Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 7/2015 PROTOKOLL über die 55. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 2. Juli 2015, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner SPÖ Karin Hörzing Die StadträtInnen: SPÖ Stefan Giegler GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein SPÖ Selcuk Hergüvenc SPÖ Jakob Huber ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Ing. Mag. Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Markus Krazl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner ÖVP LAbg. Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, BEd FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml Reinhard Reiman, MBA SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied, M.A. ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Josef Stadler SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Abteilungsleiter des Präsidiums: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ABHALTUNG EINER AKTUELLEN STUNDE ZUM THEMA „POSTENSCHACHER, FREUNDERLWIRTSCHAFT UND GEHEIMNISKRÄMEREI IM MAGISTRAT?“ ÜBER ANTRAG DER FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION D ANTRAG DES STADTSENATES GEMEINSAM MIT DEM FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSS D 1. Rechnungsabschluss 2014 E ANTRÄGE DES STADTSENATES E 1. Änderung der Organisationsstatute für die Unternehmungen „Museen der Stadt Linz“ (MuS) und „Kinder- und Jugend-Services Linz“ (KJS) E 2. Gewährung einer Subvention an das Theater Phönix, Wiener Straße 25 (Ankauf Liegenschaft und Umbau eines dritten Proberaumes); 150.000 Euro für den Zeitraum 2015 bis 2025 E 3. Gewährung einer Subvention an die DORF TV GmbH, Gruberstraße 74 (laufender Programmaufwand sowie für Investitionen); insgesamt 55.000 Euro E 4. Mahnmal für aktive Gewaltfreiheit; Erledigung des Antrages der Grünen- Gemeinderatsfraktion vom 13. September 2012; 50.000 Euro für das Jahr 2016 E 5. Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Linz, dem Förderungsverein des Atelierhauses Salzamt und dem Land Oberösterreich im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Künstler-Ateliers im Atelierhaus Salzamt an regionale und internationale KünstlerInnen befristet bis 30. Juni 2018 E 6. Gewährung einer zusätzlichen Subvention an die ASKÖ Donau Linz und die Sportunion Edelweiß Linz (Leistungssportförderung); jeweils 10.000 Euro F ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES F 1. Volksbefragung zum Thema Eisenbahnbrücke F 2. Änderungspläne Nr. 45 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Ufer und KG Posch (Traundorfer Straße - Aumühlbach) F 3. Änderungspläne Nr. 30 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Pichling und Posch (Schwaigaustraße) F 4. Änderungspläne Nr. 48 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Derfflingerstraße) F 5. Bebauungsplanänderung 13-051-01-01, KG Kleinmünchen (Karl-Steiger-Straße) F 6. Änderungsplan Nr. 43 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Karl-Steiger-Straße) F 7. Bebauungsplanänderung 16-076-01-01, KG Pichling (Pichlinger Straße) F 8. Änderungsplan Nr. 47 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Ing.-Etzel-Straße) F 9. Bebauungsplanänderung 02-086-01-01, KG Urfahr (Mühlkreisbahnstraße) F 10. Änderungsplan Nr. 51 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (JKU - BIG) F 11. Änderungsplan Nr. 46 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Posch (Im Südpark) F 12. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 13-047-01-00, KG Kleinmünchen (Dauphinestraße - Mühlweg) F 13. Bebauungsplanänderung 12-039-01-01, KG Kleinmünchen (Neubauzeile - Thanhoferstraße) F 14. Bebauungsplanänderung N 34-12-01-01 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-12-01-00, KG Katzbach (Kislingerweg - Commendastraße) F 15. Änderungsplan Nr. 50 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Wiener Straße 435a) F 16. Linzer Bevölkerung besser über Demonstrationen informieren; Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 5. März 2015 F 17. Änderungsplan Nr. 49 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Dornacher Straße 36) F 18. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 12-010-01-00, KG Kleinmünchen (Kiefernweg) G ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES G 1. Rückgliederung des AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH an die Stadt Linz und Einbringung in die Kepler Universitätsklinikum GmbH G 2. Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung Commendastraße durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 3,170.000 Euro (plus/minus 20 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 380.000 Euro (plus/minus 20 Prozent) G 3. Grundverkauf in der KG Linz (Donatusgasse 33) um den Verkaufspreis von 200.250 Euro G 4. Verkauf von 3/8-Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ 1285, KG Linz (Rathausgasse 10 - Pfarrplatz 19) um den Verkaufspreis von 356.000 Euro G 5. Grundverkauf in der KG Lustenau (Derfflingerstraße 6) um den Verkaufspreis von 2,409.715 Euro G 6. A) Neuerlassung der Haushaltsordnung 2015 (HO 2015) und B) Genehmigung der angepassten Finanzmanagement-Richtlinien (Version Mai 2015) G 7. Grundverkauf in der KG Lustenau (Pummererstraße 17 und 17a) um den Verkaufspreis von 4,541.075 Euro G 8. Tourismusabgabe; Erhöhung der Abgabesätze mit Wirksamkeit 1. Jänner 2016 G 9. Verkauf von Eigentumsanteilen in der KG Linz (Altstadt 12) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 700.000 Euro G 10. Verkauf der Grundstücke Nr. 765/1, KG Ufer und 904/2, KG Posch (nächst Traundorfer Straße 119) um den Verkaufspreis von 1,362.021 Euro G 11. Verkauf der Grundstücke Nr. 904/1, KG Posch (nächst Traundorfer Straße 129) um den Verkaufspreis von 2,565.894 Euro H ANTRAG DES VERKEHRSAUSSCHUSSES H 1. Grestenbergerstraße; Errichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION I 1. Gewährung einer Subvention an das Diakoniezentrum Spattstraße (Pilotprojekt Flexible Kinderbetreuung „Schaukelpferd“ für das Kalenderbetreuungsjahr 2015/2016); insgesamt 53.000 Euro, davon 20.000 Euro 2015 und 33.000 Euro 2016 J ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG J 1. Modernisierung der EDV-Infrastruktur in den städtischen Pflichtschulen – Grundsatzbeschluss; insgesamt 2,880.000 Euro in den Jahren 2016 bis 2018 K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN K 1. Abschlussbericht EU-Programm Regio 13 - Aktionsfeld 2.4 Stadtentwicklung Linz, Projekt „Kreativwirtschaft 09“ K 2. Grundsatzbeschluss und Bestellung einer Projektgruppe für die Vorbereitungsphase der Landesgartenschau Linz-Wilhering auf Basis des bestehenden Einreichkonzeptes (Phase 1); 144.000 Euro für die Rechnungsjahre 2016/2017 L ANTRAG DES PERSONALBEIRATES L 1. Zuweisung von bislang der AKh Linz GmbH zugewiesenen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) M FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 M 1. ANTI-STAU-PROGRAMM FÜR URFAHR M 2. MASTERPLAN FÜR EIN MODERNES FUSSBALLSTADION IN LINZ M 3. EINRICHTUNG EINES STADTSCHULDENAUSSCHUSSES M 4. LINZER POSITIONSPAPIER FÜR GELEBTE DEMOKRATIE M 5. NEUAUSSCHREIBUNG DES POSTENS DER PERSONALDIREKTORIN / DES PERSONALDIREKTORS M 6. MEHR TRANSPARENZ UND OBJEKTIVITÄT IM ÖFFENTLICHEN DIENST: PERSONALAUSSCHREIBUNG UND -BESETZUNG REFORMIEREN – RESOLUTION M 7. ERRICHTUNG EINES SPIELPLATZES IN LINZ-PICHLING M 8. VERBESSERUNGSMASSNAHMEN FÜR RADFAHRER/INNEN IN KREUZUNGSBEREICHEN M 9. WALDEGGSTRASSE / RADWEG-LÜCKENSCHLUSS UND ERHALT EINER RAD- UND FUSSWEGVERBINDUNG ÜBER DIE WESTBRÜCKE M 10. BIENENSCHUTZ - LINZ KANN VIEL FÜR BIENEN TUN! – ANTRAG UND RESOLUTION M 11. LINZER HALLENBÄDER UND BADESEEN: ERFÜLLUNG ÜBERREGIONALER AUFGABEN DURCH DIE STADT LINZ; KOSTENBEITRAG DES LANDES - RESOLUTION M 12. QUALITÄTSSTEIGERUNG DER LINZER BÄDER UND SEEN – RESOLUTION M 13. ASYL-CHAOS STOPPEN - WIEDEREINFÜHRUNG VON GRENZKONTROLLEN - RESOLUTION M 14. VOLLE BEZUGSDAUER DES KINDERBETREUUNGSGELDS FÜR VERWITWETE ELTERNTEILE - RESOLUTION M 15. FORDERUNG NACH BUNDESEINHEITLICHER MINDESTSICHERUNG – RESOLUTION M 16. ÖFFNUNG DER EHE FÜR GLEICHGESCHLECHTLICHE PAARE – RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 55. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung ist Gemeinderat Murauer, ÖVP, entschuldigt. Bürgermeister Luger teilt mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend keine Asylzentren in Linz – Resolution eingebracht wurde. Bürgermeister Luger schlägt vor, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger weist auf den Subventions- und Transferbericht hin, der den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zur Kenntnisnahme vorliegt. Weiters verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2015 bis 17. Juni 2015 für das Rechnungsjahr 2015 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 19. Mai 2015 bis 17. Juni 2015 für das Rechnungsjahr 2015 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2015 bis 17. Juni 2015 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2015 Kreditübertragungen in der Höhe von 88.000 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 48.000 Euro zur Kenntnis gebracht. 3. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2015 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,463.495 Euro und wurde nicht überschritten. 4. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2015 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 17. Juni 2015 genehmigten Kreditüberschreitungen 4,900.000 Euro und die Kreditübertragungen 118.000 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 46,692.915 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2015 ist daher nicht erforderlich.) B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass sieben Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon vier an seine Person, eine an Vizebürgermeister Mag. Baier und zwei an Vizebürgermeisterin Hörzing. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. 1. Anfrage von Gemeinderat Hein an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Klaus, zum genannten, medial am 20. Juni aufgedeckten Vorfall, erlaube ich mir folgende Fragen: 1. Welche Stelle(n) der Stadt sind für derartige Überweisungen bisher zuständig? 2. Welche beiden Funktionen (Stellen) üben hier das Vier-Augen-Prinzip aus? 3. Wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? 4. Wurde ein Schadenersatzverfahren eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Maßnahmen sollen dazu führen, dergleichen künftig zu verhindern? 6. Haben die hier konkret Zuständigen schon einmal einen falschen Betrag überwiesen oder handelt es sich um einen Präzedenzfall? 7. Wie viele Fälle von Überweisungen falscher Beträge durch die Stadt Linz sind insgesamt seit 2012 (Anmerkung: Verjährungsfrist) bekannt? 8. Wie hoch war die Summe des zu viel überwiesenen Geldes aller dieser Fälle? 9. Welcher geschätzte Schaden ist aus den falschen Überweisungen entstanden?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Generell ist es so, dass für sämtliche Überweisungen die jeweils zuständige Fachdienststelle, in diesem Fall der Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie, zuständig ist. Die Freigabe der Zahlung erfolgt durch den Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft. Zu 2: In jeder Dienststelle wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten. In diesem Fall erfolgte das auch durch zwei MitarbeiterInnen des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend und Familie. Die jeweilige Freigabe der tatsächlichen Zahlung wird noch vom Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft zusätzlich überprüft. So ist das System. Zu 3: Gegen jene MitarbeiterInnen, die für die Überweisung bzw. für die Anweisung verantwortlich waren, wurde kein Disziplinarverfahren eingeleitet, da weder ein vorsätzliches, noch ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Es wurde eine mündliche Ermahnung ausgesprochen. Ich darf im Detail darüber informieren, dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Irrtum bereits zwei Tage nach der irrtümlichen Anweisung entdeckt haben. Sie haben unverzüglich und korrekt reagiert, indem sie sowohl die zuständige Abteilungsleiterin, als auch die Dienststellenleiterin informiert haben. Die Korrektur wurde sofort eingeleitet, indem man mit der Empfängerbank Kontakt aufgenommen hat. Man hat umgehend die Rücküberweisung des noch am Konto befindlichen Betrages durchgeführt. Die Dienststellenleiterin hat nach zwei Tagen ebenfalls mit dem Empfänger des Betrages unverzüglich telefonischen Kontakt aufgenommen und ihn zur Rückzahlung aufgefordert. Er hat jedoch 17.000 Euro von den 87.000 Euro bereits ausgegeben. Es wurde umgehend mit ihm ein Vergleich über die Rückzahlung des verbrauchten Geldes abgeschlossen. Dieser Vergleich ist rechtskräftig und wird schon vollstreckt. Deswegen war es ausreichend, die MitarbeiterInnen, die beteiligt waren, zu ermahnen. Zu 4: Aufgrund dessen, dass die Rückzahlungen vereinbart worden sind und von einer vollständigen Rückzahlung auszugehen ist, war es nicht notwendig, ein Schadenersatzverfahren einzuleiten. Erst wenn der geschuldete Betrag uneinbringlich wäre, sind immer noch Schadenersatzansprüche zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Zu 5: Wir haben eine konkrete Maßnahme gesetzt. Neben den bestehenden und von mir bereits erwähnten Absicherungsmaßnahmen wurde nun auch in der Informations Technologie (IT) und im Programm eine Obergrenze eingeführt. Ab einer gewissen Höhe, müssen Beträge automatisch noch einmal zurückgewiesen werden und eine zusätzliche Zahlungsfreigabe direkt von der vorgesetzten Führungskraft durchgeführt werden. Amtsintern wird das Vier-Augen-Prinzip auf ein Sechs-Augen-Prinzip erhöht. Zu 6: Es handelt sich um einen Erstfall, einen Einzelfall. Der ereignete sich übrigens bereits im Jahr 2014 und ist erst jetzt durch einen Kontrollamtsbericht publik geworden. Das nur zu Ihrer Information. Zu 7: Ich kann sagen, dass bei den hunderttausenden Zahlungsüberweisungen, die wir in der Finanzverwaltung jährlich durchführen, kein einziger solcher Fehler bekannt ist. Das gilt nicht nur für den Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie, sondern magistratsweit. Zu 8: Sinngemäß null. Zu 9: Die mathematisch korrekte Antwort ist: Es sind ziemlich genau 17.000 Euro. Die wurden, wie ich schon erwähnt habe, nicht umgehend zurückgezahlt, sondern in diesen beiden Tagen bereits verbraucht. Es entstand kein Schaden, weil es eine rechtskräftige Rückzahlung des zu viel ausbezahlten Geldes gibt.“ 2. Die Anfrage von Gemeinderätin Schmied, M.A., an Bürgermeister Luger betreffend Umsetzung des Grünen Antrages von 4. Juli 2013 ‚Stolpersteine zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus‘ wird schriftlich beantwortet. 3. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger betreffend Plakatständer wird schriftlich beantwortet. 4. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die in der NS-Diktatur per Führererlass verfugte Reichsgaragenordnung ist bis heute Grundlage der Bauordnungen in Deutschland und Österreich bezüglich PKW-Abstellflächen beim Gebäudeneubau. In Österreich werden die Gemeinden ermächtigt, im Rahmen der Gemeindeautonomie Stellplatzverordnungen zu erlassen. Da jedoch die Festlegungen der Mindestwerte den Gemeinden obliegt, ist Art und Menge der zur Verfügung zu stellenden Stellplätze stark unterschiedlich. Eine Abschaffung der Stellplatzverordnung wäre eine zeitgemäße und auch ökonomisch sinnvolle Maßnahme. Die jetzt gültige Stellplatzpflicht verhindert ambitionierte Konzepte zur Verringerung der Stellflächen, einer Trendwende zur sanften, sozial- und umweltschonenden Mobilität oder den Wunsch nach autofreiem Wohnen. Die bestehende PKW-Stellplatzverpflichtung verteuert zudem den Wohnbau, statt Geld für den Bau zusätzlicher Wohnungen frei zu machen. Laut einer Studie des Verkehrsclubs Österreich wird die Zahl der autofreien Haushalte in Zukunft vor allem in den Städten zunehmen. Deshalb braucht es statt einer PKW-Stellplatzverpflichtung für neue Wohn- und Bürogebäude, umfassende Mobilitätskonzepte inklusive Carsharing Angebote. International haben bereits zahlreiche Städte die PKW-Stellplatzpflicht abgeschafft, wie etwa Berlin, Basel und Hamburg. In Zürich gibt es in der Innenstadt sogar Obergrenzen für PKW-Stellplätze, ebenso in Dornbirn für einen Stadtteil. Jüngstes internationales Beispiel ist die US-amerikanische Stadt Seattle, wo die dortige Stadtplanungsabteilung die Bauträger dazu angehalten hat, statt PKW-Parkplätze den zukünftigen BewohnerInnen ein Ticket für den öffentlichen Verkehr inklusive Fahrrad- und Auto-Sharing anzubieten. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Welche Vorgaben macht die Stadt Linz beim Neubau bezüglich Art und Menge der zur Verfügung zu stellenden Stellplätze für Privatkraftfahrzeuge? 2. Welche Bestrebungen gibt es seitens der Stadt im Baurecht die PKW-Stellplatzverpflichtungen aufzuweichen bzw. abzuschaffen und statt dessen alternative Mobilitätskonzepte, die den öffentlichen Verkehr und nicht motorisierte Fortbewegungsformen miteinbeziehen, mehr als bis jetzt zu berücksichtigen? 3. Wie stehen Sie zur Überlegung bei Neubauten den Bewohnerinnen ein Jahresticket der Linz Linien, statt Parkraum zur Verfügung zu stellen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Ich muss vorausschicken, es gibt gesetzliche Vorgaben, in welcher Quotierung pro Wohneinheiten ein Minimum an Stellplätzen für private Kraftfahrzeuge schon in der Baubewilligung vorzuschreiben sind. Die Stadt hat im Rahmen der Gemeindeautonomie in Oberösterreich – das wird bundesweit durch die föderalen Bestimmungen sehr unterschiedlich gehandhabt – de facto keinen Spielraum. Seitens der Oberösterreichischen Landesregierung wird die in der Oberösterreichischen Bauordnung mögliche Verordnungsermächtigung an die Gemeinden, auf Grund der wir selbst entscheiden können, wie viele Stellplätze wir pro Bauvorhaben tatsächlich benötigten, nicht erteilt. Wir haben uns somit an die Bestimmungen des Bautechnikgesetzes und die daraus abgeleiteten Bestimmungen der Bautechnikverordnung, vor allem an § 15 – das ist der so genannte Stellplatzschlüsse - zu halten. Wir haben dabei keinen Ermessensspielraum. Einzig und allein bei Bürobauten können die Kommunen die Errichtung von Stellplätzen minimieren. Nach § 17 Bautechnikverordnung kann bei der Errichtung von Büroflächen von der Gesamtmenge der Verordnung von Stellplätzen Abstand genommen werden, wenn eine ausreichende Anbindung an das öffentliche Verkehrsmittel – wie immer diese juristisch genau definiert ist, das entzieht sich auch nach einiger Praxis meiner Kenntnis – gegeben ist. Dabei darf der Fußweg zu diesem öffentlichen Verkehrsmittel nicht längerer als 300 Meter – Luftlinie oder real, das ist nicht definiert - sein. Das heißt, in Wirklichkeit haben die Gemeinden in Oberösterreich bei der Nachsicht von Stellplätzen keinen Handlungsspielraum. Zu 2: Da ich bei meinem Amtsantritt gelobt habe, die Gesetze und Verordnungen der Republik und des Landes zu beachten, habe ich als Bürgermeister keine Möglichkeiten, eine Aufweichung anzustreben. Das wäre gesetzeswidrig. Ich bin aber persönlich der Meinung, dass alles viel zu starr ist. Man könnte ähnlich, wie das der Wiener Landtag ermöglicht hat, flexiblere Regelungen machen. Die Novellierung der Oberösterreichischen Bauordnung und des Oberösterreichischen Bautechnikgesetzes wäre Aufgabe des Landtags in seiner nächsten Legislaturperiode. Zu 3: Ich würde persönlich das Thema, wenn es schon eine persönliche Frage ist, so beantworten, dass ich das Wiener Modell für geeignet halte, wonach es der Baubehörde bei jedem Bauvorhaben in der Baubewilligung ermöglicht wird, von einer strikten Stellplatzverordnung abzuweichen. Das hängt von der Lage der Objekte und von der Anbindung an den öffentlichen Verkehr ab. Da ist es möglich, vor allem in innerstädtischen Lagen einen Schlüssel zu wählen, der nicht das Maximum ausschöpft. Es gibt durchaus Menschen, die gerade, weil sie im Zentrum wohnen, gar keinen PKW mehr wollen, für die aber ein Stellplatz miterrichtet werden muss. Mit dem Herschenken habe ich so meine Probleme. Dem liegt keine soziale Treffsicherheit zugrunde. Warum sollte man jemanden eine Karte für den öffentlichen Verkehr schenken sollte, wenn man sonst – das ist derzeit das Kernproblem – keine Möglichkeiten hat, an der Stellplatzverordnung etwas zu tun. Noch einmal, das Wiener Modell halte ich für angebracht. Danke.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 5. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Mag. Baier betreffend Kreuzfahrtschiffe wird schriftlich beantwortet. 6. Anfrage von Gemeinderätin Walcher an Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, bei der 23. Sitzung des Linzer Gemeinderates am 8. März 2012 beschloss der Gemeinderat auf Antrag der Grünen einstimmig, die ‚Charta von Brüssel‘ des ECF, der European Cyclists' Federation, zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichten sich die Städte, Fahrradmaßnahmen zu einem festen Bestandteil urbaner Mobilitätspolitik zu machen. Folgende Ziele werden von den unterzeichnenden Städten angestrebt: 15 Prozent Mindest-Fahrradverkehrsanteil bis 2020, 50 Prozent Reduktion von Radverkehrsunfällen, die Verbesserung von Fahrradparken und Anti-Diebstahlsmaßnahmen, Projekte zur Förderung vom Rad als Schul- und Arbeitsverkehrsmittel, Förderung von Fahrradtourismus, breite Zusammenarbeit mit Fahrradlobbys, -Händlern und -Industrie sowie anderen beteiligten Akteuren, um diese Ziele zu erreichen und sie europaweit zu unterstützen. In diesen Zusammenhang ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann wurde die Charta von Brüssel unterfertigt? 2. Wie hoch war der Fahrrad-Verkehrsanteil bei Unterfertigung der Charta, wie hoch ist er heute? 3. Wird das durch Unterfertigung der Charta angestrebte Ziel eines Fahrrad-Verkehrsanteils von 15 Prozent im Jahr 2020 voraussichtlich erfüllt werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, wann soll dieser Anteil von 15 Prozent erfüllt sein? 4. Um wie viel Prozent wurden die Fahrrad-Unfälle seit Unterfertigung der Charta reduziert? 5. Welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung des Fahrradparkens gesetzt? 6. Welche Anti-Diebstahlsmaßnahmen wurden ergriffen und wie haben sich die Fahrraddiebstähle seit Unterfertigung der Charta entwickelt? 7. Welche Projekte wurden seit Unterfertigung der Charta zur Förderung vom Rad als Schul- und Arbeitsverkehrsmittel umgesetzt? 8. Mit welchen Maßnahmen wurde seit Unterfertigung der Charta der Radtourismus gefördert? 9. Wie sieht die breite Zusammenarbeit der Stadt Linz mit Fahrradlobbys, -händlern und -industrie sowie anderen beteiligten Akteuren zur Erreichung dieser Ziele aus?“ Dazu Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich möchte vorausschicken, dass manche der Fragen nur insofern zu beantworten sind, inwieweit mir die Daten vorliegen bzw. mir bekannt sind. In Summe werden mir neun Fragen gestellt. Die Teilfrage Nummer 8 beschäftigt sich mit dem Radtourismus. Ich möchte vorausschicken, dass hier grundsätzlich Herr Vizebürgermeister Mag. Baier zuständig ist. Die Absprache mit ihm ist noch nicht erfolgt, das liegt in meiner Bürothematik. Ich entschuldige mich dafür. Wir werden das gegebenenfalls schriftlich nachliefern. Zu 1: Die Charta von Brüssel wurde am 8. März 2012 einstimmig im Gemeinderat beschlossen, die Annahme der Charta von Brüssel wurde dann am 28. März 2012 durch die ECF, der European Cyclists' Federation bestätigt. Zu 2: Der Fahrrad-Verkehrsanteil beim Modal Split im Binnenverkehr durch Linzerinnen und Linzer betrug 2012 laut Verkehrserhebung des Landes Oberösterreich 8,4 Prozent. Neuere amtliche Werte sind nicht vorhanden. Zu 3: Nachdem – wie bereits erwähnt – seit 2012 kein Fahrrad-Verkehrsanteil vom Land Oberösterreich erhoben wurde, kann der Radverkehrsanteil zum jetzigen Zeitpunkt nicht angegeben und daher über die zukünftige Entwicklung keine Prognose abgegeben werden. Ich möchte aber der Vollständigkeit halber anmerken, dass der Radverkehrsanteil generell von vielen Rahmenbedingungen abhängt, die von der Stadt Linz nur wenig beeinflusst werden können. Sie werden gemeinsam mit anderen Akteurinnen und Akteuren, wie zum Beispiel dem Land Oberösterreich, gestaltet. Ich erinnere zum Beispiel an die geplanten Radhighways, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen und eine entsprechende Zunahme des Radverkehrsanteils erwarten lassen. Im Gesamtverkehrskonzept besteht Konsens darüber, dass die Rahmenbedingungen für den Radverkehr ausgebaut werden sollen, um den Anteil zu erhöhen. Dies wird gemeinsam konsequent umgesetzt. Zu 4: Dazu liegen der Verkehrsplanung lediglich die Verkehrsunfallstatistiken der Jahre 2012 und 2013 vor. Nachdem – wie bereits erwähnt – seit 2012 kein Radfahrverkehrsanteil vom Land Oberösterreich erhoben wurde, kann logischerweise derzeit keine Aussage über die Entwicklung der Fahrradunfälle im Konnex mit dem Radverkehrsanteil getroffen werden. Zu 5: Zur Verbesserung des Fahrradparkens wurde das Radabstellanlagenkonzept konsequent weitergeführt. Es wurden speziell im Stadtzentrum weitere Standorte zum Abstellen von Fahrrädern festgelegt. Zu 6: Die von der Stadt Linz angekauften Typen bei Fahrradabstellanlagen ermöglichen die Befestigung des Rahmens und mehrerer Teile des Fahrrades gleichzeitig. Dadurch wird die Diebstahlsicherheit erhöht. Ein 100-prozentiger Schutz ist jedoch nicht möglich. Die städtischen Dienststellen verfügen über keine aktuellen Statistiken betreffend Fahrraddiebstähle, da diese Daten nicht durch die Stadt Linz ausgewertet werden. Zu 7: Dazu darf ich anmerken, dass in der Vergangenheit bereits viele Maßnahmen installiert wurden, wie zum Beispiel Verkehrserziehung durch die Polizei, Maßnahmen des ÖAMTC und die Aktionen der Mobilitätsberatung. Dazu kommen die Radsaisoneröffnung, der Radtag und andere PR-Maßnahmen. Außerdem möchte ich auf eine sehr gute Aktion hinweisen, die wir hier im Haus haben: ,UGL-fährt Rad‘ oder ,Linz fährt Rad‘. Derartige Maßnahmen werden regelmäßig umgesetzt und gerne angenommen. Zu 8: Ich habe eingangs schon erwähnt, dass die Beantwortung schriftlich nachgereicht wird. Zu 9: Im Wesentlichen hat sich in Linz eine Fahrradlobby herauskristallisiert, die sich nun so nennt, vormals die ,I fahr‘ Rad‘. Mit dieser Radlobby Oberösterreich gibt es mindestens zweimal jährlich ein gemeinsames Radforum, in welchem Projekte, straßenpolizeiliche Maßnahmen und alle möglichen Themen zum Fahrradverkehr besprochen und diskutiert werden. Projektstände werden erläutert und Ideen eingebracht. Weiters werden gemeinsam mit den Fahrradhändlern Preise für die Radwettwettbewerbe zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsplanung besucht zum Thema Fahrradverkehr nationale und internationale Veranstaltungen, wo es Möglichkeiten zum Gedankenaustausch mit Firmen und der Industrie gibt. Im Rahmen des Städtebundes gibt es mit anderen Städten einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch in der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen. Außerdem findet weiterer regelmäßiger Informationsaustausch mit Organisationen wie ÖAMTC und ARBÖ statt. Das war die Anfragenbeantwortung der Kollegin Walcher.“ 7. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, die Stadt Linz hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 den Radverkehrsanteil von zirka sieben Prozent auf 15 Prozent zu verdoppeln. Dazu sind einige Maßnahmen nötig. Neben finanziellen und personellen Ressourcen ist auch ein politischer Wille mit entsprechenden Entscheidungen notwendig, um die Absichtserklärung Realität werden zu lassen. Laut einer Meldung der Radlobby Oberösterreich wurde jedoch das Stundenausmaß für die Stelle des Radfahrbeauftragten von der Stadt gekürzt. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Frau Vizebürgermeisterin, warum hat die Stadt Linz den Posten des Linzer Radfahrbeauftragten um die Hälfte auf 20 Stunden gekürzt? Für wie sinnvoll halten Sie diese Entscheidung, wenn auf der anderen Seite der Radverkehrsanteil massiv ausgebaut werden soll? Zur Erreichung des erklärten Ziels, den Radverkehrsanteil bis 2020 auf 15 Prozent auszubauen, sind einige Maßnahmen notwendig: Welche Maßnahmen hat die Stadt Linz bis dato gesetzt bzw. wird sie in Zukunft setzen um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen? Haben Sie bzw. Ihr Aufgabenbereich vor, dafür einen Maßnahmenplan zu entwickeln? 2. Ein wichtiger Verkehrsweg für Radfahrerinnen ist die Nibelungenbrücke. Bei der Nibelungenbrücke handelt es sich jedoch um einen sehr unattraktiven und gefährlichen Verkehrsweg für RadfahrerInnen, aber auch für FußgängerInnen. Frau Vizebürgermeisterin, wie ist der aktuelle Stand bei den Planungen zur Attraktivierung der Nibelungenbrücke für nicht motorisierte VerkehrsteilnehmerInnen? Sind die Aussagen richtig, dass mit dem vorgesehenen Umbau der Brücke nicht vor 2020 begonnen wird? Was halten Sie von der Alternative bzw. kurzfristigen und kostengünstigen Lösung eine Fahrspur je Fahrrichtung für den Radverkehr zu reservieren? Werden Sie diesen Vorschlag prüfen lassen?“ Dazu Vizebürgermeisterin Hörzing: „Zu 1.: Dazu möchte ich grundsätzlich anmerken, dass der erste Teil der Frage den Geschäftsbereich des Herrn Bürgermeisters als Personalreferenten betrifft. In Absprache mit ihm möchte ich aber trotzdem versuchen, die Frage zu beantworten. Ich möchte ganz klar festhalten, dass die Stunden, welche für Radverkehrsangelegenheiten durch die Abteilung Verkehrsplanung geleistet werden, nicht gekürzt wurden. Es gab keine Weisung oder andere Aspekte, dass der Radfahrbeauftragte weniger Arbeitszeit für Radfahrangelegenheiten aufwenden soll. Im Jahr 2015 wurden aber durch Umstrukturierung und Neuverteilung der Aufgaben einige Agenden neu wahrgenommen. Dies erfolgte im Einvernehmen mit dem damaligen Ressourcenverantwortlichen und Personalreferenten. Der Radfahrbeauftrage betreut nur noch das Gebiet Urfahr als zuständiger Gebietsingenieur. Diese Mehrbelastung geht aber nicht zu Lasten seiner Aufgaben als Radverkehrsbeauftragter. Die Aufgaben werden grundsätzlich auch von anderen Mitarbeitern der Verkehrsplanung bzw. vom Abteilungsleiter miterledigt. Dem Thema Fahrradverkehr wird in Summe nicht weniger Personalkompetenz zur Verfügung gestellt, sondern mindestens gleich viel bzw. sogar mehr, als vor der Neustrukturierung der Verkehrsplanung, da Radfahrangelegenheiten in Vertretung mit Radfahrbeauftragten von anderen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen der Verkehrsplanung miterledigt werden. Da das Thema Radfahrverkehr im Rahmen der Gesamtverkehrsplanung behandelt werden muss, ist es durchaus sinnvoll, dass der Radverkehrsbeauftragte als Gebietsingenieur Einblick in andere Bereiche der Verkehrsplanung hat. Dies betrifft vor allem das Thema Verkehrssicherheit und die damit verbundene Abfassung von einschlägigen Stellungnahmen und Gutachten. Synergien mit der Radverkehrsplanung sind durchaus gegeben und werden demgemäß genutzt. Betreffend des Gesamtstundenaufwandes für einen Radverkehrsbeauftragten, leistet die Verkehrsplanung der Stadt Linz wesentlich mehr Mannstunden pro Monat, als ein Einzelner, nicht im Verfahren der Verkehrsplanung arbeitender Radverkehrsbeauftragte im Stande wäre, zu erbringen. Es steht jedenfalls fest, dass in der städtischen Verkehrsplanung dem Thema Radfahrverkehr durch die Umstrukturierung 2014 keinesfalls ein geringerer Stellenwert eingeräumt wird. Das Gegenteil davon entspricht eher den Tatsachen. Zu den Fragen der Erhöhung des Radverkehrsanteils darf ich auf die vorhin von mir getroffene Ausführung verweisen. Zusätzlich möchte ich noch anmerken, dass wir im Gemeinderat vor einigen Wochen den Antrag ,sanfte Mobilität intelligent bewegen‘ beschlossen haben, damit viele Maßnahmen in Richtung dieser Umsetzung der Ziele erreicht werden können und gesetzt wurden. Zu 2.: Ich möchte festhalten, dass die Kreuzungsbereiche der Nibelungenbrücke aufgrund der Unfallstatistik nicht negativ aufscheinen. Im Bereich der Nibelungenbrücke wurde die Donauquerung für RadfahrerInnen inzwischen mehrfach und immer wieder durch Arbeitsgruppen der städtischen Verkehrsplanung und des Verkehrsplaners des Landes Oberösterreich geprüft. Seitens der Polizei wurden alle Varianten geprüft, untersucht und bewertet. Bei der Nibelungenbrücke handelt es sich um eine Brücke des Landes Oberösterreich. Die Realisierung der Variantenentscheidung, was da passieren kann, hängt von zahlreichen Rahmenbedingungen ab, die nicht von der Stadt Linz entschieden bzw. beeinflusst werden können. Ich spreche im Konkreten den Bau und die Fertigstellung der A 26 an, den Bau des Radweges Wilhering – Linz und die Entscheidung über die weitere Vorgangsweise in diese Richtung. Daher kann seitens der Stadt Linz dahingehend keine zeitliche Aussage getroffen werden. Der Vorschlag, einen Fahrstreifen auf der Nibelungenbrücke nur für RadfahrerInnen zu verwenden, wurde bereits in den Sitzungen des Gemeinderates vom 24. Jänner 2013 und vom 4. Juli 2014 diskutiert und in beiden Fällen mehrheitlich abgelehnt. Aus diesem Grund wird dieser Vorschlag momentan nicht weiter verfolgt.“ Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich für die umfassende Beantwortung. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt C, Abhaltung einer Aktuellen Stunde. Sie wird wie folgt verlaufen. Herr Stadtrat Wimmer, Ihnen stehen als Fraktionsredner zehn Minuten zur Verfügung, gefolgt von den Fraktionssprecherinnen und Sprechern von SPÖ, ÖVP und Die Grünen, ebenfalls mit jeweils zehn Minuten. Dann besteht die Möglichkeit einer Zusatzmeldung der freiheitlichen Fraktion. Daraufhin können die sachlich zuständigen Mitglieder der Stadtregierung jeweils fünf Minuten das Wort ergreifen. In diesem Fall betrifft das zweimal meine Person, einmal als Bürgermeister und einmal als Personalreferent. Dann sind wir beim Schlusswort des Berichterstatters. Wir können diese Aktuelle Stunde vom Programm her mit 60 bis 70 Minuten zeitlich budgetieren.“ C ABHALTUNG EINER AKTUELLEN STUNDE ZUM THEMA „POSTENSCHACHER, FREUNDERLWIRTSCHAFT UND GEHEIMNISKRÄMEREI IM MAGISTRAT?“ ÜBER ANTRAG DER FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION Stadtrat Wimmer für die FPÖ-Fraktion: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren im Linzer Gemeinderat, werte Damen und Herren auf der Galerie, ,Postenschacher, Freunderlwirtschaft und Geheimniskrämerei‘ sind Begriffe, die leider häufig in der Innenpolitik Österreichs bzw. generell in der politischen Landschaft vorkommen. Diese Begriffe führen dazu, dass immer mehr Menschen politikverdrossen oder Politikerverdrossen werden, um es auf den Punkt zu bringen und das Interesse an einer Beteiligung sinkt. Menschen nehmen ihre Wahlaktivitäten, ihre Wahlbeteiligung zurück, ziehen sich letztlich mehr und mehr zurück und kapseln sich ein. Sie schränken sich ein und wollen zum Teil am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen, weil sie daran die Lust verlieren, als Feigenblatt für irgendwelche Entscheidungen, die dubios sind, hergenommen zu werden. Die Begriffe ,Postenschacher, Freunderlwirtschaft und Geheimniskrämerei‘ sind bis zu einem gewissen Grad Definitionssache. Niemand möchte, glaube ich, mit diesen Begriffen allen Ernstes in Verbindung gebracht werden. Deshalb sollte es unser aller Anliegen sein, jeden Verdachtsmoment auszuräumen und dafür zu sorgen, dass gerade die Stadt Linz als Landeshauptstadt mit bestem Beispiel so gut wie möglich vorangeht und bei Entscheidungen für eine hohe Qualität, für eine hohe Transparenz sorgt. Personalentscheidungen sind letztlich von besonderer Bedeutung und von besonders langer Dauer, weil Menschen über mehrere Jahre oder sogar dauerhaft wichtige Positionen in der Stadtverwaltung wahrnehmen. Sie vertreten die Bürgerinnen und Bürger und tragen dafür Sorge, dass mit dem Steuergeld sorgsam umgegangen wird. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, ist es unsere Aufgabe, hier für möglichst viel Transparenz und viel Qualität zu sorgen. Wir haben darum heute diese Aktuelle Stunde einberufen, weil in der letzten Vergangenheit eine Reihe von Beispielen einen Aufklärungsbedarf zeigt. Selbst, wenn man davon ausgeht - wovon natürlich im Sinn der Unschuldsvermutung auszugehen ist -, dass man hier eine positive konstruktive Haltung einnehmen sollte, selbst wenn man davon ausgeht, dass die Dinge einfach passiert sind, dass es kein bewusster Missbrauch von Macht, keine bewusste Geheimniskrämerei oder Täuschung der Öffentlichkeit war, sondern Hoppalas, die sich ereignet haben, selbst dann, sehr geehrte Damen und Herren, und dann umso mehr, sollten wir alles dafür tun, dass diese Missstände aufgeklärt werden und in Zukunft nicht mehr vorkommen können. (Beifall FPÖ) Angesichts des Zeitkorsetts darf ich mich auf fünf konkrete Beispiele beschränken, die dazu führten, dass dieser Eindruck entstanden ist, den wir alle nicht wollen oder nicht wollen sollten. Wir sollten im Zuge dieser Debatte diesen Eindruck aufklären und bereinigen. Ich glaube, zum einen ist es beim Ablauf einer Personalvergabe für Spitzenpositionen bekannt, dass es eine eigene Kommission gibt. Somit ist zumindest der Anschein einer Objektivität gewahrt, dass es vordergründig nicht eine politische Entscheidung sein soll, sondern Fachleute herangezogen werden, die entsprechende Bewertungen bei der Vergabe vornehmen. Soweit so gut. Wenn es aber aufkommt, dass diese Personalkommission zunächst gar nicht veröffentlicht wird und gar nicht klar ist, wer in dieser Kommission sitzt und dann in einem zweiten Schritt, sehr geehrte Damen und Herren, erst auf massiven medialen und öffentlichen Druck seitens des Bürgermeisters eingeräumt werden muss, dass von diesen Damen und Herren in der zuletzt zusammengesetzten Personalkommission nur zwei Personen keine Mitglieder der SPÖ sind, somit eine absolute Mehrheit auch eine parteipolitische Nähe nicht nur aufweist, sondern eine eindeutige parteipolitische Zugehörigkeit, dann sagt das zunächst nichts über die Qualität der Entscheidung aus. Weil jemand, der bei einer oder bei keiner Partei ist, kann gute und schlechte Entscheidungen treffen. Diese Nähe lässt sich aber nicht leugnen. Dieser Eindruck, der hier eine parteipolitische Jobvergabe zumindest für möglich erscheinen lässt, ist etwas, wo wir sicherlich die Ärmel aufkrempeln und dagegen vorgehen sollten, damit solche Möglichkeiten nicht mehr in Betracht gezogen werden, die zunächst noch geheim bleiben und erst durch mehr oder weniger Zufälle an die Öffentlichkeit geraten. Doch damit nicht genug. Erster Punkt, der Eindruck parteipolitischer Postenvergabe wird gefolgt vom zweiten Eindruck. Es ist in einem späteren Antrag der ÖVP-Fraktion auf der Tagesordnung noch zu entnehmen, dass es in dieser Kommission offensichtlich neben diesen internen Damen und Herren, auch eine externe Beratungsstelle gibt. Diese externe Beratung kann aber offenbar relativ wenig Einfluss auf das Ergebnis ausüben. Es wurde hier dargelegt, dass offenbar für eine Spitzenposition - trotz sehr unterschiedlicher Einschätzung von Bewerberinnen und Bewerbern - der internen Richtung gefolgt wurde. Diese externe Beratung hat sehr, sehr wenig zu sagen. Somit ist der Eindruck eines Schmorens im eigenen Saft, eines eigenen Bereichs, der alles abdeckt, gegeben. Somit wird die externe Beratung eher zu einem Feigenblatt degradiert, um nicht zu sagen diskreditiert. Nächster Punkt, neben möglichen parteipolitischen Einflüssen bzw. interner Einflussnahme, gibt es noch ein weiteres Modell, das hier eintritt. Personen in Spitzenfunktionen wählen sich wechselseitig und sind gegenseitig in den Kommissionen vertreten. Das heißt, A wird von B in eine bestimmte Position gewählt und B wählt kurz daraufhin A in eine bestimmte Position. Man kann hoffentlich davon ausgehen, dass kein böser Wille im Spiel ist oder keine konkreten Ziele mitspielen. Nichtsdestotrotz glaube ich, entsteht nach außen hin ein etwas fadenscheiniger Eindruck. Man muss sehr genau aufpassen, dass diese Vorwürfe, die im Raum stehen können bzw. diese schiefen Eindrücke weiter bedient werden, als es unbedingt nötig ist. Auch diese wechselseitige Vergabe, glaube ich, ist aufklärungsbedürftig. Das fängt oft schon bei der Vergabe eines Postens an, wenn eine Stellenausschreibung so geschrieben ist oder so umgesetzt wird, dass bestimmte Bewerberinnen und Bewerber besondere Startvorteile haben oder andere zu Unrecht ausgeschieden werden. Das ist ein Punkt, den ich nicht verstehe. Ich glaube, es sollte im Sinne aller Beteiligten, im Sinne der Linzerinnen und Linzer und im Sinne von uns Politikerinnen und Politikern sein, dass immer der oder die Beste zum Zuge kommt. Es ist sicherlich besser, einige Personen mehr zur Auswahl zu haben, als das Auswahlkriterium so eng zu ziehen, dass es nur ganz wenige erfüllen oder es ohnehin schon klar ist, wer für diesen Posten in Frage kommt. Auch das, glaube ich, ist ein Punkt, wo man Handlungsbedarf hat. Zu guter Letzt gibt es noch Bewerbungen oder Ausschreibungen, die niemand kennt. Da liegt für hohe Positionen, für Akademikerposter, teilweise nur eine einzige Bewerbung vor. Hier wird die kostenlose Bewerbungsmöglichkeit, z.B im Internet, nicht genutzt. Auch das ist ein Punkt, den man nicht ganz versteht, wenn man sich objektiv damit auseinander setzt. Es wäre, glaube ich, für alle Beteiligten besser, wenn die Stadt aus mehreren Bewerbungen schöpfen bzw. auf mehr Menschen zurückgreifen kann. Dem Ganzen setzt noch die Krone auf, dass zum Teil Gehälter und Bezüge von Führungskräften - das sei nur am Rande erwähnt, weil es nicht direktes Thema des Gemeinderates ist - in stadtnahen Unternehmen geheim bleiben. Auch das wäre ein Punkt, wo man sich, glaube ich, ein Beispiel an der Privatwirtschaft nehmen und mehr Transparenz ausüben sollte. Wenn selbst die Leitungsgremien nicht Bescheid wissen dürfen, was Sache ist, dann, sehr geehrte Damen und Herren, haben wir ein Problem. Wir müssen uns fragen, was es hier zu verbergen gibt. Sie sehen, es gibt genug Punkte, die zu diskutieren sind. Da noch weitere Wortmeldungen folgen, darf ich die von mir genannten Punkte in konkrete Fragen ummünzen und diese Fragen zur Diskussion stellen. Es sollte nicht nur darum gehen, Vorwürfe in den Raum zu stellen, sondern diese Vorwürfe ganz konkret aufzuklären und möglichst alle fünf auszuräumen. 1. Warum nimmt man den schiefen Eindruck in Kauf, dass SPÖ-Mitglieder in einer Auswahlkommission die Mehrheit stellen und das Ergebnis entscheidend beeinflussen? 2. Warum werden Posten so ausgeschrieben, dass nahezu jedem Dritten klar ist, für wen dieser Posten aufgrund spezifischer Anforderungen maßgeschneidert wurde? 3. Warum wird nicht vermieden, dass sich Personen gegenseitig in Spitzenpositionen wählen und somit in gegenseitiger Abhängigkeit verfangen sind? 4. Warum gibt es eine kostspielige externe Beratung, die dann wenig bis nichts zu sagen hat? 5. Warum werden Akademikerjobs teilweise so ausgeschrieben, dass sie kaum jemand sieht und sogar kostenlose Werbemöglichkeiten außer Acht gelassen werden? Hoffentlich, sehr geehrte Damen und Herren, können diese Fragen geklärt werden. Wenn nicht, wird man ohnehin die Schlüsse daraus ziehen und politische Maßnahmen setzen müssen, damit Sauberkeit, Transparenz und Ordnung wieder hergestellt werden - für einen sinnvollen effizienten Aufbau des Linzer Magistrats und sorgsamen Umgang mit dem Vertrauen der Linzerinnen und Linzer.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Leidenmühler für die SPÖ-Fraktion: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Antragsteller, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die FPÖ beantragt eine Aktuelle Stunde zum Thema ‚Postenschacher, Freunderlwirtschaft und Geheimniskrämerei im Magistrat?‘. Diese sehr übertrieben gewählte Diktion klingt nach einem dramatischen Missstand, einem korrupten Sumpf, eher nach dem Kärnten der 90iger-Jahre, eher nach einer so genannten Bananenrepublik, als nach der Oberösterreichischen Landeshauptstadt. Das Einzige, was ich diesem Antrag zu der Aktuellen Stunde zugutehalten kann ist, dass er mit einem Fragezeichen versehen ist. Wenn man den Antragstitel zu dieser Aktuellen Stunde aufgrund dieses Fragezeichens wohlwollend nicht als Unterstellung versteht, sondern als Frage - Kollege Wimmer hat noch fünf Fragen angeschlossen -, kann man darauf Antworten geben. Diese Antworten sind ganz einfach. Es gibt bei Personalfragen im Magistrat der Landeshauptstadt Linz keinen Postenschacher, es gibt keine Freunderlwirtschaft und es gibt keine Geheimniskrämerei. Die Vorgaben aus den Objektivierungsregeln, vor allem aus dem Oö. Objektivierungsgesetz, werden in diesem Haus strikt eingehalten. Ich finde es als Vorsitzender des Personalbeirates, der die Personalfragen im Linzer Magistrat als Beirat des Gemeinderates begleitet, zum einen überraschend, zum anderen irritierend und kurios, dass die FPÖ plötzlich so dramatische Missstände bei der Personalaufnahme im Linzer Magistrat ortet. Warum finde ich das überraschend, warum finde ich das irritierend, warum finde ich das kurios. Im Personalbeirat, der nach dem D‘Hondtsche System zusammengesetzt ist, sowie in den Ausschüssen des Gemeinderates insgesamt, hat die FPÖ einen Sitz, erhält dort alle gewünschten Informationen, kann mitreden und mitentscheiden. Jetzt wird wahrscheinlich der Einwand kommen, es geht nicht um den Personalbeirat. Dieser Antrag aber insinuiert viel weitergehend, dass bei der Personalaufnahme im Magistrat insgesamt etwas schief läuft. In meiner mittlerweile nahezu zwölf Jahren dauernden Vorsitzführung im Personalbeirat - darum bedauere ich die Diktion dieses Antrages sehr – hat es ganz wenige, tatsächlich an einer Hand abzählbare Beschlüsse in Personalfragen gegeben, die nicht einstimmig von allen Mitgliedern des Personalbeirates mitgetragen worden wären, also auch von der FPÖ. Jetzt auf einmal seht ihr das Personalwesen im Linzer Magistrat so im Argen liegen, dass mit dieser Betitelung unterstellt wird, dass es sich um einen korrupten Sumpf handelt. Ich muss ganz offen sagen, für mich ist das nicht nachvollziehbar. Wenn man jetzt wohlwollend dem Antrag der FPÖ zu einer Aktuellen Stunde unterstellt, dass es gar nicht um die jahrein, jahraus laufenden Personalagenden geht, die im Personalbeirat behandelt werden, sondern nur um die Bestellung von Führungskräften - weil es eine Aktuelle Stunde ist -, um eine ganz konkrete aktuelle Bestellung, dann frage ich mich dennoch, ob diese Betitelung mit ,Postenschacher, Freunderlwirtschaft und Geheimniskrämerei‘ gerechtfertigt ist. Es gibt im Linzer Magistrat für die Bestellung von Führungskräften ganz klare Spielregeln. Spielregeln, die sich die Stadt Linz nicht selbst gesetzt hat, sondern die im Oberösterreichischem Objektivierungsgesetz, einem Landesgesetz, vorgesehen sind. Diese Vorgaben des Oberösterreichischen Objektivierungsgesetzes werden im Linzer Magistrat bei der Führungskräftebestellung ganz strikt eingehalten. Die sind - das ist der Anlass für diese Aktuelle Stunde - bei der aktuellen Bestellung der Geschäftsbereichsdirektorin Personal und Zentrale Services penibel eingehalten worden. Wie sieht das Verfahren aus? Ich will nicht zu sehr in die Tiefe gehen, sondern nur eine grobe Skizze vorbringen, weil es ein paar Fragen des Kollegen Wimmer beantwortet. Es gibt eine öffentliche Ausschreibung, dann wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Begutachtungskommission durch die Magistratsdirektorin eingesetzt. Da hat es diesen ersten, sehr gravierenden Vorwurf gegeben, dass diese Begutachtungskommission eine politische Schlagseite gehabt hätte. Man muss einmal klarstellen, dass die Funktionen, die in dieser Begutachtungskommission vertreten sind, ex lege definiert sind. Das Oberösterreichische Objektivierungsgesetz sieht vor, wer da drinnen zu sitzen hat. Da gibt es keine Wahlfreiheit des Bürgermeisters und keine politische Zusammensetzung. Es handelt sich um eine ex lege vorgesehene Zusammensetzung, u.a. Vertretung der Amtsleitung, Vertreter der Personalverwaltung, ein(e) interne(r) ExpertIn aus einem Aufgabengebiet, das wiederrum nach einer ExpertInnen-Verordnung definiert ist. Hier gibt es eine gesetzlich vorgesehene Zusammensetzung - § 10 Oberösterreichisches Objektivierungsgesetz. Es geht nicht um eine politische Willkür von Seiten des Bürgermeisters oder der Magistratsdirektorin. Dann - auch das war ein Thema vom Kollegen Wimmer - wird das Auswahlverfahren durch eine Expertin oder einen Experten eines Personalberatungsunternehmens begleitet. Der Magistrat der Stadt Linz geht sogar so weit, dass die regelmäßig gewechselt werden, um jeden Anschein einer Betriebsblindheit, einer Freunderlwirtschaft und einer mangelnden Objektivität zu vermeiden. Der nächste Schritt sind Hearings vor der Begutachtungskommission. Es gibt eine Bewertung und gemäß den gesetzlichen Vorschriften einen begründeten Reihungsvorschlag. Kollege Wimmer hat gesagt, da gibt es dann den Anschein der Objektivität. Das ist gelebte Objektivität, das ist dem Oberösterreichischen Objektivierungsgesetz entsprechende gelebte Objektivität. Abschließend entscheidet der Bürgermeister anhand der ihm präsentierten Reihungsliste. Genau dieses Verfahren, das ich skizziert habe, wie es im Oberösterreichischen Objektivierungsgesetz vorgesehen ist, ist im Linzer Magistrat bei der jüngsten Führungskräftebesetzung durchgeführt worden. Ich appelliere an die KollegInnen von der FPÖ, aber auch von der ÖVP, die in einem späteren Antrag gar eine Neuausschreibung des Postens der Personaldirektorin fordern. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Bestellung in einem sauberen, gesetzmäßigen Verfahren stattgefunden hat, in dem sich die beste Bewerberin durchgesetzt hat. Beschädigen Sie nicht durch skandalisierende Unterstellungen das Ansehen der Linzer Magistratsorganisation und vor allem das Ansehen der neu bestellten Geschäftsbereichsdirektorin Personal und Zentrale Services, wie sie mit dieser Titelung des Antrags passieren. (Beifall SPÖ) Das hat sich dieses Haus und die betroffene Mitarbeiterin, die betroffene Führungskraft definitiv nicht verdient. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal für die ÖVP-Fraktion: „Sehr geehrte Damen und Herren, werter Herr Kollege Leidenmühler, der Titel der von der FPÖ beantragten Aktuellen Stunde, mit der Aussage ,Postenschacher, Freunderlwirtschaft und Geheimniskrämerei im Magistrat‘ ist mehr als übertrieben. Ich würde sogar sagen, er ist populistisch, er ist Wahlkampfgetöse in seiner Reinform. Der Hintergrund allerdings ist ein ernster, einer, dem man sich differenziert und mit einem für diesen Bereich so wichtigen Fingerspitzengefühl auseinander setzen muss. Ein dreifaches Nein dazu, ist uns zu wenig. Der Bereich ist deswegen so wichtig, weil Postenvergaben im öffentlichen Dienst unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit stehen. Sie haben Vorbildfunktion und geben ein Sittenbild der Politik ab. Sie sind aber deswegen so wichtig, weil es dabei natürlich um die Attraktivität als Dienstgeber zum einen und um den Schutz von BewerberInnen zum anderen geht. Man kann für den öffentlichen Dienst nur die Besten der Besten gewinnen, wenn bei den entsprechenden Objektivierungsverfahren transparente und nachvollziehbare Entscheidungen getroffen werden und Bedacht auf den Schutz der Vertraulichkeit gelegt wird. All das braucht es wiederrum, um hochqualifizierte und motivierte MitarbeiterInnen gewinnen und damit auf eine Verwaltung auf höchstem Niveau zurückgreifen zu können. Umso schwerer wiegen die Vorfälle, die es bei den Personalentscheidungen der Stadt in jüngster Vergangenheit gegeben hat. Diese Personalentscheidungen, diese Vorfälle haben keine Grundlage im Oberösterreichischen Objektivierungsgesetz. Ich möchte voranstehend unterstreichen, dass es uns bei all unserer Kritik nicht um die jeweiligen Personen geht, die zweifelsohne einen sehr guten Ruf genießen, nein, es geht uns einzig und allein um die Art und Weise, wie in unserer Stadt Personalentscheidungen getroffen werden. Im Zuge der Neubestellung des kaufmännischen Direktors der LIVA durfte sich bekanntermaßen nur der im Hearing Erstgereihte im Aufsichtsrat präsentieren. Und das, obwohl die im Aufsichtsrat von ÖVP, FPÖ und Die Grünen entsandten Mitglieder gefordert haben, dass auch die Zweit- und der Drittgereihte auftreten dürfen. Allerdings hat die SPÖ den besagten Antrag abgelehnt. Pikantes Detail am Rande, dem Vernehmen nach soll im Hearing die zweitgereihte Kandidatin exakt die selbe Punktezahl, wie der erstgereihte Kandidat bekommen haben. Dieses Verhalten ist für uns ein Zeichen der Schwäche und widerspricht allen Grundsätzen der Fairness. Dieses Verhalten ist vor allem demokratiepolitisch bedenklich. (Beifall ÖVP) Auch im Auswahlverfahren zum Posten des Personaldirektors bzw. Personaldirektorin sind grobe Pannen passiert - in einem Auswahlverfahren, das von Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet war. Dieses Auswahlverfahren spricht nicht von gelebter Objektivität, das ist kein sauberes Verfahren, wie es Kollege Leidenmühler tituliert hat. Offensichtlich sind vor dem ersten Hearing einzelne Kandidaten, ohne nachvollziehbaren Grund, aus dem Rennen genommen worden, weil man in der Ausschreibung vergessen hat, das Ausmaß der Leistungspunkte anzugeben. Nachdem einer der Abgeblitzen seine Qualifikation mittels Universitätsgutachten nachweisen konnte, musste eine neue Hearingrunde durchgeführt werden. Laut medialen Berichten dürfte es eine Divergenz zwischen den Beurteilungen der Kommissionsmitglieder und der ExpertInnen des Personalbüros gegeben haben. Interessenten mit einem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften wurden von vornherein überhaupt nicht zugelassen, obwohl der bisherige Personaldirektor promovierter Jurist war. Dieses Chaos war mit unzähligen Berichten in den öffentlichen Medien gepaart. All das stellt dem Personalreferenten kein gutes Zeugnis aus. Es wirft ein schlechtes Licht auf die Personalpolitik der Stadt und schadet und schwächt damit den Magistrat, überschattet aber auch den Dienstantritt der Frau Personaldirektorin, die mit den Vorgängen rund um ihre Bestellung einen schweren Rucksack zu tragen hat. Genauso überschattet das aber auch den Start der mehr als fragwürdigen Magistratsreform, die damit gleich zu Beginn eine ordentliche Bruchlandung hingelegt hat. Vor diesem Hintergrund haben wir einen Fraktionsantrag eingebracht, der darauf abzielt, dass der Posten der Personaldirektorin bzw. des Personaldirektors neu ausgeschrieben wird. Wir glauben, das ist der einzige Weg, die Belastungen dieses Verfahrens einigermaßen zu egalisieren. Wir hoffen auf breite Zustimmung zu unserer Initiative.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mayr für die Fraktion Die Grünen: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ,Postenschacher, Freunderlwirtschaft, Geheimniskrämerei‘ sind sehr starke Worte, die in der Überschrift für diese Aktuelle Stunde verwendet werden. Wenn man überlegt, an wen denke ich als Erstes, wenn ich diese drei Wörter höre. Den Allermeisten da herinnen geht es wahrscheinlich ähnlich. Da fällt uns einmal die Hypo Alpe Adria mit Jörg Haider ein. Vielleicht erinnert man sich noch an Telekom, Gorbach, Hochegger. Die Telekom kommt ja öfter vor. BUWOG, Grasser, Hochegger, Maischberger, Telekom-Geld, ein drittes Mal kommt es vor, an die neue Freie Zeitung, Rumpold hätten wir dann noch einmal z.B. mit den Euro-Fightern, Staatsbürgerschaften für russische Investoren und zwölf Millionen Euro oder dann vielleicht doch nur sechs Millionen Euro für sechsseitige Gutachten an Birnbacher. Die Fälle haben eines gemeinsam: Sie betreffen allesamt die FPÖ und zwar immer dann, wenn die FPÖ in Regierungsverantwortung ist. Dann wird es teuer, teuer für uns all, teuer für die SteuerzahlerInnen. (Beifall Die Grünen) In dem Zusammenhang darf ich mich bei der Wiener SPÖ bedanken, die so ein Blaubuch herausgegeben und ein paar Fälle der FPÖ zusammengefasst hat. Ich erlaube mir, dieses ausgedruckte Exemplar der Linzer SPÖ zur Vorsicht da zu lassen. Man weiß nicht, ob die Linzer SPÖ manchmal nicht auch auf dumme Gedanken kommt. Sie wären mit diesem Buch von dieser Stelle her gewarnt. Zwischenruf Gemeinderat Fadl: „Wir haben es sogar in schwarz!“ Gemeinderat Mayr weiter: Das ist vermutlich ähnlich dick. Da muss ich euch sogar Recht geben. Aber zurück zur Aktuellen Stunde. Vermutlich wird es der FPÖ in einem plötzlichen Anfall von Selbstkritik nicht um die eigene Geschichte gehen oder um die eigene Gegenwart, wenn man nach Wien in den Untersuchungsausschuss schaut. Es geht um Missstände, die die FPÖ für Linz definiert, um Postenbesetzungen und Freunderlwirtschaft und Geheimniskrämerei, mit einem großen Fragezeichen dahinter. Das ist natürlich ein legitimer rhetorischer Trick, das mit einem Fragezeichen so zu formulieren. Ich glaube - Kollege Leidenmühler oder Kollegin Manhal hat es schon angesprochen -, es ist legitim, dass das so verwendet wird. Die FPÖ hat sich meines Wissens ohnehin noch nicht um einen Preis für besondere Ehrlichkeit beworben. Es wird aber durch diese verwendeten Kraftausdrücke eines überdeckt, dass in den letzten Jahren bei Postenbesetzungen der Stadt Linz tatsächlich einiges nicht so gelaufen ist, wie es aus meiner Sicht notwendig gewesen wäre. Ich behaupte dabei in keinster Weise, dass irgendwelche Besetzungen nicht gesetzeskonform abgelaufen sind. Es gibt aber aus meiner Sicht etwas in Linz, das System hat und das abgestellt werden muss. Wie laufen Postenbesetzungen ab, die in den letzten Monaten oder in den letzten Jahren in Linz stattgefunden haben. Normalerweise gibt es eine Ausschreibung. Relativ gleichzeitig darf man den Medien entnehmen, wer Favorit oder Favoritin für einen bestimmten Posten ist. Nach Ende der Ausschreibungsfrist erfahren wir dann, wie viele Bewerbungen es gibt und dass die Favoritin/der Favorit immer noch der oder die selbe geblieben ist und am Ende wird der Job normalerweise dementsprechend vergeben. Ich sage es jetzt noch einmal, ich bezweifle in keinster Weise, dass es sich dabei nicht um die fachlich kompetenteste Person handelt, außer auf politischer Ebene. Das ist aber heute nicht Thema. Es geht um etwas anderes, als die FPÖ angesprochen hat. Ich nenne dazu ein konkretes Beispiel: Ein städtisches Unternehmen hat heuer im Frühjahr einen neuen Geschäftsführer gesucht. Am 6. Mai hat die Bewerbungsfrist geendet, am 8. Mai haben wir in den Oö. Nachrichten gelesen, wie viele Bewerbungen es gibt und wer als Top-Favorit gehandelt wird. Am 2. Juni, also knapp drei Wochen später, hat es das Hearing gegeben. Ich glaube, es hat relativ lange gedauert - vom 2. bis zum 15. Juni -, bis wir, unter anderem auch die Aufsichtsratsmitglieder aus der Zeitung erfahren haben, wer diesen neuen Job bekommen soll. Die Aufsichtsratssitzung hat vier Tage später stattgefunden. Dort ist uns eine Person vorgestellt worden und wir haben ohne Auswahl entscheiden dürfen, ja oder nein. Man könnte jetzt zynisch sagen, das ist gelebte Transparenz, dass man das über die Medien so schnell wie möglich bekannt gibt und auch über die Medien die Aufsichtsräte umfassend informiert. Bei dieser Praxis gibt es aber ein paar ganz grobe Probleme. Es werden Personalentscheidungen dadurch, egal, ob gut oder schlecht, grundsätzlich in ein extrem schlechtes Licht gerückt. Es schadet allen. Es schadet der Person, die den neuen Job erhält, es schadet allen Bewerberinnen und Bewerbern, es schadet allen, die die Bewerberinnen und Bewerber zuvor gereiht haben und es schadet letztendlich der Person, die auf Empfehlung hin den Job letztendlich vergibt. Und letzter Punkt noch, es schadet all jenen, die bei einer Ausschreibung grundsätzlich überlegen, ob sie sich bewerben sollen oder nicht und die von dieser Überlegung womöglich wieder abkommen. Zusammenfassend, solche Vorgangsweisen schaden der gesamten Politik. Wir brauchen daher – und das ist heute noch einmal Thema, ein bisschen Wahlkampf ist doch, und darum gibt es noch Anträge dazu - eine neue, transpartente Form der Jobvergabe, wo genau diese Kritikpunkte, die ich angesprochen habe, nicht mehr zu Tage treten. Wir brauchen klar einsehbare Kommissionen, wir brauchen transparente Punktevergaben mit nachvollziehbaren Vorschlägen an die Gremien und wir brauchen das Recht, dass Aufsichtsräte die Bewerberinnen und Bewerber hören dürfen. Darüber werden wir noch später abstimmen. Dafür gibt es dann unsere volle Unterstützung. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ich darf insofern einhaken, damit ein Irrweg dieser Aktuellen Stunde vermieden werden kann und von den eigentlichen Fragen, die zu klären sind, nicht zu weit abgegangen wird. Das ist zwar menschlich verständlich, dient der Klärung aber überhaupt nicht. Ich darf auf die bisherigen Wortmeldungen Bezug nehmen. Das eine, um beim SPÖ-Redner zu bleiben, ist die Frage des Gesetzes der rechtlichen Rahmenbedingungen, die ein gewisses Grundgerüst vorgeben. Es gibt aber keine Pflicht, sich auf dieses Grundgerüst zu beschränken. Selbstverständlich kann man noch viel transparenter und objektiver vorgehen, als es die grundsätzlichen Mindestvoraussetzungen im Gesetz festlegen. Hier ist jedenfalls Handlungsbedarf. Deshalb steht auf der Tagesordnung weiter unten ein Antrag der Freiheitlichen, wo es genau darum geht, hier eine Nachschärfung vorzunehmen. Wenn Gemeinderat Leidenmühler weiters ausführt, dass es im Personalbeirat sehr oft einstimmige Entscheidungen gibt, so sind die Entscheidungen des Personalbeirates - wie er schon vorweggenommen hat - gar nicht das Thema. Ich habe nichts dergleichen erwähnt. Man muss für diejenigen Damen und Herren festhalten, die das mit diesen vielen unterschiedlichen Gremien, wer jetzt wofür zuständig ist, nicht so genau wissen, dass der Personalbeirat bei den wichtigsten Entscheidungen bei Personalbesetzungen gar nicht eingebunden ist. Der Personalbeirat, der hier als Feigenblatt bzw. als Beweis zitiert wurde, dass alles in bester Ordnung sei, ist bei unspektakuläreren Tätigkeiten relevant. Für die wirklich hochwertigen Führungspositionen ist er aber nicht relevant und somit kein Beispiel dafür, dass irgendetwas in Ordnung sei oder unsere Kritikpunkte nicht zutreffen. Weiters wurde erwähnt, dass es Spielregeln gibt. Den Begriff Spielregeln finde ich in diesem Zusammenhang unpassend, weil das kein Spiel ist, wenn die personelle Besetzung des Magistrats auf Jahre oder Jahrzehnte hinweg festgelegt oder sogar einzementiert wird - um bei drastischeren Worten zu bleiben. Ich glaube, es braucht klipp und klare Regeln für ein ernsthaftes Auseinandersetzen und für eine Verbesserung, damit wir unter dem Strich mehr Transparenz und mehr Effizienz erreichen. Somit bin ich bei der Ernsthaftigkeit, die Die Grünen vermissen haben lassen, wenn sie - wahrscheinlich quasi als Vorleistung - Wien zitieren und Wiener Broschüren hoch halten. Offenbar würden Die Grünen auch in Linz den Wiener Traum von Rot-Grün gerne weiterträumen. Das ist überhaupt der beste Beweis. Deshalb danke für diese Offenheit und Ehrlichkeit. Sie haben sich offenbar um einen Preis für Ehrlichkeit beworben. Ich werde Ihnen diesen gerne hier stellvertretend für meine Fraktion verleihen. Sie haben darauf hingewiesen und uns hier ganz offen gezeigt, worum es Ihnen geht. Sie verteidigen einerseits Dinge, die nicht zu verteidigen sind und wollen andererseits selbst vom Thema ablenken, indem Sie auf andere Länder, auf andere Gremien verweisen. Sie lassen dabei unerwähnt, dass Ihre eigenen Parteikollegen im Kärntner Landtag mitgestimmt haben. Ich glaube, das gehört noch einmal gesagt, aber nur in der gebotenen Kürze. Wir sind hier nicht in Kärnten oder in Wien, sondern in Linz. Da gibt es, glaube ich, mehr als genug zu tun. Auch das BZÖ ist im Gemeinderat nicht vertreten. Sehr geehrte Damen und Herren der Grünen-Gemeinderatsfraktion, bitte ersparen Sie es uns, von vermeintlichen Fehlern eines verstorbenen BZÖ-Politikers zu reden. Das bringt niemanden weiter. Noch dazu ist es hochgradig unseriös, wenn Sie Dinge vorwerfen, zu denen sich derjenige gar nicht äußern kann. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich glaube, das ist nicht Thema des Gemeinderates. Meine Nachbarin seitens der ÖVP ist sonst jemand, der sehr gerne Mitmenschlichkeit und einen korrekten Umgang betont. Man soll nicht über jemanden anderen lachen, der verstorben ist. Zu demjenigen hatte ich nie ein besonderes politisches, internes Naheverhältnis. (Zwischenrufe) Da können Sie mir dreinreden, was Sie wollen. Es zeigt nur, dass Sie selbst einsehen müssen, dass Ihr Standpunkt, auch in der letzten offiziellen Gemeinderatssitzung vor der Wahl, äußerst hanebüchen ist. Sie haben sich somit selbst auf einen Holzweg begeben. Sie versuchen, durch lautes Dreinreden von diesem Holzweg wieder abzukommen. Tatsächlich verwirren und verirren Sie sich aber damit nur umso mehr. Es ist schade, dass die eigentlichen fünf Fragen, um die es geht, bisher unbeantwortet geblieben sind. Ich darf noch einmal kurz die Fragen wiedergeben. Vielleicht kann in weiterer Folge der zuständige Referent hier Licht ins Dunkel bringen. Ich nehme gleich vorweg, welcher Eindruck meines Erachtens noch entsteht, wenn die Fragen unbeantwortet bleiben. Die erste Frage war der schiefe Eindruck, der durch die SPÖ-Mehrheit in dem Auswahlgremium entsteht. Gemeinderat Leidenmühler hat das in Ansätzen erläutert, dass man für diese Mehrheit nichts kann, weil sie zum Teil rechtlich vorgegeben sei. Gut, dann nimmt man diesen schiefen Eindruck in Kauf. Es ist Tatsache, dass in dieser Auswahlkommission jeder SPÖ-Mitglied bis auf zwei Personen ist. Das ist offenbar ein Faktum, das bewiesen wurde und hier offen liegt. Somit gibt es umso mehr Handlungsbedarf, um an diesem schiefen Eindruck etwas zu ändern. Ich wäre bei jeder anderen Partei, die die Mehrheit stellt, genauso kritisch. Ich würde das auch in anderen Bereichen genauso kritisieren und Fragen vorbringen. Zweiter Punkt war, warum die Ausschreibung von Personen teilweise maßgeschneidert ist. Das ist völlig offen geblieben. Wahrscheinlich deshalb, weil man möchte, dass bestimmte Personen, die die maßgeschneiderte Ausschreibung erfüllen, diesen Posten erhalten. Der dritte Punkt, die gegenseitigen Abhängigkeiten, ist völlig unbeantwortet geblieben. Warum wählt man in einer Position jemand anderen, der einen dann selbst in eine andere Position wiederum wählt. Auch das ist eine sehr hanebüchene Sache, die bisher leider noch im Unklaren bleibt. Die externe Beratung wurde kurz erwähnt. Darauf ist nicht eingegangen worden, warum ihr offenbar wenig bis gar kein Gewicht zukommt, es sie aber trotzdem gibt und hier Geld ausgegeben wird. Ich weiß, es steht im Gesetz. Es bringt aber nichts, wenn etwas im Gesetz steht, das in der Realität nichts bringt und nichts verändert. Das ist offenbar also nur ein Feigenblatt, um gewisse Dinge abzusegnen. Und zu guter Letzt noch der Hinweis, warum in einer Art und Weise Posten ausgeschrieben werden, wo es dann nur eine einzige Bewerbung gibt. Vielleicht möchte man gar nicht, dass es mehrere Bewerbungen gibt, wenn man mit der bestehenden Bewerbung ohnehin ganz zufrieden ist. Ich ersuche um Aufklärung in den folgenden Wortmeldungen, um diese negativen Eindrücke, dieses schiefe Licht zu zerstreuen. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf bei der Beantwortung der Fragen damit beginnen, dass sich sämtliche Personalentscheidungen ausnahmslos und objektiv auf das Oberösterreichische Objektivierungsgesetz berufen. Sie sind korrekt verlaufen. Wenn jemand, auch außerhalb von Wahlkampfzeiten, den Verdacht hat, dass dem nicht so gewesen sei, dann ersuche ich höflich um eine Aufsichtsbeschwerde. Dort wäre das zu behandeln, wenn ich mich nicht korrekt verhalten hätte. Nun zu diesen einzelnen Punkten: Erstens, die Frage der Kommission: Kommissionen sind - das ist nicht anders, als beim Land Oberösterreich - klar normiert, indem ab gewissen Funktionen ein externer oder eine externe BeraterIn eines Unternehmensberatungsunternehmens verpflichtend zu nominieren ist und fachlich und sachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses nominiert werden - entweder vom Beteiligungsmanagement oder im Inneren Dienst über Präsidium, Personalverwaltung, Magistratsdirektion. Das ist gut so. Das ist ein wesentlicher Teil der Transparenz, dass hier ebenfalls PersonalvertreterInnen und Gleichstellungsbeauftragte vorhanden sind. Bei den Kommissionen achten wir seit vielen Jahren - das war auch in jener Zeit so, als ich im meiner Regierungszeit vier Jahre lang nicht Personalreferent gewesen bin - auf eine Geschlechterparität, dass in diesen Kommissionen Männer und Frauen vertreten sind. Es gibt keine einzige Kommission, in der nicht der/die direkt verantwortliche ChefIn in den jeweiligen Abteilungen - ob das Amtsleiter oder im alten System Gruppenleiter gewesen sind – und in dem nicht der Herr / die Frau MagistratsdirektorIn und externe Begutachterinnen und Begutachter sind. Bei allen angeführten Fällen kann ich Ihnen Folgendes sagen: Wir haben dieses Prinzip stets eingehalten. Ein Prinzip, das nicht nur die Stadt Linz so durchführt, sondern, wie ich schon erwähnt habe, auch andere öffentliche Hände. Wie weit der politische Arm des Bürgermeisters nicht reicht, ist daraus ablesbar, dass jede Kommission - ich bestimme nicht einmal die Zusammensetzung - ihre eigenen Bewertungskriterien festlegt. Seit dem ich wieder das Amt des Personalreferenten übernommen habe, vor allem als Bürgermeister, habe ich drei interne Personalentscheidungen genau nach den Bestimmungen des Oberösterreichischen Objektivierungsgesetzes durchgeführt: Die Entscheidung des Finanzdirektors - hier wählte ich den Erstgereihten, des Bezirksverwaltungsdirektors - hier wählte ich den Erstgereihten und der Personaldirektorin - da habe ich aus zwei Erstgereihten eine genommen, auch hier wieder erstgereiht. In diesen drei Fällen, und vor allem im erwähnten Fall LIVA, gab es völlig unterschiedliche Punktebewertungssysteme. Manche haben mit Punkten hinter dem Komma gearbeitet, manche haben, wie beim Eiskunstlauf, Platzziffern vergeben. Es entscheiden die Kommissionen. Daran mag aus Sicht des Dienstgebers möglicherweise sogar strukturell ein tatsächliches Problem liegen, aber nicht das Problem des politischen Missbrauchs, sondern dass jede Kommission ihre individuellen Bewertungskriterien hat. Das ist aus meiner Sicht systemisch ein Problem. Was die LIVA betrifft: Jener Kandidat, der inzwischen von der Generalversammlung bestellt worden ist, der zukünftige Direktor unserer LIVA, Herr Mag. Ziegler, wurde von drei der vier Mitgliedern in der Jury auf Platz 1 gereiht. Von einem Mitglied auf Platz 4, bei vier Bewerbern. Die erwähnte Zweitgereihte, dreimal Platz 2, einmal Platz 1, aus welchen Gründen auch immer. Das ergibt zusammengezählt sieben. Wenn man wie beim Schispringen bewertet, kommt ein anderes Ergebnis heraus, wenn man Platzpunkte, wie beim Autorennen vergibt, ergibt es wieder ein anderes Ergebnis. Hätte man, wie bei den anderen erwähnten Verfahren bewertet, wo es zehn Punkte für persönliche Einschätzung gibt, 20 für fachliche, 40 für etwas anderes, dann wären diese Reihungen anders gewesen. Wenn ich als Personalreferent etwas daraus lerne ist das, dass es in Zukunft - das ist möglich, auch wenn ich niemals aufgrund des Objektivierungsgesetzes in einer Kommission gesessen bin und sitzen werde -, für alle Entscheidungen ein gleiches Korsett gibt, egal für welche Funktion, und nicht einmal nach jenem und einmal nach einem anderen System entschieden wird. Ich möchte festhalten, dass ich mich bei den unterschiedlichen Bewertungssystemen jeweils an den Erstgereihten gehalten habe. Zweites Argument, die Vertraulichkeit: Da bin ich bei einigen von Ihnen. Ich glaube, es ist tatsächlich ein Problem. Da sollten sich jene bei der Nase nehmen, die das weiterspielen. Ich, als Bürgermeister und Personalreferent, habe tatsächlich ein Problem. Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass wir auf Dauer für Spitzenfunktionen, vor allem von externen Bewerberinnen und Bewerbern, nicht mehr Menschen bekommen, die in ihrem Beruf, den sie bis dato ausüben, zufrieden sind. Die sind hochqualifiziert und möchten sich aus welchen Gründen auch immer, verändern. Die bekommen wir nicht mehr, denn die haben zu viel zu verlieren. Wir bekommen möglicherweise jene, die aus Angst, ihre derzeitigen Funktionen zu verlieren oder aus Sicherheitsgründen in den öffentlichen Dienst wechseln. Das wäre mir sehr unangenehm. Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass gerade öffentliche Systeme immer wieder hochqualifizierte Menschen benötigen, die von außen kommen, um andere Blickwinkel miteinzubringen. Und als Letztes komme ich zum Vergleich mit der Privatwirtschaft. Glauben Sie wirklich, dass die Führungskräfte in der hochgelobten Privatwirtschaft nicht auch mitentscheiden? Das ist ein Vorwurf an die Kommissionen, den ich damit strikt zurückweise. In der Privatwirtschaft werden sich auch die Vorstandsdirektoren bei Neubesetzungen von Nachfolgern ausscheidender Mitglieder mit dem Eigentümervertreter sehr wohl beraten und versuchen, jemanden zu finden der ihr Team am besten verstärkt. Bei uns ist es nun einmal so, dass der Eigentümervertreter vier Parteien sind. Deswegen hat der Landesgesetzgeber dafür gesorgt, dass dieser direkte Einfluss der eigentlichen, im übertragenen Sinn Eigentümer, also der Parteien, ein minimierter ist. Der Landesgesetzgeber hat dafür gesorgt, wenn in der Kommission von dem externen Mitglied eine Abweichung größer als 50 Prozent ist, dass es dann tatsächlich zur Aufhebung von Kommissionsergebnissen kommt. Das ist in Linz noch nicht geschehen. Ich habe mich in dieser Form nicht eingemengt und auch niemand anderer. Mein Problem ist, dass offensichtlich in Kommissionen und Vorgesprächen, in der viel gewünschten Transparenz schlichtweg die Gefahr liegt, dass Namen, Daten und Bewerbungen zu einem Zeitpunkt nach außen gehen, wo das für uns schädigend ist. Das ist aber vor allem für externe Bewerberinnen und Bewerber unzumutbar. Ich möchte auf die gestrige Diskussionen im Kepler-Universitätsklinikum hinweisen. Herr Landeshauptmann hat dasselbe Problem mit der Vertraulichkeit in den Gremien, wie ich als Bürgermeister in dieser Stadt, wo über Personalia Daten nach außen gehen. Das ist eine Krux. Jene sollen behirnen - möglicherweise unter dem Zerquetschen von Krokodilstränen –, was sie hier anstellen und angestellt haben. Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass diese Diskussion angesichts des bevorstehenden Wahltermins am 27. September geführt wird. Dafür ist sie bislang sogar relativ sachlich und mit erträglichen Untergriffen abgelaufen. Wir werden uns in Zukunft seitens der Personalverwaltung, und auch ich mich als Bürgermeister, um Objektivität, um Äquidistanz bemühen. Ich stehe zu all jenen Entscheidungen, die in meiner Amtszeit getroffen worden sind. Ich bin froh, dass ich die bereits erwähnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Stützen an meiner Seite habe, vor allem jetzt auch die Frau Personaldirektorin. Zu erwähnen ist, wir haben ganz bewusst nicht nach einer Juristin oder einem Juristen gesucht - das dürfte nicht ganz bewusst sein -, weil es zu einer Trennung der Präsidialaufgaben, die der vorherige Präsidialdirektor gehabt hat, gekommen ist. Da hat man einen Juristen gebraucht. Ich habe ein moderneres Denken und bin in meinem Denken an privatwirtschaftlichen Organisationen orientiert. Für Personalangelegenheiten benötigt man einen Betriebswirt und eine Betriebswirtin. Die haben wir ausgeschrieben, die haben wir gefunden und ich bin froh darüber.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Der Vorsitzende erteilt dem Fragesteller das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, hier sind einige Beteuerungen, einige Rechtfertigungen und Erklärungen in die Richtung geäußert worden, dass man davon ausgeht, dass die bestehenden Systeme, die anhand der verschiedenen Systeme gefundenen Reihungen jetzt auf einmal nicht kritisiert werden. Dass sich die Bürgermeisterpartei auf einmal nicht dagegen aussprechen wird und sich von allem distanzieren wird, war klar. Ich erkenne insgesamt ein teilweise vorhandenes Problembewusstsein, das aber noch deutlich ausbaufähig ist. Ein positives Zeichen ist, dass ein einheitliches, transparenteres System gefunden werden soll, wie Personalbesetzungen in Zukunft stattfinden. Ich glaube, es ist sehr, sehr wichtig, dass man nicht für jede Stelle eigene Kriterien in einer Art Flickwerk-Verfahren festlegt, die einmal so und einmal so sind. Auch wenn sich niemand etwas Böses dabei gedacht haben sollte, entsteht natürlich umso mehr der Eindruck, dass damit unter dem Strich eine gewisse Einflussnahme stattfinden soll. Sie haben uns aufgefordert, Aufsichtsbeschwerden zu machen, wenn etwas nicht passt. Sie wissen und es ist evident, dass die FPÖ in den letzten Jahren sehr, sehr wenige Aufsichtsbeschwerden gemacht hat und sehr sparsam mit diesem Mittel umgeht. Das wollen wir weiter so handhaben. Zuerst sollten im eigenen Bereich Dinge geklärt werden. Nur wenn es wirklich nicht geht oder extrem gravierende Dinge vorliegen, sollte man andere Gebietskörperschaften einschalten. Ich sehe hier den Diskurs als zielführenderes Mittel, so lange das ausreicht. Ich hoffe, das wird weiterhin so sein. Ich gehe davon aus und hoffe darauf, dass die Punkte, die wir heute angesprochen haben - auch wenn hier naturgemäß die SPÖ um Beruhigung und um gewisse Verwässerung dieser Kritikpunkte bemüht ist -, durchaus ernst genommen werden. Es gibt dazu die Gelegenheit im weiteren Verlauf der Tagesordnung einem Antrag zuzustimmen, wo es um eine Verschärfung des oft zitierten Objektivierungsgesetzes geht. Da geht es um mehr Transparenz und Objektivität in Bewerbungsverfahren, einerseits was die rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft, andererseits aber im eigenen Bereich, so wie es Bürgermeister Luger angesprochen hat, durch ein einheitliches System und andere Punkte, damit für mehr Nachvollziehbarkeit gesorgt wird. Eines ist sicher, vor oder nach einer Wahl werden wir immer darauf schauen, dass es diese Transparenz in ganz, ganz wichtigen Punkten bei Weichenstellungen auf der Führungsebene geben wird. Es wird in Zukunft nicht unser Recht, sondern unsere Pflicht sein, für geordnete, korrekte und transparente Abläufe in der Personalpolitik Sorge zu tragen. Natürlich unter Wahrung von Datenschutz, nicht unter Nennung von Namen in der Öffentlichkeit, wo jemand diskreditiert oder gelobt wird oder sonst etwas. Wir sehen das ganz bewusst als unsere Rolle an, weil sich die Mehrheitspartei nicht selbst zu sehr auf die Finger schaut. Das liegt, glaube ich, in der Natur der Sache, ist aber in der Demokratie leider eine traurige Tatsache. Wir müssen unsere Rolle als Freiheitliche Partei, als Kontrollorgan weiter wahrnehmen. Wir werden das in den nächsten sechs Jahren - nach einer Wahl und vor einer nächsten Wahl 2021 - unverändert mit vollem Elan und mit voller Stärke wahrnehmen. Danke für die Aufmerksamkeit.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger erklärt die Aktuelle Stunde um 15.17 Uhr für beendet. D ANTRAG DES STADTSENATES GEMEINSAM MIT DEM FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSS Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über D 1 Rechnungsabschluss 2014 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste auf der Galerie, der Rechnungsabschluss des Jahres 2014 liegt uns vor und wurde bereits im Finanzausschuss mit dem Stadtsenat vorberaten. Wir haben nach Erstellung des Voranschlages gemeinsame Sparbemühungen angestrebt und ein gemeinsames Ziel definiert, um die Linzer Finanzen wieder zu gesunden Finanzen zu machen. Das haben wir unterjährig im Jahr 2014 begonnen und Schritte in diese Richtung gesetzt. Ich darf die wesentlichsten Punkte kurz zusammenfassen: Es ist uns trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen gelungen, bei wichtigen Kennzahlen deutliche Verbesserungen zu erreichen. Die Situation ist trotzdem immer noch schwierig. Wir benötigen auf jeden Fall noch weitere Bemühungen, obwohl wir in diesen Kennzahlen Verbesserungen im Vergleich zum Voranschlag erreichen konnten. Die Wesentlichsten davon sind, dass im Budget 2014 noch ein Defizit in der Laufenden Gebarung von 9,9 Millionen Euro veranschlagt waren. Wir konnten durch sparsamen Mitteleinsatz in dieser Laufenden Gebarung, im so genannten Tagesgeschäft, einen Überschuss von 3,2 Millionen Euro erzielen. Auch das Maastricht-Ergebnis, der so genannte Finanzierungssaldo, war mit minus 15,4 Millionen Euro um mehr als die Hälfte niedriger, als veranschlagt. Das war ursprünglich mit minus 33 Millionen Euro geplant. Auch die Netto-Darlehensaufnahme ist mit 7,6 Millionen Euro deutlich unter dem budgetierten Wert von 18,8 Millionen Euro gelegen. Das sind noch keine schönen Zahlen, das sind keine Zahlen, die wir uns wünschen, aber bei diesen Kennzahlen gibt es doch eine merkbare Verbesserung und es ist ein erster Schritt in eine richtige Richtung. Wenn man so will, dann ist die Stadt Linz und ihre Finanzpolitik so etwas, wie ein großer schwerer Tanker. Wir haben den Kurs noch nicht völlig geändert, aber der Tanker befindet sich in der Drehung und wir sollten diesen Kurs weiter fortsetzen. Ich darf noch sagen, der Rechnungsabschluss ist die Zusammenstellung aller unserer Konten, ein Spiegelbild unserer Finanzgebarung und eine Abweichungsanalyse zum Voranschlag. Hier können wir das durchaus positiv sehen. Darum habe ich eine Bitte: Wir kennen die Vergangenheit, wir kennen die Situation, wir kennen die Ausgangslage und wir arbeiten ernsthaft daran, sie zu verbessern und diskutieren das in diesem Gremium regelmäßig. Darum sollten wir den Rechnungsabschluss 2014 als das anerkennen, was er ist. Er ist ein Zwischenschritt, aber auch ein erfolgreicher Zwischenschritt, den wir gemeinsam erreicht haben. Ich würde ersuchen und darum bitten, dass wir diesen Rechnungsabschluss dazu nehmen, um zu sagen, ja, wir haben gemeinsam etwas erreicht, es ist ein gemeinsamer Weg, den wir einschlagen können und den wir weiter fortsetzen wollen. Der Gemeinderat beschließe: ,Der von der Finanzverwaltung aufgrund der erlassenen Vorschriften und Richtlinien (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997, Finanzausgleichsgesetz 2008, relevante Normen des sekundären und tertiären Finanzausgleiches, österreichischer Stabilitätspakt 2012 und die haushaltsrechtlichen Normierungen wie Statut für die Stadt Linz und Haushaltsordnung) erstellte und beigelegte Rechnungsabschluss 2014 (Kassen-, Haushalts- und Vermögensrechnung samt Vorbericht, Beilagen, durchlaufender Gebarung und Nachweisen) wird genehmigt. Der Zuführung an die zweckgebundene Rücklage in Höhe von insgesamt 866.941,50 Euro bzw. den Auflösungen der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von insgesamt 418.577,02 Euro (gemäß Punkt 5 der Vorlage) wird zugestimmt.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei der Präsentation des Rechnungsabschlusses 2014 war Herr Finanzreferent, Vizebürgermeister Forsterleitner, noch viel euphorischer. Er hat verkündet, die neue Finanzpolitik der Stadt greift. Wenn wir uns den Rechnungsabschluss anschauen, müssen wir uns schon die Frage stellen, ob uns dieser Rechnungsabschluss wirklich zeigt, dass die so genannte neue Finanzpolitik der Stadt greift. Fakt ist, das Ergebnis des Jahres 2014 ist besser, als erwartet. Warum ist das Ergebnis besser, als erwartet? Wir haben uns acht Millionen Euro an Rechtskosten rund um den Swap-Prozess erspart, denn diese sind im Jahr 2014 noch nicht eingetreten. Auch die Zinszahlungen waren mit 1,6 Millionen Euro wesentlich geringer, das beruht auf dem niedrigen Zinsniveau. Die Personalkosten haben sich auch günstiger entwickelt, als noch im Voranschlag geplant, und zwar wurden um 1,5 Millionen Euro weniger ausgegeben. Das sind die großen Eckpunkte, die mehr oder weniger das schmale Plus in der Laufenden Gebarung von 3,2 Millionen Euro eingebracht haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Glück hat diesen Rechnungsabschluss gerettet und nicht die so genannte neue Finanzpolitik. Ich erkenne keine einzige Einsparung, die zumindest wesentlich wäre, die auf diese neue Finanzpolitik zurückzuführen ist. Es wäre bei der Präsentation des Rechnungsabschlusses seitens der SPÖ sicherlich mehr Objektivität angebracht, denn bei einem hochgerechneten Schuldenstand von 2,8 Milliarden Euro kann man sicher nicht von einer Trendwende sprechen. Bei objektiver Betrachtung des Rechnungsabschlusses kann man feststellen, dass er ungefähr dem Voranschlag des Jahres 2014 entspricht. Damals haben wir diesem unsere Zustimmung zu großen Teilen aus dem Grund gegeben, weil wir den Rechnungsabschluss zu bewerten hatten und nicht die Art und Weise, wie er präsentiert wird. Wir werden diesem Rechnungsabschluss auch heute unsere Zustimmung erteilen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie, es ist bekannt und wir haben das in der Budgetdebatte sehr ausführlich diskutiert, wie wir inhaltlich zur Aufteilung des Geldes in diesem Haushalt stehen. Bekannt ist, dass wir die sozial unverträglichen Kürzungen zum Teil bei den Subventionen oder im Kulturbereich nicht mitgetragen haben. Wir hätten uns manche Dinge anders gewünscht. Wir wollen z.B. kein Geld für den Ordnungsdienst oder für die Weihnachtsbeleuchtung ausgeben. Das war alles Teil der politischen Debatte, das brauchen wir heute nicht mehr diskutieren. Wir erkennen an, dass es eine Verbesserung im Rechnungsabschluss gegenüber dem Voranschlag 2014 gibt. Den Rechnungsabschluss 2014 erkennen wir als formell richtig an und werden dem heute zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mir in Vorbereitung der heutigen Debatte zum Rechnungsabschluss die Rede des Finanzreferenten zum Budget 2014, seinem ersten Budget, genau angesehen. Damals wurde der Voranschlag 2014 als soziales, sparsames und investives Budget bezeichnet. Es wurde als Fundament für die neue Finanzpolitik angepriesen und es wurde angekündigt, in Richtung einer sicheren Finanzierung zu gehen. Es wurde eine offensive und offene Informationspolitik versprochen. Wenn man sich den Rechnungsabschluss dazu ansieht, kann ich jetzt nicht – so wie du mir signalisierst – irgendwelche Hakerl drunter machen. Mir stellt sich die Frage, was ist von all diesen Ansagen übriggeblieben. Zur Aussage, in Richtung einer sicheren Finanzierung zu gehen, möchte ich heute an diesem Tag schon daran erinnern, dass aufgrund der verzögerten Konvertierung der zweiten Hälfte der Schweizer-Franken-Anleihe ein zusätzlicher Schaden von über zwölf Millionen Euro entstanden ist. Bekanntermaßen hat der Gemeinderat auf Initiative der ÖVP im November 2013 beschlossen, dass die zweite Hälfte der Franken-Anleihe raschest konvertiert oder abgesichert werden soll. Genauso bekannt ist aber auch, dass der Finanzreferent diesen Beschluss länger als ein Jahr nicht umgesetzt hat. Als es dann zu spät war, ist die Stadt Linz innerhalb weniger Wochen mit einem Zusatzschaden von über zwölf Millionen Euro ausgestiegen. Die Frage der Verantwortung für diesen Schaden ist nach wie vor ungeklärt. Zur Ankündigung einer offensiven und offenen Informationspolitik möchte ich als Beispiel auf die Frage der Haftungen verweisen. Die ILG hat Schulden in der Höhe von etwa 450 Millionen Euro. Die Haftungen, die im Rechnungsabschluss ausgewiesen sind, betragen allerdings nur etwa 130 Millionen Euro. Es stellt sich also die Frage, ob die Haftungen möglicherweise höher sind, als sie ausgewiesen werden. Und es stellt sich auch die Frage, ob bei den Haftungen möglicherweise die aufsichtsbehördliche Genehmigungsgrenze schon überschritten worden ist. Wir verlangen seit dem Frühjahr des heurigen Jahres Unterlagen. Der Finanzreferent verweigert allerdings die Herausgabe von Unterlagen. Die Einsichtnahme alleine, ist uns zu wenig. Wir wollen uns detailliert mit dem sehr umfangreichen und komplexen Zahlenwerk auseinander setzen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf unseren Zusatzantrag zum Voranschlag 2014 hinweisen, wo wir eine Budgetanalyse durch externe Experten und eine Abklärung des Konsolidierungsbedarfes eingefordert haben. Dieser Zusatzantrag wurde allerdings abgelehnt. Das heißt, der wahre Konsolidierungsbedarf wird dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit, den Linzerinnen und Linzern weiterhin verschwiegen. Das Budget 2014 wurde als sparsames angepriesen. Tatsache aber ist, dass im Rechnungsabschluss erneut eine negative Vermögensbilanz zu finden ist. In diesen sechs Jahren dieser Gemeinderatsperiode – ich möchte das ganz deutlich sagen, weil wir heute die letzte reguläre Gemeinderatssitzung in dieser Periode haben – hat sich das Nettovermögen der Stadt um 408 Millionen Euro reduziert. Alleine 2014 waren es knapp 30 Millionen Euro, nämlich exakt 28,3 Millionen Euro. In der Rede vom Finanzreferenten zum Voranschlag 2014 wurde gesagt, der Voranschlag, das Budget 2014 sei ein soziales. Ich darf daran erinnern, dass Linz auch 2014 eine Abgangsgemeinde ist. Ja, es stimmt, in der Laufenden Gebarung wurde ein kleiner Überschuss erzielt. Allerdings ist der so gering, dass der Abgang trotzdem ein ungedeckter in der Höhe von knapp 30 Millionen Euro ist. Die ungedeckten Abgänge werden sich inklusive heuer auf knapp 100 Millionen Euro belaufen. Dieser Gemeinderat hinterlässt also dem nächsten Gemeinderat einen offiziellen Schuldenberg von über 700 Millionen Euro und gleichzeitig einen quasi ungedeckten Scheck von 99 Millionen Euro als Draufgabe. Die ungedeckten Abgänge im Ordentlichen Haushalt – wir wissen es – dürfen haushaltsrechtlich gar nicht mehr mit regulären Krediten finanziert werden, sondern müssen ‚vorübergehend‘ mit so genannten Kassenkrediten finanziert werden. Das ist alles andere, als sozial. (Beifall ÖVP) Zum Argument, dass bei den laufenden Ausgaben gespart wurde: Ja, das stimmt schon, aber auf diese Einsparung entfallen zirka acht Millionen Euro auf nicht ausgegebene Rechtskosten für den Swap. Nach dem Motto ,aufgeschoben ist nicht aufgehoben‘, wurden diese acht Millionen Euro als Ausgabe auf das Rechnungsjahr 2015 übertragen. Dieser Rechnungsabschluss ist alles andere als das, was seitens des Finanzreferenten im Zuge der Budgetdebatte zum Budget 2014 angekündigt worden ist. Ich möchte einen Vergleich strapazieren, allerdings nicht mit einem Tanker, sondern eher mit einem Auto, das auf einen Abgrund zufährt. Wir haben die Handbremse angezogen, die Handbremse raucht, die Handbremse qualmt und wir rasen langsam, aber dennoch auf den finanziellen Abgrund zu. Wir müssen dringend weglenken, wir brauchen eine echte Trendwende. Nachdem diese für uns im Rechnungsabschluss 2014 nicht ersichtlich ist, werden wir diesen Rechnungsabschluss nicht mittragen, sondern wir werden dagegen stimmen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Bericht ist nichts anderes, als ein Vollzugsbericht über das im letzten Dezember lang und breit diskutierte Budget für das heurige Jahr. Ich habe die Kritikpunkte damals sehr ausführlich ausgeführt. Ich möchte nur kurz auf meine Kritik am Sparkurs der Stadt verweisen, auf meiner Meinung nach, den nicht richtig gewichteten Ausgaben im Kulturbereich und im Sozialen, wo ich denke, dass größere Investitionen notwendig wären. Hingegen halte ich die Ausgaben für die Stadtwache für überflüssig und einsparbar. Frau Kollegin Manhal hat von der Trendwende gesprochen. Für mich ist eine Trendwende in der Verteilungsfrage, die wäre notwendig, was den Finanzausgleich betrifft, wie die generelle Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums. Wir erkennen diesen vorliegenden Abschluss als Rechenwerk an. Weil ich aber dem Voranschlag nicht zugestimmt habe, werde ich mich jetzt der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Reiman, MBA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Gemeinderat, ich habe dem Rechnungsvoranschlag 2014 nicht zugestimmt. Mein Hauptgrund war nicht nur das Zahlenwerk an und für sich, sondern die Systematik, die dahinter steckt, nämlich wie und in welcher Form die entsprechenden Mittel aufgeteilt werden und wie Politik im Generellen betrieben wird. Wenn Sie sich erinnern, meine Hauptkritik war, dass die Zum-Nulltarif-Mentalität endlich aufgegeben werden sollte und man den Menschen die Kostenwahrheit mitteilen sollte. Man sollte sich davon verabschieden, eine wählerorientierte Betörungspolitik zu betreiben. Schließlich und endlich geht es darum, dass man bestimmte Mittel zur Verfügung hat und diese eingesetzt werden sollten. Man sollte dem Wähler bzw. dem Bürger klarmachen, dass man nicht alles finanzieren kann. Das ausufernde Sozialbudget, das eindeutig aus den Kennzahlen erkennbar ist, und die damit verbundene armutsgefährdende Gesellschaft ist schleichend, aber sie kommt immer mehr auf uns zu. Ich habe erwähnt, dass dem österreichischen Stabilitätspakt auch nicht genüge getan wurde. Was ich besonders kritisiere ist, dass die Gesellschaft in Linz durch unnötig ritualisierende und rivalisierende Politschaukämpfe immer mehr gespalten wird. Die empfinde ich als sehr, sehr gefährlich. Man sollte sich viel mehr fundamental mit dem System auseinander setzen. Ich war in den sechs Jahren ganz bestimmt der einzige Gemeinderat, der immer wieder auf das Geld- und Finanzsystem an und für sich hingewiesen hat, das hier eklatant falsch liegt. Das heißt, die Geldordnung ist ein ganz, ganz großes Problem. Wir sehen jetzt einen Vorboten in Griechenland dafür, was uns noch alles blühen wird, was das bedeutet, in welcher Weise Finanzpolitik betrieben wird und wer wirklich die Fäden zieht. (Klingel) Meine Einforderung war immer, sach- und fachorientiertes Stadtmanagement, selbstverständlich auch in budgetärer Hinsicht. Wir sollten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Ressourcen wirklich umsichtig umgehen und die umsichtig, sinnvoll und visionär für diese Stadt Linz einsetzen, natürlich mit Augenmaß. Ich werde diesem Rechnungsabschluss nicht zustimmen, damit sich dieser Kreis schließt. Ich erkenne aber an, dass die Zahlen im Endbericht besser ausfallen, als im Voranschlag. Danke schön.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf kurz die Ausgangslage zusammenfassen. Wir haben im Jahr 2014 eine schwache Konjunktur gehabt. Wir hatten wieder mehr Zahlungen an das Land Oberösterreich und haben dem gegensteuern müssen. Dieses Gegensteuern haben wir gemeinsam getan. Ich möchte noch einmal zusammenfassen: Das, was ich die Bausteine der neuen Finanzpolitik nenne, hat es gegeben und sind Fakt. Ich kann das gerne noch einmal präsentieren. Ich habe das zwar schon ein paar Mal gemacht, aber es schadet nicht, glaube ich, wenn man es noch einmal sagt. Den Ausstieg aus der Franken-Währung und damit das Ziel der sicheren Finanzierung haben wir gemeinsam durchgeführt. Es gibt keine Fremdwährungskredite mehr. Wir haben in der gemeinsamen Stadtregierungsklausur und durch gemeinsames Definieren von Sparmaßnahmen, über 2,1 Millionen Euro nachhaltig für jedes Budget gespart und zusätzlich Einsparungen beim Personalaufwand, beim Verwaltungsaufwand durch die Magistratsreform und Kostendämpfungsprogramme im Hoch- und Tiefbau beschlossen. Das sind Maßnahmen, die wir miteinander in diesem Gemeinderat umgesetzt haben – Hakerl. Dritter Punkt, Verhandlungen mit dem Land Oberösterreich zu Infrastrukturprojekten und zu wichtigen Projekten, wie zum Beispiel die KUK, wo wesentliche Entlastungen für unsere zukünftigen Budgets ausverhandelt worden sind. Das haben wir heute noch auf der Tagesordnung – Hakerl. Transparente Stadtfinanzen. Man kann immer noch irgendetwas finden, was wir nicht tun. Ich möchte trotzdem einmal sagen, so transparent, wie die Finanzen der Stadt Linz mit der Unternehmensgruppe Linz-Bilanz und den ganzen Dingen sind, da muss man erst einmal eine Kommune in Österreich finden, die das so handhabt, wie wir. Wir veröffentlichen übrigens heute wieder den vollständigen Subventions- und Transferbericht im Internet und er ist abrufbar. Das ist ein gemeinsamer, einstimmiger Beschluss in diesem Haus. (Beifall SPÖ) Wir schauen uns die Immobilien an und setzen heute gemeinsam wieder in Verkäufe von Immobilien, wo wir entweder den Wohnbau ankurbeln wollen und Kosten durch Betreuungsaufgaben sparen können, die nicht notwendig und nicht Kernaufgaben unserer Stadt sind. Wir werfen eine sehr betriebswirtschaftliche Blickweise auf das, damit wir nicht nur einmal Erträge für die Stadt haben, sondern in der Folge Kostenreduktionen und Verwaltungsersparnis, und nicht zuletzt die Magistratsreform. Zusammen sind das acht Bausteine, die wir im letzten Jahr gemeinsam umgesetzt haben. Das ist Fakt und lässt sich nicht wegdiskutieren. Die Haftungen werden immer wieder diskutiert. Wir diskutieren inzwischen fast in jedem Finanzausschuss über Haftungen. Das ist in Ordnung und dieses Thema war im letzten Finanzausschuss wieder auf der Tagesordnung. Herr Finanzdirektor hat Rede und Antwort gestanden und hat dazu berichtet. Das ist richtig und das ist das richtige Gremium, wo das hingehört. Wir haben das diskutiert. Ich weise strikt von mir, dass wir hier keine Informationen geben. Es ist unfair, so etwas zu behaupten, wo wir gerade vor zwei Wochen die letzte Sitzung gehabt und darüber wieder diskutiert haben. Eines muss ich noch sagen, gerade an die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP. Die ganze Zeit zu fordern, dass wir sparen sollen, ist in Ordnung. Ich versuche das nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen. Aber dann allein in dieser Gemeinderatssitzung ein neues Stadion und zwei Brücken statt einer zu verlangen, wo aus meiner Sicht in der jetzigen Situation wirklich Millionen Euro nicht verantwortbar sind, das geht nicht zusammen. Entweder ihr wollt sparen oder ihr müsst euch einmal überlegen, wo ihr euch positionieren wollt. (Beifall SPÖ) Kollegin Manhal, wenn man bei deinem Vergleich mit dem Auto bleibt, das dahinfährt, dann ist das so, wie wenn man einen Beifahrer hat, der die ganze Zeit herübergreift und einem aufs Gas steigt. So ist das. (Heiterkeit) Was mich an der Politik ab und zu stört - ansonsten finde ich das großartig, dass wir gemeinsam eine Stadt gestalten können -, dass man nicht einmal anerkennen kann, wenn sich Dinge gut entwickeln und man gemeinsam einen Erfolg hat. Ich bedanke mich wirklich explizit bei allen, die das heute gesagt haben. Das haben in ihrer Rede mehrere Fraktionen gesagt. Ich habe nie gesagt, dass alles in Ordnung ist. Ich kümmere mich gerne mit euch gemeinsam weiter darum. Freuen wir uns doch einmal, wenn wir gemeinsam einen Erfolg haben. Lassen wir das einmal als kleinen Erfolg, auch wenn es noch nicht alles ist, so stehen. Herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (16) und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. E ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge E 1 und E 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 1 Änderung der Organisationsstatute für die Unternehmungen „Museen der Stadt Linz“ (MuS) und „Kinder- und Jugend Services Linz“ (KJS) Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Verordnung betreffend die Änderung des Organisationsstatutes der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ (MuS) wird erlassen. 2. Die beiliegende Verordnung betreffend eine Änderung und Neuerlassung des Organisationsstatutes der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ (KJS) wird erlassen. 3. Nach § 65 Abs. 1 StL 1992 erfolgt die Kundmachung dieser beiden Verordnungen jeweils durch zweiwöchigen Anschlag an der Amtstafel der Stadt Linz. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 nach den §§ 61 und 62 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz LGBl. 7/1992 idgF. (StL 1992) betreffend die Änderung und Neuerlassung des Organisationsstatutes für die Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘, kundgemacht an der Amtstafel der Landeshauptstadt Linz am 6. Juli 2015. § 1 Rechtliche Stellung der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ (1) Die Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ besteht aus Betreuungs- und Beratungseinrichtungen für Familien, Kinder und Jugendliche und ist eine wirtschaftliche Unternehmung der Stadt im Sinne der §§ 61 und 62 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz, LGBl. 7/1992 idgF. (StL 1992). (2) Die Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ wird nach den Vorschriften des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz (derzeit StL 1992) und dieses Organisationsstatutes geführt. § 2 Aufgaben der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ (1) Inhaltliche Aufgaben: 1. Unter Zugrundelegung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Oö. Kindergarten- und Hortgesetzes, des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 und des Jugendwohlfahrtsgesetzes, sowie von Leistungsvereinbarungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Leistungsangebotes erfolgt die Aufgabenerfüllung der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ nach dem Bestellerinnen-Lieferantinnen-/Besteller-Lieferanten-Prinzip. 2. Im Mittelpunkt der Kinder-Tagesbetreuung stehen unter anderem die Pflege, Erziehung und Förderung von Kindern in spielerischer Form in Gruppen-, Kleingruppen- und Einzelbetreuung unter Beachtung der individuellen Bedürfnisse der Kinder, in den Horten auch die gezielte Lernbetreuung. Ziel ist neben der Unterstützung und Ergänzung der Erziehung der Kinder durch die Familie und der umfassenden Förderung der Kinder auch die Ermöglichung der Berufstätigkeit beider bzw. alleinerziehender Elternteile. 3. Die weiteren Services für Familien, Kinder und Jugendliche umfassen psychologische Beratung und Hilfen, Erziehungsunterstützung, sozialpädagogische Begleitung und Betreuung. (2) Strategische, organisatorische und formale Aufgaben: 1. Die Umsetzung der inhaltlichen Aufgaben basiert formal auf Grundlage der zu erstellenden Wirtschaftsplanung nach dem Prinzip der Sparsamkeit und größtmöglichen Effizienz bei gleichzeitiger Wahrung der erforderlichen Qualität. 2. Die Unternehmung bedient sich dabei aller gebotenen Strategien eines zeitgemäßen Managements. 3. Die wirtschaftliche Planung orientiert sich wie die inhaltliche grundsätzlich an den sozialpolitischen Zielvorgaben der Stadt Linz. Konkrete bedarfs- und kundinnenorientierte/kundenorientierte Überlegungen fließen in Berücksichtigung des Bestellerinnen-Lieferantinnen-/Besteller-Lieferanten-Prinzips in Leistungsvereinbarungen (Service-Levels) (qualitativer Aspekt) sowie Mengenplanungen (quantitativer Aspekt) mit den nachfragenden Dienststellen und den politisch zuständigen Verantwortlichen ein. 4. Die Überprüfung der Effizienz (Evaluierung) erfolgt durch ein in die Planungsstrategie eingebundenes begleitendes Controlling, wobei im Sinne der mittelfristigen Planung der Jahresbericht ausschlaggebend ist. 5. Die Steuerung aller Organisationseinheiten erfolgt zentral durch die Geschäftsführung. § 3 Organe Die Führung der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ obliegt nach den Bestimmungen des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz (derzeit StL 1992), nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften und nach den Bestimmungen dieses Organisationsstatutes folgenden Organen: 1. dem Gemeinderat 2. der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister 3. dem Verwaltungsausschuss (an Stelle des Stadtsenates) 4. dem sachlich in Betracht kommenden Mitglied des Stadtsenates und 5. dem Magistrat (Geschäftsführung) § 4 Zuständigkeit des Gemeinderates Dem Gemeinderat obliegen insbesondere folgende Angelegenheiten: 1. die Errichtung, Auflassung und jede wesentliche Änderung des Umfanges der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ als wirtschaftliche Unternehmung; 2. die Ausübung der Diensthoheit über die Bediensteten der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ in generellen Angelegenheiten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist; 3. die Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses sowie die Erlassung und Änderung dessen Geschäftsordnung; 4. die Genehmigung des Wirtschaftsplanes einschließlich des Dienstposten- und Stellenplanes, des Investitionsprogrammes und der Jahresrechnungen (Bilanzen und Erfolgsrechnungen); 5. die Verwendung der Jahresüberschüsse, die Dotation der Rücklagen sowie Maßnahmen zur Bedeckung der Verluste; 6. die Festsetzung allgemein geltender Entgelte (Tarife); 7. der Abschluss von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen; 8. der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen, unbeweglicher Sachen und diesen gleichgehaltener Rechte sowie die Verpfändung von Liegenschaften, sofern diese Maßnahmen über den Wirtschaftsplan hinausgehen und der Kaufpreis (Tauschwert) bzw. die Pfandsumme 100.000 Euro übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 9. der Abschluss und die Auflösung sonstiger Verträge über Angelegenheiten, die über den Wirtschaftsplan hinausgehen, wenn das darin festgesetzte Entgelt 100.000 Euro übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt. § 5 Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses (1) Der Verwaltungsausschuss besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Kreis der Mitglieder des Stadtsenates. Vorsitzende/Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist das nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ zuständige Mitglied des Stadtsenates. (2) An den Sitzungen des Verwaltungsausschusses können mit beratender Stimme die Bürgermeisterin/der Bürgermeister, die Magistratsdirektorin/der Magistratsdirektor sowie eine Vertreterin/ein Vertreter der Personalvertretung teilnehmen. Die Geschäftsführung hat in Wahrnehmung der ihr nach diesem Organisationsstatut obliegenden Aufgaben und Pflichten an den Sitzungen teilzunehmen. Darüber hinaus kann die Vorsitzende/der Vorsitzende andere sachkundige Personen einzelnen Sitzungen des Verwaltungsausschusses beiziehen. (3) Hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses finden im Übrigen § 40 StL 1992 bzw. die entsprechende Bestimmung des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz Anwendung. Für die Sitzungen des Verwaltungsausschusses gilt die jeweils geltende Geschäftsordnung für den Stadtsenat sinngemäß, sofern der Gemeinderat nicht eine eigene Geschäftsordnung für den Verwaltungsausschuss erlässt. § 6 Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses (1) Dem Verwaltungsausschuss obliegen insbesondere folgende Angelegenheiten: 1. soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, die Anstellung und Ernennung (Überstellung, Verwendungsänderung sowie Beförderung) von Beamtinnen/Beamten für die Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘; 2. die Aufnahme von Vertragsbediensteten der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ sowie die Verlängerung von Dienstverhältnissen von Bediensteten der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘; 3. die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und über die Geschäftsführung; 4. die Beschlussfassung eines mittelfristigen Wirtschaftsplanes; 5. bei Erforderlichkeit die Erlassung einer Geschäftsordnung für die Führung der Unternehmung durch die Geschäftsführung; 6. der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen, unbeweglicher Sachen und diesen gleichgehaltener Rechte sowie die Verpfändung von Liegenschaften, sofern diese Maßnahmen über den Wirtschaftsplan hinausgehen und der Kaufpreis (Tauschwert) bzw. die Pfandsumme 10.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 7. der Abschluss und die Auflösung sonstiger Verträge über Angelegenheiten, die über den Wirtschaftsplan hinausgehen, wenn das darin festgesetzte Entgelt 10.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt, sofern es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 8. die Behandlung der Berichte gemäß § 10 dieses Organisationsstatutes; 9. die Vorberatung der in § 4 genannten Angelegenheiten, soweit der Verwaltungsausschuss nicht selbstständig entsprechende Anträge an den Gemeinderat richtet. (2) Der Verwaltungsausschuss ist berechtigt, in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, an Stelle des Gemeinderates zu entscheiden, sofern die Entscheidung des Gemeinderates ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann oder die Angelegenheit einer sofortigen Erledigung bedarf. Der Verwaltungsausschuss hat seine Entscheidung unverzüglich dem Gemeinderat zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. (3) Der Verwaltungsausschuss hat nach Maßgabe der Gesetze, dieses Organisationsstatutes sowie der Beschlüsse des Gemeinderates als Organ der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. § 7 Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Mitgliedes des Stadtsenates (1) Das nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ zuständige Mitglied des Stadtsenates (in der Folge als ,sachlich in Betracht kommendes Mitglied des Stadtsenates‘ bezeichnet) vertritt den Verwaltungsausschuss nach außen. Es ist ferner berechtigt, in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses fallen, an Stelle des Verwaltungsausschusses zu entscheiden, wenn dessen Entscheidung ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann oder die Angelegenheit einer sofortigen Erledigung bedarf. Es hat seine Entscheidung jedoch unverzüglich dem Verwaltungsausschuss zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. Hat das sachlich in Betracht kommende Mitglied des Stadtsenates an Stelle des gemäß § 6 Abs. 2 dieses Organisationsstatutes zur Entscheidung berufenen Verwaltungsausschusses entschieden, so hat es seine Entscheidung unverzüglich dem Gemeinderat zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. (2) Dem sachlich in Betracht kommenden Mitglied des Stadtsenates obliegt ferner 1. der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen, unbeweglicher Sachen und diesen gleichgehaltener Rechte sowie die Verpfändung von Liegenschaften, sofern diese Maßnahmen über den Wirtschaftsplan hinausgehen und der Kaufpreis (Tauschwert) bzw. die Pfandsumme 10.000 Euro nicht übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 2. der Abschluss und die Auflösung sonstiger Verträge über Angelegenheiten, die über den Wirtschaftsplan hinausgehen, wenn das darin festgesetzte Entgelt 10.000 Euro nicht übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; (3) Das sachlich in Betracht kommende Mitglied des Stadtsenates ist das beschließende Organ in allen nicht behördlichen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘, die nicht dem Gemeinderat, dem Verwaltungsausschuss, der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister oder dem Magistrat vorbehalten sind. (4) Die Zuständigkeiten des für Personalangelegenheiten zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates bleiben, sofern sie nicht ausdrücklich anderen Organen übertragen wurden, durch das Organisationsstatut für die Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ unberührt. § 8 Zuständigkeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters Die der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister nach dem jeweils geltenden Statut für die Landeshauptstadt Linz obliegenden Befugnisse werden durch dieses Organisationsstatut nicht berührt. § 9 Zuständigkeit des Magistrates (der Geschäftsführung) (1) Der Magistratsdirektorin/Dem Magistratsdirektor obliegt grundsätzlich die Leitung aller Angelegenheiten des Inneren Dienstbetriebes im Sinne der entsprechenden Bestimmungen des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz. (2) Der Geschäftsführung der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ obliegt im Rahmen der Zuständigkeit des Magistrates die Führung der wirtschaftlichen, administrativen, technischen und fachspezifischen Angelegenheiten, weiters die Besorgung aller sonstigen Angelegenheiten im Rahmen des Inneren Dienstbetriebes im Sinne der entsprechenden Bestimmungen des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz und die Vertretung nach außen. (3) Die Erstellung und zeitgerechte Vorlage des Wirtschaftsplanes einschließlich des Dienstposten- und Stellenplanes der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘, des Investitionsprogrammes und der Jahresrechnungen (Bilanzen und Erfolgsrechnungen) sowie die mittelfristige Wirtschaftsplanung obliegt der Geschäftsführung. (4) Die Geschäftsführung hat nach Maßgabe der Gesetze, dieses Organisationsstatutes sowie der Beschlüsse der sonstigen Organe der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (5) Die Geschäftsführung hat bei den Vorlagen an den Verwaltungsausschuss das Einvernehmen mit dem nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ zuständigen Mitglied des Stadtsenates herzustellen. (6) Das für die Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ zuständige Mitglied des Stadtsenates ist zudem berechtigt, sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Unternehmung zu unterrichten und in die Geschäftsstücke Einsicht zu nehmen. § 10 Berichtspflicht der Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung hat dem Verwaltungsausschuss mindestens einmal jährlich über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ und über den Stand der Aufgabenbesorgung in der Unternehmung zu berichten sowie die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anhand einer dem jeweiligen Stand der Betriebswirtschaftslehre entsprechenden Vorschaurechnung darzustellen (Jahresbericht). (2) Sie hat weiters dem Verwaltungsausschuss regelmäßig, mindestens nach Ablauf von vier Monaten des Haushaltsjahres, über den Gang der Geschäfte und die Lage der Unternehmung im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu berichten. (3) Bei wichtigem Anlass ist dem sachlich in Betracht kommenden Mitglied des Stadtsenates unverzüglich zu berichten, über Umstände, die für die Rentabilität und Liquidität der Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘ von erheblicher Bedeutung sind, überdies dem Verwaltungsausschuss (Sonderberichte). (4) Der Jahresbericht und die Berichte gemäß Absatz 2 sind schriftlich zu erstatten und auf Verlangen des Verwaltungsausschusses mündlich zu erläutern; sie sind jedem Mitglied des Verwaltungsausschusses auszuhändigen. Die Sonderberichte sind schriftlich oder mündlich zu erstatten. § 11 Vermögensverwaltung Die Unternehmung ist nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen, die Einrichtung und Ausstattung eigenständig und mit der gebotenen Sorgfalt zu erhalten. Im Zusammenhang mit den Einrichtungen und ihres Betriebes ist der größtmögliche dauernde Nutzen anzustreben, wobei die Betriebsmittel nach ökonomischen Prinzipien im Sinne der Qualitätssicherung einzusetzen sind. § 12 Controlling Im Rahmen des Controllings wird die Einhaltung der vereinbarten Leistungs- und Kostenziele überprüft. Das Instrumentarium des Controllings ist in Abstimmung mit der Finanz- und Vermögensverwaltung im Magistrat Linz kontinuierlich weiterzuentwickeln. Bei neuen Leistungen mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen ist der Verwaltungsausschuss bei der Entscheidungsfindung einzubinden; ebenso sind bei wesentlichen Investitionsentscheidungen Machbarkeitsstudien bzw. Investitionsrechnungen vorzulegen. § 13 Schlussbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung an der Amtstafel der Landeshauptstadt Linz in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 10. März 2005 betreffend das Organisationsstatut für die Unternehmung ,Kinder- und Jugend-Services Linz‘, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 6/2005, idF. ABl.Nr. 1/2010 außer Kraft. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 nach den §§ 61 und 62 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz LGBl. 7/1992 idgF. (StL 1992) betreffend die Änderung des Organisationsstatutes für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘, kundgemacht an der Amtstafel der Landeshauptstadt Linz am 6. Juli 2015. Artikel I 1. In den § 1 Abs. 1, § 9 Abs. 2, 3, 3 a) bis d) sowie Abs. 5, § 10 Abs. 1 und § 11 werden jeweils die Bezeichnungen der Museen auf ,Lentos Kunstmuseum‘ bzw. ,Nordico Stadtmuseum‘ geändert. 2. § 5 Abs. 2, zweiter Satz wird geändert und lautet: ,Die/Der künstlerische und die/der kaufmännische Direktorin/Direktor haben in Wahrnehmung der ihnen nach diesem Organisationsstatut obliegenden Aufgaben und Pflichten an den Sitzungen teilzunehmen.‘ 3. § 9 Abs. 7 wird geändert und lautet: ,Kommt eine Koordination der Geschäftsfelder der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ entsprechend den Absätzen 2 bis 5 nicht zustande, so hat die/der Magistratsdirektorin/Magistratsdirektor nach entsprechender Information durch die/den künstlerischen und die/den kaufmännischen Direktorin/Direktor eine Entscheidung herbeizuführen.‘ 4. § 9 Abs. 8 wird geändert und lautet: ,Die/Der künstlerische und die/der kaufmännische Direktorin/Direktor haben bei den Vorlagen an den Verwaltungsausschuss das Einvernehmen mit dem nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ zuständigen Mitglied des Stadtsenates herzustellen. Das für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz‘ zuständige Mitglied des Stadtsenates ist zudem berechtigt, sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Unternehmung zu unterrichten und in die Geschäftsstücke Einsicht zu nehmen.‘ Artikel II Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung an der Amtstafel der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“ E 2 Gewährung einer Subvention an das Theater Phönix, Wiener Straße 25 (Ankauf Liegenschaft und Umbau eines dritten Proberaumes); 150.000 Euro für den Zeitraum 2015 bis 2025 Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt dem Theater Phönix, Wienerstr. 25, 4020 Linz für den ausschließlichen Förderzweck des Ankaufes der angrenzenden Liegenschaft und den Umbau eines dritten Proberaumes eine Subvention nach folgenden Kriterien: Das Theater Phönix nimmt im Einvernehmen mit der Stadt ein Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit im Gesamtausmaß von maximal 150.000 Euro auf, dessen Tilgungsraten von der Stadt, nach Maßgabe der dafür im jeweiligen Haushaltsvoranschlag vorgesehenen Mitteln, voraussichtlich im Zeitraum 2015 bis einschließlich 2025 bezahlt wird. Die Darlehenszinsen bzw. sämtliche Nebenkosten für das aufzunehmende Darlehen sind vom Theater Phönix zu tragen. Jegliche Übernahme von Sicherheiten (Haftungen, Bürgschaften udgl.) durch die Stadt Linz für das vom Theater Phönix aufzunehmende Darlehen wird ausgeschlossen. Die jährliche Belastung der Stadt Linz wird daher bei max. 15.000 Euro für zehn Jahre Laufzeit liegen. Die Stadt Linz gewährt die Förderung ferner mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien und unter der Voraussetzung, dass eine anteilige Mitfinanzierung durch das Land Oberösterreich gegeben ist. 2. Die Verrechnung der städtischen Kosten in der Höhe von insgesamt max. 150.000 Euro bezogen auf die zehnjährige Gesamtlaufzeit erfolgt auf der VASt 5.0610.777005, Kapitaltransfers an private Institutionen. Die Stadtkämmerei hat für die entsprechende Bedeckung in den einzelnen Voranschlägen Sorge zu tragen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts, durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger zu E 1: „Ich möchte sagen, dass wir uns bei diesem Punkt und auch wenn ich das gleich anmerken darf, bei G 6, wo es um die Neuerlassung der Haushaltsordnung geht, der Stimme enthalten. Das sind alles Änderungen, die aufgrund der neuen Geschäftsordnung und der Magistratsreform stattfinden. Die lehnen wir vehement nach wie vor ab. Wir werden uns somit bei diesen Änderungen der Stimme enthalten. Danke“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Klitsch zu E 2: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, kurz zu E 2, Gewährung der Subvention an das Theater Phönix. Im Amtsantrag ist nachzulesen, dass es dabei um den Ankauf einer Liegenschaft und den Umbau bezüglich eines benötigten dritten Proberaumes geht. Die fehlenden Proberäume sind der Stadt Linz sehr, sehr gut bekannt. Wir haben das Thema sehr oft schon im Linzer Gemeinderat und sehr oft im Kulturausschuss behandelt. Es beschäftigt sich auch der Stadtkulturbeirat ständig damit, dass grundsätzlich in der Stadt Linz Proberäume fehlen, nicht nur für die Theaterszene, sondern für die gesamte Musikszene und für die Bands. Was uns hier etwas fragwürdig vorkommt: Punkt 1, wir haben es gerade beim Rechnungsabschluss gehabt. Das Geld sitzt in unserer Stadt wahrlich nicht sehr locker. Das heißt, man muss sich schon jeden Posten ganz genau anschauen. Das Theater Phönix möchte nicht nur eine Liegenschaft für einen Proberaum ankaufen, sondern diese auch umbauen. Im Wesentlichen geht es um den Umbau eines Foyers inklusive Kaffeebereich in der Höhe von 123.720 Euro auf. Also das kommt uns ein bisschen fragwürdig vor. Zudem sollte es in der Stadt Linz kein Denkverbot geben. Man braucht nur mit offenen Augen durch die Stadt gehen. Es gibt genug Gebäude, die mehr oder minder leer stehen, wo es eine funktionierende Cafeteria gibt. Ich sage nur als Beispiel das Volkshaus Bindermichl. Die haben einen sehr großen Gastronomiebereich und ein sehr großes Foyer. Wenn man der Presse Glauben schenken darf, soll kein neuer Wirt und kein neuer Pächter gesucht werden. Das heißt, dieser ganze Gastbereich steht grundsätzlich leer. Es ist eine komplette gastronomische Ausstattung, eine Cafeteria, eine Küche und Schankanlagen vorhanden. Wenn man das wirklich so glauben darf, dass kein Pächter mehr gesucht wird, dann können die Schauspieler des Theater Phönix im Volkshaus Bindermichl proben. Da haben sie ein Foyer, einen Cafè-Bereich und können sich dort zusammensetzen. Das heißt, da braucht man nicht extra etwas ankaufen bzw. nicht investieren, weil das Ganze schon vorhanden ist. Noch dazu von der Unionkreuzung zum Bindermichl sind es mit dem Bus gerade fünf Minuten. Das heißt, das ist an und für sich eine Strecke, die nicht so zeitaufwändig ist. Uns ist die Summe zu hoch. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade das Theater Phönix derart unterstützt wird. Für andere Theater wäre es ein Traum. Mir ist nicht bekannt, dass das Kellertheater oder das Theater in der Innenstadt etc. in Sachen Umbau finanziell so gut gestellt oder unterstützt worden wäre. Diese Bevorzugung des Theater Phönix hauptsächlich für ein Cafèhaus, ist für uns ein bisschen fragwürdig. Wir werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn zu E 1: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, bei mir ist es auch so. Ich habe die Magistratsreform abgelehnt, daher ist eine Zustimmung zu den vorliegenden Anträgen, die sich auf den Vollzug der selbigen beziehen, logischerweise nicht möglich. Daher werde ich mich bei E 1 und bei G 6 der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter zu E 2: „Ich wollte mich aus privaten Gründen als befangen erklären und werde nicht mitstimmen. Danke.“ Vizebürgermeister Baier zu E 2: „Sehr geschätzte Damen und Herren, ich möchte zu E 2 kurz eingehen. Es steht völlig außer Streit, dass wir die Diskussion schon länger führen. Es gibt zu wenig Proberäume gerade für die Freie Szene, in der Musikszene und in der Theaterszene. Vor diesem Hintergrund dieser schon jahrelangen Diskussion hat es an verschiedenen Standorten Gespräche gegeben, wo man einen Proberaum für die freie Theaterszene schaffen und implementieren könnte. Unter anderem hat es mit dem Theater Phönix ein Gespräch darüber gegeben, ob sich im Bereich des bisherigen Theaterstandortes eine Möglichkeit ergeben könnte. Die Gespräche sind soweit sehr positiv verlaufen. Das Theater Phönix war bereit, einen Platz unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, damit dort ein solcher Proberaum errichtet werden kann. In der Zwischenzeit wurden aber dann im Bereich des Hausstandortes zusätzliche Flächen frei, sodass man mit dieser einen Maßnahme einerseits die Erweiterung des Theaters und zweitens die Schaffung eines Proberaumes gemeinsam erledigen kann. Also wenn man so will, ist das eine kleine glückliche Fügung, wie man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kann. Daher gibt es heute diesen Antrag. Ich erachte es für absolut notwendig, dass wir nicht mehr über Jahre, fast Jahrzehnte darüber reden, wie wir die Freie Szene sowohl in der Musik-, als auch im Theaterbereich unterstützen können. Immer dann, wenn es so weit ist und wenn wir wirklich eine gute Möglichkeit hätten, sagen wir, es geht doch nicht. Daher bitte ich die Damen und Herren Gemeinderäte von der freiheitlichen Fraktion darüber nachzudenken, dass es substanziell um eine nachhaltige Lösung geht. Durch diese Lösung kann innerhalb des Theater Phönix soweit umgeschichtet werden, dass der Proberaum im Innenhof, der dann gesondert zugänglich ist, als Proberaum der Freien Szene zur Verfügung steht. Und das im Theaterverbund mit dem Phönix. Das ist eine gute Lösung. Das ist vielleicht noch nicht die High-End-Lösung, wie man es sich in der freien Theaterszene vorstellt, weil man dort überhaupt in Richtung Theaterwerkstatt gedacht hat. In Zeiten knapper Kassen und Budgetknappheit ist nicht alles in der vollen Ausführung möglich. Daher glaube ich, dass der Antrag, so wie er heute auf dem Tisch liegt, eine wirklich gute Lösung ist. Man kann die Raumnot für die freie Theaterszene lindern und auf der anderen Seite eine strukturelle Verbesserung für das Theater Phönix schaffen. Ich bitte darum, dass man nicht Kulturinstitutionen gegeneinander ausspielt - das eine Theater gegen das andere Theater usw. Man kann natürlich nicht die Größen der Häuser und auch nicht die Intensität und das kulturelle Angebot, das dort geboten wird, vergleichen. Das sind unterschiedliche Häuser, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen und die über unterschiedliche Raumkapazitäten und Raumressourcen verfügen. Bitte das nicht zu vermengen. Es liegt ein wirklich guter Vorschlag vor, bei dem das Land Oberösterreich seine Unterstützung zugesagt hat und daher endlich eine Lösung in der Proberaumsituation zumindest für die freie Theaterszene schaffen wird. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter zu E 1 und E 2 das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich ist es für mich völlig nachvollziehbar, dass all diejenigen, die die Magistratsreform in dieser Form nicht mittragen können, bei den Folgeanträgen nicht mit dabei sind. Das ist völlig klar. Bei E 2 freue ich mich über die Ausführungen des Herrn Vizebürgermeister Baier. Ich habe dem überhaupt nichts anderes hinzuzufügen. Ich freue mich, wenn es eine Mehrheit für diesen Ausbau des Theater Phönix gibt.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge E 1 und E 2 abstimmen. Der Antrag E 1 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag E 2 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter stimmt aufgrund von Befangenheit nicht mit. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über E 3 Gewährung einer Subvention an die DORF TV GmbH, Gruberstraße 74 (laufender Programmaufwand sowie Investitionen); insgesamt 55.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der DORF TV GmbH, Gruberstraße 74, 4020 Linz im Jahr 2015 eine Subvention in der Höhe von maximal 45.000 Euro für den laufenden Programmaufwand. 2. Die Stadt gewährt der DORF TV GmbH im Jahr 2015 eine Subvention in der Höhe von maximal 10.000 Euro für notwendige Investitionen. Die Stadt Linz gewährt die Förderungen mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Subvention für das Programm in der Höhe von maximal 45.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.0610.755005, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen. 4. Die Verrechnung der Investitionsförderung in der Höhe von maximal 10.000 Euro erfolgt auf der VASt 5.0610.775005, Kapitaltransfers an Unternehmungen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Geschäftsphilosophie des DORF TV ist uns Freiheitlichen nach wie vor mehr als schleierhaft. In der Vorlage für den Gemeinderat kann man nachlesen, dass der laufende Programmaufwand für das DORF TV pro Jahr 516.200 Euro ausmacht. Das ist für einen Betrieb nicht wenig, der in der Geschäftsphilosophie mehr als fraglich ist, der sich noch dazu vorwiegend aus Steuergeldern von Bund, Land und Stadt finanziert. Das heißt, man gründet einen Fernsehsender, der sich nicht kommerziell und nicht mit Sponsoringbeträgen oder Werbeeinschaltungen oder sonstigem beschäftigen will, sondern der von Haus aus darauf abzielt, ausschließlich auf den Steuertopf zuzugreifen. Das heißt, die Geschäftsphilosophie ist eine Firma, einen Fernsehsender zu gründen, der rein Steuergelder verwendet, der 516.200 Euro pro Jahr braucht, wo wir uns jetzt beteiligen sollten und der noch dazu meistens nicht auf Sendung ist. Ich habe das schon einmal gesagt, es ist relativ zweifelhaft, wofür man so viel Geld braucht, wenn der TV-Sender maximal ein, zwei Stunden am Tag Programm sendet und den Rest des Tages ein Standbild läuft. Ich verstehe die Welt nicht mehr, wofür man da 516.200 Euro braucht. Nichtsdestotrotz gibt es einen Spruch in der Privatwirtschaft, der heißt: ‚Wer zahlt, schafft an.‘ Das heißt, sobald Geld oder ein Geldfluss in Umlauf ist, muss es irgendeine Gegenleistung dafür geben. Da gibt es aber keine Gegenleistung. Wenn die Stadt Linz schon mitzahlt, könnte man sagen, ich möchte dieses und jenes Programm haben oder man soll über Linz berichten. Aber ständig ein Standbild zu präsentieren und dann rund 516.200 Euro im Jahr zu verprassen, ist uns doch etwas zu dreist. Wir sagen, da gehört grundsätzlich einmal der Geldhahn zugedreht. Not macht bekanntlich erfinderisch. Vielleicht überdenkt das DORF TV die eigene Geschäftsphilosophie und sind dann so findig, dass sie das Konzept etwas überdenken und sich etwas Neues einfallen lassen, wie man an Geld kommen kann. Das Geld der Steuerzahler ist uns dafür zu lieb und teuer. Wir werden uns deswegen der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Reiman, MBA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Gemeinderat, wie in den letzten Jahren werde ich mich auch dieses Mal der Stimme enthalten. Ich habe sogar damals nicht zugestimmt, weil es mir nicht ganz klar ist. Dem, was Kollegin Klitsch hier angeführt hat, ist an und für sich nichts hinzuzufügen. Ich habe tatsächlich im letzten Jahr versucht einmal nachzuprüfen bzw. nachzuforschen, was und in welcher Form gesendet wird. Es ist mir schleierhaft, warum man hier einen TV-Sender fördert, bei dem nahezu 100 Prozent der Gesamteinnahmen aus Förderungen kommen und dieser Sender kaum jemals auf Sendung ist. Insofern hat man fast den Eindruck, dass hier diese Gesellschaftsform, also diese GmbH nicht richtig ist, denn eine 100-prozentige Förderung entspricht eher einer öffentlichen Einrichtung. Ich bin sehr dagegen, dass man hier eine derartige Einrichtung derart subventioniert, noch dazu, wenn man nicht wirklich wahrnimmt, was wirklich gefördert wird. Insofern werde ich mich der Stimme enthalten.“ Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über die Anträge E 4 und E 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 4 Mahnmal für aktive Gewaltfreiheit; Erledigung des Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 13. September 2012; 50.000 Euro für das Jahr 2016 Der Gemeinderat beschließe: „1. In Bezug auf die Erklärung des Gemeinderates zur Friedensstadt wird die Errichtung eines ‚Mahnmals für aktive Gewaltfreiheit’ am Brückenkopf auf der Seite des Neuen Rathauses genehmigt. Linz Kultur wird mit der Realisierung und Koordination der Wettbewerbsdurchführung beauftragt. Die unter Punkt 3 in der Vorlage genannten Personen werden für die Wettbewerbsjury bestellt. Für die Ausschreibung und Durchführung des Wettbewerbes werden 5500 Euro vorgesehen. Die Vergabe der Ausgestaltung des Mahnmals mit Kosten bis zu 44.500 Euro wird zu gegebener Zeit dem jeweils zuständigen Organ zu Beschlussfassung vorgelegt werden. 2. Für dieses Projekt werden Mittel in der Höhe von max. 50.000 Euro inkl. USt genehmigt, die für das Rechnungsjahr 2016 budgetwirksam werden. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 50.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 5.3810.050000, Errichtung von Denkmälern. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses(r) Projektes (Maßnahme) durch Fremdmittel. Über die konkrete Beschaffung des Fremdmittelbedarfes im Rahmen des städtischen Finanzmanagements ist eine neuerliche Organbefassung erforderlich. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ E 5 Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Linz, dem Förderungsverein des Atelierhauses Salzamt und dem Land Oberösterreich im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Künstler-Ateliers im Atelierhaus Salzamt an regionale und internationale KünstlerInnen befristet bis 30. Juni 2018 Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Vereinbarung wird, wie in der Amtsvorlage dargelegt, genehmigt. Die Vereinnahmung der Zahlungen hat auf der VASt 2.3501.865000, Lfd. Transferzahlungen von Unternehmungen, zu erfolgen. 2. Die Stadt Linz stellt daher den vom Land Oberösterreich (Direktion Kultur) nominierten KünstlerInnen im Atelierhaus Salzamt jeweils die Räumlichkeiten Nr. 7 und Nr. 5 als Naturalsubvention in der Gesamthöhe von 30.744 Euro für die Dauer von drei Jahren zur Verfügung.“ Zu E 4 liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich im Namen der Grünen sehr, dass nun endlich dieses Mahnmal für aktive Gewaltfreiheit in Linz errichtet wird. Es gab dazu in den vergangen Jahren bereits etliche Anläufe und einige Anträge der Grünen, ein derartiges Denkmal zu setzen. Es ist wirklich ein sehr gutes, tolles Signal der Friedensstadt Linz für die Erhaltung des Friedens im Großen und im Kleinen. Dieses Mahnmal soll besonders denjenigen Österreicherinnen und Österreichern gedenken, die sich aktiv und ohne Gewaltanwendung gegen das nationalsozialistische Gewaltregime gestellt haben. Gerade diese NS-Opfer sind oft vergessen oder ganz bewusst ausgegrenzt worden, egal, ob es Kriegsdienstverweigerer, Deserteure oder Deserteurinnen, so genannte ‚WehrkraftzersetzerInnen’ waren, oder andere Menschen, die mit dem unmenschlichen System nicht konform gehen wollten. Gerade in der heutigen Zeit ist dieses Gedenken an ein gewaltfreies Miteinander wichtiger denn je. Die aktuelle Situation sowohl im Umfeld, als auch weltweit ist sehr besorgniserregend. Während sehr viele Menschen in Todesangst fliehen müssen, wird in Österreich zum Teil eine erschreckende Ausgrenzungspolitik vollzogen. Das erinnert an die schrecklichen Jahre des Nationalsozialismus. Ich möchte nur warnen, Geschichte kann sich wiederholen, wenn man nicht daraus lernt. Genau vor diesem Hintergrund ist es ganz, ganz wichtig, gerade jetzt dieses Zeichen für ein solidarisches, respektvolles Miteinander in einem friedlichen Umfeld zu setzen. Ich freue mich wirklich sehr, dass es nun zur Umsetzung kommt. Wenn alles so über die Bühne geht, wie es der Amtsbericht vorsieht, dann wird dieses Denkmal im Jahr 2016 der Öffentlichkeit übergeben werden. Ein Dankeschön an alle Beteiligten, dass dies jetzt so in die Wege geleitet wurde.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Übelacker: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt E 4, Mahnmal für aktive Gewaltfreiheit, zunächst zwei Berichtigungen: Der Antrag der Grünen ist nicht vom 13. September 2012, sondern vom 29. August 2012, eingegangen beim Büro Stadtregierung am 30. August. Zweitens, der Betreff beim Tagesordnungspunkt E 4, Mahnmal für aktive Gewaltfreiheit, stimmt mit dem ursprünglichen Antrag der Grünen vom 29. August 2012 nicht überein, denn der lautete: ‚Denkmal für DeserteurInnen aus der Wehrmacht‘. Ergebnis: Bei dem Antrag geht es also nicht um eher nebulöse aktive Gewaltfreiheit, die kaum jemand versteht, sondern schlicht um ein Deserteur-Denkmal. Einer nachträglichen Umetikettierung des Projektes widerspricht die freiheitliche Fraktion ausdrücklich. In der Sache ist einer problematischen Generalisierung bei einem differenziert zu betrachtenden Desertionstatbestand deutlich zu widersprechen. Viele Deserteure mögen gute Gründe für ihr Verhalten gehabt haben, aber nicht jeder Deserteur hatte wirklich gute überzeugende Gründe. Vor diesem Hintergrund ist angesichts des herrschenden Sparzwanges ein Kostenaufwand von 50.000 Euro nicht vertretbar. Die Freiheitlichen werden sich daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf schon darauf hinweisen, dass im vollen Bewusstsein des ursprünglichen Antrages auch die Erledigung als ein ganz klares Zeichen dafür gewertet wird, dass es hier zu einem Mahnmal für aktive Gewaltfreiheit kommen soll. Für uns, als jahrzehntelange Friedensstadt, ist ein solches Mahnmal mehr als angebracht. Ich wundere mich über die Enthaltung der freiheitlichen Fraktion im Gemeinderat, zumal im Stadtsenat das Stadtsenatsmitglied der FPÖ dem Vernehmen nach die Zustimmung erteilt hat. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Sie brechen die Vertraulichkeit!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Gut, dann breche ich die Vertraulichkeit, wenn es so ist. Ich hoffe, dass der Antrag dennoch eine Mehrheit erhalten wird.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag E 4 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag E 5 wird einstimmig angenommen. Stadtrat Giegler berichtet über E 6 Gewährung einer zusätzlichen Subvention an die ASKÖ Donau Linz und die Sportunion Edelweiß Linz (Leistungssportförderung); jeweils 10.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 20. November 2014 betreffend die Zuteilung von Spitzen- oder Leistungssportförderungen für diverse Sportvereine für das Jahr 2015 wird in Anbetracht der unvergleichlichen Konkurrenzsituation und der neuen erstellten Förderungsstruktur der Vereine ASKÖ Donau Linz und Sportunion Edelweiß Linz für diese Vereine für 2015 geändert. 2. Die Stadt Linz gewährt unter nachstehenden Auflagen den Vereinen ASKÖ Donau Linz und Sportunion Edelweiß Linz eine zusätzliche, außerordentliche Förderung für den Spiel- und Meisterschaftsbetrieb 2015 in der Oö. Liga in Höhe von jeweils 10.000 Euro. 3. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 4. Die Verrechnung der monetären Förderung erfolgt auf der VASt 1.2690.757002, Lfd. Transferzahlungen – priv. Institutionen; Spitzensportförderung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. F ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Bürgermeister Luger berichtet über F 1 Volksbefragung zum Thema Eisenbahnbrücke und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, bekanntlich hat das Oberösterreichische Verwaltungsgericht in einer Verhandlung und in Folge eines mündlich verkündeten Erkenntnisses vom 22. Mai 2015 der Beschwerde der Bürgerinitiative ,Rettet die Eisenbahnbrücke‘ stattgegeben und damit festgehalten, dass eine BürgerInnenbefragung im Grunde nach zuständig ist. Ich habe daraufhin meiner Erinnerung nach die beiden Bürgerinitiativen am 3. Juni dieses Jahres, die sich mit dem Thema Eisenbahnbrücke beschäftigen, sowie die im Stadtsenat vertretenen Parteien zu einer Besprechung eingeladen. Dabei haben wir im Einvernehmen folgenden Wortlaut für die Fragestellung einer Bürgerbefragung vereinbart. Wir haben auch vereinbart, dass diese gemeinsam mit der Bürgermeister-/Gemeinderats- und Landtagswahl am 27. September stattfinden soll. Die Fragestellung soll konkret lauten: Der Gemeinderat beschließe: ,Am 27. September 2015 erfolgt nach § 68 StL 1992 eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung: ,Wofür soll sich die Stadt Linz im Rahmen ihrer Möglichkeiten einsetzen? A) Errichtung einer neuen Brücke für Straßenbahn, Autobusse, Kraftfahrzeuge, Fahrräder und FußgängerInnen anstelle der bestehenden Eisenbahnbrücke oder B) Sanierung der bestehenden Eisenbahnbrücke für FußgängerInnen und Fahrräder sowie Errichtung einer Begleitbrücke für Straßenbahn, Autobusse und Kraftfahrzeuge.‘ Heute geht es darum, dass wir diesen Beschluss treffen, denn damit ist die Bürgerinitiative für den Erhalt der Eisenbahnbrücke nicht mehr damit befasst, dass sie über 3000 zusätzliche Unterschriften sammeln muss, um einer weiteren Behandlung im Gemeinderat zu folgen. Wir beschließen daraufhin wahrscheinlich eine Befragung. Das heißt, wir verkürzen das Verfahren. Ich möchte zumindest für meine Fraktion noch einmal festhalten, das wir eine klare inhaltliche Position vertreten. Ich erkläre jedoch jedes Ergebnis einer Befragung, egal wie es aussieht, für meine Person und meine Fraktion für verbindlich.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt F 1 wurde ganz nüchtern und emotionslos berichtet. Hinter diesem sehr schmal gehaltenen Bericht, wenn ich so sagen darf, verbirgt sich natürlich eine monatelange, wenn nicht jahrelange Debatte darüber, wie denn mit der Eisenbahnbrücke letztlich umgegangen werden soll. Ich möchte heute die Gelegenheit aber auch schon dazu ergreifen, um noch einmal darauf hinzuweisen, was sich in dieser Frage in den letzten Monaten aus meiner Sicht demokratiepolitisch abgespielt hat. Denken Sie daran, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben vor gut einem Jahr ein Paket zur direkten Demokratie in Richtung Landesgesetzgeber einstimmig verabschiedet. Da ist es uns darum gegangen, direkte demokratische Mittel und Instrumente zu stärken. Umso verwunderlicher erschien es nicht nur den Mitgliedern der Bürgerinitiative, sondern vielen anderen politischen Beobachtern, aber auch den Linzerinnen und Linzern, als im November 2014, plötzlich kurz vor Ablauf der Frist zur Einleitung der Bürgerinitiative, ein Gutachten eines Wiener Universitätsprofessors vorgelegt worden ist. Das war ein sehr dürres Gutachten über sechs oder sieben Seiten, wo zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Bürgerinitiative deshalb nicht zulässig sei, weil es sich bei dieser Frage nicht um eine Frage des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt handeln würde. Dem objektiven Beobachter ist natürlich sofort aufgefallen, dass es sich hierbei um ein Argument handelt, das erstens, wenig stichhaltig und zum Zweiten, nicht wirklich geeignet war, die Bürgerinitiative zu verhindern. Dennoch hat der Bürgermeister auf die Beschwerde der Bürgerinitiative nicht reagiert und einen Vorlageantrag gegen das Verwaltungsgericht gemacht. Nun gibt es die Entscheidung von Seiten des Oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichtes. In dieser Entscheidung ist ganz genau zum Ausdruck gebracht worden, dass es sich selbstverständlich um eine Frage des eigenen Wirkungsbereiches handelt und dass man in der Frage, was denn Gegenstand einer Bürgerinitiative überhaupt sein kann, die Hürde so gering wie möglich halten muss. Warum? Weil es um Bürgermitbestimmung geht und dass man den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Mitbestimmung erleichtern und nicht erschweren darf. Genau deswegen haben wir im Vorfeld in der Zwischenzeit und rund um die Entscheidung immer wieder darauf hingewiesen, dass sich diese Argumente als wenig stichhaltig erweisen werden. Wir in der Bürgerinitiative waren davon felsenfest überzeugt, dass unsere Rechtsansicht und dieses Gutachten, das von zwei Universitätsprofessoren der Johannes-Kepler-Universität erarbeitet worden ist, im Rahmen der Bürgerinitiative zum Durchbruch kommen wird. Die Entscheidung war also wenig überraschend. Ich möchte dennoch sagen, es war eine Erleichterung für viele Linzerinnen und Linzer, denn der Erhalt der Eisenbahnbrücke liegt unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern besonders am Herzen. Ich möchte darauf ganz explizit noch einmal hinweisen, dass es demokratiepolitisch ein ganz schlechtes Zeichen und ein schlechter Dienst an der Demokratie und an der direkten Demokratie war, dass man versucht hat, die Bürgermitbestimmung über ein Rechtsgutachten zu verhindern oder abzudrehen. Das sei heute ganz klar angemerkt. (Beifall ÖVP) In der Sache selbst, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich auf zwei Dinge eingehen. Erstens, ich habe es schon angedeutet, vielen Linzerinnen und Linzern liegt die Eisenbahnbrücke besonders am Herzen. Zweitens, stellt sie für unsere Landeshauptstadt in der Gesamtverkehrsplanung einen ganz wichtigen Donauübergang dar, sowohl derzeit noch für die Schiene, aber auch für die Straße, Radfahrer und Fußgänger. Ich beginne beim ersten Punkt, bei der Frage des Wahrzeichens. Es ist völlig unverständlich, warum in den letzten zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren die Sanierung oder die Instandhaltung von Seiten der ÖBB, aber auch von Seiten der Stadt, trotz mehrmaliger Warnungen nicht intensiv genug verfolgt und verlangt worden ist. (Beifall ÖVP) Es steht völlig außer Zweifel, dass jedem, der mit offenen Augen durch die Stadt geht, klar sein musste, dass es sich hier um eine wichtige Donauquerung innerhalb unserer Stadt handelt. Die Erhaltung, Instandhaltung und Sanierung ist notwendig, geboten und wichtig. Wenn schon die ÖBB, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht dazu bereit gewesen ist, auf die notwendige Sanierung zu achten, dann hätte es von Seiten der Stadt zumindest einer größeren Kraftanstrengung gebraucht, um die ÖBB darauf hinzuweisen, geradezu zu verpflichten, für diese Instandhaltung zu sorgen. So ist mit diesem Baujuwel sorglos umgegangen worden. Sie werden mir Recht geben, dass der Eisenbahnbrücke, die sich innerhalb des Donauraumes wunderbar in die Skyline und in die Stadtansicht einfügt, großer Schaden zugefügt worden ist. Es gibt aber noch einen zweiten Grund, warum man neben dem Argument, dass es sich dabei zumindest für die Menschen in Linz um ein wichtiges Wahrzeichen handelt, diese Brücke erhalten soll. Weil das Konzept, meine sehr geehrten Damen und Herren von Grünen und SPÖ, das Sie beschlossen haben, die Brücke abzureißen und an dieser Stelle eine neue Brücke zu errichten, zu einer erhebliche Verkehrsbelastung und wahrscheinlich - da braucht man gar kein Hellseher sein - zu einem mehrjährigen Stauchaos und Verkehrschaos führen würde. Stellen Sie sich vor, meine sehr geehrten Damen und Herren, rund 15.000 Fahrzeuge fahren durchschnittlich täglich über die Eisenbahnbrücke. Diese 15.000 Fahrzeuge müssen in Zukunft, wenn die Brücke abgerissen ist, über andere Donauquerungen fahren. Da kann man bei der momentanen Situation schon jetzt erkennen, dass dafür überhaupt kein Platz ist. Aber was noch bemerkenswerter ist, dass nicht nur 15.000 Fahrzeuge täglich über die Brücke fahren, sondern, liebe Gerda Lenger, auch täglich 4000 Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Zahlen sind ganz klar belegt, da braucht man überhaupt nicht die Stirn runzeln. Es fahren 2000 Radlerinnen und Radler in die eine Richtung und 2000 in die andere Richtung - gezählt durch Induktionsschleifen, die dort angebracht sind. (Zwischenruf) Wenn du es nicht weißt, dann ist es gut, wenn ich es dir heute sage, dann kannst du es überprüfen (Heiterkeit, Beifall ÖVP) Gerade Die Grünen, die sich berechtigterweise für den Radwegeausbau in der Landeshauptstadt einsetzen, kann ich überhaupt nicht verstehen, dass man diesen so wichtigen Radverkehrsübergang auf diese Weise zerstört und für die nächsten Jahre unmöglich macht. Gerade deswegen, weil wir wissen, dass die Situation auf der Nibelungenbrücke noch immer ungelöst ist. Diese Vorgangsweise eint uns, dass wir gemeinsam dafür kämpfen, dass es hier möglichst schnell zu einer Lösung kommt. Das heißt, verkehrstechnisch und von der Verkehrsplanung her, ist es überhaupt nicht verständlich, warum man diesen Weg einschlägt. Zur Sanierbarkeit der Brücke: Selbstverständlich ist es technisch möglich, wirtschaftlich machbar und darstellbar. Herr Finanzreferent, die flapsige Bemerkung in deiner Wortmeldung zum Rechnungsabschluss kann ich so nicht nachvollziehen. Eine Zwei-Brücken-Lösung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wirtschaftlich nie vernünftig gerechnet worden. Das Modell, die Eisenbahnbrücke ausschließlich als Fußgänger- und Radfahrbrücke zu nützen und im Gegenzug daneben eine Begleitbrücke zu bauen, ist in dieser Dimension wirtschaftlich nie untersucht worden. Ich kann Ihnen nur sagen, dass das wirtschaftlich ein absolut darstellbares Projekt ist. Wir werden in der nächsten Zeit darlegen, dass wirtschaftlich viel dafür spricht, eine Zwei-Brücken-Lösung anzustreben. Wenn wir dieses Modell einer Zwei-Brücken-Lösung umsetzen und neben der Eisenbahnbrücke eine Begleitbrücke bauen, der Verkehr einstweilen über die Eisenbahnbrücke führt und nach Fertigstellung der Verkehr über die Begleitbrücke fließt, kann die Eisenbrücke anschließend als Radfahrer- und Fußgängerbrücke saniert werden. Das ist möglich, das ist technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daran kann keine polemische Bemerkung etwas ändern. Lassen Sie mich daher zusammenfassend Folgendes sagen: Ich habe mich in den letzten Monaten über verschiedenste Aussagen sehr gewundert, weil ich nicht den Eindruck habe, dass man in dieser Frage noch immer nicht an einer versachlichten Diskussion interessiert ist. Da gibt es plötzlich eine Studie, die von der Verkehrsreferentin in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Raumordnung präsentiert wird. (Zwischenruf) Natürlich ist es ein anerkanntes Institut. Aber ehrlich gesagt, der Hausverstand sagt mir, da brauche ich kein Gutachten, wenn ich eine Brücke abreiße, dass der Verkehr nicht um 40 Prozent zurückgehen wird. (Beifall ÖVP) Kollegin Walcher hat in einer Pressedarstellung vollkommen Recht gehabt, als Sie gesagt hat, wenn das so wäre, wäre es überhaupt gescheiter, wir würden alle Brücken abreißen, dann hätten wir gar keinen Verkehr mehr. Also dieses Argument zu bringen und als seriöses Argument der Verkehrsplanung darzustellen, darüber kann ich mich nur wundern. (Unruhe) Ich könnte noch ein paar andere Beispiele zeigen und aufzählen, wo ich den Eindruck habe, dass man an einer versachlichten Debatte nicht interessiert ist. Ich möchte aber heute bei diesem Tagesordnungspunkt ganz bewusst anbieten und allen Fraktionen des Gemeinderates Folgendes ans Herz legen. Nachdem wir darüber über eineinhalb Jahre diskutiert haben, soll es einen Bürgerentscheid geben. Ja oder nein. Die Grünen und die SPÖ haben jetzt ihre Blockade aufgegeben und sind nun endlich zu diesem Bürgerentscheid bereit. Versachlichen Sie die Diskussion, einigen wir uns auf eine Vorgangsweise, wie wir die Bürgerinnen und Bürger objektiv über die Fakten informieren. Auch nach Schweizer Vorbild könnte so etwas geschehen. Dort gibt es verschiedene umfassendere Unterlagen zu Volksabstimmungen, wo sich die Bürgerinnen und Bürger ein klares Bild verschaffen können. Das könnte der Grundstein dafür sein, dass wir die direkte Demokratie und die Stärkung der direkt demokratischen Rechte wirklich vorantreiben, so wie wir es vor eineinhalb Jahren hier im Gemeinderat gemeinsam beschlossen haben. Ich hoffe daher sehr, dass wir hier zu einer guten Einigung kommen. Man sieht, wenn man auf Augenhöhe und miteinander seriös umgeht, wenn man die Beteiligten an einen Tisch holt, miteinander spricht, dann lassen sich gute Lösungen finden. Mein Wunsch wäre, für die Eisenbahnbrücke eine gute Lösung zu finden, damit wir uns in den nächsten Jahren noch in den Spiegel schauen und sagen können, wir haben ein schönes Stück von unserer Landeshauptstadt erhalten können.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Vizebürgermeister Bernhard Baier, du hast mir ein Zitat in den Mund gelegt, dass von deinem Fraktionskollegen Stefan Hutter stammt. Ich kann es aber zu 100 Prozent unterstreichen. Ich habe damals gesagt, wenn über die Eisenbahnbrücke nur so wenige Autos drüberfahren, dann brauchen wir keinen Neubau, sondern dann kann man sie sanieren. Wir brauchen nicht den Mercedes, wenn der VW Käfer auch reicht. Das habe ich damals gesagt. Es freut mich, dass die Eisenbahnbrücke die Chance erhält, die sie als historisches Baudenkmal verdient. Ich muss dazusagen, das Ganze hätte man billiger und rascher haben können. Wir haben dazu bereits im Oktober 2013 und im März 2014 einen Antrag auf eine Volksbefragung eingebracht. Vizebürgermeister Baier hat chronologisch schon alles vorweggenommen. Es wurden dann die Unterschriften gesammelt, es folgte der Gang zum Landesverwaltungsgerichtshof und wir wissen, was passiert ist. Bürgermeister Luger, ich möchte Ihnen dafür danken, dass Sie es möglich machen, die Volksbefragung abzuhalten, ohne dass diese 3000 zusätzlichen Unterschriften gesammelt werden müssen. Ich freue mich, dass Sie für Ihre Fraktion bekannt gegeben haben, das Ergebnis als bindend zu betrachten. Das ist nicht selbstverständlich. Ich darf an das Linzer Musiktheater erinnern. Damals gab es die Fragestellung, ob in Linz ein neues Musiktheater errichtet werden soll. Die Mehrheit der Bevölkerung hat auf diese Frage mit nein geantwortet, ein paar Jahre später wurde es trotzdem gebaut. Dass man das Ergebnis einer Volksbefragung als bindend sieht, ist in dieser Republik nicht selbstverständlich. (Beifall FPÖ) Zum Antrag selbst, möchte ich im Namen der FPÖ-Fraktion einen Zusatzantrag einbringen. Der Gemeinderat beschließe: ,Im Vorfeld der Volksbefragung soll vom Stadtsenat in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative ,Rettet die Eisenbahnbrücke‘ eine Abstimmungsbroschüre erarbeitet und an alle Wahlberechtigten ausgeschickt werden, welche sachlich über die Pro- und Contra-Argumente eines Erhalts der Eisenbahnbrücke informiert.‘ Ich ersuche, um Zustimmung zu diesem Zusatzantrag. Ich möchte noch ein paar Worte zum vorliegenden Abänderungsantrag der Gemeinderätin Mag.a Grünn verlieren. Wir können diesem Antrag aus dem einfachen Grund nicht die Zustimmung geben, weil der Befragungstext mit der Bürgerinitiative bereits so ausgemacht worden ist. Wir haben das Gefühl, dass wir nicht das Mandat haben, diesen Text noch einmal zu verändern, dass ist das erste. Zweitens, die Entscheidung über die Mühlkreisbahn liegt nicht in der Entscheidung des Linzer Gemeinderates, sondern immer noch in Händen der ÖBB. Wenn die ÖBB nicht will, können wir für die Mühlkreisbahn 100 Brücken bauen und die ÖBB wird sie nicht annehmen. Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, ich halte mich an Herrn Vizebürgermeister Baier und versuche eine versachlichte Debatte zu führen. Ich möchte zuerst etwas richtigstellen. Du hast zuerst gesagt, Rot und Grün haben den Abriss beschlossen, das stimmt so nicht ganz. In der Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2012 hat Herr FPÖ-Stadtrat Wimmer in einem eigenen Dringlichkeitsantrag die Entlassung der Eisenbahnbrücke aus dem Denkmalschutz beantragt. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Weil ein neues Gutachten da war!“ Gemeinderätin Lenger weiter: Ich weiß nicht, Ihr Erinnerungsvermögen ist sehr kurz, muss ich feststellen. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Aber nicht so kurz, wie Ihres!“ Gemeinderätin Lenger weiter: Darf ich Sie zitieren, Herr Stadtrat, Sie können es im Protokoll nachlesen, vielleicht erinnern Sie sich wieder, was Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, ich zitiere: ,Abschließend ist es sehr schwierig, eine Prognose darüber abzugeben, wie eine sanierte Eisenbahnbrücke in Zukunft Bestand hätte und man kann nicht sagen, wann die Lebensdauer sich endgültig dem Ende zuneigen würde. Im schlimmsten Fall, wäre es somit nur ein Spiel auf Zeit, dass man hier eingeht und letztlich ein Spiel, eine Spekulation mit dem Steuergeld der LinzerInnen, wenn man davon ausgeht, dass sich hier die teurere Variante, die weniger Effizient ist, die länger dauert und die das gewünschte Ziel wäre, falls man das verfolgt, nämlich eine traditionelle Weiterpflege des Wahrzeichens Eisenbahnbrücke, negativ auswirken würde. Unterm Strich ist dadurch keine gute Lösung für Linz, für die SteuerzahlerInnen und für unsere Bevölkerung zu erwarten.‘ Das war Ihre Wortmeldung zu dem Antrag, die Eisenbahnbrücke aus dem Denkmalschutz zu entlassen. Sie haben Ihre Meinung eineinhalb Jahre später konträr geändert und das als Spekulation mit dem Steuergeld der LinzerInnen eingestuft, was Sie selber vorher beantragt haben, im Rahmen einer Volksbefragung die Menschen abstimmen zu lassen. Wir haben diesen BürgerInneninitiativen-Text gemeinsam - das ist vorher schon gesagt worden - mit den BürgerInneninitiativen und VertreterInnen der Stadtsenatsparteien beraten. Das war eine sehr konstruktive Diskussion. Wir stehen zu diesem Text. Ich möchte mich betreffend des Abänderungsantrages der Frau Kollegin Grünn dem anschließen, was vorhin schon Frau Kollegin Walcher gesagt hat. Erstens, ist der Text so vereinbart worden und wir stehen zu unserem Wort. Und zweitens, bezüglich der Möglichkeit, eine Vollbahn über die Brücke fahren zu lassen, möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass auf unseren Antrag hin bei der Konzeption der neuen Brücke die Statik so ausgelegt wurde, dass es jederzeit möglich ist, mit einer Vollbahn drüberzufahren. Das andere liegt, wie Frau Kollegin schon gesagt hat, nicht bei der Stadt Linz. Die Möglichkeit würde aber bei der neuen Brücke bestehen. Bei der vorherigen Wortmeldung von Herrn Vizebürgermeister Baier habe ich ein bisschen mitgeschrieben. Das mit den 4000 RadfahrerInnen täglich, das kann ich nicht sagen, ich fahre jedenfalls täglich drüber und ich ärgere mich oft. Erstens, ist das Gitter gefährlich und zweitens, gehen sehr viele Menschen auf dem Radweg. Es fahren teilweise RadfahrerInnen auf dem Fußweg, weil es enorm unangenehm und gefährlich ist, die Straße zu überqueren. Wenn man in eine andere Richtung will, kann man nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite fahren. Ich habe gehört, dass es keinen Winterdienst geben soll, wenn man die Brücke sanieren und erhalten möchte. Das ist sehr schlecht. Das Gitter ist wirklich teilweise sehr rutschig. Was die Gutachten oder Gutachter betrifft, verlasse ich mich lieber auf renommierte Institute und nicht auf den Hausverstand. Wenn Gutachten vorliegen, würde ich die schon gerne sehen, das wäre interessant. Wir sind natürlich daran sehr interessiert, dass es eine umfassende Information der BürgerInnen gibt. Abstimmen kann man nur, wenn die Informationen wirklich sachlich und nachvollziehbar vorliegen. Um eine gute Entscheidung treffen zu können, muss man wissen, welche Verkehrsmittel drüberfahren können, wie hoch die Kosten sind und wie lange etwas dauert. Darum finde ich diesen Zusatzantrag gut. Die Abstimmungsbroschüre wurde von einer Demokratieinitiative an alle herangetragen, um zu versachlichen. Das finde ich gut. Wie gesagt, wenn die BürgerInnen abstimmen - dazu stehen wir -, muss wirklich alles auf dem Tisch liegen. Man muss wissen, worüber man abstimmt. Ich glaube, ich habe alles gesagt. Im Endeffekt sind die Bürgerinnen und Bürger am Wort. Es möge das geschehen, was bei der Abstimmung herauskommt. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, auf mein jetziges Vorhaben sind schon Gemeinderätin Lenger und Gemeinderätin Walcher eingegangen. Es ist bekannt, dass sich die Position der KPÖ bei der Eisenbahnbrücke nicht an einer ästhetischen und einer finanziellen Diskussion der Frage aufgehängt hat. Für uns war immer entscheidend, ob die Eisenbahnbrücke als Querung für die Eisenbahn in neuer oder alter Form erhalten bleibt. (Unruhe) Beim vorliegenden Text, der von den Stadtsenatsparteien mit den InitiatorInnen der Bürgerinitiative ausgehandelt worden ist, kommt die Möglichkeit der Bahnquerung in beiden Variationen A) und B) nicht mehr vor. Herr Bürgermeister hat gesagt, er wird sich letztendlich an das Ergebnis der Befragung halten. Wenn man dies so lässt, dann heißt das de facto, dass die Bahn als mitzudenkende Variante bei der Planung einer neuen Brücke bzw. der Planung der Sanierung der alten Brücke gestorben ist. Kollegin Lenger hat gesagt - das ist richtig, ich kann mich erinnern -, damals haben Die Grünen dem Neubauantrag der SPÖ mit der Aussage zugestimmt, dass es sehr wohl möglich sein wird, dass die Eisenbahn darüberfahren kann, wenn man es richtig plant. Wenn dem so ist, dann kann man sich jetzt nicht herumschummeln, liebe Kollegin Lenger. Man müsste eigentlich sagen, ja, man kann es in der Formulierung B), wo es um die neue Brücke geht, durchaus dazuschreiben, dass neben Straßenbahn, Mühlkreisbahn, im Regelbetrieb Autobusse etc. drüberfahren sollen. Ich denke, dass es eine kurzfristige Idee ist, so ein Jahrhundertprojekt des Brückenbaues oder der Sanierung so zu planen, dass es von vornherein klar ist, dass an eine weitere Querungsmöglichkeit für die Eisenbahn nicht mehr gedacht ist. Ich halte das für sehr kurzsichtig, auch wenn momentan die Diskussion um die Mühlkreisbahn noch nicht abgeschlossen ist. Es geht aber um ein Bauwerk, das hoffentlich wieder länger als 100 Jahre stehen wird. Ich stelle daher folgenden Abänderungsantrag, der liegt den Fraktionsvorsitzenden vor. Ich werde ihn noch vorlesen: Der Gemeinderat beschließe: ‚Wofür soll sich die Stadt Linz im Rahmen ihrer Möglichkeiten einsetzen? A) Errichtung einer neuen Brücke für Straßenbahn, Mühlkreisbahn in Normalspur und Regelbetrieb, Autobusse, Kraftfahrzeuge, Fahrräder und FußgängerInnen anstelle der bestehenden Eisenbahnbrücke oder oder B) Sanierung der bestehenden Eisenbahnbrücke für Mühlkreisbahn in Normalspur und Regelbetrieb, FußgängerInnen und Fahrräder sowie Errichtung einer Begleitbrücke für Straßenbahn, Autobusse und Kraftfahrzeuge.‘ Ich bitte um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag. Er verändert nicht wesentlich den Text. Das ist keine Verhandlungssache, sondern er fügt, meines Erachtens, ein vergessenes Verkehrsmittel dazu, damit es nicht vergessen wird, wie immer diese Entscheidung letztendlich ausgehen wird. Danke schön.“ Gemeinderat Dipl.-Ing Hutter: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir haben einen sehr sorglosen Umgang mit einer wichtigen Verkehrsanlage und einem Kulturgut der Stadt Linz. Fahren Sie mit dem Fahrrad in aller Ruhe über die Eisenbahnbrücke - ich empfehle es jedes Mal wieder - und schauen Sie sich das einmal an. Man lässt das Ding schön plakativ verrosten. Ich kann das nicht anders sagen, das ist meine persönliche Meinung. Wenn ich etwas schützen will, von dem ich nicht weiß, ob ich es morgen noch brauche, dann lasse ich es doch nicht verrosten. Am Anfang haben wir geglaubt, das Ding wird abgerissen. Gut, das kann man noch hinnehmen. Aber jetzt sind wir uns alle nicht mehr sicher und gehen in eine Volksbefragung. Es ist immer noch so, die Brücke rostet vor sich hin. Der ganze Taubenkot, der neben dem Salz einer der Hauptrostverursacher ist, wurde trotzdem - das haben wir schon vor Jahren mehrfach im Verkehrsausschuss verlangt - nicht weggeputzt. Selbst einer der ersten Sachverständigen hat gesagt, er musste den zentimeterdicken Kot wegräumen. Den können Sie dort immer noch finden. Wer es nicht glaubt, kann hingehen. Ich halte das für sehr bedenklich. Übrigens gab es vorletzten Sommer einen Test mit drei Loks. Das war sehr interessant. Interessanterweise wurden die Messdaten nicht herausgegeben. Drei schwere Loks – jeder weiß, wie schwer eine Lok ist – wurden auf die Eisenbahnbrücke gestellt und es wurde gemessen. Alles, was in diesem Zeitraum - so ist mein Empfinden gewesen - dafür sprach, dass die Brücke nicht mehr hält, wurde veröffentlicht. Von dem Test haben wir nie etwas erfahren, auch nicht im Verkehrsausschuss, trotz Nachfrage. Ich hoffe, dass das Ding daher doch deutlich tragfähiger ist, als es uns oft vorgemacht wird. Gutachten pro und contra: Es ist mehr eine Gutachtenschlacht, als dass man vorankommen möchte. Das ist mein Eindruck. Zu Beginn gab es einen Austausch mit Prof. Fink von der Technischen Universität Wien. Plötzlich durfte Prof. Fink einem einfachen Gemeinderat wie mir, keine Auskunft mehr geben. Anfangs gab es echte Diskussionen, aber das wurde schnell durch die Auftraggeber des Gutachtens beendet. Das Gutachten bezieht sich – und das finde ich immer noch am kuriosesten – auf ein Schweißgutachten aus dem Jahre 1981. 1981 waren z.B. Die Schlümpfe in der Hitparade und Richard Clayderman Nummer 1 und man konnte noch einen NSU kaufen - ich glaube, den Commodore 64 gab es schon, da bin ich mir nicht ganz sicher. Man muss sich überlegen, was bis jetzt alles passiert ist. Mit dem Gutachten hausiert man seit Jahren, obwohl es ein anderes Gutachten gibt, welches sagt, man kann das sehr wohl machen. Ich habe letzte Woche wieder mit einem Stahlbauer, mit dem ich im Industriebau oft zusammengearbeitet habe, gesprochen. Er sagt, sie haben solche Dinge schon mit Nieten gerichtet. Also bitte, warum hat man das nicht einmal prüfen lassen. Es wird, wenn überhaupt, auf einer akademischen oder nur auf einer rednerischen Basis dahin palavert - das muss ich als Techniker schon sagen -, statt zu sagen, ja, gibt es denn das oder gibt es das nicht. Gut, die Zeit vergeht, das neueste Gutachten wurde schon zitiert. Das ist eines der allerlustigsten. Das erklärt uns so toll, dass ein Drittel des Verkehrs überhaupt wegfallen wird. (Unruhe) Ich bin der Meinung, dass es nicht sein kann, dass die Linzer Verkehrspolitik die Trennung Urfahr-Mühlviertel zu Linz-Stadt wirklich als Ziel hat. Das ist nicht unser Ding, wie man damit umgeht. Die Grünen sagen, man soll nicht zu viel Verkehr anziehen. Ich gebe euch schon Recht. Man muss dort nicht eine Autobahn bauen, um im innersten Stadtgebiet noch mehr Verkehr zu erzeugen. Das ist natürlich bedenklich. (Zwischenruf) Ja, ist so. Aber zusperren, liebe Gerda, ist noch viel schlimmer, weil die Stadt sollte doch miteinander funktionieren. Mir kommt vor, sanieren der Brücke bzw. des Budgets und ist in der Stadt sowieso nicht gerne gesehen. Ich wünsche mir, dass die Zwei-Brücken-Lösung gewinnt. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, vorweg eine Bemerkung: Wenn ein Bürgermeister eine durchaus heikle Rechtsfrage vor sich hat, dann ist es definitiv legitim und meiner Meinung nach sogar wünschenswert, dass er dann ein universitäres Rechtsgutachten einholt. Das hat er in diesem Fall nicht von irgendjemanden eingeholt, sondern vom Kollegen Eberhard aus Wien, der einer der anerkanntesten und unumstritten akzeptiertesten Experten im Österreichischen Gemeinderecht ist. Das können die Kollegen Mayrhofer und Pabel von der Linzer Universität, die sozusagen das Gegengutachten gemacht haben, durchaus bestätigen. Es war auch kein - wie Kollege Baier sagt - dürres Gutachten, sondern eine wohl fundierte seriöse Analyse. Wie so oft im Leben, kommt es bei Rechtsgutachten nicht immer auf den Umfang an. Man kann alles auf sechs Seiten, auf 60 Seiten oder auf 600 Seiten schreiben. Das ist oft eine Frage der finanziellen Potenz des Auftraggebers. Jetzt gibt es diese Entscheidung, die das Landesverwaltungsgericht getroffen hat. Die war nicht so eindeutig und so vorhersehbar, wie Kollege Baier das gemeint hat. Das Landesverwaltungsgericht führt aus, dass durchaus beide Rechtsansichten vertretbar sind. Den Ausschlag hat letztlich gegeben, dass aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um eine Bürgerinitiative handelt, vom Landesverwaltungsgericht die Hürde nicht allzu hoch angelegt wurde. Das heißt, es war eine Entscheidung im Zweifel zugunsten der Bürgerinitiative und keinesfalls ein vorhersehbares Ergebnis. Herr Bürgermeister hat darauf sofort sehr korrekt reagiert. Er hat zum einen kein Rechtsmittel ergriffen. Es wäre möglich gewesen - wie Anwesende mit juristischer Vorbildung wissen -, dagegen ein Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof zu ergreifen. Das hätte das Ganze natürlich massiv in die Länge gezogen. Der Bürgermeister hat die Hand ausgestreckt, hat diese Hand beiden Bürgerinitiativen, aber vor allem der rechtsmittelführenden Bürgerinitiative gereicht und sich im Gespräch auf eine Fragestellung geeinigt. Jetzt liegt es an den Linzerinnen und Linzern. Es ist durchaus so korrekt, dass die Linzer BürgerInnen am 27. September letzten Endes entscheiden, was sie wollen. Ob sie eine teure Lösung wollen, die teure Zwei-Brücken-Lösung, die als Gesamtbild optisch sicher nicht besonders ansprechend ist oder ob sie eine moderne, eine weitaus billigere, attraktive richtungsweisende, multifunktionale Brücke haben wollen. Es wird dann letztlich an den Linzerinnen und Linzern liegen. Danke sehr. (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf abschließend zu einem Punkt noch Stellung beziehen. Als Partei ist es sehr einfach, wenn man, so wie die ÖVP, keine direkte Verantwortung, weder im Ressort, noch als Person trägt, mit dem Wissen danach und einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts, das, wie Herr Gemeinderat Leidenmühler völlig richtig gesagt hat, bei weitem nicht einfach Binär 10 ist. Ich möchte noch einmal an die Begründung erinnern, wo festgehalten wird, dass eine Volksbefragung im Grunde nach zulässig sei. In der schriftlichen Begründung finden sich sehr viele Ansätze, dass der Gedankengang und die rechtliche Einschätzung von Herrn Prof. Eberhard nicht an den Haaren herbeigezogen war. Aber es ist ein bisschen sinnbildlich für den Umgang, den die ÖVP hat, wenn sie mit einer Entscheidung des Bürgermeisters oder der Mehrheit im Gemeinderat nicht einverstanden ist. Sie unterstellen sehr schnell etwas - Angst vor direkter Demokratie, etwas nicht tun zu wollen. Ich kann Ihnen nur sagen, diese Selbstgefälligkeit bringe ich nicht auf, wenn ich ein Thema zu bearbeiten habe, das kein inhaltlicher Entscheidungsprozess vorangelagert ist, sondern ein formal rechtlicher. Meine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause, im Präsidium waren auch der Meinung, dass aufgrund dessen, dass sich die Brücke im Eigentum der ÖBB befindet, die Entscheidung daher nicht im eigenen Wirkungsbereich der Stadt Linz befindet. Selbst dann, wenn sie in das Eigentum der Linz AG übergeht. Das erschien mir als Nicht-Jurist sehr logisch. Ich habe ein zusätzliches Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, weil ich sonst genau gewusst hätte, wie Sie argumentieren. Sie hätten gesagt, das ist im Magistrat nicht objektiv beurteilt worden. Das machen Sie in solchen Fällen immer. Dieses externe Gutachten hat mir rechtlich empfohlen - ich rede mich auf kein Gutachten aus -, die Bürgerinitiative für nicht zulässig zu erklären. Im Rechtsstaat ist es legitim, gegen eine solche Entscheidung zu berufen, wie das die Bürgerinitiative gemacht hat. Dass eine zweite Instanz eine andere Meinung hat, als eine erste Instanz, ist im Rechtsstaat weder selten, noch politisch verwerflich. Ich habe mich dann - das ist korrekt - dazu entschieden, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass meine Fraktion oder ich Angst vor einer Volksbefragung hätten oder etwas künstlich verzögern, verlängern oder verunsichern wollen. Ich habe gesagt, dann schlage ich vor, dass wir am 27. September die Volksbefragung machen. Mehr stand und steht nicht dahinter. Ich werde mich in den nächsten Wochen, in knapp drei Monaten dafür einsetzen, dass jene inhaltliche Position, die ich vertreten habe und weiterhin vertrete, für eine zukunftsorientierte gesamtheitliche Lösung für den Verkehr besser ist, eine neue Ein-Brücken-Lösung zu haben, als die von der ÖVP und FPÖ vorgeschlagene Lösung. Ich werde darum in einen Wettstreit eintreten. Wir werden sehen, wessen Meinung am 27. September bei der Bevölkerung auf größere Resonanz stößt. Das Ergebnis gilt und damit bitte ich, dem Text in der vorgelegten Form zuzustimmen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag der KPÖ und anschließend über den Antrag abstimmen. Der Zusatzantrag der FPÖ-Fraktion ist nicht zulässig und wird daher nicht abgestimmt. Der Abänderungsantrag von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Lettner berichtet über die Anträge F 2 und F 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 2 Änderungspläne Nr. 45 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Ufer und KG Posch (Traundorfer Straße – Aumühlbach) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 45 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Traundorfer Str. - Aumühlbach, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 45 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Traundorfer Str. - Aumühlbach Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 45 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Aumühlbach Osten: Hechtweg Süden: Traundorfer Straße Westen: Traundorfer Straße 105 Katastralgemeinde Ufer und Katastralgemeinde Posch Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 45 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 3 Änderungspläne Nr. 30 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Pichling und Posch (Schwaigaustraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 30 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Schwaigaustraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 30 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Schwaigaustraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 30 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Schwaigaustraße Osten: Traundorfer Straße Süden: Seiderstraße Westen: Mauhartstraße Katastralgemeinde Pichling und Katastralgemeinde Posch Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 30 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über die Anträge F 4 bis F 6 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgende Anträge: F 4 Änderungspläne Nr. 48 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Derfflingerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 48 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Derfflingerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 48 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Derfflingerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 48 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Derfflingerstraße Osten: ehemalige Bahntrasse Süden: Garnisonstraße 1a Westen: Derfflingerstraße 2a Katastralgemeinde Linz Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 48 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 5 Bebauungsplanänderung 13-051-01-01, KG Kleinmünchen (Karl-Steiger-Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 13-051-01-01, Karl-Steiger-Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 13-051-01-01, Karl-Steiger-Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 13-051-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Karl-Steiger-Straße 58 - 62 Osten: Karl-Steiger-Straße Süden: Alleitenweg Westen: Alleitenweg Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 13-051-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 6 Änderungsplan Nr. 43 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Karl-Steiger-Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 43 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Karl-Steiger-Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Änderungsplan Nr. 43 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Karl-Steiger-Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 43 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Karl-Steiger-Straße Osten: westlich Wüstenrotplatz 1 Süden: nördlich Straßenbahnumkehrschleife Westen: östlich Alleitenweg 35 und 37 Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 43 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Die Anträge F 4 bis F 6 werden einstimmig angenommen Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge F 7 und F 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 7 Bebauungsplanänderung 16-076-01-01, KG Pichling (Pichlinger Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 16-076-01-01, Pichlinger Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 16-076-01-01, Pichlinger Straße, Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 16-076-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Pichlinger Straße Osten: Pichlinger Straße Süden: Drosselweg Westen: Grenze zum Grünland Katastralgemeinde Pichling Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 16-076-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 8 Änderungsplan Nr. 47 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Ing.-Etzel-Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 47 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Ing. Etzel-Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 47 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Ing. Etzel-Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 47 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Straßenbahntunnel Osten: Ing. Etzel-Straße 27 Süden: ÖBB-Hauptbahn Westen: Stadtgrenze zu Leonding Katastralgemeinde Waldegg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 47 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge F 9 bis F 13 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 9 Bebauungsplanänderung 02-086-01-01, KG Urfahr (Mühlkreisbahnstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-086-01-01, Mühlkreisbahnstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-086-01-01, Mühlkreisbahnstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-086-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Kaarstraße Osten: Mühlkreisbahnstraße Süden: Rudolfstraße Westen: Rudolfstr. 30, Kaarstr. 23 Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-086-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 10 Änderungsplan Nr. 51 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (JKU-BIG) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 51 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, JKU - BIG, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Änderungsplan Nr. 51 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, JKU - BIG Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 51 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 1566/1 Osten: Grenze Teich - Universitätsparkanlage Süden: Teich - Universitätsparkanlage Westen: Teich - Universitätsparkanlage Katastralgemeinde Katzbach Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 51 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 11 Änderungsplan Nr. 46 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Posch (Im Südpark) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 46 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Im Südpark, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Änderungsplan Nr. 46 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Im Südpark Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 46 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: ehemaliger Hochwasserschutzdamm Osten: Mitterwasserweg Süden: Passaustraße Westen: Umspannwerk Passaustraße 12 Katastralgemeinde Posch Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 46 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 12 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 13-047-01-00, KG Kleinmünchen (Dauphinestraße – Mühlweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 13-047-01-00, Dauphinestraße - Mühlweg, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Bebauungsplan 13-047-01-00, Dauphinestraße - Mühlweg, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 13-047-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Dauphinestraße Osten: Mühlweg Süden: Flötzerweg Westen: Schörgenhubstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 13-047-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 13 Bebauungsplanänderung 12-039-01-01, KG Kleinmünchen (Nebauzeile – Thanhoferstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 12-039-01-01, Neubauzeile - Thanhoferstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 12-039-01-01, Neubauzeile - Thanhoferstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 12-039-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Neubauzeile Osten: Neubauzeile 31 Süden: Thanhoferstraße Westen: Neubauzeile 55 Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 12-039-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Zu F 11 liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Pühringer: „Beim Tagesordnungspunkt F 11 soll eine acht Meter breite Schutzzone geopfert werden. Für uns ist nicht wirklich nachvollziehbar, warum man im großen Südpark keine andere Lösung hat finden können, als diese Schutzzone, diese Grünfläche zu opfern. Das ist auch von der Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich kritisiert worden. Wir werden uns daher bei diesem Punkt der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Wortmeldung bezieht sich auf den Antrag F 11. Die Begründung ist ähnlich, es geht um die naturschutzrechtlichen Bedenken. Ich werde mich enthalten. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Ich darf dazu kurz anmerken, dass es hier tatsächlich um eine Güterabwägung zwischen dieses Grünzuges und der Ermöglichung einer betrieblichen Weiterentwicklung geht, die ganz wesentlich mithilft, den Betrieb bei zukünftigen Hochwasserüberflutungen noch sicherer zu machen. Dazu sind diese Flächen notwendig. Zum anderen expandiert dieses Unternehmen. Ich glaube, dass, wenn man den Südpark in Pichling vor seinem geistigen Auge hat, wo wir direkt an Naturschutzgebiete angrenzen, an den Damm, wo wir Wälder haben, eine Reduktion eines Grünzuges, der an Grünland grenzt, tatsächlich in der Güterabwägung zwischen ökologischen und ökonomischen Interessen vertretbar ist. Deswegen wird meine Fraktion dieser Änderung zustimmen.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge abstimmen. Die Anträge F 9 bis F 10 und F 12 bis F 13 werden einstimmig angenommen. Der Antrag F 11 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge F 14 bis F 16 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 14 Bebauungsplanänderung N 34-12-01-01 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-12-01-00, KG Katzbach (Kislingerweg – Commendastraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplanänderung N 34-12-01-01, Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-12-01-00, Kislingerweg - Commendastraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Bebauungsplanänderung N 34-12-01-01, Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-12-01-00, Kislingerweg - Commendastraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die Bebauungsplanänderung N 34-12-01-01 (Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-12-01-00) beschlossen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung (Aufhebung) wird wie folgt begrenzt: Norden: Kislingerweg Osten: Commendastraße Süden: Dornacher Straße Westen: westlich Commendastraße 3 Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Aufhebungsplan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 15 Änderungsplan Nr. 50 zum Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Wiener Straße 435 a) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 50 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Wiener Straße 435a, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Änderungsplan Nr. 50 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Wiener Straße 435a Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 50 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 489/8 (Werksgelände Linz Textil) Osten: westlich Kraftwerkskanal Süden: Wiener Straße 437 Westen: Wiener Straße Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 50 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 16 Linzer Bevölkerung besser über Demonstrationen informieren; Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 5. März 2015 Der Gemeinderat beschließe: „Der Geschäftsbereich Stadtkommunikation Linz wird beauftragt, jene Demonstrationen im Bereich des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Linz, die seitens der Landespolizeidirektion Linz vorab an die Stadt Linz gemeldet werden, per Medienservice, auf www.linz.at und via Social Media zu veröffentlichen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn zu F 15: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Wortmeldung bezieht sich auf F 15. Es geht wieder einmal um die Vergrößerung von Verkaufsflächen eines großen Handelskonzerns. Meine kritische Haltung ist bekannt und ich werde dagegen stimmen. Danke schön.“ Die Anträge F 14 und F 16 werden einstimmig angenommen. Der Antrag F 15 wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über die Anträge F 17 und F 18 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 17 Änderungsplan Nr. 49 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Dornacher Straße 36) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 49 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Dornacher Str. 36, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Änderungsplan Nr. 49 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Dornacher Str. 36 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 49 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Magdalenastraße 2 Osten: Feuerwache Nord Süden: Feuerwache Nord Westen: Magdalenastraße Katastralgemeinde Katzbach Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 49 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 18 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 12-010-01-00, KG Kleinmünchen (Kiefernweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 12-010-01-00, Kiefernweg, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend Bebauungsplan 12-010-01-00, Kiefernweg, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 12-010-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Salzburger Straße Osten: Siemensstraße Süden: Seidelbastweg Westen: westlich Wacholderweg Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 12-010-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. G ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über G 1 Rückgliederung des AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH an die Stadt Linz und Einbringung in die Kepler Universitätsklinikum GmbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Rückgliederung der AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH samt anschließendem Einbringungs- (Übertragungs-) bzw. Zusammenführungsvorgang einschließlich sämtlicher im Rahmen dessen erforderlicher Maßnahmen – wie in der Amtsvorlage beschrieben – wird zugestimmt. 2. Die beiliegende Rahmenvereinbarung wird genehmigt. Der Bürgermeister wird angewiesen, diese rechtsgültig zu unterzeichnen. 3. Der beiliegenden Delegationsverordnung wird zugestimmt. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Entscheidung über den Abschluss der Rechtsgeschäfte, die in Umsetzung der ,Rahmenvereinbarung betreffend die Übertragung der Krankenanstaltenbetriebe Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz, Landes - Frauen- und Kinderklinik sowie Landes - Nervenklinik Wagner-Jauregg in die Kepler Universitätsklinikum GmbH‘ erforderlich sind. Nach § 46 Abs. 2 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz (StL) 1992, LGBl. Nr. 7/1992 i.d.g.F., wird verordnet: § 1 Delegation Die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Abschluss konkreter Rechtsgeschäfte, die in Umsetzung der ,Rahmenvereinbarung betreffend die Übertragung der Krankenanstaltenbetriebe Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz, Landes - Frauen- und Kinderklinik sowie Landes - Nervenklinik Wagner-Jauregg in die Kepler Universitätsklinikum GmbH‘ erforderlich und in dieser Rahmenvereinbarung (vom Gemeinderat beschlossen am 2. Juli 2015) genannt und beschrieben sind, wird im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit vom Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit auf den Stadtsenat übertragen. Es sind dies folgende Rechtsgeschäfte: Vertrag zwischen der Stadt Linz und der Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH über die Rückgliederung des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz an die Stadt gemäß § 95 GmbHG (Rückgliederungsvertrag). Vertrag zwischen der Stadt Linz und der Kepler Universitätsklinikum GmbH über die Einbringung von rückgegliedertem Vermögen des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz durch die Stadt Linz in die Kepler Universitätsklinikum GmbH (Einbringungsvertrag). Vertrag zwischen der Stadt Linz und der Kepler Universitätsklinikum GmbH über die Finanzierung des Trägerselbstbehaltes der Kepler Universitätsklinikum GmbH (Finanzierungsvereinbarung) Vertrag zwischen der Stadt Linz und der Kepler Universitätsklinikum GmbH betreffend Wertrechte für langfristige Personalrückstellungen (Wertrechtevereinbarung Personalrückstellungen) Vertrag zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich betreffend Ausgleichzahlungen im Zusammenhang mit langfristigen Personalverpflichtungen (Ausgleichszahlungsvereinbarung Personalverpflichtungen) Vertrag zwischen der Stadt Linz und der Kepler Universitätsklinikum GmbH über die unentgeltliche Zurverfügungstellung von städtischen Liegenschaft zum Fruchtgenuss der Kepler Universitätsklinikum GmbH (Fruchtgenussvertrag) § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir haben uns mit dem Thema sehr intensiv beschäftigt und mit den vorliegenden Unterlagen intensiv auseinander gesetzt. Ich fasse nun das Ergebnis zusammen. Wir befürworten das grundsätzlich, weil wir trotzdem glauben – auch wenn es schmerzlich ist, dass die Stadt ihr eigenes Krankenhaus aufgibt -, dass es für die Stadt ein Gewinn ist, wenn wir ein Medizinstudium haben. Da braucht es auch eine Uni-Klinik. Das ist einmal so. Was das Verhandlungsergebnis betrifft, glaube ich, dass der Finanzverwaltung in der Vorbereitung und in den Details einiges gelungen ist. Allerdings habe ich beim Antrag Probleme mit dem Punkt 3, der dem Stadtsenat die konkrete Abwicklung und Beschlussfassung der Umsetzung überträgt. Ich halte das für eine so wichtige Angelegenheit, dieses eigene Krankenhaus aufzugeben, dass ich glaube, dass diese Beschlüsse aus demokratiepolitischen Überlegungen nicht an den Stadtsenat delegiert werden sollten. Es sind nicht alle VertreterInnen der Parteien des Gemeinderates auch im Stadtsenat vertreten. Der Stadtsenat ist im Gegensatz zum Gemeinderat vertraulich. Das heißt, die Unterlagen sind niemandem, der ein spezielles Interesse hat, zugänglich. Ich glaube, dass es formal problematisch ist, wenn die konkrete Verordnung im Gemeinderat beschlossen werden würde und eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist – zumindest für einen Teil der Angelegenheit - das für die Verordnung aber nicht geregelt ist. Das heißt, es ist jetzt geregelt, dass die Delegation mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden muss, aber es ist nicht mehr geregelt, dass der Stadtsenat auch mit Zweidrittelmehrheit beschließen muss. In der Praxis weiß ich nicht, ob das relevant sein wird. Ich halte es aber trotzdem für sinnvoll, wenn man solche Angelegenheit delegiert, dass man das in dieser formal umfassenden Form für die andere Ebene festlegt. Insgesamt glaube ich, dass wir uns irgendetwas überlegen müssen, was den Informationsfluss in den städtischen Gremien über die Vorgehensweise und das, was in der KUK passiert, betrifft. Anders, als im AKh-Aufsichtsrat sind im Aufsichtsrat der KUK aufgrund der Beteiligungsverhältnisse künftig nur mehr Vertreter oder VertreterInnen der SPÖ und ÖVP vertreten. Das hat zur Folge, dass die Beteiligungen, also der Kostenzuschuss - wie immer das im konkreten Fall bezeichnet wird - im Gemeinderat beschlossen werden muss. Das heißt im Ergebnis, dass im Gemeinderat in Zukunft MandatarInnen über die Zuweisung von ungefähr acht Millionen Euro abstimmen müssen, aber keine Möglichkeit haben, sich darüber zu informieren, wozu dieses Geld verwendet wird. Ich glaube, es ist wirklich notwendig, dass wir eine Vereinbarung durch einen Gemeinderatsbeschluss oder irgendeine andere Regelung treffen, damit sichergestellt ist, dass die Mitglieder des Gemeinderates, die über die Zurverfügungstellung des Geldes schlussendlich entscheiden müssen, auch über die notwendigen Informationen verfügen. Die KUK ist aufgrund der Beteiligungsverhältnisse tatsächlich ein Sonderfall im Vergleich zu den anderen Gesellschaften. Ich habe nach der Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen daher meiner Fraktion die Empfehlung gegeben, bei den Punkten 1 und 2 des Antrages zuzustimmen und sich beim Punkt 3 – das ist die Übertragung der Verantwortung auf den Stadtsenat – der Stimme zu enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, die KPÖ hat immer eine sehr kritische Haltung bezüglich der Errichtung einer Medizin-Fakultät gehabt und das durchaus als landespolitisches Prestigeprojekt eingeschätzt, welches der Stadt eventuell noch teuer kommen könnte. Es ist nicht unbedingt ein schöner Moment, wenn dessen Eigenständigkeit ausgerechnet 150 Jahre nach der Gründung des AKh jetzt im Kepler Universitätsklinikum aufgelöst wird. Dort wird das Land das Sagen haben. Die Stadt ist mit 24,9 Prozent nur Minderheitseigentümerin. Welche Auswirkungen das auf das Mitspracherecht der Stadt und auf das Personal haben wird, steht noch offen. Ich mache mir besondere Sorgen um die Fristenlösungsambulanz im AKh. Das ist eines der wenigen öffentlichen Spitäler außerhalb von Wien, wo Schwangerschaftsabbrüche möglich sind. Dazu kommt, dass die Stadt 65 Millionen Euro aufstellen muss, um die Schulden des AKh auszuzahlen, was nicht unbedingt zum nicht besonders gut stehenden Schuldenstand der Stadt beiträgt. Dass es zu einer Entlastung beim Sprengelbeitrag kommt, stimmt, aber das ist im Zusammenhang mit diesen 65 Millionen Euro nur ein schwacher Trost. Ich werde daher dieser Rückgliederung des AKh der Stadt Linz und der Einbringung in das Kepler-Universitätsklinikum nicht zustimmen. Danke schön.“ Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitlichen haben große Zweifel an der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit bei der Vorgehensweise, die heute beschlossen werden soll. Kurz zusammengefasst, das gesamte Vermögen des AKh soll wieder in die Stadt rückeingegliedert werden. Ein Teil des Vermögens soll in die neue Uniklinikum-Gesellschaft eingebracht werden. Die Schulden in Höhe von 65 Millionen Euro bleiben aber zur Gänze in der Stadt und wirken sich natürlich fatal auf das ohnehin schon sehr angeschlagene Budget aus. Zugleich gibt es aber ein Grundstück, das für die neue Gesellschaft als betriebsnotwendig gesehen wird und einen Wert von ca. 80 Millionen Euro hat. Dieses Grundstück wird nicht in die neue Gesellschaft eingebracht. Es bleibt nach der Rückgliederung im Besitz der Stadt und die Gesellschaft darf dieses betriebsnotwendige Grundstück mittels Fruchtgenuss nutzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf den ersten Blick entsteht zwar der Eindruck, dass das ein gutes Geschäft für die Stadt ist, denn es würde der Stadt ein Vorteil von 15 Millionen Euro entstehen. Wenn wir uns das Ganze aber genauer ansehen, dient es lediglich einer Schönerung des Budgets, denn dieses Grundstück, das für die Gesellschaft betriebsnotwendig ist, kann niemals von der Stadt veräußert werden. Aus unserer Sicht wäre es wirtschaftlich wesentlich klüger, auch dieses Grundstück in die neue Gesellschaft einzubringen, mit dem Erlös der 80 Millionen Euro die offenen Schulden von 65 Millionen Euro zu begleichen und der Stadt würden tatsächlich noch 15 Millionen Euro übrigbleiben. Alles andere, wie gesagt, schaut nach einer Schönerung des Budgets aus. Wir haben einen weiteren Kritikpunkt und zwar was die Kontrolle betrifft, denn die Stadt Linz darf drei Aufsichtsräte in diese neue Gesellschaft entsenden. Diese Aufteilung ist wie folgt: zweimal SPÖ, einmal ÖVP. Die anderen Fraktionen sind in diesem Kontrollmechanismus nicht berücksichtigt. Aus unserer Sicht wäre es wesentlich vernünftiger und transparenter, wenn zumindest die drei stärksten Stadtsenatsfraktionen in den Aufsichtsrat der neuen Klinikum-Gesellschaft entsendet worden wären. Um alle Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, betone ich nochmals, dass sich die Freiheitlichen zur neuen Medizinuniversität bekennen und den Vollausbau der Johannes-Kepler-Universität unterstützen. Die obigen Kritikpunkte aber, geben uns leider keine andere Möglichkeit, als uns bei diesem Tagesordnungspunkt heute zu enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrte Damen und Herren und herzlich Willkommen die neu hinzugekommenen BesucherInnen im Gemeinderatssaal, ich darf auf ein paar Punkte eingehen und möchte mit der Wortmeldung von Gemeinderat Hein beginnen. Die Vorlage und das, was wir hier haben, ist aus meiner Sicht das Ergebnis einer langen Verhandlung und einer sehr genauen Prüfung durch Anwälte, Wirtschaftsprüfer und ExpertInnen. Das basiert auf der grundlegenden Überlegung, dass man das Vermögen im richtigen Ausmaß entsprechend den Anteilen in der Gesellschaft einbringt. Das ist der Grund, warum es zu dieser Darstellung mit Vermögen und Aktiva/Passiva gekommen ist. Für unser Budget bringt das gar nichts. Wenn schon, dann bringt es etwas für unsere Vermögensrechnung. Das ist aber nicht der Grund, weshalb wir das Ganze gemacht haben. Es dient nur einer sauberen Darstellung. Es wurde mit dem Land vereinbart, dass Schulden nicht in die neue Gesellschaft eingebracht werden. Darum ist bei der Rückeingliederung ein Teil wieder übriggeblieben. Da geht es überhaupt nicht um Budgetschönung. Es ist keine Budgetschönung, wenn wir 65 Millionen Euro aufnehmen. Wobei ich anmerken darf, dass uns diese 65 Millionen Euro im Rahmen der UGL-Bilanz zu Recht in der Gesamtbetrachtung immer zugerechnet worden sind. Also es hat sich nichts erhöht. Das war vorher in der UGL schon da und ist jetzt der Stadt zugerechnet, was vorher dem AKh zugerechnet war. Ich möchte noch zu dem etwas dazusagen, was von Gemeinderat Hein und von den Grünen angemerkt worden ist und wofür ich Verständnis habe. Das ist der Punkt, der die Berichtspflicht bzw. die Berichtsrechte im Gemeinderat betrifft. Da müssen wir uns etwas überlegen, wie wir das sicherstellen. Das sehe ich auch so. Der Grund war, dass das D’Hondtsche System angewendet wird, das errechnet, wer wie viel entsendet und das nach Stärke der Fraktionen. Das ändert aber nichts. Aus meiner Sicht soll der Gemeinderat die entsprechenden Informationen haben. Da gibt es von mir nichts zu verbergen. Ich sehe das als gemeinsames Projekt und da muss man informieren. Wir müssen uns überlegen, in welcher Form das stattfinden kann. Eva Schobesberger, der Grund, warum wir heute das so gewählt haben, ist, wir wollten diesen Grundsatzbeschluss unbedingt im heutigen Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit fällen, weil es meiner Meinung nach in den Gemeinderat gehört. Die Vorgehensweise ist, dass wir den Grundsatz so machen, dann aber weitere, kleinere Teile an den Stadtsenat delegieren. Das ist mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt, weil wir bei so einer wichtigen Entscheidung nicht alleine vorgehen würden. Die sind mit dieser, der Verfahrenseffizienz geschuldeten Vorgangsweise, einverstanden. Das war der Grund, warum wir das gewählt haben. Abschließend glaube ich, um das Inhaltliche noch zu sagen, wir bringen etwas ein. Ja, das ist richtig. Natürlich glaube ich, dass wir alle dabei ein bisschen Wehmut verspüren, dass wir das AKh in etwas einbringen. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir etwas ungleich Größeres zurückbekommen. Man muss etwas einbringen, wenn man möchte, dass etwas Größeres entstehen kann. Diese KUK, diese Medizin-Uni, mit all den damit verbundenen Möglichkeiten, wird sicher unserer Stadt, unserer Region und dem ganzen Bundesland noch zum Vorteil gereichen. In diesem Sinne bedanke ich mich für die avisierte Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Frau Gemeinderätin Grünn hat gesagt, dass es fraglich ist, was mit der Fristenlösung passiert. Wir haben uns mit diesem Konvolut an Verträgen und Regelungen sehr umfassend beschäftigt. Da sind im Gesellschaftervertrag Minderheitenrechte festgelegt. Das war uns sehr wichtig. Eines dieser Minderheitenrechte ist, dass bestimmte Dinge bei der Änderung der Einstimmigkeit bedürfen. Genau aus diesem Grund fällt das Leistungsangebot der Gynäkologie darunter. Die Abschaffung der Fristenlösung könnte nur dann passieren, wenn die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat in der Generalversammlung dem zustimmen würden. (Zwischenruf) Stimmt, das war jetzt ein Fehler. Danke für die tatsächliche Berichtigung einer tatsächlichen Berichtigung. Es ist nämlich nicht der Aufsichtsrat, sondern die Generalversammlung, für die diese Minderheitenrechte festgelegt sind. Das heißt im Klartext, in der derzeitigen Konstellation müsste Herr Bürgermeister in der Generalversammlung dem zustimmen. Er hat bisher immer versichert, dass er das nicht tun wird. Ich hoffe, dass das so bleiben wird.“ Bürgermeister Luger: „Das war tatsächlich meine liebste tatsächliche Berichtigung in der gesamten Funktionsperiode dieses Gemeinderates.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag getrennt in Punkte 1 bis 3 abstimmen. Der Punkt 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderat Reiman, MBA, sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderat Reiman, MBA, sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 3 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über die Anträge G 2 und G 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 2 Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung Commendastraße durch die Immoblien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 3,170.000 Euro (plus/minus 20 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 380.000 Euro (plus/minus 20 Prozent) Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung Commendastraße samt Adaptierungen im Bestand und der Errichtung eines Provisoriums durch die Immobilien Linz GmbH & CoKG (ILG) mit Gesamtkosten in Höhe von 3,170.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis Juni 2015 mit einer Bandbreite von plus/minus 20 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Optimierungsmaßnahmen in der Gewährleistungsphase - insbesondere Energieoptimierungen - innerhalb der oben angeführten Bandbreite wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 20 Prozent überschritten werden. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 380.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis April 2015 mit einer Bandbreite von plus/minus 20 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Kosten der Mobilien über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 20 Prozent überschritten werden. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. Sonstige Vergabevorgaben: z.B. Die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter oder Billigstbieter zu erfolgen. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 50.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2015 und in Höhe von 65.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2017 für die Mobilien der Krabbelstubengruppen erfolgt auf der VASt 5.4300.043030, Krabbelstube Commendastraße, Einrichtung. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 75.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2015, in Höhe von 92.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2016 und in Höhe von 98.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2017 für die Mobilien der Kindergartengruppen erfolgt auf der VASt 5.2400.043088, Kindergarten Commendastraße, Einrichtung. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ G 3 Grundverkauf in der KG Linz (Donatusgasse 33) um den Verkaufspreis von 200.250 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft anteilig an Frau Maria Grazia Schild (14/24-Anteil), Frau Stefanie Alexandra Schild (5/24-Anteil) und Frau Anna Maria Schild (5/24-Anteil), alle wohnhaft Donatusgasse 33, 4020 Linz, das Grundstück 2743, KG Linz, mit einem Katasterausmaß von 445 Quadratmetern um den Kaufpreis von 450 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 200.250 Euro. 2. Im Übrigen erfolgt die Realisierung dieses Rechtsgeschäftes zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 3. Die Einnahmenverrechnung des Kaufpreises in Höhe von 200.250 Euro für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 7009 Euro erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über die Anträge G 4 und G 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 4 Verkauf von drei Achtel-Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ 1285, KG Linz (Rathausgasse 10 – Pfarrplatz 19) um den Verkaufspreis von 356.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „Der Verkauf von drei Achtel-Miteigentumanteilen an der Liegenschaft EZ 1285, KG Linz, bestehend aus dem Grundstück 2, mit einem Katasterausmaß von 297 Quadratmetern, samt dem darauf befindlichen Gebäude Rathausgasse 10 – Pfarrplatz 19 zum Kaufpreis von 356.000 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen durch die Immobilien GmbH & Co KG wird genehmigt.“ G 5 Grundverkauf in der KG Lustenau (Derfflingerstraße 6) um den Verkaufspreis von 2,409.715 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die GWG das Grundstück Nr. 1114, EZ 1202, KG Lustenau, mit einem Katasterausmaß von 6259 Quadratmetern samt dem darauf befindlichen Objekt Derfflingerstraße 6 zum Preis von 385 Euro pro Quadratmeter, somit zum Gesamtkaufpreis von 2,409.715 Euro. 2. Im Übrigen erfolgt die Realisierung dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Vereinbarungen. 3. Die Einnahmenverrechnung des Kaufpreises in Höhe von 2,409.715 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf). 4. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 84.340 Euro erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer.“ Wortmeldung Gemeinderat Svoboda zu G 4: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wie bekannt ist, beurteilt die Grüne-Fraktion den Verkauf von städtischem Eigentum immer besonders kritisch. Von daher werden wir uns auch heute beim Punkt G 4 enthalten.“ Der Antrag G 4 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag G 5 wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Huber berichtet über die Anträge G 6 und G 7 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 6 A. Neuerlassung der Haushaltsordnung 2015 (HO 2015) und B. Genehmigung der angepassten Finanzmanagement-Richtlinien (Version Mai 2015) Der Gemeinderat beschließe: „Punkt A: 1. Die beiliegende Haushaltsordnung 2015 (HO 2015) der Stadt Linz wird neu erlassen. 2. Die Kundmachung der Haushaltsordnung 2015 erfolgt sowohl im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz als auch an der Amtstafel und tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung an der Amtstafel in Kraft. Punkt B: Die in der Version Mai 2015 beigelegte Rahmenrichtlinie für das Finanzmanagement der Stadt Linz, die funktionale Richtlinie für die Finanz- und Vermögensverwaltung der Stadt Linz – Portfoliomanagement, Marktrisikomanagement, Kontrahentenrisikomanagement und die funktionale Richtlinie für die Finanz- und Vermögensverwaltung der Stadt Linz – Cashmanagement werden genehmigt. In der Sitzung des Finanz- und Hochbauausschusses am 18. Juni 2015 wurde folgender Abänderungsantrag beschlossen: Abänderungsantrag Bei der Funktionalen Richtlinie für das Finanzmanagement der Stadt Linz (Beilagen 3/2 und 4/2) Portfoliomanagement Marktrisikomanagement Kontrahentenrisikomanagement wird der Absatz bei Punkt 2.8 Risikoberechnung ,Value –at-Risk (Währungen) = Nettoportfolio aus Fremdwährungen in Euro-Gegenwert mal 20 Prozent‘ gestrichen. (Beilage 5) Haushaltsordnung 2015 Auf Grund § 46 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl. Nr. 7/1992 (StL 1992), wird nachstehende Haushaltsordnung (HO) erlassen: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Allgemeines (1) Die Haushaltsordnung gilt für den gesamten Bereich des Magistrates der Landeshauptstadt Linz, sofern nicht für Teilbereiche spezielle Regelungen erlassen werden. (2) Bei Vorliegen der gesetzlichen und technischen Voraussetzungen sind Unterlagen und Unterschriften in elektronischer Form als Originalunterlagen und Originalunterschriften anzusehen. (3) FinanzreferentIn ist die Funktionsbezeichnung für das jeweils für die finanziellen Angelegenheiten der Stadt zuständige Mitglied des Stadtsenates. (4) Unter Geschäftsbereichen und Unternehmungen gemäß § 61 StL 1992 des Magistrates versteht man Organisationseinheiten, denen die Sachmaterien nach Lebensbereichen zugeordnet werden. Sie besorgen behördliche als auch privatwirtschaftliche Aufgaben und/oder erfüllen Querschnittsfunktionen gemäß § 2 Abs. 3 Geschäftseinteilung und Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM). § 2 Anwendbarkeit der VRV Die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers/der Bundesministerin für Finanzen, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden (VRV), sind bei der Erstellung und Durchführung des Voranschlages und Rechnungsabschlusses vollinhaltlich anzuwenden. 2. Abschnitt Erstellung des Voranschlages § 3 Voranschlag (1) Der Voranschlag ist die verbindliche Grundlage für die Vollziehung aller Einnahmen und Ausgaben der Stadt. (2) Für jedes Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist ein Voranschlag zu erstellen; das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. § 4 Voranschlagsgliederung Der Voranschlag kann in einen ordentlichen und einen außerordentlichen Teil (§ 4 VRV) gegliedert werden. § 5 Voranschlagsgrundsätze (1) Der Voranschlag hat alle Einnahmen und Ausgaben zu enthalten, die voraussichtlich im Voranschlagszeitraum fällig werden (§ 2 VRV). (2) Einnahmen und Ausgaben sind getrennt voneinander in voller Höhe zu veranschlagen (Bruttoprinzip, § 3 VRV). (3) Grundsätzlich ist ein Ausgleich des Gesamthaushaltes anzustreben; bei Veranschlagung eines Abganges sind gleichzeitig mit der Beschlussfassung Maßnahmen zu treffen, die während des Rechnungsjahres einen Ausgleich des Haushaltes herbeiführen. Einzelhaushalte sind, soweit dies möglich oder angeordnet ist, selbstkostendeckend zu veranschlagen (§ 2 Abs. 6 GEOM). (4) Alle Einnahmen und Ausgaben sind in einem einzigen Voranschlag zu veranschlagen; ausgenommen davon sind die von der Stadt verwalteten Stiftungen und Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit. § 6 Betriebsmäßige Veranschlagung (1) Die Veranschlagung nach dem Bruttoprinzip gilt auch für Betriebe, betriebsähnliche Einrichtungen und wirtschaftliche Unternehmungen (§ 3 VRV). (2) Soweit Unternehmungen eigene Wirtschaftspläne aufstellen, kann der/die BürgermeisterIn bestimmen, dass nur der abzuführende Gewinn oder der zu deckende Verlust in den Voranschlag aufgenommen wird. (3) Dem Voranschlag sind Wirtschaftspläne und Untervoranschläge beizufügen. (4) Vergütungen sind bei den Geschäftsbereichen oder ihren Untergliederungen und bei den in Abs. 1 genannten Einrichtungen dann zu veranschlagen, wenn es notwendig ist, die Leistungen und Kosten vollständig zu erfassen. Die Vergütungen sind als solche bei den Einnahmen ersichtlich zu machen; die Art ihrer Erfassung bestimmt der/die FinanzdirektorIn. (5) Zur Zusammenfassung und zur Verteilung der Einnahmen oder Ausgaben können bei Bedarf Sammelnachweise erstellt werden; die Sammelnachweise sind als Beilage dem Voranschlag anzuschließen (§ 18 Abs. 5). § 7 Ausnahmen von der Veranschlagung Nicht zu veranschlagen sind: 1. Einnahmen und Ausgaben, die endgültig nicht solche der Stadt sind (voranschlagsunwirksame bzw. durchlaufende Gebarung; § 2 Abs. 5 VRV); 2. Die Abstattung von Einnahmen- und Ausgabenkassenresten der ordentlichen und außerordentlichen Gebarung; 3. Gelder, die zur vorübergehenden Stärkung der Kassenliquidität aufgenommen werden und bis zum Ende des Rechnungsjahres zurückzuzahlen sind (Kassenkredite). § 8 Ermittlung der Beträge (1) Die zu veranschlagenden Beträge sind unter Berücksichtigung der absehbaren Entwicklung zu errechnen. Hierzu sind unter anderem statistische Unterlagen heranzuziehen. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Einnahmen und Ausgaben geschätzt werden. (2) Beträge für denselben Zweck dürfen nicht an verschiedenen Stellen des Voranschlages aufgenommen werden; Ausnahmen ergeben sich aus den Gliederungsvorschriften der VRV. (3) Die veranschlagten Beträge sind auf durch 100 teilbare Beträge auf- oder abzurunden. (4) Bei der Erstellung des Voranschlages ist von dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft für jede Voranschlagsstelle der anweisungsberechtigte Geschäftsbereich festzulegen. Dabei ist auf die Geschäftsverteilung für den Magistrat Bedacht zu nehmen. Das gleiche gilt bei Änderungen während des Rechnungsjahres. (5) Setzt die Verwendung eines Voranschlagsbetrages besondere Sachkenntnisse voraus, ist darauf bei der Erteilung der Anweisungsbefugnisse Bedacht zu nehmen. (6) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben trifft den/die Anweisungsberechtigte/n. (7) Gleichzeitig mit der Anmeldung zum Voranschlag sind von dem für die Führung eines Einzelhaushaltes zuständigen Geschäftsbereich jene Maßnahmen vorzuschlagen, welche notwendig sind, um die Kostendeckung im erforderlichen Umfang herbeizuführen (§ 5 Abs. 3). § 9 Deckungsfähigkeit (1) Im Voranschlag können Einnahmen- und Ausgabenbeträge in Deckungsringe zusammengefasst werden. (2) Im Rahmen der Haushaltsführung a) können Deckungsringe durch Einbeziehen oder Ausscheiden weiterer Voranschlagsstellen erweitert oder eingeschränkt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der/die FinanzdirektorIn; b) kann im Interesse einer nach den Bestimmungen der VRV sachgeordneten Verrechnung die Eröffnung weiterer Voranschlagsstellen und deren Einbeziehung in Deckungsringe vorgenommen werden. (3) Minderausgaben und Mehreinnahmen können für Mehrausgaben auf einer anderen Voranschlagsstelle innerhalb eines Deckungsringes ohne weiteres Genehmigungsverfahren herangezogen werden. § 10 Mittelfristige Finanzplanung (1) Der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft hat eine über den einjährigen Planungszeitraum hinausreichende mehrjährige Planung für einen Zeitraum von insgesamt vier Finanzjahren zu erstellen. Der mittelfristige Finanzplan besteht aus dem mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan und dem mittelfristigen Investitionsplan. (2) Für den mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan haben die Geschäftsbereiche die Voranschlagsstellen des Vorweghaushaltes und falls erforderlich auch die Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsbereichs-Budgets in der gewünschten Form zu melden. Mittelfristig sind auch Subventionen anzumelden. Über die Notwendigkeit der Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung entscheidet der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft. (3) Für den mittelfristigen Investitionsplan haben alle Geschäftsbereiche dem Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau und dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft rechtzeitig alle Investitionsvorhaben und Sanierungsmaßnahmen, die der Erhaltung der Substanz dienen sollen, zu melden. Die Verantwortung für die Anmeldung liegt jeweils bei dem anfordernden Geschäftsbereich. In der Folge werden die angemeldeten baulichen Investitions- und Instandsetzungs-/Sanierungsvorhaben durch den Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau bewertet und priorisiert. Sonstige Investitionsvorhaben außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau, Leasingverträge und Bestandverträge sind vom jeweils verantwortlichen Geschäftsbereich dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft zu melden. Über die Notwendigkeit der Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung entscheidet der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft. (4) Bei allen Investitionsvorhaben und Sanierungsmaßnahmen, deren Ausgaben sich über mehrere Jahre erstrecken, sind nicht nur die auf das Rechnungsjahr entfallenden Beträge, sondern auch die voraussichtlichen Gesamtinvestitionskosten, aufgeteilt nach den Jahren, in denen sie fällig werden, anzugeben. (5) Mittelfristig geplante Ausgaben für Investitionsvorhaben und Sanierungsmaßnahmen, die den Betrag von 100.000 Euro übersteigen, können dann in die Investitionsplanung aufgenommen werden, nachdem der/die BürgermeisterIn das gemäß § 32 Abs. 6 StL 1992 zuständige Mitglied des Stadtsenates und den/die FinanzreferentIn angehört hat. Grundlage dafür bilden die Ergebnisse der in Verbindung mit den Budgetgesprächen abgehaltenen Investkomitees (gemäß § 18 Abs. 2 zwischen dem jeweils verantwortlichen Geschäftsbereich und dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft) sowie die vorliegenden Pläne und Kostenberechnungen, aus denen die grundsätzliche Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Investitionsvorhabens oder der Sanierungsmaßnahme unter besonderer Bedachtnahme auf die Errichtungskosten und die zu erwartenden Folgekosten ersichtlich sind. (6) Die Wirtschaftlichkeit ist danach zu beurteilen, ob eine vorgegebene Leistung mit geringst möglichem Mitteleinsatz oder ob mit vorgegebenen Mitteln die bestmögliche Leistung erreicht werden kann; vor allem ist bei Sanierungen oder Reparaturen zu beurteilen, ob diese Maßnahme wirtschaftlich vertretbar ist. (7) Der/Die BürgermeisterIn kann die Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit oder Notwendigkeit eines Investitionsvorhabens veranlassen. Investitionsvorhaben, die den Betrag von 100.000 Euro übersteigen, können von einer solchen Prüfung ausgenommen werden oder auch Investitionsvorhaben, die unter dem ob genannten Betrag liegen, einer solchen Prüfung unterworfen werden. (8) Zuständig für die Prüfung von Investitionsvorhaben oder Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Abs. 3 bis 7 ist unter Einbindung des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft. (9) Investitionsvorhaben und Sanierungsmaßnahmen sind vorzuberaten. Diese Beratungen finden - sofern der/die BürgermeisterIn nichts anderes anordnet – zuerst auf Verwaltungsebene und in der Folge auf politischer Ebene statt. Die Investitionsvorhaben und Sanierungsmaßnahmen sind in einem Investitionskomitee unter dem Vorsitz des Finanzdirektors/der Finanzdirektorin unter Beiziehung des Geschäftsbereiches Finanzen und Wirtschaft und der beteiligten GeschäftsbereichsdirektorInnen zu beraten. An den Beratungen auf politischer Ebene unter dem Vorsitz des Finanzreferenten/der Finanzreferentin nimmt das jeweils sachlich zuständige Mitglied des Stadtsenates teil. (10) Das Ergebnis der Beratungen ist dem/der BürgermeisterIn zur Entscheidung vorzulegen. § 11 Personalaufwand Die Grundlage für die Veranschlagung der Ausgaben für die Dienstbezüge der Beamten, der Vertragsbediensteten und der sonstigen Bediensteten bildet der Dienstposten- und Stellenplan. Die Bezüge sind in der gesetzlichen, vertragsmäßigen oder durch sonstige Bestimmungen festgesetzten Höhe zu veranschlagen. Maßgeblich für die Veranschlagung ist der zum Zeitpunkt der Voranschlagserstellung gegebene Ist-Stand unter Berücksichtigung der für den Voranschlagszeitraum zu erwartenden Veränderungen. § 12 Veranschlagung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse (1) Die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge sind zusammengefasst zu veranschlagen. (2) Bei allen Einzelhaushalten, bei denen die vollständige Erfassung der Ausgaben von Bedeutung ist, sind die Ruhe- und Versorgungsgenüsse gesondert zu veranschlagen. Die anteiligen Ruhe- und Versorgungsgenüsse sind grundsätzlich nach dem Verhältnis der Bezüge der dort beschäftigten Beamten zum Gesamtaufwand für Beamte aufzuteilen. Ausnahmen zu Abs. 1 und 2 bestimmt der/die FinanzdirektorIn. § 13 Gliederung der Einnahmen und Ausgaben (1) Die Einnahmen und Ausgaben gliedern sich in laufende, einmalige, außerordentliche. (2) Laufende Einnahmen und Ausgaben sind solche, mit denen fortdauernd zu rechnen ist. Zu den laufenden Ausgaben zählen vor allem auch die Instandhaltungsmaßnahmen sowie Ausgaben aus Verfügungsmitteln und für Repräsentationszwecke. (3) Einmalige Einnahmen und Ausgaben sind jene ordentlichen Einnahmen und Ausgaben, die ihrer Natur nach nicht oder nur nach längerer Zeit wiederkehren; mit ihnen wird ein vorübergehend erhöhter Bedarf oder ein einmaliger Zweck gedeckt; zu den einmaligen Ausgaben zählen vor allem Instandsetzungsmaßnahmen und Generalreparaturen. (4) Außerordentliche Ausgaben sind jene, die der Art nach nur vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen wesentlich überschreiten und mit außerordentlichen Einnahmen gedeckt werden (§ 4 Abs. 2 VRV). (5) Im Zweifelsfall entscheidet der/die FinanzdirektorIn, ob eine Maßnahme als laufende, einmalige oder außerordentliche Ausgabe anzusehen ist. § 14 Rücklagen (1) Rücklagen sind Geldbestände der Stadt, die für einen bestimmten Verwendungszweck angesammelt werden. (2) Man unterscheidet allgemeine Rücklagen (Ausgleichsrücklagen, Betriebsmittelrücklagen), zweckgebundene Rücklagen (Sonderrücklagen) und Geschäftsbereichs-Rücklagen. Die Ausgleichsrücklagen dienen zur Deckung von Abgängen im Ordentlichen oder Außerordentlichen Haushalt. Die Betriebsmittelrücklagen dienen zur Aufrechterhaltung der laufend erforderlichen Kassenliquidität. Die Sonderrücklagen werden für bestimmte Zwecke auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen angesammelt oder, soweit es sonst notwendig und zweckmäßig erscheint, durch Beschluss festgelegt. (3) Rücklagenzuführungen und Rücklagenentnahmen sind zu veranschlagen. § 15 Verstärkungsmittel, Verfügungsmittel (1) Verstärkungsmittel sind Mittel, die zur Bedeckung unabweisbarer Mehrausgaben des Ordentlichen Haushaltes veranschlagt werden können; sie sollen eins von Hundert der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages nicht überschreiten. (2) Verfügungsmittel sind Mittel für Ausgaben, für die eine besondere Zweckbestimmung im Haushalt nicht vorgesehen ist; sie können vor allem für den/die BürgermeisterIn, die VizebürgermeisterInnen, die Stadträte/Stadträtinnen, den/die MagistratsdirektorIn und die GeschäftsbereichsdirektorInnen vorgesehen werden und sollen insgesamt 1 v. T. der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages nicht überschreiten. § 16 Schuldendienst, Veranschlagung Die Ausgaben für den Schuldendienst (Zinsen, Tilgung) sollen bei jenen Teilabschnitten veranschlagt werden, für welche die Darlehen (Kredite) aufgenommen wurden. § 17 Voranschlagserstellung (1) Die Erstellung des Voranschlages für das Folgejahr oder auch für ein weiteres Jahr (Doppelbudget) erfolgt auf Basis der Vorgaben des Geschäftsbereiches Finanzen und Wirtschaft. Die Festlegung des Budgetierungsrahmens (Zuschussbedarfs) der Geschäftsbereiche, der Unternehmungen gemäß § 61 f StL 1992 und der ausgegliederten Unternehmen erfolgt zu Beginn des Budgetierungsprozesses durch Vorgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Auf dieser Grundlage sind innerhalb der Geschäftsbereiche unter der Koordination der GeschäftsbereichsdirektorInnen und von den Leitungen der Unternehmungen gemäß § 61 f StL 1992 ihre voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für den Voranschlagszeitraum im Detail zu budgetieren. (2) Die Budgetanträge der Geschäftsbereiche zum Voranschlag sind spätestens zum von dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft festgelegten Zeitpunkt diesem zu übermitteln. (3) Besonders zu erläutern sind: 1. Einnahmen und Ausgaben, die von jenen des Vorjahres um mehr als zehn von Hundert abweichen werden; 2. alle vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben (Ordentlicher und Außerordentlicher Haushalt); 3. Ausgaben in Erfüllung von gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, aus denen die Stadt zu Zahlungen über das Rechnungsjahr hinaus belastet ist, sofern solche Verpflichtungen nicht zur laufenden Verwaltung zu zählen sind; 4. jede neue Voranschlagsstelle unter Anführung der gesetzlichen Grundlage oder der Entscheidung des zuständigen Organes der Stadt; 5. Anträge, Voranschlagsstellen für deckungsfähig zu erklären. Bei den Geschäftsbereichs-Budgets besteht grundsätzlich für die anweisungsberechtigen Voranschlagsstellen eines Geschäftsbereichs, getrennt nach Referenten, Deckungsfähigkeit. Notwendige Ausnahmen im Prozess des Budgetvollzuges regelt der/die FinanzdirektorIn. § 18 Voranschlagsentwurf (1) Der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft hat die Vorschläge der Geschäftsbereiche unter Berücksichtigung der festgelegten Parameter zum Voranschlag auf die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze zu prüfen und nach den Ordnungsgrundsätzen der Haushaltsordnung zusammenzufassen. Der/Die FinanzdirektorIn kann anordnen, dass für einzelne Bereiche Untervoranschläge oder Wirtschaftspläne erstellt werden. (2) Vor dem ersten Budgetentwurf erfolgen mit jedem Geschäftsbereich Vorberatungen und Invest-Budgetgespräche. Die Zusammenfassung (Abs. 1) ist dem/der FinanzdirektorIn vorzulegen. Sie bildet die Grundlage für die Endabsprache mit den GeschäftsbereichsdirektorInnen. (3) Wenn bei den (End)Absprachen bei einzelnen Ansätzen kein Einvernehmen erzielt wird, ist vom/ von der FinanzreferentIn das jeweils zuständige Mitglied des Stadtsenates dazu anzuhören. (4) Der Voranschlagsentwurf ist unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Absprachen zu erstellen. (5) Der Voranschlagsentwurf hat insbesondere zu umfassen: 1. alle gemäß § 9 VRV vorgeschriebenen Beilagen; 2. Nachweise über bestimmte Sachausgaben (Sammelnachweise), soweit diese vom/von der FinanzdirektorIn angeordnet sind; 3. den erläuternden Bericht des/der FinanzdirektorIn; 4. jene Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Voranschlages einzuhalten sind. § 19 Feststellung des Voranschlages Die Auflage des Voranschlagsentwurfes sowie die Feststellung des Voranschlages durch den Gemeinderat erfolgt gemäß § 53 StL 1992. § 20 Voranschlagsprovisorium, Haushaltsführung ohne Voranschlag Ist der Voranschlag zu Beginn des Rechnungsjahres durch den Gemeinderat noch nicht festgestellt, ist ein Voranschlagsprovisorium zu erstellen (§ 55 erster Satz StL 1992); liegt ein solcher Beschluss ebenfalls nicht vor, ist im Sinne des § 55 zweiter Satz StL 1992 vorzugehen. § 21 Nachtragsvoranschlag Ergibt sich während des Rechnungsjahres die Notwendigkeit eines neuen Aufwandes, der im Voranschlag nicht vorgesehen ist, oder zeigt sich, dass die Gebarung mit einem Fehlbetrag abschließen wird, so ist gemäß § 54 StL 1992 vorzugehen. 3. Abschnitt Durchführung des Voranschlages § 22 Verbindlichkeit des Voranschlages (1) Der Voranschlag ist die Grundlage für die Führung des Haushaltes. Die veranschlagten Einnahmen stellen Mindestbeträge, die Ausgaben Höchstbeträge dar. Die Mittel dürfen nur für die im Voranschlag bezeichneten Zwecke unter sinngemäßer Beachtung der Parameter der Geschäftsbereichs-Budgetierung verwendet werden. Die Feststellung des Voranschlages hat nach außen keine Rechtswirkung. (2) Das Verfügungsrecht der anweisungsberechtigten Geschäftsbereiche über die veranschlagten Mittel erlischt ungeachtet der Bestimmung gemäß § 34 Abs. 5 mit 31. Dezember des laufenden Rechnungsjahres. (3) Nicht verbrauchte, jedoch gebundene Haushaltsreste des Ordentlichen und Außerordentlichen Haushaltes sowie Spenden und Subventionen, die zweckgebunden zu verwenden sind, werden im erforderlichen Umfang mit Genehmigung des Finanzdirektors/der Finanzdirektorin auf das folgende Rechnungsjahr übertragen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ein Beschluss des zuständigen Organes vorliegt, die Mittel für die Weiterführung des Vorhabens erforderlich sind und im Voranschlag des Folgejahres hierfür keine ausreichende Bedeckung gegeben ist. (4) Begründete Übertragungswünsche sind von den Geschäftsbereichen zeitgerecht dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft bekannt zu geben. Mit dem jeweiligen Rechnungsabschluss ist dem Gemeinderat eine Zusammenstellung der durchgeführten Haushaltsrestübertragungen vorzulegen. (5) Im Hinblick auf Effizienz- und Effektivitätssteigerungen sind nicht verbrauchte Mittel der Geschäftsbereichs-Budgets den Rücklagen zuzuführen. In welchem Ausmaß sie als Geschäftsbereichs -Rücklagen zu behandeln sind, ist von dem/der BürgermeisterIn im Einvernehmen mit dem Finanzreferenten/der Finanzreferentin am Beginn des Haushaltsjahres festzulegen. § 23 Genehmigung von Ausgaben (1) Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Ausgaben richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des StL 1992. (2) Zur Ermittlung der für die Zuständigkeit maßgebenden Wertgrenzen ist vom Begriff der wirtschaftlichen Einheit auszugehen. Die wirtschaftliche Einheit bestimmt sich nach den Anschauungen des Verkehrs, der örtlichen Gewohnheit, der tatsächlichen Übung, der Zweckbestimmung und der wirtschaftlichen Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter. Die Zerlegung einer wirtschaftlichen Einheit zur Umgehung der Zuständigkeiten ist unzulässig. (3) Die Mittel sind sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig zu verwenden. Die vergaberechtlichen Bestimmungen und die Verfügung über die Zentralisierung des Einkaufes sind jedenfalls zu beachten. § 24 Anweisungsrecht (1) Das Anweisungsrecht umfasst das Recht und die Pflicht, die Mittel im Rahmen der geltenden Vorschriften zu verwalten. Dies gilt auch sinngemäß für die Gelder der durchlaufenden Gebarung. (2) Das Anweisungsrecht steht jeweils dem/der DirektorIn des Geschäftsbereichs und in den Fällen des § 66 Abs. 3 dem/der FinanzdirektorIn zu; es kann erforderlichenfalls uneingeschränkt oder eingeschränkt auf bestimmte Bedienstete oder Mitglieder des Stadtsenates übertragen werden. Beim delegierten Anweisungsrecht wird ein Geschäftsbereich ermächtigt, auf die Voranschlagsstelle eines anderen Geschäftsbereiches zu buchen. Für die Verwaltung der Geldmittel bleibt der anweisungsberechtigte bzw. der fachlich und sachlich zuständige Geschäftsbereich verantwortlich. Bei einer Änderung des Anweisungsrechtes geht die Zuständigkeit auf den neuen Geschäftsbereich über. (3) Grundsätzlich ist jede Forderung (Einnahme, Rechnungsgutschrift) von dem anweisungsberechtigten Geschäftsbereich unverzüglich ins Soll zu stellen. Gutschriften aus dem Geschäftsverkehr mit Lieferanten sind unverzüglich mit bestehenden Verbindlichkeiten zu kompensieren oder einzubringen. (4) Der/Die Anweisungsberechtigte ist für die den Haushaltsgrundsätzen entsprechende Verwendung der Mittel verantwortlich. Unbeschadet dieser Verantwortlichkeit des/der Anweisungsberechtigten trifft die Verantwortung für die fachliche und sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistung sowie die rechnerische Richtigkeit der Rechnungsbelege denjenigen/diejenige, der/die hiefür mit seiner/ihrer Unterschrift auf der Auszahlungs- oder Einzahlungsanweisung zeichnet. (5) Ist es dem/der Anweisungsberechtigten auf Grund der Erfordernisse spezifischer Fachkenntnisse nicht zuzumuten, die Wirtschaftlichkeit, die Zweckmäßigkeit oder Rechtmäßigkeit der Verwendung der Mittel allein zu beurteilen, hat er/sie sich durch Einholung entsprechender Auskünfte bei Sachverständigen zu vergewissern, ob die Verwendung der Mittel den Haushaltsgrundsätzen entspricht. Magistratsfremde Sachverständige sind nur dann beizuziehen, wenn ein/e Amtssachverständige/r des Magistrates nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. (6) Die Namen und Unterschriftsproben der Anweisungsberechtigten sowie der Umfang ihrer Befugnisse sind dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft zu übermitteln. (7) Anweisungen betreffend Auszahlungen und Einzahlungen sind schriftlich zu erteilen. Die Anweisung kann auch elektronisch samt elektronischer Unterschrift erfolgen. Bei Einzahlungen kann die schriftliche Anweisung nachgereicht werden. § 25 Inhalt der Anweisungen und Beilagen (1) Die Auszahlungsanweisungen haben zu enthalten: 1. den/die ZahlungsempfängerIn und gegebenenfalls den/die Bevollmächtigte/n; 2. die Belegnummer; 3. den anweisenden Geschäftsbereich; 4. den Tag der Ausstellung; 5. den Betrag in Ziffern; 6. die Zahlungsart und den Fälligkeitstermin (§ 61 Abs. 3); 7. das Rechnungsjahr; 8. den Zahlungsgrund unter Anschluss der Originalunterlagen (Rechnungen udgl.) oder diesen gleichgehaltene Unterlagen; können Originalunterlagen nicht angeschlossen werden, ist hiefür eine schriftliche Begründung anzufügen. Per Fax übermittelte Rechnungsbelege sind nicht zulässig; 9. den Beweggrund für die Zahlung (Bestellung, Auftrag, Ausschreibung); 10. die Voranschlagsstelle, gegebenenfalls das Umsatzsteuerkennzeichen und die Controlling- (Kostenstelle, Auftrag) oder Anlagenzuordnung; 11. den Beschluss des Kollegialorganes oder die Entscheidung des gemäß § 34 Abs. 2 StL 1992 zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates, wenn die Ausgabe die Zuständigkeit des Magistrates überschreitet; sonst den Vermerk hinsichtlich Magistratskompetenz (§ 51 StL 1992); 12. erforderlichenfalls auch den Vermerk über die Eintragung in Inventar- oder Materialaufzeichnungen; 13. die Unterschrift des/der Anweisungsberechtigten sowie Prüfungsvermerke darüber, dass die Leistungen für fachgemäß und sachlich richtig und vollständig sowie die Abrechnungen für richtig befunden wurden; zumindest ein Prüfungsvermerk muss von einer vom/von der Anweisungsberechtigten verschiedenen Person stammen; Paraphierungen sind unzulässig. Die Unterschrift kann entfallen, wenn durch besondere Maßnahmen, wie etwa bei Bestellungen und ihrer Durchführung im Bereich der Abteilung Zentraler Einkauf, sichergestellt ist, dass die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung gewährleistet ist. (2) Die Einzahlungsanweisungen haben zu enthalten: 1. das Rechnungsjahr; 2. den anweisenden Geschäftsbereich; 3. die Belegnummer; 4. den Fälligkeitstermin (§ 61 Abs. 3); 5. den/die Zahlungspflichtige/n bzw. die Zustellungsadresse oder den/die Bevollmächtigte/n; 6. den Zahlungsgrund und den allfälligen Beschluss des Kollegialorganes bzw. die Entscheidung des gemäß § 34 Abs. 2 StL 1992 zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates; 7. die Voranschlagsstelle, gegebenenfalls das Umsatzsteuerkennzeichen und die Controlling- (Kostenstelle, Auftrag) oder Anlagenzuordnung; 8. den Betrag in Ziffern; 9. die Unterschrift des/der Anweisungsberechtigten sowie den Prüfungsvermerk eines/einer weiteren Bediensteten. (3) eDV-Rechnungsausdrucke werden als Einzahlungsanweisungen anerkannt, wenn sie dem § 25 Abs. 2 entsprechen. (4) Abweichungen in Sonderfällen genehmigt der/die FinanzdirektorIn. Über diese Genehmigungen ist das Kontrollamt nachweislich zu informieren. Ausnahmen von den Bestimmungen der Abs. 1 und 2 für Betriebe, betriebsähnliche Einrichtungen und wirtschaftliche Unternehmungen werden gesondert geregelt, wobei die Entscheidung hierüber der/die BürgermeisterIn trifft. (5) Für Zahlungen gleicher Art an oder von mehreren Personen können Sammelanweisungen ausgestellt werden, sofern sie nur Einnahmen oder Ausgaben desselben Rechnungsjahres enthalten. (6) Für die Verrechnung von Vergütungen und die sonstigen internen Verrechnungsvorgänge sind die Vorschriften über die Einzahlungs- und Auszahlungsanweisungen sinngemäß anzuwenden. 4. Abschnitt Kontrolle der Gebarung § 26 Laufende Haushaltsüberwachung (1) Der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft hat laufend die Einnahmen und Ausgaben des Ordentlichen und Außerordentlichen Haushaltes gegenüberzustellen. Falls durch die tatsächlichen Einnahmen die Ausgaben des Ordentlichen und Außerordentlichen Haushaltes nicht bedeckt werden können, hat er dem/der BürgermeisterIn zu berichten und geeignete Maßnahmen zur Herstellung bzw. Erhaltung des Haushaltsausgleiches vorzuschlagen. (2) Der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft hat alle an Kollegialorgane gestellten Anträge, die finanzielle Auswirkungen mit sich bringen, auf die Einhaltung der Vorschriften der Haushaltsordnung zu prüfen. Zu diesem Zweck sind dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft alle diese Anträge vor Aufnahme in die Tagesordnung des jeweiligen Kollegialorganes zuzuleiten. Diese Anträge haben mindestens zu enthalten: 1. die Voranschlagsstelle und das Rechnungsjahr, auf der die Ausgaben oder Einnahmen zu verrechnen sind und 2. einen Bedeckungsvorschlag (§ 28), falls die auf der Voranschlagsstelle vorhandenen Mittel zur Bedeckung nicht ausreichen (§ 54 Abs. 2 StL 1992). Ist der/die LeiterIn der Abteilung Haushalts- und Beteiligungsmanagement der Ansicht, dass der Antrag den Vorschriften der Haushaltsordnung widerspricht, so hat er/sie dies dem/der AntragstellerIn unter Angabe der Gründe mitzuteilen und dieser/m erforderlichenfalls den Antrag samt den dazugehörigen Unterlagen zurückzustellen. Wenn der/die AntragstellerIn die Bedenken des Haushalts- und Beteiligungsmanagements nicht oder nicht zur Gänze teilt, hat er/sie den Antrag unter schriftlicher Angabe der Gegengründe neuerlich dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft zu übermitteln; der Antrag ist dann dem/der FinanzdirektorIn zur Entscheidung vorzulegen. (3) Werden während eines Rechnungsjahres Anträge gestellt, welche zu Mindereinnahmen führen, hat der/die AntragstellerIn gleichzeitig in seinem Geschäftsbereich Maßnahmen vorzuschlagen, welche Einsparungen in derselben Höhe bewirken. (4) Ausgenommen von den Bestimmungen des Abs. 2 sind Anträge, die individuelle Personalangelegenheiten betreffen. (5) Finanzielle Verpflichtungen dürfen nur dann eingegangen werden, wenn die erforderliche Bedeckung gegeben ist. § 27 Haushaltsüberwachung der Geschäftsbereiche (1) Die Geschäftsbereiche haben die ihrem Anweisungsrecht (§ 24) unterliegenden Voranschlagsstellen im Sinne der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit laufend zu überwachen. Die abgeschlossenen und laufenden Verrechnungsvorgänge und Bestellungen müssen jederzeit ersichtlich sein. Kassenreste sind nachweislich zu überprüfen. (2) Gewährte Zahlungserleichterungen im Sinne des § 61 Abs. 4 sind nachweislich zu überprüfen. § 28 Kreditübertragung, Kreditüberschreitung (1) Unter Kreditübertragung versteht man die Verwendung von Voranschlagsbeträgen für andere als im Voranschlag dafür vorgesehene Zweckbestimmungen; es kann sich hiebei sowohl um überplanmäßige als auch um außerplanmäßige Ausgaben handeln. (2) Kreditüberschreitungen sind Ausgaben, durch welche der für eine Zweckbestimmung vorgesehene Voranschlagsbetrag überschritten wird, ohne dass die Bedeckung durch eine Kreditübertragung erfolgt (z.B. durch Mehreinnahmen, Verstärkungsmittel, Rücklagenauflösung, Darlehensaufnahme). (3) Die Zuständigkeit des Gemeinderates bzw. des Stadtsenates für die Genehmigung von Kreditübertragungen bzw. -überschreitungen ergibt sich aus § 54 Abs. 2 StL 1992 und aus Verordnungen des Gemeinderates gemäß § 46 Abs. 2 StL 1992 (Übertragungsverordnungen). (4) Anträge auf Kreditübertragung bzw. -überschreitung dürfen nur dann gestellt werden, wenn dafür eine ausreichende Bedeckung gegeben ist; die Anträge sind rechtzeitig, das heißt, vor Begründung einer Verpflichtung der Stadt, zu stellen. (5) Die AntragstellerInnen haben vor Einbringung eines Antrages wegen der Bedeckung solcher Ausgaben das Einvernehmen mit dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft herzustellen; kommt ein Einvernehmen nicht zustande, gilt § 26 Abs. 2 sinngemäß. (6) Grundsätzlich besteht für die anweisungsberechtigten Voranschlagsstellen innerhalb des Geschäftsbereichs-Budgets getrennt nach Referenten/Referentinnen Deckungsfähigkeit. Wenn Minderausgaben oder Mehreinnahmen anderer Geschäftsbereiche zur Bedeckung herangezogen werden sollen, ist die Zustimmung des/der zuständigen GeschäftsbereichsdirektorIn und des Referenten/der Referentin sowie des Finanzdirektors/der Finanzdirektorin einzuholen. 5. Abschnitt Verrechnung § 29 Gegenstand, Art und Gliederung der Verrechnung (1) Alle Einnahmen und Ausgaben, Forderungen und Schulden sind rechnungsmäßig so nachzuweisen, dass nach Ablauf des Rechnungsjahres der Rechnungsabschluss nach den Ordnungsprinzipien der VRV erstellt werden kann. (2) Die Verrechnung der Geschäftsbereiche hat nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung (Kameralistik) oder eines anderen gleichwertigen Verrechnungsverfahrens zu erfolgen. Das Rechnungswesen wirtschaftlicher Unternehmungen kann nach den Grundsätzen der Doppik geführt werden. Die Entscheidung darüber, welches Verrechnungsverfahren gewählt wird, kann im Unternehmensstatut verankert werden. Sollte dort keine Festlegung erfolgen, entscheidet darüber entweder der Verwaltungsausschuss oder in weiterer Folge der/die FinanzreferentIn im Einvernehmen mit dem/den zuständigen Referenten oder der/den zuständigen Referentin/innen. Für bestimmte Bereiche kann die Führung einer Kosten- und Leistungsrechnung angeordnet werden. (3) Die Verrechnung ist zu gliedern in 1. die voranschlagswirksame Verrechnung (ordentliche und außerordentliche Gebarung), 2. die voranschlagsunwirksame Verrechnung (durchlaufende Gebarung), 3. die Vermögens- und Schuldenrechnung, 4. die Kosten- und Leistungsrechnung. § 30 Voranschlagswirksame Verrechnung (1) Die voranschlagswirksame Verrechnung umfasst alle in Vollziehung des Voranschlages anfallenden Einnahmen und Ausgaben. (2) Die voranschlagswirksamen Einnahmen und Ausgaben sind auf den hierfür vorgesehenen Voranschlagsstellen zu verrechnen. (3) Für im Voranschlag nicht vorgesehene (außerplanmäßige) Einnahmen und Ausgaben sind ebenfalls entsprechende Voranschlagsstellen einzurichten. (4) Einnahmen und Ausgaben, die in einem Sammelnachweis geführt werden, sind am Ende des Rechnungsjahres auf die in Betracht kommenden Voranschlagsstellen umzubuchen, wenn eine Aufteilung erforderlich ist. § 31 Voranschlagsunwirksame Verrechnung (1) Die voranschlagsunwirksame Verrechnung umfasst jene Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht endgültig auf Mittel des Voranschlages auswirken. (2) Voranschlagsunwirksam sind vor allem zu verrechnen: 1. Einnahmen und Ausgaben für fremde Rechnung; 2. Vorschüsse gegen Verrechnung, vor allem an Handkassen; 3. Einnahmen, deren Bestimmungszweck zunächst nicht festgestellt werden kann; 4. Irrläufer und Überzahlungen; 5. Posten der Rechnungsabgrenzung. § 32 Vermögens- und Schuldenrechnung (1) Die Vermögens- und Schuldenrechnung umfasst die Aktiv- und Passivbestände sowie die vermögenswirksamen Zu- und Abgänge des Rechnungsjahres; sie ist von dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft jährlich zu erstellen. Die dazu notwendigen Daten und Unterlagen sind von den Geschäftsbereichen rechtzeitig an den Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft zu übermitteln. Die Daten des Anlagevermögens ergeben sich nach der magistratsweiten Einführung aus der von jedem Geschäftsbereich zu führenden Anlagenwirtschaft. Diese ist jährlich per 31. Dezember abzuschließen. (2) Für die Erfassung der Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, der Instandhaltung und der Instandsetzung gelten die allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätze. Die Wertgrenze der Aktivierung richtet sich nach den im jeweils geltenden Einkommensteuergesetz festgesetzten Betragsgrenzen des Anlagevermögens; diese Bestimmungen gelten auch für Eigenherstellungen. (3) Nähere Bestimmungen über Umfang und Durchführung der Vermögensrechnung und Schuldenrechnung können vom/von der BürgermeisterIn gesondert erlassen werden. § 33 Kosten- und Leistungsrechnung (1) Über Anordnung des Finanzdirektors/der Finanzdirektorin und im Einvernehmen mit dem/der MagistratsdirektorIn sind die Erlöse und Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung nach Kostenstellen aufzugliedern. (2) Soweit Kosten- und Leistungsrechnungen oder diesen gleichwertige Rechnungen auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen geführt werden, sind die diesbezüglichen Bestimmungen (z.B. interne Richtlinien für Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling) anzuwenden. Im Übrigen sind die vom österreichischen Städtebund empfohlenen Richtlinien zur Aufstellung von Kosten- und Leistungsrechnungen sinngemäß anzuwenden. (3) Die Geschäftsbereiche haben die zur Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung notwendigen Aufzeichnungen nach Anweisung des Geschäftsbereiches Finanzen und Wirtschaft zu führen. § 34 Ordnung der Verrechnung (1) Die Verrechnung hat chronologisch, systematisch und laufend zu erfolgen. (2) Die Verrechnung ist für jedes Rechnungsjahr gesondert zu führen und abzuschließen; überdies sind monatliche Zwischenabschlüsse (Monatsabschlüsse) zu erstellen. (3) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich nach dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit (§ 61 Abs. 3) zu verrechnen; der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft ist ermächtigt, im Bedarfsfall eine kassenmäßige Durchführung vor der Fälligkeit vorzunehmen. (4) Die Soll-Stellung wird durch Zahlungserleichterungen nicht berührt; die Soll-Stellung erfolgt grundsätzlich durch den anweisungsberechtigten Geschäftsbereich. (5) Alle Ausgaben und Einnahmen, soweit sie im abgelaufenen Rechnungsjahr fällig waren oder über den 31. Dezember des abgelaufenen Rechnungsjahres gestundet worden sind, können im Ausnahmefall bis zum 31. Jänner des nächstfolgenden Rechnungsjahres zu Lasten des abgelaufenen Rechnungsjahres verrechnet werden. Der Zeitpunkt für den Buchungsschluss wird von dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft mit Rundschreiben den Geschäftsbereichen bekannt gegeben. Voraussetzung für eine entsprechende Verrechnung ist, dass die Anweisungen so rechtzeitig im Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft einlangen, dass sie bis zum Ende des Auslaufmonats vollzogen werden können; ausgenommen hiervon sind die von dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft im Rahmen des Vollzuges des Gesamthaushaltes zu treffenden Maßnahmen. (6) Ausgaben für Leistungen, die erst im Folgejahr erbracht werden, dürfen nicht zu Lasten der Mittel des laufenden Rechnungsjahres verrechnet werden. (7) Teilzahlungen dürfen grundsätzlich nur im Ausmaß der tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistungen angewiesen werden; Vorauszahlungen dürfen nur auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen geleistet werden. Ausnahmen davon bestimmt der/die FinanzdirektorIn. Nichtgerechtfertigte Kreditausschöpfungen haben zu unterbleiben. (8) Die Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben hat grundsätzlich ungekürzt (Bruttoprinzip) zu erfolgen. § 35 Absetzungen, Rückersätze, Stornobuchungen (1) Absetzungen sind Sollminderungen, die nur nach Vorliegen eines bestimmten Grundes nach dem Zivilrecht oder öffentlichem Recht oder nach Vorliegen einer Genehmigung des nach den Bestimmungen des StL 1992 zuständigen Organes erfolgen können (siehe auch § 64 Abschreibung von Forderungen). (2) Rückersätze sind geldwirksame Absetzungen (Soll- und Ist- Buchung). (3) Stornobuchungen sind Sollminderungen, die eine irrtümliche Vorschreibung korrigieren; auch Stornobuchungen sind zu begründen. (4) Absetzungen sind bei nicht veranschlagten Rückersätzen von Einnahmen und Ausgaben innerhalb desselben Rechnungsjahres zulässig. Bei Rückersätzen von Abgaben und von Gebühren sowie bei Rückersätzen von Ausgaben für Leistungen für Personal ist die Absetzung ohne zeitliche Beschränkung zulässig. Rückersätze nicht absetzbarer Einnahmen und Ausgaben aus Vorjahren sind voranschlagswirksam zu verrechnen. § 36 Elektronisch unterstützte Verrechnung (1) Zur Durchführung des Kassen- und Rechnungswesens sind technische Hilfsmittel in rationeller Weise heranzuziehen; durch den Einsatz solcher Geräte darf die Sicherheit der Gebarung nicht gefährdet werden. (2) Die Vorschriften der Haushaltsordnung sind bei Anwendung technischer Hilfsmittel sinngemäß anzuwenden. Die Anordnung allfälliger von den Bestimmungen dieser Haushaltsordnung abweichender Maßnahmen, welche für eine eDV-gerechte Abwicklung des Kassen- und Rechnungswesens erforderlich sind, trifft der/die BürgermeisterIn und ist kundzumachen. § 37 Datenerfassung, Datenschutz (1) Die für die Erfassung, Ordnung und Weitergabe der Daten erforderlichen Organisationsmaßnahmen sind von dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft im gegenseitigen Einvernehmen mit den beteiligten Geschäftsbereichen zu treffen. Die Ermittlung, Verarbeitung, Benützung, Übermittlung oder Überlassung von personenbezogenen Daten im Rahmen des automationsunterstützten Datenverkehrs darf ausschließlich durch Berechtigte erfolgen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind dabei zu beachten. (2) Die Ermittlung und Eingabe aller Daten, die zur Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben notwendig sind, muss von dem anweisenden Geschäftsbereich erfolgen. (3) Bei Eröffnung eines Personenkontos (Debitor, Kreditor) ist darauf zu achten, dass 1. bei natürlichen Personen der Zuname, Vorname, Titel, das Geburtsdatum, Geschlecht, die Wohnadresse und allenfalls die Bankverbindung sowie 2. bei juristischen Personen der Name, die Adresse und die Nummer entsprechend Firmenbuch, Gewerberegister, Vereinsregister etc., sowie allenfalls die Bankverbindung vollständig und genau erfasst werden. Auf eine einheitliche Erfassung der Daten und auf die Vermeidung von mehrfachen Kontoeröffnungen für dieselbe Person ist besonders zu achten. Falls die Daten nicht eindeutig einem Personenkonto zugeordnet werden können, sind sie dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft zu übermitteln, der für die Ersterfassung zuständig ist; Ausnahmen davon genehmigt der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft. (4) Die Eröffnung einer Voranschlagsstelle (VASt)/Finanzposition (FiPos) wird von dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft durchgeführt. § 38 Kontrolle der Verrechnung (1) Ist der/die LeiterIn der Abteilung Buchhaltung der Ansicht, dass eine Anweisung mit den ihr zugrunde liegenden Unterlagen nicht übereinstimmt, oder die Anweisung oder die ihr zugrunde liegenden Unterlagen den Haushaltsvorschriften widersprechen, so hat er/sie dies jenem Geschäftsbereich, von dem die Anweisung erlassen wurde, unter Angabe der Gründe mitzuteilen und diesem erforderlichenfalls die Anweisung samt den dazugehörigen Unterlagen zurückzustellen. (2) Wenn der anweisungsberechtigte Geschäftsbereich die gegen die Anweisung vorgebrachten Bedenken nicht teilt, hat dieser Geschäftsbereich die Anweisung unter schriftlicher Mitteilung der Gegengründe dem/der FinanzdirektorIn zur Entscheidung vorzulegen. (3) In Verrechnungsfragen entscheidet der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft; Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden. 6. Abschnitt Buchführung der Magistratsgeschäftsbereiche (zentrale und dezentrale) § 39 Grundsätze der Buchführung (1) Die Buchhaltung ist so einzurichten, dass sie als Grundlage für die Prüfung der Kassenbestände und für die Erstellung des Rechnungsabschlusses geeignet ist; dazu hat sie vor allem 1. jederzeit die Feststellung des Kassen-Soll-Bestandes zu ermöglichen; 2. die angewiesenen Einnahmen und Ausgaben (Soll), die bewirkten Leistungen (Ist) und die noch offen stehenden Forderungen und Verbindlichkeiten (Kassenreste) in sachlicher Ordnung aufzuzeigen; 3. die aus dem Vorjahr übernommenen Kassenreste für jede Voranschlagsstelle anzugeben; 4. einen Vergleich mit dem Voranschlag zuzulassen; 5. die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Verrechnung nachzuweisen. (2) Die Buchhaltung ist so einzurichten, dass sie den Erfordernissen und den Bestimmungen des Steuerrechtes entspricht. (3) Bei Änderungen bzw. beim geplanten Einsatz von Vor- bzw. Hilfsprogrammen mit Konnex zur Buchhaltung ist vorher eine schriftliche Stellungnahme mittels Formblatt von dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft einzuholen. Einwände und Bedenken seitens des Geschäftsbereiches Finanzen und Wirtschaft sind zu berücksichtigen. Änderungen dürfen den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung nicht widersprechen. § 40 Aufgaben der Buchhaltung (1) Die Buchhaltung hat alle Geschäftsfälle der Verrechnung aufzuzeichnen. Zu den Aufgaben der Buchhaltung gehören vor allem: 1. die Prüfung der Einzahlungs- und Auszahlungsanweisungen (§ 25), Stornierungen, Absetzungen und Umbuchungen; 2. die Verwahrung der Belege und Bücher; 3. die Erstellung der Sachbuchabschlüsse; 4. die Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnungen; 5. die Erstellung der Unterlagen für den Rechnungsabschluss; 6. Belege und Bücher für Revisionen bereitzustellen. (2) Zur Vornahme der Verrechnung sind entsprechende Aufzeichnungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung vorzusehen, wobei die Verantwortung (Soll-Stellung, Prüfung von Voranschlagsstellen) im Geschäftsbereich wahrgenommen werden muss. (3) Die Buchführung hat von den Kassengeschäften getrennt zu erfolgen. § 41 Verrechnungsprinzipien Die Verrechnung hat nach den Prinzipien der Vollständigkeit, der Dokumentation, der historischen Wahrheit, der Gebarungssicherheit und der rechnerischen Richtigkeit zu erfolgen. § 42 Grundsätze der Verrechnung Die Verrechnung hat alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos und vollständig auf Voranschlagsstellen zu erfassen. Sämtliche Einnahmen-, Ausgaben- und Berichtigungsbuchungen müssen durch ordnungsgemäße Belege gedeckt sein. § 43 Form der Aufzeichnungen (1) Die gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung eines Geschäftsfalles erfolgt mit der Buchung in die zu führenden Bücher. (2) Die Erfassung der Daten in Vor- bzw. Hilfsprogrammen stellt noch keine Buchung innerhalb des städtischen Haushaltes (Voranschlagsstellen) dar, d.h. die zusätzliche Kontrolle durch den Geschäftsbereich bezüglich der korrekten Datenübernahme in den Haushalt (Voranschlagsstellen) muss jedenfalls gewährleistet sein. (3) Die Buchungen sind in sachlicher und zeitlicher Hinsicht zu ordnen. (4) Einnahmen und Ausgaben der Geschäftsfälle sind in EURO zu verrechnen. (5) Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist. § 44 Führung der Bücher (1) Auf Belegen und in Büchern darf nichts unleserlich gemacht, nicht radiert und nicht lackiert werden und auch keine Veränderung vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später vorgenommen worden ist; EDV-mäßig durchgeführte Änderungen sind jeweils umfassend zu dokumentieren. (2) Gebundene Bücher oder Aufzeichnungen sind Seite für Seite mit fortlaufenden Zahlen zu versehen. § 45 Prüfung und Kontrolle der Bücher (1) Durch wirksame Kontrollen durch die anweisungsberechtigten Geschäftsbereiche ist die rechnerische Richtigkeit der in ihrem Verantwortungsbereich stehenden Voranschlagsstellen laufend nachzuweisen. (2) Ein Nachvollzug und eine Prüfung der in der Buchhaltung erfassten Vorgänge muss jederzeit möglich sein. (3) Eine Abstimmung der Sachbücher (auch wenn diese nach den Grundsätzen der Doppik geführt werden) mit der Finanzbuchhaltung lt. VRV ist von dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft laufend durchzuführen. § 46 Aufbewahrung der Bücher und Belege (1) Die Bücher und Belege sind auf Vollständigkeit zu prüfen und sicher aufzubewahren. Die Belege sind nach zeitlichen oder sachlichen Gesichtspunkten abzulegen. Vorgegebene Belegnummern sind dabei nach Möglichkeit zu berücksichtigen. (2) Die Rechnungsabschlüsse sind dauernd, die Bücher und Belege mindestens sieben Jahre aufzubewahren; die Frist läuft vom Ende des Kalenderjahres, für das die letzte Eintragung in die Bücher vorgenommen worden ist. 7. Abschnitt Zahlungsvollzug § 47 Grundsätze des Zahlungsvollzuges (1) Der Zahlungsvollzug umfasst den baren und unbaren Zahlungsverkehr und die magistratsinterne Zahlungsverrechnung und liegt in der Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Finanzen und Wirtschaft, Abteilung Zahlungsverkehr. (2) Die Abteilung Zahlungsverkehr und die ihr untergeordneten Kassen dürfen Auszahlungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, grundsätzlich nur auf Grund von ordnungsgemäßen Anweisungen (§ 25) vornehmen. (3) Die anweisungsberechtigten Geschäftsbereiche haben vor allem bei Anweisung von Subventionen zu überprüfen, ob die Stadt eine kompensierbare Forderung besitzt und dies gegebenenfalls auf der Auszahlungsanordnung zu vermerken. Die Abteilung Zahlungsverkehr hat daraufhin die Kompensation durchzuführen. Diese Bestimmung ist für Vor- bzw. Hilfsprogramme sinngemäß anzuwenden. § 48 Zahlungsverkehr und Kassenwesen (1) Die Durchführung der Kassengeschäfte der Stadt erfolgt durch die Stadtkasse in der Abteilung Zahlungsverkehr. Bei begründetem Bedarf können die Geschäftsbereiche im Einvernehmen mit der Abteilung Zahlungsverkehr untergeordnete Kassen einrichten. Die untergeordneten Kassen stehen mit der Abteilung Zahlungsverkehr im Abrechnungsverkehr. (2) Untergeordnete Kassen sind: 1. Nebenkassen, zur Einziehung bestimmter Einnahmen und zur Leistung bestimmter Ausgaben; 2. Handverlage, für Geschäftsbereiche zur Bestreitung kleinerer, ständig wiederkehrender Ausgaben des Dienstbetriebes. 3. Inkassostellen, die bestimmte Einnahmen einheben und keine Auszahlungen tätigen. (3) Über die Gebarung der untergeordneten Kassen sind von den betroffenen Geschäftsbereichen Aufzeichnungen zu führen. Die Abrechnungstermine sowie Form und Inhalt der Kassenaufzeichnungen für die in Abs. 2 genannten Kassen bestimmt die Abteilung Zahlungsverkehr. (4) Jede Einrichtung oder Auflassung einer untergeordneten Kasse, sowie Änderungen im Bereich des Personals, der Art der Aufbewahrung oder Höhe der Verwahrung sind von den betroffenen Geschäftsbereichen unverzüglich dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft mittels Formblatt bekannt zu geben. (5) Nachstehende Ein- und Auszahlungen dürfen von untergeordneten Kassen ohne schriftliche Zahlungsanweisungen vorgenommen werden: a) Ausgaben, die durch Verwendung von Postwertzeichen u. dgl. oder mittels Barkauf aus Handverlagen geleistet werden; b) Einnahmen, die durch Abgabe von Eintrittskarten, Vordrucken mit Geldwert, Verkauf von Handelswaren oder Serviceleistungen (Parkmünzen, Dokumente, u. dgl.) eingehoben werden. (6) Untergeordnete Kassen können versichert werden. Die Verantwortlichen der untergeordneten Kassen haben Bargeld, das den Betrag überschreitet, auf den die Kasse gemeldet bzw. versichert ist (aber zumindest einmal monatlich), an die Abteilung Zahlungsverkehr oder bei dem von der Abteilung Zahlungsverkehr bestimmten Geldinstitut einzuzahlen. § 49 Kassenleitung und Abwicklung der Kassengeschäfte (1) Die Verantwortung für die Führung der Kassengeschäfte hat der/die LeiterIn der Abteilung Zahlungsverkehr; unbeschadet dessen hat die Verantwortung hinsichtlich der untergeordneten Kassen primär die jeweilige Geschäftsbereichsdirektion. (2) Zahlungsvollzug und Buchführung sind zu trennen, wenn für die Führung der Kassen- und Buchungsgeschäfte mehrere Bedienstete zur Verfügung stehen; den Erfordernissen der Kassensicherheit ist jedenfalls Rechnung zu tragen. (3) Die Geschäfte der Kassen dürfen grundsätzlich nur in den dazu bestimmten Räumen und von den hierzu bestellten Personen zu den festgesetzten Kassenstunden wahrgenommen werden. (4) Den Bediensteten der Abteilung Zahlungsverkehr ist untersagt 1. Geld oder Wertsachen, deren Verwaltung nicht in den Aufgabenbereich der Stadt fällt, anzunehmen oder zu verwahren; 2. während des Dienstes Gelder für Dritte zu beheben oder auszuzahlen. (5) Aufzeichnungen über die Gebarung und Kassenbelege dürfen aus den Kassenräumen nicht entfernt werden, es sei denn, dass einzelne Dienstgeschäfte eine vorübergehende Entnahme erfordern. (6) Die Bestimmungen der Abs. 2 bis 5 gelten sinngemäß auch für untergeordnete Kassen. § 50 Aufgaben des Zahlungsverkehrs (1) Die Abteilung Zahlungsverkehr und die ihr untergeordneten Kassen haben 1. die Einnahmen und Ausgaben zu vollziehen; 2. jene Nachweise zu führen, die zum Nachweis der Bargeldumsätze und des Giralgeldes erforderlich sind; 3. die Belege für die bei der Kasse geführten Aufschreibungen zu sammeln und zu verwalten; 4. die Kassenbestände vorschriftsmäßig und wirtschaftlich zu verwalten; 5. sicherungsbedürftige Sachen anzunehmen, zu verwahren und auszufolgen, wobei zum Nachweis kontrollfähige Aufschreibungen zu führen sind (Depotbuch); 6. die bei den Geschäftsbereichen in Verwendung stehenden Kassenbehälter evident zu halten und die dazugehörigen Duplikatschlüssel zu verwahren. (2) Die Abteilung Zahlungsverkehr hat den Umfang der Berechtigungen für untergeordnete Kassen festzulegen. § 51 Übergabe der Kassengeschäfte Bei der Übergabe der Kassengeschäfte anlässlich einer Vertretung oder eines Wechsels des Kassierers/der Kassiererin ist der Kassenbestand zu erfassen und in geeigneter Weise vom/von der ÜbernehmerIn und ÜbergeberIn zu dokumentieren. § 52 Zahlungsmittel Zulässige Zahlungsmittel sind Bargeld, Giralgeld, Schecks, Bankomat- und Kreditkarten. § 53 Kassenbestand (1) Der Kassenbestand setzt sich aus dem Bargeldbestand und den Beständen (Salden) der Girokonten der Abteilung Zahlungsverkehr bei den Geldinstituten zusammen. (2) Der Bargeldbestand ist so niedrig wie möglich zu halten. § 54 Abwicklung des Zahlungsverkehrs (1) Der Zahlungsverkehr ist nach Möglichkeit bargeldlos abzuwickeln. (2) Einzahlungen an die Stadt können erfolgen durch 1. Überweisung auf ein Girokonto der Stadt; 2. Bareinzahlung bei der Stadtkasse oder einer untergeordneten Kasse; 3. Übergabe von Schecks, die evident gehalten werden müssen; 4. Bezahlung mit Bankomat- oder Kreditkarten. (3) Auszahlungen der Stadt können erfolgen durch 1. Überweisung zu Lasten eines Girokontos der Stadt; 2. Barauszahlung bei der Stadtkasse oder einer untergeordneten Kasse; 3. Übergabe von Schecks; 4. Bezahlung mit Kreditkarten. § 55 Einzahlungen Beim Inkasso und bei untergeordneten Kassen sind Einzahlungsquittungen in Form streng verrechenbarer und nummerierter Drucksorten mit Durchschrift zu verwenden. Alle handschriftlichen Eintragungen in diese, einschließlich der Unterschrift, sind in farbbeständiger Schrift vorzunehmen. Die Verwendung von Unterschriftsstempeln ist unzulässig. Das Erfordernis streng verrechenbarer Drucksorten entfällt bei eDV-erstellten Einzahlungsquittungen. § 56 Auszahlungen (1) Auszahlungen dürfen von den Kassen nur auf Grund entsprechender Auszahlungsanweisungen im Sinne des § 25 Abs. 1 und nach Freigabe durch den Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft, Abteilung Buchhaltung geleistet werden. (2) Soweit Ausnahmen von der Vorgangsweise nach Abs. 1 auf Grund von EDV-Vor- bzw. Hilfsprogrammen erforderlich sind, ist vorher die schriftliche Genehmigung des Finanzdirektors/der Finanzdirektorin einzuholen. Über diese Genehmigungen sind der/die MagistratsdirektorIn und das Kontrollamt nachweislich zu informieren. (3) Barauszahlungen sind an den/die in den Auszahlungsanweisungen bezeichnete/n ZahlungsempfängerIn bzw. Bevollmächtigte/n zu leisten. Eine vorgelegte Vollmacht ist der Auszahlungsanweisung anzufügen. Ist dem/der KassiererIn der/die EmpfängerIn persönlich nicht bekannt, hat er/sie sich von seiner/ihrer Identität in geeigneter Weise zu überzeugen. (4) Bestehen hinsichtlich der Empfangsberechtigung Zweifel (Todesfall, Konkurs, gerichtliches Drittverbot, Pfändung, Abtretung einer Forderung), so hat der/die KassierIn vor Auszahlung die Entscheidung des/der Anweisungsberechtigten einzuholen. (5) Die Kassen haben über jede Auszahlung, die durch Übergabe von Bargeld oder eines Schecks geleistet wird, vom/von der EmpfängerIn eine Quittung zu verlangen; diese hat auf dem Auszahlungsbeleg durch eigenhändige, vollständige Unterschrift des Empfängers/der Empfängerin und Beisetzen des Datums der Auszahlung zu erfolgen. Bei Ausfolgung eines Schecks ist überdies die Schecknummer anzugeben. (6) Gleichartige Barauszahlungen können auch in Listen quittiert werden, wenn Spalten für den Namen, den Zahlungsgrund, das Datum der Auszahlung und die Unterschrift des Empfängers/der Empfängerin vorgesehen sind. § 57 Zeichnungsbefugnis (1) Überweisungsaufträge und Schecks dürfen nur kollektiv (je zwei Personen gemeinsam) von den hiezu ermächtigten Bediensteten unterzeichnet werden. (2) Die Zeichnungsbefugnis ist vom/von der BürgermeisterIn schriftlich zu erteilen. (3) Dem/Der BürgermeisterIn sowie jedem/r sonstigen Anweisungsberechtigten kommt keine Zeichnungsbefugnis im Zahlungsverkehr zu. (4) Änderungen, welche die Zeichnungsbefugnis betreffen, sind den Geldinstituten ohne Verzug schriftlich mitzuteilen. § 58 Kassenaufsicht (1) Über den Geschäftsgang des baren und unbaren Zahlungsverkehrs und der untergeordneten Kassen hat sich der/die LeiterIn der Abteilung Zahlungsverkehr laufend anhand der Tagesabschlüsse zu unterrichten und bei Unrichtigkeiten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (2) Eine Geschäftsbereichsdirektion, in deren Verantwortungsbereich eine untergeordnete Kasse nach § 48 Abs. 2 geführt wird, hat unbeschadet der Aufsichtspflicht durch den Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft, jede Kasse mindestens jährlich unangemeldet zu prüfen oder prüfen zu lassen. (3) Durch die Kassenprüfung ist festzustellen, ob 1. die buchmäßigen mit den tatsächlichen Geldbeständen übereinstimmen und 2. die Kassengeschäfte ordnungsgemäß geführt werden. (4) Über jede Kassenprüfung ist eine Niederschrift zu verfassen, die von den Beteiligten unter Beisetzung des Datums zu unterfertigen ist. (5) Ein festgestellter Kassenfehlbetrag ist, sofern er nicht sofort ersetzt wird, bis zur Klärung als Vorschuss an die vermutlich verantwortliche Person zu verrechnen. (6) Ein festgestellter Kassenüberschuss ist als Verwahrgeld zu vereinnahmen; wird der Überschuss nicht abgeklärt, ist er als ordentliche Einnahme zu behandeln. § 59 Tagesabschluss (1) Die Abteilung Zahlungsverkehr hat jeweils nach Schluss der Kassenstunden einen Tagesabschluss zu erstellen. (2) Unter Berücksichtigung des Anfangsbestandes an Bargeld sind die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben sowie der Kassen-Soll-Bestand zu ermitteln. Dieser ist dem Kassen-lst-Bestand gegenüberzustellen. (3) Der Unterschied zwischen dem Kassen-Soll- und dem Kassen-lst-Bestand (Kassenfehlbetrag oder Kassenüberschuss) ist im Tagesabschluss zu vermerken. (4) Im Tagesabschluss sind die Tagessummen der Einzahlungen und Auszahlungen, getrennt nach Zahlungswegen (Bargeld und Bestände bei Geldinstituten), auszuweisen. (5) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 gelten sinngemäß auch für untergeordnete Kassen. 8. Abschnitt Geltendmachung von Forderungen § 60 Allgemeines (1) Im Zusammenhang mit finanziellen Forderungen ist grundsätzlich zwischen 1. Abgabenforderungen, 2. sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen und 3. privatrechtlichen Forderungen zu unterscheiden. (2) Für die Vorschreibung, Einhebung, Einbringung und Abschreibung von Forderungen gelten neben den Bestimmungen des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992 1. für Gemeindeabgaben (ausgenommen Verwaltungsabgaben in Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung) die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) in der jeweils geltenden Fassung; 2. für sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen die materiellrechtlichen Bestimmungen; 3. für privatrechtliche Forderungen die Bestimmungen des Zivilrechtes. § 61 Vorschreibung (1) Die Zuständigkeit für die Vorschreibung und Anweisungsberechtigung von (privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen) Forderungen richtet sich nach der GEOM. (2) Vorschreibungs- und daher anweisungsberechtigter Geschäftsbereich (= Titelbehörde) ist jener Geschäftsbereich, welcher mit 1. der Durchführung von Abgabeverfahren hinsichtlich ausschließlicher Gemeindeabgaben, 2. der Geltendmachung von sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Linz, 3. der Ausstellung von Rechnungen in privatrechtlichen Angelegenheiten betraut ist. (3) Bei der Fälligkeit ist Folgendes zu beachten: 1. Die Fälligkeit von öffentlich-rechtlichen Forderungen tritt mit Ablauf eines Monats nach Vorschreibung oder Bekanntgabe ein, falls keine abweichenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden sind. 2. Die Fälligkeit von privatrechtlichen Forderungen richtet sich nach dem Zivilrecht; sofern für die Erfüllung keine Vereinbarung getroffen wurde und auch sonst keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen sind, kann die Leistung unverzüglich gefordert werden. 3. Der Fälligkeitstermin ist gleichzeitig der Zahlungstermin für den/die SchuldnerIn, wobei es sich bei Geldforderungen grundsätzlich um Schickschulden handelt; die Zahlung erfolgt rechtzeitig, wenn am Fälligkeitstag die Forderung am Erfüllungsort eingezahlt oder überwiesen wird. 4. Wird eine Leistung zum Fälligkeitstermin nicht erbracht, sind bei privatrechtlichen Forderungen die gesetzlichen oder vertraglichen Verzugszinsen, bei öffentlich-rechtlichen Forderungen Nebenansprüche wie vor allem Nebengebühren nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten. (4) Zahlungserleichterungen werden, soweit gesetzliche Regelungen bestehen, nach Maßgabe derselben, ansonsten wie folgt gewährt: 1. Anträge auf Gewährung von Zahlungserleichterungen sind grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf der Zahlungsfrist (= Fälligkeit) an die Titelbehörde zu richten. 2. Zahlungserleichterungen können nur auf Grund von Anträgen (Ansuchen) in Form von Stundungen, Ratenzahlungen oder Aussetzung der Einhebung bei ausschließlichen Gemeindeabgaben bewilligt werden, wenn die sofortige oder die sofortige volle Bezahlung der Forderung für den/die SchuldnerIn mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringung der Forderung durch den Aufschub nicht gefährdet wird. 3. Wird die Bewilligung einer Zahlungserleichterung durch Abänderung oder Zurücknahme widerrufen, so ist für die Bezahlung der noch aushaftenden Forderung eine Nachfrist von einem Monat zu setzen; im Falle eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub als beendet und es ist der gesamte noch ausstehende Betrag sofort fällig. 4. Wird eine Zahlungserleichterung bewilligt, sind entsprechende Zinsen (wie Stundungs- und Aussetzungszinsen) vorzuschreiben; bei einer nachträglichen Herabsetzung der Forderung ist die Berechnung der Zinsen darauf abzustimmen. 5. Für Maßnahmen im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens ist Z. 1 bis 4 nicht anzuwenden. (5) Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen kann von der Vorschreibung Abstand genommen werden, wenn die Forderung im Einzelfall fünf Euro nicht erreicht. Der betreffende Betrag ist jedoch bei der nächsten Vorschreibung einer gleichartigen Abgabe innerhalb der Verjährungsfrist mitvorzuschreiben. Dies gilt nicht bei privatrechtlichen Forderungen. (6) Die Titelbehörde kann, sofern die Forderung dem Grunde nach feststeht und die Einhebung der Forderung gefährdet oder wesentlich erschwert erscheint, die Realisierung von Sicherstellungsmaßnahmen oder Sicherheitsleistungen veranlassen (z.B. Gelderlag, Bankgarantie, Bürgschaft, Pfandrecht). § 62 Einhebung (1) Die Durchführung eines (außergerichtlichen) Mahnverfahrens bei fälligen Forderungen erfolgt durch die Titelbehörde; bei Verwaltungs(straf)verfahren kann von dieser anstelle der Mahnung eine Vollstreckungsverfügung erlassen werden. (2) Bleibt die Mahnung gänzlich oder teilweise erfolglos, so hat die Titelbehörde für die Erlangung des erforderlichen Exekutionstitels (§ 4 AbgEO und §§ 1,2 EO) zu sorgen, wobei 1. bei Gemeindeabgaben ein Rückstandsausweis (§ 229 Bundesabgabenordnung) durch die Titelbehörde auszustellen ist, 2. bei sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen rechtskräftige Bescheide, Gerichtsentscheidungen oder Rückstandsausweise etc. von der Titelbehörde zu erwirken sind, 3. bei privatrechtlichen Forderungen von der Titelbehörde gegebenenfalls durch entsprechendes Ansuchen um Einbringung einer Mahnklage bei der (nach der GEOM) zuständigen Abteilung eine gerichtliche Entscheidung (z.B. Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl, ein gerichtlicher Vergleich herbeizuführen oder eine sonstige Urkunde (Notariatsakt, Schiedssprüche) zu erwirken ist. (3) Sofern die von der Titelbehörde durchgeführten Einhebungsmaßnahmen ganz oder teilweise erfolglos geblieben sind, hat diese einen Vollstreckungsauftrag an den Geschäftsbereich Abgaben und Steuern, Abteilung Abgaben und Einbringung, zu richten. (4) Dem Vollstreckungsauftrag ist der Originalexekutionstitel oder eine beglaubigte Ausfertigung, jeweils versehen mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung, beizuschließen. Der Exekutionstitel ist mit der Rechnungs- und Debitorennummer oder Steuernummer zu versehen und in zweifacher Ausfertigung (Original und Kopie) dem Geschäftsbereich Abgaben und Steuern, Abteilung Abgaben und Einbringung, zum Vollzug vorzulegen. (5) Im Exekutionstitel sind neben Art, Höhe und Zeitraum der Forderung, bei natürlichen Personen Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und sofern bekannt Beschäftigung oder Berufsbezeichnung (z.B. Gewerbetreibende/r, PensionistIn, Selbstständige/r, Angestellte/r) sowie bei Firmen und Vereinen Name, Rechtsform und Sitz (z.B. aus Firmenbuch, Vereinsregister ersichtlich) vollständig und genau anzuführen. (6) Im Zusammenhang mit Abs. 3, 4 und 5 sind die internen Bestimmungen über die elektronische Forderungsverwaltung (z.B. AVVISO) zu beachten. § 63 Einbringung (1) Die Einleitung und Durchführung von Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren ist im Geschäftsbereich Abgaben und Steuern, Abteilung Abgaben und Einbringung, zentralisiert und erfolgt im Sinne der Richtlinien für Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren. Diese Richtlinien sowie eine Ausnahme von der Zentralisierung sind vom/von der FinanzdirektorIn schriftlich zu genehmigen. Über diese Genehmigungen ist das Kontrollamt nachweislich zu informieren. (2) Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit können mit Zustimmung des Geschäftsbereich Abgaben und Steuern, Abteilung Abgaben und Einbringung von der Titelbehörde Dritte mit der Eintreibung von Forderungen herangezogen werden; bei Bedarf erstellt der Geschäftsbereich Abgaben und Steuern für den Magistrat Rahmenvereinbarungen, damit Dritte mit der Wahrnehmung dieser Agenden durch die jeweiligen Titelbehörden beauftragt werden können. (3) Die Abteilung Abgaben und Einbringung wird erst auf Grund des übermittelten Vollstreckungsauftrages und der dazu erforderlichen Unterlagen nach § 62 Abs. 4 (z.B. Rückstandsausweise, Bescheide, Erkenntnisse, Vollstreckungsverfügungen oder Zahlungsbefehle) tätig. (4) Die Titelbehörde hat während des laufenden Exekutionsverfahrens jeden Einstellungs-, Einschränkungs- oder Aufschiebungsgrund (wie z.B. Zahlungserleichterungen, Nachsicht oder Teilnachsicht) oder das Bekanntwerden eines Insolvenzverfahrens sofort dem Fachbereich Vollstreckung mitzuteilen. (5) Bei Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens ist folgendermaßen vorzugehen: 1. Die Einbringung vollstreckbarer Forderungen kann ausgesetzt werden, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos versucht worden sind oder wegen Aussichtslosigkeit zunächst unterlassen werden, aber die Möglichkeit besteht, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zum Erfolg führen können. 2. Wenn die Gründe, die zur Aussetzung der Einbringung geführt haben, innerhalb der Verjährungsfrist wegfallen, ist die Einbringung wieder aufzunehmen; die Titelbehörde hat den Originalexekutionstitel, der die Exekutionsnummer des verwaltungsbehördlichen (politischen) bzw. die Gerichtszahl des gerichtlichen Verfahrens trägt, dem Fachbereich Vollstreckung zum neuerlichen Vollzug vorzulegen. Die Titelbehörde hat gleichzeitig im Rahmen eines neuerlichen Vollstreckungsauftrages den für die Fortführung des Vollstreckungsverfahrens maßgeblichen Grund (Wegfall des Aussetzungsgrundes) anzuführen und bei Änderungen z.B. des Namens, der Anschrift, oder des Firmensitzes aktualisierte Daten bekannt zu geben. (6) Bei Gemeindeabgaben sind Abgabenbeträge erst ab fünf Euro zu vollstrecken; analog kann bei sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen und privatrechtlichen Forderungen vorgegangen werden. (7) Für Insolvenzen gilt Folgendes: 1. Die Vertretung der Stadt in allen Insolvenzverfahren sowie bei außergerichtlichen Vergleichen erfolgt durch die Abteilung Abgaben und Einbringung. Diese hat die Forderungen beim zuständigen Insolvenzgericht anzumelden. 2. Forderungen, die den Zeitpunkt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffen, sind von der Titelbehörde der Abteilung Abgaben und Einbringung fristgerecht zwecks Forderungsanmeldung bei Gericht unter Beifügung der notwendigen Originalunterlagen schriftlich bekannt zu geben und die dazu erforderlichen Exekutionstitel in dreifacher Ausfertigung anzuschließen. 3. Forderungen, die den Zeitraum nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffen, stellen grundsätzlich Masseforderungen dar. Diese Forderungen sind von der Titelbehörde direkt beim/bei der MasseverwalterIn geltend zu machen. 4. Forderungen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht bekannt waren oder nicht angemeldet wurden, sind von der Titelbehörde der Abteilung Abgaben und Einbringung zum ehestmöglichen Zeitpunkt unter Beifügung sämtlicher Originalunterlagen nachzumelden. § 64 Abschreibung (1) Nach Abschluss der Exekution (z.B. wegen Entrichtung, Aussichtslosigkeit oder Forderungsuntergang) wird der Vollstreckungsauftrag inklusive übermittelter Originalunterlagen (Exekutionstitel, beglaubigte Abschriften etc.) an die Titelbehörde mit einem Vollzugsbericht rückgestellt; dieser Bericht entfällt bei vollständiger Entrichtung der Forderung. (2) Die Forderung der Stadt kann – soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist – durch Abschreibung gelöscht werden, wenn 1. alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht wurden, 2. Einbringungsmaßnahmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend sind oder 3. Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht anzunehmen ist, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Erfolg führen werden. (3) Die Durchführung der Abschreibung ist 1. von Amts wegen bei mangelnder Durchsetzbarkeit (z.B. Urteil, Bescheid, Erkenntnis, Verjährung) 2. in den Fällen des Abs. 2 oder 3. im Falle eines Antrages bei Vorliegen von Unbilligkeit (Nachsicht) von der Titelbehörde vorzunehmen und endet mit der Absetzung (§ 35 Abs. 1) der Forderung; in diesem Zusammenhang stehende Informationspflichten oder Zuständigkeiten nach dem StL 1992 sowie sonstige stadtinterne Vorschriften (z.B. GEOM) sind entsprechend zu beachten. (4) Für den Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe ist die Titelbehörde zuständig. (5) Bei Gemeindeabgaben sind bei uneinbringlichen Forderungen im Rahmen der Abgabensicherung von der Titelbehörde bei 1. juristischen Personen die Vertreterhaftung, 2. Kommanditgesellschaften ein Gesamtschuldverhältnis, 3. den übrigen Personengesellschaften eine Gesellschafterhaftung, sowie sonstige gesetzlich vorgesehene Haftungen geltend zu machen. 9. Abschnitt Rechnungsabschluss § 65 Erstellung, Umfang und Feststellung (1) Nach Ablauf des Rechnungsjahres ist von dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft der Rechnungsabschluss über die gesamte Gebarung nach den Grundsätzen der VRV zu erstellen und ehestens dem Stadtsenat vorzulegen, der ihn an den Gemeinderat weiterleitet; schriftlich eingebrachte Erinnerungen hat der Gemeinderat bei der Beratung in Erwägung zu ziehen. (2) Die dem Kontrollamt obliegende Prüfung des Rechnungsabschlusses wird durch die Bestimmungen des Abs. 1 nicht berührt. (3) Der Rechnungsabschluss ist vor seiner Vorlage an den Gemeinderat dem Rechnungshof und gleichzeitig der Oö. Landesregierung vorzulegen. (4) Die von den Geschäftsbereichen verwalteten Material- und Sachbestände sind entweder zum Stichtag des Rechnungsabschlusses oder laufend zu inventieren; das Ergebnis ist dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft zu melden. Nähere Bestimmungen über die Führung und den Abschluss des Inventar-Bestandsverzeichnisses sind der Inventarisierungs- und Lagerbestandsvorschrift (ILBV 2015) zu entnehmen. § 66 Gliederung (1) Dem Rechnungsabschluss sind jedenfalls anzuschließen: 1. ein erläuternder Bericht; 2. eine Zusammenstellung der Änderungen des Ordentlichen und Außerordentlichen Voranschlages, soweit diese nicht bereits in Nachtragsvoranschlägen behandelt wurden; 3. eine Aufstellung über die Zahlungsrückstände (Kassenreste); 4. eine Zusammenstellung der auf das nächste Rechnungsjahr übertragenen Kreditreste des Ordentlichen und Außerordentlichen Haushaltes (Haushaltsrestübertragungen); 5. ein Nachweis über die Rücklagen 6. alle Sammelnachweise (2) Die Geschäftsbereiche haben die zur Erstellung des Rechnungsabschlusses erforderlichen Unterlagen rechtzeitig dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft zu übermitteln. (3) Der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft hat die im Zuge der Erstellung des Rechnungsabschlusses aus der Sicht des Gesamthaushaltes erforderlichen Maßnahmen vorzuschlagen und nach Genehmigung des Anweisungsberechtigten durchzuführen. (4) Die Abschlüsse der Kosten- und Leistungsrechnungen der Geschäftsbereiche haben die Erlöse und Kosten, gegebenenfalls nach Kostenstellen gegliedert, und eine Vermögensaufstellung zu enthalten. (5) Beim Abschluss der Vermögensrechnung sind die Aktiv- und Passivbestände der Stadt gegenüberzustellen und das Reinvermögen auszuweisen. Der Rechnungsabschluss hat eine Zusammenstellung der am Ende des Rechnungsjahres bestehenden Haftungen der Stadt unter Berücksichtigung der jeweils noch aushaftenden Beträge zu enthalten; § 16 VRV bleibt davon unberührt. (6) Die städtischen wirtschaftlichen Unternehmungen, die nach den Grundsätzen der Doppik verrechnen, haben eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, die im Rechnungsabschluss der Stadt auszuweisen sind. Die Ausführung der für den Voranschlag erstellten Wirtschaftspläne und Untervoranschläge ist nachzuweisen. 10. Abschnitt Schlussbestimmungen § 67 In- und Außerkrafttreten (1) Die vorliegende Haushaltsordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung an der Amtstafel in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Haushaltsordnung tritt die vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz zuletzt erlassene Haushaltsordnung vom 1. Juli 2006 (i.d.g.F vom 1. Jänner 2010) außer Kraft.‘ Ich darf auch gleich auf den von der ÖVP-Fraktion avisierten Abänderungsantrag eingehen. Dabei handelt es sich um eine Diskussion, die wir schon mehrfach geführt haben, vor allem im Finanzausschuss. Es geht um die Veröffentlichung von sensiblen Daten. Ich möchte hierzu allgemein sagen, dass bei allen öffentlichen Haushalten zwischen dem öffentlichen Interesse, das aus den politischen Parteien kommt und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern abgewogen werden muss und andererseits der Handlungsfähigkeit der Kommune. Dieses Abwägen zwischen verschiedenen Interessen muss aber nicht der Gemeinderat der Stadt Linz vornehmen, das hat der Gesetzgeber für uns gemacht, konkret in der Voranschlags- und Rechnungslegungsverordnung (VRV) und das Land Oberösterreich in der Haushalts- und Kassenrechnungsordnung. Dort ist im Detail festgelegt, wie ein Rechnungsabschluss bzw. Voranschlag auszusehen hat. Das sind beides öffentliche Dokumente, die der gesamten Bevölkerung und den interessierten Medien zur Verfügung stehen. Ich sehe keine Veranlassung, warum die Stadt Linz als nicht gesetzgebendes Organ über diese gesetzlichen Vorgaben vom Bundes- und Landesgesetzgeber hinausgehen soll. Ich würde die ÖVP-Fraktion ersuchen, mir eine Gemeinde oder ein Bundesland zu nennen, die die Forderung, die ihr erhebt, umsetzt. Ich glaube, die Diskussion über den Rechnungsabschluss hat gezeigt, dass die Stadt Linz bei den Finanzen in puncto Transparenz vorbildlich agiert. Es besteht kein Bedarf, diesen Schritt weiterzugehen. Daher wird sich sozialdemokratische Fraktion beim Abänderungsantrag der Stimme enthalten.“ G 7 Grundverkauf in der KG Lustenau (Pummererstraße 17 + 17a) um den Verkaufspreis von 4,541.075 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die PORR AG (FN 34853 f), Absberggasse 47, 1100 Wien, das Grundstück Nr. 1295/8, KG Lustenau, mit einem Katasterausmaß von 25.949 Quadratmetern um den Kaufpreis von 175 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 4,541.075 Euro. 2. Im Übrigen erfolgt die Realisierung dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Vereinbarungen. 3. Die Einnahmenverrechnung des Kaufpreises in Höhe von 4,541.075 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf. 4. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 158.937 Euro erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer zu G 6: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage bei Tagesordnungspunkt G 6 eine getrennte Abstimmung, was die Haushaltsordnung betrifft bzw. die Finanzmanagement-Richtlinien und unseren Zusatzantrag. Es handelt sich nicht um einen Abänderungsantrag, sondern um einen Zusatzantrag. Ich ersuche den ebenfalls zur Abstimmung zu bringen. Vorweg möchte festhalten, wenn wieder von der vorbildlichen Linzer Finanzpolitik gesprochen wird, ist das eine Wahrnehmung, die in diesem Gemeinderatssitzungsaal sicherlich nicht alle teilen. Ich möchte das jetzt gar nicht im Detail ausführen. Diese Diskussion beim Rechnungsabschluss hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, solange wir Schuldenhauptstadt bzw. Schuldenkaiser sind, können wir nicht von einer vorbildlichen Linzer Finanzpolitik sprechen. Nicht umsonst fordern wir als ÖVP in Linz ein Abkehren von der Schuldenpolitik, um in der Finanzpolitik einen Kurswechsel zu erreichen. Was den gegenständlichen Antrag bzw. den Bereich der Haushaltsordnung betrifft, dürfen wir festhalten - Jakob Huber hat es angesprochen – das sind primär redaktionelle Änderungen im Zusammenhang mit der Magistratsreform. Wir lehnen die Magistratsreform ab, die Gründe sind bekannt. Einerseits beurteilen wir den Dreier-Vorstand bezüglich der Konformität mit der Verfassung etwas anders und andererseits sind in der Diskussion, rund um das Chaos der Bestellung der Personaldirektorin, glaube ich, die Argumente ausgetauscht. Wir werden uns bei der Haushaltsordnung enthalten und der Finanzmanagement-Richtlinie zustimmen. Ich möchte aber trotzdem anmerken, dass die Kritikpunkte, die es seitens der ÖVP-Fraktion gibt, nach wie vor aufrecht sind. Das kann für uns nur ein erster Schritt sein. Wir haben mehrmals diskutiert, dass es hier zu Evaluierungen kommen muss. Es hat die Berichte im Finanzausschuss gegeben, dass es eine Expertengruppe gibt, die tagt. Das heißt, auch wenn wir heute zustimmen, bleiben unsere Forderungen aufrecht, dass es eine weitere Entwicklung geben muss, insbesondere was die Definition, die Rolle des Finanzstadtrates betrifft. Im Swap-Sonderkontrollausschuss gab es die heftige Diskussion, was die Aufgabe eines Finanzstadtrates und was die Aufgabe in der zuständigen Abteilung ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Einbeziehung der Unternehmensgruppe der Stadt Linz, insbesondere die Verbindlichkeiten, für die die Stadt haftet. Und eine weitere Forderung sind die außerbudgetären Schulden, nachdem wir jetzt doch nach jahrelanger Diskussion in die Gänge kommen wollen. Wir haben unsere Positionen dazu im letzten Finanzausschuss ausgetauscht. Wir, als ÖVP-Fraktion, stellen einen Zusatzantrag, der drei Punkte umfasst: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Finanzreferent wird beauftragt, dem Gemeinderat über die bereits erfolgte Evaluierung der Finanzmanagement-Richtlinie zu berichten und die vorgeschlagenen Änderungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen auch die im Statut der Stadt und im Stabilitätspakt vorgesehenen Kriterien aufgenommen werden. 2. Der Finanzreferent wird beauftragt, dem Gemeinderat zukünftig den von der Finanzverwaltung halbjährlich erstellten Finanzmanagementbericht vorzulegen. Banksensible Daten sind im Sinne des Datenschutzes in der Darstellung zu anonymisieren. 3. Der Finanzreferent wird beauftragt, in die Finanzmanagement-Richtlinien und in den Finanzmanagementbericht auch eine Darstellung des Gesamtschuldenstandes und des Gesamtzinsendienstes inklusiver aller außerbudgetären Sonderfinanzierungen und der Schulden der Immobiliengesellschaften aufzunehmen.‘ Beim Pkt. 1 verweise ich diesbezüglich auf die Diskussion der Anträge. Das heißt, Die Grünen haben diesbezüglich etwas eingebracht oder die FPÖ und ÖVP haben diesbezüglich einen Antrag eingebracht und hier die Forderungen und Argumente ausgetauscht. Beim zweiten Punkt unseres Abänderungsantrages haben wir die Diskussion mitgenommen und Verständnis für die Punkte, die im Finanzausschuss angesprochen wurden. Es gibt natürlich banksensible Daten, Daten, die die Marktposition der Stadt Linz schwächen können, wenn sie öffentlich werden. Wir haben ganz klar formuliert, dass banksensible Daten im Sinne des Datenschutzes in der Darstellung zu anonymisieren sind. Die Gretchenfrage dazu ist, entweder man will das, dann stimmt man zu, oder man ist der Meinung, die Bausteine der neuen Linzer Finanzpolitik enden dann, wenn die Vorschläge von der ÖVP kommen. Ich glaube, wir waren sehr auf einen Kompromiss aus, haben extra den Punkt hineinformuliert, was die sensiblen Daten betrifft, weil wir dafür Verständnis haben. Es kann nicht Sinn und Zweck sein, die Marktposition zu schwächen. Heute stellt sich die Gretchenfrage, will man das oder will man das nicht. Wir haben hier eine klare Meinung, haben das in diesem Gemeinderat und im zuständigen Finanzausschuss immer zum Ausdruck gebracht. Der dritte Punkt ist ebenfalls eine lange Forderung der ÖVP-Linz, von der wir nicht abrücken werden. Wir möchten die Darstellung des Gesamtschuldenstandes und des Gesamtzinsendienstes inklusive aller außerbudgetären Sonderfinanzierungen, insbesondere, was die Schulden der Immobilien Gesellschaft der Stadt Linz betrifft. Es gibt immer die Diskussion der unterschiedlichsten Budgets und Budgetgruppen, der unterschiedlichen Ordentlichen oder Außerordentlichen Haushalte, was man alles einrechnet und was nicht. Ich glaube, da könnte man Abhilfe schaffen, wenn es eine vereinheitlichte Darstellungsform gibt. Nachdem die Daten alle verfügbar sind und immer – um gleich diesem Argument vorweg zu greifen – auf diversen Pressekonferenzen und sonstigen Präsentationen, die abgehalten werden, verwiesen wird, glauben wir, dass man dem dritten Punkt, wenn man es wirklich ernst meint – und auch da wieder die Gretchenfrage – näher treten und unterstützen könnte. Ein wichtiger Punkt ist, der bei der Sitzung des Finanzausschusses wichtig war, dass bei der vorgelegten Finanzmanagement-Richtlinie jener Passus gestrichen wurde, in dem ursprünglich die Formulierung für das Risiko von Fremdwährungsgeschäften drinnen war. Es gibt hier ein ganz klares Commitment, eine eindeutige Beschlusslage, dass es keine Fremdwährungsspekulationen mehr geben darf. Deswegen haben wir im Finanzausschuss angeregt, dass man diesen Punkt ersatzlos streicht, denn wenn etwas sowieso nicht mehr erlaubt ist, braucht man nicht in der entsprechenden Richtlinie noch eine Risikogrenze für Fremdwährungsverbindlichkeiten anführen. Ich glaube, das ist ein wichtiges Zeichen. Man hat nach dem Debakel, welches man hier in Linz erlebt hat und von dem höchstwahrscheinlich die Stadt noch sehr lange in negativer Form zehren wird, erkannt, dass mit Spekulationen, mit Fremdwährungsgeschäften Schluss sein muss und dass man das deswegen ganz klar in der zuständigen Richtlinie macht. Da gibt es kein Wenn und Aber. Das gibt es nicht, das ist verboten. Deswegen braucht man nicht irgendwelche Grenzwerte oder dergleichen. Ich bitte Sie um Zustimmung, was die Zusatzanträge der ÖVP betrifft.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Hein zu G 6: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Linzer Freiheitlichen eine Reformpartei sind und die Magistratsreform maßgeblich mitgestaltet und vorangetrieben haben, werden wir den notwendigen Anpassungen unsere Zustimmung geben. Somit stimmen wir den Punkten A) und B) zu. Wir werden aber auch unsere Zustimmung dem Zusatzantrag der ÖVP geben, weil das jahrelange Forderungen sind, die wir Freiheitlichen in vielen Anträgen zum Teil gemeinsam mit der ÖVP schon gestellt haben. Im Finanzausschuss hat es bei gewissen Teilbereichen schon längere Diskussionen gegeben. Leider wurden diese Anträge nicht zu unserer Zufriedenheit abgehandelt. Ich bin davon überzeugt, dass der Steuerzahler natürlich das Recht hat zu erfahren, wie hoch der Schuldenstand die Stadt Linz ist und einen angepassten Finanzmanagement-Bericht zu bekommen, bei dem die sensiblen Daten anonymisiert sind. Aus diesem Grund stimmen wir Punkt A), B) und dem Zusatzantrag der ÖVP zu.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Svoboda zu G 6 und G 7: „Ich mache einen kleinen Themenwechsel. Zum Tagesordnungspunkt G 6 hat Kollegin Roschger schon ausgeführt, dass wir uns der Stimme enthalten werden. Das gilt konsequenterweise natürlich auch für den Zusatzantrag. Ich darf nur erwähnen, dass wir uns beim Tagesordnungspunkt G 7, beim Grundverkauf in der KG Lustenau, der Stimme enthalten werden.“ Vizebürgermeister Forsterleitner zu G 6: „Ich möchte in der Diskussion noch kurz ergänzen: Ich beziehe mich vor allem auf die Zusatzanträge der ÖVP. Wir haben das im Finanzausschuss diskutiert. Die Grundlage dessen, war durch die Magistratsreform induziert und so sind die Änderungen zustande gekommen. Wir haben mehrmals im Finanzausschuss über diese Vorschläge, die in den Zusatzanträgen enthalten sind, diskutiert - zuletzt am 18. Juni. Das ist das richtige Gremium dafür. Ich glaube, so wie es in einem Unternehmen so etwas wie Finanzverantwortliche gibt, die sich um die Finanzgeschäfte kümmern, macht das in der Stadt Linz der Finanzausschuss. Dort sollen die Entscheidungen fallen. Es macht zum Wohle der Stadt durchaus Sinn, dass gewisse Informationen vertraulich sind, weil ansonsten kann – das sind meine großen Bedenken, das habe ich schon mehrfach geäußert, die sind nicht ausgeräumt – das zum Schaden der Stadt sein oder es kann die Gefahr von Schaden eintreten. In dieser Sichtweis hat mich eine Aussage von Landeshauptmann Pühringer bestärkt, der mich erst kürzlich ganz intensiv darauf hingewiesen hat, wie wichtig Vertraulichkeit bei bestimmten Verträgen oder Berichten ist, um Schaden abzuwenden. Er hat darauf ganz eindringlich hingewiesen und wurde darin von einem anerkannten Experten, Rechtsanwalt Dr. Mittendorfer von Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP), in diesen Fragen unterstützt, der genau in dieselbe Kerbe geschlagen hat. Ich muss ehrlich sagen, mir ist das manchmal ein bisschen zu locker, wie man mit Informationen der Stadt umgeht. Das oberste Prinzip von uns muss das Wohl der Stadt sein. Im Finanzausschuss kann und wird alles diskutiert werden, dazu stehe ich. Ich glaube, dass diese Vorschläge den ursprünglichen Antrag soweit verändern. Man versucht fast alles, was an Wünschen in der letzten Zeit von der ÖVP nicht umgesetzt worden ist, noch einmal hineinzubringen. Ich weise aber gleichzeitig von mir, dass ich Vorschlägen nicht zugänglich bin. Du hast selbst das Beispiel gebracht. In der Sitzung des Finanzausschusses hast du – soweit darf ich das sagen, weil du hast es selbst berichtet – einen Punkt eingebracht, der sinnvoll war, über den wir sofort diskutiert haben. Alle haben gesagt, ja, es macht keinen Sinn, in einer Finanzmanagement-Richtlinie etwas drinnen zu haben, was ein paar Punkte später sowieso verboten ist. Wir haben das sofort einstimmig auf ÖVP-Vorschlag, auf deinen Vorschlag hin herausgenommen. Ich glaube, wir sind durchaus ein Gremium, das bereit ist, auf Vorschläge einzugehen und das weiterzuentwickeln. Im Sinne dessen bedanke ich mich für die Zustimmung zu dieser von der Magistratsreform ausgelösten Neuerlassung der Haushaltsordnung und der Genehmigung der angepassten Finanzmanagement-Richtlinie.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Huber: „Lieber Kollege Hattmannsdorfer, du hast die Befürchtung geäußert, dass die Bausteine der neuen Finanzpolitik bei den Vorschlägen der ÖVP aufhören. Ich glaube, dass das nicht so sein muss. Im speziellen Fall liegt das, glaube ich, an den Forderungen der ÖVP. Ihr trommelt, dass die Stadt einerseits Schulden abbauen muss, andererseits sagt ihr, die Verkaufserlöse sollen wir auf ein Konto legen. Das ist wirtschaftlich einigermaßen nicht vernünftig darstellbar. Ihr fordert keine neuen Schulden und gleichzeitig fordert ihr in jeder Sitzung neue Investitionen. Wenn ich eure Vorschläge, wie man mit der Eisenbahnbrücke umgehen soll und die Idee eines neuen Stadions zusammenzähle, dann reden wir von 100 Millionen Euro. In diesem Sinne ist es tatsächlich so, dass nicht jede ÖVP-Forderung Teil der neuen Finanzpolitik ist. Ich glaube, dass das gut ist. Du hast dich weiters für eine vereinheitlichte Darstellungsform der finanziellen Gebarung ausgesprochen. Genau diese regelt die VRV, die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, die wir vorher schon zitiert haben. Sollte es wirklich deiner Einschätzung nach nicht ausreichen, was in der VRV geregelt ist, könnten wir eventuell mit dem zuständigen Finanzminister, ein Parteikollege von dir, reden. Vielleicht ist er bereit, dass man die VRV ändert. Aber bis dahin wird sich meine Fraktion im Interesse der Stadt der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag G 6 getrennt in Punkte A und B, anschließend über den Zusatzantrag und danach über den Antrag G 7 abstimmen. Der Punkt A des Antrages G 6 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt B des Antrages G 6 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag der ÖVP-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag G 7 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über G 8 Tourismusabgabe; Erhöhung der Abgabesätze mit Wirksamkeit 1. Jänner 2016 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beigefügte Verordnung betreffend die Änderung des § 3 Abs. 1 der Tourismusabgabeordnung des Magistrats der Landeshauptstadt Linz wird erlassen. 2. Die Kundmachung erfolgt gemäß § 65 Abs. 1 und Abs. 2 StL durch Verlautbarung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015, mit der die Tourismusabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 24/1991 vom 30. Dezember 1991, zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 18. April 2013, kundgemacht durch Anschlag an den Amtstafeln, geändert wird. Aufgrund der Bestimmungen des Oö. Tourismusabgabe-Gesetzes 1991, LGBl.Nr. 53/1991, zuletzt geändert durch LGBl Nr. 117/2012, wird wie folgt verordnet: Artikel I 1. § 3 Abs. 1 lautet wie folgt: ,Die Tourismusabgabe beträgt für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zwei Euro je Nächtigung.‘ Artikel II Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“ Wortmeldung Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ein paar Anmerkungen seitens der freiheitlichen Fraktion zu den geplanten Erhöhungen der Tourismusabgabe. Grundsätzlich sollte es so sein, dass eine Tourismusabgabe dazu dient, dass der Tourismusverband mehr Geld hat und touristische Impulse setzen kann und dass etwas in unserer Stadt passiert. Da sind wir die ersten, die ,hier‘ schreien, mitmachen und das euphorisch unterstützen. Der Knackpunkt für uns bei diesem Antrag ist, dass Punkt 1, die Vorlaufzeit im Tourismus, doch etwas knapp bemessen ist. Die Gespräche mit dem Tourismusverband, Hotellerie, was immer, laufen seit 2014. Jetzt haben wir mittlerweile den 2. Juli 2015. Das heißt, es ist eine unheimlich lange Zeit vergangen. Für den Tourismus ist es teilweise etwas schwierig, zumal diese Erhöhung mit 1. Jänner 2016, also mitten im Silvestergeschäft passieren soll. Man muss sich einmal vorstellen, dass die Hoteliers und die Beherbergungsbetriebe in Linz die Abrechnungssysteme mitten im Silvestergeschäft umstellen müssen. Das ist ungefähr das Gleiche, wie bei der Allergenverordnung. Mitten im Weihnachtsgeschäft mussten die Gastwirte die Speisekarte umschreiben. Das heißt, die Zeitpunkte sind etwas fraglich. Dann kommt dazu, dass die Linzer Hoteliers für Silvester schon fix und fertige Verträge und Preisvereinbarungen mit Reisebüros, Busunternehmern, Onlineplattformen haben. Die können die Preise gar nicht mehr abändern, weil die schon fixiert und vereinbart sind. Die Kataloge der großen Reiseveranstalter sind mittlerweile in Druck. Die Preise sind so kurzfristig nicht abänderbar. Generell hat man im Tourismus eine Vorlaufzeit von ca. einem Jahr. Wenn man das längerfristig plant und anders ansetzt, schaut das ganz anders aus. Aber wie gesagt, die Vorlaufphase in dieser Form ist definitiv zu kurz. Der zweite Knackpunkt ist - das ist kurz im Kultur- und Tourismusausschuss besprochen worden -, dass die Mehreinnahmen für den Tourismusverband in der Höhe von rund 600.000 Euro, wie es Herr Tourismusdirektor Steiner ausgeführt hat, vorwiegend für die Produktion von Broschüren und Katalogen verwendet werden. Unser Ansatz dazu ist, dass sich an und für sich der ganze Vertriebsweg im Tourismus derartig verändert hat, dass man nicht immer nur auf diesen Themenbroschüren und –katalogen picken bleiben kann. In jeder Statistik ist nachgewiesen, dass mittlerweile gerade im Städtetourismus rund 60 Prozent aller Touristen mittlerweile über das Internet buchen. Das sind diese Buchungsplattformen, das geht über Handy-Apps, das geht über Facebook. Das sind sehr viele moderne Vertriebskanäle, die die Stadt Linz bislang nicht angezapft hat. Die Broschüren sind zwar nett und verwendbar, aber aus unserer Sicht zu wenig modern und nicht zeitgemäß. Wir rühmen uns, dass wir die Stadt der Medien und der Technologie sind und die Ars Electronica in Linz haben. Wir schaffen es aber nicht, dass wir ordentliche Buchungsplattformen, Ticketsysteme und Handy-Apps usw. für Linz zusammenbringen. Wir nehmen diese Summe wieder für irgendwelche Broschüren her. Grundsätzlich begrüßen wir touristische Initiativen, aber bitte nicht solche Initiativen wie aus den 80er- und 90er-Jahren. Es soll schon ein bisschen flotter, moderner und zeitgemäßer sein. Darum werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Nicht als Richtigstellung, aber schon als Klarstellung, dass es da zu keiner Legendenbildung kommt. Fakt ist, diese Tourismusabgabe war mit der Hotellerie abgestimmt und ist vom Tourismusverband beantragt worden. Fakt ist, es werden 1800 Linzer Betriebe entlastet, nämlich jene Betriebe, die davor den doppelten E-Beitrag haben zahlen müssen. Es gibt keine Mehrbelastung der rund 50 Linzer Beherbergungsbetriebe, weil das ein Durchlaufposten ist. Fakt ist auch, was die Reisepackages für Silvester betrifft, dass das nicht erst jetzt bekannt ist, sondern bereits im letzten Jahr mit den zuständigen Institutionen verhandelt und diskutiert wurde. Das nur zur Richtigstellung, damit es nicht heißt, es wird etwas gegen die Linzer Tourismus- und Hotelbetriebe verabschiedet. Das ist faktisch sachlich nicht richtig.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über G 9 Verkauf von Eigentumsanteilen in der KG Linz (Altstadt 12) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 700.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Verkauf der Markthalle (TOP 23 - Eigentumsanteil 259/4019) mit Lager (TOP 24 - Eigentumsanteil 15/4019) im Erdgeschoss und des Veranstaltungsraums (TOP 9 - Eigentumsanteil 225/4019) mit Garderobe (TOP 4 – Eigentumsanteil 45/4019) im ersten Obergeschoss des Gebäudes Altstadt 12 durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG an die ALE Entwicklung GmbH, FN 126112 i, Hofgasse 3, 4020 Linz, zum Pauschalpreis von 700.000 Euro wird genehmigt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, bei diesem Antrag werde ich nicht zustimmen, weil ich denke, es wäre besser, ein so wichtiges Haus im Eigentum der Stadt zu belassen und eventuell Pachtverhandlungen zu führen. Danke schön.“ Gemeinderat Svoboda: „Auch bei diesem Eigentumsanteilverkauf wird sich die Grüne-Fraktion aus diesem Grund enthalten, weil es sich hier um ein Gebäude mitten in der historischen Altstadt von Linz handelt. Ich darf noch anmerken, wenn man der Ansicht ist, dass dort die bestehende Markthalle eine Attraktivierung vertragen könnte, dann könnte man das, glaube ich, durchaus als Stadt Linz schaffen. Es kommt bei den anderen Märkten auch niemand auf die Idee, wenn es da und dort Probleme gibt, einen der Freiluftmärkte zu verkaufen. Warum man das jetzt bei einem ,Indoor-Markt‘ unbedingt so machen muss, erschließt sich uns nicht ganz. Daher werden wir uns bei diesem Punkt enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) und bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über G 10 Verkauf der Grundstücke Nr. 765/1, KG Ufer und 904/2, KG Posch (nächst Traundorfer Straße 119) um den Verkaufspreis von 1,362.021 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft mbH, Mörikeweg 6, 4025 Linz die Grundstücke Nr. 765/1, KG Ufer und 904/2, KG Posch, mit einem Gesamtflächenausmaß von 7131 Quadratmetern um den Kaufpreis von 1,362.021 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgehaltenen Bedingungen. 2. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zulasten der Käuferin. Die zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von voraussichtlich 47.671 Euro ist von der Stadt Linz zu tragen. 3. Die Verrechnung des Kaufpreises für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragssteuer erfolgt auf der VASt 1.8400.710100.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Hein berichtet über G 11 Verkauf der Grundstücke Nr. 904/1, KG Posch (nächst Traundorfer Straße 129) um den Verkaufspreis von 2,565.894 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die NEUE HEIMAT Oberösterreich Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH, Gärtnerstraße 9, 4020 Linz, das Grundstück Nr. 904/1, KG Posch, mit einem Gesamtflächenausmaß von 13.434 Quadratmetern um den Kaufpreis von 2,565.894 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgehaltenen Bedingungen. 2. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zulasten der Käuferin. Die zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von voraussichtlich 89.807 Euro ist von der Stadt Linz zu tragen. 3. Die Verrechnung des Kaufpreises für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragssteuer erfolgt auf der VASt 1.8400.710100.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H ANTRAG DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Gemeinderat Benedik berichtet über H 1 Grestenbergerstraße; Errichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h in der Grestenbergerstraße wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 2. Juli 2015 betreffend die Errichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h im Bereich der Grestenbergerstraße. Verkehrszeichen: Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 Bereich: Grestenbergerstraße, laut beiliegendem des Magistrates Linz, Stadtplanung, vom 4. Mai 2015; Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION Gemeinderätin Mag.a Hartig berichtet über I 1 Gewährung einer Subvention an das Diakoniezentrum Spattstraße (Pilotprojekt Flexible Kinderbetreuung ‚Schaukelpferd‘ für das Kalenderbetreuungsjahr 2015/2016); insgesamt 53.000 Euro, davon 20.000 Euro 2015 und 33.000 Euro 2016 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Diakonie Zentrum Spattstraße erhält für das Projekt Schaukelpferd für das Kindergartenjahr 2015/2016 53.000 Euro brutto für netto als Förderung für den laufenden Betrieb. Davon werden 20.000 Euro für das Jahr 2015 ausgabenrelevant, 33.000 Euro sind für das Jahr 2016 zu budgetieren. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 20.000 Euro brutto für netto für das Rechnungsjahr 2015 und in Höhe von 33.000 Euro für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 1.0610.757200, Subventionen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinrätin Mag. a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, in diesem Zusammenhang möchte ich abermals auf das neue Sozialprogramm verweisen. Insbesondere aufgrund unserer Initiative der ÖVP-Linz wurde das ,Schaukelpferd‘ installiert. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Familien, die aufgrund der viel kritisierten 20 Arbeitsstunden-Zugangsbeschränkung keinen Betreuungsplatz in den Einrichtungen der Kinderkrabbelstuben erhalten, zu unterstützen. Es geht uns darum, flexible Angebote zu machen. Wir fordern darüber hinaus abermals flexiblere und individuelle Angebote, die auf die Bedürfnisse der Familien ausgerichtet sind. Wir fordern ein ausreichendes Angebot von Krabbelstubenplätze sowie - mehrmals schon in diesen Gremium diskutiert - ein weiteres und ausgebautes Angebot von Tagesmütter und Tageselterneinrichtungsplätzen. Es geht uns darum, für unsere Kinder flexible Öffnungszeiten, kleinere Gruppengrößen und qualifizierte PädagogInnen zu installieren und anzubieten und um eine faire gleichberechtigte Einbindung externer Kooperationspartner. Das heißt, die privaten Träger sollen künftig besser berücksichtigt werden. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Nur einen Satz, die ÖVP hat ihre Wahrnehmung. Das ist der ewige Streit, wessen Idee das war. Ich will das gar nicht ausbreiten. Ich sage nur, unsere Wahrnehmung ist schon, dass das unsere Hartnäckigkeit in den Verhandlungen im Sozialprogramm, auch mit dem Herrn Bürgermeister, war, dass wir dieses Projekt im Sozialprogramm verankert haben und das dann letztendlich umgesetzt ist. Aber so sind die Wahrnehmungen verschieden, das wird noch öfter passieren und ich nehme das zur Kenntnis.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Giegler: „Ich melde mich zu diesem Tagesordnungspunkt als zuständiger Sozialreferent zu Wort. Ich möchte und muss eines festhalten und widerlegen. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde bereits von Frau Kollegin Leibetseder argumentiert, dass es zu wenig Krabbelstubenplätze gäbe. Das ist nicht der Fall. Wir arbeiten intensiv an einem Ausbauprogramm, um den entsprechenden Bedarf decken zu können. Zum Zweiten ist das Angebot von Tageseltern ein grundsätzlich ausreichendes. Das wurde im letzten Sozialausschuss intensiv diskutiert und argumentiert. Mit den zwei Trägervereinen, die Tageseltern anbieten, ist das so vereinbart. Es gibt ein Oö. Normkostenmodell und die entsprechenden Marketing- und Werbemaßnahmen sind über den Verwaltungsbeitrag, der vom Land Oberösterreich an die beiden Vereine entrichtet wird, zu bestreiten. Es steht jedem Verein frei, Werbung dafür zu machen und Tageseltern zu lukrieren, zu motivieren, dass jemand in diesem Bereich tätig sein wird. Wir stehen zu einem sehr flexiblen Betreuungsangebot. Die beiden Einrichtungen ,Nest‘ und ,Schaukelpferd‘ wurden genau aus diesem Grund initiiert und sind sehr gut ausgelastet. Ich denke, das Betreuungsangebot für unter Dreijährige ist sehr gut ausgebaut und wir können darauf stolz sein. Es gibt keine andere Landeshauptstadt in Österreich, die ein derart vielfältiges und flexibles Angebot im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Betreuung der Kinder zur Verfügung stellt, wie die Stadt Linz. Das möchte ich trotzdem, auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird, betonen und unterstreichen. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Danke, Herr Vizebürgermeister, ich glaube, das Wichtigste ist trotzdem, dass wir genügend Betreuungsplätze haben, die qualitativ hochwertig sind. Daher ersuche ich um Zustimmung. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. J ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über J 1 Modernisierung der EDV-Infrastruktur in den städtischen Pflichtschulen – Grundsatzbeschluss; insgesamt 2,880.000 Euro in den Jahren 2016 bis 2018 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Basierend auf dem vorliegenden Projektbericht zur EDV-Strategie in den Linzer Pflichtschulen soll die Modernisierung der IT-Infrastruktur der städtischen Schulen in einer dreijährigen Roll-Out Phase – beginnend mit dem Schuljahr 2015/2016 bis einschließlich des Schuljahres 2017/2018 – umgesetzt werden. Die Kostenschätzungen für die Umbauarbeiten sowie für Hard- und Software betragen insgesamt 2,880.000 Euro. Pro Jahr fallen voraussichtlich an: max. 400.000 Euro für die Verkabelung von Klassenräumen, max. 300.000 Euro für die Modernisierung der IT-Infrastruktur in den Schulen (Beamer, Notebooks, WLAN-Access-Points, Router, NAS Server, Tablet-Pakete), max. 260.000 Euro für die Lizensierung und Implementierung eines aktuellen Windows Betriebssystems auf 1550 PC und 555 Notebooks sowie Lizenzerneuerung von 650 Microsoft Office Paketen. Die genannten Kosten sind im Zuge des kommenden Budgetierungsprozesses zu aktualisieren und zu präzisieren. Entsprechende Beschlüsse für die konkrete Umsetzung werden den jeweils zuständigen Organen zu gegebenem Zeitpunkt vorgelegt. Die Verrechnung der Kosten - für die Rechnungsjahre 2016, 2017 und 2018 - in Höhe von max. 1,2 Millionen Euro (Verkabelung) erfolgt über die Immobilien Linz GmbH, die Verrechnung der Kosten in Höhe von max. 900.000 Euro (Modernisierung IT-Infrastruktur) auf der VASt 5.2100.043300, Einrichtung EDV Geräte, die Verrechnung der Kosten in Höhe von max. 780.000 Euro (Software) auf der VASt 5.2100.070000, Software.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, Investitionen in die EDV-Infrastruktur in den städtischen Pflichtschulen ist zweifelsohne eine Investition in die Bildungschancen der Linzer Jugendlichen und von dem her grundsätzlich zu unterstützen. Der negative Beigeschmack beim vorliegenden Antrag ist, dass man bei so einem wichtigen Projekt sehr lange zugewartet hat, um es wirklich auf Schiene zu bringen. Wenn man sich den Projektbericht durchliest, sieht man, dass z.B. der Microsoft Support schon seit eineinhalb Jahren abgelaufen ist. Das heißt, mit 31. Dezember 2013, wenn der Bericht im Mai 2015 erstellt wurde. Trotzdem hat man nahezu auf fahrlässige Weise bis Oktober gewartet, um diese Vorstudie zur Erstellung dieses Projekts im Informatik-Lenkungsausschuss in Auftrag zu geben. Das musste dann aufgrund des Zeitdrucks sehr schnell erstellt werden. Damit konnten die Daten nur in Teilbereichen erforscht werden. Man hätte das anders angehen können, hätte man es gleich angepackt, hätte man genug Zeit gehabt, um eine entsprechende Studie vorzulegen, die dann wirklich aussagekräftige Daten gehabt hätte. Ich möchte bei diesem Fall wieder betonen, es liegt nicht an den verantwortlichen Bediensteten, die den Auftrag haben, sondern die Auftraggeber sind immer die politischen Referenten. Meine Kritik richtet sich an diese Adresse und keineswegs an Herrn Esterl oder andere Beteiligte, die diesen Bericht vorgelegt haben. Nichtsdestotrotz handelt es sich um einen Grundsatzbeschluss für ein Projekt, das zumindest bis 2018 konzipiert ist. Es hat die Information gegeben, dass selbstverständlich auf aktuelle Versionen der Betriebssysteme zurückgegriffen werden soll. Zur Finanzierung muss man sagen, der Rahmen der Möglichkeiten besteht jetzt nicht und bestanden im Vorjahr genauso wenig. Das macht aber keinen Unterschied. Wenn die Mittel in der Mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen sind, hätte man das letztes Jahr genau auf diese Art und Weise lösen können. Nichtsdestotrotz wollen wir dieser Weiterbildungsmaßnahmen und der adäquaten Ausstattung der Linzer Jugendlichen nicht im Weg stehen. Denn hätte sich da nichts entwickelt, würde heute noch mit Rechenschiebern und Taschenrechnern gearbeitet werden. Wir hoffen auf die positivste Lösung und vertrauen darauf, dass das so umgesetzt wird. Wir werden diesem Antrag dennoch die Zustimmung geben. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Polli, BEd: „Viele hier werden sich erinnern können, wie oft wir von der ÖVP darauf hingewiesen haben, dass die EDV-Ausstattung an den Linzer Schulen zum Teil vorsintflutlich ist. Ich kann mich an viele Budgetreden z.B. von Kollegin Kaltenhuber, aber auch von mir erinnern, in denen wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass das für eine so moderne innovative Stadt wie Linz, eine Schande ist. Es ist unvorstellbar - Frau Kollegin Neubauer hat das schon angesprochen -, dass das Betriebssystem Windows XP schon so lange nicht mehr supported wird. Wenn jetzt neue Lizenzen angekauft werden, dann aber bitte schon die aktuellste Version. Im Antrag steht immer noch etwas von Windows 7. Ich glaube, Windows 8.1 wäre jetzt schon sehr gefragt. Zwischenruf Gemeinderat Hein: „10 kommt im Juli raus!“ Gemeinderätin Polli, BEd weiter: 10 kommt im Juli heraus? Was ich von meinen EDV-Verantwortlichen weiß, ist mit 8.1 ganz gut arbeiten, aber es gibt bis dorthin natürlich noch bessere Versionen. Wir freuen uns, dass 555 Klassen einen Internet Anschluss bekommen. Sie haben es teilweise schon und teilweise wird mit WLAN gearbeitet. Das gestaltet sich aber in vielen Gebäuden nicht ganz einfach, weil die Mauern zu dick sind und wenn das Ganze ein bisschen zu hoch montiert ist, dann funktioniert es nicht. Erfreulich ist, dass neue Laptops kommen sollen. Also jede Klasse bekommt einen Laptop und zehn i-Pads pro Schule. Und ganz super ist natürlich, dass ein Beamer in jeder Klasse an der Decke fix montiert wird. Damit hört sich endlich einmal das Herumschieben von kleinen Wagerln usw. auf, denn das gehört wirklich schon fast der Steinzeit an. Dies bedeutet aber natürlich, dass bei diesen zusätzlichen Geräten die ganze Hard- und Software gut betreut werden muss und das ist ein weiterer Punkt, den wir sehr oft angesprochen haben. Herr Walchshofer wird seit einiger Zeit vom Herrn Reischl unterstützt. Ich möchte mich bei denen für Ihre Arbeit wirklich sehr herzlich bedanken, weil es ist ein Wahnsinn, was diese beiden Herren leisten. Für 57 Schulstandorte, also Linzer Pflichtschulen reicht das bei weitem nicht aus. In diesem ganzen Parket muss das mitbedacht werden. Wir freuen uns, dass in den nächsten drei Jahren alle Linzer Schulen EDV-mäßig auf den neuesten Stand gebracht werden und stimmen selbstverständlich zu.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich darf selbst ergänzen, das beruht natürlich auf vielen Anregungen, die wir aufgenommen haben. Die haben Frau Stadträtin Schobesberger und mich dazu bewogen - weil es unsere beiden Ressorts betrifft - ein Projekt aufzusetzen und das vorzulegen, damit dieser Grundsatzbeschluss schon in die Planung gehen kann. Selbstverständlich nehmen wir gerne noch Anregungen auf, wenn einzelne Punkte, wie das Betriebssystem, noch zu klären sind. Natürlich wollen wir, dass die aktuell sinnvollste Version verwendet wird, das bringen wir selbstverständlich noch ein. Das bedeutet, dass die Vorbereitungsarbeiten starten und wir das in die Budgetierung gleich aufnehmen, weil solche Installationen sinnvollerweise, vor allem wenn sie im Gebäude sind, in den kommenden Jahren in den Sommerferien stattfinden. Da macht dieser dreijährige Zyklus Sinn, weil man natürlich gar nicht alle Schulen in einem Sommer erledigen könnte. Aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns das vorgenommen haben und wir das auf den Weg bringen. Danke für die Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich versuche, mich kurz zu fassen, ob der freudigen Botschaft, dass das eine breite Zustimmung findet. Frau Gemeinderätin Neubauer, eine kleine Korrektur kann ich mir nicht verkneifen, weil von bestimmten Dingen nicht immer die Politik Auftraggeberin ist. Zum Beispiel im Informatik-Lenkungsausschuss, wo dieses Projekt, wie im Antrag ersichtlich, in Auftrag gegeben wurde, ist es die Frau Magistratsdirektorin. In diesem Lenkungsausschuss ist die Politik nicht vertreten - nur zur Information. Daher habe ich mich bei ihr schon eingangs bedankt und bin wirklich froh, dass wir hier BündnispartnerInnen auf Verwaltungsebene gefunden haben, die das so vorangetrieben haben, dass wir das machen können. Ich glaube, man sollte festhalten, das Positive an dem Ganzen ist, dass das jetzt passieren wird und passieren kann. Das Ganze geht nicht von heute auf morgen. Ich erinnere mich an die Diskussion in meinem Ausschuss, da wurde umgekehrt noch kritisiert, dass das jetzt so schnell gegangen ist und der Bericht so schnell abgeschlossen wurde. Man kann sicher immer irgendetwas finden. Vor allem, die ,Hätte ich, Täte ich, Wäre ich-Argumentation‘ ist immer anwendbar. Natürlich wäre es noch viel schöner gewesen, wenn das mit der Entwicklung der Rechner von Anfang an ganz anders geregelt worden wäre. Es war aber vieles nicht absehbar. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir in unserem Zuständigkeitsbereich 57 Pflichtschulen haben. Eine Volksschule hat natürlich andere Ansprüche, Notwendigkeiten und Bedürfnisse, was die Software- und die Hardwareausstattung usw. betrifft, als eine Hauptschule oder eine Polytechnische Schule. Zwischenruf Gemeinderätin Polli, BEd: „Neue Mittelschule heißt das!“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Natürlich, liebe Gemeinderätin Cornelia Polli. Ich habe die Historie aufgearbeitet. Zu dem Zeitpunkt, wo wir die EDV-Ausrüstung eingeführt haben, hat noch niemand an das Model einer Neuen Mittelschule gedacht. Zu dem Zeitpunkt, seit ich in dieser Funktion bin, hat es noch keine Neuen Mittelschulen gegeben. Das hat dann im Test- und Probebetrieb begonnen. Ich habe versucht, das ein bisschen aufzuarbeiten, was zumindest in den letzten Jahren schon alles passiert ist und zu erklären, warum das natürlich nicht alles von heute auf morgen geht. Dieser Informatik-Lenkungsausschuss befindet über sämtliche EDV-Projekte, die im Bereich der Stadt umzusetzen sind und was alles zu tun ist. Wie gesagt, ich freue mich, dass es endlich so weit ist. Und noch ganz kurz zum Betriebssystem. Das muss gar nicht mehr aufgenommen werden. Das ist der Grund, warum das im Beschlusstext selbst so festgehalten ist und nicht auf irgendeine Variante Bezug genommen wird. Im Beschlusstext steht: ,die aktuelle Version‘, damit nicht eine neue Version im Dreijahreszyklus herauskommt, sondern eine alte durch den Gemeinderatsbeschluss gebunden ist. Also das ist genau der Grund, warum hier die Version nicht präzisiert ist, sondern aktuelle Version steht. Ich bedanke mich für die avisierte breite Zustimmung und freue mich, dass wir das jetzt in Angriff nehmen können. Danke schön.“ (Befall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Reiman, MBA, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN Stadträtin Wegscheider berichtet über K 1 Abschlussbericht EU-Programm Regio 13 – Aktionsfeld 2.4 Stadtentwicklung Linz, Projekt „Kreativwirtschaft 09“ und führt aus: „Bei diesem Antrag geht es um den Abschlussbericht EU-Programm Regio 13. Das Wirtschaftsservice der Stadt Linz (WSL), ist die Förderstelle im Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit Oberösterreich für den Zeitraum 2007 bis 2013. Für diese Maßnahmen waren insgesamt 1,5 Millionen Euro EFRE-Mittel vorgesehen. Mit der Auszahlung von 1,888.500 Euro EFRE-Mittel im Mai 2015 konnte das Förderprogramm abgeschlossen werden. Es konnten damit sogar mehr EU-Fördergelder für die Linzer Projekte aus dem EU-Programm Regio 13 lukriert werden. Für das WSL als verantwortliche Förderstelle hat sich herausgestellt, dass kleinstrukturierte Projekteinrichtungen im Bereich Kreativwirtschaft und Stadtteilentwicklung für Förderwerber aufgrund der umfangreichen formellen Auflagen schwierig zu administrieren waren. So entschloss man sich, die Tabak Fabrik als Großprojekt für diese EU-Förderung auszuwählen. Bei diesem Antrag geht es um die formale Absetzung von 90.000 Euro, die ursprünglich beim Projekt ‚Kreativwirtschaft 09‘ buchhalterisch hineingestellt wurden. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die Absetzung des Förderbetrages von 90.000 Euro aus EU-Förderungsmitteln des Programms Regionale Wettbewerbsfähigkeit Oberösterreich 2007 bis 2013 (Regio 13), Attraktive Regionen, Aktionsfeld 2.4 Stadtentwicklung Linz auf der VASt 2.7890.888000 wird genehmigt, da das Projekt seitens der Verwaltungsbehörde des Landes Oberösterreich als nicht förderbar eingestuft wurde. 2. Die Subvention der Stadt Linz an die Clusterland Oberösterreich GmbH, Hafenstraße 47 – 51, 4020 Linz, zur Durchführung des Projektes ,Kreativwirtschaft 09‘ beträgt nunmehr 150.000 Euro anstatt bisher 90.000 Euro und wurde bereits zur Gänze überwiesen. 3. Unter Bedachtnahme auf § 26 Abs. 3 Haushaltsordnung der Stadt Linz ist die erforderliche ausgabenseitige Kompensation in Höhe von max. 90.000 Euro unter Verwendung der Deckungsgruppen 860 und 760 herbeizuführen.‘ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Stadträtin, wenn man Ihnen so zuhört, klingt das nach einer großen Erfolgsstory. Ich habe Zweifel an dieser Darstellung. Tatsache ist, dass die Clusterland GmbH Oberösterreich 180.000 Euro aus öffentlichen Förderungen vorgesehen hat, davon 90.000 Euro von der Stadt und 90.000 Euro aus EFRE-Mitteln. Die Stadt Linz hat aber beide Teile, also 180.000 Euro in der Erwartung vorgestreckt, dass diese EFRE-Mittel folgen werden. Es ist aber leider anders gekommen, weil diese EFRE-Mittel nicht genehmigt worden sind. Das Land Oberösterreich hat von den ausständigen 90.000 Euro einen Teil aus anderen Töpfen zugeschossen. Heute soll der verbleibende Betrag abgeschrieben werden. Für mich stellen sich einige Fragen: Warum steht das nicht im Antragstitel, dass es darum geht, dass Geld abgeschrieben wird, warum steht das nicht einmal in einem Zwischentitel dieses Antrages? Ich habe nicht den Eindruck, dass das allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten auf Grund Ihrer Wortmeldung bewusst geworden ist, worum es geht. Warum hat es im Vorfeld keine entsprechende Abklärung gegeben, bevor man Förderungen budgetiert und sich nachher herausstellt, dass das von Seiten des Fördergebers nicht für förderwürdig betrachtet wird. Wir werden trotzdem dem Antrag unsere Zustimmung erteilen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Fediuk berichtet über K 2 Grundsatzbeschluss und Bestellung einer Projektgruppe für die Vorbereitungsphase der Landesgartenschau Linz-Wilhering auf Basis des bestehenden Einreichkonzeptes (Phase 1); 144.000 Euro für die Rechnungsjahre 2016/2017 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zur Vorbereitung der Landesgartenschau 2021 sollen die Projekte, welche die Stadt Linz betreffen und in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe aus Wilhering, auch die gemeinsamen Projekte geplant werden. Dazu soll eine Arbeitsgruppe gegründet werden, die sich in der Vorbereitungsphase mit der Umsetzung des bestehenden Einreichkonzepts zu befassen hat. Gemäß der Ausführungen im Bericht sollen in der Arbeitsgruppe ein/e VertreterIn der Ars Electronica Linz GmbH (Projektleiter - Einreichkonzept) sowie VertreterInnen der tangierten Fachdienststellen des Magistrates (z. B. Stadtgärten Linz) vertreten sein. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 144.000 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2016/2017 erfolgt auf der VASt 1.8150.728002, Sonstige Leistungen Landesgartenschau 2021.“ 3. Die Arbeitsgruppe hat ehestmöglich – jedenfalls noch 2015 - einen Finanzierungsplan vorzulegen, der die finanziellen Verflechtungen zwischen den Finanzierungspartnern, hier jedenfalls der Stadt Linz, der Gemeinde Wilhering, dem Land Oberösterreich und der Ars Elektronica (AEC) GmbH, gegliedert jeweils nach detaillierten Einnahmen und Ausgaben über die Gesamtprojektlaufzeit darstellt. Dabei ist durch die Projektkonzeptionierung jedenfalls sicher zu stellen, dass für die Stadt Linz und die AEC GmbH durch die tatsächlich verfügbaren Projekteinnahmen Kostendeckung über sämtliche Phasen des Projektes gegeben sein muss und damit gewährleistet ist, dass keine Folgekosten aus diesem Projekt resultieren. Ein entsprechendes Projektcontrolling der Stadt Linz und der AEC GmbH ist einzurichten. Bezüglich der vom Land Oberösterreich fließenden Mittel ist im Verhandlungswege Bedacht zu nehmen, dass diese Mittel für dieses Sonderprojekt fließen und somit nicht auf die bestehenden städtischen Kontingente bei Bedarfszuweisungen und Kapitaltransfers angerechnet werden. 4. Die Stadt Linz übernimmt für dieses Projekt keine Ausfallsbürgschaft, Haftung oder sonstige Sicherstellung. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Stadtgärten Linz, sowie das AEC – vorbehaltlich allfälliger erforderlicher gesellschaftsrechtlicher Beschlussfassungen - mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. “ Wortmeldung Gemeinderätin Schmied M.A.: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuhörerInnen auf der Galerie, beim vorliegenden Antrag werden alleine für die Vorbereitung 144.000 Euro ausgegeben. Momentan beträgt das Kernbudget vorläufig acht Millionen Euro. Das ist sehr viel Geld. In den Anträgen ist aber leider von Nachhaltigkeit nichts zu erfahren. Die Frage stellt sich unweigerlich, was, wann und wie viel Linz zu bezahlen hat und was für Linz unter dem Schnitt an Positivem bleibt - in Anlehnung an den Slogan ‚Steuergeld ist tatsächlich unser aller Geld‘. Ein kleiner Wehrmutstropfen ist, dass zum derzeitigen Zeitpunkt nichts von Urban Gardening, also vom Stadtgarteln zu lesen ist. Das wäre für unsere Bürgerinnen und Bürger im Sinne der aktiven Freizeitgestaltung gut angelegtes Geld und damit sehr gut investiert. Wir können unsere Zustimmung aufgrund des derzeitigen Wissensstands nicht erteilen, weil für uns noch viel zu viel unklar ist. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“(Beifall Die Grünen) Schlusswort Gemeinderat Fediuk: „Es ist schon etwas eigenartig, dass Die Grünen zu einer Landesgartenschau nicht zustimmen. Ich habe schon im Vorfeld erwähnt und gebe noch einmal zu bedenken, gerade für Linz ist es eine einmalige Chance, hier ein tolles Projekt auf die Beine zu stellen und die Umsatzrentabilität für die Linzer Wirtschaft, für die Linzer Hotellerie und für die Gastronomie anhand der großen und vielen Besucherzahlen zu steigern. Das wird sich dann sicher weisen und den dementsprechenden Erfolg für unsere Stadt bringen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. L ANTRAG DES PERSONALBEIRATES Gemeinderat Leidenmühler berichtet über L 1 Zuweisung von bislang der AKh Linz GmbH zugewiesenen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung über die Zuweisung von bislang der AKh Linz GmbH zugewiesenen städtischen MitarbeiterInnen an die Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 2015, mit der Bedienstete der Stadt Linz von der AKh Linz GmbH an die Kepler Universitätsklinikum GmbH zur Dienstleistung zugewiesen werden (Gemeindebediensteten-Zuweisungsverordnung 2015 Kepler Universitätsklinikum GmbH - GZV 2015 KUK) Auf Grund von § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 12 Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 – Oö. B-ZG, LGBl. Nr. 54/2015, wird verordnet: § 1 Zuweisung (1) Alle Bediensteten der Stadt Linz, die zum Stand 30. Dezember 2015 der AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH (AKh Linz GmbH) nach dem Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz zugewiesen sind und im AKh Linz oder in der Landes-Nervenklinik oder Landes Frauen- und Kinder Klink beschäftigt sind, werden mit Wirkung ab 31. Dezember 2015 der Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) zur dauernden Dienstleistung zugewiesen. (2) Bedienstete im Sinne des Abs. 1, die zum Stichtag 30. Dezember 2015 nicht zu 100 Prozent ihres Beschäftigungsausmaßes der AKh Linz GmbH zugewiesen sind, werden nur in dem Prozentausmaß ihres Beschäftigungsausmaßes der KUK zugewiesen, in welchem diese Bediensteten zum Stichtag 30. Dezember 2015 der AKh Linz GmbH zugewiesen sind. § 2 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit 30. Dezember 2015 in Kraft.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in meinem Fall ist es klar, dass ich dem nicht zustimmen kann. Die Geschichte ist bekannt. Ich stimme daher dagegen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. M FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 1 Anti-Stau-Programm für Urfahr und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat, der erste Antrag betrifft ein Anti-Stau-Programm für Urfahr. Der Stadtteil Urfahr ist tagtäglich der Brennpunkt, wo der Verkehr zum Erliegen kommt und vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner unter dem tagtäglichen Stauchaos leiden. Von der Geografie her ist Urfahr aufgrund seiner Brücken-Situation das zentrale Einfallstor nach Linz aus dem Norden, aus dem Osten und aus dem Westen. So positiv das auch ist, dass es in Linz so viele Arbeitsplätze bzw. so viele Betriebe gibt oder so viele Menschen in den südlichen Bereich unserer Stadt durchfahren, umso wichtiger ist es, dass wir genau jetzt den Baubeginn des Linzer Westrings nutzen, um ein Gesamtkonzept auch für Urfahr zu entwickeln. Es gibt zwei Grundlagen, die als Basis dafür dienen: Auf der einen Seite das Örtliche Entwicklungskonzept für die Stadtregion Urfahr - da werden schon eine Reihe von Verkehrsmaßnahmen angesprochen - oder das Gesamtverkehrskonzept des Landes Oberösterreich für den Großraum Linz. Hier geht es um ein Maßnahmenbündel, bestehend aus Westring, Autobahnanschluss Universität, der Neudefinition von Durchzugsachsen und verkehrsberuhigten Zonen in Verknüpfung des Straßenbahnnetzes mit den geplanten Schnellbahnverbindungen oder das Thema Park-and-ride-Anlagen als Art Gürtel rund um Urfahr, um die Pendler, schon bevor sie in die Stadt hinein kommen, abzufangen. Wir möchten durchaus kreative Überlegungen angehen, wie wir die Urfahranerinnen und Urfahraner vom tagtäglichen Verkehrskollaps befreien können. Ich glaube, wir alle wissen, die Verkehrssituation ist bei den Bewohnerinnen und Bewohnern das Thema Nummer 1, egal ob man irgendwo in Alt-Urfahr sitzt, im Lentia ist oder beim Winkler-Markt. Wir wollen es aber so umfassend betrachtet wissen, dass wir das Thema Rad-Highways mit dazunehmen, weil Gott sei Dank immer mehr Menschen mit dem Fahrrad unterwegs sind. Es braucht ein integriertes Gesamtkonzept für den Stadtteil Urfahr. Ich glaube, dass der Bau des Westrings eine enorme Chance für die Entwicklung der Stadt und nicht nur für eine Entlastung der Rudolfstraße Chance ist. Ich habe heute gelesen, dass Die Grünen über eine Umpositionierung beim Westring nachdenken und das davon abhängig machen, wie die Bagger genau ausschauen, ob sie sich dann davor anketten oder nicht. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich habe die Bundesvorsitzende so verstanden. Die Bundesvorsitzende hat heute in den Nachrichten gesagt, sie macht es von den Baggern abhängig, ob sie sich davor ankettet oder nicht. Fakt ist, der Westring wird die Rudolfstraße und die Nibelungenbrücke entlasten. Ich glaube, es ist im Interesse der Stadt darüber nachzudenken, was es für die Einfahrts- und Durchfahrtsstrecken bzw. für verkehrsberuhigte Zonen, für die Urfahraner Hauptstraße inklusive aller Neben- und Querstraßen - wenn ich an den Auberg und an diese Region denke - und was das für die Modernisierung der Nibelungenbrücke bedeutet. Ich glaube, für die sanfte Mobilität gibt es eine enorme Chance, wenn die Nibelungenbrücke, der Radweg Wilhering-Linz oder der Donauradweg auf der Urfahraner Seite durch den Westring entlastet werden. Beim Thema Ostumfahrung gibt es Klarheit, was den Stadtteil Urfahr betrifft. Beim Thema A 7/Anschluss Universität wäre eine enorme Chance da, den Zufahrts- und Abfahrtsverkehr von der Uni um den Stadtteil zu leiten bzw. den Pendlerverkehr aus Altenberg kommend, umzuleiten. Es gibt das Thema der Verknüpfung der Straßenbahn mit der geplanten Regiotram im Bereich der Universität im Bereich des Stadtteiles Auhof. In Katzbach geht es darum, zu entlasten, sei es mit Fahrradwegen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir haben das ganze Thema der zweiten Straßenbahnachse, die eine enorme Chance darstellt, weil diese den südlichen Teil von Linz mit dem nördlichen Teil, mit Urfahr, verbindet. Wir ersuchen, diese Chance zu nutzen, für Urfahr ein Anti-Stau-Programm zu entwickeln, um die Sorgen und Ängste der Menschen beim Verkehrsthema durch diese Aufbruchsstimmung, was den Westring betrifft, in Angriff zu nehmen und hier gemeinsam Nägel mit Köpfen zu machen. Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Verkehrswesen zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates sowie der Linzer Bürgermeister als Mitglied im Lenkungsausschuss zur überregionalen Koordination des Gesamtverkehrskonzepts werden beauftragt, unter Beachtung der im Örtlichen Entwicklungskonzept und im Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz enthaltenen Projektvorschläge ein ,Anti-Stau-Programm‘ für die Stadtregion Urfahr vorzulegen, das darauf ausgerichtet ist, die Verkehrsbelastung einzudämmen, die Stauzeiten zu verringern sowie Lebensqualität und Parkplatzangebot für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtregion Urfahr deutlich zu verbessern. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger in diesem Zusammenhang anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich bitte um Ihre Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den Antrag mehrfach gelesen, habe der fulminanten Rede des Berichterstatters gelauscht und frage mich immer noch, was die ÖVP eigentlich will. Sie wollen ein Anti-Stau-Programm und die Verkehrsbelastung eindämmen. Ich habe das schon gelesen, aber womit wollen Sie das? Das geht aus dem Antrag nicht hervor. Sie wollen, dass die Verkehrsreferentin und der Bürgermeister etwas erarbeiten. Sie erteilen faktisch einen Arbeitsauftrag. Sie sagen aber nicht, was Sie selber wollen. Das ist für ÖVP-Anträge so signifikant. Viel Lärm um Nichts, würde mir jetzt einfallen. Ich verkneife mir das aber wieder. Normalerweise würde ich bitten, das im Verkehrsausschuss noch einmal zu behandeln. Nachdem wir aber keine Sitzung des Verkehrsausschusses mehr haben, werden wir heute den Antrag ganz normal abstimmen. Wir haben gegen diesen Antrag grundsätzlich fachlich nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil, wir wollen nur eine Ergänzung, dass wir diese ganzen tollen Maßnahmen nicht auf das Gebiet nördlich der Donau, auf Urfahr beschränken, sondern auf das gesamte Stadtgebiet von Linz. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, Kollege Hattmannsdorfer hat die Themenstellungen, Aufgaben und Realisierungen, die wir im Bereich Urfahr schon vor uns haben, einschlägig referiert. Er hat dazu ergänzend erwähnt, was alles im Großverkehrskonzept und Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz dabei ist, was den Linzer Süden umschließen könnte. Frau Gemeinderätin Walcher hat ergänzt, dass das natürlich eine wichtige Thematik ist, dies aufzugreifen. Ich möchte festhalten, dass wir mit der A 26 im Bereich Urfahr vieles verbessern und unterstützen können, damit eine wesentliche Entlastung der Bevölkerung im Bereich der Rudolfstraße eintritt. Ich möchte aber nicht vorenthalten, dass wir einige Themenstellungen und Aufgaben noch nicht erfüllt haben. Wir haben schon einmal über den Bereich des Hinsenkampplatzes diskutiert, ob man nicht mit einer Unterführung der Straßenbahn etwas verbessern könnte - Entflechtung der Verkehrsströme in diesem Bereich. Grundsätzlich möchte ich das, was Kollegin Walcher intendiert hat, aufgreifen, dass wir nicht nur den Sensor auf das nördliche Linzer Stadtgebiet legen, sondern auf das gesamte Stadtgebiet ausweiten. Ich würde vorschlagen, dass wir einen Abänderungsantrag beschließen, der lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Verkehrswesen zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates sowie der Linzer Bürgermeister als Mitglied im Lenkungsausschuss zur überregionalen Koordination des Gesamtverkehrskonzepts werden in Zusammenarbeit mit den beiden Landesverkehrsreferenten beauftragt, unter Beachtung der im Örtlichen Entwicklungskonzept und im Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz enthaltenen Projektvorschläge ein ,Anti-Stau-Programm‘ für das Linzer Stadtgebiet auszuarbeiten und in der Folge vorzulegen, das darauf ausgerichtet ist, die Verkehrsbelastung einzudämmen, Stauzeiten zu verringern sowie Lebensqualität und Parkplatzangebot für BewohnerInnen zu verbessern.‘ Ich ersuche, diesen Antrag anzunehmen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, ich finde, der Antrag ist ein Jux-Antrag, weil den Verkehr mittels Autobahnen in die Stadt hereinzuziehen und dann ein Anti-Stau-Programm zu verlangen, widerspricht sich komplett. Ich sage vorweg, wir werden trotzdem zustimmen, weil wir bereits im Verkehrsausschuss ein Konzept für ein Anti-Stau-Programm vorgelegt haben und zwar im Rahmen der sanften Mobilität. Ich würde ersuchen, dieses Konzept zu nehmen. Das wäre schon fix und fertig. Das beinhaltet sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen der sanften Mobilität notwendig sind, um die Stadt vom Verkehr zu entlasten, um den Menschen den Raum wieder zurückzugeben und die Luft zu verbessern. Da brauchen wir keine Autobahnen, die noch mehr Verkehr hereinholen, das widerspricht sich komplett. Ich muss noch kurz auf Kollegen Hattmannsdorfer eingehen, der wegen der Eva Glawischnig gesagt hat, ja was tut sie denn jetzt? Natürlich kommt das auf die Größe des Baggers an, ob man sich draufsetzt, davorstellt oder davorsetzt. Ich bin zum Beispiel schon einmal bei der ORF-Kreuzung auf einer Baggerschaufel gestanden, um zu verhindern, dass - damals noch rechtswidrig - Bäume umgeschnitten werden. Damals hat es dafür keine Bewilligung gegeben und das ist dann gestoppt worden. Da stand ich auf einer Baggerschaufel. Wie der Bagger aufgehalten wird, kommt auf seine Größe an, nur zur Erklärung. Es wurde am Rande, im Jubel der Westring-Aufbruchsstimmung, der Ostumfahrung und des Autobahnanschlusses Universität, über die Regiotram gesprochen. Die verfolgt man nicht mit der Vehemenz, wie die Planung für Autobahnen. Ich möchte im Gemeinderat noch einmal sagen, der wichtigste Teil dieses Projektes in Linz ist noch nicht einmal angeschaut und noch nicht angegangen worden. Auch wenn es Jubelmeldungen gibt, Regiotram auf Schiene bis zur Stadtgrenze Linz, fehlt aber der wichtigste Teil noch. Ich glaube, es wäre viel besser, die Energie in diese Projekte zu stecken, die die Stadt und die Menschen wirklich entlasten, als sinnlose Autobahnen zu bauen und ein Volksfest mit Freiwürstel und Bier zu machen und die Leute herzukarren. Ich glaube, es wird den Menschen ordentlich eingeheizt werden, nicht erst wenn die Bagger auffahren und wenn der Baubeginn ist, sondern weil die Sonne herunter brennt. Sogar der Himmel ist mit dem, was Sie da planen, nicht einverstanden. (Heiterkeit) Sogar die Sonne macht euch einen Strich durch die Rechnung, sogar die ist auf unserer Seite. (Heiterkeit) Jedenfalls werden wir diesem Antrag und dem Abänderungsantrag zustimmen, weil natürlich das ganze Stadtgebiet entlastet werden soll. Wir ersuchen, unser Konzept zu nehmen, das wirklich etwas bringen würde und dann wäre es schnell fertig. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich kann Gerda Lenger voll und ganz Recht geben, was Sie gesagt hat. Ich bin der Ansicht, wenn man ein falsches Grundkonzept des Verkehrs hat, das den motorisierten Verkehr bevorzugt - mit Westring und Autobahnabfahrten -, dann geht man die Ursachen nicht an. Ein Anti-Stau-Programm zu beschließen und in den Ausschüssen wieder zu besprechen, wird nichts nützen. Darum werde ich mich bei diesem Antrag enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die avisierte breite Zustimmung zu diesem Antrag. Ich bedanke mich ganz besonders bei der Grünen-Fraktion. Ich habe nicht damit gerechnet, dass ihr diesem Antrag zustimmt, weil im Begründungstext diese drei Ziffern A 26 vorkommen. Umso mehr weiß ich das Wert zu schätzen. Liebe Gerda Lenger, was den Himmel betrifft, ob jetzt die Sonne scheint oder ob es regnet, das kann man jetzt deuten, wie man will. Wenn ich mir aber die Wetterprognosen für dieses Wochenende ansehen, deute ich das als ein sehr positives Signal für das Projekt Westring. Ich glaube, es ist schön, wenn wir das Projekt bei Sonnenschein, bei blauem Himmel starten und nicht bei Regenwetter, was vielleicht der Wunsch der Grünen wäre. Ich glaube, was die Regiotram betrifft, könnte es einen gemeinsamen Schulterschluss geben. Du wohnst, wie ich, im Stadtteil Auhof/Dornach und hast zu Recht angesprochen, dass es jetzt darum geht, eine Definition der Trasse auf Linzer Stadtgebiet zu finden. Ich glaube, da gibt es keine parteipolitischen Interessen, sondern die Interessen aller Fraktionen. In dieser Frage ist für mich klar, dass es eine Durch- und Anbindung mit dem Straßenbahnnetz geben muss, denn nur so schafft man es, dass die Pendler von außerhalb umsteigen können. Was Kollegin Walcher betrifft, sei angemerkt, wenn gerade die FPÖ eine zu geringe Komplexität eines Antrages kritisiert, dann bin ich gespannt auf die Wahlplakate der FPÖ-Linz, ob die komplexer sein werden, als ‚Daham statt Islam‘ oder sonst irgendetwas. Ich glaube, dass die FPÖ gerade jetzt nicht die sind, die sich zum Thema Komplexität äußern sollten, noch dazu, wenn der ursprüngliche Abänderungsantrag der FPÖ sage und schreibe zwei Zeilen umfasst. Zur Frau Vizebürgermeisterin, was die Verkehrsreferenten und die Ausdehnung auf das Linzer Stadtgebiet betrifft, gehen wir mit Ihnen mit. Es sei mir verziehen, dass ich als Ortsparteiobmann von Auhof/Dornach, von einem Stadtteil in Urfahr, natürlich sehr den Stadtteil Urfahr im Fokus gehabt habe. Natürlich sind wir für Verkehrsberuhigungen und Verkehrsentlastungen für alle Linzerinnen und Linzer. Danke.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Herr Dr. Hattmannsdorfer, ich bin richtig dankbar, dass Sie als Ortsparteivorsitzender gehandelt haben. Sie hätten für ganz Oberösterreich als Landesparteisekretär handeln können. Ich bin froh, dass Sie im wahrsten Sinne des Wortes nur diesen kleinen Tunnelblick gehabt haben. Bleiben Sie aber lokal verbunden, das ist uns bei der Antragstellung durchaus angenehmen. Mein Vorschlag wäre nun, nachdem der Abänderungsantrag objektiv der weitergehende, der umfassendere ist, zuerst diesen Abänderungsantrag zur Abstimmung zu bringen. So der Abänderungsantrag angenommen ist, ist natürlich der ursprünglich Antrag in ihm in einer höheren Sphäre aufgegangen, zumindest geografischer Art, würde ich sagen.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 2 Masterplan für ein modernes Fußballstadion in Linz und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, ein Anliegen, das uns schon lange begleitet, ist der Wunsch nach einem reinen Fußballstadion. Es ist nun einmal so, dass das Gugloval trotz der millionenteuren Sanierung kein reines Fußballstadion ist. Es findet sich dort nicht jene Atmosphäre, die die Fans erwarten. Schuld daran sind die flachen Tribünen, die Laufbahn etc. Von der Verkehrsanschließung und den Parkplätzen rede ich noch gar nicht. Wir denken, dass Linz ein zweckmäßiges Fußballstadion braucht, hoffentlich dann auch mit dem durchaus erfolgreichen Nationalteam als Gast. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Im Sinne der nationalen und internationalen Positionierung und Vermarktung von Linz als Sportstadt bekennt sich der Linzer Gemeinderat zur Zielsetzung ,Errichtung einer modernen Fußballstadion-Infrastruktur gemäß den definierten Ansprüchen bzw. Reglements der UEFA, des ÖFB, der Linzer Spitzenklubs sowie vor allem auch der zigtausenden Fußballfans in Oberösterreich und Linz‘. Im Sinne einer mittelfristigen Realisierung dieses Projektes wird der Linzer Bürgermeister daher aufgefordert, in Zusammenarbeit mit UEFA, ÖFB, den Linzer Spitzenklubs sowie unter Einbindung der Fanklubs einen Masterplan für ein modernes Fußballstadion in Linz zu entwickeln, der insbesondere auch die folgenden Eckdaten klar definiert: Standort, Besucherkapazität, UEFA-Qualitätseinstufung, Eigentums- und Vermarktungsrechte, Verkehrserschließung, Parkplatzkapazität. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger in diesem Zusammenhang anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Wir haben im Zuge der Vorbereitungen den Abänderungsantrag der FPÖ zur Kenntnis genommen und zu diesem einen weiteren Abänderungsantrag unsererseits eingearbeitet. Ich glaube, dass sich darin die Freiheitlichen durchaus wiederfinden werden. Es ist aber so, dass uns der Abänderungsantrag etwas zu schwammig war. Diejenige Fraktion, die sich wirklich zu einem neuen Stadion bekennt, müsste unserem Antrag zustimmen. Ich darf den Abänderungsantrag zum FPÖ-Abänderungsantrag vortragen: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Im Sinne der nationalen und internationalen Positionierung und Vermarktung von Linz als Sportstadt, bekennt sich der Linzer Gemeinderat zur Zielsetzung ‚Errichtung einer modernen Fußballstadion-Infrastruktur gemäß den definierten Ansprüchen bzw. Reglements der UEFA, des ÖFB, der Linzer Spitzenklubs, sowie vor allem auch der zigtausenden Fußballfans in Oberösterreich und Linz‘. 2. Zur Planung und Umsetzung eines neuen Stadions sind im Rahmen einer gesamthaften Wirtschaftlichkeits- und Kostenrechnung die Gesamtkosten einer geänderten Nutzung des bestehenden Stadionareals einem etwaigen Veräußerungserlös dieses Grundstücks gegenüber zu stellen und anhand vergleichbarer Beispiele aus anderen Städten die Kosten für die Neuerrichtung des Stadions zu berechnen. Darüber ist dem Stadtsenat und dem für Finanzangelegenheiten zuständigen Ausschuss ehestmöglich zu berichten. 2. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird der Linzer Bürgermeister im Sinne einer mittelfristigen Realisierung dieses Projektes aufgefordert, in Zusammenarbeit mit UEFA, ÖFB, den Linzer Spitzenklubs sowie unter Einbindung der Fanklubs einen Masterplan für ein modernes Fußballstadion in Linz zu entwickeln, der insbesondere auch die folgenden Eckdaten klar definiert: Standort, Besucherkapazität, UEFA-Qualitätseinstufung, Eigentums- und Vermarktungsrechte, Verkehrserschließung, Parkplatzkapazität. Darüber hinaus wird der Linzer Bürgermeister aufgefordert, Gespräche mit dem Sportlandesrat Dr. Michael Strugl hinsichtlich der Realisierung des Projektes zu führen.‘ Ich bitte um Zustimmung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Krazl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie die ÖVP schon festgestellt hat, gibt es von uns einen Abänderungsantrag, der wie folgt lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚Vor weiteren konkreten Schritten zur Planung und Umsetzung eines denkbaren neuen Stadions, sind im Rahmen einer gesamthaften Wirtschaftlichkeits- und Kostenrechnung die Gesamtkosten einer geänderten Nutzung des bestehenden Stadionareals einem etwaigen Veräußerungserlös dieses Grundstücks gegenüber zu stellen und anhand vergleichbarer Beispiele aus anderen Städten die Kosten für die Neuerrichtung des Stadions zu berechnen. Darüber ist dem für Finanzangelegenheiten zuständigen Ausschuss ehestmöglich zu berichten und auf dieser Grundlage die Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Neben einer Zusammenarbeit mit der UEFA, dem ÖFB, den Linzer Spitzenklubs sowie den Fanklubs wird der Linzer Bürgermeister aufgefordert, Gespräche mit dem Sportlandesrat Dr. Michael Strugl hinsichtlich der Realisierung eines allfälligen Projekts zu führen.‘ Zum bereits erwähnten ÖVP-Abänderungsantrag zum FPÖ-Abänderungsantrag muss ich Sie, Herr Mag. Jungwirth, leider enttäuschen. Wir werden eurem Antrag nicht zustimmen, weil wir zuerst nach Klärung unserer Punkte über die weitere Vorgehensweise befinden sollten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist durchaus lustig, wenn man Zitate des politischen Mitbewerbers in Antragsbegründungen verwendet. Wenn Sie, was ich bislang nicht gewusst habe, so viel Wert auf meine Kompetenz legen, dann hätten Sie mich schon vor zwölf Jahren fragen können, ob ich Ihnen die Begründung schreiben darf. Jetzt in meiner letzten regulären Gemeinderatssitzung ist es ein bisschen spät. Ich freue mich aber, wenn ich bei einem ÖVP-Antrag meinen Teil übernehmen darf und zumindest einen Teil der Begründung liefern darf. Ich glaube, Herrn Stadtrat Wimmer geht es ähnlich. Der wird sich auch darüber freuen, dass Sie Teile von Zitaten aus einem Interview verwendet haben. Das ist der nette Teil. Was unseriös ist, wenn äußerst selektiv zitiert wird, wenn Teile bei Sätzen weggelassen werden, die Ihnen nicht passen und die völlig ignoriert werden. Aber das ist der Stil, den die ÖVP in den letzten Jahren geprägt hat. Das ist politisch legitim. Ich muss nicht wirklich viel dazu sagen. Wie gesagt, die Begründung ist zum Teil sehr gut – also der Teil, den ich geschrieben habe. Zum Teil in Ordnung ist der Teil, den Herr Stadtrat Wimmer geschrieben hat. Das Problem ist nur, Sie machen aus einer relativ guten Begründung einen relativ schlechten Antragstext. Da hätten Sie mich fragen können. Ich hätte Ihnen auch den Antragstext geschrieben. Sie haben offensichtlich Herrn Kollegen Krazl gefragt, der einen Abänderungsantrag dazu geschrieben hat. Er hat das noch ausargumentiert, warum der in der jetzigen Situation sinnvoller ist. Deshalb werden wir auch dem FPÖ-Abänderungsantrag zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Da zeichnen sich schon Konstellationen ab.“ Gemeinderat Strigl: „Ich finde es ein bisschen witzig, dass die ÖVP bzw. Herr Gemeinderat Jungwirth unter M 2 einen Masterplan für ein modernes Fußballstadion in Linz fordert, welcher Millionen nach sich zieht. Unter Tagesordnungspunkt M 3 fordert Gemeinderat Sonntag die Einrichtung eines Stadtschuldenausschusses. Das ist wahrscheinlich – da geht es um Millionen – wieder ein Argument für Herrn Gemeinderat Sonntag, aber das müssen Sie innerhalb der ÖVP selber wissen. Die SPÖ unterstützt den Abänderungsantrag der FPÖ. Wir meinen, dass man die wirtschaftlichen Auswirkungen eines neuen Stadions hinterfragt, bevor es überhaupt zu einem Masterplan für ein neues Fußballstadion für Linz kommt. Zu bedenken ist, dass mit einem neuen Stadion das Sport- und Veranstaltungszentrum auf der Gugl zerrissen wird. Neben dem Olympiazentrum ist in vielen Bereichen vor allem die Tips-Arena mit dem Gugl-Stadion verbunden. Wie gesagt, in diesem Sinne stimmen wir dem Abänderungsantrag der FPÖ zu und werden uns beim Abänderungsantrag der ÖVP zum Abänderungsantrag der FPÖ enthalten. (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich auf die Rednerliste gesetzt, denn es ist nicht unlustig, was hier seitens der ÖVP gemacht wird. Ich möchte daran erinnern, dass die Forderung nach einem Stadion seitens der ÖVP in den letzten zehn Jahren immer wieder aufgetaucht ist. Die ÖVP hat beispielsweise gefordert, dort wo heute die Wohnungen am Areal des ehemaligen Frachtenbahnhofs errichtet werden, ein reines Fußballstadion zu errichten. Ebenso hat die ÖVP gefordert, in Ebelsberg auf dem Areal der Kaserne ein Fußballstadion zu errichten. (Zwischenruf) Doch, doch, doch. Nicht Herr Kollege Baier, aber die ÖVP-Linz unter ihrem früheren Vorsitzenden in diesem Haus. Dasselbe in Pichling. Zwischenruf Gemeinderat Ing. Casny: „Den Standort haben wir noch nie gefordert!“ Bürgermeister Luger weiter: Immer dann, wenn es eng geworden ist – und da hat Kollege Casny schon recht -, hat die ÖVP dasselbe gemacht, wie heute. Die ÖVP hat dann zu den anderen in der Stadtregierung gesagt, macht. Ob das der Finanz- und Liegenschaftsreferent war, ob das der Planungsreferent oder in der letzten Periode die Sportreferentin gewesen ist. Das ist ein Zufall der Dramaturgie. Es ist aber wirklich witzig. Erstens, soll schon de facto über ein Stadion befunden werden und man soll in Gespräche eintreten. Man weiß aber kein Grundstück, das zu erwerben ist. Zweitens, Sie werden doch nicht im Ernst glauben, dass man ein Fußballstadion in der Kategorie von 15.000 BesucherInnen – von mir aus nur 12.000 BesucherInnen, was immer Sie sagen - unter 40 Millionen Euro bekommt. Außer Sie haben einen Großsponsor, der den gesamten Metallbau hinstellt und wo irgendeine Gebietskörperschaft die Liegenschaft zur Verfügung stellt. Das könnte sein, aber mir ist er nicht bekannt. Gleichzeitig sagen Sie im nächsten Tagesordnungspunkt, dass wir dringend einen Stadtschuldenausschuss brauchen, weil wir ein Geldproblem haben. Das ist tatsächlich der Stil, den die ÖVP in dieser Frage kontinuierlich hat. Sie wünscht sich etwas. Wenn das hingegen ein privater Investor macht – so wie bei der Allianz-Arena – dann ist das positiv. Niemand sagt, dass wir gegen ein ordentliches, modernes Fußballstadion für einen der Spitzenklubs sind - wer immer das ist. (Heiterkeit) Wir hätten ganz gerne ein so tolles Stadion. Ich selbst, als Anhänger von einem dieser Spitzenklubs, weiß, dass die finanzielle Situation dieser Vereine derzeit nicht danach ist, dieses Privatinvestment selbst zu tätigen. Also obläge es wieder der öffentlichen Hand. Deswegen habe ich mit Anträgen dieser Art meine Probleme. Was Ihnen hier an Forderungen einfällt -um im fußballerischen Jargon zu sein – ist in der 90. Minute. Im Ursprungsantrag ist überhaupt keine Rede von einem Sport-Landesrat. Im Ursprungsantrag der ÖVP ist es ein Wunsch, der legitim ist und der wahrscheinlich so nicht finanzierbar ist. Es sollen immer alle anderen einen Beitrag leisten, nur niemand aus der eigenen Partei. Deswegen bin ich froh, dass es eine Mehrheit der Vernunft gibt, die nicht in der 90. Minuten torpanisch herumläuft und versucht, irgendeinen Beschluss durchzudrücken, weil man glaubt, damit Wahlkampf machen zu können. Ich bin über den Abänderungsantrag der FPÖ froh. Der beinhaltet genau das, was korrekt ist. Da steht am Beginn drinnen, vor weiteren konkreten Schritten sind die Parameter festzulegen. Und nicht zu sagen, Bürgermeister, mach. Das ist das einfachste. Das ist abzuklären, wenn man in einer Stadt seriös Politik machen will. Das haben wir heute nicht einmal diskutiert. Wir sind uns bewusst, dass wir eine Budgetkonsolidierung zu betreiben haben. Wir haben heute im Rechnungsabschluss gesehen, wo wir stehen, aber auch, wo die Reise hingeht. Das wird man nicht mutwillig durch ein Projekt, für das es null Vorbereitung, null Partner und null Kapital der betroffenen Vereine gibt, auf den Weg bringen. Das ist für mich an der Grenze zum Populismus. Ich bin mildtätig, weil Wahlkampf ist. Aber glauben Sie mir, ich bin froh, dass heute dieser Antrag in dieser Form keine Mehrheit findet. Ich bedanke mich bei all denjenigen, die auch im Wahlkampf ein bisschen seriös mit dem Geld umgehen.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Ihr Blick auf rechts dürfte relativ geschärft sein, wie ich in der letzten Zeit den Medien entnommen habe. (Heiterkeit, Unruhe, Beifall (ÖVP) Ich bin für Ihre Wortmeldung unheimlich dankbar, weil sie für mich der totale Offenbarungseid ist. Erstens, in der letzten Gemeinderatssitzung dieser Periode entdeckt die SPÖ plötzlich die Verantwortung für die Finanzpolitik. (Zwischenrufe) Ich frage mich, wie man sich im Rückspiegel der letzten sechs Jahre bei all dem, was ihr in dieser Stadt zu verantworten habt, mit dieser Überheblichkeit hersetzen kann und sagt, wir haben die Finanzen im Auge und wir gehen verantwortungsvoll damit um usw. Ich frage mich, wie man so eine Kühnheit haben kann. Ich frage mich, ob man das überhaupt glauben kann, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ. Was muss man sich tagtäglich einreden, dass man diese Märchen noch glaubt. Das ist wirklich etwas, was mich zutiefst verwundert und zugleich verunsichert. Ich bin mir nicht sicher, ob das in einer politischen Debatte nur gespielt ist, dann ist das okay. Wenn das in Ihren Reihen aber noch geglaubt wird, dann frage ich mich, wo Sie die letzten Jahre gelebt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall ÖVP) Das nur zum Grundsätzlichen. Zweitens, ist zweimal das Wort ‚witzig‘ gefallen. Einmal vom Vorsitzenden der SPÖ und das andere Mal vom Gemeinderat Strigl. Also witzig finde ich das nicht, wenn wir 32 Millionen Euro, meine sehr geehrten Damen und Herren, in ein Stadion investieren, wo nicht einmal Länderspiele stattfinden können. Witzig finde ich das nicht. Ich finde es auch nicht witzig, dass das Stadion so saniert ist, dass die durch die tolle Sportförderung der Stadt noch übriggebliebenen so genannten Linzer Spitzenklubs sagen, wir wollen dort oben gar nicht mehr spielen. Witzig finde ich das nicht. Ich finde es auch nicht witzig, dass wir am Froschberg de facto ein Geisterstadion stehen haben, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ. Das finde ich nicht witzig. Wenn das Ihre Sportpolitik für die Zukunft ist, wünsche ich an dieser Stelle der Sportstadt schon alles Gute, weil dann sind wir bald am Ende der Fahnenstange angelangt. Du bist, glaube ich, sogar ASKÖ-Vorsitzender. Als ASKÖ-Vorsitzender in Linz würde ich mir überlegen, ob das ein Zugang sein kann, dass ich 32 Millionen Euro in ein Stadion investiere, das keiner will, das nicht länderspieltauglich und international gar nicht bespielbar ist. (Zwischenrufe) Dann frage ich mich, warum keine Länderspiele stattfinden. Wo sind sie die Länderspiele, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Unruhe) Aber witzig ist das nicht. Witzig ist eher dieser Abänderungsantrag, denn er ist nichts anderes, als eine Verzweiflungstat, um davon abzulenken, dass ein massives Versäumnis vorliegt, das behoben werden muss. Wir ergreifen die Initiative und sagen, jawohl, überlegen wir doch. Wer den Antragstext gelesen hat, wird wissen, dass das Wort ‚mittelfristig‘ darin steht. Man soll mittelfristig herangehen, ein Stadion oder einen Masterplan zu entwickeln. Wissen Sie, warum das nicht von der Hand zu weisen ist? Nur so eine kleine Frage. Wenn Sie mitbekommen haben, diskutieren die schon genannten zwei verbliebenen Spitzenklubs über einen Stadionneubau, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darum diskutieren wir das heute. Das diskutieren wir, weil der LASK und Blau Weiß darüber intensiv nachdenken, ein Stadion zu errichten. Sie sitzen da und sagen, wir haben unser Gugl-Stadion. Da spielt bzw. will keiner spielen und international ist es auch nicht tauglich. Wir verharren aber im Irrtum und machen uns über die lustig, die einen konstruktiven Beitrag bringen. Also wenn das witzig ist und wenn das das Verantwortungsbewusstsein der noch großen Linzer Sozialdemokratie ist, dann frage ich mich, wo Ihre Verantwortung für die Sportstadt bleibt. (Beifall ÖVP) Bleiben Sie bei den Fakten. Im Antragstext ist ganz klar festgelegt, dass ein Masterplan entwickelt werden soll, wo Standort, Besucherkapazität, UEFA-Qualitätseinstufung, Eigentums- und Vermarktungsrechte, Verkehrserschließung und Parkplatzkapazität definiert werden. Natürlich ist vom Standort die Rede. Natürlich ist das ein Prozess, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es wird niemand kommen und Ihnen ein fertiges Stadionkonzept auf den Tisch legen und sagen, da ist es und das könnt ihr jetzt beschließen. Natürlich geht das nicht, wie es bei anderen Projekten im Übrigen auch nicht geht. Das soll ein Grundsatzbeschluss sein, ob sich die Stadtpolitik einig ist, ja oder nein. Sie ist sich nicht einig. Eine Partei will, dass wir diesen Gordischen Knoten beim Stadion lösen, damit wir in Richtung fußballtaugliches Stadion kommen. Drei Parteien wollen das nicht. Macht nichts. Wir sind nicht einer Meinung, dann werden wir das in der nächsten Zeit ganz klar und deutlich sagen. Faktum ist, witzig ist es nicht, dass Sie in ein Stadion 32 Millionen Euro investiert haben, in dem niemand spielen will und das nicht tauglich ist. Das ist weder witzig, noch verantwortungsbewusst und schon gar nicht zukunftstauglich, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich stelle fest, dass das Stadion sehr wohl UEFA-tauglich ist.“ Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzter Herr Vizebürgermeister Baier, ich halte fest, die ÖVP hat keinen Standort und kein Standort heißt keinen Plan. Es ist ein schlechter Stil, solche Anträge zu stellen. Sie wissen ganz genau, dass die UEFA 4-Kategorie erfüllt wird. Sie haben die Sportförderung angesprochen. Zeigen Sie mir bitte eine vergleichbare Stadt, die so viele Sportanlagen betreibt und den Vereinen zur Verfügung stellt. Es ist dreist, der Stadt vorzuwerfen, dass der LASK als der einzige ehemalige Bundesligaverein kein eigenes Stadion hat. Last, but not least, haben Sie die Finanzpolitik angesprochen. Wissen Sie, wie viel Prozent der Kreditaufnahmen in den letzten zehn Jahren mit den Stimmen der ÖVP-Fraktion erfolgt sind? Es sind 95 Prozent. So viel zur gemeinsamen Verantwortung.“ (Beifall SPÖ) Stadtrat Giegler: „Herr Vizebürgermeister, du warst dankbar für die Wortmeldung des Herrn Bürgermeisters und ich bin dankbar für deine Wortmeldung, weil sie mir die Gelegenheit gibt, einige Dinge klarzustellen und zurechtzurücken. Du hast behauptet, wir haben kein UEFA-taugliches Stadion. Faktum ist, dass das Linzer Stadion die UEFA-Kategorie 4 hat und somit länderspieltauglich ist. Dass Länderspiele in Linz stattfinden, hat sich erst vor kurzem in der Realität bestätigt. Es hat das Ländermatch Ukraine gegen Georgien gegeben. Ich war bei diesem Match wahrscheinlich als einer der wenigen in diesem Saal dabei und habe dort Rückmeldungen bekommen, sowohl vom Organisator dieses Ländermatches, als von Spielern, Trainern und Betreuern der beiden Nationalmannschaften. Die Beurteilung war einhellig die, dass sie sehr zufrieden sind, optimale Bedingungen vorgefunden haben und dass überhaupt nichts gegen ein Ländermatch in diesem Stadion spricht. Die waren voll höchsten Lobes für dieses Stadion. Im Übrigen habe ich von Vertretern der beiden Linzer Spitzenklubs die Rückmeldung erhalten, dass das Stadion absolut okay ist. Sie spielen dort gerne und die Rahmenbedingungen sind aufgrund der UEFA-Kategorie 4 sehr gut. Du hast die Sportförderung angesprochen. Sportförderung hat natürlich unterschiedliche Zielsetzungen. Im vergangenen Jahr haben wir uns darüber sehr viele Gedanken gemacht, um die Sportförderung auf neue Beine zu stellen. Zum einen glaube ich, zentrale Aufgabe ist es, die Sportförderung so auszurichten, dass die zahlreichen Vereine - es sind über 100 Sportvereine, die sich dem Amateursport, dem Breitensport und insbesondere der Jugendförderung widmen - mit öffentlichem Geld unterstützt werden. Dort arbeiten ehrenamtliche Mitglieder und ehrenamtliche Funktionäre. Diese Arbeit soll mit öffentlichen Geldern unterstützt werden und damit soll eine Anerkennung für diese zahlreichen ehrenamtliche Funktionäre ausgesprochen werden. Damit in Linz im entsprechenden Umfang Leistungs- und Spitzensport ebenfalls gefördert wird, haben wir im Fußballbereich entsprechende Maßnahmen gesetzt, um diesen Leistungs- und Spitzensport entsprechend zu unterstützen. Dazu gehört nicht nur der Fußball, sondern auch Eishockey und Handball. Es gibt zahlreiche Sportarten, die entsprechend unterstützt werden. Das haben wir gemacht. Aber das muss in einem realistischen Verhältnis zueinander stehen. Der Profisport hat Möglichkeiten, durch Sponsoren entsprechend unterstützt zu werden und nicht nur durch die öffentliche Hand. Diese Aufgabe haben wir gemacht, damit die zahlreichen ehrenamtlichen Funktionäre und die zahlreichen Sportvereine ihre Arbeit fortsetzen können, ganz egal, ob sie jetzt von ASKÖ, von der UNION oder vom ASVÖ sind. Die liefern die Basis, damit sich die Sportstadt positiv entwickelt und im Leistungssport große Erfolge einfahren kann. Ich glaube, wir gehen hier einen richtigen, einen verantwortungsvollen Weg. Wie gesagt, das Stadion ist in einem entsprechend guten Zustand und in einer Kategorie, wo uns die UEFA bescheinigt, dass wir dort Ländermatches durchführen können. Die Österreichische Nationalmannschaft trägt die Spiele, für die Qualifikation zur Europameisterschaft in Frankreich, in Wien aus, weil das Happel-Stadion eine andere Dimension hat. Dort ist die Unterstützung durch die Fans eine größere, das ist nachvollziehbar. Das verstehe ich, das werfe ich dem ÖFB gar nicht vor. Faktum ist, wir haben ein länderspieltaugliches Stadion und brauchen kein eigenes Fußballstadion, weil derzeit die finanziellen Möglichkeiten nicht vorhanden sind.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth: „Sehr geehrte Damen und Herren, viel wurde schon gesagt. Ich möchte festhalten, wir haben nie Standortvorschläge gemacht. Ich gebe zu, die kamen schon, aber nicht von uns. (Zwischenruf) Wir haben immer eine Prüfung gefordert. Warum machen wir keine. Du bist ja sonst mit Gutachten nicht so geizig. Wir könnten das auch einmal prüfen. Das wäre nicht so tragisch. (Unruhe) Zum Kollegen Giegler möchte ich noch sagen, das Ländermatch hat es gegeben. Mag sein, dass der Veranstalter zufrieden war. Ich kann mich an ein Ländermatch erinnern, wo Österreich gespielt hat und es beim Dach hereingeregnet hat. Da wurden wir in den Medien zerrissen, wenn ich mich recht erinnere. Das ist noch nicht so lange her. Das war nach der Sanierung. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich sage es nur. Wenn das Stadion so toll ist, warum werden wir dann nicht schon mit Anfragen überrannt. Es ist offensichtlich doch nicht so klasse. Ich möchte festhalten, dass es in diesem Haus nur eine Fraktion gibt, die sich wirklich für ein neues Fußballstadion, und zwar für ein reines Fußballstadion einsetzt und alles andere ist Wischiwaschi. Danke.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Zum Prozedere: Ich werde zuerst den eigenen ÖVP-Abänderungsantrag des ursprünglichen Antrages einbringen, weil er offensichtlich im Laufe des Nachmittags eine neue Perspektive gewonnen hat und daraufhin den Abänderungsantrag der freiheitlichen Fraktion.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zur tatsächlichen Berichtigung: „Herr Bürgermeister, wir haben im Laufe des Nachmittags keine neue Perspektive gewonnen. Unser Antrag ist durchaus sehr durchdacht. Das Thema ist uns sehr wichtig. Wir wollten heute nicht zum Schluss kommen, was jetzt passieren wird, dass der Fußball eine Bankrotterklärung in Linz erleben wird. Wir wollten in unseren Abänderungsantrag auch die Ideen der FPÖ einfließen lassen. Deshalb haben wir diesen eingebracht.“ Bürgermeister Luger: „Zur Geschäftsordnung, weil das war keine tatsächliche Berichtigung aber jetzt haben wir eine Geschäftsordnung.“ Vizebürgermeister Mag. Baier zur Geschäftsordnung: „Ich weise darauf hin, wie das Frau Kollegin Manhal bereits getan hat, dass der Abänderungsantrag der ÖVP ein Abänderungsantrag zum FPÖ-Abänderungsantrag ist und kein Abänderungsantrag zu unserem ursprünglichen Antrag. Das sei nur ganz klar dazugesagt. Sie haben das anders dargestellt.“ Bürgermeister Luger: „Der weiterführende ist objektiv natürlich euer ursprünglicher Antrag, weil er mich sofort zum Handeln verpflichtet. Das andere ist nicht so weitgehend, weil vorher etwas zu erledigen ist. Das ist kein Problem. Es wird über alles abgestimmt. Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag, anschließend über den Abänderungsantrag der FPÖ und abschließend über den Abänderungsantrag der ÖVP zum Abänderungsantrag der FPÖ abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der FPÖ-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (16) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag der ÖVP-Fraktion zum Abänderungsantrag der FPÖ-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 3 Einrichtung eines Stadtschuldenausschusses und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, Linz ist eine architektonisch schöne Stadt, finanziell ist es in Linz gar nicht so schön. Will man in der Innenstadt etwas Größeres bauen, sucht man sich einen Architekten, der plant einem ein Bauwerk. Dieses reicht man dann beim Magistrat ein. Auch wenn der Architekt auch noch so renommiert ist, muss dieser Plan in den Gestaltungsbeirat. Dieser ist für die Stadtplanung beratend tätig und mit europaweiten Architekturexperten besetzt. Dieser bewertet das eingereichte Projekt, obwohl die Stadt Linz akademisch gebildete Mitarbeiter hat. In der Planung vertraut man auf internationale Experten. In den Finanzen ist das ganz anders. Wir sitzen auf einem riesen Schuldenberg. Bei der Stadt sind es 700 Millionen Euro, mit den ausgelagerten Schulden sind es schon 1,5 Milliarden Euro und in der gesamten Unternehmensgruppe Linz (UGL), laut UGL-Bilanz 2,6 Milliarden Euro. Wie viele Zinsen wir dafür zahlen, wie wir das abstottern wollen, ist in diesem Saal sicher keinem einzigen der Gemeinderäte und Gemeinderätinnen wirklich bewusst. Die Finanzverwaltung überlegt sich, was zu tun ist, im Finanzausschuss wird das präsentiert und dann kommt es in den Gemeinderat. So wie der Gemeinderat nicht beurteilt, welche Architektur gut ist, so soll das auch nicht bei den Finanzen sein. In der kritischen Situation, in der wir uns derzeit befinden, soll - ähnlich wie der Bund einen Fiskal- und Schuldenrat mit entsprechenden Experten hat - ein solcher in Linz eingeführt werden. Wie in Planungsfragen, hat die städtische Schuldenbewirtschaftung durch das Amt und die Politik von wirklichen Experten beraten zu sein. Der Finanzausschuss ist und bleibt das politische Entscheidungsgremium. Im Raumplanungs- und Baurechtsausschuss und im Hochbauausschuss ist es so, da wird nichts umgangen. Da würden uns echte Experten beraten, was zu tun ist. Wer mit ein paar Strichen ein Haus zeichnen kann, ist kein Architekturexperte und wer von seiner Fraktion in einen Finanzausschuss entsandt wird, ist noch kein wirklicher Finanzexperte. (Beifall ÖVP) Wir hatten sogar einen Finanzstadtrat, der zwar an der London School of Economics Kurse besucht hat, aber dann vor Gericht aussagt, dass er nur Bausparverträge und Sparbücher kennt. Da sind wirkliche externe Experten gefragt. Das zeigt, wir brauchen für eine politische Meinungsbildung neben Beamten in der Finanzverwaltung und der Politik, die sich nach bestem Wissen und Gewissen um die Finanzen der Stadt Linz kümmert, echte externe Experten, damit die Verwaltung einen Weg in die Richtung gezeigt bekommt, in die sie gehen sollte. Zum Beispiel hat im Sonderkontrollausschuss der Finanzexperte Jansen vor langem schon gewarnt, im Franken zu bleiben. Er würde am liebsten sofort aus dem Franken herausgehen. Das war lange Zeit, bevor wir uns im Gemeinderat wirklich intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Das ist dann zum Glück passiert. Wir haben heuer zwar noch zwölf Millionen Euro Verlust gemacht, aber wir sind endlich aus dem Franken draußen. Ich stelle daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Angelehnt an die Idee des Staatsschuldenausschusses/Fiskalrates soll zur fachlichen Beratung des Linzer Gemeinderates ein Stadtschuldenausschuss (Arbeitstitel) eingerichtet werden. Aufgabe des Gremiums soll eine unabhängige Analyse, Beurteilung der Zinsentwicklung und die Abgabe von Empfehlungen und Reformvorschlägen zum Abbau der Gesamtverschuldung und Zinszahlungen des Magistrates und auch der gesamten Unternehmensgruppe Linz sein. Das Gremium soll aus anerkannten und unabhängigen Expertinnen und Experten im Bereich des Finanz- und Budgetwesens bestehen. Das Gremium soll zumindest vor der Beschlussfassung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten seinen Befund und die Empfehlungen dazu übermitteln. Der Bürgermeister wird gemeinsam mit je einer/einem Vertreter/in der anderen Gemeinderatsfraktionen ersucht, in einer Arbeitsgruppe bis September eine Übereinkunft für die Auswahl der Expertinnen und Experten sowie eine Übereinkunft für die näheren Details zu diesem Gremium zu finden. Für diese Vorbereitungen fallen noch keine externen Kosten an.‘ Ich bitte Sie, dem Antrag näher zu treten und einen Expertenbeirat den Linzer Stadtfinanzen zur Seite zu stellen. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, die Freiheitlichen werden sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten, denn für die finanziellen Gebarungen gibt es den Finanzausschuss. Wir können Experten in den Finanzausschuss einladen, was wir in der Vergangenheit auch getan haben. Bezüglich der Konvertierung der Schweizer Franken-Anleihe haben wir zur Beratung die wichtigsten Vertreter der Linzer Bankenwelt beigezogen. Außerdem ist es im Rahmen des Finanzausschusses möglich, Arbeitsgruppen einzurichten. Aus diesem Grund ist es für uns nicht notwendig, hier ein eigenes Gremium zu schaffen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag hat für mich durch die Vorstellung durch Kollegen Sonntag etwas an Plastizität gewonnen. Ich habe mir vorher darunter noch relativ wenig vorstellen können. Jetzt ist der Vergleich mit dem Gestaltungsbeirat gefallen, der meines Wissens nach eher auf konkrete Projekte schaut. Das heißt, dieser Stadtschuldenbeirat hätte möglicherweise in Ihrer Vorstellung den vorhergehenden Stadion-Antrag begutachtet und uns eine Expertise geliefert, wie denn mit diesen hervorragenden Ideen eines neuen Fußballstadions umzugehen wäre. Wenn das im Antrag so stehen würde, dann würde ich wirklich gerne im Finanzausschuss darüber diskutieren, wie ein solcher Beirat gestaltet sein könnte. So steht irgendwie etwas da, was meines Erachtens praktisch kaum umsetzbar sein wird, dass dieses Gremium in der relativ kurzen Zeit zwischen Fertigstellung des Rechnungsabschlusses und der Beschlussfassung im Gemeinderat eine schnelle Expertise machen soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da allzu viel Produktives herauskommt. Von daher werden wir uns heute bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich darf als Finanzreferent ergänzen, dass dem Gemeinderat Finanzberichte mit dem Voranschlag und dem Rechnungsabschluss vorgelegt werden. Darüber hinaus haben wir einen Finanzmanagementbericht und die konsolidierte Bilanz der Unternehmensgruppe der Stadt Linz. Das heißt, es gibt eine Reihe von Berichten. Wir haben Finanzmanagement-Richtlinien erarbeitet und heute aktualisiert, wo wir verschiedenste Kennzahlen bewerten etc. Die anderen Argumente, dass wir ExpertInnen zuziehen etc. wurden von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon genannt. Außerdem unterliegen wir als Stadt Linz einer hohen Regelungsbreite und -tiefe, dem Österreichischen Stabilitätspakt, dem Finanzierungsgesetz, der Haftungsobergrenzenverordnung, der Gebarungsstatistik und so weiter. Diese Richtlinien setzen wir um. Auch meine Fraktion wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Als letzten Satz möchte ich noch hinzufügen, dass ich eine sehr hohe Meinung von den ÖVP-Finanzausschussmitgliedern habe. Ich traue euch im Finanzausschuss durchaus kompetente Arbeit zu.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Sonntag: „Erstens, danke für das Lob, zweitens zum Kollegen Svoboda: Im Antrag steht genau drinnen: ‚…eine unabhängige Analyse, Beurteilung der Zinsentwicklung und die Abgabe von Empfehlungen und Reformvorschlägen zum Abbau der Gesamtverschuldung und Zinszahlungen des Magistrates.‘ Das ist relativ deutlich. Da steht nichts von Stadionbeurteilungen und dergleichen. Da steht drinnen, wie wir unsere Schulden abbauen und wie wir mit den Schulden umgehen. Zum Kollegen Hein: Wir haben einen Integrationsbeirat, einen Gestaltungsbeirat und noch ein paar andere Beiräte und die beraten uns, weil sie wirkliche Experten sind. Wir muten uns als ÖVP nicht zu, die alleinigen wirklichen Finanzexperten zu sein. Darum finde ich es – gerade bei dem wirklich dringenden und schlimmen Thema unserer Linzer Stadtfinanzen – extrem wichtig, Experten dauerhaft zu haben und nicht nur einzuladen, wenn es wirklich ‚brennt‘, wie das eine Mal mit der Franken-Konvertierung. Die sollen sich dauerhaft mit unseren Finanzen und unseren Schulden befassen. Zu dir, lieber Finanzreferent: Wir alle, die wir keine Experten sind, bekommen Berichte, Voranschläge und Rechnungsabschlüsse. Wenn wir diese einmal an einen Expertenrat schicken und er sich das ansehen würde, dann würde vielleicht etwas anderes herauskommen, als wenn uns wir Pseudo-, Halb- und Viertelexperten das ansehen. (Zwischenruf) Ja, aber trotzdem, wenn ich einen Experten fragen kann, dann frage ich ihn. Für mich war die Politik in Linz immer darauf ausgerichtet, dass wir den nachfolgenden Generationen keine zusätzlichen Belastungen, sondern eine lebenswerte Stadt hinterlassen. Wenn ich in Linz einen Kindergarten baue und diesen fremd finanziere, dann muss ich diese Fremdfinanzierung zurückbezahlt haben, wenn der Kindergarten am Ende ist. Wenn die Bausubstanz kaputt ist, muss ich einen neuen bauen und ihn neu finanzieren. Wenn ich mir die Linzer Stadtfinanzen ansehe, dann ist das nicht so finanziert, sondern dann schieben wir auf die nächsten Generationen wieder einen Schuldenberg weiter und belasten sie damit. Das kann es nicht sein und da sollten wir wirkliche Experten zu Rate ziehen, die uns helfen, diesen Schuldenberg wegzubringen, um unsere Politik ‚Enkel-Fit‘ zu machen, wie es so schön geheißen hat. Im Moment sind wir nicht einmal ‚Kinder-Fit‘. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 4 Linzer Positionspapier für gelebte Demokratie und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem Antrag geht es um ein Linzer Positionspapier für gelebte Demokratie. Warum stellen wir diesen Antrag? Wir wollen das Demokratiebewusstsein stärken, ein Mehr an Transparenz und ein aktives Mitgestalten der Linzerinnen und Linzer fördern. In der Vergangenheit war das leider nicht immer der Fall. Im Fall der Bürgerinitiative ‚Rettet die Eisenbahnbrücke‘ – wir haben es heute bereits gehört – haben 872 Bürgerinnen und Bürger das Begehren durch die Unterschriftenleistung gültig unterstützt. Der Antrag wurde allerdings dann per Bescheid des Bürgermeisters als unzulässig zurückgewiesen. Es wurde dann auch – wie bereits bekannt – ein Rechtsgutachten eines Professors eingeholt, um diesen Standpunkt zu untermauern. Für die Bürgerinitiative hingegen war es erforderlich, einen Rechtsvertreter zu bestellen, um sich vor dem Verfahren beim Landesverwaltungsgericht entsprechend vertreten zu lassen. Nicht nur, dass in diesem Zusammenhang die Stadt Linz alle Fristen vollkommen ausgereizt hat, nein, es war dann so, dass sich die Stadt Linz beim Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten ließ, der die Bürgerinitiative während der Verhandlung sogar als Gegenseite, also als richtigen Gegner bezeichnet hat. Wie wir alle wissen, hat der Landesverwaltungsgerichtshof am Ende des Tages die Bürgerinitiative für zulässig erklärt. Mit der heutigen Beschlussfassung wird erfreulicherweise am 27. September 2015 eine Volksbefragung stattfinden. Das ist nach einem mehr als unwürdigen Kampf, ein Sieg für die Demokratie. Wir wollen nach vorne blicken, für die Zukunft lernen und die Bevölkerung ernsthaft ermutigen, sich im Sinne der Stadt Linz zu beteiligen. Die Mittel der direkten Demokratie gibt es, aber sie müssen natürlich gelebt werden. Als Grundlage dafür wollen wir ein entsprechendes Positionspapier ausarbeiten. In diesem Positionspapier können etwa die Möglichkeiten einer juristischen und/oder fachlichen Unterstützung eine Rolle spielen. Es ist wichtig, sich über den medialen Umgang Gedanken zu machen. Im Falle der Eisenbahnbrücke war es so, dass in einer Ausgabe des ‚Lebendigen Linz’ über eine Doppelseite hinweg die Lösung der SPÖ dargestellt wurde und die Bürgerinitiative ihre Meinung nur in wenigen Zeilen darlegen konnte. Das ist auf jeden Fall keine wirkliche direkte Demokratie, so wie wir sie sehen. Wir stellen daher nachfolgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Die Stadt Linz bekennt sich zu den Instrumenten der direkten Demokratie und unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel der direkten Demokratie. Darüber hinaus werden Formen der Bürgerbeteiligung, beispielsweise bei der Stadtplanung, forciert. 2. Demgemäß soll über die Sommermonate ein Prozess aufgesetzt werden, bei dem Vertreterinnen/Vertreter der Gemeinderatsfraktionen sowie die Mandatare Grünn und Reiman gemeinsam mit Expertinnen und Experten ein Positionspapier ausarbeiten, das (auf Basis des novellierten Stadtstatuts) den fairen Umgang der Stadt Linz mit direktdemokratischen Mitteln sowie weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung regelt.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie, liebe Antragstellerin Elisabeth Manhal, es ist allgemein bekannt, dass wir Freiheitlichen selbstverständlich mit allen Mitteln für mehr direkte Demokratie eintreten. Wir unterstützen daher grundsätzlich das Anliegen deines Antrages. Du selbst sprichst von einem Prozess, der über die Sommermonate fortgesetzt und überhaupt initiiert werden soll. In diesem Zusammenhang beantragen wir, dass wir diesen Antrag dem Stadtsenat zuweisen, wo darüber gesprochen und diskutiert wird und hoffentlich Lösungen herbeigeführt werden können. Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, dass heute die planmäßig letzte Gemeinderatssitzung ist. Aber wie heute schon medial berichtet wurde, könnte es am 3. September eine Gelegenheit geben, dass wir diese Ergebnisse bereits gemeinsam diskutieren und beschließen, wenn es einen gemeinsam beschlossenen Sommergemeinderat geben könnte. Wir beantragen in diesem Sinne die Zuweisung zum Stadtsenat. Wir hoffen, dass wir dann im September noch einmal Gelegenheit haben, in aller Ruhe über dieses Thema sprechen zu können. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die sozialdemokratische Fraktion wird der Zuweisung zum Stadtsenat zustimmen. Ich möchte nur ganz kurz anmerken, dass mir die Wortmeldung und die Antragsvorstellung doch etwas wehleidig vorkommt. Ich bin kein Jurist, aber der Begriff Gegenseite ist, glaube ich, gerade vor Gericht nicht unstatthaft oder unsittlich. Das sollte man nicht gleich persönlich nehmen. Zweitens, in diesem Zusammenhang kann man möglicherweise erwähnen, dass die Bürgerinitiative ,Rettet die Eisenbahnbrücke‘ meines Wissens die Rechtsberatungskosten zurückerhält. Bei der Bürgerinitiative sind von vier Sprechern, immerhin drei Spitzenkandidaten und Parteivorsitzende der Linzer Parteien. Bei den Gesprächen rund um die Volksbefragung hat man ersucht, ob nicht die Stadt Linz so nett wäre, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Das war eine Anfrage von dir, Herr Vizebürgermeister Baier, der stattgegeben wurde. Das ist übrigens dieselbe Vorgehensweise, wie in der Vergangenheit mit der Bürgerinitiative gegen den A 26-Westring. Es ist wirklich nicht so, dass die Bürgerinitiativen seitens der Stadt so schlecht behandelt werden. Wir stimmen der Zuweisung zu. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Der Wortmeldung vom Bezirksparteisekretär, oder wie das bei der SPÖ heißt, ist zu entnehmen, dass die SPÖ überhaupt nichts aus der Causa Eisenbahnbrücke bzw. Umgang mit der Bürgerinitiative gelernt hat. Sie hat gar keinen Millimeter Unrechtbewusstsein bzw. eine echte Motivation, dies zu ändern. Ich bin ein bisschen über die Ankündigung vom Kollegen Raml verwundert, dass am 3. September ein Gemeinderat stattfinden soll oder wird, das war mir bisher nicht bekannt. Für uns allerdings ist es ganz selbstverständlich. Wir legen mit dem heutigen Abend unsere Tätigkeit nicht nieder, sondern wir sind bis zur Angelobung des neuen Gemeinderates natürlich voll in Amt. Wir würden einer eventuellen Gemeinderatssitzung im Herbst, wenn das der Fall sein sollte, offen gegenüber stehen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Stadtsenat zugewiesen. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 5 Neuausschreibung des Postens der Personaldirektorin/des Personaldirektors und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns bereits sehr ausgiebig in der Aktuellen Stunde über das Auswahlverfahren zum Posten der Personaldirektorin bzw. des Personaldirektors unterhalten, das von bekannten chaotischen Umständen begleitet war. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird ersucht, aufgrund der Vorkommnisse rund um die Bestellung der Direktorin/des Direktors des Geschäftsbereiches ,Personal und Zentrale Services‘ und der damit einhergehenden Belastung des Verfahrens eine Neuausschreibung zu veranlassen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Befall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang verweise ich aus zeitökonomischen Gründen auf die Ausführungen von Stadtrat Wimmer bei der zuvor hergehenden Diskussion in der Aktuellen Stunde. Dort haben wir dieses Thema annehmbar lang behandelt. Wir waren mit dem ganzen Verfahren alles andere, als glücklich und haben einige Mängel aufgezeigt. Wir müssen aber einsehen - das muss ich eingestehen -, dass mittlerweile ein rechtsgültiger Vertrag mit der Personaldirektorin geschlossen wurde und dieser Vertrag für die Stadt Linz bindend ist. Ich möchte an dieser Stelle nicht hintanstellen, dass ich davon überzeugt bin, dass die SPÖ der Personaldirektorin mit den diversen Pannen, die passiert sind, egal wie zufällig sie waren, einen Bärendienst erwiesen hat. Diese muss sich jetzt immer gefallen lassen und das wird immer etwas mitklingen, wie sie auf diese Position gekommen ist, ob das alles rechtens zugegangen ist. Das möchte ich in diesem Zusammenhang erwähnen. Unsere Position ist aber, dass es einen rechtsgültigen Vertrag gibt, an diesen die Stadt gebunden ist. Wir werden uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, um an Kollegen Raml anzuknüpfen, dass alles rechtens zugegangen ist und dass alles objektiv abgewickelt wurde, das habe ich heute schon dargestellt. Es ist heute schon von Kollegin Manhal ausgeführt worden, dass es das letzte Interesse in diesem Haus ist, die neue Personaldirektorin zu beschädigen. Ich denke, genau so etwas passiert aber, wenn man solche Anträge stellt, wie diesen. Vor dem Hintergrund der Nichtbeschädigung ist es nicht nur unsinnig, so einen Antrag anzunehmen, es ist auch unzulässig. Ich knüpfe wieder an den Kollegen Raml an, die Personaldirektorin ist nach dem Objektivierungsgesetz rechtsgültig bestellt. So ein Antrag kann gar nicht angenommen werden und daher werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Ich weise auf das Schärfste zurück, dass wir mit unserem Antrag die Personaldirektorin schädigen wollten. Wenn der Personalreferent aufgrund der Pannen entsprechend gehandelt hätte, stünden wir jetzt nicht vor der Situation. Wir glauben, dass das Verfahren und die Personalreferentin als Person derart belastet sind, dass eine Neuausschreibung für alle Beteiligten von Nutzen wäre. Deswegen bitten wir um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 6 Mehr Transparenz und Objektivität im öffentlichen Dienst: Personalausschreibung und –besetzung reformieren - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, nicht zu sehr in die Vergangenheit blickend, sondern in die Zukunft schauend, ergibt sich dieser Antrag, um aus der Situation und den Kritikpunkten, die heute schon genannt wurden, das Beste zu machen. Es geht um eine Resolution an den Oberösterreichischen Landtag und die Oberösterreichische Landesregierung. Das heute schon öfter zitierte Objektivierungsgesetz könnte da oder dort nachgeschärft und verbessert werden, um Personalausschreibungen und –besetzungen im öffentlichen Dienst transparenter, vor allem gegenüber der Öffentlichkeit besser wahrnehmbar zu gestalten. Ich glaube, das wäre ein sehr wichtiger Punkt. Möglichst alle Menschen, die daran Interesse haben, würden nachvollziehen können, wie so eine Besetzung vonstattengeht. Es geht nicht um irgendetwas, sondern wie bereits gesagt, um die Verwaltung öffentlicher Gebietskörperschaften, letztlich um die Verwaltung von Steuergeld und um die Ausstellung von Bescheiden, von hoheitlichen Akten, schlicht um die Staatsgewalt insgesamt. Das ist ein wichtiger Punkt, damit es ein Maximum an Objektivität und Transparenz gibt. Der Gemeinderat beschließe: ,Resolution an den Oö. Landtag und die Oö. Landesregierung Der Oö. Landtag und die Oö. Landesregierung werden ersucht, rechtliche Grundlagen dafür zu schaffen bzw. zu schärfen, dass Personalausschreibungen und –besetzungen im öffentlichen Dienst auf Landes- und Gemeindeebene innerhalb der Grenzen des Datenschutzes transparenter und nach außen hin wahrnehmbarer stattfinden. Vor allem soll auch für Außenstehende klar sein, wie die Vergabe insbesondere von führenden Funktionen abläuft und wer nach welchen Kriterien die Entscheidung trifft.‘ Ich bitte um breitestmögliche Zustimmung zu diesem Antrag. Das ist ein Schritt für mehr Transparenz und Objektivität in Personalbesetzungen, die es in Zukunft geben wird.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Ing. Casny: „Die Objektivierung bzw. die Leitobjektivierung in dieser Form gibt es seit 2005. Es hat eine Novelle dieses Gesetzes gegeben. Beim Land gibt es die Objektivierung seit 30 Jahren und die Leiterobjektivierung seit zehn Jahren. Es gab nahezu keine Konflikte. Im Gegenteil, beim jährlichen Budget-Landtag loben alle Fraktionen die Personalobjektivierung, wie die Fachabteilung beim Land Oberösterreich heißt, sowie die ausgezeichnete objektive Personalauswahl. Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2009 zahlreiche Leiterbestellungsverfahren überprüft und das Ergebnis war ein äußerst positives. Es wurde größtmögliche Transparenz und Objektivität bescheinigt. Was führte dazu? Vieles kann man bereits in der Ausschreibung regeln. Vergleichbare Positionen kann man mit Ausschreibungstextbausteine erledigen. (Heiterkeit) Damit ist eine transparente Kontinuität gegeben. Beim Land Oberösterreich gibt es bei den Leiterbestellungen auch Beobachter. Die Personalvertreter und jede Fraktion, die in der Personalvertretung ist, kann einen Beobachter entsenden und die Gleichbehandlungsbeauftragte ist auch dabei. Weiters sind bei den Ausschreibungen für die Direktoren und Bezirkshauptleute sogar zwei externe Experten eingeladen, die objektiv ihre Meinung dazu abgeben können. Durch genaue Bepunktung der einzelnen Kommissionsmitglieder kommt es zu einer genauen objektiven Reihung, die eine Person als Erstgereihte kürt. Alle Bewerber werden zu Feedbackgesprächen eingeladen, wo Gutachten und Punktebewertung übergeben werden. Also die Probleme, die in der Stadt bei der Postenbesetzung eventuell vorliegen, sind nicht an den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu sehen, sondern sie liegen offensichtlich an der Vollziehung. Bei diesem Thema ist es uns ein großes Anliegen, dass das in objektiver Form abläuft, daher werden wir einen Abänderungsantrag stellen, der folgendermaßen lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Oö. Landtag und die Oö Landesregierung werden ersucht, die Schaffung bzw. Schärfung rechtlicher Grundlagen zu prüfen, mit dem Ziel, dass Personalausschreibungen und -besetzungen im öffentlichen Dienst auf Landes- und Gemeindeebene innerhalb der Grenzen des Datenschutzes transparenter und nach außen hin wahrnehmbarer stattfinden. Vor allem soll auch für Außenstehende klar sein, wie die Vergabe insbesondere von führenden Funktionen abläuft und wer nach welchen Kriterien die Entscheidung trifft.‘ Ich bitte um Annahme unseres Abänderungsantrages.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Antragsteller, vor allem aber sehr geehrter Herr Kollege Casny, dass ich, als Person und die sozialdemokratische Fraktion insgesamt große Fans des Oö. Objektivierungsgesetzes sind, ist heute, glaube ich, aus unseren Wortmeldungen schon hervorgegangen. Es ist aber so, dass man natürlich immer noch Gesetze verbessern kann und dass wir jedenfalls, wenn es möglich ist, dafür sind, ein Mehr an Transparenz in das Oö. Objektivierungsgesetz hineinzubringen. Du hast schon angedeutet, dass es unter Hinweis auf den Datenschutz ein Spannungsfeld gibt, weil wir die Besten wollen. Es kann oft einen Widerspruch zwischen der Motivation sich zu bewerben und der Transparenz geben, wenn ein aktueller Arbeitgeber etwa frühzeitig von einer Bewerbungsabsicht erfährt. Daher sind wir für mehr Transparenz. Wir können also diesen Antrag der FPÖ unter dem Vorbehalt voll unterstützen, dass die berechtigten Interessen der Bewerberinnen und Bewerber, vor allem in Hinblick auf den Datenschutz geachtet bleiben. Was den Abänderungsantrag der ÖVP angeht, sage ich ganz klar, wir wollen schaffen, wir wollen schärfen und nicht die Schaffung und die Schärfung bloß prüfen. Daher können wir diesem Abänderungsantrag unsere Zustimmung nicht geben.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Gemeinderat Casny, lieber Peter, danke für die Erklärungen hinsichtlich der Besetzungsvorgänge im Land Oberösterreich. Das war mir bisher nicht so bewusst. Es freut mich aber außerordentlich, weil somit vielleicht ich eine Chance hätte, wenn da so objektiv bepunktet wird, dass ich mich irgendwann als Bezirkshauptmann bewerben kann, wenn es in der Politik einmal nicht mehr so läuft. Ich ersuche das vorzumerken. (Zwischenrufe) Nicht jeden Tag, weil jeden Tag wird nichts ausgeschrieben. Ich nehme aber die Vertreterinnen und Vertreter der ÖVP gerne beim Wort. Ich werde schauen, ob meine Bewerbung ernsthaft behandelt wird, wenn ich mich jeden Tag als Bezirkshauptmann unterschiedlicher Bezirke bewerbe. Wohl gemerkt, falls es dann die Bezirke in der jetzigen Form überhaupt noch gibt, weil man das eine oder andere zusammenlegen könnte und dadurch die Effizienz steigert. Ob das bei einem Bezirkshauptmannkandidaten dann wieder erwünscht ist, sei dahingestellt. Spaß bei Seite und zurück zum Ernst der Sache. Ich finde den Abänderungsantrag, der zwar in die gleiche Richtung geht, etwas zu lasch. Es geht nicht nur darum, irgendetwas zu prüfen. Ich gehe davon aus, dass es genug Juristinnen und Juristen im Land Oberösterreich gibt, die sowieso, bevor ein neues Gesetz gemacht wird, das prüfen würden, ob es rechtlich in Ordnung ist und so umgesetzt werden kann. Das heißt, wenn wir das wollen, können wir diesen Antrag natürlich so annehmen, wie er hier steht. Es ist davon auszugehen, dass er sicherlich nicht nur einmal auf Verfassungsmäßigkeit geprüft wird. Auch wenn das Gesetz hier von jedem anerkannt wurde - jeder sagt, es ist hier wichtig, gesetzliche Rahmenbedingungen zu haben -, ist es, glaube ich, besser, je stärker und je bedarfsgerechter diese Rahmenbedingungen ausgeführt sind, weil man in der Praxis damit besser argumentieren und besser arbeiten kann. Insofern ist das ein Ansatzpunkt, wirklich etwas zu verbessern und nicht nur darüber zu schimpfen, was einem in der Vergangenheit nicht so gefallen hat. Ich ersuche um Zustimmung zum Originalantrag.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. Daher wird der Abänderungsantrag nicht mehr abgestimmt. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 7 Errichtung eines Spielplatzes in Linz-Pichling und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Stadt Linz ist Eigentümerin eines Grundstückes mit der Adresse Oidener Straße 111 in Pichling. Dieses unbebaute Grundstück liegt zwischen einem Gasthaus der Eisenbahnstrecke und der Freiwilligen Feuerwehr Pichling. Dieses Grundstück hat einen nicht gerade bebauungsgünstigen Zuschnitt und sollte im Zuge des Verkaufes diverser Liegenschaften der Stadt Linz angeboten werden. Es hat kein entsprechend interessantes Angebot gegeben. Um ein weiteres Brachliegen dieses Grundstückes zu verhindern, stellt die freiheitliche Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Auf der Liegenschaft Oidener Straße 111 wird in Koordination mit der formalen Eigentümerin Immobilien Linz GmbH (ILG) durch die Stadt ein Spielplatz errichtet. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.‘ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Fediuk: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir von der ÖVP, als die Familienpartei, begrüßen natürlich diesen Antrag. (Heiterkeit) Alles, was in Linz Jungfamilien und somit Kindern zugutekommt und selbst, wenn es nur die Errichtung eines Spielplatzes ist, ist natürlich sehr zu begrüßen. Die Abwanderung von Jungfamilien aus Linz ist bekannt. Selbst ein Spielplatz kann dazu beitragen, dies zu minimieren oder zu verhindern. Deshalb gibt es unsere volle Zustimmung zu diesem Antrag. Danke schön.“ (Beifall ÖVP, FPÖ) Gemeinderat Lettner: „Lieber Kollege Fediuk, von Abwanderungen können wir in Pichling eigentlich nichts feststellen. In Pichling wird mittlerweile intensivst gebaut. Die Diskussion um einen Spielplatz kann man sehr vielfältig führen. In Pichling gibt es drei große öffentliche Spielplätze. Wenn wir in der Vergangenheit diesbezügliche Anfragen bekommen haben, haben wir immer so argumentiert, dass die Besiedelungsstruktur überwiegend im Bereich von Einfamilienhäusern angelegt war. Die sind immer mit Gärten ausgestattet. Die Tendenz, dass man dann irgendwo auf einen Spielplatz geht, war eher nicht so vorhanden. Aufgrund dieser Situation, dass jetzt sehr viele Familien nach Pichling zuziehen und sich die Wohnbauform vom Einfamilienhaus zum Mehrfamilienhaus entsprechend hin verändern wird, halten wir diesen Vorschlag für keinen schlechten. Wir glauben, dass dieser Standort für diesen Spielplatz von der Lage her ganz gut ist. Wir werden diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pfeffer: „Ich danke für die avisierte Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über die von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 8 Verbesserungsmaßnahmen für RadfahrerInnen in Kreuzungsbereichen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, am 8. März 2012 beschloss der Linzer Gemeinderat auf Initiative der Grünen einstimmig die Unterzeichnung der ‚Charta von Brüssel‘. Damit hat sich Linz zum Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil bis 2020 auf mindestens 15 Prozent zu heben. Am 23. April 2015 wurde schließlich ein erstmals im April 2013 gestellter SPÖ-Antrag ‚Sanfte Mobilität - Intelligent bewegen‘ mehrheitlich vom Linzer Gemeinderat beschlossen. Um die Rahmenbedingungen für Radfahrerinnen tatsächlich spürbar zu verbessern und um das Ziel der ‚Charta von Brüssel‘ zu erreichen, sind noch zahlreiche Maßnahmen notwendig, so unter anderem die Verbesserung der Bedingungen für RadfahrerInnen in Kreuzungsbereichen. Zahlreiche Linzer Kreuzungen sind für RadfahrerInnen oftmals schwierig und unter gefährlichen Umständen zu queren, manchmal ist es RadfahrerInnen aufgrund der schlechten Bedingungen sogar kaum bzw. nur auf komplizierten Umwegen und manchmal sogar nur unter gefährlichen Umständen möglich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Zum Beispiel: Untere Donaulände/Rechte Donaustraße, Fahrtrichtung Pfarrplatz: Im Kreuzungsbereich auf Höhe Lentos befindet sich neben dem Zebrastreifen eine Radwegüberfahrt, die allerdings an einer Verkehrsinsel endet. Entweder fährt man mit dem Rad mitten auf der Straße weiter und versucht, zwischen den zahlreichen motorisierten Fahrzeugen den rechten Fahrbahnrand zu erreichen oder man fährt über den Zebrastreifen bzw. schiebt das Rad über den Zebrastreifen bis zum rechten Fahrbahnrand der Rechten Donaustraße, um dann hier weiterzufahren. Darüber hinaus gibt es viele weitere Beispiele die zeigen, dass hier großer Handlungsbedarf gegeben ist. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Linzer Gemeinderat ersucht das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied, Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, die zuständigen Stellen der Stadt zu beauftragen, im Rahmen eines Screenings beginnend mit der Innenstadt sämtliche Kreuzungen im Linzer Stadtgebiet auf deren Tauglichkeit und Sicherheit für RadfahrerInnen zu prüfen. Auf Basis der Ergebnisse sollen so rasch wie möglich entsprechende Maßnahmen, die für RadfahrerInnen ein direktes und sicheres Queren der Kreuzungen gewährleisten, entwickelt und in der Folge zügig umgesetzt werden. Als Pilotprojekt wird vorerst die Kreuzung Untere Donaulände/Rechte Donaustraße radfahrfreundlich umgestaltet. Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Beim ersten Absatz möchte ich noch ergänzen, natürlich, wo Radwege vorhanden sind. Ich habe den Antragstext für die Verkehrsreferentin so verbessert, dass mit einem Pilotprojekt angefangen werden soll. Ich möchte aber schon erwähnen, dass sich auf unseren Antrag hin etliche Menschen an uns gewandt haben, die uns informiert haben, bei welchen Kreuzungsbereichen Handlungsbedarf gegeben ist. Also nicht nur die Untere Donaulände/Rechte Donaustraße. Zum Beispiel auch Derfflingerstraße/Paul Hahn Straße, Linke Brückenstraße/Prager Straße, Linke Brückenstraße/Freistädter Straße, Kreuzung Harbach/Leonfeldner Straße, also eine Reihe von Kreuzungen. Ich möchte jetzt nicht alle aufzählen, aber es zeigt, dass da sehr wohl Handlungsbedarf gegeben ist. Darum hoffe ich auf Zustimmung zu diesem Antrag. Wir haben vorher gehört, wir brauchen ein Verkehrsentlastungkonzept und das wäre ein erster Schritt. Ich ersuche um Annahme, weil sonst war der vorherige Antrag eher ein Lippenbekenntnis, wo es um Konzepte zur Verkehrsentlastung gegangen ist.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir bringen zu diesem Antrag einen Abänderungsantrag ein, der lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Linzer Gemeinderat ersucht das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied, Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, die zuständigen Stellen der Stadt zu beauftragen, im Rahmen eines Screenings beginnend mit der Innenstadt sämtliche Kreuzungen im Linzer Stadtgebiet auf deren Tauglichkeit und Sicherheit für RadfahrerInnen zu prüfen. Im Zuge dieser Überprüfung soll auch das so genannte ,Radfahren gegen die Einbahn‘ hinsichtlich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer evaluiert werden (…)‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Dipl. Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, bei dieser fulminanten Wiederholung des feinen Satzes vom letzten Mal, schlagen wir auch dieses Mal wieder vor, zuzuweisen. Dem Abänderungsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion werden wir uns enthalten, weil was das damit zu tun hat, sich da anzuhängen, verstehen wir gar nicht. Das ist eine eigene Geschichte. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, wie Gemeinderätin Lenger korrekt ausgeführt hat, haben wir diesen fast identen Antrag im vergangen Gemeinderat gehabt. Dieser wurde dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Auch wenn er nicht ursächlich und sofort in der letzten Sitzung behandelt wurde, heißt das nicht, dass nicht weitergearbeitet wird. Ich möchte noch sagen, dass schon im letzten Gemeinderat festgehalten wurde, wenn man sämtliche Kreuzungen im Linzer Stadtgebiet - was die Forderung in diesem Antrag ist - untersuchen würde, dann würde das natürlich meine Dienststellen völlig überfordern. Ich spreche von zirka 1000 Kreuzungen auf Linzer Stadtgebiet. Dies würde bedeuten, dass wir über fünf Jahre untersuchen müssten, wenn ich 200 Arbeitstage im Jahr rechne. Nichtsdestotrotz möchte ich ganz klar festhalten, es ist völlig selbstverständlich, dass auffällige Kreuzungen mit Konfliktsituationen, wo sich tatsächlich Unfallhäufungen ergeben würden, im Screening der Verkehrsplanung meiner Abteilungen sind und alles untersucht wird. Zu diesen Kreuzungen, die du neben der im Antrag festgehaltenen angeführt hast, ersuche ich dich, mir die Anliegen der BürgerInnen zukommen zu lassen. Wir schauen uns das gerne an. Die angesprochene Kreuzung, die exemplarisch herausgenommen wurde, ist in den letzten Jahren bereits mehrfach und umfangreich untersucht worden. Es gibt da tatsächlich von der Expertise der Verkehrsplanung, der Polizei und auch des Tiefbaus keine Verbesserungsmöglichkeiten. Wir haben dort beim Eckhaus eingeschränkte Sichtverhältnisse. Die Abstände zu den Nachbarkreuzungen sind problematisch. Es wird eingeschätzt, dass eine durchgehende Radwegüberfahrt – das wäre deine Intension - als noch gefährlicher eingeschätzt wird, als derzeit die eigenverantwortliche Querung. Ich möchte zusätzlich festhalten, dass wir genau diese Kreuzung kürzlich mit diesen blau-weißen Pollern abgesichert haben, damit man die Aufmerksamkeit der VerkehrsteilnehmerInnen, sowohl der Rad fahrenden LinzerInnen oder auswärtigen Personen bzw. auch der AutofahrerInnen zusätzlich dorthin lenkt. Ich habe einleitend schon gesagt, nur weil wir formal keine Sitzung mehr haben, hören wir nicht auf, zu arbeiten. Ich würde meiner Fraktion vorschlagen, sich heute bei der Ergänzung zu enthalten. Zur Kollegin Walcher: Bei diesem Antrag geht es darum - wenn ich das jetzt richtig interpretiere -, sich alle Radfahrwege, die gegen die Einbahn sind, anzusehen. Ich möchte festhalten, dass das im Vorfeld schon eine ganz klare wichtige Entscheidung ist, ob man überhaupt Rad fahren gegen die Einbahn erlaubt, wenn aus allen Intensionen klar abgesichert wird, dass Gefährdungen und Probleme nicht erwartet werden. Sonst gibt es die Möglichkeit gar nicht. Wir sind im Vorfeld sehr vorsichtig, bevor wir Einbahnen für den Gegenverkehr des Radfahrers oder der Radfahrerin aufmachen. Wir prüfen im Vorfeld ganz genau, damit wir weder die Rad fahrenden LinzerInnen gefährden, noch mit den einbiegenden Autos Probleme entstehen. Ich würde meiner Fraktion vorschlagen, dass wir uns da enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Dipl. Ing. Hutter: „Entschuldige, ich möchte mich noch selbst korrigieren. Im Sinne meiner Fraktion schlage ich vor, sowohl den Hauptantrag, als auch den Abänderungsantrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen. Danke schön.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Überlegen wir, was wir tun. Zuerst fange ich bei Frau Kollegin Walcher an. Also da werden wir uns der Stimme enthalten, weil das kein so genanntes Rad fahren gegen die Einbahn ist. Das ist Rad fahren gegen die Einbahn und das ist auch StVO-konform. Das ist nicht Teil dieses Antrages. Ich könnte aus dem Stehgreif, ich weiß nicht, wie viele Punkte aufzählen, was alles noch gemacht werden müsste und was wichtig ist. Ich möchte mich bei diesem Antrag auf den Kern beschränken. Es geht um Kreuzungsbereiche. Ich verstehe es wirklich nicht. Ich habe schon ein Pilotprojekt hineingeschrieben, damit man wirklich mit einer Kreuzung anfängt. Frau Vizebürgermeisterin Hörzing sagt, das wäre ein Wahnsinn, da brauchen wir fünf Jahre. Dann dauert es eben fünf Jahre, bis wir wirklich im Sinne der Sicherheit alle, alle Kreuzungen durchhaben. Ich darf nur daran erinnern, bis zum Spatenstich und Baubeginn des Westrings - und da weiß man nicht, ob sie wirklich zu bauen beginnen -, hat es 40 Jahre gedauert. Wenn es um die Straßen bzw. um den Autoverkehr geht, ist man wirklich dahinter. (Zwischenrufe) Da ist man bemüht. Ich nehme zur Kenntnis, die derzeitige Politik in diesem Gemeinderat ist keine Mobilitätspolitik, sondern eine Verkehrspolitik. Die Mehrheit in diesem Gemeinderat ist autozentriert. Da geht es nur um die Flüssigkeit des Autoverkehrs und die Parkplätze. Es wird aus Windschutzscheibensicht geplant. Es tut mir Leid, dass dieser Antrag keine Mehrheit findet. Ich bin aber überzeugt, meine Fraktion wird sich in den nächsten Jahren weiter bemühen, dass da etwas geschieht. Jetzt dann sind die WählerInnen am Wort. Ich hoffe, die werden sich für die sanfte Mobilität entscheiden.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Bevor die WählerInnen am Wort sind, sind Sie noch am Wort und zwar im folgenden Versuch, diese schwierige Abstimmungssituation formal korrekt zu bewältigen. Ich würde zuerst den Antrag der ÖVP auf Zuweisung abstimmen. Sollte dieser keine Mehrheit finden, ist der Antrag der Grünen abzustimmen. Den Antrag der freiheitlichen Fraktion interpretiere ich nicht als Abänderungsantrag, sondern der Antrag der Grünen soll der Grundantrag bleiben und darüber hinaus soll noch etwas dazukommen, also ist das ein Zusatzantrag. Den würde ich nachher noch abstimmen, wenn der Antrag der Grünen eine Mehrheit gefunden hat. Ich glaube, das ist in dieser Situation das formal korrekte Prozedere.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Der Antrag der ÖVP auf Zuweisung in den Verkehrsausschuss wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (16) und FPÖ (9) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Zusatzantrag der FPÖ-Fraktion wird nicht mehr abgestimmt. Gemeinderat Lenger berichtet über von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 9 Waldeggstraße/Radweg-Lückenschluss und Erhalt einer Rad- und Fußwegverbindung über die Westbrücke und führt aus: „Auch bei diesem Antrag geht es um sanfte Mobilität, um Entlastung und um Sicherheit für Radfahrer und Radfahrerinnen. Der Antrag besteht aus zwei Teilen, aber im gleichen Bereich. Einerseits geht es um den dringend notwendigen Lückenschluss in der stark befahrenen Waldeggstraße. Sie ist nicht nur von Kraftfahrzeugen stark befahren, sondern auch von Radfahrern und Radfahrerinnen. Dieser Lückenschluss ist ebenso wie z. B. die Industriezeilen Anbindung oder Nibelungenbrücke dringend erforderlich, wenn man die Charta von Brüssel und den vorhin erwähnten Antrag ernst nimmt. Es tut mir Leid, aber im anderen Teil des Antrages geht es schon wieder um den Westring. (Zwischenrufe, Unruhe) Leider, es ist so, es macht keinen Spaß, wenn da nichts weitergeht. Im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-Verhandlung wurde unter anderem von der Stadt Linz und von vielen anderen eine Einwendung eingebracht, weil es künftig nicht mehr möglich gewesen wäre, die Westbrücke mit dem Fahrrad zu überqueren. Dieser Einwendung wurde nicht stattgegeben. Im UVP-Bescheid steht jetzt drinnen, man soll einen 500 Meter langen Umweg bis zur Unterführung Gaumberg in Kauf nehmen. Erstens, stimmt das nicht, weil das nicht 500 Meter, sondern 1000 Meter hin und zurück sind. Zweitens, ist es in der Unterführung Gaumberg nicht erlaubt, mit dem Rad zu fahren, da muss man es schieben. Das ist unzumutbar. Sollte der Westring gebaut werden, muss gewährleistet sein, dass im Zuge der geplanten Neuerrichtung der Westbrücke das Rad fahren über diese Brücke weiterhin ermöglicht wird. Deshalb stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied, Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, umgehend sämtliche notwendigen Schritte für den Radweg-Lückenschluss in der Waldeggstraße zu setzen und dessen Umsetzung so rasch wie möglich in die Wege zu leiten. Weiters werden Herr Bürgermeister Klaus Luger und Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing ersucht, umgehend mit der ASFINAG und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Kontakt aufzunehmen und sämtliche notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, die sicherstellen, dass - falls der Westring tatsächlich gebaut werden sollte - im Zuge der geplanten Neuerrichtung der Westbrücke im Zusammenhang mit dem Bau des Westrings auf der Brücke eine adäquate Rad- und Fußwegverbindung eingeplant und umgesetzt wird. Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich die Waldeggstraße nahezu täglich benutze, kann ich die katastrophalen Zustände aus meinen eigenen Erfahrungen, die dort herrschen, bestätigen. Ganz besonders untragbar ist es, dass es kaum einmal gelingt, diese Strecke zu Fuß zurückzulegen, ohne dass ein Radfahrer auf dem Gehsteig heranbraust, einem wütend anklingelt, weil man nicht schnell genug Platz auf dem Gehsteig frei macht. Es sind nicht nur die Radfahrer, die unter dieser Situation zu leiden haben. Dieses Problem ist kein neues, sondern schon seit vielen Jahren bekannt. Mit dieser Problematik haben sich in diesem Haus und in den anderen zuständigen Gremien nicht nur die Verkehrsreferenten der letzten Jahre, sondern, ich würde fast sagen, der letzten Jahrzehnte befasst. Aufgrund der Enge, hat sich aufgrund der Eigentumsverhältnisse bisher keine Lösung gefunden. Das heißt, es gibt jetzt mit dem Bau des Westrings erstmals die Möglichkeit, wirklich umfassende Planungen zu fassen, wo diese Situation entsprechend berücksichtigt werden kann. Nachdem es sich beim Antrag aufgrund der Eigentumsverhältnisse um Gespräche mit der ASFINAG und dem BMVIT handelt, haben wir einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht, die Gespräche auch mit den ÖBB zu führen: Der Gemeinderat beschließe: ,(…) Weiters werden Herr Bürgermeister Klaus Luger und Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing ersucht, umgehend mit der ASFINAG, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und den ÖBB Kontakt aufzunehmen und eine Prüfung aller Möglichkeiten in die Wege zu leiten, die sicherstellen, dass im Zuge der geplanten Neuerrichtung der Westbrücke im Zusammenhang mit dem Bau des Westrings und dem viergleisigen Ausbau der Westbahnstrecke, über oder unter der Brücke eine adäquate Rad- und Fußwegverbindung eingeplant und umgesetzt wird. (…)‘ Es wird nicht nur der Westring gebaut, sondern auch die viergleisige Westbahnstrecke ausgebaut. Von den Anrainern gibt es mehrfach die Wünsche, man möge doch bitte dort entlang der Gleistrasse einen Radweg entsprechend errichten, der bis nach Leonding hinausführt. Man könnte dann dort wirklich entlang der Gleistrasse mit dem Fahrrad fahren. Wir haben daher diesen Abänderungsantrag eingebracht, in die Gespräche Möglichkeiten einer Unterführung unter der Westbrücke miteinfließen zu lassen. Grundeigentümer wären dort die ÖBB, oben ist es der Bund bzw. die ASFINAG. Die Stadt hat da sowieso keine eigenen Möglichkeiten. Vielleicht gelingt es, eine Möglichkeit zu finden, die für Autofahrer, für Radfahrer und für die Fußgänger eine akzeptable Lösung bringt. Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Darf ich eine Verständnisfrage stellen, die nicht auf Kosten einer zweiten Wortmeldung geht. Meinst du nicht die aufgelassene LILO-Trasse? Weil du sprichst immer von den ÖBB, dort gibt es eine aufgelassene LILO-Trasse, die hat aber mit den ÖBB nichts zu tun.“ Gemeinderätin Neubauer: „Welche Gründe auch immer.“ Bürgermeister Luger: „Ich habe einen konkreten Antrag liegen. Das war wirklich eine Verständnisfrage. Ich versuche die ganze Zeit, dass ich das verstehe, aber es reicht nicht.“ Gemeinderätin Neubauer „Es geht um den Lückenschluss der Waldeggstraße. Der Radweg fehlt von der Westbrücke bis zur Bahnhofspinne, diese Situation ist untragbar. Das ist für mich der Lückenschluss, um den es mir geht. Wenn ich die Lücke so schließen will, dann muss ich unter der Brücke durchfahren oder oben eine Lösung finden. Wie die Eigentumsverhältnisse sind, weiß ich nicht. Z. B. haben wir heute eine Antrag betreffend der Ing.-Etzel-Straße gehabt, wo der Grund zu den ÖBB gehört. Ob das jetzt der LILO gehört oder den ÖBB, weiß ich nicht. Die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch habe ich mir nicht angeschaut, aber es geht entlang der Gleistrasse. Es gibt auch den Ausbau der Westbahnstrecke auf vier Spuren. Ob da noch ein Stück von der LILO dazwischen ist, kann ich jetzt ad hoc nicht sagen. Die Möglichkeit aber, dort einen Radweg entlang der Gleise zu errichten, ist das konkrete Anliegen.“ Bürgermeister Luger: „Ich glaube, dass ich es jetzt verstanden habe. Danke für die Aufklärung.“ Gemeinderätin Lenger: „Es geht einerseits um den Lückenschluss. Da finde ich die Idee gar nicht schlecht. Das sollte man schon prüfen. So wie Sie den Antrag formuliert haben, wäre die Brückenquerung weg, weil das anstatt des zweiten Teiles ist. Beim zweiten Teil geht es um etwas ganz anderes. Da geht es darum, ob die Querung der Gleistrasse auf der Brücke weiterhin möglich ist. Jetzt kann man mit dem Fahrrad von der Waldeggstraße zur Unionstraße fahren und das geht nachher nicht mehr. Nachher muss man über die Unterführung Gaumberg, so wie es jetzt im Bescheid steht. Das hat sogar die Stadt im Zuge des Westring-Verfahrens eingewendet, dass das nicht zumutbar ist. Wenn der Westring gebaut werden sollte, möchte ich, dass sich die Stadt dahingehend weiterhin einsetzt, dass das weiterhin möglich ist.“ Bürgermeister Luger: „Jetzt machen wir wieder mit der Rednerliste weiter, nachdem der Versuch einer Aufklärung partiell gescheitert ist.“ Gemeinderat Strigl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, als Froschberger kenne ich die Situation, die wirklich für Radfahrer nicht einfach ist. Gerade die Überquerung der Westbahn über die Westbrücke ist wirklich sehr schwierig. Ich sehe es so wie du, Gerda Lenger, dass die neue Westumfahrung eine große Chance für Radfahrer in sich birgt. Ich bringe einen Abänderungsantrag ein, der den ersten Absatz betrifft, der lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt ersucht das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied, Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, im Zuge der Umsetzung der Westumfahrung in diesem Bereich die notwendigen Schritte für einen Radweg-Lückenschluss in der Waldeggstraße in die Wege zu leiten. Weiters werden (…).‘ Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gerda Lenger, es freut mich wirklich sehr, dass ich bei deinem letzten Gemeinderatsantrag einen Kommentar abgeben darf. Zwischenruf Gemeinderat Strigl: „Es kommt ja noch einer!“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter weiter: Kommt noch einer von ihr? Nein, ich glaube nicht. Es freut mich, dass du dich bei diesem letzten Gemeinderatsantrag mit dem Westring positiv auseinander setzt und schaust, wie der Westring mit den Fahrrädern funktionieren kann. Das finde ich ganz, ganz toll. Und du hast heute schon den Himmel zitiert. Also ich bin wirklich ganz begeistert, es freut mich. Wir werden den Antrag mit dem Abänderungsantrag der SPÖ sehr gerne unterstützen, weil es natürlich notwendig und sinnvoll ist, dass die Westbahnstrecke mit dem Fahrrad oder per pedes gequert werden kann. Unserer Meinung nach ist in diesem Antrag die Ergänzung der FPÖ enthalten. Das ergibt sich aus den Lösungsvarianten bzw. diese Ergänzung sorgt für Verwirrung. Daher werden wir uns dem enthalten. Herzlichen Dank.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Das heißt nicht, dass wir für den Westring sind. Ich habe es schon gesagt, es gibt einen Bescheid und gegen diesen Bescheid wurde seitens der Stadt berufen. Es ist mir wichtig, dass die Stadt weiterhin dranbleibt. Sollte es tatsächlich dazu kommen, kann man dann nachher nicht mehr sagen, jetzt wollen wir das doch. Das ist aus rechtlichen Gründen notwendig. Wir hoffen nach wie vor, dass der Westring nicht gebaut wird. Ich hätte aber noch zum Abänderungsantrag der SPÖ eine andere Verständnisfrage. Ich kenne mich jetzt gar nicht mehr aus. Da ist jetzt noch eine weitere Straße eingefügt, da geht es um die Westumfahrung. Wo bitte ist die Westumfahrung? Es geht da um die Waldeggstraße und um die Westbrücke. (Zwischenrufe, Unruhe) Zwischenruf Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Wir Linzer sagen so zu diesem Bereich. Ihr seid Urfahraner, aber bei uns sagen sie es so.“ Gemeinderätin Lenger weiter: Was ist die Westumfahrung, bitte? Nein ich möchte wirklich wissen, was die Westumfahrung ist.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Bürgermeister Luger: „Was ist mit der Berichterstatterin.“ Gemeinderätin Lenger: „Ich habe es ja nicht gehört, bitte?“ Bürgermeister Luger: „Möchtest du noch am Wort sein?“ (Unruhe, Heiterkeit) Gemeinderätin Lenger: „Ja, bevor wir abstimmen, hätte ich gerne gewusst, worüber wir abstimmen. Bitte was ist die Westumfahrung?“ Gemeinderat Fadl: „Die Waldeggstraße!“ Bürgermeister Luger: „Ist das Schlusswort ein erledigtes?“ Gemeinderätin Lenger: „Nein, ich möchte die Frage beantwortet haben, was die Westumfahrung ist.“ Bürgermeister Luger: „Ich habe das Schlusswort der Berichterstatterin gemeint. Ich erteilte dir das Schlusswort.“ Gemeinderätin Lenger: „Ich nehme zur Kenntnis, dass man mir die Frage nicht beantworten kann.“ Gemeinderat Fadl: „Das war ein Schlusswort, keine Frage!“ Gemeinderätin Lenger: „Ja, ich wollte es zuerst schon wissen. Ich habe gesagt, ich habe noch eine Verständnisfrage.“ Gemeinderat Eichinger-Wimmer: „Ich mache am Samstag eine Stadtführung, dann kann ich dir das zeigen.“ (Heiterkeit) Gemeinderätin Lenger: „Ich nehme zur Kenntnis, man will mir nicht sagen, wo die Westumfahrung ist. Ich finde im Stadtplan die Westumfahrung nicht. Entweder will man mir nicht sagen, wo und was sie ist oder man kann es mir nicht sagen, weil man es selber nicht weiß.“ Gemeinderat Fadl: „Vulgo Waldeggstraße!“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag, anschließend über den Abänderungsantrag der FPÖ-Fraktion und danach über den Abänderungsantrag der SPÖ-Fraktion abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (16) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der FPÖ wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der SPÖ wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger: „Ich kann nur sagen, so viele Abänderungsanträge pro Antrag haben wir in einer Gemeinderatssitzung schon lange nicht mehr gehabt.“ Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Fraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 10 Bienenschutz – Linz kann viel für Bienen tun! – Antrag und Resolution und führt aus: „Ich habe jetzt aber die Befürchtung, dass das gar nicht so spannend wird, wie die vorherigen Anträge. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Es gibt keinen Abänderungsantrag. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe KollegInnen, in diesem Antrag geht es darum, dass die Stadt sehr viel dafür tun kann, dem vermehrten Bienensterben entgegenzutreten. Wir haben einen dramatischen Rückgang bei ansässigen Wildbienen und in den letzten Jahren hohe Bienenverluste. Das stellt uns bekannterweise vor erhebliche Probleme. Die Ursachen für den Rückgang der Bienen sind durchaus vielfältig. Da geht es um Schädlinge, um den Rückgang von Lebensräumen und natürlich ist der Einsatz von Pestiziden ein großer Bereich. Wir sind der Überzeugung, dass die Stadt einen Beitrag durch die ökologische Gestaltung von öffentlichen Flächen und durch die Sensibilisierung der Bevölkerung leisten kann, um diesem Bienensterben entgegenzutreten. Der Gemeinderat beschließe: ‚Bürgermeister Klaus Luger wird ersucht, die mit der Pflege und Gestaltung von Grünflächen in Linz beauftragen Dienststellen anzuweisen, besonderes Augenmerk auf den Bienenschutz zu legen und vor allem auf den Einsatz von bienenschädlichen Pestiziden zu verzichten und bienenfreundliche Pflanzen einzusetzen. Weiters wird Bürgermeister Luger ersucht, Informationsmaßnahmen in der Stadt zu treffen mit dem Ziel, das Bewusstsein für den Bienenschutz zu erhöhen und besonders die Mitarbeiterinnen der Stadt aber auch private Grundeigentümerinnen und die Bevölkerung von Linz für den Bienenschutz zu sensibilisieren. Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Weiters beschließe der Gemeinderat folgende Resolution an die Unternehmensgruppe Linz: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Geschäftsführungen der Unternehmensgruppe der Stadt Linz, jeweils die mit der Pflege und Gestaltung von Grünflächen in Linz befassten Mitarbeiterinnen anzuweisen, besonderes Augenmerk auf den Bienenschutz zu legen und vor allem auf den Einsatz von bienenschädlichen Pestiziden zu verzichten und bienenfreundliche Pflanzen einzusetzen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, ein Spruch heißt: ,Wenn die Natur Not leidet, hat der Mensch die Finger im Spiel‘. So ist es auch beim Bienensterben. Ich sage gleich vorweg, wir geben dem Antrag vollinhaltlich recht. Uns ist es auch wichtig, dass wir in der Stadt Linz eine lebenswerte Natur haben. In der Stadt muss für Mensch und Tier Platz sein und da gehört jedes Lebewesen dazu und erst recht die Biene. Bezüglich Bienensterben möchte ich aber schon ganz, ganz klar anmerken, dass in Linz wir Freiheitlichen die ersten waren, die sich ganz massiv mit dem Thema ‚Pflanzen der Obstbäume in Linz‘ befasst haben. Das war ein Gemeinderatsantrag vor einigen Jahren vom Kollegen Hein. Wir haben uns mit dieser Thematik befasst, dass wir die Stadt Linz in Sachen Pflanzen so aufrüsten, dass Obstbäume gepflanzt werden. Die sind an und für sich die bienenfreundlichsten. Wie gesagt, dem Antragstext stimmen wir inhaltlich zu, möchten aber anmerken, dass sich damit natürlich nicht nur die Mitarbeiter der städtischen Einrichtungen befassen, sondern dass wir für das Thema Kinder und Schüler sensibilisieren sollten. Das sind an und für sich die, die aus dieser ganzen Geschichte noch am meisten lernen. Den zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte ist, dass es in der Stadt Linz seit April 2015 - also seit wenigen Monaten - eine Initiative von einem Biobauern gibt, der in der Stadt Linz Flächen angemietet hat und dabei der Linzer Bevölkerung beibringt, wie man selbst Biogemüse anbaut. Diese Aktion nennt sich ‚Morgentaugärten‘. Es gibt diese Gärten an fünf Standplätzen in Linz: Am Freinberg, am Froschberg, in der solarCity, am Bindermichl und in Dornach/Auhof. Das kommt bei der Bevölkerung sensationell gut an. Ich war unlängst bei einer Info-Veranstaltung von diesen ‚Morgentaugärten‘. Da hat es geheißen, dass die Linzer Bevölkerung in jeder Hinsicht unterstützt wird, wenn sie Pflanzen biologisch anbauen möchte. Man kann nicht sagen, wie lange es dieses Projekt noch gibt, weil man nicht weiß, wie lange die Pachtverträge laufen. Die Bevölkerung ist extrem verunsichert. Das heißt, ich hätte noch eine Bitte zum Thema Aufklärung, Kampagnen und Bevölkerungsinformation. Man sollte sämtlichen Pächtern dieser Linzer ‚Morgentaugärten‘ eine ordentliche Auskunft geben, wie lange man das machen kann. Wie lange läuft der Pachtvertrag, geht das nur diesen Sommer oder hat man die Möglichkeit, es auf drei oder fünf Jahre auszudehnen? Die Bevölkerung möchte Antworten. Faktum ist, wir werden das auf alle Fälle unterstützen, so wie es der Bund mit der Aktion ‚Zukunft Biene‘ tut. Wir möchten intakte Linzer Stadtbienen und stimmen dem Antrag zu.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Haydtner: „Sehr geehrte Damen und Herren, als Erstes ein Wort zur Ute Klitsch. Der Mensch hat sicherlich immer wieder seine Finger im Spiel. Es ist aber nicht immer entscheidend, was der Mensch macht. Die Natur regelt vieles selber, was ich jetzt kurz vortragen möchte. Zu den Ursachen des wirklich dramatischen Bienensterbens zitiere ich aus einer Aussendung der Landwirtschaftskammer von Oberösterreich vom Dezember 2014, herausgegeben von Herrn Dipl.-Ing. Peter Frühwirth, der selbst Imker ist: ‚Quer durch das Land hat es in den Monaten Oktober und November massive Völkerverluste durch die Varroamilbe gegeben. Die Höhe der Verluste liegt zwischen 20 und 100 Prozent. (…) Welche Gründe auch immer nach Außen ins Treffen geführt werden, die extreme Varroavermehrung in diesem Jahr ist in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle die Ursache. (…) Die Imker sind so dringend wie noch kaum zuvor gefordert, sich bereits jetzt auf die Herausforderung ,Varroa‘ im Jahr 2015 intensiv vorzubereiten.‘ Zum Schluss stellt Herr Dipl.-Ing. Frühwirth fest: ‚Mancher mag auch kritisieren, dass ich hier dem Pflanzenschutz als möglichen Einflussfaktor keinen Raum eingeräumt habe. Es wird auch andere Einflussgrößen geben, die hier nicht erwähnt wurden. Ich stehe jedoch zu meiner Überzeugung, dass die derzeitige Krise alleine im Zusammenspiel von Witterung, Varroa und Imker begründet ist.‘ Zitat Ende. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen außer, dass man zweckmäßigerweise auch Zeitungshypes hinterfragen muss. Es ist sehr oft die Natur selbst, die die Entwicklung von Populationen aus dem Ruder laufen lässt. Unabhängig davon, könnte die Stadt Linz alle Gartenbesitzer, Pächter von städtischen Grundstücken und Stadtbauern die stark angeschlagenen Bienenvölker unterstützen, indem sie keine bienenschädliche Pestizide verwenden, exzessiv gepflegte Wiesen, Hecken und Obstgärten anlegen und bienenfreundliche Pflanzen als Hecken und Staudenbeete pflanzen. Diese Maßnahmen werden bereits seit Jahren zumindest von den Linzer Stadtgärten umgesetzt. Darüber hinaus haben in den letzten Jahren die Stadtgärten zahleichen Wildstaudenhecken mit Kornelkirsche und Saalweide gepflanzt, die bereits im Frühling als Futter für die Bienen dienen. Von den Stadtgärten werden mittlerweile über 230.000 Quadratmeter Blumenwiesen naturnah betreut. Weitläufige Lindenalleen, Baumsorten wie Spitzahorn, Kastanie und viele mehr, sind wertvolle Trachtbäume für die Bienen - ich greife aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nur einige heraus. Das heißt, dass im Ressort von Frau Stadträtin Wegscheider schon seit vielen Jahren in Linz sehr viel für den Erhalt und die Stärkung der Bienenvölker unternommen wird. Doch wenn alle maßgeblichen Dienststellen der Stadt ihre Ideen einbringen, können sicherlich noch weitere Ideen gesammelt und umgesetzt werden. Die ÖVP-Fraktion stimmt daher diesem Antrag zu.“ (Beifall ÖVP) Nachdem die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Lettner berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 11 Linzer Hallenbäder und Badeseen: Erfüllung überregionaler Aufgaben durch die Stadt Linz - Kostenbeitrag des Landes Oberösterreich – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, Schwimmen zählt zu den gesündesten und beliebtesten Sport- und Freizeitaktivitäten quer durch alle Altersschichten. Schwimmen hat einen starken Fitness- und Gesundheitseffekt und wird von den meisten Menschen nicht nur als Sport, sondern als vergnügliche Freizeitaktivität für die ganze Familie gesehen. Das Gefahrenpotenzial für Kinder kann erheblich gesenkt werden, wenn sie früh eine ausreichende Schwimmkompetenz entwickeln. Auch aufgrund der steigenden Zahl an übergewichtigen Kindern und Jugendlichen liegt es daher nahe, den Menschen ein ausreichendes Angebot an Schwimmmöglichkeiten ganzjährig zur Verfügung zu stellen. Die Linz AG bietet ein vielfältiges Angebot an Hallenbädern. Die Freibäder und Badeseen ergänzen dieses Angebot in den Sommermonaten. Damit leistet Linz eine wichtige überregionale Versorgungsfunktion: Mehr als 40 Prozent ihrer Badegäste sind Nicht-Linzer. Darüber hinaus nutzen mehr als 50 Schulen und Vereine aus 40 oberösterreichischen Gemeinden regelmäßig die Linzer Bäder. Das Land Oberösterreich plant in vielen Gemeinden weitere öffentliche Bäder zu schließen. Es ist vor einiger Zeit bereits das Hallenbad in Enns und in Gallneukirchen geschlossen worden. Außerhalb von Linz wird es demnach künftig nur mehr acht bis neun Hallenbäder geben - um die Hälfte weniger, als bisher. So nebenbei bemerkt, halte ich das sport- und gesundheitspolitisch für sehr, sehr bedenklich. Auch die Freibäder sollen um die Hälfte reduziert werden. Noch mehr Menschen aus Umlandgemeinden als bisher, müssen daher künftig nach Linz ausweichen. Bereits jetzt kommt es durch die hohe Nachfrage von städtischen und nichtstädtischen Schulen in den Linzer Bädern immer wieder zu Kapazitätsengpässen. Die vom Land Oberösterreich angekündigten Schließungen werden diese Situation weiter verschärfen. Die Eintrittspreise der Linzer Bäder sind so gestaltet, dass möglichst viele Menschen diese Angebote nutzen können, sie sind jedoch bei weitem nicht kostendeckend. Jeder Schwimmgast, egal ob er aus Linz oder von außerhalb kommt, muss mit einem entsprechenden Beitrag subventioniert werden, der weit über dem Eintrittspreis liegt. Auch die Linzer Badeseen werden von vielen Menschen aus anderen Gemeinden genutzt. Auch hier sorgt die Linz AG für den Erhalt der Infrastruktur. Es entstehen hier der Linz AG und der Stadt Linz erhebliche Kosten. Das Land Oberösterreich leistet weder zum laufenden Betrieb, noch zu Investitionen im Bäderbereich einen finanziellen Beitrag. Diese überregionale Versorgungsfunktion der Linzer Bäder muss daher künftig vom Land Oberösterreich auch entsprechend finanziell abgegolten werden. Die unterzeichneten Gemeinderäte und Gemeinderätinnen stellen nachstehende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die von der Linz AG Bäder GmbH betriebenen Hallenbäder und Badeseen leisten wichtige überregionale Aufgaben für die Menschen in Oberösterreich. Die zuständigen Organe des Landes Oberösterreich werden ersucht, zusätzlich zu den Bedarfszuweisungen und den sonstigen Transferzahlungen an die Stadt Linz eine dauerhafte finanzielle Abgeltung dieser Leistungen in die Wege zu leiten.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe diesen Antrag kritisch. Ehrlicherweise muss man sagen, der Gesetzgeber ist sich einer überregionalen Aufgabe einer Landeshauptstadt natürlich bewusst. Daher werden nur größere Städte bei den Ertragsanteilen entsprechend bevorzugt – Stichwort, abgestufter Bevölkerungsschlüssel. Weiters greift das Land der Stadt mit Bedarfszuweisungen immer wieder unter die Arme, so ehrlich muss man in diesem Rahmen sein. Ich befürchte, dass die Vorgehensweise überbordend wird. Als nächstes kommen die Überlandgemeinden zum Land und fordern einen Ausgleich, weil Linzerinnen und Linzer am Wochenende vielleicht deren Infrastruktur mit benutzen. Nichtsdestotrotz ist die ÖVP-Linz an der Sanierung des Linzer Budgets höchst interessiert. In diesem Zusammenhang sollte man nichts unversucht lassen und sich daher einer Prüfung nicht verschließen. Ich stelle daher folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution ‚Die von der Linz AG Bäder GmbH betriebenen Hallenbäder und Badeseen leisten wichtige überregionale Aufgaben für die Menschen in Oberösterreich. Die zuständigen Organe des Landes Oberösterreich werden ersucht zu prüfen, zusätzlich zu den Bedarfszuweisungen und den sonstigen Transferzahlungen an die Stadt Linz eine dauerhafte finanzielle Abgeltung dieser Leistungen in die Wege zu leiten.‘ Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Krazl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im Antrag steht, dass in der Gegend rund um Linz acht bis neun Freibäder geschlossen werden. Wenn man sich die Medienberichte vom 27. Juni von einer Gratiszeitung anschaut, steht da drinnen, dass Landesrat Michael Strugl von der ÖVP Schließungen unrentabler Frei- und Hallenbäder ankündigt. Wie berichtet, sollen bis 2025 ein Drittel aller 163 Frei- und Naturbäder in Oberösterreich geschlossen werden. Ein Drittel sind 54 Bäder, das ist schon sehr bedenklich. Wir werden daher dem Antrag zustimmen. Beim Abänderungsantrag der ÖVP werden wir uns enthalten. Ganz ehrlich, das ist uns zu lasch. Es sind zum Originalantrag nur zwei Wörter eingefügt worden, und zwar, ,zu prüfen‘. Wenn man sich den Originalantrag anschaut, steht drinnen: ‚Die zuständigen Organe des Landes Oberösterreich werden ersucht, zusätzlich zu den Bedarfszuweisungen und den sonstigen Transferzahlungen an die Stadt Linz eine dauerhafte finanzielle Abgeltung dieser Leistungen in die Wege zu leiten.‘ Wir gehen grundsätzlich schon einmal davon aus, dass das natürlich vorher vom Land geprüft wird, genauso wie hoffentlich Herr Strugl von der ÖVP vorher seine Aussage geprüft hat, bevor er die Freibäder schließt. Wir enthalten uns beim Abänderungsantrag und stimmen beim Originalantrag zu. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Huber zur tatsächlichen Berichtigung: „Zu den Bedarfszuweisungsmittel: Linz zahlt 25 Millionen Euro jährlich ein und erhält sechs Millionen Euro zurück. Es ist falsch zu behaupten, dass die Stadt Linz davon profitieren würde.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Lettner: „Wir sind der Meinung, wenn man dem Zusatzantrag mit ‚nur prüfen‘ zustimmen würde, dass das eher zu lasch ist. Wir wollen also hier konkrete Forderungen stellen und werden dem Zusatzantrag, wie gesagt, nicht zustimmen. Trotzdem danke für die Zustimmung der anderen Fraktionen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag der ÖVP-Fraktion wird nicht mehr abgestimmt. Gemeinderat Krazl berichtet über M 12 Qualitätssteigerung der Linzer Bäder und Seen - Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, das könnte fast ein Zusatzantrag zu M 11 sein. Bei dieser Resolution an die Linz Service GmbH geht es um die Qualitätssteigerung der Linzer Bäder und Seen. Nachdem wir damit rechnen müssen, das in den nächsten Jahren unsere Bäder von noch mehr Besuchern frequentiert werden, was gut ist, sollte man überlegen, ob man das Angebot erweitert. Vorher sollten natürlich umfassende Erhebungen durchgeführt werden, aber nicht nur von den derzeitigen Besuchern, sondern es sollten auch die Wünsche möglicher zukünftiger Gäste in Erfahrung gebracht werden. Vor fünf Jahren, im Jahr 2010, hat es schon von unserer Fraktion so einen Antrag gegeben. In den letzten fünf Jahren hat sich einiges geändert. Es wird sich wahrscheinlich auch noch sehr viel ändern. Daher stellen wir folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Resolution an die Linz Service GmbH Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Geschäftsführung der Linz Service GmbH, anhand einer flächendeckenden Erhebung mögliche Ausbauten und Qualitätssteigerungen der von ihr betreuten Bäder und Seen zu prüfen sowie die zu erwartende Bedarfssteigerung zu berücksichtigen und dem Gemeinderat darüber zu berichten.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Lettner: „Es ist richtig, dass vor fünf Jahren ein fast gleichlautender Antrag in diesem Haus gestellt wurde. Damals hat die Linz AG diese Anfrage beantwortet, dass die Meinung vorherrscht, dass das Angebot an Bädereinrichtungen in Linz ein sehr, sehr gutes ist. Wenn man das mit anderen Landeshauptstädten vergleicht, ist das nach wie vor gültig. Viele andere Städte beneiden uns um unsere Möglichkeiten, die es in unserer Stadt gibt. Das war möglich, weil man in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer wieder in den Ausbau der Bäder investieren konnte. Es wurde dafür sehr viel Geld von der Stadt Linz, aber auch von der Linz AG in die Hand genommen. Als Verantwortlicher des Bereichs Bäder bei der Linz AG möchte ich sagen, dass wir schon glauben, die wesentlichen Wünsche unserer Kunden zu kennen. Wenn wir die nicht kennen würden, wären wir, glaube ich, als Manager fehl am Platz. Wir reagieren auf diese Möglichkeiten. Beispielsweise wurden vor kurzem auf den Badeseen WLAN-Hotspots errichtet. Auf Initiative von Herrn Vizebürgermeister Christian Forsterleitner wurden weitere Spielgeräte im Bereich der Badeseen installiert. Wir haben mit unserem neuen Geschäftsfeld WOW ein mittlerweile sehr gut nachgefragtes Fitness- und Gesundheitsprogramm eingerichtet. Wir haben aber auch bei der Infrastruktur Verbesserungen gemacht, beispielsweise im Biesenfeldbad eine Infrarotkammer und in Ebelsberg einen neuen Ruheraum. Wir versuchen durchaus auf die Wünsche unserer Kunden einzugehen, natürlich nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten. Fakt allerdings ist, dass sich durchaus die Anforderungen im Bäderbereich in den letzten Jahren – Herr Kollege hat es schon gesagt - verändert haben und sich noch verändern werden. Stetig steigende Bevölkerungszahlen in Linz, die Siedlungsentwicklung beispielsweise im Linzer Süden, die Sperre von weiteren Bädereinrichtungen, die wir im vorigen Antrag schon besprochen haben, die im Umfeld von Linz geplant sind, die steigende Nachfrage im Bereich Schwimmen als Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung, Änderungen in den Saunagewohnheiten und, und, und. Das alles hat uns dazu bewogen, darüber nachzudenken, was in der nächsten Zeit zu tun ist. Wir haben momentan einen Prozess laufen, wo wir uns im Rahmen einer Strategie Gedanken machen, wie wir auf diese Entwicklungen der letzten Jahre reagieren können. Dieser Antrag der FPÖ kommt uns sozusagen entgegen. Wenn dieser Strategieprozess abgeschlossen ist, werden wir darüber entsprechend berichten können. In diesem Sinne können wir diesem Antrag zustimmen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Kaltenhuber: „Diesen FPÖ-Antrag, Qualitätssteigerung bei Bädern und Seen, tragen wir natürlich mit, denn die ÖVP hat vor fünf Jahren den Antrag an das Management der Linz Service GmbH gestellt. Sie wurde darin ersucht, eine Machbarkeitsstudie vorzulegen. In diesem Antrag, den Dr. Hattmannsdorfer gestellt hat, ging es um die Weiterentwicklung der Freizeitoase Pleschinger See. Also nur ein Teil von dem, was heute von diesem Antrag betroffen ist. Die Ergebnisse einer Umfrage haben damals schon gezeigt, dass das Schwimmen die beliebteste Sport- und Freizeitaktivität mit 43 Prozent in der Stadt ist. Das ist der Spitzenreiter. Damals haben wir Badestege, Beachvolleyballfelder und Kinderspielplätze vorgeschlagen. Es ist interessant, dass dieser Antrag damals von SPÖ und FPÖ abgelehnt worden ist. Es ist schön, dass Ihnen allen dieser Antrag jetzt entgegenkommt, so wie auch uns. Wir sind für Sommer, Sonne und Freizeitspaß. Die Linzerinnen und Linzer brauchen die dementsprechenden Anlagen. Wir tragen diesen Antrag mit.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kollegin Kaltenhuber, ich darf den Erinnerungen in dieser Angelegenheit ein bisschen auf die Sprünge helfen. Die Wahrheit, liebe Waltraud, war damals folgende: Die ÖVP hat sich nur für eine teilweise Verbesserung eingesetzt, nämlich nur auf Urfahr, auf den Pleschingersee begrenzt. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt. Du hast sicher nachgelesen, dass ich in der damaligen Begründung gesagt habe, warum wir uns der Stimme enthalten. Wir wollten eine Verbesserung im gesamten Stadtgebiet für alle Linzerinnen und Linzer haben. Dann haben wir in der nächsten Gemeinderatssitzung einen ähnlich lautenden Antrag, wie diesen gestellt. Dieser Antrag wurde dann angenommen. Also, schmückt euch bitte nicht mit fremden Federn. Ihr habt es probiert und ihr habt es nicht geschafft. Dann haben wir einen Antrag gemacht, der für das ganze Stadtgebiet fair ist. Dann waren wir uns alle einig. Damals haben wir die Antwort von der Linz Service GesmbH bekommen, dass leider ihrer Ansicht nach - wir teilen diese Ansicht nach wie vor nicht - kein Bedarf gegeben war. Daher stellen wir heute aufgrund dieser geänderten Situation erneut einen ähnlich lautenden Antrag. So viel zu einer tatsächlichen Berichtigung im Rahmen einer regulären Wortmeldung. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Kaltenhuber: „In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit, verzichte ich auf meine ausführliche Gegenargumentation.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Krazl: „Herr Gemeinderat Lettner, ich möchte meinen Antrag nicht als Kritik an Ihnen oder Ihren Mitarbeitern bei den Linz AG Bädern verstanden wissen. Ganz im Gegenteil, ich nutze selber oft das Biesenfeld- und das Schörgenhubbad. Man kann hoch zufrieden sein. Ich danke für die avisierte Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 13 Asyl-Chaos stoppen - Wiedereinführung von Grenzkontrollen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Flüchtlingsstrom nach Österreich reißt nicht ab. Dieser Ansturm entspricht einer modernen Völkerwanderung, die überwiegend von wirtschaftlichen Interessen motiviert ist. Auch in Linz werden täglich immer mehr Asylwerber untergebracht. Zeltstädte wie in Linz beweisen, dass das Boot voll ist und in Österreich die Grenzen des Machbaren schon bei weitem überschritten wurden. Österreich ist ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben. Würden sich alle Staaten an das Dublin-Abkommen halten, käme es gar nicht dazu, solche Massen an Flüchtlingen bei uns aufnehmen zu müssen. Immer mehr neue Zeltstädte zu schaffen oder weitere Asylunterkünfte für illegal Eingewanderte zu suchen, kann nicht die Lösung sein. Es ist endlich dafür zu sorgen, dass Aufnahmezentren an den EU-Außengrenzen geschaffen werden, in denen die Erstprüfung durchgeführt wird. Ausschließlich, wenn ein Asylgrund anerkannt wird, sollen diese wirklich Schutzbedürftigen dann gerecht auf die EU-Staaten aufgeteilt werden. In dem Zusammenhang richten wir eine Resolution an die Bundesministerin für Inneres. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, dafür zu sorgen, dass wieder Kontrollen an den österreichischen Außengrenzen stattfinden, damit die unkontrollierte Zuwanderungsflut unverzüglich gestoppt wird. Weiters wird die Bundesministerin für Inneres ersucht, sich dafür einzusetzen, dass endlich Aufnahmezentren an den EU-Außengrenzen geschaffen werden, in denen die Erstprüfung der Asylanträge zu erfolgen hat. Damit ist sichergestellt, dass nur mehr Menschen, bei denen ein wirklicher Asylgrund vorliegt, nach einem fairen Schlüssel auf die EU-Staaten aufgeteilt werden.‘ Ich bitte, diesen Antrag anzunehmen.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, es stimmt, die aktuelle Situation schafft bei vielen Menschen in unserem Land Verunsicherung, die sich bei manchen sogar bis zur Wut steigert. Diese Situation ist der gefährliche Nährboden für Radikalismen und für jene, die scheinbar einfache Rezepte haben. Es ist daher unser aller Pflicht, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen, hinzuschauen und nach Lösungen zu suchen. Für Verunsicherungen durch fragwürdige Aktionen, für Verunsicherungen durch Begriffe wie ‚Das Boot ist voll‘ sind wir nicht zu haben, genau so wenig für menschenverachtende pauschale Vergleiche von Flüchtlingen, die um ihr Leben fürchten und flüchten müssen und mit einer modernen Völkerwanderung, so wie es in der Begründung des FPÖ-Antrages zu lesen ist. Genau so wenig sind wir für den geradezu beschämenden Vergleich einer Bundesheerübung mit dem Schicksal vieler Flüchtlinge und für andere, insbesondere durch den bevorstehenden Wahltermin motivierte taktische Spielchen zu haben. Vor dem Hintergrund der Diktion in der Antragsbegründung, können und wollen wir dem Antrag der FPÖ keine Zustimmung geben.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Herr Vizebürgermeister, lieber Antragsteller, hoher Gemeinderat, ich teile die Ausgangsanalyse: Zeltstädte sind keine Lösung. Ich teile deinen Vorschlag für eine gerechte Aufteilung von Asylwerberinnen und Asylwerbern in Europa, wobei die Frage ist, ob Österreich davon besonders profitieren würde, wenn ich an die Zahlen der AsylwerberInnen in Griechenland oder Italien denke. Was ich aber nicht teile, ist der Lösungsansatz, der in diesem Antrag befürwortet wird, nämlich die Wiedererrichtung von Grenzkontrollen. Der Wegfall der Grenzen bzw. eigentlich der Grenzkontrollen, ist eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Wenn wir uns anschauen, wer durch eine Wiedereinführung bzw. einer punktuellen Wiedereinführung der Grenzkontrollen behindert werden würde, dann sind das in erster Linie einmal wir alle als Reisende, als selbständig Erwerbstätige, als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend arbeiten. Die Wirtschaft und der Tourismus würden durch die Wiedereinführung von Grenzkontrollen massiv behindert werden. Wer sicher nicht behindert werden würde, wären die Schlepper, weil die ihre Wege finden. Kriminalität findet immer ihre Wege, das ist das Problem. Grenzkontrollen würden uns behindern, aber nicht die Kriminalität. Das ist einmal der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, dass es massive rechtliche Probleme gibt, was diese hier angedachte Wiedereinführung von Grenzkontrollen angeht. Das ist nach den europarechtlichen Vorgaben nur ganz punktuell, unter ganz extremen Situationen und unter ganz engen Voraussetzungen möglich - Stichwort G 7. Um es zusammenzufassen: Grenzkontrollen sind integrationsfeindlich und wirtschaftsfeindlich. Sie bringen in dem Punkt, den du erreichen willst, nämlich in einer Bekämpfung der Schlepperei, rein gar nichts. Daher erteilen wir dem Antrag nicht unsere Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, ich möchte kurz auf meine Vorredner und Vorrednerinnen Bezug nehmen. Ich finde es beschämend, dass von Seiten der SPÖ Schlepperei mit Kriminalität gleichgesetzt wird. Das hätte ich von anderen Parteien erwartet. Dass das Schlepperwesen mit Kriminellen gleichgestellt wird, enttäuscht mich jetzt schon zutiefst. Es gibt keine Möglichkeit, legal nach Europa zu kommen. Ohne Schlepperwesen würden die Menschen keine Möglichkeit haben, aus diesen Krisenregionen zu kommen. Damals, in den 60er-, 70er-, 80er-Jahren waren die Schlepper noch die so genannten Helden, die die Leute aus den Ostblockstaaten im Kalten Krieg befreit haben. Die sind noch als Helden gefeiert worden. Es gibt keine legale Möglichkeit, um aus den Krisenregionen zu kommen. Wenn ich mir jetzt die Zahlen anschaue: Im Jahr 2013 haben in Europa ca. 400.000 Menschen um Asyl angesucht, weltweit sind aber 50 Millionen auf der Flucht. Das heißt, zu 86 Prozent sind es Entwicklungsländer, die Flüchtlinge aufnehmen. Das muss man in Relation stellen. Die Entwicklungsländer nehmen den überwiegenden Brocken auf. Im letzten Jahr hatten wir 28.000 Asylanträge. Für heuer sind natürlich mehr prognostiziert, weil der Syrienkrieg im fünften Jahr wütet. Wenn Krieg wütet - wir kennen das selbst zur Genüge aus Österreich - hat man keine Perspektiven. Die Menschen sind bemüht, Perspektiven für sich und ihre Familien zu schaffen, weil ihnen durch Kriegshandlungen ihre Lebensgrundlagen entzogen werden. Beispielsweise sind zwischen 1870 und 1910 in der K.u.k.-Monarchie über vier Millionen Menschen ausgewandert. Das dürfen wir nicht vergessen. 50 Prozent sind in die USA, nach Brasilien, Kanada und Australien ausgewandert. Das waren die Länder, wohin die ÖsterreicherInnen primär ausgewandert sind. Sie sind aufgrund der Industrialisierung und der Landflucht ausgewandert, weil sie hier keine Perspektiven gehabt hatten. Ich appelliere an die Solidarität, wenn es jetzt bei einem Stand von ca. 30.000 bis 40.000, höchstwahrscheinlich bis Ende des Jahres noch 70.000 Asylanträge werden. Wir haben schon größere Brocken auf uns genommen. Wir haben in der Vergangenheit schon gezeigt, dass wir es schaffen, diese Menschen menschenwürdig unterzubringen. Beispielsweise im ehemaligen Jugoslawienkrieg, wo über 115.000 gekommen sind oder in den 50er-Jahren, wo in der ungarischen Revolution über 170.000 Menschen nach Österreich gekommen sind. Diese sind nicht in Zelten untergebracht worden, sondern menschenwürdig. Ich denke mir, wenn wir wirklich diese Probleme lösen wollen, bringt es nichts, dass wir an den afrikanischen Grenzen Erstaufnahmezentren aufbauen, weil die rechtswidrig sind. Es ist verboten, Flüchtlinge ohne eine rechtliche Prüfung zurückzuweisen. Das heißt, wir haben uns dazu bekannt und sind dazu verpflichtet zu prüfen, ob ein Schutzgrund vorliegt oder nicht. Erst dann kann entschieden werden, ob man diese Personen in andere Entwicklungsländer zurückschickt. Daher können wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich kann mich bei vielem, was die VorrednerInnen gesagt haben, schon anschließen. Eine Abschottungspolitik ist in diesem Fall keine Lösung, weder für die schutzsuchenden Menschen, noch für Europa. Meiner Ansicht nach ist das eine billige Propaganda auf Kosten humanitärer Lösungen. Was helfen würde, ist eine Neuorientierung in der Asylpolitik, eine aktive Friedenspolitik und ein solidarisches Wirtschaften zwischen dem reichen Norden und dem armen Süden. Damit ist ganz klar, ich kann dem Antrag nicht zustimmen. (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hein: „Das Rechtsverständnis der Grünen ist schon ein bisschen eigenartig, wenn man das Schlepperwesen nicht als kriminelle Handlung sieht. Da fehlen mir fast die Worte. Es erschließen sich für mich so manche andere Sachen logisch, was so manche Aussagen der Grünen betrifft. Eine Quotenregelung in Europa hat natürlich keinen Sinn. Wo ist die Obergrenze? Wir können in Europa nicht einen Kontinent aufnehmen. Somit ist die einzige sinnvolle Sofortmaßnahme die Wiedereinführung von Grenzkontrollen. Lieber Franz, ich muss dir widersprechen, dass diese Grenzkontrollen nichts bringen. Das zeitweise Aussetzen des Schengen-Abkommens beim G 7-Gipfel hat eindeutig gezeigt, welche Wirkung diese Grenzkontrollen gehabt haben. Man hat unzählige illegale Einwanderer aufgegriffen und nebenbei wurden sehr viele Kriminelle dingfest gemacht. Bei der ÖVP ist heute die Maske gefallen. Sogar der Landeshauptmann forderte diese Grenzkontrollen. Anscheinend sind das nur Lippenbekenntnisse, die man im Wahlkampf medial sehr gut von sich geben kann. Aber wenn die ÖVP die Gelegenheit hat, hier wirklich ein nachhaltiges Zeichen zu setzen, dann kneift die ÖVP. Die ÖVP muss sich nur einmal im Klaren werden, wofür das V für Volk steht. Ich glaube, für das österreichische Volk steht dieses V nicht. Ich bitte trotzdem, diesem Antrag unsere Zustimmung zu geben.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (16) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 14 Volle Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für verwitwete Elternteile – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, beim folgenden Antrag geht es nicht um mindertragische Familienfluktuationen, auch wenn sie ein wenig emotionsloser gehandelt werden. Es geht darum, beim Kinderbetreuungsgeldgesetz eine geringe Abänderung zu machen, um Härtefälle vermeiden zu können. Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es mittlerweile zwei verschiedene Systeme, das pauschale und das einkommensabhängige. Man kann aus vier verschiedenen Bezugsvarianten wählen. Das sind zwölf plus zwei Monate, 15 plus drei Monate, 20 plus vier Monate und 30 plus sechs Monate. Also man hat hier Möglichkeiten für verschiedenste Lebensmodelle geschaffen. Einzig, was bei allen Modellen gleich ist, bei der erstmaligen Antragstellung kann man die Wahl nur einmal treffen. Man kann nur innerhalb von 14 Tagen ab der erstmaligen Antragstellung auf eine andere Variante umsteigen. In der Praxis kann das zu sehr tragischen Fällen führen, nämlich wenn nach Ablauf der Wechselfrist einer der Elternteile verstirbt. Es gibt zwar eine bestehende Härteregelung, die offenbar noch aus der Zeit vor diesem Variantenreichtum stammt, denn man kann bei der Variante zwölf plus zwei, zwei Monate über dieses Ausmaß hinausgehen. Das heißt, man kann bei den vollen Varianten bleiben. Bei einer längeren Variante wird aber die Möglichkeit ausgeschlossen, dass man das Kinderbetreuungsgeld wirklich im vollen Ausmaß beziehen kann. In diesem Fall greift die Härteklausel zu kurz. Beim Kinderbetreuungsgeld geht es aber nicht nur um die Geldleistung, sondern damit ist die Krankenversicherung verbunden, die mit dem Bezugsende des Kinderbetreuungsgeldes wegfällt. Das kann zu durchaus noch schlimmeren Situationen führen, wenn man nicht wechseln kann. Z.B. wenn man länger daheim bleiben möchte, weil die zweite Kinderbetreuung des zweiten Elternteiles wegfällt oder die Situation eintritt, dass man früher wieder arbeiten gehen möchte. Da besteht hier keine Möglichkeit. Wir haben daher eine Resolution an die Österreichische Bundesregierung in zwei Teilen: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, a) Die Härtefallklausel beim Kinderbetreuungsgeld dahingehend zu ändern, dass beim Todesfall eines Elternteils, welcher die Kinderbetreuung durch den zweiten Elternteil zur Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgelds für die volle Bezugsdauer unmöglich macht, dem verbleibenden alleinerziehenden Elternteil die Möglichkeit gegeben wird, das ansonsten für beide Elternteile vorgesehene volle Ausmaß an Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können. b) Die Härtefallklausel beim Kinderbetreuungsgeld dahingehend zu ändern, dass beim Todesfall eines Elternteils, welcher die Kinderbetreuung durch den zweiten Elternteil zur Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgelds für die volle Bezugsdauer unmöglich macht, dem verbleibenden alleinerziehenden Elternteil die Möglichkeit gegeben wird, auch nachträglich die Variante und somit die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgelds unter Einberechnung des bereits bzw. noch nicht zur Auszahlung gebrachten Kinderbetreuungsgelds zu ändern.‘ Ich ersuche, diesem Antrag zuzustimmen, um Härtefälle künftig vermeiden zu können. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, wir unterstützen den Antrag, volle Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für verwitwete Elternteile, gehen aber dabei noch einige Schritte in Richtung Flexibilisierung weiter. Wir verweisen auf eine Resolution des Oö. Landtags vom 10. Juni 2014. In diesem Zusammenhang wurde beantragt, ich zitiere: ,..eine Reform der vier-Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes hin zu einem ,Kinderbetreuungsgeldkonto‘ mit flexiblen Teilungsregionen zwischen Mutter und Vater und flexibleren Zuverdienstgrenzen einzusetzen. Weiters sollen die Hürden zur Elternteilzeit verringert werden, damit auch eine zeitgleiche Inanspruchnahme von Karenz- und Elternteilzeit durch Mutter und Vater möglich wird.‘ Danke“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pühringer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 15 Forderung nach bundeseinheitlicher Mindestsicherung – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, durch großzügige Regelungen für Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft, werden diese und ihre Angehörigen eingeladen, nach Österreich zu kommen, um hier kurz-, mittel- oder langfristig ihren Lebensunterhalt über die Mindestsicherung zu finanzieren. Dies macht Österreich zu einem für Einwanderungswillige äußerst attraktiven Sozialstaat. Vor allem seit der EU-Osterweiterung mit der Aufnahme Bulgariens und Rumäniens kam es zu zusätzlichen ,Wanderungsbewegungen‘. Gleichzeitig stieg die Zahl jener Bezieher von Mindestsicherung, die gleichzeitig einen Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung erhalten, in der Zeitspanne 2010 bis 2013 überproportional stark an. Dies geht mit einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit in Österreich, die derzeit rund 400.000 Personen umfasst, einher. Um die ungezügelte Einwanderung in den österreichischen Arbeitsmarkt und das österreichische Sozialsystem durch Einwohner aus EU- und EWR-Staaten sowie Drittstaaten zu verhindern, sollte man bei Transferleistungen aus der Mindestsicherung bundesweit auf das Herkunftslandprinzip abstellen. Leistungen auf Basis eines solchen Herkunftslandprinzips sollen sich an den durchschnittlichen Lebenserhaltungskosten in den jeweiligen Herkunftsländern orientieren. Die folgende Tabelle, in welcher die Preisniveaus des Endverbrauchs privater Haushalte in einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2012 verglichen werden, veranschaulicht sehr deutlich die im Vergleich zu Österreich wesentlich niedrigeren Lebenserhaltungskosten, besonders deutlich etwa in den Herkunftsländern von ,Sozialmigranten‘ Bulgarien und Rumänien: EU-28 100; Österreich 105,50; Bulgarien 48,30!; Rumänien 55,40!; Slowakei 70,40; Polen 56,70; Slowenien 82,90; Aus ökonomischer Sicht ist das Herkunftslandprinzip für den Arbeitsmarkt und Sozialstaat das Äquivalent für das Ursprungslandprinzip der Gütermärkte in der Europäischen Union. Das Herkunftslandprinzip sollte daher das bisher geltende Beschäftigungs- bzw. Wohnsitzlandprinzip ablösen. Man vollzieht also auf der Basis der gegenseitigen Anerkennung, dem Fundamentalprinzip für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsaustausch, dieses Herkunftslandprinzip bei Arbeitsmarkt und Sozialleistungen nach. Wenn die Europäische Union das Ursprungslandprinzip für die Gütermärkte vorsieht, dann bringt dies als logische Konsequenz das Herkunftslandprinzip auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat mit sich, denn importierte Güter und Dienstleistungen sind auf Basis der Arbeits- und Sozialbedienungen der jeweils exportierenden Länder produziert worden. Somit tragen Waren und Dienstleistungen die Bedingungen ihres Herkunftslandes hinsichtlich Arbeitsmarkt und sozialer Versorgung in sich. Daraus folgt, dass das Herkunftslandprinzip die EU-Rechtkonformität erfüllt. Es kann in zwei Varianten ausgestaltet werden. 1. Das Herkunftsland gewährt den ,Wanderarbeitnehmern‘ die einschlägigen Sozialleistungen gemäß dem dort herrschenden Niveau oder 2. das Beschäftigungs- und Aufenthaltsland gewährt die entsprechenden Leistungen gemäß dem Niveau des Herkunftslandes. Um auf dynamische Entwicklungen auf Arbeitsmärkten und in Sozialstaaten zu reagieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen bzw. Übergangsbestimmungen für einzelne Herkunftsländer geschaffen werden. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen, die vorsieht, dass die bundeseinheitliche Mindestsicherung (derzeit geregelt in Art 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG) auf das Niveau der tatsächlichen Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland der Zuwanderer aus dem EU- und EWR-Raum bzw. aus Drittstaaten angepasst wird. Um auf die dynamische Entwicklung auf Arbeitsmärkten und im Sozialstaat zu reagieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen bzw. Übergangsbestimmungen für einzelne Herkunftsländer geschaffen werden. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der FPÖ-Fraktion ist für mich, einfach gesagt, nicht ganz schlüssig und nachvollziehbar. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Titel des Antrages ‚Forderung nach bundeseinheitlicher Mindestsicherung‘ – darunter verstehe ich, dass es in ganz Österreich einen einheitlichen Mindestsicherungsanspruch und -betrag geben soll – nicht mit dem Antragstext einhergeht. Der Antragstext hingegen zielt darauf ab, dass die Mindestsicherung auf das Niveau der tatsächlichen Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland der Zuwanderer aus dem EU- und EWR-Raum bzw. aus Drittstaaten angepasst wird und darüber hinaus eine zeitliche Befristung bzw. Übergangsbestimmung für einzelne Herkunftsländer gefordert wird. Das heißt noch einmal, der Titel und der Antragstext sind für mich unterschiedlichen Inhaltes und Sinnes. Ebenso entspricht der Antrag nicht den gesetzlichen EU-Normen. Ich möchte abschließend als Beispiel noch meine Überlegung untermauern und mein Unverständnis noch einmal zum Ausdruck bringen. Ich verweise beispielsweise auf eine polnische Pflegerin in einem Seniorenzentrum, welche Mindestsicherung bezieht und in Österreich einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus hat. Ich frage Sie, warum sollte diese Frau, die eine sehr ehrenwerte und wichtige Tätigkeit im Sozialbereich leistet, nach ihrer Kündigung oder nach ihrem möglichen Verlust ihres Arbeitsplatzes Mindestsicherung nach polnischem Niveau erhalten, wenn sie doch in Österreich lebt und nach österreichischem Lebensstandard ihren Lebensunterhalt bezahlen und finanzieren muss. Ich kann das nicht nachvollziehen. Für mich ist der FPÖ-Antrag wieder einmal nur populistisch zu sehen. Es geht Ihnen abermals darum, massiv negative Stimmung in der Ausländerproblematik zu schüren und daraus politischen Gewinn zu schlagen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich versuche es ganz kurz. Erstens, ist der Vorschlag aus unserer Sicht verfassungswidrig. Mindestsicherung erhalten Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ohnehin nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen und Nicht-EU-BürgerInnen sowieso erst nach Auftenthaltsverfestigung. Das heißt, frühestens nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit. Außerdem erhalten EU-BürgerInnen die Mindestsicherung nur dann, wenn sie einen ordentlichen Aufenthalt in Österreich haben, wobei das jeweils individuell zu prüfen ist. Wenn jemand - so wie Kollegin Leibetseder vorhin als Beispiel genannt hat -, seinen ordentlichen Aufenthalt hier hat, ist es total unsachlich, das Existenzminimum eines anderen Landes zu bemessen. Der Mensch lebt hier und nicht woanders. Darüber hinaus ist es selbstverständlich verfassungswidrig. Das ist eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft. Zweitens, ist der Vorschlag EU-rechtswidrig, weil die EU-BürgerInnen aufgrund der Staatsbürgerschaft und nicht auf Basis sachlicher Unterscheidungen unterschiedlich behandelt werden. Es gibt dann noch einen dritten Grund, der ist ein bisschen skurril. Wenn man das aber konsequent weiterdenkt, was die FPÖ fordert, dann müsste man EU-BürgerInnen mit Mindestsicherungsanspruch, zum Beispiel aus Schweden, Dänemark oder aus den Niederlanden in Österreich eine höhere Mindestsicherung ausbezahlen, als ÖsterreicherInnen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Köck: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, meine beiden Vorrednerinnen haben inhaltlich schon sehr viel vorweg genommen. Ich habe mir zuerst, als ich den Titel und den Antragstext gelesen habe, eher gedacht, da ist ihnen etwas passiert, das passt überhaupt nicht zusammen, das ist inhaltlich nicht sehr fundiert, das wird wohl ein Irrtum gewesen sein. Ich habe dann ein bisschen recherchiert. Offensichtlich ist das kein Irrtum. Der Antrag in dieser Form ist von der FPÖ schon zum dritten Mal auf Nationalratsebene vom Kollegen Kickl eingebracht worden. Der kennt sich anscheinend sehr gut aus, wie das ist, wenn man mit wenig Geld leben muss. Der Antrag ist im Sozial- und Arbeitsausschuss schon zweimal behandelt worden und von allen anderen im Nationalrat vertretenen Fraktionen zweimal abgelehnt worden. Vielleicht nehmen Sie es einfach zur Kenntnis, dass der Antrag nichts ist. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pühringer: „Ganz kurz vielleicht, ich war schon relativ beunruhigt, ob ich überhaupt noch ohne Handschellen hinausgehe, nachdem ich gehört habe, verfassungsrechtlich nicht in Ordnung, rechtlich nicht in Ordnung. Jetzt ist mir gerade bestätigt worden, dass der Antrag im Nationalrat war. Das stimmt, wir haben diesen Antrag auch in der Bundesarbeiterkammer eingebracht. Es stimmt, dass wir mit diesem Antrag nirgends durchgekommen sind. Aber vielleicht nur zur Erklärung: Von der ÖVP kommen so wunderbare Beispiele von einer polnischen Altenfachbetreuerin, selbstverständlich gibt es das. Es gibt aber natürlich auch einen gewissen Missbrauch bei der Mindestsicherung, wo jetzt anscheinend auch Herr Hundstorfer draufgekommen ist. Nebenbei sei erwähnt, auch der Rechnungshof fordert das Gleiche, was wir da illegalerweise fordern, nämlich eine vereinheitlichte Mindestsicherung. Vielleicht ein kleines Zitat aus einem ORF-Interview von Hundstorfer, das ist nachzulesen, er sagt: ‚Trotzdem müsste man einen möglichen Missbrauch der Mindestsicherung eindämmen. Das wäre beispielsweise mit Sachleistungen, statt der Auszahlung des Geldes durchführbar.‘ Es gibt verschiedene Varianten, wo man sich vorstellen kann, Energiekosten zu übernehmen oder dergleichen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (16) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Schmied, M.A., berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 16 Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte KollegInnen, eigentlich ist es ganz einfach: Gleiche Liebe, gleiche Rechte. Ein offener Umgang mit gleichgeschlechtlicher Liebe ist nach wie vor noch nicht gänzlich selbstverständlich. Wir wollen, dass allen die gleichen Rechte zustehen und die Ehe allen Menschen offen steht, die heiraten wollen. Auch im Volksanwaltschaftsbericht für das Jahr 2014 heißt es unter Verweis auf die Vorarbeiten zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte: ‚Vorgeschlagen werden auch spezifische Maßnahmen zum Schutz und zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, gegen homophobe und transphobe Gewalt sowie Maßnahmen zur völligen rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Personen.‘ Insbesondere der Umstand, dass in Österreich gleichgeschlechtliche Paare nach wie vor keine Ehe begründen dürfen, stellt eine massive Ungleichbehandlung dar. Beispielsweise ist in Irland, Grönland und Mexiko innerhalb des letzten Monats das Eheverbot durch ein Referendum, eine Parlamentsentscheidung beziehungsweise durch den Entscheid des Verfassungsgerichtshofes gefallen. In etlichen Ländern, darunter in 14 europäischen Staaten, gibt es die Ehe für alle. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Erkenntnis formuliert: ‚Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stehen gesellschaftlich gesehen, nicht in einem Substitutionsverhältnis zu Ehen und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, sondern treten zu diesen hinzu; sie vermögen diese daher auch nicht zu gefährden.‘ Die breite Unterstützung schlägt sich in einer Market-Umfrage aus dem Jahr 2014 wider: 73 Prozent der österreichischen Bevölkerung befürworten die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Österreich ist das einzige Land der Welt, das gleichgeschlechtlichen Paaren das gleiche Recht einräumt, eine Familie zu gründen (Adoption, künstliche Befruchtung, automatische Elternschaft und Mutterschaftsanerkennung bei lesbischen Paaren), aber die Ehe immer noch verbietet. Die Freiheit, die Ehe mit einem selbstgewählten, erwachsenen Partner schließen zu können, ist ein Menschenrecht und als solches in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Das Gesetz der Eingetragenen Partnerschaft war eine Übergangslösung auf dem Weg zur Anerkennung. Die Zeit der Sonderinstitute ist vorbei, alles andere als Gleichstellung ist Diskriminierung. Um endlich für eine völlige rechtliche Gleichstellung Sorge zu tragen, stellen daher die unterzeichneten Gemeinderätlnnen folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Nationalrat: ‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht.‘ Als Ergänzung erlaube ich mir noch darauf hinzuweisen, dass vor ein paar Tagen der Oberste Gerichtshof der USA die Ehe für Homosexuelle in allen 50 Bundesstaaten der USA als legal und richtig erklärt hat. Arnold Schwarzenegger, der noch vor ein paar Jahren Bedenken gegen die Homo-Ehe hatte, hat sein Facebook-Profil mit der Regenbogenfahne hinterlegt und damit ein deutliches Zeichen pro Ehe abgelegt. Ich gehe davon aus, dass dieser Resolution die Familienpartei – heute ist schon erwähnt worden, dass die ÖVP eine Familienpartei ist – ebenfalls zustimmt. Ich möchte mich dafür herzlich bedanken und danke allen für die Zustimmung zu einem Menschenrechtsantrag.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Familie ist ein wesentliches Element unserer Gesellschaft. Die Familie, so wie wir sie Freiheitlichen sehen, besteht aus Vater, Mutter, Kind mit Trauschein und ist kein Auslaufmodell. Die bewusste Förderung von atypischen Familienverhältnissen ist ein gesellschaftspolitischer Irrweg, den wir entschieden ablehnen. Die Homo-Ehe und das gewünschte Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare, kann niemals die natürliche Familie ersetzen. Es gibt keine einzige sachliche Rechtfertigung, dass gleichgeschlechtlichen Partnerschaften besondere Privilegien eingeräumt werden. Der Staat belohnt mit der Rechtsinstitution der Ehe nicht die Liebe zwischen Paaren, sondern die Aussicht, Kinder zu zeugen. Wir werden heute diesem rot-grünen Irrweg wieder unsere Stimme nicht geben und stimmen dagegen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Reiman, MBA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Gemeinderat, ich halte die derzeitige Regelung für ausreichend und werde diesem Antrag auch nicht zustimmen. Ich mache es ganz kurz, für mich ist es eine reine Glaubens- und Gewissensfrage. Ich meine, dass eine Homo-Ehe in dem Sinne, wie ich sie sehe und wie ich das glaube, nicht gerechtfertigt ist. Danke.“ Gemeinderätin Polli, BEd: „Liebe Edith, was die Familie betrifft, hast du ganz recht. Wir setzen uns dafür ein. In eurem Antrag steht drinnen, dass Österreich das einzige Land der Welt ist, das gleichgeschlechtlichen Paaren das gleiche Recht einräumt, eine Familie zu gründen. Was die Ehe betrifft, gibt es noch viele Punkte, die geklärt werden müssen. Es gibt ein Rechtskomitee, das Lambda heißt und das die Unterschiede zwischen Ehe und eingetragenen Partnerschaften aufgezählt hat. Ich persönlich denke, dass man diese einzelnen Punkte ganz objektiv betrachten sollte. Zum Beispiel einen Abbau von bürokratischen Hürden bei einzelnen Punkten, die zwar gesetzlich noch bestehen, aber inhaltlich nicht verständlich sind. Es ist aber natürlich so, dass es zu diesem Thema unterschiedliche Meinungen gibt. Deshalb sind wir nicht dagegen, sondern werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich ebenfalls auf die Rednerliste gesetzt. Es wird niemanden überraschen, dass diesem Antrag die sozialdemokratische Fraktion die Zustimmung erteilt. Ich halte es in einer demokratische Gesellschaft im 21. Jahrhundert für objektiv selbstverständlich, dass Menschen, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Orientierung, das Institut der Ehe, so sie das wünschen, in Anspruch nehmen können. So wie es Menschen, die nicht gleichgeschlechtlich lieben, genauso unbenommen ist, dieses Instrument nicht in Anspruch zu nehmen. Ich glaube nämlich, dass es ein tiefes Grundrecht ist, von Menschen die Form, die Art und Weise, wie sie zusammenleben wollen, selbst zu bestimmen. Der Staat soll die Möglichkeiten schaffen, dass diese Entscheidungsfreiheit von Menschen gegeben ist. In meinem Staatsverständnis ist es nicht so, dass die Ehe als Instrument der Fortpflanzung und des Kindergebärens als staatssichernd gilt. Ich glaube, es gibt unabhängig davon viele Möglichkeiten, für Nachwuchs zu sorgen. Wir wissen, dass wir in dieser Stadt derzeit einen Babyboom wie in den 70er-Jahren haben. Wir wissen, dass viele dieser Kinder nicht aus Familien stammen, die einen Ehestatus haben, sondern aus Familien, wo andere Formen der Lebensgemeinschaft und des Zusammenlebens gewählt worden sind. Deswegen bekennt sich die Sozialdemokratie dazu, dass es Wahlfreiheit geben soll. Bei dieser Wahlfreiheit sollen die Menschen entscheiden und der Staat soll sie dabei nicht beeinträchtigen. Deswegen ist die Öffnung des Instituts der Ehe für gleichgeschlechtlich Liebende ein korrekter Ansatz. Wir werden dieser Resolution zustimmen.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es ist mir ein Bedürfnis, ein paar Missverständnisse aufzuklären. Herr Gemeinderat Hein, ich kann nicht nachvollziehen, wovor Sie sich so fürchten. Fakt ist, wem auch immer erlaubt wird zu heiraten, dann tut das weder Ihnen noch irgendjemand anderen weh. Es geht nicht darum, Privilegien für Homosexuelle oder sonst jemanden zu schaffen, sondern Diskriminierungen abzuschaffen. Frau Kollegin Polli, wenn ich richtig informiert bin, ist die klare Position von Lambda, dass man die Ehe für alle öffnet. Sie haben korrekterweise gesagt, es gibt ganz bewusst Unterschiede zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe. Diese gilt es zu beseitigen. Der einzige und einfachste Weg, das zu machen ist, dass man die Ehe für alle öffnet. Es geht um nichts anderes. Wie gesagt, man nimmt niemanden etwas weg und es tut niemanden weh. Es geht um gleiche Rechte für gleiche Liebe.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Schmied, M.A.: „Ich werde die Statements chronologisch abarbeiten. Zum Gemeinderat Hein: Es gibt keine Steigerung von Scheidungen, wenn Homosexuelle heiraten. Es tut niemand weh - Frau Stadträtin Schobesberger hat es schon gesagt -, es stirbt niemand daran, der Himmel stürzt nicht ein, es fängt nicht zu regnen, nicht zu donnern an und es bricht sonst keine Pestilenz aus. Bei dem, was Sie gesagt haben, hätte ich natürlich gerne gewusst – wir können das nachher klären -, wer bestimmt, was natürlich ist. Es gibt keine Privilegien. Es ginge endlich einmal um rechtliche Gleichstellung. Ich frage mich nur, was Ihnen passiert ist, dass Sie solche Angst vor einer menschenrechtlichen Gleichstellung haben. Herr Gemeinderat Reiman, Sie haben von der Gewissensfrage gesprochen. Okay, dann sollten wir aber bei dieser Gewissensfrage gleichgestellt sein und die gleichen Entscheidungen treffen können. Cornelia, schön wenn ihr noch Punkte zu klären habt. Ich weiß nicht, wie lange ihr Punkte noch klären müsst und wie lange ihr noch prüfen wollt. Lambda zeigt mit den 33 Punkten lediglich Missverständnisse und Missverhältnisse auf. Aber mich freut es, dass du das Rechtskomitee Lambda mit dem Rechtsanwalt Graupner kennst. Das ist wirklich toll. Ich habe von der Parität her den Eindruck, ihr habt nicht recht viel Freude, außer bei der Ehe, da muss die Parität hergestellt sein. (Heiterkeit, Beifall Die Grünen) Herr Bürgermeister hat es schon vorweg genommen. Danke Klaus, für deine Worte. Die Entscheidungsfreiheit muss gewährleistet sein. Diese Diskrepanzen sind in einem Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts gar nicht mehr anders möglich. Ich möchte mich für die klärenden Worte von Eva bedanken und bei all jenen, die Ihre Zustimmung zu diesem wichtigen Antrag geben. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (16) sowie bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend keine Asyl-Zentren in Linz - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, über das Thema Asyl, Asylanten und Asylwerberunterbringung ist heute bereits einiges gesagt worden. Ich darf auf die bereits durchgeführte Debatte verweisen und die beantragte Beschlussfassung in Form einer Resolution an die Österreichische Bundesregierung zur Kenntnis bringen. Der Gemeinderat beschließe: ,Resolution an die Österreichische Bundesregierung: Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz spricht sich unabhängig von einzelnen Standorten grundsätzlich gegen Asylzentren im Gebiet der Landeshauptstadt aus. Ein ,zweites Traiskirchen‘ im Linzer Stadtgebiet wird rigoros abgelehnt.‘ Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann nicken Sie.“ (Heiterkeit, Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Eilmsteiner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, als ich den Antrag der FPÖ gelesen habe, war ich schon ein bisschen verwundert. Es ist eigenartig, weil es beim letzten Gemeinderat am 28. Mai ganz anders war. In der damaligen Begründung der FPÖ stand, wir sind für große Asylzentren, da kann man die Asylanten besser abschieben. Jetzt auf einmal kommt das. Generell kann man den Aussagen der FPÖ keinen Glauben mehr schenken. Die FPÖ sagt einmal so und einmal so. Danke.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil die sozialdemokratische Fraktion einen Abänderungsantrag einbringen wird. Der ist Ihren Fraktionsvorsitzenden bekannt. Der Gemeinderat beschließe : ,Resolution an die Österreichische Bundesregierung 1. Die Friedensstadt Linz nimmt ihre humanitäre Verantwortung wahr und bekannt sich zum Recht auf Asyl. Derzeit beherbergt die Landeshauptstadt rund 1200 Flüchtlinge in dezentralen, kleinen Quartieren. In den letzten zehn Monaten ist es mit PartnerInnen gelungen, 300 zusätzliche Plätze verteilt über das gesamte Stadtgebiet bereitzustellen. Diese Form der Betreuung soll auch in Zukunft beibehalten werden, denn Kleinquartiere sind der richtige Weg. 2. Aus tiefer humanistischer Überzeugung spricht sich Linz gegen Großquartiere aus. Die Landeshauptstadt hat in den 1990er-Jahren während des Bosnienkrise schlechte Erfahrungen mit dem Großquartier in der Lunzerstraße gemacht. Großquartiere erschweren das Einleben Schutzsuchender und beeinträchtigen die Akzeptanz in der Bevölkerung. Darüber hinaus lehnt die Stadt Linz die Pläne von Innenministerin Mikl-Leitner ab, die vorsehen, ein Ersataufnahme- bzw. Verteilerzentrum in Linz zu schaffen. 3. Aus Sicht der Stadt Linz bedarf es einer Neuordnung des Asylwesens. Erstens braucht es eine verbindliche Quote für alle Bezirke. Würde eine solche eingehalten, wären weder Zeltlager noch Großquartiere erforderlich. 70 Prozent der Gemeinden in Oberösterreich betreuen keinen einzigen Flüchtling. Dafür braucht es zweitens ein Erstaufnahmezentrum in jedem Bundesland. Drittens braucht es eine klare Verantwortung beim Bund, anstelle des Kompetenz-Wirrwarrs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, der nur zur Abschiebung von Verantwortung führt.‘ Ich könnte jetzt auf die Diskussion verweisen, die wir bereits im letzten Gemeinderat am 28. Mai anlässlich ähnlicher Anträge geführt haben. Ich bin persönlich der tiefsten Überzeugung, dass wir als Landeshauptstadt eindeutig eine humanitäre Verantwortung wahrzunehmen haben. Die sozialdemokratische Fraktion bekennt sich klar dazu, dass Kriegsflüchtlinge und Menschen, die um Asyl ansuchen und die im Asylverfahren sind, ein Recht haben, in Österreich menschenwürdig untergebracht zu werden. Wir haben in der Vergangenheit in dieser Stadt unseren Beitrag dazu geleistet. Ich möchte daran erinnern, dass noch im August des letzten Jahres in Linz 800 Kriegsflüchtlinge als Asylwerberinnen und Asylwerber beherbergt wurden, derzeit sind es bereits 1200 in dezentralen kleinen Quartieren. Leider sind derzeit über 200 von ihnen in einem Zeltlager am Areal der Polizeidirektion in der Nietzschestraße durch eine willkürliche Aktion der Frau Bundesministerin für Inneres untergebracht. Wir haben den Weg, den wir bislang gegangen sind - das haben wir aus den Erfahrungen der Bosnienkrise, die heute von Frau Gemeinderätin Hartig schon angesprochen worden ist -, als Schlussfolgerung gezogen. Damals waren in einem Großlager in den Objekten an der Lunzerstraße Flüchtlinge aus Bosnien untergebracht, weil wir keine anderen Infrastrukturen hatten, mit all den daraus resultierenden Konsequenzen. Wir waren überhaupt nicht vorbereitet. In diesem Großlager ist es ständig zu Problemen gekommen. Diejenigen, die damals schon - in welchen Funktionen auch immer - politisch aktiv gewesen sind, wissen, wie oft es notwendig war, dass die Polizei eingriff. Wir wissen, dass viele Kinder und Jugendliche in Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. in Schulen gegangen sind und es im Stadtteil Kleinmünchen zu großen Problemen im Zusammenleben gekommen ist. Die einzige korrekte Schlussfolgerung, die wir daraus gezogen haben und die wir in den letzten 18 Jahren sehr konsequent umgesetzt haben, bestand darin, dass wir gesagt haben, ja, wir wollen helfen, aber dezentral in kleinen Einheiten, möglichst über das Stadtgebiet verteilt. Ich erinnere mich noch - ich war noch nicht Mitglied der Stadtregierung -, dass es am Anfang nicht einfach gewesen ist, diesen Weg in dieser Stadt zu gehen. Mit Ausnahme von Kleinmünchen, Ebelsberg und den angrenzenden stadträumlichen Gebieten war man ziemlich froh und zufrieden, dass Flüchtlinge und AsylwerberInnen weit weg von einem selbst waren. Die Sozialdemokratie hat sich damals mit anderen, mit christlich orientierten Menschen, mit Grünen, mit Liberalen durchgerungen und es geschafft, was nicht immer einfach war, die Quartiere in den Stadtteilen zur Verfügung zu stellen, vor allem seit August letzten Jahres, als die Anzahl von Flüchtlingen stark gestiegen ist. Ich möchte daran erinnern, dass wir in sehr sensiblen Gebieten wie im Franckviertel mitgeholfen haben, ein zusätzliches Flüchtlingsquartier zu schaffen, wo es Unterschriftenaktionen dagegen gegeben hat. Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass wir diesen Weg der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen und Menschen, die Asyl bekommen haben, in Zukunft beibehalten sollten. Es gibt noch einen zweiten Ansatz. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Traiskirchen und Thalham, mit Abstrichen noch Bad Kreuzen und Schwechat, die einzigen zwei großen, insgesamt formal vier Erstaufnahmezentren für Asylwerberinnen und Asylwerber in Österreich sind. Das ist ein falsches System. Als im Vorjahr erstmals die Kaserne Ebelsberg zur Diskussion gestanden ist, habe ich in den Gesprächen mit dem Verteidigungsminister und mit der Frau Innenministerin klar gesagt, dass es nicht korrekt ist, dass es nicht in den anderen Bundesländern Aufnahmezentren bzw. Verteilerzentren gibt. Das ist eine bundesweite Aufgabe, die zu bewältigen ist. Die Bundesregierung hat inzwischen versucht - leider ist das gescheitert -, diesen grundsätzlichen Weg zu gehen, dass mit Ausnahme vom Burgenland und Vorarlberg – die Gründe sind für mich nicht ganz nachvollziehbar, warum im Westen und Osten das nicht sein soll - in den anderen Bundesländern tatsächlich Aufnahme- und Verteilerzentren geschaffen werden. Ich halte das grundsätzlich für richtig und gut. Deswegen ist es völlig legitim, dass man in Linz die Position als Humanist einnimmt und sagt, kein Verteilerzentrum und kein Aufnahmezentrum. Ich sage es in meinen Worten: Kein Großlager, auch kein ,zweites Traiskirchen‘ in Linz. Ich bin zu tiefst davon überzeugt, wenn es in Österreich gerecht zugeht, benötigen wir das überhaupt nicht. Man braucht sich nicht auf Österreich beziehen, wenn 70 Prozent der Gemeinden in Oberösterreich keinen einzigen Kriegsflüchtling und Asylwerber aufgenommen haben. Da stimmt alleine schon die Verteilung in unserem Bundesland nicht. Dem Floriani-Prinzip ist bislang offensichtlich - das ist nicht nur einer Partei zuzuordnen, das sei ganz klar gesagt, es lässt sich schon ein kleines Muster erkennen -, zum Durchbruch verholfen worden. Deswegen sind die derzeitigen Bestrebungen - da arbeiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt, allen voran Herr Bezirksverwaltungsdirektor mit -, dass es eine gerechtere Verteilung in Oberösterreich gibt. Vor allem sollen die Bezirkshauptleute in jenen Bezirken, wo ganz, ganz wenige Menschen betreut und versorgt werden, endlich in die Pflicht genommen werden. Diese Solidarität, die die Frau Innenministerin europaweit verlangt, sollte endlich einmal österreichweit, und in unserem Fall, landesweit geschehen. Auf die Bezirke aufzuteilen halte ich ebenfalls für richtig. Unser Abänderungsantrag versucht eine Position einzunehmen, die aus meiner Sicht darauf reagiert, dass wir in Österreich tatsächlich durch die Art und Weise der Diskussion in einer sehr schwierigen Situation sind. Die Stimmung ist kompliziert. Es gibt Vorurteile, es gibt aber auch Menschen, die helfen wollen, die bereit sind, etwas zu tun. In diesem Zusammenhang habe ich in den Gesprächen mit den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern des Landes, vor allem mit Frau Landesrätin Jahn, aber auch mit Herrn Landeshauptmann, angeboten, dass wir alles tun und mithelfen, um dieses unwürdige Zeltlager im Hof der Bundespolizeidirektion wegzubekommen. Eine erste Maßnahme kann darin bestehen, dass eine Unterbringung in den Turnsälen der Schulen stattfindet, nachdem nächstes Wochenende die Ferien beginnen. Wir werden dafür sorgen, dass ein Gutteil der Menschen aus dem Zeltlager wegkommt. Wir haben dann knapp zwei Monate Zeit, um in Linz dezentral und in Oberösterreich verteilt, Menschen, die im Asylverfahren sind, Quartiere anzubieten. Ich glaube, dass man diesen Weg gehen kann und gehen soll. Ich hoffe, dass es nicht dazu kommt, wie ich es schon einmal erlebt habe, nämlich an den Tagen vor Pfingsten, als wir angesichts des katastrophalen Wetterberichts am Lissfeld eine Turnhalle zur Verfügung gestellt haben. Wir haben mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen und dann hat Frau Innenministerin verboten, dass die Asylwerber für eine Woche aus der Zeltstadt dorthin übersiedeln. Das soll dem Gemeinderat so gesagt werden, wie es sich zugetragen hat. Ich hoffe, dass es einen Weg gibt, dass Österreich in der Asylbetreuung einen humanistischen Weg gehen kann. Meine Person und die Linzer Sozialdemokratie werden unter klaren Bedingungen helfen, dezentral zu organisieren, menschliche Unterkünfte zu schaffen, keine Verteilerzentren in Linz, kein großes Aufnahmezentrum und kein Großlager in dieser Stadt. In diese Richtung sollten wir uns entwickeln. (Beifall SPÖ) Ich ersuche, dem Abänderungsantrag die Zustimmung zu erteilen.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es hat heute schon mehrfach Verständnisprobleme gegeben. Ich verstehe wieder einiges nicht ganz. Ich teile deine Analyse, dass das Problem ein bundesweites ist und ich teile die Analyse, dass das System, wie es jetzt betrieben wird, falsch ist. Ich teile auch die Analyse, dass nach dem Floriani-Prinzip gehandelt wird und die, dass das nicht nur eine Partei betreibt. Die vorherige Diskussion hat gezeigt - von der FPÖ ist darauf hingewiesen worden -, dass Zelte ein klares und deutliches Signal dafür sind, dass das Boot voll ist. Die Zelte sind von einer ÖVP-Innenministerin aufgestellt worden. In einer Wortmeldung sagt die ÖVP, für solche Signale, dass das Boot voll ist, sind wir nicht zu haben, obwohl die eigene Ministerin durch diese Symbolik genau das hervorgerufen hat. Dann sagt der SPÖ-Bürgermeister in Linz, wir müssen helfen und erinnert an damals, wo sich die Sozialdemokratie mit christlichen Organisationen zusammengeschlossen hat, um zu helfen. Genau der Bürgermeister sagt aber dann, das sollen die anderen machen. Wir brauchen Quoten und diese müssen auf alle Bezirke aufgeteilt werden. Wir haben die Lißfeldhalle zur Verfügung gestellt. Das ist ein Wahnsinn, dass man solche Angebote nicht annimmt, das ist unbestritten. Man muss aber dazusagen, dass wäre nur eine kurzfristige Lösung und eine Lösung für das halbe Problem gewesen, weil da 50 Menschen Platz gehabt hätten, aber schon über 100 hier waren. Insgesamt - das kann man nicht oft genug betonen - geht es in Linz um 200 Menschen. Das ist ein Promille der Bevölkerungsanzahl. Es kann doch keiner ernsthaft behaupten, dass es eine Stadt wie Linz, die mit einer Infrastruktur ausgestattet ist, wie diese Stadt, nicht zusammenbringt, dass man 200 Menschen menschenwürdig unterbringt. Das ist doch nicht glaubhaft. Das ist das Floriani-Prinzip in Reinkultur, betrieben von allen gemeinsam. Wir haben schon im letzten Gemeinderat so eine ähnliche Diskussion geführt. Die habe ich relativ grausig gefunden, wenn ich ganz ehrlich bin. Ich darf daran erinnern, da haben wir einen Antrag gestellt. Das ist jetzt über ein Monat aus, über ein Monat, in dem nichts passiert ist. Es hat auch seitens der Stadt keine Unternehmungen gegeben, dass man diese unwürdige, menschenverachtende Zeltstätte beseitigt. Vor einem Monat haben wir den Antrag gestellt, dass alle Ebenen prüfen sollen, ob man irgendwo in der Stadt leer stehende Gebäude hat, damit man diese Menschen schnell unterbringen kann. Jetzt, ein Monat nach dieser Diskussion, gibt es das Angebot, in den Ferien die Turnhallen bereitzustellen. Du hast in deiner Wortmeldung gesagt, wir schlagen als erste Maßnahme vor, dass wir die Flüchtlinge in Turnsäle unterbringen. Gleichzeitig sind wir aber total gegen Massenquartiere. Ich weiß nicht, wie du das siehst. Ich habe schon den Eindruck, wenn 40 bis 60 Menschen gemeinsam in einer Turnhalle untergebracht sind und in einem Raum gemeinsam schlafen müssen, dass das schon ein bisschen etwas von einer Massenunterbringung hat. Ich glaube nicht, dass das eine angenehme oder menschengerechte Art des Aufenthaltes ist. Ich sage, als Sofortmaßnahme ist alles besser, als die Zelte. Diese Lösung mit den Turnhallen ist nur eine vorrübergehende und alles andere als eine gute Lösung. Wenn ich 40 bis 60 Menschen in einen Raum zum gemeinsamen Schlafen unterbringe und es vier Duschen und zwei Toiletten gibt, ist das alles andere, als eine humanitäre Form der Unterbringung. (Zwischenrufe) Als Erstmaßnahme ist das okay. Ich glaube, dass die Stadt mehr Potenzial hätte, wenn man es ernst meint, dass man helfen will. Das hätte man schon längst tun können. Vor allem sollte man das jetzt schnell tun, aber nicht wieder eine kurzfristige und nicht wirklich gute Lösung machen. Noch einmal, es ist schnell einmal etwas besser, als diese Zelte. Zur Unterbringung in Turnsälen muss man dazusagen, dass die Ferien zwar acht Wochen sind, aber wir wissen alle, dass unsere Turnhallen in dieser Zeit generalgereinigt werden müssen und kleine Sanierungsarbeiten vorgenommen werden müssen. Das heißt, man kann nicht davon ausgehen, dass dieser volle Zeitraum zur Verfügung steht. Das heißt, das ist wieder alles andere, als eine gute Lösung. Das ist eine kurzfristige Lösung. Ich appelliere, dass man das von dir zitierte Floriani-Prinzip beendet. Als Stadt, als Bürgermeister könnte man mit gutem Beispiel vorangehen. Es gibt ein paar andere deiner Kollegen und Kolleginnen, die das machen. Man braucht zum Beispiel nur nach Ottensheim schauen. Da setzt sich die Bürgermeisterin dafür ein und sorgt dafür, dass das in ihrer Gemeinde akzeptiert wird. Abschließend weise ich noch einmal darauf hin, worum es geht. In Linz geht es darum, dass man 200 Menschen menschengerecht unterbringt und diese Zeltstätte endlich beseitigt. (Zwischenruf) Ihr habt das schon tausendmal gehört und offenbar immer noch nicht - wie du immer so schön sagst - behirnt. Darum muss man es immer wieder sagen. (Beifall Die Grünen) Ich habe die Widersprüche schon aufgezählt. Wenn man das wirklich ernst meint, dann sehe ich keine Notwendigkeit, dass man einen Abänderungsantrag stellt. Man hätte sich enthalten oder dagegen stimmen können. Oder wie zum Vorschlag von Herrn Kollegen Wimmer, den Kopf schütteln können. (Beifall Die Grünen) Eine Kleinigkeit habe ich noch vergessen. Du sagst, dass es nicht einzusehen ist, dass es nur vier Verteilerzentren gibt. Du sagst, in Österreich braucht es mehr Verteilerzentren, aber auf keinen Fall bei uns. Noch einmal, ich habe das vielleicht vorher nicht deutlich genug gesagt. Es wird dir niemand widersprechen, dass kleine Quartiere das Optimum sind, das ist völlig klar. Die Frage ist, was wollt ihr in eurem Abänderungsantrag zum Ausdruck bringen? Was sind Großquartiere? Definiere Großquartiere. 300, hat jemand einen anderen Vorschlag, 100, 40, 500 (Zwischenrufe, Unruhe) 3000, wie in Traiskirchen. Dass das menschenverachtend ist und alles andere als optimal, wird keiner bestreiten. Niemand hat gesagt, dass wir das gerne hätten. Ihr habt das in den Raum gestellt. Zuerst malt man den Teufel an die Wand, den man dann bekämpfen muss. Genau dieselbe Vorgehensweise, wie mit den Tafeln, für die du dich entschuldigt hast, finde ich in diesem Abänderungsantrag wieder. Das enttäuscht mich. Ich würde mir wünschen, nehmen wir uns ein Beispiel an anderen Gemeinden, folgen wir BürgermeisterInnen, die einen anderen, humanitären Weg eingeschlagen haben.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin. Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns sowohl beim FPÖ-Antrag, als beim Abänderungsantrag der SPÖ der Stimme enthalten. Wir werden diesen beiden Anträgen keine Zustimmung geben, weil hier mit Halb- und Unwahrheiten gearbeitet wird. Es gibt keine Pläne der Innenministerin, ein Erstaufnahme- bzw. Verteilerzentrum in Linz zu schaffen. Das sind Behauptungen, mit denen Ängste geschürt und Verunsicherungen geschaffen werden. (Beifall ÖVP) Für mich persönlich ist es geradezu eine Verhöhnung, wenn im Abänderungsantrag der SPÖ im ersten Satz die Friedensstadt Linz strapaziert wird. Gleich im zweiten Absatz werden wieder bewusst falsche Tatsachen in den Raum gestellt. Für uns ist klar, dass die Zelte weg müssen. Für uns wäre die vorübergehende Öffnung der Kaserne immer noch besser, als die Unterbringung in Schulen und Turnsälen. (Beifall ÖVP) Nachdem es uns aber um Lösungen für Menschen geht, wird dieser Vorschlag zu prüfen sein. Für uns ist klar, wir müssen Ängste nehmen und nicht Angst machen. Genau das passiert mit dem FPÖ-Antrag und mit dem SPÖ-Abänderungsantrag. Für uns ist klar, wir müssen Verantwortung übernehmen und nicht abschieben. Genau das passiert beim FPÖ-Antrag und mit dem SPÖ-Abänderungsantrag. Wir werden uns deswegen bei beiden Anträgen der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, ich glaube, zum Antrag der Freiheitlichen muss ich nichts sagen, da ist die Position ganz klar. Zum Abänderungsantrag der SPÖ: Ich würde mir von unserem Bürgermeister wünschen, nach dieser Taferlgeschichte etwas mehr Mut zu haben, dass man den Antrag, der letztes Mal im Gemeinderat von den Grünen gestellt worden ist, die Leerstände in Linz zu prüfen und für schutzsuchende Menschen zu öffnen, nun vielleicht doch anzunehmen und zu sagen, das schauen wir uns näher an. Die jetzige Lösung mit der Turnhalle finde ich aus dem Ärmel geschüttelt und kurzfristig, weil wie lange werden die Ferien sein. Aber gut, das ist schon ein bisschen mehr, als wenn die Leute in den Zelten sitzen müssen. Im Wesentlichen geht es darum, dass man Wohnungen und Unterbringungsmöglichkeiten für die Menschen findet, die dem Standard von Menschen in Europa entsprechen. Die Flüchtlinge sagen, sie sind keine Tiere, sondern sie sind Menschen und haben den Anspruch, von uns so behandelt und versorgt zu werden. Wir sind keine Stadt aus einer Krisenregion, die überhaupt kein Geld hat, sondern wir sind immer noch eine wohlhabende Stadt, die immerhin in diesem Sommer 100.000 Euro für Sand ausgibt, weil wir einen Strand brauchen. (Unruhe, Beifall Die Grünen, Klingel) Da wird es doch möglich sein, dass man für 200, 250, 300 Menschen Unterkünfte zur Verfügung stellen könnte. Zu der Frage mit diesen Erstaufnahme- und Verteilerzentren: Natürlich stimme ich zu, dass eine kleinräumige Unterbringung von Menschen natürlich das Beste ist, wenn sie mit den anderen Menschen zusammen in der Umgebung leben können. Das ist keine Frage. Aber einer generellen Ablehnung eines Erstaufnahmezentrums und eines Verteilerzentrums in Linz kann ich nicht zustimmen. Bei Großquartieren ist immer die Frage, wie viele unterkommen und wie diese geführt und ausgestattet sind. Ich würde generell Großquartiere nicht ausschließen. Es geht darum, wie die ausgestattet sind, welche Anbindung es gibt, wie die Betreuung für die Menschen dort ist, was finden sie vor. Mein Appel wäre, etwas mehr Mut zu beweisen. Es hat gerade wieder eine Demonstration in Linz von Menschen gegeben, die sich dafür aussprechen, dass man dieses Problem endlich löst und auf eine Basis stellt, die menschenwürdig ist und einer wohlhabenden Stadt, wie Linz, würdig wäre. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Martincevic: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe zu diesen Anträgen bis jetzt nur Kritik gehört. Ich habe fast keine Lösungen gehört, außer vom Herrn Bürgermeister. Tatsache in Linz ist, dass wir die Asylwerber haben. Tatsache ist aber auch, dass diese Menschen Hilfe brauchen. Man kann viel kritisieren. Was sind aber die Lösungen? Liebe Eva, du hast gesagt, das geht nicht und das geht nicht und das ist nicht okay und das ich nicht okay. Was sind eure Lösungen? Welche Lösungen habt ihr? Linz soll Asylwerber aufnehmen, das ist der Antrag. Das ist keine Lösung. Habt ihr gesagt, wo man die Menschen unterbringen soll? Die Lissfeldhalle ist nicht okay, die Turnhallen sind nicht okay, was ist okay? (Zwischenrufe, Unruhe) Wir haben keine Hotels, wo wir die Menschen unterbringen können. Es tut mir Leid. Es ist zu wenig, wenn man sagt, der Bürgermeister soll etwas machen. Die Tafelaktion wurde schon erwähnt. Ich selbst war bei dieser Tafelaktion dabei. Die wurde von den Medien sehr verurteilt und sehr negativ kritisiert. Ich bin dort gestanden. Wofür bin ich dort gestanden? Für die Inhalte, dass wir in Linz keine Großquartiere, keine Massenquartiere, keine Erstaufnahmezentren brauchen. Das ist auf dieser Tafel gestanden, die ich in der Hand gehalten habe. Was ist falsch daran? (Zwischenrufe, Unruhe) Ich frage Sie jetzt, liebe KollegInnen, wer von euch war in Traiskirchen, wer von euch war in der Lunzerstraße, die heute schon erwähnt worden ist? Herr Bürgermeister hat uns die Auswirkungen nach außen erklärt, was die Lunzerstraße gebracht hat. Wie ist es diesen 2000 Menschen in der Lunzerstraße gegangen? Ich war jeden Tag aufgrund meiner Sprachkenntnisse dort. Ich habe gesehen, unter welchen Umständen die Leute gelebt haben und die Kinder groß geworden sind, weil einige sehr lange drinnen waren. Ich habe mitbekommen, wie die Menschen gelitten haben, ohne Privatsphäre und ohne Möglichkeit sich zu integrieren. Die waren untereinander so gemoppt. Es gab stündlich Konflikte. Das sind diese Großaufnahmezentren. Ich bin heute noch gegen diese Großaufnahmezentren, weil ich weiß, dass das niemanden etwas bringt. (Beifall SPÖ) Man soll diese Halbherzigkeit weglassen oder sich selber fragen. Jemand anderen Halbherzigkeit vorzuwerfen, ist leicht, das kann man immer machen. Sich selbst aber zu fassen und zu sagen, was tue ich, welche Lösungen gibt es, was kann ich machen, das ist die Frage. Nur gegen Vorschläge zu sein, ist keine Lösung. Eva, du hast die Frage gestellt, was ein Massenquartier und was ein Kleinquartier ist. Ich kann dir das ganz genau sagen, was das ist, weil ich es gesehen habe. Ich war in der Mozartschule, ich war in allen Quartieren, die es vor 20 Jahren in Linz gab, als der Krieg in Ex-Jugoslawien war. 40 bis 80 Menschen sind Kleinquartiere. Alles, was ab 1000 ist, sind Großquartiere, was menschenunwürdige Verhältnisse sind. Ich bin darüber nicht glücklich, dass wir die Menschen in den Turnsälen unterbringen müssen. Ich bin aber heilfroh, dass die Menschen nicht in Zeltlagern sind, dass sie ein festes Dach über dem Kopf und ein trockenes Bett haben. Das ist für mich wichtig. Für diese Menschen ist es wichtig, einmal Ruhe zu finden. Ich weiß, dass das keine wunderbaren Umstände sind, wenn 40 Menschen in einem Raum leben. Das ist aber immerhin hundertmal besser, als in einem Großquartier mit 3000 Menschen zu leben. Glaubt mir, ich habe das miterlebt. Ich habe mit den Menschen gelitten, weil ich bei den Erstgesprächen immer gedolmetscht habe. Die Menschen haben Sorgen und Ängste. Die sind froh, wenn sie in einem Turnsaal in einem Feldbett schlafen können. In diesem Sinne bitte ich euch, unterstützt unsere drei Punkte, weil zurzeit haben wir keine besseren Lösungen. Wir müssen das nehmen, was wir haben. Danke für die Unterstützung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Anscheinend ist in Vergessenheit geraten, was wir tatsächlich schon zweimal beantragt haben. Wir haben beantragt, sämtliche Leerstände von Gebäuden in Linz zu prüfen. Wir haben den Antrag an die Stadt selber gestellt, eine Resolution an den Bund und eine Resolution an das Land, dass die in der jeweiligen Verantwortung stehenden Gebäude geprüft werden. Es ist schon gesagt worden, in der Waldeggstraße stehen so viele Wohnungen leer, die sogar um teures Steuergeld saniert worden sind. Dort wurde die Wärmedämmung saniert und Lifte eingebaut. Ich glaube, dass man da mindestens 200 Leute unterbringen könnte. Das Postgebäude gegenüber vom jetzigen Zeltlager ist leer und wäre sicher leicht umzubauen oder zu adaptieren, um die Menschen menschenwürdig unterzubringen. Bitte schauen Sie sich an, wie die Menschen in den Zeltlagern hausen und leben müssen. Ich bin gestern zufällig mit dem Fahrrad vorbeigefahren. Da sind ein paar Menschen, die dort derzeit in ihrer Hoffnungslosigkeit und Angst leben müssen. Sie sind mit Schildern heraußengesessen. Der eine hat Fotos von seinen Kindern gehabt, die er seit 15 Monaten nicht mehr gesehen hat. Ich habe ein bisschen mit denen gesprochen. Man kann nicht sagen, da kommen nur Männer. Heute war anlässlich eines anderen Antrages die Rede davon, dass die Grenzen dicht sind, dass sich die Menschen Schleppern ausliefern müssen und dass es extrem gefährlich ist, Kinder mitzunehmen und es sehr viel Geld kostet. Es wird nur eine Person vorgeschickt und im Regelfall ist das ein Mann, weil der sich aufgrund seiner Körperkraft und Konstitution leichter durchschlägt. Die Menschen kommen nicht aus Jux und Tollerei zu uns. Da herrscht Krieg, da herrscht Terror, da herrscht Mord. Das ist nicht lustig. Die kommen nicht, weil es Spaß macht. Wir müssen diesen Menschen wirklich helfen. Eva Schobesberger hat es vorhin schon gesagt, es geht um 200 Menschen. Ich weiß nicht, wie viele Tourismusbetten es in Linz gibt, wie viele Menschen man in Linz beherbergen kann. Es ist ein Armutszeugnis, wenn man diese Menschen nicht menschenwürdig unterbringen kann. Liebe Anna Martincevic, ich war auch mehrfach in der Lunzerstraße und habe mir das vor einigen Jahren angeschaut. Ich gebe dir vollkommen recht, das ist nicht die richtige Form, diese Menschen dauerhaft unterzubringen. Nicht sagen, wir haben keine Lösungen, wir sind nur gegen alles. Wir haben zweimal den Antrag gestellt, der von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt wurde. Also das ist das Floriani-Prinzip und das Wegschieben der Verantwortung, die anderen sollen etwas tun. Fangen wir einmal an, selbst zu handeln. Sie werden sehen, die anderen werden das dann auch tun.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Reiman, MBA: „Sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrter Herr Bürgermeister, das ist ein sehr emotionales Thema. Frau Lenger hat es schon angesprochen, Krieg, Terror, Mord. Ich möchte dieses ganzheitliche Problem ansprechen. In Nordafrika und im Nahen Osten usw. werden sehr viele Kriege bzw. Kleinkriege geführt. Die Auslöser sind mitunter wirtschaftliche Interessen usw. Wir haben mit diesem Problem zu kämpfen, die Menschen strömen nach Europa und beantragen Asyl. Wir können generell nicht sagen, ob jemand zu Recht Asyl bekommt oder nicht. Wir kennen diese Problematik. Ich meine, dass wir bei all den unterschiedlichen Ansichten nicht den Fehler machen dürfen, dass die parteipolitischen Grabenkämpfe nicht noch weiter aufgerissen werden. Wir sollten das Problem mit Parteipolitik und mit Ideologie lösen. Ich denke, dass dieser Ansatz der FPÖ schon der richtige Ansatz ist und auch der Abänderungsantrag der SPÖ, obwohl ich mit der Formulierung nicht unbedingt d‘accord gehe. Ich denke aber, es wäre ein Ansatz, dezentrale kleinere Einheiten zu schaffen und nicht ein großes Asyl-Zentrum irgendwo in Aussicht zu stellen. Letzten Endes kennen wir diese Erfahrung, die heute schon durchbesprochen wurde. Insofern werde ich zu beiden Anträge meine Zustimmung geben. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ich darf replizierend auf vorige Wortmeldungen, die in die Richtung gegangen sind, offenbar von eigenen Versäumnissen ablenkend, uns unterstellen zu wollen, dass hier die Linie nicht ganz klar sei, noch einmal unterstreichen. Selbstverständlich wird seit der letzten Gemeinderatssitzung und heute, von unserer Seite her eine ganz klare Linie verfolgt, die gegen Asylzentren im Linzer Stadtgebiet gerichtet ist. Das deckt sich mit dem, was eine andere Partei hier zumindest in der Öffentlichkeit gefordert hat. Es müsste somit ein Leichtes sein, dass diese Formulierung, die ganz bewusst sehr ähnlich gewählt ist und in der Öffentlichkeit dargelegt wurde, im Gemeinderat zumindest mehrheitlich angenommen wird. Ich kann Ihnen sagen, was wir nicht möchten. Wir möchten nicht, dass Dinge beschönigt und durch rosarote Brillen angeschaut werden. Das geht an der Wirklichkeit vorbei. Tatsache ist, sogar ein Vertreter einer anderen Partei, die völlig unverdächtig ist, in irgendeiner Weise Stimmung zu machen, hat sich selbst ein Bild von der Lage verschafft. Er wollte offenbar etwas Gutes für seine Sache tun und hat auf Facebook einen Bericht von einem Lokalaugenschein in diesem Zeltlager veröffentlicht. Für mich waren zwei sehr interessante Dinge zu lesen, die ich dem Gemeinderat nicht vorenthalten möchte. Die eine Sache war der Hinweis darauf, dass dort mit einem Mann gesprochen wurde, der darauf verwiesen hat, dass seine Familie zu Hause ist. Er sucht hier eine Arbeit, um Geld zu verdienen, damit der das nach Hause schicken kann. Das unterschreibe ich jederzeit, das ist menschlich sehr verständlich. Ich glaube, jeder möchte, dass es der eigenen Familie möglichst gut geht. Nur das kann sicherlich kein Kriegsflüchtling sein, weil dann wäre es ein sehr schlechter Mensch, wenn er die Familie im Krieg zu Hause lässt und selbst das Glück in einem anderen Land sucht. Das ist einmal der Punkt eins. Zweites Gespräch war, dass offenbar jemand gar nicht in Österreich bleiben möchte, sondern in ein Land wie Schweden oder Deutschland weitergehen möchte. Das kann man alles nachlesen. Wie gesagt, das Gespräch wurde von jemanden geführt, der der FPÖ nicht unbedingt nahesteht. Da kann man sich dann darüber den Kopf zerbrechen, warum man nicht in Österreich bleiben, sondern woanders hingehen möchte, was dafür spricht und was nicht. Ich kann nur sagen, wer wirklich Leiden erdulden musste und flieht, wird wahrscheinlich froh sein, wenn er in Sicherheit ist und die weitere Reise nicht unbedingt von anderen Aspekten abhängig machen. Wie dem auch sei, ich glaube, die Wahrheit liegt in der Mitte. Es wird Menschen geben, die tatsächlich vor Gefahren flüchten. Es wird aber auch solche geben, die vor einer wirtschaftlichen Situation flüchten, Sozialtouristen und Glücksritter, die das eigene Leben verbessern wollen. Sei es wie es sei, die Dinge sind sowieso durch Schönredereien nicht zu ändern. Man wird sehen, wo sich die ganze Sache hin entwickelt. Eines sehe ich positiv, dass sich entweder durch unseren Antrag oder durch Teile des SPÖ-Antrages offenbar eine Mehrheit dafür abzeichnet, dass zumindest große Asylzentren in Linz abgelehnt werden, das finde ich positiv. Danke dafür, dass das jetzt auf unsere Initiative hin so möglich wurde. Ich bitte, die einzelnen Antragspunkte des SPÖ-Abänderungsantrages getrennt abzustimmen. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Abänderungsantrag der SPÖ, getrennt in Punkte 1 bis 3, abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (16) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 1 des Abänderungsantrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (16) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 2 des Abänderungsantrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 3 des Abänderungsantrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (16), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger: „Meine Damen und Herren, ich darf damit die heutige Sitzung des Gemeinderates schließen. Ich wünsche allen einen möglichst erholsamen Sommer und denjenigen, die urlauben, erholsame und schöne Urlaubstage. Denjenigen, die nicht mehr kandidieren, wünsche ich auch einen schönen Sommer. Der Zeitpunkt ist noch nicht da, mich bei diesen Kolleginnen und Kollegen zu verabschieden. Ich hoffe, dass wir in der nächsten Gemeinderatsperiode die einigermaßen gute Zusammenarbeit fortsetzen können. Aus meiner Sicht hat sich das Klima verbessert. Wir haben heute sehr viele komplizierte Themen bearbeitet. Heute ist viel respektvoller diskutiert worden, als noch vor einiger Zeit. Dafür ein herzliches Dankeschön. Wir sehen einander sicherlich in nächster Zeit des Öfteren wieder.“ (Beifall) Die Tagesordnung der 55. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 21.54 Uhr 22 1