Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 3 /2021 PROTOKOLL über die 49. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 8. April 2021, 14 Uhr, im Festsaal des Neuen Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Markus Hein ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Michael Raml ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl FPÖ Patricia Haginger GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn NEOS Olga Lackner GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler FPÖ Zeljko Malesevic ÖVP Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Potočnik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr SPÖ Manfred Schauberger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Mag. Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner SPÖ Regina Traunmüller SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Mag.a Ulrike Huemer Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRÄGE DES STADTSENATES C 1. Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an die Museen der Stadt Linz GmbH (Durchführung des Projektvorhabens „Gegen Hitze-Inseln in der Stadt“ Begrünung und Verbesserung der Freiraumqualität Vorplatz Nordico Stadtmuseum); maximal 86.000 Euro C 2. Gründung der „DIH Arbeitswelt KMU GmbH“ (DIH) C 3. Angleichung des Lehrlingseinkommens in diversen Lehrberufen D ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG D 1. Festsetzung von Entgelten für die Benützung von öffentlichem Gut der Stadt Linz im Jahre 2021 1. Schanigärten für den Zeitraum 1. März bis 31. Oktober 2021 (Normalsaison) 2. Eisverkaufseinrichtungen für den Zeitraum 1. März bis 31. Oktober 2021 (Saison) 3. Warenkörbe für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 4. Jahresvorschreibung für den Zeitraum 1. Jänner bis 30. Juni 2021 (1. Halbjahr) E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT E 1. Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 5. November 2020 „Soziale Präzisierung des Aktivpasses“ E 2. Gewährung einer Subvention an verschiedene Linzer Sportvereine (Spitzensportförderung 2021); insgesamt 440.000 Euro E 3. Änderung der Beschäftigungsdauer für MitarbeiterInnen im Jobimpuls nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz E 4. Gewährung einer Subvention an den Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenprojekte (Projekt Perspektive Lehre Linz, Kursdauer 19. April 2021 bis 31. Dezember 2021); maximal 64.575 Euro sowie 4363 Euro (Nachförderung für Projekt Kursdauer 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021) F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU F 1. Bebauungsplanänderung "Ediktalverordnung Nr. 2" - Gesamtes Stadtgebiet F 2. Neuplanungsgebiet Nr. 3 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Untere Donaulände / Holzstraße) - 2. Verlängerung F 3. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 08-022-01-00, KG Waldegg und Linz (Pillweinstraße - Bahrgasse) und Aufhebung eines Teilbereiches des TBPL 360, KG Lustenau F 4. Änderungspläne Nr. 195 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Mozartstraße 6-14) F 5. Änderungspläne Nr. 182 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Pichling (Pichlinger Straße) F 6. Bebauungsplanänderung 02-082-01-01, KG Urfahr und Pöstlingberg (Hagenstraße 29) F 7. Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Katzbach (Hofbauerweg 28); Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs F 8. Bebauungsplanänderung 06-037-01-01, KG Linz (Nietzschestraße – Weißenwolffstraße) F 9. Endausbau des Drosselweges zwischen Pichlinger Straße und „ÖBB-Unterführung“ sowie der Oidener Straße im Bereich der LEWOG-Wohnbauten bei gleichzeitiger Anpassung der öffentlichen Beleuchtung; Vergabe der Arbeiten; insgesamt maximal 122.000 Euro F 10. Verlängerung der Mühlbachstraße, Herstellung eines Wendehammers, Sanierung des Straßenbestandes und Enteignung von Teilflächen; Grundsatzgenehmigung G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG G 1. Erlassung der Linzer Marktordnung 2021 (LMO 2021) G 2. Einvernehmliche Auflösung einer Optionsvereinbarung (Gemeinderatsbeschluss vom 7. November 2019) für einen Grundkauf in der KG Posch (Südpark Linz) H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION H 1. HTL1 Bau- und Design – Goethestraße / Südtirolerstraße; Rückstellung von Räumlichkeiten für die Horterweiterung der Volksschule 8 (Goetheschule) – Abschluss einer Auflösungsvereinbarung I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS I 1. Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2021; Grundsatzgenehmigung; maximal 255.000 Euro I 2. Stream Festival 2021; Durchführung der Programmschiene "Talk" und "Stage" als Live-Streaming-Online-Festival sowie Verschiebung der Programmschiene "Club" - Adaptierung des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Jänner 2019 in der Fassung des Abänderungsbeschlusses vom 2. Juli 2020 J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE J 1. Erlassung einer Verordnung über das Verbot des Mitführens von Hunden an bestimmten öffentlichen Orten innerhalb des Ortsgebietes der Landeshauptstadt Linz und Übertragung der Zuständigkeit zur Änderung der Grundflächen vom Gemeinderat auf den Stadtsenat sowie Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates vom 2. Juli 1987 mit der ein Verbot der Mitnahme von Hunden auf bestimmten Plätzen im Stadtgebiet Linz erlassen wurde J 2. Erlassung einer ortspolizeilichen Verordnung zum Schutz von Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätzen K ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG K 1. Ausstattung der öffentlichen Linzer Mittelschulen mit Laptops im Rahmen des Pakts für Linz; Grundsatzgenehmigung; 200.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und einer Kreditüberschreitung L BERICHT DES KONTROLLAUSSCHUSSES L 1. Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2020 M FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTION NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 M 1. DIGITALISIERUNG IM VERKEHR M 2. KOOPERATIVES VERFAHREN MIT ANWOHNERN UND WIRTSCHAFT BEI BEGRÜNUNGSMASSNAHMEN M 3. STÄDTISCHES MÜLLENTSORGUNGSKONZEPT ANPASSEN M 4. PILOTPROJEKT "ARBEIT 50 PLUS" IN STÄDTISCHEN UNTERNEHMUNGEN M 5. ANGSTRÄUME ENTSCHÄRFEN - MEHR SICHERHEIT DURCH KRIMINALPRÄVENTIVE STADTPLANUNG M 6. FLEXIBLE ÜBERDACHUNG FÜR DAS SPORTBECKEN IM LINZER PARKBAD M 7. AUSSTATTUNG DER LINZER VOLKSSCHULEN MIT LAPTOPS M 8. GÜNSTIGERE TARIFE FÜR LINZER RADVERLEIH UND EINBEZIEHUNG WICHTIGER STANDORTE M 9. AUSSETZEN DER LUSTBARKEITSABGABE FÜR 2021 UND REFORM M 10. BIKE QUALITY LINZ - AUSBAU DER QUALITÄT DER RADINFRASTRUKTUR M 11. FAHRRADVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG FÜR DIE NEUE DONAUBRÜCKE M 12. GEFAHRLOSE QUERUNG ALTENBERGER STRASSE / SCHUMPETERSTRASSE M 13. SHOPPEN STATT SCHLEPPEN! EINFÜHRUNG EINES LIEFER- UND ABHOLSERVICE IN LINZ M 14. MASTERPLAN LINZER DONAURAUM M 15. EINFÜHRUNG EINES JUGEND-GEMEINDERATES IN LINZ M 16. ERARBEITUNG LEITLINIEN FÜR BÜRGER/INNENBETEILIGUNG IN LINZ M 17. VERBESSERUNGEN FÜR FUSS- UND RADVERKEHR IM BEREICH A7-HAST AUHOF - RESOLUTION M 18. ANTRAGSTELLUNG DURCH EINZELNE MITGLIEDER DES GEMEINDERATES ERMÖGLICHEN - RESOLUTION M 19. SPIEL- UND SPORTPLATZ UNTER DER VOEST-BRÜCKE – RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 49. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Weiters teilt Bürgermeister Luger fest, dass Gemeinderätin Claudia Hahn und Gemeinderätin Miriam Köck, beide SPÖ, Gemeinderätin Susanne Walcher, Gemeinderat Günther Kleinhanns und Gemeinderat Manfred Gabriel, alle drei FPÖ, Gemeinderätin Maria Mayr, ÖVP, und Gemeinderätin Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova und Gemeinderat Michael Svoboda, beide Die Grünen, entschuldigt sind. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS „Ich möchte Sie über drei Punkte informieren. Erstens, ersuche ich Sie, wenn man nicht spricht, von diesen Masken Gebrauch zu machen. Zweitens, hat es Anfragen von einzelnen Fraktionen gegeben, welche Auswirkungen die innerparteilichen Entscheidungen der letzten Wochen in der Partei der NEOS auf den Linzer Gemeinderat haben. Aufgrund des Statutes, das der Landtag beschlossen hat, kann ich das auf den Punkt bringen. Die Fraktion der NEOS gilt, aus den drei Personen, die gewählt worden sind, als nach wie vor bestehend. Es gibt somit auch keine einzelnen neuen Fraktionen oder Ausgeschiedene. Der Ausschluss eines Gemeinderatsmitgliedes aus einer Fraktion ist durch die Bestimmungen des § 9 Abs. 1 StL 1992 i.d.g.F. rechtlich nicht möglich ist. Ich werde, so wie in der Vergangenheit, bei der Abstimmung dann ,Die NEOS-Fraktion‘ zu Protokoll geben. Sollte sich hier kein einstimmiges Stimmverhalten ergeben, werde ich, so wie in der Vergangenheit, dies namentlich festhalten. Dies nur zum Prozedere. Drittens, Sie konnten heute auch schon den Medien entnehmen, dass das Oberlandesgericht Wien den Einspruch, die Revision der BAWAG, im Zusammenhang mit dem SWAP-Verfahren abgelehnt hat. Das heißt, die inhaltliche Position, dass das Zustandekommen dieses Vertragswerks rechtlich ungültig ist – das hat der Richter schon im Zwischenurteil festgehalten -, ist nun auch vom Oberlandesgericht bestätigt worden. Die BAWAG hat jetzt die Möglichkeit, sich an den Obersten Gerichtshof zu wenden. Es ist davon auszugehen, dass das geschieht. Die Frage um das Zustandegekommenseins des Vertrags wird dann höchstinstanzlich bewertet sein, wie immer diese Entscheidung dann ausgeht. Ich glaube aber, für uns als Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, vor allem für die Älteren von uns, die schon damit länger konfrontiert waren, kann man wirklich von einem Etappenerfolg sprechen. Jubeln soll man immer erst, wenn alles definitiv entschieden ist. Ich glaube, wir hatten aber von der Einschätzung her, schon einmal eher ein bisschen defensivere Gefühle. Das soweit dazu.“ Weiters verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2021 bis 19. März 2021 für das Rechnungsjahr 2021 keine Kreditüberschreitung genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 8. Jänner 2021 bis 19. März 2021 für das Rechnungsjahr 2021 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 8. Jänner 2021 bis 19. März 2021 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2021 Kreditübertragungen in der Höhe von 251.000 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 11.000 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 i.d.g.F. obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen oder -überschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Auszahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2021 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,036.103 Euro und wurde nicht überschritten. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2021 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 19. März 2021 genehmigten Kreditüberschreitungen null Euro und die Kreditübertragungen 5,803.815 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 i.d.g.F. ist für Kreditübertragungen und -überschreitungen ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditübertragungen bzw. -überschreitungen insgesamt 7,5 Prozent der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit, das sind 57,446.730 Euro gemäß dem Voranschlag übersteigen. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2021 ist daher nicht erforderlich.“ B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger gibt bekannt, dass in die heutige Sitzung vier Anfragen eingebracht wurden; zwei an Vizebürgermeister Hein, eine an Vizebürgermeister Mag. Baier und eine an Stadträtin Mag.a Schobesberger. 1. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, laut einer städtischen Pressemitteilung soll die Unionkreuzung ab Ende März ein ,Facelifting‘ erhalten. Aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes werden im vielbefahrenen Kreuzungsbereich der Unionstraße mit der Wiener Straße Sanierungsarbeiten durchgeführt. So werden 550 Quadratmeter schadhafte Straßenoberfläche abgefräst und erneuert. Bei der Unionkreuzung wird die Fahrbahn der Wienerstraße zur Kreuzung hin im Mischverkehr von Autos und Fahrrädern gemeinsam genutzt. Auf die Schaffung eines Radwegs oder Mehrzweckstreifens für RadfahrerInnen wurde bislang verzichtet. Häufig werden RadfahrerInnen in diesem Bereich aber vom Autoverkehr gefährdet, indem sie mit zu wenig Seitenabstand überholt und manchmal sogar angehupt und abgedrängt werden. Da es sich bei der Wienerstraße um eine wichtige Nord-Süd Verbindung für den Radverkehr handelt, sind in diesem Bereich dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für RadfahrerInnen notwendig. Auch die Stelle Unionkreuzung / Unionstraße ist verbesserungswürdig. Eine Verbreiterung des Gehsteigs und des Haltestellenbereichs würde einen deutlichen Qualitätsgewinn für Fahrgäste der Linienbusse und FußgängerInnen mit sich bringen. Ich stelle daher laut Statut Linz S 12 nachstehende Anfrage: 1. Wird im Zuge der Fahrbahnsanierung auch daran gedacht, die Bedingungen für Radfahrende durch einen eigenen Radfahrstreifen zu verbessern? 2. Wird bei der Ausführung der Sanierungsarbeiten darauf geachtet, dass auch Radfahrende die Kreuzung gefahrlos und ohne noch mehr bedrängt zu werden, überqueren können? 3. Werden zumindest die 2016 eingeführten ,Sharrows‘, also auf der Fahrbahn aufgebrachte Fahrradpiktogramme mit Pfeilen, die die Fahrlinie der RadfahrerInnen kennzeichnen, wie von der Radlobby gefordert, verlängert und Markierungen bereits jeweils vor dem Beginn der Rechtsabbiegespur geschaffen? 4. Ist seitens der Stadt Linz daran gedacht, die stark frequentierte O-Bus-Haltestelle Unionkreuzung stadtauswärts durch deutliche Verbreiterung des Wartebereichs und ansprechende Unterstände fahrgastfreundlicher zu gestalten und die Fahrbahn im gesamten Haltestellenbereich auf eine Fahrspur zu verschmälern, um den oft schon im Kreuzungsbereich lospreschenden Fahrzeugen Einhalt zu gebieten? Dazu Vizebürgermeister Hein: „Zu 1.: Bei der Unionstraße haben wir das Problem, dass wir leider keinen Platz für einen Fahrradstreifen haben. Die Sanierung wird durch die sehr desolate Straßenentwässerung ausgelöst, die es wieder herzustellen gilt. Aber wie gesagt, können wir dort aus Platzgründen leider keinen eigenen Radweg oder Radstreifen zur Verfügung stellen. Zu 2.: Ich verweise auf die Frage 1. Dort kann aus Platzgründen keine eigene Querung für Radfahrer geschaffen werden. Zu 3.: Die straßenpolizeilichen Maßnahmen, diese ,Sharrows,‘ haben mit der Sanierung nichts zu tun. Wenn es sinnvoll ist, werden diese natürlich auch angebracht. Ich sehe hier keinen Grund, der dagegensprechen sollte. Zu 4.: Auch das können wir im Zuge dieser Sanierung nicht machen, denn eine Verschmälerung der Unionstraße würde zu einer Rückstausituation in der Hamerlingstraße und Lenaustraße führen. Im Zuge der Umsetzung des Eurobahnprojekts – das betrifft das ÖBB-Gelände - wird der sogenannte Wiener Platz errichtet, damit wird sich auch die Wartesituation für die Fahrgäste der Linz AG-Linien stadtauswärts wesentlich verbessern.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, die ,Neue Linzer Donaubrücke‘ nimmt langsam Gestalt an. Auch die Planungen für den Bau des ,Donauparkstadions‘ und eines Möbelhauses an der Hafenstraße haben begonnen. Mit Fertigstellung der Brücke im Herbst 2021 wird für den Radverkehr eine sehr wichtige Verbindung über die Donau wiedereröffnet. Die schlechten Erfahrungen bei den A7-Bypassbrücken mit Fehlplanungen rund um die Brücke haben gezeigt, dass die Einbindung von ,ExpertInnen des Alltags‘, also den täglichen NutzerInnen der Radwege, unbedingt erforderlich ist. Die Radlobby Linz hat daher einen sogenannten ,Radverkehrs-Check‘ eingefordert. Noch vor Fertigstellung sollten die jetzigen Planungen hinsichtlich Fahrradtauglichkeit durch externe, unabhängige ExpertInnen geprüft werden. Kritische Punkte sind zum Beispiel die Zu- und Abfahrten bzw. die Anbindung an die bestehenden Radwege. Eine vorausschauende Planung hilft auch mögliche Folgekosten zu vermeiden, denn spätere Korrekturen sind oft kostenintensiv und für Radfahrende und Verkehrsplanung gleichermaßen frustrierend. Ich stelle daher laut Statut Linz §12 nachstehende Anfrage: 1. Werden Sie eine Fahrradverträglichkeitsprüfung - auch ,Radverkehrs-Check‘ genannt - für die ,Neue Donaubrücke Linz‘ inklusive Anschlüsse zum Beispiel im Bereich Donaupark/Hafenstraße von unabhängigen ExpertInnen durchführen lassen? Welche Erkenntnisse liegen Ihnen schon vor der Durchführung einer solchen unabhängigen Fahrradverträglichkeitsprüfung im gesamten Bereich der ,Neuen Donaubrücke Linz‘ hinsichtlich folgender Punkte vor: 2. Müssen Radfahrende unnötigerweise mehrere Fahrbahnen queren, um die Kreuzungen zu überqueren? 3. Gibt es Unterbrechungen durch Ampeln oder anderen Verkehrszeichen für Radfahrende? 4. Gibt es Konfliktpunkte mit den Fußgängern? 5. Sind die Sichtverhältnisse jeweils so gut, dass keine gefährlichen Situationen entstehen können? 6. Sind die weiterführenden Radwege gut erreichbar? 7. Sind die Radien und Breiten überall so groß, dass damit auch dem immer stärker wachsenden Anteil an Lastenrädern Rechnung getragen wird? 8. Werden die Fahrbahnübergänge absolut eben und ohne mehr als vier Zentimeter seitlich aufragende Randsteine ausgeführt? 9. Wie werden die Querungen der Radwege mit der zukünftigen Stadtbahn gelöst? Dazu Vizebürgermeister Hein: Zu 1.: Frau Gemeinderätin Grünn, wenn wir das machen würden, wären wir fünf Jahre zu spät. Es ist wahrscheinlich den meisten hier nicht entgangen, dass die Tragwerke bereits in Endlage gebracht sind und die Brückenkonstruktion fertig ist. So etwas macht man im Zuge der Planungsarbeiten und nicht im Zuge von Bauarbeiten und das wurde natürlich auch von unserer Verkehrsabteilung so gemacht. Natürlich ist auch der Bereich der Hafenstraße betroffen, die baulichen Maßnahmen sind bereits abgeschlossen. Wenn wir aber theoretisch annehmen würden – was nicht der Fall ist, weil unsere Verkehrsabteilung natürlich sehr akribisch an diesem Projekt gearbeitet hat –, dass der Fahrradcheck für die Donaubrücke negativ wäre, was wären die Konsequenzen? Sollen wir dann noch einmal bauen? (Zwischenruf) Wie gesagt, das ist der falsche Zeitpunkt für den Fahrrad-Check. Diese Anfrage hätte vor fünf Jahren kommen müssen. Unsere Verkehrsabteilung hat diese Anfrage aber nicht gebraucht und hat das natürlich schon aus Eigeninteresse gemacht, weil wir den Fahrradverkehr natürlich entsprechend attraktiv gestalten wollen. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Donauquerung über die ,Neue Donaubrücke‘ oder die Eisenbahnbrücke die attraktivste Querung der Donau zumindest in Linz ist. Zu 2.: Wir haben natürlich darauf geachtet, dass unnötige Überquerungen vermieden werden. Eine ist einstweilen noch offengeblieben, das ist im Bereich der Hafenstraße. Im Zuge des Stadtbahnprojekts soll das mit gelöst werden – da soll es eine Überführung geben. Zu 3.: Frau Gemeinderätin, das haben wir nicht nur in diesen Bereichen, das ist eigentlich im ganzen Stadtgebiet so der Fall. Wir haben eine Lichtsignalanlage im Bereich Hafenstraße / Strasserau, eine auf der nördlichen Seite im Kreuzungsbereich der Reindlstraße / Linke Brückenstraße und eine im Kreuzungsbereich der Freistädter Straße / Linke Brückenstraße. In einer Stadt wird man das nicht vermeiden können. Zu 4.: Wir gehen nicht davon aus, dass es hier Konfliktpunkte gibt, weil die Rad- und Gehwege über die ,Neue Donaubrücke‘ sehr großzügig ausgelegt sind. Zu 5.: Wir gehen davon aus, dass die Sichtverhältnisse sehr gut sind. Zu 6.: Ja, das sind sie. Im Bereich der Hafenstraße haben wir das Problem, dass wir auch aufgrund des Platzmangels keinen eigenen Radweg realisieren können. Im Zuge der Parkplatzerrichtung, die ein Provisorium für die Tabakfabrik ist, haben wir aber die Industriezeile über die alte Trasse der Hafenbahn entsprechend gut angebunden. Zu 7.: Die Fahrbahnübergänge werden den Richtlinien entsprechend ausgeführt. Zu 8.: Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass die Übergänge zu hoch waren. Das waren dann aber Baumängel der ausführenden Firmen und dem ist nach Bekanntwerden solcher Probleme sofort mit einer Abschrägung entgegnet worden. Zu 9.: Das können wir aus heutiger Sicht noch nicht sagen, denn es gibt noch kein Vorprojekt und keine Detailplanung. Das wird dann im Zuge der Detailplanung der Stadtbahn zu realisieren sein.“ 3. Anfrage von Gemeinderätin Lackner an Vizebürgermeister Mag. Baier von der März-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Bernhard Baier, im Zusammenhang mit Ihrem letzten Gemeinderatsantrag ,Baumpflanzoffensive und Verbesserung der Baumqualität‘ am 21. Jänner 2021 sind einige Unklarheiten zurückgeblieben. So wurde mit der Baumpflanzoffensive ,1000 Bäume für Linz‘ ein Masterplan beauftragt, um klimawirksame Straßenzüge zur Baumpflanzung nach dem Schwammstadt-Prinzip zu eruieren. In Folge wurde ein Detailplanungsbudget in Höhe von 250.000 Euro im Gemeinderat beantragt und einstimmig beschlossen. Um 110.000 Euro wurde sodann ein Detailplanungsauftrag mit Gemeinderatsbeschluss vom September vergeben. In Ihrem Antrag vom 21. Jänner 2021 führen Sie an, dass auf Basis der Grobkostenschätzung im Zuge der Detailplanung eine Umsetzung des Masterplans derzeit möglich ist, ,auch nicht nur für eine Straße‘. Es ist bekannt, dass die Kosten für einen ,Schwammstadt-Baum‘ bei 15.000 bis 20.000 Euro liegen. Das bedeutet, dass für die angekündigte Baumpflanzoffensive ,1000 Bäume für Linz‘ ein Gesamtbudget von zumindest 15 Millionen Euro benötigt wird. In diesem Zusammenhang stelle ich daher folgende Anfrage 1. Warum erfolgte vor dem Detailplanungsauftrag keine Grobkostenschätzung? 2. Laut Antrag vom 21. Jänner 2021 stehen keine Mittel zur Umsetzung zur Verfügung, nicht einmal für einen Straßenzug. Warum erfolgte vor dem Detailplanungsauftrag keine Budgetsicherung zur Umsetzung, zumindest für die drei geplanten Straßenzüge? 3. Wie sieht die weitere Umsetzung der Baumpflanzungsinitiative aus? 4. Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung der Baumpflanzoffensive ,1000 Bäume für Linz‘ aus? 5. Was passiert nun mit der Detailplanung für die drei beauftragten Straßenzüge? 6. Gibt es ein Alternativkonzept zur Pflanzung von 1000 Bäumen? 7. Wie wird das verbleibende Detailplanungsbudget von 140.000 Euro eingesetzt? Wird das Geld in Neupflanzungen investiert?“ Dazu Vizebürgermeister Mag. Baier: „Zu 1.: Eine Grobkostenschätzung ist erfolgt. Das können Sie auch im Gemeinderatsantrag, datiert mit 15. Dezember nachlesen, in dem eine Grobkostenschätzung für die ersten drei Straßenzüge enthalten ist. Der Gemeinderatsantrag wurde im Übrigen am 21. Jänner in diesem Haus beschlossen. Zu 2.: Wie Sie wissen, Frau Gemeinderätin, hat der Gemeinderat im Jahr 2019 ein Doppelbudget für 2020 und 2021 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Untersuchung für den Masterplan noch gelaufen, daher lagen die Daten und Fakten für die Budgetierung schlicht und ergreifend noch nicht vor und konnten in dieses Doppelbudget 2020/2021 nicht eingeplant werden. Zu 3.: Dies geht aus dem oben genannten Gemeinderatsbeschluss hervor. Die drei Straßenzüge sind aktuell in Detailplanung. Ein vierter Bereich wurde noch hinzugenommen und danach erfolgt die Umsetzung. Zu 4.: Die Umsetzung erfolgt Zug um Zug. Nach Abschluss der Detailplanung erfolgt in den einzelnen Straßenzügen schrittweise die Umsetzung – selbstverständlich nach Befassung der einschlägig dafür zuständigen Gremien. Zu 5.: Wie gesagt, nach der Detailplanung erfolgen die Umsetzungen. Zu 6.: Nein, weil das Projekt der Baumpflanzoffensive, wie vom Gemeinderat beschlossen, umgesetzt wird. Zu 7.: Die ursprünglich zur Verfügung stehenden Mittel sind sowohl für die Planung, als auch für die Umsetzung verwendbar. 4. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Hartig an Vizebürgermeister Mag. Baier von der März-Gemeinderatssitzung „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, in der November-Gemeinderatssitzung 2012 wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst, mehr Obstbäume, Obststräucher und Nutzpflanzen zu bepflanzen. Mit ,linz.pflueckt.at‘ ist ein großartiges Open Commons Projekt - in Kooperation mit dem Institut für Wirtschaftsinformatik und LinzFest 2013 entwickelt worden, wo mehr als 2000 öffentliche Obstbäume der Stadt angezeigt werden. Informationen zu Reifezeit und Früchtekategorie sind abrufbar, gleichzeitig können FruchtliebhaberInnen die Früchte bewerten, die Bäume kommentieren und Fotos hinzufügen. Auf der Karte Linz pflückt sind neben den Obstbäumen auch Gemeinschaftsgärten sowie Obstbaumgärten ersichtlich. Wie steht es um die Neubepflanzung von Obstbäumen, Obststräuchern sowie weiteren Nutzpflanzen? Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In welchen Grünanlagen und Parks wurden seit 2012 neue Obstbäume, Obststräucher und Nutzpflanzen wie etwa Kräuter angepflanzt? 2. Falls keine Neubepflanzungen von Obstbäumen, Obststräuchern und Nutzpflanzen durchgeführt worden sind; was sind die Gründe dagegen? Gibt es einen Zeithorizont für die Neubepflanzung? 3. Welche Grünanlagen haben sich als äußerst geeignete Standorte für Neubepflanzungen erwiesen? 4. Welche Obstbäume, Obststräucher und Nutzpflanzen eignen sich besonders für den öffentlichen Raum; wie viele davon wurden jeweils seit 2012 neubepflanzt? 5. Welche Kooperationen konnten in Bezug auf die Neubepflanzung von Obstbäumen, Obststräuchern und Nutzpflanzen ins Leben gerufen werden? 6. Falls keine Kooperationen entstanden sind, welchen Aspekte stellen Hürden dar? 7. Sind Bepflanzungen von Erdbeeren in den Blumentrögen bspw. des Alten Rathauses oder auch in den Trögen der 30 Linden am Hauptplatz realisierbar? Könnten diese schon diese Saison bepflanzt werden? Würden sich weitere Standorte dafür eignen? Falls nein, warum nicht? Dazu Vizebürgermeister Mag. Baier: Zu 1.: Wir haben uns im Vorfeld kurz besprochen, Sie waren damit einverstanden, dass ich die Summen und nicht die einzelnen Flächen nenne, denn das würde den Rahmen der Sitzung bei Weitem sprengen. Wenn darüber hinaus noch Informationen notwendig sind, so können wir das jederzeit mit der zuständigen Fachabteilung machen. Ich nenne jetzt die Summen: Seit 2012 wurden insgesamt 463 Obstbäume und 1589 Obststräucher und Nutzpflanzen im gesamten Stadtgebiet gepflanzt. Alle Obstbäume sind auf der Homepage linz.pflueckt.at mit Stand 2018 ersichtlich und werden laufend eingepflegt. Derzeit läuft gerade das Einpflegen für 2019 und 2020. Das hängt damit zusammen, dass – jeder, der schon einmal einen Obstbaum oder einen Strauch gepflanzt hat, weiß das – ein Obstbaum nicht immer gleich im ersten Jahr erntefähig ist und es dauert bis ein Baum angewachsen ist. Daher wird immer erst mit Ablauf von in etwa zwei Jahren eingepflegt – so viel zum Detail. Zu 2.: Angesichts der Beantwortung zu Frage 1, kann die Beantwortung entfallen. Zu 3.: Jetzt gibt es ein Geheimnis für den Gemeinderat: Es gibt einen wirklich sehr gut funktionierenden Zwetschgengarten in Ebelsberg. Konkreteres wird nicht verraten, das soll in erster Linie kein Geheimtipp für Gemeinderäte sein. Das Zweite ist, der Obstgarten am Kampmüllerweg hat sich ebenfalls sehr gut entwickelt. Zu 4.: Die Fachabteilung sagt, dass sich für den öffentlichen Raum hauptsächlich Obstbäume wie Apfel und Birne eignen, aber auch die Indianerbanane - so etwas gibt es, ich habe es nicht gewusst -, Esskastanie, Mispel, Weingartenpfirsich und andere Sorten werden verwendet. Hervorragend eignen sich folgende Sträucher: Ribisel, Himbeere, aber auch Stachelbeere, Felsenbirne und die Maibeere. Zu 5.: Dazu nenne ich das Mitmachprojekt ,Natur macht Schule‘ mit dem Ziel, den Kindern Natur und Gartenarbeit näher zu bringen. Hier kooperieren wir als Stadt mit den Schulen. Wir bieten ein spezielles Service an, von der Pflanzung bis hin zur Pflege und auch immer wieder zum Austausch von Humus mit selbst produzierter Gartenerde aus den Stadtgärten. Das Projekt wird sehr, sehr gut angenommen. Zu 6.: Ich glaube, die Antwort kann soweit entfallen. Zu 7.: Eine Bepflanzung von Trögen an ganz stark frequentierten Orten und Plätzen erscheint nach fachlicher Hinsicht problematisch, insbesondere am Hauptplatz, weil es hier eine so vielfältige Nutzung gibt. Ich darf darauf verweisen, dass es auf ,linz.pflueckt.at‘ wirklich eine sehr gute Aufgliederung und den Stand dazu gibt. Darin kann man die Informationen sehr gut abrufen. Außerdem darf ich auf das vorhin Gesagte verweisen.“ 5. Anfrage von Gemeinderätin Ekova-Stoyanova an Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, am Donnerstag, 25. März 2021, wurde im Stadtsenat die Detailplanung im Zuge der Baumpflanz-Offensive für den Pfarrplatz und Umgebung beschlossen. In einem Medienservice (https://www.linz.at/medienservice/2021/202103 110079.php) wurde anschließend von Ihnen kommuniziert, dass dieses Projekt dem Stadtsenat als Ersatzprojekt für die Schubertstraße vorgelegt wurde und dass die Offensive dort ,zurückgestellt‘ wird. Dieses Vorgehen und die Kommunikation dazu werfen zahlreiche Fragen auf. Denn der konkrete Beschluss zur Detailplanung rund um den Pfarrplatz nimmt auf die bereits in der Detailplanung befindlichen Projekte in der Leonfeldner Straße, der Kroatengasse und der Schubertstraße in keiner Weise Bezug. Deshalb ersuchen wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Was ist in diesem Zusammenhang konkret unter ,zurückgestellt‘ zu verstehen? 2. Haben Sie als ressortzuständiger Referent die ,Zurückstellung‘ der Schubertstraße alleine entschieden oder waren andere Stadtsenatsmitglieder in diese Entscheidung eingebunden oder vorab darüber informiert? Wenn ja, welche Mitglieder des Stadtsenats? 3. Die Zurückstellung der Schubertstraße wird laut Berichterstattung der Oö. Nachrichten damit begründet, dass der dortige Radweg in Kombination mit den Parallelparkplätzen heute so nicht mehr gebaut werden dürfte und dass deshalb bei einem Umbau Parkplätze wegfallen würden. Wurde die Option geprüft, die Radhauptroute in der Schubertstraße nach heutigen Standards auszubauen und gemeinsam mit der Begrünung zu realisieren? Falls die Option geprüft wurde: Wer hat die Entscheidung getroffen, dass diese Option jetzt nicht umgesetzt wird und was ist die Begründung dafür? 4. Das Neustadtviertel verfügt über äußerst wenig Grünland und bräuchte die nun ,zurückgestellte‘ Initiative angesichts der Auswirkungen der Klimakrise sehr dringend. Bereits beim Beschluss ,Detailplanung für die Baumpflanzungs-Offensive: Grundsatzgenehmigung Masterplan und erster Planungsschritt‘ am 2. Juli 2020 haben Die Grünen-Linz folgenden Zusatzantrag gestellt: ,Der zuständige Referent soll veranlassen, dass die Detailplanung für die Baumpflanzungs-Offensive, der Masterplan und der erste Planungsabschnitt um den Abschnitt der Lustenauer Straße zwischen der Kreuzung mit der Schubertstraße und der Kreuzung mit der Dinghoferstraße (Lustenauer Straße 1 bis 14) erweitert werden.‘ Dieser Zusatzantrag wurde jedoch abgelehnt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Wurden aktuell andere Straßen des Neustadtviertels, die im Masterplan ausgewiesen sind wie die Lustenauer Straße, als Alternative zur Schubertstraße geprüft? 5. Im Neustadtviertel setzt sich die sehr engagierte BürgerInnen-Initiative ,Lebenswerter Hessenplatz‘ seit Jahren für die Verbesserung der Lebensqualität im gesamten Stadtviertel ein. Wurde mit der BürgerInnen-Initiative oder mit AnrainerInnen im Vorfeld ein Dialog zu dieser Entscheidung gesucht? Falls nein, warum nicht? 6. Wie wird zukünftig im Zuge der Baumpflanz-Offensive die Frage des ,Parkplatzwegfalls‘ behandelt? Gibt es dazu Vorgaben? Wenn ja, welche?“ Dazu Vizebürgermeister Baier: „Zu 1.: In diesem Zusammenhang ist unter ,zurückgestellt‘ zu verstehen, dass der Planungsprozess betreffend die Schubertstraße vorübergehend nicht weitergeführt wird, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden kann. Zu 2.: In meiner Funktion als zuständiger Referent habe ich diese Entscheidung alleine getroffen. Dieser Entscheidung lag ein zuvor am 22. März durchgeführter Lokalaugenschein mit Kollegen Hein zugrunde, bei dem sich ergeben hat, dass für die Bepflanzung der Schubertstraße ein Gesamtumbau der Straße erforderlich ist, jedoch ein solcher Gesamtumbau im Straßenbauprogramm 2021 nicht vorgesehen ist. Zu 3.: Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass ein möglicher Umbau im Bestand geprüft wurde. Das Ergebnis der Prüfung war, dass nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen ein entsprechender Umbau im Bestand nicht möglich ist, sondern ein Gesamtumbau erforderlich wäre. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beantwortung der vorherigen Frage. Zu 4.: Nein, denn der Planungsprozess in der Schubertstraße ist nur temporär ausgesetzt und wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Zu 5.: Ich darf Ihnen sagen, dass ich regelmäßig im Austausch mit der Bürgerinitiative stehe und deren Arbeit und den Einsatz um das Neustadtviertel sehr, sehr schätze. Was die Beruhigung rund um den Hessenpark betrifft, habe ich in einem Bürgerbeteiligungsprozess um die Neugestaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern ausgezeichnet zusammengearbeitet, letztlich auch bei der Frage des Alkoholverbots, das dann zur Beruhigung geführt hat. Dies wurde schließlich auch gegen den damaligen Widerstand der Grünen durchgeführt und hat dann die Lösung am Hessenplatz herbeigeführt. In die Entscheidung über die Zurückstellung war aber die Bürgerinitiative nicht eingebunden, da es sich - wie bereits erwähnt - lediglich um eine temporäre Rückstellung handelt. Zu 6.: Grundsätzlich beschäftigt sich die Baumpflanzoffensive, wie der Name schon sagt, mit der Pflanzung von neuen Bäumen. In diesem Zusammenhang gibt es natürlich verschiedene Auswirkungen und Facetten nicht nur auf den ruhenden Verkehr, sondern etwa auch auf die Entwässerung, auf die unterirdische Leitungsführung, auch auf den generellen Straßenverlauf und die Straßenplanung, wie man vorhin gerade gesehen hat. Das ist Gegenstand der Detailplanungen, die wir gerade durchführen. Die daraus resultierenden Aufgaben und Fragestellungen müssen dann in diesem Detailplanungsprozess bearbeitet und berücksichtigt werden, um in weiterer Folge so ein Projekt in positivem Sinne abhandeln zu können. Insofern lässt sich das hier nicht im Generellen sagen. Soweit zu meiner Anfragebeantwortung.“ 6. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal an Stadtrat Raml von der März-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, Parkmöglichkeiten stellen einen wichtigen Aspekt für eine erfolgreiche Einkaufsstadt dar. Hierfür spielen neben einer ausreichenden Anzahl an Parkplätzen die Höhe der Parkgebühr und auch die Benutzerfreundlichkeit von Parkscheinautomaten eine wichtige Rolle. Seit der Einstellung des Quick-Systems im Juli 2017 konnte an den Parkscheinautomaten nicht mehr bargeldlos bezahlt werden. In einer Presseaussendung vom 28. Juli 2020 wurde angekündigt, dass 60 Parkscheinautomaten auf kontaktloses Bezahlen mittels Near Field Communication (NFC) umgerüstet und 2021 weiterer 40 Geräte adaptiert werden. In diesem Zusammenhang darf ich um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: 1. Wie viele Parkautomaten gibt es in Linz? Wie viele Parkautomaten wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt bzw. werden heuer noch auf eine NFC Bezahlfunktion adaptiert und wie hoch sind die Kosten für diese Umrüstung für 2020 und 2021? 2. Wie viele Parkautomaten können noch mit NFC adaptiert werden und wie viele müssen durch neue NFC-fähige Automaten ersetzt werden? 3. Bis wann soll die vollständige Umrüstung bzw. Erneuerung der Parkscheinautomaten abgeschlossen sein und wie hoch werden die Kosten dafür voraussichtlich sein? 4. Gab es eine Ausschreibung für die Umrüstung der Automaten bzw. wann war diese? 5. Wann gab es die letzte Ausschreibung für die Neuanschaffung von Parkscheinautomaten? Ist eine Ausschreibung für die Erneuerung der alten Automaten geplant? 6. Wann gab es die letzte Ausschreibung für die Instandhaltung der Parkscheinautomaten und wie viel wurde seit der letzten Ausschreibung dafür ausgegeben? 7. Wann gab es die letzte Ausschreibung für die Parkraumüberwachung und wieviel wurde seit der letzten Ausschreibung dafür ausgegeben? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Dazu Stadtrat Raml: „Zu 1.: In Linz gibt es derzeit 270 Parkscheinautomaten. Im Jahr 2020 wurden 60 Parkscheinautomaten, 2021 weitere 40 adaptiert. Weiters wird jeder neue Parkscheinautomat, welcher zusätzlich angekauft werden muss, sofort auf NFC umgestellt. Die Kosten für die Umrüstung betrugen im Jahr 2020 92.072,88 Euro und im Jahr 2021 61.381,92 Euro. Weil wir eine größere Menge umgestellt haben, erhielt die Stadt Linz von den Firmen Six und Mastercard eine einmalige Förderung von 37.500 Euro. Zu 2.: 36 Parkscheinautomaten sind derzeit noch mit NFC adaptierbar. Die älteste Generation der Parkscheinautomaten, insgesamt 134 Stück, sind nicht adaptierbar. Zu 3.: Das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, weil das vom Budget, das dafür zur Verfügung gestellt wird, abhängig ist. Das Vorhaben der Stadt war immer, die vorhandenen Geräte solange wie möglich in Betrieb zu halten. Es bestand auch die Absicht, die bestehende Infrastruktur solange wie möglich zu erhalten, das betrifft etwa Stromleitungen, Anschlüsse oder auch diese Füße der Parkscheinautomaten etc. Dadurch konnten zusätzliche Kosten für Grabungsarbeiten, Kabeltausch, neues Kassensystem im Sinne eines kostengünstigen und damit wirtschaftlichen Handelns vermieden werden. Eine Kostenschätzung für die Aufrüstung der noch möglichen 36 Parkscheinautomaten beträgt rund 70.000 Euro. Eine Kostenschätzung für den Austausch der nicht adaptierbaren Parkscheinautomaten, also einen Neukauf, beträgt 970.000 Euro für Kauf und zusätzlich 260.000 Euro für die NFC-Ausrüstung, somit insgesamt 1,230.000 Euro exklusive Umsatzsteuer. Zu 4.: Im Dezember 2019 erfolgte beim Hersteller der Parkscheinautomaten hinsichtlich der NFC-Aufrüstung eine Angebotseinholung. Da es sich hinsichtlich Hard- und Software um eine Umrüstung und Erweiterung der bestehenden Parkscheinautomaten handelte, konnte diese nur vom Hersteller der bestehenden Parkscheinautomaten durchgeführt werden. Zu 5.: Eine komplette Neuausschreibung und damit einen Austausch a l l e r Parkscheinautomaten, wie es etwa in Salzburg oder Graz stattgefunden hat, ist aufgrund der derzeitigen Budgetsituation nicht geplant, da die bestehenden Parkscheinautomaten funktionstüchtig sind und so lange wie möglich erhalten werden sollen. Anmerkung meinerseits: Sollte sich der Gemeinderat aber im Zuge der kommenden Budgetverhandlung für ein höheres Budget entschließen, wehre ich mich auch grundsätzlich nicht dagegen, die Automaten umzurüsten. Man muss sich überlegen, ob man sich das leisten kann oder will, trotz eines vielleicht derzeit erfreulichen Swap-Urteils, das uns, glaube ich, auch ein bisschen Druck weggenommen hat - persönliche Anmerkung Ende. Es gibt noch dazu zu sagen, dass aber eine Angebotseinholung für die notwendige Neuanschaffung der Parkscheinautomaten im Dezember 2020 erfolgte. Aus wirtschaftlichen Gründen hat sich die Abteilung beim Hersteller der bisherigen Parkscheinautomaten für die Neuanschaffung entschieden. So war gewährleistet, dass eine typengleiche Parkscheinautomatenstruktur der aktuellen Gerätegeneration in Linz gegeben ist, was vor allem das Erscheinungsbild betrifft. Aber auch die Bedienung soll einheitlich sein, damit man sich leichter auskennt. So können die bestehenden Kassaboxen bei den beleuchteten Parkzeichen sowie diverse Ersatzteile aufgrund der Kompatibilität für die neue Gerätegeneration weiterverwendet werden. Zu 6.: Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15. Juni 1989 wurde der Instandhaltungsvertrag mit der Firma Siemens Linz, damals noch EBG, abgeschlossen. Dieser Instandhaltungsvertrag bezieht sich auf die Montagesätze der Stark- und Schwachstromindustrie Österreichs und damit sind marktkonforme Preise absolut gewährleistet. Der jährliche Aufwand für die Instandhaltung beläuft sich auch ca. 250.000 Euro. Zu 7.: Aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses wurde im Jahr 1998 der Vertrag für Verkehrsüberwachung mit der Firma Group4Secure Solutions AG abgeschlossen. Seither erfolgte keine Neuausschreibung, jedoch wurden immer wieder Vergleiche mit anderen Städten sowie Angebote von anderen Firmen zwecks Vergleich hinsichtlich marktüblicher Preise eingeholt. Die jährlichen Kosten für die Parkraumüberwachung belaufen sich auf ca. 1,8 Millionen Euro. Damit ist die Anfrage hoffentlich ausreichend beantwortet. Vielen Dank.“ Bürgermeister Luger: „Mit Sicherheit!“ 7. Anfrage von Gemeinderätin Dr.in Manhal an Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Sehr geehrter Frau Stadträtin, laut medialer Berichterstattung ist der Anteil von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Unternehmung Kinder- und Jugend-Services Linz (KJS) sehr hoch. Da Deutsch der Schlüssel zu gelingender Integration ist, darf ich in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: 1. Wie hat sich die Gesamtanzahl der Kinder mit deutscher Muttersprache im Vergleich zur Gesamtanzahl der Kinder mit nicht deutscher Muttersprache in den Krabbelstuben der KJS in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, entwickelt? Wie haben sich diese Zahlen bei den Kindergärten und bei den Horten der KJS in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, entwickelt? 2. Wie hoch war im Bildungsjahr 2019/2020 die Anzahl der Kinder mit deutscher Muttersprache im Vergleich zur Anzahl der Kinder mit nicht deutscher Muttersprache in den Kinderbetreuungseinrichtungen der KJS aufgeschlüsselt, auf die einzelnen Standorte der Krabbelstuben, Kindergärten und Horte? 3. Wie hoch war im Bildungsjahr 2019/2020 der Anteil der Standorte der Kinderbetreuungseinrichtungen der KJS, aufgeschlüsselt nach Krabbelstuben, Kindergärten und Horte, an denen der Anteil der Kinder mit nicht deutscher Muttersprache mehr als 65 Prozent ausmachte? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Vielleicht vorab noch eine kurze Erklärung. Das Kinder- und Jugend-Services betreibt die Datenpflege nicht selbst, sondern wird von der Abteilung Stadtforschung serviciert, daher sind die Antworten, die ich jetzt wiedergebe, von der Direktorin des Geschäftsbereiches Büro Stadtregierung. „Zu 1.: In den Krabbelstuben: Im Bildungsjahr 2015/16 gab es 506 Kinder mit deutscher Erstsprache, 292 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. Im Bildungsjahr 2016/17 gab es 513 Kinder mit deutscher Erstsprache und 329 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. Im Bildungsjahr 2017/18 gab es in den Krabbelstuben 524 Kinder mit deutscher Erstsprache, 321 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. 2018/19 gab es 505 Kinder mit deutscher Erstsprache und 357 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. Im Bildungsjahr 2019/20 gab es 557 Kinder mit deutscher Erstsprache und 363 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. In den Kindergärten: Im Bildungsjahr 2015 und 2016 gab es 1508 Kinder mit Deutsch als Erstsprache, 2415 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. Im Bildungsjahr 2016/17 gab es 1546 Kinder mit Deutsch als Erstsprache, 2467 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. Im Bildungsjahr 2017/18 gab es 1556 Kinder mit Deutsch als Erstsprache, 2659 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. Bildungsjahr 2019/20 gab es 1571 Kinder mit Deutsch als Erstsprache, 2002 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. In den Horten: Im Bildungsjahr 2015/16 1727 Kinder mit Deutsch als Erstsprache, 2304 Kinder mit nicht Deutsch als Erstsprache. Im Bildungsjahr 2016/17 waren es 1713 Kinder mit Deutsch als Erstsprache, 2532 Kinder mit nicht Deutsch als Erstsprache. Im Bildungsjahr 2017/18 waren es 1782 Kinder mit Deutsch als Erstsprache, 2766 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. Im Bildungsjahr 2018/19 waren es 1832 Kinder mit Deutsch als Erstsprache, 2920 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. Im Bildungsjahr 2019/20 waren es 1856 Kinder mit Deutsch als Erstsprache, 2909 Kinder mit nicht deutscher Erstsprache. Zu 2.: Die Antwort der Direktorin des Geschäftsbereiches lautet, dass eine detaillierte Auswertung derzeit nicht vorliegt. Zu 3.: In Folge der Beantwortung der letzten Frage habe ich konsequent die Antwort bekommen, dass diese Frage aufgrund der derzeit nicht verfügbaren Detailauswertung nicht beantwortet werden kann.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Hörzing. C ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge C 1 und C 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge C 1 Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an die Museen der Stadt Linz GmbH (Durchführung des Projektvorhabens „Gegen Hitze-Inseln in der Stadt“ Begrünung und Verbesserung der Freiraumqualität Vorplatz Nordico Stadtmuseum); maximal 86.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Museen der Stadt Linz GmbH wird eine Förderung in der Höhe von maximal 86.000 Euro inkl. USt für die Durchführung des in der Vorlage beschriebenen Projektvorhabens ,Gegen Hitze-Inseln in der Stadt‘ Begrünung und Verbesserung der Freiraumqualität Vorplatz Nordico Stadtmuseum gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung erfolgt gegen Nachweis des Finanzierungsplans bzw. nach Nachweis der relevanten Ausgaben. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 86.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP04002 im Fonds 522000 (Klimafonds). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." C 2 Gründung der „DIH Arbeitswelt KMU GmbH“ (DIH) Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Zustimmung des Gemeinderates zur Gründung der in der Amtsvorlage beschriebenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. der Beteiligung der Stadt Linz (im Wege der Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH) an dieser mit einem Anteil in Höhe von 60 Prozent, das sind 21.000 Euro, wird erteilt. 2. Ein Zuschuss an die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH in Höhe von 21.000 Euro zwecks barer Einzahlung des Geschäftsanteils gemäß Punkt 1. wird beschlossen. Die Verrechnung dieses einmaligen Zuschusses erfolgt auf der FiPos 1.755200 mit dem Funktionsbereich 525 im Fonds 899700 (UGL Holdinggesellschaften). Die Bedeckung erfolgt mittels Kreditübertragung in Höhe von 21.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit dem Funktionsbereich 88 (Kepler Univ.-Klinik) im Fonds 914000 auf die FiPos 1.755200 mit dem Funktionsbereich 525 im Fonds 899700 (UGL Holdinggesellschaften). 3. Zur Finanzierung des Rumpfgeschäftsjahres 2021 wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 150.000 Euro genehmigt. Die Verrechnung dieses Zuschusses erfolgt auf der FiPos 1.755200 im Fonds 914000 (Beteiligungen). Die Bedeckung erfolgt mittels Kreditübertragung in Höhe von 150.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit dem Funktionsbereich 88 (Kepler Univ.-Klinik) im Fonds 914000 auf die FiPos 1.755200 im Fonds 914000 (Beteiligungen).“ und führt weiter dazu aus: „Bei C 2 darf ich ebenfalls um Ihre Zustimmung ersuchen. Sie wissen, dass wir von der Forschungsförderungsgesellschaft ein Projekt für drei Jahre in Kooperation mit mehreren Fachhochschulen, Universitäten, Interessensvertretungen und vor allem mit Klein- und Mittelunternehmen bekommen haben. Eine der Auflagen für das Lukrieren der Gelder der Forschungsförderungsgesellschaft besteht darin, dass dafür eigens eine GesmbH zu gründen ist. Dieser Vertrag, dieser Beschluss für den Gesellschaftsvertrag liegt Ihnen vor und ist logischerweise auch nur für die Dauer des Projektes auf drei Jahre befristet. Ich möchte Sie auf die formale Änderung hinweisen. Diese wird dann Frau Vizebürgermeisterin zur Abstimmung bringen. Unter Punkt 3 ist bezüglich der Dauer der Gesellschaft und dem Geschäftsjahr die Rede davon, dass es sich um ein Kalenderjahr handelt. In diesem Fall ist das jedoch nicht sinnvoll, da wir bereits während des Kalenderjahres, also unterjährig im Juli starten wollen. Deswegen ersuche ich der inhaltlichen Änderung des ersten Absatzes dieses dritten Punktes der Satzung zuzustimmen: ,3. Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr Die Gesellschaft beginnt mit dem Tag ihrer Eintragung im Firmenbuch und endet nach Ablauf des dritten vollen Geschäftsjahres nach der Eintragung, soferne die Gesellschafter nicht einstimmig die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen. Die Geschäftsjahre entsprechen dem Kalenderjahr.‘ Es ist notwendig, dass wir diesen Punkt 3 des Antrages C 2 umgehend mit der Eintragung in das Firmenbuch abändern. Ich bitte um Ihre Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayerhofer zu C 1: „Ich wollte mich kurz zu C 1 zu Wort melden, das ist mir ein großes Anliegen. Das vorliegende Begrünungskonzept des Nordico Vorplatzes wird aus meiner Sicht einerseits für den Platz und andererseits auch für das Museum selbst gestalterisch und klimatisch eine wirklich völlig neue Aufenthaltsqualität bringen. Ich freue mich, wenn es hier heute grünes Lichte geben wird und die Museums GesmbH das mit Mitteln aus dem Klimafonds umsetzen kann. Wir haben schon beim letzten Sommerfest, das immer am Nordico Vorplatz stattfindet, festgestellt, dass eine Begrünungsmaßnahme dort wirklich eine tolle Aufwertung bringen würde. Eigentlich stellen wir das immer wieder fest, wenn dieses Fest dort stattfindet. Die Innenräume werden wirklich sehr, sehr heiß und es muss immer stoßgelüftet werden. Dort gibt es bekanntlich auch keine Klimageräte. Diese Begrünungsmaßnahme am Vorplatz und auch an dieser Gebäudefassade wäre eine enorme Kühlung. Wenn es nicht so heiß wird, steigt dadurch auch die Aufenthaltsqualität der Gäste im Museum. Mit der Bepflanzung von sieben großen Bäumen und bis zu 14 Schirmplatanen in der Mitte dieses Platzes, wird dort sozusagen ein künstlicher Sonnenschirm geschaffen, der Schatten spendet. Auch die Begrünung der Fassade bringt etwas für die Innenräume. Ich glaube, der Platz wird zu einem urbanen Treffpunkt und auch die Gastronomie dort wird enorm aufgewertet. Das ist eine tolle Aufwertung der Attraktivität unserer Innenstadt. Ich freue mich, dass der Klimabeirat dieses Projekt sehr, sehr positiv bewertet hat. Das wollte ich noch ergänzen, weil es mir sehr wichtig ist und sich die Museen riesig darüber freuen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Grabmayr zu C 2: „Die freiheitliche Fraktion ist mit der Einbindung in dieses Projekt ,DIH Arbeitswelt KMU GmbH‘ unzufrieden. Unserer Meinung nach, haben wir dazu zu wenig Information bekommen, wir werden uns deshalb bei C 2 der Stimme enthalten. Danke schön.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende nun über den Antrag C 1 und anschließend über den Antrag C 2 inklusive dem Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag C 1 wird einstimmig angenommen. Der Antrag C 2 inklusive Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (13) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Fechter berichtet über C 3 Angleichung des Lehrlingseinkommens in diversen Lehrberufen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Entlohnung der Lehrberufe Applikationsentwicklung-Coding, Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik, Informationstechnologie-Systemtechnik, Installations- und Gebäudetechnik, Koch/Köchin, Land- und Baumaschinentechnik – Schwerpunkt Landmaschinentechnik, MalerIn und BeschichtungstechnikerIn, Metalltechnik – Metallbau und Blechtechnik, Maschinenbautechnik, Tischler/In (inkl. DrechslerIn) erfolgt analog den Richtlinien für Lehrlinge im Oö. Landesdienst. 2. Das Lehrlingseinkommen für den Beruf ,Bürokauffrau/-mann‘ wird analog dem Oö. Landesdienst erhöht. Damit einher geht die Erhöhung des Lehrlingseinkommens für die Berufe, welche beim Magistrat wie Bürokauffrau/-mann eingestuft sind (Verwaltungsassistenz, Betriebslogistikkaufmann/-frau, Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenz, Finanz- und Rechnungswesenassistenz). 3. Das Lehrlingseinkommen der Lehrberufe Garten- und Grünflächengestaltung-Landschaftsgärtnerei, Gartenbau, Floristik und Straßenerhaltungsfachmann/-frau wird einheitlich wie folgt festgelegt: Für das jeweilige Lehrjahr gilt derjenige Betrag der Richtlinien für Lehrlinge im Oö. Landesdienst als Lehrlingseinkommen, der unter den Lehrlingseinkommen dieser Berufe im jeweiligen Lehrjahr höher ist. 4. Die Umsetzung der Änderungen (Punkt 1 bis 3) erfolgt für alle Lehrlinge rückwirkend mit 1. Jänner 2021.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. D ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über D 1 Festsetzung von Entgelten für die Benützung von öffentlichem Gut der Stadt Linz im Jahre 2021 1. Schanigärten für den Zeitraum 1. März bis 31. Oktober 2021 (Normalsaison) 2. Eisverkaufseinrichtungen für den Zeitraum 1. März bis 31. Oktober 2021 (Saison) 3. Warenkörbe für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 4. Jahresvorschreibung für den Zeitraum 1. Jänner bis 30. Juni 2021 (Halbjahr) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird abweichend von der aktuellen Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz das Entgelt für Schanigärten in der Normalsaison 2021 (1. März bis 31. Oktober 2021), für Eisverkaufseinrichtungen in der Saison 2021 (1. März bis 31. Oktober), für Warenkörbe im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 (Quartal I-IV/2021) sowie für das 1. Halbjahr der allgemeinen Jahresvorschreibung (1. Jänner bis 30. Juni 2021) auf null gesetzt. 2. Die Mindereinnahmen für das Rechnungsjahr 2021 gehen zu Lasten der FiPos 2.811000 (Mieten und Pachtertrag) im Fonds 840100 (Grundbesitz öffentliches Gut).“ und führt weiter aus: „Es wäre uns allen wahrscheinlich lieber, müssten wir einen solchen Antrag im Gemeinderat nicht behandeln, nicht nur wegen der ökonomischen Auswirkungen auf das Budget, sondern wegen der Notwendigkeit für die ökonomische Infrastruktur in der Stadt, vor allem für Gewerbe- und Handelsunternehmen Milderungen zu schaffen, indem wir auf Einnahmen verzichten. Sie sehen, dass es sich wieder um den Verzicht der Einnahmen für die Schanigärten für den sogenannten Sommerzeitraum ab bereits jetzt bis zum 31. Oktober handelt. Wir verzichten in Analogie zu den Schanigärten für dieselbe Saison auch auf die Einhebung von Gebühren für das Betreiben von Eisverkaufseinrichtungen. Für das gesamte Kalenderjahr bis 31. Dezember, verzichten wir auch auf die Gebühren für das Aufstellen von Warenkörben und ebenso verzichten wir auf die Jahresvorschreibungen, die es für das erste Halbjahr gibt, also für die ersten beiden Quartale dieses Jahres. Das hat den Hintergrund, dass wir, sollte es weiterhin zu Behinderungen für die Unternehmen kommen, natürlich zum gegebenen Zeitpunkt ab dem dritten Quartal Maßnahmen setzen können. Ich ersuche, wie leider schon im Vorjahr, um Ihre einheitliche Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, Herr Bürgermeister, danke für diese Umsetzung aus dem Finanzausschuss. Der Antrag, den ich im letzten Gemeinderat eingebracht habe, ist damit erledigt. Das ist eine rasche Umsetzung und wer rasch hilft, hilft doppelt. So gesehen, bekommt auch die Linzer Wirtschaft eine kleine Erleichterung, wobei wir natürlich übereinstimmen, dass es uns allen lieber wäre, wenn es nicht notwendig wäre, darauf zu verzichten, Einnahmen mehr oder weniger nicht zu lukrieren. Herzlichen Dank dafür und wir werden natürlich zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Bürgermeister Luger: „Nur eine Anmerkung, auch ich würde lieber Steuereinnahmen lukrieren, als zu beantragen, auf Einnahmen zu verzichten, das ist klar.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE, UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über die Anträge E 1 bis E 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 1 Erledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 5. November 2020 „Soziale Präzisierung des Aktivpasses“ Der Gemeinderat beschließe: „Die Magistratsabteilung Stadtforschung wird beauftragt, die bei der Stadt Linz verfügbaren Daten hinsichtlich der Vergabe von Aktivpässen einmal jährlich statistisch auszuwerten. Diese statistische Auswertung soll die Anzahl von Aktivpass-BesitzerInnen, Staatsbürgerschaft, Anzahl der AsylwerberInnen, statistische Bezirkszugehörigkeit, Altersgruppe sowie die Dauer des Aufenthaltes in Linz enthalten und in Form eines jährlichen Berichtes dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport vorgelegt werden.“ E 2 Gewährung einer Subvention an verschiedene Linzer Sportvereine (Spitzensportförderung 2021); insgesamt 440.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung einer Spitzen- bzw. Leistungssportförderung 2021, einschließlich Fahrtkostenzuschüsse für nationale Meisterschaften, Trainerzuschüsse sowie Durchführung von Trainingskursen, an nachstehende Linzer Sportvereine wird genehmigt: Spitzen- bzw. Leistungssportförderung 2021: HC Linz AG: 70.000 Euro FC Blau Weiß Linz: 130.000 Euro Linzer Athletik-Sport-Klub: 240.000 Euro 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der gegenständlichen Fördermittel in Höhe von 440.000 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen), mit dem Funktionsbereich 252 (Spitzensportförderung) im Fonds 269000 (Sport).“ E 3 Änderung der Beschäftigungsdauer für MitarbeiterInnen im Jobimpuls nach dem Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz Der Gemeinderat beschließe: „Der Gemeinderatsbeschluss vom 7. März 2013 wird dahingehend abgeändert, dass die bisher geltende Beschäftigungsdauer von Jobimpuls-MitarbeiterInnen gem. Oö. Chancengleichheitsgesetz (ChG) von maximal zehn Jahren aufgehoben wird und eine unbefristete Beschäftigung ermöglicht wird.“ E 4 Gewährung einer Subvention an den Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenprojekte (Projekt Perspektive Lehre Linz, Kursdauer 19. April 2021 bis 31. Dezember 2021); maximal 64.575 Euro sowie 4363 Euro (Nachförderung für Projekt Kursdauer 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021) Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenarbeit wird für das Jahr 2021 eine Förderung für das Projekt Perspektive Lehre Linz insgesamt bis maximal 68.938 Euro gewährt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Nachförderung für den Vorgängerkurs vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 in Höhe von maximal 4363 Euro bei dem die Nachbetreuung der Jugendlichen aufgrund der Corona Pandemie bis 18. April 2021 verlängert wurde und aus den Kosten für den neuen Kurs von 19. April 2021 bis 31. Dezember 2021 in Höhe von maximal 64.575 Euro. 2. Die Förderung wird unter der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz gewährt. Abweichend davon gilt Pkt. 1. des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 2021, GZ 201-1/120221. 3. Die Verrechnung der Ausgaben in der Höhe von maximal 68.938 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt von der FiPos 1.757000, Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen, Fonds 401000.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik zu E 1 bis E 4: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stimmen überall zu, außer beim Antrag E 2 enthalten wir uns der Stimme. Einen vergleichbaren Antrag gab es schon im Dezember, dazu habe ich mich ausführlich zu Wort gemeldet. Wir sind der Meinung, dass die Spitzensportförderung im Linzer Gemeinderat neu diskutiert und neu aufgesetzt gehört, deswegen enthalten wir uns der Stimme.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn zu E 1: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich werde mich beim Antrag E 1 der Stimme enthalten.“ Bürgermeister Luger zu E 2: „Anmerkung meinerseits: Die schlechte Nachricht ist, wenn HC Linz-Handball so weiterspielt, werden die nächstes Jahr keine Spitzensportförderung brauchen, weil sie nur mehr Zweitligist sind, also ändert sich manchmal auch durch Auf- und Abstiege etwas.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über die Anträge E 1 bis E 4 abstimmen. Der Antrag E 1 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag E 2 wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Anträge E 3 und E 4 werden einstimmig angenommen. F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Vizebürgermeister Hein berichtet über F 1 Bebauungsplanänderung „Ediktalverordnung Nr. 2“ – Gesamtes Stadtgebiet und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung ,Ediktalverordnung Nr. 2‘ wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung ,Ediktalverordnung Nr. 2‘ Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung ,Ediktalverordnung Nr. 2‘ wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung bezieht sich auf sämtliche im Stadtgebiet von Linz rechtswirksamen Bebauungspläne. Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Balihodzic berichtet über F 2 Neuplanungsgebiet Nr. 3 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Untere Donaulände / Holzstraße) – 2. Verlängerung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 3 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Untere Donaulände / Holzstraße, 2. Verlängerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 3 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Untere Donaulände / Holzstraße, 2. Verlängerung Gemäß § 37b Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 37b Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebiets Nr. 3 um ein Jahr, das ist bis 12. Juni 2022, verlängert. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Flächenwidmungsplan und dem Örtlichen Entwicklungskonzept dargestellten Änderungen beabsichtigt. Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: Nebenbahn der ÖBB Osten: Holzstraße 3 Süden: Holzstraße Westen: Unter Donaulände Katastralgemeinde Linz § 4 Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebiets hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 Oö. BauO 1994), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 Oö. BauO 1994) und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 Oö. BauO 1994 - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Ich möchte nur sagen, dass wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Wir haben das vor zwei, drei Monaten bei einem ähnlichen Antrag auch schon gemacht, weil es uns einfach zu langsam geht. Wir denken, in der Fachabteilung gibt es einen Personalmangel, der aufgestockt gehört.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge F 3 und F 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge F 3 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 08-022-01-00, KG Waldegg und Linz (Pillweinstraße – Bahrgasse) und Aufhebung eines Teilbereiches des TBPL 360, KG Lustenau Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 08-022-01-00, Pillweinstraße - Bahrgasse, Neuerfassung (Stammplan) und Aufhebung eines Teilbereiches des TBPL 360, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021 betreffend Bebauungsplan 08-022-01-00, Pillweinstraße - Bahrgasse, Neuerfassung (Stammplan) und Aufhebung eines Teilbereiches des TBPL 360 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 08-022-01-00 und die Aufhebung eines Teilbereiches TBPL 360 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Unionstraße Osten: Pillweinstraße Süden: Brucknerstraße Westen: Bahrgasse Katastralgemeinde Waldegg und Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 08-022-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan samt Aufhebung des Teilbereichs des TBPL 306 tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 4 Änderungspläne Nr. 195 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Mozartstraße 6-14) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 195 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mozartstraße 6 - 14, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021 betreffend Änderungspläne Nr. 195 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mozartstraße 6 - 14 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 195 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Mozartstraße Osten: Dametzstraße Süden: Joh.-Konrad-Vogel-Str. 1-13 Westen: Mozartstr. 4 Katastralgemeinde Linz Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 195 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über F 5 Änderungspläne Nr. 182 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Pichling (Pichlinger Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 182 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Pichlinger Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021 betreffend Änderungspläne Nr. 182 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Pichlinger Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 182 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Raffelstettner Straße 22-24 Osten: Im Südpark Süden: Grundgrenze zu Grundstück 1408/1 Westen: Pichlinger Straße Katastralgemeinde Pichling Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 182 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stimmen bei diesem Antrag dagegen. Wir denken, dass wir in Pichling ‚vom Gas gehen‘ und kein Grünland mehr umwidmen sollten. Wir denken, dass in Pichling schon zu viel - ich kann es nicht anders sagen - ohne wirklichen Plan zugestopft wurde. Wir sollten stattdessen Flächen in der Innenstadt mobilisieren. Daher gibt es von uns eine Gegenstimme.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimme der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über F 6 Bebauungsplanänderung 02-082-01-01, KG Urfahr und Pöstlingberg (Hagenstraße 29) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-082-01-01, Hagenstraße 29, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-082-01-01, Hagenstraße 29 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-082-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Hagenstraße Osten: Hagenstraße Nr. 23, a, b, c, d Süden: Grundstück Nr. 113/9 Westen: Spazgasse Katastralgemeinden 45212 Urfahr und 45213 Pöstlingberg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-082-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Wir enthalten uns bei diesem Antrag der Stimme.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über die Anträge F 7, F 8 und F 9 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 7 Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Katzbach (Hofbauerweg 28), Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Hofbauerweg 28, KG Katzbach, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Hofbauerweg 28, KG Katzbach, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Plan ,ST200001‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 10.09.2020, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 8 Bebauungsplanänderung 06-037-01-01, KG Linz (Nietzschestraße – Weißenwolffstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 06-037-01-01, Nietzschestraße - Weißenwolffstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 06-037-01-01, Nietzschestraße – Weißenwolffstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 06-037-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Nietzschestr. 58 Osten: Nietzschestraße Süden: Weißenwolffstraße Westen: Weißenwolffstr. 31 Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus,4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 06-037-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 9 Endausbau des Drosselweges zwischen Pichlinger Straße und „ÖBB-Unterführung“ sowie der Oidener Straße im Bereich der LEWOG-Wohnbauten bei gleichzeitiger Anpassung der öffentlichen Beleuchtung; Vergabe der Arbeiten; insgesamt maximal 122.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 122.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Herstellung eines Grünstreifens, Zweirichtungsradweges und Gehsteiges in einer Gesamtbreite von sechs Meter auf eine Länge von ca. 45 Meter am Drosselweg sowie eine Gehsteigumlegung und Gehsteigerrichtung in einer Breite von jeweils 1,50 Meter auf eine Gesamtlänge von ca. 95 Meter einschließlich einer Fahrbahnherstellung auf eine Länge von ca. 50 Meter in einer mittleren Breite von drei Meter in der Oidener Straße im Zuge des Ausbaues von ,LEWOG-Wohnbauten‘. Anpassung der öffentlichen Beleuchtung an die neuen baulichen Gegebenheiten auf Grund der Änderung der Straßengeometrie. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1. Straßenbauarbeiten Drosselweg / Oidener Straße (Obergruppe 01 plus 02): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Tiefbau, Arthur-Porr-Straße 17, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 54.230,90 Euro inkl. USt Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 6769,10 inklusive USt bewilligt. 2.2. Bauliche Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung (Obergruppe 03): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Tiefbau, Arthur-Porr-Straße 17, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 7704,80 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 2295,20 inklusive USt bewilligt. 2.3. Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Elin GmbH, Emil-Rathenau-Straße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 45.999,60 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 5000,40 inkl USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten der Obergruppen 01 und 02 (Straßenbauarbeiten Drosselweg / Oidener Straße) in der Höhe von 61.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) mit dem 05028 (Errichtung von Rad- und Wanderwegen) im Fond 612100 (Straßenneubau). Die Verrechnung der Kosten der Obergruppe 03 (Bauliche Vorkehrungen) und der Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung in Höhe von gesamt 61.000 Euro erfolgt auf der/n FiPos 1.005100 (Anlagen für Straßenbauten), HP 05044 (Erweiterung u. Erneuerung Beleuchtungsanlagen), 816000 (Beleuchtung). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Alle drei Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über F 10 Verlängerung der Mühlbachstraße, Herstellung eines Wendehammers, Sanierung des Straßenbestandes und Enteignung von Teilflächen; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlagen an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 85.000 Euro inkl. USt zuzüglich Indexierungen grundsätzlich genehmigt: Verlängerung der Mühlbachstraße auf eine Länge von ca. 30 Meter in einer Breite von drei bis fünf Meter sowie Herstellung des daran anschließenden ca. 170 Quadratmeter großen Wendehammers. Generalsanierung des Straßenbestandes auf eine Länge von ca. 40 Meter sowie Errichtung einer Ausweiche. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßen-, Brücken- und Wasserbau wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt. Die Vergabe konkreter Bauaufträge bedarf der Zustimmung des nach dem StL 1992 zuständigen Organs. Weiters wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßen-, Brücken- und Wasserbau beauftragt, das Enteignungsverfahren hinsichtlich der für das Straßenbauvorhaben erforderlichen Teilflächen der Grundstücke Nr. 110/11 und .159/1, beide KG Katzbach, in die Wege zu leiten. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 85.000 Euro inkl. USt zuzüglich Indexierungen erfolgt auf der FiPos 1.060100 (Im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem HP 50029 (Mühlbachstraße) im Fond 612100 (Straßenneubau). Im Voranschlag 2022 ist für die Bauumsetzung ein Betrag von 85.000 Euro innerhalb der Deckungsgruppe D.069 vorzusehen. Die Verrechnung der behördlich vorzuschreibenden Enteignungsentschädigung erfolgt auf der FiPos 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten), mit dem Haushaltsprogram 05006, im Fonds 612100 (Straßenneubau). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.‘ und führt weiter dazu aus: Ich möchte gleich vorwegschicken, dass sich Die Grünen-Fraktion bei diesem Antrag der Stimme enthalten wird. Es ist auf jeden Fall zu hinterfragen, ob es wirklich notwendig ist, für die Errichtung eines Umkehrplatzes mit der Maßnahme einer Enteignung vorzugehen, Vielen Dank.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, Kollege Grininger hat es bereits angedeutet, dass eine Enteignung ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentumsrecht ist. Verfassungsrechtlich ist sie daher nur dann zulässig, wenn unter anderem ein entsprechendes öffentliches Interesse gegeben ist und es zudem unmöglich ist, den Bedarf anders, als durch eine Enteignung, zu decken. All das sehen wir im konkreten Fall nicht in den notwendigen Ausprägungen als gegeben an und werden uns deshalb ebenfalls der Stimme enthalten.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11), Die Grünen (7) sowie NEOS (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über G 1 Erlassung der Linzer Marktordnung 2021 (LMO 2021) und führt aus: „Sehr geschätzte Damen und Herren, Sie finden heute eine Neufassung der Linzer Marktordnung mit der Bezeichnung 2021 auf der Tagesordnung. Ich darf auf die drei Schwerpunkte verweisen und kurz darauf eingehen. Der eine Schwerpunkt ist relativ unproblematisch, sprachliche Neufassungen, Adaptierungen und Klarstellungen, die sich sozusagen aus dem praktischen Anwendungsbereich ergeben. Der zweite Schwerpunkt ist die Verordnung und die Neuaufnahme von neuen Märkten in die Marktordnung. Zum einen betrifft das den bereits bestehenden und 2021 noch regelmäßiger stattfindenden Biobauernmarkt in der SolarCity, der sich erfreulicherweise von einem Gelegenheitsmarkt nun zu einem regelmäßig stattfindenden Markt entwickelt hat. An dieser Stelle darf ich auch der Interessensgemeinschaft am Lunaplatz für die Initiative und das Engagement herzlich danken, dass es zur Gründung und Etablierung dieses Marktes gekommen ist. Der zweite neue Markt wird am Grünmarkt, am Urfahraner Grünmarkt stattfinden. Neben dem konventionell bekannten Vormittagsmarkt am Freitagnachmittag wird ein zusätzlicher Biomarkt auf der Freifläche stattfinden, der hier ebenfalls verordnet wird. Der dritte Punkt betrifft private Flohmärkte. Schon bisher war es möglich, Dritte mit der Abhaltung von Märkten zu betrauen. Dieses bislang ungenutzte Mittel kommt jetzt stärker zum Einsatz, weil die privaten Flohmärkte neu geordnet und genehmigt werden müssen. Waren sie bislang als Veranstaltung genehmigt, sollen sie zukünftig als Märkte verordnet werden. In diesem Zusammenhang wird die Organisation nicht geändert, sondern sie sollen in Zukunft, so wie bisher, von Dritten organisiert und abgewickelt werden. Insofern wird die Betrauung genauer gefasst und Voraussetzungen genauer festgelegt. Das alles findet Niederschlag in dieser neuen Linzer Marktordnung 2021. Der Gemeinderat beschließe: „1. Die ‚Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021 über die Ordnung der Linzer Märkte (Linzer Marktordnung 2021 - LMO 2021)‘ wird mit dem aus der Beilage 1 ersichtlichen Inhalt erlassen. 2. Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die ‚Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. November 2017 mit der die Marktordnung der Landeshauptstadt Linz 2018 (Linzer Marktordnung 2018) neu erlassen wird‘, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz, Nr. 23/2017, außer Kraft. Linzer Marktordnung 2021 Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021 über die Ordnung der Linzer Märkte (Linzer Marktordnung 2021 - LMO 2021). Nach § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992 (StL 1992), LGBl. Nr. 7/1992, idgF in Verbindung mit §§ 286 ff. und § 337 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194/1994, idgF wird verordnet: Inhalt § 1 Geltungsbereich § 2 Märkte, Marktflächen, Marktzeiten § 3 Marktgüter und Dienstleistungen § 4 MarktbeschickerInnen § 5 Vormerkungen und Zuweisungen § 6 Verzicht; Nichtbezug von Marktflächen; Widerruf und Erlöschen einer Zuweisung § 7 Bauliche Maßnahmen, Ver- und Entsorgung § 8 Allgemeine Bestimmungen und Pflichten der MarktbeschickerInnen § 8a Betrauung Dritter mit der Durchführung von Märkten § 9 Marktbehörde und Marktaufsichtsorgane § 10 Marktgebühren § 11 Strafbestimmungen § 12 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen § 1 Geltungsbereich Diese Marktordnung regelt sämtliche Märkte im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) 1994 im Bereich der Stadt Linz. § 2 Märkte, Marktflächen, Marktzeiten Im Gebiet der Stadt Linz sind folgende Märkte zugelassen, deren jeweilige Verortung samt Marktzeiten (ausgenommen Urfahraner- und Weihnachtsmärkte) dem beiliegenden Anhang, der einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, zu entnehmen ist. 1. Detail- und Wochenmärkte Wochenmärkte werden an einzelnen Wochentagen, Detailmärkte grundsätzlich an jedem Werktag an folgenden Standorten zu den im Anhang (Verortung) vermerkten Zeiten abgehalten: Detailmärkte: 1.1. Grünmarkt Urfahr 1.2. Südbahnhofmarkt 1.3. Markt Bindermichl Wochenmärkte: 1.4. Markt Dornach Auhof 1.5. Markt Kleinmünchen 1.6. Markt Neue Heimat 1.7. Markt Oed 1.8. Markt Spallerhof 1.9. Markt Wiener Straße 1.10. Stadtmarkt Hauptplatz 1.11. Bio Bauernmarkt solarCity – Lunaplatz 1.12. Flohmarkt Linzer Hauptplatz 1.13. Flohmarkt Neues Rathaus 1.14. Flohmarkt Areal Cineplexx Industriezeile 1.15. Flohmarkt Areal Interspar Industriezeile 1.16. Flohmarkt Areal Interspar Linz-Wegscheid 2. Periodische Märkte 2.1. Urfahraner Märkte 2.1.1. Urfahraner Frühjahrsmarkt Marktzeit: Ab letztem Samstag im April bis einschließlich ersten Sonntag im Mai. - Fällt dieser Samstag auf den 24. oder 25. April, beginnt der Markt am 1. Mai und dauert bis einschließlich 2. Sonntag im Mai. - Fällt dieser Samstag auf den 30. April, beginnt der Markt am 30. April und dauert bis einschließlich 2. Sonntag im Mai. Öffnungszeiten: von 9 bis längstens 2 Uhr 2.1.2. Urfahraner Herbstmarkt Marktzeit: Ab letztem Samstag im September bis einschließlich ersten Sonntag im Oktober. - Fällt dieser Samstag auf den 24. oder 25. September, dann beginnt der Markt am darauffolgenden Samstag und dauert bis einschließlich 2. Sonntag im Oktober. - Fällt dieser Samstag auf den 30. September, beginnt der Markt am 30. September und dauert bis einschließlich 2. Sonntag im Oktober. Öffnungszeiten: von 9 bis längstens 2 Uhr 2.2. Weihnachtsmärkte Marktzeit: Vom vorletzten Samstag im November bis 23. Dezember, von 9 bis längstens 21 Uhr, jedenfalls aber von 11 Uhr bis 19 Uhr; fakultativ am 24. Dezember von 9 bis 16 Uhr 2.2.1. Christkindlmarkt Hauptplatz 2.2.2. Weihnachtsmarkt Volksgarten 2.3. Allerseelenmärkte Marktzeit: 28. Oktober bis 2. November, jeweils von 8 bis 18:30 Uhr 2.3.1. Ebelsberger Friedhof 2.3.2. Kleinmünchner Friedhof 2.3.3.1. St. Barbara Friedhof – Friedhofstraße 2.3.3.2. St. Barbara Friedhof – Lastenstraße 2.3.4. Friedhof Urfahr 2.3.5. Urnenhain Friedhof 2.4. Christbaummärkte Marktzeit: 11. bis 24. Dezember, jeweils von 8 bis 18:30 Uhr 2.4.1. Bindermichl 2.4.2. Dauphinestraße 2.4.3. Glimpfingerstraße 2.4.4. Grünmarkt Urfahr 2.4.5. Heinrich-Kandl-Weg 2.4.6. Lonstorferplatz 2.4.7. Neue Heimat 2.4.8. SolarCity / Lunaplatz 2.4.9. Südbahnhofmarkt 2.4.10. Urfahraner Marktgelände 2.4.11. Volksgarten 2.5. Silvestermärkte Marktzeit: 30. und 31. Dezember, jeweils von 7 bis 20 Uhr 2.5.1. Altenberger Straße 2.5.2. Bindermichl 2.5.3. Bulgariplatz 2.5.4. Dauphinestraße 29 2.5.5. Dauphinestraße 175 2.5.6. Ebelsberg / Wiener Straße 479 2.5.7. Franckstraße 2.5.8. Freistädter Straße / Knabenseminarstraße 2.5.9. Freistädter Straße / Linke Brückenstraße 2.5.10. Hamerlingstraße 1 2.5.11. Hamerlingstraße 42 – Lenaupark 2.5.12. Hatschekstraße 3 2.5.13. Hauptplatz 4 2.5.14. Hauptplatz - Dreifaltigkeitssäule 2.5.15. Hauptplatz 26 2.5.16. Hauptstraße / Hinsenkampplatz 2.5.17. Im Haidgattern / Vogelfängerweg 2.5.18. Johann-Wilhelm-Klein-Straße 2.5.19. Landstraße - Ursulinenkirche 2.5.20. Landstraße 35a 2.5.21. Landwiedstraße / Europastraße 2.5.22. Leonfeldner Straße 133 / Gründberg 2.5.23. Leonfeldner Straße 39 2.5.24. Lonstorferplatz 2.5.25. Muldenstraße / Einsteinstraße 2.5.26. Pfarrplatz 2.5.27. Promenade 1 2.5.28. Rädlerweg / Auwiesenstraße 2.5.29. Ramsauerstraße / Stadlerstraße 2.5.30. Schillerplatz / gegenüber Landstraße 89 2.5.31. Schillerplatz / gegenüber Landstraße 71-75 2.5.32. SolarCity - Lunaplatz 2.5.33. Taubenmarkt / Landstraße 3 2.5.34. Unionstraße 94 2.5.35. Volksgarten / gegenüber Landstraße 115a 2.5.36. Volksgarten / Weg der Begegnung 2.5.37. Weißenwolffstraße 2.5.38. Wiener Straße / Glimpfingerstraße 2.5.39. Wiener Straße / Lissagasse 2.6. Firmungsmärkte: Standplatz: um jene Linzer Kirchen, in denen gefirmt wird. Markttage: an den Tagen der Firmung. 2.7. Gelegenheitsmärkte: 2.7.1. Gelegenheitsmärkte sind marktähnliche Verkaufsveranstaltungen gem. § 286 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994 i.d.g.F., die nur gelegentlich aus besonderen Anlässen abgehalten werden. 2.7.2. Ein Gelegenheitsmarkt bedarf einer Bewilligung des Magistrats der Landeshauptstadt Linz. 2.7.3. Anträge auf Bewilligung eines Gelegenheitsmarktes sind von dem/der OrganisatorIn spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich einzubringen. Der Antrag hat zu enthalten: - den Namen des Antragsstellers/der Antragstellerin, - den genauen Standort des geplanten Gelegenheitsmarktes, - die geplante Marktzeit, - die Angabe des konkreten Anlasses für den Gelegenheitsmarkt, - eine Projektbeschreibung, - eine planliche maßstabsgetreue Darstellung des beabsichtigten Marktge-bietes, aus der die Anordnung von Marktflächen, Gehwegen und Durchfahrten sowie sonstiger Aufstellflächen ersichtlich ist, - Zustimmung des Grundeigentümers, der Grundeigentümerin oder sonstiger berechtigter Personen. Die Marktbehörde soll von der Einforderung einer Projektbeschreibung bzw. einer planlichen, maßstabsgetreuen Darstellung des Marktgebietes absehen, wenn die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne diese Unterlagen hinreichend beurteilt werden kann. 2.7.4. Die Bewilligung ist zu versagen, wenn - der Erteilung das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, am Schutz der Gesundheit oder am ungestörten Straßenverkehr entgegensteht, - die wirtschaftliche Lage der ansässigen Gewerbetreibenden wesentlich ungünstig beeinflusst wird, oder - der/die AntragstellerIn aufgrund schwerwiegender oder wiederholter Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die im Zusammenhang mit der Organisation eines Gelegenheitsmarktes, eines Marktes oder ähnlicher Zusammenkünfte oder mit der Teilnahme daran zu beachten sind, keine hinreichende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung des Gelegenheitsmarktes bietet. 2.7.5. Folgende Veranstaltungen sind nach den Vorgaben der Gewerbeordnung keine Gelegenheitsmärkte: - Bauernmärkte, bei denen Land- oder ForstwirtInnen aus ihrer eigenen Produktion Erzeugnisse, wie sie von Land- oder ForstwirtInnenen im Rahmen der Bestimmungen des § 2 Z 3 auf den Markt gebracht werden, feilbieten und verkaufen, - marktähnliche Verkaufsveranstaltungen von kurzer Dauer, die in herkömmlicher Art und Weise zu wohltätigen Zwecken veranstaltet werden, - Messen und messeähnliche Veranstaltungen. Keine Gelegenheitsmärkte sind ferner organisierte Zusammenkünfte, deren Schwerpunkt nicht das Feilbieten und der Verkauf von Waren ist, sondern z.B. der Ausschank von Getränken und/oder die Verabreichung von Speisen. 3. Besondere Bedingungen: 3.1. Detail- und Wochenmärkte dürfen erst eine Stunde vor Marktbeginn bezogen werden und sind spätestens 30 Minuten nach Marktende geräumt und gereinigt zu verlassen. 3.2. Fällt bei Detail- und Wochenmärkten der reguläre Markttag auf einen Feiertag, so finden die betroffenen Märkte am Vortag des Feiertags statt. 3.3. Am 24. und 31. Dezember finden keine Flohmärkte statt. Fällt bei einem von der Stadt organisierten Flohmarkt der reguläre Markttag auf einen Feiertag, entfällt der Flohmarkt an diesem Tag ersatzlos. 3.4. Ortsfeste Einrichtungen (Kojen) sind am Südbahnhofmarkt jedenfalls zu folgenden Zeiten zu betreiben: Kategorie ,A‘: Gastronomie, Lebensmittel, Café, Konditorei, Nahversorgung: Montag bis Freitag von 9:30 bis bis 17 Uhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr Kategorie ,B‘: Einzelhandel, Spezialfachgeschäft (z.B. Bauernladen): Montag bis Freitag mindestens sechs Stunden Öffnungszeit pro Tag, Samstag 9 bis 13 Uhr Die Kojen-Kategorisierung erfolgt durch die Marktbehörde. 3.5. Die Kojen-BetreiberInnen haben ihre Öffnungszeiten und jede Änderung derselben der Marktbehörde unverzüglich bekannt zu geben und im Eingangsbereich der Koje klar erkennbar anzubringen. 3.6. Bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände (Krankheit, Urlaub etc.), die den Betrieb der Koje nicht ermöglichen, kann die Marktbehörde formlos vorübergehende Ausnahmen von den vorgenannten Betriebszeiten gewähren. 3.7. Betriebsunterbrechungen bis zu einem Monat im Jahr sind zulässig. Derartige Unterbrechungen sind der Marktbehörde umgehend mitzuteilen. Ferner kann die Marktbehörde auf Antrag einen wöchentlichen Sperrtag sowie eine Mittagspause von max. 90 Minuten genehmigen. 3.8. Der Ausschank von Getränken und die Verabreichung von Speisen aus Kojen ist an den jeweiligen Markttagen gemäß jenen im Anhang (Verortung) vermerkten Kojen-Öffnungszeiten gestattet. 3.9. Sondergenehmigungen, insbesondere für Veranstaltungen am Markt, sowie für die Ausweitung der Marktzeiten an einzelnen Tagen aus besonderen Anlässen, können auf Antrag seitens der Marktbehörde erteilt werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Interessen oder überwiegenden Interessen Dritter entgegenstehen. 3.10. Die gesetzlichen Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes sind strikt einzuhalten, insbesondere ist das Rauchen innerhalb von Kojen, Verkaufswägen und transportablen Marktständen verboten. Für die Einhaltung dieses Verbotes ist der/die jeweilige MarktbeschickerIn verantwortlich. 3.11. Ist aufgrund besonderer, zeitlich befristeter Gegebenheiten (z.B. Baustellen, Veranstaltungen udgl.) die Abhaltung eines Marktes gänzlich oder teilweise nicht möglich, kann die Marktbehörde ohne gesonderte Verordnung die Standplätze für diese Zeit verlegen. Gleiches gilt bei kurzfristigem Bedarf für die Schaffung weiterer Standplätze. § 3 Marktgüter und Dienstleistungen 1. Grundsätzlich dürfen Waren aller Art, soweit sie im freien Warenverkehr zugelassen und nicht nach Z 7 vom Marktverkehr ausgeschlossen sind oder aus marktbehördlichen Gründen von der Marktbehörde im Einzelfall dem Marktverkehr entzogen werden, angeboten und verkauft werden. Waren sind in handelsüblicher Menge anzubieten und haben mit dem jeweiligen Zweck des Marktes im Einklang zu stehen. 2. Die Marktbehörde kann auf allen Wochen- und Detailmärkten, ferner auf den Urfahraner- und Weihnachtsmärkten, die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken allenfalls unter Vorschreibung von Auflagen bewilligen, wenn - keine Störung des Marktbetriebes und der Nachbarn zu erwarten ist, - der Marktplatz oder die Markteinrichtung für die Tätigkeit – insbesondere in hygienischer Hinsicht – geeignet ist und - den Erfordernissen entsprechende Einrichtungen vorhanden sind. 2.1. Auf ökologische Kriterien (z.B. Mehrwegbehältnisse) ist dabei Bedacht zu nehmen. Für den Fall, dass Veranstaltungen am Markt stattfinden, gelten die für die entsprechende Veranstaltung einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (bspw. Oö AbfallwirtschaftsG). 2.2. Die Bewilligung kann auf bestimmte Arten von Speisen und Getränken beschränkt und ebenso auf bestimmte oder unbestimmte Zeit und unter Erteilung besonderer Auflagen ausgesprochen werden. 2.3. Bewilligungen sind zu widerrufen, wenn die für die Erteilung maßgebenden Voraussetzungen wegfallen oder erteilte Auflagen ungeachtet einer schriftlichen Mahnung nicht eingehalten werden. 3. Auf den Detail- und Wochenmärkten, ausgenommen Flohmärkten, sind überwiegend dem Lebensmittel- und Grünmarktbereich zuzuordnende Waren und Dienstleistungen anzubieten. 4. Auf Biomärkten (§ 2 Z 1.1 und 1.11) ist der Warenverkauf auf solche Produkte zu konzentrieren, die den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung entsprechen (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007; ab 1. Jänner 2022: Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 (ABl. L 150 vom 14. Juni 2018). In Ausnahmefällen dürfen saisonale, dem Brauchtum zuordenbare Waren wie Adventkränze, Palmzweige, Ostersträuche udgl. angeboten werden. 5. Auf den Flohmärkten sind insbesondere gebrauchte Waren bzw. Altwaren, Kuriositäten, Kunstgegenstände und antiquarische Gegenstände anzubieten. 6. Auf den periodischen Märkten ist je nach Thema der Angebotsschwerpunkt zu bilden, um den Marktzweck zu erfüllen. 7. Ausschlüsse vom Angebot: 7.1. Waren, deren marktmäßiger Verkauf aus Gründen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, des Schutzes der Gesundheit von Menschen oder der Vermeidung der Verschleppung von Krankheiten von Pflanzen oder Tieren nicht vertretbar ist, dürfen auf Märkten nicht angeboten und verkauft werden. 7.2. Ferner sind das Anbieten und der Verkauf von Waren und Dienstleistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. 7.3. Insbesondere sind das Anbieten und der Verkauf von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Fischen, Krusten- und Schalentieren sowie Insekten), Tierpelzen, Eiern aus Käfighaltung, Bettfedern, Obstbäumen, Obststräuchern und Reben verboten, ebenso das Anbieten und der Verkauf von nachgeahmten oder gefälschten Waren (,Produktpiraterie‘), Tabakerzeugnissen, pornografischem Material, von Gegenständen militärischer Kampfausrüstung, Waffen, modellhaften Nachbildungen von Schieß- und Sprengwaffen sowie von NS-Devotionalien. § 4 MarktbeschickerInnen 1. MarktbeschickerInnen sind natürliche oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften, die im Besitz einer aufrechten Zuweisung im Sinne dieser Verordnung sind. 2. Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Standplätze an allen Markttagen innerhalb der Marktzeiten auf den jeweiligen Märkten die dort zugelassenen Waren nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Marktordnung anzubieten und zu verkaufen. Befugte Veranstaltungsunternehmen, denen Standplätze zugewiesen werden, dürfen nur MarktbeschickerInnen zulassen, auf die die Voraussetzungen der Z. 3 zutreffen. 3. Regelmäßig dürfen unter der Voraussetzung der Z. 1 nur folgende Personen Märkte beschicken: 3.1. Gewerbetreibende mit den in den Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung fallenden Waren oder Dienstleistungen, 3.2. SchaustellerInnen auf den Urfahraner- und Weihnachtsmärkten, 3.3. Landwirtschaftliche ProduzentInnen, die neben den eigenen Erzeugnissen auch zugekaufte pflanzliche Handelswaren im Rahmen der gesetzlichen Zukaufmöglichkeiten in der landwirtschaftlichen Urproduktion auf den Markt bringen, 3.4. WaldgeherInnen, das sind Personen, welche die Märkte gelegentlich mit Waldgemüse, Speisepilzen (ausgenommen Zuchtpilze), Waldbeeren, Reisig, Zapfen, Waldgrün, Wald- und Wiesenblumen, Barbarazweigen, Mistelzweigen, Palmkätzchen, Schmuckbeeren und ähnlichen Waren beziehen. 4. Im Sinne des § 288 Abs. 2 GewO 1994 dürfen Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, EWR-Vertragsstaats oder eines diesen gleichzuhaltenden Staates sind, und die im Ausland eine Erwerbstätigkeit befugt ausüben, nur dann Waren/Dienstleistungen auf den Linzer Märkten anbieten bzw. verkaufen, wenn hierfür mit dem Herkunftsland der jeweiligen Personen Gegenseitigkeit gegeben ist. 5. Ein Flohmarkt kann im Rahmen der gewerberechtlichen Bestimmungen auch von Privatpersonen beschickt werden. Sie haben einen gültigen Lichtbildausweis mitzuführen und der Marktbehörde auf Verlangen vorzuweisen. § 5 Vormerkungen und Zuweisungen 1. Die Stadt Linz stellt zum Zwecke des Marktverkehrs nach schriftlichem Antrag seitens des Marktbeschickers/der Marktbeschickerin ständige und nichtständige Standplätze und Markteinrichtungen (Kojen, Markttische, Fischbehälter) zur Verfügung, deren Zuweisung durch schriftlichen Bescheid erfolgt. 1.1. Ständige Standplätze sind solche, die durch einen Marktbeschicker/eine Marktbeschickerin mindestens ein Jahr hindurch (ohne Unterbrechung) in Anspruch genommen werden. 1.2. Nicht-ständige Standplätze sind solche, die nicht unter Punkt. 1.1. fallen (z.B. Tages- und Monatsplätze). 1.3. TagesbeschickerInnen können einen Antrag im Sinne der Z 1 auch mündlich stellen. 2. Bei der Zuweisung ist auf den zur Verfügung stehenden Raum, die Leistungsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Bewerbers/der Bewerberin Bedacht zu nehmen. Ferner sind zu berücksichtigen: Zwecksetzung des jeweiligen Marktes, Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Attraktivität sowie ein ausgewogener und regionaler Angebotsmix des Marktes. Zuweisungen berechtigen und verpflichten jene Personen, denen sie erteilt worden sind. Sie sind nicht übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung generell bzw. einer bestimmten Marktstandfläche bzw. auf ein bestimmtes Ausmaß daran. 3. BewerberInnen mit finanziellen Rückständen bei Marktgebühren oder Infrastrukturkosten sind von der Zuweisung von Marktstandplätzen ausgeschlossen. 4. Die Zuweisung erfolgt befristet, gegen Vorschreibung einer Kaution sowie unter Bedingungen und Auflagen. Anträge auf Verlängerung der Zuweisung sind spätestens vier Wochen vor Ablauf der Zuweisung schriftlich bei der Marktbehörde einzubringen. 5. Antragsverfahren 5.1. Der Antrag auf Zuweisung hat jedenfalls zu enthalten: - Name, Anschrift und Telefonnummer des/der Antragsteller/in/s; bei Gewerbetreibenden den gültigen Gewerbenachweis; bei juristischen Personen auch einen aktuellen Firmenbuchauszug; - Bezeichnung des gewünschten Marktes; - zum Verkauf gelangende Waren und/oder Dienstleistungen bzw. für den Betrieb vorgesehene Fahrgeschäfte; - Größe der benötigten Standfläche; - erforderliche Infrastruktur (z.B. Strom, Wasser). 5.2. In begründeten Fällen kann die Marktbehörde von der Vorlage einzelner Unterlagen absehen. 5.3. Anträge auf Zuweisungen für periodische Märkte können frühestens zwölf Monate vor Marktbeginn eingebracht werden. 6. Anzeigepflichten bei Änderungen in Unternehmen: 6.1. Die Marktbehörde ist über Änderungen in der Geschäftsführung sowie in der Gesellschafterzusammensetzung von am Markt teilnehmenden Gesellschaften (z.B. GmbH, OG, KG, GesBR) unverzüglich schriftlich zu informieren. Ebenso sind Änderungen des Firmensitzes bzw. des Gewerbestandortes, Änderungen des Umfanges der Gewerbeberechtigung sowie jede Änderung von in einem Zuweisungsbescheid aufgeführten GISA-Daten unverzüglich bei der Marktbehörde anzuzeigen. 6.2. Im Fall einer Umgründung im Sinne des § 11 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 ist die Marktbehörde unverzüglich schriftlich zu informieren. 7. Vormerkungen 7.1. Für Märkte ist die Vormerkung eines Standplatzes oder einer Koje möglich. Auf entsprechendes Ersuchen des Interessenten/der Interessentin werden Vormerkungen von der Marktbehörde auf Antrag für das Kalenderjahr, in welchem das Ansuchen erfolgt ist, evident gehalten. 7.2. Aus einer Vormerkung entsteht kein wie immer geartetes Recht, insbesondere nicht das Recht auf Vergabe eines bestimmten Standplatzes oder einer Zuweisung. § 6 Verzicht; Nichtbezug von Marktflächen; Widerruf und Erlöschen einer Zuweisung 1. Verzicht 1.1. MarktbeschickerInnen können mittels schriftlicher Verzichtserklärung an die Marktbehörde auf Markteinrichtungen und Standplätze wie folgt verzichten. 1.2. Sofern der/die Marktbeschicker/in in der Verzichtserklärung keinen späteren Zeitpunkt bestimmt, wird der Verzicht wirksam - bei Kojen mit Ablauf einer dreimonatigen Frist, - bei ständigen bzw. nichtständigen Standplätzen mit Ablauf einer einmonatigen Frist. Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Monats, in dem die Verzichtserklärung bei der Marktbehörde einlangt. 1.3. Mit Wirksamkeit des Verzichts erlischt die Zuweisung. Markteinrichtungen und Standplätze sind mit Erlöschen der Zuweisung gereinigt, auf Verlangen der Marktbehörde in ursprünglichem Zustand und frei von allen nicht im Eigentum der Stadt Linz befindlichen Baulichkeiten und Gegenständen zurückzugeben. Ansonsten wird eine kostenpflichtige Ersatzvornahme mit Bescheid verfügt. Die Marktgebühr ist bis zu deren Abschluss zu entrichten. 2. Nichtbezug von Marktflächen Wird die Marktfläche innerhalb einer Stunde nach Marktbeginn nicht bezogen, so gilt dies als Verzicht auf die Zuweisung für den jeweiligen Tag. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Anrechnung bereits bezahlter oder in Rechnung gestellter Marktgebühren besteht nicht. 3. Widerruf von Zuweisungen 3.1. Eine Zuweisung kann zeitlich befristet oder dauerhaft und unverzüglich oder unter Gewährung einer angemessenen Räumungsfrist per Bescheid widerrufen werden, - wenn die Zuverlässigkeit des Marktbeschickers/der Marktbeschickerin nicht mehr vorliegt oder dessen/deren Leistungsfähigkeit im Hinblick auf das Warenangebot nicht mehr gegeben ist, - wenn der/die MarktbeschickerIn seine/ihre aus dieser Marktordnung resultierenden Pflichten erheblich oder wiederholt verletzt, - wenn der/die MarktbeschickerIn sonstige im Zusammenhang mit der Teilnahme am Markt zu beachtenden Rechtsvorschriften schwerwiegend oder wiederholt verletzt; - wenn der/die MarktbeschickerIn mit der Bezahlung der Marktgebühr in der Höhe von drei Monatsgebühren in Rückstand ist, - wenn über das Vermögen des Marktbeschickers/der Marktbeschickerin der Konkurs eröffnet wurde oder dessen/deren Unternehmen zur Zwangsversteigerung oder –verpachtung kommen soll, - wenn in den Fällen des § 5 Punkt 6.1. oder 6.2. unter Berücksichtigung der eingetretenen Änderungen ein Antrag der juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft auf Erteilung einer Zuweisung zurückzuweisen oder abzuweisen wäre, - bei Gefahr in Verzug, überwiegendem öffentlichen Interesse oder Eigenbedarf der Stadt Linz (z.B. Baumaßnahmen, Veranstaltungen). 3.2. Im Falle eines Widerrufs sind Markteinrichtungen und Standplätze nach Ablauf einer von der Marktbehörde festzusetzenden angemessen Räumungsfrist zu räumen. § 6 Z. 2 Satz 2 gilt sinngemäß. 4. Erlöschen von Zuweisungen Zuweisungen erlöschen automatisch bei - Wegfall oder Ruhendstellung einer allenfalls erforderlichen aufrechten Gewerbeberechtigung, - Wegfall der Grundeigentümerzustimmung, - Ablauf des im Zuweisungsbescheides festgesetzten Zuweisungszeitraumes, - gänzlicher oder teilweiser Auflassung der Marktfläche, - Ableben des/der Berechtigten. § 7 Bauliche Maßnahmen, Ver- und Entsorgung 1. MarktbeschickerInnen bedürfen (ungeachtet einer eventuell erforderlichen bau- und gewerbepolizeilichen Genehmigung) einer schriftlichen Bewilligung für - die Errichtung von standfesten Bauten, bzw. die Aufstellung von Betriebseinrichtungen (Warenkörbe, Tische, Sitzgelegenheiten, Schanigärten etc.), - jede wesentliche Änderung an bestehenden standfesten Bauten (Umbauten, Einbauten oder Änderungen der Raumeinteilung etc.), - das Verwenden bzw. Anbringen von Beschattungseinrichtungen, Werbemitteln jeder Art etc. sowie das Aushängen von Waren und Geräten an den Außenwänden der Verkaufskojen und standfesten Bauten, - Veränderungen der Gestaltung oder der Farbe der Außenwände, - jede Änderung des äußeren Erscheinungsbildes an standfesten Bauten, - die Herstellung bzw. Inbetriebnahme von Geräten zur Inanspruchnahme, Veränderung bzw. Ergänzung der Installationen oder zusätzlichen Inanspruchnahme markteigener Ver- und Entsorgungsanlagen für Gas, Elektrizität, Wasser und Abwässer. Durch die baulichen Maßnahmen erwachsende Kosten sind jedenfalls vom Antragsteller/der Antragstellerin zu tragen. 2. Die Anbringung bzw. Aufstellung von Beleuchtungskörpern, Elektrokleingeräten (Waagen, Rechenmaschinen, Haushaltskühlschränke etc.) bis jeweils 1000 W bedarf keiner Bewilligung gemäß Z. 1, sofern der Gesamtanschlusswert 2000 W je Anschluss nicht übersteigt. 3. Ansuchen um eine schriftliche Bewilligung gem. Z. 1 sind eine Baubeschreibung sowie die erforderlichen Pläne in zweifacher Ausfertigung anzuschließen. 4. Bewilligungen gem. Z. 1 dürfen nur erteilt werden, wenn die Marktverhältnisse dies gestatten, die Sicherheit von Personen nicht gefährdet und der Marktbetrieb nicht gestört wird. 5. Bewilligungen gem. Z. 1 sind erforderlichenfalls unter Vorschreibung bestimmter Auflagen für Beschaffenheit, Ausstattung, Reinhaltung, Instandhaltung und das äußere Erscheinungsbild sowie für die Installation und Geräte zu erteilen. 6. Wird eine konsenslose Maßnahme oder die Nichteinhaltung von Auflagen oder Bedingungen festgestellt, kann die Herstellung des ursprünglichen oder eines der Zustimmung entsprechenden Zustandes durch die Marktbehörde aufgetragen werden. 7. Geplante Reparaturen an Ver- und Entsorgungsanlagen außerhalb standfester Bauten sind, soweit sie durch eine/n MarktbeschickerIn in Auftrag gegeben werden, der Marktbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Diese erteilt erforderlichenfalls Anordnungen über die Art und Zeit der Durchführung solcher Arbeiten. 8. Beeinträchtigungen des laufenden Betriebes oder vorübergehende Betriebsunterbrechungen im Zusammenhang mit erforderlichen Sanierungen einer Markteinrichtung oder sonstigen auf der Marktfläche durchzuführenden baulichen Maßnahmen sind zu dulden. Ersatzansprüche können daraus nicht geltend gemacht werden. 9. Die Marktbehörde stellt auf den Detailmärkten Südbahnhofmarkt und Grünmarkt je 20 Quadratmeter Kojenfläche einen Stromleistungsstandard von zehn Kilowatt zur Verfügung, maximal jedoch 40 kW je Zuweisung. Bei höherem Leistungsbezug ist der Zukauf (Differenz zwischen Stromleistungsstandard und tatsächlich benötigter Leistung) durch die Landeshauptstadt Linz zu organisieren. Dabei entstehende Mehrkosten sind durch den/die KojenbetreiberIn selbst zu tragen. 10. Der Marktbehörde ist der Zugang zu Zählerkästen für Wasser-, Gas-, bzw. Strom stets zu ermöglichen. Etwaig verbaute Zähler müssen freigelegt bzw. zugänglich gemacht werden. § 8 Allgemeine Bestimmungen und Pflichten der MarktbeschickerInnen 1. Auf den Märkten hat sich jede/r so zu verhalten, dass die Ruhe und Ordnung nicht gestört werden. Markteinrichtungen und -flächen sind sauber zu halten. 2. Wer ein Verhalten setzt, das einen Verstoß gegen die anerkannten Grundsätze der guten Sitten bildet, begeht eine Pflichtverletzung (siehe dazu § 6 Z 3). 3. Die MarktbeschickerInnen und/oder ihre mittätigen Familienangehörigen und/oder Bediensteten haben sich über Verlangen eines Marktaufsichtsorgans auszuweisen – Gewerbeberechtigte und ggf. ihre Familienmitglieder haben beim Feilbieten und beim Verkauf der Waren die Verständigung über die Eintragung im GISA (§ 340 Abs. 1 GewO) stets mitzuführen und auf Verlangen der behördlichen Organe vorzuweisen, ferner den Zutritt zu den Standplätzen und standfesten Bauten (zu den Geschäftszeiten gemäß dieser Marktordnung) sowie transportablen Marktständen zu gewähren. Die MarktbeschickerInnen sind verpflichtet, den Anordnungen der Marktaufsichtsorgane Folge zu leisten und ihnen Auskünfte über Angelegenheiten des Marktverkehrs (Angaben über Menge, Herkunftsland udgl.) zu erteilen. 4. Es ist untersagt, 4.1. überlaut und aufdringlich Waren anzubieten oder in noch schwebende Verkaufsverhandlungen durch Über- oder Unterbieten einzugreifen, 4.2. Waren und Dienstleistungen im Umherziehen anzubieten und zu verkaufen, 4.3. jegliche marktfremde Werbung (insbesondere Auslegen von Werbematerial), 4.4. zu musizieren, Musikautomaten, Lautsprecher und dergleichen in Betrieb zu nehmen, 4.5. Hunde ohne Maulkorb und nicht an der Leine zu halten, 4.6. das Marktgelände während der Marktzeit mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, auf dem Marktgelände zu halten bzw. zu parken. Vom Verbot des Befahrens, Haltens und Parkens sind ausgenommen: - Einsatzfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 25 der Straßenverkehrsordnung 1960, - Fahrzeuge im öffentlichen Dienst gemäß § 26a der Straßenverkehrsordnung 1960, - Fahrzeuge der Marktbehörde und der Lebensmittelorgane, - Marktfahrzeuge, das sind Fahrzeuge, die zur Beförderung, Be- und Entladung von Marktgegenständen dienen, sowie Verkaufswägen, die als Marktstände benützt werden, 4.7. unbefugt Abfall oder Schutt abzulagern, 4.8. Tiere zu töten/zu schächten (ausgenommen Tötung von Fischen, Krusten- und Schalentieren sowie Insekten) oder geschlachtetes Geflügel zu rupfen. 5. Ausnahmen von den Verboten der Punkte 4.2., 4.3. und 4.4. kann die Marktbehörde über begründeten Antrag erteilen. 6. Ungeachtet sonstiger Pflichten ist seitens der MarktbeschickerInnen zu beachten: 6.1. Veränderungen der Gesellschaftsform oder/und der Eigentumsverhältnisse sind der Marktbehörde unverzüglich schriftlich zu melden. Siehe § 5 Z 6.1 und Z 6.2. 6.2. Es dürfen nur der Vergabe und dem Betriebszweck entsprechende Tätigkeiten ausgeübt werden. 6.3. Allfällige Genehmigungen für Betriebsanlagen bzw. -stätten sind von dem/der MarktbeschickerIn einzuholen und der Marktbehörde vorzulegen. 6.4. Standfeste Bauten, Verkaufswagen, transportable Marktstände und andere Anlagen (z.B. Installationen, Geräte, etc.) sind in gutem, der marktbehördlichen Bewilligung und den Vorschriften dieser Marktordnung entsprechendem Zustand zu erhalten. 6.5. Markteinrichtungen und Standplätze dürfen eigenmächtig weder verändert noch zur Gänze oder zum Teil Dritten überlassen werden. Eine Überlassung ist nur unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze nach § 5 mit schriftlicher Einwilligung der Marktbehörde zulässig. 6.6. Markteinrichtungen, Bauten und Anlagen sind an öffentliche oder in zumutbarer Entfernung befindliche Versorgungsnetze anzuschließen. Im Übrigen sind die zur Verfügung gestellten Ver- und Entsorgungseinrichtungen verpflichtend zu benützen. 6.7. Markteinrichtungen und Standplätze sind – ausgenommen sind Flohmärkte – während der Marktzeit mit Name und Wohn- oder Betriebsanschrift deutlich sichtbar zu kennzeichnen. 6.8. Markteinrichtungen und eigene Einrichtungen sind in optisch, qualitativ und hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. 6.9. Sämtliche Lebensmittel und Getränke bzw. Waren sind in hygienisch einwandfreiem Zustand und entsprechender Qualität in Verkehr zu bringen und gegen Verderbnis und Verunreinigung zu schützen. Es ist darüber hinaus für eine entsprechende Präsentation und Bereithaltung in einer ausreichenden Quantität zu sorgen. 6.10. Es ist auf größtmögliche Reinlichkeit zu achten. Abfälle sind möglichst getrennt in den dafür vorgesehenen Behältnissen abzulagern oder mitzunehmen. 6.11. Fleisch-, Fisch- und Tierabfälle sind in geschlossenen Gefäßen zu sammeln und der Tierkörperverwertung (TKV) zuzuführen. § 8a Betrauung Dritter mit der Durchführung von Märkten 1. Die Stadt Linz kann mit der Durchführung eines Marktes im Sinne des § 286 Abs. 1 GewO 1994 eine/n Dritte/n (= MarktorganisatorIn) betrauen. 2. Die Betrauung erfolgt durch privatrechtliche, auf maximal ein Jahr zu befristende Vereinbarung, die insbesondere den Umfang der Betrauung und die damit zusammenhängenden Pflichten des Marktorganisators/der Marktorganisatorin zu regeln hat. 3. Vor Abschluss einer Vereinbarung gemäß Z 2 hat der/die MarktorganisatorIn Unterlagen beizubringen, die zur Beurteilung der Vereinbarkeit des Marktkonzeptes mit den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich sind (insbesondere eine planliche maßstabsgetreue Darstellung des Marktgebietes, aus der die Anordnung von Marktflächen, Gehwegen und Durchfahrten sowie sonstiger Aufstellflächen ersichtlich ist). 4. Soweit die Betrauung reicht, sind in der Vereinbarung gemäß Z 2 insbesondere die erforderlichen Regelungen zu treffen in Bezug auf - das von dem/der MarktorganisatorIn sicherzustellende Warenangebot, wobei auf die Regelungen des § 3 Bedacht zu nehmen ist, - die Verpflichtung des Marktorganisators/der Marktorganisatorin, die Auswahl der MarktbeschickerInnen diskriminierungsfrei und entsprechend den Grundsätzen der §§ 4 und 5 vorzunehmen, - die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem/der MarktorganisatorIn und den jeweiligen MarktbeschickerInnen unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der § 2 Z. 3, § 5 und § 6, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Marktes erforderlich erscheint, - die Verpflichtung des Marktorganisators/der Marktorganisatorin dafür Sorge zu tragen, dass die MarktbeschickerInnen § 8 einhalten. - die Verpflichtung des Marktorganisators/der Marktorganisatorin, der Marktbehörde die zur Erfüllung ihrer behördlichen Aufgaben erforderlichen Zutrittsrechte zu verschaffen; - die Voraussetzungen, unter denen die Ermächtigung vorzeitig endet oder beendet werden kann; dabei ist auf die Grundsätze in § 6 Z 3 Bedacht zu nehmen. 5. Die marktpolizeilichen Befugnisse der Marktbehörde bleiben jedenfalls unberührt. 6. § 7 gilt für den/die MarktorganisatorIn sinngemäß. § 9 Marktbehörde und Marktaufsichtsorgane 1. Marktbehörde ist der Magistrat der Landeshauptstadt Linz (§ 51 Abs. 2 StL 1992). 2. Organe der Marktbehörde bzw. Marktaufsichtsorgane sind von der Stadt Linz dazu ernannte Personen, die die Einhaltung dieser Marktordnung zu gewährleisten haben. Ihnen obliegen insbesondere: - die kundenorientierte Abwicklung und wirtschaftlich bestmögliche Ausrichtung der Linzer Märkte. - Anordnungen und Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung nach Maßgabe des § 360 Abs. 4 GewO 1994, ggf. Konfliktmanagement (z.B. zeitlich befristetes oder dauerndes Marktverbot). - die Sorge für die Reinhaltung des Marktgeländes durch VerursacherInnen oder Dritte. - Einschreiten (einschließlich Legung von Anzeigen) bei Verstößen gegen die Marktordnung sowie gegen sonstige, beim Marktverkehr zu beachtende Normen (Gewerbeordnung, Lebensmittelgesetz, Maß- und Eichgesetz, Tierschutzgesetz usw.). - die Einleitung zivilrechtlicher Schritte bei Gesetzes- oder Pflichtverletzungen durch MarktbeschickerInnen oder Dritte. 3. Zur Attraktivierung und Vermarktung gegenständlicher Märkte ist die laut Geschäftseinteilung für den Magistrat Linz für diese Märkte zuständige Einheit zuständig, ungeachtet der Existenz von Arbeitsgemeinschaften bzw. Interessengemeinschaften. Erforderlichenfalls erfolgt eine Koordinierung der marktfördernden und erhaltenden Aktivitäten mit diesen und werden finanzielle Beiträge abgestimmt. § 10 Marktgebühren Die Einhebung von Marktgebühren richtet sich nach den Vorschriften der Linzer Marktgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. § 11 Strafbestimmungen Wer gegen Bestimmungen dieser Marktordnung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach den Bestimmungen der GewO 1994 zu bestrafen. § 12 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen 1. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die ,Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. November 2017 mit der die Marktordnung der Landeshauptstadt Linz 2018 (Linzer Marktordnung 2018) neu erlassen wird‘ kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz, Nr. 23/2017, außer Kraft.‘ Ich möchte Sie um Zustimmung ersuchen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Prammer berichtet über G 2 Einvernehmliche Auflösung einer Optionsvereinbarung (Gemeinderatsbeschluss vom 7. November 2019) für einen Grundkauf in der KG Posch (Südpark Linz) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz löst die Optionsvereinbarung mit der TMS Holdings GmbH, vom 14. Juli / 21. November 2019, einvernehmlich per 30. April 2021 auf. 2. Das sich aus der Optionsvereinbarung mit der TMS Holdings GmbH, vom 14. Juli / 21. November 2019 ergebende Optionsentgelt für das Jahr 2021 wird lediglich aliquot für den Zeitraum von 1. Jänner 2021 bis 30. April 2021 vorgeschrieben und beträgt daher 6.457,35 Euro zuzüglich 20 Prozent USt. 3. Sämtliche mit der Auflösung der Optionsvereinbarung verbundene Kosten, Gebühren und Steuern trägt die TMS Holdings GmbH. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den in der beiliegenden Vereinbarung festgelegten Bedingungen und wird diese genehmigt. 5. Die Verrechnung des Optionsentgelts in Höhe von 6457,35 Euro zuzüglich 20 Prozent USt für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 2.811200 ,Miete und Pachtertrag‘ im Fonds 840000.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Gemeinderätin Wessela berichtet über H 1 HTL 1 Bau- und Design – Goethestraße / Südtirolerstraße; Rückstellung von Räumlichkeiten für die Horterweiterung der Volksschule 8 (Goetheschule) – Abschluss einer Auflösungsvereinbarung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Im Rahmen einer notwendigen Raumbereitstellung für die Horterweiterung in der Volksschule 8 – Goetheschule werden Anmietungen im 2. Obergeschoß im Ausmaß von 827,27 Quadratmeter vom Bund freigegeben und an die Stadt Linz zurückgestellt. 2. Die Auflösungsvereinbarung (6. Nachtrag) wird genehmigt und gilt ab Fertigstellung des neu zu errichtenden Schulgebäudes der HTL1 Bau und Design durch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) auf dem Grundstück Nr. 1190/4 GB 45203 Linz. 3. Die Stadt Linz erklärt ferner ihre ausdrückliche unwiderrufliche Einwilligung die verbleibenden angemieteten Räumlichkeiten dem Bund auf die Dauer von 20 Jahren ab Vertragsabschluss nicht zu kündigen. 4. Der Abschluss des Rechtsgeschäftes erfolgt zu den Konditionen der beiliegenden Auflösungsvereinbarung (6. Nachtrag). 5. Die derzeitigen monatlichen Mieteinnahmen betragen 6603,43 Euro. Nach Rückstellung der HTL-Räumlichkeiten an die Stadt Linz für die Horterweiterung betragen die monatlichen Mieteinnahmen sodann 5464,16 Euro. Dies ergibt einem monatlichen Differenzbetrag / Mindereinnahmen von 1139,27 Euro. 6. Die Einnahmenverrechnung erfolgt auf der FiStl 501, FiPos 2.811200 (Miet- und Pachtertrag) im Fonds 210100.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über die Anträge I 1 und I 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: I 1 Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2021; Grundsatzgenehmigung; maximal 255.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Durchführung des Pflasterspektakels Linz als Internationaler Straßenkunstsommer Linz an den Wochenenden 15. bis 17., 23. bis 25., und 29. bis 31. Juli 2021. Das Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 255.000 Euro exkl. USt grundsätzlich genehmigt: Zu erwartende Ausgaben (exkl. USt): 255.000 Euro Zu erwartende Einnahmen (exkl. USt): 25.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben (exkl. USt): max. 230.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur Projekte, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018, der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Für die einzelnen Umsetzungsschritte sind in Folge die entsprechenden Beschlüsse der jeweils nach den Wertgrenzen des StL 1992 zuständigen Organe einzuholen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 255.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf den entsprechenden FiPos im Fonds 381000. Die Verwendung von voraussichtlich 25.000 Euro exkl. USt aus Sponsoringeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf den entsprechenden FiPos im Fonds 381000. Der budgetwirksame Ausgaberahmen des Pflasterspektakels 2021 beläuft sich somit auf max. 230.000 Euro exkl. USt.“ I 2 Stream Festival 2021; Durchführung der Programmschiene ‚Talk‘ und ‚Stage‘ als Live-Streaming-Online-Festival sowie Verschiebung der Programmschiene ‚Club‘ – Adaptierung des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Jänner 2019 in der Fassung des Abänderungsbeschlusses vom 2. Juli 2020 Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Gemeinderatsbeschluss ‚Stream Festival 2020 Grundsatzgenehmigung‘ vom 24. Jänner 2019 in der Fassung des Abänderungsbeschlusses vom 2. Juli 2020 wird wie folgt adaptiert: Die Programmschienen ,Stage‘ und ,Talk‘ des Festivals werden innerhalb des bereits beschlossenen maximalen Kostenrahmens und auf Basis der vorliegenden Amtsvorlage im Zeitraum von 27. Mai bis 29. Mai 2021 als reine Online-Veranstaltung durchgeführt. Der Festivalteil ,Club‘ soll im Herbst 2021 oder im Frühjahr 2022 nachgeholt werden, sobald die gesetzlichen oder behördlichen Covid-19-Vorgaben eine konzeptentsprechende Durchführung wieder zulassen. 2. Im Zusammenhang mit dem Festival oder einzelner Teile erforderliche Auftragsvergaben und sonstige Verträge bedürfen der Beschlussfassung durch das jeweils gesetzlich zuständige Organ.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE Stadtrat Raml berichtet über J 1 und J 2 und führt dazu aus: J 1 Erlassung einer Verordnung über das Verbot des Mitführens von Hunden an bestimmten öffentlichen Orten innerhalb des Ortsgebietes der Landeshauptstadt Linz und Übertragung der Zuständigkeit zur Änderung der Grundflächen vom Gemeinderat auf den Stadtsenat sowie Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates vom 2. Juli 1987 mit der ein Verbot der Mitnahme von Hunden auf bestimmten Plätzen im Stadtgebiet Linz erlassen wurde „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Verordnung betreffend das Verbot der Mitnahme von Hunden auf bestimmten Plätzen im Linzer Stadtgebiet soll an eine geänderte Rechtsgrundlage angepasst und damit neu erlassen werden. Im Zuge dessen, sollen auch die Bezeichnungen der Verbotsflächen aktualisiert werden. Zusammengefasst erfolgte eine genauere Regelung der betroffenen Grundflächen, eine inhaltliche Änderung erfolgte aber nicht. Das Bestehende wird in einen neuen Rechtsrahmen gegossen. Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Verordnung. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die beiliegende Verordnung, mit welcher das Verbot des Mitführens von Hunden an bestimmten öffentlichen Orten innerhalb des Ortsgebietes der Landeshauptstadt Linz angeordnet, die Zuständigkeit zur Änderung der Grundflächen, auf denen Hunde nicht mitgeführt werden dürfen, auf den Stadtsenat übertragen und die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 1987, mit der ein Verbot der Mitnahme von Hunden auf bestimmten Plätzen im Stadtgebiet Linz erlassen wurde, aufgehoben wird, wird beschlossen. 2. Aufgrund ihres Umfanges ist die Verordnung gemäß § 65 Abs. 5 StL 1992 im Magistrat Linz, Neues Rathaus, Zimmer Nr. 1120, 1. Stock, Hauptplatz 1-5, 4041 Linz, während der Amtsstunden innerhalb der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die Kundmachung der Tatsache der Auflegung hat durch Anschlag an der Amtstafel der Stadt Linz zu erfolgen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021, mit welcher das Verbot des Mitführens von Hunden an bestimmten öffentlichen Orten innerhalb des Ortsgebietes der Landeshauptstadt Linz angeordnet, die Zuständigkeit zur Änderung der Grundflächen, auf denen Hunde nicht mitgeführt werden dürfen, auf den Stadtsenat übertragen und die Verordnung des Gemeinderates des Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 1987, mit der ein Verbot der Mitnahme von Hunden auf bestimmten Plätzen im Stadtgebiet Linz erlassen wurde, aufgehoben wird. Gemäß § 46 Abs. 1 Z. 3 StL 1992 (LGBl. Nr. 7/1992 idgF) iVm § 6 Abs. 4 Z. 2 und § 13 Oö. Hundehaltegesetz 2002 (LGBl. Nr. 147/2002 idgF) und § 46 Abs. 2 StL 1992 (LGBl. Nr. 7/1992 idgF) wird verordnet: § 1 (1) Hunde dürfen auf den in der beigeschlossenen Anlage I angeführten und in den Lageplänen (Anlage II) rot schraffierten Grundflächen nicht mitgeführt werden. Anlage I und Anlage II bilden einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung. (2) Die Zuständigkeit zur Änderung der in Abs. 1 angeführten Grundflächen wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. § 2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und sind nach Maßgabe des Oö. Hundehaltegesetzes 2002 (LGBl Nr. 147/2002 idgF) von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen. § 3 Mit der vorliegenden Verordnung wird die im Sinne des § 41 Abs. 4 StL 1980 erlassene Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 1987, mit der ein Verbot der Mitnahme von Hunden auf bestimmten Plätzen im Stadtgebiet Linz erlassen wurde, Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 15/1987, aufgehoben. § 4 (1) Aufgrund ihres Umfanges wird die Verordnung gemäß § 65 Abs. 5 StL 1992 im Magistrat Linz, Neues Rathaus, Zimmer Nr. 1120, 1. Stock, Hauptplatz 1 - 5, 4041 Linz, während der Amtsstunden innerhalb der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachung der Tatsache der Auflegung erfolgt durch Anschlag an der Amtstafel der Stadt Linz. (2) Die Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.‘“ J 2 Erlassung einer ortspolizeilichen Verordnung zum Schutz von Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätzen „Beim Tagesordnungspunkt J 2 geht es um die Verordnung zum Schutz von Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätzen. Wir haben im zuständigen Ausschuss sehr ausführlich darüber diskutiert. Zusammengefasst geht es darum, dass die Vorgängerverordnung, die Gartenschutzverordnung, umfassend neugestaltet und umformuliert worden ist. Die Tatbestände sind klarer geregelt. Wir wollen damit einen Beitrag für ein sauberes und sicheres Miteinander leisten, schlicht für mehr Wohlbefinden in unseren Linzer Grünanlagen. Wir haben auch über das Thema Alkoholverbot diskutiert. Ich möchte vorausschicken, dass diese Verordnung für alle Parkanlagen und Grünanlagen und auch für die Donau- und Traun-Ufer gilt und daher sehr verhältnismäßig vorgegangen werden muss. Diese Verordnung gilt auch für sämtliche städtische Kinderspielplätze. Ich habe daher die Möglichkeit eines Alkoholverbotes von der Bau- und Bezirksverwaltung umfassend prüfen lassen, mit dem Ergebnis, dass wir mit dieser Verordnung ein Alkoholverbot auf Kinderspielplätzen verhängen. Das hat den Hintergrund - das ist auch behördlich ausreichend dokumentiert -, dass wir gerade im Umfeld von Kinderspielplätzen mehrere Beschwerden gehabt haben, dass dort Betrunkene herumlungern. Das ist ein Zustand, bei dem ich nicht zuschauen will. Ich glaube, dass das ein wesentlicher Schritt ist, um die Kinder- und Jugendspielplätze denjenigen zurückzugeben, für die sie errichtet worden sind. Wir haben auch im Ausschuss über ein mögliches Rauchverbot auf diesen Kinder- und Jugendspielplätzen diskutiert und ich habe das rechtlich prüfen lassen. Die Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der dokumentierten Beschwerdelage, die es diesbezüglich de facto nicht gibt, eine rechtliche Verordnung mit Strafbestimmung eines Rauchverbotes auf Kinderspielplätzen zum derzeitigen Zeitpunkt rechtlich wohl überschießend und daher nicht möglich wäre. Daher ist das Rauchverbot auf Kinderspielplätzen in dieser Verordnung nicht vorgesehen. Abschließend möchte ich noch anmerken, dass es zu diesem Punkt schon eine Überlegung wert wäre - dazu bin ich auch gerne bereit -, uns etwa mit dem Referenten für Grünanlagen Gedanken darüber zu machen, wie wir auf Spielplätzen eine bessere Bewusstseinsbildung gerade für Begleitpersonen hervorrufen können - Kinder rauchen hoffentlich dort überhaupt nicht -, dass es wirklich nicht notwendig ist, im öffentlichen Raum direkt auf Kinderspielplätzen zu rauchen. Insgesamt glaube ich, dass diese Verordnung zum Schutz von Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätzen ein wichtiger Schritt für eine saubere Stadt und für ein gutes Zusammenleben ist. Ich ersuche auch hier um Ihre Zustimmung. (Beifall FPÖ) Der Gemeinderat beschließe: ,Die beiliegende ortspolizeiliche Verordnung zum Schutz von Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätzen wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. September 1979 über den Schutz der öffentlichen Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätze vom 8. April 2021 Gemäß §§ 44 Abs. 4 und 46 Abs. 1 Z. 3 Statut der Landeshauptstadt Linz – StL 1992, LGBl.Nr. 7/1992 i.d.F. LGBl.Nr. 68/2020, wird zur Abwehr und Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände Folgendes verordnet: § 1 Anwendungsbereich 1. Diese Verordnung findet auf alle öffentlichen Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätze sowie auf die Uferbereiche (Schotterbänke) von Donau- und Traunfluss im Stadtgebiet von Linz (im folgenden Anlagen genannt) Anwendung; sie gilt nur insoweit, als ihr keine bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. 2. Als öffentlich gelten Anlagen, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind oder deren Eigentümer den Gemeingebrauch gestatten. 3. Zu den öffentlichen Anlagen im Sinne der Abs. 1 und 2 zählen auch die für den Badebetrieb freigegebenen Liegeflächen der Linzer Badeseen (Pichlingersee und Weikerlsee). 4. Unbeschadet des Abs. 1 zweiter Halbsatz finden die Bestimmungen der §§ 2 und 5 bis 7 auch auf die von öffentlichen Verkehrsflächen umgebenen bzw. eingeschlossenen, jedoch nicht diesem Verkehr dienenden Grüninseln, Rasen- und Blumenflächen sinngemäß Anwendung. § 2 Schutzbestimmungen 1. Öffentliche Anlagen im Sinne des § 1 dienen der Bevölkerung zur Erholung; sie können im Rahmen dieser Verordnung von jedermann benützt werden, soweit dies nicht ausdrücklich untersagt ist. 2. Die Anlagen und deren Einrichtungen und Baulichkeiten, wie insbesondere Tische, Bänke, Stühle, Spielgeräte, Denkmäler, Brunnen, sind so zu benützen, dass andere Besuchende nicht gefährdet oder durch beispielsweise lautes Musizieren, Musik abspielen, Schreien, Grölen o.ä. unzumutbar belästigt sowie Anlagenteile und Einrichtungen nicht verschmutzt oder sonst beschädigt werden. 3. In den Anlagen ist das Fahren, Halten und Parken mit Fahrzeugen aller Art verboten. Von diesem Verbot sind ausgenommen: - Radfahren auf dafür gekennzeichneten Wegen, - Schieben, Halten und Parken von Fahrrädern, sowie Fahren mit Kinderfahrzeugen (Roller, Dreiräder, Kinderfahrräder), - Fahren, Halten und Parken mit Rollstühlen, Einsatzfahrzeugen und Kraftfahrzeugen zum Zwecke der Parkpflege, - Fahren mit Kraftfahrzeugen mit Sondergenehmigung. 4. Das Betreten von Pflanzungsflächen (Blumenbeete, Sträucher und deren Auspflanzungsflächen und Blühflächen) ist verboten. § 3 Verbotene Verhaltensweisen 1. Jede nicht gestattete zweckwidrige Benützung von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 ist verboten. Insbesondere ist verboten: - das Ablagern (nicht nur vorübergehendes Abstellen bzw. Ablegen) von Gegenständen aller Art, insbesondere von Hausrat, Kleidungs- und Gepäcksstücken, - das Wegwerfen von Abfällen (zum Beispiel Papier, Gebinde und Verpackungsmaterial und insbesondere Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, wie Konservendosen, Flaschen, Scherben, Glassplitter, Nägel und dgl.) außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse, - die Verrichtung der Notdurft außerhalb dafür vorgesehener Toilettenanlagen, - das Baden in Wasserflächen und Brunnenanlagen sowie das Badenlassen von Hunden, - das Anlegen oder Unterhalten von Feuerstellen, die Inbetriebnahme von Grill- oder Kochgeräten in Parkanlagen, - das Aufschlagen von Zelten und ähnlichen Behausungen 2. Die Aufstellung oder die Anbringung von Gegenständen zum Zwecke der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit oder die Durchführung einer Veranstaltung unterliegt den bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen. Allfällige nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Bewilligungen oder Genehmigungen sowie erforderliche Grundeigentümerzustimmungen sind den zur Kontrolle der Einhaltung dieser Verordnung zuständigen Organen auf Verlangen vorzuweisen. § 4 Kinder- und Jugendspielplätze, Spielwiesen und Liegewiesen 1. Kinder- und Jugendspielplätze, Spielwiesen sowie Liegewiesen der Stadt Linz werden vom Magistrat mit Tafeln als solche gekennzeichnet. 2. Die Rasenflächen sind schonend zu behandeln. Schädigende chemische, mechanische oder sonstige Einwirkungen auf die Rasenflächen, sowie Beeinträchtigungen des pflanzlichen Lebensraumes über und unter der Erde sind verboten, soweit sie nicht gärtnerischen Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen von hierzu befugten Personen dienen. 3. Im Bereich der Kinder- und Jugendspielplätze ist der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Aufenthalt von alkoholisierten Personen verboten. Dem Konsumieren ist ein Verhalten gleichzusetzen, bei dem alkoholische Getränke mitgeführt werden und auf Grund der gesamten äußeren Umstände darauf geschlossen werden kann, dass eine Konsumation stattfindet oder unmittelbar bevorsteht, wie das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke oder das Setzen sonstiger der eigentlichen Konsumation dienenden Vorbereitungshandlungen. § 5 Aufsichtsorgane Die Einhaltung dieser Verordnung obliegt gemäß § 1 b Oö Polizeistrafgesetz – Oö. PolStG, LGBl.Nr. 36/1979 i.d.g.F. der Stadt Linz sowie den von ihr bestellten besonderen Organen der öffentlichen Aufsicht. Die Aufsichtsorgane sind in ihrer Eigenschaft besonders gekennzeichnet; ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Auf das Wegweisungsrecht nach § 2 Oö. PolStG wird hingewiesen. § 6 Strafbestimmungen Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 10 Abs. 2 VStG 1991 - Verwaltungsstrafgesetz 1991 - mit Geldstrafe bis 218 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft. § 7 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz über den Schutz der öffentlichen Garten- und Grünanlagen (,Gartenschutz-Verordnung‘) vom 20. September 1979 (in der Fassung der Beschlüsse des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 2. Juli 1987 und 22. Jänner 2009, ABl. Nr. 20/1979, ABl. Nr. 15/1987, ABl. Nr. 4/2009) außer Kraft.‘ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zu J 2: „Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich freuen wir uns von der Linzer Volkspartei, dass unser Vorstoß, die Gartenschutzverordnung zu novellieren, endlich aufgenommen wurde. Alle von uns vorgeschlagenen Bereinigungen sprachlicher Natur haben Niederschlag gefunden und auch die klaren Regelungen, wie die Untersagung von störendem Lärm, Verrichten der Notdurft oder auch das Lagern oder Betreten von Blumenbeeten, sind in Umsetzung. Das finden wir sehr positiv und das freut uns. Um aber voll wirksam zu werden, sind noch zwei zentrale Punkte offen – Stadtrat Raml hat es schon angesprochen -, nämlich das strikte Rauchverbot auf Spielplätzen. Wir haben das mehrfach eingefordert, leider hat es nun in der vorliegenden Verordnung keinen Niederschlag gefunden. Uns geht es nicht nur darum, dass das Rauchen sehr negative Vorbildwirkungen für die Jüngsten in unserer Stadt hat, sondern es geht auch um deren Sicherheit. Wir wissen alle, dass viele Menschen im öffentlichen Raum ihre Zigaretten am Boden entsorgen. Das ist auf dem Spielplatz nicht anders, gerade dort kann es aber fatale Folgen haben. Man denke etwa daran, dass ein Kind beim Spielen einen Zigarettenstummel in den Mund nimmt. Wir sprechen uns deshalb nachdrücklich für eine Verankerung eines Rauchverbots auf Spielplätzen aus. Wir haben auch im letzten Ausschuss darüber diskutiert. Das Rauchverbot hat keinen Niederschlag gefunden, weil die Faktenlage nicht ausreichend sei. Aus unserer Sicht ist das anders. Ortspolizeiliche Verordnungen sind immer dann zulässig, wenn es etwa um die Abwehr, die Beseitigung bestehender aus örtlicher Gemeinschaftsleben störender Missstände geht oder auch um die Abwehr unmittelbar zu erwartender Missstände. Das trifft in diesem Fall ganz klar zu. Ein Linzer Stadtmagazin hat in diesem Zusammenhang auch eine Online-Umfrage gestartet. Wir stehen mit unserer Meinung nicht alleine da. 80 Prozent der Befragten haben sich für ein striktes Rauchverbot auf dem Spielplatz ausgesprochen. Zudem ist es uns sehr wichtig, ein regelmäßiges Sicherheitsmonitoring durchzuführen. Wir wollen, dass der Sicherheitsausschuss gemeinsam mit Vertretern der Exekutive, des Ordnungsdienstes, Spezialisten aus dem Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung und dem Sozialbereich zur Sicherheitslage in den Linzer Parkanlagen und Spielplätzen zweimal im Jahr diskutiert und basierend darauf, allenfalls Empfehlungen an den Gemeinderat ausspricht, etwa für welche Problemparks in der Stadt notwendige und geeignete Maßnahmen, sei es die Verordnung eines Alkoholverbotes, seien es zeitlich begrenzte Aufenthaltsverbote, verstärkte Kontrollen oder was auch immer verordnet oder durchgeführt werden sollen. Durch diese regelmäßige Evaluierung könnten wir auf aktuell auftretende Problemlagen sehr zielgerichtet und zeitnah reagieren. In diesem Zusammenhang gibt es von Herrn Sicherheitsstadtrat erfreulicherweise positive Signale, dass es diesbezüglich einen gesonderten Beschluss geben soll. Wir werden uns bei der heute zur Beschlussfassung anstehenden Verordnung der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Schmid zu J 2: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, weil wir einen ganz grundsätzlich anderen Zugang haben, wie man mit Parks und Grünflächen in der Stadt umgeht. Grünflächen und auch die darauf befindlichen Spielplätze sind wichtige Räume in der Stadt. Es gibt da vielfältige Interessen, vielfältige NutzerInnen. Diese Räume sind Naturraum, Spielfläche, Wohnzimmer, Sportfläche und Treffpunkt für unterschiedliche Gruppen. Es ist klar, dass das natürlich auch zu Nutzungskonflikten führen kann. Ein respektvoller und bewusster Umgang mit der Natur und den Mitmenschen im öffentlichen Raum ist natürlich wichtig. Wichtig ist, dass es auf diesen gemeinschaftlich genutzten Flächen Spielregeln gibt, die jeder kennt: Jeder muss wissen, was man darf, was man nicht darf und worauf besonders zu achten ist. Die Regeln müssen bekannt sein, aber nicht als Verbote, sondern als Regeln für ein gutes Miteinander, dazu braucht es Bewusstseinsarbeit. Damit diese Regeln auch eine Akzeptanz finden, ist es wichtig, dass sie gemeinsam mit den NutzerInnen erarbeitet werden. Das ist ein ständiger, ein immer wiederkehrender Prozess. Dazu braucht es keinen Ordnungsdienst, sondern andere Maßnahmen, wie StadtteilarbeiterInnen oder ParkarbeiterInnen, wie immer man das nennt. Wir wollen eine Stadt der Ermöglichung sein und nicht eine Stadt der Verbote. Die vorliegende Verordnung ist tatsächlich schon wieder eine Verbotsverordnung. Die enthaltenen Formulierungen öffnen in manchen Bereichen Tür und Tor für Willkür. Das ist überhaupt kein innovativer Ansatz. Dabei ginge es auch anders. Das zeigt z.B. Berlin mit ihrer Charta für das Berliner Stadtgrün. Darin ist auch die Initiative ‚Zusammen sind wir Park‘ enthalten. Ich denke mir, wenn wir schon eine innovative Hauptstadt werden wollen, dann ist es extrem wichtig, auch in diesen Bereichen innovative oder andere Ansätze zu wählen. Darum werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn zu J 2: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wenig überraschend werde ich dazu in ein ähnliches Horn stoßen, wie meine Vorrednerin Kollegin Schmid. Es ist bekannt, dass ich davon überzeugt bin, dass eine Verbotskultur nicht das bringt, was sie bringen soll, was immer auch vorgegeben wird. Ich bin auch davon überzeugt, dass es bei Konflikten im öffentlichen Raum um Dialog und Prävention gehen sollte. Man muss ehrlich sagen, so wie diese Verordnung ausformuliert ist – sie heißt zwar Verordnung zum Schutz von Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätzen –, geht es nicht um Grünanlagen, Versiegelung oder Kommerzialisierungsschutz, sondern meiner Meinung nach um eine Verdrängungs- und Verbotsverordnung. Denn wer werden wieder diejenigen sein, die in das Bild, das wir gerne hätten, nicht hineinpassen? Erste Ansätze dazu hat es schon gegeben. Man hat für den Ordnungsdienst zwei SozialarbeiterInnen aufgenommen. Ich habe gehört, dass die regelmäßig Vorschläge für eine Politik jenseits von Verboten machen, für eine Politik, um Konflikte im öffentlichen Raum anders zu ordnen, als es bis jetzt in der Stadt üblich gewesen ist. Wie sollen die Probleme mit dieser Verordnung gelöst werden, angefangen bei den Nutzungskonflikten, was heißt das? Dürfen Menschen in einem Park jetzt Alkohol trinken oder nicht, wie geht man damit um, dass zu wenig Toilettenanlagen vorhanden sind oder auch in den Parkanlagen die Armut sichtbar ist, vor allem auch die Armut der Menschen, die als BettlerInnen unterwegs sind? Wie geht man mit diesen Dingen um? Man sollte anders damit umgehen, als nur zu verbieten. Diese Verordnung wird wahrscheinlich wieder einen Kreislauf auslösen, der Verdrängung heißt. Wir haben dann wieder einen ewigen Kreislauf, die Leute werden weggeschickt und tauchen an einer anderen Stelle auf und dort passt es wieder nicht. Ich denke, bei dieser Verordnung gibt es eine besondere Problematik. Der Interpretationsrahmen für die Ordnungshüter ist sehr weit formuliert und macht Willkür möglich. Ich finde, das ist nicht in Ordnung. Auch die Frage des Konsums von alkoholischen Getränken ist bedenklich. In der Verordnung ist festgelegt, dass auch nur die Anmutung, dass jemand in der Nähe des Kinderspielplatzes Alkohol trinken möchte, schon eine Möglichkeit ist, jemanden dort zu verweisen. Ich frage mich schon, ob das auch heißt, dass Nachschau in den Taschen gehalten werden kann? Das sind für mich auch rechtlich problematische Dinge, vor allem nicht als Inklusion. Für mich ist der öffentliche Raum ein Raum, der für alle Menschen, die sich dort aufhalten wollen, offen sein sollte. Das bedeutet somit wieder einen Ausschluss von Menschen, die dort nicht ganz in das Bild passen. Es gibt sehr viele oder zumindest die Mehrheit – wenn man weiß, wie die heutige Abstimmung ausgehen wird –, die diese Menschen offensichtlich nicht zur Stadtgesellschaft zählen. Ich denke, es wäre wichtiger, sich bei diesem Thema Zeit zu lassen und an Präventionsprojekten auf Höhe der Zeit zu arbeiten, nämlich auf Basis eines Dialoges und des Einsatzes von Konfliktlösern. Ich werde daher dieser neuen Verordnung nicht zustimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler zu J 2: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher, nachdem speziell von den Vorrednerinnen schon sehr viel gesagt worden ist, werde ich mich kurzhalten. Ich möchte ankündigen, dass wir in der Fraktion unterschiedlich abstimmen werden. Ich werde eine Gegenstimme abgeben. Es geht mir darum - wie bereits meine zwei Vorrednerinnen ausführlich klargelegt haben -, dass es um die Gestaltung und die Nutzung des öffentlichen Raumes geht. Wie definieren wir den öffentlichen Raum und wie bestimmen wir die Spielregeln, die im öffentlichen Raum für alle gelten. Ein klares Bekenntnis, ja, es braucht im öffentlichen Raum klare Spielregeln, aber pauschale Verbote sollen nicht die Lösung sein. In diesem Fall geht es mir vor allem auch um das Grillverbot, das jetzt konkret angeführt ist. Ich habe auch in den letzten Jahren immer wieder Anträge in diese Richtung gestellt, bei denen ich gesagt habe, dass es mehr Angebote zum Grillen braucht. Es geht mir speziell darum, wie wir mit Personen umgehen, die beispielsweise keinen festen Wohnsitz haben. Wie wir diesen Menschen begegnen, ist ein klarer Ausdruck unserer Gesellschaft. Der dritte Punkt ist, dass mir das Alkoholverbot ein bisschen zu wenig differenziert angeführt ist. Deswegen gibt es bei diesem Antrag von meiner Seite eine Gegenstimme.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Raml: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es von manchen in diesem Haus heißt, dass der öffentliche Raum uns allen gehört, dann sage ich, dass das grundsätzlich stimmt. Ich glaube aber auch, dass sich alle an gewisse Spielregeln halten müssen, nämlich an jene, die dafür sorgen, dass sich auch alle im öffentlichen Raum wohlfühlen können. Ich glaube, dass wir mit dieser Verordnung sehr maßvoll umgegangen sind und wir heute schon einen schönen gemeinsamen Nenner finden könnten. Ich glaube, es kann nicht in unser aller Sinne sein, dass man in einem Park einen ,Wirbel‘ schlägt oder auf einmal mitten in der Stadt zu Campieren anfängt oder die Notdurft verrichtet, das kann es doch nicht sein. Ich glaube, die Verordnung kann jeder mit gutem Gewissen mittragen, ohne sich gleich einer überschießenden Verbotskultur ausgeliefert zu sehen. In diesem Zusammenhang ersuche ich noch einmal um Zustimmung zu dieser Verordnung und zum Tagesordnungspunkt J 1.“ Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag J 1 wird einstimmig angenommen. Der Antrag J 2 wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) und bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) sowie Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. K ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über K 1 Ausstattung der öffentlichen Linzer Mittelschulen mit Laptops im Rahmen des Pakts für Linz; Grundsatzgenehmigung; 200.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und einer Kreditüberschreitung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Für den Ankauf von 158 Laptops, 28 Switches und 316 WLAN AccesPoints sowie der notwendigen Software und Schulsoftware für die Ausstattung jeder Klasse der öffentlichen Linzer Mittelschulen mit Laptops wird dem Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abt. Schulen, ein Budget von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. 2. Der Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Schulen, wird mit der Umsetzung des Projekts, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 beauftragt. Die konkreten Beschaffungsvorgänge bedürfen der Zustimmung des jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organs. 3. Die Verrechnung der im Rahmen der Projektumsetzung anfallenden Ausgaben erfolgt auf der FiPos 1.042100 (Amts-, Betriebs- u. Geschäftsausstattung – EDV-Ausstattung, Modernisierung) im Fonds 210000 und auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen, EDV Kosten IKT Linz GmbH) im Fonds 210000. 4. Die Kreditübertragung in Höhe von 38.000 Euro von der FiPos 1.775100 mit HP02016 (Kapitaltransfers an Unternehmen, KUK) im Fonds 914000 auf die FiPos 1.042100 mit HP06503 (Amts-, Betriebs- u. Geschäftsausstattung – EDV Ausstattung, Modernisierung) im Fonds 210000 wird genehmigt. 5. Eine Kreditüberschreitung in Höhe von 162.000 Euro auf der FiPos 1.042100 mit HP06503 (Amts-, Betriebs- u. Geschäftsausstattung – EDV-Ausstattung, Modernisierung) wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der FiPos 2.300100 mit Funktionsbereich 534 und HP90001 (Kapitaltransfers vom Bund, kommunale Investitionsgesetz) im Fonds 210000. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Wortmeldung Gemeinderätin Polli, BEd: „Wir freuen uns natürlich sehr über diesen Antrag, weil wir es waren, die schon vor vielen Jahren darauf hingewiesen haben, dass die EDV-Ausstattung an den Linzer Schulen alles andere, als gut ist. Ich habe deswegen auch den Antrag gestellt, dass die zuständige Abteilungsleiterin im Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zweimal jährlich über den Stand der Ausstattung berichtet. Wir haben gesehen, dass jetzt jede Klasse schon einen Beamer bekommen hat. Es ist aber ein Problem, wenn man einen Beamer hat, aber kein Gerät, mit dem man den Beamer bedienen kann. Die Lehrkräfte haben großteils mit ihren privaten Geräten – ob das ein Handy, Tablet oder ein Laptop war – gearbeitet, das kann es aber nicht sein. Niemand sonst nimmt sich sein eigenes Werkzeug irgendwohin mit. Es ist daher ganz wichtig, dass jetzt jede Klasse mit einem Laptop ausgestattet wird. Unabhängig davon, werde ich aber heute noch einen Antrag stellen, dass das nicht nur in den Mittelschulen kommen soll, sondern auch in den Volksschulen, weil auch die, unabhängig von der Bundesinitiative, zeitgemäß arbeiten können sollen. Auch da zeigt sich dasselbe Bild, dass die LehrerInnen den Beamer mit dem eigenen Gerät verbinden müssen, weil nichts vor Ort ist. Deshalb freuen wir uns sehr und werden diesen Antrag natürlich unterstützen.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Liebe Cornelia, wie du weißt, läufst du bei mir mit dem Wunsch nach mehr offene Türen ein. Nur eine kleine Anmerkung, es ist natürlich nicht ganz so, dass in den Schulen gar nichts - wie du gerade gesagt hast - vorhanden ist. Wir haben die Schulen natürlich nicht nur mit Beamern ausgestattet, sondern es gibt in jeder Schule entsprechende Tablett-Koffer, die dann in den Klassen mit den Internetzugängen verwendet werden können. Aber nichtsdestotrotz stimme ich dir zu, dass mehr besser ist. Mit dem Vorstoß, was die Ausstattung der Volksschulen betrifft, läufst du auch bei mir offene Türen ein. Darüber werden wir später noch einmal diskutieren. Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Bevor wir zum Bericht des Kontrollausschusses kommen, darf ich Herrn Kontrollamtsdirektor Dr. Gerald Schönberger in unserer Runde herzlich willkommen heißen. L BERICHT DES KONTROLLAUSSCHUSSES Gemeinderat Potočnik berichtet über L 1 Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2020 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Kontrollamtsdirektor, vor uns liegt dieser fast 70 Seiten starke Jahresbericht. Dieser Bericht ist sehr ausführlich und gibt Zeugnis darüber ab, wie solide das Kontrollamt arbeitet. Am eindrücklichsten war für mich in diesem Jahr die Sonderprüfung des Design Centers, bei der das Kontrollamt und der Direktor bewiesen haben, dass auch sehr heiße Kartoffeln angegriffen werden. Abgesehen von solchen spektakulären Prüfungen sind sehr viele routinemäßige Prüfungen dabei, die nicht weniger wichtig sind, weil sie im Sinne einer ständig lernenden Organisation den Magistrat, die Stadt und die geförderten Stellen schrittweise verbessern. Auf der letzten Seite des Berichtes habe ich einen schönen Satz gelesen, den ich kurz zitieren will und zwar geht es dabei um die Kontrolle, um den Mehrwert der Kontrolle: ,Die Kontrolle stellt das ,gute Gewissen‘ - das gefällt mir ausgesprochen gut - ,dar, welches den politischen EntscheidungsträgerInnen in objektiver und autonomer Weise fachliche Empfehlungen und Nutzenstiftungen unterbreitet und dadurch zum nachhaltigen Einsatz öffentlicher Finanzen beiträgt‘. Ich denke, das ist der springende Punkt. Das Kontrollamt liefert sehr, sehr viel Wissen. Wesentlich hängt es dann natürlich wieder von der Politik ab, ob die Politik diese Bälle aufnimmt. Ich möchte mich in meiner Rolle als Vorsitzender des Ausschusses bei Ihnen, Herr Dr. Schönberger und bei Ihren rund zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Ich glaube, dass auch die nächsten Jahre noch einiges an Arbeit auf sie zukommt. Wir haben dieses Jahr einiges beschlossen, was meines Erachtens gut zum Prüfen sein wird. Ich danke Ihnen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, keine Angst, ich mache es nicht lange. Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt nützen, um in diesem Zusammenhang in aller gebotener Kürze zwei Aspekte anzumerken. Zum einen möchte ich auf die große Bedeutung und auf die Wichtigkeit einer unbeeinflussten und objektiven Kontrolle hinweisen und die Wichtigkeit hervorheben. Die grundsätzliche Bedeutung einer Kontrolle ist sehr vielfältig. Sie wirkt zum einen zurück und nach vorne, sie wirkt nach innen und nach außen. Zum anderen möchte ich mich seitens der Fraktion der Linzer Volkspartei beim Herrn Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger, der anwesend ist sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kontrollamtes für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit bedanken.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich in erster Linie natürlich dem Dank an Dr. Schönberger und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kontrollamt anschließen. Ich würde sagen, der Anspruch an den Umfang und die Qualität der Kontrolle ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wenn es um die Verwendung von öffentlichen Geldern geht, gibt es zu Recht das Bedürfnis nach einer starken Kontrolle, aber auch nach politischer Aufklärung und ganz wichtig ist natürlich auch, das nach vorne gerichtet zu sehen, nach Prävention. Dieser Anspruch spiegelt sich in den Jahren in der Anzahl der Berichte, im Aufwand der Sonderprüfungen, aber auch in den zahlreichen Nachfrageverfahren sehr, sehr stark wieder. Ich glaube, dass die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kontrollamt eine besondere Wertschätzung verdient. Das betrifft natürlich die normale tägliche Prüfarbeit, aber darüber hinaus in den vergangenen Jahren den großer Einsatz in durchaus schwierigen Sonderfragen und die Begleitung des Ausschusses in vielen Sondersitzungen. Ich möchte noch darauf hinweisen, weil ich das immer wieder erwähnenswert finde - das ist schon seit 2010 gute gelebte Praxis -, dass die Einführung dieser Nachfrageverfahren einen großen Asset hat. Damit wird sehr viel Transparenz geschaffen und sehr detailliert aufgezeigt, wie der Stand der Umsetzungsempfehlungen ist. Es wird sehr gut erklärt, warum das ist und nur wenige Empfehlungen, werden nicht umgesetzt. Das ist sehr übersichtlich und für alle Beteiligten eine gute Grundlage für die Arbeit. An dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an alle Beteiligten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Lieber Herr Kontrollamtsdirektor, ich darf mich nicht nur im Namen meiner eigenen Fraktion, sondern auch als Bürgermeister bei dir und deinem Team ganz herzlich bedanken. Die Argumente und die Wirkung sind bereits von den Vorrednerinnen und Vorrednern betont worden. Es ist obsolet, sie noch einmal zu wiederholen. Herzlichen Dank für dein Engagement.“ (Beifall) Der Berichterstatter verzichtet auf sein Schlusswort. Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen. M FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTION NACH § 12 StL 1992 Gemeinderat Giegler berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 1 Digitalisierung im Verkehr und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Stadt Linz hat sich seit einigen Jahren der Innovation verschrieben. Innovation ohne Digitalisierung ist im 21. Jahrhundert einfach nicht denkbar. Deshalb streben wir in der Stadt natürlich auch an, zahlreiche Gesellschaftsbereiche, vor allem den öffentlichen Sektor mit Digitalisierung zu durchdringen, dazu gehört natürlich auch der Verkehr, ob es der Individualverkehr ist oder auch der öffentliche Verkehr. Vor kurzem war den Medien zu entnehmen, dass ein Automobilkonzern bereits Initiativen setzt. Diese Initiativen haben uns aufgezeigt, dass wir in unserer Stadt im Verkehrssektor noch Nachholbedarf haben. Eine zukunftsorientierte Stadt braucht ein Gesamtkonzept, mit dem Verkehrswege und Mobilitätsarten durch die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie effizienter, umweltfreundlicher und weniger belastend für alle VerkehrsteilnehmerInnen gestaltet werden können. Damit ergibt sich nicht nur ein ökonomischer, sondern vor allem auch ein ökologischer Benefit, wenn Digitalisierung auch im Verkehrsbereich Platz greift. Die sozialdemokratische Fraktion stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Innovationsreferent Bürgermeister Klaus Luger und Infrastrukturreferent Vizebürgermeister Markus Hein werden ersucht, ein Digitalisierungskonzept für den Gesamtverkehr in Linz auszuarbeiten.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Ich wollte nur kurz ergänzen, dass wir mit dem vorliegenden Antrag ‚Digitalisierung und Verkehr‘ nun auch sehen, dass der Verkehrsbereich in die digitale Agenda der Stadt aufgenommen wird. Es war uns bereits bei den Diskussionen zum Thema digitales Linz bei den Vorberatungen im Stadtsenat ein großes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass wir beim digitalen Linz unbedingt auch die Mobilität und den Verkehr berücksichtigen sollen. Das haben wir damals schon eingefordert. In diesem Sinne werden wir diesem Antrag natürlich zustimmen. Ich denke, gerade in einer Stadt der Ars Electronica mit hoher Innovationskraft ist es wichtig, autonomes Fahren und E-Mobilität als ganz wichtig und innovativ zu betrachten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Giegler: „Ich bedanke mich für die breite Zustimmung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 2 Kooperatives Verfahren mit Anwohner und Wirtschaft bei Begrünungsmaßnahmen und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Antrag geht es um kooperative Verfahren in Bezug auf unsere Begrünungsmaßnahmen. In der Stadt Linz ist in den Köpfen der Bevölkerung schon sehr gut verankert, dass Begrünungsmaßnahmen gesetzt werden sollen, sie werden von der Bevölkerung sehr gut angenommen. In der Vergangenheit hat sich allerdings schon öfter gezeigt, dass bei geplanten Begrünungsmaßnahmen logischerweise unterschiedliche Interessen aufeinanderprallen. Die Bevölkerung und die Anwohner haben andere Interessen, als die Wirtschaft. In der Vergangenheit hat es verschiedene Projekte gegeben, bei denen die Bevölkerung und die Wirtschaft im Vorfeld bereits einbezogen wurden. Das hat sich immer als sehr konstruktiv herausgestellt, weil sehr gute Lösungen gefunden wurden und diese Lösungen von einer breiten Mehrheit getragen wurden. In diesem Zusammenhang stellt die FPÖ-Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Bei der Umsetzung des Baumpflanzkonzepts ,1000 Bäume für Linz‘ in der Innenstadt wird der zuständige Referent beauftragt, Anrainer und die lokale Wirtschaft in der Planungsphase jedes konkreten Projekts in einer geeigneten Art und Weise einzubinden. Ziel muss es sein, eine breite Mehrheit in der ortsansässigen Bevölkerung und Wirtschaft für die Umsetzung zu finden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtungen im Budget sichergestellt werden. Ich bitte, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lackner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, ich bin ob dieses Antrags etwas überrascht. Worum geht es? Es geht vielleicht um ein paar Parkplätze, die gegen Bäume ausgetauscht werden sollen und es geht um Begrünungsmaßnahmen. Wir haben hier einen Antrag auf ein kooperatives Verfahren. Ich glaube, man schüttet hier das Kind mit dem Bade aus. Ein kooperatives Verfahren ist in der Städteplanung ein Instrumentarium, welches unter diesem Begriff läuft, weil es sich um komplexe, komplizierte Themen handelt, bei denen ein Dialog auf verschiedener Gutachterebene, wettbewerblicher Ebene in Zusammenarbeit mit den Bürgern stattfinden soll. Ich glaube, dass hier der Begriff kooperatives Verfahren mit Bürgerbeteiligung verwechselt wird, was bei Begrünungsmaßnahmen als relativ kleine lokale Projekte der Standard sein sollte, dass es einen Austausch gibt und dass man versucht, die beste Lösung zu finden. Ich muss sagen, das ist ein absolut unangemessenes Instrumentarium, das ist schade. Ich glaube, dass man so ein Instrumentarium, wenn man das jetzt, wie es gefordert ist, für alle Begrünungsmaßnahmen verwendet, absolut entwertet. Dann stellt sich für die großen städtebaulichen Fragestellungen die Frage, was verwende ich dann? Welche Wertigkeit hat es dann? Ich glaube, dass das hier nicht ganz passend ist. Wir werden uns daher der Stimme enthalten. Danke.“ Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte ZuhörerInnen, die Einbindung von Betroffenen ist eine wichtige Forderung. Gerade bei Bauprojekten fordern wir Grünen das schon seit Jahren. Da sollte die Stadt Linz schon viel weiter sein. Auch bei Baumpflanzinitiativen könnte das punktuell eventuell Sinn machen. Aber nun, wie im Antrag ausgeführt, jedes einzelne Projekt bereits in der Planungsphase in ein kooperatives Verfahren zu geben, da sind wir schon sehr skeptisch. Die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung sollte daher unserer Meinung nach einmal im zuständigen Ausschuss für Stadtgrün diskutiert werden. Dort kann ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden. Für uns ist dieser Antrag zu offen formuliert, da braucht es eine detaillierte Konzeptionierung, die ist im zuständigen Ausschuss richtig aufgehoben. Wir beantragen daher die Zuweisung.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Klitsch: „Danke Herr Bürgermeister, der einfachere und schnellere Weg wäre natürlich sofort zuzustimmen. Dabei machen wir nicht x-Umwege oder Kurven durch irgendwelche Ausschüsse. Wir können auch mit der Zuweisung leben. Das heißt, wir sind mit beidem einverstanden, ich bitte aber noch einmal, diesem Antrag gleich direkt zuzustimmen.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pühringer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 3 Städtisches Müllentsorgungskonzept anpassen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Antrag geht es darum, das Müllentsorgungskonzept der Stadt Linz anzupassen. Seit Beginn der Lockdowns in Linz hat das Problem überfüllter Müllbehälter, Mistkübel, Container etc. zusehends überhandgenommen. Besonders die Lockdown-Politik der Bundesregierung und Geschäftsschließungen haben auf die Lebensweise der Linzer deutlich abgefärbt. Besonders an Wochenenden merkt man im Stadtgebiet, dass das Reinigungskonzept der Stadt Linz immer noch nicht auf Zeitmäßigkeit evaluiert wurde und nicht an die Folgen der Lockdown-Politik angepasst wurde. Dadurch, dass die Menschen mehr zu Hause und verstärkt auf Lieferdienst und Take-Away-Angebote angewiesen sind, ist auch der Müll deutlich mehr geworden. Die Stadt muss daher auf diese geänderte Lebensweise reagieren. Es liegt auf der Hand, dass die Bilder von vermüllten öffentlichen Plätzen dem Bild einer modernen und liebenswerten Heimatstadt widersprechen. Ebenso müssen Antworten auf das Risiko gesundheitsrelevanter Gefahren und den Unmut der Bevölkerung gefunden werden. So haben Bürger aus mehreren Stadtteilen immer wieder darauf hingewiesen, dass das offensichtliche Müllproblem an bekannten Stellen leicht behoben werden könnte. Auch hier werden wir Freiheitlichen auf die Bürger hören und genau dies beantragen. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Referent Vizebürgermeister Bernhard Baier wird beauftragt, zeitgemäße Lösungen für das Problem vermüllter öffentlicher Räume zu finden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtungen im Budget sichergestellt werden. Ich bitte um Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Vizebürgermeister Mag. Baier: „Ich bedanke mich herzlich für die Anregung. (Heiterkeit) Zum einen – Spaß beiseite – gibt es tatsächlich eine gewisse Problemlage, die durch die Nichtöffnung der Gastronomie gegeben ist. Das Problem wird seit einigen Wochen größer, weil der Aufenthalt im öffentlichen Raum durch die höheren Temperaturen eher möglich ist. Das ist der eine Punkt. Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen. Richtig und Faktum ist auch, dass wir mit verschiedenen Maßnahmen bereits reagiert haben. Wir haben zum einen überall dort, wo es möglich ist, zusätzliche Müllcontainer bzw. Mistkübel aufgestellt, das ist das eine. Vielleicht kennen Sie den Landhauspark, wenn Sie da vorbeigegangen sind, werden Sie das festgestellt haben. Das Zweite ist an der Donaulände, sowohl auf der Linzer-, als auch auf der Urfahraner-Seite bieten wir mit großen 1100-Liter-Behältern mehr Möglichkeiten den Müll entsprechend zu entsorgen. In erster Linie reden wir von den Verpackungsmaterialien mitgebrachter Speisen aus der Systemgastronomie, also von diversen Pizzerien oder von McDonalds, Fast-Food-Ketten usw. Das Zweite ist, dass wir zusätzliche Schichten in der Reinigung eingezogen haben. Dabei stoßen wir aber natürlich auch an unsere Grenzen. Zum Dritten haben wir daher auch Fremdvergaben an Anbieter auf dem Markt gemacht, die uns dabei unterstützen, weil wir in der Stadtreinigung nicht ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung haben, insbesondere dann, wenn wir zeitgleich noch Winterdienst zu bewältigen haben. Das gab es dieser Tage immer wieder, einmal war es ein, zwei, drei, vier Tage sehr schön war und dann hat wieder ein Wintereinbruch gedroht. Daher waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier besonders gefordert. Zur Information an den Gemeinderat, das wird alles in einem Bereich abgewickelt. Daher kann ich nur sagen, dass es bereits Reaktionen gibt. Ich möchte an dieser Stelle auch einen Dank an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtreinigung aussprechen, die für uns in den Hochfrequenzlagen durch drei bis vier Reinigungsvorgänge pro Tag für Sauberkeit in den Parks etc. sorgen, ganz egal, ob maschinell, händisch oder wie auch immer. Eines ist völlig klar und das darf ich an dieser Stelle schon sagen, dass eine Verunreinigung oder Vermüllung dadurch entsteht, dass Menschen ihren Müll nicht in die vorgesehenen Behälter werfen und nicht durch die Menschen, die für die Reinigung sorgen. Insofern möchte ich wirklich einmal ein großes Dankeschön sagen. Es ist nicht so angenehm, in diesen Bereichen tätig zu sein, daher ist an dieser Stelle ein großes Dankeschön angebracht. (Beifall ÖVP) Reaktionen und Bewusstseinsbildung machen Sinn. Wir haben heute gerade darüber diskutiert, an ganz bestimmten Hotspots noch zusätzlich mit Solarmülleimern zu reagieren. Wir haben im Gemeinderat schon einmal darüber gesprochen, diese Solareimer haben eine automatische Presse um noch mehr Fassungsvermögen und Volumina ergreifen zu können. Diesen Testlauf wollen wir auch starten, um in den nächsten Wochen Erfahrungen zu sammeln. Ich schlage daher vor, dass wir im zuständigen Ausschuss intensiv darüber reden. Zum einen, dass wir vorlegen, was es bisher schon gibt und das Zweite, dass sich die Fraktionen mit Ideen, die es in dem Zusammenhang noch gibt, beteiligen können. Daher wäre eine Zuweisung aus meiner Sicht die beste Vorgehensweise. Danke sehr.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderat Pühringer: „Ich kann mich meiner Vorrednerin, der lieben Ute, anschließen. Wie hast du gesagt? Gescheiter wäre es, wenn wir es gleich beschließen, aber natürlich können wir auch mit einer Zuweisung leben. Ich nehme an, Herr Mag. Baier, dass ich mich auf Sie verlassen kann. Wir sind einer Meinung, dass nicht die Leute, die den Müll wegräumen, schuld sind, sondern genau die ,Schweindln‘, die ihn wegwerfen. Ich hoffe, dass es nicht ewig so weitergeht, weil der Sommer kommt. Der Müll beginnt dann - es ist nicht nur Verpackungsmüll, sondern auch wirklicher Müll - immer mehr zu stinken. Ich bin vor einem Jahr nach Pichling gezogen und habe mich gefragt, ob wir nicht zu Linz gehören. Ich habe kein einziges Mal jemanden gesehen, der in diesem Neubaugebiet etwas weggeräumt hat. Wir sind aber mit einer Zuweisung einverstanden.“ Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung zugewiesen. Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 4 Pilotprojekt „Arbeit 50 Plus“ in städtischen Unternehmungen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wie alle wissen, hat die Lockdown-Politik den Arbeitsmarkt in eine prekäre Lage gebracht, so auch in Linz. Es ist nicht nur so, dass die Zahl der Arbeitslosen generell steigt, es ist auch so, dass die Chancen für eine besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Gruppe, nämlich für die Menschen in der Altersgruppe 50 Plus auf dem Arbeitsmarkt dadurch noch geringer werden. Wir sind der Meinung, wenn schon die Bundesregierung diese Menschen im Regen stehen lässt, dann haben wir als soziale Musterstadt Linz die Verantwortung, dass wir uns für diesen Personenkreis etwas überlegen. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir in den städtischen Unternehmungen im Rahmen unserer Möglichkeiten Arbeitsplätze im Zuge eines Pilotprojektes für jene Personen schaffen sollten. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Sozialreferentin der Stadt Linz wird beauftragt, mit der Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH, ein Programm für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen über 50 zu erarbeiten und in weiterer Folge den jeweils zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtungen im Budget sichergestellt werden. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag betrifft einen sensiblen Punkt, nämlich die Situation am Linzer Arbeitsmarkt. Wenn man sich die Februar-Daten vom Linzer Arbeitsmarkt anschaut, so sind das ein Viertel mehr Arbeitssuchende, als im Vorjahr. Die mit Abstand größte Gruppe ist dabei weniger die über 50-Jährigen, sondern die 25- bis 39-Jährigen, die beinahe um ein Drittel angewachsen ist. Beunruhigend ist - das bringt auch der Antrag sehr gut zur Geltung - die zunehmende Dauer der Arbeitslosigkeit. Im Vorjahr waren Menschen durchschnittlich knapp ein halbes Jahr arbeitssuchend gemeldet, bevor sie eine neue Beschäftigung fanden, heuer sind es bereits acht Monate. Dem muss natürlich entgegengewirkt werden, wie auch unser Bürgermeister bereits im Februar von der Bundesregierung gefordert hat. Die Stadt Linz steht dabei grundsätzlich jeder Initiative positiv gegenüber. Wir waren unter den ersten Pilotregionen, die die frühere Aktion 20.000 umgesetzt hat und die ein ähnliches Ziel verfolgt hat, nämlich Langzeitarbeitslose im Alter ab 55 Jahren noch einmal in Beschäftigung zu bringen. Auch das Beschäftigungsprogramm Jobimpuls, mit dem Linz eine echte Vorreiterrolle einnimmt, zielt auf Gruppen ab, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben. AMS und Land Oberösterreich haben auch auf diese Situation reagiert und mit dem Job-Restart-Programm bereits eine Förderaktion ins Leben gerufen, bei dem wir gerne als Partner zur Verfügung stehen. Die Details für dieses Programm und die entsprechende Verordnung auf Landesebene sind derzeit noch in Ausarbeitung und sollen im Mai feststehen beziehungsweise in Kraft treten. Grundlegend möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass die Aufgabe der Arbeitsplatzvermittlung in erster Linie Aufgabe des Arbeitsmarktservice ist. Wir werden das als Stadt immer gerne unterstützen, soweit uns dies möglich ist. Daher erscheint es uns sinnvoll auch im Hinblick auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten auf die Details des Job-Restart-Programms zu warten und die städtischen Beteiligungsmöglichkeiten daran auszurichten. In weiterer Folge können wir dann prüfen, ob dieses Programm ausreichend ist oder ob es für die im Antrag angesprochene Zielgruppe noch andere Angebote braucht. Zu guter Letzt gilt es auch zu prüfen, ob diese Angebote im Umfeld von Jobimpuls angesiedelt werden sollen bzw. überhaupt können oder ob wir zusätzliche Rahmenbedingungen schaffen können. Da insbesondere das Beschäftigungsprogramm Jobimpuls im Sozialressort angesiedelt ist, bietet sich der Sozialausschuss für die weiterführende Diskussion an. Die SPÖ-Fraktion beantragt daher die Zuweisung des Antrages an den Sozialausschuss.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Das wird eine Serie!“ Schlusswort Gemeinderat Stumptner: „Liebe Regina, erstens einmal danke für deinen Input. Ich möchte aber schon noch anmerken, dass die Generation 50 plus sicher im Moment nicht gerade unter den Spitzenreitern der Arbeitslosenstatistik ist. Es ist schon klar, dass sich diese Generation bei Weiterbildungen wesentlich schwerer tut, als Jüngere. Ich möchte noch sagen, dass das im Gegensatz zur Aktion 20.000 kein Lückenfüller und keine Übergangslösung sein soll, sondern wir wollen dauerhaft Sicherheit für unsere Arbeitnehmer 50 plus schaffen. Ich kann vorwegnehmen, dass mir der direkte Weg, wie es meine Fraktionskameraden auch schon kommuniziert haben, natürlich lieber wäre, aber wir können auch mit einer Zuweisung leben. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Die politischen Theorien, die den Weg als das Ziel definieren – ich glaube, Kautzkyaner haben sich die genannt.“ Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport zugewiesen. Gemeinderätin Kaltenhuber berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 5 Angsträume entschärfen – mehr Sicherheit durch kriminalpräventive Stadtplanung und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, in unserem Antrag geht es um das Entschärfen von Angsträumen und um mehr Sicherheit durch kriminalpräventive Stadtplanung. Wohlfühlen im öffentlichen Raum leistet einen Beitrag zur Lebensqualität in der Stadt. Dazu zählt die Möglichkeit zu flanieren, sich sicher zu bewegen und auch ohne Angst an einem bestimmten Ort zu verweilen. Die Wahrnehmung der Umwelt und die dabei empfundene Unsicherheit oder Sicherheit bestimmen das Lebensgefühl der Menschen in der Stadt wesentlich mit. In Linz wurde durch die kürzlich erfolgte Aufwertung des städtischen Ordnungsdienstes mit der Befugnis zur Abwehr von Belästigungen und zur Sicherung des Gemeingebrauchs im Sinne der Bestimmungen des sogenannten ‚Punk-Paragrafen‘ sowie durch die sich in Ausarbeitung befindliche Neufassung der Linzer Gartenschutzverordnung bereits wichtige Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit in Linz gesetzt. Doch auch die Stadtplanung kann und muss mit planerischen Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten, ein verbessertes Sicherheitsgefühl zu erzeugen und Vorsorge zu treffen, damit Kriminalität im öffentlichen Raum erst gar nicht entsteht. Planungskriterien wie Sichtbarkeit, Übersicht, Orientierung, ausreichende Beleuchtung und Einsehbarkeit müssen zukünftig in der Linzer Stadtplanung noch stärker Beachtung finden. Es gilt, dunkle oder unbelebte Ecken bestmöglich zu vermeiden, da in diesen die Gefahr von Verwahrlosung entstehen kann. Dadurch kann die Entstehung von neuen Angsträumen in der Stadt Linz vermieden und die Sicherheit deutlich erhöht werden. Denn gut einsehbare und stärker frequentierte Orte sind auch objektiv sicherer. Darüber hinaus ist es jedoch auch wichtig, bereits bestehende Angsträume in Linz zu identifizieren und dahingehend zu untersuchen, mit welchen baulichen und anderen Maßnahmen, wie etwa Beleuchtungselementen, im Sinne der zuvor genannten Kriterien, diese öffentlichen Räume sicherer gestaltet werden können. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder für Stadtplanung und Sicherheit werden aufgefordert, bestehende Angsträume im Linzer Stadtgebiet zu identifizieren und dahingehend zu untersuchen, mit welchen baulichen und sonstigen Maßnahmen diese öffentlichen Räume sicherer umgestaltet werden können. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen im Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau behandelt werden. Darauf aufbauend sollen dem Gemeinderat konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 2. Um die Entstehung von neuen Angsträumen schon im Vorfeld zu verhindern, soll vom zuständigen Stadtsenatsmitglied für Stadtplanung sichergestellt werden, dass Planungskriterien wie Sichtbarkeit, Übersicht, Orientierung, ausreichende Beleuchtung und Einsehbarkeit zukünftig in der Linzer Stadtplanung noch stärker Beachtung finden.‘ Die Bedeckung allfälliger Kosten soll durch Budgetumschichtungen erfolgen. Wir ersuchen um Zustimmung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Eilmsteiner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen des Gemeinderates, der Antrag ist ganz gut und wichtig, um Angst zu entschärfen. Da bei diesem Antrag zwei Bereiche angesprochen wurden, die Stadtplanung und die Sicherheit, stellt meine Fraktion den Antrag auf Zuweisung an den Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Städtekontakte und an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau, um dort noch richtig darüber zu diskutieren und die Effizienz zu erzeugen, dass man das vielleicht miteinander schneller bereinigen kann. Danke.“ (Beifall SPÖ) Stadtrat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Gemeinderätin Kaltenhuber, ich glaube auch, dass dieser Antrag etwas dazu beitragen kann, dass wir ein noch sichereres Linz leben können. Ich erkläre mich selbstverständlich dazu bereit, entsprechend mitzuarbeiten. Auch Kollege Hein trägt das selbstverständlich mit. Wir werden daher der vorgeschlagenen Zuweisung natürlich zustimmen und das Thema in den Ausschüssen mit Nachdruck entsprechend behandeln.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Kaltenhuber: „Ich bedanke mich für die breite Zustimmung. Wir sind mit einer Zuweisung einverstanden. Danke schön.“ Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Städtekontakte und an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 6 Flexible Überdachung für das Sportbecken im Linzer Parkbad und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, unser Antrag zielt darauf ab, in unserer Stadt Verbesserungen im Schwimmsport zu erreichen. Schon seit langer Zeit wird darauf hingewiesen, dass die aktuell in Linz vorhandenen Wasserflächen häufig überlastet sind. Darunter leiden nicht nur der Individualsport, sondern auch die Schwimmvereine und der Schulsport. Dies zieht aber auch prekäre Auswirkungen nach sich, denn es herrscht ein massiver Nachholbedarf beim Schwimmunterricht, insbesondere aufgrund der coronabedingten Bäderschließungen. Dem wollen wir entgegenwirken. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn es mehr Wasserflächen für die Vereine und Schulklassen gibt, damit das Schwimmen entsprechend erlernt und trainiert werden kann. Zudem soll die Situation auch für den Individual- und Vereinssport verbessert werden. Eine Möglichkeit bestünde in diesem Zusammenhang in der ganzjährigen Nutzung des Sportbeckens des Linzer Parkbades durch eine Tragluftkonstruktion oder eine andere Form der flexiblen Überdachung. So könnte das Becken ganzjährig genutzt werden. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Sport zuständige Stadtsenatsmitglied möge mit den Verantwortlichen der Linz AG in Kontakt treten, um ein Konzept für die Errichtung einer Traglufthalle oder einer anderen Form der flexiblen Überdachung über dem Sportbecken des Linzer Parkbades auszuarbeiten und umzusetzen, damit diese Wasserfläche ganzjährig nutzbar gemacht wird.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegin Manhal, das von Ihnen geforderte Konzept ist nicht nur relativ teuer machbar und umsetzbar, es ist auch nicht besonders umweltfreundlich, weil man ein Becken im Winter relativ hoch aufheizen muss, damit es die Temperatur hält. Die Frage, die ich mir als Familienvater stelle ist, was ich mache, wenn meine Kinder vom Schwimmen nasse Haare haben und die Umkleide nicht in der Nähe ist. Da ist schon vorprogrammiert, dass sich einige Kinder verkühlen. Zudem gibt es im Parkbad bereits eine überdachte Schwimmfläche. Wir setzen uns lieber für überdachte Schwimmhallen, sprich für Hallenbäder ein, wo es noch keine gibt, wie in Ebelsberg. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, auch ich kann mich den Worten meines Vorredners in großen Zügen anschließen, möchte aber festhalten, dass wir in Linz tatsächlich ein sehr gutes Angebot an Flächen, die zum Schwimmen zu Verfügung stehen, haben. Und zwar vier Hallenbäder, drei Freibäder, sieben Kinderbäder und drei Badeseen und wie schon avisiert und angekündigt, wird es in Zukunft auch ein Hallenbad in Ebelsberg geben. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir dieses Angebot haben. Die Situation ist insofern prekär, weil in Umlandgemeinden natürlich immer mehr Hallenbäder und Bäder schließen. Das löst natürlich auch Druck aus, weil Schulen und auch Privatpersonen vermehrt nach Linz drängen, um hier die Möglichkeiten in Anspruch nehmen zu können. Ich möchte nochmals unterstreichen, dass die Idee der ÖVP, das Freibecken zu überdachen, relativ einfach klingt, das ist es aber nicht. Wie schon erwähnt worden ist, ist es nicht nur aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll, sondern auch weil die Wege relativ lang sind und es einem großen Teil zusätzlicher Maßnahmen bedürfen würde, deshalb wird sich die Sozialdemokratie der Stimme enthalten. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Elisabeth Manhal, wir finden den Antrag und die Idee spannend, ich kann mich aber vielen Ausführungen meiner VorrednerInnen anschließen. Die Kosten, die Energieeffizienz und die Ökologie sind Fragestellungen. Man muss sich auch die Frage stellen, wie hoch der Bedarf tatsächlich ist und welche Einrichtungen es schon gibt. Wir haben Investitionen in Infrastruktur und in laufende Kosten. Ich kann mir vorstellen, dass so ein Betrieb wahrscheinlich im mittleren sechsstelligen Bereich liegen könnte. Viele, viele Fragen sind offen. Es ist aber trotzdem ein spannendes Thema. Ich glaube, es wäre sinnvoll, diese Sache noch einmal im Ausschuss eingehend zu diskutieren, bevor wir jetzt eine Enthaltung oder Ablehnung zustande bringen. Ich möchte daher die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss beantragen.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Danke für das positive Signal seitens der Grünen. Schade, dass die SPÖ und die FPÖ diese Idee zu Grabe tragen wollen. Man sucht nach Argumenten, um eine Ablehnung zu begründen, anstatt Lösungen zu suchen. Derartige Konstruktionen gibt es etwa in Mainz, in Pamplona, in Tirol wird gerade darüber diskutiert und auch das Wiener Stadionbad soll mit einer Traglufthalle ausgestattet werden. Die medialen Reaktionen der Linzer Schwimmvereine, der Linzer Triathlon Vereine und auch die des Schulsportes in den letzten Tagen beweisen, dass der Bedarf besteht. Im Sinne des Schwimmsportes in unserer Stadt finden wir es schade, wenn heute nicht einmal eine Ausschusszuweisung zustande kommt.“ Der Vorsitzende lässt zuerst über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (13) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (13) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Polli, BEd, berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 7 Ausstattung der Linzer Volksschulen mit Laptops und führt aus: „Ich habe den Antrag zuerst schon angekündigt, dabei geht es um die Ausstattung der Volksschulen mit Laptops, damit auch dort die Beamer gut eingesetzt werden können. Liebe Eva, es ist schon richtig, dass den Schulen iPads zur Verfügung gestellt wurden. Die iPads sind aber hauptsächlich für die SchülerInnen, also für die Arbeit in den Klassen gedacht und nicht, dass zehn Lehrer mit zehn iPads, zehn Beamer bedienen. Deshalb brauchen wir auch dort die Laptops und stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Bildung zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, analog der Ausstattung aller öffentlichen Linzer Mittelschulen mit Laptops, auch alle städtischen Linzer Volksschulen mit einem Laptop pro Klasse auszustatten und falls erforderlich, die für eine bestmögliche Nutzung notwendige Optimierung beziehungsweise Schaffung der WLAN Strukturen an den jeweiligen Volksschulen herzustellen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Ich möchte nur ergänzen, dass das WLAN in vielen Schulen wirklich noch ein Problem ist, das unbedingt optimiert gehört, damit die Geräte gut genützt werden können. Im Vorfeld habe ich gehört, dass eine Zuweisung zum Finanzausschuss bzw. zum Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung angedacht wird. Ich möchte sagen, dass wir auch damit einverstanden wären. Danke.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Danke Herr Bürgermeister, ich habe vorhin schon gesagt, dass du bei mir grundsätzlich offene Türen einläufst. Ich halte es wirklich für gescheit, auch die Volksschulen entsprechend auszustatten, aber natürlich ist das alles auch eine Frage der Kosten und vor allem der entstehenden, laufenden Kosten. Was du mit der Internetversorgung gemeint hast, kann ich nicht ganz nachvollziehen, weil wir meines Wissens nach, bis auf wenige Ausnahmen, die Verkabelung der Schulen abgeschlossen haben. Das heißt, es müsste in jeder Klasse ein Internetzugang sein. Wenn es irgendwo Probleme gibt, dann bitte ich mir das konkret mitzuteilen. Wie gesagt, grundsätzlich bin ich sehr für das, was ihr hier vorschlagt. Dass wir darüber in den Ausschüssen diskutieren, finde ich natürlich sinnvoll. Dort können wir beraten, wie wir mit den Kosten und den laufenden Folgekosten umgehen.“ Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung und dem Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zugewiesen. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 8 Günstigere Tarife für Linzer Radverleih und Einbeziehung wichtiger Standorte und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der Titel unseres Antrages zeigt schon, worum es geht - günstigere Tarife für den Linzer Radverleih und die Einbeziehung wichtiger Standorte. Wir haben miterlebt, dass die City Bike Linz GmbH mit 40 Standorten antritt. Ich möchte positiv erwähnen, dass es damit eine Umsetzung eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem September 2017 gibt, die ich anerkenne. Ich finde es auch in Ordnung, dass es 40 Standorte gibt, was nicht gerade wenig ist. Was aber nicht gut funktionieren wird, ist die Tarifgestaltung. Wir dürfen nicht übersehen, dass wir nicht diejenigen überzeugen, die in Linz jetzt schon mit Fahrrädern unterwegs sind, die werden sich wahrscheinlich eher über die damit einhergehende Verringerung der möglichen Radständerplätze beklagen, sondern es geht darum, Menschen zu einer Verhaltensveränderung zu bringen. Nämlich bei kurzen Wegen, für Erledigungen in der Stadt auf das Fahrrad umzusteigen und das Auto stehen zu lassen, am besten außerhalb oder in der Garage. Mit diesen Tarifen wird das nicht funktionieren. Das ist auch der Grund, warum wir diesen Antrag einbringen. Diese Enttäuschung sehen wir auch dann in den Gesichtern derer, die eigentlich den Radverkehr und die Mobilität unterstützen wollen. Wir möchten schon jetzt dringend darauf hinweisen, noch einmal mit der City Bike Linz GmbH in Verhandlungen zu treten und nachzubessern. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der für die Genehmigung des Konzessionsvertrages zuständige Infrastrukturreferent wird ersucht, mit dem Vertragspartner ,City Bike Linz GmbH‘ das Tarifmodell so zu optimieren, dass mit niedrigen Tarifen eine möglichst breite und häufige Nutzung des Radverleihs erreicht wird. 2. Wichtige Zielorte wie die Tabakfabrik, die Universitäten und die Fachhochschulen sollten so bald als möglich als weitere Standorte in das Radverleihsystem eingebunden werden.‘ Die Bedeckung allfälliger Kosten soll durch Budgetumschichtungen erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegt folgende Wortmeldung vor: Gemeinderätin Wessela: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Mitglieder der Stadtregierung und des Gemeinderates, Kollege Rosenmayr, ich muss schon sagen, ich finde es sehr enttäuschend, wie sich die Performance der ÖVP seit der Einführung dieses Radverleihsystems darstellt, denn außer permanenter Kritik in den Medien, kommt nicht viel. Sie haben selber gesagt, dass Sie diesen Konzessionsvertrag vor etwas mehr als einem Jahr mitbeschlossen haben und Sie erwähnen auch immer wieder, dass ein Fahrradverleihsystem in Linz großartig ist und dass es vor allem dazu gedacht ist, den öffentlichen Verkehr zu ergänzen, um sozusagen für kurze Strecken gebraucht zu werden. Die Kritik des Tarifmodells ist nicht ganz nachvollziehbar. Ich weiß nicht, wie viel Sie, Kollege Rosenmayr, mit dem Fahrrad fahren, aber viele Strecken in Linz sind in viel weniger, als einer halben Stunde zurückzulegen. Vom Hauptbahnhof bis zur Johannes-Kepler-Universität oder sogar von der solarCity in die Innenstadt, ist das sogar in sehr gemütlichem Tempo in weniger als einer halben Stunde zu schaffen. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass sie das nur an diesem einen Punkt aufhängen. Sie haben das mitbeschlossen. Wenn man sich anschaut, wofür es verwendet wird, ist diese halbe Stunde eigentlich vorteilhaft. Der Vergleich mit Paris, wie er in den Medien stand, ist nicht ganz haltbar, weil diese Stadt möglicherweise etwas größer ist, als Linz. Daher werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. So, wie es auch beim Konzessionsvertrag beschlossen wurde, sind wir dafür, das vielleicht in einem Jahr, so wie es ausgemacht war, zu evaluieren. Immerhin wissen wir, dass innerhalb kürzester Zeit 1000 Fahrten durchgeführt wurden beziehungsweise die Fahrräder von 1000 NutzerInnen in Anspruch genommen wurden. So schlecht, wie Sie das darstellen, wird das Angebot von den Linzerinnen und Linzern nicht angenommen. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Ich würde mir von der ÖVP wünschen, dieses Modell besser zu unterstützen und positive Werbung dafür zu machen, anstatt es den Linzerinnen und Linzern von Anfang an madig zu machen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Langer, M.A.: „Danke Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im Endeffekt schließen wir uns dem Ersuchen nach einem günstigeren Tarif und der Ausdehnung des Netzes an. Das soll jetzt aber keine vernichtende Kritik des Systems, so wie es jetzt besteht, sein, sondern wir nehmen das positiv auf und haben das auch so kundgetan. Wir glauben aber, dass es zurzeit noch eine sehr schmale Zielgruppe gibt, die man sicher erweitern könnte und auch sollte, indem man - wie mein Vorredner schon gesagt hat - das Tarifmodell adaptiert und vielleicht an Wien anlehnt. Wenn man von den sehr kurzen Fahrten berichtet, hat man vielleicht ein bisschen so ein Henne-Ei-Problem. Wenn das Angebot entsprechend wäre, würde auch die Nachfrage entsprechend steigen und die Fahrten würden wahrscheinlich länger sein. Ich denke beispielsweise an die Zielgruppe von Linz-BesucherInnen, die mit dem Zug oder dem Auto nach Linz kommen und die die Stadt mit dem Rad erkunden wollen. Es gibt sicher einige Zielgruppen, die man damit noch besser erfassen könnte. Insofern schließen wir uns dem Ersuchen an. Wir anerkennen aber auf jeden Fall, dass das Verleihsystem, so wie es jetzt ist, implementiert wird, und dass Herr Infrastrukturreferent Hein bereits einen weiteren Ausbau bzw. Gespräche beispielsweise mit der JKU angekündigt hat. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich war etwas überrascht, dass wir heute so einen Antrag vorgelegt bekommen. Frau Wessela hat bereits gesagt, dass alle in diesem Raum den Konzessionsvertrag unterstützt haben, gelesen dürfte ihn aber wahrscheinlich nicht jeder haben. Wenn man sich den Punkt 7, Finanzierung und Tarifsystem, anschaut, ist unter Punkt 7.4 ersichtlich: ‚Beim Tarifsystem ist zu berücksichtigen, dass die erste halbe Stunde gratis angeboten werden muss‘. Das wurde umgesetzt. Dann haben wir jetzt ein Problem mit Ihrem Antrag, Herr Rosenmayr, Sie haben Punkt 7.5 zugestimmt in dem steht: ‚Das zum Start des Fahrradverleihsystems gewählte Tarifsystem ist mindestens ein Jahr lang unverändert beizubehalten. Spätere Anpassungen sind mit dem Einverständnis der Auftraggeberin möglich.‘ Würden wir jetzt am Tarifsystem basteln, hätten wir ein rechtliches Problem. Ich verstehe nicht, dass dieses System mutwillig schlecht geredet wird. Wenn man sich dieses Tarifmodell anschaut, dann sind wir im Österreich-Vergleich im Durchschnitt. Wien wird gerne genannt: Das mag sein, aber die Stadt Wien muss viel Geld zuschießen, dass dieses Tarifsystem haltbar ist. Ich erinnere auch daran, dass es hier einstimmiger Konsens war, dass durch den Radverleih der Stadt Linz keine Kosten entstehen. Nehmen wir zum Vergleich Innsbruck, beim ,Stadt Rad‘ muss man ab der ersten Minute zahlen und ab der zweiten halben Stunde kostet das System bereits zwei Euro. Es gibt die Möglichkeit, eine Jahresgebühr von 25 Euro zu zahlen, dann fährt man mit einem günstigeren Tarif. Es ist völlig klar, dass wir ein dichtes Netz gewählt haben, um speziell den öffentlichen Verkehr zu stärken. Dabei haben wir uns auf Erfahrungswerte aus anderen Städten, vor allem aus Wien, gestützt. Dort war man überzeugt, dass die Stationen nicht weiter als 300 Meter auseinanderliegen dürfen, da das System sonst nicht angenommen wird. Ich möchte mich bei City Bike Linz GmbH bedanken, denn heute wurde bereits die 38. von 40 Stationen in Betrieb genommen. Die City Bike Linz GmbH hat damit einen Ausbau-Turbo gezündet. Die City Bike Linz GmbH steht bereits mit der JKU in Verhandlung, damit der Standort im Auhof und der Med Campus in der Innenstadt auch jeweils eine Station bekommen. Denn die JKU hat den Wunsch, dass vor allem auch Mitarbeiter und Studenten zwischen diesen zwei Standorten hin und her pendeln können. Bei dieser Sache fällt mir noch ein Sprichwörtchen ein, ‚Undank ist der Welten Lohn‘. Es ist nicht selbstverständlich, dass ein privatrechtlich geführtes Unternehmen jedem Teilnehmer eine halbe Stunde schenkt. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Dass dieses Tarifsystem sehr viel Zuspruch findet, belegt auch, dass mittlerweile über 1000 Kunden registriert sind. Ich denke, dass hier ein Problem geschaffen wird, das es in Wirklichkeit nicht gibt. Wir wissen, dass die meisten Fahrten in Linz - das gilt auch für Wien, daran haben wir uns orientiert - weit unter einer halben Stunde liegen. Ich bin davon überzeugt, dass wir das auch gar nicht machen können, weil wir einen Vertrag unterschrieben haben. Dieses System hat durchaus eine Berechtigung und wird von den Kunden angenommen. Wir werden uns bei diesem Antrag, wie bereits medial angekündigt, der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kollegin Wessela, ich danke der Nachfrage. Ich bin selber in der Stadt sehr viel mit dem Fahrrad unterwegs, kenne mich daher auch recht gut aus. Ich bin im Sommer überwiegend mit dem Fahrrad unterwegs und im Winter mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich weiß also durchaus um die Probleme in dem Bereich Bescheid. Man muss sich auch nicht immer sofort im Sinne einer Totalopposition angegriffen fühlen, sondern es geht darum, gewisse Dinge anzusprechen, um zu Verbesserungen beizutragen, zum Beispiel die Universitäten anzubinden. Es ist schön zu hören, dass die JKU in dieses System eingebunden wird. Meine Kritik richtet sich darauf, dass ein erstes Mal 30 Minuten gratis möglich sind. Es ist in Ordnung und schön, dass ein privates Unternehmen dem auch nähertritt. Eine Stadt hat aber vielleicht Interesse daran, darüber nachzudenken, ob diese Person, die sich ein Rad ausborgt und einen Weg in die Stadt unternimmt, auch wieder zurück zum Ausgangspunkt kommt, das wäre dann ein zweites Mal und wenn es nur 15 Minuten sind. Linz ist mit dem Fahrrad recht schnell und recht gut zu durchqueren, ein zweites Mal wäre schon notwendig. Vielleicht könnte man in den Verhandlungen eine Anregung zu einer Tarifausgestaltung einbringen und sagen, zweimal 20 Minuten, zweimal 30 Minuten, dass das Hin und Her möglich ist. Es freut uns natürlich, dass es dementsprechend viele einmal ausprobiert haben. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch viele dabeibleiben und es weiterhin in Anspruch nehmen. Das wird die Evaluierung zeigen. Dennoch ist es schon gestattet, auf gewisse Dinge hinzuweisen, die aus unserer Sicht nicht optimal abgewickelt worden sind. Es geht bei weitem nicht darum, die grundlegende Idee schlecht zu reden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die endgültige Ausgestaltung der Tarife bei Vorlage dieses Tarifsystems noch gar nicht klar war. Das heißt, dass auch gar nicht einzuschätzen war, wie das dann im Endeffekt durch den zuständigen Referenten zu verhandeln war. Wenn wir wollen, dass in dieser Stadt mehr Wege vom Auto auf eine andere Mobilität verlegt werden, dann müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um das attraktiv zu gestalten. Menschen verändern ihr Verhalten nur dann, wenn sie im neuen Verhalten einen Vorteil sehen. Wir glauben, dass momentan noch ein Stolperstein enthalten ist. Danke.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Hein zur tatsächlichen Berichtigung: „Herr Rosenmayr, ich habe eine Bitte an Sie, lesen Sie diesen Vertrag noch einmal durch. Ich bin nicht beauftragt gewesen, irgendein Tarifsystem aus zu verhandeln. (Zwischenruf) Das ist eine tatsächliche Berichtigung. (Zwischenruf) Er hat gesagt, ich bin beauftragt worden, das Tarifsystem aus zu verhandeln. Das entspricht nicht der Tatsache. (Zwischenruf) Nein, das ist so. Bist du am Wort oder ich? Ich berichtige gerade Herrn Rosenmayr: Durchlesen, was in diesem Vertrag steht. Ich war nicht beauftragt, dieses Tarifsystem auszuhandeln. Das war lediglich ein Vertragsbestandteil, dass 30 Minuten kostenlos sind und der wurde erfüllt.“ Bürgermeister Luger: „So, damit ist das aufgeklärt!“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zur Geschäftsordnung: „Ich würde den Herrn Vorsitzenden bitten, darauf zu achten, die Instrumente des Statuts ordnungsgemäß anzuwenden. Eine tatsächliche Berichtigung ist wirklich etwas ganz Anderes, als das, was Herr Verkehrsstadtrat gerade von sich gegeben hat.“ Bürgermeister Luger: „Das mag subjektiv deinen Empfindungen entsprechen, für mich war es eine tatsächliche Berichtigung. Wenn ich immer streng gewesen wäre, bei dem was wir in diesem Haus, in dieser Periode von jeder Fraktion schon an tatsächlichen Berichtigungen gehört haben, hätte ich wahrscheinlich bei über zwei Drittel dieser tatsächlichen Berichtigungen streiten müssen, dass sie zu Ende sind. Sind wir ein wenig auch selbstkritisch und zu den anderen Fraktionen ein bisschen milde, wenn die tatsächliche Berichtigung dort etwas lockerer interpretiert wird. Niemand in diesem Haus braucht dem anderen irgendetwas vorwerfen.“ (Unruhe) Vizebürgermeister Mag. Baier zur Geschäftsordnung: „Zur Geschäftsordnung von meiner Seite. Herr Bürgermeister, ich nehme für meine Fraktion in Anspruch, dass wir mit dem Instrument der ,tatsächlichen Berichtigung‘ sorgsam umgehen. Ich weiß nicht, man müsste es sich heraussuchen, ich glaube, es hat in dieser Periode von uns kaum einmal eine unrichtige tatsächliche Berichtigung gegeben. Sie haben Recht, es wird von allen anderen Fraktionen so gehandhabt, dass man nach dem Schlusswort - das ist eine Unart - des Berichterstatters dann noch einmal eine Wortmeldung abgibt und dann so tut, als wüsste man nicht, was eine tatsächliche Berichtigung ist. Eine tatsächliche Berichtigung bedeutet, dass man es berichtigt, wenn man von einem Redner falsch zitiert oder dargestellt wird. Es bedeutet nicht den anderen zu berichtigen im Sinne von ,du hast oder Sie haben sich geirrt, weil sie dieses oder jenes gesagt haben‘. Was Markus Hein gerade gemacht hat, hat nichts mit einer tatsächlichen Berichtigung zu tun. Es stimmt, das macht nicht nur Markus Hein, sondern auch andere. Das ist aber eine Unart. Dieses Instrument wird damit missbraucht und hat mit einer tatsächlichen Berichtigung wirklich nichts zu tun.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Die Grenzen zwischen Berichtigung und Belehrung sind wahrscheinlich subjektiv wahrnehmbar. Ich komme jetzt zur Abstimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (13) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Steiger berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 9 Aussetzen der Lustbarkeitssteuer für 2021 und Reform und führt aus: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Freizeitbetriebe, Kinos und die Veranstalter gehören mit Sicherheit zu den wirtschaftlich am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen, die auch nach Wegfall der Einschränkungen mit Sicherheit noch viel Zeit, Kraft und Mut brauchen werden, damit sie wieder in einen normalen Geschäftsgang kommen und auch wieder entsprechende Umsatzerlöse erzielen können. Die Besteuerung von Freizeitangeboten mit einer Lustbarkeitsabgabe wird gerade in dieser Zeit und der kommenden Wiederaufbauzeit mit Sicherheit als zusätzliche wirtschaftliche Belastung demotivierend erlebt werden. Viele Beispiele zeigen uns, dass im Bereich der Unterhaltungen auf diese Lustbarkeitsabgabe verzichtet werden kann. So verzichtet Wels seit 2017 mit Ausnahme der Spielapparate und Wettterminals auf die Lustbarkeitsabgaben, Nachbargemeinden wie Traun oder Leonding haben ähnliche Regelungen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die Lustbarkeitsabgabe soll für das Jahr 2021 - ausgenommen Spielapparate und Wettterminals - erlassen bzw. ausgesetzt werden. Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, für den nächsten Gemeinderat einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorzulegen. 2. Weiters sollen noch im heurigen Jahr für den Gemeinderat Vorschläge und eine Entscheidungsgrundlage für eine dauerhafte Abschaffung bzw. Reform der Linzer Lustbarkeitsabgabenordnung nach dem Vorbild anderer oberösterreichischer Gemeinden ausgearbeitet werden.‘ Die Bedeckung der Kosten für 2021 soll im Rahmen des Pakts für Linz erfolgen.“ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich auch zu Wort melden und gleichzeitig noch einmal auf unseren heutigen Tagesordnungspunkt D 1 replizieren, bei dem wir beschlossen haben viele Gastronomiebetriebe, Geschäfte, Lokale, die von der Corona-Krise massiv betroffen sind, für dieses heurige schwierige Jahr weiterhin von der Luftsteuer und von der Schanigartengebühr entlasten. Ich denke, wir sollten – da möchte ich Sie, Herr Finanzreferent, Herr Bürgermeister nochmals gezielt ansprechen, - vielleicht noch einmal überdenken, ob man nicht auch den Freizeitbetrieben und Veranstaltern in diesem heurigen schwierigen Jahr diese Chance für eine Entlastung geben sollten. Es geht gerade um dieses Jahr. Es wird noch schwierig genug werden. Wir wissen alle nicht, wie lange diese Krise noch andauert. Würde ein Veranstalter in unserem Design-Center Ende dieses Jahrs eine Veranstaltung machen, würde er zum Zug kommen und mit der Lustbarkeitsabgabe besteuert werden, um nur ein Beispiel zu nennen. Oder denken wir an unsere Bälle, die Veranstalter würden gerade in dieser schwierigen Zeit mit dieser Gebühr, die es auch nur in Linz gibt, zusätzlich belastet werden. Ich möchte noch einmal ersuchen, Herr Finanzreferent, dass wir bei diesem Antrag eine getrennte Abstimmung machen, dass wir jetzt nicht die gesamte Lustbarkeitsabgabe reformieren. Wenn das nicht möglich ist, möchten wir vielleicht zumindest den Punkt 1 Ihrem Ausschuss zuweisen um nochmals darüber diskutieren zu können. Ich ersuche um Zustimmung, dass wir den Punkt 1 und 2 oder einen der beiden dem Ausschuss zuweisen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, manche werden sich noch daran erinnern, dass ich, die Lustbarkeitsabgabe betreffend auch schon Anträge im Gemeinderat gestellt habe, konkret 2017 und 2016. Das Land hat durch die Abschaffung der verpflichtenden Einhebung der Lustbarkeitsabgabe einen notwendigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau gesetzt. Ich denke, dass wir nicht nur jetzt aufgrund von Corona – aber natürlich jetzt speziell - ein wichtiges Zeichen setzen sollten, es wäre natürlich begrüßenswert, wenn wir das auch in Zukunft abschaffen können.“ Stadtrat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Lustbarkeitsabgabeverordnung bereits in den Jahren 2016 und 2017 novelliert. Diese Novellierungen bewirkten neben der Modernisierung des Regelwerks insgesamt vor allem auch die punktuelle Entlastung für Wirtschaftstreibende und insgesamt eine einfache Abwicklung der Abgaben. Diese Novellierungen entlasteten vor allem die Linzer Wirte, auch die Messeveranstalter und vor allem - ich glaube, das war besonders wichtig - wohltätige bzw. durch das Ehrenamt geprägte Veranstaltungen. Es hat auch Vergünstigungen genereller Natur für Bälle und Tanzveranstaltungen gegeben und andere Veranstaltungen wie Schülerbälle, Zirkusvorführungen und Messen sind auch teilweise befreit worden. Ich möchte dem Hause, vor allem den Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP und den Grünen, die die Lustbarkeit österreichweit seit Wochen und Monaten gänzlich abgeschafft haben, und zwar nicht nur für die Unternehmer, sondern auch für die Besucher, schon zu bedenken geben was das heißt: Wir haben aktuell ohnehin überhaupt keine Einnahmen. Wir alle wissen nicht, wie lange das noch weitergeht, so viel Licht am Ende des Tunnels sehe ich derzeit noch nicht. Wir erhoffen uns alle das Beste. Ich glaube, der richtigere Zugang wäre, dass man die Menschen wieder arbeiten lässt, dass man auch den Betrieben, die unter die Lustbarkeit fallen, wieder ermöglicht, Einnahmen zu haben. Dein Einsatz, liebe Doris Lang-Mayerhofer, ehrt dich wirklich. Ich verstehe, dass man natürlich alle Wirtschaftsbetriebe bestmöglich unterstützen möchte. Wir haben das heute schon getan. Ich habe das auch in meinem Ressort im Zuge des letzten Jahres getan, wo wir wirklich sehr, sehr umfassende Kommunalsteuerstundungen gehabt haben, die mit vielen Hilfestellungen durch die Behörde weitestgehend sehr unbürokratisch vollzogen worden sind. Wir haben die Parkgebühren rasch ausgesetzt, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während dem ersten Lockdown, der wirklich noch ein Lockdown war, möglichst mit dem Auto und damit isoliert zu den Arbeitsplätzen kommen. Wir haben Einnahmenentfälle bei der Kommunalsteuer in Millionenhöhe, wir haben wirklich viel getan. Ich glaube, der richtigere Zugang wäre, es den Betrieben rasch wieder zu ermöglichen, Einnahmen zu erzielen. Das liegt aber nicht in unserer Hand. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Lustbarkeitsabgabesätze höchst unterschiedlich und über weite Teile sehr, sehr gering sind, begonnen von zwei Prozent des Umsatzes oder der Einnahmen bei Dinnershows. Ich glaube, bei den in der Verordnung genannten Stripteaseaufführungen, Peepshows oder Tabledance-Aufführungen könnten sich, die Besucher die Lustbarkeit wieder leisten, wenn sie wieder öffnen dürfen. Ich glaube, das ist nicht der springende Punkt. Ich weiß, wir sind in einem Wahljahr, trotzdem wäre es wirklich vernünftig, wenn wir alle darauf Acht geben, was wir fordern und welche Konsequenzen das auf die finanzielle Auswirkung der Stadt Linz hat. Ich glaube auch nicht, dass Kollege Baier den kommenden Urfahraner Markt gänzlich abgaben- und gebührenfrei veranstalten lassen würde. Auch die Marktbeschicker leiden oder haben unheimlich gelitten, haben seit Monaten überhaupt keine Einnahmen, auch denen wären wir es alle vergönnt, dass sie möglichst viel ihrer Einnahmen behalten können. Aber auch dort werden wir als Stadt Linz geringe Einnahmen verlangen müssen. In diesem Sinne habe ich großes Verständnis für die Thematik. Ich bitte aber auch um großes Verständnis für die Linzer Situation und für die Einnahmen, die dann wieder allen zugutekommen. Wir werden uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich darf aus meiner Sicht noch zwei Ergänzungen als Argument für das von der Sozialdemokratie mitgetragene Abstimmungsverhalten liefern. Erstens haben wir ab dem Ende des dritten Quartals und ganz maßgeblich im vierten Quartal tatsächlich eine für viele überraschend positive Buchungssituation im Linzer Design Center - positiver, als erwartet. Glauben Sie mir, kein einziger dieser Veranstalter wird die Frage, ob die Messe, der Kongress stattfindet oder nicht, von der Linzer Lustbarkeitsabgabe abhängig machen, sondern vielmehr davon, ob es möglich ist, internationale Gäste zu liefern und wie es in Hotellerie und Gastronomie aussieht. Das zum einen. Das sind dort bestenfalls Mitnahmeeffekte. Das Zweite - da möchte ich ganz explizit Kollegen Raml argumentativ noch einmal unterstützen -, es wäre besser, wenn man statt dieser total rigiden Zusperrpolitik, diesen Veranstaltern, regional abgestuft und mit vertretbaren Maßnahmen wieder gestattet zu öffnen und ihrem Business nachzugehen. Das ist auch in deren Interesse um ein vielfaches relevanter, als über eine Reduktion einer Lustbarkeitsabgabe zu reden. Dritter Punkt, der aus meiner Sicht sehr grundsätzlich ist: Es dreht sich dauernd um diese Lustbarkeitsabgabe, bei der vielleicht auch die Begrifflichkeit dazu führt, dass sie so ein bisschen als nicht relevant gesehen wird. Jedes Unternehmen hat seine Steuern abzuliefern und auch hier werden öffentliche Leistungen, öffentliche Infrastrukturen und Leistungen des Staates in Anspruch genommen. Für jedes ‚Standl‘ gibt es Abgaben und das ist auch korrekt so. Wenn etwas, was allen gehört, zum individuellem Nutzen einzelner zur Verfügung gestellt wird, dann ist für die Gesellschaft ein Wert einzunehmen, meistens in Form von Abgaben. Ich glaube wirklich, dass auch diese Form von Abgabe steuerpolitisch richtig und auch wirtschaftspolitisch zu argumentieren ist. Verfolgt man die politische Linie - das ist legitim -, dass möglichst wenig Steuern zu zahlen sind, dann kann man genauso argumentieren, wie hier argumentiert worden ist. Nur gleichzeitig den Kommunen mehr Aufgaben zu geben, den Kommunen massiv Einnahmen zu verwehren, die Kommunen in ganz Österreich verstärkt auch zahlen zu lassen und in Oberösterreich noch einmal mit einem Sahnehäubchen drauf, dann ist es klar, dass diese Kommunen - Linz gehört dazu - um solche Abgaben kämpfen. Ich bedanke mich deswegen bei all jenen, die die Gesamtverantwortung in diesem Sinn heute durch eine Enthaltung zum Ausdruck bringen. Danke dafür.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Steiger: „Ich bin weder Virologe, noch Epidemiologe und werde mir daher nicht anmaßen, von Experten festgelegte Maßnahmen zu kommentieren. (Zwischenruf) Kollege Raml, mir ist aber schon wichtig zu sagen, dass die angesprochenen Branchen mit Sicherheit nicht Beifall klatschen werden und mit großer Zustimmung aufwarten werden, wenn man sie im Regen stehen lässt und nicht unterstützt. Ich kann nur an alle Damen und Herren im Raum appellieren: Senden wir als Linzer Gemeinderat ein starkes Signal der Unterstützung an die Freizeitbetriebe, an die Kinos, an die Veranstalter. Unterstützen wir sie, in dem Rahmen, der uns als Linzer Gemeinderat möglich ist. Ich bitte noch einmal um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Damit wir danach nicht sehr viele Wortmeldungen zur Geschäftsordnung haben: Wie ich die Wortmeldung von Frau Stadträtin Lang-Mayerhofer interpretiert habe, hat sie aus zwei Punkten bestanden, erstens einer getrennten Abstimmung und zweitens einer allfälligen Zuweisung. Ich schlage dem Gemeinderat jedenfalls vor, diese beiden Punkte in einer geübten Tradition in diesem Haus getrennt abstimmen zu lassen. Sie haben gesagt, Sie wären auch mit einer Zuweisung einverstanden. Wenn der Gemeinderat getrennt abstimmt, werde ich zuerst den Punkt 1 auf Zuweisung abstimmen lassen. Wenn diese Zuweisung keine Mehrheit fände, werde ich dann den Antrag 1 und in Folge Punkt 2 getrennt abstimmen. Ist das von Ihnen so intendiert gewesen? Zwischenruf Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Ja!“ Bürgermeister Luger weiter: Gut, dann machen wir das so. Ich gehe davon aus, dass wir die getrennte Abstimmung schlichtweg so vereinbaren und beschließen, wie es das Statut vorsieht.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Punktes 1 des Antrages und anschließend über den Antrag, getrennt in Punkte 1 und 2 abstimmen. Die Zuweisung des Punktes 1 des Antrages an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (13) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (13) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (13) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Hartig berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M10 Bike Quality Linz – Ausbau der Qualität der Radinfrastruktur und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, werte Gäste auf der Galerie, im März 2012 wurde die Velo-City-Charta einstimmig beschlossen. Damit hat sich der Linzer Gemeinderat verpflichtet, den Radverkehrsanteil bis 2020 auf 15 Prozent zu heben. 2020 ist schon ein paar Monate vorbei und der Radverkehrsanteil liegt noch immer bei unter zehn Prozent. Es wäre daher wichtig, viele, viele Maßnahmen zu ergreifen, um den Radverkehrsanteil in der Stadt zu verbessern und zu erhöhen. Wir haben vor zwei Monaten beschlossen, eine Messsäule aufzustellen, um die Menschen zu animieren. Es hat sich herausgestellt, dass auch die Pop-up-Radwege Menschen dazu animieren, auf das Rad umzusteigen. Im gegenständlichen Antrag geht es darum, ein Tool bzw. eine Maßnahme zu verwenden, um die Radinfrastruktur zu verbessern. Um die Qualität der Radinfrastruktur zu erheben und Verbesserungspotentiale umzusetzen, können verschiedene Bewertungsinstrumente zu Hilfe genommen werden, wie etwa die Bike Quality-App, welche auch in Salzburg genutzt wird. Mit dieser App kann die Fahrbahnstruktur durch Ermittlung der Erschütterungen erfasst werden, die Fahrstrecken, der Fahrablauf, die Dauer von Stopps, die auch mit Hilfe von Testfahrer und Testfahrerinnen erfasst werden. Es gibt auch andere Möglichkeiten, wie das Dashbike, wo mit einem Abstandsmessgerät auch Überholmanöver gemessen werden können. Das ist auch notwendig, um die Sicherheit zu erhöhen. Linz hat das Problem, dass kaum Kinder und Jugendliche mit dem Fahrrad unterwegs sind, weil die Sicherheit die Infrastruktur nicht bietet. Darum ist es wichtig, Daten zu erheben. Mit diesen Daten der Tools können dann auch Maßnahmen für die Verbesserung bzw. für den Ausbau der Radinfrastruktur entwickelt und aufgebaut werden. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Referent für Infrastruktur und Stadtplanung wird ersucht, einen Einsatz der Smartphone-App ‚Bike Quality‘ zu überprüfen und diese für die Qualitätsmessung und Planung des Ausbaus der Linzer Radinfrastruktur einzusetzen. In einem Pilotprojekt kann ein Angebot an alle Linzer RadfahrerInnen gestellt werden, sich als TestfahrerInnen für die Qualitätsmessung mit diesem digitalen Werkzeug anzumelden.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um Annahme des Antrags.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Wortmeldung Gemeinderätin Wessela: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Mitglieder der Stadtregierung, Kolleginnen und Kollegen, wir teilen den Ansatz, dass die Radfahrer und Radfahrerinnen selbst, was die Qualität und die Verbesserung der Radwege anbelangt, die besten ExpertInnen sind und dazu sicher etwas beitragen können. Allerdings kommen schon allein, wenn man Linzer Rad-App googelt, mehrere Ergebnisse. Da gibt es anscheinend seit dem Jahr 2018 eine Radwende-App, oder eben auch nicht mehr, es gibt die Bike-Citizens-App, die in Linz propagiert wurde mit Unterstützung des Infrastrukturressorts. Deshalb würden wir gerne einen Antrag auf eine Zuweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau stellen, weil möglicherweise zuerst evaluiert werden muss, was es auf dem Markt gibt und welche Möglichkeiten die bestehenden Apps bieten bzw. ob eine App überhaupt der richtige Weg und das richtige Mittel ist. Wenn man mehrere Apps starten müsste, weil die Leute privat auch etwas nutzen, stellt sich die Frage, ob das gerade bei kurzen Alltagsfahrten tatsächlich noch das beste Mittel ist. Deshalb der Antrag auf Zuweisung in den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau, um sich dieses Themas ein bisschen intensiver annehmen zu können.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Wir sind mit einer Zuweisung einverstanden. Ich möchte noch ergänzen, dass in Salzburg elf TestfahrerInnen ausgereicht haben, um diese 5000 Kilometer abzufahren und um genügend Datenmaterial zu bekommen. Es kann aber gerne im Ausschuss darüber diskutiert werden, welche Tools und Maßnahmen hilfreich sind, um die Radinfrastruktur in Linz zu verbessern.“ Die Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Langer, MA., berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 11 Fahrradverträglichkeitsprüfung für die neue Donaubrücke und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, danke schön, im heurigen Herbst wird die neue Donaubrücke voraussichtlich für den Verkehr freigegeben. Diese wird bekanntlich vom motorisierten Individualverkehr, von Öffis und von RadfahrerInnen und FußgängerInnen frequentiert werden. Wir möchten mit diesem Antrag einen Schwerpunkt auf den Radverkehr setzen und sicherstellen, dass neben dem Radweg auf der Brücke selbst, auch eine gute Anbindung in ein leistungsfähiges Radwegenetz erfolgt. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass diese Anbindungen teilweise sehr herausfordernd sein können und wie am Beispiel der Bypass-Brücken, nicht immer optimal im Sinne des Radverkehrs gelöst werden. Die Radwege auf den Bypass-Brücken selbst und in Zukunft auch die über die neue Donaubrücke und die Anbindungen stellen eine wichtige Nord-Süd-Achse für den Radverkehr dar. Wir möchten daher mit diesem Antrag ersuchen, dass für dieses Projekt eine umfassende Fahrradverträglichkeitsprüfung auch unter Einbeziehung externer ExpertInnen durchgeführt wird, um etwaige spätere Korrekturen hintanzuhalten. Ich ersuche um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall Die Grünen) Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Referent für Stadtplanung wird ersucht, mit der Verkehrsabteilung und externen FachexpertInnen für die neue Donaubrücke und deren Zu- und Abfahrten sowie die Einbindung in die bestehende Radweginfrastruktur eine umfassende Fahrradverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese soll sicherstellen, dass anschließende Kreuzungen sicher und schnell überquert werden können, Konflikte mit FußgängerInnen verhindert, Radien nicht zu eng geführt werden und weiterführende Radwege gut erreichbar sind. Weiters wird ersucht, die Ergebnisse der Fahrradverträglichkeitsprüfung im Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zu berichten. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Verkehrsreferent Hein hat schon in seiner Anfragebeantwortung mitgeteilt, dass es in diesem Bereich entsprechende Planungen gibt. Alles andere wäre ein weiterer Mosaikstein in der Pleiten-, Pech- und Pannen-Serie rund um die Entstehung der neuen Donaubrücke. Kollege Langer hat es angesprochen, dass wir alle in der jüngsten Vergangenheit mitbekommen haben, dass die Radinfrastruktur bei Brücken sehr komplex und herausfordernd ist. Wir beantragen deswegen die Zuweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau, um dort eine entsprechende ausführliche Information zu geben als Basis für allfällige weitere Schritte, die in diesem Zusammenhang notwendig sein könnten.“ Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bei meiner Anfragebeantwortung schon einiges zur Thematik der Radverträglichkeitsprüfung betreffend die neue Donaubrücke erläutert und erklärt. Ich verstehe den Antrag insofern auch nicht, weil er fünf Jahre zu spät ist. So eine Prüfung macht man im Zuge einer Planung und nicht, wenn schon alles mehr oder weniger fertig ist. Was ist die Erwartungshaltung, wenn man jetzt so eine Prüfung machen würde und feststellt, dass die Brücke diese Kriterien nicht erfüllt, was nicht der Fall ist? Wir haben diese Brücke in fünf Jahren von der Planung bis zur Realisierung umgesetzt, das wird uns eine andere Stadt und auch eine andere Landesebene erst einmal nachmachen müssen. Trotz Problemen mit der Statik sind unsere Mitarbeiter – denen ich wirklich danke – konzentriert geblieben und haben die Probleme gelöst. Für ein Projekt dieser Größenordnung haben wir trotz der bekannten Probleme, trotz der späten Finanzierungsvereinbarung mit dem Land, wenn man von Pleiten, Pech und Pannen spricht, lediglich Mehrkosten von 2,6 Millionen Euro, sprich von 3,7 Prozent. Eine Fahrradverträglichkeitsprüfung zum jetzigen Zeitpunkt wäre viel zu spät. Das heißt, wir werden diesem Antrag so nicht zustimmen, wir werden uns der Stimme enthalten. Das nächste Mal rate ich der Grünen-Fraktion, vielleicht auch Gemeinderätin Mag.a Grünn, das dann zum richtigen Zeitpunkt zu machen und das wäre bei der Planung.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Langer, MA.: „Danke schön, vielen Dank für die Ausführungen. Was die Erwartungshaltung betrifft, möchte ich noch einmal anmerken, dass wir uns jetzt nicht auf die Brücke bzw. auf den Weg auf der Brücke selbst kaprizieren, sondern uns vielmehr auf die Anbindung und Einbindung in das umliegende Infrastrukturnetz beziehen, da möchten wir gerne auf Nummer sichergehen. Ich bedanke mich aber für die avisierten Zustimmungen, die etwaig stattfinden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (13) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (13) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 12 Gefahrlose Querung Altenberger Straße/Schumpeterstraße und führt aus: „Der vorliegende Antrag behandelt eine konkrete Problemstelle in Dornach. Einige von Ihnen werden diese Stelle bestimmt kennen, es geht um die Kreuzung zwischen Schumpeterstraße und Altenberger Straße auf Höhe des Studentenwohnheimes. Ich glaube, 2017 wurde begonnen dieses zu bauen und 2020 wurde es bezogen. Dort gab es in der Vergangenheit auf Höhe des Studentenwohnheimes einen Schutzweg zur Querung der Altenberger Straße, der vor allem von AnrainerInnen und SchülerInnen für den Schulweg häufig frequentiert wurde. Auf dieser Höhe wurde nun eine Linksabbiegespur Richtung Schumpeterstraße eingeführt, was zur Konsequenz hatte, dass der Schutzweg entfernt wurde bzw. entfernt werden musste. Was möglicherweise eine Verbesserung für den Autoverkehr gebracht hat, hat eine Verschlechterung für den Fuß- und Radverkehr zur Folge. FußgängerInnen und RadfahrerInnen müssen jetzt für dasselbe Ziel zwei Fahrbahnen und zweimal die Trasse der Straßenbahn überqueren. Für viele AnrainerInnen und SchülerInnen und auch für uns, ist dieses Vorgehen nicht wirklich nachvollziehbar. Wir sind irritiert darüber, dass dieser hoch frequentierte Weg zu Ungunsten des Fuß- und Radverkehrs verändert wurde. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Referent für Infrastruktur und Stadtplanung wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Bereich der Kreuzung Altenberger Straße/Schumpeterstraße die erforderlichen Schritte in die Wege geleitet werden, um eine gefahrlose und barrierefreie Querung der Altenberger Straße für FußgängerInnen und RadfahrerInnen auf der Höhe des Studentenheims STUWO zu schaffen bzw. wiederherzustellen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht wird es Herrn Infrastrukturreferenten Hein wundern, in diesem Fall bin ich von der Lösung zwar nicht 100-prozentig überzeugt, aber ich kann sie nachvollziehen und verstehen. Bei der Altenberger Straße gibt es sehr viele Fußgängerquerungen und an der gegenständlichen Stelle auch noch immer eine Möglichkeit, gefahrlos zu queren, wenn man von der Oberbank über die Geleise danach auf die Querung entlang der Geleise kommt. Das ist vielleicht ein bisschen umständlich. Ich glaube aber, dass sich auch hier wieder zeigt, dass sich Menschen an gewisse Verhaltensweisen gewöhnen und es eine Zeit dauert, bis man das verändert. Dafür ist aber dort jetzt ein Abbiegestreifen von der Altenberger Straße, das ist auch nicht ganz schlecht, auch im Hinblick darauf, dass das Verkehrsaufkommen nach der Pandemie dort wahrscheinlich ein bisschen erhöht sein wird. Darüber zu diskutieren und Verbesserungen anzuregen, finde ich trotzdem gut, daher beantrage ich die Zuweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau. Wir würden uns dort gerne einbringen.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Ich stimme einer Zuweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zu.“ Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zugewiesen. Gemeinderat Mag. Seeber berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 13 Shoppen statt Schleppen! Einführung eines Liefer- und Abholservice in Linz und führt aus: „Danke Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegin, ich möchte heute im Gemeinderat einen Antrag zur Diskussion bringen, den wir im Rahmen der Wirtschaftsförderungen bereits letztes Jahr im November thematisiert haben. Die Innenstadt hat es in Bezug auf Handel und Gewerbe schwer. Rückblickend hat es mit der Abwanderung der Kaufkraft in die Shopping-Center am Stadtrand begonnen. Dann kam die Konkurrenz der internationalen Internethändler und letztendlich hat Covid-19 auch einen zwischenzeitlichen Endpunkt gemacht, wobei man nicht weiß, welche Belastungen für diesen Bereich der Gewerbetätigen möglicherweise noch kommen. Auf jeden Fall braucht es entschiedene Schritte, um die Wettbewerbsfähigkeit der Linzer Innenstadt zu erhalten und auszubauen. Der vorliegende Vorschlag zur Einrichtung von Servicepoints, zum Beispiel in leerstehenden Geschäftslokalen, wo man Einkäufe sammeln und zwischenlagern kann, letztendlich kombiniert auch mit einer ökologischen Lieferservice-Infrastruktur für die Heimlieferung könnte eine neue Servicequalität für die Linzer Innenstadt darstellen. Man könnte einen entspannten Einkaufsbummel machen, aber den Lieferservice auch dafür nützen, die Einkäufe beim Innenstadtgeschäft des jeweiligen Vertrauens von zuhause aus zu machen. Unsere Betriebe - das ist meine feste Überzeugung - brauchen mittlerweile mehr, als rein Covid-bedingte Gebührennachlässe und Zuschüsse. Die Einrichtung einer Serviceeinrichtung, wie ich sie hier vorschlage, wäre eine in die Zukunft gerichtete Investition in die Wettbewerbsfähigkeit der Linzer Innenstadt. Davon würde nicht nur der Handel, sondern auch die Gastronomie und DienstleisterInnen profitieren sowie die Freizeit- und Kulturbetriebe, weil sich die Menschen dann vielleicht auch lieber und länger in der Stadt aufhalten können. Letztendlich wäre es auch ein exzellentes Projekt für das neue Stadtmarketing Linz, das ohnehin mit sinnvollen Projekten ausgestattet werden soll. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Referent für Wirtschaftsförderung wird beauftragt, gemeinsam mit der neu gegründeten Stadtmarketing Linz GmbH ein umsetzungsfähiges Konzept zu erarbeiten, um die Linzer Handelsbetriebe im Wettbewerb mit den internationalen Online-AnbieterInnen mit einem innovativen Abhol- und Lieferservice zu unterstützen. Erste Umsetzungsschritte sollen bis zur Erstellung des Voranschlages 2022 beschlussfähig vorbereitet und weitere Realisierungsschritte zügig vorangetrieben werden.‘ Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um Diskussion und Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Schauberger: „Lieber Kollege Seeber, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werter Gemeinderat, geschätzte BesucherInnen, die Idee ist nicht schlecht, nur glaube ich, dass die Verantwortung für so einen Lieferservice für die Geschäftskunden aus meiner Sicht in den Bereich der Unternehmen angesiedelt gehört und nicht bei der Stadt Linz. So viel Eigenverantwortung und Geschäftsgeschick traue ich den Unternehmern schon zu, dass sie das, wenn es für sie ein Vorteil ist, selber machen. Dazu brauchen sie nicht die Stadt Linz. Generell habe ich damit ein bisschen ein Problem, weil man sich immer nur auf den Handel in der Innenstadt konzentriert. Das Stadtgebiet ist größer und Wirtschaft und Handel passieren in der ganzen Stadt. Wie kommen Händler und Geschäfte dazu, die ihre Geschäfte in einer anderen Region in der Stadt betreiben, dass sie dann davon nicht profitieren, sondern nur die City. Ich glaube auch, dass es darüber Diskussionsbedarf gibt und man darüber reden sollte. Darum beantrage ich für die SPÖ die Zuweisung zum Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung. Ich glaube, das ist der Ort, wo man die Idee diskutieren kann.“ Schlusswort Gemeinderat Mag. Seeber: „Danke vielmals für deinen Beitrag. Die Lieferservices selbst zu organisieren, ist für kleine Händlerinnen und Händler sicherlich schwierig und was – ich sage jetzt einmal – die Kosten und den Aufwand betreffen, wahrscheinlich nicht darstellbar. Wenn man hier Kompetenzen und Mengen bündelt, kann man sicher attraktive Angebote machen, das war die Idee dahinter. Andererseits verstehe ich auch den Punkt, dieses Thema nur auf die Innenstadt zu beschränken. Grundsätzlich sollte allen geholfen werden. Eine Heimzustellung der Einkäufe wäre für ganz Linz, für alle Bereiche, eine sinnvolle Idee. Ich denke, wir sollten über das Thema tatsächlich im Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung diskutieren und bin damit einverstanden, wenn wir dort weiterreden. Vielen Dank.“ Die Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung zugewiesen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Lackner berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 14 Masterplan Linzer Donauraum und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ,Lebensader Donauraum‘, ich glaube, da haben wir alle ein Bild vor Augen, wie wir an einem schönen Sommertag oder einem schönen Frühlingstag als Familie beratschlagen, was wir heute machen. Gehen wir an die Donau, treffen wir uns mit Freunden an der Donau. Warum ist das so? Gewässer und Uferzonen gehören zu den attraktivsten Lebensräumen, die wir haben, insbesondere in Städten verfügen diese über eine sehr hohe Aufenthaltsqualität. Linz hat mit der Donau, ihren Ufern und dem angrenzenden Stadtraum ein riesiges Potential zur Verfügung. Dieses Potential wird aber nicht ausreichend gehoben und auch nicht den Anforderungen einer modernen, sich entwickelnden Lebens- und Klimastadt gerecht. Aktuell wird dieses enorme Aufenthalts- und Erholungspotential entlang der Donau nur in einzelnen Abschnitten, und auch hier nur ungenügend genutzt. Viel schlimmer ist aber, dass man den Steakholdern wie ASFINAG, viadonau, Schifffahrtsunternehmen und auch anderen teilweise sehr konzeptlos gegenübersteht, wenn diese ihre Projekte im eigenen Interesse vorantreiben. Es ist daher hoch an der Zeit, für den Linzer Donauraum landschaftsarchitektonische und ökologische Qualitäten zu definieren. Ein Masterplan ist dafür ein geeignetes Instrumentarium, es ist ein Rahmenplan. Dieser kann der Stadtverwaltung als Leitfaden und Ideengeber dienen, um die Entwicklung entlang der Ufer abgestimmt weiterzuführen und Veränderungen zu initiieren. Dies ist im Interesse der Linzerinnen und Linzer und dient auch der Positionierung unserer Stadt und insgesamt den öffentlichen Interessen wie Stadtklima, Natur- und Landschaftsschutz. Es ist aber auch ein geeignetes Instrumentarium, um positive Effekte auf das Stadtbild zu erzielen. Auf Basis einer Bestandsanalyse werden Ziele und Maßnahmen formuliert, die eine verstärkte freiraumplanerische und gestalterische Hinwendung zur Donau ermöglichen. Die Donau ist vernetzt mit dem Hinterland, es pulsiert, es ist ein wechselwirkender Austausch, ein Strömen, ein Fließen. Das muss alles einmal in einen Plan gefasst werden. Es stützt die Donauraumentwicklung als Herzstück einer Linzer Freiraumpolitik. Die Donau im Stadtbild wird dadurch intensiv erlebbar gemacht und soll sich mit der Stadtlandschaft vernetzen. Das soll als Ziel des Masterplanes definiert werden. Ich stelle daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Stadtsenat wird ersucht, ein offenes Ausschreibungsverfahren für einen Masterplan des Linzer Donauraums durchzuführen. Ziel ist ein interdisziplinäres Planungsteam zu beauftragen und die Donauraumentwicklung als Herzstück einer Linzer Freiraumpolitik voranzutreiben.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, einmal vorab, vielen Dank für den Antrag. Wir stimmen mit der Analyse überein, dass der Donauraum ein attraktiver Lebensraum ist. Auch einer weiteren Potentialhebung stehen wir sehr positiv gegenüber. Leider ist uns aber der vorliegende Antrag zu wenig konkret. Beispielsweise sind sowohl keine Ziele, als auch die Flächen nicht definiert. Daher sollte ein solches Projekt vorab in den zuständigen Ausschüssen besprochen werden. Ich würde daher vorschlagen, dass wir diesen Antrag dem Ausschuss für Infrastruktur und dem Ausschuss für Stadtgrün zuweisen und dort darüber sprechen. Vielen Dank.“ Vizebürgermeister Hein. „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich muss mich meinem Vorredner anschließen. Mir fehlt ein bisschen die Phantasie um zu wissen, was damit gemeint wird. Es kann sein, dass ich phantasielos bin, aber, wenn man die Donau im Linzer Raum stromabwärts fährt, dann haben wir auf der rechten Donauseite gleich einmal St. Margarethen, einen schönen, naturbelassenen Bereich, der von den Linzern gerne als Erholungsfläche angenommen wird. Fahren wir ein Stück weiter hinunter, haben wir derzeit noch die ASFINAG-Baustelle und dann kommt schon die Nibelungenbrücke, das Lentos und dann der Donaupark. Dieser ist auch aus meiner Sicht an und für sich sehr attraktiv und wird sehr gut angenommen. Wechseln wir auf die linke Seite der Donau. Im Bereich Alt-Urfahr wurde vor wenigen Jahren von der viadonau eine Renaturierung durchgeführt. Der sogenannte Donau-Strand wird sehr, sehr gut angenommen und ist vor allem an warmen Wassertagen sehr beliebt. Fahren wir ein Stück weiter, dann kommen die Nibelungenbrücke und das Jahrmarktgelände. Für das Jahrmarktgelände haben wir gerade vor wenigen Wochen einen Planungsauftrag beschlossen, dort wird schon etwas gemacht. Fahren wir wieder ein Stück weiter, kommen wir zur Manipulationsfläche der Neuen Donaubrücke. Hier wird es natürlich eine Renaturierung geben, es werden sehr viele Bäume gepflanzt und eine schöne Landschaftsgestaltung gemacht und es wird auch Sitzstufen in Richtung Ufer geben. Wieder ein Stück weiter, kommen wir zu den Bypass-Brücken. Dort hat jetzt aus unserer Sicht eine Gestaltung eigentlich keinen Sinn, weil spätestens im Jahr 2022 die Voest-Hauptbrücke generalsaniert wird. Das heißt, hier wird man Manipulationsflächen brauchen. Jeder Aufwand, den man da jetzt investieren würde, wäre ein vergebener Aufwand. Wenn man weiterfährt – viel ist dort nicht mehr auf Linzer Stadtgebiet -, haben wir einen sehr naturnahen Raum, der von Sportlern und zum Hundespazieren genützt wird. Ich bin davon überzeugt, dass auch dieser Raum in Ordnung ist. Wir werden diesen Antrag und auch die Zuweisung nicht mittragen. Wir wollen zuerst einmal konkrete Vorschläge hören. Hier aber ein Problem aufzuzeigen und dann zu sagen, dass ein interdisziplinäres Planungsteam beauftragt wird und irgendetwas machen soll, ist mir einfach zu wenig. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lackner: „Die städtebauliche Kommission arbeitet genau auf dieser Masterplanebene. Der Masterplan ist eine Vision für einen Raum, Rahmenbedingungen aus dieser Vision zu formulieren. Da geht es genau nicht darum, einzelne Detailplanungen zu haben, die man aneinanderreiht und die das Ganze ergeben, weil Einzelteile oft nicht genau das Ganze ergeben, das man möchte. Ich ersuche noch einmal um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (13) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18), FPÖ (13) und Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion und KPÖ gemeinsam eingebrachten Antrag M 15 Einführung eines Jugend-Gemeinderates in Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, ich freue mich über diesen gemeinsamen Antrag mit Gerlinde Grünn, weil ich denke, dass dieser Antrag ein sehr, sehr wichtiger für die Zukunft von Linz ist. Dabei geht es darum, dass die Linzer Jugend ein politisches Mitspracherecht erhalten soll. Politik bestimmt nicht nur unser aller Leben, sondern hat immer einen wesentlichen Einfluss auf die Jugend. Gerade jetzt mit Corona hat man gesehen, dass die Politik die Lebensbedingungen der Jugend wesentlich gestaltet hat. Deswegen liegt es auch im Interesse der Stadt, hier Verständnis zu zeigen und natürlich auch die Interessen der Jugend miteinzubeziehen, ihnen Gehör zu verschaffen, ihnen eine Stimme zu geben und sie sozusagen auch über ihr Leben und ihre Zukunft mitbestimmen zu lassen. Da gibt es die Möglichkeit, einen Jugend-Gemeinderat einzurichten, in dem man dann miteinander diskutieren und Meinungen austauschen kann und die Sichtweise der Jugendlichen sozusagen öffentlich kundtun kann. Das kann einerseits natürlich reell, also so wie wir den Gemeinderat abhalten, passieren, aber natürlich auch digital. Wahrscheinlich ist das aktuell natürlich nur digital möglich. Es geht darum, dass die Jugend lernt, demokratiepolitische Prozesse zu verstehen und mitzubestimmen. Sie bekommen durch die aktive Mitarbeit natürlich auch einen Einblick, wie Mitbestimmung funktioniert und wie man dadurch sein eigenes Leben mitgestalten und die Lebensqualität beeinflussen kann. Es ist wichtig, dass man als junger Mensch das Wesen der Demokratie und die Politik begreift. Am besten passiert das, indem man miteinbezogen wird. Geben wir also in Linz den Jugendlichen eine aktive Rolle in der Mitbestimmung und eine Stimme, die Bedeutung hat, und schauen wir, dass wir konkrete Maßnahmen schaffen, damit wir das umsetzen können. Ich ersuche um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz hält 2021 einen Jugendgemeinderat ab, um sich mit den Sorgen, Problemen und Wünschen von Jugendlichen in Linz auseinander zu setzen. Unter Einbeziehung von ExpertInnen und VertreterInnen von Kinder- und Jugendorganisationen, Schulen und der betroffenen Zielgruppe soll ein Konzept erarbeitet werden, im Ausschuss beraten und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden. Die Abhaltung des Jugendgemeinderates soll auch digital möglich sein.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderätin Hochedlinger: „Sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren, wir als Grüne-Fraktion sind immer für mehr politische Mitbestimmung der Bevölkerung und vor allem von jungen Menschen. Vor allem jetzt in dieser globalen Krise, in der sich junge Menschen in ihren Interessen oft nicht genug gehört und gesehen fühlen, wäre es ein schönes und wichtiges Zeichen der Stadt, einen Jugend-Gemeinderat abzuhalten. Es wäre aber unbedingt wünschenswert, dass solch ein Jugend-Gemeinderat nicht nur ein symbolischer Akt ist, sondern dass eine wirklich wirksame Form der Mitbestimmung ermöglicht wird und die vertretenen jungen Menschen für die junge Linzer Bevölkerung repräsentativ sind. Das heißt, dass Jugendliche quer durch alle Milieus, Stadtteile und Hintergründe zur Teilnahme eingeladen werden. Wir sehen, dass es noch einige wichtige Fragen im Detail zu besprechen gibt. Deshalb fänden wir eine Diskussion im Ausschuss gut. Wenn eine Zuweisung aber keine Mehrheit findet, dann stimmen wir dem Antrag aber gerne so, wie er ist, zu. Wir bedanken uns für die Initiative von Kolleginnen Leitner-Rauchdobler und Mag.a Grünn.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Danke für die Wortmeldung. Ich finde, das wäre eine große Chance für Linz und für die Jugend von Linz. Natürlich sind wir mit allen vorgebrachten Argumenten vollkommen einverstanden und natürlich auch mit der Zuweisung zum Ausschuss, dass man da natürlich dann die genauen Parameter bestimmt, weil es wesentlich ist, wie man diese Parameter gestaltet. Es wäre für die Linzer Zukunft und für die Jugend ein wesentliches Mittel, ihre Stimme in konkrete Maßnahmen umwandeln zu können. Ich ersuche noch einmal um Zustimmung.“ Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von ihr mit Unterstützung der Grünen-Fraktion eingebrachten Antrag: M 16 Erarbeitung Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung in Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, bei diesem Antrag geht es wieder um Mitbestimmung und zwar die der Bürgerinnen und Bürger. Ich möchte mich bei den Grünen für die Unterstützung bedanken, damit habe ich diesen Antrag einreichen können. Gerade dort, wo es um die Zukunftsfähigkeit einer Stadt, einer Gesellschaft geht, kann/soll die Bevölkerung bzw. können die BürgerInnen mitbestimmen, ihre Wünsche, ihr Wissen und wenn möglich auch die Unterstützung in der Umsetzung einbringen. Gerade in Linz haben wir in den letzten Jahren die Entwicklung gesehen, dass sich sehr viele Bürgerinitiativen gebildet haben, die sich in den unterschiedlichsten Themen wie Verkehr, Umweltschutz oder gesellschaftspolitische Themen beschäftigt haben. Ich denke, das ist ein Zeichen, dass sich die Bevölkerung einbringen will, vor allem ist es auch ein Zeichen, dass manches nicht optimal läuft und ihre Stimme nicht gehört wird. Das wäre jetzt eine Chance. Ich habe ein bisschen recherchiert. In Deutschland gibt es in diesem Bereich bereits unheimlich viel Bewegung, wo in sehr vielen Städten schon ein Leitbild oder eine ähnliche Form in der Stadtregierung gefunden worden ist, um konkret die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in die Prozesse der Stadtentwicklung mit einzubeziehen. Je nach Prozess oder je nach Thematik kann das unterschiedlich sein. Es geht darum, sich einmal Gedanken darüber zu machen, wie so eine neue Beteiligungskultur in Linz ausschauen könnte. Das Leitbild soll gemeinsam mit Expertinnen und Experten, VertreterInnen der Verwaltung genauso wie mit der Politik und vor allem mit den Bürgerinnen und Bürgern ausgearbeitet werden. Das soll dann eine verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit in der Stadt zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung gelten. Darin kann geregelt werden, auf welchem Wege die BürgerInnen informiert werden, wie die BürgerInnenbeteiligung initiiert werden kann, wie die einzelnen Verfahrensschritte aufeinander abgestimmt werden, wer Leitung und Moderation übernimmt und auf welchem Weg die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens schließlich in die kommunalen Entscheidungsprozesse einfließen können. Wie gesagt, in Deutschland gibt es schon viele Modelle, angefangen bei Heidelberg als Vorreiterin, dann Dresden, Bonn und Friedrichshafen. Auch in Österreich gibt es ein Beispiel, wo es bereits seit dem Jahr 2014 ein entsprechendes Leitbild gibt, das ist Graz. Man sieht, dass das hohe Engagement der BürgerInneninitiativen in der Stadt, auch in Linz, beispielhaft und wertvoll für die Lebensqualität in der Stadt ist. Das wird von der ganzen Bevölkerung in Linz geschätzt. Ich denke, es wäre ein guter, ein weiser und ein richtiger Zug, wenn wir die Bürgerinnen und Bürger von Linz von Anfang an in die Entscheidungsprozesse mit einbeziehen, ihre Anliegen ernst nehmen und schauen, dass die entsprechenden Anliegen Umsetzung finden. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Erstellung von ,Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung Linz‘ wird als verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den BürgerInnen, den VertreterInnen der Politik und der Verwaltung von Linz beschlossen. Die Leitlinien bieten einen verlässlichen Rahmen für die Umsetzung von Bürgerbeteiligungsprozessen und sollen gleichzeitig zur Etablierung einer kommunalen Beteiligungskultur beitragen. Das Regelwerk soll unter Einbeziehung von ExpertInnen, VertreterInnen der Verwaltung und Politik und BürgerInnen erstellt werden, im Anschluss im Ausschuss zur Diskussion gestellt werden, und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Unterstützung für diesen Antrag.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Elisabeth, der Antrag fordert Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung als verbindliche Grundlage. Das Problem ist, dass das der Linzer Gemeinderat nicht beschließen kann. Kompetenzmäßig müsste so eine verbindliche Grundlage landesgesetzlich geregelt werden. Daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Die Linzer Volkspartei steht der Idee einer Bürgerbeteiligung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, weil sie die Akzeptanz für Abläufe und Entscheidungen auf der einen Seite erhöht und die Identifikation mit der Stadt ebenfalls erhöht und auch zu einer erhöhten Zufriedenheit führt. Es braucht allerdings klare Spielregeln und Strukturen, die transparent und nachvollziehbar sind und es braucht natürlich Gestaltungsspielräume. Diese sind unabdingbare Voraussetzungen für Bereiche, die überhaupt einer Bürgerbeteiligung zugeführt werden können. Aus unserer Sicht braucht es keine landesgesetzliche Vorgabe. Wie im Antrag ersichtlich, geht es um die Erstellung eines derartigen Regelwerkes, sich damit auseinander zu setzen. Dieser Idee stehen wir aufgeschlossen gegenüber und werden diesen Antrag deswegen auch unterstützen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte mich der Aufgeschlossenheit meiner VorrednerInnen für den Antrag anschließen. Wir sehen auch, dass es grundsätzlich Möglichkeiten gäbe, Politik und Verwaltung in Linz noch stärker für BürgerInnenbeteiligung zu öffnen. Über die Rolle der VerteterInnen von Bürgerinitiativen, über ihre Expertise in den Stadtteilen, spreche ich jetzt nicht mehr, darüber haben meine VorrednerInnen sehr ausführlich berichtet. In diesem Zusammenhang haben wir auch eine Implementierung einer Ombudsstelle für BürgerInneninitiativen beantragt und hoffen natürlich nach wie vor auf eine positive Erledigung im Ausschuss. Somit unterstützen wir diesen Antrag und ersuchen auch die anderen Fraktionen um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich möchte noch einmal ganz kurz darauf eingehen, weil ich denke, dass das ein ganz, ganz wesentliches Leitbild wäre. Helge Langer hat das schon ausgeführt, es gibt bereits einen Antrag von den Grünen, bei dem es um eine Stelle seitens der Stadt Linz geht, dass Bürgerinitiativen unterstützt werden. Manches Mal muss man in der Politik schon einen sehr langen Atem haben. Ich glaube, dieser Antrag liegt jetzt schon einige Monate im Ausschuss und es ist noch keine Stelle eingerichtet. Ich denke, man merkt es zum Teil ja auch an der Unzufriedenheit der Bevölkerung oder bei manchen Menschen, auch bei den VertreterInnen der Bürgerinitiativen, dass das sehr, sehr langsam geht. Mir ist bewusst, dass es dauert, so ein Leitbild zu entwickeln. Ein erster Schritt wäre, im Ausschuss darüber zu diskutieren, wie man so etwas ausgestalten kann. Es gibt keinen Grund, vor der Bevölkerung Angst zu haben. Man kann im Vorfeld sehr viel Angst durch Kommunikation und Einbeziehung wegnehmen und viel bessere Lösungen zustande zu bringen. Es geht darum, bessere Lösungen und mehr Akzeptanz zu schaffen. Wir in der Politik sind dazu da, im Sinne der BürgerInnen zu arbeiten und ihre Wünsche in der Stadt umzusetzen. Ich hoffe, dass der Antrag eine Mehrheit findet, um darüber zumindest im Ausschuss diskutieren zu können. Der Sinn des Antrages ist, darüber zu diskutieren, es wird noch gar nichts beschlossen. Keine Angst vor der Diskussion. Schauen wir einmal, wie wir die BürgerInnen miteinbeziehen können.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (18) und FPÖ (13) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 17 Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr im Bereich A7-HASt Auhof – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, grundsätzlich versuchen wir uns für eine Trendwende in der Verkehrsplanung mit Fokus auf den öffentlichen Verkehr sowie auf den Fuß- und Radverkehr einzusetzen. Nun stellen so manche Projekte im hochrangigen Straßennetz eine Hürde dar, genau diese Trendwende zu erreichen. Das betrifft beispielsweise bekanntlich die Westring-Donaubrücke, aber auch das Projekt der Autobahnhalbanschlussstelle A7 Auhof, ein Projekt das wir aus ökologischen und finanziellen Gründen schon in der Vergangenheit abgelehnt haben. Aber auch dieses Projekt bringt weitere Probleme mit sich. Dort ist zu befürchten, dass FußgeherInnen und RadfahrerInnen einen beträchtlichen Umweg in Kauf nehmen oder ein sehr steiles Gelände begehen müssen. Wir möchten grundsätzlich verhindern, dass zumindest durch Baumaßnahmen im hochrangigen Straßennetz eine Verschlechterung des Status quo im Bestand entsteht. Wir ersuchen daher in diesem Fall die Projektpartner ASFINAG und das Land Oberösterreich den Fuß- und Radverkehr umfassend in das Projekt zu integrieren und die neuen Begleitwege, die entstehen, zumindest auf kombinierte Geh- und Radwege zu adaptieren. Auch eine verträgliche Lösung bis hin zu einer eigenen Röhre für die Unterführung Koglerweg, die sicher einige von Ihnen kennen, ersuchen wir dabei in Betracht zu ziehen. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Oö. Landesregierung und die ASFINAG: ,Die Oö. Landesregierung und die ASFINAG werden ersucht dafür Sorge zu tragen, dass beim Bau der Auf- und Abfahrten der A7-HASt Auhof für den FußgängerInnen- und Radverkehr nutzbare, baulich getrennte und möglichst kreuzungsfreie Begleitwege mit errichtet werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in der bestehenden A7-Unterführung durch die Auslegung einer entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzung die Errichtung eines baulich getrennten Geh- und Radwegs ermöglicht wird oder eine getrennte Röhre für den Fußgängerinnen- und Radverkehr in Betracht gezogen wird.‘ Ich bitte um Zustimmung zu dieser Resolution.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion und KPÖ gemeinsam eingebrachten Antrag M 18 Antragstellung durch einzelne Mitglieder des Gemeinderates ermöglichen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, geschätzte Besucher, wieder ein gemeinsamer Antrag mit meiner geschätzten Kollegin Gerlinde Grünn und mir. Dabei geht es um eine Änderung der Statuten der Stadt Linz. Ich glaube, ich brauche auf dieses Thema jetzt nicht mehr genauer eingehen. Wir haben diesen Antragstext bereits vor ein paar Jahren im Gemeinderat gehabt und haben die Änderungsmöglichkeiten und Statuten sehr intensiv diskutiert. Grundsätzlich gab es vorab über einzelne Punkte eine Mehrheit, der Antrag wurde aber trotzdem nicht angenommen. Zwei Punkte sind mir wichtig. Einerseits, dass ich hier im Gemeinderat immer wieder gehört habe, wie wichtig es ist, dass man beispielsweise den Proporz abschaffen würde oder das generell ändern würde und wie wichtig es ist, die Informations- und Kontrollrechte und überhaupt die Möglichkeiten der Opposition zu stärken. Für mich ist klar, dass immer der Standort auch den Standpunkt deklariert. Im Grunde genommen, gibt es bereits eine Opposition im Gemeinderat. In dieser Form gibt es die NEOS-Fraktion und Gerlinde Grünn mit der KPÖ. Die Bereitschaft, das zu ändern, war in der Vergangenheit noch nicht da, aber die Hoffnung lebt noch, dass wir heute eine qualifizierte Mehrheit finden und das möglich gemacht wird. Der zweite Punkt, der mir ganz wichtig ist, wenn man sich die Statuten der Stadt Linz anschaut: In den Gemeinden besteht für jeden einzelnen Gemeinderat/Gemeinderätin die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Diese Möglichkeit gibt es in den Statutarstädten nicht. Ich finde, das wäre eine grundsätzlich berechtigte Änderung. Man sollte hier die gleichen Voraussetzungen schaffen, wie in den normalen Gemeinden, weil gerade Demokratie von der Vielfalt der Meinungen und der Möglichkeiten lebt, z.B. der Möglichkeit, verschiedene Standpunkte offen miteinander diskutieren zu können, damit gute Ideen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Linz entsprechend umgesetzt werden können. In diesem Sinne ist dieser Antrag, der von Gerlinde und mir eingereicht worden ist, im Sinne jedes(r) einzelnen LinzerIn. Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe folgende Resolution an den Oberösterreichischen Landtag: ,Das Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) soll dahingehend abgeändert werden, dass eine Antragstellung nach § 12 StL 1992 auch durch einzelne Mitglieder des Gemeinderates (Änderung von § 42 Abs. 2 Z. 1 StL 1992) möglich ist.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, einen diesbezüglichen Vorstoß hat es schon im Jahr 2017 gegeben. Die Linzer Volkspartei hat diesen Vorstoß damals nicht unterstützt und wir werden diesen Beschluss auch heute nicht mittragen. Hintergrund ist, dass bestimmte qualifizierte Antragserfordernisse, wie sie das Statut der Landeshauptstadt Linz vorsieht, einen Hintergrund haben und zwar geht es um die Funktionsfähigkeit des Gremiums. Dieser darüber liegende Hintergrund besteht darin, dass sich auch der Linzer Gemeinderat auf seine Kernaufgaben konzentrieren soll und zwar im Sinne jener Angelegenheiten, die zumindest eine bestimmte Chance auf Realisierung haben. Der heutige Gemeinderat zeigt, dass sich, wenn es gleichgerichtete Interessen gibt, sehr rasch eine weitere Person findet, die einen Antrag unterstützt. Wir haben diesen Antrag heute zur Beschlussfassung vorliegen und haben im heutigen Gemeinderat auch schon über mehrere derartige Anträge gesprochen. Ein Antrag, der nicht die Unterstützung zumindest zweier Personen findet, hat kaum eine Aussicht auf Beschlussfassung. Wir werden deswegen bei diesem Antrag nicht mitstimmen und diesen Vorstoß nicht unterstützen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich gehöre diesem Gremium schon fast zwölf Jahre an. Ich muss leider feststellen, dass es in diesen zwölf Jahren schon einige Vorstöße gegeben hat, die Minderheitenrechte hier zu stärken. Das ist aber bis jetzt gescheitert. Deswegen bin ich Elisabeth recht dankbar, dass wir heute noch einmal diesen Vorstoß auf ein ganz einfaches Recht, an das Initiativrecht eines Gemeinderats oder einer Gemeinderätin gemeinsam gewagt haben. Ich appelliere an alle, noch einmal in sich zu gehen und das zu ermöglichen. Der Grad einer Demokratie misst sich schon an dem, wie man mit einer Minderheit umgeht, warum das nach wie vor so ist, dass eine einzelne Gemeinderätin, ein einzelner Gemeinderat keinen eigenen selbstständigen Antrag stellen darf. Ich glaube, das ist wirklich nicht mehr zeitgemäß. Ich sage einmal so, es wäre eine große, demokratische Leistung dieses Gemeinderates, wenn wir – in dieser Periode haben wir nur mehr zwei Sitzungen -, jetzt zumindest dieses Recht noch gewähren würden. Dieser Antrag ist eine Resolution an das Land und muss sowieso erst dort noch einmal beschlossen werden. Ich bitte daher um Unterstützung. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich möchte mich auch dazu äußern: Angesichts der anderen statutarischen Bestimmungen, die wir in Linz haben, die uns vom Landtag per Beschluss aufoktroyiert werden, ist es mir überhaupt nicht erklärbar, warum ein einzelnes Mitglied dieses Hauses nicht auch einen Antrag stellen sollte. Gerade, wenn man sich die Entwicklungen einer dreiköpfigen Fraktion in den letzten Wochen vor Augen führt, so sind diese Mitglieder genauso demokratisch legitimiert, wie jedes andere Mitglied des Gemeinderates auch. Aber ein Mitglied alleine kann keinen Antrag stellen. Für dich, Frau Gemeinderätin Grünn, gilt das als Ein-Personen-Unternehmensfraktion schon die ganze Zeit. Ich glaube, dass es ein Anachronismus ist, dass man für dieses Recht, selbst einen Antrag zu stellen, jemanden Zweiten, warum auch immer, benötigt. Ich glaube, dass das der Landesgesetzgeber tatsächlich ändern sollte. Es sollten auch die Regelungen, wie sich Fraktionen immer in einer sechsjährigen Periode verändern können, ebenfalls statutarisch nachvollziehen. Es ist nicht das erste Mal, dass es in diesem Haus in den letzten 40 Jahren Abspaltungen, Konflikte, Trennungen gegeben hat. Das ist statutarisch niemals nachvollzogen worden. Ich glaube, dass es da viel zu ändern gäbe, aber nach den Äußerungen, die im Vorfeld schon gefallen sind, bleibt es wieder einmal beim frommen Wunsch. Wir bräuchten dafür eine Zweidrittelmehrheit, um mit dieser Resolution an den Landesgesetzgeber herantreten zu können. Die zeichnet sich leider nicht ab. Aber inhaltlich kann ich nur versichern, dass die sozialdemokratische Fraktion dieses Anliegen ohne Wenn und Aber unterstützt.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich kann noch hoffen, dass sich jemand von den zwei Fraktionen, die noch kein Commitment dazu abgegeben haben, das noch anders überlegt. Ich habe mir die Wortmeldungen vom letzten Mal angeschaut. Damals wurde die Statutenänderung auch unter finanziellen Aspekten geführt und die Änderung der Anzahl der Vizebürgermeister war eingebettet. Da hat es konkret geheißen, dass die Reduktion auf ein Gemeinderatsmitglied bei der Antragstellung, kein finanzieller Aspekt sei. Vielleicht könnte man sich deswegen gerade jetzt einmal einen Ruck geben. Damals hat es auch Befürchtungen gegeben, dass dann so viele Anträge oder Resolutionen kommen könnten. Ich glaube, diese Problematik hat man in Oberösterreich in den Gemeinden nirgendwo, wo das möglich ist. Ich denke, man sollte vergleichen, was in jeder anderen Gemeinde in Oberösterreich möglich ist und wofür in Linz die Möglichkeit nicht gewährt wird, weil das Statut so ist, wie es ist. Wir könnten auch schon in die Zukunft vorausschauend denken. Es könnte auch sein, dass es hier ab Herbst mehrere Parteien gibt, die auch berechtigte Interessen haben, die auch von Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden sind und die natürlich auch im Sinne der Linzerinnen und Linzer Anträge einbringen möchten. Es geht nicht immer darum, im Vorfeld Mehrheiten zu finden. Als Beispiel, ich habe mich nach der letzten Gemeinderatssitzung sehr gefreut, dass es beim Antrag Primärversorgungszentrum für Kinder, der keine Mehrheit gefunden hat, im Nachhinein trotzdem eine positive Meldung in der Zeitung gegeben hat. Auch wenn es im Gemeinderat keine ursprüngliche Mehrheit gibt, setzen sich positive Ideen trotzdem durch. Manches Mal braucht es Zeit, dass sich gute Ideen durchsetzen. Dieser Antrag, dieses Thema hat genug Zeit gehabt, sich zu setzen. Es wäre wirklich an der Zeit, das umzusetzen. Ich ersuche noch einmal um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (13) sowie bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (11) aufgrund fehlender Zweidrittelmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 19 Spiel- und Sportplatz unter der Voest-Brücke – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe die Ehre, den letzten Antrag vorzustellen und werde es kurz machen. Es geht um die Voest-Brücke bzw. die Bypass-Brücken, die fertig sind. Ich weiß, da kommt noch die Sanierung, aber grundsätzlich sind die großen Bauwerke fertig. Besonders auf der Seite von Urfahr tut sich darunter ein riesiger Raum auf, der nicht nur groß ist, sondern wirklich wunderschön. Das ist ein beeindruckendes Bauwerk, eigentlich sind es mehrere Bauwerke, dort könnte ein großer Spiel- und Sportplatz entstehen, gut geschützt vor Regen und Sonne, sprich im Sommer kühl und wenn es regnet, trocken. Ideen und junge Nutzer gibt es, glaube ich, genug. Wir glauben auch, dass Linz genau solche coolen Räume braucht, die die Lebensqualität gerade an der Donau steigern. Ich will das jetzt gar nicht weiter ausführen, so wie ich das im Antrag gemacht habe. Die Flächen sind im Besitz der ASFINAG, das wissen wir alle. Deswegen ist es auch eine Resolution. Die Resolution geht dahin, dass die Stadt Linz hier natürlich aktiv wird oder zumindest mit der ASFINAG zusammenarbeitet. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die ASFINAG: ‚Die ASFINAG wird gebeten, für die großen und wettergeschützten Räume unter der ,Voest-Brücke‘ und den Bypass-Brücken eine innovative Nutzung als Sport- und Freizeitfläche zuzulassen. In Zusammenarbeit mit der Stadt, soll dort ein neuer Spiel- und Sportplatz entstehen.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Schmid: „Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben im September 2019 schon eine sehr ähnliche Resolution eingebracht, es ging darum, die ASFINAG aufzufordern, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um die Entstehung von Angsträumen zu vermeiden. Die Resolution ist damals einstimmig angenommen worden. Das ist jetzt ein konkreterer Vorschlag, den wir auch sehr okay finden und daher gibt es unsere Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Giegler: „Ich möchte für die sozialdemokratische Fraktion nur anmerken, dass wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Die Begründung dafür hat Vizebürgermeister Hein zuerst bei einem anderen Antrag schon vorgebracht. Diese Fläche ist noch Manipulationsfläche für die tatsächliche Generalsanierung der Voest-Brücke und wird daher noch einige Jahre benötigt, um die Baustelle entsprechend betreuen zu können. Das ist nicht der richtige Zeitpunkt, jetzt die Resolution zu stellen. Daher enthalten wir uns der Stimme.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Ganz kurz auf dich repliziert, Alexandra. Ich glaube nicht, dass das ein Angstraum ist. Der Raum ist sehr hoch und hell, es ist eigentlich fast wie in einer Kathedrale. Das macht überhaupt keine Angst, das ist einfach ein toller, schöner Raum. Zu dir, Stefan, wir wissen alle, dass die Bypass-Brücken in erster Linie gebaut wurden, um den Belag der bestehenden Brücke zu sanieren. Nur die Sanierung erfolgte hauptsächlich oben. Ich glaube nicht, dass die 13.000 Quadratmeter - so viele sind es - für irgendwelche Maschinen gebraucht werden. Die Baustelle findet oben statt. Abgesehen davon, glaubt niemand daran, dass das übermorgen schon fertig ist. Wir können damit beginnen, zu planen und zu schauen, wie wir das finanzieren und was wir dort machen. Das braucht sowieso ein bis eineinhalb Jahre, wenn nicht mehr. Bis dahin ist dann die Sanierung der bestehenden Voest-Brücke auch schon wieder fertig. Ich glaube, das Timing ist in Wirklichkeit goldrichtig. Ich würde mich freuen, wenn auch die SPÖ ihren Beitrag leistet, dass Linz noch cooler und lebenswerter wird.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (18) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Tagesordnung der 49. Sitzung des Gemeinderates ist somit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit, wünscht einen schönen Abend und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 17:59 Uhr 2 1