Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 4/2014 PROTOKOLL über die 45. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 22. Mai 2014, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner SPÖ Karin Hörzing Die StadträtInnen: SPÖ Stefan Giegler GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein SPÖ Jakob Huber ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Mag. Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Markus Krazl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner ÖVP LAbg. Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr FPÖ Anita Neubauer ÖVP Cornelia Polli, BEd FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied, M.A. ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Josef Stadler SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Präsidialdirektor: Dr. Ernst Inquart Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANGELOBUNG EINES NEUEN MITGLIEDES DES GEMEINDERATES NACH § 13 ABS. 3 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER D ABHALTUNG EINER AKTUELLEN STUNDE ZUM THEMA „ZWEITE SCHIENENACHSE“ ÜBER ANTRAG DER SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION E ANTRAG NACH § 47 ABS. 5 STL 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT E 1. Liftkartell – Schadenersatzklage gegen Kartellanten; Beauftragung der Haslinger / Nagele & Partner Rechtsanwalts GmbH F ANTRÄGE DES STADTSENATES F 1. Gewährung einer Subvention an den Linzer Tiergarten, Windflachweg 1 (Errichtung einer Haustieranlage); 62.400 Euro, davon je 7300 Euro in den Jahren 2015 bis 2024 F 2. Bezahlung der Schwimmhallenmieten für das Leistungsschwimmen der Linzer Schwimmvereine 2013/2014; max. 67.000 Euro F 3. FC Blau Weiß Linz; Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 18. April 2013 im Zusammenhang mit der Zuteilung von Spitzen- oder Leistungssportförderungen für das Jahr 2014 aufgrund der Änderung der Klassenzugehörigkeit sowie Gewährung einer Subvention in Höhe von 65.000 Euro G ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES G 1. Änderungsplan Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pichling (Pichlinger Straße 1 - 3) G 2. Neuplanungsgebiet Nr. 732, KG Posch (Bebauungsplan-Entwurf 16-042-01-01, Am Bäckerfeld - Falterweg) G 3. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 02-28-01-00, KG Linz (Harrachstraße - Dinghoferstraße) G 4. Bebauungsplanänderung M 05-16-01-01, KG Linz (Karl-Wiser-Straße – Kroatengasse) G 5. Änderungsplan Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Kudlichstraße 27) G 6. Bebauungsplanänderung W 116/12, KG Linz (Römerstraße - Lessingstraße) G 7. Bebauungsplanänderung N 34-24-01-02, KG Katzbach (Pferdebahnpromenade - Wolfauerstraße) G 8. Änderungspläne Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Donaufeldstraße) G 9. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 14-19-01-00, KG Lustenau (Richard-Wagner-Straße - Makartstraße) G 10. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 09-15-01-00, KG Waldegg (Landwiedstraße - Gruentalerstraße) G 11. Änderungsplan Nr. 9 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Schatzweg 21) G 12. Änderungsplan Nr. 12 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Koglerweg) H ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES H 1. Magdalenaschule (VS 42); Aufstockung für Ausspeisung und Nachmittagsbetreuung durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG (ILG KG) in Höhe von 900.000 Euro sowie 100.000 Euro für den Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz H 2. Verein „Kulturvereinigung Friedhofstraße 6“ (Stadtwerkstatt); Mietzinsreduzierung sowie Änderung des Mietvertrages vom 12. Juli 1990 H 3. Gewährung einer Subvention an die LIVA Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH, Untere Donaulände 7 (Finanzieller Ausgleich bis zur Klärung Theatervertrag); max. 7,111.900 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung H 4. Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 53/1, KG Kleinmünchen (Auwiesenstraße) um den Verkaufspreis von 187.000 Euro H 5. Hort Siemensstraße; Aufstockung einschließlich Adaptierungen und Sanierungen im Bestand durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 2,6 Millionen Euro sowie 200.000 Euro für den Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz I ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES I 1. Ausbau der Landwiedstraße im Kreuzungsbereich mit der Salzburger Straße; Vergabe der Arbeiten; max. 350.000 Euro I 2. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße (Bebauungsplan S 09-15-01-00, Maidwieserstraße - Zum Sonnenaufgang, KG Waldegg) - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs I 3. Ausbau der Niederreithstraße südlich der Kudlichstraße bis zum Hofmeindlweg; Vergabe der Arbeiten; max. 110.000 Euro I 4. Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Feldweg östlich Wambacher Straße, KG Ebelsberg - Auflassung als Verkehrsfläche - Entziehung des Gemeingebrauchs I 5. Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Weg nördlich Summerauerbahn, KG Lustenau - Auflassung als Verkehrsfläche - Entziehung des Gemeingebrauchs J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION J 1. Jugendbeirat - Statutenänderung und Liste der Mitglieder J 2. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 18. April 2013 (Tabellen-Punkt 95), rückwirkend ab 1. Jänner 2014 im Zusammenhang mit der Gewährung einer Subvention an den Verein Aktion Tagesmütter sowie gleichzeitige Neufestsetzung der Subvention; max. 75.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung K ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN K 1. Südpark Linz – key group Holding GmbH; Rückkauf des Grundstücks Nr. 1281/1, EZ 730 (KG Posch) seitens der Stadt Linz um den Kaufpreis von 513.056,43 Euro L BERICHT ZUM DRINGLICHKEITSANTRAG DER SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION SOWIE ZUM ZUSATZANTRAG DER GRÜNEN-GEMEINDERATSFRAKTION VOM 6. MÄRZ 2014 „BESSERE INFORMATION ÜBER BAUMFÄLLMASSNAHMEN (BAUMSCHUTZKATASTER)“ M FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 M 1 ZWEITE SCHIENENACHSE – EINBEZIEHUNG GEMEINDERAT M 2 ZWISCHENNUTZUNG WOHNANLAGE „SINTSTRASSE“ M 3 MASTERPLAN FÜR EIN FAMILIENFREUNDLICHES, SOZIAL UND ÖKOLOGISCH AUSGEWOGENES STADTQUARTIER BEIM KASERNEN-AREAL EBELSBERG M 4 LÖSUNG DER VERKEHRSPROBLEMATIK AN DER DONAUPROMENADE M 5 MASSNAHMEN- UND FINANZIERUNGSPLAN ZUR VERSTÄRKUNG DER SUCHTPRÄVENTION M 6 VORSTUDIE – LINUX IN DER VERWALTUNG M 7 URFAHRANER GRÜNMARKT ATTRAKTIVIEREN M 8 VERTRIEB ZUCKERHALTIGER LIMONADEN AN LINZER PFLICHTSCHULEN M 9 „STADTGARTELN“ IN LINZ M 10 AUSWEITUNG AUTOFREIER HAUPTPLATZ M 11 GRILLMÖGLICHKEITEN AN ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN M 12 LEISTBARES WOHNEN – TEILWEISE BEFREIUNG VON DER UMSATZSTEUER - RESOLUTION M 13 BEVORZUGTE WOHNUNGSVERGABE BEI DEUTSCHKENNTNISSEN - RESOLUTION M 14 EINSETZUNG EINES PARLAMENTARISCHEN HYPO-ALPE-ADRIA-UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14.04 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 45. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung sind Gemeinderat Murauer, ÖVP, Gemeinderat Pfeffer, FPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, entschuldigt. Bürgermeister Luger teilt mit, dass drei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend konsequente Bekämpfung organisierter Bettlerbanden – Einsatz der Linzer Stadtwache 2. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Verschärfung des Bettelverbots – Resolution 3. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend alkoholfreie Orte schaffen Bürgermeister Luger schlägt vor, den Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger verweist auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2014 bis 7. Mai 2014 für das Rechnungsjahr 2014 eine Kreditüberschreitung genehmigt. Die Bedeckung der Kreditüberschreitung erfolgte durch eine Mehreinnahme. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2014 bis 7. Mai 2014 für das Rechnungsjahr 2014 folgende Kreditübertragungen genehmigt: Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall  29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2014 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,337.357 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2014 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 7. Mai 2014 genehmigten Kreditüberschreitungen 316.000 Euro und die Kreditübertragungen 60.000 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind  44,766.937,50 Euro, übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2014 ist daher nicht erforderlich.) B ANGELOBUNG EINES NEUEN MITGLIEDES DES GEMEINDERATES NACH § 13 ABS. 3 StL 1992 Bürgermeister Luger: „Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion hat mir schriftlich und fristgerecht mitgeteilt, dass aufgrund der Tatsache, dass Herr Gemeinderat Ing. Hofer erkrankt ist und voraussichtlich über längere Zeit an der Ausübung seines Mandates verhindert sein wird, laut § 13 Abs. 3 unseres Statutes beantragt wird, an seiner Stelle Frau Stadträtin Susanne Wegscheider als Mitglied des Gemeinderates einzuberufen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Verzichtserklärung von Herrn Vizebürgermeister a. D. Dr. Erich Watzl und der erreichten Wahlpunktezahlen ist das in Betracht kommende listennächste Ersatzmitglied Frau Stadträtin Wegscheider. Ich lade Sie, Frau Stadträtin Wegscheider nun ein, das nach § 10 Abs. 4 unseres Statutes vorgesehene Gelöbnis zu leisten, und weise darauf hin, dass nach § 14 StL 1992 ein Gemeinderatsmitglied bekanntlich seines Mandates für verlustig zu erklären ist, wenn er oder sie dieses Gelöbnis überhaupt nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Form ablegt oder es unter Bedingungen oder Vorbehalten leistet. Nach § 10 Abs. 4 StL 1992 gilt ein Gelöbnis unter Bedingungen oder mit Zusätzen als verweigert; die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist jedoch zulässig. Ich habe diesen Formalakt aus juristischen Gründen so zu setzen gehabt. Frau Stadträtin, nachdem es nicht Ihre erste Angelobung im Gemeinderat in Funktionen ist, ist Ihnen das Prozedere bekannt. Ich darf die Mitglieder des Gemeinderates ersuchen, sich von den Sitzen zu erheben. Die Gelöbnisformel lautet: ‚Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.’“ Stadträtin Wegscheider: „Ich gelobe.“ Bürgermeister Luger: „Frau Kollegin, formal begrüße ich Sie damit als stimmberechtigtes, aber nicht neues Mitglied des Gemeinderates.“ C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass sieben Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon vier an seine Person, eine an Vizebürgermeister Forsterleitner, eine an Vizebürgermeisterin Hörzing und eine an Stadträtin Wegscheider. Drei Anfragen sind von der letzten Gemeinderatssitzung noch offen, die bislang nicht schriftlich beantwortet wurden. Bürgermeister Luger übergibt Vizebürgermeister Forsterleitner den Vorsitz. 1. Anfrage von Gemeinderat Haydtner an Bürgermeister Luger von der April-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, seit Dezember 2010 liegt ein Kahn halb versunken im Hafenbecken des Linzer Handelshafens. Die schwimmende ehemalige DDSG-Schiffswerkstatt steht jetzt offenkundig im Eigentum eines Wiener Unternehmers. Obwohl es laut Medienberichten seit Jahren eine gerichtliche Entscheidung gibt, wonach der Kahn vom Eigentümer auf eigene Kosten zu entfernen ist, war dies bis dato nicht der Fall. Dazu nun die folgenden Fragen: 1. In welcher Weise wurde/wird seitens der Linzer Stadtbehörden oder des Hafenbetreibers Linz AG dafür gesorgt, der gerichtlichen Entscheidung auf Entfernung des halbversunkenen Kahns zum Durchbruch zu verhelfen? 2. Warum sind seit dieser besagten gerichtlichen Entscheidung mittlerweile Jahre ohne Folgewirkung verstrichen? 3. In welcher Weise wird seitens der Linzer Stadtbehörden dafür Sorge getragen, Umweltschäden in der betroffenen Hafenanlage zu unterbinden bzw. mögliche weitere Umweltschäden festzustellen? 4. Welche Kosten sind für diese Maßnahmen der Stadt Linz seit Ergehen der gerichtlichen Entscheidung entstanden und werden diese Kosten dem Eigentümer in Rechnung gestellt? 5. Wann ist aus Ihrer heutigen Sicht damit zu rechnen, dass der gerichtlichen Entscheidung folgend das halb versunkene Wrack aus dem Hafenbecken entfernt wird?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Hierzu darf ich vielleicht vorweg darüber informieren, dass die Linz AG grundbücherliche Eigentümerin des öffentlichen Hafens ist und deswegen einige der Fragen, die Sie in Folge an mich gerichtet haben, formal an die Linz AG zu richten wären. Ich werde aber im Sinne einer umfassenden Information versuchen, diese Fragen, nachdem ich auch in der Linz AG Zugang zu Informationen als Aufsichtsratsvorsitzender habe, obwohl ich nicht dazu verpflichtet wäre, hier trotzdem zu beantworten. Und das Zweite, das ich vor der konkreten Anfragebeantwortung vorauszuschicken habe ist, dass sämtliche Behördenverfahren, auf die ich zu Ihrer Frage regressieren werde, im übertragenen Wirkungsbereich durch das Bezirksverwaltungsamt nach dem Schifffahrtsgesetz abgewickelt werden bzw. partiell auch das Anlagen- und Bauamt hinsichtlich des Themas der Hintanhaltung von Umweltschäden nach dem Wasserrechtsgesetz, glaube ich, tangiert ist. Nun zu Ihren konkreten Fragen. Zu 1: Wie ich schon eingangs erwähnt habe, obliegt der eine Aspekt auch bei der Durchsetzung für diesen Entfernungsauftrag dem Bezirksverwaltungsamt nach den Agenden des Schifffahrtsgesetzes. In dieser Funktion hat sofort nach Bekanntwerden des insistierten Falles in einem Verfahren zuerst gegen eine gewisse Boardwalk EntwicklungsGmbH und in weiterer Folge gegen einen weiteren Eigentümer, einen Herrn Norbert W., den ich aufgrund des Datenschutzes hier auch nur so nenne, das Bezirksverwaltungsamt alle Schritte gesetzt, die Entfernung dieser so genannten schwimmenden Werkstätte durchzusetzen. Zu 2: Zur zeitlichen Dimension ist Folgendes zu sagen: Derzeit ist es so, dass der neue Landesverwaltungsgerichtshof im März dieses Jahres durch einen erstinstanzlichen Entfernungsbescheid aus Oktober 2013 nach einem Einspruch des Herrn Norbert W. nun unsere Position bestätigt hat. Es liegen allerdings noch andere Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof und beim Verfassungsgerichtshof, die sind offen und ausständig, hier fehlen noch die entsprechenden Judikate. Deswegen ist es so, dass die beiden Eigentümer in der zeitlichen Reihenfolge, die Firma Boardwalk und Herr Norbert W., sämtliche Verfahren, wie das im Rechtsstaat durchaus legitim ist, ausgenützt und ausgeschöpft haben und jede Entscheidung bisher zu Gunsten jeweils des Klageführers, also der Stadt Linz, der Behörde bzw. der Linz AG als Hafeneigentümerin, aus unserer Sicht zwar gewonnen worden ist, jedoch jedes Mal sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft wurden und noch weiterhin werden. Zu 3: Zuerst darf ich betonen, dass derzeit aus Umweltschutzgründen Gott sei Dank kein Handlungsbedarf besteht. Es gibt dort derzeit bei allen Untersuchungen und Überprüfungen, die kontinuierlich laufen, kein Gefährdungspotential. Seit dem ersten Auftreten von Ölschlieren – und das war im Dezember 2010 – wurden sofort rund um das gesamte Schiffswrack, das zu diesem Zeitpunkt bereits mit Stahlseilen gesichert gewesen ist, so genannte Schlängelleitungen gelegt. Es wurden auch ölaufsaugende Materialien eingelegt und ausgelegt, so dass es in Folge möglich war, hier die entsprechenden Absaugungen durchzuführen. Zum damaligen Zeitpunkt im Dezember 2010 bestand tatsächlich Gefahr in Verzug, sodass von der Wasserrechtsbehörde sämtliche erforderlichen Schritte - das waren vor allem wasserpolizeiliche Sofortmaßnahmen - erfolgreich und wirksam gesetzt worden sind. Dieser Gefahr ist somit begegnet worden. Aktuell ist es so, dass nach wie vor um das gesamte Schiffswrack eine funktionsfähige Schlängelleitung existiert und dadurch verhindert wird, dass hier Verunreinigungen auch aus dem Schiffswrack in die Donau abdriften können. Zu 4: Fakt ist, dass bisher für die von mir skizzierten Maßnahmen insgesamt exakt 43.795,25 Euro an Kosten entstanden sind. Es ist so, dass versucht wird, diesen Betrag im Exekutionsverfahren von Herrn Norbert W. einzuheben, um dann im Wege einer Ersatzvornahme die schwimmende Werkstätte entfernen lassen zu können. Sollte nach Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten dieser Betrag von Herrn Norbert W. nicht einhebbar sein, kommt dem Bund eine Ausfallshaftung zu, das heißt, die Kosten, die bislang oder noch pro futuro entstehen werden, gehen im Nichteinbringungsfall nicht zu Lasten der Stadt, sondern zu Lasten des Bundes. Ich darf noch darauf hinweisen, dass das nur die bisher feststehenden Kosten sind. Die Kosten einer Bergung werden von Zivilingenieuren für Schiffstechnik mit rund 630.000 Euro beziffert. Auch dafür wäre im Folgefall die Stadt schadlos haltbar. Zu 5: Das ist aus meiner Sicht und auch aus behördlicher Sicht derzeit zeitlich nicht definierbar, denn die Entfernung fällt bekanntlich nicht in die Kompetenz der Linz AG und nicht in die Kompetenz städtischer Behörden, sondern in die Zuständigkeit der Schifffahrtsbehörde und die wird allfällige Zeitplanungen und organisatorische Maßnahmen erst nach Beendigung des Rechtsweges planen. So weit zu dieser ersten Anfrage.“ Zusatzfrage Gemeinderat Haydtner: „Sie haben zu Punkt 1 gesagt, dass alle Schritte eingeleitet worden sind. Können Sie fakultativ sagen, welche das ungefähr waren, damit wir uns davon ein Bild machen können, was da alles an Schritten eingeleitet worden ist?“ Bürgermeister Luger: „Es sind sämtliche Verfahren bezüglich Entfernungsbeauftragung beim Bezirksverwaltungsamt ab Dezember 2010 eingeleitet worden und es sind sämtliche Verfahren beim Anlagen- und Bauamt, was die Sicherungen betrifft, wie ich schon ausgeführt habe, ebenfalls sukzessive ab 2010 eingeleitet und durchgeführt worden. Und wie ich Ihnen schon erklärt habe, wurde jedes Verfahren in die weitere höchste Instanz getrieben, so dass auch hier noch ein Verfassungs- und ein Verwaltungsgerichtshofurteil ausständig ist.“ 2. Anfrage von Gemeinderat Hein an Bürgermeister Luger von der April-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Klaus, wie ich einem Artikel der Tageszeitung ,Heute‘ vom 17. März 2014 entnehmen musste, soll mit Geldern der Personalvertretung (PV) - also Eigentum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - spekuliert worden sein. Von einem Gesamtvermögen in Höhe von 630.115,19 Euro per Ende 2013 wurden jahrelang fast 400.000 Euro bei der ,Swap-Bank‘ BAWAG spekulativ angelegt. Ein Teil des Geldes wurde demnach in einen Fonds investiert. Kleinere Summen befinden sich auf Girokonto und Sparbuch. Es scheint zweifelhaft, ob hier nach den Grundsätzen der Vorsicht und Sorgfalt mit den (Pflicht-) Beiträgen der Belegschaft umgegangen wird. Gestatte mir deshalb, folgende Fragen an dich zu richten: 1. Wer ist für die Verwaltung der Pflichtbeiträge der PV verantwortlich? 2. Wer (außerhalb der PV) kontrolliert die korrekte Verwaltung der Pflichtbeiträge? a) Sind das Kontrollamt oder der Rechnungshof dazu befugt? Warum (nicht)? 3. Wann fand die letzte externe Prüfung der Gebarung statt und zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gekommen? a) Falls keine Prüfung stattgefunden hat: Warum nicht? Sind angesichts der medialen Enthüllungen künftig externe Prüfungen geplant? 4. Wofür dürfen die gesparten Pflichtbeiträge gesetzlich verwendet werden? 5. Zu welchem Zweck wird das Geld (derzeit ca. 630.115,19 Euro) angespart? 6. Welche Netto-Rendite (ohne Steuern, Nebenkosten usw.) erzielte diese Veranlagung insgesamt jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013? 7. Wie hat sich der Marktwert (Kurs) des spekulativen Teils der Veranlagung im selben Zeitraum entwickelt? 8. Wussten Sie davon, dass Pflichtbeiträge von Mitarbeitern des Magistrats derart spekulativ veranlagt wurden? a) Wenn ja: Warum haben Sie nichts dagegen unternommen? b) Wenn nein: Wie wollen Sie nun einen besseren Informationsfluss erreichen? 9. Werden die Mitarbeiter des Magistrats über die seitens der PV angesparten Pflichtbeiträge und deren Veranlagung regelmäßig und umfassend informiert? a) Wenn ja: Wann und auf welche Weise erfolgte diese Information zuletzt? b) Wenn nein: Wie ist diese intransparente Vorgehensweise rechtlich haltbar? 10. Halten Sie es für sinnvoll, dass einerseits Ersparnisse spekulativ veranlagt werden und über Jahre hinweg trotzdem eher überschaubare Zinsen abwerfen, aber andererseits die Stadt höhere Zinsen für ihre Verbindlichkeiten bezahlt? 11. Wie ist die weitere Vorgehensweise? Was wird sich nun an der öffentlich derart kritisierten Veranlagung der Gelder ändern?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Es ist in § 34 des Oberösterreichischen Gemeindepersonalvertretungsgesetzes klar geregelt, dass die Pflichtbeiträge vom so genannten Personalvertretungsfonds zu verwalten sind. Die Verwaltung dieses Fonds obliegt dem so genannten Zentralpersonalausschuss und der Vertreter dieses Personalvertretungsfonds nach außen ist logischerweise der oder die Vorsitzende des Zentralpersonalausschusses. Zu 2: Um es kurz zu sagen, das Kontrollamt und auch der Rechnungshof, welcher auch immer, sind nicht befugt, die Gebarung der Personalvertretung beziehungsweise dieses Personalvertretungsfonds zu kontrollieren und auch sonst niemand außerhalb der Personalvertretung. Das heißt, dass ich in meiner Funktion als Bürgermeister dazu ebenfalls nicht befugt bin. Es ist ein Grundprinzip im österreichischen Verfassungsrecht, dass Personalvertretungen und Betriebsräte ihre Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich bekanntlich weisungsfrei wahrnehmen. Das dürfte eine der Grunderrungenschaften der Demokratie gewesen sein, zumindest in den Jahren 1918 bis 1933 und wieder nach 1945. Organe außerhalb der Personalvertretung können daher logischerweise keinen Einfluss darauf nehmen, wie die Personalvertretung ihr Geld anlegt. Zu 3: Ich kann nur darauf verweisen, dass es hier keine Kompetenz außerhalb der Personalvertretung gibt. Zu 4: Hier kann ich, wenn auch unzuständig, gerne Auskunft erteilen. Die so genannte Personalvertretungsumlage ist gemäß § 33 Abs. 1 des bereits zitierten Personalvertretungsgesetzes zur Errichtung und Erhaltung von Wohlfahrtseinrichtungen sowie zur Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen zu Gunsten der Bediensteten zu verwenden, so steht es im Gesetz. Zu 5, 6 und 7: Diese Fragen entziehen sich völlig meiner Kenntnis und ich bin auch nicht befugt, hier irgendetwas mangels Wissen zu sagen. Zu 8: Erstens einmal ist mir überhaupt nicht bekannt, ob diese Gelder spekulativ veranlagt worden sind, das können die Vertreterinnen und Vertreter der Personalvertretung beantworten. Ich weiß das nicht, weil ich keinen Informationsfluss und auch kein Recht darauf habe, so wie beispielsweise auch Herr Generaldirektor Eder in die Betriebsratskasse der voest keinen Einblick hat oder Herrn Gemeinderat Pühringer als fleißigen Betriebsrat in der voest keine Weisung erteilen kann. So ergeht es mir mit den eigenen Personalvertretern im Haus. Zu 9: Ich bin dafür nicht zuständig, ich weiß davon nichts. Zu 10: Unabhängig davon, welche persönliche Meinung man vertritt, wie Geld anzulegen ist und was spekulativ ist und was nicht, möchte ich sagen, dass es sich bei der PV-Umlage, egal in welcher Höhe, nicht um Ersparnisse der Stadt handelt, sondern um Beträge, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt haben. Das heißt, hier agiert die Personalvertretung völlig privatrechtsfähig, das hat überhaupt nichts mit Zinsen zu tun oder Beziehungen zum Budget der Stadt Linz. Zu 11: Hier ist es meines Wissens nach Medienberichten zufolge so, dass die Personalvertretung, soweit ich das gelesen habe, beabsichtigt, andere Veranlagungsformen zu machen. Aber das ist nur ein Wissensstand, den ich so wie jede Bürgerin und jeder Bürger aus den Medien entnommen habe.“ 3. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger von der April-Gemeinderatssitzung: „In der Ausgabe der Zeitschrift ‚Profil‘ vom 24. März 2014 werden schwere Vorwürfe gegen den Ordnungsdienst der Stadt Linz (OSL) vulgo ‚Stadtwache‘ erhoben. Ehemalige MitarbeiterInnen berichten beispielsweise, dass selbsternannte ‚Bettlerjäger auf alle hinfahren, die irgendwie osteuropäisch und arm aussehen‘. In den Büros finden sich Selbstportraits von OSL-Mitarbeitern mit Zitaten Adolf Hitlers in Frakturschrift (‚Flink wie ein Windhund, hart wie Kruppstahl und zäh wie Leder - das ist ein Deutscher Junge‘). Anderen Mitarbeitern wird vorgeworfen, mutwillig Schlägereien provoziert zu haben. Bei Beschwerden bei den Vorgesetzten über illegale Taten von Kollegen haben die ehemaligen MitarbeiterInnen zu hören bekommen, ‚dass alles seine Richtigkeit hat und man mit niemandem von außen sprechen soll‘. Dank der Zivilcourage der AussteigerInnen sind die Probleme, die vertuscht werden sollten, nun dennoch ans Licht gekommen. Nach anfänglicher Leugnung durch den zuständigen Stadtrat, bestätigte der OSL-Geschäftsführer Robert Huber in einem Kurier-Artikel vom 28. März 2014 zumindest die Existenz des Bildes mit rechtsextremem Spruch. Zudem wurde bekannt, dass Bewerbungen mit dem Hinweis, dass die österreichische Staatsbürgerschaft vorgeschrieben sei, abgelehnt wurden. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Herr Bürgermeister, welche Schritte wurden von Ihnen bzw. der OSL-Geschäftsführung zur Klärung der Vorfälle bereits umgesetzt? 2. Welche Konsequenzen gibt es für OSL-Mitarbeiterlnnen, die in rechtsextremer, rassistischer oder gewalttätiger Weise auffällig werden? 3. Welche Maßnahmen werden in Zukunft gesetzt, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen? 4. Was werden Sie unternehmen, dass auch die OSL-Geschäftsführung in Zukunft Kritik aus den eigenen Reihen am Vorgehen Einzelner ernst nimmt bzw. illegales und rassistisches Verhalten ausgeschlossen werden kann? 5. Bei der Polizei sind Schulungen verpflichtend, die das Thema Antirassismus oder Deeskalation beinhalten. Auch arbeiten z.B. bei der Wiener Polizei immer mehr PolizistInnen mit Migrationshintergrund, die dazu beitragen, dass Rassismus in den eigenen Reihen abnimmt. Sind Schulungen in der sehr kurzen Grundausbildung der OSL-Mitarbeiterlnnen zu diesen Themen vorgesehen bzw. gibt es Schulungen zu diesen Themen für OSL-Mitarbeiterlnnen, die bereits im Einsatz stehen? 6. Wie verhält es sich mit der Anstellung von Personen mit Migrationshintergrund bzw. EU-BürgerInnen beim Ordnungsdienst? 7. Ist es rechtlich im Sinne der so genannten ,Arbeitnehmerfreizügigkeit‘ zulässig, Bewerbungen von EU-StaatsbürgerInnen, z.B. aus der Slowakei mit der Begründung für die Aufnahme ist die österreichische Staatsbürgerschaft notwendig, abzulehnen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, Sie schreiben in Ihrer Anfrage ‚Stadtwache‘. Sie erlauben mir, dass ich in Folge einer korrekten Titulierung von ‚Ordnungsdienst‘ spreche. Zu 1: Hier muss ich vorausschicken, unter dem Begriff ‚der Vorfälle‘ subsumiere ich, dass sich das Selbstportrait eines Mitarbeiters mit einem absolut nicht, wie auch immer, zu vertretenden Hitlerzitat im Umkleidebereich des OSL befunden hat, damit wir hier über denselben Tatbestand reden. Ich kann nach einer Rückfrage nur so viel sagen, dass, sobald die damalige Geschäftsführung - hier hat es einen Personalwechsel durch die Veränderung im Magistrat gegeben – von diesem Foto Kenntnis erlangte, dieses entfernt wurde und es wurde die Angelegenheit umgehend mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des OSL besprochen. Es wurde ihnen unmissverständlich klar gemacht, dass derartige Aushänge und Zitate zu unterlassen seien. Mein Informationsstand ist, dass nicht geklärt werden konnte und nicht zu eruieren gewesen ist, wer dieses Foto aufgehängt hat, sodass es diesbezüglich zu keinen weiteren dienstrechtlichen Konsequenzen kommen konnte. Aber erlauben Sie mir, dass ich unabhängig von dem, wie die Geschäftsführung hier vorgegangen ist, ganz klar sage, dass egal, in welcher Organisationseinheit des Magistrates, ob Ordnungsdienst, ob Magistrat oder eine der anderen Unternehmungen in der gesamten Unternehmensgruppe Linz ein derartiges Verhalten keinen Platz hat. Hier muss konsequent durchgegriffen werden und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Bewusstsein, so es nicht ohnedies vorhanden ist, geschärft und geschaffen werden, dass so etwas bei uns keinen Platz hat. Zu 2: Ich kann dazu nur vorwegschicken, dass mich mein Präsidium darüber informiert hat, dass diese Frage objektiv unzulässig sei. Ich möchte Ihnen aber trotzdem eine Antwort darauf geben, auch wenn ich nicht verpflichtet bin, weil ich glaube, dass es hier nicht um eine juristische Frage geht, sondern um eine Abgrenzung und eine Klarstellung für alle Beschäftigten. Es ist völlig klar, dass sollten, wo auch immer im Magistrat ähnliche Fälle bekannt werden oder auftreten, die bereits von mir geschilderten Maßnahmen ergriffen werden und so die Person auch eruierbar ist, die dienstrechtlichen Konsequenzen zu ziehen sind. Hier gibt es aus meiner Sicht nur eine Politik und die heißt null Toleranz. Zu 3: Ich erwähnte schon, dass alle MitarbeiterInnen unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Vorfalls unmissverständlich dahingehend instruiert und mit ihnen Gespräche geführt wurden, welche verheerende Wirkung ein derartiges Handeln erzielt, und dass jedenfalls ähnliche Vorfälle und Aktivitäten zu unterlassen sind. Zu 4: Die Geschäftsführung des Ordnungsdienstes ist bemüht, jede Anregung und jede Kritik, ob von extern, also von außerhalb des eigenen Unternehmens oder intern, ernst zu nehmen und sich damit auseinander zu setzen. Gerade weil der Ordnungsdienst auch in der Vergangenheit Thema politischer, parteipolitischer und gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen in der Stadt gewesen ist, ist es besonders wichtig, hier bei den MitarbeiterInnen, beginnend bei der Geschäftsführung eine ausgesprochen hohe Sensibilität an den Tag zu legen. Es ist völlig klar, dass rassistisches oder rechtsextremes Verhalten völlig untragbar ist, egal in welcher Gesellschaft der Stadt. Zu 5: Bei den täglichen Gesprächen, die es zwischen der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsdienstes gibt, ist immer wieder das Verhalten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund ein Thema. Grundsätzlich ist es sehr wichtig, und das ist ein Auftrag an den Ordnungsdienst, auf ein richtiges, das heißt, deeskalierendes Verhalten im Konfliktfall einzugehen. Es werden auch immer wieder aktuelle Vorfälle, deren es Gott sei Dank sehr wenige gibt - es ist auch so, dass auch MitarbeiterInnen des Ordnungsdienstes angegriffen werden, das soll man an dieser Stelle auch nicht vergessen - in Permanenz aufgegriffen, darüber diskutiert, geschult und anhand dieser Fälle versucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren. Konkrete Schulungen in Deeskalation werden jährlich für alle MitarbeiterInnen, und das auch verpflichtend, veranstaltet. Ich kann darüber informieren, dass dies zuletzt an vier Tagen war, nämlich am 20. und 22. Jänner 2014 bzw. am 28. und 29. Jänner 2014 für die andere Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich möchte noch darüber informieren, weil hier das Beispiel Wien mit Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund angesprochen worden ist. Du hättest hier, Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, nicht unbedingt nur nach Wien schauen müssen, das gibt es auch in Linz und das gibt es inzwischen Gott sei Dank in ganz Österreich. Es ist so, dass wir derzeit beim Ordnungsdienst zwei MitarbeiterInnen beschäftigt haben, die formal gesehen, wie das so schön heißt, einen Migrationshintergrund aufweisen. Es sind hier auch diese MitarbeiterInnen integriert. Das Argument, dass damit auch Ressentiments in einer Organisationseinheit abnehmen, diese Basis kann man auch hier sehen. Zu 6: Hier ist es so, dass aufgrund der Aufgaben, die dem Ordnungsdienst überantwortet worden sind, der § 1 des Oberösterreichischen Polizeistrafgesetzes gilt. Nach diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird der Ordnungsdienst tätig und hier wird klar festgelegt, dass für die Bestellung von Aufsichtsorganen, die eben diese Aufgaben aus dem Polizeistrafgesetz wahrnehmen, neben zahlreichen anderen Voraussetzungen auch die österreichische Staatsbürgerschaft verpflichtend ist. Das heißt, hier reicht keine EU-Staatsbürgerschaft aus, sondern nachdem hier diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Aufsichtsorganen ernannt werden, ist es so, dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen müssen. Das heißt, es gibt hier keine andere Möglichkeit, die Anstellungserfordernisse abzuändern. Zu 7: Da kann ich nur auf die Beantwortung von Frage 6 und die gesetzlichen Rahmenbedingungen verweisen. Ich hätte damit jene Anfragen, die heute zu beantworten sind, beantwortet.“ 4. Die Anfrage von Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer an Bürgermeister Luger betreffend Disziplinarverfahren Derivatgeschäfte wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 5. Die Anfrage von Gemeinderat Mag. Sonntag an Bürgermeister Luger betreffend unterlassene Teilkonvertierung der Schweizer Franken-Anleihe – trotz Gemeinderatsbeschluss wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 6. Die Anfrage von Gemeinderätin Polli, BEd, an Bürgermeister Luger betreffend Software-Erneuerung in Schulen wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 7. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Leibetseder an Bürgermeister Luger betreffend Entwicklungsstand bei Stadtteilzentren wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 8. Die Anfrage von Gemeinderat Krazl an Vizebürgermeister Forsterleitner betreffend offene Miete/Pacht bei stadteigenen Immobilien wird in der nächsten Sitzung beantwortet. 9. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, im Herbst 2015 soll der Neubau der Anton Bruckner Privatuniversität an der Hagenstraße am Pöstlingberg mit 900 Studierenden und 220 Lehrenden den Betrieb aufnehmen. Da im Neubau 132 Stellplätze für Fahrzeuge vorgesehen sind und im Umfeld des künftigen Universitätsgebäudes faktisch keine Parkmöglichkeiten vorhanden sind, kommt einer leistungsfähigen Erschließung mit dem öffentlichen Verkehr große Bedeutung zu. AnrainerInnen befürchten eine zusätzliche Verkehrsbelastung durch den Studienbetrieb bzw. bei Abendveranstaltungen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Areal derzeit nur halbstündlich mit der Bergbahn abends bis 20 Uhr, von Mai bis September bis 22 Uhr erreichbar. Zusätzlich gibt es die Postbuslinie Richtung Sankt Veit, die tagsüber etwa halbstündlich verkehrt. Die fußläufige Erreichbarkeit ist eingeschränkt, da von der Haltestelle Landgutstraße der Linie 3 ein Gehweg von immerhin rund 600 Meter, vom Mühlkreisbahnhof von rund 900 Meter zurückzulegen ist, was für Studierende mit größeren Musikinstrumenten kaum zumutbar ist. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Frau Vizebürgermeisterin Hörzing, welche Maßnahmen werden zusätzlich zum vorhandenen Angebot von Bergbahn und Postbus überlegt um die Erschließung der neuen Bruckneruni mit öffentlichen Verkehrsmitteln, etwa durch den Einschub zusätzlicher Garnituren der Bergbahn oder den Einsatz von Stadtteilbussen, auch in Stoßzeiten bzw. bei Abendveranstaltungen zu gewährleisten? 2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine zusätzliche Verkehrsbelastung für die angrenzenden Wohngebiete durch parkplatzsuchende PKW zu vermeiden?“ Dazu Vizebürgermeisterin Hörzing: „Zu 1: Für eine Verbesserung der Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es folgende Überlegungsansätze: Die Dauer der Betriebszeit der Bergbahn wird bis 22:30 Uhr verlängert, auch die Taktfrequenz wird erhöht und das Angebot wesentlich verbessert. Zusätzlich sind für das zu erwartende Fahrgastaufkommen Verstärkerfahrten zu den Morgen- und Abendspitzen geplant. Weiters wird eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet, wo Postbusse und Linz Linien Busse halten können. Dadurch wird das Angebot beim öffentlichen Verkehr nicht nur vom städtischen Netz, sondern in die Region und von der Region aus verbessert. Es ist weiters vorgesehen, bei Inbetriebnahme der Bruckneruniversität das geplante Angebot beim öffentlichen Verkehr zu evaluieren und gegebenenfalls gemäß dem tatsächlichen Bedarf zu adaptieren. Zu 2: Dazu stelle ich fest: Um den Parkplatzsuchverkehr in den angrenzenden Wohngebieten einzuschränken, sind Fahrverbotszonen ausgenommen AnliegerInnenverkehr angedacht. Weiters könnte bei Bedarf eine BewohnerInnenparkzone eingerichtet werden und für Abendveranstaltungen kann die Parkplatzfläche beim Linzer Tiergarten herangezogen werden. Ich möchte aber grundsätzlich festhalten, dass weder meine Person, noch die Verkehrsplanung im Vorfeld der Standortsuche der Bruckner-Privatuniversität ein- und beigezogen wurde. Somit ist meine Anfrage beantwortet.“ 10. Die Anfrage von Gemeinderat Reiman, MBA, an Stadträtin Wegscheider betreffend Baumfällungen im öffentlichen Bereich der Stadt Linz wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. D ABHALTUNG EINER AKTUELLEN STUNDE ZUM THEMA ZWEITE SCHIENENACHSE ÜBER ANTRAG DER SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich darf, bevor wir zu den konkreten Wortmeldungen und Reden in der Aktuellen Stunde kommen, noch ganz kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Aktuellen Stunde erläutern. Es ist so, dass die Redezeit für die jeweiligen Fraktionsvertreter mit zehn Minuten beschränkt ist, die Mitglieder des Stadtsenats haben eine Fünf-Minuten-Beschränkung. Die Aktuelle Stunde sollte die Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten, deshalb heißt sie auch Aktuelle Stunde. Der Vorsitzende hätte das Recht, die Aktuelle Stunde nach 120 Minuten für beendet zu erklären. Wir haben eine Reihe von Rednerinnen und Rednern. Ich würde im Sinne der Zeitdisziplin wirklich ersuchen, dass wir uns an diese Vorgaben von zehn bzw. fünf Minuten halten. Ich werde mir erlauben, ungeachtet dessen, wer gerade spricht - die eigene oder eine andere Fraktion ist da selbstverständlich gleich zu behandeln - auf diese Redezeiten hinzuweisen und ersuche um Zeitdisziplin. Wir haben eine RednerInnenliste und ich darf als Sprecher der SPÖ-Gemeinderatsfraktion Herrn Bürgermeister Klaus Luger das Wort erteilen.“ Bürgermeister Luger für die SPÖ-Gemeinderatsfraktion: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die eigene sozialdemokratische Fraktion gebeten, eine Aktuelle Stunde zu beantragen, um aus meiner Sicht dem Vorwurf entgegenzutreten, dass der Kauf der Eisenbahnbrücke und der Schienenstränge zwischen Mühlkreisbahnhof und der Hafenbahn ein Akt gewesen sei, den Gemeinderat demokratisch zu übergehen und ihn von Rechten auszuschließen. Diesem Vorwurf möchte ich sehr offensiv entgegentreten und darf dazu folgende Argumente bringen. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Gemeinderat insgesamt 21 Mal mit dem Thema zweite Schienenachse und Eisenbahnbrücke beschäftigt. Alleine in dieser Periode gab es 16 Sitzungen mit Anträgen, Zusatzanträgen in Folge, Abänderungsanträgen, wo wir uns immer wieder mit diesem Thema beschäftigt haben. Fakt ist beispielsweise, dass damals die ÖVP in der Gemeinderatssitzung am 21. Jänner 2010 mich in der damaligen Funktion als Verkehrsreferent und den damaligen Bürgermeister, Altbürgermeister Franz Dobusch aufgefordert hat, endlich etwas zu tun und Untersuchungen in Auftrag zu geben, um das Problem Eisenbahnbrücke zu lösen. Als kleine Pikanterie am Rande: Damals hat Herr Gemeinderat Murauer von der ÖVP wortwörtlich gesagt, es wäre besser, eine neue Brücke zu planen. Am 22. April 2010 gab es einen Antrag meiner eigenen Fraktion, wo wir die ÖBB ersucht haben, umgehend dafür zu sorgen, dass sie als Eigentümerin der Brücke beim Bundesdenkmalamt einen Antrag stellt, dieses Gewerk aus dem Denkmalschutz zu entlassen - Zustimmung von der Sozialdemokratie und den Grünen. Wir haben in Folge am 20. Mai 2010 in diesem Haus ein Neuplanungsgebiet festgelegt, das, und das muss man korrekterweise sagen, sowohl die Option eines Neubaus einer Brücke, als auch die so genannte Zwei-Brücken-Lösung zum Thema gehabt hat. Wir waren der Meinung, dass das in diesem Haus möglich ist. Wir haben am 27. Jänner 2011 in einem Amtsantrag den exakten Verlauf für die Trassierung dieser zweiten Schienenachse besprochen. Dieser Antrag, der aus dem Verkehrsausschuss gekommen ist – auch das darf ich in Erinnerung rufen -, ist einstimmig beschlossen worden. Das heißt, seit dem 27. Jänner 2011 gibt es in diesem Haus eine gemeinsame Festlegung auf eine Trassierung. Wir haben weiters am 8. März 2012, also knapp ein gutes Jahr später, ebenfalls in einem Amtsantrag und keinem Fraktionsantrag gemeinsam beschlossen, dass sich der Gemeinderat zu der von der Linz AG erarbeiteten und vorgestellten Trassenführung bekennt und für eine Beauftragung zur Umsetzung einer Einreichplanung dieser Trassenführung an die Linz AG ausspricht. Der Gemeinderat bekannte sich auch zu einer Mitfinanzierung der Einreichplanung. Mit den Stimmen aller vier Regierungsparteien wurde dies beschlossen und damit ein weiteres Fundament gesetzt. Wir haben weiters am 24. Mai 2012 ein Abstimmungsverhalten über mehrere Anträge gehabt, wie es denn mit dem Neubau dieser Brücke weitergehen sollte. Es gab damals mehrere Anträge, unter anderem auch einen betreffend die Durchführung eines Wettbewerbes. Ich darf daran erinnern, dass Die Grünen damals die Position vertraten, dass die Brücke keine Reminiszenzen an das bestehende Erscheinungsbild haben darf. Die konträre Position hat damals die FPÖ vertreten und gesagt, es ist erwünscht, dass bei einem Neubau explizit auch ein historisierendes Erscheinungsbild angedacht ist. In der Wortmeldung des Fraktionsobmannes der FPÖ war damals sogar die Rede davon, dass man Teile der bestehenden Brücke in eine neue Brücke integrieren könnte. Wir haben am 17. Oktober 2013 in diesem Haus einen Grundsatzbeschluss für den Neubau getroffen, dem die SPÖ und Die Grünen zugestimmt haben, die ÖVP sich enthalten hat und die FPÖ dagegen gestimmt hat. Auch hier eine klare Festlegung, ein weiteres Fundament, was geschieht und was gemacht werden soll. Am 23. Jänner 2014 haben wir den konkreten Beschluss für einen Architekturwettbewerb ebenfalls in diesem Gremium geschaffen. Jedes Handeln, dass ich in allen Funktionen in den letzten vier Jahren hier getätigt habe - ob als Verkehrsreferent oder als Bürgermeister -, hatte Gemeinderatsbeschlüsse zur Basis. Ich möchte nur in Erinnerung rufen, dass am 26. November 2013 die ÖBB - für alle nachlesbar - festgelegt hat, dass sie die Brücke einstellen wird und einen Antrag auf Abtrag dieser Brücke stellen wird, nachdem im August 2013 diese Brücke aus dem Denkmalschutz entlassen worden ist. Und was ich dann gemacht habe, war auch keine Geheimdiplomatie. Sie haben das auch in den Medien lesen können. Ich habe tatsächlich am 24. Jänner 2014 in meiner Eigenschaft als Bürgermeister zu einem Brückengipfel mit den Zuständigen geladen. Die Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl und Entholzer, Vertreter des Managements der ÖBB-Infrastruktur, die Vorstandsdirektoren, das zuständige Mitglied in der Linzer Stadtregierung für den Brückenbau, Kollegin Hörzing und das Management der Linz AG waren anwesend. Und damals hat - mit Zustimmung der beiden Landesregierungsmitglieder - die Linz AG das Angebot gemacht, dass diese Brücke von der Linz AG erworben werden sollte. Das hat die Zustimmung der Landespolitiker gefunden, nach dem vor allem Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl vehement - nicht beide - abgelehnt hat, sich an der Eisenbahnbrücke auch nur in irgendeiner Form zu beteiligen. Es wurde argumentiert, dass es nicht notwendig sei, denn die Brücke verbindet nur zwei Gemeindestraßen, das ist für das Land damit kein Thema. Es war also ab 24. Jänner 2014 bei den Entscheidungsträgern bekannt, dass hier Gespräche geführt werden. Ich darf dann daran erinnern, dass in der Folge am 28. Jänner, am 29. Jänner, noch einmal am 29. Jänner und am 30. Jänner 2014 in sämtlichen Linzer Medien das berichtet wurde, was auch ich vorher immer gesagt habe, nämlich - und das ist auch bekannt -, dass es Gespräche zwischen Linz AG und ÖBB über eine Übernahme der Brücke gibt, um die Trasse zu sichern und die Gleisanlagen zwischen Mühlkreisbahnhof und dem Anschluss Hafenbahn zu sichern. Ich darf nur sagen, es war höchste Zeit zu handeln. Wir machen damit nichts anderes, als dass wir die Basis dafür legen, dass eine Einreichplanung gemacht wird, wo sich das Land Oberösterreich bisher beharrlich weigert mitzufinanzieren. Im Aufsichtsrat der Linz AG, haben nicht - wie das dargestellt wird, nur sozialdemokratische Vertreter diesen Kauf mitbeschlossen. Ich darf daran erinnern, dass auch alle fünf Betriebsräte, die nicht der SPÖ-Fraktion in diesem Haus angehören oder Eigentümervertreter sind, mitgestimmt haben und auch ein Mitglied der ÖVP im Aufsichtsrat der Linz AG diesen Plan für richtig gefunden hat. Ich darf auch darauf hinweisen, dass in derselben Sitzung im Aufsichtsrat der Linz AG 13 Mitglieder für die Einreichplanung gestimmt haben und nur zwei dagegen waren. Es ist also auch hier ein Vertreter der ÖVP für die Einreichplanung gewesen. Ich möchte abschließend, weil die Zeit von zehn Minuten erreicht ist, wirklich um eines bitten, man kann ein Projekt auch zu Tode diskutieren und zu Tode reden und es war nicht mein Hintergrund irgendjemanden auszuschließen von einer Diskussion. Der Kauf durch die Linz AG entspricht der Basis, die hier immer gelegt worden ist, entspricht den Zielen, die die Stadt hat. Es ist korrekt, dass die Linz AG als Unternehmen gekauft hat und nicht die Stadt Linz. Das war aus vielen Gründen, auch aus zeitlichen Gründen notwendig. Ich habe deswegen - und das wird heute auch noch Thema der Diskussion sein - völlig klar gesagt, die Einreichplanung wird in diesem Hause diskutiert, obwohl sie nicht diskutiert werden müsste, weil die Eisenbahnbehörde auf Landesebene zuständig ist und nicht die Linz AG. Und wir wollen auch, dass - so wie bei früheren Projekten - Grundsatzbeschlüsse im Gemeinderat gefasst werden und die Umsetzung in der Linz AG erfolgt. Wir haben die Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof und wir haben die Straßenbahnverlängerung nach Ebelsberg und Pichling so entwickelt und genauso ist es auch hier. Grundsatzbeschlüsse, wie ich ausgeführt habe, waren im Gemeinderat, die Umsetzung erfolgt jetzt bei der Linz AG. Ich dachte mir, ein Beirat wäre eine gute Lösung, dass sie zeitnah bei diesem Projekt dran sind - wenn es jetzt der Verkehrsausschuss sein soll - überhaupt kein Problem. Mir geht es darum, dass Sie in diesem Projekt auch drinnen sind, dabei sind und dass es ein gemeinsames Projekt bleibt. Es soll keine weiteren Verzögerungen geben. Mit dem Kauf durch die Linz AG haben wir jetzt das Heft in der Hand. Wir haben die Verantwortung, aber auch die Chance, dort konkret zu arbeiten und eine Einreichplanung herzustellen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal für die ÖVP-Gemeinderatsfraktion: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP-Linz bekennt sich ganz klar zur zweiten Schienenachse. Linz braucht eine zweite, leistungsfähige Schienenachse östlich der bestehenden. Wir stehen voll und ganz hinter diesem Projekt, wir haben das auch in mehreren Beschlüssen im Gemeinderat dokumentiert. Exemplarisch darf ich drei besonders hervorstreichen: Jenen vom 2. Juli 2009, wo die Erstellung eines Vorprojektes beauftragt wurde, mit Stimmen der ÖVP. Jenen Beschluss vom 27. Jänner 2011, wo die grundsätzliche Genehmigung und Erarbeitung einer Einreichplanung beschlossen wurde, wiederum mit den Stimmen der ÖVP und schließlich zuletzt am 8. März 2012, wo ein Bekenntnis zur vorliegenden Trassenführung abgelegt wurde, wiederum mit den Stimmen der ÖVP. Deshalb ein eindeutiges Ja der ÖVP-Linz zur zweiten Schienenachse. Genauso jedoch ein eindeutiges Nein zu der von der SPÖ gewählten Vorgehensweise, und zwar deswegen, weil sie eine undemokratische Vorgehensweise ist. Mit den Vorgängen im Aufsichtsrat der Linz AG wurde der Gemeinderat ausgeschaltet. Die bestehenden demokratisch legitimierten Mehrheitsverhältnisse sind umgangen worden, in dem unter Zuhilfenahme der SPÖ-Betriebsräte im Aufsichtsrat eine Beschlussfassung herbeigeführt worden ist. Und da geht es nicht um politische Wehleidigkeiten. Nein, da geht es darum, dass mit diesem Vorgehen auch die Bevölkerung ausgeschaltet wurde, die den Gemeinderat gewählt hat und nicht den Aufsichtsrat der Linz AG. Wir sagen ein Nein zur Vorgehensweise, weil der Gemeinderat am 8. März 2012 – und der Herr Bürgermeister hat diesen Beschluss ebenfalls zitiert – nur unter Bedingungen eine Einreichplanung für die zweite Schienenachse freigegeben hat. Und zwar unter zwei Bedingungen: Erstens müsse der Finanzreferent dem Gemeinderat ein entsprechendes Finanzierungsabkommen mit der Linz AG zur Beschlussfassung vorlegen und zweitens müsse mit dem Bund ein Kostenzuschuss verhandelt werden. Es gibt also eine klare Beschlusslage, die ignoriert und ausgehebelt worden ist. Ein weiteres Nein, weil vor wenigen Wochen, nämlich am 10. April in diesem Haus beschlossen worden ist, die Causa Eisenbahnbrücke im Verkehrsausschuss weiterzuberaten. Wir haben damals auf Antrag der ÖVP beschlossen, dass die zu erwartenden Sanierungskosten beziffert werden und mit den ÖBB in Verhandlungen getreten wird, um entsprechende Kostenbeiträge zu lukrieren. Offen ist auch aus jener Gemeinderatssitzung eine Anfrage an die Verkehrsreferentin hinsichtlich der Ergebnisse der technischen Belastungstests. Es gibt also Beschlüsse, über die sich die SPÖ ganz klar hinweggesetzt hat. Damit hat sie sich über die Mehrheit des Gemeinderates und damit auch über die Linzer Bevölkerung hinweggesetzt. Und besonders pikant ist in diesem Zusammenhang, dass Medienberichten zufolge die Vereinbarung unter anderem den Passus enthält, dass die Brücke bis zum Sommer 2016 abgerissen werden müsse. Verschärft wird dieser Passus noch dahingehend, dass die Linz Linien, wenn sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, die ÖBB in diese Verpflichtung eintreten, gegen einen Kostenersatz durch die Linz Linien. Bis dahin, bis Sommer 2016, wird es allerdings keine Ersatzlösung geben. Es ist also ein Verkehrschaos vorprogrammiert, wir stehen möglicherweise drei Jahre ohne Donauquerung an dieser Stelle da. Die Antwort darauf ist Bürgermeister Luger bis heute allerdings schuldig geblieben. Summa summarum hat der Aufsichtsrat unter der Ausnutzung der dortigen Mehrheitsverhältnisse Fakten geschaffen, die der derzeitigen Position des Linzer Gemeinderates in Sachen Eisenbahnbrücke widersprechen, und zwar klar widersprechen beziehungsweise dem Gemeinderat, den Beschlüssen vorgreifen. Die Optik und die öffentliche Meinung dazu sind katastrophal. Die SPÖ hat das eingesehen, sie hat die Notbremse gezogen und heute eine Aktuelle Stunde einberufen. Dieser Versuch, der allgemeinen Stimmung entgegenzuwirken, ist allerdings ein untauglicher. Die Aktuelle Stunde hat nur eine Alibifunktion, wir alle wissen es. Sie ändert nämlich nichts an den bewusst geschaffenen Fakten, an den herbeigeführten Beschlüssen. Und wenn ich jetzt höre, dass die Fraktionen die Informationen im Anschluss an den Brückengipfel vom 24. Jänner dieses Jahres aus den Medien entnehmen sollen, dann frage ich mich schon, welches Verständnis der Bürgermeister von der Bedeutung des Gemeinderates hat. Für uns ist diese Vorgehensweise eine politische Unkultur in Reinform und gleichzeitig eine große Enttäuschung. Eine große Enttäuschung deswegen, weil Bürgermeister Luger eine Politik der Zusammenarbeit, eine Politik des neuen Stils und die Suche nach Konsens angekündigt hat. Ich darf aus der Antrittsrede vom 7. November 2013 auch einige Zitate zum Besten geben. Da hat der Bürgermeister gesagt: ,Meine beiden Hände bleiben ausgestreckt, mir geht es um Zusammenarbeit, um den Zusammenhalt für Linz und wir werden das auch gemeinsam beweisen können.‘ Wenig später findet sich dann die Passage von einem möglichst breiten Bogen des Gemeinsamen und geendet hat die Rede damit: ‚Werte GemeinderätInnen, werte Mitglieder der Stadtregierung, stellen wir das Gemeinsame über das Trennende, ziehen wir gemeinsam an einem Strang, um die für Linz so wichtigen Projekte umzusetzen.‘ Übriggeblieben ist sechs Monate danach leider nicht viel, außer leere Worte.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Raml für die FPÖ-Gemeinderatsfraktion: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Mitglieder des Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie, bereits der Titel des heutigen Antrags zur Aktuellen Stunde ist schon eine Täuschung an sich. Warum? Die Kritik, die im Vorfeld von Blau, von Schwarz und von Grün geäußert wurde, bezog sich darauf, dass vor allem die Eisenbahnbrücke unter Umgehung des Gemeinderates angekauft wurde. Herr Bürgermeister, du hast den Brückengipfel erwähnt. Unsere Kritik hat sich bereits sofort nach diesem Brückengipfel geäußert, als bekannt geworden ist, was hier geschehen soll, dass hier eine Auslagerung einer wichtigen Entscheidung vorgenommen werden soll. Unstrittig ist aus unserer Sicht - und ich denke aus der Sicht aller Fraktionen dieses Gemeinderates -, dass wir uns alle zur neuen Schienenachse bekennen, dafür bräuchten wir keine Aktuelle Stunde. Überhaupt ist der Zeitpunkt komplett falsch gewählt. Sie sind zuerst drübergefahren, haben mit zwei Aufsichtsräten einen Beschluss gefasst, haben unter anderem die Eisenbahnbrücke, über die wir so oft debattiert haben angekauft, und jetzt gehen Sie her und verkünden, dass der Gemeinderat plötzlich wieder mehr eingebunden werden soll. Sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, das ist scheinheilig. In die gleiche Richtung geht auch der heutige SPÖ-Antrag für einen zusätzlichen Projektbeirat, der sich nur mit der neuen Straßenbahnachse beschäftigen soll. Da frage ich mich schon, für was haben wir dann noch einen Verkehrsausschuss? Wir jedenfalls bekennen uns zur Legitimation des Verkehrsausschusses und wir wollen das Thema auch dort behandelt wissen. Ich habe im Vorfeld vernommen, dass es jetzt auch die SPÖ Gott sei Dank so einsieht. Sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, bislang gab es eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Vorständen und mit den Geschäftsführern der Unternehmensgruppe Linz. In diesem Fall aber haben Sie die Unternehmensführung der Linz AG für ein politisch taktisches Manöver einfach instrumentalisiert. Diese Vorgangsweise – das möchte ich schon betonen – schafft ein ganz schlechtes Klima und gefährdet möglicherweise auch das gute Verhältnis zwischen dem Linz AG-Vorstand, zwischen der Geschäftsführung der Linz Linien und zwischen der Politik. Wir müssen schon eines unterscheiden: Der Vorstand beispielsweise hat nur auf das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens Rücksicht zu nehmen. Wir Politiker aber, müssen das Gesamtwohl der Stadt betrachten und darunter fallen einfach einmal mehrere Aspekte. Gerade Aspekte bei einem so emotionalen Thema, wie es die Eisenbahnbrücke ist - die Eisenbahnbrücke, eines der bedeutsamsten und bekanntesten Denkmäler unserer Stadt. Hier ist eine Gesamtbetrachtung gefragt. Der Sinn bei der Gründung der Linz AG im Jahr 2000 – ich glaube, es war Juni oder Juli – war sicher nicht, dass strittige Angelegenheit der Macht des Gemeinderates entzogen werden und somit der Macht eines Vertretungskörpers der Linzerinnen und Linzer. Wir haben das, ich habe das im Protokoll nachgelesen, damals ganz explizit betont und damals wurde das auch sinngemäß zugesichert. Denn schauen wir uns einmal die unterschiedlichen Mehrheiten an. Im Gemeinderat, und das wissen Sie, können die ÖVP, die FPÖ und Die Grünen gemeinsam in jedem Fall einen Alleingang der SPÖ blockieren, das ist Gott sei Dank seit 2009 so. Und im Linz AG-Aufsichtsrat sieht das aber schon ganz anders aus. Denn wir müssen schon realistisch und ehrlich miteinander umgehen, wenn wir die Mehrheitsverhältnisse dort betrachten. Denn wie schaut es dort aus? Im Linz AG-Aufsichtsrat haben wir zwei Vertreter der SPÖ-Fraktion und fünf rote Betriebsräte von der FSG und da kann man jetzt semantische Feinheiten suchen und sagen, die gehören nicht diesem Hause an. Seien wir uns doch endlich ehrlich, die sind natürlich im Großen und Ganzen rot fraktioniert und werden sich niemals trauen, dass sie sich gegen die Vertreter im Rathaus stellen. Also in der Realität hat die SPÖ im Linz AG-Aufsichtsrat sieben Stimmen und insgesamt stehen dem gegenüber aber nur drei Stimmen von ÖVP, von FPÖ und der Grünen gemeinsam entgegen. Und im Aufsichtsrat der Linz Linien stehen überhaupt gleich drei SPÖ Stadtpolitiker mit Unterstützung von vier Betriebsräten insgesamt nur drei Vertretern von Schwarz, Blau und Grün entgegen. Ich frage mich hier schon, ist das wirklich ein Abbild des Linzer Gemeinderates? Nein ist es nicht, die Antwort fällt mir nicht schwer. Ich halte aber auch eines fest, aus Sicht des Unternehmensrechts ist das natürlich vollkommen korrekt, es ist dort geregelt, dass auch Betriebsräte natürlich dem Aufsichtsrat angehören müssen, dort Stimmrecht haben, dagegen hat auch niemand etwas eingewendet. Aber eine Entscheidung, die dem Gemeinderat zusteht, kann niemals in einem Gremium getroffen werden, das realpolitisch dermaßen einseitig besetzt ist. Ich habe es Ihnen zuerst schon gesagt, wir müssen unterscheiden zwischen dem Unternehmenswohl und zwischen dem gesamten Wohl der Stadt und ihrer Einwohner und da schauen die Mehrheiten seit 2009 schon ganz anders aus. Denn was wir hier haben, ist schlicht eine Umgehung der demokratischen Mehrheiten, nur damit die SPÖ ihren Kopf durchsetzen kann. Die Willkür, mit der die SPÖ hier vorgeht, ist ganz offensichtlich. Sie haben die einschlägigen Angelegenheiten so getrennt, wie es Ihnen gerade in den Kram gepasst hat. Beim Ankauf der Brücke haben Sie gemerkt, das spießt sich möglicherweise im Gemeinderat, das machen wir im Aufsichtsrat, das machen wir im Unternehmen, aber beim Architektenwettbewerb haben Sie im Vorfeld gemerkt, hier haben Sie eine Mehrheit, damit sind Sie in den Gemeinderat gegangen. Und es durchschaut auch jedes Kind, wenn es z.B. eine Erlaubnis haben will länger aufbleiben zu dürfen, ob es dann zur Mama geht oder zum Papa, je nachdem, wen es scheinbar leichter um den Finger wickeln kann. Und darüber mag man vielleicht in einer Familie oft scherzen und lachen, wir verurteilen auf politischer Ebene eine solche Vorgehensweise aber auf das Schärfste, das ist aus unserer Sicht kein demokratischer und kein fairer Umgang miteinander. Ich darf auch das Argument entkräften, das im Vorfeld oft genannt worden ist, die ÖBB würde die Brücke im Sommer 2014 abreißen. Da frage ich mich schon, wie soll denn dann noch die Mühlkreisbahn über die Donau hinüber kommen für die Wartung? Wir müssen eines bedenken, es liegt ein Wartungsvertrag zwischen ÖBB und dem Land vor, der bis 2017 geht. Und überhaupt habe ich mir die Frage gestellt, warum nützt denn die Linzer SPÖ nicht ihren Einfluss bei der Bundes SPÖ, dass diese Druck macht auf die ÖBB in konstruktive Verhandlungen mit der Stadt zu gehen. Kanzler Faymann hat es bei der Inseratenaffäre gut vorgemacht, dass er durchaus gewillt und befähigt ist, einen gewissen Einfluss auf die ÖBB auszuüben. Hier hätte man diesen Einfluss im positiven Sinne umsetzen können. (Beifall FPÖ) Meine Damen und Herren von der SPÖ, verkaufen Sie bitte nicht uns für dumm und verkaufen Sie schon gar nicht die Linzerinnen und Linzer für dumm. Hier drängen sich für mich schon zwei Fragen auf. Erstens, hätte es diese Entscheidung auch gegeben - und so ehrlich müssen wir uns alle sein -, wenn die Verkehrsreferentin nicht der SPÖ angehören würde. Und was noch viel wichtiger ist, wie schaut es zukünftig aus. Wie will die SPÖ zukünftig bei ähnlich gelagerten Fällen vorgehen? Will Sie da auch wieder den Gemeinderat ausbremsen? Wir haben daher als Konsequenz einen so genannten Compliance Katalog gefordert. Warum haben wir das gemacht? Weil es immer wieder größere und kleinere undemokratische Entscheidungen, wie beispielsweise bei der Neubesetzung von Spitzenpositionen in Linzer Unternehmungen gab. Es kann nicht sein, dass wir zwar auf der einen Seite ein Demokratiepaket beschließen, das mehr Transparenz sicherstellt und auf der anderen Seite wird aber gleichzeitig hergegangen und man umgeht Entscheidungen im Gemeinderat, indem man diese Entscheidungen in den Aufsichtsrat ausgliedert und dann dort noch dazu auf die Verschwiegenheitspflicht verweist. Was wäre ein Compliance Katalog? Aus unserer Sicht natürlich wissen wir das, dass es nicht mehr wäre, als eine Willenserklärung, rechtlich nicht verbindlich. Aber wir hoffen dann doch, dass jeder die moralische Verpflichtung wahrnehmen würde, dass man die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse, die den Wählerwillen wiederspiegeln, testiert. Es ist klar, dass in einer Demokratie wichtige Entscheidungen gemeinsam und nicht von einzelnen getroffen werden können und es ist auch klar, dass man scheinbar festgefahrene Situationen nicht einfach durch Hintertüren lösen kann. Ich habe zuerst schon davon gesprochen, dass die Vorgangsweise der SPÖ die Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen Politik und Unternehmensführung gefährdet. Welche Konsequenzen können sich daraus ergeben? (Zwischenruf) Ich bin gleich fertig, Herr Vizebürgermeister, aber weil es heute auch um den Aspekt der Sicherheit geht, haben Sie leider den Sicherheitsreferenten vergessen, ich darf ein paar Minuten vielleicht für ihn anhängen, werde mich aber kurz halten. Danke schön. Welche Konsequenzen könnten sich ergeben? Ich spreche es hier ganz offen an. Wenn sich die Thematik und die Vorgehensweise bei der SPÖ nicht ändert, müssen wir schon darüber sprechen, ob wir im Gemeinderat dem Vorstand der Linz AG nicht das Vertrauen entziehen oder müssen einen weiteren Schritt darüber nachdenken, ob wir nicht die AG in eine GmbH umwandeln, wo es uns dann als Gemeinderat möglich ist, eine Eigentümerweisung zu erteilen. Das wäre aber nur die traurige Ultima Ratio, wenn die SPÖ plant, ihr Verhalten so fortzusetzen. Ich appelliere daher an die SPÖ, kehren Sie endlich wieder auf den Boden der Fairness und auf den Boden der demokratischen Legitimation zurück. Suchen Sie sich die Mehrheit im Gemeinderat, aber suchen Sie keine Umgehung durch Unternehmensgremien. Das Recht geht vom Volk aus und das Volk oder zumindest wir als Volksvertreter sollen bestimmen, wie es mit unserer Stadt weitergehen soll.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger für die Gemeinderatsfraktion Die Grünen: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es ist immer, wenn man bei so einem Thema nicht mehr die erste oder zweite Rednerin ist, ein bisschen schwierig, dass man hier noch neue Aspekte einbringt. Es ist das Meiste von dem, worum es eigentlich geht, schon gesagt. Ich versuche daher mich darauf zu beschränken, das Wesentliche zusammenzufassen und aus meiner Sicht noch einmal zu unterstreichen. Der Herr Bürgermeister hat selbst gesagt, worum es hier eigentlich geht. Er hat es zwar so formuliert, dass es den Vorwurf der undemokratischen Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Kauf und den Abrissvereinbarungen der Eisenbahnbrücke gegeben hat. Aus meiner Sicht war es kein Vorwurf, sondern eine Kritik und zwar eine berechtigte Kritik an der undemokratischen Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Kauf der Eisenbahnbrücke. Der Herr Bürgermeister hat weiters gesagt, dass er genau aus diesem Grund seine Fraktion ersucht hat, hier eine Aktuelle Stunde zu beantragen, damit man sich im Gemeinderat mit dieser Thematik auseinander setzt. Im Vorfeld ist es mir immer wieder so gegangen, dass ich den Eindruck hatte, dass das hier der Versuch ist, das Ganze immer im Zusammenhang mit der zweiten Schienenachse zu bringen, um davon abzulenken, worum es eigentlich geht - nämlich der Vorgehensweise, hier den Gemeinderat vor vollendete Tatsachen zu stellen. Herr Bürgermeister, du hast es gesagt, die Kritik hat sich nie und von niemanden auf die zweite Schienenachse in diesem Zusammenhang bezogen, sondern immer auf den Kauf und die Abrissvereinbarungen im Zusammenhang mit der Eisenbahnbrücke. Du hast viele Gemeinderatsbeschlüsse aufgezählt, da muss ich eine kleine Korrektur anbringen. Du hast gesagt, dass Die Grünen meinten, dass es keine Reminiszenzen an die alte Brücke geben darf. Das ist und war nie unsere Position. Wir haben vielmehr festgehalten, wenn eine neue Brücke errichtet werden muss, darf die Gestaltung dieser Brücke nicht eingeschränkt werden, indem man zwangsweise eine Retrobrücke und einen Abklatsch der alten Brück errichtet. Insgesamt möchte ich jetzt noch einmal festhalten, dass es keinen, und zwar keinen einzigen Gemeinderatsbeschluss gibt, der über den Kauf der Eisenbahnbrücke oder ihren Abriss entscheidet. Das gibt es einfach nicht. Und genau daran knüpft auch die Kritik unserer und aller anderen Fraktionen an. Du hast auch gesagt, dass vorerst, was die Finanzierung der Einreichplanung der zweiten Schienenachse betrifft - da war ja Aufsichtsratsbeschlusslage und Gemeinderatsbeschlusslage - Finanzierungsvereinbarungen zu treffen sind, bevor die Einreichplanung beginnt. Du hast auch gesagt, dass bei diesem Brückengipfel am 24. Jänner 2014 diese Vereinbarung getroffen wurde. Nur, dann möchte ich schon betonen, dass das kein demokratisch legitimiertes Entscheidungsgremium ist, wenn sich die Linzer Verkehrsreferentin, der Linzer Bürgermeister mit den entsprechenden Pendants - der Landeshauptmann war gar nicht dabei - auf Landesebene zusammensetzt und dass es schon gar keine Entscheidungsgrundlage für uns andere politischen Vertreterinnen und Vertreter sein kann, wenn aus diesem Brückengipfel in den Zeitungen berichtet wird. Es gibt kein offizielles Gremium in der Stadt, wo das Ergebnis dieses Brückengipfels vorgelegt worden ist. Schriftliche Vereinbarungen, die da getroffen worden sind, können, wie gesagt, nicht bindende, im Sinne von demokratisch legitimierten Vereinbarungen sein, weil es da auch auf Landesebene bestimmte Regelungen gibt und nicht nur bei uns. Ich hoffe nicht, dass es dein Ernst ist, dass es an Informationspolitik für die Mandatarinnen und Mandatare hier im Haus ausreicht, wenn du über die Medien bestimmte Informationen weitergibst. Ich hoffe nicht, dass du das ernst meinst, dass das so ist.“ (Beifall Die Grünen) Ich möchte vielleicht noch einmal zusammenfassen, was hier das Problem ist. Der Aufsichtsrat der Linz AG ist kein Abbild eines demokratisch legitimierten Organs. Im Aufsichtsrat der Linz AG können Beschlüsse nicht nur ohne die Vertreter aller anderen politischen Fraktionen, sondern gegen die ausdrückliche Positionierung aller anderen politischen Vertreterinnen und Vertreter gefasst werden. Das ist der große Unterschied. Die Linz AG obliegt dem Aktiengesetz und nicht öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Da hat die Stadt Linz keine rechtlich bindende Einflussnahmemöglichkeit im Sinne von Weisungen oder sonstigen bindenden Akten. Du hast aber sehr richtig festgehalten, dass es bis jetzt im Sinne eines Gentlemen’s Agreements immer so gewesen ist, dass Grundsatzentscheidungen über wichtige Bauvorhaben und Projekte der Linz AG hier im Gemeinderat getroffen wurden. Grundsatzentscheidungen im Gemeinderat, Ausführung in der Linz AG, war, glaube ich, dein konkreter Wortlaut. Ja, richtig, bis jetzt war das immer so und genau dahin geht die Kritik aller anderen politischen Fraktionen, dass man sich daran nicht mehr hält und ohne einen entsprechenden Grundsatzbeschluss im Linz AG Aufsichtsrat Entscheidungen herbeiführt. Das, ohne im Vorfeld entsprechend die politischen Vertreterinnen und Vertreter zu informieren oder geschweige denn, hier konkrete Vereinbarungen zu treffen. Da musst du dir schon die Kritik gefallen lassen, wenn du solche Vorgehensweisen wählst, dass man hier ein bisschen in Frage stellt, wie die demokratiepolitische Sichtweise der SPÖ im Moment ist und wie deine demokratiepolitische Sichtweise ist. Ich bin manchmal wirklich fassungslos und, wie gesagt, ich hoffe ausdrücklich, dass du das das nicht ernst gemeint hast, dass hier die Information ausreicht, wenn wir die Dinge in den Medien lesen. Schade ist das Ganze deshalb so, weil es grundsätzlich nach meiner Wahrnehmung - ich glaube, das lässt sich aus den Beiträgen der Vorrednerinnen und Vorredner durchaus ablesen - von allen in diesem Haus eine Bereitschaft gibt, konstruktiv an dieser Sache zu arbeiten. Schade ist, dass das hier fast mit Gewalt und mit gezielter Desinformationspolitik zerstört wird. Ich hoffe, dass es euch gelingt und dass es vor allem dir gelingt, lieber Herr Bürgermeister, von dieser Vorgehensweise wieder abzuweichen und du zurück zu dem gehst, was du gesagt hast - Grundsatzbeschlüsse im Gemeinderat, Ausführung in der Linz AG.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das wesentliche Thema, mit dem wir uns heute beschäftigen, ist schon mehrfach erwähnt worden - das ist die zweite Schienenachse. Klar ist, dass bei der zweiten Schienenachse auch eine Donauquerung mit implementiert ist. Das kann es ohne diese Thematik nicht geben und wir setzen uns intensiv damit auseinander. Der Herr Bürgermeister hat es erwähnt, das ist nicht eine Auseinandersetzung der letzten drei Wochen, sondern es ist eine Auseinandersetzung, die sich mittlerweile schon über mehrere Jahre zieht, wie wir denn tatsächlich zu einer adäquaten Verkehrslösung in diesem Bereich kommen. Es geht um zwei Fragestellungen: Geht es um Stillstand und Rückschritt oder geht es um Fortschritt und zukunftsorientierte Verkehrslösungen? Ich glaube, das ist der wesentliche Aspekt, mit dem wir uns auseinander setzen müssen. Das ist von allen Fraktionen gekommen, dass es ein klares Bekenntnis zur zweiten Schienenachse gibt. Ich sage es noch einmal, man muss das implementieren, dass da auch die Donauquerung mit dabei ist. Ich brauche in diesem Hause nicht erwähnen, welche Historie und welche Themenstellungen bezüglich der Eisenbahnbrücke schon an den Gemeinderat herangetragen worden sind. Das sind unterschiedliche Themenstellungen von Sanierungsthematiken, damals noch mit der Zweibrückenlösung beginnend mit dem Jahr 2000 bis hin zu der Thematik, dass jetzt aufgrund des Denkmalschutzes ganz klar ist, dass die mit ihren 114 Jahren in die Jahre gekommene Eisenbahnbrücke tatsächlich keine Zukunft mehr hat. Da haben wir uns in vielen Aspekten durchgerungen und unterschiedlichst gesehen, dass die alte Brücke tatsächlich nicht mehr zu retten ist, das hat die FPÖ auch einmal so gesehen, nur mit dem Problem, dass gerne eine CopyBase-Thematik da wäre, dass an die alte Brücke in irgendeiner Form angeknüpft werden muss. Auf der anderen Seite sagen Die Grünen, sie können sich das mit einer durchaus gleichen Adaptierung nicht vorstellen. (Zwischenrufe) Ich bedanke mich bei den Grünen, weil wir miteinander den Wettbewerb für die neue Brücke auf die Reise geschickt haben. Das ist extrem wichtig, weil sonst wären wir tatsächlich dort, wo alle sagen, das ist der verkehrte Zugang. Wir hätten dann tatsächlich einen Rückschritt und wir hätten keine Lösungen für die Zukunft. Es geht jetzt darum, wirklich auf die Tube zu drücken und etwas zu tun. Eines ist völlig klar, dass immer die Linz AG der wesentliche Partner in Richtung der Verkehrslösungen war. Sie sind nicht nur diejenigen die bauen, sondern sind auch diejenigen, die in Zukunft natürlich die Linienführung machen. Das ist extrem wichtig für uns, wir brauchen diese leistungsfähige Donauquerung. Es ist auch Fakt, dass die ÖBB den Betrieb einstellen wird. Das liegt in einer Presseaussendung vor. Bei der Mühlkreisbahn werden sie andere Lösungen haben und sie werden ab Sommer dieses Jahres definitiv nicht mehr mit diesen Garnituren über die Brücke fahren und würden den Betrieb einstellen. Also insofern ist nichts anderes übriggeblieben. Wir brauchen die Trassensicherung und ohne diese Thematik kommen wir tatsächlich nicht weiter. Ich möchte aktuell darauf hinweisen, dass der Landesrechnungshof mit einer Stellungnahme vom März 2014 auch darauf hingewiesen hat, und ich zitiere: ,Die Errichtung einer zweiten Schienenachse in Linz und damit die Notwendigkeit einer Donauquerung steht außer Streit. Die Klärung noch offener Fragen hätten daher das Land Oberösterreich nicht gehindert, die geplanten Investitionen und die Betriebsführung unter Berücksichtigung der Synergien mit dem vorhandenen innerstädtischen öffentlichen Verkehrssystem zweckmäßig weiter zu bearbeiten.‘ Auch da ist tatsächlich nichts passiert. Jetzt ist mit dem Brückengipfel eines klar ausgemacht und wesentlich, dass der Auftrag in Richtung der Linz AG geht zu planen und das Projekt vorzubereiten, damit wir tatsächlich möglichst rasch in Richtung der Umsetzung kommen. Das geht nur mit einer Planung. Ich brauche eine konkrete Planung, um an richterliche Bescheide zu kommen und ich brauche eine konkrete Planung, um tatsächlich umsetzen zu können. Wir können nicht mehr weiter zuwarten, weil wie völlig korrekt erwähnt worden ist, ist die Brücke in die Jahre gekommen und am Ende ihrer Lebensdauer. Insofern bleibt keine andere Möglichkeit, um tatsächliche zukunftsorientierte Verkehrslösungen in Linz bieten zu können und ich glaube, dazu haben sich alle durchgerungen tatsächlich etwas zu tun. Das ist die jetzige Notwendigkeit, wir müssen uns dafür einsetzen. Ich ersuche eindringlich alle Bedenken, alle Animositäten in Richtung dieser Thematik zurückzustellen und uns wirklich dazu zu bekennen, dass wir - und das haben alle gesagt - eine zweite Schienenachse wollen, die wir dringend in Linz brauchen. Wir brauchen sie, weil wir mit der ersten Schienenachse Stoßstange an Stoßstange stehen. Insofern ersuche ich Sie, das Gesamtpaket zu akzeptieren und die wesentlichen Erkenntnisse in der Richtung zu sehen. Ich sage eines, wir haben einige Fragen, die immer wieder auftauchen und wenn es dem Verkehrsausschuss zugewiesen wird, dann heißt das - in Richtung Kollegin Manhal -, natürlich auch, dass das weiter beraten wird, aber nicht Beschlusslage ist. Es ist Beschlusslage in diesem Haus, wir brauchen eine zweite Schienenachse und es ist Beschlusslage in diesem Haus, dass wir einen Wettbewerb auf die Reise geschickt haben. Insofern ersuche ich um vernünftige Zugänge zu einer wesentlichen Verkehrslösung für die Stadt Linz. Herzlichen Dank. (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner übergibt den Vorsitz an den Bürgermeister. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Vielleicht einen kurzen Punkt, den ich noch zur Aktuellen Stunde sagen möchte. Wir haben diese Aktuelle Stunde deshalb mit einberufen, weil wir mitbekommen haben, dass es hier eine intensive Diskussion gibt und es auch bei den anderen Parteien Bedenken gibt und auch Ärger da ist. Ich glaube, dass diese Aktuelle Stunde schon dazu verstanden werden soll, dass wir hier die Positionen kompakt und gut miteinander austauschen und wir das Thema ernst nehmen und wir es diskutieren. Ich glaube, das ist notwendig. Das ist von uns nicht als Farce oder sonst irgendetwas gedacht, sondern als ernsthafte Diskussion des Themas. Es sind sehr viele Bürgerinnen und Bürger bei dem Thema Eisenbahnbrücke, zweite Schienenachse und Donauquerung sehr besorgt, wie es da weitergeht. Ich glaube, dieser Sorge soll man Rechnung tragen. Jetzt soll man wieder versuchen, in Richtung Zusammenarbeit zu gehen. Das ist auch von uns ein Versuch in diese Richtung zu gehen. Ich möchte als Finanzreferent noch ein oder zwei kurze finanzielle Aspekte, was die Finanzierung dieses großen und sicher finanziell sehr intensiven Projekts mit sich bringt, mit einbringen. Ich glaube, dass wir die gute Praxis fortsetzen sollten, mit dem Land Oberösterreich gemeinsam Finanzierungen von großen Nahverkehrsprojekten zu machen. Das wurde in der Vergangenheit schon sehr oft sehr erfolgreich getan. Zum Beispiel bei der Nahverkehrs-Errichtungs-Gesellschaft, wo wir 50 zu 50 miteinander finanziert haben, bei der Straßenbahnverlängerung Ebelsberg in die solarCity, ebenfalls 50 zu 50 finanziert und auch die Unterfahrung Hauptbahnhof wurde 50 zu 50 finanziert. Es gibt viele weitere Projekte, wo dieses Modell einer gemeinsamen Finanzierung gewählt wurde. Obwohl es jetzt schon die Zusage von Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl gibt, das Projekt mitzufinanzieren, gibt es noch keine konkrete Zahl über die Höhe der Finanzierung. Ich würde wirklich bitten – dass ist im Sinne unserer Stadt ganz wichtig –, dass wir hier zusammenhelfen und unseren Fraktionen auf Landesebene die Botschaft mitgeben, dass man diesen guten gemeinsamen Weg nicht verlassen soll und die 50 zu 50-Finanzierung in diesem Fall wieder fortsetzen soll. Zum Zweiten hat es sich, glaube ich, bei diesen genannten Projekten bewährt, dass wir mit der Linz AG hier sehr intensiv zusammenarbeiten. Es war auch bisher schon so, dass die Linz AG Abrechnungen und Vorarbeiten bei Projekten gemacht hat und das sehr gut. Es wurde sehr viel Know-how angehäuft und durch dieses Know-how, durch diese effiziente Abwicklung kann ein wirtschaftlicher Vorteil für die Stadt entstehen. Ich glaube, das ist auch in Zeiten der Sparsamkeit ein wichtiger Faktor. Die Linz AG ist nicht zuletzt letztendlich der Betreiber des Ganzen. Umso mehr macht es Sinn, hier die Synergien zu heben und ich glaube, dass wir mit der Linz AG wirklich eine sehr gute Partnerin in der Umsetzung der zweiten Schienenachse und dem Bau der neuen Donaubrücke mit viel Know-how und wirtschaftlichen Vorteilen haben. Das ist, glaube ich, aus meiner Sicht ein wesentlicher Aspekt, den wir in der Debatte nicht übersehen und unterschätzen sollten. (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger übergibt Vizebürgermeister Forsterleitner den Vorsitz. Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist in einer demokratischen Verfassung völlig legitim, dass ein und dasselbe Handeln und Verhalten sehr unterschiedlich interpretiert wird, das haben wir heute erlebt. Ich glaube, dass trotz dieser unterschiedlichen und objektiv durchaus sehr harten Konfrontation bisher, bis auf einen kleinen Sidestep - da möchte ich noch etwas dazu sagen - aus meiner Sicht die Diskussion sehr sachlich verlaufen ist. Dafür möchte ich mich auch bedanken, denn ich erinnere mich schon daran, dass wir in diesem Haus in den letzten Jahren bei auch sehr kontroversiell diskutierten Themen eine andere Stimmung hatten, dass es laut war, dass es Zwischenrufe gab, dass man nicht ausreden ließ und dass es auch zu persönlichen Untergriffen gekommen ist. Das ist heute in der gesamten Diskussion in diesem Haus nicht passiert. Auch das mag vielleicht etwas über das Klima aussagen. Ich möchte meine Replik noch einmal mit einem Gemeinderatsbeschluss beginnen. Vielleicht ist das der Schlüssel für die unterschiedliche Interpretation meines Verhaltens, oder wie ich selbst sehe, was ich angeblich getan oder nicht getan hätte - das ist die Gemeinderatssitzung vom 8. März 2012. Aus meiner Sicht - und das ist im Protokoll nachlesbar - hat sich damals der Gemeinderat zu dem, vom im Aufsichtsrat der Linz AG und in Folge im Verkehrsausschuss vorgestellten Projekt zur konkreten Trassenführung - da war schon die oberirdische Streckenführung in Urfahr eingearbeitet – bekannt. Der Gemeinderat hat damals die Beauftragung der Einreichplanung durch die Linz AG beschlossen. Gleichzeitig hat er sich zur Mitfinanzierung bei der Einreichplanung im üblichen Verhältnis 50 Prozent Land, 50 Prozent Stadt, das schon erwähnt wurde, bekannt. Es gab in dieser Sitzung zwei Abänderungsanträge. Einen von der ÖVP-Fraktion, der dann nicht abgestimmt wurde und einen Abänderungsantrag der Freiheitlichen Partei, den wir dann alle gemeinsam angenommen haben. Darin erfolgte über das Prozedere noch eine Detaillierung und Klarstellung. Der Bürgermeister und der Finanzreferent wurden beauftragt, als erstes mit dem Land Oberösterreich über eine Kostenbeteiligung zu verhandeln und als zweiter Schritt dann erst Verhandlungen über eine Kostenbeteiligung mit dem Bund zu führen. Für mich ist diese Beschlussfassung immer die Basis dessen gewesen, wo ich meine Handlungen gesetzt habe. Das heißt, der Gemeinderat hat sich damals zu einer konkreten Trassenführung für eine Einreichplanung entschieden und klar gesagt, zuerst Finanzierungsgespräche mit dem Land, dann in Folge mit dem Bund. Am 24. Jänner 2014 habe ich das gemacht, was jeder halbwegs verantwortungsvoll handelnde Bürgermeister in dieser Stadt, unabhängig von der Parteizugehörigkeit wahrscheinlich macht, wenn er im November schriftlich über die Medien von den ÖBB mitgeteilt bekommt, dass daran gedacht ist, die Mühlkreisbahn nicht mehr über die Eisenbahnbrücke in die technischen Services zum Service zu führen, sondern irgendwo zwischen Linz und Aigen eine neue Werkstätte errichtet wird. Unabhängig vom weiteren Schicksal der Mühlkreisbahn und unabhängig von den Entscheidungen über eine regionale Straßenbahn wurde zwar nicht mehr über die Medien, sondern korrekterweise mir als Bürgermeister mitgeteilt, dass man aufhören wird, diese Brücke zu benützen und beabsichtigt ist, die Brücke, die damals schon aus dem Denkmalschutz entlassen worden ist, abzutragen. Ich habe in dieser Situation ein Gespräch mit allen Beteiligten gesucht. Das wird man mir als Bürgermeister wohl auch zubilligen. Denn, stellen Sie sich umgekehrt vor, ich hätte das nicht getan. (Zwischenruf) Wir haben bisher, glaube ich, alle ausreden lassen, das hat sehr gut funktioniert und ich glaube, diese Geduld bringen wir alle miteinander auf - ich habe sie zuerst auch aufgebracht. Ich habe damals mit den beiden zuständigen Mitgliedern der Landesregierung - wie ich schon in meiner ersten Wortmeldung erwähnt habe – mit den Vorstandsdirektoren der ÖBB-Infrastruktur, mit dem Generaldirektor und dem sachlich zuständigen Vorstand der Linz AG und mit Kollegin Hörzing ein Gespräch geführt. Mein Ziel am 24. Jänner war, dass wir gemeinsam mit dem Land Oberösterreich die Trasse und die Brücke sichern, das gemeinsam in das Projekt zweite Schienenachse einbringen und auch über die Finanzierung sprechen. Es ist objektiv so, dass ich mit diesem Ansinnen bei diesem Gespräch gescheitert bin, denn die Aussagen von Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl waren eindeutig: ,Machen Sie was Sie wollen, diese Brücke geht uns nichts an. Und wenn sie die ÖBB zusperren, ist das deren Problem.‘ Sämtlich Argumente meinerseits, dass möglicherweise diese Brücke auch von Pendlerinnen und Pendlern zu 50 Prozent benutzt wird, waren nicht fruchtend. Also gab es damals einen Vorschlag, der nicht von mir kam, aber den ich für hervorragend empfunden habe, dass die Vorstände der Linz AG gesagt haben, sie werden versuchen, dieses Problem zu lösen, in dem sie Gespräche mit den ÖBB führen werden. Jetzt kommt der springende Punkt aus meiner Sicht. Warum hat die Linz AG das gemacht? Herr Kollege Raml, der einzige Punkt, den ich heute nicht der Kategorie Sachlichkeit zuordnen täte, ist deine Bemerkung gewesen, dass hier parteipolitisch motiviert vom Management der Linz AG gehandelt worden ist. Ebenso deine Idee, man müsse sich als Revanche überlegen, die Linz AG in eine GesmbH umzuwandeln um den politischen Durchgriff zu haben. Ich kann nur sagen, dass ist aus meiner Sicht Steinzeitpolitik. Das ist nämlich die totale Politisierung, wenn man das so sehen möchte. Es haben nämlich die Manager der Linz AG nicht parteipolitisch, sondern in einem strategischen Sinn für das Unternehmen gehandelt. Sie haben sogar betriebswirtschaftlich gehandelt. Denn wir wissen, dass wenn die Eisenbahnbrücke nicht mehr für die Linz Linien Busse zur Verfügung steht, der Ausweichbetrieb über die Voest-Brücke jährlich 500.000 Euro kosten würde. Jetzt gibt es – das muss man objektiv sagen – keine Garantie dafür, dass die nächsten ein, zwei oder drei Jahre diese Kalkulation hält. Fakt ist aber, dass wir ab Mitte dieses Jahres diese Situation gehabt hätten, wenn die ÖBB die Brücke sperren und abtragen. Damit wären diese 500.000 Euro für verstärkte Intervalle durch die längere Streckenführung schlagend geworden. Das ist in etwa der Betrag, der jeweils in den letzten beiden Jahren von der ÖBB investiert worden ist, um die Brücke zu sichern. Das heißt, das was Mehrkosten gewesen wären, ist betriebswirtschaftlich darstellbar durch den Kauf der Brücke. Das viel Wichtigere für mich, warum es von der Linz AG klug war das zu tun, nachdem das Land nicht mitgemacht hat - ich kann das nur immer wieder unterstreichen -, war die Tatsache, dass wir uns damit die Schienenstränge gesichert haben. Wenn wir uns dazu bekennen in diesem Haus, dass wir diese zweite Schienenachse machen wollen, dann war es zum damaligen Zeitpunkt vernünftig, dass die Linz AG die Grundstücke kauft, die den Mühlkreisbahnhof bis zur Hafenbahn, bis Tabakfabrik, Obere Donaulände verbinden. Ich habe mich heute in der Diskussion gefragt, wie kommen diese Eindrücke zusammen, die ich hier erlebt habe. Bei der ÖVP kann ich nur sagen, ich habe tiefstes Verständnis für Ihre Position, denn Sie haben seit dem Jahr 2003 in meiner Erinnerung - wenn man es aus ÖVP-Archiv betrachtet, noch viel länger - Ihre Position zum Thema Eisenbahnbrücke nie verändert. Sie waren die einzige Partei in diesem Haus, die von Anfang an für den Erhalt war und diese Position nie verändert hat. Dass Sie bei jedem Eingriff, der bei dieser Brücke besteht, ein politisches Nein sagen, ist aus Ihrer Sicht politisch völlig stringent, logisch und konsequent, entspricht nicht meiner Meinung, weil es kein Problem löst, aber ich kann das politisch nachvollziehen. Wenn die FPÖ jetzt sagt - die totale Politisierung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, weil Manager nicht so gehandelt haben, wie das offensichtlich den Wertvorstellungen des Fraktionsredners der FPÖ entspricht, müsse man nachdenken, ob nicht die Linz AG in eine GesmbH umgewandelt werden sollte, denn da kann man dann leichter auf das Management Druck ausüben. Da kann ich als Reaktion nur sagen, das ist gar nicht so schlecht, dass wir das diskutiert haben, denn das macht einiges klarer über die Denkweisen. Ich glaube aber, dass das nicht der Zugang ist, wie man mit einem Unternehmen, das in der Daseinsvorsorge für die Linzerinnen und Linzer tätig ist, umgehen soll. (Beifall SPÖ) Bei den Grünen kann ich auch Einiges verstehen. Es gibt hier immer sehr basisdemokratische Zugänge aufgrund der ideologischen Orientierung. Aber mit einem Widerspruch komme ich nicht zurecht. Frau Stadträtin Schobesberger, du hast heute gesagt, und das ist korrekt, es gibt in diesem Haus keinen Beschluss für einen Abbruch der Eisenbrücke. Das ist korrekt, es gibt für einen Abbruch keinen Beschluss. Gleichzeitig haben Die Grünen immer mitgestimmt, wenn es darum gegangen ist, sich zu einem Neubau zu bekennen. Es gab eine Zeit, – auch das muss man aus der Geschichte sagen, auch in Richtung ÖVP –, wo sowohl Die Grünen als auch die Sozialdemokratie einer Zweibrückenlösung etwas abgewinnen konnten, bevor die Entscheidung des Bundesdenkmalamts auf dem Tisch gelegen ist. Aber wo besteht das Problem? Wenn ich immer für einen Neubau und einen Wettbewerb für eine Brücke bin, die an der Stelle, wo jetzt die alte Brücke steht, errichtet werden soll, dann ist es für mich politisch sehr wohl nachvollziehbar, aber sachlich nicht nachvollziehbar, dass ein Problem darin besteht, dass die Linz AG eine Brücke kauft und keine Abbruchbewilligung vorlegt, die es auch nach wie vor nicht gibt, wo wir doch diesen Brückenübergang brauchen und heuer im September ein Juryergebnis für einen Neubau einer Brücke haben. Diesen Widerspruch kann ich mir politisch erklären, weil alle Parteien, was die Eisenbahnbrücke betrifft, unter Druck stehen. Aber glauben Sie mir eines, dieser Druck wird nicht weniger, weil diese Brücke vom Eigentum der ÖBB in die Linz AG gewechselt hat. Dieser Druck ist politisch genauso hoch, hätte die Stadt Linz direkt gekauft. Aber es gab eben auch diese zeitliche Dimension. Es gab diese Möglichkeit, das über den Aufsichtsrat zu beschließen, weil es mir darum geht, dieses Projekt nicht noch länger zu verzögern. Nach über 15 Jahren Diskussion geht es darum, etwas weiterzuentwickeln. Deswegen bin ich noch immer froh - ich habe das auch im Aufsichtsrat gesagt - und ich bin dem Management der Linz AG dankbar, dass sie diesen Beitrag geleistet haben. Wir verfügen jetzt über eigene Grundstücke und wir können auf eigenen Flächen entwickeln. Wir können einen Gemeinderatsbeschluss vorlegen, sobald eine Einreichplanung vorliegt und konkret mit dem Land Oberösterreich die Finanzierung ausverhandeln. Ich bin froh, dass wir diesen Weg gehen. Das ist keine Flucht weg aus einer demokratischen Abstimmungsmaschinerie, sondern das ist der Versuch, ein Projekt rasch weiterzuentwickeln. Alle entscheidenden Fragen, ob das die Trassenführung, die konkrete Projektarbeit und in Folge auch ein allfälliger Finanzierungsbeitrag der Stadt Linz sind, sind in diesem Haus vorzulegen. Das wird nicht mehr in dieser Periode sein, aber das wird dem Gemeinderat in der nächsten Periode vorzulegen sein. Das heißt, all das, was wir wirklich tun, was wir uns oder Generationen gegenüber verpflichtet sind zu tun, ist hier demokratisch abzustimmen. Die Linz AG ist derzeit jene Organisation, die das Projekt weitertreibt und dafür bedanke ich mich.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Es tut mir Leid, dass das jetzt notwendig ist. Ich muss jetzt eine tatsächliche Berichtigung vornehmen, weil du, Herr Bürgermeister, mich nur halb zitiert hast. Es gibt nicht nur keinen Beschluss für einen Abbruch der Brücke, sondern auch keinen Beschluss für einen Kauf der Brücke durch die Linz AG. (Zwischenruf) Das ist in der Argumentation schon ein wichtiger Zusammenhang. (Zwischenrufe, Unruhe) Wie war das mit der Disziplin und dem korrekten Umgang miteinander und dem Ausreden lassen und dem Geduld haben, wenn jemand etwas sagt, wenn man eine andere Position hat? Danke. Das ist schon eine wichtige Kombination beider Dinge aus meiner Sicht. Es gibt keinen Beschluss des Gemeinderates über den Kauf und den Abbruch der Brücke, geschweige denn darüber der ÖBB diesen abzunehmen. Das ist aus meiner Sicht jetzt deshalb wichtig gewesen, weil das in der Argumentation zwingend zusammengehört. Ich bin überzeugte Demokratin und auch wenn im Ergebnis möglicherweise aus meiner Sicht etwas Richtiges herauskommt, rechtfertigt das nicht die undemokratische Vorgehensweise, wie es zum Beschluss gekommen ist.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. E ANTRAG NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über E 1 Liftkartell – Schadenersatzklage gegen Kartellanten; Beauftragung der Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte (RA) GmbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Punkte 1. und 2. des ursprünglichen Stadtsenatsbeschlusses ,Einbringung einer Schadenersatzklage der Stadt Linz und der ILG KG in Sachen Liftkartell‘ vom 21. Jänner 2010 werden derart ergänzt, dass allfällige Abänderungen bzw. Erweiterungen und Einschränkungen der Klage sowie des Urteilsbegehrens, welche sich bei Klagseinbringung bzw. im Zuge des Prozessverlaufes ergeben können, genehmigt werden. 2. Der Punkt 3. des ursprünglichen Stadtsenatsbeschlusses vom 21. Jänner 2010 wird derart abgeändert, dass die Beauftragung der Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, Roseggerstraße 58, 4020 Linz, mit der weiteren rechtlichen Vertretung der Stadt Linz im bezüglichen Verfahren erster Instanz vor dem Handelsgericht Wien genehmigt wird. Die sich daraus für die Stadt Linz ergebenden Rechts- und Beratungskosten (inkl. allfälliger Gutachten) sind in Abhängigkeit vom Prozessverlauf veränderlich und werden in einer Höhe von maximal 180.000 Euro inkl. 20 Prozent USt zuzüglich Barauslagen genehmigt und nach tatsächlichem Anfall und entsprechend den aktuell eingeklagten Streitwerten verrechnet. 3. Der ursprüngliche Beschlusspunkt 4. wird dahingehend eingeschränkt, als die dort festgelegten Kostenbeteiligungsbestimmungen wegen der nunmehrigen Direktbeauftragung der Kanzlei Haslinger durch die Stadt Linz und die weiteren sechs verbundenen Unternehmen nur mehr bis zum Beginn dieser Neubeauftragung Anwendung finden. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von max. 180.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2014 hat auf der VASt  1.0100.640000, Rechtskosten, zu erfolgen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt Vizebürgermeister Forsterleitner den Vorsitz. F ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über F 1 Gewährung einer Subvention an den Linzer Tiergarten, Windflachweg 1 (Errichtung einer Haustieranlage) 62.400 Euro, davon je 7300 Euro in den Jahren 2015 bis 2024 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt dem Linzer Tiergarten, Windflachweg 1, 4040 Linz, zur Errichtung einer Haustieranlage eine Subvention nach folgenden Kriterien: Unter der Voraussetzung, dass das Land Oberösterreich einen entsprechenden Beitrag zu den Investitionskosten trägt, bzw. dass die Finanzierung des Gesamtprojekts durch sonstige Förderungen bzw. Sponsoring etc. gesichert ist, wird eine maximale Förderung im Ausmaß von ein Drittel der auflaufenden Investitionskosten, das sind bei geplanten Kosten von insgesamt rund 187.200 Euro maximal 62.400 Euro gewährt. Der Linzer Tiergarten nimmt im Einvernehmen mit der Stadt ein Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit im Gesamtausmaß von maximal 62.400 Euro auf, das von der Stadt, nach Maßgabe der dafür im jeweiligen Haushaltsvoranschlag vorgesehenen Mittel, voraussichtlich im Zeitraum 2015 bis einschließlich 2024 zurückgezahlt wird. Die jährliche Belastung wird unter Berücksichtigung des derzeitigen Zinsenniveaus und bei gleichbleibenden Bedingungen bei rund 7300 Euro liegen. Die Stadt Linz gewährt die Förderung ferner mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der städtischen Kosten in der Höhe von insgesamt 62.400 Euro zuzüglich Finanzierungskosten erfolgt auf der VASt 5.0610.777006, Kapitaltransfers an private Institutionen. Die Stadtkämmerei hat für die entsprechende Bedeckung in den einzelnen Voranschlägen Sorge zu tragen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Stadtrat Giegler berichtet über die Anträge F 2 und F 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 2 Bezahlung der Schwimmhallenmiete für das Leistungsschwimmen der Linzer Schwimmvereine 2013/2014 max. 67.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Das Leistungstraining der Linzer Schwimmvereine wird durch Übernahme der Schwimmhallenmieten für 2013/2014 im Gesamtbetrag von maximal 67.000 Euro gefördert. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 67.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.2690.757000, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen, und hat durch direkte Überweisung an die Linz AG zu erfolgen.“ F 3 FC Blau Weiß Linz; Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 18. April 2013 im Zusammenhang mit der Zuteilung von Spitzen- und Leistungssportförderungen für das Jahr 2014 aufgrund der Änderung der Klassenzugehörigkeit sowie Gewährung einer Subvention in Höhe von 65.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 18. April 2013 betreffend die Zuteilung von Spitzen- oder Leistungssportförderungen an den FC Blau Weiß für 2014 wird in Anbetracht des geänderten Leistungsniveaus und der Änderung der Klassenzugehörigkeit des Vereines FC Blau Weiß Linz aufgehoben. 2. Die Stadt Linz gewährt unter nachstehenden Auflagen dem Verein FC Blau Weiss für 2014 eine Leistungssportförderung in Höhe von 65.000 Euro. 3. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 4. Die Verrechnung der monetären Förderung erfolgt auf der VASt 1.2690.757002, Lfd. Transferzahlungen – priv. Institutionen, Spitzensportförderung.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. G ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Gemeinderat Lettner berichtet über die Anträge G 1 und G 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 1 Änderungsplan Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pichling (Pichlinger Straße 1-3) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Pichlinger Straße 1 - 3, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend Änderungsplan Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Pichlinger Straße 1 - 3 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Dachsweg 48 Osten: Marderweg 58 Süden: Pichlinger Straße Westen: Widmungsgrenze zum Grünland Katastralgemeinde Pichling Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 8 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 2 Neuplanungsgebiet Nr. 732, KG Posch (Bebauungsplanentwurf 16-042-01-01, Am Bäckerfeld – Falterweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 732, Bebauungsplan-Entwurf 16-042-01-01, Am Bäckerfeld - Falterweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 732, Bebauungsplan-Entwurf 16-042-01-01, Am Bäckerfeld - Falterweg Nach § 45 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf 16-042-01-01 dargestellten Änderungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: Am Bäckerfeld 10 Osten: Am Bäckerfeld Süden: Falterweg 35 Westen: Falterweg Katastralgemeinde Posch § 4 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert. § 5 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der dem Neuplanungsgebiet zugrunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach der Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über die Anträge G 3 und G 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 3 Neufassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 02-28-01-00, KG Linz (Harrachstraße – Dinghoferstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan M 02-28-01-00, Harrachstraße - Dinghoferstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend Bebauungsplan M 02-28-01-00, Harrachstraße - Dinghoferstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan M 02-28-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Harrachstraße Osten: Dinghoferstraße Süden: Mozartstraße Westen: Fadingerstraße Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes M 02-28-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 4 Bebauungsplanänderung M 05-16-01-01, KG Linz (Karl-Wiser-Straße – Kroatengasse) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung M 05-16-01-01, Karl-Wiser-Straße - Kroatengasse, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend die Bebauungsplanänderung M 05-16-01-01, Karl-Wiser-Straße - Kroatengasse Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung M 05-16-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Karl-Wiser-Straße Osten: Kroatengasse Süden: Tegetthoffstraße Westen: Tegetthoffstraße Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung M 05-16-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn zu G 4: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, Frau Gemeinderätin Rockenschaub hat jetzt zwei Anträge referiert, die eine gewisse Ähnlichkeit haben. Es hat nämlich bei beiden Anträgen sehr viele Einwendungen von den AnrainerInnen gegeben. Beim Antrag G 3 ist man auf diese Anregungen der AnrainerInnen eingegangen und hat diese Neufassung des Stammplans in diese Richtung geändert. Leider ist dasselbe bei der Bebauungsplanänderung G 4 nicht passiert. Ich denke aber, die Einwendungen, die beim Bebauungsplan M 05-16-01-01 gemacht worden sind, sind durchaus berechtigt. Die BewohnerInnen dort befürchten eine Verschlimmerung der Parkplatzproblematik, eine Minderung der Wohnqualität, das Aufgeben der letzten Grün-Oase, Licht-, Luft- und Freiraumbeschränkungen für Lüftung und Belichtung und die Errichtung einer Tiefgarage. Es erstaunt mich ein bisschen, dass man auf diese Einwendungen der AnrainerInnen nicht eingegangen ist und darum werde ich mich bei Antrag G 4 enthalten. Danke schön.“ Gemeinderat Ing. Casny zu G 4: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, hier ist bereits angesprochen worden, dass diese Bebauung neu entwickelt worden ist. Es gab einen langen Planungsprozess, was wir durchaus für positiv erachten, jedoch sind unserer Meinung nach noch zwei Probleme aufrecht. Im Bereich der Karl-Wiser-Straße kommt es im Anschlussbau an eine Bausünde nicht zu einer, wie angesprochen, versprochenen Abtreppung, daher entsteht auch an der Ecke Karl-Wiser-Straße/Kroatengasse ein sehr dominanter Baukörper. Aufgrund dieses dominanten Baukörpers wird in diesem Bereich der Durchgrünungsgrad deutlich schlechter. Aus diesen beiden Kritikpunkten gab es auch eine Unterschriftenaktion, wo sich 121 Anrainer beteiligt haben. Aus diesem Grund werden wir uns beim Tagesordnungspunkt G 4 enthalten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich darf mich kurz selbst zu Wort melden mit nur einer Anmerkung. Ich habe dieses Projekt aufgrund dessen, dass ich von 2009 bis 2013 im Herbst nur für den Tiefbau und nicht für den Hochbau zuständig war, nicht selbst betreut. Ich habe aber miterleben können und dürfen, wie viele Verhandlungsrunden es zwischen der Bürgerinitiative, infolge nur mehr von Teilen der Bürgerinitiative mit den Planern gegeben hat. Ich glaube, dass dieses Projekt für ein innerstädtisches Bauvorhaben aus meiner Sicht vertretbar ist. Es ist ein Kompromiss, vor allem, wenn man sich die Erstplanung ansieht. Aber ich möchte das für ein grundsätzliches Statement nutzen, weil du, Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, gesagt hast, es sind beides Projekte, wo es Widerstand gegeben hat. Einmal sei darauf eingegangen worden und einmal nicht. Abgesehen davon, habe ich von dem Kompromiss eine andere Meinung. Aber eines ist korrekt, es wird immer schwieriger - und das ist, glaube ich, auch für den Gemeinderat wichtig zu behirnen - in bestimmten Gebieten und Stadtteilen Baulücken, auch Aufstockungen durchzuführen. Das Interesse an einer Stadtverdichtung, dass eine höhere Zonierung mehr bringt als eine niedrigere Zonierung um Grünflächen zu erhalten, das ist ein Disput und ein Diskurs, den wir in dieser Stadt führen werden. Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass das keine parteipolitische Positionierung ist, sondern die Positionierung dazu, wie wir uns manche Gebiete unserer Stadt, nämlich jene, die eher dicht verbaut sind, in Zukunft vorstellen. Die Positionierung dazu, wie wir mit den Grünlandreserven umgehen und ob wir uns weiter den Luxus erlauben können, dass jedes Haus, das höher als fünf Geschosse ist, ein Hochhaus ist, bei dem wir Angst haben, das errichten zu können. Und wir werden, wenn wir die Lebensqualität und die Nachfrage nach Wohnen in der Innenstadt haben, in Zukunft in diesem Haus öfter über Verdichtungen reden. Aus meiner Sicht ist nur wichtig, dass diese Verdichtungen mit Augenmaß erfolgen. Es ist nicht jeder Aufbau gut, es ist nicht jede Höherzonierung in Ordnung, aber es kann umgekehrt nicht sein, dass Verdichtungen in der Innenstadt grundsätzlich verhindert werden. Da bin ich der Meinung, dass für eine vorsorgliche Stadtentwicklung hier das richtige Augenmaß zu gelten hat.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Rockenschaub: „Ich habe die Gründe, warum den meisten Anregungen und Einwendungen nicht stattgegeben wurde, in meiner Berichterstattung schon gebracht, den Rest hat der Herr Bürgermeister gesagt, ich habe dem nichts mehr hinzuzufügen. Ich ersuche um Annahme.“ Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag G 3 wird einstimmig angenommen. Der Antrag G 4 wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (16) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge G 5 und G 6 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 5 Änderungsplan Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Kudlichstraße 27) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Kudlichstraße 27, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend Änderungsplan Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Kudlichstraße 27 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Kudlichstraße Osten: Hofmeindlweg Süden: Hofmeindlweg 4 Westen: Kudlichstraße 29 Katastralgemeinde Waldegg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 11 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 6 Bebauungsplanänderung W 116/12, KG Linz (Römerstraße – Lessingstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung W 116/12, Römerstraße - Lessingstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend die Bebauungsplanänderung W 116/12, Römerstraße - Lessingstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung W 116/12 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Römerstraße Osten: Lessingstraße Süden: Donatusgasse Westen: Greilstraße Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung W 116/12 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Zu G 7 darf ich Herrn Gemeinderat Ing. Casny ersuchen, der auch den Antrag G 8 des erkrankten Gemeinderates Murauer übernehmen wird.“ Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge G 7 und G 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 7 Bebauungsplanänderung N 34-24-01-02, KG Katzbach (Pferdebahnpromenade – Wolfauerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung N 34-24-01-02, Pferdebahnpromenade - Wolfauerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend die Bebauungsplanänderung N 34-24-01-02, Pferdebahnpromenade – Wolfauerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung N 34-24-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Pferdebahnpromenade Osten: Grenze zum Grünland Süden: Wolfauerstraße Westen: Wolfauerstraße 13 Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung N 34-24-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 8 Änderungspläne Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Donaufeldstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Donaufeldstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend Änderungspläne Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Donaufeldstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundgrenzen von Grundstück Nr. 1006 und 1034 Osten: Grundgrenze von Grundstück Nr. 1034 Süden: Grundgrenzen von Grundstück Nr. 1006 und 1034 Westen: Grundgrenze von Grundstück Nr. 1006 Katastralgemeinde Katzbach Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 10 aufgehoben § 4 Die Verordnung tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Für die nächsten beiden Anträge G 9 und G 10 hat mir die FPÖ korrekterweise die Ersatzreferentin mitgeteilt, Frau Gemeinderätin Neubauer.“ Gemeinderätin Neubauer berichtet über die Anträge G 9 und G 10 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 9 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 14-19-01-00, KG Lustenau (Richard-Wagner-Straße – Makartstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 14-19-01-00, Richard-Wagner-Straße - Makartstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend Bebauungsplan S 14-19-01-00, Richard-Wagner-Straße - Makartstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan S 14-19-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Richard-Wagner-Straße Osten: Makartstraße Süden: Bulgariplatz Westen: Wiener Straße Katastralgemeinde Lustenau Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 14-19-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 10 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 09-15-01-00, KG Waldegg (Landwiedstraße – Gruentalerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 09-15-01-00, Landwiedstraße - Gruentalerstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend Bebauungsplan S 09-15-01-00, Landwiedstraße - Gruentalerstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan S 09-15-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Gruentalerstraße, Calaminusweg Osten: Ramsauerstraße 50 - 58 Süden: Grenze zum Grünland Westen: Landwiedstraße Katastralgemeinde Waldegg Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 09-15-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über die Anträge G 11 und G 12 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 11 Änderungsplan Nr. 9 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Schatzweg 21) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 9 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Schatzweg 21, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend Änderungsplan Nr. 9 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Schatzweg 21 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 9 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Schatzweg Osten: Schatzweg Süden: Grenze zu Grundstück Nr. 1741/2 Westen: Grenze zu Öffentlichem Gut (Grundstück Nr. 2128) Katastralgemeinde Katzbach Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 9 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 12 Änderungsplan Nr. 12 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Koglerweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 12 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Koglerweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 betreffend Änderungsplan Nr. 12 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Koglerweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 12 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Koglerweg Osten: Östlich Koglerweg 72 Süden: südlich Koglerweg 72 Westen: westlich Koglerweg 72 Katastralgemeinde Katzbach Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 12 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. H ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Gemeinderätin Hahn berichtet über H 1 Magdalenaschule (VS 42); Aufstockung für Ausspeisung und Nachmittagsbetreuung durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 900.000 Euro sowie 100.000 Euro für den Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Aufstockung an der Volksschule Magdalena für die Ausspeisung und die Nachmittagsbetreuung durch die Immobilien Linz GmbH & CoKG (ILG) mit Gesamtkosten in Höhe von 900.000 Euro inkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis Oktober 2013 wird zugestimmt. Optimierungsmaßnahmen in der Gewährleistungsphase - insbesondere Energieoptimierungen - wird zugestimmt. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 100.000 Euro inkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis Oktober 2013 wird zugestimmt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. Sonstige Vergabevorgaben: z.B. Die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter oder Billigstbieter zu erfolgen. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 80.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2014 und in Höhe von 20.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2015 für die Mobilien der Volksschule erfolgt auf der VASt 5.2101.043142, VS St. Magdalena, Einrichtung. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Huber berichtet über H 2 Verein „Kulturvereinigung Friedhofstraße 6“ (Stadtwerkstatt); Mietzinsreduzierung sowie Änderung des Mietvertrages vom 12. Juli 1990 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der von der Stadtwerkstatt zu entrichtende monatliche Mietzins beträgt rückwirkend ab 1. April 2014 2,27 Euro pro Quadratmeter zuzüglich USt. So ergibt sich für 596 Quadratmeter eine Gesamtmiete von monatlich 1352,92 Euro zuzüglich USt. 2. Die bis einschließlich März 2014 aufgelaufenen offenen Mietrückstände in einer Gesamthöhe von 123.394,45 Euro brutto werden der Stadtwerkstatt für zehn Jahre linear in halbjährlichen Raten, rückzahlbar beginnend mit 1. Dezember 2014, verzinst gestundet. Der Zinssatz wird erstmals für die Zinsperiode ab 1. Juni 2014 fixiert, entsprechend der Entwicklung des Sechs-Monats-Satz-EURIBOR plus 0,8-Prozent-Punkte, und in weiterer Folge halbjährlich angepasst. Der gestundete aushaftende Betrag wird durch den Stundungsgeber fällig gestellt und dessen Rückzahlung verlangt, wenn der Stundungsempfänger Kapital und Zinsen nicht innerhalb von 90 Geschäftstagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gemäß Rückzahlungsvereinbarung zahlt. 3. Sondertilgungen vor Ende der Gesamtlaufzeit sind seitens des Vereines Stadtwerkstatt in Abstimmung mit der Stadt Linz möglich. 4. Alle übrigen Vertragspunkte des Mietvertrages vom 12. Juli 1990 bleiben vollinhaltlich aufrecht. 5. Die Verrechnung der Mieteinnahmen erfolgt auf der VASt 2.8530.824000, Wohn- und Geschäftsgebäude, Mieten und Pachte.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wie ich diesen Antrag gelesen habe, ist mir nur ein Gedanke durch den Kopf gegangen, Vereine, wie die HOSI oder linke Kulturvereine wie die Stadtwerkstatt, haben es in Linz wirklich sehr gut. Wann immer einer dieser Vereine in finanzielle Nöte gerät, wenden Sie sich beruhigt an die Stadt, denn die Stadt wird das schon richten. Ich rufe kurz in Erinnerung, vor nicht einmal einem halben Jahr gab es auch erhebliche Rückstände bei der HOSI-Linz, das waren 140.000 Euro. Die Stadt hat ohne Zögern diese Schuld nachgelassen. Bei der Stadt haben sich jetzt 123.000 Euro angehäuft. Ich möchte betonen, dass bei einer Miete von 3600 Euro monatlich hier ungefähr 33 Monatsraten nicht gezahlt worden sind und dass diese 3600 Euro bei weitem kein marktüblicher Mietpreis sind. Nun stellt sich sofort die Frage, warum reagiert die Stadt bei solchen Vereinen nicht früher, warum wartet man bis zum Schluss, bis es einfach nicht mehr weitergeht? Ich kann Ihnen versichern, dass wir absolut gegen solche Geldgeschenke sind, vor allem, wo wir gerade dabei sind, über Sparmaßnahmen zu verhandeln, die unter Umständen Familien treffen werden. Ich rufe auch in Erinnerung, dass die Stadt Linz im Besitz mehrerer Objekte ist, die ebenfalls vermietet oder verpachtet werden. Die Annahme dieses Antrages, meine Damen und Herren, wäre eine Ohrfeige für alle jene Mieter und Pächter, die pünktlich ihre Miete an die Stadt überweisen. Wir werden dieser Ungerechtigkeit sicher nicht unsere Zustimmung geben und werden einen Abänderungsantrag stellen. Der Gemeinderat beschließe: ‚6. Der zuständige Referent wird aufgefordert, einen geeigneten Mieter für das Objekt zu suchen, der in der Lage ist, den marktüblichen Mietpreis zu bezahlen. 7. Sollte es nachweislich nicht gelingen, einen geeigneten Mieter zu finden, so sollen zukünftig die städtischen Förderungen (im Umfang der Mietreduktion) für die Stadtwerkstatt entsprechend gekürzt werden.‘ Meine sehr geehrten Damen und Herren, die bereits getroffenen Maßnahmen im Rahmen des Sparpakets, was den Kulturbereich betrifft, sind sehr überschaubar. Durch solche Annahmen, durch solche Geldgeschenke werden die Kürzungen im Kulturbereich wieder neutralisiert. Daher bitte ich Sie, unseren Abänderungsantrag anzunehmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP stimmt, wie gesagt, dem vorliegenden Antrag zu. Es wurde uns signalisiert, dass mit diesem Antrag und mit dieser Lösung eine dauerhafte Lösung für die Stadtwerkstatt geschaffen wird. Wir reichen mit unserer Zustimmung einmal die Hand zur Hilfe und gehen aber schon davon aus, dass keine Nachbesserung mehr erfolgen kann und erfolgen muss. Kritisch zu hinterfragen ist aber schon die Finanzpolitik der Stadt Linz. Wenn man sich ansieht, es wurde schon erwähnt, dass jahrelang keine Miete gezahlt wurde oder nur teilweise Zahlungen geflossen sind und – und jetzt unsere Kritik – dass darüber keinerlei Informationen an Kollegialorgane, wie den Stadtsenat oder den Gemeinderat erfolgt sind, dann kann man sich nur wundern. Den Freiheitlichen sei gesagt, der Mietvertrag, wie er jetzt geschlossen wurde, ist mit anderen ähnlichen Einrichtungen vergleichbar und steht für uns deshalb als marktüblicher Mietpreis im Raum. Deswegen werden wir den Abänderungsantrag der FPÖ nicht mittragen. Wir sagen, es soll eine nachhaltige Lösung für die Stadtwerkstatt sein, es soll eine Lösung sein, die in Zukunft hält. Unsere Zustimmung soll als Vertrauensvorschuss gesehen werden, der dann auch hält. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist wenig verwunderlich, wie die FPÖ auch bei diesem Antrag agiert. Es ist ein konsequenter Weg, den die FPÖ da geht, dass gegen alles polemisiert wird, was sie selbst als links definiert. Links ist für die FPÖ so ziemlich alles, was nicht dem freiheitlichen Lager angehört. Das sagt insgesamt deutlich mehr über das Kulturverständnis der FPÖ aus, als über die Finanzierung bzw. die Probleme in der Finanzierung, die wir ganz allgemein in der Stadt Linz haben. Herr Klubobmann Hein hat gesagt, Vereine haben es gut. (Zwischenruf) Entschuldigung, linke Vereine haben es gut, ist ja völlig klar. Alles links der FPÖ ist immer links, versteht sich von selbst nach Ihrer Diktion. Wir haben im letzten Gemeinderat relativ intensiv, teilweise auch heftig über Förderungen für die Freie Szene diskutiert. Dort ist eines relativ klar zum Ausdruck gekommen, wir haben stagnierende Förderungen in den letzten zehn, elf Jahren und gleichzeitig haben wir eine massive Inflation in den letzten zehn Jahren über 20 Prozent. Bleiben wir kurz beim Beispiel Stadtwerkstatt. Die Stadtwerkstatt hat basierend auf ziemlich gleichbleibenden Subventionen jedes Jahr mehr Miete an die Stadt Linz gezahlt. Mittlerweile, am Ende der bisherigen Regelung wären wir so weit, dass fast 50 Prozent der Gelder, die die Stadtwerkstatt von der Stadt Linz bekommen hat, gleich wieder als Miete an die Stadt zurückgegangen sind. Es ist die Frage, ob das finanzpolitisch gescheit ist und es ist vor allem die Frage, ob das kulturpolitisch wirklich klug ist, wenn man zuerst eine Förderung hergibt und sich dann die Hälfte davon wieder zurückholt. Deswegen ist der heutige Antrag, den wir da haben, ein wirklich positiver Schritt in die absolut richtige Richtung. Dass die FPÖ ein Problem damit hat, ist völlig klar. Sie sind die blaue Ausnahme in Linz, die kein Interesse an einer florierenden Kulturszene hat. Ich habe in der letzten Gemeinderatssitzung die SPÖ, zu Recht wie ich finde, doch ein bisschen schimpfen müssen, heftiger kritisiert, weil Kürzungen im Kulturbereich nicht nur kontraproduktiv, sondern in vielen Bereichen existenzbedrohend sind. Und wenn ich Kritik übe, dann ist es mir auch ein Anliegen, dass ich, wenn so ein Antrag kommt wie heute, dem zuständigen Finanzstadtrat Forsterleitner ein Lob ausspreche und mich dafür bedanke, dass da eine Lösung gefunden werden konnte. Die Kritik vom letzten Mal bleibt vollinhaltlich aufrecht, aber wenn einmal wirklich etwas positiv abgeschlossen werden kann, dann sollte man sich dafür bedanken, was ich hiermit mache.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Danke, ich darf mich vielleicht auch selbst kurz zu Wort melden, nachdem ich auch angesprochen worden bin. Als ich diese Funktion übernommen habe, wurde ich im Spätherbst mit dieser Causa konfrontiert. Sie können und ihr könnt mir glauben, das ist nichts, was ich lustig finde, wenn man Initiativen hat, die Schulden angehäuft haben und wo man sich Gedanken darüber machen muss, wie das entstanden ist und wie man das Problem lösen kann. Faktum war, es war vorhanden. Daher haben wir in Gesprächen mit der Stadtwerkstatt versucht eine Lösung zu finden, bei der wir auf der einen Seite garantieren, dass die außenstehenden Mittel für die Stadt wieder zurückfließen und bei der auf der anderen Seite sichergestellt ist, dass wir hoffentlich nicht mehr in so eine Situation kommen. Das soll nämlich diese neue Lösung bringen und das sehe ich auch so wie die Kollegin Kaltenhuber. Es ist auf keinen Fall intendiert, dass wir jetzt regelmäßig die Stadtwerkstatt entschulden. Wir hoffen, mit dieser Lösung wirklich etwas gefunden zu haben, wo die Stadtwerkstatt ihre kulturpolitische Aufgabe in Zukunft auch weiter erfüllen kann. Eines steht für mich schon außer Zweifel, die Stadtwerkstatt ist in meinen Augen aus der kulturpolitischen Landschaft nicht wegzudenken und hat ein Recht auf eine Finanzierung. Eine andere Lösung hätte im Endeffekt bedeutet, dass die Stadtwerkstatt ihr kulturelles Angebot massiv hätte reduzieren oder gar einstellen müssen, was, glaube ich, die Mehrheit in diesem Hause auf keinen Fall will. Ich möchte etwas zu diesem Abänderungsantrag sagen, weil wir da herinnen Klartext reden sollen. Wenn man diesen Antrag im Klartext übersetzt, bedeutet das, dass die FPÖ sagt, dass wir die Stadtwerkstatt aus diesem Gebäude rauswerfen sollen. Das ist der Punkt, der da herauskommt bei dem Antrag und dagegen verwehre ich mich dezidiert. Ich halte viel von der Arbeit der Stadtwerkstatt, auch wenn die Mitglieder und die Menschen, die sich dort sammeln, mit Kritik an der SPÖ vielfach nicht gespart haben. Das ist auch legitim. Es ist in einem demokratischen Prozess legitim, jeden und alle zu kritisieren, da darf man nicht angerührt und beleidigt sein, wenn das einmal die eigene Haut trifft. In diesem Sinne habe ich mich bemüht, eine konstruktive Lösung zu finden, die die Interessen der Stadt wahrt und gleichzeitig dafür sorgt, dass wir dieses Problem auf Dauer hoffentlich gelöst haben. In diesem Sinne bedanke ich mich wirklich bei der ÖVP und bei den Grünen für das Mittragen dieses Antrages. Ich nehme auch an, dass wahrscheinlich die Kollegin Grünn das Ganze mitträgt und hoffe, dass wir damit eine gemeinsame solide Basis für solidere Finanzen bei der Stadtwerkstatt gelegt haben.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nur mit der Mär aufräumen, dass wir gegen diesen Antrag sind, weil es gerade die Stadtwerkstatt betrifft. Ich habe im Finanzausschuss bereits betont, dass wir dieses Vorgehen bei jedem Verein machen würden. Es gibt nicht gleichere und gleiche. Wir wollen, dass hier eine gerechte Lösung für alle gefunden wird und nicht dass Vereine, die gewissen politischen Gruppierungen sympathisch sind, bevorzugt werden. Mehr will ich mit unserem Abänderungsantrag nicht sagen. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Eigentlich wollte ich nur ganz kurz auf das replizieren, was du gesagt hast, Christian. Ich darf dir aus Gesprächen aus dem Stadtwerkstatt-Umfeld berichten, dass auch die die Situation, mit der du konfrontiert worden bist, alles andere als lustig gefunden haben. Das hat den Hintergrund, dass da schon mehr als ein Jahr lang Verhandlungen mit der Stadt geführt worden sind, die zu keinem Ergebnis geführt haben. Umso erfreulicher ist, dass dieses Ergebnis jetzt vorliegt. Also wie gesagt, auch auf der anderen Seite wurde die Grundsituation als nicht lustig empfunden. Zum Kollegen Hein möchte ich jetzt sagen, ich kenne mich überhaupt nicht mehr aus. Ist das jetzt die Vorgehensweise bei jedem Verein oder bei jedem linken Verein? Zwischenruf Gemeinderat Hein: „Bei jedem Verein!“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Bei jedem Verein. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Huber: „Lieber Severin, danke für die Blumen!“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag der FPÖ wird nicht mehr abgestimmt. Gemeinderat Huber berichtet über H 3 Gewährung einer Subvention an die LIVA, Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H., Untere Donaulände 7 (Finanzieller Ausgleich bis zur Klärung Theatervertrag); max. 7,111.900 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Stadt gewährt der LIVA eine Finanzierung als Überbrückung bis zu maximal 7,111.900 Euro als finanziellen Ausgleich, die gemäß aktueller Liquiditätslage ausbezahlt werden. Werden die Zahlungen des Landes Oberösterreich wieder aufgenommen, so sind die diesbezüglichen städtischen Vorleistungen von der LIVA wieder an die Stadt rückzuerstatten. Die Verrechnung in der Höhe von maximal 7,111.900 Euro erfolgt auf der VASt 1.3291.755000, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, LIVA. Die Bedeckung mittels Kreditübertragung in Höhe von maximal 7,111.900 Euro von der VASt 1.3290.751100, Lfd. Transferzahlungen an Land, Linzer Landestheater auf die VASt 1.3291.755000, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, LIVA, wird genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, heute müssen wir zum zweiten Mal die LIVA finanziell retten, da das Land auf Grund der Streitigkeiten rund um die so genannten Pre-Opening-Kosten die Zahlungen Anfang des Jahres eingestellt hat. Der Landeshauptmann hat aber nicht nur den in Frage stehenden Betrag auf Eis gelegt, sondern die ganze Zahlung. Was genau hinter der Taktik steht, ist zumindest mir nicht ganz klar. Auch die Gespräche zwischen unserem Bürgermeister und unserem Landeshauptmann haben sich bis jetzt noch zu keinem guten Ende gewendet und alles ist noch offen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es hohe Wogen geschlagen hat, als wir im Jänner die Prüfung dieses besagten Orchestervertrages vorgeschlagen haben. Wenn ich den ersten Absatz in diesem Amtsantrag lese, bin ich davon überzeugt, dass dieser Antrag völlig richtig war, denn die kurioseste Vereinbarung ist - das zeigt eben dieser besagte erste Absatz - die Stadt Linz zahlt einen Betrag an das Land für das Musiktheater und bekommt 50 Prozent für die LIVA zurücküberwiesen. Warum wird das so kompliziert gemacht? Wie kommt das Land dazu, dass eigentlich Linzer Geld eingefroren wird? Warum zahlt die Stadt nicht diesen Betrag direkt an ihre eigenen Unternehmungen? Solange das Land auf seinen Standpunkt beharrt und das Geld auf Eis legt, fordere ich unseren Finanzreferenten auf, auch das städtische Geld, sofern es noch nicht geschehen sein sollte, Richtung Land einzufrieren. Wir müssen uns bezüglich dieser Theatervereinbarung noch näher unterhalten und eine Kündigung in Erwägung ziehen. Der Weg für eine Neuregelung soll frei gemacht werden und eine derart unnötige Vereinbarung mit Umwegen über Landestransferkonten in Zukunft nicht mehr gemacht werden. Wir werden dem Antrag zum Wohle der städtischen LIVA unsere Zustimmung erteilen.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über H 4 Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 53/1, KG Kleinmünchen (Auwiesenstraße) um den Verkaufspreis von 187.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Verkauf der in der Vermessungsurkunde der geounit Dipl.-Ing. Fuchsberger – Dipl.-Ing. Stöger Ziviltechniker OG vom 21. August 2013, GZ 2490, mit der Ziffer 1 bezeichneten Teilfläche des Grundstücks Nr. 53/1, KG Kleinmünchen, im Ausmaß von 1371 Quadratmetern zum Preis von 187.000 Euro an die Gebauer & Griller KG, Muthgasse 36, 1190 Wien, wird genehmigt. Der Abschluss des gegenständlichen Rechtsgeschäfts erfolgt zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 187.000 Euro für das Rechnungsjahr 2014 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke. 3. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 28.050 Euro für das Jahr 2014 erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Svoboda berichtet über H 5 Hort Siemensstraße; Aufstockung einschließlich Adaptierungen und Sanierungen im Bestand durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 2,6 Millionen Euro sowie 200.000 Euro für den Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Aufstockung des Hortes Siemensstraße einschließlich Adaptierungen und Sanierungen im Bestand durch die Immobilien Linz GmbH & CoKG (ILG) mit Gesamtkosten in Höhe von 2,6 Millionen Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis März 2014 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Optimierungsmaßnahmen in der Gewährleistungsphase - insbesondere Energieoptimierungen - innerhalb der oben angeführten Bandbreite wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 200.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis März 2014 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Kosten der Mobilien über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. Sonstige Vergabevorgaben: z.B. die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter oder Billigstbieter zu erfolgen. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 200.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2015 für die Mobilien des Hortes erfolgt auf der VASt 5.2500.043069, Hort Siemensstraße, Einrichtung. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Gemeinderat Benedik berichtet über die Anträge I 1 und I 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: I 1 Ausbau der Landwiedstraße im Kreuzungsbereich mit der Salzburger Straße; Vergabe der Arbeiten; max. 350.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 350.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Ausbau der Landwiedstraße im Kreuzungsbereich mit der Salzburger Straße durch Herstellung einer zusätzlichen Fahrspur samt begleitendem Radweg und Gehsteig auf ca. 80 Meter Länge und Sanierung der bestehenden Straßensubstanz bis zur Einmündung der Ellbognerstraße auf ca. 220 Meter Länge in elf bis 15,50 Metern Breite durch Verstärkung der gebundenen Tragschichte samt Erneuerung der Deckschichte. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis der nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahren werden der Bauauftrag und die Baustellenkoordination wie folgt vergeben: 2.1 Straßenbauarbeiten Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: STRABAG AG, Direktion AE-Nord, Salzburger Straße 323a, 4021 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt) 333.998,64 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 9401,36 Euro bewilligt. 2.2. Ingenieurleistungen gemäß BauKG Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: TBV Niedermayr GmbH, Schubertstraße 21, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt) 6019,89 Euro Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 580,11 Euro bewilligt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 350.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002744, Landwiedstraße, Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ I 2 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße (Bebauungsplan S 09-15-01-00, Maidwieserstraße - Zum Sonnenaufgang, KG Waldegg) - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan S 09-15-01-00, Maidwieserstraße – Zum Sonnenaufgang, KG Waldegg; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan S 09-15-01-00, Maidwieserstraße – Zum Sonnenaufgang, KG Waldegg, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan S 09-15-01-00 der Stadtplanung Linz vom 8. November 2013, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Fadl berichtet über I 3 Ausbau der Niederreithstraße südlich der Kudlichstraße bis zum Hofmeindlweg; Vergabe der Arbeiten; max. 110.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 110.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Ausbau der Niederreithstraße südlich der Kudlichstraße bis zum Hofmeindlweg auf ca. 100 Meter Länge in fünf Meter Breite einschließlich begleitendem 1,50 Meter breiten Gehsteig und westseitigem Bankett. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: STRABAG AG, Direktion AE-Nord, Salzburger Straße 323a, 4021 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt) 99.878,44 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 10.121,56 Euro bewilligt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 110.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002711, Niederreithstraße. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Lettner berichtet über I 4 Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Feldweg östlich Wambacher Straße, KG Ebelsberg - Auflassung als Verkehrsfläche - Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Feldweg östlich Wambacher Straße, KG Ebelsberg, Auflassung als Verkehrsfläche – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Feldweg östlich Wambacher Straße, KG Ebelsberg, Auflassung als Verkehrsfläche – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Plan ,BDI13015‘ der Stadtplanung Linz vom 3. Oktober 2013, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Hackl berichtet über I 5 Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Weg nördlich Summerauerbahn, KG Lustenau - Auflassung als Verkehrsfläche - Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Weg nördlich Summerauerbahn, KG Lustenau, Auflassung als Verkehrsfläche – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Mai 2014 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Weg nördlich Summerauerbahn, KG Lustenau, Auflassung als Verkehrsfläche – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Plan ,BDI13016‘ der Stadtplanung Linz vom 8. Oktober 2013, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION Gemeinderätin Hahn berichtet über J 1 Jugendbeirat - Statutenänderung und Liste der Mitglieder und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Das beiliegende Statut des Jugendbeirates der Stadt Linz wird genehmigt. Die Liste der vorgeschlagenen Kinder- und Jugendorganisationen wird zur Kenntnis genommen. Die Liste der tatsächlich an der Mitwirkung interessierten Kinder- und Jugendorganisationen wird von den Kinder- und Jugend-Services der Stadt Linz dem Bürgermeister übermittelt werden und wird dieser beauftragt, die Mitgliederliste der mitwirkenden Kinder- und Jugendorganisationen mittels Verfügung festzulegen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Bezüglich der Vorsitzführung haben wir im Sozialausschuss schon lange darüber diskutiert und ich habe diesbezüglich schon ein paar Mal Bedenken geäußert. Wir finden, dass beim Jugendbeirat der Stadt Linz genauso wie beim Jugendbeirat des Landes Oberösterreich oder dem Migrationsbeirat nicht das politisch zuständige Stadtsenatsmitglied den Vorsitz führen soll, sondern jemand anderer. Deshalb stellen wir einen Abänderungsantrag zu § 3 Abs. 2 des Statutes des Jugendbeirates der Stadt Linz. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Vorsitzführung im Jugendbeirat erfolgt durch den/die Leiter/Leiterin des Kinder- und Jugend-Services Linz, im Verhinderungsfall durch dessen/deren StellvertreterIn nach Abs. 3.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht wäre der Antrag ganz richtig eher als Enderledigung unseres freiheitlichen Antrages zu bewerten. Aber ich nehme ihn als Amtsantrag ganz genauso gerne an, denn die Diskussion wurde überhaupt einmal erst begonnen, nachdem wir zwei, wenn nicht sogar mehrere Anläufe hier im Gemeinderat unternommen haben, um den Jugendbeirat auf eine neue Schiene zu bringen. Wir begrüßen natürlich, dass endlich etwas weitergegangen ist. Wir begrüßen die personelle Aufstockung, die von uns so dringend gefordert wurde. Wir erhoffen uns aber auch von dir, Herr Bürgermeister, dass dann die Auswahl der Mitglieder objektiv erfolgt - die obliegt nach dem Statut zumindest jetzt von Beginn an explizit dir. Ich habe schon festgestellt, dass für den Jugendbeirat - und das hat mich etwas verwundert -, bereits der sozialdemokratische Wirtschaftsverband nominiert wurde, weil er scheinbar Jugendarbeit leistet und auch die Wirtschaftskammer. Ich denke, das muss man sich genau anschauen. Wenn man den Jugendbeirat schon so weitläufig besetzt, sollte man hier doch objektiv vorgehen. Aber da bekommst du einmal einen Vertrauensvorschuss von uns. Die inhaltliche Aufwertung ist leider ausgeblieben. Wir hätten uns gewünscht, dass man dem Jugendbeirat von Beginn an mehr Aufgaben zuteilt; was er wirklich bewirken kann, was er angreifen kann. Das ist leider nicht erfüllt worden. Aber unter dem Motto ,besser als nichts‘ stimmen wir selbstverständlich hier zu. Zum Antrag der ÖVP muss ich festhalten, dass für uns die Vorsitzführung an sich nicht dermaßen wesentlich ist. Wenn wir uns ganz ehrlich sind, glaube ich, dass es keinen großen Unterschied macht, ob Herr Stadtrat Giegler den Vorsitz führt oder ein Beamter. Das gibt den Jugendlichen natürlich vielleicht ein besseres Signal. Aber sind wir uns ehrlich, liebe ÖVP, das hat keine Auswirkungen in der Praxis. Daher werden wir uns bei diesem Abänderungsantrag der Stimme enthalten und dem Grundantrag selbstverständlich zustimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich muss jetzt eine kleine Anmerkung machen. Nicht zur Frage, wer den Vorsitz zu führen hat und wer das besser kann, ein Beamter aus der Verwaltung oder ich - das ist jetzt nicht das Thema auf das ich eingehen möchte. Mir sind zwei andere Anmerkungen wichtig in diesem Zusammenhang, Kollege Raml, weil du die Zusammensetzung der Liste der im Jugendbeirat vertretenen Organisationen angesprochen hast. Es war vereinbart, dass eine Vorschlagsliste an die Fraktionen übermittelt wurde. Es wurde dann vereinbart, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Rückmeldungen und Vorschläge gemacht werden können. Das wurde abgewartet. Von der freiheitlichen Fraktion wurde hier kein Wunsch geäußert. Aus diesem Grund schaut die Liste so aus, wie sie jetzt aussieht. Es ist aber der freiheitlichen Fraktion unbenommen, hier in Zukunft entsprechende Vorschläge zu machen, das haben wir im Sozialausschuss so besprochen. Und zum zweiten Punkt: Betreffend die Aufgabenstellungen des Jugendbeirates, haben wir auch im Sozialausschuss vereinbart, dass es eigentlich ein Vorgreifen wäre, hier in den Statuten schon genau zu definieren, mit welchen Themen sich dieser Jugendbeirat zu beschäftigen hat. Wir haben vereinbart - und ich glaube, das ist auch richtig so und entspricht dann dieser Kompetenz dieses Jugendbeirates -, dass es die Aufgabe der Jugendlichen ist, hier die Themen entsprechend festzulegen und hier dann diese Themen entsprechend zu behandeln. Das war eigentlich der Hintergrund und nicht eine Bevormundung bereits von vornherein diesen Jugendbeirat in seiner Arbeit einzuschränken. Das nur zur Erklärung. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hahn: „Ich möchte jetzt zu dir, Kollege Raml, noch eine Anmerkung machen. Wir haben diese Statuten, die heute zur Beschlussfassung vorliegen, gemeinsam entwickelt. Die objektive Auswahl der Mitglieder ist natürlich durch diese Statuten gegeben. Wir haben da ganz klar die Aufnahmekriterien festgelegt. Ich glaube, es ist ein wichtiger Punkt, dass nicht wahllos irgendwelche Mitglieder in diesem Beirat sind. Alle Interessierten, die jetzt nicht auf dieser Liste sind, können einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme stellen. Was die inhaltliche Aufwertung betrifft, glaube ich, kann dieser Jugendbeirat, wenn er gut funktioniert, mit seinen Mitgliedern leben. Gerade durch diese breitere Aufstellung kann das geschehen. Ich würde es auch als Vorgreifen sehen und schauen wir, in welche Richtung die inhaltliche Auseinandersetzung in diesem Beirat geht. Kollegin Polli, zu deinem Abänderungsantrag: Du hast gesagt, dass ihr diesen Abänderungsantrag genau gleichlautend schon im Ausschuss gestellt habt und wir diesen schon diskutiert haben. Ich möchte ein Zitat aus der Antragsbegründung aus diesem Ausschuss von dir aufgreifen, weil ich glaube, dass genau das der Punkt ist, wo wir uns ein bisschen unterscheiden. Du hast gesagt, du möchtest die Politik rauslassen. Der Direktor der Kinder- und Jugend-Services Linz soll den Vorsitz übernehmen. Ich glaube, es ist genau andersherum. Ich habe ein anderes demokratiepolitisches Verständnis. Ich glaube, dass die Wertigkeit höher ist, wenn der politische zuständige Referent den Vorsitz in diesem Jugendbeirat übernimmt. Ich glaube, ein Jugendbeirat ist ein Beteiligungskonzept, eine Form der Einbeziehung an kommunalpolitischen Entscheidungen und Prozessen und darum, glaube ich, unter politischer Vorsitzführung bestens aufgehoben. Wir haben auch diskutiert, dass es im Land Oberösterreich zwei zuständige Ressorts gibt und das mit ein Grund ist, warum es dort so läuft. Wir müssen nicht alles ganz genau gleich machen. Darum ersuche ich im Sinne der Wertschätzung für die Anliegen der Kinder und Jugendlichen um Zustimmung zum ursprünglichen Antrag.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (8) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Leibetseder berichtet über J 2 Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 18. April 2013 (Tabellen-Punkt 95) rückwirkend ab 1. Jänner 2014, im Zusammenhang mit der Gewährung einer Subvention an den Verein Aktion Tagesmütter sowie gleichzeitige Neufestsetzung der Subvention; max. 75.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Subvention des Tabellen-Punktes 95 der Beilage des Gemeinderatsbeschlusses vom 18. April 2013, wonach dem Verein Tagesmütter für die Jahre 2013 und 2014 eine Subvention von maximal 189.000 Euro pro Jahr zugesichert wird, wird rückwirkend ab 1. Jänner 2014 aufgehoben. 2. Gleichzeitig wird das Amt für Soziales, Jugend und Familie (ASJF) beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, dass der Vollzug der im Bericht an den Gemeinderat zit. Verordnung Nr. 112 vom 31. Dezember 2013 der Oö. Landesregierung für 2014 gewährleistet ist. 3. Eine Kreditübertragung der notwendigen Finanzmittel in der Höhe von 75.000 Euro von den B-Fördermitteln/Stadtkämmerei, VASt 1.0610.757701, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen, auf die entsprechende Verrechnungs-VASt 1.0610.757200, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen im Anweisungsrecht des ASJF, wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. K ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über K 1 Südpark Linz – key group Holding GmbH; Rückkauf des Grundstücks Nr. 1281/1, EZ 730 (KG Posch) seitens der Stadt Linz um den Kaufpreis von 513.056,43 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz nimmt von seinem mit Kaufvertrag vom 5. Juni 2008 eingeräumten Wiederkaufsrecht Gebrauch und kauft von der key group Holding GmbH das Grundstück Nr. 1281/1, EZ 730, KG 45207 Posch, im Ausmaß von 5883 Quadratmetern zum ursprünglichen Kaufpreis von 513.056,43 Euro zurück. Die im Zusammenhang mit dem Rückkauf entstehenden Kosten und Gebühren sind allein von der Verkäuferin zu tragen. 2. Eine Bestandgabe der Liegenschaft hat, zur ehestmöglichen Refinanzierung des Kaufs, zu unterbleiben. 3. Die Begleichung des Kaufpreises hat in Form von zwei Raten zu erfolgen. Die erste Rate in Höhe von 256.528,43 Euro soll binnen zwei Wochen nach beiderseitiger Vertragsunterfertigung sowie Vorliegen des Rangordnungsbeschlusses über die beabsichtigte Veräußerung der gegenständlichen Liegenschaft und der Restbetrag in Höhe von 256.528 Euro binnen einem Jahr ab Fälligkeit der ersten Zahlung fällig werden. Sollte die Stadt Linz die Liegenschaft vor Fälligkeit der zweiten Rate weiterveräußern, so soll deren Fälligkeit, abweichend von obiger Regelung, binnen zwei Wochen nach Vorliegen des Grundbuchsbeschlusses über die Weiterveräußerung eintreten. 4. Sämtliche weiteren Festlegungen des Kaufvertrags werden zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich genehmigt. 5. Die Verrechnung der beiden Raten in Höhe von 256.528,43 Euro für das Jahr 2014 und 256.528 Euro für das Jahr 2015 hat jeweils auf der VASt 5.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Erwerb von unbeweglichem Vermögen, zu erfolgen. 6. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung des Rückkaufs durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Wegscheider berichtet über L BERICHT ZUM DRINGLICHKEITSANTRAG DER SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION SOWIE ZUM ZUSATZANTRAG DER GRÜNEN-GEMEINDERATSFRAKTION VOM 6. MÄRZ 2014 „BESSERE INFORMATION ÜBER BAUMFÄLLMASSNAHMEN (BAUMSCHUTZKATASTER)“ und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Bericht geht es um bessere Informationen über Baumfällmaßnahmen. Dieser Bericht ist schriftlich an alle Fraktionen ergangen und es wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Märkte und Grünanlagen darüber berichtet und diskutiert. Es geht darum, wo in Zukunft Gefährdungspotentiale durch kranke Bäume zu erwarten und dementsprechende Maßnahmen notwendig sind. Der Baumbestand unterliegt mannigfaltigen Belastungen und Gefährdungen, sei es durch Schadorganismen, Mistelbefall, diverse Pilze, Bakterien, Wetterereignisse, Vandalismus, Verkehrsunfälle usw. Künftig werden bei einer Reihe von Alleen im Stadtgebiet Maßnahmen notwendig, z. B. in der Heinrich-Gleißner-Promenade, Römerbergstraße und Freinbergstraße, in der Eschenallee in der Dallingerstraße gibt es ein Problem mit Eschentriebsterben, bei der Birken- und Weissdornallee in der Franckstraße gibt es Probleme wegen der viel zu kleinen Inseln, bei den Platanen in der Gruberstraße, Leonfeldner Straße und im Gebiet Kleinmünchen gibt es ein Problem mit der Massariawelke. Einzelbäume am Südbahnhofmarkt und im Park der Johannes-Kepler-Universität sind intensiv strapaziert und überaltert. Im Stadtgebiet treten generell alle bereits erwähnten Belastungen und Gefährdungen, aber auch Bestandüberalterung auf. Bei den waldartigen Beständen wie am Pöstlingberg, Freinberg, Hummelhofwald gibt es Probleme mit Schädlingen und wegen Überalterung. Der Bann- und Schutzwald bei den Linzer- und Urfahraner-Wänden, ist überaltert und es herrscht Wassermangel. Nun berichte ich über ein Konzept zur besseren und früheren Aufklärung der Bevölkerung über nötige Maßnahmen. Bestandteile des Konzeptes sind ein jährlicher Bericht der Stadtgärten Linz über die notwendigen Fällungsmaßnahmen während des Winters und Berichte über unterjährig erforderliche Fällungen. Jeder Baum, der gefällt werden muss, wird mit einer Schleife mit Kontaktdaten der Stadtgärten Linz gekennzeichnet, um den BürgerInnen die Möglichkeit zu geben, sich näher über Medienservices bzw. Pressekonferenzen zu informieren. Die Stadtgärten Linz sind um eine möglichst lange Erhaltung des öffentliches Baumbestandes und jedes einzelnen Baumes bemüht und setzen dafür viele Bestanderhaltungsmaßnahmen, die ich jetzt nicht alle einzeln vorbringen werde. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass bei der Erhaltung und Pflege des öffentlichen Baumbestandes die Verkehrssicherheit und die von den Bäumen ausgehenden Risiken wichtige Aspekte sind, die man angesichts des unbestrittenen Wertes großer alter Bäume und deren mannigfaltiger Funktionserfüllung dennoch nicht aus den Augen verlieren darf. Im Baumkataster sind das etwa ca. 30.000 Bäume, die erfasst sind. Der Kataster wird laufend überprüft und es werden ca. 300 Bäume pro Jahr gefällt, das sind ein Prozent des Baumbestandes. Jeder Baum wird nachgepflanzt und der Überblick über die notwendigen Maßnahmen ist im Bericht ersichtlich. Ich bedanke mich bei Frau Gemeinderätin Köck für die konstruktive Mitarbeit. Wir haben sie eingeladen, da sie die Berichterstatterin dieses Dringlichkeitsantrages war und es wurde im Ausschuss die Arbeit der StadtgärtnerInnen gewürdigt. Ich bedanke mich auch bei Gemeinderätin Schmied, die sich für den Bericht bedankt hat und für die ausführliche Beantwortung der Fragen und dass es um die Sicherheit bei den Baumbegutachtungen geht. Sie hat auch die Kompetenz der MitarbeiterInnen der Stadtgärten gewürdigt und nicht in Frage gestellt. Danke schön.“ (Beifall) Der Bericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen. M FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 1 Zweite Schienenachse – Einbeziehung Gemeinderat und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben schon in der Aktuellen Stunde die zweite Schienenachse behandelt und jetzt geht es um einen Antrag. Es wäre uns ein Anliegen und ein Thema, dass der Gemeinderat einen Projektbeirat zur Begleitung der Einreichplanung für die zweite Schienenachse einrichtet, damit wir wirklich offen kommunizieren können. Diesem Beirat soll neben dem für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Mitglied des Stadtsenates je eine Vertreterin/ein Vertreter der vier Gemeinderatsfraktionen angehören. Der Projektbeirat soll in regelmäßigen Abständen zusammentreten und über die Entwicklungsfortschritte bei der Einreichplanung für die zweite Schienenachse informiert werden. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat richtet einen Projektbeirat zur Begleitung der Einreichplanung für die zweite Schienenachse ein. Diesem soll neben dem für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Mitglied des Stadtsenates je ein(e) VertreterIn der vier Gemeinderatsfraktionen angehören. Dieser Projektbeirat soll in regelmäßigen Abständen zusammentreten und über die Entwicklungsfortschritte bei der Einreichplanung für die zweite Schienenachse informiert werden. Der Bürgermeister hat als Eigentümervertreter der Stadt Linz sicherzustellen, dass die fertiggestellte Einreichplanung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Damen und Herren, dieser Antrag ist quasi eine Fortsetzung der Aktuellen Stunde. Es ist ein weiterer Punkt, wo die SPÖ versucht, nach der Aktuellen Stunde auch mit diesem Antrag ihr demokratiepolitisches Foul der Auslagerung der Eisenbahnbrücke in die Linz AG, ohne vorherige Befassung der demokratischen Gremien im Gemeinderat, zu verschleiern. Die SPÖ will aber nicht nur verschleiern, sie unterstellt den anderen Gemeinderatsfraktionen mit dieser Vorgangsweise gegen die zweite Schienenachse zu sein oder bei der zweiten Schienenachse nicht wirklich dabei zu sein. Dem möchte ich schon widersprechen. Alle Fraktionen stehen zu der zweiten Schienenachse, das zeigen sämtliche Beschlüsse. Die zweite Schienenachse wurde ausreichend immer wieder im Verkehrsausschuss thematisiert. Es waren hochrangige Vertreter und Vertreterinnen der Linz AG im Verkehrsausschuss und haben die zweite Schienenachse stets ausreichend dargelegt. Da gibt es kein Defizit und auch nichts zu kritisieren. Es gab die entsprechenden Beschlüsse im Gemeinderat, das wurde schon in der Aktuellen Stunde thematisiert. Ich weiß nicht, warum die SPÖ auf die Idee kommt, bei der zweiten Schienenachse gäbe es irgendwo ein Defizit und da muss man etwas tun, noch dazu, wenn man da ein Pseudo-Gremium einbezieht, parallel oder neben dem Verkehrsausschuss, der dafür zuständig ist. Noch dazu wären da nur die vier Fraktionen vertreten und nicht die im Gemeinderat vertretenen Parteien, diese werden dann ausgeschlossen, können aber im Verkehrsausschuss sehr wohl dabei sein. Man sagt, dass kann man zeitnäher machen. Bitte, es hat schon Sonderverkehrsausschüsse gegeben, die kurzfristig einberufen worden sind, das lässt sich alles machen. Wie gesagt, die Ursache oder der Grund ist ein ganz anderer. Ich muss noch auf etwas eingehen. In dem Antrag der SPÖ steht in Begleitung der Einreichplanung für die zweite Schienenachse. Frau Vizebürgermeisterin Hörzing hat bei der Aktuellen Stunde gesagt, sie legt ein Bekenntnis zur zweiten Schienenachse ab und bei der Einreichplanung muss auch die Donauquerung dabei sein. Jetzt ist es aber so, dass die Brücke bei der Einreichplanung nicht dabei ist. Bitte, das wurde eindeutig so dargelegt. Das heißt, die Brücke ist bei der Einreichplanung nicht dabei, also geht die Argumentation völlig am Thema vorbei. Und was noch dazu kommt, es weiß noch niemand, wer die neue Brücke bauen wird und ich hätte da einmal gerne einige Fragen beantwortet bekommen. Jetzt wird die Linz AG die Brücke übernehmen und soweit es irgendwie möglich ist, sanieren und erhalten. Die Linz AG ist aber eine Gesellschaft, die für den öffentlichen Verkehr zuständig ist, wirklich nur für den öffentlichen Verkehr, aber nicht für den Individualverkehr. Die Linz AG muss aber dann praktisch mit Mitteln, die für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen, eine Brücke erhalten, über die sehr, sehr viel Individualverkehr rollt. Das heißt, die Mittel werden eigentlich fremd eingesetzt. Ist da vorgesehen, dass seitens der Stadt das abgegolten wird? War vielleicht deswegen der Herr Finanzreferent, Herr Kollege Forsterleitner, ein Redner bei der Aktuellen Stunde? Meines Wissens ist er nicht Finanzreferent der Linz AG, sondern Finanzreferent im Gemeinderat der Stadt Linz. Da sind einige Fragen offen und es gibt einige Diskrepanzen, die noch zu klären sind. Meine Damen und Herren, Sie können einfach das Foul, das Sie hier begangen haben, auch mit noch so vielen Verschleierungsversuchen nicht wegbringen. Das gelingt auch nicht mit nachträglichem Einrichten von irgendwelchen Gremien oder von einer Aktuellen Stunde, in der man eigentlich das Thema verfehlt und über etwas redet, wo eh alle d‘accord sind und wo es keine Kritik und keine Probleme gibt. Ich möchte abschließend noch einmal sagen, ich habe es wirklich bemerkenswert gefunden, dass man hier in diesem Gemeinderat zugibt, dass man einem Aufsichtsrat etwas zur Beschlussfassung vorlegt, wo man die Grundlagen den Medien zu entnehmen hatte. Wir haben es ja eh in den Zeitungen gelesen. Ich finde das wirklich ein starkes Stück. Frau Vizebürgermeisterin, du schüttelst den Kopf, aber das wurde so gesagt. Von dem Gipfel wurde in den Medien berichtet und dann habt ihr gewusst, worum es geht. Der Gipfel, das hat Frau Stadträtin Schobesberger zuerst schon gesagt, ist kein demokratiepolitisch legitimiertes Gremium. Jedenfalls, wir sagen nein zu diesem Antrag und zu dem demokratiepolitischen Foul, das die SPÖ begangen hat. Wir wollen kein Pseudogremium, wir wollen, dass die Angelegenheiten des Verkehrsausschusses dort bleiben, wo sie hingehören. Darum darf ich jetzt namens der Grünen, der ÖVP, der FPÖ, der KPÖ und Herrn Gemeinderat Reiman folgenden Abänderungsantrag zu diesem Antrag vorlesen. Der Antragstext wird wie folgt abgeändert: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat bekennt sich ausdrücklich zum Verkehrsausschuss als demokratisch legitimiertes und zuständiges Gremium für Verkehrsangelegenheiten, wie z. B. die Begleitung der Einreichplanung für die zweite Schienenachse. Der Ausschuss soll regelmäßig über die Entwicklungsschritte bei der Einreichplanung für die zweite Schienenachse informiert werden. Der Bürgermeister hat als Eigentümervertreter der Stadt sicherzustellen, dass die fertige Einreichplanung zur zweiten Schienenachse dem Gemeinderat zur Be-schlussfassung vorgelegt wird.‘ Ich hoffe, dass auch die SPÖ diesem Antrag zustimmt. Danke.“ (Beifall Die Grünen, FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich kann schon so viel von der Spannung nehmen - nachdem wir keine Zwangsbeglücker sind -, können wir dem Abänderungsantrag auch einiges abgewinnen. Das ist der Unterschied vielleicht zu dem einen oder der anderen in diesem Haus.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Die avisierte Zustimmung der SPÖ zum gemeinsamen Abänderungsantrag freut mich sehr. Der Antrag, wie er nämlich vorliegt, wäre ansonsten neben der Aktuellen Stunde die Alibiaktion Teil II. Der Antrag wäre nämlich ein weiterer untauglicher Versuch gewesen, die schiefe Optik in Sachen zweite Schienenachse gerade zu rücken. Tatsächlich wäre das dann ein weiterer Schritt gewesen, dass die Beratungen über die zweite Schienenachse weiterhin ausgelagert werden und der Gemeinderat als demokratisch legitimiertes Organ bzw. der Ausschuss damit auch vom Informationsfluss abgeschnitten worden wäre. Wir freuen uns, wie gesagt, dass es seitens der SPÖ ein Einlenken gegeben hat. Ich bin froh, dass es zu dem Zusammenschluss zwischen den Grünen, der FPÖ, uns und Herrn Reiman gekommen ist. Ich glaube, dieser gemeinsame Abänderungsantrag hat entsprechende Kraft gehabt und ich freue mich schon auf die weiteren Diskussionen im Verkehrsausschuss dazu.“ (Unruhe, Beifall ÖVP) Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch ich habe schon in der Aktuellen Stunde betont, aus unserer Sicht ist der Verkehrsausschuss dafür legitimiert und bereits bestens in die Materie eingearbeitet und daher haben wir diesen Abänderungsantrag selbstverständlich voll und ganz mitgetragen und hoffen auf breite Zustimmung, wie es jetzt auch schon erfreulicherweise signalisiert worden ist.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es wurde heute schon sehr viel über die zweite Schienenachse gesprochen. Es ist grundsätzlich ein Thema - und ich wiederhole es noch einmal - das uns seit vielen Jahren begleitet und bewegt. Es gibt das breite Kommittment dazu, da brauchen wir uns auch nicht mehr ergreifend austauschen. Fakt ist aber trotzdem, dass auch - und das ist das Thema, das angeschnitten worden ist -, der öffentliche Verkehr und die Schienenachse nicht bei der Donau aufhört, sondern über die Donau gehen muss. Ein paar Repliken, auf die ich, liebe Kollegin Gerda Lenger, eingehen werde. Es ist natürlich auch Fakt, dass die Linz Linien, die Linz AG für den Passus des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung stehen. Und das ist auch genau das Thema! Es wurde eine Trasse angekauft, um den öffentlichen Verkehr gerade mit der zweiten Schienenachse weiter aufrechtzuerhalten. Die Brücke ist Zugewerk. Die Thematik ist - und deswegen auch die Relevanz -, dass die öffentlichen Verkehrsmittel, die Busse noch darüberführen können. Es ist auch schon in der Aktuellen Stunde vom Herrn Bürgermeister erwähnt worden, welche Kosten den Linz Linien entstehen, wenn da Umleitungsmaßnahmen zu treffen sind. Jetzt hoffen wir alle miteinander, dass wir die Brücke noch so lange wie irgendwie möglich nutzen können. Aber wir können nicht sagen, wann wir sie sperren und schließen müssen. Ich bin einverstanden, dass dieser Part und diese Informationen dem Verkehrsausschuss zugewiesen werden. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass es in der Aktuellen Stunde und auch jetzt Thematik war, transparent und offen zu sein. Das war uns wichtig und wesentlich und deshalb sind wir auf den Beirat gekommen. Ich möchte darauf hinweisen, dass in den Ausschüssen Vertraulichkeit besteht, auch in der Linz AG im Aufsichtsrat, das ist völlig korrekt. Aber es ist uns auch recht, wenn man dort die Schienenachse immer wieder thematisiert und diskutiert. Also insofern ist es für mich völlig in Ordnung, wenn wir die Zuweisung zum Verkehrsausschuss haben. Dort werden wir ausreichend und hinlänglich zeitnah informieren. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 2 Zwischennutzung Wohnanlage „Sintstraße“ und führt aus: „Sehr geehrter Her Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, in der Sintstraße im Linzer Hafenviertel stehen insgesamt 18 Häuser, die sich im Eigentum der GWG befinden, ungenutzt leer. Das tun sie deshalb, weil sie um bewohnbar zu sein, saniert werden müssten und weil sie unter Denkmalschutz stehen. Erst im Jahr 2012 hat das Bundesdenkmalamt entschieden, dass das gesamte Ensemble dieser 18 Häuser unter Denkmalschutz bestehen bleiben soll. Die Bemühungen der GWG der letzten 15 Jahre, einen Abriss zu erwirken und auch dort eine neue Wohnanlage errichten zu können, haben somit nicht gefruchtet. Eine Sanierung des Altbestandes für Wohnzwecke erscheint nicht sinnvoll, da die Mieten aufgrund der nötigen Investitionskosten viel zu hoch wären. Kreative Lösungen zur Nutzung der Häuser waren und sind somit gefragt. Die Fraktion der SPÖ stellt nun eine solche vor. Die Häuser oder zumindest einzelne davon, sollen als niederschwellig betreute Freiräume für Kinder und Jugendliche genutzt werden. Wünsche und Anregungen von verschiedensten Vereinen für mehr Freiräume für Kinder und Jugendliche liegen im Amt für Soziales, Jugend und Familie bzw. im Kinder- und Jugendbüro auf. Ich möchte hier betonen, dass der Antrag vorerst von einer Zwischennutzung ausgeht. Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Kinder-, Jugend- und Familienangelegenheiten zuständige Mitglied des Stadtsenats wird beauftragt, mit der GWG eine Zwischennutzung zumindest einzelner der unter Denkmalschutz stehenden Häuser in der Sintstraße als niederschwellig betreute Freiräume für Kinder und Jugendliche zu prüfen und gegebenenfalls ein entsprechendes Zwischennutzungskonzept zu entwickeln. Vor der Umsetzung soll das Konzept jedenfalls im Sozialausschuss diskutiert werden. Eine Einbeziehung der Bevölkerung in den umliegenden Wohnanlagen ist ebenfalls vorzusehen.‘ Ich ersuche im Sinne für Freiraum für Kinder und Jugendliche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben zu diesem Antrag einen Abänderungsantrag eingebracht, der den Fraktionen vorliegt. Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Kinder-, Jugend- und Familienangelegenheiten zuständige Mitglied des Stadtsenats wird beauftragt, mit der GWG eine Zwischennutzung zumindest einzelner der unter Denkmalschutz stehenden Häuser in der Sintstraße als niederschwellig betreute Freiräume für Kinder und Jugendliche zu prüfen und gegebenenfalls ein entsprechendes Zwischennutzungskonzept zu entwickeln. Vor der Umsetzung soll das Konzept jedenfalls im Sozialausschuss diskutiert und dem Gemeinderat gegebenenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine Einbeziehung der Bevölkerung in den umliegenden Wohnanlagen ist ebenfalls vorzusehen. Bei einer etwaigen Zwischennutzung muss darauf geachtet werden, dass die Räumlichkeiten nur zu einem marktüblichen Miet- und Pachtzins für eine befristete Dauer – damit nach der Zwischennutzung keine unnötigen Projektverzögerungen eintreten – überlassen werden.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, auch wir hätten einen Zusatzantrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Jugend, Familie, Soziales und Integration zuständige Mitglied des Stadtsenats wird beauftragt, mit der GWG eine Zwischennutzung zumindest einzelner der unter Denkmalschutz stehenden Häuser in der Sintstraße einerseits als niederschwellig betreute Freiräume für Kinder und Jugendliche zu prüfen und gegebenenfalls ein entsprechendes Zwischennutzungskonzept zu entwickeln und andererseits in Zusammenarbeit mit dem Integrationsbüro und dem Migrations- und Integrationsbeirat Umsetzungsmöglichkeiten eines ,Haus der Kulturen‘, so wie es im Maßnahmenpaket Integration am 22. April 2010 beschlossen wurde, zu prüfen und gegebenenfalls ebenfalls ein Nutzungskonzept zu entwickeln. Vor der Umsetzung sollen die Konzepte jedenfalls im Sozialausschuss diskutiert werden. Eine Einbeziehung der Bevölkerung in den umliegenden Wohnanlagen ist ebenfalls vorzusehen.‘ Es geht einerseits um die betreuten Freiräume für Jugendliche und andererseits möchten wir in Zusammenarbeit mit dem Integrationsbüro und dem Migrations- und Integrationsbeirat vorschlagen die Umsetzungsmöglichkeiten eines Hauses der Kulturen, so wie es im Maßnahmenpaket Integration am 22. April 2010 beschlossen wurde, zu prüfen und gegebenenfalls ein Nutzungskonzept zu entwickeln. Das ist wirklich die einzige Maßnahme aus dem Maßnahmenpaket Integration, die noch nicht umgesetzt worden ist. Da es jetzt schon vier Jahre her ist, wäre es wirklich wünschenswert, wenn auch dieser Punkt einmal aufgegriffen wird. Ich ersuche um Zustimmung. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, grundsätzlich möchten wir festhalten, dass wir den SPÖ-Grundantrag zur Zwischennutzung der Wohnanlage in der Sintstraße im Sinne eines Kinder- und Jugendfreiraumes dem Grunde nach positiv bewerten. Aber es stellen sich für uns doch noch einige Fragen. Beispielsweise welches Betreuungskonzept ist konkret erforderlich bzw. angedacht? Wer soll dieses Konzept realisieren und betreiben? Soll die Nutzung des Areals kostenlos erfolgen und wie viel ist an die GWG zu zahlen? Ist die Sicherheit bei den zum Teil sanierungsbedürftigen Häusern gewährleistet und sind beispielsweise zur Gewährleistung der Sicherheit Investitionen erforderlich? Wir stellen daher einen Zusatzantrag, damit auch ein mittel- bzw. langfristiges Konzept ausgearbeitet wird, weil es endlich eine ganzheitliche Lösung für die Wohnanlage in der Sintstraße geben muss. Oder soll dieses Areal noch die weiteren zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre brach liegen? Das ist unsere Frage und wir möchten das jedenfalls nicht. Der Gemeinderat beschließe: ‚Darüber hinaus wird der Planungsreferent beauftragt, mit der GWG ein Konzept für die mittel- und langfristige Entwicklung der Wohnanlage in der Sintstraße vorzulegen. Dies vor dem Hintergrund des in der Gemeinderatssitzung am 10. April 2014 einstimmig dem Raumplanungsausschuss zugewiesenen Antrages bezüglich eines effizienten, bürgernahen und zukunftsweisenden Prozesses der umfassenden Stadt(teil)entwicklung anhand der Modellregion Linzer Osten.‘ So lautet der Zusatzantrag von unserer Seite. Ich möchte noch zum Zusatzantrag der Grünen kurz festhalten, wir werden uns diesem Antrag enthalten und zwar deshalb, weil wir bereits am 22. April 2014 bei dem Antrag betreffend dem Haus der Kulturen nicht zugestimmt haben. Die Kollegin Polli hat in diesem Zusammenhang bereits zu bedenken gegeben, dass es durch die Installierung eines Hauses der Kulturen nur zu einer weiteren Abschottung der MigrantInnenvereinen kommen würde. Sinnvoller ist es aus unserer Sicht, bestehende Infrastrukturen, unabhängig von ethnischen Gesichtspunkten darauf hin zu prüfen, wie das Angebot erweitert werden kann. Es ist uns ein Anliegen, die Menschen unterschiedlicher Kulturen zu vereinen und zusammenzubringen, anstelle durch eigene Veranstaltungsräume zu trennen. Also ich möchte noch einmal zusammenfassend festhalten: Wir bitten um die Zustimmung zum ÖVP-Zusatzantrag, um eine ganzheitliche Lösung für die Sintstraße zu erzielen. Dem Zusatzantrag der Grünen werden wir uns enthalten. Wir werden uns auch dem Zusatzantrag der FPÖ enthalten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Das wird noch eine komplizierte Abstimmungsmaschinerie.“ Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, gestatten Sie mir die Anmerkung einiger Fakten, insbesondere in Bezug auf den Abänderungsantrag der FPÖ. Faktum ist, dass die 18 Häuser in der Sintstraße im Jahr 2000 von der GWG angekauft wurden und daher im Besitz der Wohnungsgenossenschaft sind, wodurch klar die Zuständigkeit festgeschrieben ist. Die Vermietung und die Höhe des Mietpreises ist Angelegenheit der GWG, das einmal vorweg. Die Häuser sind, wie bekannt, vom Bundesdenkmalamt unter Denkmalschutz gestellt und ursprünglich hätte eigentlich eine Regelung wie in der Fröbelstraße oder der Füchselstraße angewandt werden sollen. Das ist aber dann durch einen Schwenk der Landeskonservatorien der Frau Dr. Knall-Brskovsky sozusagen wieder abgeändert worden. Frau Kollegin Leibetseder, Sie haben das vollkommen richtig angemerkt, es sind noch sehr viele Fragen offen. Und genau darum geht es. Es soll jetzt einmal koordiniert werden, es sollen die Nutzungsmöglichkeiten ausgelotet werden. Dabei kann ich mich natürlich als zuständiger Referent nicht in die Agenden der GWG einmischen und damit ist es auch völlig offen, welcher Verein sich allenfalls in ein Haus einmietet und damit ist es vollkommen offen, wie die Zuständigkeit gegeben ist. Es ist daher nicht zwangsläufig der Gemeinderat grundsätzlich zuständig, sondern es kann durchaus ein Mietverhältnis zwischen der GWG und einem Verein, welcher das immer sein wird, darstellen. Aus diesem Grund muss man natürlich den Zusatzantrag oder den Abänderungsantrag der FPÖ beurteilen. Und was die Höhe der Mieten betrifft – ich habe es zuerst schon erwähnt – die sind natürlich eine Angelegenheit der GWG. Aufgrund des Denkmalschutzes den ich angesprochen habe, hat die GWG diese Mieten ausschließlich befristet auf drei Jahre festzulegen, das ist ein Beschluss, der dort gefasst wurde. Daher können wir zum jetzigen Zeitpunkt nur von einer Zwischennutzung ausgehen und noch nicht von einer langfristigen Nutzung. Dass aber Überlegungen zur Erstellung eines langfristigen Konzeptes angestrebt werden können und der Bürgermeister als Planungsreferent eingebunden werden soll, ist durchaus realistisch. Also das heißt, die Höhe der Miete ist eine Angelegenheit der GWG und wird sicherlich in der derzeitigen Situation, was den Zustand der Häuser betrifft, natürlich maximal eine Kategorie D-Miete sein können. Damit ist das grundsätzlich einmal festgelegt und Aufgabe der GWG. Aus diesem Grund wird sich die sozialdemokratische Fraktion beim Abänderungsantrag der FPÖ enthalten.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Um eine Antwort auf Die Grünen wegen des Hauses der Kulturen zu geben, habe ich mich selber noch zu Wort gemeldet. Es ist tatsächlich so, dass das der einzige Punkt des Integrationsprogramms ist, das der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen hat, der derzeit noch nicht umgesetzt ist. Ich stehe nicht an zu sagen, ich halte diese ursprüngliche Konstellation, wie dieses Haus der Kulturen geplant gewesen ist, aufgrund der finanziellen Situation der Stadt auch derzeit nicht für möglich. Ich sage das in aller Offenheit, da brauchen wir nicht ,Schmäh‘ zu führen oder etwas verbergen. Über andere Konzeptionen kann man beraten und diskutieren, aber es wird in dieser Form hier nicht realisierbar sein und deswegen wird sich aus diesem Grund die Sozialdemokratie beim Zusatzantrag der Grünen der Stimme enthalten.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hahn: „Noch einmal zusammenfassend, ich denke, dass es nicht gut ist, wenn 18 Häuser im Linzer Zentrum lange leer stehen, deswegen wird sich auch die SPÖ-Fraktion dem Zusatzantrag der ÖVP anschließen. Ich möchte noch ein Wort zum Haus der Kulturen sagen. Ich verstehe es nicht ganz, sozusagen so etwas zu fordern, was eigentlich eine einigermaßen langfristige Einrichtung wäre, wenn da in einem Antrag jetzt von einer Zwischennutzung gesprochen wird. Ich finde das nicht sinnvoll, wenn man zumindest einmal eine kurze Perspektive hat und diese möglich ist, dass es nicht lange fortgeführt werden kann, da eine Menge Ressourcen hinein zu stecken. Zum Abänderungsantrag der FPÖ ist meines Erachtens alles gesagt. Ich denke, es ist heute eine Willenserklärung des Gemeinderates, so er unserem Antrag zustimmt, dass der Gemeinderat so eine Nutzung will und mit so einer Nutzung meine ich diesen Raum Kindern und Jugendlichen als Freiraum zur Verfügung zu stellen. Es ist eine Chance, ein Projekt zu verwirklichen, das es so in Linz – und vielleicht auch im restlichen Österreich – nicht gibt. Es kann einen innovativen Charakter haben, wenn ein ordentliches Konzept erstellt wird. Alle im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Fraktionen haben auch die Möglichkeit, wenn im Sozialausschuss darüber gesprochen wird, noch einmal mitzureden und die weiteren Entwicklungen zu verfolgen. Daher ersuche ich noch einmal alle um Zustimmung zum ursprünglichen Antrag. Danke.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich werde, nachdem die Anträge der ÖVP und der Grünen weitergehende Zusatzanträge sind, diese zuerst zur Abstimmung bringen. Als dritten Antrag werden wird dann über den Abänderungsantrag FPÖ abstimmen und so es dann noch Sinn macht, werden wir über den ursprünglichen Antrag der SPÖ abstimmen. Ist das so akzeptiert? Das ist nämlich nicht so einfach. Der Zusatzantrag der ÖVP wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (16) sowie bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der FPÖ wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt Vizebürgermeister Forsterleitner den Vorsitz. Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 3 Masterplan für ein familienfreundliches, sozial und ökologisch ausgewogenes Stadtquartier beim Kasernen-Areal Ebelsberg und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren im Gemeinderat, Sie wissen aus verschiedenen Medienberichterstattungen - schon wieder ein Déjà-vu -, dass das Kasernenareal Ebelsberg möglicherweise zu einem der letzten größeren Entwicklungsgebiete im Bereich des Stadtgebietes werden könnte, wenn sich der Bund dazu entschließen kann, sich von dieser Immobilie zu trennen. Vor diesem Hintergrund gibt es Überlegungen, die dahinter liegenden Gründe, genannt ‚Sommerer- und Angerergründe‘ in diese Planungen miteinzubeziehen. Ich habe schon erwähnt – und Sie wissen das auch –, dass das ein Areal von bedeutender Größe wäre, wie ich meine, auf dem sich ein letztes größeres Entwicklungsgebiet in unserer Wohnverbauung ergeben könnte. Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, dass früh genug alle Kräfte im Gemeinderat damit befasst werden und Überlegungen dazu einbringen können, denn ich bin davon überzeugt, dass wir hier, wenn wir an die Entwicklung dieses Areals denken, einen neuen Meilenstein in der Stadtentwicklung setzen sollten. Damit aber nicht eines passiert - was wir heute schon einmal intensiv diskutiert haben, nämlich dass sich Entwicklungen am Gemeinderat vorbei ergeben -, schlage ich daher vor und beantrage das auch, dass wir uns schon sehr frühzeitig, noch bevor sich auf Bundesebene der Eigentümer dazu entschlossen hat, was er mit der Immobilie tatsächlich macht, Gedanken darüber machen, wie etwa so ein Plan, ein Masterplan, eine Vorgangsweise für ein neues Stadtquartier am jetzigen Kasernenareal bzw. auf den dahinterliegenden Gründen aussehen könnte. Ich glaube, dass es daher wichtig ist, die Mitglieder des Stadtsenates darüber zu informieren, wie der aktuelle Planungsstand ist und dass darüber hinaus eine Diskussion darüber stattfinden soll, wie wir dieses Gebiet neu entwickeln wollen. Wir hätten meiner Ansicht nach hier große Chancen für ein Familienwohngebiet, das eine gute Mischung zwischen Eigentum und Miete oder einer gemischten Form aufweist, wie es etwa der Mietkauf ist und dass es hier Möglichkeiten gibt vom mehrgeschossigen Wohnbau bis hin zu verdichtetem Flachbau, in Verbindung mit dem Naherholungsgebiet, wenn Sie nur an die Freiräume nach hinten denken. Und vergessen wir nicht, wir hätten die Möglichkeit, dadurch diesen Abfluss junger Familien aus Linz einerseits einzudämmen, den wir das eine oder andere Mal schon diskutiert haben und darüber hinaus für zuziehende Familien ein entsprechendes Angebot, ja Wohnangebot bereitstellen zu können. Ich würde mich daher freuen, wenn wir heute diesen Antrag so beschließen können, sodass wir uns frühzeitig und rechtzeitig mit der Entwicklung dieses Areals beschäftigen, diesen Planungsprozess wirklich umfassend denken und vor allen Dingen transparent gestalten. Das wäre mein Anliegen und das ist auch das Ansinnen dieses Antrages. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Linzer Gemeinderat bekennt sich dazu, dass im Bereich des Areals der Ebelsberger Kaserne ein neuer Stadtteil mit Vorbildcharakter entstehen soll, ein familienfreundliches, sozial und ökologisch ausgewogenes Stadtquartier. 2. Vor diesem Hintergrund soll das für Stadtplanung zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates dem Stadtsenat den aktuellen Planungsstand vorstellen, um als nächsten Schritt einen Diskurs über die Entwicklungsmöglichkeiten und mögliche Schwerpunktsetzungen einzuleiten. Dabei sollen sowohl die Stadtsenatsmitglieder als auch Fachbeamte und weitere Stakeholder im Sinne einer ,integrierten Stadtplanung‘ eingebunden werden. Auch eine Beteiligung der Bevölkerung im Sinne eines ,Stadtteiles von Linzern für Linzer‘ soll in die Überlegungen miteinbezogen werden. Auf dieser Grundlage hat zum gegebenen Zeitpunkt ein Architektenwettbewerb zu erfolgen. 3. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung diesbezüglich anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Damen und Herren, mehrmals erwähnt wurde hier das Entwicklungsgebiet. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass man aus diesem Kasernenverkauf, den der Bund hier plant, das Beste macht. Dass aus dieser Chance auch ein möglichst gutes Ergebnis am Ende des Tages geschöpft wird und somit wirklich von einem Entwicklungsgebiet und nicht von einem städteplanerischen Entwicklungsland die Rede sein muss. Umso wichtiger ist es, die zuständigen Stellen - es wurde bereits einiges in diese Richtung gesagt - einerseits in der Stadt zu informieren, dass hier der Informationsfluss passt, die Zusammenarbeit funktioniert, hier offen und transparent gearbeitet wird, dass sich aber diese Transparenz auf eine Ebene höher erstreckt, beispielhaft das Wohnbauressort im Falle der Wohnbauförderung hier eingebunden ist. Es wäre sicherlich der Sache zuträglich, hier gemeinsam an einem Strang zu ziehen, wenn am Ende des Tages etwas Gutes herauskommen soll. Also gehen wir davon aus, dass das im Antrag so als Zielsetzung, als Intention mitgemeint ist, sonst würde ich um Korrektur ersuchen. Hier soll gemeinsam möglichst viel bewegt werden und auch beim Wohnbau darauf geschaut werden, dass einerseits die Qualität stimmt, andererseits aber die Leistbarkeit, die Effizienz des Mitteleinsatzes stimmt und somit die vorhandenen Mittel zum bestmöglichen Effekt eingesetzt werden. Zu beachten ist sicherlich auch der Denkmalschutz vor Ort - wie sich zeigt nicht immer nach objektiven Gesichtspunkten nachvollziehbar -, wie damit umgegangen wird, in diesem Fall auch wieder ein Hindernis oder aber eine Chance, die bei der Entwicklung berücksichtigt werden kann. Und zu guter Letzt darf ich verweisen und daran erinnern - da nicht jeder der hier Anwesenden damals mit dabei war und mitgestimmt hat -, es gibt auch einen aufrechten Gemeinderatsbeschluss dieses Hauses für eine Polizeistation, für ein Wachzimmer am Gelände der Kaserne. Zentral in Ebelsberg könnte das das Sicherheitsgefühl und die Probleme, die es dort teilweise gibt, verbessern und hier für mehr Lebensqualität im Linzer Süden sorgen. Unter diesen Gesichtspunkten stimmen wir gerne zu und werden gerne an einem Masterplan für einen guten Stadtteil und für eine Verbesserung des Stadtteils Ebelsberg mitarbeiten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, meine Damen und Herren, auch wir finden, dass es sehr sinnvoll ist, sich schon rechtzeitig Gedanken zu machen über die Weiterentwicklung eines Stadtplans bzw. über einen Masterplan für diesen Bereich, wo sich jetzt noch die Kaserne befindet. Ich möchte allerdings zu bedenken geben, es gibt parallel dazu Planungen, eine Ostumfahrung durch Linzer Stadtgebiet zu errichten und die würde natürlich diesen Bereich in Ebelsberg sehr massiv tangieren und diesen Bereich als Wohngebiet - nicht nur diesen Bereich, natürlich sämtliche Wohnungen - in diesem Bereich entsprechend abwerten. Also bitte hier mit zu bedenken, dass es keinen Sinn macht, hier eine weitere Autobahn zu planen, sondern wirklich den Stadtteil weiterzuentwickeln, etwas für die Menschen tun, ein Wohnen zu ermöglichen mit Lebensqualität, mit guter Luft, ohne Lärm, also bitte auf das möchte ich nur hinweisen. Es ist sehr gut, wenn jetzt der Masterplan erstellt wird, weil dann offensichtlich wird, wie kontraproduktiv die Autobahn durch die Stadt oder überhaupt wäre. Wir haben es zuerst schon gehört, vorrangig soll der öffentliche Verkehr ausgebaut werden. Und nun zum konkreten Teil des Antrages. Es sollte unserer Ansicht nach nicht nur der Stadtsenat eingebunden sein, sondern natürlich auch der Raumplanungsausschuss und darum stellen wir den folgenden Zusatzantrag. Der Antragstext wird ergänzt und zwar folgendermaßen, er lautet dann vor diesem Hintergrund: Der Gemeinderat beschließe: ‚,1. Der Linzer Gemeinderat bekennt sich dazu, dass im Bereich des Areals der Ebelsberger Kaserne ein neuer Stadtteil mit Vorbildcharakter entstehen soll, ein familienfreundliches, sozial und ökologisch ausgewogenes Stadtquartier. 2. Vor diesem Hintergrund soll das für Stadtplanung zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates dem Stadtsenat und dem Raumplanungsausschuss den aktuellen Planungsstand vorstellen, um als nächsten Schritt einen Diskurs über die Entwicklungsmöglichkeiten und mögliche Schwerpunktsetzungen einzuleiten. Dabei sollen sowohl die Stadtsenatsmitglieder, die Ausschussmitglieder, als auch Fachbeamte und weitere Stakeholder im Sinne einer ,integrierten Stadtplanung‘ eingebunden werden. Auch eine Beteiligung der Bevölkerung im Sinne eines ,Stadtteiles von Linzern für Linzer‘ soll in die Überlegungen miteinbezogen werden. Auf dieser Grundlage hat zum gegebenen Zeitpunkt ein Architektenwettbewerb zu erfolgen. 3. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung diesbezüglich anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Annahme dieses quasi erweiterten Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Giegler: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich kann es ganz kurz machen. Das Areal der Kaserne Ebelsberg ist sicherlich eines der faszinierendsten Neuplanungsgebiete in unserer Stadt, nachdem jetzt auf der Grünen Mitte der Frachtenbahnhof umstrukturiert und umgewidmet wurde und dort auch ein sehr gelungenes Projekt in Umsetzung ist. Es ist seitens der sozialdemokratischen Fraktion natürlich auch unser Interesse - nicht nur von mir als Familien- und Sozialreferent -, wenn hier ein Masterplan erstellt wird, der familienfreundlich, sozial orientiert und der ökologisch ausgewogen ist und hier ein entsprechendes Stadtquartier errichtet wird. Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Antrag der ÖVP zur Erstellung eines Masterplans zustimmen und auch dem Abänderungsantrag der Grünen-Fraktion bezüglich der Einbeziehung des Raumplanungsausschusses die Zustimmung erteilen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Ich freue mich über die positive Rückmeldung und glaube, dass man auch dem Zusatzantrag durchaus zustimmen kann, weil es ganz meiner Intention entspricht, dass es hier eine möglichst breite Einbindung geben soll.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag inkl. Zusatzantrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 4 Lösung der Verkehrsproblematik an der Donaupromenade und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, der Antrag M 4 befasst die Lösung der Verkehrsproblematik in der Donaupromenade. Am Linzer Winterhafen entstand durch das Projekt Donaupromenade eine moderne Wohnanlage mit rund 300 Wohneinheiten. Ein Wehrmutstropfen ist zum Leid der dortigen Bewohnerinnen und Bewohner die schlechte Verkehrsanbindung. Die Hausverwaltung AREV steht diesbezüglich seit längerer Zeit in Kontakt mit den zuständigen Stellen der Stadt Linz, konnte allerdings bislang keine zufriedenstellende Lösung erreichen. In der Planungsphase steht dem Vernehmen nach zur Diskussion, dass die Stadt Linz die Zufahrtsstraße, bislang eine Privatstraße in das öffentliche Gut übernimmt und für ordentliche Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten sorgt. Nachdem vor kurzem bei der Kreuzung am Winterhafen Poller aufgestellt wurden, ist eine Zu- und Ausfahrt nur mehr über den schmalen Flaschenhals der Kreuzung Hafenstraße/Industriezeile möglich. Dies ist zum einen für die Bewohnerinnen und Bewohner unbefriedigend, nachdem beim Ausfahren aus der Wohnanlage lediglich ein Rechtsabbiegen erlaubt ist und man deshalb zum Teil große Umwege in Kauf nehmen muss. Zum anderen birgt die bestehende Kreuzung ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial. Eine sinnvolle Lösung wäre mittelfristig die Errichtung eines Kreisverkehrs oder eine umfassende Kreuzungslösung unter Einbindung der Zufahrt zur Donaupromenade im Bereich der Kurve Hafenstraße/Industriezeile. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Verkehrsangelegenheiten zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird ersucht, eine Verbesserung der Zu- und Ausfahrtssituation bei der Wohnanlage Donaupromenade zu prüfen, dem Verkehrsausschuss über die Möglichkeiten Bericht zu erstatten und in der Folge eine Umsetzung in die Wege zu leiten. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung diesbezüglich anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Kollege Casny, nachdem du korrekterweise schon erwähnt hast, dass die Gespräche mit den zuständigen Fachabteilungen laufen, darf ich gleich berichten, dass die Gespräche mit mir schon laufen und wir sehr gerne bereit sind, diesen Antrag selbstverständlich anzunehmen und im Verkehrsausschuss über die Intentionen, die Möglichkeiten zu beraten und zu berichten. Danke.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Jungwirth berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 5 Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Verstärkung der Suchtprävention und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember 2013 veröffentlichte das Bundeskriminalamt den neuen Bericht zur Suchtmittelkriminalität. Darin scheinen für das Bundesgebiet rund 23.800 Anzeigen auf, davon 3800 in Oberösterreich. Hinsichtlich der illegalen Drogensituation in Oberösterreich weist der Bericht des Bundeskriminalamtes auf folgende Tendenzen hin: Trend zu Cannabiskonsum hält weiterhin an, generell stärkeres Auftreten von Metamphetaminen, starkes Aufkommen der Droge Crystal, Heroinumschlag speziell im Zentralraum. Weitere Punkte bitte ich dem Vorspann meines Antrages zu entnehmen. Schon bei Schülern und Lehrlingen zeigen sich erkennbare Ausschläge bei den Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz. Das Institut für Suchtprävention Oberösterreich geht davon aus, dass gut ein Drittel der 15- bis 24-Jährigen Konsumerfahrung mit Cannabis besitzt. In den Linzer Gesundheitszielen ist auch folgender Passus zu finden: ,Suchtprävention verstärken: Wirksame Suchtprävention setzt auf die Stärkung der Lebenskompetenzen und ist integriert in den Alltag. Sie wirkt sich auf einen verminderten Konsum von legalen und illegalen Drogen, sowie auch die Verringerung von Verhaltenssüchten aus. Deswegen soll die Suchtprävention in Linz verstärkt werden. Bis 2020 wird die Anzahl der mit suchtpräventiven Maßnahmen erreichten LinzerInnen von derzeit ca. 20.000 auf 40.000 pro Jahr erhöht.‘ Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird ersucht, dem Linzer Gemeinderat umgehend einen konkreten Maßnahmen- und Finanzierungsplan vorzulegen, mit dem das in den Gesundheitszielen beschlossene Ziel ‚Suchtprävention verstärken‘ verfolgt und erreicht wird. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung diesbezüglich anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, wir werden diesem Antrag zustimmen, weil Präventionsarbeit sehr wichtig ist. Wir stimmen daher dem Antragstext zu, der Begründung aber nicht, weil für uns Suchtprävention umfassender ist. Da geht es nicht nur um den Konsum von illegalen Substanzen, sondern auch um Verhaltenssüchte wie Spielsucht z.B., Einkaufssucht usw. Daher würden wir uns wirklich ein Gesamtpaket wünschen, das nicht nur auf diese einzelnen Punkte abzielt, wo es nicht nur um illegale Substanzen geht. sondern Alkohol ist genauso problematisch und wird auch nicht geahndet. Da gibt es ein paar Aspekte, die nicht vom Bundeskriminalamt geahndet werden, aber trotzdem gesamtgesellschaftlich betrachtet problematisch sind. Da würde ich den Fokus darauf legen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Pühringer: „Auch wir, die Freiheitlichen, werden dem Antrag zustimmen. Ich glaube, es ist uns allen bewusst, dass es nicht nur menschliche Schicksale, sondern natürlich auch finanzielle Hintergründe gibt. Meiner Meinung nach gibt es nichts Wichtigeres, als von Anfang an Suchtprävention zu betreiben. Auswirkungen haben wir natürlich bei den einzelnen menschlichen Schicksalen, die dadurch entstehen, aber natürlich auch volkswirtschaftlich gesehen, weil ich glaube, jeder der einmal in diesem Teufelskreis ist, nachher dem Steuerzahler mehr Geld kostet, als wir vorher ausgeben, wenn wir eine ordentliche Prävention machen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist zweifellos ein wichtiges Thema, um das wir uns als Stadt Linz annehmen. Kollege Jungwirth, du hast auch aus gutem Grund in deinem Antrag die Zahlen vom Gesundheitsbericht des Landes Oberösterreich zitiert. Das ist eine Angelegenheit, die nicht an den Stadtgrenzen aufhört und wo es notwendig ist, dass wir intensiv über die Stadtgrenzen von Linz mit dem Land Oberösterreich kooperieren, was wir auch machen. Es gibt das Institut für Suchtprävention, das vom Land Oberösterreich maßgeblich finanziert wird, wo wir uns beteiligen und wo wir Projekte laufen haben. Es ist ein Thema, das eine große gesellschaftliche Bedeutung hat und wir setzen vor allem aber auf Prävention, weil wir natürlich das Aufgreifen von irgendwelchen Suchtgiften der Polizei überlassen. Wir versuchen, unsere Schwerpunkte mit Bewusstseinsbildung und Präventivarbeit zu machen. Wir haben bei unseren Gesundheitszielen einen deklarierten Schwerpunkt dazu, das sind die Gesundheitsziele 6 und 7 in dem Katalog der 10 Ziele, die wir haben. Wir haben zurzeit rund 600 Jugendliche, die in alkoholspezifischen Präventionsmaßnahmen erreicht worden sind. Wir haben 1100 MultiplikatorInnen in diesem Bereich im Einsatz, die versuchen, die Jugendlichen von den Gefahren der Sucht in einem sehr umfassenden Sinn aufzuklären. Wir haben das Institut für Suchtprävention erst kürzlich mit dem Linzer Gesundheitspreis 2013 für das Präventionsprogramm Plus mit einem Preis ausgezeichnet, weil die wirklich ganz hervorragende Arbeit machen, eine wichtige Arbeit machen. Wir unterstützen Initiativen, die sich z.B. mit Alkoholprävention auseinander setzen, wie den GEA-Klub z. B., das ist eine Gemeinschaft entwöhnter Alkoholiker. Wir setzen eben sehr stark auf Kooperation mit dem Land Oberösterreich, was in diesem Fall, glaube ich, unerlässlich ist, weil ein Suchtgifthändler nicht vor einer Stadtgrenze Halt machen würde. Es ist uns wichtig, diesen Multiplikatorenansatz weiter auszubauen, das ist in den Gesundheitszielen festgelegt. Wir sind der Meinung, dass wir schauen müssen, dass wir Lehrkräfte an den Schulen, in den Lehrwerkstätten, möglichst viele, in dieses Programm mit einbinden. Ich glaube, es ist ein sehr schwieriges Unterfangen. Wir bemühen uns hier als Stadt, unseren Beitrag zu leisten gemeinsam mit anderen, um dieser wichtigen Thematik, so weit es in unserem Rahmen möglich ist, Herr zu werden und möglichst früh aufzuklären. In diesem Sinne sind wir natürlich selbstverständlich für diesen Antrag.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Jungwirth: „Danke für die avisierte Zustimmung. Zur Frau Kollegin Hartig, das ist eine beispielhafte Aufzählung. Die Prävention Richtung Alkohol kann ich nur unterstreichen. Zum Herrn Finanzreferenten, natürlich ist es ein oberösterreichweites Thema, keine Frage, aber wie es die Anonymität der Großstadt so an sich hat, ist gerade die Suchtprävention in der Stadt, im Zentralraum noch wichtiger, als am Land und daher habe ich diesen Antrag gestellt. Es freut mich, wenn in diese Richtung schon einiges unternommen wird und danke für die Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing verlässt um 17.40 Uhr die Sitzung. Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 6 Vorstudie – Linux in der Verwaltung und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Linz betreibt mit ihren Unternehmungen ca. 6000 Computer und auf diesen Rechnern läuft vorwiegend das Microsoft Windows Betriebssystem, sowie auch deren Office. Wir sind davon überzeugt, dass die Verwaltung durch einen Umstieg auf Open Source erhebliche Einsparungen erzielen könnte, die auch das Budget entlasten würden. Trotz dieses möglichen Sparpotenzials werden oft aus Bequemlichkeit Ausreden gesucht, die eine erfolgreiche Umstellung unmöglich machen würden. Als begehrte Ausreden werden eigene Anwendungen genannt, die unentbehrlich für die Verwaltung sind und deren Umstellung zu teuer sein würde. Dass ein solcher Umstieg möglich ist und funktioniert, beweist die Stadt München, die mittlerweile alle ihre 15.000 Rechner erfolgreich auf Linux umgestellt und dadurch mittlerweile - nach eigenen Angaben - ca. zehn Millionen Euro eingespart hat. Die Stadt München hat sich im Gegensatz zu vielen anderen Städten, die nicht erfolgreich waren, sehr gut auf diesen Umstieg vorbereitet. So wurden beispielsweise neue Anwendungen ausschließlich plattformunabhängig entwickelt und Anwendungen, deren Portierung zu teuer gekommen wäre, wurden einfach virtualisiert. In dem Zusammenhang stellen die Linzer Freiheitlichen folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden ersucht, für einen etwaigen Umstieg auf Open Source-Produkte (z. B. Linux und LibreOffice) eine Vorstudie in Auftrag zu geben, in der verschiedene Lösungsvorschläge gegenübergestellt, die technische Machbarkeit, ihre monetäre Wirtschaftlichkeit sowie ihre strategischen Konsequenzen bewertet werden. Diese Vorstudie ist dem Gemeinderat ehestmöglich zur weiteren Beratung vorzulegen. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Jungwirth: „Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich hatte die Möglichkeit, mich im Zuge meiner technischen Ausbildung mit Linux zu beschäftigen. Es ist natürlich am Anfang eine Umstellung, diese Umstellung kostet Zeit und kostet dann Geld. Auch wenn sich diese Benutzeroberfläche von Linux immer mehr Windows annähert, braucht es ein bisschen Zeit, bis man da wieder drinnen ist. Es gibt außerdem Anwendungen, die man virtualisieren muss, das funktioniert gar nicht mit jeder Anwendung, da muss man sich dann einen Ersatz für diese Anwendung suchen usw. Da gibt es noch einiges zu bedenken. Außerdem darf man nicht vergessen, dass die Hardware natürlich für den Betrieb von Windows designt ist. Dennoch denke ich, dass zweifellos Sparpotential in dieser Richtung gegeben ist. Wir wollen uns daher einer Prüfung nicht verschließen. Vielleicht hat uns München nicht nur im Fußball etwas voraus, sondern auch in der Verwaltung und wir werden daher diesem Antrag zustimmen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Dass die SPÖ-Fraktion das Thema Open Source und die ganzen Aktivitäten rund um das Web, die da Möglichkeiten bieten, sehr positiv sieht und dass wir da sehr engagiert sind, ist kein Geheimnis. Wir stehen diesem Antrag sehr positiv gegenüber. Wir hätten sozusagen noch einen Vorschlag, das in die Magistratsreform mit einzubringen und bringen deshalb einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,Im Sinne einer gesamtheitlichen und effizienten Betrachtungsweise des Reorganisationsprozesses und des Einsatzes einer IT-Infrastruktur soll im Zuge der Restrukturierung des Linzer Magistrats und in weiterer Folge der Unternehmensgruppe Linz ein etwaiger Umstieg auf Open Source-Produkte (z.B. Linux) geprüft werden. Die Projektverantwortlichen werden beauftragt, eine Vorstudie für einen möglichen Umstieg im Zuge der Magistrats- und UGL-Reform in Auftrag zu geben. In weiterer Folge ist diese Vorstudie dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen.‘ Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall SPÖ)“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hein: „Wir werden uns dieser Abänderung anschließen. Ganz kurz noch zu der Expertise vom Kollegen Jungwirth, die dürfte doch schon einige Jahre her sein, denn mittlerweile ist das Linux-Betriebssystem am Desktop angekommen. Die Anwendbarkeit ist sehr einfach und die Hardware-Erkennung ist mittlerweile wesentlich besser als in so manch populärem Betriebssystem. Ich darf mich bei allen für die signalisierte Zustimmung bezüglich auch dieser Abänderung bedanken. Danke.“ Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Krazl berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 7 Urfahraner Grünmarkt attraktivieren und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um den Urfahraner Grünmarkt an der Mühlkreisbahnstraße. Seit dem Umbau des Urfahraner Grünmarktes klagen die Marktfahrer, aber auch die anderen Gewerbetreibenden über sinkende Besucherzahlen. Eine Attraktivierung des Grünmarktes und des angrenzendes Parks sollte diesem Trend entgegen wirken können. Mit ein paar gestalterischen baulichen Maßnahmen könnte man da sicher eine Verbesserung herbeiführen, zum Beispiel wären im Sommer bei den Sitzplätzen Sonnensegel als Schattenspender sicher eine gute Sache. Genauso wäre es auch im Winter in der kalten Jahreszeit vielleicht interessant, einen Weihnachtsmarkt mit Weihnachtsbaum einzuführen, um die Belebung des Grünmarktes zu erzielen und die Lebensqualität zu erhöhen, vor allem für die Senioren, die im Seniorenheim dort ansässig sind. Genauso ist es auch an Freitagen und Samstagen mit den Marktfahrern nicht sehr weit her. Die können mit anderen Märkten in Linz nicht wirklich mithalten, da sollte man auch eine Initiative mit interessanteren Tarifmodellen starten. Vielleicht könnte man dadurch neue Marktfahrer gewinnen, die sich dann dort etablieren und das Produktangebot wird dadurch attraktiver. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Wirtschaftsreferentin und die zuständigen Stellen der Stadt Linz werden beauftragt, ein Maßnahmenpaket zur Attraktivierung des Urfahraner-Grünmarktes mit folgenden Schwerpunkten zu erstellen: 1. Ein Konzept für die Errichtung natürlicher und künstlicher Schattenspender im Park auf dem Grünmarkt-Gelände ist zu entwickeln und ehestmöglich umzusetzen. 2. Das Tarifmodell für die Standplatzgebühr der Marktfahrer am Grünmarkt soll angepasst und mögliche Vergünstigungen für Marktbesucher (Parkchips) geprüft werden. 3. Ein Konzept für einen Weihnachtsmarkt soll unter Einbindung von Linzer Chören und Kulturvereinen ausgearbeitet werden, sowie saisonale Veranstaltungen wie beispielsweise ein Erntedankfest sind in den Planungen aufzunehmen. Dem Gemeinderat ist bis nach der Sommerpause über das Maßnahmenpaket wie auch die bisherigen und geplanten Umsetzungen zu berichten. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.‘ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Schmied, M.A.: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Urfahraner Grünmarkt war eigentlich schon immer nicht sehr erfolgreich. Das Konzept ist nicht sehr erfolgversprechend gewesen, es gab immer schon wenig Besucherinnen und Besucher. Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, was manche der Anrainerinnen oder Anrainer zu mir gesagt haben über diesen Grünmarkt. Das ging so wie, das ist ein schreckliches Konzept, bis zu da ist nix los bis zu, was ich nie sagen würde, das ist ein Verhau, also die Menschen sind insgesamt nicht sehr zufrieden mit diesem Grünmarkt. Wenn ich am Grünmarkt bin, sehe ich nie sehr viele Menschen, die diesen Grünmarkt bevölkern und beleben. Da bin ich schon bei dem Antrag, der vorher gestellt worden ist. Was ich mir aber schon denke und was mir ganz wichtig ist, gehört es dazu, bevor man nämlich etwas ändert, bevor man ein neues Konzept erstellt und bevor man einen Auftrag dazu erteilt, dass die Materie im zuständigen Ausschuss behandelt wird, damit man etwas beauftragen kann. Wir beantragen daher die Zuweisung in den zuständigen Wirtschaftsausschuss. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, es ist schon richtig, dass es der Grünmarkt in Urfahr auf Grund seines Umfeldes und der fehlenden städtebaulichen Entwicklung im Zentrum von Urfahr - da denke ich an den Mühlkreisbahnhof und die Diskussion um die City-S-Bahn bzw. an die Straßenbahnachse - nicht leicht hat. Aber die Stadt Linz hat sich entschlossen, mit dem Neubau des Hillingerheimes auch in eine neue Parkanlage im Stadtzentrum von Urfahr zu investieren. Da gab es natürlich einen dringend sanierungsbedürftigen Grünmarkt. Es war eine schwere Zeit, als wir diskutiert und geplant haben. Da wurden Geschäfte, wie zum Beispiel eine Fleischhauerei und ein Caféhaus in dieser Zeit nicht nachbesetzt. Dann kam die schwierige Bauphase. Aber seit der Neueröffnung des Grünmarktes geht es wieder aufwärts und der Samstag läuft mit den Kiosken und Standeln sehr gut, an guten Tagen gibt es bis zu 20 Beschicker. Seitens des zuständigen Wirtschaftsservices Linz wurden zahlreiche Aktivitäten veranstaltet, sei es Kräuterfest, Muttertag und Schaukochen. Auch beim Marktfrühling wird es das Frühstück am Markt und verschiedene Aktivitäten geben. Ende August sind Marktschreiertage geplant. Wir haben im Vorjahr eine Förderung von rund 4600 Euro regionale Wirtschaftsinitiative an die Marktbeschicker ausgeschüttet. Zum Tarifmodell für Standplatzgebühren der Marktfahrer am Grünmarkt kann gesagt werden, dass es hier bereits Tarife gibt, die den Beschickern sehr entgegen kommen. Die Marktgebühr beträgt für einen Standler 1,42 Euro pro Quadratmeter, das heißt, wenn man einen Marktstand mit vier Quadratmetern hat, zahlen sie 5,68 Euro und für einen größeren, professionellen Verkaufswagen mit zwölf Quadratmetern beträgt die Standgebühr 17 Euro. Am Grünmarkt bieten wir den Standlern als besondere Serviceleistung an, dass man einen Verkaufstisch zur Verfügung stellt, der mit 8,40 Euro in Miete gestellt wird. Ich glaube, das ist ein Preis, den man nicht zu hoch ansetzen sollte. Es gibt einen Punkt, bei dem sich sowohl die Kunden und die Beschicker des Grünmarktes als auch die Vertreter der umliegenden Geschäfte eine Verbesserung wünschen, das ist die Parkplatzregelung. Das ist alles andere als optimal, denn hier wurde von der Verkehrsabteilung - entgegen unseren Wünschen - eine Verkehrsführung und eine zeitliche Beschränkung festgelegt, die nicht abgesprochen war. Der Grünmarkt hat früher 30 Gratisparkplätze gehabt. Das war für viele Kunden ein Argument, hier einzukaufen und auch größere Mengen zu kaufen. Nun sind die Parkplätze in der Mühlkeisbahnstraße vor dem Marktgebäude aus dem öffentlichen Gut herausgenommen und diese sind dem Markt als Privatparkplätze zugeordnet, was die wenigsten wissen, da man dort genauso die verdoppelten Parkgebühren kassiert. Ich habe hier vorgeschlagen, eigene Gratisparkmünzen für die Marktbesucher einzuführen, die nur für die beiden Parkautomaten in der Mühlkreisbahnstraße verwendet werden könnten, das wäre auch technisch umsetzbar. Das wäre eine ideale Verbesserung und eine Attraktivierung des Marktes, doch bisher wurde dieser Vorschlag noch nicht akzeptiert. Wie bereits erwähnt, wird eine Einbindung des Grünmarktes in das Konzept von Linz Advent erfolgen. Es soll eine Stahlkrippe auf dem Grünmarkt aufgestellt werden. Wir sind schon am erarbeiten des Konzepts Linz Advent für das Jahr 2014, aber die Einrichtung eines eigenen Adventmarktes nach dem Marktrecht, so wie wir ihn am Hauptplatz oder im Volksgarten seitens der Stadt betreiben, ist alleine aufgrund der langen Standdauer sehr unrealistisch. Unsicher ist auch, ob sich Standler für so eine lange Zeit finden werden – außer vielleicht Punschstandbetreiber. Möglich wären aber private Initiativen wie am Pfarrplatz, doch auch dafür ist der Standort nur bedingt geeignet. Wenn sich auch das städtebauliche Umfeld ändert und das Zentrum von Urfahr endlich eine Verkehrslösung bekommt, würden sich die Rahmenbedingungen verbessern. Zum Vorschlag von zusätzlichen Schattenspendern möchte ich sagen, dass der Park auf einer alten Tiefgarage errichtet ist. Diese Tiefgarage hat nur eine sehr geringe Nutzlast. Es konnte daher nicht genügend Erde für die Pflanzung von Bäumen aufgeschüttet werden und eine Pergola im Park ist aus Kostengründen nicht errichtet worden. Wir haben aber beim Marktgebäude eine sehr große Überdachung des Platzes. Neben den zwei Schanigärten gibt es auch noch zwei freie Sitzmöglichkeiten – am Vorplatz und am Rand des Parks gibt es mehrere Schattenbereiche. Auch da werde ich prüfen lassen, ob dort noch zusätzliche Parkbänke aufgestellt werden können. Das kann ich auch gerne zusagen. Zusammenfassend möchte ich zu den drei Punkten des Antrages sagen, die im Antrag vorgeschlagenen natürlichen Schattenspender, sprich Bäume, sind nicht möglich. Statt teurer künstlicher Schattenspender sollen zusätzliche Sitzmöglichkeiten in den vorhandenen Schattenbereichen geprüft werden. Das Tarifmodell der Marktgebühren ist gerade für die Marktfahrer durchaus attraktiv und einen eigenen Weihnachtsmarkt halte ich aus Sicht der Unternehmer für wirtschaftlich unrealistisch. Kleinere Veranstaltungen und private Initiativen werden wir selbstverständlich bestmöglich unterstützen. Die ÖVP wird sich deshalb der Stimme enthalten. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Krazl: „Wir sind mit dem Vorschlag der Zuweisung von den Grünen einverstanden und ich bedanke mich bereits jetzt für die Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Märkte und Grünanlagen wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (16) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 8 Vertrieb zuckerhaltiger Limonaden an Linzer Pflichtschulen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, vorsichtigen Schätzungen zufolge sind heute bereits 15 Prozent aller Jugendlichen übergewichtig und sechs Prozent krankhaft fettsüchtig, das heißt, mit einem Bodymaßindex jenseits der 30. Ihr Anteil hat sich in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Eine alarmierende Tatsache und die Ursachen hierfür sind ganz einfach ausgedrückt ein Mix aus Überernährung und Bewegungsmangel. Das heißt, meist sitzende Tätigkeiten, vorwiegend passive Freizeitgestaltung durch Fernsehen, Computer etc. kombiniert mit kalorienreicher Nahrung, bestehend aus hohem Fett-, Salz- und Zuckeranteil und der regelmäßige Konsum zuckerhaltiger Getränke. Ernährungsstudien haben ergeben, dass Jugendliche im Schnitt pro Tag ca. 400 Milliliter – also einen knappen halben Liter – gesüßte Getränke zu sich nehmen und das bedeutet eine extra Kalorienration von ca. 200. Um das wieder abzubauen, müsste ein leicht übergewichtiger Jugendlicher eine knappe halbe Stunde in einem ganz guten Tempo laufen. Die Gefahren und Folgen von Übergewicht im Jugendalter sind hinlänglich bekannt. Sie reichen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen über Schlaganfall, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, und zwar Typ 2, bekannt als Altersdiabetes, bis hin zu Erkrankungen am Haltungsapparat usw. Die finanziellen Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem brauche ich an dieser Stelle wahrscheinlich gar nicht erwähnen. Völlig unverständlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Stadt Linz, die sich gerne das Mäntelchen der gesunden Ernährung umhängt, vom Kindergarten beginnend, als Schulerhalter den Vertrieb zuckerhaltiger und damit kalorienreicher Limonaden mittels Getränkeautomaten an Linzer Pflichtschulen, die noch dazu ganz ordentliche Preise verlangen, aktiv unterstützt. In diesem Zusammenhang stellen wir daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Stadt Linz werden aufgefordert, den Vertrieb von zucker- und kalorienhaltigen Limonaden mittels Getränkeautomaten an Linzer Pflichtschulen zu unterbinden. Die Betreiberfirmen der Getränkeautomaten sollen aufgefordert werden, ihre Geräte künftig mit gesunden, kalorienarmen Mixgetränken – möglichst ohne Zucker und Zucker-Ersatzstoffe zu bestücken.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Frau Kollegin Walcher, ich danke Ihnen für diesen Antrag, Sie laufen bei mir offene Türen ein. Es ist nur das Problem, dass es da einen aufrechten Stadtsenatsbeschluss gibt. Auch da habe ich in der Sitzung schon die Position vertreten, dass es nicht gut für die Kinder ist, wenn in den Schulen diese Getränke mit dem Hauptbestandteil Zucker angeboten werden. Leider bin ich in dieser Stadtsenatssitzung mit meiner Meinung alleine geblieben. Deswegen freue ich mich, dass Sie heute diesen Antrag gestellt haben, den wir auch gerne unterstützen.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich stehe der Diskussion sehr offen und positiv gegenüber und schlage vor, dass wir das dem Finanz- und Hochbauausschuss, insbesondere dem Hochbauausschussteil zuweisen, weil es auch um die konkrete Bespielung über das Gebäudemanagement geht, die die Verträge machen. Ich schlage vor, dass wir uns das genau anschauen und dann dort diskutieren.“ Gemeinderätin Polli, BEd: „Frau Kollegin Walcher, Sie erwähnen in Ihrem Antrag die verschiedensten Folgen, die zu viel Zucker bei Kindern und Jugendlichen haben können. Weil das aber auch ein Antrag ist, der besonders auf die Schulen abzielt, möchte ich noch weitergehen, welche Auswirkungen das haben kann. Zucker- und kalorienreiche Limonaden können sich auch auf die körperliche und auf die kognitive Leistungsfähigkeit der Jugendlichen oder Kinder auswirken, auf die Aufmerksamkeit, auf die Merkfähigkeit. Alles Auswirkungen, die für uns natürlich in der Schule dadurch spürbar werden können und deshalb haben auch schon viele Schulen reagiert und ihre Getränkeangebote in den Automaten selbstständig umgestellt. Es ist so, dass die Verträge die Stadt Linz abschließt, aber die Bestückung sehr wohl an den einzelnen Schulstandorten adaptiert werden kann. Es war wirklich so, dass heute eine Zeitung an die Schule gekommen ist, die Zeitschrift Schule aktiv, in der ein Ernährungswissenschaftler genau über dieses Thema schreibt. Ich habe mir da ein paar Sachen herausgeholt. Es war Herr Dr. Manuel Schätzer, der bereits seit 2007 Programme zur Optimierung von Verpflegungsangeboten an Schulen und zur Verbesserung des Ess- und Trinkverhaltens von SchülerInnen entwickelt und der warnt z.B. vor einer Umstellung von einem Tag auf den anderen komplett. Er sagt, Sachen die von einem Tag auf den anderen verschwinden, sind so quasi wie etwas Verbotenes und das besorgen sich die Schüler außerhalb der Schule und bringen es mit. Man sollte eher schauen, dass eine Umstellung von 80 auf 20 gemacht wird. Das heißt, 80 Prozent von wirklich wasser- oder zuckerfreien Getränken und 20 Prozent aber noch vorläufig belassen und sukzessive das Ganze dann umstellen. Die Kinder können das dann besser annehmen, wenn das ein bisschen langsamer, aber trotzdem relativ rigoros passiert. Ich empfehle wirklich diesen Artikel in dieser Zeitung nachzulesen, da geht es auch um gesunde Ernährung. Ich kann jetzt nur von meiner Schule sprechen, wir haben z.B. diese ganzen Eistees und diese Sachen komplett verbannt, wir haben auch bei diesen Snacks nur mehr so getrocknete Apfelräder, Joghurtgetränke. Ich meine, es ist natürlich für Kinder momentan ein harter Schlag, aber man sieht, sie nehmen es von Tag zu Tag besser an. Wir sind natürlich für die Zuweisung zum Finanzausschuss, aber ich ersuche bitte schon zu berücksichtigen, was sich bei den einzelnen Schulstandorten schon getan hat und vielleicht gemeinsam mit den Schulen Lösungen anzustreben. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für die signalisierte Zustimmung, bin natürlich mit einer Zuweisung und weiteren tiefergehenden Diskussionen einverstanden. Zur Kollegin Polli, Essen und gesunde Ernährung ist eine Frage der Erziehung. Erziehung findet in der Familie statt, genauso wie in der Schule. Also man sollte die Erziehungsverantwortlichen hier nicht ganz aus der Pflicht nehmen. Einem Kind zu erklären, dass ein Cola manchmal sehr gut ist, aber sicher nicht täglich und sicher nicht mehrmals täglich. Ich habe heute auch ein gespritztes Cola getrunken, aber das mache ich so alle drei, vier Wochen einmal und das schadet mir nicht. Zwischenruf Gemeinderat Hackl: „Mit was war es gespritzt?“ Gemeinderätin Walcher weiter: Mit Wasser, mit gutem Linzer Leitungswasser. Also ich halte es auch nicht für wahnsinnig sinnvoll, dass man Kindern und Jugendlichen koffeinhaltige Getränke zuführt, wo sie sich schon teilweise zu wenig bewegen und dadurch noch zappeliger, noch hyperaktiver usw. werden. Also es ist im Sinne des Erfinders. Zu meiner Schulzeit gab es eine Schulmilchaktion und da haben wir unseren viertel Liter Milch gehabt, ist auch kalorienreich, aber ein Nahrungsmittel und nicht unbedingt ein Getränk. Meine Predigt will ich schnell beenden, wie gesagt, ich danke für die Zustimmung und wir können gern im Ausschuss weiterdiskutieren.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Finanz- und Hochbauausschuss zugewiesen. Gemeinderätin Mag.a Hartig berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 9 Stadtgarteln in Linz und führt aus: „Jetzt haben wir wirklich ein wunderbares Thema, Stadtgarteln, das ist wirklich etwas ganz tolles, weil Grünflächen einen sehr, sehr wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Kleinklimas leisten bzw. auch ein Ort der Erholung sind und ein Ort, wo man seine Freizeit verbringen kann. Das Garteln, Urban Gardening wird immer beliebter. Es gibt unterschiedlichste Formen, wie Gemeinschaftsgärten. In Linz gibt es schon jede Menge Gemeinschaftsgärten. Ich kann mich noch erinnern, wie 2008, 2009 der erste interkulturelle Gemeinschaftsgarten im Franckviertel entstanden ist. Das war der 1000 und eine Geschichte Garten, wo Menschen mit unterschiedlichsten Hintergründen, sei es kulturell, sei es ethnisch, sei es generationsübergreifend zusammengekommen sind, gegartelt haben und wunderbare Erfahrungen gemacht haben. Nur ist es so, dass nicht viele Menschen diese Möglichkeiten haben, weil sie keinen eigenen Garten oder keinen Balkon haben, um diesen Tätigkeiten nachzugehen. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werde ich gleich zum Antrag übergehen und ersuche den Gemeinderat Folgendes zu beschließen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Grün-Referentin Susanne Wegscheider wird beauftragt, gemeinsam mit den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses und unter Einbeziehung der Fachdienststelle und VertreterInnen des Klimabündnis Oberösterreich ein Konzept zu erarbeiten, wie die Stadt Linz Urban Gardening-Initiativen möglichst effizient, unkompliziert und kostengünstig unterstützen und/oder selbst initiieren kann. Das Konzept soll in der Folge im Gemeinderat präsentiert, diskutiert und beschlossen werden. Die Bedeckung allfälliger anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich ersuche diesem Antrag zuzustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich der Begeisterung über Urban Gardening anschließen. Urban Gardening ist in aller Munde, Urban Gardening ist angekommen in Linz und es vergeht bei uns jeden Dienstag kein Jour fix, bei dem wir uns nicht mit dem Thema der Initiativen oder Anfragen beschäftigen. Wir von der ÖVP haben uns beim letzten Gemeinderat überlegt, aufgrund der großen Aufmerksamkeit für Urban Gardening dieses Thema auch als politische Unterstützung für die laufenden Projekte und die Arbeit, die in den Stadtgärten dazu bereits geleistet werden, in den Gemeinderat einzubringen. In diesem Sinne sehe ich auch den Antrag der Grünen als positiv und wir werden ihn gerne mittragen. Wir haben die verschiedensten Themen und die werden noch weiter wachsen, weil noch weitere private Initiativen entstehen und nicht nur ein Strohfeuer sein sollen, dass dann gleich im Herbst wieder vorbei ist und die Stadtgärten Linz betreiben Urban Gardening seit Jahren. Wir haben öffentliche Obstbaumgärten, in denen jeder ernten darf. Wir betreuen und unterstützen seit vielen Jahren viele Gemeinschaftsgärten in den Schulen. Wir pflanzen mit Schulklassen Blumenwiesen in öffentlichen Parks und das ist auch eine Form des Urban Gardenings. Das Paradebeispiel eines Gemeinschaftsgartens haben wir heuer mit dem Projekt Donaugarten in Alt-Urfahr-West, umgesetzt. Die Stadtgärten Linz haben direkt an der Donau auf dem Grundstück neben dem Biergartl eine neue Grünfläche gestaltet und dort war es eine Zielsetzung, diese Grünfläche als Garten anzulegen. Wir haben am 30. Juli und am 10. September zwei Bürgerbeteiligungen für diese Neugestaltung durchgeführt und auch hier hatten wir Kontakt mit Christoph Wiesmayr, den Landeskoordinator, der im Antrag der Grünen erwähnt ist. Und bei diesen Bürgerbeteiligungen hat sich eine Gemeinschaft gebildet, die gesagt hat, wir möchten dort gemeinsam garteln und es ist jeder willkommen, der dort mitarbeiten will oder nur ernten will. Es ist eine sehr offene Form ohne Besitzanspruch, denn es geht hier wirklich ums Garteln. Die Stadtgärten haben dort für diese Initiative vier Hochbeete und eine Gartenhütte für die Geräte errichtet und nächste Woche machen wir die offizielle Übergabe. Ich freue mich sehr über dieses gelungene Projekt. Ein weiteres Projekt gibt es im Seniorenheim Dauphinestraße mit der gemeinschaftlichen Nutzung der vorhandenen Hochbeete, wo es auch eine Bürgerbeteiligungsveranstaltung gab. Und die Löwenfeldschule bekommt Ende Mai, Anfang Juni ein Gemüsebeet mit Kräuterspirale. Im Park Grünmarkt, vor dem Seniorenheim Hillinger wurde ein Beet angelegt. Die Stadtgärten werden auch ein Projekt in der Römerbergschule unterstützen. Es gibt Projekte für die Zukunft und wir möchten gerne in Urfahr ein größeres Projekt mit einer eigenen Fläche im nächsten Jahr umsetzen. Hier gibt es einen erfahrenen Betreiber und Organisator, der seine Produkte am Stadtmarkt am Hauptplatz anbietet. Bei der Einrichtung von Gemeinschaftsgärten werden wir uns auch an den Wiener Erfahrungen orientieren, die fixe Grundvoraussetzungen und Regeln für die Einrichtung von Gemeinschaftsgärten in Form von organisierten Vereinen haben. Grundsätzliche Vorgangsweise: Gemeinsam garteln wird seitens der Stadt unterstützt durch das Finden passender Flächen. Wir wollen natürlich bereits vorhandene Infrastrukturen nutzen, um einen kostengünstigen Betrieb zu ermöglichen. Entscheidend ist aber die private Eigeninitiative. Das heißt, Interessenten müssen sich als Verein organisieren. Der Verein schließt mit der Stadt eine Nutzungsvereinbarung ab, die Stadt bietet die Basisausstattung, wie ein passendes Grundstück, Erde, Wasser, bei Bedarf einen Zaun, Kompostiermöglichkeit und die Kennzeichnung mit Tafeln als Gemeinschaftsgärten. Es wird ein Nutzentgelt geben und alles Weitere an Pflege und Ausstattung ist dem Verein zu überlassen. Das war jetzt ausführlich, aber wir haben so eine Freude mit diesem Urban Gardening. Frau Stadträtin Schobesberger hat auch eine Tomatenpflanze am Südbahnhofmarkt zum Hochbeet geschickt, das wurde auch schon bemerkt. Also, diesen Weg gehen wir gerne.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Hahn: „Liebe Kollegin Hartig, ich möchte jetzt die politische Dimension dieses Urban Gardening Phänomens ein bisschen in den Gemeinderat bringen. Du hast im Antragstext geschrieben, dass es seinen Ursprung in Kleingartenvereinen und in privaten Gärten hat. Aber es gibt, wenn man da in bisschen weiter zurückgeht unter einem anderen Begriff den eigentlichen Ursprung dieses Urban Gardenings. Das war das so genannte Guerilla Gardening, das eigentlich sogar Ausdruck von politischem Protest war. So viel dazu, dass man auch weiß, wo es herkommt. Heutzutage stehen diese ökologischen und gemeinschaftlichen Aspekte, die von dir und von Stadträtin Wegscheider sehr umfangreich dargestellt wurden, im Vordergrund. Die SPÖ-Fraktion steht solchen Initiativen grundsätzlich auch positiv gegenüber. Erstens, weil sie einmal Ausdruck von zivilgesellschaftlichem Engagement sind und weil sie die Stadt aufwerten. Unser demokratiepolitisches Verständnis geht aber dahin, dass die Stadt nicht Projekte initiieren soll, sondern sie tolerieren - tolerieren sage ich deswegen, weil das sozusagen meistens auf öffentlichem Gut stattfindet - und fördern soll. Und fördern nicht in einem monetären Sinn, sondern in einem ideellen Sinn und vor allem dann, wenn die Gemeinschaftsgärten gemeinschaftliche und ökologische Aspekte in den Vordergrund stellen. Deswegen stellt die sozialdemokratische Fraktion einen Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Grün-Referentin Susanne Wegscheider wird beauftragt, gemeinsam mit den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses und unter Einbeziehung der Fachdienststelle und VertreterInnen des Klimabündnis Oberösterreich ein Konzept zu erarbeiten, wie Urban Gardening Initiativen umgesetzt werden können. Der Stadt Linz dürfen daraus weder für die Erarbeitung des Konzepts noch für etwaige Urban Gardening Initiativen Kosten entstehen. Das Konzept soll in der Folge im Gemeinderat präsentiert, diskutiert und beschlossen werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung zum Abänderungsantrag.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Übelacker: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Freiheitliche Partei steht diesen Bestrebungen, die hier in dem Antrag ihren Niederschlag finden, sehr positiv gegenüber und unterstützt das. Man könnte sogar sagen, wir schließen uns der allgemeinen Begeisterung gerne an. Einige kritische Anmerkungen muss ich aber trotzdem machen. Der Antrag, und darauf hat die SPÖ hingewiesen, enthält den Begriff ,kostengünstig‘ und richtig ist der Zusatzantrag, dass keine Kosten entstehen dürfen. Ich glaube, zusätzliche Kosten dürfen nicht entstehen. Das ist also meines Erachtens eine ganz wichtige Sache und deshalb unterstützen wir das in der Fassung des Abänderungsantrages. Ich habe außerdem eine Bitte. Ich lese hier von evangelischer Pfarrgemeinde und Seniorenzentren und ähnlichen Einrichtungen. Wieso müssen wir das dann Urban Gardening und sogar Urban Farming nennen? Sind hier Farmen und Landwirtschaften geplant? Ich könnte mir vorstellen, dass man, wie es in der Überschrift so schön heißt, mit Stadtgarteln in Linz recht gut zurecht kommt und jeder Senior weiß dann auch, um was es sich handelt. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Herr Professor, stellen Sie sich vor, im Antragstext wäre gestanden: Urbane Kolchose. (Heiterkeit) Wie hätten Sie dann reagiert? Das wäre noch viel schlimmer gewesen. Es geht immer noch dramatischer.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Ich bedanke mich sehr herzlich für die avisierte Zustimmung. Danke schön.“ Der Antrag inkl. Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 10 Ausweitung Autofreier Hauptplatz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, nach einigen Anlaufschwierigkeiten hat sich das auf Initiative der Grünen am 3. August 2013 gestartete Pilotprojekt ,Autofreier Hauptplatz‘ bewährt und wird gut angenommen. Der Hauptplatz ist seit jeher zentraler Treffpunkt und Ort für kulturelle Veranstaltungen. Auch zahlreiche TouristInnen besuchen, insbesondere während der Sommermonate, dieses Linzer Wahrzeichen. Die Menschen genießen während den autofreien Zeiten ohne störenden, lauten und stinkenden Verkehr und ohne mitten auf dem Platz parkender Autos, das wohltuende Ambiente des zu den schönsten Saalplätzen Mitteleuropas gehörenden Hauptplatzes. Ein autofreier Hauptplatz wäre sowohl für den historischen Platz, als auch für die Stadt Linz ein enormer Imagegewinn und könnte sich als logische Fortsetzung der FußgängerInnenzone in der Landstraße auch als Einkaufsmeile etablieren. Derzeit darf der Hauptplatz an Samstagen von 18 bis 24 Uhr und Sonntagen sowie Feiertagen von null bis 24 Uhr mit Autos und Motorrädern bzw. Mofas nicht befahren werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Taxis, Busse und RadfahrerInnen bzw. der AnliegerInnenverkehr. Möglich bleibt die Einfahrt aus Richtung Norden, jedoch nur bis zum Bereich der Taxistandplätze, zum Ein- und Aussteigen lassen bzw. für die Taxis und zu den Behindertenparkplätzen. Die Einfahrt aus Richtung Theatergasse und Klosterstraße und von der Rathausgasse ist laut den entsprechenden Verordnungen der städtischen Bezirksverwaltung während der genannten Zeiten für die motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen (mit den angeführten Ausnahmen) untersagt. Da das Projekt sehr gut angenommen wurde, sollte es aufgrund der positiven Auswirkungen und der guten Erfahrungen in eine dauerhafte Regelung übernommen werden. Als nächster Schritt soll unter Einbindung der AnrainerInnen und der Wirtschaftstreibenden an der Ausweitung des Projekts ,Autofreier Hauptplatz‘ gearbeitet werden. Die unterzeichneten Gemeinderätlnnen stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Aufgrund des Erfolges und der positiven Erfahrungen wird das Pilotprojekt ,Autofreier Hauptplatz‘ an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ab Sommer 2014 als Dauereinrichtung etabliert. 2. Als nächster Schritt soll unter Einbindung der betroffenen AnrainerInnen und der Wirtschaftstreibenden an der schrittweisen Ausweitung des Projekts ,Autofreier Hauptplatz‘ im Sinne einer logischen Fortsetzung der FußgängerInnenzone in der Landstraße gearbeitet werden. 3. Das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, alle diesbezüglich notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Die Bedeckung allfälliger anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Kollegin Lenger, Sie schreiben in Ihrem Antrag, das Pilotprojekt ‚Autofreier Hauptplatz‘ hat sich bewährt und wird gut angenommen. Es scheint, Sie sind im Besitz einer Evaluierung, die mir nicht vorliegt und die wir im Verkehrsausschuss nicht diskutiert haben. Es handelt sich, wie gesagt, beim ,Autofreien Hauptplatz‘ um ein Pilotprojekt und es ist damals beschlossen worden, dass man ein Pilotprojekt nach Ablauf evaluiert und dann noch einmal darüber diskutiert. Zur Evaluierung fehlen mir persönlich entsprechende Unterlagen, entsprechende Zahlen, entsprechende Studien, was die Wirtschaft darüber denkt, was die Anrainer darüber denken usw. Ich halte es für verfrüht, wenn wir jetzt hier herinnen sagen, wir brauchen keine Evaluierung, wir gehen gleich in die Verlängerung. Dann brauchen wir in Zukunft keine Pilotprojekte mehr einrichten, sondern dann übernehme ich jeden Piloten in Zukunft ohne Evaluierung sofort in das Regelwesen. So kann es nicht funktionieren. Ich würde darum bitten, dass wir das Ganze wie geplant evaluieren und wir dann im Verkehrsausschuss darüber reden und wir dann noch einmal damit in den Gemeinderat gehen. Daher von uns zum jetzigen Zeitpunkt keine Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir von der ÖVP empfinden, dass der Versuch durchwegs positiv war. Ich möchte mich aber der Kollegin von der FPÖ anschließen, die Evaluierung ist vereinbart, man sollte unbedingt abwarten. Wir möchten aber sagen, dass eine zeitliche Ausweitung für uns zurzeit nicht vertretbar ist. In dem Sinne ersuchen wir um Zuweisung zum Verkehrsausschuss, um das dort weitergehend zu diskutieren. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Fadl: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gerda, dass du heute nach einigen Stunden den Verkehrsausschuss abschaffen willst, ist ein Affront, wenn man uns vorwirft, im Verkehrsausschuss wird nicht diskutiert. Wir hätten gerne genau das, was die beiden Vorrednerfraktionen gesagt haben. Und zwar: Vereinbart war ein Pilot, der Pilot läuft bis August, anschließend die Evaluierung im Verkehrsausschuss behandeln, und dann werden wir sehen, was in diesem Gemeinderat mehrheitsfähig ist. Ich glaube, das ist die richtige Vorgangsweise, gerade in dem Sinne, dass du sagst, der Verkehrsausschuss ist wichtig und das gehört dort besprochen und nicht einfach sagen, jetzt haben wir etwas probiert, es ist nichts Schlimmes passiert - Dauerlösung. Nein, vereinbart war die Evaluierung. Ich ersuche auch um die Zuweisung zum Verkehrsausschuss und werde den Antrag der ÖVP gerne unterstützen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Lieber Manfred, ich habe es erstens gewusst, dass die Zuweisung zum Verkehrsausschuss beantragt wird und zweitens ist mir der Verkehrsausschuss natürlich wichtig und der Gemeinderat umso wichtiger, da er wirklich das Gremium hier in der Stadt ist. Zur Kollegin Walcher bzw. zum Kollegen Hutter möchte ich nur sagen, erstens einmal zum Pilotprojekt gibt es eine Aussendung vom damaligen Verkehrsreferenten und jetzigen Bürgermeister Luger, wo steht: ‚Das Projekt ,Autofreier Hauptplatz‘ wird während der nun beginnenden Testphase, insbesondere im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Akzeptanz bei der Bevölkerung bzw. Wirtschaft und Tourismus evaluiert.‘ Ich gehe mit offenen Augen durch die Stadt, ich sehe, dass das funktioniert und war der Meinung, das ist auch für die anderen so, aber es ist völlig okay, dass wir das im Ausschuss diskutieren und eingehend beraten. Vielleicht kann sich der eine oder die andere auch dazu entschließen, vielleicht einen weiteren Schritt zu gehen und ein bisschen mehr zu probieren. Ich kann nur sagen, fürchtet euch nicht. Bei der Landstraße hat es auch so viele Ängste gegeben und das ist heute eine der beliebtesten und meist frequentiertesten Einkaufsstraßen in Österreich und der Hauptplatz ist einfach die logische Fortsetzung. Das ist eine fortschrittliche moderne Mobilitätspolitik, die Stadt den Menschen zurückzugeben und das ist die Fortsetzung dessen, was wir zuerst gehabt hat, mit dem Stadtgarteln oder Urban Gardening. Ich darf den englischen Ausdruck trotzdem noch einmal verwenden. Ich bin aber natürlich mit der Zuweisung zum Verkehrsausschuss einverstanden.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderätin Schmied, M.A., berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 11 Grillmöglichkeiten an öffentlichen Plätzen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Stadtgarteln ist eine Möglichkeit im öffentlichen Raum Erholung zu finden. Ich referiere jetzt eine weitere Möglichkeit, nämlich Grillen an öffentlichen Plätzen. Der Text ist so kurz, dass ich ihn vortragen kann. Mit der Umsetzung der Forderung zahlreicher LinzerInnen nach einem neuen Donaustrand rückt die Nutzung des öffentlichen Raums erneut in den Mittelpunkt des Interesses, berechtigterweise. Nicht nur das Gefühl, an einem Strand die Freizeit zu verbringen, sondern auch das gemeinsame Grillen im öffentlichen Raum ist eine wunderbare Gelegenheit, sich mit Familie, FreundInnen und Bekannten zu treffen. Ob der Wohnsituation haben aber viele Linzerinnen und Linzer nicht die Möglichkeit, im eigenen Garten zu grillen. Ebenso ist es bei Mehrfamilienwohnungen am Balkon feuerpolizeilich verboten, offenes Feuer zu machen, also mit Kohle oder Gas zu grillen. Außerdem kann eine Lärm- und Geruchsbelästigung stattfinden, die nachbarschaftliche Konflikte nach sich ziehen kann. Immer mehr Menschen verbringen außerdem ihre Freizeit gerne ungezwungen beim gemeinsamen Grillen in der warmen Jahreszeit und seit gestern ist es warm und wir können uns über die ersten Grillabende freuen. Es gibt bereits Grillzonen in Linz. Eine am Pleschinger See und eine an der Donau in St. Margarethen, die bereits sehr ausgelastet sind und sie sind für jene, die an öffentliche Verkehrsmittel gebunden sind, in den Abendstunden nur sehr eingeschränkt erreichbar. Weitere Zonen, wo Grillen ohne Belästigung von AnrainerInnen möglich ist - das ist ganz wichtig, ohne Belästigung von AnrainerInnen - sind sicher noch an etlichen weiteren Plätzen in der Stadt Linz möglich. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stellen werden ersucht zu prüfen, auf welchen öffentlichen Flächen in Linz zusätzlich zu den bereits bestehenden Grillplätzen das Grillen ohne Beeinträchtigung von AnrainerInnen erlaubt werden kann. In der Folge soll dem Gemeinderat so rasch wie möglich ein entsprechender umsetzungsreifer Vorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Bedeckung allfälliger anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich danke schon im Vorhinein für die Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Übelacker: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir zunächst einmal die Augen gerieben, als ich diesen Antrag gelesen habe, denn ein solcher inhaltsgleicher Antrag ist im vorigen Jahr abgelehnt worden. Ich weiß nicht, ob Ihnen die Themen ausgegangen sind oder was hier der Grund ist, einen solchen Antrag erneut einzubringen, allerdings dann in der vorsichtigen Fassung zu prüfen. Aber es geht immer noch um dasselbe, was vorher auch da war. Und dann ist an dem Antrag bemerkenswert, es wird nicht gesagt, es soll sich einmal jemand damit befassen und wir werden uns dann darüber unterhalten, sondern es heißt, einen umsetzungsreifen Vorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen. Das ist die Vorwegnahme des von Ihnen gewünschten Ergebnisses. Das kann es doch nicht sein. Wenn, dann können wir uns allenfalls in neutraler Weise damit beschäftigen, was dafür und dagegen spricht. Die Freiheitliche Partei kann sich dem jedenfalls nicht anschließen. Außerdem haben Sie in der Presse etwa in der Zeitung ,Österreich‘ am 20. Mai 2014 darauf hingewiesen oder hinweisen lassen, dass in München die berühmten Isar-Auen sind. Ich füge hinzu, in Berlin gibt es in öffentlichen Gärten Tonnen von Unrat, worauf ,Der Spiegel‘ nachdrücklich mehrmals hingewiesen hat. Und die Münchner Isar-Auen befinden sich nicht mitten in München, wie man allgemein weiß, sondern die Isar-Auen befinden sich etwas außerhalb und damit wird niemand ausdrücklich gestört. Also dieses ganze Anliegen immer neu vorzutragen, bis sich endlich doch eine Mehrheit findet, finde ich ein wenig erfreuliches Verfahren. Wir werden gegen diesen Antrag stimmen.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Schmied, M.A.: „Ich weiß, das ist ein bekannter Antrag, leider. Hätten Sie nämlich voriges Jahr zugestimmt, die Grillmöglichkeiten überprüfen zu lassen, müssten wir heuer nicht wieder diesen Antrag traditionellerweise bringen und auf die Tagesordnung stellen. (Beifall Die Grünen) Zum Artikel in der Zeitung ,Österreich‘, habe nicht ich auf die Isar-Auen verwiesen, aber ich weiß es steht drinnen. Ich finde es schade und bedauerlich und fast ein bisschen befremdlich, dass ein Antrag auf Prüfung von möglichen Grillzonen so abgelehnt werden kann oder sich daran so gestoßen wird. Ich weiß auch nicht, wo Sie grillen. Sie haben offensichtlich alle private Möglichkeiten dazu. Sie haben Berlin angesprochen. Städte wie Berlin, München, Hamburg und Wien stellen ihren BürgerInnen ausreichend Plätze im öffentlichen Raum zur Verfügung. Ja, Sie haben die Verschmutzung angesprochen, das ist sicher ein Problem, das kann man aber in den Griff bekommen. Es wird eine Forderung aufgestellt, dass Linz Hamburg werden muss. Ich weiß, dass es nicht von Ihrer Partei kommt. Hamburg hat für die BürgerInnen viele Möglichkeiten geschaffen, dass im öffentlichen Raum gegrillt werden kann. Ich habe schon fast den Eindruck, dass es eine Facebook-Gruppe braucht, so wie beim Donaustrand, dass auch hier etwas weitergeht. Wobei es beim Donaustrand jetzt wieder bedauerlicherweise nicht so gut ausschaut. Geben Sie sich einfach einen Ruck, nicht dass wir nächstes Jahr wieder die Tradition, den Antrag noch einmal zu stellen zur Prüfung ob der Möglichkeiten fortsetzen müssen und stimmen Sie der Prüfung der Möglichkeiten auf Grillen im öffentlichen Raum zu. Ich bedanke mich.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (16) sowie bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 12 Leistbares Wohnen – teilweise Befreiung von der Umsatzsteuer - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Antrag vom erkrankten Werner Pfeffer geht es um leistbares Wohnen und teilweise Befreiung von der Umsatzsteuer. Das leistbare Wohnen wird für viele Menschen immer mehr zur Herausforderung und immer mehr zum wirklichen Existenzkampf, zumal die Mieten in den letzten Jahren ganz exorbitant gestiegen sind und auch weiter über die Inflationsrate hinaus erheblich gestiegen sind. Die steigenden Mieten sind unterm Strich sehr lukrativ für das Finanzministerium, nachdem die Umsatzsteuer daran geknüpft ist. Die zusätzlichen Belastungen, die sich durch die steigenden Betriebskosten ergeben, machen es für die Leute nicht einfacher. Gerade für die Bevölkerungsgruppen im unteren Einkommensbereich wird die ganze Situation noch prekärer. Forderungen nach leistbarem Wohnen gibt es viele, aber man bleibt an und für sich immer wieder mehr oder minder auf der Strecke stehen, zumal viele Kompetenzen in die Zuständigkeit des Bundes fallen und nicht in die der Bundesländer. Was das Bundesland Oberösterreich anbelangt, so werden wirtschaftliche nachhaltige Verbesserungen stets durchgeführt und umgesetzt. Im Bereich der Mietwohnungen, was die umsatzsteuertechnischen Dinge anbelangt, ist an und für sich eindeutig der Bund zuständig. Der Bereich der Mietwohnungen nach dem Mietrechtsgesetz mit Richtwerten- und Kategoriemieten bleibt von den Formen vorerst unberührt. Wir sagen, die einfachste und beste Möglichkeit wäre, diese Mieten von der Umsatzsteuer zu befreien, so wie es auch in Deutschland bereits der Fall ist und der unteren Einkommensgruppe der Bevölkerung sehr gut hilft. Daher stellen wir folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, eine Befreiung der Umsatzsteuer für Wohnungsmieten bis zum Ausmaß der Richtwertmiete zu prüfen und in der Folge ehestmöglich durchzuführen.‘ Wir ersuchen, dieser Resolution die Zustimmung zu erteilen.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, das Anliegen hinter dem Antrag ist jedenfalls berechtigt und nachvollziehbar. Ich würde so weit gehen zu sagen, der Antrag ist gut gemeint, aber gut gemeint ist leider oft das Gegenteil von gut. Wir werden dem Antrag aus mehreren Gründen nicht zustimmen. Das Erste ist, die Forderung ist keine Entlastung der Mieter, sondern stellt sich bei etwas näherer Überprüfung als Geschenk an die Vermieter heraus, also das Gegenteil. Das liegt daran, dass die Nachfrageseite am Wohnungsmarkt sehr unelastisch ist, weil die Leute schwer sagen können, okay, wenn Wohnen teuer ist, dann frage ich das Gut Wohnen weniger nach und kaufe dafür teurere Lebensmittel. Das wird einfach nicht passieren. Die Nachfrage nach Wohnungen ist größer als das Angebot und deshalb wird so eine Senkung der Umsatzsteuer von den Vermietern einkassiert. Die Nettomieten werden erhöht und es kommt nicht bei den Vermietern an. Das sind die so genannten Gesetze der Marktwirtschaft, die sich leider auch von Resolutionen des Linzer Gemeinderates nicht wirklich beeindrucken lassen. Eine Ausnahme davon waren zwei Bereiche, nämlich erstens die Wohnungen nach WGG, die gemeinnützigen Wohnungen und die Wohnungen nach MRG, also Altbau, mehrgeschossig, vor 1945 errichtet. Alle anderen würden nichts merken von dieser Maßnahme. Das heißt, es wäre ein Geschenk für genau diejenigen Mietsherren, die bisher schon die höchsten Mieten kassieren und am schnellsten Mieten in die Höhe treiben. Zweiter Grund, diese Forderung hat gute Chancen das bürokratische Monster des Jahres 2014 zu werden. Man muss wissen, es gibt neun verschiedene Richtwerte in Österreich, für jedes Bundesland eins und damit man das umsetzen könnte, müsste das Finanzamt die Größe und den Quadratmeterpreis jeder einzelnen Wohnung kennen und kontrollieren. Da sage ich noch dazu, laut Umsatzsteuerstatistik hat jeder fünfte Veranlagungsfall mit der Umsatzsteuer mit Wohnen zu tun. Das wäre wirklich ein bürokratisches Monster. Drittens gibt es noch offene Fragen. Was ist zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer fällt, eine Umsatzsteuerbefreiung kommt, fällt dann nicht die Vorsteuerabzugsberechtigung weg? Das würde dazu führen, dass der Neubau von Wohnungen um 20 Prozent teurer wird. Und ein letzter Punkt, sind Sie sicher, dass als Bemessungsgrundlage die Richtwertmiete herangezogen werden soll? Das wäre dann nämlich wirklich grotesk, weil die Richtwertmiete einerseits aus dem Richtwert und andererseits aus einem Dickicht an Zuschlägen und Abschlägen für den Grundriss der Wohnung, für Lage, für Balkon, für Gemeinschaftsräume usw. besteht. Das beschäftigt die Gerichte permanent und wenn man genau das zur Bemessungsgrundlage einer Steuer macht, wäre das wirklich, wie gesagt, grotesk. Fazit, der Vorschlag ist untauglich. Im Antrag werden bessere Vorschläge genannt, es fehlt eigentlich nur einer, leider. Und zwar wäre es notwendig, dass das Land Oberösterreich die Mieterinnen und Mieter nicht mehr länger im Regen stehen lässt und endlich Geld in die Hand nimmt, um die Annuitätensprünge zu glätten. Damit wäre den Linzerinnen und Linzern tausendmal mehr geholfen als mit so einem untauglichen Vorschlag. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorredner hat schon einiges vorweggenommen. Einer der wichtigsten Punkte, würden wir die Mehrwertsteuer hier wegfallen lassen, wäre die Vorsteuer auch betroffen. Das würde die Bauwirtschaft treffen und die Neubauvolumen minimieren und das würde für den Wohnbau an sich eine Verteuerung bringen. Wir haben uns weiters noch erkundigt, ob das überhaupt möglich wäre. Es gibt die europarechtliche Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 112 WG und hier darf eine einheitliche Leistung mit einer einheitlichen Mehrwertsteuer belastet werden. Das führt dazu, dass wir entweder die Mieten völlig steuerfrei stellen, weil wir nicht bis zu einem gewissen Wert Steuerfreiheit stellen können und danach dann auf einmal eine Mehrwertsteuer verrechnen. Das ist laut der Auskunft die wir bekommen haben nicht möglich und darum ist der Antrag unseres Erachtens nicht beschlussfähig und wir werden uns enthalten. (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Klitsch: „In aller Kürze, es liegen zwar immer wieder irgendwelche Vorschläge auf dem Tisch. Wenn unserer auf dem Tisch liegt, geht es wirklich in die Richtung, dass es genau diese Mieter der Gemeinnützigen bevorzugen soll und gerade diesen Menschen helfen soll, die wenig verdienen. Diese sind von den steigenden Mieten ganz, ganz massiv betroffen. Herr Mag. Sonntag möchte weniger Bürokratie, das möchten wir auch auf jeden Fall. Zuständig für diese Geschichten ist der Bund. Wir legen eine Idee nach der anderen auf den Tisch, um diese Leute wirklich zu entlasten und wir ersuchen wirklich, dieser Resolution die Zustimmung zu erteilen, weil den Menschen geholfen ist, wenn sie günstigere Mieten und weniger Umsatzsteuer bezahlen. Wir ersuchen, dieser Resolution die Zustimmung zu erteilen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 13 Bevorzugte Wohnungsvergabe bei Deutschkenntnissen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, vor einigen Tagesordnungspunkten musste bereits Gemeinderat Horst Rudolf Übelacker als Dolmetscher fungieren und eine Übersetzung hier durchführen. Damit solche Dinge nicht mehr hier im Gemeinderat, sondern generell möglichst selten in Linz der Fall sind, dass man sich möglichst gut miteinander versteht, folglich auch gut zusammenleben kann, gibt es hier einen Antrag für ein Anreizmodell. Vorhin haben wir bereits erläutert, dass am Wohnungsmarkt eine gewisse Knappheit herrscht, das ist sicherlich verschiedenen Tatsachen geschuldet. Wäre 2009 im Land Oberösterreich im Wohnbaubudget mehr Geld da gewesen, hätte sicherlich die jetzt amtierende Landesregierung mehr Mittel zu verteilen. Man muss mit dem wirtschaften, was einem vom Vorgänger übergeben wird. Das ist ein noch kurzer Exkurs zum vorherigen Antrag, der direkt in den jetzigen einmündet. Denn mit diesen Wohnungen, mit dem Budget das wir haben, müssen wir nun das Auslangen finden. Zunächst einmal müssen wir das Beste daraus machen, was Effizienz im Wohnbau, aber auch in der Vergabe betrifft. Hier geht es um die Vergabe, nämlich konkret darum, dass es oft Probleme gibt im Zusammenleben aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse und es deshalb im Sinne eines Anreizmodells besonders gefördert werden soll, wenn jemand über die Deutschkenntnisse, die für ein gutes Zusammenleben erforderlich sind, verfügt. Eine bevorzugte Berücksichtigung im Zuge einer Wohnungsvergabe soll dann stattfinden, wenn diese Deutschkenntnisse vorliegen. Sehen wir es als positive Formulierung, als gutes Modell, wo nicht so gearbeitet wird, dass man vielleicht sagt, der oder der soll keine oder soll langsam eine Wohnung bekommen. Es soll zeigen, dass es an jedem selbst liegt im eigenen Bereich tätig zu werden, selbst den guten Willen zum guten Zusammenleben unter Beweis zu stellen und dann unterm Strich auch leichter zu einer gewünschten Wohnung zu kommen. Das wäre ein guter Schritt, den die GWG der Stadt Linz im eigenen Bereich einmal gleich umsetzen kann und der zugleich als Resolution an die gemeinnützigen Wohnbauträger in der Stadt Linz ergehen soll. Wie gesagt, nicht nur Deutschkenntnisse als solches sind erforderlich, sondern es gilt auch alternativ ein messbarer Lernerfolg. Um hier eine Chancengleichheit zu wahren und jeder potentiellen Mieterin und jedem potentiellen Mieter die gleichen Chancen mitzugeben. Wer dann etwas daraus macht, liegt freilich bei jedem selbst. Ich glaube, fordern und fördern gehört in diesem Fall eng zusammen. Wer bereit ist, sich einzubringen und selbst über den eigenen Schatten springt, soll hier Vorteile genießen. Dazu bekennen wir uns. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolutionen ,1. an die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (GWG): Die GWG wird ersucht, künftig bei der Vergabe von Wohnungen jene Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt zu behandeln, die offensichtlich über Deutschkenntnisse verfügen oder diesbezüglich zumindest einen messbaren Lernerfolg nachweisen. 2. an sonstige Gemeinnützige Wohnbauträger, die in der Stadt Linz tätig sind: Die in Linz tätigen Wohnbauträger werden ersucht, künftig bei der Vergabe von Wohnungen jene Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt zu behandeln, die offensichtlich über Deutschkenntnisse verfügen oder diesbezüglich zumindest einen messbaren Lernerfolg nachweisen.‘“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Spannring: „Sehr geehrte Damen und Herren, Sie gestatten mir, dass ich die Vergaberichtlinien gemäß § 7 Abs. 2 des Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 kurz zitiere: ,§ 1: Aufgrund des § 7 Abs. 2 Oberösterreichisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 darf gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden eine Förderung für die Errichtung von Mietwohnungen nur dann gewährt werden, wenn sie bei der Vergabe dieser Wohnungen auf soziale Kriterien Bedacht nehmen. Um eine einheitliche Vergabe nach diesen Kriterien sicherzustellen, legt der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen Revisionsverband, Landesgruppe Oberösterreich nach Anhörung des Oberösterreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes, Landesgruppe Oberösterreich nachstehende Vergaberichtlinien fest: § 2 als soziale Kriterien für die Wohnungsvergabe sind folgende Punkte zu beachten: a) derzeitige Wohnsituation b) Haushaltsgröße c) Höhe des Einkommens d) Wartezeit e) bei Drittstaatsangehörigen: Grundkenntnisse der deutschen Sprache die in evidenten Maßen gegeben sind oder durch einen Nachweis gemäß § 9 der Integrationsvereinbarungsverordnung belegt werden können und es ist das Kurszeugnis dem Anmeldebogen beizulegen. Im Falle einer Anmeldung über die Homepage des Bauträgers ist die Nummer des Kurszeugnisses anzuführen. Der Nachweis über die Grundkenntnisse der deutsche Sprache gilt als erbracht, wenn sich der Wohnungswerber oder sich ein im gleichen Haushalt dauerhaft lebendes Familienmitglied im Zuge einer persönlichen Vorsprache in der Landessprache klar und verständlich ausdrücken kann.‘ Das heißt also, ein soziales Kriterium sind Basisdeutschkenntnisse, das ist bereits in Kraft und daher hat sich der Antrag erledigt. Daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzter Herr Bürgermeister, lieber Stadtrat Wimmer, lieber Kollege Markus Spannring, hoher Gemeinderat, der zweite Teil meiner Antwort ist perfekt vorgetragen worden. Der erste Teil meiner Antwort ist der, dass der Antrag der FPÖ, wenn man den Antrag so liest, noch weitergeht. Es ist gar keine Beschränkung auf Drittstaatsangehörige drinnen und Sprachkenntnisse von Österreicherinnen und Österreichern zu verlangen, wäre verfassungsrechtlich problematisch und sie von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern zu verlangen, wäre unionsrechtlich unzulässig. Also für diese beiden Gruppen ist es definitiv nicht möglich. Und was Drittstaatsangehörige angeht, hat Kollege Spannring gerade die betreffende Vergaberichtlinie vorgelesen. Das ist jetzt schon ein Kriterium und daher werden uns auch wir bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Meine Vorredner haben schon die wesentlichen Aspekte erörtert und ich habe da schon noch eine grundsätzliche Frage zum Antrag selbst: Einen messbaren Lernerfolg nachweisen – wie stellt man sich das vor? Geht man im Jänner hin und spricht ein paar Sätze und im Juli dann wieder und die Beamten stellen dann fest, ja, da hat es jetzt einen messbaren Lernerfolg gegeben oder wie wird das dann gehandhabt? Müssen dann die Genossenschaften jetzt als DeutschkenntnisüberpüferInnen fungieren oder wie gedenken Sie das handzuhaben? Grundsätzlich habe ich bei der neuen Richtlinie meine Bedenken, wenn man Drittstaatsangehörige aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse benachteiligt. Wenn ich hier die Europäische Richtlinie vom 13. Dezember 2011 über die Normen für Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die Anrecht auf Schutz haben oder auch für subsidiär Schutzberechtigte zitieren darf, ist hier unter Artikel 32 Punkt 1 festzuhalten: ,Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, Zugang zu Wohnraum unter Bedingungen erhalten, die den Bedingungen gleichwertig sind, die für andere Drittstaatsangehörige gelten, die sich rechtsmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten.‘ Und unter Punkt 2 steht dann: ,Bei der Anwendung eines nationalen Verteilungsmechanismus für Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, sind die Mitgliedstaaten bestrebt, Maßnahmen zur Verhinderung der Diskriminierung von Personen, denen internationaler Schutz anerkannt worden ist und zur Gewährleistung der Chancengleichheit beim Zugang zu Wohnungsraum zu ergreifen.‘ Aus diesem Grund werden wir dagegen stimmen, weil es einfach eine Sauerei ist.“ (Beifall Die Grünen) Der Bürgermeister erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Geschätzte Damen und Herren, geschätzte Frau Gemeinderätin Hartig, Sie haben hier gefragt, was ein messbarer Lernerfolg ist. Dabei haben Sie selbst gerade vorhin dieses Beispiel erbracht und vorgeführt, was ein messbarer Lernerfolg sein kann. Sie haben Ihren Namen zum Beispiel dem Herrn Bürgermeister erklärt, beim zweiten Mal hat er den dann schon richtig ausgesprochen, das war zum Beispiel ein Fall von einem messbaren Lernerfolg, der auch im Protokoll in weiterer Folge nachzulesen sein wird. Das heißt, jemand weiß vorher etwas nicht, dann ist derjenige bestrebt etwas zu lernen - um es jetzt theoretisch auszuformulieren - und danach kann man in der Praxis nachweisen, indem man es zum Beispiel selbst erlebt, so wie wir alle hier, dass dieser Lernerfolg eingetreten ist. Das wäre zum Beispiel ein messbarer Lernerfolg. Das heißt jetzt wiederum generalisiert umgelegt, jemand wandert nach Österreich zu, spricht nicht Deutsch, spricht vielleicht nach einiger Zeit noch nicht perfekt Deutsch - das ist hier gar nicht verlangt in diesem Antrag -, kann aber einen messbaren Lernerfolg nachweisen, aufgrund zum Beispiel von Zeugnissen - da wurde vorhin schon in einer Wortmeldung darauf Bezug genommen, auf die ich dann separat eingehen darf -, das wäre zum Beispiel ein möglicher Nachweis durch ein Zeugnis. Oder ein anderer möglicher Nachweis wäre es bei einer Vorsprache, wie es Herr Gemeinderat Spannring zitiert hat, darauf hinzuweisen, das einmal zu Ihrer Frage. Zum anderen haben Sie Richtlinien zitiert, die, glaube ich, Sonderfälle hier behandeln. Von Flüchtlingen und internationalem Schutz ist in dem Antrag - wie Sie bei genauerer Lektüre schon erkannt haben, sonst aufgrund dieses Hinweises hier mit messbarem Lernerfolg vielleicht noch in weiterer Folge feststellen werden - gar nicht die Rede. Der Antrag richtet sich ganz generell an Personen, da gibt es natürlich einige Spezialnormen, die dann davon ausgenommen sind, weil immer die spezielle Norm die generelle aufhebt, wie unter Juristen bekannt ist. Soweit einmal zu Ihrer Frage. Zum weiteren was Gemeinderat Spannring betrifft, ist das grundsätzlich richtig, ich bedanke mich für diese teilweise zutreffenden Ausführungen. Was völlig offen bleibt ist die Frage, ob denn jemand die österreichische Staatsbürgerschaft vielleicht bekommen könnte, ohne über entsprechende Deutschkenntnisse zu verfügen - Ihre Wortmeldung hier in den Raum gestellt. Gehen Sie davon aus, dass sämtliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft auch über entsprechende Deutschkenntnisse verfügen. Wenn Sie das glauben und wenn das wirklich so wäre, wäre es sehr schön. Ich glaube, da wären aber die eine oder andere Nachforschung angebracht, denn ich kann mir vorstellen, dass es Fälle gibt, wo es vielleicht nicht so ist und wo leider Gottes deine Ausführungen in diesem Punkt nicht der Realität entsprechen. Es wäre vielleicht wichtig, neben der theoretischen Erklärung eine praktische Expertise miteinfließen zu lassen. Darüber hinaus noch ein Punkt: Wenn diese Regel so gehandhabt würde, wäre das gut, aber die Regel ist immer oder in vielen Fällen die eine Seite, die andere Seite ist aber dann die praktische Umsetzung. Dieser Antrag richtet sich nicht an das Land Oberösterreich, wie zu erkennen ist, um neue Richtlinien zu erlassen oder Richtlinien abzuändern, sondern er richtet sich an den Vollzug bei der Vergabe von Wohnungen und ist daher in keiner Weise, wie Gemeinderat Spannring dies dargelegt hat, durch entsprechende Richtlinien bereits obsolet. Ganz im Gegenteil, es geht darum, offensichtlich im Rahmen dieser Richtlinien entsprechende Schwerpunkte zu setzen und denen in der Praxis zu einer möglichst guten Umsetzung zu verhelfen. In diesem Sinn und im Sinn der sozialen Gerechtigkeit, wo Leistung gefördert wird, bitte ich um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (16) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mayr berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 14 Einsetzung eines parlamentarischen Hypo-Alpe-Adria-Untersuchungsausschusses – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die finanziellen Auswirkungen des Desasters rund um die Hypo-Alpe-Adria haben mittlerweile gewaltige Dimensionen angenommen und werden die österreichischen SteuerzahlerInnen teuer zu stehen kommen. Knapp fünf Milliarden Euro an Steuergeld sind bereits in der Hypo-Alpe-Adria versenkt. Weitere 13 Milliarden Euro sollen mit hoher Wahrscheinlichkeit uneinbringlich, weitere sechs Milliarden problembehaftet sein. Die Fehlentwicklungen rund um die Hypo-Alpe-Adria sind seit vielen Jahren beispiellos und von der Schadenshöhe einzigartig in der Geschichte der 2. Republik. Die Justiz ermittelt, um die strafrechtlich relevanten Vorgänge aufzuklären. Außerdem wurde eine Untersuchungskommission unter der Leitung von Dr.in Irmgard Griss eingesetzt. Diese Untersuchungskommission kann einen unabhängigen parlamentarischen Untersuchungsausschuss natürlich nicht ersetzen. Es ist daher geboten, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss insbesondere zur Feststellung politischer Verantwortlichkeiten rund um die Hypo-Alpe-Adria - auch jener in den Jahren vor 2009 - einzurichten. Der ausdrückliche Wille zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird auch im Rahmen zweier Petitionen an den Nationalrat unterstützt, die zusammen bereits rund 200.000 Unterstützungen erreichen konnten. Letztlich braucht es nach bestmöglicher Schadensminimierung eine Klärung der politischen Verantwortung in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Ziel, durch die Aufklärung eine ähnliche Entwicklung in Zukunft zu vermeiden. Der Milliarden-Skandal der Hypo-Alpe-Adria darf nicht auf dem Rücken der SteuerzahlerInnen ausgetragen werden. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden GemeinderätInnen folgende Resolution an den österreichischen Nationalrat: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz fordert den Nationalrat auf, sich zur Feststellung politischer Verantwortlichkeiten und um vollständige und lückenlose Aufklärung der Vorgänge rund um die Hypo-Alpe-Adria für die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses einzusetzen.‘ Ich erläutere nur mehr drei Gründe, warum es logisch ist, dass wir heute als Linzer Gemeinderat diese Resolution einstimmig beschließen werden. Der erste Grund für diesen einstimmigen Beschluss ist die Zustimmung der Freiheitlichen Partei, weil die FPÖ unterstützt diesen Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zum vermutlich, zumindest von der Schadenshöhe her größten Skandal der Zweiten Republik, auf allen Ebenen. Die SPÖ wird zustimmen - damit hätten wir schon die Mehrheit -, weil die SPÖ zumindest aus heutiger Sicht in keinster Weise in diesen Skandal involviert ist, nichts zu befürchten hat und zeigen kann, dass sie an Aufklärung interessiert ist. Die Linzer ÖVP wird zustimmen, weil die Linzer ÖVP in den Jahren seit 2010, seit auch in Linz die ganze Causa Swap im Sonderkontrollausschuss aufgearbeitet wird, bewiesen hat, dass sie als Linzer ÖVP intensiv daran arbeitet, dass Dinge aufgeklärt werden und es daher nicht vorstellbar ist, dass die ÖVP auf einmal, nur weil es um die eigene Mutterpartei auf Bundesebene gehen würde, so einer Forderung nicht zustimmen würde. Von daher bedanke ich mich für die vermutlich einstimmige Annahme des Antrages. Die Gründe dafür habe ich genannt, dagegen gibt es keine.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Lieber Kollege Mayr, ich muss dich leider sehr enttäuschen, wir werden nämlich unseren Beitrag für eine einstimmige Beschlussfassung heute nicht leisten können, wiewohl uns - und da hast du vollkommen Recht - die Aufklärung der politischen Verantwortlichkeiten, was den Swap betrifft, sehr wichtig ist. Und ich darf sagen, warum wir uns heute bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Der erste Grund ist, dass bekanntermaßen das Instrument des Untersuchungsausschusses auf Bundesebene derzeit reformiert wird. Zukünftig sollen nämlich auch parlamentarische Minderheiten politische Verantwortlichkeiten umfassend prüfen können. Es soll für Transparenz im Ablauf des Untersuchungsausschusses gesorgt werden und es sollen die Ernsthaftigkeiten, vor allem auch die Rechtsstaatlichkeit, des Verfahrens gesichert werden. Der Abschluss dieser Reform ist aus unserer Sicht auf jeden Fall abzuwarten. Und der zweite Grund ist, dass in der Causa Hypo-Alpe-Adria zahlreiche Strafverfahren laufen. Wie wir aus der Arbeit des Sonderkontrollausschusses wissen, erschweren parallele Strafverfahren zu Ausschüssen, die sich mit der Aufklärung politischer Verantwortlichkeiten befassen, die Arbeit dieser Ausschüsse, weil es laufend zu Entschlagungen kommt. Auch die Beendigung der Strafverfahren ist daher aus unserer Sicht vorerst abzuwarten. Wir werden uns, wie gesagt, der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderat Mayr: „Na gut, wenn nur die ÖVP dagegen stimmt, dann ist es immer noch eine Mehrheit. (Heiterkeit, Beifall Die Grünen) Ganz kurz noch zur Kollegin Klubobfrau Manhal. Würde man auf eine Reform des U-Ausschusses warten, dann würde man diesen U-Ausschuss zum Hypo-Skandal wahrscheinlich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verzögern. Und ein bisschen lustig ist die Argumentation schon, weil es so ziemlich genau das Gegenteil von dem ist, was die ÖVP in Linz in den Jahren seit 2010 immer gesagt hat. Hätten wir ein Strafverfahren abgewartet, dann hätten wir die Aufklärung des Swaps in Linz im Kontrollausschuss jetzt dann einmal begonnen. Das Gleiche ist, die ÖVP blockiert auf Landesebene gemeinsam mit der SPÖ immer noch einen funktionierenden Untersuchungsausschuss für die Städte, also anscheinend geht es der ÖVP immer nur dann um Aufklärung, wenn sie selbst nicht von irgendwelchen Vorwürfen oder Skandalen betroffen ist und das zeichnet ein relativ eindeutiges Bild von der ÖVP.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich habe immer geglaubt, dass die ÖVP auf Landesebene das alleine blockieren kann und gar nicht die SPÖ dazu braucht, aber so irrt man sich.“ Der Antrag wird bei Stimmenenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger: „Es stehen nun noch die drei Dringlichkeitsanträge an. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Alle drei annehmen!“ Bürgermeister Luger weiter: „Kollege Wimmer, weil ich habe nämlich Zeit, wissen Sie, darum brauche ich nicht alles annehmen. Ich mache den Vorschlag, dass wir den ersten Antrag der ÖVP mit der Berichterstatterin Frau Mag.a Dr.in Manhal und den Antrag der freiheitlichen Fraktion mit dem Berichterstatter Gemeinderat Raml gemeinsam diskutieren und den dritten dann, weil er keinen inneren Konnex hat, getrennt diskutieren.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend konsequente Bekämpfung organisierter Bettlerbanden – Einsatz der Linzer Stadtwache und führt aus: „Warum haben wir diesen Antrag gestellt? Wir haben ein Problem in Linz. Jeden Tag tauchen neue Vorfälle auf, was das Bettlerunwesen betrifft. Es kommt zu Handgreiflichkeiten. Es ist ein Thema, das die Menschen bewegt, das sie massiv stört und es gibt in diesem Zusammenhang auch nichts schön zu reden, nichts zu deuteln. Wer die Fakten leugnet, steckt den Kopf in den Sand. Wir werden die Augen vor diesem Missstand nicht verschließen und erfreulicherweise gibt es eine Handhabe, dem Bettlerunwesen beizukommen. Und zwar gibt es das Oberösterreichische Polizeistrafgesetz, das die rechtliche Grundlage gibt. Darin ist in § 1 a ausdrücklich normiert, dass aggressives, organisiertes Betteln sowie Betteln mit Kindern zu bestrafen ist. Das Problem, das momentan besteht - und das ist ein sehr großes Problem -, ist jedoch der Vollzug. Es braucht deshalb auf jeden Fall ein intensiveres Vorgehen der Polizei, das wir dringend einfordern, aber wir können auch als Stadt selbst tätig werden, um das Bettlerwesen einzudämmen und zwar werden wir deswegen heute mit diesem Dringlichkeitsantrag einen neuerlichen Anlauf unternehmen, dass der Ordnungsdienst in Zivil kontrollieren darf, so wie es im Frühjahr 2013 schon einmal unternommen wurde. Ich darf daran erinnern, im Frühjahr 2013 haben Mitglieder des Linzer Ordnungsdienstes in Zivil Bettler kontrolliert. Es wurden damals in einem relativ kurzen Zeitraum 56 Fotos, die ungesetzliche Vorgänge bewiesen haben, gemacht. Allerdings hat Bürgermeister Franz Dobusch damals, als er davon erfuhr, die Vorgänge per Weisung einstellen lassen. Ich darf auch an die Stadt Bern erinnern, ein sehr hervorhebenswertes Beispiel. Dort hat man es geschafft, innerhalb weniger Wochen mit Zivilkontrollen Bettlerbanden mehr oder weniger aus dem Stadtbild zu verbannen. Wenige Wochen waren ausreichend, dass sich das herumgesprochen hat, dass in der Stadt Bern nichts mehr zu holen ist. Nehmen wir deshalb die Verantwortung wahr, ergreifen wir endlich die Möglichkeiten die wir haben. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Bürgermeister wird aufgefordert, in einer schriftlich dokumentierten öffentlichen Klarstellung gegenüber der Geschäftsführung der ,Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH‘ ausdrücklich festzuhalten, dass sich die Stadt Linz auf ihrem Stadtgebiet zur konsequenten Bekämpfung skrupelloser organisierter Bettlerbanden und zur Bekämpfung des Einsatzes von minderjährigen Kindern in diesen organisierten Bettlerbanden bekennt und dabei die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen und Einsatztechniken der Linzer Stadtwache - speziell auch das Auskundschaften in Zivilkleidung - ausdrücklich begrüßt und zur Anwendung empfiehlt.‘“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Verschärfung des Bettelverbots - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Kollegin Manhal hat das Wesentliche angesprochen. Es ist wirklich die Frage, wer genießt es nicht von uns allen, die Landstraße entlang zu schlendern und sich beispielsweise ein Getränk zu gönnen oder einfach einen Einkauf zu erledigen. Die Landstraße ist die zweitbeliebteste Einkaufsmeile Österreichs. Sie lockt Jung und Alt von nah und fern an, aber die Landstraße leidet leider in letzter Zeit immer öfter unter einem bitteren Beigeschmack. Es ist Fakt, dass unzählige Bettler und Obdachlose hauptsächlich die Landstraße bzw. die Parks in der Innenstadt säumen und dort sehr oft aufdringlich und forsch um Geld gebettelt wird. Dahinter, und auch da muss man ehrlich sein, steckt meist ein Netzwerk von organisierten Banden aus Osteuropa, die die Menschen ausbeuten und die die Menschen für ihre Profitgier instrumentalisieren. Diese Bettlerbanden sind oft mehr als nur eine Belästigung für die Passanten. Es hat schon Gewalttaten in anderen Städten gegeben, beispielsweise in Krems die so genannten Prügelbettler, so wurden sie bezeichnet, oder es gab einen Fall aus Wien, wo eine Mutter, die nicht spenden wollte, dann auch noch mit einem Bauchstich schwer verletzt wurde. Diese Gewalttaten sind leider keine Einzelfälle mehr. Vor allem die organisierte Bettelei gefährdet nicht nur die Bettler als unterstes Glied in der Hierarchie selbst, sondern sie birgt offensichtlich einen Nährboden für Kriminalität und konterkariert das Leid wirklich Bedürftiger. Das Problem möchte ich noch abschließend schildern, hat zwei Seiten. Zum einen Hilfe für Menschen, die unverschuldet in Notlage geraten sind, also Menschen, die wirklich Hilfe benötigen. Die zweite Seite, die wir betrachten müssen, ist der Erfolgsfaktor Landstraße. Die Wirtschaft und die Lebensqualität, das steht auf einer anderen Seite. Wenn unser Stadtzentrum jetzt immer mehr zum Schandfleck verkommt, ist gar niemandem geholfen. Die derzeitige rechtliche Situation ist hier unbefriedigend. Behördliches Einschreiten ist derzeit leider nur gegen illegale Bettelei möglich. Darunter versteht eben § 1 a Polizeistrafgesetz nur Betteln mit Minderjährigen, organisiertes oder aggressives Betteln. Wir hätten in Linz den Ordnungsdienst, der sich vielerlei schon bewährt hat, aber leider wurde ihm mit einer Eigentümerweisung durch den ehemaligen Bürgermeister Dobusch Zivilkontrollen, die aus meiner Sicht erfolgreich durchgeführt wurden, untersagt. Wir sehen daher zweierlei Maßnahmenbedarf und stellen daher folgenden Antrag. Ich ersuche, einen Tippfehler, der uns im Zuge der Dringlichkeit unterlaufen ist, zu entschuldigen und diesen zu verbessern. Wir stellen 1. den Antrag an den Herrn Bürgermeister und 2. eine Resolution natürlich an den Oö. Landtag. Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Antrag Der Bürgermeister der Stadt Linz wird ersucht, die Eigentümerweisung an die Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH, keine Zivilkontrollen durchzuführen, aufzuheben. 2. Resolution an den Oö. Landtag Der Oberösterreichische Landtag wird ersucht, den Bereich der ,gewerbsmäßigen Bettelei‘ in das bestehende Bettelverbot (Oö. Polizeistrafgesetz) aufzunehmen, um der Exekutive und den Aufsichtsorganen eine angemessene Handhabe zu bieten, gegen störendes Betteln vorgehen zu können.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu unserem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren im Gemeinderat und auf der Tribüne, wir haben das Thema des Bettelns schon einige Male in diesem Haus gehabt. Ich möchte versuchen damit zu beginnen, wo allfällige Einigkeit herrscht. Ich glaube, dass wir uns grundsätzlich einig sind, dass wir lieber in einer Welt leben möchten, wo Betteln nicht nötig wäre. Ich glaube, das ist Konsens da herinnen. Ich glaube, es ist Konsens da herinnen, dass wir als Politik, als Staat alles dagegen tun sollen, dass es zu keinen Gewalthandlungen kommt, dass Menschenhandel unterbunden wird, dass es keinen Kindesmissbrauch gibt, dass es keine Nötigung, keine Erpressung, keinen Betrug gibt. Dazu gibt es jetzt schon sehr, sehr viele Gesetze, die das unabhängig vom Bettelverbot auch regeln. Aber da herrscht Einigkeit, glaube ich, dass wir Rahmenbedingungen schaffen wollen, dass möglichst wenig Gewalt auf unseren Straßen herrscht. Ich glaube, dass alle nachvollziehen können, das kann auch ich nachvollziehen, dass es nicht angenehm ist, auf der Landstraße oder an anderen Orten angebettelt und mit Not konfrontiert zu werden. Das ist nichts, was angenehm ist, das irritiert, das ist nicht lustig. Ich habe aber Unbehagen, wie in diesem Haus mit der Tatsache des Bettelns umgegangen wird. Ich versuche es noch etwas näher auszuführen. Ich glaube, dass hier der Versuch unternommen wird, das Betteln an sich zu kriminalisieren, um sich gar nicht damit konfrontieren zu müssen, dass das zu einem großen Teil arme, entrechtete, entwurzelte Menschen sind, die nach Linz und auch in viele andere Städte kommen. Wir sind nicht die Einzigen, die mit diesem Problem konfrontiert sind. Es wird das Betteln an sich kriminalisiert, um uns gar nicht damit konfrontieren zu müssen, dass das arme Menschen sind, dass bei uns gar nicht so etwas wie Mitgefühl aufkommen kann. Da ist es am einfachsten zu sagen, das sind alles Banden, da sind alle kriminell und da brauchen wir uns gar nicht mehr damit auseinander setzen. Ich möchte noch einmal festhalten, das wird, glaube ich, auch im Zuge dieser Diskussionen manchmal fast vergessen, dass Betteln ein Grundrecht an sich ist, das der Verfassungsgerichtshof als solches niedergeschrieben hat. Ich darf Sie noch einmal bitten, sich das einmal vorzustellen. Ich war vorige Woche auf einer Tagung, die sich mit dem Thema Betteln in Salzburg drei Tage lang auseinander gesetzt hat. Ich hatte Kontakte mit der Caritas und mit Sozialwissenschaftlern, die grundsätzlich davon ausgehen, dass Menschen, die bei uns betteln und die auch in der Stadt Linz betteln - die Kontakte, die ich habe, betreffen genau die Stadt Linz - in erster Linie Menschen sind, die aus ihren Elendsökonomien und aus den Slums in Südosteuropa zu uns flüchten. Die flüchten aus Bulgarien, aus der Slowakei, aus Rumänien. Natürlich kann man sagen, das ist nicht unser Problem, aber wir leben in einem gemeinsamen Europa mit offenen Grenzen. Die Menschen werden im Zuge der letzten Entwicklungen, die global passieren, nämlich das wir eine neoliberale Entwicklung haben, zu Überflüssigen deklariert. Also der Kapitalismus produziert immer mehr Überflüssige, die keine Arbeit haben, die in Rumänien, in Bulgarien oder in der Slowakei auf kein Sozialsystem zurückgreifen können, die nur noch den Familienverband haben, der das Überleben sichert und die jetzt die offenen Grenzen in Europa nutzen und dorthin gehen, wo es Einkommen und Arbeit gibt. Jetzt kann ich natürlich nicht zu 100 Prozent sagen, dass es nicht das auch gibt was hier behauptet wird, dass es Bettelbanden gibt und dass es Menschen gibt, die arme Menschen ausnutzen. Aber was die Sozialwissenschaft, die sich intensiver damit auseinander setzt, sagt ist, dass der Großteil der Bettelei, die wir hier beobachten und die wir auch in Linz beobachten in dem Sinn organisiert ist, dass sie im Familienverband stattfindet. Nicht in dem Sinn, dass es eine Organisation gibt, in der wirklich die Bettler und Bettlerinnen das was sie hier erbetteln, an eine Organisation abliefern müssen, die sich dann teure Villen in Rumänien finanzieren können, wie es die Kronen Zeitung - und die muss man in diesem Zusammenhang leider negativ benennen – berichtet, die treibt da eine Kampagne, die genau dieses Bild aufbaut. Ich ersuche Sie sich einfach vorzustellen, dass das sein könnte, dass ein guter Teil oder ein Großteil der Menschen, die hier bei uns betteln, genauso aus diesen Elendsökonomien, aus den Slums in Bulgaren, Rumänien und der Slowakei kommen. In Linz haben wir hauptsächlich Bettler und Bettlerinnen, die sich selbst nicht als Roma bezeichnen, aber als Roma in ihren Ländern bezeichnet werden, die ungarisch sprechen und die aus der Slowakei kommen. Die haben offensichtlich das Gefühl, dass es in Linz unter diesen ziemlich dramatischen Verhältnissen, in denen sie leben – sie leben in Abbruchhäusern, sie schlafen zum Teil im Auto - letztlich noch günstiger oder noch besser ist, als daheim zu bleiben. Daher mein Wunsch, hüten wir uns vor allzu schneller Kriminalisierung. Ich will nicht naiv und blauäugig sein, dass es auch unter diesen Menschen Gewalt und Kriminalität geben kann, aber hüten wir uns davor vorschnell zu sagen, das ist alles kriminell und daher brauchen wir uns gar nicht mit Mitgefühl auf die Situation von vielleicht sehr, sehr armen und entrechteten Menschen einlassen. Ein absoluter Konsens, dass wir alles, was mit Menschenhandel und Nötigung zu tun hat, verfolgen sollen, dafür gibt es bestehende Gesetze, dafür brauchen wir überhaupt kein Bettelverbot. Die bestehenden Gesetze reichen aus, um Menschenhandel, Nötigung, Gewalt, Kindesmissbrauch, Betrug etc. auch ohne Bettelverbote genauso verfolgen zu können. Mein Appell ist, lassen wir hier Menschlichkeit walten. Es handelt sich in Linz nicht um eine wahnsinnig große Zahl, es mögen einige Dutzende, vielleicht einige hunderte Menschen sein, die bei uns betteln, aber das ist für eine Stadt wie Linz durchaus mit menschlichen Methoden in den Griff zu bekommen, wie die Erfahrungen in Salzburg und Wien zeigen. Ein Appell, den man noch setzen könnte: Verlassen wir diese neoliberale Ideologie und setzen wir uns für mehr Verteilungsgerechtigkeit ein. Das ist aber wieder eine andere Diskussion, auch das könnte man daraus herauslesen, denn der Kapitalismus hinterlässt immer mehr entrechtete überflüssige Menschen, das ist Fakt. Ich lade alle ein, Die Grünen veranstalten gemeinsam mit den Oberösterreichischen Nachrichten nächsten Dienstag, 27. Mai 2014 um 19 Uhr eine Veranstaltung mit einem Sozialwissenschaftler, einem Soziologen, der eine Studie über das Betteln in Salzburg mit der Caritas, aber auch mit der Polizei erstellt hat. Dort sollen alle Aspekte zur Sprache gebracht werden – 27. Mai 2014 hier im Alten Rathaus im Pressezentrum. Den Aspekt Ordnungsdienst, dass man den Ordnungsdienst da wieder beauftragen sollte, halten wir für nicht gut. Das ist nicht überraschend, dass sich Die Grünen dagegen aussprechen. Wir glauben, dass vor allem dagegen spricht, dass die nicht entsprechend ausgebildet sind, das zu machen. Wir werden bei beiden Anträgen – vor allem, weil sie in einer sehr restriktiven, repressiven Art geschrieben sind – unsere Zustimmung nicht erteilen, wir werden jeweils dagegen stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Leidenmühler: „Lieber Herr Bürgermeister, geschätzte KollegInnen Manhal, Raml und Pühringer, hoher Gemeinderat, mangels Zeitressourcen, lieber Michael, genieße ich es nicht über die Landstraße zu schlendern. Aber mir ist das Problem der gehäuften Bettelei vor allem auf der Linzer Landstraße durchaus präsent. Ich habe bewusst ‚Problem‘ gesagt. Ich würde das Wort ‚Unwesen‘, liebe Elisabeth vermeiden, weil rein sprachlich ‚Unwesen‘ trotzdem für Menschen meiner Meinung nach nicht passend ist. Was die Ausführungen des Kollegen Pühringer angehen, so hat er eben angesprochen, dass es ein wirtschafts- und sozialpolitisches Problem in den Herkunftsländern gibt. Das stimmt, aber dieses wirtschafts- und sozialpolitische Problem in den Herkunftsländern können wir in Linz nicht lösen. Du hast zu Recht gesagt, die Menschen sind auf der Suche nach Arbeit. Aber es ist nicht die Arbeit, die hier gefunden oder angeboten wird, sondern es ist trotzdem Bettelei und hier greift das Grundrecht nicht. Der Verfassungsgerichtshof schützt das Grundrecht auf Menschenwürde, aber nicht die Bettelei als Grundrecht auf Erwerbsfreiheit. Also es ist keine Arbeit, die hier gefunden wird. Damit komme ich zu den beiden Anträgen. Ein Teil des FPÖ-Antrags macht durchaus Sinn, der setzt nämlich bei den gesetzlichen Grundlagen an. Hier ist es so, dass die derzeitige Rechtslage etwas unbefriedigend ist, weil Betteln tatsächlich, wie Kollege Pühringer ausgeführt hat, ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Grundrecht ist, das nur unter ganz gewissen Voraussetzungen beschränkt werden darf. Einige dieser Voraussetzungen hat Kollegin Manhal aufgezählt, die finden wir im Oberösterreichischen Polizeistrafgesetz. Das Problem ist, diese Voraussetzungen sind sehr, sehr schwer vollziehbar für die Exekutive, für die Polizei und für den Ordnungsdienst. Daher macht es durchaus Sinn, an den gesetzlichen Voraussetzungen zu arbeiten und zu überlegen, wie könnte man das griffiger machen? Ein Vorschlag, der hier von der FPÖ gemacht wird und der auch von der Sozialdemokratie in den letzten Tagen ins Spiel gebracht worden ist, ist die gewerbsmäßige Bettelei unter die verbotenen Formen der Bettelei aufzunehmen, das macht Sinn und das ist auch eine grundrechtskonforme Lösung. Das würde vor dem Verfassungsgerichtshof sicher halten, weil natürlich die gewerbsmäßige Ausübung eines Grundrechts in diesem Fall wahrscheinlich nicht argumentiert werden kann. Hier bei den gesetzlichen Grundlagen nachzubessern, ist ein sehr sinnvoller Zugang, denn dann hätte auch die Vollziehung, die Exekutive, auch der Ordnungsdienst einmal eine andere Grundlage. Damit komme ich zum zweiten Teil des FPÖ-Antrages bzw. zum ÖVP-Antrag zur Vollzugsebene. Da ist es so, dass das Oberösterreichische Polizeistrafgesetz grundsätzlich von der Polizei und auch vom Ordnungsdienst zu vollziehen ist. Aber was jetzt gerade die Form der organisierten Bettelei angeht, wo es heißt, hier brauchen wir die Zivilkontrollen, weil für die Bettelei mit Kind, für die aggressive Bettelei brauchen wir sie nicht, für die gewerbsmäßige Bettelei würden wir sie auch nicht brauchen, die Zivilkontrollen werden immer wieder argumentiert, um die organisierte Bettelei hier zu bekämpfen und da müssen wir uns schon klar sein, da geht es um organisierte Kriminalität. Da bin ich nicht bei den Familienverbänden des Markus Pühringer, da geht es um organisierte Kriminalität. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sehe ich als Kernaufgabe der Polizei und da ist die Polizei zuständig, die ist dafür ausgebildet. Da geht es nicht um ein bisserl Anlernen - um einen Zwischenruf des Kollegen Spannring aufzugreifen – organisierte Kriminalität gehört in die Hände der Polizei. Die Polizei soll in Zivil hier vorgehen, sie ist von uns auch aufgefordert, hier in Zivil vorzugehen. Was die Stadt Linz auch machen kann und was wir schon tun ist, dass der Erhebungsdienst der Stadt Linz, der ebenfalls von vornherein in Zivil unterwegs ist, um z. B. die Sperrstunden in Lokalen zu kontrollieren, hier ein Auge darauf hat. Aber das kann nur begleitend sein - organisierte Kriminalität gehört in die Hände der Polizei. Und der Ordnungsdienst hat ohnehin hier nichts verloren, weil organisierte Kriminalität in die Hände der Polizei gehört. Der Ordnungsdienst ist ganz bewusst weithin sichtbar, das war das Konzept. Hier soll das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden, in dem hier weithin sichtbar Präsenz gezeigt wird. Ein mobiles BürgerInnen-Service, eine weithin sichtbare Präsenz, das wollen wir, das wird von der Bevölkerung auch sehr gut angenommen. Wir wollen in Linz keine geheime Stadtpolizei, wie sie vielleicht gefordert wird. Der Ordnungsdienst ist weithin sichtbar und organisierte Kriminalität gehört in die Hände der Polizei. Daher stimmen wir dem ersten Teil des FPÖ-Antrags zu, der auf eine Verbesserung der landesgesetzlichen Grundlage abzielt, der das gewerbsmäßige Betteln in den Verbotskatalog aufnehmen will. Wir lehnen aber den zweiten Teil des FPÖ-Antrages im Sinne einer Enthaltung ab und bitten daher um eine getrennte Abstimmung. Beim Antrag der ÖVP werden wir uns ebenfalls der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt den beiden BerichterstatterInnen das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Lieber Herr Kollege Pühringer, ich muss Sie leider ins Leben zurückholen. Wenn Sie sagen, es gibt keine wahnsinnig große Zahl an Bettlerinnen und Bettlern, dann würde ich Sie einladen, vielleicht morgen Vormittag die Linzer Landstraße zu besuchen, dort mit den Geschäftsleuten, mit den Wirtschaftstreibenden und mit den Wirten zu sprechen, wie die das sehen. Und es ist selbstverständlich ganz klar, es gibt Banden – das ist natürlich strengstens abzulehnen –, die Menschen missbrauchen, die alte Menschen, Kinder und beeinträchtigte Menschen missbrauchen, die sie abliefern und die wieder einkassiert werden. Das muss auf jeden Fall unterbunden werden. Den Vorwurf, dass wir Bettler diskriminieren würden, möchte ich auf das Strengste zurückweisen. Die stille Bettelei ist natürlich ein Grundrecht - das hat auch der Verfassungsgerichtshof so gesehen - und wird von sämtlichen Tatbeständen ausgenommen. Ich habe mich vorhin, glaube ich, sehr klar ausgedrückt, ich darf es aber noch einmal betonen, damit das nicht irgendwie falsch im Raum stehen bleibt: Uns geht es um das aggressive und organisierte Betteln und das Betteln mit Kindern, so wie es im Polizeistrafgesetz eindeutig normiert ist. Und wenn Ihnen, Herr Kollege Pühringer, die Kronen Zeitung zu minder ist, empfehle ich die Lektüre der vorletzten Ausgabe des Nachrichtenmagazins ,Der Spiegel‘, wo von einer Hamburger Bettlerfirma ein sehr ausführlicher Report drinnen ist, wo genau beschrieben ist, wie derartige Netzwerke aufgezogen werden und wie sie funktionieren. Zum Kollegen Leidenmühler möchte ich sagen, du hast wieder einen Versuch unternommen, von eurem sehr unschönen Doppelspiel abzulenken. Auf der einen Seite war es die SPÖ im Landtag, die Änderungen im Polizeistrafgesetz als unmenschlich gegeißelt hat und die Bestimmungen bis zum Verfassungsgerichtshof getrieben hat. Jetzt legt ihr einen 180-Grad-Schwenk hin, es ist zu lax, es ist zu wenig, wir brauchen jetzt einen neuen Tatbestand, die Gewerbsmäßigkeit. Ich frage mich zwar, wie das im Vollzug anders ausschauen soll, weil der Tatbestand der Gewerbsmäßigkeit um nichts leichter nachzuweisen sein wird, als die organisierte Bettelei. (Zwischenruf) Und auf der anderen Seite, wenn es um die Verantwortung im eigenen Bereich geht, seid ihr nicht dabei, diese Verantwortung schiebt ihr ab. Ich frage mich schon, was der Unterschied ist, ob der Ordnungsdienst in Zivil kontrolliert oder der Erhebungsdienst in Zivil. Das haben wir das letzte Mal beschlossen, da ist das in Ordnung - oder auch, wenn Kontrolleure der Linz Linien in den Straßenbahnen in Zivil kontrollieren. Wo da der Unterschied ist, warum das eine so verwerflich und das andere durchaus in Ordnung ist, das würde mich einmal interessieren. Das angekündigte Abstimmungsverhalten vom Kollegen Leidenmühler der SPÖ ist auf jeden Fall ein sehr populistisches. Dort, wo die anderen zuständig sind, stimmt ihr zu, da wo die Stadt Linz selbst die Mittel in der Hand hätte, seid ihr nicht dabei, da lehnt ihr es ab. (Beifall ÖVP) Was den Antrag der FPÖ anbelangt, dem werden wir selbstverständlich zustimmen. Der erste Teil geht in dieselbe Richtung, wie wir es beantragt haben und dem zusätzlichen Tatbestand der gewerbsmäßigen Bettelei werden wir zustimmen. Wichtig wird es sein, dass der Vollzug gewährleistet sein wird, weil das beste Gesetz, die strengsten Paragraphen überhaupt nichts bringen, wenn sie nicht von der Polizei oder vom Ordnungsdienst kontrolliert werden können.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Raml: „Geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, meine sehr geehrten Damen und Herren vor allem von den Grünen. Also Herr Kollege Pühringer, nach dieser schönen Vorlesung, die Sie gehalten haben - ich glaube, auch in Soziologie –, darf ich ein Ersuchen an Sie richten. So wie wir nicht verallgemeinern, die FPÖ nicht verallgemeinert und alle Bettler über einen Kamm schert, so ersuche ich auch Sie eindringlich, nicht alle Bettler über einen Kamm zu scheren und alles durch die rosarote Brille zu betrachten. (Zwischenrufe) Lassen Sie mich ausreden. Es gibt diese Banden und zwar massiv. Und so wie wir uns bemühen, andere Perspektiven zu wählen, so sollen auch Sie einmal in diese Rolle schlüpfen. Ich habe heute - und das wollte ich eigentlich sagen, wenn Sie mich in Ruhe hätten ausreden lassen - das erste Mal einen gewissen Lernerfolg festgestellt, der sich zumindest beim Kollegen Markus Pühringer eingestellt hat. Sie haben Gott sei Dank schon einmal eingeräumt, dass es tatsächlich manche Probleme gibt - wenn ich das richtig verstanden habe. Somit erkenne ich für uns, der stete Tropfen, wie man so schön sagt, höhlt den Stein. Wir schlagen mit diesem Antrag Maßnahmen vor, das ist bereits vom Kollegen Leidenmühler ausgeführt worden, die jedenfalls im Rahmen der Rechtsprechung liegen und die endlich die erforderlichen Maßnahmen gewährleisten würden. Ich bedanke mich daher bei der SPÖ einmal für die Teilzustimmung. Warum? Weil das ist für die SPÖ gar nicht selbstverständlich - Kollegin Manhal hat das angesprochen -, dass endlich die Augen für dieses Bettlerproblem geöffnet wurden. Also herzlichen Dank für die Teilzustimmung und natürlich danke für die Zustimmung an die ÖVP, dass die Einsicht hier herrscht, dass man auf Landesebene durchaus ein Gesetz etwas nachschärfen, etwas nachbessern kann. Das ist keine Schande. Gesetze sind dazu da, damit man sie gegebenenfalls mit den erforderlichen Mehrheiten verändern kann. In diesem Sinne herzlichen Dank.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion wird getrennt in Punkt 1 und Punkt 2 abgestimmt. Der Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (26) und bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 1 des Dringlichkeitsantrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (26) und bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2 des Dringlichkeitsantrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion wird bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend alkoholfreie Orte schaffen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, um Sauberkeit, Ordnung und somit Lebensqualität geht es im kommenden Antrag auch im weiteren Hinblick um finanzielle und wirtschaftliche Interessen, insbesondere in der Linzer Innenstadt. Wie dem Antragstext und der Begründung entnommen werden kann, geht es darum, alkoholfreie Orte, z.B. in der Landstraße und an bestimmten öffentlichen Plätzen und in Parkanlagen einzuführen. Da ist festzuhalten, es gibt mehr als genug Möglichkeiten, wo man auf ganz unterschiedliche Art und Weise, glaube ich, wenn man das gerne tut, alkoholische Getränke konsumieren kann, nicht nur Zuhause, sondern in verschiedenen Gastronomiebetrieben, wo die Bandbreite auch wieder von bis reicht. Auch bei Beschlussfassung dieses Antrages, weil es in Linz immer wieder genug Möglichkeiten öffentlicher Veranstaltungen gibt und darüber hinaus genug öffentliche Räume übrigbleiben, wo es möglich ist, Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Tatsache ist aber, und leider in diesem Fall eine traurige Tatsache, dass es zu Recht Beschwerden von Interessensvertretern, der Wirtschaftskammer, des Tourismus, des Linzer City Rings, betreffend Personen gibt, die gerade im Bereich der Linzer Innenstadt, im Bereich der Landstraße Getränke konsumieren. Es wird nicht nur Müll zurückgelassen, sondern zum Teil findet darüber hinaus eine Belästigung statt und es kann zu schlimmeren Vorfällen, sprich gesundheitliche Beeinträchtigung, entweder der Personen selbst oder anderer Personen in weiterer Folge kommen. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben, indem hier nach dem Vorbild vieler anderer Städte - wo bereits in unterschiedlichsten politischen Konstellationen, sei es Schwarz, teilweise Schwarz-Grün, teilweise aber auch stark Rot, also SPÖ-dominiert – alkoholfreie Orte beschlossen wurden. Es ist offenbar keine Frage der politischen Parteizugehörigkeit in anderen Gemeinden solche alkoholfreien Orte zu beschließen. Es ist offenbar in erster Linie eine Frage der Situation vor Ort und eine Frage der Vernunft, dass man sich hier unabhängig vom Parteiprogramm zusammenschließt und sinnvolle Maßnahmen für mehr Lebensqualität, Sauberkeit und Ordnung in der Innenstadt setzt. Ich hoffe, dass wir hier auf einer breiten Mehrheit unter Einbindung der betroffenen Interessensvertreter eine solche Sache konzipieren können und eine ortspolizeiliche Verordnung für alkoholfreie Orte, insbesondere in der Innenstadt dem Gemeinderat dann zur Beschlussfassung vorlegen können. Das bietet ein Mehr an Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch ein Mehr an Attraktivität für Besucher der Stadt und für Gewerbetreibende, die letztlich für die Stadtfinanzen besonders wichtig sind. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden ersucht, eine ortspolizeiliche Verordnung für alkoholfreie Orte (z.B. Landstraße und bestimmte öffentliche Plätze und Parkanlagen) unter Einbindung der betroffenen Interessensvertreter zu konzipieren und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ausgenommen vom Alkoholverbot soll jedenfalls die Konsumation im Rahmen der Ausübung gewerberechtlicher Ausschankbewilligungen sowie anlässlich behördlich genehmigter Veranstaltungen sein. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Spannring: „Sehr geehrte Damen und Herren, es ist richtig, Linz hat in diesem Bereich Probleme. Ich unterstreiche ausdrücklich die Formulierung, die im FPÖ-Antrag an erster Stelle steht, wo steht: Anwohner, Passanten, Touristen und innerstädtische Gewerbebetriebe leiden Tag für Tag – Tag für Tag unterstreiche ich nicht, weil das ist nicht so - unter Vermüllung, Lärm und Sachbeschädigungen. Vermüllung, Lärm und Sachbeschädigungen sind alles Tatbestände, die verboten sind, für die man bestraft wird oder besser werden sollte, wenn man diese Taten begeht. Jetzt bin ich beim eigentlichen Problem, das ich ein bisschen bei diesem Antrag habe. Wir haben bestehende Bestimmungen in unseren Gesetzeswerken und Verordnungen. Wie gesagt, es ist verboten, Sachen zu beschädigen und Lärm zu erregen, aber man muss diese Bestimmungen auch überwachen und exekutieren. Das passiert in Linz leider offensichtlich nicht im ausreichenden Maß oder nicht abgestimmt genug und das ist das Problem. (Beifall ÖVP) Und daher, lieber Herr Stadtrat Wimmer, halte ich es nicht für richtig, euren Antrag als Allheilmittel zu präsentieren. Das wird die Probleme nicht lösen. Vielmehr brauchen wir, glaube ich, ein Bündel an Maßnahmen, um die Situation zu verbessern. Ich sage gar nicht, dass so ein Alkoholverbot gar nichts bringt, ich kann nur jetzt nicht mit, wenn man meint, wenn man das alleine beschließt, dann sei alles in Butter. Man muss sich zusammensetzen und das geht auch nicht im Ausschuss. Hier müssen die Spitzen der Stadt, der Exekutive, der Interessensvertretungen zusammenkommen, weil - und da gebe ich euch wieder Recht - so wie bisher kann man es nicht lassen. Und daher stellen wir folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Möglichkeit einer ortspolizeilichen Verordnung für alkoholfreie Orte und deren Kontrolle (ausgenommen soll jedenfalls die Konsumation im Rahmen der Ausübung gewerberechtlicher Ausschankbewilligungen sowie anlässlich behördlich genehmigter Veranstaltungen sein), Schwerpunktaktionen gegen Drogenkonsum durch die Exekutive, verstärkte Streetwork-Maßnahmen etc. sollen umgehend an einem Runden Tisch - bestehend aus dem Bürgermeister, GemeinderatsfraktionsvertreterInnen, Exekutive, BehördenvertreterInnen, ExpertInnen aus dem Sozialbereich und InteressensvertreterInnen aus Wirtschaft und Tourismus - erörtert werden. Auf Grundlage dessen, soll ehestmöglich ein Maßnahmenpaket vereinbart werden und in Umsetzung gelangen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns ein paar Tagesordnungspunkte zuvor - ich schätze einmal vor eineinhalb, zwei Stunden - mit dem Thema Suchtprävention beschäftigt und waren einstimmig der Meinung, dass man die Suchtprävention stärken muss und es eine seriöse Auseinandersetzung mit dem Phänomen Sucht oder mit dem Missbrauch von legalen oder illegalen Drogen braucht. Der Antrag, der jetzt kommt, ist genau das Gegenteil von dem, was wir vorher einstimmig beschlossen haben. Die FPÖ antwortet jetzt auf ein gesellschaftliches Problem mit einem Verbot und zwar mit all den negativen Auswirkungen, die ein Verbot mit sich bringt. Das heißt nämlich, dass es zu einem Verdrängungseffekt kommt, dass das Problem genau dorthin wandert, wo eine Prävention oder eine Beratung nicht mehr greifen kann. Wir haben heute ganz kurz über die Grillplätze diskutiert und da hat Herr Prof. Übelacker gesagt, er hat sich die Augen gerieben bei unserem Antrag, weil er sich daran erinnern kann, dass der letztes Jahr schon da war. Ich bin gerade recht froh, dass ich mir nicht die Augen immer dann reibe, wenn ein FPÖ-Antrag kommt zum Thema Alkoholverbot, weil da wären mir mittlerweile die Augen wahrscheinlich schon aus den Augenhöhlen gefallen. (Heiterkeit) Juli 2004 - Ausarbeitung einer Verordnung für ein Alkoholverbot in Linzer Parkanlagen; Juni 2005 - generelles Alkoholverbot in sämtlichen Linzer Parkanlagen; November 2005 - Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen; April 2007 - Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen; Juni 2009 - Alkoholverbot in Parkanlagen und an öffentlichen Plätzen; September 2012 - örtliches Alkoholverbot am Hessenplatz und ein bisschen anders, aber trotzdem auch November 2013 - Alkoholverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln. (Heiterkeit, Beifall Die Grünen) Das heißt, der Antrag kommt nicht zum ersten Mal. Ich gehe davon aus, dass er auch heute wieder keine Mehrheit bekommen wird. Aber was diesmal eine Besonderheit bei diesem Antrag ist, dass sozusagen zwischen gutem und schlechtem Saufen in der Öffentlichkeit unterschieden wird. (Heiterkeit) Wenn man jetzt davon ausgeht, dass, theoretischer Fall, die FPÖ einen Leuchtturm hätte, bei dem Freibier ausgeschenkt wird und auf der Landstraße stehen würde, könnte sich dort jeder, der vorbeikommt und zumindest 16 Jahre alt ist, drei Bier bestellen (Zwischenrufe) und drei Meter daneben im öffentlichen Raum darf man diese drei Bier nicht mehr trinken. Also die Logik hinter dem erschließt sich mir noch nicht ganz, aber vielleicht können Sie das im Schlusswort, in dem Sie wie gewohnt auf die Wortmeldungen der Vorredner eingehen werden, noch erläutern.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich darf begründen, warum die sozialdemokratische Fraktion diesem Antrag, der nachweislich kein innovativer neuer ist, auch diesmal die Zustimmung nicht erteilen wird. Als Erstes möchte ich auf einen Widerspruch in Ihren Formulierungen hinweisen. Wenn sich auf diesem Hauptplatz jemand in einem der Cafes bewusst, möglicherweise absichtlich, weil das auch einmal geschieht im Leben, betrinkt und sonst keine weiteren Verordnungen übertritt, so ist das kein Problem. Der darf dann mehr oder weniger schwerstens illuminiert und nachweislich mit keinem Alkohol in der Hand mehr durch die Innenstadt gehen, zum Taxi, zur Straßenbahn oder von wem auch immer abgeholt werden. Wenn jemand beispielsweise seinem Kind ein Eis kauft bei einem dieser Eisläden, sich selbst eine Dose Bier genehmigt, sich auf einen der Plätze bei der Dreifaltigkeitssäule setzt, dann wird diese Person - sollte diese Verordnung jemals erlassen worden sein - von der Polizei oder wenn es nach der FPÖ geht, vom Ordnungsdienst habhaft gemacht werden. Das müssen Sie mir einmal erklären, wie das überhaupt - wenn man den Ansatz hat, dass man ähnliche Dinge zumindest einigermaßen gleich behandelt - mit einem solchen Anspruch Hand in Hand gehen könnte. Und das Zweite ist ein nicht pragmatisches aus dem Alltagsleben, sondern eine rein rechtliche Thematik. Wir wissen, dass für die Kontrolle und Ahndung bei Verstößen von ortspolizeilichen Verordnungen diese nicht an die Polizei direkt überbunden ist. Deswegen haben wir beim Antrag der FPÖ bei Ihrem Punkt das gewerbsmäßige Betteln im Landesgesetz zu verankern, nicht wie die ÖVP meint, aus populistischen Gründen zugestimmt, sondern weil in unserem Rechtsstaat klar ist, dass für Landesgesetze und Verordnungen des Landes Oberösterreich die Exekutive zuständig ist beim Nomen ist Omen exekutieren. Und selbst wenn es so eine ortspolizeiliche Verordnung gäbe, die die FPÖ zum wiederholten Male vorschlägt, wäre es noch immer so, dass sie nicht wirklich exekutiert wird in Linz. Es sei denn - da trennen sich die Wege abermals -, es käme zu einer gravierenden Kompetenzänderung für den Ordnungsdienst und für dies ist die Sozialdemokratie nicht zu haben. Aber wir sind auch nicht dafür zu haben, dass wir pro forma Verordnungen erlassen und den Menschen damit in Linz signalisieren, man könnte ein Problem lösen, das letztendlich, weil eben in der derzeitigen Rechtssituation die Polizei nicht verantwortlich ist das zu exekutieren, und wir damit nur Hoffnungen erwecken, die nicht erfüllbar sind. Und aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Antrag abermals der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Vielen Dank für diese Ausführungen, trotzdem darf ich beim Appell der Grünen anknüpfend gleich dort beginnen, was den Inhalt betrifft. Ich glaube, es ist rasch erklärt, um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, warum sie sich bei unseren Anträgen, die sich von Zeit zu Zeit wiederholen, so wie es Kollege Raml vorhin angesprochen hat, allerdings hier noch mit einer inhaltlichen Erweiterung und Verbesserung, nicht die Augen reiben, sondern sie offenbar in Staunen weit aufreißen. Das ist rasch erklärt. Ihre Anträge, so wie zum Beispiel Grillverbot, haben keine Mehrheit gefunden, haben bisher nichts bewegt. Unsere Anträge hingegen betreffen die Bettelei und die Verschärfung, die es da geben soll. Grillverbot gemeint darauf, dass Sie es verbieten wollen, dass hier beim Grillen auf Sauberkeit und Ordnung geachtet wird, Ihre Anträge hingegen, wie man sieht, werden keine Mehrheit finden. Einen Deutschkurs wollen Sie auch verbieten, das hat man gesehen. Vorhin wollten wir Deutschkurse als positives Merkmal bei der Wohnungsvergabe einrichten, Sie waren dann dagegen. Eine Kollegin von Ihnen hat sogar in Zweifel gestellt, dass man überhaupt einen Lernerfolg bei Deutschkursen nachweisen kann. Sie hat gemeint, sie könne sich nicht erklären, wie man da überhaupt einen Erfolg nachweisen kann, wie man das dann machen muss oder was auch immer - wenn ich mich recht erinnere. Ich würde Zwischenrufe somit an Stelle der Grünen-Fraktion nur dann tätigen, wenn ich wirklich sattelfest bin und nicht um irgendwo eine Unruhe hereinzubringen, die nicht besteht. Um zum Kern der Sache zurückzukommen, Sie reiben sich die Augen nicht, sondern reißen sie weit auf, weil Sie erkennen müssen, dass bei unseren Anträgen ein Erfolg und ein Fortschritt erkennbar ist. Auch wenn der Weg manchmal mühsam ist, so wie es bei der Bettelei stattgefunden hat. Auch hier waren viele Debatten nötig, bis es zu Verschärfungen gekommen ist. Vielleicht wird es auch hier so sein, dass man immer wieder über Themen reden muss, bis es zu einem Umdenken kommt, dann werden wir hoffentlich auch da einen Fortschritt sehen. Ich werde heute gerne einen Beitrag dazu leisten. Sie haben gemeint, es sei Ihnen nicht klar, wo der Unterschied zwischen einer gewerblichen oder privaten Veranstaltung liegt, die offiziell genehmigt ist und zwischen einem Alkoholkonsum, der von diesem Verbot erfasst wäre. Das kann ich Ihnen ganz leicht erklären. Bei einer Veranstaltung ist es ganz offensichtlich. Es sind gewisse Auflagen damit verbunden, es ist klar, wer dafür verantwortlich ist und die Behörde kann sich, falls es zu Ausschreitungen kommt, falls Müll übriggelassen wird, an eine konkrete Person, an eine juristische oder auch natürliche Person wenden, die das dann klärt. Das ist aber nicht der Fall, wenn da einfach ein Müllhaufen herumliegt jenseits einer Veranstaltung, da können Sie sich vor Ärger und Aggression noch so beuteln. Da kann Ihr Gesicht rot werden, es ändert nichts an der Realität, dass bei einer Veranstaltung - das ist im Veranstaltungsrecht vorgesehen - eine klare Person aufscheint. Ich glaube, Persönlichkeiten, die auf der Landstraße vielleicht herumsitzen und einen über den Durst trinken, werden sich in der Regel vorher nicht beim Magistrat angemeldet haben. Vielleicht gibt es das, vielleicht machen sie das jetzt einmal selbst im Eigenversuch, um mich da quasi zu widerlegen, dann freue ich mich darauf. Ich gehe aber davon aus, dass die meisten Menschen das nicht machen und somit keine Möglichkeit der rechtlichen Kontrolle besteht. Zur ÖVP darf ich einwenden, zum Teil gibt es Überschneidungspunkte. Trotzdem finde ich es schade, wenn man hier nicht gleich Nägel mit Köpfen macht, sondern zunächst einmal Dinge zerredet. Ich finde es besser, wenn es zu Lösungen kommt, die zwar nicht alles auf einmal bewältigen, keine Frage, die aber zweifellos auch eine Verbesserung bringen. Der entscheidende Punkt ist der, warum soll es überhaupt zu Sachbeschädigungen, zu Belästigungen und dergleichen kommen, wenn man sie quasi in der Prävention gleich im Keim ersticken kann. Wenn man die Folgen eines übermäßigen Alkoholkonsums dann nicht irgendwie kitten muss oder die Polizei einschreiten muss bei einem Raufhandel oder einer Sachbeschädigung, sondern immer gleich im Vorfeld den übermäßigen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verhindern kann. Auch hier nochmals der Hinweis an Die Grünen: Üblicherweise müssen Veranstalter und Wirtsleute dafür sorgen, dass - was die SPÖ angesprochen hat - an Betrunkene und Jugendliche kein Alkohol ausgeschenkt wird. Ich frage mich, wer das im Moment kontrolliert, vielleicht die Suchtprävention, die Sie angesprochen haben, von der habe ich wirklich nur sehr wenig mitbekommen. Wenn man durch die Landstraße geht, sieht man selten jemanden von der Suchtprävention, der hier kontrolliert, ob eh nicht über den Durst getrunken wird, aber vielleicht ändern das Die Grünen. Lange Rede, kurzer Sinn. Abschließend noch nur SPÖ: Wenn es mir offenbar schwer fällt, ihnen die Sinnhaftigkeit des Alkoholverbotes oder alkoholfreien Zonen zu erklären, dann erkundigen Sie sich bitte am besten bei Ihren eigenen Parteifreundinnen und -freunden in anderen Städten, die von der SPÖ regiert sind, wo ein solches Alkoholverbot bereits besteht. Vielleicht können die das besser erklären, wenn nicht, werden wir es in einigen Monaten oder in ein, zwei Jahren sicherlich wieder einmal versuchen mit neuen Argumenten und vielleicht mit den Erfahrungen, die wir von Ihren Freundinnen und Freunden in anderen Städten eingeholt haben und das wir Ihnen im Gemeinderat hier gerne servieren werden. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Einigen wir uns darauf, dass Sie es nicht in einigen Monaten, sondern erst in zwei Jahren wieder machen.“ Stadtrat Wimmer: „Das liegt an Ihnen.“ Bürgermeister Luger: „Nein, Sie haben einen Vorschlag gemacht, ich nehme die Zweijahresfrist lieber an.“ Der Vorsitzende lässt nun zuerst über den Abänderungsantrag und anschließend über den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und FPÖ (8) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (16) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 45. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 19.47 Uhr 4 1