Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 2 /2015 PROTOKOLL über die 52. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 5. März 2015, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner SPÖ Karin Hörzing Die StadträtInnen: SPÖ Stefan Giegler GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein SPÖ Jakob Huber ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Ing. Mag. Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Markus Krazl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner ÖVP LAbg. Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, BEd FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml Reinhard Reiman, MBA SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied, M.A. ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Josef Stadler SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Abteilungsleiter des Präsidiums: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C AUSSCHUSS FÜR KULTUR, TOURISMUS UND WOHNUNGSWESEN; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES (STADTRÄTIN SUSANNE WEGSCHEIDER) D ANTRAG NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT D 1. Kreditübertragung Zentrale Personalkosten 2014 in Höhe von 52.614,94 Euro E ANTRÄGE DES STADTSENATES E 1. Reorganisation des Magistrates E 2. Verleihung von Ehrenringen der Stadt Linz an Vizebürgermeisterin i.R. Dr.in Christiana Dolezal und Generaldirektor i.R. Stadtrat i.R. Komm.-Rat Mag. Alois Froschauer E 3. Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2015; Grundsatzgenehmigung; max. 250.000 Euro E 4. Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestivals Linz – Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag.a Christine Dollhofer, Graben 30 (Filmfestival 2015); 85.000 Euro sowie 9950 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung E 5. Bezahlung der Schwimmhallenmieten für das Leistungsschwimmen der Linzer Schwimmvereine 2014/2015; max. 72.000 Euro F ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES F 1. Bebauungsplanänderung 13-064-01-01, KG Kleinmünchen (Magerweg) F 2. Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Franckstraße 18 - LIDL) F 3. Änderungspläne Nr. 16 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Gürtelstraße – Makartstraße) F 4. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 13-25-01-00, KG Waldegg (Breitwiesergutstraße - Brucknerstraße) F 5. Bebauungsplanänderung 04-056-01-01, KG Katzbach (Freistädter Straße - Sonnbergerstraße) F 6. Änderungspläne Nr. 34 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Binderlandweg 7) F 7. Änderungsplan Nr. 32 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Am Langen Zaun 40) F 8. Änderungspläne Nr. 31 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Urfahr (Knabenseminarstraße) F 9. Bebauungsplanänderung 09-007-01-01, KG Linz (Römerstraße) G ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES G 1. Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Linz und der WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H., Mörikeweg 6, im Zusammenhang mit der Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung samt Eltern-Mutter-Beratung und Eltern-Kind-Zentrum im Bereich Schiffmannstraße G 2. Verkauf der Grundstücke 1326, 1354, 1592, 1593, 1594, 1600 und 1603, KG Lachstatt (Stadtgemeinde Steyregg) um den Verkaufspreis von 210.000 Euro G 3. Verkauf des Grundstückes 1310, KG Lachstatt (Stadtgemeinde Steyregg) um den Verkaufspreis von 390.000 Euro G 4. Verkauf der Liegenschaft EZ 1223, KG Linz (Hessenplatz 14) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 600.000 Euro G 5. Verkauf der Grundstücke 72/3 und 101/10, KG Kleinmünchen (Karl-Steiger-Straße) um den Verkaufspreis von 1,800.200 Euro G 6. Verkauf von Wohnungseigentumsanteilen (sechs Wohnungen) an der Liegenschaft EZ 3429, KG Katzbach (Johann-Wilhelm-Klein-Straße 68) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 393.080,48 Euro G 7. Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Baureform-Wohnstätte eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Dinghoferstraße 63, im Zusammenhang mit der Kinderbetreuungseinrichtung „Lange Allee“, Helmholtzstraße 24 H ANTRAG DES VERKEHRSAUSSCHUSSES H 1. Durchführung von Straßenbau- und Gestaltungsmaßnahmen zur verkehrlichen Erschließung der Wohnbebauung „Grüne Mitte Linz“ - 2. Etappe; Vergabe der Arbeiten; max. 2,3 Millionen Euro I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG I 1. Frauenprogramm der Stadt Linz J BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN J 1. Erledigung des Antrages der Gemeinderatsfraktion Die Grünen vom 22. Mai 2014 „Stadtgartln in Linz“ K FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 K 1. FAHRRADKONZEPT FÜR DAS NEUE LEHR- UND FORSCHUNGSZENTRUM DES KEPLER UNIVERSITÄTSKLINIKUMS K 2. INTEGRATION IN LINZ MITTELS VERTRÄGEN FORCIEREN K 3. REGELKATALOG FÜR EIN GEORDNETES ZUSAMMENLEBEN K 4. HAFTUNGEN K 5. TALENTFÖRDERUNG UND VORRANG FÜR LINZER KINDER IN KUNST UND KULTUR K 6. LUFTREINHALTEPROGRAMM K 7. LINZER BEVÖLKERUNG BESSER ÜBER DEMONSTRATIONEN INFORMIEREN K 8. FINANZIERUNG DER 2. SCHIENENACHSE K 9. SICHERHEITSAPP „TOPOS“ AUCH IN LINZ EINFÜHREN K 10. „SOZIALPOLIZEI“ SOLL MISSBRAUCH ABSTELLEN UND GERECHTIGKEIT SCHAFFEN K 11. AUFBRINGUNG VON FAHRRADPIKTOGRAMMEN MIT PFEILEN AN SENSIBLEN FAHRBAHNSTELLEN - PILOTPROJEKT K 12. SANFTE MOBILITÄT - ERLEDIGUNG DES SPÖ-ANTRAGS VOM 18. APRIL 2013 K 13. UMSETZUNGSSTAND MASSNAHMEN LINZER SOZIALPROGRAMM K 14. GRILLMÖGLICHKEITEN AN ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN K 15. LINZER BADESEEN FÜR FAMILIEN ATTRAKTIVER MACHEN – RESOLUTION K 16. HAUSKANALANLAGEN; GESETZLICH GEREGELTE NACHWEISPFLICHT PRIVATER KANALBESITZER/INNEN AN BAUBEHÖRDE - RESOLUTION K 17. FAHRSCHEINKAUF BZW. ENTWERTUNG IN DEN ÖFFIS DER LINZ LINIEN GMBH - RESOLUTION K 18. STADTTEILBUS FÜR DAS KEFERFELD - RESOLUTION K 19. KEINE OSTUMFAHRUNG AUF LINZER STADTGEBIET - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14.04 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 52. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung sind Gemeinderat Fadl, SPÖ, und Gemeinderat Murauer, ÖVP, entschuldigt. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass zwei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der SPÖ- und ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Grundsatzbeschluss zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen für arbeitslose Linzer Jugendliche 2. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Vorlage von Schriftstücken der Dienstbehörde im Zusammenhang mit möglichen Dienstpflichtverletzungen von Mag. Penn Bürgermeister Luger: „Ich schlage vor, den beiden Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen. Bezüglich zum Dringlichkeitsantrag betreffend die Vorlage von Schriftstücken der Dienstbehörde im Zusammenhang mit möglichen Dienstpflichtverletzungen von Mag. Penn, weise ich jetzt schon darauf hin, dass der erste Punkt laut Rechtsgutachten des Präsidiums nicht zulässig ist. Bei der konkreten Abstimmung werden wir das diskutieren können. Ich möchte aber zu Beginn sagen, dass damit aus meiner Sicht Punkt 1 nicht abzustimmen ist. Wir werden diese beiden Anträge am Ende der Tagesordnung behandeln. Nachdem wir den Anträgen üblicherweise einvernehmlich die Dringlichkeit zuerkennen, gehe ich davon aus, dass diese beiden Anträge damit in die Tagesordnung aufgenommen worden sind.“ Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Ich darf heute zwei Mitgliedern des Gemeinderates zu ihrem Geburtstag gratulieren. Ich hoffe, nicht wieder jemanden übersehen zu haben. Das wäre nämlich wieder so dramatisch, wie das letzte Mal. Die GemeinderätInnen meiner Fraktion haben immer Geburtstag, wenn wir Sitzung haben. Heute sind das Herr Gemeinderat Eichinger-Wimmer und Herr Gemeinderat Lettner. Ich darf herzlich zum Geburtstag gratulieren. (Beifall) Ich darf den Gemeinderat der Vollständigkeit halber noch darüber informieren, dass es bezüglich unserer Rechtsvertretung im Verfahren gegen die BAWAG eine formale Änderung gibt. Unser Hauptanwalt, Dr. Rothner, hat in der Sitzung vom 12. Februar den Lenkungsausschuss Swap bereits dahingehend in Kenntnis gesetzt, dass sich die Kanzlei Kraft & Winternitz, die unsere zweite Kanzlei im Verfahren in Wien ist, spalten wird. Dies hat auf unsere Prozessführung und unsere Abwicklungen keine Auswirkungen, da die anwaltliche Vertretung durch den bisherigen Anwalt, Mag. Aigner, weiterhin aufrecht bleibt. Die Spaltung erfolgt so, dass das bisherige Team Aigner nun eine eigene Kanzlei ist. Die handelnden Personen in unserem Anwaltsteam treten eins zu eins ident in diese abgespaltene Kanzlei ein und werden sie führen. Eine gesonderte Beschlussfassung liegt nicht vor, da sich am Auftrag, am Volumina und an den Personen nichts ändert. Ich glaube, dass ich damit über sämtliche Punkte zum Tagesordnungspunkt Mitteilungen des Bürgermeisters informiert habe.“ B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger teilt mit, dass zwölf Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon sieben an seine Person, eine an Vizebürgermeister Forsterleitner, eine an Vizebürgermeisterin Hörzing, zwei an Stadtrat Giegler und eine an Stadträtin Wegscheider. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. 1. Anfrage von Gemeinderat Spannring an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zur Finanzierung der 2. Schienenachse darf ich um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: 1. Wie hoch sind nach den aktuellen Schätzungen die Kosten für die Schienenachse und welche Beträge werden von der Stadt Linz nach den aktuellen Planungsständen zu tragen sein? 2. Welche Beträge sind dafür seitens der Stadt Linz heuer in der mittelfristigen Investitionsplanung für die einzelnen Jahre bis 2019 eingeplant? 3. Im Punkt 2 des Gemeinderatsbeschlusses vom 8. März 2012 zur 2. Schienenachse hat sich der Gemeinderat zur Mitfinanzierung der Einreichplanung bekannt und den Finanzreferenten beauftragt, eine diesbezügliche Vereinbarung mit der Linz AG dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. a) Welche Planungskosten sind bisher bei der Linz AG bzw. werden insgesamt bis zur fertigen Einreichplanung anfallen und welchen Anteil wird die Stadt Linz voraussichtlich zu tragen haben? b) Worauf warten die verantwortlichen Dienststellen der Stadt noch, um die Finanzvereinbarung zur Einreichplanung dem Gemeinderat vorzulegen? c) Wann wird ein vorläufiges Ergebnis der Einreichplanung vorliegen und wann soll der Gemeinderat über die Einreichplanung informiert werden? 4. Gemäß dem abgeänderten Punkt 3 des zitierten Gemeinderatsbeschlusses sollen auch Verhandlungen mit dem Bundeskanzler und Verkehrsminister zur Kostenbeteiligung des Bundes geführt werden. a) Welche Aktivitäten wurden bezüglich der Kostenbeteiligung des Bundes bisher unternommen bzw. wann sollen die nächsten Aktivitäten gesetzt werden? b) Gibt es vom Bundeskanzler Aussagen für eine Kostenbeteiligung des Bundes? c) Gibt es vom Verkehrsminister Aussagen für eine Kostenbeteiligung des Bundes? 5. Kann dem Gemeinderat voraussichtlich noch in dieser Gemeinderatsperiode eine Finanzierungsvereinbarung für die Investitionskosten zur 2. Schienenachse vorgelegt werden? 6. Wie bekannt ist, hat die Linz AG Trassenteile inklusive der Eisenbahnbrücke von der ÖBB für die 2. Schienenachse gekauft. a) Sollen diese Kosten auch in die von Stadt, Land und Bund zu übernehmenden Investitionskosten eingerechnet werden? b) Wie hoch sind dabei die Kosten für den geplanten Abbruch der Eisenbahnbrücke? 7. Soll es in Linz zur Finanzierung der 2. Schienenachse eine zweckgebundene Nahverkehrsabgabe als Gemeindeabgabe geben, falls es dafür eine Möglichkeit durch eine Bundes- oder Landesregelung gibt? 8. Welche Einnahmen sollten nach ihren Vorstellungen eine solche Nahverkehrsabgabe jährlich für die Stadt Linz bringen und an welcher Bemessungsgrundlage sollte eine solche Abgabe berechnet werden? 9. Ist zu der von Ihnen medial befürworteten Einführung einer solchen Nahverkehrsabgabe eine Initiative oder ein Lobbying im Rahmen des Oö. Städtebundes geplant? Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1.: Nach dem bekanntlich begonnen wird an der Einreichplanung zu arbeiten, betragen die Schätzkosten für das zu finanzierende Gesamtkonzept derzeit rund 360 Millionen Euro. In diesen 360 Millionen Euro sind die Kosten für die Donauquerung und die Kosten für die Reserve bei Bautätigkeiten enthalten, wie bei diesen Kalkulationen üblich ist der Betrag jedoch ohne Mehrwertsteuer. Wie Sie wissen - ich wiederhole das sehr gerne, weil ich glaube, dass das ein gutes Verhandlungsergebnis gewesen ist -, habe ich am 9. Juli letzten Jahres ein Gesamtfinanzierungspaket mit Herrn Landeshauptmann Josef Pühringer vereinbart. Ich muss korrekterweise dazusagen, dass ein Verteilungsschlüssel von 55 Prozent der Kosten für die Stadt Linz und 45 Prozent des Landes Oberösterreich, ohne die Kosten für die Brückenkomponente vereinbart wurde. Sollten die Verhandlungsergebnisse mit dem Bund zu einem positiven Ergebnis führen, würde dieses Verhandlungsergebniss ausnahmslos den Beitrag der Stadt bis zu fünf Prozent senken. Beträge, die über fünf Prozent hinausgehen, würden korrekterweise und selbstverständlich die Beitragsleistung von Stadt und Land jeweils zu gleichen Teilen um logischerweise 50 Prozent reduzieren. Zu 2.: Wir haben für das laufende und das kommende Rechnungsjahr 2016 insgesamt Planungskosten von drei Millionen Euro vorgesehen. Zum Ende der mittelfristigen Investitionsplanung 2019, sind weiters Anlaufkosten in der Höhe von rund 2,1 Millionen Euro eingeplant. Zu 3.a: Bislang sind zwei Millionen Euro an Planungskosten angefallen. Davon ist eine Millionen Euro vom Land Oberösterreich im Wege der Gesamtprojektfinanzierung zugesagt worden. Für die Einreichplanung der Trasse ohne Brücke werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 4,2 Millionen Euro anfallen, wobei von der Stadt Linz - es geht hier um die Gesamtprojektkosten - 55 Prozent, also rund 2,3 Millionen Euro zu tragen sind. Die restlichen 45 Prozent sind vom Land Oberösterreich zu tragen. Wenn man das zusammenfasst - ich summiere das gerne für Kollegen Spannring - werden bis zur fertigen Einreichplanung somit Kosten in der Höhe von 3,3 Millionen Euro anfallen. Für das Gesamtkonzept werden voraussichtlich Gesamtkosten von rund 5,5 Millionen Euro erwartet. Zu 3.b: Herr Kollege, wir warten auf gar nichts und deswegen brauche ich auch diese Frage nicht beantworten. Wir arbeiten daran. Zu 3.c) Nachdem es bekanntlich eine seitens des Landes Oberösterreich zu verantwortende Verzögerung von elf Monaten wegen abermaliger Trassenführungsdiskussionen im Bereich Donaulände und Gespräche auf Landesebene zwischen einzelnen Referenten in nicht atemberaubendem Tempo gegeben hat, wird mit dem Ergebnis einer Einreichplanung am Ende des 2. Quartals 2016, Beginn 3. Quartal 2016 zu rechnen sein. Zu 4.a: Ich werde sinnvollerweise weitere Schritte erst dann setzen, wenn alle Parameter für dieses Projekt fixiert sind. Es ist üblich - das wissen wir zum Beispiel von der Linzer Westumfahrung -, dass mit anderen Behörden und mit anderen Ebenen unserer Republik, ob das Land oder Bund ist, erst dann gesprochen und verhandelt werden kann, wenn eine Einreichplanung und eine Kostenkalkulation auf dem Tisch liegen. Vorher macht das keinen Sinn. Zu 4.b und c: Diese Aussagen werden erst sinnvollerweise nach Verhandlungen stattfinden können. Vor Verhandlungen braucht man detaillierte Unterlagen, an denen - darauf kann ich nur noch einmal verweisen - die gemeinsame Projektgruppe zwischen Stadt und Land Oberösterreich bei der Linz AG fieberhaft arbeiten. Zu 5.: Nachdem es bei uns üblich ist, dass Finanzierungsvereinbarungen und Finanzierungsbeschlüsse halten und diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der seriös ist und auf Grund der Tatsache, dass bereits März ist, ist nach menschlichem Ermessen davon auszugehen, dass eine solche Finanzierungsvereinbarung im gesamten Kalenderjahr 2015 in einer Qualität, die man seinen Verhandlungspartnern auch zumuten kann, nicht vorgelegt werden kann. Zu 6.: Ich darf hier noch ergänzen, dass ein Vertrag unterzeichnet worden ist, jedoch die ÖBB immer noch Eigentümerin der Brücke und der Schienenstränge ist. Zu 6.a: Ja natürlich. Diesbezüglich liegt eine unterschriebene Zusage vom so genannten Brückengipfel vor - Sie wissen, ich verwende diese Begrifflichkeiten nur ungern. Es gab am 24. Jänner 2014 eine Besprechung zwischen Stadt und Land mit den ÖBB. Damals haben Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl und Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhold Entholzer unterschrieben, dass diese Kosten in die Gesamtinvestitionskosten eingerechnet werden. Zu 6.b: Ich verweise auf meine diversen Aussagen, als ich die Ehre hatte, Verkehrsreferent der Regierung zu sein. Die Abbruchkosten betragen nach den Schätzungen der Experten 2,8 Millionen Euro. Wie Sie wissen, werden diese von den ÖBB getragen. Zu 7.: Diese Frage ist eine politische Frage und keine Frage an mich als Vorsitzenden des Gemeinderates oder als Bürgermeister. Ich kann Ihnen meine persönliche Meinung sagen: Derzeit gibt es keine Planungen. Die Antwort ist ganz einfach, es gibt keine Möglichkeit für Kommunen etwas zu tun. Bundes- und Landesregierung müssen zuerst dafür die Voraussetzungen schaffen, dass man in Folge über solche Nahverkehrsabgaben, wie sie sich in Wien bewährt haben, diskutieren kann. Zu 8.: Mein Tageskalender ist dermaßen voll, dass ich mich derzeit nur mit realistischen Dingen beschäftige. Dinge, die in die finanzpolitische Utopie der nächsten Jahre fallen, werde ich dann behandeln, wenn sie nicht mehr utopischen Charakter haben. Ich stelle mir diese Frage derzeit nicht. Zu 9.: Sie müssen als ÖVP-Politiker davor Angst haben, wenn jemand lobbyiert. Ich mache das sowieso nicht. Wir haben aber derzeit im Oberösterreichischen Städtebund keine zusätzlichen Initiativen vorgesehen. Es hat sich der Österreichische Städtetag - ich glaube, es war der vorletzte im Jahr 2012 - eindeutig für dieses Abgaben- und Steuerfindungsrecht ausgesprochen und dabei explizit Nahverkehrsabgaben inkludiert. Das heißt, ich brauche hier nicht mehr zu lobbyieren, denn der Städtebund vertritt bereits österreichweit diese Positionen.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, anknüpfend an bereits erfolgte Anfragen zu den Rechtskosten im Zusammenhang mit den Swap-Verfahren darf ich folgende Fragen stellen: 1. Wie hoch sind die gesamten Rechtskosten im Zusammenhang mit den SWAP-Verfahren von 2010 bis zum aktuellen Stand? 2. Wie hoch waren die Kosten für die Bereiche a) ‚Anwälte‘ und b) ‚Gutachten, Analysen und Bewertungen‘ für das Jahr 2014 und für das bisherige Jahr 2015? 3. Da sich in der letzten Anfragebeantwortung - ich weiß nicht, welche die letzte war - die Positionen ‚Mediation, Gerichtskosten und sonstige Kosten‘ als sehr hoch (791.597 Euro) erwiesen, wird um eine Aufstellung unterteilt nach den Bereichen c) ‚Mediation‘ d) ‚Gerichtskosten‘ und e) ‚sonstige Kosten‘ ersucht. Wie hoch waren diese einzelnen Positionen für die jeweiligen Jahre seit 2010? Welche Ausgaben sind in der Position „sonstige Kosten" - z.B. Kostenersätze an die BAWAG PSK - enthalten? 4. Wie hoch sind die endgültigen Anwaltskosten und wie hoch sind die sonstigen Kosten, die von der Stadt Linz als Privatbeteiligte im Rahmen des Strafprozesses aufgewendet wurden? 5. Für welche Prozesshandlungen und Anträge musste die Stadt Linz bereits Kostenersätze und in welcher jeweiligen Höhe an die BAWAG PSK leisten und wie hoch waren die eigenen Anwalts-, Beratungs- und sonstigen Kosten aufgegliedert für diese Prozesshandlungen und Anträge? Welche Kostenersätze hat die Stadt Linz umgekehrt bereits erhalten?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Ich möchte auf das verweisen, was bereits in einer Anfragebeantwortung der ÖVP am 5. Oktober 2011 angeführt worden ist. Sämtliche Anwaltskosten sind nicht im Jahr 2010 verbucht worden, sondern nur 2011. Deswegen muss man das bei den anderen Fragen wieder abziehen. Ich sage aber trotzdem gerne die Beträge. Zu 1.: Für die Zeit von Dezember 2010 bis März 2011 wurden gutachterliche analytische und bewertende Leistungen von exakt 34.566,52 Euro in Anspruch genommen und sind im Jahr 2011 berücksichtigt worden. Zu 2.: Im Jahr 2014 betrugen die Gesamtkosten für die Anwälte 844.653,47 Euro. Für den Bereich Gutachten, Analysen und Bewertungen wurden 66.510 Euro ausgegeben. Für das Jahr 2015 liegen bisher noch keine Abrechnungen vor. Zu 3.: Ich kann hiezu Folgendes sagen: Zuerst zum Bereich Mediation: Im Jahr 2010 null Euro, 2011 null Euro, 2012 46.140,92 Euro, 2013 88.895,61 Euro, 2014 null Euro, 2015 null Euro. Bei den Gerichtskosten für denselben Zeitraum: 2010 null Euro, 2011 310.000 Euro, 2012 null Euro, 2013 null Euro, 2014 250.000 Euro, 2015 bis dato null Euro. Die Kategorie sonstige Kosten: für die Jahre 2010 null Euro, 2011 null Euro, 2012 34.277,06 Euro, 2013 29.796,32 Euro, 2014 97.365,81 Euro und 2015 34.774,20 Euro. Zu 4.: Auf Basis der bis dato vorliegenden geprüften sowie bezahlten Rechnungen - das sind meine drei Kategorien, die ich zur Beantwortung herangezogen habe -, sind den Strafverfahren 272.088,70 Euro zuordenbar. Wie allerdings schon bei der Anfrage der ÖVP im Jahr 2011 angeführt, handelt es sich dabei einerseits um Kosten im Zusammenhang mit dem getätigten Privatbeteiligtenanschluss und andererseits sind hier auch die Kosten inkludiert, die sich aus der Strafverfolgung von Mitarbeitern der BAWAG PSK ergeben haben. Die Kosten ergeben sich also nicht ausschließlich aus dem Strafprozess. Zu 5.: Kostenersätze der Stadt Linz an die BAWAG PSK: Ablehnung für die institutionelle Befangenheit 34.277,06 Euro, für dasselbe ein zweites Mal 30.293,46 Euro, Kosten für eine Verhandlungsstunde in der Tagsatzung vom 27. Mai 2014 - das wird das Disput Thema - 36.162,83 Euro, Ablehnungsantrag gegenüber Herrn Rat Richter Mag. Pablik 30.601,48 Euro, der Ablehnungsantrag eines Sachverständigen 30.601,50 Euro - der Sachverständige hat um zwei Cent mehr gekostet, als der Richter - und der Rekurs gegen die Ablehnung eines Sachverständigen schlug sich mit 34.774,20 Euro zu Buche. Weiters habe ich die Kostenersätze der BAWAG PSK an die Stadt zu beantworten. Hier gibt es bislang einen Kostenersatz und zwar die Ablehnung wegen der institutionellen Befangenheit. Der schlug sich mit 497,14 Euro zu Buche. Es kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden – weil das so apodiktisch gefragt wird -, wie hoch insgesamt die anfallenden Anwalts- und Beratungskosten sein werden. Das werden der Prozessverlauf und die weitere Vorgangsweise des Gerichts zeigen.“ 3. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zu den zwei Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Harald Eberhard im Zusammenhang mit der Bürgerinitiative ‚Rettet die Eisenbahnbrücke‘ darf ich folgende Fragen stellen: 1. Wann genau und von wem wurde Prof. Harald Eberhard mit der Erstellung des ersten und des zweiten Gutachtens beauftragt? 2. Was hat das erste und was hat das zweite Gutachten gekostet? 3. Gibt es zu dieser Beauftragung einen Vergabe-Aktenvermerk? Wann ist dieser datiert und wer hat ihn unterschrieben? 4. Wie erfolgte die Auswahl von Prof. Eberhard? Warum wurde nicht ein Jurist der Johannes Kepler Universität mit diesem Rechtsgutachten beauftragt? 5 a) Stehen Sie vollinhaltlich hinter den Ausführungen in diesen Rechtsgutachten? 5 b) Warum wurde im Bescheid vom 3. November 2014 und in dem Bescheid zur Beschwerdevorentscheidung vom 26. Jänner 2015 die Rechtsgutachten von Prof. Eberhard nicht einmal erwähnt und auch die Argumentationslinien im erstinstanzlichen Bescheid nicht übernommen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Kollegin Manhal, zuerst Fragen stellen und dann nicht zuhören, ist nicht lustig. Ich verstehe, dass man als Klubobfrau viele Aufgaben hat. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich bemühe mich inzwischen schon seit 20 Minuten, Antworten zu liefern. Ich bitte um Wertschätzung, dass man sich die Antwort anhört, wenn man fragt. Ich glaube, das wäre für den Umgangston nicht schlecht. (Beifall SPÖ) Zu 1.: Univ.-Prof. Eberhard wurde am 29. Oktober 2014 bzw. am 9. Dezember 2014 mit der Erstellung seiner Expertisen für das erste Gutachten beauftragt. Die Kontaktaufnahme erfolgte durch Frau Magistratsdirektorin Dr.in Martina Steininger. Zu 2.: Die konkrete Abrechnung der beiden Gutachten liegt derzeit noch nicht vor. Nachdem wir aber Preisvergleiche haben und wissen, was Gutachten in etwa kosten, ist davon auszugehen, dass für beide Schriftsätze zwischen 6000 Euro und 7000 Euro zu veranschlagen sein werden. Zu 3.: Nein, es gibt zu dieser Beauftragung keinen Vergabeaktenvermerk. Dieser ist bekanntlich nach dem Bundesvergabegesetz in der Fassung von 2006 nicht erforderlich. Zu 4.: Erstens ist klarzustellen, dass aus meiner Sicht die wissenschaftlichen Leistungen der Professorinnen und Professoren und Dozentinnen und Dozenten der Johannes Kepler Universität völlig unbestritten sind. Es gab jedoch unter dem Gesichtspunkt, dass eine objektive rechtliche Beurteilung vorgenommen werden soll, einen ganz klaren Zugang von der Verwaltung und von mir. Wir haben gedacht, dass möglicherweise der Vorwurf der lokalen Befangenheit erhoben werden könnte, wenn wir das mit einem Linzer Experten und Gutachter machen, denn das haben wir in einem anderen Zusammenhang erleben dürfen. Das war unter anderem ein Grund, warum wir Herrn Univ.-Prof. Eberhard ausgesucht haben. Zum anderen möchte ich klar darauf hinweisen, dass Univ.-Prof. Eberhard unter den JuristInnen und ExpertInnen dieses Landes, die sich im Gemeinderecht auskennen, als einer der großen Koryphäen der Republik bezeichnet wird. Zu 5.a: Die beiden Schriftsätze, die Herr Univ.-Prof. Eberhard verfasst hat, bestätigen die von der Stadtverwaltung - nicht von mir, ich bin bekanntlich kein Jurist – vertretene Rechtsmeinung. Auch mir erschienen die Schlussfolgerungen und die Analysen von Univ.-Prof. Eberhard sehr schlüssig, sodass ich natürlich hinter diesen Ausführungen stehe. Hätte ich eine andere Meinung, so hätte ich das natürlich anders gehandhabt. Zu 5.b: Dazu kann ich sehr leicht antworten. Die eingeholten gutachterlichen Stellungnahmen von Herrn Univ.-Prof. Eberhard dienten primär der Verifizierung der Rechtsansicht der Behörde bei deren rechtlicher Beurteilung. Unabhängig von der Einholung dieser externen Gutachten, hat in diesem Fall die konkrete Klärung mehrerer gegenständlicher Rechtsfragen letztlich im Verfahren ausschließlich von der Behörde zu erfolgen. Deshalb fanden die Expertisen des Herrn Univ.-Prof. Eberhard vor allem aus meiner Sicht aus verfahrensrechtlichen Gründen keinen unmittelbaren Eingang in die behördlichen Entscheidungen.“ 4. Anfrage von Gemeinderat Hein an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zur Nutzung von Dienstwagen und Chauffeuren durch die Stadtregierung (‚Dienstwagen-Pool‘) ersuche ich dich um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele Kilometer wurden 2014 insgesamt zurückgelegt? 2. Wie hoch sind insgesamt die Ausgaben der Stadt Linz für diese Dienstwagen (Anschaffung, Betriebs- und Personalkosten) im Jahr 2014? 3. Wie verteilen sich die Gesamtausgaben in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils auf Sach- und Personalaufwand? 4. Wie hoch sind die 2012, 2013 und 2014 angefallenen Treibstoffkosten?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Hier darf ich vorweg alle Besucherinnen und Besucher und die Vertreter der Medien noch einmal darüber informieren, dass die Dienstwägen sowohl den acht Mitgliedern der Stadtregierung, als auch den GruppenleiterInnen und den Spitzenbeamten des Magistrates zur Verfügung stehen. Wir haben einen Pool und keine direkt individuell zugeordneten Dienstwagen, die einer Person zugeordnet sind. Wir teilen uns die Dienstwägen, manchmal zwei Personen, manchmal mehrere Personen. Deswegen kann ich diese Fragen jetzt wie folgt beantworten: Zu 1.: Es sind, lieber Kollege Hein, 118.600 Kilometer gewesen. Zu 2.: Insgesamt betrugen die Ausgaben 386.691,26 Euro. Zu 3.: Die Sachausgaben betrugen im Jahr 2012 52.253,77 Euro, 2013 46.570,41 Euro und für das Jahr 2014 43.776,30 Euro. Die Personalkosten betrugen für das Jahr 2012 339.077,63 Euro, 2013 369.017,45 Euro und im Vorjahr betrugen sie 328.236,19 Euro. Zu 4.: Die Treibstoffkosten betrugen im Jahr 2012 20.726,20 Euro, im Jahr 2013 18.590,81 Euro und im Jahr 2014 14.678,77 Euro.“ 5. Anfrage von Gemeinderat Pfeffer an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Stadt Linz beklagt sich laufend über mangelnde Unterstützung des Landes Oberösterreich, um den steigenden Wohnraumbedarf von Linz zu decken. Daher wurde am 25. November 2010 mehrheitlich eine Resolution beschlossen, mit der der Wohnbaulandesrat sowie der Finanzreferent des Landes Oberösterreich aufgefordert wurden, in den Jahren 2011 bis 2015 mindestens 500 Wohneinheiten jährlich zu fördern. Nun verlangt die Stadt Linz rund 1000 Wohnungen, kann diese aber offenbar nicht administrieren. Für das Wohnbauprogramm 2015 haben die Bauträger nämlich nicht 1000, sondern ‚nur‘ 646 Wohneinheiten eingereicht. Dabei sind sogar jene 50 Wohneinheiten der GWG-Linz/Muldenstraße berücksichtigt, die schon im Bauprogramm 2014 abgewickelt hätten werden sollen. Leider hat es die Stadt Linz in diesem Fall aber nicht geschafft, die Behördenverfahren rechtzeitig abzuschließen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Wohneinheiten im mehrgeschossigen Wohnbau (exklusive Sanierungen) sind aktuell baureif? 2. Warum wurden bei der Wohnbauförderstelle des Landes Oberösterreich für das Jahr 2015 nur 646 Wohneinheiten angemeldet, wenn ein Bedarf von rund 1000 Wohneinheiten kommuniziert wurde? 3. Sind bei den fehlenden 354 Wohneinheiten überhaupt die notwendigen Vorraussetzungen für eine Einreichung bei der Wohnbauförderstelle des Landes Oberösterreich gegeben? a) Wenn Nein, warum wurden Sie dann in der Öffentlichkeit kommuniziert? 4. Wie ist der Stand des von der GWG-Linz im Vorjahr angekündigten Projektes ‚Junges Wohnen‘ in der Liebigstraße mit ca. 40 Wohneinheiten? 5. Welche Wohnbau-Projekte sind in Linz in den nächsten fünf Jahren aus derzeitiger Sicht in Planung und wie viele Wohneinheiten sollen neu geschaffen werden? 6. Wie erfolgt die Bedarfsermittlung für die in Punkt 4 angesprochenen Projekte? Nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt? 7. Wo sollen diese Projekte entstehen? 8. Wie sieht generell das Einreichungsverfahren im mehrgeschossigen Wohnbau in der Stadt Linz aus? 9. Warum wurden die 50 Wohneinheiten der GWG in der Muldenstraße, die bereits im Wohnbauprogramm 2014 berücksichtigt wurden, nicht rechtzeitig eingereicht? 10. Welche Maßnahmen werden seitens der städtischen GWG unternommen, dass künftig derartige Versäumnisse nicht mehr eintreten?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Hier habe ich eine Fragesammlung von zehn Fragen bekommen, von denen lediglich zwei Fragen hier im Gemeinderat für mich beantwortbar und formal zulässig sind. Diese werde ich jetzt gerne mündlich beantworten. Zu 1.: Weil dafür die Baubehörde im eigenen Wirkungsbereich zuständig ist, haben wir einen Überblick. Die Begrifflichkeit ‚mehrgeschossiger Wohnbau‘ sowie ‚baureif‘ entspricht leider nicht ganz den Kategorien, wie wir sie haben. Das ist ein bisschen interpretierbar. Ich glaube, deine Frage zielt darauf ab, wie viel für die Wohnbauförderung konsumiert wird. Daher versuche ich, die Frage so aufzuarbeiten, dass ich auf den förderbaren Wohnbau abstelle. Ich habe die im Anlagen- und Bauamt aufliegenden Daten herangezogen. Ich habe ,mehrgeschossiger Wohnbau‘ als vier Wohneinheiten und ‚baureif‘ als baubewilligte aber noch nicht begonnene Bauvorhaben definiert. Wenn ich diese Kategorien anwende, haben wir in Linz mit Stichtag 31. Dezember 2014 679 Wohneinheiten ‚baureif‘ gehabt. Entsprechend den Rückmeldungen der Wohnbauförderung sind bei uns neuere Daten aus 2015 noch nicht auswertbar gewesen. Ich bin aber gerne bereit, diese zu einem späteren Zeitpunkt ohne Gemeinderatsanfrage im Planungsausschuss zu präsentieren. Zu 2.: Das kann ich beim besten Willen nicht beantworten, weil die Wohnungsgesellschaften die Einreicher sind und mir deren Motive für Einreichungen nicht bekannt sind. Möglicherweise, weil in den vergangenen Jahren maximal 500 bewilligt worden sind. Aber das ist keine Anfragebeantwortung, sondern bestenfalls eine Spekulation meinerseits. Zu 3.: Die Bedarfsdefinition von 1000 Wohnungen kommt aufgrund der Bevölkerungsentwicklung von mir und nicht von den Wohnungsgesellschaften. Ob für die fehlenden 354 Wohnungen die Voraussetzungen für eine Einreichung bei der Förderstelle des Landes Oberösterreich gegeben sind, weiß ich nicht. Zu 4.: Ich werde mich bei der GWG um Informationen bemühen. Das ist aber nicht in meinem Aufgabenbereich als Bürgermeister. Zu 5.: Hier gibt es längerfristige Planungen, die man jedoch nicht auf Projekte darlegen kann. Ich würde vorschlagen - da ich das in einer Anfrage nicht beantworten kann -, dass wir die Projekte aus Sicht der Stadtplanung in einem der nächsten Planungsausschüsse präsentieren. Zu 6.: Ich kann das nicht beantworten. Ich habe noch nie ein Projekt ‚Junges Wohnen‘ - nicht nur aus Altersgründen, sondern auch aus inhaltlichen Gründen - betrieben. Zu 7.: Das ergibt sich logischerweise aus Frage 6. Ich muss auch hier gestehen, dass ich das nicht beantworten kann. Zu 8.: Ich sage der Vollständigkeit und der Form halber dazu, dass es völlig egal ist, ob man für einen mehrgeschossigen Wohnbau, ein Einfamilienhaus oder für ein Areal wie den Frachtenbahnhof ‚Grüne Mitte‘ einreicht. Jedes Bauvorhaben hat dieselben baurechtlichen Bestimmungen zu erfüllen. Man kann entweder durch den Gestaltungsbeirat, wenn man einen Architekten direkt beauftragt hat, oder durch einen Wettbewerb in das Bauverfahren kommen. Beim Anlagen- und Bauamt sind die Einreichunterlagen abzugeben, die kanzleimäßig erfasst und vergebührt werden. Als nächster Schritt folgt die bebauungsrechtliche und bebauungsgrundlagenmäßige Begutachtung und das Bauplatzbewilligungs-Prüfungsverfahren. Dann folgt die konkrete Beurteilung durch die zuständigen MitarbeiterInnen des Anlagen- und Bauamtes. Entsprechende Prüfaufträge werden auch auf die anderen Dienststellen, wie beispielsweise an das Umwelt- und Technik-Center verteilt. Dort werden die Sachverständigen mit den Projekten betraut, später die Gutachten zusammengeführt. Es erfolgt das so genannte Parteiengehör mit allen, die in diesem Verfahren eine Parteienstellung haben. In Folge werden die Unterlagen für eine mündliche Bauverhandlung erstellt. Und am Ende, wenn alles passt, wird eine Baubewilligung erteilt. Das ist das klassische Prozedere, das wir durch landesgesetzliche Vorgaben, Bauordnung, Raumordnung, aber auch Baurechtsvorschriften und Bautechnikgesetz haben. Zu 9.: Sie wurden objektiv verspätet eingereicht. Das ist die Erklärung seitens des Unternehmens. Zu 10.: Auch bei der GWG können Fehler geschehen, das muss man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestehen. Aufgabe der handelnden Organe, der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates ist es dafür Sorge zu tragen, dass derselbe Fehler nicht zweimal geschieht. Das würde ich dir als nicht notwendige, aber aus meiner Sicht, wichtige Antwort geben.“ 6. Anfrage von Stadtrat Wimmer an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, als Stadt mit eigenem Statut besorgt Linz neben den klassischen Aufgaben einer Gemeinde auch Aufgaben, die ansonsten in ‚Landbezirken‘ einer Bezirkshauptmannschaft obliegen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um eine direkt vergleichbare Aufstellung (Gegenüberstellung) nach beiliegender Auskunft der Statutarstadt Wels, sodass die Teilbereiche der Bezirksverwaltung zwischen den Städten Linz und Wels verglichen werden können. Herzlichen Dank für die Beantwortung!“ Dazu Bürgermeister Luger: „Ich versuche die Zahlen, soweit sie mir vorliegen, zu präsentieren. Diese Zahlen sind aus unseren Abteilungen erhoben worden. Ich kann dazu folgende Gegenüberstellung in zwei Bereichen, der Anzahl der Beschäftigten und der Lohnentwicklung liefern. Die Anzahl der Beschäftigten ist immer in Vollzeitäquivalenten gerechnet. Es wird nicht zwischen pragmatisierten und nicht pragmatisierten Mitarbeitern unterschieden und sie sind in die klassischen Kategorien Akademiker, Maturanten und Fachangestellte geteilt - nicht in der Funktionslaufbahn, wie wir das heute hätten, denn da sind die Unterschiede doch gegeben: vollzeitäquivalente AkademikerInnen in Wels 7,3, in Linz 21,7. Vollzeitäquivalente b, also Matura, in Wels 31,2, in Linz 80,0. Vollzeitäquivalente im qualifizierten Fachdienst c in Wels 23,6, in Linz 61,7. Das ergibt ein Gesamtergebnis von 62,1 an MitarbeiterInnen in Wels und insgesamt 163,4 in Linz. Ich habe die Löhne ebenfalls erheben lassen und darf die Zahlen runden. Den Lohnkosten inklusive der Sachkosten, in beiden Bereichen gerechnet, weil sonst könnte man da viel tricksen, haben wir einen Overhead-Anteil, also Gemeinkostenanteil in beiden Städten von 15 Prozent unterstellt. Da ergeben sich in den Städten folgende Entwicklungen: 2010 fielen dafür in Wels 4,057.000 Euro an, in Linz 11,339.000 Euro. Ein Jahr später 2011 in Wels 4,120.000 Euro zu 11,510.000 Euro in Linz. 2012 4,180.000 Euro in Wels und 11,690.000 Euro in Linz. Das letzte Jahr, das mir abgerechnet vorliegt, ist das Jahr 2013. Da gibt es ähnliche Tendenzen. Wels 4,240.000 Euro und Linz 11,860.000 Euro. Damit man das gewichten kann, haben wir für Linz für die Jahre noch korrekterweise einen Durchschnitt an Bevölkerung gerechnet. Nachdem wir so stark wachsen, wäre das ungerecht. Wir haben in Linz 193.000 an Wohnbevölkerung genommen, wenn man vergleichen will und Wels mit 59.000 an Wohnbevölkerung über diese Tangente gelegt.“ 7. Anfrage von Gemeinderätin Schmied, M.A., an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in meinem Antrag vom 20. Juni 2013 für die Gemeinderatssitzung am 4. Juli 2013 ‚Stolpersteine zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus‘ wurde mir vom damals zuständigen Vizebürgermeister Erich Watzl beschieden, dass die Stadt Linz für ein klares Bekenntnis zur restlosen Aufarbeitung des Nazi-Regimes steht und es bereits konzeptionelle Überlegungen dazu gibt. Dieser Antrag wurde dem Stadtsenat zugewiesen. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Welche Schritte wurden bisher gesetzt, um die Stolpersteine oder ein anderes Projekt, das der Grundintention des Antrages folgt, die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Stadt im öffentlichen Raum zu dokumentieren? 2. Hat sich der Stadtsenat bereits damit beschäftigt? 3. Gibt es konzeptionelle Überlegungen? Falls ja: 4. Was sind die genauen Inhalte des Konzeptes/Projektes? 5. Welche konkreten Schritte müssen nun für eine Umsetzung gesetzt werden? 6. Wann ist mit einem Umsetzungsstart zu rechnen? Dazu Bürgermeister Luger: „Es ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass Linz in der gesamten Ära meines Vorgängers, Franz Dobusch, die erste Stadt in Österreich gewesen ist, die die eigene Geschichte systematisch aufgearbeitet hat. Diese Aufarbeitung ist für einzelne Personen oder Gruppierungen zum Teil schmerzhaft gewesen, hat aber ein hohes wissenschaftliches Niveau gehabt hat. Z. B. darf ich darauf verweisen, dass zuletzt im Jahr 2013 unter anderem eine Publikation von Frau Verena Wagner erschienen ist, die sich mit den jüdischen Lebenswelten beschäftigt. Es wurden zehn Linzer Biografien wissenschaftlich bearbeitet, fast in einem prosopographischen Sinn. Diese Publikationen des städtischen Archives haben eine Tradition seit Ende der 80er-Jahre. Sie wissen, dass wir in der Stadt und im öffentlichen Raum viele Gedenktafeln und Hinweise auf die NS-Vergangenheit haben und wir koordinieren und arbeiten mit der israelitischen Kultusgemeinde im Gedenken z.B. bei der Reichs-Pogromnacht zusammen. Zu 1.: Dieses Projekt ‚Stolpersteine‘ ist ein künstlerisches Projekt, das urheberrechtlich geschützt ist und durchaus ein Monopol in der Hand eines Künstlers ist, der es entwickelt hat und sich damit die Rechte sichern kann. In der Kulturverwaltung hat es noch vor meiner Zeit als Bürgermeister eine inhaltliche Diskussion gegeben, ob wir mit diesem ‚Stolperstein-Modell‘, das es meines Wissens nach in Wien, Graz, Salzburg und möglicherweise Wiener Neustadt gab, in Linz einen anderen Weg einschlagen möchten. Wir möchten nicht etwas duplizieren, sondern etwas Originäres machen. Aus Zeiten meines Vorgängers gibt es noch Aktenvermerke der Kulturverwaltung, dass dies gewünscht wird. Zu einem Zeitpunkt, als ich die Verantwortung getragen habe, ist in der Kulturverwaltung das Projekt ‚In Situ‘ wieder diskutiert worden. ‚In Situ‘ war jenes Projekt im Kulturhauptstadtjahr 2009, bei dem auf Flächen vor Häusern und Objekten mit Schablonen aufklärerische Texte über die Zeit der NS-Vergangenheit sichtbar gemacht wurden. Es wurde darüber gesprochen, ‚In Situ‘ wieder zu beleben. Formal wäre das gar nicht so schwierig, die Schablonen sind grundsätzlich noch vorhanden. Es ist mir aber wichtig festzuhalten, dass diese Arbeit nicht weiter fortgesetzt wurde. Wie meine Recherchen ergeben haben, hat es zuletzt am 16. Oktober 2013 eine Besprechung über ein Denkmal gegeben, zu dem ich dir noch später eine Antwort geben werde und wo das Projekt ‚In Situ‘ diskutiert worden ist. Damals - das ist noch vor meiner Zeit gewesen und ich war nicht involviert –, wurde vereinbart, einen Antrag sowohl für ein Denkmal, als auch für die Fortsetzung von ‚In Situ‘ zu stellen. Mir ist so ein Antrag nie vorgelegt worden. Bei der Recherche für diese Anfragebeantwortung musste ich feststellen, dass daran in meiner Zeit nicht gearbeitet worden ist. Ich stehe nicht an, das so zu sagen, wie es ist. Ich werde mich aber darum kümmern. Diese Anfrage hat in mir etwas in Bewegung gesetzt. Ich war damit seit 7. November 2013 schlichtweg nicht befasst. Meines Wissens, um das klar zu sagen, auch kein anderes Mitglied der Stadtregierung, soweit ich das verfolgen konnte. Zu 2: Das ist damit aus meiner Sicht geklärt. Zu 3: Ich gehe davon aus, dass es die gibt, aber keine mir aktuell bekannten. Deswegen meine Aussage, ich werde mich hier einbringen. Zu 4: Bei ‚In Situ‘ ist es ganz einfach, da kann man nur sagen, Wiederholung oder neue Standorte und neue Texte finden. Das ist relativ einfach, wenn man dieses Projekt umsetzt. Zu 5: Erstens einmal die inhaltliche Klärung und natürlich dann formal die Beschlussfassung und die budgetäre Bedeckung, das ist völlig klar. Aber aus meiner Sicht geht es vorher noch um eine Detailkonzeption. Zu 6: Im heurigen Budget ist nichts budgetiert. Das gilt übrigens auch für das Denkmal für Desserteure, das angeblich in Antragsform existiert. Ich werde mich darum kümmern, den letzten Stand zu haben und Vorschläge einzubringen, um den Stadtsenat beziehungsweise die Fraktionen darüber zu informieren.“ 8. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger von der Jänner-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, aus konjunkturellen, strukturellen oder spekulativen Ursachen stehen Wohnungen, Büros und Betriebsareale in einem großen Umfang leer. Während es in dicht verbauten Gebieten immer schwieriger wird Flächen für Neubauten nutzbar zu machen und dies auch in Hinblick auf den Bodenverbrauch zunehmend problematischer wird, bleiben gleichzeitig wertvolle Ressourcen dem Bedarf durch Leerstand entzogen. Durch Auflagen des Denkmalschutzes, Erbstreitigkeiten, Probleme mit Genehmigungen oder fehlende Mittel zur Sanierung muss eine bestimmte kurzfristige Leerstandsquote als normal gelten. Anders ist die Problematik hingegen bei Objekten, welche über viele Jahre hinweg einer Nutzung entzogen bleiben. Der Leerstand ist eine Herausforderung für Raumordnung, Planung und Stadtentwicklung und veranlasst die Gemeinden zunehmend sich damit zu befassen. So findet seit 2011 eine jährliche Leerstandskonferenz statt. Wie groß das Potenzial des Leerstandes ist wird etwa daran deutlich, dass in Österreich Industrie- und Gewerbeflächen im Umfang der Fläche der Stadt Graz leer stehen. Um den Leerstand für die Allgemeinheit nutzbar zu machen sind daher Möglichkeiten zur Erfassung des Potenzials ins Auge zu fassen und davon ausgehend konkrete und wirksame Maßnahmen zu definieren, um den Leerstand gezielt nach dem Grundsatz ,Eigentum verpflichtet‘ für den Bedarf nutzbar zu machen. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Welche Erkenntnisse gibt es über den Leerstand von Wohnungen, Büros und Betriebs- bzw. Gewerbeflächen in Linz? 2. Welche Möglichkeiten wie etwa Meldepflicht, Auswertung des Stromverbrauchs, Begehung von Stadtteilen, Befragung von EigentümerInnen, Aufbau einer Leerstandsdatenbank etc. zur systematischen Erfassung des Leerstandes werden von der Stadt genutzt oder überlegt? 3. In welcher Form wie etwa Leerstandsabgabe, Einweisungsrechte, erhöhte Grundsteuer, Umwidmung leerstehender Büroflächen in Wohnraum etc. kann die Stadt aktiv werden, um Leerstand nutzbar zu machen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Bevor ich die einzelnen Fragen beantworte, eine grundsätzliche Bemerkung: Es wird in Städten oder in Gesellschaften, in denen grundsätzlich Immobilien- und Bodenbewirtschaftung nach marktwirtschaftlichen Kriterien erfolgt, immer eine bestimmte Anzahl an Leerständen geben. Aus meiner Sicht gibt es aber ein klares politisches, wirtschaftspolitisches und gesellschaftspolitisches Ziel, diese Leerstände möglichst gering zu halten. Und nun zu den einzelnen Fragen: Zu 1: Über Einzelfälle hinaus, gibt es keine systematischen, statistischen oder empirischen Unterlage - nicht einmal nur nicht aufbereitete, sondern explizit kein Datenmaterial. Zu 2: Eine systematischen Erfassung des Leerstandes gibt es, wie ich schon eingestanden habe, derzeit nicht. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, über statistische Regressionsmodelle über die Stadtforschung Linz eine Grobabschätzung von Leerständen machen zu lassen. Als Empiriker weiß ich, dass man das mit einer gewissen Unschärfe durchaus akzeptieren kann. Das wäre wahrscheinlich die schnellste Methode Klarheit zu haben, wenn man keine Ansprüche an ausgesprochen exaktes wissenschaftliches Zahlenmaterial stellt. Für die Planungen in einer Stadt könnte das ausreichend sein. Eine anderer Zugang wäre - wenn auch nicht sehr aussagekräftig - über den Stromverbrauch möglich. Neben datenschutzrechtlichen Problemen gibt es Geräte, die den Strom- oder Gasverbrauch zeitlich regeln. Das heißt, auch hier ist die Wahrscheinlichkeit, exaktes Material zu bekommen, nicht sehr hoch. Über Hauseigentümer oder Verbände von Eigentumsvertreterinteressen könnte man natürlich Zahlenmaterial erhalten, sofern diese das preisgeben. Aus meinen Erfahrungen ist es eher ein frommer Wunsch, dass dies getan wird. Es gibt dann noch eine statistische Möglichkeit, nämlich eine Befragung durchzuführen. Das heißt, es gäbe Möglichkeiten. Es ist aber so, dass diese Möglichkeiten nur bis zu einer bestimmten Tiefenschärfe aussagekräftig sind. Zu 3: Ich würde grundsätzlich einschätzen, dass wir in Linz mit Wohnraum und Leerstandsflächen sehr wenig Probleme haben. Das hat den Hintergrund, dass bei uns der Anteil an wohnungsgesellschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnungen sehr hoch ist und der Druck, die Wohnungen rasch wieder vermieten zu können, ausgesprochen hoch ist. Derzeit beteiligt sich die Stadt selbst an einer Pilotstudie an der Johannes Kepler Universität. Der Titel heißt ‚Zwischennutzung statt Leerstand‘. Hier geht es um eine volkswirtschaftliche Mehrwertanalyse. Diese Studie wird vom Land Oberösterreich mitgefördert. Hier werden konkrete Gebäude in Linz untersucht, nicht aber eine flächendeckende Analyse der Situation in der Stadt vorgenommen. Bei den Abgaben und Steuern wäre natürlich etwas möglich. Die Kommunen haben aber kein Abgabenfindungsrecht, sie dürfen das nicht. Das ist vom Land und Bund nicht gestattet. Hier müsste man für manche Möglichkeiten Landesgesetze, für manche sogar Bundesgesetze, wie z.B. das Bundes-Finanzausgleichsgesetz regeln. Über eine Erhöhung der Hebesätze oder über eine Erhöhung der Grundsteuer könnte man sicherlich Druck ausüben. Das ist formal sicherlich möglich, ist aber letztlich eine politische Entscheidung und keine Möglichkeiten der Kommunen. Ich glaube, in dieser Gemeinderatsperiode hat es im Gemeinderat dafür eine Mehrheit gegeben, dass dieses Steuer- und Abgabenfindungsrecht den Kommunen zugebilligt wird. Das ist derzeit ein Verhandlungsthema zwischen dem Städtebund und der Bundesregierung, namentlich dem Finanzministerium. Ich wage es nicht, eine Prognose über den Ausgang abzugeben. Danke.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 9. Anfrage von Gemeinderat Mag. Sonntag an Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Forsterleitner, da es abgesehen von einem unbestätigten Medienbericht vom 30. Jänner 2015 zur Konvertierung der noch offenen Schweizer Frankenanleihe kaum Informationen an den Gemeinderat gibt und ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an diesen Informationen besteht, darf ich dazu folgende Fragen stellen. 1. Wann wurde heuer welcher Schweizer Franken-Betrag zu welchem Kurs konvertiert und welcher Euro-Betrag war dafür notwendig? 2. a) Wie hoch war der realisierte Wechselkursverlust für die heuer erfolgte Teilkonvertierung über die gesamte Laufzeit dieser im Oktober 2005 bei der Kommunalkredit begebenen Schweizer Frankenanleihe? b) Wie hoch war davon der realisierte Wechselkursverlust, der durch das Unterschreiten des ,Mindestkurses‘ von 1,20 Euro heuer erst entstanden ist? c) Wie hoch war der realisierte Wechselkursverlust für die bereit 2014 erfolgte Teilkonvertierung von 97,5 Millionen Schweizer Franken? 3. Wie und nach welchem Kriterium wurde der Zeitpunkt der Wechselkursfixierung ausgewählt? Mit welcher Bank wurde die Schweizer Franken/Euro-Konvertierung durchgeführt? 4. Wann erfolgte mit dem Schweizer Franken-Betrag ein Rückkauf von Teilschuldverschreibungen aus der Schweizer Franken-Anleihe bei der Kommunalkredit? Waren mit dem Rückkauf vor dem Kupontermin direkte Kosten bei der Kommunalkredit verbunden? 5. Wie und wann soll der vollständige Ausstieg aus dem Wechselkursrisiko bzw. eine Absicherung des Wechselkursrisikos erfolgen? Gibt es hier eine zeitliche Zielvorgabe an die Finanzverwaltung? 6. Im Voranschlag 2015 wurden für die Tilgung der halben noch offenen Schweizer Franken-Anleihe 40,256 Millionen Euro für Tilgung bzw. als Neuaufnahme ,Sonstige Darlehensaufnahme 2015 - (Umschuldung/Teilkonvertierung Schweizer Franken)‘ budgetiert. a) Mit welchem Betrag wurde das vom Gemeinderat im Voranschlag genehmigte Darlehensvolumen mit der erfolgten Teilkonvertierung überschritten? b) Lag zum Zeitpunkt der Konvertierung eine Präsidialverfügung für den Überschreitungsbetrag des für die Umschuldung genehmigten Darlehensvolumens vor? c) Warum wurde der Gemeinderat nicht über diese Budgetüberschreitung informiert und diese dem Gemeinderat noch nicht zur (nachträglichen) Genehmigung vorgelegt? Auch im Vorjahr wurde dem Gemeinderat am 13. September 2014 aufgrund einer Kursverschlechterung ein erweiterter Euro-Betrag zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt. 7. Mit der Übertragungsverordnung vom 13. September 2012 hat der Gemeinderat im Sinn einer rascheren Entscheidungsmöglichkeit die Zuständigkeit für Darlehensaufnahmen und andere Finanzgeschäfte an den Stadtsenat delegiert. Im Sinne der ursprünglichen Zuständigkeit sollte der Gemeinderat über die erfolgten Darlehensaufnahmen aktuell informiert werden. a) Welche einzelnen Darlehen mit Angaben zur jeweiligen Darlehenshöhe, Laufzeit, Zinssatz, Tilgungsvereinbarung und Darlehensgeber hat der Stadtsenat aufgrund dieser Übertragungsverordnung heuer bereits beschlossen? b) Wie hoch sind die dafür bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Zinsen insgesamt? c) Wie hoch sind die bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Zinsen für jene Darlehensanteile, die für die heuer erfolgte Teilkonvertierung aufgenommen wurden? d) Wie hoch sind die bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Zinsen für jene Darlehensanteile, die für die 2014 erfolgte Teilkonvertierung aufgenommen wurden?“ Dazu Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich kann diese Anfrage heute nur rudimentär behandeln. Diese Anfrage beinhaltet in Summe 17 Fragen und Teilfragen, die ich in der Kürze so nicht beantworten kann. Ich möchte aber schon, nachdem das heute ein wichtiger Tag in dieser Causa war, zwei, drei Sätze dazusagen. Ich glaube, dass das für den Gemeinderat und insbesondere für die ÖVP-Fraktion wichtig ist, weil die ÖVP-Fraktion immer wieder diverse Interpretations-varianten zu den bisherigen Beschlüssen - aus meiner Sicht sehr eigen-willige Darstellungen, insbesondere medialer Art - vornimmt, über die wir sicher noch diskutieren können. Ich möchte kurz informieren, dass heute im Stadtsenat der Ausstieg beschlossen worden ist und dass wir das letzte Viertel der Franken-Anleihe konvertieren werden. Diese Konvertierung wird nächste Woche nach der erfolgten Genehmigung erfolgen. Ich darf insbesondere an die ÖVP-Fraktion einen Appell richten und um Seriosität ersuchen. Die letzten medialen Äußerungen sind aus meiner Sicht unseriös, unsachlich und unfair und unterstellen der Finanzverwaltung und mir, dass hier irgendwelche Beschlüsse nicht erfüllt worden wären. Das möchte ich aufs Schärfste zurückweisen. Ganz im Gegenteil, mit meinem Amtsantritt als Finanzreferent habe ich alle Beschlüsse in dieser Frage auf Punkt und Beistrich umgesetzt und sie mit der Finanzverwaltung gemeinsam sogar vorangetrieben, sonst hätten wir heute nicht diesen Schlussstrich ziehen können. Ich ersuche in dieser Sache um mehr Seriosität und nicht um selektive Darstellung in eigener Sache und irgendwelche selektive Rechnungen. Ich bin mit der Anfragebeantwortung schon fertig. Den Rest werde ich in aller Ausführlichkeit und aller Korrektheit selbstverständlich noch beantworten.“ 10. Anfrage von Gemeinderat Ing. Casny an Vizebürgermeister Forsterleitner von der Jänner-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, der Voranschlag 2013 sah erstmals unter dem Bereich ,2620 Sportplätze‘ auf der Voranschlagsstelle ,Leistungserlöse, Benützungsgebühren‘ Einnahmen in Höhe von 400.500 Euro vor, die aus einer Linzer ,Turnhallen-Gebühr‘ resultieren. Gegen eine solche Gebühr spricht sich die ÖVP Linz seit jeher aus, da sie dem ehrenamtlichen Engagement im Sinne des Sports schadet. Tatsächlich eingenommen wurden laut Rechnungsabschluss des Jahres 2013 unter dieser Voranschlagsstelle 73.182,04 Euro. Für das Jahr 2014 wurde laut entsprechendem Voranschlag mit Einnahmen aus diesen Turnhallen-Gebühren in Höhe von 150.000 Euro gerechnet. Für das Jahr 2015 rechnet man laut aktuellem Voranschlag mit Einnahmen von 175.000 Euro. Dazu folgende Fragen: 1. Laut einer schriftlichen Anfragebeantwortung durch Herrn Stadtrat a.D. Johann Mayr vom 14. Juni 2013 setzt sich der städtische Tarif pro Stunde wie folgt zusammen: Sporthallenentgelte als Betriebskostenpauschale für Trainingszeiten und Veranstaltungen pro Stunde: Basisentgelt: für Gymnastikraum und Normhalle: zehn Euro, Zweifachhalle: 20 Euro, Dreifachhalle: 30 Euro Entgelt Dachverbandsvereine: für Gymnastikraum und Normhalle: fünf Euro, Zweifachhalle: zehn Euro, Dreifachhalle: null Euro Entgelt Dachverbandsvereine-Nachwuchs (unter 14 Jahren): für Gym. und Normhalle: null Euro, Zweifachhalle: null Euro, Dreifachhalle: null Euro (Auszug aus der Anfragebeantwortung von Stadtrat Mayr) Ist die Stadt Linz in den Jahren 2013, 2014 und bislang 2015 durchgängig bei diesem Tarif geblieben? Wenn nein, inwiefern hat sich der Tarif verändert? 2. Welche Kosten entstanden jeweils in den Jahren 2013, 2014 und bislang 2015 aufgrund der Einhebung der Turnhallengebühren (untergliedert nach Kosten für Software; Kosten für Personal, das zur Verrechnung und Einhebung der Gebühren eingesetzt wurde/wird; sonstige Ausgaben)? 3. Gab/Gibt es Vereine bzw. (Sport-)Gruppen, die die Vorschreibungen nicht (fristgerecht) leisten konnten/können? a) Wenn ja, wurde/werden diese gemahnt? b) Wie erfolgt die Eintreibung der Vorschreibungen von den Vereinen/Gruppen? c) Wie wird mit Vereinen/Gruppen umgegangen, die die Vorschreibungen aus finanziellen Gründen nicht leisten können? 4. Gab es - vor dem Hintergrund der seit dem Jahr 2013 eingeführten Turnhallen-Gebühren - bei einzelnen Vereinen/Gruppen Einschränkungen bzw. Reduzierungen in den Trainingszeiten? Wenn ja, bei welchen Vereinen/Gruppen war dies konkret der Fall? 5. Können Sie für die Jahre 2013, 2014 und bislang 2015 eine Liste der Verei-ne/Gruppen samt deren jeweiliger jährlicher Belastung aufgrund der Turnhallen-Gebühr zur Verfügung stellen? Es wird um Übermittlung einer entsprechenden Liste ersucht. Dazu Vizebürgermeister Forsterleitner: „Zu 1: Der Stadtsportausschuss wurde am 16. Juni 2014 mit einem Vorschlag des Sportreferenten, wie die Tarifstruktur verbessert werden kann, befasst. Und zwar in dem Sinn, dass den Anregungen des Stadtsportausschusses und der Sportvereine Folge geleistet werden soll. In dieser Neuregelung wurde insbesondere vorgeschlagen, die Nachwuchsregelung bis zum 18. Lebensjahr auch bei Veranstaltungen anzuwenden und eine Entgeltgruppierung bei Gymnastikräumen bis 200 Quadratmetern, eine Entgeltgruppe für externe Nutzer, die Regelung der Nächtigungen durch eine neue Entgeltgruppe und die Gleichbehandlung der Veranstaltungen einzuführen und den Normaltarif als Berechnungsbasis für die Naturalsubventionen beizubehalten. Diese Vorschläge wurden in eine neue Entgeltordnung eingebracht. Diese Entgeltordnung hat der Stadtsportausschuss am 16. Juni 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Entgelte sind damit vereinsfreundlicher geworden. Ich darf das wie folgt darstellen: Es gibt jeweils ein Basisentgelt, ein Entgelt für die Dachverbandsvereine, ein Entgelt für den Nachwuchs, ein Entgelt für Externe und ein Entgelt für Nächtigung. Das sind fünf Punkte. Ich werde diese Punkte noch einmal jeweils für den Gymnastikraum, die Einfachhalle bis 200 Quadratmeter, die Zweifachhalle ab 200 Quadratmeter und Dreifachhalle nennen: Gymnastikraum: Basis fünf Euro Entgelt, für Dachverband 2,50 Euro, null Euro für den Nachwuchs, zehn Euro für Externe und 2,50 Euro für die Nächtigung. Einfachhalle: zehn Euro Basis, fünf Euro Entgelt für Dachverbände, Entgelt für Nachwuchs null Euro, Entgelt für Externe 15 Euro, Nächtigung 2,50 Euro. Zweifachhalle: Basis 20 Euro, also das Doppelte der Einfachhalle, Dachverbände zehn Euro, Nachwuchs null Euro, Extern 30 Euro, Nächtigung fünf Euro. Dreifachhalle: Basis 30 Euro, Dachverbände 15 Euro, Nachwuchs null Euro, Extern 45 Euro, Nächtigung 7,50 Euro. Zu 2: Wie bereits in der Beantwortung einer diesbezüglichen ÖVP-Anfrage vom Jänner 2014, beliefen sich die Kosten für die Implementierung des Sporthallen-Verwaltungsprogramms Skubis im Jahr 2013 auf ca. 15.000 Euro. 2014 waren Wartungskosten im Ausmaß von 5000 Euro zuzurechnen. Weiterhin sind die Personalkosten bei Schule und Sport nicht auf einzelne Programmbearbeitungsschritte heruntergebrochen. Seit jeher administrieren im Wesentlichen zwei Personen die Sporthallenvergabe, wobei diesen darüber hinaus eine Vielzahl anderer Aufgaben, wie die Sportförderung, der Sportstättenbau, die Haushaltsüberwachung und das allgemeine Sportservice zugeordnet sind. Mit Skubis haben wir auf jeden Fall eine Professionalisierung und Effizienzsteigerung im Bereich der Hallenadministration erreicht. Zu 3: Es gibt Vereine oder Sportgruppen, die die Vorschreibungen nicht leisten können oder konnten. Derzeit laufen noch Zahlungsfristen, die dem Rechnungsjahr 2014 zuzurechnen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine erschöpfende Auswertung für 2014 gemacht werden. 2013 ist es aber zu keinen Zahlungsausfällen gekommen. In wenigen Einzelfällen ist es zu Zahlungsverzögerungen gekommen. a) Die Mahnungen werden, wie in allen Bereichen, automatisch generiert und an die Vereine zugestellt. b) Die Rechnungen und Belegungsbeilagen werden generell postalisch an die Vereine zugestellt. Grundsätzlich erfolgt dann die Begleichung durch die Vereinen mittels Banküberweisung. c) Nachdem bisher keine Zahlungsausfälle auftraten, ergaben sich keine diesbezüglichen Aktivitäten durch Schule und Sport. Eine allfällige Praxis wird sich am allgemeinen Umgang der Stadt mit Zahlungsausfällen orientieren, das ist in anderen Bereichen auch so. Im Normalfall beinhaltet das ein mehrstufiges Mahnverfahren, das dann zur Anwendung kommen würde. Zu 4: Mit der Einführung der Turnhallenentgelte kam es zu wünschenswerten Lenkungseffekten. Insbesondere wurden 34 nicht genutzte Trainingszeiten abgegeben und konnten neu vergeben werden. In 57 Fällen erfolgten mit den Vereinen Korrekturen bezüglich des Beginns, des Endes, des Tausches oder der Funktionsänderungen. In unserem Programm ist jedoch keine Rückgabeevidenz von Trainingszeiten enthalten, sondern es administriert die bestehenden Trainings- und Veranstaltungszeiten. Z.B. in der Kalenderwoche, in der das erstellt worden ist, sind 873 periodische Bewegungen, also Trainings mit insgesamt 1572 Stunden registriert worden. Insgesamt betraf die Trainingsnutzung im Schuljahr 2013/2014 28.472 Trainingszeiten, das sind rund 52.000 Stunden. Dazu kommen noch 793 Veranstaltungen oder Termine, inklusive Training in den Ferien mit rund 4500 Stunden. Die Hallennutzung durch die Sportvereine ist konstant bis leicht steigend. Ein Rückgang der Nutzung durch die Entgelte ist nicht feststellbar und nicht zu dokumentieren. Zu 5.: Ich ersuche um Verständnis, dass für die Vereine Datenschutz gilt und dass ich das aus diesen datenschutzrechtlichen Gründen so nicht zur Verfügung stellen kann. Das war die Anfragebeantwortung zum Punkt Entgelt bei den Schulsportanlagen und Turnhallen.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zur Geschäftsordnung und tatsächlichen Berichtigung: „Ich möchte noch einmal auf die vorherige Anfragebeantwortung eingehen, die keine Anfragebeantwortung war. Herr Vizebürgermeister Forsterleitner hat unsere Anfrage zum Stand der Schweizer Franken-Anleihe zur Konvertierung nicht beantwortet. Im Gegenteil, er hat die Anfrage nur dazu benutzt, seine eigene Position darzulegen. Ich möchte auch eine tatsächliche Berichtigung anschließen. Es ist nicht unseriös, nicht unsachlich und nicht unverantwortlich, wie du gesagt hast, wenn man die Frage aufwirft, warum ein einstimmiger Beschluss des Gemeinderates vom November 2013 und der Zusatzantrag, dass die Frankenschulden raschestmöglich getilgt oder zumindest abgesichert werden, den wir damals eingebracht haben und der einstimmig so beschlossen wurde, nicht unverzüglich umgesetzt worden ist.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich habe sämtliche Protokolle der Finanz- und Hochbauausschusssitzungen, wo ich und der Herr Finanzdirektor berichtet und wir die Vorgangsweisen diskutiert und besprochen haben. Dem Stadtsenat sind die entsprechenden Beschlussvorlagen von der Finanzverwaltung und mir vorgelegt worden. Das heißt, diese Äußerungen sind in dieser Form als unrichtig zurückzuweisen. Der Gemeinderatsbeschluss wurde selbstverständlich erfüllt. Ich habe ihn sogar eingebracht und entsprechend erfüllt. Du sprichst vermutlich vom Zusatzantrag der ÖVP. (Zwischenruf) Das ist erfüllt und dokumentierbar. Ich ersuche um Sachlichkeit in diesen Fragen. Ich würde vorschlagen, dass ich zur Berichterstattung Parkraumbewirtschaftung kommen kann.“ 11. Anfrage von Gemeinderat Fediuk an Vizebürgermeister Forsterleitner von der Jänner-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Forsterleitner, in Anlehnung an Anfragen der Vorjahre darf ich folgende Fragen zur Parkraumbewirtschaftung stellen. Eine Auflistung der Einnahmen nach Automaten ist notwendig, da ansonsten durch die ständigen Änderungen (Erweiterung der Kurzparkzonen, Abbau von Parkautomaten, geänderte Rayonseinteilung) die Entwicklung der gebührenpflichtigen Parkraumnutzung in der langjährigen Zeitreihe in den einzelnen Gebieten nicht mehr nachvollziehbar wäre und diese Informationen eine notwendige Grundlage für die Beurteilung der Situation in den gebührenpflichtigen Zonen sind. Da angenommen werden kann, dass alle angefragten umfangreicheren Daten von der Stadt routinemäßig erfasst werden und als Datensätze elektronisch vorliegen, sollte eine (elektronische) Weitergabe dieser Dateien an die Fraktionen ohne großen Aufwand möglich sein. 1. Wie hoch waren 2014 bei den Parkautomaten die Einnahmen aus a) Münzen, b) Parkmünzen (gerechnet mit einem Euro pro Parkmünze) und c) Zahlungen mit Quick aufgeschlüsselt für jeden einzelnen Parkscheinautomaten nach seiner Standortbezeichnung? 2. Wie hoch waren 2014 die Einnahmen aus dem Handyparken, die Einnahmen aus Pauschalierungen und damit mit Frage eins die Gesamteinnahmen aus Gebühren? 3 a) Welche Parkscheinautomaten waren 2014 mit welcher Standortnummer und Standortadresse in welchem Kurzparkzonenbereich (30, 90 und 180 Minuten) in Betrieb? b) Welche Parkscheinautomaten wurden 2014 neu bzw. an einem neuen Standort in welchem Monat in Betrieb genommen bzw. welche Standorte wurden wann aufgelassen? 4. Welche Parkscheinautomaten wurden 2014 welchem Rayon mit welchem Anteil zugeordnet? Gab es Änderungen der Rayonsgrenzen bzw. –Zuordnung? 5. Können Sie bitte die Übermittelung der Pläne mit den Rayonsgrenzen und den Aufstellungsorten der Automaten für das Jahr 2014 veranlassen? 6. Wie viele gebührenpflichte Parkstunden gab es im Jahr 2014? 7. Wie viele Automatenentleerungen wurden 2014 vom Inkassobüro ca. durchgeführt und wie hoch waren diese Gesamtinkassokosten 2014? 8 a) Wie viele gebührenpflichtige Kurzparkplätze gab es 2014 jeweils in den einzelnen Rayonen? Wie viele Kurzparkplätze gab es in Summe? b) Wie hoch waren 2014 die Einnahmen pro Stellplatz aufgeschlüsselt nach Rayonen? Wie hoch war der Durchschnittswert im gesamten Stadtgebiet? c) Wie war 2014 die Auslastung nach Rayonen und gesamt nach dem Anteil der tatsächlichen Einnahmen an den möglichen Einnahmen pro Stellplatz? 9 a) Wie hoch waren 2014 die Gesamtstrafeinnahmen für das Budget der Stadt Linz im Bereich der Parkraumbewirtschaftung? b) Wie hoch war der Kundenverkehr in der Abteilung Parkraumbewirtschaftung und wie hoch sind die Personalkosten und die Sachkosten des Magistrats für die Abwicklung der Parkstrafen und der gesamten Verfahren? 10) Wie viele Parkscheine wurden 2014 an den Automaten ausgedruckt und welche durchschnittliche Parkdauer ergibt sich daraus? 11 a) In den letzten Jahren wurden bei den Parkscheinautomaten die Quickmodule erneuert. Wie viele Quicktransaktionen gab es 2014 und wie hoch war der durchschnittliche Umsatz pro Transaktion (Parkschein) in Cent bzw. umgerechnet in Minuten? b) Können nun bei allen Quickmodulen die Datensätze mit Datum, Uhrzeit und Betrag der Einzeltransaktionen ausgelesen werden? Werden die vorhandenen Datensätze auch auf Auffälligkeiten, Lücken und Unregelmäßigkeiten überprüft? c) Wenn ja, wie verteilen sich die Quickzahlungen nach Wochentagen und Tageszeiten? 12. Wie viele elektronische Parkscheine und welche Einnahmen wurden beim Handyparken 2014 und bis zum letzten verfügbaren Monatswert 2015 aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten gelöst und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Anbieter im jeweiligen Monat? 13. Wie hoch sind die Monatseinnahmen aus den Parkgebühren (Voranschlagsstelle 2.9200.842000) und die Monatseinnahmen aus Parkstrafen für die Monate Jänner 2014 bis zum letztverfügbaren Monat dieses Jahres? 14. Können im Sinne eines ökonomischen Ressourcenumgangs die angefragten größeren Datentabellen als elektronische Datensätze übermittelt werden?“ Dazu Vizebürgermeister Forsterleitner: „Alle Jahre wieder haben wir die Anfrage zur Parkraumbewirtschaftung. Letztes Jahr wurde darüber diskutiert, in welchem Ausmaß das notwendig ist. Wir haben die Anfrage wieder in derselben Ausführlichkeit vorliegen. Ich ersuche den Gemeinderat um Verständnis, dass wir hier wieder eine längere Anfragebeantwortung haben. Das liegt nicht an mir. Ich beantworte die Fragen, hätte aber denselben Vorschlag wie im Vorjahr, dass ich die Antworten, die ich sofort geben kann, gleich mache. Wenn die ÖVP aber darauf besteht, lese ich selbstverständlich jeden einzelnen Automaten mit den einzelnen Gebühren vor. Ich schätze, in zwei Stunden kann ich das sicher erledigen. (Zwischenrufe) Ansonsten würde ich zur Anfragebeantwortung kommen. Zu 1 a): Wir haben in der Stadt 328 Automaten; in die Automaten wurden 190.800 Münzen eingeworfen. Da eine Münze einem Euro entspricht, entspricht das 190.800 Euro und Bargeld in der Höhe von 5,561.538,52 Euro. Die Liste der Automaten, wo jeder einzelne Automat mit der entsprechenden Anzahl der Münzen und des Bargelds aufgelistet ist, stelle ich gerne zur Verfügung. Zu 1 b): Das beinhaltet ebenfalls die Anlage 1, die ich dann zur Verfügung stellen werde. Zu 1 c): Wir haben 328 Automaten, in denen über Quick 501.636,50 Euro bezahlt wurden. Eine entsprechend detaillierte Aufstellung je Standort und findet sich in der Anlage 2. Zu 2: Laut den SAP-Buchungen haben wir aus Handyparken 2014 227.857,83 Euro eingenommen, die Einnahmen aus Pauschalierungen betragen 2014 377.968 Euro und die Gesamteinnahmen aus Gebühren machen 2014 6,780.219 Euro aus. Zu 3 a): Dafür habe ich die Anlage 3 vorbereitet, die diese entsprechende Liste beinhaltet, die ich selbstverständlich zur Verfügung stellen werde. Zu 3 b): Der Parkscheinautomat 215, Herrenstraße 44, wurde am 10. Jänner 2014 ersatzlos demontiert. Der Parkscheinautomat 94 in der Baumbachstraße 16 wurde auf die andere Straßenseite zu Nummer 11 versetzt. Zu 4: In der Anlage 4 ist dokumentiert, dass geringfügige Änderungen der Rayonsgrenzen und somit der Rayonszuordnung durchgeführt werden, die eine bessere Effizienz in der Überwachung bringen sollen. Sie sind in der Anlage grün gekennzeichnet. Zu 5: Ein kombinierter Plan mit einzeln eingezeichneten Aufstellungsorten und Rayonsgrenzen steht aktuell nicht zur Verfügung, weshalb mit Anlage 5 getrennte Pläne übermittelt werden. Zu 6: Es gab 2965 Parkstunden pro Stellplatz in der Zeit von Montag bis Freitag 8 bis 18.30 Uhr und Samstag 8 bis 15 Uhr. 3815,5 Parkstunden pro Stellplatz am Hauptbahnhof in den Zeiten von Montag bis Sonntag von 8 bis 18.30 Uhr inklusive der Feiertage. Zu 7: 2014 wurden 6587 Entleerungen der Parkscheinautomaten durchgeführt. Die Gesamtinkassokosten betrugen 155.572,71 Euro. Zu 8 a): Bei diesen Zahlen handelt es sich immer um eine Momentaufnahme, die durch die Group 4, die in Abhängigkeit von Bautätigkeiten, unterschiedlichen Rayonsaufteilungen, unterschiedlichen Zählzeitpunkten und vor allem der Zählmethodik (wird nach Autos bzw. bei freiem Stellplatz nach Schrittlängen gezählt) erfolgt. Alle darauf aufbauenden und angefragten Punkte sind im Lichte der hier gezeigten Parameter zu werten und enthalten entsprechende Unschärfen. Im Rayon 1 waren das 200,36, im Rayon 2: 266,60, im Rayon 3: 253,40, im Rayon 4: 500,08, im Rayon 5: 290,36, im Rayon 6: 319,16, im Rayon 7: 453,16, im Rayon 8: 660,8, im Rayon 9: 386,24, im Rayon 10: 235,04, im Rayon 11: 574,16, im Rayon 12: 301,4, im Rayon 13: 586,32, im Rayon 14: 326,76, im Rayon 15: 373,36, im Rayon 16: 323,72, im Rayon 18: 305,28, im Rayon 19: 413, im Rayon 20: 249, im Rayon 21: 195,52, im Rayon 22: 199,44, im Rayon 23: 251,32, im Rayon 24: 242,96; in Summe 7907,44 Zu 8 b): Das schicke ich besser wieder als Anlage, dann brauche ich es nicht vorzulesen. Im Gesamtdurchschnitt waren es 795,58 Euro. Zu 8 c): Auch hier wird wieder die Liste zugesandt. Gesamtauslastung 13,39 Prozent im Schnitt. Zu 9 a): 2,870.711,98 Euro Zu 9 b): Im Kundenverkehr wurden 7045 persönliche Kontakte, 20.920 Telefonate und 16.638 E-Mails gezählt. Die MitarbeiterInnen der Parkraumbewirtschaftung verursachen Personalkosten in Höhe von 512.934,07 Euro. Bei den Sachkosten gibt es die Überwachung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in der Höhe von 1,7 Millionen Euro. Bei der Entleerung der Parkscheinautomaten kommen 155.572 Euro zur Geltung. Das Disagio und das Einreichentgelt der Firma Paylife 3500 Euro, Thermo-Papierrollen 34.000 Euro, Organmandatsblöcke 17.730 Euro, Abgaben/Kosten für die Prüfung der Aufsichtsorgane 1288 Euro, Telefon und IKT-Kosten 3662 Euro. Zu 10: 2014 wurden 3,5 Millionen Parkscheine gelöst. Das ergibt sich auf einer Schätzung des Papierverbrauchs. Das hatten wir schon im letzten Jahr und das ist dieselbe Methode. Eine exakte Auswertung ist leider nicht möglich. Es lässt sich damit keine durchschnittliche Parkdauer errechnen. Zu 11 a): Grundsätzlich ist zu bemerken, dass nicht die Quickmodule der Parkscheinautomaten ausgetauscht bzw. erneuert wurden, sondern es wurde lediglich die Software für die beiden Handgeräte zum Ablesen aktualisiert. Deshalb ist von den Parkscheinautomaten nach wie vor keine Auswertung nach Gesamtparkvorgängen möglich (aufgrund des Alters) und es können keine korrekten Angaben über die Anzahl der Quick-Transaktionen gemacht werden. Die Angaben beruhen daher auf Schätzungen. Das sind bei rund 246.500 Transaktionen mit einem Umsatz von 501.600 Euro, 2,03 Euro pro Transaktion und einer Parkzeit pro Transaktion von 61 Minuten. Zu 11 b): Die Linzer Parkscheinautomaten sind nach wie vor mit den Quickmodulen ausgestattet, aus denen lediglich die Gesamttransaktionen (nur noch teilweise) und der Gesamtumsatz seit dem letzten Absaugvorgang gespeichert werden. Genaue Daten der Einzeltransaktionen können somit nicht ausgewertet werden. Zu 12 bis 14: Das steht in der Anlage 5. Da sage ich jetzt aber nur die Gesamtwerte bzw. die Parkvorgänge. Ich stelle Ihnen das selbstverständlich wieder zur Verfügung. Im Jänner waren das 6600, im Februar 6968, im März 7782, im April 7928, im Mai 7756, im Juni 7282, im Juli 8650, im August 7225, im September 10.239, im Oktober 11.453, im November 10.718 und im Dezember 10.499. Bis dahin liegen mir die Auswertungen vor. Ich möchte, wie im Vorjahr darauf hinweisen, wir hatten einen Aufwand im Ausmaß von 94 Arbeitsstunden, um diese Anfrage zu beantworten, was in etwa 5050 Euro entspricht. Wir haben im heurigen Jahr für die erweiterte Anfrage 118 Stunden benötigt, was rund 7000 Euro an Kosten in der Verwaltung verursacht.“ Bürgermeister Luger: „Dafür ist die Anfrage aus meiner Sicht ausgesprochen ausführlich behandelt worden. (Zwischenrufe, Unruhe) Es ginge länger. Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass der Finanzreferent in der Lage ist, noch umfassender zu informieren. Glauben Sie mir, ich habe seine Unterlagen gesehen. 12. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, das begrüßenswerte Projekt ‚autofreier Hauptplatz‘ an Samstagabenden, Sonn- und Feiertagen läuft nun mit Verlängerung seit August 2013. Der Hauptplatz darf an Samstagen von 18 bis 24 Uhr und an Sonntagen von null bis 24 Uhr mit Autos und Motorrädern bzw. Mofas nicht befahren werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Taxis, Busse und Radfahrerinnen bzw. der AnliegerInnenverkehr. Leider wird diese Regelung nach wie vor von zahlreichen Autofahrerinnen ignoriert. So kam es etwa bei der Auftaktkundgebung ‚Keinen Meter für Pegida‘ des Bündnisses ‚Linz gegen Rechts‘ vor dem Neuen Rathaus am 8. Februar 2015 zu Behinderungen der sich sammelnden Teilnehmerinnen durch den nicht unerheblichen Autoverkehr. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Frau Vizebürgermeisterin, welche Erfahrungen mit dem Projekt ‚autofreier Hauptplatz‘ gibt es bis dato? 2. Welche Maßnahmen zur Normverdeutlichung wurden von Ihnen gesetzt? 3. Gibt es regelmäßige Kontrollen der Zufahrten zum Linzer Hauptplatz am Wochenende? 4. Wann ist mit dem Evaluierungsbericht und der Aufnahme des Regelbetriebs zu rechnen?“ Dazu Vizebürgermeisterin Hörzing: „Zu 1: Das Projekt wird in der derzeitigen Form von den Menschen gut angenommen. Das Projekt läuft von Samstag, 18 bis 24 Uhr und Sonn- und Feiertage von null bis 24 Uhr. Anfängliche Bedenken seitens der Wirtschaftstreibenden konnten durch konstruktive Gespräche ausgeräumt werden. Mit der momentanen Regelung können großteils alle sehr gut leben. Zu 2: An der Kreuzung Promenade/Theatergasse befinden sich beidseitig Einfahrtsverbote sowie ein zusätzliches Abbiegeverbot. An der Kreuzung Rathausgasse/Neutorgasse befinden sich ebenfalls beidseitig Einfahrtsverbote. Zusätzlich gibt es am Pfarrplatz eine gelb unterlegte Vorankündigung des Verbots. An der Kreuzung Theatergasse/Altstadt wurde ein Rechtsfahrgebot angebracht, um den Verkehr über die Theatergasse Richtung Promenade und nicht Richtung Hauptplatz abfließen zu lassen. Ich möchte feststellen, dass der autofreie Hauptplatz wahrscheinlich die bestbeschilderte Verkehrsbeschränkung in Linz ist. Die gesetzlichen Anforderungen wurden in allen Punkten übererfüllt. Ich weise zum Beispiel auf die doppelte, weil beidseitige Beschilderung an den Einfahrten hin. Üblicherweise nehmen wir aus Ortsbildgründen von einer zu ausführlichen Beschilderung Abstand. Aber gerade in diesem Fall überwiegt das Informationsbedürfnis der AutolenkerInnen, darum wurden die Beschilderungen doppelt verordnet. Zu 3: Ja, die gibt es. Nach Auskunft des Stadtpolizeikommandos Linz wird das Wochenendfahrverbot am Linzer Hauptplatz regelmäßig überwacht und bei Verstößen entsprechend eingeschritten. Vereinzelt werden präventive Schwerpunktkontrollen an den Einfahrtsstellen durchgeführt. Dort werden die Lenker und Lenkerinnen angehalten, die in die Fahrverbotszone einfahren wollen und darauf aufmerksam gemacht und wieder zurückgewiesen. Zu 4: Ein Zwischenbericht erfolgte im Rahmen der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23. Juni 2014. In der Sitzung vom 8. September 2014 wurde nach einem einjährigen Testbetrieb die Weiterführung als Dauerlösung an Wochenenden und Feiertagen vorgeschlagen und von den Fraktionen mehrheitlich beschlossen. Seit dem besteht der Regelbetrieb in der aktuellen Form. Also, das ist bereits erfolgt.“ 13. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Leibetseder an Stadtrat Giegler betreffend Krabbelstubenplätze in Linz wird in der nächsten Sitzung beantwortet. 14. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Leibetseder an Stadtrat Giegler betreffend Hortplätze in Linz wird in der nächsten Sitzung beantwortet. 15. Anfrage von Gemeinderat Raml an Stadträtin Wegscheider von der Jänner-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Susanne, im Bundesteil der Tageszeitung ‚Österreich‘ wurdest du am 21. November 2014 bekanntlich mit folgender Aussage zitiert: ‚In Linz brauchen wir auf den Weihnachtsmärkten keinen, der Bettler vertreibt.‘ Angesichts dessen, dass erst um den 24. November 2014 Mitarbeiter aus deinem Ressort den Ordnungsdienst um schärfere Kontrollen von Bettler auf Märkten ersucht haben, verwundert dies einigermaßen. Ich bitte dich daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Bist du in der Zeitung richtig zitiert? a) Wenn nein: Wie lautet deine Aussage korrekt und welche (rechtlichen) Schritte wirst du nun gegen ‚Österreich‘ setzen? b) Wenn ja: Was hat sich an deiner Meinung seither geändert, da der Ordnungsdienst nun um Kontrollen ersucht wird? 2. Was sollte sich aus deiner Sicht als Wirtschaftsreferentin in Linz an der Kontrolle von Bettlern ändern? 3. Was ändert sich daran aus deiner Sicht in der Weihnachtszeit und welche Besonderheiten gibt es? 4. Was tun die Mitarbeiter deines Ressorts, wenn sie Bettler auf Märkten sehen?“ Dazu Stadträtin Wegscheider: „Zu 1 a) und b): Ich wurde damals von der Zeitung ‚Österreich‘ zu einem Vorschlag aus Salzburg angerufen, weil es in Salzburg eine Diskussion darüber gab, ob ein privater Security Dienst von den Märkten als Maßnahme gegen die Beschwerden betreffend Bettler eingestellt werden soll. Ich habe gesagt, dass wir einen solchen privaten Security Dienst auf den Linzer Märkten nicht brauchen. Mein Zitat ist etwas verkürzt dargestellt, ist aber insofern richtig, als wir bezüglich der Bettlerbeschwerden keinen privaten Security Dienst auf den Märkten brauchen. Wir haben in Linz einen Ordnungsdienst, der dafür zuständig ist und natürlich die Polizei. Ich habe diesen Artikel mit dem Wirtschaftsservice besprochen und die Leiterin der Abteilung Märkte gebeten, dass sie den Ordnungsdienst um verstärkte Kontrolle ersucht und diese verkürzte Darstellung in der Zeitung auch gegenüber dem Leiter des Ordnungsdienstes aufklärt. Das ist erfolgt und ein eventuelles Missverständnis wurde längst aufgeklärt. Für mich ist der Ordnungsdienst für die Präsenz und Kontrolle auf Märkten wichtig und erwünscht. Gerade kürzlich wurde Stadtrat Wimmer wieder bezüglich Beschwerden Hunde betreffend, um eine verstärkte Kontrolle auf den Märkten ersucht. Zu 2: Da ich für die Kontrolle durch den Ordnungsdienst bin, wünsche ich mir, dass dem Ordnungsdienst die möglichen Kompetenzen eingeräumt werden. Ich verweise hier auf die Diskussionen dazu. Zu 3: Für mich ist wichtig, dass der Ordnungsdienst flexibel und schnell agiert und dort präsent ist, wo verstärkt Probleme auftauchen. Zu 4: Grundsätzlich ist Betteln nicht verboten. Wenn es Beschwerden oder verstärkt Probleme gibt, gibt es einen Kontakt zum Ordnungsdienst, wie ich dies bereits ausgeführt habe. Ich hoffe, dass ich dieses Missverständnis aufgeklärt habe und dass die Fragen zu deiner Zufriedenheit beantwortet wurden, Herr Gemeinderat Raml.“ 16. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, zu Fuß erreichbare Nahversorger in den Stadtteilen sind ein Kriterium für die Lebensqualität. Es ist daher bedenklich, wenn der Einkauf zunehmend autogerecht gestaltet wird. Dabei bleiben nämlich nicht motorisierte oder wenig mobile, zumeist ältere Menschen, die auf fußläufig erreichbare Nahversorger angewiesen sind, auf der Strecke. Hingegen erhöht sich die Verkehrsbelastung mit allen bekannten Nebenwirkungen ständig noch mehr. Seit mehreren Jahren steht regelmäßig auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen die Erweiterung von Supermärkten, sei es durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche oder durch die Erweiterung der Parkplätze oder beides. Es sind freilich nicht klassische Nahversorger, sondern die Filialen der großen Handelskonzerne, denen hier entgegengekommen wird. Die Konzentration im Handel ist in Österreich auch im europaweiten Vergleich alarmierend. Bereits 2012 hatten die fünf Riesen Rewe, Spar, Hofer, Pfeiffer und Lidl einen Marktanteil von 95 Prozent. Die kleinen selbständigen Greißler als die klassischen Nahversorger hingegen verschwinden zunehmend aus den Stadtteilen. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Frau Stadträtin, wie hat sich die Anzahl bzw. die Verkaufsfläche der Nahversorger in Linz in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. Wie groß ist der Anteil der zu den Handelskonzernen Rewe, Spar, Hofer, Pfeiffer und Lidl gehörenden Geschäfte in Relation zu den noch vorhandenen klassischen Nahversorgern aktuell und im Vergleich vor zehn Jahren? 3. Welche Überlegungen gibt es seitens der Stadt Linz, um den Trend zum autogerechten Einkauf zugunsten auch zu Fuß leicht erreichbarer Nahversorger zu stoppen?“ Dazu Stadträtin Wegscheider: „Zu 1 und 2: Sehr geehrte Frau Mag.a Grünn, es gibt im Wirtschaftsservice, aber auch in den Dienststellen der Stadtforschung Linz und der Stadtplanung keine regelmäßige und vollständige Erfassung der Anzahl der Nahversorgergeschäfte und ihrer Verkaufsflächen. Zu den großen Ketten gibt es natürlich Daten von den Marktforschern. Von der Stadtforschung gibt es Grafiken, wie diese über das Stadtgebiet verteilt sind. Diese sind auf den Internetseiten der Stadt abrufbar, wie z.B. in der Publikation ‚Linz verändert‘ und in den Presseunterlagen. Gerade Klein- und Kleinstbetriebe sind aber nicht systematisch in einer solchen Statistik erfasst. Daher kann ich Ihnen diese Fragen leider nicht wie gewünscht beantworten. Zu 3: Der Linzer Gemeinderat hat in seinen Wirtschaftsförderungsrichtlinien einen sehr großen Schwerpunkt zum Thema Nahversorgung. Da gibt es auch eine eigene Nahversorgerförderung. Die wichtigste Unterstützung für die Lebensmittel-Kleinstbetriebe ist der unbürokratische jährliche Betriebsmittelzuschuss in der Höhe von 3000 Euro. Wir haben diesen Betriebsmittelzuschuss im Jahr 2009 von 2000 auf 3000 Euro erhöht. Im Vorjahr waren das noch 18 kleine Lebensmittelgeschäfte, die um eine Förderung angesucht haben. Vor zehn Jahren waren es 22 bis 29 Betriebe. Mit einigen Schwankungen werden diese Lebensmittel-Kleinstbetriebe aber immer weniger. Das ist eine Tatsache. Das sind aber nur die Zahlen der Geschäfte, die diese Ansuchen stellen und daher sind diese Zahlen keine Vollerhebung. Dann gibt es noch die Förderung von Investitionen für die Nahversorgerbranchen. Wir definieren nicht nur den Lebensmittelhandel als Nahversorger, sondern auch andere Branchen. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 21. Oktober 2010 - die Wirkung war ab 1. Jänner 2011 - wurden folgende Änderungen und somit Verbesserungen der Fördermöglichkeiten von Nahversorgern ermöglicht: a) Der Umfang, wer als Nahversorger gilt, wurde durch die Branchenfestlegung wesentlich erweitert. b) Die förderbaren Investitionskosten wurden von der Definition her erweitert. Neben Bau- und Adaptierungskosten und Erweiterungen für Büro- und Geschäftsausstattung wurden auch Entwicklungsprojekt und Ausbildungskosten mit aufgenommen. c) Die Mindestinvestitionshöhe wurde nach unten gesetzt und mit lediglich 1000 Euro fixiert. Die wichtigsten allgemeinen Wirtschaftsförderungen zur Stärkung der Nahversorgung in den Stadtteilen sind die Förderungen für die regionalen Wirtschaftsinitiativen und die personelle Unterstützung dieser Initiativen durch die Einkaufsstraßenbetreuung. Natürlich sind die von der Stadt betriebenen Märkte in den Stadtteilen für die Nahversorgung mit frischen Lebensmitteln ein wichtiger Beitrag. Trotz aller Förderungen und aller Bemühungen wissen wir, dass viele Konsumenten lieber in einem Supermarkt einkaufen. Wir kennen den Trend zu den Lebensmitteldiskontern, die ihre Marktanteile ausbauen. So sehr wir uns die kleinen Geschäfte wünschen, der Konsument entscheidet sich anders. Natürlich gibt es die Nachfolgeproblematik bei diesen kleinen Geschäften mit Umsätzen, die manchmal nicht einmal kostendeckend sind. Und es gibt natürlich wieder kleine Gegentrends, denn auch Lebensmittelketten setzten zum Teil wieder auf Kleingeschäfte. Ich hoffe, Frau Kollegin Grünn, dass ich mit diesen Ausführungen doch einige für Sie wichtige Informationen zu diesem Thema gegeben habe.“ (Beifall ÖVP) C AUSSCHUSS FÜR KULTUR, TOURISMUS UND WOHNUNGSWESEN; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES (STADTRÄTIN KOMMERZIALRÄTIN SUSANNE WEGSCHEIDER) Bürgermeister Luger: „Es liegt mir ein Antrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion vor. Aufgrund des Ablebens von Herrn Gemeinderat Ing. Franz Hofer wird hier vorgeschlagen, Frau Stadträtin Susanne Wegscheider als Ersatzmitglied in den Ausschuss für Kultur, Tourismus und Wohnungswesen zu wählen. Dies ist eine Fraktionswahl, an der selbstverständlich ausnahmslos die Mitglieder der ÖVP teilnahmeberechtigt sind. Ich ersuche jene ÖVP-Mitglieder, die diesen Vorschlag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand.“ Der Antrag wird von der stimmberechtigten ÖVP-Fraktion (16) einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Ich darf Ihnen zur Ersatzmitgliedschaft in diesem Ausschuss herzlich gratulieren.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. D ANTRAG NACH § 47 ABS. 5 STL 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Bürgermeister Luger berichtet über D 1 Kreditübertragung Zentrale Personalkosten 2014 in Höhe von 52.614,94 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Kreditübertragung in Höhe von 52.614,94 Euro von der VASt 1.0100.565000, Leistungsprämien, auf die VASt 1.0110.566000, Zuwendungen für Dienstjubiläen, wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. E ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über E 1 Reorganisation des Magistrates und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen die Reorganisation des Magistrates, weil es sich dabei aus meiner Sicht um eine ganz wesentliche Zukunftsentscheidung für die Stadt Linz handelt, mit einigen Grafiken und Folien für die Einleitung der Diskussion darbringen. Ich möchte einleitend betonen, ich bin der tiefsten Überzeugung, dass es hier nicht darum geht, eine Organisation, die gut funktioniert, zu verändern. Sie muss jedoch unter einem anderen formalen Regime arbeiten, als es unsere heutigen Voraussetzungen betreffen. Wir versuchen, einen Magistrat zu organisieren, der die Aufgabe als Dienstleistungsunternehmen noch schlanker, noch straffer und letztlich noch effizienter wahrnehmen soll. Die Veränderungen, die ich vorschlagen werde, sind Veränderungen, die durch die Reformmaßnahmen, durch die Änderungen unseres gesamten Aufgabenportfolios dringend notwendig geworden sind. Sie wurden bereits im Stadtsenat mit den Stimmen der sozialdemokratischen Fraktion und der freiheitlichen Fraktion für gut geheißen. Der Magistrat war noch vor 40 Jahren aufgrund damaliger Aufgabenverteilungen über weite Strecken eine Behörde, eine rein öffentlich-rechtliche Einrichtung. Faktum ist, in den letzten Jahren und Jahrzenten sind die Magistrate durch neue Aufgaben - wenn Sie an die Kinderbetreuung denken - und Reformen unseres gesamten Staatswesens österreichweit - nicht nur in Linz - Dienstleister geworden. Wir sind primär ein Dienstleistungsunternehmen, denn nur mehr 25 Prozent aller MitarbeiterInnen in diesem Haus sind in der Verwaltung beschäftigt. Das heißt, wir haben ca. 700 MitarbeiterInnen, für die es vernünftig ist, Verwaltungsgrundsätze zu haben. Wir haben aber 75 Prozent unserer MitarbeiterInnen, die im Dienstleistungssektor tätig sind und - das soll man nicht vergessen - nicht unter Monopolbedingungen, sondern in Konkurrenzverhältnissen ihre Leistungen erbringen müssen. Das Zweite, was sich wie ein roter Faden durch diese Reform zieht ist, dass wir mehr Verantwortung für die einzelnen MitarbeiterInnen wollen. Das soll keine Reform sein, wie das vielfach oft in anderen Institutionen ist, wo rein aus Kostengründen bei der Leistungserbringung gespart wird. Unser Zugang ist, bei den Führungsebenen zu sparen und mehr Verantwortung für die MitarbeiterInnen ermöglichen, die tatsächlich vor Ort ihre Leistungen erbringen. Dass das Ganze nicht nur ein organisationstheoretischer Ansatz, sondern natürlich Teil unserer Budgetkonsolidierung ist, sei ganz bewusst gesagt, da gibt es nichts zu verbergen. Wir haben keinen Hehl aus unserer finanziellen Situation gemacht. Wir wissen, dass wir die Laufende Gebarung wieder in das Positive wenden und drehen müssen. Ein Teil in diesem Konsolidierungsprozess ist diese Magistratsreform. Die Ziele der Reform sind mit diesen fünf Schlagworten, die Sie hier projiziert sehen, sehr schnell umrissen. Erstens, die Kundenorientierung natürlich beizubehalten und im Dienstleistungsunternehmen immer zu modernisieren und zu adaptieren. Zweitens, wenn in Organisationen mit vier oder fünf Führungsebenen eine Führungsebene weniger ist, ist davon auszugehen - das ist meinerseits eine explizite Erwartungshaltung -, dass das zu Effizienzsteigerungen zu führen hat. Drittens, und damit eng verbunden, erwarte ich mir durchaus Leistungssteigerungen im Haus durch Reformmaßnahmen, die daraus zu lukrieren sind. Das werden wir in den nächsten Monaten und in Folge in einem Dauerprozess der Reform anstreben müssen. Das ist kein Stillstand, kein abgeschlossener Prozess, sondern ein laufender Prozess, in dem wir Leistungssteigerungen wollen. Und viertens - da mache ich keinen Hehl daraus -, geht es um Bürokratieabbau. Es geht darum, wenn Akten, die die Regierungsmitglieder auf ihren Schreibtischen vor sich liegen haben, vier, fünf, sechs Unterschriften tragen und die inhaltliche Bedeutung des Antrages im Wesentlichen nur von maximal zwei dieser UnterschriftenleisterInnen kontrolliert wird und die anderen nur formal prüfen, dann ist das eine bürokratische Ablaufstruktur, die in einem Dienstleistungsunternehmen nicht mehr zeitgemäß und daher absurd ist. Und fünftens geht es um die Eigenverantwortung. Das ist aus meiner Sicht ein Prinzip, wie man in einem Unternehmen lebt. Ich verwende bewusst, wenn es um den Magistrat als Dienstleisterin geht, den Begriff des Unternehmens. Wir wollen die Eigenverantwortung von MitarbeiterInnen stärken. Auch das sind organisationstheoretische Prinzipien der Betriebswirtschaft, die für uns genauso gelten. Diese Verantwortung steigt dann, wenn die Führungsebenen weniger werden und wenn man selbst seinen individuellen Beitrag in einer Organisation nachvollziehen kann. Oder unbetriebswirtschaftlich formuliert, wenn man nicht das Gefühl hat, bloß ein Rädchen in einem System zu sein, das sowieso in Permanenz von anderen Rädern umspült wird. Diese Stärkung der Individuen ist ein Ziel dieser Reform. Die aktuelle Verwaltungsgliederung ist sicherlich für österreichische Verhältnisse effizient. Um diese Struktur beneiden uns noch immer vergleichbare Kommunen. Aber das Bessere ist bekanntlich der Feind des Guten. Deswegen glaube ich, dass sich unser Ansatz, eine neue Aufbauorganisation zu schaffen - wir sind meiner Einschätzung nach ein Dienstleistungsunternehmen -, primär an Organisationsmodellen von erfolgreichen Dienstleistungsunternehmen organisiert. Dort hat man einen Vorstand mit einem Vorstandssprecher oder eine Vorstandssprecherin mit Personalkompetenz, mit Finanzkompetenz und, je nach Unternehmen, ist das noch weiter ausdifferenziert. Das heißt bei uns aus rechtlichen Gründen Führungsboard. Klar ist, dass die Funktion der Magistratsdirektorin die Nummer 1 ist. Es gibt aber dazu noch zwei Mitarbeiterführungskräfte, die tatsächlich die Hauptverantwortung für Personal und Finanzen in der gesamten Organisation tragen. Die Geschäftsbereiche, wie wir sie gliedern wollen - darauf werde ich nachher noch kurz eingehen -, sind tatsächlich wichtige Abbildungen des Aufgabenkataloges, den wir haben. Man kann immer diskutieren. Ich würde für diese Reform sagen, dass es möglicherweise andere Strukturen der Zuordnung gibt, dass der eine Geschäftsbereich durchaus noch mit einem anderen kompatibel gewesen wäre oder statt zwölf, 14 möglich gewesen wären. Das hätte diese Reform nicht verändert. In dieser Frage geht es aber nicht um einen betriebswirtschaftlichen Dogmatismus. Diese Geschäftsbereiche erscheinen mir sehr sinnvoll zu sein. Dann gibt es die Abteilungen, die ganz gestärkt, konzentriert mit mehr Eigenverantwortung die Dienstleistung übernehmen sollen. Das ist unsere derzeitige Führungsstruktur. An der Spitze die Magistratsdirektorin, wie auch in Zukunft. Wir haben derzeit sechs Gruppenleitungen, 23 Dienststellen und 92 Abteilungen. Die neue Struktur hat eine Führungsebene weniger und ein Führungsboard, wo die Magistratsdirektorin an der Spitze steht und zwei Vorstandsführungsboardmitglieder. Sie besteht auf der neuen zweiten Ebene aus zwölf statt 23 Geschäftsbereichen. Sie war im alten System in Wirklichkeit eine Mischung von zweiter und dritter Ebene. Die neue dritte, ehemals vierte Ebene sind die Abteilungen. Hier sind es 81 statt 92, also ein Minus von zwölf Prozent. Diese Struktur, die Ihnen durch den Amtsantrag bekannt ist, ist aus meiner Sicht eine, von der ich mir erwarte, dass wir mit dieser neuen Organisation in Zukunft effizient und sehr straff arbeiten können. Ich bin davon überzeugt, dass diese Erwartung erfüllbar ist. Auf einen Bereich, der bei dieser Struktur gefehlt hat, muss man gesondert hinweisen. Ein Teil unseres derzeitigen Baumanagements - die drei Projektabteilungen inklusive der Haus- und Elektrotechnik - werden in die Immobiliengesellschaft verlagert. Auch das ist aus meiner Sicht ein Beitrag zur Effizienzsteigerung. Insgesamt sind durch diese Struktur in den nächsten fünf Jahren Einsparungen von rund zehn Millionen Euro möglich - das werden wir heute noch zu diskutieren und zu explizieren haben. Das alleine rechtfertigt diese Umsetzung, denn wir haben keine Aufgaben aufgegeben, gekürzt oder outgesourct, sondern wir haben den Aufgabenkatalog aufrechterhalten. Die Umsetzung soll in drei Phasen erfolgen. Das erste ist - das ist für mich nach der Beschlussfassung am heutigen Tage das Entscheidende -, mit der Einbindung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch externe Expertinnen und Experten das zu machen, was in Betrieben, die sich weiterentwickeln, Change Management heißt. Das heißt, ein professionelles, niemanden ausschließendes, aber klar zielorientiertes Management durchzuführen, um möglichst rasch die Reform in der Realität zu verankern und nicht nur als Produkt auf dem Papier zu haben. Die zweite Phase wird sein, dass die Projektgruppen die geänderten Aufgaben - hier als Aufgabenportfolio beschrieben - konkretisieren und ändern werden. Auch in dieser Phase ist es wichtig, nicht nur den eigenen inneren internen Blick zu haben, sondern auch externe Beraterinnen und Berater beizuziehen. Die konkrete Umsetzung dieser Magistratsreform wird dann mit den notwendigen Veränderungen der Geschäftsordnung des Magistrates und mit all dem, was dazugehört, erfolgen. Es muss neue Teambuildingprozesse geben, damit die Ablauforganisation aufgrund einer Ebene weniger effizienter wird. Ich möchte mich bei denjenigen, die heute diese Magistratsreform mittragen, sehr herzlich bedanken, letztlich mit einer politischen Argumentation. Wir haben seit über einem Jahr über diese Magistratsreform diskutiert und verhandelt. Alle vier Regierungsparteien waren uns manchmal näher, dann wieder nicht. Man hatte lange Zeit den Eindruck, als wäre in einem Jahr, in dem eine Gemeinderatswahl stattfindet, eine gemeinsamere Form nicht möglich. Dass das trotz dieses Wahljahres möglich ist, dafür bedanke ich mich ganz konkret bei der freiheitlichen Fraktion. Es wäre möglicherweise für sie politisch verlockend gewesen zu sagen, das muten wir den SteuerzahlerInnen zu, dass sich nichts verändert. Wir haben aber diesen inhaltlichen Weg gemeinsam bestritten. Ich hoffe, dass diejenigen, die heute nicht mitstimmen werden – das haben sie schon so angekündigt -, zur Überzeugung kommen, wenn wir diese Reform in der Umsetzung haben, dass sie doch nicht so schlecht ist. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die Grundstruktur einer Neuorganisation des Magistrates der Landeshauptstadt Linz wird genehmigt: Die künftige Aufbauorganisation des Magistrates besteht aus drei Ebenen und wird, wie im Punkt 4.1 des Vorlageberichtes detailliert beschrieben, realisiert: 1. Ebene – das Führungsboard, das sich wie folgt zusammensetzt: MagistratsdirektorIn DirektorIn Geschäftsbereich Personal & Zentrale Services DirektorIn Geschäftsbereich Finanzen & Wirtschaft Die MagistratsdirektorIn hat die Gesamtleitung des Magistrats inne. Dies inkludiert umfassende Anordnungs- und Entscheidungsbefugnisse in allen Angelegenheiten. Die weiteren Mitglieder des Führungsboards sind für die zentrale Steuerung in den Querschnittsaufgaben Personal und Finanzen zuständig. 2. Ebene – die Geschäftsbereiche 3. Ebene – die Abteilungen 2. Die konkrete neue Aufbauorganisation sowie die zukünftige Aufgabenverteilung auf die Geschäftsbereiche ist entsprechend den Punkten 4.2 und 4.3 des Vorlageberichtes umzusetzen. 3. Der Magistrat wird mit der Umsetzung wie folgt beauftragt: Projektstart: 6. März 2015 Abschnitt 1: a) Einrichtung Programmmanagement und zentrale Steuerungsgruppe b) Beauftragung externer ReformbegleiterInnen für die Umsetzung in ausgewählten Geschäftsbereichen c) Einrichtung von einer Projektgruppe je zukünftigem Geschäftsbereich und Vorbereitung bzw. Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen d) Anpassungen von organisationsrelevanten Dokumenten, wie z.B. der Geschäftsordnung und –einteilung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz Meilenstein: 1. Juli 2015 - die neue Aufbauorganisation ist realisiert Abschnitt 2: a) Prozesse und Schnittstellen werden analysiert und optimiert b) Geschäftsbereichsklausuren und Teamentwicklungen fördern die Etablierung der neuen Struktur und die Stärkung der Eigenverantwortung Projektende: 31. Dezember 2015 4. Kontraktmanagement zur professionellen Zielsteuerung zwischen Politik und Verwaltung (Details siehe Punkt 4.5 des Vorlageberichtes) wird eingeführt. 5. Das Institut für Kommunalwissenschaften dokumentiert den Reformprozess zeitnah, wie im Vorlagebericht dargelegt. 6. Die Verrechnung der anfallenden Kosten für externe Beratungsleistungen erfolgt über die VASt 1.0110.728015, Sonstige Leistungen, Beratungsaufwand.‘ Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Vorweg gleich von hinten aufrollend: Der Grund, dass wir diese heute vorliegende Reform oder Reorganisation des Magistrates nicht mittragen, hat ganz und gar nichts mit der Tatsache zu tun, dass wir uns in einem Wahljahr befinden. Vielleicht noch einmal zu den Voraussetzungen: In der Amtsvorlage ist zitiert, dass wir alle grundsätzlich die wesentlichen Ziele der Reorganisation aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 23. Jänner 2014, also dem Grundsatzbeschluss, den wir gefasst haben, befürworten, eine Magistratsreform durchzuführen und gemeinsam daran arbeiten wollen. Im Beschlusstext - das fehlt in der zitierten Unterlage, die wir heute vorliegen haben, darum muss ich es noch einmal vorlesen - war festgehalten, dass als Steuerungsinstrument im Rahmen der projektmäßigen Abwicklung ein Lenkungsausschuss eingerichtet wird, dessen Aufgabe es ist, den Projektvertrag abzunehmen, wesentliche Projektschritte zu begleiten, Ergebnisse zu diskutieren und über deren weitere Behandlung zu entscheiden. Also, da gibt es einen gültigen Gemeinderatsbeschluss, der ganz klar festlegt, wie diese Reform abzulaufen hat. Fakt ist - ich betone das deshalb noch einmal, weil man bei der vorliegenden Amtsvorlage den Eindruck bekommen könnte, es wäre anders gewesen -, dass die vorliegende Reform in keiner einzigen Lenkungsausschusssitzung diskutiert wurde. Der Vorschlag des Dreiervorstandes war seit Herbst nicht mehr Diskussionsgrundlage, weil sich im Vorfeld noch alle drei anderen Fraktionen dagegen verwehrt haben. Das bedeutet nichts anderes, als eine Machtkonzentration rund um den Bürgermeister. Die wesentlichen Eckpunkte, das Papier selbst, das Ergebnis, das heute dem Gemeinderat vorliegt, wurden im Lenkungsausschuss nie behandelt, weder diskutiert, geschweige denn darüber entschieden, wie das Papier weiterzubehandeln ist. Das ist das eine. Die geltenden Gemeinderatsbeschlüsse werden umgangen und die Vorgehensweise, die festgehalten wird, wird nicht eingehalten. Der Herr Bürgermeister entwirft gemeinsam mit Kollegen Wimmer über das Wochenende ein neues Papier, das nie mit irgendeiner anderen Fraktion oder zumindest nicht mit mir diskutiert wurde. Dieses Papier wird dann ohne irgendeine Diskussion, geschweige denn der korrekten Vorgehensweise nach dem Gemeinderatsbeschluss, am Montag bei einer Pressekonferenz präsentiert. Ich halte das demokratiepolitisch für bedenklich. Das ist natürlich nicht das, was man sich wünscht, wie man miteinander umgeht. Was aber aus meiner Sicht in dem Zusammenhang noch viel schlimmer ist, ist die Tatsache, dass durch diese Vorgehensweise den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern per Newsletter zum selben Zeitpunkt ausgerichtet wurde, dass man sie nicht mehr braucht. Dieses Vorgehen und der Druck, der da ausgeübt wurde und das nicht Diskutieren und Besprechen von Dingen führt dazu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Newsletter erfahren, dass sie ab 1. Juli nicht mehr in der Funktion eingesetzt sind, in der sie jetzt sind. Das betrifft, auch wenn das anders dargestellt wurde, nicht nur Führungskräfte, sondern auch deren Mitarbeiterinnen in den Sekretariaten, also Schreibkräfte. Dieser Umgang mit Menschen und MitarbeiterInnen ist aus meiner Sicht mehr, als bedenklich. Zur neuen Organisation, ich habe das schon kurz angedeutet: Was heißt dieses Führungsboard. Es ist jetzt in dem Antrag ausformuliert, dass die Magistratsdirektorin die oberste Führungskraft im Hause sein muss, weil das bundesverfassungsgesetzlich so vorgeschrieben ist. Obwohl wir das im Vorfeld mehrmals besprochen haben, war das in der Diskussion nicht ganz so klar. Ich will festhalten, das ist in dem Antrag klar ausgeführt. Was heißt dieses Führungsboard. Man streicht nicht eine Ebene, sondern reduziert eine Ebene von sechs auf zwei. Das fällt unter Schmäh führen. Unter der Frau Magistratsdirektorin - das heißt jetzt Führungsboard und nicht mehr Gruppenleitung - gibt es noch zwei Stellen, Finanzen und Personal, die allen anderen übergeordnet sind. Ich streiche nicht die oberste Ebene, sondern reduziere die oberste Ebene von vier auf zwei, was aus meiner Sicht grundsätzlich problematisch ist. Was heißt das? Ich stelle die Personal- und Finanzangelegenheiten über alle anderen inhaltlichen Fach- und Sachbereiche. Das heißt schlussendlich nichts anderes, wenn die hierarchisch allen anderen übergeordnet sind, dass sie entsprechende Durchgriffsrechte haben werden, denn ansonsten macht die hierarchische Überordnung keinen Sinn. Das halte ich an der Stelle noch einmal fest. Seit Herbst ist in mehreren Lenkungsausschusssitzungen und in bilateralen Gesprächen über verschiedene Varianten sehr umfassend und ausführlich diskutiert worden. In diesen Varianten war seit Herbst klar, dass es tatsächlich eine Streichung der obersten Führungsebene geben soll und keine hierarchische Überordnung irgendeines anderen Bereichs. In der heutigen Unterlage ist das angedeutet. Aus meiner Sicht ist das derartig schwammig formuliert, dass man tatsächlich nicht klar ableiten kann, was die genau in Zukunft dürfen. Es ist angemerkt, dass die Geschäftsbereiche, also die zwei Teile des Führungsboards, Personal und zentrale Services und Finanzen und Wirtschaft zusätzlich zu allen anderen Geschäftsbereichen folgende Befugnisse haben, nämlich eine magistratsweite Steuerungsfunktion in Form von Querschnittsaufgaben, Personal und Finanzen. Das ist in Ordnung, das ist auch jetzt schon so, das soll so sein. Aber was künftig neu ist, sie haben Anordnungsbefugnis in Bezug auf Personal- und Finanzangelegenheiten. Was heißt das, wie weitreichend ist diese Anordnungsbefugnis? So ehrlich muss man sein, dass es grundsätzlich kein Projekt gibt, das nicht in irgendeiner Form durch Personal abgewickelt wird oder Finanzen in Anspruch nehmen muss – Anordnungsbefugnis in Bezug auf Personal und Finanzangelegenheiten. Dann gibt es noch einen weiteren Punkt: Wahrnehmung der Aufgaben der GeschäftsbereichsdirektorInnen. Was heißt das? Was heißt die Zusammenschau dieser beiden Punkte. Heißt das ganz bewusst, die sollen grundsätzlich in inhaltliche Bereiche eingreifen können oder muss man das dann schon zumindest formalisiert über den Eingriff über Personal und Finanzen regeln, der schlussendlich aber dann aber wieder alles ist. Das alles ist nicht ausgeführt, was das konkret bedeuten und wie das konkret funktionieren soll. Man muss noch festhalten, damit ist nicht klar, ob das Ganze rechtlich in Ordnung geht. Auch wenn man das gerne anders hätte, der Magistrat ist kein Privatunternehmen. Ein privates Unternehmen, das dem Prinzip der Gewinnerwirtschaftung in einer kapitalistischen Gesellschaft unterliegt, unterliegt den Regelungen des Privatrechts. Im Gegensatz dazu, unterliegt die öffentliche Verwaltung und damit der Magistrat Linz den Regelungen des öffentlichen Rechts. Das heißt, es gibt landesgesetzliche und bundesgesetzliche Vorschriften, im Überbau die Bundesverfassung, die Vorgaben macht. Aufgrund dieser nicht detaillierten Ausführung, was, wie und in welcher Form konkret sein soll, ist nicht klar, ob man in dieser Vorstellung mit den Gesetzen konform geht. Das lässt sich schlichtweg nicht beurteilen. (Zwischenruf) Ich bin noch nicht fertig. Ich habe da noch zwei Punkte. Wir haben keine Redezeitbeschränkung, Herr Kollege Wimmer, das wissen Sie ganz genau. Ich hätte das gerne im Vorfeld diskutiert. Wie ich aber schon ausführlich dargestellt habe, hat leider entgegen des Gemeinderatsbeschlusses keine Lenkungsausschusssitzung stattgefunden, wo wir das hätten diskutieren können. Zum Inhaltlichen: Bei diesen zwölf übriggebliebenen Geschäftsbereichen gehen aus meiner Sicht ganz zentrale und wesentliche Lebensbereiche in der Stadt verloren bzw. erfahren eine Abwertung. Ich meine den Bereich Kultur und den Bereich Bildung. Die werden jeweils nicht mehr als eigenständige Bereiche existieren, was aus meiner Sicht alleine vom Signal her und in der Abwicklung furchtbar ist. Das selbe gilt für den Bereich der Umwelt. Was ich noch viel schlimmer finde ist, wir wissen, in wirtschaftlich schlechten Zeiten ziehen Menschen verstärkt in Städte. Das ist grundsätzlich positiv, dass wir mehr EinwohnerInnen haben, das wollen wir auch. Wir wissen, dass wir in dieser Stadt in den nächsten Jahren 20.000 Menschen mehr haben werden. Jetzt machen wir eine Reorganisation, wo wir den Bereich der Stadtentwicklung abwerten, anstatt dass wir eine Organisationseinheit entwickeln, die sich mit dieser Tatsache und Gegebenheit in entsprechender Notwendigkeit auseinander setzt. Einer meiner Lieblingspunkte in dieser vorliegenden Unterlage ist die Darstellung der Einsparungen. Ich lese in Zeitungen, dass es gar nicht anders möglich war, als diese Reform mit einer Fraktion zu machen, weil alle anderen die Gespräche abgebrochen haben. Ich weiß nicht, ob du das gesagt hast oder ob du nicht ganz korrekt zitiert wurdest, daher ist es mir egal, was da dahinter steckt. Es ist mir ein Bedürfnis festzuhalten, dass das nicht richtig ist. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Gespräche abgebrochen. Das Einzige, was ich bei dem letzten Gespräch am 13. Jänner wollte, war eine nachvollziehbare Rechnung, wie man auf dieses Einsparpotential kommt. Das war nicht möglich, das habe ich nicht bekommen. Ich habe dann noch einmal schriftlich dargelegt, dass ich das brauche, damit ich das meiner Fraktion erklären kann. Bei uns wird noch alles diskutiert. Das ist positiv. Ich habe für mich und meine Fraktion eine nachvollziehbare Rechnung eingefordert, wie man auf dieses Einsparpotential kommt. Das klingt super, eine Einsparung bis 2019 von insgesamt zehn Millionen Euro. Wie kommt man aber dort hin und wie setzt sich das zusammen. Selbst wenn man diese Reform durchführt, Herr Kollege Wimmer, und mit 1. Juli tatsächlich alle entsprechend degradiert, wie es vorgesehen ist, ändert das nichts daran, dass - bis auf die zwei Ausnahmen, die in Pension gehen - alle anderen aufrechte Verträge haben. Das heißt, das spart in den nächsten Jahren gar nichts. Wenn gemeint ist, dass man die drei Abteilungen aus dem Gebäudemanagement in die Immobilien Linz GesmbH verlagert, möchte ich schon darauf aufmerksam machen, dass Kostenverlagerungen nicht Kosteneinsparungen sind. Die einzige Zahl - wie gesagt, du hast es jetzt noch nicht erklärt, wie man auf dieses Einsparpotential kommt -, die in diesem Papier und im Prozess tatsächlich konkret nachvollziehbar ist, sind 150.000 Euro. Das sind aber keine Einsparungen, sondern zusätzliche Ausgaben, die für die begleitende Beratung des Reorganisationsprozesses definiert sind. Das möchte ich jetzt auch nicht. Wie gesagt, ich bezweifle entweder die Richtigkeit dieser Zahlen, weil sonst hätten wir sie nach mehrfachem Nachfragen belegen können oder vielleicht verbirgt sich da etwas dahinter - nachdem wir es auch im Stadtsenat noch einmal diskutiert haben - worüber man nicht reden will. Einen anderen Schluss habe ich nicht mehr. Und selbst, wenn es wirklich zehn Millionen Euro wären, möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass diese zehn Millionen Euro in etwa der Betrag ist, der bis 2019 der Ordnungsdienst kosten wird. Also man hat nach 2009 zusätzlich eine Organisation eingerichtet, wo man diese Einsparungen durch brutale Reorganisation des Magistrates lukriert. Vielleicht ist das der Hintergrund, ich weiß es nicht. (Beifall Die Grünen) Abschließend noch eines: Das, was für mich wirklich höchst problematisch ist, ist dieses Zeitfenster, das alles mit 1. Juli umzusetzen. Ich weiß nicht, warum man das macht. Ich sehe die Dringlichkeit nicht, das jetzt in dem Zeitfenster umzusetzen. In der Unterlage ist lapidar angemerkt, dass jetzt noch ein paar Dokumente zu ändern sind. (Zwischenruf) Ich hätte für interessant und korrekt befunden, wenn man das in einer Beschlussvorlage ausführt, was das alles konkret bedeutet, welche Dokumente hier zu ändern sind. Klar ist, dass unter anderem ein zentrales Dokument, das hier zu ändern ist, die Geschäftsordnung des Magistrates ist. Ich würde mir wünschen, bevor man die Reform mit 1. Juli umsetzt, dass zumindest vorher im Entwurfsstadium dargelegt werden muss, wie die neue Ablauforganisation funktionieren soll, also die Geschäftsordnung des Magistrates - wer ist konkret für was, in welcher Form und in welchem Umfang zuständig. Es ist nett zu sagen, die MitarbeiterInnen sollen konkret mehr Verantwortung haben. Aber was bedeutet das für die einzelnen MitarbeiterInnen, in welchem Umfang, wie sind die Zusammenhänge, wer arbeitet mit wem in welcher Form zusammen, wer darf was? Dann geht es ganz klar noch um die Änderung anderer Verordnungen, auch wenn es städtische Verordnungen und hauseigene Verordnungen sind. Die haben, wenn sie korrekt zustande kommen, einen entsprechenden Zeitvorlauf. Das alles bis 1. Juli umzusetzen, halte ich für eine unglaubliche Zumutung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ist eine völlige Überforderung der Organisation, das in diesem Zeitfenster abzuwickeln, weil es kommen konkret noch ganz viele andere Dinge dazu. Da meine ich jetzt nicht, dass man Büros tauscht und sich die räumlichen Situationen ändern. Da geht es um sämtliche Formvorlagen, die EDV, die Telefone usw. Da hängt ein Rattenschwanz an Dingen dran. Das alles bis 1. Juli umzusetzen, ohne definieren zu können, was und wie genau das funktionieren soll, halte ich im Grunde für einen verantwortungslosen Zugang, das in dieser Reihenfolge so zu beschließen. (Beifall Die Grünen) Ich halte fest, dass nach wie vor nicht deklariert ist, wie sich dieses kolportierte Einsparpotential zusammensetzt und wie man das erreichen will. Das in diesem Zeitfenster abzuwickeln, ist aus meiner Sicht in Summe tatsächlich eine Überforderung der Organisation. Nachdem in der Beschlussunterlage noch nichts klar definiert ist - niemand weiß, wer, was können soll und in welcher Form - bleibt übrig, dass es sich um eine Machtkonzentration um den Bürgermeister handelt, die offen lässt, in welcher Form es sonst irgendjemanden, geschweige denn, den Linzerinnen und Linzern etwas nützen kann. Daher ist es für uns ganz klar, dass wir gegen dieses Papier in dieser Form stimmen werden.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie, selten habe ich erlebt, dass eine Verwaltungsreform so umstritten ist und die Meinungen so auseinander gehen lässt. (Zwischenruf) Herr Kollege Wimmer, du hättest gerne vor mir das Wort ergreifen können, so nach dem Motto ein Pro-, ein Contra-Redner. Das hast du nicht getan, daher wirst du dich vorerst noch in Geduld üben müssen, bis du am Wort bist. Also, ich darf zu meinen Gedanken zurückkommen. Ich habe noch nie in meiner bisherigen politischen Laufbahn, egal ob auf Bundes-, Landes- oder auf Stadtebene erlebt, dass eine Verwaltungsreform so umstritten war, wie diese Magistratsreform. Warum das so ist, auf das möchte ich im Kurzen noch eingehen. Aber bevor ich das tue, möchte ich schon etwas sagen. Wenn wir hier sitzen und gegenseitig die politischen Argumente austauschen und sich Mehrheiten bilden, ist das ein normaler demokratischer Prozess. Dass aber in diesem speziellen Punkt nicht nur so abstrakt vom Magistrat gesprochen werden kann, muss noch einmal extra hervorgestrichen werden. Wir reden, diskutieren und debattieren hier nicht über Strukturen, sondern dahinter stehen immer Menschen. In jeder Gruppe, in jedem Geschäftsbereich, in jeder Abteilung und in jeder Dienststelle arbeiten Menschen, die wir mehr oder weniger gut kennen oder gar nicht kennen. Ich möchte daher am Beginn dieser Debatte festhalten - und das sollte sich jede Verwaltungsreform immer vor Augen halten -, dass es nicht um Organigramme geht, wo man irgendwelche Linien zeichnet und irgendwelche Kasten umherschiebt, sondern es geht immer um Menschen, die davon betroffen sind, egal ob in Unternehmen oder in Verwaltungseinheiten. (Beifall ÖVP) Ich bitte daher, das bei dieser Beschlussfassung und beim weiteren Zeitplan im Auge zu behalten. Da gebe ich Frau Kollegin Schobesberger vollkommen Recht. Ich weiß nicht, ob es ein gutes oder ein schlechtes Zeichen ist, dass sich der oberste Personalvertreter des Magistrates heute nicht im Raum befindet.“ Herr Eckerstorfer Alfred von der Personalvertretung sitzt auf der Tribüne und zeigt sich. Vizebürgermeister Baier weiter. „Da ist er, zumindest habe ich ihn nicht gesehen, er sitzt ganz hinten. Bitte um Verzeihung. Dann bin ich schon beruhigt, dann ist mir zumindest leichter, dass Sie heute, Herr Eckerstorfer, diese Argumente hören können. Warum glaube ich, dass diese Reform so besonders umstritten ist. Ich möchte im Folgenden auf meine Theorie eingehen: Erstens, ich habe bei Verwaltungsreformen den Zugang, dass man am Beginn eine Aufgabenreform stellen muss. Das heißt, bevor ich an eine Reform herangehe, muss ich fragen, welche Aufgaben noch zeitgemäß sind, welche Aufgaben möglicherweise überholt oder gar nicht mehr notwendig sind und welche Aufgaben neu dazugekommen sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verwaltung befindet sich nicht unter einem gläsernen Sturz, wo alles 30 oder 40 Jahre gleich bleibt, sondern sie hat eine dynamische Entwicklung in den einzelnen Bereichen. Man muss immer fragen, kommt etwas dazu oder nur etwas dazu und nie etwas weg und wie geht es damit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Darüber hinaus haben wir die Experten an den einzelnen Arbeitsplätzen sitzen, die uns sagen können, wo man vereinfachen, straffen, oder wo man gewisse Aufgaben reformieren könnte. Erste These, die Struktur einer Verwaltung folgt der Aufgabe und nicht umgekehrt. Die Struktur hat den Aufgaben zu folgen und nicht die Aufgabe der Struktur. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Verwaltungsansatz, den man aus meiner Sicht bei diesem Prozess nicht richtig aufgesetzt hat. Der zweite Punkt ist der Aufbau der Geschäftsbereiche: Da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Man kann sagen, man nimmt zehn, 14 oder 15 Geschäftsbereiche, die Zahlen sind immer beliebig. Ich vertrete die Meinung, dass ein Magistrat, die Verwaltung einer Gebietskörperschaft, ob es jetzt eine Stadt, Gemeinde, Land, Bund oder die Europäische Union ist, immer ein Spiegelbild der Gesellschaft ist, die verwaltet wird. Daher muss die Verwaltung einer Stadt an und für sich die wesentlichen Lebensbereiche einer Stadt widerspiegeln. Das heißt, es muss einen Bereich geben, der sich beispielsweise mit der Gesundheit oder dem Sport beschäftigt oder mit der Bildung und Kultur. Es muss meines Erachtens aber eigenständige Bereiche geben, die sich mit der Wirtschaft beschäftigen, denn als Wirtschaftsstandort, als ganz wesentlicher Arbeitsplatzstandort für das Bundesland Oberösterreich und als jene Stadt, die die allerhöchsten Kommunalsteuereinnahmen hat, ist es nur logisch, dass man sich mit dem Wirtschaftsstandort in besonderer Weise auseinander setzen muss. Oder beispielsweise ein eigener Bereich Verkehr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich frage mich, was sind die Hauptprobleme, die die Menschen in der Stadt spüren. An erster Stelle ist mit Sicherheit die nicht ganz einfache Finanzsituation, um es einmal ganz vorsichtig anzutippen, damit man mir nicht Polemik vorwerfen kann. Das Zweite ist, dass wir in der Stadt natürlich ein großes Verkehrsproblem haben. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, wenn Sie das heute so beschließen, beschließen Sie keinen eigenen Geschäftsbereich für den Verkehr. Hier gibt es systemwidrige Entwicklungen, blinde Flecken, die in Wahrheit wesentliche Gesellschaftsbereiche und wichtige Problembereiche völlig außer Acht lassen. Anstatt eines Geschäftsbereiches für Verkehr, haben wir einen Geschäftsbereich für das Feuerwehrwesen. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Sehr unwichtig!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Die Berufsfeuerwehr ist in unserer Stadt ein ganz wichtiger Punkt, das wissen wir. Wenn ich Sie aber fragen würde, meine sehr geehrten Damen und Herren, was möglicherweise wichtiger sein wird, die Wirtschaft, der Verkehr oder die Berufsfeuerwehr, könnten wir rein hypothetisch zum Ergebnis kommen, dass es die Wirtschaft oder der Verkehr ist. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „So etwas Absurdes!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Das ist nicht absurd, Kollege Wimmer. Unabhängig von den Zuständigkeiten - lassen wir die Feuerwehr beiseite -, nehmen wir das Büro der Stadtregierung. Wir haben einen Geschäftsbereich, der sich mit dem Büro der Stadtregierung beschäftigt, noch dazu ohne Abteilung. Das ist keine Frage, das ist irrsinnig wichtig, denn er serviciert die Büros der Stadtregierungsmitglieder. Das ist ein eigener Geschäftsbereich. Einen eigenen Geschäftsbereich Wirtschaft oder Verkehr haben wir aber nicht. Man sieht also, hier gibt es zumindest eine Schieflage. Das ist der zweite Punkt, warum ich glaube, dass die Reform im besonderen Maße umstritten ist. Der dritte Punkt ist das so genannte Führungsboard, so heißt es jetzt. Bis vor wenigen Wochen war es immer der Dreier-Vorstand, der in einer sehr frühen Phase da war. Der Bürgermeister hat diesen Vorschlag präsentiert und gesagt, er will eine Magistratsreform und einen Dreier-Vorstand machen, wo man professioneller agieren kann. Dann war dieser Vorschlag nach einer langen Phase der Diskussionen in der Steuerungsgruppe wieder vom Tisch und plötzlich taucht er wieder an einem konstruktiven Wochenende bei den so genannten Geheimverhandlungen von SPÖ und FPÖ auf. Ich wundere mich, dass du dich nicht über diese Geheimverhandlungen beschwert hast, Kollege Wimmer. (Beifall Die Grünen) Ich glaube, du hast bei den Finanzverhandlungen zwischen Stadt und Land von Geheimverhandlungen gesprochen und warum das nicht transparent dargestellt worden ist. Jetzt hast du scheinbar an einem Wochenende geheim verhandelt und hast dich nicht beschwert. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Man hat im Vorhinein gewusst, was die Inhalte sind!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Ich will das jetzt nicht näher beurteilen. Aus meiner Sicht ist das Führungsboard aus zwei Gründen problematisch: Erstens, wenn es ein so genannter Dreier-Vorstand auf einer Ebene wäre, dann ist er – und ich glaube, darüber herrscht mittlerweile Einigkeit – nicht verfassungskonform. Die Bundesverfassung normiert, dass an der Spitze des Magistrates die Magistratsdirektorin oder der Magistratsdirektor zu stehen hat und die entsprechende Anordnungsbefugnis, also Weisungsbefugnis hat. Diese Weisungsbefugnis kann nicht delegiert werden. Das heißt, wenn das eine Ebene ist, dann funktioniert das nicht. Denn sollten diese Personal- und Finanzverantwortlichen ein Weisungsrecht über ihren eigenen Geschäftsbereich hinaus haben, ist das verfassungswidrig. Wenn man aber jetzt sagt, nein, die haben nur eine Steuerungsfunktion und keine Weisungs- und Anordnungsbefugnis, dann ist es aber nicht eine Ebene, sondern dann sind es zwei Ebenen. Und wenn es zwei Ebenen sind, dann stimmt die Behauptung nicht, dass man eine Ebene eingespart hat - in diesem Punkt gebe ich Kollegin Schobesberger vollkommen Recht -, sondern man schrumpft sie von sechs auf zwei. Das ist im Übrigen legitim, aber man soll sagen, was es ist und keinen Etikettenschwindel betreiben. Das sind aus meiner Sicht die drei ganz wesentlichen Gründe - abgesehen von der Vorgangsweise im Finale, das darf ich schon noch sagen -, warum die Reform so besonders umstritten ist. Die Vorgangsweise im Finale möchte ich so beurteilen: Dass es in einem Themenbereich eine fraktionelle Einigung gibt, ist vollkommen legitim und dass sich SPÖ und FPÖ auf dieses Paket geeinigt haben, ist auch legitim und entspricht vollkommen den demokratischen Gepflogenheiten. Man kann sich auch an einem Wochenende einigen, man kann sich an zwei Wochenenden einigen, man kann sich in Geheimverhandlungen einigen, wie auch immer. Wenn es eine demokratische Mehrheit gibt, dann ist es so. Aber bitte, man hätte zumindest noch einmal die so hoch gelobte Steuerungsgruppe einberufen müssen, damit man dort den Gemeinderatsbeschluss einhalten kann, den Sie alle gemeinsam beschlossen haben. Das kann man nicht wegdiskutieren. Wenn die Sitzung nur fünf Minuten gedauert hätte, dann hätte sie nur fünf Minuten gedauert. Es muss aber schon den Beschlüssen dieses Hauses Genüge getan werden. Ich darf das allen Fraktionen gleichermaßen ans Herz legen. Sie sind nicht dazu da, um Beschlüsse zu fassen, die dann ohnehin nicht eingehalten werden, sondern Sie sind das oberste Organ dieser Stadt und haben damit die Zügel in der Hand. Insofern trifft das auf beide Bereiche zu. Vor diesem Hintergrund kann die ÖVP-Fraktion diesem vorliegenden Paket nicht zustimmen, weil es, wie gesagt, an diesen drei großen Bereichen liegt. Wir werden aber heute nicht dagegen stimmen, sondern wir werden uns der Stimme enthalten. Warum? Weil wir uns einer Weiterentwicklung des Magistrates grundsätzlich nicht entgegenstellen. Im Bereich der Verwaltung kann man eine Reform selbstverständlich diskutieren und sie laufend vorantreiben, aber nicht auf diese beschriebene Art und Weise. Für uns muss klar sein, dass die Inhalte von uns mitgetragen werden können und den Sinn erfüllen. Und zu den Kosten möchte ich noch etwas sagen. Wenn die Rede davon ist, dass damit zehn Millionen Euro in den nächsten Jahren eingespart werden können, kann ich das nicht näher beurteilen, ich kann es nicht verifizieren, ich kann es nur glauben oder nicht glauben. Ich weiß aber sicher eines, dass seit der Aufhebung des Franken-Euro-Mindestkurses Mitte Jänner bei der verbliebenen Hälfte, die wir - ein Viertel und jetzt das letzte Viertel - konvertiert haben, in etwa rund zehn Millionen, wenn nicht elf Millionen Euro an Spekulationsverlusten zu verbuchen haben. Ich darf eines sagen, das, was wir jetzt in den nächsten Jahren der Verwaltung und den MitarbeiterInnen abnötigen, ganz egal, wie viele Millionen das sind, sind in den letzten drei oder fünf Wochen für die Spekulationsverluste bei den Schweizer Franken schon draufgegangen. Das soll einmal klar und deutlich gesagt werden.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, geschätzte Damen und Herren im Gemeinderat, nun waren die beiden Reformenthalter am Wort, die nicht grundsätzlich dagegen aber auch nicht grundsätzlich dafür sind, das ist eine sehr komfortable Position. Wenn es sich gut entwickelt, kann man immer noch sagen, man war nicht dagegen oder wenn es sich schlecht entwickelt, kann man sagen, man hat nicht mitgestimmt. Das ist eine sehr gute taktische Überlegung. In der Praxis bringt sie eher wenig, weil sie im Ergebnis in diesem Fall natürlich mit einer Gegenstimme gleichzuhalten ist. Das macht aber nichts, das muss man in Kauf nehmen. Es ist natürlich die bequemere Sache nichts zu machen, denn wer nichts macht, kann bekanntlich zumindest kurzfristig nichts falsch machen. Wer aber etwas unternimmt, wer Dinge anpackt, die Ärmel hochkrempelt, sich möglicherweise einer Kritik stellt, kann gerade in einem Wahljahr vom politischen Mitbewerber kritisiert werden. Wer aber den Mut nicht aufbringt, diese Rolle zu übernehmen, hat in einer verantwortungsvollen Position, sei es die eines Gemeinderates oder gar eines Regierungsmitgliedes auf kommunaler Ebene überhaupt nichts verloren. Deswegen soll man nicht immer nur mit dem Finger auf andere zeigen und kritisieren, wenn etwas nicht passt und dann wenn man glaubt, etwas besser zu wissen, aus der zweiten oder dritten Reihe hervorzurufen, sondern man soll das Wort ergreifen und selbst tätig werden, wenn man etwas verbessern kann und Veränderungen herbeiführen muss. Und zwar ganz unabhängig, um welche Partei und welche Situation es geht. Reden ist immer sehr leicht, Handeln und Anpacken offenbar schon um einiges schwieriger, wie man durch das Beispiel sieht. Herr Vizebürgermeister Baier, lieber Bernhard, du hast es schon erwähnt, dass du wenige Reformen kennst, die umstritten sind. Das dürfte daran liegen, dass es im Bereich des Landes Oberösterreich, wo du einen sehr großen Schwerpunkt deiner politischen Tätigkeit gesetzt hast, sehr, sehr wenige Verwaltungsreformen gibt, die weitergreifen. Es stellt sich folglich gar nicht die Frage, ob da Reformen umstritten oder nicht umstritten sind. Denn wie soeben gesagt, wenn es etwas nicht gibt, kann man nicht darüber streiten. Ich führe als Beispiel an, dass seit Jahr und Tag von verschiedensten politischen Repräsentantinnen und Repräsentanten, aber auch von Experten aus der Verwaltungswissenschaft eingemahnt wird, dass die Gliederung in Bezirke und Bezirkshauptmannschaften, wie sie jetzt hier und heute in Oberösterreich besteht, absolut nicht mehr zeitgemäß ist. Man könnte ein Vielfaches der Summe, die diese Magistratsreform in Linz einspart, in ganz Oberösterreich einsparen, wenn man als ersten Schritt nur die Statutarstädte hernimmt, geschweige denn vielleicht sogar andere Bezirkshauptmannschaften. Die Stadt Linz wäre sogar dazu bereit, wenn du hier Gemeinderatsbeschlüsse einmahnst. Es gibt sogar einen Gemeideratsbeschluss von der Stadt Linz, dass man bereit wäre, die Bezirksverwaltung für zwei andere Bezirke kosteneffizient gegen Kostenteilung mit zu übernehmen. Dieser Beschluss wird einzig und allein im Land Oberösterreich von Schwarz und Grün offensichtlich schubladisiert und ignoriert. Das heißt, die selben Parteien, die hier gegen Reformen auf städtischer Ebene sind, blockieren auf der Landesebene Reformen. Man muss sagen, offenbar geht es gar nicht um Stadt oder Land, um strittig oder unstrittig, sondern welche Rolle man innehat. Wenn man selbst die Mehrheit hat, reformiert man nichts. Wenn man selbst in der Minderheit ist, schreit man laut auf. Wenn andere reformieren, bricht ein Wehklagen los. Man muss sich schon fragen, ob man wirklich glaubt, dass irgendjemand diesen Standpunkt nachvollziehen kann oder überhaupt nachvollziehen will. (Beifall FPÖ) Danke für den Zwischenapplaus. Bei den Grünen braucht es für den ersten Zwischenapplaus den Linzer Ordnungsdienst, damit es überhaupt eine kleine Unterbrechung gibt. Das ist somit eine positive Sache. Das erste Mal, wo der Ordnungsdienst, glaube ich, in den Augen der Grünen etwas Positives zustande gebracht hat, dass das nach einer langen Rede für eine Auflockerung sorgte. Aber bleiben wir beim Thema Beschlüsse, die nicht eingehalten werden. Vizebürgermeister Baier mahnt als verfassungsrechtliches, aber auch moralisches Gewissen der Stadt Linz Beschlüsse des Gemeinderates ein. Ja, es gibt aber einen Beschluss des Gemeinderates, dass reformiert wird. Wenn der Gemeinderat beschließt, dass reformiert werden soll, dann ist es schon einigermaßen unverantwortlich, wenn sich politische Kräfte - das gilt nicht für alle, aber für einen Teil der Reformverweigerer - selbst aus der Diskussion herausnehmen und wörtlich feststellen, dass weiterer Gesprächsbedarf nicht besteht, weil es zumindest auf kürzere bis mittlere Sicht nichts mehr zu diskutieren gibt. Wenn es angeblich nichts zu diskutieren gibt und man sich aber nachher beklagt, nicht eingebunden gewesen zu sein, dann ist das sehr bedenklich. Es lässt darauf schließen, dass man es einem entweder sowieso nicht recht machen hätte können oder man offenbar mit Forderungen, die vielleicht aus eigener Sicht verständlich, aus objektiver Sicht aber unverschämt waren, abgeblitzt ist. Und ja, ich stehe dazu, sehr geehrte Damen und Herren. Es ist aus meiner Sicht unverschämt und nicht in Ordnung, unter dem Deckmantel einer Reform Dinge verkaufen zu wollen, die höhere Kosten verursachen, die zwar dem eigenen Bereich dienen, eine Aufwertung für das jeweilige Ressort mit sich bringen, aber dazu führen, dass ein Etikettenschwindel betrieben wird. Vizebürgermeister Baier hat das vorhin gesagt, dieser Punkt eint uns, auch ich bin gegen einen Etikettenschwindel. Ich bin dagegen, dass sogar, wie es von zwei Seiten vorgeschlagen wurde, neue Führungspositionen, neue Führungsfunktionen geschaffen werden. Also es wird etwas nicht zusammengelegt - was heute kritisiert wurde - oder so wie bei der Feuerwehr, dass etwas gleich bleibt. Die Feuerwehr ist einer der Bereiche, wo sich mit der neuen Struktur so gut wie gar nichts ändert. Außer vielleicht einem Briefpapier und der einen oder anderen Dienstvorschrift, wo die Magistratsabbildung drinnen ist. Man muss da gar nichts neu machen. Also kein einziger Posten - da kann ich Sie beruhigen -, der irgendwo als Zuckerl, weil das im Raum steht, neu geschaffen wird. Ganz im Gegenteil, es bleibt alles, so wie es ist. Sowohl Die Grünen, als auch die ÖVP wollten - das ist bekannt - neue Führungskräfte, neue Führungsstellen schaffen, die natürlich entweder nur ein Papiertiger gewesen wären oder nur Pro-Forma-Positionen sind. Das will ich Ihnen aber nicht unterstellen, dass Sie etwas machen, das nur auf dem Papier steht, sondern selbstverständlich hätte das Geld gekostet. Somit wäre Ihre Zustimmung für die Linzerinnen und Linzer teuer erkauft worden, dass Sie unter dem Deckmantel einer breiten Aufstellung Dinge hineinreklamiert hätten, die nicht sparen, sondern sogar etwas kosten. Ich nenne es beim Namen, Sie haben auch Dinge beim Namen genannt. Dazu kann man stehen, wie man will. Natürlich ist eine Reform immer der Beginn eines Weges. Eine lange Reise beginnt natürlich mit dem ersten Schritt. Auch in weiterer Folge kann man weitere Dinge zusammenlegen oder in Frage stellen, wenn sich Potenziale für mehr Effizienz auftun. Wir werden auch zu einem späteren Zeitpunkt immer bei Abänderungsanträgen oder neuen Punkten dabei sein. Da kann man immer offen sein und darüber sprechen. Ich bringe es auf den Punkt. Die ÖVP wollte im zitierten Lenkungsausschuss ganz konkret einen neuen Bereich rein für Stadtmarketing schaffen - nicht so, wie es jetzt drinnensteht, gemeinsam mit der Kommunikation die Öffentlichkeitsarbeit quasi gebündelt. Man kann noch darüber diskutieren. Es ist für mich verständlich, dass man den Bereich des Marketings eher betonen möchte. (Zwischenruf) So ist es. Ich sage dazu, um korrekt zu bleiben, dass ich den Punkt inhaltlich verstehe, warum man hier vielleicht Schwerpunkte setzen kann und möchte. Das ist für mich politisch nachvollziehbar. Es sollte aber nicht durch Schaffung neuer Posten passieren, sondern idealerweise durch Verlagerungen und Schwerpunkte in einer reformierten, schlanken und effizienten Struktur. Was ich gar nicht verstehe, ist die Position der Grünen. Die wollten ganz brüsk und offen - regelrecht bemerkenswert war das - gleich mehrere Dinge im eigenen Bereich aufwerten. Es hätte dann eine eigene Bildungsdirektion und eine eigene Umweltdirektion gegeben. Beides war im Gespräch, wobei bei der Bildung naturgemäß die Kompetenzen der Stadt eher gering sind. Das wäre im Vergleich ungefähr so, sehr geehrte Damen und Herren, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, Die Grünen wollten hier neue Ämter schaffen. Unter dem Deckmantel einer Reform, wollten sie Geld ausgeben. Eine Direktion, wenn sie entsprechend bestückt ist, kostet wesentlich mehr als 100.000 Euro, nämlich einige 100.000 Euro. Und dann noch die Chuzpe zu besitzen, den Ordnungsdienst, der sich durch Einnahmen refinanziert, in den Mund zu nehmen und vorzuführen und zugleich aber selbst Geld beim Fenster hinauswerfen zu wollen, nur damit man selbst Führungsjobs im eigenen Bereich vergeben kann und das eigene Ressort mutmaßlich mächtiger machen kann, ist unerhört und muss in der Öffentlichkeit gesagt werden. (Beifall FPÖ) Ja, es ist unerhört. Und um ein Beispiel zu bringen, das wäre genau so, als hätte ich meine Zustimmung zur Magistratsreform durch eine neue Position eines Sicherheitsdirektors der Stadt erkauft. Auch das hätte man machen können, das ist besprochen worden. Von meiner Seite aus eher als Scherz und als Test gemeint, wie das im Lenkungsausschuss ankommt. Ich habe das dort auch so formuliert. Man hätte argumentieren können, dass es verschiedenste Bereiche der Sicherheit gibt, die man zusammenfassen kann, dass Sicherheit für alle Leute wichtig ist - für viele zumindest, einige Grüne vielleicht ausgenommen - und dass man hier einiges zu tun hat. Natürlich ist Bildung wichtig, natürlich gibt es hier etwas zu tun, aber hier muss man die Kirche im Dorf lassen. Es braucht nicht für jeden Bereich, den irgendjemand wichtig findet, einen eigenen Geschäftsbereich, ein eigenes Geschäftsamt oder wie immer man das nennt. Selbstverständlich wird die Dienststelle Feuerwehr, die so bleibt, wie sie ist, von mir jetzt nicht abgeschafft, nur weil uns Die Grünen hier vielleicht etwas auswischen wollen. Wenn Sie einen guten Vorschlag haben, wo die Feuerwehr im Bereich der Stadtgärten oder im Bereich des Verkehrsamtes gut angesiedelt ist, bin ich in weiterer Folge offen, darüber zu diskutieren. Wenn Sie aber nur schreien und wehklagen, um vom Eigenen ablenken zu wollen, dann bitte sparen Sie sich Ihre Zwischenrufe. Denken Sie lieber darüber nach, wie man etwas einsparen kann und denken Sie nicht darüber nach, wie Sie im eigenen Bereich neue Posten schaffen und sich dann möglichst publikumswirksam darüber beschweren, dass Ihre unverschämten Anliegen abgeblitzt sind. Tatsache ist, wir sind bei dieser lange Reise, die mit dem ersten Schritt beginnt, mitgegangen. Für die anderen, die noch zögern gilt, wer rastet der rostet - natürlich im Sinne einer Reform und hier muss man aufpassen. Um noch abschließend auf einige Punkte der Grünen-Fraktion einzugehen - ein Kompliment an Vizebürgermeister Baier, der weitaus weniger Angriffspunkte geboten hat, als die Grüne Rede. Hier ist auf die Privatwirtschaft hingewiesen worden. Da muss ich sagen, man kann dazu stehen, wie man will. Es hat alles sein Für und Wider. Wenn man einerseits - so wie die Rednerin der Grünen – auf die Privatwirtschaft verweist, selbst aber aufgrund des Lebenslaufes bisher noch nie in der Privatwirtschaft tätig war, kann man zum einen sagen, dass sei eine persönliche Sache, wo dieses Wissen herkommt. Das ist von mir weder positiv noch negativ bewertet. Nur umgekehrt, wenn man einige Jahre lang im Magistrat tätig war und danach hergeht und sagt, man kennt sich nicht aus, was da wo gemacht wird, dann muss man sich fragen, wo kennt man sich dann überhaupt aus, wenn es die Privatwirtschaft und der Magistrat nicht ist, wenn eine über ein Jahrzehnt lange Erfahrung nicht ausreicht, um verschiedene Punkte nachzuvollziehen. Ich glaube nicht, dass es so ist. Ich glaube, aufgrund der jahrelangen Erfahrung weiß man ganz genau, was hier gemacht wird. Man kritisiert den Antrag - das trifft wieder sowohl die ÖVP, als auch Die Grünen -, und sagt, um Gottes Willen, die Magistratsdirektorin würde in der neuen Struktur die Position nicht wahrnehmen, die ihr zukommt. Wenn man die Bundesverfassung beschwört und darauf verweist, wie wichtig es ist, eine oberste juristische Kompetenz zu haben, dann muss man doch wissen, dass selbstverständlich die Frau Magistratsdirektorin – bitte korrigieren Sie mich, wenn es anders ist – bei diesem Magistratsreformantrag nicht wie die Jungfrau zum Kind gekommen ist. Das gilt sowohl für Vizebürgermeister Baier, der schon einige Jahre Erfahrung in der Stadt gesammelt hat, als auch für Stadträtin Schobesberger, die beruflich über ein Jahrzehnt bereits in der Stadt verbracht hat. Die Magistratsdirektorin hat selbstverständlich bei den Vorbereitungen – und das wissen Sie auch – mitgewirkt und war eingebunden. Sie müssen sich hier nicht wie die Retterin oder der Retter in der Not aufspielen und plötzlich irgendwelche Dinge aufdecken, wo die Kompetenzen der Frau Magistratsdirektorin beschnitten werden, sondern ganz im Gegenteil, das wird alles im Einvernehmen gemacht. Das heißt, wenn Sie schon darauf verweisen, wie wichtig die Magistratsdirektorin ist, bitte, bitte akzeptieren Sie dann diese Mitarbeit der Magistratsdirektorin, die an diesem Antrag mitgewirkt hat. Das war den Medien zu entnehmen und es ist im Lenkungsausschuss so abgelaufen. Bitte respektieren Sie die Arbeit, die hier gestaltet wird, denn sonst ist Ihr Argument ein reines Scheinargument, wenn Sie so tun, als würden Sie die Magistratsdirektion unbedingt einmahnen und brauchen. Zugleich argumentieren Sie aber wieder so, als wäre in diesem Antrag die Arbeit der Magistratsdirektion sowieso schlecht und unbrauchbar. Damit zeigt sich Ihre Argumentation als doppelbödig, doppelzüngig und entbehrlich, weil es eine Zeitverschwendung ist und offenbar ganz andere Dinge zudecken soll, die niemand braucht. Wie gesagt, Grün und Schwarz wiederum auf Seiten – so wie beim Land Oberösterreich – der Reformverweigerung. Sie kritisieren Dinge, die gleich bleiben, beschweren sich darüber, dass eigene Dinge, Lebensbereiche, die man für wichtig erachtet, nicht umgesetzt wurden. Da kann ich eines sagen, um den Aspekt der Geheimverhandlungen zu zerstreuen, nachdem wir genau das umgesetzt haben, was vorher schon in den Medien zu lesen war. Die Abschaffung des Punktes Präsidialdirektion setzt natürlich voraus, dass man weiß, was in den Medien steht, dass man nicht nur die eigene Parteipresseerklärung liest, sondern die Zeitungen sinnerfassend zur Kenntnis nimmt. Wer das gemacht hat, wird wissen, dass wir diese zweite Juristenpositionen, beispielhaft die Präsidialdirektion, in der neuen Struktur nicht mehr brauchen. Genauso ist es umgesetzt. Das heißt, hätte die ÖVP bei ihren Geheimverhandlungen, die wir kritisiert haben, vorher schon gesagt, was da verhandelt wird – das war aber nicht der Fall -, hätten wir selbstverständlich die ÖVP gelobt und ihr dafür gedankt und keine Kritik üben müssen, dass hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde. Wir haben umgesetzt, was im Vorfeld eingemahnt und im Lenkungsausschuss besprochen wurde, dass es für uns keine neuen Chefpositionen gibt und genau das haben wir so gemacht. Abschließend noch, wer, wie beide VorrednerInnen, entsprechendes Wissen in der Verwaltung hat, handelt offenbar wider besseren Wissens, wenn behauptet wird, es gäbe hier eine neue, mitunter sogar rechtswidrige Struktur mit Finanzdirektor und Personaldirektor. Denn Hand aufs Herz, wie ist es jetzt? Schon jetzt gibt es einen Finanzdirektor, der ganz selbstverständlich im Magistrat eine zentrale Steuerungsfunktion erfüllt und der selbstverständlich bei Finanzangelegenheiten zu befassen ist. Möchte irgendjemand ernsthaft meinen, dass der Finanzdirektor nicht eine ganz besondere Stellung im Magistrat innehätte? Ich weiß, hier läuft offenbar immer wieder ein politisches Tonband mit, das immer wieder das Weisungsrecht repliziert. Jeder hat in seinem Bereich ein Weisungsrecht. Hat der Kulturdirektor in der Kulturdirektion kein Weisungsrecht? Oder will allen Ernstes die ÖVP so tun, als würden Finanzangelegenheiten entgegen den Willen des Finanzdirektors abgewickelt? Das ist doch wohl hanebüchen. Bitte zeigen Sie mir hier und heute eine einzige Finanzangelegenheit von Bedeutung in Linz, die gegen den Willen des Finanzdirektors in den letzten Jahren abgewickelt wurde. Oder sparen Sie uns allen diese entbehrliche leere Kritik. Entweder nennen Sie ein Beispiel oder lassen Sie bitte dieses sinnbefreite Argument weg. Beim Präsidialdirektor ist es sogar noch deutlicher. Hier gab es bisher eine wesentlich mächtigere Stellung, als es nunmehr der Fall sein wird. Der Präsidialdirektor war nicht nur Personaldirektor der Stadt Linz - das würde sich in der neuen Funktion darauf beschränken -, sondern war bisher noch eine Art zweiter Spitzenjurist, der die Präsidialfunktion, sprich, die Verfassungsaufgaben federführend wahrgenommen hat. Diese rechtliche Aufgabe wird in Zukunft bei der Magistratsdirektion zentralisiert, genauso wie es die Bundesverfassung vorsieht. Jetzt wird wieder von Ihnen das Argument einer Machtkonzentration kommen. Sie können nicht einmal das einfordern, was in der Bundesverfassung steht und sich ein anderes Mal darüber aufregen, weil die Macht hier konzentriert wird. Es tut mir Leid, wenn Sie diesen Einsparungseffekt durch die Zusammenlegung von Positionen einerseits kritisieren und andererseits diesen Effekt nicht verstehen. Das heißt, Sie sagen um Gottes Willen, warum wird hier etwas zusammengelegt. Andererseits sagen Sie, es wird zwar etwas zusammengelegt, aber das spart nichts. Diese Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar. Irgendwie muss man sich aber etwas zurechtzimmern, weil man nicht irgendwo mitfahren möchte, weil der Zug ohne einen abgefahren ist. Ich sage, es ist noch nicht zu spät. Sehr geehrte Damen und Herren der ÖVP und der Grünen-Fraktion, nutzen Sie noch die Chance, der Zug fährt gerade ab. Er ist noch nicht draußen. Sie stehen und warten am Bahnhof. Weinen Sie nicht, rufen Sie nicht bei der Fahrdienstleitung, beim Land Oberösterreich, beim Verfassungsgerichtshof oder sonst wo an und bitten Sie nicht darum, dass der Zug vom Verkehrsministerium gestoppt wird. Nutzen Sie die Gelegenheit, auch wenn es nur als Trittbrettfahrer ist. Kommen Sie, wir fahren noch langsam weg. Kommen Sie und springen Sie auf, das ist Ihre Chance.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Herr Kollege Wimmer, Ihre persönlichen Untergriffe kommentiere ich jetzt nicht. Es steht für sich, dass Sie darauf zurückgreifen müssen, weil Sie offenbar in der Sache nicht mehr weiterkommen. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Was ist ein Untergriff?“ Zwischenruf Gemeinderätin Lenger: „Ja, wenn Sie das nicht einmal wissen!“ (Zwischenrufe, Unruhe) Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Vielleicht gibt es doch einmal einen Ordnungsruf, wenn es nicht anders geht. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich bitte, die Zwischenrufe und Gespräche einzustellen. Am Wort ist Frau Stadträtin Schobesberger.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Die tatsächliche Berichtigung bezieht sich auf Ihre Aussage in meine Richtung, ich hätte unverschämte Forderungen gestellt. Sie haben die Umweltdirektion und die so genannte Bildungsdirektion genannt. Ich halte fest, dass ich, so wie Sie es für sich für die Feuerwehr in Anspruch genommen haben, in der Reform vorgeschlagen habe, das Umwelt- und Technik-Center, weil es eine funktionierende und jetzt schon große Dienststelle ist, in der bestehenden Form beizubehalten. Es ist nie um die Neuschaffung irgendeiner Direktion gegangen. Bei der Bildungsdirektion, wie Sie sie bezeichnen, ist es darum gegangen, aus jetzt bestehenden zwei Bildungsdienststellen eine zu machen. Da kann man nicht davon reden, dass irgendetwas hätte neu geschaffen werden sollen, sondern es war der Vorschlag, aus zwei eines zu machen. Dieser Vorschlag ist nicht von mir gekommen. Ich habe ihn inhaltlich befürwortet, aber diesen Vorschlag habe nicht ich gemacht. Herr Kollege Wimmer, was an dieser Gesamtsituation besonders ärgerlich ist, dass Sie das immer wieder sagen, obwohl Sie wissen, dass es nicht richtig ist. Ich habe Ihnen zuletzt in der Stadtsenatssitzung genau das selbe gesagt, wie gerade jetzt. Das heißt, Sie sitzen hier und wälzen in allem Umfang ganz bewusst Unwahrheiten aus. Das halte ich für verwerflich.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte KollegInnen, es ist uns allen bekannt, dass die Magistratsreform eines der großen Anliegen beim Amtsantritt von Bürgermeister Luger war. Übriggeblieben ist die Vorlage, die mit den Stimmen der SPÖ und den Freiheitlichen beschlossen wird. Ich will in dem Fall in dem Zug mit Detlef Wimmer und mit Bürgermeister Luger auch nicht mitfahren. (Beifall Die Grünen) Ich habe vor allem inhaltliche Bedenken, warum ich der Magistratsreform nicht zustimmen werde. Die beziehen sich erstens einmal auf das heute von Bürgermeister Luger präsentierte Konzept der Stadt als Unternehmen. Ich halte es für bedenklich, privatwirtschaftliche Organisationsstrukturen auf eine städtische Verwaltung samt Dienstleistungen umzulegen. Schlanker, straffer, effizienter klingt dynamisch und entspricht dem neoliberalen Zeitgeist. Aber dahinter steht vermehrter Leistungsdruck für das Personal und wohl letztendlich Ausgliederungen und Privatisierungen von Dienstleistungen. Zweitens, niemand wird wohl etwas gegen flachere Hierarchien und verkürzte Dienstwege haben. Wenn damit aber laut dem neuen Konzept Personalabbau und steigender Leistungsdruck einhergeht, gefährdet das das bisherige Niveau der Verwaltung und des Dienstleistungsangebotes der Stadt. Und auf das sind die Linzerinnen und Linzer angewiesen. Drittens, ich möchte noch auf einen Punkt eingehen. Der Herr Bürgermeister hat in seiner Präsentation davon gesprochen, dass er sich vor allem eine Stärkung der Individuen durch vermehrte Verantwortung erhofft. Dazu ist von meiner Seite zu sagen, eine Stärkung der MitarbeiterInnen hat nicht nur damit etwas zu tun, dass sie eine gesteigerte Verantwortung zu tragen haben, sondern etwas mit der Sicherheit des Arbeitsplatzes, einem ausreichenden Personalstand zur Bewältigung der Aufgaben und vor allem mit Stärkung der Mitspracherechte. Da ich in dieser Reform alle diese Punkte eher nicht verwirklicht sehe, werde ich dem nicht zustimmen. Danke.“ Gemeinderat Eichinger-Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem heutigen Tag ist es nun 13,5 Monate her, dass in diesem Haus der Beschluss für die Reform gefasst wurde. Ich denke, das ist ein Zeitraum, der durchaus genügte, um ein Konzept zu entwickeln, das für die nächste Zukunft eine Möglichkeit bietet, dass der Magistrat bzw. die Stadt Linz so verwaltet wird, dass die Menschen, um die es geht, entsprechend agieren können. Herr Vizebürgermeister Baier hat gemeint, hinter allen Strukturen stehen Menschen. Natürlich, das ist vollkommen richtig. Das ist der Hauptzweck, warum wir das tun, denn überall geht es um Menschen. Wir als Gemeinderat der Stadt Linz sind verantwortlich für viele Dinge, die in dieser Stadt passieren, für das, was uns von der Verfassung her als Gemeinde zugeordnet ist und was wir zu erledigen haben. Es geht hier darum, dass die Menschen, die im Magistrat beschäftigt sind, eine entsprechende Zukunft haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir heute davon reden, dass es um Sicherung von Tätigkeiten und von Arbeitsplätzen geht, darf ich vielleicht folgendes sagen: Am heutigen Tag bin ich im 45. Jahr meines beruflichen Erwerbslebens. Ich werde vielleicht noch ein paar Jahre machen können. In diesen 45 Jahren habe ich in verschiedenen Bereichen gearbeitet, von kleinen Gewerbebetrieben mit 30, 40 Beschäftigten, über Bereiche kirchlicher Organisationen, bis hin zu einem großen deutschen Elektrokonzern in Parteiorganisationen und jetzt im Verband in Interessensbereichen. Überall kann man eines feststellen. Wenn man übersieht, die Dinge, die sich entwickeln, zeitgerecht zu sehen und die Strukturen anzupassen, zu erneuern, zu modernisieren, ist das genau jene Situation, wo wir Arbeitsplätze verlieren. Das gilt auch für die öffentliche Verwaltung. Auch hier ist es notwendig, entsprechend den Erfordernissen der Zeit tätig zu sein. Deshalb würde ich meinen, dass ungefähr alle sieben bis zehn Jahre Organisationsreformen in den Betrieben, aber auch in solchen Bereichen, wie in öffentlichen Verwaltungen notwendig sind. Die Zeit schreitet heute relativ rasch voran und wir werden von technischen Entwicklungen fast überrollt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn der Magistrat heute ungefähr 75 Prozent Dienstleistungen zum Wohle der Menschen erbringt und nur mehr ein Viertel die eigentliche Hoheitsverwaltung ist, dann müssen wir dem Rechnung tragen, wie wir die Dienststellen aufstellen, organisieren, um dieser Zeit entsprechen zu können. Es liegt uns ein Vorschlag vor, der durchaus eine effiziente Verwaltungsstruktur beinhaltet. Ich lade alle ein, diesen Weg mitzugehen. Auch wenn diese Reform heute beschlossen wird, heißt es nicht, dass das für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt sein wird, sondern es wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten notwendig sein, wiederum Anpassungen vorzunehmen. Ich bin sicher, dass das passieren wird. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lade ich noch einmal alle ein, diesen Weg mitzugehen. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Herr Stadtrat Wimmer hat mehrmals von einer langen Reise gesprochen, die mit dem ersten Schritt beginnt. Das stimmt vollkommen. Nur das Wichtigste beim ersten Schritt ist nicht, wie groß er ist, sondern dass er in die richtige Richtung geht. Für uns geht dieser erste Schritt der Magistratsreform nicht in die richtige Richtung. Bezugnehmend auf das Plädoyer vom Kollegen Eichinger-Wimmer - dem ich sehr herzlich zu seinem 45-jährigen Berufsleben gratuliere, ich wünsche dir noch viele schöne, bereichernde, gesunde Berufsjahre -, es geht nicht darum, dass wir nicht reformieren wollen, nein ganz und gar nicht. Es geht nur darum, dass wir nicht so reformieren wollen. Ich kann das ganz konkret begründen. Du selbst hast gesagt, vor 13,5 Monaten wurde dieser Beschluss zur Magistratsreform gefasst. Dieser Beschluss ist in zwei Punkten nicht erfüllt und nicht umgesetzt worden. Da geht es zum einen um die bereits mehrfach angesprochene, nochmalige Befassung des Lenkungsausschusses. Dass das nicht passiert ist, ist mehr als ein Schönheitsfehler, mehr als eine Wehleidigkeit. Es geht um den 7. November 2013, als du, Bürgermeister Luger, angelobt worden bist. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, weil du mich durchaus beeindruckt hast, wie du mit ausgestreckten Armen am Podium gestanden bist und wortreich die Zusammenarbeit, den Konsens für die Stadt Linz beschworen hast. Diese Magistratsreform wäre ein Meilenstein gewesen, wo man in diesem Zusammenhang den Wahrheitsbeweis antreten hätte können. Zum Zweiten wurde der Beschluss vom Jänner 2014 insofern nicht umgesetzt, als darin eine umfassende Aufgabenkritik festgeschrieben war, als eine systematische Herangehensweise an die Magistratsreform, dass man zuerst einmal schaut, was die Aufgaben der Stadt sind und dann, wie sie die Stadt erledigen soll. Auch dieser Punkt wurde leider nicht umgesetzt. Das dubiose Führungsboard wurde bereits sehr ausgiebig besprochen. In dem Zusammenhang ist jedoch ein Aspekt noch viel zu kurz gekommen. Und zwar war es Bürgermeister Luger, der den Dreiervorstand ins Spiel gebracht hat und ich weiß nicht, ob es die neue Form der Bescheidenheit ist oder ob es ein Versehen war. Es geht nämlich nicht um einen Dreiervorstand oder um ein Führungsboard. Vorstand ist nach dem Statut ganz klar der Bürgermeister und in diesem Organigramm findet sich der Bürgermeister direkt, das heißt, dieses Organigramm ist nicht mit dem Statut konform. Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die angesprochene Evaluierung der Magistratsreform, die von Dr. Klug, dem Vorstand des Instituts für Kommunalwissenschaften, begleitet werden soll. Ich finde es nach der heutigen Anfragebeantwortung zur Eisenbahnbrücke doppelt pikant. Ich darf das dann noch näher ausführen. Für uns ist die notwendige professionelle Distanz zur Stadt fraglich, die Dr. Klug hat. Nicht nur, dass er im selben Vorstand im Institut für Kommunalwissenschaften mit Detlef Wimmer sitzt, sondern er war bekanntermaßen ehemaliger Leiter des Kontrollamtes. Zurückkommend zur Anfragebeantwortung zur Eisenbahnbrücke. Geschätzter Bürgermeister, du hast gesagt, dass Prof. Eberhard als Sachverständiger zum Thema Eisenbahnbrücke deswegen gewählt wurde, um eine lokale Befangenheit auszuschließen und damit eine objektive rechtliche Beurteilung besser gewährleisten zu können. Da stellt sich für uns schon die Frage, ob das bei Dr. Klug so hingenommen werden kann, ob das ganz anders ist und er wirklich in dieser Stelle der richtige Mann ist. Nochmals zu Stadtrat Wimmer, zu seinem durchaus übermütigen, launigen Rundumschlag, den man, glaube ich, nicht ganz so ernst nehmen muss. Ich muss aber die jüngere Geschichte noch einmal strapazieren. Es war nämlich schon die FPÖ und Stadtrat Wimmer, die nicht immer Feuer und Flamme für die Magistratsreform waren. Als etwa der Dreiervorstand präsentiert wurde, war es Detlef Wimmer, der in einer Aussendung die zwei weiteren Chefposten, wie er es damals genannt hat, als sehr kostspielig bezeichnet hat und verschiedenste, für ihn unabdingbare Kriterien festgehalten hat, beispielsweise die Einsparung von Teilen der Stadtkommunikation. Wie findet sich die Stadtkommunikation jetzt wieder? Als eigener Geschäftsbereich, bis hin zu einer grundsätzlichen Umstellung des Besoldungsmodells in Richtung Leistungsgerechtigkeit. Davon findet sich in der Magistratsreform überhaupt nichts, gar nichts. Es stellt sich schon die Frage, was diesen Sinneswandel bewirkt hat und ob in diesen Geheimverhandlungen vielleicht sonst noch etwas verhandelt worden ist.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte ZuhörerInnen auf der Galerie, werte KollegInnen, ich möchte kurz auf einen Punkt eingehen, der heute noch nicht gefallen ist. Das verwundert mich ein bisschen. Ich bin die Letzte, die den Swap immer in alle Zusammenhänge stellen will. Aber die ersten Erkenntnisse, die aus der Aufklärungsarbeit entstanden sind und die offensichtlich immer auf dem Tisch gelegen sind, waren Erkenntnisse, dass in manchen Bereichen der Stadt durchaus Mängel in Abläufen und Kontrollebenen zu finden sind. Das waren die ersten Erkenntnisse, die wir in der Aufklärungsarbeit ganz offensichtlich auf dem Tisch gehabt haben. Es war allen bewusst - ich glaube, da waren wir uns alle einig -, dass wir uns diese Abläufe dringend in einem gewissen, sehr kritischen Blickwinkel anschauen müssen. Mir geht es nicht darum, das Magistrat und die Verwaltung in Bausch und Bogen schlecht zu machen, sondern bei Abläufen ganz offensichtliche Mängel oder Verbesserungen anzuschauen und etwas auf den Weg zu bringen. Ich war durchaus positiv gestimmt, dass diese Abläufe in einem Prozess der Reformen vielleicht genau speziell und sehr explizit angeschaut werden. Im vorliegenden Papier kommt das wenig explizit bis gar nicht vor. Man kann sich in manchen Absätzen vielleicht denken, dass so etwas gemeint ist. Ich hätte mir aber gewünscht und erwartet, diesen Prozess zu nutzen, genau dorthin zu schauen, wo damals Probleme waren, um zu verhindern, dass wir uns mit solchen Dingen, wie den Swap, in Zukunft wieder beschäftigen müssen. Ich glaube, das wäre gut gewesen. Also, wie ist das mit Kontrollebenen, wie ist das ganz genau mit der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung. Der Bürgermeister hat in seiner Präsentation darauf verwiesen, wie toll das ist, dass man Abläufe und Ebenen einspart und nicht mehr fünf Leute draufschauen, sondern nur mehr zwei. Ich glaube, dass man das schon sehr kritisch anschauen muss, weil es nicht immer gut ist, dass möglichst wenig Leute auf wichtige Dinge schauen. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, in Bereichen, die sehr heikel sind, wo es um viel Geld geht, wo es vor allem um Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht, sehr gut darauf zu schauen und nicht zu zweit, sondern durchaus zu mehrt. Aber das kommt explizit nicht vor. Ich kann erkennen, dass von Abläufen gesprochen wird, konkret heißt es: ‚im Sinne der lernenden Organisation werden auch in weiterer Folge strukturelle Veränderungen zur konsequenten Optimierung der Ablauf- und Prozessorganisation realisiert und entsprechend den Regelungen des Statutes der Landeshauptstadt Linz beschlossen‘. Darunter kann man sich viel und nichts vorstellen, das ist das eine. Den zweiten Punkt hat mir Frau Kollegin Manhal schon vorweggenommen, die Geschichte der Evaluierung der Magistratsreform. Ich halte das für keine gute Optik, dass sozusagen das Institut für Kommunalwissenschaften - bei aller Wertschätzung für die wissenschaftliche Arbeit - den Auftrag für die Evaluierung bekommt. Bei der Beauftragung habe ich schon das zweite große Fragezeichen. Da wundere ich mich besonders über die Freiheitlichen, die immer ganz, ganz, ganz Bedacht darauf sind, was etwas kostet und es darf nicht zu viel kosten. Die Evaluierung ist im Gegensatz zu der Begleitung der externen Beratungsleistungen nicht einmal mit einem Rahmen definiert. Es gibt also nicht einmal einen Kostenrahmen oder keine konkreten Kosten. Im Beschlusstext ist die Evaluierung ohne Kostenrahmen drinnen. Es wundert mich, dass das sozusagen besonders von Ihnen so akzeptiert bzw. unterstützt wird. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Was nichts kostet, ist nichts wert!“ Gemeinderätin Roschger weiter: Und zum Schluss möchte ich noch einmal das Bild hervorholen, das Herr Stadtrat Wimmer vorher gezeichnet hat, nämlich das Bild, in dem die Freiheitlichen mit der SPÖ im Zug unterwegs sind. Ich sage jetzt Achtung Polemik! Ich wünsche mir und hoffe sehr, dass die SPÖ mit diesem Zug nicht ganz massiv nach rechts entgleist.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Reiman, MBA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Gemeinderat, auch ich habe heute einen positiven Zugang zu diesem Entwurf. Ich meine, so wie ich in der Budgetdebatte 2015 immer wieder angemerkt habe, dass Mut zur Veränderung notwendig ist, dass Mut bedeutet, Dinge zu verwerfen, sonst kann man nichts verändern und Mut zum Querdenken bzw. zum Neudenken erforderlich ist. Diesem Mut möchte ich insofern zubilligen - ganz unabhängig vom Parteidenken ist hier schon ein Ansatz zu merken -, dass dieser Entwurf für die Magistratsreform in diese Richtung geht. Ich möchte in diesem Zusammenhang anmerken, dass ich gegen den Lenkungsausschuss gestimmt habe, weil ich der Meinung bin, dass wir ohnedies schon sehr viele Ausschüsse haben. In den Ausschüssen wird sehr vieles zerredet. Wir haben die leidige Erfahrung gemacht, dass gerade der Finanzausschuss im Jahre 2004 kläglich versagt hat. Das heißt, ich war zum Zeitpunkt der Abstimmung der Meinung, und das bin ich heute noch, dass externe Professionisten mithelfen sollen, diese Magistratsreform durchzuziehen. Wir kennen den Status quo. Die Stadt Linz hat mittlerweile sehr große finanzielle Probleme. Ich denke, das Motiv ist klar. Man will die Stadt weiterbringen. Ob die Mittel dann letzten Endes reichen, wird man sehen. Die Ziele sollten sein, im Sinne der Bürger zu arbeiten und der Menschen, die hier wohnen, die Stadt Linz lebenswerter zu machen bzw. alle Dinge, die damit verbunden sind. Das heißt, die Magistratsablauforganisation so zu gestalten, dass ein reibungsloser Ablauf möglich ist. Bei diesem Entwurf ist nicht klar, wie sich diese Zahlen herausbilden, wie sie zustande kommen, insbesondere diese zehn Millionen Euro. Bei dem derzeitigen Schuldenstand und bei der Zinsendynamik bleibt im Endeffekt nicht viel übrig. Dennoch möchte ich positiv anmerken, dass die Ablauforganisation stark ins Auge gefasst wurde. Ich meine, dass ein derartiger Prozess ein Work in Progress ist. Das heißt, man muss beginnen, damit eine Reform überhaupt möglich sein wird. Mein persönlicher Wunsch und der Wunsch meiner Wähler und meiner Partei ist insbesondere ein Bürgermodell miteinzubeziehen, ein Interface, eine Schnittstelle und ein zeitgemäßes Bürgermodell. Man braucht natürlich gegebenenfalls eine Verfassungsänderung bzw. Landesverfassungsänderung und natürlich eine Statutenänderung. Wir haben heute gesehen, dass die Kundenorientierung im Zentrum dieser Magistratsreform steht. Ich hinterlasse jetzt diesen Wunsch, dass man ein zeitgemäßes Bürgerbeteiligungsmodell implementieren sollte. Ansonsten bin ich für diese Magistratsreform in dieser Art und Weise. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, die Wortmeldung von Gemeinderat Reiman zeigt, dass diese Magistratsreform keine ideologische Frage ist. Kollegin Roschger, ich würde dich bitten, dass du die Kirche im Dorf lässt, wie man so schön sagt. Das hat wirklich nichts mit links oder rechts zu tun, sondern das ist eine Organisationsfrage. Ich möchte nur ganz kurz etwas zu jenen sagen, die heute immer wieder die rechtlichen Fragen rund um diese Magistratsreform angesprochen haben. Es ist schon sehr interessant, dass heute gerade jene auf juristische Korrektheit höchsten Wert gelegt haben, denen die juristischen Grundlagen nicht immer so wichtig sind, wenn man zum Beispiel Transparenz zu gewähren hat oder wenn es um Aufklärung geht. Wenn ich etwa an die Vertraulichkeitsdiskussion im Sonderkontrollausschuss denke, wenn ich an die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte von Betroffenen denke, die nicht immer so hoch gehalten werden und wenn ich an Befugnisdiskussionen im Sonderkontrollausschuss denke. Die Verfassung wird von manchen, die sie heute immer wieder herangezogen haben, nicht immer so hoch gehalten. Ich bitte Sie schon, schieben Sie nicht juristische Argumente vor, wenn es darum geht, dass man zornig ist, weil man scheinbar ausgeschlossen worden ist oder weil man Angst vor dem Tempo einer Reform oder insgesamt Angst vor einer Reform hat. Ich kann Sie vollkommen beruhigen, was diesen § 117 Abs. 7 Bundesverfassungsgesetz (BVG) angeht, den man sich einmal anschauen muss. Nach § 117 Abs. 7 BVG ist es so, dass der Innere Dienst unter der Leitung einer rechtskundigen Verwaltungsbeamtin/eines rechtskundigen Verwaltungsbeamten zu stehen hat. Wir haben diese Bestimmung. Ich kann Ihnen versichern, dass die Geschäftsordnung, die zu erarbeiten ist - wir haben heute nur den Rahmen, den wir beschließen -, natürlich den verfassungsgesetzlichen und landesgesetzlichen Grundlagen, vor allem dem Statut der Landeshauptstadt Linz voll entsprechen wird, das ist doch selbstverständlich. Also schieben Sie nicht juristische Argumente vor, weil Sie Angst vor einer Reform haben. Also volle Zustimmung zu dieser Magistratsreform, die eine sinnvolle Organisationsreform ist. Kollegin Roschger, diese Magistratsreform gewährleistet das, was du eingefordert hast. Nämlich, dass die zwei, die draufschauen, wirklich inhaltlich draufschauen und nicht wie es jetzt vielleicht dann und wann ist, dass zwar formal betrachtet sehr viele unterschreiben oder draufschauen, aber die tatsächliche Prüfung, die tatsächliche Verantwortung nicht immer gegeben ist. Es ist eine äußerst sinnvolle Reform, die heute unsere Unterstützung verdient.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe schon, dass diese Diskussion sehr emotional geführt wird, auch diese emotionale Sphäre hat den grünen Bereich in manchen Punkten verlassen. So haben ÖVP und Grüne mehrmals diesem zugrunde liegenden Antrag die Rechthaftigkeit abgesprochen. Ich ersuche um rechtliche Klärung durch die Magistratsdirektorin, damit wir diesen Vorwurf im Raum nicht so stehen lassen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich ersuche die Frau Magistratsdirektorin als rechtliche Auskunftsperson.“ Magistratsdirektorin Dr.in Steininger: „Ich darf kurz auf die Frage der Rechtmäßigkeit dieser neuen Struktur eingehen. Die Fragestellung bezieht sich einerseits auf die Funktion des Bürgermeisters als Vorstand des Magistrats, andererseits auf dieses Führungsboard. Was sich aus dem Statut ganz klar ergibt ist, dass der Bürgermeister der Vorstand des Magistrats ist und natürlich die oberste Führungsfunktion innehat. Aber wenn Sie sich das alte Organigramm im Vergleich zum jetzigen Organigramm anschauen, ist in beiden Fällen jeweils nur der Verwaltungsapparat dargestellt, also die Geschäftsführungsfunktion des Magistrats. Dass der Bürgermeister im Sinne des Statutes natürlich drübersteht und der Vorstand ist, ist in beiden Fällen klar und durch das neue Organigramm nicht ausgeschlossen. Und was den Bezug auf das Führungsboard betrifft, ergibt sich das meiner Ansicht nach sowohl aus dem neuen Organigramm, als auch aus den verbalen Ausführungen dazu, dass im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes die Position der Magistratsdirektorin ganz klar die Führungsposition, insbesondere natürlich in Bezug auf den Inneren Dienst ist und dass hier eine umfassende Anordnungsbefugnis und Entscheidungsbefugnis der Magistratsdirektorin besteht und keinesfalls durch dieses Dreierboard ausgeschlossen und untergraben ist.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich bedanke mich für die Beantwortung und darf zur Berichtigung kommen.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Herr Kollege Hein, den Begriff Rechthaftigkeit kenne ich nicht. Wenn Sie Rechtmäßigkeit gemeint haben, möchte ich betonen, dass ich nie gesagt habe, dass der vorliegende Beschluss bzw. die Beschlussvorlage rechtswidrig ist. Ich habe darauf hingewiesen, dass er dermaßen schwammig formuliert ist und man bei den Ausführungen nicht feststellen kann, ob es in weiterer Folge allen landesgesetzlichen Vorschriften entsprechen wird. Bei den Ausführungen - ich habe sie vorgelesen, die erspare ich uns allen, diese noch einmal vorzulesen – ist nicht klar ersichtlich, wer in Zukunft was können, dürfen, soll usw.“ Gemeinderat Weixelbaumer: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich werde jetzt keinen imaginären Politzug besteigen, sondern ich habe vor meinem visionären Auge einen politisch unbedarften Beobachter, der sich zufällig die aktuelle Debatte anschaut. Er wird dabei unweigerlich zu dem Schluss kommen, dass der Wahlkampf offensichtlich ausgebrochen ist, auch wenn wir heute schon gehört haben, dass dem offensichtlich nicht so ist. Es wird sich dem sicherlich so erschließen. Aber einmal abgesehen von der Tatsache, dass erst in über einem halben Jahr gewählt wird, wirft sich für ihn vielleicht noch eine weitere Frage auf, nämlich ob ein so wichtiges, komplexes Thema, wie die anstehende Magistratsreform, nicht doch abseits von Wahlkampfgeplänkel und parteipolitischem Taktieren abgehandelt werden sollte. Ich denke, mit dieser Meinung wird dieser unbedarfte politische Beobachter sicherlich nicht alleine dastehen. Es sind im Wesentlichen drei Eckpunkte, die diese Reform so wichtig machen. Der Herr Bürgermeister hat es heute schon ganz genau ausgeführt. Zum einen eine moderne betriebswirtschaftliche Führung, garantiert durch dieses Dreierboard, zum Zweiten mehr Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats und zum Dritten, auch ganz wichtig, ein Sparpotenzial von bis zu zehn Millionen Euro in den nächsten Jahren. Es wird leider heute im Gemeinderat zu keinem einstimmigen Beschluss kommen. Zwei Fraktionen verweigern sich dieser wichtigen, notwendigen Reform. Ich finde diese Blockadehaltung, die an den Tag gelegt wird, sehr bedauerlich. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber noch einmal zwei kurze Zitate anführen, die in den letzten Tagen in der Presse zu finden waren. Zum einen von Vizebürgermeister Mag. Baier, der unter anderem gemeint hat, für so ein zentrales Reformprojekt, nämlich die Magistratsreform, ist eine breite politische Basis unabdingbar - korrekt. Da habe ich noch ein zweites Zitat von Frau Stadträtin Schobesberger, die im Rahmen dieser Diskussion von einem roten Machtrausch mit blauem Mascherl gesprochen hat. Ich bedaure, dass es heute zu keinem einstimmigen Votum für eine sparsame und effiziente Verwaltung und für eine strukturelle Reform mit Maß und Ziel kommen wird. Ich bedaure auch, dass aller Voraussicht nach heute nur zwei der vier im Stadtparlament vertretenen Fraktionen bereit sein werden, diese Reform mitzutragen und die entsprechende Verantwortung dafür zu übernehmen. Ich bedaure auch, dass sich einige in diesem Gemeinderat weiterhin konstruktiven Vorschlägen verweigern, sich schmollend in irgendeine Ecke stellen und offensichtlich aus taktischen, aus parteipolitischen Gründen nicht willens sind, organisationsinterne Abläufe effizienter zu gestalten und die Kosten damit dementsprechend einzusparen. Ich komme noch einmal ganz kurz auf den Kollegen Baier zurück. Du hast von einer breiten politischen Basis gesprochen und diese eingefordert. Ich denke, diese breite politische Basis wäre sicherlich um einiges leichter zu erreichen gewesen, wenn nicht immer wieder dieser Seitenblick auf den Wahltermin im Herbst stattfinden würde. Die Reform wäre um einiges weniger umstritten - auch ein Wort, das du heute in der Diskussion verwendet hast. Ich habe aber positiv mitgenommen, dass man sich von Seiten der ÖVP einer positiven Weiterentwicklung nicht entgegenstellen will. Es wird heute keine Ablehnung, sondern eine Enthaltung geben. Aber noch ein Wort zu dir, Kollegin Schobesberger. Was das Eintreten für mehr Kundenfreundlichkeit, für mehr Leistungsorientiertheit, für weniger Bürokratie und Kosteneinsparungen mit rotem Machtrausch zu tun haben, entzieht sich meiner Kenntnis, das muss ich ganz ehrlich sagen. Du hast gesagt, du hättest gerne im Vorfeld über das heutige Thema diskutiert. Ich frage mich, warum ist das nicht passiert? Ich bin überzeugt, die SPÖ und der Herr Bürgermeister haben sich diesen Gesprächen nicht verweigert. Ganz im Gegenteil, sie haben die Gespräche gesucht. Ich glaube, das muss man einmal ganz offen sagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die so gut wie 200.000 Einwohnerstadt Linz braucht eine moderne, effiziente und kundInnenorientierte Verwaltung. Sorgen wir heute dafür, dass sie diese bekommt. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Lieber Kollege Weixelbaumer, keine Angst, wir schmollen nicht. Es muss aber in einer Demokratie durchaus legitim sein, eine andere Meinung zu haben und schwerwiegende Bedenken aufzuzeigen. Nicht mehr und nicht weniger tun wir. Wenn Kollege Leidenmühler meint, wir würden es mit den juristischen Grundlagen nicht so ernst nehmen, muss ich das vehement zurückweisen. Es kann natürlich nicht jeder habilitiert sein, so wie du. Wenn du schon die Arbeit im Sonderkontrollausschuss angesprochen hast, muss ich auch kurz darauf eingehen. Zum Teil ist es um verfassungsrechtliche Begriffe gegangen, um nicht als Feigenblatt herhalten zu dürfen, um dann schalten und walten zu können, wie man möchte. Ich bin sehr froh, dass das die Frau Magistratsdirektorin noch einmal klargestellt hat. Gemäß Art. 117 Abs. 7 BVG steht sie an der Spitze des Magistrates. Nachdem das Weisungsrecht nur insofern delegiert werden kann, als der Weisungszusammenhang immer bestehen bleibt - nur so wird das klare System der Über- und Unterordnung, wie es im BVG auch normiert ist, nicht durchbrochen -, heißt das natürlich vice versa, wenn die beiden Direktoren über den Geschäftsbereich hinaus weisungsberechtigt sind, dem Weisungszusammenhang nach der Magistratsdirektorin untergeordnet sind. Das bedeutet wiederum ganz klar, dass keine Ebene eingespart worden ist, sondern ‚nur‘ die Zahl der Direktoren von sechs auf zwei reduziert worden ist. In diesem Bereich ist das keine Reform, sondern ein klarer Etikettenschwindel.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Ich möchte kurz vor 17.30 Uhr nur kursorisch auf zwei inhaltliche Punkte eingehen, die ich klarstellen und ins richtige Licht rücken möchte. Das erste ist, es wurde öfter - das ist sehr legitim - über die eigenen Sichtweisen gesprochen, wie der Diskussions- und Reformprozess im Lenkungsausschuss, auch in einzelnen Verhandlungsrunden mit mir war. Ich möchte betonen, ich habe mit VertreterInnen jeder Partei Vier-Augen-Gespräche geführt. Ich möchte mein Schlusswort zum Anlass nehmen, um meine Sichtweise darzubringen. Es wäre möglich gewesen, im Lenkungsausschuss am 30. Oktober 2014 eine breitere Einigung zustande zu bringen, als das heute der Fall ist. Es ist nicht dazu gekommen - aus welchen Gründen auch immer, die will ich gar nicht bewerten, das steht mir nicht zu. Ich habe dann einige Zeit nicht intensiv weiterverhandelt, weil ich für den Prozess, für meine Einvernahme bei Gericht, die ursprünglich für 28. November 2014 geplant war und dann bekanntlich auf 19. Dezember 2014 verschoben werden musste, eine Priorität gesetzt habe. Ich habe mich auf diese Materie, die dort auf der Tagesordnung gestanden ist, ganz besonders intensiv vorbereitet. Ich habe dann unmittelbar darauf am 22. und 23. Dezember versucht, weitere Gespräche zu führen. Es waren durchaus positive Signale, so habe ich das interpretiert. Aus diesen Signalen ist jedoch im Jänner kein Konzert für eine Magistratsreform geworden. Warum auch immer. Es ist so, wie es gewesen ist. Wir haben dann gemeinsam im Stadtsenat - meiner Erinnerung nach war es die Stadtsenatssitzung am 12. Jänner 2015, aber es kann möglicherweise eine später gewesen sein - über den Stand der Magistratsreform und die weitere Vorgangsweise diskutiert. Mein damaliger Eindruck war, dass es bei den Parteien enden wollende Bedürfnisse gibt, die Magistratsreform noch zu vereinbaren. Es wurden unterschiedliche Bedingungen gestellt, auch das ist legitim. Ich hielt all diese Bedingungen für meine Fraktion für nicht zustimmbar. Es gab dann - ich habe das im Jänner so gesagt - ein Gesprächsangebot der freiheitlichen Fraktion. Das habe ich angenommen. In diesen Gesprächen ist eine inhaltliche Einigung auf jene Struktur möglich gewesen, die ursprünglich der Ausgangspunkt meiner Überlegungen gewesen ist. Ich habe von denen im Laufe des Verhandlungsprozesses schon Abstand genommen, weil ich um eine Breite für diese Magistratsreform gerungen habe. Ich dachte mir, wenn es nicht anders geht, ist es besser, vier oder drei Parteien im Boot zu haben und dafür bei den eigenen Vorstellungen Abstriche zu machen. Das ist der Grund, warum heute zurecht von Vertretern der Grünen und der ÖVP gesagt worden ist, dieser Dreiervorstand war so überraschend, weil der war nur am Anfang ein Thema und dann lange nicht. Das ist tatsächlich so gewesen. Als ich merkte, dass auch das nicht geht - aus welchen Gründen auch immer - habe ich das Angebot von Herrn Stadtrat Wimmer angenommen. Wir haben verhandelt und haben versucht, uns inhaltlich auseinander zu setzen. Dann ist dieser Vorschlag, wie er Ihnen heute vorliegt, für viele vielleicht überraschend gekommen. Ich stehe nicht an zu sagen, auch für mich war es nach der Stadtsenatssitzung vom 12. Jänner überraschend, dass es noch eine Möglichkeit gibt, den Magistrat zu reformieren. Es ist dann so gekommen, wie Sie das im Aktenverlauf gesehen haben. Ich stelle nicht den Anspruch auf die absolute historische Wahrheit, aber mein Blickwinkel, meine Wahrnehmung, meine Interpretationen, meine Einschätzungen aus vielen, vielen Gesprächen war jene, die ich Ihnen jetzt geschildert habe. (Zwischenruf) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Herr Bürgermeister ist noch am Wort.“ Bürgermeister Luger weiter: Mir passt die Rechthaberei, aber ich möchte fertig sprechen. Es werden dann, vermute ich, die tatsächlichen Berichtungen kommen, ohne dass ich in die Vorsitzführung eingreife, dann kommt es zu einer Abstimmung. Und wahrscheinlich werden wir heute noch mehrere tatsächliche Berichtigungen haben, wenn die Stimmungs- und Gemütslage so ist, wie wir sie erleben. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Ich rege mich nicht auf, ich möchte nur fertig reden. Ich bin schon relativ bescheiden, was diese Ebenen betrifft. Zweiter inhaltlicher Punkt: Zu den Argumenten zu den Geschäftsbereichen, also diese neue Führungsebene unter dem Führungsbord: Hier möchte ich schon klipp und klar eines sagen. Davon zu sprechen, dass es um eine Abwertung gegangen ist, ist völlig falsch. Es geht um eine Konzentration. Ich habe einleitend bei meinen Ausführungen gesagt, dass man bei diesen zwölf Führungsstrukturbereichen das eine oder andere möglicherweise durchaus anders sehen kann, auch hier. Ich gehöre nicht zu diesen Menschen, die immer die absolute Wahrheit gepachtet haben, wie andere. Aber es ist nicht korrekt, wenn man sagt, in den nächsten Jahren ist der Verkehr so wichtig und er hat keinen eigenen Geschäftsbereich. Ich könnte entgegenhalten, dass der Verkehr durch die Eingliederung in einen Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt, der mit denselben Kapazitäten wie bisher, mit denselben MitarbeiterInnen, mit denselben Budgets angesiedelt ist, vielleicht inhaltlich sogar die vernünftigere Vorgangsweise ist. Oder zweites Beispiel, das heute gekommen ist. Kultur und Bildung, welch ein Drama, ein eigener Geschäftsbereich. Bislang ist das eine Geschäftsgruppe, wo es notwendig ist, gemeinsam zu steuern, Synergien zu haben. Es wäre genauso argumentierbar, dass man Kultur und Bildung trennt und eigene Geschäftsbereiche macht, wie von den Grünen vorgeschlagen wurde. Das ist durchaus legitim. Gegenüber der jetzigen Situation ist das aber wieder eine Führungsebene mehr, das bedeutet eindeutig größere Führungssprünge und weitere Koordinierungsbedarfe. Das wäre sogar gegenüber dem jetzigen Zustand eine Verschlechterung. Es ist gut, dass das so beisammen ist. Man kann es aber auch anders sehen, wenn es den eigenen Wirkungsbereich betrifft. Oder überhaupt das Beste, Wirtschaft: Wirtschaft muss ein eigener Geschäftsbereich sein. Wirtschaft ist, wie bisher, in derselben Struktur zugeordnet, mit dem Wirtschaftsservice Linz, genau mit so vielen MitarbeiterInnen, wie bisher. Und wenn man eine Magistratsreform macht, wo man von über 90 auf 82 Abteilungen reduziert und aus einer Organisationseinheit, die aus zehn oder zwölf Dienstposten besteht, zwei Abteilungen und einen eigenen Geschäftsbereich schaffen möchte und es auf der anderen Seite Geschäftsbereiche mit 200 MitarbeiterInnen gibt, muss mir irgendjemand erklären, der jemals eine Ahnung von Organisation in Unternehmen hat, wie so eine Organisationsstruktur in einem Gesamtgefüge eines Unternehmens argumentierbar und vertretbar ist. Das habe ich in den Gesprächen, die wir geführt haben, in dieser Form nicht verstanden. Das ist aus meiner Sicht so. Der dritte Punkt, den ich massiv zurückweise. Ich weiß nicht mehr, wer es war. In der Diskussion ist gesagt worden, der Umgang mit MitarbeiterInnen, Zitat: ,..die man nicht mehr braucht‘ - Zitat Ende. Wer auch immer das gesagt hat. Das ist eine absolute Unkorrektheit. Erstens, vor allem die betroffenen Führungskräfte - ich kann noch einmal sagen, primär sind Führungskräfte betroffen - wurden von der Frau Magistratsdirektorin nicht, wie hier fälschlich behauptet worden ist, mittels E-Mail informiert. Es gab Gespräche mit diesen Führungskräften, die davon betroffen waren, das ist das eine. Das Zweite ist, niemand - und das ist der Unterschied zu vielen Unternehmen, die sich unter Zwang reformieren müssen - in diesem Haus soll Angst haben, dass er aus diesem Grund seine Beschäftigung im Magistrat oder in der Unternehmensgruppe verliert. Das ist auch der Grund, warum ich immer den Kontakt mit der Gewerkschaft und der Personalvertretung habe. Wenn Sie das MitarbeiterInnen, die in Lenzing, bei MAN oder jetzt bei der Hypo beschäftigt sind sagen, die glauben, so etwas an Sozialstruktur gibt es nicht. Deswegen weise ich zurück, dass wir hier gegen die MitarbeiterInnen gehandelt haben. Es gibt diese Arbeitsplatzsicherheit und das ist mit der Personalvertretung und mit der Gewerkschaft vereinbart. Aber Veränderungen wird es wohl geben dürfen. (Beifall SPÖ) Und als letztes, die Aufgabe der nächsten Monate. Wir haben jetzt sehr viel über Strukturen diskutiert, man könnte ein bisschen despektierlich sagen, übers Kastl zeichnen, da lässt es sich vortrefflich formal diskutieren. Das Entscheidende aber wird sein, ob diese Magistratsreform mit Leben erfüllt wird und auf das zielt sie ab, dass es zu einer Änderung auch der Unternehmenskultur kommt und dass nicht nur die von mir erwähnten Punkte der Reform erfüllt werden, sondern, dass wir die Abläufe, die Organisation straffen. Das ist aus meiner Sicht kein neoliberaler Zugang, sondern ein verantwortungsvoller Zugang mit dem Steuergeld, dass die Projekte, die jetzt aufgesetzt werden, einen Modernisierungsschub bringen, dass wir reales Controlling haben, ein Controlling, wie es in jedem Dienstleistungsunternehmen als Steuerungsprinzip ist. Das weiß jeder Mensch, der Betriebswirtschaftslehre im ersten Semester studiert. Darum wundert es mich, dass sich die ÖVP, die sich selbst als wirtschaftsaffin oder Partei der Wirtschaft definiert, bei einer Organisationsreform, die starke Züge, wie gut geführte Dienstleistungsunternehmen hat, so aus dem Spiel genommen hat. Wir werden es schaffen, eine Magistratsreform zu haben, die den MitarbeiterInnen die modernen Möglichkeiten, die heute notwendig sind, in die Hand gibt, das ist auf Datenbasierung, das ist auf EDV-Basis zu arbeiten, zu steuern und eingreifen zu können, nicht zu verwalten, sondern zu gestalten. Darum geht es bei dieser Magistratsreform und deswegen bin ich froh und dankbar, dass es heute eine Mehrheit gibt.“(Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich darf dir vorab versichern, dass mein Bedürfnis nach tatsächlichen Berichtigungen mit der Sachlage zu tun hat und nicht mit meiner Stimmungslage. Ich kann dir sagen, dass die deutlich besser ist, wenn es nicht notwendig ist. Zum Zeitablauf, den du geschildert hast, ist es mir wichtig festzuhalten, dass ich nicht weiß, mit wem du im Dezember gesprochen hast, mit mir nicht. Am 30. Oktober ist es aus meiner Sicht zu keiner Einigung gekommen, weil neue Unterlagen da waren, die in der Form so nicht besprochen waren. Zwischen uns beiden hat es am 13. Jänner ein Gespräch gegeben. Ich halte noch einmal ausdrücklich fest, ich habe keinerlei Bedingungen gestellt, sondern dich lediglich darum gebeten, dass du mir das Einsparungspotenzial in einer nachvollziehbaren Zahlendarstellung zur Verfügung stellst.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (16) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über E 2 Verleihung von Ehrenringen der Stadt Linz an Vizebürgermeisterin i.R. Dr.in Christiana Dolezal und Generaldirektor i.R. Stadtrat i.R. Komm.-Rat Mag. Alois Froschauer und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: 1. Der Ehrenring der Landeshauptstadt Linz wird an Frau Vizebürgermeisterin i.R. Dr.in Christiana Dolezal verliehen. 2. Der Ehrenring der Landeshauptstadt Linz wird an Herrn Generaldirektor i.R. und Stadtrat i.R. Komm.-Rat Mag. Alois Froschauer verliehen. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von ca. 3300 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 1.0620.403000, Handelswaren, Ehrenringe und –plaketten.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über die Anträge E 3 und E 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 3 Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2015; Grundsatzgenehmigung; max. 250.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 250.000 Euro exkl. USt grundsätzlich genehmigt: 29. Pflasterspektakel (23. bis 25. Juli 2015) Zu erwartende Ausgaben (exkl. USt): 250.000 Euro Zu erwartende Einnahmen (exkl. USt): 40.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben (exkl. USt): 210.000 Euro Zu erwartende Mindesteinnahmen (exkl. USt): Sponsoringeinnahmen (Linz AG, Sparkasse OÖ): 26.000 Euro Kooperation Festival Villach: 6000 Euro Einnahmen aus Gastro- und Standgebühren Kunsthandwerksmarkt: 8000 Euro Gesamteinnahmen: 40.000 Euro Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten exkl. USt genehmigt. Zu erwartende Ausgaben (exkl. USt): Tag- und Fahrtgeld für die Mitwirkenden: 63.000 Euro Straßentheater: 7000 Euro Projekte Local Art (Honorare, Produktionskosten): 3000 Euro Diverse Honorare (Moderationen, Tontechnik, Kaleidoskopnächte, Ambulanz etc.): 9500 Euro MitarbeiterInnenverpflegung: 12.300 Euro Nächtigungen mit Frühstück: 23.000 Euro Gebühren und Abgaben: 200 Euro Infrastruktur (Schienenersatzverkehr, Elektroinstallationen, Zelte, Strom- und Herstellungskosten Linz AG, Mietequipment, Mülltonnen etc.): 35.000 Euro Kinderfest Materialkosteneinsatz: 3000 Euro Öffentlichkeitsarbeit, Grafik (Drucksorten, Miete Werbeflächen, Standortkennzeichnungen etc.): 22.500 Euro Personal inkl. Gebietskrankenkasse: 70.000 Euro Transporte: 1500 Euro Gesamtausgaben: 250.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Linz Kultur, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Für die einzelnen Umsetzungsschritte sind in Folge die entsprechenden Beschlüsse der jeweils nach den Wertgrenzen des Statuts der Landeshauptstadt Linz 1992 zuständigen Organe einzuholen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 250.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf dem Teilabschnitt 1.3810, Kulturelle Belebung der Linzer Stadtteile. Die Verwendung von voraussichtlich 40.000 Euro exkl. USt aus Sponsor- und Zusatzeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf den jeweils vorgesehenen Voranschlagsstellen des Teilabschnittes 2.3810, Kulturelle Belebung der Linzer Stadtteile. Der budgetwirksame Ausgabenrahmen des Pflasterspektakels 2015 beläuft sich auf 210.000 Euro (exkl. USt). Die Verwendung der Einnahmen aus Sponsoring, Kooperationen, Standgebühren Kunsthandwerksmarkt und gastronomischer Versorgung, welche die im Ordentlichen Haushalt budgetierten Einnahmen übersteigen, wird für die qualitative Verbesserung des Kunst- und Kulturprogramms des Pflasterspektakels genehmigt. Denn nur mit zusätzlichen Einnahmen kann die programmatische Qualität und hohe Attraktivität dieses Linzer Kulturmarkenzeichens bewahrt werden. Die Verrechnung erfolgt auf den Voranschlagsstellen des Teilabschnittes 2.3810, Kulturelle Belebung der Linzer Stadtteile.“ E 4 Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestivals Linz – Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag.a Christine Dollhofer, Graben 30 (Filmfestival 2015); 85.000 Euro sowie 9950 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung Der Gemeinderat beschließe: 1. Den Initiatoren des Filmfestival Linz – Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag. Christine Dollhofer, Graben 30, 4020 Linz, wird zur Durchführung des Filmfestivals vom 23. April – 28. April 2015, eine monetäre Förderung in der Höhe von 85.000 Euro und Naturalsubventionen in Gesamtsumme von maximal 9950 Euro genehmigt. Die Naturalsubventionen setzen sich folgendermaßen zusammen: Naturalsubvention der Stadtkommunikation in Form der Zurverfügungstellung von Werbekästen in Höhe von 8904 Euro, des Bezirksverwaltungsamtes in Höhe von 360 Euro ohne Selbstbehalt und des Tiefbau Linz in Höhe von 638,76 Euro ohne Selbstbehalt 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 85.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2015 hat auf der VASt 1.3510.757000‚ Lfd. Transferzahlungen an priv. Institutionen, zu erfolgen. Eine Kreditübertragung von 30.000 Euro von der VASt 1.3810.728301, Sonstige Leistungen, Nachfolgeprojekte Linz09, auf die VASt 1.3510.757000‚ Lfd. Transferzahlungen an priv. Institutionen, wird genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderat Reiman, MBA, zu E 3: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, wie auch in den letzten Jahren, werde ich dem Punkt E 3 nicht zustimmen bzw. mich der Stimme enthalten. Für mich hat diese Nichtzustimmung oder Enthaltung eher einen symbolischen Charakter. Ich meine, dass hier der Ansatz ein anderer sein sollte. Vielmehr sollte die Profilierung der heimischen Kunst- und Kulturszene mehr angedacht werden und vielleicht ein Teil dieses Budgets umgeschichtet werden. Wir haben den Kulturentwicklungsplan (KEP) 2 beschlossen. Mittlerweile ist das Kulturbudget zusammengestutzt worden. Das heißt aber auch, dass in diesem Sinne die Ziele nicht weiterverfolgt werden können. Insofern besteht die Gefahr der Erosion des künstlerischen und innovativen Potenzials. Ich werde mich der Stimme enthalten. Danke.“ Schlusswort Vizebürgermeister Mag. Baier: „Kollege Reiman, ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass wir seit einigen Jahren die Einbindung von etablierten Linzer Künstlerinnen und Künstlern unter dem so genannten Aspekt der Local Artists haben. Damit wäre ein Teil Ihrer Forderung erfüllt. Ich würde meinen, Sie könnten dem Antrag ruhigen Gewissens Ihre Zustimmung erteilen.“ Der Antrag E 3 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag E 4 wird einstimmig angenommen. Stadtrat Giegler berichtet über E 5 Bezahlung der Schwimmhallenmieten für das Leistungsschwimmen der Linzer Schwimmvereine 2014/2015; max. 72.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „1. Das Leistungstraining der Linzer Schwimmvereine wird durch Übernahme der Schwimmhallenmieten für 2014/15 im Gesamtbetrag von maximal 72.000 Euro gefördert. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 72.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.2690.757000, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen, und hat durch direkte Überweisung an die Linz AG zu erfolgen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. F ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- und BAURECHTSAUSSCHUSSES Gemeinderat Lettner berichtet über die Anträge F 1 und F 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 1 Bebauungsplanänderung 13-064-01-01, KG Kleinmünchen (Magerweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 13-064-01-01, Magerweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 5. März 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 13-064-01-01, Magerweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 13-064-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Magerweg Osten: Grundstück Nr. 675/10 Süden: Magerweg 16 - 22 Westen: Magerweg 2 - 6 Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 13-064-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 2 Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Franckstraße 18 – LIDL) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Franckstraße 18 - LIDL, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 5. März 2015 betreffend Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Franckstraße 18 - LIDL Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Franckstraße 10-16 Osten: Verkehrsfläche (ÖBB) Süden: Verkehrsfläche (ÖBB) Westen: Lastenstraße Katastralgemeinde Lustenau Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 36 aufgehoben § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn zu F 2: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich mache es ganz kurz. Wenn es um den Ausbau von Ladenflächen von Handelskonzernen geht, werde ich nicht zustimmen.“ Der Antrag F 1 wird einstimmig angenommen. Der Antrag F 2 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über F 3 Änderungspläne Nr. 16 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Gürtelstraße – Makartstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 16 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Gürtelstraße - Makartstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 5. März 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 16 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Gürtelstraße - Makartstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 16 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Kraußstraße Osten: Gürtelstraße Süden: Richard-Wagner-Straße Westen: Makartstraße Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 16 aufgehoben § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über F 4 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 13-25-01-00, KG Waldegg (Breitwiesergutstraße – Brucknerstraße) und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 13-25-01-00, Breitwiesergutstraße - Brucknerstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 5. März 2015 betreffend Bebauungsplan S 13-25-01-00, Breitwiesergutstraße - Brucknerstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan S 13-25-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Breitwiesergutstraße Osten: östlich Brucknerstraße Süden: Reuchlinstraße Westen: Hanuschstraße Katastralgemeinde Waldegg Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 13-25-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „In Vertretung des erkrankten Gemeinderat Murauer wird Gemeinderat Ing. Casny über die Anträge F 5 bis F 7 berichten.“ Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge F 5 bis F 7 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 5 Bebauungsplanänderung 04-056-01-01, KG Katzbach (Freistädter Straße – Sonnbergerstraße) Der Gemeinderat beschließe „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 04-056-01-01, Freistädter Straße - Sonnbergerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 5. März 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 04-056-01-01, Freistädter Straße – Sonnbergerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 04-056-01-01, Freistädter Straße – Sonnbergerstraße, wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Sonnbergerstraße Osten: Freistädter Straße Süden: Grenze zum Grünland Westen: Sonnbergerstr. 1a Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 04-056-01-01, Freistädter Straße - Sonnbergerstraße, werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 6 Änderungspläne Nr. 34 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Binderlandweg 7) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 34 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Binderlandweg 7, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 5. März 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 34 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Binderlandweg 7 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 34 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: südlich Flötzerweg Osten: Widmungsgrenze zum Grünland Süden: Binderlandweg 23 Westen: östlich Binderlandweg Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 34 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 7 Änderungsplan Nr. 32 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Am Langen Zaun 40) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 32 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Am Langen Zaun 40, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 5. März 2015 betreffend Änderungsplan Nr. 32 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Am Langen Zaun 40 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 32 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 249/2 Osten: Grundstück Nr. 249/2 Süden: Am Langen Zaun Westen: Am Langen Zaun 42 Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 32 aufgehoben § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Mag. Pühringer: „Bei F 5 und F 7 werden Die Grünen zustimmen. Bei F 6 werden wir uns der Stimme enthalten, weil darin festgelegt ist, dass eine Schutzzone mit einem Bepflanzungsgebot von 75 Prozent aus rein ökonomischen Grünen auf 25 Prozent reduziert werden soll. Es werden hier Grünflächen reduziert und wir werden daher unsere Zustimmung verweigern.“ Der Antrag F 5 wird einstimmig angenommen. Der Antrag F 6 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag F 7 wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über F 8 Änderungspläne Nr. 31 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Urfahr (Knabenseminarstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 31 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Knabenseminarstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 5. März 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 31 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Knabenseminarstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 31 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Petrinumstraße Osten: Knabenseminarstraße 33 - 41 Süden: Greinerhofstraße Westen: Damaschkestraße 20 - 28 Katastralgemeinde Urfahr Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 31 aufgehoben § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über F 9 Bebauungsplanänderung 09-007-01-01, KG Linz (Römerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-007-01-01, Römerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 5. März 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-007-01-01, Römerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-007-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Widmungsgrenze zum Grünland Osten: Römerstraße 82 Süden: Römerstraße Westen: Königsweg Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-007-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. G ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über G 1 Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Linz und der WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H., Mörikeweg 6, im Zusammenhang mit der Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung samt Elter-Mutter-Beratung und Eltern-Kind-Zentrum im Bereich Schiffmannstraße und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss der beiliegenden Vereinbarung und in weiterer Folge des darauf basierenden Bestandvertrages zur Anmietung des Objektes zwischen der WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H (WAG) und der Stadt Linz sowie die Weitergabe an das Kinder- und Jugend-Services (KJS) bzw. das Amt für Soziales, Jugend und Familie (ASJF) sowie an einen privaten Betreiberverein wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der monatlichen Kosten für Miete der fünf Kindergartengruppen in Höhe von derzeit rund 10.581 Euro zuzüglich USt ab dem Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten. Die Verrechnung des monatlichen Bestandzinses für die mobile Einrichtung der fünf Kindergartengruppen in der Höhe von derzeit zirka 3766 Euro zuzüglich USt erfolgt in den ersten fünf Jahren ab dem Rechnungsjahr 2016 auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten. 3. Die Verrechnung der monatlichen Kosten für Miete der zwei Krabbelstuben in der Höhe von derzeit rund 4233 Euro zuzüglich USt ab dem Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 1.4300.700100, Mietzinse Krabbelstuben. Die Verrechnung des monatlichen Bestandzinses für die mobile Einrichtung der zwei Krabbelstuben in der Höhe von derzeit zirka 1507 Euro zuzüglich USt erfolgt in den ersten fünf Jahren ab dem Rechnungsjahr 2016 auf der VASt 1.4300.700100, Mietzinse Krabbelstuben. 4. Die Verrechnung der monatlichen Kosten für Miete der Eltern-Mutterberatung, welche mit einem Eltern-Kind-Zentrum kombiniert wird, in der Höhe von derzeit rund 1588 Euro zuzüglich USt ab dem Rechnungsjahr 2016 auf der VASt 1.5120.700100, Mietzinse Mutterberatung. Die Verrechnung des monatlichen Bestandzinses für die mobile Einrichtung der Eltern-Mutterberatung, welche mit einem Eltern-Kind-Zentrum kombiniert wird, in der Höhe von derzeit zirka 565 Euro zuzüglich USt erfolgt in den ersten fünf Jahren ab dem Rechnungsjahr 2016 auf der VASt 1.5120.700100, Mietzinse Mutterberatung. 5. Die Anpassung der unter Beschlusspunkt 2., 3. und 4. angeführten Kosten auf Preisbasis Jänner 2015 bis zur tatsächlichen Verrechnung im Jahr 2016 wird genehmigt. 6. Die derzeitigen Bestandverträge der Stadt Linz mit der WAG werden einvernehmlich zum 31. Dezember 2016, unter der Voraussetzung, dass zeitgleich die neu zu errichtende Kinderbetreuungseinrichtung samt Mutterberatung und Eltern-Kind-Zentrum übergeben und angemietet wird, aufgelöst. Für den Verzicht auf die Eintragung der Eigentumsrechte an den Bestandflächen erhält die Stadt Linz den Betrag, in der Höhe von 474.716,80 Euro welcher im Rechnungsjahr 2017 auf der VASt 6.8530.010000, Verkauf von Gebäuden, verrechnet wird.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Ich darf festhalten, bevor ich Herrn Gemeinderat Kaiser das Wort erteile, dass mich Herr Gemeinderat Mag. Sonntag schriftlich darüber informiert hat, dass er bei den Tagesordnungspunkten G 2 und G 3 aufgrund von Befangenheit nicht im Gemeinderatssaal sein wird. Das ist eine sehr korrekte Verhaltensweise.“ Gemeinderat Kaiser berichtet über die Anträge G 2 und G 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 2 Verkauf der Grundstücke 1326, 1354, 1592, 1593, 1594, 1600 und 1603, KG Lachstatt (Stadtgemeinde Steyregg) um den Verkaufspreis von 210.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an Herrn Mag. Martin Sonntag, Burgstallweg 22, 4040 Linz, die Grundstücke 1326, 1354, 1592, 1593, 1594, 1600 und 1603, alle KG Lachstadt, mit einem Gesamtkatasterausmaß von 105.261 Quadratmetern um den Gesamtkaufpreis von 210.000 Euro. 2. Der Käufer hat sich vertraglich verpflichtet, für sich und seine Rechtsnachfolger, eine allfällige Kaufpreisnachzahlung zu leisten, falls eine Grundfläche innerhalb von 30 Jahren nach beiderseitiger Vertragsunterfertigung von derzeit Grünland in Bauland umgewidmet wird. Die Verpflichtung des Käufers bzw. dessen Rechtsnachfolger besteht, wenn der jeweilige Eigentümer die umgewidmete Grundfläche innerhalb der dreißigjährigen Frist wieder verkauft oder eine rechtskräftige Baubewilligung erteilt wird. Ein eventueller Nachzahlungsbetrag wird durch einen auf Kosten der Stadt zu bestellenden Sachverständigen für Liegenschaftsbewertungen ermittelt und ist innerhalb von zwei Monaten ab Vorliegen des Gutachtens und schriftlicher Aufforderung der Stadt zur Zahlung fällig. 3. Im Übrigen erfolgt die Realisierung dieses Rechtsgeschäftes zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 4. Die Einnahmenverrechnung des Kaufpreises in Höhe von 210.000 Euro für das Rechnungsjahr 2015 sowie eine allfällige Nachzahlung erfolgen auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 7350 Euro für das Jahr 2015 erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer.“ G 3 Verkauf des Grundstückes 1310, KG Lachstatt (Stadtgemeinde Steyregg) um den Verkaufspreis von 390.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die Fehrer Forstgut KG, Kniewas 11, 4572 Klaus an der Phyrnbahn, das Grundstück 1310, KG Lachstadt, mit einem Katasterausmaß von 151.788 Quadratmetern um den Kaufpreis von gesamt 390.000 Euro. 2. Die beiden bestehenden Nutzungsvereinbarungen werden von der Käuferin vollinhaltlich übernommen. Weiters hat sich die Fehrer Forstgut KG vertraglich verpflichtet, für sich und ihre Rechtsnachfolger, eine allfällige Kaufpreisaufzahlung zu leisten, falls eine Grundfläche innerhalb von 30 Jahren nach beiderseitiger Vertragsunterfertigung von derzeit Grünland in Bauland umgewidmet wird. Die Verpflichtung der Käuferin bzw. ihrer Rechtsnachfolger besteht, wenn der jeweilige Eigentümer die umgewidmete Grundfläche innerhalb der dreißigjährigen Frist wieder verkauft oder eine rechtskräftige Baubewilligung erteilt wird. Ein eventueller Nachzahlungsbetrag wird durch einen auf Kosten der Stadt zu bestellenden Sachverständigen für Liegenschaftsbewertungen ermittelt und ist innerhalb von zwei Monaten ab Vorliegen des Gutachtens und schriftlicher Aufforderung der Stadt zur Zahlung fällig. 3. Im Übrigen erfolgt die Realisierung dieses Rechtsgeschäftes zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 4. Die Einnahmenverrechnung des Kaufpreises in Höhe von 390.000 Euro für das Rechnungsjahr 2015 sowie eine allfällige Nachzahlung erfolgen auf der VASt  6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 13.650 Euro für das Jahr 2015 erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer.“ Wortmeldung Gemeinderätin Schmied, M.A.: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf zu G 2 und G 3 unsere Enthaltung kundtun, weil uns in diesem Fall die Sicherung des Grüngürtels als nicht gesichert erscheint.“ Der Antrag G 2 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Sonntag, ÖVP, ist aufgrund von Befangenheit nicht anwesend. Gemeinderat Reiman, MBA, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Der Antrag G 3 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Sonntag, ÖVP, ist aufgrund von Befangenheit nicht anwesend. Gemeinderat Reiman, MBA, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über G 4 Verkauf der Liegenschaft EZ 1223, KG Linz (Hessenplatz 14) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 600.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Verkauf der Liegenschaft EZ 1223, KG Linz, bestehend aus dem Grundstück 1059/2, mit einem Katasterausmaß von 370 Quadratmetern, samt dem darauf befindlichen Gebäude Hessenplatz 14 zum Kaufpreis von 600.000 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen durch die Immobilien GmbH & Co KG wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Reiman, MBA, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über G 5 Verkauf der Grundstücke 72/3 und 101/10, KG Kleinmünchen (Karl-Steiger-Straße) um den Verkaufspreis von 1,800.200 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Verkauf der Grundstücke 72/3 und 101/10, KG. Kleinmünchen, mit einem Gesamtausmaß von 7019 Quadratmetern, um den Gesamtkaufpreis von 1,800.200 Euro an die GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30, 4020 Linz, wird genehmigt. 2. Der Abschluss des gegenständlichen Rechtsgeschäftes erfolgt zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 3. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 1,644.410 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf privates Gut. 4. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 155.790 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 6.8401.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf öffentliches Gut. 5. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 246.661,50 Euro für das Jahr 2015 erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer privates Gut. 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 23.368,50 Euro für das Jahr 2015 erfolgt auf der VASt 1.8401.710100, Immobilienertragsteuer öffentliches Gut.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Reiman, MBA, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Gemeinderat Hein berichtet über G 6 Verkauf von Wohnungseigentumsanteilen (6 Wohnungen) an der Liegenschaft EZ 3429, KG Katzbach (Johann-Wilhelm-Klein-Straße 68) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 393.080,48 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Verkauf von sechs Wohnungen (TOP 73 bis 78) des Hauses Johann-Wilhelm-Klein-Straße 68 (das sind 838-14.172 Miteigentumsanteile an der aus den Grundstücken 778/13, 778/19, 778/23, 778/26, 778/27, 778/28 und 778/30 bestehenden Liegenschaft EZ 3429, KG Katzbach) zum Gesamtkaufpreis von 393.080,48 Euro und zu den in den drei beiliegenden Kaufverträgen festgelegten Bedingungen durch die Immobilien GmbH & Co KG wird genehmigt. Ebenso werden der beiliegende Sideletter zu den Kaufverträgen und der Nachtrag zum Kaufvertrag vom 27. Juni 2005 genehmigt.“ und führt weiters dazu aus: „Nachdem es bei dem Kaufpreis aber durchaus noch Diskussionsbedarf unserer Fraktion gibt, ersuche ich, dass dieser Antrag wieder dem Finanzausschuss zur nochmaligen Beratung vorgelegt wird.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Sonntag: „Unsere Fraktion hat nichts dagegen, noch eine Runde zu drehen.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Auch für mich ist diese Vorgangsweise selbstverständlich okay. Wenn es hier noch Fragen gibt, dann diskutieren wir das noch einmal im Finanzausschuss.“ Bürgermeister Luger: „Die Grünen sind mit dieser Vorgangsweise auch einverstanden.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig an den Finanz- und Hochbauausschuss zurückverwiesen. Gemeinderätin Schmied, M.A., berichtet über G 7 Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Baureform-Wohnstätte eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Dinghoferstraße 63, im Zusammenhang mit der Kinderbetreuungseinrichtung „Lange Allee“, Helmholtzstraße 24 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz nimmt die von der Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Baureform-Wohnstätte eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, kurz BRW, Dinghoferstraße 63, 4020 Linz, errichtete (KiB) Kinderbetreuungseinrichtung ,Lange Allee‘, Helmholtzstraße 24, TOP 36, zum Zwecke des Betriebes einer Kinderbetreuungseinrichtung durch das Kinder- und Jugend-Services der Stadt Linz ab erfolgter Übergabe entsprechend dem vorliegenden Bestandvertrag in Bestand. Der vereinbarte Bestandzins von vorläufig zirka 15.691,09 Euro monatlich (inkl. Einrichtung) zuzüglich Bewirtschaftungs- und Betriebskosten sowie Rücklage nach WGG, Nutzungsentgelt für die Freifläche zur Anlieferung und USt wird genehmigt. Die Festlegung des Bestandzinses erfolgt nach dem WGG, wobei der Bestandzins immer kostendeckend im Sinne des WGG sein muss. Die sonstigen Bestimmungen des vorliegenden Bestandvertrages werden genehmigt. Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten trägt die BRW. Die Gebühren, Steuern und Abgaben für diesen Vertrag trägt die Stadt Linz. Der Abschluss des beiliegenden Bestandvertrages wird genehmigt. 2. Die Verrechnung des monatlichen Bestandzinses für die KiB ,Lange Allee‘ in Höhe von vorläufig zirka 13.209,46 Euro (exklusive Einrichtung) zuzüglich Bewirtschaftungs- und Betriebskosten sowie Rücklage nach WGG und USt erfolgt ab 1. November 2014 zu rund 25 Prozent (zirka 3302,36 Euro) auf der VASt 1.4300.700100, Mietzinse Krabbelstuben, und zu rund 75 Prozent (zirka 9907,10 Euro) auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten. Die Verrechnung des monatlichen Bestandzinses für die mobile Einrichtung und Innenausstattung der KiB in Höhe von vorläufig zirka 2481,63 Euro zuzüglich USt erfolgt in den ersten zehn Jahren ab 1. November 2014 zu rund 25 Prozent (zirka 620,41 Euro) auf der VASt 1.4300.700100, Mietzinse Krabbelstuben, und zu rund 75 Prozent (zirka 1861,22 Euro) auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten. Die Darlehensgebühren und Zwischenfinanzierungskosten in Höhe von zirka 48.000 Euro werden von der BRW gesondert mit der Aufrollung der Endabrechnung angelastet und ebenfalls zu rund 25 Prozent (zirka 12.000 Euro) auf der VASt 1.4300.700100, Mietzinse Krabbelstuben, und zu rund 75 Prozent (zirka 36.000 Euro) auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten, verrechnet. Die Verrechnung des wertgesicherten (Basis VPI 2010 mit zehn Prozent Schwankungsgrenze) monatlichen Nutzungsentgelts für die Freifläche der beiden Stellplätze für die Anlieferung zur KiB in Höhe von 50 Euro zuzüglich USt erfolgt ab Übergabe ebenfalls zu rund 25 Prozent (zirka 12,50 Euro) auf der VASt 1.4300.700100, Mietzinse Krabbelstuben, und zu rund 75 Prozent (zirka 37,50 Euro) auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten.“ Bürgermeister Luger: „Ich habe zu Beginn der Sitzung verabsäumt zu sagen, dass mich Herr Gemeinderat Reisinger, nachdem er Geschäftsführer dieser Genossenschaft ist, an der Abstimmung nicht teilnimmt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Wir stehen natürlich hinter dem Ausbau und dem Neubau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Wir sind aber mit der Vorgehensweise nicht einverstanden, wie damit umgegangen wird, die finanziellen Teile zu beurteilen. In diesem konkreten Fall wurde lediglich das Modell der Vermietung gewählt. In dem Zusammenhang wurde keine weitere alternative Finanzierung geprüft. Wir sind davon überzeugt, dass diese Modelle auf Dauer der Stadt wesentlich teurer kommen, als eine Eigenfinanzierung. Bei einer Miete, die sich im Rahmen zwischen 13.000 und 15.000 Euro pro Monat bewegt, kann man sich relativ leicht ausrechnen, in welchem Zeitraum sich dieses Objekt, wenn man das selber finanzieren würde, amortisieren würde. Daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Mir ist wichtig zu ergänzen, dass bei der Umsetzung dieses Antrages selbstverständlich sowohl auf die Kosten, als auf eine gute Abwicklung geachtet wurde und das meiner Meinung nach das der Fall ist. Ich möchte vor allem darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Abschluss des Bestandvertrages um die Umsetzung eines Gemeinderatsantrages handelt, den wir bereits im Juli 2009 beschlossen haben, wo die Vorgangsweise so festgelegt worden ist. Dieser Antrag wurde damals einstimmig beschlossen.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Schmied, M.A.: „Ich ersuche um Zustimmung im Sinne dessen, was Herr Vizebürgermeister Forsterleitner gerade gesagt hat.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Gemeinderatsfraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Reisinger, SPÖ, stimmt aufgrund von Befangenheit nicht mit. H ANTRAG DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Gemeinderat Benedik berichtet über H 1 Durchführung von Straßenbau- und Gestaltungsmaßnahmen zur verkehrlichen Erschließung der Wohnbebauung ‚grüne Mitte Linz‘ – 2. Etappe; Vergabe der Arbeiten maximal 2,3 Millionen Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 2,3 Millionen Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Straßenbau- und Gestaltungsmaßnahmen zur verkehrlichen Erschließung der Wohnbebauung ,Grüne Mitte Linz‘, 2. Etappe inklusive Installationsarbeiten für Beleuchtung und Verkehrslichtsignalanlage. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach den Ergebnissen der nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahren werden die Aufträge wie folgt vergeben: 2.1. Straßenbaumaßnahmen inkl. bauliche Vorkehrungen für Verkehrslichtsignalanlage und Beleuchtung Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Hasenöhrl Bau GmbH, 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt): 1,323.905,16 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. 2.2. Gestaltungsmaßnahmen Freiraum E mit Verbindungsweg Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: STRABAG AG, 4021 Linz, Salzburger Straße 323a Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt): 212.400 Euro 2.3. Maßnahmen öffentliche Beleuchtung - Installationsarbeiten Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Linz Energie Service GmbH, 4021 Linz, Wiener Straße 151 Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt): 239.160 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. 2.4. Maßnahmen öffentliche Beleuchtung - Provisorium: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Elin GmbH&CoKG, 4030 Linz, Emil-Rathenau-Straße 4 Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt): 33.380,50 Euro 2.5. Maßnahmen Verkehrslichtsignalanlage - Installationsarbeiten: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Siemens AG, MO MM ITS, 4020 Linz, Wolfgang-Pauli-Straße 2 Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt): 94.833,06 Euro 2.6. Signalsteuerungsgerät: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Siemens AG, MO MM ITS, 4020 Linz, Wolfgang-Pauli-Straße 2 Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt): 88.943,36 Euro Als Aufmaßreserve an die Auftragnehmer und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 307.377,92 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002636, Grüne Mitte Linz. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über I 1 Frauenprogramm der Stadt Linz und führt aus: „Es ist mir grundsätzlich eine große Freude, dass wir es heute geschafft haben, symbolisch, anlässlich des Internationalen Frauentages, der am 8. März stattfindet, das Frauenprogramm für die Stadt Linz zum Beschluss vorzulegen. Der Hintergrund, warum es einen Frauentag und dieses Programm in weiterer Folge natürlich in Linz braucht ist, dass wir nach wie vor in einer Gesellschaft leben, wo Frauen insgesamt durch eine massive Schieflage zwischen den Geschlechtern geprägt ist. Es findet hier eine Ungerechtigkeit statt, die sich so auswirkt, dass Frauen überall dort unterrepräsentiert sind, wo es um Macht und Geld geht und Männer überall dort fehlen, wo es um Betreuungsarbeit und vor allem unbezahlte und meistens noch ungedankte Betreuungsarbeit geht. In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass in Linz – da ist es grundsätzlich ein bisschen besser, wie in allen städtischen Ballungsräumen und in ländlichen Regionen -, sogar unter den ganzjährig Vollzeitbeschäftigten die Männer um 30 Prozent mehr verdienen, als die Frauen. Ich weise aber darauf hin, dass auch in Linz die Teilzeitbeschäftigung bei den Frauen beständig zunimmt. Die letzte verfügbare Zahl weist eine Teilzeitbeschäftigung von 45 Prozent aus. Das heißt, fast die Hälfte der Frauen, die in Linz arbeiten, sind nur Teilzeit beschäftigt. Da kann man sich ausrechnen, dass das finanziell prekär ist. In Linz haben wir bereits schon vor langer Zeit mit dem ersten Linzer Frauenbericht begonnen, nicht nur die Daten und die Ist-Situation zu erheben, sondern schon in Expertinnenrunden und Workshops Maßnahmenvorschläge einzuholen, die in weiterer Folge durch die Mitarbeiterinnen, die über das Institut für Frauen- und Geschlechterforschung gearbeitet haben, noch einmal überarbeitet und weiterentwickelt wurden. In unterschiedlichen Stadtteilen haben vier Workshops stattgefunden. Was mich sehr freut ist, dass es wirklich gelungen ist, Linzerinnen zu motivieren, selbst an der Entwicklung ihres Programms mitzuarbeiten. Insgesamt hat es in weiterer Folge noch mehrere Arbeitsgruppen gegeben, die aus dem Frauenausschuss gebildet wurden. Wir haben dann diese Maßnahmen auf interfraktioneller Ebene bewertet, zusammengefasst, abgeändert und neu entwickelt, sodass am Ende des Prozesses das nun vorliegende Programm entstanden ist. Es ist mir daher ein großes Bedürfnis, mich bei allen, die hier mitgearbeitet haben, noch einmal zu bedanken. Das waren natürlich das Frauenbüro unter der Leitung der Frauenbeauftragten, Jutta Reisinger, und die zahlreichen Expertinnen und Frauen, die mitgewirkt haben. Besonderer Dank gilt der Arbeitsgruppe aus dem Frauenausschuss, weil das tatsächlich eine sehr intensive und zeitintensive Arbeit war. Das sind namentlich Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing für die SPÖ, Frau Gemeinderätin Mayr von der ÖVP, Frau Gemeinderätin Klitsch und Frau Gemeinderätin Neubauer von der FPÖ, die das abwechselnd, also eine nach der anderen gemacht haben. Es ist mir deshalb ein Bedürfnis, das noch einmal hervorzuheben, weil das aus meiner Sicht schon sehr hohe Qualität hat, dass hier sehr konstruktiv und intensiv gearbeitet wurde. Immerhin kommen die Frauen, die hier gemeinsam gearbeitet haben, aus unterschiedlichen politischen Richtungen und teilweise sind die Weltanschauungen ein bisschen konträr. Nichtsdestotrotz waren diese Arbeitsgruppensitzungen wirklich konstruktiv und haben aus meiner Sicht ein beachtliches Ergebnis gebracht. Wir haben im Ausschuss dann schon die Vorgehensweise gewählt, die wir beim Sozialprogramm gewählt haben, dass wir eine getrennte Abstimmung vorgenommen haben, sodass es möglich ist, hier den breitestmöglichen Konsens im Abstimmungsverhalten zu erzielen. Ich habe mit Herrn Bürgermeister vereinbart, dass wir das heute in der Sitzung so handhaben. Mir bleibt jetzt noch mich dafür sehr herzlich zu bedanken. Es ist wirklich in allen Bereichen gelungen. Es ist klar, dass wir die Ungerechtigkeit in der Stadt an sich nicht vollständig beseitigen können, aber wir können einen wichtigen Beitrag leisten. Ich glaube, dass es mit diesem Programm gelungen ist, tatsächlich in allen Handlungsfeldern, die wir in der Stadt haben, entsprechende Maßnahmen festzuschreiben. Ich bedanke mich noch einmal für die gemeinsame Arbeit und das Ergebnis, das wir nun vorliegen haben. (Beifall Die Grünen) Der Gemeinderat beschließe: ,1. Das angeschlossene Frauenprogramm der Stadt Linz definiert – gegliedert in vier Bereichen – konkrete Maßnahmen zur Umsetzung wichtiger frauenpolitischen Ziele und wird als solches genehmigt. 2. Alle im Frauenprogramm angeführten Dienststellen des Magistrats und Unternehmungen nach dem StL 1992 werden beauftragt, sich in die Zielerreichung und Umsetzung von Maßnahmen des Frauenprogramms einzubringen.‘“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mayr: „Sehr geehrte Damen und Herren, mehr als die Hälfte der Linzer Bevölkerung ist weiblich und für diesen Anteil wurde das erste Frauenprogramm erarbeitet. Leider ist es in der heutigen Zeit noch immer notwendig, durch ein Frauenprogramm die Lebenssituation von Frauen zu verbessern. In Zusammenarbeit mit Expertinnen, Linzer Frauen und den Vertreterinnen der Fraktionen, ist das vorliegende Werk entstanden, das im überwiegenden Maß von allen Beteiligten mitgetragen wurde. Bei der Erarbeitung herrschte ein gutes Klima und es wurde auf Anregungen über Streichungen, Ergänzungen und Umformulierungen wertschätzend eingegangen. An dieser Stelle vielen Dank an die Frauenbeauftragte, die die sicherlich nicht leichte Aufgabe der Ausformulierung des Programms über hatte. Unsere Fraktion wird dem Frauenprogramm weitgehend zustimmen, aber bei zwei kleinen Maßnahmen unter Punkt I.3 werden wir uns der Stimme enthalten. Der erste Punkt ist die Koppelung der Auftragsvergabe an die Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit und kann von uns nicht mitgetragen werden. Dadurch kommt es zu zusätzlichen bürokratischen Hürden für die Unternehmerinnen und Unternehmern und es kommt für viele Branchen, z. B. dem Bau- und Baunebengewerbe, in denen wenige oder gar keine Frauen beschäftigt sind, zu einer Benachteiligung. Der zweite Punkt ist die Koppelung der Förderungen an die Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit. Das ist für uns ebenso nicht vorstellbar, da es den vielen ehrenamtlich tätigen Funktionären nicht zumutbar ist, beim Förderansuchen noch die Besucherzahlen und die im Vorstand tätigen Personen in männlich/weiblich aufzulisten. Es gibt viele Sportarten, die vorwiegend von Männern ausgeübt und organisiert werden und genauso viele weiblich dominierte Freizeitgestaltungen gibt es. Abgesehen von diesen beiden Punkten, stehen wir voll und ganz hinter dem Frauenprogramm und wünschen uns, dass viele Forderungen möglichst bald umgesetzt werden. Wir wissen alle, Papier ist geduldig. Es kann nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleiben, sondern die Stadt muss an der Umsetzung arbeiten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Wundsam: „Wir alle wissen, dass beim Thema Geschlechtergerechtigkeit nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Das vorliegende Frauenprogramm liefert einen wesentlichen Beitrag, die Chancengleichheit und Lebenssituation von Frauen in Linz zu verbessern. Es ist schon vieles erreicht worden, dennoch ist die Benachteiligung von Frauen permanent zu spüren. Speziell beim Einkommen, bei den Aufstiegschancen oder vor allem gesellschaftspolitisch dann, wenn es sich um Machtstrukturen handelt. Bei diesem Frauenprogramm wurde in Workshops von Expertinnen und Experten mit Beteiligung von Bürgerinnen sehr gute Arbeit geleistet. An dieser Stelle möchte ich mich vor allem bei allen Mitwirkenden ganz besonders für ihren Einsatz und ihr Engagement, das dazu beigetragen hat, diesen Bericht zu erstellen, bedanken. Die SPÖ-Fraktion wird sich diesem Antrag anschließen. Ich erkläre mich mit allen Kapiteln einverstanden. Hervorheben möchte ich dennoch, dass die Unternehmensgruppe der Stadt Linz geschlechtergerecht handelt und somit als Dienstgeberin Vorbildwirkung zeigt.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, das Positive an der Vorlage dieses Papiers des Frauenprogrammes ist, dass es den Willen von allen Fraktionen bekundet, etwas politisch zu bewegen. Das Negative an der Vorlage dieses Papieres ist, dass es erschütternd ist, dass es 2015 überhaupt noch eines eigenen Frauenprogramms bedarf, um hier Gleichberechtigung und gleiche Voraussetzungen schaffen zu können. Der Weltfrauentag ist ein guter Zeitpunkt, um ein bisschen Bewusstsein in eine breitere Öffentlichkeit rücken zu können, dass es trotz allem auch in unserer schnelllebigen Zeit noch viele Bereiche gibt, wo wir hinterher hinken. Man muss sich bewusst machen, dass vieles, was heute trotz aller Defiziten als selbstverständlich wahrgenommen wird, noch gar nicht lange möglich ist. Ich weiß nicht, ob Sie gewusst haben, sehr geehrte Damen und Herren, aber es ist Fakt, dass in Wien bis 1996 bei den Gemeinderats- und Landtagswahlen verschiedenfarbige Kuverts für Frauen und Männer verwendet wurden. Ich habe es bis vor Kurzem noch nicht gewusst. Es war für mich denkunmöglich, ich habe es nicht geglaubt, als ich das gelesen habe. Und das bitte bis 1996. Es gibt also offenbar schon Dinge, wo man durchschnaufen muss. Ich habe selber nur zum Teil in den Arbeitsgruppen mitgearbeitet, weil ich erst im Jänner 2014 eingestiegen bin. Ich habe sehr gerne mitgearbeitet. Es war in diesen Arbeitsgruppen möglich, manche Punkte, mit denen wir gar nicht konnten, herauszureklamieren, wir haben manche Formulierungen so abgeändert, dass sie für alle Fraktionen tragbar waren und es ist gelungen, eigene konstruktive Vorschläge aufzunehmen. Nichtsdestotrotz sind ein paar Punkte übriggeblieben, bei denen wir nicht zustimmen können. Ich bin sehr dankbar, dass es möglich ist, eine getrennte Abstimmung entsprechend der Gliederung des Programms in Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen vorzunehmen. Es sind sehr viele Punkte drinnen, die wir selbstverständlich mittragen und die wir nicht gerne ablehnen würden. Es gibt aber trotzdem ein paar Punkte, wo wir nicht mitgehen. Die Beschlussfassung ist, dass das als Grundlage für die weitere Arbeit in der Gemeinde dienen soll. Es liegt zur einfacheren Protokollführung eine Abstimmungsliste vor. Ich möchte trotzdem auf den einen oder anderen Punkt kurz eingehen und erläutern, worauf sich unser Stimmverhalten stützt. Es gibt zum Beispiel gleich im allerersten Punkt im Kapitel ‚Linzerinnen sind sichtbar, Statistiken und Erhebungen‘, sehr viele Maßnahmen, die selbstverständlich scheinen, z.B. dass man bei Auswertungen das Ergebnis getrennt nach Frauen und Männer darstellt. Was wir bei diesem Maßnahmenpaket trotzdem ablehnen, ist zum Beispiel der Punkt ‚Neuschreiben‘ der Statistik-Archive. Wir sehen bei den doch sehr geringen Ressourcen, die vorhanden sind, die Priorität gegenwärtig darin, in die Zukunft zu arbeiten und die Ressourcen nicht nach rückwärts gerichtet einzusetzen. Ein weiteres Maßnahmenpaket, wo wir nicht zustimmen können, betrifft Dinge, gegen die wir uns bereits in vorherigen Gemeinderatssitzungen ausgesprochen haben. Zum Beispiel all diese Maßnahmen, die im ‚Gleiche Rechte – Gleiche Chancen‘-Gleichstellungsprogramm enthalten waren. Da geht es um die Besetzung der Aufsichtsräte. Hier ist zum Beispiel ein Punkt enthalten, der für uns gar nicht mitzutragen ist, auch wenn es nur als Beispiel aufgeführt ist. Es wäre aber trotzdem mitzubeschließen und zwar sind das RednerInnenlisten nach dem Reißverschlussprinzip. Ich möchte hinterfragen, wie das praktisch ausschauen müsste. Müssten sich dann Kollege Reiman und Kollegin Grünn abwechseln oder darf Kollege Reiman gar nicht reden, weil er ein Ein-Mann-Gemeinderat ist, Frau Grünn dürfte immer reden, weil sie eine Ein-Frau-Vertretung ist. Solche Ideen klingen am Papier sehr heiter, in der Realität sind sie dann schon ein bisschen schwierig umzusetzen. Auch in diesem Punkt ist der Vorschlag enthalten, frauenpolitische Themen in verschiedenen Sitzungen und Intervallen als verbindlichen Fixpunkt auf die Agenda zu nehmen. Dazu muss ich sagen, das brauchen wir doch nicht festlegen. Frau Stadträtin Schobesberger, Sie sind Frauenreferentin, Sie können in jedem Ausschuss etwas auf die Tagesordnung geben. Es liegt Ihnen frei, in jeder Gemeinderatssitzung ein Thema in die Tagesordnung aufnehmen zu lassen. Wenn Sie möchten, können Sie das schon jetzt, ohne das im Programm festzuschreiben. Weitere Punkte, wo wir uns bereits in der Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2014 dagegen ausgesprochen haben, haben sich seither unsere Meinung nicht geändert. Damals gab es die Abstimmung über die Symmetrie der Geschlechter, wo die Vergabe der Förderung, Preise und Stipendien dort zu bevorzugen ist, wo der aktive Frauenanteil zu fördern ist. Das sehen wir insofern problematisch, weil gerade im Kunst- und Kulturbereich dieser Passus bei gleicher Qualifikation wirklich sehr, sehr schlecht zu bewerten ist und hier für uns die Gerechtigkeit nicht unbedingt gegeben ist. Die zwei Punkte, die Kollegin Mayr schon angesprochen hat, können wir auch nicht mittragen, diese Punkte wurden bereits in der Gemeinderatssitzung am 7. März 2013 behandelt, das sind die Koppelung der Auftragsvergabe und der Förderungen an eine Frauenförderung. Auch hier sehen wir darin keine zielführende Maßnahme. Ebenso Punkte, zu denen wir uns schon zu Wort gemeldet haben sind ‚Geschlechtersensible Erziehung‘ und ‚Geschlechtersensible Pädagogik‘. Wir sind der Meinung, Kinder sollen oder dürfen zumindest bis zu einem gewissen Alter nur Kinder bleiben, ohne dass man sie mit irgendwelchen geschlechtersensiblen Ideen konfrontiert. Weiters wird im Programm nochmals auf das Frauenförder- und Gleichstellungsprogramm ‚Gleiche Rechte – Gleiche Chancen‘ eingegangen. Es finden sich hier eine Reihe von Punkten. Was öfter im Programm vorkommt, ist der Anteil der Aufsichtsrätinnen in den Gesellschaften der Unternehmensgruppe der Stadt Linz bis zu 50 Prozent. Dagegen haben wir uns schon in der Gemeinderatssitzung am 10. April 2014 ausgesprochen. Auch diese Besetzung der Erhöhung des Anteils der Beschäftigten, da freue ich mich schon auf die Vorlage des nächsten Berichtes, denn da ist immer nur von Führungsfunktionen die Rede. Momentan sieht man aktuell immer im Fernsehen, wie viele Geschäftsführer und –führerinnen, wie viele Lokführer und –führerinnen es gibt. Ich warte darauf, wann einmal gesagt wird, wie viele Müllmänner und Müllfrauen es gibt. Es gibt meines Wissens - und da liege ich, glaube ich, nicht falsch - nur Müllmänner bei der Linz-AG und das ist eigenartig, denn es ist dem Vernehmen nach der Bereich, wo am meisten politisch interveniert wird. Ich habe mich gefragt, warum. Beim Nachdenken bin ich draufgekommen, das ist ein Bereich, wo man mit relativ wenig Qualifikation doch relativ gut verdienen kann. Warum es dort trotzdem keine Frauen gibt, wird schon seine Gründe haben, weil nicht jede körperlich Tätigkeit unbedingt für Frauen so erstrebenswert ist, obwohl es eine gut dotierte Arbeit ist. Wo wir nicht mit können - das war bereits im Gemeinderat am 19. Mai 2005 –, ist der Antrag ‚alle städtischen Einrichtungen und Dienststellen geschlechtsneutral zu benennen‘. Ich habe es diese Woche schon einmal erwähnt, auch wenn irrtümlich sehr gerne das Magistrat verwendet wird, wird es immer der Magistrat bleiben. Mit der Geschlechtsneutralität ist das eher der Volksmund und das hat nichts mit Gender-Ambitionen zu tun. Der Magistrat bleibt grammatikalisch richtig. Weiter in diesen Punkten, der Papamonat Linzer Modell, auch hier haben wir uns am 10. April 2014 dagegen ausgesprochen, hier kommt dann noch einmal das mit den Aufsichtsrätinnen. (Unruhe, Klingel) Ich will nicht nur alles erwähnen, wo wir nicht mit können. Es gibt natürlich zahlreiche Maßnahmenpakete, wo jedenfalls Punkte drinnen sind, die wir für sehr wichtig und sehr richtig halten. Zum Beispiel bei der Wohnraumbeschaffung sind sehr viele Maßnahmen, die wir hundertprozentig unterstützen. Leider findet sich wieder eine Maßnahme, die für uns im Frauenprogramm nichts zu suchen hat. Es sind teilweise Maßnahmen drinnen, die schon in anderen Bereichen gefördert werden. Bekanntlich sind wir gegen Doppelförderungen. Und so können wir in diesem Programm dem Projekt Nachbarinnen für Migrantinnen, die von verschiedenen Integrationsvereinen betreut werden, nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass das besser im Integrationsbereich aufgehoben ist. Ebenso die Kulturlotsinnen, wo sich Kollegin Klitsch schon mehrfach dazu geäußert hat. Das sind Dinge, die zwar von Frauen praktiziert werden, aber hauptsächlich mit Kulturprojekten zu tun haben. Unsere Position dazu ist bekannt. Ein bisschen kritisch und problematisch erscheint uns der Vorschlag bei Sportvereinen und Verbänden darauf einzuwirken, dass bei den FunktionärInnen und bei den TrainerInnen der Frauenanteil gesteigert werden soll. Ich frage mich, mit welchen Maßnahmen das funktionieren soll und in welchen Bereichen das wirklich Sinn macht. So wie es dasteht, sollte das in allen Sportarten sein. Das halte ich für sehr unrealistisch. Und in diesem Sportkapitel ist ebenfalls etwas, was wir schon mehrfach abgelehnt haben, weil es sich nicht bewährt hat. Es gab schon einmal den Versuch dieser getrennten Schwimmstunden für bestimmte Frauengruppen. Das wurde dann im städtischen Einvernehmen wieder abgeschafft, das soll jetzt wieder vorgeschlagen werden. Auch da haben wir uns schon mehrfach dagegen ausgesprochen. Dann bei den virtuellen Räumen. Das ist wieder eine Sache, wo es mir Leid tut, denn da ist sehr gut diese Information für Frauen und Mädchen über die neuen modernen Medien, Stalking und Cyber-Gewalt drinnen. Das ist eine ganz wichtige Sache. Es ist aber gleich eine Maßnahme dabei, die für mich ausschließlich im Integrationsressort beheimatet ist, denn warum sollen nur Migrantinnen-Vereine für ihre IT-Kompetenz unterstützt werden und nicht irgendwelche anderen Frauenvereine. Also wenn, dann muss das für alle gelten, darum hier von uns auch leider eine Enthaltung. Gleiches gilt für den nächsten Punkt, wo von uns die Öffentlichkeitsarbeit des Frauenbüros sehr geschätzt wird. Auch ich bedanke mich bei Frau Reisinger für ihre umsichtige Führung und vor allem ihre Unterstützung bei der Erstellung dieses Programms. Was speziell für uns für Frauen wieder dort nichts zu suchen hat, ist das Migrazine-Magazin eines Migrantenvereins. Das soll bitte dort bleiben, wo es hingehört, beim Schwerpunkt Migrantinnen und nicht im Frauenprogramm. Es kommen dann eine Reihe von Punkten, die wir auf jeden Fall mittragen. Da geht es um die Unterstützung der Frauen in den Stadtvierteln, die Frauenorganisationen, ein großer Bereich was Bildung, Arbeitsplätze, Bewusstseinsbildung, gerade für die Mädchen Workshop-Angebote angeht und der Gewaltbereich, da können wir bei allen Punkten mitstimmen. Was unserer Meinung nach wieder nicht ins Frauenprogramm gehört, ist die Förderung der Gesundheiten von Migrantinnen. Das sind zwei Bereiche. Der eine ist die Gesundheit, der gehört in die Gesundheit und die Migrantinnen gehören ins Integrationsbüro, denn die Gesundheit aller Frauen muss gleich sein, das braucht man nicht extra herausstreichen. Eine Seite weiter kommt wieder der Papamonat. Da haben wir uns im April 2014 dagegen ausgesprochen. Ein paar Seiten vorher und hier wieder bei den Bildungsangeboten stimmen wir wieder zu. Und ganz zuletzt auch bei den Frauen in besonderen Situationen. Es ergibt sich dadurch ein bisschen ein differenziertes Abstimmungsverhalten, aber es sind trotzdem sehr viele Punkte, die mitgetragen werden können. Ein Punkt, der ganz wichtig ist, wenn man Frauenpolitik macht, das ist die Vereinbarkeit. Und zwar nicht die Vereinbarkeit für Frauen innerhalb von Beruf und Familie, sondern was mir wichtig scheint, dass ist die Vereinbarkeit von diesen Maßnahmen mit allen Teilen der Bevölkerung, nämlich für Frauen und für Männer. Denn die Maßnahmen in diesem Programm können wirklich nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn es auch von den Männern mitgetragen wird und von den Männern akzeptiert und umgesetzt wird. Denn für die Beschlüsse brauchen wir hier wieder Mehrheiten von allen. Es muss von allen mitgetragen und umgesetzt werden, sonst bleibt es nur ein leerer Papiertiger. Wir sind darum der Meinung, dass es für solche Programme ein positives Zusammenarbeiten braucht. Das Papier ist so ein guter Ansatz, dass man einen konstruktiven Beitrag macht. Mit positiven Ergebnissen ist mehr zu erreichen, als mit einem aggressiven Revanchismus und nur mit Krawallmachen; wir wurden nur immer benachteiligt und jetzt wollen wir einmal die besseren Männer sein. Das können wir nicht mittragen. Darum hoffe ich, dass diesem Papier in den Punkten, die wir mittragen, viel Erfolg für alle Frauen und für alle Männer in dieser Stadt beschienen ist. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich darf natürlich vorausschicken, dass die SPÖ dem gesamten Frauenprogramm vollinhaltlich zustimmt. Ich sage, man kann diskutieren, ob einem der eine Punkt mehr oder weniger liegt, aber darum geht es nicht. Jetzt geht es um eine positive Entwicklung in der Stadt Linz, im Speziellen für die Frauen. Ich freue mich, dass ich persönlich nach dem Funktionswechsel in dieser Arbeitsgruppe weiter tätig sein konnte und wir heute dieses Programm verabschieden. Ein Schlagwort in der Frauenpolitik ist immer, wenn man nichts fordert, wird man nichts erreichen. Es geht immer insofern darum, etwas in Richtung von Bewusstseinsbildung und in Richtung gesellschaftspolitischer Veränderungen anzustoßen und das kann man nur dann tun, indem man das tatsächlich artikuliert und manifestiert. Ich möchte mich in vielen Bereichen bei einigen Personen und Persönlichkeiten bedanken, weil die Frauenpolitik in der Stadt Linz schon eine lange Geschichte hat. Ich glaube, deswegen fußt dieses Programm auf gut fundierten Füßen und ist gut abgearbeitet. Ich bin sehr positiv gestimmt, dass dieses Konzept tatsächlich mit Leben erfüllt wird, weil es eine, wie gesagt, lange Historie gibt. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken, weil wir als VorreiterIn in der Stadt Linz beginnend im Jahr 1993 schon einen Frauenausschuss hatten. Ich darf mich persönlich bei Gemeinderätin Erika Rockenschaub bedanken, die diesen Frauenausschuss lange geleitet hat. Wir haben mit Gabi Wagner, mit Elvira Tomancok und jetzt mit Jutta Reisinger Frauenbeauftragte, die sehr engagiert sind. Wir haben eine Frauenstadträtin, Eva Schobesberger, die sich mit diesen Belangen sehr intensiv und sehr qualitätsvoll auseinander setzt. Insofern freuen wir uns. Wir wissen, dass wir in vielen Bereichen noch viel zu tun haben. Wir haben ein Programm vor uns liegen, das sehr ambitioniert ist. Wir glauben und sind sicher, dass uns das für die Linzerinnen in der Stadt Linz weiterbringt und wir das so unterstützen können. Herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Danke für die angekündigten Zustimmungen. Auf zwei Punkte muss ich noch ganz kurz eingehen. Frau Neubauer, Sie haben es selbst gesagt, diese zwei Punkte haben Sie schon bei der gemeinsamen Pressekonferenz erwähnt. Bereits dort habe ich Ihnen gesagt, dass das angesprochene Reißverschlussprinzip – nur damit das alle wissen, die sich mit dem Frauenprogramm nicht in der Intensität auseinander gesetzt haben, wie die Arbeitsgruppenmitglieder – dort nicht festgeschrieben ist, dass es ein Reißverschlussprinzip geben soll/muss oder sonst etwas. Das ist als ein Beispiel genannt, dass der Gemeinderat zur Symbolisierung und Verdeutlichung vielleicht beim Internationalen Frauentag selbst umsetzen kann. Etwas sehr Ähnliches gilt für die geschlechtergerechte Benennung von Einrichtungen der Stadt Linz. Auch das haben wir bei der Pressekonferenz schon richtig gestellt. Es geht selbstverständlich nicht darum, rechtlich definierte Begrifflichkeiten oder Einrichtungen, wie den Magistrat, in weiblich umzudeuten, sondern ganz klar Einrichtungen der Stadt Linz, wie etwa ein Bürgerservice so zu benennen, dass es beide Geschlechter gleichermaßen anspricht und Frauen nicht begrifflich ausschließt. Das nur zur Klarstellung. In Summe möchte ich mich bei allen und auch bei Ihnen sehr herzlich für die angekündigte Zustimmung bedanken. Man mag jetzt vielleicht einen anderen Eindruck haben, aber auch die FPÖ stimmt überwiegend den Punkten im Frauenprogramm zu. Dieses Frauenprogramm ist so umfangreich, dass der Teil, den Frau Gemeinderätin Neubauer so ausführlich aufgezählt hat, immer noch der kleinere ist. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, dieses Frauenprogramm so breit auf die Beine zu stellen und in dieser Breite heute verabschieden zu können. Danke dafür.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Für das gesamte Frauenförder- und Gleichstellungsprogramm stimmen die Fraktionen von SPÖ (25) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ. Gemeinderat Reiman, MBA, enthält sich der Stimme. Die ÖVP-Fraktion (16) stimmt für das Frauenförder- und Gleichstellungsprogramm mit Ausnahme bei den Punkten I.3: Koppelung aller Förderungen/Subventionen der Stadt Linz an Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit sowie Koppelung der Auftragsvergabe der Stadt Linz und ihrer Unternehmensgruppe an Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit, wo sie sich der Stimme enthält. Die FPÖ-Fraktion (9) stimmt für das Frauenförder- und Gleichstellungsprogramm mit Ausnahme bei den Punkten I.1: Statistiken und Erhebungen, I.2: Frauenpolitik wirkt. Auf allen Ebenen. In allen Gremien; I.3; I.4: forcierte Umsetzung des UGL-weiten Frauenförder- und Gleichstellungsprogramms ,Gleiche Rechte – Gleiche Chancen II‘; Die Stadt Linz und die Unternehmensgruppe Linz als Vorbild zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter; I.5; II.1; II.2: Bewährte Freizeit- und Sportangebote für Frauen in der Stadt Linz werden sichtbar und genutzt; Sport-Räume: Räume für Sport und Freizeit; II.3; III.1; III.2: Networking. Das Frauenbüro vernetzt Einrichtungen, und Linzerinnen; IV.3: Förderung der Gesundheiten von Migrantinnen und IV.4: Optimale Kinderbetreuung, wo sie sich der Stimme enthält. Der Antrag wird damit mehrstimmig angenommen. J BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN Gemeinderat Fediuk berichtet über J 1 Erledigung des Antrages der Gemeinderatsfraktion Die Grünen vom 22. Mai 2014 ‚Stadtgartln in Linz‘ und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, beim Bericht geht es um Urban Gardening bzw. um Gartln in der Stadt, das immer beliebter wird. Im Mai 2014 wurden die beiden Anträge der Grünen und der Abänderungsantrag der SPÖ einstimmig angenommen. Im Juni 2014 hat sich damit der Ausschuss für Wirtschaft, Märkte und Grünanlagen beschäftigt. Anschließend erfolgte mit Wien ein Erfahrungsaustausch, denn dort gibt es seit vielen Jahren die Gemeinschaftsgärten. Anschließend wurden mit VertreterInnen des Klimabündnisses Oberösterreich und der zuständigen Stadträtin Wegscheider die Richtlinien erarbeitet. Ich möchte nur einige nennen: Z.B. Interessenten für dieses Urban Gardening müssen sich als Verein oder vereinsähnliche Organisation organisieren und konkrete AnsprechpartnerInnen nennen. Die Stadt Linz, vertreten durch das Gebäudemanagement als Grundstücksverwalter, schließt mit den InteressentInnen eine Nutzervereinbarung für eine Saison ab. Im ersten Jahr ist das schon sehr gut angekommen. Z.B. hat sich im Donaugarten Alt-Urfahr eine Fläche von zirka 20 Quadratmetern mit vier Hochbeeten, Gartenhütten, Komposter und diversen Obstgehölzen gebildet. Der Donaugarten ist gleichzeitig ein öffentlicher Park und als solcher mit Wegenetz, Abfallkörben und Sitzgelegenheiten ausgestattet. Beim Seniorenheim Dauphinestraße wurden zwei vorhandene Hochbeete öffentlich zugänglich gemacht und mit Gemüse in Töpfen kultiviert. Im naturbunten Löwenfeldgarten in der Zeppelinstraße gibt es eine 25 Quadratmeter große Kräuterspirale und ein kreisrundes Beet. Am Grünmarkt Urfahr in der Kaarstraße hat sich durch die Leitung des Hillingerheimes ein zehn Quadratmeter großes Beet ergeben und am Südbahnhofmarkt in der Nähe von Greisinger/Holzpoldl gibt es einen Kräutertrog. Sie sehen, das wird von der Linzer Bevölkerung sehr gut angenommen. Die Vorschau für 2015: Voraussichtlich werden alle im Jahr 2014 gegründeten Gärten weitergeführt. Zusätzlich werden Hochbeete beim Seniorenheim Sombarthstraße und im Neuen Rathaus angeboten. Im Neuen Rathaus soll es auf der Terrasse im 3. Stock künftig ein Angebot von zwei Hochbeeten geben. Aber nicht nur auf städtischem Grund ist das sehr beliebt, sondern auch außerhalb der städtischen Flächen, z.B. beim BFI-Gemeinschaftsgarten in der Muldenstraße, SOS-Menschenrechte in der Rudolfstraße, Interkultureller Gemeinschaftsgarten Wachstumsphase in der Tabakfabrik Linz, um nur einige zu nennen. Wie die zuständige Stadträtin Susanne Wegscheider berichtet, gibt es beinahe täglich neue Anfragen, solche Stadtgärten zu errichten. Ich glaube, dadurch, dass es beinahe täglich eine Änderung bei Anfragen zum Positiven hin gibt, kann die zuständige Stadträtin vielleicht noch kurz ausführen, was alles für heuer noch zusätzlich geplant ist. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Stadt Linz unterstützt Initiativen in den Bereichen Urban Gardening, Stadtgartln und Gemeinschaftsgärten. Der vorliegende Bericht und das erarbeitete Konzept werden zu Kenntnis genommen.‘ Ich ersuche Sie um Annahme des Berichts.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Ich freue mich wirklich, dass nun das Konzept vorliegt. Gemeinschaftsgärten sind immer ein gutes Beispiel für Stadtentwicklung von unten. BewohnerInnen gründen Gärten und nehmen damit an der Gestaltung von Stadtraum teil. Was mich wirklich freut ist, dass integrative Projekte gefördert werden und die Menschen durch das Gartln zusammenkommen. Die Umweltgerechtigkeit, die dadurch gestärkt wird, sprich, der Ausgleich der Auswirkungen von Umweltbelastungen, die in unserer Gesellschaft ungleichmäßig verteilt sind, wird zunehmend ein wichtiger. (Unruhe, Klingel) Zudem ist es so, dass der Klimawandel natürlich mehr Bedarf an Stadtgrün als Pufferzone für Hitze oder Starkregenereignisse und/oder Staubfilter benötigt. Die steigende Armut und die stärkere Prekarisierung und ein damit einhergehender kritischer Gesundheitszustand der Stadtbevölkerung erfordert solche Projekte, die gesunde Nahrung, Bewegung und sinnvolle Beschäftigung und Einbindung in die Gesellschaft bieten und BürgerInnenarbeit und ehrenamtliches Engagement zunehmend in die Freiraumplanung integriert werden. Zu guter Letzt wird das ökologische Bewusstsein und der Wunsch nach gesunden Lebensmitteln gestärkt. Ich sage Dankeschön. Linz wird wirklich zum Stadtgartlparadies. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Was alles gesellschaftspolitisch in Urban Gardening steckt, ist in dieser kurzen qualitativ hochwertigen Zusammenfassung. Ich bin erstaunt, Frau Kollegin Hartig. Jetzt habe ich es auch verstanden. Der Berichterstatter hat mir signalisiert, auf sein Schlusswort zu verzichten.“ Der Bericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen. K FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderätin Mayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 1 Fahrradkonzept für das neue Lehr- und Forschungszentrum des Kepler Universitätsklinikums und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, zu unserer aller Freude wurde am 16. Jänner das Johannes Kepler Universitätsklinikum gegründet. Mit 1. Jänner 2016 werden das AKh, die Landes-Frauen- und Kinderklinik und das Wagner-Jauregg Krankenhaus in eine Trägergesellschaft eingebracht. Das Raum- und Funktionsprogramm der Johannes Kepler Universität wird die Basis für den heuer anlaufenden Architekturwettbewerb sein. Neben dem neuen Lehr- und Forschungszentrum ist es dringend notwendig, die Verkehrsanbindungen mit zu planen, insbesondere soll es zu einem Bekenntnis zur Fahrradinfrastruktur kommen. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Bereits in der Entstehungs- bzw. Entwicklungsphase des Kepler Universitätsklinikums haben die verkehrsinfrastrukturellen Planungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Lehr- und Ausbildungszentrums dahingehend zu erfolgen, dass für die künftigen Studentinnen/Studenten, Bediensteten, Patientinnen/Patienten und Besucherinnen/Besucher ein Anreiz zur Benützung des Fahrrades geschaffen werden soll. 2. Im Sinne dieses Bekenntnisses wird die städtische Verkehrsreferentin beauftragt, aufbauend auf einer Analyse des Ziel- und Quellverkehrs ein Fahrrad-Konzept (farbliche Kennzeichnung der Radwege, sichere Abstellmöglichkeiten, etc.) zu entwickeln. Dabei soll eine enge Abstimmung bzw. Mitwirkung des Fahrradbeauftragten der Stadt Linz, der Linzer Mobilitätsberatung und der Geschäftsführung der Kepler Universitätsklinikum GmbH erfolgen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger in diesem Zusammenhang anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der Kapazitäten der neuen Universität im Vollausbau, sehen wir hier durchaus einen Bedarf gegeben und stehen einer Diskussion im Verkehrsausschuss sehr positiv gegenüber.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Das freut mich, auch wenn ich diese Diskussionen im Verkehrsausschuss leider nicht mehr miterleben darf.“ Gemeinderätin Köck: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Maria, ich teile deine Einschätzung und die von Kollegin Walcher, dass es Sinn macht, sich über die Verkehrswege rund um das neue Kepler Universitätsklinikum Gedanken zu machen. Diese Idee ist schon bereits vor deinem Antrag von einer Arbeitsgruppe aufgegriffen worden. Ich habe mir sagen lassen, dass es diese Arbeitsgruppe schon gibt und die berät schon seit mehreren Monaten intensiv, wie die künftigen Verkehrsanbindungen ausschauen könnten. Natürlich werden die Radwege rund um dieses Universitätsklinikum ein Thema sein. Deswegen wäre es am vernünftigsten, den Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen, damit man dieses Thema dort weiterdiskutieren kann. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Es wird sich niemand wundern, dass wir Grünen es begrüßen, wenn ein Konzept zum Rad fahren erstellt werden soll. Wir werden natürlich der Zuweisung zustimmen.“ Nachdem die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Bürgermeister Luger: „Ich schlage vor, die Punkte K 2 und K 3 gemeinsam zu diskutieren, nachdem sie inhaltlich starke Parallelen, wenngleich unterschiedliche Stoßrichtungen aufweisen, dann ist der Gedankenaustausch vielleicht ein bisschen schneller.“ Gemeinderätin Polli, BEd berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 2 Integration in Linz mittels Verträgen forcieren und führt aus: „Am 13. Jänner 2015 fand unter dem Eindruck der dramatischen Anschläge von Paris bei Bundespräsident Heinz Fischer eine Dialogrunde mit Vertretern der in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften statt. Es sind alle dieser Einladung gefolgt und Bundesminister Sebastian Kurz und Josef Ostermeier haben an der Unterredung teilgenommen. Im Anschluss an diese Dialogrunde wurde eine gemeinsame Erklärung der Teilnehmenden über die aktuelle Lage nach den Anschlägen von Paris über Wege hin zu einem friedlichen Zusammenleben veröffentlicht. Punkt 9 dieser Erklärung lautet: ‚Maßnahmen, die für die Zukunft mehr Sicherheit bewirken sollen, können nicht nur auf die Ausrüstung der Sicherheitsbehörden beschränkt sein, sondern müssen auch Bildungspolitik und Integrationspolitik umfassen‘. Deshalb sind auch die Kommunen aufgefordert, mit Initiativen vor Ort maßgeblich zu einem friedlichen Miteinander und einem geordneten Zusammenleben beizutragen. Angesichts der derzeitigen Bedrohungs- und Stimmungslage ist es ganz besonders wichtig, die integrationspolitischen Leistungen und Anstrengungen der Stadt, der Zuwanderer und der Migrantenvereine transparent darzustellen sowie laufend auf höchstmögliche Effektivität hin auszurichten. In deutschen Städten gibt es bereits derartige Übereinkommen. Darin geht es um gezielte Unterstützungsmaßnahmen der Kommunen und klare Integrationskonzepte diverser Migrantenvereine. Es ist so, dass wir in diesen Integrationsverträgen ein Instrument sehen, Transparenz in die städtische Integrationspolitik zu bringen und damit Vorurteile sowie Vorbehalte gegenüber Migranten und deren Vereinen abzubauen. Wenn jede Seite weiß, was sie im Sinne der Integration zu leisten hat, wird für die breite Öffentlichkeit das integrative Bemühen klar erkennbar. Wir wollen nicht ein Gegeneinander, sondern wir wollen ein Miteinander, deshalb ersuchen wir um Unterstützung unseres Antrags. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für ,Angelegenheiten der Integrationsförderung‘ zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird ersucht, nach dem Vorbild mehrerer deutscher Städte ein System an Integrationsverträgen zu konzipieren und einzuführen, das darauf ausgerichtet ist 1. zwischen der Stadt Linz und Zuwanderern mit ausländischer Staatsbürgerschaft einerseits individualisierte Hilfestellungen/Leistungserfordernisse bei Integrationsbedarf festzuschreiben und andererseits auch die wichtigsten gesellschaftlichen Regelungen bzw. Normen für ein geordnetes Zusammenleben in der jeweiligen Wohngegend zu vermitteln 2. sowie die Entscheidung über freiwillige städtische Integrationsförderungen an Migrantenvereine in Hinkunft davon abhängig zu machen, ob diese Vereine nachweislich gemäß den Schwerpunkten des Linzer Integrationsprogramms tätig sind und dieses Erfordernis ausdrücklich in einem Integrationsvertrag mit der Stadt Linz bestätigen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger in diesem Zusammenhang anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 3 Regelkatalog für ein geordnetes Zusammenleben und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht der jüngst veröffentlichten Zahlen in Bezug auf die Ausländeranteile in den Linzer Stadtteilen, stellt sich immer häufiger die Frage nach Regeln für ein geordnetes Zusammenleben. Es liegt an den Zuwanderern selbst, die Chancen zu nutzen, die in Österreich massig angeboten werden. Es gibt genügend Beispiele dafür, die diese Chancen genützt haben. Trotz dessen gibt es eine große Anzahl an Zuwanderern, die mit unserer Lebensweise und mit unseren Regeln nicht einverstanden sind und sich nicht daran halten. Während die ÖVP glaubt, man müsse darüber verhandeln, ob Gesetze, Regeln und die Tradition in Österreich respektiert werden, vertreten wir einen ganz klaren Standpunkt. Wer in ein Land einreist, muss sich dessen bewusst sein, dass es gewisse Rahmenbedingungen für das Leben und für das Handeln gibt, an die sich die Zuwanderer zu halten haben. Regeln und Sanktionen für die Nichteinhaltung gehören zusammen. Das liegt vor allem im Interesse derjenigen Zuwanderer, die sich an diese Regeln halten und natürlich im Interesse der einheimischen Bevölkerung. In diesem Zusammenhang stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Sozial- sowie der Ordnungsausschuss arbeiten einen Regelkatalog für ein geordnetes Zusammenleben in Linz aus, der sich in erster Linie darauf richtet, Schwierigkeiten und Differenzen durch starke Zuwanderung zu vermeiden, mögliche Fehlentwicklung aufzuzeigen und so früh wie möglich abzustellen. Im städtischen Ermessen liegende Förderungen und Leistungen sollen an die Einhaltung des Regelkataloges geknüpft werden. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Ich wollte zuerst schon sagen, wir wollen ein Konzept des miteinander- und aufeinander Zugehens und nicht nur diese Sanktionen bei Regelverstößen, wie sie die FPÖ fordert. Da geht es darum, ein starres Wertekonzept über die Menschen drüberzulegen und wenn die dem nicht entsprechen, dann wird sanktioniert. Uns geht es darum, dass einerseits die Stadt Linz ihre Aufgabe erfüllt und andererseits sich aber die Vereine an die Schwerpunkte des ausgearbeiteten Integrationsprogramms halten. Deshalb werden wir uns beim Antrag der FPÖ enthalten. Ich ersuche noch einmal um Annahme unseres Antrages. Das ist gleichzeitig mein Schlusswort.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Bürgermeister, werte KollegInnen, bei diesen beiden Anträgen habe ich das Gefühl, wir Personen mit so genannter Migrationserfahrung sind alle kriminell, kennen die Regeln und die Gesetze nicht oder sind alle sozial inkompatibel. Dazu möchte ich schon sagen, dass ich es sehr bedenklich finde, dass man AusländerInnen grundsätzlich immer in dieses kriminelle Eck stellt. Mit solchen so genannten Verträgen wird man keine sozialen Probleme lösen. Wir haben in Linz einen ausgesprochen hohen Anteil an 20- bis 24-Jährigen, die gerade einmal einen Pflichtschulabschluss haben. Die Akademikerquote ist im Österreichvergleich unterdurchschnittlich. Ich glaube, wir müssen wirklich ganz anders ansetzen. Der ÖVP würde ich wirklich raten, sich zum Beispiel im Bereich Bildung dafür stärker einzusetzen, dass das System verbessert wird, damit die jungen Leute nicht so rasch aus dem System herausfallen. Was mich natürlich immer verwundert ist, dass die Regeln immer nur für ZuwandererInnen gelten sollen oder sich immer nur das Integrationsbüro damit auseinander setzen soll, nicht der Wirtschaftsausschuss oder sonst irgendwelche anderen Bereiche. Dazu möchte ich beispielweise auf die Wiener Charta verweisen, weil beim letzten Antrag darauf verwiesen worden ist. Bei der Wiener Charta ist es beispielsweise so, dass eine sehr große BürgerInnenbeteiligung mit über 1000 BürgerInnen stattgefunden hat, die an diesem Prozess gearbeitet haben. Es sind MentorInnen von MA 17 zur Verfügung gestellt worden, die pauschal 60 Euro für so ein Gespräch bekommen haben. Sie können sich vorstellen, bei über 18.000 Forderungen, die damals gestellt worden sind, wie viele Stunden investiert wurden - also vom budgetären Rahmen her, um sich das ein bisschen vorzustellen. Ich möchte mir jetzt die Zeit nehmen und aus dieser Wiener Charta lesen: ‚Zukunft gemeinsam leben. Wien ist Heimat und Zuhause: Für Frauen und für Männer, Junge und Alte, hier Geborene und Zugewanderte, für Menschen mit unterschiedlichen Weltanschauungen, Lebensformen und Bedürfnissen. Damit wir gut miteinander auskommen, braucht es Respekt. Respekt heißt, andere Menschen zu akzeptieren, wie sie sind - so wie man selbst auch akzeptiert und respektiert werden will. Unsere gemeinsame Grundlage sind die Menschenrechte.‘ Und es gibt nämlich drei Überbaukapitel: ,Miteinander auskommen‘, ,Nicht immer dasselbe‘ und ,Aufgeräumt wohlfühlen‘. ,Umgangsformen im Alltag, Rücksicht im Zusammenleben: Das Zusammenleben in einer Großstadt ist eine Herausforderung. Es gibt viele Interessen und Lebensstile - in der Nachbarschaft, auf der Straße, im Park, in Öffis, im Kaffee- und Gasthaus, am Sportplatz. Grüßen und behilflich sein, ein einfaches Bitte oder Danke, miteinander reden - das gehört zu einem freundlichen Umgang. Wenn uns etwas stört, sprechen wir es höflich und klar an. Sich in das Gegenüber hineinzuversetzen, kann viele Aggressionen abbauen. Verhalten im Straßenverkehr und in den öffentlichen Verkehrsmitteln: Millionen Menschen sind in Wien unterwegs - in Eile oder gemütlich, zu Fuß oder mit einem Verkehrsmittel. Täglich treffen sie aufeinander. Damit das gut geht, braucht es Rücksichtnahme. Im Straßenverkehr beachten wir die Regeln und versuchen, gelassen zu bleiben. So können wir Konflikte vermeiden. In öffentlichen Verkehrsmitteln stören wir andere nicht durch lautes Telefonieren oder Musikhören und nehmen ganz allgemein Rücksicht auf die anderen Fahrgäste. Ich und die, die anders sind als ich: Die vielfältigen Lebensstile dieser Stadt sind eine Bereicherung. Sie können aber auch überfordern - das beste Mittel dagegen ist die richtige Portion Neugier und Offenheit. Welches Leben jede und jeder führen will, sollen alle in Wien selbst entscheiden können, wir tragen aber gemeinsam Verantwortung. Wir stehen im Alltag den Lebensgewohnheiten und Erfahrungen anderer aufgeschlossen gegenüber. Dabei nehmen wir die eigenen Bedürfnisse ernst und sprechen sie an, und wir achten auf die der anderen. Weil jeder Mensch einzigartig ist, schließen wir von einer negativen Erfahrung nicht auf eine Menschengruppe. Wir sehen die Unterschiede, aber das Gemeinsame ist uns wichtiger. Deutsch sprechen - andere Sprachen sprechen: Miteinander zu kommunizieren, zu reden, ist für das gegenseitige Verständnis wesentlich. In Wien werden viele Sprachen gesprochen, das ist Zeichen der Vielfalt. Ein gemeinsames Leben braucht eine gemeinsame Sprache. Daher unterstützen wir Sprachneulinge verständnisvoll dabei, Deutsch zu lernen. Wer sich noch unsicher fühlt, arbeitet weiter daran, das eigene Deutsch zu verbessern. Die Erstsprache in Wien zu sprechen und lernen zu können ist uns wichtig. Verschiedene Sprachen und Kulturen gehören seit Jahrhunderten zur Identität Wiens. Jung und Alt: Jeden Tag treffen Menschen verschiedener Generationen in Wien aufeinander. Freizeitinteressen sind unterschiedlich, oft gehen auch die Vorstellungen auseinander, wie ein gutes Leben in unserer Stadt aussieht. Wir wünschen uns Wien als kinder- und jugendfreundliche Stadt - Kinderlärm ist kein Lärm. Es ist aber auch wichtig, dass sich ältere Menschen zu Hause fühlen. Wir hören anderen Generationen zu und interessieren uns für ihre Erfahrungen. Wir respektieren ältere Menschen und geben Kindern und Jugendlichen die Wertschätzung und den Freiraum, den sie brauchen. Sauberkeit in der Stadt: Die Sauberkeit der Gehsteige, Höfe, Parks, Spielplätze, Wiesen und Wälder ist für alle wichtig. Wir gehen mit unserer Umwelt sorgfältig um. Weil wir gerne in einer sauberen Stadt leben, lassen wir keinen Müll liegen, werfen Zigarettenstummel nicht auf die Straßen und räumen Hundekot weg. Wir fühlen uns verantwortlich für unsere Stadt in der wir leben. Öffentlicher Raum – Lebensraum für uns alle: Im öffentlichen Raum muss es Möglichkeiten zum Zeitvertreib, zum Austausch und zum Gespräch geben. Er muss allen Menschen gleichberechtigt zur Verfügung stehen. Wie engagieren uns aktiv für eine Gestaltung und Erhaltung. Wir wollen mehr Raum, wo Begegnungen möglich sind und nichts konsumiert werden muss. Wir akzeptieren unterschiedliche Bedürfnisse und suchen daher gemeinsame Lösungen und tragfähige Kompromisse.‘ Aufgrund der Tatsache, dass beide Anträge nicht in diese Richtungen gehen, werden wir diese beiden Anträge ablehnen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Vorrednerin hat schon sehr wichtige Aspekte aus der Wiener Vereinbarung vorgetragen. Ein kurzes Statement dazu. Ich stehe für Integrationspolitik, die von Fragen nach sozialen und politischen Rechten für alle Menschen, die hier in Linz wohnen, getragen wird, ganz egal, welche Staatsbürgerschaft sie haben. Für mich ist Integration damit verbunden, dass Menschen, die zu uns kommen und hier leben, wichtige Dinge bekommen, die sie brauchen, ihre beruflichen Qualifikationen anerkannt werden, Zugang zu leistbaren Wohnraum haben, Anrecht auf Bildung haben und dass sie Aufstiegschancen haben. Ich denke, die beiden vorliegenden Anträge – was nicht unbedingt von den Freiheitlichen und der ÖVP überraschend ist – kultivieren eine Misstrauenskultur und das ist nicht das, was ich mag. Ich glaube, wir brauchen in Linz eine Willkommenskultur für ZuwanderInnen. Das lässt viele Konflikte anders lösen, als wie vorgeschlagen. Daher keine Zustimmung zu beiden Anträgen.“ Gemeinderätin Polli, BEd.: „Frau Kollegin Hartig, ich wollte nur sagen, wir haben niemanden kriminalisiert und wir haben keine Vorurteile und wollen niemanden in ein schiefes Eck stellen. Wir haben gesagt, wir möchten, dass die Stadt Linz ihren Part leistet. Wir haben gemeinsam ein Integrationsprogramm ausgearbeitet. Warum sind da von deiner Seite nicht schon Dinge gekommen, die jetzt in der Wiener Charta drinnenstehen. Uns das jetzt vorzulesen ist nicht richtig, weil das wäre besser an den Herrn Integrationsstadtrat oder an den Herrn Bürgermeister adressiert, weil das müsste in das Programm einfließen. Wir wollen nur, dass die, die sich nicht an unsere Maßnahmen halten, die wir in einer mühevollen Arbeit gemeinsam entwickelt haben, lernen müssen, dass es so nicht geht. Frau Kollegin Grünn, es hat jeder bei uns die Chancen auf Bildung. Es wird jeder liebevoll aufgenommen. Also ich verwehre mich dagegen, dass man uns immer so schlecht macht. Für uns ist ganz klar, dass wir miteinander versuchen, das Beste daraus zu machen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Martincevic: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, geschätzte Damen und Herren, ich mache es ganz kurz. Ich stelle fest, dass es grundsätzlich gut ist, wenn man sich mit Integrationspolitik beschäftigt. Das tun die KollegInnen von ÖVP und FPÖ buchstäblich. Nur ist es leider so, dass die Integrationspolitik der ÖVP und der FPÖ bis jetzt immer mit irgendwelchen Verträgen und besonderen Regelkatalogen verbunden ist. Und das ist wieder nicht so gut. Ich vermisse die positiven Anregungen. Wir alle wissen, dass die Vorgangsweise der ÖVP und der FPÖ im Gemeinderat eine lange Geschichte hat. Sie machen in der Stadt Linz Stimmung gegen Menschen mit ausländischer Herkunft. Sie verdächtigen pauschal MigrantInnen und Migrantenvereine, sich nicht an die österreichischen Gesetze zu halten. Die ÖVP fordert Verträge, die FPÖ Regelkataloge. Wir alle wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass man mit Sanktionen und Drohungen nur das Gegenteil erreicht. Zu den von der ÖVP verlangten Verträge für Migrantenvereine muss man sich absolut ablehnend äußern. Es gibt keinen Grund und keine Notwendigkeit für die Migrantenvereine, besondere Verträge und Förderrichtlinien zu verlangen. Vielmehr müsste man die Gleichbehandlung der migrantischen Vereine mit anderen Vereinen fordern. Dasselbe gilt für den Regelkatalog der FPÖ. Ich habe wirklich versucht mir vorzustellen, wie das in der Praxis funktionieren sollte. Ich bin ein Mitglied im Sozialausschuss und wir machen diesen Regelkatalog. Und dann, weil der Herr Martincevic Mario zu laut war, müssen wir jetzt diesen Herren bestrafen. Bei allem Respekt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin ein Mitglied des Gemeinderates und keine Polizeibeamtin. Das ist die Aufgabe der Gerichte und der Polizei, wenn man irgendetwas Falsches tut. Beide Anträge haben mit Integrationspolitik nichts Gemeinsames. Ich habe wirklich eine Bitte an beide Fraktionen. Verschwenden Sie nicht die Zeit mit solchen Anträgen, verwenden Sie die Zeit für aktive Integrationspolitik. Aus diesen Gründen werden wir uns bei beiden Anträgen der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt den beiden BerichterstatterInnen das Schlusswort. Gemeinderätin Polli, BEd.: „Danke, ich habe mein Schlusswort schon gesagt.“ Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir zwei positive Beispiele von Integration gehört haben, möchte ich trotzdem noch ganz kurz zusammenfassen. Ethnische Konflikte werden auf der Straße ausgetragen. Die Gefängnisse sind mit nahezu 50 Prozent Ausländeranteil voll. Es findet eine religiöse Radikalisierung statt, die unlängst in einer Großrazzia geendet hat und auch Linz war davon betroffen. Unsere Lebensweise und unsere Werte werden offen abgelehnt. Eigentums- und Gewaltdelikte stehen auf der Tagesordnung. Und schlussendlich wird nicht einmal vor Mord und Todschlag auf offener Straße zurückgeschreckt. Meine sehr geehrte Damen und Herren, das sind nur wenige Beispiele, wohin die rot-grüne Integrationspolitik geführt hat. Trotz dieser dramatischen Entwicklung sieht Rot und Grün immer noch weg. Die politischen Scheuklappen sitzen noch viel zu fest. Ihre Parteifreunde Voves und Niessl haben bereits dazugelernt. Auch für sie darf Integration keine Einbahnstraße sein und beide wollen Integrationsunwillige bestrafen. Wir haben heute die Chancen vertan, gemeinsam ein Regelwerk auszuarbeiten, das ein ordentliches Zusammenleben zwischen Einheimischen und Zuwanderern ermöglichen würde. Wer sich nicht an unsere Gesetze hält, hat hier nichts verloren. Ich möchte noch ganz kurz auf den ÖVP-Antrag eingehen. Was soll dieser Integrationsvertrag? Es gibt nichts zu verhandeln. Wer hier wohnen will, wer zuwandert, hat sich an die geltenden Gesetze, an die geltenden Werte und an die geltenden Regeln zu halten. Es gibt keinen Basar. Nach dem Motto: ,Sagst du ja, bleibst du da, sagst du nein, gehst du heim.‘ Ich bitte um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag K 2 wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (25) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag K 3 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und ÖVP (16) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 4 Haftungen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, unlängst hat der Rechnungshof und der Fiskalrat mediale Kritik an den hohen öffentlichen Haftungen von Ländern und Gemeinden geübt. Auch die Stadt Linz ist von diesen Haftungen betroffen, speziell wenn es um die Unternehmenshaftungen geht. Allein im Zeitraum 2010 bis 2013 ist der Haftungsrahmen um sagenhafte 53 Prozent gestiegen. Das Haftungsvolumen 2013 betrug somit fast 189 Millionen Euro. Spätestens seit dem Desaster der Kärntner Hypo Alpe-Adria sollte das Risiko von Haftungen bekannt sein. Wir müssen in der Stadt unbedingt diesen Haftungsberg abbauen. Aus diesem Grund stellen die Freiheitlichen folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Referent wird aufgefordert, dem Gemeinderat bis zur nächsten Gemeinderatsitzung ein Strategiekonzept vorzulegen, in dem folgende Fragen erläutert werden: Wie wurde das Risiko städtischer Haftungen bewertet? Wie sieht der Plan zum Abbau der städtischen Haftungen aus?‘ Ich bitte um Annahme des Antrags.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrte Damen und Herren, wenn so ein Antrag ins Haus flattert, schaut man natürlich nach, wie das mit den Haftungen ist. Wenn man dann den Rechnungsabschluss 2013 aus dem Regal zieht und sich das genauer anschaut, fällt einem z. B. die Immobilien Linz GmbH & Co KG auf und die Immobilien Linz GmbH. Da steht unter Punkt 3, als wir die Immobilien Linz GmbH gegründet haben: ‚Die Stadt übernimmt die Garantie für die Darlehen der Gesellschaft bzw. gibt für auszulegende Anleihen eine Garantieerklärung ab.‘ Im Moment hat die ILG 456 Millionen Euro Schulden. Bei den Haftungen steht aber nur eine Haftung von 137 Millionen Euro. Weiters gibt es dann bei der Immobilien Linz GmbH Haftungen über 3,62 Millionen Euro, wobei dort in der Übersicht gar kein Gemeinderats- oder Stadtsenatsbeschluss angeführt ist. Die Frage ist, gibt es dafür einen Beschluss oder gibt es keinen. Darum stellen wir einen Zusatzantrag, der drei Punkte umfasst: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Warum haftet die Stadt Linz für die Immobilien Linz GmbH & Co KG nur im Umfang von 137,045.411,94 Euro (Rechnungsabschluss 2013) und damit nur für einen Teil der Schulden der ILG (gesamt) in der Höhe von rund 456 Millionen Euro? 2. Auf welchem Beschluss beruhen die ausgewiesenen Haftungen für die Immobilien Linz GmbH im Umfang von 3,62O.000 Euro? 3. Da dem Gemeinderat für die ILG nur vier Garantieerklärungen im Umfang von 40 Millionen Euro vorliegen, die im Gemeinderat am 23. Mai 2013 genehmigt wurden, sollen dem Finanzausschuss die Haftungs- bzw. Garantieerklärungen auch für jene zwölf Haftungspositionen für die Immobilien Linz GmbH & Co KG, die auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 16. Dezember 2004 beruhen und für die zwei Haftungspositionen der Immobilien Linz GmbH übermittelt werden.‘“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich darf zu den Haftungen kurz ein paar Punkte anmerken. Es ist richtig, dass die Stadt Linz mit 31. Dezember Haftungen von rund 188 Millionen Euro hatte. Am 31. Dezember 2014 waren es noch 175 Millionen Euro und sie werden nach unserer Planung am 31. Dezember 164 Millionen Euro betragen. Das heißt, die Haftungen reduzieren sich bereits. In den Planungen der Finanzverwaltung - das ist nicht die Mittelfristige Finanzplanung der Stadt -, sollen die Haftungen weiter abgesenkt werden. Das heißt, die Haftungen sind im Sinken. Wir sind bei diesen Maßnahmen dabei. Das ist durch Tilgung und sparsame Gebarung und verschiedene Kooperationen mit dem Unternehmen möglich. Mir ist wichtig zu betonen, dass die Haftungen ausschließlich für städtische Unternehmen übernommen wurden. Insbesondere, wie schon gesagt wurde, betreffen davon zwei Drittel die ILG. Es sind keinerlei Drittrisiken drinnen, wie es vielleicht bei anderen Gebietskörperschaften der Fall ist. Ich schlage vor, nachdem das ein relativ komplexes Thema ist und ich logischerweise nicht alles sofort beantworten kann, dass wir diesen Antrag dem Finanzausschuss zuweisen und dort entsprechend diskutieren.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hein: „Ich bin mit der Zuweisung einverstanden.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages inklusive Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag inklusive Zusatzantrag wird einstimmig dem Finanz- und Hochbauausschuss zugewiesen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 5 Talentförderung und Vorrang für Linzer Kinder in Kunst und Kultur und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Antrag geht es um den Vorrang für Linzer Kinder in Kunst und Kultur. Die Stadt Linz hat seit ca. zwei Jahren eine eigene Linzer Kinderkulturwoche, die von der Bevölkerung, von den Schülern, den Eltern und den Kindern sehr positiv aufgenommen wird und die wirklich sensationell gut ankommt. Wir haben in Linz - da brauchen wir uns in keinster Weise verstecken - eine der besten Musikschulen Österreichs. Wir haben sehr hochkarätige private Einrichtungen im Bereich Musik und Darstellende Kunst, wie das Theater Maestro an der Bismarckstraße, die Linzer Ballettschule, die Musikschule Reiman auf der Linzer Promenade, die Linzer Bruckneruni und viele andere mehr. Das heißt, Linz ist generell von der Infrastruktur sehr hochkarätig aufgestellt. Wir sagen, die Kleinsten unserer Gesellschaft sind die Künstler und das Publikum von morgen. Man kann nie früh genug beginnen, die Kleinsten unserer Gesellschaft zu fördern und zu fordern. Für manche Linzer Familien aus sozial schwachen Schichten, die hochtalentierte Kinder haben, ist das teilweise besonders schwierig. Das heißt, diesen Familien ist es teilweise finanziell unmöglich, dass sie für die Kinder Instrumente kaufen oder ihre Kinder an der öffentlichen Musikschule anmelden. Das überfordert die Eltern finanziell und birgt somit das Risiko, dass man Talente von Kindern brachliegen lässt. Die Linzer Musikschule - das haben wir in Budgetreden immer wieder gesagt -, hat aufgrund dessen, dass sie so beliebt ist, immer wieder die Situation, dass jährlich ca. 600 bis 800 Kinder auf der Warteliste landen und keine Möglichkeit haben, einen Platz zu bekommen. Es kommen viele Kinder aus den Linzer Umlandgemeinden in die Linzer Musikschule. Die hätten generell durch das Landesmusikschulwerk andere Möglichkeiten ein Instrument zu erlernen. Faktum ist, wir möchten einen Antrag stellen, dass auch außerhalb der Kinderkulturwoche dem Kinderkulturthema mehr Stellenwert zugemessen wird. Es müssen vorrangig Linzer Kinder in der Linzer Musikschule einen Platz finden. Die Linzer Kinder sind vorzureihen. Die Kinder aus dem Umland müssen in die Landesmusikschule oder in das Landesmusikschulwerk gehen. Die Musikinstrumente, die man fallweise aus den unterschiedlichen Orchestern ausmustert und die wir im Linzer Budget jährlich mit 1000 bis 2000 Euro haben, sollte man nicht mehr im Budget verankern. Diese ausgemusterten Instrumente sollte man nicht um einen Klacks verkaufen, sondern den Kindern, die sie brauchen, zur Verfügung stellen, weil sich die Eltern das vielleicht nicht leisten können. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Kultur zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, mit allen Kultureinrichtungen der Stadt Linz Gespräche zu führen, um der Kinderkultur auch außerhalb der Kinderkulturwoche einen größeren Stellenwert zukommen zu lassen. Weiters soll seitens des Kulturreferenten sichergestellt werden, dass die Ausbildungsplätze der Linzer Musikschule in Zukunft vorrangig an Linzer Kinder vergeben werden und dass ausgemusterte Musikinstrumente talentierten (Linzer) Kindern aus sozial schwachen Familien aus Linz zugutekommen. Der Kulturausschuss soll über die weitere Vorgehensweise beraten.‘ Wir ersuchen, diesem Antrag zuzustimmen und im Linzer Kulturausschuss über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, als Mitglied des Kulturausschusses darf ich feststellen, dass in Linz in den letzten Jahren Kinder- und Jugendkulturarbeit immer mehr zu einem integralen Bestandteil der Kulturarbeit allgemein und damit zu einem Schwerpunkt des Kulturentwicklungsplanes geworden ist. Ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder und unserer Jugend ist Talenten mit Offenheit und Sensibilität zu begegnen, Stärken ernst zu nehmen und sie zu fördern. Das ist eine unverzichtbare Investition in die Zukunft. Ich sehe das auch als wichtiges pädagogisches und gesellschaftspolitisches Anliegen der Stadt. Nun zu den Punkten der FPÖ: Sie sehen die Linzer Kinderkulturwoche sehr positiv und fordern außerhalb dieser Kinderkulturwoche während des Jahres mehr Kinderkultur. Dazu muss Folgendes gesagt werden: Die Kinderkulturwoche wurde ab 2013 gerade deswegen ins Leben gerufen, weil es für Kinder schon so ein vielfältiges Kreativ- und Kulturangebot der Stadt gibt, aber auch ein Kulturangebot des Landes und der Freien Kunst- und Kulturszene. Um diese vielfältigsten Aktivitäten sichtbar zu machen, hat man sie mit ein paar zusätzlichen Angeboten in ein Schaufenster gestellt und das ist jetzt die Kinderkulturwoche. Das ist im Grunde genommen eine Marketingmaßnahme, um Leistungen herzuzeigen, die schon ein ganzes Jahr über stattfinden. Aber es ist natürlich sehr erfreulich, wenn man im Rahmen so eines Antrages einen Überblick über das Kinderkulturprogramm in Linz geben darf. Da sind die Museen der Stadt Linz. Im Lentos gibt es ein Atelier für Kinder von sechs bis 13 Jahren, Sommerferienatelier im Franckviertel, Los Lentoninos für Kindergartenkinder, Inspektor Lentos für Kinder ab vier Jahren, Los TaLENTOS für junge Leute, diverse Workshops, Programme für SchülerInnen, Führungen, Museum Total betreut die Kinderstation im Nordico, ein Fotoatelier im Nordico, Kinderparcour durch aktuelle Ausstellung im Nordico und Kunstvermittlungen im Nordico. Dann in der Volkshochschule die Medienwerkstatt Linz mit Radio- und TV-Workshops. Da gibt es Schnupperangebote für Kinder. Junger Wissensturm mit einem vielfältigen Programmangebot für Kinder, Jugendliche im Bereich Bewegung, Kreativität lernen, Selbsterfahrung, KiBuLela, eine Vorlesestunde zur Förderung von Sprach- und Lesekompetenz, Kinder- und Jugendbibliothek KiWi, dann gibt es den Klassenlesestoff, die Kinder- und Jugendbuchtage, LeWis das Lernzentrum, Kulturfestivals von Linz Kultur. Es gibt Kreativwerkstätten, in Kooperation mit Kuddelmuddel und Musikschule, Aktivstationen in Kooperationen mit den Kinderfreunden und der Kinderwelt Oberösterreich, die Kinderkulturbühne am Linz Fest mit Kinderkonzerten, Kindertheater, Puppentheater, Kinderspektakel beim Pflasterspektakel mit Kreativ- und Geschicklichkeitsangeboten, da bringen sich wieder die Kinderfreunde und die Kinderwelt ein. Kinderkulturbühne beim Pflasterspektakel mit internationalen KünstlerInnen Clownerie, Puppentheater, Kindertheater. Die Musikschule hat - das muss man ganz deutlich sagen - einen hervorragenden Musikgarten für Kinder ab zwei Jahren und die wunderbare elementare Musikpädagogik für Kinder ab vier Jahren. Sinn- und Rhythmusschule gibt es für Volksschulen, Popfabrik bei Kindern und Jugendlichen. Der musikalische Südwind fördert Talente, die nur schwer Zugang zur Musikschule haben. Im Brucknerhaus gibt es die Kinderklangwolke, auch Kinderkonzerte gibt es im Brucknerhaus. Im AEC gibt es sehr viele Angebote, und, und, und. Ich könnte noch zehn Minuten länger auflisten, was es alles in Linz gibt und was den Kindern geboten wird. Ich glaube, wir sind uns alle einig, die städtischen Kultureinrichtungen bieten schon jetzt ein ganzjähriges, umfassendes, kulturelles Angebot für alle Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen. Und nicht nur das. Dieses Angebot wird laufend weiterentwickelt und noch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ausgebaut. Jetzt aber wieder zum FPÖ-Antrag. Im Vorspann stellen Sie fest, dass Linz über eine der besten Musikschulen verfügt. Dieser Einschätzung schließt sich die ÖVP selbstverständlich vollinhaltlich an. Ich möchte noch hinzufügen, den 120 engagierten MusiklehrerInnen gebührt unsere höchste Wertschätzung für ihre Arbeit. (Beifall ÖVP) Im zweiten Punkt des FPÖ-Antrages wird gefordert, Ausbildungsplätze an der Linzer Musikschule mögen in Zukunft vorrangig an Linzer Kinder vergeben werden, denn es gäbe ewig lange Wartezeiten bzw. Wartelisten. Sie sprechen von - Ute, du hast es gerade vorgelesen - 600 bis 800 Kindern und es wären Kinder aus Umlandgemeinden, die gerade diese Ausbildungsplätze blockieren. Dazu möchte ich Folgendes feststellen. Erstens, gibt es laut Auskunft von Direktor Denkmaier kein dringendes Problem bei den Wartelisten. Auf der so genannten Warteliste finden sich Kinder - und das sind wenige -, die das Einstiegsalter für ein bestimmtes Musikinstrument noch gar nicht erreicht haben. Z. B. Sechsjährige, die vorsorglich von den Eltern für den Klavierunterricht angemeldet werden. Die sind dafür noch viel zu jung. Die bleiben natürlich auf dieser Liste und die wird immer länger. Sie bleiben so lange auf der Liste, bis sie das Einstiegsalter erreicht haben. Übrigens kann einem Großteil der Linzer Kinder, die im Laufe eines Schuljahres auf der Warteliste aufgenommen werden, schon während des nächsten Schuljahres oder Kalenderjahres ein Ausbildungsplatz angeboten werden. Nur bei einem Fach muss man ein bisschen warten, und zwar beim Schlagzeug. Da liegen die Wartezeiten zwischen zwölf und 18 Monaten. Ansonsten ist die Wartezeit für Linzer Kinder im österreichweiten Vergleich eine der kürzesten überhaupt, das muss auch einmal gesagt werden. Um die vorrangige Aufnahme von Kindern mit Hauptwohnsitz in Linz zu garantieren, wurde schon vor einiger Zeit ein Punktesystem in der Musikschule Linz etabliert, das sich umfassend bewährt hat. Das schaut so aus: Wenn z. B. ein Kind ab vier Jahren die elementare Musikpädagogik oder ab sechs Jahren die Sinn- und Rhythmusschule der Musikschule Linz oder neuerdings die Südwind-Angebote besucht, wird es bei der Ausbildungsplatzvergabe für den Instrumentalunterricht ganz automatisch als Linzer Musikschulkind geführt und vorrangig berücksichtigt. Um noch andere Zahlen zu nennen, muss man einen Aspekt deutlich hervorheben: Es nutzen rund 400 so genannte - das muss man sich bitte anhören - Linzer Hauptwohnsitzkinder einen Ausbildungsplatz in einer Musikschule einer Umlandgemeinde, so wie z. B. Leonding, Traun oder Puchenau. Aus Sicht der Linzer Musikschule erscheint es vor diesem Hintergrund wenig zielführend, dieses Thema gleichsam zuzuspitzen, weil aufgrund der Gegenrechnung am Ende kaum zusätzliche Plätze für Linzer Kinder übrig bleiben. Die meisten GastschülerInnen an der Musikschule Linz nehmen Linzer SchülerInnen überhaupt keinen Platz weg. Sie ermöglichen durch ihre besondere Qualität z. B. hochwertiges Ensemble musizieren oder einen stimmgewaltigen Jazz- und Popchor, wie die United Voices. Außerdem darf man nicht übersehen, dass die Musikschule Linz durch die GastschülerInnen einen Gastschülerbeitrag lukriert. Nebenbei sei noch erwähnt, die Bestimmungen des oberösterreichischen Musikschulgesetzes machen eine generelle Ausbildungsplatzvergabe dezidiert nach Hauptwohnsitz nicht möglich. Auch leistet das Land Oberösterreich bekanntlich einen gesetzlich festgeschriebenen Personalkostenzuschuss an die Musikschule Linz, der mitunter an die Zulassung von GastschülerInnen an der Musikschule verknüpft ist. Das heißt übersetzt, es gibt keine kommunalen Gebietsgrenzen. Die Standortgemeinde an einer Musikschule nimmt unter gewissen Bedingungen gemeindefremde Kinder auf. Und zum Schluss noch zum dritten Punkt des FPÖ-Antrages. Ausgemusterte Musikinstrumente mögen talentierten Linzer Kindern aus sozial schwachen Familien zugutekommen. Auf Anfrage hält die Linzer Musikschule dazu fest, dass alle Leihinstrumente in Verwendung bleiben, solange es nur irgendwie geht. Also auf Deutsch gesagt, die werden schon zu Tode gespielt. Sie müssen am Ende der Nutzungszeit regelrecht entsorgt werden. Das Musizieren darauf ist niemandem mehr zumutbar. Sollten aber trotz beeinträchtigter Qualität Instrumente noch spielbar erscheinen, nimmt die Linzer Musikschule die im Antrag angeregte Weitergabe an Linzer Kinder gerne an und setzt sie eventuell im Rahmen des Südwind-Projektes künftig gerne in die Tat um. Im Sinne meiner Ausführungen enthält sich die ÖVP der Stimme und stimmt einer Zuweisung an den Kulturausschuss zu.“ (Beifall ÖVP). Gemeinderätin Rockenschaub: „Liebe KollegInnen, ich kann es wirklich ganz kurz machen. Die Kollegin Kaltenhuber hat schon alles sehr, sehr ausführlich erklärt und begründet. Ich wollte zum ersten Punkt von dir, Ute, sagen, du bist schon länger im Kulturausschuss, du weißt, dass wir uns bereits seit Jahren im In- und Ausland sehr viele Beispiele angeschaut und viel Neues eingeführt haben. Wir haben diesen Punkt ganz zentral in den Kulturentwicklungsplan aufgenommen und ganz konkret festgeschrieben, was passieren soll - natürlich in Ergänzung dessen, was es schon bereits gibt. Die Kritik verstehe ich nicht. Es gibt bereits jetzt schon ein sehr breites Angebot, das natürlich immer noch ergänzenswert und erweiterbar ist. Kollegin Kaltenhuber hat es schon ziemlich ausgeführt. Ich denke, es wird sich im Laufe der Zeit immer etwas verändern und sich etwas anderes ergeben, wo wir wieder andere Bereiche für Kinder und Jugendliche aufmachen und in anderen Bereichen arbeiten werden. Zur Musikschule hat Kollegin Kaltenhuber schon alles gesagt. Da bleibt mir auch nichts mehr. Wir werden uns enthalten.“ Gemeinderat Reiman, MBA: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrtes Kollegium, die Institution, der ich vorstehe, wird in diesem Antrag in einem Satz erwähnt, nämlich auf der positiven Seite. Das stimmt mich persönlich natürlich sehr positiv. Vielen Dank, liebe Ute Klitsch. Insofern möchte ich anmerken, dass - das soll jetzt nicht nach Eigenwerbung klingen - wir 25 Jahre in der Stadt Linz tätig sind. Wir feiern heuer unser 25-jähriges Jubiläum. Ich will insofern anmerken, dass hier 25 Jahre Kulturarbeit und Musikerziehung geleistet wurde bzw. sehr großartige Musikerziehung geleistet wird, weil immer wieder die Musikschule der Stadt Linz hervorgehoben wird. (Zwischenruf) Zum Antrag: Ich fühle mich nicht wirklich befangen, weil der Antrag in eine Richtung der sozialen Unterstützung geht. Das heißt, ausgemusterte Musikinstrumente zur Verfügung zu stellen, ist natürlich sehr, sehr positiv. Das Zweite, die lange Wartezeit: Es gibt selbstverständlich lange Wartezeiten. Frau Kollegin Kaltenhuber, ich kann dem nicht zustimmen, dass man mit sechs Jahren nicht Klavier oder Gitarre lernen soll. Bei uns lernen die Kinder mit fünf Jahren Klavier, Gitarre und fast alle Instrumente, die wir anbieten. Sie können gerne zu uns kommen und sich ein Konzert der Fünf- und Sechsjährigen anhören. International gesehen, werden die Kleinen und Kleinsten am Instrument schon unterrichtet. Die Kritik in diese Richtung von Ute Klitsch bzw. der FPÖ ist berechtigt. Was den Punkt anbelangt, mit allen Kultureinrichtungen der Stadt Linz Gespräche zu führen, meine ich, das ist der richtige Weg. Es geht schließlich und endlich um ein kooperatives Handeln. Es gibt sehr viele private Kultureinrichtungen, Vereine usw., die in der Stadt Linz Großartiges leisten. Hier sollte man auf jeden Fall Verbesserungen herbeiführen. Insofern bin ich der Meinung, dass man das Ganze noch einmal im Kulturausschuss besprechen kann. Ich werde auf jeden Fall diesem Antrag zustimmen. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, danke für die Wortmeldungen. Waltraud und Kollegin Rockenschaub, es ist absolut richtig, was es in Linz alles gibt. Das wissen wir. Das haben wir hier im Gemeinderat beschlossen, wir haben es im Kulturausschuss. Wir haben das alles aufgezählt. Mir geht es nicht um eine generelle Förderung, sondern um eine Talentförderung. Das haben wir ganz groß, fett und dick zentriert in die Mitte des Antrages geschrieben, ,Talentförderung für Linzer Kinder‘. Da geht es um hochkarätige Talente, nicht um irgendetwas, dass irgendwer im Südwind irgendwo musiziert, sondern es geht um hochkarätige Talentförderung. Dass man Kinder generell fördert, glaube ich. Es gibt aber auch hochkarätige Talente. Ich möchte im Schlusswort zwei Beispiele herausgreifen: Waltraud, du hast gesagt, ein Kind mit fünf, sechs Jahren ist zu jung. Genau das ist falsch. Wir haben in Linz eines der talentiertesten Kinder von Österreich. Mir ist ein kleiner Bub aufgefallen, der war fünf, sechs oder sieben Jahre alt. Er hat schon perfekte Konzerte gespielt, frei, ohne Noten, ohne irgendetwas. Ich habe ihn angesprochen, woher er kommt. Er hat in der Musikschule keinen Platz bekommen, obwohl die Eltern schon im Kindergarten gewusst haben, dass er höchst talentiert ist. Er hat dann einen Ausbildungsplatz in der Musikschule Reiman bekommen. Da hat er Klavierspielen gelernt, darum habe ich es hineingeschrieben. Er ist höchst talentiert. Mit zehn Jahren hat er weitere Konzerte gespielt. Die Mutter, eine Alleinerzieherin, ist absolut überfordert. Sie hat gesagt, dass sie dem Kind kein Klavier kaufen kann. Einen Platz in der Musikschule bekommt er auch nicht. Was macht man mit diesem hoch talentierten Kind. Linzer Kulturvereine haben sich die Füße wund gelaufen, damit sie für den Burschen eine Unterstützung bekommen. Dann hat sich das Musikhaus Merta eingeklinkt, und die haben gesagt, der Bub ist hoch talentiert. Mittlerweile, mit elf Jahren, hat er zu komponieren begonnen. Er komponiert mittlerweile mit elf Jahren besser, als Udo Jürgens. (Zwischenrufe, Unruhe) Das Musikhaus Merta unterstützt ihn. Er hat regelmäßig, einmal im Monat, seine Happy Hour-Konzerte, da war ich das letzte Mal dort. Da sind im Publikum 80-jährige Leute gesessen. Der Elfjährige hat das Klavierkonzert und anschließend seine Kompositionen gespielt. Die 80-Jährigen haben dem Elfjährigen Standing Ovation gegeben. Also, so etwas habe ich noch nicht gesehen. Wie gesagt, er kann mit fünf, sechs Jahre perfekt Klavierspielen und komponiert mit zehn Jahren. Da geht es nicht um eine Gesangsstunde in Ebelsberg, sondern da geht es um Talentförderung. Das zweite Beispiel: Ich habe vor kurzem mit einer Mutter gesprochen. Die hat ihre Kinder in der Ballettschule Maestro in der Bismarckstraße. Beide Kinder sind so talentiert, dass sie den Sprung in die Wiener Staatsoper geschafft haben. Die Mutter hat gesagt, sie ist komplett überfordert. Beide Kinder sind so talentiert. Sie ist Alleinerzieherin, sie arbeitet in drei Jobs rund um die Uhr. Sie weiß überhaupt nicht mehr, wie sie finanziell zusammenkommt, damit sie die Kinder unterstützen kann. Multijobbing heißt das heutzutage, dass man mehrere Jobs gleichzeitig hat. Wie gesagt, es geht um hochkarätige Talentförderung und nicht um einen Einheitsbrei. Wir wissen sowieso alle, was wir in Linz haben, was gut für die Kinder ist. Ich lasse es mir nicht nachsagen, dass wir Linzer Kinder, die hoch talentiert sind, nicht unterstützen. Wir haben Gott sei Dank ein Wahljahr. Ich werde es den Eltern erzählen. Wir unterstützen lieber ein Dorf TV oder sonst irgendetwas. Die hoch talentierten Kinder sind uns kein Anliegen. Ich freue mich auf den Wahlkampf. Ich freue mich darauf, dass ich das den Eltern erzählen kann. Danke, dass du das ablehnst, Waltraud. Das freut mich jetzt besonders.“ (Zwischenrufe, Heiterkeit, Beifall FPÖ) Gemeinderätin Kaltenhuber: „Das ist ungeheuerlich!“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 6 Luftreinhalteprogramm und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, jedes Jahres zeigt sich in den ersten Monaten das gleiche Szenario hinsichtlich der Linzer Luft. Wir haben die üblichen Grenzwertüberschreitungen. Wir haben die üblichen Verdächtigen, die üblichen pauschalierten Schuldzuweisungen. Der Verkehr sei schuld, wir brauchen einen Öffi-Ausbau. Es gibt die üblichen Appelle an die Bürgerinnen und Bürger, auf das Auto zu verzichten und es gibt das übliche Hoffen, dass sich die Witterung bald wieder ändert und genauso ist es dann heuer wieder gekommen. Da gibt es so tolle Schlagzeilen: ,Luftdilemma ist für heuer ausgestanden, Wind blies den Feinstaub davon‘. Mit dem davon geblasenen Feinstaub wurde offenbar, so wie letztes Jahr, jeder Gedanke, an dieser Situation etwas zu verbessern, davongeblasen. Dass es besser geht, zeigt ein Beispiel, das ich in der Begründung des Antrages in den Text eingefügt habe. Und zwar ist es die Stadt München, die einen sehr wirksamen Luftreinhalteplan erstellt hat. Wenn Sie sagen, Linz kann sich mit München nicht vergleichen, dann gebe ich Ihnen Recht. München ist zwar nur dreimal so groß wie Linz, hat aber dafür siebenmal mehr Einwohner. Das heißt, sie haben eine bedeutend größere Dichte an Menschen und Verkehr zu bewältigen. Natürlich sind sie mit weit größeren Problemen konfrontiert. Sie haben es aber trotzdem geschafft. Sie haben im September 2004 den ersten Luftreinhalteplan erstellt. Das Bemerkenswerte daran ist, es gab eine erste Fortschreibung im Oktober 2007, die zweite Fortschreibung im August 2008, die dritte Fortschreibung im April 2012 und die vierte Fortschreibung im September 2010. Und wenn Sie aufgepasst haben, fällt Ihnen auf, dass es wieder zwei Jahre zurückliegt. Das liegt daran, dass die dritte Fortschreibung Maßnahmen beinhaltet, die mit den Umlandgemeinden abgestimmt wurden und erst im April 2012 wirklich rechtsverbindlich vereinbart werden konnten. Es gab dann die fünfte Fortschreibung im Mai 2014. Aufgrund dieser wirklich zahlreichen Maßnahmen, konnten die Überschreitungen von 37 auf 17 reduziert werden. Was haben wir in Linz? Wir haben letztes Jahr in etwa um die gleiche Zeit einen Luftantrag diskutiert. Es gab die üblichen Schuldzuweisungen an den Verkehr, es gab eine Einbunkerung auf die gleichen Positionen. Der öffentliche Verkehr muss ausgebaut werden, Straßen müssen verhindert werden. Wir haben darüber diskutiert. Für den Großraum Linz wurde im September 2011 das Immissionsgesetz-Luft erstellt. Es sollte alle drei Jahre evaluiert werden. Warten wir einmal ab, was bei der Evaluierung herauskommt. So, was haben wir bekommen? Herr Landesrat Anschober schlägt als Evaluierungsmaßnahme Maßnahmen auf der Autobahn A 1 vor. Es werden die temporären Lufthunderter verstärkt und es gibt ein LKW-Fahrverbot für die Klasse Euro 2 ab 1. Jänner 2015 und 1. Jänner 2016 auf der A 1 zwischen der Anschlussstelle Enns, Steyr und Knoten Haid. Toll, ich gratuliere, das sind die Maßnahmen, die helfen genau den Grenzwertüberschreitungen am Römerberg und am 24iger-Turm zu hinterfragen. Bei allen Verfrachtungen werden dort diese Probleme nicht gelöst. Wenn man sich gestern den Herrn Rebernig vom Bundesamt angehört hat, gibt es einen ganz leichten Rückgang beim Staub. Der Rückgang hängt aber auch damit zusammen, dass die Autos immer emissionsärmer werden. Diese Woche hat es in den Medien einen Bericht gegeben, dass, entgegen allen anderen Trends im Rest von Oberösterreich, sogar in Linz ein kleiner Rückgang der Anzahl der Autos zu verzeichnen ist. Das alles sind aber nicht die Maßnahmen, die die Situation in Linz wirklich wesentlich verbessern. Dieses LKW-Fahrverbot ist eher kontraproduktiv, denn die Ostfrächter, die noch solche alten Stinker fahren, werden natürlich ihr Auto nicht deswegen austauschen. Die werden von der Autobahn abfahren, genau durch die Stadt durchfahren und dann wieder auffahren. Das ist für die Linzer Situation eher negativ. Wenn von Landesebene keine wirklich wirksamen Maßnahmen ergriffen werden, wagen wir einen neuen Vorstoß, um im Sinne der Gesundheit der Linzer endlich effiziente Maßnahmen zu setzen, um die Gefährdung der Linzer Bevölkerung hintanzuhalten und hier endlich einmal etwas zu erreichen. Wir stellen diesmal den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständige Stadträtin für Umwelt bzw. Umweltschutz wird aufgefordert, dem Gemeinderat einen Luftreinhalteplan nach Münchener Vorbild vorzulegen. Sind in einem Gebiet der Stadt Linz die Grenzwerte für einen oder mehrere Luftschadstoffe an einem oder mehreren Messstellen überschritten, müssen hinkünftig nach den Festlegungen dieses Luftreinhalteplans die darin enthaltenen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag am jeweiligen konkreten Standort auf Dauer sichergestellt werden. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Budget sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen.‘ Ich ersuche im Sinne der Gesundheit der Linzer Bevölkerung um Annahme dieses Antrags.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kollegin Neubauer, ich stelle fest, anscheinend hat sich bei der FPÖ ein gewisses Umdenken, was die Mobilität betrifft, zugetragen. Ich habe mir das Münchner Modell angesehen. Das unterscheidet sich in erster Linie von Linz, dass es in München Umweltzonen gibt, die es in Linz nicht gibt. Das heißt, anscheinend ist die FPÖ plötzlich für Umweltzonen, vielleicht auch für eine Citymaut. Beim Hauptplatz war die FPÖ ganz strikt dagegen, den Hauptplatz nur an Samstagen und Sonntagen autofrei zu machen. Ich erinnere mich, dass die FPÖ sowohl beim Westring, als bei der Ostumfahrung dafür war, weiteren Verkehr in die Stadt hereinzuholen. Frau Kollegin, Sie haben von Schuldzuweisungen gesprochen. Das sind Erhebungen und Fakten, die vorliegen. Sie wissen ganz genau, in der Vergangenheit war die Industrie der Hauptluftverschmutzer. Es hat Sanierungen und etliche Luftsanierungspakete gegeben. Da wurde wirklich das technisch Mögliche gemacht. Es ist beim Hausbrand sehr viel geschehen und es wurde die Fernwärme ausgebaut. Es ist so, dass mittlerweile der Verkehr Hauptverursacher von Feinstaub und Stickoxyden ist. Das bekommt man nur in den Griff, in dem man Maßnahmen setzt, das wissen Sie ganz genau. Wasche mich und mache mich nicht nass, das geht nicht. Sie haben es zitiert. Dieser Maßnahmenkatalog nach Immissionsgesetz-Luft ist Landessache. Frau Stadträtin Schobesberger ist vom Rechtlichen her nicht in der Lage, einen derartigen Maßnahmenkatalog zu erlassen, das ist Landessache. Wir können aber in Linz jederzeit Maßnahmen im Verkehrsbereich setzen. Eines habe ich noch vergessen, auch beim Umweltticket hat die FPÖ nicht zugestimmt. Da gab es eine Zunahme von 60 Prozent. Das alles sind Maßnahmen, wo der Autoverkehr in der Stadt - Sie haben es zuerst gesagt - verringert wird. Es gäbe noch sehr viele Maßnahmen, aber dafür braucht es eine Mehrheit in diesem Gemeinderat. Aufgrund dieses Antrags nehme ich an, dass ein gewisses Umdenken bei der FPÖ einsetzt. Vielleicht gibt es hier demnächst Mehrheiten für einen autofreien Hauptplatz und gegen weitere Autobahnen durch die Stadt, damit man die Stadt sukzessive von den Autos, vom Lärm und von den Abgasen befreit. Noch ein Wort dazu. Es ist trotzdem nicht so einfach, dass man nur in Linz die Maßnahmen setzt. Linz ist Einpendler-und Einpendlerinnenstadt. Es kommen sehr viele Menschen aus den Umlandgemeinden. Die brauchen gute öffentliche Verkehrsmittel. Da ist natürlich auch das Land gefordert. Auch da ersuche ich um Zusammenarbeit auf dieser Ebene. Wir brauchen ein funktionierendes S-Bahn-System mit Park-and-ride. Man will den Menschen das Auto nicht vermiesen, sondern sie sollen gern und freiwillig umsteigen. Ich hoffe, dass es zu einem Umdenken kommt. Nachdem ich schon gesagt habe, dass die Maßnahmen, die möglich sind, gesetzt wurden, werden wir uns hier der Stimme enthalten. Wir sind aber für jeden Vorschlag offen, wenn Sie bei unseren Anträgen zustimmen, wenn es darum geht, den Individualverkehr in der Stadt zu verringern. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Haydtner: „Sehr geehrte Damen und Herren, wenn die FPÖ glaubt, sich als Umweltanwalt zu präsentieren, dann möchte ich einen kleinen Rückblick geben. Wir haben bereits 2011 einen Antrag zur Verbesserung der Linzer Luft eingebracht. Diesem Antrag hat damals die FPÖ nicht zugestimmt. (Zwischenrufe, Unruhe) Es wird nicht nur an den Maßnahmen liegen, sondern auch an der geänderten Einstellung. Scheinbar hat sich nun die FPÖ doch auf den Schutz der Umwelt und der Linzer Bevölkerung besonnen und schon im März 2014 einen Antrag zur Reduktion von Umweltbelastungen in Linz gestellt. In welche Richtung haben sich aber die Diskussionen hin entwickelt. Rot und Grün sind auf die bisher erfolgten Maßnahmen bei der Reduktion von NOx und PM10 bei der Industrie und Reduzierung des Hausbrandes eingegangen. Sie, Frau Kollegin Köck, haben auf das Immissionsgesetz-Luft verwiesen und versucht, das Land, insbesondere allein den Landeshauptmann in die Pflicht zu nehmen. Seitens der SPÖ zeugt das sicher nicht von großem Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Linzer Bevölkerung. Frau Stadträtin Schobesberger, Sie haben in Ihrer Stellungnahme schlussendlich den bösen Individualverkehr - wie Kollegin Lenger schon ausgeführt hat - als alleiniges Übel für die Überschreitung der Grenzwerte für NOx und PM10 erkannt. Hier lässt sich kein Beitrag zur Verminderung der bestehenden Luftbelastungen in Linz feststellen. Um auf den Antrag zurückzukommen. Wie heißt es in den einführenden Erläuterungen zu dem von Ihnen, Frau Kollegin Neubauer, als Vorbild angeführten Luftreinhalteaktionsplan München. Ich zitierte: ‚Bei den Arbeiten zur Luftreinhalteplanung zeigte sich allerdings, dass auf kommunaler Ebene mit den dort zur Verfügung stehenden Mitteln nur eine geringe Verminderung der Schadstoffbelastung möglich ist. (…) Nur mit einer Reihe von - für sich gesehen - kleinen Maßnahmen (Maßnahmenbündel) kann eine Schadstoffminderung erzielt werden. Dabei reichen die Bemühungen auf kommunaler Ebene in der Regel nicht aus, um eine Einhaltung der Grenzwerte an allen Stellen im Stadtgebiet zu gewährleisten. Hier sind weitere Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene notwendig.‘ Diese Meinung habe ich schon 2014 vertreten. Was wurde nun in München als Maßnahme zur Minderung der Schadstoffe erkannt. Sie haben schon einiges angeführt: Steigerung der Flüssigkeit des Verkehrs, das heißt, weniger Stau, Beratung mit vermehrter Nutzung des öffentlichen Verkehrs, Minderung von Hausbrand, Information zur Minderung von Staub auf Baustellen, weniger LKW-Durchzugsverkehr in der Stadt, das heißt, Umleitungen auf Umfahrungsautobahnen - da haben wir aber leider in Linz keine Möglichkeit - und Errichtung eines Parkleitsystems zur besseren Verteilung des individuellen Verkehrs, nur um die wichtigsten zu nennen. Es gibt noch eine ganze Liste davon. Ich glaube, wir könnten durchaus über spezifische Maßnahmen in Linz nachdenken und einige Anregungen aufgreifen. Das ist uns durchaus erlaubt. Ich schlage daher namens der ÖVP-Fraktion die Zuweisung an den Umweltausschuss zur eingehenden Beratung vor. Sollte dieser Vorschlag keine Mehrheit finden, werden wir uns der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Neubauer: „Herr Kollege Haydtner, die Freiheitlichen haben sich immer schon für den Umweltschutz eingesetzt. Ich darf daran erinnern, dass wir eine der ersten Parteien waren, die in Hainburg und bei der Anti-Atomkraft mitdemonstriert haben. Wir haben Vorreiter. Das ist keine neu entdeckte Liebe, sondern wir haben uns schon immer dafür eingesetzt. Wir unterstützen nur wirklich sinnvolle Maßnahmen. Und nur weil Luft darauf steht, muss nicht immer etwas Gutes drinnen sein, sondern es kann auch heiße Luft drinnen sein. Das ist genauso das Problem mit den fertig vorgeschriebenen Reden von irgendjemandem. Ich habe heute gar keine konkreten Maßnahmen in meiner Rede angeführt. Kollegin Köck hat sich heute nicht zu Wort gemeldet, weil Sie das angesprochen haben. Das war letztes Jahr. Sie haben erwartet, dass sich Frau Kollegin Köck auch heuer wieder dazu meldet. Sie hat es aber nicht getan. Das ist immer ein bisschen blöd, wenn man da drüber liest, dann muss man zumindest schnell reagieren. (Unruhe, Beifall FPÖ) Und zur Kollegin Lenger muss ich sagen, eines unterscheidet uns prinzipiell und weiterhin von den Grünen. Wenn wir Umweltzonen wollen, schreiben wir in den Antrag hinein, dass wir Umweltzonen wollen. (Zwischenruf, Unruhe) Bei den Grünen geht das immer ein bisschen anders. Die Grünen beantragen z.B. ein Naturschutzgebiet am Schiltenbergwald, mit dem wahren Hintergrund, die Ostumfahrung verhindern zu wollen. Wir nennen die Dinge beim Namen. Also wie gesagt, ich habe nicht Umweltzonen beantragt, sondern einen Luftreinhalteplan, wo einzelne konkrete für Linz passende Maßnahmen geprüft werden. Sie haben es selbst wieder gesagt, dass der Verkehr schuld ist. Sie waren schon wieder bei Ihren pauschalen Schuldzuweisungen. Sie gehen nicht darauf ein, dass z.B. durch diesen neuen Trend zu den heimeligen kleinen Öfen der Hausbrand momentan sogar wieder im Zunehmen ist. Das Kurioseste daran ist, wir kommen noch zu späterer Stunde zum Antrag K 14, Grillmöglichkeiten. Der ist auch nicht das erste Mal auf der Tagesordnung. Frau Kollegin Lenger, ist Ihnen bewusst, dass ein durchschnittlicher Grillabend 44 Kilogramm CO2 produziert. (Zwischenrufe, Unruhe) Von den Feinstaubmengen gar nicht zu reden. (Beifall FPÖ) Wenn wir die vielen kleinen Maßnahmen von Kollegen Haydtner hernehmen. Keine zusätzlichen Grillplätze, das wären Maßnahmen, das alles wären Möglichkeiten. (Unruhe, Zwischenrufe) Ich kann Ihre Haltung als demokratische Entscheidung so zur Kenntnis nehmen, wir werden das aber den Bürgern sagen. Es geht darum, sich dazu zu bekennen, ob man etwas tun will oder nicht. Ich kann nicht sagen, das ist Landessache, da kann ich nichts tun. Wenn wir weiter warten und hoffen, geschieht nichts. Irgendwer hat es heute schon gesagt, man muss das selber in die Hand nehmen, um etwas zu erledigen. Man muss das angreifen, um etwas umsetzen zu können, ansonsten wird da nichts zum Erreichen sein. Genau deswegen werden wir einer Zuweisung in den Umweltausschuss nicht zustimmen, sondern Sie sollen klar Ihre Position beziehen. Wollen Sie aktiv etwas für die Luftreinhaltung in Linz tun oder wollen Sie es nicht. Wenn Sie es tun, dann schließen Sie sich uns an und stimmen Sie bitte diesem Antrag zu. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Herr Kollege Haydtner, es ginge nur eine tatsächliche Berichtigung. Ich habe gesehen, dass Sie tatsächlich eine Blattrede vor sich liegen haben. Es kann also keine tatsächliche Berichtigung geben. Das andere wäre zur Geschäftsordnung. Ich bin schon gespannt, wie Sie das jetzt hinkriegen.“ (Heiterkeit) Gemeinderat Haydtner: „Ich bringe das ganz einfach hin. Frau Kollegin, wenn Sie aufgepasst hätten, ich habe von der Sitzung vom vorigen Jahr gesprochen und da haben sich die beiden Genannten zu Wort gemeldet. Ich bereite mich genauso vor, wie Sie. Ich habe aber repliziert und nicht die Gemeinden kommen dran. Bitte das nächste Mal besser aufpassen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 7 Linzer Bevölkerung besser über Demonstrationen informieren und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich werde versuchen, mich kurz zu halten und das auch meinen Nachrednerinnen und Nachrednern empfehlen. Sie wissen, es hat in Linz gerade in letzter Zeit regelmäßig Demonstrationen gegeben. Vor allem die Linzer Innenstadt war davon betroffen. Teilweise musste sogar der Straßenbahnverkehr entlang der Landstraße eingestellt werden. Oftmals wurden großräumige Sperren von öffentlichen Flächen durchgeführt und das hat dazu geführt, dass sich einige Bewohner vollkommen zu Recht beschwert haben. Sie fühlen sich in der Hinsicht sehr unsicher, weil sie gar nicht wissen, wann sie wie zu ihrer Wohnung kommen und bis wann der öffentliche Verkehr gesperrt ist usw. Man muss wissen, dass sich diese Demonstrationsverläufe leider mittlerweile immer wieder dazu hinreißen lassen, kurzfristig geändert zu werden, sodass die Informationen über die Medien nicht ausreichen, weil sie nicht aktuell sind. Das ist jetzt aus meiner Sicht unbestritten, dass dafür die Polizei als Sicherheits- und Versammlungsbehörde zuständig ist, dass sie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt und einen reibungslosen Ablauf einer Demonstration sicherstellt. Aber auch wir als Stadt können etwas dafür tun, dass die Bürger, die davon betroffen sind, besser informiert werden. Uns ist natürlich bewusst, dass wir schon versuchen, mit den Medien zusammenzuarbeiten und die Polizei das auch versucht. Wie ich aber schon ausgeführt habe, passiert das oft sehr zeitverzögert und daher nicht realitätsnah. Wir sind daher der Meinung, dass die Stadt ihren Beitrag leisten kann, indem sie in Zusammenarbeit mit der Landespolizeidirektion als Versammlungsbehörde und mit dem Polizeiwachzimmer als lokalen Ansprechpartner Informationen über Straßensperren, Platzverbote, bis hin zu allgemeinen Sicherheitshinweisen usw. zusammenstellen und diese Informationen über Anschlagtafeln z. B. oder über soziale Medien zeitnah verbreitet werden. Natürlich eignet sich dafür das Internet ganz besonders, weil nicht immer genügend Vorlaufzeit bleibt. Eine weitere Idee von uns wäre, man könnte zum Beispiel sicherlich sehr kostengünstig einen eigenen SMS-Infodienst einrichten, wo man sich freiwillig anmelden kann und man informiert wird, wenn es zu solchen Aktionen und Maßnahmen kommt. Oder man könnte auch die Infoscreens in den Straßenbahnen nutzen. Lange Rede, kurzer Sinn, wir stellen daher folgende Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden beauftragt, gemeinsam mit der Polizei eine umfassendere und zeitnahe Informationspolitik in Zusammenhang mit Versammlungen in Linz auszuarbeiten und umzusetzen. Insbesondere sollen Informationen über Straßensperren, Platzverbote, allgemeine Sicherheitshinweise bzw. Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehr zusammengestellt und rasch, etwa über soziale Medien oder Infoscreens in Straßenbahnen verbreitet werden. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung der anfallenden Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.‘ Ich ersuche um Zustimmung im Sinne unserer Linzerinnen und Linzer.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Köck: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, lieber Michael, du hast es schon selbst in deinem Antrag angedeutet, dass grundsätzlich nach dem Versammlungsgesetz die Landespolizeidirektion in Linz die Sicherheitsbehörde I. Instanz und somit für Versammlungen im Rahmen des Versammlungsgesetzes zuständig ist. Nichtsdestotrotz glauben wir, dass es durchaus Sinn macht darüber nachzudenken, wie man die Linzerinnen und Linzer informieren kann, wenn es solche Versammlungen und Kundgebungen gibt. Deswegen schlagen wir vor, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.“ (Beifall Stadtrat Wimmer) Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, eine Demo muss bis spätestens 24 Stunden vor ihrer Durchführung gemeldet werden und dies führt bereits zu großen organisatorischen Problemen. Danach haben die Behörden, sprich die Polizei, ihre Strategie zu entwickeln. Dabei wird immer darauf geachtet, dass sämtliche betroffenen Organisationen, insbesondere die Linz Linien eingebunden werden. Im Anschluss werden die Medien informiert, wo und in welchem Umfang es zu Verkehrsbehinderungen kommen kann oder wird. Bei den so genannten Demos gibt es viele Fakten, die von vornherein unbekannt sind. Spontan kann eine nicht gemeldete Demo die Änderung des genehmigten Demonstrationszugriffs notwendig machen und dadurch den Einsatzstab der Polizei zu Sofortmaßnahmen veranlassen. Die Folge könnte natürlich eine weitgehende Verkehrsbehinderung sein. Oberste Priorität ist, dass die Gegendemonstranten mit den anderen Demonstranten nicht in Kontakt kommen. Aus rein taktischen Gründen wird die Polizei natürlich ihre Informationen nicht zur Gänze weitergeben, um den Einsatz nicht zu gefährden und sich andere einsatztaktische Maßnahmen vorbehalten. Meines Erachtens wird von den Einsatzstellen alles unternommen, um die Behinderung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Raml: „Ich wäre mit der Zuweisung einverstanden. Ich bedanke mich noch einmal herzlich beim Kollegen Hackl für die Ausführungen zum polizeilichen Einsatz bei Großlagen.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit dem Verfassungs-, Raumplanungs- und Baurechtsausschuss zugewiesen. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 8 Finanzierung der 2. Schienenachse und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe es schon kurz beim Budget-Gemeinderat angesprochen. Im Dezember berichteten einige Printmedien, dass es zwischen Ihnen und dem Land in Sachen 2. Schienenachse zu einer Einigung gekommen ist. Was die Finanzierung betrifft: Das Projekt soll ca. 260 bis 300 Millionen Euro kosten. Man hat sich auf einen Schlüssel 55 zu 45 geeinigt und die ersten Züge sollen schon 2020 auf Schiene sein. Weitere Details waren den Medien leider nicht zu entnehmen. Im Budget-Voranschlag gab es diesbezüglich keine Voranschlagsstelle. Bei der 2. Schienenachse handelt es sich unbestritten um ein Projekt von großer Bedeutung für die Stadt Linz und um ein Projekt, dass dem Gemeinderat wieder einmal umfassend dargelegt werden sollte. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe. ‚Der Bürgermeister und die Verkehrsreferentin werden beauftragt, dem Linzer Gemeinderat eine umfangreiche Präsentation des Projektes 2. Schienenachse vorzulegen, wobei besondere Schwerpunkte auf Trassenführung und Details zur Finanzierung sowie zum städtischen Anteil gelegt werden sollen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegin Walcher, liebe Susanne, der Bürgermeister und ich kommen sehr gerne diesem Antrag und Auftrag nach, dem Gemeinderat umfassend, wie es gewünscht wird, eine umfangreiche Präsentation über das wichtigste Verkehrsprojekt im öffentlichen Bereich in der Stadt Linz vorzulegen, natürlich mit der besonderen Schwerpunktlegung in Richtung der Trassenführung und der Finanzierung. Das machen wir sehr gerne. Vielen Dank.“ Schlusswort Gemeinderätin Walcher: „Danke.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 9 Sicherheits-App „TOPOS“ auch in Linz einführen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, das Thema Sicherheit hat in der Linzer Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Die Erfahrungen der letzten fünf Jahre haben gezeigt, dass sich Bürger regelmäßig an uns wenden und ihre Ängste und Sorgen mitteilen. Darauf aufbauend können wir Problemfelder analysieren und eine Lösung – oft in Zusammenarbeit mit der Polizei – herbeiführen. Die Polizei in Wels hat in einem Pilotprojekt mit dem Institut für Rechts- und Kriminalpsychologie eine kostenlose Smartphone-Applikation entwickelt, mit der Nutzer ihr subjektives Sicherheitsempfinden unkompliziert mitteilen können. Seit September 2014 kann jeder registrierte Anwender mit der App ‚TOPOS – Sicher in Wels‘ seinen momentanen Standort in der Stadt bewerten. Durch die daraus gewonnenen Erkenntnisse kann die Polizei in Zusammenarbeit mit der Stadt Wels auf vermeintliche Brennpunkte entsprechend reagieren. In Wels verwenden bereits 400 Menschen die neue App. Die Rückmeldungen seitens der Exekutive sind durchwegs positiv. Eine Ausweitung auf andere Städte Österreichs ist möglich. Auch Themen wie Sauberkeit, Verhalten von Mitmenschen, Image eines Ortes und die Beleuchtungsverhältnisse können bewertet werden. Der Begriff Sicherheit wird oftmals nur an den Zahlen diverser Kriminalitätsstatistiken gemessen. Das subjektive Sicherheitsempfinden deckt sich aber nicht immer mit diesen Zahlen. Bislang war es nur schwer möglich, das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erfassen. Mit der TOPOS-App wird dies möglich. Eine Erweiterung der bereits erfolgreichen ‚Schau auf Linz-App‘ ist vorstellbar. Praxistaugliche Instrumente sowie die gute Zusammenarbeit von Polizei und Stadt können die Lebensqualität in Linz weiter erhöhen. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Sicherheit-App ‚TOPOS‘ in Zusammenarbeit mit der Landespolizeidirektion Oberösterreich in Linz umzusetzen, um zu veranschaulichen, in welchen Stadtteilen ein hoher Sicherheitsstandard herrscht und wo in Linz Brennpunkte sind. Absicht ist es, langfristig das objektive und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen sowie die Sicherheit selbst in der Stadt zu verbessern. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche in diesem Sinne, dass Linz hier Wels nicht nachstehen sollte und für unsere Bürgerinnen und Bürger – nachdem die Polizei das auch befürwortet – so eine Einrichtung geschaffen werden soll. Ich gehe von einer breiten Zustimmung aus und ersuche darum.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Spannring: „Sehr geehrte Damen und Herren, unserer Meinung nach hat sich dieser Antrag eine Zuweisung in den Sicherheits- und Ordnungsausschuss verdient. Deswegen stellen wir dazu den diesbezüglichen Antrag. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Problem mit diesem Antrag ist, dass so eine App und die Reaktionen auf diese App überhaupt nicht repräsentativ sind. Es besteht daher die Gefahr, dass hier nur ganz bestimmte Stimmungen transportiert werden und es zur Stigmatisierung einzelner Stadtteile kommen könnte, weil hier sozusagen die Rede von einer Image-Bewertung eines Stadtteils ist. Das trägt daher insgesamt eher zu einer Verunsicherung als zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls bei. Aus diesem Grund enthalten wir uns bei diesem Antrag der Stimme und sehen darüber keinen weiteren Diskussionsbedarf im Sicherheits- und Ordnungsausschuss. Das heißt, dass wir uns auch beim Antrag der ÖVP der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich darf den Gemeinderat noch darüber informieren, dass der angeführte Pilotversuch in Wels bis August 2015 befristet ist. Daraufhin soll er wissenschaftlich analysiert und möglicherweise verbessert werden. Auch das spricht dafür, derzeit keine Aktivitäten zu setzen und sich aus meiner Sicht der Stimme zu enthalten.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich kombiniere das Schlusswort mit einer tatsächlichen Berichtigung. Folgend der Argumentation des Herrn Gemeinderat Leidenmühler, müsste auch die bereits bestehende App ‚Schau auf Linz‘, diese neue Plattform, ebenfalls abgeschafft werden, weil es auch nur selektiv ist, weil da nicht jeder etwas hineinschreibt und weil man dort theoretisch nur Negatives schreiben könnte. Insofern hinkt das einigermaßen. Ich verstehe aber, dass man die Ergebnisse aus Wels einbeziehen möchte. Es wäre aber genauso möglich, in Linz parallel dazu einen Testlauf zu machen. Ich kann also dieses Argument nicht ganz nachvollziehen. Nachdem auch die Polizei dafür ist, ersuche ich abermals um Zuweisung, besser gleich um eine Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Sicherheits- und Ordnungsausschuss wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 10 „Sozialpolizei“ soll Missbrauch abstellen und Gerechtigkeit schaffen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im relativ dichten sozialen Netz in Österreich und speziell der Landeshauptstadt Linz, erschweren schwarze Schafe und das teilweise vorhandene Gießkannenprinzip die Hilfe für echte Bedürftige. Die Folge ist oft eine Flut von Regeln und Vorsichtsmaßnahmen, deren Überwachung meist schwierig bis unmöglich ist. Zudem kostet die ungerechtfertigte Versorgung Scheinbedürftiger viel Geld, das für die Wirtschaft, also beispielhaft den Ausbau der Infrastruktur oder der Bildungseinrichtungen dringend nötig wäre. Es macht also Sinn, in diesem Bereich die Kontrollen zu verstärken und den Missbrauch gezielt abzustellen. Effizientere Kontrollen machen also Sinn. In der Stadt Linz verfügt der Bereich Soziales über sehr fähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ideal ist es, wenn wir uns mit anderen Stellen, wie Einrichtungen des Bundes, besser vernetzen, um verdächtige Fälle genau prüfen zu können. Darüber hinaus wäre in vielen Fällen eine Beratung vor dem Bezug städtischer Sozialleistungen sinnvoll. In einer Art ‚Stationsbetrieb‘ könnten Hilfswerber zunächst die Chance haben, mit Anleitung aus eigener Kraft ihre Situation zu verbessern. Hilfe zur Selbsthilfe wirkt langfristig und doppelt, da sie das Selbstvertrauen der Betroffenen stärkt, statt Abhängigkeiten zu schaffen. Für eine ‚Sozialpolizei‘ ist womöglich gar keine neue Einrichtung nötig, sondern es reicht die engere Zusammenarbeit bestehender Stellen. Das eingesparte Geld kann dann für die Förderung der Wirtschaft und somit für die Schaffung neuer Job-Impulse verwendet werden. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Unter dem Titel einer ‚Sozialpolizei‘ werden in einem ersten Schritt die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung für die Vergabe bzw. Kontrolle sozialer Förderungen und Leistungen ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen intensivieren und Schwerpunkte bei der Kontrolle des Sozialmissbrauchs setzen. Nach einem Beobachtungszeitraum ist auf Grundlage der Ergebnisse dem Gemeinderat zu berichten und eine allenfalls sinnvolle organisatorische Veränderung (wie die formelle Schaffung einer ‚Sozialpolizei‘, eventuell gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften) zu prüfen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, die ÖVP spricht sich auch für die Kontrolle bei der Vergabe von sozialen Unterstützungsmaßnahmen aus. Wir sind klar gegen Missbrauch von sozialen Leistungen. Ich möchte aber betonen, dass eine Abstimmung und Kontrolle bereits erfolgt. Die Schaffung einer neuerlichen Kontrollinstanz, Kontrollstruktur oder Sozialpolizei, wie sie von der FPÖ betitelt wird, lehnen wir ab. Darüber hinaus möchte ich festhalten, bei diesem Antrag wird nicht beschrieben, wie diese Kontrollinstanz aussehen soll. Die FPÖ soll klar benennen, wo und durch wen sozialer Missbrauch geschieht, dann können dagegen entsprechende Schritte unternommen werden. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Dann regen sich Die Grünen wieder auf und sagen, wir sind gegen die Zuwanderung!“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Leibetseder weiter: In diesem Zusammenhang fällt mir auch auf - und das möchte ich schon noch anführen -, dass diese neuerliche Kontrolleinheit nicht gerade für den Reformeifer der FPÖ spricht. Einerseits will die FPÖ durch eine so genannte Magistratsreform Reformeifer zeigen und andererseits soll eine neue Kontrollinstanz entstehen. Ich denke, diese neue Kontrollinstanz wird neuerliche finanzielle Mittel benötigen und entspricht nicht dem Reformeifer. Also abschließend, die ÖVP ist gegen soziale Unterstützung mit der Gießkanne. Wir sind auch gegen sozialen Missbrauch. Wir verwehren uns aber dagegen, dass bisher keine sorgfältige Kontrolle sozialer Unterstützungsangebote geleistet wurde. Deshalb enthalten wir uns der Stimme.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Pühringer: „Ich kann mich der Argumentation meiner Vorgängerin grundsätzlich anschließen. Mir ist keine Sozialeinrichtung bekannt, in der es keine Kontrolleinrichtungen geben würde. Wer die Berichte von Menschen kennt, die in sozialer Not sind, wird des Öfteren hören, dass sie sehr, sehr häufig kontrolliert werden. Mir ist nicht bekannt, dass es eine Einrichtung gebe, wo es keine Kontrolleinrichtungen gibt. Das, was mich bei diesem Antrag besonders stört, sind zwei Dinge. Das eine ist die Semantik. Auch wenn Wirtschaftspräsident Trauner den Begriff ‚Sozialpolizei‘ ebenso schon verwendet hat, wird er dadurch nicht besser, wenn er jetzt wieder verwendet wird. Meines Erachtens ist das eine Geisteshaltung, die viel mehr an die Stasi erinnert. Sie soll einer freien Gesellschaft suggerieren, dass wir etwas brauchen, damit wir uns gegenseitig bespitzeln. Die Grundhaltung des Misstrauens wird salonfähig gemacht und dagegen möchte ich mich absolut verwehren. Und es mag den einen oder anderen Fall geben, wo soziale Leistungen missbräuchlich verwendet werden, da will ich nicht blind sein. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass man nicht auf der falschen Seite suchen soll. Dort, wo meines Erachtens wirklich die großen Summen liegen und wirklich Missbrauch mit Steuergeldern betrieben wird, ist auf einer ganz anderen Seite. Ich mag nur daran erinnern, dass es Steueroasen gibt, wo die Vermögenden ihr Vermögen und ihre Einkommen steuerschonend, also den Steuerzahler schädigend verwenden und anlegen können. Das wird sozial viel mehr geduldet. Unsere Anstrengungen sollten viel mehr dahin gehen, dass wir unser Augenmerk auf den großen Steuerbetrug - ob jetzt Hypo oder andere Fälle - entsprechend legen und nicht auf die armen Menschen, die schon sozial am untersten Ende der sozialen Schichtung stehen. Wir werden dagegen stimmen, das ist logisch.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich melde mich in meiner Funktion als Sozialreferent zu Wort, um zu diesem Antrag einige sachliche Anmerkungen anzubringen. Dem Antrag liegt die Vermutung zugrunde, dass es zu ungerechtfertigter Versorgung von Scheinbedürftigen kommen könnte, die viel Geld verschlingt, Geld, das man in anderen Bereichen dringender benötigen könnte. Diesem Missbrauch, der hier unterstellt wird, soll mit verstärkten Kontrollen, insbesondere durch den Einsatz einer so genannten Sozialpolizei entgegengewirkt werden. Ich möchte anmerken, dass man in diesem Zusammenhang zwischen Förderungen im Sozialbereich, die an Einzelpersonen ausbezahlt werden und Förderungen, die an Institutionen ausbezahlt werden, unterscheiden muss. Und bei den Förderungen an Einzelpersonen muss man wieder unterscheiden, ob diese Förderung auf Basis gesetzlicher Grundlagen, zum Beispiel der bedarfsorientierten Mindestsicherung, dem Chancengleichheitsgesetz, dem Oberösterreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetz oder Ähnlichem ausbezahlt werden oder Förderungen, die aufgrund von gremialen Beschlüssen im Gemeinderat, zum Beispiel der bestehende Sozialfonds, den es gibt, ausbezahlt wird. Zum ersten, was die gesetzlichen Grundlagen betrifft, möchte ich nur ganz kurz schildern, wie das bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung abläuft. Grundsätzlich ist die Auszahlung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung von der Antragstellung des Betroffenen abhängig. Wenn ein Antrag vorliegt, werden die Angaben, die in diesem Antrag vorgelegt werden, mittels Originaldokumente, Belege, Versicherungsdaten der Gebietskrankenkasse geprüft, soweit dieser Zugriff gesetzlich möglich ist. Dann gibt es eine elektronische Vernetzung mit dem AMS, wo sich die Bemühungspflicht des Betroffenen um Arbeitsplätze entsprechend kontrolliert wird. Dann gibt es den stadteigenen Erhebungsdienst, der bei Unklarheiten, was die Lebensumstände betrifft, direkt vor Ort überprüft, ob das gerechtfertigt ist. Dann gibt es natürlich begleitende Hilfsangebote, Beratungen usw., was Sprachförderung und Förderangebote betrifft. Dann gibt es das Beschäftigungsprogramm Jobimpuls, wo man versucht, möglichst rasch Menschen, die in der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind, in diesem Beschäftigungsprogramm unterzubringen und dann wird während des Bezugs der bedarfsorientierten Mindestsicherung noch eine regelmäßige Überprüfung durchgeführt. Das heißt, es gibt stadtinterne Kontrollmechanismen die gewährleisten, dass es nicht zu diesem so genannten Missbrauch kommt. Das Gleiche gilt für Förderungen im Bereich des Sozialfonds. Da gibt es noch Vernetzungen mit dem Land Oberösterreich, Hilfe in besonderen Lebenslagen, die Sozialberatungsstelle Kompass und dann, was die Institutionen betrifft, gibt es noch entsprechende Kontrollmechanismen über Leistungsverträge und eine jährliche Überprüfung der Korrektheit und Wirkung dieser Leistungsverträge. Das heißt, es gibt innerhalb der Stadt genügend Kontrollinstanzen. Es ist nicht notwendig, eine eigene Sozialpolizei einzurichten. Daher wird sich bei diesem Antrag die sozialdemokratische Fraktion der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, die Vorredner haben schon einiges richtig gesagt. Ich finde dieses systematische Hinpecken auf die Armen und das Schüren von Neid und Unterstellung des Sozialbetrugs nur widerlich. Es ist für mich ein Armutszeugnis für die Freiheitliche Partei und ihr Menschenbild. Wer sich wirklich über die Situation hilfesuchender Menschen, die zum Beispiel die Mindestsicherung beziehen, informieren will, kann zur Armutskonferenz fahren und sich dort aus erster Hand informieren, wie es diesen Menschen geht. Ich denke, die Probleme in der Armutsbekämpfung sind nicht die Regelverstöße weniger, sondern die zunehmende Prekarisierung vieler Menschen aufgrund einer fehlenden, gerechten Verteilungspolitik. Daran wird eine Sozialpolizei überhaupt nichts ändern. Daher eine Gegenstimme.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen, insbesondere des Sozialreferenten. Dieses umfassende hier geschilderte Netz an Überwachung und Kontrolle wird zwar den Grünen und der KPÖ überhaupt nicht gefallen. Deinen Schilderungen zu Folge, ist die Sozialpolizei offenbar gar nicht nötig, weil es schon sinngemäß verkürzt, die Sozialgendarmerie und die Sozialkobra gibt, die alles prüfen und genau unter die Lupe nehmen, um den Missbrauch gleich im Keim zu ersticken. Ich finde das sehr spannend. In dem Zusammenhang wird man sicherlich im Bedarfsfall ein offenes Auge bewahren müssen, um zu testen, ob tatsächlich keine Sozialmissbrauchsfälle vorliegen. Wir behalten uns das natürlich vor und werden dem Thema weiterhin treu bleiben. Etwas weniger erstaunt bin ich wegen der ablehnenden Haltung der SPÖ, die glaubt, dass es ohnehin perfekt laufe, so wie es ist, und die der Grünen, die sowieso glauben, dass es keinen maßgeblichen Sozialbetrug gibt, sondern eher über die ÖVP. Ich bin dankbar, dass Sie mehrfach selbst gesagt hätten, die ÖVP sei die Antragstellerin, das verwundert insofern nicht. Ich bin dankbar für diese Offenheit, weil auch Wirtschaftskammerpräsident Trauner, der bekanntlich eher der ÖVP, als uns nahe steht, ebenfalls einer solchen Sache einiges abgewinnen könnte. Offenbar nur eher - weil ich von Gemeinderat Spannring gefragt worden bin -, weil sie sich offenbar nicht auf seiner oder er nicht auf der Parteilinie befinden. Ich glaube aber, das wird man in den nächsten Tagen und Wochen noch klären können. Jedenfalls bedanke ich mich für die Diskussion und die Bereitschaft, in Zukunft diesem Thema im Gemeinderat treu zu bleiben. Ich ersuche nach wie vor um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und ÖVP (16) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 11 Aufbringung von Fahrradpiktogrammen mit Pfeilen an sensiblen Fahrbahnstellen – Pilotprojekt und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, um das Rad fahren im Mischverkehr bzw. in Bereichen, in denen mit erhöhtem Radverkehrsaufkommen zu rechnen ist und für den Radverkehr aus Platzgründen keine qualitativ ausreichende Radverkehrsanlage eingerichtet werden kann, ist es internationalen Erfahrungen zufolge sinnvoll, mittels auf der Fahrbahn aufgebrachten, mit Pfeilen versehenen Fahrrad-Piktogrammen konfliktträchtige bzw. gefährliche Situationen zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmerinnen von vornherein zu entschärfen. Die auf den Radverkehr hinweisenden Bodenmarkierungen schaffen bei allen VerkehrsteilnehmerInnen mehr Bewusstsein dafür, dass die Fahrbahn auch von RadfahrerInnen genutzt wird und diese in einem angemessen großen Sicherheitsabstand, insbesondere zu parkenden Autos, fahren müssen. Sie signalisieren weiters, dass Radverkehr auf der Fahrbahn im Mischverkehr ausdrücklich erwünscht ist und sie können an problematischen Stellen, wie z.B. Haltestellenkaps, RadfahrerInnen rechtzeitig geleiten sowie Kfz-Lenkerlnnen darauf hinweisen, dass RadfahrerInnen ihre Richtung oder ihre Spur ändern. Das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen mit Pfeilen an sensiblen Stellen ist somit ein nachhaltiger und kostengünstiger Beitrag zur Optimierung der Sicherheit für RadfahrerInnen. Als Start könnte man vorerst als Pilotprojekt z.B. im Bereich Unionkreuzung/Wienerstraße - in beiden Fahrtrichtungen jeweils vor und nach der Kreuzung, vor den Verschwenkungen der Fahrbahnen in die jeweilige Geradeausspur bis jeweils nach der Bushaltestelle hinter der Kreuzung - entsprechende Fahrradpiktogramme mit Pfeilen aufbringen. In der Folge sollten nach und nach sämtliche diesbezüglich sensiblen Bereiche im Linzer Straßennetz eruiert und mit den Piktogrammen ausgestattet werden. Deshalb stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied, Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, wird ersucht, im Sinne der Sicherheit für RadfahrerInnen in Linz ein Pilotprojekt für das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen mit Pfeilen an sensiblen Fahrbahnstellen in die Wege zu leiten. Nach einer Evaluierung sollten nach und nach sämtliche diesbezüglich sensiblen Bereiche im Linzer Straßennetz eruiert und mit den Piktogrammen ausgestattet werden. Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Es wurde mir signalisiert, dass einer Zuweisung zum Ausschuss zugestimmt würde. Ich wäre damit einverstanden und freue mich, wenn wir im Ausschuss diskutieren können.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP begrüßt diesen Antrag. Die ÖVP hat schon viele Ideen für ein fahrradgerechteres Linz eingebracht und immer sinnvolle Fahrradanträge unterstützt. Ich fahre selbst gerne mit dem Rad in die Innenstadt und halte das Fahrrad für eine sinnvolle Ergänzung zum Auto. Man muss sich aber bewusst sein, dass in Linz gerade das Rad fahren leider besonders gefährlich ist. Des Öfteren muss man von Unfällen zwischen Autofahrern und Radfahrern lesen. Insofern ist uns jeder Antrag, jede Maßnahme für mehr Sicherheit für die Radfahrer nur recht. Einer Zuweisung würden wir uns auch anschließen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, auch wir sind einer Zuweisung nicht abgeneigt, ganz im Gegenteil. Ich finde aber, wir müssen darauf achten, dass wir Gefahrenstellen nicht zusätzlich verschärfen, in dem wir mit zusätzlichen Bodenmarkierungen Verwirrung stiften. Aber ich glaube, das werden uns die Verkehrsplaner schon ausdeutschen. Dazu gibt es sicherlich Studien. Wie gesagt, ich freue mich hier schon auf eine Diskussion im Verkehrsausschuss.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Zur Frau Kollegin Walcher, ich glaube nicht, dass das zusätzlich Verwirrung stiftet. Das wird in sehr vielen Städten, wie Wien, Paris, Brüssel, Prag und sogar ein kleineren Gemeinden, wie Tulln oder Reutte bereits erfolgreich angewandt. Ich glaube, das ist durchaus eine gute Maßnahme. Ich freue mich über die signalisierte Zuweisung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 12 Sanfte Mobilität – Erledigung des SPÖ-Antrages vom 18. April 2013 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in der Gemeinderatssitzung am 18. April 2013 wurde der Fraktionsantrag der SPÖ ,Sanfte Mobilität -Intelligent bewegen‘ mehrheitlich angenommen. Am 13. Mai 2013 wurde der Antrag im Verkehrsausschuss beraten. Der Vorschlag des zu diesem Zeitpunkt zuständigen Verkehrsreferenten, Herrn Bürgermeister Luger, die Fraktionen mögen konkrete Vorschläge, Vorstellungen und Maßnahmen übermitteln, um diese mit zu berücksichtigen und in einem weiteren Verkehrsausschuss diskutieren zu können, wurde einstimmig angenommen. Bis Ende des Jahres 2013 sollte ein Konsens mit allen Fraktionen gefunden werden, und das Konzept, wie im SPÖ-Antrag gefordert, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Am 20. Juni 2013 übermittelten Die Grünen Herrn Bürgermeister Luger einen umfangreichen Vorschlag für ein nachhaltiges Konzept mit Vorschlägen und Maßnahmen im Sinne der sanften Mobilität in Linz. Am 6. März 2014 wurde der Gemeinderatsantrag Der Grünen, ‚die nunmehrige Verkehrsreferentin, Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing wird ersucht, einen Zwischenbericht zu dem am 18. April 2013 vom Linzer Gemeinderat beschlossenen Antrag ‚Sanfte Mobilität - Intelligent bewegen‘ dem Gemeinderat vorzulegen und in der Folge die zügige Erledigung des Antrags in die Wege zu leiten‘ einstimmig angenommen. Trotz oftmaliger Nachfragen im Verkehrsausschuss wurde der Antrag noch immer nicht erledigt und noch immer kein entsprechendes Konzept dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied, Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, wird aufgefordert, die zügige Erledigung des am 18. April 2013 einstimmig beschlossenen SPÖ-Antrags ,Sanfte Mobilität - Intelligent bewegen‘ in die Wege zu leiten und so rasch wie möglich, wie im Antrag gefordert, dem Gemeinderat ein Konzept für ,Sanfte Mobilität‘ zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Bedeckung allfällig anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich muss mich kurz zu Wort melden. Ich möchte Gerda Lenger Recht geben, denn der Antrag gehört jetzt wirklich einmal erledigt. Das ist einer der skurrilsten Anträge, die wir in der Legislaturperiode gesehen haben. Ein SPÖ-Mandatar hat einen Antrag an den eigenen Verkehrsreferenten gestellt. Das Papier wird geduldig beschrieben. Ich habe sehr, sehr viel Papier gesehen. (Zwischenrufe, Heiterkeit) In diesem Antrag steht drinnen: ‚Mit diesem Antrag wird kein neues zusätzliches Konzept gefordert, sondern ein Bekenntnis zur konsequenten Umsetzung der bereits vorliegenden Teilkonzepte abgegeben‘ usw. Man schreibt sogar schon hinein, dass es nichts Neues ist, Hauptsache wir schreiben viele Seiten. Dann wird der Antrag zweimal lange im Verkehrsausschuss behandelt. Wir hatten von Seiten der Frau Verkehrsreferentin eine fast viertelstündige Lesung, wo wir nicht gewusst haben, was da geschieht. Wir haben uns das angehört und dann war der Punkt vorbei. Es gab praktisch keine Diskussion. Dann gibt es die Vorlage an den Gemeinderat. Da stehen jetzt Dinge drinnen wie: ,Die wichtigsten bereits umgesetzten Maßnahmen sind z. B. die Regiotram Rohrbach und die Regiotram Gallneukirchen‘ – man höre und staune. Sie entschuldigen, aber das ist schon ein wenig skurril. Dann wird ein Antragstext vorgelegt, da steht drinnen: ,Nachdem der Antrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion ‚Sanfte Mobilität – Intelligent bewegen‘ im Rahmen eines/mehrerer Zwischenberichte(s) der Verkehrsreferentin und eines Erstberichtes im Verkehrsausschuss vorgelegt worden ist, wird der Antrag auch dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme übermittelt und ist somit erledigt.‘ Nach dem Verkehrsausschuss hat man es sich überlegt und ihn umgewandelt, weil das selbst der SPÖ zu skurril war, dass man das erledigt und so geht das weiter. Jetzt gibt es einen neuen Antragstext, der uns schon vorliegt, der aber wieder nicht abgestimmt wurde. Dieses Papier als Konzept zu titulieren, ist beschämend. Wir alle dürfen das jetzt noch einmal im Verkehrsausschuss und im nächsten Gemeinderat behandeln. Ich möchte jetzt zum Abschluss auf das, was ganz am Anfang zu diversen Anfragen gesagt wurde, zurückkommen. Ich bin mir sicher, dass 200 Stunden Arbeit reingeflossen sind, das wären in der Diktion aus dem Stadtsenat 15.000 Euro. Da frage ich mich schon wofür? Also bitte, im Sinne von Gerda Lenger, beendet endlich dieses Debakel. Danke.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Herr Gemeinderat Hutter hat bereits ausgeführt, dass ich im letzten Verkehrsausschuss einen Amtsantrag vorgelegt habe. Was nicht stimmt - da darf ich dich korrigieren -, dass das mit den Fraktionen nicht abgestimmt werden soll. Deswegen ist es den Fraktionen übermittelt worden. Wir werden aber natürlich dem Antrag zustimmen und ihn dementsprechend demnächst abschließen können.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort: Gemeinderätin Lenger: „Ich mache einen Vorschlag. Wir haben damals ein umfassendes Konzept zur sanften Mobilität nach der Beschlussfassung im April 2013 vorgelegt. Einen neuen Punkt kann man noch beifügen: Keine Ostumfahrung durch Linz. Dann ist das Konzept perfekt. Das liegt mittlerweile den Mitgliedern im Ausschuss vor. Beschließen wir diesen in der nächsten Gemeinderatssitzung und dann ist der Antrag erledigt. Wir werden im Ausschuss noch einmal darüber reden.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 13 Umsetzungsstand Maßnahmen Linzer Sozialprogramm und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, dreieinhalb Jahre sind seit dem Beschluss des neuen Linzer Sozialprogramms vergangen. Noch ein gutes halbes Jahr dauert die Legislaturperiode. 33 Maßnahmen, unterteilt in vier Kapitel, hat der Gemeinderat mit dem Sozialprogramm im November 2011 beschlossen. Von zumindest einer im Sozialprogramm verankerten Maßnahme wissen wir, dass sie so nicht umgesetzt ist: Die Maßnahme 5 im ersten Kapitel ,Lebens-Netze‘ lautet: ‚Gratis-Mittagessen in den Kindergärten: Unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern sollen Kinder mit einem gesunden, kindgerechten Mittagessen versorgt werden. Das beitragsfreie Mittagessen für die Kindergartenkinder soll daher beibehalten werden.‘ Am 3. Juli 2014 haben SPÖ und ÖVP das kostenlose Mittagessen für die Kindergartenkinder abgeschafft und somit eine wichtige sozialpolitische Maßnahme, wie sie auch im Sozialprogramm beschlossen war, wieder aufgegeben. Das trifft vor allem jene Linzerinnen und Linzer am schwersten, die es mit einem geringen Haushaltseinkommen ohnehin schon am schwersten haben. Das widerspricht eindeutig den Zielen im Sozialprogramm. Auch andere Maßnahmen sind unserer Meinung nach noch nicht auf dem richtigen Weg der Umsetzung bzw. lassen sich bei manchen Maßnahmen nicht ganz transparent feststellen, wie die Planung bzw. Umsetzung tatsächlich voranschreitet. Unser Anspruch ist nicht, dass bereits alle 33 Maßnahmen umgesetzt sind, unser Anspruch ist aber, einen guten Überblick über den Umsetzungs- bzw. Planungsstand der Maßnahmen zu haben und auch gemeinsam zu überprüfen, ob die Priorisierung (noch) stimmt. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht den zuständigen Sozialreferenten Stefan Giegler umgehend dem Gemeinderat einen Bericht über den Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im Linzer Sozialprogramm im November 2011 beschlossenen Maßnahmen vorzulegen. Auf Basis dieses Berichtes sollen im Sozialausschuss priorisierende Maßnahmen bzw. Handlungsfelder definiert werden, die noch in dieser Legislaturperiode konkret in Umsetzung gebracht werden sollen. Falls dazu erforderlich, werden die notwendige Beschlüsse im Gemeinderat herbeigeführt. Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu dem Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Ich möchte mich auf das Wesentliche konzentrieren. Wir sind auch für eine Evaluierung im Sozialausschuss. Es geht uns vor allem darum, wichtige Punkte, die aus unserer Sicht noch nicht umgesetzt worden sind, in nächster Zeit noch zu diskutieren. Zum Beispiel Pflegebonus, eine flächendeckende Errichtung von Stadtteilbüros und um ein flexibles und attraktives Kinderbetreuungsangebot für Kinder oder Familien unter dem dritten Lebensjahr. Wichtig ist mir, das so engagiert erarbeitete Sozialprogramm zu evaluieren und entsprechend umzusetzen.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Giegler: „Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegin Roschger, ich bedanke mich ganz herzlich für diesen Antrag, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Die zuständige Dienststelle, Amt für Soziales, Jugend und Familie, überwacht regelmäßig die Umsetzung des Sozialprogramms, das 2011 beschlossen wurde, evaluiert dieses Programm regelmäßig und legt mir als Referenten regelmäßig einen Bericht vor. Die letzte Evaluierung fand Ende Oktober 2014 statt. Ich kann nur berichten, dass schon mehrfach über den Umsetzungsstand des Sozialprogramms bei den jährlichen Sozialplanungskonferenzen berichtet wurde. Ich nehme diesen Antrag gerne zum Anlass, im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung ausführlich über den Umsetzungsstand des Sozialprogramms zu berichten. Die sozialdemokratische Fraktion wird diesen Antrag natürlich gerne annehmen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Danke schön!“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Svoboda berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 14 Grillmöglichkeiten an öffentlichen Plätzen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in den vergangenen Jahren haben sich Die Grünen wiederholt im Gemeinderat für die Schaffung zusätzlicher Grillmöglichkeiten an öffentlichen Plätzen ausgesprochen. Diese Initiativen fanden leider ebenso wiederholt nicht die nötige Mehrheit im Gemeinderat. Am 22. Jänner 2015 fasste der Linzer Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss für die Umsetzung eines so genannten Linzer Donaustrandes neben dem Brucknerhaus, der bis zum Sommer eröffnet werden soll. In einer Pressekonferenzunterlage der ÖVP-Gemeinderatsfraktion vom 1. Dezember 2014 betreffend ‚Neuer Linzer Donaustrand‘ wird hinsichtlich der gastronomischen Versorgung zu Mittags und zu Abends ‚Barbecue‘ als Angebot gefordert. Laut einem Artikel der Oberösterreichische Nachrichten vom 28. Jänner 2015 liegt bereits ein erstes gastronomisches Konzept für den Donaustrand vor, das täglich ,frische Speisen vom Grill‘ vorsieht - auch wenn dessen Umsetzung selbstverständlich nicht gesichert ist. Es scheint also Bewegung in der Frage vorhanden zu sein, ob auf öffentlichem Grund der Stadt Linz das Grillen grundsätzlich (vermehrt) erlaubt werden soll. Nach Ansicht der Grünen Gemeinderatsfraktion ist damit die Frage erneut zu diskutieren, ob Linzer Bürgerinnen und Bürgern das Grillen an bestimmten Plätzen im öffentlichen Raum ermöglicht werden soll. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Landeshauptstadt Linz werden ersucht, die nötigen Schritte zu prüfen, um an bestimmten Stellen der Stadt das Grillen zu erlauben. Hierfür sind insbesondere Flächen beidseits der Donau in Betracht zu ziehen, an denen eine allfällige Belästigung von Anrainerinnen ausgeschlossen ist. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Gemeinderat zu berichten. Wenn nötig, sind auch entsprechende Beschlussvorlagen an die zuständigen Gremien der Stadt zu übermitteln. Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Dieser Antrag ist deshalb wieder von uns eingebracht worden, weil im Zuge der Debatten um den Linzer Donaustrand zumindest eine Gemeinderatsfraktion gewissermaßen Begeisterung für das Grillen auf öffentlichem Gut entdeckt. Wir haben uns gedacht, dass es möglicherweise so weit sein könnte, dass diese Begeisterung auf mehrere Fraktionen übergreift. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Übelacker: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich muss leider die Euphorie bei den Grünen etwas dämpfen. Die Grünen haben merkwürdige Gewohnheiten. Sie stellen zu bestimmten Themen inhaltsgleiche Anträge immer neu und in kurzen Abständen in der Hoffnung, dass niemand es merkt und diese Anträge endlich durchgehen. Da immer neu gestellte Anträge aber im Allgemeinen weder besser noch überzeugender werden, ist das vergebliche Liebesmüh. Diesmal ist der vorgebliche Aufhänger dafür die laufende Diskussion zum nicht vergleichbaren Projekt ‚Linzer Donaustrand‘, um neuerlich Grillmöglichkeiten an öffentlichen Plätzen zu fordern. Das ist aus freiheitlicher Sicht mangels überzeugender Begründung einmal mehr abzulehnen. Die Ablehnungsgründe sind kurz zusammengefasst: Erstens, ,wildes Grillen‘ auf öffentlichen Plätzen war und ist nicht erlaubt und kann ohne klare Kosten- und Verantwortungsregelung weiterhin nicht genehmigt werden. Zweitens, personelle und finanzielle Belastungen der Stadt für das Sauberhalten und die Ordnung auf Grillplätzen sind ebenso abzulehnen. Die Beispiele von Berlin mit tonnenweiser Müllbeseitigung durch die Stadt oder auch nur die Zustände am Pichlinger See sind Lehre und Abschreckung genug. Drittens, bei dem Projekt ‚Linzer Donaustrand‘ wird und muss es im Unterschied zum ,wilden Grillen‘ auf öffentlichen Plätzen bzw. Flächen Verantwortliche geben, die z.B. für Ordnung und Sauberkeit zuständig sind, ohne die Stadt zu belasten. Etwas anderes können wir an der Donau, aber auch sonst wo nicht gebrauchen. Die FPÖ-Fraktion wird sich daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (16) und FPÖ (9) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Vorsitzende übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 15 Linzer Badeseen für Familien attraktiver machen – Resolution und führt aus: „Die Linzer Badeseen bilden einen wichtiger Teil der Lebensqualität und sind ein Identitätsmerkmal unserer Stadt. Für die Linzerinnen und Linzer sind Pichlinger See, Weikerlsee und Pleschinger See gern genutzte Erholungs- und Freizeitzonen. Viele Familien schätzen die vielfältigen Möglichkeiten unserer Seen für gemeinsame Freizeitaktivitäten. Durch kleinere Verbesserungen wäre es möglich, diese Einrichtungen, insbesondere für junge Familien mit Kindern, noch attraktiver zu machen. Es wäre daher wünschenswert, dass unter Beachtung der wasserschutzrechtlichen Vorschriften auf den schon bisher gut genutzten Spielplätzen an den Linzer Seen neue Spielgeräte aufgestellt und in Wassernähe zusätzliche Sandspielflächen geschaffen werden. Für ältere Zielgruppen sollen vereinzelt Badestege angelegt und moderne Liegemöbel aufgestellt werden. Ich stelle daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Linz AG wird ersucht, familiengerechte Maßnahmen zur weiteren Attraktivierung von Pichlinger See, Weikerlsee und Pleschinger See auszuarbeiten und bis zum Sommer 2015 umzusetzen.‘ Ich freue mich auf die Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Fediuk: „Über den Antrag der SPÖ sind wir schon etwas verwundert. Die ÖVP hat z.B. im Jahr 2010 einen ähnlich lautenden Antrag über die Weiterentwicklung der Freizeitoase Pleschinger See eingebracht. Dieser wurde damals mit Mehrheit der SPÖ und der FPÖ abgelehnt. Weiters brachte im selben Jahr die FPÖ einen Antrag ein, der eine Attraktivierung der Bäder und Seen in Linz begründete. Dieser wurde einstimmig angenommen. Seither ist aber nichts passiert. Aus unserer Sicht geht dadurch hervor, bringt eine andere Partei einen guten Antrag ein, wird er von der SPÖ abgelehnt und ein, zwei Jahre später, kurz vor der Wahl, wird er wieder aus der Lade herausgezaubert und zur Abstimmung gebracht. Das verwundert uns sehr. Wir von der ÖVP werden diesem Antrag jedoch auf alle Fälle zustimmen, denn wir sind um das Wohl der Linzer und Linzerinnen bedacht.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Übelacker: „Ich kann mich den Worten von Kollegen Fediuk nur anschließen. Große Verwunderung, warum nicht schon früher, sondern erst im Wahljahr, aber es mag so sein. Dennoch werden wir unsere Zustimmung erteilen.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich bedanke mich für die Zustimmung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Forsterleitner übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Hahn berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 16 Hauskanalanlagen; gesetzlich geregelte Nachweispflicht privater KanalbesitzerInnen an Baubehörde – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, das ist die zweite Resolution des Abends, und zwar an die Oberösterreichische Landesregierung. Die SPÖ-Gemeinderatsfraktion verlangt eine Präzisierung in den gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Nachweispflicht von privaten HausbesitzerInnen über den Zustand ihrer Hauskanalanlagen. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Die Oberösterreichische Landesregierung wird ersucht, die Nachweispflicht durch den/die ObjekteigentümerIn in den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verankern. Die privaten KanalbesitzerInnen sollen in regelmäßigen Abständen (beispielsweise in einem Zehn-Jahres-Rhythmus) einen Zustands- bzw. Dichtheitsnachweis an die zuständige Baubehörde erbringen. Im Sinne der Umwelt, des Naturschutzes sowie der Hygiene können dadurch gesundheitsbedenkliche Folgewirkungen ausgeschlossen werden.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Haydtner: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Einleitung dieses Fraktionsantrages der SPÖ liest sich wie eine Werbebroschüre der Linz AG. Auch die folgenden Absätze tragen in keiner Weise zur Erhellung des Hintergrunds für diesen Antrag bei. Abgesehen davon, dass die rechtlichen Grundlagen nicht richtig wiedergegeben worden sind, stellen sich für uns folgende Fragen: Wie viele Fälle gibt/gab es in den letzten Jahren, dass Hauskanalanschlüsse defekt waren? Gibt es Zahlen über den Schaden, die durch Defekte in den Hauskanalanschlüssen entstanden sind? Inwieweit wurde die Umwelt durch undichte Stellen verunreinigt? Trotz Nachfragen konnte uns diese Fragen niemand schlüssig beantworten. Die Umsetzung dieses Antrages bedeutet in letzter Konsequenz noch dazu einen immensen bürokratischen Aufwand und eine finanzielle Belastung für Hauseigentümer und Mieter. Wir von der ÖVP treten im Einklang mit den Bürgerinnen und Bürgern für eine Deregulierung ein. Dieser Antrag wird das Gegenteil bewirken. In Sonntagsreden wird seitens der SPÖ stets beklagt, dass Wohnen immer teurer wird. Heute bringen Sie einen Antrag ein, der genau diese Tendenz unterstützt. Was bleibt jetzt von diesem Antrag übrig? Der Anschein, dass es durch eine derartige Vorschreibung und der damit verbundenen Überprüfung durch ein befugtes Unternehmen - und das ist in Linz die Linz AG - zu einem zusätzlichen Einkommen ein beträchtliches Körberlgeld kommt. Für solche Geldbeschaffungsmaßnahmen sind wir nicht zu haben. Wir enthalten uns daher der Stimme.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Frau Kollegin Hahn, ohne auf die Vorschriften genauer eingehen zu wollen, die in dem Antrag ganz kurz angeschnitten wurden, sind diese jedenfalls für die FPÖ-Fraktion ausreichend. Wenn nun die Eigentümer von Hauskanalanlagen zu einer regelmäßig wiederkehrenden Prüfung verpflichtet werden sollen, ist für uns dieser Nutzen nicht nachvollziehbar. Ebenso ist in der Beschlussformel lediglich von privaten Hauskanälen die Rede. Sollten damit alle anderen, nicht privaten Kanalanschlüsse ausgenommen werden? Wenn nicht, sind insbesondere die Kosten, welche von den Mietern zu tragen sein werden, nicht zu akzeptieren. Wir lehnen weitere Belastungen der Bürger ab und werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hahn: „Ich bin etwas erstaunt, weil Herr Gemeinderat Haydtner gesagt hat, der Hintergrund ist nicht klar. Es steht im Antragstext, als auch in der Begründung, dass der Umweltschutz- und Natur-, Hygiene- und Grundwasserschutzgedanke dahinter stehen. Natürlich liegt es der SPÖ-Fraktion fern, das als Geldbeschaffungsaktion zu sehen und so ist es auch nicht beantragt. Es geht nur darum - da haben wir schon lange Zeiträume, wie z.B. zehn Jahre vorgeschlagen -, diese Zeiträume im Gesetz zu definieren, wann dies nachgewiesen werden muss. Eine gesetzliche Nachweispflicht gibt es. Insofern ist dies nur eine Präzisierung. Im Sinne des Umweltschutzes und der Prävention ist das besser, als im Reparaturbetrieb. Ich möchte Gemeinderätin Neubauer noch zitieren, die heute wortwörtlich gesagt hat, ich habe es aufgeschrieben: ,Für den Umweltschutz hat sich die FPÖ schon immer eingesetzt.‘ Ich kann jetzt davon nichts bemerken. Also ich ersuche dennoch um Zustimmung zu dieser Resolution.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (16), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 17 Fahrscheinkauf bzw. Entwertung in den Öffis der Linz Linien GmbH – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder kommt es vor, dass Fahrgäste bei der Haltestelle von öffentlichen Verkehrsmitteln einen Fahrschein lösen und ihnen während dieses Aktes der Bus oder die Straßenbahn vor der Nase davonfährt. In zahlreichen anderen Städten hat man dieses Problem bereits gelöst, indem der Kauf bzw. die Entwertung von Fahrscheinen in den Öffis selbst möglich ist, wie in Graz oder in Salzburg. Auch in den Stadtteilbussen in Linz kann man Fahrscheine entwerten. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Geschäftsführung der Linz Linien GmbH wird ersucht, das Lösen bzw. Entwerten von Fahrscheinen in den Straßenbahnen und Bussen der Linz Linien zu prüfen und dem Linzer Gemeinderat ehestmöglich einen entsprechenden Bericht zu übermitteln.‘“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bereits vor mehr als zehn Jahren und letztmalig vor fünf Jahren, wurde von den Linz Linien geprüft, ob ein mobiles Konzept oder ein stationäres Verkaufskonzept besser wäre. Das Ergebnis ist eindeutig in Richtung der Beibehaltung und Erneuerung des bestehenden stationären Systems ausgefallen. Insofern ist jetzt schon ein Austausch der bestehenden Fahrscheinautomaten in Gange. Sie werden nachgerüstet bzw. aufgerüstet auf Touchscreen-Automaten, die kundenfreundlicher sind. Weiters darf ich hinweisen, dass die Kunden und Kundinnen der Linz Linien die Möglichkeiten haben, die Fahrscheine in Trafiken, über Handyticket-System oder in einem Online-Shop zu erwerben. Das heißt, dass den vielfältigen Kundenbedürfnissen schon Rechnung getragen wird. Zusätzlich kommt dazu, dass ein Großteil dieser Einzelfahrscheine entlang der Landstraßenrouten gekauft wird, wo die Taktfrequenz der Fahrzeuge ohnedies sehr dicht ist. Nachdem nur lediglich acht Prozent der Fahrgäste Einzelfahrscheine kaufen, werden wir dem Antrag keine Zustimmung erteilen. Wir glauben, dass das Angebot von heute schon sehr gut ist und dass es nicht notwendig ist. Dies würde möglicherweise zusätzlich nicht nur Kosten, sondern auch Barrieren bedeuten, weil die neuen Automaten behinderten- und barrierefrei ausgerichtet sind. Zusätzlich, wenn die Automaten in der Straßenbahn oder im Bus an nicht so vielen Stellen zur Verfügung stehen würden, wäre es zu Stoßzeiten doch relativ schwierig, rechtzeitig zu den Automaten zu gelangen oder überhaupt durchzukommen. Deswegen gibt es von uns eine Enthaltung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Elisabeth, ich kann nur freundlich raten, dass Ihr bei so einem Antrag künftig vorher euer Aufsichtsratsmitglied Ernst Murauer ersucht, dass er sich bei der Geschäftsführung informieren soll, wie die derzeitige Lage ist. Ich habe das gemacht. Frau Verkehrsstadträtin hat es bereits erwähnt, es ist so, dass wirklich nur acht Prozent aller Fahrscheine Einzelfahrscheine sind. Das hat mich selbst überrascht, dass das so wenige sind. Uns ist aber natürlich schon bewusst - ich nehme an, dass das die Intention des Antrages ist -, dass das manchmal passieren kann und es lästig ist, wenn man beim Fahrscheinautomaten steht, sich ein Ticket herunterdrückt und die Straßenbahn wegfährt. Ich denke, das ist im innerstädtischen Bereich ein eher kleines Malheur, weil gerade zu den Stoßzeiten die Taktfrequenz dermaßen dicht ist. Mir wurde von den Linz Linien zugesichert, dass man gerade in den Abendstunden - ich sage einmal weiter draußen, wo die Busse nur alle viertel Stunde, alle halbe Stunde fahren -, den Busfahrern und den Straßenbahnfahrern noch einmal sagt, dass man besonders auf etwaige Fahrgäste wartet, die gerade dabei sind, einen Fahrschein zu lösen. Das wurde mir nochmals zugesichert. Ich habe großes Vertrauen. Ich denke, wenn man in jedes Fahrzeug einen Fahrscheinautomaten installieren würde, wäre der Aufwand so ungemein groß, dass man sich das Ganze mit ein bisschen Aufmerksamkeit ersparen kann. Wir werden uns bei dem Antrag ebenfalls der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Auch wenn es ‚nur‘ acht Prozent sind, die einen Fahrschein oder Einzelfahrkarte lösen, sind es immerhin mehr, die einen Fahrschein entwerten, weil es zählen die Wochenkarten und die Vorverkaufskarten dazu. Wir haben in unserem Antrag dezidiert geschrieben, dass wir die Linz Linien ersuchen, das Lösen bzw. Entwerten in den Fahrzeugen zu ermöglichen. Uns geht es um die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs. Dafür sollten unserer Meinung nach alle möglichen Maßnahmen ins Auge gefasst werden. Ich bitte dennoch um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Pühringer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 18 Stadtteilbus für das Keferfeld – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, hierbei geht es um einen Stadtteilbus für das Keferfeld. Für eine soziale Musterstadt in einem Wirtschaftsstandort wie Linz (mit mehr Arbeitsplätzen als Einwohnern) sind ein intaktes Verkehrssystem und ein entsprechend gut funktionierendes öffentliches Verkehrsnetz wichtig. In Linz gibt es stadtteilabhängig noch Defizite, die ausgebessert werden müssen. Obwohl die politische Motivation zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs in der Theorie vorhanden ist, scheitert die Umsetzung oft an Lippenbekenntnissen und geeignete Öffi-Verbindungen werden nicht geschaffen. Beispielsweise herrscht im Stadtteilteil Keferfeld im Bereich Madersbergerstraße, Unionstraße, Am Bindermichl dringender Handlungsbedarf. Die Bürger in diesem Linzer Stadtteil benötigen eine öffentliche Verkehrsanbindung in Form einer Stadtteilbuslinie. Vor allem ältere Menschen, deren individuelle Mobilität ohnehin eingeschränkt ist, leiden unter dem schlechten öffentlichen Verkehrsnetz ihrer Regionen. Obendrein befinden sich zwei Betreuungseinrichtungen für Senioren. Das eine ist das Seniorenheim Losensteinerstraße und das betreute Wohnen der Volkshilfe in der Maderspergerstraße in diesem Stadtteil. Viele ältere Bewohner sind unzufrieden und haben Schwierigkeiten, die Besorgungen des täglichen Lebens zu erledigen. Ein entsprechender Stadtteilbus könnte Abhilfe schaffen. In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Geschäftsführung der Linz Linien GmbH den Betrieb einer Stadtteilbuslinie im Stadtteil Keferfeld zu prüfen und einen Probebetrieb zu veranlassen, damit auch die Seniorinnen und Senioren in dieser Region das öffentliche Verkehrsliniennetz der Stadt nutzen können.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Vizebürgermeisterin Hörzing: „Lieber Herr Gemeinderat Pühringer, ich kann dir mitteilen, dass dein Antrag schon übererfüllt ist. Die Linz Linien arbeiten seit mehr als einem Jahr intensiv daran, nicht nur das Keferfeld, sondern auch Bindermichl, Froschberg und Gaumberg mit einer Stadtteillinie zu verbinden. Sie sind gerade in der Einreichung der Konzession. Ich freue mich, dass mit dieser Stadtteillinie, die voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in Betrieb gehen wird, ein Abschluss der ganzen Stadtteillinien festzustellen ist. Wir haben wirklich das gesamte Linzer Stadtgebiet, wo jetzt noch keine direkte Anbindung vorhanden ist, bestens versorgt. Gerade mit dem Blickwinkel auf die Seniorinnen und Senioren, den du angesprochen hast. Es gibt dann eine direkte Anbindung an das öffentliche Netz, sprich an die Straßenbahn. Nicht nur die Senioreneinrichtung wird in diesem Fall angefahren, sondern auch der Kindergarten im Bereich der Wallseerstraße. Ich glaube, das ist eine gute und attraktive Anbindung. Wie gesagt, das ist in Umsetzung und Vorbereitung. Ich möchte mich dafür bei den Kolleginnen und Kollegen der Linz Linien ganz herzlich bedanken, die sich seit mehr als einem Jahr damit auseinander setzen. Ebenfalls ein Dankeschön an meine Kolleginnen und Kollegen aus der Verkehrsplanung, die im Bereich der Haltestellen schon unterstützend in der Vorbereitung sind, damit wir das im Herbst 2015 umsetzen können. Wir nehmen trotzdem an. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pühringer: „Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kollegin, mir ist das schon klar. Wir sind natürlich sehr froh, dass die Linz AG schon, wie du sagst, seit über einem Jahr daran arbeitet. Auch ich bin im Verkehrsausschuss gesessen. Das war damals eine Anregung von uns, als der Herr Bürgermeister noch Vorsitzender im Verkehrsausschuss war. Anscheinend ist das Papier jetzt doch irgendwie ein bisschen länger gelegen. Aber Gott sei Dank kommt die Wahl. Wir und vor allem die Bürger sind glücklich, die jetzt ihre Buslinie bekommen. Danke für die Annahme.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 19 Keine Ostumfahrung auf Linzer Stadtgebiet – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, anlässlich der am 9. Februar 2015 stattgefundenen 10. Regionskonferenz zur geplanten Linzer Ostumfahrung wurde vom Straßenbaureferenten des Landes Oberösterreich, Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, folgende Trassenauswahl für eine mögliche künftige Ostumfahrung bekannt gegeben: Die teilweise untertunnelte vierspurige Autobahn soll beim Knoten Ebelsberg an die Westautobahn angebunden werden. Von dort aus führt die Strecke durch den Schiltenberg und entlang der Kaserne Ebelsberg. Im Bereich der voestalpine soll ein Anschluss an das Industriegebiet erfolgen. Nördlich der Donau ist eine Anbindung an die B 3 geplant. Anschließend soll die Trasse über Steyregg bis zum Knoten Treffling führen. Dort ist der Anschluss an die Mühlkreisautobahn vorgesehen. Geplant ist also keine Umfahrung von Linz, sondern eine weitere mitten durch Linzer Stadtgebiet führende Autobahn. Das würde die bereits bestehende Verkehrsbelastung in Linz weiter anheizen und dicht bewohnte Linzer Siedlungsgebiete würden massiv durch unzumutbare Lärm- und Luftbelastungen beeinträchtigt. Außerdem würden wertvolle Naturlandschaften und Naherholungsgebiete zerstören werden. In Ebelsberg würde neben der unzumutbaren Beeinträchtigung der bestehenden Siedlungen auch das neu zu schaffende Wohngebiet auf dem Kasernenareal bereits im Vorfeld entwertet. Der als Naherholungsgebiet beliebte und schützenswerte Schiltenbergwald würde mitsamt seiner wertvollen Flora- und Fauna unwiederbringlich zerstört. Eine allfällige Forderung nach einer Trasse außerhalb von Linz ist, wie die Ergebnisse der Korridoruntersuchungen zeigen, auch nicht sinnvoll. Denn laut den mit den Korridoruntersuchungen befassten Expertinnen des Landes Oö. existiere im gesamten untersuchten Gebiet ‚kein einfach beherrschbarer Korridor.‘ Somit gäbe es keine einzige Variante, die nicht ohne erhebliche Eingriffe und unwiederbringliche Zerstörung von Umwelt, Natur und Lebensraum einherginge. Linz braucht keine weitere Zunahme des Individualverkehrs sondern eine Offensive im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Sogar der Landesrechnungshof hat bestätigt, dass anstatt weitere Autobahnen zu errichten endlich der öffentliche Verkehr ausgebaut werden muss und empfiehlt, ‚den Straßenneubau mittelfristig zugunsten der Straßenerhaltung und in weiterer Folge zugunsten des Ausbaues im öffentlichen Verkehrssystem schrittweise zurückzunehmen‘, da im Straßenneubau ‚bereits ein gewisser Sättigungsgrad erreicht‘ sei. Jene Finanzmittel, die für Straßenneubauten aufgebracht werden müssten, sollten laut Landesrechnungshof zur Schaffung einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur umgeschichtet werden. Wir stellen daher den folgende Resolution an die Oö. Landesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Der Linzer Gemeinderat spricht sich aufgrund der oben genannten Gründe gegen eine - sogar den Sinn des Wortes konterkarierende – Ost’umfahrung‘ auf Linzer Stadtgebiet aus und ersucht die Oö. Landesregierung, die vorgelegte Trassenvariante nicht mehr weiter zu verfolgen. 2. Da den eingehenden Untersuchungen zufolge auch die Umsetzung sämtlicher anderen geprüften Ostumfahrungsvarianten unzumutbare Beeinträchtigungen von Mensch, Natur und Umwelt verursachen würde, ersucht der Linzer Gemeinderat die Oö. Landesregierung sich für die Nullvariante zu entscheiden. 3. Der Linzer Gemeinderat ersucht die Oö. Landesregierung im Sinne einer innovativen Verkehrsplanung umgehend die vorliegenden Projekte des öffentlichen Verkehrs in Linz sowie im Großraum Linz in Form eines S-Bahn-Systems in Verbindung mit Park-and-ride zur Umsetzung zu bringen.‘ Der Antrag ist bewusst in drei Punkte gegliedert. Ich denke, zumindest den Punkten 1 und 3 müssten in diesem Gemeinderat alle zustimmen können. Am besten wäre es natürlich, allen dreien zuzustimmen. Um das ersuche ich jetzt.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Meine Damen und Herren, die Untersuchungen sind im Laufen. Wir sollten nicht so schnell schießen und schlagen vor, das doch dem Verkehrsausschuss zuzuweisen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, auch wir stehen einer Zuweisung sehr positiv gegenüber. Bei Punkt 1 wären auch wir für eine Zustimmung, weil wir meinen, dass eine Umfahrung keine Durchfahrung sein kann, was ich an dieser Stelle schon öfter angemerkt habe. Und noch dazu, wo der über Linz führende Korridor in seiner Bauausführung um geschätzte 100 Millionen Euro teurer sein wird, als die östlichere Variante, wie uns im letzten Verkehrsausschuss der Herr Stadtplanungsdirektor dargelegt hat. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf unseren Antrag verweisen, der bereits in der letzten Gemeinderatssitzung dem Verkehrsausschuss zugewiesen worden ist, in dem wir für den Fall eine Volksbefragung gefordert haben, dass die Trasse über Linzer Gebiet führen soll. Dieser Fall ist jetzt eingetreten. Ich hoffe, dass wir vor der Wahl noch zu einem endgültigen Ergebnis kommen, das für die Ebelsberger Bevölkerung positiv ist. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Eigentlich wäre ich der Ansicht, man könnte dem Antrag gleich zustimmen. Wenn aber die Fraktionen das gerne noch einmal im Ausschuss diskutieren wollen, stimmen wir zu.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Stadträtin Wegscheider berichtet über den gemeinsam von der SPÖ- und ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Grundsatzbeschluss zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen für arbeitslose Linzer Jugendliche und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um den Grundsatzbeschluss zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen für arbeitslose Linzer Jugendliche. Die Arbeitslosenzahlen in der Stadt Linz sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Ende Februar 2015 waren in Linz-Stadt 9851 Personen arbeitslos und weitere 2044 Personen in Schulungsmaßnahmen. Das sind in Summe 11.895 Linzerinnen und Linzer auf Jobsuche. Wir haben am 20. Oktober 2014 im Neuen Rathaus einen Linzer Arbeitsmarktgipfel einberufen und gemeinsam eine Diskussion mit Vertretern des Wirtschafts- und Sozialressorts des Arbeitsmarktservices (AMS) Regionalbeirates Linz, zahlreichen Expertinnen und Experten und TrägerInnen aus dem Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik gestartet. Es gibt viele Projekte zur Unterstützung der Linzer Arbeitslosigkeit. Besonders betroffen sind die Jugendlichen in unserer Stadt. Ende Februar 2015 hat die Linzer Arbeitslosigkeit einen neuen Höchststand mit 2247 Jugendlichen bis 24 Jahren erreicht. Für die Jugendlichen, die maximal einen Pflichtschulabschluss haben, ist es ein Problem. Es ist unsere Aufgabe, diese jungen Menschen zu unterstützen. Trotz der wirtschaftlichen Stärke von Linz als Arbeitsplatzzentrum für die ganze Region, ist für Linz die Anzahl der betroffenen Menschen, die weder im Bildungs- noch im Erwerbssystem integriert sind, ein großes Problem, wie in allen urbanen Räumen. Damit ist diese hohe Arbeitslosigkeit in Linz nicht nur eine wirtschaftliche Herausforderung, sondern eine soziale Aufgabenstellung. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Vor dem Hintergrund der auch im Jugendbereich gestiegenen Arbeitslosenzahlen in Linz, unterstützt die Stadt Linz Maßnahmen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik für arbeitslose Linzer Jugendliche mit zusätzlich maximal 500.000 Euro im Jahr 2015. Die für Wirtschaft und Soziales zuständigen Stellen der Stadt werden gemeinsam beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem AMS, dem Land Oberösterreich und den verschiedenen Trägern aus dem Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik, dem Stadtsenat bzw. dem Gemeinderat die konkreten Förderbeschlüsse oder Beauftragungen von Unterstützungsmaßnahmen für arbeitslose Linzer Jugendliche zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die Verrechnung der Förderungen oder Beauftragungen in Höhe von maximal 500.000 Euro an die jeweiligen Träger erfolgt für das Rechnungsjahr 2015 auf neu einzurichtenden, in einer Deckungsgruppe verbundenen, Voranschlagsstellen im Wirtschafts- und Sozialressort. Konkrete Bedeckungen in Höhe von maximal 500.000 Euro sind im Zuge der Beschlussfassungen zu den Einzelmaßnahmen festzulegen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die ersten Worte, die mir zu diesem Antrag einfallen, sind ideenlos, ratlos, hilflos. Bemerkenswert ist, dass sich die zuständige Referentin selbst einen Arbeitsauftrag über den Gemeinderat geben will. Es scheint, dass hier irgendwer einen Dornröschenschlaf gehalten hat. Dornröschenschlaf deswegen, weil dieser Antrag als dringlicher Antrag eingebracht worden ist. Frau Stadträtin, die Problematik am Arbeitsmarkt ist nicht vor drei Tagen entstanden. Seit Monaten weisen wir darauf hin, dass die Entwicklung am Arbeitsmarkt äußerst bedenklich ist. Das zweite Interessante an diesem Antrag ist, dass auch die SPÖ unterschrieben und mitgemacht hat. Die SPÖ, die uns noch vor wenigen Gemeinderatssitzungen in einer Aktuellen Selbstdarstellungsstunde zur Arbeitsmarktsituation gesagt hat, es ist alles nicht so schlimm, es steht alles zum Besten. Es hat die Kreativität zweier Parteien benötigt, um einen Antrag zu stellen, der keinen Inhalt hat. Hier wird keine konkrete Maßnahme genannt. Das Einzige, was hier konkret erwähnt wird, sind die Kosten von 500.000 Euro. In einer Art Salamitaktik sollen hier irgendwelche Maßnahmen beschlossen werden, die keiner kennt. Unser Zugang ist ein ganz anderer. Erstens müssen wir alle betroffenen Arbeitslosengruppen berücksichtigen und nicht nur die Jugendlichen. Aus dem Grund haben wir einen Abänderungsantrag gestellt, denn wir sind davon überzeugt, dass zuerst gearbeitet werden muss, dann muss ein Ergebnis auf den Tisch und dann dürfen wir erst über die Kosten sprechen. Daher beantragen wir folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Vor dem Hintergrund der gestiegenen Arbeitslosenzahlen in Linz unterstützt die Stadt nachhaltige Maßnahmen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik für in Linz lebende arbeitslose Menschen. Die für Wirtschaft und Soziales zuständigen Stellen der Stadt werden gemeinsam mit der Erstellung eines konkreten Maßnahmenpaketes, mit dem Ziel, den heimischen Arbeitsmarkt zu entlasten, beauftragt. Dieses Maßnahmenpaket ist dem Gemeinderat bis spätestens 28. Mai 2015 (54. Sitzung) zur weiteren Beratung vorzulegen. Eine konkrete Maßnahme könnte beispielsweise ein Rückführprogramm für langzeitarbeitslose Ausländer sein.‘ Sie sehen, wir haben auch hier einen konkreten Zeitplan festgelegt. In dem Werk der ÖVP und SPÖ ist nicht einmal ein Zeitplan erwähnt, sofern man das als Werk bezeichnen kann. Es scheint, dass es sich hier lediglich um einen Wahlkampfgag handelt und nicht mehr. Danke.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Aus dem Antragstext oder dem Begründungstext geht vielmehr hervor, dass die Bildung in dieser Frage eine wesentliche Rolle spielt. Besonders Jugendliche sind betroffen. Im Antragstext heißt es, dass diese Jugendlichen maximal einen Pflichtschulabschluss haben. Es geht aber darum, dass ganz viele dieser nicht einmal einen Pflichtschulabschluss haben. Ich unterstütze grundsätzlich, dass man sich da etwas überlegt. Das ist jetzt nichts anderes, als ein Grundsatzbeschluss. Darum verstehe ich das Problem der Freiheitlichen gar nicht. Es ist festgehalten, dass die konkret ausgearbeiteten Projekte noch einmal vorgelegt werden müssen. Ich habe damit ein Problem, nachdem das Ganze wesentlich - da sind sich offenbar die AntragstellerInnen einig - ein Bildungsproblem ist, dass man hier die Bildungsstellen der Stadt Linz nicht berücksichtigt hat. Die Volkshochschule hat in diesem Bereich bereits zahlenreiche Kurse, angefangen vom Nachholen von Pflichtschulabschlüssen usw. Das ist wirklich eine ganze Latte, die ich Ihnen angesichts der Zeit erspare. Ich verweise nur auf einen. Im Antragstext ist konkret angeführt, dass besonders unter anderem das Projekt ,Du kannst was‘ zielführend ist. Da leistet - das ist offenbar nicht bekannt - die VHS seit Projektbeginn das Prozessmanagement. Das heißt, die MitarbeiterInnen der VHS sind federführend beteiligt. Es ist mir ein dringendes Anliegen, dass man hier nicht auf dieses umfassende Knowhow verzichtet. Ich gehe davon aus, dass nicht nur inhaltlich etwas eingebracht werden kann, sondern teilweise Initiativen und Maßnahmen selbst von der VHS durchgeführt werden können, wie jetzt schon. Das heißt, es bringt in den Prozess nicht nur zusätzliches Knowhow ein, sondern spart höchstwahrscheinlich Kosten. Daher stelle ich den Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,(…) Die für Wirtschaft, Soziales und Bildung zuständigen Stellen der Stadt werden gemeinsam beauftragt, in Zusammenarbeit mit …‘ Ich ersuche die Bildung mit aufzunehmen.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte KollegInnen, es ist ein gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der ÖVP- und SPÖ-Fraktion. Ich möchte die Argumente, die Stadträtin Wegscheider bereits angeführt hat, nicht mehr wiederholen. Die vorgelegten Zahlen und Daten sprechen für sich. Angesichts der Zahlen, die auf dem Tisch liegen, ist es dringend notwendig. Wir haben uns darauf geeinigt, insbesondere für die Jugendlichen so rasch wie möglich Initiativen zu setzten. Gemeinderat Hein hat gesagt, dieser Antrag sei ideenlos. In einem Zwischenruf hat der Herr Bürgermeister das schon korrigiert. Er hat gesagt, das mag sein, dass das als ideenlos interpretiert werden kann. Jedenfalls sind wir nicht tatenlos. Wir wollen versuchen, initiativ zu sein, gemeinsam Projekte zu entwickeln, um den Jugendlichen entsprechende Angebote machen zu können. Es ist richtig, wir haben vor wenigen Monaten eine Aktuelle Stunde in diesem Gemeinderatssaal abgehalten. Wir haben nicht gesagt, dass alles in Ordnung ist, Kollege Hein, sondern wir haben versucht, die Problemsituation aufzureißen. Wir haben dargestellt, dass die Stadt Linz die Verantwortung übernimmt und entsprechend als Lehrlingsausbilder tätig ist. Wir haben dargestellt, dass wir im Bereich von Jobimpuls Initiativen setzten, indem wir im Budget eine Million Euro für das Jahr 2015 beschlossen haben, um das Jobimpulsprogramm von 220 Beschäftigten auf 320 aufstocken zu können. Wir haben auf das Projekt ,LernFit‘ hingewiesen, dass wir im Februar gestartet haben, wo neun Jugendliche in einem Spezialprogramm an die Lehre herangeführt werden. Wie schwierig es ist, Projekte zu entwickeln, zeigt alleine die Tatsache, dass wir zu Beginn 40 InteressentInnen gehabt haben. Im Endeffekt sind dann neun Jugendliche übriggeblieben, die bereit waren, in dieses Programm einzusteigen. Dieser Befund hat sich durch die Studie, die das Institut für Erwachsenenbildung der Johannes Kepler Universität durchgeführt hat, bestätigt. In Linz gibt es schon relativ viele Angebote. Wir brauchen aber insbesondere im niederschwelligen Bereich noch Spezialangebote, die verbindliche Arbeitsverpflichtungen für die Jugendlichen und Verbindlichkeiten vorsehen. Insbesondere ist es sehr schwierig, die betroffenen Jugendlichen tatsächlich zu erreichen. Aus unserer Sicher ist es sehr notwendig, eine Kreativität bzw. neue Projekte zu entwickeln. Daher ist es für uns nachvollziehbar und schlüssig, den Bildungsbereich mit aufzunehmen. Daher ist für uns der Zusatzantrag der Grünen-Fraktion anzunehmen. Wir halten es für ganz wichtig, die Bildung, die Wirtschaft und den Sozialbereich hier mit einzubeziehen. Zum Abänderungsantrag der Freiheitlichen Partei muss ich sagen, der ist für uns unannehmbar, insbesondere der letzte Satz, wo es darum geht, dass eine der Maßnahmen sein könnte, ein Rückführprogramm für langzeitarbeitslose Ausländer zu entwickeln. Das ist für uns eine Diktion und eine Maßnahme, die inakzeptabel ist. In unserem Sinn geht es darum, den Menschen Perspektiven zu geben und nicht Perspektiven zu nehmen. Der freiheitliche Antrag ist ein Antrag, der Menschen Perspektiven nimmt. Daher werden wir uns bei diesem Abänderungsantrag der Freiheitlichen der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Wegscheider: „Das Thema ist ernst und wir haben das schon sehr, sehr lange ernst genommen. Wir haben schon vorrausschauend gewusst, dass die Arbeitslosenrate in Linz immer gestiegen ist. Ich bin verwundert, dass die FPÖ das nicht erkennt, dass hier schon Arbeit geleistet wurde und dass es tatsächlich eine zusätzliche Finanzierung für Projekte gibt bzw. Initiativen, die wir im Wirtschaftsresort, im Sozialresort und gerne im Bildungsresort zusammenführen. Herr Gemeinderat Hein, ich bin verwundert, dass Sie das nicht erkennen, denn es ist bereits schon alles im Antragstext gestanden, welche Projekte es gibt und welche Projekte wir dann noch in Zukunft einzeln beschließen. (Zwischenruf) Wir werden die einzelnen Projekte noch einmal vorlegen. Wir arbeiten schon lange daran. Herr Professor Übelacker müsste im Wirtschaftsausschuss gehört haben, wie oft wir berichtet und wie oft wir diese Sache tatsächlich ernst genommen haben. Ich ersuche um Annahme dieses Antrages im Sinne unserer Linzer arbeitslosen Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren. Jeder Jugendliche, der keine Ausbildung hat, der nicht in den Arbeitsprozess eingereiht wird, ist zu viel, der hat keine Lebensperspektive. Ich ersuche den Gemeinderat, diese Verantwortung zu übernehmen. Wenn man die ganzen Zahlen gegenüberstellt - wir sind so ein toller Wirtschaftsstandort, wir haben natürlich viele Arbeitsplätze geschaffen -, wissen wir, dass besonders die Jugendlichen ein Potenzial brauchen. Ich ersuche Sie noch einmal alle mitzustimmen, weil das Thema wirklich zu ernst ist.“ (Befall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag der FPÖ und anschließend über den Antrag inkl. Abänderungsantrag der Grünen abstimmen. Der Abänderungsantrag der FPÖ-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und ÖVP (16) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag inkl. Abänderungsantrag der Grünen-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Vorlage von Schriftstücken der Dienstbehörde im Zusammenhang mit möglichen Dienstpflichtverletzungen von Mag. Penn und führt aus: „Der Hintergrund für unseren Dringlichkeitsantrag ist, dass Herr Mag. Penn die Schlüsselfigur im Zusammenhang mit dem Swap 4175 ist und wir mit diesem Antrag das unwürdige Spiel um seine Aussage vor dem Sonderkontrollausschuss beenden wollen. Für die Arbeit des Sonderkontrollausschusses ist es notwendig, dass wir über Stand, Fortlauf und Umfang des Disziplinarverfahrens informiert werden, da davon das Entschlagungsrecht von Mag. Penn abhängt. Wir wollen mit dem Antrag die Aufklärungsarbeit vorantreiben und unternehmen heute einen neuen Anlauf. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Linzer Gemeinderat verlangt ausdrücklich vom Bürgermeister folgende Unterlagen, die die Dienstbehörde im Zusammenhang mit möglichen Dienstpflichtverletzungen von Mag. Penn und dem Disziplinarverfahren erstellt oder als Partei im Verfahren erhalten hat, an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte des Kontrollausschusses vorzulegen. a) Disziplinaranzeige der Dienstbehörde b) Einleitungsbeschluss der Disziplinarkommission c) Anordnung der mündlichen Verhandlung mit Anschuldigungspunkten d) Disziplinarerkenntnis e) Beschwerde von Mag. Penn gegen Disziplinarerkenntnis f) Stellungnahme der Dienstbehörde zur Beschwerde von Mag. Penn Persönliche und private Angaben über Mag. Penn oder andere Personen können in den Unterlagen geschwärzt werden. Die Unterlagen sind unverzüglich vorzulegen. Das Disziplinarerkenntnis ist jedenfalls bis 6. März 2015, 14 Uhr, den Gemeinderätinnen und Gemeinderätin zur Vorbereitung auf die Sondersitzung des Kontrollausschusses am 9. März 2015 zu übermitteln bzw. zu hinterlegen. Sollte der Kontrollausschuss weitere Unterlagen oder Beilagen für seine Arbeit benötigen, wird der Bürgermeister ersucht, auch diese dem Ausschuss zu übermitteln. 2. Der Gemeinderat hält in Hinblick auf das gegebene große öffentliche Interesse an der Aufklärung im Zusammenhang mit den Swap-Geschäften fest, dass an einer Veröffentlichung des rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses ein wichtiges öffentliches Interesse besteht. 3. Sollte der Magistrat im Verfahren von dem Landesverwaltungsgericht beabsichtigen, sich für den Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer mündlichen Verhandlung auszusprechen, ist vorab der Stadtsenat damit zu befassen.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Ich habe bereits heute zu Beginn der Sitzung gesagt, als diesem Antrag grundsätzlich die Dringlichkeit zuerkannt worden ist, dass mich die formelle Beurteilung des Präsidiums dazu veranlassen wird, das ich den ersten Tagesordnungspunkt, weil er nicht zulässig ist, nicht zur Abstimmung bringen werde. Die Punkte 2 und 3 dieses Antrages sind selbstverständlich formell zulässig. Warum ich dies beim ersten Punkt so entscheiden werde, liegt darin, dass die ÖVP die Vorlage von Unterlagen aus einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Disziplinarverfahren an die Gemeinderatsmitglieder des Kontrollausschusses verlangt. Es ist aus meiner Sicht klar, dass dies über den § 106 konkret Abs. 2 a des Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetzes eindeutig hinausgeht. Dort ist nicht in meiner individuellen, sondern in der juristischen Interpretation ein bloßes Unterrichtungsrecht des Gemeinderates vorgesehen. Aus meiner Sicht würde sich bei der Zulassung, geschweige denn bei der Annahme eine Rechtswidrigkeit ergeben. Ein weiterer Punkt ist auch in § 130 desselben Gesetzes zu sehen, wo für mich ebenfalls sogar explizit eine Rechtswidrigkeit erkennbar ist, weil die Dienstbehörde vor einer rechtskräftigen Entscheidung weder eine Veröffentlichung des Disziplinarerkenntnisses, noch einzelne Inhalte dieses Disziplinarverfahrens weitergeben darf. Deswegen steht für mich fest, dass dieser erste Punkt formal nicht zulässig ist. Die anderen Punkte werde ich nach der erfolgten Diskussion selbstverständlich dem Gemeinderat zur Abstimmung bringen.“ Gemeinderat Hein: „In den Untersuchungsarbeiten im Sonderkontrollausschuss gibt es für das Gesamtbild noch einen riesengroßen weißen Fleck und das ist die Rolle der Schlüsselfigur des ehemaligen Finanzdirektors Penn. Wir werden dem Antrag der ÖVP unsere Zustimmung geben. Wir werden aber auch einen Zusatzantrag stellen, weil nicht nur die Dokumente für uns von hoher Wichtigkeit sind. Zum ordentlichen Abschluss gehört natürlich die Befragung des Ex-Finanzdirektor Penn. Aus dem Grund stellt die freiheitliche Fraktion folgenden Zusatzantrag. Damit das Gezerre um die Aussage von Ex-Finanzdirektor Werner Penn im Sonderkontrollausschuss ein Ende findet, beantragt der Gemeinderat folgende Resolution an den Sonderkontrollausschuss: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Sonderkontrollausschuss soll unverzüglich über die Aufhebung der Vertraulichkeit bei der Befragung von Ex-Finanzdirektor Werner Penn abstimmen. Damit soll erreicht werden, dass für die Linzer Bürger rund um die Befragung des Ex-SPÖ-Finanzdirektors Werner Penn Klarheit geschaffen wird.‘ Ich bitte um Annahme unseres Zusatzantrages.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Formal möchte ich darauf hinweisen, dass ein Finanzdirektor in dieser Stadt oder auf Landesebene, wie immer er heißt, kein parteipolitischer Finanzdirektor ist. Aus diesem Grund weise ich die Begrifflichkeit Ex-SPÖ-Finanzdirektor entschieden zurück, aber das nur der Form halber.“ Gemeinderätin Roschger: „Es ist verlockend, die Diskussion zu führen, die wir wahrscheinlich am Montag führen werden. Ich werde es jetzt nicht machen, aber nur ein Hinweis: Ich verstehe den Zusatzantrag des Kollegen Hein aus drei Gründen überhaupt nicht. Ich weise darauf hin, dass er inhaltlich nicht korrekt ist, weil es darum geht, über die Aufhebung der Vertraulichkeit abzustimmen. Sie können nur meinen, dass wir die Wiedereinführung der Vertraulichkeit für einen Tagesordnungspunkt beschließen müssen, weil wir nämlich zu Beginn der Arbeit des Kontrollausschusses einen Beschluss gefasst haben, der da lautet: ,Die Vertraulichkeit für die Sitzungen des Sonderkontrollausschusses aufzuheben, bis etwas anderes wieder beschlossen wird.‘ Wir müssen einen Beschluss fassen, dass die Vertraulichkeit für den Tagesordnungspunkt der Befragung von Mag. Penn wieder eingeführt wird. Es wird die Frage sein, ob wir kommenden Montag die Gelegenheit haben, Mag. Penn zu hören oder nicht. Der Ausschuss wird eine Entscheidung treffen müssen, ob wir aufgrund der Schreiben, die die Ausschussmitglieder mittlerweile kennen, die Rahmenbedingungen herstellen können, unter denen es rein theoretisch möglich ist, mit Mag. Penn ein Gespräch über die Vorkommnisse rund um den Swap zu führen und die nicht das Disziplinarverfahren betreffen. Das wird die Frage sein, die am Montag zu klären sein wird. Ich verstehe den Antrag nicht, weil erstens hat die SPÖ angekündigt, einen diesbezüglichen Antrag im Ausschuss zu stellen. Zweitens, haben wir auf der Tagesordnung für den Sonderkontrollausschuss den Tagesordnungspunkt der Behandlung des Schreibens des Präsidiums, Personal und Organisation bezüglich der Amtsverschwiegenheit und den Datenschutz während der Befragung des Mag. Penn, was eine Diskussion über die Vertraulichkeit impliziert. Und drittens, müssen wir sowieso darüber befinden, weil es wahrscheinlich dann darauf ankommen wird, ob wir die Gelegenheit haben werden, mit Mag. Penn zu sprechen oder ob er mit uns sprechen wird oder nicht. Es ist dermaßen absurd, was sich mittlerweile rund um diese Causa abspielt. Ich wiederhole jetzt nur einen Punkt. Wir haben gemeinsam vor drei Jahren den Landesgesetzgeber ersucht, uns Rahmenbedingungen zu machen, damit wir ordentlich und für alle transparent und sicherheitsschaffend eine Aufklärungsarbeit machen können. Ich sage es da herinnen in aller Deutlichkeit: Es ist die ÖVP und die SPÖ auf Landesebene, die uns diese Rahmenbedingungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschaffen haben. Es ist nicht nur für uns, sondern für alle Beteiligten wirklich unerträglich. Es herrscht Handlungsunsicherheit für alle Beteiligten, für alle Auskunftspersonen und für alle Ausschussmitglieder. Wir haben darüber - ich habe das heute schon einmal gesagt - gefühlte 100 verschiedene Rechtsansichten, wie wir zu arbeiten haben. Es kann nicht sein, dass die einzelnen Mitglieder darüber entscheiden müssen, was rechtlich konform oder verfassungskonform ist. Das geht nicht. Man kann so nicht arbeiten. Ich bin schon auf den Montag gespannt. Ich ersuche die Mitglieder des Ausschusses, sich das jetzt noch einmal zu überlegen. Wir warten seit drei Jahren und nicht nur auf Mag. Penn. Ich erinnere, eigentlich wollten wir auch die Bankangestellten hören, weil sie zentrale Schlüsselfiguren sind. Wir wollen die zu Recht im Ausschuss hören. Das liegt natürlich auf der Hand, das sind die zentralen Schlüsselpersonen. Jetzt haben wir am Montag eventuell die Gelegenheit, Mag. Penn zu hören und jetzt debattieren wir formal über Vertraulichkeit oder nicht Vertraulichkeit. Es ist mein Interesse, ihn zu hören. Der Ausschuss muss am Montag entscheiden, ob er die Rahmenbedingungen schafft, dass wir das können oder nicht. Wenn die Meinung mehrheitlich herrscht, dass wir ihn nicht hören wollen, dann braucht man nichts mehr dazu sagen, weil dann geht es nicht um Aufklärung, sondern 100 Prozent um politische Spielchen und sonst gar nichts.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, ich werde es jetzt sehr zügig machen, damit ich das nicht noch unnötig hinauszögere. Ich fange mit dem Dringlichkeitsantrag der ÖVP zum Punkt 1 an. Der Herr Bürgermeister hat es schon ausgeführt, dass das ein netter Versuch der Umgehung der Vorschriften über das Disziplinarverfahren ist. Das ist ein sehr kreativer Versuch, der aber, weil die Vorschriften über das Disziplinarverfahren Leges speciales sind, unzulässig ist. Zum Punkt 2: Wir werden dem Punkt 2 zustimmen. Da geht es darum, dass der Gemeinderat die Meinung kundgibt, dass hier ein wichtiges öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Disziplinarerkenntnisses gegeben ist. Dem stimmen wir zu. Ich weise aber darauf hin, dass wir heute als Gemeinderat mit dieser Zustimmung und mit diesem Beschluss die Dienstbehörde nicht präjudizieren können oder wollen, weil die natürlich an die Gesetze gebunden ist. Da gibt es den vom Bürgermeister schon kurz angesprochenen § 130 Abs. 2 Statutargemeinden-Beamtengesetz. Der sieht vor, dass die Dienstbehörde nach Rechtskraft des Disziplinarverfahrens abzuwägen hat, ob das wichtige öffentliche Interesse überwiegt oder das Geheimhaltungsinteressen des betroffenen Beamten. Wir als Gemeinderat sagen, für uns ist das wichtig, wir können damit aber die Dienstbehörde nicht präjudizieren, weil die dann entsprechend der rechtlichen Vorgaben eine Interessensabwägung vorzunehmen hat. Wir stimmen aber zu. Punkt 3 findet grundsätzlich unsere Zustimmung. Er hat aber einen kleinen Schönheitsfehler. Weil hier wird gefordert, für den Fall, dass der Magistrat vom Landesverwaltungsgericht beabsichtigt, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, dass damit der Stadtsenat vorab befasst werden soll. Den kann man schon vorab damit befassen, nur der kann dem Magistrat sozusagen keinen Auftrag erteilen. Der Stadtsenat kann nur eine Empfehlung abgeben. Das einzige Organ, das das kann, ist der Gemeinderat. Daher haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht, dass Stadtsenat durch Gemeinderat ersetzt werden soll, weil der Gemeinderat dem Magistrat tatsächlich verbindlich einen Auftrag erteilen kann. Der Gemeinderat beschließe: ,(…) 3. Sollte der Magistrat im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht beabsichtigen, sich für den Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer mündlichen Verhandlung auszusprechen, ist vorab der Gemeinderat damit zu befassen.‘ Ich glaube, damit ist den Intentionen der Antragsteller Rechnung getragen. Damit komme ich zum Zusatzantrag der FPÖ, was die Vertraulichkeit im Sonderkontrollausschuss angeht. Es muss dir, lieber Markus Hein, klar sein, dass dieser Antrag völlig kontraproduktiv ist. Wenn die Vertraulichkeit, die derzeit aufgehoben ist, für Mag. Penn nicht wieder eingeführt wird, werden wir Mag. Penn nie zu hören bekommen, weil er völlig auf gesicherten rechtlichen Boden steht. Er sagt, solange die Vertraulichkeit nicht gewährleistet ist, sage ich nichts. Daher können wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht erteilen, weil dieser Antrag die Garantie dafür ist, dass Mag. Penn niemals im Sonderkontrollausschuss aussagen wird. Wir müssen die Vertraulichkeit wieder einführen, damit Mag. Penn aussagen kann. Zur Ursula Roschger noch ein Wort. Immer nur Rahmenbedingungen zu fordern, die andere schaffen sollen, ist ein bisschen einfach. Wir haben es als Ausschuss schon selbst in der Hand. Wir müssen die rechtlichen Grundlagen, die wir haben, ernst nehmen und auf diesem Boden der aktuell rechtlichen Grundlagen agieren und nicht immer nach politischen Interessen. Da muss ein rechtliches Argument überzeugend sein. Wir könnten sehr viel mehr machen, als wir tun und wir könnten sehr viel seriöser arbeiten. Uns immer nur auf die Landesebene oder auf die Verfassung auszureden, ist dann doch etwas zu einfach. Danke sehr.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hein: „Ganz kurz noch zur Korrektur. Was ich durchaus nachvollziehen kann ist, dass man Herrn Mag. Penn zu den Themenschwerpunkten des Disziplinarverfahrens nicht mehr oder weniger öffentlich wirksam befragen kann. Es gibt aber wesentlich größere Bereiche und Fragenkomplexe, die nicht mit dem Disziplinarverfahren zusammenhängen. Von diesen lächerlichen Punkten, die wir seinerzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfahren haben, wissen wir, dass das mittlerweile allgemein öffentlich bekannt ist. Sämtliche Punkte sind im gerichtlichen Schriftstück, das öffentlich zugänglich ist, sowieso aufgezählt. Somit wissen wir den Themenkomplex, der sensibel sein könnte und auf die Mag. Penn nicht antworten darf. Wir wissen aber ganz genau, welche Fragen wir ihm stellen können und welche Fragen für die Aufklärung ganz wichtig sind, vor allem für die Rolle der politischen Verantwortung. Ich bitte daher nochmals im Sinne der Linzer Bürger um Zustimmung zu unserem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Zum Kollegen Leidenmühler muss ich schon noch ein paar Worte sagen. Das kann doch nicht dein Ernst sein, dass es ausreichende Regelungen gibt. In Wahrheit ist es so, dass einfache GemeinderätInnen - es gibt da keine Verfahrensordnung, wie in allen anderen Verfahren -, nämlich die Ausschussmitglieder in die Situation gebracht werden, entscheiden zu müssen, welche der mittlerweile gefühlten hundert unterschiedlichen Rechtspositionen die formal richtige ist, was alles verfassungskonform ist und was nicht, wo Persönlichkeitsrechte greifen und wo auch Menschenrechte greifen. Das kann wirklich nicht dein Ernst sein, dass du meinst, dass das alles ausreichend ist. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es dringend an der Zeit ist, dass rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Da ist nun einmal die Landesgesetzgebung zuständig und sonst niemand. Das halte ich für angebracht und angemessen. In Summe muss ich noch ein Wort dazusagen. Das, was da jetzt passiert und im Vorfeld schon passiert ist, halte ich für Menschenunwürdig. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass Herr Mag. Penn gewisse Rechte hat und dass vor allem die Menschenrechte auch für ihn gelten. Also das, was da jetzt passiert, das gleicht schon fast an einen öffentlichen Pranger stellen, das ist jetzt nicht zulässig. Es geht in Wahrheit um die Veröffentlichungen von Disziplinarakten. Irgendwo muss es schon Grenzen geben, zumal das aus meiner Sicht mit nachvollziehbarem Interesse an Aufklärung nichts mehr zu tun hat. Einen Satz noch zum Antrag vom Herrn Gemeinderat Hein. Das ist aus meiner Sicht die schriftliche Absurdität. Was heißt das jetzt. Der Gemeinderat soll heute eine Resolution an den Sonderkontrollausschuss, der am Montag tagt, beschließen, wo man aber jetzt nicht ganz genau weiß, was da jetzt eigentlich beantragt ist und was nicht. Sie können diesen Antrag am Montag stellen. Jetzt beschließt das heute der Gemeinderat, dann ist das Präsidium, Personal und Organisation oder irgendeine andere Stelle vom Magistrat dafür zuständig, dass sie einen entsprechenden Brief an die Vorsitzende des Ausschusses schreibt, die ihnen dann die Resolution, die wir heute beschließen, am Montag vorliest und Sie darauf hinweist, dass irgendwer dann den Antrag stellen muss. Also was soll das?“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Ich habe mir zu Beginn der heutigen Sitzung kaum vorstellen können, dass ich mit dem Kollegen Leidenmühler einmal einer Meinung sein werde. Ich bin es aber, insbesondere das, was die Kollegin Ursula Roschger gesagt hat. Du stellst da ein bisschen deine Rolle als Vorsitzende in Frage, wenn du alles auf das Land oder auf sonstige Gebietskörperschaften abschiebst. Es ist nämlich nicht die böse ÖVP und nicht die böse SPÖ, die die Einführung von Untersuchungsausschüssen in den Städten und Gemeinden unterbinden oder nicht genügend vorantreiben, wie du es meinst. Es ist ganz klar, Untersuchungsausschüsse sind Hilfsorgane der Legislative, das steht in der Bundesverfassung so festgeschrieben. Der Gemeinderat ist kein Organ der Legislative, sondern wir sind ein Exekutivorgan. Demnach gibt es keine Untersuchungsausschüsse in Städten und in Gemeinden und das wisst ihr ganz genau. Es ist unanständig, was ihr da macht und ihr lenkt von der eigenen Verantwortung ab. (Beifall ÖVP) Kollege Leidenmühler hat sehr richtig gesagt, wir könnten mehr machen, als wir tun. Heute haben wir die Möglichkeit, dies zu beschließen, mehr machen zu können, als wir derzeit in der Lage sind. Es ist nämlich nicht ein netter Versuch, wie du unseren Antrag bzw. ersten Punkt genannt hast, sondern es ist der einzig korrekte Weg. Ich darf Herrn Bürgermeister korrigieren, ich tue es nur ungern. Dieser § 106 Abs. 2 a Statutargemeinden-Beamtengesetz bezieht sich ausschließlich auf die Disziplinarkommissionen. Wenn man den Bericht des Verfassungs-, Verwaltungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses betreffend das Landesgesetz, betreffend die Bestimmungen über die Weisungsfreiheit und Selbstverwaltung aus dem Jahr 2010 durchliest, wird man feststellen, dass diese Bestimmung als Kontrapunkt zur Weisungsfreiheit der Disziplinarkommission festgelegt wurde. Es geht also nur um die Disziplinarkommission. Unser Antrag allerdings, zielt - und wir haben es ganz genau beschrieben - auf die Dienstbehörde ab. Ich darf Frau Stadträtin Schobesberger beruhigen, es geht überhaupt nicht darum, jemanden zu diskreditieren oder um Daten, die natürlich sensibel sind und sie zu veröffentlichen. Nein, es geht darum - und das steht ganz konkret drinnen -, diese Daten den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten des Kontrollausschusses in einer nicht öffentlichen Sitzung zur Verfügung zu stellen, damit die Befragung stattfinden kann. Was den § 130 Statutargemeinden-Beamtengesetz anlangt, da geht es ebenfalls um die Veröffentlichung nicht rechtskräftiger Disziplinarerkenntnisse. Wir wollen nicht die Veröffentlichung, wir wollen, dass diese Unterlagen die Mitglieder des Kontrollausschusses erhalten. Unserer Ansicht nach ist das juristisch felsenfest, dass dieser Punkt zulässig ist. Er ist deswegen zulässig, weil wir zu Beginn der Sitzung nach § 18 Abs. 5 Statut den Dringlichkeitsantrag als zulässig zugelassen haben und damit ist er nach der Erledigung sämtlicher Tagesordnungspunkte zu behandeln - das haben wir jetzt gemacht - und einer Beschlussfassung zuzuführen. Es steht ganz klar in der Geschäftsordnung: Alles, was zugelassen ist, ist zur Abstimmung zu bringen. Darum ersuche ich nun.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun punkteweise über den Antrag, über den Abänderungsantrag der SPÖ und anschließend über den Zusatzantrag der FPÖ abstimmen. Der Punkt 1 des Antrages wird nicht abgestimmt. Der Punkt 2 des Antrages wird einstimmig angenommen. Der Punkt 3 des Abänderungsantrages der SPÖ-Fraktion wird einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der FPÖ-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 52. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 21.45 Uhr 36 1