Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 8/2015 PROTOKOLL über die 56. (Sonder-)Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Dienstag, 8. September 2015, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner SPÖ Karin Hörzing Die StadträtInnen: SPÖ Stefan Giegler GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein SPÖ Selcuk Hergüvenc SPÖ Jakob Huber SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Markus Krazl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner ÖVP LAbg. Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr FPÖ Anita Neubauer ÖVP Cornelia Polli, BEd FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied, M.A. ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Josef Stadler SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Abteilungsleiter des Präsidiums: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A ANTRAG NACH § 15 (3) IN VERBINDUNG MIT § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 AUF EINBERUFUNG EINER (SONDER-)SITZUNG DES GEMEINDERATES ZUM BERICHT DES SONDERKONTROLLAUSSCHUSSES ZUR SWAP-CAUSA Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 56. (Sonder-)Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und die Damen und Herren auf der Galerie und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Entschuldigt für die heutige Sitzung sind Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter, Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth und Gemeinderat Murauer, alle ÖVP, Gemeinderat Pfeffer, FPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA. Bürgermeister Luger: „Im Vorfeld sind mir zwei Dringlichkeitsanträge, einer von der ÖVP-Fraktion und ein zweiter von der FPÖ-Fraktion zugegangen. Die Zulässigkeitsprüfung des Präsidiums unter der Leitung der Magistratsdirektorin unter Bezug auf das Statut der Landeshauptstadt Linz hat ergeben, dass Dringlichkeitsanträge in einer Sitzung, die als Sondergemeinderat beantragt und einberufen worden ist, nicht zulässig sind. Ich werde dieser Empfehlung folgen und diese beiden Dringlichkeitsanträge nicht zulassen. Ich ersuche Frau Magistratsdirektorin diese Rechtsposition dazu darzulegen. Ich habe aber dann einen Vorschlag, wie wir trotzdem darüber diskutieren und auch beschließen können.“ Magistratsdirektorin Dr.in Steininger: „Das Präsidium beziehungsweise die Magistratsdirektion bezieht sich bei dieser rechtlichen Beurteilung auf eine Rechtsauskunft des Landes Oberösterreich, der Aufsichtsbehörde, aus dem Jahr 2003. In dieser Rechtsauskunft ist Folgendes ausgeführt: ,Gemäß § 15 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Linz 1992 hat der Bürgermeister den Gemeinderat, so oft es die Geschäfte erfordern, unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes einzuberufen.‘ Nach Absatz 3 dieser Gesetzesstelle - und das ist die konkrete Bestimmung, auf die sich auch die heutige Sitzung bezieht - ist der Bürgermeister verpflichtet, eine Sitzung des Gemeinderates einzuberufen, wenn dies von mindestens 15 Mitgliedern des Gemeinderates unter Angabe des Grundes - das ist ein ganz wichtiger Part in dieser gesetzlichen Bestimmung - verlangt wird. Aus dieser gesetzlichen Formulierung ergibt sich, dass diese Gemeinderatssitzung thematisch eingeschränkt auf jenen Tagesordnungspunkt ist, welcher als Grund für das Verlangen der Einberufung genannt wurde. Das heißt, es darf in dieser heutigen Sondergemeinderatssitzung nur dieses Thema, das auch tatsächlich beantragt wurde, behandelt werden. Das bedeutet, dass in einer solchen Sitzung zusätzliche Anträge beziehungsweise auch Dringlichkeitsanträge nicht gestellt werden dürfen. Es sind nur jene Anträge zulässig, welche sich auf den für die Sitzung beantragten Tagesordnungspunkt beziehen. Das bedeutet, dass heute nur solche Anträge in Behandlung zu nehmen sind, die sich ganz konkret auf den Tagesordnungspunkt, der in der Einladung angeführt ist, beziehen. Das können natürlich auch Änderungs- und Zusatzanträge zu diesem Tagesordnungspunkt sein, aber keine eigenständigen Dringlichkeitsanträge.“ Bürgermeister Luger: „Deswegen lautet meine Bitte an die beiden antragstellenden Fraktionen, diese Rechtsauffassung zu respektieren und diese vorgelegten Anträge, meinem Empfinden nach, als Zusatzanträge zur Behandlung in die Sitzung einzubringen. Sie werden dann natürlich genau so abgestimmt, als wenn die Dringlichkeit anerkannt worden wäre. Ich glaube, es ist wichtig, stringent und korrekt die Geschäftsordnung beziehungsweise in diesem Fall das Statut basierend auf der Rechtsauskunft des Landes Oberösterreich, die übrigens damals aus Anlassfall einer Anfrage der ÖVP-Fraktion erfolgte, zur Kenntnis zu nehmen. Das wäre meine Bitte.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zur Geschäftsordnung: „Werte Damen und Herren, auch uns ist es wichtig, das Statut und die Geschäftsordnung und alle Gesetze, die das Handeln des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz beherrschen, stringent und korrekt auszulegen. Frau Magistratsdirektorin hat schon ausgeführt, dass in § 15 festgelegt ist, wie die Einberufung zu Gemeinderatssitzungen zu erfolgen hat. Wir haben dem Gesetzeswortlaut des § 15 Abs. 3 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 folgend, zeitgerecht, auch mit den notwendigen Unterschriften versehen eine Gemeinderatssitzung einberufen. Der Unterschied zwischen einer derartigen Sitzung - den Begriff Sondersitzung kennt das Statut gar nicht - und einer so genannten normalen Sitzung besteht nur darin, dass das Ob und das Wann der Gemeinderatssitzung nicht im freien Ermessen des Bürgermeisters liegt. Der Bürgermeister ist in diesen beiden Punkten an zwingende gesetzliche Vorgaben gebunden. Ansonsten gibt es im Statut und auch in der Geschäftsordnung, was allfällige Beschränkungen der Tagesordnung auf bestimmte thematische Punkte anlangt, überhaupt keinen Unterschied. Wenn man die Rechtsauskunft der Gemeindeabteilung aus dem Jahr 2003 liest – man muss das natürlich im Gesamtzusammenhang lesen -, steht da, dass zusätzliche Anträge beziehungsweise auch Dringlichkeitsanträge in einer solchen Sitzung nicht gestellt werden dürfen. Man muss das natürlich im Zusammenhang mit dem nächstfolgenden Satz sehen, in dem genau steht, dass nur jene Anträge zulässig sind - damit sind natürlich auch Dringlichkeitsanträge gemeint -, die sich auf den für die Sitzung beantragten Tagesordnungspunkt beziehen. Wir behandeln heute den Zwischenbericht des Sonderkontrollausschusses. Unser Antrag zielt darauf ab, dass der Wesensgehalt des Sonderkontrollausschusses, nämlich die politische Aufklärung voran zu treiben, einen nächsten Schritt erfährt. Die Unterlagen zum Disziplinarverfahren sollen herausgegeben werden. Deswegen ist es ganz klar, dass dieser Dringlichkeitsantrag zulässig ist. Es ist für uns inakzeptabel, dass der nicht als Dringlichkeitsantrag zugelassen wird.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Magistratsdirektorin, herzlichen Dank für diese Auskunft von Seiten des Präsidiums beziehungsweise von Ihrer Seite. Auch wir sehen diese Rechtsauskunft etwas fragwürdig. Vor allem für mich ist ein gewisser Zusammenhang schon gegeben. Wenn eine Sitzung zu einem Thema einberufen wird, dann ist für mich immer noch offen, warum man nicht genau zu dem selben Thema Dringlichkeitsanträge einbringen kann. Das Statut ist hier schon sehr, sehr eng ausgelegt. Wenn aber das ÖVP-nahe Land Oberösterreich das auch so sieht, dann soll es uns nicht darum gehen, wie über etwas abgestimmt wird, sondern dass darüber abgestimmt wird. Wir sind daher damit einverstanden, dass wir unser Anliegen hier per Zusatzantrag behandeln werden. Danke schön.“ Bürgermeister Luger: „Nachdem ich mich an die Rechtsauskunft des Landes Oberösterreich halte - damit hier alles zitiert ist und damit auch klar ist, warum ich diese Position einnehme, aber aus meiner Sicht auch Zusatzanträge zulässig sind -, möchte ich auf diese Rechtsauskunft des Landes eingehen. Hier steht ganz klipp und klar, dass ein Gemeinderat einzuberufen ist, wenn dies von mindestens 15 Mitgliedern des Gemeinderates oder von der Landesregierung unter Angabe des Grundes schriftlich verlangt wird. Dann kommt die entscheidende Passage: ‚Aus dieser gesetzlichen Formulierung ergibt sich, dass diese Gemeinderatssitzung thematisch eingeschränkt ist auf jenen Tagesordnungspunkt, welcher als Grund für das Verlangen der Einberufung genannt wurde. Dies bedeutet, dass zusätzliche Anträge beziehungsweise auch Dringlichkeitsanträge in einer solchen Sitzung nicht gestellt werden dürfen.‘ Das ist eine ziemlich klare, um nicht zu sagen, apodiktische Aussage. Dann geht es weiter: ‚Es sind nur jene Anträge zulässig, welche sich auf den für die Sitzung beantragten Tagesordnungspunkt beziehen‘. Das ist mein Zugang. Damit ich nicht dem Vorwurf ausgesetzt bin, Diskussionen nicht zuzulassen, schlage ich vor, diese Anträge - was von der Freiheitlichen Partei schon avisiert wurde - als Zusatzanträge einzubringen. Das steht auch der ÖVP-Fraktion so zu. Wir können das dann diskutieren. Unter welchem Namen, ist mir sekundär, aber ich halte formale Vorschriften ein. Die habe nicht ich mir ausgesucht, sondern die hat mir die Aufsichtsbehörde auferlegt. Ich versuche den Gemeinderat als Vorsitzender korrekt zu führen.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger zur Geschäftsordnung: „Ich versuche, ein bisschen Aufklärung zu leisten. Der viel zitierte § 15 Statut Linz normiert auch - das haben wir schon gehört -, dass man eine außerordentliche Sitzung einberufen kann, wenn man einen besonderen Grund anführt und 15 Unterschriften hat. Da ist aber auch normiert, - nur um alle Formalia noch einmal klar zu definieren -, dass der Verständigung von der Abhaltung der Sitzung - also der Einladung zur heutigen Sitzung, wenn man das übersetzen darf - das schriftliche Verlangen auf Durchführung der Sitzung anzuschließen ist. Der Antrag, der gestellt wird, ist der Einladung beizulegen. Ich weise darauf hin, dass das nicht erfolgt ist. Ich halte das deshalb für relevant, weil wenn wir jetzt darüber diskutieren, ob Anträge oder Zusatzanträge mit dem Gegenstand, der ursprünglich beantragt war, in Zusammenhang stehen, ist es für alle interessant zu wissen, was ursprünglich beantragt wurde. Uns ist nur die Tagesordnung zugegangen und nicht, wie im Statut vorgesehen, auch der ursprüngliche Antrag, also das Verlangen auf Durchführung der Sitzung. Ich möchte aber die Formalia nicht noch breiter treten. Ich würde ersuchen vorzulesen, was beantragt wurde, damit alle im Raum wissen, warum wir eigentlich da sind und worüber wir genau reden. Ich glaube, dass man mit dem Vorlesen diesen Formalfehler auch in formaljuristischer Sicht heilen könnte.“ Bürgermeister Luger: „Dann lese ich vor: ‚Antrag gemäß § 15 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 auf Einberufung einer Sondersitzung des Gemeinderates zum Bericht des Sonderkontrollausschusses zur Swap-Causa. Nach über vier Jahren Arbeit und 31 Sondersitzungen mit über 1600 Protokollseiten liegt nun der ,Bericht des Sonderkontrollausschusses der Stadt Linz zur Causa Swap - Darstellung der bisherigen Tätigkeit und Bewertungen der Fraktionen‘ vor. In seiner Sitzung am 1. September 2015 hat der Sonderkontrollausschuss einstimmig beschlossen, dass dieser Ausschussbericht im Gemeinderat behandelt werden soll. Die unterzeichneten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte stellen gemäß § 15 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 den Antrag auf Einberufung einer Gemeinderatssitzung innerhalb von zwei Wochen, um den ,Bericht des Sonderkontrollausschusses der Stadt Linz zur Causa Swap - Darstellung der bisherigen Tätigkeit und Bewertungen der Fraktionen‘ zu behandeln. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bericht des Sonderkontrollausschusses der Stadt Linz zur Causa Swap - Darstellung der bisherigen Tätigkeit und Bewertungen der Fraktionen wird zur Kenntnis genommen.‘ Berichterstatterin: Landtagsabgeordnete Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal, mit der notwendigen Anzahl der erforderlichen Unterschriften. Das ist so eingegangen.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger zur Geschäftsordnung: „Nur mehr zum Verständnis. Es ist ganz konkret, so wie im Wortlaut, beantragt worden, dass wir heute einen Bericht des Sonderkontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Es erschließt sich für mich nicht ganz, weshalb man zur Kenntnisnahme eines Berichts zusätzlich Anträge stellt. Ich wollte nur wissen, ob ich das jetzt richtig verstanden habe. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Soweit auch ich diesen Text interpretiere, ist das der Antrag. Dazu kann man, aus meiner Sicht, Zusatzanträge und Abänderungsanträge stellen, die in diesem Zusammenhang stehen.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten A ANTRAG NACH § 15 (3) IN VERBINDUNG MIT § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 AUF EINBERUFUNG EINER (SONDER-)SITZUNG DES GEMEINDERATES ZUM BERICHT DES SONDERKONTROLLAUSSCHUSSES ZUR SWAP-CAUSA und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, warum braucht es die heutige Sondersitzung, warum haben wir als ÖVP diese Sitzung beantragt? Ganz einfach deswegen, weil ohne diese heutige Sitzung der Bericht des Sonderkontrollausschusses, der für uns nur ein Zwischenbericht zur Causa Swap sein kann, sang- und klanglos zu den Akten gelegt worden wäre. Die Erkenntnisse aus 31 Sitzungen, die Erkenntnisse aus 72 Stunden Aufklärungsarbeit und 1600 Seiten Protokoll wären in der Versenkung verschwunden. Es wäre vielen in diesem Hause gelegen gekommen, einmal mehr die Decke des Schweigens über diesen Millionenskandal zu breiten und sich einmal mehr der öffentlichen Auseinandersetzung zu entziehen. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bericht des Sonderkontrollausschusses der Stadt Linz zur Causa Swap – Darstellung der bisherigen Tätigkeit und Bewertungen der Fraktionen wird zur Kenntnis genommen.‘ Für uns aber ist klar, die Menschen in unserer Stadt haben ein Recht auf Transparenz und ein Recht darauf, dass die Ergebnisse der bisherigen Aufklärungsarbeit in der Swap-Causa in einer Gemeinderatssitzung öffentlich debattiert werden. Wir sehen darin unsere Verantwortung, die jede und jeder Einzelne in diesem Gemeinderat hat und die wir ernst nehmen. Und wenn die SPÖ-Vertreter sicher gleich ausrücken werden, um uns Wahlkampfagitationen vorzuwerfen, kann ich nur sagen, der Bericht wurde - das wurde bereits angesprochen - am 1. September im Sonderkontrollausschuss behandelt. Es ist doch wohl selbstverständlich, dass gerade dieser Bericht auch im Gemeinderat diskutiert wird, egal, ob wir uns wenige Tage vor einer Wahl befinden oder nicht. Im Sonderkontrollausschuss wurde auf unseren Antrag die Vorlage an den Gemeinderat einstimmig beschlossen, also auch mit Stimmen der SPÖ-Vertreter. Wenn die Vorlage an den Gemeinderat beschlossen wurde, dann braucht es natürlich auch eine Sitzung dafür. Umso eigenartiger empfinde ich es, wenn die SPÖ auf der einen Seite die Vorlage des Berichts des Kontrollausschusses beschließt und auf der anderen Seite Gemeinderat Leidenmühler diese Sondersitzung in der öffentlichen Diskussion zur heutigen Sondersitzung in den Oberösterreichischen Nachrichten am 28. August 2015 als weitgehend faktenbefreite Wahlkampfagitation bezeichnet. Aber damit wird die SPÖ ihrer Rolle im Swap-Desaster nur einmal mehr gerecht. Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, wollen auch weiterhin verheimlichen, Sie wollen weiterhin unter den Teppich kehren und die Bevölkerung im Dunkeln tappen lassen. (Beifall ÖVP) Nachdem der Bericht nicht allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zugegangen ist, möchte ich meine Ausführungen mit einer kurzen Vorstellung des Berichtes beginnen und dabei insbesondere auf einige Meilensteine hinweisen. Der Bericht gliedert sich in drei Teile und beinhaltet die bereits angesprochenen 31 Ausschusssitzungen und die geleistete politische Aufklärungsarbeit, die sich mit den Vorgängen und den näheren Umständen der Anbahnung und des Abschlusses von Swap-Geschäften beschäftigt haben. Die politische Arbeit im Sonderkontrollausschuss war davon geprägt, dass parallel dazu eine Reihe von Ermittlungs- und Prüftätigkeiten verschiedener staatlicher Organe und Behörden stattgefunden haben. Der Ausschuss selbst war immer bemüht, dass man die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aufgreift und in die politische Ermittlungsarbeit einbezieht. Gutachterliche Auseinandersetzungen bei Fragen der Geschäftsordnung haben nicht nur Gemeinderatssitzungen erschwert, sondern vor allem auch die Arbeit des Sonderkontrollausschusses und Erhebungsschritte des Ausschusses im Sitzungsfahrplan massiv verzögert. Als äußerst unbefriedigend musste zur Kenntnis genommen werden, dass die Befragung wesentlicher Beteiligter an den Swap-Geschäften, ohne die die Arbeit des Sonderkontrollausschusses nicht vollständig und umfassend bewertet werden kann, gescheitert ist. Im ersten Abschnitt werden chronologisch die wesentlichen Inhalte der Ausschussarbeit und die damit in Zusammenhang stehenden im Gemeinderat der Stadt Linz behandelten und beschlossenen Initiativen dargestellt. Im zweiten Abschnitt werden die jeweiligen Fraktionsanträge und deren Behandlungen in den Sondersitzungen aufgelistet und schließlich im dritten Abschnitt finden sich die politischen Bewertungen der einzelnen Fraktionen. Ich darf zurückblenden auf die Pressekonferenz vom 29. März 2011. Damals wurde die Öffentlichkeit seitens der Stadt über die Swap-Geschäfte informiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass Finanzdirektor Mag. Werner Penn zins- und kurssichernde Maßnahmen für einen Schweizer Franken-Swap unterschrieben hat. In Folge eines ungleich verteilten Risikos und durch starke Kursveränderungen des Frankens im Jahr 2010, hat die Stadt Linz nach Aufforderung durch die BAWAG bereits drei Ausgleichszahlungen geleistet. Als Bedrohungsszenario für eine vorzeitige Auflösung des betreffenden Swap wurde für Februar des Jahres 2011 eine Größenordnung von 264 Millionen Euro genannt. In weiterer Folge wurde dann ein Maßnahmenprogramm der Stadt Linz in Folge des BAWAG Swap vorgestellt, nämlich insbesondere eine Klage gegen die BAWAG vorzubereiten. Im April 2011 hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. In der 15. Gemeinderatssitzung am 7. April 2011 wurden dann folgende Maßnahmen beschlossen: Zum einen gegen die BAWAG-PSK Klage einzubringen und zum anderen, dass der Rechnungshof zur Prüfung aller Vorgänge eingeschaltet werden soll. Am 16. Mai 2011 fand schließlich die erste Sondersitzung des Kontrollausschusses statt. Es war damals Ziel aller Fraktionen, für Aufklärung und Transparenz zu sorgen und es sollte weiters verfolgt werden, dass so weit wie möglich Schaden von der Stadt abgehalten wird und Spekulationsgeschäfte in der Zukunft vermieden werden. In der 16. Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2011 wurde ein ÖVP-FPÖ-Antrag auf Einrichtung eines gemeinderätlichen Ausschusses zur Untersuchung der Finanzgeschäfte in Zusammenhang mit der Verschuldung der Stadt Linz mehrstimmig abgelehnt. In der zweiten Sondersitzung des Kontrollausschusses vom 15. Juni 2011 wurde aus Gründen der Transparenz einstimmig beschlossen, die Vertraulichkeit der Sitzungen aufzuheben. In der dritten Sondersitzung des Kontrollausschusses vom 8. September 2011 wurde der Vorsitz innerhalb der Grünen von Frau Gemeinderätin Lenger auf Frau Gemeinderätin Ursula Roschger gewechselt. Damals stand auch der interimistische Finanzdirektor Dr. Christian Schmid zur Verfügung. Es waren auch Bürgermeister Dobusch und Finanzstadtrat Mayr eingeladen, um sich den Fragen der Ausschussmitglieder zur Entstehungsgeschichte des Swap zu stellen. Der frühere Finanzdirektor Mag. Werner Penn ist damals zur Sitzung erschienen. Sein Anwalt hat jedoch unter Hinweis auf das laufende Strafverfahren darauf verwiesen, dass sein Mandant vorerst keine Fragen beantworten werde, sondern zuerst eine schriftliche Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft abgeben werde. In der vierten Sondersitzung des Kontrollausschusses vom 29. September 2011 gab es verschiedene Fraktionsanträge zur Einladung weiterer interner und externer Auskunftspersonen. Diese fanden jedoch keine Mehrheit. Neuerlich wurde auch die Frage der leichteren Zugänglichkeit zu den Untersuchungsakten erörtert, speziell im laufenden Strafverfahren. Dabei wurde massiv kritisiert, dass keine Kopien angefertigt bzw. auch keine Aufzeichnungen vorgenommen werden durften. Ein diesbezüglicher Antrag auf Ausfolgung einer Aktenkopie fand jedoch keine Mehrheit. In der 19. Gemeinderatssitzung vom 13. Oktober 2011 wurde ein Antrag des Stadtsenates, keine weiteren Zahlungen aus den Swap-Geschäften mit den Nummer 4175 und 57196 an die BAWAG zu leisten, mehrstimmig angenommen. Zugleich wurde der Bürgermeister beauftragt, rechtsgrundlos geleistete Zahlungen zurückzufordern und die bevollmächtigten Rechtsvertreter nunmehr umgehend anzuweisen, die Klage einzubringen. Ebenso wurde beschlossen, dass der Stadtsenat mit den Fraktionsobleuten erweitert, regelmäßig über den Fortgang der gerichtlichen Auseinandersetzung informiert wird. Der Dringlichkeitsantrag der ÖVP und der FPÖ betreffend ,Übermittlung der vollständigen Unterlagen des Strafaktes an die Mitglieder des Sonderkontrollausschusses‘ wurde mehrstimmig abgelehnt. In der Sondersitzung des Kontrollausschusses vom 20. Oktober 2011 waren Magistratsdirektor Prof. Dr. Wolny und Präsidialdirektor Dr. Inquart eingeladen sowie der Leiter des Büros Stadtregierung Dr. Ruckerbauer. Am 2. November 2011 ein weiterer Meilenstein. Die Landeshauptstadt Linz hat Klage gegen die BAWAG PSK eingebracht. Am 8. November 2011 hat die BAWAG PSK Widerklage gegen die Stadt Linz erhoben. Am 10. November 2011 wurde im Oö. Landtag ein Spekulationsverbot für Gemeinden mit Wirksamkeit 1. April 2012 beschlossen. In der 6. Sondersitzung des Kontrollausschusses am 23. November 2011 wurde seitens der Vorsitzenden einleitend darauf hingewiesen, dass von den Rechtsvertretern der BAWAG PSK mitgeteilt wurde, dass mehrere MitarbeiterInnen und ehemalige Organe der BAWAG der Einladung in diesen Ausschuss keine Folge leisten können, da sie von der Verschwiegenheitspflicht nicht entbunden wurden. In der 20. Gemeinderatssitzung vom 24. November 2011 wurde unser Dringlichkeitsantrag betreffend ‚Umgehende und umfassende Transparenz im Zusammenhang mit dem Schweizer Franken-Swap Nr. 4175‘ mehrstimmig abgelehnt. Am 3. Februar 2012 ein weiterer Meilenstein. Das Disziplinarverfahren gegen Mag. Werner Penn wurde eingeleitet. Am 1. April 2012 trat die Oö. Finanzgeschäfteverordnung in Kraft. In der 8. Sondersitzung des Kontrollausschusses im Juni 2012 war der Schweizer Finanzexperte Univ.-Prof. Dr. Martin Janssen beigezogen. Er beurteilte damals das Risiko und die Bewertungsaspekte aus finanzökonomischer Sicht und hat damals eindringlich vor bestehenden Wechselkursrisiken der Franken-Anleihe gewarnt. Am 26. September 2012 fand schließlich eine dringliche Sitzung des Kontrollausschusses statt. Damals wurde der Bericht des Kontrollamtes zur Übereinstimmung der Gebarungsprüfung durch die Finanz- und Vermögensverwaltung mit dem Gemeinderatsbeschluss Debt-Management vom 3. Juni 2004 im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Abschluss von Swap-Verträgen sowie die Initiativprüfung der Gebarungsprüfung der Immobilien Linz GmbH und der Immobilien Linz GmbH & Co KG im Hinblick auf offene derivative Einzelgeschäfte mit verschiedenen Banken präsentiert. In der Gemeinderatssitzung am 18. Oktober 2012 haben wir den Dringlichkeitsantrag betreffend ‚Gleichberechtigte, umgehende und umfassende Transparenz für alle Fraktionen im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren der Stadt Linz/BAWAG PSK‘ eingebracht. Dieser Antrag wurde mehrstimmig abgelehnt. In der 10. Sondersitzung des Kontrollausschusses befasste man sich mit dem Prüfbericht des Kontrollamtes zur Übereinstimmung der Gebarungsprüfung, wie vorhin zitiert. Auch in den folgenden Sitzungen stand dies auf der Tagesordnung. In der 12. Sondersitzung vom 27. November 2012 war der damalige Dekan Prof. Dr. Lukas bereit, einen Bericht anhand einer vorbereiteten Präsentationsunterlage über das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Dr. Christian Imo für die Staatsanwaltschaft Linz abzugeben. Dieses Gutachten stand den Mitgliedern des Sonderkontrollausschusses seit 6. November 2012 nur zur Einsicht zur Verfügung. Am 14. Februar 2013 wurde das Ende der Mediation öffentlich bekannt gegeben. In der 19. Sondersitzung des Kontrollausschusses im April 2013, waren Stadtrat Mayr und der ehemaligen Finanzdirektor Mag. Werner Penn eingeladen. Eine Rückmeldung der ebenfalls eingeladenen BAWAG-Mitarbeiterin war bis dato nicht erfolgt. Mag. Penn ist damals mit seinen Anwälten erschienen und diese haben erläutert, dass die Aussage von Mag. Penn bei der Staatsanwaltschaft Linz vorliege. Solange dieses Verfahren anhängig sei, wäre Mag. Penn zu keiner Aussage vor dem Kontrollausschuss bereit. In der 34. Gemeinderatssitzung vom Mai 2013 haben wir einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Wir wollten damals eine Sonderprüfung des Kontrollamtes zum Krisenmanagement der Stadt Linz bezüglich der Swap-Geschäfte seit Kenntnis der Risikolage, insbesondere zum Swap 4175 für den Zeitraum 26. März 2010 bis zum Klagsbeschluss am 24. November 2011. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. In der 22. Sondersitzung des Kontrollausschusses vom Juni 2013 stand wiederum der damalige Dekan Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas für Fragen zum Swap 3976 zur Verfügung. Am 5. Juni 2013 wurde der Bericht des Rechnungshofes über Fremdwährungs- und Zinsabsicherungsgeschäfte der Stadt Linz, der Immobilien Linz GmbH, der Immobilien Linz GmbH & Co KG und der Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und kommunale Dienste veröffentlicht. An der 23. Sondersitzung des Kontrollausschusses vom 18. Juni 2013 nahm der Bereichsleiter Recht & Compliance der BAWAG PSK, Dr. Schall, teil. Er wurde zum Themenbereich Anbahnung und Abschluss von Swap-Geschäften, insbesondere zum Swap 4175 befragt. In der Gemeinderatssondersitzung vom 27. Juni 2013 haben wir den Antrag in Zusammenhang mit dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes ,Fremdwährungs- und Zinsabsicherungsgeschäfte der Stadt Linz, der Immobilien Linz GmbH und Linz AG‘ eingebracht. Die Zuweisung des Antrages inklusive Zusatzanträge an den Kontrollausschuss wurde mehrstimmig abgelehnt. Drei weitere Zusatzanträge wurden ebenfalls mehrstimmig abgelehnt. In der 24. Sondersitzung des Kontrollausschusse vom Juni 2013, war Finanzdirektor Dr. Hermann Kepplinger eingeladen. Am 10. Juli 2013 hat die Staatsanwaltschaft Linz Stadtrat Johann Mayr und den vormaligen Finanzdirektor Werner Penn wegen Untreue zum Nachteil der Stadt Linz angeklagt. Am 23. Juli 2013, 13 Tage später, erklärte Stadtrat Johann Mayr seinen Rücktritt mit Wirksamkeit 18. September 2013. An der 25. Sondersitzung des Kontrollausschusses vom 16. Oktober 2013 nahm als Auskunftsperson Bürgermeister Franz Dobusch teil. Er nahm damals zu Fragen zu internen Vorgängen rund um die Abwicklung des Swap nach dem März 2010 Stellung. In der 26. Sondersitzung des Kontrollausschusses vom 2. Dezember 2013 war die Prüfung von Ausstiegs- und Umstrukturierungsangeboten der BAWAG PSK für den Swap 4175 das Thema. Am 11. Dezember 2013, ein weiterer Meilenstein, wurden der frühere Finanzstadtrat Johann Mayr und Ex-Finanzdirektor Mag. Werner Penn strafrechtlich freigesprochen. In der 27. Sondersitzung des Kontrollausschusses vom 26. Mai 2014 war einmal mehr der ehemalige Finanzdirektor Mag. Werner Penn als Auskunftsperson eingeladen. Er entschlug sich in Begleitung seines Anwalts unter Hinweis auf das laufende Disziplinarverfahren, das Zivilverfahren und den daraus drohenden zivilrechtlichen Regressansprüchen der BAWAG PSK der Aussage. Anschließend hat Univ.-Prof. Dr. Bruno Binder über die Ergebnisse seines Gutachtens berichtet, das folgende Punkte beinhaltet hat: Fragen zu Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten beim Abschluss von Finanzgeschäften, zu Kontrollpflichten und zur Rolle von Finanzreferent und Finanzdirektor. In der 28. Sondersitzung des Kontrollausschusses vom 28. Oktober 2014, hat Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko über die Ergebnisse seines Rechtsgutachtens zur Frage nach der Möglichkeit Mag. Werner Penn durch die Erteilung einer Weisung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt zur Beantwortung von Fragen des Sonderkontrollausschusses Linz im Zusammenhang mit dem SWAP 4175 zu zwingen, berichtet. Die 29. Sondersitzung des Kontrollausschusses fand am 3. Februar 2015 statt. Damals war wiederum vorgesehen, dass Mag. Werner Penn für Fragen der Mitglieder zur Verfügung steht. Dieser Tagesordnungspunkt musste jedoch aufgrund einer Erkrankung von Mag. Penn verschoben werden. In der 52. Gemeinderatssitzung am 5. März 2015 wurde ein Dringlichkeitsantrag seitens der ÖVP eingebracht betreffend ‚Vorlage von Schriftstücken der Dienstbehörde im Zusammenhang mit möglichen Dienstpflichtverletzungen von Mag. Penn.‘ Punkt 1 dieses Antrages wurde nicht zur Abstimmung gebracht. In der 30. Sondersitzung des Kontrollausschusses am 9. März 2015 war wiederum der frühere Finanzdirektor Mag. Werner Penn als Auskunftsperson eingeladen. Da dieser aus Krankheitsgründen entschuldigt war, musste seine Befragung neuerlich verschoben werden. Am 15. April 2015 wurde die für 22. April 2015 geplante 31. Sondersitzung des Kontrollausschusses betreffend die Befragung von Mag. Werner Penn aufgrund einer neuerlichen Krankenstandsbestätigung abgesagt. In weiterer Folge wurde vom Rechtsvertreter von Mag. Penn namens seines Mandanten auch eine schriftliche Beantwortung von Fragen der Kontrollausschussmitglieder abgelehnt. Am 6. August 2015 erging das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich betreffend die Beschwerde des früheren Finanzdirektors Penn in der Disziplinarsache betreffend Dienstpflichtverletzungen. Der zweite Abschnitt - wie gesagt - beschäftigt sich mit Anträgen der Fraktionen im Kontrollausschuss und der dritte Abschnitt beinhaltet die Bewertungen der Fraktionen. Was sind jetzt unsere Schlussfolgerungen aus mehr als vier Jahren Arbeit im Sonderkontrollausschuss? Unsere Bewertung der bisher gewonnenen Erkenntnisse – man kann es relativ kurz auf den Punkt bringen – ist, dass die politische Verantwortung für den Swap-Skandal klar ist. Auch wenn noch nicht alles restlos geklärt ist, weil die SPÖ die Aufklärungsarbeit blockiert hat und noch immer blockiert, wo es nur geht: Der Swap-Skandal ist ein SPÖ-Skandal. (Beifall ÖVP) Das lässt sich anhand der Erkenntnisse und Fakten auf der einen Seite, andererseits aufgrund des Verhaltens der SPÖ im Sonderkontrollausschuss ganz klar belegen. Dazu muss ich etwas weiter ausholen und in der Geschichte zurückblicken: Der Ursündenfall für den Abschluss des Swaps liegt im verhängnisvollen Delegationsbeschluss aus dem Juni 2004, mit dem die Finanzverwaltung zum Abschluss von Finanztermingeschäften ermächtigt wurde - verantwortlich dafür und eingebracht vom damaligen SPÖ-Finanzreferenten Stadtrat Mayr. Vizebürgermeister Dr. Watzl hat damals im Zuge der Debatte eindringlich davor gewarnt, eine für den Gemeinderat so wichtige Kompetenz an die Verwaltung zu delegieren. Watzl hat damals gesagt, ich zitiere wörtlich: ‚Dieser Gemeinderat soll sich im Klaren sein, dass mit diesem Beschluss der Gemeinderat eine wesentliche Kompetenz delegiert.‘ Er hat weiters gesagt: ‚Nur Faktum ist, wenn wir den Beschluss so fassen, hat er …‘ – der Finanzreferent – …‚die Möglichkeit – das müssen wir der Öffentlichkeit auch sagen – nämlich die Möglichkeit oder einen Freibrief dafür, dass die Umschuldung von Schulden in inländischer in ausländische Währung passieren kann und umgekehrt, dass man selbstverständlich Derivate in ausländische Währungen zieht, sprich den Zinsen entsprechend handelt und austauscht.‘ Er hat seine Rede dann geschlossen: ‚Aus diesem Grund sollen wir, nämlich der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, die politische Ebene, auch entsprechend eingebunden sein, wenn es darum geht, Risiken, Chancen für Umschuldungen aufgezeigt zu bekommen und dafür auch die Verantwortung wahrnehmen und die Entscheidung treffen.‘ Watzl hat leider die traurige Zukunft vorhergesehen. Wir, als ÖVP, haben damals einen Abänderungsantrag gestellt, der allerdings keine Mehrheit gefunden hat. Bürgermeister Dobusch hat im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes Stadtrat Mayr die Mauer gemacht. Stadtrat Mayr hat uns in seinem Schlusswort unterstellt, wir würden Verwirrung stiften, aber das würde bei der Sozialdemokratie nicht ziehen. Offensichtlich ist für die SPÖ Verantwortung zu übernehmen gleichzusetzen mit Verwirrung zu stiften - sehr bezeichnend. Der Antrag wurde schließlich mit Stimmen der SPÖ, FPÖ und der Grünen beschlossen. Im Nachhinein hat sich – wie wir alle wissen – herausgestellt, dass dieser Beschluss rechtswidrig und unwirksam war. So viel zum Thema Verwirrung stiften. Im Jahr 2005 haben die Finanzverantwortlichen ohne weitere Beratungen im Gemeinderat und im Alleingang neuerlich eine Schweizer Franken-Anleihe in Höhe von 195 Millionen Schweizer Franken mit zwölfjähriger Laufzeit aufgenommen. Der dazugehörige Vertrag aber wurde dem Gemeinderat nie vorgelegt. Der Abschluss, der dem späteren Swap zugrunde liegenden Anleihe, erfolgte somit ohne Gemeinderatsbeschluss und damit unrechtmäßig. Laut Gerichtsakt wurde die Anleihe vom damaligen Bürgermeister Dobusch sowie der späteren SPÖ-Bundesministerin Claudia Schmied für die Kommunalkredit unterzeichnet. Die Grundlage des Swap-Desasters wurde also unter Umgehung des Gemeinderates abgeschlossen, all das geschah unter SPÖ-Verantwortung. SPÖ-Bürgermeister Dobusch war es auch, der am 26. September 2006 drei Rahmenverträge für Swaps und Einzelabschlussermächtigungen unterschrieben hat. In den Rahmenverträgen finden sich ausdrücklich angekreuzt: Anfechtungsverzicht, Beratungsverzicht und Ermächtigung zum Einzelabschluss per Telefon oder E-Mail. Im Sonderkontrollausschuss am 8. September 2011 darauf angesprochen, gab Dobusch an, er prüfe nicht mehr, was ihm der zuständige Referent vorlegt, er habe sich hier auf den Finanzreferenten verlassen. In den Akten finden sich klare Hinweise, dass in diesem Zeitraum Dobusch und Mayr über geplante Einzelabschlüsse auch informiert wurden. In rascher Folge wurden dann nach Unterzeichnung der Rahmenverträge neun Swaps abgeschlossen. Wir wissen es alle, der Rechnungshof hat geprüft. Acht dieser neun Swaps haben den Absicherungszweck nur teilweise oder gar nicht erfüllt. Alles das geschah wieder ohne die notwendigen Beschlüsse des Gemeinderates. All das geschah ohne juristische Prüfung durch die Stadt Linz. Alle diese Vorgänge sind ein Sittenbild dafür, wie sorglos und selbst überschätzend mit dem Geld der Linzerinnen und Linzer umgegangen wurde. Richter Schoßwohl hat es im Strafprozess mit den Begriffen ‚Gleichgültigkeit‘ und ‚Ahnungslosigkeit‘ bezeichnet. All das geschah unter SPÖ-Verantwortung. (Beifall ÖVP) Der damalige Finanzdirektor und SPÖ-Gemeinderat in Kirchschlag, Mag. Werner Penn, war es, der am 12. Februar 2007 den für die Stadt Linz so verhängnisvollen Swap 4175 abgeschlossen hat. Gegenüber der BAWAG hat Penn angegeben, vor dem Abschluss auch Bürgermeister Dobusch zu informieren. Ob er das getan hat, worüber im Detail und wann er wen sonst noch über dieses so folgenreiche Geschäft in Kenntnis gesetzt hat, darüber können wir nur rätseln. Denn Finanzdirektor Penn hat während der über vier Jahre lang dauernden Aufklärung der politischen Verantwortung in der Causa Swap die Aussage und die Kooperation mit dem Sonderkontrollausschuss als Gremium verweigert. Dabei wurde er auch stets von der SPÖ unterstützt, etwa als diese im Sonderkontrollausschuss ein Gutachten zu den Entschlagungsrechten verhindert hat und als die SPÖ im Sonderkontrollausschuss die Erteilung einer Weisung an Penn verhindert hat, vor dem Sonderkontrollausschuss auszusagen. Oder ganz aktuell, als die SPÖ am 1. September einmal mehr die Herausgabe der Unterlagen des Disziplinarverfahrens verhindert hat. Diese Unterlagen brauchen wir ganz unbedingt. Denn aus den Ergebnissen des Disziplinarverfahrens ist ableitbar, dass Penn beim Abschluss des verhängnisvollen Swap 4175 das Vier-Augen-Prinzip nicht verletzt hat, keine Verletzung der Dokumentationspflicht begangen hat und bis zum 25. November 2008 seine Informationspflichten gegenüber Vorgesetzten immer eingehalten hat. Wenn er also das Vier-Augen-Prinzip gewahrt hat, wenn er dokumentiert hat, wenn er informiert hat, wenn er ordnungsgemäß gehandelt hat, wer ist dann verantwortlich? Um das in Erfahrung zu bringen, braucht es darum die Herausgabe der Unterlagen, die wir mittels eines Zusatzantrages heute einfordern werden. Unser Zusatzantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚Im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Art. 118 Abs. 5 Bundesverfassungsgesetz und den gesetzlichen Bestimmungen des Statutes der Landeshauptstadt Linz 1992 in § 46 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 4 wird der Bürgermeister aufgefordert, innerhalb einer Woche alle Unterlagen, die die Dienstbehörde im Disziplinarverfahren gegen Mag. Penn von der Disziplinarkommission und dem Oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht erhalten oder an diese übermittelt hat, den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten des Kontrollausschusses vorzulegen. Mit dieser Vorgangsweise ist sichergestellt, dass die Amtsverschwiegenheit, soweit diese nach § 13 Statut der Landeshauptstadt 1992 besteht, gewahrt werden kann. Persönliche und private Angaben über Personen können in den Unterlagen geschwärzt werden.‘ Das Jahr 2008 beginnt dann laut Aktenlage mit Warnhinweisen der Bank an die Stadt Linz. Darin ist von starken Volatilitäten die Rede und von einer erstmals negativen Bewertung durch die Bank in Höhe von 6,3 Millionen Euro. Ab Ende Juni 2008 sind die Bankbewertungen für den Swap 4175 dann durchgängig negativ und Ende Oktober 2008 ist ein Wert von minus 80 Millionen Euro erreicht. Für 11. November 2008 enthalten die Akten den Passus: Schreiben samt Power-Point-Präsentation der Bank zu Swap 4175 (Analyse der letzten Kursbewegungen) gerichtet an Finanzdirektor, in cc an Finanzreferent. Finanzreferent nimmt mit Finanzdirektor Kontakt auf, Kommunikation nicht dokumentiert. In der Sitzung des Sonderkontrollausschusses am 8. September 2011 dazu befragt, gab Mayr an, dass er die Präsentation nicht gelesen habe, dass er nur Kontakt mit Penn aufgenommen habe, der meinte, es sei unproblematisch. Weiters hielt Mayr fest, er prüfe nicht, was ihm der Finanzdirektor vorbereitet und zur Unterschrift vorlegt. Wenn man dieser Aussage Glauben schenken darf, dann bräuchte es diesem Amtsverständnis folgend nur die Verwaltung. Weil wenn die politischen Referenten alles abzeichnen, was sie vorgelegt bekommen, dann stellen sie ihre Notwendigkeit mehr als nur in Frage. Ab dem Dezember dieses Jahres erhält die Stadt Linz dann die negativen Bankbewertungen sogar monatlich zugestellt. Wie heute trauriges Faktum ist, blieb der Swap 4175 aber weiterhin aufrecht, mit einem heute drohenden Schaden jenseits der 500 Millionen Euro. Das alles unter SPÖ-Verantwortung. (Beifall ÖVP) Es stellen sich hier schon sehr viele Fragen. Wie ist es zum Beispiel zu erklären, dass der Finanzreferent dem Finanzdirektor im Finanzausschuss vom Mai 2008 dankt und gratuliert, obwohl schon reihenweise Warnsignale die Stadt Linz erreicht haben. Oder wie ist es zu erklären, dass der Swap 4175 trotz laufender Warnhinweise, die die Stadt erhalten hat, und trotz des Mails vom 11. November 2008 weiter aufrechterhalten wurde. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass der Swap 4175 weiter aufrechtblieb, als im Oktober 2009 die erste faktische Zahlung an die Bank erfolgen musste. Es handelte sich dabei um 700.000 Euro. Und noch dazu wurde diese Auszahlung im Rechnungsabschluss als negative Einnahme verrechnet, sodass im Abschluss keine Auszahlung angeführt werden musste. Und schließlich eines der dunkelsten Kapitel im Swap-Krimi, die Zeitspanne zwischen dem 26. März 2010, an dem Dobusch und Mayr über die Swap-Probleme informiert wurden und dem März bzw. April 2011, als Stadtsenat und Gemeinderat von dem Debakel in Kenntnis gesetzt wurden. Darauf wird Kollege Hattmannsdorfer etwas später zu sprechen kommen. Meine Damen und Herren, aus all diesen Fakten, die sich aus der Arbeit des Sonderkontrollausschusses ergeben, ist für uns klar, der Swap-Skandal ist ein SPÖ-Skandal. Gerade im Hinblick der anstehenden Wahlentscheidungen kann es nicht sein, dass die Partei des Bürgermeisters, angesichts eines drohenden Schadens jenseits der 500 Millionen Euro dazu schweigt und versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen und die Sache auszusitzen. Für uns kann dieser Bericht nur ein Zwischenbericht sein, und wir bringen deshalb auch folgenden Zusatzantrag ein: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der vorliegende Bericht kann nur als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen werden. Da vor allem die Erkenntnisse aus dem Disziplinarverfahren dem Kontrollausschuss noch nicht zur Verfügung gestellt wurden und auch Mag. Penn noch nicht für eine Aussage zur Verfügung stand, spricht sich der Gemeinderat dafür aus, dass die Aufklärungsarbeit zur Swap-Causa fortgesetzt wird.‘ (Beifall ÖVP) Geschätzte Damen und Herren, all die angesprochenen Fakten, alle Schlussfolgerungen, alle Verflechtungen der SPÖ sind seit gestern unter einem noch viel intensiveren Fokus zu sehen. Am gestrigen Tag ist mir ein höchst brisantes Schriftstück zugegangen, aus dem hervorgeht, dass es am 29. November 2011 ein Telefonat zwischen dem Verteidiger von Mag. Penn und einem Gemeinderat der SPÖ in der Causa Penn gab - zu einem Zeitpunkt also, als die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen aufgenommen hat, zu einem Zeitpunkt, an dem Mag. Penn im Sonderkontrollausschuss einmal schon die Aussage verweigert hat, zu einem Zeitpunkt, als die Stadt Linz Klage gegen die BAWAG eingebracht hat. Nachdem man mit solchen belastenden Informationen sorgsam umgehen muss, habe ich gestern Nachmittag sofort bei Mag. Zeirzer - MMag. Atzgerstorfer war auf Urlaub - Einsicht in den Strafakt genommen. Ich bin schließlich bei der Ordnungsnummer 97 des Strafaktes in Form eines Leistungsverzeichnisses eines Rechtsanwaltes von Mag. Penn fündig geworden. Auf diesem ist ganz klar ersichtlich, dass dieser ein Telefonat mit einem SPÖ-Gemeinderat geführt hat. Dieser Kontakt wirft die brennende Frage auf, warum telefoniert ein Gemeinderat der SPÖ mit der Verteidigung von Mag. Penn? Was war der Inhalt dieses Telefonates? Ging es im Zuge dieses Gesprächs um Absprachen, um Vereinbarungen? Ging es darum sich abzustimmen, wie sich Mag. Penn verhalten möge. Welche Kontakte gab es sonst noch? Dieses Telefonat zwischen der SPÖ und dem Verteidiger von Penn ist ein weiteres Indiz für die Verflechtungen zwischen der SPÖ in der Swap-Causa. Alleine die Tatsache, dass dieses Telefonat stattgefunden hat, ist mehr als nur heikel, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Telefonat ein Mitglied der SPÖ des Sonderkontrollausschusses, Franz Leidenmühler, geführt hat. Ich fordere dich, Kollege Leidenmühler auf, zu diesem so drängenden Vorwurf hier und jetzt Stellung zu nehmen.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Ich bin überrascht, dass ich schon dran bin. Aber wenn sonst niemand etwas sagen will. Natürlich muss ich als Vorsitzende des Ausschusses zum Bericht ein paar Worte sagen. Nicht mehr viel zur Chronologie, weil das Kollegin Manhal jetzt ausführlich getan hat. Ich möchte nur ein paar Eckpunkte herausgreifen. Ich möchte noch einmal, und ich sage noch einmal, unsere Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen, die diese Ausschussarbeit mit sich gebracht hat, darlegen. Das ist nicht wirklich neu. Elisabeth, du hast ein bisschen so getan, als wenn das heute das erste Mal die Öffentlichkeit erblickt. Das stimmt so nicht. Wir haben nach dem Ausschuss am 1. September eine Pressekonferenz gemacht. Ihr habt selbst mehrmals Pressearbeit dazu gemacht. Der Bericht ist auf meine Initiative hin, ich glaube, seit gestern online und in vollem Umfang für alle Linzerinnen und Linzer einsichtig - ausgenommen die Passagen, die geschwärzt wurden, weil es notwendig ist. Der gesamte Bericht mit der Chronologie, die du vorgestellt hast, plus die Bewertungen, die die Fraktionen dazu gemacht haben, sind der Öffentlichkeit schon bekannt. Ich finde es natürlich total in Ordnung, dass man im Gemeinderat noch einmal darüber diskutiert, aber in Wirklichkeit wird hier noch einmal ausgetauscht, was in den letzten Tagen und Wochen, eigentlich schon Monaten und Jahren die Positionen der Fraktionen dazu sind. Nichtsdestotrotz habe ich immer sehr darauf gedrängt, dass wir einen Zwischenbericht oder einen Bericht über die bisherigen Tätigkeiten des Ausschusses erstellen. Ich glaube schon, dass die Bevölkerung ein Recht darauf hat zu erfahren, was wir in den letzten vier Jahren gearbeitet haben. Ich glaube, es waren mehr als die 72 Stunden, die du genannt hast. Das waren wahrscheinlich nur die Sitzungsstunden. Ich glaube, ich habe irgendwann einmal aufgehört zu zählen, wie viele Stunden es gedauert hat, alleine die Unterlagen zu lesen. Aber egal, darum geht es nicht. Ich will nur, dass die Linzer Bevölkerung weiß, dass hier unter schwierigen Voraussetzungen ernsthaft und seriös gearbeitet worden ist. Ich will es hier herinnen noch einmal sagen, weil es um eine Information der Öffentlichkeit geht, warum ich glaube, dass das besonders schwierig ist. Ich habe bis zum heutigen Zeitpunkt das Gefühl, dass viele sich nicht bewusst sind, wie unbefriedigend und ungünstig diese Rahmenbedingungen für die Aufklärungsarbeit, die wir als GemeinderätInnen - da geht es nicht um mich persönlich, sondern insgesamt um die MandatarInnen - eigentlich sind. Wir haben nicht die nötigen Kontrollrechte, die in unserem Interesse uns allen zustehen müssten. Das ist etwas, was wir hier herinnen ursächlich nicht beheben können. Das müsste der Landesgesetzgeber machen, der uns im Statut Kontrollmöglichkeiten einräumen müsste, wie auch immer die dann heißen. Auf Bundesebene heißen sie Untersuchungsausschüsse und auf Landesebene ist es die Untersuchungskommission. In Linz gibt es so etwas statutarisch nicht. Das ist das große Problem, mit dem wir in den letzten Jahren zu kämpfen hatten. Ich weiß, dass das kein Allheilmittel ist. Wie gesagt, ich glaube nicht, dass alles 100-prozentig zu unserer Zufriedenheit abgelaufen wäre. Aber es wäre für alle Beteiligten gut, wenn wir eine klare Verfahrensordnung hätten. Es wäre nicht nur für uns, sondern für alle, die als Auskunftspersonen zu uns eingeladen wurden, zumindest ein klares Regulativ. Was darf wer, wann, warum und warum nicht. Es gibt auch Sanktionen dafür, wenn jemand zum Beispiel im Ausschuss nicht aussagen muss oder aussagen will. All diese Dinge haben wir nicht, deswegen haben wir uns mit diesen Sondersitzungen des Kontrollausschusses beholfen. Ich bin überzeugt, dass das mit den derzeit rechtlichen Möglichkeit die geeignetste Form war. Da ist durchaus Luft nach oben. Ich sage es noch einmal: die ÖVP und die SPÖ auf Landesebene sind gefordert, für die Städte hier etwas zu schaffen, damit es vernünftige Kontrollinstrumente für die GemeinderätInnen einer Stadt gibt. Das ist der eine Punkt. (Beifall Die Grünen) Der zweite Punkt, der mir auch sehr wichtig erscheint, ist die Tatsache, dass sich in den Ausschüssen die Mehrheit des Gemeinderates nicht widerspiegelt. Das war in dieser Periode so. Das hat natürlich dazu geführt - das wurde schon angesprochen -, dass die SPÖ ihre Mehrheit dafür genutzt hat, manche Dinge in diesem Ausschuss zu hemmen und zu verhindern. Ihr nennt es, glaube ich, vertuschen. Ich würde sagen, blockieren im Bereich ,wir wollen Unterlagen, wir wollen Auskunftspersonen‘ usw. Die SPÖ hat im Ausschuss ihre Mehrheit genutzt, manche Dinge zu verhindern. Das ist äußerst unbefriedigend, aber auch das habe ich schon im Sonderkontrollausschuss und danach in der Pressekonferenz gesagt. Ich komme vielleicht danach noch einmal zu den verbesserten Strukturen. Aber was mir jetzt schon bei all den Fakten fehlt, die du aufgezählt hast, ist ein ganz wichtiger Punkt betreffend die Aussagen von Mag. Penn. Es ist alles richtig. Wir haben ihn viermal eingeladen. Er war nicht bereit, bei uns eine Aussage zu tätigen. Was aber ganz massiv fehlt ist - ich glaube, es ist auch hier sehr, sehr wichtig -, dass ebenso bis zum heutigen Tag seitens der Bank kein einziger oder keine einzige beteiligte(r) MitarbeiterIn der BAWAG ausgesagt hat und sich die beteiligten Vorstände zum Abschlusszeitpunkt der Stimme entschlagen haben. Sie waren, mit Ausnahme von Dr. Schall und Gouverneur Nowotny, nicht anwesend. Ich beziehe mich auf deinen Zusatzantrag, Elisabeth, da ist jetzt nur Mag. Penn erwähnt. Ich würde da unbedingt ersuchen, dass es hier nicht nur darum geht, dass wir den Mag. Penn nicht zur Verfügung gehabt haben, sondern eben auch diese beteiligten ehemaligen MitarbeiterInnen der BAWAG, die an dem Abschluss des Geschäftes beteiligt waren. Das halte ich zur Aufklärung der ganzen Causa für mindestens so wesentlich, wie Mag. Penn zu hören. (Beifall Die Grünen) In unserem Bericht kommt - und das kann man nachlesen - die Rolle der Bank noch einmal eine besondere Bedeutung zu. Hier ist noch einiges offen. Wir sind uns hier im Gemeinderat, glaube ich, einig, dass dieses Geschäft nicht rechtsgültig ist. Das Verfahren ist am Handelsgericht noch anhängig. Es geht aus den Gutachten, die wir physisch in der Hand gehabt haben, aber in die wir nur zum Teil einsehen durften, ganz klar hervor, dass noch nicht gänzlich geklärt ist, ob dieses Geschäft anfangs nicht zu Ungunsten der Stadt und sehr bewusst von der BAWAG so angeboten worden ist. Aber ich denke, das wird an anderer Stelle noch zu klären sein, nämlich am Handelsgericht in Wien. Eines ist klar, die Verantwortung liegt bei den damals beteiligten SPÖ-Politikern. Elisabeth, du hast völlig Recht, auch ich sehe noch ein großes Fragezeichen im Zeitraum zwischen März 2010 und Beginn des Jahres 2011. Man muss durchaus den Vorwurf machen, dass hier das Krisenmanagement völlig versagt hat. Zwischen dem Zeitpunkt, zu dem der damalige Bürgermeister Dobusch und der damalige Finanzreferent Mayr angeben, erstmals über den Swap bzw. die Entwicklung und den damaligen Stand des Geschäftes informiert worden zu sein und dem Zeitpunkt, wo sich Gremien ganz offiziell und öffentlich damit beschäftigen konnten, ist fast ein Jahr vergangen. Das ist tatsächlich eine Geschichte, die man der SPÖ-Führung zum Vorwurf machen muss, weil das geht aus meiner Sicht gar nicht. Was ist in diesem Jahr passiert, außer Schockstarre? Ich habe das damals gesagt, ich verstehe das bis zu einem gewissen Grad. Wenn man auf einmal mit einem drohenden Schaden von mehreren Millionen Euro konfrontiert ist, braucht das verantwortungsvolles Handeln. Ich glaube, das braucht ganz massiv Transparenz und ganz massive Offensivität gegenüber der Bank. Jedenfalls braucht es keine Geheimhaltung oder nicht wissen, was zu tun ist. Ich kenne die Beweggründe nicht, warum es ein Jahr lang gedauert hat, bis die Öffentlichkeit informiert wurde. (Zwischenruf) Ja, es sind viele Fragen offen, das haben wir auch gesagt. Wir müssen diesen Bericht so sehen, wie es ist. Wir müssen aufzeigen, was offen geblieben ist und warum das offen geblieben ist. Das hängt zum Teil mit den fehlenden Auskunftspersonen zusammen. Es liegt aber wahrscheinlich auch daran, dass parallel sehr viele Verfahren liefen. Da war zuerst das Strafverfahren, dann das Disziplinarverfahren und das Verfahren am Handelsgericht usw. Der Rahmen, in dem die ganze Aufklärung eingebettet ist, ist so wie er ist. Ich glaube, darin liegen viele Gründe, warum wir manche Sachen nicht in der Klarheit aufklären konnten, wie wir uns das alle gewünscht haben bzw. immer noch wünschen. Schon zu Beginn war uns zumindest aufgrund der Unterlagen, die uns zur Verfügung standen, relativ klar, dass es ganz viele Dokumentationslücken gibt. Dokumentationslücken von Besprechungen, von Aktenvermerken zu wichtigen Gesprächen zwischen den MitarbeiterInnen in der Finanzverwaltung, aber auch mit der Bank usw. Die Dokumentations-, Informations- und Kommunikationskultur im damaligen Finanzresort kann man aus Sicht dessen, was wir gesehen haben, als mangelhaft bezeichnen. Zum Thema Untersuchungsausschüsse für Linz und zur Diskussion, ob wir diese Arbeit nach der Wahl noch weiterführen, möchte ich Folgendes sagen: Ich bin natürlich selbstverständlich dafür, dass wir möglichst viele dieser offenen Fragen, die es noch gibt, klären. Das geht aber nur dann sinnvoll, wenn wir andere Regelungen, klare Verfahrensregeln und VerfahrensanwältInnen haben und wenn wir wissen, wer bei uns aussagen muss, darf, kann oder auch nicht. Wir brauchen auch Möglichkeiten für Sanktionen, wenn jemand nicht aussagen will. Es geht nur dann sinnvoll weiter, wenn wir klare Regelungen bekommen, wie immer die heißen. Das liegt dann im Zuständigkeitsbereich von ÖVP und SPÖ auf Landesebene. (Beifall Die Grünen) Ihr seid gefordert, auf Landesebene einzufordern, dass wir für die Städte ordentliche Kontrollinstrumente bekommen. (Zwischenrufe, Unruhe) Nur zur Aufklärung, weil es große Aufregung gibt: Auf Landesebene wurde ein Grüner-Antrag eingebracht und der ist in einem Innenausschuss ‚Statutarstädte‘ verschwunden, weil SPÖ und ÖVP das nicht behandeln wollten. (Zwischenruf) Ja, den Koalitionspartner haben wir gefragt, die wissen, dass das in dieser Legislaturperiode auf Wunsch der SPÖ und der ÖVP nicht behandelt wurde, so ist das. Das ist so, auch wenn euch das nicht gefällt, das ist so. (Beifall Die Grünen) Ich mache jetzt einmal für das Erste einen Punkt. Wahrscheinlich muss ich mich später noch einmal melden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, im Speziellen aber sehr geehrte Frau Kollegin Roschger, ich bin der Überzeugung, dass man heute in der Sitzung die Gelegenheit nutzen soll, im Zuge der Aufarbeitung der Ausschussarbeit, vor allem auch die Vorsitzführung miteinzubeziehen. Zu Beginn denke ich, dass wir durchaus einige Feststellungen gemeinsam treffen können. Das hat man sowohl bei der ÖVP, aber auch jetzt bei den Grünen gemerkt. Zum Ersten ist es schon verwunderlich, auffallend und unbestritten, - mit Abstrichen der SPÖ, die sieht das eigenartigerweise anders -, dass beim Abschluss dieses verhängnisvollen Geschäfts ausschließlich SPÖ-Funktionäre und SPÖ-Mandatare unmittelbar involviert gewesen sind. Die Namen Dobusch, Mayr, Penn sind heute schon gefallen. Zweitens, es steht noch immer im Raum und wurde nicht ausgeräumt - und auch da sind wir uns mit Ausnahme der SPÖ wahrscheinlich einig -, ob, warum und wie lange dieses Desaster von diesen handelnden Personen geheim gehalten und warum der Gemeinderat erst Monate nach dem internen Entdecken darüber informiert wurde. Drittens, es ist, glaube ich, unbestritten, dass die SPÖ die Aufklärungsarbeit des Skandals sowohl im Ausschuss, als auch sonst - ich würde einmal ganz zurückhaltend formulieren - nicht gerade vorangetrieben hat. Die Grünen sprechen von blockieren, die ÖVP von vertuschen, das kann man verschieden bewerten. Zwischenruf Gemeinderätin Roschger: „Herr Raml, Sie waren nie im Ausschuss, nicht einmal!“ Gemeinderat Raml weiter: Frau Roschger, ich habe die Protokolle und alles gelesen und mich über das informiert, was für Gemeinderäte öffentlich zugänglich ist. (Zwischenrufe, Unruhe) Viertens, dass die SPÖ-nahe BAWAG ein schmutziges Spiel mit den Linzer Genossen getrieben hat, ist unstrittig. Und als Letzteres hätten wir uns alle ein effektiveres und ein konkreteres Ergebnis vom Sonderkontrollausschuss gewünscht. Ich glaube, das werden wir und gerade Die Grüne-Fraktion wohl gleich sehen. Was wir aber nicht gleich sehen ist - auch das muss heute erwähnt werden -, dass sich Die Grünen Stadträtin Schobesberger als Vorbild genommen haben. Die ist nie für etwas zuständig und nie für etwas verantwortlich. Sie haben es jetzt gerade wieder gemacht. Sie haben völlig vergessen, dass es auf Landesebene eine Schwarz-Grüne Koalition gibt und auch Die Grünen in der Landesregierung sind. Sie haben nur von Rot und Schwarz gesprochen. Sie waren wieder nicht zuständig. Das kennen wir schon von den Grünen. Das muss man schon einmal ehrlich sagen. Unserer Meinung nach liegt die Verantwortung für das Ergebnis der Ausschussarbeit nicht nur bei der Haltung der SPÖ, sondern auch zu einem doch beachtlichen Teil bei dieser teils lieblosen Vorsitzführung von Seiten der Grünen und Ihrer Person, Frau Kollegin Roschger. (Beifall FPÖ) Sie kritisieren im Abschlussbericht in Ihrem Kapitel, dass es in Linz keinen eigenen Untersuchungsausschuss wie im Parlament nach dem Bundesverfassungsgesetz (B-VG) gibt. Das haben Sie hier gesagt, Sie fordern einige Sachen, ich will es gar nicht wiederholen. Darüber lässt sich diskutieren. Ich warne nur davor, dass die Anlassgesetzgebung oft eine Husch-Pfusch-Aktion ist, wo etwas sehr Zweifelhaftes herauskommt. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang nur an das schnell, schnell durchgebrachte Unterbringungsgesetz betreffend Asylchaos. Es muss uns auch im Linzer Gemeinderat bewusst sein – ich muss Ihnen zugestehen, das haben Sie aber richtig erkannt -, dass wir uns Gesetzesänderungen und Verfassungsänderungen nur wünschen können, dass wir aber mit den Fakten leben müssen und mussten. Da ist es schon aufgefallen, dass Die Grünen, und vor allem die Vorsitzende nicht bereits jetzt alles Mögliche versucht hat, was Sie schon jetzt hätte machen können, um die Ausschussarbeit voranzutreiben. Ich möchte Ihnen hier ein paar Beispiele nennen. Wir und Sie haben im Ausschuss so oft über Vertraulichkeit des Ausschusses diskutiert und da konnte man schon in der Öffentlichkeit …Zwischenruf … Frau Kollegin Roschger, schreien Sie bitte nicht dauern drein. Ich schreie Ihnen auch nicht drein, wenn Sie gerade sprechen. Werden Sie nicht nervös, die Fakten tun weh, aber sie gehören einmal angesprochen, damit wir heute nicht ganz umsonst hier sitzen. (Beifall FPÖ) Wenn es um die Vertraulichkeit in den Ausschüssen ging, haben Sie wahrlich einen grünen Eiertanz hingelegt. Wenn es nämlich um eine umfassende Aufhebung der Vertraulichkeit mit allen Facetten gegangen ist, waren Sie einmal, - auch das möchte ich Ihnen zugestehen - natürlich auf der einen Seite für Transparenz und haben ÖVP- und FPÖ-Anträgen zugestimmt. Auf der anderen Seite waren Sie komischerweise manchmal ganz hin- und hergerissen, nämlich Richtung SPÖ und haben manche Sachen abgedreht. Diese Peinlichkeit hätten Sie sich ersparen können. Ein konkretes Beispiel hierzu: Wir hatten einen seitenlangen Strafakt, das wissen Sie, da gab es am 28. September 2011 den Beschluss, dass volle Akteneinsicht erteilt wurde. Am 30. September 2011 haben sich Die Grünen dann dagegen ausgesprochen, dass man diese Akten kopieren darf. Sie waren also ganz schön konsequent. Sie haben zwar gesagt, dass das Abschreiben im stillen Kämmerlein erlaubt ist, Sie waren aber dagegen, den Ausschussmitgliedern eine Arbeitserleichterung zu geben, die Akten kopieren zu können. Das ist nicht sonderlich konsequent. Dann fordern Sie in Ihrem Schriftstück – auch heute haben Sie es gesagt - einen Verfahrensanwalt. Ja, darüber kann man diskutieren, da gebe ich Ihnen völlig Recht. Aber seien Sie doch nicht so unkreativ. Es hätte bereits jetzt die Möglichkeit gegeben, dass wir uns so etwas Ähnlichem im Sonderkontrollausschuss bedienen. Da fallen mir ganz spontan Möglichkeiten ein. Wir hätten einen eigenen Rechtsbeistand vom Präsidium haben können. Wenn man sagt, der ist möglicherweise befangen oder es ist unangenehm, hätte man einen Anwalt zu Rate ziehen können. Man hätte einen Rechtsprofessor von der Johannes Kepler Universität befragen können - nicht den Kollegen Leidenmühler, der ohnehin im Ausschuss war - oder man hätte auch einen externen Professor holen können. So etwas Ähnliches, wie einen Verfahrensanwalt, wie er in Untersuchungsausschüssen vorgesehen ist. Das hätte man auch machen können. Das ist Ihnen scheinbar nicht eingefallen, sondern erst jetzt im Nachhinein, wenn es darum geht, wie man von Ihrer Seite am besten vertuschen kann, warum nicht so viel weitergegangen ist. Man muss noch festhalten, Sie haben kritisiert und Sie fordern, dass man künftig auch das Recht haben sollte, Personen vorzuladen. Auch da bin ich völlig auf Ihrer Seite. Aber man muss auch festhalten, dass Sie als Vorsitzende bereits jetzt Ihre Möglichkeit gar nicht genutzt haben. Sie hätten als Vorsitzende bereits jetzt Auskunftspersonen beten können, in den Ausschuss zu kommen. Jetzt kann man ganz bösartig sein und sagen, ja wenn man bis jetzt nicht einmal diese – konsequenzlos, das gebe ich zu - Möglichkeit nutzt, dass man Leute vorlädt, dann braucht man künftig gar keine Konsequenzen daran knüpfen. Man braucht das gar nicht verschärfen, wenn man davon bereits jetzt nicht Gebrauch macht. Unser Fazit daher zur Ausschussarbeit und insbesondere zum Vorsitz: Erstens, das vorliegende Ergebnis, das wir heute diskutieren, ist - wieder vornehm ausgedrückt - äußerst bescheiden. Es sind viele Fragen offen geblieben. Sie haben uns vor allem tausend Gründe genannt, warum gerade Sie nicht dafür verantwortlich waren, dass nichts weitergegangen ist. Sie haben bei dieser Gelegenheit vergessen, dass Sie auf Landesebene sogar in der Landesregierung sitzen und eine Koalition haben. Zweitens, bin ich der festen Überzeugung, dass wir das Ergebnis, das wir heute vorliegen haben, bei einer strafferen Vorsitzführung wesentlich schneller hätten haben können. Es wäre heute keine eigene Sondersitzung notwendig gewesen. (Zwischenrufe, Unruhe) Drittens, Sie können es sich aussuchen, ich habe mich schon gefragt, was der Grund für diese Halbherzigkeit ist, die Die Grünen hier an den Tag gelegt haben. Suchen Sie sich aus, was wirklich stimmt. Ich weiß es nicht genau. War es entweder ein gewisser Respekt oder gar eine Angst vor der großen Schwester, der SPÖ, die doch immer wieder die Hand schützend über Die Grünen hält. Wollte man die vielleicht nicht so sehr ärgern oder war es ganz schlichtweg eine Überforderung der Vorsitzenden. Aus unserer Sicht ist beides inakzeptabel und die Wahrheit wird wohl in der Mitte liegen. Herzlichen Dank.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Herr Kollege hat jetzt vieles erzählt, das in viele verschiedene Kategorien einzuordnen ist. Ich werde mich auf eine tatsächliche Berichtigung beschränken. Ich werde das Rätsel lösen, wo man nachlesen kann, wer für etwas zuständig ist und wofür ein konkretes Stadtsenatsmitglied zuständig ist oder nicht. Das kann man in Summe in verschiedenen Bestimmungen unserer Rechtsordnung nachlesen. Sie finden in der Verfassung, wofür die Stadt insgesamt zuständig ist. Dann gibt es noch die Landesverfassung und verschiedene andere Landesgesetze und Bundesgesetze, in denen Zuständigkeiten der Stadt geregelt sind. Ganz konkret gibt es noch das Statut Linz und die Verordnung des Gemeinderates, mit der die Geschäftseinteilung für den Stadtsenat festgelegt ist. Dort finden Sie sowohl meine Zuständigkeiten, als auch die aller anderen Stadtsenatsmitglieder. Ich habe mich dafür entschieden, mich auf diese tatsächliche Berichtigung zu beschränken. Ich glaube, dass jeder und jede für sich gut einordnen kann, was man von einer Beurteilung über die Person der Vorsitzführenden von jemanden halten kann, der nicht Mitglied des entsprechenden Ausschusses ist und der nie von seinem Recht Gebrauch macht, als Gemeinderat im Ausschuss teilzunehmen, also niemals im Ausschuss war. Das kann jeder und jede für sich einordnen, da brauche ich nichts dazu zu sagen.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich gehe davon aus, dass heute noch mehrere solche Anträge kommen. Ich bitte daher, bei zukünftigen Wortmeldungen über tatsächliche Berichtigungen den interpretativen und den informativen Teil, der sehr ausgeprägt war, tatsächlich auf den Berichtigungspunkt zu verlegen. Ich muss das sonst in Zukunft als Wortmeldung werten. (Zwischenruf) Ich ersuche um diese Disziplin. Es kann sich jeder zu Wort melden. Die tatsächliche Berichtigung soll nicht inflationär gebraucht werden. Ich ersuche alle GemeinderätInnen, das für den Rest der Sitzung zu berücksichtigen.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, ich bin heute ohne besondere Ansprüche in die Sitzung gegangen. Ich habe mir schon gedacht, dass ich in dieser Sitzung nichts wesentlich Neues erfahren werde, was nicht in diesen 31 Sitzungen des Sonderkontrollausschusses vorgefallen ist und was man jetzt schon nachlesen kann. Die Freiheitliche Partei ist bei ihrem Versuch gescheitert, vor den Wahlen noch eine Sitzung einzuberufen. Der ÖVP ist das jetzt gelungen. Ich kann mir nicht helfen, das Ganze heute als Wahlkampfspektakel zu sehen. Trotzdem zur Sache: Aus der Sicht der KPÖ ist klar, dass das Grundübel für das Swap-Debakel die bereits 1983 erfolgte Aufnahme von Fremdwährungsanleihen und die Selbstentmächtigung des Gemeinderates von 2004 war. Erst auf dieser Grundlage konnte 2007 der dubiose Swap 4175 abgeschlossen werden. Die finanzmarktgläubigen Verantwortlichen stolperten blauäugig in ein Spekulationsgeschäft mit der BAWAG. Dieses Geschäft wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen und dem Verschweigen der Risiken von eben dieser Bank angeboten. Uns ist auch klar, wo die politische Verantwortung liegt und dass die SPÖ als Mehrheitspartei dabei die Hauptrolle innehat. Inwieweit die damals politischen Verantwortlichen, vor allem Altbürgermeister Franz Dobusch und Ex-Finanzreferent Johann Mayr über den vom damaligen Finanzdirektor abgeschlossenen Deal Bescheid wussten, wird wahrscheinlich weiterhin unklar bleiben, ändert aber nichts mehr an den unerfreulichen Tatsachen. Dass führende SPÖ-Politiker bei der bekannten Kontrollmanie der Bürgermeisterpartei SPÖ so gar nichts gewusst haben wollen, wäre freilich ebenso erstaunlich wie die Aussage des für seine Belehrungsmentalität nicht ganz unbekannten Ex-Finanzstadtrat Mayr, das höchste ihm bekannte Finanzprodukt sei ein Bausparvertrag. Dass die SPÖ mit allen Mitteln eine umfassende Aufklärung im Swap-Ausschuss mit bisher nicht weniger als 31 Sitzungen verhindern will, ist auch nicht verwunderlich. Die KPÖ lehnt jedenfalls einen im Raum stehenden teuren Vergleich auf Kosten der SteuerInnenzahlen ab, weil dem keine erkennbare Leistung der BAWAG gegenübersteht. Die Forderungen der BAWAG in Höhe von 417 Millionen Euro inklusive Zinsen und mittlerweile bereits über 500 Millionen Euro sind ein Luftgeschäft und typisch für die Abzockerpolitik der Finanzwelt gegen die ohnehin immer prekärer werdende Finanzlage der Gebietskörperschaften. Diese Forderungen erinnern fatal an die sattsam bekannte Äußerung ,Was war meine Leistung‘ des ehemaligen freiheitlichen Generalsekretärs Walter Meischberger im Zusammenhang mit dem Korruptionsfall um die Privatisierung der BUWOG-Wohnungen. Es geht auch darum, welche Auswirkung es für die Stadt und ihre BürgerInnen haben würde, wenn man sich auf einen Vergleich einlässt. Die Folgen wären Tarif- und Gebührenerhöhungen, die Einschränkung oder Streichung von Leistungen oder die Privatisierung öffentlichen Eigentums. Aus der Sicht der KPÖ ist es einzig sinnvoll, das Swap-Geschäft mit den bisherigen gegenseitigen Zahlungen zum Zeitpunkt der Aufkündigung durch die Stadt zu beenden. Wenn Ex-Bürgermeister Dobusch meinte, bei einem Vergleich auf 100 Millionen Euro zurückzutreten, dann können die jetzt als Vergleichsbasis genannten 200 Millionen Euro noch viel weniger akzeptabel sein. Wie unernst es ist, wenn sich Stadtsenatsparteien selbst kontrollieren, zeigt sich auch in der Causa Swap. Ich darf daran erinnern, dass die ursprüngliche Aufnahme der mittlerweile konvertierten Franken-Anleihen mit Zustimmung von SPÖ, Freiheitlichen und Grünen erfolgte. Ebenso die 2004 beschlossene Selbstentmächtigung des Gemeinderates durch die Kompetenzübertragung für fragwürdige Finanzgeschäfte an die Finanzverwaltung. Und auch der sich stets oppositionell gebärdenden ÖVP ging es nie um die Kompetenzen des gewählten Gemeinderates, sondern sie wollte dies dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit agierenden Stadtsenat übertragen. Als Resümee kann festgehalten werden, dass spekulative Geschäfte, egal ob Fremdwährungsanleihen, Cross Border-Leasing, Private Public Partnership oder Swaps absolut ungeeignet sind, die zunehmend prekäre Finanzlage der Gemeinden zu lösen. Und auch die Stadt Linz hat dabei einiges an Lehrgeld bezahlen müssen, man denke an den verlustreichen Ausstieg aus den Fremdwährungsanleihen. Was die Gemeinden und damit die Stadt Linz brauchen würden, ist eine deutlich bessere Dotierung beim Finanzausgleich und ein Ende der finanziellen Ausplünderung durch das Land. Danke.“ Gemeinderat Hein: „Ich habe doch noch ein bisschen etwas zu sagen. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im Prinzip war die Aufgabe des Sonderkontrollausschusses ganz klar. Wir haben die politische Verantwortung zu klären gehabt. Welche Rolle die BAWAG PSK in dem Zusammenhang innehatte, konnte der Sonderkontrollausschuss mangels rechtlicher Möglichkeiten nicht klären. Die Linzer Freiheitlichen haben sich im Sonderkontrollausschuss stets darauf konzentriert, objektive Aufklärungsarbeit zu leisten, im Gegensatz zu anderen, die den Ball flach halten wollten, damit nicht zu viel ans Tageslicht kommt oder denjenigen, die daraus politisches Kleingeld schlagen wollten. Es geht immerhin um einen Streitwert von nahezu über 500 Millionen Euro, wenn man die Zinsen dazurechnet. Für uns Freiheitlichen stand immer ganz klar im Vordergrund, Schaden von der Stadt abzuhalten und dass Geschäfte dieser Art zukünftig nicht mehr möglich sind. Durch unsere Hartnäckigkeit haben wir aufzeigen können, welch laschen und verantwortungslosen Umgang die handelnden SPÖ-Personen im Zusammenhang mit dem Swap-Abschluss 4175 hatten, und wie sie in der weiteren Folge damit umgegangen sind. Unsere Beurteilung deckt sich hier ganz stark mit den Einschätzungen des Rechnungshofes und den Einschätzungen des Richters aus dem Strafprozess. Dem ehemaligen Stadtrat Johann Mayr und dem ehemaligen Finanzdirektor Werner Penn konnte zwar strafrechtlich nichts nachgewiesen werden, aber was die politische und moralische Beurteilung betrifft, schaut das ganz, ganz anders aus. Keiner der Beteiligten damaligen SPÖ-Funktionäre, angefangen von Bürgermeister Dobusch über Stadtrat Mayr und den damaligen SPÖ-Gemeinderat aus Kirchschlag, Finanzdirektor Werner Penn, hat das desaströse Geschäft jemals hinterfragt. Keiner von ihnen hat jemals nach dem Risiko gefragt. Sowohl der damalige Bürgermeister Dobusch, als auch der damalige Stadtrat Mayr, haben ihrem Finanzdirektor völlig freie Hand gelassen und seinem Tun nur zugesehen. Wohin das schlussendlich geführt hat, wissen wir alle in diesem Gemeinderat. Es droht ein Schaden in der Höhe von beinahe 500 Millionen Euro. Wir haben im Sonderkontrollausschuss die Rolle der Politik, des Magistrats, aber auch der BAWAG PSK, soweit es möglich war, sehr intensiv durchleuchtet, auch unter Einbeziehung des sehr umfangreichen Strafaktes und der Telefonprotokolle, die es von Seiten der BAWAG gegeben hat - genauer handelt es sich dabei um Telefongespräche zwischen dem ehemaligen Finanzdirektor Penn und einigen BAWAG-Mitarbeitern. Der einzige Mosaikstein, der für eine abschließende Beurteilung fehlt, ist die Aussage des ehemaligen Finanzdirektors. Diese hat es nie gegeben, weil er sich in der Vergangenheit stets auf sein Entschlagungsrecht berufen hat. Wir sind auch davon überzeugt, - da muss ich meinem Vorredner und Kollegen Raml Recht geben -, dass eine straffere Vorsitzführung und das Unterlassen einer SPÖ-Schonung die Aufklärungsarbeit sicher vereinfacht und verkürzt hätte. Es hätte sich an der Tatsache nichts geändert - Kollege Raml hat die Gründe schon aufgezählt -, wenn es einen Untersuchungsausschuss auf städtischer Ebene gegeben hätte. Die Vorsitzende hat von ihren Möglichkeiten, die sie als Vorsitzende gehabt hat, nicht einmal Gebrauch gemacht. (Beifall FPÖ) Wenn wir aber nun zu einer Beurteilung kommen, können wir das in einem Satz zusammenfassen. Ganz unabhängig, wie die rechtliche Schuldzuweisung aussieht, die alleinige politische Verantwortung für den Abschluss und mögliche Verluste kann denklogisch nur die SPÖ tragen. Kurz gefasst, wer denn sonst? (Beifall FPÖ) Das lässt sich wie folgt begründen: Der ehemalige Bürgermeister Dobusch hat mit seiner Unterschrift unter den Rahmenvertrag im Jahr 2006 erst die Möglichkeit geschaffen, dass Spekulationsgeschäfte, wie der Swap 4175, überhaupt abgeschlossen werden konnten. Er hat es auch verabsäumt, jeglichem Hinweis, im Speziellen auch dem kritischen Kontrollamtsbericht zum Rechnungsabschluss 2007 nachzugehen. Darin geht eindeutig hervor, dass der Stadt aus diesem Geschäft auch Schäden oder Zahlungsverpflichtungen entstehen können. Er hat es verabsäumt, für so ein Geschäft ein Risikomanagement zu installieren. Für uns ist ganz klar, ohne diese Unterschrift hätte es diesen Swap 4175 niemals gegeben. Aber auch der damalige Finanzstadtrat hat jegliche schriftliche Warnung seitens der Bank ignoriert und diesem Geschäft mit wenig Sorgfalt seinen Lauf gelassen. Der ehemalige Finanzstadtrat, als Hauptverantwortlicher für Finanzgeschäfte in der Stadt, hat es ebenfalls unterlassen, sich mit dem Risiko des Swaps jemals auseinander zu setzen. Erst als der Schaden bekannt wurde und nicht mehr zu verheimlichen war, trat Stadtrat Mayr an die Öffentlichkeit und informierte diese. Vorher hegte er anscheinend noch die Hoffnung, die Sache noch irgendwie reparieren zu können. Aber auch für den ehemaligen Finanzdirektor Penn müsste von Beginn an erkennbar gewesen sein, dass dieses Geschäft ein unbegrenztes Risiko in sich birgt. So komplex auch die Hintergründe dieses Geschäftes waren, war bei dieser Formel für die variable Zinsberechnung eindeutig, dass das ins Endlose gehen kann. Es war für den Finanzausschuss nicht sehr einfach zu erkennen, welches Risiko hinter dem Geschäft steht, denn Berichte, die dem Finanzausschuss vorgelegt wurden, wurden vom Finanzdirektor laufend geändert und es wurden Informationen vorenthalten. Inwieweit der ehemalige Finanzreferent Mayr in die Entscheidung eingebunden war, dieses Berichtswesen zu ändern oder abzumildern, konnte der Sonderkontrollausschuss nicht klären. Der Sonderkontrollausschuss konnte auch nicht klären, inwieweit der Wissensstand bei den damaligen Stadtsenatsmitgliedern der SPÖ, beim heutigen Bürgermeister Luger und bei der damaligen Vizebürgermeisterin Dolezal, war. Was wir aufzeigen konnten, waren widersprüchliche Aussagen zwischen Stadtrat Mayr und dem ehemaligen Finanzdirektor Penn. Konkret geht es hier um die Glaubwürdigkeit des ehemaligen SPÖ-Stadtrates. Es geht um die Frage, ob er in einem Gespräch am 8. Februar 2007 über eine höhere Zinszahlung informiert wurde oder nicht. Herr Penn behauptet, dass es so sei, Herr Mayr behauptet das Gegenteil. (Zwischenruf) 8. Februar 2007 ist das korrekte Jahr. Aber du wirst es wissen, weil du ja so oft im Sonderkontrollausschuss gesessen bist, lieber Kollege Huber. (Zwischenruf, Heiterkeit) Kollege Raml hat dafür die Unterlagen besser studiert. Obwohl es dem Sonderkontrollausschuss nicht möglich war, Mag. Penn mit dieser Frage zu konfrontieren, gibt es eine eindeutige Indizienkette dafür, dass der ehemalige Stadtrat Mayr wesentlich besser informiert wurde, als er zugibt. Denn da gibt es einige Telefonprotokolle, aber auch den Strafakt. Herr Penn hat immer, wenn er mit der BAWAG gesprochen hat, darauf hingewiesen, dass er dieses Geschäft mit seinem Chef besprechen muss. Zitat aus einem Telefonprotokoll: ‚Nun muss ich mal mit dem Chef darüber reden.‘ Wen er mit ‚Chef‘ gemeint hat, geht hier nicht hervor. Aber bitte, wer, außer Stadtrat Mayr, kann mit ‚Chef‘ gemeint sein - ein Stadtrat, der laut dem Linzer Statut gegenüber seinen Mitarbeitern und seinem Finanzdirektor ein Weisungsrecht besitzt. Es ist auch durchaus üblich, dass Mitarbeiter beim Magistrat den politischen Referenten als Chef bezeichnen. Diese Tatsache wirft eine schiefe Optik auf den ehemaligen Finanzreferenten Mayr und lässt uns wirklich an seiner Glaubwürdigkeit und somit insgesamt an der Glaubwürdigkeit der Linzer SPÖ zweifeln. Wir können nur zur Schlussfolgerung kommen, dass es weder Dobusch, Mayr oder Penn strafrechtlich nachweisbar war, hier eine Straftat begangen zu haben, aber die politische und moralische Verantwortung müssen alle tragen. Wer, außer der Linzer SPÖ - nach Betrachtung der obigen Tatsachen -, soll denn sonst die politische Verantwortung dafür übernehmen, denn alle involvierten Personen waren zu diesem Zeitpunkt Mitglied der SPÖ oder sogar Funktionäre. Fest steht aber, dass zum Zeitpunkt des Swap-Abschlusses nahezu auch die gesamte politische Macht in Händen der Linzer SPÖ war. Vielleicht war auch diese Konzentration der Macht ein Grund dafür, dass so ein Geschäft überhaupt passieren konnte. Egal, ob die Bank - wie von der SPÖ behauptet wird - die Stadt über den Tisch gezogen hat oder nicht, dazu gehören immer zwei Seiten. Die eine Seite, die zieht und die andere Seite, die sich ziehen lässt. In diesem Zusammenhang möchten wir einen Zusatzantrag stellen, denn egal, wie der Swap-Prozess ausgeht - ob das durch ein Urteil oder durch einen Vergleich bereinigt wird -, falls ein Schaden entstehen sollte, muss sich die Stadt in alle Richtungen absichern. Aus unserer Sicht wäre es denkbar, neben Schadenersatzansprüchen gegen Ex-Bürgermeister Franz Dobusch, Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr und Ex-Finanzdirektor Werner Penn, auch zu prüfen, inwieweit die Mitglieder des Finanz- und Kontrollausschusses haftbar gemacht werden können. Auch diese haben auf alle Warnungen nicht reagiert und dem Tun untätig zugesehen. Besonders die Mitglieder des Kontrollausschusses haben nicht reagiert und haben die Warnung des damaligen Kontrollamtsdirektors Klug ignoriert, dass aus diesem Geschäft Zahlungsverpflichtungen entstehen könnten. Wir stellen daher folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz wird beauftragt, etwaige Schadensansprüche gegen den ehemaligen Bürgermeister Dobusch, den ehemaligen Finanzstadtrat Mayr, den ehemaligen Finanzdirektor Penn, die früheren Mitglieder des Finanzausschusses sowie die damaligen Mitglieder des Kontrollausschusses prüfen zu lassen. Weiters wird der Bürgermeister vom Gemeinderat ersucht, sich dafür einzusetzen, dass von möglichst allen oben genannten Personen, damit eine etwaige Verjährung nicht eintritt, einen Verjährungsverzicht unterfertigen zu lassen und dem Gemeinderat binnen zwei Wochen einen schriftlichen Zwischenbericht zu geben, wer eine solche Erklärung bis dahin bereits unterfertigt hat. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung anfallender Kosten kann beispielsweise durch Einsparung bei intransparenten Doppel- und Mehrfachförderungen bzw. durch Umschichtungen im laufenden Haushalt sichergestellt werden.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Spannring: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Kollege Universitätsprofessor der juridischen Fakultät Franz Leidenmühler, ich bin einigermaßen überrascht, dass die Welle des Schweigens bei dir verharrt, wenn ich so sagen darf. Es gibt also diesen angeblichen Einzeltäter oder das angebliche Einzelopfer Werner Penn, je nachdem, von welcher Seite man das sieht. Es gibt ein Dokument, das belegt, dass du, der SPÖ-Fraktionsführer im Sonderkontrollausschuss, mit dem Rechtsanwalt dieses angeblichen Einzeltäters, des angeblichen Einzelopfers Werner Penn, konferierst. Nicht privat, das ist einer Kostenaufstellung zu entnehmen, sondern in der Causa Penn, so steht das auf dem Dokument. Da steht drauf: Telefonat mit Franz Leidenmühler. Das hat natürlich eine andere Qualität, als wenn du deinen Standeskollegen, deinen juristischen oder privaten Freund, das weiß ich nicht, anrufst, sondern hier geht es um eine zentrale Figur in der ganzen Swap-Angelegenheit. Die Reaktion von euch und auch von dir ist null. Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Er hat sich zu Wort gemeldet!“ Gemeinderat Spannring weiter: Also bisher hat er sich nicht zu Wort gemeldet, da muss er sich jetzt zu Wort gemeldet haben. Danke, dass mich der Herr Vorsitzende in seiner objektiven Vorsitzführung darauf hinweist. Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Das war eine tatsächliche Berichtigung!“ Gemeinderat Spannring weiter: War das schon eine tatsächliche Berichtigung? Dann müssen Sie sich auch melden und das nachher sagen. Das habe ich von Ihnen gelernt. Jedenfalls wird dann interessant, Herr Kollege Leidenmühler, in welcher Richtung oder worüber du dich mit dem Rechtsanwalt von Werner Penn unterhalten hast. Hast du ihm Tipps für seinen Mandanten gegeben, dass er sich der Aussage enthalten, entschlagen soll? Oder hast du gesagt, es ist besser für deinen Mandanten oder für uns oder für die Stadt, wenn er schweigt? Hast du versucht, auf diesem Weg Informationen herauszubekommen, die – das hoffe ich, das nehme ich an - der Stadt nützen sollten? Wenn ja, warum behältst du diese Informationen für dich? Behältst du sie nur für dich oder sagst du uns die Informationen erst nach der Wahl? Also ich muss dir sagen, das sind schon schwere Dinge, die hier stehen. Ich finde es mehr als verwunderlich, dass du nicht gleich Stellung dazu genommen hast. Aber es ist jedenfalls ein weiterer Mosaikstein in der Aufklärungskompetenz der Sozialdemokratischen Partei in Linz und den Verstrickungen, die dieser ganze unsägliche Swap aufweist. (Beifall ÖVP) Es ist heute schon mehrmals die Aufklärung und die Transparenz angesprochen worden, die überall verlangt wird und nach der alle rufen. Die Frage ist nur, handeln alle nach dem, was sie sagen. Im Bericht des Sonderkontrollausschusses kommt eine Phrase bei den Anträgen sehr häufig vor. Diese Phrase lautet: bei Stimmengleichheit abgelehnt. Dahinter verbergen sich die vier Ausschussmitglieder der SPÖ-Linz und ihre Gegenstimmen. Die vier Damen und Herren haben mit ihrem Handzeichen wesentlich dazu beigetragen, dass heute nach wie vor vieles unaufgeklärt, nicht nachvollziehbar und im Dunklen geblieben ist. Ich möchte die vier Herrschaften gar nicht persönlich angreifen, sie hatten offensichtlich eine Mission zu erfüllen: ablehnen, verhindern, blockieren, auf die lange Bank schieben. Viel interessanter ist die Frage, warum haben sie verhindert, blockiert und auf die lange Bank geschoben? Warum haben sie zum Beispiel die Befragung von Personen verhindert, die im engsten beruflichen Umfeld von Dobusch, Mayr und Penn täglich über Jahre, Jahrzehnte hinweg ihre Sacharbeit gemacht haben, die bei Dienstbesprechungen dabei gewesen sein könnten, die Einblicke in die Kalender ihrer Chefs nahmen beziehungsweise diese führten. Die wussten wer, wen, wann zu welchem Thema getroffen hat, wer jemandem etwas angeordnet oder einen Handlungsauftrag erteilt hat. All diese Personen durften nie befragt werden. Weil die SPÖ-Linz dazu nein gesagt hat. (Beifall ÖVP) Beim ersten Mal hat die SPÖ-Linz sogar die Ladung des früheren BAWAG-Generals Nowotny abgelehnt - ein alter Verbündeter der SPÖ-Linz, aber dazu komme ich später noch. Wenn man Aufklärungsarbeit ernst nimmt, muss man die Unterlagen zum Lesen, zum Recherchieren usw. zur Verfügung haben. Unser Ansinnen war - was eigentlich in einer westlichen Demokratie selbstverständlich sein müsste -, dass jenen, die aufklären sollen, auch die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Das hat die SPÖ abgelehnt. Wie ist das in der demokratischen Musterstadt Linz geregelt? Es gibt ein Kammerl, da gibt es eine Ausgabe der Akten, in die kann man unter Aufsicht einsehen. Kopien machen, ist verboten, wenn denn alle Unterlagen da waren. Es kam nicht nur einmal vor, dass es hieß, der Akt ist gerade nicht da, der wird woanders zur Bearbeitung gebraucht. Meine Damen und Herren, Gemeinderäte sind keine Vollzeit-Politiker, sie haben einen Zivilberuf und machen ihre gemeinderätliche Tätigkeit nebenher. Es wäre daher gerade hier wichtig gewesen, das Aktenstudium zu Hause, am Abend oder am Wochenende durchführen zu können und nicht nur während der Amtsstunden des Magistrates. Es gab einen gerichtlich beeideten Gutachter, Herrn Dr. Imo, der die Geschehnisse rund um den Swap, die Abläufe, die Verantwortlichkeiten und die Verantwortlichen begutachten sollte. Der hat das gemacht. Wir haben gebeten, dieses Gutachten nach Einlangen den Kontrollausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Nein, abgelehnt von der SPÖ-Linz. Oder die Ladung jener Magistratsbediensteten, die unterschrieben und die Überweisung abgezeichnet haben, mit der die Millionen an Steuergeldern an die BAWAG überwiesen wurden - ohne gültige Beschlüsse, ohne Rechtsgrundlage. Wir hätten gerne gewusst, ist diesen Bediensteten das selbst eingefallen, Millionen an die BAWAG zu überweisen oder ist ihnen das angeschafft worden und wenn ja, von wem? (Beifall ÖVP) Meine Damen und Herren, leider kann man das bis heute nicht sagen, weil alleine die SPÖ-Linz die Befragung dieser Personen mehrfach verhindert hat. Und wenn Sie jetzt wieder mit der bekannten Leier kommen, die SPÖ stellt sich schützend vor die kleinen, armen Magistratsbediensteten, dann sage ich, dass ist ein ganz schlechtes Ablenkungsmanöver. Es gibt nämlich nur zwei Möglichkeiten. Erste Möglichkeit, diese Mitarbeiter haben auf eigene Faust Millionen an die BAWAG ausbezahlt, dann gehören sie von dieser Stelle schleunigst weg, wo sie jeden Tag über Millionen an Steuergeldern verfügen können. Oder zweite Möglichkeit, sie haben auf Anweisung gehandelt, dann haben wir alle in dieser Stadt das Recht zu erfahren, wer angeordnet hat, dass ohne Grundlagen Millionen an Steuergeldern an die BAWAG überwiesen wurden. Alles, was ich jetzt angesprochen habe, passierte in jener Zeit, als Dr. Dobusch noch Bürgermeister von Linz war. Dann begann die Amtszeit von Mag. Luger. Es war und ist nach wie vor von Neustart die Rede. Neues Klima, Klima der Zusammenarbeit, der Offenheit und der Transparenz, inklusive der wundersamen Wandlung des Klaus Luger vom angriffigen - laut Eigendefinition - Ex-Kommunisten, hin zum neuen, für alles Verständnis habenden, völlig ideologiefreien Menschenverbinder. Darf ich Ihnen etwas sagen? Was die Aufklärung des Swaps betrifft, hat sich gar nichts geändert. Unter Klaus Luger wird genauso verhindert, abgelehnt, blockiert, wie unter seinem Ziehvater und politischen Lehrmeister Franz Dobusch. Wenn Sie dafür Beispiele wollen, schauen Sie sich den Sonderbericht an: 2. Dezember 2013, Antrag auf umgehende Aushändigung von Unterlagen an Sonderkontrollausschussmitglieder - abgelehnt von der SPÖ unter Führung von Klaus Luger. 2. Dezember 2013, Antrag auf Befragung der Mitarbeiter von Dobusch, Mayr und Penn - abgelehnt von der SPÖ unter Führung Klaus Luger. Am selben Tag, Befragung jener Magistratsmitarbeiter, die Millionen an die BAWAG ohne Rechtsgrundlage überwiesen haben - abgelehnt, verhindert von der SPÖ unter Führung Klaus Luger. 23. Juni 2014, Antrag ein Gutachten zu erstellen, in welchen Punkten Werner Penn sich der Aussage eigentlich entschlagen darf - abgelehnt von der SPÖ unter Führung von Klaus Luger. Antrag, die Magistratsdirektorin soll eine Weisung an Mag. Penn geben, er solle zu allem antworten, außer zu den Dingen, die Gegenstand des Disziplinarverfahrens sind - abgelehnt, raten Sie von wem, von dem lächelnden Bürgermeister Klaus Luger und seiner SPÖ. Sie sehen also, meine Damen und Herren, eine erschreckend lange Liste des Verhinderns, des Blockierens, des Nichtzulassens, des Nichtaufklärens, die alle ein und dieselbe Ursache haben, nämlich die Linzer Sozialdemokraten und ihr Stimmverhalten. Das möchte ich noch einmal explizit wiederholen, weil es auch heute wieder so in einer Zeitung steht und das nicht der Wahrheit entspricht. Es geht nicht darum, wer sich der Aussage entschlagen wollte oder entschlagen hat. Es geht darum, dass einige gar nicht in die Gelegenheit gekommen sind, sich zu entschlagen, weil sie gar nicht als Zeugen geladen werden durften, weil die Linzer SPÖ ihre Ladung verhindert hat. Eines möchte ich noch zurechtrücken. Nein, es ist nicht so, dass wir das Swap-Debakel als reine Sache der SPÖ-Linz sehen. Wir sehen es aber als reinen SPÖ-Skandal. Ich darf in Erinnerung rufen, dass die BAWAG dem Österreichischen Gewerkschaftsbund gehörte, ehe sie nach Spekulationsverlusten in Milliardenhöhe an ausländische Hedge-Fonds verkauft werden musste. Vom 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2007 – also in jenem Zeitraum, in dem auch der verhängnisvolle Swap 4175 angeboten wurde - war der Generaldirektor der BAWAG ein gewisser Dr. Ewald Nowotny. Zuvor war er von 1974 bis 1999 SPÖ-Abgeordneter und Mitglied des SPÖ-Bezirksparteivorstandes in Linz. Jener Parteiorganisation also, der Herr Dr. Dobusch über 25 Jahre vorstand und in der ein gewisser Klaus Luger elf Jahre als Geschäftsführer und somit als engster Vertrauter von Franz Dobusch fungierte. 1995 holte Dr. Dobusch seinen Parteifreund, Vertrauensmann und SPÖ-Linz Vorstandskollegen Dr. Nowotny noch zusätzlich in den Linz AG Aufsichtsrat, dort verblieb Dr. Nowotny bis 2008. Das ist nur eine der vielen Verflechtungen zwischen der BAWAG und der Linzer SPÖ. Warum sage ich das? Weil das Ganze demonstriert, was es mit dem Swap auf sich hat. Hier ist kein Handlungsreisender oder Vermögensberater auf der Durchreise gewesen und hat dabei seine Produkte angeboten, sondern hier kam es zu einem Ausfluss einer lange gewachsenen, engen, geschäftlichen, persönlichen und ideologischen Verbindung zwischen der Linzer Sozialdemokratie und ihrer ,Hausbank‘ BAWAG – ,Hausbank‘, wenn ich Dr. Dobusch zitieren darf. Das ist es, was man Ihnen vorwerfen muss und kann, was auch der Grund für Ihr Verhalten sein dürfte und was gleichzeitig das Bedrohliche für die Stadt und ihre Menschen ist. Am Ende des Tunnels sieht man kein Licht, man sieht leider nur rot.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, gleich eingangs, lieber Kollege Markus Spannring, es gibt eine Rednerinnen- und Rednerliste des Bürgermeisters. Ich habe mich schon vor einiger Zeit zu Wort gemeldet. Bei allem Eifer, den du an den Tag legst, meine Stimme dazu zu hören, muss diese Liste abgearbeitet werden. Nicht zuletzt bist du einer der Profiteure davon, weil auch du noch vor mir auf dieser Rednerliste gestanden bist. (Zwischenrufe, Unruhe) Kollegin Manhal hat den Bericht des Sonderkontrollausschusses ausführlich dargestellt. Ich starte einmal mit ein paar ganz allgemeinen Bemerkungen: Es war sowohl bei Kollegin Manhal, als auch bei Kollegin Roschger und am Schluss beim Kollegen Spannring immer wieder die Rede davon, dass im Sonderkontrollausschuss die SPÖ-Fraktion immer wieder Entscheidungen und Beschlüsse blockiert hat. Stellen wir uns folgende Situation vor: zwei Parteien halten ein Tribunal ab, wo Verantwortung und Schuld schon von vornherein festgestanden sind. Eine fallweise überforderte Vorsitzführung ruft permanent nach einem Verfahrensanwalt. Das geht aber nicht, weil in Gemeinden so etwas wie ein Untersuchungsausschuss nicht möglich ist, weil Gemeinden kein Legislativkörper sind und die Verfassung so etwas ausschließt. Wir haben einen Kontrollausschuss und das waren Sondersitzungen des Kontrollausschusses. Daher war es leider – und ich muss wirklich sagen, leider – an der SPÖ, diese Rolle des Verfahrensanwaltes in diesen Sondersitzungen des Kontrollausschusses immer wieder zu übernehmen. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Es war erforderlich, Grundrechte Betroffener zu schützen. Lassen Sie mich ein paar Beispiele aufgreifen. Wir haben heute wieder den Antrag, das Verlangen nach Unterlagen im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren. Es ist auf Grund von Rechten des Betroffenen - in diesem Fall des Herrn Mag. Penn – unzulässig, dass diese Unterlagen herausgegeben werden. Da gibt es eine klare Rechtsvorschrift. Wir haben das Recht des Betroffenen im gegebenen Fall geschützt. Als nächstes wurde kritisiert, dass es nicht möglich war, Aktenkopien anzufertigen. Dazu hat es ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft an die Stadt Linz gegeben, dass diese Akten nicht aus der Hand gegeben werden, sondern dass sie maximal hier zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Das war also keine Bösartigkeit der SPÖ, sondern ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz. Die SPÖ war hier leider die einzige Partei, die sich als Wahrerin der Rechtsstaatlichkeit betätigt hat. Ich glaube, Die Grünen haben da einmal kurz zumindest mitgestimmt. Ein weiteres Beispiel: Keine Aussagen von Beamten unterhalb der Dienststellenleiterebene. Hier gibt es ganz klare Rechtsvorschriften. Es war dann an der Gewerkschaft, ein Gutachten von Prof. Binder in Auftrag zu geben, dass dann präsentiert worden ist. Das Gutachten hat klargestellt, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrates unterhalb der Dienststellenleiterebene nicht geladen werden dürfen. Sie dürfen nicht gezwungen werden, hier auszusagen. Leider war es wieder nur an uns, hier für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und vor allem für die Rechte der Betroffenen einzustehen. Ich habe anlässlich der Präsentation des Berichtes bei der Pressekonferenz schon gesagt, dass ich zutiefst bedaure, dass Fraktionen, die innerhalb des Verfassungsbogens stehen, plötzlich auf Rechtsstaatlichkeit verzichten, wenn es um Wahlkampf um falsch verstandene Transparenz geht. Plötzlich sind alle Grundrechte von Betroffenen zweitrangig. Hauptsache ist, es wird aufgeklärt, wobei aber die Verantwortung ohnehin vorher schon feststeht. Das ist ein Punkt, den erhobenen Vorwurf wirklich zurückzuweisen. Der zweite Punkt: Der Vorwurf von Kollegin Manhal, als auch vom Kollegen Hein, das sei ein SPÖ-Skandal, alle Protagonisten sind Funktionäre der SPÖ. Der Hauptprotagonist Mag. Penn ist kein Funktionär der SPÖ-Linz. Er ist auch nicht in einer politischen Funktion in diesem Amt. Er war Finanzdirektor der Stadt Linz. (Unruhe) Ein Parteibuch der SPÖ oder eine Mitgliedschaft in der Linzer SPÖ sind für vergleichbare Funktionen keine Voraussetzung in diesem Haus. Österreich kennt auch keine politischen Beamten, auch das habe ich bei der Pressekonferenz schon ausgeführt. Österreich kennt das Institut des politischen Beamten nicht, der mit der politischen Führung steht und fällt, wie es etwa in den USA ist. Das Beamtentum in Österreich ist als politikfreies Berufsbeamtentum konzipiert. Ich appelliere an Sie alle, hören wir auf, Beamte, vor allem Spitzenbeamte und Spitzenbeamtinnen politisch zu punzieren, um ihnen dann Objektivität und Kompetenz abzusprechen. Der dritte Punkt ist das Verhalten der ÖVP. Ich sehe in den Sondersitzungen des Kontrollausschusses die ganze Zeit, immer wieder, aber auch heute, eine relativ unreflektierte Übernahme von BAWAG-Positionen. Da ist etwa von 500 Millionen Euro Schaden die Rede. Herr Kollege Hein hat es korrekt formuliert, 500 Millionen Euro ist der Streitwert, aber das ist nicht der Schaden. Also bitte übernehmen Sie diese Positionen der BAWAG nicht völlig unreflektiert. Es gibt keinen 500 Millionen Euro Schaden, das glaubt nicht einmal die BAWAG. Heute zeigt sich diese völlig unreflektierte Übernahme von Positionen der BAWAG wieder. Ich bleibe bei der ÖVP. Vor allem Kollege Spannring hat jetzt am Schluss versucht - und das zeigt die eigentliche Absicht hinter dieser Sondersitzung des Gemeinderates -, Bürgermeister Luger irgendwie an den Haaren herbeigezogen in Verbindung mit dem ganzen Thema zu bringen. Wir diskutieren heute diesen End- beziehungsweise Zwischenbericht des Sonderkontrollausschusses, wie auch immer man ihn nennen mag. Ich weise darauf hin, dass Bürgermeister Luger in diesem, von uns allen in jahrelangen Sitzungen letzten Endes gemeinsam erarbeiteten, sehr sorgfältigen Bericht, eigentlich gar nicht vorkommt. Damit zum nächsten Punkt. Wir kommen dann schön langsam zu dem Vorwurf, der mir gegenüber erhoben worden ist. Anlässlich dieser 31 Sitzungen gibt es ein paar bedauerliche Themen. Eines davon ist tatsächlich, dass der Hauptprotagonist Mag. Penn nicht vor dem Sonderkontrollausschuss ausgesagt hat. Das ist bedauerlich. Genauso bedauerlich ist es, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAWAG, bis auf Herrn Dr. Schall, nicht ausgesagt haben. Was jetzt dieses Nichtaussagen von Mag. Penn anbelangt: Kollegin Manhal, aber auch Kollege Spannring haben gegen mich persönlich, ich muss fairerweise sagen, den in einer Frage formulierten Vorwurf erhoben, dass es Absprachen zwischen mir und den Anwälten von Werner Penn gegeben habe. Da müsst ihr wirklich sehr, sehr vorsichtig sein, weil vor allem den betroffenen Anwälten eine Standespflichtverletzung unterstellt wird. Da würde ich wirklich vorsichtig sein. Ihr wisst oder es ist euch zumindest bekannt, dass zumindest einer der Anwälte Penns ein enger persönlicher Freund von mir ist. Ich telefoniere mit ihm privat oder beruflich mindestens zweimal pro Woche in ganz anderen Sachen. Ich weiß nicht, auf welchen Tag beziehungsweise auf welchen Zeitraum sich diese Kostenrechnung bezieht, daher kann ich auch zum Inhalt nichts sagen. In der Sache kann ich dazu nichts sagen. Diese Sache läuft jetzt schon seit vier Jahren und ich weiß nicht, wann diese Kostenrechnung erstellt wurde. Aber es gibt dafür sicher eine Erklärung, die das Ganze rechtfertigt. Es ist denen, die bei den interfraktionellen Gesprächen waren, bekannt, weil es dann und wann tatsächlich den Auftrag der Vorsitzenden oder der interfraktionellen Besprechung an mich gab, beim Anwalt nachzufragen, ob Penn aussagen wird. Es war und ist bekannt, dass ich ihn persönlich kenne. Das war eine informelle Kontaktaufnahme, die keine Absprache ist. Man muss jetzt wirklich vorsichtig sein, zwischen einer Nachfrage und einer Absprache zu unterscheiden. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich halte fest, das Unterstellen einer Absprache, ist das Unterstellen einer standeswidrigen Handlung und da wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Der nächste Punkt: Was sind die eigentlichen Erkenntnisse aus der Arbeit des Sonderkontrollausschusses. Das ist noch viel zu kurz gekommen. Das, was Kollegin Manhal dargestellt hat, war eine Chronologie. Das war eine Aufarbeitung der 31 Sitzungen. Was hier noch viel zu kurz gekommen ist, ist, dass die Sondersitzungen des Kontrollausschusses gezeigt haben, wie komplex dieses Geschäft eigentlich wirklich war. Das hat vor allem das Gutachten von Prof. Janssen, den Kollegin Manhal schon erwähnt hat, gezeigt. Hier wurden der Stadt Linz Währungsoptionen mit einem unbegrenzten Risiko, mit einem asymmetrischen Risikoprofil zu Ungunsten der Stadt Linz verkauft. Durch die Arbeit der Sondersitzungen des Kontrollausschusses ist auch die Rechtsposition der Stadt, wonach der Swap 4175 aus mehreren zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gründen ungültig ist, erhärtet worden. Auch die Bestärkung des negativen Anfangswerts wurde erhärtet. Da hat es vor allem bei der Befragung des Herrn Dr. Schall, was das Vorliegen eines negativen Marktwertes zu Ungunsten der Stadt Linz angeht, eine intensive Diskussion gegeben. Dr. Schall hat in einer Sondersitzung des Kontrollausschusses vom 18. Juni 2013 bestätigt, dass es einen negativen Anfangswert von acht Millionen Euro gibt, aber auf Nachfrage waren es eigentlich 20 Millionen Euro. Durch diese Sondersitzungen ist herausgearbeitet worden, dass in den Anfangswert des Swap allein ein Intraday Execution Risk von 3,8 Millionen Euro hineingerechnet wurde, sodass dieses Geschäft von Anfang an eine Schlagseite zu Lasten der Stadt Linz hatte. Es hat sich auch verdichtet. Dr. Schall ist dazu in starke Bedrängnis gekommen, dass im Jahr 2011 das gesamte Auszahlungsprofil des Swap 4175 durch Verkauf weiterer Optionen zu Geld gemacht worden ist. Hier sind Prämien lukriert worden. Auch das ist ein ganz entscheidender Punkt, den die Arbeit des Sonderkontrollausschusses zu Tage gebracht hat. Wir haben einige Schlussfolgerungen daraus gezogen. Eine wesentliche Schlussfolgerung der bisherigen Arbeit ist, dass die Stadt überfordert war, weil ein solches Produkt von vornherein nicht für eine Kommune geeignet war. Dieses Produkt war für die Stadt Linz nicht beherrschbar. Die Stadt Linz war leider ihrer Hausbank gegenüber viel zu vertrauensselig. Aber die Stadt Linz hat – auch das ist eine wesentliche Konsequenz aus dem Sonderkontrollausschuss – die Konsequenzen daraus gezogen und einen neuen Regelkatalog für städtisches Finanzmanagement entwickelt. Damit komme ich – ich mache es jetzt nicht der Reihe nach, wie es präsentiert wurde, sondern in einem sachlichen Zusammenhang – zum Zusatzantrag der ÖVP auf Fortführung des Sonderkontrollausschusses. Nach der bisherigen Arbeit bezweifle ich – ich sage das als einer, der zwar nicht ab der ersten Sitzung, aber ab der dritten Sitzung in diesem Sonderkontrollausschuss war - den Erkenntniswert neuer Sitzungen, sofern nicht neue Erkenntnisse dazukommen, wie etwa eine Aussage von Mag. Penn oder neue Unterlagen. Daher wird die SPÖ diesem Antrag auf Fortführung zustimmen. Ich darf aber wirklich bitten, die Sitzungstätigkeit - wer auch immer dann Vorsitzende oder Vorsitzender sein wird - an den tatsächlich anfallenden neuen erkenntnisbringenden Unterlagen auszurichten. Wir alle miteinander, die wir hier sitzen, sollten unsere Zeit zum Wohl der Stadt Linz einsetzen und nicht, um ein Thema wieder und wieder, ohne jeden Erkenntniswert zu drehen. Damit komme ich zum nächsten Zusatzantrag der ÖVP, zum Thema der Herausgabe der Unterlagen aus dem Disziplinarverfahren. Sie wissen ganz genau – das haben wir im Sonderkontrollausschuss immer wieder diskutiert -, dass wir den § 130 Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz haben, der die Herausgabe an die Öffentlichkeit nicht gestattet. Daher ist jetzt eine Herausgabe der Unterlagen, die mittlerweile ohnehin schon auf der Homepage des Landesverwaltungsgerichts zugänglich sind, rechtlich unzulässig. Es ist so, das hat auch ein Gutachten von Prof. Janko, das auch bei den Sitzungen des Sonderkontrollausschusses präsentiert wurde, bestätigt. Wir können diesem Antrag unsere Zustimmung nicht erteilen. Und damit komme ich zum Zusatzantrag der FPÖ betreffend den Verjährungsverzicht. Aus rein juristischen Gründen ist derzeit ein Verjährungsverzicht unnötig. Die Stadt verliert keinerlei Ansprüche. Die Verjährung beginnt erst ab Bekanntwerden von Schaden und Schädiger und des genauen schadensbegründeten Sachverhalts. Das ist noch nicht gegeben. Jetzt wird gleich jemand schreien, ja aber es sind schon Zahlungen geleistet worden, das könnte ein Schaden sein. Nach der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofs bezieht sich das auch auf diese Leistungen, weil die unter Vorbehalt geleistet wurden. Schaden und Schädiger stehen nicht fest. Erst ab dem Zeitpunkt, wenn das feststeht, beginnt die Verjährungsfrist zu laufen. Daher ist ein solcher Verjährungsverzicht juristisch völlig unnötig. Die Stadt nimmt keinerlei Schaden, wenn das nicht gemacht wird. Ganz im Gegenteil, im Zivilprozess wäre es ein völlig falsches Signal. Das Fordern eines solchen Verjährungsverzichts würde hier nur der BAWAG in die Hände spielen. Das heißt, diesem Antrag betreffend den Verjährungsverzicht, können wir ebenfalls keine Zustimmung erteilen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich ziehe meine Wortmeldung zurück.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, Kollege Leidenmühler, auch wenn du versuchst, mir irgendwie zu drohen, ich möge vorsichtig sein, lasse ich mich nicht so schnell einschüchtern. Wenn du sagst, du bist scheinbar mit einem Verteidiger von Mag. Penn befreundet, dann nehme ich das so zur Kenntnis. Es stellt sich für uns aber schon die Frage, warum findet sich dann ein Telefonat zwischen euch beiden in einem Leistungsverzeichnis in der Causa Penn? Das ist jetzt nicht ganz glaubwürdig. Wenn du von informeller Kontaktaufnahme, die scheinbar im Auftrag von der Frau Vorsitzenden vorgenommen wurde - ich sehe Frau Kollegin Roschger da sitzen, wie sie den Kopf schüttelt und sich abbeutelt -, dann ist das ebenfalls genauso wenig glaubwürdig. Ich stelle nach wie vor die Frage, was in diesem Telefonat gesprochen wurde und worum es in diesem Telefonat gegangen ist. Ich möchte, dass wir in dieser Sitzung hier und jetzt darüber sprechen. Viele Linzerinnen und Linzer sind anwesend und haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Absprachen, welche Verflechtungen, welche möglichen Zusammenhänge innerhalb der SPÖ mit Mag. Penn stattgefunden haben. (Beifall ÖVP) Ich möchte auch auf euer avisiertes Abstimmungsverhalten zu unserem Zusatzantrag eingehen. Einmal mehr versteckt sich die SPÖ scheinbar hinter Bestimmungen und hinter Paragraphen. Das ist kein Novum. Wir hatten das bereits in der Causa Eisenbahnbrücke und in vielen anderen wichtigen Angelegenheiten für die Stadt. Nicht zuletzt in der Sitzung des Gemeinderates im März 2015, als Bürgermeister Luger rechtswidrigerweise – darauf komme ich später noch zu sprechen – unseren gleichlautenden Antrag, nämlich die Unterlagen zum Disziplinarverfahren gegen Werner Penn herauszugeben, nicht einmal zur Abstimmung zugelassen hat. Wir haben uns klarerweise im Vorfeld dieser Sitzung eingehend vorbereitet. Wir haben zu dieser Frage auch ein Gutachten von einem Professor der Johannes Kepler Universität, von Professor Dr. Michael Mayrhofer, eingeholt. Ich möchte aus diesem Gutachten ganz kurz die wesentliche Erkenntnisse präsentieren. Ich glaube, es zeigt sich ganz klar, dass wir keine rechtswidrigen Anträge stellen, dass wir nicht rechtswidrigerweise Unterlagen haben wollen, sondern dass wir als Gemeinderat, als oberstes Organ in der Stadt Linz, das Recht dazu haben. Die erste Frage besteht in der Verpflichtung der Dienstbehörde der Landeshauptstadt Linz, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt ihre, ein Disziplinarverfahren betreffenden Akten vorzulegen. Hier wird ausgeführt, dass der Gemeinderat gemäß Artikel 118 Abs. 5 - wir haben es in unserem Antrag zitiert - das oberste Organ der Gemeinde ist. Diesem obersten Organ stehen natürlich Kontrollbefugnisse zu. Diese verfassungsgesetzlich garantierte Stellung findet sich dann in § 46 Abs. 1 Z. 2 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992, eine einfach gesetzliche Ausgestaltung. Diese Bestimmung lautet: ‚Aufgabe des Gemeinderates ist die Ausübung der Oberaufsicht über die Geschäftsführung. Der Gemeinderat ist insbesondere befugt, die Geschäftsführung aller Dienststellen des Magistrates in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen sowie die Vorlage aller einschlägigen Akten, Urkunden, Rechnungen, Schriften und Berichte zu verlangen‘. Das bedeutet, der Gemeinderat muss zur Ausübung seiner Kontrolle - das ist in der Verfassung so normiert - die ihm nachgeordneten Organe jederzeit und umfassend befragen können und von ihnen unterrichtet werden. Das bedeutet, der Bürgermeister als Vorstand des Magistrates ist verfassungsgesetzlich verpflichtet, dem Gemeinderat auf dessen Aufforderung hin, alle einen Gegenstand des eigenen Wirkungsbereichs betreffenden Akten, Urkunden, Rechnungen, Schriften und Berichte vorzulegen. Das gilt natürlich auch für solche Akten, solche Unterlagen, die ein Disziplinarverfahren betreffen. Es besteht also eine ganz klare Herausgabepflicht des Bürgermeisters. Es ist natürlich möglich, auf das Statutargemeinden-Beamtengesetz abzustellen, weil es auch um Schriften der Disziplinarkommission geht, die an das Landesverwaltungsgericht gegangen sind. Das Gutachten - ich stelle das im Anschluss jederzeit gerne zur Verfügung - kommt ebenfalls zum Schluss, dass trotz der Weisungsfreiheit, die diese Behörden genießen, der verfassungsrechtliche Weisungszusammenhang aber trotzdem nicht durchbrochen wird, dem Gemeinderat ein umfangreiches Auskunftsrecht zukommt. Das stellt nur auf die Art und Weise der Informationsweitergabe und Verwendung ab. Hier ist natürlich dem Grundrecht auf Datenschutz Rechnung zu tragen. Deshalb ist, auch wenn man auf das Statutargemeinden-Beamtengesetz abstellt, eine Herausgabe der Unterlagen selbstverständlich vorzunehmen. Kollege Leidenmühler stellt auf die Rechtskraft ab, das war klar. Diese spielt in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle, selbst wenn wir sagen würden, wir möchten dieses Disziplinarerkenntnis veröffentlichen. Ich darf daran erinnern, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben das auch im März-Gemeinderat beschlossen. Dieser Beschluss wurde bis dato nicht umgesetzt. Ich empfehle Herrn Professor Leidenmühler einen Blick in den § 6 b Z. 2 Oö. Landesverwaltungsgerichtsvorbereitungsgesetz. Nach dieser Bestimmung bedeutet Rechtskraft, wenn es sich um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde handelt, dass der betreffende Bescheid einer Berufungen nicht oder nicht mehr unterliegt. Das bedeutet, in Disziplinarangelegenheiten liegt dann ein rechtskräftiges Disziplinarerkenntnis vor, sobald die Disziplinarkommission einen Bescheid gemäß § 123 Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002 erlassen hat. Also seit dem Oktober 2014. Ich komme noch einmal auf die Gemeinderatssitzung im März 2015 zurück, als der Bürgermeister die Abstimmung nicht zugelassen hat und wir auf das Schärfste protestiert haben. Auch in diesem Gutachten ist ein sehr bemerkenswerter Passus zu finden. Ein Antrag zu einer Angelegenheit, die in den eigenen Wirkungsbereich der Stadt fällt - das war zweifelsohne der Fall, weil sonst hätte er gar nicht auf die Tagesordnung kommen dürfen -, ist dem Gemeinderat vorzulegen und jedenfalls zur Abstimmung zu bringen, auch wenn es divergierende Ansichten über die Rechtmäßigkeit des Antrages gibt. Der Bürgermeister ist nach dem Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 nicht befugt, die Abstimmung über einen solchen Antrag nicht zuzulassen. Wir behalten uns deshalb in dieser Causa weitere Schritte in Richtung Aufsichtsbehörde vor.“ (Beifall ÖVP). Gemeinderat Leidenmühler zur tatsächlichen Berichtigung: „Danke, Herr Bürgermeister, das ist im tosenden Applaus der ÖVP-Fraktion untergegangen. Es mag jetzt für viele hier langweilig sein, aber ich kann das juristisch so nicht stehen lassen. Ich habe bei meiner Wortmeldung, bezogen auf den § 130, nie auf die Rechtskraft abgestellt, weil der völlig unabhängig von der Rechtskraft ist.“ Gemeinderat Dr. Hattmannstorfer: „Sehr geehrter Gemeinderat, lieber Franz Leidenmühler, ich war kurz mit der Reaktionsfähigkeit überfordert, weil du so kurz tatsächlich Bericht erstattet hast. Zuerst einmal ein großer Respekt an die SPÖ. Man hat wirklich geglaubt, dass man bei dieser Gemeinderatssitzung die ganze Swap-Causa, den ganzen Swap-Skandal aussitzen kann. Man hat geglaubt, dass man durch diese Sitzung durchtauchen kann. Aber dann war man doch irgendwie politisch gezwungen, sich immerhin bei der achten Wortmeldungsmöglichkeit zu Wort zu melden. Ich glaube, das zeichnet schon die Einstellung oder den Versuch der SPÖ zu dieser Causa aus, dass man primär versucht und bemüht ist, bei diesem Thema nicht anzuecken. Man möchte bei diesem Thema nicht anstreifen und es möglichst weit weg schieben, besonders dann, wenn es bei einer Sondersitzung des Gemeinderates nur um dieses Thema geht. Das wird aber nicht gelingen. In den Wortmeldungen der unterschiedlichsten Fraktionen ist eindeutig herausgekommen, dass dieser Skandal nur eine Farbe hat und diese Farbe ist Rot. (Beifall ÖVP) Vielleicht wäre es aber besser gewesen, sich weiterhin nicht zu Wort zu melden, wenn ich an die Wortmeldung vom Kollegen Leidenmühler denke. Ich meine jetzt nicht die Darstellung seiner Rolle im Sonderkontrollausschuss, wo er seine Rolle quasi als Verfahrensanwalt gesehen hat. Ich meine auch nicht, wie er versucht hat, die Wahrung des Rechtsstaates zu beschreiben, so quasi er, der Garant des Rechtsstaates, gemeinsam mit der SPÖ-Fraktion. Man hätte statt Wahrung des Rechtsstaates, die Wahrung des Statuts, die Wahrung der Geschäftsordnung, die Wahrung der politischen Verantwortung beschreiben können, aber auch das war nicht die Rolle. Was aber spannend war, waren seine Aussagen zum Telefonat mit der rechtsfreundlichen Vertretung von Mag. Penn. Es ist, glaube ich, legitim, mit jedem befreundet zu sein, egal, welche politische Einstellung er hat. Auch wenn man sich, glaube ich, oft vielleicht etwas härter rannimmt, weil man Dinge unterschiedlich beurteilt, soll es diese Grenzen der Freundschaft nicht geben. Aber was ich schon sehr eigenwillig finde ist, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass ein Gespräch mit der Rechtsvertretung von Mag. Penn kostenpflichtig für die Stadt Linz ist und so argumentiert wird, dass es eine Freundschaft und eine berufliche Verbindung gibt. Auch wenn es eine Freundschaft gibt, ist es kein Argument, ein freundschaftliches Gespräch, auch wenn es nur freundschaftlich war, zu Ungunsten der Stadt Linz zu verrechnen. (Beifall ÖVP) Auch wenn es eine intensive berufliche Zusammenarbeit über die Universität und vielleicht über einzelne Fachfragen gibt - ich kenne diese Arten der Zusammenarbeit nicht -, sind die entweder der Universität oder privat zu verrechnen, aber nicht zu Ungunsten der Stadt Linz. Hier ist komplett irrelevant, ob es ein informelles Nachfragen oder eine Absprache oder was auch immer war. Relevant ist, dass wir im Sonderkontrollausschuss an einem ganz magischen Datum beisammengesessen sind und der Frage nachgegangen sind, wie man eine der Schlüsselfiguren dieses Skandals, Mag. Penn, in den Ausschuss einladen kann. Damals ist von Franz Leidenmühler kein Wort gefallen, dass er parallel mit der rechtsfreundlichen Vertretung von Mag. Penn in Kontakt ist. Da steht für mich schon die Frage im Raum, welches Spiel hier parallel betrieben wurde. Kollege Leidenmühler hat gesagt, das wird heute weitgehend faktenbefreit. Ich glaube, dieser Vorwurf ist alles andere als faktenbefreit. Bisher haben wir gewusst, dass die SPÖ versucht hat zu blockieren, zu vertuschen oder ‚nicht voranzutreiben‘- um die FPÖ-Bezeichnung in den Mund zu nehmen. Wir haben gewusst, es wird versucht, die Ladung von Zeugen zu verhindern und den Zugang zu den Unterlagen zu behindern. Wir haben gewusst, dass massiv gegen die Transparenz vorgegangen wird und die Arbeit erschwert wird - Stichwort ‚Kammerl‘. Heute ist aber zu Tage getreten, dass es vielleicht noch eine weitere Strategie der SPÖ geben mag. Man hat vielleicht parallel im Sonderkontrollausschuss über den Fraktionsführer der SPÖ-Fraktion versucht, mit der rechtsfreundlichen Vertretung von Mag. Penn Kontakt aufzunehmen. Das gehört aufgeklärt. Wir haben als ÖVP-Fraktion in den letzten Tagen bereits angekündigt, dass es in Wahrheit hier nur um einen Zwischenbericht gehen kann. Es braucht eine Fortsetzung in der Untersuchung. Insbesondere was das Disziplinarverfahren betrifft, gibt es für mich heute eine weitere Facette. Franz Leidenmühler hat gesagt, er wird dem nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass wir uns nur mit neuen Erkenntnissen beschäftigen. Ein mögliches Themenfeld für die neue Erkenntnis ist alles, was von unserer Klubobfrau im Hinblick auf das Disziplinarverfahren angesprochen wurde. Eine neue Frage, wo wir Erkenntnis suchen müssen, ist die Causa Telefonat Leidenmühler mit Plöckinger. Das gehört restlos aufgeklärt. (Beifall ÖVP) Bei einem dritten Punkt sind wir noch nicht am Ende der Fahnenstange angelangt, das betrifft das Jahr 2010. Wenn Kollegin Roschger die Frage aufwirft, ob das Krisenmanagement versagt hat, ist das eine Frage, die auf die Stadt abzielt. Diese Frage hat schon eine politische Dimension, wenn man sich die Zeitachsen, die Vorkommnisse rund um 2010, insbesondere 2009 ansieht. Bekanntlich waren am 27. September 2009 Gemeinderatswahlen. Es ist schon spannend und interessant, wenn es bereits vor diesen Gemeinderatswahlen eine negative Bankbewertung von minus 47 Millionen Euro gab und darüber aufgrund des Wahlkampfes nicht berichtet und nicht diskutiert wurde. Als sich am 10. November nach der Wahl der Finanzausschuss wieder konstituiert hat und bereits im Oktober die ersten Zahlungen an die BAWAG erfolgt sind, wurde immer noch nicht über dieses Thema berichtet und es war noch immer nicht Gegenstand der politischen Debatte. Am 26. März hat das Telefonat eines Schweizer Bankers mit dem stellvertretenden Finanzreferenten stattgefunden. Wir wissen zwar mittlerweile, dass die Führung der SPÖ-Linz informiert wurde, die anderen politischen Parteien haben aber immer noch keine Information erhalten. Wenn wir an die Debt-Managementberichte vom Juni oder vom November denken, wissen wir, dass es hier Darstellungen gegeben hat, die die Realität nicht im vollen Umfang abgebildet haben. Ja, es gibt sogar einen Debt-Managementbericht vom Juni in zwei verschiedenen Versionen. Eine Version, die schon frühzeitig mehr Umfang hatte und mehr ans Tageslicht gebracht hat und eine Version, die vom zuständigen SPÖ-Finanzstadtrat korrigiert - das weiß man nicht - oder zumindest so für den Finanzausschuss, für die Mitglieder der anderen Parteien freigegeben wurde. Das Gleiche trifft aber nicht nur auf die Berichte im Debt-Management zu, sondern auch auf zwei Zahlungen im Jahr 2010. Für Zahlungen von 4,7 Millionen Euro im April und 11,2 Millionen Euro im Oktober hat es keine Gemeinderatsbeschlüsse gegeben. 15 Millionen Euro wurden im Dunkeln überwiesen. Das sind nur ein paar Beispiele neben den zahlreichen Krisengesprächen, die es gegeben hat, wo schlussendlich der Bürgermeister selbst und noch jemand aus der SPÖ-Spitze - das wissen wir nicht - eingebunden waren. Deshalb gibt es für uns, wenn wir heute den Zwischenbericht diskutieren, genau drei Punkte, wo wir ansetzen müssen und nicht den Mantel des Schweigens drüberbreiten können. Der erste Punkt betrifft die Fragen rund um das Disziplinarverfahren. Der zweite Punkt sind die Hintergründe zum Telefonat Leidenmühler mit der rechtsfreundlichen Vertretung von Mag. Penn. Diese haben gerade in einer Zeit stattgefunden, zu der er eine führende Rolle im Sonderkontrollausschuss gehabt hat. Das muss vor der Wahl aufgeklärt werden. Es kann nicht so sein wie 2009, als es schon die ersten Zahlungen gab, man aber eher bemüht ist, dieses Thema offensichtlich über die Wahl zu bringen. Wir müssen uns drittens nochmals mit dem Jahr 2010 beschäftigen, weil es da sehr wohl um die Frage der Verantwortung der SPÖ geht. Da waren nicht nur Dobusch und Mayr am Ruder, da hat es den jetzigen Bürgermeister schon in zentraler Funktion, zuvor als Parteisekretär, dann auch als Klubobmann gegeben. Das sind natürlich Fragen, die man aufklären muss. Es geht um die Darstellung, was eine Partei gewusst hat und wie eine Partei gehandelt hat. Zusammengefasst, manche hier im Gemeinderat, insbesondere auch der Bürgermeister, haben anfangs in Form eines Zwischenrufes gesagt, dass diese Sondersitzung nicht notwendig gewesen wäre. Kollege Leidenmühler hat von Faktenbefreiung gesprochen. Ich glaube, die heutige Debatte hier und jetzt hat gezeigt, dass es richtig und wichtig war, genau diese Diskussion zu führen. Sogar heute, nach viereinhalb Jahren Arbeit des Sonderkontrollausschusses treten immer wieder neue Fakten ans Tageslicht und diese gehören aufgeklärt.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Gemeinderat Hattmannsdorfer, du hast gefragt, warum wir uns jetzt erst als achter zu Wort melden. Ich sehe da überhaupt kein Problem. Die ÖVP hat die Sitzung beantragt. Da ist es nur klar, dass man euch die Gelegenheit gibt, die entsprechenden Wortmeldungen zu machen. Das ist auch gut. Wir sind selbstverständlich bereit, diese Fragen zu diskutieren. Wir haben uns im Ausschuss eingebracht und Rechtspositionen von Mitarbeitern vertreten und Rechtspositionen beibehalten. Es ist genauso unser Recht, diese Mitarbeiter in ihren Rechten zu vertreten. In diesem Sinne möchte ich noch ein paar andere Punkte ergänzen. Vielleicht liegt es an der Art und Weise, wie generell an Dinge herangegangen wird, dass die Wortmeldungen der ÖVP als problematisch und von manchen vielleicht sogar als unsympathisch wahrgenommen werden könnten. Es wird mit unterschiedlichem Maß gemessen. Die Angelegenheiten wurden oft nur in schwarz-weiß gesehen. Da kann ich eine ganze Reihe von Beispielen nennen. Bei den Finanzen zum Beispiel kritisiert ihr die ganze Zeit, dass die Schulden zu hoch sind. Gleichzeitig habt ihr aber sehr hohe Forderungen, was Kredite betrifft. Bei den Unterlagen kritisiert ihr, dass man das Ganze nur im stillen Kämmerlein anschauen kann. Ich kann aus Gesprächen mit Herrn Landeshauptmann berichten, dass er das auf Landesebene - das werden die Landtagsabgeordneten unter euch wissen - genauso handhabt. Auch hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Bei der Schweizer Franken-Konvertierung ist es dasselbe. (Unruhe, Zwischenrufe) Da gibt es eindeutige Aussagen. (Zwischenrufe) Nein, da geht es um Unterlagen, wie die weitergegeben werden, wie die eingesehen werden können. (Zwischenrufe, Unruhe) Soll ich weitermachen oder möchtest du dich zu Wort melden, Kollege Baier? Bei der Schweizer Franken-Konvertierung dasselbe. Das wird uns vorgeworfen, während im Land immer noch Schweizer Franken aufrecht sind. Ja, das ist so. Es gibt ein Unternehmen, an dem das Land eine Beteiligung hält, wo es immer noch Schweizer Franken gibt. Da gibt es eine ganze Reihe. Bis zuletzt in dieser Sitzung. Einmal schickt man es zur Aufsichtsbehörde - das haben wir gerade wieder von Kollegin Manhal gehört -, wenn die Aufsichtsbehörde eine andere Rechtsauskunft erteilt, die einem nicht passt, dann passt das wieder nicht, wie heute beim Zusatzantrag erkennbar. Man richtet es sich, wie man es braucht. Man sieht es schwarz und weiß. Das macht manches schwierig, mit der ÖVP zu diskutieren. Zwischenruf Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Wahlkampfrede!“ Vizebürgermeister Forsterleitner weiter: Mir eine Wahlkampfrede vorzuwerfen, nach den Punkten, die die ÖVP jetzt vorgetragen hat, darauf werde ich jetzt nicht weiter eingehen. Ich werde mich bemühen, sachlich Punkte vorzubringen. Ich muss das jetzt noch einmal sagen, auch als Finanzreferent der Stadt, einer Stadt, die sich in einem Verfahren mit der BAWAG befindet. Dieses Verfahren beruht darauf, dass die BAWAG das Vertrauen der Stadt als Hausbank bei der Gestaltung eines als Zinssicherungsgeschäft intendierten Geschäfts missbraucht hat. Das Geschäft, das die Stadt dann tatsächlich bekommen hat, war keine Zinsoptimierung, sondern eine Verschlechterung von Zahlungsströmen. Dieser Swap war auch kein Plain-Vanilla oder sonst irgendwas, sondern ein höchst unübliches, sogar exotisches Geschäft. Hier wurden 20 Quanto Optionen weiterverkauft und das dem Finanzdirektor nicht erläutert. Ich muss das in Erinnerung rufen, weil wenn man hier zuhört, könnte man den Eindruck bekommen, dass zumindest manche in diesem Raum es nicht so sehen. Ich hoffe, das ist nicht der Fall und wir ziehen nach wie vor an einem Strang. So ist es auch bei den Kosten, die immer wieder genannt werden. Ich ersuche auch hier sachlich und am Boden der Tatsachen zu bleiben. Wir haben einen Streitwert von 417 Millionen Euro und wir haben Zinsberechnungen der BAWAG, die für unsere Seite nicht nachvollziehbar sind. Die BAWAG setzt irgendeinen beliebigen Zinssatz, der ihr passt ein, um auf irgendwelche 500 Millionen Euro zu kommen. Ich ersuche die Mitglieder dieses Gemeinderats das nicht einfach unwidersprochen nachzuplappern. Das ist nämlich in meinen Augen Blödsinn. Diese Zahl ist nicht nachvollziehbar und kann wahrscheinlich nicht einmal von der BAWAG schlüssig erklärt werden, so wie sie überhaupt den vorgegebenen Schaden aus unserer Sicht nicht schlüssig erklären kann. Wir haben hier ein Geschäft, wo der damalige Bürgermeister Franz Dobusch schon im Juli 2010 eindeutig der Meinung war, dass dieses Geschäft nicht gültig ist und damit zu beenden wäre. Die BAWAG hat aber weitergemacht und weitere Optionen abgeschlossen und somit den potentiellen Schaden für die Stadt weiter hinaufgetrieben. Das darf man hier nicht vergessen. So viel zu den Zahlen. Es wird immer wieder der Punkt der Nichtannahme von Ausstiegsangeboten und von Bewertungen etc. angesprochen. Das beste Verständnis dafür, warum Mag. Penn nicht ausgestiegen ist, ist das freisprechende Urteil des Landesgerichtes. Danach erfordert nämlich so ein hochsensibles Produkt, wie der Swap 4175, eine tägliche Bewertung, um den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Risikomanagements gerecht zu werden. Mag. Penn hat aber weder vor oder bei Abschluss des Geschäftes solche Bewertungen erhalten. Er wurde auch nicht darüber aufgeklärt, welches Risiko damit verbunden ist. Die BAWAG hat im April 2010 sogar noch gesagt, dass aufgrund der aktuellen Marktsituation eine Restrukturierung der Struktur nur bedingt möglich ist. Das Euro-Schweizer Franken-Risiko zur Gänze aus der Struktur zu entfernen, ist de facto nicht möglich. Auch das Landesgericht hält im Prozess fest, dass die Ausstiegsangebote von der BAWAG de facto nur mehr pro forma gemacht wurden. Das zeigt schon, glaube ich, wie schwierig das insgesamt zu erkennen war und welche schwierige Situation das war. Man macht es sich hier manchmal in der Analyse sehr leicht. Ich möchte aber nicht in die Schwarz-Weiß-Seherei der ÖVP hineinkommen. Daher nenne ich noch einmal die Dinge, die wir aus dem Verfahren und aus dieser ganzen Angelegenheit gelernt haben. Wir sind natürlich der Meinung, dass wir Verbesserungen für das Finanzmanagement der Stadt Linz ableiten mussten. Diese haben wir in diesem Hause gemeinsam umgesetzt. Wir haben das analysiert, wir haben daraus gelernt und daraus Konsequenzen gezogen. Zum Beispiel haben wir Änderungen in der Ablauf- und Aufbauorganisation vorgenommen, um solche Dinge nicht mehr passieren zu lassen. Wir haben die Zeichnungsberechtigungen neu geregelt. Wir haben in diesen Bereich zusätzliches Know-how in Form von Mitarbeitern mit höherer Qualifikation hineingenommen. Wir haben die EDV mit Programmen, die die Auswertungen erleichtern, aufgerüstet. Wir haben Compliance-Richtlinien, die wir anwenden und die State of the art sind. Wir haben 2015 eine neue Haushaltsordnung beschlossen, die diese durchgängige Funktionstrennungen vorsieht. Wir haben gemeinsam Gemeinderatsbeschlüsse gefasst, wo wir ein umfangreiches Finanzmanagementrichtlinien-Portfolio zusammengestellt haben. Da geht es um Finanzmanagement, um Portfoliomanagement, Marktrisiko erkennen, Kontrahenten Risiko, Cash Management etc. Und wir haben unsere Kooperation mit den Banken verstärkt. Das heißt, wir haben aus dem Ganzen gelernt. Das ist richtig und wichtig. Das ist aus meiner Sicht eine gemeinsame Erkenntnis aus dem Ganzen. Ich würde ersuchen, bleiben wir sachlich, fair und vergessen wir nicht, gegen wen wir als Stadt Linz Prozess führen. Das ist die BAWAG. Das sollte aus meiner Sicht in der Diskussion immer mitschwingen und im Hinterkopf sein.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, da die ÖVP-Linz die heutige Sitzung einberufen hat, klingt das so, als wäre die ÖVP-Linz die Retterin der Linzer Stadtfinanzen und die Retterin der Stadt an sich und die einzige Partei, die politische Verantwortung trägt. Ich möchte trotzdem gern kurz noch ein paar Sachen richtig stellen. Ich melde mich nicht als Mitglied des Finanzausschusses, weil da bin ich nicht dabei. Ich melde mich auch nicht als Mitglied des Kontrollausschusses, denn da bin ich auch nicht dabei. Es gibt also keine tatsächliche Berichtigung. Ich melde mich als eine, die, wie manch andere, schon länger im Gemeinderat ist. Vielleicht haben wir das Jahr 2004 schon gemeinsam in diesem Gemeinderat verbracht. Ich möchte auf das Jahr 2004 eingehen und kurz Stellung zur Erkenntnis- und Faktenlage der ÖVP-Fraktion zum Jahr 2004 beziehen. Im Papier steht, dass die ÖVP damals schon eindringlich gewarnt hat, Fremdwährungsgeschäfte aufzunehmen. Die Zeitrechnung der ÖVP beginnt mit dem Jahr 2004. Sie beginnt mit dem politischen Wechsel von Blöchl, Dyk, Sonnberger und den ganzen ÖVP-Granden, die sich damals verabschiedet haben und die damals allesamt allen Fremdwährungskrediten zugestimmt haben. Die ÖVP hat dann im Jahr 2004 eine neue Zeitrechnung mit dem politischen Wechsel zu Vizebürgermeister Watzl eingelegt. 2004 hat man das erste Mal überhaupt kritisch betrachtet, dass irgendwo ein Risiko dahinter sein könnte. Für die ÖVP waren Kreditaufnahmen und Fremdwährungskredite bis zum Jahr 2004 kein Thema, es wurde nie gewarnt, es wurde überall zugestimmt. Wie gesagt, die ÖVP hat an und für sich die Zeitrechnung mit dem Jahr 2004 neu begonnen und schreibt in der Erkenntnis- und Faktenlage, dass man davor warnt. Wenn man sich die Protokolle aus der Vergangenheit noch einmal anschaut, sieht man ganz genau, dass das eine an und für sich sehr amikale Sitzung war. Vizebürgermeister Watzl bedankt sich bei Bürgermeister Dobusch und Stadtrat Mayr. Es war eine sehr, sehr höfliche Sitzung. Das Einzige, worum Vizebürgermeister Watzl sehr, sehr höflich gebeten hat, war eine minimale Abänderung der Beschlussfassung. Über die Sache sollte der Stadtsenat damit befasst werden und der Finanzausschuss informiert werden. ‚Dankenswerterweise‘ kommt hier x-mal vor. Wie gesagt, es war sehr amikal. Es sollte nur dem Stadtsenat zugewiesen werden und dem Finanzausschuss berichtet werden. Das war das Ganze. Das heißt, so eindringlich sehen wir das Ganze nicht. Wir bitten die ÖVP-Fraktion schon bei den Fakten zu bleiben. Ihr habt wirklich sämtlichen Krediten und sämtlichen Fremdwährungskrediten in den 1980er- und 1990er-Jahren zugestimmt. Darum hatten wir so viele Schulden und darum kam es dann 2004 zu diesem Antrag ‚Schuldenoptimierung, Umschuldungen, Finanzoptimierungen‘, was immer. Das heißt, die ÖVP war für die Schulden immer mit verantwortlich und auf Grund dessen ist das ganze Prozedere 2004 losgebrochen. Bitte, das euch ins Stammbuch zu schreiben.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates, wenn man die Situation und den Fall betrachtet und überlegt, was die Fakten sind und was denn jetzt letztlich auf der Hand liegt, dann wird man ganz klar und schnell zu dem Punkt und zu der Analyse kommen, dass es sich bei diesem Swap-Skandal um einen Fall bzw. Skandal handelt, der insbesondere in einem intensiven Machtmissbrauch gründet. Zum damaligen Zeitpunkt war eine politische Mehrheit gegeben, die ihre Macht zweifelsohne durch eine demokratisch legitimierte Wahl erhalten hat, aber ganz klar missbraucht hat. Also ein Fall roten Machtmissbrauchs der Sonderklasse. Wir diskutieren deswegen heute einen Zwischenbericht, der natürlich besser ein Endbericht sein sollte und natürlich besser, noch klarer und deutlicher gefasst werden sollte. Wir diskutieren daher heute auch einen der größten Finanzskandale der Republik, das muss allen klar sein, die sich heute zu Wort melden. (Beifall ÖVP) Die letzten Wortmeldungen der SPÖ waren eher sehr zögerlich und zurückhaltend. Zuerst kamen gar keine und nach einiger Zeit doch. Dann kommt man mit irgendwelchen Vergleichen, die aber eigentlich gar keine sind, weil es da nichts Vergleichbares gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. In diesem Zusammenhang geht daher jeder Vergleich ins Leere. Beispielsweise der, den du, lieber Kollege Forsterleitner, getroffen hast, mit irgendwelchen Unterlagen, die man wo nicht bekommt. Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Wir reden hier von der Arbeit des Sonderkontrollausschusses, dem Akten und Unterlagen und so weiter zur Verfügung gestellt werden mussten. Diese Unterlagen und Akten wurden zuerst in einem Kammerl ohne Tageslicht im Halbdunklen – da war ich noch nicht dabei – zur Verfügung gestellt und dann in einem Büro. Meine sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, man muss sich vor Augen halten, da geht es nicht um fünf Seiten, sondern es sind tausende Seiten. Man hat sich keine Kopie machen dürfen, sondern durfte nur händische Abschriften oder Notizen machen. Wenn du, Kollege Forsterleitner, glaubst, dass das eine Aufklärungsaufklärungsarbeit ist und Rahmenbedingungen, wo man wirklich die Dinge transparent auf den Tisch legt, dann frage ich mich, was aus deiner Sicht Transparenz bedeutet. (Zwischenruf, Beifall ÖVP) Wenn du mit dem Landeshauptmann verhandelst – damit ich auf das noch eingehe, obwohl ich es nicht müsste – und in einer Verhandlungsposition in seine Unterlagen einsehen möchtest, dann ist klar, dass er dir diese nicht zur Verfügung stellt. Das ist wohl klar, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zwischenruf) Du hast mich zuerst aufgefordert, dass ich mich zu Wort melden kann, ich gebe das jetzt gerne zurück. Zweitens, Machtmissbrauch: Warum ist es ein Machtmissbrauch? Die Sozialdemokratie hat 2003 ihre absolute Mehrheit wieder erlangt. Sie hat dann in Vorbereitung zu 2004 wahrscheinlich gesagt, für den Fall, dass wir vielleicht bald einmal nicht mehr die absolute Mehrheit haben, oder für den Fall, dass wir uns im Gemeinderat dauernd unangenehmen Fragen und diesen Abstimmungen mit Krediten und Umschuldungen stellen müssen, machen wir das ganz anders. Das ist der wahre Hintergrund und daher kam es zu diesem Delegationsbeschluss, meine sehr geehrten Damen und Herren. Liebe Ute Klitsch, ich verstehe überhaupt nicht, was du vorhin gemeint hast. Der Delegationsbeschluss aus 2004 war - wie Elisabeth Manhal völlig richtig gesagt hat - ein Sündenfall. Sie und wir, meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates, haben die Kompetenz in Finanzangelegenheiten. Wir müssen hier Kreditaufnahmen, Derivative und andere Finanzgeschäfte etc. beschließen und nicht irgendwer im stillen Kämmerchen und dann rückwirkend über irgendetwas Bericht erstatten. Erich Watzl hat deswegen 2004 ganz glasklar und richtigerweise darauf hingewiesen, dass es hier zu einem Missbrauch kommen kann und dass man diese Kompetenz aus dem Gemeinderat nicht herausgeben soll. Das ist der Grund. Die ÖVP hat diesen Punkt als einzige Fraktion völlig richtig erkannt. Was wollte daher die ÖVP als Kompromissvariante – weil vorhin vom Podium und vom Vorsitz die Zustimmung gekommen ist. Die ÖVP wollte als Kompromissvariante die Delegation nicht in die Finanz- und Vermögensverwaltung – da hast du Recht –, sondern an den Stadtsenat. Warum nicht in die Finanz- und Vermögensverwaltung, sondern in den Stadtsenat? Das muss ich hoffentlich nicht erklären. Deswegen, weil der Stadtsenat demokratisch gewählt ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall ÖVP) Dort sind die politischen Fraktionen vertreten. Da sitzen nicht ein oder zwei Beamte, die sich das sozusagen unter der Hand ausmachen können. Das ist der wesentliche Unterschied. Und wenn es im Bundesrechnungshofbericht in dieser Sonderprüfung einen Punkt gibt, der im Hinblick darauf etwas ganz klar aussagt, dann sagt der Bericht des Bundesrechnungshofes, wenn eine Delegation hätte stattfinden dürfen, dann nur an den Stadtsenat, das wäre nämlich korrekt gewesen. Ich bin ein bisschen erschüttert, liebe Ute, dass sich das bis heute noch nicht zu dir durchgesprochen hat. Ich habe mindestens schon einen zweiten oder dritten wichtigen Punkt, warum wir heute diese Sondergemeinderatssitzung haben, nämlich, damit wir das noch einmal ganz klar darlegen können. Übrigens gibt es solche Delegationen jetzt schon öfter. Jetzt werden gewisse Kompetenzen aus dem Gemeinderat an den Stadtsenat delegiert. Zum Beispiel werden Geschwindigkeitsbeschränkungen - Frau Verkehrsreferentin wird mir Recht geben – nicht hier im Gemeinderat beschlossen, sondern dafür gibt es eine Delegation an den Stadtsenat, der muss das beschließen. Diese Delegationen gibt es bereits. Wenn man 2004 eines hätte richtig machen sollen, dann hätte man den Kompromissantrag der ÖVP beschließen sollen. Wir wollten es eigentlich gar nicht. Aber wenn schon, dann einen Kompromiss, nämlich an den Stadtsenat zu delegieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das sind die Fakten und das wäre richtig gewesen. (Beifall ÖVP) Es ist völlig richtig, man kann es drehen und wenden, wie man will, es ist ein glasklarer SPÖ-Skandal, da gibt es nichts herumzudeuteln, auch wenn vieles noch im Dunklen liegt und wir bis heute nicht sagen können, ob alles tatsächlich aufgeklärt wird oder werden kann. Das hängt ganz wesentlich davon ab, ob sich Werner Penn jemals der Befragung stellen wird. Ich bedaure es sehr, dass das bis heute nicht möglich war. Er ist natürlich eine der Schlüsselpersonen, wenn nicht die Schlüsselperson. Daher muss ich schon sagen, ich hätte mir das nicht von dir gedacht, Kollege Leidenmühler. Ich habe dich immer als jemanden eingeschätzt, der die Grenzen kennt, der natürlich politisch argumentierend eine Rolle zu spielen hat, das ist überhaupt keine Frage. Aber dass du deine Rolle als Mitglied im Sonderkontrollausschuss, als Fraktionsführer der SPÖ verwechselst und Kontakt mit dem Rechtsbeistand von Werner Penn hältst, ist ein starkes Stück. (Beifall ÖVP) Dazu ist ganz klar zu sagen, hier müssen die Fakten auf den Tisch. Bitte sei mir nicht böse, du kannst mir da nicht mit einer persönlichen Bekanntheit oder mit einer Freundschaft kommen. Das steht auf einer Kostennote aus dem Strafakt von Werner Penn. Das ist kein privater Anruf, wo man sich auf einen Kaffee verabredet oder die Spiele der österreichischen Bundesliga bespricht. In diesem Zusammenhang muss es um den Fall Werner Penn bzw. um die Swap-Thematik gegangen sein. Wir haben immer alle Anfragen beginnend bei der BAWAG, bis hin zur Rechtsvertretung von Werner Penn, über die Ausschussvorsitzende gespielt. Diese hat sich der zugeordneten Dienststelle, nämlich des Kontrollamtes bedient. Hier ist offiziell eine Kommunikation gelaufen. Natürlich sind im Anschluss alle Fraktionen gleichermaßen über diese Kommunikation informiert worden. An dieser Stelle – weil das heute schon ein paar Mal gekommen ist – ein Danke an die Ausschussvorsitzende. Ich hätte in meiner Zeit als Ausschussmitglied nie etwas auszusetzen gehabt oder kritisieren können. Daher bin ich schon erschüttert, dass das aufgetaucht ist. Ich hätte es nicht gedacht, dass du hier nicht unterscheiden kannst. Ein Punkt zu den Bediensteten, den du nicht richtig dargestellt hast: Wir sind weit davon entfernt, dass wir uns auf kleine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Magistrat knien, das muss man hier einmal ganz deutlich sagen. Es gibt Auszahlungen in der Höhe von mehreren Millionen Euro. Du hast heute gesagt, dass diese Auszahlungen alle unter Vorbehalt geschehen sind. Das stimmt nicht. Die erste Auszahlung ist nicht unter Vorbehalt geflossen und das waren immerhin 1,033.695,33 Euro. Lieber Franz Leidenmühler, das ist so nicht richtig. Ich möchte Ihnen die anderen Zahlen nicht verheimlichen. Die erste Auszahlung war am 14. Oktober 2009, also kurz nach einer stattgefundenen Gemeinderatswahl. Die zweite Auszahlung im April 2010, die unter Vorbehalt gelaufen ist, über 6,745 Millionen und so weiter, die dritte Auszahlung am 14. Oktober 2010 über 14,928 Millionen. Wir reden nicht von 300 Euro, sondern von 14 Millionen, fast 15 Millionen Euro. Die vierte Auszahlung, 14. April 2011, 18 Millionen Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es werden 18 Millionen Euro und 14 Millionen Euro ausgezahlt, dazu gibt es keine Grundlage. Da muss man doch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter fragen können, wie das damals gelaufen ist. Warum haben Sie denn das damals bezahlt und von wem haben sie die Anweisung bekommen? Das ist logisch. Oder sagt ihr, nein das interessiert uns nicht, dass 14 Millionen ohne Grundlage gezahlt werden. Es ist nicht so, dass nächtens etwas hereinflattert und in der Früh liegt es auf dem Schreibtisch und dann kommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter und sagt, genau, die 14 Millionen ohne Grundlage muss ich auch noch bezahlen, um es ein bisschen plastisch und deutlich zu machen. Man kann das drehen, wie man will, das nützt hier gar nichts. Ich kann nur sagen, finden Sie denn überhaupt nichts daran, dass wir hier von einem x-Millionen Euro drohendem Schaden reden, von einem drohenden Schaden bis hin zu 100, 150, 200 Millionen Euro. Seid mir nicht böse, mir sind sogar schon 1000 Euro zu viel. Findet ihr denn überhaupt nichts daran, dass uns hier x-Millionen Euro drohen. Findet ihr nichts daran, dass niemand dafür Verantwortung übernehmen will, niemand? Ich finde etwas daran und deswegen haben wir diese Sondergemeinderatssitzung einberufen, weil wir heute über diesen Zwischenbericht und über die weiteren Schritte reden wollten. Die Unterlagen über das Disziplinarverfahren sind vorzulegen. Da gibt es keinen Grund, sie nicht vorzulegen. Der Antrag muss heute abgestimmt werden. Wenn er eine Mehrheit bekommt, dann sind die Unterlagen dem Gemeinderat vorzulegen. (Beifall ÖVP) Die Zeit ist vorbei, wo wir uns abwimmeln oder hintanhalten haben lassen, wir lassen uns das nicht mehr gefallen. Ganz einfach deswegen, weil in diesem Haus jede und jeder Einzelne eine Verantwortung trägt. Die Nächsten, die hier in der neuen oder in der übernächsten Periode wieder einziehen, sollen nicht sagen können, dass die damals geschlafen und nicht aufgeklärt haben, denn das kann uns allen wiederum vorgehalten werden. (Beifall ÖVP) Daran möchte ich die SPÖ und insbesondere die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, für die das nicht einfach ist - das verstehe ich, weil natürlich nicht die ganze Fraktion daran beteiligt war -, erinnern. In diesem Zusammenhang gibt es auch von euch eine Verantwortung.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Vizebürgermeister Bernhard Baier, ich bin objektiv extrem beeindruckt, du hast jetzt gefühlt siebeneinhalb Minuten über den Swap 4175 gesprochen, ohne den Namen der Bank nur ein einziges Mal zu erwähnen. Kein einziges Mal, das ist wirklich eine Leistung. Ich habe mir gedacht, irgendwann einmal wird der Name doch symbolisch vorkommen. Ich habe ihn kein einziges Mal gehört. Das ist in einer Linie mit der Presseaussendung, mit der die ÖVP diese Sondersitzung begründet hat. Dort wirst du wörtlich mit der Aussage zitiert: ,Jede Entlastung von Penn, ist zugleich eine Belastung der Linzer SPÖ-Spitze.‘ Ich nehme zur Kenntnis, dass es am Radar der ÖVP nur mehr die SPÖ und den ehemaligen Finanzdirektor gibt. Der lachende Dritte reibt sich die Hände. Der BAWAG PSK wird diese Darstellung außerordentlich gut gefallen. Die Frage ist, warum tätigst du solche Aussagen, warum argumentiert die ÖVP so. Meiner Einschätzung nach ist es entweder fehlender Anstand oder fehlendes Wissen. Ich tippe auf letzteres. Ich erlaube mir deshalb - weil es bei den anderen Wortmeldungen der bisherigen Debatte bisher viel zu kurz gekommen ist - die vier größten Vergehen der BAWAG ganz kurz aufzuzeigen, die offensichtlich der ÖVP nicht einmal einer Erwähnung wert sind. Erstens, zur Aufklärungspflicht: Die Bank ist verpflichtet, über das Geschäft aufzuklären, das wissen wir. Das weiß auch die BAWAG. Die BAWAG hat aber nicht über das Geschäft aufgeklärt und schon gar nicht korrekt. Warum? Ein einfacher Beweis, die BAWAG hat das Geschäft selbst nicht verstanden. Wir beziehen uns hier auf einen Bericht der Österreichischen Nationalbank vom 17. Juni 2011 und auch das Landesgericht Linz hat die Einstellung der Ermittlungen gegen die BAWAG-Mitarbeiter mit dem Argument bewilligt, sie können ja nicht absichtlich die Stadt betrogen haben, weil sie das Geschäft selber nicht verstanden haben. Warum gibt es dazu keine Erwähnung in irgendeiner Wortmeldung. Zweiter Punkt: Es gibt natürlich keinen gültigen Geschäftsabschluss. Wir wissen, so ein Geschäft hätte einen Gemeinderatsbeschluss gebraucht und eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Das wissen heute nicht nur wir, das wusste auch die BAWAG. Ich beziehe mich auf einen Vorstandsbeschluss der BAWAG PSK und auf ein internes E-Mail, das auch auf der Homepage der Stadt Linz öffentlich ist. Ich möchte jetzt ein paar Worte zum Debt-Management oder zum Grundsatzbeschluss aus 2004 verlieren. Ich kann nur davor warnen, wir verbreiten im Linzer Gemeinderat die Propaganda des Prozessgegners, wenn es heißt, das war der Sündenfall, der hat den Swap ermöglicht. Das ist exakt die Rechtsposition unseres Prozessgegners. Ich verwehre mich dagegen, dass das die Interpretation ist, die hier im Gemeinderat eingenommen wird. Ich kann mich nur bei Gemeinderätin Klitsch bedanken, dass sie der Mythenbildung der ÖVP, sie hätte als Einzige dagegen gestimmt und davor gewarnt, etwas entgegengehalten hat. Ich glaube, es war Gemeinderat Raml, der gesagt hat, die damaligen politisch Verantwortlichen waren in den Abschluss involviert. Ich zitiere aus dem Erkenntnis des Landesgerichts: ‚Es kann nicht festgestellt werden, dass Dr. Mayr den Abschluss des Swap genehmigt oder Mag. Penn dahin bestärkt hätte. Ebenso wenig kann festgestellt werden, dass bei dieser Besprechung über dieses Swap-Geschäft gesprochen wurde.‘ Das Gegenteil ist wahr, sie betreiben Propaganda der BAWAG. Dritter Punkt: Dieses Geschäft ist absolut unethisch und rechtswidrig. Von Anfang an war das zum Nachteil der Stadt. Jetzt kann man darüber streiten, wie hoch der negative Anfangswert dieses Geschäfts ist. Man braucht aber nicht unbedingt darüber streiten. Es reicht zu wissen, dass die BAWAG PSK mit Abschluss des Geschäftes die Kreditlinie der Stadt um 20 Millionen Euro ausgeweitet hat, ohne darüber zu informieren. In Folge wurde die Kreditlinie sogar bis 200 Millionen ausgeweitet, ohne die Stadt Linz darüber zu informieren. Man muss sich das so vorstellen, als wenn ein Kontorahmen durch den Kauf eines Fonds abgezogen wird, weil die Bank schon weiß, dass es beim Fond zum Nachschießen wird, nur dass man den Kunden nicht informiert. Ich möchte auf Gemeinderat Hein eingehen, der gesagt hat, die Formel war so einfach. Auch hier ist das Propaganda der BAWAG. Ich verweise, gewissermaßen als Zeuge des Gegenteils, auf den Treasury Chef der BAWAG PSK im Zivilverfahren. Der sollte es wissen. Er hat gesagt, dass der Swap 4175 wörtlich unsichtbare Risiken enthält. Also betreiben Sie nicht das Geschäft der Bank. (Beifall SPÖ) Der vierte große Fehler ist das große Versäumnis der BAWAG PSK, dass sie den Schaden nicht minimiert, sondern vergrößert hat. Es wäre ihre Pflicht gewesen, den Schaden zu minimieren, spätestens seit der damalige Bürgermeister Franz Dobusch moniert hat, das Geschäft sei ungültig. Trotzdem wurde munter weitergehedgt, weiter spekuliert und der Schaden dadurch vergrößert. Heute wurde noch nicht erwähnt, dass wir im Zivilprozess erfahren haben, dass selbst zum Höhepunkt der Finanzkrise die Mitarbeiter der BAWAG PSK dem damaligen Finanzdirektor geraten haben, aus diesem Geschäft nicht auszusteigen. Der Schaden ist bis heute nicht plausibilisiert. Ich ersuche daher alle Fraktionen, nicht die Propaganda der BAWAG PSK zu verbreiten. Diese 500 Millionen Euro sind durch nichts plausibilisiert. Die BAWAG PSK hat die Mediation abgebrochen, um nicht offen legen zu müssen, worum es geht. Im Zivilverfahren liegt ein Schreiben des BAWAG-Generaldirektor Haynes an die Finanzmarkaufsicht vor. Darin spricht dieser von Schließungskosten in der Höhe von 77 Millionen Euro. Was ist mit den restlichen 400 irgendetwas Millionen Euro? Sind das etwa entgangene Wettgewinne, die hier eingefordert werden? Auch hier wäre es eine große Hilfe, wenn alle Fraktionen und alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ein Mindestmaß an Loyalität zur Stadt beweisen würden. Ich möchte noch kurz, um den Blick für das Ganze nicht zu verlieren, einen Blick über den Tellerrand wagen, denn unethisch agierende Banken sind ein europaweites Problem. Wir haben beispielsweise die Stadt Mailand. Die hat 500 Millionen Euro zurückerhalten, weil ihnen europaweit tätige Banken Swaps angedreht haben. Im Vereinigten Königreich UK haben die Banken bis jetzt wegen Fehlberatung von Swaps 30 Milliarden Euro an verschiedene Kunden zurückgezahlt. Weitere 30 Milliarden Euro sind zurückgestellt. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof letztinstanzlich bereits 2011 eine extrem hohe Aufklärungspflicht der Banken bei Swaps festgelegt, insbesondere zum Anfangswert und zum Interessensverdacht. Es gibt zig Urteile aus Deutschland, wo die Bank schuldig gesprochen wurde und die Kunden, insbesondere auch Kommunen Recht erhalten haben. Selbiges gilt für die Gemeinde Bruck an der Leitha, die einen erstinstanzlichen Prozess gegen die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien gewonnen hat. Unter dem Strich bleibt es ein unethisches Handeln der Bank, die mehrere Schutzvorschriften mit Füßen getreten hat, um die Stadt über den Tisch zu ziehen. Herr Vizebürgermeister, lieber Bernhard Baier, diese Bank und nicht die SPÖ ist eigentlich der Hauptgegner. Es ist auch im Wahlkampf zumutbar, den richtigen Gegner zu erkennen. Ich ersuche dich, deine Aussage, entweder es belastet den Penn oder die SPÖ, im Sinne der Stadt zurückzunehmen. Das gebietet der Anstand. Der Vollständigkeit halber möchte ich anmerken, dass die sozialdemokratische Fraktion den Bericht des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen wird. Das soll aber nicht heißen, dass wir jeder Zeile, die in den fraktionellen Anmerkungen enthalten ist, zustimmen. Eine letzte tatsächliche Berichtigung möchte ich zum Kollegen Spannring anbringen: kein einziges Mitglied der sozialdemokratischen Fraktion ist ideologiefrei. Das gilt selbstverständlich auch für unseren Bürgermeister. Danke.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Das ist eine völlig korrekte Analyse, auch was das ideologische Denken des Bürgermeisters betrifft.“ Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, auch ich möchte noch zu ein paar Punkten Stellung nehmen, speziell zu Vizebürgermeister Baier. Es war klar, dass die ÖVP damals gegen diesen Antrag gestimmt hat, aber die Argumentation in der Vergangenheit war eine inkorrekte. Die Argumentation war immer wieder: Wir waren von Beginn an gegen Fremdwährungskredite. Ich möchte Sie daran erinnern, dass zu dieser Zeit Vizebürgermeister Watzl im Finanzausschuss gesessen ist und er auch hier keine kritische Wortmeldung zum Thema Swap gemacht hat oder auch nur das Risiko hinterfragt hat. Daher ist es ganz wichtig, dass heute unser Zusatzantrag angenommen wird, damit man die Haftungen bezüglich eines etwaigen Schadens gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses und des Kontrollausschusses prüft. Auch zu dem heute erwähnten Telefonat zeigt sich im Nachhinein - weil hier ein Leistungsnachweis vorhanden ist -, wie wichtig es war, dass auf unser Drängen hin die damaligen Rechtskostenersatzzahlungen an Mayr, Penn und Dobusch zumindest vorläufig verhindert wurden. Es bleibt natürlich spannend, ob diese Forderung wieder auflebt, wenn die Wahl vorbei ist. Dann ist wieder einmal sechs Jahre Zeit und sechs Jahre Ruhe. In der Zeit kann man wieder vieles vergessen. Wir werden trotzdem darauf bestehen, dass wir diese Leistungsnachweise ganz genau sehen wollen, wenn diese Forderung wieder aufleben sollte und hier etwas verrechnet wird. Im Prinzip ist es das Steuergeld der Bürger. Noch einmal zum Thema komplexes Geschäft, das hier heute von der SPÖ-Fraktion gebetsmühlenartig laufend heruntergebetet wird: Die Formel als komplex zu bezeichnen, dem kann ich nicht beipflichten. Das würde gegen meine Ehre als Informatiker gehen. Die Formel ist wirklich leicht. Mit einem einfachen Schreibtischtest kann man den variablen Zinssatz ausrechnen. Hier gibt es einen Strike von 1,54 Prozent. Und wenn man nur die Zahl eins in diese Formel einsetzt, kommt man drauf, dass der Zinssatz bei 50 oder über 50 Prozent liegt. Welcher halbwegs denkende oder verantwortungsvoll handelnde Finanzexperte würde jemals ein Finanzgeschäft eingehen, das sich in eine Breite von null bis weit über 100 Prozent bewegen würde. Niemand. Strike, für diejenigen, die es nicht verstanden haben. Man kann sich das so vorstellen, wie ein Bowlingspiel, wenn alles abgeräumt wird, bezeichnet man das als Strike. In dem Fall hat es die Bank gemacht und nicht die Stadt.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, die ÖVP-Linz versucht seit zirka 14.20 Uhr einen Skandal herbei zu reden. Ich muss euch/Ihnen leider die klammheimliche oder offene Freude daran nehmen. Ich war ein paar Mal draußen, weil ich ein Telefonat mit dem Anwalt zu führen gehabt habe, der hier möglicherweise in Frage kommt. Mein Verdacht ist richtig gelegen. Es gibt eine sehr, sehr einfache Erklärung dafür, die von mir heute mehrfach eingefordert worden ist. Den Hintergrund habe ich schon angedeutet. Ich bin mit dem betreffenden Anwalt der Universität seit fast 20 Jahren verbunden. Wir haben eine gemeinsame Assistentenzeit hinter uns. Wir haben, seit wir als Assistenten begonnen haben, alle dogmatischen Fragen - obwohl wir aus unterschiedlichen Fächern kommen, ich vom Europarecht, er aus dem Strafrecht - immer gemeinsam diskutiert. Ich habe seine Dissertation gelesen und mit ihm diskutiert. Er hat meine Dissertation gelesen und mit mir diskutiert. Das haben wir bis heute beibehalten. Der Hintergrund war ganz einfach. Es hat, nachdem er das Mandat übernommen hat, tatsächlich ein Telefonat mit mir gegeben. Wir haben dogmatische strafrechtliche Fragen diskutiert, weil ich im Strafrecht immer ganz gut war und er immer sehr gerne das Gespräch mit mir gesucht hat. Es war ein Gespräch über abstrakte, dogmatische strafrechtliche Fragen, das er dann entsprechend verrechnet hat. Das ist die einfache Erklärung des Ganzen. Journalistinnen und Journalisten können gerne mit dem betreffenden Anwalt Kontakt aufnehmen. Es ist so, dass Anwälte ein inhaltliches Gespräch, das sie in einer Causa führen, verrechnen. Das ist so. (Zwischenruf) Nein, SchuldirektorInnen dürfen das nicht. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich bitte Sie, diese Erklärung zu akzeptieren und diese Erklärung zur Kenntnis zu nehmen und es bleibt also heute, was es ist. Ich bin mit meiner Ersteinschätzung doch halbwegs richtig gelegen, zumindest was diesen Skandal angeht - weitgehend faktenfreies Wahlkampfgetöse. Danke sehr.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich ebenfalls auf die Rednerliste gesetzt, nachdem Frau Gemeinderätin Walcher ihre Wortmeldung zurückgezogen hat, damit ich hier nicht wieder wegen einer unkorrekten Vorsitzführung gegeißelt werde. Ich möchte mich zu drei Punkten der bisherigen Diskussion äußern. Das Erste ist: Wenn man hier länger zugehört hat, muss man aufpassen, dass nach dieser heutigen Sondergemeinderatssitzung, die einen starken Bezug zum Wahlkampf hat - das ist in der Demokratie auch legitim – nicht noch zusätzliche Legendenbildungen entstehen. Die erste Legendenbildung ist der Gemeinderatsbeschluss vom 3. Juni 2004, der übrigens auf einen einstimmigen Beschluss vom 29. Februar 1996 aufsetzt. Das nur dazu. Dieser Beschluss des Gemeinderates lautete damals: ,Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Aufnahme von Fremdmitteln zum Zweck der Umschuldung in Höhe der zu tilgenden Finanzverbindlichkeiten wird genehmigt. 2. Die Finanz- und Vermögensverwaltung wird ermächtigt, das Fremdfinanzierungsportfolio durch den Abschluss von marktüblichen Finanzgeschäften und Finanzterminkontrakten zu optimieren‘. Das haben wir damals beschlossen. Der Hintergrund war eine klassische Umschuldung, aber nicht die Frage nach absoluten Mehrheitsverhältnissen oder nicht. Auch dafür bedurfte es bekanntlich einer Zweidrittelmehrheit und die Linzer Sozialdemokratie verfügte in diesem Haus nie über eine solche Mehrheit. Es ging also um eine Umschuldung und zweitens darum, in einem zweiten Beschluss unsere Fremdfinanzierungsportfolios durch die Finanzverwaltung zu optimieren. Es war völlig klar, dass es sich in diesem Beschluss - das ist in den Protokollen auch nachlesbar - um marktübliche Geschäfte gehandelt hat. Man darf nicht vergessen, in welchem Umfeld das geschehen ist. Damals hat der Rechnungshof die Kommunen in Österreich aufgefordert, die modernen und neuen Finanzierungsinstrumente - dazu gehörten explizit die Derivaten-Geschäfte - endlich einzuführen und von diesen traditionellen, um nicht zu sagen, traditionalistischen Finanzierungen abzurücken. Man darf auch nicht übersehen, dass im ersten Quartal 2004 - das war der Juni - die Verbindlichkeiten um sechs Millionen Euro gestiegen sind, während sie im gesamten Jahren 2003 um drei Millionen Euro gestiegen sind. Das heißt, die Stadt Linz und mehrheitlich der Gemeinderat hat damals jene Geschäfte nachvollzogen, die viele Unternehmen und Privathaushalte gemacht haben. Es wurde nie daran gedacht, hier Spekulationsgeschäfte oder Ähnliches zu tätigen. Die Position der ÖVP, damals vertreten durch Herrn Dr. Watzl, war - auch das ist in den Protokollen nachlesbar - nicht gegen Derivate an sich gerichtet. Korrekterweise sprach sich der damalige ÖVP-Chef gegen Fremdwährungskredite, aber nicht gegen Derivate aus. Das ist korrekt. Es ging ihm nur darum, die zusätzliche Information an den Finanzausschuss zu ermöglichen. Das sage ich deswegen, weil von der ÖVP immer wieder der Eindruck erweckt wird - nicht nur in Wahlkampfzeiten, auch so -, die ÖVP hätte damals schon alles erkannt und wäre gegen Derivatgeschäfte gewesen. Das Zweite, was man zur Legendenbildung sagen muss. Es ist tatsächlich so, dass die Diskussion bislang überhaupt keinen Schuldigen als Ausgangspunkt namens BAWAG hat. Das ist möglicherweise damit bedingt, dass nicht für alle, aber für viele Mitglieder des Gemeinderates, die Diskussion um organisatorische und auch politische Fehler im eigenen Haus offensichtlich wichtiger ist - sie nimmt offensichtlich einen höheren Stellenwert ein -, als der Versuch, alles gemeinsam zu unternehmen, um das Rechtsverfahren gegen die BAWAG zu gewinnen und an einem Strang zu ziehen. Ich habe von der ÖVP mit keinem Satz - übrigens schon sehr lange nicht - gehört, dass das Geschäft rechtsungültig sein soll – aus meiner Sicht ist es rechtsungültig, aus Ihrer Sicht nicht einmal mehr ,soll‘. Ich habe nicht gehört, dass die Stadt Linz über das Risiko überhaupt nicht aufgeklärt worden ist und dass es ein Geschäft ist, das man Kommunen insgesamt nicht anbietet. Wir sind nicht die einzige Kommune. Die BAWAG ist auch nicht die einzige Bank in Österreich, die hier von Kommunen geklagt wird. Diese Positionierung der ÖVP fehlt mir schon. Seit einem guten Jahr wird darauf nicht mehr eingegangen, sondern ausnahmslos auf einer politischen Ebene agiert. (Beifall SPÖ) In der Demokratie ist - aus meiner persönlichen Sicht - nicht alles, aber sehr vieles legitim. Das ist durchaus legitim, aber dann sollte man dazu stehen. Ich ersuche eine dritte Legendenbildung zur Kenntnis zu nehmen, weil es hier um Korrektheit geht. Herr Gemeinderat Leidenmühler hat klar gesagt, welchen Inhalt das Gespräch mit dem Herrn Anwalt hatte. Das war damals offensichtlich im Zuge des Strafverfahrens bei Gericht. Ich ersuche die Medienvertreter, das Angebot, mit dem Rechtsanwalt zu sprechen, als Korrektiv anzunehmen. Ich ersuche vor allem die ÖVP, die hier einen Skandal ortet – ich habe die Presseaussendung gelesen, die Sie versandt haben -, das zu respektieren und nicht die Reputation eines Anwaltes und eines Universitätsprofessors aus politischen Gründen zu untergraben. (Beifall SPÖ) Ein Punkt, der von der ÖVP sehr locker formuliert wird, ist die Kritik an mich, ich hätte versucht, etwas zu vertuschen, in dem ich mich weigere, die Unterlagen des Disziplinarverfahrens gegen Mag. Penn herauszugeben, weil ich ihn schützen möchte. Das ist die generelle Unterstellung und Linie. Ich bin schon sehr gespannt auf das Gutachten, das ich nicht kenne – das ist angekündigt worden –, das ich am Ende der Sitzung erhalte. Ich werde dieses Gutachten selbstverständlich sehr ernsthaft prüfen. Ich maße mir kein Urteil über ein Gutachten an - ich nehme an, eines Universitätsprofessors -, das ich nicht kenne. Meine bisherige Position ist aber sehr wohl davon geprägt, dass es auch gesetzliche und verfahrensrechtliche Positionen gibt und ich den Datenschutz und die Amtsverschwiegenheit einzuhalten habe. Mir liegt eine juristische Begutachtung aus dem eigenen Haus vor, die bekanntlich auch durch ein Gutachten von Herrn Universitätsprofessor Janko abgesichert ist. Das sagt mir, dass es bei einer expliziten Veröffentlichung dieses Disziplinarkommissionsurteils, wenngleich auch die §§ 106 und 130 des Oö. Statutargemeindebedienstetengesetzes gelten, Einschränkungen gibt, die ich als Bürgermeister zu beachten hätte. Das ist die Rechtsposition, die hier im Haus vertreten wird. Und - das ist nicht ganz unbedeutend für einen Bürgermeister, ich glaube, für jeden Verantwortungsträger - es wird mir auch gesagt, dass die Gefahr besteht, wenn ich diesem Antrag nachkommen würde, dass ich nach § 310 des Strafgesetzbuches - das ist nichts anderes, als die Verletzung des Amtsgeheimnisses - belangbar wäre. Wenn es eine rechtlich einwandfreie Position gäbe – ich sage mit meinem jetzigen Wissensstand ,gäbe‘ und das ist mehr, als nur ein Gutachten, hier gehört mehr geprüft -, dann bin ich der Letzte, der sich dem Verdacht aussetzen will, etwas nicht zu veröffentlichen. Ich bin aber sicherlich nicht der Erste, der aus politischen Gründen einer Forderung nachgibt, die gegen geltendes Recht verstößt. Das werde ich nicht tun. Wenn es rechtlich erlaubt ist, habe ich mit der Herausgabe der Daten überhaupt kein Problem. Dabei muss man objektiv sagen, dass sich wahrscheinlich der Erkenntnisgewinn in ziemlich engen Grenzen halten wird. Das Landesverwaltungsgericht hat offensichtlich bereits große Teile im Internet …. Zwischenruf Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Dann kann man es eh hergeben!“ Bürgermeister Luger weiter: Ich sage, das hat das Landesverwaltungsgericht gemacht und nicht ich. Meine Rechtsposition, dass ich nicht darf, bleibt aufrecht, so lange sie nicht widerlegt ist. Wenn ich darf, werde ich das auch tun. Den dritten Vorwurf, kann ich, glaube ich, mit einer Handlung klar entkräften. Mir wird und wurde von der ÖVP-Fraktion vorgeworfen, dass ich als Bürgermeister Herrn Mag. Penn schütze. Ich darf daran erinnern, dass die Disziplinarkommission der Stadt Herrn Mag. Penn im Oktober 2014 in vier Punkten für schuldig befunden hat. Ich darf auch daran erinnern, dass nicht eine zweite Instanz in der Stadt oder ein mir besonders ergebenes Gremium, sondern das Landesverwaltungsgericht am 6. August dieses Jahres, zwei dieser vier Schuldsprüche aufgehoben hat. Damit in keiner Sekunde der Eindruck entsteht, ich würde mit diesem nun milderen Urteil Herrn Mag. Penn entgegen kommen oder ihm freundlich gestimmt sein, werde ich am morgigen Tag Rechtsmittel gegen diesen Bescheid des Landes einlegen, damit dieser Verdacht nicht dupliziert werden kann. Dann wird der Verwaltungsgerichtshof entscheiden, ob das mildere Urteil des Landes oder das strengere Urteil der Disziplinarkommission der Stadt stimmt. (Beifall SPÖ) Abschließend ersuche ich wieder verstärkt auf das Wohl der Stadt zu schauen. Ich habe, als ich am 7. November 2013 hier gewählt worden bin, gesagt, dass dieser Swap wie ein Damoklesschwert über uns schwebt und eine der größten Bedrohungen für die Stadt ist. Das ist objektiv bis zum heutigen Tag so. Aber ich habe mich in dieser Zeit bemüht, Signale an die BAWAG auszusenden, um zu einem Vergleich zu kommen. Unsere Anwälte versuchen zu eruieren, wie hoch der tatsächliche Schaden ist, den die BAWAG hat. Denn das, was Herr Vizebürgermeister Forsterleitner gesagt hat, wird aus Sicht der Stadt immer beweisbarer. Die BAWAG hat zu einem Zeitpunkt, als sie bereits die Klagen von der Stadt Linz bekam, dieses Geschäft immer weiter betrieben. Daraus sind offensichtlich Verluste entstanden. Das ist der wahre Skandal, dass man das uns jetzt umhängen will. Ich ersuche Sie deshalb, stark zu differenzieren. Wenn Sie - Prozent- und Zinsrechnung sind nicht so schwierig – hochrechnen, wie viele 573 und morgen wahrscheinlich 574 Komma irgendetwas Millionen die Summen sind. Das ist nicht die Schadenssumme. Das ist absolut unbeweisbar. Das ist eine fiktive Hochrechnung, die auf einer Summe basiert, die eingeklagt worden ist, die schon damals und bis heute keine Rechtfertigung hat, dass sie nur annähernd von uns als Schaden anerkannt werden kann. Ich werde meine Energien in diesem Sinne weiterverwenden und nicht für Sondergemeinderatssitzungen, um politisches Kleingeld zu schlagen.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „In der Vergangenheit wäre es vielleicht gut gewesen, wenn Sie ihre Energie, z.B. als Fraktionsführer, dafür verwendet hätten, dass es beispielsweise 2004 nicht zu diesem Delegationsbeschluss gekommen wäre. Oder wenn Sie in den vergangenen Jahren für das Wohle der Stadt gekämpft hätten. Beispielsweise wie es 2010 darum gegangen ist, alle Fraktionen - alle Fraktionen nämlich - rasch zu informieren, um diesen Skandal tatsächlich rasch anzugehen. Wenn man in eine neue Funktion tritt, ist es so, dass es auch eine Vergangenheit gibt. Dieser Vergangenheit werden Sie sich nicht entziehen können, auch wenn Sie so gerne den Eindruck erwecken möchten, als wären Sie 2013 im November politisch neu geboren worden. Das ganz klar an dieser Stelle. (Beifall ÖVP) Ich möchte daher aber, weil es diese Klarlegung und diese Darstellung braucht, ganz klar noch auf drei, vier Punkte eingehen. Erstens, 2004, Sie werden nicht müde, die Dinge zu verdrehen. Faktum ist, die ÖVP hat als Kompromiss eine Delegation an den Stadtsenat vorgeschlagen. So wie es der Bundesrechnungshof zu einem späteren Zeitpunkt in einem Bericht dann als völlig richtig erkannt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darum geht es. (Beifall ÖVP) Es geht darum, wohin delegiere ich, also wem gebe ich meine Aufgabe weiter. Ich bin erschüttert, dass Sie das sozusagen noch immer nicht erkannt haben. Gebe ich eine Aufgabe, die ein demokratisches Organ hat, weg, entziehe ich es der demokratischen Kontrolle und gebe ich es an die Verwaltung oder gebe ich es in ein anderes demokratisch gewähltes Organ, das kleiner ist. Dort kann die gleiche Kontrolle passieren. Das ist der Punkt. Darum ist es 2004 bei diesem Beschluss und bei dieser Debatte gegangen. (Beifall ÖVP) Es ist auch nicht um die Frage von Derivaten ja oder nein gegangen. Nicht alle Derivate sind pfui. Es gibt auch solche, die einen Absicherungszweck erfüllen können. Daher kann man nicht sagen, dass Derivate etwas Furchtbares sind. (Zwischenruf) Es ist klar, weil es um diesen Absicherungszweck geht. Ich verstehe das, weil es ein bisschen schwierig ist, sich das einzugestehen. Die SPÖ kann sich das gar nicht eingestehen. Sonst müssten Sie sagen, wir haben damals den folgenschweren Fehler begangen, dass wir diese Kontrolle aus der Hand gegeben haben. Damit ist es Mag. Penn und wem auch immer erst möglich geworden, diese Geschäfte abzuschließen. Darum geht es und darum ist es der Ursündenfall an dieser Stelle. (Beifall ÖVP) Wir wollen Franz Leidenmüller überhaupt nichts Negatives, dass das klar ist. Das will ich auch noch einmal dreimal unterstrichen wissen. Ich erwarte mir nur von einem Universitätsprofessor an unserer Johannes Kepler Universität, dass er die Grenze zwischen seiner politischen und seiner wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität kennt. Das ist heute der Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der heikelsten Causa, nämlich rund um den Sonderkontrollausschuss und um den Swap 4175. Wenn ich im Sonderkontrollausschuss, noch dazu als Fraktionsführer tätig bin, kann ich nicht Kontakte zur rechtsfreundlichen Vertretung unterhalten. Das gehört sich ganz einfach nicht. Wenn mich jemand anruft, ob befreundet oder Assistent, das spielt da keine Rolle, muss ich sagen, sei mir nicht böse, ich bin Mitglied im Sonderkontrollausschuss, ich bin Fraktionsführer der SPÖ, es tut mir Leid, aber in der Frage können wir nicht konferieren. Das ist der Punkt und darum geht es. Das hätte ich mir auch von dir, Franz, erwartet. (Beifall ÖVP) Dritter Punkt, es ist absurd zu glauben, dass wir die Argumente der BAWAG übernehmen. Wir haben hier im Haus gemeinsam eine Klage gegen die BAWAG beschlossen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist völlig absurd, dass wir die Dinge oder die Zahlen übernehmen. Nein, wir zeigen nur auf, worum es hier geht und von welchen Größenordnungen wir hier sprechen. Wenn Sie mir vorhin zugehört haben, dann habe ich Ihnen gesagt, es geht mir nicht um eine, um zehn, um 100 oder um 500 Millionen Euro. In diesem Zusammenhang sind mir 1000 Euro oder 100 Euro zu viel. Verniedlichen wir diese Dinge nicht, das ist nicht hinnehmbar. Zum Zweiten, die BAWAG - das ist heute schon einmal gesagt worden - ist eine SPÖ-nahe Gewerkschaftsbank gewesen und ist sie wahrscheinlich in vielen Bereichen noch. Zwischenruf Gemeinderat Spannring: „Hausbank!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Hausbank. Jetzt der ÖVP zu unterstellen, ihr macht da irgendwie so ein bisschen mit der BAWAG, ich meine, das wird wohl niemand ernsthaft behaupten wollen. Und das Dritte in diesem Zusammenhang, warum das so absurd ist, Herr Mag. Luger, das kann ich Ihnen sagen. Nach dem angeblichen, plötzlichen Bekanntwerden im März 2010, hat es dann über Monate hinweg intensive Verhandlungen von der SPÖ-Spitze von Bürgermeister Dobusch mit der BAWAG gegeben, wie man das vielleicht doch noch irgendwie hinbekommen könnte oder nicht. Warum habt ihr denn nicht gleich erkannt, dass das sozusagen ein Sündenfall der Bank war. Warum habt ihr nicht gleich alle Fraktionen informiert, warum haben wir denn nicht gleich gemeinsam versucht, die Dinge zu lösen. Da kann man erkennen, dass es sich hier um ein Naheverhältnis gehandelt hat, wo man versucht hat, die Dinge noch unter der Decke zu lösen. Zu Ihrem Beschluss: Ich kann Ihnen sagen, wie die rechtlich korrekte Vorgangsweise ist, das müssten Sie aber in dem Zusammenhang eigentlich als Vorsitzführer wissen. Die rechtlich korrekte Vorgangsweise ist: Wenn es einen Antrag gibt, den Sie hier zulassen, dann müssen Sie über den abstimmen lassen. Das ist so. Sie können sich das nicht aussuchen, das liegt nicht in Ihrer Macht. Zwischenruf Stadtrat Giegler: „Wir haben abgestimmt! Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Im März haben wir nicht abgestimmt, lieber Herr Stefan Giegler, das ist der Punkt. Wenn Sie behaupten, dieser Antrag verstößt gegen rechtliche Grundlagen, dann setzen Sie die Vollziehung aus. Sagen Sie‚ okay, das, was ihr hier beschlossen habt, vollziehe ich nicht, ich lasse es von der Aufsichtsbehörde überprüfen. Aber zu sagen, ich sitze da vorne und lasse jetzt einfach nicht abstimmen, das geht nicht, das ist glatter Machtmissbrauch. Das sage ich Ihnen an dieser Stelle wieder. (Beifall ÖVP) Ein Letztes noch zur Disziplinarsache: Die Botschaft, dass Sie berufen wollen, ist positiv. Ich frage mich aber, haben Sie auch gegen die erstinstanzliche Entscheidung der Disziplinarkommission beim Magistrat berufen? Haben Sie da auch gegen die Punkte, in denen Mag. Penn frei gesprochen worden ist, berufen? Wir wissen es nicht. Ich sage Ihnen daher nur an dem einen Beispiel, warum es wichtig ist, dass die Informationen auf den Tisch kommen. Ich habe die starke Vermutung, dass nicht berufen worden ist. Ich frage mich, warum nicht? Jetzt wollen Sie gegen das Zweitinstanzliche berufen. Das ist in Ordnung. Ich glaube, auch ein bisschen auf Grund des politischen Drucks, den wir hier gerade ausüben. Gegen das Erstinstanzliche ist nicht berufen worden. Wir wollen die Dinge nicht vom Hörensagen wissen, wir wollen die Akten und die Fakten auf dem Tisch haben. Daher geben Sie sie heraus und stimmen Sie heute diesem Antrag zu.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Huber: „Das, was ich möglicherweise vorher zu lange gesprochen habe, werde ich jetzt in der Kürze wettmachen. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Zuge des Niveaulimbos, dem wir Zeuge werden, könnte jemand möglicherweise den Eindruck gewinnen, dass der Beschluss aus 2004 den Swap 4175 deckt. Wenn dieser Eindruck zum Beispiel in der vorigen Wortmeldung entstanden ist, möchte ich dem entgegenhalten, dass niemand in diesem Raum die Meinung vertritt, dass der Grundsatzbeschluss aus 2004 den Swap 4175 deckt. Zweitens, wir finden positiv, dass Vizebürgermeister Baier die Berufung positiv findet und er unser Vertrauen in die Disziplinarkommission im Magistrat Linz teilt. Natürlich wird dieser gegenständliche Antrag der letzten Wortmeldung abgestimmt. Danke sehr.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, es war heute 15.45 Uhr, als der erste SPÖ-Redner das Wort ergriffen hat und es war nicht, wie es Vizebürgermeister Forsterleitner angedeutet hat, eine noble Geste uns gegenüber. Die Taktik der SPÖ war ganz klar, wir sitzen die Sitzung heute aus. Wir schauen, dass das schnell vorbei geht. (Unruhe, Zwischenrufe) Das ist eine Taktik, die sich wie ein roter Faden nicht nur durch den Swap-Skandal, sondern auch durch die heutige Sitzung gezogen hat. (Unruhe, Zwischenrufe) Zum Schluss hat sich schließlich noch der Bürgermeister bequemt, seine Wortspende abzugeben und diese heutige Sondersitzung als politisches Kleingeld bezeichnet. Er bezeichnet eine Sitzung, in der wir uns mit einem der größten Finanzskandale der Republik befassen, als politisches Kleingeld. Er bezeichnet es als politisches Kleingeld, sich mit einem Bericht zu befassen, mit dem sich ein Ausschuss über vier Jahre lang befasst hat. Da frage ich mich schon, wie ernst nimmt der Bürgermeister Demokratie und wie ernst nimmt es vor allem die SPÖ mit der Aufklärung. Es hat ziemlich lange gedauert, bis der Vorwurf gekommen ist - ehrlicherweise war ich verwundert, dass er nicht schon früher gekommen ist -, wir wären nicht auf Linie, wir würden uns auf Seiten der BAWAG befinden. Das ist ein Killerargument, mit dem man auch in der Vergangenheit immer wieder versucht hat, uns zum Schweigen zu bringen, den Deckmantel des Schweigens über die Sache zu werfen und alle anderen in Geiselhaft zu nehmen. Es mutet fast ein bisschen pathetisch an, wenn der Bürgermeister sagt, es gehe ihm um das Wohl der Stadt. Ich vermute eher, es geht um das Wohl der SPÖ. Kollege Leidenmühler hat sich in seiner ersten Wortmeldung in die Rolle des Verfahrensanwaltes gesetzt. Er hat bei seiner Pressekonferenz gesagt, es geht ihm darum, dass die Rechtsstaatlichkeit nicht auf dem Altar der Transparenz geopfert wird. Uns geht es darum, dass die Transparenz nicht auf dem Altar der SPÖ geopfert wird. Deshalb die heutige Sondersitzung und deshalb bitte um Zustimmung zu unseren Zusatzanträgen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Bürgermeister Luger: „Der Hauptantrag sieht die Kenntnisnahme des Berichtes des Sonderkontrollausschusses vor, wobei ich hier noch anmerken möchte, dass es sich um eine Kenntnisnahme handelt. Das heißt natürlich nicht, dass jede Fraktion die Stellungnahme der anderen Fraktion inhaltlich mitträgt. Wir nehmen einander gegenseitig zur Kenntnis. (Heiterkeit) In diesem Haus muss man bei manchen Formulierungen vorsichtig sein und das wollte ich so auch im Protokoll stehen haben, damit nicht in einigen Monaten eine Uminterpretation des folgenden Kenntnisnahme-Beschlusses erfolgt.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Kenntnisnahme des Berichts abstimmen. Der vorliegende Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Luger: „Jetzt gibt es einige Zusatzanträge. Es liegen mir zwei von der ÖVP vor, einer der freiheitlichen Fraktion und zu einem der ÖVP-Anträge gibt es sozusagen einen Zusatz zum Zusatz. Ich lasse zuerst über den Zusatzantrag der ÖVP abstimmen, dass der Kontrollausschuss auch in Zukunft weiterarbeiten soll. Ich glaube, vorlesen darf ich uns ersparen.“ Der Zusatzantrag der ÖVP betreffend „Fortsetzung der Aufklärungsarbeit zur Swap-Causa“ wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Wie viel man diskutieren muss, dass es dann am Schluss einstimmig ist. Es gibt hier - wie in der Wortmeldung von Frau Gemeinderätin Roschger angekündigt - den Wunsch, diesen Zusatz zum Zusatzantrag der ÖVP hinzuzufügen, nicht nur Herrn Mag. Penn, sondern auch ehemalige MitarbeiterInnen und Vorstände der BAWAG ebenfalls zu hören.“ Der Zusatzantrag der Grünen-Fraktion zum ÖVP-Zusatzantrag betreffend „Fortsetzung der Aufklärungsarbeit zur Swap-Causa“ wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Ich komme zum nächsten Zusatzantrag der ÖVP, wo es darum geht, in die Unterlagen einzusehen. Das ist der Antrag ‚…der Bürgermeister wird aufgefordert, innerhalb einer Woche alle Unterlagen, die die Dienstbehörde.. usw. (Zwischenrufe, Unruhe) Wenn man die richtigen Worte schnell findet, passt die Konnotation auch bei Herrn Gemeinderat Spannring.“ Der Zusatzantrag der ÖVP betreffend „Zurverfügungstellung aller Unterlagen, die die Dienstbehörde im Disziplinarverfahren gegen Mag. Penn von der Disziplinarkommission und dem Oö. Landesverwaltungsgericht erhalten hat“ wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Gemeinderatsfraktion (26) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger: „Damit komme ich zum Zusatzantrag der freiheitlichen Fraktion.“ Der Zusatzantrag der FPÖ-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (14), Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger: „Damit bedanke ich mich für die Mitarbeit in der heutigen Sondersitzung des Gemeinderates und darf die Sitzung hiermit schließen. Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen Tag.“ Ende der Sitzung: 17.30 Uhr 14 1