Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 3/2016 PROTOKOLL über die 6. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 21. April 2016, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner FPÖ Detlef Wimmer Die StadträtInnen: FPÖ Markus Hein SPÖ Karin Hörzing GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider Die GemeinderätInnen: FPÖ Mia Åkerblom SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer SPÖ Regina Fechter-Richtinger FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger SPÖ Jakob Huber SPÖ Carmen Janko SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Potočnik FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger FPÖ Michael Schilchegger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Bernhard Seeber, Mag. ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring SPÖ Bettina Stadlbauer ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Abteilungsleiter des Präsidiums: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A. MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B. ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C. ANTRÄGE DES STADTSENATES C 1. Kreditüberschreitung in Höhe von 570.000 Euro im Zusammenhang mit einer eventuellen BundespräsidentInnen-Stichwahl C 2. Verlängerung des Schwerpunktprogramms Wissenschaftsförderung der Stadt Linz für die Laufzeit von 1. Jänner 2016 – 31. Dezember 2017 C 3. Abschluss eines Vergleiches zwischen der Stadt Linz und der Dr. Shebl und Partner Generalplaner GmbH, Hauptstraße 4 sowie dem ruhenden Nachlass nach dem verstorbenen Dipl.-Ing. Roland Ertl im Zusammenhang mit einem Wasserleitungsschaden im Bauteil D des ehemaligen AKh Linz; 60.184,47 Euro C 4. Verordnung für ein sektorales Bettelverbot für die Landeshauptstadt Linz C 5. Gewährung einer Förderung nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Derfflingerstraße 8, 8a, Garnisonstraße 57, 59, 61, Ing.-Stern-Straße 8a, 8b, Cremeristraße 12 und Stieglbauernstraße 7; insgesamt 437.358,30 Euro verteilt auf die Jahre 2016 bis 2030 in Form eines Annuitätenzuschusses von jährlich 29.157,22 Euro C 6. Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2016; Grundsatzgenehmigung; maximal 270.000 Euro C 7. Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestival Linz - Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag.a Christine Dollhofer, Graben 30 (Filmfestival 2016); 85.000 Euro sowie 11.177,50 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung C 8. Gewährung einer Subvention an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH LIVA, Untere Donaulände 7 (organisatorische Vorbereitung und Durchführung des „Festivals 4020“ 2017); 70.000 Euro, davon je 35.000 Euro 2016 und 2017 C 9. Zusammenführung der Abteilung Geodaten Management der IKT Linz GmbH mit der Abteilung Stadtvermessung im Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt des Magistrats Linz C 10. Bezahlung der Schwimmhallenmieten für das Leistungsschwimmen der Linzer Schwimmvereine 2015/2016; maximal 72.000 Euro C 11. 15. Borealis Linz Donau-Marathon 2016; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die Linzer Veranstaltungs- gesellschaft mbH LIVA in Höhe von 9000 Euro sowie einer Naturalförderung an die LIVA in Höhe bis maximal 89.058,33 Euro D ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN D 1. Städtische Haftungsübernahme (Garantie) für einen Kredit der Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 30 Millionen Euro D 2. Verlagerung der Investitionstätigkeiten in der Tabakfabrik von der ILG KG auf die TFL GmbH - Ermöglichung der weiteren Finanzierung sowie komplette Durchführung der Adaptierung von Bau 1 und Magazin 3 durch Projekt-Darlehen samt Begleitmaßnahmen D 3. Umbau des Objektes Schiedermayrweg 11 auf eine dreigruppige Krabbelstube durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 1,210.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 155.000 Euro; (plus/minus 15 Prozent) E ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS E 1. Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz - Zwischenbericht 2013 bis 2015 F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU F 1. Aktive Bodenpolitik („Vertragsraumordnung“) - privatwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der örtlichen Raumordnung entsprechend den Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetzes - Grundsatzbeschluss F 2. Änderungspläne Nr. 72 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Katzbachweg) F 3. Änderungsplan Nr. 64 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Linz (Franckstraße 6-8) F 4. Änderungspläne Nr. 70 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach und Urfahr (Höllmühlbachstraße 1) F 5. Bebauungsplanänderung 02-059-01-01, KG Urfahr (Hauptstraße 71 - 75) F 6. Änderungspläne Nr. 69 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Industriezeile 47b) F 7. Entwicklung eines „Masterplans“ für das Areal der Hiller-Kaserne und der angrenzenden „Sommergründe“; Grundsatzbeschluss F 8. Änderungsplan Nr. 73 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Jägerstätterstraße) F 9. Änderungspläne Nr. 60 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Khevenhüllerstraße) F 10. Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Ufer (Moosfelderstraße) G ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND INTEGRATION G 1. Anpassung des bestehenden Leistungsvertrages mit der SZL Seniorenzentrum Linz GmbH zum Betrieb von Tageszentren und Seniorenclubs H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG H 1. Erlassung einer Satzung für den Botanischen Garten im Sinne der Bundesabgabenordnung (gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art) I ANTRAG DES KONTROLLAUSSCHUSSES I 1. Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2015 J ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES FÜR DIE MUSEEN DER STADT LINZ J 1. Neuerlassung des Organisationsstatutes der Unternehmung „Museen der Stadt Linz“ (MuS) K FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 K 1. SCHAFFUNG VON DUSCHEN UND WC-ANLAGEN IN DEN BADE- UND FREIZEITZONEN ALTURFAHR WEST UND DONAU FREIZEITPARK URFAHR K 2. NEUE LINZER KULTURFORMATE K 3. GEGEN DEN STAU IM MONA-LISA-TUNNEL; KREUZUNG UMFAHRUNG EBELSBERG / LUNZERSTRASSE UMBAUEN! K 4. ENGERE KOOPERATION BIS HIN ZUR FUSION DER BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDEN IN LINZ – ANTRAG UND RESOLUTION (GEMEINSAMER ANTRAG DER SPÖ- UND FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION) K 5. WIEDEREINFÜHRUNG BARRIEREFREIES TAXI IN LINZ K 6. SAUBERKEIT IN DEN LINZER GRÜNANLAGEN K 7. TREFFSICHERHEIT BEIM LINZER AKTIVPASS VERBESSERN K 8. TAUSCH DER RÄUMLICHKEITEN VON BIBLIOTHEK UND JUGENDZENTRUM IM VOLKSHAUS PICHLING K 9. SYNERGIEN ZWISCHEN JKU-CAMPUSENTWICKLUNG UND ENTWICKLUNG DES UNIVIERTELS NUTZEN (GEMEINSAMER ANTRAG DER ÖVP- UND NEOS-GEMEINDERATSFRAKTION) K 10. MOBILITÄTSKONZEPT FÜR DEN NEUEN STADTTEIL „KEPLER UNIVERSITÄTSKLINIKUM“ K 11. DYNAMISCHES PARKLEITSYSTEM FÜR LINZ K 12. OPTIMIERUNG FAHRRADABSTELLPLÄTZE K 13. VOLKSGARTEN - PILOTPROJEKT SOZIALARBEIT K 14. ERHALT DES LINZFESTES MIT BLICK AUF DESSEN WEITERENTWICKLUNG K 15. IN SITU NACHFOLGEPROJEKT K 16. JKU BIKELANE: FAHRRADWEGMARKIERUNG VOM HAUPTPLATZ AN DIE JKU K 17.ROAD DIET DAMETZSTRASSE K 18. ZUKUNFTSWORKSHOP ALTSTADT LINZ K 19. NEUE FINANZIERUNG VON KINDERBETREUUNG UND -BILDUNG – AUFGABENORIENTIERTER FINANZAUSGLEICH - RESOLUTION K 20. NEUKONZEPTIONIERUNG BRUCKNERFEST - RESOLUTION K 21. ÄNDERUNG DER OÖ. BAUTECHNIKVERORDNUNG 2013 - RESOLUTION K 22. GRATIS EINTRITTE FÜR EXEKUTIVORGANE IN LINZER BÄDER – RESOLUTION K 23. ATTRAKTIVIERUNG FREIZEITANGEBOT PICHLINGER SEE – RESOLUTION K 24. ENTFALL DER VERPFLICHTUNG ZUR ERRICHTUNG VON KFZ- STELLPLÄTZEN - RESOLUTION K 25. BAUMSCHUTZGESETZ - RESOLUTION K 26. ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES STADTSTATUTS: VERKLEINERUNG DES STADTSENATS: REDUZIERUNG DER ANZAHL DER VIZEBÜRGERMEISTER (VIZEBÜRGERMEISTERINNEN) VON DREI VIZEBÜRGERMEISTER (VIZEBÜRGERMEISTERINNEN) AUF EINEN VIZEBÜRGERMEISTER (VIZEBÜRGERMEISTERIN) - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 6. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Bürgermeister Luger teilt mit, dass Gemeinderätin Janko und Gemeinderat Huber, beide SPÖ, und Gemeinderätin Kaltenhuber, ÖVP, etwas später in die heutige Sitzung kommen. Bürgermeister Luger teilt mit, dass drei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend begleitende Sozialmaßnahmen zum sektoralen Bettelverbot 2. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend aktive Erinnerungskultur in Zusammenhang mit der Aphrodite am Bauernberg 3. Dringlichkeitsantrag der Gemeinderatsfraktion Die Grünen betreffend Stadtentwicklung und leistbares Wohnen sichern - Baurecht statt Verkauf Bürgermeister Luger schlägt vor, den Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Weiters begrüßt Bürgermeister Luger die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, die die Gemeinderatssitzung im Rahmen der Dienstausbildung besuchen. (Beifall) A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger verweist auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 11. April 2016 für das Rechnungsjahr 2016 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 23. Februar 2016 bis 11. April 2016 für das Rechnungsjahr 2016 eine Kreditübertragung genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 11. April 2016 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2016 Kreditübertragungen in der Höhe von 36.000 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 11.000 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2016 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,823.293 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2016 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 11. April 2016 genehmigten Kreditüberschreitungen null Euro und die Kreditübertragungen 100.350 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 48,843.825 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2016 ist daher nicht erforderlich.) B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass neun Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; fünf an seine Person, eine an Stadträtin Hörzing, zwei an Stadtrat Hein und eine an Stadträtin Mag.a Schobesberger. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Beantwortung meiner Anfrage betreffend der Barcelona-Kriterien ist mir schriftlich zugegangen. Gemessen am Barcelona-Ziel, hat Linz um 1000 Krabbelstubenplätze zu wenig. Ich habe gefragt, warum? In Ihrer Anfragebeantwortung, Herr Bürgermeister, sagen Sie zusammengefasst, dass wir nicht mehr Plätze brauchen, weil wir nicht mehr Nachfrage haben. Zum Thema Krabbelstuben gibt es zahlreiche internationale Studien - etwa eine OECD-Studie aus dem Jahr 2002 - die besagen, dass mit einem steigenden Angebot selbstverständlich die Nachfrage zunimmt. Bei allem Respekt für ihr Krabbelstuben- und Erziehungsexpertentum, warum ignoriert man dieses internationale Knowhow und zieht sich stattdessen auf eine ‚Das brauchen wir nicht‘-Position zurück?“ Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich dafür, dass Sie mir ein so hohes Expertentum für Kinderbetreuung zubilligen. Ich habe als Planungsreferent, als Referent für Stadtentwicklung und auch im Sozialressort, das ich eine Zeit führen durfte, tatsächlich einige Erfahrungen. Meine Antwort auf Ihre Frage ist eine einfache. Ich habe Ihnen in Ihrer Anfragebeantwortung sehr genau skizziert, welche Unterschiede es zwischen den europäischen Staaten gibt und weshalb wir hier ein anderes Modell haben. In Linz und in Österreich ist es durch die andere Strukturierung des Familiengeldes, des Kindergeldes so, dass die meisten Kinder mit dem 26. Lebensmonat eine Betreuungseinrichtung brauchen. Ich habe Ihnen in meinem Schreiben klar dargelegt, dass es für diese Kinder auch die Möglichkeit gibt - in einen Kindergarten zu gehen - vor allem, wenn bereits Geschwister vorhanden sind. Das ist auch eine österreichische Besonderheit. Deswegen wird bei uns diese europäische Grundnorm in dieser Form nicht schlagend und aus diesem Grund ist der Bedarf nicht gegeben.“ Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Die letzte Anfrage ist gestern von Ihnen schriftlich beantwortet worden. Hier eine Zusatzfrage von mir. Ich habe Sie gefragt, Herr Bürgermeister, welche Sonderpensionen es bei den Tochterunternehmen der Stadt Linz, also den Mitgliedern der Unternehmensgruppe Stadt Linz gibt. Sie haben mir sinngemäß geantwortet, dass das außerhalb des Wirkungsbereiches der Stadt liegt und dem Magistrat dazu keine Daten vorliegen. Dazu meine Zusatzfrage: Wollen Sie dem Gemeinderat ernsthaft weismachen, dass Sie nicht wissen, welche Sonderpensionen von Unternehmen ausgeschüttet werden, die zu 100 Prozent der Stadt Linz gehören? Und wenn das wirklich so ist, ist das vielleicht die Erklärung für die desaströse Finanzlage der Stadt?“ Bürgermeister Luger: „Nachdem es sich hier um eine Suggestivfrage handelt, die keinen inhaltlichen Kern hat, werden Sie dafür tiefes Verständnis haben, dass ich diese Frage in dieser Form nicht beantworte.“ 1. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger betreffend Boulevardmedien wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 2. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger betreffend Migrationsbeirat wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 3. Die Anfrage von Gemeinderat Grininger, MSc, an Bürgermeister Luger betreffend Nachnutzung Eisenbahnbrückenbogen wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 4. Die Anfrage von Gemeinderat Mag. Seeber an Bürgermeister Luger betreffend Bestbieterprinzip wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 5. Die Anfrage von Gemeinderat Eypeltauer an Bürgermeister Luger betreffend demographische Daten betreffend StudentInnen in Linz wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 6. Anfrage von Gemeinderat Ing. Casny an Stadträtin Hörzing von der März-Gemeinderatssitzung: „Der Sportentwicklungsplan (SEP) 2.0 wurde am 8. März 2012 einstimmig vom Linzer Gemeinderat beschlossen. Im Teilbereich Schwerpunktplanung wurde unter E.4 festgehalten, die Ziele und Maßnahmen des ‚SEP Linz 2.0‘ in Zweijahresperioden zu evaluieren. Ich ersuche in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurde seit der Beschlussfassung im März 2012 eine Evaluierung der Ziele und Maßnahmen des ‚SEP Linz 2.0‘ durchgeführt? Falls ja: wann und durch wen erfolgte diese Evaluierung? 2. Wann ist die nächste Evaluierung der Ziele und Maßnahmen des ‚SEP Linz 2.0‘ geplant? Durch wen wird diese Evaluierung erfolgen? In welcher Form werden die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen eingebunden? 3. Welche Schwerpunktsetzungen und Maßnahmen sind von Ihnen vorgesehen, um den Vorgaben des ‚SEP Linz 2.0‘ gerecht zu werden?“ Dazu Stadträtin Hörzing: „Zu 1.: Die Zielsetzungen und Maßnahmen des Sportentwicklungsplanes 2.0 unterliegen einer kontinuierlichen Evaluierung durch den zuständigen Geschäftsbereich Gesundheit und Sport, die in Abstimmung mit der Sportreferentin und dem Stadtsportausschuss gemacht wird. Zu 2.: Es handelt sich um eine kontinuierliche Evaluierung durch den Geschäftsbereich Gesundheit und Sport, die unter anderem in Form eines permanenten Tagesordnungspunktes im Rahmen der Sitzungen des Stadtsportausschusses dokumentiert ist. Dieser Evaluierungsprozess sichert die gewünschte Steuerungsfunktion des SEP im Bereich der Sportadministration in der Stadt. In der Sitzung des Gemeinderates am 10. April 2014 hat die ÖVP-Fraktion eine Anfrage an den Herrn Bürgermeister gerichtet. Dazu hat es einen Statusbericht über die bis dahin umgesetzten Maßnahmen in Zusammenhang mit dem SEP gegeben. Zu 3.: Die im Sportentwicklungsplan 2.0 formulierte Schwerpunktplanung ist natürlich weiterhin der strategische Rahmen für die Linzer Sportpolitik. Einige Maßnahmen sollen besonders forciert werden: Vereinsprojekte und Veranstaltungen, die sportferne Zielgruppen zum Sport bringen sollen, Sportschnuppertage, Sport als Plattform für Integration, Generationensport, Mädchensportprogramme und der Breitensport sollen gefördert werden. Ein Bonus-Malus-Faktorenbereich, der von meinem Vorgänger im Bereich der Sportförderung bereits eingeführt wurde, bei dem der Anteil der Frauen, des Nachwuchses, der Generationen, das Thema der Integration und Förderung eigener Talente berücksichtigt wird ist ein Schwerpunkt. Aber auch Breitensportkomponenten, die Integration von Vereinssportangeboten in der Ganztagesschule, natürlich auch die Förderung des aktivierenden Potenzials von Sportevents und vieles andere mehr sind wichtig. Das zu meiner Anfragebeantwortung.“ 7. Die Anfrage von Gemeinderätin Hochedlinger an Stadträtin Hörzing betreffend Obdachlosigkeit in Linz wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 8. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Hartig an Stadtrat Hein von der März-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Stadtrat Hein, der Verkauf des Kasernen-Areals in Ebelsberg an eine private Stiftung der XXXLutz-Gruppe hat einige Unruhe in die Stadtplanung gebracht. Nicht zuletzt wegen der dringend notwendigen Entwicklung eines neuen Wohngebietes ist das Interesse rund um den Verkauf und die Zukunft dieses Areals besonders groß. Von größtem Interesse für den Gemeinderat und die Öffentlichkeit sind die nächsten Schritte im Zusammenhang mit der Entwicklung des an eine Privatstiftung verkauften Areals. Daher ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Was sind Ihre nächsten Schritte, um als Planungsreferent das verkaufte Areal als Wohngebiet zu entwickeln, das in erster Linie dem notwendigen Bedarf an leistbaren Wohnungen entspricht, darüber hinaus eine dem Bedarf entsprechende Durchmischung von Wohnangeboten (Mietformen und Eigentum, aber auch Wohnungsgrößen) bietet, notwendige Sozial- und Bildungseinrichtungen enthält, Rücksicht auf verschiedene Mobilitätsbedarfe und Barrierefreiheit nimmt und großzügige Frei- und Grünräume bietet, damit dort künftig in Summe ein modernes, energieeffizientes Stadtviertel mit dringend notwendigen leistbaren Wohnungen für hohe Lebensqualität entsteht. 2. Gibt es Planungen aus den vergangenen Jahren, auf die Sie aufbauen können? Wenn ja, wie weit und konkret sind die Vorarbeiten bzw. Planungen für dieses, im Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) als Stadtentwicklungsgebiet ausgewiesenen, Areal? Dazu Stadtrat Hein: „Zu 1: Das Kasernenareal mit den angrenzenden Sommergründen ist natürlich in der nächsten Zukunft das wichtigste Entwicklungsgebiet für die Stadt Linz. Wir greifen auf alt bewährte Methoden zurück, die wir schon bei der Entwicklung der solarCity und der Grünen Mitte verwendet haben. Wir haben uns aber auch andere Ideen von anderen Städten, wie beispielsweise Wien oder München geholt. Unter Punkt F 7 wird im heutigen Gemeinderat ein Antrag gestellt, der sich mit der Umsetzung dieses Masterplans beschäftigt. Ich werde das jetzt nur grob skizzieren, weil wir dann sowieso unter Punkt F 7 die Detaildebatte zu der Thematik haben. Es wird zwei Stufen geben. In der ersten Stufe wird ein Anforderungsprofil mittels kooperativen Verfahren erstellt. Dazu werden alle Stakeholder eingeladen, sprich, alle Wohnbauträger, alle Investoren, Experten im Bereich Soziales, Experten im Bereich der Stadtplanung, also externe Experten, natürlich die internen Experten unserer Planungsabteilung und auch die Bürger vor Ort, weil wir uns das vor Ort natürlich auch mit abholen wollen. In der zweiten Phase wird auf Basis dieses Anforderungsprofils ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben. Vom Zeitplan her rechnen wir, dass dieses kooperative Verfahren noch 2016 abgeschlossen werden kann. Im Laufe des Jahres 2017 wird dann der städtebauliche Wettbewerb durchgeführt. Aber wie gesagt, die Details dann beim Antrag F 7 mit den viel genaueren Informationen. Zu 2: Im Gemeinderat am 23. Mai 2013 wurde das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 2 beschlossen, mit der Ausrichtung, dass dieses Kasernenareal zukünftig für den Wohnbau zu definieren sei. Weitere Planungen dazu hat es nicht gegeben, zumindest liegen mir dazu noch keine Daten vor, weil man vorher noch die Frage der Eigentümerverhältnisse abwarten und abklären wollte. Die sind nun mit Anfang des Jahres soweit gediegen. Wir haben schon einige Gespräche mit den Eigentümern geführt. Das mündet in den Antrag unter Punkt F 7.“ 9. Anfrage von Gemeinderat Steiger an Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Stadtrat Hein, seitens der Stadt Linz wurden bereits mehrfach Beschlüsse gefasst, die das Bekenntnis zur verstärkten Förderung des Radverkehrs zum Inhalt hatten. Zu erwähnen sind hier insbesondere der einstimmige Beschluss zur Unterzeichnung der Velo-City 2009 ‚Charta von Brüssel‘ im März 2012 sowie zuletzt die Zuweisung des Antrags ‚Erstellung eines Radkonzeptes zur Erhöhung des Radfahranteils in Linz‘ an den Infrastrukturausschuss, welcher auf Vereinbarungen der Linzer Gemeinderatsfraktionen mit der Radlobby Oberösterreich basiert. Wenngleich der Trend zum Radfahren anhält und Städte wie Kopenhagen oder Amsterdam zeigen, was möglich ist, wird in Linz nach wie vor leider wenig für die Verbesserung der Radinfrastruktur unternommen. Ich ersuche in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung der Linzer Radinfrastruktur sind Ihrerseits im heurigen Jahr 2016 geplant? 2. Welche Maßnahmen wurden seit 2012 getroffen und welche sind bis 2020 vorgesehen, um das selbst auferlegte Ziel, einen Mindestfahrradverkehrsanteil von 15 Prozent bis 2020 zu erreichen? 3. Welche Maßnahmen werden seit 2012 ergriffen, um eine Senkung der Radverkehrsunfälle realisieren zu können? Welche Maßnahmen sind bis 2020 vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradparkens bzw. Anti-Diebstahlsmaßnahmen wurden seit 2012 ergriffen und sind in naher Zukunft geplant? 5. Welche Maßnahmen zur Optimierung der innerstädtischen Fahrradrouten im Sinne der Adaptierung neuralgischer Punkte und Lückenschließungen wurden seit 2012 ergriffen bzw. sind bis 2020 geplant? Gibt es bereits konkrete Projekte? Wenn ja, welche? 6. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um Konflikte zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Fußgänger, Autofahrer etc.) zu entschärfen? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Gemeinderat Hein: „Zu 1: Im Jahr 2016 haben wir folgendes Bauprogramm. Steyregger-Brücke: oberwasserseitige Radwegerrichtung im Zuge der Generalsanierung der Brücke. Obere Donaulände: Herstellung einer Radweganbindung, für die von der Nibelungenbrücke kommenden Radfahrer Richtung Untere Donaulände - das ist ein vorgezogenes Projekt des Rad- und Gehweges Linz-Wilhering. Untere Donaulände: Umbau des bestehenden Einrichtungsradweges bzw. Gehsteiges zu einem kombinierten Geh- und Radweg zwischen Nibelungenbrücke und Rechte Donaustraße. Europastraße: Südseitiger Ausbau des Radweges im Zuge der Errichtung einer Wohnanlage. Untere Donaulände: Herstellung eines Radweganschlusses zur Tabakfabrik im Bereich der bestehenden Verkehrsinsel. Bereich Hummelhofwald: Anschluss Fridellistraße und Maderspergerstraße bzw. Verbreiterung des bestehenden Geh- und Radweges von Reuchlinstraße bis Unionstraße. Rädlerweg: Verbreiterung des bestehenden Geh- und Radweges im Bereich Haus Nr. 65. Farbliche Übergänge: Rote Signalbeschichtungen bei gefährlichen Kreuzungen Zu 2: Zuerst zu den baulichen Maßnahmen seit 2012: Folgende Baumaßnahmen wurden seit 2012 vom Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) einerseits direkt aus dem Budget für die Errichtung von Geh- und Radwegen sowie als begleitende Baumaßnahme bei der Errichtung von Stadtstraßen gebaut: Bahnhofspinne: Verbesserung der Wegebezeichnung Kärntnerstraße/Waldeggstraße stadtauswärts. Knollgutstraße/Traundorfer Straße: Errichtung eines Rad- und Fußweges einschließlich Herstellung eines Wendehammers. Freistädter Straße: Errichtung eines Radweges zwischen Umspannwerk und Pulvermühlstraße. Friedrichstraße: Errichtung eines Mehrzweckstreifens. Steingasse: Errichtung eines Mehrzweckstreifens. Herrenstraße: Adaptierung der Kreuzung Rudigierstraße für das Rad fahren gegen die Einbahn. Freistädter Straße: Lückenschluss im Bereich der Pulvermühlstraße. Breitwiesergutstraße/Bulgariplatz: Ausbau zu einem kombinierten Geh- und Radweg. Friedhofstraße: Südseitiger Gehsteigumbau zu einem kombinierten Geh- und Radweg zwischen Anzengruberstraße und Dinghoferstraße. Landwiedstraße/Salzburger Straße: Lückenschluss vom Parkplatz Interspar bis zur Salzburger Straße. Freistädter Straße: Lückenschluss im Bereich Pulvermühlstraße. Lastenstraße: Kombinierter Geh- und Radweg durch Bebauung ‚Grüne Mitte‘. Wiener Straße/Blumauerstraße: Kombinierter Geh- und Radweg unter der Westbahnunterführung. Beschichtung von Radüberfahrten: Durch das Aufbringen einer roten Beschichtung auf Radüberfahrten, wird die Signalwirkung dessen verstärkt, wodurch das Unfallrisiko reduziert werden kann. Seit 2012 wurden 1784 Quadratmeter (entspricht ca. 80 Radüberfahrten) beschichtet. Rad fahren in Begegnungszonen: Folgende Begegnungszonen wurden seit 2012 errichtet: Landstraße, Klosterstraße, Rathausgasse, Herrenstraße, Lederergasse, Pfarrplatz, Eisenhandstraße im Abschnitt Südbahnhofmarkt/Kantstraße, Edeltraud-Hofer-Straße Rad fahren gegen die Einbahn: Folgende Einbahnen wurden seit 2012 für RadfahrerInnen geöffnet: Parzhofstraße: Verbindung Aubergstraße/Rosenauerstraße, Herrenstraße: Spittelwiese/Rudigierstraße, Wurmstraße: Stockhofstraße/Hafnerstraße Ankauf von Radständern: Seit 2012 wurden 41 Radständer (entspricht 167 Stellplätzen) in hoher Qualität, das heißt, auch mit Diebstahlschutz angeschafft. Öffentlichkeitsarbeit: Seit 2012 wurden folgende Veranstaltungen zur Förderung der Bewusstseinsbildung regelmäßig abgehalten: Magistrat fährt Rad, der Linzer Radfrühling, Linzer Radforum. Geplante Maßnahmen bis 2020: Um das Ziel von einem Radverkehrsanteil von 15 Prozent bis 2020 zu erreichen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: Erhöhung des Budgets für die Radwege: Um die notwendigen Lückenschlüsse und Erweiterungen des Linzer Radwegenetzes zu ermöglichen. Neben einer monetären Verbesserung sind auch die Zielvorgaben bei der Aufteilung des öffentlichen Gutes zugunsten des Radverkehrs zu präzisieren, um diverse Radprojekte umsetzen zu können. Z. B. ist bei der Nibelungenbrücke beabsichtigt, gemeinsam mit dem Land Oberösterreich eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die sich vor allem mit den Brückenköpfen befasst, weil das die gefährlichen Stellen an der Nibelungenbrücke sind. Sonstige infrastrukturelle Maßnahmen: Neben den baulichen Maßnahmen der Linzer Radwege sind Verbesserungen im Bereich von geöffneten Einbahnen und Busspuren usw. geplant. Einführung eines Radverleihsystems für Linz: Vor allem um die Ost-West Achsen des öffentlichen Verkehrs zu verstärken, ist hier geplant, dass ein Radverleihsystem eingeführt wird. Die Arbeiten daran laufen auf Hochtouren. Öffentlichkeitsarbeit: Im Vergleich zu den vergangenen Jahren, sollen im Bereich Bewusstseinsbildung und Förderungen mehr Arbeit und finanzielle Mittel aufgewendet werden. Beispiele für Förderungen: Radanhängerverleih, gratis Radkarten, Radständer/Radboxen, Servicestationen, Zählstellen mit Anzeigen. Beispiele für Veranstaltungen: Magistrat fährt Rad, Radfrühling, autofreier Tag, Radlerfrühstück, Radcheck, Radforum, Radgipfel, jährliche Themenschwerpunkte: Mit Rad zur Arbeit, Kinder/Schüler und Rad, Einkaufen mit dem Rad, Rad fahren und Gesundheit, ,Kopf an, Motor aus‘. Erhöhung des Budgets für den Ankauf von qualitativ hochwertigen und damit diebstahlsicheren Radständern. Zu 3: Jährlich werden die Unfalldaten der Polizei vom Land Oberösterreich zur Verfügung gestellt und die entsprechenden Kollisionsdiagramme von einem externen Experten bürokratisch ausgewertet. So erhält die Stadt Linz regelmäßig eine Liste mit den gefährlichsten Kreuzungen, welche die Bezirksverwaltungsbehörde überprüft. Anhand dieser Ergänzungen können dann Verbesserungsmaßnahmen im Einvernehmen mit der Polizei und der Verkehrsplanung durchgeführt werden. Sehr bewährt hat sich in den letzten Jahren außerdem der Einsatz von roten Signalbeschichtungen - siehe dazu Antwort Punkt 2. - an gefährlichen Kreuzungen. Andere, speziell für den Radverkehr gedachte Maßnahmen, sind nicht erforderlich, weil die Anzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung trotz steigender Zahlen in den letzten Jahren konstant ist. Grundsätzlich ist auch erwiesen, dass durch die Erhöhung des Radverkehrsanteils auch die Verkehrssicherheit steigt, da die Sensibilität anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber den Radfahrern durch deren vermehrtes Auftreten verbessert wird. Zu 4: Wie bereits unter Punkt 2 angeführt, verwendet die Stadt Linz seit vielen Jahren ausschließlich Radständermodelle, die über einen ausreichenden Diebstahlschutz verfügen. In Zukunft wird angestrebt, das Budget für den Ankauf von Radabstellanlagen deutlich zu erhöhen, um der steigenden Nachfrage begegnen zu können. Zu 5: Das Linzer Radwegenetz ist bereits relativ gut ausgebaut. Ich habe ein paar Detaildaten, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Das Radwegenetz umfasst in Linz 150 Kilometer Radwege, davon sind 130 Kilometer bauliche Radwege und 19,7 Kilometer markierte Radwege. Insgesamt verfügt die Stadt Linz über 1309 Radständer, diese bieten für 13.681 Fahrräder Stellplätze an. Davon sind 388 öffentlich und 921 sind in privater Hand. Am Hauptbahnhof gibt es 1250 Radabstellplätze, davon sind zirka 550 am Vorplatz und 700 im Radkeller. Zusätzlich gibt es noch am Hauptbahnhof 20 vermietete Radboxen. Am Mühlkreisbahnhof sind zirka 120 überdachte Parkplätze für Fahrräder vorhanden. Sämtliche Maßnahmen, die wir jetzt noch treffen, sind im Wesentlichen Lückenschlüsse, die dieses Radnetz hat. Aus diesem Grund wird erneut auf Punkt 2 verwiesen. Zu 6: Um Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden, ist es notwendig, dem Radverkehr den erforderlichen Platz im öffentlichen Raum (Punkt 2) zuzugestehen, um Notlösungen wie kombinierte Geh- und Radwege zu vermeiden. Generell sollte der Radverkehr eher auf Fahrbahnen, aber getrennt vom KFZ-Verkehr stattfinden. Dadurch ergeben sich folgende positive Wirkungen: Keine Konflikte mit Fußgängern, weniger Konflikte mit KFZ-Lenkern, da sich Radfahrer im direkten Wahrnehmungsbereich von KFZ-Lenkern befinden. Dies ist vor allem an Kreuzungen besonders entscheidend. Radfahrer haben an Kreuzungen die gleichen Grünzeiten wie KFZ-Lenker, gemeinsamer Winterdienst von Radwegen und Straßen wird durchgeführt. Ich hoffe, dass ich die Anfrage ausreichend und ausführlich beantwortet habe.“ 10. Anfrage von Gemeinderätin Mayr an Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Stadtrat Hein, mit der Sperre der Linzer Eisenbahnbrücke steht eine wichtige Donauquerung seit Ende Februar 2016 nicht mehr zur Verfügung, was zu einer wesentlichen Verschlechterung der Verbindung zwischen Linz und Urfahr und wie erwartet zu einem wesentlich erhöhten Stauaufkommen geführt hat. Weiter verschärft wird die Situation nun durch Teilsperren der Steyregger Brücke. Auf Grund der nötigen Vorbereitungsmaßnahmen und Behörden- /Rechtsverfahren ist absehbar, dass die neue Donauquerung nicht vor Ende 2020 für den Verkehr freigegeben werden kann. Sie wurden in Medienberichten seit der Brückensperre immer wieder mit Ideen zu alternativen Donauquerungsmöglichkeiten zitiert. Ich ersuche in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurden neben einer Donaufähre, einer Radfahrer-/Fußgängerbrücke und einer Seilbahn weitere Projekte konkret geprüft? Wenn ja, welche? 2. In welchem Umfang und vom wem wurden die Vorschläge Donaufähre, Radfahrer-/Fußgängerbrücke und Seilbahn bzw. mögliche weitere geprüft? Welche Kosten sind dafür entstanden? 3. Können Sie die Unterlagen der Prüfung der Vorschläge einer Donaufähre, einer Radfahrer-/Fußgängerbrücke und einer Seilbahn bzw. allfälliger weiterer Projekte bitte an die Gemeinderatsfraktionen übermitteln? 4. Welche Entlastung erwarten Sie sich von den jeweiligen Projekten? Wurden hier konkrete Potenziale und Zahlen erhoben? 5. Wurden zu den Vorschlägen (Donaufähre, Radfahrer-/Fußgängerbrücke, Seilbahn und allfällige weitere) bereits konkrete Angebote von Firmen eingeholt? 6. Mit welchen Kosten und welchen Umsetzungszeiträumen wäre bei der Realisierung der Projekte jeweils zu rechnen? 7. Welche weiteren Schritte sind Ihrerseits nun konkret betreffend Ihrer Vorschläge (Donaufähre, Radfahrer-/Fußgängerbrücke, Seilbahn und allfällige weitere) jeweils geplant?“ Dazu Stadtrat Hein: „Zu 1: Ja, es wurde eine Ersatzbrücke durch das Österreichische Bundesheer geprüft. Ich habe persönlich ein Telefonat mit dem Militärkommandanten geführt. Dieser hat mir mitgeteilt, dass es technisch prinzipiell möglich wäre, eine Brücke durch das Bundesheer zu bauen. Die Behördenwege wären aber die gleichen gewesen, wie für den Bau einer normalen Brücke. Das Problem, das das Heer dabei sieht, ist, dass zum Bau dieser Ersatzbrücke in Oberösterreich nicht ausreichend so genannte T-Brückengeräte vorhanden sind. Man hätte diese bundesweit zusammenziehen müssen. Es hätte aber dann keinen Katastropheneinsatz mehr gegeben, denn alle T-Brückengeräte wären bei uns in Linz gebunden. Allein in Oberösterreich werden diese T-Brückengeräte zwei- bis dreimal im Jahr im Katastrophenfall benötigt. Zu 2: Die Vorschläge wurden ausschließlich durch mein Büro geprüft. Das heißt, es wurde keine Fachabteilung mit einem Aufwand belastet. Die Kosten beschränken sich lediglich auf den Betrieb meines Büros. Vom Umfang her sind wir soweit, dass wir zwei Angebote für eine Rad- und Fußgängerfähre und ein Grobangebot für eine Seilbahn auf dem Tisch liegen haben. Von der Seilbahnidee haben wir aufgrund der hohen Kosten Abstand genommen. Für die Erstellung würden Kosten von zirka zehn Millionen Euro entstehen. Für die Behördengänge würden sechs bis neun Monate anfallen und der Zeitraum bis zur Realisierung wären noch einmal neun Monate. Die jährlichen Betriebskosten für die Seilbahn würden etwa zwei Millionen Euro verschlingen. Um dieses Geld - das habe ich medial schon artikuliert - bekommen wir eine Fußgänger- und Radbrücke. Zu 3: Ich habe persönliche Gespräche mit den Unternehmen geführt. Diese haben mir Angebote geschickt, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Ich habe aber auch kein Gesprächsprotokoll angefertigt. Es gibt hier somit keine Unterlagen, außer dem Werbematerial, das die einzelnen Firmen sowieso der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Zu 4: Mit der Seilbahn könnten wir pro Stunde - das hängt natürlich von der Nachfrage ab - bis zu 2500 Personen transportieren, wenn eine mittlere Gondelgröße verwendet wird. Gondelgrößen gibt es von zehn bis 35 Personen, wobei ausreichend Platz für Radfahrer und Rollstuhlfahrer gegeben wäre. Eine Potentialanalyse für die Fähre haben wir nicht gemacht. Ich halte es hier für vernünftiger, einen Probebetrieb durchzuführen, weil diese Potentialanalyse nicht unbedingt der Realität entsprechen würde. Zu 5: Wie bereits erwähnt, ja. Zu 6: Seit wann, das habe ich gerade gesagt. Bei der Fähre beläuft sich ein All-inklusive-Angebot auf zirka 70.000 Euro im Monat. Das ist nicht sehr billig. Es gibt ein weiteres Angebot, bei dem nur die Fähre zu mieten wäre. Dabei belaufen sich die einmaligen Kosten auf zirka 20.000 Euro, und die monatliche Kosten auf etwa 3700 Euro. Wir müssten selbst dafür sorgen, dass wir die notwendige Konzession und die Verträge mit der Via Donau zusammenbringen und auch für die Bereitstellung der notwendigen Kapitäne müssen wir selbst sorgen. Nachdem es aber nicht so viele Kapitäne, wie Autofahrer auf der Straße gibt, ist das der einzige Punkt, der noch offen ist. Wir haben mit der Via Donau bereits mündlich vereinbart, dass wir die Rampen der Feuerwehr verwenden dürfen. Diese befinden sich zwischen Eisenbahnbrücke und Vöest-Brücke. Auch die Feuerwehr hat hier keine Einwände, dass wir diese Anlegestellen verwenden dürfen. Zu 7: Was die Finanzierbarkeit betrifft, ist die Donaufähre am konkretesten. Hier sind wir aber noch auf der Suche nach Donaukapitänen. Sofern es in der ÖVP-Fraktion Donaukapitäne geben sollte, bitte bei mir melden. Weiters schauen wir uns gemeinsam mit dem Landesrat Steinkellner die Möglichkeit an, das Projekt der Fußgänger- und Radfahrbrücke zu realisieren. Hier hängt es natürlich davon ab, ob man eine Finanzierung seitens des Landes und der Stadt zusammenbringt. Ich hoffe auch, dass ich diese Anfrage ausreichend beantwortet habe.“ Zusatzfrage Gemeinderätin Mayr: „Sie haben gesagt, die Alternativen zur Donauüberquerung wurden von Ihrem Personal oder von der Dienststelle ohne Zusatzkosten geleistet. Meine Frage ist, haben die eine spezielle Ausbildung in diese Richtung? Sind sie Brückenbauer oder wie können sie das bewerkstelligen?“ Dazu Stadtrat Hein: „Frau Mayr, natürlich bin ich kein Brückenbauer. Für die Fähre über die Donau würde ich aber tatsächlich über ein Knowhow verfügen, denn ich habe selber ein 20-Meter-Schiffsführerpatent für Wasserstraßen und Binnengewässer. Da kann ich sehr wohl mitreden. Was die Brücke betrifft, gibt es bereits einen konkreten Vorschlag aus dem Jahr 2006. Da gab es einen Wettbewerb, der ungefähr 230.000 Euro gekostet hat. Das heißt, auf diesem würde man natürlich aufsetzen und nicht von vorne beginnen. Was die Seilbahn betrifft, hat die Firma Doppelmayr meine Unkenntnis insofern kompensiert, als sie ihr Fachwissen präsentiert hat. Wir haben sehr intensive Gespräche geführt. Für mich war es nachvollziehbar und verständlich, aber in erster Linie ging es mir um die Kosten. Wir haben auch nicht damit begonnen, irgendwelche Säulen aufzustellen. Nachdem die Kosten dermaßen hoch sind, haben wir die Seilbahn vorläufig nicht weiter verfolgt.“ 11. Die Anfrage von Gemeinderat Stumptner an Stadträtin Mag.a Schobesberger betreffend Voraussetzungen für den Besuch von städtischen Krabbelstuben wird schriftlich beantwortet. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge C 1, C 2 und C 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: C 1 Kreditüberschreitung in Höhe von 570.000 Euro im Zusammenhang mit einer eventuellen BundespräsidentInnen-Stichwahl Der Gemeinderat beschließe: „Auf der VASt 1.0240.728400, Sonstige Leistungen, wird eine Kreditüberschreitung in Höhe von 570.000 Euro genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe auf der VASt 2.9250.859001, Ertragsanteile, Unterschiedsbetrag gemäß Finanzausgleichsgesetz.“ C 2 Verlängerung des Schwerpunktprogramms Wissenschaftsförderung der Stadt Linz für die Laufzeit von 1. Jänner 2016 – 31. Dezember 2017 Der Gemeinderat beschließe: „1. dass mit Wirkung von 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2017 das Schwerpunktprogramm Wissenschaftsförderung der Stadt Linz laut Beilage, in Kraft treten soll. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Änderungen des Schwerpunktprogrammes dürfen aufgrund von notwendigen Anpassungen an nationales Recht und EU-Recht, mitgeteilt in Form von Verordnungen durch die Europäische Union ohne Gemeinderatsbeschluss zeitnah vom Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft / Abt. Controlling und Subventionen vorgenommen werden. 2. Die Einzelbeschlüsse der jeweiligen Förderungen werden gemäß budgetär zur Verfügung stehenden Mitteln von dem gemäß den Wertgrenzen laut StL 1992 jeweils zuständigen Organ getroffen.“ C 3 Abschluss eines Vergleiches zwischen der Stadt Linz und der Dr. Shebl und Partner Generalplaner GmbH, Hauptstraße 4, sowie dem ruhenden Nachlass nach dem verstorbenen Dipl.-Ing. Roland Ertl im Zusammenhang mit einem Wasserleitungsschaden im Bauteil D des ehemaligen AKh Linz; 60.184,47 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Vergleich (laut Beilage) betreffend die Rechtssache der klagenden Partei Stadt Linz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ernst Eypeltauer, wider die beklagte Partei Dr. Shebl und Partner Generalplaner GmbH sowie ruhenden Nachlass nach dem verstorbenen Dipl.-Ing. Roland Ertl, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christian Slana, anhängig beim Landesgericht Linz zu 29 Cg 11/2013h, wird zugestimmt. Die Bezahlung der Vergleichskosten (Verfahrens- und Anwaltskosten) in Höhe von 60.184,47 Euro (inkl. USt) wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Vergleichskosten in Höhe von insgesamt 60.184,47 Euro (inkl. USt) erfolgt auf der VASt 0.8994.900000, Durchlaufende Gebarung, AKh Verrechnungskonto.“ Alle drei Anträge werden einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über C 4 Verordnung für ein sektorales Bettelverbot für die Landeshauptstadt Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren im Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, beim Antrag C 4 geht es um die Verordnung eines sektorales Bettelverbots für die Landeshauptstadt Linz. Bekanntlich ist gerade auch heuer wieder, wo es draußen wärmer wird und der Frühling Einzug hält, ein höheres Maß an Belästigungen durch Bettelei zu verzeichnen. Schon zu Jahresanfang zeichnete sich ab, dass heuer eine besonders intensive Belastung auf die Fußgängerinnen und Fußgänger, die Passanten und auf die Gewerbetreibenden in der Innenstadt zukommt und es offenbar eine Hochsaison werden könnte - nicht nur für organisierte und aggressive Bettler, sondern insgesamt durch die schiere Anzahl von Bettlerinnen und Bettlern in den Straßen der Stadt Linz, ganz besonders auf der stark frequentierten Landstraße. Es zeigt sich, dass hier nicht nur, wie oft behauptet wird, still und vereinzelt gebettelt wird. Wenn vereinzelt da oder dort zwei oder drei Menschen herumsitzen, was nicht besonders stören sollte, wäre kein Grund vorhanden, staatlich einzuschreiten. Es geht darum, dass besonders aggressive und aufdringliche Formen der Bettelei an den Tag gelegt werden, die so weit reichen, dass Menschen, die nichts hergeben, beschimpft, angepöbelt und sogar bespuckt werden. Das wurde teilweise so festgehalten und uns mitgeteilt. Was diese Vorfälle betrifft, war die letzte Zeit besonders intensiv. Darüber hinaus gibt es aber auch natürlich den Fall, wenn Kontrollorgane anwesend sind, insbesondere von Professionelleren unter den Bettlerinnen und Bettlern besser ausgewichen und aufgepasst wird. Die sind dann natürlich nicht anwesend, wenn ein Polizist oder ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes gerade vor Ort ist. Sie verhalten sich dann nicht besonders aggressiv oder aufdringlich, sondern eher gesittet. Nur dann, wenn sozusagen die Luft rein ist oder das zumindest vermutet wird, wird ein aggressiveres Verhalten an den Tag gelegt. Über dieses Anpöbeln, aufdringliche und aggressive Betteln, Anspucken, auch Missbrauch von Minderjährigen hinaus, ist die schiere Anzahl von Bettlerinnen und Bettlern auffällig. Sie treten selbst bei einem stillen Verhalten in einer Art und Weise auf, dass teilweise eine Benutzung von Fußwegen der Landstraße immer schwieriger wird. Teilweise können die Schaufenster nicht genutzt werden, wie sie genutzt werden sollten. Hier ist eine Behinderung allein durch die Quantität und nicht nur durch die Qualität gegeben. Zusammengefasst, ist das ein Handlungsfeld mit mehreren Bereichen. In Summe gibt es auch im Bereich der Bettelei einiges zu tun. Die freiheitliche Fraktion hat in den letzten Jahren schon wiederholt darauf hingewiesen und es wurden verschiedene Initiativen teils mit Erfolg, teils ohne Erfolg gesetzt, um die Sanktionen für die unerwünschte Bettelei bzw. illegale Bettelei zu verschärfen. Hier ist es mehrmals zu einer Adaptierung der gesetzlichen Lage gekommen. Es wurden Stück für Stück neue Tatbestände aufgenommen, die teilweise gute Erfolge mit sich gebracht haben. Sie haben aber teilweise dazu geführt - das muss man sagen -, dass die Betroffenen ausgewichen sind und sich neue Tricks und Ideen überlegt haben, wie man am Gesetz vorbei doch noch betteln kann. Somit wurde zwar nur ein teilweiser Erfolg erzielt, aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Heute, sehr geehrte Damen und Herren, wäre ein weiterer Schritt zu setzen, der, glaube ich, so manches Schlupfloch schließt. Das hat sich schon in der letzten Periode durch verschiedene Gemeinderatsinitiativen, durch verschiedene Vorstöße in diese Richtung abgezeichnet. Wir, als freiheitliche Fraktion, haben unter anderem schon einmal ein sektorales Bettelverbot für die Linzer Innenstadt beantragt. Wir haben aber damals noch keine Mehrheit gefunden. Nach der Wahl im Herbst – durch das geänderte Stärkeverhältnis und durch das Arbeitsübereinkommen, das wir mit der SPÖ abgeschlossen haben, in dem auch eine konsequente Vollziehung der Bettelei-Verordnungen bzw. des Bettelverbotes, ein konsequentes Vorgehen gegen unerwünschte Bettelei festgehalten ist -, tun sich offenbar neue Chancen und Möglichkeiten auf. Wir sehen das als sehr positiv, dass es hier ein Umdenken gibt und sich heute für ein sektorales Bettelverbot offenbar eine breite Mehrheit für die heutige Verordnung abzeichnet. So weit, so gut, was das Papierwerk betrifft. Die echte Arbeit liegt natürlich vor uns. Ein Bettelverbot ist nur so gut, wie die Kontrollen sein werden. Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die man berücksichtigen muss. Aus zeitökonomischen Gründen darf ich gleich auf einen mir vorliegenden Zusatzantrag eingehen. Den nehme ich teilweise positiv auf, werde ihn aber zum Teil auch kritisch beleuchten. Im Zuge dieses Bettelverbotes für die Innenstadt geht es nicht nur um bestimmte Formen der Bettelei, die untersagt sein werden, sondern Betteln wird generell nicht mehr möglich sein. Es geht hier darum, wie das Ganze ablaufen sollte. Hier hat die ÖVP schon einen Zusatzantrag mit zwei Punkten vorgelegt. Ein Punkt wäre, dass es fallweise durch den Ordnungsdienst zu Kontrollen in Zivil kommen kann. Wir sehen, dass es durch ein neues Bettelverbot, wo generell Betteln und nicht nur bestimmte Formen verboten sind, nicht mehr ganz so wichtig ist, wie bisher, dass man stille Bettler in Zivil ausfindig macht, die aufdringlich und aggressiv werden und sich nur bei der Kontrolle ruhig verhalten. Das wäre früher wichtig gewesen, unterschiedliche Verhaltensweisen bei und ohne Kontrollorgane zu ahnden. In Zukunft wäre es darüber hinaus weiterhin sinnvoll, für die Bereiche, wo das generelle Bettelverbot nicht gilt, auch ein generelles Bettelverbot durch punktuelle Zivilkontrollen vorzunehmen. Damit sind wir einverstanden und sehen das als Erweiterung und als sinnvolle Ergänzung des Tätigkeitsfeldes. Ich möchte dazusagen, dass auf der Landstraße genau dieses Verstellen - einmal aufdringlich, einmal nicht aufdringlich - in Zukunft keine relevante Frage mehr sein wird, weil dann in der Innenstadt das sektorale generelle Bettelverbot gelten wird. Zweitens, es stellt sich schon im Vorfeld die Frage, wie man in anderen Bereichen damit umgehen soll, wenn bestimmte Bereiche zu bestimmten Zeiten - im Wesentlichen auf der Landstraße und einigen wichtigen Nebenstraßen, natürlich auch die Linzer Märkte, vor allem auch der Weihnachts- und Adventmarkt - vom Bettelverbot umfasst sein sollen. Wie soll in anderen Bereichen damit umgegangen werden, wo das Bettelverbot noch nicht generell in Kraft tritt, sondern weiter nur bestimmte Formen der Bettelei unzulässig sind. Ich glaube, es wäre wichtig, die Augen generell im ganzen Linzer Stadtgebiet offen zu halten und zu beobachten, wie sich die Situation in ganz Linz entwickelt. Ich glaube, es bringt nichts, Stadtteile erster und zweiter Klasse zu definieren oder Straßenzüge, wo man genau schaut oder bei anderen nicht so genau schaut. Es ist wichtig, insbesondere in der neuen Zone des Bettelverbots dafür zu sorgen, dass es nicht bei einem Papiertiger bleibt und dieses Verbot wirklich umgesetzt wird. Wir werden deshalb in diesem Bereich unsere Kräfte, unsere Kontrollorgane fokussieren, wo das Bettelverbot beschlossen wird und werden, unabhängig davon, die Erfahrungswerte aus anderen Stadtteilen, insbesondere aus den Randgebieten mit einbeziehen. Ich betone, man kann ein Bettelverbot nicht nach Lust und Laune verordnen und glauben, man könnte das ganze Stadtgebiet davon umfassen. Hier braucht es hieb- und stichfeste Daten, Fakten und Erfahrungswerte, auf denen solche Verbotszonen beruhen müssen, ansonsten wäre es verfassungswidrig. Ich komme noch zu einem weiteren Punkt. Ein Verbot ist das eine. Es gibt aber eine Reihe von Punkten, die man sich zusätzlich überlegen müsste. Dankenswerterweise befindet sich schon ein Dringlichkeitsantrag am Ende der Tagesordnung. Nachdem der Dringlichkeitsantrag der SPÖ ganz zum Schluss sein wird, darf ich jetzt schon unsere Zustimmung avisieren. Ich glaube, der deckt ein sehr wichtiges Feld ab. Im Vorfeld wurde immer wieder darüber diskutiert, dass die Bettelei als Symptom das eine ist und zum anderen soll auf begleitende Sozialmaßnahmen viel Wert gelegt werden. Wir müssen die Ärmel hochkrempeln, um das Leben möglichst einfach zu gestalten und jenen Menschen Chancen geben, die vielleicht unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Zu guter Letzt darf ich als Referent für Städtepartnerschaften darauf hinweisen, dass aus einer Stadt in Rumänien, nämlich aus Brasov, offenbar besonders viele BettlerInnen herkommen, die hier in Linz tätig sind. Wir werden nach einer Neuwahl in der Stadt Brasov, die demnächst sein wird, Kontakt aufnehmen und dafür Sorge tragen, dass durch Informationen und durch Zusammenarbeit Wert darauf gelegt wird, diesen vielleicht falschen Eindruck von einem paradiesischen Zustand in Linz zu widerlegen, nur durch betteln ein sehr gutes Leben führen zu können. Wir werden auch mit Unterstützung der EU-Institutionen daran arbeiten, dass vielleicht die Überlegung, betteln zu gehen und so weit weg zu fahren, gänzlich verhindert werden kann und dass diese Entscheidung in Zukunft nicht mehr getroffen wird. Es liegt hier ein sehr umfassender Antrag vor, der eine Reihe von Maßnahmen einleitet. Diese sorgen für die Lebensqualität in der Linzer Innenstadt und erhöhen und verbessern die Qualität für Gewerbetreibende. Ich darf mich abschließend für dieses sehr umfassende Werk bedanken. Das muss sehr hohen Qualitätsanforderungen entsprechen, um verfassungsmäßig konform zu sein. Ich möchte mich stellvertretend für alle, die daran mitgearbeitet haben, hausintern bei Herrn Dr. Robert Huber, Herrn Mag. Karl Ludwig und stellvertretend für die Polizei, dem heute hier anwesenden Landespolizeidirektor-Stellvertreter Hofrat Erwin Fuchs bedanken. Vielen Dank für die Mitarbeit bei diesem doch sehr umfangreichen sehr weitreichenden Antrag für einen Schritt in eine bessere Zukunft der Linzer Innenstadt. Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend ein sektorales Bettelverbot für die Landeshauptstadt Linz wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2016 betreffend ein sektorales Bettelverbot für die Landeshauptstadt Linz Nach § 1a Abs. 4 Oö. Polizeistrafgesetz, LGBl. Nr. 36/1979, idF LGBl. Nr. 66/2014, wird für den Bereich der Stadt Linz verordnet: § 1 In der Stadt Linz ist auch ein nicht unter § 1a Abs.1 Oö. Polizeistrafgesetz fallendes Betteln an den in der Folge angeführten öffentlichen Orten, Terminen und Zeiträumen untersagt: Hauptplatz sowie ein angrenzender 50-Meter-Bereich der Stichstraßen Hofgasse, Klosterstraße, Rathausgasse, Pfarrgasse und Domgasse von jeweils 1. April bis 31. Oktober jeweils von Montag bis Samstag von 8 bis 23 Uhr sowie von jeweils 1. November bis 31. März, jeweils von Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr und zusätzlich generell bei Veranstaltungen und Märkten. Schmidtorstraße sowie ein angrenzender 50-Meter-Bereich der Stichstraße Annagasse, Montag bis Samstag, 8 bis 19 Uhr. Taubenmarkt sowie ein angrenzender 50-Meter-Bereich der Stichstraße Graben, Montag bis Samstag, 8 bis 19 Uhr Promenade, Herrenstraße, Spittelwiese, Bischofstraße, Montag bis Samstag, 8 bis 19 Uhr Landstraße bis zur Kreuzung Goethestraße/Stelzhamerstraße sowie OK-, Martin Luther- und Schiller-Platz und ein angrenzender 50-Meter-Bereich der Stichstraßen Bethlehemstraße, Mozartstraße, Rudigierstraße, Magazingasse, Hafferlstraße, Bismarckstraße, Langgasse, Bürgerstraße, Schillerstraße, Montag bis Samstag, 8 bis 19 Uhr Blumauerstraße ab Kreuzung Goethestraße/Stelzhamerstraße vor Volksgarten mit Straßenbahnhaltestelle Goethestraße, Musiktheatervorplatz bis Stiegenaufgang/Zugang Musiktheater sowie Blumauerstraße nördlich des Musiktheaters Richtung Westen ein angrenzender 50-Meter-Bereich der Blumauerstraße, täglich, 8 bis 23 Uhr Volksgarten zu Weihnachtsmarktzeiten: Bahnhofplatz, täglich, 6.30-23 Uhr Südbahnhofmarkt zu den Marktzeiten Montag bis Freitag 6 bis 18 Uhr und Samstag 6 bis 13 Uhr Urfahr-Markt inklusive dessen vorgelagerter Heinrich Gleissner-Promenade und Ars Electronica Straße bei Märkten und Veranstaltungen Die beiliegende Plangrafik ist ein integrierter Teil dieser Verordnung. § 2 Die Verordnung tritt am 2. Mai 2016 in Kraft.“ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Auf der Galerie wird ein Transparent aufgerollt, auf dem ,Armut bekämpfen, nicht die Bettler‘, steht. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Über das Bettelverbot und vor allem über das sektorale Bettelverbot, ist im Vorfeld schon ziemlich viel diskutiert worden. Es gab auf Einladung von Herrn Bürgermeister einen Runden Tisch, bei dem das unter anderem mit der Caritas und mit dem B 37 ausführlich besprochen wurde. Was mich bei der ganzen Diskussion ein bisschen traurig stimmt ist, dass wir von Anfang an gewusst haben, dass wir bereits ein Bettelverbot genau gegen diese Formen des Bettelns haben. Ich gehe davon aus, dass in diesem Haus die Analyse aller GemeinderätInnen die gleiche ist. Es tut einem das Herz weh, wenn man sieht, wie da oft mit Kindern umgegangen wird. Wir alle haben natürlich kein Verständnis für aggressive Formen des Bettelns. Genau aber gegen diese Formen des Bettelns gibt es bereits ein Verbot, woran man sich nicht hält. Bei diesem Runden Tisch ist besprochen worden - ich bilde mir ein, dass der stellvertretende Polizeidirektor Herr Fuchs darauf hingewiesen hat -, dass es bei diesem sektoralen Bettelverbot einen einzigen wesentlichen Vorteil gäbe. Das wäre die bessere Überwachbarkeit, weil keine Unterscheidungen mehr zwischen den Formen des Bettelns getroffen werden müssten. Er hat aber gleichzeitig - das möchte ich jetzt noch einmal betonen - darauf hingewiesen, wenn man eine so große Zone, wie sie jetzt genau auf dem Tisch liegt, verordnet, dass es wieder Schwierigkeiten bei der Überwachung geben würde. Das heißt, mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf führt man den einzigen Vorteil - bei unterschiedlichen Sichtweisen, ich sehe das anders -, den es haben könnte, mit der Größe der Zone selbst gleich ad absurdum, in dem man eine Zone verordnet, die so gar nicht mehr wirklich überwachbar ist. Was mich wirklich traurig stimmt ist, wie in der Argumentation immer wieder mit Menschen umgegangen und was alles in einen Topf geworfen wird. Es besteht kein Zweifel, niemand ist damit einverstanden, wenn mit Kindern schlecht umgegangen wird und wenn überhaupt Menschen bedroht oder sonst wie genötigt werden. Das sind übrigens für sich wieder Straftatbestände, damit ist ein neues Bettelverbot auch nicht notwendig, weil wir dafür unser Strafgesetzbuch haben. Das sind Delikte, die nach der geltenden Rechtsordnung entsprechend zu ahnden sind. Meine Fraktion, andere Organisationen und NGOs haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass wir bereits ein Verbot gegen diese Formen des Bettelns haben, das schlichtweg nicht greift. Man muss in diesem Fall neue Wege gehen. Wir haben ein Verbot, das nicht wirkt. Aus unserer Sicht wäre es angebracht, etwas Neues zu probieren, nämlich eine Sozialoffensive. Dazu hat sich Herr Bürgermeister nicht durchringen können. Was ich interessant finde und natürlich auf der einen Seite begrüße ist, dass Teile der SPÖ mittlerweile eine andere Sichtweise haben. Beim so genannten Runden Tisch habe ich noch versucht, Herrn Bürgermeister zu fragen, ob ich den Auftrag an die Sozialverwaltung genauso verstehen darf, wie es heute vorliegt. Das hat er da noch verneint. Umso mehr freue ich mich natürlich, dass heute der Dringlichkeitsantrag der SPÖ eingebracht wurde, doch gewisse Sozialmaßnahmen zumindest begleitend zu ergreifen. Auf der anderen Seite halte ich es für ein bisschen fragwürdig, dass es so lange gedauert hat und dass der Antrag heute deswegen als Dringlichkeitsantrag eingebracht wurde. Die Situation hat sich in keinster Weise verändert. Ich orte, dass Teile der Sozialdemokratie ihr Herz doch noch am rechten Fleck haben und sich erst ein bisschen später durchsetzen haben können. Ich finde dieses sektorale Bettelverbot in dieser Form nach wie vor traurig, weil es gegen diese Formen des Bettelns, die wir alle miteinander nicht akzeptieren, gar nichts bringt. Das ist jetzt schon verboten, es bringt aber nichts und niemand hält sich daran. Das, was es schon bringen wird, ist, dass man jetzt diejenigen, die still betteln - jeder von uns wird wahrscheinlich bestimmte Personen im Kopf haben, denen man auf der Landstraße hin und wieder etwas gibt oder die Punks, die mitunter sogar ausnehmend höflich sind - tatsächlich aus dem Gebiet verdrängt. Ich finde es für eine Stadt, die sich als offene Stadt bezeichnet, wirklich beschämend, die Armut nach dem Prinzip ,aus den Augen aus dem Sinn‘ von der Landstraße zu vertreiben, anstatt sich ernsthaft dazu durchzuringen, gegen diese Armut durch eine Sozialoffensive etwas zu unternehmen. Meine Fraktion wird daher gegen diesen Antrag stimmen und natürlich gegen den Zusatzantrag, der hier avisiert worden ist.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren der SPÖ, FPÖ und ÖVP, ich gebe Ihnen Recht, dass aufdringliches und aggressives - wenn man es so nennen will - Betteln im Landstraßenbereich zunimmt. Das ist ein Faktum, das kann man nicht leugnen. Das ist ein Problem, das man als Gemeinderat der Stadt Linz bzw. sie, als Stadtregierung lösen muss. Allerdings sei dazugesagt, dass das seit Jahren im Entstehen ist. Dass Sie jetzt in medial verwertbarer Manier draufhauen und dieses Problem nicht früher angehen, halte ich, gelinde gesagt, für pervers. Jetzt gehen Sie da in einer Art Schnellreaktion aufs Schärfste dagegen vor. Wie Sie wissen, halten wir diese Verbotsverordnung für nicht richtig, nicht notwendig und unverhältnismäßig. Ich möchte das kurz skizzieren. Ich avisiere aber schon vorweg unsere Ablehnung gegenüber diesem Antrag. Es gibt dafür zwei Gründe. Der erste ist, dass der § 1a des Oberösterreichischen Polizeistrafgesetzes genau das - das hat Frau Kollegin Schobesberger schon angesprochen -, verbietet, was Sie hier in Wahrheit bekämpfen wollen, nämlich aufdringliches oder aggressives Betteln, etwa durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen. Das sind die Dinge, die die Leute stören. Deshalb wäre unseres Erachtens ein konsequentes Exekutieren der bestehenden Normen der Schaffung neuer Normen, die sogar Grundrechtseingriffe sind - wenn sie auch verfassungsmäßig sein mögen, da muss man dem Herrn Stadtrat Wimmer Recht geben -, vorzuziehen. Damit hat die Polizei natürlich ihre Schwierigkeiten, das ist richtig. Das ist praktisch schwer durchsetzbar. Nur werden die durch diese Verordnung nicht wesentlich weniger. Auf der anderen Seite steht dann noch immer der massive Grundrechtseingriff. Wir sind der Meinung, dass eine Handvoll Zivilstreifen bzw. Zivilpolizisten das Problem höchstwahrscheinlich treffsicherer lösen könnte. Das wäre natürlich weniger plakativ. Weil wir Freunde von Konsequenz und Effizienz sind, sagen wir, exekutieren Sie bitte bestehende Normen, anstatt neue zu schaffen. Die Verordnungsermächtigung ist auf der nächsten Ebene nach 1a Abs. 4 Oberösterreichisches Polizeistrafgesetz natürlich gegeben. Diese ermächtigt Sie zu dieser Verordnung. Das ist alles niet- und nagelfest, daran gibt es nichts zu rütteln. Allerdings gibt es eine Voraussetzung. Die Benützung öffentlicher Orte muss wesentlich erschwert werden oder es muss eine wesentliche Störung des Gemeinschaftslebens zu erwarten sein. Unseres Erachtens ist das nicht zu beobachten. Wenn Menschen am Straßenstrand sitzen und still betteln, kann das nicht als Störung des Gemeinschaftslebens gewertet werden. Unseres Erachtens ist daher ein durchgängiges Bettelverbot auf der gesamten Landstraße vor diesem Hintergrund zumindest politisch, wenn schon nicht rechtlich, einerseits nicht notwendig und andererseits moralisch durchaus bedenklich, vor allem wenn auf der anderen Seite der Waagschale Artikel 8 und 10 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) liegen. Was man auch bedenken muss ist, dass es Einzelpersonen gibt, die nicht aggressiv betteln. Die gehören auch nicht zu organisierten Gruppen. Genauso, wie es in unserem liberalen Rechtsstaat, in unserer Gesellschaft ein Recht dieser organisierten Gruppen ist zu betteln, ist es auch ein Recht dieser Einzelpersonen. Wir halten das für achtlos, wie Sie damit umgehen. Wir finden, dass das ein bezeichnendes Licht auf Ihr Verständnis vom höchsten Gut unserer Gesellschaft wirft, nämlich der Freiheit. Diese Law- and Order-Maßnahmen, ohne bestehende Gesetze auszureizen, lehnen wir ab, vor allem angesichts von 150 Personen. Wir können da nicht einfach einknicken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Verbot wird das Problem nicht lösen, es wird das Problem verdrängen. Das hat die Polizei schon avisiert. Ich möchte Ihnen zum Abschluss ein paar sehr wahre und richtige Worte des Verfassungsgerichtshofes mitgeben, die er in seiner Grundsatzentscheidung vom 30. Juni 2012 gewählt hat: ,Öffentlichen Orten ist die Begegnung mit anderen Menschen immanent.‘ So weit so gut. ,Eine Störung der öffentlichen Ordnung kann (..) von der bloßen Anwesenheit einzelner Menschen an öffentlichen Orten, die um finanzielle Unterstützung werben, ohne qualifizierte, etwa aufdringliche oder aggressive Verhaltensweisen an den Tag zu legen, nicht ausgehen.(…) Dass derartige Mitteilungen als belästigend, ja unter Umständen auch störend oder schockierend empfunden werden, ändert ebenso wenig etwas am grundsätzlichen Schutz derartiger kommunikativer Verhaltensweisen durch Artikel 10 EMR (…) wie der Umstand, dass diese primär aus finanziellen Antrieben gesetzt werden.(…) Dieses an öffentlichen Orten ausnahmslos zu verbieten, ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.‘ Ich ergänze hier, ist einer demokratischen und liberalen Gesellschaft auch nicht würdig. Danke.“ (Beifall Die Grünen, NEOS) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich wenig überraschend meinen beiden VorrednerInnen, Frau Mag.a Schobesberger und Herrn Eypeltauer, nur anschließen. Sie haben zur rechtlichen Ausgangssituation schon sehr viele wichtige Sachen gesagt. Ich habe mich im Vorfeld schon öfters dazu geäußert. Meine Grundsatzposition hat sich nie geändert. Armut gehört mit Sozialpolitik bekämpft. Politik, die Law- and Order-Maßnahmen setzt, die Politik der strafenden und kontrollierenden Hand ist keine Sozialpolitik, die für mich akzeptabel ist. Ich möchte noch einen anderen Aspekt einbringen. 2013 gab es im Kino einen Blockbuster, der hieß ‚Elysium‘. Ich weiß, in diesem Saal sitzen einige Menschen, die sehr gerne ins Kino gehen und eine Vorliebe für Science Fiction-Filme und für dieses Genre haben. In diesem Film ‚Elysium‘ wird eine düstere Zukunftsversion unserer Welt geschildert, die vollkommen in Arm und Reich trennt. Eine aufgespaltete Welt lockte das Publikum ins Kino. Die Privilegierten leben auf einer Raumstation, genannt ‚Elysium‘, das jegliches Genießen, bis zur Unsterblichkeit bietet. Die Armen auf der lebensfeindlichen Erde, ohne Versorgung und bewacht von den Privilegierten, darben dahin. Die Armen sind ausgegrenzt, unsichtbar und werden durch einen Kontrollapparat kontrolliert. Genau so kann man diesen Film, der natürlich actionmäßig abläuft und für die Privilegierten ganz schlecht ausgeht, letztendlich auf die jetzige Situation in der Welt umlegen und im Kleinen natürlich auch auf Linz, mit dieser Absicht, ein sektorales Bettelverbot mit den Stimmen der SPÖ, der Freiheitlichen und der ÖVP zu verhängen. Die innere Stadt sauber zwischen Arm und Reich trennen zu wollen, ist ein Weg, den man schon gehen kann, aber er entspricht wahrscheinlich nicht den Vorstellungen, die progressive Menschen im richtigen Umgang mit Armut haben. Die Armen aus der Shopping- und Event-Zone hinaus zu säubern, um dem konsumfreudigen Publikum den Shopping-Trip nicht zu versauen, ist inakzeptabel. Der Amtsbericht verbirgt kaum, wer auf das sektorale Bettelverbot pocht - die Wirtschaftskammer, der City Ring und einige andere. Wer ihn von den Gemeinderäten nicht gelesen hat, sollte das nachholen. Was drinnensteht, ist sehr entlarvend. In Wirklichkeit geht es offensichtlich um Wirtschaftsinteressen und die Säuberung der Innenstadt von allem, was nicht genug Geld im Börserl hat und andere Leute bei ihrem Shopping-Vergnügen belästigt. Ich denke, das ist unakzeptabel. Es hilft auch nicht, wenn jetzt ein Initiativantrag der SPÖ eingebracht wird, der nachholen will, was jahrelang in der Armutsbekämpfung versäumt wurde. Das wird an der Sache nichts ändern. Eine strafende Hand, die gleichzeitig helfen will, wird relativ wenig bringen. Es ist daher ganz klar, dass ich diesen Antrag auf ein sektorales Bettelverbot ablehne. Danke.“ (Beifall Die Grünen, Die NEOS) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates und auf der Galerie, zu dieser vorliegenden Verordnung möchte ich zu Beginn die Position der ÖVP festhalten. Ich möchte damit beginnen, dass es für niemanden in diesem Raum wahrscheinlich eine große Überraschung ist, dass wir heute über dieses Thema diskutieren. In den letzten Wochen und Monaten ist es zu einer ganz massiven Veränderung der Situation in der Stadt gekommen. Ich verstehe die unterschiedlichen politischen Positionen der Fraktionen und Parteien. Es kann aber eines unbestritten festgehalten werden, dass es in den letzten Wochen und Monaten in der Linzer Innenstadt und in den Seitenstraßen, zum Teil darüber hinaus, zu einer enormen Zunahme an bettelnden Personen, die zum Teil in Bandenform auftreten, gekommen ist. Das ist in den wenigsten Fällen auf eine stille Art und Weise passiert. Es gibt eine sehr starke Zunahme durch aggressives Betteln. Es ist richtig, es ist auch zu Übertretungen von Tatbeständen gekommen, die bereits jetzt schon verboten waren. Diese waren aber durch das Beweisthema oft schwer zu beweisen. Daher gibt es diese Diskussion. Dieser Diskussion soll und kann man sich in der Stadt klarerweise auch auf politischer Ebene nicht entziehen. Warum kann man sich dem nicht entziehen? Weil es so viele Beschwerden von vielen Linzerinnen und Linzern gibt - nicht von politisch motivierten Funktionären in Parteien -, die sich an die politisch Verantwortlichen, in erster Linie an den Stadtsenat, aber auch an Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wenden und sich über die Situation in der Stadt massiv beschweren. Die Beschwerden enden meistens damit, dass man sagt, bitte unternehmt endlich etwas. Wenn die Politik verantwortungsbewusst handeln will, muss sie diese Situation aufgreifen und dieses Flehen um Hilfe annehmen und dementsprechend gerecht werden. Ich habe daher vor einigen Wochen und Monaten – ich glaube, es ist mittlerweile vier Wochen her und dazu stehe ich voll und ganz - einen neuerlichen Vorstoß unternommen, eine Diskussion rund um ein sektorales Bettelverbot anzufangen. Ich sehe es ausschließlich positiv, dass es in weiterer Folge zu einer politischen Diskussion mit Experten in Form eines Runden Tisches - der aus meiner Sicht sehr konstruktiv verlaufen ist – gekommen ist. Dort wurden dann in einer sehr raschen Abfolge ganz konkret Nägel mit Köpfen gemacht. Auch dafür möchte ich den fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danken. Es gibt oft den Vorwurf an die Politik, dass die Dinge alle sehr lange dauern. In diesem Fall ist es zu Recht rasch gegangen, das war sehr wichtig. Dieses heute vorliegende sektorale Bettelverbot wird natürlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Problem nicht lösen. Dessen sind wir uns zumindest innerhalb der Fraktion vollkommen bewusst. Es geht aber darum, dass wir die Auswüchse und die Entwicklungen eindämmen, zurückdrängen und eine Gegenbewegung einläuten. Das ist das Entscheidende. Die entscheidende Frage ist, kann das etwas im positiven Sinne bewirken, damit das Sicherheitsgefühl der Menschen, der Linzerinnen und Linzer wieder zunehmen kann oder ist es so, dass es nichts Positives bewirken kann. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sehr viel Positives bewirken kann, wie es auch schon in anderen Städten bewirkt hat. Wenn Sie ein wenig über den Linzer Tellerrand hinausblicken, werden Sie feststellen, dass es schon in anderen Städten sektorale Bettelverbote gibt. Die Erfahrungswerte in anderen Städten sind positive Erfahrungswerte, beispielsweise in Salzburg. Auch wenn es jetzt zu Nachschärfungen in Salzburg kommt, ist es so, dass von Seiten der Exekutive, aber auch von Seiten der Stadtverwaltung ganz klar festgehalten wird, dass es klarerweise zu einer deutlichen Verbesserung und Entspannung der Situation geführt hat. Daher ist es für mich logisch und notwendig gewesen, diesen Schritt zu gehen. Nachdem bisher die Möglichkeiten, die im § 1a, Polizeistrafgesetz normiert waren, nicht in dem Ausmaß die erwünschte Wirkung gebracht haben, nehmen wir jetzt noch die zusätzliche Möglichkeit in Anspruch und verhängen und beschließen ein sektorales Bettelverbot nach Absatz 4. Ich verstehe und respektiere die unterschiedlichen politischen Zugänge 100prozentig. Ich kann allerdings nicht verstehen, dass man davon spricht, dass die bisherigen Verbote schon jetzt nicht wirken würden. Aus meiner Sicht ist die Grundlage für diese Behauptung nicht wirklich vorhanden. (Zwischenruf) Ich habe mich bemüht, das ganz sachte zu formulieren und ganz sachlich zu halten. Noch sachter geht es nach meinen rhetorischen Kenntnisständen nicht. Wenn Sie sagen, die Verbote, die jetzt bestehen, wirken nicht, dann muss ich fragen, was wäre denn, wenn die Verbote nicht bestünden? Sie wissen es nicht und zugegebenermaßen weiß ich es auch nicht. (Zwischenruf) Sie haben behauptet, das jetzige Verbot würde nicht wirken. Ich sehe das anders. Es wirkt nicht ausreichend gut. Daher ergreifen wir die nächste Möglichkeit, die auch im Polizeistrafgesetz nach § 1a, Absatz 4 festgesetzt ist, um zu sehen, wie man diese Wirkung noch weiter erhöhen kann. Wenn jemand eine Übertretung des Geschwindigkeitsverbotes macht, würde niemand auf die Idee kommen, dass man das Geschwindigkeitsverbot ganz abschafft, weil es nicht wirkt. Das ist kein wirklicher Zugang in einer ordnungspolitischen Frage. Ich verstehe aber, dass man sich von grüner Seite schwer tut. Es ist wirklich keine Schnellreaktion gewesen. Es haben sich alle politischen Verantwortungsträger, die sich hier jetzt zu Wort gemeldet haben und vielleicht noch zu Wort melden werden, ausgedrückt, dass man wirklich über längere Zeit überlegt und beobachtet hat, wie man dem entgegentreten kann. Wenn eine Situation auftritt, die nicht mehr zumutbar ist, müssen Entscheidungen fallen und dann muss es rasch gehen. Darum kann ich deinem Argument, dass es zu keiner Störung des Gemeinschafts- und Gesellschaftslebens käme, nichts abgewinnen. Möglicherweise ist es dem geschuldet, dass dir nicht alle Informationen vorliegen oder dir vielleicht nicht so viele Beschwerden, wie den Stadtsenatsmitgliedern vorliegen. Ich kann dir einige Dinge nenne, die mir zu Ohren gekommen sind. Begonnen von Situationen in Lokalen, wo immer wieder zu den Tischen gegangen und gebettelt wird. Bei den Abgängen zu Tiefgaragen wird Menschen aufgelauert und es wird ganz aggressiv versucht, um Geld zu betteln, bis hin zu Kindern am Schulweg, denen das Jausengeld abgenommen wird. Wenn das keine Umstände sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, die das Gemeinschaftsleben stören, dann weiß ich nicht, was Umstände sein könnten, die einen solchen Schritt tatsächlich rechtfertigen. Frau Kollegin Grünn, nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Ich verstehe schon, dass man in einer rhetorischen Debatte das eine oder andere an griffigen Bildern aufzeichnen muss. Wir sind aber von dem, wo Sie uns hinrücken wollen, wirklich meilenweit entfernt. Im Übrigen gibt es den Film schon im Fernsehen, da brauchen wir nicht ins Kino gehen. Ich habe ihn gesehen. Sie zeichnen ein Bild, dass wir Reich und Arm – wer diesen Film gesehen hat, da geht es noch darüber hinaus – auseinander sperren wollen usw. Das wollen wir überhaupt nicht. Wir schaffen nirgendwo einen Planeten, auf den wir uns hin exportieren und dort ein Leben in völligem Übermaß feiern wollen. Das, was wir durch diese Maßnahme erreichen wollen ist, den Linzerinnen und Linzern wieder ein Sicherheitsgefühl zurückzugeben. Wir wollen durch unsere Arbeit vor allem eines erreichen, dass die Menschen, die hier leben, mit den Rahmenbedingungen und durch ihre Leistungen, die sie erbringen, unseren Sozialstaat erhalten und aufrecht erhalten können. Eines wird sicher nicht gehen, das ist richtig, in Linz werden wir nicht alle soziale Probleme des Ostens oder die Probleme in Rumänien lösen können. Das wird nicht funktionieren, dieser Illusion soll man sich nicht hingeben. Darum glaube ich, ist es ein richtiger Schritt, heute diesen Beschluss zu fassen. Abschließend möchte ich noch auf unseren Zusatzantrag eingehen, damit er formell eingebracht und vorgebracht ist. Es ist, glaube ich, wichtig zu sehen, wie sich das Verbot jetzt tatsächlich auf andere Bereiche in der Stadt, die in erster Linie in Ziehung kommen könnten, auswirkt. Es spricht für den Sicherheitsreferenten, dass er die ganze Stadt im Auge hat, das muss er natürlich auch. Aber in dem Punkt wäre es schon wichtig, den Fokus darauf zu richten, wo in erster Linie eine Verdrängung zu erwarten ist. Nachdem ich weiß, dass der Ordnungsdienst nicht Unmengen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, ist es eine Frage der Effizienz. Ich glaube auch, dass es eine Frage der Effizienz sein könnte, diese Zivilkontrollen tatsächlich jetzt einzuführen. Ich glaube schon, dass es bisher gewisse Formen und Herausforderungen gegeben hat. Durch diese neue Maßnahme können jetzt aber neue Formen auftreten, bei denen die Exekutive bzw. der Ordnungsdienst besonders gefragt ist, um eine gute und effiziente Überwachung sicherstellen zu können. Deswegen würde ich mich freuen, wenn heute dieser Zusatzantrag zum vorliegenden Amtsantrag beschlossen werden könnte. Der Gemeinderat beschließe ergänzend zur Verordnung: ,1. Um möglichen Verdrängungseffekten umgehend entgegentreten zu können, sollen stark frequentierte Bereiche der Stadt Linz, über die kein sektorales Bettelverbot verhängt wird, als Beobachtungszone verstärkt durch den Ordnungsdienst der Stadt Linz überprüft werden. 2. Im Sinne der größtmöglichen Effizienz soll die Einhaltung des sektoralen Bettelverbots künftig auch durch Kontrollen des Ordnungsdienstes der Stadt Linz in Zivil sichergestellt werden.‘ Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Sozialmaßnahmen ist bereits gesagt worden, dass das auch Thema des Runden Tisches war. Ich bin daher einigermaßen überrascht gewesen, dass es diesen Fraktionsantrag der SPÖ gibt. Ich habe geglaubt, wir hätten bei diesem Runden Tisch vereinbart, dass die Sozialreferentin beauftragt ist, über sozialbegleitende Sozialmaßnahmen nachzudenken. Ich sehe das als gewisse Fleißaufgabe. Es soll mir Recht sein, denn es soll nur eines verdeutlichen, dass es ein austariertes Paket ist. Man soll heute nicht so tun, als wenn hier nur ein Verbot beschlossen wird. Wir reden auch ganz klar über begleitende soziale Maßnahmen in Linz und darüber hinaus auch durch die Möglichkeit der Städtepartnerschaft. Insofern ist es ein ausgewogenes Paket, wozu meine Fraktion jedenfalls die entsprechende Zustimmung geben wird.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, gestatten Sie mir auf diese Thematik einige möglicherweise differenzierende Sichtweisen, insbesondere aus sozialpolitischer Sicht. Ich denke, alle Anwesenden in diesem Raum sind sich einig, dass sich diese Thematik nicht für eine dichotomische Sichtweise eignet. Es gibt nicht nur ein Entweder/Oder, ein Schwarz/Weiß, es gibt nicht nur ein Gut und Schlecht. Einige Fakten sind grundsätzlich festzuhalten. Bettelei ist kein Phänomen der Gegenwart, Bettelei ist nicht neu und Bettelei gibt es seit vielen Jahrhunderten. Dieses Phänomen tritt in den letzten Monaten aus verschiedensten Gründen verstärkt wieder in der Öffentlichkeit auf. Die Ursachen dafür sind sehr vielfältig. Es ist Faktum, dass es verstärkt auftritt. Das ist festzuhalten. Als Faktum ist festzuhalten, dass Bettelei kein lokales Phänomen ist. Es ist kein Problem ausschließlich der Stadt Linz, sondern es ist ein überregionales Phänomen. Und es ist auch festzuhalten, dass Bettelei sehr unterschiedliche Ursachen hat. Eine der Hauptursachen ist tatsächlich existierende Armut. Es gibt aber auch eine zweite Ursache. Bettelei hat durchaus kulturelle Hintergründe. Teilweise ist es die Lebensform einer Bevölkerungsgruppe - das ist tatsächlich so kommuniziert -, die das durchaus als Beruf sieht. Man darf nicht vergessen, Bettelei ist teilweise Ausdruck eines Lebensentwurfes - wenn ich an die Punks denke, da haben wir in diesem Haus schon sehr ausführlich darüber diskutiert und Anfragen beantwortet –, den man so respektieren muss. Faktum ist, Bettelei stellt ein multifaktorielles Problem dar. Der Sozialexperte und Geschäftsführer des Vereines B 37, Ernst Achleitner, hat es in einem großen Artikel in den Oö. Nachrichten und in einem Interview sehr deutlich formuliert, dass es in diesem Bereich mehrere Gruppen zu unterscheiden gibt. Es ist festzuhalten, Bettelei ist ein soziales Problem und daher für uns eine soziale Herausforderung und ein internationales Problem. Die Ausformungen sind sowohl individuell - wenn ich an die Punks denke -, als auch organisiert zu beobachten. Bei diesen organisierten Formen muss man wieder unterscheiden, dass es eine organisierte Form in Form von Familienclans, insbesondere bei der Bevölkerungsgruppe der Roma gibt, aber - davor dürfen wir die Augen nicht verschließen -, es auch eine organisierte Form durch professionelle Gruppierungen gibt. Gruppierungen, die dieses Betteln durchaus als lukratives Geschäftsmodell entwickelt haben und sich so organisieren. Auch davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Fazit, es ist ein multifaktorielles Problem. Multifaktorielle Probleme sind nur durch mehrdimensionale Ansätze zu lösen. Die soziale Herausforderung erfordert sozialpolitische Maßnahmen. Wenn Kollegin Roschger in den Oö. Nachrichten richtig zitiert wurde, dann kann ich ihr mit dieser Aussage nur 100prozentig Recht geben. Diese sozialen Maßnahmen wurden heute teilweise schon angesprochen, das sind Streetworker, zusätzliche Sozialarbeiter, Einrichtungen, die die Stadt, aber auch Initiativen zur Verfügung stellen und eine umfassende medizinische Versorgung. Ich muss Kollegin Grünn korrigieren, wenn sie sagt, die Stadt Linz steht vor dem Versäumnis der Armutsbekämpfung. Die Stadt Linz hat seit vielen, vielen Jahren und Jahrzehnten zahlreiche Initiativen und Maßnahmen gesetzt, um Armut zu bekämpfen und Menschen zu unterstützen, die von Armut und Obdachlosigkeit betroffen sind. Die Stadt Linz arbeitet hier intensiv mit diversen Sozialinitiativen zusammen. Erstens, dieses Problem, das wir hier heute vorfinden, ist kein Linz originäres Problem, sondern ein importiertes Problem. Das muss man entsprechend vernünftig und unaufgeregt lösen. Zweitens, es ist kein lokales Phänomen, sondern ein internationales Phänomen. Internationale Phänomene erfordern internationale Initiativen, auch unter Einbindung aller Gebietskörperschaften. Das kann die Stadt Linz alleine nicht leisten. Hier ist auch das Land Oberösterreich gefordert mitzuarbeiten, aber auch auf EU-Ebene sind Maßnahmen zu treffen. Die bereits angesprochene Kooperation mit der Partnerstadt Brasov ist eine Möglichkeit, die Ursachenbekämpfung entsprechend anzugehen. Auch dieser Ansatzpunkt bietet eine Möglichkeit, die Bettelei der organisierten Familienklans entsprechend zu unterbinden, wenn die Menschen in ihrer Heimat entsprechende Perspektiven, wie Arbeit finden und sozialpolitische Unterstützung haben. Die Notwendigkeit eines internationalen ‚Betteltourismus‘ ist dann nicht gegeben. Der dritte Aspekt, den ich angesprochen habe, betrifft das organisierte professionelle Betteln. Dieses Betteln hat sich als Geschäftsmodell entwickelt. Das ist ein Bereich, der sozialpolitisch höchst sensibel ist und entsprechend bekämpft werden muss. Insbesondere dann, wenn durch dieses Geschäftsmodell behinderte Menschen dazu benützt werden, Gewinne zu lukrieren, wenn durch dieses Geschäftsmodell Kinder ausgenützt werden, Gewinne zu lukrieren und wenn das Ganze sowohl in diesen Formen, als auch in der tatsächlichen Form der Prostitution ausgenützt wird. Das erfordert Maßnahmen zum Schutz dieser missbrauchten Personen. Auch das sind sozialpolitische Maßnahmen. Dazu gehört unter anderem, das Betteln für diese Geschäftsmodelle unattraktiv zu machen, zu unterbinden und Verbotszonen gerade dort einzurichten, wo die größten Umsätze zu erwarten sind. Diese Maßnahme sehe ich als nichts anderes. Aus diesem Grund und zum Schutz dieser betroffenen Menschen, der behinderten Menschen, der Kinder und der Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, wird die sozialdemokratische Fraktion diesem sektoralen Bettelverbot als eine von mehreren sozialpolitischen Maßnahmen zustimmen. Herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich melde mich ein zweites Mal, weil ich persönlich in der Wortmeldung vom Kollegen Baier angesprochen worden bin. Er kann als Kulturreferent mit Metaphern offensichtlich nicht so gut umgehen. Aus seiner Reaktion schließe ich, dass er sich angegriffen gefühlt hat. Das wird schon seinen Grund gehabt haben. Ich möchte noch zum Gemeinderat Giegler dazusagen, es ist schon klar und unbestritten, dass er in dieser Stadt sehr viel für die Armutsbekämpfung gemacht hat. Das ist überhaupt keine Frage. Es sind wirklich gute Sachen geschehen und man hat das Augenmerk darauf. Man kann aber nicht leugnen, dass man für die Gruppe der BettlerInnen und vor allem für die Gruppen aus Rumänien nichts getan hat. Diese Problematik ist seit Jahren bekannt und man hat weggeschaut. Man hat nichts getan, weil das alles etwas kosten würde. Man wollte sich das nicht umhängen. Deswegen hat man es laufen lassen. Zu der Aussage, dass von den Menschen, die sich von den BettlerInnen belästigt fühlen, so viele Beschwerden einlaufen. Man kann einmal die andere Seite hören und mit den BettlerInnen selbst reden. Ich bin Sozialarbeiterin und bin es gewohnt, immer wieder mit Menschen konfrontiert zu sein, die in existenziellen Nöten sind. Für mich ist das Arbeitsalltag und etwas vollkommen Normales. Nach der Arbeit mache ich nicht hinter mir die Türe zu und bin dann ein anderer Mensch. Wenn ich in der Stadt unterwegs bin, werde ich natürlich angesprochen und rede mit den BettlerInnen. Ich beschäftige mich ein bisschen mit den Menschen. Ich kenne in Linz zum Beispiel eine Bettlerin, die begegnet mir immer wieder mit ihrem Kind. Natürlich ist diese Frau aus Rumänien und natürlich hat sie das Kind dabei. Was soll sie denn machen? Das Kind ist vielleicht zwei Jahre alt und die Frau hat gar nichts. Sie ist nicht organisiert. Diese Frau ist in Linz, um ihre Existenz zu bestreiten. Diese Existenz ist elendiglich und mitten unter uns. Es ist klar, man muss die Armut dort bekämpfen, wo sie entsteht und man muss etwas tun. Es ist ein guter Ansatz, dass man sagt, man macht dort etwas, wo die Menschen leben und gibt ihnen dort Arbeit, damit sie nicht betteln gehen müssen. Das hilft uns jetzt aber nicht darüber hinweg, dass diese mir bekannte Frau mit ihrem Kind in Linz ist, ihr Kind liebt und betteln gehen kann bzw. muss, damit sie überhaupt für ihr Kind neue Windeln bekommt. Das sind schreckliche Zustände und es ist eine Schande für eine Stadt, die immerhin sehr wohlhabend ist. Man schafft es nicht, für diese Menschen, wenn sie schon da sind, ein Angebot zu schaffen, damit sie wenigstens das Lebensnotwendigste haben. Ich denke, von einer progressiven Sozialpolitik ist es nicht zu viel verlangt, wenn man sich um Lösungen bemüht und diese Probleme nicht wegsperren bzw. nicht wahrhaben will, ausputzt, säubert und gleich alles damit mit ausreißt. Zum Thema Punks: Sehr verehrter Herr Kollege Giegler, du warst Stadtrat. Ich kann mich erinnern, du hast dich vor einem Jahr noch sehr dafür eingesetzt, dass die Punks bleiben dürfen. Mit der Gesetzgebung des sektoralen Bettelverbots, die ihr jetzt macht, ist es so, dass auch die Punks in der Landstraße nicht mehr sitzen dürfen. Die sitzen dort mit ihren Hunden und machen vielleicht charmante Meldungen. Ich glaube, die wenigsten werden sich von ihnen belästigt fühlen. Auch diese Menschen werden das nicht mehr machen dürfen. Genauso ist es mit anderen. Gestern gehe ich durch die Altstadt. Da kommt mir ein älterer Herr entgegen, der nicht einmal so schlecht ausgeschaut hat und hat mich um Zigaretten angeschnorrt. Er hat mir dazu eine kleine Geschichte erzählt - charmant sage ich. Wahrscheinlich hat er ein bisschen gemogelt, aber das ist egal. Auch diese Annäherung ist für diesen Mann durch das kommende sektorale Bettelverbot verboten. Mit Stumpf und Stiel wird alles ausgerottet, was aber einen Teil des Charmes einer Stadt ausmachen kann. Das finde ich überhaupt nicht gut. Noch ein kurzes Thema dazu: Natürlich kommen bei den Bettlerinnen und Bettlern Gewaltverhältnisse vor. Natürlich wird es dort auch Kriminalität geben. Aber Kriminalität gibt es in allen Gesellschaftsformationen. Ich habe gehört, sogar Politiker sollen schon kriminell geworden sein und Fußfesseln haben. (Heiterkeit) Das ist mir zu Ohren gekommen. Ich denke, es ist an der Zeit, dass man sich überlegt, soziale Missstände mit sozialen Mitteln und nicht mit ordnungspolitischen Maßnahmen zu bekämpfen, die mit Stumpf und Stiel den Charme einer Stadt ausrotten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich auch auf die Rednerliste gesetzt, weil es mir wichtig ist, noch ein wenig zu replizieren, was bislang gesagt worden ist. Wir waren uns beim Gespräch, zu dem ich eingeladen habe – das hat Frau Stadträtin Schobesberger schon erwähnt -, mit den Vertretern von Sozialvereinen, der Polizei, des Ordnungsdienstes, der Sozialverwaltung, der Bezirksverwaltungsbehörde in einem Punkt sehr rasch einig, dass in den letzten zwei bis drei Monaten tatsächlich eine neue Intensität, eine neue Quantität, nach meinem Empfinden eine neue Qualität des organisierten Bettelns in Linz festzustellen gewesen ist. Bei diesem Gespräch im Renaissancesaal in diesem Haus haben die ExpertInnen betont, dass kein Zweifel darin besteht, dass es unterschiedliche Gruppen, Betroffenheiten, Herkünfte und Motive für Betteln in der Stadt gibt. Das ist aus meiner Sicht von den VorrednerInnen sehr korrekt analysiert worden. Es bestand auch Einigkeit darüber, dass nicht die kleinste, sondern die zahlenmäßig stärkste Gruppe organisiertes Betteln, vor allem mit der Herkunft aus Rumänien und da zu einem Gutteil aus unserer bereits erwähnten Partnerstadt Brasov, stammt. Ich glaube, dass es niemanden in diesem Haus gibt – egal, wie das Abstimmungsverhalten heute sein wird –, der organisiertes Betteln für gut heißen kann. Herr Gemeinderat Giegler hat die soziale Komponente aus meiner Sicht bereits treffend und unmissverständlich herausgearbeitet. Ich glaube nicht, dass der Missbrauch von Menschen jemanden egal ist. Die werden hierher gebracht, organisiert nach Linz geführt, verteilt und ihnen Plätze zugewiesen. Denen wird das Geld nicht erst am Abend, sondern schon untertags immer wieder abgenommen. Das wird doch niemandem egal sein. Es kann doch niemanden emotionell überhaupt nicht berühren, dass Kinder – wie das zuletzt vom Geschäftsführer des B 37, Herrn Achleitner, dokumentiert festgehalten worden ist – unter Drogen-, Medikamenten- und Alkoholeinfluss zum Betteln mitgetragen werden. So einen Zustand wird niemand in diesem Haus für richtig finden. Was uns nach einer Analyse unterscheidet, ist die Frage, welcher der geeignete Weg ist, das Problem zu lösen. Ich möchte ganz speziell und spezifisch für meine Person – nicht nur für meine Fraktion – festhalten, dass ich nicht davon überzeugt bin, dass wir das Problem mit einem sektoralen Bettelverbot tatsächlich so lösen können, wie es aus meiner Sicht am besten zu lösen wäre, nämlich dass diese Menschen nicht mehr nach Österreich gekarrt werden, um zu betteln und nicht mehr missbraucht werden. Es ist aber ein wesentlicher Beitrag für eine langfristige politische Strategie - die muss nicht nur an das Morgen, sondern auch an das Übermorgen denken -, dass es für diese Menschen in ihren Herkunftsländern bereits klar ist, dass es Städte in Europa gibt – ich hoffe, dass die mehr werden –, in denen es keinen Sinn macht, seinen spärlichen Lebensunterhalt organisiert von Kriminellen im Hintergrund auf diese Art bestreiten zu müssen. Das sektorale Bettelverbot in Linz wird tatsächlich das Problem nicht lösen. Hier teile ich die Kritik der Grünen, von Frau Grünn und auch der NEOS. Also was tun? Nichts tun oder nur auf Sozialpolitik setzen? Die sozialpolitischen Maßnahmen werden auch in Rumänien – hier brauchen wir uns nicht naiv anstellen – noch länger nichts fruchten. Ich hatte diesbezüglich mit Herrn Botschafter der Republik Rumänien ein längeres Gespräch. Dabei haben wir vereinbart, dass wir nach den Kommunalwahlen in der Partnerstadt Brasov, unter Federführung des Europäischen Sozialfonds, ein Sozialprojekt realisieren wollen - unter Einbindung von Sozialorganisationen, die das Knowhow haben, ob das das B 37, die Caritas oder andere sind. Bei diesem Projekt wird sich in Folge Frau Sozialreferentin Stadträtin Hörzing darum kümmern. Mir persönlich fällt es deswegen schwer, heute für ein sektorales Bettelverbot zu stimmen - das ist nicht ganz so einfach – weil ich noch vor einem Jahr die Überzeugung vertreten habe, dass es nicht notwendig sei. Ich glaube, dass das damals eine richtige Position gewesen ist. Ich glaube aber, wenn sich Dinge bzw. Rahmenbedingungen verändern und etwas massiver wird, wenn die tatsächliche Betroffenheit der Bevölkerung vorhanden ist, dass Menschen sehr fordernd und sehr aggressiv betteln, mitten auf der Straße Prostitution angeboten wird, MitarbeiterInnen nachweislich in zahlreichen Geschäften in der Innenstadt und der Landstraße beschimpft worden sind, dann ist das eine Situation, in der es abzuwägen gilt, was einer Gesellschaft letztlich mehr schadet: Den Eindruck zu erwecken, der Staat könne ein Problem nicht lösen, indem man aus ideologischen Gründen an seiner Position, die man einmal eingenommen hat, festhält oder indem man von einer Position abrückt, Abschied nimmt, weil sich die Situation verändert hat. Aus meiner Sicht ist es so, dass wir damit weder die Probleme der derzeit 150 in Linz befindlichen Roma-Bettler lösen, noch der unter katastrophalen Bedingungen in Rumänien lebenden Menschen. Nicht nur in Rumänien, sondern auch in vielen anderen Staaten des Balkans. Wir können aber mit den Sozialmaßnahmen versuchen, den Linzerinnen und Linzern - nicht der Wirtschaft als solche - für den Zusammenhalt in dieser Gesellschaft ein Zeichen geben, dass wir kriminelle Handlungen im öffentlichen Raum – darum handelt es sich - nicht in Kauf nehmen und etwas dagegen tun. Das Argument von Kollegin Schobesberger, dass damit in diesem vorgeschlagenen gezonten Bereich tatsächlich jede Form des Bettelns untersagt ist, ist fachlich und sachlich richtig. Das ist für mich gewissermaßen ein Wehrmutstropfen und wieder eine Frage einer Güterabwägung. Es war der Polizei zu verdanken - dafür möchte ich mich ganz besonders herzlich beim Landespolizeidirektor Mag. Erwin Fuchs bedanken -, dass eine Analyse zu einer Veränderung der Position geführt hat. Im Vorjahr hat die Polizei noch gemeint, es sei nicht notwendig, ein sektorales Bettelverbot zu verordnen. Auch dort ist die Einschätzung - das ist keine politische Einschätzung, das ist eine rein sachliche – eingetreten, dass eine neue Situation neue Maßnahmen erfordert. Das Oberösterreichische Polizeistrafgesetz ist nun einmal so ausgelegt, dass es sehr schwierig ist, diese Grauzonen zwischen aggressivem, organisierten Betteln und dem verfassungsrechtlich garantiertem stillen Betteln tatsächlich soweit exekutierbar zu machen. Das war das Problem. In dieser Entscheidungssituation, kriminelle Handlungen in der Innenstadt zu billigen, nicht wegzusehen, sondern durchaus durch Hinsehen oder eine Maßnahme zu setzen, die tatsächlich als Notmaßnahme ein Recht, das bisher gewährt ist, einschränkt - das muss man so sagen, wie es ist - ist eine Abwägungsentscheidung, eine persönliche, eine politische und aus meiner Sicht eine staatspolitische. Es geht darum, den Menschen das Gefühl zu geben, dass das, was wir in dieser Situation als politisch Verantwortliche einigermaßen tun können, bereit sind, zu tun. Deswegen werde ich diesem heutigen Antrag zustimmen. Ich bin dagegen, dass wir den Ordnungsdienst in Zivil kontrollieren lassen. Meine persönliche Meinung ist hier nach wie vor unverändert. Hier ist ein klarer Trennungsstrich zwischen dem Ordnungsdienst und den Aufgaben der Bundespolizei zu ziehen. Meine Fraktion hat heute deswegen, weil das schon politisch kritisiert worden ist, noch einen zusätzlichen, objektiv sehr, sehr grundsätzlichen Antrag eingebracht, was die Sozialmaßnahmen betrifft, um einem falschen Eindruck nach außen zu widersprechen. Wir setzen nicht nur auf ordnungspolitische Maßnahmen, sondern auch auf diese zusätzlichen sozialen Maßnahmen. Diese soziale Komponente soll heute in diesem Haus behandelt werden, damit kein völliger Überhang durch die Diskussion über das sektorale Bettelverbot auftritt. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte kurz eine Äußerung von der Kollegin Grünn aufgreifen. Sie spricht von den Punks. Ich möchte mich auf die Seite der Punks stellen. Eine Stadt ohne Punks, ist eine wirklich arme Stadt. Es täte mir sehr Leid, wenn wir die nicht mehr auf der Landstraße haben. Das ist aber eine Frage der persönlichen Vorliebe. Einige andere Dinge, die etwas grundsätzlicher sind: Mir geht in der Diskussion ein Aspekt ein bisschen unter. Ich werde Sie alle jetzt nicht überzeugen, das ist mir völlig klar. Ich möchte nur betonen und auf die Freiheit des Einzelnen hinweisen, die mit diesem Verbot eingeschränkt wird. Zum Beispiel, auf die Freiheit der von Kollegin Grünn erwähnten Mutter mit Kind, die für sich keine andere Möglichkeit sieht, als betteln zu gehen. Ich finde, dass Sie das zumindest argumentieren müssen. Herr Bürgermeister hat das jetzt in Ansätzen gemacht, darüber war ich sehr froh. Ich heiße organisiertes Betteln per se für nicht gut, aber ich heiße sehr wohl das Betteln Einzelner gut. Das ist etwas, was möglich sein muss und noch möglich sein sollte. Das ist Ausfluss der individuellen Freiheit, das ist Ausfluss der Freiheit, das Leben nach eigenem Gutdünken leben zu können. Wenn es darin besteht, betteln zu gehen, dann sei das so. Dann ist es uns nicht anheim, das zu verbieten oder darüber zu entscheiden. Ein Aspekt, den ich noch einbringen muss. Zu guter Letzt freue ich mich über das avisierte Sozialprojekt in Brasov. Ich möchte aber fragen, warum das nicht schon längst passiert ist, weil sich das alles abgezeichnet hat. Linz ist schon seit Jahren Ziel von Personen, die Armutsreisende sind und nach Linz kommen. Man hätte gerade, eingedenk der langen Wirkdauer solcher Projekte, das Ganze viel früher angehen müssen. Mehr bleibt mir nicht zu sagen. Wir lehnen den Antrag ab, wir lehnen die Verordnung ab, wir lehnen den Gedanken, der dahinter steht, auch ab. Damit war es das von NEOS-Seite zu diesem sehr tristen Thema. Danke.“ (Beifall NEOS Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es ist schon sehr viel gesagt worden, es ist mir aber ein Bedürfnis, noch einmal ein paar Aspekte herauszugreifen. Herr Bürgermeister, du hast gesagt, wie schon Herr Vizebürgermeister, dass die Einführung dieses sektoralen Bettelverbots das Problem nicht lösen wird. Diese Analyse teile ich vollinhaltlich, wie viele andere auch. Was ich nicht mehr teilen kann, ist die Schlussfolgerung, dieses sektorale Bettelverbot, mit all den negativen Konsequenzen, wie du sie ausgeführt hast, Herr Bürgermeister, trotzdem einzuführen. Die willst du ja selbst nicht. Das gänzliche Verbot des Bettelns – das hast du gesagt - hat für dich einen Wehrmutstropfen, weil damit alle Formen des Bettelns verboten sind. Wenn diese Sichtweise von allen, die hier dieses sektorale Bettelverbot befürworten, so geteilt wird, kann man es vielleicht bleiben lassen. Ich möchte die Frage als Appell formulieren, dass man sich diese Befürwortung vielleicht unter diesem Gesichtspunkt noch einmal überlegt. Ich kann dem stellvertretenden Polizeidirektor nur danken. Ich danke dir vor allem für die klaren und ehrlichen Worte, die du gefunden hast. Nicht nur in der Ausführung – das habe ich vorher schon erwähnt -, dass die weite Zonenfassung, dieses sektorale Bettelverbot dann sich selbst wieder ad absurdum führt, weil es erst recht nicht überwachbar ist. Auch das wiederhole ich gerne. Der einzige Vorteil, den dieses sektorale Bettelverbot hätte, ist, dass es die letztmögliche ordnungspolizeiliche Maßnahme ist, die man treffen kann. Wenn das auch nicht greift, dann gibt es in diese Richtung nichts mehr. Das ist etwas, was ich persönlich und meine Fraktion sehr bedauert. Das ist die letzte Möglichkeit, die Sie dann noch haben, wenn sich herausstellt, dass das nicht greift. Ich würde das jetzt noch einmal als Appell einbringen, um sich diese Maßnahme vielleicht noch einmal zu überlegen und vielleicht nicht zu ergreifen. Ich möchte zur Metaphorik von Kollegen Baier, dass man zwar festgestellt hat, dass es schon ein Verbot gibt, dieses Verbot aber nicht greift, noch etwas sagen. Da haben Sie meine Analyse noch geteilt. Ich habe das nicht ganz verstanden. Ich versuche trotzdem das wiederzugeben. Aus Ihrer Sicht ist das Verbot nicht ausreichend gut genug und daher braucht es ein weiteres Verbot. Ich knüpfe an das an, was Sie zu den Geschwindigkeitsüberschreitungen gesagt haben. Es gibt Geschwindigkeitsbeschränkungen und da halten sich sehr viele Menschen nicht daran. Aus dieser Logik, die Sie heute vollziehen möchten, ist der nächste konsequente Schritt, dass man das Autofahren verbietet, wenn sich die Menschen nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Jetzt kann man mir und meiner Fraktion vielleicht unterstellen, dass wir das gerne sehen würden, aber Ihrer Fraktion und Ihnen unterstelle ich das nicht. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das dieselbe Logik ist, die Sie verfolgen. Mit all den negativen Konsequenzen beabsichtigen Sie jetzt für ein sektorales Bettelverbot zu stimmen, obwohl sowohl Sie, Herr Vizebürgermeister, als auch du, Herr Bürgermeister, davon überzeugt sind, dass das das Problem nicht wirklich lösen wird. Ich appelliere noch einmal, beschließen wir das heute nicht in dieser Form, denn wenn man sowieso glaubt, dass es nichts bringt, dann lassen wir es bitte einfach bleiben. Was mir auch ein Bedürfnis ist, ist noch einmal darauf hinzuweisen, was du, Herr Bürgermeister, gesagt hast, wie viele unterschiedlichen Personengruppen es da gibt und aus wie vielen unterschiedlichen Gründen tatsächlich gebettelt wird. Alle VorrednerInnen haben das aus meiner und nicht nur aus deiner Sicht sehr korrekt analysiert und unterschieden. In deinen Ausführungen hast du dich dann allerdings nur auf eine einzige Form des Bettelns, die sehr umstritten ist, nämlich auf die organisierte Form des Bettelns beschränkt. Umstritten ist sie deshalb, weil es viele Organisationen, soziale Organisationen gibt, die es nicht in Abrede stellen, dass es dieses Problem gibt. Die sagen aber sehr wohl, dass das Problem bei uns nicht ein ausgeprägtes ist. Dein Fraktionskollege Giegler hat ausgeführt, dass selbst beim organisierten Betteln dann noch zwischen familiären Organisationsformen, wo Familien gemeinsam reisen und gemeinsam Betteln, zu unterscheiden ist. Ich ersuche wirklich, dass man diese Dinge nicht wieder alle in einen Topf wirft. Was ganz klar ist – da teile ich jetzt deine Analyse –, dass niemand in diesem Haus irgendwie damit leben kann oder das für gut heißen würde, wenn Kinder schlecht behandelt werden oder wenn es irgendwelche Missbräuche gibt. Das ist aus meiner Sicht völlig klar, dass das niemand will und dass das alle ablehnen, ohne dass ich jetzt jede Einzelne und jeden Einzelnen dazu gefragt hätte. Ich bin mir ganz sicher, dass sich da alle ganz einig sind. Aber noch einmal, wir haben ein Strafrecht, das diese Delikte ahndet. Das ist aus meiner Sicht wichtig und gut so. Ich ersuche, dass wir diese Dinge nicht vermischen und in einen Topf werfen, weil der Verstoß gegen dieses Bettelverbot verwaltungsstrafrechtlich mit einer Geldstrafe geahndet wird. Ich glaube nicht, dass das eine geeignete Vorgehensweise und das geeignete Mittel dafür ist, wenn Kinder schlecht behandelt oder missbraucht werden, wenn deren Eltern dann mit 50 Euro Verwaltungsstrafe belegt werden. Ich ersuche wirklich, dass man die Dinge auseinander hält und die entsprechenden Probleme mit den entsprechenden Rechtsinstrumentarien ahndet oder zu lösen versucht. Insgesamt noch einmal: Worum geht es hier? Wir haben bereits – das möchte ich noch einmal wiederholen – ein Verbot gegen aggressives Betteln, wir haben ein Verbot gegen Betteln mit Kindern, wo man sich weitgehend darüber einig ist, dass man gegen das stille Betteln nichts hat. Beim Kollegen Wimmer war ich mir da nicht ganz sicher, der hat zu Anfang gesagt, dass das stille Betteln auch ein bisschen problematisch sei, weil es die vorgesehene Nutzung von Schaufenstern nicht in der Form ermöglicht. Ich glaube, das ist etwas, was man als offene Stadt, als offene Gesellschaft schon in Kauf nehmen kann, dass die vorgesehene Nutzung von Schaufenstern nicht im ganzen Ausmaß möglich ist, wenn dort davor ein armer Mensch sitzt und die Hand aufhält. Also, worum geht es? Wir haben ein Verbot gegen aggressives Betteln und im Übrigen auch gegen organisiertes Betteln und gegen Betteln mit Kindern. Diese Verbote greifen nicht, weil sie schlecht überwachbar sind. Die Verordnung, die Sie heute vorschlagen –das hat die Polizei schon mehrfach betont–, ist schwer überwachbar, weil Sie das Gebiet zu groß gefasst haben. Das heißt, Sie nehmen an, dass diese Maßnahme – das haben sowohl Vizebürgermeister Baier, als auch Herr Bürgermeister gesagt –, das Problem nicht lösen wird. Diese Analyse teile ich vollinhaltlich. Wir haben bereits ein Verbot, das nichts bringt. Hängen wir nicht ein neues Verbot dran, das auch nichts bringen wird - diese Sichtweise hat offenbar schon eine breite Mehrheit gefunden -, sondern versuchen wir etwas Neues, nämlich eine Sozialoffensive. Was mich schon ein bisschen verwundert, Herr Bürgermeister, das muss ich dir noch sagen, ist, du sagst, dass es klar ist und dass der heutige Antrag das auch unter Beweis stellen soll, dass man schon sozialpolitische Maßnahmen dafür flankierend einsetzen will. Kollege Giegler, du hast übrigens sogar das Bettelverbot als solches bezeichnet. Ich glaube aber, das war unabsichtlich. Das ist ganz sicher keine sozialpolitische Maßnahme. Aber was schon ein bisschen verwundert ist, dass du seit Wochen für die SPÖ sagst, dass dieses sektorale Bettelverbot zu befürworten ist, es aber bis gestern gedauert hat, dass ihr euch doch gemeinsam zu sozialpolitischen Maßnahmen entsprechend durchringen könnt. Dass es kommen soll, darüber war man sich schon einig, bevor der Runde Tisch stattgefunden hat. Es gibt eine breite Mehrmehrt für die Sichtweise, dass dieses Bettelverbot in der Form die Probleme nicht lösen wird. Deswegen mein Appell an Sie alle, dann beschließen Sie es bitte nicht.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, es tut mir Leid, wenn ich mich in einer Sitzung, die ohnehin so ein langes Programm hat, verpflichtet fühle, mich einzuschalten. Es ist jetzt sehr, sehr lange diskutiert worden. Ich glaube, wir haben sogar einige Zuhörer auf der Galerie, die wegen dieses Themas gekommen sind, durch die Länge dieser Diskussion vergrämt. Warum ist so lang diskutiert worden? Weil hier Unterstellungen und ich glaube, vier-, fünf- oder sechsfache Wiederholungen und Appelle wiederholt wurden, obwohl wir uns schriftlich und im Gespräch gut vorinformieren hätten können. Frau Kollegin Schobesberger, Sie haben den Aspekt, den Herr Bürgermeister gebracht hat, völlig unter den Tisch fallen lassen, dass es auch ein Zeitproblem gibt. Das haben Sie vollkommen ausgeschaltet. Es hat eine Entwicklung gegeben und es gibt eine Steigerung. Hier wird jetzt eine Maßnahme überlegt, offensichtlich gut überlegt und in Anspruch genommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Maßnahme zeitlich entweder einer Stärkung oder einer Aufhebung entgegengeht. Das haben Sie völlig ausgeblendet, um hier richtig polemisch hineinhauen zu können. Kollege Eypeltauer zitiert Kant, aber er denkt nicht an die Freiheit der Linzer, sondern nur an die Freiheit derjenigen, die jetzt momentan gerade ein Problem verursachen. Also wenn, dann müssten eigentlich beide beachtet werden. Frau Mag.a Grünn hat wieder ausgeblendet, dass es sich um die Landstraße und einige Nebenstraßen handelt, indem Sie undifferenziert gesagt hat, die ganze innere Stadt. Die ganze innere Stadt ist viel größer und da leben viel mehr Menschen zusammen. Würden wir objektiver sein, hätten wir wahrscheinlich dieses Thema mit unseren Positionen und auch mit dem Respekt vor der Meinung des anderen relativ rasch abhandeln können. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Ich finde es als ein starkes Stück, wenn eine Diskussion zu einem sehr, sehr einschneidenden Thema der Stadt im Gemeinderat stattfindet und noch dazu in einer sehr respektvollen Art und Weise – bis zu dem Zeitpunkt, wo Sie sich gemeldet haben –, dass Sie uns jetzt vorwerfen, dass hier irgendwo polemisiert wird. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Diskussion sehr in Ordnung. Ich habe schon viele Diskussionen da herinnen erlebt. Ich finde es ein bisschen unfair, mit Polemik zu kommen und demokratiepolitisch bedenklich, den Vorwurf zu machen, dass wir hier über dieses wirklich sehr einschneidende Thema für unsere Stadt diskutieren. Dabei geht es ganz massiv um eine Haltung gegenüber Menschen, die arm sind und die sich ein Leben, so wie wir das alle kennen und für selbstverständlich erachten, nicht leisten können. Ich finde es ganz wichtig, dass wir das sehr sachlich ausdiskutieren. Ich würde mir wirklich wünschen, dass wir uns die Zeit dafür nehmen. Wenn jeder noch seine zwei Wortmeldungen ausnutzt, dann finde ich das auch in Ordnung, vor allem, wenn die Diskussion in dieser Art und Weise vonstattengeht. Da haben wir schon ganz andere Diskussionen gehabt. Man darf doch Dinge wiederholen, wenn man manchmal das Gefühl hat, es wiederholen zu müssen und es dann sickert. Ich möchte mich dagegen verwehren, dass wir in der Zeit oder bei sonst etwas zensuriert werden.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Kollegin Roschger, nachdem die Vorsitzführung noch immer beim Bürgermeister liegt, ist es so, dass jede Wortmeldung, die mir avisiert wird, natürlich behandelt wird. Das ist so. Ich möchte noch unterstreichen, dass ich glaube, dass die Diskussion eine sehr sachliche ist. Bei allen Differenzierungen haben sich alle bemüht, ihre Emotionen, soweit es bei diesem Thema möglich ist, hintanzuhalten. Ich glaube, dass wir ein gutes Beispiel abgeben, wie wir bei aller Unterschiedlichkeit bei einem sehr, sehr, sehr sensiblen Thema korrekt miteinander umgehen können. Das möchte ich hier noch aus meiner Sicht betonen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Wimmer: „Ich muss mich nicht wiederholen und kann kurz und bündig die Vorteile dieses neuen Beschlusses hervorstreichen. Natürlich haben die bisherigen gesetzlichen Veränderungen gewisse Verbesserungen gebracht. Dadurch, dass diese Zielsetzung noch nicht erreicht wurde, die zumindest die Mehrheit gerne hätte - andere sehen das offenbar anders, das ist auch zu respektieren - braucht es eine weitere Verbesserung. Das ist ganz klar. Ich glaube, gerade für Die Grünen ist das etwas ungewöhnlich, dass in der Politik quasi nur in Schwarz und Weiß gedacht wird, entweder in einer perfekten Lösung, wo alles eins zu eins so funktioniert, wie man es sich vorstellt oder in einer völlig katastrophalen Lösung, wo überhaupt nichts umgesetzt ist. Ich glaube, gerade bei so einem sensiblen Thema wird es wichtig sein, dass man hier natürlich Schritt für Schritt Verbesserungen vornimmt. Es ist einerseits illusorisch so zu tun, wie Sie es gemacht haben, zu behaupten, dass alle gesetzlichen Veränderungen, alle Verbesserungen im Sande verlaufen wären. Das haben Sie selbst konterkariert, wenn Sie sogar auf das Polizeistrafgesetz und dessen Umsetzung verwiesen haben. Sogar Sie, die sich immer kritisch dazu geäußert haben, betonen, dass Sie genau die Dinge, die dort geregelt sind, auch nicht wollen, wie organisiertes Betteln, aggressives Betteln, aufdringliches Betteln und Betteln unter Missbrauch Minderjähriger. Wenn wir das nicht wollen, haben wir ganz offensichtlich Handlungsbedarf, der durch eine neue Regelung ausgebaut und in Zukunft besser abgewickelt werden kann. Auch die Bandbreite ist hinlänglich erläutert. Nicht ein einziges Verbot, sondern eine Reihe von Maßnahmen soll es sein, die hier greifen. Durch das Verbot können wir hoheitlich tätig werden. Hier ist es am wichtigsten, die Formvorschriften im Gemeinderat entsprechend rasch herbeizuführen. Vieles andere kann man auch ohne Gemeinderatsbeschluss einleiten und vorbereiten, das sektorale Bettelverbot nicht. Eines ist ganz wichtig zu betonen, natürlich wird diese neue Regelung Verbesserungen bringen. Natürlich ist es sinnvoll, dass gerade im Bereich der Linzer Innenstadt, der zweitgrößten Einkaufsstraße von ganz Österreich, was die Frequenz betrifft, gewisse Missstände abgestellt werden können. Selbstverständlich darf ich noch einmal betonen, dass das so genannte stille Betteln, das hier immer wieder zitiert wird, in einem bestimmten Ausmaß störend sein kann. Der Übergang zwischen dem so genannten stillen Betteln und dem aggressiven, aufdringlichen und organisierten Betteln ist oft fließend. Deswegen glaube ich, ist es eine korrekte Regelung, eine solche Maßnahme zu setzen und es ist ein Schritt zu einer weiteren Verbesserung. Ich glaube, eine Sache muss noch erwähnt werden. Gerade diejenigen, die das Bettelverbot kritisieren, haben eher Schreckensszenarien an die Wand gemalt. Frau Gemeinderätin Grünn hat sogar zweimal von einer Ausrottung gesprochen. Was sie mit diesem drastischen Wort genau meint, ist mir nicht ganz klar geworden. Sonst war von Vertreibung die Rede. Vertreiben tut man sich mit diesem Bettelverbot maximal selbst. Es liegt an jedem Einzelnen, ob er oder sie das Verbot einhält. Dann gibt es überhaupt kein Problem. Wenn es jemand nicht einhält, dann werden die entsprechenden Konsequenzen umgesetzt. Sie haben als Beispiel gebracht, wo eine Geldstrafe quasi einen Missbrauch von Kindern verhindern kann. Ich bin mir ganz sicher, dass ein neues Bettelverbot den Missbrauch einschränken kann, weil wenn in Linz Betteln weniger attraktiv, weniger lukrativ wird, werden Missbrauchsfälle, organisierte Bettlerei und Bettlerbanden entsprechend in die Schranken gewiesen. Gerade diese kommerziellen Bereiche des Bettelns sind rein auf Profit orientiert. Sie fahren und gehen nur dorthin, wo es etwas zu holen gibt. Wenn das in Zukunft in Linz weniger der Fall ist, sind wir auf einem richtigen Weg. Abschließend darf ich dazu noch einmal auf Gemeinderätin Grünn verweisen. Sie hat Methaphern positiv hervorgehoben. Sie hat gemeint, es sei wichtig, in die Politik Methaphern einzufließen zu lassen. Wenn Sie schon von einer Raumstation gesprochen haben, ist es mir wichtig, dass offenbar die Mehrheit des Linzer Gemeinderates nicht hinter dem Mond lebt, Dinge anerkennt, wie sie sind und versucht, Verbesserungen herbeizuführen. Deshalb bitte ich um Annahme dieses Antrages. (Zwischenruf) Nein, nur eine Metapher ist gewünscht worden.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Zusatzantrag getrennt in Punkt 1 und Punkt 2 abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 1 des Zusatzantrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (16) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2 des Zusatzantrages wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (18) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über die Anträge C 5 bis C 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: C 5 Gewährung einer Förderung nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Derfflingerstraße 8, 8a, Garnisonstraße 57, 59, 61, Ing.-Stern-Straße 8a, 8b, Cremeristraße 12 und Stieglbauernstraße 7; insgesamt 437.358,30 Euro verteilt auf die Jahre 2016 bis 2030 in Form eines Annuitätenzuschusses von jährlich 29.157,22 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Förderwerberin GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30, 4021 Linz, wird eine Förderung in Höhe von maximal insgesamt 437.358,30 Euro für den nachträglichen Lifteinbau bei den Objekten Derfflingerstraße 8, 8a; Garnisonstraße 57, 59, 61, Ing.-Stern-Straße 8a, 8b, Cremeristraße 12 sowie Stieglbauernstraße 7 gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung in Form von Annuitätenzuschüssen, auszubezahlen verteilt über die Jahre 2016 bis 2030 in Höhe von jährlich insgesamt 29.157,22 Euro soferne der Gemeinderat für die Jahre 2017 bis 2030 jeweils ausreichend Mittel zur Verfügung stellt – mit der Bedingung der Einhaltung der ,Allgemeinen Förderungsrichtlinien‘ bzw. der ,Förderungsrichtlinien-Stadterneuerung‘ mit folgender Auflage: Der Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Bebauungsplanung, ist jeweils der bankmäßige Eingang jedes vom Land Oberösterreich (halbjährlich) überwiesenen Annuitätenzuschussbetrages nachzuweisen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von jährlich 29.157,22 Euro für die Rechnungsjahre 2016 bis 2030 erfolgt auf der VASt 5.3630.775002, Kapitaltransfers an sonstige Unternehmen – Stadterneuerung, Lifteinbau. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Förderung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ C 6 Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2016; Grundsatzgenehmigung; maximal 270.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 270.000 Euro exkl. USt grundsätzlich genehmigt: 30. Pflasterspektakel (21. – 23. Juli 2016) Zu erwartende Ausgaben (exkl. USt) 270.000 Euro Zu erwartende Einnahmen (exkl. USt) 40.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben (exkl. USt) max. 230.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kultur und Bildung, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Für die einzelnen Umsetzungsschritte sind in Folge die entsprechenden Beschlüsse der jeweils nach den Wertgrenzen des StL 1992 zuständigen Organe einzuholen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von max. 270.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf dem Teilabschnitt 1.3810, Städtische Kulturentwicklung). Die Verwendung von voraussichtlich 40.000 Euro exkl. USt aus Sponsor- und Zusatzeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf den jeweils vorgesehenen VASten des Teilabschnitts 2.3810, Städtische Kulturentwicklung. Der Budgetwirksame Ausgaberahmen des Pflasterspektakels 2016 beläuft sich auf max. 230.000 Euro exkl. USt. Die Verwendung der Einnahmen aus Sponsoring, Kooperationen, Standgebühren Kunsthandwerksmarkt und gastronomischer Versorgung, welche die im ordentlichen Haushalt budgetierten Einnahmen übersteigen, wird für die qualitative Verbesserung des Kunst- und Kulturprogramms des Pflasterspektakels genehmigt. Denn nur mit zusätzlichen Einnahmen kann die programmatische Qualität und hohe Attraktivität dieses Linzer Kulturmarkenzeichens bewahrt werden. Die Verrechnung erfolgt auf den VASten des Teilabschnittes 2.3810, Städtische Kulturentwicklung.“ C 7 Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestival Linz – Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag.a Christine Dollhofer, Graben 30 (Filmfestival 2016); 85.000 Euro sowie 11.177,50 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung „1. Den Initiatoren des Filmfestival Linz – Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag. Christine Dollhofer, Graben 30, 4020 Linz, wird zur Durchführung des Filmfestivals vom 20. April bis 25. April 2016, eine monetäre Förderung in der Höhe von 85.000 Euro und Naturalsubventionen in Gesamtsumme von maximal 11.177,50 Euro genehmigt. Die Naturalsubventionen setzen sich folgendermaßen zusammen: Naturalsubvention des Geschäftsbereichs Kommunikation und Marketing in Form der Zurverfügungstellung von Werbekästen in Höhe von 10.548 Euro des Bau- und Bezirksverwaltung in Höhe von 360 Euro ohne Selbstbehalt und des Gebäudemanagement und Tiefbau in Höhe von 269,50 Euro ohne Selbstbehalt 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 85.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2015 hat auf der VASt 1.3510.757000‚ Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen, zu erfolgen. Eine Kreditübertragung von 30.000 Euro von der VASt 1.3810.728301, Sonstige Leistungen, Nachfolgeprojekte Linz09, auf die VASt 1.3510.757000‚ Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen, wird genehmigt.“ C 8 Gewährung einer Subvention an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH LIVA, Untere Donaulände 7 (organisatorische Vorbereitung und Durchführung des „Festivals 4020“ 2017); 70.000 Euro, davon je 35.000 Euro 2016 und 2017 Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH LIVA, Untere Donaulände 7, 4020 Linz, wird für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung des ,Festivals 4020‘, das vom 3. Mai bis 6. Mai 2017 stattfinden soll, eine Förderung in der Höhe von 70.000 Euro gewährt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 70.000 Euro inkl. USt bis 2017 zahlbar je nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, erfolgt 2016 in einer ersten Tranche von maximal 35.000 Euro zur Vorfinanzierung von Kompositions- und Produktionsaufträgen, jene des Restbetrags zur Durchführung des Festivals dann im ersten Quartal des Folgejahrs 2017 auf der VASt 1.3810.755000, Laufende Transferzahlungen an Unternehmen.“ Die Anträge C 5 bis C 8 werden einstimmig angenommen. Stadtrat Hein berichtet über C 9 Zusammenführung der Abteilung Geodaten Management der IKT Linz GmbH mit der Abteilung Stadtvermessung im Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt des Magistrats Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Rückführung der Abt. Geodaten Management aus der IKT Linz GmbH in den Magistrat (Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt) samt Sachvermögen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen beauftragt. 2. Die beiliegende Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 27. November 2008 (Gemeindebediensteten-Zuweisungsverordnung 2008 IKT Linz GmbH – GZV 2008 IKT), mit der die Zuweisung der MitarbeiterInnen der Abt. Geodaten Management zur IKT Linz GmbH aufgehoben wird, wird beschlossen. 3. Die beiliegende Vereinbarung über die Änderung der Finanzierungsvereinbarung vom 11. Dezember 2013 wird beschlossen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2016, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 27. November 2008 (Gemeindebediensteten-Zuweisungsverordnung 2008 IKT Linz GmbH – GZV 2008 IKT), kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 24/2008, wie folgt abgeändert wird: Auf Grund von §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 3 Z. 3 Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz – Oö. GZG, LGBl.Nr. 119/2005 idgF, sowie § 46 Abs. 2 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBl.Nr. 7/1992 idgF, wird verordnet: ,I. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: § 1a Teilweise Aufhebung der Zuweisung Die in § 1 verfügte Zuweisung tritt für alle in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Linz stehenden Personen, die mit Stand 31. Mai 2016, 24 Uhr, in der Abt. Geodaten Management der IKT Linz GmbH beschäftigt sind und bereits zum Stichtag für die Zuweisung zur IKT GmbH (31. Dezember 2008, 24 Uhr) bei der Stadt Linz beschäftigt waren, mit Wirksamkeit 1. Juni 2016, null Uhr, außer Kraft. Ab dem Wirksamkeitszeitpunkt 1. Juni 2016, null Uhr, werden die betroffenen Personen beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz im Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt in der Abt. Stadtvermessung eingesetzt. II. Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Hörzing berichtet über die Anträge C 10 und C 11 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: C 10 Bezahlung der Schwimmhallenmieten für das Leistungsschwimmen der Linzer Schwimmvereine 2015/2016; maximal 72.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Das Leistungstraining der Linzer Schwimmvereine wird durch Übernahme der Schwimmhallenmieten für 2015/16 im Gesamtbetrag von maximal 72.000 Euro gefördert. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 72.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.2690.757000, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen, und hat durch direkte Überweisung an die Linz AG zu erfolgen.“ C 11 15. Borealis Linz Donau-Marathon 2016; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH LIVA in Höhe von 9000 Euro sowie einer Naturalförderung an die LIVA in Höhe bis maximal 89.058,33 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Durchführung des 15. Borealis Linz Donau-Marathons 2016 werden Förderungen in Höhe von insgesamt 142.058,33 Euro bereitgestellt. Die Gewährung von monetären Förderungen an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 9000 Euro sowie die Gewährung einer Naturalförderung der Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) an die LIVA in Höhe von maximal 88.200 Euro/Selbstbehalt 29.400 Euro, die Gewährung einer Naturalförderung des GMT (Bereitstellung von Räumlichkeiten) in Höhe von maximal 438,55 Euro /Selbstbehalt 146,18 Euro, die Gewährung einer Naturalförderung des Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) (zusätzliche Kosten für Besetzung WC-Anlage Altes Rathaus) in Höhe von 219,78 Euro und die Gewährung einer Naturalförderung der Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) in Höhe von 200 Euro für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des 15. Borealis Linz Donau-Marathons am 3. April 2016 wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 44.000 Euro für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 1.2690.757006, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen; Veranstaltungen), die Verrechnung der Kosten in Höhe von 9000 Euro erfolgt auf der VASt 1.7890.755000, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen, regionale Wirtschaftsinitiativen). Die Verrechnung der Einnahmen der SGS erfolgt auf der VASt 2.8140.817025 und 2.8600.817025, Selbstbehalt Naturalsubventionen, die Einnahmen des GMT auf der VASt 2.4290.817025, Selbstbehalt Naturalsubventionen.“ Wortmeldung Gemeinderat Eypeltauer: „Ich möchte bei den Tagesordnungspunkten C 10 und C 11 die Enthaltung der NEOS-Fraktion ausdrücken.“ Der Antrag C 10 wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag C 11 wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. D ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über D 1 Städtische Haftungsübernahme (Garantie) für einen Kredit der Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 30.000.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Garantieübernahmeerklärung über 30 Millionen Euro, Konto Nr. 15-04.344.487, bei der Raiffeisen Bank International AG, wird genehmigt und Herr Bürgermeister mit der Unterfertigung dieser Erklärung beauftragt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Huber kommt um 15.55 Uhr in die Sitzung. Gemeinderat Huber berichtet über D 2 Verlagerung der Investitionstätigkeiten in der Tabakfabrik von der ILG KG auf die TFL GmbH – Ermöglichung der weiteren Finanzierung sowie komplette Durchführung der Adaptierung von Bau 1 und Magazin 3 durch Projekt-Darlehen samt Begleitmaßnahmen und führt aus: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um die Zukunft der TFL. Es ist erfreulich, dass die Nachfrage nach Mietflächen in der TFL sehr hoch ist und auch durch die laufende Sanierung, die in diesem Haus beschlossen wurde, nicht vollständig befriedigt werden kann. Es ist daher die Frage, wie diese Sanierungsschritte beschleunigt werden können. Tatsache ist auch, dass die TFL ein erfolgreicher marktbestimmter Betrieb ist und auch budgettechnisch als solcher behandelt werden sollte. Daher geht es in diesem vorliegenden Antrag darum, die Finanzierungsmöglichkeit zu verbessern, indem einerseits der Anteil der ILG als Gesellschafterin der TFL erhöht wird. Dazu wird eine Kapitaleinlage eingebracht, der Mietvertrag der TFL wird auf 53 Jahre verlängert und mit diesen Schritten soll der TFL ermöglicht werden, selbst die vollständige Sanierung des Bau 1 und des Magazin 3 zu finanzieren. Es handelt sich bei diesem Antrag explizit um keine Privatisierung sondern eine Ermöglichung einer schnellen Sanierung, die glaube ich in aller unser Interesse ist. Ich ersuche um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe die in der Amtsvorlage beschriebene Verlagerung der Investitionstätigkeiten in der Tabakfabrik von der Immobilien Linz GesmbH (ILG) KG auf die Tabakfabrik Linz (TFL) GmbH unter dem Vorbehalt, dass eine positive Stellungnahme der Statistik Austria erfolgt, wonach die TFL GmbH nach Umsetzung des vorgestellten Konzepts nach dem ESVG (,Maastricht-Regeln‘) als öffentliche Kapitalgesellschaft im ,Sektor Privat‘ zu klassifizieren wäre: „1. Der Umsetzung des gesamten Projektes wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 20. November 2014 ,Tabakfabrik Linz, Bau 1 und Magazin 3, Teilsanierung, wird dahingehend präzisiert, dass die 7,992.769,32 Euro an bei der ILG KG für das Projekt Tabakfabrik vorhandenen zweckgewidmeten Mittel (aus den Investitionsmitteln der ILG KG sowie aus Förderungen von dritter Seite) in der Form zu verwenden sind, dass die ILG KG sie als Eigenkapital in die TFL GmbH einbringt und diese sie für die im ursprünglichen Beschluss beschriebenen Baumaßnahmen im Bau 1 und Magazin 3 der Tabakfabrik verwendet. 3. Der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der TFL GmbH (Beilage 1) sowie der Reduzierung des Geschäftsanteils der Stadt an der TFL GmbH von derzeit 49 Prozent auf maximal ein Prozent wird zugestimmt. Die wesentlichen materiellen Änderungen zum bestehenden Gesellschaftsvertrag sind: Erhöhung des Stammkapitals auf 100.000 Euro. Hereinnahme der ILG KG als Gesellschafterin mit einer Einlage von 7,992.769,32 Euro Ergänzungen des Unternehmensgegenstands (Hereinnahme von ,Vermietung und Verpachtung‘), des Unternehmenszwecks (Hereinnahme von ,Ausrichtung auf die Kreativwirtschaft‘), der ideellen Mittel zur Erreichung des Gesellschaftszwecks (Ausrichtung nicht nur auf Erstellung sondern auch Umsetzung des Gesamtkonzepts) Streichung des Passus, dass die TFL GmbH nicht auf Gewinn ausgerichtet sein darf 4. Den Änderungen der Mietverträge über die Liegenschaft Tabakfabrik zwischen der ILG KG und der Stadt Linz gemäß Beilage 2 (Kündigungsverzicht für die Dauer von 53 Jahren (drei Jahre Umbautätigkeiten plus 50 Jahre Nutzung)) sowie zwischen der Stadt Linz und der TFL GmbH gemäß Beilage 3 (Kündigungsverzicht für die Dauer von 53 Jahren (drei Jahre Umbautätigkeiten plus 50 Jahre Nutzung), Festsetzung des jährlichen Mietentgelts auf 383.500 Euro netto ohne Wertsicherung) wird zugestimmt. 5. Die Stadt Linz stimmt als Vermieterin zu, dass die TFL GmbH als Mieterin einen Kreditvertrag mit einem finanzierenden österreichischen Kreditinstitut auf Basis einer Besicherung in Form eines Eintrittsrechts in den Mietvertrag wie im Amtsbericht beschrieben vorbereitet. Die endgültige Vereinbarung ist im Gemeinderat gesondert zu beschließen. 6. Die Mehreinnahmen infolge der Anhebung des Mietentgeltes der TFL GmbH an die Stadt auf marktübliches Niveau werden auf der VASt 2.8530.824000, Mieten und Pachte, verrechnet.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Bei diesem Antrag geht es insgesamt schon um ein bisschen mehr, nämlich darum, dass man die Tabakfabriksgesellschaft völlig verändert. Diese Gesellschaft wurde ursprünglich mit dem Zweck gegründet, vor allem als gemeinnützige Entwicklungsgesellschaft, explizit definiert, dass sie nicht gewinnbringend agieren soll, weil sie entwickeln soll, was auf dem Standort des Areals passieren soll. Konkret wurde der Zweck festgeschrieben: ‚Als Zweck des Unternehmens ist die Pflege und Erhaltung des im Unternehmensgegenstand genannten Areals …‘ – was wir alle gemeinhin als Tabakfabrikareal verstehen - ‚… und dieses als Stätte der Kunst, Kultur und/oder Wissenschaft der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen‘. Diesen Zweck haben wir in diesem Hause, wie ich meine, mit großer Mehrheit so befürwortet. Jetzt macht man aus dieser Gesellschaft etwas völlig anderes. Man nimmt die Wirtschaft hinein, der man diese Stätte neben der Allgemeinheit zur Verfügung stellen möchte. Ich verstehe nicht ganz, warum man die Wirtschaft nicht unter Allgemeinheit subsummieren kann, sondern sie explizit noch einmal anführen muss. Was bedeutet das und was möchte man damit aussagen. Was ich aber viel bedenklicher finde ist, dass des Weiteren als Unternehmenszweck explizit noch zusätzlich die Realisierung von Immobilienprojekten hineingenommen wird, ohne jegliche Einschränkung. Hier geht es nicht etwa um die Immobilien, die sich auf dem Areal befinden. Es gibt keine räumliche oder sonstige Einschränkung, sondern man normiert als Unternehmenszweck der Tabakfabrikgesellschaft jetzt neu die Realisierung von Immobilienprojekten schlechthin, also grundsätzlich. Des Weiteren die Verpachtung, Vermietung und sonstige Verwertung bzw. Verwaltung von eigenen und fremden Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen. Auch das wieder ohne jegliche Einschränkung auf das Areal oder sonstige örtliche Einschränkungen. Das heißt, es wäre auch noch vom Unternehmenszweck getragen, wenn die Tabakfabrik irgendein Areal in Wien ankaufen und entsprechend vermarkten, verwalten oder sonstiges würde. Das halte ich für sehr bedenklich, dass man das alles soweit fasst und damit ermöglicht. Man macht aus einer bislang gemeinnützigen Entwicklungsgesellschaft eine erwerbswirtschaftliche Immobiliengesellschaft, also im Wesentlichen ein Immobilienbüro, so wie das definiert ist. Aus meiner Sicht ist auch noch ein bisschen bedenklich ist, dass durch die neue Konstruktion – bislang tragen die Stadt und die Immobilien GmbH der Stadt Linz, die im 100-Prozent-Eigentum der Stadt ist, gemeinsam die Tabakfabrik - künftig auch die Immobilien KG hineingeht. Zu dieser Konstruktion kann man sagen, was man möchte. Aus meiner Sicht ist aber schwer bedenklich, dass jetzt in der Beschlussvorlage festgehalten ist, dass der Plan vorhanden ist, die Stadt völlig heraus zu drängen, nämlich mit künftig maximal einem Prozent Gesellschaftsanteil darin zu belassen, was natürlich auch die entsprechende Mitsprache und Mitbestimmung der demokratisch legitimierten Organe entsprechend einschränkt. Jetzt haben wir die Besonderheit, dass der Gemeinderat die Unternehmungen der ILG entsprechend absegnen muss, also den Wirtschaftsplan und entsprechende Veränderungen desselben. Das heißt, es wird alles, was die Immobiliengesellschaft der Stadt Linz im Wesentlichen unternimmt, hier im Gemeinderat beschlossen. Das halte ich für wichtig und richtig. Künftig ist das anders, weil diese Zuständigkeit in die Tabakfabrik-Gesellschaft wandert, wo es diesen Vorbehalt nicht gibt. Das heißt, man nimmt die Agenden der Tabakfabrik-Gesellschaft und alles, was dort passiert, was bisher entwickelt wurde, völlig aus der Zuständigkeit und der Kontrollmöglichkeit des Gemeinderates heraus. Das halte ich für mehr als bedenklich. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Punkt 1 im Beschlussantrag aus meiner Sicht zumindest kritisch zu beachten ist, wenn er überhaupt rechtlich ganz konform ist. Der lautet nämlich: ‚Der Umsetzung des gesamten Projektes wird zugestimmt.‘, und zwar in Bausch und Bogen und in dieser Generalfreigabe. Das halte ich grundsätzlich für eine etwas bedenkliche Formulierung. Insgesamt finde ich es wirklich schade, dass man den gut eingeschlagenen Weg völlig aufgibt. Es ist auch schade wie man mit diesem wichtigen Areal im Zentrum der Stadt umgeht, nämlich es mit den inhaltlichen Schwerpunkten Kunst, Kultur und Wissenschaft der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und dass ein gewinnbringendes Unternehmen aufziehen möchte. Hier finden nicht mehr die kreativen Köpfe, Vereine, Bildungseinrichtungen und die Allgemeinheit einen Raum, sondern jene Personen, die am meisten dafür zahlen. Ansonsten wäre es nicht notwendig, die Gemeinnützigkeit zu streichen. Ich halte es wirklich für bedenklich, aus einer gemeinnützigen Entwicklungsgesellschaft, die der Allgemeinheit dienen möchte, ein erwerbswirtschaftliches Immobilienbüro zu beschließen. Ich ersuche, das noch einmal zu überdenken und in dieser Form nicht zu tun. Das, was man jetzt mit den vorliegenden Beschlussvorlagen macht, geht bei weitem über das hinaus, was man eigentlich möchte und was du, Jakob Huber, als Ziel dieses Antrags formuliert hast. Da geht es um bedeutend mehr und das regelt ganz andere Dinge. Ich ersuche, das nicht zu tun. Meine Fraktion wird jedenfalls dagegen stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist bekannt, dass es eine langjährige Forderung der ÖVP war und ist, endlich einen Turbo für die Tabakfabrik Linz zu starten. Dieser Turbo wurde leider bislang nicht gestartet, weil die große finanzielle Hürde im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Adaptierung der Tabakfabrik ein Hemmschuh ist. Die finanzielle Situation der Stadt Linz ist bekannt. Wir befinden uns in einer kritischen Situation. Mit dem heutigen Beschluss geht es darum, dass die Mittel, die schon am 20. November 2014 vom Gemeinderat beschlossen worden sind - nämlich sechs Millionen Euro plus 900.000 Euro Bedarfszuweisungsmittel und rund eine Million EU-Mittel -, von der ILG auf die Tabakfabrik Linz umgeschichtet werden. Grundlage dafür ist ein Gutachten der KPMG Austria GmbH, die diese Maßnahme vorschlägt, um eine Maastricht-Konformität herzustellen. Frau Stadträtin Schobesberger, Sie kritisieren, dieses Konstrukt, das von der KPMG, einem Wirtschaftsprüfer vorgeschlagen wird. Sie haben Bedenken betreffend der Kontrollmöglichkeiten. Ich sehe grundsätzlich auch eine gewisse Einschränkung, nachdem nur ‚Aufsichtsräte‘ dafür zuständig sind. Uns wurde aber in den Gesprächen im Aufsichtsrat und auch darüber hinaus immer eine spezielle Kontrolle im Aufsichtsrat zugesagt. Ich gehe davon aus, dass diese Zusage halten wird. Ich komme auf diese Beschlussgrundlage des Gemeinderates des Jahres 2014 zurück. Hier hat sich die ÖVP-Linz, wie auch die Freiheitliche Partei und damals noch Gemeinderat Reiman, der Stimme enthalten. Warum war das damals der Fall? Wir haben gesagt, bei diesen sechs Millionen Euro geht es nur um ein Drittel der Nettonutzfläche der beiden Bauteile, 8000 Quadratmeter des Bau 1 und des Magazin 3. Also doch ein sehr, sehr großer finanzieller Aufwand, der damit verbunden ist. Wir haben gesagt, dass das die Stadt Linz vor dem finanziellen Hintergrund alleine nicht stemmen wird können und wir daher auch private Investoren hereinholen sollen. Es ist nun dazu gekommen, dass uns vor dem Hintergrund geänderter Mehrheitsverhältnisse - nehme ich an - entgegengekommen wird, was private Investoren betrifft. Nicht konkret, was den Bau 1 und das Magazin 3 betrifft. Das Gesamtpaket sieht aber vor, dass der Bau entlang der Gruberstraße gemeinsam mit privaten Investoren entwickelt wird. Das, Frau Stadträtin Schobesberger, kritisieren Sie, glaube ich, primär. (Zwischenruf) Dann sind Sie auch für die Hereinnahme privater Investoren, was mich sehr freut, dann hat unsere Überzeugungsarbeit Früchte getragen. Ich freue mich, dass Sie hier eingeschwenkt haben. Das ist ein Punkt, warum wir sagen, wir stimmen diesem Antrag heute zu. Das mit den privaten Investoren sehen wir quasi als gesamtheitliche Überlegung. Darüber hinaus, wurde uns Kostenplausibilisierung und Mieterplausibilisierung zugesagt. Im Vorfeld haben wir durchaus kritische Anmerkungen eingebracht, ob diese Annahmen halten werden. Diese Schleife wird aber nochmals eingezogen. Dann die Zusage, dass wir auch in ein spezielles Controlling eingebunden werden, um die vorausgesagten Kosten halten zu können und last, but not least - das war auch eine Voraussetzung seitens der ÖVP-Fraktion, warum wir hier zustimmen - es soll, was die Stadtentwicklungskompontente betrifft, noch eine Schleife eingezogen werden. Es ist bekanntlich so, dass für den Bau entlang der Gruberstraße auch eine Architektenausschreibung bzw. Investorenausschreibung erfolgt. Nachdem es sich um einen wesentlichen stadtgestalterischen Aspekt handelt, wollen wir eingebunden werden. Was die Ausschreibungskriterien betrifft, gibt es, glaube ich, für den Stadtteil - das beginnende Hafenviertel - große Chancen. Ich habe hier eine Vision Richtung Brückenschlag zur Donaulände oder dergleichen bzw. eine Öffnung in Richtung Osten. Man muss die angrenzende Bevölkerung im Auge behalten, um nicht Nutzungsprobleme zu kreieren, die es dann zu bewältigen gibt. Das sollte man alles mitbedenken. Uns wurde zugesagt, dass eine Schleife eingezogen werden soll. Vor diesem Hintergrund werden wir heute unsere Zustimmung zum Antrag geben.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wenn man Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger zugehört hat und wenn man nicht weiß, was in den Papieren tatsächlich steht, könnte man meinen, dass die Tabakfabrik Linz an den Zerberus verscherbelt werden soll. Die Freiheitlichen waren der Tabakfabrik gegenüber immer äußerst kritisch, gerade was diese innovative und kreative Ausrichtung angeht. Es entspricht aber gerade einem freiheitlichen Gedanken, dass sich Innovation und Kreativität möglichst frei entwickeln sollen und möglichst politischer Einflussnahme entzogen werden sollen. Nur so können sie funktionieren. Wenn jetzt andere Unternehmensgegenstände hineingenommen werden, heißt das nicht, dass der ursprüngliche Auftrag nicht mehr erfüllt wird und die Tabakfabrik ausschließlich als Immobilienhai auftritt. Aus unserer Sicht ist die Umsetzung eines Konzeptes das Ziel, das es zu erreichen gilt und nicht nur die Erstellung. Wenn ich Konzepte nicht umsetze, wofür mache ich sie dann. Insofern kann diese Erweiterung, aus unserer Sicht, nur positiv zu begrüßen sein, wenn es tatsächlich möglich ist, dass sich dieses Projekt so gut entwickelt, dass es auf eigenen wirtschaftlichen Füßen stehen kann, ohne ausschließlich von der öffentlichen Hand unterstützt werden zu müssen. Aus unserer Sicht sind die Erweiterungen hinsichtlich der Kreativwirtschaft und das Gesamtkonzept, die Umsetzung positiv zu sehen. Wenn es Skepsis gibt, dass in weiterer Folge Zweckgesellschaften gegründet werden sollen, dann ist dieses Thema nicht umsonst von der Finanzmarktaufsicht und von den Gerichtshöfen ein sehr gut beobachtetes. Es gibt hier genügend Regeln, was man darf und was man nicht darf. Insofern gehe ich davon aus, dass hier keine Ratschläge gegeben werden, die die Stadt Linz in ein rechtliches Abseits drängen würden. Was die Verschiebungen in der Konzerngruppe angehen, gehe ich davon aus, nachdem auch die ILG KG ein städtisches Unternehmen ist, dass sich möglicherweise die Rollen mancher Personen ändern würden, aber trotzdem, der eine oder andere Ansprechpartner, der jetzt schon besteht, nachher erhalten bleibt. Ich sehe diese Verschiebung nicht als große Gefahr, dass dieses Unternehmen dem kompletten Einfluss der Stadt Linz und der Unternehmensgruppe Linz entzogen wird. Aus all diesen Gründen gibt es von uns eine klare Zustimmung zu diesen Anträgen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren und Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine ganz kurze Wortmeldung. Wir werden uns bei diesem Antrag aus einem ganz einfachen Grund enthalten. Grundsätzlich begrüßen wir das Hereinnehmen von privaten Investoren, das ist naheliegend bei den NEOS, das ist ganz klar. Das ist auch eine Forderung, die ich noch vor meiner politischen Karriere immer wieder gestellt habe. Was die Tabakfabrik betrifft, scheitert das Ganze an einem zu großen Vertrauensvorschuss. Wir sind der Meinung, dass hier die Bestellqualität wieder einmal nicht passt. Wir wissen nicht, welcher private Investor hier kommen soll und was der bauen soll oder darf. Das heißt, wir sind der Meinung, dass die Stadt, sprich die öffentliche Hand, viel genauer sagen muss, was möglich ist und was die Interessen der Stadt sind. Das ist hier nicht der Fall. Das ist der Grund. Wir vertrauen diesem Prozess nicht. Wir denken, zuerst müsste man bestellen, dann dieses Finanzierungskonstrukt machen. Jetzt ist es genau umgekehrt, zuerst das Finanzierungskonstrukt und eigentlich ist noch nicht klar, was die Stadt dort will. Darum gibt es von uns eine Enthaltung.“ (Beifall NEOS) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Das ist eigentlich eine tatsächliche Berichtigung zu dem, was Kollege Hajart vorher gesagt hat. Das ist völlig egal, ich versuche nur, das in der entsprechenden Kürze abzuhandeln. Ich glaube, da gibt es ein grundlegendes Missverständnis, dem offenbar nicht nur Kollege Hajart aufgesessen ist, sondern auch Kollege Potočnik. In dem Antrag geht es nicht um den Bau 3, da geht es auch nicht um die Hereinnahme von privaten Investoren, da geht es um etwas anderes. Das ist der Grund, warum ich dieses Konstrukt der Hereinnahme privater Investoren für diesen Bauteil nicht kritisiert habe. Das hat nichts damit zu tun, dass ich das jetzt auf einmal großartig finde oder meine Position verändert hätte. Das hat schlichtweg damit zu tun, dass das heute nicht Beschlussgegenstand ist. Wir machen heute ganz etwas anderes - das ist das, was ich so kritisiert habe -, wir machen aus der Tabakfabrikgesellschaft etwas völlig Neues, etwas ganz anderes, als sie jetzt ist. Ich ersuche Sie, nehmen Sie den neuen Gesellschaftsvertrag zur Hand und schauen Sie sich das unter Punkt 2 an. Das habe ich kritisiert. Jetzt ist die Tabakfabrikgesellschaft eine der Allgemeinheit verpflichtete gemeinnützige Gesellschaft. Mit der Umstrukturierung wird sie eine Gesellschaft, ein Immobilienbüro, das erwerbswirtschaftlich tätig ist und zwar uneingeschränkt und nicht eingeschränkt auf das Areal der Tabakfabrik. Wir haben schon eine Immobiliengesellschaft und gründen jetzt de facto eine neue, die im Gegensatz zur bestehenden Immobiliengesellschaft nicht der Kontrolle und dem Wirken des Gemeinderates unterliegt. Ihr vertrauen auf Zusagen in allen Ehren. Fakt ist, dass mit diesem Beschluss die Stadt - das steht schon drinnen - künftig maximal ein Prozent der Gesellschaft halten wird und sämtliche bestehende Rechte der Stadt, nämlich die Beschickung des Aufsichtsrates selbstverständlich an die Gesellschaft der Eigenschaft geknüpft sind. Das ist so. Christian, bitte lese dir das durch, das steht drinnen: sämtliche Rechte, die die Stadt hat, was die Tabakfabrikgesellschaft betrifft, sind selbstverständlich an die Gesellschafterinneneigenschaft geknüpft. Im vorliegenden Antrag ist festgehalten, dass die Stadt künftig maximal ein Prozent, also höchstens ein Prozent dieser Gesellschaft halten soll. Damit das für alle noch einmal hervorgehoben wird, worum es bei diesem Beschluss geht. Das ist das, was ich kritisiere. Wir brauchen keine zweite Immobiliengesellschaft, die im Gegensatz zu der jetzigen nicht mehr unter dem Einfluss und der Kontrolle des Gemeinderates steht. Das ist das, was ich kritisiert habe und nach wie vor kritisiere. Nachdem das jetzt eine zweite Wortmeldung geworden ist, weise ich jetzt noch auf etwas hin, was ich vorher vergessen habe. Die Stadt schließt für das Areal einen Kündigungsverzicht für einen Mietvertrag auf 53 Jahre ab. Das halte ich für völlig überzogen. Zu dem, was Sie eingangs gesagt haben, selbstverständlich kenne auch ich das Papier und die Vorschläge der KPMG. Aber das, was im Detail vorliegt, kommt dort nicht so vor. Das alles ist in dem Detail nicht ausgeführt. Für mich war das eine relativ überraschende Neuerung, die jetzt mit den Unterlagen zum Gemeinderat dahergekommen ist, wie man das jetzt beabsichtigt, im Detail zu regeln, mit all den Schwierigkeiten und Problemen, die aus meiner Sicht damit verbunden sind. Natürlich, ist es legitim, wenn man sagt, man verabschiedet sich von der Tabakfabrik mit der inhaltlichen Bindung an Kultur, Kunst und Wissenschaft. Das ist legitim, dass man sich von dem verabschiedet. Nur man sollte es sagen. Aus unserer Sicht ist das für die Stadt nicht gut. Daher sind wir gegen diese Maßnahme. (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Janko kommt um 16.20 Uhr in die Sitzung. Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich kann es kurz machen. Ich habe mich zu der Öffnung für private Investoren bei der Tabakfabrik immer wieder kritisch geäußert. Was Frau Mag.a Schobesberger zu der Entdemokratisierung der ganzen Geschichte sagt, halte ich für klar und eindeutig. Ich werde daher auch nicht zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich möchte mich auch dazu äußern, weil es ein Thema ist, das mir am Herzen liegt. Wir haben das sorgfältig geprüft. Wir haben uns Expertise von außen eingeholt und viel diskutiert. Die Tabakfabrik ist für diese Stadt ein wichtiges Projekt. Darum hat sich die Stadt dazu entschieden, sehr viel Geld in die Hand zu nehmen, um das Areal zu kaufen, um zu organisieren, dass hier etwas Konstruktives und Positives passiert. Wir haben in diesem Haus schon sehr oft diskutiert. Es hat hier einen starken Wunsch gegeben, dass wir bei der Weiterentwicklung auch private Investoren hineinnehmen. Ich befürworte das explizit und habe versucht, das mit in die Beratungen hineinzunehmen. Wir können das Areal auf diese Art und Weise schneller entwickeln, ohne uns dabei von unseren Zielsetzungen verabschieden zu können. Was du gesagt hast, liebe Eva, ist meiner Meinung nach leider nicht richtig, dass wir uns hier von der grundsätzlichen Konzeption verabschieden. Es ist für uns nach wie vor ein Vorzeigeprojekt, ein Inkubator für Kreativität, für Startups, für eine wirtschaftliche Entwicklung, die zum Beispiel neben einer starken Industrie, auch auf einen boomenden Zweig die Kreativwirtschaft setzt und hier ein Areal zur Verfügung steht. Wie wir das jetzt machen, ist unter enger Beratung durch die KPMG entstanden, weil wir uns nicht anmaßen, dass wir die rechtlichen Details und den besten Weg alleine genau wissen. Bei so einem Projekt ist es wichtig, dass wir uns beraten lassen und das so durchführen. Deshalb und auch weil wir die Maastricht Neutralität, die für uns alle in diesem Haus ein wichtiges Kriterium ist, erreichen wollen, sind wird dem Vorschlag gefolgt. Um die erreichen zu können, haben wir diese Schritte eingeleitet. Ich muss dem wirklich widersprechen. Es stimmt nicht, dass wir die demokratische Kontrolle abgeben. Es ist nach wie vor so, dass der Bürgermeister, so wie in anderen Gremien, die Besetzung der Aufsichtsräte auf Basis der demokratischen Mehrheiten im Gemeinderat durchführen wird. Somit können nach wie vor die Aufsichtsräte von Mitgliedern des Gemeinderates besetzt werden, wenn sie nicht durch Experten beschickt werden. Es war vorher schon so, dass die ILG einen beherrschenden Einfluss in der Gesellschaft gehabt hat. Die Reduktion auf ein Prozent macht de facto keinen Unterschied, weil sie nach wie vor eine Tochter der Stadt bleibt. Ob die unter der ILG hängt oder direkt eine Tochter ist, ist doch egal. Wir haben aufgrund der vielen verschiedenen Wünsche in diesem Haus ein Konstrukt gewählt, mit dem wir ein Zentrum für Kreativität, Bildung und Kultur haben, wir private Investoren hernehmen und die Stadt aktiv wird. Wir haben versucht, unter Beratung der Experten einen Kompromiss zu finden. Ich glaube, das ist ein Kompromiss, der natürlich keine Extrempositionen abdecken kann, das ist mir schon klar. Das war aber auch nicht mein Ansatz. Darum befürworte ich den vorliegenden Vorschlag.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Frau Stadträtin Schobesberger hat jetzt eine tatsächliche Berichtigung. Die vorherige tatsächliche Berichtigung mit sieben Minuten Länge, gibt es bei uns nicht. Ich gehe davon aus, dass das dem Anlass entsprechend als tatsächliche Berichtigung eine Kürze aufweist.“ Stadträtin Mag. a Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Erstens, es geht in diesem Antrag nicht - wie du gesagt hast - um die Hereinnahme eines privaten Investors, das ist nicht Gegenstand dieses Antrages. Zweitens, wird selbstverständlich der Unternehmensgegenstand geändert. Wenn ich in den Unternehmensgegenstand Aufgaben, wie die Realisierung von Immobilienprojekten, die Verpachtung, Vermietung und sonstige Verwertung bzw. Verwaltung von eigenen und fremden Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen, neu hereinnehme - man muss sich schon überlegen, was das heißt - und der Allgemeinheit sowie der Wirtschaft zur Verfügung stelle und gleichzeitig die Gemeinnützigkeit aufgebe, dann kann man nicht davon reden, dass die Gesellschaft in ihrer Form nicht verändert wird. Auf deine inhaltlichen Argumente gehe ich nicht mehr ein, ich halte mich an das Format der tatsächlichen Berichtigung.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Huber: „Lieber Gemeinderat Potočnik, meines Wissens wäre es das erste Mal, dass man stadtentwicklerische Ziele in einem Gesellschaftsvertrag festhält. So viel in aller Kürze zu deinem Argument. Das wird sicher noch lang und breit diskutiert werden. Liebe Stadträtin Eva Schobesberger, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Tabakfabrik 80.000 Quadratmeter überdachte Fläche hat, ist es meines Erachtens nach schlicht unrealistisch, das ohne Wirtschaftsbetriebe zu besiedeln. Ich glaube, dass im Kontext völlig klar ist - wenn man nämlich nicht nur einen Satz liest, sondern auch drei Sätze darüber nachschaut -, dass der Fokus auf dem Gelände Peter-Behrens-Platz liegt. Zum Vorwurf, dass hier ein Immobilienbüro gegründet werden würde, ist meine Einschätzung vielmehr die, dass die TFL GmbH bisher bilanziell nichts als eine Hülle ist. Wir geben dieser TFL GmbH mit dieser Veränderung des Gesellschaftsvertrages - das bestreitet niemand - erstmals die Möglichkeit zu einer eigenständigen Finanzierung. Ein Immobilienbüro ist meines Erachtens etwas anderes. Mein Privileg gegenüber dem Herrn Vizebürgermeister ist, dass ich den Gesellschaftsvertrag vor mir liegen habe. Deswegen zitiere ich ganz kurz aus Punkt 7: ,Falls ein Aufsichtsrat eingerichtet ist, werden dessen Mitglieder von der Stadt Linz als Gesellschafterin entsandt.‘ Das ist unabhängig davon, ob die Stadt Linz ein Prozent, 49 Prozent oder 100 Prozent hat.‘ (Zwischenruf, Unruhe) Die UGL ist nicht das einzige Unternehmen der Stadt. Es gibt viele, die steuerrechtlich nicht gemeinnützig eingerichtet sind. Den wenigsten davon würde ich unterstellen, dass sie abzocken wollen. Bei der Gemeinnützigkeit nach Bundesabgabenordnung (BAO) geht es um eine steuerrechtliche Frage und nicht um eine Frage der Unternehmenssteuerung. Ich kann nicht verstehen, wie du darauf kommst, dass die Allgemeinheit und die Vereine aus der Tabakfabrik hinausgedrängt werden. Ich denke, das Gegenteil ist der Fall. Das zeigt auch die Entwicklung dieser Gesellschaft. Im besten Fall gelingt es, dass private Unternehmen zur Finanzierung des Ausbaues durch ihre Mieten beitragen. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zum Antrag.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderätin Stadlbauer berichtet über D 3 Umbau des Objektes Schiedermayrweg 11 auf eine dreigruppige Krabbelstube durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 1,210.000 Millionen Euro (plus/minus 15 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 155.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Umbau des Objektes Schiedermayrweg 11 auf eine dreigruppige Krabbelstube durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG (ILG) mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,210.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis Februar 2016 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Optimierungsmaßnahmen in der Gewährleistungsphase - insbesondere Energie-optimierungen - innerhalb der oben angeführten Bandbreite wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. Die Gesamtkosten für den Umbau der Immobilie wurden bereits im genehmigten Wirtschafts- und Investitionsplan der ILG für 2016 berücksichtigt. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von ca. 155.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis Februar 2016 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Kosten der Mobilien über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. Sonstige Vergabevorgaben: z.B. Die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter oder Billigstbieter zu erfolgen. 3. Die Verrechnung der Kosten für die Mobilien des Projektes in Höhe von 135.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2017 und in Höhe von 20.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt. 5.4300.043031, Schiedermayrweg 11, Einrichtung. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über E ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS E 1 Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz – Zwischenbericht 2013 bis 2015 und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um den Zwischenstand in Bezug zum Kulturentwicklungsplan. Sie wissen, dass wir den Kulturentwicklungsplan in der letzten Periode im Gemeinderat beschlossen haben. Er orientiert sich im Prinzip an vier Leitlinien. Die erste Leitlinie ist Chancengleichheit erhöhen, die zweite potentiale Förderzugänge schaffen und Stadt öffnen. Im Beschluss wurde festgelegt, dass es nach den ersten drei Jahren zu einer Zwischenberichterstattung hier im Gemeinderat kommen kann. Aus diesem Grund hat die Linz Kultur mit allen beteiligten Institutionen, Abteilungen und Einrichtungen des Magistrates einen Zwischenstand erhoben. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Linz Kultur, allen voran, Herrn Kulturdirektor, für die Erstellung des Berichtes, aber natürlich auch schon davor herzlich bedanken. Ich möchte aufgrund der fortgeschrittenen Zeit in aller gebotenen Kürze drei bis vier Punkte, die aus meiner Sicht kulturpolitisch besonders hervor zu streichen sind, hervorheben. Das eine ist, es ist uns in den letzten Jahren gelungen, durch interkulturelle Vermittlungsangebote die Chancengleichheit tatsächlich zu erhöhen, auch was die Gendergerechtigkeit im Bereich der Kunst- und Kulturschaffenden anlangt. Sie wissen, dass wir im Gemeinderat jährlich den Symmetriebericht der Geschlechter präsentiert bekommen und ihn diskutieren. Dieser Bericht ist, wie ich weiß, sehr aufwendig gestaltet und gibt einen ganz detaillierten Einblick in die Entwicklung in diesem Bereich. Zweiter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Unterstützung für die Freie Kunst- und Kulturszene, die in Linz eine besonders lebendige ist. Ich glaube behaupten zu können, dass in den letzten Jahren Schritte gesetzt worden sind, die diese Freie Szene entsprechend unterstützen und im Zusammenspiel mit den Institutionen stärken, dass aber natürlich noch weitere folgen müssen. Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Entwicklung im Bereich der Musikschulen und der Stadtbibliotheken. Hier sind wir auf einem guten Weg. Die Maßnahmen, die sich im Bericht finden - um einen Punkt zu nennen, mit dem musikalischen Südwind - zeigen deutlich, wie wir in die Breite kommen. Ich möchte besonders die Kinderkulturwoche hervorstreichen, die es seit einigen Jahren gibt. Es ist ein einzigartiges Projekt, das wir österreichweit vorzeigen und präsentieren können. Es gelingt uns hier nicht nur in die Breite, sondern besonders nachhaltig zu wirken. Die Kinder und Jugendlichen, die an den einzelnen Angeboten teilnehmen, können mit gutem Recht als Botschafterinnen und Botschafter in die Familien hinein gesehen werden und damit als Verstärker der Kulturbotschaft, die wir hier absetzen möchten. Zuletzt möchte ich noch auf die internationale Positionierung eingehen. Sie wissen, dass wir seit Dezember 2014 UNESCO-City of Media Art sind. Wir sind also in diesem Creative City-Netzwerk der UNESCO vertreten. Diese Auszeichnung im Bereich der Medienkunst ist für uns natürlich etwas, was nicht nur den vergangenen Weg bestätigt, sondern vor allen Dingen ein Auftrag für die Zukunft ist. In dem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass es uns gelungen ist, den Vorlass von Valie Export für die Sammlung des Lentos zu erwerben. Wir richten gemeinsam mit der Kunstuniversität ein Valie-Export-Forschungszentrum ein, wo es wiederum zu Impulsen in diesem Bereich kommen soll. Alles in allem ist das aus meiner Sicht ein umfassender Bericht, der wichtige Punkte beinhaltet und Fortschritte in kulturpolitischer Hinsicht zeigt. Klar ist, dass noch viel zu tun bleibt, das ist so. Das ist nur ein Zwischenbericht. Auch ein Endbericht wird niemals eine abschließende Entwicklung feststellen können und klar ist auch, dass es diese positive Entwicklung in Schritten immer brauchen wird. Ich möchte den Fraktionen im Kulturausschuss noch einmal explizit danken, jenen, die in der vergangenen Periode Verantwortung getragen haben, aber auch jenen, die in der neuen Periode tätig sind. Es ist uns auf eine konstruktive Art und Weise immer gelungen, Punkte zu diskutieren, anzusprechen und weiterzuentwickeln. Ich hoffe, dass wir das auch in Zukunft so halten können. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz nimmt den Zwischenbericht 2013 bis 2015 zum Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz zur Kenntnis.‘“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Fechter-Richtinger: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Prozess der Entstehung des Kulturentwicklungsplanes war zwar sehr breit angelegt, über das Ergebnis herrscht jedoch fast vollständige Zustimmung aller Fraktionen. Jetzt sind die ersten Schritte getan. Der vorliegende Entwicklungsplan ist eine Leistungsschau der letzten drei Jahre. Der Kulturverwaltung und allen voran, Kulturdirektor Julius Stieber ist mit diesem Bericht ein umfassender Überblick gelungen. Du hast schon einige Highlights in deinem Bericht erwähnt. Für diese Zusammenstellung, aber natürlich auch für die vorangegangenen Realisierungen, möchte ich mich namens der Fraktion recht herzlich bedanken. Die städtischen Museen, die Musikschule, die Stadtbibliotheken und das Ars Electronica Center haben zu diesem Ergebnis genauso beigetragen, wie der Stadtkulturbeirat, der den Kulturentwicklungsplan ständig auf der Tagesordnung hat. Jetzt geht es darum zu schauen, dass es in den nächsten Jahren so produktiv weitergeht und sich unsere Ziele an den Visionen des Kulturentwicklungsplanes weiter orientieren, damit wir möglichst viele Maßnahmen umsetzen können. Zur Richtung die wir uns vorstellen, wird es von unserer Fraktion heute noch zwei Anträge geben, die künftige Herausforderungen umreißen, damit uns in drei Jahren wieder ein ähnlich positiver Bericht vorgelegt werden kann. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, ich möchte zuerst anmerken, dass der Zwischenbericht zur Kulturentwicklung der Stadt Linz sehr gut aufbereitet und informativ ist. Ich habe diese Feststellung schon im Kulturausschuss gemacht. Es ist ersichtlich, dass wirklich viele Aktivitäten umgesetzt oder zumindest begonnen wurden. Es gibt aber noch viel zu tun. Die aktuelle Fassung geht auf eine Initiative der Grünen aus dem Jahr 2010 zurück, deshalb ist uns die Umsetzung ein großes Anliegen. Wie ihr alle wisst, ist die Unterstützung und Entwicklung der Freien Kunst- und Kulturszene der Brennpunkt. Im Kulturentwicklungsplan steht, dass die Stadt Linz das Budget von Linz Kultur zur Förderung der Freien Kunst- und Kulturszene gemäß den im Kulturentwicklungsplan genannten Schwerpunktsetzungen schrittweise erhöht. Ich frage mich, wie hoch diese Erhöhung in den vergangen drei Jahren jeweils war und inwiefern die Zehn-Prozent-Kürzung im Jahr 2015 hineinspielt. Ein zweites Thema, bei dem sicherlich noch Handlungsbedarf ist, sind die Räume, öffentliche Räume, leer stehende Proberäume etc. für künstlerische Aktivitäten. Meiner Meinung nach besteht hier noch eine große Ausbaumöglichkeit. Abschließend möchte ich noch anmerken, dass die Transparenz der eingesetzten finanziellen Mittel ein ganz wichtiger Punkt im Kulturentwicklungsplan ist. Das würde die Effizienz und Nachvollziehbarkeit erhöhen. Wir werden diesem kurzen Zwischenbericht 2013 bis 2015 auf jeden Fall zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Vielen Dank für die avisierte Kenntnisnahme.“ Der Bericht wird einstimmig angenommen. F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über F 1 Aktive Bodenpolitik („Vertragsraumordnung“) – privatwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der örtlichen Raumordnung entsprechend den Bestimmungen des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes – Grundsatzbeschluss und führt aus: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, seit der letzten Novelle bietet das Oberösterreichische Raumordnungsgesetz Gemeinden die Möglichkeit über Raumordnungsverträge die tatsächlich anfallenden Kosten, die durch eine Änderung des Flächenwidmungsplanes oder des Bebauungsplanes entstehen, jenen Personen zu verrechnen, die diese auch tatsächlich verursachen. In der Regel werden diese Vertragspartner, es handelt sich dabei um privatrechtliche Verträge, Grundstückseigentümern oder Investoren, die von der Umwidmung profitieren, verrechnet. In der Vergangenheit hat das größtenteils die Allgemeinheit gemacht. Im Rahmen der Raumordnungsverträge können entweder Planungskostenvereinbarungen getroffen werden. Das sind die Kosten die unmittelbar bei der Änderung eines Bebauungsplanes oder eines Flächenwidmungsplanes entstehen. Es können aber auch Infrastrukturkostenvereinbarungen getroffen werden (z.B. für die Errichtung von Verkehrsflächen, Beiträge für Wasser oder Abwasser, Kosten für die Errichtung sozialer Infrastrukturen, Lärmschutz- oder Hochwasserschutzeinrichtungen, oder Freiflächen für Spielplätze) Auf Grund des Gleichbehandlungsgesetzes müssen diese Verträge ohne Ausnahme mit allen, die in Betracht kommen, abgeschlossen werden. Abschließend möchte ich noch anmerken, dass es sich beim Abschluss von Raumordnungsverträgen um keinen Alleingang der Stadt Linz handelt, denn in Oberösterreich machen schätzungsweise fünfzig Prozent der Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch. Diese Auskunft habe ich vom österreichischen Städte- beziehungsweise Gemeindebund erhalten. Im Prinzip geht es hier um einen Grundsatzbeschluss der wie folgt lautet: Der Gemeinderat beschließe: „Die zuständigen Mitglieder des Stadtsenates des Landeshaupt Linz (Infrastrukturreferent, Finanzreferent) werden beauftragt, Maßnahmen der ,aktiven Bodenpolitik‘ (insbesondere gemäß § 15 Abs. 2 und § 16 Oö. Raumordnungsgesetz 1994) unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten zu ergreifen sowie Vereinbarungen über Planungskosten gemäß § 35 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 abzuschließen. Die jeweiligen Verträge werden dem zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorgelegt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Sommer: „Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag wurde zwar unter dem Titel Bodenpolitik, privatwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der örtlichen Raumordnung entsprechend den Bedingungen des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes eingebracht, aber im Punkt 2.2, Infrastrukturkostenvereinbarung findet sich eine gravierende Abweichung vom Landesgesetz. Dem Widmungswerber von Bauland dürfen nur Kosten für die Erschließung bzw. die Infrastruktur des gegenständlichen Grundstückes verrechnet werden. Im Oberösterreichischen Raumordnungsgesetz findet sich kein Passus über die Möglichkeit der Anlastung von sozialer Infrastruktur. Das schießt über die Landesverordnung hinaus. Unsere Fraktion wird sich daher der Stimme enthalten. Im Falle einer Beschlussfassung ist jedenfalls über eine rechtliche Prüfung nachzudenken.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, werte ZuhörerInnen, bereits seit Jahren sind Raumordnungsverträge in vielen Gemeinden ein legitimes Mittel. Zum einen werden dadurch die Kosten für Infrastruktur oder Planung für Gemeinden niedriger gehalten, zum anderen bietet sich die mehr als notwendige Chance, das begrenzte Gut, Grund und Boden in Zukunft für den sozialen Wohnbau zu sichern. Von unserer Seite wird diese Initiative begrüßt. Ich gehe davon aus, dass die nun eingeräumten Möglichkeiten entsprechend genutzt werden. Ich darf dabei ganz klar zum Ausdruck bringen, dass die Verträge nur funktionieren werden, wenn es keine Ausnahmen gibt, egal wer der Werber oder die Werberin ist. Ich gehe davon aus, dass dies entsprechend umgesetzt wird, was bereits vom zuständigen Stadtrat angekündigt wurde. Diesem Antrag werden wir somit unsere Zustimmung erteilen. Danke.“ (Befall Die Grünen) Gemeinderat Potočnik: „Diese Vertragsraumordnung ist unter Fachleuten in Wirklichkeit breiter Konsens. Sie ist in der Schweiz z. B. liberal und eigentümerfreundlich gang und gäbe. Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass wir das auch in Linz praktizieren. Bei den NEOS rennt dieser Antrag offene Türen ein.“ (Beifall NEOS) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich darf für die sozialdemokratische Fraktion kurz festhalten, dass wir diesen Antrag ausdrücklich begrüßen. Es ist, glaube ich, ein Schritt in die richtige Richtung. Er ist ein sehr grundsätzlicher Antrag, der jetzt durch die jeweiligen Handlungen mit Leben zu erfüllen ist. Wir werden ihm selbstverständlich sehr erfreut zustimmen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Ich werde das Schlusswort dafür nutzen, um die Verwirrung, die Frau Gemeinderätin Sommer stiften wollte, ein bisschen zu entkräften. Hier gibt es einen Folder und zwar ‚Raumordnungsverträge mit besonderen Blickpunkt auf den Bodenschutz - ein Leitfaden für Gemeinden in Oberösterreich‘, herausgegeben vom Klimabündnis Oberösterreich im Auftrag der Landesregierung. Hier noch ein Lob an das Land Oberösterreich. Es wird ganz klar darauf eingegangen, ich zitiere: ,Die hohen Folgekosten für technische und soziale Infrastrukturen bei Umwidmungen‘ - Kinderbetreuungseinrichtungen sind solche - ,tragen im Sinne einer fairen Kostenteile, jene die von dieser Umwidmung profitieren‘. Damit ist natürlich vollkommen gedeckt, was hier beschlossen wird. Das haben auch unsere Juristen ganz genau geprüft. Es ist kein Muss, aber man kann das machen. Wir werden es machen. Beispielsweise verändert ein Hochhaus die Umgebung massiv. Das heißt, in der Vergangenheit hat die Stadt hinterher aufräumen können und hat Kinderbetreuungsplätze nachbauen müssen. Das soll in Zukunft der Vergangenheit angehören. Der Investor soll nicht mehr oder weniger den letzten Cent aus dem Grundstück herauspressen können und die Allgemeinheit wird dann hinterher zum Bezahlen der Aufräumungsarbeiten herangezogen. Also noch einmal, es ist völlig rechtens. Ich muss noch festhalten, dass die Aufzählungen im Gesetz natürlich nicht erschöpfend sind, das sind nur exemplarische Aufzählungen. Ich danke für die avisierte Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über F 2 Änderungspläne Nr. 72 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Katzbachweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 72 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Katzbachweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2016 betreffend Änderungspläne Nr. 72 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Katzbachweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 72 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Katzbachweg Osten: Grundstück Nr. 1169/2 Süden: Freistädterstraße Westen: Ahornweg Katastralgemeinde Katzbach Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 72 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Stadlbauer berichtet über F 3 Änderungsplan Nr. 64 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Linz (Franckstraße 6-8) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 64 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Franckstraße 6-8, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2016 betreffend Änderungsplan Nr. 64 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Franckstraße 6-8 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 64 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Franckstraße Osten: Lastenstraße Süden: ÖBB-Hauptbahn Westen: Franckstraße 4 Katastralgemeinde Linz Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 64 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich enthalte mich der Stimme.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Weiss berichtet über F 4 Änderungspläne Nr. 70 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach und Urfahr (Höllmühlbachstraße 1) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 70 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Höllmühlbachstraße 1, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2016 betreffend Änderungspläne Nr. 70 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Höllmühlbachstraße 1 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 70 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grst. Nr. 214/1, KG Katzbach und 677/1, KG Urfahr Osten: Grst. Nr. 214/8 und .274, KG Katzbach Süden: Verlängerung Höllmühlbachstraße Westen: Höllmühlbach Katastralgemeinde Katzbach und Urfahr Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 70 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über die Anträge F 5 und F 6 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 5 Bebauungsplanänderung 02-059-01-01, KG Urfahr (Hauptstraße 71 - 75) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-059-01-01, Hauptstraße 71 - 75, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2016 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-059-01-01, Hauptstraße 71 - 75 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-059-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Hauptstraße 77 Osten: Hauptstraße Süden: Hauptstraße 69 Westen: Hoppichlerstraße 29 Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-059-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 6 Änderungspläne Nr. 69 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Industriezeile 47b) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 69 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Industriezeile 47b, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2016 betreffend Änderungspläne Nr. 69 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Industriezeile 47b Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 69 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Industriezeile 47b Osten: Ignaz-Mayer-Straße Süden: Pummererstraße Westen: Industriezeile Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 69 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über F 7 Entwicklung eines „Masterplans“ für das Areal der Hiller-Kaserne und der angrenzenden „Sommergründe“; Grundsatzbeschluss und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zur Schaffung der städtebaulichen Festlegungen für das Areal der Hiller-Kaserne und der angrenzenden ,Sommergründe‘ ist ein ,Masterplan‘ zu entwickeln. Die dafür erforderliche Erstellung eines detaillierten Anforderungsprofils (Festlegung von Wohnungsanzahl, -größe, sozialer Infrastruktur, Grünraum, Verkehrskonzept etc.) erfolgt in Form eines kooperativen Planungsverfahrens unter Einbindung aller relevanten Stakeholder. Der darauf aufbauende städtebauliche Entwurf soll mittels eines städtebaulichen Wettbewerbs festgelegt werden. 2. Für eine gesamtphasenbegleitende Projektsteuerung wird eine interne Projektgruppe der Stadt Linz mit fokussiertem Einsatz von externem Know-how eingerichtet. Die Leitung dieser Projektgruppe wird vom Direktor des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt wahrgenommen. In der ersten Phase der Tätigkeit dieser Projektgruppe ist, wie unter Punkt 1 dargestellt, ein ,Masterplan‘ zu erarbeiten. 3. Zur Absicherung der in der Vorlage beschriebenen Prozesse sowie zum Erreichen einer klaren Umsetzungsverbindlichkeit sind Vereinbarungen auf privatrechtlicher Ebene in Form eines Projektvertrages sowie die Festlegung einer etatmäßigen Ausstattung vorzubereiten. 4. Über den Verlauf der Tätigkeiten der Projektgruppe sowie über daraus resultierende Entscheidungsnotwendigkeiten, wird der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau laufend informiert.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wehrte Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen diesen vorliegenden Masterplan außerordentlich, wir haben uns aber gewundert. In der vergangenen Gemeinderatssitzung hatten wir einen Antrag der NEOS, bei dem wir einen Abänderungsantrag gestellt haben. Der hätte meiner Meinung nach genau das beantragt, was jetzt vorliegt. Damals ist uns noch vorgeworfen worden, dass wir die Stadt entmachten wollen. Die Wortmeldungen waren recht heftig. Ich finde es schön, dass er – obwohl damals so dagegen geredet wurde – jetzt in der Form vorliegt, unter der Federführung - so wie wir es damals beantragt hätten - der Stadtplanung, aber unter Einbeziehung externer ExpertInnen, durch die die Entscheidungsgrundlagen vorbereitet werden. Insofern äußere ich ein Verwundern und die Freude darüber, dass es manchmal dann von wem anderen kommen muss, als von den Grünen, damit es umgesetzt wird. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, aber vielleicht kann Herr Gemeinderat Potočnik die Verwirrung, die ich gerade ein wenig habe, aufklären.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, uns stimmt dieser Antrag sehr optimistisch. Wir sind auch ein wenig stolz darauf, weil wir in diese Richtung immerhin zwei Anträge verfasst haben. Einen am 3. Dezember 2015 und einen am 3. März 2016. Wir sehen, dass es doch Sinn macht, auch wenn es am Anfang ein bisschen spießt. Das stimmt uns glücklich. Das Zweite, was ich noch sagen will, ist inhaltlicher Natur. Der Wettbewerb steht ein bisschen im Widerspruch zum kooperativen Verfahren. Ich habe das auch schon im Ausschuss erwähnt. Das tut aber der Sache keinen wirklichen Abbruch, weil es kein Patentrezept gibt. Bei dieser Größe probieren wir einmal die Variante aus. Das kann sehr erfolgreich werden. Grundsätzlich ist es ein Widerspruch zum kooperativen Verfahren. Das Ganze ist wahrscheinlich dem Wunsch nach medialem Aufschlag oder dass man das besser nach Außen transportieren kann, geschuldet. Wir stimmen ganz sicher zu. In Wirklichkeit stimmt uns das für Ebelsberg sehr, sehr optimistisch.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pfeffer: „Frau Kollegin Roschger, das stimmt natürlich so nicht ganz. Es waren schon sehr umfangreiche Vorarbeiten notwendig, um alle diese Dinge einmal in die Pipeline zu bekommen. Vor allem war es notwendig, mit den neuen Eigentümern bereits Vorabsprachen zu führen. Das ist sicherlich ein wichtiger Punkt gewesen. In diesem Zusammenhang ist auch die Vertragsraumordnung noch ein wichtiger Punkt, sie muss hier bereits hinein spielen. Diese Vertragsraumordnung war in dem Sinn zwar in der Oberösterreichischen Raumordnung vorgesehen, aber jetzt wird sie doch eher präzisiert. Damit kann man die Sache angehen und diese Kosten überwälzen. Das ist ein massiv wichtiger Punkt gewesen. Lorenz Potočnik, selbstverständlich widerspricht sich das kooperative Planungsverfahren auf der einen Seite, auf der anderen Seite ist es aber notwendig, weil die Öffentlichkeit gerade im Linzer Süden, in Ebelsberg, davon massiv betroffen ist. Hier kann nicht nur ein Wettbewerb gemacht werden, sondern hier wird die Voraussetzung für diesen Wettbewerb schon von vornherein mit diesen kooperativen Planungsverfahren, angelehnt an das Wiener Modell, geschaffen. Ich ersuche um Annahme das Antrages.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Ich darf mich dafür besonders bedanken, denn das ist das nächste große mittelfristige städtebauliche Entwicklungsprojekt.“ Gemeinderat Ing. Casny berichtet über F 8 Änderungsplan Nr. 73 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Jägerstätterstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 73 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Jägerstätterstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2016 betreffend Änderungsplan Nr. 73 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Jägerstätterstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 73 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Kirchmühlstraße Osten: Magdalenastraße 5 Süden: Jägerstätterstraße Westen: Jägerstätterstraße Katastralgemeinde Katzbach Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 73 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über F 9 Änderungspläne Nr. 60 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Khevenhüllerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 60 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Khevenhüllerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2016 betreffend Änderungspläne Nr. 60 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Khevenhüllerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 60 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Krankenhausstraße Osten: Khevenhüllerstraße Süden: Südbahnhofmarkt Westen: Grundstück Nr. 1284/78 Katastralgemeinde Linz Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 60 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc berichtet über F 10 Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4, KG Ufer (Moosfelderstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Moosfelderstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2016 betreffend Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Moosfelderstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Betriebsareal Christ Lacke Osten: Moosfelderstraße Süden: Am Aubach Westen: Neufelderstraße Katastralgemeinde Ufer Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 37 und das Neuplanungsgebiet Nr. 1 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 Moosfelderstraße aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. G ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND INTEGRATION Gemeinderat Greul berichtet über G 1 Anpassung des bestehenden Leistungsvertrages mit der SZL Seniorenzentrum Linz GmbH zum Betrieb von Tageszentren und Seniorenclubs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der bestehende Vertrag mit der Seniorenzentren Linz (SZL) GmbH zum Betreiben der städtischen Tageszentren und Seniorenclubs soll dahingehend angepasst werden, dass das Tageszentrum Franckviertel geschlossen wird, im APH Liebigstraße wird ein Tageszentrum neu eröffnet und für Menschen mit Betreuungsbedarf vorwiegend wegen dementiellen Krankheiten geführt werden. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 1,423.000 Euro von der SZL GmbH ohne USt für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 1.4220.728170, Sonstige Leistungen, Tageszentren und Club Aktiv, ab 2017 inklusive Valorisierung gemäß beiliegendem Vertrag.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Gemeinderat Grabmayr berichtet über H 1 Erlassung einer Satzung für den Botanischen Garten im Sinne der Bundesabgabenverordnung (gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Satzung für den Botanischen Garten (BgA) der Stadt Linz wird beschlossen und tritt ab 1. Mai 2016 in Kraft. Satzung für den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art ,Botanischer Garten‘ § 1 Name, Rechtsträger und Sitz (1) Der Betrieb gewerblicher Art (idF kurz BgA) führt den Namen ,Botanischer Garten der Stadt Linz‘. (2) Der Sitz befindet sich in 4020 Linz, Roseggerstraße 20-22. (3) Rechtsträger des BgA und der diesem Betrieb gewidmeten Liegenschaften, Gebäude, Einrichtung und Ausstattung ist die Stadt Linz (idF kurz Rechtsträger). (4) Die Tätigkeit des BgA ist nicht auf Gewinn gerichtet. § 2 Zweck (1) Der BgA dient sowohl nach seiner Satzung als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 34 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der jeweils gültigen Fassung. (2) Der Betrieb bezweckt folgende Aspekte: 1. Gartenbautechnische Kultur und laufende Erweiterung der Lebendsammlung von Pflanzenarten mit dem Schwerpunkt der Ex situ-Erhaltung von Wildarten und gärtnerischer Zuchtformen (Sorten, Hybriden; Schwerpunkt: Sammlung); 2. Erhaltung und Pflege eines Schaugartens mit hoher Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung und Touristen als Ort der Erholung und Begegnung von Mensch und Natur (Schwerpunkt: Erholung, Freizeit, Tourismus); 3. Durchführung eines umfassenden Veranstaltungsprogrammes, das die Bereiche Botanische Ausstellungen, Kreativ- und Entspannungsangebote, Vorträge, Spezialführungen, Gartenpraxis, Kunstausstellungen, Konzertveranstaltungen und Kinderangebote umfasst mit dem Ziel der Öffnung des Gartens für möglichst viele Interessensgruppen (Schwerpunkt: Kultur und Bildung). § 3 Mittel zur Erreichung des gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zweckes (1) Der gemeinnützige bzw. mildtätige Zweck soll durch die in den folgenden Absätzen angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden. (2) Für die Verwirklichung des gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zweckes vorgesehene ideelle Mittel (Tätigkeiten) sind: 1. Erhaltung, Pflege und Erweiterung der im Botanischen Garten kultivierten Lebendpflanzensammlung mit ca. 10.000 verschiedenen Wildarten und gärtnerischen Züchtungen sowohl auf einer Freilandanlage, als auch in Gewächshäusern; 2. Betrieb des weltweiten Samentausches mit anderen Botanischen Gärten zur Erweiterung und Vervollständigung der Lebendpflanzensammlung; 3. Bautechnische Erhaltung und Pflege der Gartenanlage inkl. der technischen Infrastruktur; 4. Planung und Durchführung von Botanischen Sonderausstellungen für die breite Öffentlichkeit und Schulen inkl. der Erstellung von Informationsbroschüren und Schautafeln; 5. Planung und Durchführung eines umfassenden Bildungsprogrammes für die breite Öffentlichkeit und Schulen (Führungen, Vorträge, Workshops, Gartenpraxis, Beratungstage etc.); 6. Planung und Durchführung eines umfassenden Kulturprogrammes (Lesungen, Konzerte, Kunstausstellungen) mit nicht kommerzieller Ausrichtung; 7. Öffentlichkeitsarbeit in Form von Newslettern, Plakaten, Broschüren, Foldern, Internetauftritt, Kooperationen mit Bildungseinrichtungen (Volkshochschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Schulen), Kultureinrichtungen und einschlägigen Vereinen; 8. Beratungs- und Informationstätigkeit für Fachfragen aus der Bevölkerung. (3) Die für die Verwirklichung des gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zweckes vorgesehenen materiellen Mittel (= finanzielle Mittel) sind: 1. Eintrittsgelder; 2. Verkauf von Pflanzen aus eigener Produktion; 3. Verkauf von einschlägigen Handelswaren, die einen unmittelbaren Bezug zum Botanischen Garten aufweisen (z.B. Verkauf von einschlägigen Ansichtskarten, Billets, Broschüren, Gartenführern); 4. Subventionen für Kulturveranstaltungen und Ausstellungen; 5. Sonstige Zuwendungen (Naturalsubventionen, z.B. Pflanzen und Materialien für Ausstellungen). § 4 Gebarung, Bindung und Verwendung des Vermögens (1) Die Mittel des BgA dürfen nur für in dieser Satzung angeführte Zwecke verwendet werden. (2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des BgA fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (3) Der BgA ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu führen. (4) Die Haushaltsgebarung ist nach dem Budgetvorschlag des BgA, der einen integrierten Bestandteil des Haushaltsvoranschlages des Rechtsträgers darstellt, abzuwickeln. Dabei sind zusätzlich die maßgeblichen Haushaltsvorschriften zu beachten, sowie die Anordnungen des Rechtsträgers zu befolgen. (5) Der Rechtsträger trägt die wirtschaftliche und fachliche Verantwortung für den BgA. § 5 Aufbau, Organisation und Organe, Rechte und Pflichten (1) Die Betriebsführung und die Aufgabenerfüllung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM 2015) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Organisationsänderungen sind vom Rechtsträger zu genehmigen. (3) Für die Organe und Bediensteten des BgA gelten die für den Rechtsträger allgemein geltenden dienstrechtlichen Vorschriften. § 6 Aufsicht und Kontrolle Die Aufsicht und laufende Kontrolle über die Führung des BgA obliegt der allgemeinen Dienstaufsicht des Magistrates der Stadt Linz gemäß der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM 2015) in der jeweils gültigen Fassung und dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBl. 7/1992 in der jeweils gültigen Fassung. § 7 Auflösung des Betriebes gewerblicher Art Bei Auflösung des BgA oder bei Wegfall des bisherigen gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zweckes ist das verbleibende Vermögen ausschließlich für gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 34ff Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der jeweils gültigen Fassung, zu verwenden. § 8 Änderung der Satzung Die Erlassung und Änderung dieser Satzung bedarf der Beschlussfassung des Rechtsträgers. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem 1. Mai 2016 in Kraft.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I ANTRAG DES KONTROLLAUSSCHUSSES Gemeinderat Eypeltauer berichtet über I 1 Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2015 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe die Ehre, Ihnen den diesjährigen Tätigkeitsbericht des Kontrollamtes vorzustellen. Er ist wie immer sehr informativ, sehr gut lesbar, jedem von Ihnen öffentlich abrufbar und jeder Fraktion zugegangen. Deshalb werde ich Ihnen die genaue Skizze der Prüftätigkeit im Detail ersparen. Sie können sich darüber ausführlich informieren. Ich möchte nur kurz auf die Entwicklungen bzw. Umstände hinweisen, die ich Ihnen allen wieder ins Gedächtnis schreiben möchte. Das Kontrollamt ist derzeit sehr gefordert. Alleine in diesem Jahr hatten wir im Kontrollamt vier Sonder- bzw. Initiativprüfungen. Üblicherweise macht das Kontrollamt eine solche Prüfung. Dazu kommen die regulären Prüfzyklen der riesigen Unternehmensgruppe Linz, der Bauvorhaben etc. Vor diesem Hintergrund möchte ich darauf hinweisen, dass diese Stelle unter sehr großem Anforderungsdruck steht. Die Prüfungen werden sehr zufriedenstellend auf höchstem Servicegrad vorgenommen. Wenn sich dieser Prüfdruck aber die nächsten Jahre fortsetzen sollte, ist im Interesse des Gemeinderates und im Interesse der Linzerinnen und Linzer definitiv darüber nachzudenken, personell aufzustocken. Ich vernehme mit Freude, dass dieser Gedanke schon zum Teil durchgedrungen sein dürfte. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass das Kontrollamt ein wahnsinnig wichtiges Organ ist, auch für uns als Gemeinderat, um zu kontrollieren, was passiert und was mit den Steuergeldern gemacht wird. Ich glaube, vor dem Hintergrund des jüngsten Berichtes zur LIVA, im Speziellen zum Brucknerhaus, kann man eindeutig feststellen, wie essentiell dieses Amt ist. An der Stelle noch ganz offiziell einen Dank an den Leiter des Kontrollamtes, Herrn Dr. Schönberger, für die bisher sehr gute Zusammenarbeit. Er lässt sich heute entschuldigen, er ist bei der Fachtagung der Kontrollämter im Städtebund, bei der unser Kontrollamt einen wesentlichen Part spielt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die weiteren Details können Sie dem Bericht entnehmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“ Wortmeldung Gemeinderat Schilchegger: „Ich möchte mich dem Dank an Herrn Direktor Dr. Schönberger anschließen. Die Berichte des Kontrollamtes sind aus meiner Sicht sehr instruktiv und ausführlich. Wir werden den Bericht positiv zur Kenntnis nehmen. Danke.“ Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen. J ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES FÜR DIE MUSEEN DER STADT LINZ Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über J 1 Neuerlassung des Organisationsstatutes der Unternehmung „Museen der Stadt Linz“ (MuS) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Verordnung betreffend die Neuerlassung des Organisationsstatutes der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ (MuS) wird erlassen und tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft. 2. Nach § 65 Abs. 1 StL 1992 erfolgt die Kundmachung dieser Verordnung durch zweiwöchigen Anschlag an der Amtstafel der Stadt Linz. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2016 nach den §§ 61 und 62 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz LGBl. Nr.7/1992 idgF. (StL 1992) betreffend die Neuerlassung des Organisationsstatutes für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘, kundgemacht an der Amtstafel der Landeshauptstadt Linz am 22. April 2016. § 1 Rechtliche Stellung der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ (1) Die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ besteht aus dem Lentos Kunstmuseum, dem Nordico Stadtmuseum sowie allenfalls angeschlossenen Organisationseinheiten und ist eine wirtschaftliche Unternehmung der Stadt im Sinne der §§ 61 und 62 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz, LGBl. Nr. 7/1992 in der jeweils gültigen Fassung. (2) Die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ wird nach den Vorschriften des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz (derzeit StL 1992) und dieses Organisationsstatutes geführt. (3) Die Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet. § 2 Zweck und Aufgaben der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ (1) Der Betrieb dient sowohl nach seinem Statut als auch nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 34ff Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der jeweils gültigen Fassung. (2) Die Museen der Stadt Linz nehmen die klassischen Aufgaben wie Sammeln, Bewahren, Forschen, Präsentieren, Vermitteln und Veranstalten nach den jeweils neuesten museologischen Erkenntnissen und den kulturpolitischen Zielsetzungen des Eigentümers wahr. Sie bedienen sich dabei zeitadäquater, wirtschaftlicher und organisatorischer Methoden (Planung, Management, Controlling und Evaluierung). (3) Inhaltliche Aufgaben: 1. Auf der Basis kulturpolitischer Zielvorstellungen und nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes sammeln die Museen entsprechend ihrer historischen Sammlungsstrukturen und Absichten stadthistorische Objekte sowie Werke der bildenden Kunst. 2. Sie sorgen für deren konservatorische Bewahrung und für die wissenschaftliche Aufarbeitung der Museumsbestände. 3. Als Kultur- und Bildungseinrichtung der Stadt Linz präsentieren sie ihre Bestände der Bevölkerung der Stadt Linz und deren Besucherinnen / Besuchern in geeigneter Weise (Dauerausstellungen und Sonderausstellungen). 4. Darüber hinaus bieten sie Sonderausstellungen von allgemeinem Interesse. 5. Die Museen dienen im Rahmen ihrer Aufgaben und im Sinne des Kulturentwicklungsplanes als kulturelle Drehscheibe der Stadt Linz. Dazu zählen: Kooperationen mit gleichen oder ähnlichen Kultureinrichtungen in Linz und Oberösterreich (Museen, Galerien, Archive, Bibliotheken, Schulen und Universitäten), für internationale Ausstellungen auch darüber hinaus; Kulturaustausch mit Partnerstädten und mit anderen Stadtmuseen; Anlaufstelle für zeitgenössische regionale Künstlerinnen / Künstler, Kunstvereine oder andere Kulturvereine mit Ausnahme der Subventionsvergabe. (4) Strategische, organisatorische und formale Aufgaben: 1. Die Umsetzung der inhaltlichen Aufgaben basiert formal auf Grundlage der zu erstellenden Wirtschaftsplanung, die nach dem Prinzip der Sparsamkeit und größtmöglichen Effizienz bei gleichzeitiger Wahrung der erforderlichen Qualität vorgeht. 2. Die wirtschaftliche Planung orientiert sich wie die inhaltliche an den kulturpolitischen Zielvorgaben und am Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz unter Einschluss kundenorientierter und museumsdidaktischer Überlegungen. 3. Die Unternehmung bedient sich dabei aller gebotenen Strategien aus den Bereichen Marktforschung, Marketing, Public Relations einerseits und zeitgemäßen Managements andererseits. 4. Die Überprüfung der Effizienz (Evaluierung) erfolgt durch ein in die Planungsstrategie eingebundenes begleitendes Controlling, wobei im Sinne der ausstellungsbedingten mittelfristigen Planung der Jahresbericht ausschlaggebend ist. 5. Die Verwaltung der beiden Museen erfolgt zentral, wobei in allen terminlichen und arbeitstechnischen Belangen eine Koordination der vorhandenen materiellen und personellen Ressourcen angestrebt wird. 6. Unabhängig davon ist eine eigene regionale und internationale unverwechselbare Positionierung der beiden Museen anzustreben. § 3 Mittel zur Erreichung des gemeinnützigen Zweckes (1) Der gemeinnützige Zweck soll durch die folgenden ideellen und materiellen Mittel erreicht werden. (2) Für die Verwirklichung des gemeinnützigen Zweckes vorgesehene ideelle Mittel (= Tätigkeiten) sind: 1. Sammeln von stadthistorischen und kulturgeschichtlichen Objekten sowie von Werken der bildenden Kunst (Erwerb, Entgegennahme von Schenkungen, Entgegennahme von Ankäufen anderer städtischer Ankaufsstränge); 2. Konservatorische Bewahrung, restauratorische und organisatorische Betreuung und wissenschaftliche Beforschung der Museumsbestände; 3. Organisation und Durchführung von Dauer- und Sonderausstellungen; 4. Herausgabe von Publikationen zu Dauer- und Sonderausstellungen, Forschungsergebnissen, Sammlungskonvoluten und sonstigen musealen Themen und Aktivitäten; 5. Durchführung von museumspädagogischen Angeboten und Kunst- und Kulturvermittlungsprogrammen; 6. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zu Ausstellungen und allgemeinen kulturellen und musealen Themen; 7. Entlehnung von sammlungseigenen Kunstwerken und musealen Objekten; 8. Kooperationen mit anderen Kultur-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Veranstaltungen und Festivals; 9. Kulturaustausch mit Partnerstädten und nationalen und internationalen Partnerinstitutionen; 10. Förderung von regionalen Künstlerinnen / Künstlern, Kulturschaffenden und kulturellen Organisationen; 11. Wissenschaftliche Experten- und Beratungstätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Museumsbetrieb; 12. Maßnahmen des Marketings und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. (3) Die für die Verwirklichung des gemeinnützigen Zweckes vorgesehenen materiellen Mittel (= finanzielle Mittel) sind: 1. Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten; 2. Einnahmen aus dem Betrieb der Museumsshops; 3. Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten; 4. Einnahmen aus Veranstaltungen; 5. Einnahmen aus Leih-, Bearbeitungs- und Reprogebühren; 6. Einnahmen aus Kooperationen und Sponsoringvereinbarungen; 7. Subventionen und Förderungen; 8. Spenden und sonstige Zuwendungen. § 4 Organe Die Führung der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ obliegt nach den Bestimmungen des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz (derzeit StL 1992), nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften und nach den Bestimmungen dieses Organisationsstatutes folgenden Organen: 1. dem Gemeinderat; 2. der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister; 3. dem Verwaltungsausschuss (an Stelle des Stadtsenates); 4. dem einzelnen Mitglied des Stadtsenates und 5. dem Magistrat (Geschäftsführung). § 5 Zuständigkeit des Gemeinderates Dem Gemeinderat obliegen insbesondere folgende Angelegenheiten: 1. die Errichtung, Auflassung und jede wesentliche Änderung des Umfanges der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ als wirtschaftliche Unternehmung; 2. die Ausübung der Diensthoheit über die Bediensteten der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ in generellen Angelegenheiten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist; 3. die Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses sowie die Erlassung und Änderung dessen Geschäftsordnung; 4. die Genehmigung des Wirtschaftsplanes einschließlich des Dienstposten- und Stellenplanes, des Investitionsprogrammes und der Jahresrechnungen (Bilanzen und Erfolgsrechnungen); 5. die Verwendung der Jahresüberschüsse (=Zufallsgewinne), die Dotation der Rücklagen sowie Maßnahmen zur Bedeckung der Verluste; 6. die Festsetzung allgemein geltender Entgelte (Tarife); 7. der Abschluss von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen; 8. der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen, unbeweglicher Sachen und diesen gleichgehaltener Rechte sowie die Verpfändung von Liegenschaften, sofern diese Maßnahmen über den Wirtschaftsplan hinausgehen und der Kaufpreis (Tauschwert) bzw. die Pfandsumme 100.000 Euro übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 9. der Abschluss und die Auflösung sonstiger Verträge über Angelegenheiten, die über den Wirtschaftsplan hinausgehen, wenn das darin festgesetzte Entgelt 100.000 Euro übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt. § 6 Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses (1) Der Verwaltungsausschuss besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Kreis der Mitglieder des Stadtsenates. Vorsitzende / Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist das nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ zuständige Mitglied des Stadtsenates. (2) An den Sitzungen des Verwaltungsausschusses können mit beratender Stimme die Bürgermeisterin / der Bürgermeister, die Magistratsdirektorin / der Magistratsdirektor sowie eine Vertreterin / ein Vertreter der Personalvertretung teilnehmen. Die / Der künstlerische und die/der kaufmännische Direktorin / Direktor haben in Wahrnehmung der ihnen nach diesem Organisationsstatut obliegenden Aufgaben und Pflichten an den Sitzungen teilzunehmen. Darüber hinaus kann die Vorsitzende / der Vorsitzende andere sachkundige Personen einzelnen Sitzungen des Verwaltungsausschusses beiziehen. (3) Hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses findet im Übrigen § 40 StL 1992 bzw. die entsprechende Bestimmung des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz Anwendung. Für die Sitzungen des Verwaltungsausschusses gilt die jeweils geltende Geschäftsordnung für den Stadtsenat sinngemäß, sofern der Gemeinderat nicht eine eigene Geschäftsordnung für den Verwaltungsausschuss erlässt. § 7 Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses (1) Dem Verwaltungsausschuss obliegen insbesondere folgende Angelegenheiten: 1. soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, die Anstellung und Ernennung (Überstellung, Verwendungsänderung sowie Beförderung) von Beamtinnen / Beamten für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘; 2. die Aufnahme von Vertragsbediensteten der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ sowie die Verlängerung von Dienstverhältnissen von Bediensteten der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘; 3. die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und über die Geschäftsführung; 4. die Beschlussfassung eines mittelfristigen Wirtschaftsplanes; 5. bei Erforderlichkeit die Erlassung einer Geschäftsordnung für die Führung der Unternehmung durch die/den künstlerische/n und die/den kaufmännische/n Direktorin / Direktor. 6. der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen, unbeweglicher Sachen und diesen gleichgehaltener Rechte sowie die Verpfändung von Liegenschaften, sofern diese Maßnahmen über den Wirtschaftsplan hinausgehen und der Kaufpreis (Tauschwert) bzw. die Pfandsumme 10.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 7. der Abschluss und die Auflösung sonstiger Verträge über Angelegenheiten, die über den Wirtschaftsplan hinausgehen, wenn das darin festgesetzte Entgelt 10.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt, sofern es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 8. die Behandlung der Berichte gemäß § 11 dieses Organisationsstatutes; 9. die Vorberatung der in § 5 genannten Angelegenheiten, soweit der Verwaltungsausschuss nicht selbstständig entsprechende Anträge an den Gemeinderat richtet. (2) Der Verwaltungsausschuss ist berechtigt, in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, an Stelle des Gemeinderates zu entscheiden, sofern die Entscheidung des Gemeinderates ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann oder die Angelegenheit einer sofortigen Erledigung bedarf. Der Verwaltungsausschuss hat seine Entscheidung unverzüglich dem Gemeinderat zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. § 8 Zuständigkeit des einzelnen Mitgliedes des Stadtsenates (1) Das nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ zuständige Mitglied des Stadtsenates vertritt den Verwaltungsausschuss nach außen. Es ist ferner berechtigt, in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses fallen, an Stelle des Verwaltungsausschusses zu entscheiden, wenn dessen Entscheidung ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann oder die Angelegenheit einer sofortigen Erledigung bedarf. Es hat seine Entscheidung jedoch unverzüglich dem Verwaltungsausschuss zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. Hat das nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ zuständige Mitglied des Stadtsenates an Stelle des gemäß § 7 Abs. 2 dieses Organisationsstatutes zur Entscheidung berufenen Verwaltungsausschusses entschieden, so hat es seine Entscheidung unverzüglich dem Gemeinderat zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. (2) Dem nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ zuständigen Mitglied des Stadtsenates obliegt ferner 1. der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen, unbeweglicher Sachen und diesen gleichgehaltener Rechte sowie die Verpfändung von Liegenschaften, sofern diese Maßnahmen über den Wirtschaftsplan hinausgehen und der Kaufpreis (Tauschwert) bzw. die Pfandsumme 10.000 Euro nicht übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 2. der Abschluss und die Auflösung sonstiger Verträge über Angelegenheiten, die über den Wirtschaftsplan hinausgehen, wenn das darin festgesetzte Entgelt 10.000 Euro nicht übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt. (3) Das nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ zuständige Mitglied des Stadtsenates ist das beschließende Organ in allen nicht behördlichen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘, die nicht dem Gemeinderat, dem Verwaltungsausschuss, der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister oder dem Magistrat vorbehalten sind. (4) Die Zuständigkeiten des für Personalangelegenheiten zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates bleiben, sofern sie nicht ausdrücklich anderen Organen übertragen wurden, durch das Organisationsstatut für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ unberührt. § 9 Zuständigkeit der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters Die der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister nach dem jeweils geltenden Statut für die Landeshauptstadt Linz obliegenden Befugnisse werden durch dieses Organisationsstatut nicht berührt. § 10 Zuständigkeit des Magistrates (der Geschäftsführung) (1) Der Magistratsdirektorin / Dem Magistratsdirektor obliegt grundsätzlich die Leitung aller Angelegenheiten des Inneren Dienstbetriebes im Sinne der entsprechenden Bestimmungen des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz. (2) Der / Dem künstlerischen Direktorin / Direktor der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ obliegt die Gesamtverantwortung der Museen in künstlerischen Angelegenheiten und deren Vertretung nach außen. Sie / Er hat das jährliche und mittelfristige Aktivitätsprogramm der Museen – vor allem beim Ankauf von Kunst- und Kulturobjekten (unter Einbezug der sonstigen städtischen Erwerbspolitik), bei der wissenschaftlichen Forschung und der inhaltlichen Programmgestaltung - so abzustimmen, dass es unter Wahrung der budgetären Voraussetzungen zu einer sinnvollen Ergänzung der Geschäftsbereiche der Unternehmung kommt. Die / Der künstlerische Direktorin / Direktor ist zugleich nach Maßgabe der Abs. 4 und 5 für die Leitung des Lentos Kunstmuseum zuständig. (3) Demgemäß wird das Nordico Stadtmuseum (einschließlich allenfalls angeschlossener Organisationseinheiten) von einer / einem Leiterin / Leiter geführt, die / der in Abstimmung mit der / dem künstlerischen und der / dem kaufmännischen Direktorin / Direktor vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen hat: a) Gestaltung eines attraktiven und vielseitigen Programmangebotes (Ausstellungen, Veranstaltungen, Publikationen) für das Nordico Stadtmuseum zur unverwechselbaren Positionierung des Museums sowie Entwicklung von innovativen, besucherorientierten Vermittlungs- und Beteiligungsprogrammen. b) Mitwirkung bei der Erstellung des für das Nordico Stadtmuseum entsprechenden Teiles des Wirtschaftsplans. c) Pflege und Betreuung der Sammlungsbestände des Nordico Stadtmuseum sowie Mitwirkung bei Ankäufen für das Nordico Stadtmuseum laut Wirtschaftsplan. d) Koordination sowie operative Abwicklung des ,Tagesgeschäfts‘ im Nordico Stadtmuseum als Schnittstelle zur Direktion und zu den Fachbereichsleiterinnen / Fachbereichsleitern. (4) Der / Dem kaufmännischen Direktorin / Direktor obliegt im Rahmen der Zuständigkeit des Magistrates die Führung der wirtschaftlichen, administrativen und technischen Angelegenheiten sowie die Besorgung aller sonstigen Angelegenheiten im Rahmen des Inneren Dienstbetriebes im Sinne der entsprechenden Bestimmungen des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz. (5) Die Erstellung und zeitgerechte Vorlage des Wirtschaftsplanes einschließlich des Dienstposten- und Stellenplanes der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘, des Investitionsprogrammes und der Jahresrechnungen (Bilanzen und Erfolgsrechnungen) sowie die mittelfristige Wirtschaftsplanung obliegt der / dem kaufmännischen Direktorin / Direktor im Einvernehmen mit der / dem künstlerischen Direktorin / Direktor unter Einbeziehung der / des Leiterin / Leiters des Nordico Stadtmuseum. (6) Die / Der künstlerische und die/der kaufmännische Direktorin / Direktor haben bei der Geschäftsführung nach Maßgabe der Gesetze, dieses Organisationsstatutes sowie der Beschlüsse der sonstigen Organe der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (7) Kommt eine Koordination der Geschäftsfelder der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ entsprechend den Absätzen 2 bis 5 nicht zustande, so hat die / der Magistratsdirektorin / Magistratsdirektor nach entsprechender Information durch die / den künstlerischen und die / den kaufmännischen Direktorin / Direktor eine Entscheidung herbeizuführen. (8) Die / Der künstlerische und die / der kaufmännische Direktorin / Direktor haben bei den Vorlagen an den Verwaltungsausschuss das Einvernehmen mit dem nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ zuständigen Mitglied des Stadtsenates herzustellen. Das für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ zuständige Mitglied des Stadtsenates ist zudem berechtigt, sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Unternehmung zu unterrichten und in die Geschäftsstücke Einsicht zu nehmen. § 11 Berichtspflicht der Geschäftsführung (1) Die / Der künstlerische und die / der kaufmännische Direktorin / Direktor haben dem Verwaltungsausschuss mindestens einmal jährlich über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ und über den Stand der Aufgabenbesorgung der Unternehmung zu berichten sowie die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anhand einer dem jeweiligen Stand der Betriebswirtschaftslehre entsprechenden Vorschaurechnung darzustellen (Jahresbericht). In diese Berichtslegung und in die Berichtslegungen im Sinne von Abs. 2 und 3 ist die / der Leiterin / Leiter des Nordico Stadtmuseum adäquat einzubeziehen. (2) Sie haben weiters dem Verwaltungsausschuss regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage der Unternehmung im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu berichten (Quartalsbericht). (3) Bei wichtigem Anlass ist dem nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ zuständigen Mitglied des Stadtsenates unverzüglich zu berichten. Ferner ist über Umstände, die für die Rentabilität und Liquidität der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ von erheblicher Bedeutung sind, dem Verwaltungsausschuss unverzüglich zu berichten (Sonderbericht). (4) Der Jahresbericht und die Quartalsberichte sind schriftlich zu erstatten und auf Verlangen des Verwaltungsausschusses mündlich zu erläutern; sie sind jedem Mitglied des Verwaltungsausschusses auszuhändigen. Die Sonderberichte sind schriftlich oder mündlich zu erstatten. § 12 Vermögensverwaltung (1) Das Vermögen der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ besteht aus dem Lentos Kunstmuseum, dem Nordico Stadtmuseum sowie allenfalls angeschlossenen Organisationseinheiten samt deren Liegenschaften. Die Unternehmung ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu führen, die musealen Sammlungen konservatorisch korrekt zu erhalten und im Sinne ihrer Sammlungsprofile zu vermehren. Im Zusammenhang mit den Einrichtungen und ihres Betriebes (Ausstellungen usw.) ist der größtmögliche dauernde Nutzen anzustreben, wobei die Betriebsmittel nach ökonomischen Prinzipien im Sinne der Qualitätssicherung einzusetzen sind. Das in den Sammlungsbeständen angelegte materielle und immaterielle Vermögen ist ungeschmälert und im Rahmen der Sammlungstätigkeit zu vermehren. (2) Die Mittel der Unternehmung dürfen nur für in diesem Organisationsstatut angeführte Zwecke verwendet werden (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Unternehmung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 13 Controlling Im Rahmen des Controllings wird die Einhaltung der vereinbarten Leistungs- und Kostenziele überprüft. Das Instrumentarium des Controllings ist in Abstimmung mit der Finanz- und Vermögensverwaltung im Magistrat Linz kontinuierlich weiterzuentwickeln. Bei neuen Leistungen mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen ist der Verwaltungsausschuss bei der Entscheidungsfindung einzubinden; ebenso sind bei wesentlichen Investitionsentscheidungen Machbarkeitsstudien bzw. Investitionsrechnungen vorzulegen. § 14 Auflösung der Unternehmung Bei Auflösung der Unternehmung oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks ist das verbleibende Vermögen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34ff Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der jeweils gültigen Fassung, zu verwenden. § 15 Schlussbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 2016 in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend die Änderung und Neuerlassung des Organisationsstatutes für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘, kundgemacht an der Amtstafel der Landeshauptstadt Linz am 6. Juli 2015, außer Kraft.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Kaltenhuber kommt um 17.10 Uhr in die Sitzung. K FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 1 Schaffung von Duschen und WC-Anlagen in den Bade- und Freizeitzonen Alturfahr West und Donau Freizeitpark Urfahr und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wehrte Kolleginnen und Kollegen, ich mache es kurz. Highlights bei den Freizeitaktivitäten an der Donau sind der Bereich der Freizeitanlagen beim Gasthaus Lindbauer und der klarerweise durch die heurige Aufschüttung wieder sehr attraktiv gewordene Donaustrand in Alturfahr. Der Wermutstropfen bei längerem Verweilen ist das Entstehen gewisser Bedürfnisse. Adäquate Einrichtungen fehlen. Zur Abhilfe sollten daher auf beiden Arealen Sanitärstationen mit Duschen und Toiletten errichtet werden. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die für Liegenschaften und für Sport zuständigen Mitglieder des Stadtsenates werden ersucht, ein Konzept für die Errichtung von Dusch- und Toilettenstationen am Urfahraner Donauufer in der Nähe des Steinmetzplatzls und des Gasthauses Lindbauer auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. In die Konzeption sollen die Kunstuniversität Linz sowie die Linz AG und die Immobiliengesellschaft Linz (ILG) eingebunden werden.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Schörgendorfer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die freiheitliche Fraktion wird diesem Antrag gerne zustimmen. Naherholungsgebiete sind wesentliche Faktoren für die Lebensqualität in unserer Heimatstadt. Immer mehr Menschen haben das Gebiet entlang der Donau auf der Urfahraner Seite für sich entdeckt und nutzen es als Naherholungsgebiet sowie als festen Bestandteil ihrer Freizeitgestaltung. Durch die Aufschüttung in Alturfahr West und die Errichtung des Donau Freizeitparks wurde dieser Abschnitt von Linz bereits attraktiviert. Da der Bereich zwischen dem Steinmetzplatzl und dem östlichen Gebiet des Gasthauses Lindbauer von immer mehr Leuten aufgesucht wird, drängt sich in diesem Zusammenhang natürlich die berechtigte Frage auf, wo die Menschen ihre Notdurft verrichten bzw. nach einem Sonnenbad oder nach einer sportlichen Betätigung Duschmöglichkeiten vorfinden können. Die momentane Sanitärinfrastruktur in diesem Gebiet ist auf jeden Fall erweiterungsbedürftig. Im Zuge der Planung ersuche ich um die Berücksichtigung einer gut sichtbaren Beschilderung und Kennzeichnung dieser Einrichtungen. Das mit einbeziehen von Expertinnen und Experten der Kunstuniversität Linz, der Linz AG und der Immobilien Gesellschaft Linz für die Ausarbeitung eines nachhaltigen, zweckmäßigen und vor allem kostenbewussten Konzepts, begrüße ich ebenfalls. Zum Ende meiner Wortmeldung gebe ich jedoch zu bedenken, dass die Anlagen unbedingt zweckmäßigen Charakter aufweisen und keine etwaigen luxuriösen High-Tech-Einrichtungen darstellen sollen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Jahren hat sich viel getan, um Linz mehr an die Donau zu bringen. Es ist sehr viel Positives in Bewegung gekommen. Ich denke an das großartige Fest ‚Ufern‘, an die ‚Bubble Days‘, an die ‚Sandburg‘ und an die gemeinsame Initiative von ÖVP und SPÖ für den Fitnesspark an der Donau. Es ist erfreulich, dass es für diese Initiativen in den letzten Jahren eine sehr breite Mehrheit gibt und diese gesetzt wurden. Die Linzerinnen und Linzer nehmen dieses Angebot in großem Ausmaß an. Der Schotterstrand in Alturfahr West, der von der Via Donau errichtet wurde, wird gut angenommen. Ich finde diesen Schotterstrand, dieses Naturufer ist ein Geschenk an die Stadt Linz. Die Linzer Bevölkerung hat jetzt schon eine enorme Freude daran, sich dort aufzuhalten und ihn als Naherholungsgebiet zu nutzen. Aufgrund dieser immer stärkeren Nutzung ist es notwendig, dass die Stadt Linz mit der Infrastruktur im Sanitärbereich nachzieht. Die bisherige Lösung mit den Dixi-WC‘s, die im Sommer im Bereich der Ottensheimerstraße aufgestellt waren, ist unzureichend und zum Teil etwas problematisch. Die ÖVP unterstützt daher diesen Antrag der SPÖ an die eigenen Referenten, damit hier ein Auftrag des Gemeinderates vorliegt, weil dafür nichts budgetiert wurde. Mit der Fertigstellung der Schotterbank und der neuen Natur in Alturfahr West werden die Stadtgärten die Betreuung dieser Fläche übernehmen. Dieser Vertrag wurde bereits beschlossen. Die Stadtgärten haben bereits den Auftrag, hier noch die notwendigen Maßnahmen, wie ausreichend Mistkübel oder eine Beschilderung mit Regeln für die Benutzung dieses neuen Freizeitareals, vorzubereiten. Ein wesentlicher Punkt ist die gastronomische Versorgung in Alturfahr West, da der Gastgarten Rauscher im heurigen Jahr ebenfalls nicht aufsperren wird. Wir hoffen, dass es im nächsten Jahr vielleicht doch wieder eine Gastgartenlösung geben wird. In diesem Bereich brauchen wir daher jedenfalls eine mobile gastronomische Versorgung. Es liegen bereits mehrere Ansuchen von renommierten Linzer Gastronomen vor, die sich dafür interessieren - es hat auch schon Vorgespräche mit dem Liegenschaftsreferenten, Vizebürgermeister Forsterleitner, gegeben -, damit wir eine standortgerechte und saisonale gastronomische Versorgung bekommen. Da geht es um Getränke, Snacks oder Eis. Wir wollen aber gerade in Alturfahr West auf die Interessen der Anwohner Rücksicht nehmen. Das heißt, es soll keine Eventgastronomie geben, sondern nur eine gastronomische Versorgung mit eingeschränkten Öffnungszeiten, auch am Abend. Da bei den Bade- und Freizeitzonen in Alturfahr West und im Donau-Freizeitpark Urfahr nicht nur die Standorte für WC und Duschen zu überlegen sind, möchten wir durch den vorliegenden Zusatzantrag im Sinne einer Gesamtkonzeption erweitern, da hier auch andere Bereiche mit zu berücksichtigen sind. Daher stellen wir folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Im Sinne einer Gesamtkonzeption sollen auch Möglichkeiten für ein standortangepasstes mobiles, saisonales gastronomisches Angebot, das Bedürfnisse der Besucher als auch der Anwohner berücksichtigt, einbezogen werden. Dabei ist auch das für Wirtschaft zuständige Mitglied des Stadtsenates miteinzubeziehen.‘ Wir ersuchen daher um Zustimmung zu diesem Zusatzantrag. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Wir unterstützen den Antrag. Wenn man ein Konzept für Duschen und WC auf der Urfahrseite erstellt, sollte man überlegen, in diese Konzepterstellung zumindest auch eine Prüfung miteinzubeziehen, ob man eine ähnliche Anlage nicht auch auf der Linzer Seite in Höhe des Jugendpoints oder an dem Strand Richtung Winterhafen aufstellen kann. Das haben wir vor Jahren schon einmal beantragt. Es scheiterte an den Kosten. Wenn es für solche Anlagen jetzt Geld gibt, würden wir sehr befürworten, solche auch auf der Linzer Seite zu installieren. Wir stellen daher den Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschieße: ,Die für Liegenschaften und für Sport zuständigen Mitglieder des Stadtsenates werden ersucht, ein Konzept für die Errichtung von Dusch- und Toilettenstationen am Urfahraner Donauufer in der Nähe des Steinmetzplatzls und des Gasthauses Lindbauer auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Zuge dieser Konzepterstellung ist weiters zu prüfen, ob eine solche Dusch- und Toilettenstation ebenso am Linzer Donauufer z.B. in Höhe des Jugendpoints möglich ist. Auch darüber wird dem Gemeinderat berichtet. In die Konzeption sollen die Kunstuniversität Linz sowie die Linz AG und die Immobiliengesellschaft Linz (ILG) eingebunden werden.‘ Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Schörgendorfer: „Kurz zu den Zusatzanträgen der ÖVP und der Grünen: Diesen Bereich mit einem gastronomischen Angebot zu ergänzen und damit aufzuwerten, begrüßt auch unsere Fraktion. Es spricht nichts dagegen, dass das Linzer Donauufer im Zuge der Konzepterstellung mit berücksichtigt wird. Wir werden den beiden Anträgen zustimmen.“ Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe BesucherInnen auf der Galerie, wir begrüßen die Schaffung von Duschen und Toilettenanlagen in Bade- und Freizeitzonen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen – die aktuelle Lage mit diversen Zusatzanträgen bestätigt es -, dass bei der Gestaltung bzw. bei der Nachrüstung von Bade- und Freizeitzonen im Vorfeld umfassender gedacht werden soll. Es sollen vor allem auch ExpertInnen mit einbezogen werden. Wir plädieren in diesem Zusammenhang darauf, einerseits eine aktive Bestandsaufnahme von sämtlichen in Linz vorhandenen Bade- und Freizeitzonen durchzuführen und zukünftig bei Veränderungen an einzelnen Bade- und Freizeitzonen immer die Aspekte der Trinkwasserversorgung, Spielplatzanlagen, Freizeitaktivitäten, Duschen und Toilettenanlagen sowie an ein eventuelles gastronomisches Angebot mitzudenken und mit zu evaluieren. Eine Gesamtumsetzung kann viel effektiver und kostengünstiger durchgeführt werden, als die Durchführung von verschiedenen Einzelmaßnahmen. Des Weiteren wäre es natürlich begrüßenswert, diese Informationen über die vorhandene Infrastruktur der einzelnen Bade- und Freizeitzonen den LinzerInnen online zur Verfügung zu stellen. Wir werden dem Antrag zur Schaffung von Duschen und WC-Anlagen in den Bade- und Freizeitzonen sowie den Zusatzanträgen der ÖVP und der Grünen zustimmen. Wir plädieren dafür, in Zukunft im Vorfeld gleich umfassender an die Gestaltung von Bade- und Freizeitzonen heranzugehen.“ (Beifall NEOS) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Vorschläge der SPÖ und der Grünen finde ich recht gut. Was ich nicht so gut finde, ist dieser Kommerzialisierungsdruck. Diese Orte sind mir als Orte bekannt, an denen sich die Menschen ihr Essen und Trinken selber mitbringen. Es gibt ganz kleine Gewerbetreibende, die schon Getränke vertreiben. Die würden wir jeden Geschäftes berauben, wenn wir den von Frau Stadträtin Wegscheider genannten Gastronomiebetrieben erlauben, dass sie dort ihre Buden aufstellen. Ich denke, der Charme dieser Zonen macht immer noch aus, dass die Menschen dort selbst organisiert sind. Duschen und Toilettenstationen sind super und gut, aber zusätzliche Kommerzialisierung finde ich entbehrlich. Danke schön.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Fechter-Richtinger: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung und für die ergänzenden Zusatzanträge zur weiteren Entwicklung in diesen Freizeitanlagen. Wir werden daher den Zusatzanträgen zustimmen, um die Ausarbeitung eines umfassenden Gesamtkonzeptes zu ermöglichen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über die Zusatzanträge der ÖVP- und Grünen-Fraktion abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der ÖVP wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen-Fraktion wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Giegler berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 2 Neue Linzer Kulturformate und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute bereits bei einem anderen Tagesordnungspunkt zustimmend zur Kenntnis genommen, dass Linz eine sehr lebendige und vielfältige Kulturszene hat und sich diese Kulturszene in einer dynamischen Bewegung befindet. Das ist für eine moderne Stadt, wie Linz, gut so und wichtig, damit sich diese Stadt immer wieder neu erfindet. Das bedeutet, dass man Veranstaltungen evaluiert und sich Veranstaltungen genau ansieht, Formate von Veranstaltungen überdenkt, neu konzeptioniert und vielleicht neue Veranstaltungsformate entwickelt. Das ist vor allem für eine moderne Stadt, die als City of Media Arts als UNESCO-City ausgewiesen ist, eine notwendige Forderung. Daher – das ist uns ganz besonders wichtig – ist diese Evaluierung notwendig. Das heißt aber nicht, dass man Formate abschaffen und Kürzungen vornehmen will, sondern dass man diese vor allem überdenkt bzw. neu konzeptioniert. Der Gemeinderat beschließe folgenden Antrag: ‚Der Linzer Kulturreferent wird ersucht, ein konkretes Konzept für eine moderne und zeitgemäße Weiterentwicklung auch des Linz Festes dem Kulturausschuss zur Diskussion und in weiterer Folge dem Gemeinderat vorzulegen.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Stefan, es ist richtig, Linz hat eine sehr lebendige Kulturszene. Wir finden es richtig, dass man das eigene Linz-Profil und die eigene Identität weiter hervorhebt. Wir finden es auch richtig, dass man sich ständig weiterentwickeln muss. Einen Stillstand möchten wir nicht. Seitens der freiheitlichen Fraktion werden wir diesen Antrag dahingehend unterstützen. Wenn man sich mit der ganzen Thematik der Linz Kultur befasst, sollte man natürlich gleich die Stadtteile mit in die Überlegungen dieser Situationen hineinnehmen. Wir haben ganz hochkarätige Kulturveranstaltungen und Linz hat sich mit den vielen Gratis-Open-Air-Veranstaltungen, wie Pflasterspektakel und LinzFest einen Namen gemacht. Unsere Überlegung ist nach wie vor – das haben wir schon öfter kundgetan - , wie man Stadtteile besser aufwerten und künstlerisch bespielen kann, damit Leben gerade in die Stadtteile des Linzer Südens hineinkommt. Wir haben die Neukonzeptionierung des Linzer Hafens. Es wird spannend, wie man diesen ganzen Bereich künstlerisch beleben kann. Für uns gehört dazu, dass man sich mehr Zielgruppen ins Boot holt. Es ist bekannt, dass viele junge Familien oder junge Leute bei vielen Kulturfestlichkeiten unterwegs sind. Das ist gut. Damit unseres Erachtens zum Beispiel die vielen jungen Alten oder die Senioren bei manchen Veranstaltungen besser mit ins Boot geholt werden können, sollte man die Generation 60, 70 plus, die sehr aktiv ist, mehr zu den Festen bringen. Man sollte alle Formate von A bis Z quer durchdenken. Wir finden das richtig, wir möchten keinen Stillstand und wir möchten weiterentwickeln. Wir werden daher diesen Antrag unterstützen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Hochedlinger: „Sehr geehrte Damen und Herren, wie definiert die SPÖ-Linz das Wort zeitgemäß. Ich kann die Positionierung zum LinzFest nicht wirklich nachvollziehen. Das LinzFest 2015 hat einen BesucherInnen-Rekord von 43.000 Personen gehabt und ist durch die Sponsoren Ö 1 und FM 4 österreichweit bekannt. Jährlich gab es thematische Schwerpunkte, darunter die Linzer Szene, Weltmusik, Musik von ÖsterreicherInnen mit verschiedenen kulturellen Hintergründen etc. Die Seite ,LinzFest bleibt‘ hat auf Facebook mittlerweile 2500 UnterstützerInnen. Bitte sagen Sie mir, was an einem Green-Event, einem niederschwelligen Festival mit Freiluftkonzerten, mit so großer Beliebtheit nicht zeitgemäß ist. Ich verstehe das nicht ganz. Ich möchte auf den Linzer Kulturentwicklungsplan verweisen, in dem man sich zum LinzFest bekennt. Wir halten die Weiterentwicklung von Kulturformaten für gut und wichtig. Wir wüschen uns aber eine Bekennung zum Festivalformat im Donaupark, weil es für den Erfolg des LinzFestes wichtig ist. Wir können den Standpunkt der SPÖ nicht ganz unterstützen, halten aber weitere Gespräche im Kulturausschuss für gut.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Ich greife diese Anregung auf und sage, führen wir diese Diskussion im Kulturausschuss weiter. Ich freue mich sehr, dass ich hier so viel Unterstützung bei meinem unermüdlichen Bemühen verspüre, die Dinge weiterzuentwickeln. Das gibt Kraft und das motiviert. Daher würde ich vorschlagen, dass wir diesen Antrag dem Kulturausschuss zuweisen. Wir können über alles, was hier gesagt worden ist und noch über viel mehr reden.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Giegler: „Angesichts der Tatsache, dass wir heute noch viele Tagesordnungspunkte zu besprechen haben, bin ich damit natürlich sehr einverstanden, dass wir diese Diskussion im Kulturausschuss fortsetzen. Ich bin mit der Zuweisung einverstanden.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Kultur und Tourismus zugewiesen. Gemeinderätin Janko berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 3 Gegen den Stau im Mona-Lisa-Tunnel: Kreuzung Umfahrung Ebelsberg/Lunzerstrasse umbauen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag geht es um die Kreuzung Umfahrung Ebelsberg/Lunzerstraße. Sie soll umgebaut werden, um etwas gegen den Stau im Mona-Lisa-Tunnel zu tun. Die Umfahrung Ebelsberg ist die wichtigste Stadteinfahrt für die BewohnerInnen des Stadtteils Pichling. Über diese Straße kommen aber auch viele PendlerInnen von auswärts und LKW, die in der Lunzerstraße zur voestalpine fahren. An dieser Kreuzung gibt es nur eine Rechtsabbiegespur. Weil, wie gesagt, diese Spur viele PendlerInnen von außen und LKW nutzen, staut es oft zurück. Auch der Geradeausverkehr ist behindert. Nachdem noch Flächen zur Verfügung stehen, schlagen wir vor, eine zweite Rechtsabbiegespur einzurichten, damit sich die Fahrzeuge besser verteilen können und es zu keinem unnötigen Rückstau kommt. Es ist, glaube ich, gerade für die Menschen im Linzer Süden wichtig, sich um jede Maßnahme zu bemühen, die zu einer Entlastung und zu einem flüssigeren Verkehr führt. Deshalb stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Referent für Verkehr wird ersucht, die Möglichkeiten eines Umbaus der Kreuzung Umfahrung Ebelsberg/Lunzerstraße zu prüfen und Maßnahmen umzusetzen, die einen besseren Verkehrsfluss vom Süden über die Umfahrung Ebelsberg gewährleisten und Verzögerungen und Staus vermeiden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen. Eine Beteiligung der Anrainer-Unternehmen an den Kosten ist zu prüfen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu unserem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Sommer: „Das stimmt, diese Strecke zwischen Mona-Lisa-Tunnel und Lunzerstraße ist ein Nadelöhr. Wir stimmen diesem Antrag zu. Wir möchten allerdings den Verkehrsreferenten, Herrn Stadtrat Hein, dringend ersuchen, bereits vor Baubeginn des Kasernenareals und den Sommer-Gründen mit Experten eine zukunftsweisende Verkehrslösung für den Stadtteil Ebelsberg/Pichling zu entwickeln. Die Bevölkerung leidet bereits jetzt unter dem ständigen Stau. Wir wären sehr froh, wenn man zukunftsweisende Lösungen finden würde.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Krendl: „Seitens der voestalpine wurde der Umbau der Kreuzung bereits angeregt und im Einvernehmen mit der städtischen Verkehrsplanung bereits ein Konzept ausgearbeitet. Aufbauend auf diesem Konzept hat die voestalpine das technische Büro für Verkehrswesen mit der Ausarbeitung eines Realisierungsprojekts beauftragt. Um die Projektumsetzung zu betreiben, sollten noch weitere Gespräche aufgenommen werden. Deshalb stimmen wir für die Zuweisung in den Ausschuss.“ (Beifall FPÖ) Stadtrat Hein: „Nur ganz kurz als Replik zur Wortmeldung von Frau Gemeinderätin Sommer. Im Punkt F 7 haben wir einstimmig den Masterplan beschlossen. Dieser Masterplan hat natürlich zum Inhalt, ein umfassendes Verkehrskonzept zu erstellen. Somit ist das sowieso in Planung und im Laufen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Potočnik: „Wir stimmen diesem Antrag zu, obwohl wir bei Straßenprojekten sonst eher vorsichtig sind. In diesem Fall haben wir mit zwei Unternehmen vor Ort gesprochen. Das Problem dort ist seit Jahren auch der Stadt bekannt. Ein Schrei nach öffentlichen Verkehrsmitteln ist sinnlos, weil die Wege der Betroffenen viel zu komplex sind. Das Problem dort ist, dass fünf Straßen aufeinanderstoßen und nicht vier, wie bei einer normalen Kreuzung. Bei solchen Anträgen würde ich mir eher wünschen, dass schon eine Kostenschätzung vorliegt. Ich weiß, es soll nur geprüft werden. Als Entscheidungsgrundlage wäre es aber schön zu wissen, über welche Kosten wir sprechen. Wir sind auf jeden Fall für diesen Antrag.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Janko: „Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit sage ich nur so viel, wunderbar, dass alle mitmachen. Der Zuweisung können wir gerne zustimmen, weil im Antrag nichts anderes steht, als zu prüfen. Somit ist es mir, als Antragstellerin recht, wenn der Antrag zugewiesen wird, weil die Auswirkung gleich bleibt. Danke schön.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zugewiesen. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über den gemeinsam von der SPÖ- und FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 4 Engere Kooperation bis hin zur Fusion der Bezirksverwaltungsbehörden in Linz – Antrag und Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, es bleibt nicht einmal Zeit, um Infrastrukturstadtrat Markus Hein zur Zuweisung des Antrages K 3 persönlich zu gratulieren. Ich darf das nach Punkt K 4 nachholen. Er ist über diese neue Tätigkeit sicherlich sehr erbaut. Beim Punkt K 4 geht es um ein nicht minder bedeutsames Thema, nämlich eine engere Kooperation der Bezirksverwaltungsbehörden bis hin zu ihrer Fusion in Linz. Die meisten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die in der letzten Periode schon aktiv waren, kennen das Thema bereits. Vor mehreren Jahren wurde ein ähnlich gelagerter Antrag im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Zielsetzung wäre es, die derzeit völlig unterschiedlichen drei Bezirksverwaltungsbehörden, den Magistrat mit der gesamten Stadtverwaltung und darüber hinaus die Bezirkshauptmannschaften Urfahr-Umgebung und Linz-Land, näher zusammenzuführen. Was die Bezirksverwaltungsbehörden betrifft, wird oft das Argument der Bürgernähe strapaziert. Das mag in ländlichen Regionen durchaus zutreffen, dass man beispielsweise vom Bezirk A in den Bezirk B fahren müsste, um dort eine Angelegenheit in der Bezirkshauptmannschaft zu erledigen. In Linz ist es ohnehin so, dass die Bürgerinnen und Bürger schon jetzt aus dem gesamten Umland nach Linz müssen. Diese drei unterschiedlichen und organisatorisch selbstständigen Bezirksverwaltungsbehörden sind innerhalb einer sehr geringen Distanz - was die Luftlinie betrifft - tätig. Sie vollziehen in dieser Funktion – wohl gemerkt, als Bezirksverwaltungsbehörde – noch dazu die selben Gesetzesmaterien. Das heißt, einer Bezirkshauptmannschaft kommt grundsätzlich ein nur sehr geringer Spielraum zu. Es geht darum, die Gesetze der höheren Ebenen vor Ort umzusetzen. Somit ist es verfehlt anzunehmen, dass hier besonders auf regionale Besonderheiten Rücksicht genommen werden müsste. Bis zu einem gewissen Grad ist das natürlich der Fall. Es könnte aber beispielsweise bei einer näheren Zusammenführung von Amtsbibliotheken, Fachabteilungen bis hin zur Behördenspitze, sicherlich mit weniger Ausgaben eine gleiche Effizienz oder bei gleichen Ausgaben eine höherer Effizienz erreicht werden. Deshalb glaube ich, dass es sinnvoll wäre, in der neuen Periode wieder einmal einen Antrag in diese Richtung zu stellen und eine Beschlussfassung des Linzer Gemeinderates herbeizuführen. Ich denke, dass es wichtig ist, Schritte für mehr Einsparungen und mehr Kosteneffizienz zu setzen. Wir haben das im eigenen Bereich mit der Magistratsreform gemacht. Wir sollten aber über den Tellerrand hinausblicken und unsere Bereitschaft bekunden, dass wir gerne auch jenseits der Stadtgrenze mitarbeiten und mit dem Land Oberösterreich und den Gesetzgebungsinstanzen, so wie der Bundesregierung auf Bundesebene an einem Strang ziehen. Ich glaube, es wäre wichtig, gleich zwei Dinge auf einmal zu beschließen. Diese sind jedenfalls ökonomisch in einem Antrag zusammengefasst. Einerseits geht es darum, dass sich der Gemeinderat der Stadt Linz zu einer Verwaltungsreform bekennt, die an den von mir kurz skizzierten Zielen orientiert ist. Ich stelle daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende(n): 1. Antrag: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz bekennt sich zu einer Verwaltungsreform, die sich an den genannten Zielen (bevölkerungsnahen Erbringung der öffentlichen Dienstleistungen, Entscheidungskompetenzen bei den durch Wahlen demokratisch legitimierten Organen und Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung) orientiert. In diesem Sinn wird eine engere Kooperation bis hin zur Fusion der drei in Linz befindlichen Bezirksverwaltungsbehörden angestrebt, die sowohl für die Stadt Linz als auch das Land Oberösterreich finanzielle Vorteile bringen soll. 2. Resolution an die Oö. Landesregierung und den Oö. Landtag sowie die Österreichische Bundesregierung, den Bundesrat und den Nationalrat: Die Adressaten werden ersucht, in ihrem Wirkungsbereich die Vorkehrungen für eine engere Zusammenarbeit der drei in Linz gelegenen Bezirksverwaltungsbehörden bis hin zu einer Fusion der Behörden aus Kosten- und Effizienzgründen zu treffen.‘ Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Von Bedenkenträgern wird immer wieder behauptet, dass man das doch nicht so einfach machen könne. Ich weise darauf hin, dass gerade die Zusammenarbeit, die nähere Kooperation sehr einfach möglich wäre. Dazu braucht es keine einzige Gesetzesänderung oder Anpassung auf anderen Ebenen. Es geht nur darum, dass das Land Oberösterreich und gegebenenfalls die zuständigen Leute in den Bezirkshauptmannschaften damit einverstanden wären, dass wir hier an einem Strang ziehen und gemeinsam mehr erreichen. Es ist, glaube ich, vielsagend, dass die Zusammenlegung dieser drei Behörden nach Berechnungen des Landes, das bekanntlich eher immer kritisch war, zuletzt über drei Millionen Euro im Jahr sparen würde. Das hätte in der Periode 2015 bis 2021 somit rund 20 Millionen Euro einbringen können. Das geht sich jetzt nicht mehr ganz aus. Ergreifen wir aber jetzt diese Chance, etwas in die richtige Richtung zu bewegen und nicht die Bürger zu belasten, sondern bei uns selbst in der öffentlichen Verwaltung den Gürtel enger zu schnallen, um für die Menschen wieder finanzielle Ressourcen frei zu schöpfen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Damen und Herren, diesen Antrag sehen wir aus mehrerer Hinsicht sehr skeptisch. Nicht überall, wo Verwaltungsreform und Sparargument draufsteht, ist das tatsächlich beinhaltet. Der Antrag ist vor allem in den Hauptpunkten widersprüchlich. Da geht es darum, möglichst bürgernahe Leistungserbringung zu schaffen und auf der anderen Seite zu sagen, die Zusammenlegung in eine größere Verwaltungseinheit zu machen. Ich weiß nicht, ob die bürgernahe Leistungserbringung durch die Zusammenlegung in einem viel größeren Apparat besser funktioniert. Es stimmt zwar, dass das alles in Linz physisch schon stattfindet. Das ändert aber nichts daran, dass die Bürgernähe wohl nicht zunehmen wird, wenn man drei Behörden zu einer großen Behörde zusammenlegt. Das ist das eine. Der erzielte Einsparungseffekt wird im Antrag sehr unkonkret formuliert. Es wird von einem Sparpotenzial in geschätzter Millionenhöhe gesprochen. Ich glaube, dass die bloße physische Zusammenlegung der Standorte keine wesentlichen Einsparungseffekte bringen wird, zumal sich weder an der Aufgabensituation, noch am Personalstand oder an der Infrastruktur etwas ändern wird. Ich finde es interessant, dass man offensichtlich davon ausgeht, dass es bisher keine Kooperation und Zusammenarbeit gibt. Ich glaube, dem ist nicht so, das wissen wir alle. Das dritte Argument, Sie weisen darauf hin, dass der Antrag demokratiepolitisch positive Effekte hat, in dem Sie sagen, dass dann der direkt gewählte Bürgermeister als Bezirkshauptmann einer Behörde vorsteht. Ich finde das spannend, denn was ist daran demokratiepolitisch positiv, wenn ein von den Linzerinnen und Linzern gewählter Bürgermeister den OttensheimerInnen, FreistädterInnen und EnnserInnen vorsteht. Ist vielleicht daran gedacht, dass dann die EnnserInnen und OttensheimerInnen auch den Linzer Bürgermeister wählen können. Das ist aus unserer Sicht in Summe relativ unschlüssig und widersprüchlich. Der Antrag wird von uns keine Zustimmung bekommen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, womit Herr Vizebürgermeister Wimmer Recht hat ist, dass der vorliegenden Antrag zum großen Teil dem entspricht, was schon 2012 vorgelegt worden ist - zu ungefähr vier Fünftel sogar wortgleich. Ich möchte auf drei Argumente eingehen, die vorgebracht wurden. Das erste hat schon Gemeinderätin Roschger gesagt, was dabei die Demokratisierung ist. Die Legitimierung durch Wahlen könnte auch umgekehrt erfolgen, indem die Bezirkshauptleute gewählt werden, statt aus parteipolitischen Gesichtspunkten nach dem Proporz ernannt zu werden. Zum Beispiel ist es in Deutschland üblich, den Kreistag und die Landräte zu wählen. Man muss natürlich darüber sprechen, was dahinter steckt, wenn man von einer Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung spricht. Da steckt meistens Personalabbau und Leistungsverdichtung dahinter. Ich habe nachgesehen, im Dienstposten- und Stellenplan 2016 ist der Personalstand der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land mit 150 Personen, jener der Bezirkshauptmannschaft Urfahr Umgebung mit 110 Bediensteten verzeichnet. Das ist rund ein Fünftel aller Bediensteten in Oberösterreich, die in den Bezirkshauptmannschaften arbeiten. Was passiert mit diesen Menschen? Es ist davon auszugehen, dass die Bediensteten der Bezirkshauptmannschaften in Linz-Land und Bezirk Urfahr Umgebung auch jetzt sehr viel Arbeit leisten, genauso wie die Linzer Magistratsbediensteten. Wie stellt man sich das dann vor? Man äußert sich nicht dazu, was das für den Personalstand und für diejenigen Menschen, die diese Arbeit übernehmen müssen, bedeutet. Das dritte Argument - das hat auch Gemeinderätin Roschger schon ausgeführt - ist das mit der angeblich erhöhten Bürgernähe, die man erreichen will. Es ist schon jetzt so, dass viele Menschen aus den Bezirken nach Linz kommen müssen, wenn sie Amtswege haben. Ich werde daher diesem Antrag keine Zustimmung erteilen.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines schicke ich vorweg, wir sind jedenfalls dafür, Synergien zu heben. Wir sehen aber – da pflichte ich meinen VorrednerInnen bei – den Antrag ebenso demokratiepolitisch und rechtlich bedenklich und eher den Populismus in den Vordergrund rückend. Warum ist das so? Sie haben bereits in der letzten Legislaturperiode so ziemlich denselben Antrag gestellt. Da wurden von den anderen Fraktionen die selben Bedenken vorgetragen. Sie sind bei Ihrem neuerlichen Antrag auf keinen einzigen Punkt eingegangen. Ihr Antrag wirft mehr Fragen auf, als er weiterhilft. Wir möchten ins Konkrete gehen, wie Ihr Antrag umgesetzt werden kann. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es spielt vor allem die rechtliche Komponente – du bist Jurist, Herr Vizebürgermeister Wimmer – eine Rolle. Wir haben Auskunftspersonen zugegen, die hervorragende Verfassungsjuristen sind. Vielleicht können sie zu den einzelnen Punkten das eine oder andere sagen, falls ich mich irre. Worum geht es Ihnen? Es gibt die Möglichkeit, dass der Bürgermeister von Linz zum gemeinsamen Leiter der Bezirkshauptmannschaften Urfahr Umgebung und Linz-Land ernannt wird. Ihr Antrag ist, glaube ich, so zu verstehen. Ich verweise auf den letzten Satz der ersten Seite, wo es heißt: ‚Dies hätte auch demokratiepolitisch positive Effekte, da in Linz, Wels und Steyr durch Wahlen demokratisch legitimierte Bürgermeister dieser neuen Verwaltungseinheit vorstünden.‘ Man gebe zu bedenken, dass die SPÖ-Gemeinderatsfraktion, die den Bürgermeister stellt, diesen Antrag gemeinsam mit der FPÖ einbringt. Sie sagt ja, der Bürgermeister soll direkt in Linz gewählt werden und steht aber gleichzeitig einer Bezirksverwaltungsbehörde über die Grenzen von Linz hinaus vor. Ich frage Sie, wie ist es demokratiepolitisch sinnvoll, wenn ein Bürgermeister in Linz gewählt wird und dann Chef anderer Bezirke wird. Das bedeutet eine problematische Vermengung der Kompetenzwahrnehmungen aus dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde und den Angelegenheiten der Bezirksverwaltung. Ein anderer Punkt, wie schaut es mit der Objektivität eines solchen Bürgermeisters aus - ich unterstelle Ihnen nichts, Herr Bürgermeister Luger, es könnte natürlich auch ein anderer Bürgermeister sein -, wenn ein Bürgermeister von Linz seine Stellung als Bezirkshauptmann der Gemeinden, der Bezirke gegenüber, in einem Spannungsverhältnis steht. Ich glaube, das ist ein gewisses Problem im Sinne einer politischen Verwaltung. Hier gibt es grundsätzliche bundesverfassungsrechtliche Bedenken. Was ist noch möglich? Stichwort, Gemeindezusammenlegungen, wenn Sie daran denken sollten. In allen betroffenen Gemeinden müsste einer Zusammenlegung mit Linz in den jeweiligen Gemeinderäten mit einer Zweidrittelmehrheit zugestimmt werden. Vielleicht denken Sie daran. Dann müsste auch das Stadtstatut im Sinne einer Eingemeindung der übrigen Gemeinden geändert werden. Im Landtag wäre hier eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Davor noch eine Volksbefragung in den betroffenen Gemeinden und in der Stadt Linz selbst. Im Übrigen müsste zusätzlich auch die Bundesregierung der Änderung der Bezirksgrenzen zustimmen. Es gibt eine interessante Judikatur des Verfassungsgerichtshofes. Die gebe ich Ihnen mit. Es gibt aber eine andere Möglichkeit. Herr Bürgermeister, vielleicht denken Sie daran, dass die Stadt Linz ihr Stadtstatut oder das Recht aufgibt und somit eine einfache Gemeinde im Großbezirk wird. Wenn Sie das möchten, bitte schlagen Sie es direkt vor und philosophieren Sie nicht in Ihrem Antrag. Linz verzichtet dann auf seine Stellung als Stadt mit eigenem Statut. Linz wird also eine Gemeinde und einem Bezirk zugeschlagen oder Teil eines neuen Großbezirkes. Linz verliert, dadurch als solche die Angelegenheiten der Bezirksverwaltung, weil diese dann vom Großbezirk wahrgenommen werden. Liebe SPÖ, liebe Freiheitliche Partei, bitte sagen Sie, was Sie konkret wollen. Mich würde interessieren, was Herr Prof. Leidenmühler sagt. Er hat diesen Antrag nicht unterschrieben. Wenn er hier andere rechtliche Zugänge hat, wie ich sie gerade ausgeführt habe, dann würden mich diese sehr interessieren. (Zwischenrufe, Unruhe) Wie gesagt, Fragen über Fragen, im Übrigen dieselben, wie bei der letzten Debatte hier im Gemeinderat. Keine von denen ist bisher von Ihnen beantwortet worden. Die ÖVP spricht sich, wie gesagt, dafür aus, Synergien zu heben. Aber das Wie geht in Ihrem Antrag ab. Das würde uns alle interessieren. Vielleicht darüber hinaus, unabhängig vom rechtlichen, welche Einsparmöglichkeiten Sie räumlicher Natur, organisatorischer Natur und personeller Natur hier heben möchten. Auch das könnten Sie ordentlich ausarbeiten und vorlegen. Ich bin gespannt, was Sie uns noch darbieten werden. Wir werden uns auf jeden Fall, wie das letzte Mal, der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Wimmer: „Lieber Martin, vielen Dank für deine Ausführungen. Ich darf die Gelegenheit nutzen, dich auf einem kurzen Weg am besten innerparteilich an den Landeshauptmann des Bundeslandes Oberösterreich zu verweisen, wenn dich die möglichen Einsparpotenziale interessieren. Du hast seit dem letzten Diskurs über dieses Thema offenbar nicht nur unsere Pressemitteilungen nicht gelesen. Ich habe Verständnis dafür, dass man nicht alles liest, was von einer anderen Partei kommt. Aber offenbar hast du auch die internen Aussagen, die z.B. in einem großen Format in einer Zeitung abgedruckt waren, die sich selbst ,der Platzhirsch‘ nennt und der Erzfeind der ÖVP im medialen Sektor ist, nicht gelesen. Das ist eine sehr unabhängige Zeitung, wo man Informationen ernst nehmen kann. In dieser unabhängigen Zeitung wird euer und unser Landeshauptmann selbst zitiert. Er sagte, dass eine Zusammenlegung der drei Bezirksverwaltungsbehörden in Linz Einsparungspotentiale von rund 3,25 Millionen Euro im Jahr bringt. Mittlerweile wären wir indexiert bei 3,3 oder 3,35 Millionen Euro. Wie gesagt, im Zuge der letzten Diskussion um einen ähnlich gelagerten Antrag, hat es diese Feststellung bereits gegeben. Ich habe mich daher nicht bemüßigt gefühlt, noch einmal zu beantworten, was euer eigener Parteichef schon beantwortet hat. Das hieße ,Eulen nach Athen tragen‘. Das wäre wirklich nicht in Ordnung, euch zynisch noch einmal unter die Nase zu reiben, was euer eigener Landeshauptmann bereits feststellt. Ich bin gerne behilflich, diesen Artikel zu übersenden, nachdem es nicht möglich ist, sich im Zuge dieser Debatte überzeugen zu lassen. Nachdem ihr nicht der Meinung seid, dass man das so mir nichts dir nichts verifizieren kann, gibt es bis dahin die Möglichkeit, wenn wieder so ein ähnlicher Antrag gestellt werden muss, um auch noch die ÖVP als Bedenkenträger zu überzeugen, die Aussagen des eigenen Landeshauptmannes abzuklopfen und auf Herz und Nieren zu prüfen und intern, aber auch extern zu diskutieren. Es steht mir wirklich nicht zu, die ÖVP dahingehend zu belehren, ob sie glauben kann oder nicht glauben kann, was der eigene Landeshauptmann sagt oder was in den Oö. Nachrichten als Zitat dieses Landeshauptmannes gestanden ist. Ich bin aber gerne behilflich und werde das übermitteln, um die letzten Bedenken der Bedenkenträger zu zerstreuen. Warum die Bedenken so interessant sind, zeigt ein Gutachten in der Zeitung Österreich. Dieses Gutachten war offenbar die Grundlage für die Bedenken, die du hier dargelegt hast. Sehr wortreich, aber gleichermaßen inhaltsarm. Du hast mehrere Bereiche aufgezählt, wo es Bedenken gäbe. Außer den Kosten, die du nicht beziffern kannst – das habe ich aber hiermit gerne für dich gemacht – und außer diesen allgemeinen Phrasen, gibt es relativ wenige Bedenken. Ich habe mir daher die Mühe gemacht, dieses Gutachten zu hinterfragen. Dieses Gutachten wurde in einer Zeitung zitiert und war offenbar Grundlage für deine kritische Wortmeldung. Man höre und staune, diese Gutachten ist anonym. Ich glaube, Prof. Leidenmühler, der bereits erwähnt wurde, würde ins Staunen geraten. Ich muss sagen, es passiert selten, dass bei einem wissenschaftlichen Diskurs Meinungen abgegeben werden, zu denen man nicht steht und die einem selbst peinlich sind. Ich kann darüber nur mutmaßen. Dieses Gutachten, das heute in der Zeitung Österreich zitiert wurde, ist jedenfalls ein anonymes Gutachten. Herr Prof. Leidenmühler lacht. Ich glaube, er hat noch nie in einer Habilitationsschrift oder Dissertationsschrift gefunden, dass anonyme Quellen zitiert wurden und die dann großartig benotet wurde. Es steht jedem frei und ich bin sogar dankbar dafür, wenn man auf mögliche Fehler und Schwächen eines Antrages aufmerksam gemacht wird. Aber ich bitte, wenn man etwas zitiert, dann bitte nicht mit Hilfe eines anonymen Gutachtens, das nicht einmal das Papier wert ist, auf dem es steht. Vielleicht ist es auch genial, wir können das aber nicht beurteilen. Wir kennen dieses Gutachten nicht und wir kennen den Autor nicht. Wir wissen nicht, woher das kommt, was in der Zeitung Österreich und zumindest inhaltsgleich in den Unterlagen des ÖVP-Fraktionsobmannes Martin Hajart erwähnt ist. Ich bitte beim nächsten Mal – vielleicht finden sich Wissenschaftler, die ihren Namen dafür hergeben, es müssen keine Wissenschaftler sein, die das durchgerechnet haben - uns mitzuteilen, wer sie sind, wie sie heißen und wie sie auf solche Bedenken kommen. Dann könnte man die etwas ernster nehmen. Vom Institut für Kommunalwissenschaften hingegen, das ist in Linz bekannt, gibt es andere Gutachten. Auf der Homepage der Stadt Linz kann man genau recherchieren, wer was geschrieben hat. Man muss nicht jede Meinung teilen, man kann sie aber zumindest nachvollziehen. Dort wird klipp und klar festgestellt, wie hoch das Einsparungspotential liegt. Das war auch seit der letzten Debatte ähnlicher Themen schon der Fall und ist mittlerweile schon mehrfach passiert. Ich darf die Gelegenheit nutzen, mit der Mitteilung betreffend die Aussage des Landeshauptmannes einen Verweis mitzuschicken. Das heißt, wo sind die Expertisen, wo sind die Bedenken. Die gibt es nicht. Es gibt offenbar nur eines, ein Denkverbot in der ÖVP-Linz. Es ist umso erfreulicher, dass zumindest die ÖVP-Oberösterreich schon für eine nähere Zusammenarbeit von Bezirksverwaltungsbehörden offen ist. Das soll jetzt z.B. bei Grieskirchen und Eferding passieren. Das lobe ich ausdrücklich. Vielleicht kann die ÖVP-Linz von ihrer Landespartei noch überzeugt werden, dass hier etwas weitergehen soll. Abschließend zur Wortmeldung von Gemeinderätin Roschger. Sie haben hinsichtlich des Antragstextes erwähnt, wie das sein sollte, wenn eine Person aus anderen Bezirken dieses oder jenes macht. (Zwischenruf) Gemeinderat Hackl ist es zu lange. Den anderen deiner Fraktion ist es leider zu kurz. Sie verstehen sonst wieder nicht, worum es geht. Dann wird das nächste Mal wieder gesagt, die Fragen sind nicht beantwortet worden. (Zwischenrufe, Unruhe) Wenn man schon einmal dasselbe gesagt hat, kann man Frechheit schreien, kann deuten, vielleicht ballt man noch die Hand zur Faust und droht. Vielleicht schafft man das auch noch. Ich lade herzlich dazu ein. Wenn einem sonst nichts einfällt, muss man anonyme Gutachten zitieren und herumschwätzen. (Zwischenruf) Das war keine Beschimpfung. (Zwischenrufe) Ja bitte, noch einmal herdeuten. Vielleicht geht es noch einmal. Bitte noch fünfmal herdeuten. Jedes Mal herdeuten, verkürzt die Redezeit um zwei Sekunden. (Klingel) Ich habe schon zehn Sekunden herunter gestrichen. So weit dazu. Vielleicht werde ich das im Protokoll nachlesen. Vielleicht war nämlich beim letzten Mal, als der Antrag referiert wurde, auch bereits Unruhe in der ÖVP-Fraktion. Ich habe gemeint, es ist nur akustisch nicht verstanden worden. Intellektuell wäre es sicher zu verstehen gewesen. Wenn man dauernd schwätzt, hat man Probleme, den Inhalten akustisch zu folgen. (Zwischenrufe, Unruhe) Abschließend darf ich noch kurz zur Frau Gemeinderätin Roschger replizieren. Es zeigt, wie sehr man sich mit dem Inhalt des Antrages auseinander gesetzt hat, wenn man glaubt, der Bezirk Freistadt sei betroffen. Die Stadt Freistadt liegt bekanntlich weder in Linz-Land, noch in Urfahr Umgebung. (Zwischenruf) Deshalb bitte ich nach wie vor um Annahme dieses Antrages. Wer Bedenken hat, soll dazu stehen, sich dazu äußern oder sich bitte nicht mehr darauf berufen. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Hennerbichler berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 5 Wiedereinführung barrierefreies Taxi in Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kollegen des Gemeinderates, sehr geehrte Besucher, im Kulturhauptstadtjahr 2009 wurden barrierefreie Taxis, die speziell auf die besonderen Bedürfnisse invalider und versehrter Fahrgäste eingerichtet waren, durch die Stadt Linz in Kooperation mit einem ortsansässigen Taxiunternehmer angeboten. Dieses Angebot wurde von den betroffenen Gesellschaftsgruppen dankend angenommen. Es ermöglichte insbesondere gehbehinderten Menschen, sich stärker am sozialen und wirtschaftlichen Leben in Linz zu beteiligen. Leider sind diese barrierefreien Komforttaxis nach dem Jahr 2009 wieder aus der oberösterreichischen Landeshauptstadt verschwunden. Dies ohne entsprechenden gesellschaftlichen Diskurs oder eine Anhörung betroffener Bevölkerungsgruppen. Will Linz auch weiterhin als soziale Musterstadt gelten und behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Normalität ermöglichen, ist die Wiedereinführung barrierefreier Taxis dringend angezeigt. Gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen schließt deren Mobilität unweigerlich mit ein. Sinnvollerweise wird die Erstellung eines entsprechenden Konzepts und die Durchführung des Projekts durch die zuständige Stadträtin, Karin Hörzing, als Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Jugend, Familie und Integration erfolgen. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Integration und insbesondere die zuständige Stadträtin Karin Hörzing, wird mit der Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur Wiedereinführung von vorerst zwei barrierefreien Taxis nach dem Muster des Kulturhauptstadtjahres 2009 beauftragt.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2016 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der Ordnung halber darf ich festhalten, dass bereits im August 2007 auf Initiative des damaligen Mobilitätsstadtrates Jürgen Himmelbauer und dem Vertreter des Landes Oberösterreich, der für den Verkehr zuständig war, Dipl.-Ing. Erich Haider, die Initiative gesetzt worden ist, diese barrierefreien Taxis tatsächlich in Linz zu etablieren. Ich glaube, dass dieses Thema eine Frage der Mobilität ist und keine Frage des Sozialausschusses. Ich darf das begründen. Es hat bereits Kontakte mit der Initiative ,Selbstbestimmt Leben‘ gegeben. Auch die Wirtschaftskammer und die Taxibetreiber waren involviert. Dementsprechend sollte meiner Meinung nach die Federführung bei der Infrastruktur liegen. Seitens der Sozialverwaltung gibt es die Unterstützung für die Fahrdienste mit dem Arbeiter-Samariterbund. Man kann sehr komfortabel Fahrten, die den Freizeitbereich abdecken, buchen oder ganz spontan, wenn schöne Tage sind, anrufen und um ein Auto anfragen. Das ist möglich. Insofern gibt es wirklich ein sehr breites Angebot, das seitens der Stadt Linz finanziell mit unterstützt und getragen wird. In diesem Sinne schlage ich vor, diese besondere Beratung für die Etablierung für ein barrierefreies Taxi dem Infrastrukturausschuss zuzuweisen. Ich ersuche um Annahme.“ Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, wie Frau Stadträtin Hörzing schon ganz richtig ausgeführt hat, hat es das nicht erst seit dem Kulturhauptstadtjahr gegeben, sondern auf Initiative des damaligen Mobilitätsstadtrates Jürgen Himmelbauer schon zwei Jahre vorher. Tatsächlich klingt das natürlich sehr gut und ist es auch sehr gut, so einen Antrag anzunehmen. Dabei ist natürlich völlig klar, dass die selbstbestimmte Mobilität enorm wichtig ist. Es ist für uns in Ordnung, diesen Antrag im Ausschuss noch näher zu diskutieren. So, wie es formuliert ist, können durchaus praktische Probleme auftreten. Wenn von zwei Fahrzeugen eines in der Werkstatt ist und das andere gerade irgendwo in Auwiesen fährt, ist mir mit so einem Taxi nicht sonderlich viel geholfen, wenn ich gerade bei der Uni bin. Abgesehen davon, muss das natürlich mit den TaxiunternehmerInnen noch genauer eruiert werden, weil das natürlich auch wirtschaftliche Aspekte hat. Von daher werden wir der Zuweisung zum Ausschuss zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Ich möchte nur ganz kurz ergänzen, dass auch wir in unseren Recherchen festgestellt haben, dass es das Angebot eines barrierefreien Autos bzw. Transportmittels schon in den früheren Jahren, also nicht nur im Jahr 2009 gegeben hat. Das war kein Projekt während des Kulturhauptstadtjahres, sondern das gab es schon früher. Laut unseren Recherchen ist es so, dass dieses Angebot nicht sehr häufig genützt worden ist. Es wurde angeblich durchschnittlich nur einmal im halben Jahr genützt. Insofern stellt sich für uns auch die Frage nach der Kosten-Nutzen-Rechnung, wie sinnvoll hier mit den jeweiligen Ressourcen umgegangen wird. Menschen mit besonderen Bedürfnissen werden insbesondere von entsprechenden Angeboten, wie z.B. dem Samariterbund serviciert und unterstützt. Jedenfalls ist hier noch eine Diskussion notwendig. Wir stimmen einer Zuweisung zum jeweiligen Ausschuss auch zu, ob dem Sozialausschuss oder entsprechenden anderen Ausschüssen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen die Intention des Antrags der FPÖ-Fraktion. Wir begrüßen auch den Antrag auf Zuweisung in den Ausschuss. Wir würden uns dem Antrag der Kollegin Hörzing anschließen. Es hat sich eindeutig ein näherer Diskussionsbedarf gezeigt. Die Frage ist, vor allem die Kosten-Nutzen-Rechnung und ob das nur eine schöne Schlagzeile ist oder ob wirklich Sinn dahinter steckt. Das muss man evaluieren. Deshalb ja zur Diskussion im Ausschuss. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hennerbichler: „Ich bedanke mich für die Zustimmung zur Zuweisung. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zugewiesen. Bürgermeister Luger übergibt Vizebürgermeister Forsterleitner den Vorsitz. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 6 Sauberkeit in den Linzer Grünanlagen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, hier geht es um ein Bürgeranliegen. Aus verschiedenen Stadtteilen hört man Klagen über die Sauberkeit in den Linzer Grünanlagen. Ich glaube, es ist uns allen ein Anliegen, dass unsere Grünanlagen weiterhin in einem schönem Zustand sind. Es mag ein gewisses pädagogisches Problem sein, wenn man das vergleicht, aber in Linz ist bisher vielleicht etwas sträflich, entweder nur in Schwarz- oder in Weiß-Sicht vorgegangen worden. Entweder man macht überhaupt nichts und lässt es so wie bisher laufen, das führt zu Kritik oder man macht einen Vorschlag, der flächendeckend für Linz eine Ausgabe von 150.000 Euro oder mehr ausmachen müsste. Die Sauberkeit bezieht sich in erster Linie auf die Hundehaltung. Wir haben Tausende von Hunden in Linz – Hunde die Spezialaufgaben ausführen, also für Spezialaufgaben ausgebildet sind, aber auch einen großen Teil nicht angemeldeter Hunde, sodass man hier etwas machen sollte. Wien hat etwa 100 Freilaufzonen. Jetzt kann man sagen, entsprechend der Größe müsste Linz etwa zehn Freilaufzonen haben. Graz hat Spezialgeräte zur Reinigung der wichtigen Straßenräume, Wels hat für etwa 3000 Hunde 23 Automaten. Aufgrund dieser Zahl müsste Linz etwa 100 Automaten zur Entsorgung der Hundeverschmutzungen haben. Es ist aber bisher nichts geschehen. Ich stelle daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Stelle der Stadtverwaltung werde mit folgenden Aufgaben beauftragt: Feststellung der zurzeit wichtigsten Hunde-Auslauf-Strecken, Prüfung der Ausstattung dieser Strecken, insbesondere zur Sauberhaltung, Wartung und falls erforderlich, Reparatur der vorhandenen Ausstattung, Vorschläge zur schrittweisen Ergänzung dieser Ausstattung, erforderliche Nachrüstung.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets 2016 erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich bitte um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich schlage vor, diesen Antrag dem Ausschuss für Stadtgrün und Straßenbetreuung zuzuweisen. Der Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung soll im Ausschuss einen Überblick geben, wie dies in anderen Städten gehandhabt wird und mit welchen durchschnittlichen Kosten bei solchen Hundestationen zu rechnen ist. Vorweg ganz kurz zur Information: Wir in Linz betreiben hier drei Stationen und zwar im Donaupark. Die jährlichen Kosten betragen rund 900 Euro pro Station. Damit ist der im Antrag zitierte Betrag von 100.000 Euro leicht nachzuvollziehen, denn wir haben 115 Parkanlagen. Wenn man in jede Parkanlage nur eine Station mit durchschnittlichen Kosten von 900 Euro stellen würde, wären wir bei einem Betrag von etwas mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Wir können und sollen das natürlich diskutieren, ob und in welchen Bereichen die Stadt in welchem Ausmaß solche Hundestationen aufstellen will. Wir haben das in Linz noch nicht in größerem Umfang gemacht, weil die dafür notwendigen Mittel in den Stadtgärten in den letzten Jahren nicht mehr im erforderlichen Ausmaß vorhanden sind. Da sich dieser Gemeinderatsantrag an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung richtet, möchte ich gleich das Ersuchen an Herrn Vizebürgermeister Wimmer richten, dass für den Bericht an den Ausschuss eine Zusammenarbeit des Geschäftsbereiches Stadtgrün und Straßenbetreuung mit dem Geschäftsbereich Abgaben und Steuern erfolgt. Der Geschäftsbereich Abgaben und Steuern ist für das Hundehaltegesetz, die Einrichtung der Freilaufzonen oder die Verordnung von Hundeverboten und natürlich für die Hundeabgabe zuständig. Durch die Hundeabgabe nimmt die Stadt Linz immerhin im Jahr 230.000 Euro ein. Ich hoffe, dass wir eine gute Zusammenarbeit haben werden. Ich schlage vor, dass wir den Antrag dem Ausschuss zuweisen. Ich ersuche auch Herrn Vizebürgermeister Wimmer um Mitarbeit.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderat Kleinhanns: „Ich danke für die allgemeine Zustimmung zur Sauberkeit in den Linzer Grünanlagen. Ich ersuche aber doch, dass hier dem Antrag gemäß eine Zustimmung angesteuert wird und bin mit der Zuweisung einverstanden. Ich danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pühringer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 7 Treffsicherheit beim Linzer Aktivpass verbessern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, wehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Antrag geht es darum die Treffsicherheit beim Linzer Aktivpass zu verbessern. Der Linzer Aktivpass ist ein wesentlicher Bestandteil, den die Stadt als soziale Zusatzaufgabe für ihre Menschen leistet. Soziale Förderungen, wie der Aktivpass, sollen jenen zugutekommen, für die sie vorgesehen sind und deren finanzieller Spielraum eingeschränkt ist. Für das ungerechtfertigte Ausnutzen einer steuerfinanzierten Leistung, besteht kein Verständnis. Dieses Prinzip verschlingt wertvolles Steuergeld und ist gerade in Zeiten von erhöhtem Sparzwang zu unterbinden. Dabei ist die Gefahr zu erkennen, dass wertvolles Steuergeld mit der Gießkanne über die Linzerinnen und Linzer vergossen wird. Die hohe Zahl der Aktivpassempfänger bestätigt das. Aus diesem Grund ist eine genaue Durchleuchtung der bestehenden Aktivpass-Vergünstigungen notwendig und eine Prüfung konkreter Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich Kosteneffizienz, Gerechtigkeit und Treffsicherheit sinnvoll. Natürlich ist klar, dass eine Anpassung nicht per Knopfdruck und sofort erfolgen kann. Um soziale Härtefälle zu vermeiden, sollte eine Übergangsfrist in Betracht gezogen werden. Große Eckpunkte, wie eine Höchstgrenze beim Haushaltseinkommen, der Aufenthaltstitel (Vorlage EWR-Anmeldebescheinigung oder gültiges Visa und Aufenthaltstitel) sowie eine Gleichberechtigung bei Männern, die durch Unterhaltszahlungen in die Armut rutschen, sollen bei der Evaluierung berücksichtigt werden. Nur so können die Mittel an die Ärmsten der Armen gerecht verteilt und weitergeben werden. In diesem Zusammenhang stellt die FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Sozialreferentin wird ersucht, im Sinne der Antragsbegründung eine Evaluierung der bestehenden Leistungen des Linzer Aktivpasses in Hinblick auf Kosteneffizienz, Gerechtigkeit und Treffsicherheit zu veranlassen. Unter anderem soll die Höchstgrenze beim Haushaltseinkommen reformiert werden, dass der Aktivpass jenen zugutekommt, für die er gedacht ist. Dabei festgestellte Verbesserungsbedarfe sollen dem Sozialausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Wenn Herr Vizebürgermeister Wimmer meiner Fraktion vorwirft, dass wir nicht aufpassen oder etwas nicht verstehen, so habe ich in diesem Fall sehr gut aufgepasst und den Inhalt verstanden. Es lässt nämlich, glaube ich, das Erinnerungsvermögen Ihrer Fraktion, ein bisschen zu wünschen übrig, wenn innerhalb von zweieinhalb Jahren derselbe Antrag dreimal gestellt wird. Ganz etwas Neues ist Ihnen nicht eingefallen. Genau im ersten Antrag vom November 2013 ging es um die soziale Treffsicherheit, um die Einkommensgrenze, um eventuell eine neue Gruppe von Bezugsberechtigten, vielleicht Lehrlinge. Dasselbe haben wir im Sozialausschuss im Jänner 2014 gehabt. Da hatten wir sogar eine schöne PowerPoint-Präsentation bekommen. Da waren auch Sie dabei. Da ging es um die Evaluierung des Aktivpasses. Im Gemeinderat im April 2014 haben wir dann wieder über das Gleiche diskutiert. Wir haben uns im Sozialausschuss wieder damit beschäftigt. Dann haben wir geändert, dass der Hauptwohnsitz vor allem bei Studenten maßgeblich ist, damit der Aktivpass ausgeschüttet wird. Ich frage mich wirklich, was Sie damit bezwecken, innerhalb von zweieinhalb Jahren wieder dasselbe auf die Tagesordnung zu setzen. Wie gesagt, bitte nicht über andere schimpfen und ihnen etwas vorwerfen, wenn man selber vor der eigenen Türe in eine andere Richtung kehren soll. Wir können uns gerne im Sozialausschuss wieder damit auseinander setzen. Vielleicht haben wir in eineinhalb Jahren oder vielleicht früher wieder denselben Punkt auf der Tagesordnung. Deshalb wäre meine Fraktion für die Zuweisung in den Sozialausschuss. Sie können mir glauben, ich werde gerade bei diesem Punkt sehr gut aufpassen und ich habe es auch verstanden. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Liebe Kolleginnen und Kollegen, offenbar ein Evergreen, der auch in dieser Funktionsperiode wieder kommt. Ich war bei den vorhergehenden Diskussionen naturgemäß nicht dabei. Ich werde deshalb im Sozialausschuss gerne über dieses Thema sprechen. Da der Antrag selbst schon die Zuweisung enthält, werden wir dem Antrag zustimmen. Es geht hier offenbar immerhin um 42.500 Menschen, die diesen Aktivpass nützen. 42.500 Leute, von denen ein Großteil wohl wirklich das Recht hat oder darauf angewiesen ist, diese Leistung zu erhalten. Natürlich ist das ein großer Kostenfaktor. Die Frage ist, wieviel Geld der Stadt oder den städtischen Unternehmen dadurch entgeht, dass Personen den Aktivpass verwenden, für die er vielleicht nicht gedacht ist. Das ist eine völlig legitime Frage. Die interessiert mich auch. Ich hoffe, dass wir das im Sozialausschuss besprechen und erfahren können. Demgemäß avisiere ich unsere Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall NEOS) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte KollegInnen, bei diesem Antrag kann ich mich den VorrednerInnen großteils anschließen. Die Behandlung dieses Themas binnen zweieinhalb Jahren ist schon ein bisschen heftig. Die Bezugsgrößen ändern sich. Die Einkommensgrenze ist bei 1195 Euro festgesetzt. Im Vergleich dazu liegt die Armutsgefährdungsschwelle bei 1161 Euro, also knapp darunter. Ich glaube, mich erinnern zu können - ich war 2006 noch nicht dabei -, dass die Haushaltsgröße auf die Einkommensgröße verändert worden ist. Man hat sich damals darauf berufen, dass es ein bürokratischer Aufwand ist nachzuvollziehen, wer in diesem Haushalt lebt. Es ist besser, ein Individualeinkommen heranzuziehen und nicht das Haushaltseinkommen, weil das nämlich viel treffsicherer ist. Das ist damals 2014 in der Evaluation ganz klar herausgearbeitet worden. Da waren Sie, Herr Pühringer, auch anwesend. Wenn man Veränderungen herbeiführen möchte, muss man entweder die Einkommensgrenze oder die Bezugsgrößen reduzieren oder dazunehmen. In diesem Fall geht es um die Reduktion, weil 42.000 Aktivpass-BezieherInnen zu viel sind. Heute hat mir noch niemand eine Zahl nennen können, wieviel Kosten das für die Stadt sind. Das Magistrat hat vor zwei Jahren festgestellt, dass der Aktivpass wirtschaftlich ein marginaler Kostenfaktor im städtischen Haushalt ist. Von daher nochmals die Frage, um welche Kosten geht es? Oder geht es darum, dass man sagt, okay, wir wollen nicht, dass armutsgefährdete Menschen mobil sind. Dass man die Monatskarte mit dem Aktivpass um zehn Euro erwerben kann, ist der Hauptprofit. Das ist eine großartige Leistung. Andere Städte haben den Linzer Aktivpass kopiert, weil er sozial äußerst treffsicher und sehr gerecht ist. Daher meine Frage, welche Bezugsgrößen oder Gruppen wollt ihr nicht haben? Es ist erwähnt worden, dass wir uns den Aufenthaltstitel anschauen. Werter Herr Pühringer, sagen Sie es gleich, Sie wollen nicht, dass Nicht-ÖsterreicherInnen den Aktivpass beziehen. Ich kann mir nicht anders erklären, warum diese Anträge innerhalb von so kurzer Zeit immer wieder gestellt werden. Ich glaube nicht, dass es um die Gattin des reichen Mannes geht oder um den Mann, der so viel Unterhalt zahlen muss. Wenn er armutsgefährdet ist, hat er auch einen Zugang. Dann wird das sowieso berücksichtigt. Für mich ist es schon ein brutaler Angriff gegen die Frauen, denn wer sind die HauptbezieherInnen? Es sind Frauen, vor allem AlleinerzieherInnen. In dem Fall sind 90 Prozent weiblich. In erster Linie geht es gegen die Frauen und gegen Menschen, die andere Sozialleistungen beziehen. Es geht gegen MindestpensionistInnen und natürlich gegen Haushalte, mit mehr als drei Kindern. Das sind die Hauptgruppen, die den Aktivpass beziehen. Ich denke, wir, als soziale Musterstadt, haben uns dazu entschlossen, diesen Menschen die soziale, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und dazu stehen wir. Ich glaube, das ist eine politische Entscheidung. Wir Grüne stehen zu dieser politischen Entscheidung der Teilhabe aller BürgerInnen am gesellschaftlichen Leben. Daher werden wir dagegen stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Frau Gemeinderätin Polli und Frau Gemeinderätin Hartig haben zum geschichtlichen Verlauf der Diskussion um den Aktivpass in letzter Zeit schon einiges erklärt und das ist richtig. Es ist so, dass vor allem Herr Gemeinderat Pühringer immer wieder gegen den Aktivpass stichelt. Dann wird er wieder lange im Sozialausschuss diskutiert. Das Ergebnis beim letzten Mal war, dass StudentInnen mit Nebenwohnsitz in Linz, den Aktivpassanspruch verloren haben. Worum geht es beim Aktivpass? Ich denke, der Aktivpass muss so bleiben, wie er ist. Das ist eine der Innovationen, die die Stadt Linz geschaffen hat, auf die sie richtig stolz sein kann. Es ist ein niedrigschwelliges Angebot, das unbürokratisch ist und damit die Kosten für die Bürokratie sehr gering hält. Frau Hartig hat das schon erwähnt. Das ist schon 2014 im Sozialausschuss präsentiert worden. Der Aktivpass ist besonders für Frauen sehr wichtig. Wir wissen, dass 70 Prozent der Aktivpass-NutzerInnen Frauen sind. Es ist leider so, dass die Gehaltsschere in Oberösterreich und in Linz besonders groß ist. Das hat Folgen bei den Ansprüchen an die Pension und beim Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Der Aktivpass ist eine der wenigen sozialen Leistungen, die Frauen mit einem geringen Einkommen, die in Partnerschaft leben, dennoch den Zugang zu einer sozialen Leistung ermöglichen. Denken wir an die Notstandshilfe. Viele Frauen, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, fallen oft nach einem halben Jahr aus der Notstandshilfe, wenn sie einen Partner haben, der etwas mehr verdient. Der Aktivpass ist eine soziale Innovation, wie ich es mir vorstelle. Er ist niedrigschwellig, ermöglicht die Teilhabe, ist unbürokratisch und ist für die Verwaltung der Stadt ohne viele Überprüfungen relativ leicht zu erstellen. Er ist auf der Basis des Individualeinkommens, was vor allem Frauen zugutekommt. Er ermöglicht eine Teilhabe, seitdem es das Linz AG Ticket um zehn Euro gibt. Selbst wenn eine Millionärsgattin mit dem Aktivpass angeblich herumfahren sollte, ist es mir lieber, sie fährt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Shoppen, als mit dem SUV. (Beifall Die Grünen) Ich bin eine eifrige Nutzerin der öffentlichen Verkehrsmittel und werde relativ oft kontrolliert. Ich kann euch sagen, die Anzahl der Aktivpässe, die aus einem Gucci-Tascherl gezückt werden, ist sehr, sehr gering. (Heiterkeit) Ich denke, den Aktivpass gilt es zu erhalten, so wie er jetzt ist, mit dem Zugang über das Individualeinkommen, um den Frauen den Zugang zu ermöglichen. Für mich ist es auch eine wichtige Sache, die wir nicht vergessen sollten, dass der Aktivpass vergünstigte Eintritte in Kultur- und Bildungseinrichtungen der Stadt ermöglicht. Das bringt zusätzliches BesucherInnenaufkommen, das der Stadt gut tut. Wenn Menschen zusätzlich Bildung bekommen, ist es mir umso lieber, wenn sie das zu einem vergünstigten Tarif nutzen können. Darum glaube ich, dass wir dieses Thema nicht noch einmal im Sozialausschuss diskutieren müssen, sondern uns mit den Ergebnissen, die 2014 dort schon präsentiert wurden, befassen. Frau Stadträtin Hörzing hat erst kürzlich wieder die aktuellen Zahlen des Aktivpasses bekannt gegeben. Sie will damit beweisen, wie beliebt er ist. Es kann nicht sein, dass am Ende dieses Prozesses viele Menschen in Linz den Aktivpass verlieren könnten. Die KPÖ hat momentan eine Kampagne laufen: ,Aktivpass bleib, wie du bist‘. Ich komme mit vielen Menschen auf der Straße ins Gespräch. Ich kann sagen, der Aktivpass ist sicher eine sehr beliebte Sache. Ich glaube nicht, dass die Linzerinnen und Linzer gerne sehen würden, dass ihnen der Aktivpass durch irgendwelche zusätzliche Hürden entzogen wird. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist unbestritten, dass der Aktivpass eine wichtige Sozialmaßnahme der Stadt Linz ist. Von meinen VorrednerInnen wurde bereits ausgeführt, welche Angebote er enthält. Das geht von den Vergünstigungen bei den Linz Linien mit dem Zehn-Euro-Ticket, bis hin zu Bildungseinrichtungen und Museen. Es geht grundsätzlich um die Teilhabe am öffentlichen Leben. Das ist uns ganz, ganz wichtig. Als wenn ich es geahnt hätte, habe ich bereits vor geraumer Zeit meine Geschäftsbereiche damit beauftragt, den Aktivpass zu evaluieren. Wir haben jetzt eine andere Zusammensetzung im Sozialausschuss. Ich würde vorschlagen, dass wir dieses Thema dort tatsächlich beraten. Für einige KollegInnen gilt dann das Motto, Wiederholung festigt. Für die anderen sind das tatsächlich neue Informationen über den Hintergrund. Ich möchte aber festhalten - das hat Kollegin Hartig angesprochen -, dass beim Aktivpass jedes Jahr auch die Einkommensgrenze einer Valorisierung unterliegt und jedes Jahr entsprechend erhöht wird. Ich glaube, das ist ganz wichtig. Sobald die Ergebnisse vorliegen, würde ich vorschlagen, diese im Sozialausschuss näher zu beraten. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pühringer: „Ich möchte es relativ kurz machen. Vielleicht ein paar Kleinigkeiten zur Kollegin Hartig. Sie ist so felsenfest davon überzeugt, dass es für Männer keinerlei Benachteiligungen gibt. Es ist natürlich so, wenn du als Mann Unterhaltszahlungen oder Alimente zahlen musst, wird dir das nicht angerechnet. Du bekommst keinen Aktivpass. Das ist so. Bitte das nachzuprüfen. Zu den anderen: Das ist relativ einfach. Hört euch selbst zu, worüber wir jetzt diskutiert haben, obwohl wir das schon zum wiederholten Male im Ausschuss und im Gemeinderat hatten. Ich glaube, es gibt genug zu diskutieren, alleine über die Meinungen, die man jetzt breit gestreut hört. Ich freue mich über die Zuweisung zum Sozialausschuss. Ich danke für die Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Integration zugewiesen. Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 8 Tausch der Räumlichkeiten von Bibliothek und Jugendzentrum im Volkshaus Pichling und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um den Tausch der Räumlichkeiten von Bibliothek und Jugendzentrum im Volkshaus Pichling. Wie Sie wissen, sorgt der Jugendklub im Volkshaus Pichling seit Jahren, ich möchte schon sagen, eigentlich seit Bestehen für Unmut bei den Anrainern und den Volkshausbesuchern. 2013 wurde von unserer Fraktion diesbezüglich ein Antrag gestellt, um neue Räumlichkeiten für diesen Jugendklub zu finden. Dieser wurde in diesem Haus dem Sozialausschuss einstimmig zugewiesen. Jetzt haben wir 2016. Offenbar ist die Suche nicht geglückt, weil sich der Jugendklub nach wie vor in diesen Räumlichkeiten befindet. Da ein Volkshaus aber ein denkbar ungeeigneter Ort für ein Jugendzentrum ist und offenbar keine anderen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, wäre es vernünftig, für die Jugendlichen einen Rückzugsraum etwas abseits vom Volkshausbetrieb zu schaffen. Da kommen die Räumlichkeiten der Bibliothek ins Spiel. Die Räumlichkeiten der Bibliothek verfügen sehr wohl über einen eigenen Eingang und über eigene WC-Anlagen. Hier würden die Jugendlichen weniger mit den übrigen Besuchern des Volkshauses in Kontakt kommen, hätten einen Rückzugsraum und würden weniger Veranstaltungen, wie Seminare oder Vorträge stören. Dass so ein ähnliches Konzept besser funktionieren würde, zeigt ein Blick ins nicht weit entfernte Ebelsberg. Da gibt es eine ähnliche Situation. Im Volkshaus Ebelsberg befindet sich ebenfalls ein Jugendklub. Der ist aber baulich abgetrennt. Die Jugendlichen kommen hier mit den Volkshausbesuchern weniger in Kontakt. Somit gibt es diese Problematik weit weniger und in einem weit kleineren Ausmaß. Ein Tausch der Räumlichkeiten von Bibliothek und Jugendklub im Volkshaus Pichling würde ein ähnliches Konzept in der solarCity ermöglichen. Es würden sich weder für die Besucher der Bibliothek, noch für die Besucher des Jugendzentrums Nachteile ergeben. Diese Maßnahme könnte somit das Zusammenleben im Volkshaus und am Lunaplatz wesentlich verbessern. In diesem Zusammenhang stellt die Gemeinderatsfraktion der FPÖ folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht die zuständigen Mitglieder des Stadtsenates, den Tausch der Räumlichkeiten von Bibliothek und Jugendzentrum im Volkshaus Pichling sowie etwaige Umbauarbeiten zu veranlassen, um einen Besuch des Jugendzentrums ohne ein Betreten der übrigen Einrichtungen des Volkshauses zu ermöglichen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2016 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Janko: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Wahrnehmung ist eine andere. Ich glaube, dass das Jugendzentrum in der solarCity inzwischen etabliert ist. In der Zwischenzeit gibt es ein gutes Einvernehmen zwischen den Betreibern des Jugendzentrums und anderen Volkshausnutzern. Der Effekt eines Tausches der Räumlichkeiten zwischen Bibliothek und Jugendzentrum wäre vermutlich gering, weil sich die Situation nicht wesentlich ändern wird. Es ist so, dass die Bibliothek nicht abseits ist, sondern im Blickfeld. Vorweg, ich gehöre nicht zu jenen, die glauben, dass man Jugendliche streng von der Gesellschaft separieren muss. Es ist aber so, dass sie jetzt an und für sich im Obergeschoß ganz gut versteckt sind. In der Bibliothek würden sie so richtig ins Blickfeld und näher zu den Veranstaltungssälen rutschen. Die Kosten für eine Übersiedlung werden mit 50.000 bis 60.000 Euro geschätzt. Zusammenfassend kann man sagen, dass der zu erwartende Effekt eines Tausches der Räumlichkeiten gering ist und die Kosten hoch sind. Das ist für uns Grund genug, nicht zuzustimmen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Vorschlag scheint auf den ersten Blick ganz gut. Ich habe mich informiert, mit den Verantwortlichen gesprochen und war kurz dort. Wenn man sich das Ganze ein bisschen anschaut, stellt man fest, dass es nicht so ohne weiteres zustimmungswürdig ist, die Räumlichkeiten dort zu tauschen. Das hat mehrere Gründe. Einerseits die höchstwahrscheinlich entstehenden Kosten, die man unbedingt mit berücksichtigen muss, andererseits die Akzeptanz der Situation, wie sie jetzt unter den Jugendlichen, die diese Einrichtung nützen, ist. Zum Dritten, die Vorgangsweise generell. Ich möchte keinem Antrag zustimmen, ohne vorher - auch im Ausschuss – mit den Verantwortlichen gesprochen zu haben. Es kann nicht unsere Art sein, als Gemeinderat über irgendwelche Einrichtungen drüberzufahren. Deshalb stelle ich hiermit den Antrag, diesen Antrag dem Ausschuss für Soziales zuzuweisen. Danke.“ Gemeinderätin Hochedlinger: „Sehr geehrte Damen und Herren, das Ziel von Jugendpolitik muss sein, dass man Jugendlichen Freiräume und Rückzugsorte bietet. Jugendliche aus dem Blickfeld zu verdrängen und sie als Störfaktor zu deklarieren, kann keine Motivation sein. Das wird in dem Antrag der freiheitlichen Fraktion leider stark transportiert. In diesem Antrag wird die Behauptung in den Raum gestellt, dass sich die AnrainerInnern und BesucherInnen des Volkshauses von den Jugendlichen gestört fühlen sollen. Woher diese Information kommt oder ob es faktisch so ist, dass Konflikte bestehen, ist unklar bzw. wie wir schon vorher gehört haben, wahrscheinlich gar nicht der Fall. Ob die Bibliothek überhaupt eine passendere Räumlichkeit ist, ist unklar bzw. wie schon von der Kollegin erwähnt, anscheinend gar nicht so. Es ist wichtig, über Rückzugsorte für Jugendliche zu sprechen, nicht nur in Pichling. Wir können aber diesem Antrag in diesem Rahmen nicht zustimmen und werden uns daher enthalten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion wird sich beim Antrag hauptsächlich aus den Gründen, die auch schon von der Kollegin Janko genannt wurden, enthalten.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Stumptner: „Ich kann die Bedenken von Gemeinderätin Janko nicht teilen. Wie man auf die Zahl von 60.000 Euro kommt, kann ich nicht nachvollziehen. Das wäre innerhalb desselben Gebäudes ein irrer Aufwand. Für den Betrag macht man eine Übersiedelung in ein komplett anderes Gebäude. Meine Gespräche mit den Bürgern vor Ort und mit dem Hausverwalter zeigen ein ganz anderes Bild, dass nämlich sehr wohl Probleme bestehen. Die wären froh, wenn die Jugendlichen etwas abseits wären. Ich glaube nicht, dass man die Jugendlichen verbannen will. Ich darf Sie aber daran erinnern, dass sie 2013 alle der Zuweisung zum Sozialausschuss zugestimmt haben, als es darum gegangen ist, ein neues Gebäude zu suchen. Jetzt zeichnet sich ein ganz anderes Bild ab. Wie gesagt, keiner will die Jugendlichen verbannen. Es soll nur das Zusammenleben am Lunaplatz und im Jugendzentrum in der solarCity verbessert werden.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Integration wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den gemeinsam von ÖVP- und NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 9 Synergien zwischen JKU-Campusentwicklung und Entwicklung des Univiertels nutzen und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, sowohl der Antrag K 9, als auch der Antrag K 10 beschäftigen sich mit dem Universitätsstandort Linz. Bei K 9 geht es darum, dass die Synergien zwischen JKU-Campusentwicklung und Entwicklung des gesamten Univiertels genutzt werden. Es ist bekanntlich so, dass die Johannes Kepler Universität ihr 50-jähriges Jubiläum feiert. Die Bundesimmobiliengesellschaft als Eigentümerin der Liegenschaft sponsert daher einen nicht offenen Realisierungswettbewerb zur Attraktivierung des JKU-Campusgeländes. Vor diesem Hintergrund haben sich die Gemeinderäte der NEOS und wir entschieden, einen gemeinsamen Antrag einzubringen. Dieser Schub, diese Qualitätsoffensive, die jetzt im Zusammenhang mit der Johannes Kepler Universität passiert, soll genutzt werden um die ,Defizite‘ im umliegenden Viertel zu bereinigen. Hier gibt es aus unserer Sicht vor allem Defizite, was die Mobilität betrifft. Ein Turbo in Richtung sanfter Mobilität wäre wichtig und eine gewisse Attraktivierung, was z.B. die Gestaltung der Freiflächen usw. betrifft, wäre notwendig. Aus diesem Hintergrund stellen wir den gemeinsamen Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Planungsangelegenheiten zuständige Mitglied des Stadtsenats wird ersucht, auf Basis des anstehenden Architekturwettbewerbs der JKU einen Stadtteilentwicklungsplan des Univiertels – Auhof/Dornach vorzulegen, der unter anderem Verbesserungen im Bereich der (sanften) Mobilität und in Bezug auf die Gestaltung von Freiflächen beinhaltet. Die Erarbeitung soll auf Basis einer ,integrierten Stadtentwicklung‘ unter Einbeziehung von Experten (Architekten, Stadtplaner, Verkehrsplaner etc.), den Bürgern (mittels Bürgerbeteiligungsprozess) und der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen stattfinden. Ziel des Plans soll sein, den Stadtteil gesamtheitlich zu entwickeln und als attraktives Universitätsviertel langfristig zu etablieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, geschätzte KollegInnen, danke Martin, für die Einführung und Vorstellung unseres Antrages. Ich freue mich, dass wir das zusammengebracht haben. Vor allem zu zweit, weil es die Fortsetzung der NEOS-Initiative darstellt, das Univiertel aus dem Dornröschenschlaf zu wecken. Dieser damals von uns intendierte, offene und stadtentwicklerische Ideenwettbewerb für das Univiertel wäre zwar genau jenes State of the Art-Vorgehen gewesen, dass Innovation ermöglicht und Zukunft aktiv gestaltet. Er fand aber in diesem Haus leider keine Mehrheit. So wie damals, geht es auch jetzt um die Nutzung der Synergien zwischen dem Entwicklungsschub am Campus und dem Entwicklungspotenzial des umliegenden Univiertels. Hinter diesem Antrag steht - so wie hinter dem letzten Antrag der NEOS-Fraktion - das Ziel, Linz zur Studentenstadt zu machen. Dazu muss gerade das Univiertel attraktiver werden und genauso müssen die Studenten vom Campus weg z. B. in die Innenstadt gelockt werden. Umgekehrt, muss das Univiertel viel mehr in das Bewusstsein der Nicht-Studenten rücken. Dazu werden wir später noch mehr hören. Aus studentischer Sicht ist das Univiertel tatsächlich so etwas, wie ein Trauerspiel. Ich bin da nicht so diplomatisch, wie Kollege Hajart, wenn ich das sage. Denken Sie z. B. an die Endhaltestelle der Universität. Die ist heruntergekommen und uralt. Die unmittelbare Umgebung mutet eher, wie die einer 5000 Seelengemeinde, als einer Universitäts- oder Landeshauptstadt an. Da sieht man schon, was sich da tun muss. Jetzt ist die Gelegenheit, den Ball ins Rollen zu bringen. Die Stadt und die Universität müssen sich vernetzen. Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Selbstverständlichkeit. Danke.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, hinter den Überlegungen, die jetzt zum zweiten Mal im Gemeinderat vorgetragen werden, steckt grundsätzlich etwas Positives. Wir wissen aber schon aus der vorvorigen Diskussion im Jänner, dass der Großteil der Flächen der BIG untersteht. Die BIG macht jetzt einen Wettbewerb. Die Stadt Linz kann sich nichts besseres wünschen. Sowohl die Universitätsleitung und Direktion, als auch der Rektor persönlich wissen, dass die Stadt Linz ihrer Universität immer sehr entgegenkommend gegenübersteht und sie fördert, wo es nur geht. Wir können als Stadt jetzt auf die Ergebnisse aus diesem Wettbewerb warten. Wir können durchaus signalisieren, dass wir selbstverständlich bereit sind, diesen Wünschen nachzukommen. Ich glaube nicht, dass es bei der Vielzahl der Probleme, die wir in Linz haben, angebracht ist, der Universität, die einen großen und ansehnlichen Flächen-, Wirtschafts- und Strukturkörper darstellt, ein aufwendiges Konzept mit Ausschüssen und bezahlten Fachleuten usw. überzustülpen, um dann vielleicht von Seiten der Universität zu hören, dass das nicht ganz zutreffen würde und sie andere Vorstellungen haben. Ich würde meinen, es ist das sinnvollste, diesen Wettbewerb mit den Vorstellungen und mit den Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes laufen zu lassen und dann zu sehen, wo wir als Stadt mit unseren Möglichkeiten unterstützend eingreifen können. Wir können über die Dichte der Wohnviertel zwischen der Innenstadt und der Campusuniversität, die durch diese Wohnbebauung sehr an die Stadt angebunden wurde, aber immerhin am Rande liegt, sicher nicht hinweg. Wir kennen alle Campusuniversitäten im amerikanischen Raum, ich meine, einen Studienort aus einem Dornröschenschlaf zu erwecken, muss für die Studien nicht immer günstig sein. Ich empfehle daher allen, uns zu diesem Thema zu enthalten und das zuzulassen, was jetzt in Gang gesetzt wurde.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Nur kurz replizierend auf den Klubobmann Kleinhanns. Für mich sind Ihre Argumente nicht sehr einleuchtend, das muss ich ganz ehrlich sagen. Erstens, wenn Sie sagen, die BIG ist Eigentümerin der Liegenschaft und darum sollte man im Bereich der Stadtplanung nichts tun, geht für mich ins Leere. Es geht gerade um die Anknüpfung der Umgebung und dass man diesen Schritt, den jetzt die BIG setzt, nutzt, um eine Attraktivierung der Umgebung herbeizuführen. Wenn Sie sagen, es gibt größere Probleme und die soll man angehen, dann muss ich sagen, das kommt schon einer gewissen Selbstaufgabe der Stadtplanung und Stadtentwicklung in Linz gleich. Man sollte meines Erachtens in der Entwicklungsphase der JKU, die sie nun gerade macht, sofort anknüpfen, das aufgreifen und als Chance für die gesamte Umgebung sehen. Wenn man jetzt sagt, okay, warten wir einmal ab, was passiert usw., dann hinkt man immer einen Schritt hinterher. Das wird auch beim nächsten Antrag das Thema sein. Darum spare ich mir noch ein paar Argumente. Ich bitte nochmals zu überdenken, dass man sofort diese Chance ergreift und seitens der Stadtplanung etwas auf die Beine stellt. Ich bitte daher um Zustimmung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 10 Mobilitätskonzept für den neuen Stadtteil „Kepler Universitätsklinikum“ und führt aus: „Der klingende Titel unseres Antrages lautet: Mobilitätskonzept für den neuen Stadtteil ‚Kepler Universitätsklinikum‘. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen hier einen neuen Stadtteil, der sich um den Med Campus mitten in der Linzer Innenstadt entwickelt und sehen das als eine Chance, die man nun im Sinne der sanften Mobilität ergreifen sollte. Denn auch hier, sollte man sofort in der Planungsphase mitdenken, wie die Studentinnen und Studenten, die gesamte medizinische Einheit des Med Campus, alle Angestellten und Besucher zur neu entstehenden Uni kommen sollen. Man soll nicht erst nachhinken, wenn die neue Uni steht. Vor diesem Hintergrund stellen wir nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der städtische Verkehrsreferent wird im Sinne einer Forcierung der ‚sanften Mobilität‘ ersucht, aufbauend auf dem Architekturwettbewerb zur Errichtung des neuen Campusgebäudes der medizinischen Fakultät und dem technischen Verkehrsbericht ein Mobilitätskonzept (farbliche Kennzeichnung des Fuß- und Radwegenetzes, sichere Abstellmöglichkeiten, dichtes Wegenetz, kurze und sichere Wege, dezentrale Umsteigepunkte, etc.) für diesen Stadtteil zu entwickeln. Dabei soll eine enge Abstimmung mit der Linzer Mobilitätsberatung und der Geschäftsführung der Kepler Universitätsklinikum GmbH erfolgen.‘ Ich ersuche um Zustimmung. Ich hoffe, dass man nicht erst einmal abwartet, was passiert und irgendwann im Nachhinein die fehlenden Schritte setzt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Martin, du hast mir die Worte schon fast in den Mund gelegt. Einen Schritt hinterherhinken, trifft genau auf diesen Antrag zu. Dieses geforderte Mobilitätskonzept wurde von unserer Verkehrsabteilung in Form eines Arbeitspapiers bereits am 16. April 2015 erstellt und war Grundlage des Wettbewerbs, musste von den Projektwerbern vorgelegt werden und diente der damit durchzuführenden Verkehrsuntersuchung. Zusätzlich hat es einen vom Betriebsrat initiierten Arbeitskreis gegeben, der sich genau mit der Thematik Rad- und Gehweg am Privatgrund des Campus beschäftigt. Das, was du heute forderst, ist sehr nett und gut, aber leider ein Jahr zu spät. Weiters sind die Anschlüsse an das öffentliche Straßennetz ohnehin mit der Stadt abgestimmt, denn die zweite Schienenachse soll genau in diesem Bereich eine Haltestelle vorsehen. Das sollte bekannt sein. Somit ist aus meiner Sicht kein zusätzliches Konzept notwendig, nachdem diese ganzen geplanten Maßnahmen schon im Laufen sind. Das war eine Fleißaufgabe, die mehr oder weniger Ressourcen meiner Abteilung binden würde und die gar nicht notwendig ist. Hier ein Hinweis für die Zukunft. Falls sich wieder irgendwo ein Stadtteil auftun sollte, wo wieder irgendjemand irgendwo etwas baut, dann kann ich dir versichern, dass ein Verkehrskonzept immer Grundlage der Stadtplanung ist. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich habe nicht gewusst, dass so ein Verkehrskonzept schon am 16. April 2015 erstellt wurde. Insofern relativiert das meine Wortmeldung ein bisschen. Der Antrag der ÖVP hat unsere uneingeschränkte Zustimmung. Sonst wird das Gebiet dort so aussehen, wie jetzt die JKU aussieht, nämlich ein Nebeneinander von verschiedenen Objekten. Ich glaube, das ist sehr dringend. Ich würde dieses erarbeitete Konzept vom 16. April 2015 sehr gern sehen. Ich hoffe, dass ich das irgendwo lesen oder anschauen kann. Um ehrlich zu sein, ich habe nicht gewusst, dass es das gibt. Ich freue mich, wenn es das gibt. Ich werde es mir anschauen und hoffe, dass es gut ist.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Stadtrat Hein, wenn du sagst, das Konzept wurde schon am 16. April 2015 eingebracht, dann frage ich mich, warum legst du es uns nicht vor? Zwischenruf Stadtrat Hein: „Das können wir gerne machen!“ Gemeinderat Mag. Hajart weiter: „Ich würde dich ersuchen, dass du dieses Konzept übermittelst und den Verkehrsausschuss damit befasst. Es würde mich interessieren, welche Umsetzungsschritte du in diesem Zusammenhang vor hast. Nachdem es auf jeden Fall ziemlich große Fahrradlückenschlüsse zu füllen gäbe, bin ich sehr gespannt, was du vorhast. Wenn du es nicht vorlegen solltest, müssten wir wieder eine Gemeinderatsanfrage einbringen. Du würdest unter Umständen wieder sagen, typisch ÖVP. Wenn wir beim Nachhinken sind, glaube ich, dass du hier in der Präsentation etwas nachhinkst. Ich freue mich aber, wenn du uns das Konzept zukommen lässt, wenn wir es verlangen. Ich bitte dennoch um Zustimmung zum Antrag. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Lang-Mayerhofer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 11 Dynamisches Parkleitsystem für Linz und führt aus: „Es geht um den Antrag dynamisches Parkleitsystem für Linz. Bereits seit den 1990er-Jahren diskutieren wir in Linz über die Einführung eines dynamischen, intelligenten Parkleitsystems. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es wäre nun endlich an der Zeit, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen und ein solches System einzuführen. Ein solches Parkleitsystem wurde von ÖVP, SPÖ und FPÖ sogar schon mehrmals beantragt und beschlossen. Es war auch Bestandteil eines Verkehrskonzeptes im Jahr 2000. Doch umgesetzt wurden färbige Blechtafeln. Sogar in der Stadt Bad Ischl ist eine elektronische Anzeige mit freien Stellplätzen an den Einfahrtsstraßen Standard. Zuletzt wurde in Salzburg und in Wels ein elektronisches Parkleitsystem installiert. Kürzlich war sogar ein Bericht in der Kronen-Zeitung zu lesen. Wenn man über die Grenze nach Passau schaut, führt dort bei der Ankunft ein elektronisches Leitsystem in jene Parkhäuser, die noch frei sind. Davon einmal abgesehen, ist in Passau das Parken im Parkhaus günstiger, als in Linz die Kurzparkzone. Das sei aber nur nebenbei erwähnt. Für den innerstädtischen Verkehr in Linz wäre es außerdem eine Erleichterung, denn der Parkplatz-Suchverkehr ist nicht zu unterschätzen. Die Verkehrsdaten eines solchen modernen Systems könnten natürlich im Sinne von Open-Data für Garagenbetreiber, für Anzeigetafeln und für Apps oder Navis zur Verfügung gestellt werden. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der für Verkehr zuständige Referent wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Einführung eines dynamischen Parkleitsystems in Zusammenarbeit mit den Garagenbetreibern abzuklären und dem Ausschuss für Infrastruktur innerhalb eines halben Jahres einen Bericht vorzulegen. Ziel soll es sein, ab 2017 ein dynamisches Parkleitsystem in Linz einzuführen.‘ Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, ich bin immer wieder erstaunt, welche Schwerpunkte die ÖVP in Sachen Verkehr legt. Gerade lesen wir in der Zeitung, dass der motorisierte Individualverkehr reduziert werden soll, zudem müssen alternative Formen der Mobilität ausgebaut werden. Die Antwort der ÖVP darauf ist anscheinend indirekte Subventionierung der Tiefgaragen-BetreiberInnen. Sehr geehrte KollegInnen, es gibt bereits ein nicht digitales Parkleitsystem. Die Stadt Linz stellt mit dem Urfahrmarkt-Gelände den größten kostenlosen Parkplatz in der Innenstadt zur Verfügung. Nun soll zusätzlich ein intelligentes Parkleitsystem auf Kosten der SteuerzahlerInnen errichtet werden. Dafür sehen wir derzeit keine Notwendigkeit. Wir können gerne darüber diskutieren, wenn die Hausaufgaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs, des Radverkehrs und der FußgängerInnen erfüllt sind. Daher werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir finden es grundsätzlich wichtig, die freien Parkplätze besser zu verknüpfen. Wir glauben aber, dass wir mit so einer Installation technisch hinterherhinken. Was habe ich gemacht? Wir haben zwei Verkehrsexperten konsultiert. Sie haben bestätigt, dass dieses elektronische Parkleitsystem sehr, sehr teuer ist, relativ wenig Wirksamkeit hat und in erster Linie dazu dient zu zeigen, dass wir 2000 Parkplätze haben. Das ist eigentlich ein Werbegag. Wir finden das Verknüpfen wichtig. Daher haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht, der dahin tendiert, dass es dafür eine andere Technik braucht, nämlich ein App. Sprich, dass das Wissen, wo ein Parkplatz frei ist oder wo ich mit dem Auto hinfahren kann, schon im Auto ist – ortsunabhängig. An so einer App forscht interessanterweise schon Salzburg Research gemeinsam mit BMW in München. Das ist schon im Werden. Wir denken, dass Linz prädestiniert ist, sich als Ort der Wissenschaft, der Forschung, der Fachhochschulen, der Johannes-Kepler-Universität und natürlich der Innovation, hier einzuklinken und eine Linzer Lösung zu entwickeln. In diesem Sinn würde ich für diesen Ergänzungsantrag plädieren. Ich habe ihn allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zur Verfügung gestellt und schon am Vormittag per Mail versendet. Ich lese den Abänderungsantrag kurz vor: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der für Verkehr zuständige Referent wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Einführung einer App, die jederzeit und überall Informationen über freie Plätze und Linzer Parkgaragen und andere Großparkplätze (in Zusammenarbeit mit den Garagenbetreibern) abzuklären und dem Ausschuss für Infrastruktur innerhalb eines halben Jahres einen Bericht vorzulegen. Ziel soll es sein, so rasch als möglich ein ,dynamisches Parkleitsystem‘ über App/Smartphone in Linz einzuführen.‘“ Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Stadt Linz tritt – abgesehen von Garagen bei öffentlichen Gebäuden, wie im Neuen Rathaus oder Lentos - selber nicht als Garagenbetreiber auf. Öffentlich benutzbare Tiefgaragen werden in der Regel von Privaten betrieben. Diese privaten Garagenbetreiber müssen sich auf einen gegenseitigen Datenaustausch einigen. Dazu ist es bis heute nicht gekommen, weil grundsätzlich niemand Interesse daran hat, die Kunden in Garagen der Konkurrenz abzuleiten. Außerdem ändern sich freie Kapazitäten sekündlich. Für die Garagenbetreiber stehen die Kosten also in keinerlei Verhältnis zum Nutzen. Nachdem moderne Navigationsgeräte schon gezielt auf Garagen hinweisen, würde sich die Programmierung einer App wahrscheinlich anbieten. Dies kann aber sicher nicht Aufgabe der Stadt Linz sein. Wir werden uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Lieber Lorenz Potočnik, was unseren Antrag betreffend ‚Dynamisches Parkleitsystem für Linz‘ betrifft, hätten wir gedacht, dass solche intelligente Lösungen, wie beispielsweise eine App inkludiert sein können. Wir sehen unseren Antrag weitergehend und würden daher vorschlagen, dass wir unserem Antrag zustimmen. Allerdings könnte ich mir natürlich schon vorstellen, dass ihr daraus anstatt eines Abänderungsantrages einen Zusatzantrag macht, dann würden wir auch eurem Zusatzantrag zustimmen können.“ Bürgermeister Luger: „Manchmal wird es kompliziert!“ Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, App klingt sehr nett und schön. Es ist klein, putzig und kann auf kleinen Geräten angezeigt werden. Der Aufbau – das können Sie mir glauben, ich komme aus der Branche – ist enorm. Der Aufwand, der dahinter steckt, diese Datenbasis auf einen Stand zu bringen, funktioniert nur dann, wenn sich die Betreiber dieser Parkhäuser auf ein einheitliches Datenformat einigen. Das war in der Vergangenheit nicht der Fall und nach unserem Wissensstand wird es nicht der Fall sein. Ob Tafeln mit LED-Anzeige aufgestellt werden oder diese App erstellt wird, wird der Stadt keinen Cent an Ersparnis bringen. Zum anderen, wie soll das mit einer App funktionieren? Soll jemand während der Fahrt mit dem Smartphone eine Garage suchen? Das darf er nicht, weil die Verwendung des Smartphones während des Fahrens verboten ist. Das wird, wie gesagt, nicht funktionieren. Es ist eine nette Idee und eine nette Spielerei. Das wird aber der Verkehrsverbesserung oder Parkplatzsuche überhaupt nicht dienlich sein.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Potočnik: „App als Spielerei abzutun, empfinde ich irgendwie als weltfremd. Es gibt Apps, die unglaubliche Wirkung erzielen. Man kann mit dem Auto kurz stehen bleiben oder man kann sich das schon vorher ansehen. Ich kann mir sehr leicht vorstellen, wie man das praktizieren kann. Noch einmal zum dynamischen Leitsystem mit technischer/physischer Infrastruktur. Das kostet Millionen. Allein das Projekt in Bad Ischl kostete mehrere Millionen. Es gab eine Studie in Attnang Puchheim, wo es nur darum ging, zwei Park-an-ride-Plätze, die südlich und nördlich der Eisenbahnlinie sind, besser auszufüllen. Das alleine hätte eine halbe Million Euro gekostet. Das sind immense Kosten, um so ein System zu installieren, die nicht dafür stehen. Martin, ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir das zu einem Zusatzantrag machen. Damit habe ich kein Problem. Wir wollen hier nur eine zusätzlich Idee liefern und das Ganze besser machen.“ Bürgermeister Luger: „Wir sind nicht am Basar, dass aus einem Abänderungsantrag ein Zusatzantrag wird. Es gibt Kriterien dafür, was ein Abänderungsantrag und was ein Zusatzantrag ist. Sie haben das völlig korrekt als Abänderungsantrag eingebracht, weil er gegenüber dem größeren eingrenzt. Es tut mir Leid, ich kann das formal so nicht behandeln.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lang-Mayerhofer: „Wie schon erwähnt, ging es uns darum, das in Zusammenarbeit mit den Garagenbetreibern einmal abzuklären und in den Ausschuss für Infrastruktur zu bringen, um dann darüber zu diskutieren und einen Bericht vorzulegen. Vielleicht kann man sich darauf einigen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (16) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger stimmt für den Antrag. Damit wird der Abänderungsantrag der NEOS nicht mehr abgestimmt. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 12 Optimierung Fahrradabstellplätze und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in unserer Stadt sind Fahrradabstellplätze Mangelware. Viele Abstellanlagen sind überlastet. BürgerInnen sprechen von mehr als vier Jahren Wartezeit bei Bike-Boxen am Hauptbahnhof. Zudem zeigt sich in der letzten Studie des Verkehrsklubs Österreich, dass Linz mit 73 Fahrraddiebstählen auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner bei weitem über dem Österreichschnitt liegt. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Eines ist klar, nur wer sein Fahrrad ortsnah und sicher abstellen kann, wird im Alltag vermehrt auf das Rad zurückgreifen. Zudem darf ich daran erinnern, dass die ÖVP am 4. April den Ausbau von sicheren Abstellanlagen gefordert hat. Auch die FPÖ hat in einer Presseaussendung vom 1. April 2016 die Notwendigkeit des Ausbaus erkannt. Ich hoffe, dass dies kein Aprilscherz war. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied des Stadtsenates wird beauftragt, folgende Punkte in Umsetzung zu bringen: 1. Als kurzfristige, dringliche Maßnahme im heurigen Jahr noch 1000 zusätzliche moderne und sichere Fahrradabstellplätze im Stadtzentrum zu schaffen. Die Auswahl der konkreten Abstellplätze erfolgt unter Einbindung der Interessensvertretungen. 2. Darüber hinaus wird unter Einbindung der Interessensvertretungen ein Konzept für den weiteren, sukzessiven Ausbau der Radabstellplätz in Linz erarbeitet. Die Fragestellung der Anzahl und der Orte weiterer Abstellanlagen soll ebenso Inhalt des Konzeptes sein, wie die Festlegung auf eine bestimmte Anzahl von überdachten Abstellanlagen. 3. Abstellanlagen für die temporäre Montage bei Veranstaltungen werden in Rücksprache mit Organisatorinnen von Veranstaltung in ausreichender Anzahl zu Verfügung gestellt.‘ Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichten im Budgetvoranschlag 2016 bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen.‘ Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, diese Frage ist für uns wichtig. Wir arbeiten seit Jahren für sichere Fahrradabstellplätze. Es gibt bereits verschiedene Fahrradabstellsysteme. Es werden heuer 33 Fahrradständer mit einer Abstellmöglichkeit für ca. 130 Fahrräder geschaffen. Abhängig vom Modell, würden 1000 zusätzliche Abstellmöglichkeiten zwischen 80.000 und 100.000 Euro kosten. In der derzeit angespannten finanziellen Situation ist es nicht möglich, alle Wünsche gleich zu erfüllen. Unser Stadtrat Hein arbeitet ohnehin an Verbesserungen. Darum finden wir, dass dieser Antrag überflüssig ist. Daher werden wir uns der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in Linz gibt es fünf verschiedene Bügelsysteme bei Fahrradabstellanlagen. Die schlechtesten und benutzerunfreundlichsten sind übrigens bezeichnenderweise beim Neuen Rathaus. Überhaupt lässt sich, als Sinnbild für die Unterentwicklung aller radverkehrsrelevanten Eigenschaften dieser Stadt, bei den Rathäusern anfangen. Beim Alten Rathaus gibt es kaum 15 Bügel und nicht einmal im Innenhof gibt es genug. Wenn man jetzt hinausschaut - ich war vorher gerade drüben und habe hinausgeschaut -, stehen in diesem Innenhof zwölf Fahrräder völlig ungesichert. Das ist doch ein Zeichen. Das kann es doch wohl nicht sein. Nicht nur aus dem Grund können wir dem Antrag der Grünen besten Gewissens zustimmen. Es gibt aber nicht nur diese furchtbaren Fahrradabstellplätze beim Neuen Rathaus. Es gibt noch die ganz schlimmen, die so eng sind, dass man ein normales Fahrrad gar nicht hineinbekommt. Dann gibt es die, die nur mit einer Niete fixiert sind, was absolut unsicher ist und es gibt diese grünen Sicherungsgestelle, in die die Fahrräder hineingehängt werden. Die sind auch unglaublich unpraktisch. In Wien ist das ein bisschen anders, Wien ist anders. Da gibt es ganz einfache Metallbögen. Die sind unglaublich simpel und höchstwahrscheinlich wesentlich billiger, als die, die wir in Linz haben. Es stellt sich die Frage, warum wir so viele verschiedene haben und was die alle kosten. Die in Wien sind platzsparend, einfach, benutzerfreundlich und die werden jährlich aufgestockt und zwar um mehrere hundert. Die Frage ist, was dieser Humbug soll, der teilweise in Linz herumsteht. Das ist nicht sparsam, nicht wirtschaftlich und nicht zweckmäßig. Ich bitte zuletzt noch zu beachten, dass diese Fahrradabstellplätze natürlich nicht in irgendwelche hinteren Ecken gepfercht werden sollen. Die dürfen ruhig gut sichtbar sein. Wir haben prominente und gut sichtbare Plätze für Autos, das kann man durchaus auch für Fahrräder so handhaben. Wir stimmen dem Antrag der Grünen natürlich zu. Das ist ein sehr wichtiges Thema. Der Antrag greift dieses Thema berechtigterweise auf und treibt es sinnvoll voran. Danke.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Vorerst darf ich mich bei den NEOS für die avisierte Zustimmung bedanken. Bei der FPÖ muss ich mich schon erstaunt zeigen. Zu Beginn der Sitzung hat Herr Stadtrat Hein von der Notwendigkeit der Budgeterhöhung für die Radfahrer gesprochen, vom Ausbau der Abstellplätze und von der Wichtigkeit des Rad fahrens. Nun zeigt sich aber, dass anscheinend für die Radfahrer und Radfahrerinnen scheinbar nur Worte vorhanden sind. Wenn es ums Handeln geht, kommt meist nur eine Enthaltung. (Zwischenruf) 130 sind nicht ganz 1000 Abstellplätze, das muss man sagen, ein Konzept gibt es nicht. (Zwischenruf) Ich muss noch zusätzlich etwas sagen. Es zeigt sich wieder einmal, dass der FPÖ anscheinend subjektive Sicherheit wichtiger ist, als tatsächliche. Genau das könnten wir mit dem Ausbau wieder einmal erreichen. Aber um Ihnen die Möglichkeit zu geben, etwas für die tausenden Radfahrerinnen und Radfahrer zu tun, würde ich sagen, beantrage ich noch die Zuweisung an den Ausschuss. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt Gemeinderätin Mag.a Hartig berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 13 Volksgarten – Pilotprojekt Sozialarbeit und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen, schon vor vielen, vielen Stunden hatten wir eine ähnliche Diskussion. Im gegenständlichen Antrag geht es um ein Pilotprojekt im Volksgarten. Der Linzer Volksgarten ist für viele LinzerInnen ein Naherholungsgebiet und ein Ort der Begegnung, ein Ort, wo Alt und Jung und Familien ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. Man kann Schach spielen, Basketball spielen oder einfach nur dem Kind beim Schaukeln zuschauen und in der Wiese picknicken. Im Volksgarten werden ganz, ganz viele verschiedene Bedürfnisse abgedeckt und befriedigt. Er ist ein öffentlicher Park und ein Freiraum, wo unterschiedlichen Interessen nachgegangen werden kann. Dort sind aber Konflikte nie ausgeschlossen. Wir sind der Meinung, dass sozialen Herausforderungen, mit sozialpolitischen Maßnahmen begegnet werden soll. Wir alle in dem Raum sind uns darüber einig, dass uns die Situation im Linzer Volksgarten aufgrund mehrerer Beschwerden und Konflikte zum Handeln zwingt. Es geht um unterschiedliche Nutzungsbedürfnisse, Lärm, Müll, Belästigungen von PassantInnen und selten kommt es auch zu handgreiflichen Auseinandersetzungen, die in den letzten Wochen verstärkt registriert worden sind. Trotz des restriktiven Vorgehens seitens der Exekutive oder dem Ordnungsdienst zeigt sich, dass diese Konflikte nicht in den Griff zu bekommen sind. Wir schlagen daher vor, etwas Neues auszuprobieren und verstärkt sozialraumorientierte Sozialarbeit zu leisten, um Konfliktprävention den Profis zu überlassen. Das sind in unseren Augen Streetworker und SozialarbeiterInnen, die vor Ort aufklären und beim Abbau von Vorurteilen und Konflikten zwischen Kulturen und Interessensgruppen professionell vermitteln. Sie sollen die Situation mit allen Beteiligten in Zusammenarbeit mit der Exekutive nachhaltig entschärfen und verbessern. Daher soll im Volksgarten ein Pilotprojekt mit sozialraumorientierter Sozialarbeit, unter Einbindung erfahrener Streetworker, NGOs und der Exekutive ausgearbeitet werden. Natürlich besteht die Möglichkeit, in weiteren sensiblen Bereichen der Stadt verstärkt sozialraumorientiert sozialarbeiterisch tätig zu werden. Wir haben gesehen, Verbote haben bisher wenig gefruchtet und uns wenig gebracht, zumindest nicht in der Lösung der Herausforderungen. Die Situation im Volksgarten zeigt, wie dringend eine sozialpolitische Offensive notwendig ist. Konfliktbetreuung soll und muss nachhaltig und professionell angegangen werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir das wirklich gemeinsam angehen. Daher stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht das zuständige Stadtsenatsmitglied ein Pilotprojekt für eine sozialraumorientierte Sozialarbeit im Volksgarten unter Einbeziehung von NGOs, Sozialeinrichtungen und Exekutive zu entwickeln, im zuständigen Ausschuss zu diskutieren, anschließend zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vorzulegen und ehest möglich zu realisieren.‘ Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommunalen Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich bitte um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kollegin Hartig, wir waren uns vor einigen Stunden nicht nur einig, dass es einen Handlungsbedarf gibt, sondern ich denke, wir waren uns alle darüber einig, dass es nicht nur ein städtisches, sondern ein überörtliches Problem ist, mit dem wir hier konfrontiert sind. In Ihrem Antrag schlagen Sie zur Bedeckung vor, dass die Kosten durch Umschichtung im Budget erfolgen sollen und in den kommunalen Voranschlägen zu berücksichtigen sind. Das heißt, dass die Kosten von der Stadt Linz getragen werden sollen. Darüber sind wir uns mit Ihnen nicht ganz so einig. Wir sind der Meinung, wenn es ein überörtliches Problem ist, soll das nicht nur vom kommunalen Stadtbudget gelöst werden, sondern es kann durchaus mit Unterstützung von Landesgeldern finanziert werden. Ich hoffe, es wird nicht als aggressives Betteln ausgelegt, wenn wir daher folgenden Abänderungsantrag einbinden: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister der Stadt Linz und das ressortzuständige Stadtsenatsmitglied werden ersucht, mit dem Land Oberösterreich dahingehend in Verhandlungen zu treten, als die Kapazitäten an Streetworkern erhöht werden, um ein Pilotprojekt für eine sozialraumorientierte Sozialarbeit im Volksgarten realisieren zu können.‘ In der Zwischenzeit liegt auch ein Dringlichkeitsantrag vor, der eine ähnliche Forderung beinhaltet. Dem werden wir auch zustimmen. Ich ersuche, diesem Abänderungsantrag hinsichtlich der prekären Situation des Stadtbudgets zuzustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir stimmen dem Antrag vollinhaltlich zu. Das ist Kreativität, das sind radikale Lösungen und das ist das Anpacken von Problemen an der Wurzel, anstatt populistischer Symptombekämpfung und Verdrängung. Die wird nicht funktionieren. Wir sagen, probieren wir das aus. Wenn es funktioniert, können wir es skalieren, vielleicht sogar auf die Landstraße. Wenn nicht, dann haben wir es immerhin probiert. Ich sage, Mut zur Innovation und Mut zu Lösungen, die wirklich Lösungen sind. Was den Abänderungsantrag betrifft, ist es absolut sinnvoll, beim Land Oberösterreich zu versuchen, Gelder zu lukrieren. Das ist völlig klar. Nur das, was ansonsten in dem Abänderungsantrag steht, wenn das den Text ersetzen würde, der im Antrag der Grünen steht, dann könnten wir dem nicht zustimmen, weil der Text, der im Abänderungsantrag der FPÖ-Fraktion steht, ganz wesentliche Punkte aus dem Projekt, das Die Grünen wollen, nicht beinhaltet. Ich bitte um Aufklärung meiner Verwirrung. Ich danke für die Aufmerksamkeit.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich befürworte ich in diesem Gebiet ein Pilotprojekt und den Einsatz sozialraumorientierter Sozialarbeit. Die Diskussion hat jetzt schon gezeigt, dass natürlich noch viele Fragen offen sind, klarerweise auch, wo die zuständigen Ressourcen sind. Es ist eine Frage der Kostentragung. Meiner Meinung nach, lässt dieser Antrag alles zu, damit wir das dementsprechend beraten können. Wir können dann – ausgehend von diesen Beratungen – die Beschlussfassung für den Gemeinderat im zuständigen Ausschuss vorbereiten. Insofern schlage ich vor, dass die Sozialdemokratie diesem Antrag zustimmt, dem Abänderungsantrag aber nicht.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung, weil sich eine Mehrheit ausgeht. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. Damit wird der Abänderungsantrag der FPÖ nicht mehr abgestimmt. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderätin Hochedlinger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 14 Erhalt des LinzFestes mit Blick auf dessen Weiterentwicklung und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, das LinzFest genießt breite Beliebtheit in der Bevölkerung und hatte 2015 einen BesucherInnen-Rekord von 43.000 Menschen. Die Facebook-Seite ‚LinzFest bleibt‘ hat mittlerweile 2500 UnterstützerInnen. In der Berichterstattung in den Medien wurde das LinzFest als wichtiger Bestandteil des kulturellen Lebens in der Stadt präsentiert. Es hat einen wichtigen sozialen Aspekt, da es gratis ist und damit niederschwellig. Das Programm hat jährlich verschiedene Schwerpunkte. Neben dem Format eines dreitägigen Festivals im großflächigen Donaupark mit schönem Ambiente und idealer Infrastruktur, hat das LinzFest auch große Sponsoren wie Ö1 und FM4. Diese machen das LinzFest dazu noch österreichweit bekannt und bieten damit Linzer KünstlerInnen eine große Bühne. Vor allem für junge Menschen ist es ein zentraler Bestandteil des urbanen Lebens. In Wahlkämpfen redet man immer gerne darüber, wie wichtig die Jugend ist. Man sollte vielleicht schauen, dass das nicht nur leere Phrasen bleiben, genauso wie der Kulturentwicklungsplan, in dem man sich auch zum LinzFest bekannt hat. Deswegen stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz bekennt sich zum Erhalt des LinzFestes im Linzer Donaupark. Um auch in Zukunft ein zeitgemäßes Open Air Festival im Donaupark sicherstellen zu können, soll unter Einbeziehung des Linzer Stadtkulturbeirats eine Weiterentwicklung des LinzFestes erfolgen, die Ergebnisse sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichten im Budgetvoranschlag 2016 bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen.‘ Ich bitte um Zustimmung. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegin Hochedlinger, wir haben ein paar Tagesordnungspunkte weiter vorne über die neuen Linzer Kulturformate gesprochen. Da haben wir gesagt, wir schauen uns die Kulturformate an. Wir möchten keinen Stillstand, wir möchten die Linz Kultur weiterentwickeln. Für uns Freiheitlichen ist auch das LinzFest beinhaltet, wenn wir uns über neue Kulturformate unterhalten. Man muss sich generell alle Formate der Stadt Linz ansehen und überlegen was man machen kann, was man weiterentwickeln kann, welche Ideen es gibt und wer gute Ideen auf den Tisch legt. Wie vorher schon erwähnt, ist es für uns bei allen Kulturformaten und auch beim LinzFest ein ganz zentraler Punkt, dass man sich einmal bezüglich der Spielstätten den Kopf zerbricht. Sämtliche Kulturveranstaltungen finden ausschließlich zwischen Donaupark, Hauptplatz und Mozartkreuzung statt. Das ist ziemlich klein gefasst. Man kommt nicht auf die Idee, sich kreativ Gedanken über Spielstätten zu machen bzw. die Veranstaltungen auf Stadtteile auszuweiten. Vor einigen Jahren war es noch undenkbar, dass man beim Neuen Dom irgendetwas bespielt. Das ist aber gerade jetzt der riesen Renner in Linz, weil man sich getraut hat, eine neue Kulturstätte anzupacken. Was ich damit meine ist, man muss sich über die Spielstätten generell bei allen Veranstaltungen der Stadt Linz Gedanken machen, ob es bessere oder kreativere Lösungen gibt. Wie kann ich zusätzliche Zielgruppen dazu holen? Es ist schon richtig, das LinzFest hat sehr, sehr viele junge Besucher. Die Senioren sind aber komplett außen vor. Ich muss für die Senioren und für die jungen Alten eine Lanze brechen, die unserer Meinung nach, bei diesem LinzFest zu wenig angesprochen werden. Zum Thema Besucherrekordzahlen: Ganz am Anfang, 1990, war der ursprüngliche Austragungsort des LinzFestes das Urfahraner Marktgelände. Das Gelände, das wissen wir alle, ist nicht das optische Highlight von Linz. Damals war es von der Besucherfrequenz relativ müde. Unsere Freiheitliche Initiative war, das LinzFest vom Urfahraner Marktgelände wegzubringen und in den Donaupark zu übersiedeln. Dort ist es ansprechender und attraktiver, weil man rundherum die Wiese und Pflanzen hat. Es passt optisch viel besser dorthin. Seitdem gehen die Besucherzahlen regelmäßig nach oben. Nur 43.000 Personen sind natürlich jetzt nicht der Überhit, wenn man sich die anderen großen Open Air Festivals von Linz anschaut. Ich meine, das Pflasterspektakel hat jährlich rund 200.000 Besucher, also weit mehr, als das LinzFest und die Klangwolke hat jährlich um die 200.000 Besucher. Der absolute Knüller in Linz, was den Linzern wirklich gefällt und was wirklich alle Besucherrekord knackt, ist das Krone-Fest am Linzer Hauptplatz. Das ist genau das Fest, gegen das Die Grünen - aus unserer Sicht unverständlicherweise - immer wettern. Das Krone-Fest hatte im Vorjahr sage und schreibe 400.000 Besucher. Die machen das perfekt, auch vom Konzept. Sie machen unterschiedliche Spielstätten, unterschiedliche Angebote und sprechen unterschiedliche Zielgruppen an. Genau dieses Konzept geht auf. Es ist etwas für die Älteren und für die Klassiker dabei und etwas mit Popsternchen am Hauptplatz. Man spricht alle Zielgruppen an und das kommt wirklich an. Da hat sich die Kronen Zeitung etwas sehr Kreatives überlegt. Faktum ist, man muss sich in Linz alle Kulturfestivals ganz genau anschauen. Das LinzFest gehört dazu. Wir möchten es in dieser Form jetzt nicht mittragen, weil wir ohnehin den Antrag von Stefan Giegler schon im Kulturausschuss haben. Er erledigt sich auf unsere Weise. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Giegler: „Herr Vizebürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann viele Argumente der Kollegin Klitsch nachvollziehen. In zwei Punkten muss ich eine kleine Korrektur anbringen. Das erste, es ist eine Unschärfe in der Argumentation, wenn man so unterschiedliche Formate wie LinzFest, Pflasterspektakel, Krone-Fest oder die Klangwolke miteinander vergleicht und die Besucherzahlen gegeneinander aufwiegt. Das sind vier vollkommen unterschiedliche Formate. Da kann man die Besucherzahlen nicht einfach nebeneinander stellen und sagen, das eine ist erfolgreicher, als das andere. Das ist die erste Unschärfe. Die zweite Unschärfe kann ich in der Aussage feststellen, dass du gemeint hast, das LinzFest sei nur für Junge und die ältere Generation ist außen vor. Ich muss sagen, ich bin oft beim LinzFest und fühle mich trotzdem sehr wohl. Wenn man in dem Alter ist, in dem ich bin, kann man sich schon zur älteren Generation zählen. Jetzt komme ich zu unserem Abstimmungsverhalten. Wir haben uns vor ungefähr zwei Stunden auf den Antrag der Neugestaltung und Überprüfung von Formaten, die bisher in Linz stattgefunden haben, geeinigt, diesen Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen und dort intensiv zu diskutieren. Konsequenter- und logischerweise ist damit dieser Antrag obsolet. Deswegen werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Vielen Dank für die engagierte, abermalige kulturpolitische Diskussion. Ich glaube, es ist wichtig, nachdem hinter den Festivals auch Organisatoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LinzKultur stehen, dass wir jenen danken, die diese Festivals, diese Feste organisieren, dahinterstehen und thematisch betreuen. Sie sind allesamt sehr gut aufgestellt. Das gilt für das Pflasterspektakel, wie auch für das LinzFest. Ich möchte aber an dieser Stelle sagen, wenn wir darüber nachdenken, dass wir neue Akzente setzen, dann werden wir natürlich darüber nachdenken müssen, ob man etwas Bestehendes nicht neu machen kann. Im Kulturausschuss werden wir dazu Gelegenheit haben. Ich lade daher alle herzlichst zu dieser Diskussion ein. Den Antrag dafür gibt es schon. Wir werden uns daher auch der Stimme enthalten.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderätin Hochedlinger: „Danke für die Wortmeldungen. Ich halte unseren Antrag noch immer nicht für obsolet, da im SPÖ-Antrag der Standort im Donaupark nicht erwähnt wird. Wir halten die Weiterentwicklung von Kulturformaten auf jeden Fall für positiv, gut und wichtig. Man muss sich aber schon überlegen, welche Auswirkungen es zum Beispiel in Bezug auf Sponsoren hat wenn man sich nicht zum Festivalformat im Donaupark bekennt. Die Sponsoren tragen zu einem sehr großen Teil zur Niederschwelligkeit und zur österreichweiten Bekanntheit des LinzFests bei. Dieses Fest auf die Stadtteile auszuweiten, ist sicher keine schlechte Idee. Wir finden aber, dass der Donaupark ein sehr wichtiger Standort ist. Frau Klitsch, ich denke, das Krone-Fest kann man nicht mit dem LinzFest vergleichen, da das LinzFest keine kommerziell ausgerichtete Kulturveranstaltung ist, was es zu einem wichtigen Bestandteil der Kulturpolitik macht. Ich finde es sehr schade, dass keine Mehrheit zustande kommt.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Langer, M.A., berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K15 IN SITU Nachfolgeprojekt und führt aus: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag bezieht sich auf ein Projekt im Querschnitt von Kunst und Geschichte. Im Zuge aktueller Ereignisse taucht wieder der Begriff der aktiven Erinnerungspolitik auf. Das ist eines der Themen, die wir Grüne verstärkt fordern und fördern wollen. Wie alle Anwesenden wissen, gab es im Zuge des Kulturhauptstadtjahres 2009 das Projekt IN SITU, das sich mit der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik im Raum Linz auseinander setzte. Das Projekt hat auf eine qualitativ sehr eindrucksvolle Art und Weise die Dimensionen dieser Vernichtungspolitik dokumentiert und sich zugleich einem sehr feinfühligen Prinzip der leisen Wirksamkeit verpflichtet. Die Stadt Linz hat in den vergangenen Jahren große Bemühungen unternommen, die Zeit des Nationalsozialismus in Linz aufzuarbeiten und das nicht zuletzt im Kulturentwicklungsplan neu festgeschrieben. Wir würden es daher für konsequent finden, diesen Weg weiterzubeschreiten und damit einen Anstoß zur Weiterentwicklung und Umsetzung eines Nachfolgeprojektes zu IN SITU zu geben. Wie unter anderem aus einer Anfrage aus der vergangenen Periode und aus anderen Gesprächen hervorgeht, existiert bereits ein Teil eines Plans für ein solches Nachfolgeprojekt, dessen Fortführung ohne weiteres möglich wäre. Wir sind uns bewusst, dass solch ein Projekt nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann und soll. Wir wollen dem Projekt freilich die benötigte Zeit geben, aber mit diesem Antrag dazu die Initiative starten. Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Kulturreferent, Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier, wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Kultur und Bildung und dem Archiv der Stadt Linz die notwendigen Schritte zur Konzipierung und Durchführung eines Nachfolgeprojekts zum Projekt ,IN SITU‘ zu veranlassen und laufend über den Umsetzungsstand zu berichten.‘ Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichten im Budgetvoranschlag 2016 bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Auch wir sind der Ansicht, dass es sich beim Projekt IN SITU um ein sehr interessantes Projekt im Bereich der Erinnerungskultur gehandelt hat. Es macht daher durchaus Sinn darüber nachzudenken, so etwas wieder aufzugreifen. Die Frage ist nur, ob man das im Sinne eines Nachfolgeprojektes oder im Sinne eines neuen Projektes macht. Darüber kann und soll man, glaube ich, diskutieren. Es ist jedenfalls zu erwähnen, dass das Projekt IN SITU sehr viel Geld gekostet hat, also wird auch die Bedeckung eine Frage sein, über die man sprechen muss. Wir haben heute noch einen Dringlichkeitsantrag zur Aphrodite-Statue zur Debatte und Beschlussfassung eingebracht. Ich denke, in diesem Bereich kann man über ein Projekt im Sinne der Erinnerungskultur nachdenken. Das ist beantragt. Wir diskutieren darüber im zuständigen Ausschuss darüber und beantragen die entsprechende Zuweisung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, kulturelle Aktivitäten sollten schwerpunktmäßig schon eher in die Zukunft gerichtet sein. Diesen Bereich soll nicht unbedingt Historisches dominieren. Die historische Periode zwischen 1938 und 1945 ist in jedem ihrer Details erforscht, publiziert und dargestellt worden. Hier ist unserer Meinung nach kein großer Handlungsbedarf mehr gegeben, zumal gerade die Stadt Linz in der glücklichen Lage ist, dass es seit Jahrzehnten von einem prominenten Zeitzeugen, nämlich unserem ehemaligen Bürgermeister Koref eine Lebensbiographie, sein Werk ,Die Gezeiten meines Lebens‘ gibt. In der ist von ihm, der zur Erlebnisgeneration gehört hat, die lokalpolitische Situation längst sehr gut dargestellt. Als Freiheitliche sehen wir keinen Grund, immer neue, aber inhaltlich ähnliche Initiativen zu setzen. Heutige Arbeiten können sich darüber hinaus, wenn sie seriös sind, nur auf die Aufzeichnungen dieser Erlebnisgeneration, die, wie unser ehemaliger Bürgermeister, aus politischen Gründen leider mehrfach im Gefängnis gesessen ist, stützen. Aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Wir empfehlen das Studium der primären Quellen, anstelle der andauernden aktionistischen Aktivitäten sehr. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Für die sozialdemokratische Fraktion möchte ich anmerken, dass wir das Projekt interessant finden und einer Zuweisung zum Kulturausschuss natürlich zustimmen würden.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Langer, M.A.: „Danke für die Wortmeldungen. Ich darf zum Kommentar der FPÖ festhalten, dass es ganz offensichtlich ist - das wundert mich nicht -, dass Sie einen anderen Zugang zur Geschichte und zur Erinnerungspolitik haben. Die Erinnerungspolitik ist nicht nur rückwärtsgewandt, sondern dient natürlich der Bewältigung und der Bearbeitung aktueller und zukünftiger Ereignisse. In diesem Sinne bin ich nicht überrascht. Ich nehme das einfach hin, wie es ist. Ich freue mich über die restlichen Zustimmungen. Danke“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Kultur und Tourismus zugewiesen. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion der NEOS eingebrachten Antrag K 16 JKU-BikeLane: Fahrradwegmarkierung vom Hauptplatz an die JKU und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, geschätzte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Sie die Ihnen vorliegende Antragsbegründung aufmerksam gelesen haben und möchte diese deshalb nicht wiederholen, sondern einen zusätzlichen Gedanken bzw. einen Hinweis machen. Diese BikeLane – ich habe es einfach einmal so als Arbeitstitel genannt– kann ein handbreiter Streifen im knalligen Türkis, Grün oder Rot sein, der die Fahrradroute zwischen Hauptplatz und Johannes Kepler-Universität bzw. umgekehrt markiert. Auf jedem Kilometer steht dann die Restdistanz bzw. die Richtung der Wegstrecke. Das ist ein wahnsinnig einfaches Mittel, um Bewusstsein zu schaffen, welches – das kann ich Ihnen aus fünf Jahren Erfahrung als Student der Johannes Kepler-Universität sagen – kaum vorhanden ist. Es dauert faktisch 15 bis 20 Minuten, um mit dem Fahrrad über die Urfahraner Donaulände zur Universität zu fahren bzw. von der Universität auf den Hauptplatz in die Innenstadt. Das ist schneller, als die Straßenbahn. Trotzdem ist die Innenstadt für die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen unglaublich weit weg. Meine Damen und Herren, nur um das klarzustellen, das ist kein Fahrrad-Highway. Es geht nicht darum, Infrastruktur zu bauen und wahnsinnig viel Geld auszugeben. Es geht lediglich um eine einfache Markierung einer bestehenden, hervorragenden, aber viel zu wenig bekannten Route, um diese Strecke in die Mental Map – wenn Sie so wollen –, in die Köpfe der Studenten, aber auch aller anderen Linzerinnen und Linzer zu bekommen. Das ist ein psychologisches Projekt der Bewusstseinsbildung, es geht um Marketing. Die Menschen sollen merken, dass wir eine Universitätsstadt sind. Die Johannes Kepler Universität ist zwar unwiederbringlich ein Satellit. Seine Ursachen liegen beim vorher zitierten Nachkriegs-Bürgermeister Koref. Das ist aber nun einmal so. Jetzt müssen wir alles machen, um diese Distanz zumindest geistig ein bisschen schrumpfen zu lassen. Zudem ist es ein wichtiger Schritt zur Förderung des Radverkehrs, dem wir uns irgendwie alle verschrieben haben, oder dann doch nicht. Bringen wir die Leute auf das Fahrrad und bringen wird die Johannes Kepler Universität ein bisschen näher an die Innenstadt. Ich ersuche Sie, im Sinne dieses Hintergedankens um Zustimmung zu diesem einfachen, günstigen und sehr effizienten Mittel der Bewusstseinsbildung. Danke. (Beifall NEOS) Der Gemeinderat beschließe: ‚Auf der Strecke vom Hauptplatz bis an die Johannes Kepler-Universität wird eine farbige und gut erkennbare (Fahrrad)wegmarkierung in Form eines ‚Bandes‘, verlaufend über den Donauradweg, angebracht. Sie wird in regelmäßigen Abständen als Radstrecke an die Johannes Kepler-Universität und zum Hauptplatz markiert. Zudem werden auf ihr jeden Kilometer Distanz in die jeweilige Richtung und ungefähre Fahrzeit angegeben. Die Wegfindung für die Streckenführung der Wegstücke zwischen Donauradweg und JKU sowie Hauptplatz und Donauradweg liegt beim zuständigen Referenten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten kann durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, das Existieren der Radverkehrs-Leitsysteme mit weiß-grünen Tafeln, signalisiert Fahrrad Verkehrsanlagen und man findet Ziele und Distanzen. Eine Fahrradwegmarkierung, die die NEOS vorschlagen, ist bei der Erhaltung aufwendig und kann die Leute verwirren und auch vom gänzlichen Verkehrsgeschehen ablenken. Diese Art von Leitlinie gehört zum Beispiel bei einem Krankenhaus. Man kann selber sehr leicht eine Route vom Hauptplatz zur Johannes Kepler Universität herausfinden, zum Beispiel mit Google Maps. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass alle Studenten ihren Weg zur Johannes Kepler Universität finden können. Was heute schon vorhanden ist, ist aus-reichend. Wir werden uns daher der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, werte Zuhörer und Zuhörerinnen, ich möchte ganz kurz bei der Antragsbegründung einhaken. Es gibt viele Radfahrerinnen und Radfahrer in Linz, welche nicht nur in wärmeren Jahreszeiten unterwegs sind. Genau dies ist eines der großen Probleme, welche wir in dieser Stadt beim Zugang zum Radverkehr haben. Rad fahren ist nicht zwingend ein Hobby, es ist gerade im urbanen Bereich ein legitimes und wichtiges Verkehrsmittel, welches zudem eines der kostengünstigsten ist, auch für die öffentliche Hand. Ich denke aber, dass die NEOS auch dieser Überzeugung sind. Nun zum Ansinnen selbst: Bessere Radleitsysteme sowie die farbliche Markierung vieler Radwege braucht es, das steht außer Frage. Nun stellt sich aber das Problem, dass mir einige andere Plätze zusätzlich zur Universität in der Stadt einfallen würden, welche ein Leitsystem wert wären. Ich befürchte nur, dass wird dann eine sehr bunte Angelegenheit. Daher würde ich dieses Konzept gerne gemeinsam mit unserem Antrag zum Radverkehrskonzept, welcher bereits im Ausschuss diskutiert hätte werden sollen, nochmals genau beleuchten. Daher beantrage ich die Zuweisung in den Ausschuss. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, wehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Vorredner haben schon vieles angesprochen. Grundsätzlich ist es durchaus positiv, das Universitätsgelände attraktiver zu gestalten bzw. symbolisch näher zum Hauptplatz, zur Stadtmitte zu bringen. Es ist jedoch fraglich, ob die farbliche Gestaltung des Radweges und die Distanzangaben der richtige Weg sind bzw. ob dann nicht auch andere Bereiche kommen und das zu einem durchaus bunten, unübersichtlichen Farbbild wird. Man kann durchaus andere Marketingideen umsetzen, um hier erfolgreich zu sein. Bei diesem Antrag werden wir uns jedenfalls der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Kleinhanns: „Lieber Kollege Eypeltauer, ich wollte nur eine kleine Bemerkung anhängen. Vielleicht hast du als Jurist eine etwas eingeengte Sicht. Alle Universitäten in Linz, aber auch die Johannes Kepler Universität sind über das Stadtgebiet verstreut. Möglicherweise geht es aber darum, dass ein beginnender Student den Weg zum Rektorat nicht findet. Ich muss sagen, wenn jemand studieren will und den Weg zum Rektorat ohne Linie nicht findet, dann ist er wahrscheinlich am falschen Ort. Wir haben das Universitätsklinikum, die Theologische Universität und die Anton Bruckner-Universität. Die sind nur deswegen geteilt, weil die Bundesförderungen entsprechend unterschiedlich ausfallen. In Wirklichkeit sind die Studienmöglichkeiten aber über das ganze Stadtgebiet zerstreut. Es ist nicht einzusehen, das nur für Juristen und für den technisch-naturwissenschaftlichen Zweig oder für das neue Lokal, das ‚Teichwerk‘ im Auhof anzuzeigen. Das ist dazu nur eine kurze Anmerkung. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Ich darf kurz replizieren. Gemeinderat Kleinhanns, die Johannes Kepler Universität ist aber die größte Universität mit den meisten Fakultäten. Wir haben dort – ich weiß nicht genau – 15.000, 16.000, 17.000 oder 18.000 Studierende. Manche sprechen von 20.000 oder 22.000 inklusive Mitarbeiter. Von daher sehe ich schon eine Rechtfertigung auf bevorzugte Behandlung in diesem Sinne. Aber gut, man will dem Antrag nicht zustimmen, vielleicht ist er zu innovativ oder zu ungewöhnlich oder was auch immer. (Unruhe) Das kann ich nicht beurteilen. Ich wollte kurz zum Kollegen Grininger sagen, ich fahre täglich mit dem Fahrrad zur Universität. Das ist für mich auch kein Hobby, sondern eine völlig legitime und wertige Art der Fortbewegung, die man unbedingt aufwerten muss. Ich möchte das nicht so stehen lassen, als würden die NEOS glauben, Fahrrad fahren ist ausschließlich ein Hobby. Ich ersuche jedenfalls um Zustimmung. In diesem Antrag ist nicht genau definiert, wie störend oder wie knallig oder wie auch immer dieser Streifen sein muss. Schade, dass der Antrag offenbar nicht durchgeht. Ich werde Sie in künftigen Sitzungen mit derartigen Ideen weiterhin traktieren und bin gespannt, ob dann immer wieder die selben Schablonen und Begründungen für Enthaltungen oder Ablehnungen kommen. Aber gut, man muss es versuchen. Danke.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages zum Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion der NEOS eingebrachten Antrag K 17 ROAD Diet Dametzstraße und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Sie kennen mittlerweile diese Idee der Schlankheitskur schon. Dieses Mal geht es um die Dametzstraße. Sie ist ein weiteres Beispiel für verschwenderische Straßenquerschnitte in Linz, ein Relikt aus den 60er-, 70er-Jahren. In Wirklichkeit ist dort in den letzten 30, 40 Jahren nichts passiert. Die Spuren sind viel zu breit, zum Teil vier Meter. 2,50 Meter würden reichen. Die Gehwege sind schmal und auf und ab, die Querungen sind zum Teil nicht existent. Ich muss noch dazusagen, ich rede vom Abschnitt Graben bis Harrachstraße, das sind ca. 800 Meter. Das sind sehr spannende 800 Meter, weil - das ist das Gute daran - da ist ein riesen Potenzial vorhanden, die Gehwege breiter zu machen, Bäume zu pflanzen, unnötige Parkplätze aufzulassen, Abbiegespuren wegzulassen usw. Sprich, aus einer bisherigen Durchzugsstraße bzw. einem Autoschlauch, wie immer, auf der Rückseite der Landstraße einen Lebensraum vielleicht einen Boulevard zu machen und wieder ein Stück Urbanität zu schaffen. Wir haben dieses Projekt untersuchen lassen. Das ist kein Hirngespinst. Wir haben von einem sehr, sehr guten Verkehrsplaner eine Studie machen lassen. Das wäre leicht umsetzbar, ohne - das ist ganz, ganz wichtig und essenziell - den motorisierten Individualverkehr zu beeinträchtigen. Der Durchzug oder der Verkehr - das ist immer ganz klar so zu verstehen - wird nicht verringert. Es wird nur optimiert. Das ist das Schöne daran, weil bisher Fläche verschwendet wird. Es gibt auch eine verkehrsplanerische Grundlage. Das ist nicht einfach nur ein Rendering oder eine Zeichnung. Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Referent habe zu besorgen, dass der Straßenquerschnitt der Dametzstraße im Abschnitt Graben bis Harrachstraße optimiert wird. Dabei sollen unnötige Abbiegespuren sowie Parkplätze entfernt werden, um so insgesamt den Straßenabschnitt zu attraktivieren, ohne die Leistungsfähigkeit des mobilen Individualverkehrs zu schmälern. Die gewonnene Fläche soll zur Verbreiterung der Gehwege auf beiden Seiten und der Pflanzung von Bäumen genutzt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtung im laufenden Budget bzw. durch Bedeckung in den Folgejahren entstehen. Es geht darum, diesen Straßenabschnitt zu attraktivieren und in erster Linie den Gehweg zu verbreitern und zu verbessern.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich schon darauf, dass wir jetzt in jeder Gemeinderatssitzung über die Diät für einen anderen Straßenzug diskutieren dürfen. Ich möchte dabei meine Aussage vom letzten Mal wiederholen. Es scheint mir ein sehr gutes, aber leider nicht zu Ende gedachtes Konzept zu sein. Letztes Mal sollten Parkplätze kostenlos an die Ärztekammer vergeben werden, dieses Mal sollen sie für BewohnerInnen wegfallen. Zudem scheint mir der Begriff Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs zu wenig spezifiziert. Es könnte dadurch schnell zum gegenteiligen Effekt kommen, um es mit einem Wort zu sagen, zu einer weiteren City-Autobahn. Daher beantrage ich die Zuweisung zum Ausschuss, damit wir noch einmal darüber diskutieren können.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Schilchegger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren KollegInnen, man muss sich bei solchen Projekten immer den Einzelfall ansehen. Das war im März-Gemeinderat, als wir über die Dinghoferstraße gesprochen haben - road Diet Dinghoferstraße, gemeinsamer Antrag der FPÖ und NEOS – gerechtfertigt, diesen Antrag dem Infrastrukturausschuss zuzuweisen. Da wird darüber gesprochen. Man muss sich aber immer die Kosten anschauen, die mit solchen Projekten verbunden sind. Man muss dieses Pilotprojekt in der Dinghoferstraße abwarten, wie es sich entwickelt. Vielleicht wird durch diesen Antrag hier nicht der Individualverkehr in der Dametzstraße behandelt, aber sehr wohl der Busverkehr. Es würden durch eine notwendige Verlegung von verschiedenen Leitungen sehr hohe Kosten entstehen. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was der Berichterstatter hier gesprochen hat, dass das sehr kostengünstig möglich wäre. Wir, als freiheitliche Fraktion, stehen auf dem Standpunkt, dass man hierzu einmal abwarten soll, welche Ergebnisse mit dem Projekt Dinghoferstraße verbunden sind. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Stadlbauer: „Die SPÖ-Fraktion wird sich der Stimme enthalten und begründet das wie folgt: Wir sollten hier eher die Weiterentwicklung bzw. die Planung für den Westring abwarten und nicht schon jetzt zusätzlich Geld investieren. Es gebe in der Dametzstraße natürlich viele Möglichkeiten, diese einspurig zu führen oder einen Radweg, eine Busspur oder wie auch immer zu machen. Mehrere Optionen sind möglich. Aber wie gesagt, ich würde den Kollegen Potočnik ersuchen - er hat es selber schon einmal gesagt -, dass die NEOS bei Straßenprojekten eher vorsichtig sind. Ich würde Sie ersuchen, nicht nur vorsichtig, sondern in dieser Frage auch geduldig zu sein. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich bin ich mit den Vorrednerinnen und Vorrednern einer Meinung. Sie haben viele Punkte angesprochen, die wir auch so sehen. Grundsätzlich ist eine Optimierung des Straßenbereiches zur Verbreiterung von Gehweg und Unterpflanzung von Bäumen sicher etwas Attraktives. Lieber Lorenz, ich glaube nicht, dass der Individualverkehr dadurch nicht beeinflusst wird. Es würde sicher zu einer Beeinträchtigung kommen, wenn ich an den vorderen Bereich bei der Harrachstraße, der Ausfahrt der Tiefgarage denke, hier ist eine Haltestelle der Pendlerbusse oder beim Graben die Einbindung der Autos vom Taubenmarkt kommend. Wie man damit umgeht, das sollte man im Ausschuss besprechen. Wir sind für eine Zuweisung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, prinzipiell begrüße ich das Engagement und die Initiativen von Gemeinderat Potočnik, weil er wirklich davon überzeugt ist, das Straßenbild zu verschönern. Man darf aber eines nicht aus den Augen verlieren. Ich glaube, es macht keinen Sinn, eine Straße, die an und für sich in einem guten Zustand ist, aufzureißen und umzubauen. Ich glaube, der richtige Ansatz wäre, die Überlegungen wie diese Straße gestaltet wird, in das neue Konzept einfließen zu lassen, wenn eine Straße generalsaniert wird. Aber jetzt herzugehen und eine Straße, die prinzipiell noch in einem sehr guten Zustand ist, aufzureißen und umzubauen, ist, glaube ich, für unser Budget nicht gerade sehr verträglich. Ich schlage daher vor, den Antrag an den Ausschuss zuzuweisen. Wir haben im Ausschuss bereits einen Antrag in diese Richtung, dieses Pilotprojekt vor der Ärztekammer. Ich glaube, es reicht, wenn wir diesen einen Antrag, der in dem Ausschuss ist, zur Beratung heranziehen, wie wir mit solchen Projekten zukünftig umgehen. Ich glaube, es macht keinen Sinn, dass wir in jedem Gemeinderat irgendeinen Straßenzug herausnehmen und diesen verschönern und verschlanken wollen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Ich möchte auf ein paar Sachen eingehen. Ich möchte vorweg noch einmal betonen, dass es eine Studie von Helmut Koch, Komobile aus Gmunden gibt. Der hat sich das ganz, ganz genau angeschaut. Das mit den Bussen und mit der Einfahrt, das geht alles. Zu den Kosten, weil das Wort unterirdisch gefallen ist. Ich will keine Tiefgarage bauen, sondern ich will an der Oberfläche bleiben. Das ist ein Learning aus der Dinghoferstraße. Es ist da gar nicht nötig, auch nur einen Zentimeter in die Erde hineinzugehen. Bäume können in größeren Töpfen oder Gebinden stehen, wie immer. Man kann das alles an der Oberfläche machen. Man könnte - so machen sie es in New York oder in Paris - überhaupt nicht baulich arbeiten, sondern, das wie ein Sommerprojekt betreiben. Machen wir einmal sechs Monate Mock-up mit 40 großen Baumtöpfen und ein bisschen Farbe usw. Die Kosten sind kein Argument. Das könnte man wahrscheinlich um ein paar 100.000 Euro anders gestalten. Wenn man weiß, was sonst im Straßenbau unterwegs ist, dann sind für diese Länge ein paar 100.000 Euro in Wirklichkeit gar nichts. Alleine eine Umkehrschleife kostet, was weiß ich, 40.000 Euro. Eine Umkehrschleife, nicht für die Straßenbahn, sondern für Autos. Zur SPÖ, Westring: Klar, wir können auf alles Mögliche und bis zur Fertigstellung des Westrings warten. Nur der Westring kommt irgendwann in zehn oder 15 Jahren, wenn er denn überhaupt kommt. Ich glaube, wir sollten viel früher damit anfangen. Es ist ein SPÖ-Slogan, den ich zu 100 Prozent nachvollziehen kann, die Stadt zu einer Lebensstadt zu machen, sprich, den Lebensraum zu verbessern und mit den autogerechten Planungen aufzuhören. Zum Argument ,verschönern‘: Es geht nicht darum, sondern, das ist ein Fußgänger- und Bewohnerprojekt. Die Verschönerung ist fast ein Schimpfwort, wenn man so ein Projekt mit ‚verschönern‘ verunglimpft. Ich werde mich in Geduld üben. Ich bzw. wir haben auch keine andere Wahl. Ich habe aber heute etwas gelernt. Ich habe mir vor ein paar Monaten gedacht, bei Ebelsberg will es nicht verstanden werden, wie man so etwas anders machen könnte. Es hat dann doch gefruchtet. Vielleicht taucht dieses Projekt in ein paar Monaten von anderer Seite oder in einem halben Jahr wieder auf. Ich werde das begrüßen und wir werden dann zustimmen. Ich glaube, das Projekt ist gesät. Die ersten kleinen Wurzelchen haben geschlagen. Ich freue mich auf die Zukunft.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschießend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16), ÖVP (12) und Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 18 Zukunftsworkshop Altstadt Linz und führt aus: „Es geht um die Altstadt. Die Altstadt hat in den letzten Jahren dank hervorragender Initiativen von Hausbesitzern - das sind gar nicht so viele, das ist eine Hand voll - und von jungen, frischen, witzigen UnternehmerInnen enorme Fortschritte gemacht. Dieser Weg ist noch nicht abgeschlossen. Die Altstadt hat als Wohn-, Lebens- und Einkaufsort noch viel, viel mehr Potenzial. Ich denke, die Stadt ist gefordert. Die Stadt müsste jetzt noch mehr mithelfen und alle Player an einen Tisch bringen. Ein mögliches Format - das ist der Inhalt des Antrags - wäre ein ein- bis zweitägiger Workshop, bei dem alle zusammenkommen und Erfahrungen von anderen Altstädten in Linz einfließen können. Das ist der Antrag. Vielleicht noch ein Wort. Alle nehmen die Altstadt positiv wahr. Ich auch. Wenn man mit den Geschäftstreibenden, Bewohnern und Menschen vor Ort spricht, kommt man darauf, dass es zwar eine super Sommer-Location ist, die aber im Winter nicht funktioniert. Darum geht es vielleicht auch. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Referenten (Wirtschaft, Stadtentwicklung, Altstadterhaltung) werden beauftragt, einen zweitägigen Workshop zu entwickeln, um mit den Anrainern, Geschäftstreibenden, Hauseigentümern und den zuständigen der Stadtplanung ein langfristiges Konzept und Maßnahmen für die Zukunft der Altstadt zu entwickeln.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtung im laufenden Budget bzw. durch Bedeckung in den Folgejahren entstehen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich schließe mich dem Lob von Herrn Gemeinderat Potočnik an den Verein Altstadt Neu an, die unheimliche Initiativen ergreifen und finanziell von den regionalen Wirtschaftsinitiative unterstützt werden. Diese Interessensgemeinschaft leistet in Zusammenarbeit mit den Unternehmern, den Hausbesitzern, den Gastronomen Großartiges. In der Altstadt hat sich sehr vieles zum Guten gewendet und es ist zu einer sehr erfreulichen Entwicklung gekommen. Trotz vorbildlicher und sehr umfangreicher Wirtschaftsaktivitäten, leidet die Altstadt unter einer geringen Laufkundschaft. Vor allem in den Zugangsbereichen zur Altstadt gibt es noch Problemzonen, die keineswegs optimal gestaltet sind. Ob das nun der im Antrag angesprochene Bereich Hofberg mit dem ehemaligen Roten Krebs oder der Zugangsbereich bei der Hofgasse im Bereich Hauptplatz ist. Entscheidend wird sein, welche Nutzung es für diese Eckgebäude nach dem Umzug der Oberbank geben wird. In diesem Eingangsbereich der Hofgasse haben wir derzeit über eine lange Strecke eine tote Fassade, ohne Geschäfte, ohne Eingänge und ohne interessante Schaufenster. Hier könnte für die Altstadt ein neuer Impuls möglich sein. Weil es gerade im Wirtschaftsbereich und im Bereich der Altstadterhaltung eine sehr positive Entwicklung gegeben hat, ist eine enge Abstimmung und Unterstützung durch den Aufgabenbereich Stadtentwicklung sinnvoll. Aus diesem Grund unterstützen wir diesen vorliegenden Antrag. Ich möchte aber dem Gemeinderat sagen, dass wir so eine Initiative bereits in der Vergangenheit hatten. Es hat eine Lehrveranstaltungsreihe zur Altstadt gegeben, die damals von der Kunstuniversität ausging. Als Wirtschaftsreferentin war ich dazu eingeladen. Dabei wurde die Entwicklung der Altstadt in einer sehr angeregten Diskussion gemeinsam mit den Studierenden und den interessierten Anwohnern erörtert. Es gab dazu verschiedene Gestaltungsvorschläge. Ich möchte sagen, dass ich mir als Wirtschaftsreferentin mit der Stadtplanung eine stärkere Zusammenarbeit wünschen würde. Aus diesem Grund stimmen wir bei diesem Antrag zu.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Danke für die Zustimmung von Seiten der ÖVP.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Stadlbauer berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 19 Neue Finanzierung von Kinderbetreuung und -bildung – Aufgabenorientierter Finanzausgleich – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herrn, bei diesem Antrag geht es um einen Vorschlag für eine neue Finanzierung von Kinderbetreuung und -bildung mit Stichwort aufgabenorientierter Finanzausgleich. Zurzeit ist es so, dass es beim Finanzausgleich keinerlei Verknüpfung zwischen den Einnahmen und dem Ausmaß und der Qualität der Leistungen einer Gemeinde gibt. Das heißt, die Gemeinde bekommt nicht mehr oder weniger Geld, egal – wie z.B. bei der Kinderbetreuung -, ob sie bei der Elementarbildung ein Spitzenangebot hat oder fast keines. Was Kinderbetreuungsplätze und Bildungsplätze betrifft, ist Linz eine Musterstadt. Es entscheidet aber nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität dieser Plätze. Auch die unterstreicht die Spitzenreiterposition von Linz in Oberösterreich. Jetzt könnte unter dem Titel Aufgabenorientierung eine konkrete Verbindung zwischen den Einnahmen und der Leistung in der Elementarbildung geschaffen werden. Die Arbeiterkammer Österreich hat eine Studie unter dem Titel ‚Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der Elementarbildung‘ in Auftrag gegeben. Nun liegen konkrete Modelle vor, wie das umgesetzt werden kann. Das geforderte neue Finanzierungsmodell sieht vor, dass Gemeinden künftig pro Kind, das eine elementare Bildungseinrichtung besucht, einen fixen Zuschuss für die laufenden Kosten erhalten. Dabei sollen neben dem Alter der Kinder auch Öffnungszeiten und vor allem soziale Kriterien eine Rolle spielen. Das wäre ein erster Schritt in Richtung mehr Aufgabenorientierung im Finanzausgleich. Der Finanzausgleich würde dadurch transparenter und einfacher gestaltet. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an das Land Oberösterreich: ‚Das Land Oberösterreich wird ersucht, im Zuge der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen bei der Finanzierung für Kinderbetreuung- und -bildung eine Umstellung auf Aufgabeorientierung im Sinne der Studie des KDZ einzubringen.‘ Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Bund: ‚Der Bund wird ersucht, im Zuge der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen bei der Finanzierung für Kinderbetreuung- und -bildung eine Umstellung auf Aufgabeorientierung im Sinne der Studie des KDZ einzubringen.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Pro-Kopf-Finanzierung ist grundsätzlich ein sinnvoller Gedanke, auch die Auszahlung möglichst nah und genau dort, wo das Geld gebraucht wird. Wir sagen aber, wenn schon Finanzausgleichsreform, dann bitte richtig. Das besprechen unsere Parteien im Nationalrat in Wien und nicht im Gemeinderat von Linz. In der Begründung wird außerdem betont, dass Linz Spitzenreiter in Oberösterreich ist. In Oberösterreich wohlgemerkt. Jetzt muss man aber dazusagen, dass Linz die Landeshauptstadt und die größte Stadt von Oberösterreich ist. Was soll Linz anderes sein, als Spitzenreiterin in Oberösterreich. Es wäre doch einmal schön, wenn man sich nicht mit dem Durchschnitt vergleicht, sondern mit den besten - vielleicht bundesweit, vielleicht europaweit, was auch immer. Da sind wir sicher nicht Spitzenreiter, da gibt es sicher noch viel zu tun. Bei der Resolution frage ich mich grundsätzlich: Die SPÖ ist in der Bundesregierung und stellt den Bundeskanzler und hat dort die Hosen an. Dann gibt es den Städtebund-Chef Michael Häupl, den mächtigste Bürgermeister der Republik, dann die Arbeiterkammer, als eine der mächtigsten Lobby in der Organisation des Landes, die dieses Modell offenbar entwickelt oder befürwortet hat. Ich frage die Kollegen der Sozialdemokratie, warum sie ihre Anliegen nicht innerparteilich und mit den Interessensvertretungen koordinieren und Bundespolitik im Bund machen. Warum stellen Sie diese Resolution überhaupt zur Debatte. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Pühringer: „Ich kann es relativ kurz machen. Wir unterstützen bei dem Antrag die SPÖ ganz klar aus dem einfachen Grund, weil wir auch der Meinung sind, dass gute Arbeit belohnt gehört. Wir werden somit beide Resolutionen unterstützen. Vielleicht noch zur Arbeiterkammer, nachdem ich selber drinnen sitze. Das Konzept ist über lange Zeit ausgearbeitet worden. Ich glaube, dass das Hand und Fuß hat. Wir werden sie somit unterstützen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, vor zwei Sitzungen haben wir auch eine Resolution für den aufgabenorientierten Finanzausgleich beschlossen. (Heiterkeit) Dem haben wir uns angeschlossen. Wir sehen daher keine Notwendigkeit, so wie das zuerst zum Thema Road Diet besprochen worden ist, dass wir jetzt in jeder Gemeinderatssitzung unterschiedliche Detailanträge und Resolutionen einbringen. Wir wollen uns in dieser Frage daher als Zeichen enthalten.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Stadlbauer: „Danke schön für die Unterstützung. Zum Kollegen Eypeltauer: Der Antrag ist deswegen im Linzer Gemeinderat, weil wenn es so ausverhandelt werden würde, würde Linz mehr Geld bekommen. Ich denke, wir haben die Aufgabe alle Mittel auszuloten, damit wir das sicherstellen können. Es kommt nicht immer auf die Größe an, wie wir wissen …Heiterkeit…, sondern es kommt auf die Qualität an. (Heiterkeit) Das soll im Zuge der Kinderbetreuung doch hervorgehoben werden. (Heiterkeit) Wir koordinieren das mit den Sozialpartnern nicht innerparteilich, weil das keine Sozialpartnerkonferenz und auch keine SPÖ-Parteikonferenz ist. Es handelt sich hierbei um eine Sitzung des Linzer Gemeinderates, wo es darum geht, für die Stadt zu arbeiten. In diesem Sinne ist der Antrag gestellt worden. Wenn ich das so richtig interpretiere, wird er die Mehrheit finden. Darüber freue ich mich wirklich sehr und bedanke mich dafür ganz höflich. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Weixelbaumer berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 20 Neukonzeptionierung Brucknerfest – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das Brucknerfest ist neben den Wiener Festwochen und den Salzburger Festspielen seit dem Jahr 1977 ein fixer Bestandteil der österreichischen Kulturveranstaltungen. Ich denke, in den vergangenen Jahren hat es ganz wesentlich zum positiven kulturellen Image der Stadt beigetragen. Es sei angemerkt, dass es seit mehreren Jahren, trotz erstklassiger künstlerischer Leistungen, zu einem Rückgang der BesucherInnenzahlen gekommen ist. Man muss ganz ehrlich sagen, die aktuellen Auslastungszahlen von 42 Prozent sind sehr vorsichtig formuliert, eher als suboptimal zu bezeichnen. Die Ursachen dafür, glaube ich, sind sehr mannigfaltig. Faktum ist, hier ist Handlungsbedarf gegeben. Den veränderten Publikumswünschen muss Rechnung getragen werden. In Zukunft müssen natürlich neue Zielgruppen erschlossen werden. Man kann sagen, dass das Brucknerfest in die Jahre gekommen ist. Es war lange Zeit ein sehr erfolgreiches, ein sehr gutes Produkt. In den letzten fast drei Jahrzehnten hat es mittlerweile aber – das muss man ganz offen sagen – massiv an Spannung verloren. Darüber hinaus hat sich natürlich die Kulturlandschaft verändert. Die Vielfalt an Angeboten hat zugenommen. Wir werden daher natürlich mit dem Brucknerfest in Linz in Zukunft neue Wege gehen müssen. Ich denke, es bedarf hier eines wirklich umfassenden Reformprozesses, einer Neukonzeptionierung dieses Veranstaltungsformates. Das heißt, das Brucknerfest ist neu aufzustellen und das sowohl in seiner zeitlichen, als auch in seiner programmatischen und inhaltlichen Dimension. Dabei muss ein neuer Termin im Veranstaltungskalender, losgekoppelt von der Klangwolke, eine veränderte inhaltliche Ausrichtung und natürlich die Ansprache neuer Zielgruppen im Mittelpunkt stehen. Ich denke, das erklärte Ziel sollte es sein, ab dem Jahr 2018 ein neuartiges Format einzuführen, welches wirklich zeitgemäße Zugänge sowie alternative zielgruppenaffine Angebote schafft. Ich darf daher folgenden Antrag stellen: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die LIVA: ‚Die Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH wird ersucht, eine Neukonzeptionierung des Brucknerfestes zu erarbeiten und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Riha: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die FPÖ-Fraktion ist für eine Neukonzeptionierung. Das Brucknerfest hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Linz im In- und Ausland nicht nur als Industriestadt wahrgenommen wird. Es hat Linz vielmehr als moderne Kulturstadt etabliert. Wenn die Besucherzahlen zurückgehen, wäre es vielleicht sinnvoll, sich wieder mit einem wirklich guten Dirigenten mehr auf die Musik von Anton Bruckner zu konzentrieren. Das war der Ausgangspunkt. Das Feuerwerk sieht man vom Schlossberg und vom Freinberg auch, weshalb viele dort sind. Die Klangwolke artet immer mehr zu einem Trinkgelage aus, die Leute rennen herum. Das verursacht eine große Unruhe. Man kann sich auf die Darbietungen nicht konzentrieren. Viele ältere Linzer gehen deshalb nicht mehr hin. Vielleicht schätzen nicht alle Besucher die Inszenierung klassischer Stücke als modernes Regietheater, das teilweise an Pornographie grenzt. (Unruhe) Vor dem Musiktheater wird man in der Pause von Bettlern bedrängt. Es wäre an der Zeit, hier einiges zu ändern.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrte Damen und Herren, zuerst möchte ich kurz über die Geschichte unseres Brucknerfestes sprechen. Nach der Eröffnung des Brucknerhauses lag die Gründung eines eigenen Musikfestes nahe. Das Konzept des Internationalen Brucknerfestes sah eine Positionierung zwischen den Wiener Festwochen und der Salzburger Festspiele vor. Das ist die erste Antwort zu unserer Debatte über die Ausrichtung und den Zeitpunkt des Festes. Mein Wunsch wäre, das wenn möglich zu behalten. Von Beginn an sollte das Brucknerfest sowohl internationalen und regionalen Künstlerinnen und Künstlern ein Podium bieten. Das internationale Brucknerfest Linz stellt 2016 Südkorea in den Mittelpunkt des Programmes. Im Musiktheater wird die Verdi Oper ,Falstaff‘ als Eröffnungspremiere des neuen Theaterintendanten Hermann Schneider Teil des Brucknerfestes sein. Das ist ein guter Anfang für die Zusammenarbeit zwischen den beiden großen Häusern in Linz. Das ist das nächste Signal für innovative Zukunft. Man soll nicht nur Kritik üben und der Presse blind glauben. Es gibt Handlungsbedarf. Um besondere Zielgruppen zu schaffen, braucht dieses Haus eine künstlerische Leitung und nicht nur einen Generalmanager und weitere Vorstände. Um neue Zielgruppen zu etablieren, brauchen wir kompetente Leute. Unsere Position ist, den Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Das ist eine Resolution an die LIVA. Ich darf es ganz kurz machen. Wenn man im Gemeinderat schon eine Resolution an die LIVA verabschiedet und noch dazu von Seiten der Partei, die dort den Aufsichtsratsvorsitzenden stellt, dann denke ich mir, sollte man noch zwei Punkte hinzufügen. Das eine ist das Nachdenken und dann Festlegen für die neue Konzeption des Brucknerfestes - ich unterstreiche das Ansinnen. Das Zweite ist aber, dass wir gleichzeitig von der LIVA Vorschläge verlangen, wie jüngeres Publikum für das Brucknerhaus gewonnen werden kann. Und zum Dritten, wie man eine weitere Öffnung des Brucknerhauses erreichen kann. Das sind zwei Punkte, die in der Zukunft für mich besonders wichtig sind. Neben dem Brucknerfest, wird es ohne diese zwei Maßnahmen nicht gehen. Wenn wir heute daher eine Resolution an die LIVA verabschieden, dann würde ich meinen, sollte man das jedenfalls um diese beiden Punkte erweitern. Daher bringe ich für meine Fraktion diesen Abänderungsantrag ein. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH wird beauftragt, neben einer Neukonzeptionierung des Brucknerfestes insbesondere auch Programmschwerpunkte für jüngere Zielgruppen zu erarbeiten. Zudem Überlegungen anzustellen, wie es zu einer weiteren Öffnung des Brucknerhauses kommen kann. Diese sind dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Prüfungsergebnisse des städtischen Kontrollamtes sind dabei zu berücksichtigen und einzuarbeiten.‘ Ich hoffe auf Ihre Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte bezüglich dieses Abänderungsantrages noch etwas ergänzen. Er zeigt nämlich genau, dass es sehr viele verschiedene unterschiedliche Zugänge und Auffassungen von dem gibt, was für die zukünftige Entwicklung des Brucknerfestes oder der Kulturformate insgesamt wichtig ist. Die ÖVP nimmt zwei Dinge heraus, die ihr besonders wichtig sind. Der SPÖ fallen wahrscheinlich andere Dinge ein, dem Kontrollamt und den Grünen noch einmal andere. Ich finde die Herangehensweise nicht gut, dass wir als Gemeinderat der Geschäftsführung der LIVA einen Auftrag erteilen und dann - so steht es im Antrag formuliert - die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat ein Konzept vorlegt. Wenn es uns wirklich ein Anliegen ist, dass wir als Gemeinderat möglichst einhellig zu einer Vorgehensweise kommen, was der Auftrag an die LIVA sein soll, können wir damit dann wieder an den Gemeinderat rückkoppeln. Es ist nicht sehr sinnvoll, dass man das im Ausschuss diskutiert, was genau der Auftrag an die LIVA-Geschäftsführung sein soll und somit gewährleistet, dass man wieder eine Rückkoppelung an den Gemeinderat hat, wenn wir diesen Auftrag schon als Gemeinderat beschließen. Ich finde, das ist die korrektere Herangehensweise aufgrund dessen, dass es sehr viele unterschiedliche Vorstellungen gibt. Das Kontrollamt hat, wie wir wissen, auch noch ganz viele andere Punkte. An diesen Dingen muss sowieso getrennt gearbeitet werden. Die jetzige Diskussion, wie man das Brucknerfest in die gesamte Kulturlandschaft und in die mehreren Kulturhäuser einbettet und wo welche Schwerpunkte sind, halten wir in Summe für sehr sinnvoll. Man sollte jetzt nicht wieder eines herauspicken, die ÖVP pickt sich wieder etwas heraus und so weiter. Bernhard, du brauchst den Kopf nicht schütteln. (Zwischenruf) Das zeigt nur, dass wir in Summe noch nicht so weit sind, dass der Gemeinderat als solcher der Geschäftsführung der LIVA etwas beauftragt. Wenn der Vorsitzende der LIVA gerne etwas haben will, dann kann er das einfach auf die Tagesordnung tun, dann braucht er den Gemeinderat nicht. Wenn wir als Gemeinderat das ernst nehmen, dann sollten wir uns einig sein, was wir der LIVA beauftragen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Weixelbaumer: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, offensichtlich gibt es wirklich unterschiedliche Zugänge. Trotz alledem, sehe ich doch mehrheitlich eine Zustimmung zu dem Ganzen. Man darf natürlich den zeitlichen Horizont nicht aus den Augen lassen. Es ist hier, glaube ich, notwendig, dass man möglichst bald eine neue Konzeptionierung durchführt. Man darf nicht vergessen, ein neues Format hat natürlich eine gewisse Vorlaufzeit. Das heißt, vor 2018 kann sicherlich gar nichts gemacht werden. Darum glaube ich, ist es wichtig, dass hier relativ bald ein Auftrag an die LIVA ergeht, diese neue Konzeption konstruktiv auszuweiten und dann im Endeffekt umzusetzen. Dem Abänderungsantrag der ÖVP wird die sozialdemokratische Fraktion nicht zustimmen. Ansonsten ersuche ich um Zustimmung zur ursprünglichen Resolution.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Der Wunsch der Grünen, so wie ich das als Antrag verstanden habe, ist die Zuweisung an den Kulturausschuss zur differenzierten Beratung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages, anschließend über den Antrag und dann über den Abänderungsantrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Kultur und Tourismus wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16), ÖVP (12) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag der ÖVP wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16), Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Stadtrat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 21 Änderung der Oö. Bautechnikverordnung 2013 – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, gemäß Oö. Bautechnikverordnung (BauTV) 2013 in Verbindung mit Oö. Bautechnikgesetz 2013 ist derzeit die Anzahl an Autoabstellplätzen für Bauwerke verbindlich festgelegt. § 15 Abs. 2 Z 1 Oö. BauTV 2013 sieht vor, dass bei Wohnungen aller Art (einschließlich Kleinstwohnungen und Garconnieren) pro Wohneinheit zumindest ein Stellplatz zur Verfügung zu stellen ist. Die Gewährung von Ausnahmen ist nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen und nach einer Einzelfallbeurteilung durch die Baubehörde möglich. Fakt ist, dass sich das Mobilitätsverhalten vieler Menschen im urbanen Bereich in den letzten Jahren maßgeblich geändert hat und daher die derzeitigen Regelungen in der Oö. BauTV nicht mehr zeitgemäß sind. Vor allem junge Bewohner von Ballungszentren verzichten häufiger auf ein eigenes Auto und greifen auf den öffentlichen Verkehr oder auf das Fahrrad zurück. Es scheint deshalb wenig sinnvoll, dass der innerstädtische Bereich und der ländliche Bereich durch einen starren Stellplatzschlüssel undifferenziert gleichbehandelt werden. Durch diese nicht mehr zeitgemäße und undifferenzierte Behandlung ergeben sich unter anderem, die im Nachfolgenden skizzierten Probleme: Die Nachfrage nach kleineren Wohnungen ohne Stellplatz ist in den letzten Jahren enorm gestiegen, da viele Wohnungsinteressenten im urbanen Gebiet nicht mehr über ein KFZ verfügen. Tatsächlich wird vor allem aus finanziellen Gründen immer öfter auch auf die Neuanschaffung eines eigenen PKW verzichtet. In Wien wurde auf diese Bedarfsänderung entsprechend reagiert, indem die gegenständlichen Normen zumindest auf einen Stellpatz pro 100 Quadratmeter Wohnfläche abgeändert wurden. Es besteht derzeit keine Sonderregelung für altersgerechtes oder ,Junges Wohnen‘, obwohl bekanntlich die Mobilität mittels KFZ altersbedingt stark variiert. Auch auf die öffentliche Verkehrsanbindung wird nach herrschender Rechtslage nicht ausreichend Rücksicht genommen. Es gibt derzeit keine klare Reglung, die in Gebieten mit guter öffentlicher Verkehrsanbindung ein abgestuftes Stellplatzsystem (bis hin zur kompletten Befreiung von der Stellplatzverpflichtung) vorsehen. Ausnahmen- und Einzelfallentscheidungen können eine verbindliche und für den Rechtsanwender vorhersehbare Regelung nicht ersetzten. Gerade im Hinblick auf die notwendige Nachverdichtung im urbanen Bereich ist mit einer erheblichen Zunahme an Wohnungseinheiten ohne eigenen Parkplatz zu rechnen, weshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen bereits jetzt entsprechend anzupassen wären. Als Lösungsansatz bei einer Änderung wäre etwa denkbar, dass in Zusammenarbeit mit den betroffenen Städten in den Ballungszentren Zonen festgelegt werden, in denen die Stellplatzverpflichtung nicht oder nur gemindert zur Anwendung kommt. Weiters wäre bei Großprojekten die Möglichkeit zur Errichtung von Sammelgaragen (vgl. Seestadt Aspern) ohne unmittelbare Zuordnung zu einer einzelnen Wohneinheit entsprechend in der Verordnung zu berücksichtigen. So wurden etwa bei der ,Grünen Mitte Linz‘ von sieben Bauträgern ca. 800 Wohnungen mit einzeln zugeordneten Tiefgaragenplätzen errichtet. Sollten jetzt Stellplätze nicht von Bewohnern der Wohnanlage benötigt werden, bleiben diese teilweise ungenutzt. Es gestaltet sich aber schwierig, dass diese Parkplätze, im Einklang mit der Oö. BauTV 2013, an Dritte (nicht Mieter/Eigentümer der Wohnanlage) aus der Umgebung weiter vermietet oder verkauft werden können. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe eine Resolution an die Oö. Landesregierung: ,Die Oö. Landesregierung wird ersucht, die Oö. Bautechnikverordnung 2013 entsprechend der im Antragstext beschriebenen Problematiken zu überarbeiten und insbesondere von der starren Verpflichtung (ein Stellplatz pro Wohnungseinheit) zugunsten einer flexiblen und zeitgemäßen Regelung abzuändern. Dabei sind die örtlichen (Stadt/Land), demographischen und wirtschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre entsprechend zu berücksichtigen.‘ Ich ersuche um Zustimmung und verzichte auf das Schlusswort. Für den Tagesordnungspunkt K 24 kündige ich schon an, dass wir dem zustimmen werden, weil er mit meinem Antrag inhaltlich sehr ident ist.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Ich mache es auch ganz kurz. Uns freut, dass die FPÖ eine jahrelange Grüne Forderung aufgegriffen hat. Ich spreche nachher noch. Wir stimmen auch zu. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Ing. Casny: „Ich darf mich an die kurzen Wortmeldungen anschließen. Grundsätzlich steht im Antrag, die Stellplatzverordnung flexibler und zeitgemäßer Regelungen zu unterziehen. Das sehen wir positiv, daher werden diesem Antrag zustimmen. Zu K 24, diesen Punkt komplett abzuschaffen, dass gar nichts mehr vorgeschrieben wird, halten wir für einen zu weiten Schritt. Bei diesem Antrag werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Potočnik: „Wir finden diesen Antrag schlicht und einfach super. In Berlin gibt es die Stellplatzverordnung seit 1997 nicht mehr. Berlin fährt damit wunderbar. Die Frage ist, was die öffentliche Hand will und wo die Rolle der öffentlichen Hand ist. Wir glauben, dass es schlicht und einfach nicht der Job der öffentlichen Hand ist zu bestimmen, wieviel Parkplätze wo hinkommen. Der Markt, die Bauträger oder die Genossenschaften wissen das in Wirklichkeit am besten. Parkplätze sind wahnsinnig teuer, 12.000 bis 15.000 Euro pro Tiefgaragenplatz ist ein Kinderzimmer. Dieser Versuch, die Stellplatzverordnung wegzubekommen, macht den Wohnbau nicht nur billiger, sondern intelligenter. Das ist sehr, sehr zeitgemäß. Von uns gibt es eine volle Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion gestellten Antrag K 22 Gratis Eintritte für Exekutivorgane in Linzer Bäder – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, als Reaktion auf zahlreiche Fälle sexueller Belästigungen und Übergriffe, bis hin zur brutalen Vergewaltigung eines Zehnjährigen im Wiener Theresienbad im Dezember des Vorjahres, gewährt die Stadt Wien Exekutivorganen gratis Eintritte in Wiener Bädern, um das Sicherheitsempfinden der Wiener Badegäste zu erhöhen. Wenn Polizisten ihre Dienstnummer an der Kasse hinterlassen, zahlen sie keinen Eintritt und werden im Ernstfall ausgerufen. Einerseits sollen sie als Schnittstelle zu den Einsatzkräften fungieren, andererseits soll durch diese Maßnahme das Sicherheitsgefühl der Badegäste gestärkt werden. Auch in Linz gab es in den vergangenen Monaten zahlreiche Fälle von sexuellen Übergriffen auch auf Kinder und Jugendliche und Belästigungen im Umkleide-, Dusch- und Saunabereich. In einigen Fällen wurde medial Bericht erstattet. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Linz AG wird aufgefordert, Exekutivorganen gratis Eintritt in Linzer Bäder zu gewähren, um so das Sicherheitsgefühl der Badegäste zu erhöhen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, liebe Frau Kollegin, auch wenn der Antrag gut gemeint ist, glaube ich, dass eine Videoüberwachung in Freibädern eventuell eher zum Erfolg führt. (Unruhe) Außerdem ist es für den Tatbeweis vor Gerichten äußerst notwendig. Die technischen Voraussetzungen sind dort schon vorhanden. Die Videoüberwachung trägt zu einem hohen Prozentsatz zur Aufklärung von strafrechtlichen Vergehen bzw. Schwerstkriminalität bei und hilft den Täter auszuforschen und zu überführen. Ich glaube, das wollen wir alle. Sollte sich ein Polizeibeamter außer Dienst in einem Bad befinden bzw. eine strafrechtliche Verfehlung feststellen, ist er sowieso verpflichtet, sich in den Dienst zu stellen und einzuschreiten. Dazu besteht nach dem Bundespolizeigesetz auch die Verpflichtung. Das Badepersonal in den öffentlichen Bädern wird seit einiger Zeit durch Polizeibeamte entsprechend geschult und sensibilisiert. Gerade vor einigen Tagen fand im so genannten Hummelhofbad eine Schulung der Angestellten statt. Es nahmen ca. 30 Personen daran teil. Hierbei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Personal angesprochen. Solche Schulungen finden auch in anderen Bezirken statt. 2013 sind einige Vorfälle im Dusch- und Saunabereich passiert, jedoch hat die Direktion des Parkbades sofort reagiert und dementsprechend Leute und Detektive eingesetzt, die die Täter überführen konnten. Diese wurden zur Anzeige gebracht. Im Jahre 2015 war, glaube ich, ein Fall, wo es eine Verfehlung gab bzw. Anzeige erstattet wurde. Es ist klar, dass jeder Fall zu viel ist. Aber ich glaube, dass mit den begleitenden Präventionsmaßnahmen mit Videoüberwachung und der Sensibilisierung der Angestellten und der Zusammenarbeit zwischen den Angestellten und der Exekutive das Auslangen gefunden werden kann. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich der Forderung nach mehr Videoüberwachung vom Kollegen Hackl nicht anschließen, aber der Betonung der Wichtigkeit der Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Freibädern dafür umso mehr. Sexuelle Übergriffe sind natürlich besonders erschütternde und ernst zu nehmende Ereignisse, gerade wenn Kinder die Opfer sind. Sie ereignen sich zudem meistens unbemerkt. Die Täter verstehen es meistens, ihre Intention einerseits zu tarnen und andererseits dann die Handlungen schwer erkennbar und heimlich zu setzen. Es braucht - da ist die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft sehr eindeutig - geschultes und sensibilisiertes Personal, um diesen Vorfällen vorzubeugen, sie rechtzeitig zu beenden bzw. als first responder richtig zu reagieren. In Wien schult man daher - man macht es jetzt auch in Linz - Freibadmitarbeiter im Erkennen und im Reagieren auf solche Vorkommnisse. Genauso ist es auch wichtig, die Zivilcourage und das Bewusstsein in der Zivilbevölkerung zu fördern. Nur eine wache Zivilbevölkerung und Angestelltenschaft kann solchen Vorfällen effektiv vorbeugen. Nur das ist ein sinnvoller Weg. Unseres Erachtens wiegt das, was die FPÖ vorschlägt, die Menschen in vollkommen falsche Sicherheit. Sie sagen selber, es geht darum, das subjektive Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Darauf zielt der Antrag wörtlich ab, ohne aber die objektive Sicherheit zu erhöhen, weil man die Wahrscheinlichkeit lediglich geringfügig erhöht, dass zufällig ein Exekutivbeamter in Zivil zugegen ist, der vielleicht zufällig draufkommt, dass etwas im Gange ist und dann zufällig richtig handelt. Vielleicht ist es sogar kontraproduktiv, was Sie hier vorschlagen. Ob deshalb mehr Exekutivbeamte - das kommt dazu - ins Freibad gehen werden, weil der Eintritt für sie gratis ist, steht sehr stark in Frage. So schlecht, meine Damen und Herren, zahlt die österreichische Polizei auch wieder nicht. Es stellt sich zudem die Frage, ob Exekutivbeamte in ihrer Freizeit genauso wachsam sind, wie im Beruf, weil Sie setzen das irgendwie gleich. Das ist natürlich auch zu bezweifeln. Niemand geht ins Freibad, um zu wachen und aufzupassen, außer - das ist der springende Punkt - die Angestellten selbst. Abschließend größtes Bedauern und Mitgefühl den Opfern, Hochachtung und Wertschätzung den Exekutivbeamten gegenüber. Wir werden sie aber für ein vermeintliches Sicherheitsgefühl und für einen lösungsfremden Populismus der FPÖ nicht einspannen. Wir lehnen den Antrag ab.“ (Beifall NEOS) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Herr Bürgermeister, wir können uns dem Vorredner Felix Eypeltauer vollinhaltlich anschließen. Wenn man weiterdenkt, wie sollen die Badegäste Exekutivbeamte erkennen, damit sie sich sicherer fühlen? Wo steckt die Marke, wo steht die Pistole? Ich weiß es nicht. (Heiterkeit, Unruhe) Das ist eine seriöse Frage. Wie soll man Polizisten und Polizistinnen erkennen, wenn es darum geht, Übergriffe und Straftaten zu verhindern. Wir wollen das verhindern, wir wollen gar nicht, dass das passiert. Dann müssten nach dieser Logik PsychologInnen, TherapeutInnen, SozialarbeiterInnen, StreetworkerInnen und all diejenigen Fachkräfte einen Gratiseintritt bekommen. Es ist zwar gut gemeint, aber nicht konsequent durchdacht. Was sexuelle Übergriffe anbelangt, wissen wir, dass die meisten TäterInnen im persönlichen Umfeld zu finden sind. Es ist nicht der fremde Onkel, es ist nicht der fremde Mann, sondern die meisten Übergriffe passieren im persönlichen Umfeld. Das suggeriert natürlich eine falsche Täterzuschreibung. In dem Fall Täter, weil die meisten männlich sind. Also wir werden uns hier der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Was man bei diesem Thema so wahnsinnig lustig finden kann, ist mir wirklich ein Rätsel. Ich gehe davon aus, dass Sie sich moralisch zu verantworten haben, wenn in der heurigen Sommersaison in den Bädern etwas passiert. Ich habe von Eltern gehört, die extreme Bedenken haben, ihre jugendlichen Töchter alleine ins Freibad zu schicken. Das wird im Sommer dann lustig, wenn man den 14-jährigen Mädchen erklären darf, nicht mehr alleine ins Freibad gehen zu dürfen, um die Freundinnen dort zu treffen. Zum Thema Videoüberwachung: Der Vorschlag der ÖVP hat zwar etwas Lustiges, ich glaube aber nicht, dass man den Badegästen das wirklich schmackhaft machen kann, dass sie dort, wo sie eher freizügig bekleidet sind, von Kameras überwacht werden. Ich wage zu bezweifeln, dass so etwas das Sicherheitsgefühl der Badegäste erhöht. (Zwischenruf) Lieber Bernhard Baier, was mich ein bisschen wundert, ist das Abstimmungsverhalten deiner ÖVP. Du hast unter dem Tagesordnungspunkt C 4 gesagt, es wäre dir ein Anliegen, den Linzerinnen und Linzern wieder ein Sicherheitsgefühl zurückzugeben. Jetzt hast du dazu noch einmal die Chance. Stimmt dem Antrag bitte zu. Zwischenruf Vizebürgermeister Mag. Baier: „Aber nicht, in dem ein Polizist beim Eingang seine Dienstnummer hinterlässt und er dann ausgerufen wird, wenn schon alles vorbei ist.“ Gemeinderätin Walcher weiter: „Lieber Bernhard Baier, in dem er beobachten kann. Diese Menschen haben schon durch ihre Ausbildung ein ganz anderes Auge auf Gefahrensituationen. Das ist, wie wenn ein Rettungsschwimmer ein zweijähriges Kind am Beckenrand sieht und weiß, dass es in den nächsten zehn Sekunden wahrscheinlich zum Herausfischen sein wird. Genauso hat der Polizist oder die Polizistin ein Auge für Situationen, die eskalieren können. Ich sehe schon, ich komme nicht durch. Ich werde an dieser Stelle die Sitzung nicht mehr unnötig verlängern und ersuche noch einmal um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (12) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Sommer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 23 Attraktivierung Freizeitangebot Pichlinger See – Resolution und führt aus: „Der Pichlinger See ist eines der größten und wichtigsten Naherholungs- und Freizeitgebiete bei der Linzer Bevölkerung. Im Sommer ist er Anziehungspunkt für 10.000e Badegäste. So großzügig und grundsätzlich attraktiv dieses der Linz Service GesmbH gehörende und von ihr betriebene Areal ist, so zeigt sich doch, dass in verschiedenen Teilbereichen und für verschiedene Zielgruppen eine Verbesserung und ein Update der Infrastruktur wünschenswert wären. So könnte das Angebot für Familien mit Kleinkindern verbessert werden, in dem z. B. im südlichen Bereich des Sees ein eigener Bereich mit einer abgegrenzten Flachwasserzone geschaffen wird. Der zuletzt sehr stark zugenommene Schilfbewuchs, sollte außerhalb der Biotope wieder stärker kontrolliert werden, um die negativen Begleiterscheinungen für den Badebetrieb zu reduzieren. Generell sollte der Uferbereich und der Zugang zum Wasser in Teilbereichen wieder mit Schotter und Sandschüttungen verbessert werden. Auch die Kioske sind zum Teil schon sehr in die Jahre gekommen. Ihre Optik lässt zu wünschen übrig. In diesem Zusammenhang wünscht sich auch die Jugend einen attraktiven Treffpunkt. Der Erfolg der Strandbar im Donaupark zeigt, dass ein ähnliches Angebot am Pichlinger See auch für die Jugendlichen in Pichling und Ebelsberg wünschenswert wäre. Wir stellen daher folgende Resolution. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Linz Service GesmbH wird im Sinne der Ausführungen im Antragsvorspann ersucht, als Eigentümerin und Betreiberin des Badesees Pichlinger See eine Attraktivierung dieses so wichtigen Naherholungs- und Freizeitareals für die Linzer Bevölkerung in die Wege zu leiten. In diesen Prozess sollen auch die Bevölkerung sowie VertreterInnen der Gemeinderatsfraktionen aktiv mit Veranstaltungen und einem Internetforum eingebunden werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin Sommer, ich gebe Ihnen da vollkommen Recht. Das Gebiet rund um den Pichlinger See benötigt dringend eine Attraktivierung bzw. wie Sie das nennen, ein Update. Allerdings stehe ich Ihrer Forderung, den Schilfbewuchs besser zu kontrollieren und einzudämmen, kritisch gegenüber. Schilf gehört zum Ökosystem eines Sees, damit muss man rechnen, wenn man baden geht. Zweitens ist Schilf der Lebensraum für eine Vielzahl von verschiedenen Tieren. Auch der Aufschotterung stehe ich eher kritisch gegenüber, weil es doch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Dennoch muss man aber sagen, es überwiegen hier die positiven Aspekte. Wir werden daher dieser Resolution zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Janko: „Liebe KollegInnen, die Frage des Schilfbewuchses hat Herr Kollege Stumptner schon ausreichend begründet. Dem schließe ich mich an. Ansonsten möchte ich noch sagen, dass die Linz AG am Pichlinger See hervorragende Arbeit leistet, laufend das Angebot verbessert, zuletzt auf SPÖ-Initiative mit einem großen Mehrzwecksspielgerät. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den MitarbeiterInnen der Linz AG für die tolle Arbeit, die sie leisten. Wir stimmen zu.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Sommer: „Ich verzichte ich auf das Schlusswort.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 24 Entfall der Verpflichtung zur Errichtung von KFZ-Stellplätzen - Resolution und führt aus: „Geschätzte KollegInnen, ich mache es kurz. Es ist vorhin schon vieles gesagt worden. Ich möchte noch ergänzen, dass die Änderung der Bautechnikverordnung in diesem Bereich, gerade für das Stadtentwicklungsgebiet in Ebelsberg, mehr als überfällig ist, um dort leistbare Wohnungen zu errichten. Ich freue mich, dass heute diese langjährige Grüne Forderung ihre Zustimmung findet. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Oö. Landtag: ,Der Oberösterreichische Landtag wird ersucht, sich bei der Oö. Landesregierung dafür einzusetzen, den § 15 der Oö. Bautechnikverordnung 2013 in Verbindung mit dem Oö. Bautechnikgesetz 2013 dahingehend zu überarbeiten, dass eine verpflichtende Errichtung von mindestens einem KFZ-Stellplatz pro Wohnung nicht mehr notwendig ist.‘ Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 25 Baumschutzgesetz - Resolution und führt aus: „Den GemeinderätInnen, die schon länger im Gemeinderat sitzen, wird das bekannt vorkommen. Bei dieser Resolution an den Oö. Landtag geht es darum, dass wir endlich, sage ich einmal, ein bürgerInnenfreundliches und möglichst unbürokratisches Baumschutzgesetz bekommen. Wir haben immer wieder Diskussionen über Baumfällungen und Beschwerden, Ärger und Fragen dazu. Bei den BürgerInnen besteht das subjektive und objektive Gefühl, dass mit den Bäumen in der Stadt teilweise nicht ganz sorgsam umgegangen wird. In Salzburg, Wien und in der Steiermark gibt es zum Teil seit Jahrzehnten Baumschutzgesetze, die es den Städten ermöglichen, Verordnungen von Baumschutzzonen einzurichten. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass es sinnvoll wäre, hier klare Richtlinien und Transparenz und die Möglichkeit beziehungsweise das Bewusstsein zu schaffen, dass Bäume grundsätzlich geschützt sind und man wirklich nur mit sehr guter Begründung und mit Begutachtung in bestimmten Zonen Bäume fällen kann. Ich kenne das Argument der SPÖ, mit dem sie sich enthalten wird, nämlich dass sich unser Antrag nur an die Statutarstädte richtet. Die SPÖ hätte immer gerne, dass das für alle Gemeinden gilt. Der Baum ist überall gleich viel wert. Er hat natürlich im städtischen und urbanen Gebiet viel mehr Bedeutung, weil grundsätzlich dichter verbaut ist. Die Bäume sind für die Luft und für das Klima in der Stadt extrem wichtig. Ich ersuche den Gemeinderat, auch wenn ich die SPÖ nicht überzeugen kann, dafür zu plädieren, dass der Landtag für die Statutarstädte eine Gesetzesvorlage für ein Baumschutzgesetz entwirft, sodass die Städte dann dementsprechend Verordnungen für Baumschutzzonen erlassen können. (Beifall Die Grünen) Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Oö. Landtag: ,Der Oberösterreichische Landtag wird ersucht, ein Baumschutzgesetz für die Oberösterreichischen Statutarstädte zu erarbeiten und in der Folge zu beschließen. Das Gesetz soll bürgerInnenfreundlich und unbürokratisch anwendbar sein.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Kollegin Roschger hat es selbst schon angesprochen, das ist einer dieser Anträge, der immer und immer wieder gestellt wird. Ich darf erinnern, wenige Anträge zuvor haben sich Die Grünen beschwert, dass innerhalb so kurzer Zeit, dasselbe gestellt wird. Der Zeitraum von zweieinhalb Jahren wurde als sehr heftig dargestellt. Der letzte Baumschutzgesetz-Antrag wurde am 24. März 2014 gestellt, also nicht einmal zweieinhalb Jahren. Diese Geschichte ist tatsächlich ein Dauerbrenner. Bei diesem Baumschutzgesetz geht es nicht nur um Jahre, sondern tatsächlich schon um Jahrzehnte. Diese Forderungen wurden schon sehr oft gestellt. Das erste Mal wurde im Jahr 1994 ein Gesetzesentwurf vorbereitet, dann 2004 noch einmal. Nach der Begutachtung und Beratung in den Gremien wurde allerdings nie eine politische Mehrheit gefunden. Die Resolution, die im Jahr 2014 in diesem Haus beschlossen wurde, wurde im Landtag, im Petitionsausschuss beraten und siehe da, nicht einmal Die Grünen im Oberösterreichischen Landtag haben sich für die Erlassung so eines Gesetzes ausgesprochen. Sie haben diese Forderung nicht unterstützt. Warum ist das so? Ganz einfach, weil mit der Vollziehung dieses Gesetzes für die Gemeinden ein enormer Verwaltungsaufwand verbunden wäre, der kaum als bewältigbar dargestellt wird. Die Forderung, dass das bürgerfreundlich und –nah sein soll, mag schon sein, aber es sollte für die Gemeinden administrierbar sein. Für die Gemeinden gibt es jetzt schon bestehende Mittel, auch für die Stadt Linz. Es gibt den Baumkataster, die Forderungen im Grünflächenplan und in den Bebauungsplänen und andere. In den privaten Bereich einzugreifen, scheint uns nicht möglich. An den Argumenten hat sich auch nach vielen, vielen Anträgen nichts geändert. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es gut wäre, die Mittel, die der Stadt zur Verfügung stehen, zu nutzen und vielleicht nach über 20 Jahren doch einmal die Forderung aufzugeben, ein solches Gesetz einzufordern und wahrscheinlich in eineinhalb Jahren - um die Zeitspanne richtig fortzusetzen – wieder einzufordern. Wir werden diesem neuerlichen Vorstoß wieder keine Zustimmung geben.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, wir von den NEOS, erachten die Pflege des aktuellen Baumbestandes und eine entsprechende baumschonende Stadtentwicklung und die damit positiven Auswirkungen auf die Bevölkerung, auf das Klima und auf die ökologische Funktion als wichtige Maßnahme zur Qualitätssteigerung des Wohnortes Linz. In diesem Zusammenhang erscheint es uns wichtig, dass die Abwicklung für die Linzerinnen und Linzer transparent, mit rechtzeitiger Information der Betroffenen und benutzerfreundlich und einfach in der Handhabung ist. Das wird in anderen Städten beispielsweise mit einer Online-Abwicklung angeboten. Nachdem der Vermerk der BürgerInnenfreundlichkeit und der unbürokratischen Anwendung in der Resolution verankert ist, werden wir diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall Die NEOS) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte inhaltlich gar nichts mehr sagen. Ich verstehe nicht, warum man gerade von den Freiheitlichen hören muss, dass man irgendeine Forderung aufgeben muss, weil sie keine Mehrheit bekommt. Erstens ändern sich Mehrheiten und zweitens ändern sich Meinungen. Die Freiheitlichen sind Vorreiter darin, Anträge immer wieder einzubringen. Das ist total legitim, vor allem, wenn eine neue Legislaturperiode begonnen hat. Also was soll das?“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16)und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 26 Antrag auf Änderung des Stadtstatuts: Verkleinerung des Stadtsenates: Reduzierung der Anzahl der Vizebürgermeister (Vizebürgermeisterinnen) von drei Vizebürgermeister (Vizebürgermeisterinnen) auf einen Vizebürgermeister (Vizebürgermeisterin) – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Linzer Stadtregierung gönnt sich eine Rekordzahl an Vizebürgermeistern. Linz ist die einzige österreichische Landeshauptstadt mit drei Vizebürgermeistern. Alle anderen haben lediglich zwei, Graz und Bregenz sogar nur einen. Ich denke, angesichts der bedenklichen Finanzen, sollte die Linzer Politik hier ein Zeichen setzen. Durch eine Reduzierung auf einen Vizebürgermeister und eine gleichzeitige Verkleinerung des Stadtsenates von acht auf sieben Mitglieder, könnte innerhalb einer Funktionsperiode mehr als eine Million Euro eingespart werden. Die NEOS-Gemeinderatsfraktion stellt daher eine Resolution an den Oberösterreichischen Landtag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Oberösterreichische Landtag als Gesetzgeber wird ersucht, das Statut der Landeshauptstadt Linz dahingehend zu ändern, dass der Stadtsenat aus dem (der) Bürgermeister (Bürgermeisterin), einem(r) Vizebürgermeister (Vizebürgermeisterin) und fünf weiteren Mitgliedern, die den Titel ‚Stadtrat‘ (‚Stadträtin‘) führen, besteht. § 28 Abs. 1 und auch dazu gehörende Bestimmungen sind dahingehend zu ändern.‘ Wir ersuchen um Zustimmung zum Antrag.“ (Beifall Die NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, eingangs darf ich zu Ihrem Antrag, glaube ich, vielleicht ganz gut passend, eine österreichische Politikerin zitieren. Unter Tagesordnungspunkt K 19 hat Frau Gemeinderätin Bettina Stadlbauer heute bereits erklärt, dass es nicht auf die Größe ankommt, sondern auf die Qualität. Das gilt sinngemäß vielleicht da oder dort auch für die Stadtregierung. Spaß beiseite, ich darf auf Ihr Beispiel Graz eingehen. Das kann man natürlich nicht ganz vergleichen. Wenn man in Graz die Bezirksstruktur anschaut, wo es in jedem Bezirk wieder ehrenamtliche, aber dennoch auch bezahlte und teilweise sogar im Rahmen der Vorsteher besser bezahlte Mandatarinnen und Mandatare gibt, liegt dort in Summe ein wesentlich teureres politisches System vor. Auch Kollege Baier war schon kurz in Verlegenheit, als der Antrag ausgerufen wurde und hat seinen Platz verlassen, nimmt ihn aber jetzt wieder ein. Ich finde das auch gut so, dass aus diesem Antrag nicht voreilige Schlüsse gezogen werden. Ich würde daher trotzdem bei aller Ernsthaftigkeit im Spargedanken davon ausgehen, dass dieser Antrag näher betrachtet wird, obwohl ich dem zunächst einmal nicht von Haus aus zustimmen kann. Man sollte Sparvorschläge und finanzielle Themen nicht einfach ablehnen. Deswegen schlage ich vor, diesen Antrag K 26 dem Verfassungsausschuss zuzuweisen. Wäre der Kollege Hein da, könnte man auch über eine Zuweisung in den Infrastrukturausschuss reden, nachdem es um die politische Infrastruktur geht. Ich will ihm das in seiner Abwesenheit aber nicht antun. Deswegen sind wir für eine Zuweisung zum Verfassungsausschuss. Danke.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich würde ersuchen, dass wir diesen Antrag tatsächlich dem Verfassungsausschuss zuweisen, denn das ist ein wenig komplexer, als im Resolutionstext der Eindruck erweckt wird. Immerhin ist es so, dass in Linz der Bürgermeister direkt gewählt wird, in Oberösterreich alle Bürgermeister, das ist in anderen Bundesländern nicht der Fall. Es gibt in Oberösterreich sehr komplexe Situationen. Beispielsweise kann es sich die Landesregierung aussuchen, ob sie den Landeshauptmann, der nicht direkt gewählt ist, auf die Regierung anrechnet oder ob sie ihn als Spitzenkandidaten einer Partei taxfrei für überparteilich erklärt. Es gibt viele Systemwidrigkeiten, die man diskutieren muss, bevor man so locker sagt, dass man, wie in Graz, mit einem Vizebürgermeister oder einer Vizebürgermeisterin auskommt. Ich glaube, da gibt es mehr zu diskutieren. Nachdem ich aber glaube, dass man diese Diskussion nicht alleine unter dem Aspekt der Mitglieder des Stadtsenates führen sollte – wenn man über Reformen diskutiert, wird man auch über die Größe eines Gemeinderates diskutieren können -, halte ich den Vorschlag des Herrn Kollegen Wimmer, den Antrag dem Ausschuss für Verfassung und Innovation zuzuweisen für einen guten Vorschlag. Da treffen zwei Dinge aufeinander, die ganz gut passen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Kurz noch zur Wortmeldung von Herrn Vizebürgermeister Wimmer. Ich nehme das so zur Kenntnis. Ich hätte mir natürlich ein eindeutiges Statement zur Kosteneinsparung gewünscht. Ich nehme die Zuweisung zum Verfassungsausschuss zur Kenntnis. Herr Bürgermeister hat gesagt, da gibt es mehr zu diskutieren. Da stimme ich zu, weil man auch über die Größe des Gemeinderates, also über die Anzahl der Mitglieder diskutieren kann. Auch Graz hat diesbezüglich weniger. In diesem Sinne bin ich zuversichtlich, dass zumindest im Ausschuss zur Einsicht gekommen wird, dass man nicht immer nur die Linzerinnen und Linzer zur Kasse bittet, sondern auch beim System und bei den Politikern selbst einmal spart.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Innovation und Verfassung zugewiesen. Gemeinderätin Hahn berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend begleitende Sozialmaßnahmen zum sektoralen Bettelverbot und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es war ziemlich genau vor fünf Stunden, als der Linzer Gemeinderat mehrheitlich eine Verordnung beschlossen hat, die ab 2. Mai 2016 in gewissen Zonen in der Linzer Innenstadt die Bettelei gänzlich verbieten wird. Die Gründe und Argumente dafür und dagegen, wurden in der Debatte bereits vorgebracht. Wir haben sie ausgetauscht und über weite Strecken sehr sachlich diskutiert. Ich möchte jetzt – das ist auch schon vor fünf Stunden angesprochen worden – zum Thema soziale Begleitmaßnahmen sprechen. Als Sozialdemokraten wissen wir ganz genau, dass Verbote vor allem einmal der Symptombekämpfung dienen und nur zum Teil dazu geeignet sind, Ursachen von Problemlagen zu bekämpfen. Um Obdachlosigkeit und Armut effektiv bekämpfen zu können, braucht es vor allem soziale Maßnahmen. Die Stadt Linz macht in diesem Bereich sehr viel, auch das ist heute schon gesagt worden. Linz arbeitet gut und intensiv mit jenen Vereinen zusammen, die sich um die Betreuung von Obdachlosen kümmern. Bereits beim Runden Tisch zum sektoralen Bettelverbot, wurde ein klares Bekenntnis zu begleitenden Sozialmaßnahmen zum sektoralen Bettelverbot abgegeben und ausgesprochen. Wir wollen heute mit diesem Dringlichkeitsantrag dieses Bekenntnis politisch bestärken. Der Amtsantrag, der unter C 4 eingebracht wurde, hatte diese Begleitmaßnahme nicht zum Gegenstand. Ich möchte noch einmal sagen, der Dringlichkeitsantrag, Herr Vizebürgermeister Baier, ist sicher keine Fleißaufgabe, wie Sie das heute genannt haben. Ich denke, es hat eine andere Wertigkeit, wenn der Gemeinderat beschließt, dass wir diese Begleitmaßnahmen wollen. Grundsätzlich geht es vor allem darum, in der gesamten Thematik der Bettelei keine sozialen Fronten zu schaffen. Das ist heute in der Diskussion schon klar geworden. Wir wollen gewährleisten, dass den Armen und den Obdachlosen aus und in Linz weiterhin so effektiv und gut wie möglich geholfen wird. Das ebenfalls schon angesprochene Projekt mit der Partnerstadt Brasov, soll eine dieser begleitenden Sozialmaßnahmen sein und ist ein Ansatz, die internationale Problematik der Bettelei pro aktiv anzugehen. Wir ersuchen in einer Resolution zusätzlich das Land Oberösterreich, die Budgets jener Vereine aufzustocken, die mit der Bewältigung der Obdachlosigkeit unmittelbar beauftragt und beschäftigt sind, um hier die Arbeit verstärken zu können. Der Gemeinderat beschließe folgenden Antrag: ‚Sozialreferentin Stadträtin Karin Hörzing wird ersucht, unter Federführung der Sozialverwaltung und Einbindung der Sozialvereine begleitende Sozialmaßnahmen zum geplanten sektoralen Bettelverbot zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an das Land Oberösterreich. ,Das Land Oberösterreich wird ersucht, die finanziellen Ressourcen für den Einsatz von Obdachlosen-Streetworkern der damit beauftragten Sozialvereine aufzustocken, um der zunehmenden Problematik von BettlerInnen und der damit einhergehenden Obdachlosigkeit entgegenzuwirken.‘ Ich bitte heute alle, auch jene, die dem sektoralen Bettelverbot heute nicht zugestimmt haben, dem Antrag und der Resolution zuzustimmen.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Schmid: „Sehr geehrte Damen und Herren, es ist sehr schön, gut und begrüßenswert, dass hier soziale Maßnahmen gesetzt werden. Das ist aber eigentlich der erste Schritt vor einem weiteren Bettelverbot. Wir haben heute schon mehrmals versucht zu erklären, warum wir dieses sektorale Bettelverbot grundsätzlich ablehnen. Ich möchte hier noch einmal betonen und dazu auffordern, dass diese sozialen Maßnahmen jetzt wirklich ganz, ganz dringend angegangen werden. Es gibt bereits Vorschläge von den Organisationen, die sich mit den Menschen, die betteln müssen, beschäftigen, wie beispielsweise der Caritas. Aus Graz gibt es genügend Beispiele. Da gibt es ein sehr gutes Strategiepapier, das im März 2015 ausgearbeitet wurde. Wir können also sofort damit anfangen. Ich halte es für eine zentrale Aufgabe, dass die Stadt Linz hier die Initiativen ergreift und etwas dazu tut.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wehrte Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Thema ist heute am frühen Nachmittag schon viel und sehr vielschichtig diskutiert worden. Ich möchte auf ein paar wichtige Themen konkret eingehen. In dieser Sitzung wurde der Runde Tisch schon mehrfach angesprochen. Er war sehr gut und kompetent mit VertreterInnen der Wirtschaft, VertreterInnen der Verwaltung, der Politik, der Polizei und VertreterInnen von den Organisationen, wie Caritas und B 37 besetzt. Ich möchte formal für Herrn Vizebürgermeister Baier festhalten – er hat das angeschnitten -, möge dieser Runde Tisch noch so hochkarätig besetzt gewesen sein, ist es wohl nicht das formale Gremium, das mich beauftragen kann, in meiner Kompetenz als Sozialstadträtin weitere Maßnahmen zu setzen. Das obliegt ganz klar dem Gemeinderat. Daher auch dieser Antrag, obwohl die ersten Schritte schon in vielen Bereichen in der Umsetzung sind. Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass man signalisiert, dass nicht zugewartet wurde, um diesen Formalbeschluss vorzubereiten und tatsächlich zu bekommen. Das erste Treffen zwischen den Vereinen und der Sozialverwaltung der Stadt Linz hat schon stattgefunden. VertreterInnen der Caritas, der Bettellobby und der Polizei waren dabei, um über erste Maßnahmen zu diskutieren und zu beraten. Ich möchte den Gemeinderat auch darüber informieren, dass seitens der Verwaltung zum heute beschlossenen sektoralen Bettelverbot Informationen für die Betroffenen in Vorbereitung sind. Diese sollen den betroffenen Personen über unsere Abteilung und über die Organisationen in unterschiedlichen Sprachen zukommen. Damit ist ganz klar, wo und in welchen Zeiträumen zukünftig die Verbotszonen liegen. Die Betroffenen werden darüber informiert werden. Die Kooperation mit der Partnerstadt Brasov ist ebenfalls schon angesprochen worden. Wir versuchen, mit den entsprechenden Gremien der EU eine Kooperation herbeizuführen. Auch die Städtepartnerschaft nutzen wir dazu, um zu überlegen, welche Maßnahmen dort gesetzt werden können, damit die Menschen zukünftig tatsächlich nicht gezwungen sind, ins Ausland zu gehen, um dort betteln gehen zu müssen. Sie sollen dort ihr Einkommen, ihr Auskommen, ihre Arbeit und ihre Bildungschancen finden können. Es ist ganz wichtig, diese begleitenden Sozialmaßnahmen entsprechend zu festigen. In diesem Sinne ersuche ich um eine breite Zustimmung zu diesem mehrschichtigen Antrag. Herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Nachdem die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend aktive Erinnerungskultur im Zusammenhang mit der Aphrodite am Bauernberg und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, die belastete Historie rund um die Aphrodite-Statue am Bauernberg ist unbestritten. Viel diskutiert bzw. umstritten ist allerdings der Umgang mit der Geschichte. Wir haben heute schon im Zusammenhang mit dem Projekt IN SITU über die Erinnerungskultur diskutiert und debattiert. Nun möchte ich die Debatte rund um die Aphrodite-Statue weiterführen. Im Jahr 2008 hat sich eine Gruppe junger Kunststudierender im Projekt ‚Hohlräume‘ mit der Geschichte befasst. Vor diesem Hintergrund ist der Fokus auf die Aphrodite-Statue am Bauernberg gefallen. Der damalige Bürgermeister Dr. Dobusch hat dann veranlasst, dass die Statue in das Stadtmuseum Nordico deplatziert und dort verwahrt wird. Damals gab es eine Vereinbarung zwischen dem Bundesdenkmalamt und Stadt Linz, dass die Statue eine gewisse Zeit verwahrt werden kann und dann wieder aufgestellt werden soll. Nun, meine sehr geehrte Damen und Herren, ist die Zeit gekommen zu entscheiden, wie man nun mit der Situation weiter umgeht. Wir sind der Ansicht, dass man sich der Geschichte stellen soll, sie erklären soll und mit einem künstlerischen, zeithistorischen Aspekt versehen soll. Vor diesem Hintergrund stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die ad-hoc-Entscheidung aus dem Jahr 2008, die damals eine Demontage der Statue zur Folge hatte, zu überdenken und neu zu bewerten. 2. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Kulturdirektor, der Leiterin des Stadtmuseums Nordico und dem Leiter des städtischen Archivs soll unter Beiziehung weiterer Experten die Wiederaufstellung der Aphrodite prüfen und begleitende Vermittlungsprojekte im Sinne einer verantwortungsvollen Erinnerungskultur konzipieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Allenfalls entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Bedeckung in den Folgejahren erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Hochedlinger: „Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Rolle der Stadt Linz in der Zeit des Nationalsozialismus und der Rolle als Friedensstadt Linz, ist ein sensibler Umgang mit der Statue besonders wichtig. Wir finden, die Aphrodite darf weder in einem Rahmen öffentlich wieder aufgestellt werden, den sich Adolf Hitler gewünscht hätte, noch darf die Statue versteckt werden. Für die Verwendung der Aphrodite braucht es eine intensive und bedachte Auseinandersetzung mit Plänen und eine Einbeziehung von Expertinnen und Experten und der Kunstuniversität Linz, die als Erste auf die Statue aufmerksam gemacht hat. Der Antrag der ÖVP-Fraktion ist grundsätzlich zu unterstützen, geht uns jedoch nicht weit genug. Es sollte zum Beispiel klar sein, dass die Universitäten und der Stadtkulturbeirat eingebunden werden. Die ersten Schritte dafür könnten unserer Meinung nach im Kulturausschuss gesetzt werden. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir finden den Antrag sehr interessant, so interessant, dass in unserer Fraktion nicht alle einer Meinung sind. Zwei Personen können sich dem ÖVP-Antrag weitestgehend anschließen, die Figur zurück in den öffentlichen Raum zu stellen, im Kontext zur Realisierung vielleicht mit Künstlern und Zeithistorikern. Elisabeth Leitner-Rauchdobler ist zu Recht der Meinung, dass die Figur ins Museum gehört und einen anderen Rahmen braucht, weil das ein sensibles Thema ist. Zwei Stimmen sind für den Antrag, eine dagegen.“ Bürgermeister Luger: „Das werden wir dann bei der konkreten Abstimmung machen. Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Über dieses Thema ist im Vorfeld schon öffentlich diskutiert worden. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass die Aphrodite im Depot, wo sie momentan ist, gut aufgehoben ist. Ich denke, in der Zukunft wird man darüber sprechen können, ob man damit ein Projekt machen könnte. Es sind noch so viele Sachen offen, die noch nicht geklärt sind. Bis heute ist das IN SITU-Projekt nicht umgesetzt, das war schon im Kulturentwicklungsplan vorgesehen. Z.B. ist an der Donaulände das Pionierdenkmal nach wie vor unkommentiert. Es gibt noch so viele offen Stellen, die vorbearbeitet werden. So lange die nicht abgeschlossen sind, lassen wir die Aphrodite noch dort, wo sie ist. Da kann sie nichts anrichten. Der öffentliche Raum hat sich bis dato etwas Besseres verdient.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich würde dem Gemeinderat vorschlagen, diesen Antrag nicht in dieser Form zu beschließen, sondern dem Kulturausschuss zuzuweisen. Die Beschlussqualität des ersten Absatzes, dass der Bürgermeister aufgefordert wird, persönlich etwas zu überdenken und neu zu bewerten, hält sich in engeren Grenzen. Es geht nicht darum, dass ich als Bürgermeister, als Person etwas überdenke oder etwas neu bewerte. Man sollte über diese Statue - da bin ich völlig bei Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn -, die aus meiner Sicht am jetzigen Standort ganz gut aufgehoben ist, aber möglicherweise in anderen Kontexten ein antifaschistisches Bekenntnis sein kann, diskutieren. Es ist so, dass sich das Bundesdenkmalamt mit dieser Causa ebenfalls weiterhin beschäftigt. Deswegen wäre mein Vorschlag, dass wir diesen Antrag dem Kulturausschuss zuweisen und darüber diskutieren. Ich glaube nicht, dass es bei den unterschiedlichen Positionen, die es gibt - nicht nur bei den NEOS, sondern auch sonst im Haus -, eine große Mehrheit zustande käme. Wir sollten zumindest versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Der Kulturausschuss ist dafür die angemessene Stelle. Das wäre mein Vorschlag. Ich würde Herrn Fraktionsvorsitzenden der ÖVP bitten zu sagen, was Sie von diesem Vorschlag halten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Wir können dem Vorschlag von SPÖ und den Grünen, die Diskussion im Kulturausschuss weiterzuführen, etwas abgewinnen und stimmen zu. Zur Kollegin Grünn kann ich nur sagen, ich hätte mir von Ihnen etwas mehr Reflexion gewünscht. Die schätze ich von Ihnen dann und wann sehr. Die fehlt mir in diesem Punkt. Bürgermeister Luger kann ich nur mitgeben, eine Entscheidung eines Vorgängers zu überdenken, kommt durchaus öfter vor und es ist nicht so schlecht, wenn das dann und wann passiert. Ich freue mich auf jeden Fall über eine weitere Diskussion im Ausschuss.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, NEOS, und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Kultur und Tourismus zugewiesen. Gemeinderat Svoboda berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG Stadtentwicklung und leistbares Wohnen sichern - Baurecht statt Verkauf und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wehrte Kolleginnen und Kollegen, nachdem es schon ein bisschen spät ist, werde ich versuchen, es kurz und präzise zu machen. Für uns stellt sich angesichts der geplanten Immobilienverkäufe der Landeshauptstadt Linz mittlerweile die Frage, ob tatsächlich immer ein vollständiger Verkauf von Liegenschaften hundertprozentig das ist, was am besten ist. Man könnte den BauträgerInnen ein Baurecht einräumen. Das würde zugegebenermaßen die Einmaleffekte für das Budget reduzieren. Im Optimalfall wäre es wahrscheinlich möglich, dass man diesen kurzfristigen Einnahmenentfall auf längere Sicht sogar mehr, als kompensiert. Das Spannende an diesem Vorschlag wäre, dass wir dadurch für die Stadt auf lange Sicht wertvolles Bauland direkt im Stadtgebiet sichern können und kurzfristig mehr Möglichkeiten im Bereich der Gestaltung der Bauobjekte hätten. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, der da heißt: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Landeshauptstadt Linz werden ersucht, bei der Verwertung nicht strategischer Immobilien auf dem Gebiet der Stadt künftig bevorzugt auf den Abschluss von Baurechtsverträgen hinzuarbeiten und den zuständigen Gremien entsprechende Vereinbarungen vorzulegen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Ich darf um Annahme ersuchen.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Svoboda, in dem Antrag steht, dass bevorzugt auf den Abschluss von Baurechtsverträgen hinzuarbeiten ist. Ich würde um eine pragmatischere Positionierung ersuchen, um dies im Finanzausschuss noch weiterzudiskutieren. In der Stadt Linz haben wir schon in sehr vielen Fällen Baurechte abgeschlossen, haben das oft gemacht, wo es sinnvoll ist und man kann das natürlich auch in der Zukunft machen. Wir haben sowieso bei jedem Verkauf eine Einzelbewertung, in welcher Form wir das machen. Ich würde hiermit vorschlagen, dass wir uns nicht gleich für ein Extrem entscheiden, sondern das von Fall zu Fall abwägen und im Finanzausschuss gerne darüber weiterdiskutieren.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Dieser Gemeinderat, wird als Gemeinderat der Zuweisungen in die Annalen eingehen. Bist du mit dieser Zuweisung einverstanden?“ Schlusswort Gemeinderat Svoboda: „Selbstverständlich. Wenn man eine differenzierte Sichtweise auf Dinge haben will, nennen es die einen bevorzugt und die anderen ein bisschen anders. Ich freue mich aber, das im Finanzausschuss noch genauer zu erläutern.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Finanzen zugewiesen. Die Tagesordnung der 6. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 21.21 Uhr