Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 4/2013 PROTOKOLL über die 33. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 18. April 2013, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Franz Dobusch Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Christiana Dolezal SPÖ Klaus Luger ÖVP Dr. Erich Watzl Die StadträtInnen: SPÖ Johann Mayr GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: ÖVP LAbg. Mag. Bernhard Baier SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Christian Forsterleitner SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein ÖVP Reg.-Rat Ing. Franz Hofer SPÖ Karin Hörzing ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer Reinhard Reiman, MBA SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Der Magistratsdirektor: Dr. Erich Wolny Der Präsidialdirektor: Dr. Ernst Inquart Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRAG DES STADTSENATES Revision gegen OLG-Urteil Erben Olga Jäger D ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES D 1. Bebauungsplanänderung S 25-70-01-03, KG Posch und Pichling (Traundorfer Straße – Schwaigaustraße) D 2. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 24-22-01-00, KG Kleinmünchen (Wimmerstraße – Gutenbergstraße) D 3. Bebauungsplanänderung O 117/5 (Semmelweisstraße 31 – 51) mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 117, KG Lustenau D 4. Bebauungsplanänderung M 05-20-01-02, KG Linz (Stockhofstraße – Coulinstraße) D 5. Bebauungsplanänderung NW 115/13, KG Urfahr (Hölderlinstraße – Leonfeldner Straße) D 6. Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 16. Juni 2012 „Effizientere und kostengünstigere Zustellung von Dokumenten und Unterlagen“ E ANTRAG DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Erweiterung der Tempo 30 km/h-Zone im Bereich Roseggerstraße und Kapuzinerstraße F ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES F 1. Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und der AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH F 2. Gewährung von Subventionen an diverse Vereine und Organisationen für den Zeitraum 2013 und 2014 F 3. Anleihe – Privatplatzierung 2005 – 2017; Änderung der Anleihebedingungen sowie Abschluss eines Side Letters F 4. Novellierung der städtischen Tourismusabgabeordnung inkl. Abgabenerhöhung mit Wirksamkeit 1. Jänner 2014 F 5. Erledigung der Anträge der FPÖ-Gemeinderatsfraktion F 5.1 vom 7. Juli 2011 „Regelkatalog für städtisches Finanzmanagement“ und F 5.2 vom 22. November 2012 „Darstellung von finanziellen Risiken in Rechnungsabschlüssen und Budgetvoranschlägen“ G ANTRÄGE DES KONTROLLAUSSCHUSSES G 1. Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2012 G 2. Sonderprüfung HOSI (Homosexuelle Initiative Linz); Bericht des Kontrollamtes vom 1. Februar 2013 H FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 H 1. SANFTE MOBILITÄT – INTELLIGENT BEWEGEN H 2. KEINE TIEFKÜHLKOST IN KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN H 3. AUSBAU DER RADWEGE IN LINZ H 4. EINSPARUNGEN BEI BELEUCHTUNG H 5. STATISTISCHE BEZIRKE NEU AUFTEILEN (EBELSBERG, PICHLING, AUWIESEN) H 6. AUTOFREIER HAUPTPLATZ - PILOTPROJEKT H 7. ERHÖHUNG DER WOHNBAUFÖRDERMITTEL - RESOLUTION H 8. WIEDEREINFÜHRUNG DER ZWECKBINDUNG DER WOHNBAUFÖRDERMITTEL - RESOLUTION H 9. STRATEGIE BEZÜGLICH DER BESTEHENDEN 195.000.000 SCHWEIZER FRANKEN-ANLEIHE DER STADT LINZ - RESOLUTION H 10. STRASSENBAHNANBINDUNG AN DEN LINZER FLUGHAFEN – RESOLUTION H 11. BEWERBUNG DER STADT LINZ ALS MODELLREGION ZUR DURCHFÜHRUNG EINES PILOTPROJEKTS ANALOG ZUM DEUTSCHEN COCHEMER MODELL IN ÖSTERREICH - RESOLUTION H 12. BUNDESGESETZLICHES BETTELVERBOT - RESOLUTION H 13. FÜR EINE EUROPAWEIT EINHEITLICHE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ATOMREAKTOREN – RESOLUTION H 14. AUSBAU DER KONTROLLRECHTE - RESOLUTION H 15 ERRICHTUNG EINES UNABHÄNGIGEN STADTRECHNUNGSHOFES – RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Dobusch eröffnet die 33. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung sind Gemeinderat Giegler und Gemeinderat Reisinger, beide SPÖ, Gemeinderat Murauer und Gemeinderätin Polli, beide ÖVP, sowie Gemeinderat Ortner und Gemeinderat Raml, beide FPÖ, entschuldigt. Gemeinderat Mag. Baier, ÖVP, kommt etwas später in die Sitzung. Bürgermeister Dobusch teilt mit, dass vier Dringlichkeitsanträge in die Sitzung eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Errichtung eines Radweges zwischen Linz und Wilhering – Umsetzung des mehrheitlich gefassten Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Juli 2012 – Resolution 2. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend gerechte Finanzen – Transfers entflechten – Resolution 3. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend rechtskonforme Ehrungen 4. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Gemälde-Schwund prüfen Bürgermeister Dobusch schlägt vor, den Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Dobusch gibt bekannt, dass der Tagesordnungspunkt F 5 von Gemeinderat Pfeffer, der Tagesordnungspunkt H 3 von Gemeinderätin Walcher und der Dringlichkeitsantrag „Gerechte Finanzen – Transfers entflechten - Resolution“ von Stadtrat Wimmer anstatt von Gemeinderat Ortner berichtet wird. Bürgermeister Dobusch verweist auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2013 bis 4. April 2013 für das Rechnungsjahr 2013 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2013 bis 4. April 2013 für das Rechnungsjahr 2013 eine Kreditübertragung genehmigt: 3. Gemäß § 54 Abs. 2 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2013 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 7.630.320 Euro und wurde nicht überschritten. 4. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2013 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 4. April 2013 genehmigten Kreditüberschreitungen null Euro und die Kreditübertragungen 35.000 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 43.499.430 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2013 ist daher nicht erforderlich.) B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Dobusch bringt zur Kenntnis, dass sieben Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon eine an seine Person, zwei an Vizebürgermeister Luger, drei an Stadtrat Mayr und eine an Stadträtin Mag.a Schobesberger. Weiters wird noch jeweils eine offene Anfrage an Vizebürgermeister Luger sowie an Vizebürgermeister Dr. Watzl von der letzten Gemeinderatssitzung beantwortet. 1. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Dobusch betreffend Videoüberwachung wird schriftlich beantwortet. 2. Anfrage von Gemeinderätin Lenger an Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, die am 31. Jänner 2013 vom Nationalrat beschlossene 25. StVO(Straßenverkehrsordnungs)-Novelle erlaubt es StraßenerhalterInnen, neben Begegnungszonen auch eigene Fahrradstraßen zu schaffen. Fahrradstraßen sind Straßen oder Straßenabschnitte, die den Fußgängerinnen, Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise – etwa für Zu- und Abfahrten – erlaubt. Ob und wo solche Fahrradstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Städten und Gemeinden, die die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen. ‚Mit der geplanten Einführung von Fahrradstraßen ergibt sich für die kommunale Verkehrsplanung ein erweiterter Gestaltungsspielraum. Dem Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel wird damit ein höherer Stellenwert als bisher eingeräumt’, wirst du anlässlich einer Presseaussendung am 19. November 2012 zitiert. Weiters heißt es im Text der Aussendung, dass in Linz derzeit die Möglichkeiten für die Einführung von Fahrradstraßen durch die städtischen VerkehrsplanerInnen geprüft werden. Ich ersuche in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurde seitens der städtischen Verkehrsplanung mit der Prüfung der Möglichkeit, in Linz Fahrradstraßen einzurichten, bereits begonnen? 2. Wurden VertreterInnen von Interessensvertretungen im Rahmen der Überprüfungen als ExpertInnen beigezogen? 3. Gibt es schon Vorschläge, wo es sinnvoll erscheint, Fahrradstraßen einzurichten? 4. Wie lauten die Vorschläge/das Konzept der Verkehrsplanung konkret? 5. Wie wird weiter vorgegangen, um möglichst rasch ein sinnvolles Fahrradstraßen-Konzept in Linz umzusetzen? 6. Falls noch kein Vorschlag bzw. kein Konzept vorliegt, wann ist mit einem diesbezüglichen Vorliegen zu rechnen?“ Dazu Vizebürgermeister Luger: „Zu 1: Ja, die Abteilung Verkehrsplanung der Stadtplanung Linz hat bereits einen diesbezüglichen Auftrag. Zu 2: Es gibt derzeit noch keine konkreten Überprüfungen, ergo konnte auch noch niemand beigezogen werden. Zu 3: Nein, das Produkt ist noch in Arbeit. Zu 4: Nachdem die Frage 3 beantwortet ist, erübrigt sich eigentlich die Beantwortung von Frage 4. Zu 5: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie ich schon erwähnte, arbeiten an diesem Konzept und erst dann sind allfällige Umsetzungen nach Überprüfung und Einbindung auch der Polizei möglich. Zu 6: Das kann ich aus heutiger Sicht nicht konkret terminisieren.“ 3. Anfrage von Gemeinderätin Lenger an Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, seit März 2012 soll in Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 19. Mai 2011 bei allen Straßenbaumaßnahmen, gleich, ob es sich um Umbau, Sanierung oder Neubau handelt, eine Fahrradverträglichkeitsprüfung (FVP) durchgeführt werden. Eine Evaluierung sollte nach einem Jahr erfolgen. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurde die Evaluierung bereits durchgeführt? 2. Bei wie vielen Projekten insgesamt erfolgte eine FVP? 3. Um welche Projekte handelte es sich konkret? 4. Bei welchen Projekten handelte es sich um Umbau, bei welchen um Sanierung, bei welchen um Neubau? 5. Ist man im Rahmen der Evaluierung bzw. in der Praxis auf Fakten gestoßen, die verbessert werden sollten? Wenn ja, welche? 6. Bei welchen Projekten wurde die FVP nicht angewandt? 7. Von wem wurden jeweils die FVP-Formulare ausgefüllt?“ Dazu Vizebürgermeister Luger: „Zu 1: Es gibt bekanntlich einen Leitfaden und ein Rahmenpapier für die Fahrradverträglichkeitsprüfung. Eine Analyse auf Zweckmäßigkeit und Schlüssigkeit ist noch nicht erfolgt. Das werden wir erst dann machen, wenn die Anzahl der bearbeiteten Projekte dementsprechend groß ist. Zu 2, 3 und 4: Wir haben bislang mit diesem Konzept insgesamt vier Projekte bearbeitet: Das erste an der Freistädterstraße, hier handelt es sich um eine Sanierung, zweites Projekt der Fahrradweg Franckstraße, eine Neuplanung, drittens im Stadtteil Bindermichl/Stadlerstraße, das war eine Sanierung, und viertens an der Friedhofstraße in Urfahr, hier handelte es sich um eine Umplanung. Zu 5: Nachdem die Evaluierung noch nicht vorliegt, kann ich diesen Teil der Frage nicht beantworten. Bezüglich der Fakten, die in der Praxis aufgetreten sind, gibt es bislang keinen Anlass, die Parameter der Fahrradverträglichkeitsprüfung zu überarbeiten, respektive zu verändern. Zu 6: Grundsätzlich verzichten wir - und das hat sich als sinnvoll erwiesen - auf dieses Prüfungsinstrument, wenn es sich um reine Fahrbahnsanierungsmaßnahmen ohne notwendige Planungsarbeiten handelt. Zu 7: Ich kann auch hier vollständig informieren, dass diese jeweils vom Radfahrbeauftragten im Einvernehmen mit den jeweiligen Planerinnen und Planern ausgefüllt und bearbeitet worden sind.“ 4. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, mehrmals im Laufe des Jahres wird die Fußgängerzone Landstraße für kommerzielle Zwecke in einem immer stärkeren Ausmaß durch die Aufstellung immer umfangreicherer Verkaufsstände faktisch zugebaut, aktuell etwa für eine ‚Italienische Woche’ im April. Als Folge davon kommt es nicht nur zu Störungen im Straßenbahnverkehr, sondern es wird auch der Lieferantenverkehr für die Geschäfte in der Landstraße massiv beeinträchtigt. Darüber hinaus wird auch der Radverkehr behindert und auch für FußgängerInnen wird die Durchquerung der Landstraße faktisch zum einem Spießrutenlauf. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Wie lassen sich umfangreiche kommerzielle Aktivitäten, wie aktuell bei einer ‚Italienischen Woche’, durch Aufstellung von Verkaufsständen mit dem eigentlichen Nutzungszweck der Fußgängerzone in der Landstraße vereinbaren? 2. Warum werden solche Aktivitäten nicht in verkehrsärmere Nebenstraßen oder auf Plätze verlagert?“ Dazu Vizebürgermeister Luger: „Zu 1: Ich glaube grundsätzlich, dass sich das gut vereinbaren lässt, denn es trägt zur Attraktivierung, zur Belebung der Fußgängerzone bei. Man muss auch darüber informieren, dass es sich hier jeweils um Anträge von Veranstaltern bzw. Organisationen handelt und die Prüfung respektive die rechtliche Bewilligung aus straßenpolizeilicher Sicht nicht von der Art der Veranstaltung abhängig zu machen ist, sondern ob die Sicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs, in diesem Fall vor allem des öffentlichen Verkehrs, gewahrt bleibt. Zu 2: Grundsätzlich kann eine Behörde nur über Anträge befinden, die gestellt werden. Das heißt, die jeweiligen Veranstalter haben einen Anspruch auf die Überprüfung, wo diese Veranstaltung stattfindet. Und wenn es keinen Ausschließungsgrund gibt und keine anderen rechtlichen oder sicherheitstechnischen Bedenken bestehen, ist eine Veranstaltung zu bewilligen. Ich möchte aber neben diesem formalen Aspekt darauf hinweisen, dass es sehr wohl auch in verkehrsärmeren Nebenstraßen bzw. auf Plätzen, die sich rund um die Landstraße anbieten, durchaus unterschiedlichste Veranstaltungen und Nutzungen gibt. Hier ist in den letzten Jahren durch die neue Platzgestaltungsphilosophie, die die Stadt hat, dass wir offene Räume gestalten wollen, eine stärkere Nutzung erkennbar, die aus meiner Sicht zumindest für die Belebung des innerstädtischen Lebens, letztlich auch für die Wettbewerbsfähigkeit des Handels im Zentrum gegenüber anderen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern eine grundsätzlich positive Tendenz ist.“ 5. Die Anfrage von Gemeinderat Mag. Baier an Stadtrat Mayr betreffend Benützungsgebühr für Turnhallen wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 6. Die Anfrage von Gemeinderat Fediuk an Stadtrat Mayr betreffend Evaluierung Parkgebührenerhöhung wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 7. Die Anfrage von Gemeinderat Fediuk an Stadtrat Mayr betreffend Parkraumbewirtschaftung wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 8. Die Anfrage von Gemeinderätin Walcher an Stadträtin Mag.a Schobesberger betreffend Feinstaubbelastung in Linz wird schriftlich beantwortet. 9. Anfrage von Gemeinderat Raml an Vizebürgermeister Dr. Watzl von der März-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, lieber Erich, seit der Gründung des Linzer Ordnungsdienstes wird dieser von manchen Vereinen und Organisationen heftig kritisiert, sowie in seiner Arbeit behindert. Internetplattformen und Kampagnen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlechtmachen und den Ordnungsdienst insgesamt in Verruf bringen. Während anfangs ein Drohszenario aufgebaut und Angst vor dem Ordnungsdienst geschürt wurde, schwenkte die Linie der genannten Kritiker bald ins völlige Gegenteil um und hat nun mangelnde Befugnisse und Aufgaben zum lnhalt. Diese öffentliche Agitation und Hetze geht beispielhaft, aber nicht ausschließlich von folgenden Organisationen aus: Backlab, junQ, KAPU, Pangea, Servus.at, Social Impact. Ein Blick in die Subventionsberichte der letzten Jahre zeigt, dass diese Organisationen teilweise astronomische Summen aus der städtischen Kulturförderung erhalten. Bemerkenswert ist: Das Land Oberösterreich versagte einem Teil davon im Jahr 2010 die Förderung aus dem KUPF-lnnovationstopf für so genannte Kulturprojekte gegen den Ordnungsdienst, da es ihnen am künstlerischen, kulturellen lnhalt mangelte. ln diesem Zusammenhang ersuche ich dich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie hoch waren die städtischen Subventionen für jeden der oben genannten Vereine in den Jahren 2010, 2011 und 2012 – einzeln aufgelistet? 2. Sind neben den genannten Vereinen weitere Organisationen bekannt, die Förderungen erhalten und Agitation gegen den Ordnungsdienst betrieben haben? Gegebenenfalls bitte ich um Nennung der Organisationen und jahreweisen Fördersumme. 3. Für welche Aktivitäten/Projekte sowie zu welchem Vereinszweck wurden diese Förderungen im Einzelnen – aufgelistet je Verein - gewährt? 4. Werden aus diesen Fördergeldern getätigte Ausgaben durch die Stadt nur rechnerisch (betragsmäßig) oder auch sachlich (inhaltlich) geprüft? a) Wenn nur rechnerisch: Warum gibt es keine inhaltliche Prüfung? Wozu dienen die Förderrichtlinien, wenn niemand ihre Umsetzung kontrolliert? (Wie) ist geplant, künftig die zweckentsprechende Verwendung zu kontrollieren? b) Wenn auch sachlich: Was hat die Prüfung im Einzelnen ergeben? 5. Wie hat das Kulturressort auf die Tatsache reagiert, dass das Land Oberösterreich im Jahr 2010 wegen eines Mangels an künstlerischem, kulturellem Inhalt Fördergelder für einen Teil der genannten Vereine ersatzlos gestrichen hat? 6. Ist aus diesem Anlass eine spezielle Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung durch die betroffenen Vereine durchgeführt worden? a) Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein: Warum nicht? 7. War dir bekannt, dass Organisationen, die Kulturförderungen erhalten, im Rahmen ihrer ,Kulturarbeit’ Agitation gegen den Ordnungsdienst betreiben? a) Wenn ja: Wie bewertest du diese Förderung im Lichte der Streichung von Landesförderungen im Jahr 2010? Inwiefern herrscht Verbesserungsbedarf? b) Wenn nein: Warum nicht? Welche Schritte wirst du setzen, um diese zweckfremde Verwendung von Förderungen künftig zu unterbinden? 8. Wo siehst du als Kulturreferent die Grenze zwischen rein politischer Agitation einerseits und förderungswürdiger ‚Kulturarbeit’ andererseits? 9. Im Jahr 2011 wurde eine Bürgerinitiative gegen den Ordnungsdienst gegründet, die von oben genannten Vereinen unterstützt wurde, aber letztlich an der Hürde erforderlicher Unterstützungserklärungen gescheitert ist. Ist die Unterstützung einer solchen Bürgerinitiative ‚förderungswürdig’ und wo genau liegt gegebenenfalls die künstlerische, kulturelle Leistung dabei? 10. In welchem Ausmaß wurden die Bürgerinitiative gegen den Ordnungsdienst indirekt durch die Weitergabe städtischer Kulturfördermittel oder durch ‚Naturalsubventionen’ von den genannten Vereinen unterstützt? 11. Stellen die folgenden Projekte / Vorhaben eine (förderungswürdige) künstlerische, kulturelle Leistung dar? Wenn ja: Warum? a) Massenhafte Produktion und Vertrieb von Werbemitteln (Streumaterial, Flyer) b) Betrieb einer fehlerhaften Internetseite, die eine Stadtkarte von Linz enthält und die Eintragung (vermeintlicher) Ordnungsdienst-Streifen ermöglicht c) Veranstaltung von Festen, wo Getränke und Lebensmittel kostenlos verteilt werden und primär Stimmung gegen den Ordnungsdienst gemacht wird 12. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils zweckfremd verwendete oder nicht belegte (Kultur-) Fördergelder zurückgefordert? Wurden diese Forderungen zur Gänze beglichen bzw. welcher Betrag ist offen? 13. Soll das bisherige System der Vergabe und Kontrolle von Kulturförderungen beibehalten werden bzw. wo siehst du Verbesserungsbedarf?“ Dazu Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Zu 1: Ich konkretisiere, zuständigkeitshalber kann ich natürlich nur die gewährten Kulturförderungen ansprechen. Beim Kunst und Kulturverein Backlab: eine Jahresförderung 2010 in der Höhe von 3000 Euro, Jahresförderung 2011 2700 Euro, Jahresförderung 2012 2700 Euro, gesamt 8400 Euro; Jugendkultur- und Medienverein junQ: Jahresförderung 2010 1500 Euro, Investförderung 2010 500 Euro, Jahresförderung 2011 1000 Euro, Investförderung 2011 1000 Euro, Jahresförderung 2012 2000 Euro, in Summe 6000 Euro; Kulturverein KAPU: mit der Dreijahresförderung in den Jahren 2010 bis 2012 in Summe 75.000 Euro, Investförderung 2011 bis 2013 3000 Euro, Projektförderung 2010 1000 Euro, Projektförderung 2011 400 Euro, Projektförderung 2012 1000 Euro, beim Preis LINZimPULS 2012 5000 Euro und Investförderung 2012 3500 Euro, gesamt 88.900 Euro; Verein Pangea: Beim Preis Stadt der Kulturen 2010 1800 Euro, Jahresförderung 2010 1500 Euro, beim Preis LINZimPULS 2010 8000 Euro, Jahresförderung 2011 1350 Euro, LINZimPULS 2011 7000 Euro, Stadt der Kulturen 2011 1500 Euro, Jahresförderung 2012 1350 Euro, beim Preis LINZimPULS 2012 6000 Euro, Investförderung 2012 500 Euro, in Summe 29.000 Euro; Servus.at: Im Zuge der Dreijahresförderung 2010 bis 2012 48.000 Euro, Investförderung 2011 4000 Euro und beim Preis LINZimPULS 2011 8000 Euro, also in Summe 60.000 Euro; Verein Social Impact: Jahresförderung 8000 Euro, Jahresförderung 2011 4000 Euro, Publikationsförderung 2011 2000 Euro, Investförderung 2012 1000 Euro, Jahresförderung 2012 5000 Euro, in Summe also 20.000 Euro. Zu 2: Nein. Zu 3: Das Kunstkollektiv Backlab ist ein Netzwerk von über 50 Künstlerinnen und Künstlern, das aus dem Bereich Musik, Grafik, Visuals, Graffiti, Schauspiel, Malerei, Performance und Literatur Zugang zu Kunst und Kultur ermöglicht. Die Beschäftigung mit neuen Medien und Technologien steht dabei im Vordergrund. Bei der Jahresförderung 2010 ging es insbesondere um die Förderung von Infrastruktur, Vernetzungstreffen, Workshops und Discolab. Das Gleiche gilt für die gewährte Jahresförderung im Jahr 2011, Jahresförderung 2012, Infrastruktur, Vernetzungstreffen und Workshops. Jugendkultur und Medienverein junQ: junQ.at ist eine unabhängige Medien- und Kulturplattform aus Linz, die das Onlinemagazin ,subtext.at’, das Print-Magazin ,frischluft’ und die Veranstaltungsreihe ,Qlash’ Raum für jungen Journalismus und gegenwärtiges Kulturschaffen bietet. Die Projektarbeit bei junQ.at basiert auf Ehrenamtlichkeit. Jahresförderung 2010 für den laufenden Aufwand, also Mieten, Büromaterial, Druckkosten, Investförderung 2010 für die Anschaffung einer Kamera. Jahresförderung 2011 ebenfalls für den laufenden Aufwand. Investförderung 2011 - Ankauf Technik, z.B. Macbook, Jahresförderung 2012 für den laufenden Aufwand. Kulturverein KAPU: Das Kulturzentrum KAPU gilt seit seiner Gründung 1985 als multikultureller und sozialer Knotenpunkt der Linzer Freien Szene. Insbesondere ist die KAPU ein Austauschplatz und Veranstaltungsort für die lokale Musikszene. Seit dem Jahr 2000 ist die KAPU darüber hinaus auch eine Stätte künstlerischer Aktivitäten und ein offener Diskursraum unter anderem für Film und Literatur. Dreijahresförderung 2010 bis 2012 für Musikveranstaltungen, das Magazin Kapuzine, Lesungen, Diskursabende, Filmabende, Ausstellungen sowie Kooperationsprojekte mit Crossing Europe, Nextcomic, Kunstuniversität Linz und Ottensheim Open Air. Investförderung 2011 bis 2013 die Anschaffung einer Lichtanlage, Mikrofonie, Tonanlage. Projektförderung 2010 – Filmfestival ,From Kingston to Kinshasa 2010’, Projektförderung 2011 - Klangkunstprojekt ,Sound is Art’, Projektförderung 2012 - Filmfestival ,From New York to... 2012’, LINZimPULS-Preis 2012 - 24 Stunden Kunst- und Kulturfestival ,KAPU Island’ in der Tabakfabrik Linz, Investförderung 2012 - Mikrofonie, Tonanlage. Der Verein Pangea ist ein Kulturverein, der einen Bildungsauftrag im Spannungsfeld von Medien und Politik ausführt und an der Schnittstelle von sozialer und kulturpolitischer Arbeit getätigt wird. Pangea offeriert niederschwellige Zugänge zu neuen Informationstechnologien und fördert die kritische Auseinandersetzung damit. Pangea ist offen für unterschiedlichste Kulturen. Preis Stadt der Kulturen 2010: Projekt ,Ansichtssache’ - Vermittlungsprojekt zu touristischen Sehenswürdigkeiten für Migrantinnen und Migranten. Jahresförderung 2010: Medienwerkstatt, Workshops, Sprachcafé und Fotokunst. Beim Preis LINZimPULS 2010 für das Projekt ,Nur an Inländer’ - Benachteiligungen bestimmter Gruppen am Wohnungsmarkt. Jahresförderung 2011: Medienwerkstatt, Workshops, Sprachcafé, Fotokunst. Der Preis LINZimPULS 2011 für das Projekt ,appropriate!’ - kreative Auseinandersetzung mit den Kunstwerken aus dem Bestand der Stadt Linz. Stadt der Kulturen-Preis: Projekt ,Disconnect’ -Diskurs über Freiwilligenarbeit. Jahresförderung 2012: Medienwerkstatt, Workshops, Sprachcafé und Fotokunst. Der Preis LINZimPULS 2012: Projekt ,schnell und grell - Bicycle Art Linz’ - kulturelle Aneignung des Linzer Stadtraumes mit dem Fahrrad. Investförderung 2012: Unterstützung für Ankauf von vier PCs. Servus.at: Zweck des Vereins Servus.at ist die kritische Auseinandersetzung mit Telekommunikationsmedien und Telekommunikationsnetzen im Kontext der Kunst- und Kulturszene. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Vereins steht der Serverbetrieb für Kunst- und Kulturschaffende sowie Weiterbildungsmaßnahmen und Networking im Bereich der Medienkunst. Dreijahresförderung 2010 bis 2012: Serverbetrieb, Workshops Open Space, Floss & Art. Investförderung 2011 als Unterstützung für einen Ankauf von Server Hardware. Der Preis LINZimPULS 2011: Projekt ,Campus servus’ - Vermittlungsprojekt für Medienkompetenz über Workshops. Verein Social Impact: Social Impact arbeitet an der Entwicklung von Narrationen, das heißt, bildhafte Illustrationen, die gesellschaftspolitische Reibungsflächen und Konflikte sichtbar machen. Eines der Schwerpunktthemen von Social Impact sind die Handlungseinschränkungen marginalisierter Gruppen. Es wird ein Prozess entwickelt, der einen Konfliktbereich in der Öffentlichkeit sichtbar macht. Als Gestaltungsmittel zur Umsetzung dieser narrativen Illustrationen oder Prozesse wird neben visuellen Medien wie Video, Fotografie und Grafik das gesamte Repertoire der Kunst des 20. Jahrhunderts eingesetzt. Jahresförderung 2010: Mobiler Garten, Wissenstransfer im Web, Aktionen für ein menschlicheres Zusammenleben, Online-Plattform ,Der Phrasendrescher’, ,Stammtischgeflüster 3’, Miete und sonstige Infrastruktur. Jahresförderung 2011: Mobiler Garten, Wissenstransfer im Web, Aktionen für ein menschlicheres Zusammenleben, Online-Plattform ,Der Phrasendrescher’, Stammtischgeflüster 4 – hier wurden um 475,93 Euro Drucksorten, die unter anderem eine Karikatur zum Ordnungsdienst betreffen, finanziert und abgerechnet. Meine persönliche Anmerkung: Dieser Betrag ist sicher geringer, als die von der Stadt Linz im Wissen und mit Zustimmung von Stadtrat Wimmer in Auftrag gegebene Überprüfung durch eine Detektei, um sozusagen das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes zu überprüfen. Weiters für Miete und sonstige Infrastruktur. Publikationsförderung 2011: Sammelband ‚Kunst, Krise, Subversion’. Investförderung 2012: Camcorder, Projektor. Jahresförderung 2012: Mobiler Garten, Performance ,Das Dinner für Spinner’, Projekt ,Freunde des Wohlstands’, künstlerische Interventionen gegen Fremdenfeindlichkeit, Projekt ‚Rent a Stalker’, Miete und sonstige Infrastruktur. Zu 4: a) Wenn nur rechnerisch - hier kann ich mir die weiteren Ausführungen ersparen, weil b) wenn auch sachlich, natürlich zutrifft. Die aus Kulturfördergeldern getätigten Ausgaben der Stadt werden selbstverständlich seitens der Linz Kultur rechnerisch und sachlich geprüft. Sachlich insofern, als die Prüfung den beantragten Förderzweck auch inhaltlich im Nachhinein überprüft. Es wurde bei den vorliegenden Abrechnungen der angegebenen Vereine der Kunst- und Kulturinitiativen bei der Jahresförderung Social Impact 2011 als Projektteil von ,Stammtischgeflüster 4’ ein sachlicher Bezug zu Projekten über den Linzer Ordnungsdienst festgestellt. Den Betrag von 475 Euro habe ich bereits genannt. Zu 5: Da keine Projektanträge von den angeführten Kunst- und Kulturinitiativen dezidiert zum Ordnungsdienst bei Linz Kultur eingereicht wurden, stellte sich diese Frage für die Linz Kultur nicht. Zu 6: Eine spezielle Prüfung wurde seitens der Linz Kultur nicht durchgeführt, da, wie die Antwort aus Punkt 5 ergeben hat, keine konkreten diesbezüglichen Anträge gestellt worden waren. Zu 7: a) Die Streichung der Landesförderung war mir bekannt und hat ausschließlich zwei durch die Jury des KUPF-Innovationstopfes vorgeschlagene Projekte betroffen, die explizit zum Ordnungsdienst konzipiert waren. b) Da bei der Linz Kultur keine entsprechenden Förderanträge vorgelegen sind, stellte sich für mich diese Frage nicht. Abgesehen davon ist es nicht zulässig, von zweckfremder Verwendung von Förderungen zu sprechen, da meinem Verständnis entsprechend Kunst und Kultur einen Diskurs mit Inhalten und Themen suchen muss, der durchaus auch kontroversiell geführt werden kann. Zu 8: Die Grenze, würde ich meinen, wird durch die gesetzlichen und anderen rechtlichen Vorschriften in unserer Republik Österreich ganz klar aufgezeigt. Zu 9: Mit den Subventionen der Stadt Linz an die oben genannten Vereine wurde keine Bürgerinitiative gegen den Ordnungsdienst unterstützt. Somit erübrigt sich, für mich jedenfalls, diese Frage. Zu 10: Diese Frage kann nur insofern beantwortet werden, als bei der Prüfung der Rechnungsbelege durch die Linz Kultur keinerlei Hinweise auf eine indirekte Unterstützung der Stadt Linz der Bürgerinitiative gegen den Ordnungsdienst durch die oben genannten Vereine festgestellt werden konnte. Zu 11 a) bis c): Es kommt bei Projektförderungen auf den Kontext an, ob hier kulturförderwürdige Aktivitäten vorliegen oder nicht. Generell werden jedoch bei Jahressubventionen sehr wohl Internetaktivitäten und Marketingmaßnahmen anteilig mitgefördert. Das gilt im Generellen für Kunst- und Kulturvereine. Zu 12: Ich nehmen an, diese Frage bezieht sich auf die angesprochenen Kulturvereine. Vor diesem Hintergrund kann ich als Antwort geben: Bei den genannten Kulturvereinen und Institutionen gab es keinerlei Rückforderungen. Zu 13.: Das bisherige System der Vergabe von Kulturförderungen entspricht den allgemeinen Vorgaben des Magistrates der Landeshauptstadt Linz. Aus meiner Sicht besteht kein Verbesserungsbedarf, da alle Förderungen sorgfältigst und regelmäßig durch die Linz Kultur auf ihre Zweckwidmung hin geprüft wurden und werden. Ich hoffe, damit die Anfrage beantwortet zu haben.“ Vizebürgermeister Dr. Watzl berichtet über C ANTRAG DES STADTSENATES Revision gegen OLG-Urteil Erben Olga Jäger und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Zur Bedeckung der für eine Revision beim Obersten Gerichtshof im Falle des zweitinstanzlichen Urteils vom 13. März 2013 erforderlichen Gerichtsgebühr in Höhe von 154.827 Euro betreffend die Klage der Erben von Frau Olga Jäger, konkret Herrn Dr. Alfred Jäger, Herrn Klaus Jäger und Herrn Johannes Jäger, auf Schadenersatz für drei Bilder (eine Zeichnung von Gustav Klimt, ein Aquarell und ein Ölgemälde von Egon Schiele) werden nachstehende Maßnahmen genehmigt: 1. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 154.827 Euro für das Rechnungsjahr 2013 erfolgt auf der VASt 1.3510.640000, Rechtskosten. 2. Die Kreditübertragung in Höhe von 7150 Euro von der VASt 1.3501.768000, Lfd. Transferzahlungen an private Haushalte (Deckungsring D0341) auf die VASt 1.3510.640000, Rechtskosten, wird genehmigt. 3. Die Kreditübertragung in Höhe von 7500 Euro von der VASt 5.3510.777001, Kapitaltransfers an private Institutionen (Deckungsring D0282) auf die VASt 1.3510.640000, Rechtskosten, wird genehmigt. 4. Die Kreditübertragung in Höhe von 26.740 Euro von der VASt 1.2730.457100, Druckwerke, Zeitschriften (D0951) der Stadtbibliothek auf die VASt 1.3510.640000, Rechtskosten, wird genehmigt. 5. Die Kreditübertragung in Höhe von 6990 Euro von der VASt 1.3200.043100, Musikinstrumente und Geräte (D0855) der Musikschule der Stadt Linz, auf die VASt 1.3510.640000, Rechtskosten, wird genehmigt. 6. Die Kreditübertragung in Höhe von 24.917 Euro von der VASt 1.0100.640000, Rechtskosten, des Präsidiums, Personal und Organisation auf die VASt 1.3510.640000, Rechtskosten, wird genehmigt.’ Der Antrag wird einstimmig angenommen. D ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Gemeinderat Lettner berichtet über D 1 Bebauungsplanänderung S 25-70-01-03, KG Posch und Pichling (Traundorfer Straße – Schwaigaustraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung S 25-70-01-03, Traundorfer Straße - Schwaigaustraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. April 2013 betreffend die Bebauungsplanänderung S 25-70-01-03, Traundorfer Straße – Schwaigaustraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung S 25-70-01-03 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Traundorfer Straße Osten: Traundorfer Straße Süden: Schwaigaustraße Westen: östlich Stieglitzweg Katastralgemeinden Posch und Pichling Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 25-70-01-03 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über D 2 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 24-22-01-00, KG Kleinmünchen (Wimmerstraße – Gutenbergstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 24-22-01-00, Wimmerstraße - Gutenbergstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. April 2013 betreffend Bebauungsplan S 24-22-01-00, Wimmerstraße - Gutenbergstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan S 24-22-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Wimmerstraße Osten: Gutenbergstraße Süden: Pacherstraße, Rintstraße Westen: Wimmerstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 24-22-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über D 3 Bebauungsplanänderung O 117/5 (Semmelweisstraße 31 – 51) mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 117, KG Lustenau und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung O 117/5, Semmelweisstraße 31 – 51, mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 117, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. April 2013 betreffend die Bebauungsplanänderung O 117/5, Semmelweisstraße 31 – 51, mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 117 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung O 117/5 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 117 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: nördliche Grenze des Grundstückes Nr. 1108/15 Osten: Mühlkreisautobahn Süden: Semmelweisstraße Westen: Grundstücke Nr. 1108/110 und 1109/2 Katastralgemeinde Lustenau Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung O 117/5 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan O 117 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über D 4 Bebauungsplanänderung M 05-20-01-02, KG Linz (Stockhofstraße – Coulinstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung M 05-20-01-02, Stockhofstraße - Coulinstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. April 2013 betreffend die Bebauungsplanänderung M 05-20-01-02, Stockhofstraße - Coulinstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung M 05-20-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Karl-Wiser-Straße Osten: Coulinstraße Süden: Gärtnerstraße Westen: Stockhofstraße Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung M 05-20-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist dieses Mal ein besonderer Antrag, weil es in dieser Gegend eine Bürgerinitiative gegeben hat, die letztendlich dazu geführt hat, dass auch dieses Ursprungsprojekt abgelehnt wurde. Es hat dazu von mir auch eine Anfrage im Gemeinderat gegeben. Ich denke einmal, es ist ein Zeichen dafür, dass es, wenn Menschen etwas nicht passt und sie sich dagegen wehren, durchaus eine sinnvolle Sache sein kann und gute Ergebnisse bringt. Ich denke, dass die Stadt da mit der Beteiligung durchaus zufrieden sein kann. Ich möchte mich bei diesem Antrag dennoch enthalten, weil es nach wie vor, wie aus dem Amtsantrag hervorgeht, nicht ausgeschlossen ist, dass in dieser Gegend eine Tiefgarage und ein Verbrauchermarkt gebaut wird.“ Bürgermeister Dobusch: „Frau Kollegin, das verstehe ich nicht. In dem Bebauungsplan ist das im öffentlichen Gut-Bereich nicht vorgesehen. Es müsste im Gemeinderat ein neuer Antrag gestellt werden, der so etwas vorsieht. So kann es nicht gebaut werden, die rechtliche Situation lässt das nicht zu. Deshalb ist diese Analyse meines Erachtens, die Sie hier getätigt haben, nicht richtig.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Casny: „Ich kann mich dem vorher Gesagten nur anschließen. In der derzeitigen Form ist eine Tiefgarage im öffentlichen Gut nicht möglich, auch ein Kreisverkehr ist nicht machbar und ein unterirdischer Verbrauchermarkt auch nicht. Wie gesagt, nur die Verbauung in den Bereichen Stockhofstraße 19 – 23 wird neu gebaut in einer Gebäudehöhe von sieben beziehungsweise fünf Geschoßen. Das ist nachvollziehbar auch im Bereich einer ordentlichen Planung. Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über D 5 Bebauungsplanänderung NW 115/13, KG Urfahr (Hölderlinstraße – Leonfeldner Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung NW 115/13, Hölderlinstraße – Leonfeldner Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. April 2013 betreffend die Bebauungsplanänderung NW 115/13, Hölderlinstraße – Leonfeldner Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung NW 115/13 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Hölderlinstraße Osten: Leonfeldner Straße Süden: Leonfeldner Straße 23a Westen: östlich Karlhofstraße Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung NW 115/13 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über D 6 Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 16. Juni 2012, „Effizientere und kostengünstigere Zustellung von Dokumenten und Unterlagen“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Schriftstücke, die elektronisch erzeugt wurden/werden und die nicht nachweislich zugestellt werden müssen, sollen künftig den Mitgliedern des Gemeinderates und des Stadtsenates ausschließlich elektronisch per E-Mail zugestellt werden, sofern die AdressatInnen dieser Vorgangsweise zustimmen. 2. Schriftstücke, die ausschließlich in Papierform zum Versand vorliegen und die nicht nachweislich zugestellt werden müssen, sollen den Mitgliedern des Gemeinderates und des Stadtsenates wie bisher üblich zugestellt werden. 3. Von einer zusätzlichen elektronischen Zustellung von Unterlagen, die nachweislich zugestellt werden müssen, wird wegen des enormen zusätzlich erforderlichen Scanaufwandes Abstand genommen.“ Der Berichterstatter ersucht, auch bei den städtischen Unternehmen bzw. in der internen Verwaltung so vorzugehen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Lettner berichtet über E ANTRAG DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Erweiterung der Tempo 30 km/h-Zone im Bereich Roseggerstraße und Kapuzinerstraße und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung über die Erweiterung der Tempo 30 km/h-Zone im Bereich der Roseggerstraße und Kapuzinerstraße, zwischen den Kreuzungen mit der Jungmairstraße und der Freinbergstraße, wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 18. April 2013 betreffend eine Erweiterung der Tempo 30 km/h-Zone in der Linzer Innenstadt. Die mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. Juni 1995, GZ 101-5/19 erlassene Tempo 30 km/h-Zone wird um den im beiliegenden Zonenplan des Magistrates Linz, Stadtplanung, vom 26. März 2013, schraffiert dargestellten Bereich (Roseggerstraße und Kapuzinerstraße) erweitert. (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b Straßenverkehrsordnung 1960 in Verbindung mit Z. 11a und 11b Straßenverkehrsordnung 1960) Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. F ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Gemeinderat Forsterleitner berichtet über F 1 Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und der AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Abschluss der beiliegenden Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und der AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Zuschüsse, vorbehaltlich der Genehmigung des jeweiligen Budgets durch den Gemeinderat, erfolgt auf der VASt 1.8994.755000, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, AKh, bzw. auf der VASt 5.8994.775000, Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen, AKh. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung des investiven Anteils des Zuschusses durch Fremdmittel. Über die konkrete Beschaffung des Fremdmittelbedarfes im Rahmen des städtischen Finanzmanagements ist eine neuerliche Organbefassung erforderlich. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Forsterleitner, die Sache sieht so aus, dass es im Hinblick auf eine zukünftige Universitätsklinik eine Zusammenarbeit, Verbesserung und Harmonisierung geben müsste mit den Krankenhäusern der GESPAG, was die Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz anbelangt und der Landesnervenklinik. Deswegen sind wir der Meinung, dass hier eine zusätzliche Harmonisierung bzw. Vereinbarung getroffen werden soll und hier kein Freibrief gegeben werden kann für die nächsten sechs Jahre. Ursprünglich wollten wir einen Abänderungsantrag stellen, der im Vorfeld mit Vizebürgermeisterin Dolezal dankenswerterweise besprochen wurde, und zwar dahingehend, dass wir eine Befristung haben wollten. Wir stellen jetzt allerdings einen Zusatzantrag und dieser sollte folgenden Passus beinhalten: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Finanzierungsvereinbarung erfolgt unter der Bedingung einer engeren Zusammenführung und Kooperation der verschiedenen Spitäler und Spitalsträger in Linz - so ist beispielsweise durch die Harmonisierung der Dienstmodelle das trägerunabhängige Ziel ,gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ zu verfolgen. Im Speziellen sind auch nötige Voraussetzungen für eine gemeinsame Universitätsklinik Linz zu schaffen.’ Die freiheitliche Fraktion wird sich beim ursprünglichen Antrag enthalten. Allerdings, wenn der Zusatzantrag so als Zusatz angenommen wird, werden wir dem insgesamt zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeisterin Dolezal: „Sehr geehrter Herr Gemeinderat Pfeffer, Ihre letzten Worte haben mich jetzt ein bisschen nachdenklich gemacht, von dem bin ich eigentlich jetzt nicht so ausgegangen. Denn diese Finanzierungsvereinbarung ist eine Finanzierungsvereinbarung der Stadt Linz mit der AKh Linz GmbH. Dankenswerterweise, das sage ich jetzt in meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzende der AKh Linz GmbH, gibt es diese Finanzierungsvereinbarung und soll diese auch beschlossen werden, dass es, wie schon richtig gesagt worden ist, doch eine Sicherheit und Sicherstellung gibt. In dieser Finanzierungsvereinbarung sind natürlich einige Passus enthalten, damit wir für zukünftige Eventualitäten, nennen wir es einmal so, gerüstet sind; zum Beispiel natürlich auch die Kündigung einvernehmlich jederzeit und einseitig zum Ende des Jahres am 31. Dezember des nächsten Jahres. Sollte eine Änderung im Eigentümerbereich partiell oder total eintreten, was wir nicht hoffen, dann wird ebenfalls diese Finanzierungsvereinbarung hinfällig. Also diese Eventualitäten haben wir selbstverständlich alle mitbedacht und mit berücksichtigt. Das wurde im Vorfeld besprochen, weil diese Finanzierungsvereinbarung soll ab 2014 gültig sein. Es war gedacht, diese bis 2015 von Seiten der FPÖ zu befristen. Das macht überhaupt keinen Sinn, für ein Jahr eine Finanzierungsvereinbarung abzuschließen, da hier die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung faktisch genauso wenig vorhanden ist, wie ohne Finanzierungsvereinbarung. Die Absicherung unserer - das sage ich jetzt von Seiten der Stadt Linz - AKh GmbH und damit auch die qualitätsvolle Erbringung dieser medizinischen Leistungen muss uns ein Anliegen sein, daher diese Absicherung. Dankenswerterweise ist das verstanden worden. Erstens einmal, dass die Absicherung durch den Vertragstext gegeben ist und dass es notwendig ist für die AKh Linz GmbH bzw. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber vor allen Dingen für die Patientinnen und Patienten. Das ist von der FPÖ verstanden worden. Wir haben dann gesagt, einen Zusatzantrag, das wäre kein Abänderungsantrag, aber ich habe den Terminus ,Bedingung’ jetzt so verstanden, unter dem ,Aspekt’ der besseren Zusammenführung und Kooperation mit anderen Spitälern. ,Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’, das soll nicht nur für Frauen und Männer, sondern selbstverständlich auch für verschiedene Träger in den Krankenanstalten gelten, und dass wir alle für die Med-Uni sind, haben wir schon dankenswerterweise mehrfach mit Gemeinderatsbeschlüssen bewiesen. Wir haben gesagt, okay, mit diesem Zusatzantrag, dass dieser Text noch enthalten wird, nicht in der Vereinbarung, sondern jetzt in dem Beschluss, können wir leben, aber dass diese Bedingung der engeren Zusammenführung die Bedingung für die Finanzierungsvereinbarungen ist, und wenn die nicht angenommen wird, dann stimmt die FPÖ der Finanzierungsvereinbarung nicht zu, mit dem kann ich deswegen nicht leben, weil ich es einfach nicht verstehe, weil es zwei verschiedene Sachen sind. Das wollte ich jetzt erklären. Wir arbeiten gerne und selbstverständlich unter dem Aspekt der Spitalsreform mit unseren Mitbewerbern in Linz und auch außerhalb in ganz Oberösterreich zusammen. Wir sind, wie gesagt, für gleichen Lohn, für gleiche Arbeit und vor allen Dingen für die Med-Uni. Unter diesem Aspekt stimmt die SPÖ diesem Zusatzantrag zu, um das öffentlich klar zu machen.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Die ÖVP stimmt dem Antrag, wonach eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Eigentümerin, der Stadt Linz, und unserem AKh abgeschlossen wird, zu, weil es für mich selbstverständlich ist, dass die Eigentümerin für das AKh die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen muss. Ich kenne in unseren Breiten kein öffentliches Krankenhaus, das wirklich Medizin für alle anbietet, das mit Gewinnen sozusagen unterwegs ist. Daher ist es in Wahrheit die übliche Abgangsdeckung. Es ist gut, dass wieder eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Eigentümerin und der Tochter, dem AKh, abgeschlossen wird. Erstens. Zweitens, zum Zusatzantrag der Freiheitlichen Partei: Auch wenn die eine oder andere Intention gut sein mag, dass man im Speziellen natürlich alle Voraussetzungen für eine gemeinsame Universitätsklinik Linz als Hausaufgabe zu schaffen hat, selbstverständlich ja, und dass man gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommt, selbstverständlich ja, nur was mich stört - und daher wird die ÖVP diesem Zusatzantrag nicht zustimmen und sich der Stimme enthalten -, es sind Formulierungen drinnen, die aus meiner Sicht falsch interpretierbar sind. Denn was heißt das, noch engere Zusammenführung und Kooperation? Dass unser AKh vielleicht aufgelöst wird und in der GESPAG aufgeht? Ich will unseren tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht durch einen vielleicht gut gemeinten Antrag eine Irritation verschaffen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das als eine Bedingung für eine ohnehin logische Finanzierungsvereinbarung zwischen Eigentümerin und der AKh GmbH herbeiführe. Daher werden wir selbstverständlich dem Antrag zustimmen, dem Zusatzantrag können wir die Zustimmung nicht geben.“ Gemeinderätin Lenger: „Wir Grünen werden dem Antrag zustimmen und auch dem Zusatzantrag unter dem Aspekt, wie es zuerst besprochen worden ist, dass es ein Zusatzantrag ist. Ich möchte vielleicht noch ein paar Worte generell zu der Spitalsfinanzierung sagen. Es ist einfach notwendig, dass diese Vereinbarung geschlossen wird vor dem Hintergrund der eklatanten Ungleichbehandlung des AKh gegenüber den Ordensspitälern, das ist allgemein bekannt. Die Abgangsdeckung bei den Ordensspitälern wird fast zu 100 Prozent finanziert, während das AKh so viel selber tragen muss. Da gibt es eine grobe Ungleichbehandlung, noch dazu muss die Stadt Linz den Sprengelbeitrag bezahlen, obwohl sie ein eigenes Spital betreibt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das AKh ein wirklich ganz, ganz tolles Schwerpunktspital ist. Nicht umsonst steigen die Zahlen der Entlassungen von Patientinnen und Patienten, die nicht aus Linz sind. Das Verhältnis wird sogar immer größer, dass Nicht-LinzerInnen aus Oberösterreich in das AKh kommen, weil das ein so gutes Krankenhaus ist. Darum möchte ich bei dieser Gelegenheit noch einmal an das Land appellieren, auch an Herrn Vizebürgermeister Watzl, der im Aufsichtsrat sitzt, das weiterzutragen, dass die Ungleichbehandlung des AKh aufgehoben werden sollte. Zwischenruf Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Die Spitalsfinanzierung gerecht aufgeteilt werden soll!“ Gemeinderätin Lenger weiter: Ja, die Spitalsfinanzierung gerecht aufgeteilt werden soll. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, Kollege Watzl hat die Eigentümerinnenverantwortung angesprochen und dabei gemeint, das sei in einem öffentlichen Krankenhaus die übliche Betriebsabgangsdeckung. Frau Kollegin Lenger hat schon darauf hingewiesen, dass wir bei sehr vielen öffentlichen Krankenanstalten, nämlich dort, wo Ordens- bzw. Kapitalgesellschaften von Orden Rechtsträger sind, derzeit bei 99 Prozent Betriebsabgangsdeckung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer stehen und nicht wie beim AKh Linz zwischen 20 und 18 Prozent Abgangsdeckung zu tragen haben. Zum FPÖ-Antrag glaube ich, dass wir uns einig sind, dass bestimmte Passagen, wie die Angleichung der Arbeitsverhältnisse bzw. gleicher Lohn, gleiche arbeitsrechtliche Bedingungen nicht so zu verstehen sind, dass dadurch ein Lohn- und Sozialabbau im AKh stattfindet. (Zwischenruf) Aber da sind wir leider nicht handlungsfähig, sehr geehrter Herr Kollege Wimmer, weil wir sind in Verhandlungen von anderen Rechtsträgern mit deren zuständigen Gewerkschaften nicht eingebunden. Ich darf nur für die SPÖ-Fraktion darauf hinweisen, dass eine Angleichung wünschenswert ist, aber nicht nach unten, weil ich glaube, unterm Strich kann man feststellen, dass für die Berufsgruppen, die in den Krankenanstalten tätig sind, das AKh als Arbeitgeber durchaus eine Vorreiterrolle, was soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrifft, hat und daher verstehe ich Sie auch so, dass es nicht in die falsche Richtung geht, sondern in die richtige Richtung, und dass der Antrag insgesamt so zu verstehen ist, dort, wo wir handlungsfähig, diskussionsfähig und gesprächsfähig sind, können wir handeln. Wir brauchen für bestimmte Dinge die Zustimmung anderer Gebietskörperschaften oder anderer Partnerinnen und Partner und denen kann natürlich der Gemeinderat der Stadt Linz nicht per Beschluss diktieren, was zu tun ist. Und zu guter Letzt, ich glaube, es war immer die Haltung der SPÖ und es freut mich, wenn andere Parteien diesen Weg mitgehen, dass wir uns zum öffentlichen Eigentum und zum Eigentum an den städtischen Betrieben bekennen und daher ist es selbstverständlich, dass wir uns zum AKh bekennen. Wenn es hier ein Umdenken mancher Fraktionen gibt, begrüße ich das.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Forsterleitner: „Diese Vereinbarung bringt die Verantwortung, die wir als Eigentümer, als Stadt Linz dem AKh gegenüber haben, zum Ausdruck und sichert damit diese wichtige Arbeit, die das AKh leistet. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir eigentlich sehr zufrieden sein können mit den Leistungen, die hier erbracht werden, dass wir Spitzenqualität im medizinischen Bereich für die Bevölkerung anbieten können und immer wieder sogar über die Grenzen des Landes hinaus beachtliche Leistungen erbracht werden. Damit ist, glaube ich, eine gute Vorsorge in Richtung einer Medizinischen Fakultät oder einer Med-Uni für die Zukunft mit diesem AKh schon geleistet. Das heißt, diese Verantwortung sollen wir hier wahrnehmen. Und vielleicht einen Satz noch zu den Kooperationen. Wir werden morgen im AKh-Aufsichtsrat wieder eine Reihe von Kooperationen berichtet bekommen. Das heißt, es ist bereits so, dass das AKh sehr stark kooperiert mit anderen Häusern und das ist gut so. Hier findet Wissenstransfer statt, hier findet auch strukturell-organisatorisch Transfer statt, sodass wir voneinander lernen können, effizienter werden und damit eine bessere medizinische Versorgung für die Bevölkerung anbieten können. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag sowie den Zusatzantrag der FPÖ abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der FPÖ, der, wie der Vorsitzende betont, kein Bestandteil des Vertrages ist, wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (14) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Forsterleitner berichtet über F 2 Gewährung von Subventionen an diverse Vereine und Organisationen für den Zeitraum 2013 und 2014 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt unter den nachstehend angeführten Auflagen und Bedingungen in den Jahren 2013 und 2014 die in der Beilage angeführten Subventionen. 2. Die Subventionsbeträge für das Jahr 2015 werden im Rahmen der Erstellung und der Beschlussfassung des städtischen Voranschlages 2015 gesondert festgelegt. Die Stadt Linz gewährt ihre Beiträge mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Hinsichtlich der in den Punkten 46 bis einschließlich 54 angeführten Vereine gilt, dass die jeweilige Förderung nur unter der Bedingung in der festgesetzten Höhe geleistet wird, solange das Leistungsniveau des Vereines klassenmäßig zumindest beibehalten wird. Die Auszahlung der Förderungen erfolgt in Teilbeträgen, wobei a) Förderungen bis zu einem Betrag von maximal 9999,99 Euro p.a. in einer Rate jeweils Mitte Juni eines jeden Jahres; b) Förderungen von 10.000 Euro bis maximal 39.999,99 Euro p.a. in mindestens zwei Raten jeweils Mitte März und Mitte September eines jeden Jahres und c) Förderungen ab 40.000 Euro p.a. in mindestens vier Raten jeweils Mitte März, Mitte Juni, Mitte September und Mitte Dezember eines jeden Jahres zur Auszahlung zu bringen sind. Spätere Zahlungstermine sind zulässig. 3. Die Verrechnung der in der Beilage angeführten Kosten erfolgt jeweils auf den in den beiliegenden Listen angeführten Voranschlagsstellen. In den Voranschlägen 2014 und 2015 (im Rahmen der Beschlussfassung des Voranschlages 2015) sind die entsprechenden Mittel vorzusehen. In der Sitzung des Finanzausschusses am 8. April 2013 wurde folgender Abänderungsantrag beschlossen: Abänderungsantrag Die in der Beilage unter Lfd. Nr. 2 (S 1) angeführte Subvention für das Klimabündnis Österreich, Regionalkoordination Oö (Südtirolerstr. 28/5, 4020 Linz) beläuft sich für 2013, 2014 und vorläufig für 2015 auf 12.600 Euro. Grund dafür ist die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages von ca. 11.500 Euro auf rund 12.600 Euro. Die Zwischensumme im Bereich Umwelt- und Technik-Center erhöht sich somit auf insgesamt 47.940 Euro und die Gesamtsumme der Subventionen auf 4,869.095 Euro.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, gerade in Zeiten wie diesen, wo es der Stadt Linz finanziell viel besser gehen könnte und wo es da oder dort immer wieder Dinge gibt, die im Gemeinderat besprochen werden finanzieller Natur, wo Schadensbegrenzung oder Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, gerade in solchen Zeiten ist es, glaube ich, gefragt, bei diesen Vereinssubventionen sehr genau zu schauen. Es war heute schon kurz Thema am Beginn der Sitzung, hier sehr genau zu schauen, wofür das Geld verwendet wird, ob es im Sinne der Allgemeinheit verwendet wird und einen Nutzen stiftet, oder ob - was da oder dort schon vorgekommen ist, wie man den Medien immer wieder entnehmen konnte, was vielleicht leider auch noch vorkommen wird - Gelder irgendwo versickern und nicht dem Nutzen der Allgemeinheit dienen, sondern entweder einer Einzelperson oder kleinen Gruppierungen oder aber gar niemandem, weil sie einfach nicht zweckmäßig oder nicht wirtschaftlich eingesetzt werden. Im Lichte der sehr wortreichen Ausführungen des Kulturreferenten Vizebürgermeister Erich Watzl, der vorhin sehr breit erklärt hat, wofür diverse Vereine tätig sind und was sie hier machen, darf ich bei diesen Ausführungen anknüpfen. Ich muss festhalten, so gut diese Ausführungen klingen, so wenig decken sie sich in vielen Bereichen mit der Realität. Es sind genau einige dieser Vereine, die Vizebürgermeister Watzl genannt hat, heute von diesen Förderungen betroffen und sollen für die nächsten drei Jahre teilweise relativ hohe Summen zugesprochen bekommen. Wir sehen das kritisch. Unsere Kritik, die durch die Anfrage von Gemeinderat Raml vorgebracht wurde, bleibt zunächst einmal auch aufgrund der Ausführungen von Vizebürgermeister Watzl aufrecht. Er hat hier sehr viel geredet, was er damit gesagt hat, muss man sich sicher im Detail noch anschauen, was in diesen Vereinen wirklich gemacht wird. Denn das alles klingt sehr gut, doch was man in der Wirklichkeit mitbekommt, deckt sich das, was gemacht wird, nicht immer mit dem, was gemacht werden sollte. Daher sehen wir einige Vereinssubventionen kritisch und werden aufgrund unseres aktuellen Wissenstandes bei diesen Vereinssubventionen heute dagegen stimmen. Wir werden in weiterer Folge hinterfragen, ob dieses Geld wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig eingesetzt ist, dann können wir uns in Zukunft wieder eine Zustimmung zu diesen Vereinen vorstellen. Nur im Moment sehen wir das aus verschiedenen Gründen für äußerst fragwürdig. Daher werden wir bei den Vereinen KAPU, Stadtwerkstatt, Freies Radio Oberösterreich, Servus.at, qujOchÖ und Medienwerkstatt diese Vereinsförderungen im Gesamtausmaß von 279.100 Euro pro Jahr, somit insgesamt 558.200 Euro für die Jahre 2013 und 2014 ablehnen und hoffen darauf, dass wir damit einen Denkprozess einleiten und dazu beitragen können, dass der Anspruch, den diese Vereine an sich selbst stellen, die Verpackung, die sie nach außen hin tragen und der Inhalt, nämlich das, was sie dann wirklich machen und wie sie das Geld wirklich einsetzen, vielleicht da oder dort noch etwas optimiert wird und wir als sehr kritische Fraktion, die sehr genau auf das Geld der Linzerinnen und Linzer schauen möchte, noch überzeugt werden können, um in Zukunft vielleicht zustimmen zu dürfen. Aber, wie gesagt, heute bleibt es dabei, diese halbe Million Euro soll aus unserer Sicht eingespart werden.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, zu allererst ist es bemerkenswert, dass wir heute keine Drei-Jahres-Subventionen beschließen, wie wir es in der Vergangenheit gemacht haben, sondern diese Subventionen nur mehr für zwei Jahre beschlossen werden sollen. Begründet wird das mit dem Stabilitätspakt. Ich glaube, es tritt mittlerweile genau das ein, vor dem nicht nur wir, sondern viele andere gewarnt haben, dass der finanzielle Druck auf die Gemeinden gerade durch diesen Stabilitätspakt immer weiter steigt und die Leidtragenden genau bei diesen Vereinssubventionen die kleinen Vereine und Initiativen sind, die ohnehin schon das Problem haben, dass die Subventionen seit dem Jahr 2004, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, von den Zahlen her im Großen und Ganzen unverändert geblieben sind, was inflationsbedingt natürlich einen Verlust an finanziellen Mitteln jedes Jahr wieder bedeutet. Es ist natürlich zu begrüßen, wenn es einzelne wenige Vereine gibt, die eine kleine Steigerung erfahren können, aber ich glaube, mit dieser Situation kann niemand zufrieden sein. Ich erwarte mir ehrlich gesagt vom Kulturreferenten, dass er dafür einsteht, dass das, was im neuen Kulturentwicklungsplan steht, umgesetzt wird, weil da steht relativ deutlich formuliert im Kapitel 4 unter den Maßnahmen: ‚Die Stadt Linz erhöht schrittweise das Budget von Linz Kultur zur Förderung der Freien Kunst- und Kulturszene gemäß den im Kulturentwicklungsplan genannten Schwerpunktsetzungen.’ Wenn wir dann für das Jahr 2015, für dieses dritte Jahr, die Subventionen wieder beschließen werden, werden wir zumindest ein Auge, vermutlich mehrere Augen darauf werfen, dass es da zu keinen Kürzungen kommt. Ein bisschen positiv stimmt mich dann die Tatsache, dass ich nicht glaube, dass der Kulturreferent in einem Wahljahr diese Subventionen kürzen wird. Aber in Wirklichkeit brauchen wir diese Planungssicherheit nicht nur für zwei Jahre, sondern für längere Zeiträume. Ganz allgemein zu den Förderungen möchte ich festhalten, dass wir in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen verschiedenen Förderungen nicht zugestimmt haben, wie zum Beispiel beim Ring Freiheitlicher Jugend, wie im entsprechenden Protokoll nachzulesen ist. Diesem Punkt 107 werden wir auch dieses Mal nicht zustimmen. Aber wenn ich schon die Freiheitlichen anspreche, weil es Stadtrat Wimmer angesprochen hat, es ist heute Vormittag eine Presseaussendung der FPÖ hinausgegangen, die ich, gelinde gesagt, für eine Frechheit halte. Es steht da in der Überschrift: ‚558.200 Euro für zweckfremde Politpropaganda sind zu viel’ und es wird dann einer Reihe von Vereinen unterstellt, dass der Verdacht besteht, diese Mittel zweckfremd verwendet zu haben. Der Verdacht beruht auf etwas ganz Einfachem, und zwar auf einer Behauptung, die die FPÖ selbst aufgestellt hat. Mittlerweile kann man sich anscheinend den Verdacht schon so zusammenbauen, wie man ihn gerade braucht. Aus meiner Sicht hätte in diese Richtung die Anfragebeantwortung vom Kulturreferenten Watzl am Anfang ruhig ein bisschen deutlicher sein können, wenn es darum geht, warum die FPÖ einen Skandal erfindet, wo keiner zu finden ist. Der FPÖ geht es dabei in Wirklichkeit gar nicht um die Summen, die ausgegeben werden, es geht gar nicht darum, dass hier irgendetwas zweckfremd oder nicht zweckfremd verwendet wird, es geht der FPÖ einzig und allein darum, dass sie mit gewissen Kunstrichtungen, mit gewissen Kulturvereinen nichts anfangen kann. Und dann startet der Vorgang, dass diesen Kulturvereinen unterstellt wird, womöglich etwas Rechtswidriges gemacht zu haben. In Wirklichkeit, wenn die FPÖ einen Funken Anstand hätte, würde sie aufhören, die Vereine, denen nichts vorzuwerfen ist – wie auch aus der Anfragebeantwortung hervorgegangen ist –, durch den Dreck zu ziehen und würde sich zumindest entschuldigen und vielleicht in Zukunft aufhören, dass Unterstellungen von wegen zweckfremder Mittelverwendung in den Raum gestellt werden, ohne dass es dafür auch nur einen kleinen begründeten Verdacht gibt. Ich halte diese Agitation, ehrlich gesagt, für letztklassig, rechne aber damit, dass die FPÖ auch in Zukunft weiter so funktionieren wird. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich muss mich als Vorsitzende der Medienwerkstatt und damit als Vorsitzende eines der angesprochenen Vereine noch zu Wort melden. Also ich kann das, was der Kollege Mayr gerade gesagt hat, inhaltlich nur unterstreichen. Es ist grundsätzlich aus meiner Sicht jenseits einer politisch zulässigen Diskussion, dass man Kulturvereinen per se rechtswidriges Verhalten unterstellt und in diesem Fall sogar strafrechtlich relevantes Verhalten andeutet. Herr Stadtrat Wimmer hat heute die Presseaussendung noch einmal verschärft, indem er zusätzlich noch in den Raum gestellt hat – wie Herr Kollege Mayr schon gesagt hat, ohne jeglichen Anlass –, dass hier Gelder versickern und Einzelpersonen zugute kommen. Ich halte das, wie gesagt, allgemein für letztklassig und einer politischen Diskussion für unwürdig, so zu argumentieren und sich so zu verhalten. Speziell für die Medienwerkstatt muss ich noch einiges hinzufügen. Vielleicht zur Verdeutlichung, die Medienwerkstatt ist ein Verein, den die Stadt Linz gemeinsam mit der Arbeiterkammer Oberösterreich trägt. Deshalb bin ich in meiner Funktion als Bildungsstadträtin dort Vorsitzende. Ganz konkret heißt das aber nichts anderes, als dass Herr Stadtrat Wimmer mir und den anderen im Vorstand befindlichen Personen - das ist von der Arbeiterkammer unter anderem Herr Direktor Dr. Moser, für die Stadt Linz auf politischer Ebene zum Beispiel Frau Gemeinderätin Fechter-Richtinger oder Herr Vizebürgermeister Watzl – rechtswidriges Verhalten unterstellt. Also ich erwarte mir grundsätzlich – und für die Medienwerkstatt sage ich das ganz ausdrücklich – eine öffentliche Entschuldigung von der FPÖ für derartige Behauptungen, die völlig aus der Luft gegriffen sind.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, über die Bedeutungen von Subventionen gerade für kleinere Vereine ist schon einiges gesagt worden und ich kann das nur unterstützen, dass das etwas ganz Wichtiges ist und natürlich auch das, was der Kollege Mayr gesagt hat, dass also die sozusagen Nicht-Erhöhung von Subventionen in der letzten Zeit - und das wird wahrscheinlich so bleiben - eine Bedrohung für die Vielfalt der Kultur in unserer sozialen Landschaft in unserer Stadt ist, das ist klar. Ich möchte aber um eine getrennte Abstimmung bitten, und zwar bezüglich des Postens 107, das ist der Ring Freiheitlicher Jugend, der mit jährlich 11.000 Euro dotiert werden soll, und des Postens 114, dem City Ring, der jährlich mit 165.000 Euro dotiert wird. Eine Kritik kurz zum Ring Freiheitlicher Jugend, warum den nicht? Es ist bekannt, der Ring Freiheitlicher Jugend hat bekanntlich die Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes verlangt, spricht ständig von Umvolkung, war personell mit dem illegalen Bund Freier Jugend verfilzt, gab Aufkleber mit dem Spruch ‚Zuwanderung kann tödlich sein’ heraus und hat sich überhaupt in die Richtung von verhetzender und fremdenfeindlicher Agitation herausgetan. Die letzte Glanzleistung in Richtung des Ringes Freiheitlicher Jugend war es, Sozialminister Hundstorfer als Zukunftsmörder unserer Jugend anzuschmutzen, als er einen Erlass herausgegeben hat, dass AsylwerberInnen eine Lehre machen dürfen. Zum City Ring möchte ich noch kurz sagen, das habe ich schon öfters gesagt, dass ich glaube, dass die Landstraßen-Geschäftswelt durchaus nicht armutsgefährdet ist und keiner Steuergelder bedarf, um ihre Geschäfte zu bewerben. Es ist also sehr viel Richtiges gesagt worden zu den Freiheitlichen und ihrer Haltung gegenüber den Subventionen von kritischen Vereinen. Ich denke einmal, Kritik muss man aushalten und beleidigte Leberwurst spielen disqualifiziert einen selber. Demokratisches Kunst- und Kulturverständnis achtet die Freiheit der Kunst und sieht sie als wichtiges Regulativ, auch wenn es nicht immer angenehm ist, was von dieser Seite kommt.“ Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrtes Kollegium, bei dieser Frage bin ich natürlich tiefer gegangen als so manche. Ich habe mich gefragt, warum gerade 115 Vereine - bitte korrigieren Sie mich, wenn es mehr oder weniger sind - warum 115 und nicht 200 oder 70 oder weniger Vereine. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie, wann und warum wird ein Verein gefördert beziehungsweise in diesen Klub aufgenommen, der offensichtlich Privilegien genießt gegenüber anderen Vereinen. Ich frage mich, wird hier nicht der Gleichheitsgrundsatz gegenüber anderen Vereinen verletzt, die nämlich draußen vor der Türe stehen. Ich frage mich auch, wie kommt man darauf, dass hier ein dringender Bedarf gegeben ist, gibt es hier eine entsprechende repräsentative, vielleicht sogar wissenschaftliche Studie, worauf begründet sich das Argument des Bedarfs. Da stellen sich dann wieder weitere Fragen. Wer legt die Förderhöhe fest bzw. die Zahlen und auf welcher Basis wird eine Prozentzahl anhand wirtschaftlicher Leistung herangezogen, oder gibt es eine Formel, nach der sich die Förderhöhe richtet oder sind hier rein nur Verlustabdeckungen gemeint mit diesen Förderhöhen? Also viele Fragen. Hier wird natürlich die Problematik der Ermessensausgaben herangezogen. Wie und woran misst man eigentlich Förderungen? Nicht einmal das Argument der Vielfalt wäre schlüssig, insbesondere gegenüber den Vereinen, die nicht im Kreis der 115 vertreten sind. Sie zählen offensichtlich zum benachteiligten Teil der so genannten Vielfalt. Die Wirklichkeit ist, und das meine ich, dass ein Gutteil der angeführten Vereine parteipolitisch verkrustet, verbandelt ist und das ist die wirklich einzig erkennbare Größe bzw. Konstante bei diesem Klub der privilegierten Vereine. Also eine Zustimmung würde es von mir nur dann geben, wenn gleiche oder ähnliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, das heißt, eine faire, transparente, nachvollziehbare und weitgehend objektive Förderpolitik umgesetzt wird. Ich enthalte mich der Stimme. Danke.“ Bürgermeister Dobusch: „Herr Kollege Reiman, ich hätte mich sowieso jetzt zu Wort gemeldet, aber Ihre Aussage kann ich vielleicht ein bisschen erklären. Wir haben jetzt, glaube ich, die vierte oder fünfte Drei-Jahres- oder jetzt Zwei-Jahres-Subvention und wir haben bei der ersten mit allen Organisationen und Vereinen sehr intensive Gespräche geführt im vollen Wissen, dass unsere Zuschüsse, die wir geben, überhaupt keine Ausfinanzierung für gar niemanden ist und dass alle Organisationen und Vereine von anderen Subventionsgebern durch Eigenleistungen, durch Eigenmittel, die aufgebracht werden, überhaupt nur ihr Dasein finanzieren können. Worum es eigentlich immer gegangen ist, es gehört sich ganz einfach nicht, wenn man die Meinung hat, und die habe ich, dass die Vereine - gerade auch die Vereine, deren Subventionen heute von der FPÖ abgelehnt werden und auch die anderen - grundsätzlich eine gute Arbeit leisten, dass die jedes Jahr um Subventionen betteln gehen sollen. Das war eigentlich der Hintergrund. Wir haben gesagt, wir begegnen uns mit Respekt und nicht mit Abhängigkeit, das ist eigentlich das Thema, vor dem wir gestanden sind. Wenn wir die Meinung haben, die Arbeit ist gut - ich habe die Meinung bei der KAPU genauso wie bei der Stadtwerkstatt oder bei Servus.at und bei allen anderen, die eine mehrjährige Subvention bekommen -, dann muss man aufhören, sozusagen oben/unten zu spielen. Und das war eigentlich das Hauptthema. Es ist ohnehin noch genug, dass sie zu anderen dauernd hinrennen müssen und irgendwo eine Basisabsicherung brauchen. Und eines ist für mich völlig klar: Dass die Freie Szene in Linz nicht überfinanziert ist, das, glaube ich, ist amtlich. Die Meinung der Kollegin Grünn, dass sozusagen die Förderungshöhe beschränkt ist und nicht oft erhöht wird, ist grundsätzlich legitim, Kritik ist nicht falsch. Es ist aber nur so, dass wir die ganzen Jahre die Subventionshöhen halten und dass es andere Gebietskörperschaften gibt - vor kurzem gerade wieder das Kulturministerium -, wo man eine Organisation mit relativ viel Geld beschnitten hat und dann kommen sie zu uns und wir sollen ihnen das zusätzlich geben. Wir haben nur die Erfahrung, dass wir dauernd damit konfrontiert sind, dass andere beschneiden und wir halten wenigstens grundsätzlich unsere Subventionszusagen. Die grundsätzliche Forderung der Freien Szene, gewisse Bereiche stärker zu fördern, ist im Prinzip ganz sicher richtig und darum sollten wir uns grundsätzlich bemühen. Ich meine, die Art und Weise, mit der die FPÖ die Arbeit der Hauptträger der Freien Szene in dieser Stadt dadurch heute abwertet, dass sie diesen Förderungen grundsätzlich zustimmt, ist schon eine gewaltige Präpotenz, muss ich sagen, die eigentlich gerade der FPÖ, meines Erachtens, überhaupt nicht zusteht und deswegen habe ich mich gemeldet, weil ich betonen möchte, dass die Freie Szene, gerade die Organisationen, die hier angeschwärzt werden, eine hervorragende kulturelle Arbeit leisten. Und eines muss man auch sagen, bei vielen Vereinen kommt es oft zur Selbstausbeutung von dem einen oder anderen Mitarbeiter in der Freien Szene. Die arbeiten oft um sehr wenig Geld, zu sehr schlechten Bedingungen und das ist eigentlich etwas, was nicht sein sollte. Daher sind wir froh, dass wir diese Förderungen heute beschließen können, dass wir das zu Stande bringen, aber das Bemühen um die Freie Szene sollte damit nicht aufhören, zumindest – davon bin ich überzeugt - für einen Großteil des Gemeinderates nicht. Also ich muss wirklich sagen, die Art und Weise, wie die FPÖ das ablehnt, möchte ich mit großer Entschiedenheit zurückweisen. Die Organisationen leisten viel für die Offenheit dieser Stadt und um das geht es nämlich. Da nützt dir ein neues Musiktheater alleine nichts, du brauchst dafür Moos und einen Boden, der aufbereitet wird und der wird in diesen Organisationen aufbereitet. Und man darf nicht wehleidig sein, es ist nicht so, dass Kulturmenschen immer nur die FPÖ kritisieren. Es ist oft genug, dass ein ÖVP-Politiker kritisiert wird, es ist oft genug, dass ein SPÖ-Politiker kritisiert wird von Kulturschaffenden, nur wir reagieren anders, wir sagen, das steht ihnen zu. Wir leben in einer offenen Gesellschaft, in der man respektvoll miteinander umgeht, wenn man kritisiert wird, das ist der ganz kleine Unterschied zur FPÖ. Die FPÖ ist eine Strafmannschaft. Wenn einer etwas dagegen sagt, dann nehmen wir ihm gleich die Subventionen weg. Da kann ich beim besten Willen nicht mit. Um ein Beispiel zu sagen: Es hat vor zwei oder drei Tagen einen Artikel in der ‚Presse’ gegeben, einen Artikel gegen das Musiktheater, gegen die Kulturarbeit in Oberösterreich. Also eine größere Gemeinheit wie den Artikel habe ich wirklich noch nie gelesen und trotzdem würde ich mich weigern zu sagen, weil einer so einen Artikel schreibt, bekommt irgendwer dann keine Subvention. Diese Offenheit müssen wir uns als Gemeinderat bewahren und daher bin ich froh, wenn es diese Subventionen heute gibt. Ich möchte nur für die Abstimmung sagen, dass ich natürlich die einzelnen Punkte, die angesprochen worden sind, gesondert abstimmen lasse und die anderen Punkte in Bausch und Bogen abstimmen lasse. Damit können wir sicherlich ein Abstimmungsergebnis zu Stande bringen.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Forsterleitner: „Ich kann mich den Ausführungen des Herrn Bürgermeisters nur anschließen. Diese Subventionen sind ein Ausdruck dessen, wie wir zu einem zivilen Engagement in dieser Stadt und zu einer offenen und freien Gesellschaft stehen und da muss man mit Kritik manchmal umgehen können. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die einzelnen Punkte des Antrages abstimmen. Die Fraktionen von SPÖ (24) und ÖVP (14) stimmen allen Punkten des Antrages zu. Gemeinderat Reiman, MBA, enthält sich bei allen Punkten des Antrages der Stimme. Die FPÖ-Fraktion (7) lehnt die Punkte 66, 71, 73, 75, 78 und 96 des Antrages ab, den übrigen Punkten stimmt sie zu. Die Fraktion Die Grünen stimmen mit Ausnahme des Punktes 107, der abgelehnt wird, allen Punkten des Antrages zu. Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, stimmt mit Ausnahme der Punkte 107 und 114, die sie ablehnt, allen übrigen Punkten des Antrages zu. Der Antrag F 2 wird mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über F 3 Anleihe – Privatplatzierung 2005 – 2017; Änderung der Anleihebedingungen sowie Abschluss eines Side Letters und führt aus: „Die Stadt Linz hat im Oktober 2005 als Emittentin eine nicht öffentliche Teilschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 195 Millionen Schweizer Franken begeben. Die Laufzeit dafür endet im Oktober 2017. Die Inhaberin von allen diesen Teilschuldverschreibungen ist die Kommunalkredit Austria AG. Die Anleihe ist variabel verzinst mit dem Referenzzinssatz LIBOR02 zuzüglich einer für die Stadt sehr günstigen Marge von 0,049 Prozent per anno. Durch die geänderten ökonomischen Rahmenbedingungen wären aus der Sicht der Bank gegenwärtig viel höhere Aufschläge auf den Referenzzinssatz zu erzielen, und das weiß auch die Kommunalkredit, die jetzt die Stadt ersucht hat, diese Marge anzupassen. Gemäß den Anleihebedingungen kann eine ordentliche Kündigung der Anleihe durch die Kommunalkredit zu jedem Kupontermin - das ist zweimal pro Jahr, und zwar am 14. April und am 14. Oktober - mit einer nur zehntägigen Kündigungsfrist erfolgen. Würde die Stadt jetzt einer Margenerhöhung nicht zustimmen, könnte die Kommunalkredit schon im Oktober die gesamte Anleihe kündigen. In solch einem kurzen zeitlichen Kontext wäre eine Refinanzierung nicht möglich. In diesem Szenario hätte die Stadt ein beträchtliches Liquiditätsproblem und die zusätzliche Realisierung des Wechselkursverlustes bei einer sofortigen Konvertierung würde noch einmal 30 Millionen Euro extra kosten. Also eine ernste Situation. Es gab schon Gespräche mit der Kommunalkredit und es wurde ein Lösungsvorschlag erarbeitet. Dieser Lösungsvorschlag soll heute im Gemeinderat zur Abstimmung gelangen. Und zwar, die Kommunalkredit verzichtet dann auf ihr ordentliches Kündigungsrecht, wenn 1. die Margen deutlich erhöht werden, 2. das außerordentliche Kündigungsrecht verstärkt wird und 3. die Haftungsbestimmungen verstärkt werden. Dem Amtsantrag selbst liegen ein Side Letter der Kommunalkredit und die geänderten Anleihebedingungen bei. Der Herr Bürgermeister soll heute mit der Zustimmung zu diesem Antrag dazu ermächtigt werden, diese beiden Dokumente zu unterfertigen. Da es in diesem Fall vernünftig ist, auf die Forderungen der Kommunalkredit einzugehen und aus der Sicht der Stadt die Vereinbarungen tragbar und unter diesen Umständen die beste Lösung sind, ersuche ich um Zustimmung des Gemeinderates. (Beifall SPÖ) Der Gemeinderat beschließe: ,Der in der Amtsvorlage beschriebenen Änderung der städtischen Anleihe (Privatplatzierung 2005 – 2017 Nominale 195 Millionen Schweizer Franken) durch die beiliegenden geänderten Anleihebedingungen sowie den beiliegenden Side Letter wird zugestimmt und der Herr Bürgermeister ermächtigt, die beiliegenden geänderten Anleihebedingungen sowie den beiliegenden Side Letter zu unterfertigen’.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man der Berichterstatterin so zugehört hat, klingt das Ganze sehr lösungsorientiert, sehr banal, als ob hinter dem Punkt F 3 der heutigen Tagesordnung nichts Großes stecken würde. Leider ist genau das Gegenteil der Fall. Dieser Antrag F 3 ist die Fortsetzung einer sehr unrühmlichen Geschichte, nämlich der Geschichte der Landeshauptstadt Linz auf den finanzpolitischen Irrwegen. Und es ist auch ein weiteres Ergebnis für die gescheiterte Finanzpolitik in dieser Stadt. Die ÖVP-Fraktion wird daher diesem Antrag nicht zustimmen und wir werden später unter den Fraktionsanträgen einen eigenen Antrag in diesen Bereich gehend stellen. Warum stimmen wir dem nicht zu? Um das zu erklären, muss man sich, glaube ich, einmal anschauen, was der Sachverhalt überhaupt ist, um den es bei diesem Antrag F 3 geht. Basis dafür ist der Oktober 2005, wo die Stadt Linz in der Höhe von 195 Millionen Schweizer Franken eine Anleihe aufgenommen hat. Die Laufzeit startet am 14. Oktober 2005 und endet am 14. Oktober 2017. Jetzt gibt es schon einmal die erste formale Frage, was ist überhaupt die Basis. Reden wir von einer Umschuldung oder reden wir von einer Optimierung, wofür es seinerzeit Beschlüsse gegeben hat, oder sind es andere Rechtsgrundlagen, die hier herangezogen werden. Jetzt ist man aber im Rahmen dieser Sache beim Magistrat oder durch die Bank, das weiß ich nicht, weil wir nicht diese erstklassigen Informationen haben, irgendwie draufgekommen, dass es hier eine Vertragsklausel gibt, die die Kommunalkredit berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb von nur zehn Tagen diesen Vertrag zu kündigen bzw. von diesem Vertrag zurückzutreten. Das heißt, man braucht keine Gründe und es ist jederzeit möglich. Da befindet man sich vertragstechnisch in einer Situation, um es gelinde zu formulieren, wo man doch sehr stark in einer abhängigen Position ist, wenn nicht sogar eindeutig in der Position des Schwächeren. Wenn man sich den Vorspann zum heutigen Antrag durchliest, wird das dort wortwörtlich angesprochen, was die Malaise ist, was das große Problem der Landeshauptstadt Linz hier ist - nämlich man spricht von der Gefahr von einem – wörtlich - beträchtlichen Liquiditätsproblem. Falls eine Konvertierung von Franken in Euro erfolgen müsste, hätte dies die Realisierung eines Wechselkursverlustes in der Größenordnung von rund 30 Millionen Euro zur Folge. Das heißt, es verstecken sich hier hinter F 3 erstens große vertragliche Unklarheiten oder Dinge, die man nicht weiß, es versteckt sich dahinter das massive Liquiditätsproblem, das die Stadt Linz bekommt, wenn die Kommunalkredit diese Anleihe fällig stellt, und drittens, wir haben da drinnen eine Spekulationsbombe, die aktuell 30 Millionen Euro ausmacht. Da stellt sich natürlich die Frage, was sind die Details, was ist die Basis zu diesem Vertragswerk, zu diesen Verträgen, die 2005 geschlossen worden sind, wie haben die Verträge ausgeschaut. Das werden wir später bei den Fraktionsanträgen beantragen, dass uns diese Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Weiters besagt dieser Antrag, dass man das abändert mit der Kommunalkredit, damit die quasi ihr Kündigungsrecht ohne Gründe aufgeben. Dann muss es natürlich eine Gegenleistung geben und auch das liest sich einigermaßen lapidar in diesem Antrag. Da wird gesprochen von einer schrittweisen Erhöhung der Zinsen auf 0,55 Prozent, auf 0,75 Prozent ab Mitte nächsten Jahres, auf 0,9 Prozent ab April 2015. Das klingt alles sehr banal. Wenn man sich aber ausrechnet, was diese banalen Summen in Geldwerten darstellen, kommt man zu dem Ergebnis, dass diese so lapidar und klein klingenden Zinssätze immerhin ca. sechs Millionen Euro an Mehrkosten ausmachen werden. Alleine im heurigen Jahr sind es fast 800.000 Euro, die damit an Mehrkosten der Stadt Linz entstehen. Jetzt kann man darüber diskutieren, was sind 800.000 Euro? Aber wenn ich daran erinnere, wie wir versuchen, Geld im Bereich der Sporthallen, im Bereich der Parkgebühren herbeizuschaffen, dann kriegt man schon eine ganz andere Sensibilität für 800.000 Euro oder unter dem Strich dann auch für sechs Millionen Euro. Es ist ja bekannt, dass es bei dieser Anleihe nicht nur um das Jahr 2005 geht, sondern in Wahrheit um etwas, das 1992/1993 begonnen wurde, wo wir auch als die Depperten hingestellt worden sind, weil wir oder die Vorgänger von uns gegen Anleihen in Fremdwährungen waren. Da hat man gesagt, das ist rückwärtsgewandt. Der seinerzeitige noch Gemeinderat Mayr hat Thomas Mann bemüht in der Gemeinderatssitzung 1993 und hat gesagt: ,Mit rückwärts gewandtem Kopf kann man nicht nach vorwärts schreiten.’ Und der Herr Bürgermeister hat selbst gesagt, ,ich glaube, dass es ein verantwortungsvoller Antrag mit einer richtigen Risikoabschätzung ist.’ Diese Kritik ist bekannt und die bestärken wir heute nochmals als ÖVP. Es gibt aber nicht nur die inhaltliche Kritik an diesem Antrag, sondern dieser Antrag ist unserer Meinung nach auch mit einigen formellen Kritikpunkten belastet, die es uns ebenfalls nicht möglich machen, hier zuzustimmen. Also nicht nur, weil wir die Mehrkosten von sechs Millionen Euro ablehnen, nicht nur, weil wir heuer diese 800.000 Euro ablehnen, sondern weil wir grundsätzlich glauben, dass es bei diesem Antrag formalrechtliche Probleme gibt. Erstens, wir kennen weder die Verträge im Detail, sondern nur Auszüge daraus. Es ist von einem Side Letter die Rede. Wir haben zwar einen Brief von der Kommunalkredit dabei, aber ist das der Side Letter, ja oder nein, das weiß man nicht. Es gibt, um das auch auf den Punkt zu bringen, Ende letzten Jahres ein Rundschreiben des Präsidialdirektors an alle Dienststellenleiter der Stadt Linz und darin wird ausdrücklich ausgeführt, ich zitiere wörtlich: ‚Im Sinne der Auffassung der Aufsichtsbehörde hat in Zukunft das beschlussfassende Organ nicht nur die wesentlichen Vertragsinhalte, sondern den gesamten Vertragsinhalt, Anhänge, Beilagen, AGBs zu kennen und zu beschließen.’ Wenn ich mir diesen Text des Präsidialdirektors in Erinnerung rufe und mir den Antrag anschaue, dann muss ich zur Kenntnis nehmen, dass man eine Vorgabe, die richtig und gut ist, die man sich selbst auferlegt hat, schon wenige Monate später nicht mehr einhält. Einen weiteren Punkt bringe ich deswegen zur Sprache, weil es beim letzten Mal bei einem banaleren Thema im Vergleich zu diesem Thema, wo es um ein Jungfamilienprogramm gegangen ist - nicht dass Jungfamilien nicht wichtig sind, aber von der finanziellen Dimension her -, eine grundsätzliche Debatte im Gemeinderat gegeben hat, nämlich die Frage nach den Bedeckungsvorschlägen. Da hat man unser Ansinnen zurückgewiesen, weil dieser Bedeckungsvorschlag fehlt. Ich frage mich jetzt bei so einem Antrag, wo wir uns jetzt schon ausrechnen können, was die Mehrkosten sind, in Summe ungefähr ca. sechs Millionen Euro, warum dann hier wieder formalrechtlich die entsprechenden Bedeckungsvorschläge fehlen. Aus diesen Gründen und aus anderen Gründen - neben den formalrechtlichen politisch grundsätzliche - werden wir als ÖVP-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen und werden später die Debatte fortsetzen bei den Fraktionsanträgen mit einem eigenen Antrag zu diesem Themenbereich.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Baier kommt um 15.30 Uhr in die Sitzung. Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, ich glaube, eine Sache ist schon ganz klar: dass niemand in diesem Gemeinderatssaal besondere Freude damit hat, dass sich die Zinsen für diese Frankenanleihe erhöhen. Die Frage ist nur, ob es Alternativen gibt. Die Frau Kollegin Hahn hat das schon ausgeführt, was wir im Finanzausschuss gehört haben, dass eine Refinanzierung dieser Anleihe in relativ kurzer Frist nicht machbar ist und schlussendlich die Handlungsfähigkeit der Stadt bedrohen würde. Aus diesem Grund ist es für uns völlig klar, diesem Antrag der Finanzverwaltung die Zustimmung zu geben. Entscheidend ist für uns, dass entsprechende Ausstiegsszenarien aus dieser Anleihe entwickelt wurden. Das wurde uns bereits zugesichert, daher werden wir heute diesem Antrag natürlich die Zustimmung geben.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, im Gegensatz zum Kollegen Hattmannsdorfer führe ich keine Bewertungen mit Begrifflichkeiten wie banal etc. durch, das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Ich begrüße den Kollegen Baier, jetzt haben wir in der ersten Reihe den kongenialen Partner jenes in der letzten Reihe und zwischen beiden spannt sich ein Bogen, den man unterschiedlich bewerten bzw. bezeichnen kann. Aber ich darf auf meine Eingangsbemerkung hinweisen, dass ich mich in Bewertungen, wie sie der Kollege Hattmannsdorfer durchführt, nicht versteige. (Zwischenruf) Herr Kollege Baier, haben Sie jetzt die letzten zwei Stunden bei dem Termin, wo sie vorher waren, nicht reden dürfen oder sind Sie heute sehr gesprächsfähig, was durchaus amüsant werden kann. (Zwischenruf) Da habe ich überhaupt keine Angst, weil Sie haben immer die selbe Struktur, die ist aber nicht meine. (Zwischenruf) Ich bin froh, dass ich Ihre nicht habe. Grundsätzlich muss man einmal feststellen, dass die ursprünglichen Geschäfte, auf die bereits hingewiesen wurde, in den 90er-Jahren damals aufgrund der Finanzausgleichsgesetzlage genehmigungspflichtig waren und damals vom Bundesministerium für Finanzen genehmigt wurden. Das heißt, dieser Einstieg in den 90er-Jahren fand mit der Genehmigung des Finanzministeriums statt und war nicht eine alleinige Entscheidung des Linzer Gemeinderates damals, sondern es hat diese oberbehördlichen Genehmigungen durch das Bundesministerium für Finanzen gegeben. Jeder von uns weiß, wenn man einen Vertrag abschließt, hat man aus diesem Vertrag Rechte und Pflichten, und zwar wechselseitig. Und was heute passiert ist, dass die Kommunalkredit auf ein Recht, nämlich auf das im alten Vertrag ausgeführte Kündigungsrecht verzichtet, das heißt, die Position der Stadt Linz ist in diesem Bereich gestärkt und eine bessere nach dem Beschluss als heute. Dafür bekommt die Kommunalkredit höhere Aufschläge. Aber, Herr Kollege Hattmannsdorfer, wenn Sie heute ein Darlehen ausschreiben, liegen Sie in den am Markt angebotenen Zinssätzen noch immer erheblich höher als das, was seitens der Finanzverwaltung ausgehandelt wurde. Das heißt, wir haben nach wie vor geringere Zinsen, als am Markt zu zahlen sind. Und der letzte Punkt. Wenn Sie sagen, es würde nicht ausreichend informiert werden, was hier beschlossen wird, dann kann es schon sein, dass Sie die gesamte Vorlage an den Gemeinderat nicht gelesen haben bzw. nicht bekommen haben. Hier wird klar gegenübergestellt, welche Punkte sich im Vertragswerk ändern: § 4, § 8, § 9, § 10. Es werden hier die alte Regelung und die neue Regelung gegenübergestellt. Auch der Side Letter ist entsprechend den Unterlagen beigelegt, das heißt, der Gemeinderat ist voll informiert und es wird daher auch dem, was vorher gesagt wurde, seitens des Präsidiums vollinhaltlich entsprochen. Was ich mir wünschen würde ist, wenn Herr Gemeinderat Hattmannsdorfer sagt, es würden ihm Informationen etc. fehlen - er konnte bedauerlicherweise nicht im letzten Finanzausschuss teilnehmen, sondern musste sich vertreten lassen –, dann glaube ich, dass es zu einem ordentlichen Umgang miteinander gehört, wenn man Fragen hat, wenn man offene Punkte hat, kann man die im Ausschuss oder nach dem Ausschuss artikulieren, dann kann man vielleicht Informationslücken schließen. Oder man hat andere Ziele, man will überhaupt etwas anderes erreichen und sucht dieses Gespräch nicht. Ich kann jedenfalls allen Fraktionen und insbesondere der ÖVP anbieten, wenn es offene Punkte gibt, wenn man Fragen hat, wenn man Informationsbedarf hat, das im Finanzausschuss zu artikulieren oder, wenn möglich, auch vor dem Finanzausschuss, es geht aber auch nach dem Finanzausschuss. Es besteht immer die uneingeschränkte Bereitschaft, entsprechende Aufklärungen durchzuführen. Unter dem Strich, mit dieser Beschlussfassung gewinnen wir eine höhere Sicherheit, was das Kündigungsrecht oder das Nicht-Mehr-Kündigungsrecht durch die Kommunalkredit betrifft. Die vereinbarten Zinsaufschläge führen dazu, dass wir noch immer unter den Marktzinsen liegen, wie wir sie derzeit bezahlen müssen, wenn wir neue Verträge abschließen.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, beim Durchlesen des vorliegenden Antrages gewinnt man zwangsläufig den Eindruck, dass sich die Stadt Linz im Würgegriff der Bank, nämlich der Kommunalkredit befindet, wenn als Gegenleistung für den Verzicht auf eine Kündigung eine Erhöhung des Zinsaufschlages von 0,049 auf 0,55 beziehungsweise von 0,90 Prozent, also auf das Zehn- beziehungsweise 20fache verlangt wird. Mit solchen Praktiken gewinnt der Begriff Bankräuber eine neue Bedeutung und ich kann dazu nur Bertolt Brecht zitieren, der treffend festgestellt hat: ‚Bankraub ist ein Unternehmen von Dilettanten, wahre Profis gründen eine Bank.’ Die Entwicklung um die Frankenanleihe bestätigt die Warnungen der KPÖ, die schon immer solche Fremdwährungsgeschäfte, die im Grunde nur eine Spekulation auf den Kurs mit hohem Risiko darstellen, kritisiert hat. Der damalige und auch heutige Finanzdirektor Hermann Kepplinger hat im Vorwort zum Voranschlag 2003 festgehalten - Zitat: ‚Der ursprüngliche Zinsvorteil beim Schweizer Franken-Darlehen wurde zwar durch den Kursverlust aufgesogen, aber wir haben bisher keinen Nachteil.’ Zitat Ende. Demnach war die Bilanz der seit 1993 laufenden Fremdwährungsgeschäfte zum damaligen Zeitpunkt keineswegs berauschend, trotzdem wurden die Frankenanleihen 2005 bis 2017 prolongiert. Lobeshymnen, wie vom früheren SPÖ-Gemeinderat Terbuch, der 2005 noch gemeint hat, dass mit der Aufnahme der Frankenanleihe im Jahr 1993 die richtige Entscheidung getroffen wurde und der den Entscheidungsträgern zu diesem Schritt gratuliert, wird wohl heute niemand mehr singen. Ich werde mich aus diesen Gründen bei diesem Antrag enthalten.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort: Gemeinderätin Hahn: „Ich möchte auf den Kollegen Hattmannsdorfer von der ÖVP noch einmal kurz eingehen. Herr Stadtrat Mayr hat schon einiges dazu gesagt. Ich glaube, dass jetzt vor dieser Situation, vor der die Stadt jetzt steht, und was der Inhalt dieses Amtsantrages ist, es keine Rolle spielt, was die inhaltliche Kritik zur Genese dieser Anleihe ist. Das ist jetzt nicht relevant. Der Antrag sagt nichts anderes, als dass wir jetzt eine schwierige Situation haben. Wir stehen vor der Situation, dass die Kommunalkredit kündigen könnte und damit müssen wir umgehen. Deswegen wurden Gespräche gesucht und es gibt jetzt diese verschiedenen Lösungsvorschläge. Darum verstehe ich das jetzt nicht ganz, warum Sie sagen, Sie haben jetzt noch einen Fraktionsantrag. Im Finanzausschuss haben Sie, glaube ich, gesagt, wir werden einen eigenen Fraktionsantrag einbringen zu dieser Sache und das ist dann unsere Meinung. Ich denke, wir sind jetzt gefordert. Die Kommunalkredit könnte morgen ihr ordentliches Kündigungsrecht in Gebrauch nehmen. (Zwischenruf) Ja, mit zehn Tagen Kündigungsfrist, aber per Oktober ist auch nicht mehr wirklich lange. Darum verstehe ich nicht, warum Sie diesem Antrag nicht zustimmen. Ich fasse diesen Antrag so auf, weil auch dort steht - Kollege Mayr hat schon darauf hingewiesen -, jegliche Refinanzierung wäre teurer. Das heißt, wer heute nicht zustimmt, schadet der Stadt. Darum bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, sowie bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (15) mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Dr. Watzl berichtet über F 4 Novellierung der städtischen Tourismusabgabeordnung inkl. Abgabenerhöhung mit Wirksamkeit 1. Jänner 2014 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Verordnung, mit der die Tourismusabgabeordnung der Stadt Linz geändert wird, wird erlassen. 2. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt gemäß § 65 Abs. 1 und 2 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 durch Verlautbarung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 18. April 2013, mit der die Tourismusabgabeordnung der Stadt Linz, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 24/1991 vom 30. Dezember 1991, zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 16. Dezember 2004, kundgemacht durch Anschlag an den Amtstafeln der Landeshauptstadt Linz, geändert wird. Aufgrund der Bestimmungen des Oö. Tourismusabgabe-Gesetzes 1991, LGBl.Nr. 53/1991, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 117/2012, wird wie folgt verordnet: Artikel I 1. § 3 Abs. 1 lautet wie folgt: ,Die Tourismusabgabe beträgt für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr 75 Cent je Nächtigung und mit Wirksamkeit 1. Jänner 2014 1 Euro je Nächtigung.’ 2. § 5 Abs. 1 lit. a lautet wie folgt: ,Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden;’ 3. § 5 Abs. 1 lit. c lautet wie folgt: ,Personen, die ihre Ehegatten, eingetragenen PartnerInnen, Eltern, Kinder, Stiefkinder, Kinder der eingetragenen PartnerInnen, Geschwister oder im gleichen Grad verschwägerte Personen (einschließlich eingetragener PartnerInnen) mit Hauptwohnsitz in Linz besuchen und bei ihnen nächtigen;’ 4. § 5 Abs. 1 lit. f lautet wie folgt: ,Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, die aus Anlass der Teilnahme an Veranstaltungen der öffentlichen Jugendbetreuung oder aus Anlass der Teilnahme an Veranstaltungen von Kinder- und Jugendverbänden sowie Jugendzentren in Linz in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen;’ 5. Der bisherige § 5 Abs. 1 lit. g entfällt; § 5 Abs. 1 lit. g neu lautet wie folgt: ,Personen, die aus Anlass der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes in Linz nächtigen;’ 6. § 5 Abs. 1 lit. h lautet wie folgt: ,Personen, die in Ausübung ihres Berufes als BuslenkerInnen oder ReiseleiterInnen eine Reisegruppe begleiten und in der Gästeunterkunft unentgeltlich nächtigen.’ 7. Im § 6 Abs. 5 und § 7 Abs. 1 wird die Wortfolge ,Oberösterreichischen Landesabgabenordnung’ jeweils durch das Wort ,Bundesabgabenordnung’ ersetzt. 8. § 8 ,Strafbestimmungen’ lautet neu wie folgt: ,Wer als Unterkunftgeber der Verpflichtung zur Einhebung der Abgabe gemäß § 6 Abs.1 nicht oder nur unvollständig nachkommt, oder entgegen der Meldepflicht eine Nächtigung eines Abgabepflichtigen der Gemeinde nicht meldet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Oö. Abgabengesetz, LGBl. Nr. 102/2009, zu bestrafen.’ Artikel II Die Bestimmungen des Artikels I treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über F 5 Erledigung der Anträge der FPÖ-Gemeinderatsfraktion F5.1. vom 7. Juli 2011 „Regelkatalog für städtisches Finanzmanagement“ und F5.2. vom 22. November 2012 „Darstellung von finanziellen Risiken in Rechnungsabschlüssen und Budgetvoranschlägen“ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, im vorliegenden Tagesordnungspunkt geht es um die Enderledigung der Anträge der freiheitlichen Fraktion ‚Regelkatalog für städtisches Finanzmanagement’ und die ‚Darstellung von finanziellen Risiken in Rechnungsabschlüssen und Budgetvoranschlägen’. Diese beiden Anträge vom 7. Juli 2011 bzw. 12. November 2012 wurden dem Finanz- und Hochbauausschuss zugewiesen. Es hat dann in der Folge unter externer Begleitung der Firma Schwabe, Ley & Greiner GmbH - Finanz- und Treasury Management die Erarbeitung von ,Richtlinien für das Finanzmanagement der Stadt Linz’, ,Funktionale Richtlinien für die Finanz- und Vermögensverwaltung der Stadt Linz - Portfoliomanagement, Marktrisikomanagement, Kontrahentenrisikomanagement’ und ,Funktionale Richtlinie für die Finanz- und Vermögensverwaltung der Stadt Linz - Cashmanagement’ gegeben und wurden erarbeitet. In den Richtlinien verankert sind die Instrumente beziehungsweise Kennzahlen für die Darstellung der Risiken sowie eine umfassende halbjährliche Berichterstattung im Finanzausschuss. Für diese Berichterstattung wurde ein detailliertes Format definiert. Die Stadtkämmerei schlägt daher vor, den Antrag ‚Darstellung von finanziellen Risiken in Rechnungsabschlüssen und Budgetvoranschlägen’ mit der Beschlussfassung der Finanzmanagement-Richtlinien zu erledigen. Der Antrag lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,Die beigelegte Rahmenrichtlinie für das Finanzmanagement der Stadt Linz, die funktionale Richtlinie für die Finanz- und Vermögensverwaltung der Stadt Linz – Portfoliomanagement, Marktrisikomanagement, Kontrahentenrisikomanagement und die funktionale Richtlinie für die Finanz- und Vermögensverwaltung der Stadt Linz – Cashmanagement werden genehmigt.’ Ich ersuche um Genehmigung dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrte Damen und Herren, kurz einmal zur Vorgeschichte dieser beiden Anträge. Im März 2010 wurden der Finanzreferent und der Bürgermeister informiert, dass es bei diesem Franken-Swap eine Schieflage gibt. Im April 2010 ist herausgekommen, wie viel es ist und im April 2011 wurde der Gemeinderat damit befasst. In der Zeit seit damals haben die ÖVP, die FPÖ und Die Grünen diverse Anträge und Anfragen in dieser brandheißen Sache gestellt, um herauszufinden, was wirklich passiert ist. Nach 21 Monaten haben wir jetzt einmal ein erstes Ergebnis - diese vorliegenden Richtlinien. Beim Land ist auch etwas passiert. Schon im November 2011 ist die Oberösterreichische Finanzgeschäfteverordnung beschlossen worden und seit 1. April 2012 in Kraft. Meine Damen und Herren, diese Regelung des Landes ist eine Feuermauer, die uns eigentlich schützt, die Fremdwährungsgeschäfte verbietet, die Risikogeschäfte verbietet und die Derivative nur noch in einem sehr eingeschränkten Umfang erlaubt. Aber wenn man sich die Entstehung dieser Finanzgeschäfterichtlinie ansieht, dann hätte das Land ein noch viel engeres Korsett geschnürt. Nur aufgrund der Interventionen des Städtebundes sind für die drei Statutarstädte Ausnahmen gemacht worden. Einerseits wurden endfällige Darlehen erlaubt, andererseits ist die Verschuldungsmöglichkeit etwas leichter geworden für diese drei Statutarstädte. Jetzt liegt uns hier eine Finanzrichtlinie vor, die die ÖVP aus vier größeren Punkten nicht mittragen möchte und nicht mittragen kann. Der erste Punkt ist, dass das Finanzportfolio, das dort betrachtet wird und auf dessen Grundlage die Risikobeurteilung und die Analysen erfolgen, unseres Erachtens nicht ausreichend ist. Einerseits werden die gesamten Schulden, die in den Unternehmen der Unternehmensgruppe Stadt Linz geparkt sind, nicht mit einbezogen. Es werden nur jene miteinbezogen, wo Haftungen von der Stadt für die Unternehmen abgegeben worden sind. Bei der Linz AG funktioniert dieses Modell, weil die verdient sich ihre Finanzierungen zurück. Aber wenn man zum Beispiel das AKh, wo wir heute schon einen Beschluss gefasst haben, oder die Immobilien Linz GesmbH betrachtet, funktioniert das nicht. Die werden beide nie ihre Verschuldung selbst auflösen können, die sind darauf angewiesen, dass die Stadt Linz und der Linzer Steuerzahler das für sie begleicht. Bei der Immobilien Linz GesmbH ist es so, dass zum Beispiel 2011 Haftungen über 115 Millionen Euro und eine Verschuldung von 440 Millionen Euro bestehen. Die Differenz von 325 Millionen Euro ist nicht in den städtischen Finanzberichten enthalten. Das ist vielleicht ein kleiner Brocken, aber ich glaube, es ist schon entscheidend, ob das dabei ist oder nicht. Soll die Immobilien Linz GesmbH jetzt Gebäude verkaufen, um das auszugleichen, oder will man die Verschuldung ewig weiterführen, oder muss doch einmal die Stadt Linz dafür einspringen? Das Nächste sind die so genannten außerbudgetären Finanzierungen oder Sonderformen der Finanzierungen. Da geht es darum, es gibt Investitionen, die durch die Stadt oder durch Dritte getätigt werden, aber vor allem durch Dritte, die dann nicht über eine normale Kreditfinanzierung finanziert werden, sondern durch Private Public Partnership oder andere Lösungen. So zum Beispiel die Umfahrung Ebelsberg, die Straßenbahnverlängerung in die solarCity, die Hauptbahnhofunterfahrung, das Bädererneuerungsprogramm, das Sonderwohnbauprogramm aus den 90er-Jahren, die über mehrere Jahre gestrickte Mitfinanzierung für das Musiktheater, die Einhausung am Bindermichl oder die Oberflächengestaltung an der Promenade zum Beispiel. Die hat die Firma Breiteneder bezahlt, wie es gebaut worden ist und die Stadt zahlt das über Jahre mit Zinsen zurück. Das alles ist zum Beispiel nicht drinnen in dieser gesamten Beurteilung, die wir in diesen Richtlinien haben. Der zweite Punkt unseres Erachtens ist, dass eine entscheidende Person im ganzen Finanzmanagement Stadt Linz, in der ganzen Richtlinie nicht vorkommt, die heißt Finanzreferent. Wenn wir uns die Causa des Swaps 4175 ansehen, hätte eine Person A mit einer Person B ein Einvernehmen herstellen sollen. In den Zeitungen ist zu lesen, dass Person A sagt, sie hat es getan, Person B sagt, es ist nicht passiert, das wird an anderer Stelle entschieden. Aber genau solche Schnittstellenprobleme müssten wir in dieser Richtlinie genauer betrachten und da müsste es genauer drinnenstehen, was passieren soll, wer wann zu informieren ist, ob vielleicht nicht nur der Finanzdirektor immer zu informieren ist, sondern bei bestimmten Anlassfällen parallel zum Finanzdirektor auch sofort von weiter unten stehenden Dienststellen-Mitarbeitern der Finanzreferent parallel noch zu informieren ist. All das sind Punkte, die unseres Erachtens in dieser Richtlinie schon vorkommen sollten. Man sollte nicht alles wieder auf eine Person zuspitzen. Wir unterstellen nichts, wir wissen, dass Finanzdirektor Kepplinger seine Arbeit äußerst gut macht und er war am Montag bei uns im Klub und hat uns Rede und Antwort gestanden zu diesen ganzen Dingen, aber wenn wieder nur alles auf eine Person in dieser Richtlinie zugespitzt ist, dann ist das für uns der falsche Weg. In Wirklichkeit funktioniert überall alles mit dem Vier-Augen-Prinzip in Linz, nur da wird der Finanzreferent völlig außen vor gehalten. Der Finanzreferent ist immerhin der, der ein Weisungsrecht in der Finanzverwaltung hat. Es ist so, oder Herr Finanzstadtrat? Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Lesen Sie das Statut, dann wissen Sie, was drinnensteht!“ Gemeinderat Mag. Sonntag weiter: Der Herr Finanzdirektor hat gesagt, Sie haben ein Weisungsrecht. Und wenn der Herr Finanzdirektor das so sagt, ist das so meines Erachtens. Und darum sind Sie auch zu informieren nach unserer Art der Auslegung. Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Jetzt reden Sie sich in einen Wirbel hinein!“ Gemeinderat Mag. Sonntag weiter: Nein, überhaupt nicht. Der dritte Punkt ist, dass wir uns eigentlich erwarten, dass es ein definitives Verbot von Fremdwährungsgeschäften und von spekulativen Derivaten für die Stadt Linz gibt und wir sind auch nicht der Meinung, dass es mündliche Finanzgeschäfte zukünftig geben sollte. Es ist nämlich so, dass die Altgeschäfte in Fremdwährungen nach dieser Richtlinie noch immer erlaubt sind, die sind davon nicht betroffen. Wenn die Finanzverwaltung sagt im Jahr 2017, wir finden eine kreative Lösung, wir schulden nicht diese Anleihe um, sondern wir verlängern die Laufzeit oder dergleichen, dann haben wir diese Anleihe weiter. Das geht nicht aus der Richtlinie direkt hervor, dass dann ein Ende ist; genauso bei den mündlichen Abschlüssen. Die mündlichen Abschlüsse sind teilweise im Cashmanagement wirklich marktüblich, stehen aber in der Rahmenrichtlinie. Wenn wir sie nur im Cashmanagement brauchen, warum steht das nicht in der Cashmanagement-Richtlinie? Es steht in der Rahmenrichtlinie. Und wenn wir uns wieder zurückerinnern an den Ausgangspunkt dieser ganzen Angelegenheit, an den Swap, der wurde auch am Telefon verhandelt und dann hat es nur eine Einzelgeschäftsbestätigung gegeben, die von einer Person unterzeichnet wurde. Der vierte Punkt ist, warum soll dieser Finanzbericht, der am Ende dieses ganzen Konvoluts herauskommen soll, nur dem vertraulichen Finanzausschuss vorgelegt werden? Warum soll er nicht dem Gemeinderat als oberstes Organ, als ,oberster Aufsichtsrat’ der Stadt Linz vorgelegt werden und im Gemeinderat diskutiert werden können? Warum soll er nur im Finanzausschuss zweimal im Jahr vorgelegt werden und damit ist die Sache erledigt? Meines Erachtens sind wir mittlerweile in der Stadt Linz an einem Punkt angelangt, wo es nicht mehr so rosig mit unseren Finanzen ist und darum hat meines Erachtens der Linzer und die Linzerin das Recht, dass das öffentlich diskutiert werden soll und kann. Aus diesen grundsätzlichen vier Punkten sind wir im Moment nicht bereit, dieser Richtlinie zuzustimmen. Es wird sich im Laufe dieses Jahres zeigen, wenn im Sommer der erste Bericht kommt, ob nachgebessert worden ist, ob da alles so drinnen ist, dass man es wirklich verstehen kann. Ich bin mir zum Beispiel nicht sicher, ob alle, die hier im Gemeinderat heute die Hand für dieses Regelwerk heben, genau wissen, wie Plain Vanilla definiert ist, ob das heute die eine Definition hat und in zehn Jahren, wenn man vielleicht einen Streitfall aufgrund dieser Richtlinie hat, genauso definiert wird. Wenn Sie sich das anschauen, da steht nur drinnen, das ist eine Standardoption, wenn Sie bei Wikipedia zum Beispiel nachschlagen. Was ist heute eine Standardoption, was ist es in zehn Jahren? Es ist teilweise eine sehr verschwommene Formulierung und darum werden wir heute nicht mitgehen. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Sonntag, das kann ich jetzt schon sagen, dass Plain Vanilla ganz simples Vanilleeis meint. Das ist die Herkunft des Wortes. Zumindest zum heutigen Tag, weil es so sonnig ist, erlaube ich mir diese ganz kleine Anmerkung. (Zwischenrufe) Herr Kollege Baier, Sie können es im Wikipedia nachlesen. Kollege Sonntag hat den Artikel gerade angesprochen, da kann man das nachschauen. Aber abgesehen von den Betrachtungen zur Eissaison darf ich mich an dieser Stelle einmal bei der Finanzverwaltung herzlich bedanken, nämlich nicht nur für die Ausarbeitung dieser Richtlinien, sondern insbesondere dafür, dass sie uns doch sehr ausführlich Rede und Antwort gestanden ist zu den verschiedensten Gelegenheiten zu diesen Richtlinien. Es ist wirklich ein sehr umfangreiches Werk und es hat von unserer Seite sehr viele offene Fragen gegeben, die soweit alle abgeklärt werden konnten, dass wir heute zustimmen können. Entscheidend wird auf jeden Fall sein, wie die Richtlinien praktisch umgesetzt werden. Aber ebenso entscheidend wird sein, dass man sich zu einem bestimmten Zeitpunkt, vielleicht in einem Jahr, an eine Art Evaluierung macht und unter anderem die Erkenntnisse, die der Sonderkontrollausschuss bisher gebracht hat und möglicherweise noch bringen wird, in einer geeigneten Form in diese Richtlinien einarbeitet. Aber zum heutigen Zeitpunkt können wir da zustimmen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, der vorliegende Regelkatalog für das städtische Finanzmanagement ist eine Konsequenz aus dem Swap-Debakel. Im Ergebnis steht zweifellos viel Richtiges in der Rahmenrichtlinie sowie in den Richtlinien für das Cashmanagement und das Portfoliomanagement. Aus der Sicht der KPÖ ist allerdings der Schlüsselsatz in Pkt. 4.2 der Rahmenrichtlinie wesentlich, wo es heißt, Zitat: ,Nach dem Beschluss des Stadtsenates erfolgt der rechtsverbindliche Abschluss durch den Bürgermeister.’ Zitat Ende. Die KPÖ ist der Meinung, und ich habe das zu Beginn der Swap-Debatte deutlich gemacht, dass für alle Finanzgeschäfte, die den tagesüblichen Rahmen überschreiten, der gewählte Gemeinderat zuständig sein soll. Ich darf dazu etwa auf den Änderungsantrag bei der Gemeinderatssitzung am 7. Juli 2011 zur Kompetenz der Fremdfinanzierung verweisen, der jedoch leider von allen vier Stadtsenatsparteien abgelehnt wurde. Das Grundübel des Swap-Debakels war und ist bekanntlich die Selbstentmächtigung des Gemeinderates. Ich bin davon überzeugt, dass das Swap-Geschäft nicht zu Stande gekommen wäre, wenn es vorher im Gemeinderat öffentlich diskutiert worden wäre. Ich werde mich daher bei diesem Antrag enthalten.“ Stadtrat Mayr: „Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, man kann verdrehen, Dinge unterstellen, die jedem, der einen ehrlichen und aufrichtigen Zugang hat und keine irgendwie parteipolitischen Interessen durch Anpatzen etc. verfolgt... Zwischenrufe... Herr Kollege Baier, melden Sie sich zu Wort, Ihnen wird zugehört. Wenn Sie keine vernünftige, normale Diskussionskultur haben, wie bei uns Wortmeldungen ablaufen, ist das auch okay, mich stört das nicht, ich kann mich schon durchsetzen gegen Sie, da habe ich überhaupt keine Ängste. Aber zu dem, was gesagt wurde und zu den Klarstellungen, die notwendig und wichtig sind, weil hier zum Teil etwas vorgegaukelt wird, das mit den Richtlinien überhaupt nichts zu tun hat und hier Unterstellungen stattfinden, die nicht korrekt sind. Wenn der Kollege Sonntag meint, da könne man dann irgendetwas entwerfen oder die Finanzverwaltung lässt sich etwas einfallen, wenn die Anleihe quasi ausläuft, dass man irgendwie verlängert oder irgendetwas tut, dann ist das eine Unterstellung, wo jeder in diesem Raum weiß - und das Kurzzeitgedächtnis müsste vorhanden sein -, dass wir zwei Anträge davor im Gemeinderat einen Beschluss gefasst haben, wie eine bestehende Anleihe in den Bedingungen verändert wird und nicht durch die Finanzverwaltung durchgeführt wurde. Ich weise diese Unterstellung auch im Hinblick auf die Kolleginnen und Kollegen der Finanzverwaltung auf das Schärfste zurück, denn eines ist nach der ganzen Aufarbeitung und der ganzen rechtlichen Beurteilung und den rechtlichen Rahmenbedingungen völlig klar: Für Finanzgeschäfte - je nach Höhe - ist der Gemeinderat oder der Stadtsenat zuständig. Wir brauchen Gemeinderatsbeschlüsse bei Finanzierungen, bei Aufnahmen von Darlehen oder anderen Finanzierungsformen. Das heißt, das beschließt der Gemeinderat und nicht die Finanzverwaltung. Der Gemeinderat hat dann per Verordnung an den Stadtsenat delegiert, wer zu welchen Konditionen nach Ausschreibung den Zuschlag bekommt. Das heißt, die Finanzverwaltung kann aufgrund des Statuts und diverse Verordnungen und Regelungen seitens des Landes Oberösterreich - die wurden ja erwähnt - nicht selbstständig diverse Finanztransaktionen durchführen, sondern wir brauchen die entsprechenden Beschlüsse im Gemeinderat bzw. im Stadtsenat. Der Punkt, dass es sich hier um eine Richtlinie für die Verwaltung handelt, nämlich für die Finanzverwaltung, ist dann auch sonnenklar, dass es sich hier um eine Richtlinie des Gemeinderats für den Magistrat handelt. Und nachdem die Mitglieder des Stadtsenats nicht Teil des Magistrats sind, sondern dafür gelten andere Rechtsvorschriften, nämlich das Statut etc., läuft hier die Kritik ins Leere, denn wir haben eine entsprechende Regelung durch den Landesgesetzgeber. Herr Kollege Baier, Sie sind auch Landtagsabgeordneter in Oberösterreich und Sie haben, nehme ich an, bei den Änderungen der Stadtstatuten bzw. der Gemeindeordnung mitgestimmt. Dann ist Ihnen ja bekannt, dass es eine Trennung und einen Unterschied zwischen Stadtsenat und Magistrat gibt. Daher ist auch dieser Hinweis nicht korrekt, weil das Statut völlig andere Aussagen trifft. Ich glaube, dass es hier eine sehr umfassende Arbeit gegeben hat und der Gemeinderat bzw. der Stadtsenat hat diese externe Beratung genehmigt bzw. seinerzeit beschlossen. Unter den jetzigen rechtlichen Rahmenbedingungen, nämlich Statut der Stadt, entsprechende Verordnungen des Landes, die Handlungsanleitungen, die Abläufe für die Finanzverwaltung liegt die Hoheit, und das ist, glaube ich, jedem klar, nach den rechtlichen Expertisen, die wir in der Vergangenheit hatten, klar beim Gemeinderat bzw. beim Stadtsenat, was die Volumina betrifft, je nach statutarischer Grenzen. Und wenn der Gemeinderat Aufnahme oder Einsatz von Finanzinstrumenten beschließt, ist das Gemeinderatskompetenz und wenn es um entsprechende Konditionen nach Ausschreibungen geht, beschließt der Stadtsenat und niemand anderer. Und zum Schluss würde ich empfehlen, dass wir einmal über die Rolle der BAWAG beim Swap diskutieren, welche betrügerischen Absichten im Raum stehen, was Verletzungen der Regelungen nach den diversen Bankgesetzen betrifft. Ich kann nur feststellen, dass in der Bundesrepublik Deutschland jüngst wieder zwei Gemeinden gegen WestLB und andere Banken gewonnen haben. In Deutschland ist die Rechtssprechung eindeutig und ich bin mir sicher, dass auch in Österreich klargestellt wird, wo die Opfer und wo die Täter sind, und die Täter sitzen nicht im Gemeinderat.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, weil Sie mich direkt angesprochen und gemeint haben, hier wird etwas verdreht und falsch dargestellt. Dem ist nicht so. Entweder habe ich mich schlecht ausgedrückt oder Sie haben mich falsch verstanden. Die ,Anleihe Privatplatzierung’ wurde verhandelt von wem, vom Gemeinderat oder von der Finanzverwaltung? Von der Finanzverwaltung! Der Antrag ist auf einem Briefpapier der Finanzdirektion gestellt und unterschrieben vom Herrn Finanzdirektor, und dann kommt das in den Gemeinderat. Und so war meine Wortmeldung auch zu verstehen. Wenn die Finanzverwaltung 2017 eine Möglichkeit findet, das nicht umzuschulden oder zu begleichen, sondern einfach die Laufzeit zu verlängert, dann haben wir einen genau gleichen Antrag wie zwei Anträge vorher, wo dann drinnensteht, dass die Laufzeit verlängert wird. Also unterstellen Sie mir nicht, ich verdrehe hier etwas, ich unterstelle der Finanzverwaltung, dass sie irgendetwas mauschelt oder macht. Das habe ich so nicht gesagt und das möchte ich auch so stehen lassen. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Dobusch: „Das ist bei jedem Antrag so, der als Amtsantrag an den Gemeinderat geht! Zwischenruf Gemeinderat Mag. Sonntag: „Aber man hat mir vorgeworfen, ich verdrehe alles!“ Bürgermeister Dobusch weiter: Der Vorwurf ist, dass in dem ganzen Regelwerk der Finanzreferent nicht vorkommt, das habe ich so verstanden. (Zwischenruf) Das ist ein ganz korrekter Vorgang, dass das so ist, ich verstehe das nicht. Ich verstehe Sie wirklich nicht, das muss ich sagen.“ Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, Herr Gemeinderat Martin Sonntag hat ganz klar die vier Punkte herausgearbeitet und man kann - das ist Demokratie - unterschiedlicher Meinung sein. Mir ist wichtig klarzustellen, weil schon wieder so in den Raum gestellt wird, dass die ÖVP die Finanzverwaltung anpatzt - genau nicht! Ich glaube, die Kollegin Grünn hat es gesagt, worum geht es denn? Aus dem Desaster, das wir gehabt haben, zu lernen und eine Situation zu erzeugen, damit uns das, was uns passiert ist, möglichst nie wieder geschehen kann. Und vor dem Hintergrund muss selbstverständlich die Finanzverwaltung einerseits klar Vorgaben bekommen und andererseits hat sie selbstverständlich den operativen Bereich zu bearbeiten und dann hat es in der Politik entsprechend in der Umsetzung zu geschehen. Martin Sonntag hat es klar gesagt, ein Punkt ist, die Grundlage zu definieren, also die Summe der Millionen Euro, über die jeweils berichtet wird, was für eine Liquidität haben wir, welche Tilgungsfristen haben wir, welches Risiko haben wir und, und, und. Und da sind wir auseinander, das ist legitim. (Zwischenruf) Ja selbstverständlich sind wir auseinander, wenn da drinnensteht, dass das sozusagen das Finanzportfolio im engeren Sinn ist und im weiteren Sinn noch die Schulden der Unternehmungen der Stadt Linz. Und da geht es uns nicht um die Linz AG, sondern um die Betriebe, die von der Eigentümerin Stadt Linz logischerweise Zuschüsse bekommen müssen - ob das ein Ars Electronica Center oder ob das ein Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz ist. Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Oder die GESPAG!“ Vizebürgermeister Dr. Watzl weiter: Wir können über das Land auch gerne diskutieren, Herr Kollege Mayr, nur beim Land Oberösterreich haben sie nicht das Wasser bis zum Hals stehen an Schulden wie wir. Die Situation in der Stadt Linz ist wirklich eine bedrohliche. (Zwischenrufe, Unruhe) Herr Kollege Mayr, du hast innerhalb der sozialdemokratischen Fraktion die Möglichkeit, vielleicht habt ihr eine Vorwahl für die nächste Landtagswahl 2015 …Zwischenrufe, Unruhe. Ich wollte nur ganz emotionslos versuchen zu erklären für die Damen und Herren, die zuhören, was die Intention war. Die Intention war, ein Regelwerk zu schaffen, das möglichst die Vorkommnisse, die wir alle miteinander ausbaden müssen, nie wieder aufkommen lässt. Wir haben einen Auffassungsunterschied, über welchen mehrstelligen Millionenbetrag die Finanzverwaltung die Berichterstattung für die Politik vorbereiten soll. Wir sagen, es wäre im Sinne von einem konsolidierten Schuldenstand besser, auch die Unternehmungen der Stadt Linz dazuzunehmen, die auch Betriebszuschüsse bekommen. Wir glauben, dass bei langjährigen Finanzierungen, die die Stadt aufgrund von Vereinbarungen zugesagt hat – fünf Jahre, zehn Jahre – auch das im Sinne einer Verbindlichkeit zum Gesamtfinanzierungsportfolio dazugehört. Das ist ein Auffassungsunterschied, den wir haben, das ist ja kein Problem. Das ist der erste Punkt. Und der zweite Punkt ist, wir haben in vielen Debatten Auffassungsunterschiede, dass wir glauben, dass ein derartiger Bericht, ob das einmal oder zweimal im Jahr ist, im Gemeinderat und damit für die Öffentlichkeit im Sinne von Transparenzerfüllung in Form einer Tischvorlage, in Form einer Diskussion, wie auch immer, aufgelegt wird. Ich glaube, dass die Verwaltung damit überhaupt kein Problem hätte, das ist eine rein politische Entscheidung. (Zwischenruf) Das gibt es nicht, denn nicht umsonst steht in der Rahmenrichtlinie und in den ganzen anderen Richtlinien drinnen, dass es im Nachhinein dem Finanzausschuss berichtet wird. Wir werden die Nagelprobe machen, wir können im Finanzausschuss den Antrag stellen und dann im nachfolgenden Gemeinderat diskutieren. Wir haben doch nichts zu verbergen. Und das dritte Wesentliche ist, ich bitte um Entschuldigung, Herr Finanzstadtrat, dass an dieser wichtigen Schnittstelle – und das hat Martin Sonntag ganz klar herausgearbeitet – Finanzstadtrat Mayr in diesem Fall seine Rolle definiert bekommen soll. Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Das ist rechtswidrig!“ Vizebürgermeister Dr. Watzl weiter: Nein, das ist nicht rechtswidrig. Der Beschluss 2004 war rechtswidrig, wo wir nicht zugestimmt haben. Aber dort ist sogar drinnengestanden, dass die Finanz- und Vermögensverwaltung im Einvernehmen mit dem Finanzreferenten die Entscheidungen trifft. (Zwischenruf) Ja, freilich steht das drinnen schwarz auf weiß! Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Aber nicht im Beschluss!“ Vizebürgermeister Dr. Watzl weiter: Es steht nicht im Beschluss - genau das ist die Wortklauberei -, das haben wir damals bei der Debatte gesagt, sondern es steht im Vorspann und genau das ist das Entscheidende. Und du hast selber in der damaligen Gemeinderatsdebatte, Herr Kollege Mayr, gesagt, das ist doch ohnehin – vielleicht mit anderen Worten – klar, dass das die Finanzverwaltung mit mir als Finanzstadtrat abzustimmen hat. (Zwischenruf) Selbstverständlich, das ist geradezu eine Bedingung. Und jetzt im Nachhinein hören wir immer, ich habe von nichts gewusst. Und darum holen wir uns Sicherheit, um Klarheit zu schaffen. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich lasse mir sowieso nicht drohen. Ich sage es ganz klar und deutlich, es geht heute darum, dass man klar sagt, wir wollen den Finanzstadtrat – wie immer er auch heißt, weil sonst ist die Überlegung überhaupt gescheiter, dass wir ihn abschaffen –, dass der selbstverständlich an dieser … Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Oder den Kulturreferenten, der steht auch in keiner Richtlinie!“ Vizebürgermeister Dr. Watzl weiter: Wir kennen – und damit schließe ich – diese Methoden. Die ÖVP ist rückwärtsgewandt, sie ist konservativ und sie hat nicht Recht. Leider haben wir das in dieser ganzen finanziellen Geschichte, wo wir nicht zugestimmt haben, wo wir gewarnt haben, wo aber eine Mehrheit - demokratisch nehme ich das zur Kenntnis – eine andere Meinung vertreten hat. Aber wir haben es zu Kenntnis genommen. (Zwischenruf) Wir wollten diese Klarstellung machen, es sind diese vier Punkte. Wir möchten die Öffentlichkeit, die Transparenz, wir möchten den Finanzstadtrat im Regelwerk eingebunden haben, wir haben eine Vorstellung vom gesamtkonsolidierten Schuldenstand. In Wahrheit ist es das und ihr seid anderer Meinung, das ist ja kein Problem. Vor diesem Hintergrund werden wir dem nicht zustimmen.“ (Beifall ÖVP, Zwischenrufe) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pfeffer: „Über die Öffentlichkeit der Ausschüsse gibt es auch andere Anträge und diese Angelegenheit kann auf eine andere Art erledigt sein. Jedenfalls ist unserer Meinung nach hier eine ausgezeichnete Arbeit gemacht worden. Wir bedanken uns bei allen, die daran mitgewirkt haben und ersuchen um Annahme des Antrages.“ Bürgermeister Dobusch lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (15) und Gemeinderat Reiman, MBA, sowie bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES KONTROLLAUSSCHUSSES Gemeinderätin Roschger berichtet über G1 Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2012 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, ich darf dem Gemeinderat heuer den Tätigkeitsbericht des Kontrollamtes 2012 zur Kenntnis bringen. Dieser sehr umfassende und aus meiner Sicht sehr übersichtlich gestaltete Bericht ist allen Mitgliedern des Gemeinderates zeitgerecht zugegangen und wird auf der Internetseite des Kontrollamtes allen BürgerInnen zugänglich gemacht. Ich möchte mich mit meinem Bericht, im Vergleich zu dem schriftlich vorliegenden, im Mündlichen eher kurz halten, aber dennoch einige Punkte herausgreifend betonen. Wie gesagt, das Kontrollamt der Stadt Linz legt gemäß § 39 Abs. 3 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 dem Gemeinderat innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf des Kalenderjahres einen zusammenfassenden Jahresbericht über die erfolgte Prüfungstätigkeit vor. Dieser vorliegende Tätigkeitsbericht eröffnet einen durchaus vertiefenden Einblick in die Prüfstrategie sowie über die erfolgreich umgesetzten Maßnahmen im Bereich der Personalentwicklung und der Frauenförderung im Kontrollamt. Das neue ExpertInnenmodell im Kontrollamt konnte einer interessierten Fachöffentlichkeit erstmals präsentiert werden. Geprägt war das Jahr 2012 für das Kontrollamt und dessen Tätigkeiten durch die massiv gestiegenen Anforderungen an die ExpertInnen-Organisation, die sich insbesondere in den komplexen und mit enormem Konfliktpotenzial behafteten Auseinandersetzungen um die so genannten Swap-Geschäfte widerspiegeln. Das Kontrollamt konnte als erste unabhängige Prüforganisation seine Feststellungen und Empfehlungen im Herbst 2012 in zwei umfassenden Prüfberichten präsentieren. Die damit verbundenen intensiven inhaltlichen Auseinandersetzungen mit den Prüffeststellungen des Kontrollamtes im so genannten Sonderkontrollausschuss waren 2012 sehr intensiv, sind es auch heuer und werden es auch in der zweiten Jahreshälfte durchaus sein. Ungeachtet der erheblichen Ressourcenbindung in dieser Angelegenheit konnten natürlich dennoch zahlreiche Gebarungsprüfungen zu den Themen der Kassensicherheit, Internes Kontrollsystem und Risikomanagement, Leistungskontrolle, Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie Subventionsverwendung durchgeführt werden, um die Kontinuität der Prüftätigkeit hier garantieren zu können. Den zeitnahen Kontrollen städtischer Bauvorhaben wurde ein besonderes Augenmerk gewidmet und ebenso wurden zahlreiche Folgeprüfungen zum Status der Umsetzungen der Empfehlungen des Kontrollamtes im Berichtsjahr 2012 durchgeführt. Dass der Prüftätigkeit des Kontrollamtes insgesamt besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, zeigt sich - ausgelöst auch durch die Auseinandersetzung mit dem Swap und der Aufklärung damit - in der Diskussion über die öffentliche Zugänglichkeit der Prüfberichte des Kontrollamtes. Unbestritten ist, dass Transparenz und Publizitätswirkung der öffentlichen Kontrolle eine gewisse Präventivfunktion erfüllen und die Umsetzung von Prüfempfehlungen erleichtern soll. Diesen Erfordernissen einer modernen, fachlich und organisatorisch den Deklarationen von Lima und Mexiko geschuldeten Unabhängigkeit von Prüforganisationen trägt das Stadtrecht für Kontrollämter zurzeit unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen nur unzureichend Rechnung. Also rechtspolitisch an die Adresse des Gesetzgebers gerichtet, erscheint eine Weiterentwicklung der Regelungen für Kontrollämter geboten, wie dies auch anlässlich einer aktuellen Enquete im Frühjahr 2012 des Österreichischen Städtebundes bereits vorgeschlagen wurde. Ein besonderer Dank an dieser Stelle gebührt natürlich den Mitgliedern des Kontrollausschusses für die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit, dem Bürgermeister, dem Magistratsdirektor sowie den übrigen Führungskräften der Unternehmensgruppe Stadt Linz für ihre Unterstützung bei der Umsetzung der vom Kontrollamt ausgesprochenen Empfehlungen. Im Kapitel 2 des Berichtes beschäftigt sich dieser Tätigkeitsbericht mit ‚Kontrolltätigkeit und Swap-Geschäfte’. Wie wir alle wissen, und es ist heute wieder großes Thema, die Aufklärungsarbeit, die in diesen Sonderkontrollausschusssitzungen stattfindet, hat am 16. Mai 2011 ihre Tätigkeit begonnen und wurde 2012 intensiv fortgesetzt. Natürlich auch in Anwesenheit des Kontrollamtsdirektors und der Verwaltungsführung wurden 2012 sehr umfassende Sitzungen abgehalten. Gegenstand der Sitzungen waren Fragen zum Rechnungsabschluss 2010, Fragen zu aufsichtsbehördlichen Genehmigungen von Gemeinderatsbeschlüssen sowie die Präsentation und Erörterung von finanzwirtschaftlichen Gutachten des Schweizer Finanzexperten Dr. Martin Janssen sowie das Gutachten des öffentlich beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Dr. Christian Imo, der für die Staatsanwaltschaft beauftragt wurde. Im Rahmen einer dringlichen Sitzung des Kontrollausschusses 2012, nämlich am 26. September, wurden zwei Prüfberichte des Kontrollamtes vorgelegt und vom Kontrollamtsdirektor kurz präsentiert. Auf Basis des vom Kontrollamtsdirektor vorgelegten Prüfberichtes über die Sonderprüfung im Auftrag des Magistrates zu den Swap-Geschäften fand im Berichtsjahr beginnend eine intensive inhaltliche und politische Erörterung der Feststellungen des Kontrollamtes im Sonderkontrollausschuss statt. Dabei wurde vom Leiter des Kontrollamtes deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Prüffeststellungen des Kontrollamtes im Lichte des § 39 Abs. 1 Statut Linz zu sehen sind, wonach das Kontrollamt die Gebarung des Magistrates in Bezug auf die rechnerische Richtigkeit sowie auf die Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen hat. Prüffeststellungen zum Handlungsspektrum politischer Organe sind im Lichte der gesetzlichen Bestimmungen sowie des Sonderprüfauftrages des Magistratsdirektors verwehrt und bleiben der politischen Aufklärungsarbeit im Sonderkontrollausschuss vorbehalten. Wie gesagt, die inhaltliche Auseinandersetzung findet auch 2013 weiter statt. Wie schon erwähnt, dreht sich die Diskussion der Kontrolle immer wieder um die Themen der Organisation, der Wirkung und der Struktur der Kontrolle. Transparenz und Publizitätswirkung der öffentlichen Kontrolle erfüllen eine wesentliche Präventivfunktion und erfordern rechtspolitisch eine Neuausrichtung der Organisationsstruktur für städtische Kontrollämter. (Unruhe, Klingel) Ich weiß, alle finden das mit der Kontrolle immer ganz wichtig, aber dann, wenn wir davon reden, ist es doch nicht so interessant, aber ich nehme das zur Kenntnis. Die ÖVP ist überhaupt fast nicht mehr anwesend. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich habe es ganz allgemein gesagt, ich weiß, dass solche Berichte nicht unglaublich spannend sind. (Zwischenrufe, Unruhe) Für mich schon, weil nämlich die umfassende Prüftätigkeit des Kontrollamtes vom vorigen Jahr hier der Öffentlichkeit berichtet wird. Ich glaube, dass das ganz essenziell im Sinne dessen ist, was wir immer diskutieren, nämlich im Sinne der Öffentlichkeit und Transparenz und deswegen kann ich nur um Aufmerksamkeit ersuchen. Wenn dem nicht so ist, dann kann ich das nur zur Kenntnis nehmen. Zur Öffentlichkeitswirkung und Struktur der Kontrolle hat auf internationaler Ebene die Internationale Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden in zwei Deklarationen - in der Deklaration von Lima 1977 und der Deklaration von Mexiko 2007 - das Prinzip der organisatorischen, funktionellen und finanziellen Unabhängigkeit für Kontrollbehörden festgeschrieben. Drei von insgesamt acht Leitsätzen befassen sich im Speziellen mit der Unabhängigkeit der Kontrollinstanz und sind im Bericht angeführt. Das Kontrollamt begrüßt die aktuelle Diskussion über diese Weiterentwicklung der Kontrollinstanzen unter der Prämisse, dass die wichtigste Form der Kontrolle nämlich die durch die Öffentlichkeit ist und verweist diesbezüglich, wie schon erwähnt, auf die Fachtagung des Österreichischen Städtebundes. Effiziente Kontrolle – und nur eine solche macht letztlich Sinn, ich glaube, da sind wir uns alle einig - setzt ein bestimmtes Maß an Unabhängigkeit der kontrollierenden Organe denklogisch voraus, vor allem natürlich die möglichst weitgehende Autonomie von den ihrerseits zu kontrollierenden Stellen. Das ist jetzt ein Zitat aus den Vorträgen anlässlich dieser Enquete, die auch veröffentlicht wurde in einem Buch - übrigens sehr interessant zu lesen aus dieser Fachenquete. Da hat sich Andreas Janko diesbezüglich geäußert und auch Dieter Kolonovits, der sich zu verfassungsrechtlichen Fragen der Unabhängigkeit der städtischen Kontrollämter äußert und zu dem Schluss kommt, rechtspolitisch würde der Zulässigkeit von Unabhängigen Stadtrechnungshöfen/Kontrollämtern in Städten mit eigenem Statut hier das Wort geredet. Demnach sollten die Unabhängigen Stadtrechnungshöfe/Kontrollämter in den Städten als ganz eigene Gemeindeorgane vorgesehen werden, die als Hilfsorgane des Gemeinderates nur mehr diesem verantwortlich sind und die Bestellung und Abberufung der Leiter wäre durch den Gemeinderat vorzusehen. Dem Stadtrechnungshof/Kontrollamt wäre ein eigener Hilfsapparat, also Personal außerhalb des Magistrats beizugeben, über den der/die LeiterIn die alleinige Diensthoheit und Aufsicht ausübt. Eine diesbezügliche Regelung im Bundesverfassungsgesetz erschiene zum Zweck der Einheitlichkeit für alle Stadtrechte zweckmäßig. Eine derartige organisatorische und fachliche Neuausrichtung städtischer Kontrollämter würde konsequenterweise eine transparente und öffentlich zugängliche Berichterstattung über die geprüften Organisationen nach sich ziehen und wäre aus Sicht des Linzer Kontrollamtes einer im Einzelfall immer wieder strittigen Interpretation der geltenden restriktiven Bestimmung der Stadtrechte bzw. einer bloß punktuellen legistischen Anpassung vorzuziehen. Das Kapitel Personalentwicklung möchte ich deswegen erwähnen, weil die MitarbeiterInnen des Kontrollamtes aus meiner Sicht unglaublich engagierte Fort- und WeiterbildnerInnen sind und das auch ermöglicht und gefördert wird. Es konnten eine Reihe von MitarbeiterInnen eine Reihe von ganz hochwertigen, wichtigen Weiterbildungen erfolgreich abschließen. Dabei konnte ein gleichmäßiger Einsatz der Geldmittel für die Ausbildungen zwischen Männern und Frauen gewährleistet werden, was ich – weil es leider noch nicht selbstverständlich ist - beachtlich finde. Gratulation an dieser Stelle allen MitarbeiterInnen zu den erfolgreich absolvierten Aus- und Weiterbildungen. Dieser Bericht, den Sie vorliegen haben, ist ein standardisiertes Berichtswesen, das eine Transparenz der Prüffeststellungen sichert und eine verstärkte Einbindung der geprüften Organisationen garantiert. So wurden z.B. Folgeprüfungen und eigene Schlussbesprechungen mit den geprüften Organisationen hinsichtlich des Umsetzungsstandes abgegebener Empfehlungen durchgeführt. Um die Publizitätswirkung der Empfehlungen des Kontrollamtes zu verstärken, wird der Gemeinderat jährlich über den Stand der Umsetzungen informiert. Abgesehen von den Tätigkeiten, die das Kontrollamt im Zuge der Swap-Geschäfte vollzogen hat, gab es natürlich eine Reihe, nämlich in Summe 26 Prüfungen, also Berichte über Prüfungen, die ich im Detail nicht vorlesen werde, weil sie in dem Bericht ausführlich dargestellt sind. Es war eine Sonderprüfung, nämlich über die Gebarungsprüfung durch die Finanz- und Vermögensverwaltung mit dem Gemeinderatsbeschluss Debt-Management vom 3. Juni 2004 im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Abschluss von Swap-Verträgen. Dann gab es sechs Initiativprüfungen im Bereich Verwaltung und der Unternehmen der Stadt Linz, eine Subventionsprüfung, sieben Folgeprüfungen und 13 Berichte zur zeitnahen Kontrolle von Bauvorhaben. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bei Herrn Dr. Schönberger und seinem Team im Namen aller für die über das übliche Maß reichende Tätigkeit sehr herzlich bedanken und für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihm, den MitarbeiterInnen des Kontrollamtes und den Mitgliedern des Kontrollausschusses und ersuche, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren im Gemeinderat, die Kontrollausschussvorsitzende hat schon einen sehr ausführlichen Bericht über den Tätigkeitsbericht abgegeben, somit kann ich mich in dem Punkt relativ kurz halten. Der Tätigkeitsbericht ist ein sehr wertvoller Beleg über die Tätigkeit des Kontrollamtes, wie ihn das Statut vorschreibt. Aus freiheitlicher Sicht ist das natürlich kein Ersatz für mehr Transparenz. Dazu sind die Berichte oder die Teilabschnitte zu stark komprimiert und die Zeitkomponente fehlt natürlich bei so einem Jahresrückblick auch. Zwei Punkte, die ich noch ansprechen will, sind die Berichte rund um den Swap. Hier wurden das Debt-Management und die Immobilien Linz GmbH durch das Kontrollamt geprüft. Erwartungsgemäß sind zwar keine wesentlichen neuen Erkenntnisse durch diese Berichte zu Stande gekommen, aber sie bieten eine sehr gute Zusammenfassung über den gesamten Strafakt, der mittlerweile mehrere tausend Seiten umfasst und sind für den Sonderkontrollausschuss eine sehr wichtige Arbeitsgrundlage. Außerdem zeigen beide Berichte sehr gut, wie das Berichtswesen im Finanzausschuss und auch im Aufsichtsrat vorgetragen wurde. Der Sonderkontrollausschuss ist noch eifrig dabei, diese Berichte durchzuarbeiten. Wir haben diese Woche unsere letzte Sitzung gehabt und einen sehr arbeitsträchtigen Fahrplan für die kommenden Monate aufgestellt. Zum Rechnungsabschluss möchte ich auch noch ein paar Wortmeldungen machen. Schon alleine dieser Teilbereich zeigt, wie dramatisch die finanzielle Situation in Linz ist und listet einige Kennzahlen auf, die die Stadt Linz bei weitem verfehlt hat. Diesen Punkt können wir aber auf Grund der Vertraulichkeit hier nicht detailliert diskutieren. Es gibt entsprechende Anträge, die schon seit längerer Zeit in Bearbeitung sind und wir hoffen, dass die bald positiv erledigt werden, sodass dieses wichtige Kapitel öffentlich im Gemeinderat diskutiert werden kann. Sehr gut hat mir das Kapitel 3, Öffentlichkeitswirksamkeit, gefallen. Hier sind sehr viele Forderungen, die die Freiheitliche Partei bereits zum Thema Transparenz und Unabhängigkeit gestellt hat, aufgelistet. Es gefällt uns ganz besonders, dass dieser Gedankenanstoß aus dem Kontrollamt direkt gekommen ist. Da möchte ich aber jetzt nicht näher darauf eingehen, weil das machen wir dann sowieso bei den Punkten 14 und 15, die sich diesem Thema gesondert widmen. Ich möchte zum Schluss die Gelegenheit nutzen, dem Kontrollamtsdirektor und seinen Mitarbeitern für die wertvolle Arbeit und für die vielen Sonderschichten, die sie aufgrund des Sonderkontrollausschusses einlegen müssen, im Namen der freiheitlichen Fraktion zu danken.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Jungwirth: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden heute den Kontrollamtsbericht zur Kenntnis nehmen, nachdem uns zugesichert wurde, dass eine Zurkenntnisnahme keine inhaltliche Genehmigung des Berichts bedeutet. Seitens der ÖVP sei aber Folgendes festgehalten: Insbesondere bei zwei Punkten müssen wir unsere Bedenken äußern. Bezüglich der gesamten Swap-Causa sei gesagt, dass die Behandlung im Sonderkontrollausschuss noch läuft und laufend neue Erkenntnisse zutage kommen. So finden sich beispielsweise im Bericht bereits vor Abschluss des Sonderkontrollausschusses Empfehlungen. Wir möchten hier die Beendigung des Sonderkontrollausschusses abwarten. Unsere Zurkenntnisnahme ist also nicht als inhaltliche Zustimmung zu werten. Außerdem hat der Kollege Hein schon einen Teil dieses Rechnungsabschlusses 2011 angesprochen. Ich werde nur Dinge herausnehmen, die bereits öffentlich sind. Wenn in diesem Bericht steht, dass die Ausgaben für den laufenden Betrieb und den Vermögensaufbau nicht mehr zur Gänze mit Eigenmitteln finanziert werden können, wenn in diesem Bericht steht, dass die freie Finanzspitze minus 11,8 Prozent beträgt und der Vermögensaufbau und die Tilgung nur mit einer Darlehnsaufnahme finanzierbar ist und wenn in diesem Bericht steht, dass sich der Gesamtschuldenstand innerhalb von vier Jahren um 71,3 Prozent erhöht hat, ist wohl offenkundig, dass dieser Bericht im Gemeinderat diskutiert gehört. Beenden wir diese Verzögerungstaktik und bringen wir diese Causa zu einem Abschluss. Ganz kurz zusammenfassend gesagt, Zurkenntnisnahme ja, inhaltliche Zustimmung nein.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, geschätzter Kollege Jungwirth von der ÖVP-Fraktion, dass eine Zurkenntnisnahme nicht Zustimmung bedeutet, ist für einen angehenden Juristen, glaube ich, ohnehin selbstverständlich. Aber wir sind schon sehr dankbar, dass die ÖVP diesen Bericht überhaupt zur Kenntnis nimmt, weil es hat schon Kontrollausschusssitzungen gegeben, wo sich die ÖVP geweigert hat, Berichte zur Kenntnis zu nehmen. Darum ist es durchaus schon ein Fortschritt, was wir da heute erleben.“ Gemeinderat Jungwirth: „Herr Kollege Leidenmühler, lieber Franz, natürlich ist es möglich, dass man Berichte nicht zur Kenntnis nimmt und ich finde auch nichts Verwerfliches daran. Wieso sollte man das nicht machen? Wenn man mit dem Inhaltlichen nicht zufrieden ist, enthält man sich lieber einmal der Kenntnisnahme. Ich sage dir eines, bei euch wäre es ab und zu gut gewesen, wenn ihr vielleicht nicht alles einfach so zur Kenntnis genommen hättet, was euch die Vorderen vorgeben, weil dann hätten wir vielleicht einen ganz anderen Schuldenstand, dann hätten wir vielleicht nicht dieses Swap-Debakel am Hals. Also wenn man da ein wenig nachdenkt und vielleicht einmal sagt, das nehme ich jetzt nicht zur Kenntnis, dann stünden wir wesentlich besser da. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Ich weiß nicht, ob es ein Schlusswort gibt, ich wollte mich nur kurz zu Wort melden. Was nämlich der Kollege Jungwirth bezüglich der Empfehlungen, die im Kontrollamtsbericht festgeschrieben sind, gesagt hat, dass das noch nicht abschließend ist - ganz grundsätzlich, für die Causa der Swap-Aufklärungen sehe ich das auch so, das unterschreibe ich hundertprozentig. Was wir hier haben, ist sozusagen ein abgeschlossener Bericht mit einem konkreten Prüfauftrag in einem Zeitraum, der zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen war, was auch gut ist, glaube ich, weil es eine wichtige Arbeitsgrundlage für uns im Ausschuss ist. Deswegen heißt das nicht, dass wir nicht noch zu vielen weiteren Erkenntnissen und Empfehlungen an den Gemeinderat aus dem Ausschuss heraus kommen, aber für diesen Bericht in diesem Feststellungszeitraum sind die Empfehlungen des Kontrollamtes festgehalten.“ Der Bericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen. Gemeinderätin Roschger berichtet über G 2 Sonderprüfung HOSI (Homosexuelle Initiative Linz); Bericht des Kontrollamtes vom 1. Februar 2013 und führt aus: „Wir haben diesen Antrag auf der Tagesordnung im Gemeinderat, weil der Prüfungsauftrag vom Gemeinderat erfolgte, und zwar mit Gemeinderatsbeschluss am 13. September 2012 und wir in der 15. Sitzung des Kontrollausschusses am 18. März 2013 diesen Bericht in der Kontrollausschusssitzung behandelt haben, aber er natürlich dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht wird, da der Gemeinderat diese Prüfung beauftragt hat. Ich werde mich hier auch mit einer Kurzfassung begnügen, weil die Fraktionen diesen Bericht kennen und vielleicht dann noch Zeit für Diskussion ist. Am Beginn ist hier eine Historie der HOSI Linz, die werde ich Ihnen ersparen. Wichtig, glaube ich, ist es, wo es beginnt. Im Jahr 2007 begann die GWG auf Basis des Baurechtsvertrages vom 22. Februar 2007 die Planung und Errichtung eines Gebäudes in der Fabrikstraße 18. Die gesamte Nutzfläche von rund 653 Quadratmetern wurde zu etwa einem Drittel für vier Wohnungen und zu zwei Drittel für den Verein HOSI Linz vorgesehen. Die Kostenschätzung für die reinen Baukosten belief sich auf rund 1,6 Millionen Euro netto. Das Land Oberösterreich förderte in den Jahren 2008 und 2009 in zwei Raten mit insgesamt 700.000 Euro 50 Prozent der prognostizierten Baukosten. Die Wohnungen werden unter Inanspruchnahme der oö. Wohnbauförderung von den Mietern und Mieterinnen finanziert und die übrigen Kosten werden von der Stadt über die Abgeltung eines Bestandzinses auf 25 Jahre finanziert. In der Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2008 wurde der Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt und der GWG über die Anmietung des GWG-Objektes Fabrikstraße/Ecke Kaisergasse mit einem vorläufigen monatlichen Bestandzins von 12.451 Euro, das sind jährlich 149.412 Euro zuzüglich Bewirtschaftungs- und Betriebskosten und USt unter Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt und der HOSI Linz mit einem Bestandzins von jährlich 3000 Euro zuzüglich Betriebskosten usw. genehmigt. Außerdem sollte gemäß dem Gemeinderatsbeschluss die Verrechnung des Bestandzinses für die HOSI Linz nach erfolgter Übergabe beginnen. Im Mai 2009 bezog die HOSI Linz die Unterkunft in der Fabrikstraße 18. Wegen der offenen Bauendabrechnung konnte die GWG bis November 2011 keinen Bestandzins, keine Betriebskosten und Baurechtszinsanteile feststellen und schloss daher auch keinen Bestandvertrag mit der Stadt ab. Das Gebäudemanagement schloss wegen dieses vertragslosen Zustandes auch keinen Bestandvertrag mit der HOSI Linz ab und schrieb ohne Bestandvertrag keinen Bestandzins und keine Betriebskosten vor, auch nicht den im Gemeinderatsbeschluss vom Mai 2008 festgelegten jährlichen Bestandzins von 3000 Euro plus USt. Im November 2009 erließ dann das Bundesministerium für Finanzen den berühmten Wartungserlass 2009. Dieser Erlass besagt im Wesentlichen, dass einer vermietenden Körperschaft des öffentlichen Rechts entstandene Drittkosten, wie z.B. Anmietungskosten, Leasingkosten oder Kosten eines Baurechtes an den Mieter ungekürzt weiterzuverrechnen sind, wenn die Körperschaft mit der Vermietung im Unternehmensbereich und somit im Genuss des Vorsteuerabzuges bleiben will. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. Jänner 2011 wurde das Gebäudemanagement beauftragt, 39 Bestandverträge der Stadt Linz und Immobilien Linz GmbH dahingehend anzupassen und abzuschließen, sodass diese die Bestimmungen des Wartungserlasses 2009 zur Umsatzsteuerrückvergütung erfüllen. Ein solcher Bestandvertrag davon war jener mit der HOSI Linz. Nach dem Vorliegen der Bauendabrechnung im November 2011 wurde der Bestandvertrag zwischen der GWG und der Stadt Linz und unter Berücksichtigung des Wartungserlasses 2009 ein Bestandvertrag zwischen der Stadt und der HOSI Linz abgeschlossen und der jeweilige Bestandzins plus Betriebskosten und USt rückwirkend für 32 Monate vorgeschrieben. Für die HOSI Linz waren das 220.255 Euro. Alle die HOSI Linz betreffenden Gemeinderatsbeschlüsse ab dem Jahr 2007 sind im Bericht chronologisch angeführt. Im Geschäftsjahr 2009 stellte die HOSI Linz ihre Einnahmen- und Ausgabenrechnung auf eine doppelte Buchhaltung um. Ab dem Jahr 2009 wird die Gehaltsverrechnung und die Bilanz von der Steuerberatungskanzlei St. & St. ausgeführt. Die Bilanzen von 2009 bis 2011 sind in der Beilage komprimiert dargestellt. Der Bericht liegt Ihnen vor. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung ist eindeutig ersichtlich, dass sich mit dem Betrieb in der Fabrikstraße 2009 die Umsatzerlöse und noch mehr die Aufwendungen und damit der Subventionsbedarf erhöht haben. Die erhöhten Subventionen der Stadt für 2011 von 241.637 Euro sind auf die Vorschreibung des Bestandzinses für 32 Monate ab dem Mai 2009 bis Dezember 2011 über 220.000 Euro zurückzuführen. Die Forderung wurde von der Stadt allerdings nur mit 171.637 Euro gefördert, da man den im Gemeinderat von Mai 2008 beschlossenen, aber bis November 2011 nie vorgeschriebenen Bestandzins für 32 Monate über 48.600 Euro nicht förderte und als offene Förderungen beließ. Im Juni 2012 hat die HOSI Linz ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben, ihr Personal gekündigt und den Café-Betrieb eingestellt. Sie gibt der Stadt ihre Verbindlichkeiten einschließlich des Bestandzinses und der Betriebskostenforderung der Stadt mit 31. Dezember 2012 mit insgesamt 205.084 Euro bekannt. Die HOSI Linz hat zu dieser Entwicklung insofern beigetragen, als sie in den Jahren 2009 und 2010 ihre Förderungsanträge anhand ihrer Finanzplanung beantragte, die zweimal wesentlich unter den späteren tatsächlichen Ausgaben lag. Im Antrag für den Gemeinderat vom 22. Jänner 2009 wurde von einer Präliminare für 2009 ausgegangen, das rund 50.000 Euro geringer war, als die spätere Jahresabrechnung. Im Antrag für den Gemeinderat im Mai 2010 wurde das geplante Budget 2010 um rund 100.000 Euro niedriger angegeben, als es dann wirklich war. Die Stadt hat für die Jahre 2009 bis 2011 in Summe 424.792 Euro an Subventionen ausbezahlt, das Land Oberösterreich 87.500 Euro. Die Subventionsleistungen des Landes sind um 337.200 Euro weniger als jene der Stadt, allerdings hat das Land Oberösterreich den Gebäudeanteil für die HOSI Linz mit 700.000 Euro gefördert. Die HOSI Linz kündigte mit 30. September 2010 den Bestandvertrag vertragsgemäß mit Wirksamkeit zum 31. März 2013. Um weitere Kosten einzusparen, zog der Verein mit Zustimmung der Stadt bereits am 31. Dezember 2012 aus den Räumlichkeiten der Fabrikstraße 18 aus. Die Feststellungen und Empfehlungen des Kontrollamtes sind: Erstens, die Vorschreibung des vom Gemeinderat im Mai 2008 beschlossenen Bestandzinses an die HOSI wäre nach Ansicht des Kontrollamtes ab dem Bezug des Gebäudes im Mai 2009 möglich gewesen und hätte zu einer besseren Kostentransparenz beigetragen, auch wenn es nur 8000 Euro plus USt für 32 Monate gewesen wären. Die Stadt hat der GWG den in dem selben Gemeinderat beschlossenen vorläufigen Bestandzins in den Jahren 2009 und 2010 akontiert. Zweitens, trotz mehrerer Urgenzen seitens des Gebäudemanagements legte die GWG erst zweieinhalb Jahre nach der Fertigstellung des Gebäudes in der Fabrikstraße 18 eine Endabrechnung und die Feststellung der Nutzungsflächenanteile vor und übermittelte den unterschriebenen Bestandvertrag. Das Gebäudemanagement konnte daher bis zu diesem Zeitpunkt keinen Bestandvertrag mit der HOSI abschließen und schrieb auch keinen Bestandzins vor. Punkt drei: Aus den Bilanzen 2009 und 2010 zeigte sich, dass die HOSI in der Stadtkämmerei ihren Finanzbedarf für die Jahre 2009 und 2010 viel zu gering angegeben hat. Das Kontrollamt empfiehlt bei der Beurteilung von Subventionsansuchen in dieser Größenordnung die Zahlen der vorliegenden Jahresabschlüsse kritisch mit einzubeziehen. Punkt vier: Das Kontrollamt weist darauf hin, dass der von der HOSI genutzte Gebäudeanteil des Hauses Ecke Fabrikstraße/Kaisergasse vom Land Oberösterreich mit 700.000 Euro gefördert wurde. Zum Zeitpunkt der Kontrollamtsprüfung war noch nicht geklärt, ob eine eventuelle Nutzungsänderung die widmungsgemäße Verwendung der Subventionen weiter erfüllt. Der Gemeinderat hat in seinem Antrag vier Fragen an das Kontrollamt formuliert. Das Kontrollamt hat in dieser Prüfung die Beantwortung dieser speziellen Fragen im Gemeinderatsantrag beantwortet, und zwar wie folgt: Frage a): Welche Voraussetzungen waren für die Vergabe der Fördergelder der Stadt Linz an die Linzer HOSI ausschlaggebend? Die Voraussetzungen für die Grundsatzentscheidung zur Förderung der HOSI Linz sind gesellschafts- und sozialpolitischer Natur und fallen nicht in den Prüfungsbereich des Kontrollamtes. Die Voraussetzungen für die spezifischen Förderungen in den Jahren 2007 bis 2012 waren die Anträge für die Gemeinderatsbeschlüsse in den Jahren 2007, 2008, 2009, zweimal 2010 und 2011, die im Bericht auch im Detail angeführt sind. Frage b): Wurden die Gelder zweckmäßig und sorgfältig durch die HOSI Linz verwendet und wurden sämtliche Inhalte der städtischen Förderrichtlinien eingehalten? Dazu die Antwort im Bericht: Die Gelder wurden zweckmäßig im Sinne der Subventionsanträge verwendet. Die Sorgfalt spiegelt sich in einer ordentlichen, selbst geführten Buchhaltung wider. Ab dem Geschäftsjahr 2009 wird die Bilanz von einer Steuerberatungskanzlei erstellt. Bis dahin gab es eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Die städtischen Förderrichtlinien wurden eingehalten und die widmungsgemäße Verwendung von der Stadtkämmerei geprüft und bestätigt. Frage c): Hätte eine genauere Prüfung des Finanzplans durch die Stadt Linz nicht schon vorab zeigen müssen, dass dieses ambitionierte Projekt mit einem derart übergroßen Zentrum nicht finanzierbar ist? Vorab, im Planungs- und Errichtungsstadium in den Jahren 2006 bis 2008 gab es keinen Finanzplan für dieses ambitionierte Projekt seitens des Förderempfängers. Unabhängig davon wäre es der Stadtkämmerei nicht möglich, die Planung eines Förderungsbewerbers ohne vorangegangene Erfahrungswerte zu prüfen. Ein solches Förderansuchen wird auf seine Glaubwürdigkeit geprüft. Nach Bewilligung und Auszahlung wird die widmungsgemäße Verwendung geprüft. Sollte diese nicht festgestellt werden, ist die Förderung zurückzuzahlen. Darüber hinaus ist es der Stadt bewusst gewesen, das die HOSI Linz ab 2009 einen erhöhten Subventionsbedarf hatte, weshalb in den Jahren 2009 bis 2011 die Subventionen erhöht wurden; freilich nicht in dem Ausmaß, in dem sich der tatsächliche Finanzbedarf erhöhte. 2012 war man aber dazu nicht mehr bereit. Der Grund dafür ist auch dem Kontrollamt nicht bekannt. Darüber hinaus kann man auf diese Frage mit Ja und Nein antworten. Nein, weil die HOSI Linz der Stadt ihren Finanzbedarf für das Jahr 2009 und dann auch noch für das Jahr 2010 viel zu niedrig angegeben hatte. Nein auch deswegen, weil man bei der Planung und noch in den Jahren 2009 und 2010 sowohl bei der Stadt, als auch bei der HOSI Linz von einem wesentlich niedrigeren Bestandzins ausgegangen ist. Die nachträgliche Vorschreibung eines vielfach höheren Bestandzinses für 32 Monate ließ die Finanzsituation eskalieren. Und Ja, weil der Stadt mit den Bilanzen für die Jahre 2009 und 2010 zumindest bekannt wurde, wie hoch die Aufwendungen tatsächlich waren. Frage d): Wurde von der HOSI Linz ein marktüblicher Miet- beziehungsweise Pachtzins an die Stadt Linz bezahlt? Wie im Bericht ausführlich dargestellt, war das ursprünglich nicht vorgesehen. Um dem Wartungserlass vom 30. November 2009 gerecht zu werden, entschied man sich bei der Stadt im Laufe des Jahres 2011, der HOSI Linz im Bestandvertrag vom November 2011 einen dementsprechenden Pachtzins vorzuschreiben, den sie aus eigener Kraft ohnedies nicht bezahlen konnte, da sie ihren laufenden Aufwand ohne Bestandzins schon nur zu 45 bis 55 Prozent selbst finanzieren konnte. Soweit der Bericht, die Sonderprüfung zur HOSI Linz. Ich bitte, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, aus unserer Sicht war diese Prüfung eine wirkliche Notwendigkeit, um die Ursachen des ständigen Scheiterns der HOSI identifizieren zu können. Dieser Bericht hat es sehr gut dargestellt, denn weder die Vertreter der HOSI Linz noch die beteiligten Vertreter der Stadt Linz haben sich in ihrer Euphorie um ein europäisches Vorzeigeprojekt, wie es damals bei der Eröffnung noch genannt worden ist, nur annähernd Gedanken über die Kosten, speziell die laufenden Kosten gemacht. Es war allen beteiligten Personen wichtiger, politisch motivierte Entscheidungen zu treffen, als die Vernunft spielen zu lassen. Denn schon aus der Bilanz oder, besser gesagt, aus der Einnahmen- und Ausgabenrechnung der vergangenen Jahre hätte allen Beteiligten klar sein müssen, dass die HOSI Linz die zusätzlichen Belastungen, die durch das neue, überdimensionierte Vereinszentrum entstanden sind, nicht tragen kann. Diese Prüfung hat vorerst dem rein politisch motivierten Subventionswahnsinn ein Ende gesetzt und alle Beteiligten wieder auf den Boden der Realität zurückgebracht. Aber vorher hat es die Linzer einige 100.000 Euro gekostet. Man kann dieses Kapitel aber leider noch nicht komplett schließen, denn für den Bau des HOSI-Zentrums bekam die Stadt Linz eine Landesförderung von 700.000 Euro. Diese Förderung war zweckgebunden, das heißt, für den Erhalt der Förderung war es eine Bedingung, dass die Räumlichkeiten zum Ausüben des Vereinszwecks der HOSI genutzt werden. Nach dem Scheitern der HOSI und dem damit verbundenen Auszug aus dem HOSI-Zentrum fiel auch die Zweckwidmung weg. Diese war nun einmal die Grundlage für die Förderung. Somit muss die Stadt Linz mit einer Rückzahlung von 700.000 Euro an das Land Oberösterreich rechnen. Das ist auch der Grund, warum die Stadt mit der HOSI Linz wieder in Verhandlungen getreten ist, doch wieder in die Räumlichkeiten der Fabrikstraße zurückzukehren, wenn auch in einem reduzierten Umfang. Fakt bleibt, wenn sich die HOSI Linz auf eine Rückkehr in das Vereinszentrum einlassen und der Umfang des Zentrums reduziert werden sollte, bleibt auf alle Fälle eine anteilsmäßige Rückzahlung der Förderung an das Land nicht aus. Aber wenn man auch das Zentrum weglässt, geht aus dem Bericht eindeutig hervor, dass die HOSI Linz in den Jahren 2010 und 2011 einen Verlust eingefahren hat. Sie konnte ihren laufenden Betrieb ohne Bestandzins plus Betriebskosten nur zwischen 45 und 55 Prozent selbst finanzieren. Wenn es also der HOSI Linz nicht gelingt, ihre Gebarung auf eigene Beine zu stellen, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis die nächste Entschuldung wieder hier im Gemeinderat behandelt werden muss.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Sehr geehrte Damen und Herren, ein derartiger Prüfbericht, insbesondere ein Sonderprüfbericht hat im Wesen den Grund, Kritik anzunehmen und darüber nachzudenken, was man anders machen kann. Und ich möchte die Punkte vom Kontrollamt - unter Punkt 9 sind vier Empfehlungen ausgesprochen worden – aus meiner Sicht um zwei zentrale Punkte ergänzen, und zwar in einer zeitlichen, aber auch in einer politischen Dimension, vor allem was die Stadt und den Magistrat betrifft. Die erste Kritik ist einmal die zeitliche Dimension. Es mutet schon eigenartig an, in welchen Abläufen und in welchen Zeitfenstern hier die einzelnen Vorgänge waren. Am 24. Jänner 2013 wurde im Gemeinderat die Forderungsabschreibung in der Höhe von 140.000 Euro durch die SPÖ, Die Grünen und Frau Gemeinderätin Grünn beschlossen. Wir hatten dann das Thema noch einmal am 7. März durch einen Antrag unserer Fraktion. Dem Ganzen ist im Jänner ein Finanzausschuss vorangegangen, wo ebenfalls diese Forderungsabschreibung vorberaten wurde. Und dann gibt es einen Prüfbericht, datiert mit 1. Februar 2013, beraten am 18. März 2013. Ich möchte schon an unsere Diskussion im Finanzausschuss erinnern, wo wir das Thema erörtert haben - das war im Jänner 2013 - und wir gesagt haben, wenn man schon weiß, dass hier eine Sonderprüfung unterwegs ist und gerade erstellt wird, wäre es nicht klug, wenn man so einen folgenschweren, vor allem finanziell sehr großen Schritt beschließt, nämlich eine Abschreibung von 140.000 Euro, und dass man diesen Prüfbericht einmal abwartet. Man hat dann im Finanzausschuss diskutiert und dann ist noch ein Zusatzantrag gekommen, dass es gewisse Bedingungen gibt, wie zum Beispiel den Wechsel im Vereinsvorstand, wie zum Beispiel, dass ein Konzept ausgearbeitet worden ist. Und dann hat man auf der politischen Ebene nichts mehr gehört. Das heißt, das ist einmal das Erste, diese zeitliche Kritik, dass man auf der einen Seite im Finanzausschuss - und das ist eine Kritik, die die Stadt Linz betrifft - weitere Vorgehensweisen berät, das auch im Gemeinderat beschließt im Wissen, dass zu dieser Causa und zur HOSI eine Sonderprüfung im Laufen ist, eine Kritik, die wir als Fraktion, als Politiker hier auch an die Stadt Linz richten müssen. Die zweite Kritik ist inhaltlicher Natur. Es ist ausgeführt in dem Bericht, dass die HOSI eine große Summe aus Förderungen bekommen hat. Der Herr Bürgermeister hat heute bei einem anderen Tagesordnungspunkt eine Art Credo in der Förderpolitik zum Ausdruck gebracht, dass wir uns mit Respekt begegnen und nicht auf Basis von Abhängigkeiten - sinngemäßes Zitat. Und wenn ich mir anschaue, was hier in den letzten Jahren erfolgt ist am Beispiel der Förderung der HOSI, wurden de facto Abhängigkeiten geschaffen, weil man vielleicht schon früher erkennen hätte können, dass es hier eine finanzielle Schieflage gibt und vielleicht die Notwendigkeit auch politisch gehabt hätte, hier früher korrigierend einzugreifen. Konkret schreibt das Kontrollamt auf den Seiten 22 und 23 auf diese Fragebeantwortung, die von dir, Ursula, schon zitiert wurde, hätte eine genauere Prüfung des Finanzplanes durch die Stadt Linz nicht schon vorab zeigen müssen, dass dieses ambitionierte Projekt mit einem derart übergroßen Zentrum nicht finanzierbar ist? Das wird auch festgehalten in diesem Bericht. Zuerst einmal nein, weil... und dann geht es weiter in dem Zitat: ,Ja, weil der Stadt mit den Bilanzen für die Jahre 2009 und 2010 zumindest bekannt wurde, wie hoch die Aufwendungen dann tatsächlich waren.’ Da geht es jetzt nicht um die Frage der Abhängigkeiten, sondern es geht um die Frage der Begleitung, da geht es um die Frage der Kontrolle und ich sage gleich dazu vorweg, unabhängig, um welchen Verein, um welche Institution es sich hier handelt. Das heißt, wäre man als Stadt Linz hier schon früher eingeschritten, hätte man vielleicht hier großen Schaden noch abwenden können. Die ÖVP-Fraktion, und das gehört da dazu, hat im März diesbezüglich einen klaren Antrag gestellt, der nicht die Zustimmung, die Mehrheit gefunden hat, aber ein Grundsatzbekenntnis, zu dem wir uns auch heute als ÖVP bekennen, und zwar, dass es vorerst einen Förderstopp der HOSI Linz geben soll und dass es weitere Förderungen durch die Stadt Linz erst dann geben kann, wenn es ein plausibles Entschuldungs- und Rückzahlungskonzept der HOSI Linz gibt. Damit geht natürlich einher, was selber quasi von Amts wegen bezusatzt wurde, die Neuwahl des Vorstandes. Und wenn wir heute hier eine weitere Facette haben mit dem Kontrollamtsbericht, sollte man daran nochmals erinnern, damit genau das, was der Bürgermeister heute angekündigt hat, eine Begegnung auf Respekt und vor allem nicht in Abhängigkeiten, dass wir diese Abhängigkeiten nämlich nicht durch die Hintertür schaffen, dass Organisationen, Institutionen, Vereine in Situationen kommen, wo es de facto die Finanzabhängigkeit gibt.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Schmied: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, ich werde heute ganz emotionslos sprechen. Die Emotionen hatte ich schon im letzten Gemeinderat und ich könnte bei meiner Rede heute auf die Rede in meinem letzten Gemeinderat hinweisen, weil da eigentlich schon alles gesagt worden ist. Wenn wir heute, und auch im Vorfeld, zwischen den Zeilen lesen und die Statements gehört haben, die rund um die HOSI getätigt worden sind, dann bleibt festzustellen, dass eine NGO, ein Verein wieder einmal als Vorwand genommen wird, um auf eine Menschengruppe, um auf eine Gruppe in der Gesellschaft diskreditierend hinzuzeigen. Wie gesagt, ich habe im März bereits einige Ungleichbehandlungen aufgezeigt. Ich brauche sie sicher nicht zu wiederholen. Bei Bedarf kann ich sie Ihnen gerne sagen oder dort, wo Sie sich über die wichtigen Stellen informieren können. Im Übrigen sind heute schon mehrfach Äpfel und Birnen vermischt worden, so wie das jetzt auch passiert. Ich bin immer noch ganz emotionslos. Ich habe das Marketingkonzept des Linz Tourismus 2013 gelesen. Da wurde ein thematischer Zielmarkt im Bereich der Gays geortet und entsprechend beworben. Das heißt, da ist man schon bereit, das Geld der Lesben und der Schwulen zu nehmen. Also Geld zu nehmen ist demnach in Ordnung. Abschließend bleibt mir nur Folgendes zu sagen, dass es endlich die völlige rechtliche Gleichstellung ohne Kompromisse geben muss, das muss nicht mehr diskutiert werden, wir sind im 21. Jahrhundert und es ist höchste Zeit, diese Gleichstellung endlich umzusetzen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Dobusch: „Frau Kollegin Schmied, also ich bin ganz selten unterschiedlicher Meinung mit Ihnen, aber jetzt bin ich es insofern, weil ich habe bei den vorhergehenden Wortmeldungen nicht den Succus der Wortmeldung darin gesehen, dass man sozusagen die Lesben und Schwulen als Gruppe diskriminiert. Das habe ich nicht empfunden. Eines ist klar, wenn ein gewisser Fehler auf Seiten der Stadt passiert ist, dann sicher der, dass wir irrsinnig offensiv dieses Projekt vertreten haben. Dass diese Abrechnungen etc. sehr lange gedauert haben und dass dann irgendwie ein gewisser Kuddelmuddel herausgekommen ist, das, glaube ich, ist richtig. Ich persönlich bin der Meinung, dass man aus dem Kontrollamtsbericht so viel lernen muss, dass man sagt, wir müssen schauen, dass es mit der HOSI positiv weitergeht, dass man wirklich versucht, die Vergangenheit zu bewältigen und dass man mit einem neuen Vereinsvorstand die entsprechenden Förderabkommen, Rahmenbedingungen bestimmt. Und wenn es so ist, wie es anscheinend war, dass ein Problem das Lokal dargestellt hat, dass aus dem Lokal auch Schwierigkeiten entstanden sind, dass man das auf neue Beine stellt und wir dann, nachdem das Gebäude der GWG oder der Stadt gehört, die Gastwirtschaft selbst bewältigen oder selbst betreiben und damit eine gewisse Entlastung des Vereinsvorstandes zu Stande bringen. Also ich würde es wirklich äußerst bedauern, wenn wir dieses HOSI-Gebäude nicht wieder der ursprünglichen Funktion zuführen könnten. Ich muss sagen, Sie haben völlig Recht, der Fremdenverkehr bewirbt diese Gruppe als sehr finanzkräftige Gruppe, aber nicht nur in Linz, das wird überall in allen Städten beworben. Das ist sozusagen ein Teil des offenen Städtetourismus geworden und das ist auch in Zukunft in Linz klarerweise eine Zielgruppe. Ich persönlich glaube wirklich, dass wir mit diesem HOSI-Lokal fast eine Trendwende herbeigeführt haben, dass HOSI-Organisationen nicht im Hinterhof, nicht in Abbruchhäusern, sondern mitten in unserer Gesellschaft in hochwertiger Lage ebenfalls ihre Einrichtung haben und da hat sich Linz in Österreich eigentlich mit dieser ganzen Gruppe von Menschen wirklich ausgezeichnet und hervorgehoben. Und deswegen haben wir es unter anderem gemacht, weil wir damit die offene Stadt symbolisieren wollten und es tut mir eigentlich weh, dass die HOSI in solche Finanzschwierigkeiten gekommen ist. Ich glaube nur eines, alle Gebietskörperschaften müssen sich zu einer gewissen Förderung bekennen, dann wäre es meines Erachtens möglich, dass wir langfristig die HOSI in so quasi ruhige Gewässer führen könnten. Kollege Mayr bemüht sich in diese Richtung, dass wir auf der Landesebene entsprechende Zuschüsse für das ganze Projekt bekommen - ich meine jetzt gar nicht für die Baumaßnahmen, sondern für die zukünftige Finanzierung der HOSI. Im Großen und Ganzen ist das Projekt, würde ich heute sagen, irgendwie ein schon fast zu großes gewesen für die HOSI selber, als überschaubares Projekt. Das heißt, vielleicht hätten wir uns als Stadt von vornherein noch intensiver quasi direkt um das Ganze annehmen müssen, aber das ist bei einem Verein schwierig. Sie wollen sich eigentlich nicht hineinregieren lassen, was ich grundsätzlich verstehe. Ich weiß, was Sie in diesem Bereich gemacht haben, dass Sie dort immer wieder versucht haben, positive Stimmung zu machen und auch ein paar von uns haben das gemacht. Und den Bericht herzunehmen und wirklich zu sagen, der ist schuld, das kann man nach dem Bericht auch nicht. Daher ist der Bericht vielleicht eine Basis bzw. eine vertrauensbildende Maßnahme, dass es in Zukunft mit der HOSI positiv weitergeht. Das ist das, was ich daraus lese.“ Gemeinderätin Schmied: „Ich bedanke mich für Ihre Worte!“ Nachdem die Berichterstatterin auf das Schlusswort verzichtet, wird der Bericht vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Dolezal. H FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 Gemeinderat Fadl berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H1 Sanfte Mobilität – Intelligent bewegen und führt aus: „Sehr geschätzte Frau Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, es wird ein bisschen dauern, dass ich allen erkläre, was wir damit meinen. Ich bin gerade erst gefragt worden, was meint ihr damit? Diesem Wissensbedürfnis des Gemeinderates komme ich sehr gerne nach und verspreche aber gleichzeitig, dass ich mich zu den Themen H 3, H 4, H 6, H 7, H 8, H 10, H 16 nicht mehr melden werde, weil all diese Punkte beschäftigen sich mit dem Verkehr und mit Mobilität. Das Spannende daran ist, dass für die ÖVP nur der Punkt H 16, der Radweg von Wilhering nach Linz zum Thema Verkehr in dieser heutigen Gemeinderatssitzung ein Thema ist. Jetzt schauen wir, ob wir das schaffen, dass wir im Vorfeld die Fragen der interessierten Kolleginnen und Kollegen erklären können, was ist mit sanfter Mobilität gemeint. Im Wesentlichen geht es nicht nur darum, dass wir sagen, die Radwege, der Radverkehr alleine ist für uns sanfte Mobilität, liebe Gerda, nein. Fangen wir einmal so an, wie wir glauben, dass es wichtig wäre, dass wir es diskutieren: Zweite Schienenachse, Beschleunigung der Busspuren; der nächste Bereich ist der Bereich der FußgängerInnen, Verbesserung der Rahmenbedingungen, Beleuchtung, Begegnungszonen, generell Tempo 30-Zonen vor Schulen; dann der nächste Punkt, RadfahrerInnen und Rad fahren, Fahrradstraßen, Radfahrstadtplanbeschilderung, Lückenschluss, Radwegenetz, Verbreiterung der Nibelungenbrücke und auch für uns eine Radwegeverbindung Linz – Wilhering bis zum Punkt, dass man den diskutiert unter diesem Kapitel Autofreier Hauptplatz, Verkehrssicherheit. All diese Dinge sollen dazu dienen, Mobilität so intelligent zu bewältigen mit Ressourcenschonung, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. In diesem Sinne bin ich sehr gerne bereit, im Verkehrsausschuss - ich hoffe, dass dieser Antrag angenommen wird - ein Programm auszuarbeiten und in diesem Ausschuss zu diskutieren, und so hoffe ich, dass das der Gemeinderat anschließend beschließt. Ich bedanke mich für die Wortmeldung. (Beifall SPÖ) Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz begrüßt und unterstützt die bisherigen Maßnahmen des städtischen Verkehrsreferenten, die zur Attraktivierung alternativer Verkehrsmittel gegenüber dem motorisierten Individualverkehr führen. Zugleich wird der Verkehrsreferent beauftragt, ein Konzept zur Weiterentwicklung der Verkehrsmaßnahmen in Richtung ,Sanfte Mobilität – Intelligent bewegen’ zu erarbeiten und dieses dem Gemeinderat nach Beratung im Verkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Bestandteile dieses Konzeptes sollen jedenfalls weitere Schritte zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs sein, aber auch Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für RadfahrerInnen weiter verbessern, etwa unter Ausnutzung der erweiterten Spielräume durch die neue Straßenverkehrsordnung.’“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Kollege Fadl, danke für den Nachhilfeunterricht, aber ich habe es bisher auch gewusst, was sanfte Mobilität ist und ich weiß auch, dass das mehr als Rad fahren ist, deswegen gab es von uns den tollen Erfolg der Begünstigung der Öffi-Tarife. Wir verfolgen vehement den Ausbau der zweiten Schienenachse, wir fordern seit langem ein S-Bahn-Netz aus dem Umland Linz, das übrigens auch dem Gesamtverkehrskonzept des Landes Oberösterreich entspricht, wir fordern den autofreien Hauptplatz, um das zu Fuß gehen hervorzuheben und natürlich sehr, sehr viele Maßnahmen, was das Rad fahren betrifft. Jetzt generell zu dem Antrag. Ich finde es sehr erfreulich, dass dieser Antrag gestellt wird auf der einen Seite, finde es aber auch bemerkenswert oder etwas skurril, dass die eigene Fraktion den eigenen Vizebürgermeister, der für Mobilität und Verkehr zuständig ist, beauftragen muss, ein Konzept für sanfte Mobilität zu erstellen, weil, ich weiß nicht, das könnte er eigentlich von selber machen oder hätte er bisher schon selber machen können oder ist es nicht gelungen, ihn parteiintern davon zu überzeugen, dass man jetzt die Unterstützung der anderen braucht. Aber egal, nichtsdestotrotz begrüßen wir das, wir freuen uns darüber, wir hoffen, dass es jetzt wirklich einen Schub gibt, und dass da etwas weitergeht und dass man sich jetzt endlich verabschiedet vom Westring, der unnötig ist wie ein Kropf, und man diese Mittel verwendet für innovative, zukunftsträchtige Projekte, die Linz ganz dringend braucht. Ich sage es jetzt in Richtung FPÖ, die sich Sorgen macht wegen der zu hohen Feinstaubwerte - da ist beim Verkehr viel zu machen. Wir wissen, bei der Industrie und beim Hausbrand ist schon sehr viel geschehen, jetzt ist der Verkehr dran, das geht genau in die richtige Richtung. Ich bin guter Dinge, dass wir jetzt den autofreien Hauptplatz bekommen, dass wir endlich die Nibelungenbrücke bekommen, die fußgängerInnen- und radfahrerInnenfreundlich ausgebaut oder optimiert wird, sei es mit Verbreiterung oder einer Fahrspur jeweils in einer Richtung für RadfahrerInnen. Ich hoffe, dass wir – ich zähle jetzt nur exemplarisch ein bisschen etwas auf – eine Rad- und Busspur bekommen, die in der Wiener Straße bei der Unterführung Westbahn weggenommen wurde, weil wenn es keinen Westring gibt, kann man die wieder einrichten. Wie ich einer Anfragebeantwortung von Herrn Vizebürgermeister Luger entnommen habe, kann man da jetzt nichts mehr einrichten für RadfahrerInnen, weil mit dem Westring viel mehr Verkehr erwartet wird. Ich hoffe, den gibt es jetzt nicht mehr. Weiters der Radweg Waldeggstraße, ich könnte noch sehr viel aufzählen. Wir begrüßen diesen Antrag und hoffen, dass jetzt wirklich etwas in diese Richtung geschieht und werden natürlich zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeisterin Dolezal: „Danke, Frau Gemeinderätin Lenger. Ich sage nur, in diesem Antrag ist nicht enthalten, dass das eine das andere ausschließt.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, wozu dient bitte dieser Antrag? Ich muss das jetzt einmal kurz wiederholen: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz begrüßt die bisherigen Maßnahmen des städtischen Verkehrsreferenten....’ Ja, also wir begrüßen das jetzt alles im Nachhinein. Zwischenruf Gemeinderat Spannring: „Beweihräucherung!“ (Heiterkeit) Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter weiter: Eine Allgemeinbelobigung der eigenen Fraktion habe ich in den drei Jahren noch nicht erkannt, das kennt man eher aus Systemen, die man in den Abendnachrichten oft hört. Das ist ein sehr interessanter Ansatz, im Nachhinein alles zu begrüßen und zu unterstützen. Also wir werden nicht im Nachhinein alles begrüßen und unterstützen, z.B. auch nicht die Parkgebühr, das würde alles inkludieren. Lieber Manfred, also ich bin schon ein bisschen überrascht, was du da bringst. Alles, was im Antrag angesprochen wird, ist die Attraktivierung der öffentlichen Verkehrsmittel, die Verbesserung der Radfahrbedingungen, neue Spielräume der Straßenverkehrsordnung, außerdem die Begegnungszonen. Ich glaube wirklich, dass wir das alle miteinander auf unseren Fahnen haben. Ich glaube wirklich, alle Parteien im Verkehrsausschuss sind für das. Nicht überall im Detail dasselbe, aber grundsätzlich ist das alles enthalten. Also wofür bekommen wir da heute Nachhilfe? Ich habe das launig gefunden von der Gerda, vielleicht ist das in der Fraktion eine Nachhilfe, ich weiß es nicht. Also wofür bitte ist ein nichtssagender allgemeiner Antrag mit Belobigungsformeln von der eigenen Fraktion? Grundsätzlich ist nichts Falsches daran, bis auf diese Begrüßung, und wir ersuchen um Zuweisung zum Verkehrsausschuss. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich eigentlich nur anschließen, bin natürlich auch ein bisschen verwundert über den Antrag. Herr Fadl und ich kennen uns von der Arbeiterkammer, dort bekomme ich immer andere Anträge von ihm zu hören. Ich persönlich habe ein bisschen ein Problem mit der sanften Mobilität, weil man sieht, dass das Sanfte anscheinend abgleitet in sanfte Träume der Grünen, die da einige Sachen hineininterpretieren vom Westring und was weiß ich was. Das kommt jetzt alles hinein in die sanfte Mobilität. Wir werden dem aber natürlich zustimmen und im Verkehrsausschuss weiter beraten. Noch zum Kollegen Hutter, ich sehe das auch so, genau über die Themen, die du, Manfred, gerade angeführt hast als Nachhilfe, beraten wir eigentlich die ganze letzte Zeit im Verkehrsausschuss. Also weiß Gott was Neues ist das nicht.“ (Heiterkeit, Beifall FPÖ) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Fadl: „Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen, es ist doch einiges Neues dabei, und zwar alleine, Kollege Hutter, wenn du dir den Kurztext liest: ‚Sanfte …’, und wenn du weiterliest ‚… intelligente Mobilität’, genau das ist damit gemeint. Es geht darum, dass man einmal von der Fraktion, die sich in erster Linie im Landtag aufhält, zur Kenntnis nehmen muss die Ausgangslage für den Großraum Linz betreffend Mobilität: Elf Prozent der Fläche, 48 Prozent der Arbeitsplätze, Kollege Pühringer. Damit hat das sehr wohl etwas mit unseren Themen auch in der Kammer zu tun. Zwei Millionen Wege täglich, und wir wehren uns nur gegen eines und genau um das geht es, warum man schauen muss, dass wir intelligente Konzepte gemeinsam erarbeiten: dass man zur Kenntnis nimmt, dass der Individualverkehr nicht von der Stadt Linz alleine lösbar ist, dass da mehr Leute an den Tisch gehören und dass der Individualverkehr nicht in der Stadt Linz beginnt für die ÖVP. Park-and-ride ja, aber nicht in der Stadt, Park-and-ride dort, wo der Verkehr entsteht. Wir wissen aus allerlei Untersuchungen, dass die Menschen entscheiden, welchen Verkehrsträger sie wählen, je nachdem mit welchem Verkehrsmittel sie einen Weg beginnen und mit welchem sie ihn beenden können. Dasselbe gilt logischerweise für den Weg retour nach Hause. Wir sind sehr froh, Frau Wirtschaftsstadträtin, dass wir sehr viele Arbeitsplätze haben, auch diese Arbeitsplätze verursachen Verkehr, zu dem wir stehen. Und genau darum geht es, dass wir gemeinsam versuchen, sanfte Mobilität und intelligente Systeme weiterzuentwickeln. Es ist bitte nicht so, dass wir beim Verkehrsreferenten lobhudeln oder uns bedanken müssen. Faktum ist, dass unter Vizebürgermeister Luger dahingehend sehr viel weitergegangen ist. (Zwischenrufe) Aber man muss schon dazusagen, nicht nur unter Vizebürgermeister Luger, denn wenn ich die letzten 25 Jahre nehme – vielleicht haben es einige vergessen – , das Straßenverkehrsnetz ist um 16 Prozent gestiegen, dazu bekennen wir uns, das Linz Linien-Streckennetz 57 Prozent, dazu bekennen wir uns, auch die Anzahl der Radwege ist gestiegen und deswegen sind wir kein Dorf, wo nur die grünen Themen durchkommen. Es geht genau darum, neue Konzepte gemeinsam zu verknüpfen und zu vernetzen, dass diese wunderschöne Stadt für alle Menschen in dieser Stadt Verkehrsmöglichkeiten bietet, auch für die Schwächeren. Jeder Mensch ist nicht gleich, man kann nicht von null bis zum biologischen Ende permanent Autofahren. Wir müssen in dieser Stadt Verkehrssysteme gemeinsam verknüpfen und dazu lade ich alle ein. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. (Zwischenrufe, Unruhe) Vizebürgermeisterin Dolezal: „Der Antrag ist einmal der weitergehende. Außerdem, wenn der Antrag angenommen ist, erübrigt sich die Zuweisung, weil bitte sehr, Herr Gemeinderat Hutter, ich hätte das nachher erwähnt, es steht im Antrag: ‚… und dieses dem Gemeinderat nach Beratung im Verkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.’ Das steht eigentlich so im Antrag drinnen. (Zwischenrufe) Herr Vizebürgermeister, haben Sie es nicht genau gelesen? Ich kann nicht im Verkehrsausschuss einen Antrag zuweisen, ob es ein Konzept geben soll, das macht nicht sehr viel Sinn. Außerdem ist der Antrag der weiterführende, es obliegt dann der Vorsitzenden, die Reihenfolge festzulegen. Ich habe es festgelegt, ob dieser Antrag angenommen wird und bitte all jene, die dem Antrag, wie er jetzt zur Diskussion gestanden ist, zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. Haben es jetzt alle verstanden, Herr Gemeinderat Hutter?“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Dolezal: „Damit erübrigt sich die Abstimmung der Zuweisung.“ Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 2 Keine Tiefkühlkost in Kinderbetreuungseinrichtungen und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, wie wir aus den Medien erfahren durften, will die Stadt Linz in den Kinderbetreuungseinrichtungen die Verköstigung von herkömmlich oder frisch zubereiteten Menüs auf Tiefkühlkost umstellen. Die von der Stadt verwendete Argumentation, dass Tiefkühlprodukte laut Experten aufgrund des Vitamingehalts gesünder seien, ist sehr einseitig und eine sehr bequeme Betrachtungsweise. Wenn es auch stimmen mag, dass die Vitamine in schockgefrorenem Gemüse im Vergleich zu frischem Gemüse besser halten, darf nicht übersehen werden, dass tiefgefrorene Fertigmenüs vorwiegend von Chemikern oder Lebensmitteltechnikern in Labors kreiert werden. Damit Fertigprodukte – im Besonderen Fleischgerichte – Ähnlichkeit in Aussehen und Geschmack mit selbst gemachtem Essen aufweisen, müssen eine Reihe von Konservierungsstoffen, Farbmitteln oder Geschmacksverstärkern verwendet werden. Viele dieser Zusatzstoffe werden oft als gesundheitsbedenklich eingestuft. Wenn auch bereits Bio-Fertiggerichte auf dem Markt erhältlich sind, bei denen die Rohstoffe von Bio-Bauern stammen und auf die Verwendung von künstlichen Zusatzstoffen größtenteils verzichtet wird, kommen alternative Geschmacksträger wie Fette, Salz und Zucker übermäßig zum Einsatz. So relativiert sich sehr schnell der Vorteil der besseren Haltbarkeit von Vitaminen. Es kann aber auch nicht bestritten werden, dass das Zubereiten von Komplett-Menüs aus der Mikrowelle einfacher ist, doch diese Art der Verköstigung geht auf Kosten einer gesunden Ernährung. Die Verantwortung, wie viel Fett, Salz oder Zucker verwendet wird, wird allein in die Hand von Lebensmittelkonzernen gegeben. Dabei sollte man aber nicht den erzieherischen Aspekt übersehen: Wenn Kinder größtenteils mit Fertiggerichten aufwachsen, werden sie auch als Erwachsene nicht davon zu überzeugen sein, selbst zu kochen und dabei auf eine natürliche, gesunde und ausgewogene Ernährung zu achten. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat spricht sich gegen die Verwendung von Tiefkühlprodukten in Kinderbetreuungseinrichtungen aus. Stattdessen sollen regionale Produkte verwendet werden, die frisch zubereitet werden. Tiefkühlprodukte sollen nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen.’ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeisterin Dolezal: „Darf ich vorweg einen Vorschlag machen, dass dieser Antrag zwei Ausschüssen zur Beratung zugewiesen wird, und zwar dem Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales und Integration und dem Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung.“ Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales und Integration sowie dem Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zugewiesen. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 3 Ausbau der Radwege in Linz und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, mit den steigenden Temperaturen steigen die sportlichen Ambitionen der Linzerinnen und Linzer und viele würde gerne in Zeiten ständig zunehmenden Autoverkehrs und als Zeichen des Umweltschutzes auf das Fahrrad umsteigen. Leider sind in Linz nur fünf Prozent des Straßennetzes für Radfahrer ausgebaut; in Bregenz sind es immerhin 19 Prozent, in Graz und Salzburg 16 Prozent. Zielsetzung einer nachhaltigen Linzer Verkehrspolitik muss es daher sein, den Ausbau der Radwege zu forcieren, wobei die Einbindung möglicher Ziel- und Quellpunkte eine ordentliche Beschilderung, sichere und saubere Abstellplätze sowie die Verkehrssicherheit an oberster Stelle stehen sollten. Solche Maßnahmen würden wohl auch die Frequenz der Radtouristen in Linz erhöhen. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird beauftragt, die Möglichkeiten für weitere Radwege in Linz zu evaluieren, um auf dieser Grundlage die Radinfrastruktur in Linz zu verbessern. Besonderes Augenmerk soll bei dieser Planung darauf gelegt werden, dass die Netzwirksamkeit, die Verbindung potentiell wichtiger Ziel- und Quellenpunkte sowie die Verkehrssicherheit unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung gewährleistet sind. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2013 sicherzustellen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, das ist der nächste bemerkenswerte und etwas kuriose, muss ich sagen, Antrag der sanfte Mobilität betrifft. Ich meine, es ist erfreulich, dass die FPÖ jetzt auch die sanfte Mobilität entdeckt, weil sich bisher die FPÖ etwas anders positioniert und anders gegeben hat - ich möchte auch vorausschicken, dass wir dem Antrag zustimmen werden -, ich darf nur ein paar Dinge aufzählen. Sie haben gegen das Rad fahren gegen die Einbahn gestimmt, Sie haben gegen jegliche Maßnahmen gestimmt, die Nibelungenbrücke für RadfahrerInnen und FußgängerInnen umzugestalten oder umzubauen, Sie waren gegen die Rad- und Fußwegbrücke über die Donau, bisher gegen einen autofreien Hauptplatz - ich hoffe, das hat sich jetzt geändert, wenn Sie jetzt ihr Herz für die sanfte Mobilität entdeckt haben -, Sie haben gegen die Fahrradverträglichkeitsprüfung gestimmt und Sie haben gegen die Verbesserung von Ampelschaltungen für RadfahrerInnen gestimmt. Ich hoffe, dieser Antrag ist der Beginn eines Umdenkens im Sinne der Linzer und Linzerinnen - ich wiederhole es noch einmal -, um eine Stadt für die Menschen zu haben mit weniger Feinstaub, weniger Lärm und mehr Lebensqualität. Ich hoffe, dass jetzt etwas weitergeht und wir werden dem Antrag zustimmen.“ Gemeinderat Ing. Hofer: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mir diesen Antrag, besonders die Begründung im Vorspann, ein paar Mal durchgelesen. Die fünf Prozent, die für die Radfahrer hier ausgewiesen sind, ich glaube, da sind die Wege gemeint, die mit dem Rad in Linz zurückgelegt werden, die in Salzburg über zehn Prozent oder an die 13 Prozent betragen - in Linz also ein sehr, sehr mickriger Betrag. Frau Klubobfrau der Grünen, du brauchst nicht beleidigt sein, wenn andere Fraktionen - ich bin sicher nicht der Anwalt der Freiheitlichen - auch einmal auf das, was du steckenpferdähnlich reitest, aufspringen und auch Rad fahren. Liebe Freunde hier im Haus, wenn wir Radwege in Linz bauen und Verkehrswege radfahrfreundlich gestalten, dann ist sozusagen die Hardware geschaffen, aber wichtig ist es, die Software zu machen, das heißt, es muss bei den Bürgerinnen und Bürgern in Linz teilweise ein Umdenken Platz greifen. Nämlich Linz hat alle Möglichkeiten, weil ein Großteil von Linz eben ist, es geht nicht auf den Berg hinauf. Obwohl ich mit meinen 75 Jahren noch auf den Auberg fahre, nur zur Beruhigung. (Beifall ÖVP) Meine Damen und Herren, eines noch, in dem Antrag, muss ich sagen, ist eigentlich sehr viel herauszulesen, dass vor allem sportliche Betätigung mit dem Rad gemeint ist. Ich glaube, wir müssen schauen - und das meine ich mit der Software -, dass viele, die es können und wollen, mit dem Rad berufsmäßig zu ihren Arbeitsstätten kommen und nicht nur die Radtouristen gemeint sind, sondern alle, die in Linz wohnen. Damit glaube ich, dass wir die Beschilderung, auf die hier besonders hingewiesen ist, nicht so explizit in den Vordergrund stellen brauchen, weil die, die in Linz wohnen und in Linz Rad fahren, kennen sich, glaube ich, in Linz ohnehin gut aus. Und, meine Damen und Herren, gehen wir dran und drauf, dass wir alle Radfahrer, die in Linz Rad fahren, nicht von der Seite oft anschauen, die sind ein bisschen von einer anderen Welt, das sind noch welche, die auf dem Baum wohnen. Rad fahren ist wirklich etwas Gesundes, es kostet nicht viel Geld oder weniger Geld, aber auch eines - tun wir nicht die Autofahrer verdammen und die, die mit der Straßenbahn fahren. Jedes Verkehrsmittel zur richtigen Zeit und am richtigen Ort! Nur Rad fahren ist nicht gut und nur Autofahren ist auch nicht gut. Ich lade daher alle Kolleginnen und Kollegen hier herinnen ein, wenn das Wetter so schön ist wie heute zum Beispiel, einmal mit dem Rad zur Gemeinderatssitzung zu fahren oder woanders hin. In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Lenger: „Herr Kollege Hofer, ich weiß, du bist mit dem Fahrrad da, ich bin auch mit dem Fahrrad da. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Ich bin aber nicht beleidigt, weil die FPÖ das Rad fahren entdeckt hat, sondern ich bin einerseits verwundert, andererseits erfreut, ich habe es zuerst schon gesagt, weil die FPÖ unsere und diesbezügliche Amtsanträge in der Vergangenheit abgelehnt hat. Aber wir sind nicht so kindisch, dass wir einen Antrag nur deshalb ablehnen, weil er von der FPÖ kommt. Wir freuen uns, wenn das Thema ein gutes ist und stimmen zu. Zur Ergänzung noch, Graz hat derzeit schon einen Radfahranteil von 16 Prozent und Salzburg hat einen von 20 Prozent. Ich darf noch einmal erinnern, wir haben vor nicht ganz einem Jahr auf Antrag der Grünen die Unterzeichnung der Charta von Brüssel beschlossen, wo es heißt, wir sollen in Linz bis zum Jahr 2020 einen Radfahranteil von 15 Prozent erreichen und dafür ist es notwendig, wie du schon gesagt hast, Herr Kollege Hofer, das Fahrrad nicht nur für sportliche Zwecke zu nutzen, sondern auch zum Alltagsradeln zu nutzen. Da ist eine Vielzahl an Maßnahmen erforderlich und ich freue mich, wenn das jetzt alles so umgesetzt wird.“ Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für die signalisierte Zustimmung, möchte aber noch einige Punkte ansprechen. Ich bin heute nicht mit dem Fahrrad da, weil ich damit über die Landstraße hätte fahren müssen und ich weigere mich, einen Slalom zu fahren zwischen Fußgängern, Straßenbahnschienen und Ähnlichem. Gerade im Innenstadtbereich, gerade im Bereich Landstraße/Fußgängerzone sind hier sicherlich noch Maßnahmen für einen ordentlichen Radverkehr vonnöten. Gegen die von Klubobfrau Lenger angesprochenen Themen, wir hätten uns verweigert bei der Zustimmung betreffend Rad fahren gegen die Einbahn - ja, aus Sicherheitsgründen. Es werden mittlerweile fast sämtliche Einbahnen in Linz zum Rad fahren missbraucht, auch jene, die nicht für den Radfahrverkehr gegen die Einbahn freigegeben sind. Das führt immer wieder gerade im Neustadtviertel zu gefährlichen Situationen. Man kann sich als Autofahrer nicht mehr auf den Vertrauensgrundsatz verlassen, nämlich dass jeder, der bei Sinnen ist, die Verkehrsregeln entsprechend akzeptiert. Man muss damit rechnen, dass von allen Seiten Radfahrer daherkommen, auch von Seiten, wo man nicht damit rechnet. Wir haben uns bei der Nibelungenbrücke aus Kostengründen dagegen ausgesprochen, denn wie viele Kilometer Radwege könnte man verwirklichen um die Kosten des Umbaus der Nibelungenbrücke, das sollte man sich auch einmal überlegen. Zum Herrn Kollegen Hofer, es geht hier nicht nur um die sportliche Betätigung wiewohl auch das Fahren in die Arbeit. Eine sportliche Betätigung ist, wenn es mit dem Fahrrad passiert. Im Antrag ist ganz klar drinnen, dass es darum geht, die Ziel- und Quellpunkte zu eruieren und das Netz dementsprechend auszubauen und dass es um sichere und vor allem saubere Abstellplätze geht. Ich weiß nicht, ob Sie die Fahrradabstellplätze am Bahnhof kennen, hier ist noch einiges vonnöten, da muss man einmal den Geruch nach menschlichen Exkrementen überwinden, wenn man sein Fahrrad dort deponieren möchte. Also hier ist noch einiges im Argen und hier könnte noch einiges verbessert werden. Trotzdem danke für die Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 4 Einsparungen bei Beleuchtung und führt aus: „Es geht hier um Einsparungen bei der öffentlichen Beleuchtung. Internationale und nationale Vergleiche zeigen, dass es möglich ist mit dem System ‚minus 20’. Die Stadt Mailand möchte eine Reduktion der Straßenbeleuchtung um täglich 20 Minuten und pro Jahr zirka eine Million Kilowattstunden einsparen. Steyr berechnet eine jährliche Ersparung von ca. 30.000 Euro bei der Reduktion der Beleuchtung von öffentlichen Flächen und Gebäuden, indem man eine Stunde früher abdreht und in der Stadtgemeinde Gmunden werden ca. zehn Prozent Energie eingespart, indem man die Weihnachtsbeleuchtung ebenfalls eine Stunde früher abdreht. Das sind Beispiele, wie man mit sehr geringen Mitteln Einsparungspotenziale ausnützen kann, wie man den Energieverbrauch reduzieren kann und die Umwelt damit schont. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Stadt Linz werden aufgefordert, Modelle für eine Reduktion der Straßenbeleuchtung, der Weihnachtsbeleuchtung sowie der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden zu berechnen, wobei der Aspekt öffentliche Sicherheit besonders zu berücksichtigen ist. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch die Einnahmen aus dem Gebührenparken sicherzustellen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Haydtner: „Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Fraktionsantrag zeigt auf, mit welch einfachen Mitteln und Maßnahmen Energie und damit Geld eingespart werden kann. Wenn man bedenkt, dass Linz für die Beleuchtung im Jahr ungefähr 2,6 Millionen Euro ausgibt, ist es sicherlich notwendig und richtig, Einsparungspotenziale zu suchen. Die Verkürzung der Einschaltdauer der Straßenbeleuchtung ist zwar ein plakatives Aufzeigen der Notwendigkeit von Einsparungen, aber sicher nicht der Weisheit letzter Schluss. Wenn ich an die vielen technischen Möglichkeiten denke, wie LED-Lampen oder neue Konzepte der Raumbeleuchtung, die sehr effizient und sparsam sind, sehe ich ein großes Einsparungspotenzial, ohne dass das Sicherheitsgefühl und damit die Lebensqualität der Menschen geschmälert wird. Um alle Einsparungsmöglichkeiten durchzudenken und Einsparungspotenziale zu heben, sind jedoch mehr Zeit und vor allen Dingen Informationen - wie z.B. über technische Möglichkeiten - erforderlich. Wir schlagen daher vor, diesen Antrag zur Erhebung von Einsparungsvorschlägen dem Umweltausschuss zuzuweisen.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir finden die Grundintention des Antrages natürlich sehr begrüßenswert, auch im Bereich der Beleuchtung Einsparungen vorzunehmen. Der Antrag für sich entbehrt aber eigentlich seiner Notwendigkeit. Besonders überraschend finde ich deshalb auch den Vorschlag von Herrn Gemeinderat Haydtner. Das ist Teil unseres Energieeffizienzprogramms! Das ist der Grund, warum der Tiefbau Linz ein wesentlicher Spieler in diesem Energieeffizienzprogramm ist, um alle Möglichkeiten auszuloten, hier Einsparungen vorzunehmen. Nachdem der Herr Gemeinderat in meinem Ausschuss sitzt, überrascht mich der Vorschlag, das dem Ausschuss zuzuweisen, weil es aufgrund des Energieeffizienzprogramms schon längst im Ausschuss ist und auch immer wieder Thema ist, wenn dort berichtet wird. Aber, wie gesagt, wir begrüßen dennoch die Grundintention des Antrags und werden daher zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, meine Damen und Herren, die sozialdemokratische Fraktion wird sich bei diesem Antrag der FPÖ der Stimme enthalten. Es ist nämlich aufgrund einer effizienten Arbeitsweise im Magistrat nicht notwendig, in Permanenz das Rad neu zu erfinden. Wie Frau Stadträtin Schobesberger richtig gesagt hat, gibt es das Energieeffizienzprogramm, das umgesetzt wird. Im Bereich der Straßenbeleuchtung des Tiefbau Linz ist es so, dass wir bereits 98 Prozent der Straßenbeleuchtung modernisiert haben, das heißt, von der LED bis zu anderen Formen energiesparender Beleuchtung ein kontinuierliches Programm umsetzen und wir deswegen nicht wieder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer ewigen Berichterstattung, mit dem Reportieren von Daten, die in den Ausschüssen bekannt sind, noch einmal befassen müssen. Ich glaube, es gehört dazu, wenn man über effiziente Verwaltung spricht, nicht permanent den Verwaltungsapparat für Dinge anzuwerfen, die bereits im Laufen sind. Deswegen Enthaltung der sozialdemokratischen Fraktion.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kollegen und Kolleginnen, ich mache es ganz kurz. Die beste Einsparung in diesem Bereich wäre die Einsparung der Weihnachtsbeleuchtung. Das bringt 306.000 Euro im Jahr und das ist schon ganz schön viel.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Herr Vizebürgermeister Luger, Ihre Enthaltung in Ehren, aber ich denke, man sollte als Gemeinderat mitreden und Vorschläge einbringen dürfen, ansonsten müsste man alles den Fachabteilungen überlassen und hoffen, dass die das gut machen. Ich gehe davon aus, dass sie das tun, aber deswegen lasse ich mir meine Ideen ungern nehmen. Ich stelle fest, wir sitzen heute bei Tageslicht in einem hell erleuchteten Gemeinderatssaal, in dem alle Lampen brennen, die nur brennen können. Ich stelle weiters fest, dass gerade hier im Alten Rathaus im Sommer aus Temperaturgründen die Beschattung voll aktiv ist und in jedem Büro künstliches Licht brennt. Ob man hier nicht auch irgendetwas besser machen könnte, stelle ich jetzt in den Raum. In Sachen Weihnachtsbeleuchtung denke ich, es müsste genügen, ein bis zwei Stunden über Ladenschluss hinaus diese Weihnachtsbeleuchtung eingeschaltet zu lassen und anschließend abzudrehen. Es nützt nichts und es wird die Kundenfrequenz und die Weihnachtsstimmung nicht erhöhen, wenn man sie bis mitten in der Nacht brennen lässt. Ich danke trotzdem den Fraktionen für ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und ÖVP (15) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. (Zwischenrufe, Unruhe) Vizebürgermeisterin Dolezal: „Jetzt muss ich trotzdem die Zuweisung abstimmen lassen. Zwischenruf Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Richtig!“ Vizebürgermeisterin Dolezal weiter: Aber eigentlich ist der Antrag jetzt weg. Wenn der Antrag abgelehnt ist, kann ich die Zuweisung nicht abstimmen lassen. (Zwischenrufe, Unruhe) Aber zuerst war es dasselbe. Wir haben vorher bei der Tiefkühlkost die Zuweisung abgestimmt, weil alle einverstanden waren. Ich habe gesagt, ich schlage die Zuweisung vor, sind alle damit einverstanden, dann lasse ich das abstimmen. So war das bei der Tiefkühlkost. Und nachdem alle der Zuweisung zugestimmt haben, haben wir dann den ursächlichen Antrag nicht mehr abstimmen müssen. Nachdem der Antrag aber jetzt abgelehnt ist, brauche ich die Zuweisung eines abgelehnten Antrages nicht mehr abstimmen lassen. Zwischenruf Gemeinderat Spannring: „Beim Antrag H 1 haben Sie es so gemacht. Bei der Sanften Mobilität haben Sie gesagt, dass der direkte Antrag der weitergehende ist und darum ...Zwischenrufe, Unruhe... Man muss zuerst die Zuweisung abstimmen lassen!“ Vizebürgermeisterin Dolezal weiter: Das ist nicht der weitergehende, der Antrag ist der weitergehende, sage ich jetzt einmal. (Zwischenrufe) Das ist wieder etwas ganz Schwieriges. Ich habe mir schon gedacht, dass da wieder etwas Schwieriges herauskommt. Wenn man sagt, es ist ein normaler Gemeinderatsantrag gestellt und ich lasse über den Antrag abstimmen und der Antrag selbst wird abgelehnt, dann kann ich nicht sagen, einen abgelehnten Antrag lasse ich zuweisen. Das widerspricht sich in der Diktion, es tut mir Leid. (Zwischenrufe, Unruhe) Die Zuweisung habe ich zuerst vorgeschlagen und gefragt, ob ich das so machen darf. Da war das Einverständnis da. (Zwischenrufe, Unruhe) Das frage ich jetzt aber nicht mehr. (Zwischenrufe, Unruhe) Es war der Vorschlag einer Partei und zuerst war es der Vorschlag von mehreren und daher habe ich gefragt, ob das so in Ordnung ist. (Zwischenrufe, Unruhe) Das war aber so. (Zwischenrufe, Unruhe) Ja, aber dann lasse ich zuerst den Antrag abstimmen. (Zwischenrufe, Unruhe) Ach so, dann stimmt die ÖVP dagegen oder für den Antrag? (Zwischenrufe, Unruhe) Der Antrag beinhaltet nicht die Zuweisung, sondern der Antrag sagt, die zuständigen Stellen der Stadt Linz sollen das machen. (Zwischenrufe, Unruhe) Es tut mir Leid, meine Damen und Herren des Gemeinderates, das ist mein Verständnis und ich glaube, ich handle statutgemäß, soweit ich es in Erinnerung habe. Ich habe mir das anlassbezogen einmal sehr genau durchgelesen und ich glaube, dass das so in Ordnung ist.“ Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 5 Statistische Bezirke neu aufteilen (Ebelsberg, Pichling, Auwiesen) und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Damen und Herren, ich darf kurz replizierend aus verfahrensökonomischen Gründen eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung einfließen lassen. Meiner Meinung nach war es so, dass ich glaube, dass es eine Mehrheit für eine Zuweisung des Antrags gegeben hätte und somit glaube ich, dass eine Zuweisung des vorherigen Antrags H 4 dem Mehrheitswillen des Gemeinderates entsprochen hätte. Bitte das gegebenenfalls zu berücksichtigen. Damit darf ich gleich anschließend zum Punkt H 5 kommen und diesen vorstellen. Es geht hier darum, dass die Einteilung des Stadtgebietes in die Linzer Stadtteile nicht mehr zeitgemäß ist. Das stammt aus dem Jahr 1957. Nach über 50 Jahren hat sich einiges geändert, vor allem im Linzer Süden. Wenn man hier über die Traun blickt, muss man zur Erkenntnis gelangen, dass aus dem ehemaligen Stadtteil Ebelsberg bis zu drei unterschiedliche Stadtteile mit ganz verschiedenen Strukturen, Bevölkerungsgliederungen und dergleichen geworden sind, nämlich insgesamt Ebelsberg, darüber hinaus das so genannte Alt-Pichling und die neue solarCity. Diese drei unterschiedlichen Stadtteile sind aber nach wie vor in den statistischen Auswertungen der Stadt Linz zusammengefasst. Das heißt, bei jeder Bürgerbefragung wird das gemeinsam ausgewertet, was aus unserer Sicht relativ wenig Sinn macht, denn die Interessen, wie gesagt, im Kern Ebelsberg, in Pichling und in der solarCity sind, glaube ich, sehr unterschiedliche, auch die Menschen die dort wohnen, die Bevölkerungsstruktur ist ziemlich unterschiedlich. Deshalb schlagen wir vor, Ebelsberg und Pichling neu aufzuteilen. Auch Auwiesen ist von einem ähnlichen Schicksal ereilt worden, da ist der ganze Stadtteil Schörgenhub zusammengeworfen worden westlich und östlich der Autobahn, auch das ist aus unserer Sicht überarbeitungsbedürftig. Wir würden darum ersuchen, sich in diesem Zusammenhang Gedanken zu machen und durch die Stellen der Stadtverwaltung eine neue Aufteilung der statistischen Bezirke insbesondere im Süden von Linz vorzunehmen, wo diesen genannten Punkten Rechnung getragen wird und damit in Zukunft die statistischen Auswertungen, die Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen, die die Stadt vornimmt, mehr den Interessen vor Ort Rechnung tragen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden beauftragt, eine neue Aufteilung der statistischen Bezirke von Linz im Sinn der obigen Begründung umzusetzen, um künftig bedarfsgerechtere Auswertungen von städtischen Statistiken und Bürgerbefragungen ermöglichen. Dadurch können die Bedürfnisse der Menschen besser berücksichtigt und kann deren Lebensqualität langfristig gesteigert werden. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2013 sicherzustellen.’ Ich habe nach Einbringung dieses Antrages vom Herrn Bürgermeister erfahren, dass es offenbar bereits eine Arbeitsgruppe gibt, die Dinge in diese Richtung ausarbeitet und offenbar da in andere Richtungen gekommen ist. Ich möchte das nicht von vornherein, nur weil es in eine andere Richtung geht, verteufeln. Ich bin sehr offen dafür, dass aus den gemeinsamen Ideen, die es schon gibt und diesen neuen Antrag unsererseits das Beste gemacht wird. Im Vorfeld ist bereits besprochen worden, um der Geschäftsordnungsdebatte vorzugreifen, dass wir mit einer Zuweisung an den Stadtsenat einverstanden sind und ich würde dem auch zustimmen, damit es da zu keinen Schwierigkeiten kommt. Ich glaube, im Sinne der Linzerinnen und Linzer, vor allem für die BewohnerInnen der südlichen Stadtteile wäre es eine gute Sache, hier den Bedürfnissen Rechnung zu tragen und eine bedarfsgerechte Aufteilung des Stadtgebietes in der Statistik festzulegen. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. Bürgermeister Dobusch: „Ich übernehme den Vorsitz mit neuem Engagement und möchte hinweisen, dass Herr Stadtrat Wimmer völlig Recht hat. Wir werden in den nächsten Wochen, bei der nächsten oder übernächsten Stadtsenatssitzung das vorstellen, was unsere Arbeitsgruppe ausgearbeitet hat und dann diskutieren. Daher schlägt Herr Stadtrat Wimmer, weil wir das im Stadtsenat diskutiert haben, die Zuweisung an den Stadtsenat vor und das ist überhaupt die beste Idee. Und weil alle einverstanden sind mit der Zuweisung, ist der Antrag einstimmig zugewiesen.“ Der Antrag wird einstimmig dem Stadtsenat zugewiesen. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag H 6 Autofreier Hauptplatz – Pilotprojekt und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der 220 Meter lange und 60 Meter breite Linzer Hauptplatz mit den zahlreichen Barock- und Rokokofassaden und der 20 Meter hohen Dreifaltigkeitssäule zählt zu den schönsten Saalplätzen Mitteleuropas. Liebevoll gepflegte Grünanlagen, gemütliche Sitzbänke und Gastgärten laden zum Verweilen ein. In den sanierten Häusern befinden sich moderne Wohnungen, ebenerdige Geschäfte runden das Bild ab. Der Hauptplatz ist zentraler Treffpunkt und Ort für kulturelle Veranstaltungen. Zahlreiche TouristInnen besuchen, insbesondere während der Sommermonate, dieses Linzer Wahrzeichen. Umso störender wirken sich der quer über den Hauptplatz wälzende Autoverkehr sowie die zahlreichen, mitten auf dem Platz parkenden Autos auf das Ambiente des Hauptplatzes aus. Anlässlich einer Anfragenbeantwortung vom 5. Juli 2012 teiltest du, Herr Bürgermeister, dem Gemeinderat mit, dass sich die Beeinträchtigungen während der bisher aufgrund von Veranstaltungen schon sehr oft erfolgten Verkehrssperren am Hauptplatzes in Grenzen hielten. Ein autofreier Hauptplatz wäre sowohl für den historischen Platz als auch für die Stadt Linz ein enormer Imagegewinn und könnte sich als logische Fortsetzung der FußgängerInnenzone in der Landstraße ohne störenden Durchzugsverkehr auch als Einkaufsmeile etablieren. Da jedoch betreffend die notwendigen Änderungen der derzeit bestehenden Verkehrsführungen nach wie vor große Bedenken bestehen, wäre es sinnvoll, vorerst während einer verkehrsberuhigten Zeit - wie z.B. in den Schulferien - ein Pilotprojekt für einen autofreien Hauptplatz durchzuführen. Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, alle notwendigen Schritte für ein Pilotprojekt ,Autofreier Hauptplatz’ in die Wege zu leiten. 2. Das Pilotprojekt soll in einer verkehrsberuhigten Zeit - beispielsweise in den Schulferien - durchgeführt werden, sobald über andere Verkehrsmaßnahmen, wie zum Beispiel Ausweichrouten, sichergestellt ist, dass die Umgebung des Hauptplatzes trotzdem ohne wesentliche Beeinträchtigung befahren werden kann und der Betrieb der Unternehmen am Hauptplatz nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Zu dieser Beurteilung ist auch die Wirtschaftskammer einzubinden. 3. Nach einer Evaluierung soll geprüft und entschieden werden, ob künftig ganzjährig ein autofreier Hauptplatz möglich ist.’ Ich ersuche um Annahme des Antrages bzw. ich habe schon Zuweisung zum Verkehrsausschuss gehört, auch damit wäre ich einverstanden.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, anscheinend dürfte der Film ,Und täglich grüßt das Murmeltier’ einer der Lieblingsfilme der grünen Fraktion sein, weil ich glaube, den Hauptplatz haben wir jetzt schon, ich weiß nicht wie oft, im Verkehrsausschuss. Ich möchte eigentlich nur dazu sagen, nachdem wir heute schon festgestellt haben, dass auch wir vernünftig sind, werden wir natürlich dem zustimmen und noch einmal im Verkehrsausschuss darüber sprechen. Aber eines, glaube ich, muss man sagen, es ist in dem Antrag der Grünen drinnen, sie möchten auch die Wirtschaftskammer einbinden - es gibt dazu eine Presseaussendung von gestern, das können wir uns sparen, das geht ganz klar in die Richtung kein autofreier Linzer Hauptplatz, sondern moderne Begegnungszone und ich glaube, das wäre der richtige Punkt, wo man anknüpfen sollte. Wir haben seit 1. April die Novelle der Straßenverkehrsordnung, wo wir die Begegnungszonen drinnen haben, das wäre, glaube ich, ein vernünftiger Vorschlag und nicht die Autofahrer komplett vom Hauptplatz verteufeln. Aber, wie gesagt, täglich grüßt das Murmeltier, reden wir noch einmal darüber.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Dipl.Ing. Hutter: „Das Zitat ist aufgelegt, bei mir heißt es dann, halbjährlich grüßt das Murmeltier, aber wenn es hier jedes Mal gebracht wird, dann muss man etwas dazu sagen. Ich möchte zu diesem Antrag schon noch ein bisschen etwas zum Inhalt sagen. Da steht zum Beispiel: ...,mitten auf dem Platz parkende Autos’. Wo bitte parken auf diesem Platz mittig Autos? Da sind Schanigärten, da fährt eine Straßenbahn. Zwischenruf Gemeinderätin Lenger: „Beim Radweg, beim Rathaus!“ Gemeinderat Dipl.Ing. Hutter weiter: Das ist noch immer nicht mitten auf der Straße. ,Ohne störenden Durchzugsverkehr’ - bei allem Respekt zu den Radfahrern, zu denen ich mich auch zähle und viele andere, so störend sind Autofahrer für die Menschen jetzt auch wieder nicht. Wen stört der langsam fließende Verkehr - und der fließt dank der Begegnungszone Klosterstraße wirklich langsam, das ist vernünftig, auch in der Rathausgasse, das ist doch wirklich in Ordnung, jeder fährt langsam - wen stört das? Ich weiß es nicht, ich kenne niemanden, der sich beschwert und ich bin selber gerne mit meinen drei Kindern dort und das ist nicht störend meiner Meinung nach. Ich glaube, ein Miteinander sollte es noch geben. Dann das Nächste, über andere Verkehrsmaßnahmen, wie Ausweichrouten in der Umgebung Hauptplatz muss nachgedacht werden. Was gibt es denn noch? Den Graben, die Mozartstraße, die Donaulände und viele Einbahnen. Wenn wir das jetzt wieder absperren, ist ja das noch viel mehr auf den anderen Straßen. Ich möchte nur verweisen, letztes Jahr gab es einmal eine Untersuchung, wo man überlegt hat, die Autobusse aus dem Landestheater nicht über den Hauptplatz fahren zu lassen. Man ist dann im Verkehrsausschuss draufgekommen, dass es eigentlich nicht geht, weil man das volle Chaos erzeugt. Also es wird nicht unbedingt mit dem Verkehr besser, wenn man diese langsame Route hier zusperrt, es wird viel mehr, glaube ich, zum Chaos im Rest der Stadt führen. Dann, was so schön vom Kollegen angesprochen wurde, der Betrieb der Unternehmen am Hauptplatz, das trifft nicht nur den Hauptplatz, sondern es betrifft auch den Pfarrplatz, die Domgasse, die Altstadt. Die haben eh schon keine Frequenz, ob es denen hilft, sei dahingestellt. Und die Aussagen des City Rings und der Wirtschaftskammer liegen vor. Wir finden es viel wichtiger, dass wir noch weiter über die Begegnungszone reden. Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung ist das völlig legalisiert worden. Das finden wir gut, wir haben auch schon eine. Vielleicht sollte man die am Hauptplatz ausweiten, das wäre ein Ansatz, der uns viel besser gefällt. Aber auch wir stellen uns gerne, liebe Gerda, wieder einmal der Diskussion und stimmen der Zuweisung gerne zu.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Ich bedanke mich für die Wortmeldungen, möchte aber noch kurz darauf eingehen. Anscheinend hat das Murmeltier seine Schuldigkeit getan und steter Tropfen höhlt den Stein. Dann komme ich auch mit einer Metapher oder einem Sprichwort, es bewegt sich nun doch etwas, gut Ding braucht eben Weile. Herr Kollege Pühringer, man muss das Thema öfter behandeln, bis es wirklich durchsickert und sich setzt. Zu den parkenden Autos, ich weiß nicht, Herr Kollege Hutter, dass dir das nicht auffällt, dass wirklich überall am Hauptplatz Autos parken und sich gerade um diese Zeit wie jetzt oder ab 15 Uhr oder 15.30 Uhr Autoschlangen über den Hauptplatz wälzen. Wir haben sogar schon einmal als Kompromiss zugestimmt, dass wir eine Begegnungszone auf dem Hauptplatz einrichten. Allerdings war bis jetzt die einzige Maßnahme, dass die Blumeninsel bei der nördlichen Ausfahrt weggekommen ist, damit der Verkehr besser fließen kann, also eine Maßnahme für den Autoverkehr. Die Menschen wollen schon einen autofreien Hauptplatz, weil sonst gäbe es nicht mittlerweile schon sehr viele Unterschriften im Rahmen der überparteilichen Initiative. Da sieht man schon, dass sich die Bürgerinnen und Bürger sehr wohl für einen autofreien Hauptplatz einsetzen. Ich glaube, es würde auch dem Tourismus sehr zugute kommen. Das mit dem Konzept wegen der Ausweichrouten, das haben wir für die Ängstlichen in den Antrag hineingenommen. Der ultimative Stau ist auch bei der Westbrücke nicht eingetreten und er wird sicher auch beim Hauptplatz nicht eintreten. Ich darf daran erinnern, es war einmal der Römerbergtunnel gesperrt, da hat man auch so Angst vor dem Stau gehabt. Der herbeigeredete Stau kommt einfach nicht. Ganz im Gegenteil, bei der Westbrücke sind sogar wegen der Sperre sehr viele Leute auf den öffentlichen Verkehr umgestiegen. Ich glaube, das wollen wir alle, sonst hätten wir uns nicht zur sanften Mobilität bekannt. Zu den Ängsten der Wirtschaftstreibenden, der Wirtschaftskammer und des City Rings, da möchte ich auch, dass wir die einbinden, um denen die Ängste zu nehmen. Die haben Angst, dass man auf einmal nicht mehr zum Geschäft zuliefern kann und dass die Märkte nicht beschickt werden können. Wie machen sie denn das auf der Landstraße? Das wäre eine logische Fortsetzung der FußgängerInnenzone Landstraße. Meine Damen und Herren, genau so wie es auf der Landstraße funktioniert, würde es auch hier möglich sein. Und wie zuerst Herr Kollege Hutter gesagt hat, es ist schon so eine schlechte Frequenz, es wandern die Geschäfte ab - ja dann brauchen wir belebende Maßnahmen! Die Landstraße ist nach den Wiener Einkaufsstraßen die meist frequentierteste Einkaufsstraße Österreichs, das ist ein Erfolgsmodell. Warum will man das nicht auf dem Hauptplatz fortsetzen? Ich verstehe diese Ängste einfach nicht. Ich ersuche auch die Frau Wirtschaftsstadträtin, sich hier in diese Richtung stark zu machen und ihre Kaufleute zu unterstützen, einmal innovative Versuche oder eine innovative Entwicklung zuzulassen. Und was das Parken für Kundinnen und Kunden betrifft, das ist jetzt auch nicht erlaubt auf dem Hauptplatz. Was soll sich in diesem Zusammenhang ändern? (Zwischenruf) Es parken schon Autos, aber es ist nicht erlaubt, das wissen wir alle hier. Es gibt viele Tiefgaragen, die Hauptplatz-Tiefgarage ist unmittelbar unter dem Hauptplatz, es gibt die Pfarrplatz-Tiefgarage, es gibt die Promenaden-Tiefgarage in unmittelbarer Nähe, es gibt attraktive Shoppingtarife und Nachtschwärmertarife und was weiß ich noch alles. Ich verstehe absolut nicht, welche Ängste hier bestehen. Ich glaube, diese Ängste kann man im Gespräch beseitigen. Ich freue mich, wenn der Antrag wieder einmal dem Ausschuss zugewiesen wird und hoffe sehr, dass es diesmal einen Durchbruch gibt und dass nicht wieder das Murmeltier grüßen muss.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 7 Erhöhung der Wohnbaufördermittel – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Hälfte der oberösterreichischen Wohnungssuchenden möchte eine Wohnung in Linz. Es ist daher keine Frage, dass in Linz die Wohnbautätigkeit steigen sollte. Damit diese Wohnungen aber auch leistbar sind, ist die Forderung nach einer Erhöhung der Wohnbauförderung eine logische Konsequenz. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Landesregierung wird aufgefordert, in künftigen Budgets wieder mehr Mittel für die Wohnbauförderung zur Verfügung zu stellen und eine bedarfsorientierte Verteilung vorzunehmen, damit auch künftig ausreichend leistbarer Wohnraum und eine stabile Mietpreisentwicklung in Linz gewährleistet werden kann.’ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir werden dem vorliegenden Antrag sehr gerne zustimmen. Ganz kurz ein Blick auf die Zahlen, einen Teil hat die Frau Kollegin schon gesagt: 54,5 Prozent des primären Wohnungsbedarfs entfallen auf Linz. Das waren die Zahlen von 2012. Wenn man sich gleichzeitig anschaut, wie und wo die Bautätigkeit stattgefunden hat, sieht man, dass von den bewilligten Miet- und Eigentumswohnungen in Oberösterreich nur 20,5 Prozent in Linz errichtet worden sind. Diese massive Ungleichbehandlung führt natürlich dazu, dass wir in Linz ein Problem mit leistbarem Wohnraum bekommen. Einen ähnlichen Antrag haben wir auf Grünen-Initiative schon im Jahr 2010 beschlossen. Aber es ist tatsächlich wichtig, dass sich da wieder etwas bewegt und dass mehr Wohnbaufördermittel nach Linz gelangen. Deswegen stimmen wir gerne zu.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die ÖVP wird diesem Antrag zustimmen, weil ich natürlich – und das darf ich als für das Wohnungswesen Zuständiger der Stadt sagen - möglichst viele Wohnbaufördermittel des Landes für die Landeshauptstadt Linz haben möchte. Nur der Ordnung halber stelle ich aber fest und hoffe - weil im Vorspann zum Antragstext davon die Rede ist, dass wir zumindest wieder auf das Niveau von 2010 kommen -, dass das ein Schreibfehler ist, weil das wollen wir eher nicht haben. Hie und da habe ich schon das Gefühl, dass man sagt, in der Periode 2004 oder in der letzten Legislaturperiode bis 2009 war die Welt in Ordnung. Ich habe mir das einmal angeschaut. In dieser letzten Legislaturperiode, also die Jahre 2004 bis 2009 zusammengezählt, haben wir im Schnitt – und da gebe ich dem Herrn Bürgermeister Recht, man muss das immer über die Zeit sehen, in einem Jahr ist es gut, in einem Jahr ist es schlecht - im Jahr 498 geförderte Wohneinheiten für Linz bekommen oder vom Gesamtwohnbauförderkuchen für Oberösterreich 20,6 Prozent. Ehrlich gesagt, ist mir das zu wenig. Ich rede immer davon, dass es in Wahrheit nur gerecht ist, zumindest ein Viertel, also 25 Prozent zu bekommen. Und wenn ich mir die erste Hälfte der jetzt laufenden Legislaturperiode anschaue, dann ist es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 zusammengezählt zumindest einmal ein Prozentsatz von 22,1 Prozent - das ist aus meiner Sicht aufgrund der Bedürfnisse in Linz noch zu wenig - oder in absoluten Zahlen sind es pro Jahr 520 Wohneinheiten, die nach Linz gekommen sind. Das heißt, das Ziel muss, glaube ich, sein, über die Periode wirklich 23 bis 25 Prozent des gesamten Wohnbauförderkuchens zu bekommen. Da sind wir auf gutem Weg, denn im heurigen Jahr ist in der Planung eine Zahl von über 600 eingestellt. Daher ist der Antrag gut, denke ich, um dem Wohnbaulandesrat zu sagen, wir in Linz haben einen Bedarf und wir erwarten uns eine entsprechende Mittelzuteilung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Fechter-Richtinger: „22 Prozent sind immer noch nicht die Hälfte, also da sind wir noch ganz weit weg. Es ist natürlich schon so, dass der Bedarf an Neubauwohnungen steigt und die Wohnbauförderung sinkt. Also das ist wirklich ein Paradoxum, das abgeschafft gehört. Daher glaube ich, dass es in Linz genug leistungsfähige Bauträger gibt, die aber die Finanzförderung brauchen, damit wir nicht nur stabile Mieten haben, sondern das über Jahre hinweg kalkulierbar zu machen, dass auch zukünftige Generationen leistbare Wohnungsmietpreise haben und ich bitte daher noch einmal um Annahme.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kühn berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 8 Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbaufördermittel – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zur Umsetzung der Wohnbaupolitik erhalten die Bundesländer Fördermittel vom Bund. 1996 wurden die Wohnbaufördermittel leider das erste Mal gelockert, im Jahr 2004 noch ein bisschen mehr ausgehöhlt und 2008 endgültig aufgehoben. Dadurch wurde es möglich, dass die Bundesländer diese Gelder für andere Zwecke herangezogen haben - leider auch in Oberösterreich - und die Rückflüsse aus den Darlehen nicht mehr direkt dem Wohnbau zugute kommen. Die folgende Resolution entspricht übrigens dem Willen einer großen Mehrheit der österreichischen Bevölkerung, nämlich rund 60 Prozent möchten eine sofortige Wiedereinführung der Zweckbindung in Österreich. Die sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion stellt folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Zweckbindung der Wohnbaufördermittel des Bundes und der Rückflüsse aus Darlehen wiedereinzuführen, wobei diese Wiedereinführung unter besonderer Berücksichtigung der Klimaziele erfolgen soll.“ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Wie wir wissen, wird dieses spannende Thema der Wohnbaufördermittel, die Zuteilung oder ob sie überhaupt Bestand hat, immer bei den Finanzausgleichsverhandlungen besprochen und ausverhandelt. Daher stellt die ÖVP, in der Intention dem SPÖ-Antrag folgend, einen Abänderungsantrag mit dem Wortlaut: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen über die Zweckbindung der Wohnbaufördermittel des Bundes und der Rückflüsse aus Darlehen zu beraten, wobei dies unter besonderer Berücksichtigung der Klimaziele erfolgen soll.’ Ich ersuche um Annahme diese Abänderungsantrages.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es ist sehr leicht nachvollziehbar, dass vor einem bevorstehenden Nationalratswahlkampf die Bundesparteiobleute durch Resolutionen der Länder und der Kommunen unterstützt werden sollen. Dass sich solche Anträge aber durchaus ab und zu skurril anmaßen können, wenn man diese lokale Situation nicht bedenkt, liegt auch auf der Hand. Denn, wenn man es ganz seriös betrachtet, dann sieht man, dass die Gelder, die vom Bund her ausgeschüttet werden in Oberösterreich, nicht so wie in anderen Bundesländern grundsätzlich schon sehr wohl für den Wohnbau verwendet werden. Das heißt, eine Zweckbindung hätte keine Auswirkung auf die Bauleistung in Oberösterreich. Wenn Sie wirklich etwas ändern wollen, dann wäre es doch viel gescheiter, einmal auf Ihre Kollegen im Land einzuwirken, dass sie bei Änderungen oder Korrekturen der Wohnbeihilfe nicht ständig kritisieren, was im Sozialressort schon lange Praxis ist. Oder es wäre viel sinnvoller, auf Bundesebene darauf einzuwirken, dass sich der Wohnbau wieder auf Kernleistungen konzentrieren kann und nicht Klimaziele oder überzogene Normen hier angewandt werden, die den Wohnbau nur verteuern. Wenn Sie wirklich einen sozialen Wohnbau wollen, dann sollte man sich darauf besinnen, ihn leistbar zu machen und nicht unbedingt eine Wohnung mit Loggia plus Balkon plus Grünrasen ausstatten zu müssen. Es ist ein Widerspruch in sich selbst, sündteure Wohnungen zu errichten, wenn man bedenkt, bei den Wohnbeihilfen geht mehr als ein Drittel nach Linz. Wäre es da nicht gescheiter, günstigere Wohnungen zu bauen und wir bräuchten weniger Gelder für die Wohnbeihilfe? Damit könnte man wieder mehr Geld in die Bauleistung stecken. Die Freiheitlichen werden sich daher diesem Antrag nicht anschließen und dem nicht zustimmen.“ (Beifall FP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Kühn: „Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin schon sehr überrascht, dass die Freiheitliche Partei nicht zustimmen will, aber mich wundert das schön langsam nicht mehr, weil wir müssen schon ein bisschen in die Historie eingreifen, warum eigentlich die Aufhebung der Zweckbindung erfolgt ist. Wir alle wissen, wenn wir ehrlich sind, warum das geschehen ist, nämlich dadurch, dass die Finanzlöcher in den Ländern entstanden sind. Ich möchte gar nicht weiter darauf eingehen. Dieser Antrag hat nicht die Intention, die Sie jetzt begründet haben, dargestellt. Wir werden aber dem Abänderungsantrag der ÖVP zustimmen, wobei es ohnehin logisch ist, dass diese Thematik im Finanzausgleich 2014 verhandelt wird. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag inkl. dem Abänderungsantrag der ÖVP abstimmen. Der Antrag wird inkl. dem Abänderungsantrag bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 9 Strategie bezüglich der bestehenden 195 Millionen Schweizer Franken-Anleihe der Stadt Linz – Resolution und führt aus: Sehr geehrte Damen und Herren, § 57 (1) Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 lautet: ,Das Vermögen der Stadt ist möglichst ohne Beeinträchtigung der Substanz zu erhalten. Es ist pfleglich und entsprechend seiner Zweckbestimmung nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten, wobei beim ertragsfähigen Vermögen der größte dauernde Nutzen gezogen werden soll.’ Vor diesem Hintergrund hat sich die ÖVP-Fraktion im Linzer Gemeinderat immer wieder gegen eine Verschuldung der Stadt Linz in Fremdwährungen (drohendes Wechselkursrisiko!) ausgesprochen, was auch in den entsprechenden Gemeinderatsdebatten nachvollziehbar kundgetan wurde. Im Oktober 2005 wurde seitens der Stadt Linz eine 195 Millionen Schweizer Franken-Anleihe, laufend bis Oktober 2017, bei der Kommunalkredit Austria AG aufgenommen. Der Linzer Gemeinderat wurde diesbezüglich weder eingebunden noch über Details informiert. Auf Antrag der freiheitlichen Gemeinderatsfraktion wurde am 13. September 2012 einstimmig beschlossen, dass die Finanzverwaltung der Stadt Linz beauftragt werde, eine Konvertierung der 195 Millionen Schweizer Franken-Anleihe in eine marktübliche Euro-Anleihe zu prüfen und dem Finanzausschuss über die möglichen Szenarien sowie den daraus resultierenden Konsequenzen zu berichten. Es erging kürzlich auch der Regelkatalog für das städtische Finanzmanagement an die Mitglieder des Finanzausschusses, worin auf den Umgang der Stadt Linz mit fremden Währungen Bezug genommen wird. Es ist auf die Aussagen von Univ.-Prof. Dr. Martin Janssen, der im Auftrag der Stadt Linz ein Gutachten zu den Finanzgeschäften erstellt hat, hinsichtlich der bestehenden Schweizer Franken-Anleihe hinzuweisen: ,Und wäre ich Linz – und Sie können sie auch kündigen – würde ich die Anleihe kündigen. Ich würde kein halbes Jahr oder Jahr warten – das würde ich nicht machen.’ Sie verlieren – es sind Erwartungswerte – ich schätze mal, Sie verlieren 20 Prozent auf diesen Wert – noch zusätzlich. Auf das, was jetzt passiert ist, noch zusätzlich 40 Millionen Euro Verluste – das würde ich jetzt mal so einschätzen. Niemand kennt die Zukunft. Aber nach bestem Wissen und Gewissen würde ich sagen, rund 40 Millionen Euro werden Sie noch zusätzlich bluten müssen.’,Man muss natürlich fragen, was ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Wechselkurs in die andere Richtung geht? Da würde ich jetzt behaupten: praktisch null.’ ,Also wäre ich Bürger der Stadt, und Sie würden es nicht tun, dann weiß ich nicht, ob ich Sie verklagen kann, aber überlegen würde ich mir das schon. Das würde ja keine Politik machen.’ Andere Experten in der Finanzwelt vertreten – wie u.a. in der letzten Sitzung des Finanz- und Hochbauausschusses angedeutet wurde – die Ansicht, dass eine sofortige Konvertierung wenig Sinn macht, nachdem der Wechselkurs aktuell stabil erscheint. Zu einer deutlichen Änderung des Wechselkurses – so wurde dargelegt – könne es vor allem bei gravierenden externen Schocks kommen. Der Eintritt solcher, wodurch sich der Wechselkurs bis zum Jahr 2017 weiter negativ für die Stadt Linz entwickeln könne, kann schlussendlich von niemandem plausibel vorausgesagt werden. Die unterzeichneten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte stellen vor dem Hintergrund des drohenden Wechselkursrisikos in mehrstelliger Millionenhöhe gemäß § 12 Abs. 1 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Der Finanzreferent wird ersucht, 1. den Mitgliedern des Finanz- und Hochbauausschusses umgehend den im Oktober 2005 mit der Kommunalkredit abgeschlossenen Vertrag betreffend die 195 Millionen Schweizer Franken-Anleihe zu übermitteln. 2. in der kommenden Sitzung des Finanz- und Hochbauausschusses (§ 10 GO-Au) den Ausschussmitgliedern eine nachvollziehbare Aufstellung über die seit 1993 jeweils gezahlten Zinsen samt dem effektiven Zinssatz (untergliedert nach den einzelnen Fremdwährungs-Krediten/-Anleihen und den einzelnen Jahren seit 1993) vorzulegen. 3. in der kommenden Sitzung des Finanz- und Hochbauausschusses (§10 GO-Au) den Ausschussmitgliedern alle bestehenden Szenarien (Konvertierung, mögliche Absicherungsinstrumente, Verbleib im Schweizer Franken ohne absichernde Maßnahmen), wie mit der 195 Millionen Schweizer Franken-Anleihe weiter vorgegangen werden kann, darzulegen, sowie welche Kosten bei den jeweiligen Szenarien entstehen und welche Risiken unter Umständen jeweils verbleiben; sowie 4. auf Grundlage dessen im nächsten Finanz- und Hochbauausschuss (§10 GO-Au) einen Vorschlag des Finanzreferenten und des Bürgermeisters vorzulegen, welches Szenario betreffend die 195 Millionen Schweizer Franken-Anleihe aus deren Sicht dem Gemeinderat empfohlen wird.’ Dieser Antrag ist aufgrund der heutigen Konditionsänderung zur Anleihe oder zumindest des Beschlusses aktueller denn je. Auch wenn man heute Konditionen mit der Bank ändern musste, um hier beim Kündigungsrecht korrigierend eingreifen zu können, ist das Problem an sich nicht gelöst - das Problem der grundsätzlichen Verschuldung und vor allem auch nicht das Spekulationspulverfass, auf dem wir uns befinden. Für den politischen Vorspann bei der Berichterstattung darf ich daher verweisen auf die Diskussion, die wir unter F 3 geführt haben. Ich darf Bezug nehmen auf die einzelnen Antragstexte und dabei insbesondere auf Herrn Finanzstadtrat Mayr replizieren. Wenn wir heute erstens beantragen, die Mitglieder des Finanz- und Hochbauausschusses umgehend über den abgeschlossenen Vertrag betreffend die 195 Millionen Schweizer Franken-Anleihe zu informieren und diesen Vertrag zu übermitteln, möchte ich schon feststellen, wenn Herr Stadtrat Mayr in der Diskussion heute gesagt hat, Sie haben nicht alle Unterlagen, dann war in den Unterlagen eine Gegenüberstellung und definitiv nicht die Basis des Vertragswerkes und definitiv nicht das gesamte Werk dazu, um das hier auch richtigzustellen. Aufrecht bleibt meine Feststellung betreffend das Schreiben vom Herrn Präsidialdirektor, dass es ein internes Rundschreiben gegeben hat, dass alle derartigen Beschlüsse, sämtliche Verträge, AGBs und Co den Entscheidern übermittelt werden müssen. Das heißt, was wir hier mit Erstens wollen ist, dass wir gleichziehen mit dem, was eigentlich üblich ist, was eigentlich Sache ist. Zweitens fordern wir in der kommenden Sitzung des Finanz- und Hochbauausschusses den Ausschussmitgliedern eine nachvollziehbare Aufstellung über die seit 1993 jeweils gezahlten Zinsen samt dem effektiven Zinssatz vorzulegen. Ich glaube, dass das wichtig ist, gerade beim Fremdwährungsrisiko das Zinsthema einmal zu beleuchten. Ich glaube, das ist selbstredend. Drittens, wir fordern in der kommenden Sitzung des Finanz- und Hochbauausschusses den Ausschussmitgliedern alle bestehenden Szenarien, wie mit der Frankenanleihe umgegangen wird und weiter vorgegangen wird, darzulegen und vor allem welche Kosten bei den einzelnen Szenarien entstehen. Ich habe das schon angesprochen. Wir haben hier heute lediglich debattiert über die Frage des Kündigungsrechtes, wir haben aber nicht darüber diskutiert mit dem Pulverfass der Konvertierung und das ist in Wahrheit das politische und das finanzpolitische Thema, das wir haben. Das heißt, auch wenn sich heute Konditionen geändert haben, bleibt die brennendste Frage nach wie vor offen. Viertens, wir ersuchen, dass der Finanzreferent und der Bürgermeister auch eine Entscheidung treffen und eine Empfehlung treffen, wie umgegangen werden soll. Auch das Thema haben wir heute schon bei einem anderen Antrag gehabt, weil wir schon glauben, dass der Finanzstadtrat für die Finanzen verantwortlich ist. Es ist zwar nett und schön, wenn wir alles diskutieren und sagen, es sollen überall Vorschläge und Co kommen. Aber es gibt eine klare politische Verantwortung und die politische Verantwortung ist - deswegen heißt Finanzstadtrat auch Finanzstadtrat und nicht nur Allgemeinstadtrat -, dass es hier Vorschläge des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates gibt. Und wenn Herr Stadtrat Mayr heute schon gesagt hat, man kann alles fragen in den Ausschüssen und es ist nur eine Frage des Umganges, weil da bekommt man auch Antworten, möchte ich daran erinnern, ich glaube, es war der Finanzausschuss im Februar 2013, wo wir debattiert haben über die Finanzierung des außerordentlichen Haushaltes, wo bereits im Finanzausschuss Vizebürgermeister Watzl gewisse Bedenken geäußert hat wegen der Rechtskonformität des Antrages und - entgegen der heute angekündigten offensiven Informationspolitik - ist es zu überhaupt keiner Information im Ausschuss gekommen und zu überhaupt keiner Stellungnahme gekommen. Ganz im Gegenteil, man musste dann grundsätzlich über die Zulässigkeit später diskutieren und einen Antrag dann beim Gemeinderat nicht zulassen. Um das nur richtigzustellen, dass es nicht so ist, dass wir im Finanzausschuss die offene Informationspolitik haben. In diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, diese Resolution erfüllt aus unserer Sicht eher den Charakter einer Anfrage und hätte als solche eingebracht werden sollen. Außerdem gibt es zu dem Thema bereits von uns einen Antrag, der wesentlich weitergehender ist als der und dieser ist bereits in Bearbeitung. Wir werden dieser reduzierten Kopie von unserem Antrag keine Zustimmung geben und werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, Kollege Hattmannsdorfer, bei aller Wertschätzung, diesen Antrag als aktueller denn je zu bezeichnen, hat der Kollege Hein jetzt eigentlich schon widerlegt, nachdem uns das Thema doch schon einige Zeit im Finanzausschuss beschäftigt - zuletzt in der Sitzung im Februar, die Sie auch erwähnt haben, wo die weitere Vorgehensweise unseres Erachtens recht plausibel dargelegt wurde, dass Vorschläge erarbeitet werden, dass uns die präsentiert werden. Es ist das umgesetzt, was Sie hier beantragen, von daher gibt es von unserer Seite keine Notwendigkeit, dem jetzt zuzustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Zum Kollegen Hein, es ist jedem die Interpretation frei. Wenn die FPÖ meint, es ist die reduzierte Kopie ihres eigenen Antrages, dann könnte sie ohne Probleme zustimmen. Und zum Kollegen von der grünen Fraktion, ich glaube, da haben wir ein ähnliches Thema wieder, wie wir es heute schon diskutiert haben auch bei der HOSI, wie geht man mit gewissen Zeitabläufen um, nämlich wieder genau das gleiche Muster. Man legt einen Antrag vor zur Beschlussfassung, um gewisse Konditionen im Vertragswerk einer Anleihe zu ändern, aber das große Ganze - wo du Recht hast, denn darüber diskutieren wir schon sehr lange - bleibt unbeantwortet. Ich glaube, im Sinne einer finanzpolitischen Strategie der Landeshauptstadt gerade in so schwierigen und brenzligen Zeiten, wo sich Linz gerade befindet, wäre es einmal höchstens an der Zeit, das Flicken und Nachsanieren im Einzelnen zu beenden.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24), FPÖ (7) und Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 10 – Straßenbahnanbindung Flughafen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag H 10 beschäftigt sich mit unserem lieben Linzer Flughafen und der Verkehrsanbindung dazu. Grundsätzlich ist bei jedem Flughafen die gleiche Ausgangssituation: Wenn man gute Auslastungszahlen haben will, braucht man attraktive Flugverbindungen zu leistbaren Preisen, man braucht den touristischen Vertrieb, damit diese Flugverbindungen gut ausgelastet sind - und da gibt es Gott sei Dank jetzt schon Gesprächsrunden mit Reisebüros -, und auf der dritten Seite, ganz wichtig natürlich, die Infrastruktur und die Verkehrsanbindung zum Flughafen. Der Linzer Flughafen hat nach wie vor leider Gottes die Situation, dass er an das öffentliche Verkehrsnetz zwar angeschlossen ist, aber aus unserer Sicht sehr, sehr schlecht angeschlossen ist. Es besteht nach wie vor die Situation, dass man Flugverbindungen in den morgendlichen Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreicht. Die gleiche Situation ist bei den Flugverbindungen nach 19 Uhr. Es gibt keine öffentliche Verkehrsverbindung vom Flughafen in die Linzer Innenstadt und die gleiche Problematik gibt es natürlich auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen. Das heißt, der öffentliche Verkehr zwischen Stadt Linz und Flughafen ist zwar grundsätzlich durch den Verkehrsverbund geregelt, aber es gibt noch jede Menge Zeiten, wo man an das öffentliche Verkehrsnetz nicht angeschlossen ist, weil kein Bus verkehrt. Wir haben schon einige Anläufe genommen zum Thema Straßenbahnanbindung und Flughafen-Shuttle, um dieses Manko zu beheben. Leider Gottes gingen diese Anträge bislang ins Leere. Daher heute wieder unser Ansinnen dazu, damit man den Passagieren die Möglichkeit bietet, mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Flughafen ins Linzer Innenstadtgebiet zu kommen. Die Problematik der Taxifahrten möchte ich trotzdem ansprechen, weil da heißt es, es kann sich jeder Mensch ein Taxi rufen. So einfach ist es leider Gottes nicht. Es gibt bei uns die kuriose Situation, wenn man als ausländischer Fluggast am Linzer Flughafen landet und es steht vielleicht kein Taxi vor der Türe, dass man sich nicht einmal aus gesetzlichen Gründen ein Linzer Taxi rufen darf. Das heißt, man ist angewiesen auf das, dass man sich ein Taxi aus Linz - Land ruft. Und wie lange das dann dauert, bis das kommt, ist natürlich auch immer eine gewisse Art von Geduldsprobe. Langer Rede, kurzer Sinn, wir sind der Meinung, nachdem die nächste Bauetappe der Straßenbahnverlängerung Nummer 3 in Vorbereitung ist oder bereits ansteht, dass man, wenn man schon jetzt die Straßenbahn von Leonding weiter verlängert Richtung Pasching und Richtung Traun, ab der Plus City eine zusätzliche Straßenbahntrasse legt Richtung Flughafen, eine zusätzliche Schienenachse, mit diesem kleinen Schwenk von ein paar Kilometern, um den Flughafen direkt an die Straßenbahnlinie 3 anbinden zu können. In diesem Sinne richtet sich auch unsere Resolution an den Österreichischen Verkehrsverbund und die Linz AG Linien. Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe: ,Der Linzer Gemeinderat ersucht die Verantwortlichen der Linz AG und des Oö. Verkehrsverbundes, im Rahmen der anstehenden nächsten Bauetappe zum Ausbau der Straßenbahnlinie 3 eine zusätzliche Schienentrasse zwischen Plus City Pasching und Blue Danube Airport zu planen, um den Linzer Flughafen direkt an das Linzer Straßenbahnnetz anzubinden.’ Wir bitten, dieser Resolution die Zustimmung zu geben.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Bürgermeister Dobusch: „Frau Kollegin Klitsch, ich bin heilfroh, wenn die Straßenbahn nach Traun fährt. Ich habe beim letzten Flughafengipfel bereits dieses Ansinnen erwähnt, ich bin auf sehr wenig Liebe gestoßen bei allen anderen, aber ich habe nicht gesagt, ich will das, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Die Kosten sind unwahrscheinlich groß. Wenn wir wegen ein paar Flieger mit einer eigenen Trasse zum Flughafen fahren, heißt das, ich muss dort einen 15-Minuten-Verkehr machen oder so etwas, das sind unendliche Kosten. Was, glaube ich, wirklich diskutabel wäre, dass man einen Stadtteilbus zur Trauner Kreuzung oder zur Plus City-Kreuzung vom Flughafen führt und dann sozusagen in einem echten Shuttle anbindet. Was eine eigene Trasse hinaus kostet, da kann ich wahrscheinlich die nächsten 2000 Jahre einen Shuttlebus finanzieren, das sind die Unterschiede. (Zwischenrufe, Unruhe) Das kostet vielleicht 150.000 Euro im Jahr, dann hat man direkt an die Straßenbahn - die wird da hinaus wahrscheinlich alle zehn Minuten fahren müssen - theoretisch eine Anbindung. Das haben wir dann diskutiert. Als Hauptargument haben die Folgendes gesagt, jetzt fangen wir schön langsam an, witzig zu werden. Jetzt verlangen wir nämlich in Wahrheit die ganze Zeit die Verlegung der Bahntrasse bis hin zum Flughafen, damit dann dort die Züge stehen bleiben, und von der anderen Seite kommen wir mit einer neuen Straßenbahn, da wird überhaupt kein Zug mehr stehen bleiben. Die ganze Zeit quälen wir die ÖBB, den Zug zum Flughafen zu führen im Zuge von Schnellbahnlinien, die dann in dem Zuge auch gemacht werden sollen, das natürlich zu einer Durchbindung an den Hauptbahnhof ungefähr in einem Viertel der Zeit führt, wie wenn ich mit der Straßenbahn fahre. Das ist eigentlich das Konzept. Und jetzt fahren wir als Stadt Linz mit einer völlig neuen Idee quer drüber. Da ist die Gefahr, dass wir alle derzeitigen guten Maßnahmen, die geplant sind, boykottieren mit so einem Antrag, den wir da haben. Und daher kann ich dem nicht zustimmen, weil ich eigentlich nicht Sand ins Getriebe bringen will. Ich bin heilfroh, wenn die Flughafenanbindung mit einer Eisenbahnschiene kommt. Wir haben noch ein ganz anderes Problem. Die Gefahr ist nämlich die, dass kein Zug stehen bleibt, auch wenn der Zug vorbeifährt. Die glauben wirklich, dass internationale Züge stehen bleiben. Keiner bleibt in Hörsching stehen, die bleiben nicht einmal mehr in Attnang-Puchheim stehen, der bleiben vielleicht noch in Wels und in St. Pölten stehen und sonst außerhalb von Salzburg ist überhaupt niemand. Alleine das ist so schwer. Ich würde wirklich bitten, überboarden und überfordern wir nicht das Ganze, wenn wir jetzt den Antrag stellen. Jetzt seid ihr nicht einmal in der Plus City, ihr müsst zwar zuerst nach Traun fahren und jetzt sagen wir ihnen, biegt, bevor ihr nach Traun fährt, gleich ab zum Flughafen. Da fährt zwar niemand, aber wir brauchen eine Straßenbahn dorthin. Das geht wirklich nicht! Es ist gut gemeint, aber bemühen wir uns, einen Shuttlebus, wenn die Straßenbahn steht, hinzubringen. Wenn wir das erreichen, dann haben wir schon viel erreicht. Und daher kann ich meiner Fraktion nur raten, dem aus verschiedenen strategischen Gründen ganz einfach nicht zuzustimmen. Ich weiß, dass das weh tut.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Klitsch: „Herr Bürgermeister, ich würde mir wünschen, dass es nicht bei ein paar Fliegern bleibt, sondern theoretisch sollten die Fluglinien, die wir bisher hatten, gut ausgelastet sein, damit die bestehen bleiben und nicht wieder wegbrechen. Es sind leider Gottes schon so viele Fluglinien weggebrochen, wenn man jetzt von München spricht oder von der Situation mit der Air Berlin. Leider werden die Flugverbindungen immer weniger. Wenn man den Touristikern, die sich in Linz wirklich zusammensetzen und sich bemühen, Glauben schenken darf, soll Linz eine der Metropolen werden am Rhein-Main-Donau-Kanal, was die Kreuzfahrtenschiffe anbelangt. Es wäre für einen Fluggast unheimlich praktisch, in Linz zu landen, in die Straßenbahnlinie 3 einzusteigen und direkt zum Hauptplatz zu fahren. Dann wäre er schon an der Donau, könnte direkt bei der Straßenbahn aussteigen, gemütlich hinübermarschieren und ist schon an Bord. Für einen Ausgangspunkt als Kreuzfahrtenmetropole wäre das eine unheimlich geschickte Sache, sage ich jetzt einmal dazu. Ich habe zu diesem Antrag einige E-Mails bekommen von Verkehrsklubs, Fahrgast-Informationen usw., die halten das System der Westbahn nicht unbedingt für eine glückliche Lösung, weil, genau wie Sie gesagt haben, die Schnellzüge durchfahren, es bleiben dann nur mehr Regionalzüge stehen und das bringt überhaupt nichts. Das heißt, theoretisch müsste man sagen, die Österreichischen Bundesbahnen sind in dieser Richtung einmal zurückzupfeifen, weil die dortigen Planungen bringen dem Flughafen überhaupt nichts. Faktum ist, der Linzer Flughafen ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu schwierig erreichbar und wir bestehen auf unserem Antrag und bitten trotzdem noch einmal um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24), ÖVP (15) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 11 Bewerbung der Stadt Linz als Modellregion zur Durchführung eines Pilotprojektes analog zum deutschen Cochemer Modell in Österreich – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Hoffmann von Fallersleben hat in einem Volkslied gedichtet: ‚Scheiden tut weh’. Trennung ist immer eine Belastung für alle Beteiligten und vor allem Kindern tut Scheidung weh, denn sie sind die Hauptleidtragenden, wenn sich die Eltern trennen und nicht mehr verstehen. Leider ist es sehr oft der Fall, dass solche Trennungen nicht im Guten vonstatten gehen und so kommt es immer wieder vor, dass die negativen Gefühle, die die trennenden Partner gegeneinander hegen, auch auf die Kinder übertragen werden und es gerade in Gerichtsverfahren eine sehr große psychische Belastung ist, wenn die Eltern dort als Prozessgegner einander gegenüberstehen und nur einer als Sieger und einer als Verlierer herausgehen kann. Es hat in den 90er-Jahren beim Familiengericht in Cochem ein engagierter Familienrichter ein Modell oder eine Arbeitspraxis entwickelt für solche Verfahren, wodurch eine vernetzte Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Institutionen gefunden werden konnte, das wirklich das Kindeswohl in den Vordergrund stellt und diese ganze Abwicklung trotz aller Konflikte, die herrschen, möglichst mediativ abgehandelt werden kann. In diese Vernetzung eingebunden sind die Familienrichter, Rechtsanwälte, allfällig eingebundene Beratungsstellen, psychologische Gutachter, Jugendämter, Verfahrenspfleger und alle anderen beteiligten Personen. Das schaut dann so aus, dass die Verfahren bei der Termingebung durch die Richter verkürzt werden, dass sich die Anwälte darauf einigen, kurze Anträge zu stellen und keine Schmutzwäsche waschen und nicht auf den Sieg auf Biegen und Brechen ihres einzelnen Mandanten zählen, dass auch die Sachverständigen konfliktschlichtend eingreifen und dies in den Vordergrund stellen. Es hat sich gezeigt, dass dieses Modell eine sehr, sehr gute Bilanz hat. Es wurde in Deutschland in sehr vielen Gemeinden und Landkreisen schon übernommen und es gibt mittlerweile schon Interessenten aus Japan für dieses Modell. Jetzt haben wir im Zuge der Entstehung des Sozialprogramms auch diese Themenkreise zum Teil diskutiert. Wir haben dann in weiterer Folge alles ausgegliedert, was nicht im eigenen Wirkungsbereich ist, es sind aber trotzdem verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Eltern und für Krisenfälle enthalten. Hier bietet es sich an, ergänzend zu den Aktivitäten, die wir in unserem eigenen Bereich machen können, über den Tellerrand zu sehen, wo es neue Entwicklungen gibt, die wir ausprobieren können und dadurch können wir den Anspruch als soziale Musterstadt über die eigenen Stadtgrenzen hinaus noch untermauern. Es gibt verschiedene Bemühungen und Untersuchungen in Österreich, auch nach diesem deutschen Modell in einer Modellregion so etwas versuchsweise umzusetzen. Ich fände es unserem Ruf gerecht, wenn wir uns da gleich vorne mit einbinden. Wir stellen in diesem Zusammenhang daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Bundesministerin für Justiz: ,Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, basierend auf den positiven Erfahrungen aus der Cochemer Praxis, ein Pilotprojekt analog zu diesem deutschen Modell versuchsweise umzusetzen, wofür sich die Stadt Linz als Modellregion bewirbt.’ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, der Resolution der FPÖ ‚Bewerbung der Stadt Linz als Cochemer Modellregion’ werden wir nicht zustimmen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf das jüngste Familienrechtspaket, das mit 1. Februar 2013 in Kraft getreten ist, verweisen. Viele der mit dem Cochemer Modell verfolgten Ziele sind schon im Kindschaftsrechts- und Namensrechtsgesetz 2013 abgedeckt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Einrichtung der Familiengerichtshilfe zu nennen. Dadurch soll eine rasche Intervention nach Antragstellung beim Familiengericht möglich werden. Die Familiengerichtshilfe soll Vernetzungsstelle sein, indem sie die verschiedenen außergerichtlichen Hilfsangebote für Familien kennt und dem Richter und der Richterin diesbezüglich Empfehlungen gibt. So kann etwa die Anordnung einer Erziehungsberatung oder die Teilnahme an einem Erstgespräch der Mediation empfohlen werden. Die Familiengerichtshilfe kann weiters vom Gericht den Auftrag erhalten, eine Einigung mit den Eltern zu erzielen und im Fall des Scheiterns versucht dieses, eine fachliche Stellungnahme zu erstellen. Da die Familiengerichtshilfe jetzt aufzubauen ist, und zwar österreichweit und das auch in der Stadt Linz und dies ein umfangreiches Projekt darstellt, ist es aus unserer Sicht nicht angebracht und sinnvoll, daneben noch ein weiteres Modell zu erproben. Im Übrigen ist festzuhalten, dass nicht alle Experten dieses Cochemer Modell befürworten und zustimmen. Ich danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Wir werden uns heute bei diesem Antrag enthalten, und zwar vor allem aus dem Grund, weil wie Sie sicher am besten wissen, Frau Kollegin Neubauer, dass Herr Nationalratsabgeordneter Hofer den gleich lautenden Antrag im Februar dieses Jahres im Parlament eingebracht hat und aus unserer Sicht ist dieses deutsche Modell, das Cochemer Modell durchaus positiv zu bewerten und eventuell für Österreich anzuwenden. Dieser Antrag ist dem Justizausschuss zugewiesen worden, die Verhandlungen haben seit Februar noch nicht begonnen, aber das wird sicher passieren. Dort soll dann entschieden werden, ob und vor allem welche Region in Österreich sich gut eignet, um so eine Modellregion in Ihrem Sinne einzurichten. Wir enthalten uns heute der Stimme, weil das bereits im Justizausschuss aufliegt.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Neubauer: „Dass solche Modelle natürlich nicht die allgemein beste Lösung sein können, ist klar, offenbar dürfte aber trotzdem ein bisschen ein Missverständnis herrschen, Frau Kollegin Leibetseder, weil nur eine neue Institution einzurichten, entspricht nicht diesem Verfahren. Dieses Modell zielt darauf ab, dass sich alle beteiligten Stellen selber zu einer abgestimmten Verhaltensweise koordinieren und nicht ihre eigene Macht ausspielen. Das heißt, es bedarf der Bereitschaft der eingebundenen Akteure und nicht einer zusätzlichen Institution, die etabliert wird, auch wenn diese sehr wohl ihre Berechtigung hat und einmal ein guter Schritt ist. Zur Frau Kollegin Roschger möchte ich sagen, natürlich wird der Antrag erst behandelt, aber gerade deswegen wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, sich als Modellregion zu bewerben und anzubieten. Denn wenn wir wirklich eine soziale Musterstadt sein wollen und diesen Anspruch stellen, dann sollten wir eigentlich die Ersten sein, die da vorne dabei sind und nicht warten, und den Mut haben, Pilotprojekte durchzuführen und nicht als Staudenhocker hinten zu sitzen und sagen, jetzt schauen wir uns einmal an, wie es woanders läuft und wenn es etwas Gutes ist, dann übernehmen wir es. Für eine soziale Musterstadt gehört für mich dazu, Mut zu beweisen, den Anspruch zu stellen, einmal etwas auszuprobieren und deswegen ist jetzt der richtige Zeitpunkt dazu, dass wir eine solche Bewerbung einbringen. Ich ersuche nochmals um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (15) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H 12 Bundesgesetzliches Bettelverbot – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ganz offensichtlich haben Sie diesen Antrag genau studiert und sind zum korrekten Ergebnis gekommen, dass es tatsächlich eine völlig neue Forderung darstellt, da das Höchstgericht entschieden hat, dass Länder kein generelles Bettelverbot verhängen können, ein solches aber aus unserer Sicht dringend nötig wäre. Es gibt hier diesen Antrag, der erstmals dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz vorliegt, die als größere Stadt besonders vom Bettlerunwesen und vor allem von verschiedensten Ausformungen der Bettelei betroffen ist. Es gibt zwar seit geraumer Zeit eine Änderung des Oö. Polizeistrafgesetzes, die bestimmte Formen der Bettelei - unter anderem organisierte Bettelei, aggressive Bettelei und Betteln mit Minderjährigen - unter Strafe stellt, in der Praxis steht man jedoch oft vor dem Problem, dass nicht gerade in Anwesenheit von Aufsichtsorganen oder der Exekutive aggressiv gebettelt wird und dass eine Organisation immer wieder schwer nachzuweisen ist und man erst mit mühsamem Hin und Her Anhaltspunkte sammeln kann, um eine Organisation im Bereich der Bettelei nachzuweisen. Ich glaube, es ist zu Recht - da sind viele Politikerinnen und Politiker auch stolz darauf -, dass es in Österreich viele Sozialleistungen gibt, dass Menschen, die unverschuldet in eine Notlage geraten, auf verschiedenste Sicherungsnetze vertrauen dürfen, dass ihnen geholfen wird, unabhängig davon, wie viel und ob sie etwas in eine Sozialversicherung eingezahlt haben. Das mag man in manchen Punkten kritisch sehen, fest steht aber, dass das Sozialsystem in Österreich sehr engmaschig ist und das soziale Netz wirklich seinesgleichen sucht und beispielhaft in dieser Richtung sein kann, auch für andere Regionen. Beispielhaft oft leider auch im negativen Sinn, nämlich wenn es darum geht, dass dann Bettlerbanden und immer mehr organisierte Bettler aus dem Ausland nach Österreich kommen und die Großherzigkeit und Großzügigkeit der Menschen ausnutzen und anderen einfach auf den Geist gehen. Besonders paradox, die gespendeten Gelder helfen nicht dem einzelnen Bettler oder der Bettlerin, sondern dienen vor allem zur Finanzierung dieser kriminellen und halbkriminellen Organisationen, die dahinterstehen und dann wundert es auch nicht, dass es immer wieder zu schweren Übergriffen kommt. Neben dieser kleinen organisierten Kriminalität, neben dieser organisierten Bettelei gibt es immer wieder Vorfälle so wie im letzten Sommer in Linz, wo eine Bettlerbande einen Todesfall zu verantworten hat, wo vier slowakische Bettler ein Opfer so schwer verprügelten, dass es wenig später im AKh verstarb; oder auch vor wenigen Wochen ein Fall aus Wien, wo eine Mutter, die nichts spenden wollte, mit einem Bauchstich von einem Bettler schwer verletzt wurde. Ein Bettelverbot wird sicherlich nicht die ganze Kriminalität beseitigen können, aber zumindest auf diese Form der importierten Kriminalität, auf diese importierte Gefährdung können wir, glaube ich, gut und gerne verzichten. Denn erstens braucht in Österreich niemand betteln, weil das Sozialsystem eng genug ist, zweitens sollen die Gelder lieber dafür verwendet werden, die man braucht, um den bedürftigen Menschen im eigenen Land zu helfen, und drittens brauchen wir nicht noch importierte Klein- oder Schwerkriminalität und können sicherlich darauf verzichten und hier eine Vorreiterrolle übernehmen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dieser Resolution an den Bundesgesetzgeber. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung und den Nationalrat: ‚Die Österreichische Bundesregierung und der Nationalrat werden ersucht, die notwendigen Schritte einzuleiten, um ein bundesgesetzliches, möglichst generelles Bettelverbot zu beschließen. Dieses Verbot soll ein effizientes und praxistaugliches Instrument insbesondere gegen organisierte Bettelei und ‚Bettel-Tourismus’ sein.’ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, es ist richtig, dass seit einiger Zeit ein Landesgesetz besteht, wo das organisierte und das aggressive Betteln unter Strafe gestellt ist und die Exekutive tagtäglich damit beschäftigt ist. Jedoch die ÖVP-Linz sieht sich im Klaren, dass Bewohner und Besucher der Landeshauptstadt mitunter mit dem gesetzlich erlaubten Betteln keine Freude haben und darüber klagen. Dennoch möchten wir in diesem Punkt besonders darauf hinweisen, dass es sich hierbei oftmals um Bürger von uns handelt, die unverschuldet in Not geraten sind und sich nunmehr durch das Betteln die lebensnotwendigsten Versorgungsgüter beschaffen können. Vor allem sind das nur ein paar wenige, die trotz des sehr guten sozialen Auffangnetzes in Österreich und besonders in Linz durch den Rost fallen. Wir von der ÖVP wollen vor allem diesem letztgenannten Personenkreis die besagte Möglichkeit nicht entziehen, zumal diesen Mitmenschen kein aggressives bzw. gesetzwidriges Betteln bzw. Verletzung zuzuschreiben ist. Außerdem ist zu bezweifeln, ob ein Totalverbot des Bettelns mit den Grundsätzen der Bestimmungen der Menschenrechtskonvention überhaupt vereinbar wäre. Abgesehen von den rechtlichen Standpunkten beharren wir in der Frage auf moralischen und menschlichen Grundsätzen. Es darf noch gesagt werden, dass es sich hierbei um das örtliche Sicherheitspolizeigesetz handelt und in diesem Bereich ist das Land zuständig und nicht der Bund. Wenn der Nationalrat nun ein entsprechendes Bettelverbot für Gesamtösterreich beschließen würde, wäre dieser Beschluss verfassungswidrig, weil er nicht in die Regelkompetenz des Nationalrates fällt, weshalb wir auch hier nicht mitstimmen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, lieber Kollege Hackl, lieber Herr Stadtrat Wimmer, ich kann nur mehr aufbauen auf dem, was von Gemeinderat Hackl vorbereitet worden ist, er hat die Vorleistungen schon geliefert. Ein Argument von Herrn Stadtrat Wimmer für diese Forderung nach einem bundesgesetzlichen Bettelverbot war, dass der Verfassungsgerichtshof Landesverbote zum Teil aufgehoben hat, weil sie zu weit gegangen sind, weil sie vor allem nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes gegen den Grundsatz der freien Meinungsäußerung verstoßen haben, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention in Artikel 10 gewährleistet ist. Und sozusagen jetzt zu versuchen zu sagen, dann machen wir eine Bundesregelung, das ändert nichts daran, dass eine solche Bundesregelung mit Artikel 10 Menschenrechtskonvention unvereinbar wäre. Und selbst wenn man es im Verfassungsraum machen würde, um sozusagen die Verfassungswidrigkeit zu vermeiden, würde man immer noch gegen den völkerrechtlichen Vertrag, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Um es auf den Punkt zu bringen, es ist rechtlich nicht möglich, in Österreich ein umfassendes bundesgesetzliches Bettelverbot einzuführen. Und abgesehen davon, dass es rechtlich nicht möglich ist, gibt es auch eine Fülle von guten Gründen, warum man es nicht tun sollte. Darum enthalten wir uns hier bei diesem Antrag der Stimme.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, was das Formale angeht, würden wir uns der FPÖ durchaus anschließen können, weil wir glauben, dass es Sinn machen könnte, eine österreichweite Regelung im Bereich des Bettelns zu finden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es in Österreich neun verschiedene Regelungen zum Betteln gibt, welche Form des Bettelns erlaubt und nicht erlaubt ist, da wäre ein österreichweites Gesetz eine deutliche Verbesserung. Allerdings würden wir in die ganze andere Richtung gehen. Wir glauben nicht, dass es Bettelverbote braucht, sondern dass es die weitgehende Abschaffung aller Bettelverbote brauchen würde. Schon das Argument dagegen, dass Kinderarbeit, Menschenhandel, organisierte Kriminalität und Zwangsarbeit legitimiert wird, also dass das alles im Zusammenhang mit dem Betteln immer gebracht wird, da kann ich grundsätzlich beruhigen, das ist alles grundrechtlich und über Materiengesetze sowieso schon verboten. Man braucht nicht eine bestimmte Form, wenn wir das Betteln explizit herausnehmen. Kollege Leidenmühler hat es schon gesagt, es ist grundrechtlich durch den Verfassungsgerichtshof festgehalten, dass es ein Grundrecht auf stilles Betteln jedenfalls geben muss. Ich möchte nur grundsätzlich zum Betteln sagen, es ist nicht angenehm, dass man betteln muss. Es ist nicht angenehm, auch für mich nicht angenehm, BettlerInnen bei ihrer Tätigkeit zuzusehen, wie sie auf der Straße knien und ihre Schüsseln aufstellen. Das ist nicht angenehm, dass es das gibt. Allerdings halte ich es für ein Symptom in unserer Gesellschaft und ich bitte Sie, die Augen davor nicht zu verschließen, dass es Menschen gibt, die keine andere Wahl mehr sehen, als betteln zu gehen und die für die paar Euro, die pro Stunde erbettelt werden, das machen, weil es nichts anderes gibt, wo sie sonst ihren Lebensunterhalt verdienen können. Da gibt es entsprechende Studien dazu, da gibt es Filme, da gibt es Dokumentationen dazu, die das belegen. Es ist leider so, dass bei uns die Ungleichheit immer stärker wächst, sowohl in Österreich, als auch innerhalb der Europäischen Union, als auch global. Wenn wir das Betteln an sich bekämpfen, bekämpfen wir die Armen und wir bekämpfen nicht die Armut, wir bekämpfen rein das Symptom. Es kommt mir so vor, als wenn jemand, der Kreuzschmerzen hat, nur Schmerzmittel nimmt. Dann ist vielleicht das unangenehme Gefühl weg, allerdings behebt er nicht die Ursache und wenn er nicht daran geht, sich zu überlegen, was steht dahinter, wird das Problem an sich nicht wegkommen. Das Problem, um das es geht, ist die wachsende Ungleichheit, die wachsende Armut in Europa und in Österreich und die müssen wir bekämpfen und nicht die Armen. Ich ersuche Sie, Herr Stadtrat Wimmer, auch wenn Sie das schon in diesem Haus einige Male wiederholt haben, von kriminellen Organisationen, die den Bettlern das Geld abknöpfen, die es da offensichtlich gibt, dafür einmal Belege zu bringen, wo diese kriminellen Organisationen sind, denn die Staatsanwaltschaft hat meines Wissens das schon einige Male geprüft und diese kriminellen Organisationen, denen das Geld abgeliefert werden muss, bis dato noch nicht gefunden. Aber wenn Sie da bessere Informationen haben, können Sie die mir gerne einmal zuspielen. Die grüne Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen, wir werden dagegen stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Referenten das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, nicht nur Sie haben sich gewissenhaft vorbereitet und gelesen, was in dem Antrag steht, auch wir haben uns bei der Erstellung dieses Antrages an sich gewissenhaft vorbereitet. Wir haben mit Einwänden, wie sie von Herrn Chefinspektor Hackl und von Herrn Univ.-Prof. Leidenmühler gekommen sind, bereits gerechnet und haben daher ein juristisches Zauberwort in diesen Antrag eingebaut. Es findet sich in der Beschlussformel in Zeile zwei, Mitte rechts. Dort befindet sich neben dem Begriff ‚bundesgesetzliches’ auch das Wort ‚möglichst’, nämlich möglichst generelles Bettelverbot. Das heißt natürlich eines, dass man Betteln weiter einschränken kann. Vielleicht bleiben – aber dafür gibt es die Verfassungsexpertinnen und –experten - in der Gesetzgebung auf Bundesebene gewisse Randbereiche über, wo man dann eine sehr eingeschränkte Form des Bettelns einfach aufrecht lassen muss. Uns geht es aber darum, so weit es rechtlich möglich ist, ein bundesgesetzliches und möglichst generelles Bettelverbot zu beschließen. Ich glaube, das ist im Sinn der Sache, sohin leicht diese formellen Einwände zu widerlegen, da es uns, wie gesagt, bewusst ist, dass man nicht so einfach Betteln von einem Tag auf den anderen verbieten kann. Aber natürlich gehört es aus unserer Sicht noch weiter eingeschränkt, als das dem Landesgesetzgeber möglich ist. Und da schließt sich der Kreis wieder beim Herrn Gemeinderat Hackl, der auf die örtliche Sicherheitspolizei Bezug genommen hat. Genau deshalb, weil Betteln keinen spezifischen örtlichen Missstand darstellt, waren so manche Bettelverbote in der Vergangenheit verfassungswidrig und genau deshalb gehört es nicht zum Landesgesetzgeber, wenn es so weitreichend ist, sondern, kurz gesagt, ist genau das der Grund, warum es nicht in die örtliche, sondern allenfalls in die allgemeine Sicherheitspolizei oder in einen anderen Tatbestand fallen würde, der dann höchstwahrscheinlich nicht auf Landesebene angesiedelt ist. Insofern konnte ich einmal hoffentlich die beiden formalen Einwendungen widerlegen, weil es nur um ein möglichst generelles und nicht um ein absolutes Bettelverbot geht. Ich darf darüber hinaus auf den inhaltlichen Einwand von Gemeinderat Markus Pühringer eingehen, dass die Bettler so arm wären und nicht das Auslangen finden würden. Es hat ein Redakteur einer Tageszeitung vor einigen Monaten - das suche ich Ihnen gerne heraus bis zum nächsten Ausschuss, wo wir aufeinander treffen - selbst einen Test gemacht und hat sich dort hingesetzt auf die Landstraße und Almosen erbeten. Er hat in einer Stunde einen Betrag von deutlich über zehn Euro erhalten. Ich muss sagen, es gibt einige Damen und Herren in Linz, einige Menschen, die würden sich wahrscheinlich freuen, wenn sie für eine Stunde Arbeit zehn Euro netto bekommen. Das bekommt vielleicht ein Gemeinderat und erst recht ein Stadtrat oder Bürgermeister oder Vizebürgermeister, aber ich glaube, es gibt in Linz einige Bürger, die nicht zehn Euro pro Stunde verdienen. Ich muss schon eines sagen, bitte lassen Sie die Kirche im Dorf und beurteilen Sie die Fakten so, wie sie sind. Zehn Euro oder mehr ist relativ viel Geld für viele Menschen. Da braucht man nicht so tun, als würden die Bettler da zwei oder drei Euro pro Stunde bekommen, weil das nicht wahr ist. Abschließend noch zu Ihrem Einwand mit der organisierten Bettelei. Da können Sie auch bei der Polizeipressestelle nachfragen, die kann vielleicht aus erster Hand hier Auskunft erteilen, ich kann nicht gewisse interne Informationen weitergeben. Gemeinderätin Lenger ist sehr empört. Vielleicht macht sie selbst einmal einen Test und informiert sich aus erster Hand, wie das ist, wenn man auf der Landstraße tätig ist und entsprechend dort die Hand aufhält und über zehn Euro pro Stunde bekommt. Es gibt bestimmt besser bezahlte Tätigkeiten, aber auch schlechtere. Man soll sich einmal anschauen, wie es in der Welt draußen zugeht, dann weiß man, was man hier herinnen glaubhaft vertreten und sagen kann. So schließt sich der Kreis. Wenn Wünsche da sind, nähere Informationen zu bekommen bei der organisierten Bettelei, kann man das gerne machen, bei Gelegenheit auch mit uns besprechen, das greife ich gerne auf. Aber Sie können mir glauben, es gibt in Linz und in anderen Städten organisierte Bettelei, wo Banden und ganze Gruppierungen aus Nachbarländern und weiter entfernten Ländern hierher gebracht werden und sich auf Kosten der Allgemeinheit und der Großherzigkeit der Linzerinnen und Linzer sanieren. Da sage ich eines, lieber das Geld den echten Bedürftigen im eigenen Land geben, als hier solch dubiose Organisationen zu unterstützen. Deshalb unser Geld für unser Land und unsere Leute und ein Bettelverbot, wenn möglich ein generelles, hier für den Nationalrat bitte auf den Weg zu schicken. Danke für die Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und ÖVP (15) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag H 13 Für eine europaweit einheitliche Haftpflichtversicherung für Atomreaktoren – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der nächste Antrag ist fast so etwas wie schmücken mit fremden Federn, weil die Grundlagen für diesen Antrag hat ein Gemeinderatskollege, der drei Plätze links von mir sitzt, Gemeinderat Leidenmühler, geliefert. Er hat eine Studie gemeinsam mit Univ.-Prof. Kerschner geschrieben, bei der herausgekommen ist, dass die Haftungshöhe für die Atomkraftwerke - ich hoffe, ich zitiere das richtig und gebe das richtig wieder - in der Europäischen Union ganz unterschiedlich geregelt ist, dass sie jedenfalls aber deutlich unterbewertet ist. Die Folge davon ist, dass die Versicherungsprämien viel zu gering sind und das sei wettbewerbsverzerrend und europarechtswidrig. Aufgrund dieser Wettbewerbsverzerrung und Europarechtswidrigkeit haben schon NGOs in Österreich angefangen, Resolutionen an das Europäische Parlament zu schicken und daher ersuche ich den Gemeinderat, folgende Petition an das Europäische Parlament in diesem Sinne auch mitzubeschließen. Der Gemeinderat beschließe folgende Petition an das Europäische Parlament: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz fordert das Europäische Parlament auf, die Europäische Kommission zu ersuchen, einen Vorschlag zu unterbreiten, der eine Haftpflichtversicherung für jeden Atomreaktor in der Europäischen Union in der Höhe von mindestens 400 Milliarden Euro je Atomreaktor vorsieht. Der Vorschlag soll als Verordnung im Sinne eines einheitlichen europäischen Atomhaftungsrechts erfolgen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Dolezal. Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag H14 Ausbau der Kontrollrechte – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist mir heute besonders wichtig und deswegen muss für das Thema noch ein bisschen Zeit sein, weil es die aktuelle Situation rund um die Aufklärung der Swap-Geschäfte gebietet, dass wir uns damit auseinander setzen, stärkere Kontrollinstrumente für die GemeinderätInnen in der Stadt zu bekommen. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass unter den derzeit gültigen Rahmenbedingungen diese Sondersitzungen des Kontrollausschusses der sicherlich geeignetste Rahmen für die Aufklärungsarbeit ist, die wir zu leisten haben. Aber wie alle Ausschussmitglieder und wahrscheinlich alle sonstigen Beteiligten bestätigen können, merken wir, dass wir manchmal an unsere Grenzen stoßen, was die rechtlichen Möglichkeiten betrifft. Und deswegen ist es mir ganz wichtig, dass wir rechtliche Rahmenbedingungen bekommen, die so etwas wie einen Untersuchungsausschuss in den Städten ermöglichen. Wir haben das vor einem Jahr schon einmal diskutiert und auch auf Landesebene ist das diskutiert worden. Ich bin schon ein bisschen erstaunt, dass man sich angesichts der aktuellen Arbeitssituation im Ausschuss damals schon vor einem Jahr und überhaupt angesichts der Rahmenbedingungen und der Aktualität des Themas, der Aufklärung und Transparenz auf Landesebene bis dato zwischen Schwarz und Rot nicht einigen konnte oder es nicht wichtig genug empfunden hat, hier den Städten ein noch stärkeres Kontrollinstrument in die Hände zu geben. Also es geht in unserer Forderung vor allem darum, so etwas wie Untersuchungsausschüsse zu bekommen oder die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse einzurichten, die vor allem eine umfassende Verfahrensordnung haben, die den Geschäftsgang detailliert und verlässlich normieren, damit im Vorhinein für alle klar ist, wie der Ablauf in so einem Ausschuss zu passieren hat, was möglich ist, was nicht möglich ist. Das schafft auch ein unglaublich größeres Stück an Transparenz. Es geht auch um Verfahrensanwälte, die den Vorsitz unterstützen und auf die Einhaltung einer solchen Verfahrensordnung achten bis hin - was glaube ich, ganz wichtig ist -, dass so ein Untersuchungsausschuss auf eine administrative Geschäftsstelle zurückgreifen kann. Wir wissen alle und auch die MitarbeiterInnen vor allem im Präsidium, Personal und Organisation können ein Lied davon singen, wie viel zusätzliche Mehrarbeit diese Arbeit im Ausschuss für alle Beteiligten bringt. Ich glaube, es ist nur effizient und fair und vor allem für die Arbeit wichtig, dass man in Zukunft mehr Ressourcen zur Verfügung hat und vorgesehene Ressourcen zur Verfügung hat, bis hin zum Thema der Auskunftspersonen, wo geregelt ist, welche Auskunftspersonen eingeladen werden können. Einladen können wir jetzt auch, wen wir wollen, aber es geht darum, welche Personen können, müssen, dürfen in einem Ausschuss aussagen, gibt es dann Sanktionen, wenn sie nicht kommen usw. Ich glaube, dass das ganz wichtig ist, dass das geregelt ist und für alle transparent ist, damit alle genau wissen, wie diese Aufklärungsarbeit zu funktionieren hat. Wichtiger Punkt sind natürlich auch Berichte von Untersuchungsausschüssen, die veröffentlicht werden und hier eine breitere Öffentlichkeit an der Aufklärung dieser Dinge teilnehmen kann. Ich bin davon überzeugt, solche vorgegebenen Strukturen, Automatismen und ein klares rechtliches verbindliches Regelwerk sowie ein Verfahrensanwalt oder –anwältin würden die gemeinderätliche Aufklärungsarbeit verbessern, aufwerten und vor allem transparenter machen. Es ist aus meiner Sicht eine essentielle Erkenntnis aus der Ausschussarbeit, dass man zukünftig in den Statutarstädten ein solches neues Aufklärungsinstrument zur Verfügung hat und deswegen stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Oö. Landesregierung: ‚Die Oö. Landesregierung wird ersucht, eine Novelle der Stadtstatute der oberösterreichischen Statutarstädte dahingehend auszuarbeiten und dem Oö. Landtag zuzuleiten, welche es den Statutarstädten künftig ermöglicht, eigene Untersuchungsausschüsse einzusetzen, in denen allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen Sitz und Stimme zukommen und die von einem eigenen Vorsitz geleitet werden, wobei das Antragsrecht für solche Untersuchungsausschüsse eigens geregelt werden soll. Für die Durchführung soll eine eigene Verfahrensordnung geschaffen sowie bei Einsetzung und für die Dauer jeweils die Einrichtung einer eigenen administrativen Geschäftsstelle vorgesehen und dem Vorsitz jeweils ein Verfahrensanwalt/eine Verfahrensanwältin unterstützend beigegeben werden. Für die Tatsachenermittlungen sollte das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) sinngemäß Anwendung finden sowie geregelt werden, inwieweit die Magistrate die Untersuchungsausschüsse zu unterstützen haben. Sämtliche Berichte solcher Ausschüsse sollten veröffentlicht werden.’ Ich ersuche alle Fraktionen in diesem Gemeinderat, wenn sie im Sinne der Transparenz und Aufklärung die notwendige Stärkung brauchen, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kollegen und Kolleginnen, ich finde den Antrag sehr unterstützenswert, hätte aber eine kleine Änderung vorzuschlagen, und zwar liegt der Abänderungsantrag gemäß dem § 26 GOGR vor. Es geht mir um den ersten Absatz und in diesem Absatz hat Frau Roschger nur die Fraktionen genannt als diejenigen, die zu Untersuchungsausschüssen eingeladen werden, also Sitz und Stimme bekommen. Ich denke, gerade im Zusammenhang mit Kontrolltätigkeit sollte man die kleinen Parteien nicht vergessen, die bis jetzt ausgeschlossen sind von solchen Institutionen. Ich stelle daher den Antrag, diesen Absatz insofern umzuformulieren, dass man das Wort Fraktionen durch Parteien ersetzt und somit auch den kleinen Parteien ermöglicht, an solchen wichtigen Kontrollinstitutionen teilzunehmen, zumal sie aufgrund dessen, dass sie nicht in Regierungsangelegenheiten verstrickt sind, besondere Objektivität walten lassen können. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Oö. Landesregierung wird ersucht, eine Novelle der Stadtstatute der oberösterreichischen Statutarstädte dahingehend auszuarbeiten und dem Oö. Landtag zuzuleiten, welche es den Statutarstädten künftig ermöglicht, eigene Untersuchungsausschüsse einzusetzen, in denen allen in den Gemeinderat gewählten Parteien Sitz und Stimme zukommen und die von einem eigenen Vorsitz geleitet werden, wobei das Antragsrecht für solche Untersuchungsausschüsse eigens geregelt werden soll.’ Ich bitte, diesen Abänderungsantrag anzunehmen.“ Gemeinderat Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, wie es schon Frau Gemeinderätin Roschger angeschnitten hat, ist ein Kontrollausschuss oder ein Sonderkontrollausschuss für eine komplexe Thematik, wie diese Swap-Untersuchung, ein sehr ungeeignetes Instrument. Wir haben diesen Weg damals gewählt, weil wir rechtlich keine andere Möglichkeit gehabt haben, als einen Sonderkontrollausschuss einzurichten. Wenn wir uns den Kontrollausschuss anschauen, welche Rechte hat so ein Kontrollausschuss? Er hat das Recht, Prüfungsaufträge dem Kontrollamt zu erteilen, er hat das Recht, die Prüfberichte des Kontrollamtes zu behandeln und Leute dem Ausschuss beizuziehen. Die werden dann als beratende Personen gehandhabt. Diese beratenden Personen sind dann bei uns im Sonderkontrollausschuss die so genannten Auskunftspersonen, diese können einer Einladung folgen, müssen aber nicht, sie müssen nicht einmal auf eine Einladung antworten, sie können aussagen, müssen aber nicht aussagen. Auch die Akteneinsicht im Swap-Fall ist kein Recht, das unbedingt selbstverständlich für diesen Sonderkontrollausschuss war. Das war eine erkämpfte Duldung und der Zugang zu den Akten ist eigentlich sehr erschwert. Das kann man nur unter Aufsicht eines Magistratsmitarbeiters machen nach terminlicher Vereinbarung und nur zu den Amtszeiten. Der Sonderkontrollausschuss hat auch keine Verfahrensordnung. Viele dieser Einschränkungen würden bei einem Untersuchungsausschuss wegfallen. Es würde die Möglichkeit einer wirklichen Zeugenvorladung geben, sprich, die vorgeladenen Personen müssen wirklich kommen und es gibt auch Mittel, dies zu erzwingen. Untersuchungsausschüsse dürfen Gerichte und andere Behörden um Beweiserhebung ersuchen. Alle öffentlichen Ämter haben auf Verlangen die Akten vorzulegen und es unterliegt einem Regelwerk, der so genannten Verfahrensordnung. Wir sehen einem städtischen Untersuchungsausschuss sehr positiv entgegen und das ist eine sehr sinnvolle Sache. Wir möchten aber trotzdem eine Abänderung einbringen, weil wir sind der Meinung, dass so ein Untersuchungsausschuss oder die Einberufung, besser gesagt, ein Minderheitenrecht sein soll, daher bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein: Der Gemeinderat beschließe: ‚Für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses soll ein Drittel der Mandatare im Gemeinderat ausreichen (,Minderheitenrecht’).’ Dem Abänderungsantrag der Frau Mag.a Grünn werden wir nicht unsere Zustimmung erteilen, wir werden uns hier enthalten, denn eine gewisse Mindestgröße sollten die Parteien, die im Gemeinderat vertreten sind, schon besitzen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich finde diesen Antrag sehr begrüßenswert von der grünen Fraktion und schließe mich selbstverständlich Frau Mag.a Grünn an, aber auch dem Abänderungsantrag der FPÖ. Ich möchte aber anmerken, dass ich die FPÖ überhaupt nicht verstehe, dass hier eine Mindestgröße vorhanden sein müsste, wo doch die FPÖ immer wieder die Demokratie beziehungsweise die direkte Demokratie und mehr Rechte für den Einzelnen einfordert. Also ich bitte hier den Gemeinderat, beide Anträge anzunehmen beziehungsweise zuzustimmen. Danke.“ Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Ursula, hoher Gemeinderat, ich muss den ganzen euphorischen Wortmeldungen zu diesem Antrag eine etwas mahnendere anhängen. Das, was ich jetzt ausführe, bezieht sich sowohl auf den Antrag H 14 als auch auf den Antrag H 15, also Ausbau der Kontrollrechte durch Untersuchungsausschüsse, aber auch Errichtung eines unabhängigen Stadtrechnungshofes. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit hole ich jetzt nicht allzu weit aus, aber ein Gedanke muss hier ins Spiel gebracht werden, nämlich dass nach dem System unserer Verfassung sowohl die Untersuchungsausschüsse als auch die Rechnungshöfe Kontrolleinrichtungen der Legislative gegenüber der Exekutive sind, also Kontrolleinrichtungen von Parlamenten - sei es des Nationalrates, sei es der Landtage gegenüber einer Regierung, gegenüber der Verwaltung. Und genau diese Konstellation, auch wenn wir immer glauben sozusagen, wir befinden uns in einem Gesetzgebungsorgan und wir befinden uns in einem Stadtparlament, der Linzer Gemeinderat – auch wenn wir da sozusagen sitzen wie in einem Parlament - ist nichts anderes als Teil der Verwaltung. Und daher ist rein systemisch dieses Konzept, das nach der Verfassung als Kontrolleinrichtung der Legislative gegenüber der Exekutive konzipiert ist, hier nicht anwendbar. Das zweite rechtliche Problem, das wir in diesem Zusammenhang haben, ist das, dass der Landesgesetzgeber Sonderregelungen für Statutarstädte – und auf das beziehen sich diese beiden Anträge – nur dort treffen kann, wo das verfassungsrechtlich vorgezeichnet ist. Und auch das haben wir hier nicht. Das heißt wenn, dann müsste man das schon rechtlich konsequenterweise für sämtliche Gemeinden einführen, weil hier verfassungsrechtlich keine Sonderbehandlung der Statutarstädte in diesem Bereich vorgezeichnet ist. Und an das Rechtliche knüpfe ich dann gleich einen politischen Gedanken an, dass sich natürlich die politische Frage stellt, warum diese Anträge H 14 und H 15 wirklich nur für die drei Statutarstädte, warum nicht für Ried, warum nicht für Vöcklabruck. Mag es vielleicht daran liegen, dass es dort ÖVP-Bürgermeister gibt und dass man den Koalitionspartner auf Landesebene nicht verprellen will? Also es gibt eine Fülle an rechtlichen und politischen Gründen für uns, warum wir uns bei diesen beiden Anträgen H 14 und H 15 der Stimme enthalten müssen.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, erstens, wir werden diesem Antrag gerne unsere Zustimmung geben, so wie auch dem Abänderungsantrag der FPÖ, weil wir glauben auch aus den Erfahrungen heraus im Sonderkontrollausschuss, dass es hier eine Änderung braucht, dass es hier eine verbesserte Situation für besondere Vorkommnisse braucht, sodass eine Aufklärung tatsächlich möglich oder besser möglich ist. Natürlich ist klar, – und damit komme ich auf die Erwartungshaltung – wenn jemand trotzdem, egal ob in einem Sonderkontrollausschuss oder in einem neu einzurichtenden Untersuchungsausschuss, keine Antworten geben will oder allen Fragen ausweicht oder alle Fragen als Unterstellungen hinstellt oder zurückweist, wird eine Aufklärung nur sehr schwer möglich sein. Aber man hat zumindest – und da gebe ich dir 100prozentig Recht, darum stimmen wir gerne zu - andere Möglichkeiten, auch was die Ladung anlangt. Das Zweite ist, dem Kollegen Leidenmühler sagend, halb zog es ihn und halb fiel er hin, lieber Franz Leidenmühler, du weißt, wie die Arbeit im Sonderkontrollausschuss ist und wie sehr wir teilweise darunter leiden, dass wir zu wenig Möglichkeiten hätten. Von da her und vor diesem Hintergrund ist es für uns entscheidend, dass wir für Linz eine Änderung herbeiführen. Die Rieder Situation oder die Vöcklabrucker Situation oder die Afiesler Situation oder welche Situation auch immer bewegt mich in dem Zusammenhang relativ wenig, sondern mich bewegt die Linzer Situation. Und daher brauchen wir diese Änderung und daher stimmen wir dem Hauptantrag und dem Abänderungsantrag der FPÖ gerne zu.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Ich danke der ÖVP und der FPÖ, der KPÖ und Herrn Kollegen Reiman für die angekündigte Zustimmung und ich bin wirklich schwer enttäuscht von der SPÖ, dass sie dem Vorstoß nicht ihre Zustimmung gibt. Ich halte es schon ein bisschen für eine Ausrede, was das Rechtliche betrifft. Erstens, wir können es selber nicht ändern, also wenn es um statutliche Änderungen geht, kann das der Landesgesetzgeber machen. Wenn wir jetzt einen Wunsch haben, wie wir unsere Arbeitssituation oder einen bestimmten Bereich hier ändern wollen und das dem Landesgesetzgeber so mitgeben als Arbeitspaket und der Landesgesetzgeber aus irgendwelchen Gründen vielleicht zu dem Schluss kommt, dass man auch den Bund ins Boot holen muss und hier der Bund auch etwas regeln muss, dann ist das völlig legitim und dann müssten dort die weiteren Schritte stattfinden. Unverständlich ist es für mich, hier schon den Schritt zu stoppen und zu sagen, nein, das machen wir grundsätzlich nicht, wir äußern nicht den wirklich zu Recht bestehenden Wunsch, den GemeinderätInnen eine verbesserte Kontrollmöglichkeit in die Hand zu geben. Also das ist für mich wirklich sehr enttäuschend. Wenn der Landesgesetzgeber zu dem Schluss kommt, dass das für die Gemeinden auch notwendig ist, dann soll er das bitte machen. Ich glaube auch, dass es möglich ist, das auszuweiten und zu schauen, auf welche vielleicht größeren Städte das Sinn macht. Aber für mich ist es jetzt wichtig, dass wir für Linz ein Instrument bekommen. Es ist politisch wirklich schwer nachzuvollziehen, warum sich die SPÖ gegen so ein wichtiges Thema stemmt.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag sowie über die beiden Abänderungsanträge abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (24) auf Grund der fehlenden Zweidrittel-Mehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der FPÖ wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (24) auf Grund der fehlenden Zweidrittel-Mehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der KPÖ wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und FPÖ (7) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag H 15 Errichtung eines unabhängigen Stadtrechnungshofes – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe KollegInnen, noch einmal zum Thema Kontrollrechte. Im Lichte der Diskussionen rund um die Kontrolle sind immer wieder – das haben wir heute schon ein paar Mal gehabt – Transparenz und Unabhängigkeit das Thema der Kontrolle gewesen. Es beschäftigt sich auch, wie Herr Dr. Schönberger in seinem Bericht schon festgehalten hat, der Städtebund intensiv damit, wie man die städtischen Kontrolleinrichtungen unabhängiger, durchschlagender gestalten kann und sie aus dem Magistrat herauszulösen, auch wenn es um Transparenz der Berichte usw. geht. Die Leitsätze dieser Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden, über die wir heute schon gesprochen haben, formulieren wesentliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße öffentliche Finanzkontrolle und diese Leitsätze betonen die Unabhängigkeit der Rechnungskontrollbehörden, eine ausreichend breit gefasste Prüfungskompetenz und das Recht und die Pflicht der Berichterstattung. Dabei sollen die Behörden selbst nach der Vorlage an die Gremien über die Veröffentlichung von Prüfberichten entscheiden dürfen. Des Weiteren wird auf die finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit, sowie die Bereitstellung ausreichender personeller, materieller und finanzieller Ressourcen hingewiesen. Aus diesen Überlegungen erscheint es uns zweckmäßig, eine unabhängige Gebarungskontrolle auch auf Ebene der Städte, so wie sie bereits auf Landes- und Bundesebene existiert, einzuführen und dazu, glauben wir, ist es am sinnvollsten, eine Regelung im Bundesverfassungsgesetz betreffend die Zulässigkeit von unabhängigen Stadtrechnungshöfen zu schaffen, die dann sinnvollerweise als eine einheitliche Regelung für alle Stadtrechte gilt. Deswegen stellen wir folgende Resolution an die Bundesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Bundesregierung, dem Nationalrat ein Gesetzespaket zur Beschlussfassung vorzulegen, das die bundesweite Errichtung von unabhängigen Stadtrechnungshöfen in den Statutarstädten sowie deren hinreichende Ausstattung mit personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen garantiert. Des Weiteren mögen den Stadtrechnungshöfen umfassende Kompetenzen im Sinne der Leitsätze der ,Deklaration von Mexiko über die Unabhängigkeit der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB)’ eingeräumt werden.’ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, das Kontrollamt als solches ist organisatorisch in die Verwaltung eingebunden und kann als interne Revisionseinrichtung ohne rechtliche Eigenständigkeit gesehen werden. Verwaltungstechnisch gehört sie zum Magistrat. Das Kontrollamt besitzt zwar verfassungsrechtliche Absicherungen wie die fachliche Unabhängigkeit und die Weisungsfreiheit, doch die im Statut verankerte Vertraulichkeitsbestimmung steht einer Transparenz des Kontrollamtes stark entgegen. Prüfberichte dürfen nicht öffentlich im Gemeinderat diskutiert werden - jüngstes Beispiel ist der Rechnungsabschluss 2012. Der Kreis der Berichtempfänger ist sehr eingeschränkt. Prüfberichte dürfen nicht einmal an andere Ausschüsse weitergereicht werden oder an andere Aufsichtsräte, auch wenn dies in ihren Tätigkeitsbereich fallen würde. Laut Statut darf das Kontrollamt nur folgende Felder prüfen: Den Magistrat selber - da sind die Stadtregierungen ausgenommen oder Teile davon -, Linzer Unternehmungen, Unternehmungen, an denen die Stadt zumindest zu 50 Prozent beteiligt ist. Daher konnte das Kontrollamt rund um die Swap-Causa nur die Finanzverwaltung, nicht aber das Finanzreferat prüfen. Ein Stadtrechnungshof würde sehr viele Vorteile bieten. Das hat auch das Kontrollamt in dem Tätigkeitsbericht so angemerkt im Kapitel 3. Ein Stadtrechnungshof sollte ein eigenes Gemeindeorgan sein, das ausschließlich dem Gemeinderat verantwortlich ist und sollte von den Rechten her den Rechten eines Bundes- oder Landesrechnungshofes sehr nahe stehen. Auch die Abberufung des Leiters sollte ausschließlich durch den Gemeinderat erfolgen. Ich finde, die wichtigste Kontrolle ist die Öffentlichkeit, das ist im Tätigkeitsbericht des Kontrollamtes so vermerkt und das darf nicht hinter der verschlossenen Türe passieren, wie es zurzeit der Fall ist. Aus dem Grund werden wir natürlich diesem Antrag unsere Zustimmung geben.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Dobusch: „Der geheime Kontrollausschuss, das ist das, was wir derzeit haben!“ Gemeinderat Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Grundansinnen stimmen wir absolut zu, nämlich der Forderung nach der Einrichtung eines unabhängigen Stadtrechnungshofes. Ich schlage aber den an Transparenz interessierten Kräften in diesem Haus vor, dass wir eine Abkürzung nehmen, dass wir nicht den Weg über den Bundesverfassungsgesetzgeber wählen, weil er zum einen in Landeskompetenzen eingreifen würde, von daher eine gewisse Problematik hat und zum Zweiten sicher ein sehr langwieriger Weg ist. Ich glaube und ich bin mir sicher, es geht auch durch eine landesgesetzliche Änderung. Wir stellen daher den Abänderungsantrag, der bereits an die Fraktionen verteilt worden ist. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Oö. Landesregierung, dem Oö. Landtag die notwendigen Gesetzesänderungen zur Beschlussfassung vorzulegen, um die Errichtung von unabhängigen Stadtrechnungshöfen in den oberösterreichischen Statutarstädten zu ermöglichen. Des Weiteren mögen den Stadtrechnungshöfen umfassende Kompetenzen im Sinne der Leitsätze der ,Deklaration von Mexiko über die Unabhängigkeit der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB)’, eingeräumt werden.’ Wenn es Bedenken gibt in Richtung, dann könnte man einen Stadtrechnungshof nicht in eine unabhängige Position bringen, dann möchte ich an dieser Stelle betonen, erstens, natürlich ist das möglich, denn schon jetzt stellt das Statut durch eine Verfassungsbestimmung den Stadtrechnungshof, also den Kontrollamtsdirektor weisungsfrei. Und das kann durch eine Änderung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtrechnungshofes gelten. Nur der Umstand, dass sie Magistratsbedienstete sind, heißt noch nicht, dass sie damit nicht weisungsfrei wären. Ich erinnere nur daran, dass die Mitarbeiter des Landesrechnungshofes selbstverständlich auch Mitarbeiter des Landes sind. Also das schadet dem noch nicht. Ich glaube also, dass unser Abänderungsantrag die gleichen Möglichkeiten bringt, aber eine wesentlich schnellere und effektivere Lösung ist, als wenn wir den Weg über den Bundesgesetzgeber gehen, wo es noch dazu problematisch ist, weil es hier zu einer Kompetenzverschiebung kommen könnte. Denn zuständig für die Gemeindeordnungen und für die Stadtstatute ist der Landesgesetzgeber. Ich appelliere an Die Grünen und an die Freiheitlichen, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Zum Abänderungsantrag der ÖVP: Nach unserer Information und nach meiner Überzeugung ist das nicht das Gleiche, ob man eine bundesgesetzliche Regelung schafft oder den Landesgesetzgeber beauftragt, Regelungen zu schaffen. Meine Überzeugung und auch die Überzeugung der Rechtsexperten ist es, dass man, wenn man eine tatsächliche Herauslösung der Kontrolle aus den Magistraten will, das in einer bundesgesetzlichen Regelung schaffen muss. Ich glaube natürlich, dass dir das als Landtagsabgeordneten ein bisschen weh tut, wenn der Bundesgesetzgeber in die Landesmaterie vielleicht eingreift. Damit habe ich weniger Probleme. Also, wie gesagt, ich bin überzeugt, dass der Weg über den Bund, wirklich eine komplette Herauslösung, eine komplette Unabhängigkeit der Kontrolle zu schaffen, der richtige ist. Und wenn es euch so ein Anliegen ist mit der Kontrolle und der Unabhängigkeit der Kontrolle, dann verstehe ich nicht, warum jetzt seit einem Jahr hier auf Landesebene dieses Thema nicht weiter behandelt worden ist. Das ist irgendwo in einem Innenausschuss Statutarstädte verschwunden und es wurde keine Diskussion in Gang gebracht. Es ist daher ein bisschen schwierig, jetzt auf einmal das Engagement der ÖVP diesbezüglich für mich irgendwie glaubwürdig mitzunehmen, deswegen, wie gesagt, der Weg über den Bund. Ich ersuche, dem ursprünglichen Antrag zuzustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Abänderungsantrag der ÖVP abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und ÖVP (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der ÖVP wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Errichtung eines Radweges zwischen Linz und Wilhering – Umsetzung des mehrheitlich gefassten Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Juli 2012 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Dringlichkeitsantrag handelt es sich um eine Resolution zur Errichtung des Radweges zwischen Linz und Wilhering und um die Einforderung der Umsetzung des bereits gefassten Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Juli 2012. Damals hat der Gemeinderat - ohne die SPÖ allerdings - die Realisierung des bis dato fehlenden Donauradweges auf der Linzer Seite zwischen Linz und Wilhering für die Linzer und Linzerinnen gefordert und wir haben uns dazu entschlossen, das zu tun. Daher hat der Gemeinderat in dieser Sitzung einen mehrheitlichen Beschluss wie folgt getroffen: ‚Die Stadt Linz bekennt sich, unabhängig von der Frage einer etwaigen Verbreiterung der Nibelungenbrücke’ – das war damals der Knackpunkt – ,zur Errichtung des Radweges zwischen Linz und Wilhering sowie zu einer Finanzierungsbeteiligung durch die Stadt Linz. Der Verkehrsreferent wird ersucht, Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl die Rückmeldung zu geben, wonach die Stadt Linz bereit ist, 50 Prozent der Kosten für die Errichtung des Radweges zu tragen.’ In der Folge wurde dann seitens Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl der Stadt Linz mitgeteilt, dass der Anteil sogar auf 60 Prozent erhöht wird und als weiterer Schritt in Richtung Realisierung - ich glaube sogar, das ist in einer Diskussion passiert – wurde auch eingewilligt, dass man die Planungs- und Errichtungskosten trennt. Laut einem Zeitungsbericht vom 10. April in den Oö. Nachrichten ist es dann aber nicht so gekommen. Diesen Artikel kennen Sie, davon gehe ich aus. (Zwischenrufe) Es gibt viele Dinge, die klar sein sollten und die werden hier besprochen. Trotz klarem Auftrag des Gemeinderates ist es verzögert worden. Kosten und Vertrag wurden auf die Planung reduziert und am 11. März wurde dann laut Zeitungsbericht - von da wissen wir es - das Papier neu vorgelegt. Und jetzt wird hier gesagt, zumindest bis zum gestrigen Nachmittag, steht in der Zeitung, offensichtlich war es nicht bekannt, erst am späten Nachmittag konnte hier Licht ins Dunkel gebracht werden. Tatsächlich ist das Schreiben eingegangen, sagt Peter Binder vom Büro Luger, dieses sei dem Vizebürgermeister aber noch nicht vorgelegt worden. Da es offensichtlich nicht so schnell geht, haben wir uns dazu entschlossen, hier noch einmal einen Dringlichkeitsantrag einzubringen und wir fordern Sie noch einmal auf in der Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied des Stadtsenates wird ersucht, den Intentionen des mehrstimmig gefassten Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Juli 2012 zur Errichtung des Radweges zwischen Linz und Wilhering Rechnung zu tragen und die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.’ Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Resolution. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, die Darstellung des Herrn Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter ist zumindest nicht ganz vollständig. Fakt ist, dass auf Initiative des Landes Oberösterreich die Stadt Linz gebeten worden ist, für diesen Radweg Linz - Wilhering im Verhältnis 50 zu 50 die Planungskosten, Grundstückskosten und Errichtungskosten zu übernehmen. Diesen Antrag haben wir in unterschiedlichen Formen zweimal einstimmig in diesem Haus beschlossen und mit großer Mehrheit - nämlich mit Zustimmung ursprünglich von ÖVP, der Grünen und der Sozialdemokratie - kombiniert mit der Verbreiterung der Nibelungenbrücke. Für beide Projekte haben wir uns damals bereit erklärt, 50 zu 50 zu finanzieren. In der Folge hat das Land Oberösterreich seine Verantwortung für die Verbreiterung der Brücke finanziell nicht wahrnehmen wollen. Es hat uns Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl mitgeteilt, dass eine 50 zu 50-Finanzierung nicht in Frage kommt bei der Verbreiterung der Brücke. Daraufhin hat es auch im Gemeinderat eine Diskussion gegeben und die beiden Projekte wurden getrennt. Ich werde jetzt nur mehr das berichten, was mit dem Projekt Radweg Linz – Wilhering in Folge geschehen ist. Es ist nicht so, dass das eine alleinige Projektentwicklung der Stadt Linz und des Landes Oberösterreich ist, es sind auch die Gemeinden Wilhering und Leonding mit involviert. Und die Nachbargemeinden haben ebenfalls Probleme gehabt, ihren Gemeinderäten den ursprünglichen Vorschlag von Landesstraßenreferent Hiesl vorzulegen, dass ohne irgendeine Kenntnis von Grundstückskosten, ohne eine konkrete Angabe von Planungskosten, geschweige denn eine klare Kostenrechnung für die Finanzierung dieser Projekte eine 50 zu 50-Kostenteilung von Gemeinderäten sozusagen per Blankoscheck beschlossen werden soll. Es gab dann Verhandlungen auch mit den Nachbargemeinden, woraufhin der Schlüssel – hier hat Kollege Dipl.-Ing. Hutter korrekt berichtet – von 50 zu 50 auf 40 Prozent Kostenanteil Gemeinden und 60 Prozent Land Oberösterreich vereinbart wurde. Diese Mitteilung haben wir Ende Februar erhalten, woraufhin es dann weitere Gespräche - hier weiß ich nicht, was die anderen Gemeinden gemacht haben - gegeben hat. Meine Position in diesen Gesprächen ist sehr klar gewesen, dass wir ohne eine Vorlage von exakten Kostenkalkulationen, die beinhalten müssen, wie viel ist für die Grundstücke zu rechnen, die nicht im Besitz des Landes sind, und wie viel sind aus heutiger Sicht für die Errichtung einzukalkulieren, Probleme haben. Das muss man einem Gemeinderat, dem man vorschlägt, 50 zu 50 zu finanzieren, wohl auch mitteilen. Die Antwort ist ausgeblieben, weil - und dafür habe ich Verständnis - derzeit auf Landesebene niemand sagen kann, wie viel das kostet, weil es außer einer rudimentären Machbarkeitsstudie, einiger Luftbildaufnahmen und darin eingezeichnet färbige Striche keine Projektentwicklung gibt. Und deswegen hat Kollege Hiesl letztlich akzeptiert, dass im Gemeinderat - und so war es geplant, es wird allerdings ein Stadtsenatsbeschluss sein, weil die Kosten unter 50.000 Euro sein werden - im ersten Schritt nur eine Vereinbarung über die Beteiligung der Stadt Linz an den Planungskosten sein wird, denn das kann man beziffern und das kann man der Stadtregierung und in Folge auch dem Gemeinderat sehr gerne darlegen. Der zweite Schritt, das hat der Verkehrsreferent des Landes akzeptiert, wird erst dann folgen, wenn diese Planungen so auf dem Tisch liegen, dass wir einen konkreten Finanzierungsbeitrag der Stadt im Ausmaß von 40 Prozent leisten können, wenn wir wissen, was es auch wirklich kostet. Und das halte ich für eine seriöse Vorgangsweise, das ist eine Vorgangsweise, die einer Organisation entspricht, die mit dem Steuergeld verantwortungsvoll umgeht, und deswegen ist bereits in Vorbereitung für die nächste Stadtsenatssitzung, dass diese Übereinkunft für die Planungsfinanzierung vorgelegt wird. Das weiß auch die ÖVP, das weiß Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl und seine Mitarbeiter im Büro und deswegen wäre es sehr fair von der ÖVP, diesen Antrag gar nicht zur Abstimmung zu bringen, denn das ist mehr als Trittbrettfahren, das ist in Wirklichkeit eine Unterstellung, dass diese Materie nicht bearbeitet wird. Die sozialdemokratische Fraktion wird sich bei allem Bekenntnis zu diesem Radweg, den wir mitfinanzieren, den wir für eine wichtige Verkehrsachse halten, heute trotzdem der Stimme enthalten, weil diese Vorgangsweise unterstellend und unfair ist.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Luger, wir werden trotzdem heute diesem Antrag die Zustimmung geben, weil wir der Überzeugung sind, dass - wir haben das schon öfter beantragt - dieser Radweg so rasch wie möglich umgesetzt werden soll. Es ist erfreulich zu hören, dass das jetzt schon auf Schiene ist, dass zuerst einmal die Planungskosten und dann in einem zweiten Schritt der konkrete Finanzierungsbeitrag beschlossen werden soll. Das finde ich eine sehr gute Vorgangsweise. Ich möchte aber daran erinnern, dass man bei einem anderen Projekt, wo es um ganz andere Summen geht, sehr wohl einen Blankoscheck ausgestellt hat, ohne dass es konkrete Kosten gibt ...Zwischenrufe... ja, irgendetwas mit West hat das geheißen ...Zwischenrufe, Heiterkeit... ein so genannter Westring. Ich hätte das Wort nicht ausgesprochen, aber Herr Bürgermeister, du hast mich jetzt provoziert. Ich finde es gut, wenn man mit dem Steuergeld verantwortungsvoll umgeht, das sollte man auch und das ist unser Auftrag und es freut mich, wenn das bei diesem Projekt erfolgt und ich wünsche es mir auch bei einem gewissen anderen Projekt. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Wie ich es erwartet habe, ist eine big story zurückgekommen, was hier passiert. Ich finde, es war nichts unfair oder unterstellend und alle meine Aussagen waren sehr wohl korrekt, das möchte ich auch einmal ganz kurz erwähnen. Vielleicht sollte man dann noch ergänzen, dass man vielleicht die Papiere schneller findet und weiterleitet an den Referenten, da kann er dann gar nichts dafür. Nichtsdestotrotz ersuche ich Sie, dem Antrag zuzustimmen. Herzlichen Dank.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (24) mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Mag. Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend gerechte Finanzen – Transfers entflechten – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ich vernehme dem Zuruf des Stadtrates Mayr stellvertretend für seine Fraktion, dass der Antrag bereits gelesen wurde und setze das auch für die anderen Fraktionen und Parteien voraus. Ich werde somit den Antrag nicht nochmals im Wortlaut vorlesen, sondern beschränke mich auf ein Beispiel. Durch wechselseitige Zahlungen von Gemeinden und Ländern, so genannte Transfers, entstehen nach Berechnungen des Zentrums für Verwaltungsforschung KDZ rund 52.000 Transaktionen im Jahr, die hochgerechnet österreichweit etwa 100 Millionen Euro kosten und Bankgebühren vernichten. Das entspricht in etwa umgerechnet einem Betrag in der Anzahl von 20.000 Kindergartenplätzen, um es griffiger zum machen, die man damit finanzieren könnte. Ich glaube, es ist höchst an der Zeit, anknüpfend auch bei dieser zitierten Studie des KDZ, die auch im Antrag genannt wird, eine Entflechtung der Transfers vorzunehmen anhand von gewissen Kriterien, die im Antragstext stehen. Ich hoffe bei diesem Antrag als zukunftsgerichtete Verwaltungsreform auf breite Zustimmung, damit hier mehr Geld für die Bürger bleibt und nicht irgendwo versickert. Danke schön. (Beifall FPÖ) Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Nationalrat, den Bundesrat und den Oberösterreichischen Landtag: ,Die gesetzgebenden Körperschaften werden ersucht, eine Reform des Transfersystems zwischen Ländern und Gemeinden nach folgenden Grundsätzen zu beschließen: - Transferentflechtung: Länder finanzieren vollständig die Krankenanstalten und Sozialhilfe, Gemeinden die Kinderbetreuung und Musikschulen - Abtausch der Landesumlagen gegen Landesförderungen (Vereinfachung) - Finanzkraftausgleich durch ein bis zwei Transfers direkt auf Gemeindeebne – keine Überkompensation der Finanzkraft, sondern Angleichung auf beispielsweise 90 Prozent des Durchschnitts - Lastenausgleich für die überörtliche Leistungserbringung berücksichtigen - Bedarfszuweisungen transparent und nachvollziehbar machen Es kommt sowohl eine spezielle Regelung für Oberösterreich als auch – bevorzugt – eine bundesweit einheitliche Rahmengesetzgebung in Frage.’“ Wortmeldung Vizebürgermeister Dr. Watzl: „In diesem Fall folge ich dem Herrn Bürgermeister, weil er hat eine ganz klare Vorgabe gegeben: Wir sollten bei diesem wunderschönen Mai-Lüfterl spätestens um 20 Uhr fertig sein. Ich halte für die ÖVP-Fraktion fest, dass wir uns hier der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (15) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Mag. Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend rechtskonforme Ehrungen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ich werde die Abonnenten und sonstigen Leserinnen und Leser einer kleinformatigen Tageszeitung darauf aufmerksam machen, dass sie ebenfalls bereits von dieser Sache gelesen haben dürften. Es geht darum, dass aufgrund einer Rechtsänderung, einer Änderung der Rechtslage im Landesgesetz, von der offenbar niemand gewusst hat und die dann nicht mitgeteilt wurde, scheinbar Ehrungen, die, glaube ich, auf einem breiten Konsens beruhen, durchgeführt wurden, obwohl sich die Rechtslage im Vorfeld scheinbar geändert hat. Um die Rechtssicherheit für die geehrten Damen und Herren zu schaffen, vor allem bei diesen höheren und hohen Ehrungen, die hier vergeben wurden, bitte ich darum, das einmal zur Sicherheit sozusagen nachträglich zu genehmigen. Sollte es dann dazu kommen, dass dieses Gesetz wieder geändert wird, also es doch andere Interpretationsmöglichkeiten gibt, kann man das in Zukunft so handhaben, aber zumindest in dieser Sache betreffend die Ehrungen vom November 2012 herrscht dann Sicherheit. Ich glaube, das wäre ein guter Punkt, weshalb ich um Zustimmung ersuche und dafür danke. (Beifall FPÖ) Der Gemeinderat beschließe: ,Die am 12. September 2012 im ‚Ehrungsbeirat’ behandelten und schließlich am 29. November 2012 verliehenen Ehrungen – siehe Begründung – werden gemäß § 5 Abs. 1 Statut der Landeshauptstadt Linz (i.d.g.F., zuletzt geändert durch LGBl Nr. 69/2012 mit Rechtskraft 1. August 2012) nunmehr mit Dreiviertelmehrheit vom Gemeinderat beschlossen: - Mag. Dr. Hubert Hofmann - Gemeinderätin a.D. Landtagsabgeordnete a.D. Bundesrätin a.D. Helga Moser - Gemeinderat a.D. Landtagsabgeordneter Hans-Karl Schaller - Michael Nell - Komm.-Rat Dipl.-Ing. Herbert Steinwender - Jutta-Sybille Aglas-Baumgartner - Mag. Karl Aichhorn - Dr. Bruno Gilligsberger - Veronika Goltsch - Gerta und Christian Michael Horn - Johann Jascha - Prof. Heinz Keplinger - Univ.-Prof. Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. mont. Hubert Presslinger - ao. Univ.-Prof. Dr. Otto Urban - Alois Bertsch - Gemeinderätin a.D. Alexandra Schmid’“ Bürgermeister Dobusch: „Wenn die Rechtsmeinung stimmt, ist eine Dreiviertelmehrheit notwendig für das Ganze, damit diese Ehrungen sozusagen geheilt wären. Ich darf um Zustimmung bitten. Wenn keine Dreiviertelmehrheit erreicht wird, ist nicht rechtskräftig zugestimmt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Gemälde-Schwund prüfen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Linz ist im Rechtsstreit um drei verschwundene Bilder von Gustav Klimt und Egon Schiele mit ihrer Berufung gescheitert und muss nun an die Erben der Leihgeberin womöglich eine Entschädigung in der Höhe von bis zu 6,25 Millionen Euro zahlen. Im Detail geht es hier um die verschwundene Klimt-Zeichnung ‚Zwei Liegende’, das Aquarell ‚Junger Mann’ und das Gemälde ‚Tote Stadt’ von Schiele. Seitens der Linzer Museen konnte der Verbleib dieser Werke bisher nicht geklärt werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass dem Verschwinden der Bilder eine Straftat zugrunde liegt. Wir Linzer Freiheitlichen begnügen uns nicht damit, dass wertvolle Werke einfach abhanden gekommen sind. Wir fordern, das alle Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen und Aufschluss zum Verbleib der Werke liefern können, genutzt werden müssen. In Anbetracht der hohen Schadenssumme, die auf Linz zukommen kann, soll der Verbleib der verschwundenen Bilder durch das Kontrollamt geprüft werden. Im Zuge dieser Prüfung soll auch sichergestellt werden, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden, dass Linz nicht ein zweites Mal in eine ähnlich gelagerte Situation geraten kann. Ich möchte noch ein paar Worte dazu festhalten, und zwar dieser Antrag hat auf keinen Fall irgendwelchen unterstellenden Charakter. Wir sind uns durchaus bewusst und wir sind auch sicher, dass viele Stellen sehr bemüht waren, den Verbleib dieser Gemälde aufzuklären. Wir wollen aber trotzdem noch den letzten Versuch wagen und ersuchen das Kontrollamt, den Verbleib der Bilder zu prüfen. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Um sicherzustellen, dass das Verschwinden der Klimt- und Schiele-Bilder von einer unabhängigen Stelle geprüft wird und auch in Anbetracht des hohen Verlustes von einigen Millionen Euro, wird das Linzer Kontrollamt beauftragt, den gesamten Sachverhalt rund um das Verschwinden der Bilder, die der Stadt Linz als Leihgabe im Jahre 1951 von Frau Olga Jäger zur Verfügung gestellt wurden, zu untersuchen. Dabei sind auch straf-, zivil- und dienstrechtliche Aspekte sowie mögliche Haftungen (Schadenersatz) zu berücksichtigen.’ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Dobusch: „Ich ersuche meine Fraktion, sich der Stimme zu enthalten, und zwar aus folgendem Grund: Der Kulturdirektor, der Archivdirektor, Mitarbeiter, Sachverständige, Juristen und Rechtsanwälte haben sich in den letzen zwei Jahren wirklich mit der Thematik inhaltlich derart intensiv beschäftigt bis hin zu dem Versuch mit Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft, ob man gewisse Dinge vielleicht eruieren könnte. Das Ergebnis war, dass niemand wirklich den Grund dafür fand, warum es Schriftstücke gibt, dass 1951, bevor die Neue Galerie überhaupt existierte, von einem damaligen Vertreter dieser Galerie, die in einer anderen Form auf Privatbasis existierte, diese zwei oder drei Unterschriften hergegeben worden sind. Das Kontrollamt ist meines Erachtens völlig überfordert, weil es gibt solche Stöße von Unterlagen, die alle von den Juristen aufgearbeitet worden sind. Ich enthalte mich der Stimme, nicht, weil ich glaube, dass das Kontrollamt das nicht tun soll, um das geht es mir gar nicht, ich glaube nur, dass alles wirklich gemacht worden ist und dass das Kontrollamt mit den Methoden, die unser Kontrollamt dafür hat, nichts anderes machen kann, als neuerlich alle vorhandenen Unterlagen zu sichten, was x Experten schon gemacht haben. Wir glauben, dass das wirklich nichts bringt, dass das eine Arbeitsbeschaffung ist, auch wenn es gut gemeint ist, das meine ich sehr wohl, aber dass wirklich etwas herauskommt, das ist praktisch nicht möglich. Daher enthalten wir uns der Stimme. Wenn die Mehrheit sagt, das ist so, dann wird das Kontrollamt das machen, dann haben sie wieder eine Aufgabe, aber ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das wirklich nichts bringt und daher enthält sich meine Fraktion der Stimme.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Ich kann das unterstreichen, was Sie gesagt haben, auch für uns ist die Aufgabenstellung diesbezüglich ungeeignet. Wenn es irgendwie um strafrechtliche Geschichten geht, ist das Kontrollamt an und für sich ursächlich nicht der Ansprechpartner. Aber ich möchte noch eine Sache ergänzen an dieser Stelle, weil nämlich das Kontrollamt in mehreren Berichten immer wieder Empfehlungen abgibt, was die Sicherheitskonzepte und die Inventarisierung der Museen betrifft. Ich glaube, das ist begonnen und ich glaube, man muss jetzt noch einmal die Priorität darauf hinlegen, dass man die Empfehlungen des Kontrollamtes diesbezüglich rasch umsetzt, um hier die Sicherheitslücken, die es offensichtlich gibt, irgendwie zu schließen.“ Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann den Ausführungen des Herrn Bürgermeisters insofern einiges abgewinnen, wenn ich im Vorspann zum Antragstext lese: ,In Anbetracht der hohen Schadenssumme, die auf uns zukommen kann, soll der Verbleib der verschwundenen Werke durch das Kontrollamt geprüft werden.’ Ich bin mir nicht sicher, ob das Kontrollamt überhaupt dafür zuständig ist – der Herr Direktor nickt verneinend –, wenn ich mir aber den Antragstext lese und Formulierungen finde, quasi – und so könnte man es interpretieren – die Vorkommnisse, die mit der Auffindung und, und, und verbunden waren, zu kontrollieren, könnte man wieder sagen, das ist sehr wohl ein Auftrag des Kontrollamts, ob das wirklich alles ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Nachdem das Kulturressort in der Verantwortlichkeit der ÖVP ist, möchte ich mir, ganz ehrlich gesagt, nicht den Vorwurf gefallen lassen, ich hätte irgendetwas zu vertuschen, was tatsächlich nicht der Fall ist. Denn es ist genau so, wie Sie sagen, Herr Bürgermeister, dass die bisher Befassten nach meinem Wissensstand nach bestem Wissen und Gewissen und mit voller Kraft dafür gearbeitet haben, dass Schaden von der Stadt abgehalten wird. Dennoch wird die ÖVP dem Antrag zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hein: „Ich danke der ÖVP für die Zustimmung und will nur ganz kurz festhalten für Herrn Vizebürgermeister Watzl: Ausschlaggebend für den Auftrag ist der Antragstext und nicht die Begründung, das haben wir auch ein paar Mal schon hier gehabt. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 33. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Dobusch dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 19.52 Uhr 212 213