Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 2 /2021 PROTOKOLL über die 48. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 4. März 2021, 14 Uhr, im Festsaal des Neuen Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Markus Hein ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: FPÖ Michael Raml ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl FPÖ Patricia Haginger SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn NEOS Olga Lackner GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler FPÖ Zeljko Malesevic ÖVP Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal ÖVP Maria Mayr ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Potočnik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr SPÖ Manfred Schauberger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Mag. Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Mag.a Ulrike Huemer Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER D ANTRAG NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT D 1. Einrichtung eines mobilen Covid-19 Testbusses im Linzer Stadtgebiet; Vergabe der Aufträge; 139.800 Euro exklusiv Umsatzsteuer; Genehmigung einer Kreditübertragung E ANTRÄGE DES STADTSENATES E 1. Prolongierung des vorübergehenden Abweichens von den städtischen Förderungsrichtlinien aufgrund der Covid-19-Pandemie für das Jahr 2021 inklusive Rückwirkung für die vom Gemeinderat bereits genehmigten Förderungen E 2. Gründung der City Management Linz GmbH (CML) E 3. Programm Digitales Linz - Grundsatzbeschluss E 4. Genehmigung der Förderungsrichtlinie „Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz“ für den Zeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021; maximal 1,000.000 Euro sowie Anschaffung von Linz AG Gutscheinen im Gesamtwert von maximal 100.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung E 5. Gewährung einer Subvention an die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz für die Durchführung des ärztlichen Funknotdienstes für das Rechnungsjahr 2021 in Höhe von 45.100 Euro sowie 8000 Euro für die Mitfinanzierung eines Kraftfahrzeuges für den Ärztenotdienst F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG F 1. Corona Massentestungen; Kreditüberschreitungen in Höhe von insgesamt 975.000 Euro und Abschluss von Bestandverträgen für die Anmietung des Design Centers, Tabakfabrik und der TipsArena F 2. Kreditübertragung in Höhe von 94.800 Euro für das Projekt „Insel für Linz“ im Rahmen des Pakts für Linz G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT G 1. Erneuerung und Erweiterung des Sportangebotes im Ing.-Stern-Park im Linzer Franckviertel im Rahmen des Pakts für Linz; 350.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung G 2. Errichtung eines Motorikparks im Naherholungsgebiet Weikerlsee im Rahmen des Pakts für Linz; maximal 300.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung G 3. Gewährung einer Subvention an die Caritas für Kinder und Jugendliche (Deckung des Abganges für den Hort „Junges Wohnen – Guter Hirte“); jährlich 10.000 Euro H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU H 1. Neue Donaubrücke Linz; Covid-Zusatzvereinbarung zum Projektvertrag H 2. Änderungspläne Nr. 171 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Hafenstraße) H 3. Bebauungsplanänderung 06-002-01-01 sowie gänzliche Aufhebung O 107 und teilweise Aufhebung M 16-01-02-00, KG Lustenau (Hafenstraße - XXX-Lutz) H 4. Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, KG Lustenau (Bebauungsplan 06-002-01-01, Hafenstraße – XXX-Lutz); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs H 5. Änderungspläne Nr. 181 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Straßerau) H 6. Sanierung der Unionstraße zwischen Hasnerstraße und Hanuschstraße bzw. Kreuzungsbereich mit der Wiener Straße; Vergabe der Arbeiten; maximal 240.000 Euro H 7. Umgestaltung und Sanierung der Begegnungszone im Kreuzungsbereich Lustenauerstraße / Eisenhandstraße im Zuge der Baumaßnahmen am Südbahnhofmarkt; Vergabe der Arbeiten; maximal 260.000 Euro H 8. Neuplanungsgebiet Nr. 742, Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02, KG Linz (Römerbergtunnel); Verbaländerung - 1. Verlängerung I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG I 1. Südbahnhofmarkt; Sanierung der Oberfläche sowie der Beleuchtung und Stromversorgung (Bauetappe 2 und 3); Vergabe der Arbeiten; insgesamt 840.000 Euro J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION J 1. Abtretung bzw. Rückstellung von Teilflächen in der KG Lustenau (Wimhölzelstraße) J 2. Grundverkauf in der KG Kleinmünchen (Adolf-Dietel-Weg) um den Verkaufspreis von 429.500 Euro J 3. Covid-19-Testungen im Design Center; Abschluss eines Bestandvertrages K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS K 1. Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestival Linz – Crossing Europe (Filmfestival 2021); maximal 117.000 Euro sowie maximal 11.133,56 Euro in Form einer Naturalförderung K 2. Gewährung einer zusätzlichen Subvention an die Künstler- und Künstlerinnenvereinigung MAERZ (laufender Aufwand 2021); 10.000 Euro; insgesamt (von 2019 bis einschließlich 2021) 105.000 Euro L BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG L 1. Stellungnahme des Ausschusses für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zum Bericht des Geschäftsbereiches Kultur und Bildung „Für eine Symmetrie der Geschlechter 2019" M ANTRAG DES PERSONALBEIRATES M 1. Änderung der Einreihungsverordnung 2002 (EVO 2002) für die Bediensteten der Landeshauptstadt Linz N FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 N 1. STÄDTISCHE OBJEKTBEZEICHNUNGEN N 2. 35-STUNDEN WOCHE IN STÄDTISCHEN PFLEGEEINRICHTUNGEN N 3. GESTALTUNG EINES WELCOME- UND INFOPOINTS FÜR RADFAHRER AN DER DONAU N 4. DREI PUNKTE-REFORMPAKET FÜR LINZER STADTPLANUNG N 5. FORTFÜHRUNG DER CORONA-HILFSMASSNAHMEN FÜR DIE LINZER WIRTSCHAFT N 6. BENENNUNG DER NEUEN DONAUBRÜCKE NACH EINER FRAU N 7. LINZER CHARTA FÜR DAS STADTGRÜN N 8. EINBEZIEHUNG ALLER IM GEMEINDERAT VERTRETENEN PARTEIEN IN DAS STADTMAGAZIN LEBENDIGES LINZ N 9. ERRICHTUNG PRIMÄRVERSORGUNGSZENTRUM FÜR KINDER LINZ N 10. MASSNAHMENPAKET FÜR KONGRESSTOURISMUS UND FIRMEN-EVENTS N 11. ERHÖHUNG DES FACHKRAFT-KIND-SCHLÜSSELS IN ELEMENTAREN BILDUNGSEINRICHTUNGEN - ANTRAG UND RESOLUTION N 12. STUDIE BULGARIPLATZ N 13. ZEITGEMÄSSE DEMOKRATISCHE STRUKTUREN - RESOLUTION N 14. UNGERECHTIGKEIT BEI BUNDESFÖRDERUNG FÜR TOP-SPORTVEREINE BESEITIGEN - RESOLUTION N 15. APOTHEKENVERSORGUNG SICHERSTELLEN - RESOLUTION N 16. LINZER BEKENNTNIS ZU ZUWANDERUNGSSTOPP - RESOLUTION N 17. ÖSTERREICHISCHEN SPORT ENTFESSELN - RESOLUTION N 18. ÄRZTEMANGEL BEKÄMPFEN - POTENZIAL DER LINZER MEDIZIN-FAKULTÄT IN DER STADT BEHALTEN - RESOLUTION N 19. VORWAHLTAG SEPTEMBER 2021 - RESOLUTION N 20. HUMANITÄRES BLEIBERECHT - GEMEINDEN IN ENTSCHEIDUNGEN EINBEZIEHEN – RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 48. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass für diese Sitzung Stadträtin Fechter, SPÖ, Gemeinderätin Klitsch und Gemeinderat Pfeffer, beide FPÖ, und Gemeinderat Grininger, MSc, Die Grünen, entschuldigt sind. Weiters gibt Bürgermeister Luger bekannt, dass ein Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Fraktion betreffend ‚Soziale Wohnsicherheit im Franckviertel erhalten‘ eingebracht wurde. Bürgermeister Luger schlägt vor, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN Nach § 6 (1) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind auf die Dauer von je drei Monaten zwei SchriftführerInnen zu wählen, und zwar eine(r) aus der stärksten im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag, der/die zweite und die beiden StellvertreterInnen aus einer anderen im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag. Von Seiten der SPÖ-Fraktion wird Herr Gemeinderat Manfred Schauberger vorgeschlagen und als Stellvertreterin Frau Gemeinderätin Sophia Hochedlinger, Die Grünen. Von Seiten der FPÖ-Fraktion wird Herr Gemeinderat Peter Stumptner vorgeschlagen, als Stellvertreter Herr Gemeinderat Lorenz Potočnik, NEOS. Die Vorschläge werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Bevor wir zu den Anfragen der Stadtsenatsmitglieder kommen, möchte ich mich noch bei Frau Magistratsdirektor Mag.a Huemer herzlich bedanken. Du hast ermöglicht, dass die Mitglieder des Gemeinderates heute hier vor der Sitzung einfach, schnell, unbürokratisch und zeitschonend einen Covid-Test machen konnten. Dankeschön für deine heutige Initiative.“ (Beifall) C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger gibt bekannt, dass vier Anfragen in diese Sitzung eingebracht wurden; eine an ihn selbst, zwei an Vizebürgermeister Mag. Baier und eine an Stadtrat Raml. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. 1. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Luger, die Stadt Linz ist am Regionalflughafen Linz zu 50 Prozent als Eigentümerin beteiligt. Die KPÖ hat bereits 2014 eine Anfrage zum ,Linzer Flughafen‘ gestellt. Seitdem ist viel passiert. Das Passagieraufkommen ist in den letzten Jahren stark rückläufig. So haben die nächstgelegenen größeren Flughäfen etwa durch eine bessere Anbindung mit der Bahn dem Linzer Flughafen schon vor Corona zugesetzt. Aufgrund der Corona-Pandemie zählte der Linzer Flughafen dann im Jahr 2020 nur mehr rund 51.300 Passagiere. Davon hoben rund 24.100 Fluggäste von Linz ab, knapp 26.000 landeten in Linz und rund 1300 Fluggäste reisten durch. Bei der Flugfracht konnte im Vergleich zum Vorjahr hingegen auch Corona-bedingt ein Zuwachs von 37,3 Prozent auf insgesamt 11.147 Tonnen verzeichnet werden. Beim Luftverkehr handelt es sich um eine besonders umweltschädliche Form des Güter- und Personentransports. Das Flugzeug ist jenes Verkehrsmittel, das das Klima, bezogen auf die Transportleistung, am stärksten belastet. Eine Rückkehr zum Flugaufkommen vor Corona sollte deshalb weder allgemein noch im Besonderen für den Linzer Flughafen im Interesse der Politik stehen. Eine öffentliche Subventionierung ist daher abzulehnen. Der größte Teil der über den Flughafen Linz abgefertigten Güter wird außerdem im sogenannten Luftfrachtersatzverkehr, also mittels LKW, weiterbefördert. Eine Umstellung auf den klima- und umweltverträglicheren Bahntransport wäre auch hier angebracht. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Gab es seit 2015 finanzielle Zuwendungen in Form von Subventionen durch die Stadt Linz oder hat sich der Flughafen trotz schlechter Auslastung selbst finanziert? 2. Gibt es seitens der Stadt Linz Subventionsleistungen an Airlines, die den Flughafen Linz anfliegen, etwa in Form von sogenannten ,Marketing-Verträgen‘ oder anderen Kooperationen? 3. Wie hoch sind die Gewinnausschüttungen des Flughafens in Form von Dividenden an die Stadt Linz seit 2015? 4. Wurden in der Vergangenheit Haftungen seitens der Stadt für den Flughafen eingegangen? 5. Können Sie ausschließen, dass bei zukünftigen Verlusten oder größeren Investitionen am Linzer Flughafen die Stadt Linz mit öffentlichen Geldern den Flughafen subventioniert?“ 6. Welche Maßnahmen wollen Sie setzen, damit nicht die Stadt etwaige zukünftige finanzielle Verluste des Flughafens übernehmen muss? 7. Gibt es Bemühungen seitens der Stadt Linz zumindest einen Teil der hier ankommenden bzw. abgefertigten Luftfracht mittels Bahn weiter zu transportieren bzw. zum Flughafen zu bringen? Gibt es dahingehend beispielsweise eine Kooperation mit DB Schenker, die in Flughafennähe einen Gleisanschluss besitzt? 8. Gab es von Stadt Linz und Verkehrsholding Oberösterreich Gespräche mit den ÖBB, im Zuge der Umlegung der Westbahntrasse auch einen Gleisanschluss für Frachtverkehr zu errichten? Dazu Bürgermeister Luger: Zu 1.: Seit 2015 hat der Flughafen nicht generell eine schlechte Auslastung gehabt. Das möchte ich in Würdigung der Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort schon sagen. Aber zum Kern der Frage: Nein, es hat keine Subventionen der Stadt Linz an die Flughafen GesmbH gegeben. Zu 2.: Hintergrund der Frage scheint zu sein, dass es einige Regionalflughäfen und ganz besonders einen zentralen Flughafen in Österreich gibt, wo das geschieht. Für Linz ist die klare Antwort, nein. Zu 3: Ich kann hier nur für die Jahre 2015 und 2016 sprechen, in denen Dividenden an die Stadt Linz geflossen sind. 2015 handelt es sich um eine Sonderdividende von drei Millionen Euro, im Jahr 2016 betrug diese 257.000 Euro. Zu 4.: Nein. Zu 5.: Ich bin kein Hellseher. Ich kann nur so viel sagen, dass in unserer Mittelfristigen Finanzplanung, die den Mitgliedern des Gemeinderates bis ins Detail bekannt ist, für die nächsten fünf Jahre, also für den Gültigkeitszeitraum dieser Mittelfristigen Finanzplanung keine Zuschüsse der Stadt Linz vorgesehen sind. Was ein Gemeinderat in etwaiger anderer Zusammensetzung macht, entzieht sich der Kenntnis des Vorsitzenden des Gemeinderates. Zu 6.: Auch hier gibt es eine sehr klare Aussage: Die Flughafen GesmbH, vertreten durch Herrn Direktor Mag. Norbert Draskovits, versucht - soweit das durch die bundesgesetzlichen Rahmen möglich ist -, sämtliche Corona-Hilfen zu nutzen, ob das die Kurzarbeit ist oder ob das Verlustrückträge sind. Erforderlichenfalls werden auch Rechtsmittel dagegen eingelegt. Aktuell haben wir gegen eine Zurückweisung aus dem Finanzministerium, wo wir uns unkorrekt behandelt fühlen, Rechtsmittel eingelegt. Wir haben derzeit keine wie auch immer gearteten Planungen als Stadt mit finanziellen Mitteln einzugreifen. Zu 7.: Ganz klar, seitens der Stadt Linz nicht, denn bekanntlich befindet sich der Flughafen auf dem Gemeindegebiet von Hörsching. Deswegen haben wir hier als Stadt auch keine Kompetenzen. Fakt ist jedoch, dass seitens des Managements des Flughafens - das ist eine 50 Prozent-Tochter der Stadt, die anderen 50 Prozent gehören bekanntlich dem Land Oberösterreich - alles getan wird, um mit Firmen in Kontakt zu treten, auch mit der ÖBB. Seit mehreren Jahren gibt es bereits Gespräche, über deren Details ich nicht informiert bin und es auch nicht zu sein habe. Zu 8.: Inwieweit die Verkehrsholding des Landes Oberösterreich Gespräche führte, entzieht sich meiner Kenntnis. Seitens der Stadt Linz gibt es mangels Kompetenz natürlich keine Gespräche, da es sich um Planungen auf einem anderen fremden Gemeindegebiet handelt.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 2. Anfrage von Gemeinderätin Lackner an Vizebürgermeister Mag. Baier von der Jänner-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Bernhard Baier, im Volksgarten sind mehrere Stellen mit Vegetationsschädigungen zu sehen. Eine Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Musiktheater, wo die Schlittschuhbahn mit Kühlanlagen positioniert war. Diese Fläche weist eine deutlich erkennbare rechteckige Schädigung auf. Eine weitere Fläche liegt westlich des Hauptweges vom Bahnhof kommend, nahe dem Brunnen. Die dritte Fläche befindet sich in der Nähe des Spielplatzes und Schachspielplatzes. Da sich diese Flächen in der Färbung und Bewuchsdichte sehr deutlich vom übrigen Rasen abheben, ist eine Schädigung im Zusammenhang mit den Christkindlmarkt-Aktivitäten 2019/20 anzunehmen. Ich stelle daher folgende Anfrage: Grund für Schädigung 1. Stehen diese Standorte im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Christkindlmarktes? 2. Wurde der Boden seitens des Stadtgartenamtes bodenchemisch in einem Labor untersucht? 3. Wenn ja, um welche Substanzen, die den Boden schädigten, handelt es sich? 4. Wurde bei den Bodenuntersuchungen auch auf Kühlmittelflüssigkeiten untersucht? 5. Was wurde als Kühlmittel verwendet?“ Dazu Vizebürgermeister Mag. Baier: „Zu 1.: Ein Zusammenhang mit den Aktivitäten des Christkindlmarktes wurde durch den Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) nicht festgestellt. Eine etwaige kausale Schädigung wäre während der Vegetationsphase im letzten Jahr sichtbar geworden und durch die MitarbeiterInnen des Geschäftsbereichs festgestellt worden. Bei der Parkanlage Volksgarten handelt es sich um eine stark frequentierte Grünanlage. Wie erwähnt, kommen immer wieder kleinere Schädigungen vor, die durch die MitarbeiterInnen des Geschäftsbereichs regelmäßig durch Nachsaat im Frühjahr ausgebessert werden, um so die Grünanlagen den Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich zur Verfügung zu stellen. Zu 2.: Eine Untersuchung fand mangels fundiertem Verdacht nicht statt. Zu 3.: Ich verweise auf die Frage 2. Zu 4.: Ich verweise auf die vorangegangene Beantwortung. Zu 5.: Auch hier verweise ich auf die vorangegangene Beantwortung.“ 3. Anfrage von Gemeinderätin Lackner an Vizebürgermeister Mag. Baier von der Jänner-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Bernhard Baier, im vergangenen Jahr führten immer wieder - teils aufsehenerregende - Baumrodungen zu Unmutsbekundungen in der Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund stelle ich daher folgende Anfrage 1. Anzahl der Baumfällungen im Jahr 2020 1.1 Wie viele Bäume wurden insgesamt im Stadtgebiet Linz im Jahr 2020 gefällt? 1.2 Wie viele Exemplare davon wurden gerodet (dauerhaft entfernt)? 1.3 Wie viele Bäume wurden in Parkanlagen gefällt? 1.4 Wie viele Fällungen erfolgten in städtischen Waldgebieten? 1.5 Wie viele Fällungen erfolgten auf Privatgründen (soweit feststellbar)? 1.6 Erfolgt eine laufende Erfassung der Fällungen und Rodungen im öffentlich einsehbaren Baumkataster? 2. Ausgleichsmaßnahmen 2.1 Wie viele Ersatzpflanzungen erfolgten im Jahr 2020? 2.2 Wie viele Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Jahr 2020 erfolgen erst später? 2.3 Werden genauso viele Bäume nachgepflanzt wie gefällt werden? 2.4 Gibt es einen anderweitigen Ersatz, falls die Ersatzpflanzung eines Baumes nicht möglich ist? 2.5. Wenn kein Baum gepflanzt wird, was ist die Ersatzleistung?“ Dazu Vizebürgermeister Mag. Baier: „Die oben angeführten Fragen bieten mir die Gelegenheit, vorab einige Bemerkungen zu machen, um den Gemeinderat darüber zu informieren, wie umfassend die Bemühungen beziehungsweise das System des zuständigen Geschäftsbereichs ist. Ich schicke das deswegen voraus, weil die Fragen doch oft sehr detailliert und überlappend sind. So lässt sich insgesamt ein besserer Überblick schaffen und es ist vielleicht weniger verwirrend. Dann gehe ich im Einzelnen auf die Fragen ein. Einleitend möchte ich feststellen, dass wir 2018 zur nachhaltigen Sicherung des Baumbestandes der Stadt Linz eine ganzheitliche Strategie entwickelt haben. Die Grünflächen der Stadt wurden in vier Kategorien unterteilt: 1. Stadtparks, 2. Stadtwälder, 3. Verkehrsgrün und 4. naturnahe Anlagen. Diese Differenzierung ist auch für die Pflege der jeweiligen Anlagen wichtig. Für das gesamte Stadtgebiet, mit Ausnahme der Kategorie ,Stadtwälder‘, gibt es einen Baumkataster. Wenn ich ,über das gesamte Stadtgebiet‘ sage, dann meine ich natürlich die Flächen, die im städtischen Eigentum stehen. Für diese Flächen gibt es, mit Ausnahme der Stadtwälder, denn Wälder werden üblicherweise anders erfasst und anders bewirtschaftet, einen Baumkataster. Dabei handelt es sich um ein Informationssystem, welches das Ziel verfolgt, die städtischen Bäume zu erfassen. Das ist das Wesen und der Wert dieses Katasters. Die MitarbeiterInnen des zuständigen Geschäftsbereiches betreuen zirka 40.000 Bäume, die hier erfasst werden sollen. Von diesem Gesamtvolumen sind derzeit rund 25.000 Bäume einzeln erfasst und auch online veröffentlicht. Vielleicht kennt die eine oder der andere dieses Instrument bereits. Die Bäume werden in regelmäßigen Abständen nach der ÖNORM L1122 geprüft, was insbesondere aus Haftungsgründen wichtig ist. Wie muss man sich diese Prüfung vorstellen? In erster Linie ist das natürlich eine Sichtkontrolle, bei der die Bäume von der Wurzel über den Stamm und die Krone begutachtet und allfällige Risikostellen festgestellt werden. Das wird auch im jeweiligen Baumkataster festgehalten. Ergibt diese Sichtkontrolle, wie eben beschrieben, Auffälligkeiten, führt ein fachlich geeigneter Experte der Baumpflege und Baumsanierung eine genaue Untersuchung durch. Dafür stehen umfangreiche technische Ausrüstungen zur Verfügung. Bei Bedarf wird auch mit sogenannten Schalltomographen untersucht, um den Zustand des Holzes verletzungsfrei prüfen zu können. Der Schalltomograph arbeitet mit Sensoren, die rund um den Baum angebracht werden, die Schallwellen durch den Baum schicken. Damit kann man feststellen, ob es Hohlstellen gibt und wie es um die Vitalität des Baumes bestellt ist. Das ist eine hoch interessante Methode, die wirklich entsprechende Ergebnisse liefert. Wir können mit Fug und Recht behaupten, dass wir mit den sogenannten Tree Motion Sensoren bei der Pflege und Erhaltung der Bäume sehr fortschrittlich unterwegs sind. Mit diesem System messen wir die Schwingbewegungen des Baumes im natürlichen Wind und können damit auch Auskunft über Standsicherheit und Wurzelbeschaffenheit des Baumes geben. Wenn Bäume gefällt werden müssen, gibt es folgendes Procedere, das bei jeder Baumfällung eingehalten werden muss: Wird durch diese Sichtkontrolle und in weiterer Folge durch Spezialuntersuchungen festgestellt, dass der Baum gefällt werden soll, dann werden die Gründe dafür festgehalten. Die Baumfällung wird im sogenannten Bauminformationssystem online, für jedermann einsehbar, kundgemacht und gleichzeitig wird die Baumrettungsinitiative über diesen Schritt informiert. Zweitens wird, wenn ein Baum gefällt wird eine Ersatzpflanzung nachgeholt. Ist das, aus welchen Gründen auch immer, am ursprünglichen Standort nicht möglich, wird ein Ersatzstandort gewählt. Weil wir noch zusätzliche Bäume pflanzen und es für alle, die gefällt werden, Ersatzpflanzungen gibt, fällt die städtische Baumbilanz immer positiv aus. Wir gehen von durchschnittlich rund 350 neu gepflanzten Bäumen pro Jahr aus, die aus unserer eigenen Baumschule in der Stadtgärtnerei stammen. Wie ich zuerst gesagt habe, gelten für die Wälder, die im städtischen Eigentum stehen, andere Grundsätze. Die Wälder werden nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung von speziellen Erholungsanforderungen im Stadtgebiet bewirtschaftet. Wenn dem Wald Holz entzogen wird, wird selbstverständlich auch wieder aufgeforstet. Soviel zum System, wie man sich die Baumpflege in der Stadt vorstellen muss. Jetzt zu den Fragen von Frau Gemeinderätin Lackner im Detail: Zu 1.1.: Frau Gemeinderätin, wie gesagt, liegen mir keine Daten über das gesamte Stadtgebiet vor, denn wir erfassen nur jene Baumfällungen, die sich auf städtischen Grundstücken ergeben. Zu 1.2.: Bei Fällungen auf städtischem Grund wird der Wurzelstock dauerhaft entfernt, weil an diesem Platz eine Neupflanzung geschaffen wird. Wenn man so will, handelt es sich dabei in Wahrheit um ein Auswechseln und um keine Rodung im engeren Sinne, bei der etwas entfernt und nicht mehr nachgepflanzt wird. Zu 1.3.: Ich gehe davon aus, dass Sie die städtischen Parkanlagen meinen. In den 51 Parkanlagen, die sich im städtischen Eigentum befinden, wurden 2020 105 Bäume gefällt. Zu 1.4.: Wie gesagt, im Forst wird anders gearbeitet. Hier werden nicht die Bäume gezählt, sondern es wird in Festmetern gerechnet. 2020 wurden 3190 Festmeter geerntet. Zu 1.5.: Diese Daten sind uns nicht bekannt. Zu 1.6.: Ich verweise hier auf das eben Gesagte. Zu 2.1.: Im Jahr 2020 gab es insgesamt 374 Ersatzpflanzungen. Das hängt auch damit zusammen, dass bei größeren Bauprojekten Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, die aber erst im nächsten, übernächsten oder in den Folgejahren möglich sind. Zu 2.2.: Von den 2020 gefällten Bäumen sind noch 95 Ersatzpflanzungen im Jahr 2021 vorgesehen. Zu 2.3.: Ja, wie bereits gesagt, gibt es immer eine positive Baumbilanz, weil wir jeden Baum nachpflanzen. Zu 2.4.: Nachdem es eine Ersatzpflanzung gibt, ist diese Frage so nicht zu beantworten. Zu 2.5.: Ich verweise noch einmal darauf, dass wir für jede Fällung eine Ersatzpflanzung vornehmen. Soweit meine Anfragebeantwortung.“ Gemeinderätin Lackner zur Geschäftsordnung: „In der Tagesordnung steht noch eine Anfrage von mir, die jetzt nicht beantwortet wurde. Die beantworteten zwei Anfragen waren aus der letzten Gemeinderatssitzung.“ Bürgermeister Luger: „Wie die Anfragen beantwortet werden, entscheidet das jeweilige Mitglied der Stadtregierung. Mir liegt vor, dass Herr Vizebürgermeister Baier heute zwei Anfragen beantwortet hat und ich meine Anfrage beantwortet habe. Ich nehme an, dass Sie die für Sie ausstehende Anfrage sicherlich binnen Frist behandelt bekommen.“ Gemeinderätin Lackner: „Danke.“ Bürgermeister Luger: „Gerne doch!“ 4. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Hartig an Vizebürgermeister Mag. Baier betreffend Obstbäume, Obststräucher und Nutzpflanzen in Linzer Grünanalagen und Parks wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 5. Die Anfrage von Gemeinderätin Lackner an Vizebürgermeister Mag. Baier betreffend Baumpflanzinitiative wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 6. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal an Stadtrat Raml betreffend Ausbau der NFC-fähigen Parkautomaten in der Stadt Linz wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. D ANTRAG NACH § 47 ABS. 5 STL GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Stadtrat Raml berichtet über D 1 Einrichtung eines mobilen Covid-19 Testbusses im Linzer Stadtgebiet; Vergabe der Aufträge; 139.800 Euro exklusiv Umsatzsteuer; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Beauftragung der Linz Linien GmbH und des Arbeitersamariterbundes mit dem Betrieb eines Covid-19 Testbusses im Linzer Stadtgebiet zu den in der Vorlage genannten Konditionen und Gesamtkosten in Höhe von 139.800 Euro zuzüglich USt für die Dauer von maximal zehn Wochen wird genehmigt. 2. Innerhalb dieses Kostenrahmens hat eine bedarfsgerechte Einsatzplanung durch die zuständigen Stellen des Magistrates im Einvernehmen mit dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates wie in der Vorlage beschrieben zu erfolgen. 3. Die Verrechnung der Kosten für die Anmietung des Testbusses erfolgt auf der FiPos 1.700000 (Miete) im Fonds 519000 (Epidemiologisches Prozess- und Datenmanagement). Die Verrechnung der Personal- und Sachkosten erfolgt auf der FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Epidemiologisches Prozess- und Datenmanagement). 4. Die Kreditübertragung in Höhe von gesamt 139.800 Euro zuzüglich USt, mit einem Betrag in Höhe von 10.600 Euro zuzüglich 20 Prozent USt von der FiPos 1.755200 mit FB 88 (Lfd. Transferzahlungen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.700000 (Miete) im Fonds 519000 (Epidemiologisches Prozess- und Datenmanagement) sowie in Höhe von 129.200 Euro zuzüglich USt von der FiPos 1.755200 mit FB 88 (Lfd. Transferzahlungen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Epidemiologisches Prozess- und Datenmanagement) wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. E ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über E 1 Prolongierung des vorübergehenden Abweichens von den städtischen Förderungsrichtlinien aufgrund der Covid-19-Pandemie für das Jahr 2021 inklusive Rückwirkung für die vom Gemeinderat bereits genehmigten Förderungen und führt aus: „Ich darf den geschätzten Gemeinderat ersuchen, die von uns meiner Erinnerung nach schon einmal einstimmig beschlossenen Abweichungsmöglichkeiten von städtischen Förderungsrichtlinien zu verlängern. Der Hintergrund ist, dass es vielen, vor allem im Kultur- und Sozialfeld aber auch im Sport tätigen Organisationen nicht möglich ist, Veranstaltungen durchzuführen und die von uns zu Recht eingeforderten Nachweise und Belege zum Teil nicht gebracht werden können. Da der finanzielle Druck dieser Vereine aber trotzdem enorm ist, schlagen wir vor, die von uns schon einmal beschlossenen, jedoch mit 2020 limitierten Abweichungen der Förderungsrichtlinien zu prolongieren. Der Gemeinderat beschließe: „1. Abweichend von den Allgemeinen und Speziellen Förderungsrichtlinien können Förderungen für das Jahr 2021 auch dann und ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt werden, wenn der/die FörderwerberIn glaubhaft macht, dass der Förderzweck oder das förderwürdige Vorhaben wegen der Covid-19-Pandemie nicht bzw. nicht zur Gänze erfüllt werden konnte. Förderbar sind in diesem Fall die Kosten, welche zur Verwirklichung des förderwürdigen Vorhabens bzw. des Förderzweckes aufgewendet wurden und nicht durch kostendämpfende Maßnahmen oder eine angepasste Wirtschaftsplanung vermieden werden konnten. Diese Abweichung kann von den jeweils zuständigen Organen auch hinsichtlich bereits genehmigter Förderungen für das Jahr 2021 beschlossen werden. 2. Die vom Gemeinderat für das Jahr 2021 bereits genehmigten Förderungen werden abweichend von den Allgemeinen und Speziellen Förderungsrichtlinien entsprechend Beschlusspunkt 1. auch dann gewährt und nicht zurückverlangt, wenn der/die FörderwerberIn glaubhaft macht, dass der Förderzweck oder das förderwürdige Vorhaben wegen der Covid-19-Pandemie nicht bzw. nicht zur Gänze erfüllt werden konnte. Förderbar sind – bis zur maximalen Höhe des jeweils bereits genehmigten Betrages – die Kosten, welche zur Verwirklichung des förderwürdigen Vorhabens bzw. des Förderzweckes aufgewendet wurden und nicht durch kostendämpfende Maßnahmen oder eine angepasste Wirtschaftsplanung vermieden werden konnten. Ich bitte um Zustimmung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über E 2 Gründung der City Management Linz GmbH (CML) und führt aus: „Bei diesem Antrag geht es darum, dass der Gemeinderat grünes Licht für die Gründung einer sogenannten City Management GmbH (kurz CML) gibt. Ich darf kurz in Erinnerung rufen, dass Herr Vizebürgermeister Baier als zuständiger Wirtschaftsreferent eine breit angelegte Studie über die Analyse und Perspektiven der ökonomischen Entwicklung in der Innenstadt, die sogenannte CIMA-Studie, in Auftrag gegeben hat. Hierbei gab es mehrere inhaltliche Anknüpfungspunkte für die Zukunft, unter anderem auch ein weitergehenderes Verständnis von der Entwicklung der Innenstadt als bisher. Im Zusammenschluss aller Kräfte, namentlich auch der Kraft, die der Tourismus in unserer Stadt besitzt, sollen die vielen Aufgaben, aber eben nicht alle, die bislang auch vom City Ring wahrgenommen worden sind, koordiniert werden. Aufgrund dieser Studie haben wir versucht, alle Stakeholder an einen Tisch zu bekommen. Herr Vizebürgermeister Mag. Baier hat den zur Beschlussfassung vorliegenden Antrag mit dem klaren Ergebnis vorbereitet, dass wir gemeinsam mit dem Tourismusverband Linz - dessen Vorsitzenden Manfred Grubauer ich hier als interessierten Zuhörer begrüßen darf -, eine GesmbH gründen, um ein zeitgemäßes, modernes City Management zu entwickeln. Hier geht es um mehr als um die klassischen Aktivitäten in der Innenstadt, die vom City Ring seit vielen Jahren hervorragend durchgeführt werden. Daher haben viele Gespräche dazu geführt, dass die Stadt und der Tourismusverband die Stakeholder und auch die Kapitalbeteiligten in dieser Gesellschaft sind. Der City Ring ist der strategische Partner den wir benötigen, wenn es darum geht, Aktivitäten in der Innenstadt im engsten Sinn zu setzen. Wir haben auch vereinbart, dass es in der finanziellen Unterstützung der Stadt gegenüber dem City Ring keine Veränderungen gegenüber dem Status quo geben wird. Es geht jedoch auch darum, ganz neue Wege zu beschreiten. Wir haben es mit Veränderungen im Kaufverhalten zu tun, wir haben es mit jüngeren Generationen zu tun, die andere Ansprüche an das innerstädtische Leben stellen, wir haben den Internethandel und wir haben natürlich auch Konkurrenzverhältnisse. Damit meine ich nicht einfach Einkaufszentren vor den Toren der Stadt, sondern vielfältigere Konkurrenzverhältnisse, die die mittelbaren Perspektiven unserer Unternehmen in der Innenstadt nicht leichter machen. Wir möchten mit unseren Partnern in der Stadt bewusst einen Beitrag dazu leisten, dass die Corona-Krise in diesem Punkt auch dazu führt, strukturell besser zu werden und mit Optimismus in die Zukunft zu gehen. Deswegen wurden die Finanzmittel, die wir als Stadt benötigen, ganz bewusst aus dem Pakt für Linz genommen, nicht aus dem bestehenden Tourismus oder Wirtschaftsressorts, sondern ganz bewusst als Finanzverstärkung, um unsere Wirtschaft zu stärken. Bei Herrn Vizebürgermeister Mag. Baier und ganz besonders auch bei Herrn Finanzdirektor Dr. Schmid, der diese juristisch nicht immer ganz einfachen Fragen mit seinem Team sehr gut, sehr effizient, sehr schnell und sehr straight bearbeitet hat, möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Ich hoffe, dass wir gemeinsam mit dem Tourismusverband eine Struktur schaffen, die Linz wirklich weiterbringen wird. Für die bekannten Zustimmungen bedanke ich mich bereits vorweg. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die Zustimmung des Gemeinderates zur Gründung der in der Amtsvorlage beschriebenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. der Beteiligung der Stadt Linz (im Wege der Stadtentwicklung und Immobilien der Stadt Linz Holding GmbH) an dieser mit einem Anteil in Höhe von 74,9 Prozent, das sind 26.215 Euro, wird erteilt. 2. Die Übertragung der Aufgabe ,City Management‘ auf die neu zu gründende City Management Linz GmbH wird beschlossen. Herr Bürgermeister wird angewiesen dafür Sorge zu tragen, dass die zu gründende Gesellschaft mittels Weisung mit der Aufgabe ,City Management‘ betraut wird. 3. Ein Zuschuss an die Stadtentwicklung und Immobilien der Stadt Linz Holding GmbH in Höhe von 26.215 Euro zwecks barer Einzahlung des Geschäftsanteils gemäß Punkt 1. wird beschlossen. Die Verrechnung dieses einmaligen Zuschusses erfolgt auf der FiPos 1.755200 mit dem Funktionsbereich 525 im Fonds 899700 (UGL Holdinggesellschaften). Die Bedeckung erfolgt mittels Kreditübertragung in Höhe von 26.215 Euro von der FiPos 1.755200 mit dem Funktionsbereich 88 (Kepler Univ.-Klinik) im Fonds 914000 auf die FiPos 1.755200 mit dem Funktionsbereich 525 im Fonds 899700 (UGL Holdinggesellschaften). 4. Zur Finanzierung des Rumpfgeschäftsjahres 2021 wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 200.000 Euro genehmigt. Die Verrechnung dieses Zuschusses erfolgt auf der FiPos 1.755200 im Fonds 914000 (Beteiligungen). Die Bedeckung erfolgt mittels Kreditübertragung in Höhe von 200.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit dem Funktionsbereich 88 (Kepler Univ.-Klinik) im Fonds 914000 auf die FiPos 1.755200 im Fonds 914000 (Beteiligungen).‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, werte BesucherInnen, wir von den Grünen setzen uns schon seit Jahren für ein professionelles Stadtmarketing ein, das sich an den Herausforderungen der Zeit orientiert, für eine attraktive City arbeitet und diese immer weiterentwickelt - sozusagen als ein Kümmerer, eine professionelle Drehscheibe, eine zentrale Figur für BewohnerInnen, BesucherInnen, Handel, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe und für eine attraktive Innenstadt. Durch die vor zwei Wochen angekündigte Gründung der City Management Linz GmbH schien es uns tatsächlich so, als wäre ein wichtiger Schritt dazu gemacht worden. Bei der medialen Ankündigung sind aber dann schon noch viele Fragen offengeblieben. Heute stellen wir fest, dass diese Fragen weiterhin ungeklärt sind. Die Konstruktion der City Management Linz GmbH ist insofern fragwürdig, als sie einen Beitrag zur Entdemokratisierung leisten kann. Offenbar wurde nicht vorgesehen, dass die neu zu gründende Gesellschaft den am 29. Juni 2017 vom Gemeinderat beschlossenen städtischen Beteiligungsrichtlinien unterliegen soll. Damit kann z.B. die Beschickung des Aufsichtsrates nach freiem Ermessen erfolgen und die Mitwirkung der Gemeinderatsfunktionen im Aufsichtsrat kann ausgeschlossen werden. Außerdem bietet die gewählte Konstruktion laut vorliegendem Gesellschaftsvertrag ausreichend Spielraum, um Agenden, die an sich gemeinderatspflichtig sind, künftig ohne Gemeinderatsbeschluss umzusetzen. Es gibt keinen akkordierten Businessplan und keine Informationen über die budgetäre Ausstattung dieser Gesellschaft. Bei einer Nachfrage im Wirtschaftsausschuss hat Finanzdirektor Schmid auf den städtischen Budgetprozess im Herbst verwiesen. Der Gemeinderat soll also heute über einen Unternehmensmantel entscheiden, ohne zukünftige Mitgestaltungsmöglichkeiten der Gemeinderatsfunktionen. So sehr wir von der Notwendigkeit und der Wichtigkeit eines City Managements überzeugt sind und wir uns auch konstruktiv im City Management einbringen und mitwirken wollen, so wenig können wir heute aufgrund der Unklarheiten diesen Antrag in dieser Form unterstützen. Wir werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, danke Bernhard Seeber, du hast schon alles gesagt, auch wir enthalten uns genau aus denselben Gründen der Stimme. Wir halten die Konstruktion für intransparent und bedauern das sehr, obwohl es so ein Instrument ganz dringend braucht, aber so nicht.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kollegen und Kolleginnen, die beiden Vorsprecher haben zu den demokratiepolitischen Fragen schon Bedenken geäußert, die ich nur unterstützen kann. Die zu gründende GesmbH bekommt viel zu viele Kompetenzen. Vor allem störe ich mich hier besonders an der Kompetenz zur Nutzung des öffentlichen Raumes. Das ist eine ganz klare Aufgabe des Gemeinderates und nicht Aufgabe der - sagen wir einmal so – Kaufmannschaft. Dann möchte ich auch noch zu bedenken geben, dass wir mit Herrn Mag. Baier und Frau Lang-Mayerhofer Stadtsenatsmitglieder haben, die eine Kompetenz haben. Frau Lang-Mayerhofer als Tourismusverantwortliche und Herr Vizebürgermeister Mag. Baier als Wirtschaftsreferent haben zwei mit Kompetenzen ausgestattete Stadtsenatsbüros, die die Aufgaben sehr wohl erledigen könnten, die hier anstehen und wahrscheinlich notwendig wären. Ich denke, dass es neben der demokratiepolitischen Frage auch zu hinterfragen ist, ob diese Problemlagen nicht innerhalb der Strukturen, die wir schon haben, lösbar sind. Ich werde mich deshalb der Stimme enthalten.“ Stadtrat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden diesem Antrag heute als eine Art Vertrauensvorschuss unsere Zustimmung erteilen. Warum? Weil wir schon sehr, sehr lange der Meinung sind und auch immer darauf gepocht haben, dass man City Management, Stadtmarketing oder wie immer man das dann nennen will, groß denken muss und sich die Zeiten massiv geändert haben. Ob diese Form einer solchen GesmbH am Ende des Tages tatsächlich den gewünschten Erfolg bringt, kann man nur se-hen, wenn man diesen Versuch startet. Uns ist wichtig, dass diese City Management GmbH tatsächlich wirklich groß ohne Scheuklappen gedacht wird. Ich glaube, dass man bestehende Vorgangsweisen in den verschiedensten Verbänden kritisch hinterfragen muss. Es ist uns ganz wichtig, dass es gemeinsam mit dem Linzer Tourismusverband und auch mit dem Linzer City Ring, der heute schon angesprochen wurde, eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gibt. Wir hoffen, dass dieser Vertrauensvorschuss, den wir heute geben, in hoffentlich wenigen Jahren mit Erfolg gekrönt sein wird und wir dann eine positive Bilanz ziehen können. Wir wünschen der neuen GesmbH alles Gute.“ Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wir haben schon öfter über die Linzer Innenstadt und deren Zukunft diskutiert. Auch wenn dieser Tage von der Firma Standort und Markt Betriebsgesellschaft der Linzer Innenstadt ein sehr positives Zeugnis ausgestellt wurde, sind wir uns glaube ich in der Frage einig, dass sich auch in Zukunft vieles zum Positiven bessern kann, insbesondere auch die schon angesprochenen Gründe von Herrn Bürgermeister Luger. Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass die aktuelle Gesundheitskrise natürlich auch an der erweiterten Linzer Innenstadt, wie insgesamt an der Wirtschaft, nicht spurlos vorübergehen wird. Daher denke ich mir, dass es als Antwort auf die Krise auch ein gutes und richtiges Zeichen des Linzer Gemeinderates ist, diese Gesellschaft heute zu gründen und damit als Stadt Linz zu zeigen, dass wir uns um die Innenstadt, den Handel, die Gastronomie, die Hotellerie und um die Dienstleistung noch stärker engagieren und bemühen wollen. Das ist, wenn man so will, unterm Strich der Punkt, um den es heute bei diesem Schritt geht. Bislang haben wir das so verstanden, dass wir mit unseren externen Partnern - das waren die Einkaufsstraßenvereine und regionale Vereine - diese Aufgaben sehr stark ,von dritter Hand‘ erledigt wissen wollten. Mit diesem heutigen Schritt untermauern wir, dass wir uns in Zukunft viel stärker gemeinsam mit dem Tourismusverband engagieren - dafür möchte ich mich auch beim Vorsitzenden Herrn Manfred Grubauer und auch bei Frau Tourismusreferentin Lang-Mayerhofer bedanken – und diesen gemeinsamen Schritt setzen und dieses stärkere Engagement an den Tag legen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wahnsinnig wichtig. Ich sage Ihnen - das wissen Sie natürlich selbst auch -, dass die Gesundheitskrise gerade den innerstädtischen Handel, aber noch mehr die Gastronomie, die Hotellerie und viele Dienstleister vor riesen Herausforderungen stellt. Wochenlange Lockdowns, viel weniger Frequenz und ein völlig geändertes Einkaufsverhalten stellen viele, viele, UnternehmerInnen vor existenzielle Sorgen und damit auch ihre MitarbeiterInnen. Daher bin ich davon überzeugt, dass dieses verstärkte Engagement genau die richtige Antwort auf diese Herausforderungen und auf diese Ängste sind. Ich darf mich daher für die avisierte Zustimmung der Fraktionen herzlich bedanken, möchte aber schon noch auf zwei, drei Kritikpunkte eingehen. Ich möchte im Gemeinderat klarstellen, dass beim vorgesehenen Aufsichtsrat sowie in anderen Aufsichtsräten bei der Besetzung der Aufsichtsratsmandate selbstverständlich auch die Demokratisierung eingehalten wird. Das ist geübte Praxis und wird auch in dieser CML GmbH genauso stattfinden. Sie werden das bald feststellen, wenn Sie aufgefordert werden, Persönlichkeiten namhaft zu machen. Zweiter Punkt: Warum sind die Agenden nicht mit dem Gemeinderat rückgekoppelt? Meine sehr geehrten Damen und Herren, über welche Agenden von anderen Gesellschaften stimmen Sie denn hier ab? Wenn Sie sich erinnern oder wenn sie jetzt so ein bisschen in sich hineindenken, dann werden Sie sagen, naja vielleicht Grundstücksverkäufe. Das ist richtig. Aber nachdem diese GmbH weder ein Grundstück besitzt, noch eines erwerben wird, noch andere Liegenschaften besitzt, noch erwerben wird oder etwa Beteiligungen hält oder welche erwerben wird, ist das hier ganz schlicht und ergreifend nicht vorgesehen. Der dritte Punkt ist der Businessplan. Wir wissen, dass wir ein Doppelbudget beschlossen haben. Daher, wie schon angeklungen, sind jetzt einmal die Mittel aus dem Pakt für Linz vorgesehen. Das nächste Budget für 2022 verhandeln wir - in welcher Besetzung auch immer - im Herbst und darauf aufbauend, kann man dann auch eine Mehrjahresplanung vorlegen. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie beruhigen, diese Kritikpunkte gehen aus meiner Sicht ins Leere. Aber unabhängig davon, ist es heute ohnehin eine breite Mehrheit, ein wichtiger Schritt, ein ganz klares Bekenntnis und Zeichen dafür, dass uns als Stadt die Innenstadt wichtig ist. Wir wissen, dass ein starker Standort auch über eine starke Innenstadt verfügen sollte und dieses Asset wollen wir damit sicherstellen. Danke noch einmal für die Vorarbeit auch an Herrn Finanzdirektor Schmid und an Frau Anke Merkl und ihre Abteilung. Wir können damit einen großen Schritt nach vorne machen. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Seeber: „Vielen Dank, ich werde mich auch kurzhalten, ich möchte meine Ausführung nur kurz begründen. Wir hatten im letzten Gemeinderat die Errichtungsgesellschaft des Donauparkstadion auf der Agenda, dort wurde zum Beispiel im Antragstext eingearbeitet, dass die Beteiligungsrichtlinien der Stadt Linz auch für diese Gesellschaft gelten soll. Diese Formulierung fehlt zum Beispiel im heutigen Antrag. Darüber hinaus ist im Gesellschaftsvertag nachzulesen, dass sich die Gesellschaft an anderen Unternehmen beteiligen kann. Aus unserer Sicht ist das sehr wohl ein Thema, das im Gemeinderat besprochen werden müsste. Insofern möchte ich den Ausführungen des Herrn Vizebürgermeisters entgegnen. Ich möchte ankündigen, dass wir uns konstruktiv einbringen werden, wenn wir tatsächlich einen demokratischen Aufsichtsrat bekommen, wo die Gemeinderatsfraktionen und auch Die Grünen TeilhaberInnen sind. Da das noch nicht geklärt ist, werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine kurze Replik meinerseits. Wenn man eine Gesellschaft gründet, ist es tatsächlich so, dass das eine oder andere operative Recht, das der Gemeinderat besitzt, auf diese Gesellschaft übergeht. Das ist so. Das war mit ein Grund dafür, warum wir beispielsweise die Unternehmung Kinder- und Jugendservices Linz gegründet haben. Das war auch kein Akt, Demokratie zu verringern. Herr Seeber, ein kleiner Hinweis auf das Gesellschaftsrecht. Wenn man eine Gesellschaft hat - wir haben in unserer Holding bekanntlich mehrere - und wenn beispielsweise die Flughafen GesmbH als mit einem anderen Partner mitbeteiligten, mit jemandem anderen beispielsweise eine Cargo-Gesellschaft gründet, dann ist das auch nicht Thema des Gemeinderates. Es hat seine guten Gründe, dass hier die dort bestellten, zum Teil auch über die Aufsichtsräte demokratisch legitimierten Vertreter in diesen Unternehmen die Entscheidungen treffen. Das ist nichts Neues. Dann wäre jede GesmbH, die den Sinn hat, die Aufgaben der öffentlichen Hand besser zu organisieren als das in klassischen Verwaltungsstrukturen möglich ist, ein Schritt zur Entdemokratisierung. Ich kann nur sagen, die Gründung beispielsweise der Linz AG als Zusammenschluss der damaligen ESG und SBL war kein antidemokratischer Akt, sondern der vernünftigste, ökonomischste Akt, den der Gemeinderat in den letzten 20 Jahren gesetzt hat. So viel zur ökonomischen Komponente. Zweitens, das Argument, dass hier nicht auf die üblichen Nominierungen die wir im Stadtsenat für die Besetzung von Mandaten in Gesellschaften vornehmen, Rücksicht genommen wird, ist mir nicht nachvollziehbar. Auch in den Satzungen der Linz AG werden Sie nicht lesen, dass nach D’Hondt vergeben wird. Das ist eine übliche Praxis, die wir in vielen Gesellschaften und Beschlüssen haben - die möglicherweise auch Sie schon in Ihrer Zeit mitgetragen haben – obwohl in vielen Gesellschaftsverträgen dieser Passus fehlt, weil es ganz klar ist, dass wir das wollen. Das war ein Thema, das auch Herr Vizebürgermeister Baier und ich besprochen haben, denn es gab auch die Meinung von Experten, dass für eine Gesellschaft dieser Art ein Aufsichtsrat mit sechs Mitgliedern durchaus überbordend sei. Fünf davon kann die Stadt bestellen, wie Sie dem Antrag entnehmen können und einer wird automatisch vom Tourismusverband nominiert. Da hätte man auch sagen können, es reichen drei VertreterInnen der Stadt und einer des Tourismusverbandes, dann sind wir vier. Wir wollten aber genau deswegen auf fünf städtische VertreterInnen gehen, um aus der derzeitigen Struktur des Gemeinderates ganz konkret die Fraktion der Grünen nicht auszuschließen. Sie wissen ganz genau, dass ein Sitz weniger nach D’Hondt bedeutet hätte, dass eine Regierungspartei da nicht vertreten gewesen wäre. Wir halten uns also an dieses D’Hondtsche Verfahren, weil es uns wichtig erscheint. Und ein Argument zu dir, geschätzte Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, ich verstehe nicht ganz, warum bei der Möglichkeit der Nutzung des öffentlichen Gutes hier eine grundsätzliche Veränderung erfolgt, denn Grundeigentümerzustimmungen, beispielsweise für die Benutzung des öffentlichen Gutes, die jeweils der Bürgermeister dieser Stadt vergibt, sind von dieser GesmbH-Gründung unbenommen. Es ist nicht möglich, dieses Recht auf eine Gesellschaft, geschweige denn auf jemanden anderen außerhalb der Verwaltung zu übertragen. Das heißt, diese Angst ist unbegründet. Mit dieser Struktur bezwecken wir vielmehr, dass es ganz verstärkt und offensiv auch seitens der Wirtschaft in der Innenstadt zur Nutzung des öffentlichen Raumes kommt. Das betrachte ich nicht als Bedrohung, sondern als zusätzlichen Anreiz. Wenn es um Nutzungsarten geht, bin ich davon überzeugt, dass das in Zukunft nicht anders praktiziert wird, als heute. Wenn der Mehrwert für die Stadt nicht erkennbar ist oder sogar negative Effekte zu erwarten sind, wird es seitens des Bürgermeisters in Zukunft, so wie jetzt und in der Vergangenheit, auch keine Zustimmung dafür geben, da sehe ich keine Änderungen. Ich bedanke mich auch für den Vertrauensvorschuss seitens der freiheitlichen Fraktion. Das ist von uns allen gewissermaßen ein Vertrauensvorschuss, denn es wird nicht einfach sein, diese Situation zu bewältigen. Ich glaube, wir haben damit ein Instrumentarium in der Hand, das besser ist, als die jetzigen Instrumentarien.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Tatsächliche Berichtigung in zwei kleinen Punkten: Herr Bürgermeister, du hast als Beispiel für ausgegliederte Gesellschaften die Kinder- und Jugendservices Linz genannt. Aber gerade das ist keine in diesem Sinn ausgegliederte Gesellschaft, weil das eine Gesellschaft nach dem Statut der Landeshauptstadt Linz ist, die damit nach wie vor den allgemeinen Regelungen des Statuts unterliegt, der Gemeinderat ist für alles zuständig, für das er normal auch zuständig wäre. Der zweite Punkt, du hast gesagt, die Bestellung der Aufsichtsräte ist bei den anderen Gesellschaften auch nicht festgelegt, sondern geübte Praxis. Das stimmt so auch nicht ganz. Das ist nämlich insofern festgelegt, als es in den Beteiligungsrichtlinien der Stadt verankert und dort schwarz auf weiß festgeschrieben ist. Durch diesen Beschluss der Beteiligungsrichtlinien gilt das für alle Gesellschaften, die, ich glaube, im Juni 2017 zu diesem Zeitpunkt schon bestanden haben, weil das für diese explizit beschlossen worden ist. Dann ist nur eine Gesellschaft neu gegründet worden – wenn ich keine vergessen habe, ich bin mir relativ sicher -, und zwar im letzten Gemeinderat die Gesellschaft zur Errichtung des Donauparkstadions. Dort ist im Antragstext explizit vermerkt, dass auch dort die Beteiligungsrichtlinien gelten sollen, so dass das jetzt tatsächlich die einzige Gesellschaft ist, wo das nicht schriftlich oder rechtlich festgelegt ist. Vielleicht kann man das nachholen. Ich orte, dass das nicht Absicht war. Vielleicht kann man einen Beschluss herbeiführen, dass auch diese Gesellschaft den Beteiligungsrichtlinien unterliegen soll.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8), NEOS (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über E 3 Programm Digitales Linz – Grundsatzbeschluss und führt aus: „Ich darf die Mitglieder des Gemeinderates um die dritte Zustimmung bei den Stadtsenatsanträgen bitten, nämlich um Zustimmung zu einem Grundsatzbeschluss, ein Digitales Linz zu entwickeln. Dieses Programm liegt Ihnen in schriftlicher Form auf Ihren Tischen, schön gestaltet, zur Beschlussfassung vor. Wir besitzen schon seit einigen Jahren zu Recht den Ruf, dass Linz anderen Städten in Österreich, die vielleicht vor fünf oder zehn Jahren noch vorne gewesen sind, den Rang als Hauptstadt der Digitalisierung und Innovation durchaus abgenommen hat. Bei der Erstellung des Innovationsprogramms haben wir jedoch sehr viele Hinweise von externen Expertinnen und Experten, von WissenschafterInnen, von Unternehmerinnen und Unternehmern erhalten, dass es darum geht, in der gesamten Stadt und nicht nur im Magistrat oder in unserer Holding, ein größeres Verständnis für den Digitalisierungsprozess auch als nachhaltigen gesellschaftlichen Prozess zu entwickeln. Dieses Programm, das sechs Leitlinien beinhaltet, die von einem humanistischen Digitalismus über die digitale Sicherheit bis natürlich auch zur Nachhaltigkeit des Nutzens digitaler Technologien reichen, hat Frau Magistratsdirektorin Mag.a Huemer mit externen Expertinnen und Experten erstellt. Ich erspare Ihnen und mir eine weitere Explizierung dessen, denn das ist im Antrag nachlesbar. Besonders wichtig ist nicht nur die Ortung und Formulierung von Leitlinien, sondern das Erarbeiten von Handlungsfeldern. Acht Handlungsfelder sind beschrieben, die über die vermeintlichen Klassiker von Industrie und Start-ups bis zur Daseinsvorsorge, auch ganz wesentlich Kultur, Bildung und Forschung und auch die Rolle von uns Menschen im Arbeitsprozess in der Digitalisierung im Fokus hat. Sie beschäftigen sich auch mit der für Linz so wichtigen Struktur der Klein- und Mittelunternehmen und selbstverständlich stehen auch unsere eigenen Optimierungsbedarfe und die Zukunftsfitness der Aufgaben als digitale Stadtverwaltung im Mittelpunkt. Heute geht es um einen Grundsatzbeschluss, um ein Bekenntnis zum Rahmen und zu den Leitlinien für ein Digitales Linz. Ich ersuche Sie um Zustimmung. Es ist eine Anerkennung an unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, allen voran an Frau Magistratsdirektorin Mag.a Huemer mit ihrem Team, dass wir so etwas geschafft haben. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Das in der Beilage ersichtliche ,Programm Digitales Linz‘ wird grundsätzlich genehmigt. 2. Mit der Umsetzung des ,Programm Digitales Linz‘ wird das operative Kernteam beauftragt. Soweit nach dem StL 1992 weitere Beschlüsse zur Umsetzung erforderlich sind (z.B. Abschluss von Verträgen), ist das jeweils gesetzlich zuständige Organ zu befassen. 3. Der Gemeinderat erhält im Wege der Magistratsdirektorin einen jähr-lichen Bericht des Kernteams über den Status der einzelnen Projekte des ,Programm Digitales Linz‘. 4. Zur Umsetzung der in den einzelnen Handlungsfeldern des ,Programm Digitales Linz‘ genannten Projekte und Vorhaben ist in den Voranschlägen der Folgejahre nach Maßgabe der budgetären Rahmenbedingungen Vorsorge zu treffen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr verehrte Stadtregierung, ähnlich der Klimastrategie und den vielen anderen Papieren, die wir in den letzten ein, zwei, drei Jahren in Linz schon gesehen und gelesen haben und die es mittlerweile gibt, sind es immer wieder viele, viele schöne Worte - tolles Marketing, wirklich Hut ab. Ich habe das das letzte Mal bei so einem ähnlichen Thema auch schon gesagt. Dieses Programm ist auch rechtzeitig vor der Wahl fertig geworden. Doch einem kritischen Blick hält das alles nicht Stand. Wir sehen, wie sich die Stadtspitze in der Realität schwertut und nicht den Willen hat, alles zu implementieren. Es fehlt uns - das ist eigentlich die Kernaussage meiner Wortmeldung - mittlerweile der Glaube an all diese Versprechen und an den Willen, diese ernsthaft umzusetzen. Aus unserer Sicht ist das in Wirklichkeit eine weitere zahnlose Wahlkampfbroschüre, in der viel angekündigt wird, aber alles unverbindlich bleibt. Viel zu viel wurde in dieser Stadt schon halbherzig formuliert und angekündigt. Die Realität klafft mit dem Marketing immer meilenweit auseinander und das alles kostet furchtbar viel Geld. Wir können deshalb diesen Grundsatzbeschluss - ich nenne es noch einmal beim Namen -, aus unserer Sicht Teil des Wahlkampfprogramms unseres Bürgermeisters wieder einmal nicht unterstützen und enthalten uns der Stimme.“ Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, was dieses Programm betrifft, anerkennen wir auf jeden Fall den Einsatz und die Expertise, die da ganz offensichtlich hineingeflossen ist und wir sind darüber hinaus, was die Inhalte betrifft, auch noch über weite Strecken d‘accor. Wie Sie schon gesagt haben, Herr Bürgermeister, hat Linz in vielen Bereichen in den vergangenen Jahren schon seine Vorreiterrolle bewiesen. Ich nehme gerne das Beispiel der Open Commons-Initiative heraus, die es schon sehr lange gibt und die tatsächlich Pionierarbeit geleistet hat. Natürlich muss man in diesem Zusammenhang auch das Ars Electronica Center erwähnen, das auf dem Gebiet des Digitalen und der Verknüpfung mit Kunst und Gesellschaft ganz großartige Vorarbeit leistet. Das sind nur zwei Beispiele. Darüber hinaus gibt es natürlich welche, denen wir mäßig begeistert gegenüberstehen. Aber insgesamt hat Linz seine Hausaufgaben gemacht. Es erscheint uns auch stimmig, dass man in diesem Programm sagt, man baut auf die vorhandenen Stärkefelder auf, entwickelt sie weiter und nimmt auch konkret greifbare Projekte hinein. Bei so einem Konzept ist immer wichtig, dass man Projekte hat, bei denen man, ich sage jetzt einmal – messbar ist nicht alles und soll auch nicht alles sein - sagen kann: Okay, das ist etwas, da kann man dann feststellen, ob es funktioniert hat oder nicht. Ganz wichtig ist - das haben wir in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Innovation oder Digitalisierung auch immer betont -, dass die Bedürfnisse des Menschen im Mittelpunkt stehen und sozusagen eine konkrete state of the art-Technologie nicht Selbstzweck ist, sondern diesen Bedürfnissen dient. Das sagt sich jetzt relativ locker, wenn man aber länger mit IT-Projekten befasst ist, dann ist das in der Praxis keine Selbstverständlichkeit, das kann ich bestätigen. Wie Sie sicher verstehen, ist speziell für uns natürlich einerseits die strategische Verknüpfung mit der Klimastrategie der Stadt wichtig, andererseits darf ich mich, glaube ich, im Namen meiner Kollegin Eva Schobesberger bedanken, dass die Klimathematik, so wie sie es vorgeschlagen hat, entsprechend eingeflossen ist. Darüber hinaus geht es auch in die Richtung, die wir 2017 mit unserer Initiative zur Erstellung einer digitalen Agenda für Linz angeregt haben. Es ist natürlich sehr vorteilhaft - wir haben uns auch am Beispiel Wien Anreiz genommen -, dass mit Frau Magistratsdirektorin Huemer jemand mit Expertise in der Implementierung eines solchen Prozesses und einer solchen Strategie in der Stadt federführend ist. Zur Organisation möchten wir noch anmerken - das hat Frau Stadträtin Schobesberger auch schon gemacht -, dass in der Vergangenheit das Linzer Digital Board, so wie ich verstanden habe, nicht statisch ist. In der Gruppe von Expertinnen und Experten, die die Strategie begleiten und beratend agieren, hätten wir gerne VertreterInnen der in Linz niedergelassenen Universitäten, wie z.B. der Johannes-Kepler-Universität und der Kunstuniversität gesehen. Vielleicht gelingt es noch, auch die an Bord zu holen - Sie erlauben auch den gelungenen Wortwitz dazu. (Heiterkeit) Summa summarum gibt es von uns heute eine Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich für die weitgehende Unterstützung und das Mittragen dieser sehr strategischen Aufgabenstellung für die Stadt. Ich schließe gleich noch einmal dem Dank an Frau Magistratsdirektorin Mag.a Huemer an. Wir haben hier - das ist kein Geheimnis - sicherlich auch von deinem beruflichen Vorleben in Wien profitiert. Wir haben es aber nicht abgekupfert, sondern auf die erfolgreichste Industriestadt Österreichs adaptiert, auch auf die Größe, die nicht ganz vergleichbar mit Wien zu sein scheint. Abschließend möchte ich nur noch einen Satz sagen: Die permanente Fundamentalkritik des Herrn Potočnik kommentiere ich jetzt nicht, aber eines möchte ich zurückweisen. Wir haben in den letzten 25 Jahren in dieser Stadt deshalb so viel Erfolg gehabt, nicht, weil wir ‚Papierln‘ produziert haben, sondern weil die Stadt mit Sozialprogrammen, Wirtschaftsprogrammen, Sportprogrammen, Kulturprogrammen, Entwicklungsplan und auch mit Umweltmaßnahmen immer programmatisch gearbeitet hat. Ich stelle mich vor jene Menschen, die das gemacht und die ihre Expertise, ihr Wissen eingebracht haben, auch hier. Die haben kein ‚Papierl‘, sondern ordentliches Hirnschmalz, intellektuelle Arbeit und konkrete Umsetzungsschritte vorgeschlagen. Das ist nicht Marketing, das sind keine ‚Papierln‘, das sind Menschen, mit denen man arbeiten kann. Dafür ein Dankeschön.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über E 4 Genehmigung der Förderungsrichtlinie ‚Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz‘ für den Zeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021, maximal 1,000.000 Euro sowie Anschaffung von Linz AG Gutscheinen im Gesamtwert von maximal 100.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und führt aus: „Dem kommenden Antrag liegt die Umsetzung eines Antrages der freiheitlichen Fraktion, ich glaube, vom letzten oder vorletzten Gemeinderat zugrunde. Wir haben uns bei diesem Antrag tatsächlich bemüht - wir, das sind wesentliche Stakeholder in der Verwaltung und in Vorgesprächen auch politische Fraktionen -, aus dem Solidaritätsfond, den wir für das Jahr 2020 beschlossen haben, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Im Juni 2020 war es Rahmenbedingung, dass wir keine Doppelförderung machen wollten. Wir hatten damals, zumindest was meine Person betrifft, auch andere Erwartungshaltungen an die Bundesförderungen. In unserem Statut war festgelegt, dass, jemand der eine Bundes- oder Landesförderung erhält, keine doppelte Förderung seitens der Stadt erhält. Viele Unternehmen, auch kleinere, mittlere und Ein-Personen-Unternehmen, haben zwar eine Unterstützung des Bundes bekommen, jedoch in einer finanziellen Gestion von oft nur 500, 800, maximal 1200 bis 1500 Euro. Das war zwar eine kleine Hilfe, hat aber in Wirklichkeit niemandem tatsächlich geholfen. Wenn diese Menschen Förderungen der Stadt in Anspruch genommen hätten, hätten sie die Bundes- oder Landesförderung zurückzahlen müssen. Deshalb haben wir uns jetzt mit einem anderen Modell befasst. Nachdem dieses Modell auf einzelne Personen abstellt, glaube ich, dass wir das größte Problem, das wir bei der Ausgestaltung des Fonds Nummer 1 hatten, damit wegbringen. Herr Finanzdirektor Schmid hat mit einem externen Rechtsanwalt und im Haus selbst mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerservice- und Sozialverwaltung jenes Modell ausgearbeitet, das Ihnen zur Beschlussfassung vorliegt. In einfachen Worten gesagt, gibt es zwei Arten des Anspruches für Menschen, die Corona-bedingt einen Einkommensrückgang von mindestens 20 Prozent haben. Diese Menschen können um eine Pauschalförderung von 450 Euro plus einen 50 Euro Digitalisierungsgutschein, der bei der Linz AG einzulösen ist, ansuchen. Die zweite Förderschiene ist für jene Menschen, die in Beschäftigung geblieben sind und zwar keine Einkommensverluste haben, aber über sehr wenig Einkommen verfügen. Viele unter ihnen haben jetzt auch noch höhere Ausgaben vor allem für Kinder durch Homeschooling - wie wir das schon diskutiert haben - wenn beispielsweise Tablets oder andere elektronische Geräte erforderlich sind. Auch dafür gibt es die Möglichkeit, unter klar definierten Bedingungen, einen Finanzzuschuss von 250 Euro und 50 Euro Digitalisierungsbonus in Gutscheinform durch die Linz AG zu erhalten. Zu diesem Antrag, der im Wesentlichen das detailliert schildert, was ich Ihnen gesagt habe, habe ich auch noch einen Abänderungsantrag. Ich weiß nicht, Herr Vizebürgermeister Baier, tragen Sie ihn dann vor? Zwischenruf Vizebürgermeister Mag. Baier: „Ja!“ Bürgermeister Luger weiter: Dann erspare ich mir das. Es gibt tatsächlich noch einen Punkt, der aufgenommen wird. Ich würde vorschlagen, dass Sie gleich darüber berichten, bevor wir darüber diskutieren. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die beiliegende Förderungsrichtlinie für den ,Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz‘ für den Zeitraum von 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 wird genehmigt. Das Gesamtvolumen der Förderungen (inklusive aller Neben- und Abwicklungskosten sowie des Gutscheinankaufes) beträgt maximal 1,000.000 Euro. Die Einzelbeschlüsse der jeweiligen Förderungen werden gemäß budgetär zur Verfügung stehender Mittel von dem gemäß den Wertgrenzen laut StL 1992 jeweils zuständigen Organ getroffen. 2. Zur Abwicklung des Förderprogramms wird die bedarfsentsprechende Anschaffung von Linz AG Gutscheinen zu markt- und fremdüblichen Konditionen in einem Gesamtwert bis zu 100.000 Euro genehmigt. 3. Die Verrechnung der Förderungen für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.768000 (Transfers an private Haushalte) mit dem Funktionsbereich 198 (Solidaritätsfonds) im Fonds 061000 (sonstige Transfers). Die Verrechnung des Gutscheinankaufs in der Höhe von maximal 100.000 Euro bei der Linz AG erfolgt auf der FiPos 1.413000 (Handelswaren) im Fonds 061000 (sonstige Transfers). Die Kreditübertragung in Höhe von 1,000.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit dem FB 88 (lfd. Transfers an Unternehmen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.768000 (Transfers an private Haushalte) mit FB 198 (Solidaritätsfonds) im Fonds 061000 wird genehmigt. Richtlinie zur Gewährung des Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz Ziel der Förderung 1. Der Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz bezweckt eine Unterstützung von Linzerinnen und Linzern sowie deren Familien, die aufgrund der COVID-19-Krise erhebliche Einbußen in ihren laufenden Einkommen erlitten haben und/oder spezifische Belastungen durch Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen erfahren haben. 2. Etwaige Rückzahlungsverpflichtungen der/des Förderwerbers(in) gegenüber anderen Förderstellen, die sich durch die Gewährung einer Unterstützung aus dem Linzer Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus ergeben, liegen in der Eigenverantwortung des Förderwerbers/der Förderwerberin. Gegenstand der Förderung 1. Der teilweise Ersatz entgangener Einkommen der/des Förderwerber(s)in, die aufgrund der Covid-19-Krise entstanden sind. 2. Die einmalige Unterstützung angesichts spezifischer Belastungen durch Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen, die der/dem FörderwerberIn durch die Covid-19-Krise entstanden sind. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren monetären Zuschusses und in Form von Linz AG Gutscheinen als Digitalisierungsbonus gewährt. Voraussetzungen, Art und Höhe der Förderung 1. FörderwerberInnen sind natürliche Personen im erwerbsfähigen Alter, die ab 1. März 2020 und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz in Linz gemeldet sind. 2. Maßgeblich für die Bemessungsgrundlage einer Förderung ist das monatliche Nettohaushaltseinkommen. Dieses ist wie folgt zu berechnen: - Alle im Regelfall monatlich wiederkehrenden Einkommensbestandteile und Einkommensquellen des Förderwerbers und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen werden addiert, wie etwa Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit, Vermietung oder Kapitalvermögen, Versicherungsleistungen, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Wohnbeihilfen, Heizkostenzuschüsse, Leistungen aus der Sozialhilfe bzw. der bedarfsorientierten Mindestsicherung, der Grundversorgung oder sonstiger Leistungen aus öffentlichen Mitteln. Diese sind jedenfalls nur für die/den FörderwerberIn durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. - Bei dieser Berechnung bleiben das 13. und 14. Monatsgehalt, Leistungen zur Abdeckung eines Sonderbedarfs für Pflege, Behinderung, Kinder- und Familienbeihilfe sowie auch Kindesunterhaltszahlungen zur Gänze außer Ansatz. Auch sonstige Unterhaltszahlungen (insb. Ehegattenunterhalt) werden nur in dem Ausmaß berücksichtigt, als diese bereits vor dem 1. März 2020 regelmäßig geleistet wurden. Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus bei Einkommenseinbußen: 3. FörderwerberInnen haben als nachvollziehbare Folge der Covid-19 Krise, erhebliche Einbußen in ihrem laufenden Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit und/oder sind mit spezifischen Belastungen durch Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen konfrontiert. Erhebliche Einbußen im laufenden Einkommen können unter folgenden Voraussetzungen angenommen werden: 3.1. Die/Der FörderwerberIn hat zumindest in einem Monat, im Zeitraum zwischen 1. März 2020 und 30. April 2021, einen pandemiebedingten Einkommensverlust ihres/seines monatlichen Nettoeinkommens von mindestens 20 Prozent unter Berücksichtigung eines allfälligen Nettohaushaltseinkommens aller im Haushalt lebenden Personen. 3.2. Nach Abzug des Einkommensverlustes von mindestens 20 Prozent dürfen folgende Werte des monatlichen Nettohaushaltseinkommens gesamthaft nicht überschritten werden: Alleinstehende volljährige Person mit Einkommen: maximal 1400 Euro Jede weitere volljährige Person mit Einkommen: zuzüglich 1000 Euro Jede weitere minderjährige bzw. volljährige Person ohne Einkommen: zuzüglich 250 Euro 3.3. Ausmaß der Förderung (einmalig pro FörderwerberIn): 450 Euro als monetärer Zuschuss und 50 Euro als Digitalisierungsbonus in Form von Linz AG Gutscheinen Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus für spezifische Ausgaben: 4. FörderwerberInnen (auch ohne Einkommensverlust) haben infolge der Covid-19-Krise ab 1. März 2020 bis 30. April 2021 spezifische Belastungen durch Ausgaben für Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung, wie etwa für Homeoffice, Homeschooling oder Homelearning. 4.1. Einkommensgrenzen des monatlichen Nettohaushaltseinkommens im Sinne dieser Richtlinie: Alleinstehende volljährige Person mit Einkommen: bis 1500 Euro Jede weitere volljährige Person mit Einkommen: zuzüglich 1000 Euro Jede weitere minderjährige bzw. volljährige Person ohne Einkommen: zuzüglich 250 Euro 4.2. Mindestanschaffungswert für Digitalisierungsmaßnahmen (wie z.B. Ankauf von Computer, Notebook, WLAN-Router, Drucker, Scanner und dgl.), welche mittels Rechnungsbelegen nachzuweisen sind: 50 Euro 4.3. Ausmaß der Förderung (einmalig pro FörderwerberIn): 50 Euro bis maximal 250 Euro als monetärer Zuschuss (auf Basis des Anschaffungswerts) und 50 Euro als Digitalisierungsbonus in Form von Linz AG Gutscheinen Vorbehalte und allgemeine Förderbedingungen 1. Eine Förderung darf grundsätzlich nur gewährt werden, wenn diese nicht gegen geltende nationale Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse oder gegen geltendes Recht der Europäischen Union verstößt. 2. Eine Förderung kann nur auf Basis eines vollständig ausgefüllten schriftlichen Ansuchens gewährt werden. Dafür ist das auf der Homepage der Stadt Linz zur Verfügung stehende aktuelle Formular zu verwenden, das bis spätestens 30. Juni 2021 bei der Förderstelle eingelangt sein muss. Unvollständige Förderungsansuchen sind binnen der von der Förderstelle gesetzten Frist hinsichtlich der erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu vervollständigen. Kommt die/der FörderungswerberIn dieser Aufforderung nicht nach, wird das Ansuchen als gegenstandslos betrachtet. 3. Jede Fördergewährung setzt voraus, dass die/der FörderungswerberIn Auskünfte zu seiner persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation sowie im selben Haushalt lebender Personen vollständig und wahrheitsgemäß erteilt und diesbezüglich angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellt, auch wenn diese nicht im Einzelnen in dieser Richtlinie angeführt sind, aber der Förderstelle zur umfassenden Beurteilung der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation die/der FörderungswerberIn erforderlich scheinen (Kooperationsgebot). Die Stadt Linz ist auch berechtigt, die Gebarung des Förderwerbers durch Einsichtnahme an Ort und Stelle durch eigene Organe, insbesondere durch das Kontrollamt oder durch beauftragte Dritte (z.B. Wirtschaftsprüfer) zu überprüfen. 4. Eine Förderung darf nicht gewährt werden, wenn - die Einsichtnahme in angeforderte Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften gänzlich oder teilweise verweigert wird, vorsätzlich unzutreffende Auskünfte erteilt werden, gefälschte Unterlagen übermittelt werden oder das Kooperationsgebot aus sonstigen Gründen nicht nur geringfügig missachtet wurde, - gegenüber dem/der FörderwerberIn strafgesetzliche Delikte vorliegen, die eine Förderwürdigkeit ausschließen (z.B. Förderungsmissbrauch, Betrug o.ä.). 5. Ein Rechtsanspruch auf den Solidaritätsfonds und den Digitalisierungsbonus ist ausgeschlossen. Nach Ausschöpfung des Gutscheinkontingents, wird der Digitalisierungsbonus in Form eines monetären Zuschusses gewährt. Aus der Entgegennahme oder Bearbeitung von Förderansuchen entstehen der Stadt Linz keine rechtlichen Verpflichtungen. 6. Die Zuschüsse sind grundsätzlich nicht rückzahlbar. Wurden jedoch Zuschüsse aufgrund vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Angaben der Förderwerberin/des Förderwerbers oder aufgrund eines Irrtums gewährt, der binnen drei Jahren nach Auszahlung aufgeklärt wurde, sind diese Zuschüsse unverzüglich zurückzuzahlen. Ist eine schriftliche, angemessen befristete und den ausdrücklichen Hinweis auf die Rechtsfolge enthaltende Mahnung im Auftrag der Stadt Linz erfolglos geblieben, kann die Stadt Linz für den dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand zuzüglich zur Rückzahlung einen pauschalierten Kostenersatz von 25 Euro beanspruchen, zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen von vier Prozent auf den nicht fristgerecht beglichenen Rückzahlungsbetrag. 7. Dem zuständigen Geschäftsbereich und dem Kontrollamt der Stadt Linz obliegen die Überprüfung des Fördervorhabens und der widmungsgemäßen Verwendung. Diesen ist dazu Einsicht in alle förderrelevanten Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbelege etc.), grundsätzlich im Original, zu gewähren. Welche Unterlagen zur Prüfung herangezogen werden, entscheidet das Prüforgan. Weiters ist eine Überprüfung der Förderwerberin/des Förderwerbers selbst gestattet. Dabei sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder erteilen zu lassen sowie eine geeignete Auskunftsperson bereitzustellen. 8. Die Stadt Linz kann jederzeit, wenn nachträglich besondere Umstände eine Änderung der festgelegten Bedingungen und Auflagen es erfordern, neue oder zusätzliche Bedingungen und Auflagen vorsehen. Datenschutz 1. Im Zuge der Entscheidung über die Förderung verarbeitet die Stadt Linz zur Erfüllung ihrer vertraglichen oder rechtlichen Pflichten personenbezogene Daten des jeweiligen Förderwerbers im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Zuge der Abwicklung des gesamten Fördervorganges. Die von der Förderwerberin/vom Förderwerber bekanntgegebenen Daten werden im Rahmen des konkreten Verfahrens und der gesetzlichen Zulässigkeit an sonstige Verfahrensbeteiligte weitergegeben und im Magistrat Linz nach Abschluss des Verfahrens gespeichert. 3. Im Zusammenhang mit der Verwendung von personenbezogenen Daten hat jede/r FörderwerberIn das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung sowie das Recht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben. Inkrafttreten Die Bestimmungen dieser Richtlinie treten mit 4. März 2021 in Kraft und enden mit 30. Juni 2021. Nach diesem Zeitpunkt gestellte Förderansuchen bleiben unberücksichtigt.‘ Einreichstelle und Kontakt Förderstelle: Magistrat der Stadt Linz GB Finanzen und Wirtschaft Abt. Controlling und Subventionen Hauptstraße 1 – 5, 4041 Linz Tel: +43 732 7070 2307 oder 2367 E-Mail: subventionen.fiwi@mag.linz.at Ich ersuche Sie um Zustimmung zum Antrag inklusive des Abänderungsantrages.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, der Abänderungsantrag, der den Fraktionen auch in schriftlicher Form vorliegt - soweit mir das bekannt ist, wenn nicht, bitte ich um ein Zeichen -, bezieht sich im Prinzip auf den Aspekt, dass man den Punkt der anspruchsberechtigten natürlichen Personen nachschärft und darum ergänzt, dass damit auch Menschen gemeint sind, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus einem Gewerbebetrieb erzielen. Das soll sowohl im Vorlagetext geändert werden, als auch in der Richtlinie, die in der Beilage zum Antrag zu sehen ist. Ich werde jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt eingehen, sondern verweise sozusagen darauf, wie das in schriftlicher Form vorliegt und werde den Antrag dann auch dem Protokoll übergeben, damit man diesen ins Protokoll übernehmen kann. Danke. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Änderung im Vorlagetext: Vorlagetext S. 1 Abs. 4 lautet bisher: Um die gegenständliche Förderung zukünftig und auch rückwirkend einer breiteren Zielgruppe zugänglich zu machen, soll ausschließlich auf natürliche Einzelpersonen und Familien abgestellt werden. (…) Vorlagetext S. 1 Abs. 4 neu: Um die gegenständliche Förderung zukünftig und auch rückwirkend einer breiteren Zielgruppe zugänglich zu machen, soll einerseits auf natürliche Einzelpersonen und Familien und andererseits auf natürliche Personen, welche Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erzielen, abgestellt werden. (…) 2. Änderung in der Beilage ,Richtlinie zur Gewährung des Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz‘: Abschnitt: ,Voraussetzung, Art und Höhe der Förderung‘ S. 1 Pkt. 1 lautet bisher: FörderwerberInnen sind natürliche Personen im erwerbsfähigen Alter, die ab 1. März 2020 und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz in Linz gemeldet sind. Abschnitt: ,Voraussetzung, Art und Höhe der Förderung‘ S. 1 Pkt. 1. neu: FörderwerberInnen sind natürliche Personen im erwerbsfähigen Alter, die ab 1. März 2020 und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz in Linz gemeldet sind. FörderwerberInnen mit selbständiger Erwerbstätigkeit oder Gewerbebetrieb müssen darüber hinaus den Unternehmenssitz in Linz haben. Abschnitt: ,Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus bei Einkommenseinbußen‘ S. 2 Pkt. 3 lautet bisher: FörderwerberInnen haben als nachvollziehbare Folge der Covid-19 Krise, erhebliche Einbußen in ihrem laufenden Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit und/oder sind mit spezifischen Belastungen durch Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen konfrontiert. Abschnitt: ,Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus bei Einkommenseinbußen‘ S. 2 Pkt. 3 neu: FörderwerberInnen haben als nachvollziehbare Folge der Covid-19 Krise, erhebliche Einbußen in ihrem laufenden Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit und/oder sind mit spezifischen Belastungen durch Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen konfrontiert. Einbußen in Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb sind sinngemäß zu berücksichtigen, sofern die übergeordneten Förderschienen für UnternehmerInnen, die aufgrund der Covid-19-Krise bundesweit eingerichtet wurden (Härtefall-Fonds der WKO, Fixkostenzuschüsse der COFAG u.a.) nicht in Anspruch genommen werden konnten. Abschnitt: ,Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus bei Einkommenseinbußen‘ S. 2 Pkt. 3.1. lautet bisher: Die/der FörderwerberIn hat zumindest in einem Monat, im Zeitraum zwischen 1. März 2020 und 30. April 2021, einen pandemiebedingten Einkommensverlust ihres/seines monatlichen Nettoeinkommens von mindestens 20 Prozent unter Berücksichtigung eines allfälligen Nettohaushaltseinkommens aller im Haushalt lebenden Personen. Abschnitt: ,Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus bei Einkommenseinbußen‘ S. 2 Pkt. 3.1. neu: Die/der Förderwerberin hat zumindest in einem Monat, im Zeitraum zwischen 1. März 2020 und 30. April 2021, einen pandemiebedingten Einkommensverlust ihres/seines monatlichen Nettoeinkommens von mindestens 20 Prozent unter Berücksichtigung eines allfälligen Nettohaushaltseinkommens aller im Haushalt lebenden Personen. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb ist unter Gegenüberstellung der Einkommenssteuerbescheide der/des Förderwerber(s)in (hilfsweise der Steuererklärungen) aus 2019 und 2020 der durchschnittliche monatliche Netto-Einkommensverlust zu errechnen. Abschnitt: ,Vorbehalte und allgemeine Förderbedingungen‘ S. 4 Pkt. 7 lautet bisher: Dem zuständigen Geschäftsbereich und dem Kontrollamt der Stadt Linz obliegen die Überprüfung des Fördervorhabens und der widmungsgemäßen Verwendung. Diesen ist dazu Einsicht in alle förderrelevanten Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbelege etc.), grundsätzlich im Original, zu gewähren. (…) Abschnitt: ,Vorbehalte und allgemeine Förderbedingungen‘ S. 4 Pkt. 7 neu: Dem zuständigen Geschäftsbereich und dem Kontrollamt der Stadt Linz obliegen die Überprüfung des Fördervorhabens und der widmungsgemäßen Verwendung. Diesen ist dazu Einsicht in alle förderrelevanten Unterlagen (Bücher, Rechnungen, Zahlungsbelege etc.), grundsätzlich im Original, zu gewähren. (…)‘“ Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich bedanken, dass unser Antrag sehr rasch erledigt wurde. Wir haben diesen Antrag beim letzten Gemeinderat gestellt, weil wir festgestellt haben, dass das Regelwerk für den Solidaritätsfond, dessen ursprünglicher Sinn eigentlich unbürokratische und schnelle Hilfe war, in einem gewissen Punkt etwas zu streng gewesen war. Wir haben diesen Antrag, das neue Regelwerk, schon im Stadtsenat vorbesprochen. Ich gehe davon aus, dass diese große Hürde jetzt weggefallen ist und dieser Hilfsfond der ursprünglichen Intention entspricht, damit die Stadt Linz auch hier ihren Beitrag leistet und auch schnell und unbürokratisch hilft. Wir werden natürlich auch, so wie vom Bürgermeister vorgeschlagen, dem Abänderungsantrag zustimmen.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich wollte noch einmal festhalten, dass das auch aus unserer Sicht ein mehr als sinnvoller Antrag ist. Auch die Verdeutlichung durch den Abänderungsantrag finde ich noch einmal sinnvoll. Auch wenn wir im Stadtsenat besprochen haben, dass das natürlich so zu verstehen ist, ist es trotzdem gescheit, wenn das noch einmal explizit aufgenommen wird. Als Bildungsreferentin freue ich mich ganz besonders darüber, dass dieser Digitalisierungspunkt jetzt auch noch einmal explizit aufgenommen wurde. Ich glaube, dass schon das erste Paket ein wichtiges Signal war, dass der Stadt die Familien, die durch Homeschooling bzw. Homeoffice usw. stark belastet sind, ein Anliegen sind und dass sie unterstützt werden. Ich finde es sehr gut, dass das noch einmal in überarbeiteter und ausgeweiteter Form aufgenommen wird. Wir werden natürlich zustimmen.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, diese jetzige Vorlage ist zufriedenstellend. Wir werden sehen, wie die Änderung in der Praxis funktioniert. Ausgangspunkt war die Anfrage der KPÖ vom November zum Stand beim Sozialfond. Herr Bürgermeister Luger hat diese am 23. Dezember ausführlich beantwortet. Dabei ist herausgekommen, dass der Solidaritätsfonds 2020 zu diesem Zeitpunkt lediglich 3000 Euro von seiner Million ausgezahlt hat. Es ist gut, dass das rasch repariert wurde und jetzt eine Vorlage vorliegt, die hoffentlich funktionieren wird. Mein Anliegen wäre, dass man, wenn man in der Verwaltung feststellt, dass etwas nicht rund läuft, in Zukunft schneller anfängt zu Reparieren und nicht abwartet, bis irgendwann einmal eine lästige Frage kommt und das Ganze ans Tageslicht tritt. Das wäre ein Anliegen. Ich hätte noch ein zweites Anliegen: Aus meiner langjährigen Erfahrung im Sozialbereich möchte ich ersuchen, die Antragsformulare möglichst einfach zu gestalten, sodass es auch Menschen ohne Universitätsstudium möglich ist, so einen Antrag richtig auszufüllen. Das wäre auch noch ganz wichtig. Man sollte ein bisschen besser darauf schauen, dass Anträge für Förderungen auch für Menschen, die nicht unbedingt Profis für so etwas sind, leichter verständlich sind. Danke schön.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Grünn, aus meinem doch schon etwas längeren Lebensschatz würde ich sagen, dass ich auch Akademiker kenne, die sich schwertun, Formulare auszufüllen. (Heiterkeit) Aufgrund ihres sozialen Status sind sie wahrscheinlich weniger oft gefährdet, Formulare bei Sozialämtern auszufüllen. Dem würde ich auch noch zustimmen, aber die Verwaltung versucht, das möglichst einfach zu halten. Zu deiner völlig korrekten Bemerkung, dass dem nicht nur ein Antrag der FPÖ, sondern ursprünglich auch deine Anfrage vorangegangen ist, möchte ich, weil du Verbesserungsvorschläge und Erwartungshaltungen formuliert hast, schon noch folgendes anmerken: Es ist nicht so, dass die Verwaltung hier völlig unsensibel gewesen wäre, aber bei 50 Prozent der Ansuchen, die noch offen waren, sind bestimmte Unterlagen nicht nachgereicht worden. Deshalb wurden zum damaligen Zeitpunkt nur 3000 Euro ausbezahlt. Es waren aber auch noch sehr viele Verfahren im Laufen. Daraufhin haben wir recherchiert und sind sehr schnell zum vorliegenden Ergebnis - das brauche ich jetzt nicht mehr wiederholen – nämlich zur Revidierung des damaligen Beschlusses gekommen. Ich bedanke mich für die Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag inklusive Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag inklusive Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Raml berichtet über E 5 Gewährung einer Subvention an die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz für die Durchführung des ärztlichen Funknotdienstes für das Rechnungsjahr 2021 in Höhe von 45.100 Euro sowie 8000 Euro für die Mitfinanzierung eines Kraftfahrzeuges für den Ärztenotdienst und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung der Subvention an das Österreichische Rote Kreuz in Höhe von 45.100 Euro zur Durchführung des ärztlichen Funknotdienstes für das Rechnungsjahr 2021 sowie die Gewährung zusätzlicher Subventionsmittel zur teilweisen Finanzierung des Ankaufs eines Kraft-fahrzeuges für den Ärztenotdienst in Höhe von 8000 Euro wird genehmigt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung ggstdl. Fördermittel in Höhe von 45.100 Euro hat auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen) mit dem Funktionsbereich 261 (Funknotdienst) im Fonds 530000 (Rettungsdienste), die Verrechnung der Subventionsmittel zur teilweisen Finanzierung des Ankaufs eines Kraftfahrzeugs in Höhe von 8000 Euro auf der Fipos 1.777000 (Kapitaltransfers an priv. Organisationen) im Fonds 530000, zu erfolgen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über F 1 Corona Massentestungen; Kreditüberschreitungen in Höhe von insgesamt 975.000 Euro und Abschluss von Bestandverträgen für die Anmie-tung des Design Centers, Tabakfabrik und der TipsArena und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Kreditüberschreitungen in Höhe von 535.000 Euro auf der FiPos 1.700200 (Miete) im Fonds 895000 (Design Center Linz), in Höhe von 370.000 Euro auf der FiPos 1.728200 (Sonstige Leistungen) mit Funktionsbereich 11 (eDV-Projekte) im Fonds 899500 (Informations- und Kommunikationstechnologie) und in Höhe von 70.000 Euro auf der FiPos 1.430000 (Lebensmittel) im Fonds 179000 (Katastrophenschutz) werden genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 975.000 Euro auf der FiPos 2.861200 (Lfd. Transferzahlungen vom Land) im Fonds 940000 (Bedarfszuweisungen). 2. Der Abschluss der Bestandverträge samt Nebenleistungen zwischen - der Stadt Linz und der Design Center Betriebsgesellschaft m.b.H und Co KG vom 11. bis 14. Dezember 2020 sowie vom 21. bis 26. Dezember 2020, - der Stadt Linz und der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH vom 11. bis 14. Dezember 2020 sowie - der Stadt Linz und der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH vom 11. bis 14. Dezember 2020 wird genehmigt.“ Wortmeldung Stadtrat Raml: „Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Antrag zeigt, dass die PR-Aktion des Herrn Bundeskanzlers mit den Massentests, die an einem Sonntagvormittag in der Pressestunde begonnen hat, alleine der Stadt Linz viele Hunderttausend Euro gekostet hat. Ich möchte das für das Protokoll schon noch festhalten. Ich ersuche die Finanzdirektion wirklich eindringlich noch einmal – ich habe es auch schon persönlich getan –, alles dafür zu tun, dass wir als Stadt auf diesem Geld nicht sitzen bleiben. Wir kennen alle die angespannte Situation. Ich ersuche wirklich darum, alle Anstrengungen zu unternehmen, um bei diesem Betrag schadlos gehalten zu werden. Wir werden diesem Antrag trotzdem heute unsere Zustimmung erteilen, weil natürlich die Firmen, allein schon die Catering Firmen usw. nicht auf den Kosten oder auf den Rechnungen sitzen gelassen werden können.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Bürgermeister Luger: „Ich möchte Sie nur darüber informieren, dass der Österreichische Städtebund gemeinsam mit dem Österreichischen Gemeindebund diese Forderung der gänzlichen Abgeltung der Infrastrukturkosten massiv an das Finanzministerium - verhandelt kann man nicht sagen – herangetragen hat, auch an den Gesundheitsminister und natürlich auch an Herrn Bundeskanzler. Das Ergebnis ist nicht sehr überraschend. Der Bund weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Das geht wahrscheinlich nur in beiderseitigem Einvernehmen. Wir werden natürlich alles, was rechtlich möglich ist, in Anspruch nehmen. Wir haben aber eine sehr vage rechtliche Anspruchsmöglichkeit. Deswegen der heutige Antrag, damit hier niemand vor Ort durch politische Querelen auf übergeordneten Ebenen zu Schaden kommt. Ich bedanke mich für die Zustimmungen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über F 2 Kreditübertragung in Höhe von 94.800 Euro für das Projekt „Insel für Linz“ im Rahmen des Pakts für Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Kreditübertragung in der Höhe von 94.800 Euro von der FiPos 1.755200 mit FB 88 (Lfd. Transferzahlungen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.728000 mit FB 341 (Vorplanung, Gutachten) im Fonds 031000 (Stadtentwicklung) wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über die Anträge G 1 und G 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 1 Erneuerung und Erweiterung des Sportangebotes im Ing.-Stern-Park im Linzer Franckviertel im Rahmen des Pakts für Linz; 350.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Bereitstellung der Investitionsmittel für die Erneuerung und Erweiterung des Sportangebotes Ing. Stern-Parks im Linzer Franckviertel in Höhe von 350.000 Euro wird genehmigt. Der Abschluss konkreter Verträge ist dem jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organ vorbehalten. 2. Die Kreditübertragung in Höhe von 350.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit FB 88 (Lfd.Transferzahlungen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.006100 (sonstige Grundstückseinrichtungen, Fun Courts), mit HP05501, im Fonds 262000 (Sport), wird genehmigt. 3. Die Verrechnung der Mittel in Höhe von 350.000 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.006100 (sonstige Grundstückseinrichtungen, Fun Courts), HP05501, im Fonds 262000 (Sport).“ G 2 Errichtung eines Motorikparks im Naherholungsgebiet Weikerlsee im Rahmen des Pakts für Linz; maximal 300.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung Der Gemeinderat beschließe „1. Die Bereitstellung der Investitionsmittel für die Errichtung eines Motorikparks im Naherholungsgebiet Weikerlsee in Höhe von maximal 300.000 Euro wird genehmigt. Der Abschluss konkreter Verträge ist dem jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organ vorbehalten. 2. Die Kreditübertragung in Höhe von 300.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit FB 88 (Lfd.Transferzahlungen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.006100 (sonstige Grundstückseinrichtungen, Fun Courts), mit HP05501, im Fonds 262000 (Sport), wird genehmigt. 3. Die Verrechnung der Mittel in Höhe von 300.000 Euro erfolgt für das Rechnungsjahr 2021 auf der FiPos 1.006100 (sonstige Grundstückseinrichtungen, Fun Courts), HP05501, im Fonds 262000 (Sport).“ Wortmeldung Gemeinderätin Sommer: „,Gut Ding braucht Weile‘, dieses Sprichwort hat sich hier wirklich bewahrheitet. Ich habe bereits im Jahr 2016 einen Antrag auf Errichtung eines Motorikwanderweges im Linzer Süden gestellt. Dieser wurde damals dem Ausschuss zugewiesen. 2019 hat Gemeinderat Hajart ebenfalls einen Antrag auf Errichtung eines Motorikparkes in Linz gestellt. Nichtsdestotrotz, freuen wir uns sehr und stimmen natürlich gerne zu, wenn das Projekt nach fünf Jahren umgesetzt wird. Es ist für uns im Süden sicher optimal.“ (Beifall ÖVP) Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Leibetseder berichtet über G 3 Gewährung einer Subvention an die Caritas für Kinder und Jugendliche (Deckung des Abganges für den Hort „Junges Wohnen – Guter Hirte“); jährlich 10.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Caritas für Kinder und Jugendliche für den zweigruppigen Hort ,Junges Wohnen – Guter Hirte‘ am Standort 4020 Linz, Baumbachstr. 28, ab Beginn des laufenden Kinderbetreuungsjahres 2020/21 als Abgangsdeckung einen Betrag in der Höhe von maximal 10.000 Euro für den laufenden Betrieb. 2. Die Verrechnung der Ausgaben in der Höhe von maximal 10.000 Euro für das Rechnungsjahr 2021 und die Folgejahre erfolgt von der FiPos 1.757000, Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen, Fonds 401000. 3. Die Stadt Linz gewährt dies mit der Bedingung der Einhaltung der Förderbedingungen für Kinderbetreuungseinrichtungen und der Teilnahme am Linzer Kinderbetreuungsinformationssystem.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Vizebürgermeister Hein berichtet über H 1 Neue Donaubrücke Linz; Covid-Zusatzvereinbarung zum Projektvertrag und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, heute gab es ein sehr erfreuliches Ereignis, das dritte Tragwerk der neuen Donaubrücke wurde eingeschwommen. Mittlerweile befindet es sich bereits im Bereich des Flusspfeilers. Wegen der Covid-Pandemie gibt es aber beim Brückenprojekt heute einen kleinen negativen Beigeschmack. Wenn ich an den 15. März 2020 denke - an den Tag an dem die Bundesregierung mit Wirkung vom 16. März 2020 Ausgangsbeschränkungen, kurz ‚Lockdown‘ genannt, verordnet hat - gerate ich heute noch ein bisschen in Panik. Der Auftragnehmer, die ARGE Brückenbau hat, als Reaktion darauf, mit 17. März 2020 die Arbeiten an der Neuen Donaubrücke eingestellt. Erst die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern haben Klarheit darüber hergestellt, wie Baustellen unter Einhaltung der Covid-Maßnahmen sicher geführt werden können. Ich möchte festhalten, dass nicht nur die Neue Donaubrücke von dieser Problematik betroffen war, sondern auch die beiden Baustellen der ASFINAG. Mit 14. April 2020 konnten die Arbeiten vor Ort wieder aufgenommen werden. Trotzdem ist es noch einmal spannend geworden, denn am Gründonnerstag – ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, es war ca. 21.45 Uhr – hat es eine Nachschärfung der Verordnung gegeben, mit der die Einreisebestimmungen für die Nachbarstaaten Slowakei, Tschechien und Ungarn geändert wurden. Das bedeutete, dass ohne negativen Covid-Test keine Personen über die besagten Grenzübergänge durften. Für die Arbeiter unserer Baustelle, die aus den betroffenen Ländern kommen, ist der Karfreitag ein wichtiger Feiertag. Die Firmen hatten somit nicht einmal die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren und wir haben noch einmal Zeit verloren. In Summe ist die Baustelle vor Ort fünf Wochen stillgestanden. Wir haben aber trotzdem noch Glück gehabt bzw. sind mit einem blauen Auge davongekommen, weil die Produktion in den drei Stahlwerken davon nicht betroffen war. Aufgrund des Stillstandes dieser Baustelle waren natürlich auch einige vertragsrechtliche Fragen zwischen dem Auftragnehmer und uns als Auftraggeber zu klären. Es ist um den pönalisierten Termin und die Mehrkostenforderungen gegangen und es musste geklärt werden, welche Bedeutung das auf den bereits bestehenden Vertrag mit der ARGE Bau hat. Am 10. September 2020 haben wir beschlossen, dass die Rechtsanwälte von Heid und Partner die Stadt bei den Verhandlungen unterstützen sollen. Diese Kanzlei war auch bei der Erstellung des ursprünglichen Vertrages mit der ARGE Bau beteiligt. Ich möchte unseren Mitarbeitern wirklich herzlich gratulieren und Ihnen danken, dass sie für die Stadt Linz einen extrem günstigen Vergleich ausgearbeitet haben und uns ein langer Prozess erspart geblieben ist. Die Situation ist natürlich sehr schwierig, weil es keine höchstgerichtlichen Urteile bezüglich Mehrkostenforderungen im Zusammenhang mit Covid-19 gibt. Der Stadt Linz entsteht durch die Covid-Maßnahmen ein Mehraufwand. Hier findet der Leitfaden der Österreichischen Bautechnikvereinigung Anwendung, der für jeden Arbeitnehmer gilt und der gewisse Punkte aufzählt. Anzumerken ist, dass die Arbeitszeit der größte Kostenfaktor ist, weil eine Firma zusätzlich zwölf Euro pro Bauarbeiter verrechnen darf, da Covid mehr Auflagen, wie z.B. Hygieneauflagen und Belastungen nach sich zieht. Zur Vermeidung eines Prozessrisikos, haben wir den Weg gewählt, eine partnerschaftliche Lösung zu finden. Auch die Anwaltskanzlei hat bestätigt, dass dieses ausverhandelte Werk mit dem bereits bestehenden Vertrag in Ordnung geht und die ausverhandelten Ergebnisse im Sinne der Stadt sind. Die Covid-Regelung hat den Weg in die Medien gefunden und es wurde wieder ein dunkles Szenario prophezeit: ‚Wieder Verschiebung der Donaubrücke, Verkehrsfreigabe 12. November‘. Man hat den Medien entweder nur einen Teil dieses Antrages gegeben oder es wurde bewusst versucht, negative Stimmung zu machen. Es muss klar sein, dass ein Auftragnehmer den pönalisierten Termin entsprechend nach hinten verschieben will, wenn die Baustelle fünf Wochen steht. Mit jeder Verzögerung – es hätten sich beispielsweise Probleme beim Einschwimmen ergeben können oder wenn der Donauwasserstand nicht gepasst hätte - wäre der Auftragnehmer in die Pönalisierung geraten. Es ist uns gelungen, dass statt fünf Wochen nur zwei Wochen angerechnet wurden, sodass der 12. November als pönalisierter Verkehrsfreigabetermin Aufnahme findet. Leider wurde in der Berichterstattung vergessen die Bonusregelung zu erwähnen. Diese sieht zwei weitere Termine vor, die ich jetzt erwähnen muss, denn falls Sie nur den Zeitungsartikel gelesen haben, kennen Sie die anderen Termine sicher nicht. Die tatsächliche Verkehrsfreigabe könnte vier Wochen vor dem pönalisierten Termin am 7. Oktober 2021 oder zehn Wochen vorher am 26. August 2021 stattfinden. Sie können mir glauben, dass alle Beteiligten auf höchsten Touren arbeiten, um den Termin, 26. August 2021, zu schaffen. Wir sind mit dem Einschwimmprozess einen guten Monat früher dran, als ursprünglich geplant, bis jetzt hat es keine Komplikationen gegeben. Es ist alles planmäßig abgelaufen. Ab April werden im Zwei-Schichtbetrieb die Betonplatten verlegt und betoniert und die Brückenausrüstungen werden montiert, sodass wir aus heutiger Sicht sehr zuversichtlich sein können, dass wir den Termin am 26. August 2021 schaffen werden. Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Covid-Zusatzvereinbarung inkl. der terminlichen Änderungen für die beschlossene Bonusvereinbarung wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von max. 570.000 Euro zuzüglich USt erfolgt auf der FiPos 1.060100 (Im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen), HP 05031 (Neue Donaubrücke), Fond 612200 (Brücken und Objekte).“ Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Covid-Zusatzvereinbarung zum Projektvertrag der Neuen Donaubrücke Linz.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf vorausschicken, dass die Linzer Volkspartei diesem Antrag, dieser Zusatzvereinbarung zustimmen wird, obwohl sich dadurch die Verkehrsfreigabe um drei Wochen verschieben wird, weil 14 Arbeitstage mehr sind, als 21 Kalendertage und obwohl sich die Kosten um weitere 570.000 Euro erhöhen werden. Erfreulicherweise – der Verkehrsreferent hat es angesprochen – nimmt die Brücke aktuell Gestalt an. Ich muss sagen, endlich, das ist höchst an der Zeit, denn eigentlich sollte sie schon seit Monaten für den Verkehr freigegeben sein. Egal, ob die Brücke im August, im Oktober oder im November 2021 begeh- und befahrbar sein wird, sie hätte der Bevölkerung schon seit Ende Oktober des letzten Jahres zur Verfügung stehen und damit auch zu einer wichtigen Entlastung der Verkehrssituation in unserer Stadt beitragen sollen. Die Zeitverzögerung ist aber nicht der einzige Makel, der dieser Brücke anhaftet. Ich muss in diesem Zusammenhang auch auf den Kontrollamtsbericht zu sprechen kommen, ohne den Beratungen und Behandlungen im Kontrollausschuss vorzugreifen. So belegt der Bericht laut Medienberichten, dass sich die Kosten von den ursprünglich veranschlagten 50 Millionen Euro exklusive Umsatzsteuer auf mittlerweile 92,5 Millionen Euro fast verdoppelt haben. Millionen an Euro, die gerade jetzt dringend gebraucht würden, um der Stadt gut durch die Pandemie zu helfen. Eine oberösterreichische Tageszeitung hat einen Bericht dazu mit folgenden Worten übertitelt – meines Erachtens sehr treffende Worte: ‚Zu enger Zeitplan, zu wenig Kontrolle‘. Für uns ist klar, dass die Aufarbeitung möglicher Verfehlungen und Schwachstellen unumgänglich ist. Dieser offizielle Bericht des Kontrollamtes darf deswegen keinesfalls ein Schlussstrich, sondern vielmehr ein Startpunkt für eine umfassende Aufklärung aller offenen Fragen sein. Die Kritik des Kontrollamtes dürfen wir nicht unter den Teppich kehren, sie muss entsprechend ernst genommen werden, um in Zukunft Fehlentwicklungen bei städtischen Großprojekten zu verhindern.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich will mich dazu nicht inhaltlich äußern, aber im Sinne einer tatsächlichen Berichtigung:14 Tage Arbeit am Bau, sind tatsächlich 14 Kalendertage, dem ist nichts hinzuzufügen, aber es sind auch 14 Arbeitstage. Das unterscheidet den Bau von manch anderen Berufsgruppen, die nicht manuell tätig sind.“ Gemeinderätin Schmid: „Wir werden uns bei diesem Punkt, wie schon 2019 bei den Bonusvereinbarungen, der Stimme enthalten. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Klubobfrau Manhal, es ist mir eine große Freude, dass Sie mir in diesem Rahmen die Gelegenheit geben, Ihren Rechenfehler, Ihren Kalkulationsfehler aufzuklären. Das ist der Zeitung in dieser falschen Form gesteckt worden. Hier werden Äpfel mit Birnen gemischt, denn hier wird von Nettokosten der ursprünglichen Planung gesprochen. Die werden dann einfach zu Bruttokosten und nahezu zu einer Verdoppelung oder 80 Prozent, wenn man es sich genau anschaut, wohlwissend, dass das Zahlenmaterial völlig falsch interpretiert wird. Es stimmt, dass die Nettokosten der Neuen Donaubrücke Linz mit 50 Millionen Euro netto geschätzt wurden. Die Planungskosten und Vorleistungen alleine machen neun Millionen Euro aus. Wir haben ein Reservepolster von fünf Millionen Euro, wir haben für die Ufergestaltung 1,1 Millionen Euro und wir haben für die Ausführungsplanung und die örtliche Bauaufsicht 2,9 Millionen Euro. Für die Straßenanschlüsse - Frau Manhal, eine Brücke ohne Straßenanschlüsse macht nur halb so viel Spaß - haben wir 2,6 Millionen Euro. Das macht Nettokosten ohne Indexierung für das Gesamtprojekt von 71,3 Millionen Euro und man muss noch die Indexierung berücksichtigen. Das ist bei mehrjährigen Projekten ein völlig normales, übliches Vorgehen. Das sollte die Klubobfrau einer Wirtschaftspartei wissen. Wenn man so argumentieren würde, würde man sagen können, das Musiktheater wurde mit 100 Millionen Euro kalkuliert oder geplant und es hat 180 Millionen Euro gekostet, das war eine Kostenexplosion. Da müsste es harsche Kritik geben. Das ist einfach unwahr. (Beifall FPÖ) Dieses Projekt wird bewusst schlecht geredet, weil es ein städtisches Projekt ist. Wer hat sich über die Kostenentwicklung der ASFINAG-Brücken aufgeregt? Es gab einen kleinen Zeitungsbericht, dabei ging es um zirka 100 Millionen Euro. Das sind wirkliche Kosten! Was hat der Kontrollamtsbericht tatsächlich gesagt? Wir reden von der Kostenerhöhung um 3,7 Prozent, die das Kontrollamt als moderat bezeichnet hat und nicht von den 80 Prozent, die Sie dauernd medial manifestieren wollen. Im Kontrollamtsbericht – ich weiß nicht, vielleicht haben Sie einen anderen bekommen –, den ich gelesen habe, hat es acht Empfehlungen gegeben. Diese acht Empfehlungen haben das Projektmanagement betroffen. Aus meiner Sicht, wenn ich es salopp sagen darf, gab es diese Empfehlungen, weil man nicht sehr viele andere Probleme gefunden hat. Rein theoretisch, was hätte ein perfektes Projektmanagementsystem an den Kosten verringert? 500 Tonnen Stahl wären dadurch nicht kostengünstiger geworden. Was hätte das perfekte Projektmanagement an Zeitverzögerung verkürzt? Hätten die Projektmanager dann die statischen Berechnungen gemacht, die mit Universitäten und Fachleuten gemacht worden sind, wären die schneller gewesen? Nein, auch das hätte weder Zeit, noch Kosten gespart. Bei einem Projekt in dieser Größenordnung mit einer moderaten Erhöhung von 3,7 Prozent, da müssen Sie mir jetzt irgendein anderes Projekt zeigen. Man muss die Kosten ehrlich vergleichen und nicht sagen, das sind Nettokosten, dann lassen wir die Umsatzsteuer weg, dann geben wir den Index weg, wir vertuschen auch mehr oder weniger, dass es Straßenanschlüsse gibt, dass das geplant werden muss. Dann kann man schon sagen, das hat sich fast verdoppelt. Aber das ist nicht wahr. Das entspricht nicht der Wahrheit. Im Prinzip noch einmal, im Kontrollamtsbericht ist die Rede von einer Kostenerhöhung von 3,7 Prozent. Das Kontrollamt sagt auch, dass die Kostenerhöhung als sehr moderat empfunden wird. Nichtsdestotrotz wird mir deine Wortmeldung den heutigen Freudentag nicht trüben. Wenn man heute über die Nibelungenbrücke geht, sieht man schon das veränderte Stadtbild durch das dritte eingeschwommene Brückenteil. Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Covid-19-Zusatzvereinbarung.“ (Beifall FPÖ, Zwischenruf) Bürgermeister Luger zur tatsächlichen Berichtigung: „Bevor Gemeinderätin Roschger eine tatsächliche Berichtigung verlangt, mache ich das. Es hat sich schon jemand von der Stadt über die Kostenerhöhungen bei der Westbrücke aufgeregt - um beim Wortschatz zu bleiben -, das war Frau Gemeinderätin Roschger. Das habe ich bis heute in Erinnerung. Ich mache schon in Vorwegnahme die tatsächliche Berichtigung für Die Grünen. Es geht nämlich schneller, wenn ich es mache, als wenn das von euch kommt. Das ist der einzige Grund. Das ist keine freundliche Übernahme einer Fraktion, sondern wegen unseres Zeitbudgets.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über H 2 Änderungspläne Nr. 171 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Hafenstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 171 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Hafenstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 4. März 2021 betreffend Änderungspläne Nr. 171 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Hafenstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 171 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 1522/2 Osten: Grundstück Nr. 1522/2 und 1540/1 Süden: Grundstücke Nr. 1540/1, 1528 und 1526 Westen: Grundstück Nr. 1526 und 1522/2 Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 171 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik zu H 2, H 3, H 4 und H 5: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadtregierung, ich möchte mich nicht nur zu diesem Tagesordnungspunkt, sondern auch zu H 3, H 4 und H 5 melden, die zusammenhängen. Wir lehnen dieses Projekt ab und natürlich auch diese vier Punkte. Ich möchte das nicht in aller Breite erläutern, aber doch darauf eingehen. In Wirklichkeit hat die Debatte dazu bereits in den letzten Jahren medial stattgefunden, es ist bereits einiges gesagt worden. Das hier heute ist nur mehr der finale Akt der Änderungen der Bebauungspläne, der Flächenwidmungspläne und des Örtlichen Entwicklungskonzepts und auch der Beweis, dass wir als Stadt beziehungsweise die führenden Köpfe nur die Wünsche der Raiffeisen Landesbank und des XXX-Lutz erfüllen. Offenbar zählen deren Partikularinteressen wieder einmal mehr, als das langfristige Interesse der Allgemeinheit. Die Flächen zwischen der Tabakfabrik, dem zukünftig freiwerdenden Schlachthof, der Donau und der neuen Eisenbahnbrücke hätten so viel hergegeben, soviel mehr, als einen riesigen Klotz, in dem Möbel verkauft werden und in dem in Wirklichkeit wenig Menschen arbeiten. Klötze, die in der Regel in Gewerbegebieten oder an der Autobahn stehen. Warum wird dieser riesige Klotz eigentlich hier gebaut? Ganz einfach, weil die Raiffeisenlandesbank ein Äugelein auf das Grundstück des XXX-Lutz in der Goethestraße geworfen hat und die Raiffeisenlandesbank dieses Grundstück, das in ihrem Besitz war, für den XXX-Lutz als Ersatz parat gehabt hat. Dann wurden auch noch gleich die Verkaufsflächen von 16.000 auf unglaubliche 30.000 Quadratmeter erhöht. Der Verkehr, der in Linz insgesamt schon ein riesen Problem ist, scheint aber genau an dieser heiklen Stelle dennoch keine Rolle zu spielen – es kann also losgehen. Ach nein, es muss noch kurz der Gestaltungsbeirat und die städtebauliche Kommission darüber schauen, im Nachhinein natürlich -, nachdem die Würfel gefallen sind. Die haben noch etwas an der Fassade mitgeholfen und hier und da noch ein bisschen verbessert, den Schaden etwas begrenzt und jetzt kann es aber wirklich losgehen. Fertig, der Städtebau á la Raiffeisenlandesbank, genehmigt und unterstützt von unserem Bürgermeister und seinen Vizes.“ Gemeinderätin Schmid zu H 2, H 3, H 4 und H 5: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, auch unsere Meinung zu diesem Projekt ist hinlänglich bekannt. Ich melde mich hier auch gleich zu den Punkten H 2, H 3, H 4 und H 5. Dieses Projekt ist gerade in Zeiten der Klimakrise, die vor allem Städte vor eine sehr große Herausforderung stellt, unverständlich. Dieses Projekt an diesem Standort zu bauen, ist unverständlich, denn das ist ein ungünstiger Standort in Bezug auf die Durchlüftung der Stadt, die Verkehrssituation, den Erhalt des übergeordneten Grünzugs und, und, und. Daher werden wir uns bei diesen vier Punkten der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn zu H 2, H 3, H 4 und H 5: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mein Abstimmungsverhalten: Ich werde mich bei H 2, H 3, H 4 der Stimme enthalten, weil es um den XXX-Lutz geht. Bei H 5, wo es um das Donauparkstadion geht, werde ich zustimmen.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge H 3 und H 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 3 Bebauungsplanänderung 06-002-01-01 sowie gänzliche Aufhebung O 107 und teilweise Aufhebung M 16-01-02-00, KG Lustenau (Hafenstraße – XXX-Lutz) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 06-002-01-01, Hafenstraße - XXX-Lutz, sowie gänzliche Aufhebung O 107 und teilweise Aufhebung M 16-01-02-00 wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 4. März 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 06-002-01-01, Hafenstraße – XXX-Lutz, sowie gänzliche Aufhebung O 107 und teilweise Aufhebung M 16-01-02-00 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 06-002-01-01 sowie gänzliche Aufhebung O 107 und teilweise Aufhebung M 16-01-02-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstücksgrenze und Widmungsgrenze zu Grünland – Sportstätte Osten: Widmungsgrenze zu öffentlichem Gut (Land und Bund) Süden: Hafenstraße Westen: Straßerau Katastralgemeinde 45204 Lustenau Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 06-002-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung und Aufhebung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ H 4 Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, KG Lustenau (Bebauungsplan 06-002-01-01, Hafenstraße – XXX-Lutz); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 06-002-01-01, Hafenstraße – XXX-Lutz, KG Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 4. März 2021 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 06-002-01-01, Hafenstraße – XXX-Lutz, KG Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Bebauungsplan 06-002-01-01, Plan ,ST200006‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 27. Juli 2020, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Ich bitte um Zustimmung zu beiden Anträgen.“ Bürgermeister Luger: Nachdem beim vorigen Tagesordnungspunkt bereits das weitere Stimmverhalten avisiert worden ist, erspare ich uns das formale Procedere und ersuche nur im Fall einer unkorrekten Darstellung des Abstimmungsergebnisses einzuschreiten.“ Der Antrag H 3 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag H 4 wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen Gemeinderätin Schmid berichtet über H 5 Änderungspläne Nr. 181 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Straßerau) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 181 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Straßerau, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 4. März 2021 betreffend Änderungspläne Nr. 181 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Straßerau Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 181 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstücke Nr. 1526, 1525 Osten: Grundstücke Nr. 1522/2, 1540/1 Süden: Grundstücke Nr. 1540/1, 1526, 1521/2, 1523, 1524 Westen: Grundstück Nr. 1525 Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 181 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über H 6 Sanierung der Unionstraße zwischen Hasnerstraße und Hanuschstraße beziehungsweise Kreuzungsbereich mit der Wiener Straße; Vergabe der Arbeiten maximal 240.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 240.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Sanierung der Unionstraße zwischen Hasnerstraße und Hanuschstraße auf eine Gesamtlänge von ca. 260 Metern einschließlich des nordseitig gelegenen Gehsteiges auf eine Länge von ca. 190 Metern sowie des Kreuzungsbereiches mit der Wiener Straße in einem Gesamtausmaß von ca. 550 Quadratmetern. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Baugesellschaft m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 222.344,71 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 17.655,29 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 240.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) mit dem HP 05026 (Verkehrsflächen, bauliche Erhaltung) im Fond 612000 (Straßenerhaltung). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über H 7 Umgestaltung und Sanierung der Begegnungszone im Kreuzungsbereich Lustenauerstraße/Eisenhandstraße im Zuge der Baumaßnahmen am Südbahnhofmarkt; Vergabe der Arbeiten; maximal 260.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 260.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Umgestaltung und Sanierung der Begegnungszone im Kreuzungsbereich Lustenauerstraße / Eisenhandstraße entsprechend dem ,Gesamtkonzept Südbahnhofmarkt‘ auf einer Länge von ca. 90 Metern. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Hasenöhrl Bau GmbH, Wagram 1, 4303 St. Pantaleon Auftragssumme OG 01 Öffentliches Gut – Bauvorhaben ,Kreuzungsbereich Lustenauerstraße und Eisenhandstraße‘: Angebotspreis (inklusive USt): 245.183,92 Euro Das Angebot des Unternehmens ist als das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot (Bestbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Bestbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 14.816,08 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 260.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.002100 mit dem HP 05081 (Straßenraumgestaltung) im Fonds 612100 (Straßenneubau). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über H 8 Neuplanungsgebiet Nr. 742, Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02, KG Linz (Römerbergtunnel); Verbaländerung – 1. Verlängerung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 742, Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02, 1. Verlängerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 4. März 2021 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 742, Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02, Römerbergtunnel, 1. Verlängerung Gemäß § 37b Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 37b Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebiets Nr. 742 um ein Jahr, das ist bis 2. April 2022, verlängert. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02 dargestellten Bebauungsplanfestlegungen beabsichtigt. Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: Osten: Martingasse 2, 4, 6, 8, Römerstraße 17a, 17b, Flügelhofgasse 12 Süden: Lessingstraße Westen: Schlosspark, Schlossberg Katastralgemeinde Linz § 4 Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebiets hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 Oö. Bauordnung 1994), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns der Stimme, als kleinen Protest, dass immer wieder Verlängerungen von Neuplanungsgebieten kommen. Wir haben schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass es in der Bebauungsplanung- und Flächenwidmungsabteilung Personalmangel gibt und dass aufgestockt gehört. Wir sind der Meinung, dass diese Prozesse schneller gehen sollten. Hier sieht man das wieder und wir haben auch in den letzten Jahren mehrmals gesehen, dass immer wieder verlängert wird und diese vier Jahre in der Regel ausgeschöpft werden. Das ist für die Stadt und die Stadtplanung nicht gut. Wir glauben, dass wir da schneller sein müssen.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über I 1 Südbahnhofmarkt, Sanierung der Oberfläche sowie der Beleuchtung und Stromversorgung (Bauetappe 2 und 3); Vergabe der Arbeiten insgesamt 840.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zuschlagsentscheidungen / Vergaben: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens werden die Bauaufträge wie folgt vergeben: 1.1 Straßenbauarbeiten (Obergruppe 03 – Marktbereich Kantstraße – Straßenbau, Obergruppe 04 – Gehwegbereich Kantstraße (Marktseitig) – Stromversorgung / Beleuchtung und Obergruppe 05 – Marktinnenbereich – Straßenbau und Beleuchtung): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Hasenöhrl Bau GmbH, Wagram 1, 4303 St. Pantaleon Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 489.519,17 Euro Das Angebot des Unternehmens ist als das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot (Bestbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Bestbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 30.480,83 Euro bewilligt. 1.2 Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Dipl.Ing. Friedrich Bräutigam GmbH, 4030 Linz, Wiener Str. 21 Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 194.208 Euro Das Angebot des Unternehmens ist als das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot (Bestbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve und für Unvorhergesehenes soll ein Betrag bis zu einer Höhe von 25.792 Euro inklusive USt bewilligt werden. 1.3 Elektroinstallationen: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Dipl.Ing. Friedrich Bräutigam GmbH, 4030 Linz, Wiener Str. 21 Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 82.607,82 Euro Das Angebot des Unternehmens ist als das Angebot mit dem günstigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 17.392,18 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilungen) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten für das Rechnungsjahr 2021 in Höhe von 840.000 Euro inkl. USt für die Auftragsvergaben ,Straßenbauarbeiten, Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung und Elektroinstallationen‘ im Rahmen der Bauetappe 2 und 3 erfolgt auf der FiPos 1.006100 mit dem HP05082 (Generalsanierung Südbahnhofmarkt) im Fonds 859000. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Gemeinderat Strigl berichtet über J 1 Abtretung bzw. Rückstellung von Teilflächen in der KG Lustenau (Wimhölzelstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die GWG-Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30, 4020 Linz tritt Teilflächen der Grundstücke Nr. 741/103, 741/101, 741/95, 741/90 und 741/84, Grundbuch 45204 Lustenau, mit einem Gesamtausmaß von 236 Quadratmetern an die Stadt Linz, öffentliches Gut ab, wobei die Stadt Linz, öffentliches Gut hierfür eine Entschädigung von 276,38 Euro pro Quadratmeter, somit eine Gesamtentschädigung von 65.225,68 Euro zu leisten hat. 2. Ebenso stellt die Stadt Linz, öffentliches Gut, Teilflächen der Grundstücke Nr. 781/5, 741/106, 741/107 und 741/108, Grundbuch 45204 Lustenau, mit einem Gesamtausmaß von 1690 Quadratmetern an die GWG zurück, wobei die GWG hierfür eine Entschädigung von 221,38 Euro pro Quadratmeter, somit eine Gesamtentschädigung von 374.132,20 Euro zu leisten hat. 3. Die im Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Abtretungs- und Rückstellungsvertrages entstehenden Kosten und Gebühren sind von der GWG zu tragen. 4. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst zu übernehmen. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Abtretungs- und Rückstellungsvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 6. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 374.132,20 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 2.801100, im Fonds 840100 (Veräußerung Grundstücke). 7. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 65.225,68 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.003100, mit dem Haushaltsprogram 05006, im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten).“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über J 2 Grundverkauf in der KG Kleinmünchen (Adolf-Dietl-Weg) um den Verkaufspreis von 429.500 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30, 4020 Linz, die Grundstücke 958/15, 958/17, 2766, 2767, 2768 sowie eine Teilfläche des Grundstücks 2274/1, mit einem Ausmaß von 467 Quadratmetern, sohin Grundflächen mit einem Gesamtausmaß von 1765 Quadratmetern um den Kaufpreis von 529.500 Euro (300 Euro pro Quadratmeter), wobei die Stadt Linz für bereits getätigte Investitionen der GWG einen Preisnachlass von 100.000 Euro gewährt, sodass der Gesamtkaufpreis letztendlich 429.500 Euro beträgt. 2. Die im Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Kaufvertrages entstehenden Kosten und Gebühren sind von der GWG zu tragen. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts mit der GWG zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die für die Stadt Linz zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von voraussichtlich 15.032 Euro ist von der Stadt Linz zu tragen. 6. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 429.500 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 7. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 15.032 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.710000 im Fonds 840000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß Finanzausgleichsgesetz (FAG).“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Wir enthalten uns hier der Stimme.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über J 3 Covid-19-Testungen im Design Center; Abschluss eines Bestandvertrages und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des Bestandvertrages zwischen der Design Center Betriebsgesellschaft m.b.H und Co KG und der Stadt Linz ab dem 25. Jänner 2021 mit einer Pauschalhöhe von insgesamt maximal 60.000 Euro (inkl. USt)/wöchentlich gemäß der beiliegenden Pauschalkostenvereinbarung zur Anmietung der Räumlichkeiten im Design Center für die Durchführung von Testungen und etwaigen zukünftigen Impfungen durch das Land Oberösterreich wird genehmigt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn sonstige Kosten (wie z.B. Sonderreinigungen, Entsorgung von kontaminiertem Müll, udgl.) über die maximalen Pauschalkosten hinaus um mehr als fünf Prozent überschritten werden. 2. Das Bestandverhältnis jederzeit durch den Bürgermeister der Stadt Linz aufzukündigen, wenn das Land Oberösterreich diese Räumlichkeiten für den Zweck der Testungen oder Impfungen nicht mehr benötigt, wird genehmigt. 3. Die Verrechnung der Kosten zur Verwendung der Räumlichkeiten im Design Center in Höhe von max. 60.000 Euro (inkl. USt) / wöchentlich ab dem 25. Jänner 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 895000 (Design Center). Zur teilweisen Bedeckung der Gesamtkosten aus der Verwendung der Räumlichkeiten wird gleichzeitig eine Kreditübertragung in einer Höhe von 840.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit dem Funktionsbereich 88 im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.700200 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 895000 (Design Center) genehmigt. Die Bedeckung darüberhinausgehender zeitlich verursachter Kostentangenten erfolgt vorerst aus den vorhandenen Budgetmitteln des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau. Betreffend die Bedeckung der konkreten Gesamtkosten ist den zuständigen städtischen Organen wiederum ein gesonderter Antrag vorzulegen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte gleich zu Beginn zu beiden Anträgen formal festhalten, dass die heute unter E 1 beschlossene Prolongierung der vorübergehenden Abweichung von den städtischen Förderungsrichtlinien auch hier zur Anwendung kommen soll. Das war bei der Erstellung des Antrages natürlich noch nicht beschlossen, daher ist das auch nicht im Antragstext. Es ist nur für das Protokoll wichtig, dass das auch vermerkt ist. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über K 1 Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestival Linz – Crossing Europe (Filmfestival); maximal 117.000 Euro sowie maximal 11.133,56 Euro in Form einer Naturalförderung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Den Initiatoren des Crossing Europe Filmfestival, vertreten durch Frau Mag.a Christine Dollhofer, Graben 30, 4020 Linz, wird zur Durchführung des Filmfestivals 2021 eine monetäre Förderung in der Höhe von 117.000 Euro und Naturalsubventionen in Gesamtsumme von maximal 11.133,56 Euro genehmigt. Die Naturalsubventionen setzen sich folgendermaßen zusammen: Naturalsubvention des Gebäudemanagements und Tiefbau (GMT) zur gebührenfreien Nutzung öffentlichen Guts in Höhe von 133,56 Euro (Gesamtkosten: 267,12 Euro) Naturalsubvention des Geschäftsbereichs Kommunikation und Marketing (KOMM) in Form der Zurverfügungstellung von Werbekästen in Höhe von 11.000 Euro inkl. allfälliger Abgaben 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 117.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2021 hat auf Fonds 351000 FiPos 1.757000, Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen‘ zu erfolgen. Die Verrechnung des Selbstbehaltes in Höhe von 133,56 Euro erfolgt auf Fonds 840100, FiPos 2.816000, ,Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen, Selbstbehalt Naturalsubventionen‘.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova berichtet über K 2 Gewährung einer zusätzlichen Subvention an die Künstler- und Künstlerinnenvereinigung MAERZ (laufender Aufwand 2021); 10.000 Euro, insgesamt (von 2019 bis einschließlich 2021) 105.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 6. Dezember 2018 beschlossene Drei-Jahresförderung für den laufenden Aufwand an die Künstler- und Künstlerinnenvereinigung MAERZ, Eisenbahngasse 20, 4020 Linz, in der Höhe von 25.000 Euro p.a. (insgesamt auf drei Jahre maximal 75.000 Euro) wird – so wie bereits 2019 und 2020 – auch im Jahr 2021 um den Betrag von 10.000 Euro auf 35.000 Euro aufgestockt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Subventionsaufstockung in der Höhe von 10.000 Euro erfolgt im Jahr 2021 auf Fonds 351000 FiPos 1.757000 ,Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen‘.“ Wortmeldung Stadtrat Raml: „Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (14) mit Stimmenmehrheit angenommen. L BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Gemeinderätin Köck berichtet über L 1 Stellungnahme des Ausschusses für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zum Bericht des Geschäftsbereiches Kultur und Bildung „Für eine Symmetrie der Geschlechter 2019“ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte KollegInnen des Linzer Gemeinderates, wir haben uns im Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz gemeinsam darauf verständigt, die Zielvorgaben für die Gleichstellung von Frauen und Männern jährlich zu evaluieren. Wir haben das auch für das Jahr 2019 gemacht. Der Bericht für die ,Symmetrie der Geschlechter‘ liegt nun vor. Wir haben diesen Bericht im Frauenausschuss am 11. Jänner 2021 behandelt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auch für das Berichtsjahr 2019 ein insgesamt sehr positiver Trend zu vermerken ist, auch wenn es noch einzelne Bereiche gibt, die wir im Auge behalten sollten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Herrn Dr. Stieber und seinen MitarbeiterInnen nicht nur für die Verfassung des Berichtes, sondern auch für ihren Einsatz für mehr Geschlechtergerechtigkeit in Linz bedanken. Vielen Dank.“ Der Stellungnahme wird einstimmig zur Kenntnis genommen. M ANTRAG DES PERSONALBEIRATES Da sich Frau Gemeinderätin Weiss, die den Antrag M 1 referieren sollte, nicht im Gemeinderatssaal befindet und Frau Personalreferentin Fechter entschuldigt ist, referiert den nachfolgenden Antrag Frau Vizebürgermeisterin Hörzing. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über M 1 Änderung der Einreihungsverordnung 2002 (EVO 2002) für die Bediensteten der Landeshauptstadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 4. März 2021, mit der die Einreihungsverordnung 2002 (EVO 2002) für die Bediensteten der Landeshauptstadt Linz vom 4. Juli 2002, kundgemacht durch Anschlag an den Amtstafeln der Stadt Linz am 5. Juli 2002, in der Fassung vom 24. Mai 2007, 23. Oktober 2008 und 18. Mai 2017, ABl. Nr. 21 vom 10.11.2008 und Nr. 11 vom 12. Juni 2017, geändert wird, wird beschlossen. Verordnung Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 4. März 2021, mit der die Einreihungsverordnung 2002 (EVO 2002) für die Bediensteten der Landeshauptstadt Linz vom 4. Juli 2002, kundgemacht durch Anschlag an den Amtstafeln der Stadt Linz am 5. Juli 2002, in der Fassung vom 24. Mai 2007, 23. Oktober 2008 und 18. Mai 2017, ABl. Nr. 21 vom 10. November 2008 und Nr. 11 vom 12. Juni 2017, geändert wird. Gemäß § 138 Abs. 4 in Verbindung mit § 139 Abs. 1 Oö. StGBG 2002 wird verordnet: Artikel I Die Einreihungsverordnung 2002 (EVO 2002) für die Bediensteten der Landeshauptstadt Linz wird wie folgt geändert: 1. Im § 3 Abs. 1 entfallen in der FL 16 die Einträge ,2. Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester und Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger‘ und ,3. Hebamme‘. Die Z 4 bis Z 9 werden zu Z 3 bis 8 und die Gliederungsziffer 9 entfällt anschließend. 2. Im § 3 Abs. 1 entfällt in der FL 15 der Eintrag ,6. Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester und Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger in Ambulanzen mit Vorgesetztenfunktion‘. 3. § 3 Abs. 1 FL 20 Z 3 lautet: 3. Pflegeassistent/in 4. Im § 3 Abs. 1 wird in der FL 18 nach Z 7 folgende Z 8 angefügt: 8. Pflegefachassistent/in 5. Im § 3 Abs. 1 lauten in der FL 15 die Z 1 und Z 5 wie folgt: 1. Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in 5. Hebamme 6. § 3 Abs. 1 FL 14 Z 3 und Z 10 lauten: 3. Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit Spezialisierung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) 10. Kreißzimmerhebamme 7. § 3 Abs. 1 FL 13 Z 1 lautet: 1. Leitende/r diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken 8. Im § 3 Abs. 1 FL 13 wird nach der Z 6 folgende Z 7 angefügt: 7. Sozialarbeiter/in mit dreijähriger Berufspraxis in der Erziehungshilfe 9. Im § 3 Abs. 1 FL 12 wird nach der Z 3 die Z 4 angefügt: 4. Leitende/r diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG 10. In der Anlage zu § 3 lautet in der Funktionslaufbahn 20 der Eintrag zu Z 3 wie folgt: ,3. Pflegeassistent/in: Aufgaben: Tätigkeiten der Pflegeassistenz nach dem GuKG Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse aufgrund gesetzlich vorgesehener Ausbildung‘ 11. In der Anlage zu § 3 wird in der Funktionslaufbahn 18 nach Z 7 folgender Eintrag zu Z 8 angefügt: ,8. Pflegefachassistent/in: Aufgaben: Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung‘ 12. In der Anlage zu § 3 entfallen in der Funktionslaufbahn 16 die Z 2 und Z 3, die Z 4 bis Z 9 werden zu Z 3 bis 8 und die Gliederungsziffer 9 entfällt anschließend. In der Funktionslaufbahn 15 entfällt die Z 6. 13. In der Anlage zu § 3 lauten in der Funktionslaufbahn 15 die Einträge zu Z 1 und Z 5 wie folgt: ,1. Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in: Aufgaben: Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse aufgrund gesetzlich vorgesehener Ausbildung 5. Hebamme: Aufgaben: Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz‘ 14. In der Anlage zu § 3 Funktionslaufbahn 14 lautet der Eintrag zu Z 3 wie folgt: ,3. Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit Spezialisierung nach dem GuKG: Aufgaben: Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung oder Spezialisierung nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG‘ 15. In der Anlage zu § 3 Funktionslaufbahn 14 lautet der Eintrag zu Z 4 wie folgt: „4. Sozialarbeiter/in: Aufgaben: Betreuung und Beratung von Menschen in finanziellen und gesundheitlich bedingten Notlagen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen Verwendungsvoraussetzungen: Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)‘ 16. In der Anlage zu § 3 Funktionslaufbahn 14 lautet der Eintrag zu Z 10 wie folgt: ,10. Kreißzimmerhebamme: Aufgaben: Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz‘ 17. In der Anlage zu § 3 lautet in der Funktionslaufbahn 13 der Eintrag zu Z 1 wie folgt: ,1. Leitende/r diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken Aufgaben: Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station, Ambulanz oder Tagesklinik liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner unterstellt sind Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung‘ 18. In der Anlage zu § 3 wird in der Funktionslaufbahn 13 nach Z 6 folgender Eintrag zu Z 7 angefügt: ,7. Sozialarbeiter/in mit dreijähriger Berufspraxis in der Erziehungshilfe Aufgaben: Abklärung von Kindeswohlgefährdungen; Verantwortlichkeit für Betreuung, Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Familienverhältnissen; Gewährung von Erziehungshilfen Verwendungsvoraussetzungen: Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. KJHG; mindestens dreijährige Tätigkeit als Sozialarbeiter/in in der Erziehungshilfe bei der Stadt Linz‘ 19. In der Anlage zu § 3 wird in der Funktionslaufbahn 12 nach Z 3 folgender Eintrag zu Z 4 angefügt: ,4. Leitende/r diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG Aufgaben: Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens 20 bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner oder bei Spezialisierung nach dem GuKG über mindestens sechs entsprechende bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung‘ Artikel II Inkrafttreten Es treten in Kraft: 1. Artikel I Z 1 bis Z 7, Z 9 bis Z 14, Z 16, Z 17 und Z 19 rückwirkend mit 1. Februar 2021; 2. Artikel I Z 8, Z 15 und Z 18 rückwirkend mit 1. Jänner 2021.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. N FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTION NACH § 12 StL 1992 Gemeinderat Kleinhanns berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 1 Städtische Objektbezeichnungen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, beim Antrag N 1 geht es darum, dass die Objekte, die im Eigentum der Stadt Linz stehen, für die die Stadt Linz finanziell aufkommt und für die die Mittel der Steuerzahler für die Unterhaltung dieser Objekte dorthin gelenkt werden, der Willkür z.B. öffentlicher Medien in ihrer Bezeichnung entzogen sein sollen. Das sind zum Großteil Objekte, die in der Entwicklung der Stadt und auch für die Orientierung in der Stadt eine gewisse Bedeutung haben. So, wie es beim öffentlichen Gut bei Straßen, Plätzen usw. der Fall ist, soll die Benennung über den Stadtsenat laufen, was zu offiziellen Benennungen und zu Orientierungen im Stadtgebiet und in diesem Falle zur Sicherheit beitragen soll. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Neu- oder Umbenennung von Flächen und Objekten im Eigentum bzw. mehrheitlichen Eigentum der Stadt Linz oder einer ihrer Tochter-Gesellschaften, sind der Eigentümerin, das ist die Stadt Linz, vorbehalten. Sie sollen auch hinkünftig weiterverwendet werden. Diese Bestimmung betrifft sowohl öffentliche Straßen und Plätze, Stadtgrün, Sport- und Erholungsflächen, als auch Objekte und Baulichkeiten. Diesbezügliche Feststellungen, Neu- oder Umbenennungen sind - wie bisher auch bei Straßen- und Platzbenennungen üblich und bewährt, dem Stadtsenat vorbehalten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtungen im Budget sichergestellt werden.“ Wortmeldung Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzter Herr Bürgermeister, lieber Gemeinderat Kleinhanns, es hat tatsächlich etwas für sich, dass man traditionelle Objektbezeichnungen nicht den Fügungen des Zeitgeistes aussetzt. Ich denke hier an unsere Eisenbahnbrücke, der Name gefällt mir weiterhin sehr gut. Hinter dem vorliegenden Antrag stecken einige rechtliche Probleme und es tun sich ein paar komplexe, juristische Fragen auf. Ich denke z.B. an die Schulautonomie, bei der es um Schulbezeichnung versus Gebäudebezeichnung geht, was auch mit Anlass für diesen Antrag sein könnte, aber auch an das Gesellschaftsrecht, wenn es um die Töchter der Unternehmensgruppe der Stadt Linz geht. Es bedarf einer näheren Differenzierung und Diskussion und daher beantragen wir die Zuweisung in den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung.“ Schlusswort Gemeinderat Kleinhanns: „Gegen die Zuweisung besteht kein Einwand.“ Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 2 35-Stunden Woche in städtischen Pflegeeinrichtungen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, im Zuge der Corona-Krise hat man die Wichtigkeit von diversen systemrelevanten Berufen erkannt. Es ist kaum ein Tag vergangen, an dem sich nicht politische Würdenträger aller Couleurs mit Dank und Anerkennung übertroffen hätten. So war das auch bei den Pflegekräften. Wie alle wissen, kann man von Dank alleine nicht abbeißen. Da im Bereich der Pflegekräfte aufgrund fehlender Attraktivität ohnehin ein Fachkräftemangel besteht, sollten wir in Linz als soziale Musterstadt diesbezüglich eine Vorreiterrolle einnehmen und in den städtischen Einrichtungen zur Attraktivierung dieses Berufes eine 35-Stunden Woche bei vollem Lohnausgleich ermöglichen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass die Pflegekräfte heiß begehrtes Gut, heiß begehrte, wichtige Kräfte sind. Wir befinden uns im Wettbewerb mit anderen Städten und auch mit privaten Einrichtungen. Wir sollten uns einen Wettbewerbsvorteil schaffen und mit gutem Beispiel vorangehen. Nutzen wir daher die Gelegenheit, stimmen wir als soziale Musterstadt mit und stimmen wir für die 35-Stunden Woche für die Pflegekräfte. Wir stellen folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Sozialreferentin wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der SZL Seniorenzentren Linz GmbH ein praktikables 35-Stunden Arbeitszeitmodell ohne Gehaltseinbußen zu entwickeln und in weiterer Folge den jeweils zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtungen im Budget sichergestellt werden. Vielen Dank. (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, beim vorliegenden Antrag werden wir uns der Stimme enthalten, da wir in diesem Zusammenhang erstens auf das bereits vorliegende Pflegepaket des Landes Oberösterreich verweisen möchten. Mit den Gesamtkosten von 33,7 Millionen Euro jährlich wird ab Februar 2021 ein umfassendes Paket für eine bessere Entlohnung und ein attraktives Berufsumfeld für MitarbeiterInnen in den Alten- und Pflegeheimen, in der Pflege in den Krankenhäusern, in den Mobilen Diensten und auch in Leistungen nach dem Chancen-Gleichheitsgesetz wirksam. Zweitens, würde aus unserer Sicht eine Reduktion der Arbeitsstunden nur zu einer Verstärkung des Pflegefachkräftemangels führen. Dem Dank schließen wir uns jedenfalls an, dem Dank und der hohen Wertschätzung aller Pflegefachkräfte für das was sie alltäglich leisten. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Köck: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich begrüßen wir das Thema der Arbeitszeitverkürzung. In der Form, wie dieses wichtige Anliegen allerdings im vorliegenden Antrag eingebracht wird, richtet es aus unserer Sicht allerdings wahrscheinlich mehr Schaden an, als es Nutzen bringt. Die Pflege ist ein sehr komplexes System, daher sollte ein solcher Schritt einer Arbeitszeitverkürzung nicht einseitig oder ohne entsprechende Begleitmaßnahmen gesetzt werden. Die Kollegin der ÖVP, hat es schon gesagt, für ein Gesamtpaket braucht es auf jeden Fall ein abgestimmtes Vorhaben mit Bund und Land, das vor allem neben Fragen der Bezahlung und Finanzierung, auch Fragen der Ausbildungsoffensive und der Personalrekrutierung behandelt. Wir haben in unseren Einrichtungen jetzt schon Schwierigkeiten, die notwendigen Pflegefachkräfte vom Arbeitsmarkt zu bekommen. Es gibt auch erste Schätzungen, welcher Mehrbedarf an Vollzeitäquivalenten sich in unseren städtischen Seniorenzentren bei Einführung einer 35-Stunden Woche in der Pflege ergeben würde. Das wären 74 Männer und Frauen, wahrscheinlich mehr Frauen, als Männer. Dieses zusätzliche Personal würden wir wahrscheinlich nicht so schnell bekommen, sodass wir in weiterer Konsequenz natürlich das Platzangebot in unseren Heimen einschränken müssten. Auch dazu gibt es erste Schätzungen, das wären an die 130 Plätze. Einen Teil dieses Heimplatzverlustes könnten wir zwar kompensieren, indem die bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann wieder mehr Überstunden machen, aber ob das im Sinne der Sache ist, wage ich zu bezweifeln. Wir werden uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir enthalten uns hier auch der Stimme. Wir haben dazu eine Fachmeinung eingeholt - in dem Fall ist das nicht unsere Expertise - und diese sagt ganz klar, dass das eigentlich nicht durchführbar und nicht sinnvoll ist. Ich habe das so verstanden, dass das ein sehr komplexes und schwieriges, zum Teil auch ein kaputtes System ist. Da ist es nötig, wie bei einer großen, komplizierten Maschine, an vielen Schräubchen gleichzeitig zu drehen. So einfach, dass man da ein paar Stunden wegnimmt, wird es nicht gehen. Die Dame hat ein paar Vorschläge gemacht und sagt zum Beispiel, dass die Organisationsstruktur durchleuchtet gehört um Zeitressourcen zu heben. Außerdem können Hilfsdienste eingestellt werden, die die Nebenjobs von Tischdeckarbeiten bis Putzen und Reinigen erledigen. Auch die zusätzlichen Corona-Maßnahmen, die sehr, sehr viel Zeit und Aufwand, ja Ressourcen schlucken, könnten so durchgeführt werden. Hilfsdienste könnten die Betreuung der BewohnerInnen mitgestalten, wo die Pflege eigentlich nicht die richtige Ansprechperson ist und auch für eine professionellere Wundversorgung, kann man gezielt Personal einstellen. Was das Gehalt betrifft meint sie, dass es in Wirklichkeit eine spürbare und echte Gehaltserhöhung braucht. So viel zu diesen Empfehlungen. Das ist eine komplexe Maschine, bei der viele Schräubchen zu drehen sind. Mit einem simplen ‚ein paar Stunden reduzieren‘ wird es nicht funktionieren. Wir enthalten uns der Stimme.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Stumptner: „Dass die ÖVP und die NEOS schon gar nicht im Interesse der Arbeitnehmer handeln, ist nichts Neues. Aber von der Argumentation der SPÖ bin ich schon einigermaßen irritiert, das muss ich schon ganz ehrlich sagen. Sowohl in der SPÖ-dominierten Arbeiterkammer, als auch bei den Fachgewerkschaften, fordert man seit Jahren die Einführung einer 35-Stunden-Woche, auch bei den letzten Kollektivvertragsverhandlungen, bei denen man es immerhin auf 37 Stunden geschafft hat. Das ist für mich schon ein bisschen irritierend. Auf der einen Seite fordert die SPÖ und da, wo sie es wirklich machen könnte, tut sie es nicht. Das ist für mich doch sehr unverständlich. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Kaltenhuber berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 3 Gestaltung eines Welcome- und Infopoints für Radfahrer an der Donau und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der österreichische Donauradweg ist einer der beliebtesten Radfernwege Europas. 670.000 Radfahrer befahren alljährlich eine oder mehrere der 17 Etappen zwischen Passau und Bratislava. Auch im Heimaturlaub werden Touren mit dem Rad immer beliebter, um Städte, Land und Leute zu erkunden. Der erste Eindruck ist ein wichtiger. Wie willkommen sind Gäste, die Linz mit dem Rad besuchen und wie interessant ist Linz für jemanden, der Linz nicht kennt. Da der Donauradweg meist donauabwärts befahren wird, entstand die Idee, bei den Verkehrsinseln Obere Donaustraße und Flußgasse vor der Nibelungenbrücke für in Linz ankommende Radbesucher einen Orientierungs-, Info- und Serviceplatz zu schaffen, der durch die Gestaltung ausdrücken soll, dass Radfahrgäste in Linz willkommen sind. Dort sollen Linz-Besucher sowohl für sie relevante Informationen zur Übernachtung und Gastronomie erhalten, als auch vor allem für die Kultur- und Veranstaltungsangebote in Linz und für die Besonderheiten der Stadt begeistert werden, um sich möglicherweise für Linz mehr Zeit, als geplant, zu nehmen. Dieser Platz bietet sich als Willkommensstation an, weil der Donaubus Linz/Ottensheim dort eine Anlagestation hat. Die Werbegemeinschaft Donau wird als Erweiterung zum Donauradweg dort einen Ausgangspunkt für weitere Radrundrouten anbieten. Das soll Anreiz für eine längere Aufenthaltsdauer sein und um Kultur und Natur in und rund um Linz zu genießen. Daher stellen wir folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die für Stadtplanung/Verkehr und Tourismus/Kultur zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden ersucht in Abstimmung mit dem Tourismusverband Linz und der Werbegemeinschaft Donau für in Linz ankommende Radbesucher im Bereich der Verkehrsinseln Obere Donaustraße/Flußgasse vor der Nibelungenbrücke einen Orientierungs-, Info- und Serviceplatz zu konzipieren und zu planen, der durch die Gestaltung auch ausdrücken soll, dass Radfahrgäste in Linz willkommen sind. Eine solche Konzeption und Grobplanung soll in den für die angeführten Bereiche zuständigen Ausschüssen bis Juni zur weiteren Beratung für eine gemeinsame Umsetzung vorgelegt werden.‘ Die Bedeckung allfälliger Kosten soll durch Budgetumschichtungen erfolgen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nur ergänzen, dass der Platz unweit vom Neuen Rathaus liegt, gleich wenn man von der Tiefgarage hinaus geht. Dort führt auch der sehr stark befahrene Radweg zwischen Passau und Bratislava an Linz vorbei. Damit ist das ein Ort an dem sich viele Linzerinnen und Linzer und natürlich viele Oberösterreicher, die mit dem Rad unterwegs sind orientieren möchten um z.B. zum Hauptplatz zu kommen. Wenn man sich als Radfahrer in Linz nicht auskennt, ist das dort nicht sehr gut ersichtlich. Deshalb bin ich gemeinsam mit dem Donau-Tourismusverband dort gestanden, um darüber zu diskutieren. Von dort aus könnten auch Randrundwege weggehen, aber eigentlich ist dort ein Schilderwald. Das ist wirklich kein schön gestalteter Platz. Im Sinne unserer Stadt sollte man etwas mehr daraus machen, den Ort als Ausgangspunkt, als Orientierungspunkt sehen und eine Servicestation für Radfahrer einrichten, vielleicht eine nette Sitzgelegenheit, einen Digitalscreen, bei dem man sich über ein Kulturangebot zum Beispiel in Linz informieren kann, aber auch, um von dort aus den Weg als Radfahrer in Richtung Zentrum zu finden. Deswegen würden wir das gerne gestalten. Wir könnten uns eine Diskussion darüber im Tourismusausschuss vorstellen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass ich mit Herrn Vizebürgermeister Hein gemeinsam überlege, wo wir zum Beispiel Schilder aufstellen oder uns gemeinsam gestalterische Elemente überlegen und ich das dann auch mit Herrn Vizebürgermeister Hein abstimme. Deswegen könnte ich mir auch eine Ausschusszuweisung gut vorstellen. Ich würde mich über eine breite Zustimmung sehr freuen. Ich glaube, das ist ein cooles Projekt. Danke.“ Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Ich wollte im Prinzip nichts Anderes sagen, als dass wir die Idee toll finden. Wir haben schon viele Argumente herausgehört, warum es dort gut ist. Wir sind uns trotzdem nicht ganz sicher. Es spricht einiges dafür, aber es ist trotzdem so, dass diese Stelle, ich sage einmal, ein neuralgischer Punkt ist. Wir sind keine Fachleute, die das auf den ersten Blick beurteilen können, darum hätten wir gesagt, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren, ob die Position ideal ist oder ob man gleich über mehrere Infopoints nachdenken möchte. Deshalb sind wir auch für eine Zuweisung zum Ausschuss.“ Nachdem die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Kultur und Tourismus wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den, von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 4 Drei Punkte Reformpaket für Linzer Stadtplanung und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadtplanung mit ihren vielen, teilweise fast schon unübersichtlichen Instrumenten, ist immer wieder Thema. Kürzlich stand sie auch in einer medialen Diskussion und Kritik. Die angesprochenen Instrumente haben dazu geführt, dass der Einfluss von externen Experten immer mehr gewachsen ist. Dieser sinnvollen und wichtigen, aber auch wechselnden Expertise sollte eine hohe magistratsinterne Kompetenz gegenüberstehen. Seit 2003 gibt es in der Stadt keinen Stadtbaudirektor mehr, der diese für die Entwicklung von Linz so bedeutende Aufgabe wahrnimmt. Mit diesem Antrag schlagen wir deshalb unter anderem vor, wieder die Stelle eines Stadtbaudirektors zu schaffen. Ein weiterer Punkt beinhaltet das Thema der Hochhäuser. Wir schlagen in diesem Zusammenhang vor, statt der bestehenden Zehn-Punkte-Checkliste für Hochhäuser - wonach aktuell ein Hochhaus grundsätzlich überall in der Stadt möglich ist - gemeinsam mit externen Fachleuten einen Hochhausplan für eine geordnete Entwicklung des Stadtbildes zu entwickeln. Als dritten Punkt setzen wir uns mit dem Thema der Möglichkeit digitaler Stadtmodelle auseinander und schlagen vor, dieser mehr Gewicht beizumessen. Dadurch wäre eine bessere Beurteilung von großen und sensiblen Planungsprojekten möglich und es könnte damit auch die Bürgerbeteiligungen verstärkt und besser einbezogen werden. Wir stellen folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Im Linzer Magistrat soll wieder die Stelle eines Stadtbaudirektors bzw. Stadtbaudirektorin mit Kompetenzen im Bereich Architektur und Raumplanung geschaffen werden. Damit soll auch langfristig bei allen externen und wechselnd besetzten Planungsgremien und unterschiedlichen politischen und Investoren-Interessen, im Magistrat eine langfristige Stadtplanungskultur und -identität mit fachlicher und gewichtiger Kompetenz sichergestellt werden. 2. Statt der Zehn-Punkte-Checkliste für Hochhäuser, wonach ein Hochhaus überall in der Stadt möglich ist - auch in der Altstadt, soll ein Hochhausplan für eine geordnete Entwicklung des Stadtbildes in seiner Gesamtsicht von der Stadtplanung gemeinsam mit externen Fachleuten entwickelt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 3. Für eine bessere und aktive Einbindung von interessierten und betroffenen Linzerinnen und Linzern und Bürgerinitiativen in große oder sensible Bauprojekte sollen die Möglichkeiten der digitalen Stadtmodelle (3d.linz.at) und die Integrierung der Projekte in die Umgebung zur besseren, realistischeren und auch für Laien anschaulichen Präsentationen (z.B. auch im Deep Space im AEC) genützt werden. Die gesamthafte Sicht und die freie Wahl der Betrachtungswinkel könnte auch eine Beurteilungshilfe für Jury- und Ausschusssitzungen sein.‘ Die Bedeckung allfälliger Kosten soll durch Budgetumschichtungen erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Diskussion über Baudirektor und Hochhäuser führen wir schon sehr lange und sehr oft. Dazu gibt es in diesem Gemeinderat unterschiedliche Positionen. Bis jetzt hat sich keine Mehrheit zumindest für die Bereiche 1 und 2 gefunden. Bei Punkt 1 ist klar, warum nicht. Wir haben einen Stadtbaudirektor, er heißt Dipl. Ing. Gunter Amesberger. Beim Punkt 2, Zehn-Punkte-Programm – Checkliste für Hochhäuser, gibt es auch unterschiedliche fraktionelle Meinungen. Meine Fraktion schlägt vor, dass der Antrag getrennt abgestimmt wird. Ich kündige auch gleich für meine Fraktion an, dass wir uns bei den Punkten 1 und 2 der Stimme enthalten werden. Ich verweise auch auf Wortmeldungen der vergangenen Jahre, weil das, wie gesagt, alle paar Jahre immer wieder medial diskutiert wird. Beim Punkt 3 würde ich eine Zuweisung empfehlen. Wir halten es für vernünftig, dass man hier die Digitalisierung besser ausbaut. Ein paar Punkte müssen wir wirklich klar definieren. Was ist ein sensibles Bauprojekt und wer ist wirklich zuständig für die Planung. Denn wenn ich so eine Planung von einem Architekturbüro bekomme, bin ich mir nicht sicher, ob sich das in das 3D-Modell der Stadt integrieren lässt. Zum anderen weiß ich auch nicht, welche Kosten auf die Stadt zukommen würden, wenn wir das dann im Deep-Space-Raum des AEC vorstellen würden. Prinzipiell haben wir das mit der Digitalisierung schon bei ein paar Projekten gemacht, beispielsweise bei der Tabakfabrik mit einer Virtuell Reality Brille. Bei großen Projekten ist das wirklich eine sinnvolle Sache. Ich glaube aber, wir sollten wirklich noch im Ausschuss darüber diskutieren, was wir und wie wir das genau machen wollen. Wenn wir dem heute so zustimmen würden, würden wir uns unter Umständen auf ein Kostenexperiment einlassen, das hier im Gemeinderat nicht beurteilt werden könnte.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Aus unserer Sicht geht der Antrag grundsätzlich in die richtige Richtung. Wie Herr Vizebürgermeister Hein schon gesagt hat, sind die Positionen in diesem Haus betreffend Stadtplanung und Stadtentwicklung, insgesamt recht unterschiedlich. Ich teile mit Herrn Vizebürgermeister Hein auf jeden Fall den Wunsch nach einer getrennten Abstimmung dieser drei Punkte. Dem Punkt 1 werden wir zustimmen. Unser Zugang ist aber ein bisschen ein größerer als der, der da ausformuliert ist. Ich bin zutiefst der Meinung, dass wir wieder eine eigene Umweltdienststelle brauchen, in der man perspektivisch auch die Klimaagenden ansiedeln soll, so wie es vor der Magistratsreform war. Das setzt zwangsweise voraus, dass es dann wieder einen eigenen Baudirektor braucht, was ich inhaltlich auch unterstütze, das muss ich auch dazusagen. Ich meine, dass das schon gescheit ist. Ich würde mir darüber hinaus wünschen, dass man in die Dienststelle Stadtplanung noch zusätzliche Expertise in Richtung Raumplanung, in Richtung Grünraumplanung und Landschaftsplanung hineinbringt. Der Punkt 2 geht uns zu wenig weit. Ich teile die Sichtweise, dass es gescheit ist, die Stadt noch einmal durch zu analysieren und sich grundsätzlich zu überlegen, was für die Stadt wo verträglich ist, ob das jetzt die Verdichtung ist oder ein Hochhausplan oder wo wir vielleicht Grün brauchen, wo wir jetzt keine Grünzonen verordnet haben. Wir würden uns das insgesamt umfassender wünschen, darum werden wir uns der Stimme enthalten. Dem dritten Punkt werden wir zustimmen, wir finden es gut wie es ist. Wenn ich einen Antrag in diese Richtung einbringen würde, dann würde ich noch einen vierten Punkt dazuschreiben, der eigentlich der Punkt 1 sein müsste, weil er aus meiner Sicht der allerwichtigste überhaupt ist. Ich glaube, dass wir unsere Stadtplanung und Stadtentwicklung künftig in Richtung Klima orientieren müssen. Ich glaube, dass das das zentrale Moment ist und dass das Augenmerk tatsächlich dort liegen muss, wenn wir wollen, dass unsere Stadt auch langfristig oder mittelfristig lebenswert bleibt. Fakt ist, dass wir in einer Klimakrise leben und dass speziell die steigende Hitze Linz betrifft. Wenn wir die Stadtentwicklung nicht danach orientieren und ausrichten, wird es über kurz oder lang so sein, dass man unsere liebenswerte Stadt in der lebenswerten Form nicht mehr bewohnen kann, wie das jetzt der Fall ist. Wir glauben, dass wir alle Anstrengungen darauf verwenden müssten. Soviel zur Ergänzung des Ganzen. An dieser Stelle mache ich jetzt Schluss. Der fiktive Punkt 4 und 1 wäre natürlich klasse, aber der ist nicht da, dem würden wir zustimmen. Zu den anderen Punkten habe ich schon gesagt, wie wir abstimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist komplex, das wissen wir. Aus unserer und aus meiner Sicht ist das eigentliche Problem, dass die Stadtentwicklungsabteilung, also die ganze Abteilung über die Jahre und vielleicht Jahrzehnte vom Personalstand und von der Kompetenz her ausgehöhlt wurde. Insofern glaube ich, dass diese drei Punkte zwar interessant und vielleicht verfolgenswert sind, aber eigentlich ein erratisches Hineinstechen an irgendwelchen Stellen ist. Ich möchte das kurz erklären: Der Stadtbaudirektor - das klingt so vielversprechend und ist natürlich gut zu kommunizieren - hat alles im Griff. Das ist in Wirklichkeit eine sehr altmodische Herangehensweise an das Ganze. Es ist wahrscheinlich auch ein naiver Traum, dass da einer, womöglich ein Mann, alles weiß und seine Striche zieht. So funktioniert das aber nicht mehr. Ich glaube, dass es ein naiver Glaube ist, dass es einen ‚Wunderwuzzi‘ gibt, der die Stadtentwicklung wieder auf Vordermann bringt. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Insofern können wir dem nicht nähertreten. Wir glauben, dass das eigentliche Problem in dem Fall bei der Politik und hier bei uns im Gemeinderat liegt. Im Gemeinderat beschließen oder verhindern wir die Dinge und da müssen wir uns schon auch selbst bei der Nase nehmen. Was mich zum nächsten Punkt, zum Hochhausplan führt. Der Hochhausplan macht Sinn. Eva, du hast es gerade gesagt, wir müssen uns der Sache einmal grundsätzlich professioneller nähern. Nur bitte, liebe ÖVP, wenn dieser Hochhausplan so wichtig und richtig ist, warum habt ihr dann die letzten Jahre bei jedem dieser Hochhäuser mitgestimmt, das frage ich mich schon. (Unruhe, Zwischenrufe) Welches denn nicht? (Zwischenruf) Beim Bruckner Tower wart ihr dabei, beim Lux Tower wart ihr dabei. (Zwischenruf) Der Bulgari Tower war vor unserer Periode, nur nebenbei. Grundsätzlich sollte man über Hochhäuser nachdenken, wo, wie und was, aber in erster Linie ist das eine Verhandlungsgeschichte, in die wir als Stadt viel, viel selbstbewusster hineingehen müssen. Dieser Hochhausplan wird nur einen Teil der Problematik lösen. Das ist eine grundsätzliche Auseinandersetzung. Aber an der Art und Weise, wie wir hier mit Investoren und Profitwünschen von Hochhausprojektentwicklern umgehen, wird das nicht so viel ändern, wenn sich die Politik nicht einmal dazu durchringt, hier selbstbewusster und verhandlungsstärker aufzutreten und auch einen Mehrwert und Dinge dafür einfordert, dass der Investor da sehr, sehr viel Geld machen kann. Der dritte Punkt, das digitale Stadtmodell, ist eine gute Idee, ich hätte das gerne. Ich glaube, dass das viele sehr gerne hätten. Das ist aber ein so kleiner Nadelstich in einem großen schwierigen Haufen. Wir freuen uns, dass es eine getrennte Abstimmung gibt. Bei Punkt 1 werden wir uns der Stimme enthalten, bei den Punkten 2 und 3 stimmen wir zu.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Danke für die Diskussionsbeiträge. Zu Beginn möchte ich einmal außer Streit stellen, dass Herr Dipl.-Ing. Amesberger, der Direktor für Planung, Technik und Umwelt, eine hervorragende Arbeit leistet, aber er ist eben für Planung, Technik und Umwelt zuständig. Unsere Intention ist weder altmodisch, noch naiv, sondern es geht darum, eine Frage der Schwerpunktsetzung zu lösen und eine Jobbeschreibung anders zu formulieren, nämlich nicht Planung, Technik und Umwelt, sondern einen starken Stadtbaudirektor, sowohl nach innen, als auch nach außen zu installieren. Das ist unser Wunsch, damit sind wir auch in der Fachwelt nicht alleine. Dieser Stadtbaudirektor sollte natürlich Kompetenzen im Bereich der Raumplanung und Architektur haben und damit sollte ihm auch eine entsprechend starke Stellung gewährt werden. Was das Thema des Hochhausplanes anlangt, haben wir diese Hochhauscheckliste, die von Experten zwischen Wildwuchs und zahnlos tituliert wird. Lieber Lorenz Potočnik, unser Stimmverhalten in der Vergangenheit, abgesehen davon, dass es nicht richtig zitiert war, hat auch gar nichts damit zu tun, dass wir nicht für die Zukunft einen Hochhausplan wollen, um auch in diesem so wichtigen Stadtentwicklungsbereich strukturiert vorgehen zu können. Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung der Zuweisung unserer Digitalisierungsvorschläge in diesem Bereich. Wir glauben, dass man in Summe zu einer Verbesserung der Situation beitragen kann. Ich finde es schade, dass es sowohl bei Punkt 1, als auch bei Punkt 2 voraussichtlich keine Mehrheit geben wird.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Formal müsste ich auch über das Prozedere, über die getrennte Abstimmung abstimmen lassen. Ich orte einen mehrheitlichen Wunsch danach, sodass ich alle drei Punkte nacheinander abstimmen lasse.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag punkteweise und anschließend über die Zuweisung des Punktes 3 abstimmen. Der Punkt 1 des Antrags wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2 des Antrags wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und Die Grünen (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 3 des Antrags wird einstimmig dem Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zugewiesen. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 5 Fortführung der Corona-Hilfsmaßnahmen für die Linzer Wirtschaft und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme an, dass dieser nächste Antrag eine noch höhere Zustimmungswahrscheinlichkeit hat, als der vorhergehende. Ich weiß, dass wir hier in diesem Haus einen Konsens haben, dass Hilfen in Corona-Zeiten notwendig sind, notwendig den Menschen gegenüber, aber natürlich auch denen, die eine Unternehmung betreiben und momentan ganz ordentlich drankommen. Deswegen beantragen wir die Fortführung der Corona-Hilfsmaßnahmen für die Linzer Wirtschaft, die wir auch schon in anderen Gemeinderatssitzungen für einen Zeitraum beschlossen haben. Es geht um direkte Hilfen, Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Luftsteuerverzicht und Ähnliches, wo wir als Stadt auch dementsprechend helfen können, allerdings nicht um Hilfen, die schon durch Landes- oder Bundesunterstützungsmaßnahmen abgedeckt sind. Deswegen stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Mitglieder des Stadtsenates werden aufgefordert, unter Berücksichtigung der derzeit geltenden übergeordneten Corona-Förderungen des Bundes und des Landes, eine Fort- oder Wiedereinführung der auslaufenden oder ausgelaufenen städtischen Hilfsmaßnahmen für die Linzer Wirtschaft zu prüfen und an etwaige veränderte Gegebenheiten angepasst, in weiterer Folge auch umzusetzen.‘ Die Bedeckung allfälliger Kosten soll durch Budgetumschichtungen erfolgen. Ich bitte in guter Tradition um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Gemeinderat Prammer: „Sehr geehrter Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, hierbei handelt es sich um einen Antrag, auf den man eigentlich verzichten möchte, also nicht, weil die Linzer Unternehmen diese städtischen Hilfsleistungen nicht benötigen würden oder weil diese Maßnahmen, die wir setzen, nicht notwendig wären, sondern weil uns die Ursache, die Corona-Pandemie, jetzt auch nach einem Jahr immer noch im Griff hat. Als wir diese Maßnahmen letztes Jahr beschlossen haben, hat es die Hoffnung gegeben, dass man mit einer Befristung das Auslangen findet und der Spuk bald vorbei sein würde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht bewahrheitet. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir neben dem Pakt für Linz, bei dem wir um 65 Millionen Euro Investitionen tätigen, die vor allem die Bauwirtschaft betreffen, auch andere Hilfsmaßnahmen setzen und verlängern, damit unsere Unternehmen in Linz in dieser existenzgefährdeten Situation auch von uns weiterhin unterstützt werden. Die SPÖ stimmt daher zu.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 6 Benennung der Neuen Donaubrücke nach einer Frau und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bauarbeiten an der Neuen Donaubrücke gehen voran und aller Voraussicht nach, kann die Brücke im Herbst 2021 eingeweiht werden. Schon heute ist ein Festtag, weil die Brücke zusammengefügt wird. Es ist interessant, dass wir genau heute auch diesen Antrag vorstellen. Je näher die Einweihung rückt, desto drängender stellt sich auch die Frage, wie die neue Brücke nun schließlich heißen wird. Aus unserer Sicht würde sich hier die Chance bieten, ein Zeichen zu setzen und endlich ein wichtiges städtisches Bauwerk nach einer Frau zu benennen, z.B. wie von Fiftitu% vorgeschlagen, nach der ersten Frauenministerin und Brückenbauerin für ein gleichberechtigtes Leben und Miteinander, Johanna Dohnal. Wir leben nach wie vor in einer patriarchal geprägten Gesellschaft, was sich z.B. auch bei den Linzer Straßennamen widerspiegelt. Derzeit tragen ca. 90 Prozent der Linzer Straßen, die nach einer bedeutenden Persönlichkeit benannt sind, den Namen eines Mannes. Die Stadt Linz hat sich bereits dazu bekannt, mehr Linzer Straßen nach Frauen zu benennen. So wurde im vergangenen Jahr beschlossen, das ehemalige Kasernenareal und die Sommergründe nach Frauen zu benennen. Da jedoch in einer gewachsenen Stadt - außer beim Entstehen eines neues Stadtteils - jährlich nur sehr wenige Verkehrsflächen neu zur Benennung anstehen, stellt sich jetzt diese großartige Möglichkeit. Deshalb sollte die Stadt die Chance ergreifen und durch die Benennung der Brücke nach einer Frau ein wichtiges Signal für eine gleichberechtigte Gesellschaft setzen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz bekennt sich dazu, die Neue Donaubrücke nach einer Frau zu benennen und beauftragt das Archiv der Stadt Linz, dem Stadtsenat konkrete Vorschläge zu übermitteln.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich bitte um eure Zustimmung. Danke sehr.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzter Gemeinderat, ich wohne ganz in der Nähe der ehemaligen Eisenbahnbrücke und erlebe mit welcher Begeisterung die Menschen die Fertigstellung der Neuen Linzer Brücke verfolgen. Ich sage ganz bewusst nicht ‚Donaubrücke‘, weil die anderen auch die Donau queren, aber diese Brücke ist die Brücke der Stadt Linz. Natürlich fragen sich viele, wie sie nun heißen wird. Der Vorschlag gefällt mir sehr gut, es ist wunderschön, die Brücke nach einer Frau zu benennen. Aber hier im Gemeinderat eine vorschnelle Entscheidung zu treffen, halte ich nicht für ganz zielführend. Um allen Vorstellungen gerecht zu werden, schlagen wir als sozialdemokratische Fraktion vor, den Antrag dem Stadtsenat zur weiteren Beratung zuzuweisen, um dann weitere Schritte in die Wege zu leiten. Danke.“ Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich in den letzten Monaten und Jahren sehr intensiv mit dieser Brücke beschäftigt und auch sehr viele Anfragen zu dieser Brücke erhalten. Aufgrund dieser Anfragen hat diese Brücke einen Namen und heißt ‚Eisenbahnbrücke‘. Ich bin davon überzeugt, dass wir schon aus Respekt gegenüber der alten Brücke – das haben wir auch im Wettbewerb so gehandhabt – diesen Namen für diese Brücke weiterhin führen. Ich könnte mir als Zusatz noch ‚Neue Eisenbahnbrücke‘ vorstellen. Denn eines ist auch klar, ,Eisenbahnbrücke‘ überlebt jeden Zeitgeist und ein Name, wie man in der Diskussion oft sieht, eher nicht. Deswegen werden wir der Zuweisung in den Stadtsenat nicht zustimmen, denn für uns hat sie einen Namen, das ist die ,Eisenbahnbrücke‘ und diese Brücke wird auch wieder eine Eisenbahn – wenn sie auch Stadtbahn heißt – queren.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich finde den Vorschlag sehr gut. Wir wissen, das Missverhältnis von Sichtbarkeit von verdienten Linzerinnen in der Stadt ist nach wie vor nicht aufgehoben, obwohl dieser Antrag, das neue Baugebiet im Linzer Süden nach Frauen zu benennen, voriges Jahr beschlossen wurde. Ich denke, Sie können sich vielleicht noch erinnern, damals war die Anfragebeantwortung von Herrn Bürgermeister so, dass das Verhältnis von Frauen- zu Männernamen in der Stadt 47 zu 510 ist. Ich hoffe, das hat sich in der letzten Zeit ein bisschen verbessert, weiß es aber nicht ganz genau. Ich denke, eine Brücke nach einer Frau zu benennen, wäre eine Genugtuung und eine Wiedergutmachung für die - sage ich einmal - Jahrzehnte lange Ignoranz gegenüber verdienten Linzerinnen. In diesem Sinne, danke für den Antrag.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Natürlich glaube ich als Frauenstadträtin in dieser Stadt auch, dass es gut und ein gerechter Ausgleich wäre, wenn man diese Brücke nach einer verdienten Frau benennen würde. Dem Vorschlag Johanna Dohnal kann ich schon viel abgewinnen. Aber natürlich sehe ich das auch so, dass man darüber diskutieren muss und bin anderen Vorschlägen gegenüber natürlich genau so offen. Ich finde die Zuweisung an den Stadtsenat daher recht reizvoll. Zum Kollegen Hein wollte ich noch sagen, gerade aus Respekt der alten Brücke gegenüber und vor allem den Liebhaberinnen und Liebhabern der alten Brücke gegenüber, deren Herz an dieser Eisenbahnbrücke gehangen ist, ist es vielleicht sogar ein kleiner Affront, wenn man diese neue Brücke, die ganz anders ist, als die alte Brücke, dann so nennt, wie die alte. (Beifall Die Grünen) Ich möchte an die Diskussionen, die wir gehabt haben, erinnern. Da würde ich gerade als Respekt der alten Brücke gegenüber und ihren LiebhaberInnen dringend für einen neuen Namen plädieren." Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort Gemeinderätin Ekova-Stoyanova: „Liebe Erika, liebe Sozialdemokraten, ich bin damit einverstanden, wenn im Stadtsenat darüber diskutiert wird, weil das eine gute Gelegenheit ist, verschiedene Meinungen zu hören. Das ist logischerweise ein prekäres Thema. Die Eisenbahnbrücke war ein Wappen für unsere Stadt, das muss man schon sagen. Jetzt muss man natürlich ein bisschen innovativ denken. Wir denken, unsere Stadt ist eine moderne Stadt, wenn wir das auch in der Zukunft wollen, ist es wahrscheinlich ein gutes Signal, die Linzerinnen, die Frauen in dieser Stadt, in den Vordergrund zu rücken. Das ist eine gute Gelegenheit. Mit diesem Schritt sagen wir danke an alle Linzerinnen, die in dieser Stadt leben. Es ist toll, wenn im Stadtsenat über dieses Thema weiter diskutiert wird. Danke sehr.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat abstimmen. Die Zuweisung des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Mag.a Hartig berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 7 Linzer Charta für das Stadtgrün und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, die letzten Wochen und Monate haben schmerzlich gezeigt, wie notwendig ein Oberösterreichisches Baumschutzgesetz ist, das wir leider nicht haben. Es ist nämlich unsere Verantwortung und Verpflichtung, das Stadtgrün für zukünftige Generationen zu sichern, zu stärken und weiter zu entwickeln. Die BürgerInnen brauchen einen wohnungsnahen Zugang zum Stadtgrün, der ihnen Erholung, Begegnung und Bewegung ermöglicht. Für die Lebensqualität ist das Stadtgrün unabdingbar und angesichts der Klimakrise ist es eine wichtige ökologische Ressource. Daher soll unter breiter Beteiligung eine Charta für Linzer Stadtgrün erarbeitet werden. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Fachöffentlichkeit sollen in die Entstehungsprozesse für Vorschläge, Ideen, Anregungen, Workshops, Fachgespräche und dergleichen, durch Online-Beteiligung eingebunden werden. Daher stelle ich folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Klimastabsstelle wird beauftragt, unter Beiziehung der zuständigen Fachdienststellen, einen Vorschlag für die Entwicklung einer ‚Linzer Charta für das Stadtgrün‘ zu erstellen. Dieser Vorschlag ist dem Stadtsenat im Rahmen einer Klima-Stadtsenatssitzung zu präsentieren.‘ Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Frau Gemeinderätin, ich kann der Grundintention deines Antrages persönlich auch sehr viel abgewinnen, glaube jedoch, dass das eine sehr schwierige Übung werden wird, denn es sind mehrere Regierungsmitglieder betroffen. Das ist eindeutig eine Angelegenheit des Ausschusses für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung, des Ausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau, des Ausschusses für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung und möglicherweise auch des Ausschusses für Liegenschaften und Integration, je nachdem wie man es sieht. Ich glaube, Prozesse dieser Art bedürfen eines klar abgesteckten Rahmens. Deswegen wäre mein Vorschlag, dass wir den Antrag den bereits exemplarisch angesprochenen Ausschüssen zuweisen. Vielleicht macht es sogar Sinn, eine gemeinsame Sitzung abzuhalten, aber ich möchte mich nicht in das Procedere einmengen. Es sind so viele Steakholder involviert, dass, wenn man in diese Richtung gehen will – ich halte das für vernünftig und es geht dabei nicht um das Procedere der Beteiligung und was man danach will, sondern wie man inhaltlich den Rahmen steckt –, das müssen mindestens drei Referentinnen und Referenten gemeinsam bewältigen. Deswegen lange Argumentation, kurzer Antrag: Ich schlage die Zuweisung zu den Ausschüssen vor. Schlusswort Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Wir sind natürlich mit der Zuweisung einverstanden, danke.“ Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung, dem Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau, dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung und dem Ausschuss für Liegenschaften und Integration zugewiesen. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, gemeinsam eingebrachten Antrag N 8 Einbeziehung aller im Gemeinderat vertretenen Parteien in das Stadtmagazin Lebendiges Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, das Linzer Stadtmagazin soll in Zukunft ein bisschen bunter werden und auch die KPÖ und die NEOS enthalten. Darum geht es in diesem Antrag. Der von der Bevölkerung gewählte Gemeinderat ist das wichtigste politische Gremium in der Stadt, was sich leider aktuell im ‚Lebendigen Linz‘ nicht in ausreichender Form widerspiegelt. Das soll sich in Zukunft ändern. Wir - Gemeinderätin Mag.a Grünn und auch meine Fraktion - finden, dass Demokratie von der Vielfalt von Meinungen lebt und von der Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Meinungen und Positionen informieren zu können. Laut Eigendefinition ist es das Ziel des Magazins, die Linzer Bevölkerung über aktuelle kommunalpolitische Themen und Projekte der Stadt zu informieren. Allerdings beschränkt sich die Berichterstattung auf die Darstellung der im Stadtsenat vertretenen Parteien und die Opposition bleibt vollkommen ausgeblendet. Konkret geht es darum, dass man ein zweiseitiges Parteienforum findet oder einrichtet, wo auch die Vertreterinnen und Vertreter der Oppositionsparteien und somit aller im Gemeinderat vertretenen Parteien zu einem Thema ihrer Wahl einen Standpunkt einnehmen können. Der Gemeinderat beschließe: ‚Im Stadtmagazin ‚Lebendiges Linz‘ wird ab der nächsten Ausgabe ein zweiseitiges Parteienforum eingerichtet, in welchem Vertreterinnen aller im Gemeinderat vertretenen Parteien zu einem Thema ihrer Wahl ihren Standpunkt darlegen. Damit soll sowohl das Interesse der Stadtbevölkerung an der Tätigkeit des Gemeinderates als dem von der Bevölkerung direkt gewähltem Gremium erhöht werden, als auch das gesamte politische Spektrum im Gemeinderat abgebildet werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Wir ersuchen um Zustimmung.“ Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Prammer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, Kollegin Leitner-Rauchdobler hat schon erwähnt, dass das ‚Lebendige Linz‘ die Zeitschrift der Stadt Linz ist, das Magazin, welches die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über die Geschehnisse in unserer Stadt informiert. Ich muss aber Kollegin Leitner-Rauchdobler ein bisschen korrigieren, nicht nur die Oppositionsparteien sind im ‚Lebendigen Linz‘ nicht enthalten, sondern es kommen auch alle anderen Parteien dort nicht vor. Die Mitglieder des Stadtsenates sind natürlich ad personam im ‚Lebendigen Linz‘, aber die Parteien an sich wirst du nicht finden – ich habe sie jedenfalls nicht gefunden –, weil das ‚Lebendige Linz‘ über der Parteipolitik steht. Ich bin daher überrascht, dass ausgerechnet die NEOS sozusagen eine Parteipolitisierung dieses städtischen Magazins fordern. Zur Klarstellung: Die SPÖ verschließt sich der Diskussion nicht, aber unserer Meinung nach sind einige Fragen offen. Wie wird zum Beispiel der Platz, der den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden soll, dem Wählerwillen gerecht, also dem Stärkeverhältnis? Wie kann man dafür sorgen, dass bei diesen Positionierungen der Parteien respektvoll miteinander umgegangen wird? Wie kann man verhindern, dass es zu parteipolitischen Scharmützeln kommt, bei denen niemandem geholfen ist? Was passiert – da denke ich an die antragstellende Fraktion –, wenn bei einer Fraktion zum Beispiel mehrere Beiträge geliefert werden oder kein Beitrag? Wie verfahren wir damit? Das heißt, es gibt mehrere Fragen, über die wir diskutieren und uns austauschen sollten. Ich stelle deswegen den Antrag, diesen Antrag dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zuzuweisen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich kann meinen Vorredner beruhigen. Es gibt schon Beispiele für funktionierende Parteiforen in Zeitungen, zum Beispiel im ‚Unser Oberösterreich‘. Das ist das Landesblatt, in dem sich auch alle im Landtag vertretenen Parteien präsentieren können. Dort kommt es deswegen auch nicht zu irgendwelchen Reibereien, ich glaube, solche Ängste muss man nicht haben. Ich kann mich erinnern, dass es in den 90er-Jahren auch schon einmal so gewesen ist, dass das ‚Lebendige Linz‘ – ich sage einmal so – das höchste Organ, den Gemeinderat, abgebildet hat. Damals haben die einzelnen Fraktionen eine Spalte bekommen, wo sie sich der Bevölkerung – ich kann mich nicht mehr genau daran erinnern – zu einem vorgegebenen Thema oder zu einem Thema freier Wahl mit ihren Positionen präsentieren konnten. Man muss also keine Sorgen haben, dass man das nicht hinbekommt. Das kann in einer passenden Form geschehen. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Der Antrag selbst, ist sehr klar formuliert, es geht um ein zweiseitiges Parteienforum. Mein Vorredner braucht keine Angst haben, es ist Platz für alle Parteien. Wie Gemeinderätin Mag.a Grünn bereits gesagt hat, gibt es gute und positive Beispiele. Es wäre schön, wenn sich Linz hier einreihen würde. Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zugewiesen. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 9 Errichtung Primärversorgungszentrum für Kinder Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag geht es um Gesundheitsvorsorge für Kinder. Ich denke, es wurde genug gewartet. Jeder, der Kinder hat oder kleine Kinder zu Ärzten begleitet hat, kennt das Problem - überfüllte Spitalsambulanzen, ewig lange Wartezeiten, fehlende Therapieplätze, Engpässe bei der Gesundheitsversorgung. Das ist leider auch ein Thema und ein Problem im Linzer Gesundheitssystem. Ich denke, es ist schon für Erwachsene nicht immer angenehm, aber für Kinder bzw. auch für Eltern mit Kindern ist das ein noch größeres Thema. Hier wäre ein interdisziplinäres Primärversorgungszentrum für Kinder und Jugendliche eine optimale Anlaufstelle. Gleichzeitig - darum geht es in dem Antrag - soll dadurch eine Vernetzung mit den Schulen in punkto Gesundheitsvorsorge forciert werden. Es ist Zeit, dass die Stadt Linz auch mehr in die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen investiert und die Präventivvorsorge in diesem Bereich stark ausbaut. In punkto Verhaltensmaßnahmen liegen gerade in der Zukunft auch sehr viele Chancen für eine gesündere Gesellschaft, wenn man rechtzeitig damit anfängt. Im Vorfeld kann man negative Auswirkungen von Erkrankungen verhindern oder rechtzeitig abfangen. Gerade so ein interdisziplinäres Gesundheitszentrum ist auch eine niederschwellige Zugangsmöglichkeit, wo unterschiedliche Gesundheits- und Sozialberufe wie KinderärztInnen, PhysiotherapeutInnen, SchulpsychologInnen, SozialarbeiterInnen, GesundheitsberaterInnen usw. ihre Versorgung anbieten. Was wäre noch wichtig in diesem Zusammenhang? Die Kooperation mit Schulen. Dabei geht es einerseits darum, die Vernetzung herzustellen, aber auch, darum Unterstützung anzubieten. Ich denke, gerade im Bereich Bewegung und gesunde Ernährung gibt es sehr viel Potenzial einerseits Beratungsangebote bis hin zur Unterstützung zu bieten aber auch um AnsprechpartnerIn für Rund-Um-Thematiken zu sein. Es können Schwerpunkte gesetzt werden, wie Prävention in gesunder Ernährung und Bewegung. In diesem Sinne gilt ,heute Vorsorgen, statt später behandeln‘. Das ist in diesem Fall die Devise. Beide Maßnahmen sind wichtig. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied im Stadtsenat und die zuständigen Stellen des Magistrats der Stadt Linz werden ersucht, die Einrichtung eines Primärversorgungszentrums/Gesundheitszentrums mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendgesundheit in Linz zu überprüfen, mit den verantwortlichen Stellen Kontakt aufzunehmen, und die Errichtung einer entsprechenden Primärversorgungseinheit zu forcieren. Diese soll mit multiprofessionellen Teams aus unterschiedlichen Gesundheits- und Sozialberufen wie KinderärztInnen, SchulpsychologInnen, PhysiotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen oder School-Nurses ausgestattet sein. In Kooperation mit den Schulen soll diese Primärversorgung auch Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche anbieten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Kollegin Leitner-Rauchdobler, das von Ihnen angesprochene Thema ist selbstverständlich ein wichtiges und richtiges. Wir wissen, dass wir auch in der Stadt Linz mit der Gesundheitsversorgung - was Kinderärzte betrifft - leider teilweise Probleme haben. Allerdings bin ich für diesen Antrag beim besten Willlen nicht die zuständige Anlaufstelle. Ich sage Ihnen sehr, sehr gerne, was wir in unserem Verantwortungsbereich als Stadt Linz – das nehme ich sehr ernst – bei der Gesundheitsförderung für Kinder bislang schon gemacht haben. Wir haben in den Schulen ein sehr breites Angebot zahlreicher Kinder- und Jugendgesundheitstage. Wir haben ein dichtes Netz an Schulärzten, wir haben natürlich Gesundheitsfördermittel mit vielen Schwerpunkten, auch für die Kindergesundheit. Das Thema, das Sie heute ansprechen, wäre formal richtig wahrscheinlich eher in einer Resolution an die Gesundheitskassa oder an die Ärztekammer aufgehoben gewesen. Um zum Antragstext selbst zu kommen: Ich glauben, den Schritt zu überprüfen, ob eine Einrichtung eines Primärversorgungszentrums mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendgesundheit Sinn haben würde – kann ich überspringen. Ja, das hätte durchaus Sinn und ich werde dieses Thema bei nächster Gelegenheit natürlich bei den zuständigen Stellen ansprechen, aber bei diesem Antrag werden wir uns heute der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Kaltenhuber: „Meine Damen und Herren, natürlich ist auch uns als ÖVP die Gesundheit aller Linzerinnen und Linzer wichtig. Das haben wir unter anderem schon im Juni 2019 mit einem Antrag zur Umsetzung eines Primärversorgungszentrums in Linz Nord, Mitte und Süd bewiesen. Die Stadt Linz war aufgerufen, geeignete Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wurde zugewiesen und ist seither in Bearbeitung. So viel zu dieser Angelegenheit. Wir sehen es schon als wichtig, dass mit den verantwortlichen Stellen Kontakt aufgenommen wird, um eventuell ein Primärversorgungszentrum für Kinder auf die Beine zu stellen. Es gibt sehr viele Probleme, die Kinder betreffen und es gibt viele Spezialisten, die ihnen helfen können. Dafür sind wir da und das wollen wir auch. Darum unterstützen wir diesen Antrag. Frau Kollegin Leitner-Rauchdobler, ich habe aber schon eine ganz persönliche Anmerkung zu School-Nurses. Nurse ist für mich eine Krankenschwester und eine Schulkrankenschwester brauchen wir in der Schule nicht. Wir brauchen SozialarbeiterInnen und SchulärztInnen, da ist den Schulen und den Kindern sehr geholfen. Alles andere kann man in diesen Primärversorgungszentren zum Wohle unserer Kinder der Stadt Linz unterbringen. Ich danke.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich darf nur hinzufügen, dass es in unserer Republik eine Kompetenzverteilung gibt, in der eindeutig festgelegt ist, dass das Gesundheitswesen zu 100 Prozent Länderkompetenz ist.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich möchte mich grundsätzlich für die positive Unterstützung von Frau Kaltenhuber bedanken. An einem einzelnen Wort soll es natürlich nicht scheitern, da sind wir grundsätzlich flexibel. Herr Vizebürgermeister Raml – oh Herr Stadtrat Raml Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Vier Vizebürgermeister hätte ich von Ihnen nicht erwartet!“ Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler weiter: Das war jetzt wahrscheinlich ein Freudscher Versprecher, ich habe die Anzahl erhöht anstatt zu reduzieren. Aber trotzdem, Herr Stadtrat Raml, sie haben genau das gesagt, worum es im Antrag geht. Ich möchte eigentlich nur, dass mit den zuständigen Stellen gesprochen wird. Mir ist schon klar, dass die Kompetenzen verteilt sind. Es geht mir - ich denke, das wissen mittlerweile viele im Gemeinderat – um die Sache. Es geht mir darum, wie wir es schaffen ein Primärversorgungszentrum oder Gesundheitszentrum für Kinder zu bekommen. Ich habe mich auch ein bisschen mit der juristischen Sache beschäftigt. Ich bin aber keine Juristin und wollte mich nicht weiter einarbeiten. Aber es ist ein Unterschied, ob das Primärversorgungszentrum heißt oder Gesundheitszentrum. Wie auch immer, ich weiß aus eigener Erfahrung und aus Gesprächen mit Familien mit Kindern, wie groß die Problematik ist, wenn es keine ausreichende Versorgung gibt bzw. man mit Kindern von einem Arzt oder Therapeuten zum anderen gehen muss. Das ist nicht sehr angenehm. Vielleicht können wir einen Weg finden, Gespräche zu führen bzw. im Ausschuss darüber zu diskutieren. Ich wäre für all diese Möglichkeiten offen. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (14) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 10 Maßnahmenpaket für Kongresstourismus und Firmen-Events und führt aus: „Heute kann ich mich mit den Anträgen austoben. Der nächste ist ein bisschen umfangreich geworden. Man merkt, Tourismus ist mein persönliches Steckenpferd, das ist mein Beruf. Ich habe es sehr interessant gefunden, mich in die Materie einzuarbeiten und zu schauen, wie es um den Firmen- und Kongresstourismus in Linz bestellt ist, welche Maßnahmen man in Linz setzen könnte, damit die Wirtschaft in diesem Bereich angekurbelt wird, um damit andere Wirtschaftszweige zu unterstützen. Nach einem Jahr voller Absagen in diesem Bereich wäre es ein Ziel in Linz ein Förderkonzept zu entwickeln und dann umzusetzen. Das wäre für Unternehmen, Universitäten, Organisationen, die immer wichtige Anknüpfungspunkte zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit sind, sehr hilfreich. Ich weiß selber aus dieser Branche, dass alle einen wichtigen Beitrag für eine nationale und internationale Vernetzung leisten. Daraus entstehen oft auch viele Folgegeschäfte. Die Kongress- und Tagungsbranche ist eine Visitenkarte für eine Stadt, gerade für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Linz wäre das auch ein Treiber für Innovation und Forschung. Zuwächse bei Kongressen und Tagungsgästen stärken den Tourismus- und Wirtschaftsstandort natürlich in vielfältiger Weise. Zu den Kongressgästen gibt es ganz interessante Untersuchungen. Ich habe mir einen Report heruntergeladen und mir das angeschaut. Da gibt es unheimlich viele Informationen, der Wirtschaftsstandort wird vielseitig unterstützt und man kann immer wieder neue Akzente setzen. Ich habe mir zwei konkrete angeschaut. Wir diskutieren immer darüber, was wir jetzt mit Corona machen, was wir nach Corona machen und welche Veränderungen wir anstreben. Eine große Chance wäre natürlich, Linz als nachhaltige Kongressstadt zu positionieren. Es ist auch eine Chance zu einer Neuorientierung durch gezielte Maßnahmen einen Lenkungseffekt zu unterstützen. Das Schlagwort ist Green Meetings. Diese zeichnen sich durch erhöhte Energieeffizienz, Abfallvermeidung und umweltschonende An- und Abreise der Gäste aus, da gibt es auch immer ein Gesamtkonzept. Hier kann durchaus auch ein positives Image bei der Bevölkerung, bei den Gästen und bei den Sponsoren generiert werden. Zentrale Aspekte dabei sind auch regionale Wertschöpfung und soziale Verantwortung. Das wäre eine echte Chance für eine Neupositionierung, um die Kompetenz von Linz als nachhaltige Kongressstadt zu etablieren und zu stärken. Als zweiten großen Akzent könnte man hier sozusagen auch neue Formate setzen, um die Corona-Auswirkungen auf die Kongressstadt abzufedern. Es wäre wichtig, ein Förderpaket auf Schiene zu bringen, die Veranstalter bei der Entwicklung neuer Konzepte, wie beispielsweise - das hat man natürlich jetzt in vielen Bereichen - die Hybridveranstaltungen, also eine Mischung von Online und Vor-Ort-Veranstaltungen, mehr zu unterstützen. Wichtig ist aber - das kennt man von uns NEOS -, dass man immer alle Bereiche einbindet. Natürlich gibt es auch Überlegungen, wo Linz hinwill. Wir haben heute schon das Thema Digitalisierung gehört, da gibt es eine große Chance. Die Humanmedizin wäre auch so ein großes Thema, wo man natürlich sehr viel erreichen kann. Gerade in diesem Bereich ist es oft so, dass die betroffenen Ärzte oft zu wenig Zeit haben oder das Netzwerk nicht zur Verfügung haben, um Kongresse und Firmenveranstaltungen zu organisieren. Da könnte eine Stabstelle oder Informationsstelle nur in der Abwicklung viel Unterstützung bieten. Wir stellen folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für den Kongresstourismus verantwortliche Mitglied des Stadtsenats wird ersucht, unter breiter Einbindung der für den Prozess wichtigen betroffenen Stakeholder im Bereich Tourismus, Wirtschaft und Wissenschaft ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung und Forcierung des Kongresstourismus und Firmen-Events in Linz zu erstellen und nach Beratung im Ausschuss dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen. Dabei sollen - neben der Eruierung und Evaluierung der bereits bestehenden finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch Land, Bund und EU auch zukünftige, zusätzliche finanzielle Unterstützungen seitens der Stadt Linz mit einbezogen werden - ein spezieller Schwerpunkt auf neuen Veranstaltungsformen wie beispielsweise Hybrid Events oder auch verstärkte Ausrichtung von Firmenveranstaltungen gelegt werden und Kongresse in Themengebieten mit Zukunftspotential in Linz (beispielsweise der Humanmedizin, Digitalisierung) forciert werden - die Umweltperspektive als Förderkriterium etabliert werden und damit der Anteil der Green Meetings in Linz wesentlich erhöht werden - ein Unterstützungsprogramm für die Akquise von Kongressen und Firmenveranstaltungen erstellt werden, um hier potentiellen neuen und zusätzlichen Veranstalter-Zielgruppen wie Ärzten, Professoren, Verbänden für die Ausrichtung von Fachkongressen und Tagungen Unterstützung im Bereich des Veranstaltungsmanagements zu geben und somit weitere zukunftsträchtige Veranstaltungen umsetzen zu können und die Reputation von Linz als Kongressstadt zu steigern.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Unterstützung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Als Tourismusreferentin melde ich mich hier gerne zu Wort. Sehr geehrte Frau Leitner-Rauchdobler, der Antrag klingt und liest sich sehr engagiert, auf jeden Fall sehr interessant. Aber genauso engagiert behandelt genau unser Linz Tourismus dieses Thema, nämlich genau dieses Geschäfts- und Businesstourismus-Thema, dieses Kongressthema und dieses Tagungstourismus-Thema mit Firmen-Events und dergleichen. Genau das kann man auch in unserem Tourismuskonzept perfekt nachlesen. Ich glaube, dazu hat es im Vorfeld ein Gespräch mit Herrn Tourismusdirektor Steiner gegeben. Es ist sehr vorbildlich, wenn man sich im Vorfeld austauscht, bevor man so einen Antrag stellt, - das freut uns immer sehr. Dennoch möchte ich auf die Business-Seite des Linz Tourismus hinweisen, dort kann sich jeder ansehen, welche Serviceleistungen und Angebote es dazu in unserer Stadt gibt. Da sind wir im Vergleich zu anderen Tourismusstädten sehr erfolgreich unterwegs. Man merkt, dass wir einen sehr hohen Geschäftstourismusanteil in unserer Stadt haben. Wir stehen in dieser Krisenzeit auch besser da, als manch andere Städte, auch wenn es im Tourismus sehr schwer ist. Green Events wurde schon angesprochen. Was die Green Meetings betrifft, übernimmt das Design Center diese innovative Rolle in unserer Stadt. Unser Design Center ist seit vielen Jahren eine Zertifizierungsstelle für Green Meetings. Thomas Ziegler der Geschäftsführer des Design Centers ist auch im Aufsichtsrat des Tourismusverband Linz vertreten, daher gibt es diesbezüglich sehr viele Kooperationen. Als dritter Punkt wurden von Frau Leitner-Rauchdobler noch neue Konzepte angesprochen. Da gibt es das Projekt ,Zukunft denken‘, ein Projekt des Tourismus des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz, gemeinsam mit der Tabakfabrik, wo eine Zusammenarbeit im Bereich des Geschäftstourismus noch intensiviert werden soll und gerade gemeinsame Projekte entwickelt werden. Zum Bereich Hybrid und Digitalisierung - das wurde auch angesprochen – möchte ich erwähnen, dass die Digital Cyber Meetings gerade im Design Center ein neues Geschäftsfeld sind. Damit sind wir sehr stark unterwegs. Ich glaube, ich habe jetzt ausgeführt, warum wir diesen Antrag in diesem Bereich nicht extra brauchen. Daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wenn man den Ausführungen der Stadträtin folgt, habe ich auch den Eindruck, dass wir in Linz den Kongresstourismus nicht verschlafen, sondern dass einiges getan wird und da auch nichts brachliegt. Andererseits sind im Antrag einige Aspekte angesprochen, die durchaus interessant und diskussionswürdig sind. Es gibt Initiativen, die wir in den letzten Jahren und Monaten in Bezug auf Green Events und nachhaltigen Tourismus in Linz von Grüner Seite aus gemacht haben. Ich kann mir vorstellen, dass es Sinn macht, im Tourismusausschuss noch einmal darüber zu diskutieren und zu schauen, was an neuen Initiativen möglich ist oder Sinn macht. Wir würden insofern die Initiative der NEOS, der Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler unterstützten und beantragen die Zuweisung zum Ausschuss.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich möchte zuerst einmal auf meine Vorrednerin und Vorredner replizieren. Ich habe mich diesem Thema natürlich sehr ausführlich gewidmet und mir natürlich auch die Informationen des Landes Oberösterreich dazu angeschaut. Es freut mich, dass es zumindest ersichtlich ist, dass ich gründlich recherchiere, weil das einfach meine Art ist. Ich wäre natürlich mit einer Zuweisung zum Ausschuss einverstanden. Dieser Antrag ist keine Kritik. Ich weiß, dass in diesem Bereich in Linz und Oberösterreich sehr gut und engagiert gearbeitet wird. Weil ich beruflich aus diesem Bereich komme, sehe ich auch auf internationaler Ebene, dass trotzdem immer wieder Adaptierungen oder neue Konzepte möglich sind. In diesem Sinne wäre es natürlich eine Bereicherung, genau darüber auch in einem Ausschuss zu diskutieren. Ich ersuche um Zuweisung zum Ausschuss.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Kultur und Tourismus wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14), ÖVP (12) und Die Grünen (8) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 11 Erhöhung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in elementaren Bildungseinrichtungen – Antrag und Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, geschätzte Gäste, ich habe mir überlegt, wie ich einsteigen soll. Das ist ein typischer Antrag, wie man in die Presse kommen kann, ohne eine Presseaussendung dazu zu machen. Ich habe Schützenhilfe von ,Unbekannt‘ bekommen, hätte das aber in den letzten Tagen eigentlich nicht notwendig gehabt. Offensichtlich ist mir ein Fehler unterlaufen, durch die zu vielen Gruppen- und Krippen, ist mir das Krabbeln ein bisschen zu hart geworden. Ich habe sozusagen ein bisschen zu hart aufgeschlagen, ich war aber nicht konsequent. Ich habe das nur zweimal mit einem harten P gemacht und zweimal weich. In der Zeitung steht, dass ich es viermal falsch gemacht habe. Mein Vorschlag an ,Unbekannt‘ im Gemeinderat: Setzen wir uns einmal zusammen, ich gebe Nachhilfe in Mathematik und lasse mich gerne punkto Rechtschreibung ein bisschen korrigieren. Das ist bitte ein Aufruf, sich zu melden: Setzen wir uns einmal zusammen, wenn es Corona-bedingt wieder legitim ist. Worum geht es in diesem Antrag? Meines Erachtens ist das schon ein sehr ernster Antrag, weil die Kinder in der aktuellen Situation gerade sehr leiden. Es geht darum, das Verhältnis zwischen Fachkräften und Kindern zu stärken und ich denke, dass gerade jetzt eine gute Chance wäre, das zu tun. Linz hat jetzt, schaut man die Geburtenentwicklung an, eine Verschnaufpause. Gerade jetzt in der Krisenzeit ist ein wenig Luft, die auch für die Zukunft unserer Kinder und den Ausbau der Qualität ihrer Bildung und Betreuung optimal genutzt werden kann. Es geht darum, eine schrittweise Annäherung an den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu schaffen, sowohl für Kindergarten- als auch für die Kleinkindergruppen. Es ist aber natürlich auch für die bildungspolitische Perspektive erforderlich, dann kann man die alterserweiterten Kindergartengruppen, Integrationsgruppen und heilpädagogischen Gruppen usw. adaptieren. Aufgrund der derzeit schlechten Arbeitsbedingungen, wegen dem oft mangelnden Ansehen und ausbaufähiger Bezahlung ergreift oft nur eine Minderheit der ausgebildeten Elementarpädagoginnen und –pädagogen ihren Beruf. Ich denke, das ist schon ein Problem. Wenn sie diesen Beruf doch ergreifen, bleiben sie oft nur zwei, drei Jahre in diesem Betätigungsfeld. Es braucht eine Veränderung der Rahmenbedingungen und dieser Schlüssel ist eine Veränderung der Rahmenbedingungen. Da kann man sagen: Okay, unter diesen Verhältnissen lässt sich besser arbeiten. Es geht vor allem darum, dadurch eine qualitative Aufwertung der elementaren Bildungseinrichtung zu erreichen. Ein höherer Fachkraft-Kind-Schlüssel ermöglicht es natürlich sehr viel mehr individuell auf die Kinder einzugehen und sie in diesem Sinne optimal zu fördern. Qualitätsvolle, pädagogische Arbeit im Kindergarten stärkt außerdem sozial und familiär benachteiligte Kinder. Gerade da ist es wichtig, dass ihr Potential ent-faltet werden kann und sie eine faire Chance auf eine erfolgreiche Bildungslaufbahn bekommen. Jeder hier investierte Euro spart Folgekosten bei Schulabbrüchen, Jugendarbeitslosigkeit und deren Folgen. Jeder hier investierte Euro ist gut investiertes Geld in die Zukunft unserer Kinder, die uns am Herzen liegen sollen. Wir stellen daher folgenden Antrag und folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Antrag: Der Gemeinderat fordert das zuständige Mitglied des Stadtsenates dazu auf, Maßnahmen einzuleiten, um in Linz schrittweise den Fachkraft-Kind-Schlüssel in Kindergartengruppen auf eins zu acht und in Krabbelstubengruppen auf eins zu vier zu erhöhen. Resolution an die Oö. Landesregierung: Die Landesregierung Oö. wird ersucht, einen Stufenplan zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels in elementaren Bildungseinrichtungen auszuarbeiten und zum Beschluss im Landtag vorzulegen, damit die bestmögliche Bildung für alle Kinder in Oberösterreich sichergestellt wird.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Unterstützung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Als für die Kinderbildungseinrichtungen dieser Stadt zuständiges Stadtsenatsmitglied fühle ich mich natürlich angesprochen und unterschreibe auch sehr viel von dem, was du, Elisabeth Leitner-Rauchdobler, gesagt hast. Natürlich ist es mehr als wünschenswert, wenn wir den Betreuungsschlüssel erhöhen können. Aus dem Antrag kommt auch hervor, dass das in Wahrheit aber das Land Oberösterreich in der entsprechenden Rechtslage verankern müsste, damit das Ganze für uns in irgendeiner Form umsetzbar ist. Wir haben zwei damit zusammenhängende Probleme: Das eine ist die Finanzierung, darum macht das natürlich auch nur dann Sinn, wenn gleichzeitig das Land Oberösterreich nicht nur den Betreuungsschlüssel ändert, sondern auch die Refinanzierungsvorschriften für die TrägerInnen von Kinderbetreuungs- und Kinderbildungseinrichtungen entsprechend mitverändert. Sonst ist das für keine Gemeinde leistbar. Aber ich bin inhaltlich sehr bei dir. Ich möchte nur einen Aspekt ergänzen: Du hast schon hervorgestrichen, dass Kinder sehr unter der Pandemie und den Rahmenbedingungen leiden. Es ist aber nicht nur für die Kinder und die Familien sehr herausfordernd, sondern auch für unsere MitarbeiterInnen in den Kinderbildungseinrichtungen. Das ist eine der wenigen Berufsgruppen, die seit dem ersten Lockdown durchgängig voll im Einsatz waren und immer dafür gesorgt haben, dass die Linzer Kinder in ihren Einrichtungen betreut und gebildet werden. Daher ist es aus meiner Sicht auch ein sehr wichtiger Aspekt zur Unterstützung unserer MitarbeiterInnen, die im Moment sehr fordernde Rahmenbedingungen haben, den Betreuungsschlüssel auszubauen und zu erhöhen oder eigentlich zu senken. Den Betreuungsschlüssel muss man sinnvollerweise senken, aber die Anzahl der Betreuerinnen und Betreuer oder der ElementarpädagogInnen muss man entsprechend erhöhen. So jetzt stimmt es, glaube ich. Bei mir macht sich der lange Tag schon ein wenig bemerkbar. Grundsätzlich bin ich im Rechnen nicht so schlecht, aber setzen wir uns trotzdem einmal zusammen. Ich habe zwar nichts mit dem Artikel in der Zeitung zu tun, aber über Mathematik rede ich grundsätzlich gern. (Heiterkeit) Um das jetzt kurz zu machen. Es gibt viele Aspekte, vor allem auch den, wie es unseren MitarbeiterInnen geht und ob sich die Situation für unsere MitarbeiterInnen und PädagogInnen erleichtern würde. Nachdem das klar mit ja zu beantworten ist, befürworte ich das auch. Auch wenn es zu den jetzigen Rahmenbedingungen nicht realistisch ist, weil die schwierige Finanzierbarkeit des Ganzen ein Thema ist. Was aber wirklich ein Problem ist und was uns vor eine unmögliche Situation stellt, ist, dass wir nicht genügend Fachkräfte haben. Unser Bildungssystem bringt zu wenig ElementarpädagogInnen hervor. Zusätzlich muss noch berücksichtigt werden, dass ungefähr die Hälfte der AbgängerInnen der BAfEP nicht im Beruf landen, sondern sich, wie bei jeder anderen höheren Schule, für etwas Anderes entscheiden, weiter studieren, ein Kolleg machen oder sonst etwas. Die gehen uns aber jedenfalls im Job verloren. Das ist die Situation, vor der wir jetzt stehen. Das heißt, wir hätten bei weitem nicht genügend ElementarpädagogInnen zur Verfügung, um diesen Betreuungsschlüssel zu erreichen. Ich bin der Meinung, dass das so eine Henne-Ei-Diskussion ist. Nachdem man einmal irgendwo anfangen muss, müsste man vielleicht das Bildungssystem so angleichen, dass man Möglichkeiten schafft, die Ausbildung zur Elementarpädagogin, zum Elementarpädagogen im zweiten Bildungsweg gut machen zu können, mehr zu bezahlen, damit der Job vielleicht attraktiver wird usw. Diese Bestrebungen würden verstärkt, wenn durch die rechtlichen Rahmenbedingungen klar ist, dass man auch mehr braucht. Ich würde dich in diesem Fall unterstützen und habe auch meine Fraktion ersucht, dass sie diesem Antrag zustimmt. Ich sage auch gleich dazu, dass ich den ersten Teil, der sich an mich richtet, natürlich gerne mache. Ich kann aber nicht irgendwelche Maßnahmen im Sinne von ‚ab morgen ist der Betreuungsschlüssel anders‘ setzen. Das geht schon aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziell usw. nicht. Ich kann versuchen, auf allen Ebenen Bewusstseinsbildung zu schaffen und entsprechende Gespräche führen, das Bildungssystem so weit zu verändern, dass mehr ElementarpädagogInnen aus ihm hervorgehen und man zweitens den Betreuungsschlüssel oder den Bildungsschlüssel in unseren Elementarbildungseinrichtungen entsprechend senkt. In diesem Sinne werden wir diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Wortmeldung geht in eine ähnliche Richtung, wie die von Frau Stadträtin Schobesberger, aber mit einem anderen Ergebnis. Ich glaube, dass man nicht nur an der Bewusstseinsbildung arbeiten muss, sondern auch an den Voraussetzungen. Frau Stadträtin Schobesberger hat schon erklärt, dass die entsprechenden Fachkräfte im Moment nicht zur Verfügung stehen. Du hast auch erwähnt, Frau Stadträtin, dass von den knapp 136 AbgängerInnen nur 40 Prozent diesen Beruf tatsächlich ergreifen. Wenn wir mit mehreren Gruppen arbeiten wollen, haben wir die Problematik, dass wir das Personal und auch die entsprechenden Räumlichkeiten nicht haben. Wir haben einfach die Voraussetzungen nicht, diese von heute auf morgen zu schaffen. Deswegen unsere Analyse, am Bewusstsein und an den Voraussetzungen zu arbeiten. Im Moment, werden wir uns aber der Stimme enthalten, weil das nicht realisierbar ist und nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Vielen Dank.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Jetzt wurde sehr, sehr detailliert auf die verschiedenen Problemfelder eingegangen, speziell von dir Eva. Dem kann ich mich inhaltlich nur anschließen. Es macht mich, ehrlich gesagt, schon oft traurig, dass es gerade, wenn es um die Bildung unserer Kinder und um soziale Abfederung geht, je nachdem, aus welchem Haushalt sie kommen, oft wieder am Geld scheitert. Im Gemeinderat kennen alle mein Abstimmungsverhalten und auch wie viele Anträge ich gerade in diesem Bereich eingebracht habe. Das ist ein großes Herzensthema von mir. Ich möchte hier auch einen Appell an die SPÖ schicken. Ich weiß, dass das Geld knapp ist und in Zukunft noch knapper werden wird. Aber trotzdem weiß ich auch - ich habe mir das öfters angeschaut -, dass die Verantwortung natürlich sehr stark beim Land Oberösterreich liegt, deswegen ist der Antrag auch so formuliert. Vielleicht können wir trotzdem in der Zukunft schauen, wie wir uns im Sinne der Chancen für die Kinder in die richtige Richtung entwickeln können. Das wäre mir wirklich ein Anliegen, vielleicht schaffen wir es, wenn wir es jetzt nicht mit diesem Antrag schaffen, in der Realität. Ich bin diesbezüglich immer sehr positiv.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 12 Studie Bulgariplatz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie kurz zum Bulgariplatz entführen. Wir haben dort einen geschichtsträchtigen Platz, der Anfang des 20. Jahrhunderts als Sternplatz oder Polygonplatz entworfen wurde. Der Platz ist sehr, sehr groß und war einmal ganz anders nach Pariser Vorbild als öffentlicher großer freier Platz konzeptioniert. Davon ist nicht mehr viel übrig, weil dort über die letzten Jahrzehnte, insbesondere seit den 60er-Jahren rein nach verkehrstechnischen Zielen geplant wurde. Derzeit ist der Platz einfach nur ein Verkehrsknoten, dort treffen sieben Straßen zusammen. Städtische Qualitäten oder Aufenthaltsräume gibt es eigentlich nicht. Es sind einige Grünflächen vorhanden, die aber in Wirklichkeit Resträume sind und kaum genutzt werden, weil sie zwischen den großen Straßen liegen. Diese Resträume sind übrigens ziemlich genau - das kann man auf Google Maps schön herausmessen - 2900 Quadratmeter groß, der ganze Platz hat 15.000 Quadratmeter. Wir denken, dass wir das ändern sollten, denn es entspricht weder einer zeitgemäßen Städteplanung, noch den selbstgesteckten Zielen einer innovativen Lebensstadt oder der ausgerufenen Klimahauptstadt. Der Platz hat einen Durchmesser von 140 Metern und eine Fläche - ich habe das gerade gesagt - von 15.000 Quadratmetern, der Hauptplatz zum Vergleich hat 12.000 Quadratmeter. Durch eine schlaue und sparsamere Gestaltung der Fahrbahnen könnte viel Fläche gewonnen werden. Es ist mir wichtig hier zu sagen, dass meines Erachtens die Leistungsfähigkeit nicht unbedingt reduziert werden müsste. Wenn man das gut macht, kann die Leistungsfähigkeit gleichbleiben. Das Potenzial des Platzes ist enorm. Wenn man z.B. einen Kreisverkehr anlegt, dann bleiben in der Mitte 9000 Quadratmeter übrig. Noch einmal zum Vergleich, der Andreas-Hofer-Park, der dort ein paar 100 Meter Luftlinie entfernt ist, hat 5000 Quadratmeter, das wäre zweimal so groß, wie der Andreas-Hofer-Park. Für dieses Potenzial, für das ohnedies gering durchgrünte und durch große Straßen stark belastete Stadtviertel - ich erinnere daran, dass auch im Örtlichen Entwicklungskonzept festgehalten ist, dass dieses Viertel einen der geringsten Grünanteile hat -, könnte die Stadt eine interdisziplinäre Studie beauftragen, die die Möglichkeiten der riesigen Fläche im Hinblick auf Rad-, Fußgänger und Autoverkehr sowie auf die Gestaltung der Grün- und Aufenthaltsräume untersucht. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Planungsreferent möge eine interdisziplinäre Studie beauftragen, die das Potential des Bulgariplatzes als Freiraum untersucht. Externe als auch interne Landschaftsarchitekten, Verkehrsplaner sowie Sozialwissenschaftler sollen besonderes Augenmerk auf den Gewinn an Freifläche, zusätzlicher Begrünung, Aufenthaltsqualität sowie den Fuß- und Radverkehr richten. Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Wenn man sich den Bulgariplatz so anschaut, ist auf dem ersten Blick relativ viel Grün vorhanden. Unmittelbar daneben ist der Panulipark und in der Poschacherstraße eine grüne Wiese. Es ist natürlich ganz schwer, zwischen den verschiedenen Straßen Aufenthaltsräume zu gestalten. Du hast den Kreisverkehr angesprochen. Ich kann mich noch sehr gut an die Diskussion im Oktober 1999 erinnern, bei der ich mich dafür stark gemacht habe, dass die Mini U-Bahn nicht nach der Herz-Jesu-Kirche herauskommt, sondern unter dem Bulgariplatz weiterfährt, dann hätte man hier einen Kreisverkehr machen können. Das wurde aus Kostengründen leider abgelehnt, aber es wurden Vorkehrungen gebaut, damit man verlängern könnte. Darauf müsste man jetzt zurückkommen und die Mini U-Bahn bis ungefähr zur Landwehrstraße verlängern, dann ließe sich hier im Innenbereich der Straßen sicher etwas machen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir in der Wankmüllerhofstraße und in der Wiener Straße zwei Autobahnabfahrten und –auffahrten haben und viel Verkehr ist. Es ist auch noch nicht klar, was mit dem Bulgari Tower ist. Voriges Jahr hat es geheißen, er kommt gar nicht. Dann heuer, Anfang des Jahres, hat es auf einmal wieder geheißen, er kommt doch. Hier wissen wir auch noch nicht, wie es weitergeht. Es gibt viele Unsicherheiten, aber wir verschließen uns deiner Idee nicht, unterstützen diesen Antrag und sagen, eine Studie kann man gerne machen, wenn etwas Besseres für die dort Wohnenden dabei herauskommt, warum nicht. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich darf mich dazu auch zur Wort melden. Es ist nicht so, dass es über diesen Platz keine städtebaulichen Studien gegeben hätte. Du hast selbst das Jahr 1999 erwähnt. Das war damals eine Grundsatzentscheidung, ob die Straßenbahn unterirdisch weitergeführt wird und damit sehr, sehr weite unterirdische Wege entstehen, die im Normalfall - siehe Wien Karlsplatz - von der Bevölkerung nicht angenommen werden. Es war bei weitem nicht so, dass es sich hier nur um ein ökonomisches Argument gehandelt hat, sondern explizit auch darum, dass die Angst sehr groß war, hier Angsträume zu schaffen und damit eine nicht so hohe Inanspruchnahme der Haltestelle zu haben. In dieser Studie, die du erwähnt hast, ist es nicht nur um die unterirdische Streckenführung der Schienenachse gegangen. Damals - das mag einem gefallen oder nicht – haben sich Verkehrsplaner mit der Gesamtsituation auseinandergesetzt. Seitdem gibt es an dieser Stelle nur eine einzige Änderung und zwar, dass der Bebauungsplan zwischenzeitlich geändert worden ist, dass eine Höherzonierung mit dem letzten noch fehlenden Gebäude da ist. Ich glaube, man muss in der Städteplanung auch akzeptieren können, dass von Vorgängergenerationen und Gremien, demokratisch legitimiert im Gemeinderat, Entscheidungen getroffen wurden, die heute die Parameter sind. Du hast selbst die Problemstellung im Umfeld aufgezeigt. Wir glauben, dass es deshalb nicht notwendig ist, wieder alles von vorne zu analysieren und werden uns deswegen der Stimme enthalten.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Danke für das Feedback. Danke Cornelia für diesen Hinweis, das habe ich nicht gewusst. Was den Bulgari-Tower betrifft, das Projekt und das Grundstück wurde meines Wissens vor ein paar Monaten an einen oberösterreichischen Projektentwickler verkauft, der Hofer ist draußen. Ich gehe mittlerweile wieder davon aus, dass zumindest irgendetwas dorthin kommt, weil die Entwickler dieses Grundstück sonst nicht gekauft hätten. Der Bulgari Tower und die Entwicklung, die wahrscheinlich kommt, ist ein Grund mehr, sich über diesen Platz Gedanken zu machen. Das letzte Mal - das haben Sie gerade gesagt, Herr Bürgermeister - wurde vor 21 oder 22 Jahren darüber nachgedacht. Ich meine, jetzt ist es schön langsam wieder an der Zeit, sich für die nächsten 20 Jahre Gedanken zu machen. Genau das ist zumindest meines Erachtens Stadtentwicklung und nicht das Einfrieren eines Status Quo. Es ist mir bewusst, dass wir das nicht morgen schon umsetzen werden, so steht es auch nicht im Antrag, sondern das ist ein Denkanstoß, ein Debattenbeitrag. Genau deswegen sollte es unseres Erachtens eine Studie geben, mit der dieses Potential untersucht wird. Ich denke, wir sind es unserer Klimahauptstadt, unserem Anspruch eine innovative Lebensstadt zu sein, schlicht und einfach schuldig, darüber nachzudenken, wo die Potentiale schlummern und zu versuchen, diese zu heben. Wenn wir das untersuchen und dann feststellen, dass es viel Geld kostet, dass das technisch nur schwer möglich ist oder die Straße nur oben geführt werden kann, dann wissen wir zumindest mehr, als im Jahr 1999, als die Grünflächen vielleicht noch nicht so eine Bedeutung hatten, wie heute. Ich bitte um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (14) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Giegler berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 13 Zeitgemäße demokratische Strukturen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die gesellschaftlichen Strukturen haben sich in den letzten Jahren, Jahrzehnten, massiv geändert. Das betrifft sowohl die Bevölkerungsstruktur, die Beschäftigungsstruktur der Menschen und die Infrastruktur in unserer Stadt. Das hat natürlich zu Änderungen in den Aufgabenstellungen, insbesondere auch im Bereich der Verwaltung geführt. Durch die Magistratsreformen der Stadt Linz wurde dem bereits in der Vergangenheit zum großen Teil Rechnung getragen. Durch Ausgliederungen, die immer wieder erfolgen und auch in den letzten Jahren erfolgt sind, haben sich die Aufgabenstellungen im Bereich der Verwaltung natürlich sehr massiv verändert. Die Änderung der damit verbundenen politischen Strukturen erfolgt, wenn überhaupt, sehr oft nur mit Verzögerung. Zwei Beispiele: Die Stadtregierung wurde bereits nach dem Zweiten Weltkrieg von elf, auf derzeit acht Mitglieder reduziert. Was die Wahl des Bürgermeisters betrifft, hat es eine Veränderung, nämlich die Direktwahl, gegeben. Das Einzige, was über die Jahre und Jahrzehnte tatsächlich gleichgeblieben ist, ist die Anzahl der Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeister. Auch hier erachten wir es als sinnvoll, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen und stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Oberösterreichische Landtag möge das Statut der Landeshauptstadt Linz dahingehend ändern, dass die Position eines dritten Vizebürgermeisters/einer dritten Vizebürgermeisterin ersatzlos gestrichen wird und die Stadtregierung fürderhin auf sechs Mitglieder zuzüglich des/der direkt gewählten Bürgermeisters/-in reduziert wird. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Stefan Giegler, ‚zeitgemäße, demokratische Strukturen‘, das wäre im Sinne der SPÖ vielleicht zeitgemäß, weil es mit der Formulierung, dass der Bürgermeister on top draufkommt, durchaus ein Upgrade wäre. Am Beispiel des Wahlergebnisses 2015 möchte ich das auch demonstrieren. Die SPÖ hätte drei Mitglieder im Stadtsenat, die FPÖ zwei, die ÖVP ein Mitglied und Die Grünen auch ein Mitglied. Das ist für die SPÖ natürlich eine sehr komfortable Situation, um im Stadtsenat die entsprechenden Mehrheiten leichter zusammen zu bekommen. Diese Diskussion hat mich ein bisschen an ein antikes Ereignis erinnert, an das Trojanische Pferd. Im Prinzip wird den Linzern ein Geschenk in Form einer Steuereinsparung versprochen. Es wird aber nicht explizit erwähnt, dass das eine Entdemokratisierung oder ein Schritt dahin ist, weil die Mehrheitsverhältnisse D’Hondt selbst - die Verteilung erfolgt nach D’Hondt - ohnehin stärkere Parteien bevorteilt. Das heißt, kleinere schwächere Parteien werden es damit noch schwieriger haben, in die Stadtregierung Einzug zu nehmen. Die Diskussion um die Einsparung der Vizebürgermeister ist nicht neu. Für zukunftsgemäße, demokratische Strukturen ist das Streichen von einem Bürgermeister oder Vizebürgermeister aus meiner Sicht ein bisschen wenig. Wir haben versucht, komplexere Konstrukte vorzuschlagen. Keine Partei ist mit ihrem Vorschlag durchgekommen. Dann sagt man, einige Aufgaben sind an Unternehmungen ausgegliedert worden. Dabei erwähnt man aber nicht, dass die Aufsichtsräte entsprechend der Aufteilung des Stadtsenates besetzt sind. Auch hier wäre es für die SPÖ oder in dem Fall später für die Partei, also immer für die Partei, die den Bürgermeister stellt, wesentlich komfortabler, eine gewisse Macht auszubauen. Wir werden das in der Form sicher nicht mittragen und dagegen stimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf vorausschicken, dass die Linzer Volkspartei für Reformschritte, was die Struktur der politischen Gremien in der Stadt anlangt, offen ist. Wir sind allerdings nur für solche Reformschritte offen, die ernst gemeint und die auch von einem breiten Konsens getragen sind, wofür es im Vorfeld einer umfassenden Diskussion bedarf. Wofür wir nicht sind, sind Schnellschüsse, wofür wir nicht sind, ist ein Stückwerk und Einzelmaßnahmen, die vollkommen losgelöst von einem durchdachten Gesamtsystem sind. Würde der Antrag der SPÖ so beschlossen, hätte er zur Folge - Kollege Hein hat es schon angesprochen -, dass es entsprechend dem Proporzsystem tendenziell zu einer Benachteiligung kleinerer Fraktionen kommen würde. Losgelöst von anderen Maßnahmen, sehen wir das sehr problematisch. Was braucht es? Es braucht eine umfassende Diskussion, bei der man möglichst unvoreingenommen Systeme vollkommen neu denkt. Da braucht es auf jeden Fall Elemente der direkten Demokratie. Warum nicht auch die Stellvertreter des Bürgermeisters direkt wählen? Das würde zu einer echten und ehrlichen Stärkung der direkten Demokratie führen. Es braucht natürlich eine entsprechende Aufwertung der Kontrollrechte. Da kann dann auch als Teil einer Reform eine Reduktion des Stadtsenates oder auch eine Reduktion des Gemeinderates selbstverständlich inkludiert sein. Es braucht auf jeden Fall eine fundierte Reform, die neue Perspektiven öffnet. Ich weiß, es hat vor mehreren Jahren einen Vorstoß gegeben, der allerdings gescheitert ist. Leider zeigt uns die mediale Berichterstattung der letzten Tage, dass eine Annäherung zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich ist. Wir werden uns deswegen bei diesem Antrag der SPÖ der Stimme enthalten. Dieses Abstimmungsverhalten trifft auch auf den ausgegebenen Abänderungsantrag der Grünen zu, der darauf abzielt, dass die Position eines dritten Vizebürgermeisters bzw. einer dritten Vizebürgermeisterin, ohne Veränderung der Größe des Stadtsenates, gestrichen wird. Für uns erschließt sich der Mehrwert für eine effizientere Struktur oder für mehr direkte Demokratie mit einem derartigen Antrag in keinster Weise. Das ist lediglich ein mehr oder weniger kosmetischer Effekt. Abgesehen davon ist es für uns klar, dass der Weg zu einer Resolution für eine Statutenänderung nicht über einen während der Sitzung ausgearbeiteten und eingebrachten Antrag führt. Wir werden uns deswegen auch beim Abänderungsantrag der Grünen der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Kollegin Manhal, Sie haben insofern natürlich völlig Recht, dass es umfassende Diskussionen braucht. Diese umfassenden Diskussionen - das haben Sie auch erwähnt - hat es tatsächlich schon gegeben. Ich möchte nicht damit beginnen, die Arbeitsstunden, die in den letzten Jahren in diversen Ausschüssen und Arbeitsgruppen rund um die Frage, wie das Regieren in dieser Stadt strukturell funktionieren kann, zusammenzuzählen. Wir haben alle gemerkt, dass eine Mehrheitsfindung, freundlich gesagt, schwierig ist, ein Konsens eigentlich unmöglich. Vor dem Hintergrund, jetzt einen Fraktionsantrag einzubringen, wie es die SPÖ gemacht hat, der nicht nur diese Reduktion der Anzahl der VizebürgermeisterInnen beinhaltet - die haben wir tatsächlich schon öfter diskutiert -, sondern noch gleich die Verkleinerung des Stadtsenates betrifft, wirkt vom Zeitpunkt her ein bisschen seltsam. Wenn schon, müsste so ein Antrag seine Wirkung für die nächste Wahl entfalten können, weil es während der Periode kaum eine Änderung geben wird. Die Größe des Stadtsenats in Linz ist mit Wels und Steyr durchaus vergleichbar. Würden die einen größeren Stadtsenat haben, als die Landeshauptstadt, wäre das auch irgendwie komisch. Von daher ist dieser Zeitpunkt des Antrags ein bisschen seltsam. Abgesehen davon, dass natürlich die Verkleinerung im Hinblick auf kleinere Fraktionen oder solche, die sich einen Einzug erhoffen, durchaus demokratiepolitisch fragwürdig ist. Wir haben jetzt versucht, den Minimalkonsens, den wir in diesem Gremium gesehen haben, in einem Abänderungsantrag zu formulieren. Das sind die zwei Punkte, nämlich die Streichung dieser dritten VizebürgermeisterInnen-Funktion, aber nicht in Verbindung mit einer automatischen Verkleinerung des Stadtsenats, sondern damit, was wir fast auf den Tag genau vor einem Jahr schon beschlossen haben, nämlich endlich die Streichung des Proporzes auf Bundesebene anzugehen. Das ist, wie gesagt, vor einem Jahr beschlossen worden. Alle wissen, dass nach dieser Sitzung Corona immer mehr an Fahrt aufgenommen und möglicherweise auch die Diskussionsprozesse in den Parteien behindert hat. Von daher fänden wir es als eine gute Idee, wenn wir auch die Landespolitik um Unterstützung zu diesem Thema ersuchen. Ich bringe jetzt ganz formell den schon angesprochenen Abänderungsantrag ein: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Bundesregierung wird ersucht, die Abschaffung des in Art 117 Abs. 5 B-VG verankerten Proporzsystems für den Gemeindevorstand bzw. Stadtsenat in die Wege zu leiten. 2. Nachdem die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen gemäß Punkt 1 geschaffen wurden, soll im Verfassungsausschuss ein Konzept zur Umsetzung des Mehrparteiensystems und Stärkung der Oppositionsrechte im Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 erarbeitet und ein entsprechender Antrag auf Änderung des Statutes dem Gemeinderat vorgelegt werden.“ Damit der Vergleich einfacher ist: Die Abänderung soll sein, dass der Oberösterreichische Landtag als ersten Schritt ersucht wird, das Statut der Landeshauptstadt Linz so zu ändern, dass die Position einer dritten Vizebürgermeisterin oder eines dritten Vizebürgermeisters gestrichen wird, allerdings ohne Veränderung der Größe des Stadtsenats. Gleichzeitig würden wir dann den Oberösterreichischen Landtag ersuchen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die hier im Gemeinderat am 5. März 2020 unter dem Tagesordnungspunkt F 1 beschlossene Resolution hinsichtlich der Abschaffung des Proporzsystems umgesetzt werden möge.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste, ich weiß eigentlich gar nicht, wo ich bei all diesen Diskussionsbeiträgen und dem Thema Vizebürgermeister anfangen soll. Die meisten wissen, dass ich eine eigene Kampagne habe. Ich habe gestern extra noch mein T-Shirt gebügelt und habe mir gedacht, der Gemeinderat macht mir heute die Freude, dass ich in Zukunft sozusagen nicht mehr Flyern gehen muss. Aber worum geht es jetzt eigentlich. Bei diesem Thema geht es für mich sehr stark um den Machterhalt. Ich habe viel darüber nachgedacht und mich gefragt, warum mich dieses Thema ‚Linz mit seinen drei Vizebürgermeistern‘ so stark beschäftigt. Am Wochenende war ich bei meiner Mutter zu Hause und bin darauf gekommen, dass ich in einer Gemeinde aufgewachsen bin, wo eine Postleitzahl drei Bürgermeister hat. Auch so etwas gibt es, die teilen sich sogar ein Gemeindehaus. Warum sagt da nicht einfach einmal die Stimme der Vernunft, das beenden wir jetzt. Es geht immer wieder um Macht und darum Positionen zu besetzen und Vizebürgermeister zu besetzen. Ich höre immer wieder dieses Argument mit dem Proporz und dass wir das nur dann abschaffen können, wenn wir auch die Informations- und Kontrollrechte der Opposition steigern. Dann sage ich, ja natürlich, aber wir haben im Gemeinderat bereits eine Opposition. Man könnte auch ihre Informations- und Kontrollrechte stärken. Offensichtlich erkennt man die Problematik, ist aber nicht bereit, den anderen Parteien, die aktuell nicht in der Regierung vertreten sind, das Instrumentarium in die Hand zu geben, bei dem man sagt okay, da lässt es sich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger - deswegen sind wir alle hier - gut arbeiten. Es fällt mir immer wieder auf, dass das die zwei Kernthemen sind. Deswegen kann ich für unsere Fraktion sagen, dass wir mit diesem Antrag auch nicht zufrieden sind. Ich habe auf der JKU selber Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Marketing gemacht. Wenn ich mir den Antrag der SPÖ anschaue, würde ich sagen, im Sinne vom Marketing super, ich bin dafür, einen Vizebürgermeister abzuschaffen, baue für die anderen gleich noch eine Hürde ein, damit sie sagen, nein, das geht nicht. Dann kann ich zwar sagen, ja ich will, aber der andere will nicht. Wir haben ausreichend darüber diskutiert. Ich habe diesen Antrag bereits damals im April 2016 eingebracht. Wir haben, glaube ich, zwei, drei Jahre darüber diskutiert. Im Endeffekt haben wir dann einen Antrag beschlossen, den wir schon beschlossen haben, um zumindest medial sagen zu können, dass wir etwas beschlossen haben. Es ist nicht einmal möglich gewesen, im Gemeinderat einer einzelnen Mandatarin das Recht einzugestehen, selbst Anträge zu stellen. Angesichts des Ergebnisses von Diskussionen über so viele Jahre bin ich enttäuscht, dass wir da nichts weiterbringen. Es heißt, dass das Statut schwierig zu ändern ist. Mir ist schon klar, dass wir eine Mehrheit brauchen und auch eine Zweidrittel-Mehrheit auf Landesebene. Mir ist bewusst, dass die FPÖ Angst vor Machtverlust hat - da sind wir wieder beim alten Thema -, die werden nicht zustimmen. Dann haben wir noch die Statutarstädte Steyr und Wels, die wahrscheinlich auch keine Änderung, wie Linz, wollen und damit ist das Projekt schon wieder zum Scheitern verurteilt. Wir verprassen auf Kosten der Linzerinnen und Linzer Jahr für Jahr Steuergeld und das zu Zeiten von Corona. Das macht mich oft ärgerlich. Ganz egal, bei welcher Maßnahme wir endlich einmal Steuergeld einsparen, unsere Fraktion wird das mittragen, auch wenn wir mit dieser Bedingung nicht einverstanden sind und es weit, weit weg von dem ist, was wir ursprünglich wollten. Wir stehen für ein Gesamtpaket einer Verkleinerung des Gemeinderates. Wir sind größer, als der Landtag und so schwierig ist Linz auch nicht zu verwalten. Ich nenne meine Petition oft eine Petition der Vernunft. Es ist eine Vernunftsache auch hier verantwortungsvoll mit Steuergeld umzugehen. Ich kann nur appellieren, gehen wir einfach mit, zeigen wir den Linzerinnen und Linzern, dass wir wirklich bereit sind, zu sparen. Ich bitte, dies zu bedenken. Setzen wir endlich einmal ein Zeichen aus dem Gemeinderat.“ Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu diesem Thema möchte ich als einer derjenigen, der in den letzten Jahren unzählige - Michael Svoboda hat völlig Recht - Meetings, Besprechungen, Arbeitsgruppen, Gremien, Ausschüsse geleitet hat, sagen: Wenn es nicht geht, geht es nicht. Es zieht sich hier eine Linie durch die Haltungen der Parteien, und zwar die jeweils aktuelle Lage und Situation zur Ausgangsbasis dessen zu machen, was man für gut und richtig hält. Das ist grundsätzlich legitim, aber es ist keine sehr perspektivische Position. Ich möchte anhand zweier Beispiele ganz klar sagen, dass mitunter mit zweierlei Maß gemessen wird. Zuerst zum Grundsätzlichen: Es ist nachvollziehbar, dass man als Partei die Macht erhalten möchte. Wobei die wirklich großen Parteien, inklusive meiner eigenen, schon ein bisschen relativiert sind. Es ist ja nicht so, dass es um irgendeinen großen Machterhalt geht, wenn die stärkste Partei in einem Gremium über 32 Prozent verfügt. Das ist banal, das ist ein Stereotyp an Geisteshaltung, aber keine Analyse. In Wirklichkeit geht es um etwas Anderes. Die Linzer Stadtregierung mit ihren acht Regierungsmitgliedern, ist seit der Reduktion von zehn auf acht Mitglieder strukturell völlig unverändert. In den letzten 30 Jahren hat es eine Reihe von Organisationsmaßnahmen gegeben, die die Anforderungen an Stadtsenatsmitglieder massiv verändert haben. Durch die Ausgliederungen, durch die GesmbHs, letztendlich durch eine Holding, hat sich sehr viel vom Tagesgeschäft, welches ein Regierungsmitglied zu bewältigen hat, massiv verändert. Wir hatten früher einen Hafenreferenten, einen Friedhofsreferenten, Zuständige für Erdgas in der Stadtregierung und ein Wohnungsressort im Rathaus, das sich damals tatsächlich mit der Vergabe von Wohnungen beschäftigt hat. Heute haben wir Gesellschaften, bei denen wir auch als Stadtsenatsmitglieder in vielen Fällen über unsere Aufsichtsratsfunktionen die Verantwortung übernehmen, auch die Steuerungs- und Kontrollarbeit zu erledigen haben, aber nicht wie unsere Vorgängerinnen und Vorgänger in die operative Tätigkeit eingebunden sind. Aber acht sind wir immer noch. Dann hat sich noch etwas geändert, ob man es will oder nicht. Ich persönlich war damals kein Befürworter der Einführung der Bürgermeisterdirektwahlen. Das hat der Landtag mehrheitlich so beschlossen. Diese Bürgermeisterdirektwahl führt dazu, dass in Linz der Bürgermeister der Partei, aus der er kommt angerechnet wird. Der Partei, die den Bürgermeister stellt - das ist aus meiner Sicht schön, es war in demokratischen Zeiten immer sozialdemokratisch, aber auch das ist nie in Stein gemeißelt - das muss nicht einmal die stärkste Partei sein, wird er angerechnet. In Oberösterreich besteht die Möglichkeit, dass man den Landeshauptmann einmal anrechnet und einmal nicht. Da höre ich keine Kritik der ÖVP. Das verstehe ich, das ist angenehm. Je nach Wahlergebnis und Wahlarithmetik beschließt die Landesregierung mit einfacher Mehrheit, ob die Landesregierung mit dem Landeshauptmann oder der Landeshauptmann zusätzlich selbstverständlich mit Stimmrecht gerechnet wird. Wir wollen es uns gar nicht aus suchen je nachdem wie es uns gefällt, sondern der Bürgermeister wird von Anfang an nicht mitgezählt, noch dazu, wo der Bürgermeister oder die Bürgermeister insgesamt direkt gewählt sind, im Gegensatz zu den Landeshauptleuten, weil es die Verfassung nicht hergibt. Das ist so. Rundherum hat sich so viel verändert. Wir haben keine Illusion gehabt, dass da heute etwas Anderes passieren wird. Wir wollten noch einmal eine Nagelprobe machen, ob es wenigstens ein bisschen einen Willen zu einer Reform der eigenen Arbeitsstrukturen gibt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass dieser Wille punktuell da und dort vorhanden ist, aber nicht so groß ist, um eine wirkliche Lösung zumindest in dieser Frage zustande zu bringen. Es ist weit entfernt von Zweidrittelmehrheiten und das wird wohl auch nach der kommenden Kommunalwahl so bleiben. Ich nehme auch zur Kenntnis - das ist auch in einer Demokratie völlig legitim -, dass sich Positionen binnen weniger Jahre radikal verändern können. Es gibt Parteien, wie die FPÖ, die über dreißig Jahre einen Kreuzzug gegen den Proporz geführt hat. Ich weiß nicht, wie viele Wahlplakate zu diesem Proporz über Jahre und Jahrzehnte im Fokus der Freiheitlichen Partei waren. Wenn man einmal eine gewisse Größe hat und Angst hat, aus Strukturen zu fallen, weil es nicht mehr per se gesichert ist, sondern man im Sinne von Regierung und Opposition hinausfallen kann - das gilt übrigens für meine Partei auch, wenn es eine mehrheitliche andere Findung gibt, mit 32 Prozent ist man in Regierungsfunktionen nicht pragmatisiert -, dann ändert man seine Position und kann dem Proporz als stabilitätsbringendes Element der Zusammenarbeit etwas abgewinnen. Wenn das früher ÖVP und SPÖ gesagt haben, wurden wir von der FPÖ ordentlich kritisiert. Auch in meiner Partei ist nicht alles eitel Wonne. Es gibt auch hier welche, die genau aus denselben Verlustängsten, wie die Freiheitlichen, massiv am Proporz festhalten. Wir Linzer Sozialdemokraten haben eine andere Position, wir glauben, dass gelebte Demokratie auch heißen kann, dass man ohne große Radikalverluste auf der Oppositionsbank landet. Ich möchte es nicht, aber zur Demokratie gehört dieses Restrisiko. Ich nehme zur Kenntnis, dass offensichtlich die an Dienstjahren älteste demokratische Partei in diesem Haus, was den eigenen Anspruch zu regieren betrifft, der legitim ist und der bei uns in der DNA ist, von uns soweit relativiert wird, dass wir sagen okay, es gibt auch ein Leben in der Opposition. Das ist natürlich völlig korrekt, man muss dann die Minderheitenrechte anders ausgestalten, egal, ob es einen selbst betrifft oder nicht. Wir sind aber nie dahin gekommen. In all diesen Runden mit den Fraktionsvorsitzenden, diesen wirklich großen Runden, hatten wir in unserem Arbeitskreis schon einmal für eine kurze Zeit eine Zweidrittelmehrheit. Kollegin Roschger weiß das, weil du damals die Fraktionsvorsitzende bzw. meine Gesprächspartnerin für Die Grünen warst. Da hatten wir für die Abschaffung des Proporzes auf einmal schon eine Zweidrittelmehrheit, haben aber den Antrag nicht eingebracht. Blöderweise gab es drei Monate später keine Zweidrittelmehrheit mehr, also Chance vergeben. Es hätte nichts geändert - ein bisschen die Kirche im Dorf lassen -, denn im Landtag, der das zu beschließen hat, wäre es sowieso wieder nicht passiert. Wenn heute wieder einmal nichts passieren wird und es völlig sinnlos ist, mit Abänderungsanträgen ein bisschen eine Mehrheit für irgendetwas zusammenzubringen, forget it. Vielleicht sollten wir nach der Wahl mit den neuen Clubs ein bisschen selbstkritischer darüber nachdenken, ob die nächsten sechs Jahre nicht vielleicht ein geeigneter Zeitraum wären, um dieses aktuelle Besitzstanddenken, das Verharren in den eigenen Bastionen einmal ein bisschen zu relativieren, um wirklich eine moderne Reform zu haben. Mein Wille dazu ist jedenfalls gegeben. Ich habe nur ein bisschen Angst, dass ich mich selbst als naiv zu bezeichnen habe, wenn ich mir all das anschaue, was in den letzten sechs Jahren passiert ist. Deswegen wird meine Partei den eigenen Antrag unterstützen, aber wegen Sinnlosigkeit keine weiteren Reformvorschläge mehr unterbreiten. (Beifall SPÖ) Es war völlig klar, dass eine Wortmeldung, wie diese, zu weiteren Wortmeldungen provoziert.“ Vizebürgermeister Hein: „Ich werde mich ganz kurzhalten. Die Worte sind sehr schön, vor allem auch in einem Vorwahlkampf. Herr Bürgermeister, du tust aber so, als ob wir hier oder das Land entscheiden könnten, ob der Proporz abgeschafft wird. Ich bin kein Jurist, ich glaube aber, dass das eine Bundesverfassungsangelegenheit ist. (Unruhe, Zwischenruf) Wir tun jetzt so, als ob wir diesen Reformwillen hätten und wir den Proporz abschaffen wollen, dazu kann man stehen, wie man will. Die letzten Bundesregierungen haben die Nachteile des Koalitionssystems gezeigt. Vielleicht wählen wir innerhalb von ein paar Jahren das dritte Mal eine neue Regierung, somit kommen wir hier auch nicht weiter. Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Ich hätte eine Anregung. Wenn auf Gemeindeebene wirklich das Bedürfnis vorhanden ist - das kann Linz alleine und auch das Land Oberösterreich nicht alleine entscheiden, du bist Vorsitzender des Städtebundes -, dann sollte vielleicht einmal im Städtebund diskutiert werden, wie dies die anderen Städte sehen. Im Zuge der Diskussionen im Städtebund kann man dann mit dem Bund in Verhandlung treten. Jetzt aber zu sagen, wir wollen und ihr wollt nicht und es ändert sich nichts, das ist nicht ganz korrekt. Wenn wir hier diesen Proporz auch einstimmig abschaffen, ist das ein bisschen Schattenboxen, ein bisschen Sand in die Augen streuen, damit man den Leuten sagen kann, wir wollten, aber die anderen wollen nicht. So zu argumentieren, ist nicht ganz korrekt, aber im Städtebund kann man so argumentieren. Noch einmal, weder das Land Oberösterreich, noch die Stadt Linz ist für die Abschaffung des Proporzes zuständig.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Nachdem hier schon sehr wortreich einiges über den Reformwillen gesagt worden ist, seien mir schon noch einige Sätze gestattet. Wenn der Linzer Gemeinderat dem Gesetzgeber auf Landesebene oder mittels Resolution an den Bundesgesetzgeber oder vielleicht an den Bundesverfassungsgesetzgeber Vorschläge machen will, dann kann er das bekanntlich tun, das ist kein Thema. Ich bin aber der Meinung, das sollte eine gewisse Fundiertheit haben und auch ein umfassender Vorschlag sein. Wir haben das in dieser Periode diskutiert und beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir diese Diskussion führen, dann müssen wir natürlich auch die Diskussion führen, wie viele Gemeinderäte es geben soll und warum es so viele Gemeinderäte geben soll, wie wir dann vorschlagen oder sagt jemand, irgendwie gefällt mir 30 besser als 40, der andere sagt, 50 ist aber eigentlich schon eine schöne Zahl oder sollten wir nicht 53 nehmen, wieso nehmen wir nicht 49, wieso nicht 46. Meine Damen und Herren, warum haben wir acht Stadtregierungsmitglieder, abgesehen davon, dass die Zahl acht schwer belastet ist. Sollen wir sieben nehmen, warum nehmen wir nicht sechs, warum sechs, warum nicht fünf? Warum machen wir nicht fünf und rechnen einen dazu an oder rechnen wir ihn nicht an oder schon? Wohin führt denn das? Wir machen uns doch mit solchen Diskussionen nur selbst, Entschuldigung, lächerlich will ich nicht sagen, aber ganz ernst zu nehmen ist das alles nicht. Das ist doch nicht ernst zu nehmen, genauso wenig, wie dieser Antrag von mir heute besonders ernst genommen werden kann. Bitte um Verzeihung dem Antragsteller, vielleicht ist es der Vorwahlzeit geschuldet. Man kann nicht nur so sagen, wir haben jetzt viele Gesellschaften gegründet und Aufgaben ausgegliedert. Die Regierungsmitglieder wissen, was ich meine. Es ist wirklich viel Arbeit. Wir haben sehr viele Gesellschaften, aber die Arbeit ist wegen der Ausgliederung nicht weg. Denn in jeder Geschäftsordnung steht: Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführung - wir haben überall einen Aufsichtsrat -, die Aufsichtsräte, der Vorsitzende haben die Gesellschaft zu kontrollieren. Das ist nicht so, dass dadurch nur die Arbeit wegfällt. Ich will mich jetzt nicht beschweren, aber so einfach kann man das nicht darstellen, dass das deswegen viel weniger Arbeit wäre. Jetzt zum Proporz: Ich persönlich und auch viele meiner Fraktion – vielleicht nicht alle, wir haben darüber nie abgestimmt – halten sehr viel von der Gemeindeselbstverwaltung. Daher glaube ich - die Juristen im Raum wissen, was ich damit meine -, man muss die Dinge grundsätzlicher diskutieren. Die Gemeinden haben eine Gemeindeselbstverwaltung, das ist bundesverfassungsrechtlich so festgehalten. Aufgrund dieser Idee einer Gemeindeselbstverwaltung ist man auch zur Auffassung gelangt, dass es so etwas wie die Mitwirkung aller demokratisch gewählten Kräfte geben soll, in einem Stadtsenat, in einer Stadtregierung oder in einem Gemeindevorstand. Deswegen haben wir dieses System. Dabei denkt man nicht in Opposition und Regierung, sondern man denkt in der Mitgestaltung aller. Dass das in der Praxis manchmal ein wenig schwierig ist und eckt, ist keine Frage. Aber unter dem Strich bin ich der Überzeugung, dass dann, gerade auch in schwierigen Zeiten - das letzte Jahr hat uns das bewiesen -, wenn alle nach bestem Wissen und Gewissen zusammenwirken und zusammenhelfen, auch etwas Positives herauskommen kann. Deswegen glauben wir, dass die Gemeindeselbstverwaltung durch – wenn man so will – den Proporz oder durch diese Proporzmöglichkeit hier auch am besten aufgestellt ist. Da kann man verschiedener Meinung sein, aber man soll das so sehen oder diskutieren und gründlich sehen, warum etwas so entstanden ist, warum es so ist, wo die Vorteile, wo die Nachteile liegen. Aber nur zu sagen, eigentlich wäre das logischer, das greift zu kurz. Wenn wir das in der kommenden Periode tun wollen, dann braucht es wirklich eine umfassendere Diskussion und ein umfassendes Paket, das diese vielen Aspekte berücksichtigt. Wenn man nicht zu einem Beschluss mit Mehrheiten kommt, dann gibt es vielleicht auch eine andere Willensbildung. Auch das kann es geben. Es muss nicht immer alles nur ein Beschluss sein, es kann auch sozusagen eine Aussage sein, ein Papier, ein Reformvorschlag, wo man Minderheitenmeinungen abbilden kann. Da müssen wir ein bisschen kreativ sein. Nur so kann es gehen und nicht zu sagen, naja in Vorwahlzeiten zaubern wir jetzt einen Zehn-Zeiler heraus und schreiben als Überschrift Reformpaket. Das wird der ganzen Sache ganz sicher nicht gerecht.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Svoboda: „Danke, Herr Bürgermeister, lieber Bernhard Baier, keine Sorge, ich halte es aus, wenn unser Antrag nicht ganz ernst genommen wird, das haben wir bei ÖVP-Anträgen manchmal auch. Ich weiß nicht genau, was die Anzahl der GemeinderätInnen mit dem zu tun hat, was sowohl im Ursprungsantrag, als auch in unserem Abänderungsantrag zur Diskussion steht, nämlich die Frage der Stadtregierung. Zum Thema ‚Eigene Ausgangsbasis der Parteien‘ möchte ich schon festhalten, dass wir seit mittlerweile 2003 in der Linzer Stadtregierung vertreten sind und diese Proporzabschaffung recht durchgängig mitunterstützt haben, auch wenn es Mehrheitsverhältnisse und Zusammenarbeiten gegeben hat, wo uns das vielleicht nicht zum Vorteil gereicht hätte - zumindest seit der letzten Periode, bei der ich live dabei war. Wenn es heute um eine Nagelprobe geht, dann können wir die natürlich gerne durchführen. Ich würde aber darum ersuchen, dass man unseren Abänderungsantrag getrennt abstimmt, nachdem bei einem Punkt sozusagen eine Zweidrittelmehrheit und beim anderen Punkt eine einfache Mehrheit erforderlich ist. Dann können wir uns das anschauen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wenn man die Wortmeldungen in den letzten zehn Minuten ein bisschen Revue passieren lässt, dann wird immer der breite Konsens bemüht bzw. es muss ein umfassender Vorschlag sein, der vorgelegt wird. Die ganze Materie ist sehr komplex und dies erfordert auch eine komplexe Herangehensweise. Das ist alles logisch, das ist auch klar. Faktum ist, dass wir mit diesen Herangehensweisen, um die wir uns in der Vergangenheit schon bemüht haben und wo wir stundenlange Diskussionen geführt haben, alle gescheitert sind. Es erweckt für mich schon sehr stark den Eindruck, dass das in Wahrheit Scheingefechte sind, die da geführt werden, weil es nicht darum geht, etwas umzusetzen, was vernünftig ist, sondern weil immer das parteipolitische Kalkül im Hintergrund mitschwingt. Das ist dann der Punkt, der das entsprechende Abstimmungsverhalten oder die Positionierung bestimmt. Dem Linzer Athletik-Sportklub, kurz LASK genannt, wird oft nachgesagt, dass er so viele Chancen braucht, um ein Tor zu machen. Offensichtlich ist das ein Spezifikum der Stadt Linz. Wir haben auch schon sehr viele Chancen gehabt, die wir nicht genutzt haben. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Auch der heutige Tag hätte eine Chance geboten, wieder einen Schritt in eine Richtung zu machen und zwar nicht, weil es so komplex ist. Das wäre eine ganz einfache Entscheidung, die heute zu treffen gewesen wäre. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die Zweidrittelmehrheit dafür nicht zustande kommt. Das ist so in einer Demokratie, das muss man akzeptieren. Schauen wir, wie viele Chancen wir noch brauchen, vielleicht tun sich wieder neue Chancen auf. Für heute ist die Sache gelaufen. Ich bedanke mich bei allen, die unserem Antrag zustimmen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt über den Antrag und anschließend über den Abänderungsantrag, getrennt in Punkte 1 und 2 abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (14), ÖVP (12) und Die Grünen (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Da der Antrag abgelehnt wurde, wird der Abänderungsantrag der Grünen-Fraktion nicht mehr abstimmt. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 14 Ungerechtigkeit bei Bundesförderung für Top-Sportvereine beseitigen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der Sport ist seit Epidemiebeginn mit vielfältigen Problemen konfrontiert. Das beginnt damit, dass der Vereinssport nach wie vor brachliegt und geht bis hin zum Spitzensport, der natürlich auch mit vielfältigen Beeinträchtigungen konfrontiert ist. Insofern ist es gut und richtig gewesen, dass seitens des Sportministeriums im Jahr 2020 reagiert wurde und ein eigens mit 35 Millionen Euro dotierter sportlicher Fonds ins Leben gerufen wurde. Grundsätzlich ist das eine gutgemeinte Förderung und eine gute Unterstützung. Bei näherer Betrachtung stellt man aber fest, dass nicht alle Sportarten betroffen sind, sondern das ganze auf Fußball, Eishockey, Handball, Basketball, Volleyball und Hockey eingeschränkt ist. Weitere Spitzensportarten und Ligen sind nicht umfasst und bei ganz genauer Betrachtung fällt auf, dass auch sämtliche Frauenligen ausgenommen sind. Das halte ich schlicht und ergreifend für nicht nachvollziehbar, man könnte es auch sportlich formulieren, für ein grobes Foul. Der Grundtenor ist, dieses Thema zu sanieren und die Bundesregierung entsprechend aufzufordern, dass in Zukunft sichergestellt wird, dass die Sportförderung auf alle Ligen transportiert und transferiert wird und natürlich auch die Ungleichbehandlung aus dem Jahr 2020 für die vernachlässigten Spitzensportligen saniert wird. Darüber hinaus ist die Schaffung eines eigenen Sponsorings und Unterstützungsfonds für die Damenbundesligateams vorzusehen. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für den Sport zuständige Mitglied der Bundesregierung wird ersucht, sicherzustellen, dass in Zukunft die Sportförderung des Bundes nach möglichst objektivierten Kriterien erfolgt. Eine nicht nachvollziehbare Bevorzugung einiger weniger Sportligen, die Frauen-Ligen generell unberücksichtigt lässt, ist künftig auszuschließen. Zudem ist ehestmöglich die grobe Ungleichbehandlung durch das Covid 19-Sonderprogramm aus dem Jahr 2020 für alle bisher vernachlässigten Spitzensportligen zu sanieren. Darüber hinaus ist die Schaffung eines eigenen für die Damen-Bundesligateams vorgesehenen Unterstützungsfonds anzustreben.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir begrüßen diesen Antrag natürlich, weil wir der Ansicht sind – das haben wir schon bei anderen Stellen und Gelegenheiten umfassend diskutieren können –, dass bei der Sportförderung auf allen Ebenen und ich meine tatsächlich alle Ebenen eine Geschlechtergerechtigkeit nicht gegeben ist. Im Gegenteil, gegenüber Frauen passieren massive Ungerechtigkeiten und schwere Fouls, um deine Worte, Karin Hörzing, zu beanspruchen. Dass das in allen Ebenen so ist, darüber haben wir in Linz schon mehrfach diskutiert. Ich möchte vorweg noch sagen, Stefan Giegler, dass deine Nachfolgerin, Karin Hörzing, wirklich schon viel weitergebracht hat. Das erkenne ich an, das war total wichtig, was du geschafft hast. (Zwischenruf) Stefan, das wird jetzt nicht besser, weil soweit ich mich erinnern kann, war der Sport immer in euren Händen. Karin Hörzing ist vieles gelungen, was dir und deinen VorgängerInnen nicht gelungen ist. Ich möchte das jetzt wirklich betont haben. (Unruhe, Klingel) Ich möchte jetzt paar Zahlen nennen, um zu zeigen, was man in Linz, bei allem, was schon gelungen ist, noch nicht erreicht hat: Wir haben 2020 im Spitzensport FC Blau-Weiß Linz 130.000 Euro, Black Wings 100.000 Euro, LASK 120.000 Euro – dazu muss man noch anmerken, dass es deswegen ‚nur‘ 120.000 Euro waren und nicht 240.000 Euro, weil der LASK die Hälfte des Jahres kein Linzer Verein war, sondern eigentlich der PASK. Dem gegenüber stehen 30.000 Euro für Union Kleinmünchen als Frauenverein und für die ASKÖ Steg, die im Volleyball auch im Spitzensport und in den obersten Ligen unterwegs sind und 35.000 Euro Extraförderung für 2020, die sich hier auch noch einmal zu Buche schlägt. Es wurden nur die Zahlen gegenübergestellt, um zu zeigen wieviel Männer und wieviel Frauen bekommen. Bei allem, was schon gelungen ist, ist das noch nicht gerecht. Das hat natürlich den Hintergrund, dass es strukturelle Benachteiligungen gibt. Ein Kriterium ist zum Beispiel, wie bewertet wird, was Breitensport ist und daher mehr wert ist und was im wahrsten Sinne des Wortes, Tradition ist. Natürlich hat der Frauenfußball gegenüber dem Männerfußball nicht dramatisch etwas vorzuweisen, das ist einfach so. Diese strukturellen Merkmale, die du, Karin, in der Bundesförderung aus meiner Sicht auch zu Recht kritisiert hast, sind nicht direkte, sondern mittelbare Diskriminierung. Sie schließen Frauen aufgrund ihrer Struktur aus, auch wenn sie das nicht so explizit anführen. Aus meiner Sicht macht es das nicht besser. Wir unterstützten diesen Vorstoß, dass man auf Bundesebene noch einmal darauf schaut und mehr Gerechtigkeit herbeiführt. Ich hoffe natürlich, dass das gleichzeitig auch wieder der Anstoß war, dass wir in Linz auch noch einmal genauer hinsehen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Vizebürgermeisterin Hörzing: „Vielen Dank, ich kann es relativ kurz machen. Auf dich, Eva Schobesberger, darf ich schon replizieren. Der wesentliche Unterschied, ist – du hast es korrekt angemerkt –, dass wir in der Stadt Linz zwar differenzieren, aber grundsätzlich den Frauensport per se nicht ausschließen. Dazu möchte ich aber festhalten, was die Bundesregierung, was der Bundesminister für Sport gemacht hat: Frauenfußball: null Euro, Frauenhandball: null Euro, Frauenhockey: null Euro. Ich kann das gerne fortsetzen. Das ist der Unterschied. Man kann schon einen differenzierten Zugang haben, wie man bewertet, aber null Euro auszuschöpfen, ist, glaube ich, etwas Anderes. Ich bedanke mich für die Zustimmung.“ (Zwischenruf) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 15 Apothekenversorgung sicherstellen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wird unter anderem einmal mehr die Bedeutung eines flächendeckenden Netzes an Apotheken für die Gesundheitsversorgung der Linzer Bevölkerung verdeutlicht. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Neuen Heimat werden hingegen jedoch seit Jahren vertröstet, wenn es um die Genehmigung der Öffnung einer weiteren Apotheke im bevölkerungsmäßig stark wachsenden Stadtteil geht. Bereits 2016, am Anfang der jetzigen Gemeinderatsperiode, wurde meinerseits ein Antrag zur Verbesserung der Apothekenversorgung in der Neuen Heimat gestellt und auch einstimmig angenommen. Die Situation hat sich aber nicht verbessert. Ich hoffe nun am Ende der Legislaturperiode darauf, dass ein neuerlicher Antrag zu einem besseren Ergebnis im Sinne der Bevölkerung, der dynamischen Entwicklung des Stadtteils und den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern kommt. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Landesgeschäftsstelle Oberösterreich der Österreichischen Apothekerkammer wird ersucht, zumindest den Lückenschluss in der pharmazeutischen Versorgung in Linz im Stadtteil Neue Heimat voranzutreiben.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um eine nochmalige breite Zustimmung. Danke.“ (Beifall) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Grabmayr berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 16 Linzer Bekenntnis zu Zuwanderungsstopp – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mittlerweile ist in der Zuwanderungsfrage in Österreich auch die SPÖ-Burgenland auf den freiheitlichen Kurs geschwenkt. Das hohe Maß an Zuwanderung nach Österreich bringt eine Vielzahl an Problemen mit sich. Deshalb sprechen wir Freiheitlichen uns schon seit Jahren für einen Stopp der Zuwanderung nach Linz, einen nachhaltigen Schutz der Grenzen und für eine konsequente Rückführungspolitik aus. Nach dem nunmehrigen Bekenntnis der Sozialdemokraten im Burgenland, braucht es auch für Linz eine klare Linie. Daher haben wir es jetzt in der Hand, eine richtungsweisende Linie für unsere Heimatstadt einzuschlagen und uns mit dem Beschluss des vorliegenden Resolutionstextes den Forderungen der SPÖ-Burgenland anzuschließen. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Verantwortlichen der österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, für einen sofortigen Zuwanderungsstopp nach Österreich zu sorgen. Gleichzeitig soll dafür Sorge getragen werden, dass bei negativen Asyl-Bescheiden die sofortigen Rückführungen sichergestellt werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Giegler: „Danke, Herr Bürgermeister, Gemeinderat Grabmayr nimmt Bezug auf die SPÖ-Burgenland. Man muss sich in diesem Zusammenhang wirklich genau ansehen, was die SPÖ-Burgenland genau fordert. Ich nehme Bezug auf die Presseaussendung der burgenländischen SPÖ und darin geht es um nichts anders, als dass dort das Problem artikuliert wird, dass in der ersten Februar-Woche bis zu 100 illegale Grenzübertritte stattgefunden haben und sich dies in den letzten Wochen und Monaten gehäuft hat. Was hier kritisiert wird, sind illegale Handlungen, illegale Grenzübertritte und das Schlepperwesen. Soweit ist man d‘accord. Wenn dann die burgenländischen Genossen einen Zuwanderungsstopp als Forderung daraus ableiten, dann ist das gelinge gesagt, ein Holler, weil das eine mit dem anderen eigentlich überhaupt nichts zu tun hat. Den anderen Forderungen der SPÖ-Burgenland in diesem Zusammenhang, was den Außengrenzschutz, den schnelleren Verlauf der Asylverfahren, ein entsprechendes Aufteilungssystem und ein gemeinsames, europäisches Asylsystem betrifft, kann man sich sofort anschließen, die sind vernünftig. Welche Auswirkungen hätte ein Zuwanderungsstopp für Linz. Für Linz als Industrie- und Wirtschaftsstadt, als Stadt der Technologie mit unglaublichen internationalen Verflechtungen und internationalen Arbeitskräften, wäre ein Zuwanderungsstopp natürlich die pure Absurdität. Das Gleiche betrifft natürlich auch die Wissenschaft, die Universitäten und die Hochschulen in der Stadt mit ihren starken internationalen Verflechtungen. Auch da wäre ein Einschnitt und eine Einschränkung nicht zu vertreten. Wenn wir Linz als weltoffene, innovative Stadt verstehen, dann ist ein Zuwanderungsstopp nichts anderes, als die Antithese unserer Vision, die wir auch in die Realität umsetzen. Aus diesem Grund wird sich die sozialdemokratische Fraktion bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Schlusswort Gemeinderat Grabmayr: „Es war zu erwarten, in der SPÖ herrscht offensichtlich in vielen Fragen Dissens. Wir haben es heute schon einmal erlebt, dass Ihre Fraktion auch anders abgestimmt hat, als sich Ihre Fraktion in der Arbeiterkammer positioniert. Wir müssen das zur Kenntnis nehmen, dass es Ihnen mehr um parteipolitische Spielchen, als um die Linzer Bevölkerung geht. Ich ersuche trotzdem noch einmal um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (8) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Malesevic berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 17 Österreichischen Sport entfesseln – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kollegen, Zuschauer und Mitarbeiter, der Amateur- und Nachwuchssport wurde schon vor Monaten auf Eis gelegt. Welche Probleme das Verbot des Spielens und Trainierens mit sich bringen, ist allgemein bekannt, darauf gehe ich jetzt nicht näher ein. Am Montag hat uns die Bundesregierung mitgeteilt, dass wenigstens der Nachwuchs ab Mitte März spielen und trainieren darf, die Amateurvereine wurden am Montag mit keinem einzigen Wort erwähnt, als gäbe es diese gar nicht. Die Bundesregierung kann das Problem offensichtlich gut ignorieren, aber die betroffenen Vereine können leider nicht auf das Ignorieren umschalten. Ihre Existenz steht auf der Kippe. Aus diesem Grund bringen wir auch diese Resolution an die Bundesregierung ein, den österreichischen Sport sofort zu entfesseln. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofortige Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Amateur- und Nachwuchsvereine zu ergreifen, sowie ein Regelwerk und Gesundheitskonzept zu erarbeiten, um den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Bereich des Amateur- und Nachwuchssports das Trainieren und Teilnehmen an sportlichen Wettbewerben zu ermöglichen.‘“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Wortmeldung Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, die Bundesregierung hat mit Stand 21. Jänner 2021 für ganz Österreich 56,5 Millionen Euro für ca. 5300 Non-Profit-Vereine zur Verfügung gestellt. In Oberösterreich sind das umgerechnet 8,81 Millionen Euro für 876 Vereine. Vor dem Hintergrund, dass der Nachwuchs ab 15. März wieder trainieren kann, werden wir uns hier der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderat Malesevic: „Ich bitte die restlichen Fraktionen um Unterstützung. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12), Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 18 Ärztemangel bekämpfen - Potenzial der Linzer Medizin-Fakultät in der Stadt behalten - Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag beschäftigt sich mit dem Thema, wie wir das Potenzial der Linzer Medizinfakultät in unserer Stadt behalten können, um den drohenden oder den schon fortgeschrittenen Ärztemangel bestmöglich bekämpfen zu können. Mit der vorliegenden Resolution sollen innovative und sinnstiftende Ansätze von Seiten der Johannes-Kepler-Universität und dem Universitätsklinikum erzielt werden, auf die auch wir als Stadt Linz zurückgreifen können. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch die anderen Fraktionen dieser Resolution beitreten würden und ersuche um Ihre Zustimmung. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Verantwortlichen der Medizinischen Fakultät der Johannes-Kepler-Universität sowie des Kepler Universitätsklinikums werden ersucht, einen Maßnahmenkatalog mit möglichen Beiträgen gegen den Ärztemangel in Linz zu erarbeiten. Darin enthalten sein sollen nachhaltige und innovative Ansätze, wie die Linzer Medizinabsolventen zu einer späteren beruflichen Tätigkeit in Linz motiviert werden können und auch, welche Akzente die Stadt Linz selbst setzen sollte, um die ausgebildeten Mediziner in Linz zu behalten.‘“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Ich mache es ganz kurz, wir haben dieses Thema auch diskutiert. Wir sehen auch, dass dieses Thema faktisch besteht, für uns liegt die Verantwortung allerdings nicht in erster Linie bei der Ausbildungsstätte. Wir sehen durchaus die Landes- oder Bundesebene gefordert, sich hier etwas zu überlegen und enthalten uns daher der Stimme.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Lackner berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 19 Vorwahltag September 2021 – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, wir werden heuer voraussichtlich am 26. September - es kann auch ein anderer Tag sein - zur Wahl gehen. Viele von uns werden ihr Wahlrecht im Wahllokal ausüben wollen, das hat Tradition. Wir haben heuer aber die Covid-19-Pandemie, die uns vor eine Vielzahl an Herausforderungen stellt. Einige Einschränkungen werden daher auch die Linzer Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen treffen. Wir müssen die Wahlkomitees ausreichend schützen, andererseits soll dafür Sorge getragen werden, dass den Wählerinnen und Wählern ausreichende Sicherheit gewährleistet wird. Das dient auch dazu, dass die Wählerinnen und Wähler der Wahl nicht aus Furcht fernbleiben. Für dieses Problem gibt es eine Lösung. Eine Möglichkeit wäre es, mehrere Tage, an denen gewählt werden kann, anzubieten, was auch die Wahlbeteiligung erhöhen würde. Nicht umsonst schlägt der Österreichische Städtebund so genannte Vorwahltage vor. Diese würden in einem Zeitraum von neun Tagen vor dem offiziellen Wahltag liegen und könnten bis zu drei Vorwahltage umfassen. Städten und Gemeinden soll es bei der Gemeinderatswahl 2021 dadurch ermöglicht werden, zusätzliche Vorwahltage abhalten zu dürfen. Daher scheint es dringend erforderlich, die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung zu ergänzen. Klagenfurt und Villach nutzen diese Möglichkeit bereits. Um einen damit zusammenhängenden Vorbereitungsaufwand gut planen zu können, ist es erforderlich, so rasch als möglich eine Resolution an das Land Oberösterreich zu richten. In diesem Zusammenhang stellt die NEOS-Gemeinderatsfraktion folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die oberösterreichische Landesregierung wird ersucht, aufgrund der Covid-19-Pandemie die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung zu ergänzen: Linz soll bei der Gemeinderatswahl 2021 zusätzliche Vorwahltage durchführen können.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Hahn: „Werte Frau Vizebürgermeisterin, werte Frau Gemeinderätin Lackner, gleich vorweg, die SPÖ-Gemeinderatsfraktion wird sich bei dieser Resolution der Stimme enthalten. Es gibt gleich mehrere Gründe: Erstens, gibt es Belege aus dem Burgenland, dass eine Vorwahl zu keiner höheren Wahlbeteiligung führt bzw. eine Vorwahl das Sinken der Wahlbeteiligung nicht verhindert hat. Außerdem – Sie haben es erwähnt – gibt es die Möglichkeit, vorab zu wählen, die Briefwahl. Das ist eine gute Möglichkeit und man hat es bei der kürzlich erfolgten Gemeinderatswahl in Kärnten gesehen, es hat einige Gemeinden gegeben, wo der Briefwahlanteil sehr hoch war. In diese Richtung kann es auch gut gehen. Man hat gesehen, dass es ein probates Mittel ist. Diese Briefwahlmöglichkeit wird es natürlich gesetzlich auch für den Herbst geben. Es gibt aber aus meiner Sicht noch einen anderen Punkt: Sie argumentieren mit der Pandemie, ich argumentiere auch mit der Pandemie. Ich habe in den Wahlbehörden, in denen ich bei der Abwicklung von Wahlen schon oft gesessen bin, noch nie NEOS-Wahlzeuginnen und –Wahlzeugen gesehen, daher wissen Sie vielleicht nicht, welcher Aufwand an so einem Wahltag betrieben wird. Linz hat 226 Sprengelwahlbehörden - ich zähle die mobile, die besondere, die fliegende Wahlkommission dazu. Pro Wahllokal könnten zusätzlich zur Wahlbehörde natürlich auch die WahlzeugInnen, 24 Leute und mehr grundsätzlich anwesend sein, wenn alle Beisitzer, Ersatzbeisitzer, Vertrauenspersonen und WahlzeugInnen, die erlaubt sind, auch drinnen sind. Wenn man das ausrechnet und es würden alle anwesend sein und die NEOS würden zum Beispiel auch einmal zwei Wahlzeuginnen und Wahlzeugen in alle 226 Sprengelwahlbehörden entsenden, dann könnten das bis zu 5000 Personen sein, die alleine in diesen Sprengelwahlbehörden sitzen. Auch deren Gesundheit gehört geschützt. Außerdem ist es ein immenser bürokratischer Aufwand. Sie haben drei Tage vorgeschlagen. Wenn das drei Tage sind, dann sind die 5000 Leute sozusagen dort dreimal im Einsatz und vielleicht dann am regulären Wahltag noch einmal. Dem muss man wirklich eine Absage erteilen. Man hat es auch in Kärnten gesehen. Man kann Wahlen pandemietauglich durchführen, das funktioniert. Es geht auch mit Abständen. Wir alle hoffen - Sie haben es selbst gesagt, wann voraussichtlich der Wahltag stattfinden wird -, dass die Corona-Pandemie im Herbst kein so großes Thema mehr ist und es auch wieder zu Lockerungen kommen kann. Ich habe jetzt eine ganz, ganz persönliche Anmerkung: Ich stelle als Linzer Gemeinderätin den Anspruch an mich selbst und auch an alle anderen, dass Anträge aus meiner Sicht korrekt formuliert werden. Aus meiner Sicht gibt es in Ihrem kurzen Antragstext sogar zwei Formulierungen, die wirklich präziser verfasst werden hätten können. Nämlich, erstens der Adressat. Aus Ihrer Sicht soll ein Landesgesetz geändert werden, da ist der Adressat aus meiner Sicht der Oberösterreichische Landtag und nicht die Landesregierung. Da kann man noch darüber reden. Aber dann habe ich wirklich eine Bitte. Das Gesetz das geändert werden soll heißt nicht Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung, sondern das heißt Oberösterreichische Kommunalwahlordnung. Ich ersuche wirklich, das in einem Antrag richtig zu schreiben, das ist nicht so schwer. Das hat mich ein bisschen geärgert. Wie gesagt, aus genannten Gründen plus diesem Zusatz wird sich die SPÖ-Gemeinderatsfraktion der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Svoboda: „Ich möchte gleich anknüpfen. Es ist leider wieder einmal ein NEOS-Antrag, der sich nicht durch sofort erkenntliche tiefe Recherche auszeichnet. Abgesehen davon, dass es Kommunalwahlordnung heißen müsste, ist auch die Frage zu diskutieren, ob man nicht vielleicht die Landtagswahlordnung mitangreifen müsste. Es ist nicht anzunehmen, dass uns die geschätzten Wählerinnen und Wähler am Vorwahltag wählen und dann am Wahlsonntag woanders hingehen. Ganz abgesehen davon, gibt es diese Möglichkeit schon. Wir brauchen keine Resolution an die Regierung schicken und auch an den Landtag nicht. Man kann, ich weiß gar nicht wie lange, gefühlt seit Jahren, unter anderem hier im Neuen Rathaus wählen. Man geht hinauf, wählt und wirft die Wahlkarte dann sofort in eine Urne. Jetzt könnte man sagen, das muss man besser bekannt machen. Eine kurze Google-Recherche hat gezeigt, dass die Stadt Linz diese Wahlmöglichkeit im Zuge der Landtags- und Gemeinderatswahlen 2015 sehr intensiv beworben hat. Ich weiß nicht, wer sich von Ihnen erinnert, damals hat eine städtische Presseaussendung sogar auf die Möglichkeit des Late Night Voting (Unruhe, Klingel) hingewiesen. Da gab es nämlich einen Wahltag, an dem man vor dem eigentlichen Wahltag, bis 22 Uhr wählen konnte. Wir übererfüllen das, was in Kärnten geht oder werden das voraussichtlich wieder erfüllen. Von daher werden wir uns auch der Stimme enthalten. Danke.“ Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lackner: „Ich möchte in dem Zusammenhang nur anmerken, dass die NEOS auch Wahlzeugen stellen. Ich selbst bin schon im Wahllokal gesessen. Wir nehmen diese Möglichkeit wahr und engagieren uns. Dass es uns nicht möglich ist, Wahlzeugen in alle Wahllokale zu entsenden, ist, glaube ich, nachvollziehbar. (Zwischenrufe) Der Österreichische Städtebund empfiehlt das aus meiner Sicht nicht ohne Hintergrund. Ich ersuche noch einmal um Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14), ÖVP (12) und Die Grünen (8) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Grünn berichtet über den von der KPÖ und NEOS-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten Antrag N 20 Humanitäres Bleiberecht – Gemeinden in Entscheidungen einbeziehen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon recht spät und wir sind, glaube ich, alle schon müde. Wir sollten uns jetzt für diesen Antrag auch noch ein bisschen Zeit nehmen. Es geht nämlich darum, darüber zu sprechen, ob es nicht gut wäre, dass in die Entscheidung über ein Bleiberecht nicht auch die Gemeinden miteingebunden werden, wie es früher auch schon gewesen ist. Die Abschiebung von gut integrierten Menschen sorgt regelmäßig für Aufsehen und tiefe Betroffenheit. Zuletzt wurden in der Nacht auf den 28. Jänner 2021 mehrere Familien, darunter auch einige Kinder, unter Fassungslosigkeit und Protest ihrer FreundInnen, Bekannten und des Lehrpersonals nach Georgien und Armenien abgeschoben. Manche der Jugendlichen wurden bereits in Österreich geboren und sind hier aufgewachsen. Sie besuchten die Schule und sind bestens in die Gesellschaft integriert. Unter Berücksichtigung der in Österreich in der Verfassung festgeschriebenen Kinderrechte, aber auch aus Sicht einer menschlichen Asylpolitik, zeigt dieser Vorfall auf, dass es hier eine menschliche Lösung braucht. Für die Entscheidung über ein ,Humanitäres Bleiberecht‘ bedarf es einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Situation der Betroffenen. Das setzt voraus, dass sämtliche Institutionen, die nahe an den betroffenen Menschen stehen, auch gehört werden können. Diese sind beispielsweise die Gemeinde, die Schule, der Kindergarten, der Arbeitgeber oder auch Vereine, in denen diese Menschen aktiv sind. Bis zum Jahr 2014 gab es seitens der Länder die Möglichkeit in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Es handelt sich dabei um ein Bleiberecht, das es besonders schutzbedürftigen oder besonders gut integrierten Personen für einen vorerst befristeten Zeitraum erlaubt, legal in Österreich zu leben. (Unruhe, Klingel) Mit 1. Jänner 2014 ist die Zuständigkeit für die Gewährung dieses Bleiberechts in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen an den Bund übergegangen. Das bedeutet, dass die Entscheidung darüber nunmehr dem, dem Innenministerium unterstellten, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl obliegt. Es stellt sich die berechtigte Frage, inwieweit eine Behörde des Bundes im Stande ist, eine angemessene und reflektierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ein humanitäres Bleiberecht besteht oder nicht. Gerade auf Gemeindeebene wird die persönliche Situation der betroffenen Personen sichtbar. Weiters hat die Abschiebung auch Auswirkungen auf das Umfeld, wenn Kinder mitten im Schuljahr aus der Klasse gerissen werden, wenn Betriebe von heute auf morgen einen wertvollen Mitarbeiter verlieren oder eine Familie plötzlich aus der Nachbarschaft verschwindet. Daher stellen wir folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf, sich zum humanitären Bleiberecht zu bekennen und betroffene Gemeinden im Verfahren über die Gewährung von humanitärem Bleiberecht durch die Bundesbehörden verpflichtend anzuhören, um die lokalen Gegebenheiten in der Entscheidung mit zu berücksichtigen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzter Herr Bürgermeister, liebe Gemeinderätin Grünn, der Antrag fordert ein Bekenntnis der Türkis-Grünen Bundesregierung zum humanitären Bleiberecht. Das wird von der Sozialdemokratie voll und ganz unterstützt. Ich fürchte aber, dass humanitäre Erwägungen bei dieser Türkis-Grünen Regierung auf zwei komplett taube Ohren stoßen werden - ich sage bewusst Türkis-Grün und bewusst zwei komplett taube Ohren dieser Bundesregierung. Einerseits ist das Innenminister Nehammer, der sich hingestellt hat, auch ins Fernsehen vor einigen Wochen im Fall dieses georgischen Mädchens, das du hier angesprochen hast und der gemeint hat, er müsse abschieben. Das stimmt rechtlich gar nicht. Aber es ist nicht nur dieser Innenminister, es ist auch der Grüne Regierungspartner, der da mitmacht. Es gibt nämlich eine Gesamtverantwortung einer Bundesregierung. Jede andere Darstellung ist politisch unkorrekt und scheinheilig bis heuchlerisch. Bedauerlich ist, wie du angesprochen hast, dass das humanitäre Bleiberecht nicht mehr so wie früher bei den Gemeinden liegt. Auf jeden Fall unterstützen wir diesen Antrag nachdrücklich.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte KollegInnen, Gerlinde, völlige Zustimmung dahingehend auch von meiner und unserer Seite, dass es für die Entscheidung über ein humanitäres Bleiberecht eine Auseinandersetzung mit der Situation der Betroffenen braucht. Ich möchte jetzt nicht auf die Argumentation vom Kollegen Leidenmühler einsteigen, der von sozusagen - ich habe mir es jetzt schon wieder gar nicht gemerkt - Heuchelei gesprochen hat. Man muss jetzt schon dableiben, wo wir hier sind und wo wir unsere Willensbekundungen ausgeben – nämlich im Linzer Gemeinderat. Ich kann auch für die Grünen-Kollegen auf Bundesebene sagen, dass die Bemühungen, hier Änderungen herbeizuführen, natürlich absolut gegeben sind. Wie ihr wisst, gibt es in Koalitionen immer Positionen, wo es länger braucht, entweder zum einen oder zum anderen und die nicht sofort durchführbar sind. Es gibt auf jeden Fall Bemühungen, in die richtige Richtung zu kommen. Es war 2014 mit Sicherheit eine schlechte Entscheidung, die die SPÖ mitgetragen hat, dass man im Kontext des Fremdenrechts die Zuständigkeiten für die Gewährung des Bleiberechts in besonderen Fällen von den Ländern an das Bundesamt für Fremdenwesen (BFA) wandern lässt. Hier braucht es dringend Verbesserungen. Deshalb gibt es zum Antrag der NEOS und der KPÖ eine Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich bedanke mich für die Unterstützung. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass ein ähnlicher Antrag gestern in der Stadt Innsbruck angenommen worden ist, dass das jetzt auch Wirkung zeigt und der Druck aus den Gemeinden kommt, zu einer humanitären Lösung zu kommen. Wir müssen schon sagen, das sind M e n s c h e n und Schicksale, das kann niemandem egal sein. Das sind nicht nur Menschen, die gekommen und die von Abschiebungen betroffen sind, sondern das wirkt sich auch auf ein Gemeinwesen aus. Ich muss sagen, das ist unter jedem Hund. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) und bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (14) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Malesevic berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend ‚Soziale Wohnsicherheit im Franckviertel erhalten‘ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Gemeinderäte, wie inzwischen bekannt, will die ÖBB ihre Wohnanlage im Franckviertel verkaufen. Der Verkauf kommt zwar nicht überraschend. Als ich dort vor ein paar Jahren gelebt habe, gab es immer wieder alle paar Monate Gerüchte, wonach die Wohnanlage verkauft wird. Nun ist es so weit. Es handelt sich dabei um eine Liegenschaft mit beinahe 28.000 Quadratmetern und damit ist sie sehr attraktiv und bietet dem künftigen Eigentümer viele lukrative Geschäfts- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Verkauf verunsichert jedoch die dort lebenden Menschen. Die städtische Genossenschaft GWG muss daher alles, was in ihrer wirtschaftlichen Kraft liegt, tun, um die angebotene Wohnanlage zu erwerben, um dadurch die soziale Wohnsicherheit der jetzigen, aber auch der künftigen Mieter langfristig zu erhalten. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die städtische Wohnungsgenossenschaft GWG soll bei der Ausschreibung der ÖBB mitbieten und alles Mögliche, was in ihrer wirtschaftlichen und ökonomischen Kraft liegt, tun, um die besagte Wohnanlage zu erwerben.‘ Ich bitte um Unterstützung. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Hahn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Gemeinderat Malesevic, die SPÖ-Fraktion wird diesem Dringlichkeitsantrag selbstverständlich zustimmen. Wiewohl ich aber glaube, dass die GWG in dieser Angelegenheit nicht auf den Zuruf des Linzer Gemeinderates wartet. Herr Gemeinderat Malesevic, Sie greifen einen Vorschlag auf, der von der Linzer-SPÖ schon lange verfolgt wird. Ich möchte das hier auch ganz kurz erzählen. Die ÖBB hat bereits 2008 damit begonnen, besagte Objekte nicht mehr weiter zu vermieten, wenn dort jemand ausgezogen ist. Seitdem - Sie sagen es richtig - sind die Mieterinnen und Mieter verunsichert. Es gab auch, wie Sie sagen, immer wieder Gerüchte. Ich möchte am Rande auch erwähnen, dass der damalige Planungsstadtrat und jetzige Bürgermeister Klaus Luger, schon 2008 ein schriftliches Angebot an die ÖBB gerichtet hat, die Häuser aus dem Besitz der ÖBB zu erwerben. Damals wurde dieses Schreiben ignoriert. Über zwölf Jahre ist nichts weitergegangen. Außerdem führt - nur zur Information - jetzt gerade die SPÖ mit der Stadtteilsektion vor Ort kostenlose Beratung gemeinsam mit der Mietervereinigung für die verunsicherten Mieterinnen und Mieter durch. Zwölf Jahre nichts verkauft und jetzt plötzlich wird mit Gewinnabsicht verkauft. Aus meiner Sicht ist Ihr Antrag zu wenig. Es gibt nämlich noch eine Adressatin, die hier in die Pflicht genommen werden muss, das ist Bundesministerin Leonore Gewessler, denn sie hat es in der Hand, dass nicht nach dem Gewinnmaximierungsprinzip verkauft wird, sondern sie kann dafür sorgen, dass leistbares Wohnen im Franckviertel möglich bleibt. Ich bin, ehrlich gesagt, ein bisschen verwundert, dass sie sich nicht schon lange selbst proaktiv eingemischt hat. Ich vermisse den Aufschrei in dieser Angelegenheit wirklich. Sie erinnern sich vielleicht an den Verkauf der ÖBB-Gründe in der Reuchlinstraße, der vor kurzem aufgetreten ist. Dabei ist es um Gewinnmaximierung gegangen und es ist anzunehmen, dass es auch hier darum geht. Das passiert gerade unter einer Grünen-Ministerin. In den gegenständlichen Häusern wohnen keine Menschen, die auf die Butterseite des Lebens gefallen sind, da wohnen Menschen mit niedrigen Mieten und die erwarten sich zu Recht leistbares Wohnen vor Ort. Die SPÖ möchte, dass die Mieten dort leistbar bleiben, die SPÖ möchte, dass ein gemeinnütziger Wohnbauträger zum Zug kommt, idealerweise die GWG, so wie Sie es auch in Ihrer Resolution fordern und nicht der Meistbietende und die SPÖ möchte, dass sich die zuständige Ministerin einsetzt und alles macht, damit das geschieht. Darum stellt die SPÖ-Fraktion folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Bundesministerin Leonore Gewessler soll alle Möglichkeiten, die in ihrem Einflussbereich stehen, ausschöpfen und sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass beim Verkauf der ÖBB-Immobilien im Linzer Franckviertel ein gemeinnütziger Wohnbauträger, vorzugsweise die GWG Linz, den Zuschlag bekommt. Der Kaufpreis soll dabei so angesetzt werden, dass leistbares Wohnen in diesen Objekten weiterhin gesichert ist.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich wollte zur Wortmeldung von Frau Gemeinderätin Hahn noch ergänzen, dass es natürlich schon super arg ist, wenn der Planungsreferent und jetzige Bürgermeister an die Verkehrsministerin oder an das Verkehrsministerium schreibt und keine Antwort bekommt. Ich finde auch, dass das ein Affront ist und habe nachgeschaut, wer das 2008 war, der da nicht geantwortet hat. 2008 war das Verkehrsministerium zuständig. (Zwischenruf) Das heißt, du hast dich gar nicht an das Verkehrsministerium gewandt. Der Vorstoß, sich als Stadt Linz an das zuständige Ministerium zu wenden, ist erst jetzt attraktiv, wo eine Grüne dort sitzt. Das kann ich ein bisschen nachvollziehen. Für die Zusage beispielsweise, dass man ein verkehrsgebundenes Verkehrsmittel in Linz mitfinanziert, hat es auch eine Grüne-Ministerin gebraucht, dass erstmals auf städtischer Ebene solche Projekte überhaupt ins Auge gefasst werden. 2008 hat man sich gar nicht ans Ministerium gewandt, obwohl dort eigentlich die eigene SPÖ-Ministerin, nämlich Frau Bures, vor Ort gewesen wäre und vielleicht unterstützend hätte eingreifen und dafür sorgen können, dass man das damals als Stadt schon hätte kaufen können. Ich frage mich, warum man sich jetzt an das Ministerium wendet, das damals aber nicht gemacht hat? Und ich frage mich, was in der Zwischenzeit also von 2008 bis jetzt los war, wo das nicht beantwortete Schreiben, an die ÖBB gegangen ist?“ Bürgermeister Luger: „Ich darf hier ein wenig zum Bericht über die unterschiedlichen Verhältnisse aufklären. Im Jahr 2008 gab es bekanntlich eine ÖVP-FPÖ-Bundesregierung – Entschuldigung, erst nachher, völlig korrekt. Zwischenruf Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich habe nachgeschaut, Frau Bures war Bundesministerin für Verkehr.“ Bürgermeister Luger weiter: Völlig korrekt, Entschuldigung. Die Geschichte ist so lange, dass einem wie mir, der schon lange dabei ist, manches durcheinanderkommt. Zwischenruf Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Darum habe ich mir gedacht, ich recherchiere ein bisschen.“ Bürgermeister Luger weiter: „Im Jahr 2008 ging es in der Diskussion nicht darum, dass verkauft wird und unter welchen Bedingungen, sondern damals gab es veritable Gerüchte und vor allem einen Investitionsstopp des Eigentümers ÖBB in die Sanierung dieser Häuser. Es ist auch so, dass dort ca. seit 2008, 2009 keine neuen Mietverträge mehr vergeben worden sind. Wenn man dieses Gebiet heute betritt, dann ist das sehr bedrückend. Es gibt alte verfallene Häuser, Objekte die völlig leer sind und es gibt Objekte, in denen früher sechs Wohnungen belegt waren, aber jetzt nur eine belegt ist. Wir wollten damals proaktiv auf diese Gerüchte eingehen und der ÖBB aktiv anbieten, dass die Stadt Linz und/oder die GWG diese Objekte erwerben wird, wenn sie nichts tut. Das war damals keine Bezugsebene, weil der Verkauf mit dem Bundesministerium noch nicht möglich war. Das gilt für die ganzen Jahre, die nachher kommen. Jetzt komme ich auf die Zeit ÖVP/FPÖ Schüssel/Haider-Regierung, in der wir auch mit dem damaligen ÖBB Generaldirektor Huber Gespräche in Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb des Frachtenbahnhofareals geführt haben. Damals gab es in der ÖBB keine Einigung über den Verkauf. Die unterschiedlichen GesmbHs unter der AG waren sich nicht handelseins. Das heißt, es gab überhaupt keinen Grund, auf politischer Ebene ein Gespräch zu versuchen, wenn sich das Unternehmen das verkaufen möchte, selbst nicht einigt. Jetzt ist erstmals die Situation gegeben, dass nunmehr innerhalb der ÖBB das Übereinkommen erzielt wurde, dass diese Objekte - viel entscheidender für den Immobilienmarkt ist dort die Liegenschaft - verkauft werden. Ich persönlich halte das dem Grunde nach für nachvollziehbar und richtig. Denn bevor noch weitere zehn Jahre ins Land ziehen und man dort nichts investiert, es verödet und verelendet, ist es besser, dass verkauft wird und sich ein neuer Eigentümer darum kümmert. Die Kritik von Frau Gemeinderätin Hahn ist aus meiner Sicht nachvollziehbar. Es gibt zwei Möglichkeiten - und da kommt die Kritik - wie Unternehmen des Bundes ihr Eigentum veräußern können. Solange es sich nicht um Eigentum handelt, das Österreich nach 1945 aus deutschem Eigentum übernommen hat. Bei den Kasernen ist es anders, es war auch in Ebelsberg anders. Im Verteidigungsministerium, falls die Kritik kommt, muss an den Meistbietenden verkauft werden. Bei allen anderen Liegenschaft können die Gesellschaften, die dem Bund gehören, in einem Bieterverfahren an Gebietskörperschaften oder an Unternehmen, die im mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften sind, veräußern. Es gibt dann zwei Möglichkeiten der Veräußerung. Die eine Möglichkeit ist - deswegen auch die Frau Bundesministerin als Adressatin - an den besten und Meistbieter zu verkaufen. Offensichtlich haben die ÖBB den Auftrag, das so zu tun, oder mit einem Bieterverfahren auf Basis eines Gutachtens an Gebietskörperschaften oder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaften, die im Eigentum solcher sind, zu verkaufen. Das muss nicht die GWG sein. Hier gibt es auch einen Markt. Aus meiner Sicht ist es notwendig, dass das so geschieht, denn ansonsten wird dort tatsächlich der Immobilienpreis wieder von den privaten Investoren zu hochgetrieben. Das ist eine Entscheidung, die das Management nicht treffen kann. Deswegen der Appell an die Frau Bundesministerin - ihr ist im Detail vielleicht gar nicht bekannt was dort läuft -, dass sie das abstellen möge, sodass wir den Weg schaffen, damit diese Liegenschaft tatsächlich im Eigentum der öffentlichen Hand bleibt. Eines muss man schon in Rechnung stellen. Wenn das so ausgeschrieben wird, wird es wieder so sein, wie beim Verkauf des Kasernenareals in Ebelsberg, dass natürlich eine klare Obergrenze gilt, wo die Gemeinnützigen nicht mehr weiterbieten können und objektiv auch nicht dürfen, weil sie sonst aus den Regularien der Wohnbauförderung fallen. Jeder nur halbwegs talentierte Immobilienkaufmann – da muss man kein Genie sein – weiß exakt, wo der Quadratmeterpreis für die Gemeinnützigen endet. Im Bestbieterverfahren reichen ein, zwei Euro aus je Quadratmeter und die Liegenschaft ist weg. Diese Liegenschaft ist eine durchaus strategische, die Objekte sind in ihrem Zustand kaufpreismindernd, das Areal ist jedoch durchaus eines, das auch Private anzieht. Deswegen unser Appell, nachdem es hier möglich wäre, diesen anderen Weg zu gehen, das auch zu tun, um mehr geht es hier nicht. Dass wir als Sozialdemokraten natürlich ein bisschen verwundert sind, dass dieser Weg einer Gewinnmaximierung in der jetzigen politischen Konstellation aufscheint, das mag man uns zubilligen, soll aber kein Grund sein, hier Befindlichkeiten auszutauschen. Ich glaube, es müsste jede und jeder, der die Menschen im Franckviertel unterstützen will oder grundsätzlich für sozialen geförderten Wohnbau eintritt, dem zustimmen, was Herr Malesevic beantragt hat, aber auch dem Zusatzantrag.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich melde mich jetzt deswegen noch einmal zu Wort, weil ich mich tatsächlich selber berichtigen muss. Ich habe im ersten Zutritt ein bisschen oberflächlich recherchiert. Frau Bures war nämlich erst ab Dezember 2008 Verkehrsministerin, das war wahrscheinlich nicht Frau Bures, sondern noch ihr Vorgänger, Herr Faymann. Es waren jedenfalls SPÖ-Verkehrsminister und –ministerinnen. Schüssel/Haider war vorher. Nachher war der Nachfolger von Frau Bures, Alois Stöger. Ich will jetzt gar nicht polemisch sein. Du hast vorher selbst gesagt, dass man nicht davon ausgehen kann, dass die Ministerin jedes Projekt im gesamten Bundesgebiet, das die ÖBB verfolgen, bis ins letzte Detail kennt. Deswegen unterstützen wir natürlich euren Vorstoß. Es freut mich schon, dass man als Sozialdemokratie offenbar zu Grünen-MinisterInnen mehr zutrauen hat, als zu den eigenen, sonst hätten wir das auch schon früher machen können.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort: Gemeinderat Malesevic: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung“. Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag inklusive Zusatzantrag wird einstimmig angenommen. Die Tagesordnung der 48. Sitzung des Gemeinderates ist somit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit, wünscht einen schönen Abend und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung 19.09 Uhr 2 1