Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 5 /2021 PROTOKOLL über die 51. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 1. Juli 2021, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Michael Raml ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn NEOS Olga Lackner GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler FPÖ Zeljko Malesevic ÖVP Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal ÖVP Maria Mayr FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Potočnik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr SPÖ Manfred Schauberger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Mag. Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Mag.a Ulrike Huemer Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRAG DES STADTSENATES GEMEINSAM MIT DEM AUSSCHUSS FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG C 1. Rechnungsabschluss 2020 D ANTRÄGE DES STADTSENATES D 1. Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an den Verein zur Förderung freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich dieziwi – Die Zivilgesellschaft wirkt (Durchführung des Projektvorhabens ,Linz zu Fuß‘ – Schritt für Schritt zum Klimaschutz!); maximal 94.755 Euro, davon 50.000 Euro 2021 und 44.755 Euro 2022 D 2. LGBTIQ*-Konzept 2021 - Grundsatzbeschluss D 3. Öffentlicher Verkehr in Linz – Grundsatzbeschluss sowie Genehmigung einer Kreditübertragung für externe betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung und Begleitung in Höhe von 52.000 Euro D 4. Friedenserklärung der Stadt Linz 2021 D 5. Festsetzung von Entgelten für die Benützung von öffentlichem Gut der Stadt Linz im Jahre 2021; 1. Winterschanigärten für die Monate November und Dezember 2021 (halbe Wintersaison); 2. Jahresvorschreibung für den Zeitraum 1. Juli - 31. Dezember 2021 D 6. Erneuerung und Erweiterung des Sportangebotes Ing. Stern-Park im Linzer Franckviertel im Rahmen des Pakts für Linz; Vergabe der Arbeiten; 338.568 Euro D 7. Errichtung des Motorikparks SolarCity/Weikerlsee im Rahmen des Pakts für Linz; Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung des Bauvorhabens vom Gemeinderat auf den Stadtsenat E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG E 1. Kreditübertragung in Höhe von 400.000 Euro für die Sicherstellung der Instandhaltung der Verkehrslichtsignalanlagen für das Jahr 2021 E 2. Kreditübertragung in Höhe von 600.000 Euro für die Abgeltung von Dienstnehmeransprüchen aus dem Personaltransfer von der Unternehmung Informations- und Kommunikations Technologie (IKT Linz) an die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT F 1. 19. Oberbank Linz Donau-Marathon 2021; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA - Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 9000 Euro F 2. Gewährung einer Subvention an den Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik (Umbau zur Erweiterung des Kindergartens und Errichtung einer zusätzlichen Krabbelstubengruppe am Standort Hölderlinstraße 23); maximal 150.000 Euro, davon jeweils 50.000 Euro in den Jahren 2022 bis 2024 F 3. Gewährung einer Subvention an das Diakoniezentrum Spattstraße (Investitionszuschuss für den Umbau des Kindergartens); maximal 56.000 Euro, davon jeweils 19.000 Euro im Jahr 2022 und 2023 und 18.000 Euro im Jahr 2024 sowie Ausbezahlung der laufenden Abgangsdeckung für das Jahr 2022 in Höhe von 100.000 Euro G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU G 1. Neuplanungsgebiet Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Gölsdorferstraße) G 2. Ausbau der Zeppelinstraße im Kreuzungsbereich Wiener Straße samt Erneuerung der Öffentlichen Beleuchtung und Anpassung und Erweiterung der Verkehrslichtsignalanlage Kreuzung Wiener Straße / Zeppelinstraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 219.000 Euro G 3. Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges auf der Trasse der ehemaligen Florianerbahn zwischen Ennsfeld und Pichlinger Straße, Erweiterung der Verkehrslichtsignalanlage Wiener Straße / Pichlinger Straße; Vergabe der Arbeiten sowie Abschluss eines Übereinkommens zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich über die Errichtung, Finanzierung und Erhaltung des ,Geh- und Radwegs‘, der abschnittsweise auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen benützt wird; maximal 380.000 Euro G 4. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 16-039-01-00, KG Pichling, Posch und Ufer (Oidener Straße) sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes ST 116 G 5. Änderungsplan Nr. 194 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Am Bindermichl) G 6. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-107-01-00, KG Linz (Goethestraße - Schubertstraße) G 7. Sanierung der Kudlichstraße zwischen Ghegastraße und Hofmeindlweg; Vergabe der Arbeiten; maximal 140.000 Euro G 8. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Posch und Pichling (Plan ST200008, zum Bebauungsplan 16-039-01-00, Falterweg – Starenweg - Dachsweg); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs G 9. Sanierung der Holzstraße zwischen Haus Nr. 12 und 22; Vergabe der Arbeiten; maximal 125.000 Euro G 10. Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges am Heilhamer Weg zwischen Linke Brückenstraße und Naturfreundeweg samt Straßenbeleuchtung; Vergabe der Arbeiten; insgesamt maximal 157.000 Euro G 11. Bebauungsplanänderung 12-043-01-01, KG Kleinmünchen (Neubauzeile - Hauschildweg) G 12. Linzer Stadtstrategie 2022; Grundsatzbeschluss G 13. Sanierung der Fahrbahn an der Gruberstraße zwischen Weißenwolffstraße und Körnerstraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 125.000 Euro G 14. Neugestaltung der Kaplanhofstraße zwischen Nietzschestraße und Holzstraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 265.000 Euro G 15. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Lustenau (Straßerau); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs G 16. Änderungsplan Nr. 196 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Pösmayersteig) G 17. Bebauungsplanänderung 02-059-01-02, KG Urfahr (Aubergstraße – Parzhofstraße) G 18. Bebauungsplanänderung 10-047-01-01, KG Waldegg (Mörikeweg – Stadlerstraße) sowie Aufhebung eines Teilbereichs des BPl SW 100/12 G 19. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Waldegg (Straßenplan ST210005, zum Bebauungsplan 10-047-01-01, Stadlerstraße); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs G 20. Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz, KG Lustenau (Posthofstraße - Heimlhofstraße, Teilfläche der Grundstücke 1175/78 und 1315/3); Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs G 21. Erstellung eines mittelfristigen Modernisierungsplanes für die Verkehrslichtsignalanlagen in Linz H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG H 1. Erweiterung des Schwerpunktprogramms zur GründerInnen bzw. JungunternehmerInnenförderung um den Standort LIT Open Innovation Center H 2. Baumpflanzoffensive Linz - Umsetzung Kroatengasse; Grundsatzgenehmigung sowie Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung des Bauvorhabens vom Gemeinderat auf den Stadtsenat; maximal 988.000 Euro, davon 628.000 Euro 2021 und 360.000 Euro 2022; Genehmigung einer Kreditübertragung H 3. Gewährung einer Subvention an die Fa. KOOP Live-Marketing GmbH (Krone Stadtfest 2021); maximal 47.000 Euro sowie maximal 14.450 Euro in Form einer Naturalförderung H 4. Mobiles Grün – Umstellung von zirka 50 Bäumen und Sträuchern auf winterharte Pflanzen; maximal 90.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung H 5. Errichtung von Hundefreilaufflächen im Bereich Ing. Sternpark und Parkanlage Bezirkshauptmannschaft-Urfahr; Grundsatzgenehmigung; 90.500 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION I 1. Errichtung von Niederspannungsleitungen im Zuge des Projekts „Landstrom“; Vergabe des Auftrages; maximal 334.800 Euro (voraussichtlich für das Jahr 2023) I 2. Grundverkauf in der KG Katzbach (Mengerstraße – Universitätsgelände) um den Verkaufspreis in Höhe von 1,401.421 Euro I 3. Liegenschaftsverkauf in der KG Linz durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG (Pfarrgasse und Pfarrplatz) um den Verkaufspreis von insgesamt 2,985.271 Euro I 4. Abtretung von Grundstücken sowie einer Teilfläche in der KG Kleinmünchen (Saporoshjestraße) – Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz in Höhe von insgesamt 282.100 Euro I 5. Grundsatzbeschluss zur Erneuerung der Glashäuser und des Eingangsbereichs im Botanischen Garten sowie Auslobung eines Architekturwettbewerbs durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG in Höhe von 100.000 Euro I 6. Durchführung von Adaptierungen in der Tabakfabrik, Magazin 2 durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG in Höhe von 500.000 Euro (exklusive USt, Bandbreite plus/minus 15 Prozent, Basis Baukostenindex April 2021) für die Übersiedlung der IKT Linz GmbH von der Gruberstraße samt Einvernehmliche Auflösung der Bestandverhältnisse zwischen Stadt Linz und LINZ SERVICE GmbH sowie Stadt Linz und IKT Linz GmbH I 7. Abschluss eines Bestandvertrages zur Anmietung des Objektes (neun-gruppige Kinderbetreuungseinrichtung) an der Traundorfer Straße 286 I 8. Abschluss eines Bestandvertrages zur Anmietung des Objektes (zehn-gruppige Kinderbetreuungseinrichtung) Am Hartmayrgut J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS J 1. Gewährung einer Subvention an die RedSapata Kunst-, Kultur- und Tanzinitiative (Investitionen in technisches Equipment sowie Raumausstattungselemente und Raumadaptierungen) im Rahmen des Pakts für Linz; maximal 70.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung J 2. Gewährung einer zusätzlichen Subvention an das Theater des Kindes (teilweise Abdeckung der laufenden Aufwendungen des Jahres 2020); maximal 110.000 Euro, insgesamt maximal 153.000 Euro J 3. Gewährung einer Subvention an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH LIVA (Vorbereitung und Durchführung des „Festival 4020“ vom 5. bis 8. Mai 2022); 70.000 Euro, davon je 35.000 Euro in den Jahren 2021 und 2022 K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE K 1. Verordnung von Hundefreilaufflächen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Linz und Übertragung der Zuständigkeit zur Änderung der Freilaufflächen auf den Stadtsenat (Hundefreilaufflächenverordnung 2021) K 2. Ortspolizeiliche Verordnung mit der ein Alkoholverbot für den Bereich des Schillerparks Linz erlassen wird (Alkoholverbotsverordnung Schillerpark Linz) K 3. Ortspolizeiliche Verordnung mit der ein Alkoholverbot für den Bereich des Volksgartens Linz erlassen wird (Alkoholverbotsverordnung Volksgarten Linz) K 4. Betrauung von MitarbeiterInnen der Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH mit Aufgaben nach § 22 a Oö. AWG - Auftrag an den Magistrat L ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG L 1. Aufstockung des Energiesparfonds der Stadt Linz für das Jahr 2021 mit einem Sondertopf zur Förderung der E-Mobilität im Zuge des Pakts für Linz in Höhe von 100.000 Euro sowie Grundsatzbeschluss für die Entwicklung eines Masterplanes zum Ausbau von öffentlich zugänglichen E-Ladestationen sowie ein Detailkonzept zur Förderung von E-Car-Sharing-Initiativen; Genehmigung einer Kreditübertragung L 2. Klimawandelanpassungskonzept für Linz - Fahrplan M ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES KINDER- UND JUGENDSERVICES LINZ M 1. Projekt Gewaltprävention (GPP) - Ausweitung und personelle Aufstockung N FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTION NACH § 12 STL 1992 N 1. WIRKSAMKEIT DER SPRACHFÖRDERUNG IN STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN ÜBERPRÜFEN N 2. BEKENNTNIS DES GEMEINDERATES ZUM TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN N 3. VERKEHRSBERUHIGUNG FÜR DEN WEISSDORNWEG N 4. NEIN ZUR TRANSITAUTOBAHN DURCH LINZ N 5. MEHR GRÜN IN DIE STADT - PLATZ FÜRS STADTGARTELN SCHAFFEN N 6. NATURNAHE BEGRÜNUNG - ERHÖHT DIE VIELFALT UND SENKT DIE KOSTEN N 7. EINHALTUNG DER MENSCHENRECHTE UND DER UN-NACHHALTIGKEITSZEILE ENTLANG VON LIEFERKETTEN N 8. EINDÄMMUNG DER AUSUFERNDEN WETTBÜROS IN LINZ N 9. LINZER FOOD HALL FÜR DEN SÜDBAHNHOFMARKT N 10. ZUKUNFTSFITTE RESSORTS FÜR LINZ - STADTENTWICKLUNG VERBESSERN N 11. LINZER LUFT VERBESSERN - BITTE MACHEN SIE DEN MOTOR AUS! N 12. VERHALTENSKODEX ALS COMPLIANCE-INSTRUMENT FÜR DIE MITGLIEDER DES STADTSENATES UND GEMEINDERATES N 13. GRILLRAUMBEWIRTSCHAFTUNGSKONZEPT FÜR LINZ N 14. VERÖFFENTLICHUNG DER PRÜFBERICHTE DES KONTROLLAMTES UND ÖFFENTLICHE ABHALTUNG DES KONTROLLAUSSCHUSSES N 15. ERSTELLUNG EINES LEERSTANDSBERICHTES FÜR DIE LANDESHAUPTSTADT LINZ N 16. MARKIERUNG FAHRRADWEG AM LINZER HAUPTPLATZ N 17. BESCHATTUNG DER HALTESTELLE AUWIESEN - RESOLUTION N 18. BEGRENZUNG DES ANTEILS VON NICHT-EU-BÜRGERN IN DEN LINZER STADTBEZIRKEN AUF MAXIMAL 25 PROZENT - RESOLUTION N 19. MEHR MITARBEITER UND ZWEITEN STÜTZPUNKT FÜR DEN LINZER ORDNUNGSDIENST - RESOLUTION N 20. JAHRHUNDERTPROJEKT STADTBAHN: BÜRGER/INNEN EINBINDEN - RESOLUTION N 21. AUSWEITUNG DES NATURA 2000 GEBIETES TRAUN-DONAU-AUEN - RESOLUTION N 22. JKU-FORSCHUNGSBIM – RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 51. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger: „Ich möchte meiner persönlichen Freude Ausdruck verleihen, dass wir die planmäßig letzte Sitzung des Gemeinderates in dieser Funktionsperiode heute hier in diesem uns vertrauten Raum, abhalten können. Ich möchte formal mitteilen, dass aufgrund des Erlasses jemand, der entweder getestet, geimpft oder genesen ist, in diesem Raum vom Tragen einer Maske befreit ist. Jede Fraktion entscheidet selbstverständlich für sich, wie sie das praktiziert. Ich bitte diejenigen, die keinen dieser drei Punkte erfüllen, so wie das im Erlass vorgesehen ist, selbstverständlich die Maske aufzulassen.“ Weiters teilt Bürgermeister Luger mit, dass für die heutige Sitzung Gemeinderat Svoboda und Gemeinderat Grininger, MSc, beide Die Grünen, entschuldigt sind. Herr Vizebürgermeister Hein, FPÖ, ist auch verhindert. In aller Namen werden beste Genesungswünsche an ihn offiziell und nicht nur persönlich ausgedrückt. Weiters ist Gemeinderätin Haginger, FPÖ, entschuldigt. Gemeinderat Weixelbaumer, SPÖ, und Gemeinderat Schörgendorfer, FPÖ, kommen später in die Sitzung. Bürgermeister Luger teilt mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Wahlinformationen der Stadt Linz neutral gestalten eingebracht wurde. Bürgermeister Luger: „Dieser Antrag wird in der nächsten Periode als Musterbeispiel für einen wirklichen Dringlichkeitsantrag zu sehen sein und nicht für einen möglicherweise nicht immer ganz dringlich gemeinten, denn, wenn wir diesen Antrag heute nicht behandeln, wäre es für das hier artikulierte Begehr, tatsächlich zu spät.“ Bürgermeister Luger schlägt vor, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Weiters verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen: In der Zeit vom 1. Jänner 2021 bis 11. Juni 2021 wurde vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2021 eine Kreditüberschreitung in der Höhe von 50.000 Euro genehmigt, die dem Gemeinderat in einer bereits vorangegangenen Sitzung zur Kenntnis gebracht wurde. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 13. Mai 2021 bis 11. Juni 2021 für das Rechnungsjahr 2021 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2021 bis 11. Juni 2021 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2021 Kreditübertragungen in der Höhe von 559.722,20 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 357.722,20 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 i.d.g.F. obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen oder -überschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem StS, solange die bereits vom StS beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Auszahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2021 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,036.103 Euro und wurde nicht überschritten. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2021 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 11. Juni 2021 genehmigten Kreditüberschreitungen 212.000 Euro und die Kreditübertragungen 11,066.477,20 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 i.d.g.F. ist für Kreditübertragungen und -überschreitungen ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditübertragungen bzw. –überschreitungen insgesamt 7,5 Prozent der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit, das sind 57,446.730 Euro gemäß dem Voranschlag übersteigen. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2021 ist daher nicht erforderlich.“ B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger teilt mit, dass fünf Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; drei an seine Person, eine an Vizebürgermeister Mag. Baier und eine an Stadträtin Fechter. Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. 1. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Stadt Linz hat am 18. Juni dieses Jahres das Projekt ‚Digitaler Marktplatz‘ der Öffentlichkeit präsentiert. Dabei handelt es sich um Selbstbedienungs-Abholstationen mit teilweise gekühlten Fächern, wo online oder telefonisch bestellte Waren abgeholt werden können. Die Waren kommen laut der Präsentation von regionalen Lieferanten. Von Linzerinnen und Linzern kann dieses Angebot kostenlos in Anspruch genommen werden. Der Plan sieht die Errichtung von mindestens 15 Abholstationen an den Standorten der Volkshäuser vor. Aktuell wurden in Linz bereits drei Abholstationen in Urfahr, Oed und Pichling errichtet. Hinter dem Projekt steht das Unternehmen ‚HP Projektentwicklung Pöcklhofer‘, das den ‚Digitalen Marktplatz‘ gemeinsam mit der ‚VARIOCUBE GmbH‘ und dem Oö. Lebensmittelcluster betreibt. Das Projekt soll österreichweit vermarktet werden. Derzeit gibt es auch in St. Florian, Lichtenberg und Gramastetten Abholstationen. Ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie kam es zum Vertragsabschluss? Welche rechtlichen Grundlagen liegen dem Projekt bei den Linzer Standorten auf städtischer Fläche zugrunde? 2. Wie hoch sind bis dato die Kosten der Stadt bei der Errichtung und beim Betrieb des Projekts ‚Digitaler Marktplatz‘? Mit welchen Kosten wird insgesamt beim Vollausbau einmalig für Herstellungs- und Errichtungskosten sowie für den Betrieb gerechnet? Wie lauten weitere Vereinbarungsdetails der Stadt Linz mit der Betreiberfirma? Wie lange ist die Laufzeit? Wer ist für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Verkehrsfläche, etwa bei Unwirtschaftlichkeit, verantwortlich? 3. Am Standort Pichling wurde mit der Abholstation das taktile Blindenleitsystem unterbrochen. Welche Maßnahmen werden Sie vornehmen, um dort wieder eine barrierefreie Bewegung für blinde und sehbehinderte Menschen im öffentlichen Raum zu gewährleisten? Welche Vorkehrungen werden Sie treffen, dass zukünftig eine Behinderung der Bewegungslinien und Einschränkung der Platzverhältnisse für Passantinnen und Passanten weitgehend vermieden wird“? Dazu Bürgermeister Luger: „Frau Gemeinderätin, ich werde versuchen, deine Fragen in drei, inhaltlich auch von dir schon vorstrukturierten Blöcken zusammenzufassen. Zu 1.: Ich glaube, der Hintergrund für diese Initiative ist nachvollziehbar. Durch die Covid-Pandemie bedingt, hat der Online-Handel an Bedeutung gewonnen. Ich glaube, dass es ein gutes Zeichen der Stadt ist, dass wir die Lebensmittel aus dem regionalen Umfeld zur Stärkung unserer regionalen Wirtschaft unterstützen. Deshalb gibt es für dieses Projekt zwei rechtliche Grundlagen: Einen Mietvertrag zwischen dem durchführenden Unternehmen VARIOCUBE und der Stadt Linz zur Anmietung von zwei Abholstationen, eine in Pichling, eine in Urfahr. Dem nachgelagert, gibt es eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und einer GesmbH. Diese GesmbH trägt den Namen ,Digitaler Marktplatz‘. Diese Nutzungsvereinbarung betrifft den Betrieb dieser beiden Stationen. Zu 2: Der Mietvertrag beinhaltet folgende Eckpfeiler: Erstens, dieser Mietvertrag zwischen VARIOCUBE und der Stadt Linz, der die Anmietung per se betrifft, ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden und kann jedoch unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden, wobei sich wiederum die Stadt Linz verpflichtet hat, für die ersten 36 Monate - Zeitpunkt ab Inbetriebnahme der Abholstationen - auf das eigene Kündigungsrecht zu verzichten, also drei Jahre Hands off. Die Miete beträgt insgesamt pro Standort 18.682,40 Euro im Jahr inklusive Umsatzsteuer. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf 37.325 Euro aufgerundet. Die Überlassung dieser Abholstationen zum Zwecke des Betriebes durch die Digitale Marktplatz GesmbH erfolgt auf Basis des von mir bereits erwähnten Nutzungsvertrages oder der Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt und dieser GesmbH. Als einmalige Herstellungskosten des Fundamentes und auch für den dafür notwendigen Elektroanschluss für diese beiden Stationen haben wir insgesamt 11.160 Euro ebenfalls inklusive Umsatzsteuer ausgegeben. Wir rechnen an Energiekosten für den Betrieb der beiden Abholstationen jährlich mit ca. 500 Euro. Frau Gemeinderätin, es ist mir wichtig noch darauf hinzuweisen, dass die gesamte Instandhaltung und Wartung der Stationen für die Dauer des Vertragsverhältnisses von der VARIOCUBE GesmbH übernommen wird. Das ist eine All-in-Servicierung. Für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes haben wir uns verpflichtet, dass die Stadt Linz diese selbst übernimmt. Zu 3: Es ist tatsächlich so, dass das taktile Leitsystem an dieser Stelle in Pichling - das ist direkt bei der Straßenbahnhaltestelle solarCity, also beim Lunaplatz - unterbrochen worden ist. Das war von der räumlichen Situierung her auch klar und ist in Absprache mit dem Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen in der Stadt, mit Herrn Ing. Reinthaler, so vereinbart worden. Das ist auch mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband in Oberösterreich, dem BSV, so kommuniziert worden. Experten haben im Vorfeld festgestellt, dass davon keine Verletzungsgefahr ausgeht. Daraus ergibt sich dieser jetzige Zustand, alles andere wäre noch viel komplizierter. Blinde sind - so wird mir berichtet - damit durchaus vertraut und betrachten das dem Grunde nach als unproblematisch.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, seit dem Kulturhauptstadtjahr 2009 verkehren Verkehrsmittel der Linz Linien am Wochenende und vor Feiertagen auch nachts. Knapp 250.000 Fahrgäste nutzten das Angebot jährlich. Mit dem ersten Corona-Lockdown im März 2020 wurde der Nachtverkehr auf den drei Nachtlinien N82 (Universität-Solar City), N84 (Hauptbahnhof-Schloss Traun) und N83 (Hafen-Neue Heimat) eingestellt. Nun sollen ab 1. Juli alle Beschränkungen, außer die 3-G Regel, fallen. Auch der öffentliche Verkehr in Linz sollte dann wieder auch nachts in den ,Normalbetrieb‘ vor Corona zurückkehren. Nicht nur für Nachtschwärmerinnen und Nachtschwärmer, sondern auch für Beschäftigte aus der Gastronomie, von Versorgungsdiensten oder Besucherinnen und Besucher von privaten Veranstaltungen oder Feiern ist ein öffentlicher Nachtverkehr von Bedeutung. Ich stelle daher laut Statut Linz §12 nachstehende Anfrage: Gab es schon Gespräche seitens der Stadt mit der Linz AG bzw. den Linz Linien, um den Nachtbetrieb im öffentlichen Verkehr in Linz wiedereinzuführen? Falls ja, wann wird der Betrieb wieder erfolgen? Wenn es noch keine Gespräche gab, sind solche geplant, um den eingestellten Verkehr auf den Nachtlinien N82, N83 und N84 wiederaufzunehmen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Wie wir den Medien bereits entnehmen konnten, werden mit Öffnung der Nachtgastronomie, die heute erfolgt, mit dem morgigen ersten darauffolgenden Freitag diese drei Linien wieder in Betrieb genommen. Nachdem morgen ein längerer Abend in Linz ist, Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, sehen wir uns vielleicht in einer Nacht-Tramway, wenn ich Richtung Urfahr nach Hause fahren werde.“ 3. Anfrage von Gemeinderat Steiger an Bürgermeister Luger „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 stellt der Bund zur Unterstützung von kommunalen Investitionen insgesamt eine Milliarde Euro den Gemeinden zur Verfügung. Für Linz ist aus der KIG-Milliarde ein Bundeszuschuss von 26,0 Millionen Euro vorgesehen. Auf der Webseite des Finanzministeriums findet sich der monatliche Bericht über die Abwicklung und Auszahlung der KIG-Förderungen an die Gemeinden mit allen eingereichten Projekten, aktuell für den Zeitraum Juli 2020 bis April 2021. Während österreichweit mit Stand Ende April bereits 65,8 Prozent dieser Bundesförderung von den österreichischen Gemeinden ausgeschöpft wurden, hat Linz erst knapp 3,6 Millionen Euro bzw. 13,8 Prozent der KIG-Mitteln abgeholt. Das letzte Linzer Investitionsprojekt wurde am 9. Februar 2021 eingereicht. Für März und April scheinen keinen Linzer Ansuchen auf. Ich darf zu den KIG-Förderungen folgende Fragen stellen: 1. Warum hat Linz bis Ende April so wenige Investitionsprojekte eingereicht und damit so wenige Fördermittel beantragt? 2. Wels hat mit vier größeren Investitionsprojekten bereits alle zustehenden Fördermittel frühzeitig erhalten. Warum hat Linz bis April bisher nur relativ kleine Investitionsprojekte eingereicht? 3. Wie viele und welche Projekte wurden seit Ende April bis jetzt (Ende Juni) mit welcher beantragten Fördersumme eingereicht? 4. Welche Investitionsprojekte sollen bis wann noch eingereicht werden? 5. Können damit die Linz zustehenden 26 Millionen Euro Bundeszuschuss abgeholt werden?“ Dazu Bürgermeister Luger: Zu 1: Herr Gemeinderat, die Antwort ist ganz einfach, weil wir finanzieren können. Es ist so, dass es bei diesen Förderungen Sinn macht, den optimalen Zeitpunkt für die Antragseinreichung und damit auch für die Übermittlung von Finanzmitteln zu planen und zu takten, das nennt man bei uns Cash-Management. Der Hintergrund ist bekannt. Es gibt Gemeinden, die am ersten Tag alles beantragt haben, die bekommen dafür dann auch die Gelder, die nicht gleich ausgegeben werden und bezahlen auf ihren Konten Strafzinsen. Ich bin froh in dieser Stadt an meiner Seite einen Finanzdirektor zu haben, der das nicht macht. Wir werden nur Schritt für Schritt immer dann einreichen, wenn wir keine negativen Zinsen zahlen müssen, denn bekanntlich ist es derzeit so, dass man für Beträge über einer Million Euro Strafzinsen zahlt. Früher bekam man Geld, heute bezahlt man Strafe. Die erste Antwort – Cash-Management. Ich kann Sie beruhigen, nachdem wir im März und April zusätzliche Zahlungseingänge aus anderen Einnahmenquellen erhalten haben, haben wir entschieden, dass wir die Projekte, die wir einreichen, wegen der Negativzinsen erst zu einem späteren Zeitraum bringen werden. Das spart Steuergeld. Es wird Ihnen sicherlich nicht entgangen sein, dass die Frist für das Einbringen von Anträgen nach dem Kommunalinvestitionsgesetz um ein Jahr verlängert worden ist, sodass es überhaupt kein Problem sein wird, dass wir die 26 Millionen Euro, die uns zustehen, fristgerecht bis zum letzten Cent abholen werden. Hier gilt nicht die vulgär ökonomische Regelung, wer zuerst handelt siegt, sondern wer zum richtigen Zeitpunkt abruft, erspart sich Strafzinsen. Zu 2: Ich muss ein bisschen aufpassen, wie ich jetzt antworte, weil ich im Städtebund Präsident bin und es bei dieser Frage um das Verhalten meines stellvertretenden Präsidenten geht. Inhaltliche Antwort siehe Frage 1, weil wir ein Cash-Management haben, das keine Strafzinsen zahlen will. Warum das in Wels anders ist, weiß ich nicht. Vielleicht war dort das Cash-Management nicht in dieser Höhe gegeben, sodass man das alles anders abgewickelt hat. Ich bitte Sie, diese Frage bitte über Ihre Partei, die in Wels bekanntlich in einer Koalition mit meinem Kollegen Rabl ist, zu klären. Zu 3: Nachdem wir Cash-Management betreiben, wurden seit Ende April 43 Projekte mit einem Fördervolumen von exakt 19,108.386,69 Euro eingereicht. Ich kann Ihnen daraus auch gerne einige kurze Schwerpunkte liefern. Zum Beispiel betraf das für die Zukunft unserer Kinder die Erweiterung der Rennerschule, den Bau der Volksschule und des Hortes Pichling und auch den Kindergarten in der Pestalozzistraße. Für die Zukunft unserer Infrastrukturen haben wir die Sanierung von mehreren Gemeindestraßen und Geh- und Radwegen eingereicht, die von diesem Investitionsgesetz umfasst sind. Auch Herr Stadtrat Raml hat mit seinem Projekt für die Modernisierung der Hauptfeuerwache Geld beantragt. Für die Zukunft unserer Kulturschaffenden habe ich mit Frau Stadträtin Doris Lang-Mayrhofer diverse Sanierungsmaßnahmen bei eigenen Einrichtungen Nordico, AEC, Posthof, Brucknerhaus und der Musikschule bereits beantragt. Für die Zukunft unserer SeniorInnen habe ich mit Frau Vizebürgermeisterin Hörzing die entsprechenden Anträge für die Sanierung der stadteigenen Objekte der Seniorenzentren Linz GesmbH in die Wege geleitet. Das alles ergibt mit einigen kleineren Maßnahmen zusammen diese mehr als 19 Millionen Euro, also fehlen nach Adam Riese noch sieben Millionen Euro auf das Ausschöpfen der Summe. Zu 4: Ich kann darüber informieren - ich bin dabei, dieses Thema mit den zuständigen Mitgliedern der Stadtregierung in den nächsten zwei, drei, vier Wochen zu planen. Wir werden die Öffentlichkeit darüber informieren, dass wir weitere Einreichungen für die Zukunft unserer Infrastruktur vorhaben. Nach der zweiten Tranche für die Senioren, geht es beispielsweise um den Sport, um den Motorikpark Weikerlsee - ich glaube, das kommt von dir. Aus dem Ressort von Frau Stadträtin Eva Schobesberger kommen nicht nur klassisch bauliche Maßnahmen, sondern auch Digitalisierungsanträge, die wir für unsere Schulen und Kindergärten zum Teil über diesen Fonds abwickeln können. Wir sind gerade dabei, sämtliche andere Projekte, die mit den Regierungsmitgliedern in den letzten Monaten vereinbart worden sind, auf Schiene zu bringen. Ich sage auch, sollten im Laufe des Spätherbsts wieder Anfragen kommen, werden wir das auch hier basierend auf unserem Cash-Management machen, denn ich sehe nicht ein, dass wir dem Finanzministerium dafür, dass wir uns Geld holen, noch Strafsteuer zahlen, das ist unökonomisch. Das würde kein Privatunternehmen nur ansatzweise so praktizieren und das können wir jedenfalls auch. Zu 5: Klare Antwort, ja. Damit habe ich meine Anfrage beantwortet.“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Vielen Dank für die Anfragebeantwortung. Bevor ich das Wort wieder an Herrn Bürgermeister Luger zurückgebe, darf ich eine technische Anmerkung bringen: Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die Mikrofone bei Wortmeldungen selbst einzuschalten und nach Ende der Wortmeldung wieder darauf zu achten, sie auszuschalten. Wir schaffen das in der Gesamtheit über die Technik nicht. Vielen Dank für die Unterstützung.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 4. Anfrage von Gemeinderätin Lackner an Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Bernhard Baier, für die Kroatengasse ist eine Pflanzung von 50 Bäumen vorgesehen. Die Ankündigung, dass der Magistrat Linz eine einzelne Gasse als Leuchtturmprojekt für eine stadtumfassende Initiative (Baumpflanzungsoffensive) ausgesucht hat, erweckte in vielen BewohnerInnen große Erwartungshaltungen. In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Anfrage: 1. Wurde in der Kroatengasse eine Bürgerbeteiligung durchgeführt bzw. ist eine solche geplant? 2. Wurde der Untergrund der Straße bezüglich Leitungen (Kanal, Wasser, Fernwärme, Gas, Strom, etc.) geprüft? 3. Gibt es ein Verkehrskonzept zur Beruhigung der Straße (bis jetzt ist das die Ausweichroute für die dicht befahrene Waldeggstraße und der Parkplatz für KundInnen von Hofer und der Pizzeria)? 4. Gibt es ein Konzept, die Straße nach dem Vorbild anderer Städte zurückzubauen und menschengerecht zu gestalten? Begegnungszone? Wohnstraße? Einbahn? Schrägparkplätze? Das Durchfahren zu behindern? 5. Wurde die Verkehrsplanung der Stadt in die Detailplanung zur Baumpflanzung eingebunden? 6. Wurde darauf Rücksicht genommen, dass die Bäume bei einzelnen Häusern die bereits jetzt schon schlechten Lichtverhältnisse in den Wohnungen nicht noch weiter verschlechtern? 7. Wo sollen die Autos der wegfallenden Parklätze parken? Gibt es dafür ein Konzept? 8. Ist es richtig, dass den Haushalten am Dienstag den 18. Mai eine Information über den Beginn der Baustellen im September zugestellt wurde und für Rückfragen lediglich eine Frist bis Donnerstag, 20. Mai, also nur drei Tage, eingeräumt wurde?“ Dazu Vizebürgermeister Mag. Baier: „Zu 1.: Frau Gemeinderätin, es wurde eine Bürgerinformation durchgeführt, die Details wurden am 18. Mai im Wirtschaftsausschuss präsentiert. Da waren Sie auch anwesend. Zu 2.: Ja. Zu 3.: Ich muss Sie darauf hinweisen, dass ich für Verkehrsfragen nicht zuständig bin und daher diese Frage nicht beantworten kann. Zu 4.: Auch in diesem Zusammenhang darf ich Sie auf die Zuständigkeit hinweisen, die ich als Grünreferent in dieser Angelegenheit habe. Zu 5.: Ich gehe davon aus, Sie meinen die Baumpflanzungen der Kroatengasse. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass die Verkehrsplanung über das Vorhaben informiert wurde. Zu 6.: Ja, indem Bäume mit unterschiedlicher Kronengröße gepflanzt werden. Zu 7.: Ich persönlich, Frau Kollegin, würde die Ausdehnung der Kurzparkzone in den Abendstunden präferieren. Das ist mein persönlicher Ansatz. Das würde dort und auch in anderen Bereichen den Parkdruck deutlich lindern und wäre rasch umsetzbar. Wir sind aber übereingekommen, dass diese Frage selbstverständlich zuständigkeitshalber auch mit dem Verkehrsreferenten nach seiner Rückkehr zu erläutern ist. Zu 8.: Es ist richtig, dass im Zeitraum Mitte Mai die Information über die Planungen an die Anwohner ergangen ist – und zwar noch vor der Medieninformation –, es wurden auch Zeiten für eine Planansicht angegeben. Das ist aus organisatorischer Sicht gar nicht anders möglich gewesen. Für jene Menschen oder Anwohner, die zu diesem Zeitpunkt aber verhindert waren, gab es selbstverständlich Ersatztermine. Der Vollständigkeit halber möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bei dieser Bürgerinformation nicht der Beginn der Baustelle im September das Thema war, sondern das generelle Projektvorhaben. Der Gemeinderat muss heute erst die entsprechenden Beschlüsse für die Ausschreibung fixieren, erst dann gibt es eine Ausschreibung, danach kann erst eine Vergabe erfolgen. Erst nach der Vergabe werden wir wissen, wann ein entsprechender Baubeginn ist. Nur so viel zur Vollständigkeit in dieser Sache. Vielen herzlichen Dank.“ 5. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadträtin Fechter: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, im gesamten Linzer Stadtgebiet gibt es für Vereine und Initiativen nur vier legale Möglichkeiten zur Plakatierung auf stadteigenen Flächen. Diese sind zudem völlig entlegen am Stadtrand oder höchst unattraktiv in Fußgängerunterführungen situiert. Bereits am 22.März 2018 forderte die Initiative ,Medien- und Plakatierfreiheit für Linz‘ - zu der sich 40 Vereine, Initiativen und NGOs zusammengeschlossen haben - in einem ,Offenen Brief‘ an die Stadt Linz, das Land Oberösterreich und die Landespolizeidirektion die Schaffung von 40 frei verfügbaren Plakatstellen. Nach der Aufhebung der Plakatierverordnung ist auch Handlungsbedarf seitens der Stadt gegeben. Auch im Hinblick auf die geplanten Öffnungsschritte sind nun konkrete Plakatierangebote nötig um Vereinen und Initiativen die Bewerbung ihrer Veranstaltungen angesichts der sich wieder entfaltenden kulturellen und politischen Aktivitäten zu ermöglichen. Ich stelle daher laut Statut Linz §12 nachstehende Anfrage: 1. Wann ist damit zu rechnen, dass die Planung und Prüfung der Standortsuche für freie Plakatierflächen in Linz abgeschlossen sein wird? 2. Werden Sie die Initiative ‚Medien- und Plakatierfreiheit für Linz‘ in den Prozess der Planung und Prüfung von Standorten miteinbeziehen? 3. Gibt es schon Standorte, die nach einer positiven Überprüfung in Frage kommen würden? 4. Wenn ja, wie viele sind es und an welchen Standorten sind diese gelegen? Dazu Stadträtin Fechter: „Zu 1.: Die Suche ist abgeschlossen. Die Standorte sind bereits auf Verkehrssicherheit geprüft worden. Der Entwurf für die neue Plakatierungsverordnung samt Standortliste mit Lageplänen wurde am 22. Juli 2020 vom Herrn Bürgermeister an die Landespolizeidirektion Oberösterreich übermittelt. Es gab mittlerweile zwei Urgenzen am 22. Februar 2021 und am 19. April 2021. Bis dato ist diesbezüglich aber noch keine Rückmeldung bzw. Neuerlassung einer entsprechenden Verordnung seitens der Landespolizeidirektion Oberösterreich erfolgt. Zu 2.: Nachdem das abgeschlossen ist, kann ich dazu nur sagen, dass es mehrere Treffen gab, bei denen über eine Ausweitung der Standorte gesprochen und diese auch zugesichert wurde. Zu 3.: Ja. Zu 4.: Es sind viermal so viele Flächen wie vorher. Wir haben jetzt 20 Plätze festgelegt, an denen Tafeln zum freien Plakatieren aufgestellt werden. Und zwar folgende Standorte: Zweimal Altenberger Straße, Breitwiesergutstraße, Dauphinestraße, Hinsenkampplatz, Im Bachlfeld, Kremsmünsterer Straße, Landwiedstraße, Leonfeldner Straße, Lunaplatz, Pichlinger See, Allendeplatz, Stieglbauernstraße, Traundorfer Straße, Uhlandgasse, Vogelfängerweg, Wiener Straße, Wüstenrotplatz und Ziegeleistraße.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. C ANTRAG DES STADTSENATES GEMEINSAM MIT DEM AUSSCHUSS FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über C 1 Rechnungsabschluss 2020 und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie es unser Statut festlegt, haben der Stadtsenat und der Finanzausschuss in einer gemeinsamen Sitzung bereits über den Rechnungsabschluss 2020 beraten. Der Bericht liegt in Ihnen in vollem Umfang und auch in Zusammenfassung im Sinne des Management Summary vor. Ich möchte nur betonen, dass die liquiden Mittel trotz des schwierigen Corona-Pandemie-Jahres um 15 Millionen Euro gestiegen sind. Leider haben wir in der Ergebnisrechnung ein Minus von 91 Millionen Euro. Das ist in Relation ziemlich exakt so, wie es auch dem Budget des Landes Oberösterreich und dem Bundesbudget ergangen ist. In der Vermögensrechnung, die wir auch vorlegen müssen, haben wir auf der Habenseite bei Berücksichtigung der Aktiva- und Passiva-Seite ein Nettovermögen von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Ich hoffe, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie dazu führen, dass nach dieser Krise auch für die Gemeinden und Länder eine andere Finanzierung erfolgen wird. Das ist eine der großen Herausforderungen, vor der wir alle stehen, nicht nur die Stadt Linz. Ich möchte mich zuerst bei den MitarbeiterInnen der Finanzverwaltung bedanken, die sich in diesem schwierigen Jahr wirklich sehr bemüht haben, das Budget nach den Beschlüssen die wir hatten, – soweit es irgendwie geht – umzusetzen. Ich möchte mich auch bei Ihnen allen bedanken, ganz besonders auch bei den Stadtregierungsmitgliedern, denn ein Gutteil dieses Ergebnisses ist darauf zurückzuführen, dass wir Corona-bedingt unheimliche Einnahmenverluste, wie Kommunalabgaben und Steuereinahmen hatten. Gleichzeitig hatten wir enorm viel höhere Ausgaben. Wir haben selbst unseren Beitrag dazu geleistet, die Wirtschaft in dieser Stadt anzukurbeln. Im letzten Jahr ist keine Gemeinderatssitzung vergangen, bei der wir nicht Stundungen ausgesprochen bzw. explizit beschlossen haben, auf Einnahmen zu verzichten. Das zieht sich - Sie erlauben, in diesem Fall ist das nicht parteipolitisch - wie ein ,Roter Faden‘ durch die Arbeit des letzten Jahres. Das muss man bei diesem Rechnungsabschluss auch so zur Kenntnis nehmen. Der Gemeinderat beschließe: ,Der vom Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft aufgrund der erlassenen Vorschriften und Richtlinien (hier insbesondere die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015) erstellte und beigelegte Rechnungsabschluss 2020 (Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung samt Vorbericht und Nachweisen) wird genehmigt.‘ Ich ersuche den Rechnungsabschluss 2020 so zur Kenntnis zu nehmen. Es ist ein Zahlenwerk, das seinem Inhalt nach ohnedies nicht bestreitbar ist.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Durchsicht des Rechnungsabschlusses hat aus unsere Sicht einige sehr besorgniserregende Fakten zu Tage gebracht. So beträgt die Sparquote bei einem Minus von 36 Millionen Euro in der operativen Gebarung minus 4,9 Prozent. Laut Empfehlung des Landesrechnungshofes ist die Untergrenze für eine Nachhaltige Sparquote zehn Prozent. Das heißt, Linz müsste in der Laufenden Gebarung ein Plus von mindestens 70 Millionen Euro erzielen. Wir liegen demnach über 100 Millionen Euro daneben. Nach wie vor fehlt eine transparente und vollständige Schuldendarstellung. Statt der angegebenen 746 Millionen Euro, dürften es rund 1,5 Milliarden Euro sein. Und nicht zu vergessen, für die 746 Millionen Euro fallen 15,1 Millionen Euro an Zinsen an. Um die Einwände gleich vorweg zu nehmen, ja, Corona hat uns gefordert, ja, Corona hat natürlich auch die Finanzen gefordert. Das erfordert Flexibilität, sich auf veränderte Situationen einzustellen und auch entsprechend zu reagieren. Das Vorziehen von Investitionen tragen wir deshalb mit, haben wir mitgetragen und werden wir auch mittragen und natürlich auch alle übrigen Maßnahmen, die uns helfen, über diese schwierige Zeit hinwegzukommen. Es ist aber auch klar, dass wir das Investitionspaket des Bundes voll ausschöpfen werden müssen und uns die zugedachten 26 Millionen Euro abholen. Wir haben gerade gehört, dass das alles im Laufen und auf Schiene sei. Ich bin dennoch etwas darüber verwundert, warum wir mit Ende Mai Kassenkredite in der Höhe von zehn Millionen Euro aufnehmen mussten, wenn wir so liquide sind. Aber genauso wenig, wie Corona die Prüfung des Landesrechnungshofes zur Makulatur gemacht hat, genauso wenig darf Corona zur Pauschalentschuldigung für die Linzer Finanzsituation werden, im Gegenteil, gerade jetzt zeigt sich die Notwendigkeit einer geordneten und transparenten Finanzpolitik. Die Fraktion der Linzer Volkspartei wird sich deshalb auch der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich erkenne ich die Korrektheit des Rechenwerkes an, das mache ich immer, das ist keine Frage. Ich werde mich aber in diesem Fall der Stimme enthalten, weil ich dem Budget auch nicht zugestimmt habe, danke.“ Gemeinderätin Leitner Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte in diesem Fall für die gesamte NEOS-Fraktion eine Enthaltung ankündigen, obwohl ich schon auch klar feststellen möchte, dass abseits von inhaltlichen Punkten natürlich die Richtigkeit und die Korrektheit des Rechnungsabschlusses zur Kenntnis genommen und anerkannt wird. Mir geht es hier im Speziellen aber auch um inhaltliche Positionen, sei es der Ordnungsdienst, die Weihnachtsbeleuchtung oder natürlich auch um den Luxus der Vizebürgermeister, den man sich in der nächsten Legislaturperiode trotzdem leisten will. Auch wenn wir hier nicht zustimmen können, möchte ich trotzdem klar und explizit anmerken, dass wir die Bemühungen in dieser herausfordernden Zeit mit Corona natürlich sehr wohl anerkennen. Es ist ganz klar, dass das für alle eine schwierige Zeit war und es ein großes Bemühen gab, das gut zu bewerkstelligen. Aber trotzdem gibt es von unserer Fraktion eine Stimmenthaltung.“ Gemeinderat Mag. Langer, M.A. „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, heute haben wir im Wesentlichen nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung die formale Korrektheit des Werks zu diskutieren, die aus unserer Sicht gegeben ist. Zu den inhaltlichen Punkten gibt es, wie schon oft gesagt, genügend Möglichkeiten der Stellungnahme im Budgetgemeinderat oder auch bei konkreten Einzelbeschlüssen und die nützen wir ausführlich. Daher möchte ich mich im Namen unserer Fraktion beim Herrn Finanzdirektor und seinem Team für die großartige Arbeit, die hier dahintersteckt, bedanken. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch mein Schlusswort wird kurz ausfallen, denn so neue Argumente hörte ich nicht. Zuerst einmal ist es schön, dass es am Beginn der letzten Sitzung dieser Funktionsperiode so eine große historische Einstimmung aller drei NEOS Mandatare gibt. (Heiterkeit) Das erfreut all diejenigen, die harmoniebedürftig sind, ich zähle zu dieser Gruppe von Menschen. Zweiter Punkt, liebe Frau Klubobfrau Landtagsabgeordnete Manhal, deine Argumente wiederholen sich. Wahrscheinlich könnte man im Protokoll nachlesen, dass deine heutigen Ausführungen dem Wortlaut sehr ähnlich, wenn nicht ident mit dem der letzten Jahre sind, mit Ausnahme der eingesetzten Zahlen. Deshalb gibt es von meiner Seite zwei tatsächliche Berichtigungen in meinem Schlusswort. Erstens, ja, es stimmt, dass der Landesrechnungshof meint, dass wir 100 Millionen Euro sparen könnten - ich habe dieser These kein einziges Mal widersprochen - wenn wir nicht jährlich 140 Millionen Euro netto mehr an das Land Oberösterreich zahlen müssten, als wir zurückbekommen. Das nennt man finanztechnisch Nettozahler. 140 Millionen Euro minus 100 Millionen Euro, ergibt noch immer 40 Millionen Euro plus, wenn man uns anders behandelt hätte. Ich jammere nicht, ich mache kein besonderes Theater daraus, aber das sind Fakten, die auch aus diesem Rechnungsabschluss hervorgehen. Aus meiner Sicht läuft es nicht ganz korrekt ab, wenn immer nur die eine Seite erwähnt wird und die andere nicht. Ich würde sehr gerne 100 Millionen Euro sparen, den dann wären wir in sieben Jahren schuldenfrei, das wäre ein großartiges Ergebnis. Aber dazu gehört auch eine andere Behandlung, übrigens nicht nur von Linz, sondern von allen größeren Städten und Gemeinden in Oberösterreich. Das ist auf Landesebene nicht machbar. Dazu trägst du mit deiner Stimme auch bei und das nehmen wir zur Kenntnis. Ich bin kein Jammerer. Zweiter Punkt, ich erinnere auch sehr gerne daran, dass bei 96 Prozent aller Kredite oder einfacher gesagt, 96 Prozent dessen, was die ÖVP an Schulden kritisiert, mit ihren Stimmen in diesem Gemeinderat auch mitbeschlossen wurde. Dafür bedanke mich auch. Das ist der Finanz-Koeffizient, den wir hier haben, das ist tatsächlich ein hohes Ausmaß. Es gibt andere Stadtregierungsparteien, die die von dir angeführten Verbindlichkeiten zu 95 Prozent mitgetragen haben, andere zu 98 Prozent. Ich gratuliere der ÖVP zu 96 Prozent. Das möchte ich nur sagen, um die Dinge ein wenig klar zu rücken. Letzte Bemerkung, es ist mir sehr wohl bewusst, dass es als Bürgermeister, der angetreten ist, um unser Budget zu konsolidieren, schwierig ist. Wir haben bis vor Corona auch mehrheitlich in diesem Gemeinderat und ganz besonders auch in Zusammenarbeit mit Kollegen Raml, der auch für einen Teil der Finanzen in der Stadtregierung verantwortlich zeichnet und vor allem mit seinem Vorgänger, über 40 Millionen Euro netto Verbindlichkeiten zurückgezahlt. Wenn ich summiere, was namentlich auch von der ÖVP alles gefordert wird, wie viele Millionen Euro das kostet und ich keine veritablen Einsparungspotenziale orte, dann ist das auch ein wenig mit zweierlei Maß gemessen. Deswegen bitte ich - das mag naiv sein - in der nächsten Periode tatsächlich das eigene Verhalten an den eigenen Ansprüchen, auch im Land Oberösterreich in Doppelfunktionen zu messen. Darum ersuche ich. Ich bin davon überzeugt, dass es in diesem Raum niemanden gibt, egal, welcher Fraktion und welcher Partei sie oder er angehört, der sorglos in die Zukunft blickt. Ich weiß auch, wie schwierig es wird, das Budget nach Corona zu konsolidieren. Wir haben schon einmal einen richtigen Weg beschritten und werden es wieder machen. Dazu brauchen wir aber auch eine korrektere Behandlung durch das Land Oberösterreich. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. D ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über D 1 Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an den Verein zur Förderung freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich dieziwi – Die Zivilgesellschaft wirkt (Durchführung des Projektvorhabens ,Linz zu Fuß‘ - Schritt für Schritt zum Klimaschutz!), maximal 94.755 Euro, davon 50.000 Euro 2021 und 44.755 Euro 2022 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Dem Verein zur Förderung freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich dieziwi – Die Zivilgesellschaft wirkt., Martin-Luther-Platz 3 / 3.Stock, 4020 Linz wird eine Förderung in der Höhe von maximal 94.755 Euro inkl. USt für die Durchführung des Projektvorhabens ,Linz zu Fuß‘ – Schritt für Schritt zum Klimaschutz! gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Nachweis des Finanzierungsplans bzw. nach Nachweis der relevanten Ausgaben in zwei Tranchen in den Jahren 2021 zu 50.000 Euro inkl. USt und in 2022 zu 44.755 Euro inkl. USt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 94.755 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2021 und 2022 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transfers an private Organisationen) im Fonds 522000 (Klimafonds).‘ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen diesem Antrag selbstverständlich zu, weil wir den Fußverkehr für essentiell und wichtig halten. Ich möchte hier aber doch einen gewissen Zweifel kundtun, dass mit diesem Antrag mit immerhin fast 100.000 Euro Wirkung erzielt wird. Wir wissen, welche Maßnahmen für das zu Fuß gehen nötig sind, wie man das verbessern kann: Durch breite gute Gehsteige, durch weniger Autoverkehr, Bäume, Sitzmöglichkeiten und so weiter. Das ist alles etwas, was die Gehleistung erhöht und von 300 oder 400 Meter auf vielleicht 500, 600, 700, 800 Meter im Alltag verbessert. Wir glauben aber, dass eine Karte oder Zu-Fuß-Geh-Beauftragte nicht wirklich viel ändern werden. Was ich auch noch deponieren will ist, dass wir, also die NEOS-Fraktion und ich persönlich in den letzten Jahren 15 oder 16 Anträge gestellt haben, die immer ganz konkret dieses ,Zu Fuß gehen‘ verbessern wollten. Wir haben dieses Thema bereits seit 2016 in den Gemeinderat gebracht, aber die Anträge wurden, meines Erachtens fast immer mit fadenscheinigen Argumenten, nicht beschlossen. Ich wundere mich ein bisschen, dass wir hier 100.000 Euro für Zu-Fuß-Geh-Beauftragte und für eine Fußgeher-Karte flottmachen, aber die kon-kreten Anträge, die oft sehr, sehr leicht umsetzbar gewesen wären und wo klipp und klar war, was zu tun wäre, nicht umgesetzt haben. Ich glaube, dass die Zu-Fuß-Geh-Beauftragten dieses Problem auch nicht lösen, aber wir werden uns das anschauen. Grundsätzlich befürworten wir das und hoffen, dass es in Linz einiges verändern wird.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über D 2 LGBTIQ*-Konzept 2021 – Grundsatzbeschluss und führt aus: „Werte Mitglieder des Gemeinderates, ich bitte Sie, diesen Grundsatzbeschluss für das Konzept Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender (LGBTIQ*) 2021 zu beschließen. Wir haben im Herbst letzten Jahres in diesem Haus den Beitritt zur Organisation von Rainbow Cities Network beschlossen. Wenn man diesem Network beitritt, dann ist das nicht so, wie ein letter of intent, wo man etwas unterschreibt und sich die Sache damit hat, sondern man verpflichtet sich auch etwas zu tun und Umsetzungs- und konzeptive Schritte vorzutragen. Ich möchte mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das in den letzten Monaten gemeinsam mit den Organisationen des LGBTIQ*-Netzwerkes und der Community erstellt haben, bedanken. Das war eine Leistung, die wir hier im Magistrat, auch unter Einbindung des Frauenbüros und der Einbindung von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen meines Büros geschafft haben. (Beifall SPÖ) Ich ersuche Sie um Zustimmung, weil wir leider noch immer in einer Gesellschaft leben, in der Menschen, die dieser LGBTIQ*-Gruppe angehören, tatsächlich diskriminiert und benachteiligt werden. Wir leben leider auch in einer Stadt, in der vor der samstägigen Kundgebung von Pride am Hauptplatz versucht worden ist, die Regenbogenfahne, das Symbol dieser Bewegung, zu zerstören und der Fußgängerübergang bei der Herz-Jesu-Kirche, den wir auch in diesen Farben gemacht haben, ebenfalls devastiert worden ist. Wenn man sich die eine oder andere Sitzbank, die wir gemacht haben, ansieht, dann hat man auch sehen können, mit welchen partiell tatsächlich menschenverachtenden Parolen wir in unserer Stadt konfrontiert sind. Es wäre schön, wenn es ein klares Zeichen des Gemeinderates gibt, dass wir in unserer Stadt nicht bevormunden, dass wir nicht jemanden vorschreiben, wie er oder sie seine Sexualität auf freiwilliger Basis zelebrieren darf, sondern, dass wir in einer Stadt leben, in der das keinen Unterschied in der Behandlung von Menschen macht. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Gemeinderat bekennt sich zu dem aus der Beilage ersichtlichen LGBTIQ*-Konzept 2021 sowie den darin dargestellten Säulen und befürwortet die Einrichtung einer Arbeitsgruppe. Diese soll die gesammelten Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit sowie Machbarkeit prüfen. 2. Die einzelnen Maßnahmen sind vor ihrer Realisierung den gemäß StL 1992 jeweils zuständigen Organen der Stadt Linz zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldung vor: Gemeinderätin Krendl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, die Stadt Linz war immer eine offene Stadt und hat alle Bürger und Gäste gleichbehandelt, ohne dabei die eine oder andere Gemeinschaft hervorzuheben. Gerade die LGBTIQ*-Gemeinschaft wurde seitens der Stadt Linz in den letzten Jahren oft gefördert und unterstützt. Es gibt keine Anzeichen, dass diese Gemeinschaft in Linz diskriminiert wird. Die Mitglieder dieser Gemeinschaft genießen alle Bürgerrechte, die gesetzlich verankert sind. Statt weiteren sinnlosen Konzepten, die weder der LGBTIQ*-Gemeinschaft, noch der Mehrheit der Bürger etwas bringen, wünschen wir uns mehr Familienförderungen und ein klares Bekenntnis der Stadt Linz zur traditionellen Familie. Dieser Antrag entspricht nicht unseren Vorstellungen und wir werden daher dagegen stimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ganz kurz noch zu Frau Gemeinderätin Krendl, Herr Bürgermeister hat jetzt einige Beispiele aufgezeigt. Es kommt leider auch in unserer Stadt zu sehr wohl teils sogar gewalttätigen Übergriffen auf Menschen aus der Community und im öffentlichen Raum jetzt aktuell zu Zerstörungen von Regenbogensymbolen, ob das jetzt die Besprayungen des Zebrastreifens sind oder die Beschmierungen der Bänke. Man kann nicht davon reden, dass es weder Diskriminierung, noch sonst irgendwelche Benachteiligungen oder Anfeindungen gibt. Im Gegenteil, ich halte es für sehr wichtig, dass wir unsere Augen nicht verschließen, sondern genau hinschauen und auch aktiv gegensteuern. Ich halte diesen Antrag für sehr wichtig. Ich glaube, dass das ein gutes und notwendiges Signal ist, das die Stadt damit in Richtung einer bunten weltoffenen Stadt setzt und ein klares Bekenntnis gegen Diskriminierung von Menschen. Man muss sich vielleicht auch noch einmal vor Augen führen, worum es eigentlich geht. Es werden Menschen diskriminiert, nur, weil es anderen Menschen nicht gefällt, wen die lieben. Darum geht es. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man als offene Stadt dagegen arbeitet. Darum schließe ich mich der Bitte um breite Zustimmung an. Ich möchte mich noch dem Dank, den Herr Bürgermeister Luger schon geäußert hat, anschließen, explizit jetzt auch an Evi Gmach von meinem Büro, die tatsächlich federführend beteiligt war, gemeinsam auch mit deinen MitarbeiterInnen und VertreterInnen von Initiativen aus der Community. Danke an alle, die das ermöglicht haben. Ich freue mich sehr, dass aus dem Antrag, den meine Kollegin Hochedlinger zum Beitritt zu diesem Netzwerk gestellt hat, jetzt dieses breite, auf sechs Säulen stehende Konzept herausgekommen ist. Das ist aus meiner Sicht sehr erfreulich. Wir erreichen damit wirklich auch eine Vorbildfunktion, wenn wir das umsetzen. Daher hoffe ich sehr, dass viele von Ihnen, wenn möglich auch alle, zustimmen. Vielleicht kann es sich der eine oder die andere auch noch überlegen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, liebe KollegInnen und liebe BesucherInnen, es hat jetzt zwar noch keine Erwähnung gefunden - naturgemäß freue ich mich sehr über diesen Antrag -, aber es hat einen Vier-Parteien-Antrag gegeben, bei dem es genau um dieses Gesamtkonzept gegangen ist. Das hat damals schon eine große Mehrheit auch mit Unterstützung der SPÖ-, Grünen-, der NEOS-Fraktion und der KPÖ gegeben. Im September finden Wahlen statt und jede Stimme zählt, jede Stimme jedes einzelnen Wählers, jede Stimme im Gemeinderat. Man sieht - heute ist es hier wieder sehr knapp -, dass es, auch wenn es im Stadtsenat noch nicht durchgeht, im Gemeinderat sehr wohl eine Mehrheit geben kann. Ja, ich freue mich sehr darüber, weil die Anliegen leider aktueller denn je sind, wie Eva bereits gesagt hat. Schutz vor Diskriminierung, Akzeptanz und Gleichberechtigung sind nach wie vor leider keine Selbstverständlichkeit. Damit diese Ziele erreicht werden, müssen verschiedene und viele Maßnahmen gesetzt werden. Das ist jetzt genau der richtige Schritt. Ich freue mich auch, dass das Gesamtpaket noch rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode in den Gemeinderat kommt und man auch zeigen kann, dass unser Linz vielfältig ist und ein Ort ist, an dem sich alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer sexuellen Orientierung, zu Hause fühlen sollen. Das ist ein richtiges und wichtiges Zeichen in diese Richtung.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Ich möchte mich bei der sich doch abzeichnenden sehr, sehr breiten Zustimmung ganz herzlich bedanken. Ich möchte vielleicht all denjenigen, die meinen, dass es keine Diskriminierung gäbe, zum Abschluss nur ein kleines Beispiel geben: Welche Erklärung gibt es wirklich, dass homosexuell oder bisexuell orientierte Männer beim Blutspenden ausgeschlossen sind, obwohl es alle möglichen Tests gibt, die jeder von uns, der eine andere sexuelle Orientierung hat, auch durchläuft? Wenn Sie mir diese Frage beantworten können, dass das keine Diskriminierung ist, dann würde es stimmen, dass alle gleichbehandelt werden. Das ist nur eines von mehreren Beispielen. Es war mir wichtig, das zu sagen, weil ich glaube, dass das so eine augenscheinlich leicht behebbare Diskriminierung wäre. Ich bedanke mich für die Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (13) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über D 3 Öffentlicher Verkehr in Linz – Grundsatzbeschluss sowie Genehmigung einer Kreditübertragung für externe betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung und Begleitung in Höhe von 52.000 Euro und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt muss ich Ihnen ganz kurz auch noch einen Hintergrund erklären. Wie Sie wissen, hat das Land Oberösterreich mit der Bundesregierung die sogenannte § 15a-Vereinbarung für den Ausbau des schienengebundenen Verkehrs in und um Linz beschlossen. Gleichzeitig haben wir eine Grundsatzvereinbarung auch mit der Stadt Linz, was die Entwicklung unseres ÖV-Netzes anstatt der zweiten Schienenachse betrifft, eben mit Obus-Linien, Buslinien und auch unsere Beteiligung an den Stadtbahnen vereinbart. Jetzt geht es darum, dass zu diesem grundsätzlichen gemeinsamen Bekenntnis zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die nicht ganz so einfachen Finanzierungsvereinbarungen zu schließen sind. Diese Arbeit soll über den Sommer bis in den Herbst geschehen. Diese haben wir natürlich nicht in unserem Budget inkludiert gehabt, sodass ich Sie ersuche, den Aufwendungen, die wir dafür haben - externe Beratungen, vor allem auch Anwaltsberatungen - zuzustimmen. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Unter der Voraussetzung der entsprechenden rechtlichen Änderung im Statut für die Landeshauptstadt Linz betreffend die Anhebung des Kassenkreditlimits für die gesicherte finanzielle Beitragsleistung zur Durchführung des öffentlichen Nahverkehrs wird der Magistrat Linz mit der Erarbeitung einer diesbezüglichen Finanzierungsvereinbarung beauftragt. 2) Für diesbezügliche externe betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung und Begleitung sind im Jahr 2021 bis zu 52.000 Euro auf der FiPos 1.640000 mit dem Funktionsbereich 114 (Beratungsaufwand) im Fonds 900100 vorzusehen. Zur Bedeckung der Kosten bis zu 52.000 Euro wird eine Kreditübertragung von der FiPos 1.751200 mit dem Funktionsbereich 515 (Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 auf die FiPos 1.640000 mit dem Funktionsbereich 114 (Beratungsaufwand) im Fonds 900100 genehmigt.‘“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über D 4 Friedenserklärung der Stadt Linz 2021 und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, es entspricht einer langjährigen Tradition, dass wir versuchen, zwischen den Parteien eine Friedenserklärung abzuschließen. Die Stadt Linz hat sich seit dem Jahr 1986 - das war eine Initiative meines Vor-Vorgängers, Bürgermeister Prof. Hugo Schanovsky – zur Friedensstadt erklärt. Herr Professor, ich darf Sie ganz herzlich begrüßen und mich für das Engagement, das Sie mit Ihren MitstreiterInnen getätigt haben, ganz herzlich bedanken. (Beifall) Wir haben auch heuer wieder diese Friedenserklärung zu beschließen. Einer Tradition folgend, werde ich Ihnen diese Friedenserklärung, die dieses Mal ein wenig länger ausfällt – ich glaube, es gibt gute Gründe, warum sie etwas umfassender ist – zur Kenntnis bringen. Die Friedenserklärung der Stadt Linz 2021 lautet wie folgt: Der Gemeinderat beschließe: ,Die dem Antrag beigefügte Friedenserklärung der Stadt Linz 2021 wird verabschiedet. Friedenserklärung der Stadt Linz 2021 COVID-19 Pandemie Die Stadt Linz hat während der COVID-19-Pandemie zahlreiche Maßnahmen getroffen, um ihre BürgerInnen zu unterstützen. Der ,Pakt für Linz‘ stellt eine wichtige Maßnahme gegen Arbeitslosigkeit und somit zur Sicherung des sozialen Friedens dar. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, die gravierendsten Folgen der Corona-Pandemie für die Menschen und die Wirtschaft unserer lebenswerten Stadt Linz abzufedern. Die psychischen Belastungen infolge der Corona-bedingten Einschränkungen in allen Altersgruppen, besonders auch bei jungen Menschen, sind seit dem letzten Jahr erheblich gestiegen. Wir bedanken uns erneut bei unseren MitbürgerInnen, die in den vergangenen Monaten zum mitmenschlichen Zusammenhalt beigetragen und sich z.B. um ältere und andere besonders bedürftige Mitmenschen gekümmert haben. Unser Dank gilt auch jenen zahlreichen ,systemrelevanten‘ Personen, die in den vergangenen Monaten durch ihren beruflichen Einsatz in besonderer Weise an vorderster Stelle und mit großem Risiko für das Wohl der Gesamtgesellschaft tätig waren. Leider wurden hier und da auch andere Verhaltensweisen sichtbar – wie Ausbeutung und Ungerechtigkeit. ,Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde‘. Dieser Kant’sche Imperativ erscheint aktueller denn je. Die COVID-19-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie eng wir nicht nur innerhalb Europas, sondern auch global vernetzt sind. Die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Probleme in anderen Ländern, die viele Millionen Menschen in die Flucht treiben, können – ja dürfen – nicht ignoriert werden. Eine Eindämmung der Pandemie einschließlich der Virus-Mutationen wird nur dann möglich sein, wenn sie weltweit geschieht. Die noch nicht hinreichend entwickelten Länder dürfen nicht von der Durchimpfung ihrer Gesellschaften ausgeschlossen werden. Wenn Pharmafirmen die Ergebnisse ihrer Forschung teilen, können Impfstoffe rascher in verschiedenen Teilen der Welt produziert und zu den Menschen gebracht werden. Wir unterstützen daher den Appell von Amnesty International an die Pharmafirmen, ihre Expertise zu teilen. Arbeitslosigkeit Die Zahl der Arbeitslosen hat seit der Friedenserklärung 2020 infolge der Corona-Krise weiterhin zugenommen und erreichte mit einer durchschnittlichen Quote von elf Prozent den hoffentlich absoluten Höhepunkt. Bei den Zugewanderten ist der Anteil an Arbeitssuchenden beinahe doppelt so hoch, wie bei den Einheimischen. Im Februar 2021 waren in Linz-Stadt 11.185 Menschen arbeitslos gemeldet, um 27 Prozent mehr, als genau ein Jahr zuvor. Die Zahl der arbeitslosen Männer ist innerhalb der letzten zwölf Monate um 25 Prozent gestiegen, die der arbeitslosen Frauen um 30 Prozent. Diese Auswirkungen der Pandemie erfordern konkrete und zielführende Maßnahmen, um einen Wiederaufbau der Wirtschaft zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern. Mit dem ,Pakt für Linz‘ haben wir ein starkes und wichtiges Investitionspaket geschnürt, um auf städtischer Ebene der Corona-Krise entgegenzuwirken. Darin sind fünf Millionen Euro für Investitionen bei städtischen Kultureinrichtungen, als auch bei freien Kulturinitiativen enthalten. Denn eine lebendige Kunst- und Kulturszene ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunft von Linz als Tourismus- und Kreativstandort. Wir begrüßen es, dass die Stadt Linz auf diese Weise dazu beiträgt, entstandene Not abzuschwächen. Klimaveränderung – Migration und Flucht Uns ist bewusst, dass die Klimakrise, wenn wir sie nicht rasch eindämmen, unsere Kinder und Kindeskinder noch erheblich mehr belasten wird, als es derzeit die Corona-Pandemie tut. Steigende Temperaturen und Dürren sind heutzutage schon Ursachen von Migrations- und Fluchtbewegungen und verschärfen soziale Konflikte in Ländern des Globalen Südens. Indem wir Linz zur Klimastadt erklären und geeignete Ressourcen (Klimabeirat, Stadtklimakoordinator und Stadtklimatologe) sowie einen städtischen Klimafonds zur Finanzierung von Klimaprojekten geschaffen haben, wurden wichtige, erste Schritte in die richtige Richtung gemacht. Um der Klimakrise lokal bestmöglich entgegensteuern zu können, muss auf diesen und anderen Ressourcen weiter aufgebaut werden. Denn Klimaschutz ist nicht nur eine Umweltschutzfrage, sondern ebenso eine Frage der Generationengerechtigkeit. Auch übernehmen wir mit einem klimafreundlichen Lebensstil Verantwortung gegenüber jenen Menschen, die an weniger privilegierten Orten leben und akut vom Meeresspiegelanstieg oder anderen Auswirkungen des Klimawandels bedroht sind. Es wird allerdings ganz wesentlich darauf ankommen, ob aus den Ergebnissen dieser Stadtklima-Analyse verbindliche Handlungsanleitungen für eine nachhaltige Stadtplanung getroffen werden können. Bei allen städtischen Klima-Maßnahmen ist darauf zu achten, dass sie sozial ausgewogen und nachhaltig sind. Zentrales Instrument ist die Verkehrspolitik und eine langfristig gedachte Stadtplanung, die auch die Umlandgemeinden in die Entwicklung eines zusammenhängenden Lebensraumes einbezieht. Ebenso gilt es, schonend mit Grund und Boden umzugehen. Linz muss die stärkste Industriestadt bleiben und gleichzeitig bis 2040 klimaneutral werden. Diese Vision kann nur dann realisiert werden, wenn man den Klimaschutz in allen wichtigen Entscheidungen und Planungen verbindlich einfließen lässt. Linz braucht daher einen klaren Fahrplan zur Dekarbonisierung, mit konkreten Zielvorgaben und wirksamen Maßnahmen, die dabei helfen sollen die CO2-Einsparungspotentiale im eigenen Wirkungsbereich auszuschöpfen. Ähnlich wie bei COVID-19 gilt es nun, die städtische Emissionskurve so schnell wie möglich zum Sinken zu bringen. Zuletzt begrüßen wir, dass derzeit mit der Stadtklimaanalyse und der Baumpflanzoffensive an der Kühlung der Stadt gearbeitet wird. Atomkriegsgefahr Seit 1945 sind der Menschheit die Gefahr und die Konsequenzen eines Atomkrieges bewusst. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass im Jänner dieses Jahres nach langen Verhandlungen ein internationaler Vertrag im Rahmen der UNO über das Verbot von Atomwaffen in Kraft treten konnte. Dieser Atomwaffen-Verbotsvertrag ist nun immerhin Teil des Völkerrechts und wir hoffen sehr, dass er nicht nur präventiv seine Wirkung entfaltet, sondern auch zur Abrüstung von Atomwaffen führen wird. Wir begrüßen auch, dass die USA und Russland den Atomwaffensperr-Vertrag verlängert haben. Dieser Vertrag mit dem Namen ,New Start‘ von 2011 begrenzt die Anzahl der Atomwaffen beider Länder. Ohne Verlängerung wäre er am 5. Februar 2021 ausgelaufen. Sorgen bereitet aber nach wie vor der Ausstieg der USA aus dem multilateralen Nuklearabkommen mit dem Iran von 2016 unter Trump. Wir hoffen sehr, dass unter der Biden-Administration die USA dem Vertrag wieder beitreten werden. Wir sehen mit großer Besorgnis die Gefahr einer atomaren Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran heraufziehen. Wenn es nicht gelingt, den Atomvertrag von 2015 wieder in Kraft zu setzen und es somit zu einer kommunikativen Lösung kommt, besteht die Gefahr, dass Israel präventiv zuschlägt. Denn der Iran, ein erklärter Feind Israels, steht kurz vor der Entwicklung eigener Atomwaffen. Das könnte einen Nachahmungseffekt bei anderen ,kleinen‘ Atom-Mächten wie Indien, Pakistan und Nordkorea auslösen. Menschenrechte – Europäischer Aspekt von Ungleichheit Mit großer Betroffenheit sehen wir die Not der Menschen im Flüchtlingslager Kara Tepe auf der griechischen Insel Lesbos und in Bosnien. Die Lebenssituation, insbesondere der Kinder in Kara Tepe ist unerträglich und mit den in Europa geltenden Menschenrechten absolut unvereinbar. Gesamteuropäische, internationale und nationale Lösungen – sowie Hilfe vor Ort – sind dringend erforderlich. Es bedarf der Zusammenarbeit von Politik und Zivilgesellschaft auf allen Ebenen. Demokratie und Frieden Die demokratischen Prinzipien gelten in allen Lebensbereichen. Wirtschaft und soziokulturelles Leben besitzen für die Friedensstadt Linz den gleichen Stellenwert. Die Achtung der Würde aller in Linz lebenden Menschen, gleich welcher Herkunft und Hautfarbe in der Familie, bei der Ausbildung sowie im Berufsleben und im öffentlichen Raum, ist eine wesentliche Voraussetzung des innerstädtischen Friedens. Das gilt für Einheimische genauso wie für Flüchtlinge und Zugewanderte. Die ungelöste Flüchtlingskrise darf nicht zum sicherheitspolitischen, wirtschafts- und sozialpolitischen Problem einiger weniger europäischer Staaten werden. Religionsausübung und Terrorbekämpfung Wir legen Wert darauf, alle Religionen gleich zu achten und gegenüber keiner einen Generalverdacht aufkommen zu lassen, selbst dann nicht, wenn einzelne Mitglieder einer Religionsgemeinschaft Gesetze brechen oder sich unter dem Deckmantel der Religion terroristisch verhalten. Das Gesetz gegen den religiösen Extremismus ist im Terror-Bekämpfungs-Gesetz integriert. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Terrorismus-Prävention. Die notwendige Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus mit einer darauf fokussierten Strafbestimmung darf jedoch nicht zu einer Vorverurteilung von Religionen und Diskriminierung von Menschen mit bestimmten religiösen Bekenntnissen führen. Es braucht Respekt gegenüber anderen Traditionen und Religionen und einen freundlich-nachbarschaftlichen Kontakt mit den Menschen, die sich ihnen zugehörig fühlen. Gleichzeitig müssen jedoch auch Probleme klar benannt und Tendenzen zu parallelgesellschaftlichen Strukturen verhindert werden. Aus Anlass des Wiener Terroranschlags im November 2020 bekräftigen wir erneut diesen seit 1986 geltenden Leitsatz der Linzer Stadtpolitik. Erinnerungszeichen für NS-Opfer Abschließend möchten wir noch die Erinnerungszeichen für NS-Opfer in Linz erwähnen: Ein Projekt, mit dessen Umsetzung der Künstler Andreas Strauss beauftragt wurde. Die Fertigung der Stelen in der Lehrwerkstätte der VOEST ist im Gange und somit ist noch heuer mit der Aufstellung der ersten Stelen zu rechnen. Dies wird im Rahmen einer würdigen Veranstaltung durchgeführt werden.‘“ (Beifall) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über D 5 Festsetzung von Entgelten für die Benützung von öffentlichem Gut der Stadt Linz im Jahr 2021; 1. Winterschanigärten für die Monate November und Dezember 2021 (halbe Wintersaison), 2. Jahresvorschreibung für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 und führt aus: „Für diesen Beschluss sollten wir uns Zeit nehmen. Ich darf mich auch hier für die Zusammenarbeit in der Stadtregierung bedanken. Sie wissen, wir haben versucht, eine neue Lösung für die Abgaben des öffentlichen Gutes zu finden. Das Ziel wäre gewesen, dem Gemeinderat heute eine völlige Neustrukturierung vorzuschlagen. Unsere aktuellen, historisch gewachsenen, nicht immer ganz durchschaubaren Regelungen bedürfen einer grundsätzlichen Änderung. Wir haben auch vor, dieses Ziel budgetwirksam mit dem kommenden Budget 2022 in Kraft treten zu lassen. Um für die Unternehmen, die nach wie vor unter den Auswirkungen der Corona-Krise leiden, Abhilfe zu schaffen, haben wir im Wesentlichen jene Maßnahmen, die bis 30. Juni befristet waren, zusammengefasst. Wir wollen Ihnen vorschlagen, diese bis Jahresende im Sinne von Nachlässen, Nichteinheben von Gebühren der Stadt usw. in einem Gesamtausmaß von in etwa 325 Millionen Euro mitzubeschließen. Wir haben uns die Entscheidung nicht einfach gemacht. Ich glaube aber, dass in der Diskussion und in Zusammenarbeit mit Herrn Vizebürgermeister Baier und mit dem Referenten für Einnahmen in der Stadt, Herrn Stadtrat Raml, das Kind gut auf die Welt gebracht worden ist und bitte um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird abweichend von der aktuellen Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz das Entgelt für Winterschanigärten für die Monate November und Dezember 2021 (halbe Wintersaison) sowie für das 2. Halbjahr der allgemeinen Jahresvorschreibung (1. Juli - 31. Dezember 2021) auf null gesetzt. 2. Die Mindereinnahmen von rund 341.000 Euro (rund 325.000 Euro Jahresvorschreibung für das 2. Halbjahr 2021; rund 16.000 Euro für die Winterschanigärten im Jahr 2021) für das Rechnungsjahr 2021 gehen zu Lasten der FiPos 2.811000 (Miete und Pachtertrag) im Fonds 840100 (Grundbesitz-Öffentliches Gut) FiStl 504.‘“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über D 6 Erneuerung und Erweiterung des Sportangebotes Ing. Stern-Park im Linzer Franckviertel im Rahmen des Pakts für Linz; Vergabe der Arbeiten; 338.568 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird das Projekt Erneuerung und Erweiterung des Sportangebotes Ing. Stern-Park im Franckviertel wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Schweiger Sport GmbH, Gruberstraße 4, 4641 Steinhaus. Auftragssumme: 338.568 Euro inkl. USt. Das Angebot dieses Unternehmens ist als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot (Bestbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gesundheit und Sport, Sport und Gesundheitsförderung; Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung Die Verrechnung der Mittel in Höhe von 338.568 Euro inkl. USt kann auf der FiPos 1.006100 (sonstige Grundstückseinrichtungen, Fun Courts), HP05501, im Fonds 262000 (Sport) erfolgen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über D 7 Errichtung des Motorikparks solarCity/Weikerlsee im Rahmen des Pakts für Linz; Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung des Bauvorhabens vom Gemeinderat auf den Stadtsenat und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Zuständigkeit zur Durchführung des unter dem Titel ,Stadt Linz – solarCity – Errichtung eines Bewegungsparks‘ ausgeschriebenen Bauvorhabens zur Errichtung eines Motorikparks im Bereich solarCity/Weikerlsee wird befristet bis einschließlich 31. Dezember 2021 dem Stadtsenat zur kollegialen Beschlussfassung übertragen. Beiliegende Übertragungsverordnung wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung des Bauvorhabens ,Stadt Linz – solarCity – Errichtung eines Bewegungsparks‘ (Übertragungsverordnung Bewegungspark solarCity) Nach § 46 Abs. 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBl Nr. 7/1992 in der geltenden Fassung wird verordnet: § 1 Übertragung der Zuständigkeit (1) Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z 10 StL 1992 für die Durchführung des Bauvorhabens ,Stadt Linz – solarCity – Errichtung eines Bewegungsparks‘ wird dem Stadtsenat zur kollegialen Beschlussfassung übertragen. (2) Von der Zuständigkeitsübertragung umfasst sind sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens zu fassenden Beschlüsse, in denen kein besonderes Quorum für die Beschlussfassung vorgesehen ist. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen und Zuschauer, ich will ein kurzes Lob aussprechen. Wir haben zum Antrag D 7 im Gemeinderat am 4. März 2021 einen Beschluss gefasst und jetzt kommt die Realisierung. Das passiert nicht so einfach und darum bedanke ich mich herzlich für die schnelle und zügige Umsetzung. Das zeigt, wie wichtig die Bewegung für unsere Linzer und Linzerinnen und auch für uns in der Politik ist. Man hat die Möglichkeit, sich dort zu bewegen, wo man wohnt. Das ist das Beste, was wir machen können. Ich bedanke mich noch einmal herzlich für die schnelle und gute Zusammenarbeit in der Stadt Linz. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird einstimmig angenommen. E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Gemeinderat Grabmayr berichtet über E 1 Kreditübertragung in Höhe von 400.000 Euro für die Sicherstellung der Instandhaltung der Verkehrslichtsignalanlagen für das Jahr 2021 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Eine Kreditübertragung in Höhe von 400.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit FB 88 (Lfd. Transfers an Unternehmen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.619000 mit FB 212 (Signalanlagen) im Fonds 640000 (Einrichtungen, Maßnahmen nach der StVO) wird genehmigt." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Raml berichtet über E 2 Kreditübertragung in Höhe von 600.000 Euro für die Abgeltung von Dienstnehmeransprüchen aus dem Personaltransfer von der Unternehmung Informations- und Kommunikations-Technologie (IKT Linz) an die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die in der Amtsvorlage beschriebenen Zahlungen an die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH im Zusammenhang mit den per 1. Juli 2020 und 1. Jänner 2021 erfolgten Zuweisungen von MitarbeiterInnen wird eine Kreditübertragung in Höhe von 600.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit FB 88 (Lfd. Transfers an Unternehmungen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.566010 (Zuwendungen für Dienstjubiläen) im Fonds 899500 (IKT) genehmigt. 2. Für die künftig zu leistenden Zahlungen an die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH im Zusammenhang mit den per 1. Jänner 2022 und 1. Jänner 2023 noch zuzuweisenden MitarbeiterInnen ist in den künftigen Budgets entsprechende Vorsorge zu treffen.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Wir enthalten uns hier der Stimme.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Potočnik und Gemeinderätin Lackner, beide von den NEOS, mit Stimmenmehrheit angenommen. F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über F 1 19. Oberbank Linz Donau-Marathon 2021; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA – Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 9000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Durchführung des 19. Oberbank Linz Donau Marathons 2021 werden Förderungen in Höhe von insgesamt 53.000 Euro bereitgestellt. Die Gewährung von monetären Förderungen an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA in Höhe von 9000 Euro für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des 19. Oberbank Linz Donau Marathons am 24. Oktober 2021 wird genehmigt. Die Stadt Linz stellt als Mitveranstalterin weiters städtische Sachleistungen im Sinne des Kooperationsvertrages zur Verfügung. Gemäß Punkt III.3 dieses Kooperationsvertrages vom 5. Dezember 2001 bringt die Stadt Linz nach ihren Möglichkeiten Ressourcen/Leistungen ohne Verrechnung ein. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Abweichend davon gilt Punkt 1 des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 2021, GZ 201-1/120221. 3. Die Verrechnung gegenständlicher Fördermittel in Höhe von 44.000 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen) mit dem Funktionsbereich 255 (Veranstaltungen) im Fonds 269000 (Sport), die Verrechnung der Kosten in Höhe von 9000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.755000 (Transfers an Unternehmen) im Fonds 789000.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Köck berichtet über die Anträge F 2 und F 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 2 Gewährung einer Subvention an den Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik (Umbau zur Erweiterung des Kindergartens und Errichtung einer zusätzlichen Krabbelstubengruppe am Standort Hölderlinstraße 23); maximal 150.000 Euro, davon jeweils 50.000 Euro in den Jahren 2022 bis 2024 Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt dem Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik am Standort Hölderlinstraße 23, 4040 Linz, einen Investitionszuschuss in der Höhe von maximal 150.000 Euro für den Umbau zur Erweiterung des Kindergartens und die Errichtung einer zusätzlichen Krabbelstubengruppe. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Nachweis der Kosten durch den Förderwerber in drei Jahresraten in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (jeweils 50.000 Euro). Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von max. 150.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.777100 (Kapitaltransfers an private Institutionen) mit dem Haushaltsprogramm HP02019 im Fonds 061000 (sonstige Subventionen). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ F 3 Gewährung einer Subvention an das Diakoniezentrum Spattstraße (Investitionszuschuss für den Umbau des Kindergartens); maximal 56.000 Euro, davon jeweils 19.000 Euro im Jahr 2022 und 2023 und 18.000 Euro im Jahr 2024 sowie Ausbezahlung der laufenden Abgangsdeckung für das Jahr 2022 in Höhe von 100.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt dem Diakoniezentrum Spattstraße, Willingerstraße 21, 4030 Linz, einen Investitionszuschuss in der Höhe von maximal 56.000 Euro für den Umbau des Kindergartens. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Nachweis der Kosten durch den Förderwerber in drei Jahresraten in den Jahren 2022 und 2023 (jeweils 19.000 Euro) und 2024 (18.000 Euro). Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von max. 56.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.777100 (Kapitaltransfers an private Institutionen) mit dem Haushaltsprogramm HP02019 im Fonds 061000 (sonstige Subventionen). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. 3. Das SJF wird analog dem Gemeinderatsbeschluss vom 15. September 2011 beauftragt, dem Diakoniezentrum Spattstraße ab dem Jahr 2022 auf Basis der vorgelegten und genehmigten Voranschläge, die Abgangsdeckung auszubezahlen, sowie jeweils im Folgejahr die Jahresabschlüsse den geleisteten Zahlungen gegenüberzustellen und die Beträge auszugleichen. Die Höhe der Abgangsdeckung ist mit den durchschnittlichen, vergleichbaren Kosten gemeindeeigener Einrichtungen begrenzt. Im Jahr 2019 betrugen die Kosten für eine gemeindeeigner KG Gruppe 94.000 Euro. Unter der Annahme einer Indexierung von drei Prozent pro Jahr beträgt der Maximalbetrag für das Jahr 2022 100.000 Euro. Die Auszahlungen sollen in Raten im Jänner, Mai und September erfolgen. 4. Die Verrechnung der Abgangsdeckung für das Rechnungsjahr 2022 und die Folgejahre erfolgt von der FiPos 1.757000, Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen, Fonds 401000. 5. Die Stadt Linz gewährt dies mit der Bedingung der Einhaltung der Förderbedingungen für Kinderbetreuungseinrichtungen und der Teilnahme am Linzer Kinderbetreuungsinformationssystem.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Gemeinderat Benedik berichtet über die Anträge G 1, G 2 und G 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 1 Neuplanungsgebiet Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Gölsdorferstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Gölsdorfstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Gölsdorfstraße Nach § 37b Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Flächenwidmungsplan dargestellten Änderungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrats Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Ginzkeystraße Südosten: Franckstraße Südwesten: Füchselstraße Nordwesten: Bahnstrecke Wien-Salzburg Katastralgemeinde Lustenau § 4 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 Oö. Bauordnung (BauO) 1994), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 Oö. BauO 1994) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 Oö. BauO 1994 - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächenwidmungsplans nicht erschwert oder verhindert. § 5 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der dem Neuplanungsgebiet zugrundeliegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach der Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 2 Ausbau der Zeppelinstraße im Kreuzungsbereich Wiener Straße samt Erneuerung der Öffentlichen Beleuchtung und Anpassung und Erweiterung der Verkehrslichtsignalanlage Kreuzung Wiener Straße / Zeppelinstraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 219.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 219.000 Euro inkl. USt (Kostenanteil Stadt Linz) grundsätzlich genehmigt: - Errichtung einer ca. 70 Meter langen Rechtsabbiegespur mit angrenzenden Längsparkplätzen und Grüninseln und bauliche Adaptierung der Kreuzungsränder Wiener Straße - Zeppelinstraße - Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung zwischen Haus Nr. 15 und Wiener Straße sowie - Anpassung bzw. Erweiterung der Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) Wiener Straße – Zeppelinstraße. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergaben: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1. Straßenbauarbeiten Zeppelinstraße (OG 01): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Tiefbau, Arthur-Porr-Straße 17, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 103.359,27 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 11.640,73 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2.2. Bauliche Vorkehrungen VLSA (OG 03): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Tiefbau, Arthur-Porr-Straße 17, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 15.998,24 Euro Anteil Stadt Linz (zehn Prozent): 1599,82 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe ist für den städtischen Anteil ein Betrag bis zu einer Höhe von 400,18 Euro inklusive USt vorgesehen. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2.3. Bauliche Vorkehrungen Beleuchtung (OG 04): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Tiefbau, Arthur-Porr-Straße 17, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 8107,76 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 2892,24 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2.4. Installationsarbeiten Öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Elin GmbH und Co KG, Emil-Rathenau-Straße 4, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 72.111 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 7889 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2.5. Installationsarbeiten VLSA Wiener Straße - Zeppelinstraße: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Siemens Mobility Austria GmbH, Wolfgang-Pauli-Straße 2, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 99.286,55 Euro Anteil Stadt Linz (zehn Prozent): 9928,66 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird für den städtischen Anteil ein Betrag bis zu einer Höhe von 1071,34 Euro inkl. USt vorgesehen. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten der OG 01 (Straßenbauarbeiten Zeppelinstraße) in der Höhe von 115.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 50050 (Zeppelinstraße) im Fonds 612100 (Straßenneubau). Die Verrechnung des städtischen Anteils der Kosten der OG 03 (Bauliche Vorkehrungen für VLSA Wiener Straße – Zeppelinstraße) in der Höhe von maximal 2000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.771100 (Kapitaltransfers zum Land) mit dem Haushaltsprogramm 05039 (Erweiterung u. Erneuerung Verkehrssignalanlagen) im Fonds 640000 (Einrichtung Maßnahmen StVO). Die Verrechnung der Kosten der OG 04 (Bauliche Vorkehrungen für die Öffentliche Beleuchtung) in der Höhe von 11.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Beleuchtung). Die Verrechnung der Kosten der Installationsarbeiten für die Öffentliche Beleuchtung in der Höhe von 80.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Beleuchtung). Die Verrechnung der Kosten (zehn Prozent Anteil Stadt Linz) für die Installationsarbeiten VLSA Wiener Straße - Zeppelinstraße in der Höhe von maximal 11.000 Euro erfolgt auf der/n FiPos 1.771100 (Kapitaltransfers zum Land) mit dem Haushaltsprogramm 05039 (Erweiterung u. Erneuerung Verkehrssignalanlagen) im Fonds 640000 (Einrichtung Maßnahmen StVO). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." G 3 Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges auf der Trasse der ehemaligen Florianerbahn zwischen Ennsfeld und Pichlinger Straße, Erweiterung der Verkehrslichtsignalanlage Wiener Straße / Pichlinger Straße; Vergabe der Arbeiten sowie Abschluss eines Übereinkommens zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich über die Errichtung, Finanzierung und Erhaltung des ‚Geh- und Radwegs, der abschnittsweise auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen benützt wird; maximal 380.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung / Übereinkommen zwischen Stadt Linz und Land Oö. Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 380.000 Euro inkl. USt für den städtischen Kostenanteil entsprechend dem Übereinkommen mit dem Land Oö. grundsätzlich genehmigt: Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges zwischen Ennsfeld und Pichlinger Straße auf eine Gesamtlänge von ca. 2040 Meter in einer Gesamtbreite von 4,50 Meter und Verbreiterung einer bestehenden Aufschließungsstraße auf eine Länge von ca. 480 Meter von derzeit 3,50 Meter auf fünf Meter sowie Erweiterung der VLSA Wiener Straße – Pichlinger Straße inkl. Datenanbindung zur Verkehrsleitzentrale via VLSA Wiener Straße / Ennsfeldstraße. Das zugehörige Übereinkommen für das Projekt ,Errichtung, Finanzierung und Erhaltung des Geh- und Radwegs, der abschnittsweise auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen benützt wird‘ auf der ehemaligen Florianerbahntrasse zwischen Pichling (Kreuzung B1 / Pichlinger Straße) und Linz (Ebelsberg)‘, abzuschließen zwischen der Stadt Linz und dem Land Oö., wird wie aus der Beilage ersichtlich genehmigt. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1. Straßenbauarbeiten Obergruppe 01: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Baugesellschaft.m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 532.838,98 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 47.161,02 Euro inklusive USt bewilligt. 2.2. Bauliche Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung (Obergruppe 02): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Baugesellschaft.m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 109.987,88 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 15.012,12 Euro inklusive USt bewilligt. 2.4 Installationsarbeiten VLSA: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Siemens Mobility Austria GmbH, Wolfgang-Pauli-Straße 2, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 48.885,54 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 6114,46 Euro inkl. USt vorgesehen. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten der Obergruppe 01 Straßenbauarbeiten in der Höhe von 580.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) mit dem HP 05028 (Errichtung von Rad- und Wanderwegen) im Fond 612100 (Straßenneubau) mit einem Betrag von 360.000 Euro im Jahr 2021 bzw. 220.000 Euro im Jahr 2022. Die Verrechnung der Einnahmen für die 50-prozentige Refundierung der tatsächlichen Herstellungskosten für die Straßenbauarbeiten (OG 01) vom Land Oö. erfolgt im Rechnungsjahr 2022 auf der FiPos 2.301100 (Kapitaltransfers von Land) mit dem HP 90001 (Kapitaltransfers) im Fonds 612100 (Straßenneubau). Die Verrechnung der Kosten der Obergruppe 02 (Bauliche Vorkehrungen ÖBV) in Höhe von gesamt 125.000 Euro erfolgt auf der/n FiPos 1.005100 (Anlagen für Straßenbauten), HP 05044 (Erweiterung u. Erneuerung Beleuchtungsanlagen), im Fonds 816000 (Beleuchtung). Die Verrechnung der Einnahmen für die 50-prozentige Refundierung der tatsächlichen Herstellungskosten für die Baulichen Vorkehrungen (OG 02) vom Land Oö. erfolgt im Rechnungsjahr 2022 auf der FiPos 2.861000 (Transfers von Land) im Fonds 816000 (Beleuchtung). Die Verrechnung der Kosten (50 Prozent Anteil Stadt Linz) für die Installationsarbeiten VLSA in der Höhe von gesamt 27.500 Euro erfolgt auf der/n FiPos 1.771100 (Kapitaltransfers zum Land), HP 05039 (Erweiterung u. Erneuerung Verkehrssignalanlagen) im Fonds 640000 (Einrichtung Maßnahmen StVO). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik zu G 3: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich melde mich zu G 3. Ich möchte nur anmerken, dass ich mich freue, dass diese Idee, die ich gemeinsam mit der FPÖ, mit Markus Hein, vor ein paar Jahren eingebracht habe, nun zumindest zum Teil realisiert wird. Schade, dass er nicht anwesend ist. Schade ist auch - das ist immer wieder schwer zu ertragen -, dass bei diesen Dingen die Umsetzung so lange dauert. Das ist aber ein guter Anfang und das ist gut.“ Gemeinderätin Schmid zu G 3: „Werte Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns natürlich auch über den Radweg, der hier kommt. Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, dass es ganz wichtig ist, dass man bei diesem Radweg dann auch den Lückenschluss nach St. Florian schafft. Von der anderen Seite herführend gibt es schon einen Teil dieses Radweges. Da wäre es sehr wichtig, mit den Nachbargemeinden, sprich mit St. Florian, Gespräche aufzunehmen, damit dieser Radweg dann in Zukunft bis nach St. Florian durchgeht. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn zu G 2: „Zu G 2 gibt es von mir eine Stimmenthaltung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die drei Anträge abstimmen. Der Antrag G 1 wird einstimmig angenommen. Der Antrag G 2 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag G 3 wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über die Anträge G 4 bis G 7 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 4 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 16-039-01-00, KG Pichling, Posch und Ufer (Oidener Straße) sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes ST 116 Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 16-039-01-00, Oidener Straße, Neuerfassung (Stammplan), sowie die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes ST 116, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 betreffend Bebauungsplan 16-039-01-00, Oidener Straße, Neuerfassung (Stammplan), sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes ST 116 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 16-039-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Oidener Straße, Falterweg Osten: Oidener Straße Süden: ÖBB-Westbahnstrecke Linz Wien Westen: Aumüllerweg Katastralgemeinden Pichling, Posch, Ufer Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 16-039-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne und der Bebauungsplan ST 116 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 5 Änderungsplan Nr. 194 Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Am Bindermichl) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 194 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Am Bindermichl, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 betreffend Änderungsplan Nr. 194 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Am Bindermichl Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 194 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Uhlandgasse Osten: Uhlandgasse 1, Am Bindermichl 24 Süden: Pfarre St. Michael Kirche Westen: Grundstück 1374/2 Katastralgemeinde Waldegg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 194 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 6 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-107-01-00, KG Linz (Goethestraße – Schubertstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-107-01-00, Goethestraße - Schubertstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 betreffend Bebauungsplan 01-107-01-00, Goethestraße - Schubertstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 01-107-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Goethestraße Osten: Schubertstraße Süden: Scharitzerstraße Westen: Humboldtstraße Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 01-107-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 7 Sanierung der Kudlichstraße zwischen Ghegastraße und Hofmeindlweg; Vergabe der Arbeiten maximal 140.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 140.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Sanierung des Fahrbahnbelags auf einer Länge von ca. 360 Meter und einer Breite von ca. zehn Meter sowie Sanierung einzelner Abschnitte des südseitigen Gehsteigs. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Baugesellschaft.m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 125.998,63 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 14.001,37 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 140.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) mit dem HP 50049 (Kudlichstraße) im Fonds 612100 (Straßenneubau). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Wortmeldung Gemeinderat Potočnik zu G 4: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, beim Antrag G 4 werden wir uns der Stimme enthalten. Wir sind der Meinung, dass es in Pichling nicht wirklich ein Konzept gibt, dieser Beschluss ist ein Ausdruck davon. Wie denken, dass es nicht ausreicht, hier ein paar Striche zu ziehen und die Baufelder zu vergrößern. Die Mobilität ist ungelöst. Wir sind auch der Meinung, dass das nicht im Einklang mit der Studie bzw. den Ergebnissen der städtebaulichen Kommission ist. Insgesamt sollten wir in Pichling auf die Bremse steigen, bis die Mobilität gelöst ist und nicht auf das Gas, so wie das die letzten Jahre passiert ist. Darum gibt es von uns eine Stimmenthaltung.“ Der Antrag G 4 wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Anträge G 5 bis G 7 werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge G 8 bis G 11 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 8 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Posch und Pichling (Plan ST200008, zum Bebauungsplan 16-039-01-00, Falterweg – Starenweg – Dachsweg); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST200008, ,Falterweg – Starenweg – Dachsweg‘, KG Posch und Pichling, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST200008, Falterweg – Starenweg - Dachsweg, KG Posch und Pichling, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan ST200008 der Planung, Technik und Umwelt vom 17. September 2020, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. Die Straßen dienen vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 9 Sanierung der Holzstraße zwischen Haus Nr. 12 und 22; Vergabe der Arbeiten maximal 125.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 125.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Bituminöse Sanierung der Fahrbahn und des westseitigen Gehsteiges der Holzstraße zwischen Haus Nr. 12 u. 22 sowie des ostseitigen Gehsteiges im Bereich Einfahrt Fa. Handlbauer auf einer Gesamtfläche von rund 1150 Quadratmeter. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Arthur-Porr-Straße 2, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 114.198,29 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 10.801,71 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 125.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) mit dem HP 05026 (Verkehrsflächen, bauliche Erhaltung) im Fonds 612000 (Straßenerhaltung). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." G 10 Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges am Heilhamer Weg zwischen Linke Brückenstraße und Naturfreundeweg samt Straßenbeleuchtung; Vergabe der Arbeiten; insgesamt maximal 157.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 157.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Errichtung eines drei Meter bis 3,75 Meter breiten kombinierten Geh- und Radweges zwischen Linker Brückenstraße und Naturfreundeweg inkl. einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage mit drei Beleuchtungspunkten. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergaben: Nach dem Ergebnis der nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahren werden die Bauaufträge wie folgt vergeben: 2.1. Straßenbauarbeiten OG 01 (Straßenbauarbeiten): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Strabag AG, Salzburgerstraße 323a, 4021 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 111.692,90 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 18.307,10 Euro inklusive USt bewilligt. 2.2. Bauliche Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung OG 02: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Strabag AG, Salzburgerstraße 323a, 4021 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 7916,81 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 2083,19 Euro inklusive USt bewilligt. 2.3. Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Elin GmbH, Emil-Rathenau-Straße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 14.539,38 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 2460,62 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilungen) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten der Obergruppe 01 (Straßenbauarbeiten) in der Höhe von 130.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) mit dem HP 05028 (Errichtung von Rad- und Wanderwegen) im Fond 612100 (Straßenneubau). Die Verrechnung der Kosten der Obergruppe 02 (Bauliche Vorkehrungen Öffentliche Beleuchtung) in der Höhe von 10.000 Euro und der Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung in der Höhe von 17.000 Euro erfolgen auf der FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem HP 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Beleuchtung). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." G 11 Bebauungsplanänderung 12-043-01-01, KG Kleinmünchen (Neubauzeile – Hauschildweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 12-043-01-01, Neubauzeile - Hauschildweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 12-043-01-01, Neubauzeile - Hauschildweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 12-043-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Neubauzeile Osten: Angererhofweg Süden: Heiderosenweg Westen: Hauschildweg Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 12-043-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Die Anträge G 8 bis G 11 werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Malesevic berichtet über G 12 Linzer Stadtstrategie 2022; Grundsatzbeschluss und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Gemeinderat bekennt sich zu der aus der Beilage ersichtlichen ,Linzer Stadtstrategie 2022‘ sowie zu den darin formulierten Zielen und Empfehlungen. 2. Etwaige zur konkreten Umsetzung erforderliche städtische Beschlüsse sind dem jeweils nach dem StL 1992 zuständigen Organ vorbehalten.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen hier selbstverständlich zu, wir halten dieses Papier für brillant. Ich bedaure es persönlich, dass Markus Hein nicht anwesend ist. Er hätte es sich verdient, dass das heute mit ihm beschlossen wird, weil er der federführende Referent ist und war. (Klingel) Ich glaube auch, dass dieses Papier eine Pflichtlektüre für uns alle ist. Ich denke, so abstrakt und visionär diese Strategie ist, so präzise und ambitioniert ist sie im gleichen Zug. Ich kann es heute ein bisschen gar nicht glauben, dass wir das mehrheitlich beschließen, weil hier auch sehr wichtige Dinge stehen, wie das Dezentralisieren in der Stadt und auch die Bürgerbeteiligung - wird in diesem Papier sehr, sehr ernst genommen - aber auch das Flächensparen. In diesem Papier stehen schon starke Sachen, wie in Zukunft keine Umwidmungen mehr, wir haben genügend Fläche. Es geht auch um das öffentliche Interesse, das in den letzten Jahren immer wieder stark zu kurz gekommen ist. Das wird hier auch stark artikuliert. Es geht auch darum, dass wir den öffentlichen Raum, sprich, den Straßenraum neu aufteilen werden müssen. Ohne restriktive Maßnahmen gegen den in den letzten Jahrzehnten bevorteilten Motorisierten Individualverkehr (MIV) wird es nicht gehen, da fehlt uns der Platz. Wir brauchen für Radwege und auch für den öffentlichen Verkehr einfach Platz. Ohne dem MIV, der favorisiert wurde, Platz wegzunehmen, wird es nicht gehen. Das heißt, da stehen Dinge drinnen, die sehr deutlich und sehr stark sind. Ich wundere mich ein bisschen, dass wir das heute fast einstimmig oder auf jeden Fall mehrheitlich beschließen. Ein Grund könnte sein - das fürchte ich ein bisschen -, dass viele im Gemeinderat die Studie vielleicht gar nicht gelesen haben. Oder wenn sie es gelesen haben, nicht ganz ernst nehmen, so wie wir viele Beschlüsse und Bekenntnisse in diesem Gemeinderat auch nicht ernst genommen haben. Das heißt, das bleibt vielleicht ein Papier, ein Papiertiger. Das hoffe ich nicht. Ich hoffe doch, dass wir die nächsten zehn oder 15 Jahre sehr, sehr ernst nehmen, was da drinnen steht. Ich appelliere an alle, das zu lesen und das ernst zu nehmen. Wir stimmen mit voller Überzeugung zu.“ Bürgermeister Luger: „Herr Gemeinderat, ich ersuche Sie in diesem Gemeinderat ein bisschen mehr Respekt vor Andersdenkenden zu haben. Ich unterstelle niemandem, ein so wichtiges Thema, wie die Stadtstrategie, durch Nichtlesen zu ignorieren. Aber es ist nicht das erste Mal, dass Sie durch solche Wortmeldungen auffallen. Bitte mäßigen Sie sich zumindest in der heutigen Sitzung noch.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Schmid: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ganz so brillant habe ich das Papier nicht gefunden. Es geht um eine Stadtstrategie. Eine Strategie ist keine Zielvorstellung, sondern eigentlich ein sehr genauer Plan, um ein Ziel zu erreichen. In diesem Papier sind zwar sehr schöne Zielformulierungen enthalten, wie Linz 2033 ausschauen soll, das ist schon sehr nett, aber eigentlich sollte es eine Strategie sein, wie wir dort hinkommen. Von dem, wie wir dort hinkommen sollen, ist in diesem Papier sehr, sehr wenig enthalten. Einige konkrete Dinge sind enthalten, die aber auch in der Stadtklimaanalyse vorkommen, beziehungsweise aus der Stadtklimaanalyse herauskommen. Wenn wir diese Zielformulierung erreichen wollen, dann bräuchte es in vielen Bereichen wirklich sehr, sehr wesentliche Änderungen dessen, was in Linz gerade gängige Politik der regierenden Mehrheiten ist. Zum Beispiel im Autobahnbereich, in der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Raums und, und, und. Eigentlich fehlt in diesem Papier genau das, was es eigentlich sein sollte, nämlich eine klare Strategie mit klaren Maßnahmen, wie wir zu diesen Zielen kommen. Es fehlt auch das, was dort so sehr propagiert wird, nämlich die Beteiligung. Es hat zwar Streitgespräche gegeben - von fünf haben, glaube ich, drei stattgefunden. Man kann zwar sagen, das war Corona-bedingt, aber es gibt viele, viele, viele Möglichkeiten, wie man das auch in einer Zeit, wie der Corona-Zeit hätte machen können. Zum Beispiel ist auch die Einbindung von Fraktionen im Gemeinderat nicht wirklich erfolgt. Auch da war diese Strategie, dieses Papier nicht sehr, sehr innovativ. Dafür hat es aber sehr, sehr viel gekostet - um die 200.000 Euro - das war schon ziemlich teuer, daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, auch ich sehe das Ganze nicht durch die rosarote Brille, wie Herr Kollege Potočnik. Ich finde, dieses Papier hat interessante Inhalte, die durchaus darauf hinweisen, dass man sich sehr viele Gedanken gemacht hat. Mein Grundproblem ist, dass es ein Papier ist, das die Kultur oder die Entwicklung einer neoliberal ausgerichteten Stadt nicht in Frage stellt. Es geht sehr viel um Konkurrenzunternehmen und wie man die Stadt in die Richtung treibt, dass sie innerhalb dieses Systems bestehen kann. Was mir im Gemeinderat sehr massiv fehlt ist das, wovon in der Stadtentwicklung wirklich viele Menschen profitieren würden. Was tun wir denn, um ausreichend leistbaren Wohnraum zu schaffen. Das ist mir in diesem Papier zu wenig berücksichtigt. Ich finde aber, dass es in Bereichen sicher durchaus gelungen ist, aber es sind natürlich auch Punkte enthalten, die wir vom inhaltlichen, vor allem verkehrspolitisch, eher nicht teilen. Zum Beispiel ist die Seilbahn angesprochen und solche Geschichten. Ich werde mich daher der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Strategie-Papier ist grundsätzlich etwas Wichtiges für die Zukunft für Linz. Grundsätzlich war auch die Ankündigung ein sehr moderner Ansatz, ein sehr innovativer Ansatz mit Versammlungen und Streitgesprächen. In diesem Papier ist hier auch von Streiten und wieder Versöhnen zu lesen – das wurde von meiner Vorrednerin schon angesprochen -, jedoch ist die Pandemie dazwischengekommen. Drei Punkte konnten nur in verkleinertem Rahmen stattfinden: Die Stadtwirtschaft, Stadtwachstum und Stadtleben konnten nur in verkleinerter Form stattfinden und geringfügige Streitgespräche - ich formuliere das einmal so. Über die Stadtnetzwerke und Stadtzukunft konnten überhaupt keine Streitgespräche stattfinden. Ich glaube, ein Grundsatz dieser Strategie war, dass man die Linzerinnen und Linzer einbindet und ihnen die Möglichkeit gibt, hier tatkräftig mitzudiskutieren. Ich glaube, man müsste sich die Zeit nehmen, die Linzerinnen und Linzer noch einzubinden und nicht übers Knie zu brechen und heute einen Beschluss zu fassen. Daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte dazu noch die eine oder andere Anmerkung tätigen. Erstens ist es tatsächlich so, Herr Gemeinderat Peter Casny, dass ich die Frage was zu tun ist, auch gemeinsam mit Herrn Vizebürgermeister Hein erörtert habe, Wir kamen dann zum Entschluss - zu dem stehe ich auch -, dass wir, auch wenn die Beteiligungsformen letztlich nicht so wie geplant durchführbar waren, dieses Konzept dennoch heute dem Gemeinderat vorlegen wollen. Hätten wir das nicht getan, wäre heute vorweg eine Anfrage gekommen: Herr Hein oder Herr Bürgermeister, warum haben Sie denn die angekündigte Fassung der Stadtstrategie bis Ende Juni nicht durchgeführt? Machen Sie das nicht, weil Wahlen sind oder ist das Papier so schauderbar, dass Sie es der Öffentlichkeit nicht vorstellen wollen? Ich hätte da durchaus einige kreative Ideen, wie so eine Anfrage möglicherweise gelautet hätte. Klassisches Thema - ist das Glas halb leer oder halb voll! Wir haben gesagt, es ist halb voll. Ich möchte mich ganz besonders beim Kollegen Hein bedanken, der bei diesem Projekt mit sehr viel Herzblut und auch persönlichem, zeitlichen Engagement dabei war, und auch bei seinem Team und bei allen externen BeraterInnen und MitstreiterInnen. Zum Inhaltlichen: Ich könnte jetzt durchaus argumentieren, wo die Unterschiede zwischen Strategie, Zielvorgaben und einer Umsetzungstaktik liegen, aber das ist überhaupt nicht das Thema. Man kann eine Strategie sehr detailliert formulieren oder sehr weitgehend vorgeben. In diesem Fall kann ich diesen Kritikpunkt durchaus nachvollziehen. Deine Position, Frau Gemeinderätin, ist, dass das ein bisschen mehr Zielvorstellungen sind, weniger Strategie und deswegen können wir nicht mitgehen und das Einzige, was konkret ist, kommt aus dem Ressort, das unsere Stadträtin führt. Ich habe zu dieser Thematik einen anderen Zugang. Ich glaube, dass diese Strategie explizit Rahmenbedingungen, aber explizit nicht jeden Schritt vorgibt. Das ist gut so. Denn, wenn man sich dazu committed, dass eine Vorstellung für die nächsten zehn Jahre formuliert wird, dann ist es ganz besonders in unseren politischen Ämtern und Funktionen gut, hier nicht alles in Stein zu meißeln, um nicht nachher Diskussionen zu führen, dass es vor sechs Jahren aber so und so gewesen ist. Hier ist aber klar vorgezeichnet, wo die Reise hingeht. Ich kenne kein Papier in dieser Stadt, außer bislang das Klimaschutzprogramm, wo es ein klares Bekenntnis dazu gibt, dass wir Industriestadt bleiben wollen. Das gibt es nicht im Örtlichen Entwicklungskonzept und in keinem anderen demokratisch beschlossenen Papier. Ich kenne auch kein Strategiepapier in dieser Stadt, in dem ganz klar gesagt wird, dass wir uns zu einer Höherzonierung bekennen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Ich kenne bislang auch noch kein Papier in dieser Stadt, das wir beschlossen haben - das ist durchaus ein selbstkritischer Zugang – das sagt, dass wir stärker auf Bürgerbeteiligung zu setzen haben werden. Das ist durchaus auch im Sinne des Ermöglichens, weil es immer komplexere Themen gibt und man mit einfachen Beschlussfassungen in einer liberalen Demokratie immer weniger alleine mit diesem Instrumentarium verändern können wird. Das steht in diesem Papier festgeschrieben. Ich glaube, das ist ein klares Bekenntnis neben vielen anderen durchaus konkreten Vorschlägen. Es ist auch immer deduziert, was wir bisher gemacht haben, was derzeit in diesem Sinne am Laufen ist. Der dritte Punkt in all diesen fünf Kapiteln ist: Wo geht die Reise hin? Ich kenne das, ich habe selbst zweimal als Referent ein Örtliches Entwicklungskonzept ausgearbeitet. Ich kenne das nicht, dass wir das jemals in einem Örtlichen Entwicklungskonzept gemacht haben. Wir haben in irgendeinen Kreis mit irgendeiner Farbe hingeschrieben ‚Örtliches Zentrum‘, das ist vom Einkaufszentrum Gründberg abwärts alles gewesen. Hier gibt es klare Festlegungen, in welchen Stadträumen wir Zentrumsbildungen haben wollen. Das haben wir noch nie gemacht. Deswegen bin ich dafür, dieses Papier so zu beschließen. Die wirkliche Qualität wird darin bestehen, ob wir diese Leitlinien, diesen Rahmen, den wir uns hier heute geben, dann auch tatsächlich beachten. Da bin ich auch bei Herrn Gemeinderat Potočnik, der Beweis – das weiß ich als alter Empiriker – ist immer konkret und nicht im Konjunktiv und nicht im Bereich von/bis, sondern der Beweis hat eine Ziffer, ein Vorhaben, einen konkreten Beschluss, in der Architektur ein Aussehen und in der Stadt auch ein Gestaltungselement. Deswegen wird meine Fraktion zustimmen. Abschließend danke noch einmal an alle, die das ermöglicht haben.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Malesevic: „Ich bedanke mich im Namen von Vizebürgermeister Hein, der heute nicht hier ist, für die Zustimmung und im Namen meiner freiheitlichen Fraktion bedanke ich mich auch bei Vizebürgermeister Hein, der wirklich unglaublich viel Energie, Zeit und Engagement in die Ausarbeitung dieser Strategie investiert hat. Danke nochmals für die avisierte Zustimmung und ich hoffe, dass wir zukünftig auch bei dieser Strategie eine bessere städtische Entwicklung und Gestaltung haben werden.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge G 13 bis G 16 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 13 Sanierung der Fahrbahn an der Gruberstraße zwischen Weißenwolffstraße und Körnerstraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 125.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 125.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Bituminöse Sanierung der Fahrbahn in der Gruberstraße zwischen Weißenwolffstraße und Körnerstraße auf einer Gesamtfläche von rund 2150 Quadratmeter. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Swietelsky AG, Edlbacherstraße 10, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 111.000 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 14.000 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 125.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) mit dem HP 50027 (Gruberstraße) im Fonds 61210 (Straßenneubau). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." G 14 Neugestaltung der Kaplanhofstraße zwischen Nietzschestraße und Holzstraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 265.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 265.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Neugestaltung der Kaplanhofstraße zwischen Nietzschestraße und Holz-straße auf eine Länge von etwa 190 Meter und einer Gesamtbreite von 15 Meter. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Strabag AG, Salzburger Straße 323, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 250.736,81 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 14.263,19 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 265.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 mit dem HP 50048 (Kaplanhofstraße) im Fond 612100 (Straßenneubau). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." G 15 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Lustenau (Straßerau); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßerau, KG Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßerau, KG Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Plan ,ST200010‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 15. März 2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 16 Änderungsplan Nr. 196 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Pösmayersteig) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 196 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Pösmayersteig, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 betreffend Änderungsplan Nr. 196 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Pösmayersteig Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 196 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 1056 Osten: Pösmayersteig 30 Süden: Zufahrt Pösmayersteig 33 Westen: Grundstück Nr. 1066 sowie Teilfläche1062/1 Katastralgemeinde Pöstlingberg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 196 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Schmid zu G 16: „Bei G 16 werden wir uns der Stimme enthalten. Hier schließen wir uns der Argumentation des Umweltanwaltes an und beim kommenden Antrag G 17 werden wir uns auch der Stimme enthalten, weil wir hier zuerst ein Gesamtkonzept für notwendig erachten.“ Gemeinderat Potočnik zu G 15 und G 16: „Wir enthalten uns bei G 15 und G 16 der Stimme.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn zu G 13, G 14 und G 16: „Ich enthalte mich bei G 13, G 14 und G 16 der Stimme.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über die Anträge G 13 bis G 16 abstimmen. Der Antrag G 13 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag G 14 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag G 15 wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag G 16 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (7) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über G 17 bis G 19 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 17 Bebauungsplanänderung 02-059-01-02, KG Urfahr (Aubergstraße – Parzhofstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-059-01-02, Aubergstraße - Parzhofstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-059-01-02, Aubergstraße - Parzhofstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-059-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Parzhofstraße Osten: östliche Grenzen der Grundstücke 374/25, 374/19, 374/26 Süden: Hoppichlerstraße Westen: Aubergstraße Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-059-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 18 Bebauungsplanänderung 10-047-01-01, KG Waldegg (Mörikeweg - Stadlerstraße) sowie Aufhebung eines Teilbereichs des BPl SW 100/12 Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 10-047-01-01, Mörikeweg - Stadlerstraße, sowie Aufhebung eines Teilbereichs des BPl SW 100/12, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 10-047-01-01, Mörikeweg – Stadlerstraße, sowie Aufhebung eines Teilbereichs des BPl SW 100/12 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 10-047-01-01 sowie die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans SW 100/12 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Stadlerstraße Osten: A7 - Mühlkreisautobahn Süden: Am Bindermichl 75 bis 79 Westen: Am Bindermichl, Stadlerstraße Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 10-047-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan SW 100/12 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 19 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Waldegg (Straßenplan ST210005, zum Bebauungsplan 10-047-01-01, Stadlerstraße); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST210005, ,Stadlerstraße‘, KG Waldegg, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST210005, ,Stadlerstraße‘, KG Waldegg, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan ,ST210005‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 17. März 2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. Die Straßen dienen vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik zu G 17: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, beim Antrag G 17 enthalten wir uns der Stimme. Wir sind sehr für Nahverdichtung, glauben aber, dass das in erster Linie doch die Mobilisierung von brachliegenden Flächenbaulücken, Überbauungen usw. passieren sollte, aber nicht, wie in diesem Fall, nach unserer Meinung, durch Anlasswidmungen.“ Der Antrag G 17 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (7) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Anträge G 18 und G 19 werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Schmid berichtete über die Anträge G 20 und G 21 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 20 Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz, KG Lustenau (Posthofstraße- Heimlhofstraße, Teilfläche der Grundstücke 1175/78 und 1315/3); Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, ,Posthofstraße – Heimlhofstraße‘ Teilflächen der Grundstücke 1175/78 u. 1315/3, KG Lustenau, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, ,Posthofstraße – Heimlhofstraße‘, Teilflächen der Grundstücke 1175/78 u. 1315/3, KG Lustenau, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Plan ,ST200009‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 26. Februar 2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.‘ und führt weiters aus: „Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, weil dieser Antrag die Vorbereitung auf eine Veräußerung ist. Wenn man die gerade erst beschlossene Stadtstrategie ernst nimmt, sollte das die Stadt zukünftig unterlassen und Eigentum und Grundflächen wieder in ihren Besitz bringen.“ G 21 Erstellung eines mittelfristigen Modernisierungsplanes für die Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) in Linz Der Gemeinderat beschließe: „1.1 Grundsatzgenehmigung des mittelfristigen Modernisierungsplan VLSA: Folgendes Vorhaben wird grundsätzlich genehmigt: Erstellung eines mittelfristigen Modernisierungsplanes für die Verkehrslichtsignalanlagen in Linz durch eine Projektgruppe bestehend aus ÖBV, Planung, Technik und Umwelt (PTU), Innovationsbüro, Magistratsdirektion (MDion) / Organisation und Digitalisierung, Finanzen und Wirtschaft (FIWI) und weiteren Stakeholdern. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung öffentliche Beleuchtung und Verkehrstechnik wird mit der Erstellung des mittelfristigen Modernisierungsplanes im Wege der Projektgruppe (ÖBV, PTU, Innovationsbüro, MDion / Organisation und Digitalisierung, FIWI), mit der Vorlage des mittelfristigen Modernisierungsplanes an den Gemeinderat zur Beschlussfassung und in weiterer Folge nach Einholung der erforderlichen Beschlüsse mit dessen Umsetzung beauftragt. 1.2. Bedeckung Die erforderliche Bedeckung soll in den kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik zu G 20: „Ganz kurz. Wir enthalten uns bei G 20 der Stimme aus denselben Gründen, wie Die Grünen.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn zu G 20: „Von mir gibt es auch eine Stimmenthaltung zu G 20.“ Der Antrag G 20 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (7) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag G 21 wird einstimmig angenommen. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über die Anträge H 1 und H 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 1 Erweiterung des Schwerpunktprogramms zur GründerInnen bzw. JungunternehmerInnenförderung um den Standort LIT Open Innovation Center Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Richtlinie zur GründerInnen- bzw. JungunternehmerInnenförderung. Die Einzelbeschlüsse der jeweiligen Förderungen werden nach budgetär zur Verfügung stehenden Mittel von dem gemäß den Wertgrenzen laut StL 1992 jeweils zuständigen Organ getroffen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beiliegende Treuhandvereinbarung zu unterfertigen. 3. Die Verrechnung der Kosten erfolgt auf FiPos 1.755000 mit Funktionsbereich 107 ,Gründerförderung‘ im Fonds 789000. Für das Jahr 2021 belaufen sich die Kosten auf max. 20.000 Euro. 4. Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2022 bis 2023 sind in den jeweiligen Voranschlägen zu berücksichtigen. LIT Open Innovation Center (OIC) Richtlinie zur GründerInnen- bzw. JungunternehmerInnenförderung Es gelten die Allgemeine Förderungsrichtlinie und die Wirtschafts-Förderungsrichtlinie der Stadt Linz. 1. Ziel der Förderung Das LIT Open Innovation Center (OIC) ist mit seinen inhaltlichen Schwerpunkten in den Bereichen Artifical Intelligence, Roboter Intelligence, IT Security, Informationselektronik und Industrie 4.0 ein wichtiger Impulsgeber für die Weiterentwicklung dieser Themen im unmittelbaren Umfeld und am Wirtschaftsstandort Linz. Daher soll auch die Entwicklung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze an diesem Standort mit gezielter Förderung der Ansiedelung technologieorientierter Unternehmen und Forschungseinrichtungen für den Zeitraum von drei Jahren ab Besiedlungsbeginn bzw. ab Inkrafttreten dieser Richtlinie sichergestellt werden. Diese Förderung kommt aber nur jenen, den nachgenannten Anforderungen entsprechenden Unternehmen und Forschungseinrichtungen zugute, die sich im OIC niederlassen und ist unabhängig von sonstigen Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Linzer Wirtschaftsförderungsprogrammes zu sehen. 2. Antragsberechtigte FörderungswerberInnen FörderungswerberInnen können EinzelunternehmerInnen und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Bürgerlichen Rechtes und des Unternehmensrechtes sein, deren Gründung zum Zeitpunkt des Erstbezuges von Räumlichkeiten im OIC nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Als FörderungswerberInnen kommen Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Frage, die wesentlich in den Bereichen Artifical Intelligence, Roboter Intelligence, IT Security, Informationselektronik und Industrie 4.0 generell unter Einsatz zugehöriger Instrumente forschen, entwickeln, analysieren, produzieren und/oder ergänzende Dienstleistungen für solche Unternehmen bzw. deren Versorgung erbringen. Bei Antragstellung muss die jeweilige einschlägige Gewerbeberechtigung oder sonstige notwendige behördliche Ausübungsbefugnis nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen antragstellende Unternehmen – um dem Förderungsziel der vornehmlichen Unterstützung von Existenzgründungen und JungunternehmerInnen gerecht zu werden – hinsichtlich ihrer Betriebsgröße zum Zeitpunkt des Erstbezuges von Plätzen im OIC der Definition von kleinen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie entsprechen, wofür die folgenden Kriterien gelten: - Beschäftigung von weniger als 50 Personen (VZÄ) und - einen Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro und - eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro und - zu maximal 25 Prozent im Besitz von einem oder mehreren klein- und mittelbetrieblichen Unternehmen sind und - keine Großunternehmen im Sinne der EU Definitionen, als MiteigentümerInnen haben. - Ein Antragsteller kann mit ein und demselben Projekt nur einmal gefördert werden. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Förderung Gefördert wird das monatliche Nutzungsentgelt für bis zu max. drei Arbeitsplätzen pro Förderwerber*innen im OIC. Ein Arbeitsplatz beinhaltet einen Fixplatz inklusive Schreibtisch, Stuhl, Stauraum, sowie einer Internetanbindung und die Nutzung der Allgemeinflächen wie Besprechungsräume, Teeküchen und Sanitärräume. Die Förderungshöchstdauer beträgt max. drei Jahre ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Einzuges im OIC bzw. ab Inkrafttreten dieser Richtlinie 1. Juli 2021. Die Höhe der Förderung beträgt im ersten Jahr der Laufzeit 50 Prozent, für das zweite Jahr 40 Prozent und das dritte Jahr 30 Prozent des Nutzungsentgelts (Entgelt 2021: monatlich max. 260,10 Euro netto je Arbeitsplatz) exkl. MwSt. sowie der Indexanpassung. 4. Förderungsvoraussetzungen Neben dem Erstbezug von Flächen im OIC sind weitere Voraussetzungen, dass die Gründung des Unternehmens bzw. der Forschungseinrichtung nicht länger als max. drei Jahre, gerechnet ab dem Beginn des Mietverhältnisses, zurückliegt. Weiters ist die Antragsvoraussetzung der formgültige, unbedingte Abschluss eines Bestandsvertrags mit der Open Innovation Center GmbH. Der Förderungsantrag ist über die Open Innovation Center GmbH zu stellen und in weiterer Folge von dieser im Namen und auf Rechnung der Stadt die Verrechnung der Mietenzuschüsse treuhändig abzuwickeln. Ein Unternehmenskonzept mit entsprechender Dokumentation (Geschäftsplan, Planungsrechnungen etc.) ist vorzulegen und die entsprechende Gewerbeberechtigung bzw. sonstige behördliche Befugnisse nachzuweisen. Wenn das förderungswerbende Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person geführt wird, müssen der/die JungunternehmerInnen geschäftsführende GesellschafterInnen sein und zumindest 51 Prozent der Geschäftsanteile besitzen. Zur Berechnung der Beschäftigtenzahl ist der Beschäftigtenstand zum Zeitpunkt der Antragstellung heranzuziehen, wobei Teilzeit- oder saisonbedingte Beschäftigte auf Vollzeitbasis (VZÄ) umzurechnen sind. Zur Umsatzberechnung sind die zum Antragszeitpunkt bereits getätigten Nettoumsatzerlöse, bei Existenzgründer*innen, die zu diesem Zeitpunkt bereits schriftlich erteilten Aufträge exklusive Erlösschmälerungen, Mehrwertsteuer etc. heranzuziehen. Alle diese Unterlagen sind binnen angemessener Frist, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Antragstellung nachzureichen; kommt diese Dokumentation nicht fristgerecht zustande, wird das unvollständige Ansuchen außer Evidenz genommen und ist als gegenstandslos zu betrachten. 5. Antragstellung und Verfahren Der Förderungsantrag ist nach diesen Richtlinien mittels des dafür vorgesehenen Formulars im Wege über die Open Innovation Center GmbH an den Magistrat der Stadt Linz, Finanzen und Wirtschaft, Abteilung Wirtschaft und EU (FIWI/WEU), 4041 Linz, Hauptstr. 1 - 5, zu richten und alle erforderlichen Unterlagen beizuschließen. Der Antrag ist gebührenfrei. Die Open Innovation Center GmbH prüft die Plausibilität und Vollständigkeit des Antrages samt Unterlagen und leitet das komplette Förderungsansuchen mit einer Förderempfehlung auf elektronischem Weg an FIWI/WEU weiter. Im Falle einer positiven Entscheidung wird die administrative Abwicklung von der Open Innovation Center GmbH im Namen und auf Rechnung der Stadt Linz durchgeführt. Die Auszahlung der jeweiligen Förderung erfolgt nach Beschlussfassung der städtischen Organe auf der Grundlage quartalsweiser Anforderungslisten der Open Innovation Center GmbH jeweils im Nachhinein. Die zur treuhändigen Verwendung überwiesenen Beträge werden den Mietenkonten der FörderungsnehmerInnen gutgeschrieben oder diesen direkt überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die beschriebene Förderung besteht nicht; im Falle einer Ablehnung des Förderungsantrages wird der/die FörderungswerberIn über diese Entscheidung schriftlich informiert. Die Stadt Linz behält sich vor, eine Prüfung der Abläufe und der Mittelzuordnungen, aber auch der rechtmäßigen Verwendung der Förderung (betriebliche Eigennutzung der geförderten Räumlichkeiten) jederzeit durch ihre Organe bzw. Beauftragten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. 6. Gültigkeit Diese Richtlinie tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2023.“ H 2 Baumpflanzoffensive Linz - Umsetzung Kroatengasse; Grundsatzgenehmigung sowie Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung des Bauvorhabens vom Gemeinderat auf den Stadtsenat maximal 988.000 Euro davon 628.000 Euro 2021 und 360.000 Euro 2022; Genehmigung einer Kreditübertragung Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Durchführung des Bauvorhabens ,Baumpflanzoffensive Linz – Umsetzung Kroatengasse‘ mit einem maximalen Kostenrahmen in Höhe von 988.000 Euro wird beschlossen. Die zur Durchführung erforderlichen Leistungen werden nach dem BVergG 2018 beschafft. 2. Die Zuständigkeit des Gemeinderates gemäß § 46 Abs. 1 Z 10 StL 1992 für die Durchführung des Bauvorhabens wird wie aus der Beilage ersichtlich befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 auf den Stadtsenat übertragen. Die beiliegende Übertragungsverordnung wird beschlossen. 3. Die aktuellen Sponsoringzusagen belaufen sich auf mindestens 23.000 Euro, welche als Mehreinnahmen diesem Projekt zufließen und in dieser Größenordnung 2022 zu veranschlagen sind. Allfällige darüber hinaus lukrierbare Sponsoringmittel für dieses Projekt fließen ebenfalls zweckgebunden zu und reduzieren die zu bedeckenden Gesamtkosten für 2022 entsprechend. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 628.000 Euro für 2021 und in der Höhe von 360.000 Euro für 2022 erfolgt auf der FiPos 1.006100 (Sonstige Grundstückseinrichtungen), mit dem HP08030 (Baumpflanzung, Baumqualitätscheck) auf dem Fond 840100 (Grundbesitz – Öffentliches Gut). Für die Bedeckung der fehlenden 360.000 Euro ist im Budget 2022 Vorsorge zu treffen. 5. Die Kreditübertragung in Höhe von 250.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit FB 88 (Lfd. Transfers an Unternehmen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.006100 (Sonstige Grundstückseinrichtungen) mit dem HP08030 (Baumpflanzung, Baumqualitätscheck) auf dem Fond 840100 (Grundbesitz – Öffentliches Gut) wird genehmigt. 6. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung des Bauvorhabens ,Baumpflanzungsoffensive Linz – Umsetzung Kroatengasse; (Übertragungsverordnung Baumpflanzungsoffensive – Kroatengasse) Nach § 46 Abs. 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBl. Nr. 7/1992 in der geltenden Fassung wird verordnet: § 1 Übertragung der Zuständigkeit (1) Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z 10 StL 1992 für die Durchführung des Bauvorhabens ,Baumpflanzungsoffensive Linz – Umsetzung Kroatengasse‘ wird dem Stadtsenat zur kollegialen Beschlussfassung übertragen. (2) Von der Zuständigkeitsübertragung umfasst sind sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens zu fassenden Beschlüsse, in denen kein besonderes Quorum für die Beschlussfassung vorgesehen ist. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amts-blatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik zu H 2: „Wir werden uns hier der Stimme enthalten, auch wenn es uns nicht ganz leichtfällt, weil wir das Pflanzen von Bäumen im Straßenraum natürlich grundsätzlich befürworten. Die Vorgehensweise missfällt uns aber sehr. Wir nehmen dieses Projekt als husch-husch, schnell-schnell Wahlkampfprojekt wahr. Diese Wahrnehmung wird durch unsere Gespräche mit den Anrainern und auch mit Leuten im Magistrat bestärkt. Dabei kommt man klar zum Schluss, dass es sehr schnell gegangen ist, deswegen haben wir auch diese Anfrage gemacht, die das auch bestätigt. Bürgerbeteiligung, so wie es in der Stadtstrategie verankert ist, gab es hier schlicht und einfach nicht. Es gab eine Information - so hast du es vorhin genannt, Bernhard -, aber Bürgerbeteiligung, wo man sozusagen alle Steakholder hereinholt und Interessen ausgleicht, gab es nicht. Ich glaube, das ist Fakt. Uns stört hier besonders, dass die Chance vertan wird. Wir reden immerhin von einem Ein-Millionen-Projekt - das ist nicht nur so ein kleines Ding - und vom ersten Projekt in dieser Baumpflanzungsoffensive im Straßenraum. Hier wird die Chance vertan, ein Best Practice Pilotprojekt zu machen, das bedauern wir. Wir hätten in Wirklichkeit auch das Stichwort Fußgängerfreundlichkeit und auch die Fahrradverkehrsfreundlichkeit wieder integrieren und die Kreuzungsbereiche verbessern können. Es ist schade, dass wir hier wie sozusagen aus einer Säule irgendwie monokausal vorgehen, das bedauern wir. Die Chance ist verpasst, hier wollen wir nicht mitmachen. Das Projekt ist für ein gutes Pilotprojekt zu teuer und eigentlich fragen wir uns, warum es gerade die Kroatengasse ist. Es gab mehrere Straßen. Gerade im Neustadtviertel wäre es unseres Erachtens mit nur zwei oder drei Prozent Grünanteil besser gewesen. Also eine Stimmenthaltung.“ Gemeinderat Kleinhanns zu H 2: „Bei diesem Punkt Kroatengasse werden auch wir uns der Stimme enthalten. Es sind schon etliche Dinge angeführt worden, die hinken. Die Bürgerbefragung ist nicht optimal erfolgt und auch die Letztausfertigung der Pläne liegt nicht vor. In unserer Fraktion wurde heute noch eingehend darüber diskutiert. Aus unserer Sicht ist das nicht abstimmungsreif. Danke. Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, der bevorstehende Wahltermin wirft ganz offensichtlich seine Schatten voraus. Ich darf zu Lorenz Potočnik sagen, dass es eher eine vertane Chance für die NEOS ist, mit einem Abstimmungsverhalten zu beweisen, dass sie das, was sie immer fordern und wollen und vor sich hertragen, auch dann einmal tatsächlich im Gemeinderat beschließen. Wenn ihr heute bei diesem Beschluss nicht dabei seid, dann zeigt das ganz deutlich, dass das, was hier immer vollmundig vorgetragen und verlangt wird, nicht zusammenpasst. Vorhin hast du bei der Stadtstrategie gesagt, dass es Zeit ist, den MIV zurückzudrängen und an die Bewohner mehr zurück zu geben. Minuten davor fragt mich Frau Kollegin Lackner, wo die Autos parken sollen, die durch die Baumpflanzungen wegfallen. Ich frage mich, lieber Lorenz, und das musst du dich auch fragen, wie das alles zusammenpasst. Ich muss dir sagen, ich beobachte das nicht erst jetzt bei diesem Punkt, sondern seit geraumer Zeit, dass du mit deinen Mitstreitern immer wahnsinnig hohe Ansprüche an andere stellst. Wie wäre es einmal mit einem Anspruch an sich selbst? Jetzt gäbe es die Möglichkeit. Wir kennen das bereits. Mit dem Verzicht auf die Fraktionsgelder. Bei den NEOS hat der hohe Anspruch an andere begonnen. Aber dann bei sich selbst die Fraktionsgelder auch entsprechend zu verwenden, das hat dann nicht funktioniert. So ist es auch jetzt beim Beschluss dieser Baumpflanzoffensive. Ich muss daher ganz klar sagen, das ist eine vertane Chance der NEOS, denn ihr könntet - ich weiß nicht genau, wie man euch jetzt bezeichnet, ihr seid zumindest noch eine NEOS-Fraktion - hier auch beweisen, dass ihr das, was ihr einfordert, auch einmal mit einem Beschluss und mit einer Zustimmung untermauern würdet. Das ist hier einmal ganz klar festzuhalten. Zweiter Punkt, dass es zu teuer ist: Entweder es ist zu günstig, husch-pfusch oder es ist zu teuer. Das ist interessant, denn wir haben noch gar nicht ausgeschrieben. Wir kennen den ganz konkreten Betrag noch gar nicht, um den wir dieses Projekt realisieren können. Der Gemeinderat beschließt heute einmal einen grundsätzlichen maximalen Kostenrahmen. Zwischenruf Gemeinderat Kleinhanns: „Ohne Projekt!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Zu dem komme ich dann noch, Günther Kleinhanns. Warum die Kroatengasse? Weil es der Gemeinderat beschlossen hat, im Übrigen auch du. (Beifall ÖVP) Der Gemeinderat hat den Masterplan beschlossen, das wissen die allermeisten Gemeinderäte. Wir haben zugleich elf Straßen konkret ausgewählt, in denen die Detailplanung beginnen wird. Zur FPÖ vielleicht noch ein Punkt. Ich weiß überhaupt nicht, Günther Kleinhanns, wie du darauf kommst, dass es keinen Plan gibt. Selbstverständlich gibt es einen. Ich wundere mich auch, weil die Vertreter der FPÖ im Ausschuss ohne Frage zugestimmt haben. Da gab es keine Frage nach einem Plan oder wie auch immer. In den kann man bei mir jederzeit einsehen. Es ist alles vorhanden. Die Anwohner der Kroatengasse haben übrigens an drei Tagen in den Plan einsehen können und bei anderen Terminen auch. Das kann nur ein vorgeschobenes Argument sein. Jedenfalls bedanke ich mich bei allen anderen Fraktionen für die avisierte Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Potočnik zur tatsächlichen Berichtigung: „Ganz so kann ich das nicht auf mir sitzen lassen. Ich weiß nicht, ob es eine tatsächliche Berichtigung ist.“ (Unruhe) Bürgermeister Luger: „Herr Kollege, ob sitzen lassen oder nicht, ist nicht das Thema. Es gibt Spielregeln, die auch von Ihnen einzuhalten sind und es gibt eine Ordnung. Die Ordnung heißt, dass ich Ihnen im Falle einer tatsächlichen Berichtigung das Wort zu erteilen habe. Das werde ich hiermit auch tun. Sollte sich herausstellen, dass es keine tatsächliche Berichtigung ist, ist es als Vorsitzender auch meine Aufgabe, Ihnen das Wort zu entziehen, um unsere Regeln einzuhalten. Sie sind an der Reihe.“ Gemeinderat Potočnik zur tatsächlichen Berichtigung: „Gut. Ich will nur sagen, ich glaube, Bernhard, du hast die Sachebene verlassen und hier alle möglichen Themen vermischt. Ich habe es begründet.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag H 1 wird einstimmig angenommen. Der Antrag H 2 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (13) sowie Gemeinderat Potočnik und Gemeinderätin Lackner, beide NEOS, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Balihodzic berichtet über H 3 Gewährung einer Subvention an die Firma KOOP Live-Marketing GmbH (Krone Stadtfest 2021); maximal 47.000 Euro sowie maximal 14.450 Euro in Form einer Naturalförderung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Fa. KOOP Live-Marketing GmbH, 4221 Steyregg, Linzer Str. 47, für die Ausrichtung des Krone Stadtfests vom 19. bis 22. August 2021 in Linz, eine Förderung in Form eines liquiden Zuschusses von max. 47.000 Euro. Des Weiteren können max. 14.450 Euro als Naturalsubvention im Wege städtischer Dienstleistungen der Geschäftsbereiche Finanzen und Wirtschaft (FIWI), Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) und Feuerwehr und Katastrophenschutz (FW) von gesamt max. 14.450 Euro (Selbstbehalt 9750 Euro) in Anspruch genommen werden. 2. Die städtische Förderung wird auf der Basis einer Förderungsvereinbarung, die auch die sonst für städtische Förderungen üblichen Rahmenbedingungen regelt, wie folgt zur Verfügung gestellt: Die Auszahlung des liquiden Förderungsbetrages in Höhe von max. 47.000 Euro erfolgt in zwei gleichen Raten zu je max. 23.500 Euro, wobei die erste Rate nach Vorlage der unterfertigten Förderungsvereinbarung und die zweite Rate nach Vorlage der Endabrechnung und Abnahme der Kosten- und Einnahmennachweise freigegeben wird. Städtische Dienstleistungen im Gegenwert von max. 14.450 Euro können vom Förderungswerber nach Bedarf bei den zuständigen Geschäftsbereichen als Naturalsubvention abgerufen werden. Die Geschäftsbereiche melden die Inanspruchnahme an das FIWI/Abt. Wirtschaft und EU (WEU) als Koordinationsstelle. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Abweichend davon gilt Pkt. 1. des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 2021, GZ 201-1/120221. 3. Die beiliegende Förderungsvereinbarung wird genehmigt. Mit der Abwicklung bzw. der Koordination der Abrechnungsvorgänge wird der Geschäftsbereich FIWI/Abt. WEU beauftragt. 4. Die Bedeckung bzw. Verrechnung der für diese Förderung benötigten liquiden Mittel erfolgt über die FiPos 1.755000 ,Transfers an Unternehmen‘ im Fonds 789000. Die Verrechnung der Einnahmen SGS erfolgt auf den FiPos 2.816000 mit FB 245 ,Selbstbehalt Naturalsubventionen‘, in den Fonds 640100, 814000 und 860000. Die Einnahmen FIWI werden auf der FiPos 2.811000 ,Miet- und Pachtertrag‘ im Fonds 840000 verrechnet.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wie jedes Jahr gibt es von mir eine Gegenstimme, weil wir der Ansicht sind, dass die Kronen Zeitung durchaus in der Lage ist, dieses Fest selbst zu finanzieren. Danke.“ Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich habe meine Meinung zu den letzten Jahren nicht geändert. Ich möchte bekanntgeben, dass ich auch, wie in den letzten Jahren, keine Notwendigkeit sehe, dass das Krone Fest unter dem Deckmantel der Wirtschaftsförderung gefördert wird, deswegen gibt es von mir eine Gegenstimme. Ich denke, man sollte einen Vergleich ziehen. Wir haben jetzt gerade zum Beispiel unter H 1 auch die GründerInnenförderung um 20.000 Euro beschlossen. Ich finde man sollte, den Wirtschaftsstandort aus dem Budget der Wirtschaftsförderung mehr fördern, indem man gerade jetzt nach Corona oder mit Corona schaut, wie man die Gründerinnen und Gründer fördern kann und wie man in Linz die Wirtschaft wieder fördern kann. Ich glaube, es ist schon einiges geschehen, aber da werden wir in Zukunft noch mehr brauchen, deswegen hier eine Gegenstimme. Also eine Stimme für mehr Wirtschaftsförderung und kein Krone Stadtfest.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (7) sowie Gemeinderat Potočnik und Gemeinderätin Lackner, beide von den NEOS, und bei Gegenstimmen von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Prammer berichtet über H 4 Mobiles Grün – Umstellung von zirka 50 Bäumen und Sträuchern auf winterharte Pflanzen; maximal 90.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 90.000 Euro (inkl. USt) genehmigt: Mobiles Grün – Umstellung von ca. 50 Bäumen und Sträuchern auf winterharte Pflanzen. Die Entscheidung über konkrete Anschaffungen im Rahmen dieses Projektes ist dem nach den Vorschriften des StL 1992 jeweils zuständigen Organ vorbehalten. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 90.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.002100 mit dem HP08012 (Straßenbegleitgrün) im Fonds 815000 (öffentliche Anlagen). Die Kreditübertragung in Höhe 90.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit FB 88 (Lfd. Transfers an Unternehmen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.002100 mit dem HP08012 (Straßenbegleitgrün) im Fonds 815000 (öffentliche Anlagen) wird genehmigt. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Wortmeldung Gemeinderätin Lackner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen diese Maßnahme natürlich sehr. Aus meiner ganz persönlichen Sicht kommt sie aber sehr, sehr spät. Stadtökologie ist schon seit Jahrzehnten ein Thema und die Bestückung öffentlicher Plätze und Straßen mit mediterranen Pflanzen ist in dieser Hinsicht kontraproduktiv. Die Pflanzen müssen im Winter in beheizte Glashäuser gebracht werden, daher werden sie auch ausgetauscht. Was mich dabei aber erstaunt, ist die Tatsache, dass es dafür ein eigenes Budget braucht. Die zuständige Abteilung betreibt, meines Wissens eine eigene Gärtnerei und Baumschule und schafft es aus eigener Kraft dennoch nicht, diese Umstellung zu bewerkstelligen. Es handelt sich um standortgerechte Pflanzen, die künftig gesetzt werden sollen. Die hätte man auch bereits in den vergangenen Jahren sehr gut heranziehen und bereits auf Töpfe großziehen können, damit man sie dann problemlos austauschen kann. Darüber hinaus kann man aus dem Verkauf der winterharten Großpflanzen einen Verkaufserlös erzielen. Grundsätzlich stehen wir dieser Maßnahme positiv gegenüber und darum avisieren wir auch unsere Zustimmung. Danke.“ Schlusswort Gemeinderat Prammer: „Nachdem es offensichtlich von allen eine Zustimmung gibt, bedanke ich mich dafür.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über H 5 Errichtung von Hundefreilaufflächen im Bereich Ing. Sternpark und Parkanlage Bezirkshauptmannschaft-Urfahr; Grundsatz-genehmigung; 90.500 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Vorbehaltlich der Beschlussfassung einer Verordnung nach § 6 Abs. 4 Z. 1 Oö. Hundehaltegesetz 2002 wird folgendes Vorhaben mit einem maximalen Kostenrahmen von 90.500 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Errichtung zweier eingezäunter Hundefreilaufflächen in den Bereichen Ing. Sternpark (EZ 783/1) inkl. einer Trinkwasserstelle im Bereich der derzeitigen Hundefreilauffläche (Größe ca. 4700 Quadratmeter), sowie auf der Grünfläche bei der BH-Urfahr (Größe ca. 850 Quadratmeter) Die für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Verträge bedürfen der Beschlussfassung des gemäß StL 1992 jeweils zuständigen Organs. 2. Die Kreditübertragung in Höhe 68.000 Euro von der FIPOS 1.755200 mit FB 88 (Lfd. Transfers an Unternehmen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FIPOS 1.006100 (Sonstige Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP08015 im Fonds 815000 Öffentliche Anlagen, Hundefreilaufflächen wird genehmigt. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 90.500 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FIPOS 1.006100 Sonstige Grundstückseinrichtungen mit dem Haushaltsprogramm HP08015 im Fonds 815000 Öffentliche Anlagen Hundefreilaufflächen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Projekte durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I. ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Gemeinderat Strigl berichtet über I 1 Errichtung von Niederspannungsleitungen im Zuge des Projekts „Landstrom“; Vergabe des Auftrages; maximal 334.800 Euro (voraussichtlich für das Jahr 2023) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Für die bauliche Errichtung der Niederspannungsleitungen, im Zuge des Projekts „Landstrom, wird die Linz AG, als gesetzlich definierter (gemäß ,Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010‘) und in diesem Fall zuständiger Netzbetreiber, mit der Durchführung dieses Teilprojekts beauftragt. Auftragssumme: maximaler Gesamtpreis in 334.800 Euro (inkl. USt.) Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich ,Finanzen und Wirtschaft‘, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 334.800 Euro (inkl. USt.) erfolgt auf der FiPos 1.728000 ,Sonstige Leistungen‘ im Fonds 661000 (Hafen und Hafeneinrichtungen). Die Einzahlung der Förderung – vorbehaltlich der Beschlussfassung – durch das Land Oberösterreich erfolgt auf der FiPos 2.301100 ,Kapitaltransfer vom Land‘ im Fonds 661000 (Hafen und Hafeneinrichtungen). Die Bedeckung der Kosten soll voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgen. 3. Der Geschäftsbereich ,Gebäudemanagement und Tiefbau‘ wird beauftragt, für das gegenständliche Projekt eine laufende Bauaufsicht- bzw. Rechnungskontrolle durchzuführen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Lang-Mayrhofer: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich wirklich sehr über diesen heutigen Beschluss für die Landstromanlagen und deswegen möchte ich mich auch nochmals zu Wort melden. Es war ein sehr langer Prozess, das wissen wir alle, bei dem sich sehr viele Beteiligte, was den Landstrom betrifft, für eine österreichweite einheitliche Lösung eingesetzt haben. Ich möchte mich ausdrücklich bei Landesrat Achleitner bedanken, dass wir erstens diese Förderung für diese Investition, die wir heute beschließen, vom Land erhalten und zweitens, dass diese österreichweite Lösung zwischen Bund und Ländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien und den Donaugemeinden gemeinsam möglich wurde. Natürlich möchte ich mich ganz besonders bei der Linz AG unter Generaldirektor Erich Haider, der diese Landstromanlagen als Investor und Betreiber errichtet, bedanken. Die Investitionen in die Landstromanlagen sind ein klares Bekenntnis der Stadt Linz für eine umweltfreundliche und nachhaltige Donauschifffahrt. Darüber sind wir uns, glaube ich, alle einige. Wir wollen einen nachhaltigen und ökonomischen Donautourismus, der einerseits viele Besucher nach Linz bringt und andererseits die Wertschöpfung in der Stadt Linz steigert. Dazu wurden seitens des Tourismus viele Maßnahmen gesetzt. Ich nenne hier nur eine Ver- und Entsorgungslände oder dieses Landstromthema, genauso wie auch eine eigene Wertschöpfungsmanagerin, die jetzt neu eingestellt wurde und noch vieles mehr. Es geht also darum, einerseits die Anliegen unserer Bevölkerung, aber auch die Anliegen des Tourismus in Einklang zu bringen. Ich glaube, mit dieser Maßnahme haben wir einen wichtigen Schritt seitens der Stadt Linz gesetzt und ich bin für die Zukunft sehr zuversichtlich. Danke.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es ist mir ein Bedürfnis, aus umweltpolitischer Sicht noch einmal zu unterstreichen, wie wichtig diese Maßnahme ist. Wir haben spätestens seit 2017 auch mit vielen Beteiligten sehr intensiv herumgekämpft, damit wir das bekommen. Es ist ein wesentlicher Punkt im sogenannten Maßnahmenpaket ,Luft‘, das die Stadt gemeinsam mit dem Land Oberösterreich ausgearbeitet hat, um die Grenzwertüberschreitungen, besonders was das Stickstoffdioxyd in Linz betrifft, in den Griff zu bekommen. Dabei spielt das schon eine wesentliche Rolle. Vielleicht nur noch eine Zahl, damit man sich das noch vor Augen führen kann. 2017 ist nicht zuletzt auch auf Bitte von uns und den MitarbeiterInnen im Umweltressort am Land Oberösterreich eine Studie durchgeführt worden, die zur Erkenntnis gekommen ist, dass die rund 1400 Schiffe, die 2017 in Linz angelegt haben, über das Jahr gerechnet nur in Linz in Summe 1,6 Millionen Liter Diesel verbraucht und verbrannt haben. Da sieht man, dass das schon eine enorme Bedeutung hat, wenn es gelingt, diese Emissionen wegzubringen, indem die Schiffe am Strom hängen. Ich wollte aus umweltpolitischer und klimapolitischer Sicht noch einmal betonen, wie wichtig diese Maßnahme ist und wie froh ich bin, dass das jetzt in die Gänge kommt.“ (Beifall Die Grünen) Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Wessela berichtet über I 2 Grundverkauf in der KG Katzbach (Mengerstraße – Universitätsgelände) um den Verkaufspreis in Höhe von 1,401.421,00 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) (FN 34897 w) Trabrennstraße 2c, 1020 Wien, die Grundstücke Nr. 762/3 und 750/4, beide KG Katzbach, mit einem Gesamtkatasterausmaß von 3327 Quadratmeter um den Gesamtkaufpreis von 1,401.421 Euro. 2. Für den Fall, dass Teilflächen des Grundstückes Nr. 750/4 innerhalb von zehn Jahren ab Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages in Bauland umgewidmet werden, hat die BIG eine Kaufpreisaufzahlung zu leisten. Sollte diese Umwidmung innerhalb von zwei Jahren erfolgen, leistet die BIG eine wertgesicherte Aufzahlung von 311 Euro pro Quadratmeter für die jeweils umgewidmete Fläche. Ansonsten ist die Kaufpreisaufzahlung zum Stichtag der rechtskräftigen Umwidmung durch einen Sachverständigen neu zu bestimmen, wobei die Kosten zulasten der Stadt gehen. Diese Verpflichtung ist auf sämtliche Teil- oder Gesamtrechtsnachfolger zu überbinden. Die Auswahl des Sachverständigen durch die Stadt Linz nimmt das GMT im Einvernehmen mit dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates vor. 3. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 4. Nach Baufertigstellung der neuen ,Grünschnittsammelstelle‘ samt Verkehrsanbindung und Vorliegen der planlichen Darstellungen soll das zuständige Organ der Stadt Linz mit der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. einen verbücherungsfähigen Dienstbarkeitsvertrag zu nachstehenden Konditionen abschließen: Die Stadt Linz leistet für die ,Grünschnittsammelstelle‘ auf Grundstück Nr. 750/3, KG Katzbach, im Ausmaß von ca. 790 Quadratmeter ein wertgesichertes Entgelt von 0,68 pro Quadratmeter und Monat und für die verkehrsmäßige Inanspruchnahme des Grundstückes Nr. 750/4 (ca. 60 Quadratmeter) ein wertgesichertes Entgelt von 0,57 Euro pro Quadratmeter und Monat. Weiters verzichtet die BIG auf die Dauer von 30 Jahren auf das Recht der Kündigung. 5. Sämtliche Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung des Kaufvertrages trägt, mit Ausnahme allfälliger Lastenfreistellungskosten und der Immobilienertragsteuer, die BIG. Alle im Zusammenhang mit den Dienstbarkeitsverträgen entstehenden Gebühren, öffentlichen Abgaben und Kosten gehen zulasten der Stadt Linz. Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung trägt jeder Vertragsteil für sich. 6. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 1,401.421 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 7. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in derzeit unbestimmbarer Höhe für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.710000 im Fonds 840000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG). 8. Die Verrechnung des Dienstbarkeitsentgeltes für das Rechnungsjahr 2022 in Höhe von derzeit ca. 6856,80 Euro erfolgt auf der FiPos 1.700200 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 840000 (Grundbesitz). In den Folgejahren soll für das Dienstbarkeitsentgelt Vorsorge im Budget getroffen werden. Die Verrechnung erfolgt auf der zum Fälligkeitszeitpunkt geltenden FiPos.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir halten das Grundstück für strategisch und denken, dass hier im Sinne der Stadt und der langfristigen Nutzung ein Baurecht sinnvoller gewesen wäre. Darum gibt es von uns eine Stimmenthaltung.“ Gemeinderat Mag. Langer, M.A: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich darf mich meinem Vorredner anschließen. Auch wir sehen andere Möglichkeiten, wie man das Grundstück der Nutzung zur Verfügung stellen kann und enthalten uns daher der Stimme.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Von mir gibt es auch eine Stimmenthaltung.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (7) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über I 3 Liegenschaftsverkauf in der KG Linz durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG (Pfarrgasse und Pfarrplatz) um den Verkaufspreis von insgesamt 2,985.271 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz stimmt dem Verkauf der Liegenschaft EZ 1272, KG Linz, mit dem neugeschaffenen Grundstück Nr. 7 im Ausmaß von 666 Quadratmeter samt den darauf befindlichen Gebäuden ,Pfarrgasse 13 und 15‘ sowie ,Pfarrplatz 15 und 16‘ durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG zum Kaufpreis von 2,985.271 Euro an die GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, FN 79323 b, Eisenhandstraße 30, 4021 Linz, zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen, zu. 2. Die Verrechnung der von der Stadt Linz zu tragenden Immobilienertragsteuer für das Rechnungsjahr 2021 in Höhe von max. 105.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.710000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG) im Fonds 840000.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Langer, M.A: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir werden uns aufgrund dessen, dass wir die Liegenschaften als strategisch erachten und daher nicht verkaufen wollen, der Stimme enthalten. Auch wenn der ILG ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird, würden wir es besser finden, vom Verkauf abzusehen und die Gebäude selbst zu nutzen und zu entwickeln. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Potočnik: „Von uns gibt es eine Gegenstimme. Wir glauben, dass die GWG nicht der richtige Besitzer ist. Wie wir wissen, hat die GWG als Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft hier Schwierigkeiten mit dem Denkmalschutz, das haben wir bei der Sintstraße und anderen Objekten gesehen. Ich glaube, es hätte viel sinnvollere Modelle gegeben, diese Immobilie auch für Wohnungen zu nutzen. Von uns gibt es eine Gegenstimme.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Wir sind der Ansicht, es bleibt immerhin im eigenen Bereich bei der GWG, aber wie man auch bei der Sintstraße gesehen hat, hat die Stadt damals auch die Sintstraße an die GWG verkauft und das ist dann mit einer Privatisierung ausgegangen. Wir denken auch, dass es keine gute Sache ist, das jetzt so zu lösen, indem man an die GWG verkauft. Von mir gibt es eine Gegenstimme.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Kleinhanns: „Ich darf vielleicht nur kurz auf Herrn Potočnik eingehen. Lorenz, der Denkmalschutz ist eine Bundesbehörde, der steht über allen und wird die einzelnen Eigentümer unterschiedlichen Namens und unterschiedlicher Adresse gleich behandeln. Ich mache mir da wenig Sorgen, auch bei der Sintstraße. Frau Kollegin Grünn, es ist natürlich eine sehr schwierige und harte Verhandlung, aber auch dort droht dem Stadtbild der Stadt Linz und dem Denkmalbestand keine Gefahr, sondern es wird entsprechend fachlich abgehandelt werden. Ich bitte daher nochmals um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (7) sowie bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Schörgendorfer, FPÖ, kommt um 16.19 Uhr in die Sitzung. Gemeinderat Grabmayr berichtet über I 4 Abtretung von Grundstücken sowie einer Teilfläche in der KG Kleinmünchen (Saporoshjestraße) – Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz in Höhe von insgesamt 282.100 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Linz Textil Holding AG, Wiener Straße 435, 4030 Linz, tritt die Grundstücke Nr. 3/1, Nr. 7/4 sowie eine Teilfläche aus Grundstück Nr. 10, Grundbuch 45202 Kleinmünchen, mit einem Gesamtausmaß von 806 Quadratmeter an die Stadt Linz, öffentliches Gut ab, wobei die Stadt Linz, öffentliches Gut hierfür eine Entschädigung von 350 Euro pro Quadratmeter zu leisten hat. Die Gesamtentschädigung beträgt sohin 282.100 Euro. 2. Die Kosten für die Errichtung des Übertragungs- und Übergabevertrages trägt ausschließlich die Linz Textil Holding AG. Sämtliche Kosten und Gebühren, die im Zuge der grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages entstehen, hat jeweils die Vertragspartei zu tragen, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst zu übernehmen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Übertragungs- und Übergabevertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 282.100 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.003100, mit dem Haushaltsprogram 05006, im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten). 6. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Polli, BEd, berichtet über I 5 Grundsatzbeschluss zur Erneuerung der Glashäuser und des Eingangsbereichs im Botanischen Garten sowie Auslobung eines Architekturwettbewerbs durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG in Höhe von 100.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Gemeinderat bekennt sich zur Neugestaltung der Glashäuser und des Eingangsbereichs des Botanischen Gartens bis zum Jahr 2024. 2. Die Immobilien Linz GesmbH und Co KG (ILG) wird beauftragt, zu diesem Zweck im Herbst 2021 einen Architekturwettbewerb auszuloben und bis Sommer 2022 durchzuführen. Die dafür von der ILG KG zu tragenden Kosten als Teil der Gesamterrichtungskosten in Höhe von maximal 100.000 Euro (exkl. USt), die bislang nicht im Wirtschaftsplan der ILG KG vorgesehen waren, werden genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Steiger berichtet über I 6 Durchführung von Adaptierungen in der Tabakfabrik, Magazin 2 durch die Immobilien Linz GmbH und CO in Höhe von 500.000 Euro (exklusive USt, Bandbreite plus/minus 15 Prozent, Basis Baukostenindex April 2021) für die Übersiedlung der IKT Linz GmbH von der Gruberstraße samt einvernehmliche Auflösung der Bestandverhältnisse zwischen Stadt Linz und Linz Services GmbH sowie Stadt Linz und IKT Linz GmbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Gemeinderat genehmigt der Immobilien Linz GmbH und Co KG (,ILG KG‘) Investitionen zur Adaptierung des als Edelrohbau anzumietenden 3. Obergeschosses des Magazins 2 der Tabakfabrik Linz (TFL) in Höhe von 500.000 Euro (exkl. USt, Bandbreite plus/minus 15 Prozent, Basis Baukostenindex April 2021), die bislang im Wirtschaftsplan 2021 der ILG KG noch nicht berücksichtigt waren. 2. Der Gemeinderat genehmigt die Hereinnahme des so neu entstehenden Objekts in den Generalmietvertrag zwischen der ILG KG und der Stadt Linz. Die Verrechnung der monatlichen Kosten für die Anmietung der Flächen mit ca. 1280 Quadratmeter im TFL-Gebäude durch die Stadt Linz in der Höhe von voraussichtlich 11.505 Euro (exkl. USt, exkl. Betriebskosten, inkl. der im Punkt 1 angeführten umgelegten Investitionskosten), erfolgt ab März 2022 auf der FiStl 505 Fonds 853000 (Wohn- und Geschäftsgebäude) FiPos 1.700200 (Miet- und Pachtaufwand) FB 214 (Objekte). 3. Die von der Stadt Linz nach Beschlusspunkt 2. anzumietenden Flächen in der Tabakfabrik Linz werden als Ersatzflächen für die bislang von IKT Linz GmbH in der Gruberstraße angemieteten ,Altflächen‘ an die IKT Linz GmbH weitervermietet. Die Weitervermietung erfolgt aufgrund des Bestandvertrages vom 20. März 2012 und somit zu unveränderten Konditionen. Die ,Altflächen‘ in der Gruberstraße sollen künftig für den Eigenbedarf der Stadt Linz genutzt werden. 4. Die einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages zwischen Stadt Linz und LINZ SERVICE GmbH über ,Neuflächen‘ in der Gruberstraße vom 5./19. Mai 2010 mit 28. Februar 2022 wird genehmigt. 5. Die einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages zwischen Stadt Linz und IKT Linz GmbH über ,Neuflächen‘ in der Gruberstraße vom 20. März 2012 mit 28. Februar 2022 wird genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Wir enthalten uns hier der Stimme.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über die Anträge I 7 und I 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge I 7 Abschluss eines Bestandvertrages zur Anmietung des Objektes (neungruppige Kinderbetreuungseinrichtung) an der Traundorfer Straße 286 Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des beiliegenden Bestandvertrages zur Anmietung des Objektes (neungruppige Kinderbetreuungseinrichtung) in der Traundorfer Straße 286, 4030 Linz und einer Außenfläche (Grundstücksnummer 1693/14, KG 45206 Pichling) zwischen der GIWOG Die Gemeinnützige Industrie-Wohnungsaktiengesellschaft, Welser Straße 41, 4060 Leonding und der Stadt Linz zum Zwecke des Betriebes einer Kinderbetreuungseinrichtung mit einem monatlichen wertgesicherten Bestandzins von insgesamt 18.921,10 Euro (exkl. USt) zzgl. Finanzierungskosten sowie die Weitergabe an das Kinder- und Jugend-Services (KJS) wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der anteiligen Kosten für den monatlichen Bestandzins der sechs Kindergartengruppen (inklusive Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, gesetzlicher Rücklage, inkl. Finanzierungskosten und Pauschale für Verwaltungskosten zuzüglich Eintragungsgebühr für die Pfandurkunde) in der Höhe von derzeit 14.758,46 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. 3. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Rückzahlungsrate für mobile Einrichtung der sechs Kindergartengruppen in der Höhe von derzeit 6977,94 Euro (exkl. USt) zuzüglich ortsüblicher Finanzierung ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200 Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. 4. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Betriebskosten für die Direktvergaben für sechs Kindergartengruppen in der Höhe von derzeit 3510 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. 5. Die Verrechnung der anteiligen Kosten der Vergebührung des Bestandvertrages für sechs Kindergartengruppen in der Höhe von 44.629,58 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.710200, öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß Finanzausgleichsgesetz (FAG) im Fonds 24000, Kindergärten. 6. Die Verrechnung der anteiligen Kosten für den monatlichen Bestandzins für drei Krabbelstubengruppen (inklusive Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, gesetzlicher Rücklage, inkl. Finanzierungskosten und Pauschale für Verwaltungskosten zzgl. Eintragungsgebühr für die Pfandurkunde) in der Höhe von derzeit 4162,64 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. 7. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Rückzahlungsrate für die mobile Einrichtung für drei Krabbelstubengruppen in der Höhe von derzeit 1968,14 Euro (exkl. USt) zuzüglich ortsüblicher Finanzierung ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. 8. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Betriebskosten für die Direktvergaben für drei Krabbelstubengruppen in der Höhe von derzeit 990 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. 9. Die Verrechnung der anteiligen Kosten der Vergebührung des Bestandvertrages für drei Krabbelstubengruppen in der Höhe von 12.587,83 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.710200, öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gem. FAG im Fonds 430000, Krabbelstuben.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns bei I 7 und I 8 der Stimme, weil wir glauben, dass das langfristig nicht klug ist.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. I 8 Abschluss eines Bestandvertrages zur Anmietung des Objektes (zehngruppige Kinderbetreuungseinrichtung) Am Hartmayrgut Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des beiliegenden Bestandvertrages zur Anmietung des Objektes (zehngruppige Kinderbetreuungseinrichtung) Am Hartmayrgut und einer Freifläche im Ausmaß von ca. 4100 Quadratmeter (EZ 2386, KG Urfahr) zwischen der HG 12 GmbH, Ferihumerstraße 13, 4040 Linz und der Stadt Linz zum Zwecke des Betriebes einer Kinderbetreuungseinrichtung mit einem monatlichen wertgesicherten Bestandzins von insgesamt 24.188 Euro (exkl. USt) sowie die Weitergabe an das KJS wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der anteiligen Kosten für den monatlichen Bestandzins der sieben Kindergartengruppen in der Höhe von vorläufig 18.866,64 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. Die Verrechnung der anteiligen Kosten für die Sonderausstattung – aufgerechnet als zusätzlicher monatlicher Bestandzins – der sieben Kindergartengruppen mit dem einmaligen Maximalbetrag in der Höhe von 35.100 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. 3. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Rückzahlungsrate für die Einrichtung und Ausstattung der sieben Kindergartengruppen in der Höhe von 6052,80 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. 4. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Nebenkosten für sieben Kindergartengruppen in der Höhe von derzeit 9535,50 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. 5. Die Verrechnung der anteiligen Kosten der Vergebührung des Bestandvertrages für sieben Kindergartengruppen in der Höhe von 8840,71 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.710200, öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gem. FAG im Fonds 24000, Kindergärten. 6. Die Verrechnung der anteiligen Kosten für den monatlichen Bestandzins der drei Krabbelstubengruppen in der Höhe von derzeit 5321,36 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. Die Verrechnung der anteiligen Kosten für die Sonderausausstattung – aufgerechnet als zusätzlicher monatlicher Bestandzins – der drei Krabbelstubengruppen mit dem einmaligen Maximalbetrag in der Höhe von 9900 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. 7. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Rückzahlungsrate für die Einrichtung und Ausstattung der drei Krabbelstubengruppen in der Höhe von derzeit 1707,20 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. 8. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Nebenkosten für die drei Krabbelstubengruppen in der Höhe von derzeit 2689,50 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. 9. Die Verrechnung der anteiligen Kosten der Vergebührung des Bestandvertrages für die drei Krabbelstubengruppen in der Höhe von 2493,53 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.710200, öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gem. FAG im Fonds 430000, Krabbelstuben.‘ und führt weiter aus: Bei diesem Antrag möchte ich im Vergleich zum vorherigen Antrag auch kritisch anmerken, dass wir damals mit der 2019 beschlossenen Vergabe nicht einverstanden waren. Im vorliegenden Fall ist es ein Stück weit unterschiedlich. Wir hätten uns auch gewünscht, dass die Stadt Linz gerade in einer Phase, wo eine günstige Refinanzierung für die Stadt möglich ist, das selber umgesetzt hätte. Wir werden dem Antrag aber dennoch zustimmen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über J 1 Gewährung einer Subvention an die RedSapata Kunst-, Kultur- und Tanzinitiative (Investitionen in technisches Equipment sowie Raumausstattungselemente und Raumadaptierungen) im Rahmen des Pakts für Linz; maximal 70.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der RedSapata Kunst-, Kultur- und Tanzinitiative, vertreten durch Frau Ilona Roth, Volksgartenstraße 5, 4020 Linz, wird 2021 für Investitionen in technisches Equipment sowie Raumausstattungselemente und Raumadaptierungen eine Investitionsförderung in Höhe von maximal 70.000 Euro gewährt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 70.000 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.777100 (Kapitaltransfers an priv. Organisationen) mit HP06501 (Kunst- und Kulturförderungen) im Fonds 351000. 4. Die Kreditübertragung von 70.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit FB88 (Lfd. Transferzahlungen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.777100 (Kapitaltransfers an priv. Organisationen) mit HP06501 (Kunst- und Kulturförderungen) im Fonds 351000 wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Giegler berichtet über J 2 Gewährung einer zusätzlichen Subvention an das Theater des Kindes (teilweise Abdeckung der laufenden Aufwendungen des Jahres 2020); maximal 110.000 Euro; insgesamt maximal 153.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt dem Theater des Kindes, Langgasse 13, 4020 Linz, für das Jahr 2020 eine zusätzliche Förderung in der Höhe von maximal 110.000 Euro zur teilweisen Abdeckung der laufenden Aufwendungen des Jahres 2020. Die Gesamtförderung der Stadt für 2020 beträgt dann unter Anrechnung der Förderung aus Kulturmitteln in Höhe von 43.000 Euro insgesamt maximal 153.000 Euro. Die Anweisung der Förderung erfolgt gegen Vorlage des Rechnungsabschlusses 2020 des Theaters des Kindes. Die Stadt Linz gewährt die Förderungen mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von maximal 110.000 Euro erfolgt im Jahr 2021 auf der FiPos. 1.757000 Laufende Transferzahlungen an private Organisationen im Fonds 061000 Sonstige Subventionen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über J 3 Gewährung einer Subvention an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH LIVA (Vorbereitung und Durchführung des ‚Festival 4020‘ vom 5. bis 8. Mai 2022); 70.000 Euro; davon je 35.000 Euro in den Jahren 2021 und 2022 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Der LIVA – Linzer Veranstaltungsges.m.b.H., vertreten durch Herrn Vorstandsdirektor Mag. Dietmar Kerschbaum, Untere Donaulände 7, 4010 Linz, wird für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung des Festival 4020, das vom 5. bis 8. Mai 2022 stattfinden wird, eine Förderung in der Höhe von 70.000 Euro gewährt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Abweichend davon gilt Pkt. 1 des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 2021, GZ 201-1/120221. 3. Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 70.000 Euro inkl. USt, bis 2022 zahlbar je nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, erfolgt 2021 in einer ersten Tranche von maximal 35.000 Euro zur Vorfinanzierung von Kompositions- und Produktionsaufträgen, jene des Restbetrags zur Durchführung des Festivals dann im 1. Quartal des Folgejahrs 2022 auf Fonds 381000 FiPos 1.755000 (Laufende Transferzahlungen an Unternehmen).“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE Stadtrat Raml berichtet über K 1 Verordnung von Hundefreilaufflächen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Linz und Übertragung der Zuständigkeit zur Änderung der Freilaufflächen auf den Stadtsenat (Hundefreilaufflächenverordnung 2021) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Verordnung, mit welcher angeordnet wird, auf welchen öffentlichen unbebauten Flächen innerhalb des Ortsgebiets die Leinen- oder Maulkorbpflicht für Hunde gemäß § 6 Abs. 4 Z. 1 Oö. Hundehaltegesetz 2002 idgF nicht gilt und mit welcher die Zuständigkeit zur Änderung dieser Grundflächen auf den Stadtsenat übertragen wird (Hundefreilaufflächenverordnung 2021), wird beschlossen. 2. Diese Verordnung tritt gemäß § 65 Abs. 1 und 2 StL 1992 idgF mit 1. September 2021 in Kraft. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021, mit welcher angeordnet wird, auf welchen öffentlichen unbebauten Flächen innerhalb des Ortsgebiets die Leinen- oder Maulkorbpflicht für Hunde gemäß § 6 Abs. 4 Z. 1 Oö. Hundehaltegesetz 2002 idgF nicht gilt und mit welcher die Zuständigkeit zur Änderung dieser Grundflächen auf den Stadtsenat übertragen wird (Hundefreilaufflächenverordnung 2021). Gemäß § 46 Abs. 1 Z. 3 StL 1992 (LGBl. Nr. 7/1992 idgF) iVm § 6 Abs. 4 Z. 1 und § 13 Oö. Hundehaltegesetz 2002 (LGBl. Nr. 147/2002 idgF) und § 46 Abs. 2 StL 1992 (LGBl. Nr. 7/1992 idgF) wird verordnet: § 1 (1) Hunde dürfen auf den in der beigeschlossenen Anlage I angeführten und in den Lageplänen (Anlage II) grün schraffierten Grundflächen ohne Leine und Maulkorb geführt werden. Anlage I und Anlage II bilden einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung. (2) Die Zuständigkeit zur Änderung der in Abs. 1 angeführten Grundflächen wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. § 2 Diese Verordnung tritt gemäß § 65 Abs. 1 und 2 StL 1992 idgF mit 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 16. Mai 2019, mit welcher Freilaufflächen für Hunde gemäß § 6 Abs. 4 Z. 1 Hundehaltegesetz 2002 im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Linz verordnet wurden, kundgemacht vom 22. Jänner 2021 bis 8. Februar 2021 an den Amtstafeln der Landeshauptstadt Linz, außer Kraft.“ und führt weiters aus: „Ich muss der Form halber noch anmerken, dass bei der Vorlage, die im Ausschuss behandelt wurde, bei der heutigen Vorlage an den Gemeinderat noch ein Wort dazu ergänzt wurde. In der Anlage 1 heißt es bei der Hundefreilauffläche vom Ing.-Stern-Park, dass diese Freilauffläche eingezäunt geplant ist. Das ist nur eine formelle Anmerkung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Weixelbaumer kommt um 16.45 Uhr in die Sitzung. Stadtrat Raml berichtet über die Anträge K 2 und K 3 und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesen beiden Tagesordnungspunkten möchte ich noch eines vorwegschicken: Auch ich bin wirklich ein freiheitsliebender Mensch und der Überzeugung, dass Verbote immer das letzte Mittel sein sollen. Man muss aber der Realität ins Auge blicken. Wenn sich Gruppen stark alkoholisierter Menschen im Schillerpark und Volksgarten regelmäßig derart aufführen, dass unzählige andere Linzer diese Innenstadtparks meiden, dann besteht Handlungsbedarf. Wenn eine starke Polizeipräsenz und auch Gespräche mit dem Ordnungsdienst mit dieser gewissen Klientel nicht mehr helfen, dann bin ich davon überzeugt, dass es dann noch klarere Regeln braucht, aber auch Konsequenzen. Wenn Erholungsoasen, wie unsere Parkanlagen, zu Angsträumen werden, dann müssen wir entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Parkbesucher, aber auch der Anrainer setzen. Ich sage ganz klar, als Sicherheitsstadtrat sehe ich es als meine Aufgabe, für eine sichere und saubere Stadt, in der sich alle LinzerInnen wohlfühlen können, einzutreten. Daher habe ich mich mit Herrn Bürgermeister Luger und dem Referenten für Grünanlagen, Vizebürgermeister Mag. Baier, beraten. Wir sind gemeinsam zum Entschluss gekommen, dass es im Bereich des Schillerparks und des Volksgartens höchste Zeit ist, ein entsprechendes Alkoholverbot zu verordnen. Das ist nicht das erste in Linz, wir haben ein solches bereits am Hessenpark, an dem haben wir uns orientiert. Gemeinsam mit einer polizeilichen Schutzzone, hat das dort für eine ganz, ganz deutliche Erleichterung gesorgt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe natürlich auch in den letzten Tagen, vor allem auch im Sicherheitsausschuss die Diskussion nicht nur genau mitverfolgt, sondern mich auch intensiv daran beteiligt. Es ist jedermanns Recht, die Auffassung zu vertreten, dass es in der Stadt erlaubt sein soll, überall Alkohol zu konsumieren. Ich sage Ihnen, wenn sich jeder einigermaßen an die Regeln halten würde, dann hätten wir kein Problem, dann können wir das auch ermöglichen. Das Problem ist nicht, dass sich vielleicht eine Gruppe von Schülern mit ein, zwei Dosen Bier in einem Park zusammensetzt. Diese Dinge führen nicht zu einem Alkoholverbot. Ich bitte Sie wirklich eindringlich, blicken wir der Realität gemeinsam ins Auge. Der Schillerpark und der Volksgarten sind für die Mehrheit der LinzerInnen massive Angsträume geworden, weil sich eine kleine Minderheit dort dermaßen aufführt, dass regelmäßige Rettungseinsätze auf der Tagesordnung stehen und Passanten wahllos angepöbelt werden, dass Alkoholleichen in der Wiese liegen, die dann von der Rettung abgeholt werden müssen - so auch geschehen am Tag der gemeinsamen Pressekonferenz, in der wir dieses Alkoholverbot angekündigt haben. Ich glaube, wenn jeder in sich geht, dann sollte jedem bewusst sein, dass man dort klare Maßnahmen setzen muss. K 2 Ortspolizeiliche Verordnung mit der ein Alkoholverbot für den Bereich des Schillerparks Linz erlassen wird (Alkoholverbotsverordnung Schillerpark Linz) Der Gemeinderat beschließe: ,Die beiliegende ortspolizeiliche Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021, mit der ein Alkoholverbot für den Bereich des Schillerparks Linz erlassen wird (Alkoholverbotsverordnung Schillerpark Linz) wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021, mit der ein Alkoholverbot für den Bereich des Schillerparks Linz erlassen wird (Alkoholverbotsverordnung Schillerpark Linz) Gemäß §§ 44 Abs. 4 und 46 Abs. 1 Z. 3 Statut der Landeshauptstadt Linz – StL 1992, LGBl.Nr. 7/1992 i.d.F. LGBl.Nr. 68/2020, wird zur Abwehr und Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände Folgendes verordnet: § 1 (1) Innerhalb der in der Planbeilage zu dieser Verordnung gekennzeichneten rot schraffierten Fläche im Bereich des Schillerparks (im Folgenden: Alkoholverbotsbereich) ist der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Aufenthalt von offenkundig alkoholisierten Personen verboten. (2) Dem Konsumieren ist ein Verhalten gleichzusetzen, bei dem alkoholische Getränke mitgeführt werden und auf Grund der gesamten äußeren Umstände darauf geschlossen werden kann, dass eine Konsumation im Alkoholverbotsbereich stattfindet oder unmittelbar bevorsteht, wie das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke oder das Setzen sonstiger der eigentlichen Konsumation dienenden Vorbereitungshandlungen im Alkoholverbotsbereich. § 2 Von diesem Verbot ausgenommen ist der Konsum alkoholischer Getränke 1. im Bereich der Verabreichungsplätze von Gewerbebetrieben, in denen die Verabreichung alkoholischer Getränke erlaubt ist, durch deren Kundinnen und Kunden während der Betriebszeiten sowie 2. im Rahmen und im Umfang von gesetzlich erlaubten oder behördlich bewilligten öffentlichen Veranstaltungen, Märkten iSd der Linzer Markt-ordnung 2021 und Gelegenheitsmärkten. § 3 Wer der Bestimmung des § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß § 10 Abs. 2 VStG 1991 – Verwaltungsstrafgesetz 1991 - mit Geldstrafe bis 218 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen. § 4 Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.‘ K 3 Ortspolizeiliche Verordnung mit der ein Alkoholverbot für den Bereich des Volksgartens Linz erlassen wird (Alkoholverbotsverordnung Volksgarten Linz) Der Gemeinderat beschließe: ,Die beiliegende ortspolizeiliche Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021, mit der ein Alkoholverbot für den Bereich des Volksgartens Linz erlassen wird (Alkoholverbotsverordnung Volksgarten Linz) wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2021, mit der ein Alkoholverbot für den Bereich des Volksgartens Linz erlassen wird (Alkoholverbotsverordnung Volksgarten Linz) Gemäß §§ 44 Abs. 4 und 46 Abs. 1 Z. 3 Statut der Landeshauptstadt Linz – StL 1992, LGBl.Nr. 7/1992 i.d.F. LGBl.Nr. 68/2020, wird zur Abwehr und Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände Folgendes verordnet: § 1 (1) Innerhalb der in der Planbeilage zu dieser Verordnung gekennzeichneten rot schraffierten Fläche im Bereich des Volksgartens (im Folgenden: Alkoholverbotsbereich) ist der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Aufenthalt von offenkundig alkoholisierten Personen verboten. (2) Dem Konsumieren ist ein Verhalten gleichzusetzen, bei dem alkoholische Getränke mitgeführt werden und auf Grund der gesamten äußeren Umstände darauf geschlossen werden kann, dass eine Konsumation im Alkoholverbotsbereich stattfindet oder unmittelbar bevorsteht, wie das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke oder das Setzen sonstiger der eigentlichen Konsumation dienenden Vorbereitungshandlungen im Alkoholverbotsbereich. § 2 Von diesem Verbot ausgenommen ist der Konsum alkoholischer Getränke 1. im Bereich der Verabreichungsplätze von Gewerbebetrieben, in denen die Verabreichung alkoholischer Getränke erlaubt ist, durch deren Kundinnen und Kunden während der Betriebszeiten sowie 2. im Rahmen und im Umfang von gesetzlich erlaubten oder behördlich bewilligten öffentlichen Veranstaltungen, Märkten iSd der Linzer Marktordnung 2021 und Gelegenheitsmärkten. § 3 Wer der Bestimmung des § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß § 10 Abs. 2 VStG 1991 – Verwaltungsstrafgesetz 1991 - mit Geldstrafe bis 218 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen. § 4 Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.‘ Ich ersuche heute den Gemeinderat um Zustimmung zu diesen beiden Alkoholverbotsverordnungen. Ich appelliere an alle, machen wir doch gemeinsam unsere Stadt, gerade diese beiden Parks, wieder zu einem sicheren Ort, an dem man sich wieder erholen kann, dazu ist eine Parkanlage da. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Zu den beiden Anträgen liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Schmid: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, diese zwei Anträge finde ich eigentlich ziemlich arg, das hat viele verschiedene Gründe. Ich beginne vielleicht einmal mit den formalen Gründen. Wie wir wissen, müssen Alkoholverbote gut begründet sein. Es braucht gut dokumentierte Vorfälle und es muss verhältnismäßig sein. Wie im Antrag steht, reichen die medialen Wahrnehmungen nicht und es reicht auch die pauschale Berufung auf ein entsprechendes Sicherheitsbedürfnis nicht. Das reicht nicht aus. Das steht auch so im Antrag. Schauen wir uns einmal an, wie dieses Alkoholverbot jetzt begründet und dokumentiert worden ist. Im Antrag findet sich da, dass es ein großes Problem auch in Bezug auf die Gäste des Austria Trend-Hotels am Schillerpark gibt. Dazu wird angeführt, dass ganz viele negative Bewertungen der Gäste zu finden sind, exemplarisch wurden drei davon ausgewählt, die Sie im Antrag finden können. Die erste Bewertung ist aus dem Jahr 2020, die dritte von 2018. Ich habe mir die Mühe gemacht, mir das auf ‚booking.com‘ anzusehen. Bis zum Mai 2019 zurück gibt es 400 Hotelbewertungen, unter denen ich auch dieses erste Zitat aus dem Jahr 2020 und noch zwei weitere, wesentlich abgemilderte, gefunden habe. Die Gäste haben sich nur auf ein ungutes Gefühl bezogen, wenn man durch diesen Park geht. Es gibt also drei negative Bewertungen von 400, der Rest war außergewöhnlich positiv und auch die Lage dieses Hotels wurde außergewöhnlich positiv bewertet. Ich glaube, man kann nicht sagen, dass man damit eine gute Dokumentation hat, wenn man diese drei Bewertungen herausfischt Im Ausschuss ist auch noch darüber berichtet worden, dass es eine Beschwerde gegeben hat, weil Menschen im Hotel auf die Toilette gehen wollten, was verweigert worden ist und sie dann ihre Notdurft im Park verrichtet haben. Das ist nicht cool. Wenn jemand im Hotel fragt, ob er auf die Toilette gehen darf, dann wird es wohl schon dringend gewesen sein. Es gibt dort keine andere Toilette, also wäre es vielleicht ein Ansatz, mehr Toiletten aufzustellen, um diese Dinge zu verhindern. Ich habe mir auch die Vorfallsdokumentation, die dem Alkoholverbot zugrunde liegt, besorgt. (Klingel) Auch dazu muss ich sagen, dass jetzt nicht wirklich außergewöhnliche Vorkommnisse dokumentiert waren. Zum Beispiel gab es von heute an bis in das Jahr 2018 zurück fünf Beschwerden zum Schillerpark, die von einer Person gekommen sind. Dann gibt es noch eine gute Handvoll Beschwerden von anderen Personen, die aber auch nicht alle von extrem gravierenden Vorfällen handeln. Der Polizeibericht, der hier angeführt wird, ist sehr pauschal und berichtet auch nicht über konkrete Vorfälle. Wie wir im Ausschuss gehört haben, war auch nichts Schwerwiegendes dabei. Natürlich gibt es Personen, die in diesem Park Probleme machen, aber eigentlich hat man das unter Kontrolle. Es ist darauf hingewiesen worden, dass diese Verbote nur zu einem Verdrängungseffekt führen. Darauf weisen auch wir immer schon hin. Plötzlich steht im Antrag, dass die Verhängung eines Alkoholverbotes, das allerletzte Mittel ist, das wir haben. Wir haben aber vor einiger Zeit das sozialarbeiterische Projekt beim Ordnungsdienst angesiedelt. Die SozialarbeiterInnen sind, als es das erste Mal Probleme im GWG-Park gegeben hat, aktiv geworden und haben dort sehr, sehr gute Arbeit geleistet. Das hat funktioniert und die Situation dort ist wesentlich besser geworden. Wir sehen damit, dass es mit solchen Mitteln sehr wohl möglich ist, Verbesserungen zur Zufriedenheit aller hinzubekommen. Bei dieser Geschichte hat man nicht im Geringsten daran gedacht, dass man die SozialarbeiterInnen vielleicht auch dort einsetzen könnte. Genau dafür sind diese Leute ja da, aber man hat das nicht probiert. Wir haben nicht das allerletzte Mittel eingesetzt. Die SozialarbeiterInnen haben keinen Auftrag gehabt, hier mit den Menschen zu arbeiten oder das Problem zu bearbeiten, das es dort immer wieder gibt. Ich finde es sehr sehr bedenklich, wie man das Ganze mit dieser Dokumentation rechtfertigen will. Ich kann mir eigentlich überhaupt nicht vorstellen, dass das rechtlich auch wirklich hält, wenn man sich das ganz ernsthaft ansieht. Im Antrag selbst kommt auch ein Punkt vor, der zusätzlich noch einmal äußerst bedenklich ist, weil sozusagen nicht nur der Alkoholkonsum bestraft wird, sondern auch Personen bestraft werden sollen, die offenkundig alkoholisiert sind und sich im Park aufhalten. Das ist auch wieder so ein Punkt, wo der Willkür Tür und Tor geöffnet ist, denn wer entscheidet, wer wie alkoholisiert sein darf, wenn er da durchgeht. Das ist auch ein ganz furchtbarer Punkt in diesem Antrag. Es geht auch um das Grundsätzliche, wie wir mit öffentlichen Räumen umgehen. Wir sind jetzt gerade in einer Corona-Pandemie, wo wir sehen, wie wichtig öffentliche Räume für Menschen sind, die es sich nicht so leisten können, die keinen Balkon oder Garten haben. Für diese Personen ist es doch ganz wichtig, dass sie hinausgehen können. Wir sehen das auch bei der jetzigen Hitzewelle, die nicht die einzige sein wird und die mehr werden. (Klingel) Öffentliche Räume und Parks, wo die Menschen hingehen können, sind ganz wichtig, damit sie sich treffen und auch miteinander feiern können. Das heißt aber auch, dass sie miteinander Alkohol trinken können. Wir sind natürlich nicht ganz blauäugig und wissen, dass es auch Probleme gibt. Es ist aber einmal so, dass es Probleme gibt, wenn viele unterschiedliche Interessens- und Nutzungsgruppen irgendwo auf einen Raum zusammenkommen. Aber wir wissen auch, dass man das, wenn man es will, anders lösen kann, nämlich mit sozialarbeiterischen Maßnahmen oder Mediationsmaßnahmen. Wir brauchen nichts Neues erfinden, sondern nur ein bisschen weiter schauen. Es gibt auch ParkmediatorInnen und solche Dinge, es gibt viel, was man sich einfallen lassen kann. Natürlich gehört auch dazu, dass man ordentliche Mülleimer aufstellt und Toilettenanlagen, die die Menschen auch benützen können. Hier ist ganz viel möglich, wenn man es nur will. Zum Argument Angsträume: Was heißt Angsträume? Man kann sagen, okay, das ist ein Angstraum und dann verbietet man alles, damit niemand mehr hingeht. Dann ist es zwar kein Angstraum mehr, aber es ist auch kein wirklich belebter Raum mehr. Das kann meiner Meinung nach nicht das Argument sein. Aber man kann mit möglichst viel Beteiligung und Miteinander, mit den schon aufgezählten Möglichkeiten, ganz viel machen, damit sich die Leute dann auch wieder wohlfühlen und das dann trotzdem funktioniert, auch wenn in diesem Park vielleicht Personen sind, wegen denen man sich am Anfang nicht so wohl fühlt. Wenn es aber Leute gibt, die einem dabei helfen, wie man damit umgeht, dann geht das. Generell zum Argument des starken Alkoholkonsums: Das stimmt schon, das gibt es, dass manche Menschen, wenn sie recht viel trinken, aggressiver werden und stänkern. Es ist aber auch so, dass man das überall findet. Wenn man in einem Lokal unterwegs ist, findet man das genauso. Man müsste das dann auch dort verbieten. Oder – wie wir heute beschlossen haben – auch beim Krone Fest, auch dort betrinken sich die Menschen, aber bezahlt - das ist nichts Anderes - und Müll machen sie auch. Auch dort gibt es diese ,Schwarzen Schafe‘, die gibt es in jeder Gesellschaftsschicht und in allen Gruppen. Es ist aber noch keiner darauf gekommen, dass man alles verbietet oder beim Krone Fest ein Alkoholverbot ausspricht, was auch nicht sinnvoll ist. Im öffentlichen Raum aber, bei den Leuten, die kein Geld haben, macht man das. Es geht dabei um verschiedenste Gruppen. Es gibt auch Leute, die keine Wohnung haben und sich dort aufhalten müssen, weil sie sonst keinen Platz haben. Es gibt Leute, die es sich nicht leisten können, in einem Gastgarten zu sitzen und sich lieber in einem Park treffen oder welche, die einfach in einem Park sitzen möchten, weil es dort cooler ist, als in einem Lokal zu sitzen. Ich finde es wirklich ganz schlimm, wenn wir das jetzt so beschließen. Ich finde es ganz schlimm für die Stadt, für das Zusammenleben und für die Freiräume in der Stadt. Ich ersuche – vielleicht schaffen es einige –, noch einmal darüber nachzudenken und bei diesem Antrag nicht mitzustimmen. Ich glaube, wenn wir es gemeinsam anders angehen, würden wir das auch schaffen, da ganz anders zu agieren.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe täglich durch diesen Park, eigentlich durch beide Parks, den Volksgarten und den Schillerpark, weil ich seit zwei Jahren in der Wiener Straße wohne. Mir ist bewusst, wie unangenehm die Situation in beiden Parks ist. Das ist - das möchte ich hier wirklich ausdrücklich sagen - nicht okay, das ist wirklich unangenehm. Die Situation ist ähnlich, wie beim Hessenpark, sehr komplex. Es geht nicht nur um den Alkohol, sondern da wird offen gekifft, da wutzeln sich irgendwelche Leute halbnackt am Boden und es ist wirklich ‚to much‘. Ich glaube, da bin ich nicht der Einzige, denn ich habe darüber mit Hunderten Leuten gesprochen. Meine kleine neunjährige Tochter ist nicht feig, aber die will immer einen Umweg machen und ich kenne auch viele andere, die auch einen Umweg machen und dort nicht mehr durchgehen wollen oder diese Parks meiden. Ich glaube, es ist allen bewusst, dass diese Situation so ist, wie sie ist und dass das nicht okay ist, auch nicht schönzureden und auch nicht akzeptabel ist. Gleichzeitig ist die letzten zwei oder drei Jahre - das weiß ich jetzt nicht mehr so genau - wenig passiert, außer Polizeipräsenz. Es kommt mir so vor - weil ich täglich meistens mehrmals durchgehe -, als ob wenig passiert ist. Die Reinigung ist nicht deutlich erhöht worden, Mülltonnen, so wie du das gerade gesagt hast, Alexandra, fehlen, der Müll liegt teilweise am Abend zwölf, 20 Stunden herum. Da müsste man in Wirklichkeit sofort reinigen. Ja, es gibt dieses Dixi-Klo am Schillerpark, aber wir alle wissen, was von Dixi-Klos zu halten ist. Diese WC‘s sind nicht angenehm. Die Ratten rennen am Schillerpark herum, 100mal schon gesehen, die Bänke gehören erneuert und es fehlt ein räumliches Tagesangebot, das habe ich vor kurzem in Graz gesehen. Das letzte halbe Jahr ist von städtischer Seite ziemlich sicher zu wenig passiert, um diese Situation in irgendeiner Form zu gestalten oder zu agieren. Meine Kollegin Olga Lackner und ich haben in den letzten eineinhalb Jahren mehrere Anträge zur Aufwertung des Volksgartens gestellt z.B. Popup-Cafè, Fitness, um sozusagen den Park von der anderen Seite zu attraktivieren. Das ist leider auch nicht erfolgt. Beim Hessenpark haben wir das noch mitgemacht, als eine Art Akutmaßnahme und weil wir wirklich der Überzeugung waren, dass das nicht der richtige Ort als offener Therapieraum für verschiedenste Gruppen ist, die eine Herausforderung für unsere Stadt sind. In diesem Fall sind wir der Meinung, dass wir die letzten zwei, drei Jahre nicht genügend getan haben und dass dieses Alkoholverbot keine Lösung darstellt. Für uns ist es keine ideologische Kampfzone. Wir reden hier nicht von Freiheit, aber wir glauben, dass das nicht wirklich die Lösung herbeiführen wird, die wir uns wünschen. Wir denken, dass es - so wie von uns auch schon beim Hessenpark immer gefordert - umfassendere Konzepte braucht, die wir nicht sehen. Alexandra Schmid hat das gerade auch erläutert. Das heißt, wir sehen tatsächlich dieses Mal einfach nur eine Verlagerung und glauben, dass das dann ewig so weitergehen wird und das ist für uns ungenügend. Das heißt, das können wir in dieser Form so nicht unterstützen und darum enthalten wir uns der Stimme.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Thema ist jetzt auch schon sehr viel Richtiges gesagt worden, besonders von Alexandra Schmid. Ich möchte jetzt noch ein paar andere Aspekte miteinbringen. Ich habe mir heute um 10 Uhr die Mühe gemacht und bin in den Volksgarten gegangen und habe dort dem Chor der Kupfermucken zugehört und auch ein bisschen mitgesungen. Ich würde den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, die alle, wie wir wissen, doch nicht in Armut leben und gut bestallt sind und sich wahrscheinlich alles leisten können, was im Rahmen eines bürgerlichen Lebens möglich ist, empfehlen, einmal mit den betroffenen Menschen dort zu sprechen. Ich habe heute die Gelegenheit genutzt und mit den Personen des Kupfermucken-Chors, die dort anwesend waren, gesprochen. Ich muss euch schon sagen, dass heute 61 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte mit einer gut gefüllten Tasche über das Leben von Menschen bestimmen, die darauf angewiesen sind, im Volksgarten oder im Schillerpark zu sitzen und auch ein Bier zu trinken. Wenn dieser Beschluss heute durchgeht, haben diese Menschen diesen Ort dann nicht mehr zur Verfügung. Sie werden wieder verdrängt und müssen dann wieder woanders hin. Das sind aber Leute, die sich dort wohlfühlen, die sitzen dort, trinken möglicherweise zwei, drei Bier und gehen wieder heim. Es sind nicht die bösen Buben, die bei dieser Geschichte immer herbeigezogen werden. Bei diesem Singen gegen das Alkoholverbot im Volksgarten von den wirklich Betroffenen, hart betroffenen Menschen, sind sehr wichtige Argumente gefallen, warum das was jetzt geschieht nicht gut ist. Natürlich wurde auch angesprochen, dass es natürlich Leute gibt, die zu viel trinken, die über die Stränge schlagen, keine Frage, die gibt es. Es gibt aber gelindere Mittel, die angewendet werden können, die jetzt auch schon möglich sind. Es ist nicht so, dass man sich im öffentlichen Raum aufführen kann, wie man will und niemand etwas tun kann. Das stimmt nicht. Ich würde mir noch einmal gut überlegen, ob das so richtig ist, wenn das der Gemeinderat jetzt bestimmt und was das für diese Menschen bedeutet, die auf den öffentlichen Raum, auf den Volksgarten und Schillerpark angewiesen sind und das jetzt verboten wird. Ihr müsst damit leben, denn ich stimme nicht zu. Wahrscheinlich kauft ihr immer gerne bei den Kupfermucken-Leuten die Zeitung und drückt ihnen die zwei Euro oder wahrscheinlich mehr in die Hand. Aber fragt ihr sie vielleicht auch einmal, wo sie am Abend oder am Nachmittag mit ihren Freunden gerne sitzen wollen. Die sitzen nämlich gerne im Volksgarten, die sitzen gerne im GWG-Park, wo ich wohne und die sitzen gerne im Schillerpark. Das nehmt ihr ihnen mit dem weg. Das ist überhaupt nicht okay. Meine VorrednerInnen haben es schon angesprochen, dass sich diese Stadt vor nicht zu langer Zeit ein Sozialprogramm gegeben hat, das mit Innovationskraft beworben worden ist. Darin steht wirklich Interessantes. Eine wirkliche Innovation für die Stadt wäre, wenn man sich den Problemen, die im öffentlichen Raum aufkommen, einmal mit sozialen Interventionen stellen würde, wenn man im öffentlichen Raum auffällig wird und auffällt, das ist ja nicht anderes. Wenn ich etwas gegen Wohnungslosigkeit machen will, dann hilft das nichts, dass ich Alkoholverbote verhänge, sondern dann muss ich schauen, dass es einen leistbaren Wohnraum für Menschen gibt. Wenn ich etwas gegen Armut machen will, wie wir es sehen, wenn dort Bettlerinnen und Bettler mit ihren Kindern sind, dann muss ich etwas für die Existenzsicherung dieser Menschen machen. Wenn ich etwas gegen Suchterkrankungen machen will, weil sie zu viel trinken oder kiffen - wie Lorenz sagt -, dann brauche ich eine Suchtstrategie und ein Angebot für diese Menschen. Wenn ich etwas gegen schweren Alkoholismus tun will, dann brauche ich geschützte Konsumräume, wo sich die Leute auch zurückziehen können und wo sie nicht jeder sieht und belästigt. Denn das gibt es auch, dass die Leute hinter dem Schaufenster stehen und beobachten was die anderen tun. Wenn ich etwas gegen den Müll machen will, dann muss ich einmal bei der Aufklärung schauen, da brauche ich ein Pfandsystem, da brauche ich eine Müllvermeidung und vieles mehr. Ich kann also sehr viele Dinge machen und Maßnahmen setzen. Mit Verboten zu agieren, wenn man in der Stadt nicht weiterweiß, das geht nicht, das funktioniert nicht. Ich finde es beschämend für die Stadt, die immer so innovativ tut, dass einem nichts Anderes einfällt, als mit Alkoholverboten auf Probleme zu reagieren. Ich möchte noch auf etwas hinweisen, es ist nämlich auch eine unglaubliche Ungleichbehandlung, die da passiert. Wenn ich in den Volksgarten gehe, kann ich dort zum Anton oder in das Cafè Volksgarten hineingehen, da kann ich mich jederzeit betrinken, wie ich will, weil ich es mir leisten kann. Ich habe in der Speisekarte nachgeschaut, ein Achtel Zweigelt ist das billigste, was es dort im alkoholischen Bereich gibt, kostet dort 4,90 Euro. Ich kann das, mir tut das nicht weh. Aber diejenigen Leute, die heute zum Beispiel gesungen haben, können sich das vielleicht einmal im Monat leisten, aber sonst nicht, das geht nicht, das Geld haben sie nicht. Es ist eine Ungleichbehandlung, denn ich kann in den Volksgarten gehen, mich in der Gastronomie berauschen, kann hinausgehen und mir wird nichts passieren. Wenn sich aber der mit einer Dose Bier hinsetzt, ist er dran, muss pecken und zahlen. Also ich würde mir das schon noch einmal überlegen. Ich weiß, das wird heute nichts mehr nutzen, das wird durchgehen. Wir haben Wahlen, hoffentlich gibt es neue Mehrheitsverhältnisse. Man soll das wirklich einmal mit anderen Maßnahmen angehen. Schauen wir in anderen Städten, was es da gibt. Da gibt es in der sozialen Arbeit so viele Möglichkeiten. Ich möchte schon auch sagen, dass wir so etwas schon haben. Es gibt das ISAR (Interdisziplinäre Sozialarbeit im öffentlichen Raum) im Ordnungsdienst. Das sind sehr hervorragende Sozialarbeiter, die sich sehr bemühen und immer wieder Vorschläge machen, wie es bessergehen könnte. Aber offensichtlich hört man nicht einmal was die eigenen Angestellten vorschlagen und das ist schade.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, es wurde schon sehr viel gesagt. Ich muss ehrlich gestehen, ich habe nicht mehr viel Neues zuzufügen. Ich möchte aber im Gegensatz zu meinen Kollegen von der NEOS-Fraktion klar kommunizieren, dass es von mir keine Stimmenthaltung, sondern eine klare Gegenstimme geben wird. Das wird jetzt auch nicht verwundern, weil ich mich im Gemeinderat über die letzten Jahre hinweg immer klar positioniert habe. Viele werden sich noch daran erinnern, als es damals um den Hessenpark gegangen ist, da haben wir die einzige geheime Abstimmung im Gemeinderat gehabt, soweit ich mich erinnern kann, ist es dabei um das Alkoholverbot gegangen. Ich muss sagen, es tut mir persönlich leid, dass hier offensichtlich die SPÖ auf den populistischen Zug aufgesprungen ist und jetzt für das Alkoholverbot stimmt. Leider ist genau das eingetreten, was man damals beim Hessenpark befürchtet hat, die Problematik wurde verschoben und tritt jetzt verstärkt im Volksgarten und im Schillerpark auftritt. Ich bin zwar nicht täglich dort, aber ich gehe gelegentlich zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten durch. Ja, natürlich gibt es Probleme und man muss etwas tun, aber ein Alkoholverbot löst diese Probleme nicht. Eines muss ich noch sagen, ich finde, dass das ein trauriges und auch unwürdiges Zeichen für die Sozialfriedensstadt Linz ist. Wir sagen doch immer, wir sind sozial. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist, dass wir alle erst heute die Friedenserklärung bejaht haben, in der auch erwähnt wird, wie wir miteinander umgehen. Ich finde, ein Park ist ein öffentlicher Raum und ein öffentlicher Raum ist auch immer Ausdruck unserer Gesellschaft. Dort gibt es Menschen, die den Park als öffentlichen Wohnraum nutzen, weil sie keine andere Wohnmöglichkeit haben. Der Park ist auch ein öffentlicher Wohnraum, der von Armut und sozialer Ausgrenzung gezeichnet ist. Leider ist im Hessenpark und offensichtlich nun auch im Schillerpark und Volksgarten als öffentlicher Wohnraum kein Platz mehr für einen menschlichen Umgang miteinander. Ich finde, das ist ein trauriges Statement, das man hier machen muss. Ich bin davon überzeugt, dass wir alle davon profitieren und dass dann die Friedenserklärung wirklich der Absicht entspricht, wenn wir alle zusammenhelfen und Lösungen anbieten.“ Gemeinderätin Schmid: „Ich möchte nur darauf hinweisen, dass heute die Stadtstrategie beschlossen wurde. Du, Herr Bürgermeister, hast gesagt, wie super das nicht ist und dass das Rahmenbedingungen sind, die man dann füllen muss. Ich habe diese Stadtstrategie auch gelesen. In den Zielvorstellungen steht, dass man einen anderen Umgang mit öffentlichen Plätzen finden muss, dass das Räume sein müssen, an denen alle Menschen irgendwie Platz haben müssen. Wenn wir das ernst nehmen, was wir gerade vor gar nicht allzu langer Zeit, vor ein, zwei Stunden beschlossen haben, dann müssen wir diesen Antrag jetzt ablehnen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Ich muss den Reigen der Kontra-Redner stören und möchte sozusagen einmal versuchen, auf den einen oder anderen Gedanken einzuladen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wenn ich Ihnen so zuhöre, dann ist das Problem, das wir im Schillerpark und im Volksgarten haben, darauf zurückzuführen, dass wir keine ordentlichen Mistkübel und keine Toiletten-Anlagen haben, dass es keine Sozialarbeiter gibt, dass die Reinigung nicht ordentlich funktioniert, dass alle anderen Schuld sind, nur nicht jene Einzelgruppen oder Personen, die sich dort einfach nicht den allgemeinen Regeln oder einigermaßen den allgemeinen Regeln entsprechend verhalten, die in der Gesellschaft gelten. Ich kann diese Argumentation schon lange nicht nachvollziehen. Das war beim Hessenpark und bei der Hessenparkdiskussion schon das Gleiche und das ist auch jetzt wieder so. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wenn Sie davon sprechen, dass die öffentlichen Räume allen zur Verfügung stehen sollen, dann darf ich Sie an Ihre eigenen Worte erinnern, dann wirklich für ,alle‘. Im Volksgarten sind schon lange nicht immer ,alle‘. Und im Schillerpark sind auch schon lange, schon viel länger nicht mehr ,alle‘. (Beifall ÖVP) Das hat einen Grund. Der Grund ist nicht, dass wir dort keine ordentlichen Mistkübel oder Toiletten-Anlagen hätten. Der Grund ist auch nicht, dass wir dort nicht ordentlich reinigen würden. Wir, meine Damen und Herren, unsere Mitarbeiter, die reinigen toll, die machen einen Job, den niemand hier wahrscheinlich machen würde, niemand. Und das nicht nur einmal am Tag oder gar 24 Stunden nicht, weil der Müll dann 24 Stunden herumliegt. Wir haben Drei-Stunden-Intervalle. Die, die vorgeben, in der Innenstadt viel unterwegs sein zu wollen, haben überhaupt keine Ahnung, was sich abspielt. Ich weiß es deswegen, weil ich zuständiger Referent bin und nicht, weil ich hinten oben auf der ,Müllpritsche‘ stehe, das ist richtig. Daher tut es mir leid, wenn ich das hier ganz deutlich sagen muss: Dieses Herumgerede hat überhaupt keinen Sinn. Wenn der zuständige Referent sagt, es ist höchste Zeit, dann ist es höchste Zeit. Das ist vermutlich auch nicht das allheilbringende Mittel, das ist völlig klar, aber es ist so etwas, wie die letzte Möglichkeit, um einen Rahmen zu setzen und zu sagen, bis hierher und nicht weiter. Ich gebe Frau Kollegin Grünn sogar Recht, dass es einzelne Menschen gibt, die dort wirklich nur zwei oder drei Bier trinken, das ist vollkommen richtig, das ist so. Leider können die das dort jetzt nicht mehr. Das sind aber wahrscheinlich nicht nur Kupfermucken-Verkäufer, sondern auch andere. Vielleicht sind es die Schachspieler - die verkaufen keine Kupfermucken – haben aber vielleicht beim Schachspielen auch einmal ein Bier getrunken. Das ist jetzt auch für die nicht mehr möglich. Das ist aber sozusagen das Übel, das wir in Kauf nehmen müssen, damit wir den Park und den öffentlichen Raum wieder für alle potentiell zugänglich machen, so wie im Hessenpark. Ich lade Sie ein, gehen sie dort hin, schauen Sie sich die Parkfläche an. Dieser Park hat sich ganz toll entwickelt. Dort haben wir übrigens wieder ein Cafè, die Kinder sind wieder auf dem Kinderspielplatz, das Leben ist zurückgekehrt und es ist wirklich wieder ein Park für alle. Ich muss jetzt noch eine Lanze für unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter brechen, weil der Eindruck erweckt wird, dass da nichts geschehen sei. Das weiß ich auch von den Berichten der zuständigen Referentin, die braucht das nicht, dass ich sie hier in Schutz nehme. Weil ich aber gerade am Wort bin, sage ich das und weil ich auch auf der Galerie zuständige Menschen und Persönlichkeiten sehe. Die SozialarbeiterInnen haben sich natürlich nicht nur im Hessenpark, auch auf diesen Flächen und darüber hinaus über die Maße bemüht. Wir müssen aber als Stadt, meine sehr geschätzten Damen und Herren, Zeichen setzen und Grenzen ziehen. Diese Grenze ist mittlerweile schon längere Zeit überschritten. Es braucht daher jetzt die Maßnahmen, weil wir das Zeichen setzen müssen, dass wir das nicht mehr länger zulassen. Das ist so und darum kommen wir nicht umhin. Damit schließen wir aus, dass dort weiterhin Menschen von anderen gefährdet werden, dass sich Menschen dort vielleicht selbst gefährden und dass Bewohner gefährdet werden. Übrigens, liebe Alexandra Schmid, ich schätze dich sehr, aber ich kann dir viele Mails und Fotos - ich beschreibe sie jetzt nicht, weil ich niemandem den Appetit verderben will - von Situationen schicken, die mir zugetragen werden, auch von den Gewerbetreibenden und Handeltreibenden. Wir diskutieren in unseren Gemeinderatssitzungen oft darüber, wie wir die Innenstadt attraktivieren können, warum wir da und dort Leerstände haben und warum das nicht funktioniert. Viele oder einige Geschäfte sind dort mittlerweile abgesiedelt, weil sie gesagt haben: Das tun wir uns nicht mehr an. Es geht nicht mehr, wir können unser Geschäft dort nicht mehr machen oder unsere Mitarbeiter nicht mehr beschäftigen usw., weil es schädigend ist. Daher bleibt keine andere Möglichkeit und deswegen wird die ÖVP-Fraktion auch diesem Antrag zustimmen, denn ohne Sicherheit, gibt es keine Freiheit. (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich ebenfalls zu Wort melden. Es ist tatsächlich so, dass der Umgang mit dem öffentlichen Raum wohl eine der schwierigsten ordnungspolitischen Aufgaben ist, die wir zu bewältigen haben. Meine persönliche Position ist eindeutig, dass es auch Verständnis und Toleranz geben muss, wie öffentliche Räume genutzt werden. Es muss aber auch klare Regeln geben und es gibt vor allem auch Grenzen, die nicht zu überschreiten sind. Wenn ich die Berichte sowohl der Polizei, als auch unserer SozialarbeiterInnen richtig verstehe, dann ist vor allem im Schillerpark in den letzten Monaten tatsächlich eine Grenze überschritten worden. Das Argument, Frau Gemeinderätin Schmid, dass diese Verordnungen möglicherweise juristisch nicht Bestand haben, dem sehe ich insofern sehr gelassen entgegen, weil sowohl der Stadtpolizeikommandant, als auch unser Sicherheitsreferent juristisch sehr genau geklärt haben, ob diese Maßnahme möglich ist oder nicht. All diejenigen, die sich damit befasst haben, auch in der eigenen Bezirksverwaltung, haben die Meinung vertreten, dass eine dementsprechende ortspolizeiliche Verordnung aufgrund der Dokumentationen, der Vorfälle etc. juristisch möglich ist. Jetzt kann man sagen, weil es juristisch möglich ist, muss man es nicht politisch verordnen. Das ist völlig korrekt. Ich hätte viel lieber eine Argumentationsbasis, die in eine ähnliche Richtung geht, wie du, Frau Gemeinderätin Grünn, argumentiert hast, aber die Realität ist leider eine andere. Es handelt sich dort nicht um obdachlose Menschen, die diese Räume so genutzt haben, wie sie sie genutzt haben, denn im Winter war nichts los. Es gibt jetzt das Gegenargument, dass sie am Bahnhof gewesen seien, das ist nicht der Fall. Wir haben diese Situation seit dem Vorjahr, seit dem Spätsommer und Herbst sehr genau beobachtet und auch analysieren lassen. Fakt ist, dass es sich hier um Menschen handelt, die durchaus einen klassischen Wohnsitz haben. Fakt ist, dass zirka die Hälfte derjenigen, die sich im Schillerpark aufgehalten haben und die für die Probleme gesorgt haben, keinen Linzer Hauptwohnsitz haben und in anderen Gemeinden gemeldet sind. Fakt ist auch – aus meiner Sicht –, dass aufgrund schwerster Alkoholisierungen spätestens ab 14 Uhr die Situation im Park regelmäßig eskaliert ist. Wir können weiter versuchen, mit Menschen eine Umgangsform zu finden, in denen diese schwerstalkoholisierten und schwer alkoholkranken Menschen so lange von unseren Sozialarbeitern bearbeitet werden, bis sie sich an die Regeln halten. Nach einem Dreivierteljahr des Versuchs einzuwirken, des Versuchs Lösungen anzubieten, ist das gescheitert. Ich glaube nicht, dass diejenigen, die heute diese ortspolizeiliche Verordnung mitbeschließen werden, Menschen sind, die andere ausgrenzen, wegsperren oder nicht humanistisch denken. Ich glaube nur, dass es ganz klare Regeln gibt, es gibt auch in dieser Stadt eine Hausordnung. In einer 208.000-Einwohner-Stadt gibt es nun einmal Menschen, die auf die Möglichkeiten, die wir eher sanft, pädagogisch, sozialarbeiterisch einsetzen, nicht reagieren – zum Teil wahrscheinlich wirklich, weil ihre Psyche, ihre Verhaltensweise durch schwersten Alkoholmissbrauch bereits so weit devastiert ist, dass das nicht funktioniert. Diese Situation haben wir. Es gibt zwei Möglichkeiten: Immer wieder einzufordern mit Mechanismen zu agieren, die nicht funktioniert haben oder - das ist die zweite Alternative - zu sagen, dass hier eine Grenze überschritten worden ist. Wir wollen nicht, dass die Allgemeinheit darunter leidet, dass einige wenige diesen öffentlichen Raum aufgrund ihrer psychischen Probleme und ihres Alkoholkonsums missbrauchen. Ich glaube, dass dieses Recht der Gesellschaft gegeben ist. Es ist natürlich richtig, dass es wahrscheinlich wieder zu Verdrängungseffekten kommt. Es sind jedoch auch andere Maßnahmen, die die beiden Referentinnen, Frau Stadträtin Fechter und Frau Vizebürgermeisterin Hörzing schon versucht haben, fehlgeschlagen. Wir haben versucht, einen zurückgezogenen Raum zu ermöglichen. Dieser wurde nicht angenommen und ist auch politisch bekämpft worden, weil in einer Stadt, die nur 100 Quadratkilometer groß ist, immer irgendwo irgendjemand daneben lebt. Also was tun? Ich glaube, dass es wichtig ist, ein Zeichen – das ist auch eine demokratiepolitische Frage – zu setzen, dass eine Gesellschaft bei einem derart eklatanten Missbrauch nicht wegsieht, nicht zusieht und handelt. Wir sind es den Menschen, die diese Räume für sich, für ihre Kinder, als Anwohner, als Gäste dieser Stadt nutzen wollen auch schuldig, dermaßen eklatanten Missbrauch abzustellen. Ich stehe deswegen auch mit sehr gutem Gewissen dazu. Ich sage auch, wie bei jeder ordnungspolitischen Maßnahme, wird es leider auch hier wieder Menschen geben, denen ein Raum zu Unrecht entzogen wird. Da teile ich deine Einschätzung, Frau Gemeinderätin Grünn. Es ist jedoch so, dass es für diese Menschen, die ein oder zwei Bier trinken wollen, andere Möglichkeiten in dieser Stadt gibt und dass wir diese auch zur Verfügung haben wollen. Aber das sind nicht diejenigen, die diese Probleme verursachen, das ist uns bewusst. Ich glaube auch, dass man hier klare Trennlinien ziehen muss. Abschließend möchte ich jedoch noch einen Punkt erwähnen, der nicht in Scheinheiligkeit untergehen soll. Wir haben schon eine Gesellschaft, in der man gerne dort, wo man selbst wohnt, Ruhe haben will – zum Beispiel am Hessenplatz – und froh ist, dass die Situation entschärft worden ist. Es ist nur sehr beeindruckend, weil es auch ein Mitglied dieses Hauses gibt, das als Mitglied einer Bürgerinitiative am Hessenplatz massiv alle nur denkbaren Verbote gefordert hat und heute diese Maßnahmen an einer anderen Stelle, wo es auch um Menschen geht, die dasselbe Recht für sich in Anspruch nehmen, nicht mitträgt. Das ist auch ein Ausdruck einer Geisteshaltung, das ist auch ein Ausdruck einer Position, die jedenfalls nicht meine ist. Unsere Fraktion, die Sozialdemokratie, geht hier einen klaren Weg und sagt nicht, bei mir soll Ruhe herrschen und woanders ist es mir egal. Wir werden jedenfalls dem Antrag zustimmen.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich will nicht alles wiederholen, was schon gesagt worden ist, darum beschränke ich mich auf zwei Aspekte, die mir wichtig erscheinen, die wir meiner Meinung nach noch nicht wirklich ausdiskutiert haben. Vielleicht fange ich mit diener Wortmeldung, Herr Bürgermeister, an. Du sagst, dass es nicht zielführend ist, immer wieder mit Mechanismen zu arbeiten, die nicht funktioniert haben. Das gilt aber für das Alkoholverbot erst recht. Das haben wir am Hessenplatz verhängt, damit haben wir das Problem in die beiden Parks verlagert, in denen ihr jetzt das Alkoholverbot verhängt. Was ist der nächste Schritt? Die Leute gehen woanders hin und dann verhängen wir dort das Alkoholverbot, vielleicht im Donaupark usw., bis wir in der Situation sind, dass in der Stadt nur mehr kommerzielle Flächen erlaubt sind. Es ist nicht so, als gäbe es die Probleme nur dort, wo Menschen im öffentlichen Raum trinken. Die Probleme haben wir überall, wo Menschen über die Maßen trinken. Nur dort sind sie okay und da nicht. Ich will gar nicht sagen, dass wir keine Probleme haben, das wurde in deiner Wortmeldung ein bisschen angedeutet und ist bei Herrn Kollegen Baier und auch bei Herrn Stadtrat Raml recht deutlich gewesen. Es gibt ein Problem mit ein paar wenigen Menschen. Anstatt dass wir dieses Problem mit diesen paar wenigen Menschen zu lösen versuchen, macht man jetzt ein Verbot für alle. Das ist ein Zugang, den ich wirklich für schrecklich und für eine offene Stadt für fatal halte. Wie gesagt, was ist der nächste Schritt? Wir kennen das schon vom Hessenpark, das funktioniert nicht wirklich. Wir verdrängen die Leute von einem Ort zum nächsten und trotzdem ist das Problem nicht gelöst, es taucht an einer anderen Stelle wieder auf. Dann macht man wieder die scheinbare Lösung, dass man ein Verbot für alle einführt. Ich halte das wirklich für einen fatalen und in einer offenen Gesellschaft schlimmen Zugang, wenn man ein Problem mit ein paar wenigen hat, Sanktionen und Verbote für alle einzuführen. Das ist aus meiner Sicht ein Aspekt, den wir heute noch nicht wirklich besprochen haben, den ich aber für ganz zentral halte und wo ich glaube, dass das ein Zugang ist, den wir nicht wählen sollten.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Raml: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehen wir es doch positiv, geben wir heute den Park allen zurück, die sich in den Parks wohlfühlen wollen, die diese Fläche benötigen, aber auch natürlich damit verbunden allen, die sich auch so benehmen, wie man es in einer offenen und ordentlichen Gesellschaft erwarten kann. Heute sind zwei Sätze gefallen, der erste Satz war, dass das für das Zusammenleben in dieser Stadt ganz schlimm ist. Der zweite Satz war, dass das für die soziale Friedensstadt Linz unwürdig wäre. Diese beiden Sätze stimmen schon, weil es wirklich schlimm und unwürdig ist, wenn wir einen Park haben, in den sich Familien nicht mehr zu gehen trauen. Es ist auch nicht zuträglich für ein gutes Zusammenleben, wenn wir Parkanlagen haben, unter denen die anliegenden Geschäftsleute massiv leiden und recht friedlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das auch nicht. Ein Allerletztes was mir wesentlich ist. Diese Maßnahme - weil das heute auch ein paar Mal gesagt wurde - wäre eine Art Maßnahme gegen die Ärmsten in unserer Gesellschaft. Ich sage Ihnen eines, ja, hier in diesem Raum geht es uns, Gott sei Dank, allen sehr, sehr gut. Aber Frau Kollegin Grünn, ich kann auch in das teuerste Haubenlokal der Stadt gehen. Wenn ich mich dort so betrinke, dass ich die anderen Gäste anpöble und dann nicht die Toilette aufsuche, sondern in die nächste Ecke uriniere, dann sage ich Ihnen, dass ich, auch wenn ich der beste Konsument in diesem Haubenlokal bin, dieses Lokal nie wieder betreten werde können. Das ist keine Frage von Arm und Reich und ich kann das noch weniger im öffentlichen Raum machen. Das Lokal gehört jemanden, mit dem ich es mir ausmachen muss, aber der öffentliche Raum, meine sehr geehrten Damen und Herren, gehört wirklich uns allen und hier muss ich mich noch eine Spur besser benehmen. Wir haben eine ausreichende Dokumentation. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Juristinnen und Juristen der Bezirksverwaltung bedanken. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darum ersuchen, das Thema nicht lächerlich zu machen. Frau Kollegin Schmid, Ihr Engagement ehrt Sie wirklich. Sie treten mit vollem Engagement für Ihre Sache ein. Ich meine das ganz aufrichtig. Wir alle wissen aber, dass eine Hotelbewertung - die kommt in den Dokumentationen vor - ein Mosaikstein in einer ganzheitlichen Betrachtung ist. Hier wurde übrigens auch nicht der Park bewertet, sondern das Hotel. Lorenz Potočnik, du hast heute selbst den erforderlichen bestehenden oder zumindest – auch das gibt die Bundesverfassung her - den unmittelbar drohenden Missstand, den wir schon überschritten haben, mit deiner Wortmeldung ganz eindeutig dokumentiert und zugegeben und auf das müssen wir reagieren. Ich bedanke mich daher wirklich noch einmal bei den Juristinnen und Juristen für die tadellose Arbeit. Ich bedanke mich auch bei den SozialarbeiterInnen von verschiedensten Institutionen, nicht nur von ISAR, die beim Ordnungsdienst tätig sind, sondern auch vom B 37, die sich dort engagiert haben. Es gibt unzählige Institutionen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die sich dort und anderswo bestmöglich bemüht haben. Nicht zuletzt danke ich vor allem auch den MitarbeiterInnen des Ordnungsdienstes, weil es an denen natürlich auch liegen wird, dieses Alkoholverbot entsprechend zu kontrollieren. Das ist eine schwierige Aufgabe. Ich sage es auch gleich, es wird da und dort einen Fall geben, bei dem es Diskussionen geben wird. Abschließend ersuche ich die Fraktionen in diesem Hause, die dem heute nicht zustimmen werden, bitte akzeptieren Sie die demokratische Entscheidung dieses Hauses, akzeptieren Sie eine geltende Verordnung der Stadt Linz und wiegeln Sie bitte -ich sage das ganz präventiv – niemanden auf, gegen dieses Alkoholverbot zu verstoßen. Ich ersuche um breite Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag K 2 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Potočnik und Gemeinderätin Lackner, beide von den NEOS, und bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) sowie Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag K 3 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Potočnik und Gemeinderätin Lackner, beide von den NEOS, und bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) sowie Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Raml berichtet über K 4 Betrauung von MitarbeiterInnen der Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH mit Aufgaben nach § 22 a Oö. AWG - Auftrag an den Magistrat und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Magistrat Linz (Bau- und Bezirksverwaltung) wird beauftragt, von der Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH vorgeschlagene geeignete MitarbeiterInnen gemäß § 22a Oö. AWG zur Kontrolle der Bestimmungen des § 9 Abs. 1, 4, 5 und 7 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) im erforderlichen Ausmaß zu bestellen bzw. bereits zu Organen der öffentlichen Aufsicht bestellte MitarbeiterInnen mit den Aufgaben gemäß § 22a Oö. AWG zu betrauen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Eine Stimmenthaltung zu diesem Antrag.“ Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, auch das wird jetzt kein Novum sein. Ich habe mich in der Vergangenheit immer gegen den Ordnungsdienst ausgesprochen. Ich denke, die zunehmende ‚Law-and-Order-Politik‘ in Linz spiegelt sich auch in den ständigen Kompetenzerweiterungen und Aufstockungen des Ordnungsdienstes wieder. Meine Wortmeldung bezieht sich nicht nur auf K 4, sondern gleich auf den Antrag N 19, bei dem es auch um den Ordnungsdienst geht. Das heißt, auch dort wird es eine Gegenstimme von mir geben. Ich bin der Meinung, dass es jetzt offensichtlich Praxis ist, dass der Ordnungsdienst immer mehr die Aufgaben bekommt, die meiner Meinung zu Recht in die Zuständigkeit von Fachleuten, wie beispielsweise Polizei und SozialarbeiterInnen fallen. Ich denke, dort ist die notwendige fachliche Expertise und auch die jahrelange Erfahrung und die Sensibilität gegeben. Ich hätte es gerne natürlich dort angesiedelt und wahrgenommen. Dorthin soll auch das Geld fließen, damit genug Kapazitäten geschaffen werden, weil es auch immer Thema ist, dass oft zu wenig Kapazitäten vorhanden sind. Dort soll das Geld hinfließen, damit das gewährleistet ist. Deswegen gibt es von mir für die geplante zusätzliche Kompetenzerweiterung und den zweiten Standort eine klare Absage und Gegenstimme. Zusätzlich möchte ich aber noch betonen, dass Linz jetzt von Verboten, Kontrollen und Strafen gezeichnet ist. Ich denke, dieser heutige Gemeinderat geht hier leider wieder genau in diese Richtung, ist auch - so zumindest meine Wahrnehmung - vom Bild einer weltoffenen und sozialen Stadt, welches man auch oft sehr gerne in den Medien so zeichnet, weit weg. Der Ausbau des Ordnungsdienstes in Richtung kommunalen Polizeiwachkörpers steht diesem Bild sogar konträr gegenüber. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Auch weltoffene Städte haben Regeln und Hausordnungen!“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Raml: „Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimme von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing L ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über L 1 Aufstockung des Energiesparfonds der Stadt Linz für das Jahr 2021 mit einem Sondertopf zur Förderung der E-Mobilität im Zuge des Pakts für Linz in Höhe von 100.000 Euro sowie Grundsatzbeschluss für die Entwicklung eines Masterplans zum Ausbau von öffentlich zugänglichen E-Ladestationen sowie ein Detailkonzept zur Förderung von E-Car-Sharing-Initiativen; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Im Zuge des Paktes für Linz (Klimaförderungen) und als Signalwirkung durch die Stadt Linz wird der Energiesparfonds der Stadt Linz für das Jahr 2021 mit einem Sonderfördertopf in einer Höhe von 100.000 Euro zur Förderung der E-Mobilität aufgestockt. Die Vergabe der einzelnen Förderungen obliegt dem nach dem StL 1992 jeweils zuständigen Organ. 2. Grundsatzbeschluss: Das Umweltmanagement der Stadt Linz wird beauftragt gemeinsam mit den betroffenen Geschäftsbereichen und der Linz AG a) einen Masterplan zum Ausbau von öffentlich zugänglichen E-Ladestationen sowie b) ein Detailkonzept zur Förderung von E-Car-Sharing-Initiativen zu entwickeln. 3. Die Kreditübertragung in Höhe von 100.000 Euro von der FiPos 1.755200 (,Lfd. Transfers an Unternehmen, KUK‘), FB88, Fonds 914000 (Beteiligungen), FISTL 704, HP90001 auf die FiPos 1.775100 (,Kapitaltransfers an Unternehmen‘), Fonds 501000, FISTL 704, HP07006 wird genehmigt.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ Wortmeldung Stadtrat Raml: „Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, weil wir der Meinung sind, dass das den Förderdschungel wieder weiter vorantreibt. Wir sind der Meinung, wenn Förderungen, dann sollen sie von einer Stelle abgewickelt werden. Schlusswort Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Die Wortmeldung verwirrt mich jetzt fast ein bisschen, weil sich eigentlich gar nichts ändert. Wir erhöhen nur den Fördertopf um zusätzlich 100.000 Euro für dieses Jahr. Die Förderung wird nach dem Modell und System so abgewickelt, wie bis jetzt auch. Ich glaube, das haben wir jetzt in den letzten drei Jahren nicht verändert. Es wird genau das bewährte System von den MitarbeiterInnen im Umweltmanagement, die das bisher abgewickelt haben, auch in Zukunft abgewickelt. Wie gesagt, nur der Topf wird erhöht. Ich ersuche um Zustimmung. Vielleicht ist es unter den Gesichtspunkten auch der FPÖ möglich.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (14) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über L 2 Klimawandelanpassungskonzept für Linz – Fahrplan und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Gemeinderat erkennt die Notwendigkeit der Klimawandelanpassung an und beschließt die zehn übergeordneten Ziele als die strategischen Schwerpunkte für die Klimawandelanpassung von Linz. 2. Das Umweltmanagement und die Klimastabsstelle im BSt werden beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen um im vierten Quartal 2021 einen partizipativen Prozess zum Klimawandelanpassungskonzept mit VertreterIinnen der betroffenen Fachabteilungen, der Unternehmensgruppe Linz, den Linzerinnen und Linzern sowie weiteren Stakeholdern mit direktem Linz-Bezug zu starten. 3. Der Klimabeirat soll für Prüfungen des Klimawandelanpassungskonzepts eingebunden werden. 4. Das Umweltmanagement der Stadt Linz wird beauftragt, im Rahmen des zu entwickelnden Klimawandelanpassungskonzeptes Verwundbarkeitsanalysen für die Stadt Linz durchzuführen. 5. Das Umweltmanagement der Stadt Linz wird beauftragt, den Aufbau eines meteorologischen Messnetzes umzusetzen und die resultierenden Messdaten zeitnahe öffentlich verfügbar zu machen. Die für den Aufbau und den zunächst auf fünf Jahre ausgelegten Betrieb des Messnetzes benötigten Mittel in einer maximalen Gesamthöhe von 200.000 Euro sind in den Budgets der Jahre 2022 bis 2026 im entsprechenden Deckungsring D094 (Fonds 501000 – Technik und Umwelt) vorzusehen. 6. Die für die Umsetzung der einzelnen Beschlusspunkte erforderlichen Beschlüsse sind von den jeweils zuständigen Organen einzuholen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderätin Lackner: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Stadträtin Schobesberger, das Konzept geht für mich auf jeden Fall in die richtige Richtung. Ich finde, es ist ein sehr guter weiterer Schritt vom Klimakonzept in ein Klimawandelanpassungskonzept, wo man schon konkretere weitere Schritte vorsieht. Es ist ein Konzept und die Wirksamkeit der Ergebnisse hängen aber dann letztlich auch an der Umsetzung. In diesem Konzept waren für mich - ich habe es mir genau angesehen - zwei Dinge besonders interessant. Einerseits, dass im dritten Quartal bereits …Klingel… vorgesehen ist, eine Verwundbarkeitsanalyse der Stadtteile zu erarbeiten. Aus dieser Verwundbarkeitsanalyse heraus, kann man sehr gut einen Handlungsbedarf ableiten, was dann auch wirklich konkret zu tun ist. Die zweite Maßnahme, die vorgesehen ist, ist mir ins Auge gesprungen, das ist die Installation eines Mikroklimamessnetzes. Auch das ist sehr zielführend. Sie geht sich aber natürlich mit der Verwundbarkeitsanalyse nicht aus, weil dieses Mess-Netz erst installiert werden muss. Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn diese Verwundbarkeitsanalyse dem Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis gebracht wird, weil ich glaube, dass diese einen ganz wesentlichen Schritt in der Bewusstseinsbildung der GemeinderätInnen darstellen wird und das Bewusstsein auch für die Umsetzung der Maßnahmen ganz maßgeblich vorantreiben kann. Im Konzept oder im Antrag habe ich nicht herauslesen können, dass dann eine Präsentation dieser Analyse vorgesehen ist. Aus meiner Sicht wäre es auch wünschenswert, dass nach der Installation dieses Mikroklimamessnetzes auch die Daten dann mit dieser Verwundbarkeitsanalyse verknüpft werden. Ich glaube, dass man sich dann auch ganz konkret in vorbeugende- und Anpassungsmaßnahmen weiterentwickeln kann. Grundsätzlich gibt es von uns natürlich eine Zustimmung. Danke.“ Schlusswort Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich glaube, das kann ich klären. Das ist natürlich genau der Sinn der Sache, dass dieses Mess-Netz in der Breite vorhanden sein soll, um Verwundbarkeitsanalysen und die Detailanalysen insgesamt zu präzisieren und immer wieder nachzuschärfen. Wie bei allen anderen Dingen auch, die wir im Klimabereich in meinem Ressort abgewickelt haben – ist alles, was an Analysen und Ergebnissen vorhanden ist, öffentlich und für jeden und jede zugänglich. Das halte ich auch für sehr gescheit. (Klingel) Das gilt natürlich auch für die Dinge, die in diesem Bereich jetzt entwickelt werden sollen. Gerade wenn es um das Klima geht, bin ich der Meinung, dass wir es umso eher schaffen, dass schnell und erfolgreich gehandelt wird, je breiter die Kenntnisse und das Wissen vorhanden sind. Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. M ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES KINDER- UND JUGEND-SERVICES LINZ Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über M 1 Projekt Gewaltprävention (GPP) – Ausweitung und personelle Aufstockung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Das im Familienzentrum Pichling bestehende Angebot zur Gewaltprävention und die damit verbundenen Beratungsleistungen werden erweitert. Damit sollen die in der Vorlage näher beschriebenen, generell und durch die Pandemie zusätzlich steigenden Bedarfe abgedeckt werden. 2. In einem ersten Schritt soll eine zusätzliche Stelle in der Sozialarbeit (eine Vollzeitäquivalente (VZÄ), Kosten ca. 60.000 Euro jährlich) geschaffen werden und das Verwaltungspersonal um fünf Wochenstunden aufgestockt werden (0,12 VZÄ, Kosten ca. 4000 Euro jährlich). 3. Für Kosten für Ausbildung, Weiterbildung, Supervision, Spitzenabdeckung sind mit 6000 Euro jährlich zu veranschlagen. 4. Die unter Punkt 2 und 3 genannten laufenden Personalkosten sowie die Ausgaben für Aus- und Weiterbildung sind im Wirtschaftsplan 2022 der Kinder- und Jugend-Services (KJS) sowie in den Folgejahren zu berücksichtigen. 5. Die personellen Aufstockungen nach Beschlusspunkt 2. sind im Dienstposten- und Stellenplan ab 2022 zu berücksichtigen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. N FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTION NACH § 12 StL 1992 Gemeinderätin Polli, BEd, berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 1 Wirksamkeit der Sprachförderung in städtischen Kindergärten überprüfen und führt aus: „Bei unserem Antrag geht es um die Wirksamkeit der Sprachförderung in den städtischen Kindergärten. Es ist so, dass der Anteil der Kinder mit nicht deutscher Muttersprache in den Kindergärten der KJS sehr hoch ist. In den Kindergärten sind mittlerweile 64,1 Prozent der Kinder mit nicht deutscher Muttersprache und in den Horten ist der Anteil ebenfalls sehr hoch, nämlich 61 Prozent. Man sieht dann in der Volksschule, dass an 20 von 37 öffentlichen Volksschulen jedes zweite Kind keine deutsche Muttersprache hat. Eine alarmierende Folge daraus ist, dass es viele Außerordentliche Schüler und Schülerinnen gibt. Im Schuljahr 2019/20 waren von 7769 Linzer VolksschülerInnen, 1309 Schüler mit dem Status ,Außerordentlich‘, das heißt, sie konnten nicht genug Deutsch, um dem Unterricht ausreichend zu folgen. Sie konnten daher nur teilweise oder nur verbal beurteilt werden, obwohl die Stadt Linz wirklich sehr viel in die Sprachförderung in den Kindergärten investiert - bis zu dreimal wöchentlich, je nach Alter, ein- bis dreimal pro Woche 50 bis 110 Minuten, das Ganze kostet 1,7 Millionen Euro. Deshalb finden wir, dass diese Maßnahmen unbedingt evaluiert gehören, weil so viel Geld, Zeit und Arbeitskräfte hineinzustecken und dann schaut relativ wenig dabei heraus, ist wirklich sehr traurig und gehört unserer Meinung nach dringend genau angeschaut. Deshalb stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird aufgefordert, die Wirksamkeit der Sprachförderung in den städtischen Kindergärten so rasch wie möglich zu evaluieren. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen dem zuständigen Ausschuss übermittelt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Wir ersuchen im Sinne dieser Kinder dringend um Annahme. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Gleich vorweg, ich habe natürlich überhaupt nichts dagegen, unsere Sprachförderung noch einmal zu evaluieren, möchte aber an der Stelle daran erinnern, dass wir das auch gemacht haben. Wir haben das bei dem Sprachwissenschaftler Dr. Jörg Mußmann von der Pädagogischen Hochschule gemacht, der sich sehr genau angeschaut hat, wie unser Sprachförderkonzept ist und das auch als sehr gut beurteilt hat. Ich habe aber nichts dagegen, die Sprachförderung nach anderen Gesichtspunkten noch einmal anzuschauen. Ich halte aber sehr viel davon, das wissenschaftlich zu begleiten und fundiert zu machen. Ich hoffe, dass der Antrag in diesem Sinne zu verstehen ist. Ich möchte nur mit ein paar Missverständnissen aufräumen. Cornelia, die Schlussfolgerung, dass wenig dabei herausschaut, kann ich so nicht teilen, das ist eine Mutmaßung und eine Vermutung deinerseits. Du weißt als Direktorin einer Pflichtschule selbst, wie die Einstufung von Außerordentlichen SchülerInnen vonstattengeht. Das will ich an dieser Stelle auch nicht näher ausführen. Ich glaube, dass es sehr gescheit ist, dass jede Direktorin schaut, dass sie möglichst viele Ressourcen für ihre Schülerinnen und Schüler in der Schule lukriert. Daraus abzuleiten, dass ein Sprachfördersystem in einer anderen Stufe darunter nicht funktioniert, halte ich schon für sehr mutig, zumal wir wissen, dass wir die Schnittstellen vom Kindergarten, Elementarbildungseinrichtungen und Schule nicht wirklich im Griff haben und nicht wirklich steuern können. Da würde ich mir auch wünschen, dass es positive Veränderungen gibt. Nicht alle Kinder, die in städtische Volksschulen gehen, sind drei Jahre lang in unseren Elementarbildungseinrichtungen gewesen und haben ein Sprachförderprogramm in vollem Umfang durchlaufen. Da gibt es viele Parameter, wo es nicht zulässig ist, aufgrund der Anzahl der Außerordentlichen SchülerInnen in den Volksschulen auf die Qualität der Sprachförderungen der Elementarbildungseinrichtungen zu schließen. Das halte ich wirklich für einen unzulässigen Schluss. Nichtsdestotrotz bin ich inhaltlich total der Meinung, dass das gescheit und sinnvoll ist. Je besser wir über unsere Systeme Bescheid wissen, umso besser können wir die so anpassen, dass sie den Kindern zugutekommen. Daher wird meine Fraktion diesen Antrag unterstützen.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich selbst auf die RednerInnenliste gesetzt, weil ich den Gemeinderat darauf aufmerksam machen möchte, dass wir im letzten Gemeinderat das Sozialprogramm 2021 beschlossen haben. In diesem Sozialprogramm findet sich eine Maßnahme, die genau in diese Richtung tendiert - diese wird jetzt von der ÖVP eingebracht -, hier noch einmal das Angebot der Sprachförderung in den städtischen Kindergärten auf Wirkung und Effektivität zu evaluieren und an Hand dieser Ergebnisse weiterzuentwickeln. Ich bedanke mich, dass das noch einmal verstärkt aufgegriffen wird, deswegen werden wir seitens der Sozialdemokratie zustimmen.“ Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Polli, BEd: „Ich bedanke mich sehr herzlich für die breite Zustimmung. Ich könnte zu den einzelnen Punkten bezüglich Außerordentlicher Schüler und Schülerinnen natürlich noch einiges sagen, aber ich sehe allgemein, dass jeder froh ist, wenn ich das nicht mache. Daher danke für die Zustimmung.“ (Heiterkeit, Beifall ÖVP) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Wir wissen, dass eine sehr hohe Expertise vorliegt, also insofern brauchen wir das sozusagen nicht noch einmal ausformulieren. Dankeschön für diesen Beitrag.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 2 Bekenntnis des Gemeinderates zum Tierschutzvolksbegehren und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Tieren eine starke Stimme zu geben, war das Ziel des Volksbegehrens, dass mit mehr als 416.000 Unterschriften zum erfolgreichsten seit dem Jahr 2018 geworden ist. Tieren muss es möglich sein, sich ausreichend zu bewegen, mit Artgenossen frei zu interagieren, angeborene Verhaltensweisen auszuleben und sich tiergerecht zu ernähren. Deshalb ist es uns wichtig, Tierleid zu beenden, Tierwohl zu fördern und Tierschutz zu stärken. Um dazu einen positiven Beitrag zu leisten, sollen auch in der Stadt Linz weitere Verbesserungsmöglichkeiten möglich gemacht werden. Konkret stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Gemeinderat bekennt sich zu den Zielen des Tierschutzvolksbegehrens 2. Der Stadtsenat wird aufgefordert, die Ziele des Tierschutzvolksbegehrens in seinem eigenen Wirkungsbereich zu unterstützen 3. Der Geschäftsbereich PZS wird beauftragt, einen Vorschlag für eine stärkere Berücksichtigung von Tierwohlkriterien in den Vergaberichtlinien zu erarbeiten.‘ Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommunalen Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, Rossi, du hast es jetzt richtig gesagt, Tierleiden muss beendet werden. Genau aus diesem Grund bringt die SPÖ schon seit Jahren Anträge im Nationalrat ein, um eine bessere Tierhaltung zu erreichen. Dabei geht es darum, Vollspaltböden, Kastration von Ferkeln ohne Betäubung, Kükenschreddern, Lebend-Tiertransporte zu verbieten - ich will auf die weiteren Grauslichkeiten gar nicht mehr eingehen -, aber bis jetzt ist nichts passiert. Ein neuerlicher Anlauf der SPÖ in der letzten Nationalratssitzung, um eine Fristsetzung zu erreichen, wurde von ÖVP und Die Grünen verhindert. Im Landwirtschaftsausschuss ist gestern dieses Thema von den Grünen wieder vertagt worden. Es passiert nichts. Da hilft keine Willenserklärung auf lokaler Ebene, sondern da muss endlich eine Unterstützung im Parlament erfolgen, um die gesetzlichen Bestimmung zu erreichen, damit dieses Tierleiden endlich aufhört. Das ist unerträglich. Danke.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Prinzipiell hast du Recht, da muss man auf der nationalen Ebene auf jeden Fall etwas machen, logisch, aber trotzdem müssen wir direkt in unserer Stadt Linz auch Signale in unserer Gesellschaft senden. Wieso denn nicht, wir können auch Vorreiter dieser Themen sein. Die Tiere sind fühlende Geschöpfe und wir müssen sie schützen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Aus Sicht der Sozialdemokratie ist die richtige Ebene der Nationalrat, deswegen werden wir uns der Stimme enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 3 Verkehrsberuhigung für den Weißdornweg und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, vielen Dank, durch den Bau vieler neuer Wohnungen ist die Zahl der BewohnerInnen in Wegscheid, im Gebiet südlich der Salzburger Straße bedeutend gestiegen, gleichzeitig aber natürlich auch das Verkehrsaufkommen. Das gilt insbesondere für die Siedlung rund um den Weißdornweg. Aktuell ist da der Bau von weiteren 120 Wohnungen inklusive einer Tiefgarage geplant, deren Ein- und Ausfahrt in den Weißdornweg münden soll. Das bedeutet eine weitere Verkehrszunahme. Gleichzeitig beobachten die BewohnerInnen eine Zunahme des Schleichverkehrs, sodass das Verkehrsaufkommen insgesamt stark steigt. Dafür, dass das Wohngebiet vom Verkehr entlastet wird, setzt sich auch eine BürgerInneninitiative ein, die für Anliegen mittlerweile 230 Unterschriften gesammelt hat. Es braucht ein Konzept, das die Verkehrsberuhigung des gesamten Gevierts, nämlich zwischen Salzburger Straße, Bäckermühlweg, Flötzerweg und Siemensstraße zum Ziel hat. Dabei muss besonders darauf Bedacht genommen werden, den Schleich- und Durchzugsverkehr hintanzuhalten. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird beauftragt, ein Konzept für die Verkehrsberuhigung des Wohngebietes rund um den Weißdornweg auszuarbeiten und umzusetzen.‘ Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommunalen Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Danke Frau Vizebürgermeisterin, werter Kollege Langer, diesen Antrag hätte es nicht gebraucht, das ist bereits in Umsetzung. Am 12. April gab es einen Lokalaugenschein mit Herrn Vizebürgermeister Hein, bei dem diese Thematik erörtert wurde. Es wurde vor Ort zugesichert, dass es ein Verkehrskonzept zur Verkehrsberuhigung samt Bürgerbeteiligung geben wird. Eine Woche darauf war Herr Bürgermeister Luger dort und hat das Ganze noch einmal bekräftigt. Das ist bereits in Umsetzung, alles ist gut, wir brauchen den Antrag nicht, das heißt, wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Potočnik: „Wir stimmen dem Antrag zu. Ich möchte aber noch anmerken, dass ich mir das auch vor Ort angeschaut habe. Dabei ist herausgekommen, dass die WSG, die dieses Geviert dort bebaut, die Tiefgarageneinfahrt im Osten auf Wunsch der Stadtplanung und der Verkehrsplanung positioniert hat, anstatt sie in den bereits viel befahrenen Flötzersteig im Süden zu positionieren. Das heißt, das Problem, das wir jetzt mit Verkehrsberuhigung bekämpfen, ist leider hausgemacht. Allein durch die richtige Positionierung der Tiefgarageneinfahrt müssten wir uns jetzt wahrscheinlich nicht damit beschäftigen und keine Symptome bekämpfen.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Ich bitte um Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 4 Nein zur Transitautobahn durch Linz und führt aus: „Vielen Dank, in diesem Antrag geht es um die viel besprochene Transitautobahn durch Linz. Wir haben in der letzten Gemeinderatssitzung schon einen Antrag eingebracht, der zum Ziel hat, den Schiltenbergwald als Landschaftschutzgebiet auszuweisen. Der ist erfreulicherweise angenommen worden. In der Folge hat der zuständige Naturschutzlandesrat auch angekündigt, das Gebiet naturschutzrechtlich prüfen zu lassen, was sehr erfreulich ist. Wir wollen darüber hinaus weitere Schritte setzen, damit die Ostautobahn, die effektiv eine Transitautobahn für den Schwerverkehr darstellen wird, nicht realisiert und das Naherholungsgebiet für tausende LinzerInnen nicht gefährdet wird. Wir wollen daher die Bemühungen verschiedenster AktivistInnen, Organisationen und Parteien unterstreichen und bekräftigen und die Mitglieder des Gemeinderats ersuchen, ein Bekenntnis gegen den Bau dieser Autobahn auszusprechen. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat spricht sich ausdrücklich gegen die Errichtung der als Ostumfahrung bezeichneten Transitautobahn durch die Stadt aus.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere hier wirklich eindringlich und ganz persönlich auch an alle hier im Haus, sich mit diesem Projekt intensiv zu beschäftigen und sich die Trassenführung intensiv anzuschauen. Diese Trasse führt quer durch den Schiltenberg, mitten durch das Siedlungsgebiet neben der Kaserne Ebelsberg, wo wir 7500 Menschen, insbesondere Familien, ansiedeln wollen, dann durch die Traunauen und beim Geländesprung kommt sie heraus. Das Projekt ist in Wirklichkeit ein Wahnsinn. Da brauche ich kein Grünes Herz oder ein Umweltherz zu haben, sondern das ist ein Schuss ins eigene Knie. Wir machen den gesamten Süden kaputt. Das USP oder das Alleinstellungsmerkmal des Südens ist Lebensqualität, sind die Traunauen und der Schiltenbergwald. Mit diesem Ein-Milliarden-Projekt - das wird es de facto kosten - machen wir uns diesen Süden einfach kaputt, wir zerstören uns das und machen uns auch das Projekt rund um die Kaserne, das derzeit verrückterweise noch ,Garten Ebel‘ heißt, kaputt. Wir, das sind 40 bis 50 Leute aus allen möglichen Ecken, haben vor zwei Monaten angefangen, diese Unterschriften zu sammeln. Wir haben feststellen müssen, dass sehr, sehr viele Menschen gar nicht wissen, wo und wie diese Trasse läuft und viele wissen noch nicht, dass das eine reine LKW-Transitroute ist. Viele glauben - das ist ein wirklich phänomenales Missverständnis (Klingel) -, dass Pichling oder der Linzer Süden diese Transitautobahn braucht, weil Pichling wächst, das klingt irgendwie logisch. Nur im Süden ist außer in der Lunzer Straße für die Voest keine Aus- und Einfahrt auf diese Autobahn geplant. Das heißt, verkehrstechnisch bringt das Pichling und Ebelsberg rein gar nichts, weil dann wieder alle durch den Mona Lisa Tunnel durchmüssen, der schon jetzt ein Nadelöhr ist. Das ist ein rein europäisches LKW-Transitprojekt. Ich habe das hier schon einmal gesagt, der ehemalige Landesrat Hiesl hat uns das auf das Auge gedrückt. Wir unterstützen diesen Antrag der Grünen mit Leib und Seele. Das ist ein Katastrophenprojekt, eine Fehlplanung und jeder, der sich hier nicht ganz aktiv gegen dieses Projekt stellt, macht sich für diesen Planungsfehler mitverantwortlich und für ein höchst destruktives selbstzerstörerisches Projekt in der Stadt Linz. Ich bitte wirklich mitzustimmen und - wenn das noch nicht erfolgt ist - sich vor Ort die Traunauen, den Schiltenbergwald und die ganze Trasse wirklich einmal ganz, ganz genau anzuschauen. Dabei wird jeder erkennen, dass das verrückt ist.“ Gemeinderätin Wessela: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen wir teilen natürlich die Freude darüber, dass das Land angekündigt hat, den Schiltenberg naturschutzrechtlich prüfen zu lassen. Wir denken aber, dass es bezüglich der Trasse oder anderer Themen rund um die Ostumfahrung hier im Gemeinderat schon Beschlüsse gegeben hat, die aussagekräftig genug sind. Kollege Potočnik, Sie haben uns gerade erklärt, wie wertvoll die Arbeit der BürgerInneninitiative, die hier Unterschriften sammelt, ist. Diese Bemühungen möchten wir auf keinen Fall konterkarieren und werden uns deshalb bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Vielen Dank, Kollegin Wessela, weil du gerade angesprochen hast, dass es die Bemühungen bezüglich Volksbefragung gibt. Ich denke, das ist ein Mittel von vielen, wie man so ein Projekt adressieren kann. Ich denke, dass es bei dieser Geschichte um so einen - im wahrsten Sinne des Wortes - drastischen Einschnitt in die Stadt, in die Natur und in den Lebensraum der Menschen geht und dass man viele Mittel ergreifen sollte, das Projekt zu verhindern. Ich glaube, es stellt kein Problem dar, den GemeinderätInnen in diesem Haus zuzumuten, hier – egal, ob es jetzt möglicherweise eine Volksbefragung gibt oder nicht – ein entsprechendes Bekenntnis abzugeben. Deshalb auch dieser Antrag. Für uns ist weiterhin klar, dass jeglicher Transit auf die Schiene muss. Es braucht andere Lösungen. Es geht hier – um das nochmals zu wiederholen –nicht um ein PendlerInnen-Projekt, sondern klar um ein Transitprojekt. Der zuständige Verkehrslandesrat hat vor Kurzem selbst gesagt, - das erste Mal – dass es in Wahrheit um ein Transitprojekt geht, das eine sehr hohe Sprengkraft auf verschiedenen Ebenen hat. Deshalb bitte ich noch einmal, diesem Antrag zum Selbstbekenntnis zuzustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Schmid berichtet über den von der Grünen Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 5 Mehr Grün in die Stadt - Platz fürs Stadtgarteln schaffen und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kollegen und Kolleginnen, bei diesem Antrag geht es um mehr Grün in der Stadt und mehr Platz fürs Stadtgarteln. Das gemeinsames Garteln liegt seit Jahren im Trend. Es verbindet Menschen und trägt zu einem lebenswerteren und grüneren Umfeld bei. Es geht hier um die Bepflanzung von Baumscheiben, das sind die Böden rund um die Baumstämme in der Stadt. Es gibt diese Bepflanzungen z.B. schon in Wien, dort kann man sich das abschauen und übernehmen. Es geht darum, dass man den BürgerInnen die Möglichkeit gibt, diese Baumscheiben in Absprache mit der Stadt zu bepflanzen. Man meldet sich und bekommt dann sozusagen eine Baumscheibe zugeteilt. Sie übernehmen die Patenschaft für diese Baumscheibe und sind dann auch für dieses kleine Fleckchen Boden verantwortlich. Das trägt nicht nur zu mehr Grün in der Stadt bei, diese Projekte sind auch wichtige Beteiligungsprojekte, gerade im Grätzl. Es geht tatsächlich darum - das sind kleine niederschwellige Beteiligungsprojekte -, die Menschen auch im Grätzl zusammenbringen zu können und darum, dass die Menschen Verantwortung für ihr Grätzl übernehmen. Das ist für ein gutes und besseres Miteinander auch im öffentlichen Raum sehr wichtig. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Vizebürgermeister Bernhard Baier wird ersucht, gemeinsam mit dem zuständigen Geschäftsbereich ein Konzept für die Begrünung von Baumscheiben auszuarbeiten. Ziel soll es sein, dass interessierte BürgerInnen möglichst unkompliziert in Absprache mit der Stadt Baumscheiben selbstständig bepflanzen können.‘ Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in den kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich bitte um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Rosenmayr zu N 5 und N 6: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Alexandra, unkompliziert ist das Stichwort, was ist unkomplizierter als einfach zu tun? Das ist nämlich auch in Linz schon möglich, wir brauchen uns das in Wien gar nicht abzuschauen. In Linz ist das schon gängige Praxis. Wenn sich jemand an das Gartenamt wendet, erteilt dieses selbstverständlich die Bewilligung, wobei es keine Bewilligung ist, sondern ein Einvernehmen, dass dort gepflanzt werden kann, ganz einfach. Das heißt, es ist jedem und jeder möglich, eine Baumscheibe quasi als Patin zu bepflanzen. Das ist überhaupt gar kein Problem. Selbst wenn es nicht angemeldet ist, wird es geduldet. So gesehen ist der Antrag nach einem bürgernahen und möglichst problemlosen Vorgehen damit obsolet, weil es schon gelebte Praxis ist. Meine Wortmeldung bezieht sich daher nicht nur auf diesen, sondern auch auf den nächsten Antrag. Bei beiden wird ein Konzept gefordert. Unserer Ansicht nach, wenn man pragmatisch darauf schaut, ist es gelebte Praxis, dass ein Konzept eigentlich ein Papiertiger ist. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderätin Schmid: „Es ist wunderbar, was man im Gemeinderat immer erfährt und was es schon alles gibt. Es wäre in diesem Fall extrem hilfreich, wenn man das als Stadt auch ganz offiziell macht und auch dementsprechend bewirbt. Ich glaube, dann würden noch viel mehr Leute mitmachen. Darum bitte ich trotzdem noch um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Schmid berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag N 6 Naturnahe Begrünung - erhöht die Vielfalt und senkt die Kosten und führt aus: „In diesem Antrag geht es um die naturnahe Begrünung in der Stadt. Es ist schon richtig, dass es ab und an in der Stadt schon etwas derartiges gibt. Das sind meistens Streifen zwischen den Fahrbahnen, wo es naturnahe Begrünung gibt - manchmal sieht man das schon. Aber im Großen und Ganzen ist das bei Weitem noch nicht so umgesetzt, dass man tatsächlich von naturnaher Begrünung sprechen kann. Über das Jahr gesehen, gibt es ganz viele Flächen in der Stadt, auf denen immer wieder sehr schöne Blumen angepflanzt werden. Diese werden aber nach kürzester Zeit immer wieder ausgerissen, weil ein neues Blumenbeet hinkommt. So wie wir das jetzt gerade betreiben, ist das sehr kostenintensiv. Naturnahe Begrünung kann ökonomisch sehr viel sparsamer sein. Also was heißt naturnahe Begrünung? Dabei dient die Natur als Vorbild, es werden bewusst Plätze eingeräumt, ihre Potenziale im urbanen Raum erkannt und genutzt. Es wird im Einklang mit der Natur gearbeitet, die Gegebenheiten des Standortes berücksichtigt, heimische Pflanzen und Samen verwendet und natürlich auf Pestizide verzichtet. Das hat einerseits auch ein Umweltnutzen, weil dadurch wichtige Lebensräume für Wildbienen, Insekten, Schmetterlinge usw. entstehen. Die Biodiversität in der Stadt wird erhöht. Den Kostenfaktor habe ich schon erwähnt. Das kostet der Stadt natürlich insgesamt viel weniger, weil das über Jahre hinweg angelegt wird und man das Ganze nicht alle paar Wochen oder Monate wieder neu machen muss. Natürlich hat es auch einen sozialen Nutzen, dass da viele kleine, ganz unterschiedliche Grünoasen entstehen. Diese sind einerseits schön anzuschauen, bringen Erholung und Entspannung und sind für die Regeneration extrem gut. Es ist, wenn wir eine zukunftsorientierte Gemeinde sein wollen, ein extrem wichtiger Schritt, das viel intensiver zu machen und großflächig auszurollen. In anderen Städten gibt es schon gute Erfahrungen, beispielsweise macht Rankweil in Vorarlberg das seit einigen Jahren schon intensiv und wird von verschiedensten Delegationen besucht, weil das so super funktioniert. Daher stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für städtische Parkanlagen, Gärten und Grünflächen zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, ein Konzept für eine naturnahe Bepflanzung der städtischen Grünflächen zu entwickeln und Maßnahmen für eine schrittweise Umsetzung zu erarbeiten. Wichtig dabei ist eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Einbindung der Bevölkerung, um die Akzeptanz des Projektes zu erhöhen und die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. In einem ersten Schritt werden beschilderte Schauflächen im Zentrum, z. B. ein Beet am Hauptplatz und Flächen in zentral gelegenen Parkanlagen, errichtet.‘ Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich möchte noch dazusagen, - das ist nämlich auch extrem wichtig -, dass man das mit einer guten Öffentlichkeitsarbeit begleiten muss. Am Anfang ist es eine Umstellung, es dauert ein bisschen, bis die Beete richtig zur Entfaltung kommen und man muss die Bevölkerung extrem gut mitnehmen. Ein Konzept ist wichtig, weil im Vorhinein ganz viel geplant werden muss, damit am Ende tatsächlich zu jeder Jahreszeit auch gewisse Pflanzen hochkommen. Wir fordern aber nicht nur ein Konzept, sondern dann auch die schrittweise Umsetzung. Ich bitte um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Zu diesem Antrag hat Herr Gemeinderat Rosenmayr in der vorherigen Wortmeldung schon zur Enthaltung der ÖVP argumentiert.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Mag. Seeber berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag N 7 Einhaltung der Menschenrechte und der UN-Nachhaltigkeitsziele entlang von Lieferketten und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, im vorliegenden Antrag geht es um die Frage, wie wir in einer globalisierten Wirtschaft die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards bewerkstelligen können und welchen Beitrag vor allem die Stadt Linz dafür leisten kann. Es ist allgemein bekannt, dass, in weit entfernten Ländern, die Produktionsbedingungen oft höchst prekär sind. Die Bandbreite der gesamten Fehlentwicklung geht von der Ausbeutung der Menschen über Kinderarbeit, über Kriege, die wegen Rohstoffen geführt werden, bis hin zur Zerstörung der Umwelt und der Lebensgrundlagen der Menschen, die dort wohnen und beheimatet sind. Das hat eine klare Folge in der internationalen hohen Arbeitsteiligkeit, in der wir Produktionsprozesse abwickeln, wo quer über den Globus Unternehmen innerhalb einer Lieferkette am Produktionsprozess beteiligt sind, sodass Missstände, die hier auftreten, sehr einfach kaschiert werden können und Produkte, die dann davon betroffen sind, bei uns unverdächtig daherkommen und erscheinen. Das wird sich bald ändern, ich habe es auch im Antrag beschrieben, weil auf europäischer Ebene gerade die Finalisierung einer Lieferkettenrichtline in Ausarbeitung ist. Dabei geht es im Grunde darum, dass Unternehmen in Zukunft Sorgfaltspflichten zu übernehmen haben. Da gibt es klare Regeln, wie die betroffenen Unternehmen, die international einkaufen und produzieren, entlang ihrer Lieferkette darauf zu achten haben, dass keine Umweltschädigungen und Menschenrechtsverstöße passieren. Das gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für die gesamten Zulieferer. In Frankreich gibt es bereits ein Gesetz und in Deutschland ist eines in Erarbeitung und in Diskussion. Wir sind der Meinung, dass hier auch die Fairtrade-Stadt Linz ein Verantwortungsbewusstsein haben und zeigen sollte und sich dem Thema produktiv annehmen kann. Was heißt das konkret, was kann man konkret machen? Zum einen kann sich Linz politisch im Rahmen seiner Möglichkeiten einsetzen, damit das Lieferkettengesetz europäisch umgesetzt wird. Linz kann sich auch dazu bekennen, dass im eigenen Wirkungsbereich entlang der Lieferketten im Rahmen der eigenen Beschaffung die UN-Leitprinzipien der Wirtschaft und Menschenrechte zur UN-Agenda 2030 eingehalten werden und auf Basis dieses Bekenntnisses auch ein eigenes Lieferketten-Management für die Verwaltung und die Beteiligungsbetriebe entwickeln. Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, wir können heute ein klares Zeichen setzen, das keinerlei Nachteil für die Stadt Linz bedeutet, sondern ganz im Gegenteil eine ethisch, moralische Grundhaltung der Stadt zum Ausdruck bringt und ein wichtiger Beitrag für die Erhaltung der Würde von Menschen und den Umweltschutz in den Entwicklungsländern ist. Ich stelle daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadt Linz setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein europäisches Lieferkettengesetz ein, das insbesondere verpflichtende menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfalts- sowie Sorgfaltsprüfungspflichten für Unternehmen zum Schutz vor Ausbeutung von Menschen, Tier und Umwelt entlang der gesamten Lieferketten sowie deren Nachweis und wirksame Sanktionen bei deren Nichteinhaltung sicherstellt. Die Stadt Linz bekennt sich im eigenen Wirkungsbereich zur Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie zur UN-Agenda 2030 mit den 17 Sustainable Development Goals (SDG) entlang der gesamten Lieferkette der öffentlichen Beschaffung. Die Magistratsdirektorin wird ersucht, für die Beschaffung der Verwaltung und der Beteiligungsbetriebe der Stadt Linz ein Lieferkettenmanagement zu entwickeln und aufzubauen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen, bei diesem Antrag sehe ich, ähnlich wie schon vorhin beim Antrag N 2, dass hier versucht wird, die Thematiken, die Die Grünen in der Regierung und im Parlament, wo sie vertreten sind und mit einer zweiten Partei auch die Mehrheit haben, nicht durchsetzen können, auf kommunaler Ebene umzubrechen. Bei dieser Thematik, die Sie ansprechen, gibt es sicher gewisse Probleme, sie gehört aber nicht in die Gemeindestube. Daher werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Mag. Seeber: „Man müsste sich natürlich schon ein bisschen mit dem Antrag auseinandersetzen, damit man hier auch eine Wortmeldung machen kann, die treffsicher ist, Herr Kollege. Das ist ein europäisches Thema, das hier geklärt wird. Dabei geht es darum, dass wir als große Organisation, wenn wir über die Stadt Linz reden, eine Vorreiterrolle einnehmen können. Das Gesetz oder diese Richtlinie wird auch auf europäischer Ebene kommuniziert und dann im Rahmen der österreichischen Gesetzgebung umgesetzt werden müssen, das ist im Prozess. Ich bitte darum, dass wir eine Vorreiterrolle übernehmen und uns proaktiv mit diesem Thema auseinandersetzen und nicht darauf warten, bis das in zwei, drei Jahren letztendlich sowieso kommt und wir das dann machen müssen. Ich sehe es als ein wesentliches Zeichen, gerade weil wir uns auch schon seit langer Zeit auf die Fahnen heften, eine Fairtrade-Stadt zu sein und uns in der Nachhaltigkeit in einer Vorreiterrolle sehen. Ich denke, das ist ein Beitrag, bei dem wir unsere entsprechend ethische und moralische Grundhaltung zum Ausdruck bringen. Ich hoffe, dass wir eine Zustimmung zu diesem Antrag bekommen. Ich ersuche noch einmal um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Seeber berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag N 8 Eindämmung der ausufernden Wettbüros in Linz und führt aus: „Vielen Dank Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, mit diesem Antrag möchte ich im Gemeinderat das Bewusstsein schaffen, dass wir in Linz mittlerweile einen Wildwuchs an Wettbüros haben. Wir haben eindeutig zu viele Wettbüros, es kommen laufend neue dazu und das bringt erhebliche soziale Probleme mit sich. Die Wettbüros bieten für Menschen, die eine entsprechende Disposition haben, einen sehr niederschwelligen Zugang zu Wetten und zum Glücksspiel. Wettbüros haben ein enormes Suchtpotenzial. Die Folgen sind für die Betroffenen dramatisch und reichen von der angesprochenen Spielsucht über Depressionen, Job- und Wohnungsverlust bis hin zur Beschaffungskriminalität. Ganz besonders schlimm ist, dass es gerade junge Menschen sind, für die Wettspiele ganz besonders attraktiv sind. Dort, wo sich Wettbüros ansiedeln und im schlimmsten Fall vermehrt ansiedeln, verlieren ganze Stadtteile an Attraktivität. Zum einen, weil die blickdicht verklebten Auslagen eine zwielichtige Optik abgeben und zum anderen, weil sich Menschen in der Nähe von Wettbüros nur sehr ungern aufhalten und damit der gesamte Branchenmix in der betreffenden Gegend leidet. Aber nicht nur das, vor allem ist auch das gesellschaftliche und soziale Umfeld im Wandel begriffen. Wenn man sich ansehen möchte, wie das so aussieht, dann kann man einmal durch die Wiener Straße gehen, sich dieses Thema ansehen und wird erstaunt feststellen, was dort passiert. Ich habe versucht, im betreffenden Antrag einige Vorschläge zu bringen, was man hier machen kann. Dazu gehören erstens strenge und laufende Kontrollen auf Basis der bestehenden Gesetze. Man kann sich dem Thema auch über das Gewerberecht annähern und die Öffnungszeiten beschränken. Man könnte auch darüber nachdenken, den Alkoholausschank grundsätzlich einzuschränken oder überhaupt von der Konsumation von Getränken in diesem Bereich Abstand zu nehmen. Man kann auch darüber nachdenken, die Anzahl von derartigen Wettlokalen in Gebieten oder Gemeinden im Rahmen der Raumordnung zu beschränken oder im Rahmen des Oö. Wettgesetzes die Mitsprache von Gemeinden einfordern. Ich bin überzeugt, dass sich Linz dafür einsetzen kann und muss, dass die Behörden die bestehenden Richtlinien genauer, intensiver und restriktiver anwenden und dass sich vor allem auch die Gesetzesmaterie in der angegebenen Richtung ändert. Wir müssen schauen, dass die Attraktivität von Wettlokalen generell sinkt. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadt Linz soll sich sowohl beim für das Oö. Glücksspielautomaten- und Wertgesetz zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung als auch beim Oö. Landtag für eine möglichst restriktive Einhaltung der im Landesrecht aktuell vorgesehen Vorschriften einsetzen. Zudem sollen die Behörden ersucht werden, laufende Überprüfungen der Standorte vorzunehmen und umfangreiche Schwerpunktprüfungen der aktuellen Standorte durchzuführen. Weiters soll sich die Stadt Linz im Sinne einer wirkungsvollen Suchtprävention beim Land Oberösterreich für engere gewerberechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf Gewerbeumfang und Öffnungszeiten einsetzen. Die Stadt Linz möge im Rahmen ihrer politischen Möglichkeiten alles unternehmen, um im Rahmen der Landesgesetzgebung künftig ein Mitspracherecht auf die Standortvergabe und die Anzahl der Lizenzen im Gemeindegebiet zu erhalten.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Kollege Seeber, du hast Recht, Wettlokale mit all ihren Ausprägungen sind gerade in manchen Stadtteilen unserer Stadt ein großes Thema und beeinflussen die Lebensqualität der dortigen Bevölkerung maßgeblich. Die grundsätzliche Intention dieses Antrages tragen wird deshalb sehr gerne mit. Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass der Landtag erst kürzlich Verschärfungen im Oö. Glückspiel-, Automaten- und Wettgesetz getroffen hat. Diese müssen nun streng vollzogen werden. Du hast es auch gesagt, auch die Stadt hat rechtliche Möglichkeiten, im weitesten Bereich etwa über die Raumordnungsschiene. Im § 22 Abs. 4 Raumordnungsgesetz gibt es Möglichkeiten, bestimmte Verwendungen zu beschränken oder auszuschließen. Auch über das Gewerberecht gibt es die Möglichkeit, rechtliche Auflagen zu erteilen und diese auch entsprechend zu kontrollieren. Zudem gibt es auch die Abgabemöglichkeit einer Stellungnahme bei der Anzeige weiterer Wettannahmestellen. Um dies zu präzisieren und auch ein kleines inhaltliches Missgeschick, das dir im ersten Absatz unterlaufen ist, zu korrigieren – du sprichst davon, dass der Landtag auch für den Vollzug zuständig sei, das kann natürlich nur das zuständige Mitglied der Landesregierung sein –, bringen wir einen Abänderungs- und Zusatzantrag ein, der wie folgt lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadt soll sich beim für das Oö. Glückspiel-, Automaten und Wettgesetz zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung für eine möglichst restriktive Einhaltung der im Landesrecht aktuell vorgesehenen Vorschriften einsetzen. Zudem sollen die Behörden ersucht werden, laufende Überprüfungen der Standorte vorzunehmen und umfangreiche Schwerpunktprüfungen der aktuellen Standorte durchzuführen. Weiters soll sich die Stadt Linz im Sinne einer wirkungsvollen Suchtprävention beim Land Oberösterreich für engere gewerberechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf Gewerbeumfang und Öffnungszeiten einsetzen. Die Stadt Linz möge im Rahmen ihrer politischen Möglichkeiten alles unternehmen, um im Rahmen der Landesgesetzgebung künftig ein Mitspracherecht auf die Standortvergabe und die Anzahl der Lizenzen im Gemeindegebiet zu erhalten und rechtliche Möglichkeiten in ihrem Wirkungsbereich prüfen und umsetzen, um der hohen Dichte an Wettlokalen in manchen Stadtteilen entgegenzuwirken.‘“(Beifall ÖVP) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich kann dem Inhalt des Antrages auch sehr viel abgewinnen. Ich glaube, dabei geht es um eine wesentliche Diskussion und um das Thema der Suchtprävention. Ich muss jetzt aber anmerken, dass es in diesem Antrag grundsätzlich nur um die Anzahl der Standorte der Wettbüros geht, und darum wie man diese reduzieren und die Öffnungszeiten einschränken kann. Ich denke aber, ein ganz wesentlicher Aspekt ist die Suchtprävention, dass man sozusagen auch am Menschen selber ansetzt. Dazu vermisse ich etwas, das wäre eigentlich ein Thema für den Gesundheitsausschuss. Bernhard, ich weiß nicht, ob du auch an diesen Aspekt gedacht hast, also nicht nur an die Orte und die Anzahl der Wettbüros, sondern vor allem auch, wie man am Menschen selber ansetzt, wie man ihm die Unterstützung gebe kann, damit er auf dieser Basis geschützt ist. Ich gehe damit natürlich konform, dass das vor allem auch sehr oft sehr krasse finanzielle Auswirkungen haben kann. Ich weiß nicht, ob das für dich in Ordnung wäre, darüber im Ausschuss noch weiter zu diskutieren. (Unruhe) Jetzt ziehen alle den Kopf ein. (Heiterkeit) Grundsätzlich gibt es ein Bekenntnis zu diesem Antrag und zum Abänderungsantrag. Ich würde mir aber wünschen, weil es ein wichtiges Thema ist, auch an der Prävention anzusetzen, das geht natürlich über die Anzahl hinaus. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Seeber: „Vielen Dank, Herr Bürgermeister, für die Unterstützung, selbstverständlich habe ich natürlich daran gedacht. Ich habe mich aber dafür entschieden, jetzt einmal nur auf die Standorte einzugehen und nicht zu sehr auf die Suchtprävention, weil das durchaus auch ein Thema ist, bei dem man einen getrennten Antrag machen könnte und sollte. Das werden wir in der neuen Legislaturperiode des Gemeinderates machen. Fürs Erste machen wir einmal den Antrag. Ich denke, es wäre gescheit, wenn wir hier eine breite Zustimmung finden, dass wir wirklich an einem Strang ziehen und Verbesserungen erreichen. Auch für deinen Input vielen Dank. Wenn ich den Antrag genau lese, dann muss ich zugeben, dass ich vielleicht einen kleinen Fehler gemacht habe, ich bin auch kein Jurist. Danke dafür. Ich finde es toll und schön, dass ihr hier eine Intention der Grünen so toll unterstützt.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich habe einen Vorschlag. Das Prozedere das von dir, Frau Kollegin, hier in einem fabriziert worden ist, ist wirklich genial, weil das ein Abänderungs- und Zusatzantrag zu einem Grundsatzantrag ist, der dem Grunde nach Dinge beinhaltet, die nicht umsetzbar sind. (Zwischenruf, Heiterkeit) Das ist überhaupt die kreativste Lösung, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen. (Heiterkeit) Mir liegt aber leider kein Antrag auf Zuweisung vor und es ist schon zu spät. Mein pragmatischer Vorschlag ist, ich lasse einfach den Abänderungsantrag, dem Sie dem Inhalt nach zugestimmt haben, abstimmen. Dann haben wir das Thema der Abänderung erledigt, was formalrechtlich nachvollziehbar ist und wir haben den Zusatzantrag, von dem ich ausgehe, dass er auch konsensfähig ist. Dann würde ich diesen Abänderungs- und Zusatzantrag zum Originalantrag zur Abstimmung bringen.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Selbstverständlich bin ich damit einverstanden.“ Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich!“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag inklusive des Abänderungs- und Zusatzantrags der ÖVP abstimmen. Der Antrag inklusive Abänderungs- und Zusatzantrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Nachdem ich die Stadt nach außen zu vertreten habe, werde ich ihn brav umsetzen.“ Gemeinderätin Lackner berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 9 Linzer Food Hall für den Südbahnhofmarkt und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, liebe Besucherinnen und Besucher, dem größten Linzer Markt fehlt ein Herzstück, der Südbahnhofmarkt braucht eine ‚Food Hall‘. Die Linzer Märkte gehören zu den Gewinnern der Corona-Krise. Nahversorgung mit den Produkten aus der nächsten Umgebung ist gefragter, denn je. Dem größten Linzer Markt am ehemaligen Südbahnhof, fehlt aber ein echtes Zentrum, ein Herzstück. Ich schlage daher eine spannende Lösung vor, eine ‚Food Hall‘, wie es sie bereits in zahlreichen Städten gibt. Eine ‚Food Hall‘ ist ein Ort voller Leben des Zusammenkommens und des Kennenlernens und die Idee wäre auch eine perfekte Kombination mit der gerade wieder diskutierten Markthalle. Aber nur eine klassische Markthalle, wie sie kürzlich von anderer Seite vorgeschlagen wurde, wäre wohl zu kurz gegriffen. Es braucht eine Lösung, die den größten Linzer Markt entscheidend voranbringt und das könnte mit einer ‚Food Hall‘ gelingen. Das Konzept ist einfach. In einer großen Halle gibt es zehn bis 20 kleine Restaurantküchen, eine zumeist zentrale Bar und einen gemeinsamen Indoor-, Outdoor-Konsumationsbereich, in dem die Besucher zusammensitzen. In Linz könnte das Angebot aber noch einmal um einiges kurzweiliger sein, als in anderen Städten. Denn das, was am Markt an regionalen Spezialitäten angeboten wird, kann auch in der ‚Food Hall‘ verkocht werden, saisonal und aus der Region. Es könnte somit auch ein Startup-Hub für kreative Food-konzepte werden. (Klingel) Die kleinen Kojen würden auch Newcomern im Gastronomiebereich Gelegenheit bieten, sich auszuprobieren. Man könnte einen Teil der Kojen ganz bewusst mit kürzeren Pachtverträgen ausstatten, um einen Anteil an Experimentierküchen mit den vielen ständig neu dazukommenden regionalen Produkten zuzulassen. Die ‚Food Hall‘ wäre so auch ein Startup-Hub für kreative Foodkonzepte. Das Angebot einer ‚Food Hall‘ würde hervorragend zum Linzer Südbahnhofmarkt passen, denn das gastronomische Angebot wird dort immer sehr stark nachgefragt. Die Kombination der ‚Food Hall‘ mit der vorgeschlagenen Markthalle liegt auf der Hand, denn das für die Markthalle angedachte alte Bahnhofsgebäude ist dafür wenig geeignet. Es steht unter Denkmalschutz, ist innen verwinkelt, hat zu wenige Öffnungen und eine Anlieferung würde sich dort als schwierig herausstellen. Ein idealer Standort wäre meiner Meinung nach das jetzige Parkdeck, das sich derzeit als Schandfleck, vor allem unter dem Aspekt des Klimaschutzes, darstellt. Diese Fläche ist viel zu wertvoll, um nur für parkende Autos verwendet zu werden. Sie sollte überbaut werden und die Autos ganz unter die Erde kommen. Der Rest der Fläche, aber auch insbesondere das Dach, könnten begrünt werden und damit zu einer gerade jetzt wichtigen, lokalen, ökologischen Aufwertung führen. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Vizebürgermeister Bernhard Baier wird als zuständiger Stadtrat für Märkte aufgefordert, für den Linzer Südbahnhofmarkt einen Planungsprozess zur Errichtung einer Linzer Food Hall, idealerweise in Verbindung mit einer Markthalle, zu starten. Gemeinsam mit den Eigentümern der Liegenschaft des Parkdecks sollen Möglichkeiten ausgelotet werden. Die Ergebnisse sind mit einer Grobkostenschätzung dem Gemeinderat zu präsentieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Rosenmayr: „Danke Herr Bürgermeister, ich avisiere zu diesem Antrag die Stimmenthaltung unserer Fraktion, weil einerseits die Liegenschaft bekanntermaßen - das steht auch schon im Antragstext -, nicht der Stadt gehört. Es wären daher sehr umfassende Diskussionen und wahrscheinlich auch ein paar Adaptierungen notwendig, um da überhaupt weiterzukommen. Auf der anderen Seite könnte es sein, dass ich bei dem Antrag ein Déjà-vu habe. Ich habe von Lorenz schon einmal einen ähnlichen Antrag in Erinnerung, also nachhaltiges Recyceln im Sinne eines Rezeptes. Wir nehmen einen Antrag, peppen ihn mit einer Dachbegrünung ein bisschen auf und machen einen neuen daraus. Ideen sind immer gut, sind immer angebracht und können auch eingebracht werden. Der Südbahnhofmarkt ist jetzt gerade frisch saniert, er entwickelt sich hervorragend, er entwickelt sich gut. Jetzt ist als Nächstes die Markthalle dran und dort wird ein Konzept erarbeitet. Was in zehn, zwölf Jahren oder vielleicht auch in sechs Jahren noch möglich ist, darüber wird dann zu diskutieren sein. Danke.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen wir finden das Konzept einer ‚Food Hall‘ grundsätzlich spannend. Man sieht international, dass es in vielen Städten solche Konzepte gibt, wo man Markthallen, die brachliegen, mit Gastronomie aufwertet oder man Markthallen revitalisiert. Im konkreten Standort am Südbahnhofmarkt haben wir aber sehr starke Gastronomiebetriebe. Wir haben diese Durchmischung dort schon. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher inwieweit das jetzt Sinn macht, da noch einmal zu doppeln und eigentlich eine sehr hohe Investition auszulösen um dann Parallelstrukturen zu entwickeln. Ich bin mir aber sicher, dass du aus deiner beruflichen Sicht planungserfahren bist und wahrscheinlich auch gut plausibilisieren könntest, wie man das macht. Daher würde ich im Normalfall eine Zuweisung zum Ausschuss beantragen. Das macht aber keinen Sinn, weil wir am Ende der Legislaturperiode sind, daher werden wir uns der Stimme enthalten. Ich glaube, das ist leider Gottes die einzige Möglichkeit für heute.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Man erlaube mir die persönliche Bemerkung, dass ich mich für die pragmatische Vorgangsweise bedanke.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lackner: „Ich möchte an dieser Stelle nur ganz kurz erwähnen, dass es sich nicht um das Recycling eines alten Projektes handelt, sondern das Konzept der ,Food Hall‘ mit der Markthalle etwas ganz Anderes ist, als der Antrag, den Lorenz Potočnik vor einigen Jahren eingebracht hat. Nichtsdestotrotz ersuche ich noch einmal um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14), ÖVP (12) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 10 Zukunftsfitte Ressorts für Linz – Stadtentwicklung verbessern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Stadtentwicklung und zukunftsfitte Ressorts. Ich blicke auf fast sechs Jahre Gemeinderatsarbeit zurück und habe beobachtet, dass die Umsetzung außerordentlicher und ressortübergreifender Projekte immer wieder Schwierigkeiten macht. Da spreche ich zum Beispiel von der professionellen Bürgerbeteiligung oder Schnellradwegen oder der Neugestaltung des Urfahraner Marktgeländes oder auch von Maßnahmen, die es braucht, um Hitzeinseln zu bekämpfen. Das sind alles so ressortübergreifende Projekte, die immer wieder überraschend große Hürden darstellen. Das mag an den leeren Kassen der Stadt, das mag am Proporz oder an fehlender Zusammenarbeit über die politische Zugehörigkeit hinaus liegen, scheitert aber meines Erachtens auch an dysfunktionalen, zum Teil ,veralteten‘ Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Diese Dysfunktionalitäten behindern meines Erachtens die Entwicklung unserer Stadt und unseres Wirtschaftsstandorts und sollten so weit wie möglich behoben werden. Das heißt, um die Wirksamkeit der Stadtregierung und ihre Ressorts in Zukunft grundsätzlich zu steigern und insbesondere - das sind auch neue Aufgaben - die selbst gesteckten Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit dem Fokus der ausgerufenen Klimahauptstadt, der Lebensstadt, der Bürgerbeteiligung und einer zukunftsweisenden Stadtmobilität zu erreichen, sollte der Stadtsenat auch eine funktionalere Organisation und wirksamere Zuständigkeiten bei den Ressorts entwickeln. Ich lese ganz kurz den Antragstext vor: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Stadtsenat wird damit beauftragt - gemeinsam mit den Spitzenbeamten des Magistrats - für funktionalere und wirksamere Zuständigkeiten der Ressorts zu sorgen, damit Linz seine Zukunftsaufgaben in Zusammenhang mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung, einer modernen Stadtmobilität, Bürgerbeteiligung, den Zielen der Klimahauptstadt und der gesteigerten Lebensqualität besser bewältigen kann.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Lorenz, wir sehen diese Dysfunktionalitäten nicht und werden uns daher der Stimme enthalten.“ Schlusswort Gemeinderat Potočnik: „Das spare ich mir. Ich bitte um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14), ÖVP (12) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 11 Linzer Luft verbessern – Bitte machen sie den Motor aus! und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein ganz, ganz einfacher Antrag. Darin geht es - das haben Sie und habt ihr alle sicher schon beobachtet, dass sehr viele, zu viele Menschen in ihrem Auto sitzen und den Motor brummen lassen, weil die Klimaanlage so gemütlich ist oder man im Winter ein bisschen heizen will oder oft auch schlicht und einfach aus Nachlässigkeit. Da läuft der Motor bei offenem Fenster, weil es so schön ist. Ich denke, da können wir ein bisschen etwas tun. Das ist eine Unsitte, die in Linz herrscht, aber nicht nur in Linz, sondern insgesamt in den Städten. Dagegen können wir etwas tun. Nebenbei ist es verboten, den Motor im Stand laufen zu lassen. Das ist auf zwei Gesetzesebene, einmal im Kraftfahrgesetz und in einem Landesgesetz, dem oberösterreichischen Polizeistrafgesetz geregelt. Nach beiden Gesetzen ist das Laufenlassen des Motors aus Gründen der Lärmbelästigung und wegen der Abgase klipp und klar nicht erlaubt ist. Ich denke, Linz kann hier handeln. Das ist ein kleiner Beitrag, das ist klar, mit dieser Maßnahme werden wir nicht die ganze Luftsanierung durchsetzen. Aber es ist etwas, was wir in unserem Bereich machen können und wenn es ein paar tausend Autos weniger sind, die pro Tag ihren Motor fünf Minuten laufen lassen. Wenn man das zusammenrechnet, sind das ganz schön viele Abgase, die wir uns ersparen können. Ich stelle daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Stadt Linz soll in Zukunft über alle ihre städtischen Kommunikationskanäle dazu aufrufen, Motoren im gesamten städtischen Gebiet nicht im Stand laufen zu lassen. So soll daran erinnert werden, dass dies verboten ist und unnötig Lärm, Abgase und Abwärme erzeugt. Dies ist nicht im Sinne der Klima- und Lebenshauptstadt.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderat Hennerbichler: „Wir werden uns der Stimme enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von ihr und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, gemeinsam eingebrachten Antrag N 12 Verhaltenskodex als Compliance-Instrument für die Mitglieder des Stadtsenates und Gemeinderates und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, im nächsten Antrag geht es darum Korruption zu verhindern und das Vertrauen in die Politik wiederherzustellen. Das ist ein gemeinsam von Gerlinde Grünn und mir eingereichter Antrag, der auch von den Grünen unterstützt wird. Dieses Thema ist aktuell fast täglich in den Medien. Die aktuelle politische Lage zeigt sehr, sehr gut auf, dass wir auf allen Ebenen Rahmenbedingungen brauchen, um Korruption und Misswirtschaft zu verhindern. Es geht darum, ein entsprechendes System zu schaffen. Korruption, Misswirtschaft und eigennütziges, lediglich auf den persönlichen Vorteil ausgerichtetes Handeln im öffentlichen Bereich und in der Politik schädigen nicht nur den Ruf der Verwaltung und der Politik, sondern auch den Ruf Österreichs und demnach auch von Linz als Wirtschaftsstandort. Darüber hinaus mindern sie auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit und Objektivität des öffentlichen Dienstes und natürlich auch der Politik. Das ist auch das, was man aktuell in den Medien und in den Gesprächen in der Bevölkerung wahrnimmt. Die Unternehmensgruppe der Stadt Linz - das war auch hier im Gemeinderat - hat bereits relativ früh Maßnahmen ergriffen. Es gibt Compliance-Regeln, die für die gesamte Unternehmensgruppe der Stadt Linz gültig sind. Im gegenständlichen Antrag geht es darum, dass es bereits Musterstädte gibt, wo das bereits umgesetzt wird, wie beispielsweise Graz und auch Bern, wo diese Compliance-Richtlinien sozusagen nicht nur in der Verwaltung gültig sind, sondern auch für die politischen Amtsträger. Das heißt im konkreten Fall, dass diese Richtlinien natürlich dann auch für die Mitglieder des Stadtsenates und Gemeinderates gültig wären. Ich denke, die Städte Graz und Bern haben das erfolgreich umgesetzt. Daran könnte man sich auch ein Beispiel nehmen und in Kombination mit den Erfahrungen, die man auch schon mit den Compliance-Richtlinien von der Unternehmensgruppe der Stadt Linz hat, das entweder zu adaptieren oder neue Regeln aufzusetzen. Ich komme selber aus einem Bereich beziehungsweise habe ich 15 Jahre in einem Bereich gearbeitet, wo Compliance-Regeln ein tägliches Instrument waren. Das war auf einer Bank, ich habe dort auch die Einschulung von den Mitarbeitern gemacht. Es geht um eine Bewusstseinsbildung, weil man sehr oft gar nicht weiß, wo die Grenzen sind. Gerade in der Politik hören wir immer wieder, dass die Grenze nicht das Strafgesetzbuch ist, sondern dass die roten Linien viel früher anfangen. Ich denke, wir müssen gemeinsam darüber diskutieren, um zu sagen, wo unsere roten Linien sind. Wie sehen wir das und wie definieren wir diese Spielregeln, damit das Vertrauen in die Politik und in die Politikerinnen und Politiker wiederhergestellt wird. Und natürlich geht es auch um ein Handeln der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Ich denke, wir sind uns dessen bewusst, dass unser Handeln tagtäglich öffentlich ist. Es wird geschaut, wie wir agieren und wie wir reagieren. Wir tragen damit auch eine besondere Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit und natürlich gegenüber den Werten wie Integrität, Transparenz, Objektivität und Fairness. Es geht darum, dass das auch gelebt wird, dass es kompakte und klare Handlungsanleitungen gibt und dass man sozusagen über das Strafgesetzbuch hinaus Handlungsoptionen und –möglichkeiten aufgezeigt bekommt, dass man genau weiß, wo die politisch Verantwortlichen sind und welche Linien es gibt. Das soll jetzt auch in Linz für die Mitglieder des Gemeinderats und des Stadtsenates umgesetzt werden. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied des Stadtsenates wird ersucht, mit den verantwortlichen Stellen des Magistrats einen für die Mitglieder des Stadtsenates und Gemeinderates verbindlichen Verhaltenskodex zu erarbeiten, der auf den bereits bestehenden Compliance-Richtlinien für die Unternehmensgruppe der Stadt Linz aufgebaut ist. Der Verhaltenskodex soll unter Einbeziehung aller im Gemeinderat vertretenen Parteien erarbeitet und dem neu gewählten Gemeinderat als oberstes Organ der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von ihr und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, gemeinsam eingebrachten Antrag N 13 Grillraumbewirtschaftungskonzept für Linz und führt aus: „Noch ein Antrag, der nicht neu ist, ich glaube, er wird in einer ähnlichen Form das dritte Mal eingereicht, weil es hier um ein Grundkonzept geht, das möchte ich schon klar betonen. Diesen Antrag ‚Mehr Grillplätze für Linz‘, reiche ich gemeinsam mit Gemeinderätin Mag.a Grünn ein. Die aktuelle Situation ist unbefriedigend, vor allem für Menschen, die keinen eigenen Garten haben. Sie finden kaum Möglichkeiten vor, wo sie gemeinsam mit Familie und Freunden grillen können. Die aktuellen Verschärfungen – das war in den letzten Sitzungen Thema im Gemeinderat - bezüglich Nutzung des öffentlichen Raumes gehen immer mehr in Richtung Ausgrenzung und Beschränkung. Man schließt im Besonderen Menschen aus, die aufgrund ihrer Wohnverhältnisse keinen eigenen Garten haben. Dabei hat aber gerade Corona gezeigt, wie wichtig der öffentliche Raum für alle LinzerInnen ist. Seit dem Beschluss der Verordnung zum Schutz von Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätzen am 8. April 2021 ist jetzt auch das Anlegen und Unterhalten von Feuerstellen und die Inbetriebnahme von Grill- und Kochgeräten in Parkanlagen verboten. (Zwischenrufe, Unruhe, Klingel) Es gibt eine lange Geschichte der Grillverbote. Ich habe heute oder gestern in der Zeitung den Begriff Grillpendler gelesen und das trifft es auch. Früher sind die Grillpendler sozusagen zum Pleschingersee gependelt sind. Als es die Option dort nicht mehr gab, sind sie nach St. Margarethen gependelt. Jetzt gibt es auch dort keine Option mehr. Mittlerweile hört man, dass es in Willhering Probleme gibt, weil sich das Grillen auf sehr wenige Plätze konzentriert. Das heißt, auch dort werden Maßnahmen notwendig sein. Wir haben jetzt nicht Grilleinpendler oder Grillpendler innerhalb der Stadt, sondern Grillauspendler aus der Stadt. Aber worum geht es? Der öffentliche Raum gehört allen, das haben wir heute schon öfter gehört. Natürlich sind die Spielregeln einzuhalten, das ist gar keine Frage, aber es funktioniert auch woanders. Beispielsweise hat es diese Expertenrunde gegeben, die nach Wien gefahren ist, um sich anzuschauen, wie das dort funktioniert. Vizebürgermeister Baier war dabei. Zwischenruf Vizebürgermeister Mag. Baier: „Nein!“ Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler weiter: Nicht? Ich habe ein zustimmendes Nicken gesehen. (Unruhe) Ich finde, es braucht ein Gesamtkonzept und man muss sich Gedanken darübermachen, wie das ausgestattet sein kann. Das können fertig ausgestattete Grillmöglichkeiten sein, das können Plätze irgendwo an einem Fluss sein, wie an der Donau oder an der Traun. Man sollte schauen, wie man das mit einem Konzept mehr umsetzen kann, sodass niemand beeinträchtigt oder gestört wird. Es ist natürlich auch wichtig, dass die AnrainerInnen mit einbezogen werden, damit es zu keinen Störfaktoren kommt. Wenn das ordentlich umgesetzt wird, können alle LinzerInnen davon profitieren und Freunde und Familien wieder gemeinsam der Grillaffinität frönen. Darum geht es. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden ersucht, ein ‚Grillraumbewirtschaftungskonzept’ für Linz zu erstellen. Dadurch sollte die Anzahl der öffentlichen Grillmöglichkeiten deutlich erhöht werden. Es sollen hierbei nicht nur Grilloptionen entlang der Donau geprüft, sondern auch nach Grillmöglichkeiten in größeren Parks gesucht werden, in denen die Belästigung von Anrainern vermieden werden kann. Berücksichtigt werden sollen dabei verschiedene Ausstattungsvarianten: von mit Grillern ausgestatteten Grillzonen, wie beispielsweise auf der Wiener Donauinsel, bis hin zu frei gestalteten Grillzonen, jeweils mit der dafür notwendigen Infrastruktur. Bei der Planung des ‚Grillraumbewirtschaftungs-konzeptes‘ sollte auch auf das Knowhow jener Linzer Bevölkerungsgruppen zurückgegriffen werden, die aufgrund ihrer Kultur besonders gerne öffentliche Grillmöglichkeiten nutzen. Eine Zusammenarbeit mit dem Migrations- und Integrationsbeirat erscheint hier sinnvoll. Das ‚Grillbewirtschaftungskonzept’ soll zur Beschlussfassung in den jeweiligen Ausschüssen vorberaten und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ Wortmeldung Stadtrat Raml: „Ich mache es kurz, wir brauchen kein neuerliches Grillchaos in Linz. Wir werden daher gegen diesen Antrag stimmen.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich finde es schade, dass es heute offensichtlich keine Mehrheit gibt. Ich möchte sagen, dass man natürlich sehr viele Menschen ausschließt. Ich habe viele Bilder im Kopf, nicht nur vom Grillen am Pleschingersee, sondern man könnte auch an der Donau grillen, man könnte dort mit der Familie grillen, man schließt auch junge Familien aus. Es wäre nett, wenn man eine Möglichkeit hätte, irgendwo an der Donau vielleicht sogar mit Zeltmöglichkeiten für junge Familien etwas zu machen oder dass auch StudentInnen Möglichkeiten haben, irgendwo zu grillen - das ist auch eine wichtige Diskussion -, die brauchen oft einen konsumfreien Raum, weil sie sich etwas Anderes nicht leisten können. Diese Möglichkeit, diese Tür verschließt man ihnen damit. Ich ersuche noch einmal um Zustimmung, vielleicht schaffen wir es mit diesem Anlauf. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (12) sowie Gemeinderat Potočnik und Gemeinderätin Lackner, beide von den NEOS und Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (14) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von ihr und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, gemeinsam eingebrachten Antrag N 14 Veröffentlichung der Prüfberichte des Kontrollamtes und öffentliche Abhaltung des Kontrollausschusses und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe KollegInnen, Sie können aufatmen, es ist mein letzter Antrag. (Heiterkeit) Leider können wir danach draußen miteinander kein Bier trinken, weil wir das verboten haben, schade. (Heiterkeit) Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Das ist keine Ortspolizeiliche Verordnung, sondern noch Covid-bedingt!“ (Heiterkeit) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler weiter: Der nächste Antrag von Gemeinderätin Mag.a Grünn und mir soll Transparenz und Vertrauen in die Politik stärken, es geht um das Geschehen im Linzer Kontrollausschuss. Das Geschehen ist nicht nur für die LinzerInnen oft eine Blackbox, sondern auch vielen GemeinderätInnen bleibt die Information über die Prüfberichte verwehrt. Der aktuelle Zustand, dass die Arbeit im Kontrollausschuss hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt und viele der Prüfberichte nicht öffentlich einsehbar sind, ist aus unserer Sicht einfach nicht akzeptabel. Zukünftig sollen die Prüfberichte veröffentlicht und der Kontrollausschuss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ich muss sagen, das ist keine Forderung, die es noch nicht gibt, also in der Umsetzung. Gerade in herausfordernden Zeiten ist die öffentliche Finanzkontrolle von größter Bedeutung. Die Kontrolle bezüglich der Rechnungslegung über die Verwendung öffentlicher Mittel ist eine unverzichtbare Säule und Aufgabe des Kontrollamts und von Interesse für viele LinzerInnen, auch für uns MandatarInnen im Linzer Gemeinderat. Das Kontrollamt und der Kontrollausschuss erfüllen nicht nur eine wichtige präventive Wirkung, sondern zeigen auch Fehlentwicklungen auf und helfen, diese zu verhindern und Verbesserungen umzusetzen. Wir bekommen jährlich einen zusammenfassenden Bericht über die erfolgte Prüftätigkeit. Daraus lässt sich über die ausgezeichnete Arbeit, die hier geleistet wird, sehr viel erkennen. Hier an dieser Stelle auch einen besonderen Dank. Zukünftig sollen alle Prüfberichte online verfügbar sein. Transparenz schafft vertrauen, wir fordern daher ein Höchstmaß an Transparenz. Das gibt es schon in Wien. Es soll so praktiziert werden, wie in Wien, dass die Prüfberichte zukünftig als Vollversion online abrufbar sind. Dann gibt es auch ein Musterbeispiel in Salzburg. Dort wird der Kontrollausschuss selbst als öffentliche Sitzung abgehalten. Das wäre in Kombination eine schöne, offene, transparente Politik im Sinne der BürgerInnen und natürlich genauso für uns als politische Mandatsträger. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied im Stadtsenat und die zuständigen Stellen im Magistrat werden ersucht, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dass zukünftig: a) die Prüfberichte des Kontrollausschusses auf der Homepage online zur Verfügung gestellt werden. b) die Sitzungen des Kontrollausschusses öffentlich abgehalten werden. Die entsprechenden Vorlagen sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Unterstützung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Ich kann es ganz kurz machen, wir finden die grundsätzliche Stoßrichtung unterstützenswert, weil ein Mehr an Information ein Mehr an Transparenz bringt und ein Mehr an Vertrauen in die Politik und die Verwaltung. Allerdings ist der Adressat falsch, weil weder das zuständige Mitglied des Stadtsenates, noch die zuständigen Stellen im Magistrat das Statut ändern können, das kann nur der Landesgesetzgeber. Wir werden deswegen der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Potočnik: „Ich bitte um getrennte Abstimmung der zwei Punkte. Beim Punkt a), bei der Veröffentlichung der Prüfberichte stimmen Frau Lackner und ich zu und beim Punkt b), dass die Sitzungen öffentlich abgehalten werden, enthalten wir uns der Stimme.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich habe mir extra nochmals den Antragstext angeschaut, ich hätte das eigentlich so formuliert, dass das nicht im Vorfeld als eine Statutenänderung formuliert ist, sondern dass wir zuerst einmal die Vorbereitungen dazu schaffen, damit wir es dann umsetzen können. Es ist mir natürlich klar, dass eine Statutenänderung erstens einer Zweidrittelmehrheit bedarf und der Adressat natürlich das Land Oberösterreich ist. Ich ersuche noch einmal um Unterstützung und Zustimmung zum Antrag. Eine getrennte Abstimmung ist okay.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag, getrennt in Punkte a) und b) abstimmen. Der Punkt a) des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt b) des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14), ÖVP (12) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderat Potočnik und Gemeinderätin Lackner von den NEOS mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Grünn berichtet über den von ihr und Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS gemeinsam eingebrachten Antrag N 15 Erstellung eines Leerstandsberichtes für die Landeshauptstadt Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, das Thema Leerstand war schon in meiner langjährigen Tätigkeit im Gemeinderat immer wieder ein Thema. Meistens habe ich die zuständigen Referenten mit Anfragen etwas genervt, zuletzt 2015, Herrn Vizebürgermeister Hein. Mir erscheint es aber so, dass das Thema Leerstand in den letzten Jahren aufgrund des Flächenverbrauchs und der Kritik, die es dazu gibt, wichtiger geworden ist. Vielleicht lässt sich mit dem gemeinsamen Antrag von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler und mir, den ich hier vorlege, doch noch einiges bewegen. Worum geht es? Wir sind der Auffassung, dass es so etwas, wie einen Leerstandsbericht für die Landeshauptstadt Linz braucht, um nämlich im dichtverbauten und städtischen Gebiet die schwierige Aufbringung von bebaubaren Flächen noch möglich zu machen. Solchen Nutzbarmachungen kommt von konjunkturell, strukturell oder spekulativen Ursachen leerstehender Wohnungen, Büros und Betriebsarealen wachsende Bedeutung zukommt. Seit 2011 befasst sich eine jährliche Leerstandskonferenz mit dieser Thematik. Mit verschiedenen Initiativen wird versucht, dem Leerstand entgegenzuwirken. Laut Umweltbundesamt stehen in Österreich 30.000 Hektar Wohn- und Geschäftsimmobilien sowie 13.000 Hektar Industriehallen leer. Die Stadt Wien beauftragt eine Leerstandsagentur damit, leerstehende Häuser und Geschäftslokale einer Nutzung zuzuführen. In Dornbirn begannen Land, Stadt und Gemeinnützige Bauvereinigungen bei einem Pilotprojekt leerstehenden Wohnraum nutzbar zu machen. In Tirol beschloss im Juni die Schwarz-Grüne Landesregierung ein Maßnahmenpaket, das auch eine Leerstandsabgabe vorsieht. In Innsbruck prüft anhand von Melde- und Gebäudedaten bereits seit 2019 ein eigenes Referat, wie viele Wohnungen leer stehen und stellte rund fünf Prozent Leerstand fest. In jeder 20. Wohnung war demnach länger, als sechs Monate lang, niemand gemeldet. Die stadtweite Leerstandsquote dürfte nach Angaben der Behörde noch deutlich höher ausfallen. Laut Bericht der Oö. Landesregierung entfallen von den 2020 landesweit als dringlich eingestuften 19.764 Wohnungssuchenden, 8946 auf die Landeshauptstadt Linz. Auch in Linz dürften mehrere tausend Wohnungen leer stehen, ebenso gibt es ein Überangebot an nicht genutzten Büroflächen und Leerstand bei Geschäftslokalen und Gewerbeflächen. Aus unterschiedlichen Gründen (Klärung von Verlassenschaften, Sanierungen etc.) ist ein kurzfristiger Leerstand zwangsläufig notwendig. Das trifft allerdings nicht für einen mehr als sechs Monate lang dauernden, meist spekulativen Gründen geschuldeten Leerstand zu. Trotz intensiver Wohnbautätigkeit kommt daher der Mobilisierung von Leerstand eine zentrale Bedeutung zu. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied des Stadtsenats wird beauftragt, einen Leerstandsbericht der Stadt Linz zu erstellen, in welchem alle länger als sechs Monate nicht genutzten Wohnungen, Büros, Gewerbeflächen und nicht bebaute als Bauland gewidmete Grundstücke erfasst werden und welcher als Basis für weitergehende Maßnahmen (Meldepflicht, Leerstandsabgabe, Umwidmungen, Einweisungsrechte etc.) dient.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.“ Wortmeldung Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben schon öfter ausgeführt, dass derartige Forderungen zu weit gehen. Die Erschließung der Daten von Privaten übersteigen damit die Kompetenzen der Stadt. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ Schlusswort Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Dazu kann ich nur sagen, dann muss mir Frau Stadträtin Fechter erklären, warum das in Dornbirn, in der Stadt Wien und in einigen Städten möglich ist und in Linz nicht geht. In einigen Städten ist das Bewusstsein vorhanden, dass man so etwas nutzen sollte und das notwendig ist. Ich bitte hier trotzdem um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, berichtet über den von ihr und Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler gemeinsam eingebrachten Antrag N 16 Markierung Fahrradweg am Linzer Hauptplatz und führt aus: „Bei diesem Antrag geht es um ein verkehrspolitisches Thema, um den Fahrradweg am Hauptplatz. Das ist eine wichtige Route für den Linzer Radverkehr, darüber wurde im Gemeinderat schon öfters diskutiert. Täglich befahren viele Radfahrerinnen und Radfahrer von der Schmidtorstraße kommend, den Radweg Richtung Nibelungenbrücke. Doch die derzeitigen mangelhaften Markierungen am Boden und die spärlichen Verkehrsschilder, die diese Bereiche als Radweg ausweisen, sind unzulänglich. Immer wieder wird dieser Fahrradstreifen nicht als solcher erkannt. Selbst fahrradfahrende Personen erkennen nicht auf Anhieb, dass es sich hier um einen Fahrradstreifen handelt. Noch dazu verstellen nahezu täglich parkende Autos und LKW den Weg. Ein Ausweichen auf die linke Seite ist aufgrund des Autoverkehrs und wegen dem dort befindlichen Bodenbelag nicht ungefährlich. Mit einem roten Belag könnte auch dieser Radweg sichtbarer gemacht werden und so für einen flüssigen Radverkehr sorgen. Die Erfahrungen auf der Nibelungenbrücke haben gezeigt, dass dieser aufgrund der Einfärbung besser erkennbar wurde. Die Stadt Linz könnte das nun Richtung Hauptplatz erweitern, um so für eine erhöhte Sichtbarkeit und damit Verkehrssicherheit zu sorgen. Daher stelle ich folgenden Antrag.“ Der Gemeinderat beschließe: ‚Der für den Verkehr zuständige Stadtrat wird damit beauftragt, den Fahrradstreifen am Linzer Hauptplatz von der Schmidtorstraße kommend Richtung Nibelungenbrücke rot einzufärben, um für mehr Sichtbarkeit und Verkehrssicherheit zu sorgen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um Annahme.“ Wortmeldung Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, der Linzer Hauptplatz, einer unserer Vorzeigeplätze, eine schöne Zone, ist aber natürlich auch ein Benützungsgegenstand für An- und Zulieferung. Wir haben bis elf Uhr möglicherweise den einen oder anderen LKW, der nicht weiß, wo er sich hinstellen soll, wenn er etwas anliefert, das kann man erdulden. Auch die Straßenbahn muss nach wie vor durchfahren, die fährt sehr langsam. Wir haben einen Bummelzug, der auch sehr langsam fährt. Ich kann nur anfügen, dass ich sehr dagegen bin, dass mitten über den Hauptplatz, wahrscheinlich aus zwei Richtungen und dann einmündend, rote Streifen gezogen werden, und dort ein Radschnellweg durchgezogen wird. (Heiterkeit) Wenn ich aus der Straßenbahn aussteige und in das Rathaus gehe, habe ich immer das Problem zu schauen, wo die Autos und die Radfahrer fahren. Sie fahren nämlich nicht auf dem Radweg, sondern aus irgendwelchen Gründen daneben. Ich bin dafür, dass, so wie Lorenz Potočnik zuerst gemeint hat, die Autofahrer in ihrer Mehrheit den Motor noch öfters abschalten sollen. Die Fahrradfahrer sollen langsam fahren. Das ist eine Zone, wo sich Fußgeher, Touristen und Wirtschaftsverkehr kreuzen. Hier muss man entsprechend vorsichtig und langsam fahren, dann brauchen wir nicht alles als Schnellfahrzonen zu markieren. Wir enthalten uns daher der Stimme.“ (Heiterkeit, Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Frau Gemeinderätin, ich bin überzeugt, dass du auf das Schlusswort nicht verzichten kannst.“ (Heiterkeit) Schlusswort Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich muss Herrn Kleinhanns ein bisschen die Ängste nehmen. Es geht hier nicht um das schnellere Fahren, sondern um sichereres Fahren. Ich denke, prinzipiell sollte - auch Herr Kleinhanns hat ein bisschen sein Unwohl auf dem Hauptplatz aufgrund der Verkehrssituation dargelegt - das Ziel natürlich der autofreie Hauptplatz sein. Ich denke, so eine kleine Markierung, selbst wenn sie rot ist - was vielleicht Herrn Kleinhanns nicht so gefällt -, wäre dann doch eine sehr schöne Zwischenlösung, um den Radfahrerinnen und Radfahrern die Verkehrssicherheit zu geben. Ich bitte trotzdem um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich glaube, dass der Kollege gar nicht so kleinkariert ist, dass es ihm um die Farbe ginge, sondern um das grundsätzliche Wohlbefinden.“ (Heiterkeit) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Kühn berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 17 Beschattung der Haltestelle Auwiesen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wer die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 1 im Stadtteil Auwiesen kennt, weiß, dass es dort im Sommer, wenn die Sonne scheint, fast unerträglich ist. Das ist eine Tatsache, das ist wirklich ein Hitze-Hotspot der Stadt. Dort ist es wichtig, dass wir Beschattungsmaßnahmen setzen. Durch das ,Wohnen am Weidingerbach‘ werden dort bald mehr Menschen leben. Für die Kundinnen und Kunden der Linz AG wäre das eine wesentliche Erleichterung. Im Sinne und in Fortsetzung der bereits gesetzten Maßnahmen des Linzer Klimaschutzprogrammes stellen wir folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Linz AG-Linien werden ersucht, die Bus- und Straßenbahnhaltestelle Auwiesen zu beschatten, um die Aufenthaltsqualität der Kundinnen und Kunden zu verbessern.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Vielen Dank. Wir unterstützen diese Initiative natürlich sehr gern. Ich wollte nur kurz darauf hinweisen, dass wir 2019 eine Initiative für ein Begrünungs- und Beschattungskonzept gefordert haben, die dann in weiterer Folge im Stadtsenat diskutiert und dann wiederum im Gemeinderat beschlossen wurde. Nach dem dieses Konzept meines Wissenstandes nach auch bereits in Umsetzung ist, sind wir natürlich auch der Hoffnung, dass diese Problemstelle, aber auch weitere Problemstellen gelöst werden können. Zu diesem konkreten Antrag gibt es von uns natürlich volle Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Malesevic berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 18 Begrenzung des Anteils von Nicht-EU-Bürgern in den Linzer Stadtbezirken auf maximal 25 Prozent – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen, dieser Antrag ist einer Problematik gewidmet, die nicht neu ist. Es ist bekannt, dass sich gewisse Stadtbezirke in Linz immer mehr Richtung Ghettos entwickeln. Dank einer unkontrollierten Massenzuwanderung wird die einheimische Bevölkerung immer mehr verdrängt beziehungsweise zieht sie in die ländlichen Gemeinden, während die entstehenden Wohnleerstände von den Zugewanderten angenommen werden. In skandinavischen Ländern, vor allem in Schweden und Dänemark, gibt es schon Lösungsansätze die dieser Entwicklung entgegenwirken möchten. Dieser Antrag ist als Input an die Bundesregierung zu verstehen, damit auch unsere Bundesregierung diese Problematik anerkennt und sich damit auseinandersetzt und entsprechende Lösungsvorschläge liefert. Daher stellen wir folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Linzer Gemeinderat ersucht die österreichische Bundesregierung ein Expertenteam zu beauftragen, einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Nicht-EU-Bürger in jedem Stadtbezirk auf maximal 25 Prozent auszuarbeiten und dem Nationalrat zum Beschluss vorzulegen.‘ Ich bitte um Zustimmung. Danke.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Antrag geht es, positiv formuliert, darum, das Zusammenleben und die Vielfalt der verschiedenen Nationen und Kulturen in unserer Stadt zu pflegen. Dazu kann eine ausgewogene Verteilung verschiedener Bevölkerungsgruppen auf die Stadtteile durchaus einen Beitrag leisten. Wir hätten es in Linz durchaus auch selbst in der Hand, die wichtige Vielfalt an Menschen stadtregional zu verteilen, weil wir sehr viele Wohnungen gemeinnütziger Wohnungsgesellschaften haben. Die Tatsache, dass wir selber mehr tun könnten, um die zu Grunde legenden Ziele dieses Antrags erreichen zu können, würde nicht der Wohnbaureferent durch restriktive Wohnbauförderung genau das verunmöglichen, ist nur einer der Gründe, warum wir uns der Stimme enthalten. Ein weiterer ist die Argumentation, die mit widersprüchlichem Zahlenmaterial und Begriffen arbeitet. In der dänischen Definition ist ,nicht westlich‘ etwas Anderes, wie Ausländer, die wiederum etwas anderes sind, wie Nicht-EU-Bürger. Eine Vermischung ist nicht angebracht. Wir enthalten uns daher der Stimme.“ Schlusswort Gemeinderat Malesevic: „Schade, dass man diese Problematik nicht innerhalb dessen anerkennt, weil diese Idee gerade die dänischen Sozialdemokraten aufgebracht haben. Der Begriff Nicht-EU-Bürger ist ein rechtlicher Begriff in Österreich. Ich nutze diese Wortmeldung, um mich bei allen Gemeinderäten für die gute kollegiale und konsolidierte Zusammenarbeit der letzten sechs Jahre zu bedanken und wünsche allen, die sich heute hier verabschieden, alles Gute für die Zukunft. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Stadtrat Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 19 Mehr Mitarbeiter und zweiten Stützpunkt für den Linzer Ordnungsdienst – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, unsere Stadt ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen, Gott sei Dank sind auch die Kompetenzen des Ordnungsdienstes deutlich gewachsen. Erst in der heutigen Sitzung haben wir eine weitere Befugnis dazu beschlossen. Ich stelle daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat ersucht die Geschäftsführung der OSL GmbH um Erstellung eines Konzepts inklusive Kostenrechnung betreffend eine personelle Aufstockung des Linzer Ordnungsdienstes auf 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Errichtung eines zweiten Stützpunktes im Linzer Süden.‘ In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Schmid: „Dieser Antrag ist schon sehr interessant. Wir haben in den letzten Jahren gesehen, dass weder in Stadtteilzentren, noch in Jugendzentren investiert wird, noch irgendwelche Gretzelkulturprojekte initiiert werden. Vielleicht können Sie sich noch erinnern, dass wir vor gar nicht allzu langer Zeit Sparmaßnahmen geschnürt haben, wo Miteinander fördernde Projekte entweder gekürzt bzw. auf gar keinen Fall ausgebaut wurden. Jetzt haben wir anscheinend plötzlich wieder extrem viel Geld, das ist immerhin fast eine Verdopplung des Ordnungsdienstes. Das geht für uns natürlich gar nicht, ich brauche das nicht zu wiederholen. Ich habe heute schon oft genug gesagt, welche anderen Konzepte und Projekte wir präferieren, um ein gutes Zusammenleben zu fördern. Mit solchen Maßnahmen werden wir definitiv nicht zu einer innovativen Hauptstadt in Linz werden. Wir werden diese schönen Zukunftsformulierungen, die wir in dieser Stadtstrategie entwickelt haben, mit solchen Maßnahmen nicht erreichen. Wenn wir das ernst nehmen, müssten wir diesen Antrag ablehnen und das tun wir auch. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Potočnik und Gemeinderätin Lackner, beide von den NEOS, sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (7), Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag N 20 Jahrhundertprojekt Stadtbahn: BürgerInnen einbinden – Resolution und führt aus: „Bei diesem Antrag geht es darum, dass aus unserer Sicht die zweite Schienenachse, die Stadtbahn für Linz, in Sachen Mobilität tatsächlich ein Jahrhundertprojekt ist. Dass wir eine zweite Schienenachse brauchen und wollen, darüber waren wir uns in dem Hause immer sehr breit einig. Der Antrag zielt darauf ab, dass es aus meiner Sicht notwendig ist, dass wir auch die BürgerInnen ins Boot holen, denn wenn die dann vor vollendete Tatsachen gestellt werden, was die Trassenführung und so weiter betrifft, ist das sicher nicht Sinn der Sache. Daher unser Ansinnen, die BügerInnen rechtzeitig ins Boot zu holen und zwar möglichst jetzt gleich. Daher dieser Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Die LinzerInnen sollen beim Jahrhundertprojekt Stadtbahn gut einbezogen werden. Deshalb werden die zuständigen Stellen des Landes Oberösterreich ersucht, gemeinsam mit der Stadt auch in Linz dafür geeignete Formate zu entwickeln und umzusetzen.‘ Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommunalen Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Stadtbahn ist ein großer Schritt für eine klimaschonende Mobilität in der Stadt. Wenn aber etwas neu errichtet wird, dann spüren das die Menschen und müssen selbstverständlich gehört und eingebunden werden. Wenn es dazu einen Gemeinderatsbeschluss bedarf, dann stimmen wir dem gerne zu.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich verzichte auf mein Schlusswort!“ (Heiterkeit) Bürgermeister Luger: „Entschuldigung, ich habe das körpersprachlich so verstanden, dass du mir das so signalisierst. Entschuldigung, ich wollte das abkürzen. Für das Protokoll, aktiver Verzicht auf das Schlusswort.“ Gemeinderätin Lackner berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 21 Ausweitung des NATURA 2000 Gebietes Traun-Donau-Auen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, liebe Besucherinnen und Besucher, in meinem Antrag geht es um die Ausweitung der Traun-Donau-Auen im Linzer Süden, die nach wie vor als größtes zusammenhängendes Naturschutzgebiet der Stadt Linz und sogar mit NATURA 2000-Status bestehen. Mitten im intensiv genutzten Zentralraum konnte sich an der Traun und ihrem Mündungsbereich in die Donau ein artenreiches, naturnahes Ökosystem erhalten. Insgesamt sind es beachtliche 664 Hektar, das sind fast sieben Quadratkilometer, die bereits als NATURA 2000-Schutzgebiet ausgewiesen sind und das im Stadtgebiet von Linz. Doch dieses Gebiet ist nur ein Teilbereich eines zusammenhängenden Naturraumes. Die lebensspendende Donau ist nicht vom Schutzstatus erfasst und am anderen Donauufer in Steyregg und Luftenberg liegen ebenfalls wertvolle Aulandschaften, die eingebunden werden müssten. Als Naturschutzsachverständige kann ich sagen, dass Schutzgebiete für den Artenschutz enorm wichtig sind. Das bestätigen zahlreiche Studien. Doch die Größe ist dabei ein wesentlicher Stabilitätsfaktor. Was ist das EU-Projekt NATURA 2000? Das Naturerbe Europas ist ein ganz wesentlicher Teil der europäischen Identität. Dieses Europäische Naturerbe zu wahren, zu sichern und vor allem weiterzuentwickeln, hat sich die europäische Initiative NATURA 2000 zum Ziel gesetzt. Dabei handelt es sich um ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna und Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wird. Es hat sich gezeigt, dass die NATURA 2000-Gebiete einen ganz wesentlichen Beitrag zur Biodiversität leisten. Eine Erweiterung des bestehenden Schutzgebietes der Traun-Donau-Auen wäre ein wichtiger Schritt, um das wertvolle Traun-Donau-Au-Ökosystem in seiner Gesamtheit zu schützen. Das entspräche auch den Zielsetzungen zur Biodiversität der EU und Österreichs. Der Zeitpunkt zur Ausweitung ist genau richtig, denn wann sonst, wenn nicht jetzt in Zeiten des Klimawandels und der Bemühungen, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, sollten hier weitere offensive Schritte gesetzt werden. Mir ist bewusst, dass es sich im Antrag um Flächen handelt, die nicht auf Linzer Gemeindegebiet liegen, doch die Natur, das Wirkungsgefüge der Ökosysteme hört nicht an der Gemeindegrenze auf. Ich möchte noch einmal betonen, dass Flüsse und insbesondere die Donau und die Traun Systeme sind, die weit über das Flussbett hinausreichen. Die Auen beispielsweise leben von der Überflutung, aber auch von der Grundwasserdynamik, die wie ein kommunizierendes Gefäß mit dem Flusswasser in Verbindung steht. Linz kann mit diesem Antrag, dieser Resolution an das Land Oberösterreich anregen aktiv zu werden und damit einen großen Beitrag im Interesse einer oberösterreichischen Biodiversitätsstrategie leisten. Insbesondere da das Land Oberösterreich hinsichtlich der Erweiterung von NATURA 2000-Gebieten bekanntlich säumig ist. Während Niederösterreich 23 Prozent der Landesfläche als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen hat, sind es in Oberösterreich nur sechs Prozent. Ich stelle daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Natur- und Landschaftsschutz zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung wird aus den oben genannten Gründen ersucht, das Europaschutzgebiet Traun-Donau-Auen maßgeblich auszuweiten und die Ausweisung eines Natura 2000-Gebietes Donau-Traun-Auen zu veranlassen, das auch die Donau und die Auwälder auf Mühlviertler Seite (Steyregg und Luftenberg) einbezieht. Dieser Vorschlag ist der Oö. Landesregierung zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Sommer: „Frau Lackner, Sie haben es bereits selbst gesagt, das ist nicht Linzer Stadtgebiet, das ist nicht Linzer Gemeindegebiet. Es würde sich um einen Eingriff in die Gemeindeautonomie handeln. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Seeber: „Wir werden diesem Antrag natürlich zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lackner: „Es ist mir natürlich bewusst und ich habe das auch angeführt, dass es sich um Flächen handelt, die nicht auf Linzer Gemeindegebiet liegen. Darum auch eine Resolution an die Landesregierung, dieses Gebiet zu erweitern. Ich denke, es ist im Interesse unseres Schutzgebietes, weil die Flächen, wie ich es ausgeführt habe, in Verbindung stehen. Genau die Donau ist das wesentliche Element, das diese Flächen am Leben erhält. Das ist eigentlich das lebensspendende Element für die Auen. Daher ist es nicht erklärbar, warum dieser Bereich nicht dazugehört. Es sollte in unserem Interesse sein, unser Schutzgebiet durch die Ausweitung zu stabilisieren, das ist eigentlich die Intention. Ich ersuche noch einmal um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 22 JKU-Forschungsbim – Resolution und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, ich versuche es kurz zu machen. Die JKU ist auf Erfolgskurs und entwickelt sich die letzten Jahre prächtig, Oberösterreich und Linz kann stolz darauf sein, das Profil ist geschärft und das Image mittlerweile sehr dynamisch. Trotzdem ist die JKU in Randlage, ist ein Campus am Stadtrand und sehr viele, gerade im Süden oder in der ganzen Stadt, die jetzt nicht unmittelbar mit der Uni oder der Industrie zu tun haben, bekommen das nicht mit. Das ist schade. Die Idee ist, dass hier eine Tram, eine Bim, eine Garnitur der Straßenbahn eine Forschungsbim wird, eine JKU ,Kepler-Bim‘ habe ich das im Antrag genannt. Diese Kepler-Bim fährt ganz regulär durch die Stadt, sie transportiert ganz normal Passagiere, ist drinnen aber anders und draußen natürlich auch. Sie vermittelt was die JKU schafft, was die Forschungsergebnisse sind, was die Leistungen sind, die neuen Professuren usw. Dazu kommt, dass sie vielleicht eine Garnitur ist, wo auch Experimente in Richtung Anordnung der Sitze, Mobilität, vielleicht die Fahrradmitnahme usw. gemacht werden. Es ist so eine Forschungsexperimental-Bim, Kepler-Bim, die mehrere Jahre lang durch die Stadt fährt und einerseits die JKU promotet und andererseits in dieser Garnitur Experimente in Richtung Mobilität, Fahrrad oder andere Anordnung von Sitzen möglich sind. Ich stelle folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Stadt Linz möge in Zusammenarbeit mit der Linz AG, der Johannes Kepler Universität und externen Experten für Technikvermittlung eine Experimental-Garnitur der Linzer Straßenbahnen entwickeln und umsetzen. Praktisch als mobiler Teil der Kepler-Uni dient diese ,Kepler-Bim‘ der Technikvermittlung und Werbung für die JKU, aber auch als Testgarnitur für neue Ideen im Bereich der Mobilität und des Personennahverkehrs (ÖPNV).‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden.“ Ich bitte um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderätin Riha: „Wir sind der Meinung, dass die Stadt Linz dafür nicht zuständig ist und werden uns daher der Stimme enthalten.“ Schlusswort Gemeinderat Potočnik: „Ja, ich glaube, es ist hoffnungslos …Heiterkeit, Unruhe, Zwischenruf…, ich bitte um Zustimmung.“ Bürgermeister Luger: „Sie erlauben mir anzumerken, dass Sie damit nach dem Hegelschen Prinzip in der Einsicht in der Notwendigkeit am Weg zur Freiheit sind.“ (Heiterkeit) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14), ÖVP (12) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Wahlinformationen der Stadt Linz neutral gestalten und führt aus: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der letzte Antrag in der letzten Sitzung einer Gemeinderatsperiode, ein historischer Moment, den ich aber nicht in die Länge ziehen möchte. Unser Antrag zielt darauf ab, dass amtliche Wahlinformationen so neutral, wie möglich gestaltet sind und nicht auch nur den geringsten Anschein einer versteckten Parteienwerbung wecken sollten. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass jegliche Wahlinformation der Stadt Linz zukünftig ohne namentlicher Nennung oder bildlicher Darstellung von Personen, die sich auf Wahlvorschlägen für die betreffenden Wahlen befinden, ausgestaltet ist. Zudem soll jegliche Wahlinformation der Stadt Linz im Namen und von der Direktion des Geschäftsbereiches BürgerInnen-Angelegenheiten versandt werden. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen.‘ Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen um die Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, erlauben Sie mir noch ein Wort des Dankes zu sagen. Ich werde jetzt nicht zum Antrag sprechen, sondern ich möchte ganz kurz etwas sagen, nachdem es die letzte Gemeinderatssitzung ist und sehr langjährige verdiente Gemeinderäte der ÖVP ausscheiden. Ich darf beim - leider momentan nicht anwesenden - Josef Hackl beginnen, der 27 Jahre Mitglied im Gemeinderat war. Er war für uns insbesondere in Sicherheitsfragen ein wichtiger Ansprechpartner und war insgesamt für den Linzer Gemeinderat ein wichtiger Experte in diesem Bereich. Ich möchte mich herzlich für diese lange Zeit danken. Dann darf ich zwei Damen danken, einerseits Waltraud Kaltenhuber, die 24 Jahre und Cornelia Polli, die 18 Jahre Mitglieder im Gemeinderat waren. Zwei ehemalige Direktorinnen, die im Bildungs- und Sozialbereich viel an Expertise eingebracht haben. Euch beiden auch ein herzliches Dankeschön von meiner Seite. Dann haben wir sozusagen im Vergleich dazu zwei Jungspunde, Markus Spannring …Zwischenruf, Heiterkeit… und Veronika Leibetseder, die seit 2009 Mitglied dieses Gemeinderates ist und Maria Mayr, seit 2015. Alle Genannten kandidieren nicht mehr. Ich möchte im Namen der ÖVP-Fraktion herzlich danke sagen und auch allen anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen, die nicht mehr antreten, ebenfalls ein Dankeschön für die gute Zusammenarbeit aussprechen. Vielen herzlichen Dank.“ (Beifall) Bürgermeister Luger: „Ich bin jetzt ein wenig der Crasher der Abschiedsstimmung, aber ich habe diesen Antrag noch abstimmen zu lassen. Das Schlusswort hat in dem Fall schon der Parteivorsitzende der ÖVP getätigt.“ (Heiterkeit) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich mich bei Ihnen allen für die Arbeit in dieser Periode bedanken. Ich glaube, wenn man zurückblickt, hat dieser Gemeinderat tatsächlich sehr viel bewältigt. Ich möchte einen besonderen Dank für die letzten eineinhalb Jahre aussprechen. Ich glaube, wir haben im Gegensatz zu dem vielleicht einen oder anderen demokratischen Vertretungsorgan der Republik, in dieser Covid-Pandemie bewiesen, dass wir es bei allen und zum Teil wirklich gravierenden politischen unterschiedlichen Meinungen und Auffassungsunterschieden geschafft haben, diese Stadt gemeinsam durch die wohl schwierigste Zeit seit den 50iger-Jahren zu bringen. Dafür möchte ich mich bei allen von Ihnen bedanken. Denjenigen, die nicht mehr kandidieren und damit aus heutiger Sicht schon völlig sicher nicht mehr dem nächsten Gemeinderat angehören werden, möchte ich heute auch einmal danke sagen. Sie wissen, dass das offizielle Dankeschön für Ihr Engagement in unserer Stadt im nächsten Jahr erfolgen wird, wenn wir uns mit Auszeichnungen bei Ihnen einstellen werden. Aber heute am Ende dieser Sitzung auch von meiner Seite einmal ein herzliches Dankeschön. Ich weiß auch, wenn wir manchmal ordentlich unterschiedlicher Meinung waren, dass jede und jeder dabei die Stadt im Fokus hatte. Da gibt es unterschiedliche Lösungen, Ansätze und Vorschläge. So ist das in der Demokratie und so wird das in einer lebhaften Demokratie auch bleiben. Bei Ihnen allen ein herzliches Dankeschön. Ich wünsche uns allen einen möglichst schönen Sommer. Wenn es nach mir geht, muss er nicht allzu heiß sein. Wenn es um das Klima geht, wäre es auch um einige Grade weniger besser, aber das entscheiden nicht wir. Ich wünsche Ihnen ein paar erholsame schöne Tage und diejenigen, die dann irgendwann während des Sommers in den Wahlkampfmodus gleiten, würde ich vorschlagen, wir schauen, dass wir unsere unterschiedlichen Meinungen so austragen, dass wir auch nach der Wahl - davon bin ich überzeugt - wieder in diesem Raum gemeinsam arbeiten können. Vorerst einmal schönen Urlaub, alles Gute und danke.“ (Beifall) Die Tagesordnung der 51. Sitzung des Gemeinderates ist somit erledigt. Bürgermeister Luger schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 19.26 Uhr 2 1