Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 1/2014 PROTOKOLL über die 42. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 23. Jänner 2014, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner SPÖ Karin Hörzing Die StadträtInnen: SPÖ Stefan Giegler GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein ÖVP Reg.-Rat Ing. Franz Hofer SPÖ Jakob Huber ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Mag. Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Markus Krazl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner ÖVP LAbg. Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr ÖVP Ernst Murauer FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, BEd FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml Reinhard Reiman, MBA SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Josef Stadler SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Der Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Präsidialdirektor: Dr. Ernst Inquart Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRÄGE DES STADTSENATES C 1. Antrag „Mehr direkte Demokratie in Linz“ C 2. Reorganisation des Magistrates C 3. Durchführung des Linz Festes 2014; Grundsatzgenehmigung; max. 222.000 Euro C 4. Generali Ladies Linz; Übertragung der Förderung an die Matchmaker Communication GmbH & Co KG D ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES D 1. Erledigung des Antrages der ÖVP-Gemeinderatsfraktion bzw. Abänderungsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 24. Jänner 2013, „Behandlung des Kontrollamtsberichtes zum Rechnungsabschluss 2011 im Linzer Gemeinderat“ D 2. Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 24. Jänner 2013, „Kontrollamtsberichte an zuständige Ausschussmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder automatisch übergeben“ D 3. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 05-06-01-00, KG Linz (Schillerplatz - Landstraße) D 4. Bebauungsplanänderung S 121/6, KG Kleinmünchen (Salzburger Straße – Dauphinestraße) D 5. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 06-13-01-00, KG Waldegg und Linz (Im Weizenfeld) sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne 522, 503 und W 104/6 D 6. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 23-19-01-00, KG Kleinmünchen (Flötzerweg - Alleitenweg) E ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES E 1. Änderung des Baurechtsvertrages, abgeschlossen zwischen der Immobilien Linz GmbH & Co KG und der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Baurecht EZ 1999, KG Lustenau, Liebigstraße E 2. „Grüne Mitte Linz“; Abschluss eines Vorvertrages und in weiterer Folge eines Vertrages über den Verkauf der Grundstücke Nr. 1308/55 und 1308/66 sowie eines Anteils des Grundstücks Nr. 1308/71, je KG Lustenau E 3. Übertragung der laufenden Instandhaltungsmaßnahmen der Tabakfabrik Linz an die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft; Abänderung der Bestandverträge vom 29. März 2012 E 4. Bericht zum Gemeinderatsantrag vom 26. Jänner 2012, „Fehler bzw. Ungereimtheiten in Rechnungsabschlüssen beseitigen und fehlende Beschlüsse nachholen“ F ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES F 1. Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für die Neue Donaubrücke Linz in Form eines EU-weiten, nicht offenen Wettbewerbsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung; Vergabe der Aufträge; 380.000 Euro F 2. Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Liebigstraße, KG Lustenau) zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch G ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION G 1. Kinderbetreuung - Bedarfsprognose und Entwicklungskonzept 2014 bis 2016 H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN H 1. Gewährung einer Subvention an die TechCenter Linz-Winterhafen Errichtungs- und BetriebsgesmbH in Höhe von 420.000 Euro in Form eines Zinszuschusses mit 20-jähriger Laufzeit für das Projekt C3 - Cloud Computing Center H 2. Südpark Linz; Abschluss einer Optionsvereinbarung mit der Lapp Immobilien GmbH & Co KG im Zusammenhang mit dem Grundstück Nummer 1206/1, KG Posch I ANTRAG DES SICHERHEITS- UND ORDNUNGSAUSSCHUSSES I 1. Erledigung des Antrages der SPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 19. September 2013, „Neustart für Regelung zur Bettelei“ - Resolution und des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 19. September 2013, „Linzer Innenstadt mit sektoralem Bettelverbot schützen“ J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 J 1 KONZEPT FÜR „LINZ BRAUCHT EINEN DONAUSTRAND“ J 2 ÜBERPARTEILICHE FACEBOOK-INITIATIVE „LINZ BRAUCHT EINEN STRAND“ - ANTRAG DER SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION, FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION UND DER GEMEINDERATSFRAKTION DIE GRÜNEN J 3 AUFLÖSUNG DES KOSTSPIELIGEN MUSIKTHEATERVERTRAGES J 4 TABULA RASA: TRANSFERS ENTFLECHTEN – ABRECHNUNGSMETHODIK ÄNDERN J 5 SCHAFFUNG EINER EINRICHTUNG FÜR KINDER UND JUGENDLICHE FÜR POLITISCHE BILDUNG UND DEMOKRATIEVERMITTLUNG IM SINNE DER DEMOKRATIEWERKSTATT IM WIENER PARLAMENT J 6 MEHR FAHRKOMFORT UND WENIGER SCHADSTOFFE – RECHTSABBIEGEN BEI ROT ERMÖGLICHEN J 7 WESTBAHNUNTERFÜHRUNG WIENER STRASSE – WIEDERERRICHTUNG EINER BUS- UND RADSPUR J 8 SOZIALWISSENSCHAFTLICHE STUDIE ZUR BETTEL-MIGRATION IN LINZ J 9 VERÖFFENTLICHUNG VON VORANSCHLAG UND RECHNUNGSABSCHLUSS AUF DER HOMEPAGE DER STADT LINZ J 10 RADWEG LINZ-WILHERING – MITEINBEZIEHUNG DER SCHIFFFAHRTSGÄSTE IN DIE PLANUNGEN - RESOLUTION J 11 INFOKAMPAGNE FÜR MEHR SAUBERKEIT UND ORDNUNG IN LINZER ÖFFIS – RESOLUTION J 12 VERBESSERUNGEN BEIM ANRUFSAMMELTAXI (AST) - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14.03 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 42. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Bürgermeister Luger teilt mit, dass vier Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der Gemeinderatsfraktionen von SPÖ und FPÖ betreffend Gesamtkonzept für die Situierung von Polizeiinspektionen im Stadtgebiet in Abstimmung mit VertreterInnen der Stadt und ausreichend Personal für die Polizei in Linz sicherstellen – Resolution an die Bundesregierung 2. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend keine Schließung des Polizei-Wachzimmers Ontlstraße - zusätzliche Polizei-Dienststellen Bindermichl und Froschberg – Resolution 3. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend keine Vertraulichkeit von Ausschüssen – Aufklärung im Sonderkontrollausschuss transparent vorantreiben – Resolution 4. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Rechtslage für die Rechtsform „GmbH“ beibehalten – Resolution Bürgermeister Luger schlägt vor, allen vier Dringlichkeitsanträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen und den Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion betreffend „Keine Vertraulichkeit von Ausschüssen – Aufklärung im Sonderkontrollausschuss transparent vorantreiben – Resolution“ gemeinsam mit dem Antrag C 1, „Mehr direkte Demokratie in Linz“ zu behandeln und die weiteren drei Dringlichkeitsanträge am Ende der Tagesordnung zu behandeln.“ Der Vorschlag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger weist darauf hin, dass der Bericht des Rechnungshofes nicht in physischer Form aufgelegt wurde, sondern der entsprechende Link dazu diesmal zugesandt worden ist. Das entspricht dem Gemeinderatsbeschluss, der gefasst worden ist, auf elektronische Informationsmethoden zurückzugreifen. Weiters verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 7. November 2013 bis 10. Jänner 2014 für das Rechnungsjahr 2013 folgende Kreditüberschreitungen genehmigt. In der Zeit vom 1. Jänner 2013 bis 10. Jänner 2014 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2013 Kreditüberschreitungen in der Höhe von 108.500 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 43.000 Euro zur Kenntnis gebracht. Die Bedeckung der Kreditüberschreitungen erfolgte durch Mehreinnahmen. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 7. November 2013 bis 10. Jänner 2014 für das Rechnungsjahr 2013 keine Kreditübertragung genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2013 bis 10. Jänner 2014 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2013 Kreditübertragungen in der Höhe von 94.000 Euro genehmigt, welche dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen zur Kenntnis gebracht wurden. 3. Gemäß § 54 Abs. 2 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2013 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 7,630.320 Euro und wurde nicht überschritten. 4. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2013 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 10. Jänner 2014 genehmigten Kreditüberschreitungen 11,005.975 Euro und die Kreditübertragungen 4,725.667 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 43,499.430 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2013 ist daher nicht erforderlich. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass insgesamt acht Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon fünf an seine Person, eine an Vizebürgermeister Forsterleitner, eine an Stadtrat Giegler und eine an Stadträtin Mag.a Schobesberger. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. 1. Anfrage von Gemeinderat Mag. Jungwirth an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es war für das Jahr 2013 erstmals geplant, dass für die Benützung der Sporthallen in Linzer Schulen Gebühren eingehoben werden. Vor diesem Hintergrund wurden im Voranschlag 2013 unter dem Bereich ‚2620 Sportplätze‘ auf der Voranschlagsstelle ‚Leistungserlöse, Benützungsgebühren‘ Einnahmen in Höhe von 400.500 Euro veranschlagt. Für das Jahr 2014 wurden 150.000 Euro budgetiert. Die ÖVP-Fraktion sprach sich stets gegen eine entsprechende Belastung der ehrenamtlich geführten Vereine und seiner Funktionäre aus und stimmte deshalb gegen diese Budget-Posten. Dazu darf ich folgende Fragen an Sie richten: 1. Wurden durch die zuständigen Stellen der Stadt Linz im Jahr 2013 Kostenvorschreibungen für die Benützung der Schulsporthallen an die Vereine gesandt? Wenn ja, wann wurden diese den Vereinen zugesandt? Wenn ja, könnten Sie bitte eine Aufstellung zur Verfügung stellen, woraus hervorgeht, welchen Vereinen im Jahr 2013 welche Kosten vorgeschrieben wurden? Wenn nein, warum wurde den Vereinen keine Kostenvorschreibung übermittelt? Wenn nein, ist geplant, dass die Vereine heuer rückwirkend für das Jahr 2013 eine Kostenvorschreibung für die Benützung der Schulsporthallen erhalten? 2. Wie hoch ist im Jahr 2013 – im Vergleich zu den budgetierten 400.500 Euro - die tatsächliche Summe an Einnahmen durch die Benützungsgebühren? 3. Wurden in den Jahren 2010 bis 2013 auch ‚sonstigen Nutzern‘ (das heißt, jenen Nutzern der Sporthallen außer den ehrenamtlich geführten Sportvereinen), wie beispielsweise der VHS für diverse VHS-Kurse, private bzw. unternehmerische Organisatoren von Veranstaltungen in Schulsporthallen der Stadt Linz etc. Benützungsgebühren/Mieten in Rechnung gestellt? Wenn ja, wie hoch waren diese jeweils pro Jahr und unter welcher VASt (bzw. unter welchen VASten) wurden diese verbucht? 4. Wird diesen ‚sonstigen Nutzern‘ die Reinigung der Hallen in Rechnung gestellt? 5. Wie hoch sind die personellen Kosten und technischen Kosten (für PC-Programme etc.), um die Benützungsgebühren seitens der Stadt Linz administrieren zu können? 6. Ist die Administrierung der Benützungsgebühren durch die bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schul- und Sportamt (SSL) bewältigbar? 7. Wollen Sie weiterhin an dieser Belastung für die ehrenamtlich geführten Vereine festhalten, auch wenn sich herausstellt, dass die Belastungen in Summe größer sind als der Nutzen? Dazu Bürgermeister Luger: Zu 1: Ja, die wurden am 27. Dezember 2013 gesandt. Zu 2: Soweit diese Einnahmen bislang auch verbucht worden sind, beträgt der exakte Betrag 72.597 Euro. Zu 3: Ich kann dazu mitteilen, dass - mit Ausnahme von Horten, die anders behandelt werden als Sportvereine - für alle regelmäßigen Benutzungen ab 2013 eine Vorschreibung an die jeweiligen Nutzer in der Art des beschlossenen Regulativs erfolgte. Zu 4: Es wird auch hier so vorgegangen wie in der Vergangenheit, nur an Wochenenden. Zu 5: Hier ist festzuhalten, dass sich die Kosten, die wir im Administrationsbereich - z.B. durch PC-Programmierung - hatten, auf rund 15.000 Euro belaufen. Zu 6: Ja, der Beleg ist durch die Einnahmen gegeben und wir bemühen uns durch eine EDV-Unterstützung, die MitarbeiterInnen in dieser Arbeit zu unterstützen. Zu 7: Nachdem der ökonomische Nutzen höher ist als die Belastungen, erübrigt es sich, diese konjunktivistische Frage zu beantworten.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, am 7. März 2013 wurde laut Protokoll im Linzer Gemeinderat auf Basis eines ÖVP-Antrages folgender einstimmige Beschluss gefasst: ‚Die Stadtforschung Linz wird beauftragt, die 2002 von dieser Einrichtung veröffentlichte Wanderungsstudie neuerlich zu machen und zu evaluieren. Im Anschluss daran sollen allfällige Gegenmaßnahmen gegen die Abwanderung ergriffen werden.‘ Da mittlerweile Monate vergangen sind, ohne dass die Ergebnisse der beschlossenen Neuauflage der Abwanderungs-Studie den Mitgliedern des Linzer Gemeinderates vorgelegt wurden beziehungswiese ohne dass im Stadtsenat gemeinsame Überlegungen hinsichtlich allfälliger Maßnahmen gegen die Abwanderung angestellt wurden, die folgenden Fragen: 1. In welcher Weise und wann wurde der Stadtforschung Linz der einstimmige Beschluss des Linzer Gemeinderates übermittelt und damit die Erstellung der Studie in Auftrag gegeben? 2. Liegen einzelnen Mitgliedern des Linzer Stadtsenates mittlerweile die Ergebnisse der Studie vor beziehungsweise wann ist damit zu rechnen, dass die Studie den Mitgliedern des Linzer Gemeinderates vorgelegt und präsentiert wird? 3. In welcher Weise werden Sie im Stadtsenat einen strukturierten Konzeptions-Prozess in Gang setzen, um auf Basis der Wanderungs-Daten der Statistik Austria und auf Basis der Ergebnisse der Abwanderer-Befragung in weiterer Folge ein Linzer Maßnahmen-Programm auf den Weg zu bringen, das darauf ausgerichtet ist, Jungfamilien mit ihren Kindern in viel stärkerem Ausmaß als Hauptwohnsitz-BürgerInnen der Stadt Linz zu erhalten?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Die Stadtforschung Linz hat unmittelbar nach dem Beschluss vom 7. März im Gemeinderat den Auftrag von meinem Vorgänger erhalten, eine entsprechende Studie durchzuführen. Zu 2: Diese Studie liegt den Mitgliedern des Stadtsenates nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass wir Ende Februar mit dieser Studie fertig werden; das auch deswegen, weil die letzten Befragungen bis 31. Dezember 2013 noch gelaufen sind. Zu 3: Nachdem hier eine inhaltliche Frage gestellt ist, die auf Kenntnis eines Ergebnisses aufbaut, werde ich diese Frage erst beantworten können, wenn ein Ergebnis vorliegt. Eine derzeitige Antwort bei dieser konkreten Anfrage kann ich so nicht sagen.“ 3. Anfrage von Gemeinderätin Klitsch an Bürgermeister Luger von der Oktober-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, einige Medien berichten über eine ungarnfeindliche Ausstellung, für die Sie offenbar Räumlichkeiten im Alten Rathaus zur Verfügung stellen. Obwohl stellvertretend für Ungarn als betroffenes Land sogar der ungarische Botschafter in Österreich gegen diese Veranstaltung protestiert hat, wollen Sie, wie es scheint, daran festhalten. Gestatten Sie uns deshalb, folgende Fragen an Sie zu richten: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Räumlichkeiten im Rathaus zur Verfügung gestellt? 2. Welches Ausmaß hat die zur Verfügung gestellte Fläche in etwa? 3. Für welchen Zeitraum wird die Fläche zur Verfügung gestellt? 4. Wie hoch ist das übliche Entgelt, das einem externen Veranstalter (analog bspw. zu den Gebühren für das Pressezentrum oder den Renaissancesaal) für diese Fläche und Dauer berechnet würde? 5. Welches Entgelt wird in diesem Fall berechnet? 6. Wirft die Ausstellung Einnahmen für die Stadt ab? 7. Welche Kosten sind mit der Ausstellung für die Stadt verbunden? 8. Gibt es eine Versicherung für die Ausstellungsobjekte? Wenn ja: Wer trägt deren Kosten? Wie hoch ist der geschätzte Wert der Objekte? Wenn nein: Warum nicht? Wer leistet gegebenenfalls Schadenersatz? 9. Könnte auch jede andere Ausstellung zu denselben Bedingungen die Räumlichkeiten nutzen? Wenn nein: Warum nicht? Warum genießt diese eine Ausstellung derartige Privilegien? 10. Sind Sie an einem guten Einvernehmen mit unserem Nachbarland Ungarn interessiert? Wenn ja: Warum haben Sie dem Wunsch Ungarns (vertreten durch den Botschafter) nicht entsprochen? (Wie) wurde zumindest versucht, einen Kompromiss zu finden? Wenn nein: Sehen Sie es als Aufgabe einer Stadt, feindselige Akte gegenüber Nachbarländern zu setzen und so diplomatische Beziehungen, Wirtschaft, Tourismus usw. zu gefährden? 11. Warum haben Sie - im Bewusstsein, dass die Ausstellung (höflich ausgedrückt) stark provoziert - keinerlei politische Gremien damit befasst, sondern im Alleingang entschieden? 12. Wie würden Sie als Bürgermeister reagieren, wenn sich eine vergleichbare Ausstellung in einem Nachbarland gegen die Stadt Linz richtet und ihre Bürger sich persönlich angegriffen fühlen? 13. (Warum) steht es der Stadt Linz Ihrer Meinung nach zu, darüber zu entscheiden, ob Ungarn oder die ,Betreiberin‘ der Ausstellung moralisch im Recht ist? Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Auf Miete, Vertrag oder Eigenveranstaltungsbasis. Zu 2: Ich gehe davon aus, dass es sich hier um die Fläche handelt bei der Ausstellung, die deine Frage betrifft, weil es in der Anfrage so allgemein formuliert ist. (Zwischenruf) Also ich interpretiere richtig. Grundsätzlich haben wir das Foyer - also ca. 250 Quadratmeter - dafür zur Verfügung gestellt. Wenn man sich aber nur auf die Ausstellung bezieht - sprachlich habe ich das so zu interpretieren -, dann war das Flächenausmaß, das wir für diese gesamte Ausstellung, für diese 30 Tafeln benötigten, laut Berechnungen des Gebäudemanagements exakt 1,5 Quadratmeter. Zu 3: Für zwölf Tage. Zu 4: Der Tarif für Ausstellungen im Foyer des Alten Rathauses beträgt 111,24 Euro laut Tarifpost pro Tag inklusive Umsatzsteuer. Zu 5: Keines, da es sich um eine gemeinsame Veranstaltung der Linz Kultur mit dem EU-Abgeordneten Prof. Dr. Weidenholzer gehandelt hat. Zu 6 bis 9: Keine Zu 10: Da gibt es jetzt zwei Antwortmöglichkeiten, wenn nein, wenn ja. Sie gestatten, dass ich in Vorwegnahme die Antwort wenn nein, weglasse, denn ja, ich bin an einem guten Einvernehmen grundsätzlich mit allen Ländern und vor allem mit den Nachbarländern interessiert. Ich darf den Gemeinderat noch einmal daran erinnern, dass diese Frage von dir noch an meinen Vorgänger gerichtet worden ist, dazwischen der Wechsel an der Spitze der Stadt gewesen ist und ich deswegen die Motive meines Vorgängers weder in einer politischen noch in einer psychologischen Tiefenschärfe beantworten kann. Aber eines möchte ich schon dazu sagen. Bei dieser Veranstaltung ist es nicht darum gegangen, eine negative Stimmung gegen das EU-Land Ungarn zu machen, sondern es ist darum gegangen, hier eine freie Meinungsäußerung und aus meiner Sicht der freien künstlerischen Artikulation Ausdruck verleihen zu lassen. Nur damit man weiß, wovon man spricht - und ich interpretiere nicht die Reaktion des ungarischen Gesandten in Wien -, von den 30 ausgestellten Plakaten, die sich primär insgesamt mit der Situation von Roma in Europa beschäftigt haben, haben sich nur fünf mit der Situation in Ungarn beschäftigt. Die anderen 25 mit der Situation der Roma in anderen Ländern Europas. Zu 11: Das ist auch an meinen Vorgänger gerichtet. Ich weiß nicht, warum niemand befasst worden ist, es ist vom Statut her auch nicht notwendig. Es ist eine Vermietung oder in dem Fall ein zur Verfügung stellen der Linz Kultur für eine Ausstellung. Hier werden traditionell keine politischen Gremien informiert. Zu 12: Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass mein Vorgänger geantwortet hätte, dass sich diese Ausstellung nicht gegen Ungarn gerichtet hat - das war eine politische Diskussion in den Medien - und deswegen der Vergleich mit dieser Ausstellung und das Verhalten des früheren Bürgermeisters oder potentiell mein persönliches Verhalten davon nicht ableitbar ist. Ich möchte übrigens anmerken, dass zumindest in meiner Erinnerung - und jetzt bin ich doch in der Kommunalpolitik seit über 22 Jahren tätig - die Stadt Linz noch niemals in irgendeiner Form so angegriffen worden wäre, dass es irgendeiner formal diplomatischen Äußerung der Stadt bedurft hätte. Zu 13: Ich kann diese Frage schlicht und einfach nicht selbst beantworten, sondern nur meinen Zugang, nachdem ich - und dazu stehe ich – diese Veranstaltung offiziell eröffnet habe in Vertretung des damaligen Bürgermeisters. Ich kann nur meine persönliche Position zum Ausdruck bringen, dass ich diese Veranstaltung wieder eröffnen würde, auch als ein Zeichen dafür, dass in dieser Stadt Meinungsfreiheit und Gedankenfreiheit herrscht, dass man unterschiedliche künstlerische Ausdrucksformen verwenden darf, unabhängig davon, was man selbst oder die eigene Partei denkt. Da ist mir dieses Zeichen sehr wichtig.“ 4. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, laut einem Bericht im Fachblatt ‚Kommunal’ drohen den betroffenen Städten und Gemeinden hohe Kosten für die Entschärfung von Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg, nachdem der Oberste Gerichtshof ein Klagebegehren der Stadt Salzburg abgewiesen hat. Obwohl eine Verpflichtung des Bundes zur Gefahrenabwehr, wozu auch die Entschärfung solcher Blindgänger gehört, besteht, ist die Rechtslage unklar und unbefriedigend. Der Versuch einer Regelung bei der Änderung des Waffengesetzes scheiterte 1996 an der Limitierung der Kosten durch den Bund mit 35.000 Euro, welche von Ländern und Gemeinden als unannehmbar abgelehnt wurde. Laut Expertenangaben wurden im Zweiten Weltkrieg über Österreich 240.000 US-Bomben abgeworfen, von denen geschätzte zehn Prozent Blindgänger waren. Es wird angenommen, dass davon die Hälfte mittlerweile unschädlich gemacht wurde und von den restlichen 12.000 Bomben 90 Prozent schon detoniert sind, womit aber bundesweit immer noch 1200 solcher Blindgänger als tödliche Gefahr im Boden liegen, die infolge von Erschütterungen etwa bei Bauarbeiten oder durch altersbedingte Brüchigkeit detonieren können. Über britische und sowjetische Bomben gibt es keine Schätzungen. Dazu nun die folgenden Fragen: 1. Gibt es Erkenntnisse, wie viele im Zweiten Weltkrieg auf Linzer Stadtgebiet abgeworfene Bomben als Blindgänger noch vorhanden sind? 2. Welche Kosten kommen auf die Stadt Linz nach dem OGH-Urteil, wonach die Gemeinden für die Entschärfung aufkommen müssen, zu? 3. Welche Initiativen gibt es, etwa durch eine Kooperation der Städte, um eine befriedigende Rechtslage für die Kostenübernahme solcher Entschärfungen zu erreichen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: In den historischen Archiven und durch Aufzeichnungen während des Zweiten Weltkrieges gilt es als gesichert, dass 16 der 22 großen Luftangriffe auf Linz zwischen 25. Juli 1944 und 25. April 1945 stattgefunden haben. Darüber haben wir sozusagen zu zwei Drittel Aufzählungen, Auflistungen oder historische Vermerke und die Historikerinnen und Historiker gehen davon aus, dass in diesem Zeitraum zirka 13.000 Bomben auf Linz abgeworfen worden sind. Unter diesen 13.000 Bomben befanden sich schon während der NS-Zeit erkennbar 600 Blindgänger, die noch während der Kriegszeit erkannt, entdeckt und in Folge entschärft wurden. Wir haben ausgewiesene Verdachtspunkte und Flächen, die nicht sehr überraschend im Bereich der Industriegebiete und entlang des Westbahnbogens anzusiedeln sind. Doch ist es weder den Historikern im Archiv, noch Universitätsgelehrten bislang möglich gewesen, auch nur einigermaßen eine Schätzung darüber abzugeben, wie viele Blindgänger es gibt. Zu 2: Es hat die Stadt Salzburg - das muss man vielleicht in Erinnerung rufen - einen Musterprozess für die anderen Städte Österreichs geführt und dabei letztinstanzlich, was die Übertragung der Kosten an den Bund betrifft, verloren. Es muss jeder Grundstückseigentümer - egal ob öffentliche Hand oder privat - für die Suche, Bergung und Entschärfung eines Blindgängers zahlen. Im Schnitt wird davon auszugehen sein, dass sich eine einzige Bergung für den jeweiligen Grundstückeigentümer im Schnitt mit 200.000 Euro zu Buche schlägt. Zu 3: Es ist ein Dauerthema primär im Städtebund, auch im Gemeindebund. Wir kooperieren hier gerade in Oberösterreich sehr intensiv mit den Führungskräften des Gemeindebundes, mit Landtagsabgeordneten Hingsamer und seinem Direktor Dr. Gargitter. Wir haben vom Städtebund immer wieder Initiativen Richtung Parlament gesetzt und versucht, auch in Richtung Verteidigungsministerium, zuletzt als der neue Verteidigungsminister Mag. Gerald Klug 2013 angelobt worden ist, schriftlich auf dieses Anliegen hinzuweisen. Aus wahrscheinlich relativ nahe liegenden Gründen ist die Bereitschaft des Bundes nach diesem OGH-Urteil, die Kostenübernahme zu bewerkstelligen, als relativ gering anzusehen. Damit habe ich versucht, diese Anfrage bestmöglich zu beantworten.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 5. Die Anfrage von Gemeinderat Pühringer an Bürgermeister Luger betreffend Sonderurlaubsregelungen im Magistrat Linz wird schriftlich beantwortet. 6. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadträtin Mag.a Schobesberger betreffend Lebensmittelverschwendung wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 7. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Leibetseder an Stadtrat Giegler betreffend soziale Maßnahmen für Punks wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 8. Die Anfrage von Gemeinderat Fediuk an Vizebürgermeister Forsterleitner betreffend Parkraumbewirtschaftung wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch einen Hinweis zu der Anfrage von Gemeinderat Fediuk anschließen. Es ist selbstverständlich das gute Recht jedes Gemeinderates, jeder Gemeinderätin und der Klubs, entsprechende Anfragen zu stellen. Das ist demokratisch legitimiert, das ist völlig in Ordnung. Man sollte sich nur bei der Antragsstellung schon überlegen, was man für einen Aufwand verursacht. Diese Anfrage, die wir bereits im letzten Jahr schon einmal bekommen haben, hat schon 48 Personalstunden im Magistrat verursacht und wird im heurigen Jahr voraussichtlich noch mehr verursachen. Vielleicht ist es möglich, dass man Anfragen so stellt, dass wir uns im Sinne der Sparsamkeit und in dem Sinne, dass wir die Verwaltung auch ihre Arbeit tun lassen, dafür einsetzen, möglichst die Fragen so zu formulieren, dass man weniger Zeit für die Beantwortung braucht. Herzlichen Dank.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. C ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über C 1 Mehr direkte Demokratie in Linz und führt aus: „Am 7. April 2011 wurde der Verfassungsausschuss damals beauftragt, auf Basis eines Gemeinderatsantrages der FPÖ-Fraktion ein Konzept für direkte Demokratie auszuarbeiten. In Folge ist aufgrund dessen, dass eigentlich der Verfassungsausschuss auch der Planungsausschuss ist und es dort sehr stark um politische Koordination gegangen ist, vereinbart worden, dass eine Arbeitsgruppe des Stadtsenates eingesetzt wird, um einen Antrag für die Stärkung direkt-demokratischer Elemente im Stadtstatut zwischen den Parteien zu bearbeiten. Ich habe damals den Auftrag bekommen, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen zu koordinieren und dass wir darüber beraten, wie wir bei Aufrechterhaltung der Grundzüge unserer repräsentativen Demokratie verstärkt direkt-demokratische Elemente in unserem Statut verankert haben möchten. Der vorliegende Antrag ist natürlich ein Antrag an den Landesgesetzgeber, da wir als Statutarstadt nicht über unser eigenes Statut beschließen dürfen, sondern der Landtag uns dieses Statut vorgibt. Wir haben in mehreren Sitzungen ein Konzept entwickelt, wo wir versuchen, mit drei Elementen, die sehr unterschiedlich gestaffelt sind, verstärkt auf direkt-demokratische Einbeziehung unserer Bürgerinnen und Bürger zu setzen. Das eine ist, dass eine Bürgerinitiative bereits bei einer Wahlzahl von zwei Gemeinderatsmandaten - das würde derzeit etwa 3000 Unterschriften bedeuten - ihre Vorstellungen im Gemeinderat präsentieren kann. Das Zweite ist, dass bereits ab ca. 6000 Unterschriften stadtweit eine Volksbefragung stattfinden kann und bereits mit 9000 Unterschriften wäre es, wenn der Landtag diesem unserem Wunsch folgt, möglich, eine Volksabstimmung durchzuführen. Es ist aus meiner Sicht ganz wesentlich hervorzuheben, dass hier auch gestalterische Elemente in diesem Vorschlag überwiegen. Bislang waren direkt-demokratische Elemente immer nur als Reaktion auf bereits beschlossene oder bereits in Arbeit befindliche Gemeinderatsanträge möglich. Diese Statutenänderung erlaubte es den Bürgerinnen und Bürgern, auch proaktiv eigene Anliegen zum politischen Thema in Gremien zu machen, denen sie nicht angehören. Das ist der eine Punkt, auf den wir uns in großen Zügen verständigt haben. Das Zweite ist, es geht hier auch um die Vertraulichkeit von Ausschusssitzungen, auch das war ein Thema. Hier haben sich zumindest drei Parteien, so weit mir das bis jetzt bekannt ist, darauf geeinigt, dass wir mit bestimmten Einschränkungen grundsätzlich die Vertraulichkeit von Gemeinderatsausschusssitzungen aufheben wollen, es jedoch so ist, dass es Einschränkungen der Aufhebung gibt, dass Vertraulichkeit dann gewährt bleiben muss, wenn - das ist logisch –irgendwelche verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, das ist nicht Thema, aber auch dann, wenn es um Personalangelegenheiten geht, also Personalbeirat, wo es um den Datenschutz geht, wo es um Datenschutz im Sinne des Datenschutzgesetzes auch in Grauzonen geht und dass wir die Vertraulichkeit weiterhin bei Behandlungen in den Gremien haben wollen, wo es um wirtschaftliche Interessen der Stadt geht. Es kann nicht so sein, dass sämtliche Verhandlungsstände, die wir in den Ausschüssen präsentieren über Grundstücksverhandlungen, über Ankäufe, über Verkäufe der Stadt nach außen kommuniziert werden, das würde radikalen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Und ich sehe das sehr pragmatisch, weil wenn das Statut wie jetzt noch vorschreibt, dass grundsätzlich Vertraulichkeit herrscht, ist ja festzustellen, wie vertraulich die vertraulichen Themen behandelt werden, sodass es wahrscheinlich ein Nachvollziehen einer gewissen Realität in der politischen Arbeit ist. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Folgende in der Vorlage zum Thema ,Mehr Demokratie in Linz‘ dargelegten Eckpunkte werden an den Landesgesetzgeber zur Berücksichtigung bzw. Änderung insbes. des StL 1992, insbes. der §§ 67 bis einschließlich 69 StL 1992 herangetragen: Beantragt bzw. konstituiert sollen die Bürgerbeteiligungsverfahren mittels 40 beglaubigter Unterschriften und der Nennung eines/r Zustellbevollmächtigten werden. Für die Einleitung der einzelnen direkt-demokratischen Instrumente soll jeweils die bei der letzten Gemeinderatswahl zur Erreichung eines Gemeinderatsmandats notwendige Wahlzahl Basis sein. Um eine vereinfachte Information für die BürgerInnen und die Abbildung der unterschiedlichen Relevanz der einzelnen Instrumente zu ermöglichen, soll ein Stufenmodell zur Umsetzung gelangen, demzufolge zur Einleitung einer Bürgerinitiative die Wahlzahl für zwei Gemeinderatsmandate, einer Volksbefragung die Wahlzahl für vier Gemeinderatsmandate und einer Volksabstimmung die Wahlzahl für sechs Gemeinderatsmandate zugrunde gelegt werden soll. Eine Online-Beteiligung soll ausschließlich bei den einschlägigen Einleitungsverfahren ausdrücklich ermöglicht werden (die Angabe der Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises kann die Unterschrift zur Willenskundgebung ersetzen) Für Inhalte von Beteiligungsverfahren soll weiterhin § 67 Abs. 2 des StL 1992 Anwendung finden. Verbindlich für den Gemeinderat soll das Ergebnis einer Volksabstimmung dann sein, wenn einer von zwei Alternativvorschlägen oder die Bejahung bzw. Verneinung einer Entscheidungsfrage die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten entspricht. 2. So wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen gleich sind, sollen die BürgerInnen auch gleiche Zugänge zu den Instrumenten der direkten Demokratie im ganzen Bundesland vorfinden. Daher wird der Landesgesetzgeber ersucht, zu prüfen, inwieweit die vorgeschlagenen Änderungen zum Thema ,Mehr Demokratie‘ analog für alle Gemeinden in der Oö. Gemeindeordnung vorgenommen werden können. 3. Der Landesgesetzgeber wird ersucht, im Sinne der Ausführungen der Vorlage zu Teil B. das Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) dahingehend zu ändern, eine statutkonforme Regelung zu erzielen, um in Ausschüssen und im Stadtsenat die Vertraulichkeit der Sitzungen aufheben zu können. Ausdrücklich soll jedoch keine Aufhebung der Vertraulichkeit Platz greifen, soferne Aspekte des Datenschutzes oder Angelegenheiten des Personalbeirates betroffen sind oder es der Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Stadt erfordert.‘ Ich darf den Gemeinderat ersuchen, diesem Antrag, der vorliegt, die Zustimmung zu erteilen.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag, die direkte Demokratie in Linz zu stärken, ist sicherlich ein Fortschritt und zu begrüßen. Meine Kritik bezieht sich vor allem auf die in diesem Antrag vorliegenden Punkte, die die Bürgerinitiativen behandeln, weil die Latte für Bürgerinitiativen mit 3000 Unterschriften gleich hoch bleibt wie bisher und der Unterschied ist eigentlich nur, dass für die Einleitung nicht 800, sondern 40 amtlich beglaubigte Unterschriften notwendig sind. Ich denke einmal, das ist ein Grund gewesen, warum es in Linz sehr lange keine Bürgerinitiativen gegeben hat. Die letzte war die gegen die Stadtwache. In Europa ist es so, dass es bei einer europäischen Bürgerinitiative mit Angabe der Reisepass- oder Personalausweisnummer möglich ist, online zu stimmen und dafür braucht man für Österreich insgesamt 12.500 Unterschriften. In der Stadt ist es leider so, dass man weiter darauf beharrt, dass die BürgerInnen höchst persönlich zum Amt gehen müssen und lediglich für das Einleitungsverfahren einer Bürgerinitiative können die 40 Unterschriften online abgegeben werden. Ich meine daher, dass die Unterstützung einer BürgerInneninitiative als niedrigschwelligstes Instrument der direkten Demokratie auch online und durch auf Listen gesammelten Unterschriften mit Angabe von Wohnsitz und Geburtsdatum, die dann vom Amt auf Korrektheit geprüft werden, möglich sein müsste, wenn die Belebung direkter Demokratie ernst gemeint ist. Da die Letztentscheidung für solche Initiativen künftig immer noch beim Gemeinderat liegt, der dem Anliegen zustimmen oder dies ablehnen kann, meine ich, dass als Bedingung die Wahlzahl der jeweils letzten Gemeinderatswahl – das wären dann rund 1500 Unterschriften – ausreichend sein sollte, so wie die KPÖ auch dafür plädiert, dass Anträge im Gemeinderat von jedem Mitglied desselben ohne Zustimmung weiterer Gemeinderäte möglich sein sollte. Eine solche niedrige Latte für BürgerInneninitiativen würde das Interesse der Bevölkerung an kommunalpolitischen Anliegen und das Gefühl der Mitwirkung verstärken und die Gemeinderatstätigkeiten attraktivieren. Es liegt dazu auch von mir ein Abänderungsantrag vor – ich glaube, alle Fraktionsvorsitzenden und auch Herr Gemeinderat Reiman haben diesen von mir bekommen –, der sich auf den Absatz 1, Punkt 3 bezieht: Der Gemeinderat beschließe: ,Absatz 1, Punkt 3: ,…einer Bürgerinitiative die Wahlzahl für ein Gemeinderatsmandat… Absatz 1, Punkt 4: ‚Eine Online-Beteiligung oder die Sammlung auf Unterschriftenlisten mit Angabe von Wohnsitz und Geburtsdatum, deren Korrektheit vom Amt geprüft werden, soll für eine BürgerInneninitiative sowohl für das einschlägige Einleitungsverfahren, als auch für die Unterstützung ermöglicht werden (die Angabe der Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises kann die Unterschrift zur Willenskundgebung ersetzen).‘ Ich ersuche um Annahme des Abänderungsantrages.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend KEINE Vertraulichkeit von Ausschüssen – Aufklärung im Sonderkontrollausschuss transparent vorantreiben und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, Ende Dezember des vorigen Jahres wurde von der Abteilung Verfassung des Präsidiums, Personal und Organisation mitgeteilt, dass nach Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde die Sitzungen der Ausschüsse nicht öffentlich und somit ex lege vertraulich seien. Eine Aufhebung der Vertraulichkeit sei im Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 nicht vorgesehen und somit unzulässig. Dies steht im Widerspruch zu § 3 Abs. 4 Geschäftsordnung für die Ausschüsse, worin normiert wird, dass eine Aufhebung der Vertraulichkeit durch den Ausschuss möglich ist. In Zeiten, in denen von der Bevölkerung mehr Transparenz, Offenheit und Mitbestimmung gefordert wird denn je, ist eine vertrauliche Ausschussarbeit bis auf wenige Ausnahmefälle nicht mehr zeitgemäß. Besonders wichtig erscheint uns dies im Hinblick auf den in der Stadt Linz eingerichteten Sonderkontrollausschuss zur Aufklärung der Vorkommnisse rund um den Swap 4175. Unserer Meinung nach hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu erfahren, wie die entsprechende Aufklärungsarbeit voranschreitet, wer diese Causa zu verantworten hat und welche Korrekturen auf Ebene der Verwaltung und Politik eingeleitet bzw. umgesetzt werden sollen, um beispielsweise das Krisenmanagement in der Stadt Linz zu verbessern. Die ÖVP-Fraktion stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Der Oberösterreichische Landtag wird ersucht, das Statut der Landeshauptstadt Linz dahingehend zu novellieren, dass hinsichtlich der Ausschüsse grundsätzlich keine Vertraulichkeit mehr gegeben ist. Lediglich im Einzelfall – beispielsweise zum Schutz personenbezogener Daten – soll der Ausschuss die Vertraulichkeit beschließen können.’“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Raml zu C 1: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, meine geschätzten Mitglieder des Gemeinderates, wir wollen den vorliegenden Amtsantrag in einem Punkt konkretisieren, und zwar betrifft das den Punkt 3 des Antragstextes. Wir stellen daher folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Landesgesetzgeber wird ersucht, im Sinne der Ausführungen der Vorlage zu Teil B das Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) dahingehend zu ändern, eine statutenkonforme Regelung zu erzielen, um in Ausschüssen und im Stadtsenat die Vertraulichkeit der Sitzungen aufzuheben. Ausdrücklich soll jedoch keine Aufhebung der Vertraulichkeit Platz greifen, soferne Aspekte des Datenschutzes oder Angelegenheiten des Personalbeirates betroffen sind oder es der Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Stadt erfordert.‘ Das ist eine kleine Änderung, aber mit großer Wirkung, denn aus meiner Sicht hätten wir vorher nur eine Ermächtigung herbeigeführt oder um eine Ermächtigung gebeten. Mit dem Wort ‚aufheben’ wird das noch konkretisiert und quasi zu einer Festlegung. Da die SPÖ diesem Ansinnen bereits die Zustimmung signalisiert hat, werden wir uns beim ÖVP-Antrag, der in die selbe Richtung geht, nämlich dass das konkretisiert werden soll, der Stimme enthalten und ebenfalls enthalten werden wir uns beim Abänderungsantrag von Gemeinderätin Mag.a Grünn. Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Lenger zu C 1: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, ich melde mich bei diesem Antrag zum Punkt C 1, Direkte Demokratie, zu Wort. Zur Vertraulichkeit der Ausschusssitzungen wird sich dann Kollegin Roschger, die Vorsitzende des Kontrollausschusses melden, da das den Kontrollausschuss in sehr hohem Ausmaß betrifft. Zur direkten Demokratie insgesamt muss man einmal sagen, dass bisher im Statut sehr hohe Hürden vorgesehen und BürgerInnenbeteiligung damit eigentlich fast unmöglich waren. Es gab einige Anläufe für BürgerInneninitiativen, die aber aufgrund der vielen erforderlichen Unterschriften relativ erfolglos waren. Es ist einfach ungemein wichtig, BürgerInnenbeteiligung zu ermöglichen, die Hürden zu senken und bei der direkten Demokratie wirklich einen Schub zu initiieren. Es gab auf den Antrag der Freiheitlichen hin, das ist schon gesagt worden, eine Arbeitsgruppe. Zuerst war der Antrag im Verfassungsausschuss, dann gab es eine Arbeitsgruppe, die zwei Jahre lang immer wieder getagt hat. Es waren vier Fraktionen mit zum Teil unterschiedlichen Ansichten, wie die direkte Demokratie gestaltet sein soll, damit befasst. Es war wichtig, das möchte ich jetzt dazusagen, hier eine Einigung zu finden, die sich in diesem Antrag widerspiegelt, weil eine Resolution auf Statutenänderung nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden kann. Das heißt, wenn hier tatsächlich eine Änderung erfolgen soll, muss es zumindest eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat geben. Es ist naturgemäß so, wenn vier Fraktionen einen gemeinsamen Antrag stellen wollen, dann wird jede Fraktion bei dem einem oder anderen Punkt nachgeben müssen und das eine oder andere wird vielleicht nicht hundertprozentig so umgesetzt, wie es die Fraktion möchte. Im Großen und Ganzen sind wir sehr zufrieden mit dem Ergebnis dieses Antrages. Die Online-Beteiligung beim Einleitungsverfahren ist möglich, was uns sehr wichtig war, es sind die Hürden wirklich extrem gesenkt worden und ich glaube, dass hier ein insgesamt sehr guter Antrag auf die Reise geschickt wird. Zum Abänderungsantrag der Kollegin Mag.a Grünn möchte ich sagen, ich finde es sehr positiv, dass sie diesen Antrag einbringt, das wäre auch ein Wunsch der Grünen gewesen und vielleicht wird es zukünftig einmal sein, dass mit einem Gemeinderatsmandat Anträge gestellt werden können und dass analog dazu die Beteiligung an einer BürgerInneninitiative mit der Wahlzahl für ein Gemeinderatsmandat möglich ist. Aber wie ich zuerst schon gesagt habe, wenn man einen Kompromiss erzielen will, um im Ganzen etwas zu erreichen, dann muss jeder in irgendeiner Weise nachgeben. Dieser Antrag, der hier vorliegt, ist ein guter Antrag und deshalb werden wir auch dem Antrag so zustimmen und uns beim Abänderungsantrag der Kollegin Mag.a Grünn der Stimme enthalten. Zum Abänderungsantrag betreffend die Vertraulichkeit von Ausschusssitzungen und insgesamt zu diesem Punkt wird sich Kollegin Roschger äußern. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Galerie, man muss schon fast sagen, zur leidigen Diskussion um die Vertraulichkeit in den Ausschüssen Folgendes: Erstens, Die Grünen sind grundsätzlich dafür, dass die Arbeit in den Ausschüssen möglichst transparent ist. Also wir stimmen, wie ich jetzt erkennen kann, auf einmal mit allem überein, dass es grundsätzlich keine Vertraulichkeit mehr gibt, weil wie wir wissen, hat die vorliegende Vorlage aus dem Stadtsenat das anders bezeichnet. Mit dem Abänderungsantrag der Freiheitlichen ist es jetzt tatsächlich inhaltlich anders als ursprünglich geplant und offensichtlich stimmt die SPÖ dem jetzt auch zu. Der Dringlichkeitsantrag der ÖVP formuliert das gleiche Ansinnen, aber nur noch einmal klarer aus meiner Sicht, also wir können allem zustimmen. Wir werden auch dem Antrag der ÖVP zustimmen, weil wir glauben, dass der, was die Vertraulichkeit betrifft, am klarsten formuliert ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir wirklich ein bisschen eine absurde Situation haben, dass wir eine seit Jahrzehnten gültige Geschäftsordnung haben, nach der, wie auch die Aufsichtsbehörde festgestellt hat, der Ausschuss die Möglichkeit hat, per Beschluss die Vertraulichkeit aufzuheben, was, und das gestehe ich zu, das ist offensichtlich, zumindest seit ich im Gemeinderat bin, das erste Mal passiert, und zwar im Rahmen der Aufklärung um den Swap im Sonderkontrollausschuss, was ich extrem wichtig finde. Die Linzerinnen und Linzer haben ein Recht darauf, erfahren zu dürfen auf legalem Weg, wie die Arbeit in diesem Kontrollausschuss und die Aufarbeitung dieser Geschichte vorangeht und welche Ergebnisse es hier gibt. Daher ist es unbedingt notwendig, dass wir hier eine Regelung schaffen, wenn möglich gesetzeskonform, damit die Bürgerinnen und Bürger über die Vorgänge im Ausschuss informiert werden können. Jetzt haben wir, wie wir gehört haben von der Aufsichtsbehörde, komischerweise nach Jahrzehnten auf einmal die Aussage und die Rechtsmeinung, dass hier etwas gesetzeswidrig ist. Gleichzeitig gesteht uns aber unser Präsidium, Personal und Organisation zu, dass rechtswidrige Normen, solange sie bestehen, angewendet werden können, so lange diese rechtswidrige Geschäftsordnung nicht geändert ist. Also auf den Punkt gebracht, ja zur Aufhebung der Vertraulichkeit, ja zu einer klaren Formulierung, was das betrifft, deswegen auch unser Ja zum ÖVP-Antrag, aber selbstverständlich auch ein Ja zur jetzt abgeänderten Form des Antrages aus dem Stadtsenat, weil die Transparenz besonders im Sonderkontrollausschuss eine der wesentlichen Säulen der Aufklärung ist. Ich kann es jetzt leider niemandem ersparen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir zu Beginn der Arbeit im Sonderkontrollausschuss mehrmals versucht haben, was dann letztendlich voriges Jahr geglückt ist, aber es hätte schon viel früher etwas in Gang kommen können, dass wir für solche Fälle ein eigenes Instrument brauchen, so etwas wie - wie auch immer man es dann nennt - einen Untersuchungsausschuss mit ganz klaren Regelungen, nämlich was Vertraulichkeiten betrifft, was Auskunftspersonen betrifft, was die Einladung und Beschaffung von Unterlagen betrifft usw. Also diese Diskussion haben wir sehr oft geführt, leider ist sie an den Roten und Schwarzen abwechselnd immer gescheitert, bis voriges Jahr dann auf einmal ein Kompromiss gefunden werden konnte. Das soll mir sehr recht sein, passiert ist leider noch nichts. Also ich appelliere wirklich an alle hier noch einmal, wenn man es ernst meint mit Aufklärung und Transparenz, auch in dieser Sache noch einmal ordentlich anzuschieben, weil das ist das ganz Zentrale in der Aufklärungsarbeit, klare Regelungen zu haben, wie wir hier vorzugehen haben. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Das ist ein komplexer und wichtiger Antrag. Es hat jetzt noch ein paar Abstimmungen gegeben unter den Fraktionen, sodass wir jetzt, glaube ich, soweit eine positive Lösung zustande gebracht haben.“ Bürgermeister Luger: „Ich habe die Klubobfrau der ÖVP und auch Herrn Vizebürgermeister Baier ersucht, beim Abänderungsantrag der ÖVP den kleinen, aber nicht ganz unwesentlichen Unterschied zu dem vorliegenden Antrag und der Explizierung des FPÖ-Antrages darzustellen. Der ÖVP-Antrag geht genauso wie der vorliegende Amtsantrag und die Explizierung der Freiheitlichen Partei davon aus, dass es bestimmte, klar definierte Themen gibt, bei denen die Vertraulichkeit weiter wirken soll. Das sind logischerweise Datenschutz, personenbezogene Daten und auch wirtschaftliche Interessen der Stadt. Der Unterschied zwischen diesen beiden Anträgen besteht darin, dass der Amtsantrag und der FPÖ-Antrag vorsehen, dass bereits im Statut festgelegt ist durch den Landesgesetzgeber, welche Themen der Vertraulichkeit weiter unterliegen und darüber braucht nicht mehr befunden werden in einem Ausschuss oder in einem Gremium der Stadt. Der ÖVP-Antrag geht davon aus oder schreibt das so, dass grundsätzlich die Vertraulichkeit ex lege aufgehoben ist, aber zu einzelnen Themen jeweils im Ausschuss zu bestimmen sei, ob das jetzt vertraulich sei oder nicht. Ich glaube, wenn es klar ist, dass wir uns bei bestimmten Themen einig sind, dass sie in Zukunft vertraulich zu behandeln seien, kann man das bereits im Statut festlegen. Wir sind jetzt dahingehend übereingekommen, um die Gemeinsamkeit gegenüber dem Landtag zu dokumentieren, dass die ÖVP einverstanden wäre, würden wir den zweiten Satz ihrer Resolution, also dort, wo es textlich heißt: ,..Lediglich im Einzelfall etc.‘ durch folgende Abänderung, die ich damit vorschlage, dann zuzustimmen und ich glaube, dann könnten alle Fraktionen dem zustimmen, und dieser zweite Satz soll dann so heißen: ,Für personenbezogene bzw. die wirtschaftlichen Interessen der Stadt betreffende Angelegenheiten bleibt die Vertraulichkeit ex lege bestehen.‘ Ich glaube, dann haben wir mit unterschiedlichem Wege dasselbe Ziel erreicht. Das wäre meine Bitte. Mit dem, glaube ich, müssten - körpersprachlich orte ich es schon - alle Fraktionen leben können.“ Der Vorsitzende erteilt den BerichterstatterInnen das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf mich zum gesamten Antrag melden, zu eins, zwei, drei und auch zu unserem Dringlichkeitsantrag. Die ÖVP begrüßt den Vorstoß und die Verbesserungen bei den Zugängen zu direkter Demokratie. Das von der Arbeitsgruppe erstellte Stufenmodell wird auf jeden Fall den Zugang zu den drei Instrumenten der direkten Demokratie erleichtern, deswegen werden wir dem Punkt 1 und 2 zustimmen. Dem Abänderungsantrag der Frau Mag.a Grünn werden wir nicht beitreten, weil die Arbeitsgruppe sich eineinhalb Jahre mit diesem Thema intensiv beschäftigt hat und es da zu einer Übereinstimmung gekommen ist. Zu Punkt 3: Auch wenn es jetzt so aussieht, als würden wir zu einem Konsens kommen, möchte ich dennoch etwas auf die eigenartige Entstehungsgeschichte eingehen. Es hat, wie gesagt, diese Arbeitsgruppe gegeben, die sich über einen Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren sehr intensiv mit dem Thema der direkten Demokratie in Linz auseinander gesetzt hat. Dabei ist auch das Thema der Vertraulichkeit von Ausschüssen angesprochen worden. Es gab dann in weiterer Folge ein E-Mail vom 19. Dezember 2013 von einem Mitarbeiter des Büros Stadtrat Giegler, wo darüber informiert worden ist, dass von der Aufsichtsbehörde die geplante Änderung der Geschäftsordnung, nämlich dass die Ausschüsse grundsätzlich nicht mehr vertraulich sein sollten, nach Rechtsauskunft der Gemeindeaufsicht nicht statutenkonform sei. Es sei deswegen zu klären, wie man vorgehen könnte. Es wird in diesem E-Mail ein Terminvorschlag unterbreitet und um Rückmeldung gebeten. Wir haben geantwortet, dass dieser Termin für uns nicht geht und haben dann einen alternativen Terminvorschlag unterbreitet. Es kam zu keiner Rückmeldung. Der nächste Punkt in dieser unseligen Causa war der Verfassungsausschuss am 13. Jänner 2014, wo das Demokratiepaket, wie es heute unter Punkt 1 und 2 beschlossen wird, beschlossen worden ist, ohne wiederum auf die Ausschüsse näher einzugehen. Nächster Halt, der Stadtsenat am 16. Jänner 2014. Da wurde dann laut Vorlage an den Gemeinderat erwogen, was immer das auch ist, einen Zusatzantrag zum Antrag ,Mehr Demokratie‘ zu beschließen, aber nicht, wie er von der Arbeitsgruppe vorgesehen wäre, dass die Ausschüsse grundsätzlich nicht mehr vertraulich sind, sondern umgekehrt, nur die Möglichkeit, die Vertraulichkeit aufzuheben. Diese geänderte Vorlage wurde dann am Montag dieser Woche seitens des Präsidiums, Personal und Organisation per E-Mail übermittelt, wo der erwogene Zusatzantrag seinen Niederschlag im Punkt 3 gefunden hat. Heute gibt es diesen Abänderungsantrag seitens der FPÖ, den jetzt dem Vernehmen nach alle Fraktionen mittragen werden; wir selbstverständlich auch, nach dem Motto ,die schwersten Geburten, werden die schönsten Kinder‘. Wir sind an einer Lösung der Situation interessiert. Wir sehen das Ganze zukunftsgerichtet, wir wollen eine Verbesserung der Transparenz, wir wollen keine Politik hinter verschlossenen Türen, keine Geheimnistuerei und keinen Maulkorb. Wir wollen wieder ein Heranrücken der Politik an die Menschen und glauben, dass das durch diese Regelungen verbessert werden kann. Wir werden deshalb unserem eigenen, geänderten Antrag selbstverständlich zustimmen und auch dem Abänderungsantrag der FPÖ.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Das war schon das Schlusswort zum Dringlichkeitsantrag. Es hat sich Frau Kollegin Grünn noch einmal gemeldet. Ich nehme an, dass sie sich auf den Antrag, den der Herr Bürgermeister präsentiert hat, noch einmal bezieht, da Bürgermeister Luger noch nicht das Schlusswort gehabt hat.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich habe nur eine kurze Anmerkung zum Antrag Punkt 2 und 3, dem kann ich vorbehaltlos zustimmen, vielleicht lösen wir das mit einer getrennten Abstimmung. 2 und 3 vom Antrag, der vom Verfassungsausschuss kommt.“ Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, ich muss ein Missverständnis gegenüber dir, Frau Mag.a Grünn, aufklären. Es ist nämlich umgekehrt, es sei denn, ich habe es falsch verstanden, als du argumentiert hast für das Einleitungsverfahren. Dieser direkt-demokratischen Elemente bedarf es 40 beglaubigter Unterschriften. Das heißt, die kann man entweder direkt abgeben am Magistrat oder notariell beglaubigte Unterschriften beilegen. Die zweite Etappe sozusagen bei einer Bürgerinitiative, um bei diesem Beispiel zu bleiben, aber auch bei Bürgerbefragung und Bürgerabstimmung ist es genau dasselbe Procedere - nachdem mindestens diese 40 beglaubigten Unterschriften von in Linz wahlberechtigten Menschen beigebracht worden sind, beginnt die so genannte Einleitungsphase. Und in dieser Einleitungsphase ist es möglich, je nachdem um welches Instrumentarium es sich handelt, die drei-, sechs- oder neuntausend Unterschriften völlig unbürokratisch zu sammeln. Die sind nicht zu beglaubigen, sondern es ist möglich, so wie bei normalen Unterschriftenlisten, wie wir sie kennen - und das war lange in der Arbeitsgruppe eine juristische Diskussion, gar nicht so sehr eine politische -, mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift seine oder ihre Unterstützung für so eine Bürgerinitiative auch kundzutun. Das heißt, es ist nicht so, dass die beglaubigt sein müssen. Bislang brauchten sie 3800 für das mindeste Verfahren, und das beglaubigt. Also wir erleichtern den Zugang radikal, die Barrieren werden radikal gesenkt und in dieser Phase ist auch eine Onlinebeteiligung gleichberechtigt mit diesem eher klassischen Instrument der Unterschriftensammlung möglich. Um einen Missbrauch in der Onlinebeteiligung möglichst hintanzuhalten, haben wir gesagt, das soll dasselbe System sein, so wie man als Linzer Bürger oder Bürgerin eine Wahlkarte beantragt, wo man sich einen Code holt. Das ist damit ein einmaliger Akt, es kann nicht einer fünfmal seinen Willen kundtun und auch dieser Zugang funktioniert, sonst hätten wir nicht bei jeder Wahl beinahe Rekordergebnisse von beantragten Wahlkarten, großteils davon auf elektronischem Wege. Das, glaube ich, muss man betonen, dass damit die Zugangsbarrieren wirklich sehr gesenkt worden sind. Das zu deinen Ausführungen. Abschließend bedanke ich mich bei allen, die mitgemacht haben. Die partielle Verzögerung, die wir im letzten halben Jahr, würde ich sagen, hatten, hängt mit diversen Personalwechseln in den Fraktionen, in den Klubs zusammen und wir haben - und das ist nicht ganz so selbstverständlich - von ursprünglich doch sehr weit auseinander liegenden Standpunkten, von sehr basisdemokratisch geprägten, aber auch von anderen Positionen, die durchaus distanzierter waren zur direkten Demokratie, als wir es heute im Antrag hier haben, uns wirklich angenähert mit dem Ziel, einen gemeinsamen Nenner zu suchen, vor allem was das Quorum von Verbindlichkeiten betrifft. Ich glaube, dass sich hier alle vier Parteien bzw. Fraktionen des Gemeinderates, die in dieser Arbeitsgruppe mitgewirkt haben, bewegt haben, sonst wäre das nicht möglich. Für diese konstruktive Zusammenarbeit, dass es letztlich unser gemeinsames Interesse ist, dass Kommunalpolitik interessiert und dass Menschen in dieser Stadt an der Gestaltungsfähigkeit der Politik Vertrauen haben,dass wir mit diesem Instrumentarium zumindest unseren Beitrag in diese Richtung geleistet haben, dafür möchte ich mich herzlich bedanken und vorweg schon für die gesamte Zustimmung zu diesem Paket.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag der FPÖ-Fraktion, anschließend über den Abänderungsantrag von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, den Antrag C 1 und danach über den Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion abstimmen. Der Abänderungsantrag der FPÖ-Fraktion wird einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag C 1 wird mit Ausnahme der Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, bei Punkt 1 einstimmig angenommen. Der Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion wird in der von Bürgermeister Luger abgeänderten Form einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über C 2 Reorganisation des Magistrates und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf die Begründung für diesen Antrag, den der Stadtsenat bereits behandelt hat, relativ kurz halten. Fakt ist, dass wir am 13. und 14. Februar dieses Jahres im Rahmen einer Klausur der Linzer Stadtregierung um die weitere Entwicklung unserer Finanzen auch Sparmaßnahmen, Restrukturierungen und Umstrukturierungen behandeln werden. Das wird nicht nur eine ökonomische und pekuniäre Ebene haben, hier geht es auch darum, dass wir einen Beitrag durch eine Neuorganisation des Magistrates leisten können, indem wir einen Beitrag dazu leisten, die hoheitsrechtlichen genauso wie die Dienstleistungen der Stadt Linz effizient und kostengünstig zu erbringen. Die Ausgangssituation ist deswegen eine andere als in der Vergangenheit, als sich die Aufgaben, die wir haben, in den letzten 20 Jahren massiv verändert haben. Der Magistrat ist heute keine hoheitsrechtliche Dienststelle mehr, wir sind keine Ämter, die in der klassischen Verwaltung primär tätig sind, sondern wir sind Dienstleister geworden. Von den 2800 Beschäftigten, die der Kernmagistrat derzeit umfasst, sind mehr als 2100 MitarbeiterInnen im klassischen Dienstleistungsbereich zum Großteil auch unter Konkurrenzbedingung auf Märkten tätig. Knapp 700 – und das sind in Wirklichkeit noch viel weniger, denn bei diesen 700, die wir der Verwaltung zuzählen, sind auch interne Dienstleister und Servicierer inkludiert, aber bleiben wir dabei - ca. ein Viertel der MitarbeiterInnen arbeiten im weitesten Sinne hoheitsrechtlich. Die Organisationsform, die wir haben, ist noch immer jene einer Hoheitsverwaltung und nicht so wie moderne Dienstleistungsunternehmen aufgestellt und organisiert sind. Deswegen zielt die Hauptstoßrichtung einer Reform des Magistrates auf eine moderne Organisationsform, die auf Unternehmen – unabhängig von der Eigentümerschaft –, die im Dienstleistungssektor tätig sind, regressiert. Wichtig ist mir noch zu betonen, dass dieser Antrag bewusst keine detaillierten Festlegungen enthält, in welcher Form, in welche Richtung der Magistrat zu reformieren ist. Das muss ein klassischer Organisationsentwicklungsprozess am Ende des Tages ergeben und es ist nicht sinnvoll, weder politisch, noch organisatorisch Vorgaben zu treffen. Deswegen ist dieser Antrag – das wurde auch als Kritik im Vorfeld formuliert – ein angeblich oberflächlicher. Ich sage, es ist einer, der keine Tabus verhindert, der denken erlaubt, der Neustrukturierung in einem weiten Umfeld erlaubt und auch die Fragen der Aufgabenerbringung, auch Fragen des Outsourcings stellbar, behandelbar und interpretierbar sein werden. Deswegen keine inhaltlichen Vorgaben. Das Zweite ist, dass diese Reform, um die es geht und die wirklich ganz entscheidend sein wird, nicht nur für die finanzielle Entwicklung, sondern wie ein Gemeinwesen organisierbar ist, dass diese organisatorische Entwicklung mit einer externen, möglichst wissenschaftlich fundierten Begleitung erfolgen soll, bei gleichzeitiger Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Reform im Sinne eines Oktrois von oben wird nicht funktionieren. Es ist notwendig, das ist auch Bestandteil dieses Antrages, die Personalvertretung mit einzubinden, und aus meiner Sicht ist es auch notwendig, dass die Expertinnen und Experten, die wir haben, das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, das sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, in diesem Organisationsentwicklungsprozess zu Wort kommen werden. Das Ziel besteht darin, dass wir mit einem Lenkungsausschuss, dem sämtliche Vertreter der Stadtregierungsparteien angehören, unter Information und Einbindung jener Stadtsenatsmitglieder, die diesem schmalen Leitungsgremium nicht angehören, unter Einbindung der Personalvertretung möglichst rasch, möglichst schnell die Arbeit beginnen wollen mit der Reorganisation des Magistrates, mit dem Ziel, die Hauptlinien, die wesentlichen Ergebnisse bis Herbst dieses Jahres vorschlagen zu können, darüber im Gemeinderat zu diskutieren, die entsprechenden Gremialbeschlüsse, die notwendig sind für Veränderungen, natürlich dann im Herbst einzuholen, um weite Teile der Magistratsreform ab dem 1. Jänner 2015 wirken zu lassen. Ob das Gesamtpaket, das durch einen Arbeitsprozess noch nicht vorhersehbar ist, in seiner völligen Umfassendheit mit 1. Jänner 2015 schon umgesetzt werden kann, werden wir in den nächsten Monaten sehen, aber wir haben ein ambitioniertes, durchaus ehrgeiziges Ziel, diese Magistratsreform schnell, zügig und ohne Verzögerungen umzusetzen. Der Gemeinderat beschließe unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Stadtsenates am 16. Jänner 2014 beschlossenen Änderungen: ,1. Der Magistrat wird beauftragt, umfassende Reformvorschläge zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung des Magistrats sowie - im Sinne einer gesamtheitlichen Betrachtung - von Mitgliedern der Unternehmensgruppe der Stadt Linz unter Beiziehung externer Beratungsleistung zu erarbeiten. 2. Die Entwicklung entsprechender Reformvorschläge hat nach den Prinzipien des Projektmanagements zu erfolgen. Als Steuerungsinstrument im Rahmen der projektmäßigen Abwicklung wird ein Lenkungsausschuss eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, den Projektvertrag abzunehmen, wesentliche Projektschritte zu begleiten, Ergebnisse zu diskutieren und über deren weitere Behandlung zu entscheiden. Dieser Lenkungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister, je einem Mitglied von jeder Fraktion des Stadtsenates, der Magistratsdirektorin, der Personalvertretung sowie der externen Beratung. Der Gemeinderat fungiert als auftraggebendes Organ und ist zu informieren. Ihm obliegt auch die Beschlussfassung über die Grundstruktur einer Neuorganisation des Magistrats. 3. Unter Beachtung der Interessen und Bedürfnisse der KundInnen und PartnerInnen der Stadt sind folgende Aktivitäten zur Erreichung eines umfassenden Konsolidierungsbeitrages zur nachhaltigen Liquiditätssicherung zu setzen: Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik; dabei gilt es, auch gesamthafte Unternehmensgruppe Linz (UGL)-weite Betrachtungen anzustellen; Optimierungen in struktureller Hinsicht in Richtung Ressourceneinsparung, Bürokratieabbau und KundInnenorientierung; 4. Die Projektaktivitäten sind möglichst umgehend zu starten; eine Umsetzung der Reformergebnisse wird für 1. Jänner 2015 angestrebt.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf seitens der ÖVP-Fraktion sagen, dass wir uns voll und ganz zu einer Verwaltungsreform bekennen. Wir haben in der Vergangenheit mehrmals und intensiv auf die finanziellen Schwierigkeiten in der Finanzpolitik der Stadt hingewiesen, da war in der Vergangenheit nicht viel an Eingeständnis zu hören. Umso besser ist es jetzt, dass es scheinbar ein Umdenken gibt, darüber nachzudenken, wie wir jene Ziele, die wir in den Vorbemerkungen des Budgets, was die Mittelfristige Finanzplanung anlangt, hier angehen und jetzt anpacken. Zweitens, was die Kommunikation im Vorfeld anlangt, möchte ich sagen, dass ich es vermisst habe - das verhehle ich nicht -, im Vorfeld einmal mit den anderen Fraktionen ein Gespräch im Grundsätzlichen darüber zu führen, sodass man als Fraktion im Gemeinderat dies nicht über die Medien erfährt bei einer so wichtigen Frage einer Verwaltungsreform im Magistrat, die tiefgreifend sein muss, denn ansonsten wird sie keine Wirkungen entfalten. Diese Kritik sei an dieser Stelle angemerkt. Ich wünsche mir für die Zukunft, wenn wir diesen Prozess - den starten wir heute mit diesem Grundsatzbeschluss - angehen, ist es mir im Sinne des verkündeten und angedachten neuen Stils sehr, sehr wichtig, dass man intensive Gespräche und eine funktionierende Kommunikation in diesem Lenkungsausschuss einführt. Das fehlt derzeit noch in diesem Grundsatzbeschluss. Es ist daher ganz entscheidend, wenn die Projektarbeitsgruppen zu arbeiten beginnen, dass eine gute, funktionierende Rückkoppelung an die zuständigen Referenten und vice versa die Möglichkeit der zuständigen politischen Referenten gegeben ist, sich jederzeit über den Stand der Diskussionen ein Bild machen zu können. Denn wir brauchen hier in diesem Punkt die Transparenz und die Offenheit in der Diskussion. Drittens würde ich ersuchen, dass man, bevor noch überhaupt die Projektorganisation begonnen hat, mit Vorschlägen, etwa wie es gekommen ist in Richtung Dreiervorstand, zurückhaltend ist. Warum? Wenn wir davon reden, dass wir mit einem offenen Ergebnis starten, würde ich es für eigenartig halten, wenn wir jetzt schon sagen, dieses und jenes hat jedenfalls zu kommen. Ich glaube also daher, dass wir gut beraten sind, in diesem so sensiblen Punkt vorsichtig vorzugehen, eine intensive Kommunikation zwischen den Fraktionen zu halten und drittens, gleichzeitig intensiv darüber nachzudenken, wie wir auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Magistrat kommunizieren können. Denn mir ist klar, hier wird Unsicherheit bestehen vor einer solchen Verwaltungsreform, die für uns jedenfalls sozial ausgewogen und sozial verträglich ablaufen muss, auch in ihren Wirkungen. Und zu einem Punkt, der damit jetzt nichts mehr zu tun hat, sondern sich auf den vorigen Tagesordnungspunkt bezieht, wollte ich nur noch anmerken und anregen, wenn es zu einer Öffentlichkeitsarbeit kommt, was die direkte Demokratie und die Änderungen anlangt, würde ich vorschlagen, nachdem wir das in dieser Arbeitsgruppe erarbeitet haben, dass hier bei einer allfälligen Öffentlichkeitsarbeit alle Fraktionen mit eingebunden sind, was die Öffentlichkeitsarbeit anlangt. Ich danke Ihnen.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich werde jetzt die Kritik, die ich im Stadtsenat zum ursprünglichen Antrag geäußert habe, nicht wiederholen, mir ist nur wichtig, ein paar Punkte noch einmal herauszustreichen. Was die Einsparungen im Personalbereich betrifft, so glaube ich nicht, dass wir hier noch großes Potential haben, das ist in den vergangenen Jahren schon sehr ausgeschöpft worden. Und was der Herr Bürgermeister gesagt hat, dass sich in den 30 Jahren die Aufgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus stark verändert haben, diese Sichtweise teile ich vollinhaltlich. Dazu kommt aber auch, dass sich nicht nur die Aufgaben verändert haben, sondern die Ansprüche und Erwartungen, die nicht nur wir intern, sondern auch extern an die MitarbeiterInnen herangetragen werden, sich immer mehr steigern. Das heißt, es müssen unterm Strich immer weniger Leute immer schneller die Aufgaben, die da sind, erledigen. Was ich aber sehr wohl glaube ist, dass wir im Magistrat insgesamt Reformbedarf haben, was Arbeitsorganisation und strukturelle Abläufe betrifft; das ist nicht zuletzt im Sonderkontrollausschuss, unter dem Vorsitz von Ursula Roschger, deutlich zu Tage getreten, dass es hier Verbesserungsbedarf gibt und Reorganisationsbedarf da ist. Insgesamt möchte ich mich dafür bedanken, dass meine Anregungen, die ich im Stadtsenat eingebracht habe, hier umgesetzt wurden, nämlich dass definiert ist, wer in diesem Lenkungsausschuss sitzt und vor allem dass der Gemeinderat als oberstes Organ der Stadt Linz nicht nur diesen Prozess einleitet, sondern auch über die wesentlichen Punkte informiert wird und vor allem das Ergebnis hier wieder gemeinsam beschlossen wird. Ich halte das einfach für so wichtig, weil ansonsten ohne diese Einbindung des obersten Organs des Magistrats bis zum Schluss nicht sichergestellt sein kann, dass das tatsächlich ein gemeinsames Projekt ist, das von allen mitgetragen wird. Ich glaube auch, dass es wichtig sein wird, dass der Lenkungsausschuss konkret die Arbeitsabläufe hinsichtlich der Projektorganisation definieren muss, was die Projektgruppenarbeit betrifft und selbstverständlich die Einbindung der ReferentInnen - da teile ich die Sichtweise von Vizebürgermeister Baier - natürlich zentral ist. Noch wichtiger ist mir aber, dass hier eine gute Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passiert, wo ich sehr zuversichtlich bin, da die neue Magistratsdirektorin jetzt schon damit begonnen hat, indem sie meines Wissens alle Dienststellen besucht und direkt von den MitarbeiterInnen ihre Rückmeldungen und Meinungen einholt. Wie gesagt, aus unserer Sicht ist der Antrag, so wie er nun vorliegt, im Grunde zu befürworten und wir werden daher zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Herren Vizebürgermeister, werte Damen und Herren im Linzer Gemeinderat und auf der Zuschauertribüne, wo ein Wille ist, ist bekanntlich auch ein Weg. Dieser Wille wird zunächst einmal dokumentiert, dass nach langem Drängen - wir Freiheitlichen haben immer wieder darauf hingewiesen und verschiedenste Arten von Reformen eingemahnt - nun einmal ein Antrag hier auf der Tagesordnung steht. Das begrüßen wir selbstverständlich ausdrücklich, das ist positiv und ist ein erstes Zeichen für diesen Willen, dem dann ein Weg in weiterer Folge nachfolgen kann. Tatsache ist aber eines: Dass alle eingebunden sind in die Ausarbeitung, mag noch relativ leicht gelingen, dass am Ende des Tages, wenn diese Ausarbeitung voranschreitet, jeder damit zufrieden ist und alle damit leben können, wie es vorhin gesagt wurde, halte ich für relativ schwierig. Damit leben können eher noch ja, die Zufriedenheit wahrscheinlich nicht so, denn es zeigt sich schon jetzt und zeigte sich in der Vergangenheit, dass hier die Ansätze relativ unterschiedlich sind, wahrscheinlich dem/der einen oder anderen zu viel passiert, dem/der anderen aber dann wiederum zu wenig passiert bei dieser Magistratsreform. Ich glaube, eine solche Reform, wenn man sie angeht, wenn man sich über diesen großen Brocken drübertraut, muss den Namen wert sein. Das darf nicht nur ein kosmetisches Zeichen nach außen sein, so nach dem Motto, wir haben uns eh bemüht, das wäre sicherlich zu wenig. Also hier kommt es darauf an, wirklich Änderungen herbeizuführen, wo sie nötig, aber auch dort, wo sie vielleicht nicht zwingend nötig, aber trotzdem sinnvoll sind. Dafür stehen wir bereit und werden wir uns mit ganzer Kraft selbstverständlich dafür einsetzen und weiter einbringen mit unseren Reformvorschlägen in dieser Arbeitsgruppe, in diesem Lenkungsausschuss, der hier genannt ist. Insofern begrüßen wir die Intention und den heutigen Grundsatzbeschluss, sehen damit aber das Werk noch nicht einmal ansatzweise getan. Es wird noch sehr viel zu tun sein, bei diesem ambitionierten Zeitplan bis Jahresende wirklich die Sache hier auf Schiene zu bringen, eine Reform dann fertigzustellen, die den Namen verdient, die dem gerecht wird, was sich hier zumindest hoffentlich die meisten darunter vorstellen und nicht nur ein Papier, das gewisse Ideen vereint, aber sich dann wenig verändert und vor allem wenig verbessert. In diesem Sinn stehen wir für eine echte Reform, für eine echte Verbesserung bereit, werden reichlich mitwirken, dass es in diese Richtung geht und hoffen, dass auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses im Einzelnen alle Wege, alle Kräfte in diese Richtung gebündelt werden, um am Ende des Tages für Linz und vor allem für die Linzerinnen und Linzer das Optimum zu erzielen, das uns möglich ist.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, die Reorganisation des Magistrates ist ein erklärtes Ziel beim Amtsantritt von Bürgermeister Luger gewesen und er hat da klar gesagt, dass es keine heiligen Kühe geben soll. Gegen schlanke und straffe Führungs- und Organisationsstrukturen, Reduktion von Hierarchieebenen oder Verkürzungen von Dienstwegen hat wahrscheinlich niemand etwas einzuwenden, hingegen gibt es, was das zeitgemäße Personalmanagement betrifft, das schon seit einiger Zeit gepflegt wird, nicht nur positive Erfahrungen, wie man von Magistratsbediensteten hört. Zu hinterfragen gilt es vor allem das Ziel von aufgabenkritischen Betrachtungen, vor allem, wenn es, wie es im Amtsbericht steht, heißt: ‚Ob Leistungen und Leistungstiefen reduziert oder - alternativ gestaltet - kostengünstiger erbracht oder verstärkt auf Dritte übertragen werden können.‘ Das riecht schon ziemlich eindeutig nach Ausgliederungen und Privatisierungen. Ich bezweifle, ob mit Straffungen von Verwaltungsabläufen allein der große Wurf im Hinblick auf finanzielle Einsparungen gemacht werden kann. Die allerseits verlangte Verwaltungsreform zielt letztlich immer entweder auf kräftige Einschnitte beim Personal, weil nur damit im großen Stil eingespart werden kann, oder auf die Auslagerung oder gar Privatisierung kommunaler Leistungen ab. Die Personalvertretung hat zu Recht auf wichtige Garantien hingewiesen. Demnach soll die Arbeitsplatzsicherheit nicht angegriffen, Kündigungen ausgeschlossen und bei Versetzungen bestehende Gehaltsgarantien gesichert werden. Im Hinblick auf die angepeilten großen Einsparungsziele bin ich aber skeptisch, ob die Forderungen der Personalvertretung so durchgesetzt werden können. Der vorliegende Antrag ist in meinen Augen mehr oder weniger ein Freibrief, denn bereits im September sollen die Arbeitsgruppen Ergebnisse liefern und Anfang 2015 die Reform in Kraft treten. Es ist lediglich vorgesehen, den Gemeinderat über wesentliche Projektergebnisse zu informieren. Da ich aber den Gemeinderat für damit verbundene wesentliche Entscheidungen zuständig halte, werde ich mich enthalten. Danke.“ Gemeinderat Reiman, MBA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrtes Kollegium, grundsätzlich ist eine Magistratsreform nicht nur begrüßenswert, sondern dringend notwendig, das habe ich in diesem Gremium immer wieder betont und eingefordert, allerdings stoße ich mich am Antragstext an und für sich. Er ist aus meiner Sicht sehr schwammig und oberflächlich formuliert, wenig konkret, mit sehr vielen Rationalisierungsfloskeln versehen, allgemeine Phrasen und so weiter. Er ist insgesamt sehr unmutig ausgestaltet nach der Devise, ja nicht anecken, und von der so genannten Enttabuisierung ist hier überhaupt nichts zu sehen bzw. zu lesen. Er liest sich teilweise oder auszugsweise wie ein Management-Einführungskurs. Alleine die Fragestellungen zum Beispiel: ‚Worin bestehen unsere Kernaufgaben?‘ Bitte, wenn man das heute noch nicht weiß, wenn man das nach so langer Zeit nicht wirklich ausfindig machen kann, dann sind schon wirklich einige Dinge sehr, sehr bedenklich. Oder: ‚Sind die derzeitigen Prozesse bei der Leistungserbringung effizient gestaltet oder besteht Optimierungspotenzial?‘ Was sind das bitte für Fragen, das ist doch ohnedies klar. Oder: ‚Welche Aufgaben werden freiwillig, das heißt, nicht gesetzlich verpflichtend erbracht?‘ Braucht man da entsprechend einen Lenkungsausschuss? Und da sind wir jetzt gerade dabei, den sehe ich auch sehr, sehr kritisch. Noch einen weiteren Ausschuss zu implementieren, bedeutet für mich eine Flucht in ein Selbstbeschäftigungsprogramm. Das heißt, sie wird möglicherweise, ich bin mir sogar sicher, verschleppt und verzögert bis auf weiteres. Hierbei bestünde die Gefahr, dass man wieder ein wirkungsloses ineffizientes Instrumentarium schafft. Hier möchte ich auch Claus Peymann zitieren, er hat einmal gemeint, das ist eine typische österreichische Quatschbude. Abgesehen davon, würde ich diesem Lenkungsausschuss zustimmen, würde ich mich von vornherein von einer Mitbestimmung ausschließen, weil es den kleinen Parteien, also detto den einzelnen Mandataren, den Vertretern der kleinen Parteien faktisch nicht eingeräumt wird, in Ausschüssen mitzustimmen beziehungsweise man verwehrt hier das Stimmrecht. Hier müsste man das unverzüglich ändern. Wir haben heute schon von direkter Demokratie gesprochen und auch immer wieder debattiert, hier sollte man ansetzen, dass die einzelnen Mandatare tatsächlich in den Ausschüssen stimmberechtigt sein können. Fazit: Es ist mittlerweile genügend Wissen und Erfahrungswissen über Public-Management vorhanden. Viel gescheiter wäre es aus meiner Sicht, externe Professionisten mit einer Strukturreform unter Einbindung des Gemeinderates zu befassen, zu betrauen, und dann die Ideen und die Ergebnisse dem Gemeinderat zur Diskussion vorzulegen. Man könnte das beispielsweise in Form einer Ausschreibung machen und, und, und, das halte ich für viel effizienter. Ich enthalte mich deshalb bei diesem Antrag der Stimme, nicht weil ich gegen eine Strukturreform, sondern weil ich gegen den Antragstext bin. Danke.“ Stadtrat Giegler: „Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf seitens der sozialdemokratischen Fraktion festhalten, dass es natürlich begrüßenswert ist, heute einen Grundsatzbeschluss zu fassen, den Magistrat der Stadt Linz zu reorganisieren und zu reformieren. Ich glaube, dass das eine sehr ambitionierte Aufgabe darstellt. Ich darf seitens der sozialdemokratischen Fraktion festhalten, dass es sehr erfreulich ist, dass dieser Grundsatzantrag eine sehr breite Zustimmung in diesem Gemeinderat heute erfahren wird. Ich möchte trotzdem zu einigen Anmerkungen, die jetzt in der Diskussion gemacht wurden, etwas dazu sagen. Es ist die Kommunikation im Vorfeld angesprochen worden von dir, Herr Vizebürgermeister Baier. Ich denke, man muss klar sagen, was ist bisher passiert. In Wahrheit ist nichts anderes passiert, als dass die Öffentlichkeit davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass heute dieser Grundsatzbeschluss gefasst wird, dass heute diese Rahmenvereinbarung sozusagen beschlossen wird und dass es dann wichtig sein muss und wichtig sein wird - und das denke ich, ist durch diese klare Projektstruktur gegeben -, dass dann in weiterer Folge die interne Kommunikation entsprechend intensiv geführt wird. Das ist aus unserer Sicht dadurch gewährleistet, dass der Lenkungsausschuss so besetzt sein wird, wie es in der Projektstruktur vorgesehen ist, dass dort die politischen Vertreter der Fraktionen, die Vertreter der Verwaltung und natürlich die Vertreter der Personalvertretung in diesem Lenkungsausschuss sehr prominent vertreten sein werden. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt, der in die Richtung zielt, die Stadträtin Schobesberger angesprochen hat, dass es ganz wichtig ist, hier auch das Personal entsprechend einzubinden. Also es hat keine politischen Vorabsprachen gegeben - das wäre auch kontraproduktiv, würde auch der Intention dieser Magistratsreform grundsätzlich widersprechen -, es ist nur die Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz darüber informiert worden, dass heute dieser Grundsatzbeschluss gefasst werden wird. Die interne Kommunikation zwischen der Projektarbeitsgruppe und den Referenten, die jetzt eingefordert wurde - das haben wir bereits in der Stadtsenatssitzung ausführlich diskutiert -, wurde auch von der Frau Magistratsdirektorin entsprechend angekündigt, dass das natürlich eine Grundvoraussetzung dafür sein wird, hier eine entsprechende Offenheit, eine entsprechende Transparenz zu gewährleisten. Zur Einwendung von Frau Gemeinderätin Grünn habe ich schon gesagt, dass die Personalvertretung nicht nur gehört, sondern ganz prominent im Lenkungsausschuss entsprechend eingebunden sein wird und die Befürchtungen, dass hier über die Bediensteten sozusagen drübergefahren wird, sicherlich unberechtigt sind. Zum Kollegen Reiman gestatten Sie mir die Anmerkung, wenn der Vorwurf hier im Raum steht, der Antragstext sei eine schwammige Formulierung, dann muss man natürlich schon dazusagen, es ist heute nur ein Rahmenplan, der beschlossen wird, ein Grundsatzbeschluss und jede Detailvorgabe, jede Konkretisierung bereits heute festzunehmen, wäre ein Präjudiz und würde die eigentliche Arbeit in den entsprechenden Gremien natürlich konterkarieren und von vornherein eigentlich festlegen, dass man nicht diskutieren müsste, sondern schon alles festgelegt sei. Und wenn der Vorwurf besteht, dass hier ein Management-Einführungskurs sozusagen die Grundlage dieses Antragstextes darstellen würde, dann muss ich schon sagen, es ist eine klare Projektstruktur vorgegeben. Ich bin sehr zuversichtlich auch unter Einbindung von externer Expertise, dass hier ein Magistrat neu strukturiert wird, der eine moderne und zeitgemäße Struktur darstellt und deswegen kann ich seitens der sozialdemokratischen Fraktion natürlich die Zustimmung signalisieren. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie erlauben mir einige wenige Anmerkungen auf die, aus meiner Sicht, sehr konstruktiven Wortmeldungen, die wir zu diesem Thema hatten. Die erste Anmerkung, ich teile die Ansicht von Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger vollkommen, dass wir mit den klassischen Methoden, die wir in den letzten 15, 20 Jahren, vor allem aber durch die Magistratsreform des Jahres 2004 reorganisiert haben, sehr erfolgreich gewesen sind. Wir haben eine schlanke Verwaltung, wir haben eine gut funktionierende Verwaltung und wir haben tatsächlich sehr viele Dienstposten eingespart. Das sage ich nicht nur, weil Herr Magistratsdirektor i.R., Dr. Wolny, auf der Tribüne ist und diesen Diskussionsbeitrag hier mitverfolgt, sondern das sage ich, weil das aus meiner Sicht die objektive Situation ist. Wir sind jedoch jetzt vor einer Situation, wo wir uns fragen müssen, ob wir denn die Aufgaben, die wir erledigen, selbst erledigen oder im Rahmen der Unternehmensgruppe Linz andere Erledigungsformen finden. Das ist, zumindest für mein Verständnis, kein Beitrag zur Privatisierung, sondern die Fragestellung, die sich jedes Unternehmen stellt, das als Konzern organisiert ist, welche Gesamtaufgaben im Konzern welche Gruppenunternehmungen im Konzern auch übernehmen können. Und da ist es glaube ich so, dass das oberste Ziel nicht mehr erreichbar ist, wenn es um den Spareffekt geht, durch Personalreduktion in den meisten Bereichen - es mag schon sein, dass da oder dort noch ein bisschen Effizienz möglich ist, aber in weiten Bereichen wird das nicht gehen -, sondern wir haben zu fragen, ob die derzeitige Ablauforganisation, dass jeder Akt, der zu Regierungsmitgliedern kommt und über fünf bis sieben Unterschriften verfügt, wo vielfach nur formal kontrolliert wird, ob diese Form der internen Verwaltung notwendig ist. Und wir haben uns auch zu fragen, ob die Art und Weise der Auftragserledigung - die Aufträge, die wir als Gemeinderat erteilen - nach normalen Kriterien eines modernen Managements tatsächlich erfüllt werden oder nicht. Ich glaube, dass hier die Möglichkeiten der Reform sehr hoch sind. Zweite Anmerkung, es ist alles andere als ein Misstrauen gegen MitarbeiterInnen, wenn wir eine Reform machen. Ich glaube sogar, dass es letztlich im Interesse der meisten MitarbeiterInnen in diesem Haus ist, wenn sie mehr Verantwortung bekommen. Das Ziel besteht darin, unseren Beschäftigten vor Ort und den SachbearbeiterInnen mehr Kompetenzen zuzuteilen, mehr Kompetenzen in die Abteilungen zu legen und weniger Kompetenzen im Overhead zu haben. In diesem Zusammenhang eine Anmerkung zum Kollegen Vizebürgermeister Baier bezüglich dieses Vorschlags eines Dreiervorstands. Ich kann dazu nur ganz explizit sagen und sage das auch zu Beginn eines Prozesses, das war ein Beispiel für mich – dazu stehe ich auch und ich bin korrekt zitiert worden -, wie heute moderne Dienstleistungsunternehmen organisiert sind. Die haben einen Generaldirektor, die haben einen Finanzvorstand, die haben einen Personalvorstand und alle drei haben Durchgriffsrechte in der Organisation. Ob am Ende eines Reformprozesses bei unseren Aufgaben ein Dreiervorstand oder eine andere Struktur kommt, ist aus meiner Sicht offen. Ich glaube nur, dass es notwendig ist, dass wir organisiert sind wie ein Dienstleistungsunternehmen, das ist meine persönliche Meinung, aber ob Dreier-, Vierervorstand oder andere Strukturen - das wäre nämlich genau das, was wir mit diesem Prozess nicht wollen, nämlich ein Ergebnis vorgeben und den Prozess und den Weg auf das Ergebnis hinzuorientieren. Wir wollen es anders machen, wir wollen Wege offen lassen, Wege diskutieren und letztlich dann sehr wohl zu Entscheidungen finden. Und eine letzte Anmerkung, es geht tatsächlich um Information und ich glaube, wenn dieser Prozess einigermaßen erfolgreich sein soll und die Zustimmung in diesem Haus findet, dann geht das nur durch Einbindung der MitarbeiterInnen, auch jener, die vor Ort sind, nicht nur der Führungskräfte und es geht nur dann, wenn die Mitglieder des Gemeinderates, vor allem aber die Führungskräfte im Stadtsenat, die Regierungsmitglieder das Gefühl haben, in diesem Prozess dabei zu sein, mitbestimmen zu können. Und diese Aufgabe kommt dem Lenkungsausschuss zu, und deswegen ist der Lenkungsausschuss wirklich kein Organ der Selbstbeschäftigung, Herr Kollege. Denn jedes der acht Regierungsmitglieder ist relativ gut gebucht, hat relativ wenig Zeit und will, glaube ich, sehr effizient arbeiten. Diesen Lenkungsausschuss hat jedes Unternehmen, ob das ein Privatunternehmen aus der Stahlbranche ist, genauso wie Dienstleistungsunternehmen, die haben bei Reformprozessen Leitungsgremien, wo die Führungskräfte drinnen sind, in guten Betrieben auch die Personalvertretung involviert ist und natürlich die externen Berater. Und das sollten auch wir nach diesem Beispiel, wie sich die ganze Wirtschaft organisiert, beibehalten. Für die avisierte Zustimmung bedanke ich mich und bin mir sicher, dass wir gemeinsam einiges aus dieser Magistratsreform letztlich zur Erhöhung der Arbeitszufriedenheit unserer MitarbeiterInnen erzielen können. Ich bedanke mich für die Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über C 3 Durchführung des Linz Festes 2014; Grundsatzgenehmigung; maximal 222.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 222.000 Euro exkl. USt grundsätzlich genehmigt: Linz Fest 2014 (16. Mai – 18. Mai) Zu erwartende Ausgaben: 222.000 Euro (exkl. USt) Zu erwartende Mindesteinnahmen: Sponsoringeinnahmen Linz Fest 2014: 32.000 Euro (exkl. USt) Budgetwirksame Ausgaben: 190.000 Euro (exkl. USt) Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten exkl. USt genehmigt. Behördliche Sicherheitskräfte: 6500 Euro Bewachung und Security: 7000 Euro Elektroinstallationen: 18.000 Euro Hotels und Verpflegung: 10.500 Euro Infrastruktur: 22.000 Euro KünsterInnenhonorare, Fahrtkosten und Projekte: 57.900 Euro Mieten Bühnen: 14.600 Euro Öffentlichkeitsarbeit: 14.400 Euro Personal: 35.000 Euro Kinderfest: 4000 Euro Ton- und Lichttechnik: 29.700 Euro Transporte: 2400 Euro Gesamt: 222.000 Euro 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 222.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2014 erfolgt auf den VASten des Teilabschnittes 1.3810, Kulturentwicklung. Die Verwendung von 32.000 Euro exkl. USt aus Sponsoreinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2014 erfolgt auf den dafür vorgesehenen VASten des Teilabschnittes 2.3810, Kulturentwicklung. Der budgetwirksame Ausgabenrahmen beläuft sich beim Linz Fest 2014 auf 190.000 Euro (exkl. USt). Die Verwendung von etwaigen zusätzlichen Einnahmen aus Sponsoring, Werbung und gastronomischer Versorgung, welche die im ordentlichen Haushalt budgetierten Einnahmen übersteigen, wird für die qualitative Verbesserung des Kunst- und Kulturprogramms genehmigt. Die Verrechnung derselbigen erfolgt auf dem Teilabschnitt 2.3810, Kulturentwicklung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Giegler berichtet über C 4 Generali Ladies Linz; Übertragung der Förderung an die Matchmaker Communication GmbH & Co KG und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die städtische Subventionierung des Zinsendienstes für das im Amtsbericht genannte Darlehen im Zusammenhang mit der WTA-Lizenz für das ,Generali Ladies Linz‘ ab dem vierten Quartal 2013 bis zum Laufzeitende am 30. September 2017 (3. Quartal 2017) geht von der PM Reichel Veranstaltungs GmbH an die Matchmaker Communication GmbH & CoKG, Maximilianstraße 30, 4600 Wels, über. Die Stadt gewährt die Änderung der seinerzeitigen Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien und weiters unter den Voraussetzungen, dass das Turnier weiterhin jährlich in Linz stattfindet und dass das Land Oberösterreich 50 Prozent des jährlich auflaufenden Zinsendienstes an die Stadt refundiert. 2. Die Verrechnung der Kosten (für den Zeitraum 4. Quartal 2012 bis 3. Quartal 2013 waren dies rund 5945 Euro; dieser Betrag ist zinsenbedingt variabel) erfolgt wie bisher auf der VASt 1.0610.755005, Laufende Transferzahlungen an Unternehmen.“ Wortmeldung Gemeinderat Reiman, MBA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Gemeinderat, ich werde diesem Antrag nicht zustimmen, weil ich - wie ich immer wieder begründe - meine, dass wir sparen müssen und sowieso der Meinung bin, dass hier zu viele Förderungen für Unternehmungen und Projekte ausgeschüttet werden, die ohnedies ohne diese Förderungen auch ganz gut leben können. Also keine Zustimmung meinerseits.“ Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. D ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge D 1 und D 2 D 1 Erledigung des Antrages der ÖVP-Gemeinderatsfraktion bzw. Abänderungsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 24. Jänner 2013 „Behandlung des Kontrollamtsberichtes zum Rechnungsabschluss 2011 im Linzer Gemeinderat und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf zum Antrag D 1 deshalb referieren, weil wir uns im Planungs- und Verfassungsausschuss darauf geeinigt haben, dass im Zweifelsfall weder ein Vertreter der einen antragsstellenden Fraktion FPÖ, noch der anderen Fraktionen, die den zweiten Antrag gestellt hat, heute Berichterstatter ist, sondern ich im Sinne einer fairen Ungleichbehandlung diesen Antrag für alle stellen darf. Der Hintergrund dieses Antrags besteht darin, dass es von diesen beiden Fraktionen einen Antrag gegeben hat, den Kontrollamtsbericht für den Rechnungsabschluss 2011 im Gemeinderat behandeln zu lassen. Es gab daraufhin seitens des Präsidiums und Verfassungsdienstes der Stadt eine Abklärung mit der Aufsichtsbehörde, weil doch veritable Rechtsfragen bestanden haben und eine letzte Stellungnahme ist dann im Oktober 2013 im Präsidium eingelangt. Hier wird im Einvernehmen bezüglich der rechtlichen Bedenken mit der Aufsichtsbehörde festgehalten, dass durch einen eigenen Beschluss der Gemeinderat festlegen kann, dass der Rechnungsabschluss im Gemeinderat diskutiert wird. Deswegen liegt Ihnen dieser Antrag vor, dass der Rechnungsabschluss für das Jahr 2011 dem Gemeinderat zur Diskussion vorgelegt werden kann. Ich darf noch zusätzlich vorweg schon darüber informieren, dass – und davon gehe ich aus, weil das die Fraktionen so signalisiert haben – bei Annahme dieses Antrages in der nächsten Gemeinderatssitzung dieser Bericht des Kontrollamtes zur Diskussion stehen wird und dass der Direktor des Kontrollamtes, den ich vorschlage, in die nächste Sitzung einzuladen, diesen Bericht 2011 zur Diskussion stellt. Und wenn Sie einverstanden sind, schlage ich vor, dass wir das in einem Aufwaschen machen, denn auch der Bericht aus 2012 harrt dann seiner Erledigung. Wenn wir heute beschließen, dass wir das machen, dann soll in der nächsten Gemeinderatssitzung der Kontrollamtsbericht für die Rechnungsabschlüsse 2011 und 2012 behandelt werden. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister der Stadt Linz wird ersucht, nach Fertigstellung des jährlich erstellten Prüfberichtes des Kontrollamtes zum Rechnungsabschluss den Kontrollamtsdirektor als sachkundige Person nach § 20 Abs. 2 StL 1992 zum Zweck der Präsentation dieses Kontrollamtsberichtes, beginnend ab dem Bericht zum Rechnungsabschluss 2011, beizuziehen. Zu den Erkenntnissen im Prüfbericht soll in dieser Sitzung den Gemeinderatsmitgliedern ausreichend Möglichkeit zur Debatte eingeräumt werden.‘“ D 2 Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 24. Jänner 2013 ,Kontrollamtsberichte an zuständige Ausschussmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder automatisch übergeben‘ und führt aus: „Auch bei der Weiterleitung von Kontrollamtsberichten an zuständige Ausschussmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder, dass diese rechtlich korrekt automatisch übergeben werden dürfen, gibt es hier eine Abklärung unseres Verfassungsdienstes mit der Aufsichtsbehörde. Auch hier ist im Oktober klargestellt worden, dass diese Vorgangsweise, die wir aus meiner Sicht alle wünschen, denn warum sollen diese Berichte nicht auch den Ausschussmitgliedern oder Mitgliedern, die in diversen Aufsichtsräten als Entsandte der Stadt sitzen, zur Verfügung stehen, aber es rechtlich nun einmal so ist, dass wir das derzeit nicht tun dürfen. Um aus diesem Dilemma herauszukommen, brauchen wir auch hier wieder eine Änderung des Statutes. Der Ihnen vorliegende Antrag sieht vor, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass in Zukunft diese Weitergabe an Berichten nicht sozusagen unter der Hand oder formal nicht korrekt, sondern dann ganz offen und rechtlich abgesichert erfolgen kann. Der Gemeinderat beschließe: ,Dem Antrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 2. Jänner 2013, die Geheimhaltung der Prüfberichte des Kontrollamtes für die zuständigen Ausschuss- und Aufsichtsratsmitglieder soweit rechtlich möglich aufzuheben und diesen die Prüfberichte automatisch vorzulegen, wird auf Grund der in der Vorlage dargelegten fehlenden Statutenkonformität nicht Rechnung getragen.‘ In der Sitzung des Verfassungs-, Raumplanungs- und Baurechtsausschuss am 13. Jänner 2014 wurde folgender Zusatzantrag beschlossen: ,Gleichzeitig tritt der Verfassungs-, Raumplanungs- und Baurechtsausschuss dafür ein, dass das Statut der Stadt Linz dahingehend abgeändert wird, dass sowohl dem FPÖ-Gemeinderatsantrag ,Kontrollamtsbericht an zuständige Ausschussmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder automatisch übergeben‘ wie auch dem FPÖ-Gemeinderatsantrag ,Kontrollamtsberichte – Kurzfassungen und Empfehlungen veröffentlichen‘ im Sinn einer Transparenz für die BürgerInnen entsprochen werden kann.‘ Auch hier bitte ich um die Zustimmung und glaube auch, dass das vom Arbeitsstil her und demokratiepolitisch korrekt ist, wenn wir diese Änderung erreichen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Mag. Baier zu D 1: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt D 1 möchte ich einige Anmerkungen machen. Zum einen zur Vorgeschichte: Ja, es war ein Antrag der ÖVP-Fraktion mit einem Abänderungsantrag der FPÖ, wo es um die Behandlung des Kontrollamtsberichtes zum Rechnungsabschluss 2011 gegangen ist. Sie werden sich fragen, warum diskutieren wir über etwas aus dem Jahr 2011. Ich möchte das kurz darlegen. Nachdem wir das vor einem Jahr beantragt haben, hat es ein ganzes Jahr gedauert, bis man das jetzt zu einer Erledigung bringen kann, was ich grundsätzlich kritisieren muss, weil es nicht sozusagen von großer Geschwindigkeit zeugt, dass man hier interessiert ist, Dinge schnell in Erledigung zu bringen. Nichtsdestotrotz freut mich das Ergebnis, es überrascht mich aber auch nicht, denn ich darf in Erinnerung rufen, dass diese Rechtsmeinung, die letztes Jahr vertreten worden ist, vor einem Jahr davor wieder ganz anders ausgesehen hat und insofern ist es nicht weiter verwunderlich, dass die Aufsichtsbehörde so entschieden hat, wie sie entschieden hat. Insofern können wir heute – leider ein Jahr zu spät – oder das nächste Mal darüber reden, welche Schlüsse wir aus dem Rechnungsabschluss 2011 ziehen. Ich würde mir nur für die Zukunft wünschen, dass man, wenn es um solche Rechtsunklarheiten geht, wenn man also diese Abklärungen mit der Aufsichtsbehörde durchführt, mehr an Geschwindigkeit an den Tag legt, damit die Dinge nicht über ein Jahr dauern, bis man sie dann zur Erledigung bringen kann.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger zu D 1 und D 2: „Ich kann das zum Teil unterstreichen, was Herr Kollege Baier jetzt gesagt hat. Es ist wirklich sehr schwierig zu arbeiten, wenn man sich ständig in einer rechtlichen Unsicherheit befindet und ich behaupte jetzt nicht, dass das nur sozusagen im Hause liegt. Ich unterstelle auch der Aufsichtsbehörde, da manchmal so oder manchmal so oder manchmal dauert es länger oder kürzer, wie auch immer, es ist müßig. Ich kann mich nur dem Wunsch anschließen, wenn es rechtliche Unklarheiten gibt, das zu Beginn offen auf den Tisch zu legen. Ich erinnere, dass wir den Rechnungsabschluss 2010 hier diskutiert haben und dann ein Jahr später draufgekommen sind, dass man das vielleicht gar nicht dürfen und jetzt die Auskunft bekommen haben, dass wir es doch hätten dürfen. Also es ist schon ziemlich skurril, wie sich die Rechtsmeinungen herumdrehen und das ziemlich oft und ständig. Das macht es wirklich schwierig, zu arbeiten und ist für die Stimmung untereinander nicht recht hilfreich. Ich sage das ganz offen, ich bin die Letzte, die irgendwie irritiert ist, wenn es in so heiklen Fragen, wie wir sie jetzt manchmal behandeln müssen, Unklarheiten gibt. Das ist mir überhaupt kein Problem, nur muss man es gleich sagen und sich bemühen, es dann möglichst schnell im Interesse unser aller Arbeit zu klären. So viel dazu. Zu D 2 haben wir uns im Ausschuss noch der Stimme enthalten bzw. es abgelehnt, weil wir das noch diskutieren wollten. Ich will an der Stelle sagen, dass wir hier diese Rechtsmeinung jetzt zur Kenntnis nehmen, dass es in der Form, wie es gewünscht ist, nicht geht, einverstanden sind und mit dem Zusatzantrag, dass man sich aber dafür ausspricht und sich einsetzt, dass man auch hier das Statut ändert, dass das möglich ist, weil es der Realität und der Arbeitslogik nur entsprechen kann, wenn die MandatarInnen, die in den Gremien sitzen, sozusagen von Betroffenen berichten oder die Unternehmungen darüber Bescheid wissen. In diesem Sinne von uns heute auch die Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zu D 2: „Der heutige Gemeinderat steht unter dem Motto: ,Was lange währt, wird endlich gut‘. Wir haben etwas später auf der Tagesordnung noch eine Altlast, die heute hoffentlich aufgeräumt wird. Ich darf mich zu D 2 melden, wir werden den Vorschlag der beantragten Statutenänderung mittragen. Transparenz ist uns ein wichtiges Anliegen, wir haben das schon vorhin mit unserem Dringlichkeitsantrag dokumentiert. Bei diesem Antrag geht es zum einen um Transparenz nach innen, nämlich gegenüber den Ausschussmitgliedern als politischen Verantwortungsträgern und gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern. Aufsichtsratsmitglieder haben die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen und die gesellschaftlichen Interessen wahrzunehmen, also die der Stadt Linz, und damit der Linzer Menschen. Seriös kann man das natürlich nur machen, wenn man die entsprechenden Informationen hat. Deshalb ist es nur mehr als logisch, dass Kontrollamtsberichte hoffentlich zukünftig an zuständige Ausschussmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder automatisch übergeben werden. Und es geht bei diesem Antrag auch um Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Das Kontrollamt überprüft Einrichtungen und Unternehmen, die zumindest teilweise von der öffentlichen Hand und damit aus Steuergeldern finanziert werden. Die Linzerinnen und Linzer haben deshalb ein Anrecht auf die Erkenntnisse des Kontrollamtes und auch auf die abgeleiteten Empfehlungen daraus. Wir werden deshalb diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge D 1 und D 2 abstimmen. Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über D 3 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 05-06-01-00, KG Linz (Schillerplatz – Landstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend den Bebauungsplan Schillerplatz-Landstraße, M 05-06-01-00, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 2014 betreffend Bebauungsplan ,Schillerplatz-Landstraße‘, M 05-06-01-00, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan ,Schillerplatz-Landstraße‘, M 05-06-01-00, wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Schillerplatz Osten: Landstraße Süden: Stelzhamerstraße Westen: Ederstraße Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes ,Schillerplatz-Landstraße‘, M 05-06-01-00, werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Murauer berichtet über D 4 Bebauungsplanänderung S 121/6, KG Kleinmünchen (Salzburger Straße – Dauphinestraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung S 121/6, Salzburger Straße - Dauphinestraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 2014 betreffend die Bebauungsplanänderung S 121/6, Salzburger Straße – Dauphinestraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung S 121/6 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Salzburger Straße Osten: Grundstück Nr. 1536/1 Süden: Dauphine Straße Westen: Siemensstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 121/6 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Raml berichtet über D 5 Neufassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 06-13-01-00, KG Waldegg und Linz (Im Weizenfeld) sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne 522, 503 und W 104/6 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend den Bebauungsplan ,Im Weizenfeld‘, M 06-13-01-00, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 2014 betreffend Bebauungsplan ,Im Weizenfeld‘, M 06-13-01-00, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan ,Im Weizenfeld‘, M 06-13-01-00, Neuerfassung (Stammplan) wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstücke 2718/31, 2718/10, 2720/20, Liegenschaften im Bauland nördlich Im Weizenfeld, Grundstück 2449/3 Osten: Grundstück 2449/3 Süden: Kapuzinerstraße Westen: Grundstücke 916/2, 2718/30, 2718/31 Katastralgemeinden: Waldegg und Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes ,Im Weizenfeld‘, M 06-13-01-00, werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über D 6 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 23-19-01-00, KG Kleinmünchen (Flötzerweg – Alleitenweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 23-19-01-00 Flötzerweg - Alleitenweg, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 2014 betreffend Bebauungsplan S 23-19-01-00 Flötzerweg - Alleitenweg, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan S 23-19-01-00 Flötzerweg - Alleitenweg wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Flötzerweg Osten: Alleitenweg Süden: Meschedeweg, Am Winklgarten Westen: Schörgenhubstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 23-19-01-00 Flötzerweg - Alleitenweg werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Spannring: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Befangenheitsgründen, weil ich nämlich dort selbst wohne, werde ich mich bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Danke sehr.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen mit Ausnahme von Gemeinderat Spannring, der wegen Befangenheit nicht mitstimmt. E ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Gemeinderätin Hahn berichtet über E 1 Änderung des Baurechtsvertrages, abgeschlossen zwischen der Immobilien Linz GmbH & Co KG und der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Baurecht EZ 1999, KG Lustenau, Liebigstraße und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Abschluss des beiliegenden Änderungsvertrags zum, vom Gemeinderat am 27. November 2008 einstimmig beschlossenen, zwischen der Immobilien Linz GesmbH (ILG) und der GWG abgeschlossenen Baurechtsvertrag vom 15. Dezember 2009, mit dem nunmehr die Baurechtsfläche von 14.218 Quadratmetern auf 11.018 Quadratmeter und demgemäß der jährliche Baurechtszins von bisher 86.000 Euro auf neu 75.800 Euro reduziert wird, wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Hein berichtet über E 2 Grüne Mitte Linz; Abschluss eines Vorvertrages und in weiterer Folge eines Vertrages über den Verkauf der Grundstücke Nr. 1308/55 und 1308/66 sowie eines Anteils des Grundstücks Nr. 1308/71, je KG Lustenau und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Abschluss des beiliegenden Vorvertrags und in weiterer Folge des Vertrags zum Verkauf des so genannten Bauplatzes 5 der ,Grünen Mitte Linz‘, an die Baureform Wohnstätte, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung (BRW) wird genehmigt. Der Kaufpreis ergibt sich aus der Multiplikation des Einheitssatzes von 188 Euro pro Quadratmeter und der festgelegten Gesamtgeschossflächenzahl (Beispiel: bei einer Gesamtgeschossflächenzahl von 9500 Quadratmetern würde sich ein Kaufpreis von 1,786.000 Euro ergeben). Da der Bauplatz 5 von einem öffentlichen Kanal gequert wird, werden die sich dadurch ergebenden baulichen Mehrkosten durch eine Pauschalentschädigung, die projektabhängig zu ermitteln ist, einen Höchstbetrag von 50.000 Euro aber nicht überschreiten darf, abgegolten. Neben der Entrichtung des Kaufpreises hat die BRW auch die aus dem Sideletter zu den zwischen der ILG und den Bauträgern abgeschlossenen Kaufverträgen vom 11. August 2011 erwachsenden, bisher der ILG zufallenden Verpflichtungen, wie etwa Kostenersatz für die Ideenfindung und Umsetzung des Siegerprojekts der zentralen Grün- und Freizeitanlage, Kostenbeitrag für deren Realisierung und Kostenbeitrag für die Lokalisierung, Untersuchung und Entsorgung kontaminierten Aushub- und Kriegsmaterials zu übernehmen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Svoboda berichtet über E 3 Übertragung der laufenden Instandhaltungsmaßnahmen der Tabakfabrik Linz an die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft; Abänderung der Bestandverträge vom 29. März 2012 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des beiliegenden Gegenbriefes zwischen der Immobilien Linz GmbH & CoKG als Eigentümerin und der Stadt Linz als Mieterin mit 1. Jänner 2014 wird genehmigt. 2. Der Abschluss des beiliegenden Gegenbriefes zwischen der Stadt Linz und der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mit 1. Jänner 2014 wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Spannring berichtet über E 4 Bericht zum Gemeinderatsantrag vom 26. Jänner 2012 „Fehler bzw. Ungereimtheiten in Rechnungsabschlüssen beseitigen und fehlende Beschlüsse nachholen“ und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 26. Jänner 2012 wurde im Linzer Gemeinderat ein ÖVP-Antrag einstimmig dem Finanz- und Hochbauausschuss zugewiesen, und zwar hatte dieser Antrag den Titel ‚Fehler beziehungsweise Ungereimtheiten in Rechnungsabschlüssen beseitigen und fehlende Beschlüsse nachholen’. Heute, fast zwei Jahre später, und trotz weiterer Schreiben der Aufsichtsbehörde und Urgenzen unsererseits wurde diesbezüglich dem Finanz- und Hochbauausschuss noch immer kein Bericht vorgelegt. Wir stellen daher heute für diese Sitzung den Antrag gemäß § 12 Abs. 3 Geschäftsordnung des Gemeinderates, dass heute unverzüglich über das Ergebnis der bisherigen Beratungen zum beiliegenden Gemeinderatsantrag, dessen Titel ich bereits zitiert habe und der am 20. Jänner 2012 einstimmig dem Finanz- und Hochbauausschuss zugewiesen worden ist, berichtet wird. Darum darf ich nun höflich ersuchen. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Forsterleitner: „Herr Kollege Spannring, ich glaube, ich habe verstanden, worum es dir gegangen ist. Ich darf kurz berichten: Es hat nach diesem Schreiben der Aufsichtsbehörde, das festhält, dass wir sozusagen geeignete Mittel ergreifen sollen, aber wie die Aufsichtsbehörde schreibt, das jeweils gelindeste noch zum Ziel führende Mittel anzuwenden ist. In diesem Sinne haben wir das auch geprüft - wir ist in diesem Fall eine Initiativprüfung des städtischen Kontrollamtes - und es hat auch eine rechtliche Beurteilung der Präsidiale gegeben. Da ist auch festgestellt worden, dass es tatsächlich einen redaktionellen Fehler in der Kennzeichnung einer Rücklage gegeben hat und eine irrtümliche Verbuchung von 7000 Euro auf ein falsches Konto. Hier wurde rückwirkend die Verletzung des Bruttoprinzips festgestellt. Diese zwei Dinge wurden entsprechend korrigiert, haben aber auf die ziffernmäßige Richtigkeit des Gesamtbudgets keine Auswirkung. Dementsprechend schlage ich vor, für den nächsten Finanzausschuss – ich bin erst seit einigen Monaten Finanzreferent und habe diesen Antrag aus der vorigen Zeit geerbt – eine Enderledigung dieses Antrages vorzubereiten, sodass er dann in der Folge im Gemeinderat beschlossen werden kann.“ Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, zuerst einmal dem Finanzreferenten ein Danke für die Ankündigung, im nächsten Finanzausschuss hier an der Erledigung weiterzuarbeiten. Ich darf trotzdem dazu jetzt noch Stellung beziehen, weil dieses Thema in der ersten Jänner-Hälfte medial wieder die Wogen hat hochgehen lassen. Ich darf dazu ein paar Anmerkungen machen. Erstens einmal, wenn seitens der FPÖ festgestellt wird, Kollege Hein, du hast in den Medien von Kleinkriegen und Schaugefechten gesprochen, glaube ich, wir sollten dieses Thema nicht herunterspielen, weil Anknüpfungspunkt war immerhin im Rechnungsabschluss 2010 eine Zahlung von fast 16 Millionen Euro der Stadt Linz an die BAWAG. Die ÖVP-Linz hat seinerzeit auf diesen Umstand hingewiesen. Die ÖVP-Linz hat diesbezüglich dann auch die Aufsichtsbehörde eingeschaltet, weil es aus unserer Sicht ein paar Punkte gegeben hat, die nicht, sage ich einmal, den rechtlichen Gegebenheiten entsprechen, wie zum Beispiel, dass diese Zahlung in den Außerordentlichen Haushalt verschoben wurde und es darüber den Streitpunkt gegeben hat, ob nicht der Schuldendienst automatisch immer im Ordentlichen Haushalt abzubilden ist und weil auch seitens der Aufsichtsbehörde festgehalten wurde, dass alleine der Beschluss des Rechnungsabschlusses keine nachträgliche Sanierung oder Gutheißung der Beschlüsse des Gemeinderates oder anderer Gremien bedeutet. Wir haben ein weiteres Thema gehabt, das die Rücklagen betrifft. Es hat Rücklagen gegeben, wo es eine Zweckbindung im Zusammenhang mit der Franken-Anleihe gegeben hat mit den ursprünglich 195 Millionen Franken beziehungsweise der zu dem Zeitpunkt ersten Tranche mit 60 Millionen Euro. Du hast das angesprochen, im Zuge dessen ist man im Jahr 2009 daraufgekommen, dass das Bruttoprinzip bei der Verbuchung im Zusammenhang mit dem Swap nicht eingehalten wurde, was dazu geführt hat, dass man beim Lesen des Rechnungsabschlusses 2009 den Eindruck hätte gewinnen können, dass man hier eine Zahlung bekommen hat, obwohl es eigentlich in diesem Jahr schon den ersten Geldfluss von der Stadt Linz an die BAWAG gegeben hat. Es ist mir wichtig, das festzuhalten, dass es sich da nicht um Kleinkriege und Schaugefechte handelt, sondern dass das, würde ich einmal sagen, bei dem Volumen und nachdem das alles jetzt gerichtsanhängig ist, doch eher größere Summen betrifft. Zweite Feststellung: Weil du, Christian Forsterleitner, in den Medien gesagt hast, du forderst die ÖVP auf, sachlich zu sein und zur Fairness zurückzukehren, ist es mir in diesem Zusammenhang schon wichtig, auch auf den Zeitverlauf aufmerksam zu machen. Ich glaube, gerade in dieser Frage war es die ÖVP, die hier immer einen äußerst sachlichen Zugang gewählt hat. Kollege Spannring hat es schon angesprochen, das alles läuft in Wahrheit schon seit 7. Juli 2011. Als im Gemeinderat der Rechnungsabschluss 2010 behandelt wurde, ist diese Angelegenheit dann einstimmig am 26. Jänner 2012 dem Finanz- und Hochbauausschuss zugewiesen worden und dann hat es seit Jänner 2012 zahlreiche Kontakte gegeben zwischen Finanzverwaltung und der ÖVP: am 15. Juni, am 19. Juni, am 5. Juli, am 21. August, am 17. September. Dann ist das am 8. November 2012 wieder beraten worden im Finanz- und Hochbauausschuss und man hat sich dort in dieser Finanz- und Hochbauausschusssitzung darauf geeinigt, dass die ÖVP versuchen wird, hier eine gemeinsame Vorgehensweise gemeinsam mit dem Finanzdirektor zu finden und dann hat es zahlreiche Gespräche gegeben und dann, durch die ganzen Wechsel bedingt, ist es für uns zumindest offensichtlich irgendwann einmal eingeschlafen. Der letzte Kontakt ist von uns ausgegangen, wo wir das alles schriftlich zusammengefasst mit einem Enderledigungsvorschlag am 21. März 2013 dem seinerzeitigen Finanzdirektor Dr. Kepplinger übermittelt haben. Alleine aus der Ableitung dieser Vorgänge, glaube ich, kann man der ÖVP in dieser Frage nicht vorwerfen, sie wäre nicht fair, sie wäre nicht sachlich, sondern ich glaube, das war eine sehr, sehr korrekte Vorgehensweise. Ich habe dich dann auch im Nachhinein über dieses Schriftstück nochmals informiert und ich glaube, das sollte man richtigstellen und nicht falsch in den Medien darstellen, worum es geht, weil immerhin ist es nicht nur eine Formalfrage, sondern doch im Zusammenhang auch mit einer sehr großen Zahlung zu sehen. Das zur Feststellung und das zu unserer Position und ich würde vorschlagen, nachdem das hier nur ein Bericht ist, dass wir dann im nächsten Finanzausschuss, so wie du das angekündigt hast, versuchen, hier eine Lösung zu finden.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Nur ganz kurz eine sachliche Berichtigung. Ich habe überhaupt keinen Einwand gegen das zeitliche Prozedere oder das, was du da geschildert hast, Kollege Hattmannsdorfer, das ist etwas, was ich geerbt habe und ich habe angekündigt, wie ich gedenke, das zu klären. Aber die Sachlichkeit und Fairness bezieht sich darauf, wenn ihr Presseaussendungen macht und vor allem wenn ihr Presseaussendungen entsprechend einleitet mit entsprechenden Texten, dann geht es in diesem Fall um das, was ihr in diesen Presseaussendungen schreibt und da hatte ich wirklich nicht den Eindruck, dass das sachlich und fair ist, da wird schon einmal munter darauf losgehaut. Ich hätte gerne gehabt, dass man da offen und frei darüber diskutieren kann, ohne dass man immer gleich irgendwem etwas vorwirft. Ich habe gesagt, wie ich das zu lösen gedenke, die Unsachlichkeitsvorwürfe beziehen sich auf eure Pressearbeit. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Spannring: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um das Steuergeld der Linzerinnen und Linzer und darum ist eine besondere Vorsicht geboten. Vorsicht bedeutet nicht automatisch, dass es besonders lange dauern muss und daher bin ich froh über die Äußerungen des neuen Finanzreferenten, dass er die Vorgehens- und Herangehensweise seines Vorgängers nicht fortsetzen wird und wir im nächsten Gemeinderat Nägel mit Köpfen machen können. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Bericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen. F ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über F 1 Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für die Neue Donaubrücke Linz in Form eines EU-weiten, nicht offenen Wettbewerbsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung; Vergabe der Aufträge; 380.000 Euro und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 17. Oktober 2013 beauftragt, die notwendigen Schritte zur Realisierung eines Wettbewerbs für die neue Donaubrücke in die Wege zu leiten. Und damit das jetzt auch konkret passieren kann, braucht es einige Vergaben bzw. sind einige Festlegungen zu treffen. Ich glaube, es ist dem Gemeinderat mehr als hinlänglich bekannt, dass es ein sehr wichtiges, aber auch ein umfangreiches Projekt für Linz ist. Es geht jetzt im Konkreten um die Auftragsvergabe für die Wettbewerbsbetreuung, um die Auftragsvergabe für die diversen Beratungsleistungen, um den Beschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Preisgelder und um die Festlegung der Kostenobergrenze im Wettbewerb. Hier wird Folgendes vorgeschlagen: Für die Wettbewerbsbetreuung soll die SBV Ziviltechniker GmbH beauftragt werden. Die Kosten belaufen sich auf 90.000 Euro inklusive USt. Es sind 25.000 Euro für diverse Beratungsleistungen der StahlVerbundBau Consulting GmbH, Prof. Fink, zu bewilligen, für die Aufwandsentschädigungen und Preisgelder soll eine Summe von 250.000 Euro beschlossen werden und die Kosten für das Preisgericht und sonstige Aufwendungen sind mit 15.000 Euro zu beschließen. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Grundsatzgenehmigung und Vergaben Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 380.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für die Neue Donaubrücke Linz in Form eines EU-weiten, nicht offenen Wettbewerbsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung. Die TeilnehmerInnenanzahl wird mit max. acht Planungsteams festgelegt. Für die Ausarbeitung der Projekte wird jedem(r) TeilnehmerIn als Aufwandsentschädigung ein Betrag von je 20.000 Euro inkl. USt gewährt sowie Preisgelder in Höhe von insgesamt 90.000 Euro inkl. USt ausbezahlt. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Preisgericht wird ein Betrag von 15.000 Euro vorgesehen. Für die einzureichenden Projekte wird eine Obergrenze für die Herstellungskosten von 60 Millionen Euro inkl. USt festgelegt. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe Nach dem Ergebnis der nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahren werden die Dienstleistungsaufträge wie folgt vergeben: 2.1 Wettbewerbsbetreuung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht und Vorprüfung Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer SBV Ziviltechniker GmbH, Faistauergasse 10, 5020 Salzburg Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 78.101,50 Euro Für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 11.898,50 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2.2 Diverse Beratungsleistungen Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer StahlVerbundBau Consulting GmbH, Schottenfeldgasse 87/1/10, 1070 Wien Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 22.512 Euro Für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 2488 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 380.000 Euro inklusive USt erfolgt auf der VASt 5.6122.002004, Eisenbahnbrücke Ersatzlösung. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Über die konkrete Beschaffung des Fremdmittelbedarfes im Rahmen des städtischen Finanzmanagements ist eine neuerliche Organbefassung erforderlich. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir hätten an dieser Stelle einen Zusatzantrag eingebracht. Nachdem er nicht in der Form zugelassen wird, haben wir beschlossen, das Kind umzutaufen. Er heißt jetzt Abänderungsantrag, ist diesbezüglich nicht weniger hübsch und lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,2.3. Jury: Das Preisgericht setzt sich aus Fachpreisrichtern und Sachpreisrichtern zusammen. Als Sachpreisrichter werden jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter von den Fraktionen im Gemeinderat entsandt. Weiters wird vorgeschlagen, seitens des Landes Oberösterreich den Straßenbaureferenten sowie den Referenten für den öffentlichen Verkehr (bzw. Stellvertreter in deren Auftrag) als Sachpreisrichter einzubinden. Als Fachpreisrichter werden unter anderem Vertreter der Architekten- und Ingenieurskammer, Experten der Stadt Linz und der Linz AG sowie Vertreter des Vereins „Rettet die Eisenbahnbrücke“ eingeladen. 2.4. Da es sich beim gegenständlichen Brückenprojekt um ein Bauwerk von überregionaler Bedeutung handelt, sind auf Landesebene der Straßenbaureferent sowie der Referent für den öffentlichen Verkehr verstärkt in die Planung mit einzubeziehen. 2.5. Bei der Ausschreibung des Wettbewerbs ist auf den aufrechten Gemeinderatsbeschluss vom Mai 2012 Bezug zu nehmen, wonach eine neue Brücke an die Tradition der Eisenbahnbrücke anzuknüpfen und diese in irgendeiner Form weiterzuleben lassen hat.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, zum Wettbewerb an sich und zur Vorgehensweise betreffend Brücke ist schon sehr viel gesagt worden, ich möchte mich jetzt einmal auf den nunmehrigen Abänderungsantrag der FPÖ beziehen. Dem Punkt 2.3 des FPÖ-Abänderungsantrages werden wir zustimmen, ebenso 2.4. Punkt 2.5 werden wir ablehnen. Ich möchte dabei erwähnen, dass der Gemeinderatsbeschluss vom Mai 2012 insofern nicht mehr aufrecht ist, was die Tradition der Eisenbahnbrücke betrifft, weil im Oktober 2013 mittlerweile mehrheitlich anderes beschlossen wurde und möchte nun zu einem Zusatzantrag der Grünen zu diesem Antrag F 1 kommen, der lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Gestaltung der Eisenbahnbrücke muss architektonisch offen bleiben. Die Ausschreibung des ArchitektInnenwettbewerbs darf dem Gemeinderatsbeschluss vom Oktober 2013 folgend keinerlei Einschränkung hinsichtlich Konstruktion und Gestaltung enthalten.‘ Ich hoffe auf eine mehrheitliche Zustimmung. Dem ursprünglichen Antrag werden wir natürlich auch die Zustimmung geben.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP hat nach wie vor eine klare Haltung. Es gibt die Möglichkeit, die Brücke zu sanieren, das wird immer klarer und immer deutlicher, dass es viel besser geht, als man glaubte und deswegen bleiben wir dabei, die Zwei-Brückenlösung ist von uns favorisiert und deshalb werden wir uns heute enthalten. Ich möchte noch zwei Informationen geben, die immer so weggewischt werden. Die Sanierungsgegner berufen sich nach wie vor auf ein Schweißprüfungsgutachten aus dem Jahr 1981 von der voest. Wenn wir 22 Jahre zurückdenken, was sich technologisch getan hat und das als Maßstab für die Beurteilung der Brücke nehmen, ist das schon ein bisschen traurig. Heute kann man das machen, das wurde bei anderen Projekten auch gemacht, das muss man endlich einmal laut und deutlich sagen, das wird immer weggewischt. Auch wenn die voest ein tolles Unternehmen ist, 1981 hatte sie nicht den Wissensstand von heute. Das Zweite ganz Wesentliche, was ich Ihnen auch noch einmal sagen möchte ist, wenn Sie bedenken, wie viel Geld wir schon in die Erhaltung gesteckt haben, wie viele hunderttausende, wenn nicht sogar Millionen Euro, wenn Sie jetzt für die fünfeinhalb Jahre Mindestbau nach vorne schauen und sich überlegen, wie viele Millionen das kosten wird und es nicht sicher ist, ob es nicht erhalten werden kann, dann wäre es doch intelligenter, gleich zu versuchen, die Brücke so zu sanieren, dass sie dann bestehen bleiben kann. Wenn Sie sich dann noch anhören, dass die Experten, die sehr überzeugend sind und denen man unbedingt glauben sollte, das Ganze in Betrieb machen könnten, dann wäre das doch für die Linzer die ideale Lösung. Wieso man sich dem nach wie vor verschließt und rasant auf den einzigen Weg mit der singulären Brücke arbeitet, verstehen wir nicht. Denken Sie noch einmal darüber nach. Wenn Sie heute am Abend über die Nibelungenbrücke fahren, sehen Sie jetzt schon das Verkehrschaos und wenn Sie dann die Eisenbahnbrücke sperren, ist das doch der Wahnsinn. Auf der anderen Seite gibt es anscheinend Methoden, dass man die im Vollbetrieb sanieren kann. Gehen Sie in sich und folgen Sie uns doch zur Zwei-Brückenlösung. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich stelle erst einmal einen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag der FPÖ. Den kann man durchaus noch einmal ein bisschen behübschen, und zwar schlage ich folgende Textierung bei Punkt 2.3. vor: Der Gemeinderat beschließe: ,2.3. Jury: Das Preisgericht setzt sich aus FachpreisrichterInnen und SachpreisrichterInnen zusammen. Vom Gemeinderat werden der Planungs- und die Verkehrsreferentin und jeweils eine VertreterIn der Fraktionen von ÖVP, FPÖ und der Grünen im Gemeinderat entsandt. Weiters wird vorgeschlagen, seitens des Landes Oberösterreich den Straßenbaureferenten sowie den Referenten für den öffentlichen Verkehr bzw. StellvertreterInnen in deren Auftrag einzubinden. Weiters werden unter anderem VertreterInnen der Architekten- und Ingenieurskammer, ExpertInnen der Stadt Linz und der Linz AG sowie VertreterInnen des Vereins ‚Rettet die Eisenbahnbrücke’ eingeladen.’ Ich glaube, mit diesem Abänderungsantrag des Abänderungsantrages wollen wir klarmachen, dass es natürlich beim Wettbewerb um eine ganz wichtige Thematik geht für die Stadt Linz und dass wir möglichst breit einbinden wollen. Auch das ist uns ein Anliegen. Ich ersuche aber auch um getrennte Abstimmung des Abänderungsantrages der FPÖ, weil wir den Punkt 2.4 so mittragen können, aber bei Punkt 2.5 natürlich für uns die Beschlusslage, die letztgültige aus dem Oktober 2013 Gültigkeit hat. Ich möchte auf Herrn Kollegen Hutter noch insofern eingehen, der sagt, die Sanierung und die Schweißgutachten aus dem Jahre 1981. Ich möchte da nur einen Satz dazu sagen. Wir berufen uns auf ein Gutachten von Prof. Fink aus dem Jahr 2010. Ich glaube, das ist das aktuellere und wichtigere und ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass da ganz klar herauskommt, dass selbst bei einer Sanierung ein Restrisiko der Eisenbahnbrücke nicht auszuschließen ist. Ich glaube, das kann keiner in diesem Gemeinderat verantworten, das will ich nicht, das kann sicher auch kein anderer und ich glaube, das ist das wesentlich gültigere Gutachten und auch unser Ansatz, bestmöglich die Sicherheit der Linzerinnen und Linzer und auch Pendlerinnen und Pendler zu gewährleisten. Insofern brauchen wir neben einer adäquaten neuen Verkehrslösung, die der Ersatz der Eisenbahnbrücke natürlich auch bringen soll, eine neue Brücke, wo wir die zweite Schienenachse unterbringen, wo wir neue, adäquate, wichtige Verkehrslösungen anbieten können. Ich glaube, das ist das Wesentliche und Wichtige und dazu ersuche ich dringend um Zustimmung. Danke schön.“ (Zwischenrufe, Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Die Heftigkeit der Fraktionsgespräche sorgten dafür, dass der Abänderungsantrag von Frau Vizebürgermeisterin Hörzing auch mir nur handschriftlich vorliegt. Ich schlage aber vor, ich werde ihn, wenn er zur Abstimmung kommt, noch einmal gerne vorlesen. Es ist ja das Prozedere, die Abänderung der Abänderung vom grundsatzgeänderten Antrag, relativ kompliziert. Ich schlage folgendes Prozedere vor, damit jede(r) in diesem Haus die Möglichkeit hat, differenziert seine Meinung zum Ausdruck zu bringen. Als Erstes würde ich den Grundsatzantrag, so wie er eingebracht ist, zur Abstimmung bringen. Als Zweites würde ich den Antrag der FPÖ, der sich jetzt juristisch als Abänderungsantrag herausgestellt hat, punktuell, also in Einzelpunkten abstimmen lassen. Daraufhin würde ich, weil es dazu gleich einen Abänderungsantrag gibt, den Abänderungsantrag von Frau Vizebürgermeisterin Hörzing, den ich dann noch einmal vorlesen werde, ebenfalls zur Abstimmung bringen. Und dann, weil er möglicherweise von den anderen Punkten wieder ein eigener Zusatzantrag ist, würde ich, wenn Die Grünen damit einverstanden sind, im letzten Abschnitt den Antrag eurer Fraktion zur Abstimmung bringen. Ich orte bei den Fraktionsvorsitzenden zumindest keine vehementen Proteste gegen diese Vorgangsweise.“ Der Antrag F 1 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und FPÖ (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 2.3 des Abänderungsantrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (17) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2.4 des Abänderungsantrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 2.5 des Abänderungsantrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (17) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion zum Abänderungsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion im Punkt 2.3 abstimmen. Zwischenruf Gemeinderat Hein: „Brauchen wir das überhaupt noch?“ (Zwischenrufe) Bürgermeister Luger: „Es ist trotzdem eine Explizierung der Änderung oder des Ursprungsantrages. Jetzt nicht als Replik auf den FPÖ-Antrag, sondern das war eine Antwort auf euren. Ich würde nicht juristisch interpretieren, dass er automatisch angenommen ist.“ Bürgermeister Luger liest nun noch einmal den Abänderungsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion zum Abänderungsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vor und lässt ihn anschließend abstimmen. Bürgermeister Luger: „Der Unterschied ist einmal, dass die SPÖ, weil wir beide Referenten stellen, auf einen Fraktionssitz verzichtet, das ist völlig logisch für mich, das ist keine parteipolitische Kommission. Dass auch ein Vertreter der Initiative ‚Rettet die Eisenbahnbrücke’ in dieser Jury dabei ist, ist ebenfalls Gegenstand dieser Abstimmung und damit eine Explizierung des Ursprungsantrages.“ Der Abänderungsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion zum Abänderungsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und FPÖ (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und FPÖ (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt Vizebürgermeister Forsterleitner den Vorsitz. Gemeinderat Fadl berichtet über F 2 Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oberösterreichisches Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Liebigstraße, KG Lustenau) zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, Liebigstraße, KG Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 2014 gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, Liebigstraße, KG Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im beiliegenden Plan ,BDI13003‘ der Stadtplanung Linz vom 28. Mai 2013, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. G ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION Gemeinderätin Köck berichtet über G 1 Kinderbetreuung - Bedarfsprognose und Entwicklungskonzept 2014 – 2016 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Das beiliegende Bedarfs- und Entwicklungskonzept Kinderbetreuung für die Jahre 2014 bis 2016 wird genehmigt. 2. Das Amt für Soziales, Jugend und Familie wird mit der Umsetzung beauftragt. 3. Das Amt für Soziales, Jugend und Familie wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadtforschung Linz (SFL) im Jahr 2016 gemäß den dann gültigen gesetzlichen Grundlagen ein Folgekonzept zu erstellen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, die ÖVP-Linz hat in den vergangenen Monaten mehrmals die gesetzliche Notwendigkeit einer Bedarfsprognose und eines Entwicklungskonzeptes betreffend die Kinderbetreuung in der Stadt Linz eingefordert. Ich darf in diesem Zusammenhang an die damalige Beleidigung durch den heutigen Bürgermeister Luger erinnern und ich zitiere: ‚Ich weiß nicht, Frau Gemeinderätin Leibetseder, ob Sie dem selben Gremium angehören wie ich. Ich bin mir auch nicht sicher, ob Sie wirklich immer neben Ihrer physischen Präsenz im Sozialausschuss auch alles zur Kenntnis genommen haben.’ Nun, das Konzept liegt nach konsequentem Einfordern durch die ÖVP dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor und anscheinend habe ich doch mehr verstanden, als mir der Bürgermeister zutraut. Zwei Anmerkungen möchte ich diesbezüglich noch treffen. Es ist eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung zwischen öffentlichen und privaten Trägern zu erstellen. Diese liegt in ihren jeweiligen Ergebniszahlen vor. Beispielsweise wurden im Sozialausschuss die Ausgaben pro Platz, pro Wochenstunde beim städtischen Träger mit 2,29 Euro und beim privaten Träger mit 2,61 Euro beziffert, jedoch ist die genaue Errechnung dieser Beträge nicht nachvollziehbar. Wir fordern daher eine entsprechende Aufschlüsselung der Berechnungen in einer der nächsten Sozialausschusssitzungen. Zweitens wird im Entwicklungskonzept angegeben, das derzeitige Angebot von Tageselternplätzen deckt den finanzierten Platzbedarf in Linz ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zurzeit stehen genau neun Tageseltern für die gesamte Stadt Linz zur Verfügung. Aus unserer Sicht ist jedenfalls eine größere Nachfrage nach der pädagogisch wertvollen und alternativen Kinderbetreuung gegeben. Es erreichen uns immer wieder Anfragen diesbezüglich. Letztendlich stimmt die ÖVP-Linz der Bedarfsprognose und dem Entwicklungskonzept 2014 bis 2016 zu, fordert aber genau nachvollziehbare Rechenvorgänge betreffend die wirtschaftliche Vergleichsrechnung und zweitens die Aufschlüsselung der Bedarfsplanung betreffend die Tageselternplätze. Ich danke.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Giegler: „Frau Gemeinderätin Leibetseder, wir haben das schon des Öfteren diskutiert. Wenn es darum geht, die Bedarfsprognose, den Entwicklungsplan vorzulegen, dann ist es nicht eine Initiative der ÖVP, die das sozusagen initiiert, sondern es ist eine Erfüllung der im Oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetz vorgesehenen Maßnahme. Sie wissen ganz genau, dass wir aus einem einzigen Grund eine Verzögerung in diesem Zusammenhang gehabt haben, weil die erforderlichen Daten von diversen Trägern nicht zeitgerecht und ausreichend zur Verfügung gestellt wurden. Das war der einzige Grund, warum die Bedarfsprognose erst mit Verzögerung erstellt werden konnte. Das haben wir schon des Öfteren diskutiert. Ab dem Zeitpunkt, ab dem alle Daten tatsächlich zur Verfügung gestanden sind, hat die Stadtforschung entsprechend der vorliegenden Daten das Konzept erstellt. Was die Vergleichszahlen betrifft, haben wir das schon im vergangenen Jahr diskutiert. Ich bin gerne bereit, das auch im heurigen Jahr wieder zu diskutieren. Die Vergleichszahlen wurden ausschließlich auf Basis der von den unterschiedlichen Trägern gelieferten Daten und Fakten erstellt. Das ist transparent und nachvollziehbar. Wir können das gerne wieder im Sozialausschuss präsentieren, das haben wir schon des Öfteren gemacht. Ich bin gerne bereit, das zu machen, das ist nicht das erste Mal, dass wir Präsentationen wiederholt haben. Wir können das gerne im nächsten Sozialausschuss wieder diskutieren. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Köck: „Liebe Kollegin Leibetseder, vielleicht reden wir nachher auch noch einmal kurz darüber, weil das jetzt irgendwie so gewirkt hat auf mich in Bezug auf diese wirtschaftliche Vergleichsrechnung, zumindest ist es bei mir so angekommen, dass du meinst, die Zahlen sind nicht transparent oder nicht nachvollziehbar. Wir haben gerade erst im Sozialausschuss vom 13. Jänner 2014 die aktuelle Prognose vorgestellt bekommen von der zuständigen Mitarbeiterin, Brigitta Schmidsberger, und die hat eigentlich auf jede Frage eine Antwort gehabt und die Zahlen sehr transparent und für mich sehr nachvollziehbar und übersichtlich dargestellt. Ich denke, jeder von uns ist in diesem Gremium berechtigt, dort seine Fragen zu stellen und bekommt immer eine wirklich profunde und fundierte Auskunft. Der zuständige Stadtrat hat es schon gesagt, er ist gerne bereit, obwohl wir es gerade erst am 13. Jänner 2014 im Ausschuss diskutiert haben, das dann noch einmal zu machen, wenn es die ÖVP gerne möchte. Zum Punkt Tageseltern und Bedarf der Tageseltern in Linz haben wir wirklich schon mehrmals diskutiert in diesem Haus. Es ist einfach so, wenn eine Stadt, so wie es in Linz der Fall ist, ein sehr, sehr gutes stationäres Angebot hat, ein wunderbares Angebot an Krabbelstuben, Horten und Kindergärten, wo wir im Bereich der Vollversorgung unterwegs sind und den Eltern wirklich zu guten Konditionen bei guter Qualität zu einem guten Preis wirklich eine tolle Betreuung und eine tolle Bildungseinrichtung für ihre Kinder anbieten können, dann gibt es für so einen Bereich, wie ihn die Tageseltern abdecken, die eher so ein bisschen ein Nischenprogramm sind, weniger Bedarf. Und wenn die Eltern diesen Bedarf beim Verein Tageseltern nicht anmelden, dann werden die auch nicht mehr Tageseltern in Linz beschäftigen. Das sind eigentlich die Regeln des Marktes, die die ÖVP normalerweise besser kennen müsste wie ich, aber wir können es gerne noch mehrmals besprechen in diesem Haus. Ich bin trotzdem dankbar, dass ihr jetzt der Bedarfsprognose inhaltlich zustimmt, nachdem das im Ausschuss nicht der Fall war, und ich bin froh, dass wir die jetzt in Richtung Land schicken können. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN Stadträtin Wegscheider berichtet über H 1 Gewährung einer Subvention an die TechCenter Linz-Winterhafen Errichtungs- und BetriebsgesmbH in Höhe von 420.000 Euro in Form eines Zinszuschusses mit 20-jähriger Laufzeit für das Projekt C 3 – Cloud Computing Center und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt der TechCenter Linz Winterhafen Errichtungs- und BetriebsGmbH, Hafenstraße 47 – 51, 4020 Linz, beginnend ab 2014 bis voraussichtlich 2033 einen Zinsenzuschuss mit 20-jähriger Laufzeit für eine Fremdfinanzierungs-Summe von maximal 600.000 Euro für die Realisierung des Projektes C3 – Cloud Computing Center, dessen Höhe für die Dauer der ersten 15 Jahre max. 22.500 Euro pro Jahr und für weitere fünf Jahre (16. bis 20. Jahr) max. 16.500 Euro pro Jahr entspricht. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien sowie unter der Voraussetzung, dass sich auch das Land Oberösterreich, oder ein in dessen mehrheitlichem (direkten oder indirekten) Eigentum befindliches Unternehmen, an dem Projekt finanziell beteiligt, und zwar im gleichen Ausmaß wie die Stadt. 2. Unter der Voraussetzung einer ausreichenden Dotierung in den jeweiligen Voranschlägen der Stadt erfolgt die Verrechnung des Zinsenzuschusses der Stadt auf der VASt 1.7890.755002, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen, Förderung von Technologietransfers.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über H 2 Südpark Linz; Abschluss einer Optionsvereinbarung mit der Lapp Immobilien GmbH & Co KG im Zusammenhang mit dem Grundstück Nummer 1206/1, KG Posch und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz räumt der Lapp Immobilien GmbH & Co. KG das Recht ein, das Grundstück Nr. 1206/1, GB 45207 Posch, im Ausmaß von 7486 Quadratmetern zu erwerben. 2. Dieses Recht gilt ab dem Tag der Unterfertigung der Optionsvereinbarung durch die Stadt Linz bis einschließlich 31. Dezember 2018. 3. Das jährliche Optionsentgelt beträgt 2,55 Euro pro Quadratmeter, insgesamt sohin 19.089,30 Euro zuzüglich 20 Prozent USt. Für den Zeitraum ab dem Tag der Unterfertigung dieser Optionsvereinbarung durch die Stadt Linz bis einschließlich 31. Dezember 2014 errechnet sich das Optionsentgelt nach der Formel: 19.089,30 Euro/365 mal Anzahl der Kalendertage vom Tag der Unterfertigung dieser Optionsvereinbarung bis 31. Dezember 2014. 4. Die Stadt Linz gewährt der Optionsnehmerin für die Kalenderjahre 2013 und 2014 eine Ermäßigung von 50 Prozent des wertgesicherten Optionsentgelts. 5. Ab dem Kalenderjahr 2015 ist sodann das volle wertgesicherte Entgelt zu entrichten. 6. Im Jahr der Geltendmachung der Option wird das geleistete Optionsentgelt auf den Kaufpreis angerechnet. 7. Zusätzlich zum Optionsentgelt hat die Optionsnehmerin der Stadt Linz die gemäß dem Bescheid des Magistrats der Landeshauptstadt Linz, Anlagen- und Bauamt, vom 24. September 2009, GZ 0027675/2009 ABA B, erwachsenden Kosten in Höhe von insgesamt jährlich 1440,90 Euro zu ersetzen. 8. Sämtliche weiteren Festlegungen des Optionsvertrags werden zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich genehmigt. 9. Die Verrechnung des Optionsentgelts hat auf der VASt 2.8400.824000, Mieten und Pachte, Benützung von nicht öffentlichem Gut, die Verrechnung des Kostenersatzes hat auf der VASt 2.8400.824500, Ersätze für Anliegerbeiträge, zu erfolgen. 10. Im Fall des Kaufs der Bestandliegenschaft haben die Einnahmen- und Ausgabenverrechnungen auf den dann hiefür vorgesehenen VASten zu erfolgen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I ANTRAG DES SICHERHEITS- UND ORDNUNGSAUSSCHUSSES Stadtrat Wimmer berichtet über I 1 Erledigung des Antrages der SPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 19. September 2013 ‚Neustart für Regelung zur Bettelei – Resolution‘ und des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 19. September 2013 ‚Linzer Innenstadt mit sektoralem Bettelverbot schützen’ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ich komme nun zu einem unerfreulichen Thema, allerdings hier mit erfreulichen Begleitumständen. Es geht um das Bettelverbot im Rahmen der Behandlung zweier Anträge, die dem Sicherheits- und Ordnungsausschuss im Spätsommer zugewiesen wurden. Sie sind dort intensiv mehrfach diskutiert, auch bereits im Vorfeld diskutiert und bearbeitet worden. Das Thema an sich ist bekanntermaßen unerfreulich und immer wieder Thema und Diskussion hier im Linzer Gemeinderat. Es ist kaum zu verhehlen, auch wenn das nicht jeder selbst in seiner Lebenserfahrung bereits verzeichnen konnte oder verzeichnen musste, dass es von sehr vielen Menschen von unterschiedlichen Seiten immer wieder Beschwerden gibt betreffend Bettelei im öffentlichen Raum in unterschiedlichsten unerwünschten Formen, sei es durch Missbrauch von Minderjährigen, sei es aber auch auf aufdringliche oder organisierte Art. Es gibt zwar seit einiger Zeit ein neues Gesetz, eine gesetzliche Regelung des Landes Oberösterreich durch § 1 a Oö. Polizeistrafgesetz, aber gerade in der Praxis werden hier im einen oder anderen Punkt Verbesserungsmöglichkeiten gesehen, was sich auch in den Beratungen des Ausschusses und in der Rücksprache mit der Exekutive bei uns gezeigt hat. Der Sicherheits- und Ordnungsausschuss schlägt daher ein Maßnahmenbündel vor, das Sie dem Antragstext genau entnehmen können. Da es sehr lang ist, darf ich mich auf das Wesentlichste beschränken. Dieses Maßnahmenbündel soll dazu führen, dass diesen unerwünschten Formen der Bettelei endlich Herr geworden wird durch intensivere und koordinierte Kontrollen einerseits in Uniform durch den Ordnungsdienst und der Polizei, andererseits auch in Zivil durch den Erhebungsdienst und die Polizei, wie der Begründung im Antragstext zu entnehmen ist und aber auch insgesamt durch ein besseres Einschreiten aufgrund einer Präzisierung des § 1 a Oö. Polizeistrafgesetz durch das Land Oberösterreich, die hier angeregt wird, eine Summe an Schritten zu setzen, damit insgesamt diese unerwünschte Form der Bettelei in die Schranken gewiesen wird. Ganz verhindern wird man es wahrscheinlich nicht können trotz aller Anstrengungen, aber es ist, glaube ich, wichtig und ich glaube, auch den meisten hier im Gemeinderat ist es ein sehr großes Anliegen, dass die Lebensqualität der Linzerinnen und Linzer, insbesondere die Sauberkeit und Ordnung, das Zusammenleben auf den öffentlichen Plätzen und auf den Straßen der Stadt gut funktioniert und hier nicht die Spendenbereitschaft, die Mildtätigkeit der Menschen insofern missbraucht wird, als hier möglicherweise eine Art Betteltourismus Platz greift oder sich andere Formen hier negativ auswirken, die gerade diversen Zeitungsberichten entnommen werden können. Erst vor einem Tag musste ein Fall in Wien Aufsehen erregen, wo zwei Kinder ausgesetzt und zur Adoption freigegeben wurden, weil sie sich geweigert haben, die Bettelei weiterzubetreiben. Sie wurden offenbar von ihren Eltern ausgesetzt, hat ,Die Presse‘ berichtet - nicht unbedingt ein Medium, das parteipolitisch eindeutig eingefärbt ist und das, glaube ich, auch eine seriöse Quelle ist. Umso wichtiger ist es, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir heute alles in der Macht stehende tun, um diesen Missbrauch von Menschen eine Schranke vorzusetzen und hier die Möglichkeiten, die uns geboten sind, auszuschöpfen. Ein unerfreuliches Thema habe ich gesagt, aber erfreulich insofern, weil einerseits sehr positiv anzumerken ist, dass im Bereich der Stadtverwaltung hier bei diesem Punkt offenbar die Magistratsreform, die unter dem Tagesordnungspunkt C 2 erläutert wurde, bereits greift. Es ist sehr schnell gegangen, was sämtliche Abwicklungen betrifft, sehr leistungs- und kundInnenorientiert im Sinne der Politik und dafür möchte ich mich sehr herzlich bei allen Damen und Herren, die daran mitgewirkt haben, bedanken. Bedanken möchte ich mich vor allem auch bei den Damen und Herren im Sicherheits- und Ordnungsausschuss, die konstruktiv, nicht immer einer Meinung, aber vor allem sehr konstruktiv hier ans Werk gegangen sind und auch ein guter Kompromissvorschlag, ein gutes Maßnahmenbündel bereitgestellt werden konnte, wo wir Kontrollen intensivieren und die Basis, auf der die Kontrollen basieren, hier weiter verbessern und so ein ideales Spektrum erreichen, wo man wirklich unter dem Strich das Bestmögliche aus der Lage machen und diese unerwünschten Formen der Bettelei endlich in die Schranken verweisen kann. Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Die schon bisher (auch) für Kontrollen der illegalen Bettelei zuständigen städtischen Aufsichtsorgane des Erhebungsdienstes werden im Bereich der illegalen Bettelei künftig stärker in Form von Kontrollen tätig. Zielsetzung ist es, insbesondere die Hinterleute des organisierten Bettelns auszuforschen und ihr strafbares Handeln streng zu ahnden. Die Tätigkeit soll in enger Abstimmung mit dem Ordnungsdienst und der Polizei erfolgen, um nicht parallel zu arbeiten, sondern die Kräfte im Sinn der Ergebnisoptimierung zu bündeln. 2. Ersuchen an das Stadtpolizeikommando Linz und an den Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH: a) Die Polizei und der Ordnungsdienst werden ersucht, in Form abgestimmter uniformierter Kontrollen verstärkt gegen illegale Bettelei in Linz vorzugehen. Speziell ab Beginn der ‚Schönwettersaison’ soll die organisierte Bettelei durch abschreckende Kontrollen in ihrem Profit möglichst stark eingeschränkt und für die Drahtzieher unrentabel gemacht werden. b) Darüber hinaus wird die Polizei ersucht, auch zivile Kontrollen analog zu Punkt 1 dieser Beschlussformel durchzuführen. Auf den Straftatbestand des § 104a Strafgesetzbuch (Menschenhandel) soll besonders Bedacht genommen werden. 3. Resolution an den Oö. Landtag und die Oö. Landesregierung: Die zuständigen Stellen des Landes Oberösterreich werden ersucht, im Sinne der Antragsbegründung eine Präzisierung des neu geschaffenen Bettelverbotes in § 1a Oö. Polizeistrafgesetz unter Einbeziehung der Landespolizeidirektion Oberösterreich, des Städte- und des Gemeindebundes vorzunehmen. Durch eine gesetzliche Änderung, Verordnung oder Erläuterung soll deutlicher klargestellt werden, was insbesondere unter den Begriffen ‚organisiert’ und ‚aufdringlich’ zu verstehen ist. Auf diesem Weg wird den einschreitenden Organen am Boden der Rechtssicherheit eine effizientere Handhabe gegen unerwünschte Formen der Bettelei ermöglicht.“ In der Sitzung des Sicherheits- und Ordnungsausschusses am 16. Jänner 2014 wurde beschlossen, dass Punkt 3 des Antrages wie folgt lauten soll: ,Die zuständigen Stellen des Landes Oberösterreich werden ersucht, im Sinne der Antragsbegründung und der Verwaltungspraxis (Polizei und städtische Auf-sichtsorgane) eine Präzisierung des neu geschaffenen Bettelverbotes in § 1a Oö. Polizeistrafgesetz unter Einbeziehung der Landespolizeidirektion Oberösterreich, des Städte- und des Gemeindebundes zu prüfen und gegebenenfalls vorzunehmen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Spannring: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden diesem Antrag zustimmen, uns fehlt allerdings ein Punkt. Wir haben das im Ausschuss schon diskutiert und auch dort beantragt und darum werde ich das auch heute hier machen. Wir haben das im Gemeinderat schon öfter diskutiert, wir möchten, dass der Ordnungsdienst auch in Zivil kontrollieren darf. Zurzeit sind die demokratischen Verhältnisse und Mehrheiten so, dass das nicht möglich ist. Ich möchte die Argumentation jetzt nicht wiederholen, sondern verweise auf die Protokolle der Gemeinderatssitzungen, in denen wir das schon diskutiert haben. Der Ordnungsdienst ist fleißig unterwegs, und wenn er in Zivil agieren kann, ist er im Bereich des Bettlerunwesens effizienter, als wenn er nicht in Zivil gekleidet ist. Wie gesagt, man muss die Mehrheiten zur Kenntnis nehmen, aber nichtsdestotrotz stellen wir den Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,2. c) Zudem wird der Ordnungsdienst ersucht, auch zivile Kontrollen analog zu Punkt 1 durchzuführen.‘ Wir bitten abermals um Zustimmung. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Pühringer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten die Diskussion rund um das Betteln hier schon einige Male, darum will ich es eher kurz machen. Ich möchte grundsätzlich festhalten, dass es sich beim Betteln um ein verfassungsmäßig verbrieftes Grundrecht handelt und dass auch der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis im letzten Jahr dezidiert festgestellt hat, dass es sich dabei um ein Grundrecht handelt, wiewohl es laut Verfassungsgerichtshof schon möglich ist, bestimmte Formen des Bettelns unter Strafe zu stellen. Ich glaube, dass es grundsätzlich nicht nötig ist, überhaupt Betteln unter Strafe zu stellen, denn wenn es so wäre - was in diesem Antrag wieder zum Ausdruck kommt -, dass es wirklich Organisationen gäbe, Hintermänner, Bettelmafia, wo es eine Organisation gibt, wo die Bettler und Bettlerinnen ihr erbetteltes Geld an eine große Organisation abliefern und sich damit irgendwelche Hintermänner, Hinterfrauen bereichern, dann würde es genügend Regelungen im Strafgesetzbuch geben, die da dagegen sind. Und da würden Sie auch bei den Grünen und bei mir selbst Zustimmung finden, dass eine solche Organisation, wenn es sie gäbe, bestraft und über das Strafgesetzbuch verfolgt wird. Einige Straftatbestände, die da hineinfallen würden, wären zum Beispiel Erpressung, Nötigung, Menschenhandel, Mitwirkung an kriminellen Organisationen, das haben wir alles im Strafgesetzbuch schon drinnen, da brauchen wir eigentlich keine dezidierten eigenen Regelungen, um das organisierte Betteln in dieser Form, so wie Sie offensichtlich glauben, extra zu bestrafen. Was der Landesgesetzgeber dezidiert in seinen Erläuterungen schreibt ist, dass genau diese Form des organisierten Bettelns, nämlich wo es eine Organisation gibt, vor allem das Organisieren selbst, ohne dass der Organisator selbst bettelt, damit gemeint ist. Es gibt nun eine Studie aus dem Juni 2013, also aus dem letzten Jahr, aus der Stadt Salzburg und da kommt der Studienautor dezidiert - ich werde das zu späterer Stunde heute noch einmal einbringen - zur Erkenntnis, dass es keine Hintermänner gibt, also jemand, der sich dezidiert damit lange auseinander gesetzt hat, die Bettler und Bettlerinnen selbst befragt hat und da dezidiert nachgeschaut hat. (Zwischenrufe, Unruhe) Woher wisst ihr das? Ihr lest nur die Zeitung und die Zeitung behauptet immer wieder Unwahrheiten und stellt Behauptungen auf, die einfach falsch sind. Ich sage nur, eine sozialwissenschaftliche Studie, die Herr Schoibl in Salzburg gemacht hat, kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Hintermänner und keine Bettelmafia gibt. (Zwischenrufe) Dass es diese organisierte Bettelei gibt im Sinne, da gibt es eine Organisation und an die müssen die Bettler und Bettlerinnen ihren Obolus, den sie erbetteln, abliefern, da hat er keinen Hinweis darauf gefunden - ein Mensch, der sich damit sozialwissenschaftlich lange Zeit damit auseinander gesetzt hat. Das, was es schon gibt, ist so etwas, was man als solidarisches Handeln bezeichnen kann, nämlich dass Familien oder Nachbarschaftsverbände gemeinsam, in dem Fall nach Salzburg reisen und gemeinsam eine Unterkunft organisieren, gemeinsam die Verpflegung organisieren oder gemeinsam diese Schilder, die sie zum Betteln brauchen aufstellen. Allerdings wird dann quasi das Erbettelte untereinander aufgeteilt oder jeder bekommt für sich das, was er selbst erbettelt hat. Also es gibt quasi diese organisierte Bettelei in diesem Sinne nicht. Und was der Studienautor auch sagt, solange es so ist, dass es Menschen in Osteuropa gibt - und sie kommen vor allem aus Osteuropa, nämlich aus der Slowakei, aus Bulgarien und Rumänien, das sind meistens Roma und Romni -, die keine Chance auf Arbeit haben, die keine soziale Unterstützung in ihren Heimatländern erhalten - der programmatische Titel dieser Studie ist: ,Solange es uns hier besser geht auf der Straße, als bei uns zu Hause, werden wir hierher kommen und betteln‘. Also man wird, auch wenn man noch so restriktiv gegen das Betteln vorgeht, vermutlich keine wirkliche Chance haben, denn dann werden die von den Hotspots auf weniger frequentierte Straßen ausweichen. Was ich auch glaube ist - abgesehen davon, dass ich glaube, dass es so ein Bettelverbot gar nicht brauchen würde -, dass es der Landesgesetzgeber verabsäumt hat, das organisierte Betteln ordentlich zu definieren, was er darunter versteht. Meines Erachtens ist es leider so, dass die Exekutive, Polizei, Stadtwache und jetzt auch der Erhebungsdienst diese Passage sehr, sehr restriktiv auslegen, nämlich bei jeglicher Organisation von gemeinsamem Essen, gemeinsamer Anfahrt sofort den Tatbestand des organisierten Bettelns zu sehen, wobei, wie gesagt, es im Gesetz nicht ordentlich definiert ist, was darunter zu verstehen ist. Dieser Antrag ist von der gleichen Geisteshaltung durchtränkt, nämlich dass jegliches Betteln möglichst eingeschränkt werden soll. Meines Erachtens besteht dabei die Gefahr, dass das verfassungsmäßig verbriefte Grundrecht auf Betteln eingeschränkt wird. Wir sind daher gegen diesen Antrag, wir werden dagegen stimmen und sind natürlich auch dagegen, dass dieses Gesetz die Stadtwache oder der Ordnungsdienst, um es korrekt zu sagen, in Zivil exekutieren soll. Wir werden in beiden Fällen dagegen stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wie es sich bei diesem Antrag zeigt, gibt es einen bedenklichen Schulterschluss der SPÖ und der Freiheitlichen Partei im Hinblick auf eine Verschärfung des Bettelverbotes. Hat Alt-Bürgermeister Dobusch den Einsatz der Stadtwache in Zivil gegen bettelnde Menschen noch abgelehnt und Stadtrat Wimmer in die ihm zustehenden Schranken verwiesen, so hat man jetzt damit offenbar kein Problem mehr, den Erhebungsdienst in Zivil einzusetzen. Da sind sich offensichtlich Rot, Schwarz und Blau einig. Es liegt hier auch ein Zusatzantrag der ÖVP vor, der auch den Ordnungsdienst in Zivil einsetzen möchte. Ebenso bedenklich ist die Einigkeit nach einer Präzisierung, sprich Verschärfung des oberösterreichischen Bettelverbotes, dem zu Folge zwar aggressives und organisiertes Betteln verboten ist, nicht aber das stille Betteln. Alles in allem dient der vorliegende Antrag der Produktion und Pflege von Feindbildern. Ich wiederhole den Standpunkt der KPÖ, dass der Anblick von bettelnden Menschen zumutbar ist, weil er die Schattenseiten unserer angeblichen Wohlstandsgesellschaft zeigt. Es gilt bekanntlich die Armut zu bekämpfen und nicht die Armen zu kriminalisieren. Für ein besseres humanistisches Menschenbild verpflichtende Herangehensweise halte ich den Antrag von Gemeinderat Pühringer, den er gerade ein bisschen vorgestellt hat, wir werden ja danach noch dazu kommen, in dem er eine sozialwissenschaftliche Studie zum Thema wie in Salzburg fordert. Warum ist das gut? Es geht darum, dem Elend eine Stimme zu verleihen, die Betroffenen und ihre Bedürfnisse, Hoffnungen und Probleme wahrzunehmen und sich nicht auf ein hetzerisches und entmenschlichtes gefährliches Spiel gegen Minderheiten einzulassen. Bei der Freiheitlichen Partei ist es bekannt, bei der ÖVP immerhin mit christlich-sozialen Wurzeln zumindest erstaunlich, bei der SPÖ nur beschämend. Da mangelt es gewaltig an der Abgrenzung zu Rechts. Kriminalisierung und Repression ist keine adäquate Antwort auf ein soziales Problem, sondern ein altbewährtes Mittel, um Sündenböcke zu produzieren mit ungewissem Ausgang. Danke, ich werde dagegen stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Leidenmühler: „Lieber Herr Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, Betteln ist ein Grundrecht, Betteln ist geschützt durch das Grundrecht auf Menschenwürde, Betteln ist geschützt durch das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit und die SPÖ in diesem Haus steht zu den Grundrechten der einzelnen nicht nur Linzerinnen und Linzer, sondern aller Menschen. Das hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt und daher ist die SPÖ für so etwas wie ein generelles Bettelverbot in Linz oder so etwas wie Verbotszonen - oder das Umgekehrte wären Erlaubniszonen, weil eine Erlaubniszone bedeutet natürlich, dass alles andere dann eine Verbotszone ist - natürlich nicht zu haben. Wir haben aber, glaube ich, eine breite, zwar keine vollständige, aber eine breite Einigkeit in diesem Haus, dass es gewisse Formen des Bettelns gibt, die wir nicht wollen, die wir mit einem humanistischen Zugang nicht wollen, nämlich dort, wo Menschen missbraucht werden, dort, wo Menschen ausgebeutet werden, dort, wo Kinder missbraucht werden oder dort, wo Menschen, die betteln, eigentlich Opfer sind, Opfer von Schlepperbanden, Opfer von Menschenhändlern, Opfer von organisierter Kriminalität. Salzburger Studie hin, Salzburger Studie her, wir werden dazu heute noch etwas sagen, aber es ist in sehr vielen internationalen Studien klar, dass Menschenhandel erfolgt, um Menschen in die Sklaverei zu bringen, um Menschen in die Prostitution zu bringen, um Menschen in die Bettelei zu bringen und das kann nicht unterstützt werden. Auch bei einem humanistischen Grundzugang gibt es bestimmte Formen der Bettelei, die wir nicht wollen und dagegen machen wir etwas und wir machen etwas auf zwei Weisen. Wir machen einerseits im eigenen Haus etwas, indem wir hier tätig werden, indem der Ordnungsdienst der Stadt Linz Bettler kontrolliert und in Uniform kontrolliert - zu diesem Zusatzantrag der ÖVP komme ich dann gleich. Aber wir wenden uns auch an Stellen außerhalb der Stadt Linz, die dafür sorgen, dass es entsprechende Rahmenbedingungen gibt, dass genau das Grundrecht auf Betteln ausgeübt werden kann, aber diese verwerflichen Formen der Bettelei, wo Menschen missbraucht werden, dass man dagegen vorgehen kann. Daher wird der Landesgesetzgeber aufgefordert - genau das geht in die Richtung vom Kollegen Pühringer -, dass einmal präzisiert wird, ab wann ist etwas aggressiv, ab wann ist etwas organisiert. Das gehört natürlich präzisiert und hier wird der Landesgesetzgeber aufgefordert. Das heißt, die Grundtendenz ist, wir tun etwas gegen die Formen der Bettelei, wo Menschen missbraucht werden, aber wir achten das Grundrecht eines jeden Menschen auf Betteln. Und damit komme ich zu dem Zusatzantrag der ÖVP, wo es darum geht, dass der Ordnungsdienst ersucht wird, auch in Zivil tätig zu werden. Hier gibt es im Antrag den Einsatz des Erhebungsdienstes, der immer schon, Kollegin Grünn, in Zivil unterwegs war und schon immer solche Kontrollen vorgenommen hat. Also das ist jetzt nichts Neues, das ist kein roter, blauer oder auch schwarzer Schulterschluss. Der Erhebungsdienst ist nichts, was durch diesen Antrag hier neu geschaffen oder in diesem Tätigkeitsfeld neu positioniert wird. Der Ordnungsdienst der Stadt Linz soll hier tätig werden, das ist ein Beschluss in diesem Gemeinderat, aber - und da legen wir jetzt Wert darauf - er soll in Uniform tätig werden. Warum? Weil es dem Grundgedanken des Ordnungsdienstes entspricht, dass er in Uniform sozusagen weithin sichtbar für die Bürgerinnen und Bürger da ist als Ansprechpersonen, wenn es Sauberkeitsprobleme gibt, aber auch um das subjektive Sicherheitsgefühl zu bestärken oder als Auskunftspersonen, sozusagen als mobiles BürgerInnenservice unterwegs sein soll. Da ist es wirklich ganz, ganz wichtig, wir wollen keine informellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtsicherheit für all jene, die sozusagen 20, 30 Jahre zurück hier in andere Systeme in Europa denken, wir wollen keine IMs der Stadtsicherheit hier in Linz, sondern wir wollen weithin sichtbare Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger und daher diese Aufgabenteilung. Daher würde es dem Grundgedanken des Ordnungsdienstes widersprechen, wenn wir ihm die Uniform ausziehen würden. Dem Zusatzantrag der ÖVP können wir uns nicht anschließen, da werden wir uns enthalten. Was den Antrag des Sicherheits- und Ordnungsausschusses angeht, der in die exakt richtige Richtung geht - präzisieren, das Grundrecht schützen, aber die Formen des Bettelns, wo Menschen ausgebeutet werden, dagegen vorgehen -, dem können wir natürlich nur zustimmen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Gemeinderat Pühringer, Frau Gemeinderätin Grünn, ich kann Sie in mehrerlei Hinsicht sehr beruhigen. Zum einen einmal beginnend mit den Ausführungen, Sie möchten hier dieses von der Verfassung geschützte Recht auf Bettelei heute nicht beeinträchtigen oder es soll im Gemeinderat nicht beeinträchtigt werden. Da kann ich Sie juristisch ganz leicht einmal beruhigen und auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Das geht überhaupt nicht, dass wir hier im Linzer Gemeinderat - bei allem Respekt vor diesem Haus und seinen Menschen, die darin arbeiten - die Bundesverfassung aufheben und abändern. Das heißt, alles was hier beschlossen wird - und selbstverständlich der hier vorliegende Antrag - ruht auf dem Boden der österreichischen Bundesverfassung und ist natürlich rechtlich lupenrein zulässig. Ebenfalls beruhigen kann ich Sie in einem anderen Punkt. Sie haben vorhin erwähnt, ich glaube, bezugnehmend auf mein Zitat, eingangs habe ich auf einen Bericht in der Presse vom gestrigen Tage hingewiesen, wo von ausgesetzten Kindern aufgrund der Bettelei die Rede war. Sie, Herr Gemeinderat Pühringer, haben dann in Ihren Ausführungen gemeint, ich würde hier unwahre Zeitungsberichte zitieren bzw. die Zeitung würde Unwahrheiten verbreiten. Ich darf Sie daher ebenfalls beruhigen, dass das keine Unwahrheit ist, bringe nur kurz die entsprechende Passage aus der Presse zur Kenntnis, die Sie offenbar für eine Unwahrheit halten vom 22. Jänner 2014, Onlineausgabe, Titel: ,Wollten nicht mehr betteln: Drei Kinder in Wien ausgesetzt.‘ Dann eine Passage aus dem Text: ,Neun Jahre alte Zwillinge aus Bulgarien und ihr dreizehn Jahre alter Bruder sind am 2. Jänner in Wien vom Jugendamt in seine Obhut genommen worden, nachdem sie in einem Pensionistenheim um Essen gebettelt hatten. Eine entsprechende Information der Kronen Zeitung hat die Behörde am Mittwoch bestätigt. Die Buben waren offenbar von ihrem Vater zurückgelassen worden, weil sie nicht mehr betteln wollten.‘ Zitat Ende. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist Missbrauch, auch ohne Mafiastrukturen, die Sie hier erwähnen. Das Wort Mafia nehmen nur Sie in den Mund, weil Sie offenbar die Sache ins Lächerliche ziehen wollen. Wir haben das nicht erwähnt, wollen die Sache nicht übertreiben, aber auch nicht untertreiben. Es ist ein Problem, und wenn dieses Problem Sie noch nie betroffen hat, Herr Gemeinderat Pühringer und Frau Gemeinderätin Grünn, wenn Sie noch nie belästigt wurden, noch nie jemand aufdringlich von Ihnen etwas erbetteln wollte, dann freue ich mich sehr für Sie und hoffe, dass das künftig so bleibt. Bitte haben Sie aber Respekt vor einer demokratischen Mehrheit, die das sehr wohl als Problem sieht, die sehr wohl hergeht und möchte, dass auf dem Boden der Verfassung und der geltenden Gesetze hier kontrolliert wird. Der dritte Punkt, wo ich Sie beruhigen möchte, Herr Gemeinderat Pühringer, ist, Sie haben vorhin erwähnt, dass Sie gegen alle möglichen Formen des Missbrauchs, der Erpressung und des Menschenhandels sehr wohl gerne vorgehen würden. Da kann ich sagen, herzlichen Dank, da sind wir schon zwei. Aber ich frage mich nur eines: Wie wollen Sie dagegen vorgehen, wenn Sie gegen Kontrollen sind? Denn genau bei Kontrollen kommt erst ans Licht, ob jemand irgendwelchen Menschenhandel, eine Erpressung oder sonst etwas vornimmt. Glauben Sie allen Ernstes, es würde von selbst irgendwo zufällig aufgedeckt werden oder es könnte ein Passant durch flüchtiges Hinsehen erahnen, ob da eine Struktur dahinter steht oder nicht? Nein, Herr Gemeinderat Pühringer, genau darum geht es, man muss kontrollieren, um den Dingen hier auf den Grund zu gehen und um den Gesetzen, die wohl unstrittig für uns alle gelten, hier zur entsprechenden Umsetzung zu verhelfen. Ich glaube, das ist wichtig. Abschließend noch eine Sache, wo ich Sie beruhigen kann, lassen Sie sich nicht zu sehr von dieser Studie beeinflussen, die Sie zitiert haben, oder von diesem Konvolut - Studie kann ich nicht beurteilen, wie wissenschaftlich das Ganze abgelaufen ist - von dieser Stellungnahme, sagen wir einmal, aus der Stadt Salzburg, dass hier Bettelei kein Problem sei. Sie haben es hier schon kundgetan, es sind offenbar Bettlerinnen und Bettler befragt worden, ob sie Teil einer Bande sind. Da sage ich Ihnen eines: Wenn ein Bettler befragt wird, der nicht Teil einer Bande ist, sagt er wahrscheinlich nein, und wenn ein Bettler befragt wird, der Teil einer Bande ist, sagt er höchstwahrscheinlich auch nein. Warum? Weil er Repressalien zu befürchten hat und weil er genau von dieser Bande unter Druck gesetzt wird. Und wenn das wirklich, was Sie vorhin hier gesagt haben, die Methode war, wie man zu dieser Stellungnahme gelangt ist, dann muss ich sagen, hat sie keinen besonderen Wert für uns und man kann daraus sicherlich für uns nichts ableiten, weil es logisch ist, dass bei dieser Befragung der Betroffenen selbst so oder so immer die Antwort nein erfolgen wird. Deshalb langer Rede kurzer Sinn, auch zum Abschluss eine Beruhigung für Frau Gemeinderätin Grünn. Sie hat gemeint, ich sei in irgendwelche Schranken oder sonst etwas verwiesen. Ich kann Sie beruhigen, diese Schranken gibt es nicht, also muss auch niemand darin verwiesen werden, weil der Antrag wahrscheinlich hier eine Mehrheit finden wird. Deshalb danke ich herzlich allen, die hier zustimmen werden. Ich darf bei der ÖVP noch kurz anmerken, natürlich wäre es im Sinne einer Effizienz positiv, allen möglichen Organisationseinheiten möglichst großen Handlungsspielraum hier zu gewähren. Insofern unterstütze ich das, bin zwar selbst nicht stimmberechtigt, werde aber meiner Fraktion empfehlen, dem Antrag auch Zivilkontrollen des Ordnungsdienstes zu erlauben, zuzustimmen, sehe aber auch, wenn dieser Antrag nicht durchgeht und nicht angenommen wird, ein breites Maßnahmenpaket für einen guten Erfolg gegen die illegale Bettelei und für mehr Lebensqualität in Linz.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag der ÖVP-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (26) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 Bürgermeister Luger schlägt vor, die Anträge J 1 und J 2 aus Gründen der Sinnhaftigkeit gemeinsam zu berichten und zu diskutieren. Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 1 Konzept für „Linz braucht einen Donaustrand“ und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch eine ohnehin breite mediale Berichterstattung der letzten Tage ist das Thema bestens bekannt und wir können es im Sinne einer gewissen Zeitökonomie in der Berichterstattung abkürzen, als Ihnen der Antrag ohnehin schriftlich vorliegt. Ich möchte nur auf zwei Punkte noch besonders hinweisen. Erstens, es hatte vor einiger Zeit ein Gespräch stattgefunden mit einer Initiative, die in Richtung Einrichtung und Schaffung eines Strandabschnittes gedrungen hat, nämlich am 24. September, und daraufhin wurde dann einiges an Expertisen abgegeben, was die Realisierbarkeit anlangt. Nachdem die Gutachten vorgelegen sind, hat die ÖVP-Fraktion beschlossen, dies zum Anlass zu nehmen, um einen gemeinderätlichen Diskussionsprozess anzustoßen und im Sinne einer Gesamtkoordination den Bürgermeister zu ersuchen, hier auf Basis dieser Gutachten die weitere Realisierbarkeit zu prüfen, dass es möglichst schon im Sommer 2014 zu so einer Initiative bzw. Schaffung eines Donaustrandes auf der Linzer Seite kommen kann. Diesen Antrag haben wir auch eingebracht. Es wurde daraufhin eine weitere Initiative gestartet, die eine überparteiliche Mehrparteieninitiative war. Das war sozusagen nach unserem Antrag. Wir haben daraufhin beschlossen, uns dieser Initiative nicht anzuschließen, weil ohnehin unser Antrag schon auf dem Tisch gelegen ist und wir nicht zweimal in der gleichen Sache einen Antrag einbringen wollten. Das tut dem Ganzen aber überhaupt keinen Abbruch, denn wir wollen in der Sache das Gleiche und das ist das Schöne und daher haben wir schon angekündigt, dass wir diesem Antrag zustimmen können. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir jetzt noch mehr Fahrt aufnehmen, was diese Initiative anlangt, denn ich bin der festen Überzeugung, dass wir den Donauraum, das Donauufer sowohl auf Linzer, aber auch auf Urfahraner Seite dringend beleben sollten, dass wir die Donau als Naherholungsgebiet begreifen müssen und dass wir unsere Überzeugung, wo wir schon vor 15 Jahren beschlossen haben, nämlich Linz näher an die Donau zu bringen, tatsächlich umsetzen können. Der Gemeinderat beschließe: ,Bürgermeister MMag. Klaus Luger wird ersucht, auf Basis der oben angeführten Stellungnahmen und unter Berücksichtigung der vorgetragenen Wünsche der Internet-Plattform ,Linz braucht einen Donaustrand' ein realisierbares Strandkonzept vorzulegen, sodass möglichst schon im Sommer 2014 die Stadt Linz mit einem attraktiven neuen Donaustrand an den Fluss heranrückt. Bedeckung: Die Bedeckung etwaiger diesbezüglich anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu unserem Antrag und hoffe, dass wir bald diesen neuen Strandabschnitt direkt an der Donau genießen können. Herzlichen Dank.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Wimmer berichtet über den von den Gemeinderatsfraktionen von FPÖ, SPÖ und Die Grünen gemeinsam eingebrachten Antrag J 2 Überparteiliche Facebook-Initiative „Linz braucht einen Strand“ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, es freut mich eingangs besonders, wer ihn kennt weiß es, ich weiß nicht, ob er aus dem Siegel der Anonymität heraustreten möchte, aber ich darf den einen oder anderen Strandinitiator und Strandaktivisten auf der Bühne begrüßen, was mich sehr herzlich freut, dass hier die Debatte verfolgt wird. Ich bitte um einen kurzen Applaus an jene Damen und Herren, die in der Praxis hier mitgewirkt haben. (Beifall) Ich hoffe, dass es neben den Ideen auch zu einer guten Umsetzung kommt und darf dann gleich in medias res gehen. Ich danke den Ausführungen meines Vorredners, Vizebürgermeister Baier. Lieber Bernhard, danke für das Eingehen auf die verschiedenen Anträge, die es gibt. Ganz kurz sei nur erwähnt, als es zuletzt in der Nähe der Universität ein ähnliches Thema gegeben hat mit einem breiten Konsens im Gemeinderat, wurden im Spätherbst insgesamt vier verschiedene Fraktionsanträge eingebracht. Das hat eine Vertreterin der Österreichischen Volkspartei sehr heftig gegeißelt in der Kronen Zeitung, hat eingemahnt, hier mehr Raison walten zu lassen, damit nicht jede Partei einen eigenen Antrag hat, sondern man gerade in solchen Dingen einen gemeinsamen Antrag machen könnte. Daher ist das für uns ein Paradebeispiel für einen möglichen gemeinsamen Antrag zu diesem Strand. Es tut aber, wie gesagt, der Sache keinen Abbruch, weil wir nicht bei einer Firma sind, die Schweizer Hustenzuckerln produziert und dann über das Urheber-Marken- und Patentrecht streitet, sondern weil es hier in erster Linie um die Sache geht und nicht darum, wer es erfunden hat, und deswegen liegen hier auch zwei Anträge vor. Der von uns gestellte Antrag, wo ich herzlich den Grünen und der Sozialdemokratie danken darf für die Unterstützung des Antrages, der, wie gesagt, streng überparteilich zu sehen ist, da er ohne Logos ist, das mit der Initiative auf Facebook abgesprochen war, dass das Ganze so erfolgt und nicht sozusagen einer einzelnen Partei zugeordnet wird, ist der Antrag im Inhalt selbst ins Protokoll zu übernehmen. Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Ausschüsse für Raumplanung und für Finanzen werden auf Grundlage der durch die überparteiliche Facebook-Initiative ,Linz braucht einen Strand‘ dargelegten Ideen und der bereits geleisteten Vorarbeiten der Stadtverwaltung mit der Klärung noch offener Punkte und eines möglichen Betreibermodells für die Gastronomie (Strandbar) beauftragt. Dabei ist der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit besonders zu berücksichtigen und sollen insgesamt die erwarteten materiellen und immateriellen positiven Effekte für Linz die geschätzten Kosten überwiegen. Die Initiative ,Linz braucht einen Strand‘ ist in die laufende Arbeit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einzubinden. Über die erzielten Endergebnisse ist dem Gemeinderat ehestmöglich ein Antrag zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Ich darf nur kurz darauf eingehen, dass es relativ allgemein noch gehalten ist, dass die zuständigen Ausschüsse für Raumplanung und für Finanzen auf Grundlage der dargelegten Ideen und Vorarbeiten der Stadtverwaltung die offenen Punkte klären sollen, ein mögliches Betreibermodell, dabei der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit besonders berücksichtigt werden soll und insgesamt die erwarteten materiellen und immateriellen Effekte für Linz die geschätzten Kosten überwiegen sollen, was, glaube ich, gerade in Zeiten leerer oder halbleerer Kassen ein sehr wichtiger Punkt ist. Es freut mich auch, dass die Linzer Bevölkerung schon derart positiv auf so eine Sache reagiert und ich glaube, das ist ein guter Schluss, ein guter Kreislauf, der sich hier schließt, wenn man beim Punkt C 1 hier mit der direkten Demokratie angefangen hat und als Punkt J 1 und J 2 gleich gelebte direkte Demokratie, gelebte Bürgerbeteiligung umgesetzt wird. Ich schlage daher vor, bitte im Sinne der Antragstellung auf möglichst breiter Basis diesen Antrag als Arbeitsauftrag für die zuständigen Ausschüsse einmal zu beschließen und anzunehmen. Ich schlage im Zuge dessen auch vor, den Antrag J 1, Konzept für Linz braucht einen Donaustrand, von der ÖVP, der in eine sehr ähnliche Richtung geht, sozusagen mit diesem Antrag gleich mitzubehandeln. Bei dem überparteilichen Antrag sind die beiden Ausschüsse gleich genannt, Raumplanungs- und Finanzausschuss, die sich damit befassen. Ich schlage daher vor, auch den Antrag J 1 gemeinsam mit diesem Antrag in den Ausschüssen für Raumplanung und Finanzen zu behandeln und diesen zuzuweisen, damit auf breiter Basis und so wie bisher dieses Thema abgehandelt werden kann und hoffentlich möglichst bald einer guten Lösung zugeführt wird. Denn eines ist klar, je früher man hier in den Probebetrieb übergehen kann, wenn man das heuer im Sommer oder vor dem Sommer schon schafft, wäre hier schon etwas möglich. Ich glaube, es gilt hier keine Zeit zu verlieren, sondern ganz im Gegenteil, jeder Sommer, der verstreicht, wäre ein verlorener. Deshalb packen wir es an, genug geredet, jetzt geht es um die Arbeit in den Ausschüssen. Danke für die Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich die öffentlichkeitswirksame Diskussion der letzten Monate anschaut, wenn man sich Freizeit- und Urlaubsverhalten der Linzerinnen und Linzer anschaut, sieht man, es zieht uns immer wieder ans Wasser, idealerweise noch mit Sand daneben, am Meer, wenn man es sich leisten kann. Es gibt in Linz bereits zwei Strände, am Winterhafen und in Alt-Urfahr. Die werden, wenn man in den Sommermonaten hinschaut, äußerst gut genützt und das heute angesprochene Areal entlang der Donau wird gerade im Bereich zwischen Lentos und Brucknerhaus im Sommer von tausenden Menschen besucht und ist vermutlich eines der größten Freiluft-Jugendzentren Österreichs, ohne dass es als solches jemals definiert worden ist. Wir begrüßen die Anträge, die heute auf der Tagesordnung stehen, weil es sich dieser breitgetragene Wunsch nach einem zusätzlichen Strand auf jeden Fall verdient hat, dass es eine ernsthafte Diskussion gibt und dass dieses Ziel eine breite politische Unterstützung verdient. Das ist sozusagen heute ein Grundsatzbeschluss, ein Bekenntnis dazu, dass man sagt, ja, wir wollen diesen zusätzlichen Donaustrand, sollten es aber trotzdem noch in den zuständigen Ausschüssen beraten, weil es noch eine ganze Reihe von offenen Fragen gibt, die eine detaillierte Behandlung benötigen. Da geht es einerseits um den Standort, das ist eine ganz sensible Frage, wo es eine sensible Herangehensweise braucht. Das ist ein Punkt, da gehören alle Vorschläge einmal auf den Tisch, da muss man abwägen, was gibt es für Vorteile, was gibt es für Nachteile, welche bestehenden Einrichtungen gibt es schon, sprich zum Beispiel im Bereich Parkbad, Bereich Jugendpoint, es gibt in Urfahr die Beach-Volleyball-Plätze, inwieweit kann man schon bestehende Einrichtungen auch kombinieren? Es geht aber natürlich auch um das Charakteristikum dieses Strandes. Wir haben letztes Jahr im Jänner den Kulturentwicklungsplan beschlossen, und da ist dieser Freiraum entlang der Donau ebenfalls Thema gewesen. Wir haben damals einstimmig beschlossen unter anderem, ich zitiere: ‚Die Freiräume entlang der Donau sollen weiterhin als offene Bereiche ohne Konsumzwang erhalten und auch für kulturelle Zwecke nutzbar bleiben.‘ Das heißt, das war ein einstimmiges Bekenntnis des Gemeinderates, das jetzt natürlich vor der Herausforderung steht, dass sich das nicht mit dem Ziel, einen Strand in der Linzer Innenstadt zu errichten, widersprechen sollte. Es geht auch darum, dass diese Freiräume nicht eingeschränkt werden sollten in Bezug auf eine kommerzielle Verwertung, dass es nur mehr dann geht, dass Räume in Linz weiterhin privatisiert werden und nur mehr Menschen hingehen können, die es sich leisten können, gewisse Bereiche in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls passt vielleicht noch zum Standort, die Stadt Linz entwickelt sich glücklicherweise immer weiter Richtung Osten auch durch das großartige Projekt der Tabakfabrik, durch weitere Baumaßnahmen, die im Hafen passieren. Man kann auch durchaus die Frage stellen, muss tatsächlich immer alles, was in Linz neu errichtet wird, im Zentrum stattfinden. Ich glaube auch, dass wir aus Sicht der Stadtentwicklung schauen müssen, wo ist wirklich der geeignetste Standort und darum ist es sinnvoll, dass sich die Parteien im Ausschuss intensiv weiterhin damit auseinander setzen. Was ich in Bezug auf das, was wir einstimmig im Kulturentwicklungsplan beschlossen haben, noch festhalten möchte ist, dass es gerade für diesen Bereich zwischen Lentos und Brucknerhaus aus meiner Sicht nicht vorstellbar ist, dass es dort zu einer Kommerzialisierung kommt und als eine der letzten konsumfreien Zonen sozusagen in der Innenstadt eine kommerzielle Nutzung erfährt. Es gibt darüber hinaus noch eine ganze Reihe anderer rechtlicher Fragen, z.B. wasserrechtlich, naturschutzrechtlich, es gibt auch Fragen betreffend die Klärung hinsichtlich der notwendigen Widmung. Also es gibt da eine ganze Reihe offener Fragen, aber ich glaube, das ganz Wichtige dabei ist, dass es heute sozusagen diesen Startschuss gibt für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Projekt und mit dem gemeinsamen Ziel, dass das möglichst bald zu einem positiven Abschluss kommt. Und gleichzeitig ist es aber wichtig, dass es zu einem Bekenntnis kommt, dass man in Linz nicht weitere Räume privatisieren und kommerzialisieren soll. Wir halten die Vorgehensweise für klug, dass wir diese beiden Anträge den zuständigen Ausschüssen, die bereits genannt wurden, zuweisen mit dem Ziel, dass es möglichst bald einen zusätzlichen Donaustrand in Linz gibt.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, das Thema hat die Medien zumindest in Linz sehr lange Zeit beschäftigt. Ich möchte anlässlich dieser Sache einige kritische Bemerkungen dazu machen. Die Geschichte hat eigentlich begonnen als Initiative im Facebook, als dort das als großer Traum dargestellte Thema ‚Linz braucht einen Strand‘ sehr viel Zustimmung gefunden hat und ist jetzt im Gemeinderat geendet. Wenn man es so formulieren will, Linz bekommt wahrscheinlich eine Strandbar. Gegen eine Strandbar spricht nichts, was mir dabei wichtig erscheint ist, dass - Severin Mayr hat das schon angesprochen -, die Donaulände jetzt schon eine sehr beliebte, nicht kommerzielle Freizeitfläche in Linz ist, die gerne als Liegewiese genutzt wird und für alle möglichen anderen Aktivitäten und wo sich Menschen im Großen und Ganzen ihre Freizeit selbst organisieren können und frei von Konsumzwängen sind. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Wert, den es zu bewahren gilt und der bei der Konzeptentwicklung für diese mögliche Strandbar zu berücksichtigen ist, die irgendwo dort entstehen soll. Ich möchte mich aufgrund dessen, dass da jetzt noch sehr viele Dinge in der Schwebe sind, einmal enthalten und warte einmal ab, was die zuständigen Ausschüsse an Konzepten zur Umsetzung dieser Idee vorlegen werden und werde mich daran orientieren. Gemeinderat Mayr hat es angesprochen, dass nicht die Privatisierung oder die Kommerzialisierung des öffentlichen Raumes im Vordergrund stehen kann, sondern dass es vielleicht um eine Strandbar geht, wo man hoffentlich einen Betreiber findet, der das Risiko tragen kann und wo nicht wieder die Stadt letztendlich als unglückliche Gastronomin dasteht, wie wir es beim Urbanides sehen oder beim Fischerhäusl. Danke.“ Gemeinderätin Hahn: „Ich möchte für die SPÖ-Fraktion festhalten, dass ich es eigentlich toll finde, dass sich 6500 Leute auf Facebook für diese Sache einsetzen. Mittlerweile sind es schon 6500, das heißt, die Zahl mit 5867 ist ein bisschen veraltet im Antrag drinnen und die SPÖ-Fraktion befürwortet grundsätzlich, einen Donaustrand zu errichten. Es stellen sich aber schon auf dem Weg dorthin, bis das realisiert werden kann, einige Fragen und es gibt vorliegende Stellungnahmen, welche rechtlichen und technische Voraussetzungen es braucht. Mir gefällt diese Idee des Strandes und wenn ich jetzt sage, wir müssen uns diese ganzen Fragen noch anschauen und das wird wahrscheinlich noch einige Zeit dauern, möchte ich damit nicht bremsen. Wir haben im Jahr 2013 gesehen, die Donau hat uns ziemlich in die Schranken gewiesen, indem sie sozusagen über die Ufer getreten ist und solche Dinge muss man berücksichtigen. Die Donaulände ist im Hochwassergefahrengebiet, das heißt auch etwas für einen Strand, der dort situiert ist. Man muss - das ist im Antragstext enthalten - die Wirtschaftlichkeit des Projektes natürlich beachten. Es kommen, wie andere Kolleginnen und Kollegen vorher schon gesagt haben, jeden Sommer, seitdem ich denken kann, viele Menschen an die Donaulände, um dort genau das zu machen, was eigentlich an einem Strand gemacht wird. Sie rasten sich aus, sie lesen Bücher usw. und dies ohne Konsumzwang. Wir von der SPÖ sind der Meinung, dass dies gegeben sein muss, weil es ist genau diese Geschichte zwischen Strand bis hin zur Strandbar, da muss man sich noch unterhalten, welche Vorstellungen da sind. Die SPÖ ist für eine freie Zugänglichkeit, ohne Konsumzwang. Wir haben noch Fragen der Finanzierung offen, auch eine allfällige Kostenbeteiligung der Stadt und der geeignete Standort muss noch gefunden werden. Es gibt Vorschläge, das heißt, wir können zuversichtlich sein, dass es diesen Strand geben wird. Was ich noch dazusagen möchte, es sollen keine falschen Vorstellungen überhaupt entstehen, dass dieser Strand ein Badestrand werden könnte, weil es in der Donau an dieser Stelle, also zwischen Nibelungenbrücke und Eisenbahnbrücke ein absolutes Badeverbot gibt, weil Baden dort absolut gefährlich ist. Sie hören also aus meiner Wortmeldung, natürlich sind wir dafür, wir unterstützen das, das sind zwei Anträge im Sinne der Lebensqualität, aber dennoch müssen wir dort eine ordentliche Lösung finden, die Hand und Fuß hat und nicht schnell und unbedingt, weil es heuer sein muss, irgendetwas machen und nachher sagen, das hätten wir aber bedenken müssen. Zum ÖVP-Antrag möchte ich auch noch etwas sagen. Ich denke - und darum auch der Zuweisungsvorschlag der anderen Fraktionen, den wir auch mittragen, des ÖVP-Antrages -, der überfraktionelle Antrag geht einfach weiter, weil es befassen sich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in den Ausschüssen damit. Und vor allem was mir wichtig ist, diese Menschen-VertreterInnen dieser Facebook-Initiative sollen nach diesem Antragstext eingebunden werden und nicht nur der Bürgermeister ist aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln und die Ideen dieser Facebook-Initiative zu berücksichtigen. Ich glaube, im Sinne eines partizipatorischen Verständnisses ist der zweite Antrag der weitergehende und deswegen sage ich, dass wir dem Antrag J 2 zustimmen und für die Zuweisung zu den beiden Ausschüssen des ÖVP-Antrages sind.“ ( Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich möchte auch ein paar Anmerkungen zu beiden Anträgen machen, zuerst mich jedoch mit den Inhalten beschäftigen. Ich glaube, dass die Möglichkeit, einen Donaustrand zu schaffen am Donauufer auf der Südseite der Donau grundsätzlich das Freizeitangebot in der Stadt bereichern kann. Es sind allerdings mehr Probleme noch zu bewältigen - und ich sage bewusst, Probleme und Hürden -, als es mit Willenserklärungen oder Resolutionen oder Anträgen im Gemeinderat getan ist. Das erste Thema ist, wir befinden uns hier flächenwidmungsmäßig im Grünland. Das heißt, es sind nur bestimmte Einrichtungen temporär nur in einer gewissen Größenordnung überhaupt erlaubt. Zweitens, wir befinden uns im Grünland und deswegen gibt es dort keine infrastrukturellen Vorkehrungen für eine Nutzung dieser Art. Das beginnt bei den Elektroleitungen und bei der Kanalisation, das endet letztlich auch bei Sicherheitsfragen bzgl. der Abgrenzung zur Donau als Fluss, der an dieser Stelle nicht unbedingt ein vor sich hintümpelndes Gewässer ist. Was man auch sagen muss, das, glaube ich, für den Gemeinderat im Hinblick auf beide Anträge nicht ganz unwichtig ist, es geht nicht darum, dass der Bürgermeister oder zwei Ausschüsse Konzepte auf den Tisch legen und dann sagen, marsch, so machen wir das, sondern es gibt inzwischen, mir bekannt über die Medien, fünf, sechs Personen, die sich dafür interessieren. Normalerweise möchte ich sagen, wenn wir in eigenen Objekten und Gebäuden Gastronomiebetriebe haben, pflegen wir das auszuschreiben und das nicht nur aus Transparenzgründen, sondern schlicht und einfach, weil uns das gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei aller Gemeinsamkeit, die wir haben, dieses Ziel zu erreichen, möchte ich wirklich betonen, dass es jetzt nicht darum geht, euphorisch bei so vielen offenen Fragen zu sagen, das schaffen wir im Sommer und wenn das nicht passiert, ist der Bürgermeister schuld, sondern hier haben wir Rahmenbedingungen, die der forscheste Bürgermeister möglicherweise nur mit Umgehung des Rechtsstaates brechen könnte. Ich sage das ganz bewusst, weil auch meine Fraktion hinter diesem Konzept steht, aber wir beileibe die Schwierigkeiten sehen, die es gibt. Es ist leichter, virtuell ja zu sagen und gefällt mir, als das dann umzusetzen, dass rechtlich alles passt und es nachher heißt, machen wir. Das zum einen. Zum anderen, es hat sich wirklich etwas verändert, dass eigentlich alle Parteien dafür sind und deswegen habe ich geglaubt, dass es gar nicht so schwierig ist, einen Antrag zu stellen, den alle Parteien gemeinsam hier einbringen. Das ist eben nicht geschehen. Ich glaube, dass beide Anträge von der Intention her sehr gleich sind, aber der Unterschied ist ein bisschen in der Festmachung dessen, was im ÖVP-Antrag steht und in der doch eher offeneren Form im Bewusstsein, dass alles noch offen ist, in diesem Antrag der drei Parteien. Darum glaube ich, dass die Zuweisung in Ordnung ist, soll aber keine inhaltliche Differenz, glaube ich, im obersten Ziel zwischen den drei gemeinsam antragstellenden Parteien und der ÖVP bewirken. Und eine letzte Anmerkung aus meiner Sicht, die ich bewusst nicht zu den organisatorischen offenen Fragen angereiht habe und auch nicht zu den politischen, sondern aus meiner Sicht ist es ein sehr grundsätzliches Thema. Ich habe mir selbst solche Strände angesehen in vergleichbareren Städten als Berlin. Ich habe es auch in Berlin gesehen, aber die Spree in Berlin und die Donau in Linz, die Größe von Berlin und die relative Größe von Linz legen schon nahe, dass es um unterschiedliche Aufgaben geht. Ich habe es mir auch in Würzburg angesehen, das ist zwar kleiner als wir, aber eher noch bei uns als Berlin, dort kommt man weit und breit nicht ins Wasser, weil wenn Sie dort vom Flussufer in den Main wollen, dann stürzen Sie über eine Mauer hinunter, da ist der Donaukanal ein leichter Pfad, der zu beschreiten ist. Wir haben uns auch die Wiener Modelle angesehen und überall gibt es eine Grundsatzfrage zu klären, bevor man ausschreibt, das ist die Öffentlichkeit. Wer darf das nutzen? Welche Nutzungen haben wir, es ist ein öffentliches Gut, wie weit gibt es eine Exklusivnutzung für einen Gastronomen, wie weit gibt es auch weitere offene Nutzungen für Menschen, die nicht direkt konsumieren? Man kennt das auch von den Stränden an der Adria, da ist vorne eine Zone, da kann sich jeder mit seinem Badetuch hinlegen und muss nicht konsumieren, hinten muss man den Liegestuhl bezahlen und ganz hinten muss man für die Getränke bezahlen, was üblich ist auf der Welt, das würde ich hier auch einmal als gegeben voraussetzen. Aber wie wir mit diesem öffentlichem Gut und der öffentlichen Nutzung in einem Raum, der bisher für alle LinzerInnen nutzbar gewesen ist, in Folge umgehen, ist keine Grundeigentümerentscheidung des Bürgermeisters, sondern eine zutiefst gesellschaftspolitische und möglicherweise sogar richtungsweisende Entscheidung, die vor uns liegt. Deswegen glaube ich auch, dass wir dieses Thema in den Ausschüssen weiterhin beraten, den einen Antrag, der explizit dort hinkommt, aber auch wenn kein Antrag dort hin zuzuweisen wäre, glaube ich, dass wir das wegen der Grundeigentümerfrage, der Finanzfrage im Finanzausschuss und wegen der rechtlichen und baurechtlichen Fragen im Planungsausschuss diskutieren werden. Ich glaube, es ist gut, dass wir uns dazu bekennen oder wahrscheinlich, wie man im Facebook sagt, committen zu dem, dass wir das machen wollen, aber die Hürden, die zu bewältigen sind, sind eine Spur höher, als sie virtuell erscheinen, sie sind nämlich verflucht real.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt den beiden Berichterstattern das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier zu J 1: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wäre, denke ich, gar nicht so viel Vorsicht angebracht. Ich verstehe, dass es noch viele offene Fragen und Punkte gibt, das ist überhaupt nicht wegzudiskutieren, ich denke aber, es könnte eine Spur optimistischer sein. Uns ist es überhaupt nicht darum gegangen, irgendjemandem etwas zuzuweisen und dann nachher, wenn es nicht funktioniert, zu sagen, das hat jetzt nicht funktioniert und den geißeln wir jetzt, sonst hätten wir nicht beim Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wort ,möglichst‘ eingefügt, nämlich das lässt offen, dass es gehen kann, dass es aber auch Gründe geben kann, dass es nicht funktioniert. Aber sich ein Ziel vorzunehmen, kann nicht schädlich sein. Ich kann mit dem Vorschlag gut leben, dass wir die beiden Anträge in den Ausschüssen diskutieren und noch einmal die verschiedenen offenen Fragen ausloten. Ich glaube jedenfalls, dass zu beantworten sein wird, wie wir zu einem möglichst sinnvollen Umsetzungskonzept kommen, ob nicht dafür ein abgespeckter Wettbewerb eine Möglichkeit sein könnte, in Zusammenarbeit beispielsweise mit der Kunstuniversität, auch das ist für mich denkbar. Eines ist ganz klar, wenn wir einen solchen Strandabschnitt auf der Linzer Seite anstreben, muss er so gestaltet sein, dass es sich um keinen Bierdosenstrand handelt, zu so etwas darf es auf keinen Fall kommen, sondern wir müssen unserem hohen Anspruch der Kulturmeile, die wir gerne bewerben, gerecht werden. Daher wäre es für mich ein mögliches Projekt, ein mögliches Kunstprojekt für den öffentlichen Raum. Beim öffentlichen Raum haben wir ohnehin bisher zu wenig noch in diese Richtung gedacht. Ich freue mich daher schon sehr auf die Diskussion im Ausschuss. Ich denke mir, dass der kleine Versprecher, dass es sich beim zweiten Antrag um einen FPÖ-Antrag handelt, vielleicht doch einen kleinen Wahrheitsgehalt haben könnte, aber ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Wimmer zu J 2: „Es zeigt sich, dass weder Freud‘sche noch Freund‘sche Versprecher in der Politik besonders angebracht sind. Wenn man sich irgendwo vertut oder verredet, ist es immer ziemlich negativ. Um zum Kern der Sache zurückzukommen und gleich bei meinem Vorredner anzuknüpfen, natürlich ist da ein wahrer Kern drinnen, weil ich habe den Antrag auch unterschrieben. Somit kommt er von uns, sonst wäre meine Unterschrift nicht drauf und ich wäre nicht der Berichterstatter dieses Antrages. Ich darf auch beim Vorvorredner anknüpfen, dass natürlich Euphorie immer in Maßen zu sehen ist, aber ich glaube, Euphorie und Mut sind hier sehr wichtige Kriterien, ohne die man so ein Unterfangen gar nie angehen könnte. Aber natürlich etwas zu machen, wo vorher eine grüne Wiese war, wo sich Dinge eingelebt haben, wo alles mehr oder weniger gut funktioniert hat oder wo man einfach die Dinge gewohnt ist, wie sie sind, ist es immer eine gewisse Herausforderung, daran zu rütteln, etwas zu ändern, neue Ideen zuzulassen. Ich glaube aber, solche Dinge sollte man nicht so sehr als Gefahr oder Risiko sehen, natürlich gibt es das auch am Rande, aber man sollte sie in erster Linie als Chance sehen, als Potenzial für die Landeshauptstadt Linz, für unsere Heimatstadt, hier wirklich etwas zum Besseren zu bewegen, den Bereich an der Donau aufzuwerten und vor allem – das ist mir sehr wichtig, neben der Sache an sich – ein Zeichen zu setzen, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich für etwas engagieren, ernst genommen werden und man die Idee aufgreift, nicht irgendwo schubladisiert, sondern ernsthaft und mit allem nötigen Respekt damit umgeht. Deswegen hoffe ich auf gute Arbeit im Ausschuss und danke schon jetzt für die Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages J 1 und anschließend über den Antrag J 2 abstimmen. Der Antrag J 1 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit dem Verfassungs-, Raumplanungs- und Baurechtsausschuss und dem Finanz- und Hochbauausschuss zugewiesen. Der Antrag J 2 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 3 Auflösung des kostspieligen Musiktheatervertrages und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im Budgetvoranschlag 2014 der Landeshauptstadt Linz ist ersichtlich, dass allein für das Musiktheater und das Landestheater 14,2 Millionen Euro im Ordentlichen Haushalt eingeplant sind. Das entspricht einem Plus von rund drei Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2014. Noch dazu kommen auf das Transferkonto des Musiktheaters 5,2 Millionen Euro aus dem Außerordentlichen Haushalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das macht in Summe rund 20 Millionen Euro allein für diese beiden Häuser. In Anbetracht der dramatischen finanziellen Lage der Stadt sind wir Freiheitlichen davon überzeugt, dass wir uns diese hohen Kosten auf Dauer nicht leisten können und die ursprüngliche Vereinbarung so nicht länger aufrechtzuerhalten ist. Neben diesen hohen Kosten kommt noch dazu, dass das Musiktheater im Gegensatz zu den Versprechungen und Erwartungen kein neues Publikum in die Stadt gebracht hat, sondern im selben Teich fischt wie die bestehenden Häuser und sie sich so gegenseitig das Publikum wegnehmen. Bevor aber endgültig entschieden wird, ob der Musiktheatervertrag aufgelöst werden soll oder nicht, muss im ersten Schritt geprüft werden, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für die Stadt zu erwarten sind. Wir müssen auch bedenken, dass von Seiten des Landes Zahlungen oder Gelder an die städtische LIVA fließen. In diesem Sinn stellen die Freiheitlichen folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz wird ersucht, die zu erwartenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, die bei einer Kündigung des Musiktheatervertrages eintreten würden, prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist gegebenenfalls in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.’ Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP stimmt gegen diesen vorliegenden Antrag der Freiheitlichen Partei und ich sage Ihnen auch warum. Wir wollen damit unsere eindeutige und unmissverständliche Haltung für das Musiktheater zum Ausdruck bringen. Die Haltung der FPÖ gegen das Musiktheater ist uns allen schon jahrelang bekannt, diese Einstellung ist wirklich nicht neu. Und nun versucht man wieder einmal, das Musiktheater mit allen Mitteln schlechtzureden. Sie wollen offensichtlich noch immer nicht zur Kenntnis nehmen, dass das Musiktheater in Wahrheit eine große Bereicherung für das Kulturleben unserer Stadt ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, es tut mir wirklich Leid, wenn ich Ihnen jetzt Folgendes sagen muss: Es ist ein höchst fadenscheiniges Argument, wenn Sie jetzt vorschieben, man könne oder wolle sich das Geld für diese wichtige Kultureinrichtung in unserer Stadt nicht mehr leisten. Ich sage Ihnen, das ist ein echt schlechtes Argument. Ja, selbstverständlich entstehen dafür Kosten, das will auch gar niemand abstreiten, aber wir bekommen auch etwas dafür: ein Mehrsparten-Theater mit Oper, Operette und Musical, das nicht nur von den Linzerinnen und Linzern dankbar angenommen wird. Ich zitiere in diesem Zusammenhang unseren Herrn Landeshauptmann: ‚Kultur kostet Geld, aber Unkultur kostet noch viel mehr’. So entsteht nämlich durch das Musiktheater nicht nur kulturelle Wertschöpfung, sondern nachweislich auch volkswirtschaftliche Wertschöpfung, und zwar nicht unbedeutend. 184 Millionen Euro kostete der Bau des Musiktheaters. Davon flossen fast 166 Millionen Euro inländischer Unternehmen als Einnahmen zu. Insgesamt kann durch die Investitionen mit einem BIP-Effekt von 217,3 Millionen gerechnet werden. Das ist ein Effekt, der sich im Wirtschaftskreislauf bereits ausgewirkt hat und sich noch immer auswirkt. Immerhin entspricht das einem Wert von 1695 Vollzeitarbeitsplätzen, die durch diese Investitionen gesichert und geschaffen wurden. Und das waren jetzt nur die Investitionen. Eine aktuelle Studie der Johannes-Kepler-Universität vom April 2013 belegt darüber hinaus Folgendes: Die laufenden Betriebskosten dieser Kultureinrichtung haben einen höchst positiven Effekt auf das regionale Volkseinkommen und auf die Beschäftigung in Oberösterreich. Denn letztlich sind diese Kosten im volkswirtschaftlichen Sinn wiederum Einnahmen für andere Wirtschaftssubjekte, die davon wiederum ihre Ausgaben bestreiten können. Und auch hier ist mit regionalen BIP-Effekten in Höhe von immerhin 28 bis 34 Millionen Euro zu rechnen. Diese Geldströme sichern und schaffen immerhin 220 bis 260 Arbeitsplätze, denn Menschen haben dadurch ein Einkommen und das wiederum wirkt sich durch erhöhte Kaufkraft positiv aus. Erfreulicherweise kommen auch viele Touristen wegen des Musiktheaters nach Linz und lassen nicht wenig Geld da - also profitieren wir Linzerinnen und Linzer vom neuen Musiktheater am meisten. Übrigens, meine Damen und Herren von der FPÖ, 40 Prozent der Besucherinnen und Besucher des Musiktheaters sind Linzerinnen und Linzer. Das muss einmal deutlich gesagt werden, auch wenn Sie es nicht glauben wollen. Meine Damen und Herren von der Linzer FPÖ, Sie beziehen sich in Ihrem Antrag sehr stark auf die Finanzen und deshalb habe ich Ihnen sehr eindringlich die positiven wirtschaftlichen Effekte auf den Tisch gelegt. Man darf doch Kultureinrichtungen grundsätzlich nicht ausschließlich auf ihren wirtschaftlichen Nutzen reduzieren, das möchten wir von der ÖVP ganz klar betonen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, im Kulturbereich muss in Linz ein Weg der Vernunft gefunden werden. Da frage ich Sie schon: Ist es für Sie Unvernunft, wenn man zu getroffenen Vereinbarungen steht? Ist es für Sie Unvernunft, wenn man sich an Abmachungen hält? Also wir von der ÖVP sehen das ganz anders, wir haben Handschlagqualität. Und noch eines, Sie fordern dringend eine Entflechtung der – wie Sie es im Antrag nennen – undurchsichtigen Finanzströme. Also was wollen Sie denn wirklich? Es liegen doch alle Zahlungen mit allen Transferzahlungen auf dem Tisch. Sie wissen doch ganz genau, was und wie viel von wem und an wem zu zahlen ist und gezahlt wird oder nicht. Da ist nichts undurchsichtig, da wird nichts verschleiert. Sie müssen sich nur die Mühe machen und die Situation ganz genau anschauen, dann versteht man sie und kennt sich aus. Meine Damen und Herren, wenn es um die Finanzen geht, dann ist vor allem beim Brucknerhaus Handlungsbedarf zu erkennen. In diesem Zusammenhang fordert die ÖVP-Linz ein Konzept für eine erfolgreiche Neupositionierung des Brucknerhauses als Konzerthaus und hier ist vor allem der künstlerische Leiter, Prof. Hans Joachim Frey, gefordert, das Haus als überregional bedeutende Konzertmarke zu etablieren und für das Brucknerfest ein neues modernes Eventformat zu kreieren. Und noch etwas, nicht nur in der Wirtschaft ist Konkurrenz ein belebender Faktor, auch in der Kultur. Aber wir alle wissen, der Standort bestimmt oft den Standpunkt. In einem Punkt gebe ich Ihnen Recht: Eine gut inhaltlich programmatische Absprache und Abgrenzung würde schon Sinn machen und da schließen wir alle Linzer Kulturreinrichtungen ein. Dadurch würden sich so manche Irritationen verhindern lassen und den Häusern würde Sicherheit gegeben werden in der Gestaltung ihres Profils und damit in der Gestaltung ihres Angebotes. Und wissen Sie was, auch da müsste man sich an Abmachungen halten. Abschließend halte ich noch einmal fest: Wir distanzieren uns ganz klar vom freiheitlichen Antrag. Sie von der FPÖ reduzieren das Musiktheater auf einen reinen Kostenfaktor und wir von der ÖVP sehen das Musiktheater als Bereicherung für Wirtschaft und Kultur.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich möchte nur eines klarstellen, Frau Kollegin Kaltenhuber: Wenn man überprüfen möchte, ob man aus einem bestehenden Vertrag aussteigen kann – der übrigens Kündigungsfristen, wie du weißt, beinhaltet –, ist das noch überhaupt kein Zeichen von fehlender Handschlagqualität, das möchte ich schon einmal betonen, denn sonst hätte dieser Vertrag nicht die Möglichkeit, ihn beidseitig aufzukündigen. (Zwischenrufe) Selbst wenn jemand den Vertrag auflösen möchte, ist das auch kein Zeichen fehlender Handschlagqualitäten, sondern das ist eine vertragliche Möglichkeit, die überall gilt. Die Qualität besteht darin, einen Vertrag zu unterzeichnen und jeder normale Vertrag nach bürgerlichem Recht hat die Möglichkeit, dass er ein Ende hat. Wie wir seit einiger Zeit wissen, ist gar nichts in Stein gemeißelt.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich will jetzt gar nicht allzu sehr auf das eingehen, was Frau Kaltenhuber gesagt hat. Auch aus meiner Sicht ist der kulturpolitische Mehrwert des Musiktheaters für die Stadt, für das Land und insgesamt unbestritten. Was den wirtschaftlichen Mehrwert betrifft, bin ich immer ein bisschen skeptisch, ob das eine Diskussion ist, die im Zusammenhang mit Kultureinrichtungen überhaupt notwendig ist. Ich denke, dass man selbstbewusst genug sein kann und sagen kann, wir sind stolz auf unsere Kultureinrichtungen. Aber was diesen Antrag betrifft, der ist aus meiner Sicht vom Standpunkt der FPÖ aus mehr als nachvollziehbar. Die FPÖ hat immer eine ablehnende Haltung gegenüber dem Musiktheater zum Ausdruck gebracht, daher ist es nachvollziehbar, dass man diese Haltung durch so einen Antrag unterstreicht. Was heißt das aber? Der Musiktheatervertrag ist ein Teil von vielen Teilen, wo es um Finanzströme zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich geht. Ein anderes Beispiel ist das Allgemeine Krankenhaus und da gibt es noch viel, viel mehr. Dann gibt es noch andere Finanzströme, wo ich meine, dass es sinnvoll ist, dass man sie anschaut. Das sind die Finanzströme zwischen der Stadt Linz und ihrer Unternehmensgruppe und insgesamt gibt es da sicher einiges zu tun. Nämlich, was ist da offen, was haben wir für Bewegungen, sind die alle sinnvoll, sind die rechtlich alle noch so aufrecht, gibt es Möglichkeiten, aus Verbindlichkeiten auszusteigen? Wie gesagt, nicht nur gegenüber dem Land Oberösterreich, sondern insgesamt. Für mich ist dieser Vertrag ein Teil in dieser Gesamtschau. Was ich dann aber nicht mehr verstehe ist, warum dieser Antrag jetzt eingebracht wird, wo es im Februar eine Klausur des Stadtsenates gibt, wo genau diese Dinge – das habe ich zumindest bis heute angenommen – zum Thema gemacht werden sollen. Wie gesagt, die FPÖ verstehe ich, alle anderen würde ich nicht verstehen, wenn sie einem solchen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt zustimmen. Das führt nämlich die Vereinbarung, eine gemeinsame Klausur zu diesem Thema abzuhalten, ein bisschen ad absurdum, wenn man dann im Vorfeld einzelne Teile herauspickt und durch Beschlussfassungen vorwegnimmt. Also meine Fraktion wird sich erstens, weil wir nicht Teil der Ablehnung des Musiktheaters sein wollen, und zweitens aus dem genannten Grund - es gibt eine gemeinsam vereinbarte Klausur, wo solche Dinge besprochen werden sollen - der Stimme bei diesem Antrag enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates, der vorliegende FPÖ-Gemeinderatsantrag unter dem Titel ‚Auflösung des kostspieligen Musiktheatervertrages‘ ist aus meiner Sicht ein ganz klarer Antrag gegen das neue Musiktheater. Jetzt wundert mich das bei der FPÖ soweit nicht, denn die Haltung der Freiheitlichen zu diesem Thema ist bekannt. Insofern ist es konsequent, dass sie sagen, jawohl, wir wollen aus diesem Vertragswerk für das Musiktheater aus einer grundsätzlichen Haltung aussteigen. Das, was die Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen natürlich hier aber trotzdem übersehen ist, dass es nicht nur um das neue Musiktheater geht, sondern auch um andere Einrichtungen der Stadt und vor diesem Hintergrund greift sozusagen der Titel dieses Antrages wesentlich zu kurz. Auf die Widersprüchlichkeit wurde bereits hingewiesen, die kann ich nur unterstreichen. Was ich aber nicht verstehe ist, dass dem Vernehmen nach die SPÖ diesem Antrag ihre Zustimmung geben wird und man begründet es so, dass man sagt, okay, das soll geprüft werden. Also ich habe bisher ganz klar angenommen, dass sich die sozialdemokratische Fraktion im Linzer Gemeinderat zum Bau und zum Betrieb des neuen Musiktheaters am Volksgarten bekennt, weil es sich beim neuen Musiktheater um den Leuchtturm, um das Flaggschiff der Kultur, ja der neuen Kultur und besonderen Kulturszene des Landes Oberösterreich, aber natürlich insbesondere der Landeshauptstadt Linz handelt. Wir haben – das wissen Sie aus den Zahlen und den Entwicklungen der letzten Monate – eine ganz, ganz positive Entwicklung am Volksgarten zu verzeichnen, was uns in Bezug auf die Kulturpolitik besonders freuen sollte. Daher sollten Sie sich, meine sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, auch vor dem Hintergrund der laufenden Diskussionen über andere Finanzierungsfragen nicht in diese Gasse hineinbewegen, wo man sich ganz offen gegen das Musiktheater stellt, weil man mit dem Titel ,kostspieliger Musiktheatervertrag‘ usw. in diese Richtung natürlich auch argumentiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, ich kann daher nur an Sie appellieren, stimmen Sie diesem Antrag so nicht zu, sondern verhandeln wir auf politischer Bühne mit unseren Gesprächspartnern auf Landesebene diese Dinge aus und kommen wir zu einer sinnvollen Lösung. Machen wir keine kurzfristige Zauberlehrling-Politik, so nach dem Motto, jetzt rufen wir einmal ein bisschen die Geister, denn Sie wissen, die Geister, die ich rief, wird man so schnell nicht mehr los. Und ich sage Ihnen, wenn bei der Prüfung des Musiktheatervertrages vielleicht herauskommen könnte, dass wir als Stadt sogar mehr zahlen sollten, oder dass wir weniger zurückbekommen, dann frage ich mich, wie Sie das dann beurteilen. Ich kann also nur an Ihre Vernunft appellieren, dass Sie diesem Antrag nicht Ihre Zustimmung geben.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich weise zurück, dass eine Überprüfung eines Vertrages, der den laufenden Betrieb zum Gegenstand hat, kein Nein zum Musiktheater ist, im Gegenteil, die Sozialdemokratie hat ihre Verpflichtungen immer beibehalten. Wir haben damals den Vertrag gemacht, dass wir auch 35 Millionen Euro zum Musiktheater dazuzahlen, das wird exakt beglichen. Was wir wollen, ist eine Überprüfung eines Vertrages, aber wir bekennen uns zum Musiktheater, denn sonst hätten wir den Vertrag vorher nicht unterschrieben. Da soll man die Kirche im Dorf lassen.“ Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ich glaube, was die Kommunalpolitik auszeichnet ist, dass wir wirklich versuchen, das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen. Was für mich und die sozialdemokratische Fraktion völlig klar ist, dass es für die Stadt Linz eine große Bereicherung ist, dass im Wesentlichen das Land Oberösterreich das Musiktheater errichtet hat - es ist nicht nur kulturell eine Bereicherung, sondern auch für die Stadtentwicklung und dieses Bekenntnis legen wir, wenn Sie so wollen, gerne wiederum und zum wiederholten Male ab. Ich stimme auch den KollegInnen der ÖVP zu, wenn sie sagen, es ist richtig, Kultur kostet etwas, aber ich bin auch der Meinung, dass man nicht alles den Kostenbegriffen und Euros unterordnen darf. Das zeichnet uns als Gesellschaft aus, dass wir für Kultur Mittel der Gesellschaft mobilisieren. Das hat aber nichts damit zu tun, dass es nicht zulässig sei, auch über die Finanzen und die Finanzierung von Kulturangeboten zu diskutieren. Eine Nebenbemerkung zum Brucknerhaus, das angesprochen wurde: Da gibt es Konzepte für die Weiterentwicklung des Angebots. Unter dem neuen künstlerischen Leiter sind bereits viele neue Akzente gesetzt worden. Und eines ist, denke ich, einmal klar, das Schlechtreden eines Hauses in der Öffentlichkeit hilft dem Brucknerhaus jedenfalls nicht. Ich komme damit zum Antrag der Freiheitlichen. Da muss ich eigentlich sagen, nachdem es um das Musiktheater geht, verbindet die sozialdemokratische Fraktion mit der freiheitlichen Fraktion einmal relativ wenig. Das hat sich in den letzten Jahren herausgestellt. Aber auch hier gibt es Gemeinsames, das ich herausarbeiten möchte, nämlich erstens, es ist eine Tatsache, dass es zur Finanzierung des Musiktheaters ein richtiges Transferkarussell gibt, mit Zahlungsströmen in beide Richtungen, auch in unterschiedlichen Richtungen zwischen Gesellschaften, Land, Stadt etc. Und die zweite Tatsache ist, die, glaube ich, unbestreitbar ist, die Nettobelastung für die Stadt Linz und ihre Gesellschaften aus diesem Transferkarussell mit dem Land und ihren Gesellschaften ist hoch und steigt weiterhin. Wie der Herr Bürgermeister schon herausgestrichen hat, muss eine Prüfung dessen zulässig sein und wir erachten sie auch als notwendig. Und wenn man den Prüfungsauftrag nicht erteilt, dann wird es schwer, über die Ergebnisse zeitnah zu diskutieren. Deshalb getreu dem Motto, strenge Rechnung, gute Freunde, werden wir dem Antrag zustimmen.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Ich gehe einmal davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man den Musiktheatervertrag schon bei Vertragsabschluss auf seine finanziellen und rechtlichen Konsequenzen geprüft hat. (Beifall ÖVP) Und jetzt zu kommen und so zu tun, als ob der Vertrag vom Himmel gefallen wäre, und dass man ihn jetzt wieder überprüfen muss, ob das noch geht, halte ich, gelinde gesagt, für kühn. Das ist das eine. (Zwischenrufe) Das Zweite ist, da geht es schon um Handschlagqualität. Da geht es um eine Verlässlichkeit, da geht es um das Thema, das wir als Juristen pacta sunt servanda nennen. Wenn man ein Projekt, wie das neue Musiktheater in Angriff nimmt – und das war ein Jahrhundertprojekt, für mehrere Jahrhunderte, kann man fast sagen – und wenn man daran denkt, wie lange es gedauert hat, dass wir von einem Landestheater zu einem neuen Musiktheater kommen, dann sind es 200 Jahre, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und daher ist es natürlich ein ganz besonderes Projekt. Und wenn man so ein Projekt in Angriff nimmt, dann überlegt man sich schon zweimal, was schließt man ab und was nicht. Und dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach einem Dreivierteljahr nur aus einer Laune heraus zu sagen, wir prüfen jetzt den Ausstieg und die Konsequenzen, da kann ich Ihnen nur sagen, mit dieser Einstellung und mit dieser Politik gewinnen Sie nicht das Vertrauen, ganz sicher nicht, denn da weiß man nicht, worauf man sich bei der Sozialdemokratie noch verlassen kann. (Beifall ÖVP) Und Sie sind nicht irgendjemand in dieser Stadt, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, sondern Sie repräsentieren 41 Prozent in dieser Stadt. Und da geht es schon um eine Verantwortung, die man trägt und die kann man nicht beim Hereingehen abgeben und sagen, da stimmen wir ein bisschen zu und so weiter und dann nehmen wir sie wieder an. Das ist etwas, was ich nicht verstehen kann und darum kritisiere ich das so vehement. Ich wäre für eine Zuweisung zu einem Ausschuss, das haben wir heute schon erfolgreich praktiziert, dass wir uns im Finanzausschuss beispielsweise weiter unterhalten. Da kann man den Musiktheatervertrag ohne weiteres einmal auf den Tisch legen, den Inhalt diskutieren und die Vertragsparameter, die Vertragsbestimmungen und die Bestandteile diskutieren. Das würde ich der SPÖ vorschlagen, ich glaube, das wäre der bessere Weg. Obwohl ich mir sonst nicht so große Sorgen um die Sozialdemokratie mache, mache ich sie mir in diesem Fall, weil es um das Musiktheater geht.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich muss jetzt noch einmal betonen, dass ich das erstens wirklich nicht nachvollziehen kann, warum die SPÖ gerade jetzt diesen einen Vertrag da mitbeschließt. Ich wiederhole jetzt noch einmal, warum. Wir haben, wie gesagt, im Februar eine gemeinsame Klausur vereinbart und ich bin bis heute davon ausgegangen, dass es da unter anderem genau darum gehen soll, Finanzströme insgesamt zu durchleuchten. Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass das ernst gemeint ist und dass das in Summe eine Vorbereitung sein soll, wo dann hier herinnen Beschlüsse aufgrund dort aufgeworfener Fragen und getroffener Analysen gefällt werden. Jakob Huber hat, wenn ich das richtig verstanden habe, gesagt, dass es ein Transferkarussell zwischen Stadt und Land gibt und das betrifft nicht nur diesen einen Vertrag. Er vermutet, dass die Stadt da schlecht aussteigt. Das heißt aber für mich umso mehr, dass es notwendig ist, die Finanzströme insgesamt anzuschauen und zu durchleuchten - dem Land gegenüber und auch anderen Einrichtungen gegenüber. Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, warum man da einen Vertrag herausgreift aus all diesen Dingen, die da sind, der dann die Botschaft übrig lässt, die Stadt ist jetzt doch gegen das Musiktheater. Oder auf der anderen Seite wir bimsen dem Land jetzt eine hinüber, bevor wir uns eigentlich insgesamt angeschaut haben, was haben wir da für Beziehungen, wie sind die ausgestaltet, um dann vernünftig in Verhandlungen zu treten. Das ist für mich wirklich nicht fassbar. (Beifall Die Grünen) Wie gesagt, die FPÖ verstehe ich - wenn ich das Musiktheater ablehne, überlege ich mir so etwas vielleicht auch.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt darf ich mich auch noch zu Wort melden. Nachdem diese Debatte auch mein Ressort sehr stark betrifft, möchte ich noch ein paar Klarstellungen aus meiner Sicht machen. Erstens, ich bin für dieses Musiktheater. Ich bin auch dafür, dass wir uns als Stadt an einem Musiktheater und an so einem Bau beteiligen. Aber es muss auch möglich sein, dass wir unsere Finanzströme sachlich, unaufgeregt diskutieren und uns das Ganze anschauen. (Zwischenrufe) Ich möchte das auch von der Aufregung her ein bisschen herunterspielen. Es geht hier um eine Prüfung, es geht nicht um eine Auflösung des Theatervertrages. (Zwischenruf) Nein, uns geht es nicht um die Auflösung des Theatervertrages, es geht um die Prüfung der Fakten und da gibt es schon Dinge, über die man jetzt reden muss. Ich hätte das nicht gebracht, ich hätte mich auch gar nicht zu Wort gemeldet, wenn nicht die Debatte jetzt in diese Richtung gegangen wäre. Aber dann muss man die ganze Geschichte erzählen und dann muss auch ich einen Beitrag dazu leisten. Es geht darum, dass wir ins heurige Budget einen höheren Betrag eingestellt haben, weil ein strittiger Betrag noch mit der Musiktheatergesellschaft und mit dem Land Oberösterreich ist, wo ich grundsätzlich eigentlich überhaupt kein Problem jetzt einmal gesehen habe, weil es da einfach unterschiedliche Auffassungen gegeben hat, welche Zahlungen jetzt tatsächlich anfallen. Da geht es um die Pre-Opening-Kosten, das heißt, die Kosten, die vor der Eröffnung des Musiktheaters entstanden sind, und dann welche Kosten durch den laufenden Betrieb sind. Ich habe es während den Budgetverhandlungen mitbekommen, dass das nicht abgeschlossen ist, habe das aber unaufgeregt gesehen, weil man hier eine Uneinigkeit gehabt hat, weil auch bei Verträgen - und Herr Kollege Baier, du bist Jurist und ihr habt viele Juristen, ihr werdet das wissen -, bei Superverträgen Juristen oft unterschiedlichste Ansichten haben, und da gibt es zwischen den Juristen der Stadt Linz und den Juristen des Landes Oberösterreich bei einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen, die zur Diskussion waren. Ich habe da eigentlich kein wahnsinnig großes Problem darin gesehen und habe mir gedacht, die werden sich schon darauf einigen. Du wirst auch nirgendwo gehört haben, dass ich das irgendwo zu einem Thema gemacht habe, weil das auf Beamtenebene einmal zu klären ist. Da geht es darum, ab wann wird Pre-Opening bezahlt und wann wird laufend bezahlt. Pre-Opening und laufend kann nicht gleichzeitig sein, das ist nämlich das, was das Land gerne von uns hätte. Wir sind der Meinung, das geht nicht, weil entweder ist es vor der Eröffnung oder laufend. Einer der Punkte. Der zweite Punkt betrifft die Valorisierung, wo die Juristen des Landes anders als in allen anderen Verträgen plötzlich der Meinung sind, dass innerhalb eines Jahres zwei Valorisierungen völlig normal wären. Da sagen wir auch, das ist eigentlich ungewöhnlich und darüber würden wir gerne diskutieren - aus meiner Sicht unaufgeregt auf Beamtenebene. Diese Diskussionen laufen. Es geht darum, welche Zahlen bekommen wir vom Land, sodass wir diese Debatte weiterführen können, aber wir bekommen keine Zahlen vom Land Oberösterreich. Dann gingen andere Debatten los, wo es auch um Transfers mit dem Land Oberösterreich geht und ich finde, das ist auch gerechtfertigt, denn man darf als Stadt wohl sagen, wo man etwas hinzahlt und was man von wem zurückbekommt und dass wir da unterschiedliche Auffassungen haben, was dann hineinzurechnen ist oder nicht. Das habe ich jetzt nicht wahnsinnig schlimm gefunden. Dass mir ein Landeshauptmann die ganze Zeit irgendwelche Investitionen aufzählt, ist schon klar, aber ich habe von laufenden Transfers gesprochen. Auch hier in dieser Frage, aus meiner Sicht, zurzeit noch eine unaufgeregte Diskussion. Plötzlich werden die Zahlungen an die LIVA eingestellt. Da muss man sich da herinnen die Frage gefallen lassen, wieso wir auf einmal für die Liquidität der LIVA Zuschüsse leisten müssen. Das ist ganz einfach, weil das Land die Zahlungen an die LIVA eingestellt hat, offensichtlich aus der Diskussion mit dem Theatervertrag heraus, weil wir nicht spuren. Und das kann wohl nicht sein. Dann geht die Debatte weiter, wir bekommen weiterhin keine Zahlen vom Land Oberösterreich, was passiert, die Zahlungen an das AEC werden eingestellt. Es ist schwierig, mit jemandem auf einer sachlichen Ebene zu reden. Sobald man wirklich auf einer sachlichen Ebene über etwas diskutiert, wird auf einmal die Keule ausgepackt und dann werden die Zahlungen eingestellt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir zu einer sachlichen Lösung kommen können, dass wir unsere Juristen ersuchen, sich zu einigen, was diese Pre-Opening-Valorisierung und sonstige Dinge betrifft. Das wird diese Prüfung hoffentlich ergeben, was dann tatsächlich Sache ist und worauf man sich geeinigt hat. Darum sehe ich die Prüfung relativ unaufgeregt und bin gerne bereit, das dann zu berichten, weil wir sind dann alle miteinander wieder für das kommende Budget verantwortlich und müssen wieder Zahlen einsetzen. Also würde ich ersuchen, dass man die Emotion etwas herausnimmt, dass man die Prüfung zulässt, dass man eine Diskussion zulässt, dass man uns fair behandelt und nicht sozusagen, wenn es in der einen Ebene nicht passt, gleich einmal drei weitere aufmacht. Die ÖVP hat uns auch schon öfter Dinge prüfen lassen. Ich habe gerade eingangs erzählt, dass eine Prüfung der Parkgebühren jetzt mit ungefähr 60 Stunden im Finanz- und Steueramt in Auftrag gegeben wurde; 48 im vorigen Jahr, wir rechnen heuer aufgrund der umfassenderen Anfrage mit ungefähr 60 Stunden - das ist die Prognose aus meinem Amt. Auf der einen Seite darf man sozusagen Prüfungen verlangen und auf der anderen Seite darf man es nicht. Wie gesagt, ich fasse zusammen, die Eskalation ist nicht von unserer Seite ausgegangen. Ich bin trotzdem bereit, das unaufgeregt weiterzudiskutieren, zu prüfen und stehe für weitere Debatten in jede Richtung offen bei einem vollen Bekenntnis zum Musiktheater.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ganz deiner Meinung, die offenen Fragen betreffend die Pre-Opening-Kosten gehören geklärt, das steht außer Streit, auch diese Frage der Valorisierung, die mir persönlich neu ist, gehört beurteilt. Aber ich möchte schon eines klarstellen und das ist mir ganz, ganz wichtig: Wenn du jetzt sagst, es geht nicht um eine Kündigung, sondern es geht nur um eine Prüfung, dann bitte ich doch, dass du dir den Antrag noch einmal durchliest. Er ist nicht nur tituliert mit Auflösung des kostspieligen Musiktheatervertrages, sondern er verfolgt im Antragstext selbst eine ganz klare Intention, nämlich der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz wird ersucht, die zu erwartenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, die bei einer Kündigung des Musiktheatervertrages eintreten würden, prüfen zu lassen. Also frank und frei zu behaupten, es geht jetzt nur um eine Prüfung, weil wir uns jetzt alle Verträge durchschauen, ist einfach nicht die Wahrheit, das ist nicht richtig. Was ich persönlich eigenartig finde ist, dass sich die SPÖ so für einen FPÖ-Antrag ins Zeug haut, das ist schon sehr auffällig in dieser Gemeinderatssitzung, aber das nehmen wir so zur Kenntnis. Wie gesagt, wir legen ein klares Bekenntnis zum Musiktheater ab, auch zu unserer Handschlagqualität. Das Land muss sich als Vertragspartner darauf verlassen können, dass wir nicht einfach das jetzt möglicherweise als Druckmittel einsetzen, weil bestimmte Fragen im Zusammenhang mit dem Kulturbereich offen sind. Wir sind dafür nicht zu haben und werden deswegen ganz klar diesem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Ich muss jetzt noch einmal auf den Punkt zurückkommen, weil ihr von der SPÖ das einfach die ganze Zeit ignoriert. Die Argumentation der Stadträtin, die sie zweimal gebracht hat, und du hast es selber auch wieder gesagt, es geht nicht nur ums Musiktheater und den Vertrag, wo es offensichtlich - wie in vielen Fällen - um unterschiedliche juristische Einschätzungen dieser Passagen geht, sondern es gibt mehrere Finanzströme nicht nur mit dem Musiktheater, sondern offensichtlich bei der LIVA und vielleicht mit der Linz AG und sonstige, und das war genau die Frage, die Bitte und das Ersuchen und daher unser Unverständnis. Das war aus unserer Sicht ein Teil sozusagen des Auftrages an die Klausur, die stattfinden soll mit dem Stadtsenat, sich das gesamthaft anzuschauen, was aus unserer Sicht ganz wichtig ist und Sinn macht, wenn man sich wirklich ernsthaft mit einer Budgetkonsolidierung beschäftigen will, dass man sich gesamthaft unsere Finanzströme anschaut. Also warum - die Frage habt ihr alle miteinander nicht beantwortet - jetzt vor dieser Klausur dieser Antrag, der - und da gebe ich der ÖVP Recht - dermaßen, aber verständlich aus FPÖ-Sicht, musiktheaterfeindlich ist, wobei ich der ÖVP schon noch sagen muss, das mit dem Standpunkt und dem Blickpunkt hat schon etwas für sich, weil beim Musiktheater sind Sie ganz euphorisch und wenn es um eine andere kulturelle Einrichtung der Stadt geht, nämlich ums Brucknerhaus, das machen wir lieber ganz schlecht in der Öffentlichkeit. Also die ÖVP spielt da ein ziemlich doppeltes Spiel, das ziemlich unerträglich ist. Aber zu dem konkreten Antrag ist jetzt die Frage noch offen, was ist jetzt dann bei der Klausur? Unser Anliegen ist es, dort gesamthaft über sämtliche Finanzströme zu diskutieren, sie zu beurteilen und dann Entscheidungen zu treffen bzw. in Verhandlungen zu treten. (Zwischenrufe, Unruhe) Und warum jetzt diesen einen herausgreifen? Die Frage habt ihr nicht beantwortet und ich glaube, ihr könnt sie auch nicht beantworten.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ich glaube, wie bei vielen Themen im Gemeinderat braucht man da nicht über Gebühr etwas hineininterpretieren und man muss die Kirche im Dorf und vielleicht im übertragenen Sinn, wenn es die Prüfung ergibt, das Theater am Land lassen. Tatsache ist, wenn hier ein Vertrag vorliegt, der besonders eklatant ist, der hervorsticht, was die Finanzströme betrifft - es geht hier nicht um einen Finanzstrom von ein paar hundert oder ein paar tausend Euro, es geht hier um viele Millionen Euro -, glaube ich, ist das schon gerechtfertigt, sich nicht in Bausch und Bogen mit anderen Themen gemeinsam Gedanken zu machen, weil da gebe ich Ihnen Recht, da gäbe es sehr vieles, da würde sich die Sitzung uferlos in die Länge erstrecken. Aber ich glaube, dass es hier ein Thema ist, das immer wieder die Sitzungen geprägt hat, das schon lange vor den entsprechenden Ankündigungen einer Regierungsklausur im Gemeinderat diskutiert wurde. Und ich glaube, es darf und es soll auch keine Denkverbote in der Politik geben. Wenn dieser Antrag bewirkt, dass dieser Vertrag geprüft wird, kann es genau zwei Möglichkeiten geben: Entweder der Vertrag ist wunderbar, alles ist im Lot, alles ist sozusagen im grünen Bereich, dann ist es ja bestens, die Finanzierung ist für die Stadt Linz positiv, wir bekommen mehr oder in etwa gleich viel, weil so wäre es, glaube ich, gedacht, als wir dort beisteuern. Wenn es aber anders aussieht und die Stadt Linz im wahrsten Sinn des Wortes draufzahlt, würde man sich, glaube ich, vor oder nach oder ganz unabhängig vor einer Klausur die Frage stellen dürfen, ob das in Ordnung ist. Vor allem eines ist, glaube ich, wichtig, wenn immer wieder die Rede davon ist, dass die Stadt damit das Land erpresst, muss ich schon eines sagen, dagegen verwahre ich mich. Es kann nicht sein, dass die Stadt Linz hier in den Geruch einer Erpressung kommt, umgekehrt aber das Land Oberösterreich doch immer wieder der Stadt politisch das Messer ansetzen und sagen kann bei der einen oder anderen Lösung, bei dem einen oder anderen Großprojekt wird es entweder so gemacht, wie wir es wollen oder gar nicht. Ich nenne nur, Stichwort, die zweite Schienenachse, wo aus verschiedenen Gründen vielleicht sogar berechtigt in vielen Punkten vom Land darauf hingewiesen wurde, dass es nicht so geht, wie das Linz zunächst geplant hat. Auch hier muss die Stadt Linz den gemeinsamen Weg suchen. Warum soll es dann nicht umgekehrt gehen, dass die Stadt Linz Dinge nicht eins zu eins übernimmt, nur weil sie anderswo festgeschrieben oder geplant sind, dass man hier Dinge in Frage stellt und zum Wohl der Linzerinnen und Linzer eine Prüfung beantragt und in weiterer Folge auch umsetzt.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Ohne die Diskussion noch weiter verlängern zu wollen, möchte ich schon auf das eingehen, was Kollegin Roschger zuerst gesagt hat, und zwar über unseren Kulturreferenten und Vizebürgermeister Bernhard Baier. Ich möchte schon klarstellen und festhalten, dass das Brucknerhaus 300.000 Euro mehr an Verlust gemacht hat, als geplant war. Da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, da kann man nicht sagen, alles sei in Ordnung. Wir reden immer davon in diesem Haus, wir müssen sparen, wir müssen effizient mit den Mitteln umgehen, sie werden immer weniger. Wir müssen auch unsere politische Verantwortung wahrnehmen und alles andere wäre fahrlässig gewesen, als hier einmal die Alarmglocken schrillen zu lassen. Ich weise deshalb wirklich auf das Schärfste zurück, dass die ÖVP bzw. unser Vizebürgermeister und Kulturreferent Bernhard Baier hier ein doppeltes Spiel treibt und bitte dich, in Zukunft solche Aussagen zu unterlassen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich würde ersuchen, sich das Spiel mit dem Feuer gegenüber dem Brucknerhaus zu überlegen. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich würde Sie ersuchen, das in Zukunft zu bedenken, denn es waren sämtliche Aufsichtsratsmitglieder, die im Jahr 2013 gestattet haben, zu experimentieren, es waren auch die Vertreter der ÖVP dort, die diesen Wirtschaftsplan, die Experimente, die man dem neuen künstlerischen Leiter zugestanden hat, mit der expliziten Erlaubnis, dass damit Rücklagen aufgelöst werden dürfen, wenn man mit dem bestehenden Wirtschaftsplan nicht das Auslangen findet. Mehr will ich dazu gar nicht sagen. Das ist nicht fair, hier etwas, was der Aufsichtsrat gestattet hat, was im Wirtschaftsplan vorgesehen war, im Nachhinein wem auch immer vorzuwerfen. Das ist Polemik und da bitte ich, davon Abstand zu nehmen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Frau Kollegin Manhal, ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich noch nicht gewusst habe, dass Herr Bürgermeister Luger ebenfalls zu diesem Thema Stellung nehmen wollte. Es ist ein bisschen heikel mit der Vertraulichkeit von Aufsichtsratssitzungen, darum formuliere ich es vorsichtig. Ich halte es für konsequent, wenn öffentliche politische Willensbekundung, öffentliche politische Kritik mit dem zusammenpasst, wie sich eine bestimmte Fraktion in welchem Gremium verhält. Ich denke schon, dass das zumindest annähernd konsistent sein sollte. Übrigens wollte ich noch sagen, meine Kollegin Ursula Roschger hat – wie hat der Vorwurf genau gelautet, das mit dem doppelten Spiel. Der Vorwurf des doppelten Spiels wurde vehement von der ÖVP zurückgewiesen. Ich habe genau zugehört, das doppelte Spiel wurde nicht Vizebürgermeister Baier vorgeworfen, sondern der gesamten ÖVP. Das kann jetzt, wenn sich jemand einzeln davon angesprochen fühlt, die ÖVP dann natürlich gerne machen. Aber noch ein Wort zur SPÖ in Bezug auf das Musiktheater und was in dieser gesamten Diskussion jetzt auffällig ist. Die SPÖ sagt jetzt, wir wollen nur etwas prüfen. Genau bei Anträgen in der Vergangenheit, bei vielen, vor allem Grünen-Anträgen ist es darum gegangen, verschiedene Dinge zu überprüfen, ob sie überhaupt möglich sind. Da hat sich die SPÖ – mir fällt jetzt gerade ein, letztes Jahr war das, glaube ich, zu den Grillplätzen – bei vielen, vielen Anträgen seit dem Jahr 2003, seitdem ich die intensiver mitbekomme, immer wieder bei Grünen-Anträgen, etwas Bestimmtes zu prüfen, immer wortlos enthalten. Jetzt beim Musiktheater ist es auf einmal möglich, dass auf einmal doch etwas überprüft wird. Also ganz stimmig ist das Verhalten nicht.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich werde jetzt nur auf ein paar Schmankerl, die heute gefallen sind, eingehen, sonst würde die ganze Sache wahrscheinlich zu lange werden. Lieber Bernhard Baier, Transparenz tut weh. Vor allem tut sie dann weh, wenn man sie im eigenen Bereich nicht haben will. Auch reicht es nicht aus, nur einen Titel eines Antrages zu lesen, genauso wenig wie es nicht ausreicht, einen Titel eines Buches zu lesen, um auf den ganzen Inhalt Rückschluss zu ziehen. Denn wenn dieser Antrag wirklich gelesen worden wäre, hätte man durchaus im letzten Absatz erkennen können, ich zitiere: ‚Bevor aber endgültig entschieden wird, ob Linz aus dem Musiktheatervertrag aussteigen soll, ist im ersten Schritt zu prüfen, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu erwarten sind’. Zwischenruf Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Ja, das ist ja ganz etwas anderes!“ (Heiterkeit) Gemeinderat Hein weiter: Ja, das mag sein, dass wir eine andere Auffassung haben, aber hier steht wirklich ,endgültig entschieden‘, da tut sich die ÖVP schwer. Da sind Worte wie Vertrauen, Handschlagqualität gefallen. Wo blieb denn damals das Vertrauen, das die Linzer Bürger in die Politik gesetzt haben, als ihnen versprochen wurde, ihr bekommt eine Volksbefragung, wollt ihr das Musiktheater oder wollt ihr es nicht. Die Mehrheit der Linzer hat sich gegen dieses Musiktheater ausgesprochen, so viel zum Thema Handschlagqualität! (Beifall FPÖ) Und die Geister, die gerufen wurden, waren die Geister, die Sie damals gerufen haben. Und jetzt stehen Sie vor einem finanziellen Scherbenhaufen, vor einer kulturellen Einrichtung, die sich diese Stadt nicht leisten kann. Ich möchte noch auf Frau Gemeinderätin Kaltenhuber eingehen. Sie hat gesagt, volkswirtschaftliche Wertschöpfung. Wenn Sie die Umwegrentabilität meinen, müssen diese Umwege dermaßen lang sein, denn eine messbare Rentabilität ist in Linz sicher noch nicht angekommen. Auch die Nächtigungszahlen belegen, dass trotz Eröffnung des Musiktheaters diese Nächtigungszahlen stark zurückgingen. Wo bitte ist hier die Wertschöpfung? Zwischenruf Vizebürgermeister Mag. Baier: „Das stimmt ja überhaupt nicht!“ Gemeinderat Hein weiter: Das kann ich sogar mit Zeitungsartikeln belegen. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich muss aber gestehen, dass das nicht im Volksblatt gestanden ist. (Heiterkeit, Beifall FPÖ) Dann noch ganz kurz in Richtung Grüne. Ja es stimmt, es gibt im Februar eine Klausur, aber wollen Sie nicht vorbereitet in diese Klausur gehen, um wirklich Entscheidungen zu treffen? (Zwischenruf, Unruhe) Aber gerade dieses Zahlenmaterial kann in dieser Frage Abhilfe schaffen. Ich bin der Meinung, dass das einer der sachlichsten Anträge ist mit der genauen Intention, dass wir wissen wollen, was Sache ist im Falle einer Vertragsauflösung und ich bitte daher noch einmal alle, in sich zu gehen, im Sinne und zum Wohle der Linzerinnen und Linzer zu stimmen und bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 4 Tabula Rasa: Transfers entflechten – Abrechnungsmethodik ändern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, für die Ungeduldigen von vorhin, jetzt sind wir bei den allgemeinen Transferzahlungen. Zwischen Ländern und Gemeinden herrscht in verschiedensten Bereichen ein Dickicht an Finanzströmen, die weder von der Bevölkerung, noch von der Politik überhaupt verstanden werden und nachvollziehbar sind. Ein jüngstes Beispiel aus der Vergangenheit belegt, wie undurchsichtig dieser Dschungel ist, und zwar war dieses Beispiel die nicht erfolgte Überweisung einer Transferzahlung vom Land Oberösterreich an die LIVA, die aufgrund von Meinungsunterschieden zwischen Stadt und Land unterlassen wurde. Und wenn nicht die Stadt Linz hier eingesprungen wäre, hätte das für die LIVA unter Umständen sehr unangenehme finanzielle Folgen haben können. Auch der Gemeindetransferbericht des Zentrums für Verwaltungsforschung zeigt Lösungsvorschläge für die bereits seit Jahren bekannte Problematik auf. Durch Transfers werden alleine zwischen Bund, Ländern und Gemeinden österreichweit ungefähr 100 Millionen Euro im wahrsten Sinn des Wortes vernichtet. Das würde ungefähr 20.000 Kindergartenplätzen entsprechen. Wir haben bereits im April 2013 eine Resolution mit dem Titel ‚Gerechte Finanzen – Transfers entflechten’ an den Nationalrat, den Bundesrat und an die Oberösterreichische Landesregierung gerichtet. Leider hat sich bisher in dieser Sache noch nicht sehr viel getan. Ein Abwarten, bis diese Vorschläge des Gemeinde-Transferberichtes durch Bund, Länder und Gemeinden umgesetzt werden, ist aus unserer Sicht nicht zielführend, weil wir nicht einmal wissen, ob das überhaupt passieren wird. Der Transparenz wäre schon damit geholfen, wenn sämtliche Transferzahlungen zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich gegengerechnet werden und der verbleibende Saldo in Form einer Endabrechnung an die fordernde Seite überwiesen wird. In dem Zusammenhang stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Finanzreferent der Landeshauptstadt Linz wird ersucht, eine Vereinfachung in der Abrechnung der Transferzahlungen zwischen der Landeshauptstadt Linz und dem Land Oberösterreich voranzutreiben, um den undurchsichtigen Transferdschungel zu entflechten. Im Idealfall sollte nur mehr ein Saldobetrag, der sich auf Grund einer Endabrechnung ergibt, an die fordernde Seite überwiesen werden. Soweit möglich, sind Transferzahlungen abzutauschen, um den Verwaltungsaufwand dauerhaft zu senken. Auch in den Gremien des Städtebundes setzt sich die Stadt Linz für eine solche Verwaltungsvereinfachung ein. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.’ Ich bitte um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag passt bestens zur Diskussion vom Vorantrag und ich darf ein Bild des Bürgermeisters aufgreifen, was, glaube ich, sehr treffend für die Diskussion ist, die wir zuvor gehabt haben, das Spiel mit dem Feuer. Ich glaube, die vorherige Diskussion hat gezeigt, wohin wir kommen, wenn man in der Politik zu sehr mit dem Feuer spielt. Die Diskussion hat gezeigt, wohin man kommt, wenn man vielleicht auch aus parteitaktischen Motiven überlegt, mit wichtigen Partnern - ich glaube, das Land Oberösterreich ist für die Stadt ein wichtiger Partner - über die Medien einen neuen Stil zu fahren, einen neuen Kurs zu gehen. Ich glaube, es hat seit dem Zweiten Weltkrieg sowohl das Land, als auch die Stadt immer davon profitiert, dass es ein enges Miteinander gegeben hat. Es war, glaube ich, immer der gemeinsame Weg, der sowohl Linz, als auch Oberösterreich stark gemacht hat. Ich wundere mich dann schon, wenn zuvor in einer Erklärung oder Stellungnahme des Finanzreferenten bewusst versucht wird, mit der Opferrolle zu kokettieren. Ob das der richtige Weg ist - weil es gehören immer zwei dazu. Man hat bewusst in den letzten Monaten den Weg gewählt, sich Dinge über die Medien auszurichten, anstatt es in den entsprechenden Gremien oder gar in Besprechungen anzubringen. Ich glaube, es wäre der Bürgermeister gefordert, im Sinne der Stadt Linz zu diesem gemeinsamen Weg, den es immer gegeben hat zwischen Stadt und Land, wieder zurückzukehren, weil ich glaube, dass man gemeinsam das eine oder andere Problem besser lösen kann, als wenn man jede Gelegenheit nutzt, sich aus irgendwelchen Motiven heraus zu profilieren. Das zum Ersten. Zum Zweiten, was diesen Antrag betrifft. In dem Antrag heißt es, im Idealfall sollte nur mehr ein Saldobetrag aufscheinen. Ich glaube, man kann über alles diskutieren und es ist alles legitim, nur ich glaube, die vorige Diskussion hat uns gezeigt, wenn es nur mehr einen Saldobetrag gibt, ist dann schon die Frage berechtigt, ob man dann noch eine Transparenz hat, ob man dann noch sagen kann, was sind die einzelnen Projekte, was sind die einzelnen Geldflüsse, weil man dann nicht mehr darüber sprechen kann, das ist jetzt für dieses Projekt, das ist für diese Sache. Deswegen, glaube ich, wäre es klug, über den Antrag weiterführend zu diskutieren und ihn dem Finanzausschuss zuzuweisen. Weitere Punkte, die dafür sprechen: Ich glaube, man müsste einmal definieren, was sind Transferzahlungen im engeren und im weiteren Sinne. Es ist zuerst schon angesprochen worden, Stichwort Investitionszuschüsse. Fällt das da hinein oder fällt das da nicht hinein, wie verhandelt man denn über solche Positionen? Ein weiteres Thema, ebenfalls schon angesprochen, die Einrichtungen der einzelnen Rechtsträger. Ich glaube, auch das muss man bewerten. Ist das dann da drinnen oder ist das nicht da drinnen. Und der dritte Punkt, wie sollen dann projektbezogene Verhandlungen funktionieren. Wir haben gerade aktuell den Fall der Krankenanstalten auch im Zusammenhang mit der Uni-Klinik. Wie stellt man sich das dann vor, wenn es nur mehr eine Summe gibt? Ich glaube, da gibt es viele Fragezeichen, aber es gibt immer die Berechtigung, über Dinge zu diskutieren und aus diesem Grund beantragen wir als ÖVP, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Dann darf ich gleich auf Gemeinderat Hattmannsdorfer replizieren. Ich kann gern erklären, wie die Transferströme funktionieren und insbesondere gibt es da zwei große Bereiche, die uns als Stadt betreffen. Das eine sind die laufenden Zahlungen, die wir vor allem aus Umlagen und Transfers an das Land zu zahlen haben. Das ist z.B. der Sprengelbeitrag, das sind die Beiträge, die wir in Form der Landesumlage leisten, das sind Dinge, die nicht nur uns betreffen, sondern alle oberösterreichischen Gemeinden und die summieren sich zu einem bestimmten Zahlungsstrom, wo wir als finanzkräftige Stadt natürlich einen wesentlichen Beitrag leisten. Das ist der eine Teil. Hier weisen wir darauf hin - und ich glaube, auch das ist legitim -, dass dieser Zahlungsstrom sehr groß ausfällt. Ich glaube, das ist unbestritten, dass man als starke Stadt einen Beitrag zum Land Oberösterreich leistet, aber es ist auch unbestritten, dass wir Nettozahler sind, so würde man es in der EU nennen. Das ist auch eine Debatte, die geführt wird, wir stehen auch dazu, das ist in Ordnung, dass die Stadt etwas beiträgt. Die Frage ist nur, in welchem Ausmaß. Hier geht es wieder nur darum, dass man fair und offen darüber diskutiert, wer bringt welche Leistung und wie organisiert man dann die Ströme. Das ist der eine Bereich. Und der zweite ist der Bereich der Investitionen. Die können über mehrere Jahre sein, sind aber meistens begrenzt und kein laufender Zahlungsstrom, der sich vielleicht noch dynamisch entwickelt, sondern z.B. so wie dieser Investitionszuschuss von unserer Seite zum Musiktheater, aber natürlich auch umgekehrt, wenn uns das Land Oberösterreich bei Investitionsprojekten in Linz unterstützt. Hier sage ich ja, das ist so, das hat niemand jemals bestritten. Es gibt da eine sehr gute Partnerschaft, es hat sehr viele Projekte gegeben, die gemeinsam entwickelt worden sind und ich halte das für richtig und korrekt, aber man wird wohl die Zahlen einmal auf den Tisch legen dürfen. Wir werden die ganze Zeit dafür kritisiert, dass es in Linz mit den Finanzen so schlecht ausschaut. Wir sagen, ja klar, wenn es die Finanzsituation erfordert, müssen wir Maßnahmen im eigenen Haus setzen, aber es wird doch wohl erlaubt sein, zu erklären, wie das zustande kommt. Nichts anderes tun wir. Wir fordern keine Besserstellung, wir stehen auch dazu, dass wir weiterhin Nettozahler an das Land Oberösterreich sein werden. Die Frage ist das Ausmaß und hier suchen wir das Gespräch und da darf man von ÖVP-Seite nicht so wehleidig sein, das muss ich wirklich sagen, wenn jemand einmal eine Diskussion eröffnet, dass es dann gleich heißt, der begibt sich in die Opferrolle, der sucht nur Streit. Es ist ja auch nichts Neues. Weil du sagst, seit ein paar Monaten wird dieser Kurs gefahren - das stimmt einfach nicht. Diese Diskussion, die gibt es seit vielen Jahren, die hat mein Vorgänger, Stadtrat Mayr, schon geführt. (Zwischenruf) Vermutlich, wie Franz Dobusch Finanzreferent war, wenn ich jetzt lange zurückgehen würde, wird es die selben Diskussionen schon gegeben haben. Das ist meiner Meinung nach legitim, dass man diese Diskussionen führt und ich sage, da haben wir als Stadt und Land gemeinsame Interessen. Es gibt in Bälde wieder einen Finanzausgleich zu verhandeln und ich sehe das auch so, man muss dem Land die nötigen Mittel zur Verfügung stellen, damit das Land seine Aufgaben erfüllen kann. Man muss aber auch den Gemeinden die Mittel lassen, weil jetzt ist es so, auf Bundesebene tut man sich recht leicht, die steuern herunter auf Land und Gemeinden. Dann haben wir noch die Ebene des Landes, die dann noch einmal die Möglichkeit hat, Dinge auf die Gemeinde abzugeben. Wir als Gemeinde können nirgends mehr hinaus, wir haben keine eigenen Steuerfindungsmöglichkeiten, wir sind sozusagen die Letzten, die beißen, wie das Sprichwort sagt, oft die Hunde. Wir können nur auf unsere Situation sachlich und fair hinweisen. Das ist das, was wir getan haben und ich würde euch wirklich bitten, dass ihr uns so eine Diskussion zugesteht, ohne dass man damit jetzt sofort Majestätsbeleidigung wittert. Um auf das Land Oberösterreich noch einmal zurückzukommen, es gibt Aufgaben, die das Land Oberösterreich erfüllt, obwohl die gar nicht Landesaufgabe wären, wie zum Beispiel die Kinderbetreuungseinrichtungen. Umgekehrt erfüllt aber die Stadt wieder Aufgaben im Krankenhauswesen und zahlt hier relativ viel, obwohl das eigentlich Landesangelegenheit ist. Es ginge darum, dass wir aufgabenorientiert schauen, wer macht was und wenn man eine Leistung erbringt, die von der Bevölkerung gefordert wird, dass dafür auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Ich darf hier sagen, dass ich glaube, dass wir in dieser Frage mit dem Herrn Landeshauptmann sozusagen in der richtigen Richtung unterwegs sind. Es gibt einen umfangreichen Briefverkehr zwischen meinem Vorgänger und Alt-Bürgermeister Dobusch und dem Herrn Landeshauptmann, wo es genau um diese Fragen geht, nämlich um Gespräche zur Optimierung des inneroberösterreichischen Finanzausgleichs. Ich habe dazu Briefe vorliegen, wo der Landeshauptmann sagt, dass er zu solchen Gesprächen im Sinne einer Entflechtung bereit ist. Das ist korrekt, da geht es noch nicht darum, dass man jetzt irgendjemandem etwas wegnimmt oder gibt, sondern es geht um eine sachliche Diskussion. Das ist eine Diskussion, die führen wir schon länger. Der Antrag der FPÖ ist ja nicht ganz neu, der wurde in einer ähnlichen Form schon einmal gestellt und wurde jetzt mehrstimmig in diesem Gemeinderat beschlossen. Zusammenfassend, ich verstehe die Aufregung nicht ganz, warum sozusagen vor allem die ÖVP so aus dem Häuschen ist, denn das ist keine neue Debatte. Wir führen eine Debatte und ich glaube, wir haben sowohl unterschiedliche als auch gemeinsame Interessen. Ich bin auf jeden Fall dafür, dass wir einen Weg finden, wo die gemeinsamen Interessen über die unterschiedlichen gestellt werden und dass wir in weiteren Gesprächen – und da sind bereits welche avisiert worden – zu einer gemeinsamen Lösung kommen können.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Eine kurze Replik dazu. Es ist bei uns überhaupt niemand aus dem Häuschen. Ich glaube, man sollte das vielmehr als Appell verstehen, dass wir der grundsätzlichen Überzeugung sind, dass man in der Politik sowohl für die Landeshauptstadt Linz, als auch für das Land Oberösterreich mehr weiterbringt, wenn man zusammensteht und zusammenhält. Da geht es nicht um die inhaltliche Frage, es geht primär um die Stilfrage. Inhaltlich ist es erlaubt, über alles zu reden, deswegen sagen wir, weisen wir den Antrag dem Finanzausschuss zu, reden wir darüber, weil auch wir das Ganze hier im Interesse der Stadt Linz weiterentwickeln wollen - auf die Gefahren habe ich hingewiesen. Aber was in dieser Debatte stört - und das hat zuerst die Musiktheaterdebatte gezeigt, in welche Gasse das Ganze gehen kann -, ist die Stilfrage, wenn jeder dann irgendwie in einer Position einzementiert ist, weil er sich medial zum Teil sehr weit hinausgelassen hat und wo es schwierig ist, dann wieder auf den Weg des Gemeinsamen zurückzukommen. Ich glaube schon, dass es da einen großen Unterschied gibt. Jawohl, Stadtrat a.D. Mayr hat immer wieder in seiner Finanzpolitik damit gearbeitet, dass er auf das Land aufmerksam gemacht hat und versucht hat, hier eine Analogie herzustellen. Es ist berechtigt, wenn du als Finanzstadtrat sagst, du machst es weiter so, weil du hier auch deine sachlichen Gründe siehst. Der Unterschied war aber, wenn ich jetzt Bürgermeister a.D. Dobusch hernehme, dass er für seine gute Achse und seine guten Kontakte schon sehr bekannt war und ich glaube, das hat der Landeshauptstadt Linz sehr, sehr gut getan. Und da gehört, glaube ich, die politische Binsenweisheit dazu, dass man sich nicht mit irgendwelchen Studien oder sonst etwas aufmagaziniert, die man dann in den Medien spielt und die zum Teil massive Defizite in den Darstellungen hat. Diskussionen haben wir geführt und es muss jeder selber wissen, ob das gescheit oder nicht gescheit ist. Ich glaube, ein anderer Weg wäre für die Stadt Linz zielführender und besser und der andere Weg wäre auch gesamt für die ganze Allianz und Gemeinschaft der Kommunen, aber auch des Landes ein besserer. Ich glaube, es ist das Gleiche, wie man sich auch im politischen Wettstreit der Parteien – alle Parteien sind jetzt miteingenommen – die Frage stellt, ist das immer alles so klug, wenn man es auf die Spitze treibt, oder wäre es manchmal nicht sinnvoller, einen Schritt zurückzumachen und den gemeinsamen Weg zu gehen. (Zwischenruf) Ich habe gesagt, es betrifft alle Parteien, nur das Gleiche gilt, glaube ich, auch im Verhältnis der einzelnen Ebenen und über das, glaube ich, wäre man gut beraten, auch in der SPÖ nochmals grundsätzlich nachzudenken.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hein: „Sehr geehrte Damen und Herren, das glaube ich schon, dass man einer Studie nicht vertraut, die nicht aus der Akademie der ÖVP kommt. Wir haben keine andere gehabt, die wir erwähnen haben können. Aber zurück zur Sachlichkeit. Hier geht es rein um eine Endabrechnung. Eine Endabrechnung ist, so wie ich sie auffasse, eine sehr detaillierte Aufschlüsselung sämtlicher Positionen. Das wird nicht so sein, dass hier steht, Endbetrag, so viele Tausend oder so viele Millionen Euro und das war es. Ich finde auch nicht, dass wir den Finanzausschuss damit belangen müssen, denn ich glaube, der Finanzreferent ist studierter Betriebswirt, die Grundrechnungsregeln versteht er und mehr als Plus und Minus wird man wahrscheinlich bei so einer Endabrechnung nicht benötigen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Reiman, MBA, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 5 Schaffung einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche für politische Bildung und Demokratievermittlung im Sinne der Demokratiewerkstatt im Wiener Parlament und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Wahrheitsgehalt mancher Medienberichte wurde heute schon von verschiedenen Personen in verschiedenen Zusammenhängen in Zweifel gestellt. Ich darf hier anknüpfen und darf Sie fragen, Ihnen wird es wahrscheinlich auch schon einmal so gegangen sein, wenn Sie die Berichterstattung über gewisse politische Entscheidungen lesen von Terminen, Sitzungen und Veranstaltungen, an denen Sie selber teilgenommen haben und den Eindruck hatten, das muss irgendein anderer Termin gewesen sein. Jetzt sind wir alle als Mandatare in das politische Geschehen eng eingebunden und haben hier bessere Informationsquellen. Wie soll es aber den Jugendlichen, die jetzt mit 16 Jahren wählen dürfen, dabei gehen, die diese Netzwerke nicht haben. Es ist in Wien bereits seit einigen Jahren die Demokratiewerkstatt im Parlament eingerichtet, wo Kindern und Jugendlichen von acht Jahren bis 14, 15 Jahren diese Grundzüge demokratischer Arbeit praktisch vermittelt werden. Es gibt dort verschiedene Workshops, wo sie mitgestalten können, wo es Diskussionen gibt mit echten Abgeordneten, wo es Chats gibt, wo es verschiedene Arbeitsgruppen gibt, wo es Zeitungen gibt, wo es Videos gibt, wo die Kinder und Jugendlichen mitwirken können. Wien ist allerdings weit weg und genauso weit weg, wie diese Medienberichte, mit denen sich die Jugendlichen nicht identifizieren können, nimmt auch dieses Interesse, umso weiter die Länder weg sind, ab. Es wäre daher für uns notwendig, hier in Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich und unter Beteiligung von Landesregierung, Landtag, Linzer Stadtsenat und Gemeinderat eine ähnliche Einrichtung wie diese in Wien zu schaffen, um hier vor Ort mit den Mandataren und mit anderen Vertretern demokratische Grundlagen, Abläufe und Umsetzung der Gesetzgebung und Grundlagen politischer Partizipation zu vermitteln. Es ist nicht zufällig, dass jetzt kurz vor der EU-Wahl eine Umfrage unter Jugendlichen gemacht wurde und eines dieser Ergebnisse ist, dass der direkte Bezug mit dem eigenen Leben und der Politik nicht in Verbindung gebracht wird und nur durch ein Näherrücken an die Jugendlichen dieser engere Bezug zur Teilhabe an den politischen Prozessen hergestellt werden kann. Wir haben aus diesem Grund den folgenden Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Die zuständigen Mitglieder des Linzer Stadtsenates werden ersucht, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Magistrats Linz eine Demokratiewerkstatt im Sinne der Wiener parlamentarischen Einrichtung zu schaffen. 2. Die zuständigen Mitglieder des Linzer Stadtsenates werden ersucht, mit dem Amt der oberösterreichischen Landesregierung zwecks gemeinsamer Ausarbeitung des Projektes ,Demokratiewerkstatt‘ ins Einvernehmen zu treten. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.’ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Jungwirth: „Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund der fortgeschrittenen Stunde, werde ich mich kurz fassen. Viel wurde schon gesagt, auch wir von der ÖVP stehen dem Antrag positiv gegenüber. Die Jugend hat zu wenig Zugang, zu wenig Vorstellung von der Politik. Hier ist es sehr wichtig, Angebote zu schaffen, bei denen Jugendliche in die Politik zumindest ein bisserl hineinschnuppern können und sich ein Bild machen können. Die viel zitierte Politikverdrossenheit kommt meines Erachtens nämlich auch daher, dass Meinungen anderer, Gerüchte unreflektiert übernommen werden. Man könnte diese Vorurteile eigentlich nur dadurch ausräumen, indem man den Jugendlichen die Möglichkeit gibt, das selbst einmal auszuprobieren, wie das ist und wie schwierig es oft ist, seine Meinung durchzubringen. Des Weiteren halte ich es generell für sinnvoll, wenn demokratische Vorgänge wie die Gesetzgebung erlernt und verstanden werden. Auch einer Zuweisung, die im Raum steht, stehen wir positiv gegenüber. Wir werden auf jeden Fall dem Antrag zustimmen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Fechter-Richtinger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Gemeinderat, ich freue mich über diesen Antrag einerseits, weil ich selbst schon in der Demokratiewerkstatt war und andererseits, weil ich keine Umfragen brauche, sondern im täglichen Umgang mit 14- bis 16-Jährigen immer wieder feststelle, dass Demokratieverständnis nicht von selbst passiert, sondern dass etwas passieren muss, dass dieses Demokratieverständnis entsteht. Und die ersten Schritte dazu sind, das Interesse an der Politik zu wecken und zu zeigen, dass Politik spannend ist und das gelingt in dieser Demokratiewerkstätte sehr gut. Um die weite Anreise und damit Zeit und Geld zu sparen, hat Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bereits erste Schritt gesetzt. Es gab schon Versuche mit dem Tiroler und Vorarlberger Landtag, das umzusetzen. Auch wenn wir näher an Wien liegen als Tirol und Vorarlberg, ist es begrüßenswert, wenn in Oberösterreich so eine Einrichtung oder solche Erfahrungen für die Jugendlichen möglich wäre. Um das altersadäquat und auch methodisch so durchzuführen, dass die Begeisterung im Vordergrund steht, benötigt man ein großes Spektrum an Zugängen und daher ist es wichtig, dass das nicht Linz alleine macht, sondern dass das im Zusammenhang mit der Oö. Landesregierung passiert. Ich stelle daher den Antrag um Zuweisung zum Sozialausschuss, um dort gleich weitere konkrete Schritte planen zu können zur Entwicklung einer Demokratiewerkstatt in Zusammenarbeit mit der Oö. Landesregierung. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Neubauer: „Ich bedanke mich für die Zustimmung, die hier bekundet wurde. Was ich aber schon noch erwähnen möchte, der Antrag wurde von mir eigentlich als Bildungsmaßnahme hinsichtlich einer Bildungseinrichtung gestellt. Ich kann mit einer Zuweisung zum Sozialausschuss sehr gut leben und ich freue mich für das Interesse daran, das dort zu diskutieren, würde aber doch ersuchen, ihn zumindest gleichzeitig auch dem Bildungsausschuss zuzuweisen, weil ich glaube, da gibt es schon bestehende Anknüpfungspunkte, die man einbinden sollte und das gehört zumindest in beiden Ausschüssen behandelt. Ich ersuche, den Antrag in beide Ausschüsse zuzuweisen.“ Bürgermeister Luger: „Ich mache folgenden Vorschlag: Die grundsätzliche Zuweisung soll primär an den Sozialausschuss erfolgen und dort soll und kann diskutiert werden, ob er dann in den Bildungsausschuss kommt …Zwischenruf… genau, dann kommt gleich der Finanzausschuss, der Verfassungsausschuss - mir ist das kein Problem, ich diskutiere gerne. Einigen wir uns einmal auf das Agreement in den Sozialausschuss, weil das der Ausschuss ist, der die Kompetenzen für Jugend behandelt und wenn es für wichtig erachtet wird - Bildungskompetenzen sind von der VHS mit einzubinden -, verfassungsrechtliche Probleme abzuklären, die offensichtlich mit einer Befassung der VHS automatisch inkludiert sind, an mir soll es nicht scheitern, das auch dem Ausschuss, in dem ich den Vorsitz führe, dort zu behandeln, ich wehre mich gegen überhaupt nichts. Aber Vorschlag, Zuweisung Sozialausschuss und weitere Behandlung dann dort.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales und Integration zugewiesen. Gemeinderat Reiman, MBA, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Bürgermeister Luger: „Als Nächstes darf ich Herrn Stadtrat Wimmer zu den Ausführungen über ,Rechtsabbiegen bei Rot‘ ersuchen. Das muss man sich genau auf der Zunge zergehen lassen. Ich bitte um Ihre Ausführungen.“ Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 6 Mehr Fahrkomfort und weniger Schadstoffe – Rechtsabbiegen bei Rot ermöglichen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich werde es in Zukunft vermeiden, dass Sie da zu meinem Platz herantreten und die bereits vorgefertigten Bonmots hier offenbar studieren und hier selbst zum Besten geben. Ich wollte natürlich selbst auch ansprechen, was bei dem einen oder anderen Betrachter auch von Seiten der Medien für Schmunzeln gesorgt hat. Rechtsabbiegen bei Rot oder Rechtsabbiegen trotz Rot war einmal die Titelzeile, die geschrieben wurde. Das Thema an sich ist aber sehr praxis- und, ich glaube, auch lebensnah. Es zeigen Beispiele aus den Vereinigten Staaten von Amerika, aber auch aus Deutschland, aus näherer Umgebung von uns, dass es hier eine Verbesserung des Verkehrsflusses geben kann - einerseits mehr Fahrkomfort, zugleich aber eine Verringerung der Schadstoffe durch Start und Stopp, durch Anfahrtsbelastung und somit es eine Sache ist, über die man hier sehr ernsthaft nicht nur nachdenken kann, sondern nachdenken soll. Deshalb steht hier der Antrag zur Debatte und wurde im Vorfeld bereits mit anderen Parteien darüber gesprochen, dass hier eine Änderung der Straßenverkehrsordnung sinnvoll wäre und in der Stadt Linz sozusagen eine Vorreiterrolle wahrgenommen werden sollte, was dieses Thema betrifft, nämlich mehr Fahrkomfort und weniger Schadstoffe durch das Rechtsabbiegen bei Rot, wie das nach Beispielen von anderen Ländern schon passiert. Ganz kurz gesagt, es heißt natürlich nicht, dass jeder blindlings in eine Kreuzung einfahren kann, wo Rotlicht gezeigt wird, ganz im Gegenteil, wird dieses Rotlicht dann nur zu einer Art Stoppschild abgewertet, um es unjuristisch und plastisch angreifbar zu formulieren. Das heißt dennoch, dass man natürlich Gefahrensituationen vermeiden kann und vermeiden muss, so wie immer im Straßenverkehr, dass nicht alles völlig freigegeben wird, sondern in der Verantwortung der Autofahrerinnen und Autofahrer und sonstigen Verkehrsteilnehmer an erster Stelle steht. Ich denke, dass eine Überregulierung nichts bringt, beispielsweise bei einer Kreuzung, wo überhaupt kein Verkehrsfluss stattfindet, dann als einziges Auto hier abwarten zu müssen, um nur ein Beispiel zu bringen, oder wenn Verkehr dort erfolgt, der überhaupt nicht störend ist, dann können Sie dort rechts abbiegen, ist aber dennoch nicht erlaubt. Das ist, glaube ich, ein gewisser Schildbürgerstreich, den man nach Vorbild aufgrund der Erfahrungen aus anderen Ländern hier abändern und verbessern kann. Ich bedanke mich insbesondere bei jenen Damen und Herren aus anderen Fraktionen, die im Vorfeld zu diesem Antrag bereits Anregungen eingebracht haben. Es wird daher im Zuge der nächsten Wortmeldungen auch die Präsentation eines Abänderungsantrages geben, mit dem ich inhaltlich, wenn er nicht in letzter Sekunde noch einmal abgeändert wurde, konform gehe und das bereits abgesprochen ist in dem Sinn, dass mit gemeinsamen Anstrengungen mehr erreicht werden kann, auch Bedenken und ein paar Kritikpunkte, die es gegeben hat, hier einbezogen wurden. Ich finde das sehr positiv, weil es keine leichtfertige Sache ist, einmal die Verkehrsregeln hier zu ändern. Ich glaube, dass unterm Strich, wenn man hier zusammenarbeitet, etwas Gutes am Ende des Tages herauskommen kann und hoffe daher bei diesem Antrag auf möglichst breite Zustimmung, wie gesagt, für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung als Resolution an die Bundesregierung, wo wir vertreten sind, und eine weitere Umsetzung in der Stadt Linz. Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden ersucht, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen, um den Verkehrsteilnehmern in Linz das Rechtsabbiegen bei Rot an neuralgischen Kreuzungen zu ermöglichen. Soweit erforderlich, soll sich die Stadt für Modellversuche in Absprache mit der Bundesregierung zur Verfügung stellen und sollen sich die städtischen Vertreter in den Gremien des Städtebundes für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) einsetzen. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.‘“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Fadl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich erspare mir die große Einleitung und komme dazu, wie dieser Abänderungsantrag lauten könnte: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Die Bundesregierung wird ersucht, eine Vorlage zur Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erarbeiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzuschlagen, in der das Rechtsabbiegen bei Rot unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, etwa analog der Grünpfeil-Regelung in Deutschland. Dabei soll als wesentliche Zielsetzung die Reduktion von Schadstoffen zugrunde gelegt werden. Außerdem soll bei der Erarbeitung der Bestimmungen besonderes die Vermeidung von Konfliktsituationen zwischen abbiegenden Kraftfahrzeugen und schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen Berücksichtigung finden. Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden ersucht, im Falle der Einführung einer neuen Regelung ehestmöglich die Umsetzung an neuralgischen Kreuzungen im Stadtgebiet zu prüfen.‘ Ich ersuche um größtmögliche Zustimmung aller Fraktionen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Ich melde mich zu Wort, weil bei diesem Abänderungsantrag für den Antrag ,Rechtsabbiegen bei Rot‘ Die Grünen quasi einen Vorschlag gemacht haben, insbesondere was die Vermeidung von Konflikten für schwächere VerkehrsteilnehmerInnen, sprich RadfahrerInnen und FußgängerInnen betrifft. Es war uns wichtig, dass das in diesem Antragstext enthalten ist. Darum sind wir jetzt mit diesem Abänderungsantrag einverstanden. Ich denke, die Bundesregierung wird genau prüfen, ob und wie es möglich sein könnte, rechts abbiegen zu erlauben und ob das für weniger Schadstoffe sorgen kann und dass Konflikte mit schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen vermieden werden. Das ist uns ein ganz großes Anliegen und darum werden wir jetzt diesem Antrag mit dem Abänderungsantrag zustimmen.“ (Beifall Die Grünen, FPÖ) Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir finden die Idee grundsätzlich gut und wir werden dem Antrag und auch allen ihren Abänderungen zustimmen. Es geht um die Sache. Der Bund muss sowieso entscheiden, was los ist. Jeder, der sein Wissen ein bisschen vertiefen will, kann auf Wikipedia nachschauen, Rechtsabbiegen bei Rot, das ist super diskutiert dort. Wir gehen davon aus, dass der Bund das machen wird und wir finden es gut, dass wir uns als Testregion zur Verfügung stellen. In diesem Sinne avisieren wir unsere Zustimmung zu all Ihren Varianten.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Ich bedanke mich sehr für die avisierte Zustimmung. Es wird dann künftig quasi, um bei den Worten von Klubobfrau Lenger anzuknüpfen, nicht nur Rechtsabbiegen bei Grün, sondern auch bei Rot möglich sein unter gewissen Umständen. Ich glaube, das ist ein positives Zeichen unter den genannten Rahmenbedingungen und hoffentlich ein Zeichen, das rasch in die Praxis umgesetzt wird. Danke für die Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag im Sinne des Abänderungsantrags abstimmen. Der Antrag wird inklusive dem Abänderungsantrag einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 7 Westbahnunterführung Wiener Straße – Wiedererrichtung einer Bus- und Radspur und führt aus: „Bei diesem Antrag geht es um die Wiederrichtung einer Bus- und Radspur bei der Westbahnunterführung in der Wiener Straße, denn bevor die Straßenbahn hier unterirdisch gelegt wurde, gab es in diesem Bereich eine Rad- und Busspur. Nachdem dieser Bereich von RadfahrerInnen sehr stark frequentiert ist und die Wiedereinführung dieser Busspur auch für den öffentlichen Verkehr eine Wiederherstellung des Zustandes wäre wie er vorher war, haben wir diesen Antrag gestellt. Es gab schon einmal eine Anfrage bei der Linzer Verkehrsplanung, ob es möglich wäre, diese Fahrspur wieder herzustellen. Das wurde damals negativ beurteilt. Allerdings wurde im Jahr 2012 für geraume Zeit eine Baustelle eingerichtet, im Zuge derer die rechte Fahrspur komplett gesperrt war. Der Stau, der vorhergesagt worden war, fand nicht statt. Auch der zweite Grund, der angeführt worden war, weshalb es nicht möglich wäre, hier diese Rad-Bus-Spur wieder einzurichten, war die Errichtung des Westrings, wo ursprünglich im Zuge des Einreichprojektes 2008 von einer wesentlichen Verkehrszunahme die Rede war. Das Projekt wurde jetzt neu kalibriert. Siehe da, plötzlich soll der Verkehr weniger werden, was für uns heißt, dass man damit bestätigt bekommt, dass der Westring obsolet ist. Aber das ist nur ein Sidestep, der jetzt nichts mit diesem Antrag zu tun hat. Jedenfalls auch diese Prognose wird nicht eintreten, womit eigentlich nichts mehr dagegen spricht, nun diese Rad- und Busspur wieder einzurichten und deshalb stellen wir den folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Im Sinne der Förderung der sanften Mobilität ersucht der Linzer Gemeinderat das zuständige Stadtsenatsmitglied, sämtliche notwendigen Schritte für die Wiedererrichtung der vor der Verlegung der Straßenbahn unter die Erde bestehenden Bus- und Radspur in der Unterführung Wiener Straße in die Wege zu leiten und so rasch wie möglich umzusetzen. Die Bedeckung allfälliger anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich ersuche um Annahme des Antrags.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderätin Polli, BEd: „Liebe Gerda Lenger, du hast selber gesagt, dass die Verkehrsplanung gesagt hat, dass es bei einer Wiedererrichtung einer Bus- und Radspur dort zu erheblichen Staus kommen würde. Es ist so, dass während des Umbaus wahrscheinlich wenig Staus waren, weil viele Autofahrer Umwege in Kauf genommen haben. Genauso hat man es bei der Unterführung Dinghoferstraße gesehen, wo es sich wirklich massiv immer wieder gestaut hat, weil eine Fahrspur weggefallen ist und während der Zeit des Umbaus die Busse andere Linien gefahren sind. Das heißt also, es ist dort nicht zu Staus gekommen, weil der Verkehr zurückgenommen wurde. Ich habe mir das auch selber dort angeschaut und kann es mir nicht vorstellen, dort eine Bus- und Radspur wieder einzuführen und aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist Fakt, dass diese Kreuzung ein neuralgischer Bereich in der Stadt Linz ist und es ist auch Fakt, dass es schon sehr oft geprüft worden ist. Ich darf ein bisschen zurückgehen. Wenn wir uns zurückerinnern, es hat früher einmal auf der Blumau einen Kreisverkehr gegeben, weil um diesen Bereich und die Auswirkungen und die Achsen in diesem Bereich geht es und da hat es einen Kreisverkehr gegeben. Mittlerweile haben wir dort eine T-Kreuzung mit Signalanlagen, mit einer Ampelregelung und es ist grundsätzlich von der Verkehrsfläche dort weniger geworden. Das ist der eine Aspekt, der zutrifft. Was aber das Thema ist, es hat sich dort auch städtebaulich einiges verändert, was dazukommt und man auch berücksichtigen muss. Wir haben sicher nicht weniger Verkehr dort in den letzten Jahren, sondern der Verkehr ist zunehmend mehr geworden. Ich möchte darauf hinweisen, dass mein Vorgänger, der Herr Bürgermeister, in seiner Funktion damals als Verkehrsreferent mit Radfahrinitiativen diese Kreuzung besichtigt und sich das angesehen hat und keine Lösungen in der jetzigen Lage, mit der jetzigen Variante machbar sind. Die Thematik ist außerdem, wenn man tatsächlich eine Busspur einrichten würde, das weit über die Kreuzung mit der Belastung hinausgehen würde und man tatsächlich den Verkehr behindern würde inklusive der Busse. Ich glaube, das ist nicht die Intention, weil wir gerade im öffentlichen Verkehr beschleunigen wollen und nicht die Geschwindigkeit heruntersetzen. Nichtsdestotrotz gibt es eine kleine, glaube ich, sehr gute und charmante Lösung, weil gerade der Bereich der RadfahrerInnen jetzt eigentlich schon eine praktikable Lösung gesucht und gefunden hat. Es wird jetzt schon tatsächlich angewendet, aber nicht im Bereich dessen, dass sie die Flächen des Individualverkehrs benutzen, sondern über die dortige Lösung im Westbereich des Fahrbahnrandes bzw. des Gehsteiges unterwegs sind. Da soll ein Konzept ausgearbeitet werden, das im Einvernehmen mit der Radfahrorganisation dann tatsächlich verwirklicht wird, um die jetzige praktikable Lösung, die eigentlich schon gemacht wird, tatsächlich in korrekte Bahnen zu lenken. Das ist die eine Geschichte. Insofern, weil ich sage, es gibt jetzt keine tatsächliche Änderung in diesem Bereich, dass ich sage, mit einer eigenen Spur für Bus- und für RadfahrerInnen, keine Zustimmung unsererseits. Aber ich sage auch ganz klar, sollte sich irgendwann einmal in einiger Zeit, man weiß es nicht, Straßenverkehrsthematiken und straßenpolizeiliche Maßnahmen sind nicht in Stein gemeißelt, irgendwann etwas ändern, dann ist das sicher wieder der Bereich, der geprüft wird, der angesehen wird, aber aus heutiger Sicht ist es nicht machbar. Danke.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich kann nur bestätigen, dass ich tatsächlich mit der Initiative Fahrrad und meinem eigenen Rad dort vor Ort gewesen bin und wir versucht haben, eine Lösung zu finden. Die Frau Kollegin Lenger weiß das ganz genau. Du hast extra nachgefragt, ob das stimmt, dass ich dort mit dem Fahrrad gewesen sei.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Ich weiß, dass du dort warst und ich habe dich auch schon einmal mit dem Fahrrad fahren gesehen. (Heiterkeit) Nichtsdestotrotz muss ich mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass offensichtlich auch die neue Verkehrsreferentin die Politik weiterführt, wo die gesamte Mobilität, der Radverkehr dem Autoverkehr untergeordnet wird. Es sollte in einer modernen, innovativen Verkehrsplanung der Individualverkehr zurückgedrängt werden. Die sanften Mobilitätsformen wie Rad fahren, zu Fuß gehen und vor allem der öffentliche Verkehr, sprich Busspur, sollten bevorzugt werden. Ich kann nur sagen, früher ist da die Straßenbahn auch gewesen, da war noch viel weniger Platz für den Individualverkehr, weil da ist die Straßenbahn oberirdisch gefahren, da hat es eine Busspur gegeben. Jetzt ist die Straßenbahn weg, jetzt ist die Busspur weg und es ist immer noch zu wenig Platz offensichtlich für den Individualverkehr. Ich kann nur sagen, wer Straßen baut, wird Verkehr ernten. Und wenn jemand in diesem Haus den einstimmigen Beschluss der Charta von Brüssel ernst nimmt, wo wir uns verpflichtet haben, den Radfahranteil bis 2020 auf 15 Prozent zu erhöhen - in Salzburg hat man schon 20 Prozent, in Graz hat man auch wesentlich mehr -, dann müssen wir hier Maßnahmen setzen. Wie wir jetzt von einer Pressekonferenz von Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl und Landeshauptmann-Stellvertreter Entholzer wissen, ist seit dem Jahr 2001 der Anteil am Modalsplit in Linz beim Rad fahren von 5,5 auf jetzt 7,8 Prozent gestiegen. Ich muss sagen, das ist sehr mager und da brauchen wir noch lange, bis wir die 15 Prozent erreichen. Ich verstehe es wirklich nicht, dass man diesem Antrag nicht zustimmt, aber wir werden in diesem Bereich und in vielen anderen Bereichen dranbleiben, dass dem Rad fahren und den sanften Mobilitätsformen zum Durchbruch verholfen wird.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (17) und FPÖ (9) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 8 Sozialwissenschaftliche Studie zur Bettel-Migration in Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich aufgrund des avisierten Abstimmungsverhaltens davon ausgehen muss, dass mein Antrag, eine sozialwissenschaftliche Studie zur Bettel-Migration in Linz zu erstellen, nicht die Mehrheit erhalten wird, möchte ich die Gelegenheit dennoch nutzen, Aufklärungs- und Bewusstseinsarbeit in diesem Gremium zu leisten und ich hoffe, dass es auf fruchtbaren Boden fällt. Wir haben vor ungefähr zwei Stunden in diesem Gemeinderat gegen die Stimmen der Grünen und der KPÖ beschlossen, das Betteln stärker unter Kontrolle zu stellen und da hat es u.a. geheißen, Zielsetzung ist, insbesondere die Hinterleute des organisierten Bettelns auszuforschen und ihr strafbares Handeln streng zu ahnden. Es hat, ich habe es in meiner Wortmeldung schon genannt, im letzten Jahr eine Studie in Salzburg gegeben über Notreisende und BettelmigrantInnen mit dem programmatischen Titel: ,So lange es mir hier auf der Straße besser geht als zu Hause, werde ich herkommen und betteln‘. Diese Studie wurde von Herrn Heinz Schoibl verfasst, der ist einem Team von insgesamt zehn WissenschaftlerInnen vorgestanden, die mitgewirkt haben. Gefördert wurde die Studie u.a. vom Runden Tisch für Menschenrechte, von der Dreyer Stiftung, vom Erzbischof von Salzburg – die ÖVP kann aufpassen - und die Plattform für Menschenrechte. Und ich möchte eines der wesentlichen Ergebnisse zitieren: ,Die Ergebnisse der vorliegenden Erhebung zu Notreisen und Bettelmigration aus Graz, Wien, Lausanne und Salzburg, also es geht auch darüber hinaus, widerlegen die sehr verbreiteten Mythen und Vorurteile über BettlerInnen. Das Ziel vieler Behauptungen, für die übrigens bis dato keine empirischen Belege vorgelegt wurden – Fußnote 7, die lese ich auch vor: ,Vergleiche dazu die eindrückliche Studie über bettelnde Roma in Lausanne, die von Tabin und anderen 2013 zeitgleich mit der gegenständlichen Erhebung durchgeführt wurde. Als Fazit stellt Tabin fest, dass die in den Medien hochgespielten Behauptungen sowie die Argumente, mit denen lokale und regionale Bettelverbote erwirkt worden waren, den empirischen Test nicht bestehen können. Die wissenschaftliche, systematische Untersuchung des Bettelphänomens in Lausanne hat weder Belege für Bandenbildung, Abkassieren, Missbrauch von Kindern und Frauen oder Menschenhandel festgestellt, noch Hinweise auf eine entsprechende Zunahme von strafrechtlich relevanten Vorfällen im Stadtgebiet von Lausanne gefunden! Ich gehe im Text weiter: ,Also das Ziel vieler Behauptungen, für die übrigens bis dato keine empirischen Belege vorgelegt wurden, dürfte darin bestehen, eine ablehnende Haltung gegenüber BettlerInnen zu legitimieren und in der öffentlichen Meinung zu verstärken. Das betrifft etwa die in den vergangenen Jahren wiederholt kolportierte Empfehlung, den BettlerInnen ein Almosen zu verweigern, weil diese Spenden und Almosen ohnedies nur in den Taschen von ausbeutenden und mit Menschen handelnden Paten krimineller Organisationen landen würden. Der öffentlich verbreitete Generalverdacht, wobei sich hinter BettlerInnen jeweils kriminelle Organisationen verbergen, begründet auch die weitgehende Zurückhaltung der öffentlichen Hand, mit sozial- und gesundheitspolitischen Maßnahmen auf die problematische Lebens- und Bedarfslage von Notreisenden zu reagieren. Die Ergebnisse der Salzburger Erhebung der Lebens- und Bedarfslagen von Notreisenden stehen in einem deutlichen Gegensatz zu den kolportierten Aussagen über die Hintergründe der Armutsmigration und heben sich von den Behauptungen, Unterstellungen wie nachstehend angeführt deutlich ab.‘ Ich zitiere eines davon: ,Für den Verdacht, dass mit der Strategie des Bettelns ein Vermögen gemacht werden könnte‘ - was ja in diesem Haus auch immer wieder behauptet wird -, ,das nach systematischer Abschöpfung bei letztlich unbekannten Dunkel- und Hintermännern landet, ergeben sich keinerlei Bestätigungen. Im Gegenteil, mit dem Tageserlös von kaum mehr als zehn Euro‘ - steht da in dieser Studie - ,ergeben sich ganz einfach keine ausreichenden Anreize für die Bildung einer kriminellen Vereinigung.‘ Ich könnte dann noch weiter vorlesen. Ich empfehle sehr, sich diese Studie einmal anzuschauen, sie ist auch im Internet downzuloaden. Meines Erachtens wäre es interessant, einmal eine solche Studie auch für Linz zu machen, einfach einmal ordentliche Grundlagen zu haben, wie schaut es denn aus mit Betteln und Bettelmigration, wie schaut es aus mit den Hintermännern, die den Weg in die Amtsanträge finden und die nach allen wissenschaftlichen Studien, die bis dato vorliegen, noch nicht gefunden werden konnten. Also beantrage ich, eine solche Studie zu erstellen. Ich lese kurz noch vor: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz beauftragt den Bürgermeister der Stadt Linz, eine sozialwissenschaftliche Studie über Bettel-Migration in Linz in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse einer solchen Studie werden sowohl in den zuständigen politischen Gremien vorgestellt, als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommunalen Voranschlägen zu berücksichtigen.‘ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, lieber Kollege Pühringer, während meiner Amtszeit und Aktivzeit, die wurde erst vor zwei Monaten beendet, war die Bettlerinvasion besonders in den Sommermonaten und vor Feiertagen festzustellen. Bettler, die in Kleinbussen kamen, überschwemmten nicht nur unsere Stadt, sondern auch andere Landeshauptstädte, die ihr Lied davon singen können. Aufgrund dieses Verhaltens stand für uns fest, dass es sich nicht um Verwandte untereinander handelt, sondern um kriminelle Organisationen, wie man zeitweise vermuten konnte, sie wurden auch Bettelmafia genannt. Sie, da meine ich Die Grünen, gehen leider nicht mit offenen Augen durch die Stadt, oder vielmehr glaube ich, wollen Sie dieses Problem einfach nicht erkennen. Außerdem glaube ich, dass Sie keine Zeitungen lesen. Die Kronen Zeitung hat in einem Artikel am 22. Jänner dieses Problem plakativ aufgezeigt unter der Überschrift ‚Prunk und Reichtum der Bettelmafia‘. Während die Hintermänner in luxuriösen Villen in Rumänien, Ungarn, Polen, Tschechien und Slowakei in Prunk und Reichtum leben, müssen ihre gepeinigten Lakaien Geld von den Einheimischen erbetteln. In Linz nimmt der Widerstand enorm gegen das Bettlerunwesen zu. Die Leute wechseln bereits bei ansichtig werden von Bettlern die Straßenseite, da sie sich belästigt fühlen. Seitens der ÖVP lehnen wir eine solche Studie ab, da sie nur Geld kostet und absolut keine neuen Erkenntnisse bringt. Falls Sie aber darauf Wert legen, eine sozialwissenschaftliche Studie erstellen zu lassen, sei es Ihnen unbenommen, diese selber zu bezahlen.“ (Zwischenrufe, Unruhe, Beifall ÖVP, FPÖ) Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Gemeinderat Pühringer, wir haben - das haben Sie zuerst erwähnt - vor zwei Stunden heute bezüglich Bettelproblematik schon etwas Sinnvolles besprochen und auch etwas Sinnvolles beschlossen. Das ist bei diesem Antrag aber eindeutig nicht der Fall. Es hat Ihnen Herr Stadtrat Wimmer heute schon einmal die Frage gestellt, wenn Sie von einer Studie, von einer empirischen Studie hier sprechen, ja glauben Sie denn wirklich, wenn man die Bettler befragt, dass man hier eine ehrliche Antwort bekommt, wie hoch denn die Einnahmen wirklich sind, ob sie das Ganze freiwillig machen, ob sie das organisiert machen, oder ob sie da einfach so draufkommen, dass sie das machen. Ja glauben Sie denn wirklich, dass Sie hier echte empirische Daten sammeln können? Ich glaube das nicht. Zudem kommt für uns dazu, dass - und das wissen wir auch alle, da sind wir uns einig - die Stadt Linz sparen muss, daher ist eine solche Studie, die ohnedies schon fragwürdig ist aus unserer Sicht, eine wirkliche Luxusausgabe, die wir uns nicht leisten können und uns auch nicht leisten wollen. Und, sehr geehrter Herr Gemeinderat Pühringer, wenn Sie das Grundrecht auf Betteln ansprechen, das hat der Verfassungsgerichtshof so entschieden, damit kann man eine Freude haben oder auch nicht, aber eines muss man schon sagen: Wenn man schon unbedingt Geld ausgeben möchte in Form einer Studie, wie Sie das vorhaben, wenn man schon unbedingt dafür ist, dann sage ich, da soll man das Geld sinnvoll ausgeben, und zwar zum Beispiel in soziale Maßnahmen, die dazu führen, dass es überhaupt nicht dazu kommt, dass man betteln muss, wenn man schon das Geld ausgeben will. Aber eine Studie zu erstellen, die absolut fragwürdig ist, ist sicher der falsche Zugang. Das hat Ihnen jetzt gerade ein Experte, der wirklich Jahrzehnte lang im Polizeidienst war, Kollege Hackl, gesagt. Horchen Sie doch einmal auf jemanden, der wirklich damit tagtäglich Erfahrungen gemacht hat. Fakt ist, das Betteln ist großteils organisiert, ob man jetzt von einer Mafia sprechen will, ist komplett gleichgültig. Es geht um den Hintergrund, dass hier Menschen ausgebeutet werden und dabei wollen wir nicht zusehen. Wir sehen in so einer Studie überhaupt keinen Sinn, wir werden uns damit der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Hahn: „Ich möchte vorausschicken, dass sich die SPÖ bei diesem Antrag der Stimme enthalten wird. Bettelei ist ein Phänomen, das wir nicht auf regionaler Ebene lösen können. Bettelei ist gesamteuropäisch zu betrachten und das wird selbst in dieser Salzburger Studie, die du da zitierst, genauso festgestellt, dass das eben Thema ist und ich frage mich, was das für einen Erkenntnisgewinn bringt. Salzburg und Linz sind 130 Kilometer auseinander. Welche anderen Ergebnisse werden wir in Linz bekommen, wenn es um Entfernungen geht von Ländern, wo - das steht auch in dieser Studie - diese Notreisenden herkommen, aus Rumänien, Slowakei, Polen, da sind 130 Kilometer wirklich egal. Diese Wanderströme gibt es, das steht auch in dieser Studie drinnen. Auch auf Nachfrage wird das für die Stadt Linz bestätigt und sie sind eine überregionale Herausforderung und die Ursache liegt in den Herkunftsländern. Die Diskussion, soweit ich weiß, gibt es auf EU-Ebene schon, da gehört sie auch hin. Auf Landesebene ist es so weit, dass es angeregt wird, dass eben die Notsituation von den Notreisenden österreichweit systematisch erforscht werden soll. Das macht meines Erachtens Sinn und diese Ergebnisse gilt es abzuwarten. Das Einzige, womit ich übereinstimme, da wende ich mich an solche Diktionen, die wir gerade gehört haben, irgendwie Bettelmafia und diese ganzen Geschichten. Ich glaube, wir müssen einfach nur vorsichtig mit Worten umgehen und die SPÖ-Fraktion verwahrt sich schon gegen diese Haltungen von jenen politischen Parteien und manchen Medien. Es ist eine davon heute schon zitiert worden, die das Thema Bettelei zur Angstmache und um politisches Kleingeld rauszuschlagen benutzen und dagegen verwahren wir uns. Und dich, Kollege Pühringer, möchte ich fragen, zu welchem Zweck stellen Die Grünen diesen Antrag. Ich habe jetzt eine Vermutung, wenn das nicht stimmt, sage es mir bitte in deinem Schlusswort. Aber es lässt alles darauf schließen, Die Grünen möchten einen Beleg dafür haben, dass es diese organisierte Bettelei nicht gibt und die eigenen Positionen damit untermauern - völlig legitim politisch natürlich. Aber was tun Die Grünen, wenn herauskommt, dass es doch Gewaltstrukturen gibt, wenn es Ausbeutung gibt und bei diesen Notreisenden eine Rolle spielen, das frage ich mich wirklich und das ist heute schon öfters diskutiert worden. Ich glaube, wir dürfen die Augen nicht verschließen vor gesamteuropäischen Problemen, aber wir sollten diese ganz, ganz unaufgeregt miteinander diskutieren, ohne sozusagen in diese Falle zu tappen, da einen Nutzen daraus zu schlagen. Was ich auch noch sagen möchte, die Salzburger Studie ist nicht von der Stadt Salzburg finanziert worden, du hast es sogar erwähnt in deiner Antragspräsentation. Falls Die Grünen wissenschaftliches Interesse an der Thematik haben, steht es euch frei, so eine Studie selbst in Auftrag zu geben und eure Argumente zu untermauern. Deswegen werden wir uns hier enthalten.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich möchte in Ergänzung zur Frau Gemeinderätin Hahn den Gemeinderat noch darüber informieren, dass es tatsächlich so ist, dass wir auch auf Städtebundebene das Thema der organisierten Bettelei sehr, sehr kritisch diskutieren und dass es über die Parteigrenzen hinaus, ich würde sagen, eine politische Übereinkunft darüber gibt, dass uns bewusst ist, dass die einzelnen Städte oder Regionen dieses Problem des organisierten Bettelns nicht lösen können. Es wird auch nicht auf nationalstaatlicher Ebene funktionieren, denn wenn man die Herkunftsländer vor allem der Roma, die in unseren Breitengraden hier betteln, aus Rumänien, aus Bulgarien, aus Teilen Serbiens, aus der Slowakei, inzwischen auch aus Ungarn, Tschechien kennt, dann ist es nicht verwunderlich, dass diese Menschen eine andere Perspektive woanders suchen. Da glaube ich wirklich, dass unsere Systeme überfordert sind, diese enormen sozialen Problematiken in diesen Ländern nur einigermaßen zu bewältigen und zu kaschieren. Es ist auch besser investiert - und das geschieht in dieser Stadt -, dass diese Menschen und ihre Familien, wenn sie da sind, nicht einfach nur polizeilich observiert werden, sondern es ist die Caritas, die in dieser Stadt auch eine Notversorgung aufgebaut hat, eine Notversorgung, die mit den Sozialbehörden des Landes und der Stadt Linz akkordiert gewesen ist. Und Fakt ist, dass das Gewaltpotential bei einem Teil - ich glaube, auch da gilt, man muss realistisch sein, man darf nichts verdammen, aber auch nichts glorifizieren - dieser durch organisierten Bettel durch ganz Europa geschleusten Menschen ein enormes Aggressionspotential festzustellen ist. Das werden Ihnen jeder Sozialarbeiter und jede Sozialarbeiterin von Institutionen in dieser Stadt, egal ob B 37, Wärmestube, bei der Diakonie oder städtische SozialarbeiterInnen bestätigen können. Wir sind gut beraten, unsere Worte sorgfältig abzuwägen. Ich stimme hier überein, dass man nicht mit Begrifflichkeiten wie Bettelmafia, wenn es um Menschen geht, die hier sind, reden sollte, aber wir sollten nicht die Augen verschließen, dass es hier tatsächlich clanhafte Strukturen gibt, die im Hintergrund diese Menschen und deren Kinder radikal ausbeuten. Hier gibt es eine gewisse Schutzfunktion, die wir wahrzunehmen haben, aber wir sollten nicht glauben, dass wir die Problemlöser für ein europäisches Thema sein können. Eine Studie erachte ich nach den in Linz zumindest vorhandenen Grundlagen, Analysen und Einschätzungen, die zugegebenermaßen nicht wissenschaftlich sind, aber die wir von der Exekutive, von der Kriminalpolizei haben, von den Sozialarbeitern haben, auch von den Organisationen, die diese Menschen betreuen mit dem Wissen, woher diese Menschen kommen, warum sie hier sind und welche Problemlagen es gibt, nicht für notwendig und glaube, dass man keine wissenschaftliche Untersuchung braucht, sondern gesamteuropäische Konzepte und Lösungen, wo die Kommunen sicherlich auch ihren Part haben, um dazu einen Beitrag zu leisten. Das ist mehr unsere Aufgabe als Forschungstätigkeit.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Pühringer: „Auf den zitierten Kronen Zeitung-Artikel von gestern will ich gar nicht eingehen, da glaube ich wirklich, dass man sagen muss, das ist nicht recherchiert und das ist Kampagnenjournalismus und das sollte nicht zur Argumentation einer eigenen Position dienen. Ich ersuche um ein bisschen Verständnis für meine Position. Alle diese sozialwissenschaftlichen Studien, die nicht nur die BettlerInnen befragen, sondern auch die SozialarbeiterInnen, die sich mit diesen Themen auseinander setzen, kommen zu dem Ergebnis, dass es keine Hinterleute gibt. Vor zwei Stunden hat dieser Gemeinderat mit Mehrheit beschlossen, dass diese Hinterleute auszuforschen seien. Es scheint offensichtlich zumindest aus sozialarbeiterischer Perspektive zu sein, dass es diese Hinterleute gar nicht gibt und daher denke ich, wäre es sinnvoll, das für Linz einmal im Detail zu untersuchen, wie schaut die Situation wirklich aus. Man kann gerne auch die Polizei mit ins Boot hineinnehmen bei einer solchen Studie, aber sich das einmal aus einer sozialwissenschaftlichen Ebene anzuschauen, wie schaut denn die Lage eigentlich aus, um dann zu weiteren Beurteilungen zu kommen. Was ich in diesem Hause sehr oft vermisse ist, dass man einmal gesteht, wo man die eigenen Informationen her hat. Meines Erachtens passiert in diesem Haus sehr, sehr viel auf Vermutungen und Verdachtsmomenten oder weil es irgendwo in einer Zeitung steht oder irgendwo hat irgendwie irgendjemanden gesehen und daher weiß man schon, worum es sich bei diesem Problem jeweils genau handelt. Also schaffen wir eine fundierte Grundlage und auf dieser Grundlage diskutieren wir dann. Und liebe Kollegin Hahn, wenn da herauskommen sollte, dass es wirklich Gewaltstrukturen gibt, dann werden wir die Letzten sein, die diese Gewaltstrukturen rechtfertigen wollen. Menschenhandel, Erpressung und Nötigung und was auch immer gehört natürlich verfolgt. Sie werden von den Grünen niemanden finden, der sagt, da schauen wir jetzt einmal weg und da haben wir kein Problem damit. Ich ersuche um Zustimmung zu einer solchen Studie. Ich glaube, dass es gut und wichtig wäre, die zukünftige Diskussion in diesem Haus in geordnete Bahnen zu lenken und ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und FPÖ (9) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Svoboda berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 9 Veröffentlichung von Voranschlag und Rechnungsabschluss auf der Homepage der Stadt Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, geschätzte BesucherInnen auf der Galerie, dieser Antrag geht in seinen Ursprüngen zurück in das Jahr 2012. Damals haben wir in der Fraktion festgestellt, dass erfreulicherweise immer relativ schnell nach dem Budget-Gemeinderat bzw. dem Juli-Gemeinderat die jeweils behandelten Voranschläge bzw. Rechnungsabschlüsse der Stadt Linz auch auf der städtischen Homepage zu finden waren. Wir haben es damals für sinnvoll erachtet, das bereits vor der Beschlussfassung online zu stellen, damit sich die Linzer BürgerInnen möglichst umfassend informieren können und nicht extra in das Neue Rathaus fahren müssen, um in diese Unterlagen Einsicht zu nehmen . Wir haben das für den 13. September 2012 in einem Gemeinderatsantrag formuliert, der erfreulicherweise einstimmig angenommen wurde und tatsächlich war dann der Voranschlag 2013 bereits eine Woche vor seiner Beschlussfassung im Budget-Gemeinderat online zu finden. Allerdings ist das etwas komische Phänomen aufgetreten, dass der Voranschlag zwar vor der Beschlussfassung online war, aber nicht am Tag der Beschlussfassung im Budget-Gemeinderat. Wir haben damals schon eine Videoübertragung gehabt und zu Recht haben sich die BürgerInnen gefragt, warum das Zahlenwerk auf einmal wieder, wie man so schön sagt, offline gegangen ist, nur um wenig später wieder aufzutauchen. Aus diesem Grund habe ich mir dann erlaubt, dem damaligen Bürgermeister Franz Dobusch eine gemeinderätliche Anfrage zu schreiben. Diese wurde im September 2013, also nicht allzu lange her, so beantwortet, dass für eine längere Online-Veröffentlichung im gewünschten Ausmaß grundsätzlich gar kein weiterer Beschluss erforderlich sei, also sowohl das möglichst bald online zu stellen, als auch dann durchgehend die Unterlagen online zu lassen. Es hat sich dann leider gezeigt im Zuge der Budgetdebatte für das heurige Jahr, dass der Voranschlag zwar während der Debatte online war, aber trotzdem erst zehn Tage ungefähr vor dem Ende der Einsichtnahmefrist, also am 2. Dezember online gegangen ist, obwohl die Entscheidung der Sitzung von Stadtsenat und Finanzausschuss schon früher war. Aus diesem Grund stellen wir jetzt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für städtische Veröffentlichungen im Internet zuständige Mitglied des Stadtsenats wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass künftig Rechnungsabschlüsse und Voranschläge möglichst bald nach der Beratung im Stadtsenat und Finanzausschuss und daraufhin durchgehend online zur Verfügung stehen.‘ Ich darf um Zustimmung ersuchen.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderat Ing. Hofer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 10 Radweg Linz-Wilhering – Miteinbeziehung der Schifffahrtsgäste in die Planungen – Resolution und führt aus: „Liebe KollegInnen im Linzer Gemeinderat, vor einem dreiviertel Jahr und vor einem halben Jahr hat sich mehrheitlich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, zwischen Linz und Wilhering einen Radweg zu bauen, wobei die Kostenaufteilung im Verhältnis von 60 Prozent Land und der Rest von der Stadt Linz ausgemacht wurde. Wichtig in diesem Zusammenhang erscheint natürlich die Querung der Radwegführung im Bereich der Nibelungenbrücke. Diese soll sowohl aus verkehrstechnischer Sicht als auch aus touristischer Sicht optimal in das Radwegeprojekt Linz – Wilhering integriert werden. Dabei ist vor allem auf die zahlreichen Schifffahrtsgäste Bedacht zu nehmen. Während viele Flusskreuzfahrten früher in Linz – ich unternehme auch meine erste Flusskreuzfahrt – nur durchgefahren sind, hat sich die Zahl der Anlegungen über die Jahre deutlich gesteigert. Waren es 2004 nur 200 Anlegungen, so waren es 2013 schon 870. Das heißt, ein verstärkter Ein- und Ausstieg wird genutzt und von Radfahrern auch benutzt werden. Ich stelle daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stellen der Stadt Linz sowie des Landes Oberösterreich werden ersucht, in die laufenden Planungen für den Radweg Linz – Wilhering bzw. dessen Anbindung an die Nibelungenbrücke die Donauschifffahrt miteinzubeziehen, um aus touristischer und verkehrssicherheitstechnischer Sicht eine optimale Lösung zu finden.‘ Ich möchte noch anschließen, das steht nicht im Antrag, dass es tatsächlich für Radfahrer derzeit nicht sehr leicht ist, auf der einen Seite von Linz nach Urfahr zu kommen und umgekehrt von Urfahr nach Linz. Da gibt es sehr, sehr viele Ungereimtheiten, die gelöst werden müssen, da gibt es überhaupt keine Diskussion, während der vorher behandelte Antrag der Radfahrer unter der Blumau wirklich aus radfahrtechnischer Sicht eine Zumutung wäre. Man kann nicht jede Möglichkeit der Grünen nehmen, nur um den Autoverkehr in irgendeiner Weise abzuwürgen. Ich bitte den Antrag, den ich vorgetragen habe, anzunehmen.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Ich möchte einmal vorausschicken, dass wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten werden, weil wir doch glauben, dass bei der Planung eines Radweges Schifffahrtsanlegestellen und das Ein- und Aussteigen von Schifffahrtsgästen mitberücksichtigt werden, noch dazu wo Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl hier mit dieser Planung beauftragt ist. Ich glaube schon, dass man so viel Vertrauen zu ihm haben kann, dass das mitberücksichtigt wird. Außerdem würde das heißen, dass bei jedem Radweg, der Autobus- oder Straßenbahnhaltestellen passiert, solche Anträge gestellt werden müssten, weil überall, wo ein Radweg bei einer Autobushaltestelle oder bei einer Straßenbahnhaltestelle vorbeigeht, Fahrgäste ein- und aussteigen. Also ich glaube, so viel soll man der Planung schon zutrauen, dass das möglich ist. Herr Kollege Hofer, ich wollte mich eigentlich gar nicht zu Wort melden, aber es war notwendig, weil du den einen Antrag bezüglich Wiener Straße erst als so unnötig bezeichnet hast und gemeint hast, bei der Nibelungenbrücke ist es wirklich schwierig, von der einen auf die andere Seite zu kommen, z. B. vom Alten- zum Neuen Rathaus, wenn man mit dem Fahrrad fährt. Ich möchte dich nur erinnern, dass wir diesbezüglich schon, ich weiß nicht wie viele, Anträge gestellt haben. Die ÖVP ist da kaum mitgegangen und nicht sehr konstruktiv gewesen, was Lösungen betrifft. Es gäbe z. B. eine Lösung, die man sofort umsetzen kann, eine Fahrspur jeweils in jeder Richtung für Radfahrer, für Busse und Taxis freizugeben, es gäbe sehr viele Möglichkeiten, aber die ÖVP will ja gar nicht. Du hältst nur den Grünen immer vor, dass sie falsche Anträge stellen und wenn man dann einen Antrag stellt, dann wird es als Jux-Antrag und sonstiges hingestellt. Wie gesagt, bei diesem Antrag werden wir uns mit der vorher gesagten Begründung enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Hofer, wir freuen uns über jeden Antrag, der aus touristischer Sicht beleuchtet wird, weil das auch immer unser Herzstück ist. Wir werden uns aber auch wie Die Grünen hier bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Ich möchte noch ein paar ganz kurze Gründe dazu sagen. Wir freuen uns, wenn du im Antragsvorspann hineinschreibst, dass sich die Schifffahrtsgäste so dermaßen erhöht haben, dass es von 200 Anlegungen auf 870 gesteigert werden konnte. Wir möchten in Erinnerung rufen, möchten das der ÖVP x-fach ins Stammbuch schreiben, dass das unzählige Anträge der FPÖ-Linz gewesen sind, damit man die Länderechte an der Donau ankauft, damit man Schiffsanlegestellen errichtet, damit man den ganzen Schifffahrtstourismus wirklich in Schwung bringt. Das heißt, wenn man zurückgeht bis in die 90er-Jahre, waren es fast unisono nur unsere eigenen freiheitlichen Anträge, damit der Schifffahrtstourismus in Schwung kommt. Uns freut es natürlich, wenn das im Antrag niedergeschrieben wird. Was das mit dem Radweg an sich jetzt zu tun hat, ist relativ offen, weil es ist an sich eine Unterstellung nicht nur an die Planung, wie die Kollegin Lenger gesagt hat, sondern auch eine Unterstellung an die Touristiker, dass die bis jetzt alles verschlafen hätten und auf irgendwelche Zurufe warten und nicht wissen, was sie tun sollen. Der Radtourismus an sich existiert seit dreißig Jahren und es wissen seit dreißig Jahren Hoteliers, Reisebüros, Tourismusverbände, Österreichwerbung, Werbegemeinschaft Donau, Wurm & Köck, DDSG usw., alle zusammen wissen, was sie zu tun haben. Sie informieren sich gegenseitig, wie man gut aus- und einsteigen kann, wie man Passagen überbrücken kann, wie man vom Schiff auf das Rad und vom Rad auf das Schiff wechseln kann. Das heißt, diese Dinge gibt es allesamt seit den frühen 1980er-Jahren. Das heißt, es ist seit 30 Jahren mittlerweile so, wenn jemand die Donau herunterkommt, egal wie, wird er auch als radelnder Tourist immer informiert, auf das Schiff umzusteigen oder umgekehrt. Das ist in jedem Reiseführer zu lesen, in jedem Internetportal, auf jedem Handy-App, was weiß ich, was es da alles gibt, dass sogar empfohlen wird, wenn man nach Linz hereinradelt, dass man einfach das letzte Stück nicht unbedingt radeln soll, weil es so verkehrsträchtig ist. Es ist weder sehr angenehm, von Ottensheim nach Linz zu radeln, noch von Wilhering nach Linz. Es ist nicht unbedingt das, was sich ein Urlauber vorstellt, wenn er neben der Bundesstraße dahinradelt. Das ist ja kein Urlaubswert in dem Sinn. Das heißt, die Touristiker empfehlen sogar ausdrücklich, vor dem Ballungszentrum das Rad auf das Schiff mitzunehmen und mit dem Schiff einzufahren, weil es schöner und angenehmer ist. Das heißt, das passiert alles seit 30 Jahren, darum sehen wir da jetzt keine Notwendigkeit für diesen Antrag und darum werden wir uns auch hier der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Fadl: „Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zur Kollegin Klitsch ist gar nichts hinzuzufügen. In die Diskussion zwischen der Landeskoalition mischen wir uns auch nicht ein, zwischen Schwarz und Grün. Mich freut es, dass die Frau Vizebürgermeisterin das zusammengebracht hat, dass das – wie ich als Eisenbahner sage – auf Schiene ist, dass das kommen wird. Unsere Fraktion glaubt nicht, dass sie der Landesplanung oder unseren Planern Hausaufgaben diktieren muss. Wir halten beide Expertengruppen für intelligent genug, dass sie einen ordentlichen Radweg machen. Wenn sie sogar beim Hochwasserschutz mitdenken, werden alle wissen, dass auf der Donau Schiffe fahren. Aus diesem Grund enthalten wir uns.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Hofer: „Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, ich darf zurückerinnern, als ungefähr vor 20 Jahren wir als ÖVP den Antrag gestellt haben, auch in Urfahr eine Anlegestelle für Schiffe zu machen, da wurden wir fast ausgelacht. Heute wäre das nicht mehr möglich, heute brauchen wir Anlegestellen sowohl auf der Linzer Seite, als auch auf der Urfahraner Seite. Der Streit, wo oder wer für den Radanschluss zuständig ist, wenn ein Schiff anlegt, glaube ich, ist eine Sache, die man wirklich irgendwo ausmachen sollte. Du hast heute gesagt, Herr Finanzreferent, dass man im guten Gespräch miteinander einiges auf den Weg oder auf die Schiene bringen kann, wie der Kollege Fadl sagt. Ich meine, wenn man das Rad fahren ernst nehmen will, dann muss man schon etwas für die Radfahrer tun, damit die auch, wenn sie mit dem Schiff ankommen, tatsächlich mit dem Schiff, soweit es möglich ist, verkehrsarm in die Stadt kommen und die Stadt erleben können. Ich meine daher, wir sollten wirklich jetzt schnell darauf drängen, mit diesem Radweg, der geplant ist und gebaut wird, die Anschlüsse auch in dem Sinne zu machen. Meine Damen und Herren, ich weiß, Linz hat eine sehr geringe Quote an Radfahrpotential zum Unterschied z. B. von deutschen Städten, von dänischen Städten oder von Salzburg, aber wir haben uns versprochen, dass wir auf über 20 Prozent kommen. Da sind wir noch einiges davon entfernt. Und wenn alle mittun - ich bin leider auch in der Vergangenheit ein Opfer meiner Unvorsichtigkeit beim Rad fahren geworden – dann wird das sicherlich gelingen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen viel Glück.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (9) und Die Grünen (7), sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 11 Infokampagne für mehr Sauberkeit und Ordnung in Linzer Öffis – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Linz Linien haben letztes Jahr ganz erfreulich einen neuen Rekord hinsichtlich der Fahrgäste erzielen können: Über 100 Millionen Fahrgäste haben die Linz Linien benutzt. Damit sich diese Fahrgäste wohl fühlen, ist gegenseitige Rücksichtnahme natürlich unerlässlich. Die Einhaltung einer Hausordnung sorgt dabei für eine angenehme Fahrt und soll ein konfliktfreies Miteinander aller Fahrgäste sicherstellen. Leider – das muss man auch immer wieder feststellen – sind sich jedoch nicht alle Fahrgäste, die mit den Öffis unterwegs sind, dieser wichtigen Spielregeln bewusst. Mir ist hingegen bewusst, dass die Linz Linien bereits jetzt vereinzelt mehr oder weniger erkennbar auf Punkte der Beförderungsbedingungen, die für alle gelten, hinweisen. Trotzdem gibt es aber sehr häufig Beschwerden, dass sich viele Fahrgäste durch andere gestört fühlen, die es damit leider nicht so genau nehmen. So wäre es beispielsweise untersagt, in den Fahrzeugen Speisen und Getränke zu verzehren, sofern dies zur Verunreinigung der Fahrzeuge und Anlagen bzw. zur Belästigungen anderer Fahrgäste führen könnte. Getrost kann man aber davon ausgehen, dass die Mehrheit der Kunden der Linz Linien die Beförderungsbedingungen wenig bis überhaupt nicht kennt und verschiedene Verstöße ohne böse Absicht gesetzt werden. Es ist mir auch bewusst, dass sich die Stadt Linz, wenn es um Vergleiche geht, etwas schwer tut und das nicht so gerne haben will, das habe ich im Gemeinderat schon mehrmals erlebt, wenn man im Vergleich vielleicht nicht ganz so gut da steht. Trotzdem sollte man da offen sein und man soll sich ein Vorbild an anderen Städten nehmen, was die gut machen, so wie sich andere Städte sicher bei uns oft ein Vorbild nehmen. Die Wiener Linien haben hier 2013 eine sehr gute Vorbildfunktion gehabt und sie haben eine breit angelegte Infokampagne für mehr Sauberkeit und Ordnung gestartet. Sie haben das ganze unter dem Motto ‚Mach was du willst, aber bitte nicht hier‘ gesetzt und sie haben damit auf Fehlverhalten, wie z. B. lautes Musikhören in den Öffis, das Essen übelriechender Speisen, die Verunreinigung der Fahrzeuge oder belästigendes Telefonieren hingewiesen. Wir Freiheitlichen sind der Überzeugung, dass auch in Linz eine derartige Initiative sehr wohl Sinn machen würde und dass schnellstmöglich von der Geschäftsführung der Linz Linien eine derartige Kampagne ausgearbeitet und dann rasch durchgeführt werden soll. Die derzeitigen Maßnahmen, die getroffen werden, sind offensichtlich zu gering und sie werden auch ganz offensichtlich zu wenig beachtet. Eine gut durchdachte und eine regelmäßig eingesetzte flächendeckende Infokampagne soll plakativ die gegenseitige Rücksichtnahme in den Vordergrund stellen und das Bewusstsein dafür bei den Fahrgästen schärfen. Wichtig ist mir hier noch, dass nicht durch Verbote, sondern einfach durch unübersehbare Hinweise die Fahrgäste regelmäßig daran erinnert werden sollen, dass Grundlagen für die Sauberkeit und Ordnung in den Öffis wichtig sind. Aus unserer Sicht sind daher unnötige Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken zu unterlassen und wir denken, dass so eine Kampagne durchaus Sinn machen würde. Wir stellen daher eine Resolution an die Linz Linien GmbH: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Geschäftsführung der Linz Linien um die Ausarbeitung und Durchführung einer breit angelegten Infokampagne für mehr Sauberkeit und Ordnung in den Linzer Öffis. Dabei soll durch Hinweise auf relevante Bestimmungen der Beförderungsrichtlinien plakativ die gegenseitige Rücksichtnahme in den Vordergrund gestellt und das Bewusstsein dafür geschärft werden. Dabei soll im Sinne der Sparsamkeit und Effizienz insbesondere auf die vorhandene Infrastruktur wie Citylights, Infomonitore, Durchsagen, Plakatstellen oder Internetseiten und mobile Anwendungen zurückgegriffen werden.‘ Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrte Damen und Herren, auch bei diesem Antrag muss ich sagen, wir haben Vertrauen in die Linz Linien - Herr Kollege Raml ist auch im Aufsichtsrat, ich weiß nicht, ob er sich nicht erkundigt hat, ich habe mich auf jeden Fall erkundigt bei den Linz Linien. Ich sehe es auch, ich fahre täglich mit der Straßenbahn und ich gebe Ihnen Recht, es liegt wirklich viel Müll in den Bims, aber die Linz Linien machen ständig in dieser Richtung, wie Sie es fordern, Kampagnen und Bewusstseinsbildung. Es gab schon etliche größere Kampagnen und es werden laufend Einschaltungen bei den Infoscreen-Anzeigen geschaltet, z. B. ‚Zwischenmahlzeit bitte nicht im Fahrzeug‘, ‚Haben Sie etwas vergessen?‘, ‚Müll in den Fahrzeugen‘, ‚Heiße Rhythmen‘, ,Telefonieren ohne Ende‘ - da geht es um Musik und Telefon, oder ‚Zigarette – bitte nicht im Fahrzeug‘, ‚Vorrangregeln beachten‘ - da geht es um Stau an den Türen, ‚Nichts gegen Hunde im Bus und Bim‘ - da geht es um die Maulkorbpflicht. Es werden an den Infoscreen-Anzeigen immer wieder diese Infos geschaltet. Es sind in den Fahrzeugen Verbots- und Gebotsaufkleber zu Essen, Trinken, Rauchen, Musik und Telefon angebracht, es kleben an den Haltestellen Rauchverbotsaufkleber. Ich sehe aber da auch wirklich sehr oft Menschen darunter sitzen und rauchen. Auch wenn man noch so viel Bewusstseinsbildung macht, ich rede halt oft die Leute selber an und sage, Entschuldigung, bitte sehen Sie diesen Aufkleber nicht. Wenn man freundlich ist, dann nützt das auch. Also man muss selber ein bisschen aktiv werden und die Menschen freundlich und offen anreden. Es wird das Thema auch zusätzlich im Kundenmagazin der Linz AG ‚Am Punkt‘ und im ‚Lebendigen Linz‘ immer behandelt und die Linz Linien werden in diesem Jahr einen besonderen Schwerpunkt zum Thema Sauberkeit setzen. Also der Antrag ist eigentlich schon umgesetzt bzw. in Umsetzung und darum werden wir uns der Stimme enthalten, weil wir Vertrauen zu den Linz Linien haben.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Kaiser: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, die Gerda hat schon sehr viel gesagt. Es hat schon viele Kampagnen zum Thema ,Sauberkeit‘ der Linz Linien gegeben. Ich möchte nur noch drei Fakten anhängen, wo man sieht, wie viel die Kolleginnen und Kollegen leisten. Im Jahr werden in etwa von der Fläche her 765 Fußballfelder gereinigt. Es werden von den Haltestellen jährlich ca. 350.000 Kilogramm Müll entsorgt und die Linz AG Linien muss in etwa jedes Jahr etwa 1,5 Millionen Euro in die Reinigung investieren. Darum hat die Linz AG immer wieder Kampagnen zum Thema Sauberkeit gefahren. Wir sind aber dennoch der Meinung, dass solche Kampagnen immer wieder gut sind, um das Bewusstsein zu schärfen und das Bewusstsein für mehr Sauberkeit zu bilden und darum wird die sozialdemokratische Fraktion zustimmen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 12 Verbesserungen beim Anrufsammeltaxi (AST) – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, zahlreiche Rückmeldungen von Fahrgästen belegen, dass sich die Servicequalität beim von den Linz Linien angebotenen Anrufsammeltaxi (AST) in den letzten Jahren weiter verbesset hat und dieser Service gerne in Anspruch genommen wird. Zwei konkrete Maßnahmen könnten nach Ansicht der Grünen die Servicequalität des AST weiter steigern: Eine zeitgemäße Buchungsmöglichkeit via Handy-App oder SMS würde den Bestellvorgang, insbesondere beim Aufenthalt in lauten Umgebungen wie etwa in Lokalen deutlich vereinfachen. Während die Abfahrt auf das AST in der Regel in Lokalen, in Privatwohnungen oder am Arbeitsplatz abgewartet werden kann, haben Reisende, die mit dem Zug am Hauptbahnhof Linz ankommen, diese Möglichkeit nicht. Exemplarisch seien hier Zugankünfte mit dem Railjet aus Richtung Wien um 20:45 Uhr oder 21:45 Uhr genannt, die mit einer Wartezeit von 30 Minuten bis zur nächstmöglichen Abfahrt des AST verbunden sind. Eine Erhöhung der Abfahrtsfrequenz bei der AST-Haltestelle Hauptbahnhof könnte hier für Abhilfe sorgen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Linz Linien GmbH: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Linz Linien GmbH, für die Umsetzung einer zeitgemäßen Buchungsmöglichkeit für das Anrufsammeltaxi (AST) via Handy-App und / oder SMS Sorge zu tragen. Weiters möge die Linz Linien GmbH die Umsetzung einer viertelstündlichen Abfahrtsmöglichkeit von der Haltestelle Hauptbahnhof (statt wie bisher halbstündlich) prüfen und nach Möglichkeit die Umsetzung veranlassen.‘ Ich hoffe auf eine breite Annahme dieses wirklich qualitätsverbessernden Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Raml: „Sehr geehrte Frau Kollegin Lenger, Sie erinnern sich sicherlich, dass vor ein paar Jahren die FPÖ der ÖVP einen Kopierer geschenkt hat, das hatte gewisse Gründe. Diesmal sollten Sie hier einmal zum Handkuss kommen, denn genau so einen Antrag, genauso eine Forderung, das AST per Handy bestellen zu können, hat die FPÖ am 26. Jänner 2012 – vor rund zwei Jahren – einstimmig hier im Gemeinderat durchgebracht. Das wird derzeit von den Linz Linien ausgearbeitet. Das könnte natürlich auch für mich etwas schneller gehen, scheinbar ist die Technik etwas zu kompliziert. Aber da wir inhaltlich Ihren Antrag selbstverständlich unterstützen, da es ursprünglich unsere Idee war, darf ich Ihnen als nachträgliches Weihnachtsgeschenk eine Zustimmung schenken.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende schlägt nun vor, die beiden Dringlichkeitsanträge, die sich mit dem Thema Polizei beschäftigen, gemeinsam zu behandeln. Gemeinderat Hackl berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend keine Schließung des Polizei-Wachzimmers Ontlstraße sowie zusätzliche Polizei-Dienststellen Bindermichl und Froschberg - Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, der Dringlichkeitsantrag umfasst keine Schließung des Polizeiwachzimmers Ontlstraße und zusätzliche Polizeidienststellen für den Bindermichl und Froschberg. In der Ausgabe der Oö. Nachrichten vom 14. Jänner 2014 ist ein Artikel unter dem Titel ,Zusperrliste: Wachzimmer Ontlstraße wird aufgelassen‘ erschienen. In einer weiterführenden Textpassage heißt es dazu noch: ,Geht es nach den Plänen des Innenministeriums, gibt es in Linz künftig nur noch zehn statt elf Polizei-Wachzimmer. Auf der Zusperrliste, die Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (Volkspartei) Mitte Februar offiziell bekannt gibt, steht das Wachzimmer Ontlstraße.‘ Nun ist Sicherheit ein ganz wesentliches Element der Lebensqualität in einer Stadt und eine Polizeiinspektion im Nahbereich ein wesentliches Element des subjektiven Sicherheitsgefühls im Stadtteil. Zudem ist auf mehrere regionale Besonderheiten hinzuweisen, die eine Polizeiinspektion in der Urfahraner Ontlstraße im Sinne der direkten Präsenz unabdingbar machen. Im direkten Einzugsbereich leben knapp 15.000 Menschen, nordwärts beinhaltet der Rayon auch exponierte und oftmals dünner besiedelte Siedlungsräume, in unmittelbarer Umgebung der Polizeiinspektion Ontlstraße finden sich zahlreiche Einkaufs- und Gewerbezentren sowie eine Auffahrt auf die Autobahn, die Tätern als schneller Fluchtweg dienen kann. Die unterzeichneten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte stellen daher nachstehenden Antrag Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,1. Der Gemeinderat der Stadt Linz fordert die zuständigen Stellen im Innenministerium auf, unter den am 13. Jänner 2014 auch von der Innenministerin in einer Pressekonferenz aufgezählten Kriterien (Infrastruktur, Topografie, Flächenausdehnung, Bürgernähe) den Linzer Inspektions-Standort Ontlstraße zu bewerten und demgemäß von einer Schließung Abstand zu nehmen. 2. Zudem werden die zuständigen Stellen im Innenministerium ersucht, für die Stadtteile Bindermichl und Froschberg zusätzliche Polizei-Dienststellen vorzusehen sowie die Aktivkraft der Linzer Polizei raschestmöglich auf den vorgesehenen Soll-Stand anzuheben.‘“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler berichtet über den von den Gemeinderatsfraktionen von SPÖ und FPÖ gemeinsam eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Gesamtkonzept für die Situierung von Polizeiinspektionen im Stadtgebiet in Abstimmung mit VertreterInnen der Stadt und ausreichend Personal für die Polizei in Linz sicherstellen – Resolution an die Bundesregierung und führt aus: „Lieber Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Dringlichkeitsantrag, der von der SPÖ- und FPÖ-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebracht worden ist, beschäftigt sich sozusagen im Groben mit dem gleichen Thema, ist aber doch etwas anders. Auch wir haben über die Medien erfahren müssen, dass die Polizeiinspektion Ontlstraße geschlossen werden soll. Für die Stadt Linz ist das unserer Meinung nach aus zwei Gründen auf diese Art und Weise nicht hinnehmbar. Das Erste ist einmal der Stil, in dem das Ganze abgelaufen ist. Da war die Rede von Geheimplänen, die dann so über die Medien durchgesickert sind und das ist definitiv kein partizipativer Stil. Wir erwarten uns als Stadt, dass es bei solchen wichtigen Fragen, die die Sicherheit in der Stadt betreffen, eine Konsultation mit der Stadt gibt, dass man sich mit den Vertretern der Stadt zusammensetzt. Das Zweite ist auch der Inhalt dieser Pläne oder dieses konkreten Plans, weil wir eigentlich schon seit Jahren ein mehr oder weniger willkürliches und wenig überlegt erscheinendes Hin- und Herschieben der Situierung von Polizeiinspektionen in Linz haben - wenn wir nur an die Polizeiinspektion Ebelsberg denken, die dann komplett an den sozusagen östlichen Rand des Linzer Südens verschoben worden ist, was sicher auch nicht das Ergebnis eines Masterplans ist. Was es daher eigentlich braucht, und das geht jetzt weit über die Wünsche der ÖVP hinaus, ist ein Gesamtkonzept für ganz Linz für die optimale Situierung der Polizeiinspektionen im ganzen Stadtgebiet für den bestmöglichen Einsatz der PolizistInnen für die LinzerInnen. Dieser vom Kollegen Hackl gerade vorgetragene Antrag ist sehr kasuistisch, der zielt auf einzelne Polizeiinspektionen ab und greift daher viel zu kurz. Wir brauchen eine Optimierung der Standorte, wir brauchen kein Flickwerk zur Befriedigung der Interessen jener, die gerade aktuell am lautesten schreien. Daher ist für die SPÖ-Fraktion dieser ÖVP-Antrag nicht reif, um ihm die Zustimmung auszusprechen. Ich beantrage damit hier gleich auch in diesem Zusammenhang die Zuweisung des ÖVP-Antrags an den Sicherheitsausschuss, um das dann dort noch näher zu diskutieren. Was muss das gesamte Ziel sein? Das gesamte Ziel muss eine Verstärkung der dauerhaften Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit sein. Und in diesem Zusammenhang geht es nicht nur um die Polizeiinspektionen, sondern da geht es auch darum, dass endlich die Planstellen nicht nur besetzt sind, sondern dass auch die PolizistInnen, die auf den Planstellen sitzen, tatsächlich vor Ort Verwendung finden. Es ist nämlich so, dass selbst dann, wenn Planstellen formal besetzt sind, die PolizistInnen in Sondereinheiten verwendet werden und erst wieder nicht für die LinzerInnen vor Ort da sind. Auch hier muss etwas verbessert werden. Daher stelle ich im Namen der SPÖ- und der FPÖ-Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor einer allfälligen Schließung einzelner Polizeiinspektionen beziehungsweise konkret des Wachzimmers Ontlstraße in Abstimmung mit Vertretern der Stadt ein Gesamtkonzept für die Situierung von Polizeidienststellen im Stadtgebiet zu erarbeiten. Das Ziel ist dabei eine dauerhafte starke Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit und keinesfalls eine strukturelle Reduktion aus Einsparungsgründen. 2. dafür Sorge zu tragen, dass die fehlenden 100 PolizistInnen den Dienststellen in Linz zugeteilt werden und künftig die Dienststellen in den Wachzimmern in Linz so besetzt sind, dass die PolizistInnen tatsächlich für den Einsatz vor Ort zur Verfügung stehen. Der vor Jahren angekündigte Flexi- beziehungsweise Karenzpool soll endlich auch in der Praxis funktionieren.’ Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und ersuche einerseits um Annahme dieses Antrags und wiederhole noch einmal den Antrag der Zuweisung des ÖVP-Antrags zum Sicherheitsausschuss zur näheren Beratung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen bei diesem Punkt ein Sicherheitsplus und kein Dienststellenminus erreichen, denn die Rechnung, dass weniger Polizeidienststellen automatisch ein Plus an Polizei auf der Straße bedeutet, kann man aufgrund der vorliegenden Fakten – die es ja nicht gibt, es gibt nur Gerüchte – überhaupt nicht nachvollziehen. Tatsache ist, kaum ein Tag vergeht, wo nicht wieder neue Gerüchte aufkommen rund um Schließungen oder auch Nicht-Schließungen von Polizeidienststellen. So skurril, dass beispielhaft die Polizeiinspektion Ebelsberg/Pichling schon im Gespräch war für eine Schließung, was völlig desaströs für den Linzer Süden wäre. Beispielhaft aber auch eines, dass am heutigen Tage beziehungsweise gestern schon Nachmittag das Gerücht aufgekommen ist, es sei die Ontlstraße doch vielleicht nicht vor einer akuten Schließung betroffen und somit nicht auf dieser geheimen Liste enthalten, mit der Begründung, dass es angeblich erst zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht zu einer Schließung kommt, wenn die neue Struktur eingenommen wird, wenn die Kaarstraße auch fertig umgebaut und fertig situiert ist. Es überschlagen sich da jeden Tag neue Gerüchte. Ich glaube, das ist auch ein Punkt, wo ich beim Vorredner anknüpfen und unterstreichen darf. Eine der schlimmsten Sachen ist, dass hier kein reiner Wein eingeschenkt wird, dass hier betroffene BürgerInnen, aber vor allem auch PolitikerInnen, die in der Stadt Verantwortung tragen, noch im Unklaren bleiben. Ich glaube, es wäre auch im Sinne einer Reform oder zumindest offiziell angestrebten Verbesserung wesentlich klüger von den handelnden Personen und wesentlich besser für die Betroffenen, wenn hier gleich reiner Tisch gemacht wird, wenn dargelegt wird, wo was passieren soll und vor allem warum und nicht so im Geheimen oder Halbgeheimen letztlich herumgemauschelt oder sogar herumgefeilscht wird, was bleibt und was nicht. Deshalb finde ich es sehr wichtig und bitte schon allein aus grundsätzlichen Überlegungen um möglichst breite Zustimmung zu diesem Antrag, wo es um eine strategische Ausrichtung der Polizeistruktur in Linz geht, eine Zustimmung zuteil werden zu lassen. Ich glaube, das ist nicht nur anlassbezogen für den heutigen Tag, sondern auch für die Zukunft ein wichtiger Schritt, um solche Diskussionen, die es ja immer wieder gibt, zu vermeiden. Darüber hinaus darf ich noch auf eines hinweisen: Es ist das Polizeithema schon mehrfach im Linzer Gemeinderat diskutiert worden. Wenn man aber hier einzelne Dienststellen aufzählt, müsste man den Antrag der ÖVP, der in die richtige Richtung geht, aber noch weiterspinnen, man müsste ihn noch gedanklich ergänzen, da die Situation südlich der Traun nach wie vor aus meiner Sicht ungelöst ist, denn mit der jetzigen Polizeiinspektion Ebelsberg/Pichling wird man ein neues Wohngebiet auf der jetzigen Kasernenfläche nicht abdecken können. Es wird die Bevölkerungsdichte und die Zahl der BewohnerInnen südlich der Traun so hoch sein, dass, wenn man entweder von einer flächendeckenden Polizeistruktur ausgeht, auch dort eine zusätzliche Polizeiinspektion benötigt wird, oder wenn man nicht davon ausgeht, eben durch Streifen oder zu Fuß und per Kfz diese Präsenz auch sichergestellt werden muss. Auch das erwarten wir von einer durchdachten Lösung, die allen Bedürfnissen hier gerecht wird. Man muss sich auch entscheiden, wie möchte man das Konzept haben. Grundsätzlich geht aber eines nicht: Dienststellen zu kürzen und darüber hinaus die vorhandenen Dienststellen unterbesetzt zu lassen. Ganz wichtig ist es, wie mein Vorredner schon erwähnt hat, die Mindestausstattung an Polizei mit Personen, die einfach für eine Stadt wie Linz nötig ist, sicherzustellen, und nur dann kann man hier auch eine nachhaltige Verbesserung der objektiven Sicherheit und des Sicherheitsgefühls gewährleisten. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag und bin auch gerne bereit, wie vorgeschlagen, im Sicherheitsausschuss die genaue Struktur, was den zweiten Antrag betrifft, zu diskutieren und vielleicht auch noch zu ergänzen um den einen oder anderen Posten, wenn man hier die genaue Auflistung des Ministeriums auch kennt.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Pühringer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der Zeit mache ich es ganz kurz. Wir sind grundsätzlich dafür, dass man das Gespräch mit der Polizei suchen soll und dass in Abstimmung mit VertreterInnen der Stadt ein Gesamtkonzept für die Situierung von Polizeidienststellen zu erarbeiten ist. Wir sind für ein Gesamtkonzept, wir sind fürs Reden mit der Polizei, daher Zustimmung zum Antrag von SPÖ und FPÖ. Wir sind aber dagegen, dass man quasi schon vorab sagt, die Ontlstraße darf ganz sicher nicht zugesperrt werden und Bindermichl und Froschberg, da braucht es auch etwas. Wir wollen reden mit der Polizei, wir wollen da in die Konzepterstellung eingebunden werden, aber das muss ergebnisoffen sein. Daher werden wir uns bei dem Antrag der ÖVP enthalten und auch bei einer Zuweisung werden wir uns enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich des Antrages der SPÖ- bzw. FPÖ-Fraktion werden wir uns beim Punkt 1 enthalten. Dem Punkt 2 werden wir natürlich zustimmen, dass die fehlenden 100 Polizistinnen und Polizisten raschestmöglichst ausgebildet und den zuständigen Posten zugeteilt werden, dort wo Not am Mann oder an der Frau ist und dass somit auch vor Ort die Außendienstpräsenz für die Stadt gegeben ist bzw. Polizistinnen und Polizisten wieder vermehrt im Straßenbild zu sehen sind.“ Der Vorsitzende erteilt den Berichterstattern das Schlusswort. Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, die Polizeiinspektion Ontlstraße mit 25 Beamten soll, wenn es nach dem Willen des Landespolizeidirektors und des Stadtkommandanten geht, geschlossen werden, sodass in Urfahr nur mehr zwei Polizeiinspektionen zur Verfügung stehen - trotz einer Einwohnerzahl für die Polizeiinspektion Ontlstraße von 16.000 Personen. Man hat die Polizeiinspektion in den letzten Jahren baulich und ausstattungsmäßig sehr vernachlässigt. Des Weiteren weist auf eine Schließung hin, dass die Kommandantenstelle seit einem dreiviertel Jahr aufgrund einer Pensionierung verweist ist und der Dienstplan bereits von einem zuständigen Kommandanten der Polizeiinspektion Kaarstraße erfolgt. Man nimmt leider der dort wohnenden Bevölkerung, wenn es so nach den Richtlinien des Innenministeriums geht, ihre Inspektion weg, welche aber auch als Serviceeinrichtung dient und zu sehen ist. Aufgrund steigender Kriminalität müsste es vordringliches Ziel sein, die Sicherheitsqualität zu erhalten und natürlich noch zu verbessern. Vor der Zusammenlegung der Polizei und Gendarmerie im Jahre 2005 zu einem gemeinsamen Wachkörper waren z.B. in Urfahr 103 Beamte tätig, nach dem Abschluss der Reform waren es nur noch 75. Es ist zu befürchten, dass auch diese Beamten eingespart werden. Eine derartige Reform kann nicht alleine durch Einsparung beim Sachaufwand und den Überstunden erfolgen; es geht immerhin in Gesamtösterreich um einen Betrag von 40 Millionen Euro, die eingespart werden müssen. Gerade in Linz ist das Überstundenaufkommen pro Mann und Frau ca. acht bis zehn Stunden monatlich und daher am untersten Limit. Die ÖVP-Linz hat sich bereits im Jahre 2009 unter ihrem Vizebürgermeister Dr. Erich Watzl für den Erhalt dieser Polizeiinspektion Ontlstraße ausgesprochen und an dieser Haltung hat sich bei der ÖVP jetzt unter Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier nichts geändert. Wir wollen, dass keine Zuweisung erfolgt, sondern eine Abstimmung über diesen Antrag.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf mich zu 100 Prozent bei der grünen Fraktion in diesem Haus für die Zustimmung zu diesem überaus sinnvollen Antrag bedanken, ich darf mich zu 50 Prozent bei der ÖVP-Fraktion für die Zustimmung zu Punkt 2 des gemeinsam mit der FPÖ eingebrachten Antrages bedanken und ich halte fest, dass die ÖVP in diesem Haus nicht mitstimmt - nicht mitstimmt für ein Gesamtkonzept für die Situierung von Polizeidienststellen im Stadtgebiet, nicht mitstimmt für eine dauerhaft starke Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit und nicht mitstimmt, keinesfalls strukturelle Reduktionen aus Einsparungsgründen vorzunehmen. Das ist nämlich ganz genau der Inhalt von Punkt 1 und Sie müssen das dann der interessierten Öffentlichkeit erklären. Bei allen anderen bedanke ich mich für die Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Konsequenterweise müssen wir also zuerst den ÖVP-Antrag abstimmen. Ich orte, dass die Mehrheit in diesem Hause für eine Zuweisung zum Sicherheitsausschuss ist und darf zuerst die Zuweisung zu diesem Antrag abstimmen lassen.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zur Geschäftsordnung: „Möglicherweise ist es untergegangen, aber Herr Gemeinderat Hackl hat deponiert, dass wir mit einer Ausschusszuweisung nicht einverstanden sind. Ich darf daran erinnern, dass beim Tagesordnungspunkt J 4 der Gemeinderat - damals haben wir eine Ausschusszuweisung zum Finanzausschuss beantragt und Gemeinderat Hain hat damals für die FPÖ deponiert, dass er möchte, dass der Antrag direkt abgestimmt wird und wir gehen fix davon aus, dass diese Vorgangsweise analog jetzt auch angewandt wird und bitten deshalb, dass über den Antrag selbst abgestimmt wird und nicht über eine Ausschusszuweisung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Dann machen wir beides, wir stimmen zuerst die Zuweisung ab und dann über den Antrag, dann darf ich über die Zuweisung ...Zwischenrufe, Unruhe… wir stimmen zuerst den Antrag der ÖVP ab und dann die Zuweisung im Sinne eines Kompromisses, da braucht man sich nicht aufregen. Das ist mein Vorschlag. (Zwischenrufe, Unruhe) Vizebürgermeister Mag. Baier zur Geschäftsordnung: „Ich ersuche jetzt um Aufklärung, warum, so wie die Frau Klubobfrau Dr.in Manhal gerade gesagt hat, bei J 4 eines freiheitlichen Antrages so vorgegangen wurde, dass nicht über die Zuweisung abgestimmt worden ist, sondern über den Antrag. Und jetzt wird anders vorgegangen und jetzt möchte ich gerne wissen, warum es jetzt anders ist als vorher, das muss man uns erklären. Wenn das für uns nicht schlüssig erklärbar ist, wollen wir eine Sitzungsunterbrechung und wenn nicht, dann verlassen wir den Sitzungssaal, denn das lassen wir uns nicht bieten.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger zur Geschäftsordnung: „Es ist jedes Entgegenkommen, das man bei verschiedenen Anträgen macht, objektiv wirklich sehr schwierig. Dann bleiben wir dabei, ich habe überhaupt kein Problem damit, es wird über Ihren Antrag abgestimmt, ich lasse mir das nämlich nicht von Ihnen unterstellen, Herr Kollege Baier. Ich sage Ihnen aber nur eines in Zukunft: (Zwischenrufe) Wenn man glaubt, dass man auf eine kulante Art mehrere Meinungsbildungen zulassen kann, dann bekommt man das kurz später anders serviert. Es ist kein Problem, dann wird der Antrag so abgestimmt wie er ist, ich mache aber jetzt schon darauf aufmerksam - und da ist der Zwischenruf der Grünen völlig korrekt -, dass wir, ich glaube, es war in der letzten Gemeinderatssitzung bei diesen Laubdingen, wo die ÖVP dieser Meinung war, andere Positionen gehabt haben …Zwischenrufe… ja, ja, man kann sich die Welt immer herrichten, wie man will. Dann machen wir in Zukunft eines aus, es ist nämlich so, dass grundsätzlich der Gemeinderat laut Statut das Recht hat, bei einem Antrag eine Zuweisung nämlich dann, wenn eine Direktbehandlung aus Sicht der Mehrheit nicht möglich ist, zu verlangen. Ich habe bislang, weil es immer der Wunsch der Parteien war, die dann keine Mehrheit haben, wenn sie durchkommen, auch den Antrag zugelassen zur Abstimmung. Das ist völlig korrekt, das ist statutenmäßig in einer gewissen Grauzone. Wenn wir das jetzt so machen und ganz streng nach den Buchstaben des Gesetzes agieren, dann ist es so, dass aber auch abzustimmen ist, ob nicht die Mehrheit eine Zuweisung will. (Zwischenrufe) Dann gibt es in Zukunft - bei J 4 war das ein Wunsch - nur mehr eine rigide Abstimmungsmaschinerie, die wir nicht unbedingt bräuchten, weil ich immer noch glaube, dass ein Antrag einer Fraktion, wenn er zur weiteren Beratung zugewiesen wird, weil nämlich für die anderen Fraktionen offensichtlich die Welt nicht so klar ist wie für die in dem Fall antragstellende ÖVP, noch immer korrekter ist, hätte ich geglaubt, aber großer Irrtum anscheinend. Ich hätte geglaubt, dass es sinnvoller ist, diesen Antrag weiterzuberaten, als den Vorwurf zu erhalten, mit einer Mehrheit, die keine Partei alleine in dem Haus hat, drüberzufahren und zu diskutieren. Das war damals mein Argument bei den Grünen, dass es für die anderen Fraktionen noch Diskussionsbedarf gegeben hat, aus eurer Sicht nicht - ist alles legitim. Ich glaube, es gibt für die anderen auch hier einen Diskussionsbedarf, über den Antrag der ÖVP weiter zu beraten und nicht über ihn drüberzufahren. Noch dazu war das zeitliche Argument, damit das klar ist, wie ausgeführt von Herrn Hackl, das nicht in den Zusperrplänen des Ministeriums, zumindest so wurde das uns kommuniziert, enthalten war bislang, wahrscheinlich wird es noch hineinkommen, sondern die Sperre der Polizeiinspektion Ontlstraße frühestens irgendwann im Jahr 2016 mit der Fertigstellung des Umbaus des Standortes Kaarstraße sein kann. Warum sich jetzt die ÖVP wehrt, diesen Antrag weiter zu beraten, weiß ich nicht. Normalerweise hören wir, wenn ein ÖVP-Antrag nicht durchgeht, da wird schon wieder drübergefahren von irgendwem. Jetzt ermöglichen wir es, ihn weiter zu beraten, möglicherweise nach einer Beratung wieder in den Gemeinderat zu holen – das ist nämlich der Grund, warum die Mehrheit das auch so will – und die ÖVP sagt nein, wir wollen den jetzt abgestimmt haben. Zwischenruf Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Wie Kollege Hein zuerst, ganz einfach!“ Bürgermeister Luger weiter: So wie damals bei den Grünen, das auch Kritik hervorgerufen hat. (Zwischenrufe, Unruhe) Nein, ich bin auch jetzt der Meinung, dass über die Zuweisung abzustimmen ist, wenn die Mehrheit des Gemeinderates das so wünscht.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Gemeinderat Leidenmühler zur Geschäftsordnung: „Ich habe in diesem Haus schon mehrfach auf § 19 Abs. 2 des Statuts der Stadt Linz hingewiesen und das ist in einer Demokratie, in einem demokratischen Beschlussfassungsprozedere eine durchaus sinnvolle sozusagen Generalklausel. Die Abstimmung über verschiedene Anträge zu einem Verhandlungsgegenstand ist derart zu reihen, dass der Wille der Mehrheit des Gemeinderates durch die Abstimmung eindeutig zum Ausdruck gebracht werden kann. Das ist das Entscheidende und nur auf das kann es ankommen - ob da jetzt etwas Weitergehendes oder weniger Weitergehendes und davor/danach oder so, das sind sozusagen Hilfskrücken auf diesem Weg dahin. Aber der Tenus der Regelung ist, dass am Schluss das herauskommen soll, wofür es in diesem Haus eine Mehrheit gibt. Und die Sitzungsführung hat der Bürgermeister und er übernimmt grundsätzlich die Reihung der Anträge und § 19 Abs. 2 ist hier die Leitlinie. Am Schluss soll nicht die Mehrheit dieses Hauses da hinausgehen und denken, eigentlich sind wir jetzt ausgetrickst worden. Das heißt, das ist der Hintergrund von § 19 Abs. 2 des Statutes der Stadt Linz: Die Abstimmung ist so zu reihen, dass sie den Willen der Mehrheit des Gemeinderates zum Ausdruck bringt.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier zur Geschäftsordnung: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ohnehin nichts Neues, dass man sich das Ganze so dreht und wendet, wie man es will, sodass es in das eigene Konzept hineinpasst. Ich erinnere nur ganz klar an die geübte Praxis in diesem Gemeinderatssitzungssaal, wo immer der antragstellenden Fraktion die Frage gestellt wurde in der Vergangenheit – so war es zumindest bei Ihrem Vorgänger, Herrn Franz Dobusch – nämlich bei jeder Sitzung, bei jedem Antrag, wo es um die Zuweisung ging, ob die antragstellende Fraktion mit der Zuweisung einverstanden ist. Wenn Franz Leidenmühler jetzt behauptet, das sei falsch gewesen, dann nehme ich zur Kenntnis, dass dies über die Jahre hin falsch praktiziert worden ist von Bürgermeister Dobusch. Ich nehme aber nicht an, dass das der Fall gewesen ist. Insofern kann ich mir das überhaupt nicht erklären und kann nur sagen, wir wollten und verlangen nichts anderes, als man bei J 4 gemacht hat. Ich will mich hier auf überhaupt keine inhaltliche Diskussion mehr einlassen, denn die Argumente sind ausgetauscht, die Positionen sind bezogen. Aber warum es bei J 4 anders war als jetzt, ist nicht klar und warum es jetzt anders sein soll, als die letzten 26 Jahre, verstehe ich auch nicht. Dass man jetzt den § 19 Abs. 2 auf einmal neu entdeckt hat, würde mich auch stark wundern. Das ist der Punkt und das möchte ich noch einmal betonen und daher ersuchen wir, dass über unseren Antrag abgestimmt wird, nicht mehr und nicht weniger.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler zur Geschäftsordnung: „Es betrifft den § 19 Abs. 2 und daher indirekt die Geschäftsordnung. Ich habe als ersten Satz meines Hinweises auf den § 19 Abs. 2 ausgeführt, dass ich schon mehrfach in diesem Haus - und das war in den letzten Jahren wahrscheinlich fünf- bis sechsmal - bei so gewissen Abstimmungsgewursteleien, wo dann irgendwelche Unklarheiten waren, auch aus genau dieser Problematik heraus auf den § 19 Abs. 2 hingewiesen habe. Also der ist nicht neu entdeckt, sondern steht schon seit 1992 im Statut der Stadt Linz. Ich gebe zu, ich habe ihn das erste Mal 2003 entdeckt, weil ich mich erst 2003 intensiver mit dem Stadtstatut beschäftigt habe, aber seitdem ist er bekannt. Wie gesagt, der Sinn in einer Demokratie und wenn es eine Mehrheit für die Zuweisung gibt, dann sollte am Schluss das als Ergebnis herauskommen, was auch immer der Antragsteller will. Wenn ich selbst einen Antrag stelle und ich bekomme keine Mehrheit dafür, dann habe ich halt keine Mehrheit gefunden. Wenn ich selbst etwas will und ich habe keine Mehrheit dafür, dann habe ich es eben nicht. Das ist Demokratie, Herr Kollege Baier.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger zur Geschäftsordnung: „Ich mache jetzt folgende drei Vorschläge bzw. einen Antrag: Der erste Vorschlag ist, ich ersuche das Präsidium unter Führung der Frau Magistratsdirektorin, die Fraktionsvorsitzenden bis zur nächsten Sitzung zu einem Gespräch einzuladen, wo diese Frage endgültig geklärt wird, wo nicht jedes Mal bei Anträgen, gerade wie es jemandem in den Kram passt, abgestimmt wird. Einmal so, einmal fährt man über den anderen drüber, einmal nicht. Da will ich eine klare Regelung haben, weil wir haben null Interesse daran, in Permanenz Geschäftsordnungsdiskussionen zu haben. Das ersuche ich als Erstes, um das klarzustellen. Das Zweite: Der § 19 erlaubt natürlich eine Interpretation, die ich jetzt anwenden werde. Das ist, dass ich erstens den Antrag der ÖVP abstimmen lasse. Nachdem ich nicht weiß, welche Mehrheiten definitiv entstehen, werde ich dann den Antrag stellen, den möglicherweise abgelehnten Antrag infolge dem Ausschuss zuzuweisen zur weiteren Beratung. Dann hat die ÖVP ihre Ablehnung und der Wille der Mehrheit ist zum Ausdruck gebracht. Ich sage, das ist in Wirklichkeit mein Versuch, hier eine korrekte Lösung, die der Mehrheit entspricht und in dem Fall dem, was die ÖVP will, zu machen. Aber ich will eine klare Regelung unter Beiziehung der JuristInnen des Hauses und nicht dauernd mit der ÖVP über diese Dinge diskutieren.“ (Zwischenrufe, Unruhe, Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger zu Geschäftsordnung: „Ich muss jetzt auch noch etwas sagen. Ich halte es grundsätzlich für gescheit, dass man eine Regelung findet, an die sich alle gebunden fühlen. Aber das, was mir jetzt besonders absurd erscheint ist, einen Antrag, der vorher mehrheitlich abgelehnt wurde, dann noch einem Ausschuss zuzuweisen. Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Zur Annahme, nicht zur Beratung!“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Aber wenn wir inhaltlich über den Antrag abstimmen und das Ergebnis ist, dass die Mehrheit des Gemeinderates den Antrag ablehnt, dann ist er abgelehnt, dann braucht man ihn aber nicht mehr zuweisen. Ich meine, da beschäftigen wir uns in den Ausschüssen mit einem Thema, wo die Mehrheit sagt, das wollen wir nicht. Das ist absurd! (Zwischenrufe, Unruhe) Die Zuweisung in einen Ausschuss heißt, dass die Mehrheit der Erkenntnis ist, dass der Antrag noch nicht so weit ist, dass man ihn einer Beschlussfassung zuführen kann. Das heißt aber in weiterer Folge auch, dass man das zuerst abstimmen muss, ob die Mehrheit dieser Meinung ist oder nicht. Wenn die Mehrheit zur Erkenntnis kommt, dass er noch nicht so weit ist, dass man endgültig eine Entscheidung treffen kann, dann muss man ihn zuweisen. Wenn man aber umgekehrt zuerst inhaltlich abstimmt und dann zur Erkenntnis kommt, die Mehrheit entscheidet, wir wollen dieses Thema nicht und das dann nachher abgelehnt einem Ausschuss zuweist, ich meine, das entbehrt aus meiner Sicht jeglicher Sinnhaftigkeit.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Hein zur Geschäftsordnung: „Ich würde einen Vorschlag bringen, der vielleicht zu der Zeit der vernünftigste wäre. Vielleicht lässt sich der Antragsteller der Zuweisung dazu überreden, dass er diese Zuweisungsbeantragung zurückzieht und dann stimmen wir einfach über den ÖVP-Antrag ab. Sonst diskutieren wir jetzt noch einige Zeit über die Geschäftsordnung, über die Möglichkeiten und Varianten.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag der ÖVP ohne Zuweisung abstimmen. Der Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag der Fraktionen von SPÖ und FPÖ wird getrennt nach Punkt 1 und 2 abgestimmt. Der Punkt 1 des Dringlichkeitsantrages wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 2 des Dringlichkeitsantrages wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Rechtslage für die Rechtsform „GmbH“ beibehalten - Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, Mitte 2013 wurde das Mindeststammkapital für GmbHs auf 10.000 Euro heruntergesetzt vom Bundesgesetzgeber und die Gründungskosten wurden drastisch reduziert. Laut Kreditschutzverband hat das eine Neugründung von 927 echten neuen GmbHs gebracht. Laut dem österreichischen Firmenbuch war das von Juli bis Oktober 2013 eine Steigerung von 1452 GmbHs im Vergleich zum Jahr 2012, die dazugekommen sind. Jetzt will der Bundesgesetzgeber in einer sehr schnellen Aktion, um Steuergeld einzutreiben, diese sehr gute und wegweisende Reform wieder rückgängig machen. Wenn man nur vergleicht, dass im EU-Durchschnitt das durchschnittliche Mindeststammkapital dieser Rechtsform 8000 Euro beträgt, wären wir danach wieder Spitzenreiter mit unseren 35.000 Euro. Es ist so, dass es da nur einen kleinen Ausweg gäbe. Man darf zwar mit 10.000 Euro gründen, muss sich aber gleichzeitig die Stigmatisierung eines Firmenzusatzes ‚gründungsprivilegiert’ überall hinschreiben, was natürlich den neu gegründeten Unternehmen nicht gerade hilft, am Markt zu reüssieren. Weiters muss man die 35.000 Euro binnen zehn Jahren mit Rücklagen auf das Grundkapital anheben. Die Linzer Wirtschaft ist geprägt von der Kreativwirtschaft und von technologieintensiven Gründern. Wir haben heute gerade 420.000 Euro für eine Erweiterung des TechCenters genehmigt. Genau diese Gründer wären aber wieder von dieser Gesetzesreform benachteiligt. Auch die vielen Ein-Personen-Unternehmen, die mittlerweile 60 Prozent der Wirtschaftskammer-Mitglieder ausmachen, wären ebenso davon betroffen. Wir stellen daher eine Resolution an den Bundesgesetzgeber. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Österreichische Bundesregierung, die derzeit geltende Rechtslage hinsichtlich der Rechtsform der GmbH, speziell die Grundkapitalausstattung und die Firmenbezeichnung beizubehalten.’ Ich darf gleich vorausschicken, dass eine Zuweisung zu einem Ausschuss in diesem Fall nicht sehr sinnvoll ist, weil bis zum nächsten Wirtschaftsausschuss das Gesetz wahrscheinlich schon beschlossen wäre.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte diese Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen, aber von Seiten der ÖVP wird das nicht gewünscht, denn in der jetzigen Form können wir diese Forderung der ÖVP nicht unterstützen. Man darf eines nicht vergessen, die GmbH light, wie sie gern bezeichnet wird, ist massiver Kritik ausgesetzt. Es ist mehr Schein als Sein, weil der Großteil dieser Gründungen waren keine Neugründungen sondern Umgründungen bestehender GmbHs, die das Ziel gehabt haben, einfach steuerschonend ihr Stammkapital zu verringern. Das ist auch die große Kritik von Seiten der Gläubigerverbände. Aus dem Grund, nachdem die ÖVP selber keine Zuweisung will - wir haben zwar im Vorfeld signalisiert, dass wir einer Zuweisung zustimmen können -, wird sich meine Fraktion bei dieser Resolution enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Kreditschutzverbände können bis jetzt nur bestätigen, dass die Gründungen mehr geworden sind und die Umgründungen sind in diesen Zahlen, die ich vorher genannt habe, schon bereinigt. Es sind im Jahr 2013 wirklich 1452 neue GmbHs gegründet worden im Vergleich zu 2012. Wenn sich alle enthalten, freut uns das auch, weil in einem Jahr haben wir Wirtschaftskammerwahlen und wir können den Unternehmern sagen, wer sich wirklich für die Unternehmen einsetzt in diesem Gemeinderat. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und FPÖ (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 42. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 20:25 Uhr 28 1