einer App gut machen lässt, ist wunderbar, aber das widerspricht dem, was Herr Stadtrat Hein gesagt hat. Zur Lieblingslektüre möchte ich jetzt nichts sagen. Da gibt es sicher etwas anderes. Natürlich sind wir Gemeinderätinnen und Gemeinderäte verpflichtet, Presseaussendungen und Meldungen, die die Stadt Linz betreffen, immer wieder zu lesen. Das ist schon klar. Zusammengefasst würde ich mir letztendlich wünschen, dass Sie unseren Antrag im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Linz unterstützten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun getrennt in den Punkten 1 und 2 über den Antrag abstimmen. Der Punkt 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag R 9 Kultur-Infopoints und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Herr Vizebürgermeister, Kolleginnen und Kollegen und Zuschauer auf der Galerie, eine zukunftsorientierte Stadt wie Linz, braucht immer wieder neue Mittel, mit denen die Stadt neue moderne Perspektiven positionieren kann. Bei der letzten Gemeinderatssitzung haben sich alle Parteien darauf geeignet, die Digitalisierung in unserer Stadt zu einem Thema zu machen. Kulturschaffende und Kulturinteressierte, als ein Teil dieser zukunftsorientierten Stadt, können mit diesem Antrag in einer guten Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband das Zielprojekt der Digitalisierung ohne höhere Kosten realisieren. Die digitale Wende gehört in vielen europäischen Städten bereits zum Alltag. Mit dem richtigen Partner können wir die Informationen im Bereich Kulturveranstaltungen in einfacher Form präsentieren und permanent auffrischen. Natürlich haben wir im Internet zahlreiche Websites über die Stadt Linz. Wir haben Zeitungen, eine Menge Broschüren und Plakate, aber sind das zukunftsorientierte Medien? Es ist die Zeit gekommen, in der wir mit zukunftsorientierten Formen arbeiten müssen. Mit der Info-Kulturwende können wir auf die Stadt Linz aufmerksam machen und für jeden einen schnellen Überblick über Sehenswürdigkeiten der Stadt Linz schaffen. Das ist genau eines dieser Mittel, das es verschiedenen Mitgliedern einer Gesellschaft ermöglicht, eine Plattform für freie Information zu haben. Der Gemeinderat beschließe: ,Die für Kultur zuständige Stadträtin wird ersucht, ein zeitgemäßes Konzept im öffentlichen Raum zur Information über Kulturveranstaltungen und weitere Linz-Termine in Form von digitalen Infopoints zu entwickeln. Dabei sollen auch der Linzer Tourismusverband, der städtische Geschäftsbereich Kommunikation und Marketing sowie Vertreterinnen der Kulturabteilung des Landes Oberösterreich einbezogen werden. Die Ergebnisse sollen dem zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt werden.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in Kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Kollegin, dieser Antrag hat eine ähnliche Thematik, wie zuvor das Beschilderungsthema, wobei es hier natürlich um Werbe- und Informationsmöglichkeiten zum Programm der einzelnen Einrichtungen und Kulturanbieter geht. Werbe- und Marketingmöglichkeiten sind bekanntlich für alle Kulturanbieter ein ganz wesentliches Thema ihrer Arbeit. Letztlich ist es aber immer eine Budgetfrage, wie viel Werbe- und Marketingbudget einem Einzelnen zur Verfügung steht, um über die verschiedenen Kanäle, wie Printmedien, Radio, Fernsehen, Social Media, oder über Plakatstellen oder Litfaß-Säulen im öffentlichen Raum zu werben. Aus diesem Grund ist bei mir übrigens ein Kulturmarketingkonzept in der Pipeline. Auch der Vorschlag, stärker auf digitale Infopoints zu setzen, ist nicht neu. Es gibt schon ein Vorhaben in der Stadt, verstärkt digitale Screens, so genannte Outdoor-Infoscreens aufzustellen. Meines Wissens ist dazu sogar gerade ein Stadtsenatsantrag in Vorbereitung. Wichtig wird sein, dass hier für Kultureinrichtungen oder für andere öffentliche Informationsbereiche ausreichend Werbekapazitäten auf digitalen Infoscreens eingeräumt werden. Da müssen meiner Meinung nach alle kulturinteressierten Kräfte gemeinsam zusammenwirken. Ich lade Die Grünen sehr herzlich dazu ein. Vertreter der ‚Freien Szene‘ sind an mich herangetreten, um zusätzliche Plakatflächen im öffentlichen Raum zu erwirken. Es ist vereinbart, dass von der ‚Freien Szene‘ vorerst geeignete Standortvorschläge gemacht werden. Da der Antrag der Grünen aber keine neuen Zielsetzungen beinhaltet, die nicht ohnedies schon am Laufen sind, werden wir uns der Stimme enthalten. Danke.“ (Zwischenrufe, Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Man muss nicht jeden Widerspruch, der augenscheinlich ist, so kommentieren, wie das gerade geschehen ist.“ Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Rossi Stoyanova, wir stehen dem Antrag aus ein paar ganz einfachen Gründen schon etwas positiver gegenüber, als Frau Kulturstadträtin. Erstens, sind wir immer dafür, die Bevölkerung gut zu informieren. Da fängt es schon einmal an. Man braucht sich nicht genieren, wenn man etwas Gutes und Tolles in der Stadt hat. Man soll die Leute darüber informieren, aufklären und man soll sagen, was in der Stadt los ist. Frau Stadträtin Doris Lang-Mayerhofer, beim Antrag der Grünen geht es nicht um einen Schilderwald oder etwas, das schon vorher angesprochen wurde. Es geht, so wie es im Antrag steht, um drei zentrale Punkte: um den Hauptplatz, um die Donaulände, die von Touristen, Kreuzfahrttouristen und Radfahrern die vom Donauradweg kommen, stark frequentiert ist und um den Hauptbahnhof. Das sind drei ganz, ganz stark frequentierte Stellen in Linz, wo Infoscreens technisch sehr leicht einzurichten sind. Das ist nicht irgendeine große Errungenschaft, sondern das könnte man einfach einrichten. Ich sage, wir sind eine Stadt der neuen Medien und rühmen uns, dass wir technisch besser drauf sind, als alle anderen Städte in Mitteleuropa. Da können wir das Kulturangebot mit Infroscreens gerne dort bewerben. Ein zweiter wichtiger Punkt ist für uns auch, dass man von den Kultureinrichtungen – egal ob das ein Theater, eine Galerie oder sonst etwas ist –richtigerweise sehr viele Werbemaßnahmen hat. Viele inserieren in den Zeitungen, haben Plakate, nutzen Social-Media und Facebook, und was weiß ich was alles. Aber an manchen Zielgruppen geht die Werbung komplett vorbei. Die Generation 50, 60, 70 Plus liest Zeitungen, ist informiert und beschäftigt sich damit. Auch das Touristenpublikum, das mit den Kreuzfahrtschiffen kommt, beschäftigt sich im Vorfeld schon damit, was sich in Linz kulturell tut. Es gibt aber sehr, sehr viele Menschen, zum Beispiel Junge, die sich damit nicht beschäftigen. Sie haben keine Zeitungen abonniert, lesen die Gratiszeitungen nur schlampig und schauen sich auf Facebook irgendetwas anderes an, aber keine Kulturveranstaltungen. Das heißt, man schrammt mit der Werbung vorbei und erreicht die Leute nicht. Wenn man an diese drei neuralgischen Punkte Infoscreens stellt, stößt man die Leute mit der Nase darauf. Für uns ist es schon sehr positiv, den öffentlichen Raum in die Werbung mit einzubeziehen und die Werbung noch zielgerechter an die Bevölkerung zu richten und die Leute besser zu informieren. Wir sagen, wenn man so etwas macht, muss man es ordentlich oder gar nicht machen. Es muss übersichtlich, optisch ansprechend und aktuell sein. Es muss gewartet werden und die Leute müssen ins Boot geholt werden. Nicht nur die großen, wie Landestheater bzw. Musiktheater, die sich vermarkten, sondern auch die kleinen Bühnen, das Theater in der Innenstadt, das Kellertheater, die Konzerte im Volksgarten, Klassik am Dom, von den Open-Airs bis hin zum Musikpavillon und zur Wirtshauskultur. Die Leute wissen oft gar nicht, was los ist, obwohl dort oft ganz, ganz tolle Dinge passieren. Es gehört für uns in Bausch und Bogen zur Kultur dazu, dass man weiß, dass im ‚Stieglitz‘ eine Band spielt oder in der ‚Alten Welt‘ ein Kabarett stattfindet. Wenn man das wirklich ordentlich und übersichtlich macht, kann das eine ganz, ganz tolle Sache sein. Man holt die Bevölkerung ins Boot und sie bekommen das mit. Nachdem der Antrag vorhin von Herrn Vizebürgermeister Wimmer schon dem Kulturausschuss zugewiesen wurde, würde ich sagen, dass das gleich perfekt dazu passen würde. Es geht um die Schilder und um die Infoscreens. Wir sind der Auffassung, den Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen, so wie es im Antrag steht. Wir begrüßen diese Idee. Wir stimmen diesem Antrag selbstverständlich zu.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich muss in diesem Fall die Wortmeldung von Kollegin Lang-Mayerhofer unterstützen. Wir haben dieses Thema tatsächlich bereits im Herbst auf meinen Vorschlag hin, im Rahmen der Diskussion der Maßnahmen zur Konsolidierung besprochen. Wir haben darüber gesprochen, dass wir ein Konzept darüber machen, wie wir in der Stadt Infoscreens, auch Werbeinfoscreens mit digitalen Werbungen errichten können. Das ist ein Konzept, das weiter geht, als nur auf einen Bereich. Es soll der Stadt und auch Werbenden die Möglichkeit geben, Botschaften auf digitale Art und Weise zu verbreiten. Es ist nicht nur für den Kulturbereich gedacht, sondern auch für andere Bereiche. Ich glaube, dass es besser und weitergehender ist, wenn man das auf verschiedene Bereiche ausdehnt. An diesem Konzept wird vom Gebäudemanagement und der Stadtkommunikation bereits ganz konkret gearbeitet. Den Antrag gibt es noch nicht. Es gibt einige Details zu klären. Es gibt auch schon Vorschläge für die Standorte, die ich aber noch nicht kenne. Daran wird gearbeitet. Ich ersuche aber, das bestehende Konzept weiter fortzuführen, nicht nur auf Kultur fokussiert, weil es in meinen Augen das Weiterführende ist. Die Kultur ist wichtig und soll auch vorkommen, aber es sollen auch andere Bereiche enthalten sein. Aus diesem Grund werden wir uns beim vorliegenden Antrag enthalten. Es wird aber dann im Gemeinderat sicher eine Diskussion zum konkreten Vorschlag mit dem weitergehenden Konzept geben.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte der Vollständigkeit halber nur darauf hinweisen, dass es in unserem Antragstext um Kulturveranstaltungen und weitere Linz-Termine geht. Es geht darum darzustellen, was in Linz los ist, das beschränkt sich nicht nur auf Kulturveranstaltungen. Auf das besondere Konzeptes hinzuweisen, welches es schon gibt, das wir aber nicht kennen, wäre wieder ein klassischer Fall von ,ist in Umsetzung‘ und man kann diesen Antrag total gut zuweisen. Wir werden bei dem Antrag zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Was man mit Anträgen machen könnte, an denen de facto schon gearbeitet wird, wird immer kreativer. (Zwischenruf) Es passt schon. Man kann sich enthalten, man kann zustimmen und jetzt haben wir die Zuweisung. Formal gäbe es noch die Ablehnung. Der Abend ist noch jung, vielleicht werden wir diese vierte Methode heute ebenfalls noch erörtern.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Ekova-Stoyanova: „Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen herzlich für die Information, dass das Thema Infopoint bereits bearbeitet wird. Bisher habe ich darüber nirgendwo ein Konzept oder einen Antrag gesehen und ich bin auch auf keine Arbeitsgruppe gestoßen. Deswegen plädiere ich dafür, uns Informationen darüber zukommen zu lassen wenn etwas im Laufen ist. Wenn man versucht etwas Neues oder Aktives zu entwickeln und dazu an einem Antrag arbeitet, investiert man viel Arbeit. Es ist schade, nicht darüber informiert zu werden, was im Laufen ist. Zweitens, zu den Standorten der Infopoints: Wir müssen aus dieser grauen Stadt heraus. Wir müssen neu und attraktiv sein. In gewisser Linie entwickelt sich das bis jetzt wirklich hervorragend. Die großen Konzerne und städtischen Institutionen können sich das erlauben, weil sie von unserer Stadt genug Fördergeld bekommen. Aber was machen die anderen, die kleinen Aktivitäten? Die bleiben immer auf der Strecke. Der Hintergrund für diese Infopoints war, dass jeder eine Möglichkeit haben soll, sich nicht nur in ,Linz ist los‘ zu präsentieren. Danke noch einmal. Ich bin auch dankbar dafür, wenn der Antrag in den Ausschuss kommt. Dann können wir darüber diskutieren und klarstellen, wie weit die Pläne entwickelt sind und wie es weitergeht. Danke sehr.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Kultur und Tourismus und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Kultur und Tourismus wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Grininger, MSc berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag R 10 Fernbusbahnhof für Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Prag, Berlin, Paris und viele weitere europäische Städte lassen sich von Linz aus kostengünstig mit Fernbussen entdecken. Derzeit machen knapp 20 verschiedene AnbieterInnen in unserer Stadt Station, und es werden jährlich mehr. Da es bis heute keinen zentralen Busbahnhof gibt, sind die Haltestellen der Busse im Stadtgebiet leider verteilt. Einige Linien lassen ihre Fahrgäste beim Wissensturm ein- und aussteigen, andere in der Industriezeile. Wir sind davon überzeugt, dass es eine Lösung braucht, z.B. einen zentralen Busbahnhof. Als erster Schritt sollte eine Standortanalyse beauftragt werden, denn es stellt sich die Frage, wo der beste Platz ist, gerade auch zum Schutz der AnrainerInnen aber auch für die TouristInnen, welche unsere schöne Stadt bereisen wollen. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung und auf eine baldige Diskussion der Ergebnisse im Ausschuss. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Mitglieder des Stadtsenates werden ersucht, eine Untersuchung für einen Fernbusbahnhof in Linz in Auftrag zu geben. Diese Untersuchung soll jedenfalls verschiedene Standorte in Linz überprüfen und ein Finanzierungsmodel beinhalten. Die Ergebnisse sollen im Ausschuss für Infrastruktur beraten werden.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Kollege Grininger, die Forderung nach einem Busterminal ist nachvollziehbar und plausibel. Die Abteilung Verkehrsplanung hat allerdings bereits im Vorfeld mehrere Standorte für den Fernbusbahnhof geprüft. Als einen optimalen Standort wurde der Bereich des ehemaligen Postareals am Bahnhof gefunden. Dieses Areal wird durch die freiheitliche Fraktion unterstützt. Es hat bereits intensive Gespräche mit Stadtrat Hein beziehungsweise einem Projektentwickler gegeben. Es soll auch einen Architekturwettbewerb geben, in welchem dieser Busterminal als wichtige Planungsvorgabe vorgesehen ist. In diesem Fall ist es leider so, dass die Untersuchung bereits stattgefunden hat, die Sache im Laufen ist, und daher der Antrag obsolet ist. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Grininger, MSc: „Eine Prüfung durch die Verkehrsplanung sehe ich nicht als transparentes Konzept und Standortanalyse. Wir haben im Ausschuss bis jetzt nichts davon gehört. Es müssten erst einmal die Kriterien festgelegt werden und wie das geprüft worden ist. Ich erwarte mir schon Transparenz. Aber gut, dass sich Stadtrat Hein gerne der Diskussion verschließt, das haben wir heute schon beim Urfahrmarktgelände gehört. Ich hoffe, dass dieses Konzept bald einmal im Ausschuss beraten wird und hoffe trotzdem auf die Zustimmung der anderen Fraktionen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Schmid berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag R 11 Naturnahe Begrünung – erhöht die Vielfalt und senkt die Kosten und führt aus: „Werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzter Herr Bürgermeister, in diesem Antrag geht es um naturnahe Begrünung. Es geht um eine Stärkung beziehungsweise Erhöhung der Vielfalt in der Stadt bei gleichzeitiger Kostensenkung. Es ist also eine ‚Win-Win-Situation‘ für Natur und Stadt. Der Verlust der Biodiversität - das ist vom Bundesministerium für lebenswertes Österreich bestätigt - zählt zu einer der größten globalen Umweltbedrohungen. Auch wenn Österreich noch eine große biologische Vielfalt aufweist, ist auch hier ein Artenrückgang zu verzeichnen. Städte gehören, wie viele vielleicht nicht vermuten, zu den artenreichsten und vielfältigsten Ökosystemen unserer Kulturlandschaft. Auch Linz zeichnet sich durch eine große Artenvielfalt aus. Wir haben die Naturkundliche Station, die sich um den Erhalt der Arten und Biotope im Stadtgebiet kümmert. Sie hat in den letzten Jahren breitgefächerte Grundlagenforschung betrieben und den Artenreichtum der Stadt sehr gut belegt. Gleichzeitig ist es aber so, dass Städte vor sehr großen Herausforderungen stehen, was auch für Linz zutrifft. Zunehmende Urbanisierung und vermehrte Flächenversiegelung bringen einen vermehrten Verdichtungsdruck mit sich, wie wir heute schon gesehen haben. Daraus erwächst beim Erhalt beziehungsweise der Verbesserung der Biodiversität eine sehr große Verantwortung. In der Stadt wirken nahezu alle Aktivitäten direkt oder indirekt auf die biologische Vielfalt. Jede neue Straße, jede Stadtentwicklungsmaßnahme hat direkte Auswirkungen auf die Bodenvegetation und das Mikroklima. Daher braucht es neue Strukturen und Maßnahmen. Diese Umstellung auf naturnahe Begrünung ist für uns so ein Schritt. Die Stadt hat eine Vielzahl von Grünanlagen. In der Erhaltung und auch der Verbesserung der Artenvielfalt, in Form einer stufenweisen Umstellung dieser Grünflächen auf eine naturnahe Bepflanzung, liegt ein ganz großes Potential. Es ist klar, dass das nicht von heute auf morgen passieren indem man diese Grünflächen stufenweise auf eine naturnahe Bepflanzung umstellt, sondern nur Schritt für Schritt. Was heißt naturnahe Begrünung, naturnahe Bepflanzung? Die Natur dient als Vorbild, ihr wird bewusst Platz eingeräumt. Ihre Potentiale im urbanen Raum werden erkannt und genutzt und es wird im Einklang mit der Natur gearbeitet und immer wieder auf die Eigenheiten des Standortes Rücksicht genommen. Es werden vor allem heimische und artgerechte Pflanzen und Samen verwendet was impliziert, dass auf Pestizide zu verzichten ist. Wie gesagt, das geht nicht von heute auf morgen. Als Grundlage sollten unsere Grünanlagen einmal mit ExpertInnen angeschaut werden. Ich glaube, man kann sie in verschiedene Kategorien von Flächen einteilen. Ich denke, es gibt Flächen, wo man mit der Umgestaltung auf naturnahe Begrünung sehr schnell beginnen kann - Flächen, die Zwischenflächen sind, so kleine Flächen, bei denen es niemand stört, sich dann den Standort und die Beschaffenheit anschaut. Je nachdem wählt man dann die Bepflanzung. Außerdem gibt es dann wahrscheinlich Flächen, die man teilweise umgestalten kann. Es ist wahrscheinlich notwendig, bestimmte Flächen zu Schauflächen bzw. Vorzeigeflächen umzugestalten und der Bevölkerung vor Augen zu führen und zu erklären, wie das ausschauen kann. Bei dieser Umgestaltung ist es ganz, ganz wichtig, die Bevölkerung mitzunehmen und Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Grünnahe Bepflanzung sieht anders aus, als das, was wir gewohnt sind. Das bricht unsere gängigen Vorstellungen von Design und Ästhetik ein bisschen auf. Darum ist es gut, wirklich ganz bewusst Bilder zu produzieren und die Bevölkerung mit einzubinden und ihnen zu zeigen, wie das ausschaut und welchen Sinn das macht. Ich kann beruhigen, dass keine wilden Flächen wachsen. Das kann manchmal sein. Vielleicht kann an bestimmten Plätzen wilder Wuchs Sinn machen, aber da geht es um Wildblumenwiesen und um Wildstaudenhecken. Je nach Standort muss man sich das gut anschauen und dann dementsprechend, wie es passt, umsetzen. Das Gute daran ist, dass so eine Umstellung unterschiedlichen Nutzen für die Stadt hat. Es gibt einerseits den Umweltnutzen, naturnahe Begrünung schafft viel, viel Lebensraum, nicht nur für die verschiedenen Pflanzen, die wachsen können, sondern auch für Wildblumen, Schmetterlinge, verschiedenste Insektenarten und verschiedenste Kleinlebewesen. Das hat direkte positive Auswirkungen auf die Biodiversität, ist eine wichtige Maßnahme für einen bioklimatischen Ausgleichsraum und wirkt der Erwärmung der Stadt entgegen. Der Kostennutzenfaktor für die Stadt ist eine ganz interessante Geschichte. Naturnahe Begrünung schafft tatsächlich einen erheblichen Kostenvorteil. Einerseits nutzt man die Selbstregulierungsvorgänge der Natur bei der Pflege und beim Erhalt der Flächen. Langfristig gesehen, wird das weniger arbeits- und kostenintensiv. Die heimischen Arten sind immer angepasster, widerstandsfähiger, robuster, krankheitsresistenter und benötigen weniger Bewässerung und keinen Pflanzenschutz. Ich habe eine Auflistung aus Rankweil. Rankweil ist eine Gemeinde in Vorarlberg, die das schon umgesetzt hat. Ich habe vor kurzem den ÖVP-Bürgermeister kennenlernen dürfen. Ich empfehle sehr, sich das einmal anzuschauen. Der Bürgermeister hat mir eine Kostenaufstellung geschickt, die sehr deutlich zeigt, dass das tatsächlich Kosten reduziert. Zum Beispiel kostet ein Quadratmeter Zierrasen jährlich 11,20 Euro im Vergleich zu einer Wildblumenwiese mit 5,70 Euro. Noch deutlicher ist es bei Wildstaudenbeeten. Dabei geht es bei einer Anschaffung von 100 Stauden mit den Unterhaltskosten jährlich um 4470 Euro im Vergleich zu Wildstauden um 1460 Euro. Daraus kann man tatsächlich massive Kosteneinsparungen lukrieren. Der Bürgermeister hat dann noch gesagt - das war auch sehr interessant –, dass es zuerst natürlich Widerstände gegeben hat. Solche Flächen stehen erst nach drei Jahren sozusagen in voller Pracht und Blüte. Interessanterweise hat es einen Blumenschmuckwettbewerb gegeben, an dem Rankweil nicht mitgemacht hat, weil es keinen klassischen Blumenschmuck hat. Rankweil wurde aber eingereicht und hat sogar den zweiten Platz gemacht. In voller Pracht schaut das sehr gut aus. Weiters hat es natürlich noch einen sozialen Nutzen. Wir kennen das und das ist durch Studien belegt. Eine Grünfläche, die Rasen und schöne Blumen hat, ist schön, aber wohl fühlen tut man sich dort, wo es wirklich eher sehr natürlich und sehr naturnahe bepflanzt ist. Das bedeutet dann noch vielmehr Balsam und Erholung für die Seele. Ich glaube, naturnahe gestaltete Flächen können für eine zukunftsorientierte Gemeinde stehen. Es gibt gute Erfahrungen aus deutschen Städten und wie gesagt, auch aus Rankweil. Es gibt schon genug Expertisen darüber, wie man das umsetzen kann. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für städtische Parkanlagen, Gärten und Grünflächen zuständige Stadtsenatsmitglied wird beauftragt, unter Einbindung der Naturkundlichen Station und in Zusammenarbeit mit ExpertInnen ein Konzept für eine naturnahe Bepflanzung der städtischen Grünflächen zu entwickeln und Maßnahmen für eine schrittweise Umsetzung zu erarbeiten. Wichtig dabei ist eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Einbindung der Bevölkerung, um die Akzeptanz des Projektes zu erhöhen und die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. In einem ersten Schritt werden beschilderte Schauflächen im Zentrum (z.B. ein Beet am Hauptplatz, Flächen in zentral gelegenen Parkanlagen) errichtet.‘ Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich bitte um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, immer mehr Lebewesen aus fremden Lebensräumen bürgern sich dauerhaft bei uns ein. Dieser Prozess der grenzenlosen Verbreitung wird von Menschen aktiv beeinflusst und beschleunigt. Seit dem Beginn globaler Verkehrswege werden diese von fremden Arten ungehindert genutzt. Vor allem Bahnhöfe und Häfen zählen zu beliebten Ausbreitungszentren. Manche Neubürger wurden eingeschleppt, andere wurden gezielt hereingeholt und jetzt wird man sie nicht mehr los. Wenn fremde Organismen in neue Lebensräume einfallen, gerät so manches Ökosystem ins Straucheln. Häufig werden Mitbewohner und Nachbarn gestört, die ursprüngliche Lebensgemeinschaft gerät aus dem Gleichgewicht. Viele eingewanderte Arten finden im neu eroberten Territorium ideale Lebensbedingungen. Sie vermehren sich schnell, breiten sich unkontrolliert aus und drohen die heimischen Arten zu verdrängen. Einige verursachen große wirtschaftliche Schäden. Wissenschaftler sehen auch große Kosten auf das Gesundheitssystem zukommen. Zollbehörden führen einen verzweifelten Kampf gegen die Eindringlinge aus Übersee. Andere Neubürger sind hingegen erwünscht und kaum noch als solche zu erkennen. Bei der Abwägung muss man immer der Tatsache ins Auge sehen. Invasoren wird man nicht mehr los, zu groß wären die Anstrengungen und der damit verbundene finanzielle Aufwand. Bei der Frage um einen Aufenthalt muss daher berücksichtigt werden, dass Lebensräume immer schon durch einen Milliarden Jahre alten Prozess der Evolution gekennzeichnet wurden. Auf der anderen Seite muss das menschlich geförderte und unterstützte Eindringen von fremden Arten genau untersucht und deren Folgen kritisch abgeschätzt werden. Daher gibt es von uns ein klares Bekenntnis zu heimischen Arten. Es freut mich, dass dieser Prozess in den Linzer Parks bereits eingeleitet wurde. Wenn man sich bei den Gärten erkundigt, wurde dieser Prozess bereits gestartet. Wir werden aus diesem Grund diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrte Damen und Herren, zum einen möchte ich das Bemühen der Antragstellerin würdigen. Es wurde wirklich sehr engagiert vorgetragen und argumentiert und ich finde es sehr positiv, dass man sich in dieser Tiefe mit einem Thema auseinander setzt. Daher ist es zweifelsohne ein wertvoller Beitrag zur heutigen Debatte. Ich möchte aber aus Ressortsicht ein paar Dinge klarstellen. Es ist nicht so, dass wir in Linz keine naturnahe Begrünung hätten. Wir haben bereits viele Flächen in der beschriebenen Art und Weise z.B. Blumenwiesen. Aus Gründen der Pflege und Sauberkeit im Zentrum sind diese natürlich in Bereichen, wo wir keine stark frequentierten Parkflächen haben. Wenn man durch die Innenstadt geht, fällt das daher vielleicht weniger auf. Solche naturnahen Flächen gibt es am Stadtrand oder in weniger exponierten Bereichen. Das heißt also unterm Strich, dass wir diese naturnahe Begrünung haben. Wir werden sie schrittweise ausbauen. Es ist allerdings schon auch eine Ressourcenfrage. Blumenwiesen muss man nur ein- oder zweimal im Jahr mähen, in anderen Bereichen, besteht zum Teil schon ein erhöhter Pflegeaufwand. Das bedeutet, dass es eine Ressourcenfrage ist. Ich bin grundsätzlich nicht gegen diesen Antrag. Aber vor dem Hintergrund der Ressourcen werde ich meiner Fraktion vorschlagen, diesem Antrag so nicht zuzustimmen. Ich kann aber der Antragstellerin versichern, dass wir den Weg der naturnahen Begrünung in Zukunft, so wie wir ihn jetzt schon gehen, weiter fortsetzen und noch ausbauen werden.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Schmid: „Ich möchte zu den Pflanzen nur ganz kurz sagen, dass die Integration in der Pflanzenwelt natürlich sehr gut funktioniert. Wir sind sehr froh über ausländische Pflanzen, wie zum Beispiel Erdäpfel und Tomaten. Mehr dazu nicht. (Heiterkeit) Ich habe gesehen, dass es schon einige Flächen gibt. Ich freue mich, wenn das weiter gemacht würde. Es würde mich noch viel mehr freuen, wenn wir das wirklich noch viel intensiver mit einem Konzept und mit Experten und Expertinnen machen würden. Ich hoffe trotzdem noch auf Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Seeber berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag R 12 Andreas Hofer-Park: externe ExpertInnen prüfen Alternativen für geplante Tiefgarage und führt aus: „Vielen Dank, Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, ich darf über einen Antrag referieren, von dem ich weiß, das definitiv nicht daran gearbeitet wird. Ich möchte die Fakten ganz kurz auflisten. Zuerst einmal gibt es den Wunsch eines Baukonzerns zur Errichtung einer Tiefgarage mitten im Wohngebiet unter dem Andreas Hofer-Platz. Es gibt eine Unterstützung des Bürgermeisters und durch Stadtrat Hein. Wie man der Presse entnehmen kann, gibt es nicht nur die Unterstützung, sondern es soll eine Anregung zu diesem Bauprojekt an diesem Ort gekommen sein. Andererseits haben wir eine Reihe von beunruhigten Menschen, eine Bürgerinitiative, die aufgrund dieser geplanten Eingriffe die Suche nach alternativen Standorten wünscht. Von mir und von vielen anderen auch wird das Verhalten der Entscheidungsträger tatsächlich so interpretiert, dass man besorgte PilgerInnen eher in das Eck von Querulanten schieben möchte. Weil das so im Raum steht oder so wahrgenommen wird, möchte ich noch einmal zusammenfassen, was gegen dieses Projekt spricht. Vielleicht ist doch eine gewisse Kehrtwende oder ein Einbeziehen dieser Argumente möglich, um ein sinnvolles Projekt umzusetzen. In erster Linie geht es um den Verlust von Lebensraum und Wohnqualität für 6000 BewohnerInnen, die ohnehin schon unter einem schlechten Grünraum leiden. Es wird ein Eingriff in alten Baumbestand erfolgen und die Zerstörung eines naturnahen Spielplatzes. Dieser wird natürlich später wieder aufgebaut, aber sicher nicht so, wie er heute vor Ort ist. Das heißt, 6000 Menschen werden später veränderte unattraktive Verhältnisse vorfinden. Das ist natürlich nicht zu unterstützen. Es gibt ein magistratsinternes Naturschutzgutachten, das sich definitiv gegen diese Tiefgarage an diesem Standort ausspricht und es gibt einen eindeutigen Widerspruch zum Örtlichen Entwicklungskonzept. Da wird nämlich davon gesprochen, dass aufgrund der aktuell hohen Bebauungsdichte und der schlechten Durchgrünung vor Ort eine Verbesserung der Wohnumfeldqualität in diesem Viertel zu erreichen ist. Es ist erwiesen, dass infolge von Tiefgaragenprojekten definitiv eine Verkehrszunahme zu erwarten ist. Die Zufahrten sollen in einer heute verkehrsberuhigten Zone erfolgen, und das mitten in einem Wohngebiet. Hier leben Kinder. Wenn man in dieser Gegend einen Kreis dreht - ich laufe da oft vorbei und bin selbst oft in diesem Park – sind dort Kinder, die nicht nur den Park an sich sondern auch den Gehsteig benützen. Sie fahren mit Rädern und Skatern und natürlich sich auch Mütter mit Kinderwägen unterwegs. Bei diesen Zu- und Ausfahrten werden sie letztendlich gestört. Ich kann mir aus reinen Sicherheitsüberlegungen heraus vorstellen, dass sich die Menschen aus diesem Bereich eher zurückziehen und diesen nicht mehr so nützen können, wie er heute genützt wird. Man muss sich doch die Frage stellen, welchen Bedarf es gibt, Herr Bürgermeister. Wenn ich die Frage nach dem Bedarf stelle, dann stelle ich natürlich auch die Frage nach dem Nutzen. In erstere Linie geht es hier definitiv um einen ökonomischen Nutzen. Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe, sollen zwei Drittel der Parkplätze für den Eigenbedarf der Firma Swietelsky genutzt werden. Ein Drittel der Parkplätze stellen eine 1a-Park-and-ride-Anlage mitten in zentraler Lage dar , die sich sehr gut vermarkten lassen. Aktuell gibt es in diesem Gebiet - da hat sich die Bürgerinitiative schlau gemacht und ich habe mir die Situation vor Ort angesehen - definitiven Parkplatzüberfluss. Es gibt eine Reihe von Tiefgaragen, wo Swietelsky Parkplätze anmietet. Wenn eine Tiefgarage oder ein Garagenprojekt gebaut wird, kann man davon ausgehen, dass noch weniger Bedarf der BewohnerInnen vorhanden sein wird. Dann gibt es in anderen Bereichen ohnehin freie Parkplätze, die nicht mehr genützt werden. Als letzten Punkt - ich sehe diese sechs Punkte nicht als Reihenfolge, sondern als Wertung – sage ich, dass es sich hier letztendlich tatsächlich um eine Art Enteignung handelt, um einen stillen Verkauf von Gemeineigentum. Das heißt, auf öffentlichem Grund werden privatwirtschaftliche Werte geschaffen und letztendlich künftige Einnahmen für ein Wirtschaftsunternehmen. Der Nutzen für Linz ist nicht nachweisbar oder bis jetzt nicht nachgewiesen worden. Dafür stehen wir definitiv nicht. Wir werden uns diesem Projekt an diesem Standort ganz klar weiterhin entgegenstellen. Das werden nicht nur wir machen, sondern es gibt auch genug andere, die das tun. Wir werden federführend mit dabei sein. Uns und der Bürgerinitiative geht es nicht darum, eine Tiefgarage zu verhindern. Hier geht es darum, eine Tiefgarage unter einem Park, unter einer Freizeiteinrichtung zu errichten. Letztendlich geht es immer nur um eine Frage: Gibt es keine Möglichkeit, zum Wohle der Gemeinschaft und nicht zum Wohle einer Partei, also zum Wohle der Wirtschaft und zum Wohle der Linzerinnen und Linzer und der BewohnerInnen vor Ort Alternativen zu finden? Ich ersuche alle Fraktionen, noch einmal über ihre Position nachzudenken und für dieses Projekt eine ernsthafte Alternative zu suchen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz fordert Bürgermeister Luger und Stadtrat Hein auf, von der Zustimmung zum Bau einer Tiefgarage unter dem Andreas-Hofer-Park Abstand zu nehmen und eine fundierte Untersuchung durch unabhängige, externe Expertinnen von Alternativen beziehungsweise Ersatzstandorten für KFZ-Stellplätze in Auftrag zu geben. Der Verlauf und die Ergebnisse der Untersuchung sind den Gemeinderätinnen der Stadt Linz und den Vertreterinnen der Bürgerinneninitiative ‚Rettet den Andreas Hofer-Park‘ zu übermitteln und transparent darzustellen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können sich denken, dass wir bei diesem Antrag dabei sind. Das ist ein wichtiger Antrag. Die Stadt macht es der Firma Swietelsky ganz eindeutig viel zu leicht. Weil aber schon in den letzten Monaten klar war, dass Alternativen nicht ernsthaft gesucht werden und um auf anderem Weg sozusagen zu Beweismaterial zu kommen, habe ich selbst so eine Alternative bestellt. Dabei kommt in Wirklichkeit heraus, dass so eine alternative Garage ganz einfach ist. Ein Eckgrundstück war schon die ganze Zeit im Gespräch. In der Hafnerstraße-Brucknerstraße besitzt Swietelsky ein relativ großes Grundstück. Da kann unter den Straßen jeweils erweitert werden, mit dem Gewinn, dass bei lockerer Aufteilung insgesamt 90 Stellplätze entstehen. Also nicht nur sieben, wie Swietelsky behauptet hat, sondern 90 Stellplätze plus zehn für kleine Autos plus 30 Fahrräder bei zwei Stock. Das ist das, was laut Grundwasser usw. geht. Das ist eine fette, tolle Garage, die technisch leicht, ohne Schaden für den Park, für die Stadt und die Anrainer umzusetzen ist. Jetzt werden ein paar Schlaue sagen, dass dort unten Leitungen sind. Leitungen sind überall in jeder Straße. Es ist an der Tagesordnung, dass solche Leitungen verlegt werden. Ich sehe keine Sekunde ein, warum das überhaupt ein Argument sein sollte. Swietelsky ist ein Konzern, der in Wirklichkeit mehrere Milliarden Umsatz macht, 40 Millionen Euro Reingewinn. Wenn dort die Garage unter der Straße ein Stück teurer ist, weil Leitungen zu verlegen sind, dann hält sich mein Mitleid in Wirklichkeit in Grenzen. Es ist nicht einzusehen, dass diese Tiefgarage unter dem Park entstehen soll, um billiger zu sein. Das ist Unfug sondergleichen. Es geht nicht, dass Swietelsky auf Kosten der Bevölkerung eine billige Garage baut. Ich habe das schon beim Budgetgemeinderat gesagt. Wenn ich Swietelsky wäre, würde ich auch auf die Idee kommen, dort im Park zu bauen. Dort ist das natürlich super - offene Baustelle, Grube, viel Platz, Baustelleneinrichtung, alles kein Problem, super. Aber wir als Stadt müssen sagen, dass das nicht geht. Dieser Park ist tabu. Ihr müsst euch anstrengen, die Garage woanders zu bauen. Darum habe ich das bestellt, das ist die Beweisführung. Ich habe das heute ausgedruckt, jeder kann das haben. Diese Garage hat 90 Stellplätze plus zehn für kleine Autos plus 30 für Fahrräder. Das ist in Wirklichkeit so einfach.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es wurden jetzt zahlreiche Studien, Expertenmeinungen und Expertisen zitiert. Ich bin der Meinung, die Politik hat die Aufgabe, Entscheidungen zu treffen. Entscheidungen im Sinne eines Bauwerbers, Entscheidungen im Sinne einer Bürgerinitiative, sprich, zuhören, Expertisen wahrnehmen und dann entscheiden und nicht durch weitere Expertenmeinungen, bis es für alle die richtige Expertenmeinung gibt, zuwarten und hinausschieben. Daher wird sich unsere Fraktion bei diesem Antrag enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, bei dieser Angelegenheit wurden natürlich einige emotionale Vergröberungen vorgenommen. Es wird hier immer davon gesprochen und der interessierten und vielleicht etwas ängstlichen Bevölkerung unterschoben, dass sich die geplante Tiefgarage unter einem Park befinden soll. Natürlich heißt die ganze Fläche Andreas Hofer-Platz und Andreas Hofer-Park, aber genau gesehen, ist die mittlere Fläche eine Wiesenfläche mit einem einzigen Baum. Seitlich direkt am Platz ist eine einreihige Allee angelegt. Es geht nicht darum, etwas mit dem Verlust der Bäume zu unternehmen oder zu bauen, sondern auf der Freifläche dazwischen zu bauen. Es wurde gesagt, dass dann der Kinderspielplatz nicht mehr in dieser Form vorhanden sein wird. Im Gegenteil, er wird in dieser Form vorhanden sein. Aus diesen Äußerungen merken Sie schon, dass das Projekt eigentlich sehr genau und sehr langfristig beobachtet und entwickelt wurde. Die Firma Swietelsky ist eine alt eingesessene Firma, die sich im Bereich für Westösterreich sesshaft gemacht hat. Sie steht ein bisschen unter dem Druck der Zentrale in Wien, diese nicht mehr besonders weiter entwickelbaren Standorte nach Wien zu verlegen. Es ist durchaus im Interesse der Stadt Linz, diesen Partner, der für die Wirtschaftskraft der Stadt durchaus wichtig ist, zu halten. Die Firma Swietelsky hat zurzeit etwa 70 Fahrzeuge bzw. Dienstwagen auf allen Freiflächen, Gartenflächen und Wohnbau gewidmeten Flächen, unterzubringen, in der Umgebung im selben Viertel. Es wird nicht daran gedacht, die Zahl der Mitarbeiter zu erhöhen. Das heißt, es handelt sich immer um die gleiche Anzahl von PKW. Nachdem die verschiedenen angemieteten Flächen in Folge der geplanten Wohnbebauung usw. jederzeit verloren gehen können, hat sich die Firma Swietelsky - das wurde nachgeprüft - um mehrere Standorte bemüht. Ich glaube, es wurden gegenüber der Bürgerplattform sechs oder sieben Standorte dokumentiert. Die geplanten Standorte wären nicht so schlecht gewesen, aber sie sind einfach gescheitert. Daher blieb als letzte Idee übrig, diese Garage unter der Wiesenfläche in der Mitte des Andreas Hofer-Parks unterzubringen - mit entsprechendem Abstand der Tiefwände von den Wurzelballen der bestehenden Bäume, von denen derzeit schon einige fehlen, die aber nachgepflanzt werden sollen. Auf der Ausfahrt dieser Garage soll der Spielhügel für die Kinder verbessert wieder errichtet werden. Der Gewinn für die Stadt Linz wäre darin zu sehen, dass dort eine Brunnenanlage und ein öffentliches WC eingeplant werden, wo bis jetzt nichts vorhanden war. Jedenfalls könnten die Autos dort bleiben. Die Frage ist, was mit den frei werdenden Flächen geschieht. Der Firmenstandort wäre gesichert. Gestern tauchte auf der Bürgerplattform - die behauptet, es wären zu wenig alternative Standorte untersucht worden, was nicht stimmt - ein Projekt auf, das davon ausgeht, dass man diese Tiefgarage mit etwa gleicher Größe - ich habe vergessen zu erwähnen, dass 20 Garagenparkplätze für die Anrainer oder interessierten Mieter zur Verfügung gestellt würden, weil 90 unterzubringen wären - in der Nähe unter dem Haus der Firma und dem Eckgrundstück untergebracht werden könnte. Es wurde gesagt, dass man die Installationen, die nicht billig sind, in den Straßen von Linz beseitigen könnte. Ein weiteres Problem, das man den Bürgern vielleicht zu wenig vorgestellt hat ist, dass die Vorgärten, die dort in einer sehr mustergültigen Stadtplanung aus dem Jahr 1896 eingeplant und eingetragen sind, alle draufgehen würden. Man müsste mit den Baumaßnahmen direkt an die Häuser gehen. Die Vorgärten würden wahrscheinlich langfristig zerstört. Das heißt, das Viertel würde sich unangenehm verändern. Aus diesem und aus dem technischem Grund und aus der Überzeugung heraus, dass jetzt zwei, drei oder mehr Jahre überlegt und geplant wurde, was man besser machen könnte, glaube ich, dass man hier nicht weiter sagen soll ,unter einem Park‘, sondern zwischen dem Park oder zwischen einer Allee, einem Kinderspielplatz und einer Spielwiese soll diese Garage untergebracht werden. Ich glaube, dass insgesamt die Wohnqualität in diesem Viertel nicht leiden wird. Es sei denn - da ist ein Fragezeichen -, wie wir den einströmenden Verkehr mit entsprechenden Parkverboten oder ähnlichen Dingen bremsen, zumindest hemmen oder reduzieren können. Das wäre ein wichtiges Argument. Die Autos wären von der Oberfläche verschwunden und die Lebensqualität im so genannten Andreas Hofer-Viertel wäre wieder sehr gut hergestellt. Daher sind wir für dieses Projekt und gegen den Antrag, hier weiter zu prüfen. Wir werden uns daher der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich habe eigentlich nicht vorgehabt, mich jetzt zu Wort zu melden, weil Bernhard Seeber und Lorenz Potočnik aus meiner Sicht alles - worum es geht, erklärt haben. Aber ich halte es einfach nicht aus. Es kommen Argumente, die fast witzig sind. Mein Lieblingsargument war das, dass der größte Gewinn für die Stadt eine öffentliche WC-Anlage und eine Brunnenanlage ist. Meines Wissens, war weder ein öffentliches WC, noch ein öffentlicher Brunnen jemals ein Gewinn, sondern in jedem städtischen Budget eine enorme Kostenstelle. Wenn ich das richtig im Kopf habe, gibt es sogar einen Beschluss des Gemeinderates, sich auf die Suche nach öffentlichen Brunnenanlagen zu machen, die man jetzt zusperrt, weil sie so teuer kommen und der Stadt schwer auf der Tasche liegen. Herr Kleinhanns, in einem gebe ich Ihnen sogar Recht. Man muss tatsächlich damit aufhören, von einer Tiefgarage unter dem Park zu sprechen. Es gibt nie einen Park auf einer Tiefgarage. Man muss sich nur anschauen, was an den Beispielen, die jetzt so hoch gelobt werden, tatsächlich ist. Schauen wir uns den City-Park an, wie großartig das ist und welch überwältigender Baumbestand vorhanden ist. Das wird nie funktionieren. Ich kann auf einer Tiefgarage nie eine große üppige Grünanlage bauen. Das ist schlichtweg nicht möglich. Ich bin ganz bei Ihnen, dass wir endlich mit dem Schmähführen aufhören und nicht mehr von einer Tiefgarage unter dem Park reden sollen, sondern das auf den Punkt bringen und davon reden sollen, was es wirklich ist - eine Tiefgarage, statt eines Parks. Die Argumente, die aufgezählt werden, dass man die Firma Swietelsky vor dem Ruin bewahren und diese Tiefgarage bauen muss, weil sonst gar nichts mehr geht, sind doch absurd. Für mich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, im Interesse eines Privaten eine öffentliche Grünanlage zu opfern. Das ist für mich alles nicht nachvollziehbar. Die Argumente, die herangezogen werden, sind hanebüchen, es tut mir Leid. Es kann nur ein Grundprinzip geben. Es darf nicht sein, dass private Interessen denen der Öffentlichkeit übergeordnet werden. Und es kann schon gar nicht sein, dass man zu Gunsten eines Privaten eine öffentliche Grünanlage für eine Tiefgarage opfert. Die Tiefgarage ist eine weitere Verkehrsquelle. Sie dann noch als Umweltwunder hinzustellen, das zu weniger Verkehr führt, das hält man wirklich schwer aus. Es darf nicht wahr sein, dass man als Stadt allen Ernstes die Interessen eines Privaten über die der Öffentlichkeit stellt und eine öffentliche Grünanlage einer Tiefgarage opfert.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, irgendwie habe ich ein Déjà-vu. Ich glaube, wir haben vor ein paar Stunden ein Thema diskutiert. Dabei ging es auch ums Parken, um den Verkehr und wie man einen Standort absichern kann. Interessanterweise sind die Argumente, die gerade ein paar Tagesordnungspunkte vorher gebracht worden sind, jetzt völlig anders. Jetzt ist eine Tiefgarage im Zentrum keine Verkehrsquelle mehr, jetzt muss man keinen Druck mehr auf irgendwelche Pendler und Umlandgemeinden usw. ausüben. Jetzt ist es auf einmal nicht mehr ungerecht, dass Einzelne ein öffentliches Gut nutzen können, während andere das nicht können. Das ist jetzt alles nicht mehr der Fall. Jetzt wird die Großartigkeit einer Tiefgarage unter einem öffentlichen Park schamanistisch beschworen. Ich mache es mir hier als Wirtschaftsreferent überhaupt nicht leicht, aber man muss die Dinge schon differenzierter betrachten. Ja, ich bin voll dafür, dass man das Unternehmen unterstützt, nicht nur Swietelsky, sondern alle Unternehmen in Linz. Du nickst. Ich kann dir fünf andere Beispiele aus dem Hafenviertel sagen, wo genau diese Maßnahmen, die heute schon diskutiert worden sind, zu einem Riesenproblem führen, weil die Firmen dort keine Parkplätze mehr haben. Sie drohen damit, dass sie bald abwandern werden. Jetzt weiß ich nicht genau, was wir denen anbieten, vielleicht auch eine Tiefgarage unter einem öffentlichen Park oder wie machen wir das jetzt? Darum sollten wir schleunigst damit aufhören zu sagen, dass wir keine Reform der Parkraumbewirtschaftung brauchen und Überlegungen, wie wir das lösen können, sondern wir sollten wirklich zu einem ganzheitlichen Konzept kommen. Das ist ganz deutlich und wird bei dieser Debatte und bei der Debatte davor einmal mehr deutlich. Zu dieser Sache selbst habe ich immer gesagt, dass man die Firma Swietelsky, so wie jedes andere Unternehmen auch, unterstützen muss, weil es für den Standort wichtig ist. Daher sollte man alle Möglichkeiten prüfen. Ich halte die Möglichkeit, die von dir, Lorenz, angesprochen worden ist, wirklich für eine plausible Möglichkeit. Aus meiner Sicht würde sich hier eine Prüfung tatsächlich sehr, sehr gut eignen. Ich kenne dein Ansinnen schon, warum du eine externe Expertise willst. Man will einen objektiven Befund, keine Frage. Ich halte es für viel einfacher zu sagen, wir haben Experten in der Stadt. Das kann man auch im zuständigen Ausschuss machen und dazu einen Bericht abliefern und diese Möglichkeiten untersuchen. Jetzt sage ich, warum ich beim Andreas Hofer-Park gegen eine Tiefgarage und beim Schillerpark für eine Tiefgarage bin. Man muss hier differenzieren. Hierbei geht es um das Interesse eines Unternehmens, das man vielleicht sogar anders lösen könnte oder geht es um eine Entwicklung eines ganzen Stadtteiles oder eines Wirtschaftszweiges in der Stadt. Wenn ein so großes öffentliches Interesse besteht, dass sich die südliche Landstraße und der Handel an der Landstraße in Zukunft noch positiver entwickeln soll - darüber haben wir schon ein paar Mal diskutiert -, dann wird man darüber nachdenken müssen, ob man nicht ein Interesse dem öffentlichen Interesse unterordnet. Das sehe ich aber beim Andreas Hofer-Platz nicht, weil es durchaus andere plausible Möglichkeiten gibt, die man jedenfalls noch prüfen sollte.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Potočnik: „Günther, du beleidigst meine Intelligenz. Für deine Ausführungen vorhin würde ich mich als Architekt und Denkmalschützer genieren. Das sage ich dir ganz ehrlich. Zu dieser Firmenstandortsicherung: Swietelsky hat vor mehreren Menschen, also vor einer Gruppe, selbst mehrmals zugegeben und gesagt, dass das nicht den Standort sichert. Das ist Fakt. Im Gegenteil, Swietelsky spielt mit dem Gedanken, nach Wien zu gehen. (Zwischenruf) Dieses Argument zieht nicht, das ist ‚Bullshit‘. Das ist wirklich so etwas von daneben. Das ist ein Investitionsobjekt, eine Renditesache und hat nichts mit dem Standort zu tun. Es gäbe in Linz genügend Standorte, wo sich Swietelsky hin verpflanzen könnte. Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Ich ersuche Sie, dass Sie auf Ihre Sprache achten, und nicht jemanden, der anderer Meinung ist, herabsetzen.“ Gemeinderat Potočnik weiter: Einverstanden! Das Dritte ist - das ist viel freundlicher -, dass es morgen ab 16 Uhr ein Fest gibt. Weil die Bürgerinitiative nicht die Gelegenheit hat, möchte ich das noch einmal sagen: Bitte kommen Sie alle und schauen Sie sich das vor Ort an. Haben Sie den Mut, mit den Leuten zu reden. Die werden Ihnen die Argumente liefern. Sie werden sehen, was die Leute wirklich wollen und wie die Situation ist. Das ist nicht dazwischen, sondern genau wie das Eva gesagt hat.“ Gemeinderat Kleinhanns: „Ich wollte nur ganz kurz dem entgegentreten, dass hier private Interessen über öffentliche Interessen gestellt werden. Das könnte sein, ist aber in diesem Fall sicher nicht so gewesen. Ich wollte hier nur auf die sehr lange, genaue und gewissenhafte fachliche Prüfung hinweisen. Wenn unter einer Wiese zwischen zwei Alleereihen, die geschont werden, ein Tiefbauwerk gemacht werden soll, dann ist darüber zu diskutieren. Die Argumente kann man dafür und dagegen abwägen. Das ist in dieser Sache sehr gewissenhaft und erst nach mehreren Vorstößen gelungen. Es wurden erst alle möglichen Argumente herbeigeschafft, die vorher vielleicht nicht bedacht wurden. Wenn dieses aufliegende Projekt, lieber Lorenz, über öffentliches Gut geht, wo die ganze Installation des Viertel – ich weiß jetzt gar nicht genau, wo der Füchselbach unterirdisch durchgeht – zu verlegen ist, dann ist das wirtschaftlich uninteressant. Wenn bei einem Privatgrundstück ein Durchfahrtsrecht missachtet wird und ein Bauwerk darunter gestellt werden soll, dann kann das nicht verwirklicht werden, weil die Baufläche gar nicht im Eigentum steht. Wenn für Radständer usw., die dort jetzt untergebracht sind und für die Haustechnik kein Platz bleibt und wenn die Vorgärten in der Umgebung zerstört werden, dann halte ich das für unklug. In der Abwägung sämtlicher Argumente ist hier der Vorstoß eines Linzer Unternehmens hier möglichst vorteilhaft für die Stadt auch für sich selbst etwas unterzubringen, durchaus sehr objektiv zu werten. Linz ist - wenn nur in kleinen Bereichen - jedenfalls auch ein Teilnutzer dieser Baumaßnahme, die wir uns als Stadt selbst nie leisten könnten. Wir könnten diese Fahrzeuge nie von der Erdoberfläche weg bringen. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Ich habe mich auf meine Rednerliste gesetzt, weil es mir wichtig ist, schon das eine oder andere klarzustellen und aus meiner Sicht darauf zu replizieren. Das erste ist, ich persönlich habe – genauso, wie Herr Stadtrat Hein - alleine, dann gemeinsam mit beiden Seiten mehr als einmal Gespräche geführt. Ich habe in zwei Treffen versucht, alle beteiligten Parteien an einen Tisch zu bringen, um eine Lösung zu erarbeiten. Ich habe mich dazu entschieden, meiner Fraktion vorzuschlagen, dass wir dieses Projekt mittragen, weil es nicht um eine einzelne Firma geht. Es ist vollkommen richtig, dass niemand eine Garantie dafür abgeben kann, ob im konkreten Fall die Firma Swietelsky in einigen Jahren noch an diesem Standort ist. Das kann niemand machen, das ist auch nicht mein Argument. Doch selbst, wenn ein Unternehmen, aus welchen Gründen auch immer, dort absiedelt, bleibt das grundsätzlich ein Büro- und Betriebsstandort. Das ist der eine Zugang, den ich habe. Es geht nicht um eine konkrete Firma, es geht um eine Struktur vor Ort. Dort haben auch noch andere Betriebe ihren Standort und leiden auch unter Parkplatzmangel. Zweite Vorbemerkung, es gab nicht nur diese Gespräche. Schon in meiner Zeit als Planungsstadtrat vom Jahr 2003 bis 2009 bekam ich aus diesem Stadtteil zwei- oder dreimal Unterschriftenlisten von Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch von Unternehmen, mit der Bitte, dass wir eine Tiefgarage errichten sollte. Die Ersuchen wurden damit begründet, dass der Parkplatzdruck hoch sei und man die Grünflächen vor den Häusern nicht verbauen dürfe, wie von Herrn Kollegen Kleinhanns schon erwähnt,. Ich möchte nicht wissen, wie viele dieser Menschen, die in diesen erwähnten sechs Jahren unterschrieben haben, heute gegen ein solches Projekt unterschrieben haben. Bei allen BürgerInnnbefragungen, die wir in der Stadt inzwischen über 25 Jahre kennen, ist in diesem Gebiet eine der höchsten Parkplatzmangelsituationen von ganz Linz feststellbar. Dritte Bemerkung, in diesen Gesprächen mit der Bürgerinitiative wurde eine Position formuliert, die es mir persönlich sehr schwer macht, sie nachzuvollziehen. Herr Mag. Seeber, ich habe die Beteiligten an dieser Bürgerinitiative kein einziges Mal auch nur ansatzweise in irgendeiner Form als Querulanten bezeichnet und auch nicht so empfunden, auch nicht als besondere Widerstandsgeister, sondern als eine Gruppe von Menschen, die ein einziges Ziel hat, dass sich nichts ändern darf. Das wurde auch formuliert, es wurde auch klar ausgesprochen - kein Baum darf fallen, es muss bleiben, wie es ist. Das ist in einer Demokratie eine legitime Position. Für Menschen, die Individualinteressen legitimerweise für sich vor Ort selbst vertreten, ist das sogar eine relativ übliche Verhaltensweise. Als Bürgermeister aber habe ich ein bisschen über diesen Tellerrand zu blicken. Wir haben es den handelnden Führungskräften von Swietelsky in den Gesprächen auch nicht so einfach gemacht, wie mir das von manchen jetzt unterstellt wird. Das halte ich für ziemlich unkorrekt. Diese Standorte sind geprüft worden. Sie sind nicht nur aus Sicht eines Unternehmens, eines Projektbetreibers geprüft, sondern es sind mit einer Reihe von Grundstückseigentümern konkrete Gespräche geführt worden. Die Unterlagen dass es dort zu keiner Zustimmung kommt, sind der Bürgerinitiative übergeben worden, unter dem Sportplatz zu bauen - das war übrigens auch ein Vorschlag der Bürgerinitiative, unter einem Sportplatz ja, beim eigenen Wohnumfeld nein. Die ÖBB-Grundstücke sind nachweislich vom Grundeigentümer ÖBB und werden nicht zur Verfügung gestellt, schlichtweg, weil man auf Werksgelände keine werksfremden Einrichtungen haben möchte. Es sind andere Standorte analysiert worden, bei denen völlig klar ist, dass das eine oder andere technisch lösbar ist, aber diesen Effekt an Mengen an Stellplätzen nicht gebracht hat. Ich habe den Eindruck, dass dieses Projekt, wie es jetzt vorliegt, aus meiner Sicht aus mittragbar ist, sonst würde ich das nicht vorgeschlagen haben. Ein einziger Baum in der Mitte des Spielplatzes ist tatsächlich Opfer dieses Projektes. Dort wird ein solcher großkroniger Baum – das ist das Argument der Bürgerinitiative und der politischen Unterstützer dieser Bewegung - nicht mehr stehen. Dann geht es um sechs Birken, die diesem Projekt zum Opfer fallen würden und die nachgepflanzt werden. Die gesamte Allee ist davon nicht betroffen. Das Argument, dass das eine Lüge sei und es nicht stimmt, halte ich für sehr unkorrekt, weil das sowohl von Mitarbeitern in der Stadt als auch von externen Gutachtern beurteilt worden ist, dass dem nicht so ist. Bis zur Eröffnung des Spielplatzes, habe ich es überhaupt noch nie erlebt, dass es so viel Kritik an einem Spielplatz gegeben hat, wie bei diesem. Bei der Eröffnung, du warst dort, gab es aber heftige Kritik und der Spielplatz zählt zu den am meisten kritisierten Spielplätzen der Stadt. Ich glaube auch bis heute, dass dieser Park nur eine bedingte Aufenthaltsqualität hat. So viele befestigte Gehflächen, wie dort, gibt es in keinem Park und schon gar nicht in einem, der in einem dermaßen dicht verbauten Gebiet liegt. Ich erinnere mich noch, als ich Bürgermeister geworden bin. Ich erhielt 2014 aus diesem Stadtteil Unterschriftenlisten, dass ich das Fußballspielen, vor allem türkischstämmiger Jugendlicher, in diesem Park verhindern möge. Der Park sei eine glatte Fehlkonstruktion, weil die Jugendlichen auf diesen befestigten Flächen, wenn es geregnet hat, Fußballspielen und diese Situation verändert gehört. Ich habe die Situation nicht verändert, weil ich keinen Grund sehe, türkischstämmige Jugendliche, die bei uns Fußballspielen, zu verjagen, zu vertreiben oder ihnen das Leben zu erschweren. Das ist nicht meine Aufgabe. Aber es soll gesagt sein, dass dieser Park in seiner ganzen historischen Kritik in den letzten 15 Jahren zur größten Grünoase, mit der größten Aufenthaltsqualität im innenstädtischen Bereich mutiert ist. In diesem Stadtteil, ist das Wort Parkplatznot bestenfalls aus Schilderungen von benachbarten Stadtgebieten bekannt. Das soll man in einer Analyse beurteilen und davon Abstand nehmen eine Hardcore-Position einzunehmen. Man sollte ein Projekt entwickelt, das die Parkplatzsituation in diesem Gebiet für Unternehmen und Bevölkerung verbessert und gleichzeitig nach einer Bauzeit von einem Jahr - dieser Park wäre für die Bevölkerung tatsächlich ein Jahr nicht benutzbar – den Park in dem über 90 Prozent des Baumbestandes bleiben, neu gestalten. Dann kann man in der Demokratie noch immer dagegen sein. Das ist alles legitim. Aber die Zuspitzung, Ausführungen anderer Kollegen als ,Bullshit‘ zu bezeichnen, diejenigen, die dieses Projekt durchtragen wollen, als ‚Oberbetonierer‘, als unsensibel gegenüber der Bevölkerung, als Lakaien eines Unternehmens zu bezeichnen, halte ich für unkorrekt. Das ist nicht fair, auch wenn man eine andere Meinung vertritt. Ich werde jedenfalls versuchen, nach den Gesprächen, mit der Bürgerinitiative Angebote für die Neugestaltung dieses Parks zu haben. Hier können wir einen Mehrwert schaffen. Ich werde mich heute, so wie in der Vergangenheit auch, bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich halte mich kurz. Ich muss Ihnen aber in dem einen oder anderen Punkt deutlich widersprechen. Es handelt sich um eine komplexe Frage. Ich glaube, das ist unstrittig, darum wird entsprechend lange über dieses Projekt diskutiert. Es wurde noch nicht darüber diskutiert, aber an sich wäre eigentlich der Infrastrukturausschuss bzw. der Planungsausschuss das richtige Gremium. Ich beantrage hiermit eine Zuweisung dieses Antrages. Ich glaube, dass es sehr viele Argumente von Seiten der Freiheitlichen und der SPÖ gibt, warum hier keine Alternative zum Tragen kommen kann. Der Zugang aber, ist ein falscher. Der Zugang sollte meines Erachtens sein, wie man eine Alternative möglich machen kann und nicht, wie man irgendetwas negieren kann. Herr Bürgermeister, Sie und Günther Kleinhanns sagen, man hat alles geprüft. Wenn das so eine komplexe Frage ist und es taucht ein, meines Erachtens, durchaus plausibler Vorschlag z.B. von Lorenz Potočnik auf, dann ist es doch legitim, wichtig und notwendig, dass man diesen detailliert prüft. Ihr schlagt eine externe Prüfung vor. Aus unserer Sicht wäre es gescheiter, eine interne Prüfung vorzunehmen, z.B. wenn es sich um irgendwelche unterirdischen Leitungen, Stromleitungen oder sonst etwas handelt, unter Beiziehung der Linz AG, dass man sich das anschaut. (Zwischenruf) Okay, das ist vielleicht eine schwierige Situation, aber wie kann man das lösen. Vor diesem Hintergrund wäre ich der Ansicht, dass man diese inhaltlich tiefgehende Thematik im Infrastrukturausschuss führen sollte. Danke.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich kenne diesen Vorschlag von Gemeinderat Potočnik nicht. Ich erkläre mich aber durchaus bereit, dass sich unsere Leute vom Tiefbauamt mit der Linz AG dieses Projekt einmal genauer anschauen. Aus diesem Grund brauche ich den Antrag nicht in den Ausschuss zuweisen. Wir werden dann das Ergebnis dieser Prüfung dem Gemeinderat zur Verfügung stellen. Wir können darüber auch im Ausschuss diskutieren, aber ich brauche es nicht zugewiesen haben, weil das im Ausschuss selber eine rein politische Sache ist. Ich glaube nicht, dass wir alle, die in diesem Ausschuss sitzen, die großen Tiefbauexperten sind. Das Endergebnis dieser Prüfung, die ich intern veranlassen werden, werden wir dann vorstellen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Seeber: „Das waren viele Punkte. Ich versuche das für mich oder für uns abschließend noch einmal möglichst umfassend zu betrachten. Punkt 1, ich freue mich, dass die ÖVP ein paar Vorschläge gebracht hat und erste Lebenszeichen in die Richtung setzt, dass man tatsächlich etwas macht und nicht nur in der Öffentlichkeit sagt, dass man gegen dieses Projekt ist. Dafür bedanke ich mich. Den Vorschlag, das im Ausschuss zu besprechen und zuzuweisen, finde ich –angesichts der Drohung, dass man das sonst nicht weiter besprechen möchte - ganz toll. Weil wir schon bei den Drohungen sind, möchte ich gleich auf die FPÖ kommen. Die Drohung der Abwanderung ist natürlich eine feine Sache. Wenn ich sage, ein Unternehmen wandert ab und wir verlieren Einnahmen und der Standorte verliert an Attraktivität, dann ist das natürlich ein Spiel mit der Angst. Wie wir wissen, ist Angst ein extrem starker Motivator. Nur eines kann ich gleich sagen, wir werden uns auf jeden Fall gegen Psychoterror aller wehren. Wenn die Firmen alle weggehen, dann sind wir tot. So stimmt es nämlich nicht. Wenn ich diese Argumentation zulassen würde, müsste ich mich fragen, wo denn die Standortgarantie ist. Wir haben schon gehört, dass es keine geben wird. Was ist denn dann bitte der Nutzen. Herr Bürgermeister hat gemeint, dass wir hier grundsätzlich Parkgaragenplätze brauchen. Möglicherweise ist das so. Wir haben schon angeregt, dass man ein Mobilitätskonzept entwickelt und sich das neutral ansieht, sodass wir das glauben können. Momentan habe ich nur eine Aussage des Herrn Bürgermeisters, dass es einmal irgendwann so gewesen sein soll. Aus heutiger Sicht und nicht nur aus unserer Sicht, sondern auch aus vielen anderen Sichtweisen, ist das so nicht zu bestätigen. Aber wenn schon einmal zwei Aussagen gegeneinander stehen, dann geht es für mich um die Frage, wie wir das demokratiepolitisch sehen. Wollen wir anschaffen oder wollen wir verhandeln und diskutieren. Wenn es unterschiedliche Interessen gibt, dann wäre es aus meiner Sicht sehr wohl die Pflicht der Politik, eine Diskussion zum Interessensausgleich zu zulassen. Ich ersuche Sie, sich ein wenig in diese Richtung zu bewegen. Es liegt nicht daran, dass sich wir oder eine Bürgerinitiative querlegen und Hardcore-Positionen einnehmen. Es geht einzig um die Sache, nicht nur um den Andreas Hofer-Park. Es geht nicht nur um die Frage ,keine Tiefgarage‘. Es ist anerkannt, dass man, wenn man aus irgendwelchen Gründen Parkplätze braucht, z.B. eine Expansion, diese Frage auch in der Öffentlichkeit stellt. Es ist völlig unverständlich, dass man das abdreht, wenn wir sagen, dass das unter dem Park keinen Sinn macht. Noch einmal Richtung FPÖ, das sind doch Taschenspielertricks zu sagen, unter einem Rasen und zwischen den Bäumen, das ist doch gar kein Park. Ich meine, da erklärt man die Leute ja für dumm. Ganz ehrlich gesagt, das kann man so nicht stehen lassen, so geht das nicht. Um vielleicht noch einmal zu Herrn Vizebürgermeister Forsterleitner zurückzukommen. Wir haben doch gehört, die Linzer wollen überhaupt keine weiteren Parkplätze in Linz. Ich habe das heute in einem anderen Zusammenhang gehört. Dann sage ich, okay, aber dafür bauen wir jetzt gleich in einem Wohngebiet die nächste Parkgarage. Wir sind sicherlich nicht gezwungen, ganz Linz mit Parkgaragen zu zubauen. Eines ist klar, je mehr Parkgaragen, desto mehr Verkehr. Wenn wir diese Situation ändern wollen, dann sollten wir zulassen, dass es andere Denkmodelle gibt. Die Antwort, auf mehr Autos mehr Tiefgaragen zu bauen, ist nicht nur aus unserer Sicht, sondern grundsätzlich abzulehnen. Es tut mir Leid, dass wir so nicht weiterkommen. Wenn es zu einer Zuweisung an den Ausschuss kommt, würde mich das sehr freuen. Das ist zumindest einmal eine Richtung, in die man gehen kann. Dann würde die Diskussion hier weitergehen. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass ein Vorschlag von Lorenz Potočnik vielleicht tatsächlich auch eine Zustimmung von Swietelsky finden wird. Man muss das endlich einmal offen und mit dem Ziel des Interessensausgleiches diskutieren. Ich hoffe auf eine Zustimmung, zumindest was die Zuweisung zum Ausschuss betrifft. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Herr Gemeinderat, unabhängig vom Ergebnis bin ich mir sicher, dass die Diskussion weitergeht. In einer Demokratie ist es legitim, die Diskussion weiter zu führen, wenn Anträge keine Mehrheit finden. Damit lebe ich zumindest.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 13 Überprüfung von Zins-Floor-Klauseln in Immobilienleasingverträgen und führt aus: „Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache es kurz. Wir haben eingangs bei der Anfragebeantwortung durch Christian Forsterleitner bereits über dieses Thema gesprochen. Ich habe vernommen, dass es bereits geprüft wurde. Das ist sehr gut. Ich möchte aber trotzdem nahe legen, sich mit einer Prüfung durch magistratseigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zufrieden zu geben. Ich habe recherchiert, dass es nahezu 200 Körperschaften sind, die intern nicht erkannt haben, dass Rückforderungsansprüche bestehen könnten. Ich würde deshalb nahe legen, das mit externen Profis anzuschauen und bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Für alles weitere verweise ich auf den Begründungstext und auf den Antragstext. Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Referent der Stadtregierung wird beauftragt, ehestmöglich für die Überprüfung zumindest aller finanziell maßgeblichen Immobilienleasingverträge, in denen die Stadt Linz Leasingnehmerin ist, auf Rückforderungsansprüche, infolge anfechtbarer Zins-Floor-Klauseln, zu sorgen und gegebenenfalls die entsprechenden Forderungen gerichtlich oder außergerichtlich für die Stadt zurückzufordern. Der zuständige Referent wird beauftragt, dem Finanzausschuss laufend Bericht über die Ergebnisse der Überprüfung und Rückforderung zu erstatten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Kosten können durch Umschichtungen im laufenden Budget bedeckt werden. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grabmayr: „Ich möchte mich bei Kollegen Eypeltauer bedanken, dass er dieses Thema auf das Tapet gebracht hat. Es ist grundsätzlich ein sicher sehr schwieriges Thema, das hier im Gemeinderat nicht effizient fertig behandelt werden kann. Es sollten alle juridischen Implikationen von Seiten der Fachbeamten durchgedacht werden und externe Prüfer genommen werden. Daher würden wir vorschlagen, dass wir dieses Thema dem Finanzausschuss zuweisen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen diesen Antrag auf Zuweisung. Wenn ich mich daran erinnere, habe ich Berichte gelesen, dass manches Mal ein Sparbuch schon das ist, was man noch versteht, auch wenn es vielleicht heute eine Sparkarte ist. Daher ist es sicher notwendig, Expertinnen und Experten damit zu befassen um sich das ganz genau anzusehen. Wenn dort etwas zu lukrieren ist, dann ist diese Zeit gut investiert. Wir werden daher diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf mich namens der Grünen-Fraktion bei Felix Eypeltauer für diesen Antrag bedanken. Ich habe nicht gewusst, dass es schon eine Anfrage zu diesem Thema gibt. Ich bin froh darüber, dass schon ein paar Grundlagen vorhanden sind und würde es ganz gut finden, dass man das Thema noch einmal im Finanzausschuss in einer Runde mit den ExpertInnen der Stadt bespricht. Ich würde eine Zuweisung sehr befürworten. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich darf mich für die SPÖ-Fraktion melden. Ich habe zwar gedacht, dass man das schon beantwortet hat, aber ich verwehre mich nicht gegen eine Behandlung im Finanzausschuss. Selbstverständlich diskutiere ich gerne mit allen und dementsprechend werde ich für meine Fraktion die Zustimmung dazu erteilen.“ Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig an den Finanzausschuss zugewiesen. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 14 Linzer Jugendmillion und führt aus: „Ich verliere nur ein paar Worte, weil ich nachträglich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass einige Dinge oder ein bestimmter Aspekt missverständlich formuliert sind. Worum geht es mir hier? Mir geht es darum, in Linz die Mitbestimmung Jugendlicher zu verbessern oder überhaupt zu ermöglichen. Ich bin der Meinung, und die teile ich mit vielen Jugendlichen, vor allem in der Altersgruppe zwischen 14 und 18 Jahren, dass es zu wenige Möglichkeiten gibt. In vergangenen Sitzungen habe ich schon gefordert, dass es eine regelmäßige Jugendbefragung geben soll. Das hat keine Mehrheit gefunden. Ich glaube, dass die Möglichkeiten, die es bis jetzt gibt, schlicht und ergreifend nicht ausreichen und nicht ernsthaft genug sind. Darum dieser Vorschlag, eine Million Euro für Jugendliche zur Verfügung zu stellen. Es ist mir ganz wichtig, das hier noch einmal zu sagen, es geht hier nicht darum, dass ein Jugendparlament diese Million selbst ausgeben kann. Es geht mir darum, dass Jugendliche ihren Willen bilden können, hier eine Vertreterin oder ein Vertreter Rederecht hat, diese Vorschläge vorzutragen, dann aber natürlich letztendlich noch immer der Gemeinderat darüber abstimmt, was er damit tut. Wichtig ist die Willensbildung, wichtig ist das Rederecht und wichtig ist wirklich eine ernsthafte Mitbestimmungsmöglichkeit. Ich habe im Vorfeld vernommen, dass der Antrag keine Mehrheit findet. Ich möchte Sie aber trotzdem bitten, Ihr Feedback ernsthaft zu formulieren, weil ich mich freuen würde, wenn wir dieses Thema in Zukunft noch weiterbehandeln können und einen gemeinsamen Weg finden. Linz kann da sicher mehr. Ich glaube, dass es im Interesse aller Parteien ist, früher oder später eine Art Mitbestimmung, ein Mitbestimmungsformat für Jugendliche zu schaffen, das mehr ist, als das, was es jetzt schon gibt, was leider aus meiner Sicht sehr spärlich ist. Der Gemeinderat beschließe: ,Im Budget für das Jahr 2018 wird eine Jugendmillion vorgesehen. Eine Million Euro steht für Vorschläge der Linzer Jugend zur Verfügung. Diese werden in einem Workshopformat für alle 14- bis 18-Jährigen mit Hauptwohnsitz oder Schul/Lehrstandort in Linz erarbeitet. Ein/e gewählte Sprecherin erhält Rederecht in der folgenden Gemeinderatssitzung, um in einem ersten Schritt die Vorschläge zu präsentieren. Zur Konzipierung und Durchführung werden externe Expertinnen herangezogen. Der Workshop findet spätestens im zweiten Quartal des Jahres 2018 statt, wird extern moderiert und erfolgt möglichst unter Kooperation mit den Linzer Schulen. Die zuständige Stadträtin für Jugend wird aufgefordert, diese Kooperation aktiv zu suchen. Die Jugendmillion wird im kommenden Budgetantrag für das Jahr 2018 vorgesehen. Hierbei werden aus verschiedenen Ressorts Finanzmittel abgezweigt.‘ Bedeckungsvorschlag: Die etwaigen Mehrkosten für die Erstellung eines Konzepts sowie die Kosten der externen Moderation können durch Umschichtungen im laufenden Budget bedeckt werden. Die Jugendmillion selbst kann im Budget 2018 vorgesehen werden, indem aus verschiedenen Ressorts Finanzmittel abgezweigt werden. Danke.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Hochedlinger: „Lieber Felix, wir finden das Thema Jugendbeteiligung sehr, sehr wichtig. Es ist extrem wichtig, Schritte in diese Richtung zu setzen. Das Format des derzeitigen Jugendbeirates, führt leider nicht wirklich zu einer Beteiligung. Ich finde es schade, dass wir uns im Vorhinein diesbezüglich nicht abgesprochen haben. So wie der Konzeptvorschlag jetzt vorliegt, kommt es einem eher, wie eine Alibiaktion oder wie ein Schnellschuss vor. Wir glauben nicht, dass das was im Begleittext versprochen wird, mit diesem Konzept erfüllt werden kann. Warum? Einerseits, weil dieser kurze Zeitraum von einem Workshop für echte Beteiligung sicher nicht ausreichend ist. Ich glaube, dass die Zusammensetzung dieses Gremiums auf Zeit, das entstehen soll, nicht so leicht ist, weil Jugendliche nicht gleich Jugendliche sind. Es gibt ganz viele verschiedene Personen und Interessen. Zusätzlich kommt noch dazu, dass sich die Jugendmillion super anhört. So wie das aber jetzt gefordert wird, bedeutet das aber keinesfalls, dass das generell den Aktivitäten Jugendlicher zugutekommt und mehr Geld vorhanden ist. Es hört sich im Titel nett an. Das heißt aber nicht, dass mehr Ressourcen zur Verfügung stehen. Wir glauben, dass es ein langfristiges Konzept für Beteiligung braucht, damit echte Beteiligung möglich ist und man grundsätzlich für mehr Geld für den Jugendbereich kämpfen muss. Das finden wir aber leider in diesem Konzept und in diesem Antrag so nicht. Es hört sich im Titel und im Begleitschreiben wirklich nett an, aber es führt in diesem Bereich nicht zu einer echten politischen Ermächtigung von jungen Linzerinnen und Linzern oder zu mehr Ressourcen. Deswegen beantragen wir, das Ganze im Ausschuss zu besprechen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Felix, ich glaube, du verfolgst mit dem Antrag ein hehres Anliegen. Die sozialdemokratische Fraktion wird den Antrag aber nicht unterstützen, sondern sich der Stimme enthalten. Wir oder ich sind Anhänger der repräsentativen Demokratie. Das heißt, dass demokratisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter Entscheidungen treffen und nicht die BürgerInnen selbst. Bei der direkten Demokratie, wie zum Beispiel Bürgerhaushalte, wie du es hier vorschlägst, zeigen Studien, dass die Beteiligung an solchen Maßnahmen mit Bildung und Einkommen stark zusammenhängt. Was heißt das im Fall deines Antrages. Es ist zu erwarten, dass die Jugendlichen, die besser gebildet sind, aus Haushalten mit höheren Einkommen kommen und sich sehr für Politik interessieren, mitmachen und sich beteiligen werden. Aber diejenigen Jugendlichen, die an Politik bisher uninteressiert sind, die möglicherweise weniger Zugang zu höheren Bildungseinrichtungen haben, werden wir mit dieser Maßnahme aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erreichen. Damit ist die Frage, wie sehr uns das beim Erreichen der Ziele, die du vorgibst zu verfolgen, hilft. Letzter Punkt. Das neue Österreich, die NEOS, sind angetreten, um ehrlich und mutig in der Politik zu sein und um die Wahrheit auszusprechen. In diesem Sinne wäre es doch mutig und ehrlich dazu zu sagen, wo ihr die eine Million wegstreichen wollt. Im Zuge der Budgetkonsolidierung beschäftigen wir uns mit kleinen und noch kleineren Beträgen. Dann einfach zu sagen, ich kürze einmal eine Million woanders, ist nicht ganz so trivial und simpel, wie es vielleicht jetzt klingt. Ein allerletzter Punkt. Wenn du sagst, dein Antrag ist anders verstanden worden, als du wolltest, dann hat das möglicherweise damit zu tun, dass darin wirklich steht, dass ein Jugendparlament über die Mittel entscheidet. Das steht im Antrag. Wenn du das nicht willst, dann ist der Antrag im Widerspruch zu deiner Begründung. Wir enthalten uns jedenfalls der Stimme. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir unterstützen die Intention dieses Antrages. Es ist selbstverständlich wichtig, die Jugend zu begeistern und entsprechende Möglichkeiten zur Mitbestimmung zu geben. Um gleich vorweg zu nehmen, warum wir uns enthalten, zeige ich auf, dass wir darin aber auch einen Blankoscheck sehen. Um gleich einmal zu sagen, so da haben wir eine Million und mit der können wir jetzt machen und verfügen. Ich glaube, Jugend hat Initiativkraft. Da braucht es am Anfang nicht immer gleich eine Million. Das braucht erst nachher bei der Umsetzung. Aber darüber kann im Gemeinderat immer konkret eine Mehrheit gefunden werden. Es braucht meiner Meinung nach vielmehr Möglichkeit und Zeit, von uns als Politikerinnen und Politiker zuzuhören und den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen zu erfassen. Ich halte es deswegen auch nicht ganz so mit Kollegen Jakob Huber. Ich vergleiche das einmal so: Die Formel 1 interessiert mich auch nicht, dennoch findet sie statt. Wenn sich manche Jugendliche für Politik nicht interessieren, sollte man trotzdem nicht abwarten um nachher alle zur Teilnahme zu motivieren, sondern denen, die schon wollen, eine Möglichkeit bieten. Dafür sind wir zu haben. Wir wollen nur nicht gleich das Ende des Weges beschreiten und eine budgetäre Bemessung beschließen, sondern zuerst einmal miteinander über die Möglichkeiten reden.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Felix, wir begrüßen es natürlich, wenn jemand Initiativen zur Jugendbeteiligung setzen will. Ich befinde den Jugendbeirat übrigens wie du als ein unzureichendes Gremium. Aus diesem Grund hat die FPÖ bereits schon in der Vergangenheit die Errichtung eines Jugendbeirates gefordert. Einer Jugendmillion können wir aufgrund der finanziellen Lage der Stadt natürlich nicht zustimmen. Ich sehe das ähnlich, wie meine Vorredner, deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen für die Rückmeldungen. Im Vorfeld war natürlich für mich die Frage, wie konkret oder wie allgemein das vorgeschlagene Konzept sein soll. Ich habe den riskanteren Weg gewählt und etwas Konkretes vorgeschlagen. Ich verstehe die Kritik zum Großteil. Ich freue mich, dass ich wirklich von allen Seiten höre, dass es ein Erkennen der Notwendigkeit gibt, mehr zu machen bzw. mehr zu bieten. Ich möchte nur kurz replizieren, weil ein paar Dinge sind, die ich so nicht stehen lassen möchte. Jakob Huber, du hast mir unterstellt, ich wäre gegen repräsentative Demokratie. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass hier steht, dass dieser Workshop einen Vorschlag erarbeiten soll, der dann hier vorgetragen wird, über den aber am Ende der Gemeinderat entscheidet. Ich stehe ganz fest auf dem Boden der österreichischen Bundesverfassung. Ein gewähltes Exekutivorgan, wie der Gemeinderat, ist natürlich das Organ, das am Schluss entscheidet, wie das Geld ausgegeben wird. Ich bitte, mich nicht falsch zu verstehen, ich glaube, ich war auch nicht missverständlich, das steht klar im Antragstext. Das Zweite ist das Geld, ja natürlich. Wir kennen alle die verschiedenen Sparvorschläge der verschiedenen Fraktionen. Meine Fraktion hat immer wieder erwähnt, dass sie beispielsweise die Stadtwache einsparen würde. Es ist nicht so, dass keine Sparvorschläge vorhanden wären. Soviel zu dem Vorwurf. Es ist auch kein Blankoscheck, weil am Schluss der Gemeinderat entscheidet. Ich würde es als ersten Schritt sehen. Das kann funktionieren oder nicht. Ich glaube aber, dass es wichtig ist, dass man einmal etwas ausprobiert, was konkret ist. Ich glaube, dass sich Jugendliche für Politik und für Kommunalpolitik nur dann wirklich begeistern lassen. In diesem Sinne sehe ich, dass es hier Interesse an dem Thema gibt. Ich würde sehr gerne dran bleiben und mich freuen, wenn in diesem Haus in Zukunft noch etwas passiert. Ich danke für die Rückmeldungen. Wenn es um die Zuweisung geht, nehme ich das natürlich gerne so auf und schließe mich dem an.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Finanzausschuss wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15), ÖVP (12) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 15 Mobilitätsfonds aus zweckgewidmeten Einnahmen und führt aus: „Danke, Herr Vorsitzender, heute ein letztes Mal. Ich darf auf meine Wortmeldung unter Tagesordnungspunkt J 3 verweisen. Ich möchte kurz zusammenfassen, worum es geht. Es geht um die zusätzlichen Einnahmen, die durch die Bewirtschaftung des Parkraums am Urfahranermarkts entsprechend zweckgewidmet werden sollen. Nicht, weil wir gegen die Bewirtschaftung der Parkräume des Urfahranermarkts sind – wir haben dafür gestimmt -, sondern weil es an der Zeit wäre, in diesem, schon sehr lange diskutierten Thema einen ersten Schritt zu setzen. Wir haben alle vorher gehört, dass wir unzufrieden damit sind, dass im Bereich Park-and-ride und im Bereich sanfte Mobilität nichts bzw. zu wenig passiert. Jetzt wäre die Möglichkeit der Stadt Linz, hier Leadership zu beweisen, den ersten Schritt auch auf das Land Oberösterreich und auf die Umlandgemeinden zu machen und ganz bewusst zu sagen, wir zweckwidmen, wir sind bereit, hier etwas in den Topf zu geben, lösen wir endlich dieses Problem. Das ist der Hintergrund dieses Mobilitätsfonds. Ich hoffe, dass es hier eine Zustimmung geben wird. Der Gemeinderat beschließe: ,Sämtliche Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung am Urfahranermarktgelände sowie ein in den Ausschüssen für Verkehr und Finanzen festzusetzender Anteil der Einnahmen aus Radarstrafen, Parkraumbewirtschaftung und Parkstrafen werden für Zwecke von Projekten im Umweltverbund, Fuß gehen, Rad fahren, E-Mobilität und öffentliche Mobilität gewidmet.‘ Bedeckungsvorschlag: Kosten können durch Umschichtungen im laufenden Budget bedeckt werden. Ich möchte jetzt gleich schon den Antrag auf Zuweisung in den Ausschuss für Verkehr stellen. Das hätte in Wahrheit gleich in den Antrag selbst gehört. Das ist mein Fehler. Ich glaube, dass das etwas ist, was man näher diskutieren muss.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Felix, auch für diesen Antrag möchte ich mich bedanken. Auf den ersten Blick war das für mich sehr spannend und hat es recht gut geklungen. Bei näherer Betrachtung haben sich aber doch einige Probleme offenbart, die dazu führen, dass wir uns, das kann ich vorwegnehmen, schlussendlich bei diesem Antrag enthalten werden. Wir haben dieses Thema vor rund fünf Stunden schon sehr ausführlich behandelt. Die grundsätzlichen Bedenken der Grünen-Gemeinderatsfraktion zur Vorgangsweise bei dieser Vergebührung sind artikuliert worden. Jetzt können wir nicht fünf Stunden später sagen, naja wir haben zwar dagegen gestimmt, dass das so gemacht wird, aber jetzt überlegen wir uns eifrig, wie wir das Geld verteilen. Also da wollen wir unsere Position nicht ändern. Ein Problem ist, wie das ablaufen soll, dass die Ausschüsse einen Anteil der Einnahmen festsetzen sollen. Ich habe die leichte Befürchtung, dass das die Kompetenz der Ausschüsse etwas übersteigen würde, weil die nichts festsetzen können. Wenn man das unterjährig machen will, dann muss man schauen, wie man zu den entsprechenden Kreditübertragungen kommt. Wenn man das erst für das nächste Jahr haben will, dann ist das eine Sache, die wir bei der Behandlung des städtischen Voranschlags diskutieren müssen. Bitte, nicht falsch verstehen, aus Grüner Sicht ist völlig klar, dass die Priorität gerade beim Verkehrsbudget natürlich auf der sanften Mobilität liegen muss – Fußgehen, Rad fahren, öffentliche Verkehrsmittel, Umweltverbund, wie alles im Antrag steht. Der jetzige interner Verrechnungsfonds scheint uns nicht ganz das Richtige zu sein. Meines Erachtens, ist die überregionale Variante problematisch, wenn man einen Fonds gründet, schaut was alles hinein fließt aber eigentlich noch nicht genau weiß, was man damit finanzieren soll. Ich glaube, dass die jetzige Variante sicher nicht einfach ist. Man muss jedes größere Infrastrukturprojekt zwischen Bund, Land und den betroffenen Gemeinden verhandeln. Aber das ist dann schlussendlich Politik und wahrscheinlich die demokratischere und bessere Lösung, als zu sagen, wir gründen einen Fonds, was eher ein System ist, das im Verhältnis zu privatwirtschaftlich Agierenden angebracht ist. Danke für die geistige Übung, die Argumente in diesem Antrag genau nachzuvollziehen und sich wieder einmal intensiv mit der Frage zu beschäftigen. Aber von unserer Seite wird es eine Enthaltung geben.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, warum etwas einfach machen, wenn man es kompliziert machen kann. Die NEOS sagen, dass sie es einfach wollen und eine wirtschaftliche Partei sind. Das ist hier offenbar nicht der Fall. Ich möchte unsere Haltung mit einem Beispiel begründen. Sagen wir, eine Straße wird kaputt und sie gehört saniert. Leider gibt es aber im Budget kein Geld dafür. Die Stadt hat Geld, das ist aber an zweckgewidmete Fonds gebunden und für die Straßensanierung nicht verfügbar. Was muss die Stadt machen, wenn die Straße unbedingt und sofort saniert werden muss? Die Stadt muss einen Kredit aufnehmen, sehr wirtschaftlich und sehr kompliziert. Unserer Meinung nach, sollen die Mobilitätsfonds bleiben, wie sie sind. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich meinen Vorrednern teilweise anschließen. Für uns ist der Antrag zu allgemein. Es gibt viele Fragezeichen und Widersprüche zwischen Begleittext und Antrag und er ist zu wenig konkret. Wir werden uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Kurz und bündig, das gefällt mir.“ Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vorerst möchte ich vorausschicken, dass unser Finanzreferent in seinem Budget, mit dem er sehr sorgsam umgeht, wie ich betonen möchte, keine Black-Box hat, in der Steuergelder verschwinden. Es gab bereits eine Zweckwidmung, die 2005 durch die Novellierung des Parkgebührengesetzes aufgehoben wurde. Begründet wurde dies damit, dass die Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum haben. Es geht hier nicht um Löcher stopfen, sondern Gelder rasch und flexibler einsetzen zu können, wenn es notwendig ist. Die Stadt Linz braucht keine Zweckwidmung, um ihren Aufgaben nachzukommen - sei es die Förderung des öffentlichen Verkehrs, Errichtung von Rad- und Wanderwegen, Erweiterung von Verkehrssignalanlagen, Instandhaltung der Verkehrswege und vieles mehr. Das alles wird gemacht. Trotz der Zweckwidmung hält sich die Stadt seit Jahren daran, die eingenommenen Gelder für diese Bereiche zu verwenden. Jedes Jahr werden Beweise dafür abgeliefert. Aus diesen Gründen ist dieser Antrag nicht notwendig und deshalb wird sich meine Fraktion der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Danke, das kann ich nur unterstreichen, unsere Zweckwidmung heißt Budget.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Danke. Was das Löcher stopfen betrifft, habe ich explizit geschrieben, dass es darum geht, dass sich gerade Pendlerinnen und Pendler geschröpft fühlen, und dass es gefühlt zum Löcher stopfen dient. Ich habe das bewusst so formuliert, weil ich nicht unterstellen möchte, dass die Bewirtschaftung der Parkplätze des Urfahranermarktes nur deshalb passiert, weil man Budgetlöcher stopfen muss. Das ist einmal das erste. Das Zweite ist, Michael Svoboda, du sagst, man kann hier nicht unterjährig einen Betrag wegnehmen. Es geht um einen Anteil, also einen prozentualen Anteil, den man immer wegnehmen kann, das ist nicht das Problem. Ansonsten wäre es mir hier um einen Weg gegangen, innovativ zu sein, um einen Weg, das so zu machen, wie es Wien in der Seestadt Aspern macht. Da gibt es einen Mobilitätsfonds, der so ähnlich, wie dieser Vorschlag funktioniert. Es ist nicht richtig, hier zu sagen, dass das etwas vollkommen Abstruses ist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich mit dieser Idee keine Mehrheit finde, aber vielleicht bleibt die Anregung oder der ‚Incentiv‘ zu versuchen, sich mit dem Land Oberösterreich und den Umlandgemeinden noch einmal ins Einvernehmen zu setzen. Kein Bürger, keine Bürgerin versteht, warum hier seit Jahrzehnten nichts passiert und warum die Dinge in dieser kruden Reihenfolge passieren, wie sie in Linz passieren, im Großraum Linz, warum hier das Land Oberösterreich viel zu wenig oder gar nichts tut. Das versteht draußen niemand. Vielleicht bleibt das von diesem Antrag oder von der Debatte über, dass es hier in den nächsten Jahren unbedingt einmal einen Anstoß braucht und dass natürlich die Stadt Linz hier in den Lead gehen und voranschreiten kann. Es ist auch in unserem Interesse, dass dieses Problem langfristig gelöst ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit und für die Rückmeldungen und nehme zur Kenntnis, dass wir hier keine Mehrheit finden.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15), ÖVP (12) und Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und ihr eingebrachten Antrag R 16 Erschließung des Hauptbahnhofes durch eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke von der Unionstraße und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, liebe Gäste, wir haben heute schon mehrmals über den aktuellen Örtlichen Entwicklungsplan gesprochen. Dieser wurde bereits im Gemeinderat, konkret am 23. Mai 2013, einstimmig beschlossen. Konkret heißt es hier: ‚Der Hauptbahnhof ist nur mangelhaft an das bestehende Liniennetz der Linz-Linien aus Richtung der Unionstraße angeschlossen.‘ Ich muss aus eigener Erfahrung sagen - ich bin relativ viel auf Bahnhöfen in ganz Europa unterwegs -, dass ich keinen Bahnhof kenne, der nur von einer Seite zugänglich ist und gleichzeitig so einen weiten Radius hat, um Zugang zu haben. Im Entwicklungskonzept wurde eine gute Vernetzung durch attraktiven Umsteigeknotenpunkt und die Schaffung einer Fußwegverbindung vom Bus in der Unionstraße zum Hauptbahnhof als Ziel definiert. Als Planungshorizont wurde kurz bis mittelfristig angeführt. Ich denke, es ist höchste Zeit, die bereits beschlossene Maßnahme einen Schritt weiterzuführen und zur Umsetzung zu bringen. Deswegen stelle ich konkret den Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die mit der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes beauftragten Stadtsenatsmitglieder sollen unverzüglich Gespräche mit der ÖBB zwecks ehestmöglicher Realisierung einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke von der Unionstraße zum Hauptbahnhof aufnehmen und das Ergebnis dem zuständigen Ausschuss vorlegen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Frau Kollegin, Sie können das natürlich nicht wissen, Sie sind noch nicht so lange in der Politik, aber 2000 war ich in diesem Viertel schon Ortsparteiobfrau der ÖVP. Schon damals hat es eine Forderung gegeben, diese Verbindung zwischen Unionstraße und Hauptbahnhof einzurichten. Es hat verschiedene Pläne gegeben unter anderem eine Turmvariante mit Lift und Steg. Auch die Fahrradinitiative war intensiv eingebunden. Letztendlich ist das Projekt aber gescheitert. Das wäre natürlich ideal gewesen, weil das kurz vor dem Neubau des neuen Hauptbahnhofes war. Für uns würde ein Projekt in Erfüllung gehen. Wir waren, wie gesagt, seit ungefähr 2000 und 2001 daran beteiligt oder haben das gefordert. Wir wären für eine Ausschusszuweisung, damit wirklich nicht wieder neu von vorne zu arbeiten begonnen wird, sondern einmal die alten Pläne hervorgeholt werden und man daran weiterarbeitet. Deshalb ersuche ich, diesen Antrag dem Ausschuss zuzuweisen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Weiss: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wie Kollegin Polli bereits ausgeführt hat, wurde diese Idee schon von verschiedenen Stellen geprüft. Es hat sich aber leider gezeigt, dass hier mit sehr hohen Kosten zu rechnen ist. Der Hauptgrund besteht vor allem darin, dass die technische Machbarkeit nicht gegeben ist. Die SPÖ-Fraktion wird sich aus diesem Grund der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass aufgrund von Sicherheitsvorschriften, Hochspannungsleitungen und entsprechenden anderen Unwegbarkeiten, auch den Unwegbarkeiten durch das Gebiet der ÖBB selbst, unter Umständen eher an einen Tunnel zu denken wäre. Jedenfalls ist die Realisierung so eines Projektes schon ein jahrelanges Planungsziel der Stadt Linz. Dieses Planungsziel ist am ehesten zu erreichen, wenn sich die ÖBB mit dem Ausbau und der Sicherung dieses technischen Servicewerkes ändert bzw. eine Umnutzung von Teilflächen auf dem ÖBB-Gelände südlich des Bahnhofes, der Bahntrasse stattfinden wird. Dann kann das wieder Thema sein und man kann dann in einer entsprechenden Projektentwicklung voranschreiten. Ich ersuche jedenfalls, zurzeit daran zu denken, dass das jetzt nicht möglich ist. Wir werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich möchte nur ganz kurz einmal auf die Wortmeldungen replizieren. Dass es 2000 schon eine Forderung gegeben hat, finde ich löblich. Ich muss ehrlich sagen, ich habe viel gegoogelt. Die letzte Eintragung habe ich im Sinne der Wiederverwendung von den Bögen der Eisenbahnbrücke gefunden. Da hat es von der Radfahrinitiative konkrete Vorschläge gegeben. Aber bis 2000 ist Google nicht zurückgegangen, das muss ich sagen. Wenn man die kostentechnische Machbarkeit noch nicht geprüft hat, kann man das im Vorfeld gar nicht genau sagen. Was mich wirklich nachdenklich stimmt ist, dass es im Jahr 2013 einen einstimmigen Beschluss gab. Das heißt, alle hier anwesenden Parteien haben diesem Antrag bzw. diesem Entwicklungskonzept mit kurz- bis mittelfristiger Umsetzung, wobei mittelfristig mit vier, fünf Jahren schon ein langer Zeitraum ist – zugestimmt. Ich würde mir - ich bin Betriebswirtin - erwarten, dass ich natürlich finanzielle Ressourcen parat habe, wenn ich so ein Konzept beschließe. Wenn das nicht der Fall ist, dann stimmt mich das eher bedenklich, was die Linzer Stadtfinanzen anbelangt. Ich finde es wirklich traurig, dass wir uns nicht daran halten, wenn 2013 alle zugestimmt haben. Ich finde es auch traurig, was unsere Beschlüsse hier wert sind und was wir uns selber wert sind.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) sowie Gemeinderat Eypeltauer und Gemeinderat Potočnik, beide NEOS, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) sowie Gemeinderat Eypeltauer und Gemeinderat Potočnik, beide NEOS, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 17 Konzepterstellung für die Gestaltung der Website der Stadt Linz in leicht verständlicher Sprache und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich habe mich schon auf den nächsten Antrag vorbereitet, wie Sie gesehen haben. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, immer mehr Erwachsene in unserer Gesellschaft haben Probleme damit, sinnerfassend zu lesen. Barrierefreiheit ist nicht nur in diversen Gesetzen und Regelungen verankert, sondern auch als Menschenrecht definiert. Das bezieht sich explizit auf Dienstleistungen, das heißt, auch auf die barrierefreie Information. Die Stadt Linz ist bereits 2009 für die barrierefreien Internetseiten mit der silbernen Biene ausgezeichnet worden. Damit hat die Stadt Linz früh Zeichen gesetzt. Seither hat sich aber viel getan, einerseits bei den Anforderungen seitens der Linzer Bevölkerung, aber auch auf der rechtlichen Seite. Seitdem hat es sehr viele neue Richtlinien und Gesetze gegeben. Das Verstehen ist ein Menschenrecht, ein Schlüssel zur Welt für alle und in diesem Fall ein Schlüssel zur Information der Stadt Linz. Das mit der leichten Sprache verbundene Ziel ist es, Menschen, denen es aus unterschiedlichen Gründen schwer fällt, Texte zu lesen und zu verstehen, zu einem möglichst gleichgestellten Leben in der Gesellschaft zu verhelfen. Um ein bisschen konkreter zu werden, was genau die Zielgruppen sind. Das können Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. Lernschwächen sein, Menschen mit Krankheiten, Menschen, die nicht so gut deutsch sprechen, beispielsweise Migrantinnen und Migranten, Menschen, die generell nicht so gut lesen können oder lesekompetente Menschen, die dadurch die Inhalte viel schneller erfassen können, aber auch Menschen, die nicht so computeraffin sind. Das Schöne an Leicht Lesen bzw. leichter Sprache ist, dass alle davon profitieren und nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Stadt Linz, indem sich die Stadt Linz einerseits als soziale Musterstadt profilieren könnte, aber andererseits noch mehr Linzerinnen und Linzer als bisher die Informationsdienste nutzen können. Durch die leicht verständliche Information können darüber hinaus personalintensive Informationsdienste, wie z.B. das Ausfüllen von Formularen, geschont werden. Beispielsweise hat Tirol in Zusammenarbeit mit Capito Oberösterreich - das ist ein Linzer Unternehmen - bereits ein Projekt ‚Leicht lesen‘ umgesetzt. Das kann man sich auf der Homepage gut anschauen. Es ist sehr erklärlich. Es gibt rechts oben einen Button. Die haben ausgewählte Bereiche in ,Leicht Lesen‘ der Tiroler Bevölkerung zur Verfügung gestellt. In der Ausarbeitung ist wesentlich, dass einerseits natürlich die Interessen und die Betroffenen selbst miteinbezogen werden und dass dieser ganze Prozess von Experten begleitet wird. Auf diese Art und Weise kann Linz für die Linzer Bevölkerung einen großen Schritt Richtung barrierefreie Information machen und eine Vorreiterrolle unter den Landeshauptstädten einnehmen. In diesem Sinne stellt die NEOS-Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die mit der Gestaltung der Website der Stadt Linz beauftragten Stadtsenatsmitglieder werden ersucht, ein Konzept zur Implementierung von Leicht Lesen im Rahmen der Barrierefreiheit zu erarbeiten und dem zuständigen Ausschuss zur Diskussion vorzulegen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, Sie bleiben ihrem Motto treu. Gut gemeint, ist das Gegenteil von gut. Sie steigern sich heute sogar noch in einen performativen Widerspruch. Worum geht es? Für die Lesbarkeit von Texten gibt es verschiedene Indizes, wie man die Schwierigkeit bestimmen kann. Die Merkmale sind etwa die Länge der Sätze, die Anzahl der Silben pro Wort, die verwendeten Fremdwörter und weiteres. Auf diese Art und Weise kann man die Schwierigkeit von Texten ungefähr einschätzen. Wenn man verschiedene Textgattungen vergleicht, ergeben sich im Schnitt unterschiedlich hohe Werte. Zum Beispiel Kinder- und Jugendliteratur ist unter 40, Belletristik 40 bis 50, Sachliteratur 50 bis 60 und Fachliteratur liegt im Lesbarkeitsindex über 60. Wenn man Ihren Antrag hernimmt und die Lesbarkeit analysiert, dann ergibt das folgendes: Sie haben 24,6 Wörter pro Satz, der Anteil längerer Wörter beträgt 41,6 Prozent, der Lesbarkeitsindex liegt bei 66,3, die Komplexität Ihres Antragstextes ist somit sehr hoch und damit die Bürgerfreundlichkeit sehr niedrig. Wenn sich jetzt gerade die NEOS immer so rühmen, dass sie Politik transparent und bürgernah machen wollen, dann empfehle ich Ihnen, fangen Sie doch mit Ihren eigenen Antragstexten an. Wir haben vorhin ein gutes Beispiel gehabt. Ich weiß, die NEOS arbeiten in der Fraktion sehr autonom. Wenn aber Gemeinderat Eypeltauer sagt, er hat es anders gemeint, als er es in dem Antragstext geschrieben hat, dann wäre das ein Ansatzpunkt, auf den man zurückgreifen könnte. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass die Mitglieder dieses Gemeinderates nicht unbedingt in die Zielgruppe mit Lese- und Lernschwierigkeiten hineinfallen. Sie haben es selber aufgegliedert. Ich denke, es sind hier lauter lesekompetente Menschen. Aber angesichts der Fülle von Anträgen wollen wir die Inhalte vielleicht doch rasch erfassen. Das könnte vielleicht ein Ansporn sein, Ihre Antragsformulierungen zu überdenken. Dann gibt es noch einen weiteren Punkt. Die Schreibweise, die die Genderbetonung mit dem Unterstrich-Innen machen soll, fördert weder die Lesbarkeit, noch wird sie von irgendwelchen barrierefreien Hilfsprogrammen, wie sie etwa Blinde oder Sehbehinderte verwenden, unterstützt. Das wäre noch eine zusätzliche Schikane, die Sie hier einbauen. Wenn man sich die Richtlinien für die Autoren von linz.at anschaut, dann gibt es dort ohnehin schon Grundlagen für die Formulierung von zielgruppenorientierten Texten. Es gibt also keinen Grund für uns, darüber hinaus irgendwelche weiteren Konzepte auszuarbeiten und erstellen zu lassen. Zuletzt möchte ich noch eines betonen. Für uns Freiheitliche ist es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass die Bürger ordentlich lesen und schreiben können und nicht hausgemachte Bildungslücken durch Programme wie ‚Leicht Lesen‘ zuzudecken und zu verstecken. Wir werden uns bei diesem Antrag daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Kollegin Leitner-Rauchdobler, ich werde meine Argumentationen im Sinne der einfachen Verständlichkeit der Bürgernähe einfach formulieren und angesichts der Zeit sehr kurz halten. Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich der Staat Österreich mit der Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2008 in Kraft getreten ist, verpflichtet, auf allen Ebenen, in allen Gebietskörperschaften für die Integration und für die Inklusion von behinderten Menschen und vor allem für die Barrierefreiheit einzutreten und die entsprechenden Maßnahmen zu setzen. In der Antragsbegründung wurde richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Stadt bereits im Jahr 2009 eine Auszeichnung für die Barrierefreiheit der Website erhalten hat. Die Forderung, die heute in diesem Antrag aufgestellt wird, dass das Gütesiegel LL - bedeutet Leichter Lesen - in drei Ausprägungsgraden oder in drei Stufen existiert und die Homepage oder die Website entsprechend ausgestattet wird, ist natürlich nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Die sprachliche Komplexität wird zwar vereinfacht, das ist vollkommen richtig, aber auf der anderen Seite werden die Übersichtlichkeit, der Informationsgehalt, die Servicefunktion entsprechend verringert, und vor allem die Geschwindigkeit verlangsamt. Es ist ein Irrtum, Frau Kollegin Leitner-Rauchdobler, für lesekompetente Menschen würde sich die Geschwindigkeit, den Inhalt entsprechend schneller zu erfassen, nicht erhöhen, sondern es wird eher verringert. Wenn man eine Parallelstruktur aufbauen würde und damit die Servicefunktion dieser Website trotzdem gewährleistet, würde das das Datenvolumen entsprechend explodieren lassen. Das ist nicht sehr zielführend. Sie fordern in Ihrem Antragstext eine Konzepterstellung. Ich bin wie Frau Kollegin Neubauer der Meinung, dass diese Konzepterstellung nicht notwendig ist. Die Spezialisten in der Kommunikationsabteilung, in der IKT-Abteilung, die dafür verantwortlich sind, sind damit beauftragt, regelmäßig Wartungen vorzunehmen, die Website regelmäßig zu aktualisieren und auf dem neuesten Stand zu halten. Derzeit findet gerade - das ist in den Medien kolportiert - eine Relaunch dieser Website statt. Bei diesem Relaunch ist daran gedacht, diese leichtere Lesbarkeit - wenn möglich - entsprechend zu berücksichtigen und ausgewählte Bereiche zur Verfügung zu stellen, damit Menschen mit Beeinträchtigungen schneller auf die für sie wichtigen Informationen zugreifen können. Das ist im Laufen, daher wird sich die sozialdemokratische Fraktion bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Jetzt kann ich gar nicht auf so viele Wortmeldungen replizieren, wie ich eigentlich ursprünglich erwartet habe. Zu Frau Neubauer möchte ich nur anmerken, dass mir nicht bewusst war, dass die FPÖ den Antrag in ,Leichter Lesen‘ von mir wünscht. Ich kann Ihnen nächstes Mal gerne einen Antrag in ,Leichter Lesen‘ zukommen lassen, sofern das die Geschäftsordnung erlaubt. Da muss ich dann nachfragen. Was die SPÖ anbelangt, bin ich sehr überrascht. Ich habe mir sehr viele Homepages angeschaut, habe mit ExpertInnen gesprochen und diese auf die Homepage der Stadt Linz schauen lassen. Mit dem Ergebnis, dass es hier sehr wohl Handlungsbedarf gibt, was jetzt konkret die SPÖ anbelangt. Ich möchte nur vorlesen, was in Salzburg passiert ist. ,Die SPÖ fordert in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, alle Broschüren des Landes Salzburg in absehbarem Zeitraum in einer ,Leicht Lesen‘ -Version und die Homepage des Landes in absehbarer Zeit in einer ,Leicht Lesen‘-Version anzubieten.‘ Das ist immerhin schon zwei Jahre her, die haben schon früher daran gedacht. Ich finde es sehr erstaunlich, dass man in Linz die Diskussion sehr oft verweigert. Im Grunde genommen lautet mein Antrag, dass man einmal ein Konzept erstellt und man einen Erfahrungsaustausch machen könnte, wie sie das in Tirol machen. Ich sehe es als vergebene Chance darüber weiter zu diskutieren, speziell die Wähler, was die FPÖ anbelangt. Ich denke, eine Homepage ,Leichter Lesen‘ wäre natürlich ein unterschwelliger Zugang für Ihre Hauptzielgruppe. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Es ist manchmal wirklich schwer zu ertragen. Wenn man dann noch so wie ich sieht, dass Sie nach so einer Wortmeldung grinsen, indem Sie Menschen, die wahlberechtigt sind, so herabwürdigen und beleidigen, finde ich das entsetzlich.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich wollte niemanden beleidigen!“ Bürgermeister Luger: „Sie sind nicht mehr am Wort, gnädige Frau!“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15), ÖVP (12) sowie Gemeinderat Potočnik, NEOS, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Eypeltauer, NEOS, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 18 Verbesserung Planung Handelshafen – Workshop und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um den Handelshafen. Wir glauben und ich persönlich glaube, dass die Planungen verbessert werden können. Es ist sehr viel passiert. Die Becken sind vor fünf, sechs Jahren verlandet worden, der Containerterminal wurde ausgebaut, alte Gebäude werden gerade umgebaut, da geht sehr viel weiter. Es gibt einen Masterplan und ein Rendering. Trotz dieser Erfolge kann man bei genauerer Betrachtung feststellen, dass es besser gehen könnte, die Qualität stimmt zum Teil nicht. Wir sind der Meinung, dass in Bezug auf die Einzigartigkeit der Flächen und die hohe Qualität der Fläche sowie das Potential eines wirklichen Stadtteils, Dinge passieren die nicht passieren sollten. Zum Beispiel die Ansiedlung von Betrieben, die sehr viel Fläche brauchen und in Wirklichkeit wenig Mitarbeiter haben. Weil wir in Wirklichkeit noch am Anfang stehen - das Ganze ist eine zehn bis 15-jährige Entwicklung -, wünsche ich mir als Stadtentwickler, dass wir als Stadt noch einmal in uns gehen und noch einmal auf die Bremse steigen und überlegen, wie wir die Planung ein Stück weit verbessern könnten. Der Antrag lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Stadtrat (Stadtentwicklung) und der Bürgermeister (Innovation) werden beauftragt, gemeinsam mit der Linz AG und externen Beratern (Stadtentwicklern, Architekten, Investoren und Raumplanern) im Rahmen eines Workshops darüber nachzudenken, wie die Entwicklung des Handelshafens verbessert werden könnte.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten müssen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden oder sind von der Linz AG zu tragen. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Krendl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, ich bin zwar noch immer ein bisschen baff, aber ich versuche sachlich zu bleiben. Zum Vorwurf der mangelhaften Vorbereitung, der im Antrag vorkommt, muss gesagt werden, dass neben den zahlreichen Architekten und Verkehrsplanern, auch die Stadtplanung der Stadt Linz in die Entwicklung des Masterplans eingebunden war. Im Antragstext heißt es auch, dass das Ziel nicht klar genug wäre. Doch das Ziel ist ganz klar. Die Erweiterung der Betriebsflächen für den Hafen und die künftige Einbeziehung der Bevölkerung in das Hafenareal. Zusätzlich waren sämtliche Informationen öffentlich zugänglich beziehungsweise wurden sogar im Projekt der Stadt Linz auf ,meinlinz.at‘ dargelegt. Das bedeutet, dass seitens der Bevölkerung jederzeit Vorschläge gemacht werden konnten. In Bezug auf die Investorensuche muss darauf hingewiesen werden, dass diese noch nicht jahrelang dauert. Erst seit kurzem wurde mit der Suche begonnen. Zusätzlich wurden mit der bisherigen Planung und Entwicklung bei den gestellten Förderanträgen auf EU-Ebene sehr gute Bewertungen erhalten. Sollte man nun das Projekt auf den Anfang zurückstellen, würde sich das Zeitfenster für eine CEF-Förderung endgültig schließen. Dabei geht es um einige Millionen Euro. Außerdem wurde der Masterplan im Aufsichtsrat der Linz AG präsentiert und mittlerweile ein Großteil davon bereits genehmigt. Es sollte noch erwähnt werden, dass Linz in der glücklichen Lage ist, einen so wichtigen Logistikknoten direkt in der Stadt zu haben. Das verringert Transportwege und die Luftbelastung und schafft die Möglichkeit, Citylogistiksysteme in der Zukunft zu implementieren. Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass dies nicht der einzige Antrag der NEOS auf einen Workshop ist. Da tut sich bei mir schon der Gedanke auf, dass wir, wenn wir noch ein paar mehr Sitzplätze für die NEOS im Gemeinderat hätten, vermutlich nur noch Workshops machen würden und in der Stadt Linz gar nichts mehr weiter geht. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Wir von Seiten der ÖVP-Fraktion, würden gerne - das ist eine alte Forderung von uns - einen Masterplan für das gesamte Hafenviertel haben. Vor diesem Hintergrund enthalten wir uns der Stimme, weil es bei diesem Antrag zu engmaschig gesehen wird.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Die Linz AG macht im Hafen großartige Arbeit. Ich darf Herrn Hafendirektor Kronsteiner auf der Galerie heute bei uns begrüßen. Er interessiert sich auch für die Diskussion. Ich glaube, dass die Linz AG das Schlüsselprojekt sehr ernst nimmt und sehr gute Arbeit macht, Architekten und Planer einbindet und großes Interesse daran hat, dieses Projekt gut zu durchdenken und zu machen. An der Umsetzung des Masterplans, den wir kennen, der auf ,meinlinz.at‘, diskutiert wird, wird sukzessive gearbeitet. Wir sehen das also anders, als es hier beschrieben ist und werden uns deshalb der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Ich nehme das zur Kenntnis, Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15), ÖVP (12) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Eypeltauer, NEOS, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 19 Workshop Vision Domviertel und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Domviertel, bei dem glücklicherweise die Tiefgarage der Barmherzigen Brüder mit Hilfe eines Neuplanungsgebietes gestoppt wurde. Nun haben wir eine Zeitspanne, die wir nutzen können. Da dort ca. 30 bis 35 sehr aktive AnrainerInnen sind, bietet sich die Gelegenheit an, mit diesen Anrainern gemeinsam eine Vision für das Domviertel zu entwickeln. Diese Vision sollte meiner Erfahrung nach insbesondere auch mit den Gesprächen mit den Anrainern in Bezug auf den Verkehr, den ruhenden Verkehr und die Grünräume verbunden sein. Um zu einem Ergebnis zu kommen, sprich diesen Bebauungsplan gemeinsam mit der Stadt neu zu bearbeiten, bietet sich erneut ein Workshop an und darum geht es in diesem Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Stadtrat (Stadtentwicklung/ Verkehr) wird beauftragt, einen zweitägigen Workshop zu entwickeln um mit den Anrainern, Geschäftstreibenden, Hauseigentümern und städtischen sowie externen Experten eine Vision für das Domviertel zu erarbeiten. Fokus sollte dabei auf einer innovativen Parkraumstrategie als auch auf Grünraum und Erholungsräumen liegen.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten müssen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich ersuche um Zustimmung. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, manchmal geht es schneller, als man vermutet. Es wurde schon die Vermutung angestellt, dass wir uns mit vielen Workshops beschäftigen. Bereits im darauffolgenden Antrag wurde dieser Wunsch wieder geäußert. Ich möchte auf die Wortmeldung von Kollegen Jakob Huber verweisen. Er hat darauf hingewiesen, dass wir alle, die wir hier als Mandatarinnen und Mandatare tätig sind, Anhänger der repräsentativen Demokratie sind und die entsprechenden politischen Entscheidungen in diesem Gremium zu treffen sind, dafür sind wir gewählt. Gleichzeitig kann man aber beobachten, dass der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürgern, zu den unterschiedlichsten Bereichen in dieser Stadt ein Mitspracherecht zu haben, immer größer wird. Das können Verkehrsvorhaben, Anliegen in den Stadtteilen, Stadtentwicklungsfragen und Infrastrukturfragen sein, bei denen es um die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen geht. Es können aber auch Kulturprojekte, Sportprojekte, Tourismusprojekte und vieles andere sein. Tatsache ist, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Mitspracherecht wünschen. Damit aber sichergestellt ist, dass nicht nur Einzelinteressen einiger Weniger, die Gemeinwohlinteressen von vielen dominieren. Um den Interessensausgleich geht es auch, das hat Herr Bürgermeister Luger bereits in seiner Wortmeldung zum Andreas Hofer-Park angesprochen. Die Grundaufgabe bzw. die Kernaufgabe der Politik ist es, diesen Interessensausgleich zu schaffen. Darum ist es notwendig, sich mit unterschiedlichen Formaten einer Bürgerbeteiligung auseinander zu setzen. Es gibt nicht nur Formate wie Workshops, sondern unterschiedlichste Formate, bei denen nicht nur jene einbezogen werden, die etwa am lautesten oder am häufigsten etwas fordern, sondern man auch eine Objektivität gewährleisten kann. Alle diese Punkte, die ich angesprochen habe, sind natürlich immer ressortübergreifende Vorhaben. Wir sind daher der Meinung, dass in diesem Fall der Bürgermeister der richtige Adressat wäre, um solche Formate mit Expertinnen und Experten zu entwickeln. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Innovation und Verfassung zur Beratung vorzulegen, weil diese innovativen Maßnahmen bisher in Linz noch nicht vorgesehen waren. Daher stellen wir als sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Wunsch nach Bürgerbeteiligung betrifft mehr als nur Stadtteilentwicklungsfragen. Darum wird der Bürgermeister beauftragt, ein geeignetes Format zu entwickeln, dass Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, bei wesentlichen Stadtentwicklungsprojekten und Vorhaben in den verschiedenen Ressorts innerhalb des Wirkungsbereiches der Stadt aktiv mitzuwirken. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mitwirkung möglichst repräsentativ und ausgewogen organisiert wird, sowie die Einbeziehung der jeweils zuständigen Stadtregierungsmitglieder gewährleistet ist. Das Ergebnis der Entwicklungsarbeiten soll dem Ausschuss für Innovation und Verfassung vorgelegt und diskutiert werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, der NEOS-Antrag bezieht sich im Grunde auf eine Parkplatz- bzw. Verkehrsthematik im Domviertel. Dieses Parkraummanagement gehört aus unserer Sicht neu aufgestellt. Wir haben schon einen Antrag unter R 8 eingebracht. Das wäre unser Zugang gewesen, der aber leider keine Mehrheit gefunden hat. Die SPÖ-Fraktion stellt jetzt einen Abänderungsantrag, der meines Erachtens mit dem Grundantrag relativ wenig zu tun hat, weil er sich überhaupt nicht mehr auf das Domviertel bzw. einen Workshop konzentriert, sondern vorsieht, ein Modell zur grundsätzlichen Bürgerbeteiligung auszuarbeiten. Inwiefern das laut Statut konform geht, hinterfrage ist jetzt einmal, aber wie auch immer. Aus unserer Sicht wäre es eine gute Vorgangsweise im Hinblick auf diesen Abänderungsantrag, ihn dem Stadtsenat zu zuweisen. Warum? Weil wir in der Vergangenheit schon mehrere Anträge in Bezug auf eine Demokratiereform usw. gehabt haben und wir alle dem Stadtsenat zugewiesen haben. Dort tagt gerade eine Arbeitsgruppe, die sich auch morgen wieder trifft. Bei dieser Arbeitsgruppe haben vor allem wir betont, dass im Bereich der direkten Demokratie, der Bürgerbeteiligung mehr gemacht gehört. Das haben wir und natürlich andere Fraktionen, hier eingebracht. Das ist uns ein besonderes Anliegen und soll aus unserer Sicht in diesem Gremium, das extra eingerichtet worden ist, weitergeführt werden. Daher braucht es diesen Antrag in einer Beschlussfassung nicht, sondern er soll zugewiesen werden. Wir enthalten uns aber beim Grundantrag aus den genannten Gründen der Stimme. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, ich möchte gleich mit Kollegen Giegler beginnen. Herr Kollege, ich bin definitiv - das ist eine Richtigstellung - ein Anhänger der direkten Demokratie, auch wenn ich weiß, dass wir heute in der repräsentativen diskutieren. Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern ist grundsätzlich ein toller Ansatz und sehr zu begrüßen. Wir werden das auf jeden Fall unterstützen. Wir werden versuchen, ein Format zu entwickeln, um Bürgerinnen und Bürger zu integrieren. Ich möchte auf die Februar-Gemeinderatssitzung verweisen, in der wir uns ziemlich genau das Gleiche für das Projekt Andreas Hofer-Park gewünscht hätten. Es freut mich ganz besonders, dass jetzt eine ähnliche Geschichte in Gang kommt. Selbstverständlich würde ich mich freuen, wenn wir gleich beim Projekt Andreas Hofer-Park starten und einmal schauen, wie das Modell funktionieren kann. Das ist eine tolle Sache. Lorenz, von dir glaube ich zu wissen, dass du nicht für diesen Abänderungsantrag stimmen wirst. Ich finde, das ist ein toller Beitrag zur direkten Demokratie. Das ist ein wesentlicher Punkt, den du mit angeschoben hast. Von daher würde ich dich ersuchen, dass du das ein bisschen offener annimmst und probierst, was dabei herauskommt. Wir werden uns dem Abänderungsantrag anschließen. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich auch auf meine Rednerliste gesetzt, weil ich die Argumentation des Fraktionsvorsitzenden meiner Fraktion noch ein wenig untermauern möchte. Es ist tatsächlich so, dass wir des Öfteren Diskurse führen, bei denen der Eindruck entsteht, dass Politiker, handelnde Mitglieder der Stadtregierung oder ich, als Bürgermeister, keine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern möchten. Es ist tatsächlich so. Alle heute angeführten Beispiele, die du, Herr Mag. Seeber, gebracht hast, sind davon geprägt, dass es eine Gruppe von Menschen gibt, die ein konkretes Projekt vor Ort verhindern will. Das war die Tiefgarage im Domviertel und es ist konkret die Tiefgarage am Andreas Hofer-Platz. Auf der anderen Seite, zumindest in diesen beiden Fällen, gibt es eine demokratisch legitimierte Mehrheit in diesem Gemeinderat, die diese Projekte konkret realisieren möchten. Ich glaube, es geht nicht darum, anhand einzelner Fälle oder einzelner Projekte Beteiligungsmechanismen zu entwickeln. Man muss eine Spur tiefer gehen. Aus meiner Sicht, ist mehr, als ein Workshop notwendig. Es sind auch mehr als klassische partizipative Verfahren, die wir aus der Vergangenheit kennen, die jedoch letztlich diesen Anspruch nicht umsetzbar machen. Unser Zugang ist explizit der, dass wir versuchen möchten, mit Expertinnen und Experten, die außerhalb der Stadtverwaltung und außerhalb der politischen Strukturen ihre Expertise haben, durch die Entwicklung von Beteiligungsmodellen ein Modell zu entwickeln, das nicht nur anlassbezogen ist und die Rollen, die Ansprüche definiert werden. Es geht nicht um Scheinpartizipation, nicht um die Illusion von Beteiligung. Es ist aber in all diesen zitierten Fällen unerträglich, immer nur eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu haben, die gegen etwas ist. Ich bin überzeugter Anhänger der repräsentativen Demokratie, orte aber hier durchaus Möglichkeiten, Konfliktstellungen, wie ich sie beschrieben habe, zu minimieren. Sie entsprechen nicht meinem Denken oder den Hintergründen von Konflikten, sondern auch den Strukturen, wie wir arbeiten und kommunizieren. Nicht nur andere, sondern konkret auch ich, möchte bei einzelnen Konfliktpunkten in dieser Stadt argumentieren. Es wäre mein Zugang zu versuchen, eine neue Form von Partizipation, von produktiver Auseinandersetzung zu führen. Herrn Stadtrat Hein ist mit dem Verfahren in Ebelsberg gelungen, eine andere Einbindung zu praktizieren, als wir das in der Vergangenheit in dieser Stadt getan haben. So gesehen, stehe ich hier nicht an zu sagen, dass ich von diesem kooperativen Verfahren in Ebelsberg gelernt habe. Für die Sozialdemokratische Partei böte das die Chance, hier weiterzugehen. Das soll nicht der plumpe Versuch sein, den Antrag von Ihnen, der sich konkret mit dem Domviertel beschäftigt, an die Seite zu drücken. Ich glaube, wenn man ein Modell hat, ist es möglich, diese Fragen für beide Seiten, für die politisch gewählten Entscheidungsträger und für die Bevölkerung vor Ort, zufriedenstellender zu lösen. Was die Anträge betrifft, Herr Mag. Hajart, ist es meiner Erinnerung nach so, dass diese ganzen Statutenfragen tatsächlich an den Verfassungsausschuss zugewiesen worden sind und nicht an den Stadtsenat. Wie Sie sich vielleicht noch daran erinnern, nicht immer zu meiner riesengroßen Freude. Das ist aber nur eine kleine formale Geschichte. Für mich ist völlig klar, in welchem Gremium auch immer so ein Modell landet und versucht wird, zu entwickeln, landet es letztlich hier, wenn es etwas zu beschließen und zu betreiben gibt, egal, ob über Ausschuss oder Stadtsenat. Deswegen bitte ich, diesen Abänderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion mitzutragen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Kleinhanns: „Kollege Potočnik, ich wollte nur ganz kurz noch darauf eingehen. Wir bemühen uns, für 200.000 Einwohner in dieser Stadt Lösungen zu finden. Wir opfern sehr viel Zeit, heute vielleicht besonders viel, um gute Lösungen voranzutreiben. Dann muss ich vielleicht aus der Sicht des Architekten und nicht des Politikers hören, dass da 30 bis 35 Interessierte sind, die für ein relativ dicht bebautes, um nicht zu sagen, fast fertig gebautes Stadtviertel, Ideen haben. Ich denke mir, es ist ihnen unbenommen - so wie für den Andreas Hofer-Park ein Alternativmodell entwickelt und vorgeschlagen wurde -, noch dazu, wo wir wissen, dass dort einige Baufachleute zu Hause sind, ein Modell an die Stadtverwaltung, an die Bauverwaltung und Infrastruktur heranzutragen, damit der Bebauungsplan oder Flächenwidmungsplan neu überdacht wird. Dagegen würde sich eine Verwaltung in der Stadt überhaupt nicht wehren. Ich glaube, es ist hoch angetragen, das in den Gemeinderat zu bringen. Bei der übergreifenden Idee, ein Format zu entwickeln, zweifle ich nur ein bisschen, ob dieser Hut so leicht über alle zu stülpen ist. Man macht auch in anderen Städten den Versuch. Wir müssen die Demokratie etwas entkrampfen - wenn ich das so sagen darf - und versuchen, möglichst viele Interessen einzubinden. Ich glaube, dass es sehr gut sein könnte, wenn hier einmal grundsätzlich überlegt wird, wie man ein kooperatives Modell, eine Gruppe oder eine Auswahl davon für die verschiedensten Linzer Viertel, Linzer Interessen mit unterschiedlichsten Rahmenbedingungen entwickeln sollte. Ich darf sagen, dass wir dem Abänderungsantrag zustimmen werden.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Das ist ein veränderter Abänderungsantrag, insofern überzeugt er mich noch nicht ganz. Wie du, Bernhard, gerade richtig gesagt hast, ist es wichtig, dass etwas weitergeht. In Wirklichkeit - ich bin doch seit fünf, sechs Jahren im Bürgerbeteiligungsumfeld unterwegs - gibt es genau das Format nicht. Das macht es so mühsam oder zeitaufwändig, weil es für die jeweilige konkrete Situation ein bestimmtes Format braucht. Höchstwahrscheinlich bräuchte man einen ganzen Baukasten aus fünf, sechs Formaten, um das bewerkstelligen zu können, weil Ebelsberg vollkommen etwas anderes ist, als das Domviertel. Wir stimmen aber zu. Ich glaube, das wichtigste ist, dass etwas weitergeht. Ich möchte trotzdem ganz kurz noch eine Geschichte erzählen. (Unruhe) Wir haben vor einem Jahr für die Altstadt einen ähnlichen Antrag gestellt, der in die Richtung ging, dass die Stadt die BürgerInnen oder die Aktiven dort unterstützen sollte, weil das natürlich alles viel Arbeit ist, das muss man schon noch dazusagen. Ehrenamtliche leisten tausende von Stunden. Das ist sehr, sehr viel. Der Antrag wurde im Gemeinderat abgelehnt. Das war ungefähr vor einem Jahr. Ich habe dort mit den Leuten - das sind wieder ungefähr 25 Leute - diesen Workshop auf eigene Faust mit externer Moderation und politischen Repräsentanten ganz professionell gemacht. Es war von jeder Fraktion jemand dabei. Das Ergebnis war herausragend. Wir haben dort Arbeitsgruppen gebildet. Der BID-Antrag, den Bernhard Seeber und ich eingebracht haben, ist unter anderem in diesem Workshop entstanden. Die Arbeitsgruppen arbeiten immer noch. Ich will nur sagen, für diese Art von Aufgabe ist so ein Workshop kein schlechtes Ding. Mit der Zuweisung bin ich einverstanden. Hauptsache, es geht etwas weiter. Ich freue mich darauf.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Abänderungsantrages abstimmen. Der Abänderungsantrag wird einstimmig dem Ausschuss für Innovation und Verfassung zugewiesen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Bürgermeisters Luger berichtet über den gemeinsam von der SPÖ- und FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 20 Keine Benachteiligung der JKU bei Unifinanzierung – Resolution und führt aus: „Wie wir den Medien und konkreten Vorlagen des Wissenschaftsministeriums entnehmen konnten ist geplant, das Budget der österreichischen Universitäten um 1,3 Milliarden Euro aufzustocken. Gleichzeitig ist bekannt geworden, dass es bei der Verteilung dieser Mittel eine neue Struktur der Finanzierung geben sollte, die so genannten Studienplatzfinanzierungen. Diese hätte zur Folge, dass aufgrund der Struktur unserer Johannes-Kepler-Universität, eine enorme Benachteiligung vorhanden wäre, da gerade jene Studien, die wir dringend benötigen, das sind die MINT-Fächer, gegenüber anderen Standorten benachteiligt werden. Konkret würden Universitäten in Wien und Graz überproportional profitieren. Um den Uni-Standort, der der wesentliche Faktor für den Wirtschaftsstandort ist, abzusichern, haben wir jene Resolution, die Ihnen vorliegt, als gemeinsamen Antrag der freiheitlichen und der sozialdemokratischen Fraktion eingebracht. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall SPÖ) Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, die zusätzlichen Budgetmittel für die Universitäten so zu verteilen, dass die bisherige Benachteiligung der Johannes-Kepler-Universität bei der Finanzierung weitestgehend aufgehoben wird.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Rosenmayr: „Hohes Präsidium, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen diesen Antrag natürlich. In einer Materie, bei der es im Grundsatz sicher Übereinstimmungen in allen Parteien gibt und maximal Unterschiede in kleineren Details über Finanzierungsmöglichkeiten, ist so eine Resolution etwas, was wir mittragen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass hier ein Allparteienantrag eine Möglichkeit gewesen wäre, dieses starke Signal noch einmal ein bisschen zu unterstreichen und auch, um aus dem Gemeinderat - abseits der realpolitischen Machtverhältnisse, die wir immer wieder sehen – ein gemeinsames Vorgehen nach außen zu tragen. Vielleicht bei einer nächsten Gelegenheit diese Chance nicht verpassen und darüber noch nachzudenken. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Eypeltauer: „Danke, Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich dem anschließen, was der Kollege ausgeführt hat. Ich möchte hinzufügen, dass wir im Wissenschaftsausschuss bzw. im Wissenschaftsressort das auch bereits auf Nationalratsebene thematisiert haben, dass es Ungleichbehandlungen der verschiedenen Universitäten gibt, vor allem aber von der JKU. Nach Rücksprache mit dem Büro des Direktors an der JKU steht natürlich fest, dass das nicht sein kann, dass wir hier für unsere oder ich für meine Alma Mata eine Lanze brechen möchte. Ich bin über diesen Antrag sehr froh. Ich möchte mich noch einmal explizit der Bitte anschließen, solche Dinge als Allparteienantrag zu initiieren, weil die Frage ist, wie stark dieses Signal wird, das wir hier senden. Mehr als ein Signal, ist das natürlich nicht. Ich glaube, es ist ganz gut, wenn man das von jeder Partei von Anfang an auf Füße stellt.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Kurze Anmerkung, natürlich ist es wünschenswert, wenn den Antrag alle Parteien gemeinsam gestellt hätten. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Eigeninitiative. Das ist etwas, was gerade in der ÖVP sehr groß geschrieben wird. Es wäre auch Ihnen möglich gewesen, auf uns zuzukommen, nachdem diese Situation auch der ÖVP bekannt gewesen ist. Am Ende zählt, dass wir diesen Antrag nicht als SPÖ- und FPÖ-Antrag sehen, sondern dass dieser Antrag – so hoffe ich - einstimmig im Linzer Gemeinderat beschlossen wird. Er wird nach Wien geschickt und damit ist er kein Parteienantrag mehr, sondern ein Antrag, den der Gemeinderat gemeinsam beschlossen hat. Ich bedanke mich für die signalisierten Zustimmungen.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Bürgermeister Luger: „Ich schlage vor, dass wir die Anträge R 21 und R 22 gemeinsam diskutieren, weil sie ähnlich sind und es auch Überschneidungen gibt.“ Gemeinderat Hennerbichler berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 21 Hauptbahnhof sicherer machen – WLAN-Begrenzung und Verbot von übermäßigem Alkoholkonsum – Antrag und Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Linzer Hauptbahnhof ist einer der wichtigsten Punkte in der ganzen Stadt, gerade in Zeiten, wo der öffentliche Verkehr stärker genutzt werden soll. Aufgrund zahlreicher Vorfälle zu Jahresbeginn, wurde seitens des Sicherheitsreferenten, Vizebürgermeister Detlef Wimmer, Ende Februar 2017 eine Sicherheitskonferenz einberufen und verschiedene Maßnahmen gemeinsam mit der Exekutive, der ÖBB und anderen Institutionen diskutiert und festgelegt. Die geladenen Experten kamen zum Schluss, dass die Sicherheitslage in der Stadt Linz als gut zu beurteilen ist. Dennoch ist das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung aufgrund einzelner Vorfälle gesunken. Aus diesem Grund sind weitere Maßnahmen notwendig und sinnvoll. Der Bahnhof selbst soll für wartende Fahrgäste und Laufkundschaft der Gewerbebetriebe attraktiv sein, nicht jedoch für potenzielle Krawallmacher, die sich dort wie in einem Wohnzimmer aufhalten. In Wien beispielsweise hat sich ein Zeitlimit für den Internetzugang bewährt. Das Pilotprojekt am Wiener Westbahnhof bestätigte die Vermutung der Behörden, dass der unbegrenzte Internetzugang auch die Sicherheitslage vor Ort beeinflusst. Aus diesem Grund wurde eine WLAN-Beschränkung umgesetzt. Immer wieder gibt es in und rund um das Bahnhofsareal leider auch Probleme mit übermäßigem Alkoholkonsum. Dabei ist zu beachten, dass der Bahnhof rechtlich als Privatgrund gilt und die öffentliche Hand nur im Einklang mit dem Hausrecht tätig werden kann. Da im Gebäude die bundesweit einheitliche Hausordnung zur Anwendung kommt und nur ,übermäßiger‘ Alkoholkonsum geahndet wird, ist ein Alleingang der Stadt Linz nicht zweckmäßig. Da es nicht im Interesse der Stadt liegt, etwaige Alkoholiker in den Bahnhof hinein zu verdrängen, macht nur ein gemeinsames Vorgehen Sinn. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden ersucht, gemeinsam mit der Polizei und der ÖBB eine ortspolizeiliche Verordnung für ein Verbot von übermäßigem Alkoholkonsum im Umfeld des Linzer Hauptbahnhofs zu konzipieren und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ausgenommen von diesem übermäßigen Alkoholkonsum soll jedenfalls die Konsumation im Rahmen der Ausübung gewerberechtlicher Ausschankbewilligungen sowie anlässlich behördlich genehmigter Veranstaltungen sein. II. Resolution an die ÖBB: Die ÖBB werden ersucht, die Ergebnisse des Pilotprojektes ,WLAN am Wiener Westbahnhof‘ auch am Linzer Hauptbahnhof in Abstimmung mit der Linz AG, die auch einen Hotspot vor Ort betreibt, umzusetzen und die weitere Vorgehensweise mit dem Sicherheitsressort der Landeshauptstadt Linz abzustimmen.‘ Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Rahmen des Budgets erfolgen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Hackl berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 22 WLAN-Beschränkung am Linzer Hauptbahnhof umsetzen – Resolution und führt aus: „Aufgrund der Sicherheitsprobleme am Linzer Hauptbahnhof hat die Stadt Linz am 28. Februar 2017 eine städtische Sicherheitskonferenz einberufen. Teilgenommen haben an diesem Treffen unter anderem Bürgermeister Klaus Luger, Vizebürgermeister und Sicherheitsreferent Detlef Wimmer und Sozialreferentin Karin Hörzing, sowie Exekutive, ÖBB und Sozialvereine. Damals hieß es in einem offiziellen Pressestatement des Sicherheits-Gremiums wörtlich: ,Hinsichtlich WLAN-Beschränkung läuft bereits ein ähnliches Pilotprojekt am Wiener Westbahnhof dessen Ergebnisse auch für Linz wegweisend sein können.‘ Mittlerweile hat man in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen am Wiener Westbahnhof und insbesondere im Hinblick auf die dortige Beschränkung des kostenlosen WLANs auf 15 Minuten pro Tag Resümee gezogen und die Maßnahme als sehr positiv bewertet. Trotz dessen wurde seitens der ÖBB mitgeteilt, dass eine WLAN-Beschränkung für den Linzer Hauptbahnhof nicht angestrebt wird. Die Notwendigkeit einer WLAN-Beschränkung am Linzer Hauptbahnhof soll entsprechend des Ergebnisses der Linzer Sicherheitskonferenz - neben weiteren notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Steigerung der Sicherheit für Reisende von und nach Linz - seitens des Linzer Gemeinderates gegenüber den ÖBB nochmals kundgetan werden. Die Unterzeichneten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte stellen daher gemäß § 12 Abs. 1 StL 1992 nachstehende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die ÖBB werden ersucht, als Beitrag für die Aufrechterhaltung bzw. Steigerung der Sicherheit für Reisende von und nach Linz auch am Linzer Hauptbahnhof eine WLAN-Beschränkung nach Wiener Vorbild umzusetzen.‘ Danke.“ (Beifall ÖVP) Zu den beiden Anträgen liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Schmid: „Werte Kolleginnen und Kollegen, unsere Position ist bekannt. Wir werden den Anträgen R 21 und R 22 eine Ablehnung erteilen. Wir haben diese Art von Anträgen sehr häufig im Gemeinderat. Es wird immer skurriler, weil übermäßiger Alkoholkonsum ein bisschen schwierig zu definieren ist. Zur WLAN-Einschränkung: Sie haben gesagt, Herr Kollege Hennerbichler, die Sicherheit ist gut und öffentlicher Raum ist auch mein Wohnzimmer. Daher sind wir dagegen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben schon des Öfteren über Alkoholverbote diskutiert. Unsere Position ist klar, wir lehnen das ab. Kollegin Schmid hat schon darauf hingewiesen, dass ein Zuviel an Alkoholkonsum etwas schwierig festzustellen ist. Ich frage ich mich, wie ihr das machen wollt. Zu den WLAN-Begrenzungen: Ich denke, Linz versucht sich als moderne, gut entwickelte, auf dem technologischen Stand perfekte Stadt zu positionieren. Das ist, glaube ich, nichts Widersprüchlicheres, als dass man Internetzugang für gewisse Gruppen kriminalisieren und begrenzen will. Das passt irgendwie alles nicht zusammen. Daher gibt es von mir zwei klare Nein zu den Anträgen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Huber: „Danke, Herr Bürgermeister, ich erhielt den Auftrag meines Fraktionsvorsitzenden nicht nur kurz, sondern kernig zu sein. Die Erfahrungen beim Pilotprojekt am Westbahnhof waren so eindeutig nicht. Dort ist es um Polizeipräsenz gegangen. Abgesehen davon, brauchen weder die ÖBB, noch die Sicherheitsbehörden unbedingt die Beratung durch den Gemeinderat der Stadt Linz, was das Alkoholverbot oder das Verbot übermäßigen Alkoholkonsums betrifft. Wenn der Alkoholkonsum solche Ausmaße annimmt, dass er den Gemeingebrauch des Bahnhofs gefährdet, braucht die Polizei den Linzer Gemeinderat nicht, um einzuschreiten. Dieser Antrag ist daher aus unserer Sicht nicht erforderlich. Wir werden uns bei beiden Anträgen enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Danke, Herr Bürgermeister, ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners, Jakob Huber, vollinhaltlich anschließen und bin damit kürzest und kernigst. Das war es schon.“ Der Vorsitzende erteilt den Berichterstattern das Schlusswort. Gemeinderat Hennerbichler: „Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass es auch jetzt schon in der ÖBB Hausordnung steht, dass ein übermäßiger Alkoholkonsum verboten ist, also kann es nicht ganz so unsinnig sein. Frau Kollegin Schmid, wenn Sie sagen, der öffentliche Raum ist Ihr Wohnzimmer, dann gebe ich Ihnen Recht. Er ist auch mein Wohnzimmer. Ich denke, wir können für alle sprechen. Ich glaube, niemand möchte in seinem Wohnzimmer von betrunkenen Leuten angepöbelt werden. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Hackl: „Was das Alkoholverbot am Bahnhof betrifft, sind wir voll dafür. Das fordern wir schon lange. Leider steigt uns die ÖBB bis jetzt aus. Was die strafbare Trunkenheit bzw. das Verbot des übermäßigen Alkoholkonsums angeht, kann ich sagen, dass die Exekutive genug Möglichkeiten nach dem Sicherheitspolizeigesetz § 83 hat, das sind die Tatbestände der strafbaren Trunkenheit, des aggressiven Verhaltens, der Störung der Ordnung und der Lärmerregung, bei der die Exekutive jederzeit einschreiten kann und das Handwerk dazu hat. Ich glaube, das ist eine Forderung, die nicht notwendig ist. Die Exekutive schreitet schon seit Jahren entsprechend ein. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Hajart zur Geschäftsordnung: „Beim ersten Punkt des freiheitlichen Antrages gibt es von uns eine Stimmenthaltung und beim zweiten Punkt, WLAN-Beschränkung, eine Zustimmung.“ Bürgermeister Luger: „Das passt schon. Wir werden die Punkte so abstimmen, wie von Ihnen gewünscht.“ Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Punkt 1 des Antrages R 21 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2 des Antrages R 21 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag R 22 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt Gemeinderat Kleinhanns berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 23 Grillverbot im Pleschingerseeareal – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, das Abbrennen von Stoppelfeldern und das Verbrennen von Unkraut ist in unserer eng gewordenen Welt strafbar, vor allem aus der daraus entstehenden Rauchbelastung für alle Mitbürger. Dabei schützt Unwissenheit nicht vor Strafe - ein ebensolcher in der westlichen Welt geltender Grundsatz. Durch einzelne Mitbürger und Medien werden offenbar die österreichischen Gewohnheiten für die noch nicht so bewanderten Neubürgern und Zuwanderern und Bürgern aus der Umgebung von Linz das fatale Gefühl geschürt, sie wären ohnehin voll im Recht und unsere Badeordnungen etc. wären nur Schikane. Die Linzer Streetworker reden zwar immer noch mit Gestrandeten an der Linzer Landstraße, im Hessenpark oder am Hauptbahnhof, aber am bereits 2015 und 2016 neuralgisch gewordenen Pleschingersee nicht. Dort sieht man niemanden, der sich um eine bessere Integration der mit den landesüblichen Gebräuchen unerfahrenen Mitbürger und Zuzüglern kümmert. Neu auftauchende Probleme im Zusammenleben der Linzer, erfordern neue Lösungsvorschläge, Aufgabengebiete, Einsatzorte und Hotspots. Die für die Uferbereiche in langjähriger freiwilliger Zusammenarbeit mit der Stadt Linz zuständige Wasserwacht, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, so wie die Feuerwehr, und auch die geschädigten Fischer des Fischereireviers samt den vom oberösterreichischen Fischereiverbandes eingeteilten Aufsichtsorganen, scheinen ausreichend schlechte Erfahrungen gemacht zu haben und sehen sich überfordert. Der Grundeigentümer, die Linz AG, sieht zwar eine Grundstücksreinigung vor, schleppt an Samstagen und Montagen den bereits eingesammelten oder leicht greifbaren Müll Säckeweise zum Sammelplatz, von wo er dann abgeholt wird. Den ganzen Sonntag über, liegt alles herum. Kein Befugter, der sich um den Abfall oder die Abfallverursacher kümmert. Völlig ohne Betreuung bleiben aber die Grundstücke neben den Liegewiesen. Die und um viel Geld sorgfältig, kunstvoll und naturnah angelegte Begleitgerinne ist voller Abfall. Von einem Naturraum ist keine Rede mehr. Laut Verordnung des Landeshauptmannes soll es sich beim Pleschingersee und dem dazugehörigen Auland um eine Wasserschutzzone 2 handeln, wie sie für die Sicherung der Wasserversorgung des Zentralraumes lebensnotwendig ist. Das ist aber keinem der Benutzer des Pleschingersees und der Seegrundstücke bewusst. Das wird ihnen auch nicht bewusst gemacht. In diesen Schutzgebieten ist die Einrichtung von Freizeitanlagen ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Erlassung dieser Verordnung gingen Landsleute mit Hausverstand und die heimischen Juristen von den hier örtlichen Gebräuchen aus. Keiner konnte mit einer schlagartigen Invasion von 600 bis 700 kochenden Großfamilien etwa 100 bis 150 Meter neben einem Trinkwasserbrunnen - das ist Wasserschutzzone I - rechnen. Daher liegt es in erster Linie am Grundeigentümer, jeden Missbrauch zu verhindern. Der Bürger fragt sich, warum seine Gemeinde, seine Bezirkshauptmannschaft, seine Landesregierung, seine Bundessicherheitsdirektion seine Anliegen und Beschwerden nicht unterstützt. Für Reintegration von Straftätern und für die Integration von Zuwanderern wird so viel Geld einseitig ausgegeben und für die Integration von Inländern in die offenbar hereinbrechenden, geänderten Lebensverhältnisse rein gar nichts. Wir gehen davon aus, dass nicht die Flüchtlinge Verursacher derartiger unangepasster Störungen sind, weil die froh darüber sind, mit dem Leben davongekommen zu sein, und für den Unterschlupf dankbar sind, sondern Zuwanderer, die unsere österreichische Infrastruktur, unser vielfach hilfsbereites, unterstützendes und christlich gutwilliges System als ihnen dienlich und als bis zum letzten ausnutzbar und strapazierbar betrachten. Die Polizeiinspektion Steyregg ist zu schwach besetzt und kann das entlegene Gebiet nicht mehr beobachten oder für die Einhaltung der Badeordnung sorgen. Die Bundespolizeiinspektionen von Linz haben ihre Reyons auf dem Stadtgebiet und nicht außerhalb, nämlich in Steyregg. Der Pleschingersee und seine Liegewiesen mitten in Österreich, mitten in unserer Heimat, sind somit eine ungesicherte und unkontrollierbare Zone. Das erscheint mir als ein unhaltbarer Zustand. Manche in Österreich, vor allem solche, denen die Unkosten dieses Staates weniger Sorgen bereiten, wollen weder die Außengrenzen, noch die Aufrechterhaltung der Mindestfunktionen unseres Zusammenlebens erhalten. Damit wird unser Zusammenleben empfindlich gestört. Sollte hier jemand meinen, die Linzer und die ansässigen Österreicher müssten ihre Lebensgewohnheiten entsprechend umstellen, dann müsste er diesen Mitbürgern eine Zeit des Umgewöhnens zugesehen. Genauso wie auch Neu-Linzer aus anderen Teilen Europas, insbesondere aber aus entfernteren Regionen Zeit brauchen werden, sich anzupassen. Das, was sich Linz derzeit auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Steyregg erlaubt, ist sozial völlig unverständlich und innländerfeindlich. Nur damit, einen Crashkurs in ‚Pitchen-Englisch‘ oder Deutsch absolviert zu haben, wie vielleicht die Wirtschaft heute sehr oft von prominenten Bürgern dieser Welt als lebensfeindlich kritisiert meint, ist es offenbar nicht getan. Darauf haben wir oft genug hingewiesen. Daher meinen wir, dass die zugegeben sehr einfache Entscheidung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Steyregg aus Sicht der Nachbarn, die sehr oft auf Grund ihrer Größe, der Arbeitsplätze und der Wirtschaftskraft wie Linz entsprechend gefühlt großspurig empfundenen Linzern, gewürdigt werden sollte. Die Eigentümerin des Sees und aller umliegenden Gründe ist die Linz AG eines der größten Unternehmen der Landeshauptstadt. Am Pleschingersee besteht ein Wasserschutzgebiet, dessen Schutz uns allen ein Anliegen sein muss. Am Pleschingersee gibt es eine Badeordnung, deren Einhaltung nicht kontrolliert wird. Am Pleschingersee gibt es eine Nachbarschaft mit den üblichen bürgerlichen Rechten, auf die in jeder Hinsicht Rücksicht zu nehmen wäre. Das können nicht alle Neuen wissen, darauf ist Rücksicht zu nehmen. Daher liegt es vor allem am Grundeigentümer, seine Besucher über die Rahmenbedingungen seiner Party entsprechend zu informieren. Es geht nicht an, eine Ruhe- und Liegewiese zu einem Rummelplatz verkommen zu lassen, und sich unschuldig zu stellen. Eigentlich muss sich der Grundeigentümer, der es unverantwortlicher Weise trotz einiger Vorstöße im Linzer Gemeinderat zu diesen Missständen hat kommen lassen, entschuldigen. Einmal beim Gemeinderat der Stadtgemeinde Steyregg, die sich nicht mehr anders zu helfen wusste, als ein einfaches Verbot auszusprechen, dann bei seinen Gästen und Besuchern, die er zu wenig über die österreichischen Erholungsgewohnheiten informiert hat und bei seinen Nachbarn, denen er Kraft seines dominanten Auftretens als Großunternehmer nur Probleme in der Nutzung ihrer umliegenden Grundstücke oder Nutzungsrechte bereitet. Wir stellen daher folgende Resolution an die Linz Service GmbH: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Linz Service GmbH wird ersucht, ein Grillverbot auf allen Grundstücken im Pleschingersee-Areal, die sich in ihrem Besitz befinden, zu unterstützen und umzusetzen - wie das auch der Gemeinderat der Stadtgemeinde Steyregg gefordert hat.‘ Ich ersuche daher, der vorliegenden Resolution zuzustimmen. Ich bitte um Zustimmung. Danke.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Fraktionsobmann Günther Kleinhanns, im Zusammenhang mit den grillenden Zuwanderern sprichst du unter anderem von einer Invasion. Ich habe jetzt im Duden etc. online nachgesehen. Dieses Wort heißt übersetzt: Militärisches beziehungsweise feindliches Eindringen. Was deine Wortwahl betrifft, bist du in der letzten Zeit schon öfter aufgefallen und das wundert mich schon überhaupt nicht mehr. Was mir von Seiten der SPÖ-Fraktion ein bisschen zu denken geben würde, ist, darüber nachzudenken, wen man sich als Partner hält. Das ist nur meine persönliche Meinung und das möchte ich an dieser Stelle mitgeben. Was meine sonstige Wortmeldung betrifft, ist sie sehr kurz. Sie bezieht sich nur auf den Abänderungsantrag, den ich wie folgt stelle: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Linz-Service GmbH wird ersucht, das vom Steyregger Gemeinderat beschlossene Grillverbot - im Sinne einer Sofortmaßnahme gegen die auftretenden Probleme im Zusammenhang mit Rauch, Müll und Geruch - zu unterstützen und umzusetzen. Schlussendlich soll jedoch, abgestimmt mit der Steyregger Politik, ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Situation am Pleschingersee durch das Grillen ausgearbeitet werden, welches unter anderem eine Verkleinerung der Grillzone, fix installierte Grillplätze sowie eine verstärkte Kontrolle der Grillregeln umfasst.‘ Ich bitte um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, was den aktuellen Zustand am Pleschingersee betrifft, muss ich sagen, dass die Linz AG vorbildliche Regeln für den Grillbereiches aufgestellt hat. Ich weiß nicht, wer sich das schon angeschaut hat, das ist sogar in sechs Sprachen verfügbar. Ich denke mir, man müsste nur schauen, dass das eingehalten wird und dann können dort alle den Platz zum Grillen friedlich miteinander nutzen. Zur Situation: Ich denke nicht, dass ein Verbot die Lösung sein kann, wenn nicht kontrolliert wird. Ich habe mir mit dem Ihnen bereits vorliegenden Zusatzantrag einen unkonventionellen Zugang und eine eher kreative Auslegung der Geschäftsordnung erlaubt. Der Wesensgehalt des ursprünglichen Antrages wird aber trotzdem bleiben und ein mit der Hauptsache in unmittelbarer Verbindung stehender Zusatzantrag formuliert. Wie bereits aus dem Zusatzantrag hervorgeht, vertrete ich hier eine andere Meinung, wie die Antragstellerin, die FPÖ. Grundsätzlich soll der öffentliche Raum von allen genutzt werden können. Die Stadt Linz hat vielen grillaffinen Menschen die Möglichkeit genommen, gemeinsam im Freien zu Grillen und hat das Problem sozusagen eher ausgelagert. Öffentliche Plätze zum Grillen gibt es aktuell - soweit mein Wissensstand - nur in St. Margarethen, weil der Pleschingersee nicht zum Stadtgebiet Linz gehört. Das heißt, man hat hier Grill-Pendler verursacht, die stadtauswärts Richtung Pleschingersee pendeln. Die Antwort auf den vorliegenden Antrag kann somit nur ein Mehr an Grillmöglichkeiten sein, ein so genanntes Grillraumbewirtschaftungskonzept. Damit vermeidet man größere Ansammlungen und ein Pilgern zum anderen Ende der Stadt. Und alle Linzerinnen und Linzer bekommen die Möglichkeit, ihrer bevorzugten Grillart - weil nicht alle im eigenen Garten grillen können - zu frönen. Das kann in Form von Gruppen, auf angebotenen Grillplätzen und an einem Donaustrand sein, wo vielleicht Studenten mit einem Lagerfeuer grillen möchten. Die Vielfalt ist ausschlaggebend. Wichtig dabei ist, auf die Bedürfnisse und Interessen der Linzerinnen und Linzer einzugehen und diese bei der Erarbeitung des Konzeptes im Vorfeld miteinzubinden, um eine vielfältige und variantenreiche Möglichkeit zu schaffen. Ich habe gesehen, dass diesbezüglich schon mehrere Anträge, im Speziellen von den Grünen, im Gemeinderat waren, die leider bis jetzt keine Zustimmung gefunden haben. Im Sinne der Linzerinnen und der Linzer hoffe ich, dass die Zeit für ein innovatives Grillraumbewirtschaftungskonzept in Linz jetzt reif dafür ist. Ich stelle somit folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden ersucht, unter Einbeziehung der Interessen der Linzer Bevölkerung - im Besonderen unter Einbeziehung jener Bevölkerungsgruppen, die aufgrund ihrer Kultur verstärkt öffentliche Grillmöglichkeiten nutzen - ein ,Grillraumbewirtschaftungskonzept‘ zu erstellen, um die Anzahl an öffentlichen Grillmöglichkeiten für die Bevölkerung von Linz zu erhöhen. Es sollen hierbei besonders die Grilloptionen entlang der Donau verstärkt ins Auge gefasst werden, wie auch die von größeren Parks, wo die Belästigung von Anrainern vermieden werden kann. Damit die Interessen aller grillaffinen Linzerinnen und Linzer berücksichtigt werden, ist vorzugsweise mit dem Migrations- und Integrationsbeirat zusammenzuarbeiten. Außerdem sollen verschiedene Ausstattungsvarianten - von mit Grillern ausgestatteten Grillzonen, wie auf der Wiener Donauinsel, bis hin zu frei gestalteten Grillzonen - mit der jeweils dafür notwendigen Infrastruktur Berücksichtigung finden. Dieses Konzept soll zu Beschlussfassung in den jeweiligen Ausschüssen vorberaten und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Unruhe) Bürgermeister Luger: „Ich ersuche, die Mitglieder des Gemeinderates, so schwer es möglicherweise fallen möge, auch bei den letzten Anträgen noch die gebotene Ruhe und das Zuhören zu ermöglichen, damit wir das über die Bühne bringen.“ Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meine Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt nutzen und den Bürgermeister dringend ersuchen und auffordern, auf die freiheitliche Fraktion einzuwirken, was die Wortwahl in manchen Argumentationen betrifft. Das ist heute zum wiederholten Male passiert und für mein Gefühl offen rassistisch. (Beifall Die Grünen) Ich finde, dass der Bürgermeister die Aufgabe hat, das zu unterbinden, weil das dieses Gremiums wirklich nicht würdig ist. Ich ersuche dich wirklich, das in Zukunft und in Vorbereitung der nächsten Sitzung zu verhindern, weil man sich sonst etwas anderes überlegen muss. (Beifall Die Grünen) Inhaltlich sage ich dir, dass wir - das ist jetzt keine Überraschung - gegen Grillverbote sind und wir uns bei den Abänderungsanträgen enthalten werden.“ (Beifall Die Grünen, SPÖ) Gemeinderätin Köck: „Danke. Mir fehlen, ehrlich gesagt, die Worte. Herr Kollege Kleinhanns, lesen Sie dann im Protokoll in Ruhe - mit ein bisschen Abstand - noch einmal durch, was Sie heute gesagt haben. Da waren Phrasen, Vorurteile, Diktionen und Wörter dabei, auf die man in diesem Haus nicht stolz sein kann, wenn das so vorgetragen wird. (Beifall SPÖ, Die Grünen) Grundsätzlich sind wir dafür, dass man den öffentlichen Raum nutzen kann und für Linzerinnen und Linzer und andere Leute, die zu uns kommen, unter Einhaltung gewisser Spielregeln, nutzbar sein sollte. Wenn man Ihnen zuhört, glaubt man, dass das ein Paralleluniversum ist, in dem Sie sich bewegen. Ich nehme an, dass die Meisten hier den Pleschingersee und die Grillwiese kennen. Wir haben uns bei den Verantwortlichen der Linz AG erkundigt, wie das funktioniert und ob es Probleme gibt oder nicht. Die Grillwiese ist vor ungefähr zehn Jahren eingerichtet worden, das ist ein bestimmtes Areal. Es gibt dort Mülltrennung, Aschebehälter, WC-Anlagen, Grillgebote und Baderegeln in unterschiedlichen Sprachen, mit Piktogrammen dargestellt. Dort wird von Mitarbeitern der Linz AG, teilweise auch am Wochenende, kontrolliert und durch Security unterstützt. Ich glaube, von Seiten der Verantwortlichen wird sehr viel getan, um das in geordneten Bahnen zu halten. Es gibt auch einen engen Kontakt zur Wasserrechtsbehörde der BH Urfahr- Umgebung und der Stadtgemeinde Steyregg und der Polizei. Insofern glaube ich, dass die Verantwortlichen mit diesem Thema sehr gut umgehen. Nicht jeder hat das Privileg, dass er einen eigenen Garten hat, in dem er am Wochenende der Grilllust frönen kann und vielleicht den Nachbarn damit belästigt, wie es mitunter in Siedlungen vorkommen mag. Ich glaube schon, dass es möglich sein muss, in der Stadt Linz das Grillen in geordnetem Rahmen zur Verfügung zu stellen. Wir wollten uns ursprünglich und aufgrund meiner Argumentation inhaltlich beim Antrag enthalten. Aber so wie der Antrag heute begründet und vorgetragen wurde, kann man ihn wirklich nur mehr glatt ablehnen. Wir werden dagegen stimmen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ganz kurz, die rassistischen Entgleisungen von Herrn Gemeinderat Kleinhanns sind meiner Meinung nach schon zu viel gewürdigt worden. Ich muss sagen, es ist schon unerhört, solche Dinge hier im Gemeinderat zu hören. Es ist unglaublich, dass es vorkommen kann Menschen die genauso, wie alle anderen in dieser Stadt wohnen, derartige Vorurteile zu zuschreiben. Zum Inhaltlichen: Unsere Position ist, dass wir öffentliche Grillplätze haben möchten, weil nicht jeder Mensch zu Hause einen Garten hat und die Menschen einen Raum brauchen, wo sie grillen können. Das macht nicht nur migrantischen Gruppen Spass, sondern man kann ganz allgemein feststellen, dass das Menschen Spass macht. Ich denke, es wäre wichtig, dass es dafür noch mehr öffentliche Plätze gibt, damit nicht so ein Druck auf die wenigen Plätze besteht, die es gibt. Ich kenne das Areal am Pleschingersee. Die Linz AG managt das dort sehr gut. Es gibt eigentlich keinen Grund, warum man das verbieten sollte. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Kleinhanns: „Es tut mir sehr Leid, ich habe das, um Zeit zu sparen, relativ rasch gemacht (Heiterkeit). Wir sind am Ende einer langen Sitzung. Ich wollte das transportieren, bin aber offensichtlich nicht gut verstanden worden. (Unruhe, Zwischenrufe) Bitte ein bisschen Aufmerksamkeit. Ich habe absichtlich nicht zwischen Ausländern, Inländern, Immigranten oder Migranten oder sonst etwas unterschieden. Ich habe gesagt, Linzer, Linzer Bürger. Wir sind in einem Wandel, sodass ständig Beschwerden kommen. Frau Kollegin Köck, ich war in Kontakt mit der Wasserwacht und mit den Fischern, auch gestern und heute. Es gibt Beschwerden. Es liegt an uns, als Gemeinde und es ist eine Frage der Nachbarschaftskultur, mit der betreffenden Nachbargemeinde und mit dem Eigentümer eine Lösung zu schaffen. Ich wollte die Problematik anführen, dass die einen seit Jahrzehnten gerne auf der Wiese liegen - ich liege dort nicht - und kalt jausnen und andere gerne in großen Gruppen kochen oder grillen. Das sind Probleme, die vorhanden sind. Wir - das ist ein Vorwurf an uns alle - haben nichts unternommen. Man muss das den Leuten sagen. Wenn man dort nur eine Grillordnung oder Badeordnung anschlägt, ist das nur sehr wenig. Es ist sehr gut, dass das in vier Sprachen vorhanden ist, aber man muss mit den Leuten reden. Man muss beiden Gruppen - da trete ich zum Unterschied von Kollegin Leitner-Rauchdobler für die Interessen der Linzer ein - Zeit geben, sich an eine Veränderung zu gewöhnen. Das Wort ,Invasion‘ habe ich nicht böse gemeint. Wenn aber plötzlich 600, 700 Familien auftauchen, womit der Gesetzgeber oder der Grundeigentümer vor 20 Jahren nicht gerechnet hat, dann muss man handeln. Das vermisse ich. Es kam schon einmal ein Vorstoß. Die Linz AG hat gesagt, es ist nicht notwendig. Die Linz AG sieht nicht, dass das Gerinne verschmutzt ist. Sie können morgen in der Früh hinschauen. Es ist nicht gereinigt und das sollte nicht sein. Das ist keine Visitenkarte für Linz und darauf wollte ich hinweisen. Ich habe keinen Unterschied zwischen Leuten gemacht, die von zu Hause oder von ihrer Familie oder aus Engerwitzdorf oder sonst wo, mit den Hunden spazieren gehen oder andere Gewohnheiten haben. Es liegt an uns und am Grundeigentümer, eine Ordnung im Verhalten der Menschen herbeizuführen, damit es nicht zu Beschwerden, wie das laufend ist, zu Rauchentwicklung usw., kommt. Das kann man auf verschiedenen Wegen erreichen und darauf wollte ich hinweisen. Mir liegt jede rassistische Unterscheidung von Benützern und ihrer Sprache oder ihrer Autokennzeichen vollkommen fern. Sie haben es offensichtlich richtig erfasst, weil sie mich missverstanden haben, dass das natürlich auch mit ein Grund sein kann. Aber darauf wollte ich nicht eingehen, sondern dass wir eine Verantwortung haben, uns als Nachbargemeinde mit Steyregg zusammen mit den entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen abzustimmen. Wir sollen dort oder auch auf anderen Freiflächen in Linz dafür sorgen, dass für die Linzer Platz genug ist, um ihre Lebensgewohnheiten in einer meinetwegen auslaufenden, sich verändernden Welt zu leben und dass in dieser Stadt alle in Frieden leben können. Das ist der Kern meines Antrages gewesen. Ich bin aber, glaube ich, bewusst missverstanden worden. (Zwischenrufe) Wenn ich jemanden gekränkt haben sollte, entschuldige ich mich dafür, das war nicht meine Absicht. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Ich glaube, dass das alle gehört und verstanden haben.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS, anschließend über den Antrag und danach über den Abänderungsantrag der ÖVP abstimmen. Der Abänderungsantrag von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15), ÖVP (12) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderat Eypeltauer, NEOS, und Gemeinderat Potočnik, NEOS, und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (20), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der ÖVP wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 24 Gleichstellung von Vertragsbediensteten der Oö. Statutargemeinden mit jenen des Landes Oö. bei der Kranken- und Unfallversicherung – Resolution und führt aus: „Beim vorliegenden Antrag geht es um eine legistische Korrektur und Klarstellung, die aus unserer Sicht notwendig ist. Die Sachlage ist so, dass der Landesgesetzgeber die Statutargemeinden verpflichtet, für ihre Beamten eine eigene Kranken- und Unfallfürsorge zur Verfügung zu stellen, welche mindestens die Standards jener des Landes, also der KFL, der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Landesbedienstete, erfüllt. Nachdem dieses Gesetz explizit Beamte nennt, ist eine Ausweitung auf Vertragsbedienstete nach der derzeitigen Regelung nicht möglich. Jedoch hat im Jahr 2000 das Land Oberösterreich mit jenem Landesgesetz über die Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Landesbedienstete die Möglichkeit geschaffen, dass Vertragsbedienstete in die Kranken- und Unfallfürsorge aufgenommen werden können, dadurch aber ein Ungleichgewicht gegenüber den Vertragsbediensteten in den Statutargemeinden besteht, die diese Möglichkeit nicht haben. Aus diesem Grund stellt die freiheitliche Fraktion folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Landesgesetzgeber wird aufgefordert, § 87 des Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 dahingehend zu ändern, dass Vertragsbedienstete von Statutargemeinden jenen des Landes Oberösterreich gleichgestellt werden und analog dem § 2 Landesgesetz über die Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Landesbedienstete in die Krankenfürsorge der Statutargemeinden aufgenommen werden können.‘ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich möchte einen Vorschlag unterbreiten. Bundesminister Stöger beschäftigt sich auf Bundesebene angeblich noch im ersten halben Jahr mit der Zukunft der Krankenkassen. Das war zumindest der Plan, ob sich das jetzt geändert hat, weiß ich nicht. Bis ein Ergebnis präsentiert werden soll, würde ich vorschlagen, dass wir diesen Antrag dem Finanzausschuss zuweisen, um dort die Fakten von unserer Seite, aber auch Ergebnisse von Bundesebene gemeinsam zu diskutieren, damit wir eine möglichst gute Lösung finden können.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Neubauer: „Was die Leistungsfähigkeit der Bundesregierung angeht, in welchen Zeiträumen noch etwas funktioniert, darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen. Wir können den Antrag aber gerne dem Ausschuss zuweisen.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit dem Finanzausschuss zugewiesen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag R 25 S-Bahn-Haltestelle Grüne-Mitte - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ob der späten Stunde mache ich es kurz. Die Grüne Mitte ist derzeit an den öffentlichen Verkehr nicht optimal angebunden. Die zweite Schienenachse lässt noch auf sich warten. Eine S-Bahn-Station könnte eine schnelle Verbindung zum Hauptbahnhof ermöglichen. Es wären dann unter vier Minuten möglich. Mittelfristig könnte sogar eine zusätzliche Umsteigemöglichkeit in die Straßenbahn aufgebaut werden. Das könnte eine Entlastung des Hauptbahnhofes mit sich bringen. Sie sehen also, die S-Bahn-Haltestelle hätte nur Vorteile. Ich bitte daher um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die ÖBB: ,Die ÖBB werden ersucht, im Bereich der Linzer Lastenstraße im Einzugsgebiet des Wohngebiets Grüne Mitte, die Errichtung einer S-Bahn Haltestelle zu prüfen und über die Ergebnisse der Prüfung zu informieren.‘“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Nachdem geplant ist, dass die S-Bahn ausgeweitet werden soll, würde sich dort eine Haltestelle sehr gut eignen. Wir denken, dass das im zuständigen Ausschuss weiterberaten werden sollte beziehungsweise die Ergebnisse, die von der ÖBB kommen, dort beraten werden.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Wessela: „Bei diesem Projekt sind wir grundsätzlich der gleichen Meinung. Allerdings wird das von der Abteilung Verkehrsplanung bereits betrieben, von den ÖBB, Linz Linien und den Verkehrsreferenten von Land und Stadt unterstützt und befindet sich bereits im Ausbauplan der ÖBB. Wir, als Fraktion, werden uns der Stimme enthalten, weil dieser Antrag somit obsolet ist.“ Gemeinderat Gabriel: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen, Frau Kollegin Wessela hat mir schon das Meiste aus dem Mund genommen. Es wird schon daran gearbeitet. Wir werden uns der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Wenn schon daran gearbeitet wird, könnte man dem Ganzen noch einmal Nachdruck verleihen und entsprechend versuchen, die ÖBB noch zu überzeugen und ihnen wirklich ein Zeichen zu schicken. Der Gemeinderat der Stadt Linz ist dafür. Es soll etwas weitergehen, damit wir für die Menschen dort entsprechend schnell zu einer Lösung kommen und eine sogar gute öffentliche Anbindung haben. Das ist ein wichtiger Punkt, um den motorisierten Individualverkehr in unserer Stadt zu lösen. Herr Stadtrat Hein, jetzt hätte die FPÖ wieder einmal eine Möglichkeit, sich für die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs einzusetzen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Als mehrheitliches Modell, wie wir mit Anträgen umgehen, die schon irgendwo im Laufen sind oder in Umsetzung, kristallisiert sich am Ende des Tages die Stimmenthaltung heraus. Wir haben schon drei unterschiedliche Modelle gehabt.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R 26 Durchgängigkeit Fußgänger - Resolution und führt aus: „Ich habe das letzte Mal angekündigt, dass wir uns vermehrt um die Fußgänger kümmern wollen und eine Reihe von Möglichkeiten, wo man durchgehen kann, vorschlagen wollen. Hier kommt die Nummer 2. Die Raiffeisen Landesbank, also die RLB, beim Südbahnhofmarkt, stellt in Wirklichkeit ein riesen Hindernis für Fußgänger dar. (Zwischenrufe, Unruhe, Heiterkeit) Wenn man vom Südbahnhofmarkt kommt, steht man davor und muss entweder nach links oder nach rechts einen großen Umweg machen. Es gäbe eine Lösung, die in Wirklichkeit schon vor zehn Jahren offen war. Hinter der Tiefgarageneinfahrt ist eine andere Einfahrt und die müsste man nur öffnen. Dann könnte man dort als Fußgänger, Papa oder Mama mit dem Kinderwagen und mit dem Fahrrad schiebend usw. durchspazieren und 300 Meter sparen. Das klingt zwar wie eine Kleinigkeit, ist aber für Fußgänger, die hoch sensibel auf Umwege sind, durchaus relevant. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Wir stellen daher folgende Resolution an die RLB Oö: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Raiffeisen Landesbank Oberösterreich wird gebeten, einen Weg für Fußgänger (und eventuell Radfahrer) durch ihre Gebäude zwischen Südbahnhofmarkt und Goethestraße zu öffnen.‘ Bedeckungsvorschlag: Für die Stadt entstehen voraussichtlich keine Kosten. Falls doch: Allenfalls entstehende Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Herr Gemeinderat, wir möchten nur kurz zu bedenken geben, dass das eine Resolution an eine private Institution ist. Aus unserer Sicht ist das nicht passend, dies auf diesem Wege das mitzuteilen. Aufgrund der Wege, die sich dadurch für die Bewohner der Stadt Linz ergeben würden, ergeben sicherheitstechnische Fragen. Wir möchten dieser Resolution nicht zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderat Potočnik: „Die ÖVP rückt offensichtlich aus, um die RLB zu schützen, das ist irgendwie lustig. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Gebt euch einen Ruck, es geht um die Bürger und Bürgerinnen, die Linzer und Linzerinnen. Wir wollen dort durch. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Ich bitte um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und Die Grünen (9) sowie bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 16. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 21.42 Uhr