Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 2/2017 PROTOKOLL über die 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 2. März 2017, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Christian Forsterleitner FPÖ Detlef Wimmer Die StadträtInnen: FPÖ Markus Hein SPÖ Karin Hörzing ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: FPÖ Mia Åkerblom SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer SPÖ Regina Fechter-Richtinger FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger SPÖ Jakob Huber SPÖ Carmen Janko SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Potočnik FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr FPÖ Michael Schilchegger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Abteilungsleiter des Präsidiums: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER D ANTRÄGE DES STADTSENATES D 1. Einrichtung und Abwicklung eines Projektes zum Thema „Entbürokratisierung“ D 2. Anpassung der Tarife für Reiseimpfungen D 3. Angleichung sonstige Entgelte für die Benützung des Urfahranermarktgeländes für Veranstaltungen – Novellierung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte D 4. Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2017; Grundsatzgenehmigung; maximal 270.000 Euro D 5. Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestivals Linz - Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag.a Christine Dollhofer, Graben 30 (Filmfestival 2017); 85.000 Euro sowie 11.155,80 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung D 6. Gewährung einer Subvention an den Verein „Schule des Ungehorsams“, vertreten durch Obmann Christoph Haderer, Eisenhandstraße 33 (Jahresförderung 2017); 190.000 Euro E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN E 1. Novellierung des Oö. Parkgebührengesetzes - Resolution an Herrn Landesrat Mag. Steinkellner E 2. Erhöhung des Strafenkataloges – ruhender Verkehr; Anpassung der Ermächtigungsurkunde des Landes – Resolution an Herrn Landesrat Mag. Steinkellner F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU F 1. Masterplan Ebelsberg – Kooperative Planungsverfahren; Erledigung des Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 20. Oktober 2016 F 2. Änderungsplan Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Altenberger Straße 9) F 3. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 35-28-01-00, KG Katzbach (Schumpeterstraße - Altenberger Straße) F 4. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 15-030-01-00, KG Ebelsberg (Rudolf-Kunst-Gasse) F 5. Bebauungsplanänderung 01-026-01-01, KG Linz (Prunerstraße – Museumstraße) F 6. Stadtumlandkooperation Leonding mit Linz (Mitte und Südwest), Wilhering, Pasching, Kirchberg-Thening und Oftering; Grundsatzgenehmigung und Freigabe der Mittel in Höhe von 5500 Euro F 7. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 02-035-01-00, KG Urfahr (Hölderlinstraße - Leonfeldner Straße) F 8. Bebauungsplanänderung 13-030-01-01, KG Kleinmünchen (Enenkelstraße) - Verbaländerung F 9. Änderungspläne Nr. 93 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Pöstlingberg (Reisingerweg 12) F 10. Neuplanungsgebiet Nr. 736 zum Bebauungsplan-Entwurf 08-006-01-00, KG Lustenau (Anastasius-Grün-Straße - Grillparzerstraße) F 11. Änderungsplan Nr. 86 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (nächst Saxingerstraße) F 12. Neuplanungsgebiet Nr. 735 zum Bebauungsplan-Entwurf 08-035-01-00, KG Waldegg (Dürrnbergerstraße - Pillweinstraße) G ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE, INTEGRATION UND SPORT G 1. Linz – Lebensraum für Kinder und Jugendliche; Abschluss eines Leistungsvertrages mit dem Verein Jugend und Freizeit für 2017; maximal 2,446.501 Euro H BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG H 1. Stellungnahme des Ausschusses für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zum Bericht des Geschäftsbereiches Kultur und Bildung „Für eine Symmetrie der Geschlechter 2015“ I ANTRAG DES PERSONALBEIRATES I 1. Änderung der Richtlinien für die Gewährung des einmaligen Zuschlags zur Haushaltsbeihilfe J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 J 1. VERKEHRSERLEICHTERUNG IN DER NACHT J 2. SANFTE MOBILITÄTSANBINDUNG DES HAFENGELÄNDES (GEMEINSAMER ANTRAG DER SPÖ- UND FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION) J 3. RÜCKKEHRER BERATUNGSSTELLE IM INTEGRATIONSBÜRO SCHAFFEN J 4. EHRENAMTSBONUS BEI PERSONALAUSWAHLVERFAHREN J 5. INNOVATIONSHAUPTSTADT LINZ - VORREITER DER DIGITALISIERUNG BLEIBEN - ANTRAG UND RESOLUTION J 6. FÖRDERUNG ANWOHNER-TIEFGARAGENPLÄTZE J 7. GEHSTEIGERRICHTUNG AM URFAHRANER BACHLBERGWEG J 8. UMNUTZUNG VON BÜROLEERSTÄNDEN ZU WOHNUNGEN J 9. AUSBAU DER PARK-AND-RIDE-ANLAGE IN LINZ-EBELSBERG J 10. RAD- UND FUSSGÄNGER/INNENBRÜCKE FÜR LINZ J 11. ERHALT DES JUGENDZENTRUMS KANDLHEIM J 12. PARKLETS - BELEBTE FREIRÄUME: EIN PARTIZIPATIONSPROJEKT FÜR MEHR MITEINANDER IM ÖFFENTLICHEN RAUM J 13. ANDREAS-HOFER-PARK: PARKBANK STATT PARKPLATZ J 14. INFORMATION DER LINZER BEVÖLKERUNG BEI ÜBERSCHREITUNG DER FEINSTAUBGRENZWERTE ALS MASSNAHME GEGEN DIE GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG J 15. RADSCHNELLWEG LINZ-SÜD (GEMEINSAMER ANTRAG DER FPÖ- UND NEOS-GEMEINDERATSFRAKTION J 16. DOMVIERTEL MOBILITÄTSKONZEPT - PARKRAUMSTRATEGIE J 17. SUCHTBEGLEITENDE HILFE IN DER INNENSTADT - RESOLUTION J 18. NEUES MINDESTSICHERUNGSGESETZ - RESOLUTION J 19. ZWEITWOHNSITZABGABE - RESOLUTION J 20. TAGESSTRUKTUR FÜR WOHNUNGSLOSE - RESOLUTION J 21. BESSERE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEMONSTRATIONEN - RESOLUTION J 22. PARKGEBÜHRENÜBERNAHME NACH DER GEBURT EINES KINDES - RESOLUTION J 23. SUBSTITUTIONSPROGRAMM ALS GEGENMITTEL ZUR DROGENKRIMINALITÄT - RESOLUTION J 24. MASSNAHMENPAKET SICHERHEIT FÜR DEN LINZER HAUPTBAHNHOF - RESOLUTION J 25. MOBILITÄTSKONZEPTE FÜR INNERSTÄDTISCHE UNTERNEHMEN – RESOLUTION UND ANTRAG J 26. SOLIDARISCHE, GERECHTE UND EFFIZIENTE KRANKENVERSICHERUNG VON BEAMT/INNEN DES LINZER MAGISTRATS - RESOLUTION UND ANTRAG Beginn der Sitzung: 14.02 Bürgermeister Luger eröffnet die 14. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung sind Vizebürgermeister Mag. Baier, ÖVP, Gemeinderat Mag. Langer, MSc, und Gemeinderat Svoboda, beide Die Grünen, entschuldigt. Gemeinderat Josef Hackl, ÖVP, wird etwas später in die Sitzung kommen. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass zwei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der SPÖ-FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Umsetzung der Sicherheitskonferenz vom 28. Februar 2017 – Antrag und Resolution 2. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Keine Einstellung der Mäharbeiten durch die Stadt Linz auf Vereinssportplätzen Bürgermeister Luger schlägt vor, den beiden Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Weiters verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2017 bis 14. Februar 2017 für das Rechnungsjahr 2017 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2017 bis 14. Februar 2017 für das Rechnungsjahr 2017 folgende Kreditübertragungen genehmigt: Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2017 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 9.532.225 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2017 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 14. Februar 2017 genehmigten Kreditüberschreitungen null Euro und die Kreditübertragungen 36.000 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 50.250.382,50 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2017 ist daher nicht erforderlich. B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN Gemäß § 6 (1) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind auf die Dauer von je drei Monaten zwei SchriftführerInnen zu wählen, und zwar eine(r) aus der stärksten im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag, der/die zweite und die beiden StellvertreterInnen aus einer anderen im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag. Von Seiten der SPÖ-Fraktion wird Herr Gemeinderat Johannes G r e u l vorgeschlagen. Stellvertreterin: Frau Gemeinderätin Waltraud K a l t e n h u b e r , ÖVP. Von Seiten der FPÖ-Fraktion wird Herr Gemeinderat Harald H e n n e r b i c h l e r vorgeschlagen. Stellvertreterin: Frau Gemeinderätin Elisabeth L e i t n e r – R a u c h d o b l e r, NEOS. Die Vorschläge werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass vier Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; eine an Vizebürgermeister Forsterleitner, eine an Vizebürgermeister Wimmer, eine an Stadtrat Hein und eine an Stadträtin Mag.a Schobesberger. 1. Anfrage von Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, unter dem Sammelbegriff ‚Sharing Economy‘ haben sich in den letzten Jahren Geschäftsmodelle für eine über das Internet geteilte Nutzung von Ressourcen entwickelt. International bekannt sind dabei vor allem der Taxidienst Uber und die Zimmervermittlung Airbnb. Der Ansatz solcher Wirtschaftsformen zur sinnvollen Nutzung von Ressourcen hat allerdings durch das Fehlen entsprechender Regelungen auch gravierende negative Auswirkungen, wie etwa fehlende Lizenzen oder Gewerbeberechtigungen für angebotene Leistungen, die Vermeidung von Steuern und Abgaben - in Wien entgehen der Stadt dabei jährlich allein von Airbnb rund 0,4 Millionen Euro - sowie fehlende oder mangelhafte soziale Absicherung von dabei beschäftigten Personen. Branchen wie die Hotellerie oder das Taxigewerbe beklagen die Konkurrenz durch die so entstehende Begünstigung solcher Geschäftsmodelle. In vielen Großstädten wird durch die Vermietung über die Plattform Airbnb - über welche Privatpersonen und gewerbliche Betreiber in Österreich bereits etwa 15.000 Wohnungen, davon 7700 allein in Wien anbieten - eine Verknappung von Wohnungen bzw. ein Anstieg der Mieten registriert. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Welche Erkenntnisse hat die Finanzverwaltung über den Umfang der ‚Sharing Economy‘ in der Stadt Linz? 2. Gibt es klare Regelungen für derart angebotene Dienstleistungen in Hinblick auf Registrierung, notwendige Lizenzen und Gewerbeberechtigungen sowie die Leistung von Steuern und Abgaben? 3. Betreibt die Stadt Linz direkt oder über den Städtebund Kooperationen mit anderen Städten in Hinblick auf bundesweit einheitliche Regelungen für die ‚Sharing Economy‘?“ Dazu Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, bevor ich zu den konkreten Fragen komme, halte ich fest, dass die finanzrechtliche Relevanz der angeführten ‚Sharing Economy‘ vor allem im Bereich der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer liegt, die Vollziehung dieser ertragreichen Abgaben aber den Bundesfinanzbehörden obliegt. Zu 1: Die jeweilige Steuerpflicht der von der Stadt zu vollziehenden Abgaben, knüpft nicht an das jeweilige Vertriebssystem, z. B. Airbnb oder Uber an. Aus diesem Grund werden in diesem Zusammenhang keine Aufzeichnungen durch die städtische Finanzverwaltung bzw. Abgabenbehörde geführt. Zu 2: Vermittlung von Taxifahrten: Der Betrieb einer Taxifunkzentrale ist ein freies Gewerbe. In Linz haben zwei Gewerbetreibende ein solches Gewerbe angemeldet. Beim Taxigewerbe handelt es sich um ein reglementiertes und konzessioniertes Gewerbe. Im Gegensatz zu den freien Gewerben, muss für das reglementierte Taxigewerbe die Befähigung nachgewiesen werden. Der Taxidienst Uber ist in Linz nicht tätig. Zimmervermittlung: Gemäß § 1 Abs. 2 Gewerbeordnung von 1994, wird eine Tätigkeit dann gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbstständig, regelmäßig und in einer Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen und die §§ 2 bis 4 der Gewerbeordnung nicht eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung vorsieht. Die Privatzimmervermietung unterliegt als ,Beherbergung‘ im Rahmen einer häuslichen Nebenbeschäftigung, der durch das Bundesverfassungsgesetz am 10. Juli 1974 festgelegten Grenze von zehn Betten. In diesem Rahmen ist die Privatzimmervermietung vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Die reine Wohnraumvermietung ist im Sinne der Gewerbeordnung kein Gewerbe. Gemäß der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes führen erst zusätzlich erbrachte Dienstleistungen des Vermieters gegenüber dem Gast oder die deutliche Überschreitung der üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens laufenden Verwaltungsarbeit zur Annahme einer gewerblichen Tätigkeit durch den Vermieter. Z. B. ist die Verabreichung von Speisen und Getränken, die tägliche Reinigung der Zimmer und laufende Reinigung der Bettwäsche etc. unzulässig. Liegen diese Voraussetzungen für diese Ausnahmebestimmungen nicht vor, erfordert die Privatzimmervermietung einen Gewerbeschein für ein freies Gastgewerbe. ,Freies Gastgewerbe‘ bedeutet, dass man zwar eine Gewerbeberechtigung benötigt, aber kein Befähigungsnachweis zu erbringen ist. In Betracht kommt das freie Gewerbe ,Gastgewerbe in der Betriebsart Beherbergung von Gästen, wenn nicht mehr als zehn Fremdenbetten bereitgestellt werden und die Verabreichung des Frühstücks und von kleinen Imbissen und der Ausschank von nicht alkoholischen Getränken und Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen sowie in gebrannten geistigen Getränken als Beigabe zu diesen Getränken an die Gäste‘. Diese Gewerbeberechtigung ist folgendermaßen definiert. Im Rahmen dieser Gewerbeberechtigung dürfen maximal zehn Fremdenbetten bereitgestellt werden, Frühstück und kleine Imbisse, nicht alkoholische Getränke und Bier angeboten werden - ich zitiere nicht noch einmal, was ich vorher vorgelesen habe - und Hilfskräfte beschäftigt werden. Das freie Gastgewerbe muss bei der Gewerbehörde angemeldet werden. Werden mehr als zehn Fremdenbetten und/oder dem Gast mehr als die vorher genannten Dienstleistungen angeboten, ist ein Gewerbeschein für das reglementierte Gastgewerbe gemäß § 94 Z. 26 Gewerbeordnung 1994 (Hotel) erforderlich. In diesem Fall ist bei der Gewerbeanmeldung nachzuweisen, dass man über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt und es ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Bei der Leistung von Steuern und Abgaben bestehen klaren Regelungen, insbesondere nach dem Einkommenssteuergesetz, dem Umsatzsteuergesetz, dem Kommunalsteuergesetz und der Tourismusabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz. Zu 3: Es ist uns nicht bekannt, dass es Kooperationen in dieser Form gibt. Solche bundesweit einheitlichen Regelungen gibt es bereits, soweit die zwischen Bund und Ländern getroffene Kompetenzteilung eine solche zulässt. Ich hoffe, diese weit über meinen ursprünglichen Bereich hinausgehende Anfrage ausreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für die Fragen.“ Bürgermeister Luger: „Für meine Begriffe jedenfalls!“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Kaltenhuber an Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, die ÖVP hat im September 2016 einen Antrag unter dem Titel ‚Novellierung Gartenschutzverordnung sowie Abwehr von Belästigungen und Sicherung des Gemeingebrauchs im Sinne des 1. Abschnitts des Oö. Polizeistrafgesetzes‘ in den Linzer Gemeinderat eingebracht. Ziel war unter anderem eine Ausweitung der Kompetenzen für den Ordnungsdienst, um die Situation im öffentlichen Raum im Hinblick auf an Spielplätzen herumlungernde Personen, Suchtkranke und Bettler verbessern zu können, denn Parkanlangen und Spielplätze sollen in erster Linie den Linzer Familien Raum für Erholung und Freizeitvergnügen bieten. Nachdem im Frühling und den damit einhergehenden steigenden Temperaturen wieder vermehrt Probleme zu erwarten sind, ist es angebracht, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ich ersuche in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist von Ihrer Seite geplant, in dieser Frage einzulenken und dem Gemeinderat eine zeitgemäße Überarbeitung der Gartenschutzverordnung, insbesondere auch mit Schutzbestimmungen für Kinder- und Jugendspielplätze, dem Gemeinderat vorzulegen? Falls ja, wann ist mit einer solchen zu rechnen? 2. Gibt es aus Ihrer Sicht finanziell vertretbare weitere kurzfristig erfolgversprechende Maßnahmen, die seitens der Stadt Linz zu einer Verbesserung der Situation in den städtischen Parks beitragen würden? 3. Liegen Ihnen seitens der Polizei bzw. des Ordnungsdienstes der Stadt Linz aktuelle Meldungen über Fälle illegaler Bettelei und Drogenhandel in Linzer Parkanlagen vor? Falls ja, wo sind diese verstärkt zu verzeichnen?“ Dazu Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, in einem Vorspann, der sich im Wesentlichen auf einen vom Gemeinderat abgelehnten ÖVP-Antrag zur Novellierung einer Gartenschutzverordnung bezieht, werden dazu einige Fragen gestellt. Bitte gestatten Sie mir eingangs einige allgemeine Punkte zu den einzelnen Fragen bzw. zur Situation vor Ort vorauszuschicken. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass es sich bei der Gartenschutzverordnung, die zuletzt vor einigen Jahren novelliert wurde, um den Dreh- und Angelpunkt handle. Tatsächlich glaube ich, gibt es über eine Verordnung hinaus wesentlich mehr Handlungsbedarf und mehr Punkte, die in diesem Zusammenhang zu sehen sind. Ich muss diesen Kontext darstellen, um den Gemeinderat entsprechend zu informieren und um die Fragen entsprechend korrekt wiedergeben und beantworten zu können. Konkret ist dies Pkt. 3 der Anfrage betreffend illegale Bettelei und Drogenhandel in Linzer Parkanlagen. Nach Prüfung des Präsidiums ist diese Anfrage teilweise rechtswidrig ist. Ich werde mich bei der Beantwortung somit auf jene Punkte, die rechtskonform angefragt wurden, beschränken. Ich darf um Verständnis ersuchen. Beispielsweise sind Aktivitäten der Bundespolizei nicht vom Anfragerecht im Linzer Gemeinderat umfasst. Desgleichen ist zwischen der Gartenschutzverordnung und dem Drogenhandel insofern kein Konnex zu erkennen, als es beim Drogenhandel um ein strafgesetzliches Delikt und nicht um ein Verwaltungsdelikt geht. Ich ersuche dies zu berücksichtigen und bitte um Verständnis, dass im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geantwortet wird. Im letzten Jahr hat es zwei sogenannte Brennpunkte gegeben. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die jüngere Vergangenheit richtet und nicht zu weit zurückgeht. Ich darf vorausschicken, dass es auch vor längerer Zeit, schon in der letzten und vorletzten Periode, immer wieder Anträge von Seiten der freiheitlichen Gemeinderatsfraktion gegeben hat, bei denen es um die Verbesserung der Sicherheit in Parkanlagen gegangen ist. Beispielsweise ging es um temporäre, sektorale Alkoholverbote in Parkanlagen und – schon in der vorletzten Periode – um die Einführung von eigenen Sicherheitskräften in Parkanlagen. Ein Teil dieser Vorstöße und Initiativen wurden leider im Gemeinderat von der Österreichischen Volkspartei nicht mitgetragen. Trotzdem ist es uns gelungen, Schritt für Schritt weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit zu setzen. Dies kann naturgemäß noch nicht in jedem Punkt eine perfekte Sicherheitslage herstellen. Selbst die Polizei, selbst alle Kräfte gebündelt, können es leider noch nicht schaffen, dass die Kriminalität auf null reduziert wird, wie es wünschenswert wäre. Das wird in einer Stadt, wie Linz, sehr schwierig sein, bleibt aber natürlich immer unser ambitioniertes Ziel. Ich darf nun daher auf die beiden Brennpunkte der jüngeren Vergangenheit, auf das Umfeld im Bereich des Kreml-Hochhauses und auf den Hessenplatz-Park eingehen. Ich beziehe mich nach dieser kurzen Einleitung und Vorgeschichte nun konkret auf die Maßnahmen, die schon seit längerem ergriffen wurden. Ich darf Sie kurz darüber informieren, welche Schritte dort bereits gesetzt wurden und in welcher Art und Weise unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger für mehr Sicherheit gearbeitet wurde. Beginnen wir mit dem Krempl-Hochhaus. Ich beschränke mich auf das letzte Jahr, in dem die Punkte stärker an das Licht der Öffentlichkeit getreten sind. Am 29. April 2016 hat nach entsprechenden Bürgeranfragen und Bürgerhinweisen ein Lokalaugenschein stattgefunden, der im Bereich Krempl-Hochhaus Maßnahmen zur Folge hatte. Ich bedanke mich bei Frau Stadträtin außer Dienst, Susanne Wegscheider, mit der eine gute Zusammenarbeit möglich war. Für die Sicherheit in städtischen Parks konnten sowohl im grünen Ressort als auch im Sicherheitsressort gemeinsame Schritte gesetzt werden. Am 12. Juli 2016 bzw. im Sommer hat es eine verstärkte Präsenz von Sicherheitskräften, konkret durch den Ordnungsdienst der Stadt Linz und darüber hinaus seitens der Exekutive, gegeben. Dann gab es noch Bürgergespräche. Wie bereits erwähnt, wurde am 1. August 2016 in Absprache mit Grünreferentin außer Dienst, Stadträtin Kommerzialrätin Susanne Wegscheider, ein Pavillon entfernt, der missbräuchlich für Aktivitäten verwendet worden ist, die nicht mit dem Ziel des Parks und der Grünanlage in Einklang zu bringen waren. Seither gibt es regelmäßige Gespräche und einen intensiven Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Gewerbetreibenden. In den letzten Monaten konnte eine deutliche Verbesserung attestiert werden. Natürlich ist das eine Sache, die man nicht von heute auf morgen regeln wird. Die Anrainerinnen und Anrainer haben uns aber mitgeteilt, dass durch diese stärkere Präsenz, durch den Einsatz der Linzer Kräfte, aber auch durch die Zusammenarbeit mit der Polizei eine deutliche Verbesserung eingetreten ist. Wir arbeiten daran, diese Verbesserungen in das nächste Jahr mitzunehmen. Zumindest im Krempl-Hochhaus ist einiges erreicht worden. Dieser höhere Standard kann in den nächsten Monaten hoffentlich beibehalten werden. Wir werden daran natürlich mit ganzer Kraft weiterarbeiten. Zum etwas größeren Punkt: Wie allgemein bekannt ist, ist der Hessenplatz-Park – auch wenn in der Anfrage von mehreren Parks die Rede ist – die Grünanlage, die im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und in der Diskussion gestanden ist. Wir haben betont, dass es keine Stadtteile erster und zweiter Klasse gibt. Wir nehmen alle Bereiche gleichermaßen ernst. Dem Hessenplatz-Park ist aber sicher ein besonderes Augenmerk zu schenken, weil dort im letzten Jahr mehr passiert ist. Am 31. Mai 2016 hat unter Einbindung der Polizei zunächst eine Sicherheitskonferenz zur Drogenproblematik stattgefunden und am 21. Juni 2016 eine Bürgerinformation im Hotel am Hessenplatz-Park. Die verstärkte Präsenz der Polizei, hat in einigen Punkten zu Verbesserungen geführt. Aufgrund einer gesetzlichen Verbesserung auf Bundesebene kam es zu mehr Festnahmen, die dann in der Folge zu Verurteilungen dieser kriminellen Personen geführt haben. Am 18. Juli 2016 hat ein neuerlicher Lokalaugenschein des Linzer Ordnungsdienstes mit den zuständigen Beamten der öffentlichen Verwaltung stattgefunden. Ich darf mich auf einige wesentliche Meilensteine beschränken, damit die Anfragebeantwortung zwar ausführlich, aber nicht allzu lange ausfällt. Am 28. September 2016 hat ein Runder Tisch mit der Bürgerinitiative Hessenplatz-Park und Umgebung begonnen. In Folge dessen, wurden Arbeitsgruppen gebildet. Die Fraktionen, die in diese Arbeitsgruppen eingebunden waren, wissen, dass es hier natürlich nicht nur um die Kontrollen geht, für die wir in erster Linie verantwortlich sind, sondern auch um die gestalterischen Rahmenbedingungen. Ohne Kontrollen macht es zum Teil weniger Sinn, als es möglich wäre. Daher hat es am 31. Oktober 2016, am 30. November 2016 und am 12. Jänner 2017 Arbeitsgruppensitzungen gegeben. Nun sollte auch die Arbeit in den Arbeitsgruppen entsprechend zu Ende kommen und diese Punkte zunächst einmal durch eine Art Zwischenbilanz verglichen werden. Ich darf Sie darüber informieren, dass die Novellierung der Gartenschutzverordnung von der Bürgerinitiative zu keiner Sekunde auch nur in irgendeiner Form eingebracht worden ist. Ganz im Gegenteil, es gibt eine ganze Reihe anderer Vorschläge, die sehr genau geprüft und zum Teil schon umgesetzt wurden oder noch umgesetzt werden. Für mich als Sicherheitsreferent, sind die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger als direkt Betroffene natürlich sehr, sehr schwerwiegend und ernst zu nehmen. Es geht mir in erster Linie nicht darum, irgendeinen Papiertiger zu schaffen, der den Menschen nichts bringt. Es geht darum möglichst viel davon zu machen, was die Menschen vor Ort als Verbesserung sehen bzw. was die Bürgerinitiative als Verbesserung für den Hessenplatz-Park sieht. Nicht alles davon wird man gleich umsetzen können und nicht alles liegt bei der Stadt Linz. Das, was wir umsetzen können, glaube ich, hat für mich oder hoffentlich für uns alle höchste Priorität. In diesem Zusammenhang möchte ich dem Gemeinderat aber nicht vorenthalten, dass die Anfrage in einem etwas eigenartigen Kontext gegenüber der Bürgerinitiative Hessenplatz-Park und Umgebung steht. Ich darf Sie darüber informieren, dass es auf ausdrücklichen Wunsch der Bürgerinitiative zu einer Art Arbeitsprozess, zu einem gemeinsam festgelegten Vorgehen und zu einer entsprechenden Vereinbarung gekommen ist. Am 12. Oktober 2016 wurden wir von der Bürgerinitiative ersucht, dass die Fraktionen über die getroffene Vereinbarung in diesen Arbeitsgruppen informiert werden. Die Fraktionen, die politischen Vertreter, die zuständigen Ressorts sollen zunächst mit der Bürgerinitiative intern arbeiten. Man sollte sich nicht über Medien ausrichtet, wer welche Idee hat und quasi alles gleich parteipolitisch eingefärbt wird. Die sehr bunt zusammengesetzte Bürgerinitiative hat ausdrücklich darum ersucht und gebeten – wir konnten das nachvollziehen und haben das verstanden -, dass sich die zuständigen Fraktionen intern abstimmen. Erst nach Abschluss der Arbeit dieser Arbeitsgruppen sollte an die Öffentlichkeit gegangen werden. Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, es macht Sinn, zuerst zu arbeiten und dann darüber zu diskutieren, welche Ergebnisse wie umgesetzt werden, wenn man weiß, wo die Reise hingehen soll. Man sollte quasi die Arbeit in den Arbeitsgruppen und mit der ehrenamtlich tätigen Bürgerinitiative nicht dadurch konterkarieren, dass man jedem Thema oder jedem Punkt gleich ein ‚parteipolitisches Mascherl‘ umhängt. Das wäre, glaube ich, der im Anfragetext zitierten Sicherheit in städtischen Parks eher abträglich und höchstens der Sicherheit einiger Mandatsträger, was das politische Mandat betrifft, zuträglich. Das kann aber nicht unser Ziel sein. In erster Linie sind wir der Bürgerinitiative und den Linzerinnen und Linzern verpflichtet. In Abstimmung mit der Bürgerinitiative ist folgendes Ersuchen an alle im Linzer Gemeinderat vertretenen Fraktionen - auch an die Kommunistische Partei –ergangen. Ich darf nur einen Satz zitieren: ,Um eine möglichst konstruktive und unbeeinflusste Arbeit der Arbeitsgruppen sicherstellen zu können, wurde vereinbart, jegliche Medienarbeit nur in gegenseitiger Abstimmung durchzuführen.‘ Das heißt, zuerst intern zu reden und dann möglichst im Sinn der Sache gemeinsam nach außen zu gehen. Leider dürfte diese Idee aber nicht so gefruchtet haben. Nicht nur durch die heutige Anfrage und die begleitende Medienarbeit, sondern auch dadurch, dass bereits vor einigen Tagen seitens der Österreichischen Volkspartei vielleicht im Lichte der Wirren durch die Ressortübergabe, die Ende des vorigen Jahres stattgefunden hat, das eine oder andere durcheinander gekommen ist. Oder es ist nicht jede Einzelheit so übergeben worden, wie es gut gewesen wäre. Wie gesagt, ich darf ausdrücklich Frau Stadträtin außer Dienst, Kommerzialrätin Susanne Wegscheider, für die Punkte, die wir gemeinsam umgesetzt haben und für die Einhaltung dieser Verschwiegenheit loben. Leider hat sich das geändert. Deswegen nutze ich die Gelegenheit, passend zum Thema dieser Anfrage noch einmal darauf hinzuweisen, dass diese Vereinbarung nach wie vor gilt und nicht aufgehoben wurde. Aufgrund der einseitigen Medienarbeit der Österreichischen Volkspartei und des neu besetzten Grün-Ressorts hat wieder ein Kontakt seitens der Bürgerinitiative stattgefunden. Ich darf wörtlich nur einen Satz zitieren. Wenn Interesse besteht, kann ich Näheres gerne noch ausführen. Ich möchte aber die Beantwortung nicht künstlich in die Länge ziehen. Es geht um einen Artikel, in dem die ÖVP Themen, die intern besprochen waren, als ihre eigenen Themen darstellt. Die Österreichische Volkspartei versucht, Themen, bei denen die Sicherheit in den Linzer Parkanlagen mit überparteilich ausgerichteten Bürgerinnen und Bürgern besprochen wurde, in erster Linie parteipolitisch zu verkaufen. Die Information wurde aufgrund von Ungereimtheiten offenbar nicht weitergegeben. Ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber eines von beiden ist es zumindest. Was es ist, kann sich jeder selbst überlegen oder das wird seitens der ÖVP vielleicht noch medial klargestellt. Jedenfalls wurde diese Vereinbarung, die zunächst gemeinsam mit der Bürgerinitiative getroffen wurde, gebrochen. Die Stellungnahme seitens der Bürgerinitiative war folgende: Ich darf kurz zitieren: ,Dass in diesem Artikel ,nach den Plänen der ÖVP‘ steht, verwundert uns auch sehr. Wir haben bei Herrn Vizebürgermeister Baier bereits um einen Gesprächstermin ersucht.‘ Sehr geehrte Damen, ich glaube, es ist nicht Sinn der Arbeit einer Bürgerinitiative, dass die ÖVP einerseits hergeht und so tut, als würde sie mitarbeiten wollen und zum anderen etwas kuriose Anfragen zu abgelehnten Anträgen einbringt. Man muss als Politiker aushalten, dass man manchmal mit eigenartigen Themen befasst wird. Was aber noch viel schwerer wiegt ist, dass das gegebene Wort zur Bürgerinitiative gebrochen wird. Es wird nicht gehalten, was vereinbart war. Darüber hinaus werden auch noch Ideen anderer als eigene verkauft - Ideen der Bürgerinitiative, die überparteilich arbeitet, wo Rot, Schwarz, Blau, Grün, NEOS, KPÖ, wahrscheinlich sehr viele unterschiedliche Menschen mitwirken. Ich finde das nicht gut. Ich appelliere an die Österreichische Volkspartei, die Wünsche der Bürgerinitiative endlich tatsächlich ernst zu nehmen und nicht nur gegenüber den Medien so zu tun, als ob. Ich hoffe, das Gespräch, bei dem die Bürgerinitiative noch einmal mit Herrn Vizebürgermeister Baier reden wird, hat Erfolg. Ich hoffe, da geht etwas weiter, sodass dann in Zukunft verhindert wird, dass die ÖVP in den Gremien redet, etwas verspricht, dieses Versprechen aber dann bricht. (Beifall FPÖ) Zwischenruf Gemeinderat Spannring: „Ist heute Vollmond?“ Vizebürgermeister Wimmer weiter: Ich muss mich zu den Inhalten gar nicht weiter auf eine politische Diskussion einlassen. Es genügt, dem Gemeinderat mit Bedauern die Kritik und die Verwunderung der Bürgerinitiative gegenüber dieser einseitigen Aufkündigung oder diesem einseitigen Abweichen zu dieser Vereinbarung zur Kenntnis zu bringen. Der Begriff ,Verwunderung‘ ist, glaube ich, noch sehr höflich gewählt. Mehr, glaube ich, muss man dazu nicht sagen, weil dieses Verhalten ohnehin für sich spricht und in diesem Zusammenhang ein weiterer Kommentar gar nicht unbedingt notwendig wäre. Zusammengefasst sehen Sie, dass bereits eine Reihe von Aktivitäten gesetzt wurden. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich mich im Gegensatz zur ÖVP an das halte, was ausgemacht ist. Dinge, die mit der Bürgerinitiative intern besprochen werden, werden fertig besprochen. Diese Inhalte können dann gemeinsam mit der Bürgerinitiative und mit allen anderen, die sich daran gehalten haben, in der Öffentlichkeit vermarktet werden. Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, es ist verständlich, dass die Politik eigene Erfolge an die Medien und an die Bevölkerung weitergeben und das entsprechend positiv darstellen möchte. Ich glaube, das wird jeder einräumen und zugeben. Bitte aber nur dann, wenn etwas passiert ist und nicht vorher etwas großartig ankündigen und damit sogar den Arbeitsprozess durcheinanderbringen und stören. In diesem Licht, wie gesagt, sind zusammengefasst nicht irgendwelche Papiertiger, irgendwelche Verordnungen und dergleichen relevant. Um die geht es insofern nicht, weil eine rechtliche Abänderung gar nicht mehr möglich wäre. Es ist uns wichtig, dass die Polizei und die Sicherheitskräfte der Stadt Linz, primär der Ordnungsdienst vor Ort ist und man gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern neue Akzente setzen kann. Wenn ein Antrag vom Gemeinderat abgelehnt wurde und sich somit die Mehrheit demokratisch gegen ein Thema entschieden hat, ist es einigermaßen kurios, eine Anfrage an mich als Referenten zu stellen, ob ich entgegen der Meinung des Gemeinderates hier Schritte setzen werde. Das darf ich gar nicht. Wenn der Gemeinderat eindeutig beschlossen hat, dass etwas nicht passiert, dann darf ich das als Demokrat nicht einfach machen. Ich glaube, man muss dazu kein Jurist sein. Es ist klar, dass man einen neuen Fraktionsantrag stellen kann, wenn etwas im Gemeinderat abgelehnt wird. Ein Regierungsmitglied kann sich aber nicht undemokratisch über die Mehrheit hier im Gemeinderat hinwegsetzen und wie im Absolutismus irgendetwas verfügen. Das funktioniert so nicht. Die Beschlüsse der Gremien, auch wenn sie einem nicht immer perfekt passen, sind ernst zu nehmen. Insofern komme ich nach dieser ausführlicheren Einleitung zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen. Ich darf auf das bereits Gesagte verweisen und nur mehr konkret auf Ihre Fragen eingehen, die nämlich auch nur Entscheidungsfragen und keine Ergänzungsfragen sind. Die Beantwortung erfolgt daher relativ rasch. Zu 1: Nein. Zu 2: Ja. Zu 3: Betreffend das vom Anfragerecht, in einer natürlich weitreichenden Auslegung umfasste Verhalten des Ordnungsdienstes, auch wenn er eine ausgegliederte GmbH darstellt, beantworte ich das gerne. Es gibt eine Statistik der illegalen Bettelei. Auf diesen Punkt kann ich eingehen und dem Gemeinderat die letzten drei Quartalszahlen zur Kenntnis bringen. Diese beziehen sich auf ganz Linz. Eine geografisch gesonderte Auswertung gibt es derzeit nicht. Im gesamten Linzer Stadtgebiet wurden im 2. Quartal 2016 212 Fälle illegaler Bettelei, im 3. Quartal 2016 111 Fälle und im 4. Quartal 2016 86 Fälle geahndet. Im Bereich der illegalen Bettelei gibt es also eine rückläufige Tendenz. Unabhängig davon, werden wir mit Beginn der wärmeren Jahreszeit in allen Linzer Parkanlagen, speziell im Hessenplatz-Park und im Bereich Kremplhochhaus wieder präsent sein und für Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung sorgen. (Beifall FPÖ) Auf der Tribüne wird ein Transparent mit der Aufschrift aufgerollt: ,Rettet das Jugendzentrum Kandlheim! Wir sagen Nein zu Sparmaßnahmen bei der Jugend! 3. Anfrage von Gemeinderätin Hochedlinger an Stadträtin Hörzing von der Jänner-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrte Frau Sozialstadträtin, obwohl die Zahl der jungen Menschen in Linz steigt, werden Öffnungszeiten von Jugendzentren reduziert, ein weiteres Jugendzentrum zur Gänze geschlossen und Volkshäusern wie dem Kandlheim, welches ebenfalls ein Jugendzentrum beheimatet, werden die Förderungen gestrichen. 2010 gab es eine Befragung von Linzer Jugendlichen durch den Verein Jugend und Freizeit. Die Befragung ergab, dass der dringende Wunsch bestand mehr Raum für verschiedene Aktivitäten zu bekommen - und das zu längeren Öffnungszeiten. Die Entwicklungen scheinen seither aber in die andere Richtung zu gehen. Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Freizeit-Räumlichkeiten für Linzer Jugendliche, abgesehen von den Räumlichkeiten des Vereins Jugend und Freizeit, gibt es, die in irgendeiner Form durch die Stadt Linz gefördert werden (wie z.B. in Volkshäusern, wie dem Kandlheim)? 2. Welche Linzer Jugendzentren wurden seit 2010 geschlossen? 2.1. Wie waren die Öffnungszeiten dieser Jugendzentren? 2.2. Wie viele Jugendliche besuchten diese Jugendzentren durchschnittlich? 3. Von welchen Jugendzentren wurden seit 2010 die Öffnungszeiten reduziert? 3.1. Um wie viele Stunden wurden die Öffnungszeiten der jeweiligen Jugendzentren reduziert? 3.2. Wie viele Jugendliche besuchten diese Jugendzentren durchschnittlich jeweils vor der Verringerung der Öffnungszeiten? 3.3. Wie viele Jugendliche besuchten diese Jugendzentren durchschnittlich jeweils nach der Verringerung der Öffnungszeiten? 4. Gibt es weitere Jugendzentren, die im heurigen oder in den kommenden Jahren geschlossen werden oder deren Öffnungszeiten verringert werden sollen? 4.1. Wenn ja, welche Einrichtungen sind davon betroffen? 4.2. Was sind die Gründe für die Schließungen bzw. die Reduktion der Öffnungszeiten? 5. Gab es in irgendeiner Form eine Erweiterung des frei zugänglichen Raumes für Jugendliche durch die Stadt Linz bzw. einer ihrer Zweigstellen seit 2010? 5.1. Wenn ja, in welcher Form gab es eine Erweiterung (Öffnungszeiten / Ausbau von Jugendzentren / Öffnung zusätzlicher Jugendzentren)? 6. Wie viele Jugendliche (zwölf- bis 18-Jährige) gab es 2010 in Linz? 6.1. Wie viele Jugendliche (zwölf- bis 18-Jährige) gab es 2016 in Linz? 7. Wie viel Geld floss 2010 insgesamt von der Stadt Linz in Jugendarbeit und in Förderung von Räumlichkeiten und Aktivitäten die hauptsächlich von Jugendlichen genutzt werden? 7.1. Wie viel Geld floss 2016 insgesamt von der Stadt Linz in Jugendarbeit und in Förderung von Räumlichkeiten und Aktivitäten die hauptsächlich von Jugendlichen genutzt werden? 8. Werden Sie als Sozialstadträtin etwas dafür tun dem Wunsch der Linzer Jugendlichen nach mehr Raum nachzugehen? 8.1. Wenn ja, was planen Sie in diese Richtung zu unternehmen? 8.2. Wenn nein, was ist die Begründung dafür?“ Dazu Stadträtin Hörzing: Zu 1: Folgende Auflistung betrifft das spezifische Angebot für Kinder- und Jugendliche, welche vom Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie (SJF) gefördert werden, exklusive des Vereins Jugend und Freizeit: Das sind das Jugendzentrum Stuwe, das KIDS-Zentrum Turbine, das Jugendzentrum LEONARDO; Dachverband Linzer Jugendzentren: Jugendzentrum Auhof, Jugendzentrum Südbahnhof, Jugendzentrum Kaisergasse und Jugendzentrum Neue Heimat. Zu 2: Das waren die Jugendzentren Auwiesen, KUBA, Jugendzentrum Dornach und Jugendzentrum Kandlheim. Zu 2.1.: Öffnungszeiten: Auwiesen: Dienstag und Mittwoch von 14.30 Uhr bis 20.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr, Freitag von 14.30 Uhr bis 21.00 Uhr und Samstag von 14.30 Uhr bis 20.00 Uhr. Beim KUBA waren die Öffnungszeiten bis 2015: Mittwoch 15.30 Uhr bis 20.00 Uhr, Donnerstag 15.30 Uhr bis 21.30 Uhr, Freitag von 15.30 Uhr bis 20.30 Uhr und 24.00 Uhr bei Konzerten, Samstag von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Ab 2015 Freitag und Samstag für Veranstaltungen. Dornach: Dienstag und Samstag 14-tägig 14.00 Uhr bis 19.45 Uhr, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 14.00 Uhr bis 20.45 Uhr. Kandlheim: Dienstag von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Donnerstag ebenfalls von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr, Freitag von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr, sonstige Tage nach Vereinbarung. Zu 2.2.: In Auwiesen waren es 2013 6722 Jugendliche, im KUBA 5092 Jugendliche 2014, in Dornach 6119 Jugendliche 2014 und vom Kandlheim wurde angegeben, dass es zuletzt von 15 bis 30 Jugendlichen regelmäßig besucht wurde. Zu 3: Die Baustelle Netzwerk Linz-Süd wurde von fünf auf vier Öffnungstage und Atlantis von fünf auf vier Tage pro Woche reduziert. Zu 3.1.: Die Baustelle Netzwerk Linz-Süd minus sechs Stunden und Atlantis minus sieben Stunden. Zu 3.2.: Vor der Verringerung der Öffnungszeiten besuchten 2016 die Baustelle Netzwerk Linz-Süd 9712 Jugendliche und das Atlantis 9612 Jugendliche. Zu 3.3: Da diese Öffnungszeiten erst seit Februar reduziert werden, können natürlich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine BesucherInnenzahlen für die jeweiligen Jugendzentren angeführt werden. Zu 4: Ich darf das ein bisschen wiederholen, weil diese Themenstellung bereits auch in der Generalversammlung des Vereines Jugend und Freizeit am 12. Dezember 2016 präsentiert worden ist. Das ist auch den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt. Das RIF, Futurama, die Baustelle Netzwerk Linz-Süd, das Atlantis, Luna solarCity, und der Dachverband der Linzer Jugendzentren haben zum Thema Reduktion der Öffnungstage angekündigt, eine Umstrukturierung des Vereinsangebotes 2017 zu machen. Details dazu liegen uns aber noch nicht vor. Zu 4.1.: Das habe ich bereits beim vorherigen Punkt erwähnt. Zu 4.2.: Die Gründe sind die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen und die Budgetreduktion. Zu 5: Das ist nicht der Fall. Zu 5.1.: Das ist nicht der Fall. Zu 6: Mit 31. Dezember 2010 waren es 12.297 Jugendliche Zu 6.1.: Mit Stichtag 31. Dezember 2016 waren es 12.254 Jugendliche Zu 7: Da der Begriff Jugendarbeit in der Stadt Linz sehr weitreichend ist und nicht davon ausgegangen wird, dass die Bereiche wie Schule und Horte damit gemeint sind, wird die Darstellung jetzt natürlich nur auf die Ausgaben im Bereich der Förderung der Jugendarbeit des SJF begrenzt. Das waren in der Jugendarbeit 2010 2,356.105 Euro. Zu 7.1.: Das waren Förderungen durch das SJF in der Jugendarbeit in Höhe von 2,714.105 Euro. Zu 8: Ich glaube, die Pressekonferenzunterlagen, die ich dazu gegeben habe, sind den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt. Die Auswirkungen der Veränderung in diesem Jahr im Bereich der Jugendzentren, können frühestens ab dem Frühjahr 2018 analysiert werden. Auf Basis dieser Analyse wird das künftige Angebot der Jugendzentren bedarfsgerecht angepasst und ausgerichtet. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, dass mir ganz wichtig ist, auf eine Schwerpunktsetzung bei der Jugendarbeit, sprich im Streetwork, zu setzen, um Jugendliche zu erreichen, die sich jetzt nicht in den Jugendzentren einfinden. Zu 8.1.: Das habe ich bereits begründet. Zu 8.2. Es gibt kein Nein, daher keine Begründung. Somit habe ich meine Anfrage beantwortet.“ 4. Anfrage von Gemeinderat Grininger, MSc, an Stadtrat Hein „Sehr geehrter Herr Stadtrat, in der Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober 2016 wurde der Antrag der Grünen ,Park-and-ride - Rücknahme des Kürzungspaketes‘ mehrstimmig angenommen (bei Gegenstimme Ihrer Fraktion). Folgender Antragstext wurde beschlossen: ,Der Linzer Gemeinderat bekennt sich weiterhin zum Ausbau von Park-and-ride-Anlagen gemäß dem Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz. Das für Verkehrswesen zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenats wird daher beauftragt, umgehend mit dem zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung in Verhandlungen zu treten, um eine Umsetzung des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 19. Mai 2016 betreffend die Errichtung der im Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz vorgesehenen Park-and-ride-Anlagen zu erreichen und die von Landesrat Steinkellner angekündigte Reduktion von Park-and-ride-Anlagen zu verhindern.‘ Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Schritte (Gespräche, Schreiben oder Ähnliches) haben Sie konkret unternommen, um diesen Antrag umzusetzen? 2. Wann haben Sie diese Schritte unternommen und wie sieht der weitere Zeitplan konkret aus? 3. Welche Ergebnisse gibt es aus diesen Schritten und wie schätzen Sie die derzeitige Haltung des Landes Oberösterreich ein? 4. Ausgehend von einer Abstimmung zwischen Ihnen und dem Land Oberösterreich, wie ist der Umsetzungsstand betreffend Park-and-ride-Anlagen im Umland bzw. am Stadtgebiet von Linz? Welche Anlagen, mit wie vielen Stellenplätzen werden wann Ihres Wissens nach realisiert? 5. Welche konkreten Dinge sind hierzu seitens des Landes Oberösterreich bzw. seitens der Stadt Linz noch zu klären und wird bereits an Lösungen gearbeitet? Wenn, ja wie sehen diese Lösungen konkret aus? 6. Falls es noch keine diesbezüglichen Arbeitssitzungen mit dem zuständigen Landesrat Steinkellner gegeben hat, für wann sind diese angesetzt und wie haben Sie vor den vorliegenden Gemeinderatsantrag umzusetzen? Dazu Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei der Anfrage von Gemeinderat Grininger sind insgesamt sechs Fragen zu beantworten, wobei Teilfrage 4 und Teilfrage 5 auf freiwilliger Basis geschieht. Hier werden Planungsstände des Landes und nicht der Stadt Linz nachgefragt. Dies fällt somit nicht in meinen Wirkungsbereich. Im Vorspann wird der Gemeinderatsbeschluss vom 19. Mai 2016 erwähnt. Damit aber alle wissen, was am 19. Mai beschlossen worden ist, lese ich noch kurz den Antragstext vor: ‚Das für Verkehrswesen zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates, Stadtrat Hein, wird beauftragt, umgehend in Verhandlungen mit dem für öffentlichen Verkehr zuständigen Mitglied der Oberösterreichischen Landesregierung einzutreten, um eine zügige Umsetzung der im Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz zugesagten Park-and-ride-Anlagen im Linzer Umland zu erreichen sowie eine vorausschauende Planung für weitere mögliche Park-and-ride-Anlagen zu entwickeln.‘ Damit wir einmal ein kleines ‚Mindset‘ haben, grundlegend ein paar Grundsätze, was Park-and-ride-Anlagen betrifft. Park-and-ride-Anlagen dienen in der Regel dem Umstieg vom PKW oder Fahrrad auf ein öffentliches Verkehrsmittel. Es wird damit versucht, den Individualverkehr abzufangen und Verkehrsteilnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln konzentriert und wirtschaftlich weiterzubefördern. Somit sollen Park-and-ride-Anlagen einen Beitrag zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs leisten und den Individualverkehr reduzieren. Damit aber PKW-Fahrer zu Park-and-ride-Nutzern werden, müssen grundsätzlich folgende Vorteile erfüllt sein: Zeitvorteil, Kostenvorteil und das öffentliche Verkehrsmittel muss natürlich komfortabel sein. Ein attraktives öffentliches Verkehrsangebot ist eine Grundvoraussetzung, damit überhaupt umgestiegen wird. Neben einer hohen Taktdichte, sind folgende Ziele zu berücksichtigen: Die Nähe zum öffentlichen Verkehrsangebot (ÖV), attraktive Fußgängerverbindungen zwischen Parkplatz und Haltestelle, eine staufreie Zufahrt, das ÖV-Angebot muss zuverlässig sein und die Anlage muss einen gewissen Bekanntheitsgrad haben. Auch die Möglichkeit von Bike-and-ride sollte bei solchen Anlagen tunlichst erfüllt werden. Zusammenfassend kann man sagen, solange kein Zeitvorteil gegeben ist, haben Park-and-ride-Anlagen kaum eine Chance auf Erfolg. Es macht daher Sinn, sich auf jene Standorte zu konzentrieren, welche bereits mittels attraktiver ÖV-Verbindung erschlossen sind. Eine Park-and-ride-Anlage auf der grünen Wiese, ohne attraktive ÖV-Anbindung, macht somit keinen Sinn. Primär kommen für Park-and-ride-Anlagen vorwiegend Menschen in Frage, die in ländlichen Gegenden mit einer geringen Besiedlungsdichte leben, wo es keine attraktive Erschließung durch den öffentlichen Verkehr gibt bzw. diesen in absehbarer Zeit nicht geben wird. Man muss bedenken, dass eine Park-and-ride-Anlage umso unwirtschaftlicher und teurer wird - aufgrund der teuren Errichtungskosten, Grundstückspreise - je näher sie ins Ballungszentrum rückt. Natürlich ist dann auch eine wesentlich größere Kapazität notwendig. Um diese These, warum eine stadtnahe Park-and-ride-Anlage kaum Wirkung auf die Entlastung des Verkehrs hat, zu beweisen, kann ich Ihnen jetzt ein paar Zahlen nennen. Auf der B 126 pendeln täglich über 10.000 Fahrzeuge ein, auf der B 125 über 19.000 Fahrzeuge, auf der B 3 über 11.000 Fahrzeuge, auf der A 1/B 1 vom Osten über 13.000 Fahrzeuge, auf der B 139 über 21.000 Fahrzeuge, auf der A 1/B 1 vom Westen über 40.000 Fahrzeuge, auf der B 129 über 7000 Fahrzeuge und auf der B 127 über 14.000 Fahrzeuge. Es erscheint wesentlich sinnvoller, den öffentlichen Verkehr wirklich zu attraktivieren und dort das Geld zu investieren, statt das Geld in diese Anlagen zu stecken. Effizienter wäre es, Park-and-ride-Anlagen dort zu errichten, wo der Verkehr auftritt, bevor er zu viel wird, das heißt, so nahe wie möglich am Wohnort der einpendelnden Menschen. Zu 1. Ich führe laufend Gespräche mit dem Landesrat für Verkehr, Günther Steinkellner. Selbstverständlich gehören auch die Park-and-ride-Anlagen dazu. Ich nehme auch immer wieder an den Konferenzen des Landes Oberösterreich teil, die sich mit dem Thema Verkehr im Großraum Linz beschäftigen. Zu 2. Lange bevor Sie diesen Antrag eingebracht haben, bin ich schon im Gespräch und natürlich in regelmäßigem Kontakt mit dem zuständigen Landesrat gewesen. Diese Gespräche werden nach wie vor regelmäßig und bedarfsorientiert geführt. Zu 3. Im Zuge des redimensionierten Gesamtverkehrskonzepts für den Großraum Linz, sind gezielte Ausbauten der Park-and-ride-Anlagen in Planung. Park-and-ride-Konzepte, die an gute öffentliche Verkehrsstrukturen angebunden werden und zu einer Entlastung für den Pendlerverkehr beitragen, müssen unterstützt werden. Für die Überarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts für den Großraum Linz, werden die Stellplätze an ausgewählten und infrastrukturell relevanten Anlagen ausgebaut und erweitert. Die Priorität der Sinnhaftigkeit und die Attraktivität von Park-and-ride-Anlagen ergeben sich neben dem Standort selbst, selbstverständlich aus dem vorhandenen öffentlichen Verkehrsangebot – Schiene natürlich vor Bus. Ein Beispiel, wie so eine infrastrukturell relevante Anlage aussieht, wäre die neu errichtete Park-and-ride-Anlage für 125 PKW an der Trauner Kreuzung. Hier haben wir ein sehr starkes Verkehrsmittel, die Straßenbahn. Diese Park-and-ride-Anlage wird sehr gut angenommen. Auf Basis der aktuellen Verkehrsplanung des Landes Oberösterreich zum Buskorridor Haselgraben, S-Bahn-Konzept Großraum Linz, Planung für Korridore Linz–Rohrbach und Linz–Gallneukirchen ergeben sich bei den Anlagen folgende Priorisierungen: Die Anlagen Kremsdorf und Linz-Nord/Haselgraben/Lederfabrik sind Anlagen höherer Priorität. Andere Standorte, wie beispielsweise Walding, werden erst nach Vorliegen der Entscheidungen zu den entsprechenden Bahnen konkretisiert. Auch die Anlage an den geplanten S-Bahn-Ästen (Pichling, Pulgarn, Enns), können erst nach der Implementierung des geregelten Halbstundentakts sinnvoll eingerichtet werden. Dies wird aber erst nach dem viergleisigen Ausbau der Westbahnstrecke möglich sein. Man muss auch erwähnen, dass das Land Oberösterreich nicht nur an Park-and-ride-Anlagen arbeitet, sondern auch an Bike-and-ride-Anlagen. Auch die Erweiterung der Bike-and-ride-Anlagen an 29 Projekt-Standorten ist im Gesamtverkehrskonzept des oberösterreichischen Zentralraums um Linz verankert. So wurden Erweiterungen der Abstellanlagen in Walding, Rottenegg und neue Abstellanlagen in Ottensheim, Enns und St. Florian geplant und werden als Musteranlagen umgesetzt. Die Planungserfahrungen fließen in das generelle Bike-and-ride-Konzept ein, welches derzeit in Bearbeitung ist. Zum Park-and-ride-Gesamtkonzept aus dem Jahr 2013 muss generell gesagt werden, dass es sich beim vorliegenden Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz um ein Expertenpapier handelt, welches als Diskussionsentwurf im Jahr 2013 ausgearbeitet wurde. Dieses Papier wurde niemals in der Landesregierung oder im Landtag beschlossen und hat daher auch keine bindende Wirkung oder keinen bindenden Charakter. Die Umsetzung dieser Anlagen wurde damals noch aufgrund der Regio-Tram sehr optimistisch eingeschätzt und überdimensioniert. Wegen der geänderten Rahmenbedingungen wurde die Anzahl der Park-and-ride-Anlagen jeweils nach Rücksprache mit dem damaligen Verkehrsressort - das heißt, das ist schon vor Amtsübernahme durch Landesrat Steinkellner passiert, diese Reduktion hat nicht er vorgenommen - auf vier Standorte reduziert. Das sind Linz-Ost: Pulgarn, Linz-Nordwest: Rottenegg, Linz-Nord: Jäger im Tal, Linz-Süd: Kremsdorf. Park-and-ride-Anlagen an Standorten, wie z.B. Linz-West Bereich Alkoven, welche durch die Park-and-ride-Anlage des Bahnhofs Eferding abgedeckt ist oder Park-and-ride Linz-Mitte A 7 Franzosenhausweg, wurden in Abstimmung mit der Stadt Linz nicht mehr weiter verfolgt. Das war aber noch vor unserer Zeit. Dies erfolgte noch im Vorgängerressort. Ich habe es gerade gesagt und ich kann es nicht oft genug erwähnen, dass es durch Landesrat Günther Steinkellner keine Kürzungen gab und gibt. An einigen Standorten zeigt sich, dass überhaupt keine oder unverhältnismäßig teure Flächen zur Verfügung stehen. Die Errichtung einer solchen Anlage ist niemals ein Enteignungsgrund, daher besteht auf die Eigentümer dieser Flächen kein Preisdruck. An anderen Standorten hatten Gemeinden wiederum kein Interesse an der Umsetzung solcher Park-and-ride-Anlagen. Man muss auch immer im Hinterkopf behalten, dass Hauptpartner bei Park-and-ride-Anlagen die Standortgemeinden sind, die diese Anlagen in weiterer Folge betreuen müssen und zum Großteil die ÖBB. Das Land greift fördernd und unterstützend ein. Ohne die Zustimmung von Gemeinden und ÖBB, sind aber diese Park-and-ride-Anlagen in der Regel nicht umsetzbar. Gemeinden haben aber in der Regel auch nicht das hohe Interesse, solche großen Park-and-ride-Anlagen umzusetzen, weil damit natürlich Investitions- und Erhaltungskosten verbunden sind. Nachdem diese Anlagen nicht unbedingt ihren Bürgern zugutekommen, hält sich die Motivation der Gemeinden somit sehr in Grenzen. Zu den vier aus dem alten Konzept verbliebenen Anlagen kann festgestellt werden: Pulgarn: Die aktuellen Erhebungen der Auslastung der bestehenden Park-an-ride-Anlage in Pulgarn zeigen, dass hier kein akuter Erweiterungsbedarf der Park-and-ride-Anlage besteht. Die letzte Zählung war am 4. Oktober 2016. Der Auslastungsgrad war 39 Prozent. Rottenegg: Die Park-and-ride-Anlage in Rottenegg ist stark ausgelastet. Die Umsetzbarkeit einer Erweiterung dieser Anlage ist derzeit durch das Land Oberösterreich in Prüfung. Jäger im Tal: Die Neuerrichtung der Park-and-ride-Anlage Linz-Nord (Jäger im Tal), steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Errichtung einer Busspur an der B 126. Die Errichtung dieser Busspur befindet sich zurzeit im Planungsstadium. Diese Busspur wird von der Schiene Oberösterreich geplant. Kremsdorf: Für die Park-and-ride-Anlage erfolgt derzeit eine vertiefte Prüfung der Potenziale und der daraus resultierenden Dimensionierung der Anlage. Weiters möchte ich noch festhalten, dass gerade eine Park-and-ride Hotspot-Studie in Auftrag gegeben wurde. Diese sollte zum Ziel haben, Möglichkeiten zu identifizieren, rasch Park-and-ride-Anlagen entlang der Mühlkreisbahn und der Summerauerbahn zu erweitern, damit die, die dort sehr stark ausgelastet sind, der Nachfrage entgegenkommen können. Tätigkeiten sind Bestandserhebung der Park-and-ride-Anlagen, Identifizierung möglicher Erweiterungsflächen, Empfehlung für Sofortmaßnahmen. Durch das Land Oberösterreich sollte im Laufe dieses Jahres ein neues Park-and-ride-Konzept erstellt werden. Ein weiteres Ergebnis dieser Arbeiten und von Gesprächen mit Landesrat Steinkellner ist auch ein gemeinsames Mobilitätsleitbild, das erstmals in der Geschichte der Stadt Linz und des Landes Oberösterreich erarbeitet wird. Das heißt, wir werden ein gemeinsames Verkehrsleitbild erstellen, in dem natürlich auch die Park-and-ride-Anlagen ein Thema sein werden. Das Ziel ist es, die Einfallstraßen stark zu entlasten. Zu 4. Das ist eine Frage, die ich freiwillig beantworten werde. Ich kann die Standorte in der Stadt Linz noch einmal allgemein erwähnen. Die Standorte durch das Land Oberösterreich habe ich gerade erwähnt. Wenn Sie dazu nähere Details wünschen, müssen Sie den offiziellen Weg wählen und diese Anfrage über Ihre Landesorganisation an Landesrat Steinkellner stellen, der Ihnen über die konkreten Planungsschritte oder den konkreten Planungsstand sicher Rede und Antwort stehen wird. Beim Standort Lederfabrik muss die Kosten-Nutzen-Wirkung ganz genau betrachtet werden, denn das Projekt wird sehr teuer und ist nur halbwegs vertretbar, weil auch eine Busspur bzw. eine Busschleuse errichtet wird. Die Anlage Jäger im Tal wird einige Millionen Euro kosten, ohne Grundeinlösungen. Die Verlängerung der Linie 38 wird weitere mehrere 100.000 Euro kosten. Geht man davon aus, dass rund 8000 bis 10.000 Fahrzeuge in Richtung Stadt fahren und davon zwei Drittel vielleicht Ziel- und Quellverkehr nach Linz darstellt und die Park-and-ride-Anlage 200 Stellplätze umfasst, wäre das theoretische Verlagerungspotential äußerst überschaubar. Ein Preis/Leistungs-Verhältnis ist bei dieser Anlage unter Umständen nicht gegeben. Eine Park-and-ride-Anlage in der Glasau und zwei zusätzliche Buskurse wären aus unserer Sicht wahrscheinlich sogar effizienter und würden eine bessere Kosten/Nutzen-Rechnung bringen. Der Standort Franzosenhausweg wird von der Stadt Linz sehr kritisch betrachtet, weil einerseits bedeutende landwirtschaftlich genutzte Flächen versiegelt werden würden und dieser Standort nur dann halbwegs attraktiv wäre, wenn die Straßenbahn von Kleinmünchen aus verlängert würde. Die Fahrzeit mit dem Auto von dem Standort bis zum Hauptbahnhof, beträgt sieben bis zehn Minuten, mit der Straßenbahn wären es 20 Minuten. Dieser Zeitvorteil wäre bei dieser Anlage nicht gegeben. Der durchschnittliche tägliche Verkehr im Querschnitt beträgt auf der A 7 in diesem Abschnittsbereich ca. 90.000 Fahrzeuge pro Tag. Eine sehr große Park-and-ride-Anlage könnte 1000 Autos fassen und hätte somit eine Verkehrsverlagerung von lediglich einem Prozent des täglichen Verkehrs. Das heißt, der Vorteil für den Menschen, was die Zeit betrifft, ist äußerst gering und die Auswirkung oder der Verlagerungseffekt auf die Gesamtverkehrssituation wäre an diesem Standort auch sehr gering. Am Standort Pichlingersee wären grundsätzlich mehrere 1000 Stellplätze möglich. Nach wie vor gibt es aber weder den Taktverkehr auf der Westbahn, noch die Verlängerung der Straßenbahn, auch die notwendigen Grundstücke konnten bis heute noch nicht erworben werden. Der Vorteil dieses Standortes besteht darin, dass er derzeit im noch wenig bebauten Gebiet liegt und auch die Postbuslinien dorthin geführt werden könnten, eventuell sogar die Endhaltestelle der Postbuslinien, damit der Parallelverkehr (Bahn, Bus) in die Stadt vermieden werden könnte. Dieser Standort ist einer der wenigen städtischen Standorte, an welchem eine Park-and-ride-Anlage tatsächlich gewisse Entlastungseffekte für den Straßenverkehr mit sich bringen könnte. Voraussetzung ist natürlich, dass bei dieser Anlage mehrere 1000 Stellplätze errichtet werden. Auf die Park-and-ride-Anlage Ebelsberg gehe ich nicht näher ein, denn die wird uns heute im Laufe des Tages ohnehin noch einmal beschäftigen. Zu 5.: Ich verweise auf meine vorherigen Erläuterungen. Zu 6.: Ich verweise hier auf die Antworten zu Frage 1 und 2. Danke.“ (Beifall FPÖ) 5. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadträtin Mag.a Schobesberger betreffend Lichtverschmutzung wird schriftlich beantwortet. Gemeinderat Hackl, ÖVP, kommt um 14.55 Uhr in die Sitzung. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. D ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über D 1 Einrichtung und Abwicklung eines Projektes zum Thema „Entbürokratisierung“ und stellt nach Darlegung des Sachverhalts laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Magistratsdirektorin und der Bürgermeister werden beauftragt, zum Thema ,Entbürokratisierung‘ ein Projekt einzurichten und abzuwickeln. Konkret sollen im Sinne der Vorlage gemeinsam mit den DirektorInnen der Geschäftsbereiche und Unternehmungen des Magistrates Linz umfassende Vorschläge zur vereinfachten Verfahrensabwicklung sowie zu erforderlichen rechtlichen Adaptierungen erarbeitet werden. 2. Die Projektaktivitäten sind umgehend zu starten; eine Projektabwicklung bis Jahresende 2017 wird angestrebt. 3. Die Projektergebnisse sind dem Gemeinderat, der als auftraggebendes Organ fungiert, zur Information vorzulegen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bin im Stadtsenat nicht vertreten, möchte aber noch eine kleine Anregung geben. Entbürokratisierung ist gut und sicherlich eine interessante Sache. So wie es im Amtsbericht formuliert ist, geht es vor allem um die Entlastung der Wirtschaft. Das BürgerInnenfreundliche steht nicht so im Vordergrund. Ich habe lange Zeit mit Menschen gearbeitet, die die Mindestsicherung beziehen und habe die Erfahrung gemacht, dass der Amtsweg in der Sozialabteilung von der Antragstellung bis zur Bescheidung eines Mindestsicherungsantrages oft recht lange dauert. Die Wartefrist für Menschen, die existentiell und finanziell bedroht sind, ist nicht zumutbar. Ich würde als Anregung mitgeben, sich diese Abläufe anzuschauen und sie so zu verkürzen, dass sie zumutbar werden. Ob das nur mit den Abläufen oder mit den Personalsparmaßnahmen zu tun hat, das weiß ich nicht. Man müsste aber etwas machen. Meine Anregung ist, nicht nur an die Wirtschaft zu denken, sondern auch an die BürgerInnen, die existentiell von Entscheidungen der Stadt abhängig sind. Danke schön.“ Schlusswort Bürgermeister Luger: „Ich nehme diese Anregung von Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn gerne an. In allen Strukturen unseres Hauses geht es darum, besser zu werden und die Leistungen, die wir bieten, schneller und effizienter zu erbringen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über D 2 Anpassung der Tarife für Reiseimpfungen und stellt nach Darlegung des Sachverhalts laut Vorlagen an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Mit 1. April 2017 sieht die Tarifregelung für Reiseimpfungen im Geschäftsbereich Gesundheit und Sport einen Aufschlag von jeweils 13 Euro auf die aktuell gültigen Apothekenverkaufspreise der Impfstoffe vor (Ausnahme: Impfung gegen Gelbfieber). 2. Die Verrechnung der Kosten für Reiseimpfungen in Höhe von 195.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf der VASt 1.5122.401000, Verbrauchsgüter (Mittelsperre: 46.470 Euro). 3. Die vereinnahmten Impfgebühren der KundInnen aus den Reiseimpfungen in Höhe von 330.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2017 werden auf der VASt 2.5122.817000, Ersätze für sonst. Verwaltungsleistungen, verrechnet.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über die Anträge D 3 bis D 6 und stellt nach Darlegung der Sachverhaltes laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 3 Angleichung sonstige Entgelte für die Benützung des Urfahranermarktgeländes für Veranstaltungen – Novellierung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Novelle der Verordnung vom 20. September 2007 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte wird erlassen. 2. Die Angleichung sonstiger Entgelte für die Benützung des Urfahranermarktgeländes für Veranstaltungen mit 1. April 2017 um ca. sechs Prozent gegenüber dem Stand vom 1. Jänner 2014 gemäß beiliegender Anlage, wird beschlossen. 3. Für sonstige Entgelte für die Benützung des Urfahranermarktgeländes für Veranstaltungen wird eine automatische Indexierung, ausgehend vom Verbraucherpreisindex (VPI) 2015, Jahresdurchschnitt 2016, mit einer Schwankung nach oben als Automatismus beschlossen. Fällt der VPI darunter, wird der beschlossene Betrag beibehalten. 4. Die davon betroffenen Positionen werden in der Beilage angeschlossen. Die Einnahmenverrechnung erfolgt auf VASt 2.8590.824000, Mieten und Pachte. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 2017, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte (ABI.Nr. 19/2007) abgeändert wird Nach § 46 Abs. 2 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992, LGBI.Nr. 7/1992 i.d.g.F., wird verordnet: Artikel I Die Verordnung des Gemeinderates vom 20. September 2007 betreffend die Zuständigkeit für die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte (ABI.Nr. 19/2007) wird wie folgt geändert: § 1 Z. 8 wird geändert und lautet: ,Entgelte für städtische Veranstaltungen und Veranstaltungen am Urfahranermarktgelände’ Artikel II Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft.” D 4 Durchführung des Linzer Pflasterspektaktels 2017; Grundsatzgenehmigung; maximal 270.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 270.000 Euro exkl. USt grundsätzlich genehmigt: 31. Pflasterspektakel (20. – 22. Juli 2017) Zu erwartende Ausgaben (exkl. USt): 270.000 Euro Zu erwartende Einnahmen (exkl. USt): 40.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben (exkl. USt): max. 230.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kultur und Bildung, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Für die einzelnen Umsetzungsschritte sind in Folge die entsprechenden Beschlüsse der jeweils nach den Wertgrenzen des StL 1992 zuständigen Organe einzuholen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von max. 270.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf dem Teilabschnitt 1.3810, Städtische Kulturentwicklung. Die Verwendung von voraussichtlich 40.000 Euro exkl. USt aus Sponsor- und Zusatzeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf den jeweils vorgesehenen VASten des Teilabschnitts 2.3810, Städtische Kulturentwicklung. Der budgetwirksame Ausgaberahmen des Pflasterspektakels 2017 beläuft sich auf max. 230.000 Euro exkl. USt. Die Verwendung der Einnahmen aus Sponsoring, Kooperationen, Standgebühren Kunsthandwerksmarkt und gastronomischer Versorgung, welche die im ordentlichen Haushalt budgetierten Einnahmen übersteigen, wird für die qualitative Verbesserung des Kunst- und Kulturprogramms des Pflasterspektakels genehmigt. Denn nur mit zusätzlichen Einnahmen kann die programmatische Qualität und hohe Attraktivität dieses Linzer Kulturmarkenzeichens bewahrt werden. Die Verrechnung erfolgt auf den VASten des Teilabschnittes 2.3810, Städtische Kulturentwicklung.“ D 5 Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestivals Linz – Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag.a Christine Dollhofer, Graben 30 (Filmfestival 2017); 85.000 Euro sowie 11.155,80 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditüberschreitung Der Gemeinderat beschließe: 1. Den Initiatoren des Filmfestival Linz – Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag. Christine Dollhofer, Graben 30, 4020 Linz, wird zur Durchführung des Filmfestivals vom 25. April bis 30. April 2017, eine monetäre Förderung in der Höhe von 85.000 Euro und Naturalsubventionen in Gesamtsumme von maximal 11.155,80 Euro genehmigt. Die Naturalsubventionen setzen sich folgendermaßen zusammen: Naturalsubvention des Geschäftsbereichs Kommunikation und Marketing in Form der Zurverfügungstellung von Werbekästen in Höhe von 10.548 Euro. Naturalsubvention des Geschäftsbereichs Gebäudemanagement und Tiefbau zur kostenfreien Aufstellung von Kleinständern zur Veranstaltungsankündigung auf öffentlichem Gut und die gebührenfreie Nutzung öffentlichen Guts in Höhe von 1215,60 Euro, davon ein Selbstbehalt von 607,80 Euro. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 85.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2017 hat auf der VASt 1.3510.757000‚ Lfd. Transferzahlungen an priv. Institutionen, zu erfolgen. Eine Kreditübertragung von 30.000 Euro von der VASt 1.3810.728301, Sonstige Leistungen, Nachfolgeprojekte Linz09, auf die VASt 1.3510.757000‚ Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen, wird genehmigt.“ D 6 Gewährung einer Subvention an den Verein „Schule des Ungehorsams“, vertreten durch Obmann Christoph Haderer, Eisenhandstraße 33 (Jahresförderung 2017) 190.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Verein ,Schule des Ungehorsams‘, vertreten durch Obmann Christoph Haderer, Eisenhandstraße 33, 4020 Linz, soll zukünftig mit gesamthaft max. 500.000 Euro unterstützt werden. Im Jahr 2017 sollen nunmehr die Vereinstätigkeiten der ,Schule des Ungehorsams‘ mit einer Jahresförderung in Höhe von 190.000 Euro unterstützt werden. Die Auszahlung der Jahresförderung für 2017 erfolgt in zwei Raten, die erste Rate im März 2017 und die zweite Rate im September 2017. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 190.000 Euro für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf der VASt  1.3510.757005, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen, Schule des Ungehorsams. Die Bedeckung erfolgt durch Rücklagenentnahmen auf der VASt 2.3510.298100, Rücklagenentnahme.“ Wortmeldung Gemeinderätin Klitsch zu D 6: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte Frau Stadträtin Lang-Mayrhofer, passend zu diesem Antrag und passend dazu, dass die ÖVP seit Jahrzehnten das Kulturressort nicht nur auf Stadtebene, sondern auch auf Landesebene innehat, habe ich Ihnen ein paar Firmennamen mitgebracht, die ich Ihnen gerne zur Kenntnis bringen möchte. (Zwischenruf) Ich könnte Ihnen aber gerne nachher die Liste geben, weil ich sie mir wieder ausdrucken kann. Die Firmen sollte man sich auf jeden Fall merken. Die eine oder andere wird vielleicht bekannt sein: Linz AG, ÖBB, ORF, Raiffeisenlandesbank Oö., voestalpine, Bank Austria, Blue Danube Airport Linz, Brau Union Österreich, Zipfer Bier, Energie AG, Generali Versicherung, Oö. Nachrichten, OMV, Pappas, Siemens, Sparkasse Oö, Tips, Linz Textil, Volksbank Linz-Mühlviertel, Asamer, Rexroth Bosch Group, Eder Werbematten GmbH, Eternit Werke Ludwig Hatschek AG, Fischer Parkett, Greiner Group, Gutenberg-Werbering, Haribo Lakritzen Betriebsgesellschaft, HALI Büromöbel, Erwin Müller Hotelwäsche GmbH, Hypo Oö., Ikea, Konditorei Jindrak, Kranz Tischlerei GmbH, Mafi Naturholzböden, Nettingsdorfer Papierfabrik, Odörfer Haustechnik, Mayr-Linz Porsche InterAuto, Pro Holz, Resch und Frisch Bäckerei, Rosenbauer International AG, Sab-Tours Touristik, Sanfte Pflege, Schenker, Sparda-Bank, Steinway in Austria, Uniqa-Versicherung, USP-Außenwerbung, VKB-Bank, Wiesner-Hager Möbel GmbH, Hofer Lebensmittelkette und viele mehr. Diese Liste gebe ich Ihnen gerne. Was verbindet diese Firmen? Das sind alles Firmen in und um Linz, die sich freiwillig erklärt haben, Kultursponsoring zu betreiben. Das heißt, das waren unsere Förderer im Kulturhauptstadtjahr Linz 09 und beim Bau des Lentos. Da haben sie Kulturbausteine gekauft. Diese Firmen erklären sich immer wieder bereit, Kultursponsoring zu betreiben. Diese Liste gebe ich Ihnen gerne, die kann man sich zu Gemüte führen. Die Wirtschaft- und Tourismusreferenten können gerne einmal hingehen und mit den Herrschaften reden, wenn man schon sagt, das Kultursponsoringthema wäre in Linz ein wichtiges Anliegen. Bei der Linz 09 Kulturhauptstadt waren diese Damen und Herren maßgeblich beteiligt. Es ist der einzigartige Effekt passiert, dass bei der Kulturhauptstadt Linz 09 Restmittel übrig blieben. Das hat noch keine andere Kulturhauptstadt in Europa zusammengebracht. Aufgrund der vielen Sponsorenbeiträge mussten wir uns sogar im Gemeinderat damit befassen, was wir mit diesen Restmittel machen. Faktum ist, der Antrag zielt darauf ab, dass das Karikaturmuseum und die ‚Schule des Ungehorsams‘ summa summarum mit 500.000 Euro unterstützt werden - in einer ersten Tranche mit 190.000 Euro, was richtigerweise vom Land Oberösterreich kommt. Wir sagen, Steuergeld ist Steuergeld. Gerade in diesen Bereichen, wo es so viele Firmen gibt, die freiwillig sponsern und mitzahlen, ist es für uns unverständlich, sich hinzusetzen und zu sagen, das finanzieren wir zur Gänze aus dem Steuertopf, ohne mit einer einzigen Firma gesprochen zu haben. Das ist für uns unverständlich. Ich gebe Ihnen diese Liste mit, weil Kultursponsoring sehr wichtig ist. Gerade einen Künstler, wie Gerhard Haderer, kennt man nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa, im deutschsprachigen Raum auf jeden Fall. Aufgrund seines Bekanntheitsgrades wäre es für ihn sicherlich ein Leichtes zu sagen, er bekommt Spenden, er findet Sponsoren und er lukriert Eintrittsgelder, was auch immer. Aber den Steuertopf zu belasten, geht uns einen Schritt zu weit. ‚Die Schule des Ungehorsams‘ sagt, sie möchten Querdenker in der Gesellschaft und keine Ja-Sager. Wir sagen, bitte schön, das können wir gerne machen. Wir sind keine Ja-Sager. Genau aus den genannten Gründen, werden wir bei diesem Antrag dagegen stimmen.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Wenn die Freiheitlichen nun bei der ‚Schule des Ungehorsams‘ sagen, sie sind ungehorsam und stimmen dem nicht zu, dann muss ich leider feststellen, dass Sie nicht ungehorsam sind, sondern uninformiert bzw. sie geben sich bewusst uninformiert, obwohl alles im Amtsbericht nachzulesen ist. ‚Die Schule des Ungehorsams‘ wird vom Land Oberösterreich finanziert, das habe ich schon erwähnt. Außerdem wird dieses Projekt gerade für Junge und Nachwuchskünstler eine sehr interessante Schule, denn Haderer will genau diesen eine Chance geben, sich dort präsentieren zu können. Von Haderer werden auch Sponsoren lukriert werden, lassen Sie sich überraschen. Ich bin darüber sehr gut informiert. Kurz gesagt, unnötig und uninformiert. Danke.“ (Beifall ÖVP) Die Anträge D 3 bis D 5 werden einstimmig angenommen. Der Antrag D 6 wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN Vizebürgermeister Wimmer berichtet über E 1 Novellierung des Oö. Parkgebührengesetzes – Resolution an Herrn Landesrat Mag. Steinkellner und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: „Herr Landesrat Mag. Günther Steinkellner wird als zuständiger politischer Referent ersucht, auf eine Novelle des Oö. Parkgebührengesetzes hinzuwirken, die die Oö. Gemeinden ermächtigt, durch Novellierung der Verordnung des jeweiligen Gemeinderates gebührenpflichtige Parkzonen schaffen zu können. Mögliche zusätzliche Einnahmen an Parkgebühren erfolgen durch Verrechnung auf VASt 2.9200.842000, Gebührenpflichtiges Parken.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Berichterstatter, die ÖVP wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten, denn es liegt von Verkehrsreferent Hein kein Konzept vor, ob und wo in Linz gebührenpflichtige Dauerparkzonen entstehen sollen. Es liegt dazu nicht einmal eine Diskussion oder Willensbildung vor, zumindest lässt man den Gemeinderat im Dunkeln tappen, wo neue Gebührenzonen geplant sind. Nach diesem Antrag könnte ganz Linz zur Gebührenzone werden. Die FPÖ will einen Freibrief für neue Gebühren vom Land bzw. wahrscheinlich vom eigenen Landesrat erhalten. Darum sagen wir, Herr Verkehrsreferent und Herr Abgabenreferent, legen Sie bitte die Karten auf den Tisch, bevor wir solch eine Resolution beschließen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Doris, ich darf kurz auf zwei Punkte näher eingehen. Ich fasse eine tatsächliche Berichtigung und das Schlusswort sitzungsökonomisch zusammen: Linz kann schon jetzt, entsprechende Mehrheitsbeschlüsse vorausgesetzt, das ganze Stadtgebiet grundsätzlich im Rahmen der jetzt schon bestehenden rechtlichen Voraussetzungen zu einer Gebührenzone machen. Das heißt, durch eine solche Gesetzesanpassung des Landes würde sich an diesem hier skizzierten vermeintlichen Bedrohungsszenario überhaupt nichts ändern. Wenn befürchtet wird, dass neue Gebührenzonen verhängt werden, ginge das einerseits auf Basis der bestehenden Regelungen und andererseits auf Basis einer etwaigen nun angepassten Regelung mit einem entscheidenden Vorteil. Ohne diese Gesetzesanpassung kann man das bestehende System eins zu eins überall zur Anwendung bringen, auch dort, wo es nicht so gut passt. Mit dieser Änderung aber, könnte das Modell punktgenau dort abgestimmt werden, wo entsprechende Interessen, der Bedarf der Anwohnerinnen und Anwohner und der Betriebe möglichst gut gewahrt wird. Ich glaube, die ÖVP und die ÖVP-nahen Wirtschaftstreibenden werden es hoffentlich so sehen, dass es besser ist, nicht alles nach Schema F über einen Kamm zu scheren, sondern so vorzugehen, wie es im jeweiligen Bereich mehr Sinn macht. Das heißt, genau das Gegenteil des hier erwähnten Kritikpunktes trifft zu. Es geht nicht darum, dass es bei diesem Antrag eine Ermächtigung gibt, das gesamte Linzer Stadtgebiet zu vergebühren, denn das könnte man auch jetzt schon. Ganz im Gegenteil, es ginge darum, besser vorgehen zu können und lockerere, nicht strengere Regeln zu schaffen, sodass eine längere Parkdauer möglich ist. Lehnt man das heute ab oder geht das nicht durch, hat es zur Folge, dass wir beschränkt sind und Unternehmen, Bewohnern oder Pendlern nicht ermöglichen können, länger als die derzeitige höchst vorgeschriebene Dauer zu parken. Das einmal zum einen. Zum Zweiten, in Richtung Infrastrukturstadtrat Hein wurde gefragt, warum es keinen Plan für eine konkrete Umsetzung gibt. Das ist ganz einfach zu beantworten. Zunächst einmal braucht es ganz logischerweise eine rechtliche Rahmenbedingung, dass man überhaupt etwas darf. Wenn einmal geklärt ist, ob man das darf, dann bin ich davon überzeugt, dass beim sehr fleißigen Stadtrat Hein – wo schon wieder ein Bürger anruft, um ein Anliegen vorzubringen – sicher einiges weitergeht und das Ganze sehr rasch umgesetzt werden kann. Ich bitte die ÖVP um Verständnis. Es wäre Steuergeldverschwendung und die macht Stadtrat Hein nicht sehr gerne, wenn er irgendetwas ins Blaue hinein oder in dem Fall, ins Schwarze hinein plant, aber nicht unbedingt ins Schwarze trifft, indem er für ein Gesetz ein Konzept vorlegt, das es gar nicht gibt. So etwas machen wir nicht. Eines nach dem anderen. Zuerst die rechtlichen Rahmenbedingungen klären und dann auf Basis dieser Rahmenbedingungen gemeinsam darüber diskutieren und Dinge zur Umsetzung bringen. Ich bitte um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über E 2 Erhöhung des Strafenkataloges – ruhender Verkehr; Anpassung der Ermächtigungsurkunde des Landes – Resolution an Herrn Landesrat Mag. Steinkellner und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: „Herr Landesrat Dr. Günther Steinkellner wird als zuständiger politischer Referent ersucht, die Ermächtigungsurkunde des Landes ,zur Empfangnahme einer vorläufigen Sicherheit für Organstrafverfügungen und zur Untersuchung der Atemluft‘ mit dem Strafkatalog für folgende Verwaltungsübertretungen wie folgt zu ändern: Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960, BGBI Nr. 159 in der geltenden Fassung § 8 Abs. 4 lit. a Vorschriftswidriges Benützen von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrrädern; 30 Euro § 8 Abs. 4 lit. b Vorschriftswidriges Benützen von Gehsteigen, Gehwegen, Schutzinseln und Radfahranlagen mit anderen Fahrzeugen als Fahrrädern, insbesondere mit Motorfahrrädern (ausgenommen Befahren in Längsrichtung - § 68 Abs. 1 StVO 1960); 30 Euro § 9 Halten und Parken entgegen Bodenmarkierungen Abs. 7; 30 Euro § 23, 24 Vorschriftswidriges Halten und Parken (ausgenommen § 99 Abs. 2 lit. d. in Verbindung mit § 24 Abs. 1; 30 Euro § 26a Abs. 3 Halten auf einem Fahrstreifen für Omnibusse, ohne im Fahrzeug zu verbleiben; 30 Euro; Kurzparkzonen-Überwachungsverordnungen, BGBI. Nr. 857/1994, in der geltenden Fassung (soweit das Zuwiderhandeln nicht auch einen abgabenrechtlichen Tatbestand bildet): § 2 Nichtentfernen des Fahrzeuges vom Aufstellungsort nach Ablauf der Parkzeit Abs. 1 Z 2; 30 Euro Die vorgeschlagene Änderung begründet sich wie folgt: Die Strafhöhe von Organstrafverfügungen für Verwaltungsübertretungen in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen beträgt derzeit 30 Euro und nun mit 1. Jänner 2017 35 Euro. Die Obergrenze für die Strafhöhe ist in § 6 Abs. 2 Oö. Parkgebührengesetz mit 36 Euro festgelegt, dieser Rahmen wird nun bis zu einem Strafbetrag von 35 Euro ausgeschöpft; die Stadt Wien schöpft den dort ebenfalls mit 36 Euro festgelegten Strafrahmen übrigens vollends aus. Hinsichtlich der Überschreitung der festgelegten Parkdauer in einer nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzone – und damit für die gleiche Rechtsgutbeeinträchtigung – kann der Ordnungsdienst der Stadt Linz jedoch derzeit lediglich eine Organstrafverfügung mit einem Strafbetrag in Höhe von 20 Euro erlassen. Die Strafhöhen für StVO-Delikte, den ruhenden Verkehr betreffend, finden ihre Grundlage in einer Ermächtigungsurkunde des Landes ,zur Empfangnahme einer vorläufigen Sicherheit für Organstrafverfügungen und zur Untersuchung der Atemluft‘, welche von der Landespolizeidirektion Oö. und den Bezirkshauptleuten unterfertigt wurde. Dieser Strafbetrag, so wie der gesamte Strafenkatalog für Delikte zum Thema ,ruhender Verkehr‘ wurde seit Mitte der Neunziger Jahre nicht erhöht. Mit der Euro-Umstellung 2002 wurde der Strafbetrag von 300 Schilling auf 21 Euro (Kurzparkzonen) bzw. 20 Euro (Halteverbote) umgerechnet und damit um 1,80 Euro bzw. 0,80 Euro abgerundet, zumal Erhöhungen im Zuge der Euro-Umstellung ausdrücklich unzulässig waren. Überdies wurden die Strafbeträge für Verwaltungsübertretungen in nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen auf 20 Euro abgerundet, da in der Praxis Probleme bei der Bargeldzahlung auftraten (fehlendes Wechselgeld). Seit mehr als zwei Jahrzehnten gab es sohin keine Erhöhung, im Gegenteil kam es vielmehr zu einer Reduzierung der Strafhöhen um 1,80 Euro. In Anbetracht der Erhöhung der Strafbeträge für Vergehen in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen auf nun 35 Euro ist es naheliegend, die Strafbeträge für analoge Delikte in nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen anzugleichen. Schon unter Anbetracht des seit der letzten Erhöhung eingetretenen Kaufkraftverlustes im Sinne des eingetretenen Wertverlusts des Geldes in diesem Zeitraum und des stetig steigenden Personal- und Sachaufwandes bei der Behörde erscheint eine Beibehaltung des aktuellen Strafbetrages wirtschaftlich nicht länger tragbar. Insbesondere der general- als auch spezialpräventive Zweck der Geldstrafe wird durch den aktuellen Strafbetrag von 20 Euro nicht erreicht: Strafbeträge von 20 Euro zeigen sich im Vergleich zur abschreckenden Wirkung des Strafbetrages von 300 Schilling in den Neunziger Jahren als wenig wirkungsvoll. Daraus folgt, dass die VerkehrsteilnehmerInnen vielfach ,geneigter‘ sind, Verkehrsregeln des ruhenden Verkehrs zu missachten. Die Notwendigkeit der stetigen Erhöhung von Geldstrafbeträgen zeigt sich am Beispiel der Linz AG sehr deutlich: wurde man in einem öffentlichen Verkehrsmittel ohne Fahrschein angetroffen, zahlte man 2010 50 Euro und 2016 65 Euro. Auch der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, dass Oberösterreich hinsichtlich der Strafhöhen im ruhenden Verkehr im unteren Bereich liegt. Z.B. in Niederösterreich beträgt die Geldstrafe 25 Euro und in Wien werden 36 Euro eingehoben. In Anbetracht der vorangeführten Argumente und der Tatsache, dass gem. § 50 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) ,Spielraum‘ bis 90 Euro bestünde, soll eine Erhöhung um jedenfalls zehn Euro und damit für die nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen 30 Euro betragen, wobei auch eine absolute Angleichung an die Strafbeträge für Verwaltungsübertretungen in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone auf 35 Euro denkbar wäre. Darüber hinaus sollten nicht nur die Strafbeträge für Verwaltungsübertretungen in nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen, sondern – insbesondere um Verwaltungsübertretungen hintanzuhalten - alle Strafbeträge für Vergehen, den ruhenden Verkehr betreffend, erhöht werden (Übertretung von Halte- und Parkverboten, Gehsteigverparkungen und Parken entgegen von Bodenmarkierungen). In diesem Zusammenhang erscheine auch eine für ganz Oberösterreich geltende Festlegung (Erhöhung) der Strafbeträge als sinnvoll. Da Sie, Herr Landesrat Mag. Günther Steinkellner, für die Änderung des Strafenkatalogs in der Form dieser Ermächtigungsurkunde zuständig sind, ersucht der Gemeinderat der Stadt Linz im Resolutionswege um Anpassung im vorgeschlagenen Sinne.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, egal, ob Erhöhung, Anpassung oder wie auch immer das ‚Mascherl‘ von Kollegen Kleinhanns genannt wird, das Ergebnis immer das gleiche. Das ist ein Griff in die Taschen der Linzerinnen und Linzer. Wir waren immer schon der Meinung, dass Budgetsanierung durch ausgabenseitige und nicht einnahmenseitige Einsparung zu erfolgen hat. Wir haben uns im Budget-Gemeinderat gegen all diese Gebührenerhöhungen ausgesprochen. Das werden wir auch heute wieder tun. Als Kind lernt man, dass man mit dem, was man einnimmt, auskommen muss. Wir sollten es langsam lernen und nicht immer noch mehr fordern und noch mehr fordern und noch tiefer in den Taschen der Linzerinnen und Linzer herumwühlen. Wir stimmen diesem Antrag nicht zu, sondern dagegen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich möchte noch darauf aufmerksam machen, dass im Antragstext eine sehr interessante Tatsache steht, weil hier besonders auf die general- und spezialpräventive Wirkung von Geldstrafen verwiesen wird. Es ist auch angeführt, dass die Geldstrafe für das Schwarzfahren, also das Fahren ohne Ticket in den öffentlichen Verkehrsmitteln derzeit 65 Euro beträgt. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass offensichtlich das Schwarzparken eine mindere Fehlleistung ist, als das Schwarzfahren. Ich finde es ein wenig eigenartig, warum das eine so vergebührt wird und das andere viel höher. Generell möchte ich noch feststellen, dass wir für die Freifahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln sind.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Kleinhanns: „Auf dieses Argument möchte ich noch kurz eingehen. Wenn man aber den Text genau liest, könnte man das natürlich so ableiten, wie Frau Kollegin Grünn das gerade getan hat, aber es geht um zwei andere Wirtschaftsköper. Es geht hier um die Linz AG und deren Budget. Ich darf an Kollegen Steiger anknüpfen, was dem Bürger auf der einen Seite abgenommen wird, der vielleicht etwas angestellt hat, wird auf der anderen Seite allen Bürgern aus der anderen Tasche genommen, weil es letztendlich volkswirtschaftlich gesehen, immer um das gleiche Budget geht. Das heißt, das ist eine Umverlagerung. Es ist nicht so, dass dem Bürger hier etwas genommen wird und er dafür nichts bekommt, sondern damit halten sich die Aufwände für die Instandhaltungen z.B. die Sicherung der Luftreinhaltung in einem Gleichgewicht. Insofern ist das, glaube ich, zu verstehen und durchaus zu unterstützen. Ich danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (11) mit Stimmenmehrheit angenommen. F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über F 1 Masterplan Ebelsberg – Kooperative Planungsverfahren; Erledigung des Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 20. Oktober 2016 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Aus den in der Vorlage genannten Gründen und aufgrund des bereits von Transparenz und Offenheit getragenen Prozessablaufes wird dem Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 6. Oktober 2016 zugestimmt und bereits in der Praxis Rechnung getragen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Schilchegger berichtet über die Anträge F 2 und F 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 2 Änderungsplan Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach, Altenberger Straße 9 Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Altenberger Straße 9, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 2017 betreffend Änderungsplan Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Altenberger Str. 9 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Schumpeterstraße Osten: Altenberger Straße Süden: Niedermayrweg Westen: Niedermayrweg Katastralgemeinde Katzbach Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 5 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 3 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 35-28-01-00, KG Katzbach, Schumpeterstraße - Altenberger Straße Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan N 35-28-01-00, Schumpeterstraße – Altenberger Straße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 2017 betreffend Bebauungsplan N 35-28-01-00, Schumpeterstraße – Altenberger Straße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan N 35-28-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Schumpeterstraße Osten: Altenberger Straße Süden: Freistädter Straße Westen: Niedermayrweg, Spitzweg Katastralgemeinde Katzbach Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 35-28-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Zu F 2 und F 3 liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pfeffer: „Beim vorliegenden Antrag F 3 werde ich aufgrund Befangenheit nicht mitstimmen.“ Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuhörerInnen auf der Galerie, wir werden uns beim Tagesordnungspunkt F 2 und F 3 enthalten, da für uns das geplante Projekt in der vorliegenden Form nicht fertig durchdacht ist. Das hat mehrere Gründe. Es ist beispielsweise nicht sichergestellt, ob ein Bedarf für die fast 200 Zimmer vorhanden ist, da laut Auskunft der Heimleitungen der anderen Studentenheime bereits jetzt sehr viele Leerstände zu beklagen sind. Zudem hat es unserer Meinung nach keine ausreichende Einbindung der Bevölkerung gegeben. Das zeigt sich daraus, dass de facto alle Einwände abgelehnt wurden. Für uns ist auch das Gebäude zu hoch. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geehrte Mitglieder des Stadtsenats, verehrte Damen und Herren auf der Tribüne, auch wir werden diese Anträge nicht mittragen, weil wir sehen, dass diese anlassbezogene Entscheidungsfindung immer häufiger stattfindet. Hier liegt ein Projekt für ein Studentenheim mit acht Geschoßen vor. Wie Kollege Grininger schon ausgeführt hat, gibt es Untersuchungen die zeigen, dass ein Studentenheim in der Umgebung der Johannes-Kepler-Universität (JKU) in dieser Größenordnung gar nicht notwendig ist. Wir sind nicht gegen die Entwicklung, wir bekennen uns zu einer Entwicklung des Stadtteils. Wir bekennen uns auch zu einer Entwicklung der JKU, aber Studenten wollen immer weniger in Studentenheimen wohnen. Am 15. Februar wurde im Wissensturm eine Untersuchung bzw. die Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) präsentiert. Laut dieser Studie sind ungefähr neun Prozent der Studierenden an Studentenheimplätzen interessiert. Unter diesem Aspekt ist aus unserer Sicht eine anlassbezogene Änderung des Bebauungsplans und damit als Grundlage des Flächenwidmungsplans nicht sinnvoll. Wir beantragen die Zurückverweisung an den Ausschuss, um die Einwände der Bürgerinnen und Bürger und den Bedarf noch einmal festzumachen und zu erheben, um eine sinnvolle zukünftige Stadtentwicklung dabei zu ermöglichen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Geschichte um dieses Studentenwohnheim ist schon eine recht alte und zieht sich schon relativ lange hin. Im Jahr 2010, als das das erstes Mal spruchreif war, habe ich an den damaligen Bürgermeister Dobusch eine Anfrage gestellt. In dieser Anfragebeantwortung hat er zu den Einwendungen dieser Bürgerinitiative gesagt, dass die Befürchtungen eines größeren Verkehrsaufkommens auch aus seiner Sicht ein berechtigter Einwand der Bürgerinitiative ist. Darum ist das damals wieder zurückgegangen. Mir ist unerklärlich, warum man zu diesem Studentenheim wieder eine Tiefgarage braucht. Ich denke, das Studentenheim wäre an und für sich gut an die Straßenbahn angebunden, das wäre nicht notwendig. Wir hätten nicht das Problem mit dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen. Ich denke, es ist zumutbar, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Ich werde mich daher der Stimme enthalten.“ Bürgermeister Luger: „Ich habe mich auf meine Rednerliste gesetzt, um dieses Projekt aus meiner Sicht zu beurteilen und zu argumentieren, warum die sozialdemokratische Fraktion diesen beiden Anträgen die Zustimmung erteilen wird. Zuerst muss man sagen, dass bereits seit dem Jahr 2008 Projektentwicklungen stattgefunden haben, noch vor deiner Anfrage an meinen Vorgänger. Ich war damals selbst für die Stadtplanung zuständig. Die ersten Überlegungen waren, ein Studentenheim an dieser Stelle zu errichten. In Folge hat der Projektbetreiber im Gestaltungsbeirat mehrere Vorlagen gehabt. Dieses Projekt ist von seiner äußeren Erscheinungsform, also von der Architektur, ebenso wie von seiner Größenordnung und Dimensionierung merklich geändert worden. Ursprünglich gab es ein Projekt mit 13 Geschoßen, jetzt sind es acht Geschoße und es ist viel durchlässiger - das ist zumindest mein persönlicher subjektiver Eindruck – und architektonisch bei Weitem höherwertiger, als am Beginn des Projektes. Zweites Argument, weil auf fachliche Änderungen und auf die Entwicklung im Stadtteil eingegangen worden ist. Die Bestrebungen des neuen Rektorats, die Johannes-Kepler-Universität mit diesem Studentenheim ganz bewusst und verstärkt als Campus-Universität zu entwickeln, ist tatsächlich eine Unterstützung dieser Strategie. Drittens muss ich festhalten, dass es nicht im Interesse der Bauträger ist, es aber derzeit noch gesetzliche vorgeschrieben ist einen Stellplatznachweis für diese Einrichtungen zu erfüllen. Das trifft noch viele Wohnbauten und auch dieses Studentenheim. Der Landesgesetzgeber schreibt eine gewisse Anzahl von Stellplätzen vor. Das Argument, das Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn bringt, dass der Standort hervorragend an das öffentliche Verkehrsmittel angebunden ist, fußläufig und campusnahe an der Universität, ist tatsächlich nicht von der Hand zu weisen. Deswegen macht es möglicherweise tatsächlich Sinn, in der Tiefgarage weniger Parkplätze zu errichten. Fakt ist, dass das derzeit noch nicht möglich ist und deswegen so geplant wurde. Das vierte Argument erlauben Sie mir an eine Partei zu richten, die sich sehr gerne als Partei der Marktwirtschaft bezeichnet, wenn es um den Bedarf geht. Weil jemand behauptet, es gäbe genug Plätze, schlägt die ÖVP vor, der Staat, die öffentliche Hand soll dieses Projekt gar nicht zur Ermöglichung bringen, denn man braucht das nicht. Stellen Sie sich vor, in irgendeinem anderen privatwirtschaftlichen Bereich würden wir definieren, das braucht man nicht, also tun wir es nicht. Das wäre doch tatsächlich die primitivste Einmischung, die die öffentliche Hand in eine privatwirtschaftliche Agenda haben kann. (Beifall SPÖ) Inhaltlich gebe ich Ihnen schon folgendes zu bedenken. Wenn Sie die drei größten Telekommunikationsdienstleister fragen, ob es eines vierten Konkurrenten am Markt bedarf, werden Sie wahrscheinlich die Antwort erhalten, dass drei für die Wahlfreiheit vollkommen ausreichen. So ist es auch hier. Dieses erwähnte Schreiben der derzeitigen Heimbetreiber am Standort rund um die Universität, sagen nichts anderes aus, als dass Konkurrenz nicht erwünscht ist. Das kann ich grundsätzlich verstehen, entspricht allerdings im Sinne von Wahlfreiheit und Möglichkeiten für Studierende zumindest nicht meiner persönlichen Einstellung. Ich habe mich mit der Bürgerinitiative auseinander gesetzt und mir diese Entscheidung persönlich nicht so leicht gemacht. Rund um das Volkshaus haben wir tatsächlich eine nicht befriedigende Verkehrssituation. Die Abwicklung des Verkehrs ist tatsächlich nicht optimal und bei Veranstaltungen des Volkshauses sehr kompliziert. Bei kirchlichen Veranstaltungen herrscht Parkplatzmangel. Außerdem ist das zum Teil ein Pendlerparkplatz. Deswegen ist es, glaube ich, für alle, die heute mitstimmen werden, auch für den zuständigen Herrn Stadtrat, der das schon öfters betont hat, völlig klar, dass wir im Zusammenhang mit der Errichtung dieses Studentenheimes eine Verkehrslösung vor Ort erarbeiten werden. Wenn zusätzliche Tiefgaragenparkplätze entstehen, ist das für die Bevölkerung im Umfeld eine Chance, dort Parkplätze anzumieten. Das wird für die Bewohnerinnen und Bewohner im Umfeld sicherlich nicht von Nachteil sein. Deswegen werden wir diesem Antrag aus meiner Sicht und jener meiner Partei heute zustimmen. Wir haben lange über dieses Projekt beraten, es gab viele Änderungen. Ich glaube, wenn man alles für und wider abwägt, kann man mit gutem Gewissen zustimmen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Schilchegger: „Danke, Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren Kollegen, bitte lassen Sie mich noch etwas weiter ausholen. Einen recht herzlichen Guten Morgen an die Kollegen, insbesondere der ÖVP und der Grünen. Man muss noch einmal für die Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie erklären, wie die Arbeitsweise hier von statten geht. Es handelt sich hierbei um einen Antrag des Ausschusses für Infrastruktur. Es ist nicht so, als würden wir diese Diskussion zum ersten Mal führen. Das Projekt wurde, wie bereits erwähnt, schon sehr viele Jahre diskutiert. Es wurde modifiziert und auch in der Höhe verringert. Es werden acht Geschoße geplant und nicht mehr wie ganz ursprünglich zehn. Dieses Thema wurde im Ausschuss noch einmal zur Diskussion gestellt. Meine Frage ist, warum sich hier die Kollegen der ÖVP und der Grünen nicht zu Wort gemeldet haben und die Diskussion dort geführt haben, wo sie hingehört, nämlich im Ausschuss. Dort wären auch die entsprechenden Bediensteten des Magistrats zur Verfügung gestanden, alle fachlichen Aspekte, die Sie heute hier angesprochen haben, eingehend zu erörtern und zu klären. Das ist der Vorwurf, den ich Ihnen heute mache, weil Sie damit wieder den Tiefpunkt des Populismus erreicht haben. Dort, wo es wirklich um die Arbeit geht und Argumente ausgetauscht werden können, schweigen Sie. Heute tun Sie so, als wären Sie der Anwalt der Anrainer und als würden sie sich als einzige Partei darüber Gedanken machen, wie man in Linz Projekte umsetzt. Das werfe ich Ihnen heute vor. Zum Fachlichen hat Herr Bürgermeister schon sehr viele meiner Gedanken vorweggenommen. Ich glaube nur nicht, dass die ÖVP die Partei der Marktwirtschaft ist. Diesen Titel können Sie sich abschminken. Als Zweites ist ein Grußwort an die Adresse der Grünen-Fraktion angebracht. Wenn Sie die Partei der Studenten sind bzw. immer noch sind, dann erklären Sie bitte den Studenten bei Wahlkämpfen in Zukunft, warum die Mieten für Studenten - sei es in Wohngemeinschaften oder in Studentenheimen - immer noch hoch sind und warum diese nicht durch Wettbewerb auf einem angemessen niedrigen Niveau gehalten werden sollen. Das müssen Sie sich mit Ihrer Wählerklientel ausmachen. Aus freiheitlicher Sicht wollen wir den Wettbewerb beleben, der Bedarf ist da. Ein Studentenheim an dieser Stelle ist eine gute Sache. Die fachlichen Aspekte, warum das für die Anrainer vertretbar ist, wurden bereits berücksichtigt und im Ausschuss diskutiert. Sie haben sich dieser Diskussion verweigert. Das ist insgesamt – wie gesagt - eine sinnvolle Sache. Ich ersuche um Zustimmung zu den Anträgen F 2 und F 3. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc, zur tatsächlichen Berichtigung: „Die Grüne-Fraktion hat diesem Antrag natürlich auch im Ausschuss nicht zugestimmt. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Die tatsächliche Berichtigung war tatsächlich eine. Ich bedanke mich dafür. Das ist in unserer Runde nicht so üblich.“ Zwischenruf Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Eigentlich schon!“ Bürgermeister Luger: „Das gilt für alle Fraktionen. Ich darf wohlwollend erwähnen, wenn sich jemand wirklich an die Spielregeln hält.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge F 2 und F 3 abstimmen. Der Antrag F 2 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimmen der Fraktionen von ÖVP (11) und Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag F 3 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimmen der Fraktionen von ÖVP (11) und Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pfeffer, FPÖ, stimmt aufgrund Befangenheit nicht mit. Gemeinderat Benedik berichtet über F 4 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 15-030-01-00, KG Ebelsberg (Rudolf-Kunst-Gasse) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 15-030-01-00, Rudolf-Kunst-Gasse, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 2017 betreffend Bebauungsplan 15-030-01-00, Rudolf-Kunst-Gasse, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 15-030-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Wambacher Straße Osten: Wambacher Straße Süden: nördlich Pergheimerweg Westen: Widmungsgrenze zum Grünland Katastralgemeinde Ebelsberg Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 15-030-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge F 5 und F 6 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 5 Bebauungsplanänderung 01-026-01-01, KG Linz (Prunerstraße – Museumstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-026-01-01, Prunerstraße - Museumstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 2017 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-026-01-01, Prunerstraße - Museumstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-026-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Prunerstraße 14 Osten: Prunerstraße Süden: Museumstraße Westen: Museumstraße 7 Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-026-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 6 Stadtumlandkooperation Leonding mit Linz (Mitte und Südwest), Wilhering, Pasching, Kirchberg-Thening und Oftering; Grundsatzgenehmigung und Freigabe der Mittel in Höhe von 5500 Euro Der Gemeinderat beschließe: 1. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf der Grundsatzvereinbarung zur interkommunalen Stadtumlandkooperation ,Stadtregion Leonding‘ zu. In der ,Stadtregion Leonding‘ kooperieren die Städte und Gemeinden Leonding (Kernstadt), Linz mit den angrenzenden Stadtbereichen Mitte und Südwest, Wilhering, Pasching, sowie Kirchberg-Thening und Oftering. 2. Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme am Stadtregionalen Forum der ,Stadtregion Leonding‘ zu und entsendet Hrn. Dipl.-Ing. Andreas Gäbler als ersten und Hrn. Dipl.-Ing. Gunther Kolouch als zweiten Vertreter des Bürgermeisters (beide Planung, Technik und Umwelt, Abt. Stadtentwicklung). 3. Weiters stimmt der Gemeinderat der Bereitstellung der finanziellen Eigenmittel laut vorliegender Grundsatzvereinbarung inklusive des vereinbarten Finanzierungsschlüssels für die Erstellung der Stadtregionalen Strategie zu. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von voraussichtlich 5500 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf der VASt 1.0310.728500, Sonstige Leistungen, Vorplanung, Gutachten, Planungsvisite.“ Bei Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über die Anträge F 7 und F 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 7 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 02-035-01-00, KG Urfahr (Hölderlinstraße – Leonfeldner Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 02-035-01-00, Hölderlinstraße – Leonfeldner Straße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 2017 betreffend Bebauungsplan 02-035-01-00, Hölderlinstraße – Leonfeldner Straße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 02-035-01-00, Hölderlinstraße – Leonfeldner Straße, wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Hölderlinstraße Osten: Leonfeldner Straße Süden: Schwarzstraße Westen: Karlhofstraße Katastralgemeinde Urfahr Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 02-035-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 8 Bebauungsplanänderung 13-030-01-01, KG Kleinmünchen (Enenkelstraße) – Verbaländerung Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 13-030-01-01, Enenkelstraße, Verbaländerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 2017 betreffend die Bebauungsplanänderung 13-030-01-01, Enenkelstraße, Verbaländerung Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 13-030-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Am Langen Zaun 9 und 11 Südosten: Dauphinestraße 86 Südwesten: Enenkelstraße 8 Nordwesten: Grundstück Nr. 225/4 Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 13-030-01-01 wird der Bebauungsplan S 19-24-01-01 geändert. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge F 9 und F 10 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 9 Änderungspläne Nr. 93 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Pöstlingberg (Reisingerweg 12) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 93 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Reisingerweg 12, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 2017 betreffend Änderungspläne Nr. 93 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Reisingerweg 12. Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 93 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Tabergerweg 7 Osten: Reisingerweg 8 Süden: Reisingerweg Westen: östlich Reisingerweg 12a Katastralgemeinde Pöstlingberg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 93 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 10 Neuplanungsgebiet Nr. 736 zum Bebauungsplan-Entwurf 08-006-01-00, KG Lustenau (Anastasius-Grün-Straße – Grillparzerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 736, Bebauungsplan-Entwurf 08-006-01-00, Anastasius-Grün-Straße - Grillparzerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 2017 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 736, Bebauungsplan-Entwurf 08-006-01-00, Anastasius-Grün-Straße - Grillparzerstraße Nach § 45 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf 08-006-01-00 dargestellten Änderungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrats Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: Anastasius-Grün-Straße Osten: Grillparzerstraße Süden: Anzengruberstraße Westen: Wiener Straße Katastralgemeinde Lustenau § 4 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert. § 5 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der dem Neuplanungsgebiet zugrunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach der Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.‘ Bevor ich um Zustimmung ersuche, eine Anmerkung meinerseits beziehungsweise meiner Fraktion. Wir ersuchen das zuständige Stadtsenatsmitglied Bebauungspläne, die nicht den städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen, bevorzugt zu behandeln, weil es für den Bauwerber frustrierend ist, wenn er Anträge aufgrund eines gültigen Bebauungsplanes abgibt. Er kennt die Zielsetzungen der städtebaulichen Planung nicht. Wenn ein gültiger neuer Bebauungsplan schon vorliegen würde, könnte man einen gewissen Unmut der Linzer Bürgerinnen und Bürger hintanstellen. Ich habe das deshalb erwähnt, weil es gerade heute wieder einen zweiten Tagesordnungspunkt gibt, bei dem es zu diesem Thema persönliche Briefe an alle Gemeinderäte gegeben hat. Ich weiß, es gibt eine gewisse zeitliche Not, trotzdem sollte man darauf Rücksicht nehmen. Ich ersuche um Zustimmung zu F 9 und F 10. Danke.“ Gemeinderat Grininger, MSc, zu F 9: „Wir werden uns bei Tagesordnungspunkt F 9 enthalten, da für uns die städtische Landwirtschaft beispielsweise für die Biodiversität oder auch für die Landschaftspflege sehr, sehr wichtig ist. Es muss wirklich versucht werden, dass diese Landwirtschaften erhalten bleiben. Daher werden wir uns der Stimme enthalten. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn, zu F 9: „Bei mir geht es auch um F 9. Dabei geht es um ein ähnliches Thema, wie schon Kollege Grininger gesagt hat. Ich finde es als ein wenig bedenklich, wenn man den Grüngürtel am Pöstlingberg, ein bis jetzt als Grünland gewidmetes Grundstück, in Bauland umwidmet.“ Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag F 9 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag F 10 wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über F 11 Änderungsplan Nr. 86 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (nächst Saxingerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 86 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, nächst Saxingerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 2017 betreffend Änderungsplan Nr. 86 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, nächst Saxingerstraße. Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 86 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Motorboothafen Osten: Treppelweg Süden: Dammweg Westen: Treppelweg/Grünfläche Katastralgemeinde KG Lustenau Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 86 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc berichtet über F 12 Neuplanungsgebiet Nr. 735 zum Bebauungsplan-Entwurf 08-035-01-00, KG Waldegg (Dürrnbergerstraße – Pillweinstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 735, Bebauungsplan-Entwurf 08-035-01-00, Dürrnbergerstraße - Pillweinstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 2017 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 735, Bebauungsplan-Entwurf 08-035-01-00, Dürrnbergerstraße - Pillweinstraße Nach § 45 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf 08-035-01-00 dargestellten Änderungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrats Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: Andreas-Hofer-Platz, Dürrnbergerstraße Osten: Pillweinstraße Süden: Hasnerstraße Westen: Andreas-Hofer-Straße Katastralgemeinde Waldegg § 4 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert. § 5 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der dem Neuplanungsgebiet zugrunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach der Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich werde mich der Stimme enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE, INTEGRATION UND SPORT Gemeinderätin Hahn berichtet über G 1 Linz – Lebensraum für Kinder und Jugendliche; Abschluss eines Leistungsvertrages mit dem Verein Jugend und Freizeit für 2017; maximal 2,446.501 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Leistungsvereinbarung mit dem Verein Jugend und Freizeit wird genehmigt. 2. Der Verein Jugend und Freizeit erhält für das Jahr 2017 ein Leistungsentgelt in Höhe von maximal 2,446.501,-- inkl. zehn Prozent MWSt. 3. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von maximal 2,446.501 Euro inkl. zehn Prozent MWSt für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf der VASt 1.4010.728030, Sonstige Leistungen. Dieser Betrag enthält keine Valorisierung der Personalkosten für 2017. Weiters enthält der Betrag eine Erhöhung des Kostenersatzes vom Land Oberösterreich um 9000 Euro. Im Fall der Gewährung eines geringeren Förderbetrages des Landes Oö. reduziert sich das vorher angeführte Gesamtleistungsentgelt dementsprechend. 4. Das Land Oö. / Abteilung Kinder- und Jugendhilfe leistete 2016 einen Kostenersatz in Höhe von maximal 461.000 Euro brutto für netto für speziell ausgebildetes Personal, das in der Betreuung in den Jugendzentren und der so genannten Lückekinder sowie in der stadtteilorientierten Jugendarbeit eingesetzt wird. Für 2017 wurde mittels Förderansuchen im Dezember 2016 um eine Erhöhung von 9000 Euro angesucht. Der Kostenersatz für 2017 vom Land Oberösterreich beträgt, falls die Erhöhung genehmigt wird, 470.000 Euro. Die Verrechnung der Einnahmen erfolgt auf der VASt 2.4010.861000 (Laufende Transferzahlungen Land Oberösterreich).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Krendl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, wir wollen das Linzer Budget natürlich nicht gefährden und stehen zum Konsolidierungspaket. Da wir aber mit der Umsetzung der Einsparungen bezüglich des Jugendzentrums RIFF nicht ganz einverstanden sind, bringen wir einen Abänderungsantrag ein: Der Gemeinderat beschließe: ,In Punkt II.3. der Leistungsvereinbarung im Sinne des Punktes 1 des gegenständlichen Antrages wird nachstehende Formulierung ,Schließung des Jugendzentrums RIFF am Spallerhof‘ gestrichen, Verlagerung Teeniearbeit Franckviertel einmal wöchentlich ins Jugendzentrum Luna Pichling durch folgende Textpassage ersetzt: Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Integration und Sport wird beauftragt, über Möglichkeiten eines Weiterbetriebs des Jugendzentrums RIFF zu beraten und diese entsprechend zu prüfen. Dabei ist auch die Verlagerung der Teeniearbeit Franckviertel einmal wöchentlich in das ,RIFF‘ zu berücksichtigen. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Verein Jugend und Freizeit zu übermitteln und ist die Voraussetzung für eine Schließung bzw. einen Weiterbetrieb des ,RIFF‘. Das Jugendzentrum leistet gute Arbeit und stößt deswegen bei der Bevölkerung auf große Zustimmung. Wenn schon Einrichtungen geschlossen werden sollen, dann solche, die nicht so gut funktionieren. Im Sozialausschuss sollte über Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb beraten werden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Hochedlinger: „Sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie, wir werden zu diesem Antrag einen Zusatzantrag stellen. Wir wollen, dass alle Leistungen in der Jugendarbeit erhalten bleiben, das Jugendzentrum RIFF nicht geschlossen wird und die Öffnungszeiten von weiteren Einrichtungen nicht gekürzt werden. Deswegen stellen wir folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚5. Die Verwaltung bereitet für die 15. Gemeinderatssitzung am 6. April 2017 einen weiteren Finanzierungsantrag vor, der die geplanten Kürzungen (Schließungen Jugendzentren, Reduzierung Öffnungszeiten von Jugendzentren, Personalabbau) für den Verein Jugend und Freizeit rückgängig macht und somit die angekündigten Einsparungen in der Jugendarbeit abwendet. Wir bitten um Zustimmung.‘“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Polli, BEd: „Man hat den Abänderungsantrag der FPÖ zum ursprünglichen Antrag ganz kurzfristig bekommen, der in Richtung ‚es soll alles so bleiben, wie es ist, nur das RIFF darf nicht gestrichen werden‘ geht. Dafür nimmt man unter Umständen die Teeniearbeit im Franckviertel weg. Ich frage mich, wie man gerade auf das Jugendzentrum im Franckviertel kommt. Dort gibt es nur einmal in der Woche eine Teeniearbeit. Es gibt z.B. im Netzwerk Süd, in der Matthäus-Herzog-Straße zweimal wöchentlich eine Teeniearbeit, das könnte man auslagern. Oder am Bulgariplatz in der Zaunmüllerstraße, gibt es auch zweimal wöchentlich eine Teeniearbeit. Warum will man dann die im Franckviertel streichen. Damit kann ich mich nicht einverstanden erklären. Das Zweite, Die Grünen tun so, als würde es kein Sparpaket geben. Der Verein Jugend und Freizeit bekommt heuer um 125.000 Euro weniger und im folgenden Jahr 2018 wieder 125.000 Euro weniger. Das wird sich irgendwo niederschlagen müssen. Deshalb sagen wir, das Ganze gehört grundsätzlich angeschaut. Wir stellen einen weiteren Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Unter Federführung der Sozialstadträtin soll binnen eines Jahres ein neues stadtweites Konzept für die Jugendbetreuung mit Fokus auf Streetwork erarbeitet werden, wobei eine Einbindung aller Stakeholder (wie beispielsweise ehrenamtlicher Vereine) und der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen erfolgen soll. Dieses Konzept soll die Grundlage für künftige Vereinbarungen mit dem Verein Jugend und Freizeit und anderen Organisationen, die Jugendzentren betreiben, sein.‘ Die Betonung liegt auf ‚binnen eines Jahres‘. Es gibt ein Projekt 2020, das man heuer anfängt und dann drei Jahre evaluiert. Das Ganze soll schon relativ rasch gehen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Stumptner: „Aufgrund meiner Vorstandsfunktion im Verein Jugend und Freizeit, erkläre ich mich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, man merkt immer mehr, dass die Konsolidierungspolitik, die auf Kosten von Kürzungen betrieben wird, Folgen hat und Menschen das zu spüren bekommen. Davor hat es wegen eines anderen Jugendzentrums, dem Kandlheim, Proteste gegeben. Das kommt später noch. Ich denke, man muss in diesem Haus einmal zur Kenntnis nehmen, dass Kürzungspolitik bei Sozialem und Bildung Folgen hat, die Menschen betreffen. An dieser Leistungsvereinbarung mit dem Verein Jugend und Freizeit, sieht man ganz deutlich, dass das System natürlich an allen Ecken und Enden kracht. Ich möchte dazu schon kritisch anmerken, dass es nicht so weitergehen kann. Man kann nicht ständig kürzen und Geld wegnehmen. Der Vorschlag der Freiheitlichen, Jugendzentren gegeneinander auszuspielen, bringt es wohl auch nicht. Diese Taktik, kann ich nicht verstehen. Die Freiheitlichen müssen schon dazu stehen, wenn sie dem Sparpaket gemeinsam mit der SPÖ zugestimmt haben. Das ist einmal so. (Beifall Die Grünen). Dazu gibt es ein alt bekanntes Sprichwort: ‚Mitgefangen - Mitgehangen‘. Dieser Verantwortung muss man sich stellen. Ich denke, es braucht eine Abkehr von dieser Kürzungspolitik. Ich finde den Zusatzantrag, den Die Grünen gestellt haben, recht gut und würde ihn unterstützen. Man sollte sich das noch einmal überlegen und diese Kürzungen zurücknehmen, um eine Struktur für die Jugend in Linz zu erhalten. Wenn schon ein Ausbau nicht geht, sollte man zumindest das erhalten, was schon da ist. Ich denke, ich werde mich bei diesem Antrag prinzipiell enthalten. Nicht, weil ich dem Leistungsvertrag mit dem Verein Jugend und Freizeit nicht zustimmen möchte, sondern aus Protest gegen die Kürzungspolitik und gegen das was sie anrichtet. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir NEOS haben uns immer zur Kürzungspolitik bekannt. Wo genau gekürzt wird, ist aber eine politische Frage, in die wir von Anfang an nicht einbezogen waren. Das war von Anfang an unsere Kritik am Sparpaket. Wir wurden nicht gefragt. Demgemäß sehen wir hier eine Kernaufgabe der Stadt Linz. Es gibt unseres Erachtens einige Aufgaben, die die öffentliche Hand sehr wohl wahrzunehmen hat. Dazu gehört natürlich die Jugend- und Sozialarbeit. Wir werden dem grundsätzlichen Antrag ohnehin zustimmen, dem Antrag der Grünen zum Antrag G 1 ebenfalls und beim Zusatzantrag der ÖVP werden wir uns enthalten. Nicht, weil wir gegen Gesamtkonzepte sind, ganz im Gegenteil, sondern weil uns der Fokus auf Streetwork stört. Es ist nicht gut, dass präjudiziert wird, in welche Richtung die Jugendarbeit in Linz weitergeht. Wer sagt, dass der Fokus auf Streetwork gelegt werden muss, wer sagt, dass Jugendzentren nicht nach wie vor wichtig sind. Wir wissen, dass Stadträtin Hörzing der Meinung ist, Jugendzentren wären nicht mehr ,das Gelbe vom Ei‘ wie in den 80er-, 90er-Jahren, dazu gibt es eine Presseaussendung. Ich glaube das nicht. Ich glaube, es geht hier darum, ein Feigenblatt zu produzieren, um die Kürzungspolitik irgendwie intern zu entschuldigen – das ist eine Unterstellung. Der Punkt ist, solange wir nicht strategisch und mit Weitblick sparen, solange wir Geld für eine Stadtwache, eine Weihnachtsbeleuchtung, eine teure Magistratskrankenfürsorge oder einen Neujahrsempfang haben, ist nicht einzusehen, warum bei einer Kernaufgabe der Stadt Linz – das ist nun einmal die Jugend- und Sozialarbeit – in dem Ausmaß und strategisch absolut nicht weitblickend gespart werden soll. Danke.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Lieber Felix, nur zur Klarstellung, der Fokus auf Streetworkarbeit heißt aus unserer Sicht, dass man sich diesem Kapitel besonders widmen soll. Warum? Weil es immer wieder Aussagen gibt, insbesondere von Seiten der hier in diesem Haus zuständigen SPÖ-Politiker, dass wir mehr Streetworkarbeit zum Beispiel am Bahnhof, in Auwiesen und im Hessenplatz-Park und so weiter brauchen. Dann stellt man aber gleichzeitig den Antrag, dass das Budget für die Streetworkarbeit gleich bleiben muss, was durchaus legitim ist. Aber – das ist die Intention unseres Antrages – dann muss man sich in einem Gesamtkonzept darüber Gedanken machen und das niederschreiben. Es ist dann verbindlich, in welche Richtung man im Bereich Streetworkarbeit gehen möchte. Das ist mit Fokus auf die Streetworkarbeit gemeint. Grundsätzlich noch einmal zur Klarstellung, was unser Abstimmungsverhalten betrifft: Erstens, stimmen wir dem Grundantrag zu, zweitens stimmen wir natürlich dem ÖVP-Zusatzantrag zu, auch im Gesamtkonzept. Was die beiden anderen Zusatzanträge von den Grünen und Freiheitlichen betrifft, wäre es uns am liebsten, wenn wir im Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie, Integration und Sport weiter darüber beraten könnten, wenn wir – das ist unsere Intention – über ein Gesamtkonzept reden. Sollte es keine Mehrheit dafür geben, dass wir im Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie, Integration und Sport darüber weiter reden können, sprich, dass keine Zuweisung erfolgt, dann enthalten wir uns bei diesen beiden Zusatzanträgen der Stimme. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Eypeltauer: „Herr Bürgermeister, Ihnen zuliebe, damit Sie unser Stimmverhalten entsprechend dokumentieren können, werden wir dieser Zuweisung an den Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie, Integration und Sport zustimmen. Wenn aber keine Zuweisung erfolgt, werden wir trotzdem unser Stimmverhalten aufrechterhalten. Noch kurz an dich, Martin Hajart, ich habe die Intention dieses Antrages offenbar missverstanden. So, wie du das formuliert und erklärt hast, ist das absolut in unserem Sinn. Deshalb werden wir dem Zusatzantrag der ÖVP zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich darf festhalten, dass wir uns alle darüber einig sind, dass der Verein Jugend und Freizeit in der Stadt Linz eine großartige Jugendarbeit leistet. Ich glaube, das können wir alle unterstreichen. Das ist ganz wichtig. Nichtsdestotrotz ist es manchmal, wenn es um Konsolidierungsmaßnahmen geht sehr, sehr problematisch. Es gibt keine virtuellen Einsparungsmaßnahmen, das macht es schwierig. Ich darf mich bei den MitarbeiterInnen des Vereins Jugend und Freizeit dafür bedanken, dass sie sehr kooperativ waren. Sie haben sich sehr genau angesehen, welche Möglichkeiten bestehen und haben auch im administrativen Bereich sehr viel eingespart. Das muss man, glaube ich, dazusagen. Es ist noch immer eine sehr vielschichtige Arbeit, es sind viele Schwerpunkte gesetzt. Unsere Jugendzentren sind gut über das Linzer Stadtgebiet verteilt und es gibt ein entsprechendes Öffnungsangebot. Wenn Jugendliche diesen Raum nutzen wollen, können sie dies auch tun. Nichtsdestotrotz kennen Sie alle meine Intentionen oder meine Presseaussendung, in der ich sage, das ist ein Teil der Jugendlichen, den wir erreichen können. Auf der anderen Seite gibt es natürlich viele Jugendliche, die Jugendzentren nicht in Anspruch nehmen, aber genauso in die Arbeit der Stadt Linz und in die Jugendarbeit eingebunden werden sollen. Deswegen gibt es ein paar Schwerpunkte, die wir mit diesem Evaluierungsprozess für die städtische Jugendarbeit 2020 festgelegt haben. Dabei geht es um die Stärkung der aufsuchenden Jugendarbeit, die Stützpunktarbeit an Hotspots, die Optimierung der Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit anderen AnbieterInnen, sozialräumliche Analysen und Neuausrichtung der Jugendzentren, inhaltliche Ausrichtung, Wertevermittlung und digitale Kompetenzen. Das braucht einen gewissen Beobachtungszeitraum. Man kann nicht sagen, ich schaue mir das zwei, drei Wochen an und habe dann die Analyse. Ich glaube, das muss man wirklich entsprechend begleiten. Deswegen glaube ich nicht, dass das, was seitens der ÖVP gefordert wird, tatsächlich realisierbar ist. Ich empfehle meiner Fraktion dem nicht zuzustimmen, weil es tatsächlich eine gewisse Zeit braucht, um sich das anzusehen, um eine gute Basis zu haben. Es wird sich weisen, welche Aufgaben in der Zukunft betreut werden, wo wir eine Verstärkung brauchen oder man möglicherweise reduzieren kann. Wir sind in einem laufenden Prozess. Es gibt natürlich auch die Expertinnen und Experten. Es ist natürlich wichtig Streetwork tatsächlich zu forcieren. Mit diesem Paket, das auch vom Verein Jugend und Freizeit geschnürt worden ist und in der Versammlung im Dezember 2016 beraten wurde, ist ganz klar ausgeführt, welche Maßnahmen seitens des Vereins Jugend und Freizeit gesetzt werden. In unmittelbarer Umgebung des ‚RIFF‘ am Spallerhof gibt es in einer Entfernung von 1,2 Kilometer Luftlinie im Keferfeld ein Jugendzentrum. Beim ‚LUNA‘ ist der Schwerpunkt auf Mädchen gelegt. Das ist eine wichtige Einrichtung, um gerade jungen Frauen oder Mädchen einen Raum zu bieten sich auszutauschen. Ich habe in beiden Bereichen, sehr, sehr positive Rückmeldungen erhalten. Das wird sehr gut angenommen. Insofern glaube ich, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich bedanke mich noch einmal ganz, ganz herzlich beim Verein Jugend und Freizeit und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Leistungen und für ihre Tätigkeiten. Sie arbeiten sehr konstruktiv mit. Ich weiß, dass ich sie mit im Boot habe, wenn wir in die Zukunft schauen und uns überlegen, wie wir die Jugendarbeit im Jahr 2020 angehen wollen. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Karin, ich muss etwas sagen, weil uns das schon einige Jahre begleitet. Das ist nicht die erste Kürzung und die erste so genannte Neuorganisation, die der Verein erfährt. Es ist durchaus legitim, die Jugendarbeit unter veränderten Rahmenbedingungen neu aufzustellen. Tatsache aber ist – es gibt nun einmal die Rahmenbedingungen, die wir momentan haben –, dass erstens insgesamt der Anspruch an die Sozialarbeit, aber auch an die Jugendarbeit mehr wird, die Aufgaben sollen mehr werden. Wir haben in der Stadt viel zu tun. Wir wünschen uns aber, dass präventiv gearbeitet werden kann. Wir haben auf der anderen Seite diese Kürzungen eingebettet, auch in Form einer Reduktion oder im Nicht-Ausbau der Stadtteilarbeit, die sozusagen in diese Richtung Aufgaben übernehmen könnte. Das ist ein Bündel an Maßnahmen, wo es überhaupt nicht passt. Du kannst jetzt versuchen, schön zu reden, dass man dem Verein 125.000 Euro nimmt. Das ist ein großer Brocken weniger. Die Leute sollten – sie arbeiten sicher super und ich bewundere alle und da kann man sich dem Dank nur anschließen – dann noch die Motivation haben, diese gesteigerten Ansprüche und Aufgaben wahrzunehmen. Du versuchst das so darzustellen, dass das umgeschichtet wird. De facto aber, wird das Sozialangebot, wie überall, in allen Stadtteilen, weniger. Das, in einer Zeit, wo man eigentlich mehr bräuchte, nicht weniger. Das kann man mit Umstrukturierung nicht schönreden, das funktioniert nicht mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr ernst meint und ernsthaft glaubt, dass ihr mit immer weniger Mitteln, immer mehr Aufgaben noch besser erfüllen könnt. Das funktioniert nicht. Deswegen ist es wirklich an der Zeit, dass die Sozialdemokratie ganz ehrlich ist. Das Sparen und diese Konsolidierungsmaßnahmen im Sozialbereich – Kollegin Grünn hat es schon sehr treffend gesagt – sind fatal, weil das sparen an der Zukunft und am sozialen Zusammenhalt ist. Das wird es mit uns nicht geben. Wir brauchen mehr und nicht weniger. Deswegen stimmen wir dem heuer nicht mehr zu. Nicht, weil wir nicht wollen, dass der Verein arbeitet, sondern weil wir wollen, dass es insgesamt mehr Geld gibt und nicht weniger.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hahn: „Ich möchte vorausschicken, dass alle, die avisiert haben, diesem Amtsantrag nicht zuzustimmen– das muss ich dazusagen –, auch der Subvention an einen Verein nicht zustimmen, die Jugendarbeit überhaupt weiter zu betreiben. Das möchte ich so festhalten. Wie auch immer das jetzt argumentiert wird. Hier nicht zuzustimmen, heißt eigentlich dem Verein Jugend und Freizeit das Geld nicht zur Verfügung zu stellen, um überhaupt weiterarbeiten zu können. In mehreren Wortmeldungen ist es um die Einsparungen gegangen. Wir haben in diesem Hause am 20. Oktober 2016 über die Konsolidierung diskutiert. Diese 125.000 Euro an Einsparungsziel wurden so beschlossen. Der Gemeinderat hat sich an diese Beschlüsse zu halten. Deswegen gibt es diese Leistungsvereinbarung mit diesen geänderten Leistungen vom Verein Jugend und Freizeit, das ‚RIFF‘ nicht mehr weiterzubetreiben. Es muss einem klar sein, dass ein Einsparungsziel von 125.000 Euro nicht mehr mit kleinen kosmetischen Maßnahmen, wie eine Stunde früher zu schließen und anderen Dingen umzusetzen ist. Das heißt, man muss klar schauen, was man machen kann. Insofern ist die Schließung des ‚RIFF‘ - das hat Stadträtin Hörzing gesagt - vom Verein Jugend und Freizeit so beschlossen worden und diesem Vorschlag oder diesem Konsolidierungsziel geschuldet. Ich möchte jetzt gleich zur Kritik der FPÖ sagen, dass wir als SPÖ-Fraktion, grundsätzlich bereit sind, im Ausschuss noch einmal darüber zu diskutieren. Es hat, glaube ich, vorher ein Missverständnis gegeben. In diesem Abänderungsantrag der FPÖ ist diese Zuweisung zum Sozialausschuss sozusagen schon mitbeinhaltet, die braucht nicht mehr extra beantragt werden. Ich möchte aber schon dazusagen, auch zur FPÖ, dass das nichts daran ändert, dass es zu Einschnitten kommen muss. Stadträtin Hörzing hat gesagt, das RIFF wurde deswegen vorgeschlagen - der Verein Jugend und Freizeit hat sich das nicht leicht gemacht -, weil das Jugendzentrum Atlantis fußläufig vom RIFF am Spallerhof erreichbar ist. Deswegen ist dieser Vorschlag so entstanden. Wie gesagt, noch einmal, wir können uns vorstellen, darüber noch einmal im Sozialausschuss zu sprechen. Beim Zusatzantrag der ÖVP können wir nicht zustimmen, aber nicht, weil wir uns grundsätzlich vor diesen Inhalten verschließen. In diesem Fall sage ich, ,Gut Ding braucht Weile‘, nehmen wir uns die Zeit. Es gibt - das ist schon angesprochen worden - diese Pressearbeit zur städtischen Jugendarbeit 2020, die in diese Richtung geht. Sie fordern nur ,innerhalb eines Jahres‘. Das so schnell umzusetzen, ist meines Erachtens nicht möglich. Deswegen werden wir diesem Zusatzantrag nicht zustimmen. Zu den Grünen möchte ich sagen, dass wir bei diesem Zusatzantrag nicht zustimmen, weil wir als SPÖ hinter den im Oktober beschlossen Konsolidierungsmaßnahmen stehen und nicht wieder Maßnahme für Maßnahme aufmachen möchten. Wir haben diese Diskussion schon geführt. Deswegen gibt es von uns keine Zustimmung zu eurem Antrag. Diese Jugendarbeit 2020, die heute mehrmals angesprochen wurde, ist nicht Gegenstand dieses Antrages. Ich möchte aber inhaltlich etwas dazu sagen, weil es bestimmen wird, wie die Jugendarbeit in Linz in den nächsten Jahren und Jahrzehnten fortgesetzt werden wird. Hier liegt ein Konzept vor, von dem ich glaube, dass die fünf Stoßrichtungen, in die es gehen soll, goldrichtig sind. Es geht nicht darum irgendwelche Einsparungen zu rechtfertigen. Ursula Roschger, ich glaube, es geht nicht darum, dass es immer weniger wird, sondern dass es anders wird. Ich bin davon überzeugt, dass das möglich ist. Wer sich ein bisschen damit beschäftigt, wie sich Lebenswelten ändern und wer sich damit beschäftigt, wie sich die Gesellschaft ändert, weiß, dass sich die Jugend, auch die Bedarfe, die Mobilität von Jugendlichen und die Kommunikationswege von Jugendlichen ändern. Mit neuen Ansätzen kann man diesem gerecht werden. Aufsuchende Jugendarbeit oder Streetwork wird kritisiert. Ich persönlich sehe gar nichts Verwerfliches daran, wenn wir uns dazu bekennen, dass wir dorthin gehen, wo die Jugendlichen sind. Wir sperren doch keine Einrichtung auf und warten, bis die Jugendlichen zu uns kommen. Ich finde, das ist doch ein ordentlicher Ansatz. Ich möchte noch einmal zusammenfassen. Wir stimmen diesem Antrag inklusive der Abänderung der FPÖ grundsätzlich zu. Wenn jemand sagt, dass es keine Jugendarbeit gibt und alles so schlimm ist, dann muss ich sagen, dass 2,5 Millionen Euro ja nicht nichts sind. 2,5 Millionen Euro für Jugendarbeit in Linz sind sehr, sehr viel Geld und damit ist die städtische Jugendarbeit gesichert. Darum ersuche ich um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag der FPÖ, dann über den Zusatzantrag der ÖVP und abschließend über den Zusatzantrag der Grünen abstimmen. Der Abänderungsantrag der FPÖ-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (7) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Stumptner, FPÖ, stimmt aufgrund Befangenheit nicht mit. Da der Abänderungsantrag der FPÖ-Fraktion angenommen wurde, wird der Antrag nicht mehr abgestimmt. Der Zusatzantrag der ÖVP-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Stumptner, FPÖ, stimmt aufgrund Befangenheit nicht mit. Der Zusatzantrag der Grünen-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Stumptner, FPÖ, stimmt aufgrund Befangenheit nicht mit. H BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Gemeinderätin Köck berichtet über H 1 Stellungnahme des Ausschusses für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zum Bericht des Geschäftsbereiches Kultur und Bildung ‚Für eine Symmetrie der Geschlechter 2015‘ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung hat in seiner Sitzung vom 12. Jänner 2017 den Bericht ,Für eine Symmetrie der Geschlechter 2015‘ behandelt. Der Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz legt im Kapitel ,Für eine Symmetrie der Geschlechter‘ fest, dass die Zielvorgaben für die Gleichstellung von Frauen und Männern jährlich evaluiert werden müssen. Ich werde zusammenfassen, weil der Bericht sehr umfangreich ist. Alle, die das interessiert, haben ihn sich sicher angesehen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es in diesem Bereich - wie schon in den vergangenen Jahren - eine grundsätzliche positive Tendenz zu mehr Geschlechtergerechtigkeit gibt. Sehr viele unterschiedliche Bereiche werden beleuchtet: Jurien, Beiräte, Stipendien, Förderpreise etc. Grundsätzlich ist es so, dass es in allen Bereichen eine positive Tendenz gibt. Einzig und allein bei den Kunstankäufen zeigt sich eine leichte Verschlechterung zum letzten Jahr. Das hat aber vor allem damit zu tun, dass es leider immer noch so ist, dass die Preisgestaltung bei den Kunstwerken von weiblichen Künstlerinnen deutlich unter denen von männlichen Künstlern liegt. Darauf haben wir als Stadt Linz wenig Einfluss. Es ist aber trotzdem etwas, was dieser Bericht gut aufzeigt. In diesem Sinne möchte ich mich dafür vor allem bei der Kulturdirektion, bei Dr. Stieber und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, dass sie uns diesen Bericht wieder erstellt haben. Ich freue mich schon auf den Bericht für das nächste Jahr. Danke.“ (Beifall) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich danken auch wir Herrn Kulturdirektor Stieber und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Auftrag seitens der Verwaltung erfüllt und ihre Ressourcen eingesetzt haben, um diesen Bericht zu erstellen. Wie weit die Erstellung dieses Berichtes tatsächlich etwas zur angestrebten Geschlechtergerechtigkeit beitragen kann, ist für uns trotzdem jedes Jahr fraglich. Gerade im Bereich der Kunst- und Kulturschaffenden kann und muss es vorrangig immer nur um ihre Kreativität, ihr Engagement und ihre Ideen gehen. Das Geschlecht kann nur in zweiter Linie eine wesentliche Bedeutung haben. Nichtsdestotrotz möchte ich einer Zahl gerne besondere Aufmerksamkeit widmen. Auf Seite 33 dieses Berichtes liest man unter Punkt 4.3.1. Genderbibliothek, dass der Medienbestand mit Genderbezug 2013 390 Stücke umfasst hat und die Entlehnungen mit 547 ausgewiesen sind. Im Vergleich zu 2015 ist der Bestand auf 595 angewachsen, die Entlehnungen haben sich hingegen auf 388 verringert. Das heißt, der Bestand hat sich um ein Drittel erhöht und die Entlehnungen haben sich um ein Drittel verringert. Wenn man es noch genauer nimmt, wurden 2013 pro Bestand 1,4 Entlehnungen verzeichnet, wogegen im Jahr 2015 pro Bestand nur mehr 0,7 Entlehnungen zu verzeichnen sind. Das heißt, das ist eine Halbierung. Da drängt sich schon die Frage auf, ob dieses Angebot tatsächlich den realen Bedürfnissen der Menschen entspricht. Aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Tagesordnungspunkt auch heuer enthalten.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Das besprechen wir jedes Jahr wieder in ähnlicher Form. Ich sage gleich vorweg, dass ich die Enthaltung nicht nachvollziehen kann. Es geht nicht darum, ob wir das super finden oder nicht. Es geht vielmehr darum einen bereits existenten Bericht, nämlich den vorliegenden Bericht der Symmetrie der Geschlechter des Geschäftsbereiches Linz Kultur zur Kenntnis zu nehmen. Egal, ich muss das nicht verstehen. Inhaltlich dazu ein paar kleine Anmerkungen. Sie finden es fragwürdig, ob ein solcher Bericht zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beitragen kann. Ja selbstverständlich. Diese Berichte brauchen wir, damit wir wissen, wo wir überhaupt stehen. Wenn wir nicht wissen, ob wir Mittel gerecht verteilen und wie die Aufteilung ist, wie viele Frauen und wie viele Männer zum Zug kommen, dann können wir nicht beurteilen, ob wir gerecht handeln oder ob ein Handlungsbedarf besteht. Selbstverständlich brauchen wir diese Berichte zur Feststellung einer Ist-Situation, um daraus Schlüsse ziehen zu können und als Stadt unser eigenes Verhalten, wenn notwendig, ändern zu können. Wenn Sie sagen, dass das im Bereich der Kultur ganz schwierig ist, weil es nicht auf das Geschlecht, sondern auf die Kreativität ankommt, dann finde ich das ein bisschen schräg. Damit streiten Sie ab, dass es Künstlerinnen gibt, die mindestens gleich gut arbeiten, wie Künstler. Ich betone das noch einmal, wir leben in einer geschlechtersegregierten Gesellschaft. Das heißt, dass das, was Frauen machen, von der Gesellschaft grundsätzlich als weniger wichtig und bedeutend gewertet wird, als das, was Männer machen. Das ist einfach so und das macht natürlich auch vor dem Kunst- und Kulturbereich nicht Halt. Aus diesem Grund ist es selbstverständlich wichtig, auch in diesem Bereich ganz genau hinzuschauen und sich jährlich zu überlegen, wo wir stehen und das zu analysieren. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter, das mache ich nicht zum ersten Mal. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das nicht nur im Kulturbereich haben werden. Wir werden das künftig irgendwann auch auf die anderen Geschäftsbereiche ausdehnen können, damit wir wissen, wie gerecht wir z.B. in der Sportförderung oder in der Umweltförderung sind. Ich bedanke mich natürlich sehr herzlich bei Linz Kultur für die Erstellung dieses Berichtes und vor allem für die Arbeit in diesem Bereich. In diesem Geschäftsbereich sind wir in Linz wirklich vorbildlich und das freut mich sehr. Dafür bedanke ich mich entsprechend.“ (Beifall Die Grünen) Der Bericht wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. I ANTRAG DES PERSONALBEIRATES Gemeinderätin Weiss berichtet über I 1 Änderung der Richtlinien für die Gewährung des einmaligen Zuschlags zur Haushaltsbeihilfe und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „I. Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 17. Oktober 1996 im Punkt 3 festgelegte und mit Gemeinderatsbeschluss vom 3. Juni 2004 geänderte Regelung betreffend die Haushaltsbeihilfe für städtische Bedienstete lautet neu wie folgt: Zur Haushaltsbeihilfe gebührt dem/der einzelnen Bediensteten pro Kalenderjahr als Schulbeihilfe einmal jährlich ein Zuschlag - beim Auszahlungstermin Dezember - der nach dem Alter der Kinder gestaffelt ist. Dieser Zuschlag beträgt für Kinder a) im 6. und 10. Lebensjahr 45 Euro b) vom 15. bis zum 18. Lebensjahr 52,50 Euro Der Zuschlag zur Haushaltsbeihilfe gebührt nur für Kinder, für die dem/der Bediensteten die Kinderbeihilfe gebührt. Voraussetzung für die Gewährung des einmaligen Zuschlags zur Haushaltsbeihilfe ist die Nichtüberschreitung der Einkommensgrenze von b/V/2. II Diese Regelung tritt mit dem Auszahlungstermin Dezember 2017 in Kraft.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der Antrag wurde im Personalbeirat deshalb mehrstimmig angenommen, weil Die Grünen dagegen gestimmt haben. Wir glauben, dass das zwar eine freiwillige, aber für die MitarbeiterInnen eine soziale Leistung ist. Diese Konsolidierungsmaßnahme wird auf Vorschlag des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) umgesetzt. Bei dieser Konsolidierung gibt es Bereiche, bei denen wir glauben, dass es nicht gut ist, zu sparen. Das ist so ein Bereich. Auf der anderen Seite, auch wenn ihr das nicht gerne hört, werden für Repräsentationskosten 140.000 Euro mehr ausgegeben. In diesem Fall handelt es sich wirklich um sehr geringere Beträge. Man nimmt den MitarbeiterInnen eine Sozialleistung und macht noch darauf aufmerksam, dass es rechtlich vielleicht sein könnte, dass das beeinsprucht werden kann. Aus unserer Sicht ist das in Summe nicht recht zielführend. Wir haben deshalb dagegen gestimmt und das werden wir auch heute tun.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, das ist wieder ein Antrag, bei dem es um das Thema Konsolidierung und Kürzungspolitik geht. In diesem Fall geht es heute zu Lasten des Personals. Wenn man sich diesen Amtsbericht genau liest, dann sieht man, dass diese Haushaltsbeihilfe von 68.000 Euro 2013 auf 47.000 Euro bis 2015 gesenkt wird. Mit diesem Antrag kommen noch einmal 36.000 Euro weg. Das heißt, diese Beihilfe tendiert schon gegen null. Ich möchte euch zu diesem Thema einen Originalton eines Magistratsangestellten mitteilen. Der hat zu mir gesagt, es wird von uns immer nur genommen. Ich denke - Frau Roschger hat es schon ganz richtig gesagt, worum es geht -, das ist wieder einmal so eine Sparmaßnahme, die die Falschen trifft. Frau Roschger hat die Repräsentationskosten zitiert, dann zitiere ich, weil es gerade wieder einmal passt, die Stadtwache, die über eine Million Euro im Jahr kostet. Ich denke, dass dieser Antrag ganz klar abzulehnen ist. (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir wichtig, auf Basis der letzten beiden Wortmeldungen etwas zu sagen. Das erste ist, dass wir in diesem Raum zur Kenntnis nehmen müssen, dass Die Grünen und die KPÖ de facto keine Konsolidierungsmaßnahmen mittragen. Wir haben das bei ich weiß nicht wie vielen Beispielen miterlebt. Gleichzeitig sollen wir aber ein Konsolidierungsziel von 20 Millionen Euro erreichen. Virtuelles Sparen wird es nicht geben. Das heißt, irgendwelche Leistungen werden wir kürzen müssen. Ich bitte endlich einmal zu akzeptieren, dass es Mehrheitsbeschlüsse in diesem Haus gibt, die wir dann auch umsetzen. Dabei bin ich gleich bei der konkreten Maßnahme. Das ist ein sehr gutes Beispiel. Ich möchte das erklären, damit wir wissen, wovon wir sprechen. Wir haben eine Situation, in der wir - darauf sind wir in diesem Haus zu Recht Stolz - für unsere Mitarbeiter ein sehr gutes Angebot haben. Wir sind ein sehr guter Dienstgeber. Wir sind bereit, uns bei Fortbildungen zu beteiligen. Es gibt über viele Jahre korrekte und gute Gehaltsabschlüsse und eine hohe Jobsicherheit. Auch bei Sparmaßnahmen gibt es keine Kündigungen. Wir sorgen dafür, dass die Mitarbeiter in unserem Haus, insbesondere im Vergleich mit vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen, einen sehr guten Arbeitsplatz haben. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen das explizit zu schätzen und wissen, was sie an ihrem Job haben und arbeiten sehr gerne motiviert und engagiert bei der Stadt Linz. Ich möchte mich für dieses Engagement sehr herzlich bei allen bedanken. (Beifall SPÖ, FPÖ) Es gibt aber bei uns einige Dinge, die man sich anschauen muss. Das KDZ hat festgestellt, dass wir eine so genannte Haushaltsbeihilfe hatten. Ich bin erst seit über einem Jahr Personalreferent und kannte das vorher auch nicht. Ich habe mir das angesehen und festgestellt, dass es eine Leistung ist, die über die gesetzlichen sonstigen Kinderbeihilfen und sonstigen Leistungen hinaus nur für eine Gruppe unserer Mitarbeiter speziell zur Verfügung gestellt wurde. Da muss man sich fragen, ob man, wenn es in einem Bereich staatliche Leistungen gibt, wirklich auf jeder Ebene noch einmal etwas dazugeben muss. Wir haben das Argument der Personalvertretung, dass hier eine soziale Staffelung sinnvoll wäre, sehr ernst genommen und haben das Einvernehmen mit der Personalverwaltung hergestellt. Deshalb können die unteren Einkommensschichten oder die weniger gut bezahlten Mitarbeiter diese Haushaltsbeihilfe weiterhin in Anspruch nehmen. Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich, wenn es auf Bundesebene Leistungen gibt, kein Verständnis dafür habe, dass wir bei besser oder sehr gut bezahlten Mitarbeitern noch einmal eine Zusatzleistung erbringen. Das ist in meinen Augen weder ökonomisch, noch anders sinnvoll und notwendig. Darum ein sozial ausgewogener, guter Vorschlag. Wenn wir Verbesserungen machen und das dann mit ‚das ist alles so unsozial‘ kritisiert wird, dann ersuche ich einmal, sich das konkreter anzuschauen und sich zu fragen, ob es wirklich gerecht ist. Mit der Einstellung: ‚Immer allen alles geben.‘ oder ‚Wir müssen das Maximum erreichen und wir dürfen nicht sparen und es darf nichts passieren.‘, werden wir in diesem Haus nichts weiterbringen. Vielleicht merkt man, dass mich das schön langsam etwas irritiert. Als Finanzreferent wird man damit vor eine unlösbare Aufgabe gestellt, weil - um mit den einleitenden Worten wieder zu schließen - virtuelles Sparen gibt es nicht.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Christian, ich verstehe, dass du das rechtfertigst und dazu stehst. Das ist in Ordnung. Mich ärgert an deiner Wortmeldung, dass du uns und der KPÖ unterstellst, dass wir nichts zur Konsolidierung beitragen und uns sozusagen ersuchst, zur Kenntnis zu nehmen, dass... Dann ersuche ich dich zur Kenntnis zu nehmen, dass wir von Anbeginn dieser Konsolidierungsprozesse aus politischer Wertehaltung Dinge anders sehen. Wir haben eine andere Vorstellung wie Zukunft funktionieren kann. Wir hätten Dinge gerne anders. Du kannst nicht sagen, dass es von uns keine Ideen und Vorschläge gab. Wir haben bei aktuellen Dingen Vorschläge gebracht, ob das die Stadtwache, die Repräsentationskosten oder - weil du von Bundesgeschichten gesprochen hast - Autobahnprojekte sind, die die ASFINAG zahlt und wir Blankoschecks ausstellen usw. Unsere Vorschläge, sich die Unternehmenstransfers zwischen den Unternehmen der Stadt Linz usw. einmal ordentlich anzuschauen, wird ignoriert. Wenn wir Maßnahmen aus einer politischen Haltung heraus nicht für gut finden, dann sagst du, dass wir das nicht mehr sagen dürfen. Das wirst du aushalten müssen. Umgekehrt halten wir es auch aus. Das ist okay. Du kannst uns nicht vorwerfen, wir sollen das zur Kenntnis nehmen. Ihr habt eure Mehrheiten. (Zwischenruf) Ja, aber du hast uns vorher gerade vorgeworfen, dass wir das zur Kenntnis nehmen sollen. Umgekehrt musst du aber auch zur Kenntnis nehmen, dass wir Dinge, die wir politisch anders sehen, kritisieren werden. Damit werden wir nicht aufhören, nur weil es dich ärgert.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Weiss: „Herzlichen Dank, ich kann den Ausführungen von Vizebürgermeister Forsterleitner nur zustimmen. Zum Schluss möchte ich noch festhalten, dass es hier um eine freiwillige Leistung geht. Bei diesen Änderungen handelt es sich um einen abgestimmten sozialen Kompromiss. Daher ersuche ich um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderätin Eilmsteiner berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 1 Verkehrserleichterung in der Nacht und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, in diesem Antrag geht es um Verkehrserleichterung in der Nacht. Mit Ampeln geregelte Kreuzungen leisten einen hohen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Nachts, in verkehrsärmeren Zeiten, sind einige Ampeln bereits ausgeschaltet. An vielen anderen Kreuzungen führen die nachts eingeschalteten Ampeln aber zu unnötigen Verkehrsverzögerungen, Lärmbelästigungen und einer höheren Umweltbelastung durch die verursachten Brems- und Anfahrmanöver. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die für den Verkehr und die Bezirksverwaltung zuständigen Stadtregierungsmitglieder werden ersucht, gemeinsam mit der Polizei zu prüfen, an welchen Kreuzungen ab 22 Uhr eine Abschaltung der Verkehrsampeln möglich ist und diese ‚Entampelung‘ umzusetzen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hennerbichler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates und Besucher auf der Tribüne, grundsätzlich ist für die Festlegung der Laufzeiten der Lichtanlagen die Polizei zuständig. Da dies jedoch oftmals eine Frage der Verkehrssicherheit darstellt, wird die Laufzeit meist im Einvernehmen mit der Verkehrsbehörde und den verkehrstechnischen Sachverständigen festgelegt. Den Entwicklungen zufolge, sind zusehends abends und bei Dunkelheit vermehrt ältere Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen und als Fußgänger bzw. Radfahrer unterwegs. Das Abschätzen von Entfernungen und Zeitlücken wird schwieriger. Allenfalls ist die Beweglichkeit eingeschränkt. Aus diesem Grund empfehlen Fachleute zusehends die Außerbetriebnahme von Lichtsignalanlagen möglichst kritisch zu erachten und nur dort vorzunehmen, wo verkehrssicherheitstechnisch absolut keinerlei Bedenken bestehen. Beispielsweise gibt es immer mehr Radwegüberfahrten über Bundesstraßen, die dann nicht signalgeregelt sind. Einzelne querende Radfahrer hätten auf der Bundesstraße somit Vorrang gegenüber dem Verkehr und das ist dann für viele Verkehrsteilnehmer nicht schlüssig und kann letztendlich zu Unfallschwerpunkten führen. Nichtsdestotrotz ist der Frust der Menschen mehr als nur verständlich, wenn man nachts an einer unfrequentierten Kreuzung halten muss. Zudem haben sich Kreuzungen, an denen nachts die Ampeln bereits abgeschaltet sind, verkehrstechnisch bewährt. Wir sind der Meinung, dass eine Prüfung der so genannten ,Entampelung‘ keineswegs schaden kann, um die genannten Vor- und Nachteile abzuwägen und aber auch die Verkehrssicherheit trotz möglicher Abschaltung betroffener Ampelanlagen sicherzustellen. In diesem Sinne werden wir einer Prüfung und somit dem Originalantrag zustimmen. Dem Zusatzantrag der ÖVP, der zwar noch nicht referiert worden ist, werden wir uns enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuhörerInnen, beim vorliegenden Antrag und bei dem noch nicht referierten Zusatzantrag der ÖVP werden wir dagegen stimmen. Wir sehen absolut keine Erleichterung. Ganz im Gegenteil, mit der Maßnahme kann es wirklich zu einer massiven Gefährdung von FußgängerInnen und RadfahrerInnen kommen. Es sollte kein Abschalten diskutiert werden, sondern eine Optimierung für die sanfte Mobilität. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Ich vermute, jetzt wird das Geheimnis um den Zusatzantrag gelüftet.“ Gemeinderätin Sommer: „Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt wird das Geheimnis gelüftet, Sie haben Recht, Herr Bürgermeister. Wir stimmen einer Verkehrserleichterung in der Nacht grundsätzlich zu. Wo es schon umgesetzt wurde, hat sich das schon bewährt. Wir möchten allerdings folgenden Zusatzantrag einbringen. Der Gemeinderat beschließe: ,Ein Zwischenbericht durch den Herrn Verkehrsstadtrat über umgesetzte Maßnahmen soll spätestens in einem Jahr (somit März 2018) im zuständigen Ausschuss erfolgen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Eilmsteiner: „Zum Gemeinderat Grininger wollte ich noch sagen, dass wir im Antrag nicht geschrieben haben, es soll gleich geschehen, sondern es soll vom Magistrat und von der Polizei intensiv geprüft werden, wo das wirklich möglich ist, damit nichts passiert. Das kann man sich genau anschauen, es gibt Unfalldaten und Zahlen. Beim Zusatzantrag der ÖVP wird sich die SPÖ enthalten. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Stadtrat Hein berichtet über den von der SPÖ- und FPÖ-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten Antrag J 2 Sanfte Mobilitätsanbindung des Hafengeländes und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die ÖBB den Zugverkehr zwischen Mühlkreisbahnhof und Hauptbahnhof eingestellt hat, ergeben sich im Hafenviertel zwei freie Trassen, die wir wirklich nützen könnten, um die sanfte Mobilität zu fördern. Einerseits könnten wir als West-Ost-Verbindung zwischen dem Gelände südöstlich der Tabakfabrik und dem Posthof einen ca. 750 Meter langen kombinierten Geh- und Radweg errichten und auf der anderen Seite als Verlängerung der Eisenbahnbrücke parallel zur Holzstraße eine ca. 1000 Meter lange Nord-Süd-Verbindung einrichten, die bis zur Derfflingerstraße gehen würde. Das wäre eine tolle, attraktive Fahrradverbindung zwischen dem KUK und der JKU. In diesem Zusammenhang stelle ich den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Stadtentwicklung zuständige Stadtsenatsmitglied sowie der Bürgermeister werden ersucht, eine attraktive Anbindung des Hafengeländes zur Tabakfabrik für FußgängerInnen und RadfahrerInnen zu entwickeln und umzusetzen.“ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir finden diese Idee großartig. Ich glaube, Linz kann stolz sein, wenn dort in Zukunft ein Fahrrad- und Fußweg entsteht. Wir haben nur eine Bitte an dich, Markus. Das ist ein Landschaftsprojekt, kein reines Verkehrsprojekt, daher bitte ich dich, einen Landschaftsplaner oder eine Landschaftsplanerin beizuziehen. Danke.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Grininger, MSc: „Wir bringen zu diesem Antrag einen Zusatzantrag ein, der vorliegen sollte. Für uns ist es wichtig, dass geprüft wird, ob eine attraktive Anbindung des Hafengeländes durch den öffentlichen Verkehr passiert. Ich muss feststellen, dass wir schon skeptisch sind, wenn Bahntrassen aufgelassen werden. Der Antragstext selbst geht in eine ganz gute Richtung, denn eine attraktive Anbindung an das Hafengelände ist durchaus wünschenswert und notwendig. Das Wie ist allerdings noch zu diskutieren. Daher bitten wir, das Ergebnis zuerst dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen. Wir bringen daher diesen Zusatzantrag ein. Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Stadtentwicklung zuständige Stadtsenatsmitglied sowie der Bürgermeister werden ersucht, eine attraktive Anbindung des Hafengeländes zur Tabakfabrik für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und den öffentlichen Verkehr zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.‘“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich werde mich in diesem Fall der Stimme enthalten, weil ich doch relativ skeptisch bin, wenn man eine Trasse, die schon vorhanden ist, jetzt anders verwendet. Einmal abwarten, was da herauskommen wird. Vielleicht kommt der Antrag dann wieder zurück in den Gemeinderat. Danke schön.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Das mag schon sein, dass manche hier im Raum skeptisch sind, wenn eine Bahntrasse aufgelöst wird. Diese Bahntrasse hätte aber keine Zukunft, das wäre ein Geisterzug. Es stimmt zwar, dass im Hafenviertel 2500 Menschen arbeiten, aber bitte rechnen wir das um, wie viele Menschen mit diesem Zug über diese Trasse fahren würden. Irgendjemand muss diesen Betrieb zahlen. Ich bin davon überzeugt, dass es wirklich hochgradig sinnvoll ist, diese Trassen in Form eines kombinierten Geh- und Fußwegs um zu nutzen. Ich ersuche um Zustimmung zum Originalantrag und um Stimmenthaltung beim Zusatzantrag der Grünen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Grabmayr berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 3 Rückkehrer Beratungsstelle im Integrationsbüro schaffen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, dem ,Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2017/2018‘ (Jänner 2017) ist zu entnehmen, dass künftig die Beratung zur freiwilligen Rückkehr intensiv ausgebaut werden soll. Im Punkt 4.6. Migration dämpfen, ist Folgendes festgehalten: Rückkehrberatung intensivieren: ,Die Beratung zur freiwilligen Rückkehr soll intensiv ausgebaut werden. Die bisher mit den Rückkehrberatungsorganisationen gewonnenen Erfahrungen und Erfolgsquoten der laufenden Projekte, sollen bei der Vergabe zukünftiger Finanzierungen stärker berücksichtigt werden.‘ Rückkehrprämien werden angepasst: ,Die aktuell gewährten Beträge, die auch die Reintegrationsförderung darstellen, sollen im Rahmen der freiwilligen Rückkehr einer Staffelung nach individuellen Umständen unterzogen und soweit erhöht werden, dass die Reintegrationsmöglichkeit in der Heimat gefördert und damit die Motivation zur freiwilligen Ausreise gesteigert wird, die Prämien aber keinesfalls einen Anziehungseffekt Richtung Österreich bewirken.‘ National geförderte Rückkehrprojekte werden ausgebaut: ,Mittel für flächendeckende Projekte zur Förderung der freiwilligen Rückkehr werden ausgebaut, um dadurch die Vorteile für Fremde im Rahmen der unterstützten freiwilligen Ausreise noch intensiver vermitteln zu können. Bereits laufende Projekte sollen ausgebaut und weitere Projekte entwickelt werden.‘ Es ist nun, was eher selten der Fall ist, eine Situation eingetreten, dass sich die freiheitliche Gemeinderatsfraktion voll und ganz mit den Intentionen der Österreichischen Bundesregierung im Einklang findet. Wir finden es daher richtig und notwendig, dass in Linz im Sinne der Österreichischen Bundesregierung eine Rückkehrberatungsstelle als Teil der praktischen Umsetzung errichtet wird. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Mitglied der Stadtregierung wird ersucht, im jeweiligen Verantwortungsbereich eine Beratungsstelle für rückkehrwillige Zuwanderer einzurichten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Budget sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag kann ich wirklich sagen ,und täglich grüßt das Murmeltier‘. Wir hatten den Antrag schon am 22. September 2016 sowie am 22. Jänner 2015. 2015 ist aber etwas ganz Wichtiges passiert. Eine wichtige Institution wurde geschaffen, nämlich das BFA. Vielleicht haben Sie schon einmal davon gehört. Das ist das Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl. Was ist das Ziel dieses Bundesamtes? Sie machen Rückkehrberatung. All diese Punkte, die Sie angeführt haben, sind genau die Kernkompetenz und die Kernaufgabe des BFA. Wir wollen wieder einmal eine Parallelstruktur schaffen, weil die Stadt Linz so viel Geld hat. Natürlich müssen wir dann Ressourcen für Dinge binden, wofür wir eigentlich gar keine Verantwortung bzw. keine Kompetenzen haben. Ich kann Ihnen sagen, in der Derfflingerstraße 1 – das ist nicht weit weg von hier, gleich im Polizeiviertel, in der Nähe der Nietzschestraße ist die RückkehrerInnenberatung angesiedelt. Wir haben auch noch eine Außenstelle in Linz in der Unionstraße 37. Da könnt ihr euch schlau machen, da passiert einiges. Nein, Scherz beiseite. Die FPÖ argumentiert immer mit Effizienz. Dennoch ist sie die Partei, die in diesem Punkt zumindest schon sehr eifrig für Parallelstrukturen sorgen möchte, um die knappen Ressourcen und Mittel der Stadt ineffizient nutzen zu wollen, indem sie doppelgleisig fahren wollen. Nicht mit uns. Es ist leider traurig, dass es wahrscheinlich nur um den Populismus oder darum geht, viele Anträge am Ende des Jahres gestellt zu haben. Die Sinnhaftigkeit kann dann jeder von uns selbst finden oder auch nicht.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Polli, BEd: „Ich kann nur das wiederholen, was Frau Kollegin Hartig gesagt hat. Ich habe mir das mit den Wiederholungsanträgen aus den verschiedenen Jahren genauso vorbereitet, genauso das BFA. Es ist müßig, darüber noch weiter zu reden. Wir werden uns auf jeden Fall enthalten.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grabmayr: „Ich habe mir das in etwa so erwartet, dass die Parteien in Linz den Richtungsschwenk, der österreichweit in der österreichischen Politik stattgefunden hat, dass sich politische Ziele in den Bundesparteien Gott sei Dank ändern, noch nicht erkannt haben. In den Stadtparteien noch nicht. Aber das wird schon noch kommen. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (11) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (7) und NEOS (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 4 Ehrenamtsbonus bei Personalauswahlverfahren und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei dem zu behandelnden Antrag geht es um einen Ehrenamtsbonus bei Personalauswahlverfahren im Magistrat Linz im Falle von ehrenamtlichen lebensrettenden Tätigkeiten. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist eine wesentliche Säule und ein fixes Element unseres gut funktionierenden Hilfssystems von Rettung, Feuerwehr und anderen Einsatzorganisationen. Hier stellen sich Freiwillige in den Dienst an der Gesellschaft und helfen in kritischen Situationen. Dieses System ist, denke ich, auf der ganzen Welt schon sehr einzigartig. Dieses System kann nur aufrechterhalten werden, wenn sich Freiwillige zur Verfügung stellen. Was ist der Hintergrund des Antrages. Zum Ersten, bekennt sich die Stadt Linz dazu, dass sie ehrenamtliche Strukturen unterstützt. Das haben wir unter anderem im Linzer Sozialprogramm ausdrücklich festgeschrieben und schon an vielen, vielen Stellen anderswo betont. Zum Zweiten ist die Unternehmensgruppe Linz der größte Arbeitgeber im Stadtgebiet. So wie jeder öffentliche Dienstgeber gerät man aber unter Druck sich als attraktiver und moderner Dienstgeber positionieren zu müssen, um damit langfristig ambitionierte Arbeitskräfte ansprechen zu können- ‚Employer Branding‘ ist mittlerweile nicht nur in der Privatwirtschaft ein notwendiges Thema. Zum Dritten trägt der öffentliche Dienst als Dienstgeber ganz besondere soziale Verantwortung. Ich denke an den Bereich Lehrlinge, begünstigte Behinderte, Jobimpuls etc. Ein paar Anträge zuvor hat Herr Personalreferent selbst gesagt, dass es nicht nur die monetären Anreize sind, die hier wesentlich sind. In Verbindung all dieser drei Punkte, soll nun lebensrettendes ehrenamtliches Engagement bei Personalauswahlverfahren besonders gewürdigt werden. Diese Sache lässt sich ganz leicht umsetzen. Dazu ist kein Gesetz und keine Verordnung erforderlich. Man braucht es nur tun. Man braucht sich nur an dem im vergangenen Herbst beim Land Oberösterreich eingeführten Modell orientieren. Bei gleicher Qualifikation kann der Ehrenamtsbonus bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich lebensrettender Maßnahmen ausschlaggebend sein, sofern nicht andere gesetzliche Bestimmungen, z.B. das Gleichbehandlungsgesetz Vorrang haben. In Zusammenhang mit lebensrettenden, ehrenamtlichen Hilfsmaßnahmen ist primär von folgenden Organisationen die Rede: Bergrettung, Flugrettung, Freiwillige Feuerwehr, Hundebrigade, Malteser und Rotes Kreuz. Es ist ganz klar, dass das nicht irgendwelche Vorlesedienste umfassen kann, ohne das geringschätzen zu wollen. Dabei geht es wirklich um Maßnahmen, die sonst ohne ehrenamtliches Engagement nicht aufrechterhalten werden könnten. Als Nachweis für eine aktive ehrenamtliche Mitgliedschaft, ist von den Bewerberinnen und Bewerbern eine Bestätigung der jeweiligen Organisation vorzulegen. Das ist sehr leicht zu praktizieren. Wie gesagt, man braucht es nur zu machen. Als ich den Antrag fertig geschrieben gehabt habe, musste ich ein bisschen schmunzeln. Es ist gerade wieder die Ausschreibung zum ‚Florian 2017‘ im Laufen. Dabei handelt es sich um eine Auszeichnung für ehrenamtliche Tätigkeit, die von der Bezirksrundschau, vom Land Oberösterreich, der Oö. Versicherung und vom ORF jährlich veranstaltet wird. Heuer gibt es zum ersten Mal den ‚Florian für Unternehmen‘. Der wird heuer erstmals als Sonderpreis vergeben, wenn Betriebe ehrenamtliches Engagement besonders fördern, indem sie etwa Ehrenamtliche bei Feuerwehr, Rettung und Co vom Dienst freistellen, Projekte im Sinne ehrenamtlichen Engagements besonders unterstützen oder ehrenamtliches Engagement von Bewerbern berücksichtigen. Manches wird vom Magistrat schon erfüllt und manches könnte man jetzt noch umsetzen. Die Teilnahmefrist endet am 7. April. Wenn man das heute beschließen würde, könnten wir uns sogar noch mitbewerben. Ich stelle daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Personalreferent der Stadt Linz wird ersucht, künftig bei Personalaufnahmen und Personalauswahlverfahren im Magistrat Linz bei gleicher Qualifikation bevorzugt Personen aufzunehmen und auszuwählen, die sich ehrenamtlich im Bereich lebensrettender Hilfsmaßnahmen engagieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Budget sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegin Neubauer, die Intention, das Ehrenamt auch in diesem Bereich besonders hervorzustreichen, ist grundsätzlich eine gute. Ich glaube, man kann immer Ideen entwickeln, wie man ein Ehrenamt unterstützt. Wir glauben nur aus mehreren Gründen, dass es in dieser Form, wie Sie es vorschlagen, für uns nicht der richtige Weg ist. Ich sage warum - Sie haben schon vorweggenommen, dass sozusagen bei gleicher Qualifikation womöglich zuerst das andere Geschlecht zu bevorzugen ist. Das haben Sie gesagt und das habe ich gehört. Das Zweite ist aber trotzdem, dass gerade bei diesen lebensrettenden Hilfsorganisationen, die Sie jetzt aufgezählt haben, zum Großteil Männer ehrenamtlich tätig sind. Für Frauen, die sowieso mehrfach belastet sind, ist es oft nicht möglich, eine ehrenamtliche Tätigkeit so umfassend zu leisten. Das heißt, es gibt vermutlich wieder mehr Männer, die in den Genuss dieses Bonus kommen würden. Das ist aus unserer Haltung wieder nicht zielführend, wenn es um Frauenförderung geht. Das andere ist, warum man einen Bereich an ehrenamtlicher Tätigkeit herausstreicht, auch wenn sie besonders wichtig ist. Es gibt so viele unterschiedliche ehrenamtliche Tätigkeiten. Da gibt es dann auch wieder ein Ungleichgewicht. In Summe ist für uns diese Form, die ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern, nicht stimmig. Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Köck: „Liebe Anita, wir möchten sagen, dass dieses ehrenamtliche Engagement, vor allem im Bereich der lebensrettenden Maßnahmen, ein ganz wichtiger Bereich unserer Gesellschaft ist. Den Frauen und Männern, die das tun, gebührt an dieser Stelle unser Dank und Respekt. In Bezug auf diesen Antrag sehen wir aber noch viele Fragezeichen. Ursula hat schon viele Punkte genannt. Aus frauenpolitischer Sicht finde ich es schon ein bisschen schwierig. Alle ‚Working-Mums‘ wissen, dass es neben Beruf, Kind und Haushalt oft schwierig ist, sich noch ehrenamtlich zu engagieren. Den Punkt sollten wir wirklich noch ernsthaft diskutieren. Es stellt sich die Frage, warum man jetzt nur diese lebensrettenden Maßnahmen herausgreifen will. Kann man das nicht breiter oder anders sehen. Wir plädieren dafür, dass wir diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuweisen, um dort ernsthafter darüber zu diskutieren.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mayr: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung des Ehrenamtsbonus beim Land Oberösterreich auf Initiative unseres Landeshauptmann-Stellvertreters Thomas Stelzer hat sich schon seit November 2016 bewährt. Das wäre auch im Magistrat Linz, wenn man will, sofort umzusetzen. Zur Kritik der Grünen möchte ich sagen, dass beim Land Oberösterreich bei gleicher Qualifikation sowieso zuerst einmal die Frau genommen wird und dieser ehrenamtliche Bonus in zweiter Linie zu schlagen kommt. Wir stimmen dem Antrag zu, aber natürlich auch einer Zuweisung.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Das, was ich gemeint habe, ist das eine, aber das andere ist, dass gerade bei diesen Organisationen grundsätzlich mehr Männer ehrenamtlich tätig sind. Wenn es so einen Bonus für diese ehrenamtliche Tätigkeit gäbe, betrifft das wieder Männer. Du weißt, was ich meine. (Zwischenrufe) Ich glaube, dass es frauenpolitisch wirklich ein Problem gibt. Wenn ihr das nicht so seht, dann nehme ich das zur Kenntnis. Wir sehen das schon so und sind mit der Vorgehensweise nicht einverstanden.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Neubauer: „Die Problematik mit der Geschlechtergerechtigkeit eröffnet sich mir nicht. Es gibt ganz klare eindeutige gesetzliche Vorgaben, wie das geregelt ist. Eine magistratsinterne Regelung kann sich niemals über ein Gleichbehandlungsgesetz hinweg setzen. Was für Sie unschlüssig ist, ist mir nicht klar. Wenn es für einen Job nur männliche Bewerber gibt, werden wir trotzdem keine Frau bekommen, ob sich die ehrenamtlich betätigt oder nicht. Es könnte unter anderem auch die Situation eintreten, dass sich um einen Posten zwei gleich qualifizierte Frauen bewerben, dann wäre es natürlich schon wieder nett, wenn es ein weiteres Kriterium gibt, weil sich die eine in ihrer Freizeit z. B. beim Roten Kreuz engagiert. Es gibt sehr viele Frauen, die sich beim Roten Kreuz oder beim Samariterbund engagieren. Diese Problematik ist gesetzlich ganz klar geregelt. Das angesprochene Ungleichgewicht der Tätigkeiten lasse ich nur zum Teil gelten. Es gibt unterschiedliche Bewertungen. Manche sagen, dass sich 50 bis 60 Prozent der Österreicher ehrenamtlich engagieren. Da bin ich schon der Meinung, dass man eine gewisse Abstufung vornehmen muss. Es ist ein Unterschied, ob ich zum Teil sogar 24 Stunden meines eigenen Lebens einsetze oder ob ich einmal in der Au ein paar ‚Papierln‘ aufhebe. Ich glaube nicht, dass das etwas ist, was besonders schlimm ist. Auf der anderen Seiten hatten wir gerade in den letzten Jahren einige Hochwassersituationen, wo massiv darüber geklagt wurde, dass die Leute das nicht entsprechend betreuen konnten. Die Freiwilligen Feuerwehren hatten das Problem, dass die Leute irgendwo arbeiten und von ihrem Dienstgeber nicht so leicht frei bekommen haben, wie es vielleicht im öffentlichen Dienst möglich wäre. Diese Problematiken sehe ich nicht. Es war mir schon klar, dass man den Antrag zuweisen könnte. Ich habe mir die Frage gestellt, in welchen Ausschuss zugewiesen werden könnten. Für mich ist nur der Personalreferent zuständig. In den Personalbeirat passt der Antrag nicht, weil da ganz andere Kriterien gelten. Ich kann als Antragstellerin gar nicht in diesem Ausschuss sein. Der Infrastrukturausschuss ist gut und kreativ, geht aber nicht bei allen Themen. Vor allem wäre spannend, wie man das argumentiert. Der Sicherheitsausschuss wäre auch gut, weil es zum Teil die Blaulichtorganisationen betrifft. Ich denke, dass sich die rechtlichen Möglichkeiten von selbst erklärt haben. Wenn darüber diskutiert werden soll, dann diskutieren wir es gerne noch einmal. Ich bitte aber wirklich um Klärung, in welchen Ausschuss der Antrag mit welcher Begründung zugewiesen werden soll. Ich ersuche trotzdem, den Antrag anzunehmen.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich bin es schon gewöhnt, dass bestimmte Anträge, die im Zweifelsfall entweder mehreren Ausschüssen zuzuordnen sind oder nicht unbedingt geliebt werden, in meinem Ausschuss landen. Ich komme dem Vorschlag, diesen Antrag im Verfassungsausschuss zu behandeln, gerne nach, so die Zuweisung eine Mehrheit hat. Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Verfassung und Innovation zugewiesen. Gemeinderat Schilchegger berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 5 Innovationshauptstadt Linz – Vorreiter der Digitalisierung bleiben – Antrag und Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und liebe Kollegen, ich werde auf das Gendern aufpassen, da mir vorher schon ein Fauxpas unterlaufen ist. Man möge es mir nachsehen, wenn mir einmal ein Versehen beim Gendern passiert. Dieser Antrag betrifft das Thema Breitbandausbau. Angela Merkl hat im Jahr 2013 einmal gesagt, dass das Internet für uns alle Neuland ist. Das sollte spätestens im Jahr 2017 nicht mehr gelten. Ich gehe davon aus und habe das in der Antragsbegründung so formuliert, dass die Stadt Linz was dieses Thema betrifft ohnehin schon sehr gut gearbeitet hat. Die Internetstruktur und die Mobilfunkstruktur sind in Linz wirklich hervorragend. Man darf nicht vergessen, dass es sich um einen ganz zentralen Standortvorteil handelt, der auch so beworben werden kann und zu Recht beworben wird. Es gibt aber immer wieder die Situation, dass sich die technologischen Rahmenbedingungen ändern. Das, was vor zwei Jahren noch Standard war, genügt heute nicht mehr. Das ist einmal die eine Seite. Die andere Seite ist, dass im Stadtgebiet natürlich nicht überall und nicht flächendeckend Hochgeschwindigkeitsnetze für die elektronische Kommunikation existieren. Daher hat die Österreichische Bundesregierung schon über die laufende Legislaturperiode hinaus – geradezu vordenkend - Pläne geschmiedet, welcher Standard 2020 und 2025 erreicht werden soll. Diese Ziele sind durchaus begrüßenswert. 75 Prozent sollen im Jahr 2020 ultraschnelles Internet nutzen und es sollen – das ist natürlich auf kommunaler Ebene interessant – alle Schulen und Klein- und Mittelunternehmen über einen ultraschnellen Breitbandzugang verfügen. Ultraschnell ist so ein Marketing Terminus. Der Gesetzgeber spricht immer von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation. Das ist nicht nur ein reines Bundesthema. Der Bundesgesetzgeber muss etwas überlegen, das hat er ohnehin schon getan. Es ist auch nicht nur ein Thema für Kabelnetzbetreiber oder Mobilfunkbetreiber, sondern hier kann die Gemeinde sehr wohl unterstützend wirken und ein Signal setzen. Das Thema liegt uns am Herzen. Wir erfüllen hier nicht nur die gesetzliche Mindestpflicht. Wir liefern der zentralen Informationsstelle, die bei der Regulierungsbehörde betrieben wird, darüber hinaus jene Daten, die bei uns wirklich vorhanden sind und nicht nur solche, die in elektronischer Form vorhanden sind - natürlich immer nur nach Maßgabe der wirtschaftlichen Vertretbarkeit. Also alles, was mit vertretbarem Aufwand gesammelt und weitergegeben werden kann, möge hier an Daten weitergegeben werden, damit diese Informationen in weiterer Folge von Kabelnetzbetreibern genutzt werden können. Der zweite Teil des Antrags betrifft eine Resolution. Dort, wo die Stadt Linz als Gesellschafterin auf ihre ,eigenen‘ Kabelnetzbetreiber Einfluss nehmen kann, sollte untersucht werden, wo noch wesentliche Versorgungslücken auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Linz bestehen. Das sind natürlich keine sehr großen Lücken. Man weiß aber doch, dass am Stadtrand immer wieder Bürger zu Recht beklagen, dass sie von diesem Netzausbau noch nicht sehr viel mitbekommen haben. Es gibt sehr wohl noch Gebiete, bei denen man sich überlegen kann, ob man hier nicht einmal die Lücken schließt. Natürlich sollen die Kabelnetzbetreiber bekannt geben, welche Hindernisse dieser Zielerreichung – dieser Ziele, die sich die Bundesregierung gesetzt hat – womöglich noch entgegenstehen. Man kann auf städtischer Ebene ein klares Zeichen setzen, dass uns dieses Thema am Herzen liegt. Die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Der Linzer Gemeinderat ersucht die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung, in Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben aktuelle Informationen über für Kommunikationslinien nutzbare Anlagen, die bereits in elektronischer Form vorhanden sind, der Regulierungsbehörde im Wege der Amtshilfe zugänglich zu machen (§ 13a Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003) und - über die gesetzlichen Vorgaben hinaus - zu prüfen, inwieweit mit vertretbarem Aufwand weitere Informationen über diese Anlagen beigeschafft, in elektronische Form übersetzt und an die Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten übermittelt werden können. 2. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: Die Linz AG sowie die LIWEST Kabelmedien GmbH werden ersucht, a) bestehende Versorgungslücken in den Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Linz sukzessive zu schließen sowie b) die Ziele der aktuellen Breitbandstrategien der öffentlichen Hand, insbesondere des Kapitels 2.3. im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2017 / 2018 auf Basis vergangener Modernisierungsschritte zu beurteilen und den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung bekanntzugeben, welche allfälligen Hindernisse die Zielerreichung gefährden und durch welche Maßnahmen der öffentlichen Hand die Zielerreichung unterstützt werden kann. Die Bedeckung allenfalls anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt Vizebürgermeister Forsterleitner den Vorsitz. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 6 Förderung Anwohner-Tiefgaragenplätze und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, bei Tagesordnungspunkt J 6 geht es um die Förderung von Anwohner-Tiefgaragenplätzen. Bewohner in Linzer Kurzparkzonen müssen für das Abstellen des Autos im öffentlichen Straßenraum eine Gebühr an die Stadt Linz zahlen. 375.000 Euro nimmt die Stadt Linz daraus laut Voranschlag ein. Für die Förderung von leistbaren Preisen in Bewohner-Tiefgaragen sind aber nur 50.000 Euro veranschlagt. Es ist schwer verständlich, dass die Stadt Linz aus dem Bewohnerparken mehr einnimmt, als sie zur Unterstützung des Bewohnerparkens und für das Fördern für leistbare Tarife ausgibt. 2004 hat der Linzer Gemeinderat eine Förderrichtlinie zur Errichtung von Bewohnerparkgaragen beschlossen. Damit soll ein Bewohnertarif auf damaliger Basis von 48 Euro pro Monat, der indexiert aktuell rund 60 Euro beträgt, erreicht werden. Ein Schwachpunkt dieser Förderrichtlinie ist, dass nur reine Bewohnerparkgaragen und nicht auch gemischt genutzte Garagen gefördert werden können. Gerade in den Kurzparkzonen der Innenstadtbereiche mit dem größten Bewohnerparkproblem und auch Einnahmen daraus, werden aber meist nur Tiefgaragen mit Mischnutzung errichtet, die laut Richtlinien auch nicht anteilig gefördert werden können. Daher möge der Gemeinderat folgenden Antrag beschließen: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Die Förderrichtlinie für Bewohnerparkgaragen soll erweitert werden, sodass auch eine anteilige Förderung für Bewohner mit Hauptwohnsitz, die einen Stellplatz in neuen oder bestehenden gemischt genutzten Bewohnergaragen nutzen, ermöglicht werden soll. 2. Die Netto-Einnahmen der Bewohnerparkkarten sollen zweckgewidmet für die Finanzierung von leistbaren Bewohner-Parktarifen verwendet werden. 3. Die Bedeckung von eventuell heuer bereits anfallenden Mehrkosten soll durch Umschichtung im laufenden Budget bzw. durch Bedeckung in den Folgejahren erfolgen.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuhörerInnen, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, weil wir weder für die BewohnerInnen, noch für die Stadt einen Mehrwert sehen. Wenn man zum Beispiel die angesprochenen Verwaltungsgebühren überlegt, geht es um den Aufwand, den das Magistrat hat und der weiterverrechnet wird. Daher werden wir uns hier der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, das eigene Kraftfahrzeug in der City einer großen Stadt wird zwangsläufig immer mehr zum Luxusgut, da der Raum im Zentrum einer Stadt nicht vermehrbar ist, der Wille, dort sein Auto abzustellen, natürlich schon. Die Aufgabe einer Stadt, wie Linz, ist es daher, eine Balance zwischen Nutzen und Nachteilen dieses Verkehrs zu finden. Diese Balance ist fragil und wird immer wieder neu zu bewerten sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt glauben wir Freiheitlichen, dass es nicht notwendig ist, das Bewohnen in der Innenstadt durch zusätzliche Förderungen noch zu attraktivieren. Generell bekennen wir uns dazu, bestehende Förderungen auf Zielgenauigkeit hin zu durchforsten. Daher wird sich unsere Fraktion bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Casny: „Wenn von den Grünen gesagt wird, dass es keinen Mehrwert hat, kann ich nur sagen, für jeden Einzelnen, der einen geförderten Tiefgaragenplatz bekommt, hat das sehr wohl einen Mehrwert. Es mag sein, dass das Auto in der Innenstadt Luxus ist. Aber wenn die Stadt nichts anderes anbietet, dann ist es nur sinnvoll, freie Parkplätze in gemischten Tiefgaragen und geförderte Parkplätze zu nützen, um sie von der Oberfläche wegzubringen. So lange wir als Stadt kein anderes Angebot haben, sollten wir den Bürgern in dieser Form entgegenkommen. Ich bitte daher um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16), Die Grünen (7) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 7 Gehsteigerrichtung am Urfahraner Bachlbergweg und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, in meiner Wohngegend gibt es ein massives Sicherheitsproblem für Fußgänger, Radfahrer und vor allem für Kinder. An der Strecke zwischen dem Admira-Sportplatz über das Wirtshaus Lehner bis hin zur Kreuzung Harbacher Straße / Schiefersederweg, gibt es keinen Gehsteig bzw. keine Sicherheitszone für Fußgänger und Radfahrer. Dieser Bereich wird von den genannten Gruppen sehr stark frequentiert, da sich über diesen Weg vier Sportanlagen, eine Schule und zwei Kindergärten erreichen lassen. Es handelt sich zwar um eine verkehrsberuhigte Zone, doch kann die Sicherheit durch geschickte Maßnahmen massiv verbessert werden. Bereits 2010 wurde ein diesbezüglicher Antrag der FPÖ-Fraktion an den zuständigen Ausschuss verwiesen, jedoch ist er im ‚Nirwana‘ versandet. Unsere Fraktion stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der städtische Infrastrukturreferent wird ersucht, Möglichkeiten einer Gehsteigerrichtung zwischen dem Bereich Bachlbergweg 4 (Sportplatz ,Admira‘) über das Gasthaus Lehner hin zur Kreuzung Harbacher Straße / Schiefersederweg zu prüfen, um im zuständigen Ausschuss über die weiteren Schritte beraten zu können.‘ Danke.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Schörgendorfer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im Bereich Bachlbergweg handelt es sich um eine Straßenverbindung mit einer untergeordneten Verkehrsbedeutung. Dieser Bereich stellt ein sehr gering besiedeltes Gebiet dar. Aufgrund der topografischen Situation und vor allem zur Hintanhaltung gebietsfremder Schleichverkehre, wurde bisher auf einen weiteren Straßenausbau verzichtet. Unfallschwerpunkte oder Probleme sind nicht bekannt. Aufgrund der engräumigen Bebauung und einiger am Fahrbahnrand befindlicher Stützmauern, ist ein zusammenhängendes Netz ohnehin nicht erreichbar. Der Gehsteig wäre nur abschnittsweise benutzbar. Bei Engstellen müssten die Fußgänger ohnehin wieder die Fahrbahn benutzen. Für die Sicherheit der FußgängerInnen wäre es streckenweise gefährlicher, wenn diese vom Gehsteig unmittelbar vor Kraftfahrzeugen die Fahrbahn betreten, als wenn diese ständig im Straßenraum bzw. Aufmerksamkeitsbereich der Autofahrer sind. Sie haben vollkommen Recht, wir haben 2010 einen ähnlichen Antrag gestellt. Ob man es glauben kann oder nicht, auch die FPÖ-Fraktion lernt dazu. Wir sehen das Ganze natürlich ein wenig anders. Wir enthalten uns bei diesem Punkt der Stimme.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, wertes Publikum auf der Galerie, der Urfahraner Bachlberg ist eine der schönsten Wohngegenden in Linz. Die Menschen leben in der Stadt und doch im Grünen. Mir ist es natürlich auch ein sehr großes Anliegen, die Lebensqualität in diesem Stadtteil zu gewährleisten. Durch die eher dünn besiedelte Wohngegend gibt es dort ein eingeschränktes Verkehrsaufkommen und deshalb wurde bisher auf einen weiteren Ausbau des Straßennetzes verzichtet. Gerade die nicht so stark ausgebauten Straßen, verleihen dem Bachlberg einen eher dörflichen Charakter, was den Charme dieser Gegend noch unterstreicht. Der hier speziell geforderte Gehsteig wäre nur abschnittsweise umsetzbar und die Fußgänger und Fußgängerinnen müssten ohnehin dort, wo die Straßen besonders eng sind, wieder die Fahrbahn benützen, wie Kollege Schörgendorfer schon erwähnt hat. Sicherheit steht natürlich an erster Stelle. Ich habe bei der Nutzung der Straße bisher erlebt, dass in diesen Bereichen gerade der Mischverkehr sehr gut funktioniert und die Menschen dort besonders vorsichtig unterwegs sind. Rücksichtslose Fahrer und Fahrerinnen, die die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht einhalten, werden sich bei ausgebauten Straßen mit Gehsteigen noch weniger an Verkehrsregeln halten. Lassen wir dem Bachlberg den dörflichen natürlichen Charakter und verzichten wir auf verkehrsfördernde Maßnahmen. Die SPÖ wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mayr: „Es ist mir ein Rätsel, wenn die Leute sagen, dass dort kein Verkehr ist bzw. das eine sehr verkehrsberuhigte Zone ist. Die Bautätigkeiten am Bachlberg und rund um den Bachlberg/Dießenleitenweg sind enorm, daher herrscht reger Verkehr. Wenn es nicht möglich ist, einen Gehsteig zu errichten, gibt es auch noch andere kreative Ansätze, um den Verkehr zu beruhigen. Wenn das aber kein Anliegen ist, kann man leider nichts machen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 8 Umnutzung von Büroleerständen zu Wohnungen und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, geehrte Herren Vizebürgermeister, Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, dass der Wohnraum in Linz relativ knapp ist und ein erhöhtes Maß an Nachfrage nach Wohnraum besteht. Gleichzeitig merkt man, wenn man durch die Stadt geht - ich selber habe mein Büro in der Innenstadt -, , dass es durchaus Leerstand gibt. Wenn man sich mit Maklern unterhält, weiß man, dass Büroleerstände zunehmen. Warum also nicht einen innovativen Lösungsansatz finden, um diesen Leerstand einer neuen Nutzung zuzuführen. Eine neue Nutzung wird natürlich nicht immer und überall möglich sein, das ist ganz klar und es wird natürlich Widerstände geben, das ist auch klar. Aber unser Antrag in der vorliegenden Form geht in die Richtung, etwas zu ermöglichen, was auch andernorts möglich ist. Es gibt entsprechende Möglichkeiten, die Innenstadt neu zu beleben, zum Beispiel wurde in Hamburg Wohnraum wieder umgewidmet. Wir haben gerade unter J 6 beschlossen, dass Linz Innovationshauptstadt und Vorreiter der Digitalisierung bleiben soll. Ich sehe also meiner Meinung nach kein echtes Gegenargument, nicht auch auf dieser Ebene eine Anwendung zu überlegen und programmieren zu lassen, um diesen Leerstand aufzuzeigen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Deswegen stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der städtische Infrastrukturreferent wird ersucht, ein Konzept für die Erfassung und Umnutzung von Büroleerständen zu Wohnzwecken zu erarbeiten und dem zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.` Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema Leerstand hat uns in diesem Haus schon mehrfach beschäftigt. Mit diesem vorliegenden Antrag haben wir im Ansinnen noch einmal einen enormen qualitativen Unterschied. Wir haben schon in zahlreichen Diskussionen festgestellt, dass Leerstände bei Wohnungen kaum sinnvoll zu erfassen sind und es kaum möglich ist, hier sinnvolle Konzepte zu erstellen. Wenn das Ganze bei leer stehenden Büros durchgeführt werden soll, sehe ich noch viel weniger Möglichkeiten, die wirklich sinnvoll sind. Zum einen werden laufend neue Bürotürme gebaut, das heißt, es muss einen Bedarf an Büros geben. Zum anderen, wird es schon seine Gründe haben, wenn alte Büros leer stehen. Eine leer stehende Wohnung wieder zu sanieren und wieder zu beleben, ist die eine Sache. Um ein Büro in eine Wohnung umzuwidmen, sind schon jede Menge rechtliche Aspekte zu beachten. Da geht es nicht nur um einen Verdichtung im innerstädtischen Gebiet, sondern da gilt es zu beachten, dass man eine Raumordnung und einen Flächenwidmungsplan hat. Es gibt ein Industriegebiet und es gibt ein gemischtes Baugebiet wo Büros vorhanden sind. Wenn, dann könnte das nur flächendeckend sein und nicht nur auf bestimmte einzelne ausgewählte Bezirke oder kleine Stadtteile. In der Gewerbeordnung gibt es bestimmte Gründe, warum gewisse Widmungen vorliegen - Lärm, Luft etc. Ich erinnere nur an die Diskussion im Zusammenhang mit der Westringdebatte bei der Bahnhofsspinne. Es hat die Diskussion gegeben, dass man dort nicht wohnen darf, Büroräume aber schon sein dürfen. Es gibt eine Menge bautechnische, baurechtliche und andere Aspekte mit zu bedenken, weshalb uns eine Erfassung und Umnutzung sehr problematisch erscheint. Zudem kommt dann noch dazu, dass Büros überwiegend im Privateigentum sind und ein massiver Eingriff in die Privatrechte, verbunden mit einem massiven administrativen Aufwand, sowohl für die Eigentümer, als auch für die Verwaltung, vorhanden wäre. Es wundert mich ein bisschen, dass dieses Ansinnen von der selbst ernannten Wirtschaftspartei kommt. Weil Sie die Möglichkeiten über die Interessensvertretungen haben, empfehle ich Ihnen, doch über die Interessensvertretungen auf die Eigentümer einzuwirken um leer stehende Büros zu Wohnraum zu machen. Es gibt die ganz normalen Behördenwege, um die administrativen Regelungen zu finden, dass man ein Büro tatsächlich in eine Wohnung umbauen kann. Wenn man es wirklich will, gibt es sicher Möglichkeiten, das im Rahmen der regulären Förderungen umzusetzen. Dazu braucht es kein Konzept, wo die Stadt Linz überhaupt keine gesetzliche Handhabe, keine Grundgabe und keine Ressourcen hat. Für uns ist dieser Antrag kaum umsetzbar und nicht zielführend und wir werden uns deshalb bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, wir werden dem Antrag zustimmen. Ich möchte nur Herrn Kollegen Rosenmayr sagen, dass Die Grünen schon mehrmals Anträge gestellt haben, um Wohnungsleerstände zu erheben. Das weiß er natürlich nicht, weil er damals noch nicht im Gemeinderat war. Unter anderem wurde von der ÖVP erklärt, dass das gar nicht geht und dass das nicht sinnvoll ist und es keine leeren Wohnungen gibt. Wir freuen uns, dass die ÖVP mit neuen Gesichtern offensichtlich umdenkt und werden dem Antrag zustimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Rosenmayr: „Ich danke recht herzlich für die Zustimmung von Seiten der Grünen. Frau Kollegin Neubauer, bei Ihnen höre ich heraus, dass Sie den Aufwand nicht tragen wollen oder scheuen, weil Herr Stadtrat Hein vor zwei Tagen in einer Presseaussendung schon mit Herrn Kollegen Kleinhanns mitgeteilt hat, dass das Ganze sinnlos ist, bei einer wertenden Gesamtschau. Ich denke, einer neuen Idee sollte man sich nicht von vornherein verschließen, sondern man sollte ihr eine Chance geben. Heutzutage gibt es über digitale Erfassung und über die Darstellung im Internet sehr viele Möglichkeiten, gerade auf freiwilliger Basis, so eine Erfassung möglich zu machen. Sich das nicht einmal anschauen zu wollen und von vornherein zu sagen, das Ganze hat rechtliche Rahmenbedingungen, die nicht zu einem Erfolg führen, halte ich für eine viel zu schnelle Abwertung dieser Idee. Ihren Hinweis, dass wir uns mit der Wirtschaftskammer und anderen Interessensvereinigungen kurz schließen sollen, nehme ich gerne dankend auf. Sie können versichert sein, dass wir das im Vorfeld schon gemacht haben. Selbstverständlich gibt es Bereiche, in denen das nicht möglich ist, wie ich eingangs schon erwähnt habe. Wir reden nicht von Umwidmungen oder Umnutzungen im Industriegebiet. Es gibt aber sehr viel Leerraum und Leerstand, der selbstverständlich, wenn das Angebot vorhanden ist, von den jeweiligen Eigentümern sehr gerne zur Verfügung gestellt würde. Aber dazu braucht es ein aktives, proaktives Vorgehen von Seiten der Stadt. Ich bitte daher noch einmal um Zustimmung, auch wenn die einzelnen Positionen bezogen scheinen. Herzlichen Dank.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Sommer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 9 Ausbau der Park-and-ride-Anlage in Linz-Ebelsberg und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer morgens nach Linz einpendelt, braucht Geduld. Egal aus welcher Himmelsrichtung man in die Landeshauptstadt einfährt, man steht so gut wie immer im Stau. Zeitverluste von 30 Minuten und mehr sind keine Seltenheit. Am Abend wiederholt sich dieses Szenario stadtauswärts. Im Zuge der beinahe leider schon zur Normalität gewordenen täglichen Staumeldungen in der Landeshauptstadt ist es notwendig, neue Wege der Mobilität zu beschreiten. Park-and-ride-Anlagen kommen dabei eine wichtige Rolle zu, damit es zu einer Verlagerung des Einpendelverkehrs, hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln kommen kann. Ein Ausbau der Park-and-ride-Anlage beim Bahnhof Ebelsberg, bietet sich als kurzfristige Maßnahme an. Er ist strategisch sehr gut gelegen, denn die Besonderheit dieser Park-and-ride-Anlage ist, dass sie nicht nur ein Umsteigeknoten zur Bahn, sondern auch zur Straßenbahn ist und daher schon derzeit sehr gut frequentiert, aber leider unterdimensioniert ist, was die Kapazität an Stellplätzen betrifft. Am Beispiel dieser Park-and-ride-Anlage kann man gut sehen, dass es nicht an der mangelnden Bereitschaft der Pendlerinnen und Pendler liegt, auf Öffis umzusteigen, sondern schlicht und einfach am zu geringen Angebot an Parkflächen. Die Anlage ist regelmäßig überlastet. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der städtische Infrastrukturreferent wird ersucht, sich für eine umgehende Erweiterung der Park-and-ride-Flächen beim Bahnhof Linz-Ebelsberg einzusetzen und diese gemeinsam mit den ÖBB voranzutreiben, mit dem Ziel eine stärkere Verlagerung des Einpendler-Verkehrs auf die Öffis zu ermöglichen.‘ Bedeckungsvorschlag: Allenfalls entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen bzw. Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegin Sommer, du hast Recht, diese Park-and-ride-Anlage ist wirklich tatsächlich regelmäßig überfüllt. Das geht sogar so weit, dass Autos in den anschließenden Straßen abgestellt werden, um diese öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Ein allfälliger Ausbau in einem Parkdeck ist wahrscheinlich schwierig, da die Grundstückseigentümer die ÖBB sind. Ein Parkdeck würde weniger Parkplätze übrig lassen, als in einer Ebene, nämlich auf der ebenen Erde sind, sodass sich das möglicherweise nicht auszahlt. Stadtrat Hein hat bereits heute über den künftigen Ausbau von Park-and-ride-Anlagen berichtet. Diese Koordinaten dort, sind ein wichtiger Punkt. Ich denke insbesondere an die städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Kaserne Ebelsberg und der nördlich anschließenden Grundstücke, wo ein Verkehrskonzept erstellt wird. Im Rahmen dieses Verkehrskonzeptes wurde bereits überprüft, eine Park-and-ride-Anlage auf dem Standort Fischereistraße 36 zu machen, das ist auf der anderen Seite der Bahn. Diese Sache ist im Laufen, der Antrag ist daher obsolet und wir werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Sommer: „Wir, die Bewohner von Linz-Süd, freuen uns auf eine zeitnahe Umsetzung der Erweiterung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 10 Rad- und FußgängerInnenbrücke für Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuhörerInnen, in den vergangenen Wochen und Monaten wurde wieder intensiv über die grüne Forderung einer zusätzlichen Donaubrücke für Rad- und FußgängerInnen diskutiert. Ein Projekt, das aufgrund der unbefriedigenden Situation, an sicheren und bequemen Querungsmöglichkeiten mehr Aktualität hat, denn je. Diese Aktualität zeigt sich daher, dass der zuständige Referent im Herbst 2016 an dem vom damaligen Stadtrat Himmelbauer forcierten Standort eine Neuplanung einer Rad- und Fußgängerbrücke beauftragt hat. Beim neuen Entwurf wurde auf die Möglichkeit der Nutzung von Einsatzfahrzeugen und auf große Schneeräumfahrzeuge verzichtet und somit war eine Redimensionierung des Projektes möglich. Die jetzige Kostenschätzung scheint jedenfalls bei einer eventuellen Mitfinanzierung anderer PartnerInnen für die Stadt Linz möglich. Zudem kann die neue Brücke bei einer medial angekündigten Gesamtverfahrensdauer von drei Jahren noch vor der neuen Donaubrücke, am Standort der alten Eisenbahnbrücke, in Betrieb genommen werden. Es ist noch wichtig zu sagen, dass diese Brücke notwendig ist, damit wir das vorgegebene Ziel, das wir uns als Gemeinderat gesteckt haben, den Radanteil auf 15 Prozent zu erhöhen, erreichen können. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Stadtrat Dipl.-Ing. Markus Hein wird ersucht, die Planungen für die Rad- und FußgängerInnenbrücke weiterzuführen und dem Ausschuss für Infrastruktur einen konkreten Zeit- und Umsetzungsplan vorzulegen. Weiters werden der für Planung zuständige Referent und der Finanzreferent ersucht, mit den zuständigen Mitgliedern der Landesregierung und eventuellen privaten Sponsoren in Verhandlung zu treten, um gemeinsam mit der Stadt Linz eine Finanzierung der Rad- und FußgängerInnenbrücke zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen dem Ausschuss für Finanzen zur Beratung vorgelegt werden. Eine Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.‘ Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mayr: „Auch wenn immer darauf verwiesen wird, dass der Steg eine Idee des damaligen Stadtrats Himmelbauer sei, muss ich das korrigieren. Der Urheber der Idee der Radfahrer- und Fußgängerbrücke war Jahre zuvor die Junge ÖVP beim Donauprojekt Danubium, bei dem ich selbst mitgearbeitet habe. In diesem Zusammenhang sind noch viele wichtige Fragen offen. Zum Beispiel die Finanzierung, die aufgrund der angespannten Finanzsituation in Linz ein heikles Thema ist. Es muss geprüft werden, wie man den Donausteg anlegt, damit das Naherholungsgebiet und die Kulturmeile an der Donau nicht beeinträchtigt werden. Vorher gehört natürlich geprüft, ob tatsächlich große Massen an Radfahrern und Fußgängern zu erwarten sind. Man kann auch auf eine Verbreiterung der Nibelungenbrücke und die Schaffung eines Radweges nach Wilhering nicht verzichten, wenn man das Ziel des 15-prozentigen Radfahrerinnen- und Radfahreranteils in Linz erreichen will, dem man sich verpflichtet hat. Wir beantragen daher eine Zuweisung in den zuständigen Ausschuss, bei dem dieses Thema ohnehin schon liegt, und hoffen auf eine baldige Entscheidung. Danke.“ Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Grininger, ich gebe Ihnen prinzipiell Recht, dass diese Brücke wirklich ein tolles Projekt wäre. Sie würde eine Lücke der direkten Verbindung des City-Radweges in die Kaisergasse schließen. Aber den von Ihnen vorgeschlagenen Weg, jetzt mit der Planung zu beginnen, ohne dass es einen Konsens dafür gibt, dass diese Brücke gebaut wird, finde ich nicht sinnvoll. Natürlich könnten wir jetzt einen Grundsatzbeschluss machen und uns einigen, dass wir diese Brücke bauen. Dazu reicht uns eine einfache Mehrheit im Gemeinderat. Spätestens aber, wenn es um die Finanzierung geht - ich bin davon überzeugt, dass es nicht ohne Fremdmittel gehen wird -, brauchen wir für diese Brücke bei einem Fremdmittelbedarf von über 1,5 Millionen Euro eine Zweidrittelmehrheit. Nach medialen Ankündigungen über das Stimmverhalten oder über die Einschätzung der Brücke, kommt diese Zweidrittelmehrheit zumindest aus heutiger Sicht nicht zustande. Ich werde trotzdem dahinter sein und versuchen, dass wir diese Zweidrittelmehrheit zusammenbekommen. Aber so lange das nicht der Fall wäre, würde jeder Planungsschritt enorme Kosten verursachen. Auch die Planung würde mehrere Hunderttausend Euro ausmachen. Dieses Geld wäre verloren, sofern sich diese Zweidrittelmehrheit in diesem Gemeinderat nicht findet. Aus diesem Grund werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Stadtrat Hein, wenn Sie nachgerechnet hätten, wären Sie darauf gekommen, dass sich theoretisch auch ohne Zustimmung der SPÖ eine Zweidrittelmehrheit ausgehen würde. Es ist uns ganz wichtig, dass wir die nächsten Schritte machen. Leider scheint es so, dass ein weiteres Projekt für die sanfte Mobilität Ihrer Ankündigungspolitik zum Opfer fällt. Dem Antrag zur Zuweisung werden wir zustimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages in den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Auf der Tribüne wird wieder ein Transparent mit der Aufschrift aufgerollt: ,Rettet das Jugendzentrum Kandlheim! Wir sagen Nein zu Sparmaßnahmen bei der Jugend!“ Gemeinderätin Hochedlinger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 11 Erhaltung des Jugendzentrums Kandlheim und führt aus: „Sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie, ich möchte zu Beginn zur Wortmeldung von Frau Hahn zu den Subventionen für die Jugendarbeit etwas sagen. Es ist uns bekannt, dass ihr euch nicht mehr darüber, was ihr im Bereich Jugendarbeit aufführt, unterhalten wollt, weil wir wissen, dass ihr euch nicht einmal mehr mit den Jugendlichen selbst unterhalten wollt. Deswegen stehen die Jugendlichen heute vor dem Rathaus und auf der Galerie. Wenn ihr nicht mit ihnen sprecht, dann sprechen sie mit euch. (Beifall Die Grünen) Ich bitte Sie, haben Sie so viel Respekt gegenüber den jungen Menschen und gegenüber sich selbst. Geben Sie zu, dass Ihre Prioritäten bei anderen Dingen liegen, wie z. B. bei einer Stadtwache. Die Summe, die den Betrieb z. B. vom Kandlheim möglich macht, beträgt gerade einmal ein Fünfzigstel der Förderung für ein sinnloses Wachorgan. Frau Hahn, Frau Hörzing und Herr Forsterleitner, ich glaube nicht, dass Sie das selber glauben, wenn Sie davon reden, dass sich die Jugendarbeit durch die Kürzungen nicht verschlechtert. Ich selbst, glaube das auch nicht. Wieder einmal macht die Sozialdemokratie das Gegenteil davon, was eigentlich ihre Aufgabe wäre. Sie sollte eigentlich Raum für die Menschen schaffen, die es sich nicht leisten können, dass sie jeden Tag im Kaffeehaus sitzen oder noch nicht einmal ihre eigenen vier Wände haben, so wie die Jugendlichen, die im Kandlheim oder im Jugendzentrum RIFF ihr Wohnzimmer gehabt haben und jetzt auf die Straße gesetzt worden sind. Wir sagen, für junge Menschen gibt es sowieso schon zu wenige Räume ohne Konsumzwang. Das wissen alle, die sich mit den Wünschen der Linzer Jugendlichen auseinander gesetzt haben. Laut einer Umfrage vom Verein Jugend und Freizeit wünschen sich die Jugendlichen schon seit 2010 mehr Räumlichkeiten. Das hat scheinbar sogar vor kurzem die FPÖ begriffen. Laut ihren Stellungnahmen in der Presse haben sie einen Sinneswandel durchlebt. Sie haben plötzlich nicht mehr gewollt, dass das Jugendzentrum RIFF geschlossen wird. Ohne die Stimme der FPÖ wäre die Schließung des ‚RIFF‘ gar nicht erst möglich gewesen. Aber wenn das ernst gemeint war, dann freue ich mich, weil ihr dann dem Antrag eigentlich zustimmen müsstet. Also liebe SPÖ, FPÖ und ÖVP, das ist jetzt eure letzte Chance. Wir und die Menschen vom Kandlheim, die auf die Straße gesetzt worden sind und die heute vor dem Rathaus und auf der Galerie protestieren, fordern Sie auf, sich von den beschlossenen Einsparungen zu distanzieren und den Jugendlichen den Raum zurückzugeben, der ihnen zusteht. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Mitglieder des Stadtsenates werden ersucht, die Einsparungsmaßnahmen, die zur Schließung des Kandlheims oder auch des Jugendzentrums RIFF führen, rückgängig zu machen. Die Förderungen für die Jugendzentren sollen weiterhin gewährt werden und somit der Betrieb der Jugendzentren ermöglicht werden. Weiters werden die zuständigen Mitglieder ersucht, von den Einsparungen bei der Jugendarbeit in Linz Abstand zu nehmen. Eine Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.‘ Wir bitten um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Janko: „Nachdem der Österreichische Gewerkschaftsbund mein Dienstgeber ist, bin ich in dieser Frage befangen und werde an der Abstimmung nicht teilnehmen.“ Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin Hochedlinger, die Schließung von Sozialeinrichtungen ist natürlich immer besonders tragisch, gerade wenn es sich dabei um Jugendzentren handelt. Sozialleistungen muss man sich allerdings leisten können. Ich glaube, Sie kennen die finanzielle Lage. Kommen Sie mir bitte nicht mit der Weihnachtsbeleuchtung oder mit dem Ordnungsdienst. Sie wissen, dass in Linz rund 200 Polizisten abgehen. Sind wir froh, dass wir so etwas wie einen Ordnungsdienst haben. Das Jugendzentrum Kandlheim wurde nicht, wie schon angesprochen, vom Verein Jugend und Freizeit, sondern vom Österreichischen Gewerkschaftsbund betrieben und somit von einem Privaten. Es wurde durch eine Förderung der Stadt Linz mitfinanziert. Meiner Meinung nach, sollte der Fokus der Stadt Linz primär auf die eigenen Jugendzentren gerichtet sein und diese betrieben werden, soweit es die finanzielle Situation zulässt. Ich möchte zu den Grünen und besonders zu den NEOS, die auch immer lauthals kritisieren noch sagen: Nehmen Sie einmal an den Sitzungen der Gremien teil. Ich spreche die vergangenen Sitzungen des Vereins Jugend und Freizeit an oder die letzte Sitzung des Sozialausschusses, bei denen Die Grünen und die NEOS durch Abwesenheit geglänzt haben und nicht durch konstruktive Mitarbeit aufgefallen sind. Aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, zu meinen Vorrednern muss ich sagen, dass ich nicht nur in Gremien sitze, sondern ich auch beim Treffen im Kandlheim war, wo die BetreiberInnen, Jugendlichen und Menschen, die sich dafür interessieren, anwesend waren. Sie haben über ihr Leid wegen der Schließung des Kandlheimes und über ihre Betroffenheit und ihre Mühen, über ein Jahr lang mit unserer Stadträtin Hörzing ins Gespräch zu kommen, berichtet. Sie sind gescheitert und in der Politik auf taube Ohren gestoßen. Das ist eine Vorgangsweise des Gemeinderats, die mir nicht gefällt. Es ist ein sehr schlechtes Zeichen, wenn man den Menschen, die ein Anliegen haben, nicht einmal ein Ohr leiht. Das ist keine feine Sache. Zum Inhaltlichen: Kollegin Hochedlinger, die in der Frage sehr engagiert ist, hat zur Schließung des Jugendzentrum Kandlheim gesagt, warum das eine sehr wichtige Einrichtung für Jugendliche und für Menschen vor Ort ist. Das Jugendzentrum Kandlheim befindet sich in einem Stadtteil von Linz, der sich dadurch auszeichnet, dass dort nicht unbedingt die vermögendsten Menschen wohnen. Früher hätte man gesagt, es ist ein bisschen vorstädtisch. Dort wohnen Menschen, die nicht die reichsten sind. Dieses Jugendzentrum betreut nicht nur Jugendliche, die von etwas weiter her kommen, sondern durchaus Jugendliche, die in der unmittelbaren Nähe sind. Z. B. habe ich erfahren, dass die SchülerInnen der Glöcklschule in der Mittagspause gerne dort hingehen. Es ist eine gute Sache, wenn es solche Einrichtungen gibt, in denen sich Jugendliche ohne Konsumzwang im geschützten Rahmen bewegen und entwickeln können. Es kommt noch dazu, dass das Jugendzentrum Kandlheim von der Österreichischen Gewerkschaftsjugend ist. Es ist eine sehr wichtige Einrichtung, die dazu da ist, die Politisierung von Jugendlichen in geordnete Bahnen und in Diskussionen zu leiten. Das ist durchaus begrüßenswert und unterstützenswert. Kollegin Hochedlinger hat gesagt, dass es um eine wirklich geringe Geldsumme, geht. Beim letzten Antrag, bei dem es um so eine Streitfrage gegangen ist, hat unser Finanzreferent gesagt, dass Die Grünen und die KPÖ nicht für Konsolidierungsfragen zu haben sind. Ich muss wieder sagen, dass alles eine Frage der Verteilung ist. Kollegin Hochedlinger hat ganz richtig gesagt, es kann nicht sein, dass z. B. für die Stadtwache das Geld vorhanden ist, aber für eine so wichtige lokale Einrichtung, wie das Jugendzentrum Kandlheim, nicht. Ich denke, man sollte wirklich in sich gehen und diese Entscheidungen noch einmal überdenken. Man sollte überlegen, ob eine Kürzungspolitik gerade dort wo Menschen betroffen sind, die finanziell nicht so gut situiert sind und sich nicht alles leisten können, notwendig ist. Man sollte darüber nachdenken, diesem emotionalen Drängen der Jugendlichen, die heute vor Beginn der Gemeinderatssitzung vor dem Rathaus waren, stattgeben und dem Antrag der Grünen zustimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, ich möchte eingangs zwei Punkte aufgreifen, die Kollege Stumptner angesprochen hat. Zum einen, was die Anwesenheit im Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie, Integration und Sport betrifft: Ich war im letzten Ausschuss. Der zweite Punkt ist das Statement mit den eigenen Jugendzentren, um die man sich doch prioritär kümmern solle. Ich muss widersprechen, ich bin da anderer Meinung. Ich glaube, dass die Stadt sehr wohl in privaten Trägern Partner finden kann, mit denen sie ihr Konzept von Jugendarbeit und Sozialarbeit umsetzen kann. Ich glaube, dass man diese reflexartige Angst vor dem Privaten abbauen sollte, gerade wenn man in einer Stadt lebt, die gewisse Leistungen nicht mehr selbst erbringen kann. Das führt mich zu meinem grundsätzliche Statement, das ich schon am Beginn dieser Sitzung habe anklingen lassen. Es ist eine politische Wertungsentscheidung, wo man den Sparstift ansetzt. Es ist eine strategische Entscheidung, ob man sagt, man spart überall gleich viel, dort mehr oder da weniger. Das wurde alles im Zuge dieser Verhandlungen zum Sparpaket entschieden. So sehr wir grundsätzlich begrüßen, dass es teilweise Konsens über das Sparen gibt, so sehr müssen wir betonen, dass das alles nicht unsere Entscheidung war. Wir waren in diese Verhandlungen in keiner Weise auch nur irgendwie eingebunden und standen dann letzten Endes vor einer Res judicata, die wir annehmen konnten oder nicht. Wir haben uns dann dagegen entschieden. Linz hat viel Sparpotenzial, aber in ihren Kernaufgaben sehen wir dieses Sparpotenzial nicht. Eine der Kernaufgaben einer Stadt ist definitiv die Jugend- und Sozialarbeit, gerne und unbedingt auch mit Partnerschaft Privater oder in diesem Fall, des ÖGB. Was hier passiert, kritisieren wir als sozial nicht nachhaltig und in Sachen Integration und Sozialarbeit als nicht sinnvoll. Ein abschließender Satz, weil du, Karin Hörzing, vorhin gemeint hast, Streetwork und aufsuchende Jugendarbeit wäre immer zentraler. Ich glaube, dass es beides braucht. Ich glaube, dass es nicht sinnvoll ist, einen ganzen Stadtteil ohne Jugendzentrum zu lassen, schon gar nicht am Andreas-Hofer-Park, wo jetzt sogar die Frage besteht, ob dieser Spielplatz dort bleibt oder nicht. Dann hat der Stadtteil letzten Endes überhaupt kein Angebot mehr. In diesem Sinne unterstützen wir den Antrag der Grünen-Fraktion und wir unterstützen das Anliegen des Jugendzentrums Kandlheim. Wir plädieren für eine vorausschauende und strategisch sinnvolle Sparpolitik und nicht für ein ‚Hau-Ruck‘, wie wir es hier immer wieder erleben. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte zum Kollegen Stumptner sagen, weil er mit irgendwelchen Abwesenheiten in den Ausschüssen argumentiert, dass das manchmal so ist. Es kommt selten vor und wird in Zukunft immer wieder einmal vorkommen, dass man zum einen oder anderen Termin keine Zeit hat. Ich lasse meiner überaus engagierten Fraktion aber nicht unterstellen, dass es hier kein Interesse, kein Engagement oder sonst irgendetwas in diese Richtung gibt.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, das Thema Jugendzentren beschäftigt uns in dieser Gemeinderatssitzung mittlerweile zum dritten Mal. Ich möchte mich ganz explizit dagegen verwehren, dass ich jemandem, der mit mir sprechen möchte, das Ohr nicht leihen würde. Das stimmt so nicht. Es hat von der einen sowie von der anderen Seite mehrere Angebote gegeben, aber es war aus terminlichen Gründen nicht möglich. Aber das jetzt so Revue passieren zu lassen, dass ich nicht gesprächsbereit wäre, geht nicht. Ich möchte klar sagen, dass der Oberösterreichische Jugendunterstützungsverein ein gemeinnütziger Verein ist, der nicht nur den Jugendklub im Kandlheim betrieb, sondern 16 weitere Einrichtungen in Oberösterreich. Bis dato hat die Stadt Linz jährlich eine Förderung von 31.200 Euro zur Verfügung gestellt. Vom Land Oberösterreich gab es eine Förderung in Höhe von 90.000 Euro für den Betrieb von 16 Jugendklubs in ganz Oberösterreich. Die Problematik ist natürlich die finanzielle Situation. Ich möchte aber ganz klar festhalten, dass es nicht bedeuten muss, dass das Angebot nicht mehr stattfinden darf oder soll, wenn die Förderung seitens der Stadt Linz eingestellt wird. Es ist natürlich auch Angelegenheit der Gewerkschaft, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Unsere Information als Stadt Linz war - natürlich neben der finanziellen Situation - eine Weiterentwicklung des bestehenden Konzeptes. Wir haben die Rückmeldungen bekommen, dass die Zielgruppen nicht mehr im gewünschten Ausmaß erreicht werden. Es gab auch Probleme mit der Auslastung. Nachdem der eigene Verein Jugend und Freizeit natürlich mit Konsolidierungsmaßnahmen zu arbeiten hatte, ist es aufgrund dieser Rückmeldungen nachvollziehbar, in diesem Bereich entsprechende Einsparungen zu lukrieren. Zum Jugendzentrum RIFF möchte ich nicht mehr viel erwähnen. Es ist heute schon mehrmals gesagt worden, warum die Schließung vom Verein Jugend und Freizeit in diesem Bereich vorzuschlagen war. In unmittelbarer Nähe gibt es ein anderes Angebot. Deswegen werden wir uns zu beiden Themen dieses Antrags der Stimme enthalten.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hochedlinger: „Danke für die Wortmeldungen. Es ist ein weiteres Mal bewiesen worden, dass die Jugendarbeit bei der Sozialdemokratie nicht mehr zu den Prioritäten gehört. Seit Jahren wird im Bereich Jugendarbeit nichts anderes gemacht, als Jugendzentren zu schließen und Öffnungszeiten zu verringern. Welche sozialen Probleme entstehen, wenn man so weitermacht, ist eine andere Sache. Ihr dürft euch dann nicht darüber beschweren. Aber vielleicht bekämpft ihr es dann wieder mit Überwachung und Überwachungsorganen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (16) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Janko, SPÖ, stimmt aufgrund Befangenheit nicht mit. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Schmid berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 12 Parklets – belebte Freiräume: Ein Partizipationsprojekt für mehr Miteinander im öffentlichen Raum und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag geht es um die Belebung des öffentlichen Raums. Die Stadt ist ein dichter Raum, in dem Menschen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen zusammenleben. Der öffentliche Raum ist sehr wichtig, ein Teil des Lebensumfeldes und ein sehr sensibler Raum, in dem unterschiedliche Interessen aufeinander treffen. In letzter Zeit ist der öffentliche Raum in den Medien immer wieder eher in den Negativ-Schlagzeilen gewesen, weil dort unterschiedliche Interessen aufeinander treffen. Dieser Antrag möchte dem ein Stück weit etwas entgegensetzen und eine kleine Intervention im öffentlichen Raum sein. Es geht hier um so genannte Parklets. Das Parklet ist ein Teil einer Parkspur, einer Autoabstellfläche im öffentlichen Raum, die zeitlich begrenzt zu einem Aufenthaltsort umgewandelt wird. Das ist vor der eigenen Haustüre, vor dem eigenen Geschäft oder dem Vereinslokal. Es geht darum kleine Oasen der Entspannung und ein Miteinander mitten im städtischen Alltag zu schaffen. Die Menschen sollen die Straßen und Plätze in ihrem Stadtteil wieder als Orte der Begegnung erleben können, als kleine Ruhepole und kleine Unterbrechungen des Alltäglichen. Das verändert das Stadtbild positiv und kann zu einer sehr positiven Atmosphäre im Stadtteil beitragen. Wie funktioniert das? So ein Parklet wird durch AnrainerInnen für eine bestimmte Zeit genutzt und gestaltet. In Wien gibt es bereits ein Modell, das schon seit drei Jahren sehr gut funktioniert und sehr gut angenommen wird. In Wien gibt es klare Rahmenbedingungen, klare Richtlinien, die von unserer Seite übernommen und angepasst werden können. In Wien hat sich das in diesen drei Jahren von drei Parkplätzen auf 15 letztes Jahr gesteigert. Heuer wurde bisher schon für 25 dieser Parkplätze um Bewilligung angesucht und die Einreichfrist ist noch nicht zu Ende. Man mietet das in Wien von März bis November. Wichtige Rahmenbedingungen sind, dass es keine gewerbliche Nutzung sein darf und keine Werbung gemacht werden darf und es öffentlich zugänglich sein muss. Das Mobiliar – das ist natürlich klar – muss flexibel gestaltet werden, sodass es schnell wieder abgebaut werden kann, wenn es beispielsweise zu Kanalbauten oder dergleichen kommen sollte. In Wien gibt es sehr positive Entwicklungen. Es hat sich gezeigt, dass sich die Ängste, wie z.B. Vandalismus, die es im Vorfeld gegeben hat, überhaupt nicht bestätigt haben. In diesem Zeitraum von drei Jahren gab es keinen einzigen Vorfall von Vandalismus in der Stadt. Ganz im Gegenteil, es hat dazu geführt, dass die Leute in der Umgebung sehr gut darauf schauen und das in Ordnung halten. Die Menschen treffen sich tatsächlich an diesen Orten und können sich kennenlernen. Mittlerweile gibt es sogar Menschen, die sich auch im Winter treffen. Die Menschen lernen sich wieder kennen und können gemeinsam etwas entwickeln. Ich glaube, das ist in einer Stadt sehr wichtig. Wir reden immer davon, dass wir mehr Partizipation brauchen und wir wollen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mehr beteiligen und sich in die Gestaltung der Stadt miteinbringen. Das ist ein kleiner Schritt, ein erster Schritt, den wir einmal versuchen könnten. Daher stellen wir folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird beauftragt, in Anlehnung an das Projekt ‚Parklets - belebte Freiräume‘ in Wien ein Konzept zur Umsetzung von Parklets in Linz zu entwickelt und in Umsetzung zu bringen. Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Schörgendorfer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen ist nur dann möglich, wenn sie für verkehrliche Zwecke entbehrlich sind. Da die momentane Parkraumsituation in der Innenstadt prekär ist, stehen wir diesem Antrag kritisch gegenüber. Im Sinne der Wirtschaftsförderung werden im Sommerhalbjahr ohnehin zahlreiche Schanigärten im öffentlichen Raum genehmigt. Dadurch entstehen zusätzliche Freiräume für Kommunikation, Austausch und Aufenthalt. Die Stadt Linz sollte den Schwerpunkt bei der Förderung des Miteinanders in den städtischen Parks und bereits bestehenden Grünflächen setzen. Wir enthalten uns der Stimme.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Schmid: „Ich weiß nicht, wie das Stimmverhalten der anderen ist, aber vielleicht gibt es doch eine Zustimmung. Wenn das so wäre, wäre es super. Wenn das nicht so wäre, was ich fast vermuten würde, finde ich es schade. Das mit den Schanigärten ist recht schön und gut, aber das ist etwas ganz anderes. Man muss sich das einmal leisten können. Das Parklet-Konzept ist etwas ganz anderes. Dabei geht es darum, dass sich Menschen selber darum kümmern, zusammenzufinden. Ich denke mir, das wäre gerade jetzt gut, weil wir immer über Sicherheit reden. Die Stadt reagiert auf diese Sicherheitsdebatte mit Überwachung und Verboten. Es ist höchst an der Zeit, dass wir uns einmal die Frage stellen, wer den öffentlichen Raum nutzen darf, was im öffentlichen Raum gemacht wird und wie wir es wirklich schaffen, dass Menschen wieder zusammenkommen, sich kennenlernen, miteinander gut umgehen und miteinander leben lernen. Ich bitte noch einmal um Annahme. Schauen wir einmal.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Seeber berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 13 Andreas-Hofer-Park: Parkbank statt Parkplatz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen im Gemeinderat, werte ZuseherInnen auf der Tribüne, in den vergangenen Wochen und Monaten hat es immer wieder neue Informationen zu Tiefgaragenprojekten in Linz gegeben. Diese Projekte wurden mittlerweile zur Diskussion vorgelegt. Auf jeden Fall kann man grundsätzlich sagen, dass diese beiden Projekte - es geht vorwiegend um zwei Projekte - mitten in Naherholungs- und Wohnungsgebieten im Linzer Stadtgebiet umgesetzt werden sollen. Das wird natürlich auf Kosten der Ursprünglichkeit und der Wohlfühl- und Lebensqualität der dortigen Gebiete gehen. Natürlich haben sich daraufhin Bürgerinnen und Bürger Gedanken darüber gemacht, massive Bedenken eingewendet und letztendlich Initiativen gegründet. Diese Initiativen sind sehr aktiv, suchen das Gespräch und haben mittlerweile eine sehr breite Unterstützung bekommen. Ich möchte nur sagen, dass sich die Bürgerinitiative am Andreas-Hofer-Park sehr engagiert und mittlerweile über 1200 Unterschriften gegen dieses Projekt gesammelt hat. (Unruhe, Klingel) Auf der anderen Seite gibt es natürlich von Firmen Mobilitätsbedürfnisse und Bedürfnisse, die die Standortqualität betreffen. Man muss sagen, dass ein Parkplatz in bester urbaner Lage, der nicht zu 100 Prozent selbst genützt wird, nicht nur die eigene Mobilitätsbedürfnisse befriedigt, sondern auch sehr starke wirtschaftliche Interessen. Das ist auf jeden Fall mit zu bedenken, wenn wir hier über dieses Thema sprechen. (Unruhe, Klingel) Für die Wirtschaft attraktiv zu sein, heißt nicht nur Parkplätze zu schaffen. Ich glaube, ich bin mit meiner Meinung nicht ganz alleine. Ein attraktives Standortkonzept ist nicht nur auf den Verkehr beschränkt, sondern auch auf den gesamten Bereich der Infrastruktur, auf die Qualität des Standortes in Bezug auf Ausbildung, auf die allgemeinen Standortqualitäten und auf die Ökologie. Das sind sehr wesentliche Einflussfaktoren. Linz ist nicht die grüne Wiese, das ist kein Gewerbegebiet, wo man etwas hinpflanzen kann. Es ist ein ganz wesentlicher Faktor die Bewohner auf jeden Fall immer miteinzubeziehen. Wie schaut es von Seiten der Politik aus. Wir haben außer von der FPÖ und der SPÖ ein ganz klares Nein von allen anderen Fraktionen. Was heißt nein zu Tiefgaragen, einerseits beim Andreas-Hofer-Park und andererseits bei der Hafnerstraße. Mittlerweile hat sich ein bisschen eine andere Situation ergeben. Ich habe extra noch einmal nachgelesen. Herr Stadtrat Hein hat am 25. und 26. Jänner sowohl auf der Webseite der FPÖ, als auch in den Oö. Nachrichten ganz klar gesagt, wie wichtig es ihm ist, alle an einen Tisch zu bringen und er möchte das unbedingt machen. Die Betonung liegt auf möchte. Herr Bürgermeister Luger zieht dagegen die privatere Gesprächsatmosphäre vor und möchte die weiteren Schritte am liebsten unter vier Augen mit Swietelsky verhandeln. Allerdings - das muss man sagen - verspricht Bürgermeister Luger wörtlich ernsthafte Gespräche über Alternativen und er möchte ernsthaft daran arbeiten. Das habe ich nachgelesen. Man könnte oberflächlich betrachtet sagen, jetzt ist alles auf dem besten Weg, jetzt wollen alle miteinander reden und es wird an Alternativen gedacht. Ich persönlich möchte davor warnen, denn das ist tatsächlich nicht der Fall. Es gibt nur Aussagen, woran man arbeiten möchte. Was tatsächlich passiert, ist etwas ganz anderes. Es werden weiter Privatgespräche geführt und im kleinen Kreis soll, ohne die Beteiligung der Bürgerinitiativen, weiterverhandelt werden. Weiters steht im Raum - das war bisher nur in der Presse nachzulesen, ich bin gespannt, ob es eine Klarstellung gibt -, dass Bürgermeister Luger offensichtlich der Firma Swietelsky diesen Standort vorgeschlagen hat. Wenn das wahr ist, ist das natürlich ein massiver Grund, weiterhin Privatgespräche führen zu wollen. Last, but not least, kann ich den Baustopp beim Projekt Hafnerstraße auch noch nicht so unbedingt hochjubelnd begleiten. Natürlich freut mich der kurzfristige Erfolg. Man muss schon ganz ehrlich sein, dass das ein Überdruckventil ist, weil es politisch natürlich nicht möglich ist, zwei oder vielleicht sogar noch mehrere Projekte gegen den Willen der Bürger über die Bürger hinweg zu entscheiden. Also, ein bisschen Druck herausnehmen, dann pö a pö schön langsam ein Projekt nach dem anderen umsetzen. Das steht nach wie vor im Raum und ist noch nicht vorbei. Letztendlich geht es um ein Verwirrspiel auf Kosten der AnrainerInnen. Es muss doch ganz klar sein, dass Bauprojekte, die in Naherholungsgebieten mitten in Wohngebiete gebaut werden, ausschließlich unter Beteiligung der BürgerInnen umgesetzt werden müssen. Dabei geht es auf der einen Seite um den Interessensausgleich und auf der anderen Seite darum, gemeinsam Alternativen zu suchen und zu finden. Es geht darum den Bedarf und Lösungen, wie z.B. anhand eines Mobilitätskonzeptes darzustellen. Unser Vorschlag, alle Beteiligten in die Ausschüsse einzuladen, liegt auf dem Tisch, ist aber nur einer von mehreren. Wir wollen auch nicht vorwegnehmen, was konkret passiert, mit einer Ausnahme. Es ist natürlich wichtig, dass sich alle Betroffenen endlich an einen Tisch setzen, und dass nicht die Linzerinnen und Linzer, die Anrainerinnen und Anrainer in diesem politischen Spielchen als Verlierer übrigbleiben. Wir Grünen stellen daher den vorliegenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die zuständigen Stadtsenatsmitglieder und den Bürgermeister, einen geeigneten Rahmen zu schaffen, um unter Einbindung der BürgerInneninitiative und dem Bauherrn eine Lösung herbeizuführen, die auf jeden Fall verhindert, dass durch den Bau einer Tiefgarage unter dem Andreas-Hofer-Park eine wertvolle Grünfläche zerstört wird. Für das geplante Tiefgaragen-Projekt Hafnerstraße, soll in Bezug auf die Einbindung der AnrainerInnen gleichermaßen verfahren werden.‘ Eine Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich ersuche im Sinne und als Zeichen einer guten Standortgemeinschaft zwischen Wirtschaft und Linzer Bevölkerung um Ihre Zustimmung. Das war ein bisschen ein wirtschaftlicher Ausdruck. Man könnte auch sagen, im Sinne eines funktionierenden Gemeinwesens. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich direkt angesprochen wurde. Ich habe dem Verein ‚Rettet den Andreas-Hofer-Platz‘ und der Firma Swietelsky das Angebot gemacht, dass wir uns alle an einen Tisch setzen. Die Firma Swietelsky hat sich dazu bereit erklärt. Lediglich der Verein hat bis jetzt noch nichts zurückgemeldet. Mittlerweile habe ich vom Bürgermeister das Zugeständnis, dass wir uns alle an einen Tisch setzen werden. Wenn aber der Verein nicht will, kann ich ihn nicht zwingen. Ich habe den Eindruck, dass er nicht will, denn ich habe dieses Angebot im Jänner gemacht und bis jetzt keine Rückmeldung dazu bekommen.“ Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Kollege Seeber, Gemeinderäte, Fachleute, Bürgerinnen und Bürger – viele Fachleute zerbrechen sich über die Mobilität in Linz und über die weitere Stadtentwicklung den Kopf, und setzen sich mit den berechtigten Befürchtungen und Sorgen auseinander. So ein Gemeinderatsantrag muss meiner Ansicht nach zum jetzigen Zeitpunkt mit einer vorauseilenden Festlegung ganz ruhig und fachlich abgewickelt werden. Du hast vorher gesagt, dass diese Bauprojekte ausschließlich unter der Beteiligung von BürgerInnen umgesetzt werden müssen. Das sind eine Menge Nichtfachleute und emotional aufgeregte Menschen. Wenn man zu diesem Zeitpunkt einen Antrag stellt, dann torpediert das die ruhige Entwicklung einer Lösung. Es sind mehr, als die genannten Personen - Bürgermeister, Stadt usw. - im Spiel. Es sind auch einige internationale ‚Großplayer‘ dabei. Es hat schon viele Vorgespräche gegeben und es gibt auch gescheiterte Verhandlungen. Zurzeit wird alles zusammengetragen, auf den Tisch gelegt und für die Linzer und Linzerinnen eine möglichst optimale Lösung angesteuert. Ich denke, so ein Antrag ist ein fast eifersüchtiges Störmanöver, der unter freiheitlicher Handschrift forcierten Linzer Infrastruktur und Stadtentwicklung. Wir setzen uns jedenfalls für eine lebenswerte, bürgerfreundliche Heimatstadt Linz ein. Im Andreas-Hofer-Viertel muss es weiterhin schön zu wohnen sein. Dafür werden wir uns einsetzen, darauf kannst du dich und könnt ihr euch verlassen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss etwas ein bisschen korrigieren. Diese Gespräche haben schon stattgefunden. Die Bürgerinitiative hat sich mit dir getroffen, Markus, die Bürgerinitiative hat sich mit Ihnen getroffen, Herr Bürgermeister, die Bürgerinitiative hat sich mit allen Fraktionen getroffen und die Bürgerinitiative hat mit Swietelsky gesprochen. Es ist alles gesagt. Das heißt, der Antrag, Bernhard - ich habe dir das am Telefon gesagt - kommt schlicht und einfach zu spät. In Wirklichkeit hat die Bürgerbeteiligung schon stattgefunden, weil diese Bürger und Anrainer dort so selbstbewusst sind und sich einmischen. Der Ball ist momentan bei Ihnen, Herr Bürgermeister, Sie müssen das lösen. Meine Meinung ist, dass es keinen Kompromiss gibt. Diese Garage darf nicht unter diesem Park sein, das ist alles. Die Garage kann woanders sein. Swietelsky kann die bauen. Der Ball ist bei Ihnen. Wir brauchen derzeit keine Bürgerinitiative. Der Antrag kommt zu spät, Bernhard. Das hätte man vor zwei, drei Monaten machen müssen. Die Anrainerbefragung mitzutragen, das wäre etwas gewesen, das habt ihr interessanterweise aber nicht gemacht. Es ist alles gesagt und es liegt alles auf dem Tisch. Es gibt in dieser Situation eigentlich keine Kompromisse, sondern die Garage darf nicht unter den Park gebaut werden. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Fakt ist, dass die Frage, ob eine Tiefgarage dort errichtet werden kann, darf oder soll, grundsätzlich entscheidungsreif wird. Ich drücke mich bekanntlich nicht vor Entscheidungen. Ich werde darüber noch Gespräche führen, das habe ich so zugesagt. Ich und Herr Stadtrat werden gemeinsam in Gesprächen versuchen, eine Lösung zu finden. Wenn es tatsächlich keinen Kompromiss gibt, wenn die Position lautet, es darf sich gar nichts ändern, es muss bleiben, wie es ist oder umgekehrt, dann wird das sehr schwierig. Oder umgekehrt, wenn ein Baubetreiber nicht bereit wäre, Kompromisse einzugehen, dann ist es objektiv unmöglich, einen Kompromiss herbeizuführen. So viele Gespräche kann man gar nicht führen. Man hat sich dann zu entscheiden. Herr Gemeinderat Potočnik, ich bin objektiv Ihrer Meinung. Jeder muss für sich eine Abwägung treffen, was ihm oder ihr wichtiger ist oder nicht. Diese Schritte werden sicherlich in den nächsten Wochen zu setzen sein, da bin ich Ihrer Meinung. Ansonsten glaube ich, dass die Argumente auf dem Tisch liegen. Es gilt, das Projekt noch einmal genau zu beurteilen, Gespräche zu führen und dann Entscheidungen zu treffen. Deswegen schlage ich meiner Fraktion vor, dass wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Seeber: „Vielen Dank, das waren vier Wortmeldungen. Die ersten beiden möchte ich ein bisschen zusammenfassen. Punkt 1, Herr Stadtrat Hein, ob der Besucher kommt oder nicht, ist immer eine Frage, wie man Einladungen ausspricht. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach. Es könnte doch sein, dass es eine Frage der Formulierung und der Vorgaben ist, dass Menschen nicht reden wollen oder können. Versuchen Sie es noch einmal. Ich kann mir gut vorstellen, dass noch etwas in Bewegung kommt. Punkt 2, die FPÖ und die NEOS sind große Verfechter der Bürgerbeteiligung. Alleine aus diesem Grund ist es egal, ob zu spät oder zu bald oder irgendwann. Es geht um die Frage, ob die Leute alle gemeinsam an einem Tisch reden oder es um Stille Post-Spiele geht. Es geht ein bisschen um ein Stille Post-Spiel. Einer redet mit dem anderen und drei Wochen später der Nächste mit dem Nächsten. So kann natürlich nie etwas herauskommen. Lieber Lorenz, du hättest das genau lesen sollen. Zu spät ist es möglicherweise aus deiner Sicht. Aber es geht um das gemeinsame Reden und nicht wie von dir bevorzugt, dass immer nur zwei Leute miteinander reden, um dann den dritten ausrichten zu können. Was macht das für einen Sinn, eine Anrainerbefragung hinten auf eine Unterschriftenliste draufzusetzen. Selbst dann, wenn ich sage, es geht um ein neues Statement, selbst dann wäre das sinnvoll. Für uns stellte sich in etwa vor einem Monat nur die Frage, ob das jetzt der richtige Zeitpunkt ist. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Anrainerbefragung, um das noch klarzustellen. Herr Bürgermeister Luger, es kann natürlich nicht das Ziel sein, dass alles so bleiben muss wie es ist. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Ich glaube, es ist auch nicht das Anliegen der Bürgerinitiative alles beim Alten zu lassen. Es geht um die Frage, ob wir wirklich alle Alternativen angesehen haben und was an diesem Standort für die Firmen wirklich notwendig ist. Ich glaube, darüber herrscht keine Transparenz und keine Klarheit. Ich möchte alle Beteiligten aufrufen, Klarheit, Transparenz und eine klare Kommunikation zu schaffen. Ich bin sicher, dass hier eine für alle gute Lösung - vielleicht nicht für jeden Einzelnen, es wird natürlich Kompromisse geben müssen – gefunden werden kann. Das setzt schon voraus, dass man mit anderen spricht. Das sehe ich momentan ein bisschen eingeschränkt. Ich möchte nochmals ersuchen, dass Sie bitte das Stöckchen aufnehmen. Es ist nicht allzu viel verlangt, dass alle miteinander sprechen. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 14 Information der Linzer Bevölkerung bei Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte als Maßnahme gegen die Gesundheitsgefährdung und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und liebe Besucher auf der Galerie, wir haben mit dem heutigen Tag die Feinstaubgrenzwerte bereits an 20 Tagen überschritten. In diesem Zusammenhang ist vor allem einerseits die gesundheitliche Auswirkung alarmierend, aber auch, dass das Bewusstsein in der Bevölkerung hinsichtlich der Auswirkung auf die Lebensqualität und auf die potenzielle Lebenszeit sehr wenig bekannt ist. Vor allem gibt es in letzter Zeit sehr viele Studien, die alarmierende Ergebnisse im Zusammenhang mit der Feinstaubbelastung und den gesundheitlichen Auswirkungen liefern. Die Zielsetzung der Politik muss es daher sein, sich stärker für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung einzusetzen und besonders auf Kinder und die ältere Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Das kann einerseits passieren, indem man aktive Politik zur Reduzierung der Feinstaubbelastung macht, wie beispielsweise durch eine umfassende, auch die Umlandgemeinden miteinzubeziehende öffentliche Verkehrsplanung oder durch Unterstützung und Ausbau des Radverkehrs und der Fußwege oder durch Maßnahmen der Steigerung von E-Mobilität. Vor allem darum geht es in diesem Antrag. Die Stadt Linz kann bereits sehr viel erreichen, indem die Bevölkerung durch auf die Zielgruppen abgestimmte Informationskanäle umfassend informiert wird und vor allem auf das Zusammenwirken und die Auswirkung auf die Gesundheit Rücksicht genommen wird und auch die Maßnahmen miteinbezogen werden, die die Bevölkerung vornehmen kann. Es ist beispielsweise sehr vielen nicht bekannt, dass die Feinstaubbelastung innerhalb der Fahrzeuge viel höher ist, als beispielsweise am Rande einer vielbefahrenen Straße. Das animiert zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel. Menschen mit Erkrankung der Atemwege oder ältere Menschen sollen sich nicht zu Zeiten starker Belastung im Freien bewegen oder Sport ausüben. Wenn ich weiß, wann der Zeitpunkt nicht optimal ist, kann ich meine Tagesaktivität darauf abstimmen. Auch das richtige Verhalten in den eigenen vier Wänden, kann sehr viel auf die eigene Gesundheit einwirken, z.B. wann optimal zu lüften ist. In diesem Zusammenhang stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Umwelt zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, als Maßnahme gegen die Gesundheitsgefährdung bei Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte ein Informationskonzept für die Linzer Bevölkerung auszuarbeiten, das auf die Zielgruppen abgestimmte Informationskanäle berücksichtigt und auch wirksame Maßnahmen zur Vermeidung der Gesundheitsgefährdung aufzeigt. Dieses Informationskonzept ist dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen. ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss beantragt. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Wir ersuchen um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, Elisabeth, wir können inhaltlich viel von dem, was du gesagt hast, unterstreichen und teilen. Ich glaube, man muss bei diesem Thema eine gute Balance finden. Auf der einen Seite muss man die gesundheitliche Sicht sehr ernst nehmen, aber auf der anderen Seite keine Panik verbreiten, weil es nicht umsonst zugelassene Überschreitungstage, in dem Fall 25, gibt. Ich kann für die Umweltstadträtin festhalten, dass sie sehr gerne bereit ist, im Umweltausschuss darüber zu diskutieren, wie man die Informationen, die bereits laufend erfolgen, verbessern kann. Das sind einerseits Daten, die das Land erhebt und die auf der Seite des Landes abrufbar sind. Andererseits gibt es von Stadträtin Mag.a Schobesberger selbst immer wieder Information, welche Dinge man persönlich vermeiden bzw. tun kann, um auf dieses Thema aufmerksam zu machen bzw. zu sensibilisieren. Deswegen würden wir, wie im Antrag angeführt ist, vorschlagen den Antrag dem Umweltausschuss zuzuweisen, um sich dort zu überlegen, welche Informationen und Optimierungen es geben kann. Es muss klar sein, dass man das noch einmal offen diskutiert und dann mit einem Vorschlag wieder in den Gemeinderat zurückkommt.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, für mich ist dieser vorliegende Beitrag ein wahrlich trauriges Beispiel, wie man ein enorm wichtiges Thema durch Ahnungslosigkeit ins Lächerliche ziehen kann. In der Begründung ist ein Sammelsurium bunt zusammengewürfelter Aspekte enthalten, die zwar alle irgendwie mit dem Thema Feinstaub in Verbindung stehen, aber keinen schlüssigen Zusammenhang aufweisen und in einem konfusen Antragstext münden. All das, was da erkennbar gefordert wird, gibt es bereits. Die Feinstaub- und Luftgüteproblematik, vor allem im Zentralraum Linz, gibt es länger, als es die NEOS gibt, auch wenn Sie das Thema vielleicht erst jetzt entdeckt und sich erst jetzt damit auseinander gesetzt haben. Wenn Sie schreiben, die Feinstaubbelastung ist gesundheitsgefährdend, dann ist das nichts Neues. Wenn Sie sagen, man braucht eine aktive Politik zur Reduzierung der Feinstaubbelastung, dann ist das auch nichts Neues. Um die Ziele des Immissionsschutzgesetzes Luft zu erreichen, haben wir ein Programm erstellt, in dem alle laufenden und geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Belastung an Feinstaub und an Stickstoffdioxid enthalten sind. Dieses Projekt wurde sogar ganz speziell für den oberösterreichischen Zentralraum erstellt, insbesondere für die Städte Linz und Wels und ist seit über fünf Jahren in Kraft und in Umsetzung. Auch die eingeforderte Evaluierung findet laufend statt. All diese Problematiken, die Sie mit Verkehr etc. aufzählen, wurden schon untersucht und erforscht. Wenn Sie sagen, dass im Umweltschutzgesetz eine unmittelbare Bedrohung eine Information nach sich ziehen muss, dann kann ich Ihnen sagen, es liegt offenbar eine Verwechslung mit Alarmwerten vor. Die gibt es für Schwefeldioxid und für Stickstoffdioxid im drei Stunden Mittelwert. Es stellt sich aber auch die Frage, wer zu informieren hat. Das darf nur der Landeshauptmann und nicht die Stadt. Wenn es nicht um irgendwelche Alarmwerte geht - die Panikmache ist schon angesprochen worden -, sondern um Verhaltensmaßnahmen, dann bitte ich zu bedenken, dass bei den Überschreitungstagen der Tagesmittelwert genannt wird. Der Tagesmittelwert - da ist die deutsche Sprache in ihrer Begrifflichkeit sehr hilfreich - hat in sich, dass erst am Ende des Tages vorliegt, ob an diesem Tag eine Überschreitung stattgefunden hat oder nicht. Sollte so eine Überschreitung stattgefunden haben, kann man das am nächsten Tag auf der Homepage des Umweltbundesamtes abrufen. Die Luftdaten werden täglich veröffentlicht. Diese Daten - Kollegin Roschger hat es gesagt - werden beim Land Oberösterreich veröffentlicht. Es besteht keine Notwendigkeit, irgendetwas doppelgleisig zu machen. Wenn Sie ein Informationskonzept über Verhaltensmaßnahmen wollen, dann ist das keine Lösung für die Luftproblematik und für die allbekannten Probleme. Wenn Sie aber wirklich nur auf die gesundheitlichen Aspekte abzielen, ist der Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung der falsche Ausschuss, weil für die Gesundheit nicht die Umweltreferentin zuständig ist. Nicht, dass ich Herrn Vizebürgermeister Wimmer einen Arbeitsauftrag zuteilen will, aber da besteht wieder Ahnungslosigkeit in der Zuständigkeit. Das ist ein vielleicht wirklich ambitionierter Antrag, der aus unserer Sicht leider voll am Thema vorbeigegangen ist. Deswegen werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderätin Mayr: „Wir alle wissen, dass Feinstaub zu den gefährlichsten Luftschadstoffen für die Gesundheit zählt, da die Staubteilchen vielfältige schädliche Wirkung in den Atemwegen und mittels entzündlicher Prozesse im ganzen Körper entfalten. Die winzigen Partikel weisen unterschiedliche Größen und chemische Zusammensetzungen auf. Es gilt alles zu tun, was in der Macht der Stadt Linz liegt, damit es nicht zu so massiven Überschreitungen kommen kann. Die Zuständigkeit in dem Bereich liegt aber vor allem beim Bund und teilweise beim Land. Es gilt daher vorab zu klären, welche Pflichten und Möglichkeiten die Stadt Linz hat, was zur Verminderung der Feinstaubbelastung bereits getan wird und welche Informationen schon weitergehen. Unsere Fraktion schließt sich der Zuweisung zum Umweltausschuss an, um die offenen Fragen zu klären.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Zusammenfassend möchte ich noch einmal festhalten, dass eine hohe Feinstaubbelastung, wie heute mehrmals festgestellt wurde, schädlich für den Körper ist und aus meiner Sicht eine Warnung und Information der Bevölkerung somit lebensnotwendig ist. Ich selbst wäre besorgt, wenn die Stadt Linz ihre Aufgabe hier nicht wahrnimmt. Es stellt sich nicht die Frage, ob die Stadt Linz dazu verpflichtet ist, sondern ich sehe es schon als Interesse an der Linzer Bevölkerung, aktiv Maßnahmen zu ergreifen. Ich freue mich, wenn Die Grünen und die ÖVP zustimmen. Ich freue mich, wenn das im Umweltausschuss weiterbehandelt werden kann, um im Interesse der Linzer Bevölkerung Informationen erarbeiten zu können.“ (Beifall NEOS) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Bürgermeister Luger: „Ich lasse nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen.“ Zwischenruf Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Formal lautet der ursprüngliche Antrag schon auf Zuweisung!“ Bürgermeister Luger: „Wir können gerne darüber reden, wie Sie als Fraktion Anträge stellen. Das kann man so und auch anders interpretieren. Das ist formal unsauber. Ich versuche, das mit dem Präsidium abzuklären, damit es diese Differenzen nicht mehr gibt. Zwischenruf Gemeinderätin Roschger: „Deswegen haben wir die Zuweisung beantragt!“ Bürgermeister Luger weiter: Das steht hier so pro forma da, wie ,ich wünsch mir etwas‘. Der Antrag als solcher erschließt sich mir formal nicht auf Zuweisung. Wenn das Konsens ist, dann ist mir das egal.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zugewiesen. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der FPÖ- und NEOS-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten Antrag J 15 Radschnellweg Linz-Süd und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf einen Antrag der FPÖ und der NEOS vorbringen. Es geht um den Radschnellweg Linz-Süd. Der Süden wächst rasant und die Bevölkerungszahl wird sich wahrscheinlich in den nächsten zehn Jahren von 18.000 auf ca. 30.000 verdoppeln. Das ist ein schöner Stadtteil, der grün ist, viel Natur und die Traunauen hat. Er hat aber das große Problem, dass die Verkehrsanbindung an die Stadt nicht berauschend ist. Das liegt daran, dass sich der Verkehr in Wirklichkeit durch zwei Nadelöhre, durch Ebelsberg und durch die Umfahrung, quälen muss. Da ist verkehrstechnisch, also straßentechnisch nicht mehr viel herauszuholen und das ist in Wirklichkeit nicht sinnvoll. Um diesen Stadtteil intelligent, gut und zukunftsweisend zu entwickeln, brauchen wir eine Summe von pfiffigen guten anderen Lösungen, um die Straße zu entlasten. Da ist es naheliegend und in Wirklichkeit notwendig, eine Radschnellbahn zu errichten, die für diese Distanz von sieben bis acht Kilometern ideal ist. Das heißt, startend von der ehemaligen Kaserne Ebelsberg, könnte so ein Radschnellweg beginnen. Die Route selbst ist natürlich noch offen. Ich bin das mehrmals zu Fuß abgegangen und habe nach Routen gesucht. Aus meiner persönlichen Sicht wäre das gut zwischen Bahntrasse und voest. Das heißt, dieser Antrag ist ganz sicher sinnvoll. Das sollte schnell passieren, damit schon zu Beginn der Entwicklung dieser Weg vorhanden ist. Um die volle Wirkung zu erzielen, sollte er schon jetzt da sein. Bei diesem Antrag geht es darum, dass eine Machbarkeitsstudie erstellt werden soll und die Route gesucht werden muss. Der Antrag lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,Der für Stadtentwicklung und Verkehr zuständige Stadtrat wird aufgefordert, mögliche Trassen, die Machbarkeit und Kosten für einen Radschnellweg vom Linzer Süden (Entwicklungsgebiet Sommergründe und ehemalige Kaserne Ebelsberg) in die innere Stadt zu prüfen und dem Ausschuss für Verkehr zur weiteren Beratung vorzustellen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger Kosten der Planung ist durch eine Beteiligung der Bauträger und Eigentümer bzw. durch Umschichtung im Budget 2017 sicherzustellen. Ich bitte um Zustimmung, damit wir möglichst rasch mit diesem so wichtigen Projekt für die Stadt und den Linzer Süden anfangen können.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, für einen Linzer ist es sehr erbauend, wenn er hört, dass jetzt in einem Bereich der Stadt, wo es lange relativ still zugegangen ist - ich meine den Südosten, nicht den Südwesten, wo es vielleicht manchmal etwas turbulenter zugegangen ist -, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsmaßnahmen greifen. Eine davon ist dieser geplante Radschnellweg. In diesem Stadtteil wird sich vermutlich das Wohnen - so ist es angedacht - von den bekannten Wohnverhältnissen im Innenstadtbereich, am Römerberg oder in Urfahr unterscheiden, wo wir Wohnformen haben, die die vorherige Generation für uns eingerichtet hat. Hier soll etwas Neues entstehen. So ähnlich ist es mit der solarCity gelaufen. Wir unterstützen das natürlich mit allen Kräften und sind sehr froh darüber, dass in kleinen Ansätzen schon jetzt einzelne Maßnahmen angedacht werden können. Der große Brocken ist die riesige Fläche, die wir dort bebauen können. Das wird für Linz und den Zentralraum insgesamt ein zukunftsweisendes Projekt einer Stadtplanung werden. Das sollten wir alle kräftigst unterstützen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Sommer: „Wir unterstützen diesen Radschnellweg Linz-Süd grundsätzlich natürlich ebenfalls. Allerdings gibt es bereits seit Oktober 2014 ,Großraum Linz wird RADL-FIT‘ und ,Leistungsfähiges Radhauptroutennetz für den Alltagsverkehr‘. Für den Großraum Linz wurden Rad-Hauptrouten, die sternförmig ins Zentrum führen, nach dem Vorbild von den Cycle Super Highways in Kopenhagen, festgelegt, um einen schnellen Alltagsradverkehr zu ermöglichen. Es wurde bereits über die Kostenaufteilung von 60 Prozent Land und 40 Prozent Gemeinde gesprochen. In diesem Übersichtsplan, den es bereits gibt, sind zwei Radhauptrouten, eine durch Pichling und eine durch Ebelsberg, die dann sternförmig nach Linz führen, vorgesehen. Daher unsere Frage, wie weit ist dieses Gesamtkonzept und wie weit wurde das bereits umgesetzt. Wir sind für eine Zuweisung in den Infrastrukturausschuss, denn wir möchten, dass dieses gesamte Radhauptroutennetz umgesetzt wird und nicht nur Teilaspekte.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Aus den wenigen Wortmeldungen nehme ich an, dass das Projekt Zustimmung bekommt. Darüber freue ich mich und ich bin zuversichtlich, dass das realisiert wird.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), Die Grünen (7) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 16 Domviertel Mobilitätskonzept – Parkraumstrategie und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag betrifft das Domviertel. Die Realität hat uns ein Stück überholt, dadurch ist er teilweise schon obsolet. Ich beschleunige dementsprechend. Dass das Domviertel sehr enge Gassen hat, wissen wir, dass die Luft sehr schlecht ist wissen wir, dass diese Garage nicht in ein größeres Konzept koordiniert war, wissen wir und dass der Leidensdruck der Bevölkerung, dort jetzt schon sehr groß ist, wissen wir auch. Ich finde es wunderbar, dass Sie, Herr Bürgermeister, in Form eines Neuplanungsgebiets schnell und entschlossen die Notbremse gezogen haben. Darum stürze ich mich jetzt gleich auf den Antrag. Der erste Antragsteil, der meines Erachtens nicht mehr wirklich nötig ist, wendet sich direkt an die Barmherzigen Brüder. Der zweite Teil ist meines Erachtens nach wie vor sehr wichtig, aktuell und notwendig. Der Gemeinderat beschließe: Der zuständige Planungsreferent wird aufgefordert, sich der Situation des (ruhenden) Verkehrs im Domviertel zu widmen und zukunftsweisende Strategien zu erarbeiten: 1. Das Konvent der Barmherzigen Brüder ist zu einem betrieblichen Mobilitätskonzept zu verpflichten, dieses beinhaltet einen Nachweis des Bedarfs der Stellplätze in einer eigenen Garage 2. Das gesamte Domviertel ist mit einer Studie durch externe Experten auf die Tauglichkeit eines übergreifenden Managements (Parkraumstrategie Domviertel) sämtlicher ober- und unterirdischen Stellplätze zu untersuchen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger Kosten der Planung ist durch eine Beteiligung der Bauwerber bzw. durch Umschichtung im Budget 2017 sicherzustellen. Ich möchte noch etwas hinzufügen. Das wäre die Chance, in Linz ein innovatives Parkraumkonzept zu machen, das es so in Österreich noch nicht gibt, wo sämtliche Stellplätze, auch private Garagen, Oberflächen und kleine Garagen miteinbezogen werden. Das ließe sich dann eventuell auf andere Städte in Österreich ausrollen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayrhofer: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP wird sich bei beiden Teilen dieses Antrags der Stimme enthalten, weil dieses Projekt einer Tiefgarage aufgrund der aktuellen Entwicklung praktisch zurückgezogen wurde und im nächsten Gemeinderat ein Neuplanungsgebiet beschlossen werden soll. Die Stadtplanung wird dabei darstellen müssen, wie und welche Verkehrsmaßnahmen dort im Bereich des ruhenden Verkehrs in Zukunft möglich sein sollen. Es ist richtig, dass sich die städtische Verkehrs- und Stadtplanung stärker dem Problem des Bewohnerparkens widmen sollte. Ich verweise diesbezüglich auf unseren Antrag zur Förderung von Anwohnertiefgaragen, den wir vorhin unter J 6 behandelt haben. Danke.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im Domviertel gibt es natürlich eine Parkraumstrategie, die sich auf die Möglichkeiten der Stadt beschränkt, das ist die Verwaltung des öffentlichen Gutes. Hier wurde das Konzept des Bewohnerparkens umgesetzt. In diesem Bereich gibt es natürlich zahlreiche Tiefgaragen, die aber alle privatwirtschaftlich betrieben werden und somit nicht im Einflussbereich der Stadt Linz liegen. Wenn es die Möglichkeit gibt, durch externe Studien Synergieeffekte oder Möglichkeiten aufzuzeigen, dass diese Zusammenarbeit zwischen der Parkraumstrategie der öffentlichen Hand und den Privatrechtlichen funktioniert, werden wir diesem zweiten Punkt des Antrages natürlich unsere Unterstützung geben. Der erste Punkt hat sich durch das so genannte Neuplanungsgebiet mittlerweile erledigt. Beim ersten Punkt werden wir uns enthalten, beim zweiten werden wir zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte festhalten, dass wir davon ausgegangen sind, dass der Punkt 1 nicht zulässig ist und somit nicht abgestimmt wird. Ein gleichlautender Antrag von uns wurde letztes Mal als nicht zulässig erklärt. (Zwischenruf) Okay gut, dann hat sich das erübrigt. Dem Punkt 2 stimmen wir zu.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Wie entscheidet sich die SPÖ? “ (Zwischenrufe, Heiterkeit) Bürgermeister Luger: „Fraktionsvorsitzender, die Sozialdemokratie würde sich der Stimme enthalten. Ist das richtig.“ Gemeinderat Potočnik: „Das ist schwach.“ Bürgermeister Luger: „Es stimmt aber trotzdem. Das ist eine subjektive Bewertung und das andere ist eine objektive Handlungsweise.“ (Zwischenrufe, Heiterkeit) Gemeinderat Potočnik: „Das ist aber zu akzeptieren, höre ich. Schade um den zweiten Teil, weil da Innovation drinnensteckt, Herr Bürgermeister. Innovation ist nicht in irgendeiner kleinen Zelle, wo zwei, drei Leute irgendwie Innovation machen, sondern Innovation ist überall. Die Parkraumbewirtschaftung kann sehr, sehr innovativ betrieben werden. Ich gebe nicht auf. Wir haben im Rahmen des Neuplanungsgebietes jetzt sicher ein, zwei, drei Jahre. Wir haben noch Zeit, das noch einmal zu besprechen. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Unabhängig von Ihrer subjektiven Bewertung des Verhaltens meiner Fraktion zur Abstimmung, ist es tatsächlich so, dass der Punkt 1 seitens des Präsidiums für nicht zulässig erklärt worden ist. Wir hatten dieselbe Situation, wie richtigerweise von Frau Gemeinderätin Roschger angeführt wurde, schon einmal. Das heißt, den ersten Punkt bringe ich damit nicht zur Abstimmung. (Unruhe, Zwischenrufe, Heiterkeit) Ich verstehe, dass die Aufmerksamkeit ab einem gewissen Zeitpunkt sinkt. Wenn weniger Anträge gestellt würden, wäre die Aufmerksamkeit erhaltbar.“ Nachdem der Punkt 1 des Antrages unzulässig ist, lässt der Vorsitzende nun über den Punkt 2 abstimmen. Der Punkt 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Hahn berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 17 Suchtbegleitende Hilfe in der Innenstadt – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, mit den hoffentlich bald steigenden Temperaturen ist zu erwarten, dass sich im öffentlichen Raum wieder vermehrt drogenabhängige Menschen aufhalten werden. Wenn sich die Situation aus den letzten Jahren fortsetzt, ist ein Hotspot am Linzer Hessenplatz zu erwarten. Wir sind an einer nachhaltigen Entschärfung der Situation interessiert. Diese kann nur durch suchtbegleitende Hilfe geschehen. Daher wenden wir uns rechtzeitig mit der Resolution an das zuständige Land Oberösterreich und beantragen: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Oö. Landesregierung wird ersucht, am Hessenplatz oder in dessen unmittelbaren Nähe ein professionelles Unterstützungsangebot im Sinne der suchtbegleitenden Hilfe anzusiedeln.‘ Ich ersuche um Unterstützung dieses Antrages.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir können teilweise verstehen, warum die SPÖ ein Unterstützungsangebot am Hessenplatz oder in dessen unmittelbarer Nähe haben will. Wir Freiheitlichen sehen jedoch die Gefahr, dass der Hessenplatz weiterhin ein Hotspot für Drogen bleibt. Darüber hinaus wäre so ein Angebot an diesem Platz kontraproduktiv, weil die Politik und eine Bürgerinitiative seit Monaten daran arbeiten, die Lage am Hessenplatz zu verbessern. Darum bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Oö. Landesregierung wird ersucht, in der Linzer Innenstadt (in praktisch leicht erreichbare Lage zu Brennpunkten) ein professionelles Unterstützungsangebot im Sinne der suchtbegleitenden Hilfe anzusiedeln.‘ Ich bitte um Annahme. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, der Titel des vorliegenden Antrages ,Suchtbegleitende Hilfe in der Innenstadt‘ ist grundsätzlich zu begrüßen. Drogenkranke benötigen umfassende Hilfe und Unterstützung. Nachdem die Arbeitsgruppen zum Hessenpark seit einiger Zeit zeitgleich tagen und die Bürgerinitiative maßgebend mitarbeitet, ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum der SPÖ-Antrag jetzt eingebracht wird. Davon abgesehen, schließe ich mich dem an, was meine Vorrednerin gesagt hat. Wir sehen es möglicherweise auch als nicht zielführend an, ein entsprechendes Unterstützungsangebot für Drogenkranke in nächster Nähe zum Hessenpark einzurichten. Der Hessenpark benötigt eine entsprechende Beruhigung. Damit könnte dieses Ziel nicht erreicht werden. Wir stellen daher einen Abänderungsantrag, unabhängig von der Causa Hessenpark, den laufenden Arbeitsprozessen und den darin verfolgten Zielen: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die für soziale Angelegenheiten zuständige Stadträtin Karin Hörzing wird ersucht, in Abstimmung mit Frau Landesrätin Birgit Gerstorfer ein Gesamtkonzept für die suchtbegleitende Hilfe im Linzer Stadtgebiet zu erarbeiten. Entsprechende Zwischenberichte sollen im Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie, Integration und Sport erfolgen.‘ Vorweg möchte ich noch zum Abänderungsantrag der FPÖ Bezug nehmen. Bei diesem Antrag werden wir uns enthalten, da wir ein Gesamtkonzept für die gesamte Stadt Linz möchten. Dem noch nicht angesprochenen, aber wahrscheinlich noch formulierten Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion werden wir zustimmen, weil er unserem Antrag in der Tonalität entspricht.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Werter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, ich muss ein bisschen ausholen. Ich bin froh darüber, dass der Antrag eingebracht wurde und die SPÖ jetzt endlich zur Einsicht gekommen ist, dass etwas gemacht werden muss. Ich habe mir in den letzten Ausschüssen wirklich meinen Mund ‚fusselig geredet‘ und geschildert, was in der Stadt so passiert. Unsere Intention war es, Verdrängungen einzudämmen. In der ersten Gemeinderatssitzung im September habe ich Frau Stadträtin Hörzing gefragt, welche Maßnahmen gesetzt werden, um Verdrängungen z. B. aus dem Kremplhochhaus in andere Stadtteile, wie den Hinsenkampplatz oder dem Lentia 2000 einzudämmen. Jeder von uns hat den Pressespiegel gelesen. Wir wissen, dass das Coretto, ohne Begleitmaßnahmen bereitzustellen, übereilt geschlossen worden ist. Als Antwort bekam ich: ‚Es kann niemals ausgeschlossen werden, dass es insbesondere durch eine stärkere Präsenz der Sicherheitsorgane zu einem Verdrängungseffekt kommt. Es gibt aber doch keine Alternative dazu, dass kriminelle Aktivitäten, Gewalt und Bedrohungssituationen durch Organe der öffentlichen Sicherheit bekämpft und verfolgt werden.‘ Im September war an soziale Maßnahmen noch kein Hindenken. Man hat alles auf die Exekutive abgeschoben. Darum freue ich mich sehr, dass das endlich einmal angekommen ist. Ich habe auch noch gefragt, welche Maßnahmen gemeinsam mit dem Land seit der Schließung des Corettos erarbeitet wurden und welche Maßnahmen die Stadt in diesem Bereich selbst umsetzt. Hat es Aufstockungen bezüglich StreetworkerInnen oder Personaleinheiten diverser Einrichtungen, wie Verein Substanz, Beratungsstelle Point, ARGE Obdachlose etc. gegeben? Bis zur Anfragebeantwortung – das war im November – hat es keine Aufstockung gegeben. Wir wissen, wie lange uns das Thema Hessenpark beschäftigt. Nicht erst seit dem letzten Jahr, sondern schon viel länger. Bis dato hat es keine Aufstockung der Streetworker gegeben, obwohl es immer geheißen hat, wir brauchen mehr Tagesstrukturen und mehr Streetworker etc. Von da her bin ich sehr froh, dass jetzt angedacht ist, weitere Gespräche zu führen. Das ist schon sehr wichtig. Der Grund, warum wir den Antrag der ÖVP unterstützen, ist diese Herausforderung ganzheitlich zu denken. Einige von euch haben vielleicht den Drogenbericht von Österreich gelesen. Oberösterreich kommt gleich nach Wien. Dabei geht es nicht nur um Linz. Wir haben in Oberösterreich eine größere Herausforderung zu bewältigen, darum ist der Antrag, der dann von der ÖVP später noch kommt, auch sehr begrüßenswert. In der Prävention ist auch die Nachhaltigkeit wichtig und dass das realistisch ist. Die Herausforderungen auf null herunterzuschrauben, ist eine Illusion. Wenn man glaubt, dass man das irgendwie eliminieren kann, ist das eine Illusion. Wir brauchen einen realistischen Zugang im Umgang mit suchterkrankten Personen. Natürlich muss längerfristig gedacht werden. Viele Maßnahmen laufen nur wenige Monate oder manchmal ein oder zwei Jahre. Solche Maßnahmen müssen längerfristig gedacht, geplant und begleitet werden. Das Problem ist, dass die Personen, die in diesem Kreislauf von Obdachlosigkeit sind oder eine Suchtkrankheit aufweisen, ein Spielball zwischen Sozialversicherung und der Exekutive sind. Dann gibt es wieder die Justizanstalt, die sich damit befasst. Ich denke mir, die Strafverfolgung ist nicht gratis, sie ist nicht billig. Die Menschen wegzusperren, kostet etwas. Die Prävention ist auf jeden Fall sehr nachhaltig und kommt uns günstiger. Darum schlagen wir vor mit folgendem Abänderungsantrag eine Resolution an die zuständige Landesräting zu beschließen: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Landesrätin der Oberösterreichischen Landesregierung wird ersucht, gemeinsam mit der zuständigen Stadträtin der Stadt Linz ein Konzept für ein professionelles Unterstützungsangebot im Sinne der suchtbegleitenden Hilfe für die Stadt Linz zu erarbeiten, umzusetzen und die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen.‘ Das Ganzheitliche ist deshalb sehr wichtig, weil ich mit den verstärkten Kontrollen im Hessenpark leider Gottes mittlerweile viele Aufnahmen sehen musste, wo z. B. Suchtkranke in die Tiefgaragen, in die Parks oder in die Passage etc. ausweichen. Das heißt, wenn wir alles oberirdisch säubern, dann finden die Suchtkranken unterirdisch ihre Wege und sind dann vor unseren Haustüren. Ich bin vor wenigen Wochen nach Hause gekommen, da waren einige Jugendliche bei mir im Stiegenhaus. Das heißt, wir müssen die Verdrängung sehr wohl im Auge behalten. Nur zu sagen, die sind jetzt vom Hessenpark weg, man sieht sie nicht, heißt noch lange nicht, dass das Problem gelöst ist. Daher ist es wirklich wichtig, dass man dieses Problem ganzheitlich angeht. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben wieder einmal ein Thema, das wir natürlich dringend bearbeiten wollen. Man muss aber ganz bewusst auseinander halten, wo die Kompetenzen liegen. Es ist nicht überraschend, dass wir diesen Antrag einbringen. In der Diskussion mit der Bürgerinitiative Hessenpark, mit allen Expertinnen und Experten, habe ich immer gesagt, dass wir Unterstützung brauchen. Das ist klar angekommen. Ich habe das schon mehrfach angesprochen und möchte das jetzt noch einmal unterstützen. Es ist nicht so, wie es Kollegin Hartig sagt. Man muss sehr sauber zwischen Drogenkriminalität und Drogenkranken trennen und beachten wer wofür zuständig ist. Bei der Drogenkriminalität ist ganz klar die Exekutive zuständig, das werden wir nicht mit Streetworkern bearbeiten können. Wenn es um Drogenerkrankte geht – das ist die Intention dieses Antrages -, geht es natürlich darum, mehr Struktur anbieten zu können. Es liegt aber klar in der Kompetenz des Landes Oberösterreich, sich entsprechend damit auseinander zu setzen. Dort sind die Experten und die Unterlagen vorhanden und die betreffenden Institutionen angesiedelt. So soll es bleiben. Ich glaube nicht, dass man diese Expertise verschieben soll. Das ist nicht mein Aufgabengebiet. Die Drogenexpertise ist klar beim Land Oberösterreich angesiedelt. Insofern kann ich diesem Zusatzantrag nicht folgen. Ich möchte den Zusammenhang mit einem weiteren Antrag zur Thematik der Obdachlosigkeit herstellen. Ich glaube, dass es in der Stadt Linz wichtig ist - wir haben viele gute Angebote - ,dass noch ein zusätzliches Angebot dazukommt. Die zweite Thematik ist, das was wir schon erreicht haben. Ich bin sehr froh darüber, dass in Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich für das B 37 zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Ich glaube, es geht darum, Maßnahmen zu bündeln, die Kompetenzen hervorzukehren und sie richtig und korrekt einzusetzen. Wir alle miteinander wollen, dass sich die Situation beruhigt. Wir wissen, dass wir es in einer Stadt mit 200.000 Einwohnern nicht schaffen werden, dass es diese Themen nicht gibt. Es wäre blauäugig, würde man davon ausgehen. Mit diesen Themen muss man sich dort, wo sie verankert sind, wo die Kompetenzen liegen, wo das Geld zur Verfügung gestellt wird, auseinandersetzen. Die Stadt Linz kann nicht alles übernehmen, was im Bereich des Landes Oberösterreich eingespart wird. Da können wir nicht einspringen, da sind wir überfordert. Wir können wieder einmal das Thema der Finanzen und der Transferleistungen aufgreifen, das wollen wir aber nicht, weil wir eine Problemlösung herbeiführen und nicht weitere Probleme aufreißen wollen. In diesem Sinne halte ich es für sehr gut und wichtig, dass es im Bereich der Innenstadt Angebote für Drogenerkrankte gibt, Ressourcen über das Land Oberösterreich zur Verfügung zu stellen. Dort liegt die Kompetenz. Danke.“ Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf namens meiner Fraktion dazu Stellung nehmen. Wir begrüßen, dass hier über Drogenpolitik gesprochen wird. Es ist gut und wichtig, dass man sich über dieses Problem auf Stadtebene Gedanken macht, auch wenn vieles Landeskompetenz ist. Demgemäß unterstützen wir inhaltlich sowohl den Abänderungsantrag der FPÖ, als auch jenen der ÖVP und der Grünen. Das ist sinnvoll, es braucht endlich ein Gesamtkonzept. In der Innenstadt soll es eine Anlaufstelle geben. Aber natürlich – da setzt meine Kritik inhaltlich am Antrag der SPÖ an - nicht an einem Park, in dem an und für sich ein Kinderspielplatz vorgesehen ist, der nun leider dauerhaft gesperrt ist. Demgemäß begrüße ich und freue ich mich über die Debatte über Drogenpolitik. Ich hoffe, dass es künftig weitere Schritte geben wird und es nicht im Nichts verhallt. Ich avisiere unsere Zustimmung bei allen drei Abänderungsanträgen. Danke.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es ist mir ein Bedürfnis, jetzt noch mit ein paar Missverständnissen aufzuräumen. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass es einen Unterschied zwischen Drogenkriminalität und Drogenerkrankung gibt, auch wenn das eine vom anderen manchmal nicht ganz trennbar ist. Das ist genau das, was Kollegin Hartig vorher gemeint und gesagt hat. Am Zugang der SPÖ und an deinem Zugang als Sozialreferentin war bis jetzt sehr bedauerlich, dass ihr diese Verantwortung und dieses Bewusstsein nicht gezeigt habt. Ihr habt die Verantwortung gänzlich der Polizei übertragen, egal um welchen Teil dieses Problems es gegangen ist. Ich bewerte es wie Kollegin Hartig, grundsätzlich als sehr positiv, dass man schon wahrnimmt, dass es eine soziale Verantwortung gibt und man Drogenerkrankten mit Sozialarbeit möglicherweise helfen kann. Ich sehe es nicht ganz so, wie du Karin, dass ausschließlich das Land zuständig ist. In manchen Bereichen verstehe ich die Argumentation gar nicht mehr. Man lädt zu einem Sicherheitsgipfel für den Bahnhof ein und verlangt mehr Polizei, wo ganz klar, ganz sicher nicht die Stadt zuständig ist. Aber wenn es um Sozialarbeit geht, weist man jegliche Zuständigkeit von sich und verweist das gänzlich an andere Instanzen. Das kann ich überhaupt nicht mehr nachvollziehen und gar nicht mehr verstehen. Ich ersuche dich, dass du auch in diesem Fall deine Verantwortung als Sozialreferentin der Stadt wahrnimmst und gemeinsam mit deiner Kollegin auf Landesebene ein Konzept erarbeitest, wie man das Problem in der Stadt insgesamt für alle Beteiligten bestmöglich in den Griff bekommen kann. Ich glaube, dass es völlig verfehlt ist, wenn man den Fokus ausschließlich auf den Hessenpark legt und aus den Augen verliert, dass das ein Problem ist, das in der Stadt auftritt. In städtischen Ballungsräumen ist es so, dass diese Probleme auftreten. Man muss etwas tun, um das Ganze in den Griff zu bekommen. Das Problem gibt es nicht alleine im Hessenpark. Wenn man dort mit der Verdrängungspolitik erfolgreich ist, dann haben wir das Problem wieder woanders. Ich glaube nicht, dass es zielführend ist, eine Beratungseinrichtung vom Hessenpark woanders umzusiedeln - je nachdem, wo das Problem gerade akut ist – und dann zu sagen, das soll das Land machen, wir als Stadt übernehmen keine Verantwortung. Das kann ich alles nicht mehr nachvollziehen. Ich ersuche wirklich, dass du das mit Frau Landesrätin gemeinsam in Angriff nimmst und ihr euch ein Konzept überlegt, wie und wo man in der Stadt sinnvollerweise einen Beitrag dazu leisten kann, um das Problem zu lösen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hahn: „Den Ausführungen der Stadträtin Karin Hörzing ist nicht mehr sehr viel hinzuzufügen. Ein bisschen etwas möchte ich noch sagen. Erstens, dem Abänderungsantrag der FPÖ können wir uns anschließen. Unser ursprünglicher Antrag hat deswegen die Nähe zum Hessenplatz gefordert, weil wir meinen, dass es vor Ort Hilfe braucht und nicht Eva, wie du gesagt hast, um irgendetwas zu verdrängen, sondern tatsächlich Unterstützungsleistungen zu erbringen. Das war der Ansatzpunkt dieses Antrages, wenn du ihn genau durchliest. Wir können uns diesem Abänderungsantrag anschließen, weil diese leicht erreichbare Lage zu Brennpunkten drinnen ist. Den beiden anderen Abänderungsanträgen können wir aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Was dieses gemeinsame Konzept betrifft - Eva, du hast gerade das Beispiel mit der Polizei gesagt –, wenn die SPÖ-Linz meint, wir brauchen mehr Polizistinnen und Polizisten in Linz, kennen wir die Zuständigkeit und wenden uns mit einer Resolution an die zuständige Stelle. Wir machen hier nichts anderes. Daher ersuche ich um Zustimmung zum Antrag.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag der Grünen, anschließend über den Abänderungsantrag der ÖVP und abschließend über den Abänderungsantrag der FPÖ abstimmen. Der Abänderungsantrag der Grünen wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der ÖVP wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der FPÖ wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Hörzing berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 18 Neues Mindestsicherungsgesetz – Resolution und führt aus: „Dieser Antrag beschäftigt sich mit dem neuen Mindestsicherungsgesetz und ist eine Resolution an das Land Oberösterreich. Der Oberösterreichische Landtag hat schon über eine Novellierung des oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes beraten. Grundsätzlich ist es natürlich eine gute Thematik, wenn man sich Qualifizierungen überlegt, um Menschen Ausbildungen geben zu können. Das unterstützen wir. Die Frage ist aber, wo dann die Kostenträger sind. Man muss sich damit auseinandersetzen. Wenn diese Qualifizierungsmaßnahmen für Asylberechtigte im Sinne der Bemühungspflicht angerechnet werden, berechtigt dies natürlich zur Beziehung der bedarfsorientierten Mindestsicherung während der Ausbildungszeit. Die Gemeinden sind natürlich zur Kostentragung mit eingebunden. Man muss sich das ansehen, weil gerade das Thema der Mindestsicherung das Budget der Stadt Linz sehr belastet. Es ist gut, wenn viele Menschen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung herauskommen. Die Frage aber ist, wie der Zugang ist und wo man ansetzen kann. Es geht darum, dass das Land Oberösterreich für die bedarfsorientierte Mindestsicherung für anerkannte Flüchtlinge in den ersten drei Jahren 60 Prozent der Kosten übernimmt. Wenn aber der regionale Träger soziale Hilfe anbietet, dann ist die Kostenbeteiligung zu 100 Prozent bei der Stadt Linz. Wir stellen folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Oberösterreichische Landtag wird ersucht, bei einer allfälligen Novelle des Mindestsicherungsgesetzes sicherzustellen, dass Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Bemühungspflicht Landesmittel aus dem Integrations- und Bildungsbudget zur Verfügung gestellt werden. Jene 60 Prozent, die das Land bereits jetzt zu den Kosten der bedarfsorientierten Mindestsicherung für anerkannte Flüchtlinge in den ersten drei Jahren übernimmt, sollen auch für Hilfe zur Arbeit für anerkannte Flüchtlinge vom Land getragen werden, damit eine frühere Integration in Beschäftigungsmaßnahmen durch regionale Träger sozialer Hilfe nicht aus Kostengründen vermieden werden muss.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Mag. Hajart: „Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag der SPÖ-Fraktion wurde vor zwei Wochen eingebracht. Es ist nun allerdings so, dass heute der Landtag getagt hat, bei dem diese Mindestsicherungsnovelle auf Initiative von Landesrätin Gerstorfer behandelt und einstimmig beschlossen worden ist. Das heißt, es hat sich überschnitten. Nachdem dieser Antrag vor zwei Wochen eingebracht worden ist, ist er überholt. Vor diesem Hintergrund beantragen wir eine Zuweisung in den Sozialausschuss, wo man sich mit der aktuellen Situation auseinander setzt und dann darüber berät, wie man weiter vorgeht.“ (Beifall ÖVP) Nachdem die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie, Integration und Sport zugewiesen. Gemeinderat Huber berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 19 Zweitwohnsitzabgabe – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei dieser Resolution der SPÖ-Fraktion geht es wieder einmal um die Zweitwohnsitzabgabe und um das Ersuchen, dass diese nicht im Tourismusgesetz verankert wird, sondern die GemeinderätInnen darüber entscheiden können. Wir stellen folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Oberösterreichische Landtag wird ersucht, bei seinen Beratungen über eine Zweit- bzw. Nebenwohnsitzabgabe sicherzustellen, dass unabhängig davon, ob diese in einem eigenen Zweitwohnsitzabgabe- oder im Tourismusgesetz verankert wird, es allen Gemeinden ermöglicht wird, eine solche Abgabe einzuführen und den Ertrag dem Gemeindebudget zuzuführen, über dessen Verwendung der Gemeinderat entscheidet.‘ Ich ersuche um Zustimmung. Danke.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Wir werden uns, wie beim letzten Mal, der Stimme enthalten. Auch wenn wir grundsätzlich die Problematik der Aufrechterhaltung der Infrastruktur durch Zweitwohnsitze verstehen, sprechen wir uns gegen zusätzliche Steuern bzw. gegen ein zusätzliches Steuervolumen, wie in diesem Fall, aus. Mit uns NEOS wird es keine zusätzlichen Steuern geben. Man könnte als Anregung einmal über eine Änderung der Bedarfszuweisung diskutieren, das wäre eine Möglichkeit. In diesem Sinne gibt es von uns eine Enthaltung.“ Bürgermeister Luger: „Da laufen Sie bei mir bekanntlich offene Türen ein. Ich bin aber nicht einer der entweder/oder denkt, sondern sowohl, als auch.“ Schlusswort Gemeinderat Huber: „Wenn sich die NEOS enthalten, enthalte ich mich beim Schlusswort einer inhaltlichen Bewertung Ihrer Enthaltungsbegründung und ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Janko berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 20 Tagesstruktur für Wohnungslose – Resolution und führt aus: „Bei der vorliegenden Resolution geht es um den Ausbau der Tagesstruktur für wohnungslose Menschen. In Linz ist das Netz an Angeboten für die Nacht, also an Notschlafstellen und Übergangswohnungen sehr gut. Tagesangebote sind aber teilweise hoffnungslos überlaufen. Das hat zur Folge, dass es einerseits diese wichtigen Angebote, die wohnungslosen Menschen eine gewisse Struktur für ihren Tag geben nicht ausreichend gibt, andererseits wohnungslose Menschen oft gezwungen sind, ihre Zeit an öffentlichen Plätzen zu verbringen wo sie oft Anfeindungen ausgesetzt sind. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Die Oberösterreichische Landesregierung wird ersucht, das quantitative Angebot von Tages- bzw. tagesstrukturierenden Einrichtungen für wohnungslose Menschen in Linz zu erhöhen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu unserer Resolution.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Åkerblom berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 21 Bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Demonstrationen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, alleine in Linz wurden im Jahr 2016 rund 450 Demonstrationen abgehalten, somit durchschnittlich zumindest eine an jedem einzelnen Tag. Die inhaltliche Bandbreite, die Größe und die Auswirkungen der Demos sind dabei sehr unterschiedlich. Im Rahmen der Meinungsfreiheit ist es nicht nur zulässig, sondern sehr wichtig, dass Menschen ihre Ansichten auch über den Weg einer öffentlichen Versammlung (einer Demonstration) ausdrücken können. Wie auch sonst kommt es aber darauf an, dass Rechte und Pflichten Hand in Hand gehen und die Interessen anderer Menschen nicht ungebührlich gestört oder gar Gesetze gebrochen werden dürfen. Somit ist es im Sinne aller, durch eine moderne und zweckmäßige Neuregelung des mittlerweile über 60 Jahre alten Versammlungsgesetzes aus 1953 einerseits Rechtssicherheit zu bieten und andererseits Nebenwirkungen und Kolateralschäden um eine Demonstration auf ein absolutes Minimum zu beschränken. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgende Resolution an die Bundesregierung und den Nationalrat: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Bundesregierung und der Nationalrat werden ersucht, das Versammlungsgesetz und die damit in Zusammenhang stehenden Verordnungen und Regeln zur Umsetzung dahingehend zu überarbeiten, dass ein modernes und zweckmäßiges Regelwerk einerseits das umfassende Recht auf Demonstrationen und Versammlungen sicherstellt und andererseits dafür Sorge trägt, dass die Arbeit der Polizei erleichtert und die Gefahr der Beeinträchtigung unbeteiligter Dritter auf ein Minimum reduziert wird.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Bürgermeister, ich, als Mensch, der das Versammlungsrecht gerne in Anspruch nimmt, fühle mich von diesem Antrag natürlich angesprochen. Ich möchte dazu aber schon anmerken, dass mir die im Antragstext genannte Zahl von 450 Demonstrationen in Linz nicht sehr glaubwürdig erscheint und eher unter ‚Fake News‘ fällt. Ich nehme einmal an, dass unter diesen Begriff alle möglichen Kundgebungen und Sonstiges fallen und es nicht so ist, dass in Linz - das wäre durchaus wünschenswert - jeden Tag eine Demonstration stattfindet. Zum Inhaltlichen: Ich denke, das Versammlungsrecht, das wir in Österreich haben, ist eines der höchsten demokratischen Werte, die es gibt und das lange Zeit erkämpft worden ist. Ich sage, als demokratischer Prozess war das erst in der Zweiten Republik wirklich möglich und ist erst dann praktiziert worden. Ich verwahre mich dagegen, dass daran ‚herumgebastelt‘ wird. Es gibt bundesweit Diskussion dazu. Ich denke, gerade in Linz ist es so, dass sich die überwiegende Zahl der stattfindenden Kundgebungen und Demonstrationen im gesetzlichen Rahmen bewegen. In einer Demokratie ist es einmal so, dass es zu akzeptieren ist, wenn Menschen ihre politische Meinung im öffentlichen Raum kundtun möchten. Daher werde ich gegen diesen Antrag der Freiheitlichen Partei stimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht der NEOS ist das Versammlungsgesetz und das Versammlungsrecht in Österreich absolut modern und praktikabel. Wenn eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit besteht, gibt es für die Sicherheitsbehörde jetzt schon die Möglichkeit, Versammlungen zu untersagen. Das ist wichtig und richtig. Genauso wichtig und richtig ist es aber auch, einen möglichst weitgehenden Freiraum dafür zu lassen, dass Menschen in Österreich ihre politische Meinung und ihre Meinung im Allgemeinen kundtun. Wir sehen den Anlass, den die FPÖ sieht nicht. Wir bewerten schlicht und ergreifend die Gegebenheiten anders. Ich möchte abschließend davor warnen, auf den Zug von Innenminister Sobotka aufzuspringen. Der führt uns in keine gute Richtung, wenn wir so weitermachen. Das Versammlungsgesetz ist, wie es ist - absolut praktikabel. Da muss nichts verändert werden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Dem, was Kollegin Grünn und Kollege Eypeltauer gesagt haben, ist eigentlich nicht mehr sehr viel hinzuzufügen. Das Versammlungsrecht bzw. das Demonstrationsrecht ist eines der wichtigsten Elemente unserer Demokratie. Was die FPÖ beantragt hat, klingt relativ harmlos. Nur was heißt das, wenn ich das ändere. Eine Veränderung heißt, eine weitere Einschränkung, als die, die ohnehin schon formuliert ist. Dann wird es bedenklich, weil es dieses Grundwesen der Demokratie einschränkt. Meine Fraktion wird natürlich dagegen stimmen. Ich finde es nicht nur mehr bedenklich, sondern tatsächlich katastrophal, wenn man darüber nachdenkt, die Grundpfeiler unserer Demokratie auszuhöhlen. Wir sind entschieden dagegen. Ich würde mir wünschen, dass das eine einhellige Meinung in diesem Gemeinderat ist, außer der FPÖ.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Strigl: „Werter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, so wie der Antrag jetzt vor uns liegt, sehen wir keinen Grund, diesen nicht anzunehmen. Ich möchte aber für die Linzer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten festhalten, dass das Recht auf Demonstration und Versammlungen sehr wohl ein sehr hohes Recht und sehr, sehr wichtig ist. Man kann Überlegungen zum Versammlungsgesetz anstellen, aber es darf nie zu einer Einschränkung dieser Rechte kommen. Dem werden wir nie zustimmen. Diesem Antrag, so wie er vorliegt, können wir aber zustimmen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Kolleginnen und Kollegen, ich muss auf deine Aussage, Klaus Strigl, dass es mit der Sozialdemokratie keine Einschränkung des Versammlungsrechtes geben wird, replizieren. Ich persönlich bin verwundert, dass von Seiten der SPÖ zugestimmt wird. Ich hätte mir das nicht erwartet - so viel zum Persönlichen, das sollte eigentlich keine Rolle spielen. Bei den Juristen gibt es den Satz, ‚Falsa demonstratio non nocet‘, das ist hier der Fall. Wenn ihr diese Maßnahme wollt, wenn ihr möchtet, dass das Versammlungsrecht - wie es so schön heißt - euphemistisch reformiert wird, um irgendetwas sicherzustellen, was ohnehin sichergestellt ist, dann befürwortet ihr damit de facto eine, in irgendeiner Art und Weise erfolgende Einschränkung und wenn es nur ein Millimeter ist. Bei der Einschränkung der Versammlungsfreiheit ist jeder Millimeter ein Millimeter zu viel, das sei der Sozialdemokratie ins Stammbuch geschrieben.“ (Beifall NEOS, Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich melde mich zu Wort, weil es etwas klarzustellen gibt. Es ist tatsächlich so, dass es in Linz im letzten Jahr 450 Veranstaltungen und Anmeldungen gegeben hat. Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, das ist genau das Problem, warum es aus meiner Sicht einer Reform bedarf. Es sind von der Polizei tatsächlich Kundgebungen als Kundgebungen bearbeitet und behandelt worden, die objektiv keine sind. Ob wir das wahrnehmen wollen oder nicht, es sind derzeit sogar Aktionen, bei denen Organisationen Mitglieder anwerben - das geschieht vor allem im Bereich der Organisationen für Tierschutz – als Versammlung angemeldet. Eine Versammlung, die zehn Stunden dauert und nichts anderes zum Ziel hat, als Menschen als Dauerspender zu gewinnen. Das ist der Grund, warum die Statistik, dass es 450 solcher politischer Versammlungen gegeben hat, formal stimmt. Keiner in diesem Raum käme nur jemals auf die Idee, das als etwas anderes, als eine politische Kundgebung zu sehen. Hier gibt es Reformbedarf, weil die Entscheidung eindeutig eine Aufgabe der Bezirksverwaltungsbehörden wäre und nicht die der Polizei. Zweites Argument ist, es ist derzeit tatsächlich so, dass viele Kundgebungen in dieser Stadt immer an ganz bestimmten Orten enden, wo es zwar keinen direkten Bezug gibt, man möglicherweise dort aber am meisten gesehen wird. Wenn es dann Kundgebungen gibt, die darin bestehen, dass mit Zwangsbeschallung vier bis fünf Stunden lang an einem Ort Musik erzeugt wird und zwischendurch tatsächlich politische Aussagen getroffen werden, dann ist das in einer Güterabwägung. Es ist derzeit auch für die Polizei schwer möglich, einen anderen Ort für diese Kundgebung festzulegen, weil dieses Versammlungsrecht in dieser sehr exzessiven Form vorhanden ist. Das ist der Grund, warum ich mir sehr wohl vorstellen kann, dass es hier zu Reformen kommt. Das, was der Bundesminister für Inneres vorgeschlagen hat, entspricht nicht meiner Wahrnehmung, da wäre ich auch dagegen. Aber wenn Sie Situationen - das stimmt -, wie in Wien haben oder wenn ich an die Pegida-Demonstrationen denke, bei denen wochenlang ganze Innenstädte schachmatt gesetzt worden sind, sind das aus meiner Sicht keine Zustände, die in einer aufgeklärten und liberalen Demokratie Platz haben sollten. Deswegen hat sich meine Fraktion entschieden, diesem Antrag in dieser Form und in diesem Wortlaut die Zustimmung zu erteilen, das halte ich für richtig. Wir lassen uns aber ganz sicherlich nicht in das Eck drängen, dass wir demokratische Grundrechte, die in diesem Land in der Ersten Republik nach 1945 erkämpft worden sind bzw. erkämpft werden mussten, auch nur ansatzweise in Frage stellen.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich muss leider noch einmal etwas dazu sagen. Herr Bürgermeister, du hast zwei Sachen gesagt, die es aus meiner Sicht recht gut auf den Punkt bringen, warum es bedenklich ist, wenn man da Einschränkungen trifft. Du hast zum einen gesagt, dass jetzt oft Demonstrationen an Orten stattfinden, die inhaltlich in keinem Zusammenhang stehen und die Polizei keine Möglichkeit hat, einen anderen Ort festzulegen. Wenn man den Gedanken jetzt aber weiterdenkt, dann heißt das einen massiven Eingriff in das Recht der Versammlungsfreiheit, weil damit immer jemand anderer festlegen kann, wo eine Versammlung stattfinden darf und wo nicht. Also wenn das kein Eingriff ist, dann weiß ich es nicht mehr. Das Zweite was du gesagt hast, ist aus meiner Sicht mindestens genauso bedenklich. Zwischenruf Gemeinderat Kleinhanns: „Die Polizei hat das Recht!“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Herr Kleinhanns, lassen Sie mich ausreden, dann kommen wir schneller zu einem Ende. Du hast gesagt, es sind 450 Veranstaltungen angemeldet worden, die objektiv gesehen, ganz sicher keine Kundgebungen sind. Was heißt denn das? Wer bestimmt objektiv und ganz objektiv, was eine Kundgebung ist und was nicht? Das sind zwei Punkte, die aus meiner Sicht genau aufzeigen, warum es äußerst bedenklich ist, wenn man beginnt, das Recht auf Versammlungsfreiheit in irgendeiner Weise einzuschränken, weil es ganz schnell weg ist. Mich wundert das wirklich, dass das die Haltung der Sozialdemokratie ist. Eure Vorkämpfer haben teilweise ihr Leben gelassen, um dieses Recht zu erkämpfen und als Bürgerrecht zu erobern. Du sagst, dass gerade das bedenklich ist, dass die Polizei nicht festlegen kann, wo eine Versammlung stattfindet und wo nicht. In Summe halte ich das schon für ziemlich bedenklich.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Nur eine Ergänzung. Meines Wissens nach und nach meinem historischen Wissen, hat die Sozialdemokratie nicht dafür gekämpft, dass Organisationen, die Mitglieder werben wollen, die auf durchaus relativ aggressive Art und Weise Spenden akquirieren, unter das Demonstrations- und Versammlungsgebot fallen. Dafür hat ein Sozialdemokrat nie gekämpft.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Åkerblom: „Ich halte mich kurz, die Diskussion war schon lange genug. Ich bin über die Rückmeldungen der Grünen, NEOS und KPÖ nicht überrascht, aber man sagt, die Hoffnung ist das Letzte, was stirbt. Um Missverständnisse zu vermeiden, wir sind für Meinungsfreiheit, aber Freiheit kommt mit Verantwortung. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (7) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Krendl berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 22 Parkgebührenübernahme nach der Geburt eines Kindes – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, wir stellen an die Oö. Landesregierung folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Oberösterreichische Landesregierung wird ersucht, mit den zuständigen Krankenkassen ein Konzept zu erarbeiten und in die Wege zu leiten, das die Übernahme von Parkgebühren, die den Erziehungsberechtigten während der Dauer des Krankenhausaufenthaltes anlässlich der Geburt ihres Kindes entstehen, vorsieht. Gibt es neben der Mutter keinen zweiten Erziehungsberechtigten, soll eine Person, nach Wahl der Mutter, berechtigt sein, die Gebührenübernahme geltend zu machen.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Kaltenhuber: „Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass in unseren Spitälern viele Patientinnen und Patienten sind, die die Anwesenheit und den Beistand von Besucherinnen und Besuchern dringend brauchen und manchmal länger brauchen, als eine Parkdauer dauert. Deshalb sind wir der Meinung, das ist ein sehr populistischer Antrag, das ist gar keine Frage, wenn man da eine Gruppe herausnimmt, die bedacht werden soll. Außerdem ist das sehr schlecht administrierbar. Deshalb sagen wir, da können wir nicht mit und enthalten uns der Stimme.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderätin Krendl: „Ich verstehe natürlich die Bedenken. Wir haben selber die Diskussion in der Fraktion gehabt, dass das nicht nur für die Palliativstation gelten kann. Das müsste für alle gelten, die dort parken und sich um die Angehörigen kümmern, die im Krankenhaus sind. Mir ist es explizit um die Familien gegangen. Die Familienbeihilfe wird immer weniger. Wir wollten wieder einmal etwas für die österreichischen Familien tun, das war unser Ansatz. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich unterliege jetzt nicht der Verlockung, eine tatsächliche Berichtigung über die Höhe der Kinderbeihilfe zu machen. Es wäre einfach, das Gegenteil zu beweisen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (11) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 23 Substitutionsprogramm als Gegenmittel zur Drogenkriminalität – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, beim Antrag J 23 geht es, ähnlich wie bei einem bereits zuvor berichteten Antrag, um Maßnahmen gegen Drogenkriminalität im Drogenbereich. Beim vorherigen Antrag ging es sozusagen um die Hilfe für die Betroffenen. Hier geht es darum, den Betroffenen in anderer Hinsicht umso stärker unter die Arme zu greifen und damit der Drogenkriminalität den Nährboden zu entziehen. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse: ‚Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse wird ersucht, bei den Verhandlungen mit der Ärztekammer die Versorgung im Bereich der Substitutionsbehandlung als zentrales Thema zu diskutieren, damit die Patientenversorgung nicht nur auf die Primärversorgungszentren beschränkt, sondern auch im gesamten niedergelassenen Bereich verstärkt möglich wird.‘ Ich möchte nur kurz darauf verweisen, dass es in Absprache mit den zuständigen Stellen, mit Koordinatoren und Experten seitens des Landes Oberösterreich ein Treffen in meinem Büro als Gesundheitsreferent gegeben hat. Wir sind übereingekommen, dass es sinnvoll wäre, diese Resolution an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse zu beschließen. Wir möchten dafür sorgen, dass drogenkranke Personen die über eine Substitutionsbehandlung versorgt werden können, in ein berufliches Umfeld eingegliedert werden und somit eine Chance, haben, wieder in ein gutes Leben abseits der Drogenkrankheit im engeren Sinne zurückzukehren. Sie können dann wieder im sozialen Gefüge Platz finden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, ich bleibe bei meinem Grundverständnis, Drogenkranke benötigen umfassende professionelle Unterstützung. Wir unterstützen die Erarbeitung langfristiger strategischer Maßnahmen gegen Drogenmissbrauch und Drogenkriminalität. Neben der bereits professionellen dankenswerten Arbeit der Beratungsstellen und der Exekutive, ist aus unserer Sicht die Politik bzw. der zuständige Sicherheitsstadtrat gefordert. Wir nehmen Ihren Antrag, Herr Vizebürgermeister Wimmer, die Versorgung im Bereich der Substitutionsbehandlung in der Stadt Linz auf Bedarf und Angebot zu prüfen, gerne auf. Wir beantragen aber eine Zuweisung in den Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Städtekontakte, denn wie betont, sind auch die politischen Verantwortungsträger hier gefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir Grünen unterstützen diesen Antrag. Es ist fast zehn Jahre her, dass ich im Wagner-Jauregg-Krankenhaus auf der Drogenstation ein Teilpraktikum machen durfte. Auch damals hatten wir im Substitutionsprogramm zu wenige FachärztInnen. Daran hat sich nichts geändert. Ich glaube, es gibt gerade im Hinblick auf den Drogenbericht, der für Oberösterreich nicht so rosig ausschaut, auf jeden Fall vieles zu tun. Ich möchte unserem Gesundheitsreferenten gerne den einen oder anderen Punkt mitgeben. Ich habe viele KollegInnen, die in diesem Bereich beruflich tätig sind. Es wird immer gefordert die Kriminalität zu reduzieren. Vor wenigen Jahren ist die Invaliditätspension abgeschafft worden. Das wirkt sich schon sehr stark aus. Viele der Angesprochenen sind nicht arbeitsfähig. In der Gesundheitsstraße des BBRZ werden sie dennoch als arbeitsfähig geführt, weil es beispielsweise möglich wäre einen Zehnstundenjob als Portier auszuüben. Leider gibt es den es den aber de facto nicht. Das heißt, diese Menschen sind in AMS-Maßnahmen, die aber für diese chronisch erkrankten Personen sozusagen zu anstrengend sind. Im Prinzip fallen sie von einer Struktur zur nächsten und werden die ganze Zeit in Maßnahmen behandelt, von denen man weiß, dass sie nicht arbeitsfähig sind, zumindest nicht in diesem Ausmaß, wie es der erste oder der zweite Arbeitsmarkt braucht. Viele haben keinen Zugang zum Chancengleichheitsgesetz. Auch das wäre notwendig, dass sie die jeweiligen Tagesstrukturen in Anspruch nehmen können, z.B. fünf bis zehn Wochenstunden. Das ist für die meisten machbar, darüber hinaus nicht. Man könnte z.B. Jobimpuls aufstocken. Also wenn es darum geht, eine Prävention zu machen, damit sie nicht in die so genannte Kriminalität abrutschen, müsste man ein Sicherheitsnetz bauen und die Menschen nicht von einer AMS-Maßnahme zur nächsten schicken. Diese Menschen sind chronisch erkrankt und sind nicht in dem Ausmaß arbeitsfähig sind, wie es ihnen bescheinigt wird. Wie gesagt, ich habe viele Freunde in diesen Arbeits-Reha-Maßnahmen, die nach der Abschaffung der Invaliditätspension neu geschaffen wurden. Es wäre natürlich wichtig, bei all diesen Maßnahmen längerfristig zu denken, weil viele Maßnahmen ein halbes Jahr, ein Jahr gehen, aber nicht darüber hinaus. Gerade bei chronisch erkrankten Personen ist es notwendig, dass man längerfristige Maßnahmen ins Auge fasst, die wirklich über Jahre dauern, also drei bis fünf Jahre, damit man diese Stabilität wieder bekommt und nicht gleich rückfällig wird. Substitutionsprogramme sind wirklich begrüßenswert. Studien zeigen, dass die Lebenserwartung von suchterkrankten Menschen steigt. Diese Menschen sterben nicht unmittelbar an der Opiatsucht. Weil die Lebenserwartungen höher sind, steigt der Alkoholkonsum und die meisten sterben an Nierenerkrankungen oder anderen körperlichen Erkrankungen. (Unruhe) Grundsätzlich begrüßen wir die Maßnahme, mehr ÄrztInnen zu motivieren und zu animieren, weil das Problem auch für die ÄrztInnen besteht, dass es natürlich eine Arbeit ist und sie sich laufend fortbilden müssen. Es sind wenige Ärzte dazu bereit, mitzumachen. Wir unterstützen das auf jeden Fall. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Wimmer: „Danke für die sachlichen Ergänzungen und die entsprechenden Hinweise. Ich glaube, es ist eine Sofortmaßnahme, die hier so schnell wie möglich einzuleiten ist. Natürlich gibt es bei so einem heiklen Thema immer wieder eine Reihe anderer Punkte und Maßnahmen. Ich glaube, es ist wichtig zu differenzieren, wem geholfen werden kann und geholfen werden muss und wo die Kriminalität angesiedelt ist. Um das abzurunden oder klarzulegen, ist natürlich nicht gemeint, dass jetzt ein Drogenopfer, ein Drogenabhängiger in erster Linie als kriminell, sondern eher als bedürftig und hilfsbedürftig gesehen wird. Es ist, glaube ich, umso wichtiger, dass eine entsprechende Beschlussfassung herbeigeführt wird. Wie gesagt, gibt es abseits des fixen Bereiches der Spitäler, der Krankenanstalten in Linz, derzeit leider nur vier Ärztinnen und Ärzte, wo eine solche Behandlung überhaupt angeboten wird. Das ist sehr wenig. Schon eine Arztstelle oder Ärztinnenstelle, die wegfallen würde, könnte sehr negative Folgen haben. Deshalb danke ich für die avisierte Zustimmung. Ich glaube, es braucht keine Zuweisung, die dem Antrag eine Ehrenrunde verschafft. Er soll so schnell wie möglich auf die Reise geschickt werden. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Städtekontakte wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), Die Grünen (7) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 24 Maßnahmenpaket Sicherheit für den Linzer Hauptbahnhof – Resolution und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, mittlerweile haben zwei Sicherheitskonferenzen stattgefunden, eine bekannterweise auf Initiative des Herrn Landesrats Anschober und ich glaube, die zweite auf Initiative des Herrn Sicherheitsstadtrates Vizebürgermeister Wimmer. Von Seiten der ÖVP gibt es eine ganz klare Meinung, wie man die Sicherheitssituation am Hauptbahnhof verbessern, quasi in den Griff bekommen kann. Es gibt sehr unterschiedlich gelagerte Problemfälle, zum Beispiel alkoholisierte Personen, den Bereich der illegalen Substanzen und Drogen, herumlungernde Personen oder junge Asylwerber betrifft, so genannte UMFs, unbegleitete minderjährige Fremde. Aus unserer Sicht braucht es daher ein Maßnahmenbündel. Wir haben versucht, das in einem Resolutionsantrag zusammenzufassen, der wie folgt lautet: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Aufgrund der zahlreichen Vorfälle am Linzer Hauptbahnhof ist die Entwicklung eines Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Sicherheitslage notwendig. Dieses soll neben einer verstärkten Polizeipräsenz unter anderem folgende vorerst zeitlich beschränkte Maßnahmen beinhalten, worum die Österreichischen Bundesbahnen – nach Abstimmung mit der Stadt Linz – ersucht werden: 1. Am und rund um den Linzer Hauptbahnhof soll (zumindest zwischen 22 und 6 Uhr wie etwa in München) ein Alkoholverbot verhängt werden. Ausgenommen soll dabei die Konsumation im Rahmen der Ausübung einer gewerberechtlichen Ausschankbewilligung sowie anlässlich behördlich genehmigter Veranstaltungen sein. 2. Der Linzer Hauptbahnhof soll mit klassischer Musik bespielt werden, wie es etwa an Bahnhöfen und Parks in großen europäischen Städten bereits üblich ist. 3. Am Gelände des Linzer Hauptbahnhofs soll eine zeitliche Begrenzung der WLAN-Nutzung (etwa auf 15 Minuten) erfolgen. Die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheitslage am und rund um den Linzer Hauptbahnhof sollen durch verstärkte Streetwork-Maßnahmen seitens der Stadt Linz begleitet werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Allenfalls entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen bzw. Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. So lautet unser Antrag. Wir bitten um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Wimmer. Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Schmid: „Werte Damen und Herren, unsere Position ist prinzipiell bekannt. Wir haben diese Themen in den letzten Monaten bei fast jeder zweiten Gemeinderatssitzung gehabt. Immer wenn es irgendwo ein Problem gibt, gehen die Wogen hoch. Es gibt immer die gleichen Reaktionen, man schreit nach mehr Überwachung, nach mehr Verboten, man will Menschen ausgrenzen, wegweisen und die Verantwortung wird auf die Polizei übertragen. Wenn man sich die mediale Berichterstattung ansieht, kann man oft wirklich vermuten, dass man sich in Linz nicht mehr aus dem Haus trauen kann. Ich denke, man muss die Relationen wieder zurechtrücken. Ich möchte auf den Dringlichkeitsantrag, der noch kommt, eingehen. Dazu hat sogar die so genannte Sicherheitskonferenz festgestellt, dass die Sicherheitslage in Linz prinzipiell gut ist. Ich will damit gar nichts verharmlosen, denn es gibt Probleme. Dabei bin ich genau beim Punkt. Das macht mich manchmal ziemlich wütend. Man liest und hört überhaupt nichts über die Ursachen. Man setzt sich mit den Ursachen überhaupt nicht auseinander, da liegt das Problem. Zum Beispiel wird auf die jungen Menschen hingewiesen, die nach Österreich geflüchtet sind und um Asyl angesucht haben. Das sind junge Menschen, meist junge Burschen, von denen viele traumatisiert sind. Aufgrund unserer Gesetze dürfen sie nichts tun, haben keine Perspektive, keinen Platz, keinen Raum und werden meist noch unter Generalverdacht gestellt. Das schafft die Probleme. Wir müssen einmal hinschauen und da müssen wir ansetzen. Das heißt, es braucht Maßnahmen. Wir müssen diesen Menschen Perspektiven, Raum und Möglichkeiten geben, damit sie etwas machen können. Darum geht es. Solange wir das nicht machen, wird sich nichts verändern. Deswegen stimmen wir gegen den Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir NEOS sehen es inhaltlich ähnlich, wie das die Kollegin der Grünen gerade geschildert hat. Es ist bekannt, dass wir schon öfters in diesem Haus Grundsatzdebatten über Überwachung, Videoüberwachung, Alkoholverbot etc. hatten. Im konkreten Fall sehen wir aber das Problem nicht, weil es um die Österreichischen Bundesbahnen geht. Denen gehört dieser Bahnhof. Ich glaube, dass wir uns alle darüber einig sein werden, dass es wohl im absolut höchsten Interesse der Österreichischen Bundesbahnen selbst ist, am Bahnhof Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Wir gehen deshalb davon aus, dass ein Unternehmen im Rahmen seiner Eigenverantwortung und Privatautonomie in der Lage ist, notwendigenfalls klassische Musik zu spielen, sich notwendigenfalls zu melden und entsprechende andere Maßnahmen von anderen Entitäten, sei es von der Polizei oder wem auch immer, einzufordern. Unseres Erachtens ist es nicht die Zuständigkeit und Aufgabe des Linzer Gemeinderates den Österreichischen Bundesbahnen zu sagen, wie sie mit ihrem Bahnhof umzugehen haben. Sollte diesem Antrag doch zugestimmt werden, hätte ich eine kleine Bitte, was die klassische Musik betrifft: Es ist begrüßenswert, dass sich die ÖVP der klassischen Musik annimmt, sie fristet leider ein Randdasein. Jede Maßnahme, die dazu führt, dass mehr Menschen klassische Musik hören, ist gut. Wenn man klassische Musik auf einem Bahnhof spielt, hören viele Menschen diese Musik. Das ist das für mich, als Klassikfan mit einer gewissen Mission, absolut positiv. Inhaltlich hätte ich noch eine Anregung. Die Österreichischen Bundesbahnen mögen – das steht jetzt bitte irgendwo im Protokoll – keinen Richard Wagner spielen. Dann möchte ich empfehlen, aus der Scheherazade von Rimski-Korsakow die Oud-Improvisation regelmäßig abzuspielen, auch als Zeichen des Willkommens an alle Flüchtlinge aus dem arabischen Raum, die dann vielleicht heimische Klänge hören können, wenn sie am Bahnhof ankommen. Danke schön.“ Vizebürgermeister Forsterleitner übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Die Positionen der Parteien zur Frage der Law- and Order-Politik sind in diesem Hause schon ausgiebigst diskutiert worden und bekannt. Ich finde es immer bedauerlich, diesen Wettlauf von ÖVP, Freiheitlicher Partei und leider jetzt auch SPÖ, wer die repressivsten Maßnahmen vorschlagen kann, mitverfolgen zu müssen. Gut, aber das wissen wir alles. Im Gegensatz zu meinem Vorredner, Herrn Gemeinderat Eypeltauer, bin ich nicht dafür, dass klassische Musik gespielt werden kann. Ich möchte dazu Folgendes sagen: Wir haben 2009 ein sehr gutes Projekt gehabt, die Hörstadt Linz von Herrn Androsch. Es ging darum, auf die Lärmemission und die Zwangsbeschallung im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen. In diesem Sinn kann ich diesem Aspekt noch hinzufügen, warum der Punkt 2, den die ÖVP vorgeschlagen hat, klassische Musik zu spielen, jetzt auch – ich sage einmal so – nicht aktuell ist. Es müsste eigentlich die Erkenntnis geben, dass die Menschen ein Recht darauf haben, im öffentlichen Raum beschallungsfrei unterwegs zu sein. Deswegen gibt es von mir ein klares Nein zu diesem Antrag. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Wimmer: „Ich ersuche den Vorsitzenden um Nachsicht, dass ich seinem Wunsch, diesen Antrag noch fertig abzuhandeln, nicht nachkommen konnte, weil die Verwaltung von Linz so zweckmäßig und effizient ist, dass sie so rasch reagiert. Man muss überhaupt nichts mehr sagen, es wird alles gleich direkt erledigt, vielen Dank dafür. Somit kann ich mich inhaltlich guten Gewissens zu Wort melden und kurz ein paar Punkte zu diesem Vorbringen anmerken. Grundsätzlich ist positiv zu bemerken, dass es einen entsprechenden Vorstoß gibt. Die Motivation bei den antragsstellenden Personen stimmt auf jeden Fall. Andererseits war es vielleicht etwas voreilig, dass bereits ein solcher Antrag im Detail ausformuliert und eingebracht wurde, bevor offensichtlich mit den zuständigen Stellen gesprochen wurde. Ich glaube, man muss zwei Dinge unterscheiden. Es muss manchmal so sein, dass die Politik einen Anstoß dazu gibt, dass etwas weitergeht und sich etwas zum Besseren entwickelt, wenn offensichtlich jemand untätig ist und wenn nichts weitergeht, Dinge verharren, irgendwo stehen oder stecken bleiben. In diesem Fall ist es aber ganz offensichtlich so, dass die Österreichischen Bundesbahnen, als Eigentümerin des Linzer Hauptbahnhofes, selbst ein extrem hohes Interesse daran hat, dass der Hauptbahnhof erstens in den Medien nicht negativ vorkommt und Fahrgäste und Kunden der Betriebe, die es dort gibt, ihre Zeit dort möglichst positiv und möglichst gerne verbringen möchten. Somit glaube ich, ist es nicht die Grundmotivation der ÖBB abzuwarten was hier passiert. Ganz im Gegenteil, ich habe persönlich den Eindruck gewonnen, dass die ÖBB viel dafür machen möchten, dass die Situation besser wird. Es sollte nicht unbedingt so sein, dass man abwartet und darauf hofft, dass vielleicht vom Linzer Gemeinderat eine Art Weckruf ausgeht. Das ist in vielen anderen Dingen relevant, bei denen man Resolutionen braucht. Gerade in einem Bereich, wo eine Stelle selbst tätig wird, eigene Maßnahmen setzt, relativ viel finanzielle und personelle Mittel in die Hand nimmt, um eine Verbesserung herbeizuführen, sollte man zunächst den Weg des Gemeinsamen gehen, an einem Strang ziehen und etwas weiterbringen, wie es in den letzten Wochen schon gemeinsam mit der Polizei passiert ist. Es freut mich besonders stellvertretend Herrn Landespolizeidirektor Stellvertreter Hofrat Mag. Erwin Fuchs auf der Besuchergalerie begrüßen zu dürfen. Herzlichen Dank für die Arbeit, die am Hauptbahnhof geleistet wurde. Die Polizei hat durch ihre Präsenz am Hauptbahnhof sowie in den Parkanlagen vieles bewegt, wie wir das heute vorher schon erläutert haben. Ich glaube, es ist nicht selbstverständlich, dass im Sinne der Sicherheit der Linzerinnen und Linzer derart rasch und vor allem ohne Zuruf von außen agiert und gemeinsam an einem Strang gezogen wird. Auch wir stellen zu solchen Themen öfter Anträge, aber eher dann, wenn etwas in Bewegung kommen muss und nicht dann, wenn ohnehin agiert wird und Maßnahmen gesetzt werden. Wenn etwas weitergeht, kommt es darauf an, Stellen, die nicht so eingebunden sind, weiter einzubinden und die Position der Stadt Linz klarzumachen. Den ÖBB auszurichten, was sie machen können und sollen, ist in diesem Fall nicht notwendig. Ich darf im Einzelnen darauf eingehen. Diese Themen und noch einige mehr, wurden zwischen dem Antrag der ÖVP und dem heutigen Gemeinderat schon in einer eigenen Sicherheitskonferenz behandelt. Die ÖVP selbst hat in Richtung der SPÖ festgestellt, dass ein SPÖ Antrag zum Thema Mindestsicherung schon überholt sei, weil er vor zwei Wochen eingebracht wurde und inzwischen neue Maßnahmen gesetzt wurden. Auch in diesem Fall ist es so. Ich darf der ÖVP berichten, dass alle diese beantragten Punkte und noch weitaus mehr, den ÖBB bereits zur Kenntnis gebracht wurden und dort bereits gleichwertig mit einer Resolution, die sowieso nicht zwingend ist, vorgelegt wurden. Somit ist die ÖBB bereits bei jedem dieser Punkte drauf und dran, die Sinnhaftigkeit zu prüfen und soweit gegeben, umzusetzen. Das heißt, dieser ÖVP-Antrag wäre aus eigener ÖVP-Sicht genau im selben Ausmaß, wie es vorhin bei der SPÖ aus ÖVP-Sicht der Fall war, bereits überholt und nicht mehr zielführend, da der Charakter, diese Infos weiterzugeben, längst erfüllt ist. Ich glaube, bei einem Thema, wie diesem, ist es wichtig, die Information möglichst rasch weiterzugeben und nicht abzuwarten. Kurz zu den drei Punkten, um Ihnen allen, sehr geehrte Damen und Herren, eine Anfrage zu ersparen, denn vielleicht gibt es dann im nächsten Gemeinderat eine Anfrage der ÖVP, bei der gefragt wird, was bei den einzelnen Punkten herauskommt. Im Sinne der ÖVP-Fraktion gehe ich gleich direkt auf die drei Punkte ein. Somit weiß dann jeder, was bei den einzelnen Punkten passiert oder passieren kann und warum das bereits obsolet ist und für eine solche unverbindliche Resolution kein weiterer Handlungsbedarf mehr besteht. Kurz zu Punkt 1 des Alkoholverbotes: Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich ein zeitlich eingeschränktes Alkoholverbot zwischen 22 und 6 Uhr wenig zielführend finde. Wenn man eines macht, müsste man es generell erlassen. Es bringt nichts, wenn sich jemand um 21.45 Uhr hemmungslos betrinkt. Wie gesagt, das ist nur eine Resolution, die unverbindlich ist. Die ÖBB haben insofern bereits reagiert, dass sie grundsätzlich bundesweit eine Hausordnung für die Bahnhöfe bzw. für die ÖBB Liegenschaften haben. Sie werden zwar einerseits über das Thema nachdenken, andererseits gibt es bereits eine Einschränkung, was den übermäßigen Alkoholkonsum betrifft. Wenn es etwaige Übertretungen gibt, wird in Abstimmung mit der Polizei rigoros vorgegangen. So wie ich das verstanden habe, würde die ÖBB zum jetzigen Zeitpunkt kein Alkoholverbot umsetzen. Das macht aber in dem Bereich, in dem wir handeln könnten, keinen Sinn, wenn die ÖBB das selbst nicht macht. Wir könnten darüber diskutieren, ob wir jetzt ein Alkoholverbot vor dem Bahnhof als Ortspolizeiliche Verordnung aussprechen sollen. Das könnte man natürlich als Gemeinderat. In der Situation, in der wir uns jetzt befinden, hätte das einen völlig gegenteiligen Lenkungseffekt. Die Menschen, die vielleicht dann vor dem Bahnhof Probleme machen würden, würden dadurch in den Bahnhof hinein gedrängt. Damit wäre genau der gegenteilige Sinn erreicht, dass im Bahnhof mehr los ist, als bisher, anstatt weniger. Das heißt, wenn - das sage ich als zuständiger Referent für einige Bereiche -, dann macht nur ein gemeinsames Vorgehen Sinn. Solange sich die ÖBB das nicht vorstellen können oder noch im Überlegungsprozess sind, richtet ein isoliertes Handeln der Stadt nur Schaden an, stiftet aber sicherlich keinen Nutzen für uns. Punkt 2: Ich gehe nicht davon aus, dass das von Felix Eypeltauer Genannte ein Abänderungsantrag oder ein Zusatzantrag für die klassische Musik war, sondern eher eine humoristische Ergänzung. Ich glaube, dazu ist einiges erwähnt worden. Wenn es um die Hörstadt Linz geht, sind die FPÖ und KPÖ einer Meinung. Ich glaube, eine Beschallung ist nicht unbedingt anzustreben, sondern sie sollte eher reduziert werden. Darüber hinaus glaube ich, sollte die klassische Musik die Herzen der Menschen erfreuen bzw. ihnen Freude bereiten und nicht dazu dienen, Menschen zu vertrieben und zu verjagen. Um der Resolution zur faktischen Umsetzung zu verhelfen, haben die ÖBB bereits eine Studie durchgeführt. Es wurden verschiedene Auswirkungen externer Faktoren von Geruch und Akustik in den Bahnhöfen und im Bahnhofsbereich allgemein analysiert. Dabei ist herausgekommen, dass es die Fahrgäste bevorzugen, wenn keine künstlichen Gerüche irgendwo im WC-Bereich oder sonst wo, aber auch keine künstlichen Geräusche dargeboten werden, weil das eher einen kontraproduktiven Effekt hätte. Ich glaube nicht, dass die ÖBB darauf Wert legt, den Menschen den Aufenthalt am Bahnhof möglichst unattraktiv zu machen. Punkt 3, die zeitliche Begrenzung der WLAN-Nutzung: Wir haben hier bereits dem Antrag entsprochen und Rücksprache mit den ÖBB gehalten. Dazu gibt es ein Pilotprojekt in Wien, wo untersucht werden soll, wie die ÖBB das Nutzerverhalten am Bahnhof durch eine Verkürzung, eine zeitliche Begrenzung der WLAN-Nutzung verändern. Dieses Pilotprojekt läuft im März. Auf Grundlage dieses Pilotprojektes können und sollen entsprechende weitere Maßnahmen gesetzt werden. Entweder wird das Pilotprojekt wieder eingestellt oder es wird anderswo ausgeweitet. Insofern sind die Punkte in einigen Bereichen mehr, in anderen weniger auf jedem Fall am Radar der ÖBB und in einigen Bereichen oder z.B. im Bereich 3 bereits als Pilotprojekt in einer Testphase. Was das Nutzerverhalten betrifft, gibt es Detailauswertungen der ÖBB. Aufgrund der Browserdaten, die genutzt werden, ergibt sich, dass im Vorfeld oft kolportiert wurde, dass eine ganz spezielle Personengruppe der Asylwerber das WLAN besonders nutzt. Das ergibt sich zumindest aufgrund der Browserdaten des Evaluationsbahnhofes in Wien. Dass die Browsersprache Deutsch, Englisch aber nur in einem nicht messbaren Ausmaß arabisch ist, wird somit zumindest dieser Bereich vorwiegend durch die Sprachen Deutsch, Englisch und Ungarisch, als drittgrößte Sprache, dargelegt. Wenn Asylwerber das über Gebühr nutzen, ist nicht unbedingt das Klassische zu erwarten. Was das unterm Strich bringt, muss man sich ansehen. Das nur als sachliche Information aus der Sicherheitskonferenz, weil diese Dinge bereits umgesetzt wurden. Bei diesem Antrag kann man sich der Stimme enthalten. Die Ergebnisse, die aus der Sicherheitskonferenz kommen und eine Resolution an die zuständigen Stellen der Regierung, die wirklich etwas bringen kann, finden sich unter dem Punkt der Dringlichkeitsanträge. Deshalb bitte ich, bei diesem Punkt eine Enthaltung abzugeben.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Kolleginnen und Kollegen, ich mache es ganz kurz, weil schon sehr lange geredet wurde. Frau Kollegin Gerlinde Grünn, ich möchte klarstellen, dass ich nicht dafür bin, dass die ÖBB am Linzer Bahnhof klassische Musik spielen. Ich bin für klassische Musik und für Privatautonomie. Wenn die ÖBB der Meinung sind, dass sie klassische Musik spielen wollen, dann sollen sie das tun, ob mir das passt oder nicht. Es stimmt, ÖBB und Privatautonomie in einem Satz klingt schwierig, aber de facto sind die ÖBB ein privates Unternehmen. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Ich darf in der Reihenfolge der Wortmeldungen replizieren. Frau Gemeinderätin Schmid, es ist richtig, dass das Thema schön öfters auf der Tagesordnung war, etwa vor einem Jahr. Da gab es Probleme mit den Marokkanern, die nicht abgeschoben werden konnten und sich im Bereich des Bahnhofes aufgehalten haben. Die ÖVP hat damals ein Maßnahmenkonzept gefordert. Bei dieser Linie sind wir geblieben. Als zweites Argument haben Sie gesagt, dass man Asylberechtigten lieber eine Perspektive geben soll, weil sie derzeit perspektivenlos sind. Ich sage Ihnen ganz offen meine Meinung. Diese Personen sind zu uns gekommen, haben einen positiven Asylbescheid bekommen und haben bei uns eine Perspektive, weil sie arbeitsberechtigt sind. Wenn sie sich anständig benehmen und fortbilden wollen und auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind und nicht nur die Mindestsicherung beziehen wollen, dann haben sie eine Perspektive. Man soll nicht immer sagen, die sind perspektivenlos, sondern die Perspektive besteht 100-prozentig. Man muss man sich nur auf die Gesellschaft, in der man sich befindet, einlassen können und die entsprechenden Chancen nutzen. (Beifall ÖVP) Kollege Eypeltauer, wir stehen auch für Eigenverantwortung, auch für die Eigenverantwortung der ÖBB. Es ist aber nicht nur Eigenverantwortung der ÖBB, sondern schon vor allem Verantwortlichkeit der Politik, der Kommunalpolitik, der Linzer Politik. Das sieht man am Beispiel von Innsbruck. Die Stadt Innsbruck hat eine Ortspolizeiliche Verordnung erlassen. Das ist für dich, lieber Felix, als Jurist ganz interessant. Das ist eine Verordnung des Innsbrucker Gemeinderates, in der gemeinsam mit den Österreichischen Bundesbahnen eine Lösung gefunden wurde, eine Gemeinderatsverordnung. So etwas stellen wir uns auch in Linz vor. Mit dieser Lösung sind in Innsbruck schon zehn Jahre lang sehr gute Erfahrungen gemacht worden. Zum Herrn Vizebürgermeister Wimmer muss ich sagen, dass ich von dir leider sehr enttäuscht bin. Du windest dich irgendwie darum, zuzustimmen, obwohl du dieselbe Meinung haben solltest, die Sicherheitssituation am Bahnhof zu verbessern. Man ist aber doch irgendwie wieder unter Zwang der quasi Koalition mit der SPÖ, bei der man offensichtlich nichts weiterbringt. (Beifall ÖVP). Das ist der Grund, warum du von früheren Forderungen abrückst und dich um eine Zustimmung windest, das muss man einmal ganz ehrlich aussprechen. Du sagst, wir hätten nicht mit den zuständigen Stellen - ich glaube, damit meinst du die ÖBB oder die Polizei - gesprochen bzw. unser Antrag wäre aufgrund dieser Sicherheitskonferenzen überholt. Ich sage dir ganz offen und ehrlich, diese Sicherheitskonferenzen waren aus unserer Sicht eine Farce. All diese Punkte, die wir richtigerweise schon vor zwei Wochen eingebracht haben, wurden bei den Sicherheitskonferenzen nicht erfüllt. Ich wiederhole noch einmal, das ist erstens das Alkoholverbot. Der Sicherheitssprecher der ÖBB hat gesagt, wenn die Stadt Linz das möchte, werden die ÖBB mithelfen, das umzusetzen - übrigens auch der Landespolizeidirektor Andreas Pilsl. Zur klassischen Musik gibt es Aussagen des ÖBB-Sicherheitssprechers, wenn die Stadt Linz das möchte, dann wird das unterstützt und durchgeführt. Selbiges wieder von Seiten der Polizei. Die WLAN-Beschränkung - bei eurem Dringlichkeitsantrag gibt es eine ähnliche Stoßrichtung - stieß auf eine positive Rückmeldung, wenn die Stadt Linz das will. Genau diese Willensbekundung möchten wir nun mit der Resolution kundtun. Ohne eure Stimme, das ist mir klar. Es ist doch irgendwie ein bisschen seltsam, wenn die FPÖ jetzt nicht mitstimmt, sondern sich irgendwie herumwindet. Diese drei Punkte sind noch nicht erfüllt. Ich muss sagen, zur klassischen Musik gibt es an Bahnhöfen einige Beispiele, wo das schon sehr gut funktioniert, was suchtkranke bzw. herumlungernde Personen betrifft. Wenn sich Herr Vizebürgermeister Wimmer, lieber Detlef bzw. du, lieber Felix, darüber lächerlich machen, dann spricht das schon für sich. Es spricht für sich, wenn sich niemand von der SPÖ zur wichtigen Frage der Sicherheit am Bahnhof meldet. Dann stellt man nur alibimäßig einen Dringlichkeitsantrag. Offensichtlich ist die Meinung der SPÖ die gleiche wie die der FPÖ, dass man nichts zu gedenken versucht. Wir werden das hinnehmen, aber goutieren kann ich es nicht. Vielleicht haben meine Worte doch etwas genutzt, damit ein Einlenken insbesondere von der freiheitlichen Fraktion stattfindet. Ansonsten muss ich damit leben. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Dann schauen wir einmal, womit du leben musst.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Grünen (7) und NEOS (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 25 Mobilitätskonzepte für innerstädtische Unternehmen – Resolution und Antrag und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in den vergangenen Jahren wurde der Parkdruck für die BewohnerInnen in der Stadt immer größer. Daher werden immer mehr Straßen zu Kurzparkzonen umgewandelt. Diese Maßnahme kann erhebliche Entlastungen für die AnrainerInnen bringen. Zudem werden dadurch die Rahmenbedingungen im Mobilitätsverhalten zahlreicher MitarbeiterInnen in Linzer Unternehmen beeinflusst. Das Problem dabei ist, dass beispielsweise das Land Oberösterreich den Ausbau von Park-and-ride-Anlagen stark redimensioniert hat und somit die Interessen der PendlerInnen und AnrainerInnen zum Teil gegeneinander ausgespielt werden. In den vergangenen Monaten wurden von Unternehmen Projekte für Parkgaragen in Linz vorgelegt, die dann postwendend seitens der AnrainerInnen auf massive Widerstände gestoßen sind. Hier sei zum Beispiel nur die geplante Garage im Andreas-Hofer-Park und jene in der Hafnerstraße genannt. Im Zuge der Planungen für diese Garagen wurden jedoch keine Mobilitätskonzepte für die Stadtteile und für die Unternehmen selbst vorgelegt. Wenn es solche Mobilitätskonzepte geben würde, würde sich zeigen, dass es bessere und kostengünstigere Lösungen geben würde, als Tiefgaragen im Stadtgebiet zu errichten. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe folgende Resolution an den Oö. Landtag und die Oö. Landesregierung: ‚Die Zuständigen Mitglieder der Landesregierung bzw. die zuständigen Stellen werden ersucht, den Gemeinden und Städten in Oberösterreich durch die Schaffung von rechtlichen Grundlagen, die Vorschreibung von Mobilitätskonzepten bei Bauvorhaben zu ermöglichen.‘ Weiters beschließe der Gemeinderat folgenden Antrag: ,Das zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird ersucht, einen Fördertopf einzurichten, der für Unternehmen, die auf freiwilliger Basis ein Mobilitätskonzept erstellen, eine Unterstützung zur Finanzierung eines solchen Konzeptes ermöglicht. Richtlinien für einen solchen Fördertopf sollen im zuständigen Ausschuss erarbeitet werden.‘ Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommunalen Voranschlägen zu berücksichtigen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayrhofer: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP ist gegen diesen Antrag. Für uns wäre dieser Antrag wieder ein Schritt zu mehr Bürokratie. Innerstädtische Unternehmen sollen verpflichtet werden, zusätzliche Konzepte, Gutachten, etc. an die Behörden vorzulegen. Diese bürokratische Belastung wird zu viel. Aus unserer Sicht ist es Aufgabe der Verkehrs- und Stadtplanung, dass bei den Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen die notwendige Verkehrstauglichkeit sichergestellt ist. Das ist die Aufgabe der Stadt Linz. Zum Abänderungsantrag der SPÖ möchte ich sagen, dass wir zustimmen, weil hier die Unternehmen freiwillig entscheiden können. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Riha: „In Zeiten, in denen man allgemein um einen Bürokratieabbau bemüht ist, sollten für Betriebe bzw. Bauwerber, die für neue Arbeitsplätze sorgen, keine neuen Hürden geschaffen werden. Beispielsweise könnte Firmen, die freiwillig ein Mobilitätskonzept vorlegen, eher eine Nachsicht vom Stellplatznachweis gewährt werden, als jenen, die keines vorlegen. In Anbetracht dessen, dass die Errichtung eines Stellplatzes in Oberösterreich im Schnitt zwischen 15.000 Euro und 18.000 Euro kostet, wäre es genug Motivation, ein Mobilitätskonzept ohne die Schaffung von neuen Fördertöpfen, die zu Lasten des Linzer Budgets gehen, zu erstellen und vorzulegen. Nachdem aber der Wunsch besteht, die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes zu fördern, werden wir dem Abänderungsantrag der SPÖ zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Köck: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag, der uns vorliegt, besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil besteht aus einer Resolution an den Oberösterreichischen Landtag und die Landesregierung und der zweiten Teil aus einem Antragstext. Ich würde bitten, dass wir diese zwei Punkte getrennt abstimmen, nur zur Klarstellung. Zum Antragstext ist bereits angeklungen, dass wir uns einen Abänderungsantrag überlegt haben, der wie folgt lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Umwelt zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, im Rahmen der bestehenden Fördermittel einen Fördertopf einzurichten, der für Unternehmen, die auf freiwilliger Basis ein Mobilitätskonzept erstellen, eine Unterstützung zur Finanzierung eines solchen Konzeptes ermöglicht.‘ Wir haben zu diesen Mobilitätsfragen im Umweltausschuss immer wieder Diskussionen geführt. Im letzten Ausschuss haben wir einen ganz intensiven und langen Bericht zum Thema rund um E-Mobilität gehabt, was andere Städte tun und welche Förderungsmaßnahmen es gibt. Dazu würde es meiner Meinung nach ganz gut passen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich bedanke mich bei Gemeinderätin Köck für den Abänderungsantrag. Das passt tatsächlich gut dazu und ist in Summe eine sinnvolle Maßnahme. Das wird so schnell wie möglich umgesetzt.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Zur Resolution. Es ist sehr schade, dass nicht zugestimmt wird, weil es darum geht, dass wir als Stadt die Verantwortung übernehmen könnten. Wenn irgendeine Tiefgarage gebaut wird, könnten wir den Unternehmen vorschreiben, beschäftigt euch zuerst mit eurer eigenen Mobilität, schaut euch das an, schaut euch an, welche Auswirkungen das hat und wir das dann auf Grundlage von dem als Stadt im Sinne des Gemeinwohls entscheiden können. An die FPÖ: Ich hoffe, dass ihr zu eurem zuständigen Landesrat Haimbuchner geht und schaut, dass diese Nachsicht in die Stellplatzverordnung mit hineinkommt, damit das fix verankert sein wird. Ich würde es sehr gut finden, wenn das in diese Richtung geht. Wichtig ist aber, dass es wirklich hineinkommt. Da ist gerade viel im Laufen. Für den Abänderungsantrag der SPÖ möchte ich mich bedanken. Unsere Stadträtin Schobesberger hat dazu schon ausgeführt. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag, getrennt in Punkt 1 und Punkt 2 (Abänderungsantrag der SPÖ) abstimmen. Der Punkt 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) und bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2 (Abänderungsantrag der SPÖ) wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der NEOS Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 26 Solidarische, gerechte und effiziente Krankenversicherung von BeamtInnen des Linzer Magistrats - Resolution und Antrag und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache es so kurz, wie möglich. Es geht darum, eine solidarische, gerechte und effiziente Krankenversicherung von Beamtinnen und Beamten des Magistrat Linz zu schaffen. Der Antrag liegt allen vor. Im Sinne der Straffung des Prozedere, erspare ich mir das Eingangsstatement und werde im Schlusswort gegebenenfalls replizieren. Wir stellen den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Resolution an den Oö. Landtag Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht den Oberösterreichischen Landtag, die gesetzliche Verpflichtung der Landeshauptstadt Linz zur Bereitstellung einer stadteigenen Krankenfürsorge abzuschaffen und alle etwaig für eine Überführung der dort versicherten Beamtinnen in die BVA notwendigen Maßnahmen zu treffen. 2. Resolution an den Nationalrat Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht den Nationalrat, alle notwendigen legistischen Maßnahmen zu treffen, um die Auflösung der stadteigenen Krankenfürsorgeanstalt MKF und eine Überführung der dort versicherten BeamtInnen in die BVA zu ermöglichen. 3. Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden angewiesen, unter Bedachtnahme auf alle notwendigen bundes- und landesgesetzgeberischen Maßnahmen alle für die Auflösung der MKF Linz sowie der Überführung der bislang dort Versicherten in die BVA, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, notwendigen Schritte durchzuführen.‘ Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommunalen Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei mir wird es jetzt doch ein bisschen länger. Ich habe zu Beginn der Sitzung einen Abänderungsantrag ausgeteilt. Diesen werde ich aber heute nicht als solchen einbringen, sondern als Fraktionsantrag im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung. Beim Antrag der NEOS werden wir uns heute aus folgenden Gründen enthalten. Wenn der Rechnungshof die MKF mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) vergleicht, dann vergleicht er Äpfel mit Birnen oder vielleicht sogar Erbsen mit Kürbissen. Dieser Vergleich ist nicht zulässig, da gemäß § 87 Statutargemeindebedienstetengesetz die Stadt Linz für ihre Beamten durch eine eigene Einrichtung mit oder eigene Rechtspersönlichkeit eine Krankenfürsorge mindestens in jenem Ausmaß sicherzustellen hat, als dies für Landesbedienstete vorgesehen ist. Das heißt, wenn ein Vergleich zwischen zwei Krankenkassen zulässig ist, dann keinesfalls mit der BVA, sondern am ehesten noch mit der KFL, Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Landesbedienstete. Wie gesagt, dieser Leistungsvergleich mit der riesigen BVA ist in keinster Weise zulässig. Wenn man Leistungen vergleichen kann, dann nur mit der KFL. Wir sind auch gesetzlich verpflichtet, die Leistungen mindestens im gleichen Ausmaß zu erbringen. Sie nennen in Ihrem Antrag die Begriffe solidarisch gerecht und effizient. Damit meinen Sie eine Schlechterstellung der Beamten und Pensionisten der Stadt Linz. Die Beamten werden wieder als Privilegienritter hingestellt. Das ist weder solidarisch, noch gerecht, sondern schürt nur die Neidgesellschaft. Was bei all den hervorragenden Leistungen der MKF immer wieder gerne vergessen wird, ist die Tatsache, dass die Versicherten zehn Prozent Selbstbehalt zu bezahlen haben. Weiters müssen die Arzthonorare zuerst aus eigener Tasche bezahlt werden und können dann erst bei der Krankenkasse eingereicht werden, wo dann 90 Prozent refundiert wird. Das heißt, man geht immer in eine finanzielle Vorlage, was gerade bei Familien oder Pensionisten leicht zu einem finanziellen Problem ausarten kann, wenn man pro Woche ein bis zwei oder gar mehrere Ärzte besuchen muss und dementsprechend viele Honorarnoten zu begleichen hat. Zum Thema Pensionisten: Gerade im Alter werden die Krankenhausaufenthalte nachweislich immer mehr und immer länger. Jene, die sich jetzt eine Zusatzversicherung leisten, würden durch eine Zwangsüberstellung in eine Kasse mit schlechteren Leistungen eine empfindliche Prämienerhöhung hinnehmen müssen. Lassen Sie sich das einmal von Ihrem Betreuer ausrechnen, falls Sie eine Zusatzversicherung haben. Was würde Ihre Zusatzversicherung kosten, wenn Sie bei einer MKF sind. Was würde sie kosten, wenn Sie bei einer BVA sind oder, um Gottes Willen, was würde sie kosten, wenn Sie bei einer GKK sind. Da sind Prämienunterschiede von 40 bis 50 Euro im Monat keine Seltenheit. Das muss man sich dann leisten können, wenn man in der Pension ist oder wenn man Kinder in Ausbildung hat. Das ist fast unmöglich. Wenn Sie schon von Privilegien reden, dann erwähnen Sie fairerweise auch die Tatsache, dass das Pensionsantrittsalter für Beamte bei 65 Jahren liegt und es für Beamte keine Abfertigung gibt. Das hat zwar mit der Krankenkasse nichts zu tun. Wenn man aber Privilegien erwähnt, dann sollte man auch die Nachteile einer Pragmatisierung erwähnen und einmal schauen, wann ein ASVG-Versicherter in Pension gehen kann und wie viel Abfertigung er bekommt. Wie gesagt, wir werden uns bei der nächsten Gemeinderatssitzung gerne noch einmal über Krankenkassen und MKF unterhalten. Ich werde meinen Antrag noch einmal einbringen. Zu diesem Antrag gibt es von Seiten der FPÖ eine Enthaltung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ich mache es tatsächlich ganz kurz. Die Grüne-Position ist, dass es eine Krankenkasse für alle Versicherten gibt. Insofern ist das aus unserer Sicht nicht wirklich produktiv. Deshalb enthalten wir uns der Stimme. Aus vielen Krankenkassen, eine weniger zu machen, macht keinen Sinn, weil du mich jetzt so fragend angeschaut hast. Die Position der Grünen ist insgesamt, eine Krankenkasse zu haben.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich darf auch für meine Fraktion kurz ein Statement abgeben. Ich kann mir das jetzt nicht verkneifen. Erstens, ich kann mich noch gut an die Sitzung erinnern, bei der die NEOS gesagt haben, dass sie keine Resolutionen stellen. Jetzt ist es so weit. Zurück zur Ernsthaftigkeit, die Frage der Auflösung der MKF, wie auch anderer Krankenfürsorgen, ist aus unserer Sicht eine sehr komplexe Materie, bei der wirklich alle Argumente, Einnahmen und Ausgaben, DienstnehmerInnen- und Dienstgeberbeiträge, Leistungsniveau, rechtliche finanzielle Konsequenzen für die Stadt, für die Dienstnehmer etc. einer wirklich extrem genauen Analyse unterzogen werden müssten. Das kann nicht so locker abgehandelt werden, wie das im vorliegenden Antrag dargelegt wurde. Wir würden es für nicht gescheit finden, einen städtischen Alleingang zu machen. Da müsste man wirklich eine umfassende sachliche und unabhängige Analyse machen, die alle Vor- und Nachteile für die Stadt aufbereitet und erst dann weiterleitet. Das macht aus unserer Sicht jetzt überhaupt keinen Sinn, weil gerade Bundesminister Stöger eine Studie zu den Effizienzpotentialen der Krankenkassen in Auftrag gegeben hat. Hier sind österreichweit auch bald Ergebnisse zu erwarten. Es macht keinen Sinn, eine einzelne Kasse herauszupicken. Wenn überhaupt, dann muss es ein Gesamtkonzept geben. Grundsätzlich stehen wir zu unserer MKF. Deshalb werden wir diesem Antrag auch keine Zustimmung geben und uns der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Ing. Casny: „Von unserer Seite ein Statement dazu. Die MKF steckt aufgrund verschiedener Situationen in finanziellen Schwierigkeiten, das wissen wir. Nicht wegen der Privilegien, sondern aufgrund der Tatsache, dass sie nur pragmatisierte Mitarbeiter bekommt und die neu eingestellten Magistratsmitarbeiter nicht. Das ist ein finanzielles Problem. Bei den anderen KFAs ist es so, dass alle jungen Vertragsbediensteten in die Krankenfürsorge kommen. Vor diesem Problem werden wir uns nicht verschließen können, das wird über kurz oder lang ein gravierendes Thema. Es gibt z.B. auch noch ein Zahnambulatorium, das noch mitfinanziert wird, das auch eine zusätzliche große Belastung ist und das obwohl die MKF den höchsten Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil von allen Versicherungen hat. Ich glaube, dass es einer Lösung bedarf, die wir hier mit einem Beschluss nicht lösen werden können. Von meiner Seite könnte angedacht werden, dass sich die Statutarstädte gemeinsam durchringen, die MKF aufzulösen und gemeinsam zur KFG dazukommen, das ist die Krankenfürsorge für Gemeindebedienstete. Die hat auch eine entsprechende Größe und da sind alle neuen Vertragsbediensteten dabei. Das würde auch funktionieren. Es sind damit gravierende rechtliche Schritte notwendig. Daher stelle ich den Antrag, diesen Antrag dem Stadtsenat zuzuweisen.“ Vizebürgermeister Forsterleitner zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich kommentiere die politischen Aussagen natürlich nicht, weise aber die Aussage, dass die MKF ein finanzielles Problem hätte, als falsch zurück. Die MKF macht seit Jahren Überschüsse. Es ist objektiv falsch, dass sie ein Defizit hätte.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Die Diskussion um die Zusammenlegung von Sozialversicherungen ist nichts Neues, die kann man schon führen. Zum Antrag vom Kollegen Eypeltauer muss ich schon sagen, dass ein nach unten Nivellieren von Leistungen, nichts mit Solidarität zu tun hat und daher gibt es von mir ein klares Nein.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Kolleginnen und Kollegen, jetzt werde ich doch ein wenig ausholen und replizieren. Ursula, Die Grünen und die NEOS sind sich einig. Dieser Sozialversicherungswildwuchs, den wir bundesweit, landesweit und in den Gemeinden haben, ist ein Graus. Der kostet viel und bringt den Menschen nicht mehr, als wenn wir ein System mit einer oder zwei Sozialversicherungs- oder Krankenversicherungsträgern hätten. Wir haben in Österreich 18 Krankenversicherungsträger auf Bundesebene, neun GKKs und fünf Betriebskrankenkassen. Die Sozialversicherungsanstalten der Bauern, der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlich Bediensteten, der Eisenbahner, des Bergbaus, wir haben 16 KFA, wir haben die KFG und die KFL. Das ist eine furchtbare Mehrgleisigkeit, die letzten Endes für die Allgemeinheit unglaubliche Kosten verursacht. Aus diesem Gedanken heraus, das zurückzustutzen und aus dem Gedanken heraus, dass jemand beginnen muss - da es in Linz bekanntlich beginnt – erfolgte dieser Antrag. Linz könnte Vorreiter werden, Linz könnte hier etwas vormachen, was uns andere Gemeinden und die Landesgesetzgeber schleunigst nachmachen sollten. Es gibt eine Gemeinde, die so weitsichtig war, dass sie im Moment der Beendigung der neuen Pragmatisierungen auch die KFA abgeschafft hat, das war Bregenz im Jahr 2000. Die haben genau das wesentliche Argument gesehen, was Kollege Casny zumindest angedeutet hat. Krankenversicherungsgeschäft im Besonderen ist ein Scaling Business in dem Sinn, dass es erst ab einer besonders kritischen Masse einer Größe der Risikogemeinschaft Versicherung im eigentlichen Sinn möglich ist. Dabei geht es vielmehr um das Verhältnis von Versicherten zu Einzahlenden und um das Verhältnis von Versicherten zu Vermögen und Rücklagen, aber ganz wesentlich um die Kosten pro Versicherten. Wir haben uns das aus der Anfragebeantwortung angesehen und daraus geschlossen, dass die Effizienz in der MKF absolut nicht gegeben ist und das letzten Endes für die Stadt Linz sehr teuer ist. Wir wissen, der Dienstgeberanteil ist 5,2 Prozent, bei der BVA sind es drei Prozent. Daraus ergeben sich ungefähr zwei Millionen Euro einsparungspotential fiktiv, versteht sich. Um auf ein anderes Argument einzugehen, eine Überführung der MKF in die BVA würde nicht von heute auf morgen passieren und nicht wie ein Schnitt geschehen, da müsste es eine Übergangsphase geben. Man kann darüber reden, dass das Vermögen der MKF in die BVA übergeht und in einem Korridorzeitraum die Leistungen die die MKF erbringt, den Versicherten nach wie vor zukommen. Der Punkt ist die Risiko- und Versichertengemeinschaft. Die Stadt Linz unterhält eine MKF, in der mittlerweile 3000 Personen anspruchsberechtigt sind, aber die Zahl der Einzahler stetig sinkt, denn die Beamten gehen in Pension. Irgendwann stehen wir vor einer Situation, in der niemand mehr einzahlt, aber noch Menschen versichert sind. Wie Kollegin Walcher von der FPÖ völlig richtig gesagt hat, steigt mit fortschreitendem Alter faktisch objektiv, statistisch gesehen, das Risiko zu erkranken und an einer teuer zu behandelnden Krankheit zu leiden. Im schlimmsten Fall kommt auf die MKF ein hohes finanzielles Risiko zu, das sie allein nicht stemmen können wird. Dann sitzen wir in der Stadt Linz auf einer Zeitbombe. Dazu kommt die Ineffizienz wegen einer Doppelgleisigkeit. Warum brauchen wir eine MKF-Overheadstruktur, wenn das in der BVA und in dutzenden anderen Versicherungen ebenfalls der Fall ist. Das sind insgesamt unseres Erachtens objektiv absolut nur Dinge, die dafür sprechen, hier einen Schritt zu gehen. Es ist schade, dass das Argument gebracht wird, dass es kompliziert und rechtlich schwierig ist und man es deshalb nicht machen möchte. Man sollte sich diesen Herausforderungen stellen. Jetzt habe ich genug gesprochen und nur die Hälfte von dem gesagt, was zu sagen wäre. Ich respektiere aber und erkenne an, dass dieser Antrag in Richtung eines solidarischen, effizienten und fairen Sozialversicherungssystems keine Mehrheit finden wird. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und Die Grünen (7) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16), ÖVP (11) und Die Grünen (7) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über den gemeinsam von der SPÖ- und FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Umsetzung der Sicherheitskonferenz vom 28. Februar 2017 – Antrag und Resolution und führt aus: „Vorhin stand schon ein Antrag zur Debatte, der abgelehnt wurde. Dabei ging es um Maßnahmen, die von der ÖBB in der Form sowieso nicht umgesetzt werden würden oder erst einer Prüfung oder einer weiteren Diskussion bedürfen. Nun steht ein Antrag zur Debatte, bei dem es Maßnahmen gibt, wo man davon ausgehen kann, dass sie greifen und Verbesserungen herbeiführen. Hier wird tatsächlich Neuland betreten. Der Gemeinderat beschließe: ,I. Antrag: Grundsatzbeschluss: An jenen öffentlichen Orten, wo seitens des Stadtpolizeikommandos und der Landespolizeidirektion Oberösterreich eine Videoüberwachung vorgeschlagen, beantragt und vom Bundesministerium für Inneres bewilligt wird, wird dies von der Landeshauptstadt Linz akzeptiert. II. Resolution an Herrn Bundesminister für Inneres: Herr Bundesminister für Inneres wird ersucht, den intensiven Einsatz der Polizei an neuralgischen Punkten im Linzer Stadtgebiet weiter zu forcieren und - wie zu Jahresbeginn in Graz angekündigt und durchgeführt - auch in Linz solche Schwerpunkte gegen Drogenkriminalität zu setzen. Als Grundlage dafür wird um dauerhafte Stärkung der Linzer Polizei nicht durch finanzielle Mittel für Mehrdienstleistungen, sondern durch Zuweisung und Besetzung neuer Planstellen ersucht. III. Resolution an die ÖBB: Die ÖBB werden ersucht, das Ergebnis des Pilotprojektes ,Reduktion WLAN-Nutzung am Wiener Westbahnhof‘, wie im Rahmen der Sicherheitskonferenz am 28. Februar 2017 besprochenen, an das Sicherheitsressort der Landeshauptstadt Linz zu übermitteln. Zusätzlich sollen die ÖBB und das Sicherheitsressort - auch unter Einbindung der städtischen Organe - möglichst eng zusammenarbeiten.‘ Der Antrag ist weitergefasst, als der vorige auf der Tagesordnung befindliche, der nur eine Resolution, einen Bittbrief, einen Wunsch an die ÖBB beinhaltet hat. Bei diesem Antrag ist einerseits ein Grundsatzbeschluss als Folge der Sicherheitskonferenz, die vorgestern stattgefunden hat, dahingehend vorgesehen, dass die Stadt Linz pauschal, ohne sinnlose und entbehrliche Diskussion, für all jene Fälle grünes Licht gibt, bei denen die Polizei einen Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum für sinnvoll hält. Gerade nach dem Motto, dass die praktische Sicherheit und der Einsatz für die Menschen vor einzelne politische Debatten geht. Außerdem muss die Stadt Linz die Polizei nicht belehren bzw. muss man sich nicht wechselseitig etwas ausrichtet, sondern gemeinsam an einem Strang ziehen. Darüber hinaus sollte von Bundesebene, wo die Sicherheit angesiedelt ist, im Bereich der Polizei eine entsprechende Maßnahme eingeleitet bzw. mehr getan werden, was die personellen und finanziellen Ressourcen betrifft. Die Polizei in Linz und Oberösterreich bemüht sich sehr redlich, aus den nicht so tollen Rahmenbedingungen das Beste zu machen. Es funktioniert daher verhältnismäßig gut, könnte aber noch um einiges besser sein, wenn die Ressourcen gegeben wären. Zu guter Letzt eine Resolution an die ÖBB. Hier überschneidet es sich in dem Punkt, wo die ÖBB tatsächlich etwas machen würden und sich die Sache ansehen. Diese Resolution wäre somit kein reiner Papiertiger, so wie es die vorherige gewesen wäre. Man kann davon ausgehen, dass relevante Informationen ausgetauscht werden und eine Verbesserung Platz greift, zumindest ein Erkenntnisgewinn, vielleicht eine Adaptierung. Im Sinn der Ergebnisse der Sicherheitskonferenz, bei denen die Expertinnen und Experten aus erster Hand berichtet haben, können damit entsprechende Ergebnisse umgesetzt werden. Ich bitte, diesen Antrag mit möglichst breiter Mehrheit anzunehmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, meines Erachtens war diese Sicherheitskonferenz sowieso eine Farce. Hier im Haus sagt man immer wieder, Sicherheit geht uns alle an. Dann werden nur SPÖ und FPÖ eingeladen und alle Fraktionen, die im Haus anwesend sind, werden ausgesperrt. So kann es nicht sein und so kann keine Zusammenarbeit funktionieren. Es tut mir sehr leid, dass die Polizei nicht gesagt hat, dass sämtliche Fraktionen des Hauses vertreten sein sollen. Wir können uns beim Punkt 2 und 3 anschließen. Wir bringen jedoch einen Abänderungsantrag ein. Wir, als ÖVP, lassen uns keinen Maulkorb umhängen. Seit dem Jahr 1996 bringen wir Anträge ein, die die Videoüberwachung betreffen. Die ÖVP-Fraktion wird sich das weiterhin sicher nicht verbieten lassen. Wir werden weiterhin Anträge einbringen, wenn wir es für notwendig erachten. Wir stellen daher den Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Neben dem Bestreben der Stadt Linz nach Videoüberwachung an gefährlichen Orten, wird diese auch an jenen öffentlichen Orten, wo seitens der Stadtpolizeikommandos und der Landespolizeidirektion Oberösterreich eine Videoüberwachung vorgeschlagen, beantragt und vom Bundesministerium für Inneres bewilligt wird, von der Landeshauptstadt Linz akzeptiert.‘ Danke.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Vizebürgermeister Wimmer: „Vielen Dank. Ich darf noch auf einige Punkte replizieren. Ich finde es interessant, weil vorhin seitens der ÖVP die Rede davon war, dass eine Koalition in irgendeiner Form negativer arbeiten bzw. irgendetwas nicht so machen würde. Die Worte der ÖVP waren, glaube ich, dass sie enttäuscht darüber sind, dass es nicht so ist, wie sie sich das vorstellt. Lieber Martin, ich glaube, da kann nur die Koalition auf Bundesebene gemeint sein, wo die ÖVP vertreten ist. Diese Koalition ist es, die für euren Bittbrief an die ÖBB verantwortlich wäre. Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, werte Zuschauer auf der Galerie, man muss sich schon vor Augen führen, dass die ÖBB ein Staatsbetrieb sind, der vom Bund beherrscht und beeinflusst wird. Da kann die ÖVP noch so den Kopf schütteln. Das heißt, wenn es der Wunsch ist, dass die ÖBB etwas machen sollen, glaubt ihr nicht, lieber Martin und lieber Josef, dass es besser wäre in der eigenen ÖVP zur Bundesebene zu gehen und zu sagen, bitte machen wir etwas, liebe ÖBB. Wir kontrollieren die ÖBB. Warum braucht man einen Umweg über den Linzer Gemeinderat? (Heiterkeit) Wenn man darüber lacht, ist das ein Zeichen dafür, dass offenbar nicht andere lächerlich sind, sondern dass man über das eigene Verhalten peinlich berührt sein muss. Die Gesprächsbasis mancher Parteien zur Bundesebene ist vielleicht besser, bei anderen Parteien vielleicht etwas schlechter, das ist ohnehin bekannt. Dass es so schlimm bestellt ist, würde mich überraschen. Wenn man hier etwas machen möchte, wäre es vielleicht doch gut, wenn die ÖVP quasi direkt zu den ÖBB oder indirekt über die eigene Bundesebene geht. Es freut mich, dass die ÖVP zumindest über ihr eigenes Verhalten noch schmunzeln und lachen kann. Es ist positiv, so geht etwas weiter. Es zeigt aber auch, dass die ÖVP offenbar ein durchaus ernstes Thema, nämlich sehr geehrte Damen und Herren, die Sicherheit am Linzer Hauptbahnhof überhaupt nicht ernst nimmt. Ihr juxt, feixt, tollt in verbaler Form herum, schmunzelt und findet das lustig. Ich muss sagen, bei vielen dieser Themen haben Die Grünen eine völlig andere ideologische Position, als wir. Die Grünen haben – zumindest in letzter Zeit war das nie der Fall – bei diesen Themen nicht versucht, durch Lustigkeit oder verbale Gewalt von politischen Fehlritten und Fehltritten abzulenken. Das glaube ich, ist nicht zielführend. Also Punkt 1, bitte im eigenen Bereich machen. Die Koalition, die für die ÖBB zuständig ist, ist ganz klipp und klar die Koalition mit der ÖVP auf Bundesebene. Die ÖVP ist eine Regierungspartei. Wenn Sie das sein möchten, dann bitte verhalten Sie sich wie eine Regierungspartei, die die Verantwortung für ihre Arbeit auf Bundesebene wahrnimmt und nicht so tut, als wären andere verantwortlich. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Ich bin für jeden Zwischenruf, für jeden Lacher, für jeden Kopfschüttler, für jeden Schmunzler - das sage ich alles fürs Protokoll - in der ÖVP-Gemeinderatsfraktion dankbar. Lieber Fraktionsobmann Martin Hajart, bitte sage es bei der Nachbesprechung, deine Leute sollen genau so weiter machen. Das ist der richtige Weg, dass die ÖVP explodiert, sich nicht im Zaum halten kann, sich daneben benimmt, dazwischen schreit, den Kopf schüttelt, lacht, abwinkt oder wie es schon einmal war, mit einer Hand droht, wenn im Gemeinderat über ernste Themen gesprochen wird. Wenn man glaubt, das so machen zu müssen, bitte sehr gern. Es wird die Menschen, die im Protokoll nachlesen, sehr freuen (Glocke), dass die ÖVP nicht sachlich diskutiert, sondern immer gleich, wenn etwas nicht so geht, wie man das machen möchte, weitermacht. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich bitte um entsprechende Ruhe, dann kann man besser zum Ende kommen, weil man dann nicht auf etwaige Zwischenrufe und Störungen eingehen muss, sondern die Argumente, die es gibt, das waren sehr wenige, sachlich behandeln kann. Des Weiteren ist seitens der ÖVP-Fraktion behauptet worden, andere würden sich lächerlich machen. Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Martin, lächerlich würden wir uns dann machen, wenn wir in der Bundesregierung vertreten wären, wenn ein FPÖ-Innenminister kurz vor einer Gemeinderatswahl in einer anderen Stadt, nämlich in Graz, sagen würde, wir räumen die Parks leer, wir werden mit Drogendealern abfahren. Das war in Graz möglich. Dort war es möglich, dass man abfährt und Maßnahmen setzt. Die ÖVP ist dort zur Wahl gestanden, kurz davor, ich zitiere die Kronen Zeitung. Im Unterschied zum ÖVP-Vorredner gibt es von mir Zitate mit Quellenangabe und nicht irgendetwas, wo bei einer Konferenz jemand angeblich etwas gehört hat, wo weder Martin Hajart, noch Josef Hackl dabei waren. Dieser Innenminister der ÖVP, Wolfgang Sobotka sagte: ‚Parks leer räumen, mit Drogendealern abfahren.‘ Bitte liebe ÖVP, sagt das eurem Minister. Er soll bitte auch in Linz mit den Drogendealern abfahren. Er soll bitte Parks leer räumen, nämlich leer räumen im Hinblick auf Probleme, die es gibt, damit die Menschen dort wieder sein können. Euer eigener Minister hat das gesagt. Ich weiß, es tut weh, ich weiß es ist unangenehm. Wolfgang Sobotka sagt: ,Ein untragbarer Zustand, wie werden diese Hotspots leer räumen. Die Parks werden wieder den Menschen gehören und nicht den Dealern.‘ Wenn euer Minister das kann, wovon ich ausgehe - ich glaube nicht, dass er von der Gemeinderatswahl in Graz einen Wahl-Gag gemacht hat, das möchte ich nicht unterstellen - dann sage ich, bei unserem Punkt 2 kann euer Minister diese Parks leer räumen. Mit diesen Drogendealern, wie ihr es sagt, aufräumen. Das alles sind ÖVP-Begriffe. Das könnt ihr machen. Ich gehe davon aus, wenn diese Resolution an eure Minister nun zumindest mehrheitlich beschlossen wird, gibt es hier nie wieder einen Sicherheitsantrag. Dann ist alles leer geräumt, alles erledigt, dann passt alles. Zwischenruf Gemeinderat Hackl: „Dann ist deine Funktion obsolet. Trittst du dann zurück?“ Vizebürgermeister Wimmer weiter: Es ist richtig, dann kann ich mich anderen Ressorts widmen. Nur offenbar funktioniert es nicht. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich unterstelle euch keine Bösartigkeiten, dass nur so getan wird, als ob. Ich gehe davon aus, dass ihr euch redlich bemüht, aber trotz Vertretung in der Bundesregierung geht es leider so nicht weiter. Es freut mich, dass ihr immer wisst, was wo gesprochen wurde, was die ÖBB gesagt hat. Ihr habt nicht gesagt, woher ihr das zu wissen glaubt. Von der Regierungsebene war es scheinbar nicht. Und bei der Sicherheitskonferenz habt ihr zwar einerseits so getan, als wüsstet ihr, was da passiert ist, andererseits hat sich ein anderer Redner von euch dann darüber beschwert, dass er nicht dabei war. Liebe ÖVP, was war jetzt? Ward ihr jetzt dabei und wisst ihr, was dort geredet worden ist, oder ward ihr nicht dabei und beschwert ihr euch dann darüber. Ich bin zu Wirtschaftsrunden und Kulturbesprechungen des Kulturreferenten nicht eingeladen, weil es Ressortzuständigkeiten gibt, denen ihr zugestimmt habt. Das war ein einstimmiger Beschluss von eurer Seite. Wir haben nicht den Nerv und die Idee, dass wir uns bei jeder Diskussion in eurem Ressort hinein reklamieren möchten. Ihr könnt einen Antrag stellen. Das ist das Wichtigste, nachdem ihr das leer räumen könnt, bedanke ich mich dafür. Bitte macht das, bitte liebe ÖVP, räumen wir gemeinsam mit eurem Minister auf, er hat das knapp vor dem Wahlkampf für Graz angekündigt. Räumen wir gemeinsam Linz von Drogendealern leer, räumen wir die Parks leer, räumen wir den Bahnhof leer, dann braucht ihr keine Anfragen und Anträge mehr an mich stellen, weil sich dann das Sicherheitsthema erübrigt. Ich konzentriere mich dann gerne auf die Themen Gesundheit, Finanzbereich und Städtekontakte. Da gibt es mehr als genug zu tun. Bitte krempelt die Hemdsärmel hoch, packt an, macht etwas und nicht immer nur reden und irgendwelche Liebesbriefe an die eigene Bundesregierung, an die ÖBB schicken. Geht dort hin, wo wirklich etwas zu tun ist. Das wäre vor allem bei euch nicht der Linzer Gemeinderat, sondern der ÖVP-Bundesparteitag, wo sich die Linzer-ÖVP mit ihrer Linie durchsetzen müsste, damit endlich in Linz etwas leer geräumt wird und nicht nur in Graz, wo es einen ÖVP-Bürgermeister gibt. Ich ersuche in diesem Sinn, diese ÖVP-Seitenschritte bzw. diese ÖVP-Ablenkung nicht ernst zu nehmen. Nehmen Sie den ÖVP-Abänderungsantrag, der vom eigenen Versagen ablenken soll, nicht ernst und stimmen Sie dem Originalantrag zu. Vielen Dank.“(Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag, anschließend über den Abänderungsantrag und getrennt über die Resolutionen abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag zum Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Resolution an das BMI wird bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Resolution an die ÖBB wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Keine Einstellung der Mäharbeiten durch die Stadt Linz auf Vereinssportplätzen und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zuge der Sitzung des Gemeinderates am 20. Oktober 2016 wurden bekanntlich diese ganzen Punkte der Haushaltskonsolidierung besprochen, behandelt und individuell abgestimmt. Wir von Seiten der ÖVP haben beim Punkt der Einstellung der Mäharbeiten für die Vereinssportplätze durch die Stadt Linz dagegen gestimmt, weil wir glauben, dass es sich hierbei um eine wichtige Unterstützung des Ehrenamtes handelt. Wir mussten allerdings eine mehrheitliche Beschlussfassung dieses Punktes zur Kenntnis nehmen. Mittlerweile haben Gespräche mit den Vereinsverantwortlichen stattgefunden, was alternative Möglichkeiten zur Unterstützung betrifft. Allerdings ist man meines Erachtens bis dato auf keine praktikable Lösung gekommen. Wir stellen daher den Antrag, der wie folgt lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚Von einer Neuorganisation der Mäharbeiten auf den Linzer Vereinssportplätzen soll abgesehen werden. Diese sollen auch weiterhin durch die Stadt Linz übernommen werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget bzw. Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Zu diesem Antrag haben Fraktionsberatungen im Vorfeld der Beschlussfassung stattgefunden, wo wir darüber gesprochen haben, diesen Antrag einer gemeinsamen Sitzung des Sportausschusses mit dem Ausschuss für Stadtgrün zuzuweisen, um darüber zu beraten, wie wir in Zukunft die Mäharbeiten für die Vereinssportplätze fortführen können. Dieser Vorgangweise können wir uns auf jeden Fall anschließen. Das darf ich vorweg sagen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte nur kurz sagen, dass die Vorgangsweise für uns in Ordnung ist. Für uns kann die Lösung nur heißen, dass die Stadt die Mäharbeiten weiterhin übernimmt. Das ist das einzig Sinnvolle. Das Ziel der Gespräche muss sein, dass man doch eine Möglichkeit findet, dass die Stadt diese Mäharbeiten für die Vereine übernimmt. Man muss verhindern, dass eine Lösung heraus kommt, die für alle Beteiligten unpraktikabel und unbefriedigend ist. Das Ziel muss sein, dass die Stadt die Mäharbeiten weiterhin übernimmt. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Hörzing: „Ich unterstütze die Zuweisung des Antrages an die beiden Ausschüsse. Das Thema ist, möglichst im Interesse der Vereine, aber auch im Interesse des Ehrenamtes zu einer Lösung zu kommen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Ich möchte unser Abstimmungsverhalten ganz kurz avisieren und erklären. Wir sind auch der Meinung, dass es nicht okay war, wie seitens der Stadt Linz mit den Vereinen vorgegangen wurde. Die sind mehr oder weniger vor vollendeten Tatsachen gestanden und hatten nicht ausreichend Zeit, sich Alternativen und alternative Konzepte oder Modi zu überlegen. Deshalb ist es grundsätzlich begrüßenswert, wenn versucht wird, den Vereinen weiterhin Luft zu verschaffen. Womit wir schlicht und ergreifend ein Problem haben und warum wir uns der Stimme enthalten werden ist, dass die Mäharbeiten weiterhin von der Stadt Linz übernommen werden. Ganz der Meinung sind wir nicht. Im besten Fall würde die Stadt Linz die Mäharbeiten noch ein Jahr lang übernehmen und den Vereinen somit ausreichend Zeit geben, um sich entsprechend finanziell aufzustellen oder andere Konzepte zu entwickeln. Das ist der Hintergrund, warum wir uns hier enthalten. Danke.“ Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, eine Diskussion im Vorfeld hat gezeigt, dass der Begriff, die Mäharbeiten durchzuführen oder nicht durchzuführen, pauschal falsch verstanden wurde. Es gibt hier zwei Aspekte. Der eine ist der finanzielle Aspekt und der andere ist die Ausführung der Arbeiten. Das darf man nicht zusammenwürfeln, weil es zwei verschiedene Ressorts betrifft. Das eine ist die grundsätzliche mehrheitliche Übereinstimmung im Gemeinderat, dass wir sparen müssen und wollen und dass wir – für mich ist das ein persönliches Ziel – davon ausgehen, dass wir nach einer gewissen Zeit des Gürtel enger Schnallens vielleicht wieder bessere Aussichten haben werden. Ich denke an drei Jahre oder so. Das Zweite ist die Ausführung der Arbeiten. Die Vereine haben vielleicht ein bisschen geschlafen - da sind viele ehrenamtliche Mitarbeiter dabei -, und nachdem der Schnee weg war, haben sie plötzlich festgestellt, dass eine Saison aus ist und nichts geschehen ist. Sie haben sich nicht gut vorbereitet. Der frühere Zustand, bevor die Stadt finanziell in einer ungünstigen Lage war, war der, dass auf den Plätzen durchwegs Platzwarte beschäftigt waren, die sich vereinsgebunden um die Pflege – unterschiedliche Pflege, unterschiedliche Anlagen, Leichtathletik oder Spielfeld usw. – gekümmert haben, durch die sehr großzügige Förderung durch die Stadt Linz. Das ist eingeschlafen. Daher haben wir zu diesem Dringlichkeitsantrag der ÖVP einen Abänderungsantrag vorbereitet, der glaube ich – das darf ich der Wortmeldung von Felix Eypeltauer entnehmen - wahrscheinlich die Zustimmung der NEOS finden könnte. Der Abänderungsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚Von einer Neuorganisation der Mäharbeiten auf den Linzer Vereinssportplätzen kann abgesehen werden, sofern das vereinbarte Sparziel zur Konsolidierung des Haushalts durch Umschichtungen im Ressortbudget der zuständigen Referenten in der Stadtregierung nachhaltig anderweitig erreicht wird. Das beschlossene Budget 2017 bleibt unverändert. Der Gemeinderat stellt überdies fest, dass die tatsachenwidrig im Titel genannte ,Einstellung der Mäharbeiten‘ niemals beschlossen wurde.‘ Ich bitte um Zustimmung. Danke.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich mache einen Vorschlag. Fakt ist, dass der Gemeinderatsbeschluss vorsieht, dass in den beiden betroffenen Ressorts mittels einer Neuorganisation – Gemeinderat Kleinhanns hat das völlig korrekt zitiert – der Betrag, ich glaube, von zirka 90.000 Euro einzusparen ist. Das ist so budgetiert. Das ist mehrheitlich beschlossen. Das sind die Rahmenbedingungen. Wie das in den einzelnen Ressorts erfolgt, ist so wie im gesamten Budgetierungsprozess, den wir in anderen Fragen im Dezember in diesem Haus beschlossen haben, grundsätzlich im Ermessen und in den Managementfähigkeiten der einzelnen Ressortmitglieder festgelegt. Wir haben nicht beschlossen, dass die Mäharbeiten generell eingestellt werden. Wir haben aber auch nichts anderes beschlossen, wir haben kein Prozedere beschlossen. Deswegen wäre mein Vorschlag, dass wir den Antrag und den Abänderungsantrag beiden Ausschüssen in einer gemeinsamen Sitzung zuweisen und dort versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Dann wird man sehen, welche Möglichkeiten gemeinsam entwickelt werden, in der Hoffnung, dass wir beides erreichen - das mehrheitlich beschlossene Sparziel und den Wunsch, glaube ich, aller in diesem Haus, dass wir die Vereine, die wir haben, nach Möglichkeiten weiterhin unterstützen. Festzulegen in welcher Form das am besten geschieht, wird schwieriger sein. Das ist Aufgabe der beiden Ressortführenden und letztlich dieser Ausschusssitzung. Wenn Sie damit einverstanden sind, dann würde ich jetzt grosso modo abstimmen lassen, dass beide Anträge dieser gemeinsamen Sitzung den beiden Ausschüssen zugewiesen werden. Ich schaue jetzt ganz bewusst die Fraktionsvorsitzenden an, wir sind noch nicht beim Abstimmen. Zwischenruf Gemeinderat Mag. Hajart zur Geschäftsordnung: „Normalerweise ist ein Schlusswort des Berichterstatters üblich, weil ich noch auf einen Punkt eingehen möchte.“ Bürgermeister Luger weiter: Selbstverständlich, so weit sind wir noch nicht.“ Gemeinderat Giegler zur Geschäftsordnung: „Ich wollte nur für die sozialdemokratische Fraktion festhalten, dass wir mit dem Vorschlag, den Dringlichkeitsantrag der ÖVP und den Abänderungsantrag der FPÖ den beiden Ausschüssen in einer gemeinsamen Sitzung zuzuweisen, einverstanden sind.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Vielen Dank, auch wir sind der Meinung, dass wir beide Anträge den beiden Ausschüssen zuweisen sollen. Ich möchte noch auf die Wortmeldung des Klubobmanns Kleinhanns, der sagt, die Vereine hätten geschlafen, eingehen. Das weise ich zurück. Das ist schon eine kühne Behauptung. Das finde ich absolut nicht in Ordnung. Die Vereinsverantwortlichen sind nicht hier und können sich nicht wehren. Wenn du an dieser Aussage festhältst, werden wir diese Vereinsverantwortlichen gerne fragen, ob sie geschlafen haben und dich dann darüber informieren, was sie antworten. Danke für die vorgeschlagene Vorgangsweise, die ist für uns absolut in Ordnung.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages inkl. Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag inkl. Abänderungsantrag wird einstimmig dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie, Integration und Sport und dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung zugewiesen. Die Tagesordnung der 14. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 20.56 Uhr