Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 4 /2021 PROTOKOLL über die 50. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 27. Mai 2021, 14 Uhr, im Festsaal des Neuen Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Markus Hein ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Michael Raml ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl FPÖ Patricia Haginger SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn NEOS Olga Lackner GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler FPÖ Zeljko Malesevic ÖVP Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal ÖVP Maria Mayr FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Potočnik FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr SPÖ Manfred Schauberger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Mag. Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C PRÄSENTATION BERICHT VON DELOITTE ZU SZENARIEN ZUR ZUKÜNFTIGEN AUSGESTALTUNG DER MAGISTRATSKRANKENFÜRSORGE D ENDERLEDIGUNG DER AUFSICHTSBESCHWERDE BETREFFEND DAS OBJEKT LEONFELDNER STRASSE 416 IN LINZ E ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT E 1. Mobiler Covid-19 Testbus im Linzer Stadtgebiet - Verlängerung bis zunächst 29. Mai 2021 sowie optionale wochenweise Verlängerung nach Bedarf bis längstens 10. Juli 2021 - Angleichung der Kostenerstattung an jene in Teststraßen; Genehmigung einer Kreditübertragung E 2. Genehmigung einer Kreditübertragung für die Empirische Gesundheitsdatenanalyse und Konzeptionierung eines Linzer Gesundheitsindikators in Höhe von 87.100 Euro (Pkt. II.1) F ANTRÄGE DES STADTSENATES F 1. Zentrales IT-Budget; Erhöhung des Budgetrahmens für 2021 in Höhe von 1,000.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung F 2. Erledigung des Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 4. März 2021 „Benennung der Neuen Donaubrücke nach einer Frau“ F 3. Durchführung des Projektes „Job-Restart“; Grundsatzgenehmigung; maximal 550.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung F 4. Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an die Immobilien Linz GmbH und Co KG (Durchführung des Projektvorhabens „Maßnahmen gegen sommerliche Überhitzung in der Stadt – Pilotprojekt „Begrünungsmaßnahmen Goetheschule“); maximal 100.000 Euro, davon 20.000 Euro 2021 und 80.000 Euro 2022 F 5. Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an die School of Education (Durchführung des Projektvorhabens „Serious Games 4 Energy Transition“); maximal 100.000 Euro, davon 50.000 Euro 2021 und jeweils 25.000 Euro in den Jahren 2022 und 2023 G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG G 1. Prolongierung der Genehmigung der Förderungsrichtlinie „Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz“ - Verlängerung für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021 G 2. Museen der Stadt Linz GmbH; Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses in Höhe von 3,000.000 Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung G 3. Erledigung des Antrages der NEOS-Gemeinderatsfraktion vom 21. Jänner 2021 „Europa-Preis der Stadt Linz“ H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT H 1. Linzer Sozialprogramm 2021 - Grundsatzbeschluss I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU I 1. Resolution an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Schaffung einer Rechtsgrundlage in der Bodenmarkierungsverordnung für die Kennzeichnung von Begegnungszonen mittels Bodenmarkierungen I 2. Umgestaltung des Bushaltestellenbereichs „Linz Untere Donaulände“, nähe Lentos; Vergabe der Arbeiten; maximal 130.000 Euro I 3. Tragwerkserneuerung und Sanierung des Unterbaus der Geh- und Radwegbrücke über die Auwiesenstraße; Vergabe der Arbeiten; 340.000 Euro I 4. Neue Donaubrücke Linz; Vergabe diverser Bau- und Dienstleistungsaufträge (Verkehrslichtsignalanlage, Rückbau Subzentrale Urfahr, Öffentliche Beleuchtung, Landschaftsbauarbeiten, Straßenbauliche Detailplanung) in Höhe von insgesamt 600.000 Euro sowie Kostenerhöhung für die permanente Baustellendokumentation in Höhe von 5000 Euro I 5. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-050-01-00, KG Linz (Baumbachstraße - Hafnerstraße) I 6. Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt - Erweiterung um Stockhofstraße – Rudigierstraße - Mozartstraße und um die Nebenfahrbahn der Unteren Donaulände I 7. Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone am Spallerhof – Erweiterung um Müller-Guttenbrunn-Straße südlich der Spaunstraße I 8. Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone im Hafenviertel - Erweiterung um Petzoldstraße nördlich der Lederergasse I 9. Bebauungsplanänderung 03-027-01-01, KG Pöstlingberg (Östlich Donnererweg) I 10. Sanierung der Fahrbahn Am Bindermichl zwischen Werndlstraße und Stadlerstraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 110.000 Euro I 11. Neuplanungsgebiet Nr. 741, Bebauungsplan-Entwurf 06-011-01-01, KG Linz und KG Lustenau (Holzstraße – Untere Donaulände) - 2. Verlängerung I 12. Bebauungsplanänderung 02-057-01-02, KG Urfahr (Aubergstraße 32 bis 36) I 13. Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 50 km/h in der Dallingerstraße I 14. Änderungsplan Nr. 193 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Linz (Lederergasse 50) I 15. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 12-026-02-00, KG Kleinmünchen (In der Neupeint - Daimlerstraße) I 16. Ausbau von Teilen der Traundorfer Straße und der Schwaigaustraße im Zuge der Fertigstellung der Wohnbauten „Wohnen beim See“ sowie bauliche Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung; Vergabe der Arbeiten; insgesamt maximal 447.000 Euro I 17. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 08-031-01-00, KG Waldegg (Bahrgasse - Novaragasse) J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG J 1. Südbahnhofmarkt - Kanalsanierung (Bauetappe 2 und 3 - 2021); Vergabe der Arbeiten; 160.000 Euro J 2. Grundverkauf in der KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis in Höhe von 339.000 Euro K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION K 1. Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H. zur Anmietung des Objektes in der Heliosallee 181 (viergruppige Kinderbetreuungseinrichtung Auhirschgasse) sowie die Weitergabe an die Unternehmung Kinder- und Jugend-Services Linz K 2. Schaffung einer zweigruppigen Kinderbetreuungseinrichtung als Containerprovisorium am Areal Hüttnerschule (Volksschule 50) durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG; 81.667 Euro zuzüglich Betriebskosten und 20 Prozent Umsatzsteuer ab dem Jahr 2022 bis zum Jahr 2024 – Anpassung des Grundsatzbeschlusses vom 14. Mai 2020 K 3. Abtretung eines Grundstückes in der KG Lustenau (Samesstraße) an die Stadt Linz, öffentliches Gut – Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz in Höhe von 342.334 Euro L ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE L 1. Kompetenzerweiterungen der Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH L 2. Erstellung eines Berichts zur aktuellen Sicherheitslage in Linz; Grundsatzgenehmigung M ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG M 1. Stadtklimaanalyse Linz 2020; Grundsatzbeschluss und Bekenntnis des Gemeinderates zu einer umfassenden Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen N FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTION NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 N 1 EINE ZEITGEMÄSSE LEHRLINGSMESSE FÜR DIE INDUSTRIESTADT LINZ N 2 LINZER VORHABENLISTE FÜR MEHR BÜRGERINFORMATION BEI DER STADTENTWICKLUNG N 3 AUSSTIEGSPLAN AUS DER FOSSILEN ENERGIE IM BEREICH DER UNTERNEHMENSGRUPPE LINZ N 4 E-MOBILITÄT LADEINFRASTRUKTUR FÜR BEWOHNERINNEN UND BEWOHNER N 5 VERKEHRSBERUHIGUNG IM NEUSTADTVIERTEL: RASER EINBREMSEN N 6 MEHR PLATZ FÜR DIE MENSCHEN: KOPENHAGENER MODELL AUCH IN LINZ UMSETZEN UND ZAHL DER PARKPLÄTZE SCHRITTWEISE REDUZIEREN N 7 KINDERPUNKT DAUERHAFT EINRICHTEN N 8 VERKEHRSZEICHEN-VERLEIH DURCH DIE STADT LINZ N 9 LINZER STADTTEILFESTE FÖRDERN N 10 STADTSCHREIBER/STADTSCHREIBERIN FÜR LINZ N 11 EUROPASTUNDE IM LINZER GEMEINDERAT N 12 WEITERENTWICKLUNG DER GENDER BUDGETING-STRATEGIE DER STADT LINZ N 13 PRÜFUNG DES PROJEKTS AM NESTLE AREAL DURCH DEN GESTALTUNGSBEIRAT N 14 VERKAUF DES KIOSKS IM FRANCKVIERTEL, GEKOPPELT AN QUALITATIVE KRITERIEN N 15 GRÜNDUNG VON PRIMÄRVERSORGUNGSZENTREN FÜR KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE ERMÖGLICHEN - RESOLUTION N 16 MEHR POLIZISTEN UND WACHZIMMER FÜR EINE SICHERE HEIMATSTADT - RESOLUTION N 17 GRUNDRECHTE DURCH VERFASSUNGSGERICHTLICHES EILVERFAHREN SCHÜTZEN - RESOLUTION N 18 AUSWEISUNG DES SCHILTENBERGWALDES IN LINZ/EBELSBERG ALS LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET ODER ALS GESCHÜTZTER LANDSCHAFTSTEIL - RESOLUTION N 19 LANDSTROM FÜR ÜBERWINTERNDE FLUSSKREUZFAHRTSCHIFFE - RESOLUTION N 20 SCHALLSCHUTZ B1 IN PICHLING - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 50. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Weiters teilt Bürgermeister Luger mit, dass für diese Sitzung Gemeinderat Dietmar Prammer, SPÖ, Gemeinderätin Susanne Walcher, FPÖ, Gemeinderätin Mag.a Veronika Leibetseder, ÖVP, und Gemeinderätin Sophia Hochedlinger, Die Grünen und Frau Magistratsdirektorin Mag.a Ulrike Huemer entschuldigt sind. Gemeinderätin Martina Krendl, FPÖ, nimmt etwas später an der Sitzung teil. Bürgermeister Luger gratuliert Gemeinderätin Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal zum Geburtstag. (Beifall) A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger gibt bekannt, dass ein Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion betreffend ‚Standort differenzierte Sprachstandauswertung in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Unternehmung Kinder- und Jugend-Services‘ eingebracht wurde. Bürgermeister Luger schlägt vor, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Weiters verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 20. März 2021 bis 12. Mai 2021 für das Rechnungsjahr 2021 eine Kreditüberschreitung genehmigt. In der Zeit vom 1. Jänner 2021 bis 12. Mai 2021 wurde vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2021 eine Kreditüberschreitung in der Höhe von 50.000 Euro genehmigt. Die Bedeckung der Kreditüberschreitung erfolgte durch eine Mehreinnahme. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 20. März 2021 bis 12. Mai 2021 für das Rechnungsjahr 2021 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2021 bis 12. Mai 2021 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2021 Kreditübertragungen in der Höhe von 357.722,20 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 251.000 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 i.d.g.F. obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen oder -überschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Auszahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2021 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,036.103 Euro und wurde nicht überschritten. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2021 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 12. Mai 2021 genehmigten Kreditüberschreitungen 212.000 Euro und die Kreditübertragungen 6,314.477,20 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 i.d.g.F. ist für Kreditübertragungen und -überschreitungen ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditübertragungen bzw. –überschreitungen insgesamt 7,5 Prozent der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit, das sind 57,446.730 Euro gemäß dem Voranschlag übersteigen. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2021 ist daher nicht erforderlich. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger gibt bekannt, dass vier Anfragen eingebracht wurden; zwei an seine Person, eine an Vizebürgermeister Hein sowie eine an Vizebürgermeister Mag. Baier. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. 1. Anfrage von Gemeinderat Svoboda an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, am 28. April 2021 erschien in den Oberösterreichischen Nachrichten ein Artikel mit dem Titel ‚Die Baustelle auf der Gugl‘, https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/die-baustelle-auf-der-aual:art4.3390653). Wenngleich im genannten Artikel ausdrücklich ausgeführt wird: ‚Die Stadt Linz hat sich vertragsrechtlich gegenüber dem LASK gut abgesichert‘, ergeben sich für den Linzer Gemeinderat und die interessierte Öffentlichkeit doch einige Fragen, um deren Beantwortung wir höflich ersuchen. Uns ist bewusst, dass die Fragen zumindest zum Teil Angelegenheiten anderer Stadtsenatsmitglieder bzw. die Immobilien Linz GmbH und Co KG (ILG KG) betreffen, ersuchen aber nach Möglichkeit doch um entsprechende Auskünfte. Deshalb ersuchen wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurden seitens der Bauberechtigten Finanzierungsnachweise erbracht? Was ist der Inhalt dieser Finanzierungsnachweise? 2. Wie erfolgte die Besicherung der Baurechtsbestellerin gegen das Risiko eines Wertverlustes des Gebäudebestands durch Abbrüche ohne zumindest gleichwertige Wiederaufbauten? 3. Ist das Land Oberösterreich oder die Bauberechtigte an die Stadt Linz oder an die Baurechtsbestellerin mit dem Anliegen herangetreten, dem Land zu ermöglichen, im Fall einer Insolvenz der Baurechtsnehmerin in den Baurechtsvertrag einzutreten? Wäre im Fall der Gewährung dieser Möglichkeit der Gemeinderat damit zu befassen? 4. Hält die Stadt Linz die präsentierten Pläne wie z.B. für einen allgemeinen Kindergarten oder medizinische Einrichtungen für mit der bestehenden Widmung vereinbar? Gab es Gespräche, die auf eine Änderung der Widmung abzielen? 5. Welche baurechtlichen Bewilligungen wurden im Zusammenhang mit dem Projekt bereits erteilt? 6. Haben seit dem Abschluss des Baurechtsvertrags Gespräche hinsichtlich der Realisierung des Parkdecks stattgefunden? Falls ja, gibt es hierzu konkrete Zeitpläne und Informationen zum Umfang des möglichen Projekts? 7. Ist die TipsArena Linz derzeit – abgesehen von den Einschränkungen durch die COVID-19- Maßnahmen – voll nutzbar? Falls nicht: zu welchem Zeitpunkt wird die volle Nutzbarkeit wieder gegeben sein?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehöre diesem Haus seit dem Jahr 1997 an und bin seit 2003 Mitglied der Stadtregierung, aber lieber Kollege Svoboda, eine derart liebenswert skurrile Anfrage ist mir nicht in Erinnerung. Formal geht es offensichtlich um die aktuelle Situation des LASK-Stadions. Es freut mich, dass du dir, als Mitglied dieses Hauses, das schon viele Jahre hier arbeitet, sich engagiert, auch sehr viel leistet, selbst beim Formulieren der Fragen bewusst gewesen bist, dass diese Fragen eigentlich über weite Strecken in diesem Gremium nichts zu suchen hätten bzw. ich überhaupt keine Regierungskompetenz dazu habe. Du schreibst wortwörtlich – ich glaube, so einen historischen Moment sollte man teilen und nicht erst mit dem Protokoll versenden: ‚… Uns ist bewusst, dass die Fragen zumindest zum Teil Angelegenheiten anderer Stadtsenatsmitglieder bzw. die ILG KG betreffen, ersuchen aber nach Möglichkeit doch um entsprechende Auskünfte …‘. Ich werde das, soweit ich das kann, darf und überhaupt dazu in der Lage bin, gerne machen und schicke voraus, dass die Fragen, die tatsächlich beantwortbar sind, auch das zuständige Stadtsenatsmitglied, Vizebürgermeister Hein als Planungs- und Infrastrukturreferent, beantworten hätte können. Ich kann mich bei der Anfragebeantwortung als Bürgermeister auch eines Stadtsenatsmitgliedes bedienen. Ich will aber hier nicht formal vorgehen, sondern möchte das einfach, direkt und selbst erledigen. Zu 1.: Es ist tatsächlich so, dass es nicht notwendig ist, dem Bürgermeister einen Finanzierungsnachweis vorzulegen, wenn jemand einen Bau vorhat. Ich bin dafür nicht zuständig. Zu 2.: Auch dazu kann ich beim besten Willen keine Auskunft erteilen. Das liegt nicht im Wirkungsbereich des Gemeinderates. Zu 3.: Diese Antwort kann ich auch sehr klar geben: Nachdem das keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches betrifft, ist auch die hypothetische Frage damit hinfällig. Zu 4.: Ich kann darüber informieren – ich glaube, interessierten Zeitungsleserinnen und –lesern ist das bekannt, dass im April 2021 ein Antrag auf Umwidmung eingebracht worden ist und zwar dahingehend, die bestehende Widmung ‚Sondergebiet – Sportstätte‘ um weiterführende Nutzungen zu erweitern. Es ist richtig, dass diese eine allgemeine Kinderbetreuungseinrichtung oder ein medizinisches Zentrum umfasst. Ein Betriebskindergarten wäre natürlich ohne Flächenwidmungsänderung möglich, aber eine umfassende, allgemeine Betreuungseinrichtung benötigt sehr wohl eine Umwidmung. Der Antrag wird derzeit im Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt bzw. im Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung bearbeitet. Was mich betrifft, gab es keine Gespräche, die auf eine Änderung der Widmung abzielen. Zu 5.: Die Bauanzeige für den Abbruch ist seitens der Behörde bekanntlich am 18. November 2020 zur Kenntnis genommen worden. Die Baubewilligung für den Neubau ist am 5. Jänner dieses Jahres erteilt worden. Sie wissen auch, dass von Nachbarn Beschwerde gegen den Bescheid erhoben worden ist. Darüber hat das Landesverwaltungsgericht jedoch bis heute Vormittag zumindest noch nicht entschieden. Zu 6.: Ich kann dazu nur sagen, dass darüber niemand mit mir gesprochen hat. Ich habe mir gestattet, im Geschäftsbereich des Kollegen Hein zu fragen. Im Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt liegen keine Zeitpläne, keine Planungen und keine Informationen zu einem allfälligen Parkdeck auf. Zu 7.: Dafür ist die LIVA Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH zuständig. Meines Wissens ist sie dem Grunde nach nutzbar, aber derzeit eher nur hypothetisch. Wie du selbst schreibst, wird derzeit dort Covid-bedingt nicht die Hölle los sein.“ Zusatzfrage Gemeinderat Svoboda: „Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung. Es freut mich, mit dieser Anfrage etwas offensichtlich Seltenes zustande gebracht zu haben. Meine Zusatzfrage ist formaler Natur, insbesondere zu den Fragen 1 bis 3. Wäre es möglich, die entsprechenden Auskünfte durch Einladung der Geschäftsführung der Immobilien Linz GmbH in einen Ausschuss zu bekommen.“ Dazu Bürgermeister Luger: „Das kann ich auch nicht beurteilen. Fakt ist, dass meines Wissens nach selbstverständlich im Aufsichtsrat der Immobilien Linz GmbH dieser Vertrag, der dort beschlossen worden ist, auch den Mitgliedern bekannt ist. Meines Wissens nach, gibt es in diesem Aufsichtsrat für jede Fraktion einen Vertreter.“ 2. Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, vermehrt tauchen Gerüchte auf, dass an der Donaulände zwischen Lentos-Kunstmuseum und Nibelungenbrücke ein neuer Busparkplatz entstehen sollen. Hier der konkrete Bereich: 1. Gibt es entsprechende Pläne? Wenn ja, was ist vorgesehen und wann soll das passieren? 2. Wie hoch sind die Kosten und wer trägt die Kosten dafür? 3. Wer macht die Planungen dafür? 4. Gibt es einen Landschaftsarchitekten und Architekten, der/die dieses hochsensible Projekt gestalterisch betreut? Dazu Bürgermeister Luger: Zu 1.: Seitens der Werbegemeinschaft Donau Oberösterreich Tourismus GmbH gab es im vergangenen Jahr die Absicht, eine Teilfläche westlich des Lentos-Museums von der Stadt anzumieten, um dort auf eigene Kosten Stellplätze für Reisebusse für das Aus- und Einsteigen von Schifftouristen zu errichten. Seitens des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau wurde im Einvernehmen mit Frau Stadträtin Fechter, die diese Anfrage zuständigkeitshalber auch beantworten hätte können, ein entsprechender Vertragsentwurf zur Anmietung einer Teilfläche von 380 Quadratmetern erstellt und übermittelt. Im Februar 2021 ist jedoch aufgrund offener Fragen beschlossen worden, dass seitens der Stadt Linz derzeit keine Zustimmung zu einem Beschluss eines Bestandsvertrages erteilt wird. Zu 2.: Wo nichts ist, ist nichts. Zu 3.: Wenn nicht gebaut wird, wird nicht geplant. Zu 4.: Es wäre darum gegangen, eine Betonwand zu versetzen. Der gestalterische Anspruch war hier vorher nicht gegeben, alles bleibt unverändert und deswegen auch hier eine klare Antwort.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 3. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Hein, die tragischen Unfälle der jüngsten Zeit haben wieder einmal deutlich gemacht, dass die beiden Durchzugsstraßenzüge im Linzer Zentrum - nämlich die Nord-Süd-Achse mit Dametzstraße und Humboldtstraße beziehungsweise die Süd-Nord-Achse mit Dinghoferstraße und Elisabethstraße beziehungsweise Kaisergasse - ein hohes Verkehrssicherheitsrisiko darstellen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wird in beiden Durchzugsstraßen, begünstigt durch Einbahnsystem und Mehrspurigkeit, noch häufiger als anderswo überschritten. Diese enormen Belastungen durch Lärm, Abgase und Reifenabrieb vermindern die Lebens- und Wohnqualität für die Bevölkerung massiv. Es sind daher unterschiedliche Maßnahmen nötig, die dazu führen, die zwei Straßenzüge zu entschärfen, sie sicherer für alle zu machen und sie menschenfreundlicher zu gestalten. Eine Maßnahme ist die Einführung eines Tempolimits von 30 km/h. Tempo 30 hat viele Vorteile: Es steigert die Verkehrssicherheit, reduziert Lärm, Trennwirkung und Flächenverbrauch und schafft bessere Bedingungen für das Zufußgehen und Radfahren. So gibt es in mehreren europäischen Ländern Initiativen für eine Höchstgeschwindigkeit mit Tempo 30 im Ortsbereich. In einigen Städten ist ein solches Tempolimit bereits umgesetzt. Weitere Maßnahmen wären eine Unterbrechung der Durchzugsstraßen an bestimmten Stellen und Öffnung für den Gegenverkehr, sowie die Vergrößerung von Gehsteigen, die Errichtung eines eigenen Fahrradstreifens und die Schaffung von Grünflächen und die Pflanzung von Bäumen. In bestimmten Bereichen etwa im Bereich Elisabethstraße und Kaisergasse ist zudem auf die Flüssigkeit des öffentlichen Verkehrs zu achten und können Stauzeiten für Linienbusse durch Busspuren, minimiert werden. In der Humboldtstraße könnte die Busspur zwischen Hessenplatz und Goethestraße durch Kap-Haltestellen und Busschleusen ersetzt werden. So wäre mehr Platz vorhanden, der Vorrang für den Öffentlichen Verkehr durch ,Pulk-Führerschaft‘ (Bus fährt vorne, motorisierter Individualverkehr hinten nach) bliebe aber bestehen. Es gilt also abschnittsweise mit unterschiedlichen Methoden vorzugehen. Oberstes Ziel von all diesen Maßnahmen ist es ,Rennstrecken‘ abzubauen, ,Raserei‘ und damit Unfälle zu verhindern. Als positiver ,Nebeneffekt‘ würde der innerstädtische Raum menschenfreundlicher gestaltet, das heißt es gäbe viel mehr Bewegungs- und Begegnungsraum für Menschen und Platz für Grünflächen. Längerfristig ist auch für diese Bereiche die Errichtung von verkehrsberuhigten Zonen mit kooperativ genutzten Verkehrsflächen, nach einer ,Verkehrs-Misch-Strategie‘ (Shared-Space) mit Beteiligung der Stadtbevölkerung zu überlegen. Zeit also, dass die verantwortliche Stadtpolitik über zeitgemäße Lösungen für die zwei Durchzugsstraßen im Linzer Zentrum nachdenkt und diese auch einleitet. Ich stelle daher laut Statut Linz §12 nachstehende Anfrage: 1. Welche Schritte werden Sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Durchzugsstraßen der Linzer Innenstadt setzen? 2. Werden Sie eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 für die beiden Straßenzüge einführen? Werden Sie die Profile der beiden Durchzugsstraßen durch bauliche Veränderungen menschenfreundlicher gestalten, indem beispielsweise die Fahrbahnbreiten reduziert, Gehwege verbreitert, eigene Fahrradwege beziehungsweise Grünflächen geschaffen und Bäume auf freiwerdenden Flächen gepflanzt werden? 3. Werden sie zum Beispiel in der Humboldtstraße die Fahrbreiten dahingehend auf zwei Fahrspuren reduzieren und dafür den Gehsteig auf bis zu drei Meter vergrößern? 4. Der Gemeinderat hat im Jahr 2016 einen Antrag für eine ,Road Diet‘ in der Dinghoferstraße zwischen Mozartstraße und Harrachstraße einstimmig dem Ausschuss zugewiesen. Warum ist bis dato nichts passiert beziehungsweise wie ist der Stand der Erledigung? 5. Werden Sie verkehrsberuhigte Zonen mit kooperativ genutzten Verkehrsflächen, nach einer ,Verkehrs-Misch-Strategie‘ (Shared-Space) mit BürgerInnenbeteiligung, für die beiden Straßenzüge prüfen lassen? 6. Werden Sie für die beiden Straßenzüge ein Verkehrskonzept umsetzen, welches dem öffentlichen Verkehr durch unterschiedliche Maßnahmen, etwa durch neue Busspuren oder Kap-Haltestellen mit Busschleusen Vorrang einräumt und längere Wartezeiten in bestimmten Abschnitten zu Stauzeiten vermindert beziehungsweise ganz vermeidet? 7. Werden sie konkret Maßnahmen im Bereich Elisabethstraße und Kaisergasse setzen, um den öffentlichen Verkehr dort zu beschleunigen?“ Dazu Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Anlass für die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Gerlinde Grünn zum Thema Durchzugsstraßen in der Innenstadt ist der tragische Vorfall, der Ende April mit dem Unfall des Motorradfahrers und des Scooter-Fahrers passiert ist. Ich möchte aber auch gleich darauf hinweisen, dass keine straßenpolizeiliche und keine bauliche Maßnahme dieses schreckliche Unglück verhindern hätte können, denn der Motorradfahrer hätte nicht einmal - zumindest ist das mein Wissensstand - auf dieses Motorrad steigen dürfen. Das war ein amtsbekannter Raser, der keinen Führerschein mehr besaß. Außerdem hat es bei diesem Fall auch mehrfache Rotlichtübertretungen gegeben. Ich habe mich im Vorfeld mit der Polizei kurzgeschlossen und mich erkundigt, welche Maßnahmen die Polizei in diesem Bereich bis jetzt im Laufe dieses Jahres gesetzt hat. Es hat fast 3000 Verkehrs- oder Geschwindigkeitskontrollen gegeben. Bei 15 Prozent dieser knapp 3000 Überprüfungen wurden Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Das heißt, wir haben hier nicht wesentlich mehr Geschwindigkeitsübertretungen, als auch in anderen Stadtteilen. So lautet zumindest die Auskunft der Polizei. Natürlich hat es in diesem Bereich weitere Unfälle gegeben, aber die meisten dieser Unfälle standen im Zusammenhang mit Rotlichtübertretungen. In diesem Fall hätte es auch nichts geholfen, egal, ob dort mit 30 gefahren wird oder ob dort engere Straßen sind oder nicht. Wer sich bewusst nicht an Verkehrsregeln hält, riskiert Leben. Das ist leider ein Faktum. Zu Ihren Fragen: Zu 1.: Wir haben heute unter Punkt N 5, einen Antrag der Grünen bezüglich eines Verkehrsberuhigungskonzepts im Neustadtviertel auf der Tagesordnung, das Raser einbremsen soll. Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag wahrscheinlich einstimmig angenommen wird. Im Zuge dessen, werden wir nicht nur die Fraktionen, sondern alle Parteien einladen, ihre Vorschläge bekannt zu geben. Diese Vorschläge werden beraten und jene Bereiche oder Vorschläge, die eine Mehrheit finden, werden zur Umsetzung gebracht. Zu 2.: Ich selbst kann in diesem Bereich gar nichts umsetzen, das werden wir heute noch sehen, auf Gemeindestraßen ist das eine Angelegenheit des Gemeinderates. Wir haben mehrere Gemeinderatsanträge, in denen wir 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzungen beschließen bzw. solche zum Beschluss vorgelegt werden. Ich stehe diesem Vorschlag nicht positiv gegenüber. Ich bin davon überzeugt, dass diese Durchzugsstraßen einen wichtigen Zweck erfüllen. Auf diesen Straßen werden sehr viele Buslinien geführt, sodass aus meiner Sicht eine Verschmälerung dieser Straßen auch für den öffentlichen Verkehr kontraproduktiv wäre. Aber auch darüber können wir im Zuge des Antrages unter N 5 weiter diskutieren. Zu 3.: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 2: Nein, weil ich das für kontraproduktiv halte. Zu 4.: Frau Gemeinderätin Grünn, nachdem Sie bei den Ausschusssitzungen selbst nicht teilnehmen, kann ich Ihnen sagen, dass sehr viel passiert ist. Von der Verkehrsplanung wurde der Vorschlag, den wir damals gemeinsam mit der NEOS-Fraktion eingebracht haben, natürlich geprüft. Die Verkehrsplanung ist zum Schluss gekommen, dass es wesentlich vernünftiger wäre, hier durchgehende Busspuren zu schaffen. Diese konnten noch nicht endgültig umgesetzt werden, weil diverse Hochbauprojekte im Weg waren. Wir sind davon überzeugt, dass eigene Busspuren der bessere und vernünftigere Weg für diese Äste wären. Zu 5.: Auch das können wir im Zuge des aus meiner Sicht wahrscheinlich sicher einstimmig beschlossenen Antrages N 5 diskutieren. Zu 6.: Im Prinzip prüfen wir gemeinsam mit dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund – es fahren auch sehr viele Regionalbusse -, wo wir die Möglichkeit haben, durchgehende Busspuren einzurichten. Wenn es aus platztechnischen Gründen funktionieren würde, würde es diese bereits geben. Zu 7.: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 6. Wenn es die Platzverhältnisse zulassen würden, hätten wir es schon getan. Geprüft ist das alles mittlerweile mehrfach. Das war meine Beantwortung zu meiner Anfrage.“ 4. Anfrage von Gemeinderätin Lackner an Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Bernhard Baier, in der Sitzung des Stadtsenats wurde die Begrünung des Pfarrplatzes beschlossen. Zugleich erfolgte eine Vergabe der Planung an das Büro .Alles ist Landschaft e.U.‘ wie den Medien zu entnehmen ist. In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Anfrage: 1. Warum wird der Pfarrplatz nunmehr als besonderer Hitzeinsel-Hotspot genannt, obwohl er im Masterplan Baumpflanz-Offensive als solcher von den Fachplanern nicht identifiziert wurde? Immerhin handelt es sich um eine qualitativ hochwertige Studie die genau dies zum Ziel hatte. 2. Wurde für die Planungsleistung zur Bepflanzung Pfarrplatz eine Ausschreibung bzw. Angebotseinholung durchgeführt? 3. Wenn ja, welche Büros wurden angefragt und nach welchen Kriterien wurden diese für eine Anbotlegung ausgewählt, insbesondere da es sich um eine technisch anspruchsvolle Planungsleistung (Bepflanzung über einer Tiefgarage) handelt, ist hier die Bürobefugnis besonders zu prüfen. 4. Nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe?“ Dazu Vizebürgermeister Mag. Baier: „Zu 1.: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, ich weiß zwar nicht, wie Sie zu dieser Aussage kommen. Ich möchte aber für den Gemeinderat ganz klar festhalten, dass der Pfarrplatz und auch Teile der anliegenden Straßen ein hohes Potential für Baumpflanzungen aufweisen. Dies ist auch genauso im Masterplan der Baumpflanzoffensive festgehalten. Ich empfehle Ihnen, noch einmal genau Nachschau zu halten. Zu 2.: Selbstverständlich wurde im gegenständlichen Fall die Vergabe als Direktvergabe gemäß § 46 Bundesvergabegesetz durchgeführt. Zu 3.: Direktvergaben können – wie der Name schon sagt – direkt an einen bestimmten Anbieter erfolgen. Die Wahl des Vergabeverfahrens und der Vergabevorschlag wurden vom Stadtsenat am 25. März 2021 einstimmig beschlossen. Folgende Kriterien waren bei der Direktvergabe ausschlaggebend: Fachliche Kompetenz, konzeptionelle Überlegungen und preisliche Angemessenheit. Zu 4.: Das war schon Teil Ihrer Frage 3, die ich bereits beantwortet habe.“ Bürgermeister Luger: „Zu Tagesordnungspunkt C darf ich Frau Personaldirektorin Mag.a Schmidsberger, MPM, bitten, kurz die Studie bezüglich der Szenarien zur zukünftigen Ausgestaltung der Magistratskrankenfürsorge vorzustellen, die das Unternehmen Deloitte angefertigt hat." C PRÄSENTATION BERICHT VON DELOITTE ZU SZENARIEN ZUR ZUKÜNFTIGEN AUSGESTALTUNG DER MAGISTRATSKRANKENFÜRSORGE Personaldirektorin Mag.a Schmidsberger: „Vielen Dank, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, ich darf Ihnen jetzt eine Studie, ein Gutachten zur zukünftigen Ausgestaltung der Magistratskrankenfürsorge präsentieren, das der Gemeinderat 2019 beauftragt hat. Ich darf bei dieser Gelegenheit auch zwei Herren des Dreier-Teams der Firma Deloitte, vorstellen, die hier ganz vorne links sitzen: Herr Dr. Bauer und Herr Dipl-Ing. Gretzl. Frau Mag.a Sertl-Kirisits, die auch in diesem Team war, ist in Mutterschutz und daher heute nicht da. Falls es Fragen gibt, werden beide Herren im Anschluss auch zur Verfügung stehen. Ich werde in Kürze folgende Daten präsentieren: Zuerst die Grundlagen der Magistratskrankenfürsorge, ein paar Basisdaten, dann das Leistungsniveau der Magistratskrankenfürsorge und wie der Gutachtensauftrag zustande gekommen ist. Im Anschluss zeige ich auf, welche Varianten es für die zukünftige Ausgestaltung gibt und abschließend eine kurze Zusammenfassung. Zuerst zu den Grundlagen der Magistratskrankenfürsorge, warum gibt es die Magistratskrankenfürsorge überhaupt? Die Stadt Linz hat nach dem Oö. StGBG 2002 durch eine eigene Einrichtung eine Krankenfürsorge für ihre Beamten sicherzustellen. Das heißt, es gibt eine Verpflichtung und sie hat auch eine Unfallfürsorge zu gewährleisten. Die Magistratskrankenfürsorge ist eine Fürsorgeeinrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Nach dem Gesetz gäbe es auch die Möglichkeit, eine Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit zu schaffen. Die Geschäfte der Magistratskrankenfürsorge regelt das Kuratorium. Dieses Kuratorium schafft die Grundlagen und entscheidet dann auch im Einzelfällen über Leistungen, die über Pflichtleistungen hinausgehen. Es gibt eine Satzung, die die Organisation der Magistratskrankenfürsorge vorgibt, diese Satzung wird vom Kuratorium genehmigt. Organisatorisch ist die Magistratskrankenfürsorge, weil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, eine Abteilung, die im Geschäftsbereich Personal und Zentrale Services, also in meinem Geschäftsbereich eingegliedert ist. Der Abteilungsleiter ist aus Datenschutzgründen betreffend der Gesundheitsdaten weisungsfrei gestellt. Das ist deswegen ganz wichtig, weil wir gleichzeitig auch Dienstgeber sind und Gesundheitsdaten der MitarbeiterInnen nicht beim Dienstgeber aufliegen dürfen. Zu den Basisdaten, zur Größenordnung der Magistratskrankenfürsorge: Die Magistratskrankenfürsorge hat derzeit rund 2600 Mitglieder, die aus Aktiven, PensionistInnen und Angehörigen bestehen. Diese Mitgliederzahl ist sinkend, nachdem es derzeit keine Pragmatisierungen gibt. Das Verhältnis zwischen aktiven Mitgliedern, die beitragspflichtig sind und PensionistInnen ist 26 Prozent aktive Mitglieder und 74 Prozent PensionistInnen. Dieses Verhältnis verschiebt sich naturgemäß in Richtung der PensionistInnen, weil es keine Pragmatisierungen gibt. Die finanzielle Lage der Magistratskrankenfürsorge ist gut. Die Ausgaben lagen 2020 bei 10,3 Millionen Euro, die Einnahmen bei 11,8 Millionen Euro, damit gibt es ein positives Jahresergebnis von 1,5 Millionen Euro. Der Rücklagenstand der Magistratskrankenfürsorge beträgt 14,5 Millionen Euro. Die Geschäfte der Magistratskrankenfürsorge erledigen neun MitarbeiterInnen, davon rund die Hälfte in der Zahnstation, die andere Hälfte arbeitet für die Administration der Versicherten. Das Leistungsniveau der Magistratskrankenfürsorge – da gibt es immer die Diskussion, wie hoch denn das Leistungsniveau sein muss – ist im StGBG definiert. Dort heißt es, dass dieses Leistungsniveau mindestens jenem entsprechen muss, das für die Landesbediensteten vorgesehen ist, also dem Niveau der Krankenfürsorge der Landesbediensteten. Die Dienstnehmerbeiträge betragen 5,2 Prozent ohne einen Höchstbetrag. Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gibt es einen Höchstbetrag, hier gibt es keinen. Die Versicherten der Magistratskrankenfürsorge zahlen zehn Prozent Selbstbehalt für alle Leistungen, die sie in Anspruch nehmen und es gibt, wie überall, Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen. Wie ist dieses Gutachten zu Stande gekommen? Im März 2019 hat es einen Kontrollamtsbericht gegeben, in dem angesprochen wurde, dass ein Gutachten einzuholen wäre und man sich intensiv mit der zukünftigen Ausgestaltung der Magistratskrankenfürsorge auseinandersetzen soll. Der Gemeinderat hat mit 1. April 2019 ein externes Gutachten beauftragt, dann wurde über den Sommer intensiv an der Leistungsdefinition für eine Ausschreibung gearbeitet und der Stadtsenat hat am 3. Oktober 2019 die Vergabe des Gutachtens an die Firma Deloitte beschlossen. Das Gutachten wurde im Februar 2021 fertiggestellt. Es ist ein wenig später fertig geworden, weil wir uns dann auch noch entschlossen haben, die Daten aus 2020 einfließen zu lassen und die Fertigstellung erfolgte im Jänner und Februar 2021. Es hat bereits ein Nachfrageverfahren des Kontrollamts zum ursprünglichen Kontrollamtsbericht gegeben, welches Sie auch schon im Kontrollausschuss verfolgen konnten. Zu den Varianten für eine zukünftige Vorgangsweise der Magistratskrankenfürsorge: Die erste Variante wurde als Baseline bezeichnet, also als Ausgangsvariante, wenn so weiter getan wird, wie es jetzt ist. Die zweite Variante, eine Fusion mit der Krankenfürsorge der Landesbediensteten, weil eben das die Leistungsvorgabe und die Qualitätsvorgabe für die Magistratskrankenfürsorge ist. Eine Auflösung der Magistratskrankenfürsorge würde zu einem Ex-lege-Übergang der Versicherten in die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) führen und eine Teilvariante mit einer Leistungserhöhung der Zahnstation. Bei der Baseline braucht es natürlich keine Schritte durch den Gesetzgeber oder die Stadt Linz und es gibt keine Veränderungen für die Versicherten. Das Jahresergebnis würde in der Prognose 2022 negativ sein, wenn man das jeweilige einzelne Jahr ansehen würde. Die Rücklagen der Magistratskrankenfürsorge, diese 14,5 Millionen Euro, von denen ich zuerst gesprochen habe, würden bis 2036 oder noch länger ausreichen. Wahrscheinlich noch länger, weil das Jahr 2020 und wahrscheinlich auch das Jahr 2021 durch die Pandemie für die Versicherung sehr positiv gelaufen ist. Wenn die Rücklagen nach diesem Jahr aufgebraucht werden, gibt es nach der derzeitigen Rechtslage eine Abgangsdeckungsverpflichtung durch die Stadt Linz. Das Ende der Magistratskrankenfürsorge wäre statistisch gesehen im Jahr 2087, wenn der letzte Beamte oder die letzte Beamtin stirbt. Statistisch ist das so. Eine Fusionsvariante mit der Krankenfürsorge der Landesbediensteten würde eine Änderung in den Bundes- und Landesgesetzen voraussetzen. Das heißt, die Stadt kann diese Variante nicht von sich aus wählen. Das vergleichbare Leistungsniveau für die Versicherten habe ich schon angesprochen. Durch die Fusion würden sich Einsparungen durch Synergien im Verwaltungsaufwand ergeben. Das ist vor allem darin begründet, dass die Magistratskrankenfürsorge dann keine eigene Verwaltungseinheit und kein eigenes Verwaltungspersonal mehr hätte, sondern die Versicherten der Magistratskrankenfürsorge in der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Landesbedienstete mitverwaltet werden würden. Durch diese Maßnahme würde sich ein negatives Jahresergebnis erst zwei Jahre später ergeben, der Break Even Point wäre dann zwei Jahre später. Die Rücklagen, diese 14,5 Millionen Euro, wären ab der Fusion an die Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Landesbedienstete zu übertragen und würden in dieser Variante bis 2041 reichen, also fünf Jahre länger, als in der Baseline. Danach wäre aber auch, trotz einer Fusion, eine Abgangsdeckung durch die Stadt erforderlich. Jede Fusion hat natürlich auch einen eingeschränkten Gestaltungsspielraum für die Interessen der Versicherten, aber auch der Stadt Linz, die ihre Rücklagen dann in die Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Landesbedienstete übertragen hätte. Die Variante BVAEB, also die Abschaffung der Versicherten der Krankenfürsorgeanstalten hätte zur Voraussetzung, dass es eine Änderung der entsprechenden Bundes- und Landesgesetze und eine bundesweite Regelung für die kleineren Krankenfürsorgeanstalten geben müsste. Der Vorteil wäre, dass es zu niedrigeren Beiträgen für die Versicherten kommt, die Magistratskrankenfürsorge hat relativ hohe Beiträge im Vergleich zu allen anderen Krankenfürsorgeanstalten. Das Leistungsniveau der Versicherung würde auf das Niveau der BVAEB sinken. Wie ich zuerst schon erwähnt habe, würden sich bei der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Landesbedienstete durch Synergien Einsparungen im Verwaltungsaufwand ergeben, weil eben keine eigene Verwaltungseinheit mehr betrieben werden müsste. Auch hier wären die Rücklagen an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau zu übertragen. Auch in dieser Variante ist nach Aufbrauchen der Rücklagen voraussichtlich weiterhin eine Abgangsdeckung durch die Stadt Linz mit natürlich sinkenden Zuschussbedarfen notwendig. Je nachdem, wie man die Statistik interpretiert, wird das bis 2087 sein. Eine Variante wurde auch noch untersucht, nämlich die Variante das Leistungsniveau der Zahnstation zu erhöhen. Es gibt Behandlungsplätze, die man ausbauen könnte. Die Voraussetzung dafür kann die Stadt Linz selber schaffen, eine höhere Auslastung würde natürlich eine höhere Fixkostenabdeckung erzeugen. Die Leistungen der Zahnstation belasten die Ausgabenseite der Magistratskrankenfürsorge weniger, als die Leistungen von Zahnärzte/-ärztinnen, weil die Zahnstation zu Selbstkosten produziert und die Jahresergebnisse der Magistratskrankenfürsorge wären in diesem Fall um zwei Jahre später negativ, als in der Baseline und die Rücklagen reichen um einige Jahre länger, als in der Baseline. Zusammenfassend kann festgehalten werden, beide dargestellten Fusionsvarianten, Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Landesbedienstete und Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau können nur mit einer bundes- und landesgesetzlichen Grundlage geändert werden. Die Stadt ist hier nicht allein entscheidungsbefugt. Die Zahnstationsöffnung kann ohne gesetzliche Änderung realisiert werden. Die Rücklagen reichen auf jeden Fall bis 2036 und darüber hinaus. Das heißt, die wirtschaftliche Grundlage der Magistratskrankenfürsorge ist für die nächsten 15 Jahre sehr gut. Daher ist nach dem Gutachten für die Stadt aktuell kein Handlungsbedarf gegeben. Eine Kooperation mit der Allianz der großen Oberösterreichischen Krankenfürsorge gibt es schon, weil die Verträge mit Ärzten/Ärztinnen, Krankenhäusern und Apotheken schon in der Vergangenheit von dieser Gemeinschaft der Krankenfürsorgen Oberösterreichs ausverhandelt wurden. Das war in Kürze die Zusammenfassung dieses sehr tiefgehenden Gutachtens. Die Fraktionsvorsitzenden haben dieses Gutachten im Vorfeld erhalten und die Herren von Deloitte und ich stehen gerne noch für Fragen zur Verfügung. Dankeschön.“ (Beifall) Bürgermeister Luger: „Danke sowohl für die Berichterstattung, als auch den MitarbeiterInnen von Deloitte für ihre Analyse, die damit zur Diskussion steht bzw. für allfällige Fragen, die jetzt zu stellen sind. Ich sehe in diesem verspiegelten Saal keine Wortmeldung. Ich bedanke mich für deine Präsentation und auch für die Organisation des gesamten Projektes. Danke sehr.“ Dr.in Eder berichtet über D ENDERLEDIGUNG DER AUFSICHTSBESCHWERDE BETREFFEND DAS OBJEKT LEONFELDNER STRASSE 416 IN LINZ und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzter Herr Bürgermeister, nachdem mein Bericht zum Tagesordnungspunkt D sehr kurz ausfallen wird, erlaube ich mir sitzen zu bleiben. Ich darf über eine Aufsichtsbeschwerde berichten, die 2017 bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wurde. Damit wurde der Bauzustand eines Hauses in der Leonfeldner Straße bzw. der mangelnde Baufortschritt bekrittelt. Der Magistrat hat als zuständige Baubehörde auch die Gelegenheit bekommen, dazu Stellung zu nehmen und gegenüber der Aufsichtsbehörde den Hergang des baubehördlichen Verfahrens darzulegen. Im Ergebnis konnte die Aufsichtsbehörde keine Verletzung von Gesetzen oder Verordnungen feststellen. Ich zitiere aus dem Erledigungsschreiben: ‚Es ergab sich somit während des gesamten aufsichtsbehördlichen Verfahrens nicht einmal ansatzweise der Verdacht eines baurechtswidrigen Vorgehens oder von Versäumnissen der Baubehörde.‘ Dieses Erledigungsschreiben haben die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen im Vorfeld übermittelt bekommen und es ist ihnen hiermit noch einmal zur Kenntnis gebracht worden. Das ist eine Formalität, die das Statut vorsieht und der wir hiermit nachgekommen sind.“ E ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Stadtrat Raml berichtet über die Anträge E 1 und E 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 1 Mobiler Covid-19 Testbus im Linzer Stadtgebiet – Verlängerung bis zunächst 29. Mai 2021 sowie optionale wochenweise Verlängerung nach Bedarf bis längstens 10. Juli 2021 – Angleichung der Kostenerstattung an jene in Teststraßen; Genehmigung einer Kreditübertragung Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Beauftragung der Linz Linien GmbH und des Arbeitersamariterbundes (ASB) mit dem Betrieb eines COVID-19 Testbusses im Linzer Stadtgebiet zu den in der Vorlage genannten Konditionen und Gesamtkosten für Betriebspersonal und Reinigung (Linz Linien GmbH) in Höhe von 15.200 Euro sowie für Personal (Arbeitersamariterbund) in Höhe von 36.480 Euro wird bis zunächst 29. Mai 2021 verlängert. Die beiliegenden Auftragsschreiben werden genehmigt. 2. Um in finanzieller Hinsicht Kompatibilität mit den fixen Teststationen herzustellen, wird darüber hinaus ab dem 31. Test pro Stunde bis maximal zum 300. Test eines Tages ein städtischer Beitrag von 6,50 Euro je Test an den Arbeitersamariterbund geleistet, wobei diese Angleichung an die Finanzierung der fixen Teststandorte rückwirkend ab Kalenderwoche 3 des Testbuseinsatzes erfolgt. Die sich ergebenden Zusatzkosten in Höhe von max. 56.160 Euro werden genehmigt. 3. Sofern über den 29. Mai 2021 hinaus ein Bedarf zum weiteren Betrieb des Testbusses gegeben ist, wird der Testbuseinsatz ab dem 31. Mai 2021 bis maximal zum 10. Juli 2021 zu wöchentlichen Kosten von maximal 17.600 Euro jeweils um eine weitere Woche verlängert, ohne dass eine weitere gremiale Beschlussfassung erforderlich ist. Ein Bedarf ist gegeben, wenn am jeweils der Verlängerungswoche vorausgehenden Montag seitens des ASB eine Mindestinanspruchnahme von 150 Tests in der jeweiligen Vorwoche nachgewiesen wird. 4. Die Verrechnung der Personal- und Sachkosten erfolgt auf der FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Epidemiologisches Prozess- und Datenmanagement). Der Abruf der Mittel für allfällige Verlängerungswochen erfolgt nach Ablauf der Testaktion. 5. Zur Bedeckung der Kosten wird eine Kreditübertragung in Höhe von bis zu maximal 213.440 Euro von der FiPos 1.755200 mit FB 88 (Lfd. Transferzahlungen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Epidemiologisches Prozess- und Datenmanagement) genehmigt.“ E 2 Genehmigung einer Kreditübertragung für die Empirische Gesundheitsdatenanalyse und Konzeptionierung eines Linzer Gesundheitsindikators in Höhe von 87.100 Euro (Punkt II.1) Der Gemeinderat beschließe: „Eine Kreditübertragung in Höhe von 87.100 Euro von der FiPos 1.751200 mit Funktionsbereich 515 (Transferzahlungen an Land, Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge) auf die FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) im Fonds 500000 (Gesundheit) wird genehmigt.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. F ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über F 1 Zentrales IT-Budget; Erhöhung des Budgetrahmens für 2021 in Höhe von 1,000.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und führt aus: „Werte Mitglieder des Gemeinderates, bei Punkt F 1 bitte ich Sie um Zustimmung, dass wir insgesamt eine Million Euro, deren Zusammensetzung Sie auf Seite 3 des Antrages nachlesen können, bereitstellen. Hintergrund ist schlichtweg, dass wir im Herbst 2019, als wir das damalige Doppelbudget für die Jahre 2020 und 2021 geplant haben, auch das erforderliche IT-Zentralbudget festgelegt haben. Damals war jedoch nicht absehbar, dass sich die Auswirkungen der Covid-Pandemie so auf den städtischen Haushalt und vor allem auf das IT-Budget niederschlagen werden. Sie wissen, wir haben enorm viele Lizenzen erwerben müssen. Wir haben Home-Office erwerben, gewähren und ausbauen müssen. Es war notwendig, auch in diesem Zusammenhang die Strukturen des elektronischen Aktes, also des ELAK, upzugraden. Was uns vor allem in der IKT GmbH massiv beschäftigt hat, waren diverse Datenbanken und vor allem Lizenzen. Wie Sie hier entnehmen können, ist mehr als ein Viertel nur für die direkte Inanspruchnahme von Lizenzen zu bezahlen. Deshalb bitte ich um Zustimmung.“ Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln zur Realisierung der beschriebenen Maßnahmen in der Höhe von einer Million Euro wird zugestimmt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von einer Million Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.728200 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit dem FB 11 (eDV-Projekte) sowie der FiPos 1.070200 (Aktivierungsfähige Rechte) mit dem FB 11 (eDV-Projekte) und HP01001 (eDV-Projekte), jeweils im Fonds 899500 (Informations-, Kommunikationstechnologie). Für die Bedeckung wird eine Kreditübertragung in Höhe von einer Million Euro von der FiPos 1.755200 mit dem FB 88 (lfd. Transfers an Unternehmen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.728200 mit dem FB 11 (eDV-Projekte) im Fonds 899500 (Informations-, Kommunikationstechnologie) beschlossen.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „In aller Kürze, wir enthalten uns hier der Stimme.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über F 2 Erledigung des Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 4. März 2021 „Benennung der Neuen Donaubrücke nach einer Frau“ und führt aus: „Diesem Antrag geht ein Antrag der Fraktion der Grünen vom Februar dieses Jahres voraus, in dem beantragt wurde, die Neue Donaubrücke nach einer Frau zu benennen. Wir haben damals das Archiv beauftragt, dem Stadtsenat konkrete Vorschläge zu übermitteln. Das ist geschehen und es gab eine Diskussion im Stadtsenat. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Straßenbenennungen, die während meiner Amtszeit durchgeführt worden sind, zu 50 Prozent tatsächlich auch bereits mit Frauennamen erfolgten. Bei diesem Antrag haben die Sozialdemokratie, die freiheitliche Fraktion und die ÖVP im Stadtsenat eine andere Position eingenommen, aus meiner Sicht die bekannte sehr pragmatische. Alle sprechen von der Eisenbahnbrücke, bestenfalls noch von der neuen Eisenbahnbrücke, selbst neue Donaubrücke Linz und was alles hier versucht wird, auch zu plakatieren. Nennen wir diese Brücke ohne formalen Beschluss einfach, wie sie von den Menschen in der Stadt genannt wird und deshalb bitte ich Sie, bei diesem Antrag nicht zuzustimmen. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Stadt Linz sieht von einer förmlichen Namensgebung für die derzeit in Bau befindliche neue Donaubrücke jetzt und in Zukunft ab.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich glaube formal, du ersuchst schon, dass wir zusagen. Ich ersuche, dass man nicht zustimmt.“ (Heiterkeit) Bürgermeister Luger: „Ich bitte dem Antrag aus meiner Position in der vorgelegten Version zuzustimmen. Das entspricht einem Nicht-Mitstimmen mit der Grünen Intention.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich ersuche jetzt aus meiner Position dem Antrag nicht zuzustimmen, sprich, dem ursprünglichen Antrag näher zu treten, dieses Bauwerk nach einer Frau zu benennen. Hintergrund dieses Antrages war, dass wir nach wie vor in einer Gesellschaft leben, wo Frauen mit vielen Benachteiligungen zu kämpfen haben und Frauen auch auf einer symbolischen Ebene wenig präsent sind. Zum Beispiel tragen Gebäude, Straßen oder sonstige öffentlich wirksame Denkmäler ganz selten die Namen von Frauen, würdigen ganz selten das Werk, das Erreichte, die Errungenschaften von Frauen. Du hast die Straßennamen angesprochen. Auch wenn wir in letzter Zeit 50 Prozent der Straßen nach Frauen benannt haben - ich glaube, dein Vorgänger hat eine Zeit lang Straßen nur nach Frauen benannt -, haben wir nichtsdestotrotz noch einen massiven Aufholbedarf. Nach derzeitigem Stand sind nicht einmal 50 der insgesamt 1150 Straßen in Linz nach Frauen benannt. Daher auch dieser Antrag, die Chance zu nutzen. Es gibt ein neues, zwei Stadtteile verbindendes Bauwerk, bei dem es auf der symbolischen Ebene natürlich bedeutungsvoll ist, das zu benennen. Vor einiger Zeit hat es den Vorschlag von FIFTITU, der Vernetzungsstelle für Frauen in Kunst und Kultur gegeben, dieses Bauwerk, also die Brücke nach einer Frau zu benennen. Es gab verschiedenste Vorschläge Künstlerinnen, Wissenschafterinnen und auch Politikerinnen, zum Beispiel Johanna Dohnal. Auch wenn ich keine Sozialdemokratin bin, Johanna Dohnal ist für feministische Frauen, für Frauenpolitikerinnen aller couleur natürlich ein großes Vorbild, das hätte mir besonders gut gefallen. Ich wäre aber auch mit dem Namen irgendeiner anderen würdigen Frau einverstanden gewesen. Kurzum finde ich es sehr schade, dass man diese Chance nicht nutzt und ersuche noch einmal kurz zu überlegen und - so wie es Herr Bürgermeister Luger ursprünglich vorgeschlagen hat ..Heiterkeit.. - diesem Antrag nicht zuzustimmen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, es ist bekannt, dass ich auch eine aufrechte Verfechterin der Straßenbenennungen und Benennungen von Gebäuden nach Frauen bin, weil es in unserer Stadt ein starkes Manko gibt, auch wenn es Herrn Bürgermeister Luger natürlich ehrt, wenn in seiner Amtszeit da fifty-fifty gemacht wurde. Dem, was Frau Schobesberger bereits gesagt hat, ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Ich möchte aber schon noch etwas anmerken. Wenn ihr in der Enderledigung dieses Antrages festschreibt, ,jetzt und in Zukunft‘, dann macht das die Türen zu. Das wundert mich jetzt schon. Ich denke, für alle Ewigkeit festzuschreiben, dass da nichts geht und da nichts möglich ist, finde ich nicht sehr innovativ und eigentlich ein wenig traurig. Wir kennen unsere Zukunft nicht, wir wissen nicht, wie es weitergeht. Ich hoffe doch, dass die Frauen mächtiger und stärker werden, damit solche Anträge in diesem Gemeinderat nicht mehr durchgehen werden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Ich kann den Positionen, was die Sichtbarkeit von weiblichen Persönlichkeiten im öffentlichen Raum betrifft, sehr viel abgewinnen. Dem kann man nicht widersprechen, das ist eine richtige Analyse. Nur liebe Kollegin Gerlinde Grünn, alles was wir hier in der Jetztzeit beschließen, wirkt in die Zukunft. Und in Zukunft ist es natürlich möglich, auch durch eigene Anträge die Zukunft wieder neu zu definieren. Es ist also nicht apodiktisch, wie einer einmal sagte, ‚nicht in Stein gemeißelt‘, das ist auch keine Demarkationslinie, die nie mehr überschritten werden könnte, sondern, die Brücke betreffend, ein Abbild einer aktuellen Mehrheitssituation im Gemeinderat. Ich bitte um Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (8), Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Fechter berichtet über F 3 Durchführung des Projektes „Job-Restart“; Grundsatzgenehmigung; maximal 550.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Beschäftigung von ca. 120 Personen im Rahmen des Projektes Job-Restart wird grundsätzlich zugestimmt. Der Abschluss konkreter Verträge erfolgt durch das nach den Vorschriften des StL 1992 zuständige Organ. 2. Die Verrechnung der Kosten mit einem finalen Einnahmen-Ausgaben-Saldo in Höhe von maximal 550.000 Euro für die Rechnungsjahre 2021/2022 erfolgt in der FISTL 191 auf der Finanzposition T.362620 (Gehaltsabzüge-Vorschussersätze) im Fonds 011000. Die haushalterische Bedeckung erfolgt spätestens am Ende des Rechnungsjahres 2022 auf der Finanzposition 1.728000 mit dem Funktionsbereich 7 im Fonds 011000 (Personalservice und Bezugsverrechnung) sowie etwaig anteilig auf der jeweiligen Zuschuss-Finanzposition 1.755200 des bezüglichen UGL Unternehmens mit einem Gesamtbetrag in Höhe von maximal 550.000 Euro. Die Kreditübertragung in Höhe von 550.000 Euro von der Finanzposition 1.755200 mit dem Funktionsbereich 88 im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die Finanzposition 1.728000 mit dem Funktionsbereich 7 im Fonds 011000 (Personalservice und Bezugsverrechnung) wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über F 4 Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an die Immobilien Linz GmbH und Co KG (Durchführung des Projektvorhabens „Maßnahmen gegen sommerliche Überhitzung in der Stadt – Pilotprojekt Begrünungsmaßnahmen Goetheschule“); maximal 100.000 Euro, davon 20.000 Euro 2021 und 80.000 Euro 2022 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Immobilien Linz GmbH und Co KG, Pfarrgasse 7, 4020 Linz, wird eine Förderung in der Höhe von maximal 100.000 Euro inkl. USt für die Durchführung des Projektvorhabens ,Maßnahmen gegen sommerliche Überhitzung in der Stadt – Pilotprojekt ,Begrünungsmaßnahmen Goetheschule‘ gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Nachweis des Finanzierungsplans bzw. nach Nachweis der relevanten Ausgaben in einer Tranche im Jahr 2021 zu 20.000 Euro inkl. USt und einer Tranche in 2022 zu 80.000 Euro inkl. USt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 100.000 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2021 und 2002 erfolgt auf der FiPos 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) Haushaltsprogramm HP04002 im Fonds 522000 (Klimafonds). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über F 5 Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an die School of Education (Durchführung des Projektvorhabens „Serious Games 4 Energy Transition“); maximal 100.000 Euro, davon 50.000 Euro 2021 und jeweils 25.000 Euro in den Jahren 2022 und 2023 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der School of Education, Johannes-Kepler-Universität Linz, Altenbergerstraße 69, 4040 Linz wird eine Förderung in der Höhe von maximal 100.000 Euro inkl. USt für die Durchführung des Projektvorhabens ,Serious Games 4 Energy Transition‘ gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Nachweis des Finanzierungsplans bzw. nach Nachweis der relevanten Ausgaben in einer Tranche im Jahre 2021 zu 50.000 Euro inkl. USt und in zwei Tranchen in den Jahren 2022 und 2023 zu jeweils 25.000 Euro inkl. USt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 100.000 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2021 bis 2023 erfolgt auf der FiPos 1.754000 (Transfers an sonstige Öffentliche Rechtsträger) im Fonds 522000 (Klimafonds).“ Wortmeldung Stadtrat Raml: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei F 5 der Stimme enthalten, weil uns der Betrag von 100.000 Euro dafür zu hoch erscheint.“ Schlusswort Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Dann noch zur Aufklärung dieses Projektes, diese 100.000 Euro sind auf mehrere Jahre aufgeteilt, auf die Entwicklung dieses Projekts, dieses Tools, das verwendet werden soll und gleichzeitig auf die Projektarbeit an fünf Schulen. Nur damit man ein Bewusstsein hat, dass das nicht ein kurzfristiges Ein-Tages-Ding ist, sondern etwas Langfristiges, wo viel passieren soll. Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (14) mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über G 1 Prolongierung der Genehmigung der Förderungsrichtlinie „Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz“ - Verlängerung für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Förderungsrichtlinie für den ,Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz‘ wird genehmigt und ersetzt die Richtlinie vom 4. März 2021. Das Gesamtvolumen der Förderungen (inklusive aller Neben- und Abwicklungskosten) beträgt maximal 1,000.000 Euro. Die Einzelbeschlüsse der jeweiligen Förderungen werden gemäß budgetär zur Verfügung stehender Mittel von dem gemäß den Wertgrenzen lt. StL 1992 jeweils zuständigen Organ getroffen. 3. Die Verrechnung der Förderungen für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.768000 (Transfers an private Haushalte) mit dem Funktionsbereich 198 (Solidaritätsfonds) im Fonds 061000 (sonstige Transfers). Richtlinie zur Gewährung des Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz Ziel der Förderung 1. Der Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz bezweckt eine Unterstützung von Linzerinnen und Linzern sowie deren Familien, die aufgrund der COVID-19-Krise erhebliche Einbußen in ihren laufenden Einkommen erlitten haben und/oder spezifische Belastungen durch Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen erfahren haben. 2. Etwaige Rückzahlungsverpflichtungen der/des Förderwerber(s)In gegenüber anderen Förderstellen, die sich durch die Gewährung einer Unterstützung aus dem Linzer Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus ergeben, liegen in der Eigenverantwortung der/des Förderwerber(s)In. Gegenstand der Förderung 1. Der teilweise Ersatz entgangener Einkommen der/des Förderwerber(s)In, die aufgrund der COVID-19-Krise entstanden sind. 2. Die einmalige Unterstützung angesichts spezifischer Belastungen durch Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen, die der/dem FörderwerberIn durch die COVID-19-Krise entstanden sind. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren monetären Zuschusses und in Form von Linz AG Gutscheinen als Digitalisierungsbonus gewährt. Voraussetzungen, Art und Höhe der Förderung 1. FörderwerberInnen sind natürliche Personen im erwerbsfähigen Alter, die ab 1. März 2020 und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz in Linz gemeldet sind. FörderwerberInnen mit selbständiger Erwerbstätigkeit oder Gewerbebetrieb müssen darüber hinaus den Unternehmenssitz in Linz haben. 2. Maßgeblich für die Bemessungsgrundlage einer Förderung ist das monatliche Nettohaushaltseinkommen. Dieses ist wie folgt zu berechnen: - Alle im Regelfall monatlich wiederkehrenden Einkommensbestandteile und Einkommensquellen der/des Förderwerber(s)In und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen werden addiert, wie etwa Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit, Vermietung oder Kapitalvermögen, Versicherungsleistungen, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Wohnbeihilfen, Heizkostenzuschüsse, Leistungen aus der Sozialhilfe bzw. der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, der Grundversorgung oder sonstiger Leistungen aus öffentlichen Mitteln. Diese sind jedenfalls nur für die/den Förderwerber*in durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. - Bei dieser Berechnung bleiben das 13. und 14. Monatsgehalt, Leistungen zur Abdeckung eines Sonderbedarfs für Pflege, Behinderung, Kinder- und Familienbeihilfe sowie auch Kindesunterhaltszahlungen zur Gänze außer Ansatz. Auch sonstige Unterhaltszahlungen (insbesondere Ehegattenunterhalt) werden nur in dem Ausmaß berücksichtigt, als diese bereits vor dem 1. März 2020 regelmäßig geleistet wurden. Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus bei Einkommenseinbußen: 3. FörderwerberInnen haben als nachvollziehbare Folge der COVID-19-Krise, erhebliche Einbußen in ihrem laufenden Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit und/oder sind mit spezifischen Belastungen durch Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen konfrontiert. Einbußen in Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb sind sinngemäß zu berücksichtigen, sofern die übergeordneten Förderschienen für UnternehmerInnen, die aufgrund der COVID-19-Krise bundesweit eingerichtet wurden (Härtefall-Fonds der WKO, Fixkostenzuschüsse der COFAG u.a.) nicht in Anspruch genommen werden konnten. Erhebliche Einbußen im laufenden Einkommen können unter folgenden Voraussetzungen angenommen werden: 3.1. Die/der FörderwerberIn hat zumindest in einem Monat, im Zeitraum zwischen 1. März 2020 und 31. Dezember 2021, einen pandemiebedingten Einkommensverlust ihres/seines monatlichen Nettoeinkommens von mindestens 20 Prozent unter Berücksichtigung eines allfälligen Nettohaushaltseinkommens aller im Haushalt lebenden Personen. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb ist unter Gegenüberstellung der Einkommenssteuerbescheide der/des Förderwerber(s)In (hilfsweise der Steuererklärungen) aus 2019 und 2020 der durchschnittliche monatliche Netto-Einkommensverlust zu errechnen. 3.2. Nach Abzug des Einkommensverlustes von mindestens 20 Prozent dürfen folgende Werte des monatlichen Nettohaushaltseinkommens gesamthaft nicht überschritten werden: Alleinstehende volljährige Person mit Einkommen: max. 1400 Euro Jede weitere volljährige Person mit Einkommen: zzgl. 1000 Euro Jede weitere minderjährige bzw. volljährige Person ohne Einkommen: zzgl. 250 Euro 3.3. Ausmaß der Förderung (einmalig pro FörderwerberIn): - 450 Euro als monetärer Zuschuss und - 50 Euro als Digitalisierungsbonus in Form von Linz AG Gutscheinen Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus für spezifische Ausgaben: 4. FörderwerberInnen (auch ohne Einkommensverlust) haben infolge der COVID-19-Krise ab 1. März 2020 bis 31. Dezember 2021 spezifische Belastungen durch Ausgaben für Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung, wie etwa für Homeoffice, Homeschooling oder Homelearning. 4.1. Einkommensgrenzen des monatlichen Nettohaushaltseinkommens im Sinne dieser Richtlinie: Alleinstehende volljährige Person mit Einkommen: bis 1500 Euro Jede weitere volljährige Person mit Einkommen: zzgl. 1000 Euro Jede weitere minderjährige bzw. volljährige Person ohne Einkommen: zzgl. 250 Euro 4.2. Mindestanschaffungswert für Digitalisierungsmaßnahmen (wie z.B. Ankauf von Computer, Notebook, WLAN-Router, Drucker, Scanner und dgl.), welche mittels Rechnungsbelegen nachzuweisen sind: 50 Euro 4.3. Ausmaß der Förderung (einmalig pro FörderwerberIn): - 50 Euro bis maximal 250 Euro als monetärer Zuschuss (auf Basis des Anschaffungswerts) und - 50 Euro als Digitalisierungsbonus in Form von Linz AG Gutscheinen Vorbehalte und allgemeine Förderbedingungen 1. Eine Förderung darf grundsätzlich nur gewährt werden, wenn diese nicht gegen geltende nationale Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse oder gegen geltendes Recht der Europäischen Union verstößt. 2. Eine Förderung kann nur auf Basis eines vollständig ausgefüllten schriftlichen Ansuchens gewährt werden. Dafür ist das auf der Homepage der Stadt Linz zur Verfügung stehende aktuelle Formular zu verwenden, das bis spätestens 31. Dezember 2021 bei der Förderstelle eingelangt sein muss. Unvollständige Förderungsansuchen sind binnen der von der Förderstelle gesetzten Frist hinsichtlich der erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu vervollständigen. Kommt die/der FörderwerberIn dieser Aufforderung nicht nach, wird das Ansuchen als gegenstandslos betrachtet. 3. Jede Fördergewährung setzt voraus, dass die/der FörderwerberIn Auskünfte zu ihrer/seiner persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation sowie im selben Haushalt lebender Personen vollständig und wahrheitsgemäß erteilt und diesbezüglich angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellt, auch wenn diese nicht im Einzelnen in dieser Richtlinie angeführt sind, aber der Förderstelle zur umfassenden Beurteilung der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation die/der FörderwerberIn erforderlich scheinen (Kooperationsgebot). Die Stadt Linz ist auch berechtigt, die Gebarung der/des Förderwerber(s)In durch Einsichtnahme an Ort und Stelle durch eigene Organe, insbesondere durch das Kontrollamt oder durch beauftragte Dritte (z.B. WirtschaftsprüferIn) zu überprüfen. 4. Eine Förderung darf nicht gewährt werden, wenn - die Einsichtnahme in angeforderte Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften gänzlich oder teilweise verweigert wird, vorsätzlich unzutreffende Auskünfte erteilt werden, gefälschte Unterlagen übermittelt werden oder das Kooperationsgebot aus sonstigen Gründen nicht nur geringfügig missachtet wurde, - gegenüber dem/der FörderwerberIn strafgesetzliche Delikte vorliegen, die eine Förderwürdigkeit ausschließen (z.B. Förderungsmissbrauch, Betrug o.ä.). 5. Ein Rechtsanspruch auf den Solidaritätsfonds und den Digitalisierungsbonus ist ausgeschlossen. Nach Ausschöpfung des Gutscheinkontingents, wird der Digitalisierungsbonus in Form eines monetären Zuschusses gewährt. Aus der Entgegennahme oder Bearbeitung von Förderansuchen entstehen der Stadt Linz keine rechtlichen Verpflichtungen. 6. Die Zuschüsse sind grundsätzlich nicht rückzahlbar. Wurden jedoch Zuschüsse aufgrund vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Angaben der/des Förderwerber(s)In oder aufgrund eines Irrtums gewährt, der binnen drei Jahren nach Auszahlung aufgeklärt wurde, sind diese Zuschüsse unverzüglich zurückzuzahlen. Ist eine schriftliche, angemessen befristete und den ausdrücklichen Hinweis auf die Rechtsfolge enthaltende Mahnung im Auftrag der Stadt Linz erfolglos geblieben, kann die Stadt Linz für den dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand zuzüglich zur Rückzahlung einen pauschalierten Kostenersatz von 25 Euro beanspruchen, zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen von vier Prozent auf den nicht fristgerecht beglichenen Rückzahlungsbetrag. 7. Dem zuständigen Geschäftsbereich und dem Kontrollamt der Stadt Linz obliegen die Überprüfung des Fördervorhabens und der widmungsgemäßen Verwendung. Diesen ist dazu Einsicht in alle förderrelevanten Unterlagen (Bücher, Rechnungen, Zahlungsbelege etc.), grundsätzlich im Original, zu gewähren. Welche Unterlagen zur Prüfung herangezogen werden, entscheidet das Prüforgan. Weiters ist eine Überprüfung der/des Förderwerber(s)In selbst gestattet. Dabei sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder erteilen zu lassen sowie eine geeignete Auskunftsperson bereitzustellen. 8. Die Stadt Linz kann jederzeit, wenn nachträglich besondere Umstände eine Änderung der festgelegten Bedingungen und Auflagen es erfordern, neue oder zusätzliche Bedingungen und Auflagen vorsehen. 9. Die Stadt Linz kann in begründeten Härtefällen abweichend von den oben genannten Voraussetzungen Förderungen gewähren. Datenschutz 1. Im Zuge der Entscheidung über die Förderung verarbeitet die Stadt Linz zur Erfüllung ihrer vertraglichen oder rechtlichen Pflichten personenbezogene Daten der/des jeweiligen Förderwerber(s)In im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Zuge der Abwicklung des gesamten Fördervorganges. Die von der/vom FörderwerberIn bekanntgegebenen Daten werden im Rahmen des konkreten Verfahrens und der gesetzlichen Zulässigkeit an sonstige Verfahrensbeteiligte weitergegeben und im Magistrat der Stadt Linz nach Abschluss des Verfahrens gespeichert. 3. Im Zusammenhang mit der Verwendung von personenbezogenen Daten hat jede/r FörderwerberIn das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung sowie das Recht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben. Inkrafttreten Die Bestimmungen dieser Richtlinie treten mit 4. März 2021 in Kraft und enden mit 31. Dezember 2021. Nach diesem Zeitpunkt gestellte Förderansuchen bleiben unberücksichtigt.“ Einreichstelle und Kontakt Förderstelle: Magistrat der Stadt Linz GB Finanzen und Wirtschaft Abt. Controlling und Subventionen Hauptstraße 1 – 5, 4041 Linz Tel: +43 732 7070 2307 oder 2367 E-Mail: subventionen.fiwi@mag.linz.at Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über G 2 Museen der Stadt Linz GmbH; Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses in Höhe von drei Millionen Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Museen der Stadt Linz (MUS) wird für 2021 als Kompensation der bisherigen Linz AG Spende ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von max. drei Millionen Euro gewährt und dieser soll entsprechend dem nachgewiesenen und nach wirtschaftlicher Gestionierung durch die Geschäftsführung dokumentierten Liquiditätsbedarf der MUS im Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung gelangen. 2. Die Geschäftsführung der MUS ist dabei angehalten, die Zuschüsse im Sinne der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verwenden. Dabei sind alle Möglichkeiten der Kompensation in der MUS (z.B. Optimierung von Drittmitteln wie Sponsoring und fundraising) sowie die Hebung von allfälligen synergetischen Potentialen (insbesondere innerhalb der KKV-Holding) zu prüfen und möglichst rasch umzusetzen. Etwaige vom Wirtschafts- bzw. Liquiditätsplan abweichende Mehrausgaben sind zeitnah im Vorfeld zu besprechen bzw. mit dem städtischen Beteiligungsmanagement abzustimmen. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von max. drei Millionen Euro für den zusätzlichen städtischen Zuschuss an die MUS für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf FiPos 1.755200 (laufende Transferzahlungen an Unternehmungen) mit dem Funktionsbereich 55 im Fonds 340000 (Museen der Stadt Linz). Die Kreditüberschreitung in Höhe von drei Millionen Euro auf der FiPos 1.755200 (laufende Transferzahlungen an Unternehmungen) mit dem Funktionsbereich 55 im Fonds 340000 (Museen der Stadt Linz) wird genehmigt. Die Bedeckung in Höhe von drei Millionen Euro erfolgt durch Mehreinnahmen auf der FiPos 2.828200 (Rückersätze) mit dem Funktionsbereich 515 im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge).“ Wortmeldung Gemeinderätin Klitsch: „Danke Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, beim Thema Museen und beim Thema Lentos waren wir Freiheitlichen immer schon sehr vorsichtig. Wir haben schon öfters bei Anträgen mitgestimmt, wir haben teilweise aber auch dagegen gestimmt, heute werden wir bei diesem vorliegenden Antrag auf jeden Fall dagegen stimmen. Corona hin oder her, für Lockdowns kann natürlich kein Kulturbetrieb etwas. Das Lentos, wenn man das als Museum jetzt einmal herausgreift, hat aus unserer Sicht aber generell ein Problem, auch mit den Besucherzahlen. Schaut man andere Museen in Österreich an, stehen die Leute Schlange und warten ewig, dass sie überhaupt hineinkommen. Das Lentos hat wirklich seit Jahren ein Auslastungsproblem. Die aktuelle Ausstellung ‚Wilde Kindheit‘ ist für den Besucherzustrom auch nicht sonderlich förderlich. Einige Linzer, die bereits dort waren, sind etwas schockiert, sagen wir einmal so, auf gut linzerisch, es stoßt ihnen sauer auf, was alles präsentiert wird, weil nicht nur die künstlerische Freiheit ausgelebt wird, was in Ordnung ist, sondern die Ausstellung beschäftigt sich auch mit Kindern als Nackedeis und Kindern als Gewalt und sonstigen Dingen. Wir hören von Linzer Bürgern, dass sie besorgt sind und nicht möchten, dass dort ein Treffpunkt für irgendwelche Pädophilen entsteht. Nichtsdestotrotz muss man sagen, das Lentos braucht grundlegend ein besseres Ausstellungskonzept, es braucht ein besseres Marketingkonzept, ein besseres Vertriebskonzept, kurzum es braucht richtige Kassenschlager, etwas das die Leute interessiert. Das haben wir nicht, Corona hin oder her, die Kassenschlager fehlen, die Besucher fehlen auch und darum werden wir heute bei diesem Antrag dagegen stimmen.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Bürgermeister Luger: „Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Klitsch, ich habe nicht zu kommentieren, warum die freiheitliche Fraktion einem Antrag zustimmt oder nicht, ich darf meine Meinung dazu haben. Aber ich weise schon zurück, dass diese Ausstellung auch nur ansatzweise mit Pädophilie zu tun hat, das weise ich zurück und ich bitte dich auch, so einen Vorwurf nicht weiter in der Öffentlichkeit zu erheben. Die anderen bitte ich um Zustimmung und bedanke mich dafür.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (14) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über G 3 Erledigung des Antrages der NEOS-Gemeinderatsfraktion vom 21. Jänner 2021 „Europa-Preis der Stadt Linz“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz lobt einen ,Europa-Preis der Stadt Linz‘ für wissenschaftliche Arbeiten mit Europa- und Linz-Bezug von Studierenden an Linzer Universitäten und Fachhochschulen aus. Vergeben werden je zwei Preise für wissenschaftliche Abschlussarbeiten in den Kategorien Bachelorarbeit, Diplom- oder Masterarbeit und Dissertation. Dotiert sind die Preise mit je 500 Euro für die Bachelorarbeit, je 1000 Euro für die Diplom- oder Masterarbeit und je 1500 Euro für die Dissertation. Eingereicht werden können grundsätzlich alle akademischen Arbeiten, welche sich mit der EU oder Europa-Themen und deren Auswirkung bzw. Bedeutung für die Stadt Linz auseinandersetzen. 2. Die Verrechnung und Bedeckung der Kosten in Höhe von 6000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt in der Deckung D046 auf der FiPos 1.768000 (Sonstige Subventionen) im Fonds 010200 (Büro Stadtregierung Linz).“ Wortmeldung Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen und geschätzte Besucher, ich möchte die Gelegenheit nutzen - ich habe es bereits im Ausschuss erwähnt - und mich für die rasche, unkomplizierte Bearbeitung dieses Antrages bedanken. Ich glaube, wir alle wissen, dass es nicht selbstverständlich ist, dass ein Antrag, wenn er in den Ausschuss verwiesen wird - das war immerhin erst im Jänner -, jetzt schon im Mai positiv erledigt ist und auch noch heuer umgesetzt werden kann. Ich wünsche mir natürlich, dass das heuer noch umgesetzt wird. Nachdem aber die Zeit bis 15. Juli relativ kurz ist, um hier auch die Einreichung zu erledigen, hoffe ich, dass man diesem Thema nächstes Jahr noch einmal eine Chance gibt. Ich wünsche es mir und ich wünsche es der Stadt Linz, weil das ein klares Pro-europäisches und ein weltoffenes Zeichen ist, dass das in Zukunft eine dauerhafte Einrichtung wird. Noch einmal Danke dafür, dass wir ein so klares Pro-europäisches Commitment gemeinsam abgeben.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Krendl kommt um 15.25 Uhr. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über H 1 Linzer Sozialprogramm 2021 – Grundsatzbeschluss und führt aus: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum, das Linzer Sozialprogramm einem Grundsatzbeschluss zuzuführen. Das letzte Programm ist gut zehn Jahre alt. Damals wurden Maßnahmen in vier Kapiteln – Lebensnetze, Lebensräume, Lebensvielfalt und Lebenschancen - erarbeitet, die heute auch Teil der sozialpolitischen Leitlinien der Stadt Linz sind. In den vergangenen Jahren haben sich die Stadt Linz und ihre Bevölkerung sowie die Rahmenbedingungen verändert und weiterentwickelt. Das zeigt sich zum Beispiel am Anstieg der EinwohnerInnenzahlen genauso wie an der steigenden Lebenserwartung und der demographischen Entwicklung. Um diesen neuen gesellschaftspolitischen und auch sozialen Herausforderungen gerecht zu werden, haben wir im April 2019 beschlossen, ein neues Sozialprogramm zu erstellen. Hier waren die wesentlichen Ziele die Bewältigung der demographischen Entwicklungen, Maßnahmen für ein gutes Zusammenleben und natürlich auch die Digitalisierung im Sozialbereich sowie die Ermöglichung sozialer Innovationen, nachdem wir uns auch als Stadt Linz vorgenommen haben, innovativste Stadt Österreichs zu werden. Wir haben uns im Gemeinderat mit wissenschaftlicher Begleitung seitens der Johannes-Kepler-Universität (JKU), des Institutes für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung (IBE) und seitens der Fachhochschule Oberösterreich natürlich sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Wir haben in zehn Kapiteln dreißig Ziele und fünfzig Maßnahmen entwickelt, die auch die Schwerpunktsetzungen für die kommenden Jahre enthalten sollen. Es sind in erster Linie Maßnahmen, für die wir als Stadt Linz zuständig sind, aber auch Maßnahmen, die andere Körperschaften betreffen, wo wir auch glauben, dass es wesentlich ist, dass es hier weitere Entwicklungen gibt. Alles in allem denke ich, dass es ein sehr ambitioniertes, innovatives und auch zukunftsorientiertes Programm ist. Sie können der Unterlage auch entnehmen, dass wir den Schwerpunkt der sozialen Innovationen herausgestrichen haben, indem wir definitiv zehn benannt haben. Es finden sich viel mehr soziale Innovationen im Programm, aber nichtsdestotrotz haben wir diese herausgestrichen. Ich ersuche diesem Grundsatzprogramm die Zustimmung zu erteilen. Die einzelnen Maßnahmen werden dann in Zukunft einer Realisierung und jeweils den zuständigen Organen in der Stadt Linz zur Beschlussfassung vorzulegen sein. Der Gemeinderat beschließe: „1. Das beiliegende Sozialprogramm 2021 wird grundsätzlich genehmigt. Es stellt die grundlegende Leitlinie der künftigen Linzer Sozialpolitik dar und soll sukzessive umgesetzt werden. 2. Die einzelnen Maßnahmen sind vor ihrer Realisierung den gemäß StL 1992 jeweils zuständigen Organen der Stadt Linz zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegend folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, eines vorweg, wir bekennen uns natürlich auch zur sozialen Musterstadt Linz. Wir sehen allerdings keinen Bedarf, hier einen Beauftragten für soziale Entwicklung und Innovation zu installieren, weil wir der Meinung sind, dass das allenfalls benötigte Budget hier anderweitig und vor allem zielgerichteter und sinnvoller einzusetzen wäre. Wir sehen allerdings schon die Notwendigkeit zum Erhalt unserer Sozialleistungen, wir liegen da in der Verantwortung der künftigen Generationen gegenüber, um diese Sozialleistungen auch langfristig absichern zu können. Es ist aus unserer Sicht unverantwortlich, diese Leistungen an Bürger aus aller Welt, nicht österreichische Staatsbürger und nicht EU-Bürger zu vergeben und vor allem an Integrationswürdige, ohne diese an einen jeweiligen Integrationswillen zu knüpfen. Wir stellen deshalb folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Vergaberichtlinien für städtische Sozialleistungen sollen sich an den Voraussetzungen der Oberösterreichischen Wohnbeihilfe, insbesondere betreffend die Deutschkenntnisse, orientieren.“ Eine Stimmenthaltung gibt es beim Innovationsbeauftragten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Lackner: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, liebe Gäste, die SPÖ war im letzten Jahr fleißig und hat fast punktgenau vor der Sommerpause und damit vor Ende dieser Gemeinderatsperiode das neue Sozialprogramm fertiggestellt. Kommunale Sozialpolitik zielt darauf ab, die kulturelle, politische, ökonomische und soziale Teilhabe von sozial benachteiligten Personen und Gruppen zu fördern. So steht es im vorliegenden Sozialprogramm. Die erforderliche Breite deckt das Programm durchaus ab. Zugleich spricht es aber sehr, sehr viel von sozialer Innovation. Es sind zweifellos einige neue Impulse im Programm, die Auswirkungen auf die künftige kommunale Sozialpolitik haben werden, wenn sie denn auch vollumfänglich umgesetzt werden. Dennoch, die zeitgemäße, verbesserte Fortführung der im wesentlichen bisherigen Arbeit immer und immer wieder als soziale Innovation zu bezeichnen, klingt sehr nach Wahlkampfprogramm. Auch würden wir uns bei einigen Punkten wünschen, dass die Problematik klarer benannt wird, denn es ist die Aufgabe der politisch Verantwortlichen, die Probleme in dieser Stadt zu lösen. Insgesamt bildet das Programm aber eine gute Arbeitsbasis für die kommenden Jahre und findet daher unsere Zustimmung. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte einige sehr positive Anmerkungen machen, aber auch durchaus Kritisches zum Sozialprogramm sagen. Die Ausarbeitung dieses Sozialprogrammes war ein langer Prozess und es ist Frau Vizebürgermeisterin Hörzing hoch anzurechnen, sie hat sich wirklich bemüht, dass sie alle im Gemeinderat vertretenen Parteien, auch mich, einbindet. Das ist einmal sehr positiv gewesen. Ich möchte aber darauf verweisen, dass wir in der jetzt ablaufenden Periode des Gemeinderates in den letzten Jahren durch Kürzungsprogramme erlebt haben, dass es doch einigen Rückbau in den sozialen Leistungen der Stadt gegeben hat. Ich möchte nur daran erinnern, dass die Stadt das kostenlose Mittagessen in den Kindereinrichtungen eingespart hat, dass sie den Ausbau der Stadtteilzentren gestoppt hat, dass sie Jugendzentren geschlossen hat, dass sie Stadtteilbibliotheken aufgegeben hat und auch Seniorentreffs eingespart hat und auch Tarif- und Gebührenerhöhungen vorgenommen hat. Da ist in den letzten Jahren wenig Innovatives passiert, vielmehr muss man sagen, dass es eigentlich zu einem Rückbau des Sozialen in der Stadt gekommen ist. Im Feld der freiwilligen Leistungen der Stadt ist der Kautionsfonds zur Unterstützung einkommensschwacher Wohnungssuchender, der auf Initiative der KPÖ seit Jänner 2020 abgerufen werden kann, eines der wenigen neuen Angebote an sozialen Dienstleistungen der Stadt in den letzten Jahren. So gesehen, ist für mich das neue Sozialprogramm positiv, weil es eine Einsicht präsentiert, nämlich eine Abkehr vom Sparen im Sozialen und dass man erkannt hat, dass man neue Angebote braucht, um soziale Fortschritte zu haben. So gesehen, werden wir die sozialen Innovationen, die jetzt vorgeschlagen sind, natürlich mittragen, also die Innovative Elternsozialarbeit, Familienzentrum, Kindergarten, Schatzkiste. Hier sind zehn Punkte genannt, die voll unterstützenswert sind. Klar ist aber auch, dass man genau hinschauen muss, um sagen zu können, was in diesem Sozialprogramm eigentlich fehlt. Besonders kommt das zum Ausdruck, wenn man im Abschnitt Ausgrenzung und Armut nachliest. Dort bekennt sich die Stadt zwar zu den freiwilligen Leistungen, die sie bis dato hat, nämlich etwa zum Aktivpass oder zum Kautionsfonds, nennt aber leider keine Erweiterungen, die meiner Ansicht in diesem Bereich aber sehr wohl notwendig wären. Wie wir erleben, gibt es angesichts der Pandemie neue finanzielle Nöte durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit und da krankt es. In diesem neuen Sozialprogramm, gibt es keine Antworten darauf. Es gibt weder einen Vorschlag, wie man mit Existenz- und Wohnraumsicherung, etwa als Folge von ausständigen Mietzahlungen umgeht, was aber dringend notwendig wäre. Es gibt auch keine Idee darüber, wie man die Menschen unterstützen kann, die Zahlungsrückstände haben, wenn sie die Energiekosten nicht mehr decken können. Da wäre es gut, wenn eine Energiegrundsicherung vorgesehen wäre. In dem Sozialprogramm geht es auch nicht darum, vielleicht die Leistungen des Aktivpasses zu verbessern und auszuweiten. Es steht auch nichts darüber drinnen, die kostenlose Ausspeisung in den Kindereinrichtungen wieder einzuführen und leider ist auch keine Rede davon, den recht mager dotierten Sozialfond von 100.000 Euro aufzustocken. Wirksame Arbeitsprävention wird es aber nicht zum Nulltarif geben, sondern die gibt es nur dann, wenn man zusätzliche finanzielle Mittel in die Hand nimmt. Das wäre, glaube ich, sehr notwendig, wenn man die sozialen Folgen der Pandemie abfedern will. Ich denke auch, dass die Stadt dazu aufgerufen ist, beim Thema Wohnen aktiver vorzugehen, wie etwa die Wiederaufnahme des kommunalen Wohnbaus, leistbaren Wohnraum zu schaffen, besonders auch im Hinblick darauf, dass im Sozialprogramm auch das ‚housing first‘-Modell vorgeschlagen ist, mit dem man Menschen aus der Obdachlosigkeit sofort wieder Wohnraum verschafft, umzusetzen. Das wird nicht gehen, wenn nicht ausreichend leistbare Wohnungen zur Verfügung stehen. Wenn es darum geht, eine aktive städtische Suchtpolitik zu betreiben, wäre es natürlich notwendig, dass es in Linz endlich einen Konsumraum gibt. Mir ist es ein bisschen zu wenig, wenn man in Fragen der Wohnungslosenhilfe und der Suchtkranken auf die Zuständigkeit des Landes verweist. Wenn man - wie es sehr oft in diesem Programm angesprochen ist - eine innovative Stadt sein will, dann wäre es für mich schon notwendig, dass die Stadt auch eigene Schritte setzt und sich nicht auf das Land verlässt, das soziale Innovation sehr oft auslässt. Genauso denke ich mir, dass die Stadt auch als Arbeitgeberin mehr gefordert ist. Statt weiteren Einsparungen beim städtischen Personal, wäre eine Joboffensive gut. Es wäre etwa gut, wenn man - im Sozialprogramm kommt das in dem Punkt vor, wo man mobile Stadtteilarbeit forcieren will - hier in Personal investiert. Das wäre für mich wirklich innovativ. Wir wissen alle, Papier ist geduldig. Es wird sich weisen, ob das Sozialprogramm dann in der nächsten Gemeinderatsperiode nach den Wahlen umgesetzt wird. Es sind viele Dinge enthalten, die sehr positiv sind und wo es wünschenswert ist, dass das umgesetzt wird. Mir ist es aber zu wenig und es muss noch mehr geschehen, damit die soziale Gerechtigkeit in der Stadt Linz besser wird. Danke schön.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf eingangs vorausschicken, dass die Linzer Volkspartei heute die Zustimmung zum vorliegenden Sozialprogramm erteilen wird, weil es uns im Vergleich zum präsentierten Entwurf gelungen ist, wesentliche Verbesserungen zu verankern. Dabei geht es uns um drei Punkte: Ein zentrales Anliegen für uns ist es, dass Seniorenzentren zu Netzwerkzentren entwickelt werden. Unsere Vision besteht darin, dass Seniorenzentren als Drehscheibe im jeweiligen Stadtteil fungieren, über die sich z.B. pflegende Angehörige austauschen können und wo sie auch Unterstützung erhalten. Es sollen Schulungen und Informationen zu altersspezifischen Themen angeboten werden. Wir freuen uns deswegen auch sehr, dass in einer Einrichtung der SZL Seniorenzentren Linz GmbH ein Pilotprojekt gestartet wird, mit dem getestet und geschaut wird, wie die Bedürfnisse in diesem Zusammenhang erfüllt werden können. Zum Zweiten ist die Demenzprävention ein sehr, sehr wichtiges Thema. Es braucht hier Angebote, damit die Menschen möglichst lange fit bleiben, um Demenz und andere altersbedingte Erkrankungen so lange es geht hinauszuzögern. Hier bieten sich zum einen Kooperationen mit dem Gesundheitsbereich an. Es muss aber auch vor allem ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass jede und jeder selbst einen Beitrag zur Prävention leisten kann. Um das zu erreichen, braucht es Öffentlichkeitsarbeit mit entsprechenden Kampagnen, um die Menschen zu informieren und das Bewusstsein dafür zu schärfen. Und schließlich braucht es aus unserer Sicht – das ist ganz wichtig - Maßnahmen, gegen Vereinsamung älterer Menschen. Wir haben vor mehreren Jahren bereits einen diesbezüglichen Antrag gestellt, der dann allerdings im Ausschuss mehr oder weniger versandet ist. Um für die Zukunft die bestmöglichen Maßnahmen gegen Vereinsamung älterer Menschen in Linz erreichen zu können, wird die Arbeit nun eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe in diesem Zusammenhang aufnehmen. An dieser Arbeitsgruppe werden Vertreter der unterschiedlichsten Einrichtungen, Organisationen und Vereinen eingeladen. Es werden best practice Beispiele präsentiert und es gibt auch eine Einbindung von Wissenschaft und Forschung sowie die Erkenntnisse aus anderen Städten, die in diese Überlegungen einbezogen werden. Und in all diesen Punkten ist für uns ganz wichtig und unumstößlich, dass die Digitalisierung den Menschen unterstützen und entlasten soll, aber ihn niemals ersetzen darf. Da unsere Ergänzungen vollinhaltlich eingearbeitet worden sind und Niederschlag gefunden haben, werden wir dem Sozialprogramm heute die Zustimmung erteilen. Wichtig ist es nun in einem nächsten Schritt, dass das Papier auch mit Leben erfüllt wird und die Maßnahmen umgesetzt werden. Was den Zusatzantrag der FPÖ anlangt, kann ich sagen, dass die Linzer Volkspartei in der Sache den Überlegungen offen gegenübersteht. Deutsch ist der Schlüssel zur Integration und Fakt ist, dass in vielen migrantischen Familien enorme Sprachdefizite bestehen. Darum geht es dann auch in unserem Dringlichkeitsantrag, bei dem wir uns später noch ausgiebig darüber unterhalten werden. Ja, es braucht hier Steuerungsinstrumente. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, wir haben das Sozialprogramm im Ausschuss monatelang diskutiert. Sich nun seriöserweise eine Minute vor Sitzungsbeginn ernsthaft mit den Voraussetzungen der Oö. Wohnbeihilfe zu befassen bzw. wie das in das Sozialprogramm Eingang finden kann, damit bin ich überfordert, das muss ich gestehen. Schade, dass ihr diese Überlegungen nicht früher in die Diskussion eingebracht habt, deswegen werden wir uns bei diesem Zusatzantrag der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, auch ich schicke vorweg, dass die Grüne-Fraktion dem Sozialprogramm 2021 zustimmen wird, weil wir der Meinung sind, dass mehr gehen könnte. Wir begrüßen viele Ansätze, wie die Vorrednerin Grünn schon erwähnt hat, dass die Elternsozialarbeit aufgestockt wird, dass für SeniorInnen jetzt auch viel mehr gemacht wird bzw. dass viele Dinge, die in der Punktation zurückgefahren worden sind, jetzt trotzdem als wichtige Maßnahmen erkannt worden sind, wie der ,Clubs Aktiv‘ der SeniorInnen. Wir bedauern aber, dass innovative Ansätze in punkto Umgang mit suchterkrankten Personen oder mit obdachlosen Personen fehlen und schon sehr viel an das Land und an den Bund delegiert wird. Natürlich sind die Zuständigkeiten dort verankert, aber ich denke mir, wenn man ein Programm aufsetzt, dann könnte man trotzdem auch innovative Maßnahmen mit hineinnehmen und sich der Verantwortung stellen. Wenn man liest, dass viele Bereichen, wie z.B. die Schulsozialarbeit, bedarfsgerecht ausgebaut werden soll, bin ich ein bisschen, wie soll man sagen, vom letzten Sozialprogramm geschädigt, denn fast überall, wo dort bedarfsgerechter Ausbau gestanden ist, ist aufgrund der finanziellen Mittel kaum oder sehr wenig umgesetzt worden. Stichwort Stadtteilzentren, das ist für uns ein sehr wichtiges Anliegen. Die mobile Sozialarbeit oder die mobile Stadtteilarbeit ist zwar nett, viele innovative Maßnahmen oder Möglichkeiten sind aber nicht möglich, wenn es diese stationäre Begegnungsmöglichkeit nicht gibt. Es ist super, dass man versucht, in den Stadtteilen mobil unterwegs zu sein, das ersetzt aber die Funktion eines Stadtteilzentrums nicht und das finden wir auch sehr schade. Es ist schade, dass für solche Dinge wenig finanzielle Mittel in die Hand genommen werden, auch was die Jugendarbeit anbelangt. Wir wissen, dass in den letzten Jahren die Vollzeitäquivalenten im Verein Jugend und Freizeit sukzessive gekürzt worden sind und wir merken trotzdem, dass der Bedarf vorhanden ist. Die Jugendlichen brauchen das Angebot, nämlich nicht nur mobil, sondern auch stationär. Es ist schade, dass der Entwurf jetzt nicht mehr zulässt. Nichtsdestotrotz werden wir dem Sozialprogramm zustimmen und hoffen, dass – weil es ein Rahmenprogramm ist – trotzdem vieles, wie zum Beispiel eine durchgängige Barrierefreiheit, dazu haben wir Ö-Normen, umgesetzt wird. Es ist sehr, sehr schade, dass sich das Magistrat nicht daran hält, wenn zum Beispiel Baubewillligungen etc. erteilt werden und nicht darauf geachtet wird, ob die Barrierefreiheit eingehalten wird. Zum Beispiel müssen bei vielen Straßenzügen, die Kinder auf die Straße ausweichen oder es gibt keine Abschrägungen etc. Es gibt diese Normen, aber die Stadt Linz kontrolliert die Einhaltung nicht und vielleicht wird es manchmal auch nicht vorgeschrieben. Es ist recht schade, dass man Gesetze, die jetzt schon bestehen, wie die durchgängige Barrierefreiheit, nicht hineinschreibt, weil die Einhaltung von den Playern zu wenig sanktioniert oder einfordert wird. Nichtsdestotrotz finden wir es großartig, dass zum Beispiel Menschen mit Bussen oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein können, ohne auf die Hilfe der Busfahrer und –fahrerinnen angewiesen zu sein, um beispielsweise die Rampen auszufahren. Diese Idee mit der App ist großartig, diesbezüglich könnte man noch viel mehr machen. Wir haben vor einigen Jahren einen Antrag bezüglich Aktionsplan zur Umsetzung der Barrierefreiheit gestellt, konnten in diesem Haus aber keine Mehrheit dazu finden. Wir hoffen, dass das im Zuge des Sozialprogrammes ernsthafter angegangen wird. Es ist auch festgehalten worden, dass Armutsprävention eine immer stärkere Aufgabe für die Stadt Linz sein wird. Ich hoffe natürlich, dass die Mittel dafür auch wirklich zur Verfügung gestellt werden. Was den Zusatzantrag der FPÖ anlangt, weiß ich nicht, ob sie es verschlafen haben, dass es einen Beschluss gegeben hat, dass die Deutschpflicht für die Wohnbeihilfe gegen das EU-Recht verstößt. Jetzt vom Gemeinderat zu verlangen gegen EU-Recht vorzugehen, finde ich ein bisschen zynisch. Das war meine Ausführung.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrte Kollegin Manhal, ich bin doch einigermaßen überrascht, dass Sie nicht damit gerechnet haben, dass wir Sozialleistungen an Integrationsbedingungen knüpfen, denn wir haben das in dieser Periode mehrmals beantragt. Wir haben während den Verhandlungsrunden und auch im Ausschuss immer wieder gefordert, dass diese Maßnahmen an Integrationsmaßnahmen geknüpft werden. Soziale Maßnahmen müssen an Integration geknüpft sein, weil das keine Einbahnstraße ist. Mich überrascht doch einigermaßen, dass sich eine Abgeordnete des Oberösterreichischen Landtages über die Oberösterreichische Wohnbeihilfe informieren muss.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Vizebürgermeisterin Hörzing: „Werte Kolleginnen und Kollegen, ich darf festhalten, dass das Sozialprogramm selbstverständlich kein abschließendes Konstrukt ist. Es ist eine Leitlinie, eine Orientierung für die Zukunft, genauso, wie es auch das jetzt bereits schon alte Sozialprogramm ist, in dem natürlich in der Umsetzung auch immer wieder Maßnahmen revidiert und ergänzt wurden. Ich glaube, das ist auch der wesentliche Zugang dazu, die Arbeit wird nicht aufhören und wir werden auch nicht stehen bleiben. Es ist immer die Frage, welche Rahmenbedingungen wir vorfinden und in welchem Umfeld wir uns bewegen können. Es sind einige Kritikpunkte in diese Richtung gekommen. Da ist es ganz wesentlich zu erwähnen, dass sich natürlich auch in der Vergangenheit Veränderungen ergeben haben und einige Maßnahmen aufgrund notwendiger Konsolidierungspakete gesetzt worden sind. Den einen oder anderen Punkt möchte ich aber schon herausgreifen, weil zum Beispiel der ,Club Aktiv‘ angesprochen worden ist. Es ist korrekt, dass wir grundsätzlich die Standorte reduziert haben, ich möchte aber auch dazusagen, dass die ältere Generation aufgrund des Programmes, das wir derzeit dort haben, jetzt wesentlich mobiler geworden ist. Seit dieser Maßnahme haben sich die BesucherInnenzahlen massiv nach oben bewegt. Ich glaube somit, dass dies nicht die schlechteste Maßnahme war, die wir dort getroffen haben – ich wollte das nur an diesem Beispiel festhalten. Ich glaube, die Stadt Linz hat gerade jetzt in der Krise bewiesen, wie schnell und aktuell wir bei notwendigen Rahmenbedingungen eingreifen können. Der Sozialfond, den wir jetzt wieder erweitert haben, ist eines der Beispiele, die auch ins Treffen geführt werden können. Die Rahmenbedingungen sind immer ein Thema und gerade die Corona-Pandemie hat uns enorm gefordert. Aber wir sind hier, glaube ich, auch Vorreiter, weil wir in diesem Bereich auch schnell agiert haben und das werden wir auch in Zukunft tun. Ich bedanke mich bei der ÖVP für die eingebrachten Ergänzungen und möchte der Korrektheit halber festhalten, dass das Thema Vereinsamung nicht versandet ist, liebe Kollegin Manhal, sondern es gab dazu im November 2019 einen Antrag. Leider hatten wir dann ein paar Monate später das Thema der Pandemie und deswegen auch keine Weiterverfolgung, wir haben das aber explizit in das Sozialprogramm eingearbeitet. Die Stadtteilzentren sind natürlich auch ein Thema, das wir schon mehrfach diskutiert haben. Ich glaube aber, dass wir mit den Zugaben der mobilen Stadtteilarbeit in Zukunft hier nicht nur innovativ, sondern auch zielgerichtet arbeiten können. Ich bedanke mich auch dafür, dass gemeint worden wäre, die SPÖ war besonders fleißig. Nein, es war nicht die SPÖ alleine, sondern ich darf mich jetzt abschließend bei den vielen Menschen, die bei diesem Sozialprogramm mitgewirkt haben, bedanken. Das ist kein Alleingang, sondern wirklich eine breit aufgesetzte Basis, auf die ich zurückgreifen durfte. Ich bedanke mich bei allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, die intensiv in den Workshops mitgearbeitet haben, insbesondere auch bei den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Jugend, Familie und Sport, die als zentrales Steuerungselement die Entstehung grundsätzlich begleitet haben. Nochmals ein herzliches Dankeschön an die wissenschaftliche Begleitung durch Univ.-Prof. Dr. Johann Bacher seitens der Johannes-Kepler-Universität, an das IBE, Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung mit Mag. Dieter Daume und Mag.a Sandra Rigler und auch an die Fachhochschule Oberösterreich, namentlich an Frau Mag.a Dr.in Wetzelhütter mit ihrem Team, genauso wie auch an die Studierenden, die das Forschungsprojekt durchgeführt und begleitet haben. Ein besonderes Dankeschön auch an die Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Forschung und aus den sozialen Einrichtungen und Organisationen, die laufend in den Prozess eingebunden waren und hier einen wesentlichen Beitrag geleistet haben. Abschließend ein Dankeschön an die Mitglieder der Stadt Linz, die uns in den Arbeitsgruppen begleitet und in den Workshops mitgearbeitet und protokolliert haben. Genauso ein herzliches Dankeschön an den Direktor des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend und Familie Mag. Mitter, der mit seinen MitarbeiterInnen auch einen wesentlichen Beitrag geleistet hat. Ganz zum Schluss, aber ganz wesentlich, ein herzliches Dankeschön an mein Büro, namentlich an Mag.a Beate Gotthartsleitner, die den Entstehungsprozess begleitet, koordiniert und wesentlich dazu beigetragen hat, dass wir heute dieses Konstrukt – wie ich höre und mit Freude vernehme – mehrheitlich beschließen können. Vielen herzlichen Dank, ich freue mich auf die Umsetzung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), ÖVP (11) und NEOS (2) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (8), Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS, und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Vizebürgermeister Hein berichtet über I 1 Resolution an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Schaffung einer Rechtsgrundlage in der Bodenmarkierungsverordnung für die Kennzeichnung von Begegnungszonen mittels Bodenmarkierungen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Frau Bundesministerin des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Leonore Gewessler, BA, wird als zuständige Bundesministerin ersucht, die Bodenmarkierungsverordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Bodenmarkierungen, BGBl. Nr. 848/1995. idgF, dahingehend zu ergänzen, dass der Beginn/das Ende einer Begegnungszone mit noch festzusetzenden klaren Bodenmarkierungen mit hohem Wiedererkennungswert zu kennzeichnen ist. Die vorgeschlagene Änderung begründet sich wie folgt: Die Gemeinden/Städte beschränken sich bei der Verordnung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen meist auf eine Ausweisung durch Verkehrsschilder. Viele Beispiele belegen allerdings, dass die alleinige Ausschilderung nicht ausreicht, um KFZ-Lenker und Lenkerinnen zum Tempodrosseln zu bewegen. In Begegnungszonen gilt ein Tempolimit von 20 bzw. 30 km/h. Derzeit sind in Begegnungszonen nur Bodenmarkierungen im Zusammenhang mit Parkflächen vorgesehen bzw. auch üblich. Der Anfang einer Begegnungszone wird jedoch nicht mit Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Begegnungszonen nur durch die vorgeschriebenen Verkehrszeichen ersichtlich zu machen, reicht allerdings aber - wie bereits erwähnt - oft nicht aus. Es muss ein hohes ,Zonenbewusstsein‘ erreicht werden, um sicherzustellen, dass sich die Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen an die für die Begegnungszone geltenden Regeln halten. Der umfassenden und einheitlichen Ausgestaltung von Begegnungszonen kommt auch aus Gründen der Verkehrssicherheit eine besonders wichtige Rolle zu. Damit dieses Zonenbewusstsein gestärkt wird, ist es wichtig, dass sich das Erscheinungsbild der Begegnungszone optisch gut von den Verhältnissen vor und nach der Zone unterscheidet. Durch eine kontrastreiche Gestaltung von Zonenbeginn und Zonenende (sogenannte Torbildung), ist auf Anhieb ersichtlich, wo die Zone beginnt und wo sie endet. In der Schweiz ist die Pflicht zur gestalterischen Ausarbeitung einer ,Torwirkung‘ am Eingang einer Begegnungszone bereits gesetzlich verankert (Art. 5 der Verordnung des UVEK über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen). Durch Bodenmarkierungen wird die Sichtbarkeit verstärkt und eine optische Torsituation erzeugt. Derzeit werden Begegnungszonen in ganz Österreich baulich sehr unterschiedlich gestaltet (nur die Beschilderung ist gleich), was dazu führt, dass große Unsicherheit sowohl auf Seiten der KFZ-Lenker und Lenkerinnen als auch auf Seiten der Fußgänger und Fußgängerinnen und Radfahrer und Radfahrerinnen besteht, wo die Begegnungszone gilt und wo nicht. Im Interesse einer guten Wiedererkennbarkeit soll die Verpflichtung zur Kennzeichnung von Beginn und Ende aller Begegnungszonen in Österreich mittels Bodenmarkierungen (z.B. Schachbrettmuster wie in der Schweiz) in die Bodenmarkierungsverordnung (Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Bodenmarkierungen) aufgenommen werden. Vergleichbare positive Beispiele sind die österreichweit einheitliche Kennzeichnung eines Halte- und Parkverbots mit einer gelben Bodenmarkierung sowie einer Kurzparkzone mittels blauer Markierung. Auch wenn gerade die blaue Markierung nur hinweisenden Charakter hat und nicht rechtsverbindlich ist, ist wirklich jedem Verkehrsteilnehmer und jeder Verkehrsteilnehmerin bekannt, was sie bedeutet. Die Einheitlichkeit führt zu einem hohen Wiedererkennungswert und einem normgerechten Verhalten. Eine österreichweit einheitliche Lösung führt dazu, dass alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen sofort erkennen, dass sie sich in einer Begegnungszone befinden. Darüber hinaus wird die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen und das Einhalten der Geschwindigkeit unterstützt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir werden diesen Antrag heute mittragen, jedoch möchte ich feststellen, dass eine gut funktionierende Begegnungszone immer eine entsprechende Gestaltung und dazugehörige bauliche Maßnahmen benötigt. Denn nur so können wir sicherstellen, dass wirklich die Nutzung aller VerkehrsteilnehmerInnen gleichberechtigt ist. Markierungen, wie in diesem Antrag gefordert, sind nur begleitende Maßnahmen und keinesfalls eine Ausrede, um bauliche Maßnahmen hintan zu stellen. Danke.“ Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wir werden diese Resolution unterstützen. Es stimmt, dass zur Kundmachung einer Verordnung die Schilder notwendig sind und die mitunter auch ein wenig untergehen, daher ist es sehr sinnvoll, eine Vereinheitlichung herbeizuführen. Wir wollen aber auch darauf hinweisen, dass es nirgendwo verboten ist, Bodenmarkierungen anzubringen. Das heißt, man könnte auch jetzt schon den Boden zum Beispiel mit dem Schild des § 53 StVO lit. 9e ausstatten. In Wien wird das schon gemacht beispielsweise auf der Mariahilfer Straße, das hilft natürlich auch den Autofahrern, das sofort zu erkennen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir werden uns in diesem Fall der Stimme enthalten. Unsere Auffassung nach wird es eine Straßengestaltung, ohne dort die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer optisch durch Maßnahmen der Gestaltung offensichtlich zu machen, nicht geben. Nur Verkehrszeichen anzubringen und Eingangszonen zu markieren, wird nicht reichen, der Straßenraum muss so umgebaut werden, dass FußgängerInnen, RadfahrerInnen und die sonstigen Nutzer des Straßenraums gleichberechtigt sind, sonst wird das nicht funktionieren. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Hein: „Vielen Dank für die avisierte Zustimmung. Herr Rosenmayr, Sie haben völlig Recht, man könnte das natürlich jetzt schon machen. Mir geht es aber darum, dass wir eine einheitliche Lösung in Österreich haben, damit der Wiedererkennungswert auch für Nicht-Linzer vorhanden ist und daher diese Resolution. Aber vielen Dank für die avisierte Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Hein berichtet über I 2 Umgestaltung des Bushaltestellenbereiches „Linz Untere Donaulände“, Nähe Lentos; Vergabe der Arbeiten maximal 130.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 130.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Umgestaltung des Bushaltestellenbereiches ,Linz Unter Donaulände‘ nähe LENTOS auf eine Länge von ca. 105 Meter wie im Leistungsgegenstand beschrieben. 2. Straßenbauarbeiten: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Swietelsky AG, Edlbacherstraße 10, 4020 Linz Angebotspreis (inklusive USt): 119.661,78 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 10.338,22 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 130.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) mit dem HP 50043 (Untere Donaulände) im Fonds 612100 (Straßenneubau). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank, wir werden gegen diesen Antrag stimmen, denn wir sind der Überzeugung, dass diese Bucht, wie sie jetzt geplant ist, den öffentlichen Verkehr ausbremst und den Individualverkehr bevorzugt. Beispielsweise müssen sich die Busse dann wieder frisch in den Verkehr einordnen und auch das Fällen von Bäumen für diese Maßnahme ist nicht hinnehmbar. Daher werden wir diesen Antrag nicht mittragen und dagegen stimmen, denn wir Grünen stehen für mehr Grünraum und schnellere Öffis. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, von uns gibt es auch eine Gegenstimme, weil wir der Überzeugung sind, dass diese Maßnahme auf Kosten der RadfahrerInnen und FußgängerInnen und auch der betroffenen Bäume, der dortigen Situation nicht angemessen ist, da sollten andere Lösungen gefunden werden. Dazu gibt es auch einen Vorschlag von uns und wir werden deswegen dagegen stimmen. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Hein: „Herr Gemeinderat Grininger, Sie sind aus meiner Sicht und auch aus der Sicht der Sachverständigen am Irrweg. Gerade durch diese Maßnahme wird auch der öffentliche Verkehr bevorrangt. Das Schlimmste ist eine Stausituation, denn in diesem Stau stehen natürlich auch die Regionalbusse. Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Einordnen oder Wiedereingliedern von öffentlichen Verkehrsmitteln in den Fließverkehr ganz deutlich und eindeutig geregelt. Sobald der Busfahrer blinkt und das Zeichen gibt, die Busbucht verlassen zu wollen, hat sich der Individualverkehr daran zu halten. Wenn wir hier nichts machen würden, hätte das die Konsequenz, dass die Stausituation wesentlich intensiver ist und der öffentliche Verkehr damit wirklich ausgebremst wird. Ich ersuche um Annahme dieses Antrages, der aus meiner Sicht den öffentlichen Verkehr auch wirklich beschleunigen wird.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (8) und Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Hein berichtet über I 3 Tragwerkserneuerung und Sanierung des Unterbaus der Geh- und Radwegbrücke über die Auwiesenstraße; Vergabe der Arbeiten 340.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Geh- und Radwegbrücke über die Auwiesenstraße, Tragwerkserneuerung und Sanierung der Widerlager samt Flügelmauern und Mittelpfeiler. Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Swietelsky AG, Ipfdorfer Straße 11, 4481 Asten Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 284.266,49 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 55.733,51 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßen-, Brücken- und Wasserbau wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 340.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem HP 05064 (Fußgängerbrücke Auwiesen) im Fond 612200 (Brücken und Objekte). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Hein berichtet über I 4 Neue Donaubrücke Linz; Vergabe diverser Bau- und Dienstleistungsaufträge (Verkehrslichtsignalanlage, Rückbau Subzentrale Urfahr, Öffentliche Beleuchtung, Landschaftsbauarbeiten, Straßenbaulich Detailplanung) in Höhe von insgesamt 600.000 Euro sowie Kostenerhöhung für die permanente Baustellendokumentation in Höhe von 5000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Erhöhung der Kostenobergrenze für den bestehenden Dienstleistungsauftrag ,Permanente Baustellendokumentation mit Kameras‘ an die Fa. Matthias Witzani, Fabrikstraße 2, 4020 Linz, von 22.000 Euro auf 27.000 Euro inkl. USt wird genehmigt. 2. Genehmigung von Vergaben: Nach den Ergebnissen der nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahren werden die Bauaufträge wie folgt vergeben: 2.1 Installationsarbeiten im Zuge der Neuerrichtung der Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) Linke Brückenstraße – Ferihumerstraße: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Siemens Mobility Austria GmbH, Wolfgang-Pauli-Straße 2, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 32.991,25 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 3008,75 Euro bewilligt. 2.2 Rückbau Subzentrale Urfahr inkl. Datenkabel NEU über Brücke und Wiederherstellung der Datenverbindung zur Verkehrsleitzentrale: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Siemens Mobility Austria GmbH, Wolfgang-Pauli-Straße 2, 4020 Linz, Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 105.614,09 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 4385,91 Euro bewilligt. 2.3 Lieferung und Montage des Signalsteuergerätes für die VLSA Linke Brückenstraße – Ferihumerstraße und erforderliche Programmanpassungen bei benachbarten VLSA: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Siemens Mobility Austria GmbH, Wolfgang-Pauli-Straße 2, 4020 Linz, Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 60.643,94 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 9356,06 Euro bewilligt 2.4 Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung Heinrich Gleißner Promenade: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Alemo GmbH, Dornacher Straße 7, 4040 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 51.810 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 7190 Euro bewilligt. 2.5 Landschaftsbauarbeiten im Bereich der Neuen Donaubrücke: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Gustav Braunschmid Gartengestaltung, 4181 Zwettl/Rodl, Schauerleithen 15 Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 238.277,40 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 26.722,60 Euro bewilligt. 2.6 Straßenbauliche Detailplanung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: KMP ZT-GMBH, Kapellenstraße 13, 4040 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 53.601,12 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 6398,88 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilungen) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Gesamtkosten in der Höhe von 600.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.060100 (Im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem HP 05031 (Neue Donaubrücke) im Fond 612200 (Brücken und Objekte). Die Verrechnung der Kostenerhöhung für die ,Permanente Baustellendokumentation mit Kameras‘ in der Höhe von 5000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen, Neue Donaubrücke) mit dem FB 211 im Fond 612200 (Brücken und Objekte).“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Hein berichtet über I 5 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-050-01-00, KG Linz (Baumbachstraße – Hafnerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-050-01-00, Baumbachstraße - Hafnerstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 27. Mai 2021 betreffend Bebauungsplan 01-050-01-00, Baumbachstraße - Hafnerstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 01-050-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Baumbachstraße Osten: Hafnerstraße Süden: Stifterstraße Westen: Hopfengasse Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben und die Neuplanungsgebiete Nr. 737 und Nr. 743. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, Markus, wie du jetzt angeführt hast, hat es hier auch ein Neuplanungsgebiet gegeben. Auch damals haben wir uns schon der Stimme enthalten. Die Begründung war, dass mit diesem Neuplanungsgebiet und jetzt mit diesem Bebauungsplan ein Projekt verhindert wurde, das bereits 2014 im Gestaltungsbeirat beschlossen wurde und dem bereits 2016 eine Bauplatzbewilligung durch die Stadt Linz erteilt wurde. Die Projektschritte wurden immer in Begleitung mit der Stadt Linz gemacht. Wir glauben, dass in dieser Stadt auch eine gewisse Planungssicherheit bestehen sollte. Daher werden wir uns auch wieder der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir werden diesen Antrag heute mittragen. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, mich bei der Bürgerinitiative zu bedanken, die hier wesentlich mitgearbeitet hat, damit dieser Bebauungsplan so ausfällt. Vielen Dank.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Hein berichtet über I 6 Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt - Erweiterung um Stockhofstraße - Rudigierstraße - Mozartstraße und um die Nebenfahrbahn der Unteren Donaulände und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 27. Mai 2021 betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h-Zone sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt. Verkehrszeichen: 1. Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960 in Verbindung mit Z. 11a und 11b StVO 1960) 2. Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960) Bereich: Linzer Innenstadt, lt. beiliegendem Übersichtsplan Zentrum des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 15. April 2021 Die bisherige Tempo 30 km/h-Zone und die Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h, welche mit Verordnung vom 23. Jänner 2020, GZ 0024313/2019 festgelegt wurden, werden behoben. Die Verkehrsregelung gilt dauernd.“ Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 94d Z. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Hein berichtet über I 7 Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone am Spallerhof – Erweiterung um Müller-Guttenbrunn-Straße südlich der Spaunstraße und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone am Spallerhof wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 27. Mai 2021 betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h-Zone am Spallerhof. Verkehrszeichen: Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960 in Verbindung mit Z. 11a und 11b StVO 1960) Bereich: Spallerhof, laut beiliegendem Übersichtsplan des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 15. März 2021 Die bisherige Tempo 30 km/h-Zone, welche mit Verordnung vom 29. Juli 1991, GZ 101-5/19 festgelegt wurde, wird behoben. Die Verkehrsregelung gilt dauernd.“ Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 94d Z. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Hein berichtet über I 8 Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone im Hafenviertel - Erweiterung um Petzoldstraße nördlich der Lederergasse und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 27. Mai 2021 betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h–Zone im Hafenviertel. Verkehrszeichen: Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960 in Verbindung mit Z. 11a und 11b StVO 1960) Bereich: Hafenviertel, lt. beiliegendem Übersichtsplan des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 15. April 2021; Die bisherige Tempo 30 km/h-Zone, welche mit Verordnung vom 23. Juli 1991, GZ 101 - 5/19 sowie die Tempo 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung, welche mit Verordnung vom 17.07.1997, GZ 101-5/19 – 33051191, im Sackgassenbereich der Petzoldstraße vor den Häusern 17 bis 21 in beiden Fahrtrichtungen festgelegt wurde, werden behoben. Die Verkehrsregelung gilt dauernd.“ Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 94d Z. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über I 9 Bebauungsplanänderung 03-027-01-01, KG Pöstlingberg (Östlich Donnererweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 03-027-01-01, Östlich Donnererweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 27. Mai 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 03-027-01-01, Östlich Donnererweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 03-027-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 603/7 Osten: Donnererweg, Bachlbergweg Süden: Bachlbergweg 126 Westen: Grünland / Grünzug, Wald entsprechend forstrechtlicher Planung Katastralgemeinde Pöstlingberg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 03-027-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegt folgende Wortmeldung vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns hier der Stimme. Wir können diese Bebauungsplanänderung nicht nachvollziehen. Ich nutze die Gelegenheit und avisiere auch für I 11 und I 12 eine Stimmenthaltung unsererseits.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge I 10 und I 11 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: I 10 Sanierung der Fahrbahn Am Bindermichl zwischen Werndlstraße und Stadlerstraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 110.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 110.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Sanierung der Fahrbahn Am Bindermichl zwischen Werndlstraße und Stadlerstraße auf eine Länge von ca. 250 Metern in einer Breite von ca. zwölf Metern. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Bau Gesellschaft m.b.H, Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 98.614,56 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 11.385,44 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 110.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) - mit dem Haushaltsprogramm 50019 (Am Bindermichl) im Fonds 612100 (Straßenneubau). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." I 11 Neuplanungsgebiet Nr. 741, Bebauungsplan-Entwurf 06-011-01-01, KG Linz und KG Lustenau, Holzstraße – Untere Donaulände, - 2. Verlängerung Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 741, Bebauungsplan-Entwurf 06-011-01-01, 2. Verlängerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 27. Mai 2021 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 741, Bebauungsplan-Entwurf 06-011-01-01, Holzstraße – Untere Donaulände, 2. Verlängerung Gemäß § 37b Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 37b Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebiets Nr. 741 um ein Jahr, das ist bis 24. Juli 2022, verlängert. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf 06-011-01-01 dargestellten Bebauungsplanfestlegungen beabsichtigt. Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: ÖBB - Nebenbahn Osten: Holzstraße 5 Süden: Holzstraße Westen: Untere Donaulände Katastralgemeinden Linz und Lustenau § 4 Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebiets hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 Oö. BauO 1994), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 Oö. BauO 1994) und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 Oö. BauO 1994 - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert.“ Der Antrag I 10 wird einstimmig angenommen. Der Antrag I 11 wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über die Anträge I 12 und I 13 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgenden Anträge: I 12 Bebauungsplanänderung 02-057-01-02, KG Urfahr, Aubergstraße 32 bis 36 Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-057-01-02, Aubergstr. 32-36, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 27. Mai 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-057-01-02, Aubergstr. 32 - 36 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-057-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Rosenauerstraße 27, 27a, 25 Osten: Aubergstraße 38 Süden: Aubergstraße Westen: Aubergstraße 28a Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-057-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ I 13 Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 50 km/h in der Dallingerstraße Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 50 km/h in der Dallingerstraße wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 27. Mai 2021 betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 50 km/h in der Dallingerstraße. Verkehrszeichen: Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 50 km/h (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960) Bereich: Dallingerstraße, lt. beiliegendem des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 1. März 2021; Die Verkehrsregelung gilt dauernd.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn zu I 12: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Antrag gibt es von mir eine Gegenstimme. Dort gibt es eine Bürgerinitiative, die sich gegen die weitere Verdichtung des doch schon recht eng bebauten Wohngebietes ausspricht. Ich denke, dass die Wünsche, dass dort anders umgegangen wird, berechtigt sind. Daher gibt es von mir eine Gegenstimme.“ Gemeinderat Grininger, MSc, zu I 12: „Vielen Dank, auch wir werden uns bei I 12 der Stimme enthalten, weil bei dieser Bebauungsplanänderung unserer Meinungen nach noch viele Fragen und Diskussionen mit den AnwohnerInnen offen sind. Es zeigt sich wieder, dass eine bessere und frühere Bürgereinbindung notwendig gewesen wäre und eine eventuelle maßvollere Verdichtung angedacht werden sollte. Daher werden wir diesen Antrag nicht unterstützen. Danke.“ Vizebürgermeister Hein zu I 12: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte ganz kurz auf die Wortmeldungen meiner zwei VorrednerInnen die Aubergstraße betreffend eingehen. Der derzeitig rechtswirksame Bebauungsplan lässt eine Bebauung von drei Geschossen plus ein zurückgesetztes Geschoß zu. Das ist bis jetzt noch nicht konsumiert worden. Die Leondinger Wohnerlebnis GmbH (LEWOG) hat um Bebauungsplanänderung angesucht und hat im Zuge einer maßvollen Nachverdichtung – hier gibt es auch ein Bekenntnis über Parteigrenzen hinweg, dass wir maßvoll nachverdichten - ein zusätzliches Stockwerk, sagen wir salopp, dazubekommen. Jetzt sind es statt drei plus eins, vier plus eins. Wenn man sich die Umgebung anschaut, grenzt das genau an eine Zeile in exakt gleicher Höhe, die aus den 50er- und den 60er-Jahren stammt. Wende ich hier den Grundsatz der Gleichberechtigung an, habe ich ein gewisses Argumentationsdefizit, warum die LEWOG nicht dieselbe Höhe haben kann, wie die angrenzenden Bebauungen, die eine Blockrandbebauung darstellen. Die Bürgerinitiative hat bei mir vorgesprochen und mir auch eine Unterschriftenliste vorgelegt, in der aber nicht nur Unterschriften von Personen aus der Aubergstraße aufscheinen. Es sind auch Unterschriften vom Lehrkörper des Peuerbach-Gymnasiums enthalten, der Sprecher dieser Bürgerinitiative unterrichtet dort. Es ist also nicht so, dass das der große Aufstand einer Bürgerinitiative war. In der umliegenden Nachbarschaft wollte man das Projekt aus fachlicher Sicht nicht und im Hinblick auf die Gleichbehandlung hat es kein Argument gegeben, warum wir dem Wunsch der LEWOG hier nicht entsprechen hätte können. Hier ist sogar von einem Hochhaus gesprochen worden, was absolut nicht der Fall ist. Es ist der Abschluss einer Blockrandbebauung in derselben Höhe, wie es sie dort in der Aubergstraße schon seit den 50er- und der 60er-Jahren gibt.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag I 12 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimme von Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag I 13 wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über I 14 Änderungsplan Nr. 193 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Linz (Lederergasse 50) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 193 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Lederergasse 50, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 27. Mai 2021 betreffend Änderungsplan Nr. 193 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Ledergasse 50 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 193 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Lederergasse Osten: Leibnitzstraße Süden: Röntgenstraße Westen: Kirche St. Severin Katastralgemeinde Linz Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 193 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir werden uns bei diesem Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Uns scheint eine so punktuelle Umwidmung nicht zielführend, es braucht ein Gesamtkonzept für dieses Gebiet. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über die Anträge I 15 und I 16 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: I 15 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 12-026-02-0, KG Kleinmünchen (In der Neupeint – Daimlerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 12-026-02-00, In der Neupeint - Daimlerstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 27. Mai 2021 betreffend Bebauungsplan 12-026-02-00, In der Neupeint - Daimlerstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 12-026-02-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: In der Neupeint Osten: Daimlerstraße Süden: Flötzerweg Westen: Siemensstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 12-026-02-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ I 16 Ausbau von Teilen der Traundorfer Straße und der Schwaigaustraße im Zuge der Fertigstellung der Wohnbauten „Wohnen beim See“ sowie bauliche Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung; Vergabe der Arbeiten; insgesamt maximal 447.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 447.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Ausbau der Traundorfer Straße auf eine Länge von ca. 390 Meter in einer Breite von 5,50 Meter und des westseitigen Gehsteiges in einer Breite von 2,50 Meter, Verbreiterung der Schwaigaustraße auf eine Länge von ca. 50 Meter auf eine Gesamtbreite von elf Meter samt Herstellung des südseitigen Gehsteiges auf eine Länge von ca. 55 Meter in einer Breite von 2,50 Meter einschließlich der Herstellung von zwei Parkbuchten, eines Fahrbahnteilers sowie der Gestaltung des Kindergartenvorplatzes. Errichtung von insgesamt 28 Stück Betonrohrfundamente für die öffentliche Beleuchtung und Verlegung von ca. 850 Laufmeter Kabelschutzrohr, Errichtung von 13 Stück Stahlrohrmaste mit LED Aufsatzleuchten in der Traundorfer Straße im Erstausbau sowie Anpassung der bestehenden öffentlichen Beleuchtung im Kreuzungsbereich Schwaigaustraße / Traundorfer Straße an die neuen Gegebenheiten. 2.1 Straßenbauarbeiten Schwaigaustraße (Obergruppe 01): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Baugesellschaft m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 88.068,38 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 6.931,62 Euro bewilligt. 2.2 Straßenbauarbeiten Traundorfer Straße (Obergruppe 02): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Baugesellschaft m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 230.281,79 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 16.718,21 Euro bewilligt. 2.3 Bauliche Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung (Obergruppe 03): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held und Francke Baugesellschaft m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 20.573,87 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 4426,13 Euro bewilligt 2.4 Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Elin GmbH, Emil-Rathenau-Straße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 63.954 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 16.046 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten der Obergruppe 01 (Straßenbauarbeiten Schwaigaustraße) in der Höhe von 95.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) mit dem HP 50022 (Schwaigaustraße) im Fond 61210 (Straßenneubau). Die Verrechnung der Kosten der Obergruppe 02 (Straßenbauarbeiten Traundorfer Straße) in der Höhe von 247.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten) mit dem HP 50041 (Traundorfer Straße) im Fond 61210 (Straßenneubau). Die Verrechnung der Kosten der Obergruppe 03 (bauliche Vorkehrungen) und Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung in Höhe von 105.000 Euro erfolgt auf der/n FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem HP 05044 (Erweiterung u. Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fond 816000 (Beleuchtung). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über I 17 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 08-031-01-00, KG Waldegg (Bahrgasse – Novaragasse) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendung laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 08-031-01-00, Bahrgasse – Novaragasse, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 27. Mai 2021 betreffend Bebauungsplan 08-031-01-00, Bahrgasse – Novaragasse, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 08-031-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Bahrgasse Südosten: Brucknerstraße Südwesten: Novaragasse Nordwesten: Unionstraße Katastralgemeinde Waldegg Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 08-031-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Gemeinderat Rosenmayr berichtet über J 1 Südbahnhofmarkt – Kanalsanierung (Bauetappe 2 und 3 – 2021); Vergabe der Arbeiten 160.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zuschlagsentscheidungen / Vergaben: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgefühten Vergabeverfahrens werden die Bauaufträge wie folgt vergeben: 1.1 Kanalsanierungsarbeiten: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: A.Zaussinger Bau. und Transporte GmbH., Obervisnitz 8, 4224 Wartberg ob der Aist Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 149.364 Euro Das Angebot des Unternehmens ist als das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot (Billigstbieterprinzip) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergabe wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 10.636 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilungen) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten für das Rechnungsjahr 2021 in Höhe von 160.000 Euro inkl. USt für die Auftragsvergabe ,Kanalsanierung von sechs Kanalhauptsträngen per Inlinerverfahren im Marktinnenbereich Südbahnhofmarkt‘ im Rahmen der Bauetappe 2 und 3 - 2021 erfolgt auf der FiPos 1.004100 (Wasser- und Abwasserbauten) mit dem HP05082 (Generalsanierung Südbahnhofmarkt) im Fonds 859000. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kühn berichtet über J 2 Grundverkauf in der KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis in Höhe von 339.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an Herrn Mag. Martin Sonntag, geb. 21. August 1971, Burgstallweg 22, 4040 Linz, das Grundstück Nr. 1278/26, EZ 656, KG 45207 Posch, mit einem Katasterausmaß von 2260 Quadratmeter um den Gesamtkaufpreis von 339.000 Euro. 2. Die von der Stadt Linz nach den §§ 25 ff. Oö. Raumordnungsgesetz 1994 für das kaufgegenständliche Grundstück bisher geleisteten Aufschließungsbeiträge in Höhe von insgesamt 2321,98 Euro sind durch Herrn Mag. Sonntag zu ersetzen. 3. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zulasten des Käufers. Die für die Stadt Linz zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragsteuer im Betrag von voraussichtlich 11.865 Euro sowie die Kosten für deren Berechnung sind von der Stadt Linz zu tragen. 4. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser Rechtsvorgang genehmigt. 6. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 339.000 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 7. Die Verrechnung der Einnahmen aus dem Ersatz der Aufschließungsbeiträge in Höhe von 2321,98 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 2.816000 im Fonds 840000 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen). 8. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 11.865 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.710000 im Fonds 840000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG).‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Von mir gibt es bei diesem Antrag eine Stimmenthaltung.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, werte BesucherInnen, lieber Vizebürgermeister Baier, wir haben bereits im November 2019 über eine ähnliche Sachlage gesprochen. Damals ging es um die Frage, ob die Preise für Grundstücke im Südpark angemessen sind. Das Ergebnis der Diskussion damals war, dass die Preisanpassung für gewerbliche Grundstücke zwar augenscheinlich notwendig ist - das hat im Übrigen auch das Kontrollamt so gesehen -, für den Südpark das allerdings geringe Relevanz hat, denn bis auf wenige Grundstücke wäre die Betriebsansiedlung im Südpark abgeschlossen. Es ist aus meiner Sicht davon auszugehen, dass das betreffende Grundstück damit auch gemeint war und im Sinne der Kontinuität und auch in Bezug darauf, dass es ein Abschluss eines Projektes ist, jetzt noch einmal den Sack aufzumachen und die Dinge nochmals anders zu machen, ist wahrscheinlich auch nicht besonders dienlich. Dennoch sollte man sich grundsätzlich schon die Frage stellen, wie die Stadt bei Betriebsansiedlungen künftig vorgehen möchte und auch sollte. Grund und Boden wird immer wertvoller. Vor allem hat sich in den letzten zehn Jahren eine enorme Preisdynamik entwickelt. Aufgrund der Tatsache, dass es sich dabei um Öffentliches Gut handelt und Bauland in Linz nicht unendlich vorhanden ist, ist der Verkaufspreis von 150 Euro pro Quadratmeter, wie in diesem Fall, aus unserer Sicht und aus meiner Sicht viel zu niedrig. An dieser Stelle wird auch immer wieder das Argument genannt oder gebracht, dass gewerblich gewidmete Grundstücke günstig angeboten werden müssen und werden, weil es im Umland Gemeinden gibt, die auch sehr günstige Grundstücke haben und anbieten und damit auch ein gewisser Preisdruck auf Linz entsteht. Ich kann das grundsätzlich auch nachvollziehen, aber deshalb wertvolles städtisches Eigentum zu Sonderpreisen billig zu verkaufen, ist aus meiner Sicht unklug. Aus dieser Betrachtung heraus, ist der Verkauf von städtischen Grundstücken also grundsätzlich suboptimal. Gewerblich genutzte Grundflächen sollten unbedingt im Eigentum der Stadt bleiben, daher sollten künftig im Bereich von Betriebsansiedlungsflächen ausschließlich Bestandnutzungsverträge, also Pachten und Mieten, umgesetzt werden. Das täte auch der Vermögensrechte der Stadt Linz sehr gut. Ich möchte den Verantwortlichen nahelegen, darüber nachzudenken und künftig dem Verkauf von Grundstücken Bestandnutzugsverträge vorzuziehen. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, lieber Herr Gemeinderat Seeber, ich glaube, hier muss man grundsätzlich einmal ein paar Dinge klarstellen und aufklären. Ich bin zwar kein Zeitzeuge, aber aus der Historie und Entwicklung im Süden von Linz weiß ich, dass beim Bau bzw. der Planung der SolarCity dort auch ein Ankauf für eine Betriebsansiedlungsfläche, heute bekannt namens Südpark, geplant wurde. Das Ganze hat sich, ich hoffe, ich sage jetzt wirklich alles ganz richtig, großteils in der ersten Hälfte der 90iger-Jahre des vorigen Jahrhunderts abgespielt, wie auch immer. Vor diesem Hintergrund, dem Bau der SolarCity und auch der Schaffung des Südparks und der Ansiedlung von Betriebsflächen hat der Gemeinderat einen Beschluss gefasst, dort ein Betriebsbaugebiet machen zu wollen. Es war nicht immer so, dass die Betriebe dort unbedingt alle hinwollten. Es hat dort auch einen gewissen Anlauf gebraucht, dass manche überzeugt waren, dort überhaupt hinzukommen. Der Gemeinderat hat also beschlossen, diese Gründe nicht unter Wert, aber doch in einer gestützten Form zu verkaufen und zwar ganz speziell an produzierende Firmen oder Gewerbe zu verkaufen, die dort auch Arbeitsplätze schaffen. Das war eine der ganz entscheidenden Zielsetzungen in diesem Zusammenhang. Du hast vollkommen richtig erwähnt, dass wir im Südpark nach 25 Jahren in etwa mittlerweile dort angelangt sind, dass wir fast alle Flächen besiedelt haben. Wir haben das vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund von explodierenden Grundstückspreisen schon einmal diskutiert und diese Zielsetzung jetzt bei den letzten Transaktionen nicht mehr verändert. Wiewohl ich sagen möchte, dass gerade auch heute dieser Verkaufspreis über dem Gemeinderatsbeschluss und den Werten liegt, weil es sich bei diesem Grundstück um eine bessere Lage und um ein Signalgrundstück handelt. Insofern gibt es der Gemeinderatsbeschluss und der Rahmen auch her, dass man hier über den Wert gehen kann. Das nur zur Information des Gemeinderates. Valorisiert wären wir also bei 121 Euro am Quadratmeter, hier sind 150 Euro erlöst worden. Ich habe vor einiger Zeit ein Gutachten erstellen lassen, wie derzeit die Marktüblichkeit von Grundstücken in diesen Bereichen gehandelt wird. Das Gutachten hat ergeben, dass wir hier bei 140 bis 170 Euro pro Quadratmeter liegen. Daher möchte ich dem Gemeinderat erstens einmal klarmachen, dass wir heute mit diesem Beschluss mit dem städtischen Vermögen sehr sorgsam umgehen. Wir erwerben hier auch durch eine Begutachtung eine Marktüblichkeit, das ist im Gemeinderatsbeschluss auch abgebildet und kann im Rahmen dessen auch abgewickelt werden. Was die Zukunft bringt und wie sich der Gemeinderat dann wieder entscheidet, kann ich nicht sagen. Bei zukünftigen Betriebsbaugebieten oder Betriebsparks, wenn wir solche ankaufen sollten, wenn wir Flächen haben sollten, wo wir ähnliche Aktivitäten an den Tag legen können, werden wir das gesondert zu diskutieren haben. In diesem Fall war es mir aber wichtig klarzustellen, dass es sich hier um eine Entwicklung über Jahrzehnte handelt. Die Entwicklung und die Dynamik, die du angesprochen hast, hat sich insbesondere in den letzten zwei bis drei Jahren ergeben. Wir haben im Rahmen der entsprechenden Beschlüsse auch gewisse Modifikationen vorgenommen, damit wir pfleglich mit dem Vermögen umgehen können. Letzter Satz, ein bisschen verwundert bin ich, dass diese Auseinandersetzung insbesondere von den Grünen kommt, weil sie bei diesem Thema bislang immer der Meinung waren, man sollte gar nichts verkaufen. Die Grünen haben sich bei allen Verkaufsaktionen und Transaktionen der Stimme enthalten oder dagegen gestimmt. Nichtsdestotrotz, wenn also Die Grünen in Zukunft der Meinung sind, Baurechte und Servitute oder wie auch immer, hier durchaus sinnvoller wären, dann werden wir diese Diskussion in Zukunft auch führen können. Klar ist, es muss nur jemanden geben, der es kauft und da können wir uns relativ viel wünschen, wenn ein Käufer oder ein Interessent sagt, eigentlich möchte ich lieber ins Eigentum gehen und möchte kein Baurecht erwerben und deswegen gehe ich nach Asten, Traun, Enns, St. Florian, oder wo auch immer hin. Dann bin ich mir nicht ganz sicher, ob wir hier die richtige Richtung eingeschlagen haben. Aber, wie gesagt, es ist ohnehin Zukunftsmusik, denn für den Südpark wird das nicht mehr die entsprechenden Auswirkungen haben. Danke sehr.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Seeber: „Ich möchte noch einmal auf die Rückmeldungen von Herrn Vizebürgermeister Baier eingehen, ich respektiere den Beschluss des Gemeinderates, das zu verkaufen. Ich wollte hier auch anmerken, dass dieser Prozess abgeschlossen ist und man tatsächlich nachdenken sollte, wie man in Zukunft bei solchen Dingen vorgeht. Es ist nichts Falsches daran, diese Botschaft jetzt zu bringen, weil wir tatsächlich der Meinung sind, dass städtisches Eigentum ein sehr wertvolles Gut ist, dass es der Öffentlichkeit gehört und man durchaus auch über andere Wege nachdenken sollte. Dass solche Prozesse dann über Jahrzehnte gehen, ist auch unbestritten. Ich möchte auch ein Beispiel bringen, wohin die Reise gehen könnte. Wenn man einen Grund günstig erwirbt und über Jahrzehnte hält, kann es sein, dass dann andere Begehrlichkeiten entstehen. Ich möchte als Beispiel Gmunden bringen, das ist in den letzten Tagen mehrfach durch die Presse gegangen. Wer nicht nur Linzer Stadtlokalpresse liest, sondern ein bisschen über den Tellerrand schaut, sieht, wie schnell es gehen kann, dass Unternehmer mit ehemaligen Gewerbegründen Umwidmungen verlangen, die dann zu Wohngründen werden und dadurch eine entsprechende Aufwertung bekommen. Letztendlich versuchen sie dann die Stadtpolitik hinreichend zu nötigen, andere Gründe günstig zur Verfügung zu stellen, damit man dann nicht absiedeln muss und solche Dinge. Das kann man auch vermeiden, indem man rechtzeitig auf die Gegebenheiten, dass Grund und Boden ein sehr wertvolles Gut ist und durchaus auch Begehrlichkeiten weckt, eingeht. Als Stadt sollte man auch darüber nachdenken, alternative Wege anzubieten. Es ist auch nicht gesagt, dass sich jeder diese Gründe leisten kann, nur weil es sich ein paar leisten und weil das offensichtlich auch ein Schnäppchen ist, wenn man innerhalb von einem Monat einen neuen Käufer findet. Das ist auch ein bisschen ungewöhnlich oder es ist ein Zeichen dafür, dass ich da nicht ganz falsch liege. Das war eine Grundsatzanmerkung, wir werden diesem Antrag wieder zustimmen, wir haben das das letzte Mal auch gemacht, aber ich möchte, dass dieser Diskussionsprozess heute auch mit dieser Anmerkung von uns und von meiner Seite startet. Vielen Dank.“ Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, man kann diese Diskussion viel einfacher auf den Punkt bringen. Welche Rolle wollen wir mit unserem Immobilienbesitz bei der Entwicklung von Unternehmen im Stadtgebiet von Linz leisten? Das ist eine Frage, die wir nicht ideologisch, sondern aufgrund der Bedürfnisse von Unternehmen zu entscheiden haben. Der Verkauf dieser Liegenschaften hat auch keine pekuniären Hintergründe budgetärer Art, sondern es ist der Wunsch von Unternehmen, aus vielen nachvollziehbaren Gründen ins Eigentum zu kommen. Wir erleben das nicht nur am Betriebspark im Südpark in Pichling. In viel größerem Ausmaß haben wir solche Entscheidungen seit Jahren in der Linz AG zu treffen. Die Älteren unter uns erinnern sich noch, dass die früheren Baurechtsgründe der Stadt Linz an die Linz AG verkauft worden sind, damit wir dort eine eigene und generelle Grundstücksbewirtschaftung haben. Was jahrzehntelang funktioniert hat, nämlich zu relativ guten Bedingungen für die Unternehmen einen Baurechtszins vielfach auf 99 Jahre zu erwerben, ist heute nicht mehr das Geschäftsmodell. Firmen, die expandieren, die erweitern, benötigen auch für die Besicherung bei Kreditinstituten und Banken Eigentum. Das ist die eine Geschichte. Die andere Situation, warum ich Verkäufen dem Grunde nach sehr positiv gegenüberstehe ist, dass ein Unternehmen, das Eigentum auch an Grund und Boden hat, weniger gefährdet ist - ich sage nicht gar nicht -, aber weniger gefährdet ist, mobil zu sein und den Standort zu wechseln. Auch das ist im Konkurrenzkampf, in dem wir uns befinden, zu bedenken. Glauben Sie es mir, unsere Gegner heißen nicht Asten und Leonding, es gibt andere Regionen in Österreich und in Süddeutschland, mit denen wir konkurrieren und deshalb ist es ein richtiger Weg hier pragmatisch zu entscheiden. Wenn ein Unternehmen Eigentum erwerben will, so wie das hier der Fall ist, auf der Basis eines Gutachtens, ist das wirtschaftspolitisch schlichtweg vernünftig. Deswegen werden wir diesen Weg, egal, ob in der Linz AG oder auch hier bei städtischen Liegenschaften, die direkt im Gemeinderat zu behandeln sind, als Sozialdemokratie diesen Weg der ökonomischen Vernunft weiter beschreiten.“ (Beifall SPÖ) Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn (KPÖ) mit Stimmenmehrheit angenommen. K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Gemeinderat Strigl berichtet über K 1 Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H. zur Anmietung des Objektes in der Heliosallee 181 (viergruppige Kinderbetreuungseinrichtung Auhirschgasse) sowie die Weitergabe an die Unternehmung Kinder- und Jugend-Services Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des beiliegenden Bestandvertrages zur Anmietung des Objektes (viergruppige Kinderbetreuungseinrichtung) in der Heliosallee 181, 4030 Linz und einer Freifläche (EZ 47, KG Posch) zwischen der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H. (GWG) und der Stadt Linz zum Zwecke des Betriebes einer Kinderbetreuungseinrichtung mit einem monatlichen wertgesicherten Bestandzins von insgesamt 19.663,34 Euro (exkl. USt) sowie die Weitergabe an das Kinder- und Jugend-Services Linz (KJS) wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der anteiligen Kosten für den monatlichen Bestandzins der drei Kindergartengruppen (inklusive Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, Finanzierungskosten, gesetzlicher Rücklage und Pauschale für Verwaltungskosten) in der Höhe von derzeit 9482,20 (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. 3. Die Verrechnung des anteiligen monatlichen Bestandzinses für mobile Einrichtung der drei Kindergartengruppen in der Höhe von derzeit 5215,60 (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200 Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. 4. Die Verrechnung des anteiligen monatlichen Nutzungsentgeltes für die zwei Kfz-Abstellplätze in der Höhe von derzeit 39 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. 5. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Betriebskosten für die Direktvergaben für drei Kindergartengruppen in der Höhe von derzeit 1560 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. 6. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Kosten für drei Kindergartengruppen für die Bestandnahme der Freiflächen in der Höhe von derzeit 600,60 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 24000, Kindergärten. 7. Die Verrechnung der anteiligen Kosten der Vergebührung des Bestandvertrages für drei Kindergartengruppen in der Höhe von 45.688,41 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.710200, öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gem. Finanzausgleichsgesetz (FAG) im Fonds 24000, Kindergärten. 8. Die Verrechnung der anteiligen Kosten für den monatlichen Bestandzins der Krabbelstubengruppe (inklusive Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, Finanzierungskosten, gesetzlicher Rücklage und Pauschale für Verwaltungskosten) in der Höhe von derzeit 2674,47 (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. 9. Die Verrechnung des anteiligen monatlichen Bestandzinses für die mobile Einrichtung der Krabbelstubengruppe in der Höhe von derzeit 1471,07 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. 10. Die Verrechnung des anteiligen monatlichen Nutzungsentgeltes für die zwei Kfz-Abstellplätze in der Höhe von derzeit elf Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. 11. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Betriebskosten für die Direktvergaben der Krabbelstubengruppe in der Höhe von derzeit 444 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. 12. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Kosten für die Krabbelstubengruppe für die Bestandnahme der Freiflächen in der Höhe von derzeit 169,40 Euro (exkl. USt) ab dem Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.700200, Miet- und Pachtaufwand im Fonds 430000, Krabbelstuben. 13. Die Verrechnung der anteiligen Kosten der Vergebührung des Bestandvertrages für die Krabbelstubengruppe in der Höhe von 12.886,47 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.710200, öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gem. FAG im Fonds 430000, Krabbelstuben.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Wessela berichtet über K 2 Schaffung einer zweigruppigen Kinderbetreuungseinrichtung als Containerprovisorium am Areal Hüttnerschule (Volksschule 50) durch die Immobilien Linz GmbH und Co KG 81.667 Euro zuzüglich Betriebskosten und 20 Prozent Umsatzsteuer ab dem Jahr 2022 bis zum Jahr 2024 – Anpassung des Grundsatzbeschlusses vom 14. Mai 2020 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau wird gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie sowie der Unternehmung Kinder- und Jugendservices mit der Umsetzung zur Schaffung einer zweigruppigen Kinderbetreuungseinrichtung als Provisorium am Areal Hüttnerschule beauftragt. 2. Die Immobilien Linz GmbH und Co KG (kurz: ILG KG) wird mit der Abwicklung der Errichtung des Containerprovisoriums am Areal Hüttnerschule samt Übersiedlung der im derzeitigen Containerprovisorium ,Am Hartmayrgut‘ vorhandenen Einrichtung und Ausstattung beauftragt. Die anfallenden Kosten werden seitens der ILG KG im tatsächlich anfallenden Ausmaß an den Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau der Stadt Linz in den Folgejahren ab 2022, aufgeteilt auf die Nutzungsdauer, im Rahmen des Generalmietvertrags zwischen der ILG KG und der Stadt Linz weiterverrechnet. 3. Die Verrechnung der jährlichen Kosten in der Höhe von voraussichtlich 81.667 Euro zuzüglich Betriebskosten und 20 Prozent USt erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2022 bis zum Rechnungsjahr 2024 auf der FiStl 505 Fonds 240000 FiPos 1.700200 (Miet- und Pachtaufwand). 4. Mit dem Betrieb dieser Kinderbetreuungseinrichtung wird die Unternehmung Kinder- und Jugendservices Linz (KJS) beauftragt. 5. Die Finanz- und Vermögensverwaltung wird beauftragt, für das im Antrag formulierte Bauprojekt die entsprechenden Förderansuchen an das Land Oberösterreich vorzubereiten.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über K 3 Abtretung eines Grundstückes in der KG Lustenau (Samesstraße) an die Stadt Linz, öffentliches Gut – Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz in Höhe von 342.334 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Rechberger GmbH, Rechbergerstraße 1, 4020 Linz, tritt das Grundstück 490/7, Grundbuch 45204 Lustenau, mit einem Ausmaß von 2027 Quadratmeter an die Stadt Linz, öffentliches Gut ab, wobei die Stadt Linz, öffentliches Gut hierfür eine Entschädigung von 250 pro Quadratmeter für ein Teilstück im Ausmaß von 559 Quadratmeter und von 138 Euro pro Quadratmeter für ein Teilstück im Ausmaß von 1468 Quadratmeter zu leisten hat. Die Gesamtentschädigung beträgt sohin 342.334 Euro. 2. Die im Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Abtretungs- und Kaufvertrages entstehenden Kosten und Gebühren sind von der Rechberger GmbH zu tragen. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst zu übernehmen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Abtretungs- und Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 342.334 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.003100, mit dem Haushaltsprogram 05006, im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten).“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. L ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE Stadtrat Raml berichtet über L 1 Kompetenzerweiterungen der Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 22. April 2010 zur Errichtung des Ordnungsdienstes der Stadt Linz (OSL GmbH) werden folgende zusätzliche Aufgaben des Ordnungsdienstes festgelegt: 1. anlassbezogener Sicherheitsdienst in städtischen Einrichtungen bei Ereignissen größeren Ausmaßes 2. Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des § 2a Oö Hundehaltegesetz (Amtliche Hundemarken).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Schmid: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind, wie Sie schon erwarten können, keine FreundInnen der Kompetenzerweiterungen des Ordnungsdienstes und werden uns daher hier der Stimme enthalten. In Punkt eins geht es um eine Aufgabe, die der Ordnungsdienst schon machen darf - ich habe bei Herrn Stadtrat Raml nachgefragt. Das ist auch in Ordnung, das braucht man daher auch nicht festschreiben. Beim nächsten Tagesordnungspunkt L 2 werden wir uns auch der Stimme enthalten, weil das Aufgabe der Polizei ist. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die Haltung der KPÖ zum Ordnungsdienst ist allgemein bekannt und dass wir mit den Kompetenzerweiterungen seit Jahren keine Freude haben, auch. Daher gibt es beim ersten Antrag eine Gegenstimme, beim zweiten Antrag stimme ich Frau Kollegin Schmid zu, Sicherheitslage ist Aufgabe der Polizei, da werden wir uns der Stimme enthalten. Danke.“ Gemeinderat Spannring: „Sehr geehrte Damen und Herren, der Ordnungsdienst hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Alle neuen Aufgabenbereiche, die er übertragen bekommen hat, hat er bestens erledigt. Es freut uns daher, dass weitere Aufgaben dazukommen. Wir brauchen das auch weiterhin und in Zukunft, daher möchte ich von dieser Stelle aus den Appell an die Verantwortlichen richten, beim neuen Oberösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetz die Grundlagen dafür zu schaffen, mit Umweltsündern zielgerichtet umgehen zu können. Danke.“ (Beifall ÖVP) Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Bürgermeister Luger: „Es tut mir leid, Frau Gemeinderätin, Sie haben erst aufgezeigt, nachdem ich das Schlusswort schon erteilt habe.“ Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler zur Geschäftsordnung: „Das ist egal. Ich möchte nur avisieren, dass ich bei diesem Antrag dagegen stimmen werde!“ Bürgermeister Luger: „Das war de facto zur Geschäftsordnung, nachdem ich etwas übersehen habe. Einigen wir uns auf einen Fehler meinerseits.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gegenstimmen von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Raml berichtet über L 2 Erstellung eines Berichts zur aktuellen Sicherheitslage in Linz; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Sicherheitsreferent wird beauftragt, im Wege der Geschäftsbereiche des Magistrates Linz dem Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Städtekontakte zweimal jährlich einen Bericht zur allgemeinen Sicherheitslage in Linz zu erstatten.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag. a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf kurz in Erinnerung rufen, dass wir im Rahmen des von uns im November beantragten Fünf-Punkte-Sicherheitspaketes unter anderem eine Novelle der Gartenschutzverordnung gefordert haben. Diese Novelle haben wir in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen, allerdings blieben aus unserer Sicht bedauerlicherweise zwei sehr zentrale Punkte offen. Um den wirksamen Schutz von Parkanlagen und Spielplätzen voll werden zu lassen, braucht es aus unserer Sicht ein striktes Rauchverbot auf Spielplätzen. Zigaretten haben auf Kinderspielplätzen in unserer Stadt nichts verloren, deswegen haben wir uns bei der Gartenschutznovelle der Stimme enthalten. Zum anderen haben wir schon im Zuge der Diskussion ein regelmäßiges Sicherheitsmonitoring, so wie wir es heute beschließen, eingefordert. Zweimal im Jahr braucht es einen Bericht zur Sicherheitslage, um eine evidente Grundlage dafür zu haben, dass Empfehlungen an den Gemeinderat abgegeben werden können, für welche Problemparks etwa in der Stadt notwendige und geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel der Verordnung von Alkoholverboten, zeitlich begrenzte Aufenthaltsverbote ab 22 Uhr, aber auch verstärkte Kontrollen durch den Ordnungsdienst oder Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, getroffen werden können und müssen. Wir sind der Meinung, dass nur durch eine regelmäßige Evaluierung ein zielgerichtetes und zeitnahes Reagieren auf aktuell auftretende Problemlagen gewährleistet werden kann. Im Zuge der Diskussion zur Gartenschutzverordnung wurde im Ausschuss dann die Meinung vertreten, dass ein derartiges Monitoring nicht in der Gartenschutzverordnung zu verankern sei, sondern per Gemeinderatsbeschluss installiert werden könnte und sollte. Wir begrüßen daher den heutigen Beschluss und erwarten uns eine zeitnahe Vorlage eines ersten Berichtes, damit wir effektive Maßnahmen für mehr Sicherheit in unserer Stadt treffen können.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Stadtrat Raml: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. M ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über M 1 Stadtklimaanalyse Linz 2020; Grundsatzbeschluss und Bekenntnis des Gemeinderates zu einer umfassenden Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen und führt aus: „Bei der Stadtklimaanalyse geht es aus meiner Sicht einem Meilenstein und eine kleine Revolution, wenn es um die klimagerechte Stadtentwicklung von Linz geht. Wir haben in den letzten Jahren, was Klimaarbeit betrifft, in der Stadt einiges weitergebracht. Die so erfolgreiche ,Fridays for future‘-Bewegung, die jetzt seit fast drei Jahren regelmäßig aufzeigt, wie notwendig, wie dringend und wie wichtig Klimaarbeit ist, war sicher ein guter und wichtiger Rückenwind und Auslöser für das Umdenken an so einem und anderem Ort. Wir sind die, die jetzt schon am eigenen Leib die Erhitzung unseres Planeten spüren und wir sind auch die Letzten, die noch wirkungsvoll etwas dagegen unternehmen können. Da braucht es sehr viel. Es braucht auf der einen Seite Engagement und Einsatz im Bereich des Klimaschutzes, die Erreichung der Klimaneutralität ehestmöglich herbeizuführen und da hat die Stadt Linz natürlich ihren Beitrag zu leisten. Auf der anderen Seite gibt es einen Bereich, nämlich zu erkennen, dass wir bestimmte, durch den Klimawandel hervorgebrachte Verschlechterungen nicht mehr aufhalten können und unsere Stadt entsprechend entwickeln müssen, damit sie so lebens- und liebenswert bleiben kann, wie sie ist. Da ist die Stadtklimaanalyse jetzt eine wichtige Grundlage. Sie zeigt uns auf, wo es in unserer Stadt besonders schützenswerte Bereiche gibt und wo Grünzonen sind, die auf keinen Fall angegriffen werden dürfen, wenn wir wollen, dass unsere Stadt weiterhin ihre natürlichen Klimaanlagen im Grüngürtel und im städtischen Innenbereich behält. Da ist zum Beispiel ersichtlich geworden, dass der Grünraum rund um die Johannes-Kepler-Universität so ganz zentral ist. Dort entstehen richtige Kaltluftseen, die einen Beitrag leisten, dass unsere Stadt in der Nacht abkühlt. Das Thema Hitze ist gerade bei uns in Linz das zentrale Thema, das die Klimakrise hervorgebracht hat, auch wenn es jetzt gerade kühl ist. Es geht aber natürlich immer um die längerfristige Betrachtung und die Entwicklung der Temperaturen. Wenn man sich zum Beispiel zu Gemüte führt, dass alleine in den letzten 20 Jahren die 16 heißesten Jahre seit Aufzeichnung der Temperaturen waren. In der gesamten Messgeschichte, waren die 16 heißesten Jahre in den letzten 20 Jahren! An diesen Zahlen sieht man, dass für Linz wirklich speziell die Hitze das Thema ist. Da können wir jetzt auf die Ergebnisse in unserer Stadtklimaanalyse zurückgreifen und sehen ganz genau, was zu tun ist. Bei einem Pol sind die Bereiche, die auf jeden Fall so erhalten bleiben müssen, wie sie sind. Im Wesentlichen sind das die Grünzüge um die Stadt und die Grünräume in der Stadt. Auf der anderen Seite zeigt diese Stadtklimaanalyse auch ganz deutlich die sogenannten klimatischen Sanierungsgebiete in unserer Stadt, nämlich die bereits bestehenden Hitzeinseln, wo es einen dringenden aktiven Handlungsbedarf braucht. Das wird in nächster Zukunft auch bedeuten, dass man sich in diesen Bereichen vielleicht auch zum Verkehr etwas überlegen muss. Das ist auch ein wichtiger Beitrag, den wir natürlich zu leisten haben, wenn es darum geht, dass wir Klimaschutz betreiben wollen. Da kann man nicht einfach so weiter tun, wie bisher. Es geht im Wesentlichen auch darum, dass wir den Menschen Raum zurückgeben. Wir werden dazu heute auch noch einen Antrag hören, bei dem es darum geht, dass man in Linz zum Beispiel das Kopenhagener Modell umsetzt. Das heißt, Reduktion des Platzes für die Autos, damit wieder mehr Platz für die Menschen zur Verfügung steht, für Bäume, für Grünräume, für das Rad fahren, für das Zufußgehen und auch für den öffentlichen Verkehr. Nur um zwei Beispiele zu nennen. Aber, was macht diese Stadtklimaanalyse insgesamt? Sie stellt Karten zur Verfügung, in denen man die stadtklimatischen Zusammenhänge in der Stadt auf einen Blick erkennen kann. Zum anderen stellt sie bestimmte Empfehlungen dar, die aus Sicht der ExpertInnen in unserer Stadt umgesetzt werden sollen. Was Ihnen heute vorliegt, ist der Versuch, das Ganze in einen Antrag zu gießen, weil es natürlich auch darum geht, dass wir in der Stadt mit diesen Ergebnissen arbeiten und versuchen, das Beste für unsere Stadt, für die Linzerinnen und Linzer herauszuholen. Dieser Antrag sagt, der Gemeinderat soll nicht nur die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen, was natürlich eine wichtige Voraussetzung ist, sondern sich gleichzeitig auch dazu bekennen, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Jetzt kann man sich die Frage stellen, warum dort nicht steht, dass die empfohlenen Maßnahmen unmittelbar umfassend umgesetzt werden sollen. Das hat den Hintergrund, dass einige Maßnahmen entsprechend den notwendigen Formalvoraussetzungen der Stadt erst angepasst werden müssen. Außerdem sind auch ein paar Empfehlungen dabei, die wir nicht unmittelbar in der Stadt umsetzen können, wo man sich vielleicht auch an eine gesetzgebende Instanz wenden muss, um die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Aus meiner Sicht ist aber wichtig, dass wir dieses umfassende Bekenntnis, diese Ergebnisse der Stadtklimaanalyse auch umsetzen wollen, heute abgeben. Darum jetzt noch einmal der dringende Appell von meiner Seite an die Mandatarinnen und Mandatare hier im Haus, sich dazu zu bekennen und diesen Beschluss zu fassen. Ich glaube, dass es für unsere Stadt zentral ist, dass wir das jetzt tun und dass es darüber hinaus ein wichtiges Signal an die nächsten Generationen ist, dass wir ernsthaft daran arbeiten, dass unsere Stadt auch für sie lebenswert bleibt. Der Gemeinderat beschließe: 1. Der Gemeinderat nimmt den beiliegenden Projektbericht der Firma Weatherpark zur Stadtklimaanalyse zur Kenntnis und bekennt sich zu einer Umsetzung der darin empfohlenen Maßnahmen. Organisationsrelevante Empfehlungen, besonders im Hinblick auf Planungsprozesse und innerorganisationale Abläufe, sollen von der Magistratsdirektion mit den involvierten Geschäftsbereichen geprüft und für den weiteren Entscheidungsprozess den zuständigen Organen vorgelegt werden. 2. Für die Umsetzung sind die erforderlichen Beschlüsse von den jeweils zuständigen Organen einzuholen. 3. Die als Ergebnisse der Stadtklimaanalyse entwickelten Karten sind auf der Website der Stadt Linz zu veröffentlichen. Insbesondere sind die Klimaanalysekarte, die Planungshinweiskarte und die Themenkarte ,Kaltluft und Belüftung‘ ehestmöglich in der WebGIS Anwendung als neue thematische Karten öffentlich zur Verfügung zu stellen. 4. Entsprechend den Empfehlungen im Projektbericht ist die Stadtklimaanalyse alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die erste Aktualisierung ist 2026 durchzuführen.“ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf vorausschicken, dass die Verbesserung der klimatischen Bedingungen in unserer Stadt notwendig und positiv sind. Wir als Linzer Volkspartei bekennen uns dazu und wir unterstützen das auch. Ich denke etwa an die Baumpflanzoffensive unseres Vizebürgermeisters, ich denke aber auch an die heute von uns später noch zu diskutierenden Fraktionsanträge. Wir sehen den heute vorliegenden Antrag dennoch kritisch und können ihm leider nicht die ungeteilte Zustimmung geben, weil vor dem Bekenntnis zur Umsetzung die Empfehlungen geprüft werden müssen. Viele Empfehlungen für den Prozessablauf sind momentan nur beispielhaft angeführt oder es fehlt eine nähere Konkretisierung. Es ist etwa die Rede von möglichst geringer Versiegelung oder einer möglichst geringen Gebäudehöhe. Was ist hier unter möglichst gering zu verstehen, wer legt das fest? Bei der Prüfung muss aus unserer Sicht auch darauf geachtet werden, dass der Bürokratieaufwand nicht unverhältnismäßig hoch wird und es müssen die Fragen beantwortet werden, auf welcher Rechtsbasis welche Empfehlungen verbindlich vorgeschrieben werden sollen. All das muss aus unserer Sicht vorab geklärt werden und erst nach dieser erfolgten Prüfung können dann auf Basis einer fundierten Grundlage auch die weiteren Schritte gesetzt werden. Das bedeutet für uns, wir nehmen den Bericht zur Kenntnis, wir nehmen das Thema sehr ernst, bevor wir uns aber bedingungslos dazu bekennen, wollen wir die Prüfung der derzeit teilweise vagen Empfehlungen. Wir beantragen daher zum einen eine getrennte Abstimmung und bringen auch einen Abänderungsantrag zum Punkt 1 ein, der wie folgt lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Der Gemeinderat nimmt den beiliegenden Projektbericht der Firma Weatherpark zur Stadtklimaanalyse zur Kenntnis. Die darin enthaltenen Empfehlungen, besonders im Hinblick auf Planungsprozesse und innerorganisationale Abläufe, sollen von der Magistratsdirektion mit den involvierten Geschäftsbereichen geprüft und für den weiteren Entscheidungsprozess den zuständigen Organen vorgelegt werden.‘(Beifall ÖVP) Schlusswort Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Das ist jetzt ein bisschen ein Fall von ‚Wasch mich, aber mach mich nicht nass.‘ Die Abänderung, die die Frau Doktorin jetzt gerade vorgeschlagen hat, ist im Wesentlichen eine Streichung eines Bestandteiles im Beschlusstext. Ich wollte ihn eigentlich nicht vorlesen, weil das immer ein bisschen langweilig ist, ich muss es jetzt aber trotzdem machen. Der vorgeschlagene Beschlusstext lautet: ‚Der Gemeinderat nimmt den beiliegenden Projektbericht der Firma Weatherpark zur Stadtklimaanalyse zur Kenntnis und bekennt sich zu einer Umsetzung der darin empfohlenen Maßnahmen.‘ Diesen Teil will die ÖVP jetzt herausstreichen. Sie will also den Bericht zwar zur Kenntnis nehmen, aber die empfohlenen Maßnahmen nicht umsetzen. Ich wiederhole jetzt noch einmal, was hinter diesem Antrag steckt: Das ist genau der Grund, Elisabeth, warum da nicht steht, die Maßnahmen werden eins zu eins umgesetzt, weil das noch geprüft werden muss. Manche kann man wahrscheinlich sofort umsetzen, aber einige gehören geprüft und in den Verwaltungsprozess eingegliedert. Das ist genau der Grund, warum hier steht, ,man bekennt sich dazu‘ und dort, wo es konkrete weitere Beschlüsse braucht, werden die natürlich herbeigeführt. Das ist genau das, was dieser Antrag aussagt. In Wahrheit heißt es, wenn man dem jetzt nicht zustimmt, würde man die Stadtklimaanalyse nicht umsetzen und darum würde ich wirklich noch einmal dringend bitten, das zu über-denken und euch einen Ruck zu geben und dem zuzustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Schauen wir einmal, wie das mit dem Ruck wird. Ich habe eine Frage noch an Kollegin Mag.a Dr.in Manhal bezüglich der getrennten Abstimmung, das heißt, alle vier Punkte getrennt? Ja, ist das, das Begehr?“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Ich glaube, es würde reichen, wenn man den ersten Punkt getrennt von Punkt 2, 3 und 4 abstimmt.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (15) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag der ÖVP-Fraktion zu Punkt 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. N FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTION NACH § 12 STL 1992 Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 1 Eine zeitgemäße Lehrlingsmesse für die Industriestadt Linz und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Damen und Herren, Linz braucht eine moderne Lehrlingsmesse. Warum ist das so? Lehrbetriebe klagen seit Jahren, dass sie keine Bewerber oder nur wenige entsprechende Bewerber für ihre Lehrstellen finden. Warum ist das so? Die Lehre leidet zurzeit unter einem äußerst schlechten Image, da sich ein Großteil der Jugendlichen für weiterführende Schulen oder für ein Studium interessieren, obwohl mitunter die Voraussetzungen für einen positiven Abschluss fehlen. Das muss aber nichts Schlechtes sein oder auch gar nicht weiter schlimm sein, weil jeder Mensch andere Stärken hat. Manche davon könnte man mit Sicherheit in einem der zahlreichen Lehrberufe einsetzen. Viele Jugendliche kennen allerdings gerade Lehrberufe mit Facharbeitermangel nicht. Das soll sich ändern, weil die Industriestadt Linz mit mehr Arbeitsplätzen, als Einwohnern, schon in der Verantwortung steht, etwas gegen diesen Imageverlust zu machen. Deswegen soll gemeinsam mit diversen Steakholdern, wie beispielsweise der Arbeiter- oder Wirtschaftskammer, an einem neuen Format für eine Lehrlingsmesse gearbeitet werden. Das soll nicht irgendein billiger Abklatsch von bereits bestehenden Messen sein, sondern es soll die Jungen ansprechen, innovativ und dynamisch sein. Man könnte, ähnlich wie die Genuss-Landstraße jetzt schon aufgebaut ist, entlang der Landstraße Mitmach- oder Vorführstationen installieren und das Ganze mit einer Klassen-Afterparty abrunden. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden beauftragt, unter genannten Aspekten in Zusammenarbeit mit allen notwendigen Stakeholdern wie Arbeiterkammer (AK), Arbeitsmarktservice (AMS), Wirtschaftskammer (WKÖ) und den Linzer Ausbildungsbetrieben ein Konzept für eine moderne Lehrlingsmesse zu erarbeiten und in weiterer Folge umzusetzen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2021 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Ich ersuche um Zustimmung. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, es ist immer interessant, welch ein Déjà-vu man hat, wenn man einen Antrag durchliest. Zuerst habe ich mir gedacht, dass ich das von irgendwoher kenne. Dann habe ich darüber nachgedacht, wie man mit Anträgen umgeht, bei denen man weiß, dass ein Teil davon schon umgesetzt wird. Ich habe es hier im Gemeinderat immer sehr geschätzt – ich glaube, die betroffenen Parteien werden sich jetzt angesprochen fühlen –, wenn man einen positiven Zugang hat und sagt okay, diskutieren wir trotzdem darüber. Diskutieren wir darüber, was man besser machen und welche Einflüsse man mitberücksichtigen kann. Ich denke, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Linz geht es auch darum, dass wir gemeinsam eine gute Lösung finden, bei der sich jeder wiederfinden kann. Ich finde, das Wesentliche ist, die Stadt weiterzuentwickeln und für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass es am 25. November 2020 eine Lehrlingsmesse, die erste digitale Messe, gegeben hat, wo auch Vizebürgermeister Baier abgebildet ist. Das heißt, die Stadt Linz, die Wirtschaftskammer und das Arbeitsmarktservice waren beteiligt. Somit kann ich sehr viel davon finden, was jetzt hier in diesem Antrag steht. Mein Zugang wäre nachzusehen, was die Erfahrungsberichte dieser Lehrlingsmesse sind. Berichten wir im Ausschuss, welche Erfahrungswerte es gegeben hat, welche Verbesserungsvorschläge es von Seiten der beteiligten Firmen und Stakeholder gibt. Schauen wir, was man daraus weiterentwickeln kann und zwar im Sinne einer positiven Behandlung, so wie ich das auch die letzten Jahre immer geschätzt habe. Ich würde sagen, ab in den Ausschuss, führen wir dort eine ordentliche Diskussion, um eine gute Lösung für alle Linzerinnen und Linzer zu finden.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich kann ich mich der vorigen Wortmeldung der Kollegin nur anschließen. Es ist auf jeden Fall zu unterstützen, dass wir über die Lehrlingsausbildung nachdenken. Es gibt bereits einige Initiativen, wie die angesprochene Lehrlingsmesse, die digital und für mich auch zeitgemäß war, wenngleich das Corona geschuldet war. Es gibt auch das GROW Lehrlingsfestival, das auch in diese Richtung geht, wo sehr interaktiv und aktiv mit den Lehrlingen oder den AspirantInnen zusammengearbeitet wird. Es gibt also sehr zeitgemäße Veranstaltungsformate. Ich bin auch der Meinung, dass wir das im Ausschuss weiter diskutieren sollten um zu schauen, was es noch braucht und was es schon gibt. Wir sollten auch Leute dazu holen, Inputs sammeln und dann versuchen, die bestehenden Formate so weiterzuentwickeln, dass das Angebot für alle attraktiv ist. Vielleicht kommen wir aber auch zum Schluss, dass alles so ist, wie es sein sollte und es nichts mehr braucht. Das kann ich so jetzt nicht beurteilen, ich bin nicht der Spezialist und würde daher die Zuweisung zum Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung beantragen.“ Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, die Linzer Lehrlingsmesse gibt es mittlerweile seit etwa zehn Jahren. Sie wird durch eine Kooperationsgruppe veranstaltet, nämlich der Wirtschaftskammer, der Business Upper Austria, früher TMG, dem Arbeitsmarktservice, der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich. Es ist ein höchst erfolgreiches Format, das hier Jahr für Jahr im November stattfindet. Es ist sozusagen in Absprache mit dem Arbeitsmarktservice der wichtigste Zeitpunkt für Berufsorientierung, gerade was Lehrstellen anlangt. Daher ist der explizite Wunsch der Arbeitsmarktexperten, die Messe Anfang November abzuhalten. Im Jahr 2020 musste die Lehrlingsmesse Corona-bedingt digital organisiert werden, das ist natürlich kein Idealzustand, besser ist immer die Präsenz. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir die Veranstaltung 2021 wieder in Präsenz abhalten können. Wir haben in etwa zwischen 60 und 70 ausstellende Betriebe bzw. Sektoren und Bereiche, das Ganze findet in den Räumlichkeiten des Kaufmännischen Vereinshauses über mehrere Tage hinweg statt. Hier wird nicht nur ein Informationsstand geboten, sondern darüber hinaus werden – wo es und wie es möglich ist – die Lehrberufe durch die Tätigkeit selbst vorgestellt. Das ist natürlich gerade im technischen Bereich nicht immer ganz so einfach umsetzbar, aber die Betriebe, die mit dabei sind, engagieren sich dort in ganz großartiger Art und Weise. Von den Linzer Pflichtschulen z.B. Mittelschulen oder Polytechnischen Lehrgängen, die Lehrlingsinteressenten haben, wird die Lehrlingsmesse sehr, sehr gut angenommen. Wir sprechen davon, dass wir annähernd alle Klassen der Linzer Pflichtschulen im Kaufmännischen Vereinshaus über mehrere Tage hinweg begrüßen können. Das Angebot ist selbstverständlich kostenlos. Wir wollen und werden diesen Weg auch fortsetzen und sind vor allen Dingen bestrebt, an einem Rad zu drehen, nämlich immer noch mehr Betriebe und Branchen dort vorstellen zu können. Das gelingt uns, wir schaffen es in etwa immer fünf zusätzliche Bereiche, Branchen und Betriebe als Aussteller pro Jahr gewinnen zu können. Noch reicht der Platz im Kaufmännischen Vereinshaus. Irgendwann wird es aber vielleicht auch hier zu eng werden, dann müssen wir auf andere Bereiche umsteigen. Der öffentliche Raum ist nicht ganz so geeignet, weil man dort natürlich total wetterabhängig ist. Daher würde ich meinen, dass gerade für die Jahreszeit im November die Landstraße nicht ganz so ideal ist. Wir haben aber auch das Design Center und andere Räumlichkeiten, auf die man ausweichen könnte, aber erst, wenn es notwendig ist. In diesem Sinne kann ich dem Gemeinderat berichten, dass ich das hohe Engagement, das man hier an den Tag legen möchte, sehr schätze. Ich kann Sie aber beruhigen, die Dinge sind voll im Laufen und werden ständig mit unseren Partnern weiterentwickelt und evaluiert. Insofern haben wir und werden wir auch in Zukunft eine gute und moderne Lehrlingsmesse haben.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Stumptner: „Vielen Dank, ich möchte jetzt niemandem irgendwelche Bemühungen absprechen oder sonst irgendetwas. Es ist nur offenbar so, dass diese Formate nicht ganz so fruchten dürften, wie man sich das vorstellt. Es ist schön und recht, wenn man die Schüler der Pflichtschulen quasi zwangsmäßig dorthin karrt und sie in irgendeinem Vereinshaus versteckt. Da kann man sich aber vorstellen, wie motiviert sie dort sind. Es ist so, wenn die Jugendlichen nicht kommen, dann muss man zu den Jugendlichen gehen. Es kann mitunter auch vorkommen, dass diese Jugendlichen vielleicht auch andere Schulformate besuchen, als dort avisiert wird. Ich bin in meiner Tätigkeit als Betriebsrat oft in Kontakt mit Lehrlingsausbildnern und vernehme nicht, dass sich die Situation verbessert. Im Gegenteil, ich werde gefragt, ob ich jemanden kenne, weil keine Lehrlinge gefunden werden können, es wird immer schlimmer. Ich glaube nicht, dass die Jugendlichen nicht geeignet wären, sondern ich glaube, dass man sie aufmerksam machen muss. Wenn man an bestehenden Formaten festhält, glaube ich nicht, dass man die Jugend darauf aufmerksam machen kann.“ Vizebürgermeisterin Hörzing lässt zuerst über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (15) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), ÖVP (11), Die Grünen (8), NEOS (3) sowie Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 2 Linzer Vorhabenliste für mehr Bürgerinformationen bei der Stadtentwicklung und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, beim Tagesordnungspunkt N 2 geht es um Linzer Vorhabenlisten für mehr Bürgerinformation bei der Stadtentwicklung. Die Linzerinnen und Linzer wollen im Bilde sein, wenn es um die Zukunft ihrer Stadt geht. In diesem Zusammenhang braucht es zeitgemäße Möglichkeiten der Information, die rasch und unkompliziert abrufbar und stets auf dem neuesten Stand sind. Die Stadt Wien bietet seit 2018 eine online abrufbare Vorhabenliste, die einen Überblick über die Stadtteilplanungen, Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren, Planungen für öffentliche Gebäude und für die Umgestaltung des öffentlichen Raums, sowie generelle Verkehrsplanungen gibt. Außerdem gibt es ergänzende Informationen zu den aktuellen Vorhaben. Auch in Linz könnte durch die Etablierung einer solchen Vorhabenliste frühzeitig über geplante Vorhaben und Beteiligungsangebote der Stadtentwicklung informiert und dadurch ein neues Kernelement für eine transparentere Linzer Stadtentwicklung geschaffen werden. Es wird daher folgender Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für die Stadtentwicklung zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, nach Vorbild der Stadt Wien, eine auf der Homepage der Stadt Linz abrufbare Vorhabenliste über aktuelle und abgeschlossene Vorhaben der Linzer Stadtentwicklung zu etablieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Haginger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir denken, dass hier mehrere Geschäftsbereiche in die Pflicht genommen werden müssen. Viele Linzerinnen und Linzer wird es auch interessieren, wo genau zum Beispiel die versprochenen 1000 Bäume gepflanzt werden sollen. Das beste Beispiel dafür ist die Kroatengasse, hier hätten sich die Bewohnerinnen und Bewohner etwas früher mehr Einsicht gewünscht. Deshalb stellen wir folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadtsenatsmitglieder werden ersucht, nach Vorbild der Stadt Wien eine auf der Homepage der Stadt Linz abrufbare Vorhabenliste über aktuelle und abgeschlossene Vorhaben der Linzer Stadtentwicklung zu etablieren.‘“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Wenn ich jetzt aufmerksam zugehört habe, glaube ich, war das der Ursprungstext, den sie noch einmal ….. Gemeinderätin Haginger: „Nein, war er nicht. Es heißt jetzt nämlich ‚Die Stadtsenatsmitglieder‘, und nicht nur ‚Das‘. Vizebürgermeisterin Hörzing: „Danke schön an alle, danke für die Präzisierung.“ Schlusswort Gemeinderat Ing. Casny: „Informationen und Transparenz auf möglichst breiter Ebene zu stellen, begrüßen wir. Darauf zielt auch unser Antrag ab, daher können wir dem Abänderungsantrag zustimmen.“ Der Abänderungsantrag der FPÖ-Fraktion wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Rosenmayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 3 Ausstiegsplan aus der fossilen Energie im Bereich der Unternehmensgruppe Linz und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben auch unter Punkt M 1 schon gehört, dass die Zeit, die Ära der fossilen Brennstoffe definitiv zu Ende geht. Es braucht klare Umsetzungsschritte und auch ein gemeinsames Anpacken, um das zu erreichen, was sich die EU, aber auch alle Staaten innerhalb der EU, schon vornehmen. Es wird definitiv nicht ganz leicht werden, in Österreich unter anderem schon 2030 einige Erfolge vorweisen zu können und bis 2040 klimaneutral zu sein. Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, dass wir uns auch in der Stadt darauf vorbereiten und wappnen, indem wir einen Schulterschluss unter den Parteien herbeiführen, um im Dialog mit der eigentlich energieerzeugenden und uns versorgenden Gruppe in Linz, mit der Linz AG, Wege zu definieren, die man dann auch politisch mittragen kann, die auch dementsprechend forciert werden, damit sich alle Bürgerinnen und Bürger in Linz daran beteiligen beziehungsweise das dann unterstützen können. Deswegen wollen wir den Bürgermeister ersuchen, dass er diesen Dialogprozess in Gang bringt. Wir wissen aus den Umwelterklärungen und Nachhaltigkeitsberichten der Linz AG, dass ein großes Bemühen vorhanden ist. Wir haben das 2018 und 2019 recherchiert. Wir sind aber durch ein Fernheizkraftwerk, das auf Gasbetrieb läuft, immer noch im Bereich der fossilen Energieträger. Wir haben eigentlich recht wenig über Biomasse, biogene Abfallanteile oder Wasserkraft bzw. andere Modelle gefunden. Das heißt, dass 83 Prozent der eingesetzten Energie in den großen Fernheizkraftwerken aus fossilen Brennstoffen stammen. Dass das nicht so bleiben kann, um CO2-Ausstoß zu reduzieren und, dass das Programm, das wir unter M 1 mehrheitlich beschlossen haben, umzusetzen ist, ist unstrittig und allen klar. Wir wollen unseren Beitrag auch dadurch dokumentieren, dass wir diesen Antrag eingebracht haben. Jeder ist dabei notwendig und auch eingeladen, wir brauchen einen Schulterschluss von allen. Daher ersuchen wir alle Parteien, jetzt schon ein Zeichen zu setzen und diesem Antrag zuzustimmen, damit wir 2030 vielleicht die Klimaziele von minus 55 Prozent bei den Treibhausgasen erfolgreich erreichen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird ersucht, dazu einen Dialog mit den im Stadtsenat vertretenen Fraktionen, mit den stadteigenen Unternehmen, insbesondere mit der Linz AG als städtischem Energieunternehmen, mit folgender Aufgabenstellung einzuleiten: Wie kann die Linz AG als städtischer Strom-, Wärme- und Gas-Lieferant aus dem Zeitalter des fossilen Energieverbrauchs langfristig aussteigen und welche Reduktion der fossilen Energie am Primärenergieeinsatz ist bis 2030 möglich?‘ Allfällige Kosten für diesen Dialogprozess sollen durch Budgetumschichtungen bedeckt werden.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Schauberger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzter Gemeinderat, geschätzte BesucherInnen, wie bereits im Antrag der ÖVP erwähnt, ist die Linz AG im Bereich der CO2-Reduzierung vorbildlich unterwegs und das, wie ich hinzufügen darf, schon seit den 90er-Jahren. Ein Blick auf die Umweltberichte der Linz AG zeigt das noch einmal deutlich. Es ist jedoch so, dass noch ganz wichtige, gesetzliche Regelungen für die Transformation Richtung erneuerbarer Energien fehlen. Sie werden wissen, dass vier Gesetze der Beschlussfassung im Parlament harren. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz für die künftige Stromerzeugung, das Bundes-Energieeffizienzgesetz und nicht zuletzt die Gesetze, die für die Wärmeversorgung von 90.000 Wohnungen in Linz maßgeblich sind, nämlich das Erneuerbare Wärmegesetz und das Erneuerbare Gasgesetz. Sobald diese Gesetze für Gas und Wärme vorliegen, ist es auch sinnvoll, entsprechende Ziele und Aktivitäten daraus abzuleiten. Daher gibt es seitens der SPÖ eine Stimmenthaltung zum gegenständlichen Antrag.“ Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr verehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich möchte Herrn Rosenmayr, Herrn Gemeinderatskollegen, beim Wort nehmen, dass jeder eingeladen ist. Wenn ich mir aber den Antragstext durchlese, dann ist eben genau das nicht gegeben. Konkret sind nur alle im Stadtsenat vertretenen Fraktionen eingeladen, sich im Gespräch zu treffen. Ich finde grundsätzlich, dass das ein wichtiges Thema ist. Ich mache mir ab und zu Sorgen, ob wir die Ziele wirklich alle erreichen und da ist natürlich jedes Gespräch, jede Diskussion, jede Maßnahme in die richtige Richtung entscheidend. Ich bin der festen Überzeugung, dass jede Fraktion, jede Partei gute Ideen hat, auch wenn sie ganz klein ist. Angesichts dessen, dass im Herbst noch mehr Parteien hier im Gemeinderat sein werden, würde ich ersuchen alle Parteien hier miteinzubeziehen und nicht nur die im Stadtsenat vertretenen Fraktionen. Ich meine, man kann einen Abänderungsantrag machen, ich bestehe aber nicht darauf. Danke.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Rosenmayr: „Dem kann ich durchaus etwas abgewinnen. In so einem Diskussions- und Dialogprozess ist natürlich jede Idee willkommen, was im Antragstext steht soll nicht ausschließend wirken. Der Bürgermeister darf gerne auch großzügig an die Sache herangehen. Wenn ich höre, dass die SPÖ schon eine Enthaltung avisiert, bin ich nicht ganz glücklich, aber das ist natürlich jedem unbenommen. Ich möchte nur auf die Pressekonferenz und die Unterlage vom 20. April verweisen, wo die SPÖ schon auch ein deutliches Signal in die Richtung setzen wollte. Dass sie dem jetzt nicht Taten folgen lässt, das enttäuscht ein wenig. Aber ich nehme Sie wiederum beim Wort, dass so einer Initiative nichts mehr im Weg steht, sobald all diese Gesetze demnächst im Parlament erfolgreich unter Dach und Fach und beschlossen worden sind.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPÖ (19) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Steiger berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 4 E-Mobilität Ladeinfrastruktur für Bewohnerinnen und Bewohner und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, E-Mobilität kann nur dann stattfinden, wenn sie auch eine entsprechende Ladeinfrastruktur vorfindet. Auch der Umstieg auf die E-Mobilität durch die Bevölkerung kann nur stattfinden, wenn breiteste Infrastruktur gegeben ist. Man hat sich bei den Treibhausgasen auf ein Minus von 55 Prozent bis 2030 geeinigt. 2030 klingt vielleicht noch weit weg, ist aber nur mehr neun Jahre entfernt. Wenn man weiß, dass auch Baumaßnahmen gesetzt werden müssen, bis es diese Ladeinfrastruktur gibt, glaube ich, dass wir hier den Turbo zünden müssen, damit wir den Linzerinnen und Linzern die entsprechende Infrastruktur anbieten können. Neben den verkehrspolitischen Zielen von Verkehrsvermeidungen durch Raum- und Stadtplanung werden wir auch mit der sanften Mobilität und dem öffentlichen Verkehr nicht das Auslangen finden, sondern wir werden massiv auf E-Mobilität umsteigen müssen, um eine Reduktion insbesondere auch bei anderen Luftschadstoffen zu erreichen. Leider fehlt die Ladeinfrastruktur großteils im öffentlichen Raum. Wenn ich mir vorstelle, dass allein in den Kurzparkzonen der Stadt täglich über 10.000 Bewohnerautos ihren Abstellplatz finden und de facto keine Möglichkeit zum Laden haben, haben wir hier einen sehr großen Handlungsbedarf. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadt Linz soll den Ausbau der fehlenden Ladeinfrastruktur für Elektro-Autos im öffentlichen Raum und durch Förderungen auch auf privaten Flächen, insbesondere im gemeinnützigen Wohnbau, vorantreiben und unterstützen, damit für einen größeren Teil der Linzer Bevölkerung der Umstieg auf Elektro-Autos möglich wird. Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder sollen gemeinsam mit privaten Anbietern und Wohnbauträgern ein Konzept dafür erarbeiten.‘ Die Bedeckung heuer anfallender allfälliger Kosten soll durch Budgetumschichtungen erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf für die sozialdemokratische Fraktion anmerken, dass wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten werden.“ Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, auch die Freiheitlichen werden sich mit mehreren Begründungen der Stimme enthalten. Einerseits baut die Linz AG speziell im geförderten Wohnbau die Lade-Infrastruktur für E-Autos sehr stark aus. Bei Neubauprojekten ist das nicht das Problem, beim Nachrüsten der entsprechenden E-Ladeinfrastruktur sind aber gewisse Bauvorschriften sehr erschwerend. Diese sollten vorher angepasst werden. Ich möchte noch daran erinnern, dass wir mit dem Land Oberösterreich gemeinsam ein Klimapaket beschlossen haben, in dem die Förderung zum Ausbau der E-Mobilität ohnehin explizit erwähnt ist. Dieser Weg sollte schon gemeinsam mit dem Land Oberösterreich gegangen werden. Was hat man im öffentlichen Gut in einem ersten Schritt umgesetzt? Drei Standorte für E-Taxis. Mein Wissensstand ist, dass nur diese E-Taxis diese drei Ladestationen verwenden dürfen. Wir haben um die 200.000 Euro an Fördergeldern für drei E-Taxis investiert. Wenn man diese E-Lade-Infrastruktur schnell ausbauen will, müsste man sich aus meiner Sicht in einem ersten Schritt noch einmal mit Herrn Landesrat Achleitner und mit Frau Stadträtin Schobesberger – das habe ich schon einmal angeregt, das wurde aber abgelehnt – zusammensetzen. Es sind auch im ersten halben Jahr 2021 nicht wesentlich viele E-Taxis dazugekommen. Man sollte diese drei Ladestationen für die Allgemeinheit freigeben, weil diese Ladestationen an durchaus nicht unattraktiven Standorten sind. Wir haben beispielsweise an der Peuerbachstraße so eine Ladestation, dort ist ein Wohngebiet und auch einige Schulen sind in der Nähe, wir haben so eine Ladestation beim Hauptbahnhof und eine Ladestation auch in der Nähe des Cineplexx-Kinos, nur werden sie nicht verwendet, weil es lediglich drei E-Taxis gibt. Das ist die Auskunft der Verantwortlichen, die diese Chips austeilen. Bevor wir jetzt damit beginnen, weitere Ladestationen auszubauen, mein Tipp: Geben wir diese Ladestationen für die Allgemeinheit frei, dann hätten wir schon drei weitere Standorte auf öffentlichem Gut.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Steiger: „Jetzt hätten wir die Möglichkeit gehabt, beim Klimaschutz zweimal eine Nagelprobe einzugehen und zweimal ein Bekenntnis abzugeben. Ich habe noch gut die Aussagen im Ohr, ,Linz soll Klimahauptstadt werden‘. Ich glaube, das war im Dezember 2019 im Zuge der Budgetdebatte – Doppelbudget. Und ich weiß noch gut, dass ich dort angemerkt habe, für die Jahre 2020 und 2021 in der Mittelfristigen Finanzplanung je eine Million Euro für die Klimaziele einzusetzen und darüber hinaus nichts mehr. Das wird nicht ganz reichen, dass wir Klimahauptstadt werden. Und heute wird das Ganze fortgesetzt. Heute wird wieder, zwar mit Lippenbekenntnissen, dem Klima das Wort geredet, aber wenn es einen konkreten Vorschlag gibt, findet dieser nicht die Zustimmung und ich bin mir nicht sicher, ob wir so gemeinsam die Klimaziele erreichen können. Ich bitte trotzdem alle um Zustimmung bzw. bedanke ich mich bei all jenen, die uns unterstützen werden.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPÖ (19) und FPÖ (15) sowie Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 5 Verkehrsberuhigung im Neustadtviertel: Raser einbremsen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Jahren machen Raser und Autoposer regelmäßig die Straßen des Linzer Neustadtviertels unsicher. Mit ihrer rücksichtslosen Fahrweise gefährden diese vorwiegend jungen Männer alle übrigen VerkehrsteilnehmerInnen und rauben AnrainerInnen den Schlaf. Wie tragisch Verkehrsunfälle, verursacht durch deutlich überhöhte Geschwindigkeit enden können, hat jenes Unglück vom 28. April gezeigt, bei dem zwei Menschen ums Leben gekommen sind. Eine Woche zuvor sind ebenfalls im Neustadtviertel zwei Kinder bei einem Unfall verletzt worden. Während auf Bundesebene Ministerin Leonore Gewessler Maßnahmen ergriffen hat, um Rasern Einhalt zu gebieten – etwa durch eine empfindliche Erhöhung der Strafen, längeren Führerscheinentzug bis hin zu einer Beschlagnahmung des Fahrzeuges – müssen nun auch auf städtischer Ebene weitere Schritte für mehr Sicherheit im Straßenverkehr erfolgen. Schließlich ist das Problem der Raser und Autoposer im Neustadtviertel durchaus bekannt. So setzt sich u.a. eine BürgerInnen-Initiative schon lange für eine Verkehrsberuhigung in den Straßen rund um den Hessenplatz ein. In letzter Zeit haben sich andere AnrainerInnen angeschlossen, sie wollen in der Nacht auch ihren Schlaf haben. So gibt es auch auf städtischer Ebene genügend Möglichkeiten, Straßen durch bauliche Maßnahmen sicherer und dadurch menschenfreundlicher zu machen. Ein wirkungsvoller Schritt wäre die Verengung der Fahrbahnen, zum Beispiel durch Begrünungen oder Verkehrsinseln, einhergehend mit der Verbreiterung von Gehsteigen oder dem Anlegen von Radwegen. Schließlich ist erwiesen, dass vor allem gut ausgebaute, breite Straßen zum Schnellfahren einladen, während auf schmäler wirkenden Straßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit eher eingehalten wird. Eine weitere wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre die Verordnung einer Tempo-30-Zone im gesamten Neustadtviertel. Denn die Weltgesundheitsorganisation fordert ein weltweit generelles Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde in geschlossenen Ortschaften. Die Begrenzung der Geschwindigkeit auf Straßen in Städten, Dörfern und Siedlungen kann Menschenleben retten und Verletzungen vermeiden. Wir brauchen sichere, gesunde, grüne und lebenswerte Städte. Straßen mit niedrigem Tempolimit gehören dazu. Jedes Jahr kommen nach Aussage 1,3 Millionen Menschen ums Leben - Hauptgrund der Straßenverkehr. Deswegen stellen wir, die Grünen-Linz, folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Verkehrsreferent Vizebürgermeister Markus Hein wird ersucht, zum Schutz der AnrainerInnen umgehend ein Bündel verkehrsberuhigender Maßnahmen im Neustadtviertel zu entwickeln und zielgerichtet an unterschiedlichen Standorten einzusetzen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich finde es richtig und wichtig, dass die Stadt gegen Raser und Autoposer aktiv wird. Bereits im Jahr 2016 haben wir als Linzer Volkspartei den damals schon zuständigen Verkehrsstadtrat Markus Hein aufgefordert, die bekannten Raserrouten dementsprechenden mit baulichen Maßnahmen und Radarkontrollen auszustatten. 2020 ist mir ein weiterer dringlicher Vorstoß hier im Haus erinnerlich, der Sofortmaßnahmen um den Hessenpark gefordert hat. Passiert ist das leider bis heute nicht und es brauchte wohl den tragischen Vorfall von Ende April, damit es noch ein gewisses Wachrütteln und eine gewisse Bereitschaft gibt, hier Maßnahmen zu setzen. Wie gesagt, höchst an der Zeit, dass reagiert wird und gegen diese Auswüchse, einer nämlich nur bestimmten kleinen Personengruppe, die hier einen ganzen Stadtteil immer wieder drangsaliert, vorgegangen wird. Wir stimmen dem Antrag jedenfalls zu. Nachdem ich vernommen habe, dass es einen Abänderungsantrag der SPÖ dazu geben soll, werden wird diesem, wenn er eingebracht wird, auch zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Sie dürften richtig gehörten haben. Das entspricht auch meinem Wissensstand.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen diesem Antrag mit bestem Wissen und Gewissen zu und auch dem Abänderungsantrag der SPÖ. Wir halten es für richtig, dass die ganze Innere Stadt und wie es hier heißt, die angrenzenden, statistischen Bezirke mit einbezogen werden, so wie es die SPÖ vorschlägt. Die Bürgerinitiative weist seit Jahren darauf hin, die BewohnerInnen sind nicht die einzigen, die darauf hinweisen, dass dort zu hohe Geschwindigkeiten gefahren werden. Wir glauben, dass der tödliche Unfall und die zu hohen Geschwindigkeiten dort im Viertel nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben. Ich glaube, es braucht diesen tödlichen Unfall oder dieses tragische Ereignis gar nicht, um das zu argumentieren, sondern es geht hier in erster Linie um die Lebensqualität, um die Nachtruhe, um das Wohlbefinden, um die Sicherheit insgesamt. Wir glauben, dass das keine Rocket Science, also keine Raketenwissenschaft ist und wir hier schön langsam ins Tun kommen sollten, um auch zu beweisen, dass wir als Stadt handlungsfähig sind, bei doch so einfachen Dingen, wie diesen. Es ist eigentlich unverständlich, warum so etwas solange dauern kann. Daher unsere Zustimmung zu diesem Antrag und dem Abänderungsantrag.“ Gemeinderat Strigl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Situation im Neustadtviertel lenkt insbesondere den Blick auf die Tatsache, dass es immer wieder Menschen gibt, die sich besonders rücksichtlos nicht an Regeln halten. Zugleich erreichen uns immer wieder Hinweise von BewohnerInnen einzelner, teils aneinandergrenzender Stadtteile, die sich andere Verkehrslenkungs- oder generell Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wünschen. Aus der Erfahrung der städtischen Verkehrspolitik ist auch bekannt, dass die Beeinflussung des Verkehrs in einem Stadtteil meist direkte Auswirkungen auf den nächsten hat. Zum Beispiel erhöht hier die Errichtung von Kurzparkzonen in einem Stadtgebiet immer den Parkdruck auch in angrenzenden Stadtteilen. Dies gilt es auch bei verkehrsberuhigenden Schritten im Neustadtviertel zu beachten, weshalb ein großräumigeres Konzept sinnvoll erscheint, das den statistischen Bezirk Innere Stadt, aber auch Teile der statistischen Bezirke Kaplanhof, Franckviertel, Bulgariplatz und Froschberg einbeziehen sollte. Daher stellt die SPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Abänderungsantrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Verkehrsreferent wird ersucht, zeitnah ein Konzept für verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Inneren Stadt und angrenzenden statistischen Bezirken zu entwickeln und zielgerecht an unterschiedlichen Standorten umzusetzen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, vorweg muss ich sagen, dass ich es nicht sehr seriös finde, diesen tragischen Unfall von Ende April als Beispiel für die Verkehrssituation im Neustadtviertel herzunehmen. Das ist äußerst unseriös, denn keine Maßnahme hätte diesen Vorfall verhindern können. Was ist passiert? Ein amtsbekannter Raser, der keinen Führerschien mehr besaß, stieg auf das Motorrad und wurde aufgrund seines Fehlverhaltens - er hat mehrere Ampeln bei Rot überfahren - von einer Polizeistreife entdeckt. Dann kam es zu diesem tragischen Unfall oder sagen wir besser Zwischenfall mit dem Scooterfahrer. Diesen Unfall als Beispiel heranzuziehen, ist wirklich nicht sehr seriös und da bin ich sehr freundlich bei der Ausdrucksweise. Herr Steiger, was Ihre Aussage zum Neustadtviertel betrifft, dass wir dem Herrn Hein gesagt haben, dass er umbauen und Radarkontrollen machen soll, da wissen Sie ganz genau, wer für die Radar- und Verkehrsüberwachung zuständig ist, das ist die Polizei. Hätten die ÖVP-Innenminister die Polizei nicht so ausgedünnt, hätte sie wahrscheinlich auch mehr Personal, um entsprechende Kontrollen durchzuführen. Erst durch Innenminister Kickl wurden zumindest 50 Planstellen aufgefüllt. Ich habe aber auch mit der Polizei darüber gesprochen, welche Vorfälle es tatsächlich in diesem Bereich gegeben hat. Bei meiner Anfragebeantwortung habe ich bereits gesagt, dass es knapp 3000 Kontrollen waren, exakt waren es 2794. 15 Prozent davon, sind mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Ich will hier niemandem die Illusion rauben, aber ich glaube nicht, dass bauliche Maßnahmen vor jenen schützen, die sich bewusst nicht an Regeln halten und das sind diese Poser. Hier gehören andere Maßstäbe angesetzt, hier gehören schmerzhafte Maßnahmen gesetzt. Das heißt, eine Strafe muss wehtun. Ich habe auch kein Problem, wenn wir ähnliche Maßnahmen, wie es Italien oder Slowenien machen, setzen. Wenn jemand beim Schnellfahren erwischt wird und ein gewisses Tempo überschritten hat, dann ist der BMW weg. Anders werden es diese Herrschaften nicht kapieren. Wir haben mit der Bürgerinitiative viele Runde Tische gehabt. Es ist nicht so, dass nur ich im Jahr 2016 beteiligt gewesen wäre, auch die Polizei war dabei und ich glaube, der halbe Stadtsenat war vertreten. Wir haben auf Wunsch der Bürgerinitiative Bodenschwellen installiert, aber auch gesagt, dass die nichts bringen werden, weil man davor abbremsen und danach wieder aufs Gas steigen wird und genau das ist eingetreten. Welche straßenpolizeilichen Maßnahmen sollten denn Ihrer Meinung nach, Herr Steiger, angewendet werden? Wir haben im Bereich der Seitenstraßen größtenteils schon 30 km/h-Beschränkungen. Die Menschen halten sich nicht daran. Laut Polizei sind es 15 Prozent und das sind die 15 Prozent, die natürlich den BewohnerInnen dort stark auffallen. Wir haben auch von der Bürgerinitiative immer wieder Beschwerden bekommen, dass beispielsweise Stopptafeln überfahren werden. Die straßenpolizeiliche Maßnahme sagt Stopp. Das Überprüfen, das wissen Sie, Herr Steiger, ist nicht Aufgabe der Stadt, dazu hat die Stadt auch keine Kompetenz, das ist Aufgabe der Polizei. Wieso kontrolliert Ihrer Meinung nach die Polizei nicht? Ich nehme an, weil immer noch sehr viele Planstellen fehlen. Die Polizei kann nicht rund um die Uhr kontrollieren. Das heißt auch nicht, dass die Polizei nichts macht. Die Polizei macht entsprechend ihrer personellen Möglichkeiten, die ihr die ÖVP-Innenminister geben, alles Menschenmögliche. Natürlich können wir sagen, wir verschmälern die Straßen. Ich denke aber nicht, dass große Umbaumaßnahmen jene vom Brechen der Regeln abhalten werden, die das auch jetzt machen. Das funktioniert aus meiner Sicht nur mit konsequentem Strafen, es muss wehtun, sonst wird man das Problem nicht in den Griff kriegen. Aber auch unsere Fraktion wird diesem Antrag zustimmen. Ich lade jede Fraktion ein, bis zum nächsten Ausschuss Vorschläge mitzubringen und dann diskutieren wir, welches Verkehrskonzept gegenüber Menschen wirksam ist, die sich bewusst nicht an Regeln halten. Es gibt das Strafgesetzbuch und es gibt gewisse Menschen, die sich auch daran nicht halten und mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen haben. Man kann auch die Regeln oder die Gesetze verschärfen. Wenn es aber einen Prozentsatz an Menschen gibt, die sich an nichts halten, wird das so nichts bringen. Ich bin gespannt, welche Vorschläge eingebracht werden. Fordern kann man sehr viel, Herr Steiger, fordern kann man jahrelang viel. Dann müssen Sie aber auch ein paar Ideen einbringen, von denen Sie sich vielleicht versprechen, dass sie auch wirken. Die Runden Tische haben, was die Verkehrsberuhigung betrifft, nicht wirklich zu einem Ergebnis geführt. Da sind Vorschläge gekommen, dass die Einbahnen umgedreht werden sollen. Da hätte ich mir den nächsten Montag gerne vorgestellt. Das wäre ein super Alptraum gewesen, wenn wir auf einmal alle korrespondierenden Einbahnen umdrehen. Da steht die Stadt, man fühlt sich sicher, weil alles steht. Aber sonst gab es keine Vorschläge von den Fraktionen auch beim Runden Tisch waren Vorschläge, von denen man sagen hätte können, dass sie eine Lösung wären, nicht en masse vorhanden. Fordern, Herr Steiger, ist zu wenig, Lösungen sind gefragt.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, Markus Hein hat als Erstes Strafen erwähnt, das klingt ein bisschen komisch für mich. Wir leben in modernen Zeiten in einer innovativen Stadt. Ich finde nicht, dass Strafen eine richtige, moderne und zukunftsorientierte Methode in unserer Stadt sind. Ich selbst wohne in diesem Bereich und seit einiger Zeit kontrolliert die Polizei sehr wohl die gesamte Bismarckstraße. Alle AnrainerInnen wissen das ganz genau. Einmal in der Woche steht die Polizei dort, aber das bedeutet nicht, dass es in der Nacht dort ruhig ist. In der Bismarckstraße, das ist im Neustadtviertel, wurden damals sechs, sieben kleine Inseln gebildet, heute haben wir zwei oder drei und die Leute können nicht in Ruhe gehen. Es gibt zig Autos und Autos, die rasen. Das wissen wir rundherum und wir können nichts machen. Alle AnrainerInnen beschweren sich über diese Situation, weil sie schön langsam unerträglich ist. So viel zum Ersten. Und zweitens stellt sich die Frage, wieso die Menschen mit ihrem Leben bezahlen sollen und wir eigentlich kein Signal setzen, das ist nicht normal. Wie sollen wir reagieren, wenn etwas geschehen ist. Ich wohne seit 30 Jahren dort und in der Humboldtstraße wurde nichts gemacht und wir haben das Jahr 2021. Es kann nicht sein, dass dort immer noch die gleiche Infrastruktur ist und immer noch dieselben Methoden angewendet werden. Wir müssen ein bisschen in die Zukunft schauen und etwas wirklich Passendes für unsere Leute machen. Zweitens, möchte ich ein großes Dankeschön an die Bürgerinitiative aussprechen, diese Menschen beschäftigen sich unermüdlich damit, wie man die Lebensqualität im Neustadtviertel verbessern kann. Wir müssen diese Leute hören, das ist auch unsere Aufgabe. Wir dürfen die Bewohner dort nicht polarisieren, sondern wir müssen sie hören und dann natürlich agieren. Ich bedanke mich herzlich für die Zustimmung, wahrscheinlich ist das ein Signal, machen wir miteinander aktive Arbeit und positiv für die Zukunft. Danke sehr.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag der SPÖ-Fraktion wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag N 6 Mehr Platz für die Menschen: Kopenhagener Modell auch in Linz umsetzen und Zahl der Parkplätze schrittweise reduzieren und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrte BesucherInnen, mit diesem Antrag thematisieren wir die Nutzung des öffentlichen Raums in der Stadt, vor allem im Stadtzentrum. Wir nehmen uns dabei die Stadt Kopenhagen zum Vorbild, da sie bekanntlich eine sehr hohe Lebensqualität aufweist und zu den fahrradfreundlichsten Städten gehört. Das ist das Ergebnis von Jahrzehnten konsequenter Verkehrs- und Stadtplanungspolitik, die versucht, den Menschen die öffentlichen Flächen soweit wie möglich zurückzugeben. Ein Mittel dafür ist unter anderem eine sukzessive Reduktion von Oberflächenparkplätzen und die Umgestaltung des öffentlichen Raumes, die damit einhergeht, wie es Kopenhagen vormacht und andere Städte auch durchführen. Die Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr könnte umgestaltet und erweitert werden und es könnte beispielsweise eine weitere Baumpflanzoffensive gestartet werden, die vor allem für die dicht versiegelte Innenstadt wichtig wäre. Als Begleitmaßnahme sollte die Stadt beispielsweise auf Quartiersgaragen setzen, anstatt weiterhin auf Oberflächenparkplätze. Damit würde man den platzraubenden ruhenden Verkehr an der Oberfläche reduzieren und wir hätten mehr Platz für die Lebensqualität der Menschen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Stadtplanung zuständige Mitglied der Stadtregierung wird ersucht, ein Konzept zur jährlichen Reduktion der Oberflächenparkplätze in der Stadt um jeweils drei Prozent auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die dadurch gewonnenen Flächen sollen in erster Linie der Pflanzung neuer Bäume sowie der Verbesserung der Radinfrastruktur und den Gehwegen zugutekommen sowie den LinzerInnen mehr Raum zum Leben geben.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Giegler: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf für die sozialdemokratische Fraktion abermals anmerken, dass wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten werden.“ Schlusswort Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Ich bitte weiterhin um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (15) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag N 7 Kinderpunkt dauerhaft einrichten und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrte BesucherInnen, in diesem Antrag geht es um den Kinderpunkt, zumindest konzeptionell. Viele von uns können sich bestimmt an den Kinderpunkt erinnern, der im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres Linz09 installiert wurde. Das war ein Aufenthaltsraum am Hauptplatz, in dem dann später das Raumschiff war, glaube ich. Der Kinderpunkt ist vom Planungsteam und von Frau Hutter, der Leiterin, als Wohlfühlort zur Entspannung von Kindern und Familien deklariert worden und das war er tatsächlich auch. Die zentralen Aspekte dieses Raumes waren, dass man einen Raum hat, in dem man sich einerseits witterungsgeschützt und andererseits ohne Konsumzwänge aufhalten konnte. Die Einrichtung konnte zum Rasten, Essen, Spielen, Wickeln und so weiter genutzt werden. Darüber hinaus konnte man sich, weil es passend und Teil des Konzeptes war, über das Kulturangebot bzw. über die Kinderkulturangebote des Kulturhauptstadtjahres informieren. Ganz wesentlich war, dass die Einrichtung zentral gelegen ist, das heißt, man hat im Zentrum sozusagen wirklich eine Oase gehabt. Soweit ich informiert bin, und damals selber auch festgestellt habe, ist die Einrichtung sehr gut angenommen worden. Als es um die Schließung gegangen ist, hat es einiges an Bedauern gegeben und es wurden auch Unterschriften für den Erhalt gesammelt. Nichtsdestotrotz wurde das Projekt nach Ende des Kulturhauptstadtjahres nicht mehr weitergeführt. Das hat natürlich zur Enttäuschung vieler NutzerInnen und auch der Projektleiterin geführt, die damals angemerkt hat, dass es verhältnismäßig weniger Kosten bedurft hätte, diese Einrichtung in Betrieb weiterzuführen. Wir finden, dass die Art dieses Projektes und die dahinterstehenden Aspekte nach wie vor, auch unabhängig von einem Kulturhauptstadtjahr, aktuell und umsetzungswürdig sind. Es trifft die Bedürfnisse vieler Menschen, vor allem jener mit Kindern. Wir ersuchen daher den Stadtsenat ein Konzept zu prüfen, wie eine dem Kinderpunkt charakteristisch ähnliche Einrichtung im Zentrum der Stadt umgesetzt werden kann. Ich bitte um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Stadtsenat wird ersucht, ein Konzept zu prüfen, das wie das 2009 erfolgreich umgesetzte Projekt ‚Kinderpunkt‘ zum Ziel hat, eine im Stadtzentrum gelegene Anlaufstelle für Familien mit Kindern bereitzustellen, die sowohl einen Raum zum konsumfreien Verweilen inklusive entsprechender Infrastruktur bietet, als auch als Informationsdrehscheibe für (Kinder)kultur dient, und diese dauerhaft einzurichten.‘ Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.“ Wortmeldung Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, nachdem es Ende 2019 schon einen ähnlich intendierten Antrag gegeben hat, bei dem es um die Nutzung von Leerstand bzw. auch die Möglichkeit Ruheräume anbieten zu können, gegangen ist, werden wir dem heutigen Antrag nicht die Zustimmung erteilen. Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag weiterverfolgt wird und nicht versandet ist, sondern aktuell Corona-bedingt keine Aktionen gesetzt werden konnten. Deshalb gibt es seitens der SPÖ eine Stimmenthaltung.“ Schlusswort Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Vielen Dank, Frau Vizebürgermeisterin, für die Ausführung, an den Antrag habe ich, offen gesagt, jetzt nicht gedacht. Nichtsdestotrotz wäre es trotzdem eine Möglichkeit zu diesem sehr konkreten Konzept, wo also konkrete Rahmenbedingungen festgehalten sind, zuzustimmen. Ich kann mich nur wiederholen, ich glaube, dass es etliche Menschen in Linz gibt, die das gut annehmen würden und es auch ein gutes Aushängeschild für die Stadt Linz wäre. Damit könnte man eine konsumfreie Möglichkeit innerhalb des Konsums zur Verfügung stellen und das auch mit Kultur zu verbinden, wie man möchte. Wie gesagt, schade, aber ich bedanke mich für die Zustimmung der Anderen, vielen Dank.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Schmid berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag N 8 ,Verkehrszeichen-Verleih‘ durch die Stadt Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Antrag geht es um einen Verkehrszeichenverleih durch die Stadt Linz. Bei Outdoor-Veranstaltungen, vor allem wenn sich diese auf öffentlichem Gut befinden, tritt schnell einmal die Situation ein, dass man einen Parkplatz oder für begrenzte Zeit eine Straße zu sperren hat. Da braucht man dann transportable Verkehrszeichen, die man sich entweder irgendwie selber besorgt, was gar nicht so einfach ist oder die Stadt stellt die Verkehrszeichen auf, was dann zu erheblichen Kosten führt. Solche Verkehrszeichen kann man auch oft im Privaten, beispielsweise bei einem Umzug oder so brauchen. Wir regen daher an, dass die Stadt einen Verkehrszeichenverleih zur Verfügung stellt. Dabei wäre es wichtig, dass es ein gestaffeltes System gibt, bei dem beispielsweise gemeinnützige Vereine Packages zur Verfügung gestellt bekommen bzw. die Verkehrszeichen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Man kann die Kosten natürlich auch aufteilen, je nachdem ob es ein Privater ist oder ob es ein gemeinnütziger Verein ist. Eine Staffelung wäre ganz einfach und sehr, sehr sinnvoll. Ich habe in der Aussendung von Herrn Stadtrat Hein gesehen, dass es so etwas bereits gibt. In dieser Variante liegen die Kosten bei sieben Euro pro Verkehrszeichen. Ich habe noch andere Informationen bekommen. Falls es das schon gäbe, wäre das schon hilfreich. Nichtsdestotrotz geht dieser Antrag weiter und ich glaube, falls es das geben würde, braucht es noch etwas Weiteres. Die Informationen sollen sehr gut auffindbar sein und es soll ein System sein, das für alle gilt, bei dem man sich darauf einstellen kann, was das dann tatsächlich kostet. Also nicht so, dass man dann noch einmal um Naturalsubventionen oder so ansuchen muss, weil das wieder ein weiterer Schritt ist. Es soll ein System sein, bei dem es ganz klar ersichtlich sein soll, für alle gleich, was es kostet, wenn man sich rechtzeitig dort anmeldet, rechtzeitig Verkehrszeichen reserviert und es zum gegebenen Zeitpunkt auch zu diesen Kosten zur Verfügung steht. Darum stellen wir folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird beauftragt, ein Konzept eines Verkehrszeichen-Verleihs durch die Stadt Linz zu entwickeln und dieses umzusetzen. Die Verleihkosten sollen gestaffelt gestaltet sein, je nach Ausrichtung der Veranstaltung/der Nutzung (nicht kommerziell, kommerziell, privat etc.).‘ Eine Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommunalen Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich bitte um Zustimmung.“ Wortmeldung Vizebürgermeister Hein: „Frau Gemeinderätin Schmid, Sie haben es schon erwähnt und ich habe diesbezüglich auch eine Aussendung gemacht, dass es so etwas schon gibt. Natürlich gibt es den Verleih nicht für Einzelpersonen, weil das die Kapazitäten und die Logistik der zuständigen Fachabteilung bei Weitem übersteigen würde. Für Vereine ist das aber sogar sehr günstig, es kostet sieben Euro pro Verkehrszeichen. Die Vereine können sie sich diese Verkehrszeichen selbst abholen oder auch anliefern lassen. Anlieferung und Abholung liegen, wenn ich es richtig im Kopf habe, bei 30 Euro. Ich denke, das ist ein durchaus sehr günstiges Angebot. Unsere Fraktion wird sich aufgrund der zu erwartenden Aufwände für die Stadt Linz der Stimme enthalten, denn wie gesagt, für Vereine gibt es diesen Verleih bereits.“ Schlusswort Gemeinderätin Schmid: „Falls es das schon gibt, wäre es auf alle Fälle sinnvoll, dass man die Informationen darüber irgendwie und irgendwo kundtut, damit man sich relativ schnell und zügig informieren kann. Was heißt das jetzt, sieben Euro pro Tag, pro irgendwie oder so? Es wäre gut, das transparent zu machen, wenn man schon so etwas hat. Und wie gesagt, mein Antrag geht noch weiter und ich glaube, dass es sinnvoll ist, solche Packages durch die Stadt anzubieten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (15) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Lackner berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 9 Linzer Stadtteilfeste fördern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, liebe Besucher, die Bürgerinitiative ‚Lebenswerter Hessenplatz‘ ist heute omnipräsent und auch bei mir kommt sie im Antrag wieder vor. Die Bürgerinitiative ‚Lebenswerter Hessenplatz‘, aber auch ‚Rettet den Andreas-Hofer-Park‘ und die Initiative ‚Domviertel‘ haben in den letzten Jahren gezeigt, wie wichtig Stadtteilarbeit ist. Die Veranstaltungen und Feste in den Parkanlagen, zu denen die Bürgerinitiativen eingeladen haben, waren überaus erfolgreich und im Stadtteil immer sehr willkommen. Die Corona-Pandemie hat diese Veranstaltungen leider etwas begrenzt und hat auch wie mit einem Brennglas aufgezeigt, wie wichtig der persönliche Austausch in der Nachbarschaft und im Grätzl ist. Wir sind soziale Wesen, wir brauchen diesen Austausch miteinander. Als Gemeinschaft brauchen wir das Dorf in der Stadt, um einander kennen zu lernen und einander zu unterstützen. Das leisten Stadtteilfeste ideal. Wir alle feiern gerne, nehmen die Gelegenheiten wahr, um gemeinsam zu essen, zu trinken, zu sprechen, zu tanzen und zu spielen. Das Ausrichten derartiger Veranstaltungen ist aber auch mit einem Aufwand und mit Kosten verbunden. Ich weiß, dass es gerade für kleine Vereine sehr schwierig ist, diese Veranstaltungen auszurichten und mit einer gewissen Regelmäßigkeit, damit sie sich im Stadtteil institutionalisieren, über die Bühne zu bringen. Die Stadt Linz könnte ein aktivierendes Zeichen setzen, indem Stadtteilfeste mit einem kleinen Budget gezielt gefördert werden. Im Sozialprogramm der Stadt Linz ist zwar eine Unterstützung von Stadtteilaktivitäten enthalten, aber dezidiert Stadtteilfeste zu fördern, habe ich nicht gefunden. Die Förderung von Stadtteilfesten kann vieles bewirken, das Kennenlernen der Nachbarinnen und Nachbarn im Viertel, aber auch ein Austausch von Kulturen und Nachbarschaftshilfe. Das war gerade in Corona-Zeiten für viele BewohnerInnen in den Stadtteilen sehr, sehr wichtig und hilfreich. Es entwickeln sich neue Netzwerke und die Menschen nehmen auch aktiver an der Gestaltung ihres Wohnumfeldes teil, wenn es Außenräume gibt, wo Feste stattfinden und wo man sich austauschen und sich mit seinem Umfeld auseinandersetzen kann. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Um die Stärkung des Miteinanders in den Stadtteilen besser zu entwickeln, richtet Linz eine Förderung für Stadtteilfeste im Ressort für Soziales und/ oder Kultur ein. Diese Unterstützung wird auch gezielt beworben.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Hahn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Frau Kollegin Lackner, bei Ihrem Antrag schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Das erste ist das meiner beruflichen Natur. Ich bin Bezirksgeschäftsführerin der SPÖ-Linz und ich müsste eigentlich juchzend zustimmen, weil die SPÖ-Linz - jetzt zwar pandemiebedingt nicht - im Jahreskreis sehr viele Veranstaltungen organisiert. Sie würde von so einer Förderung auch übermäßig profitieren. Ich entscheide heute nicht als Geschäftsführerin, sondern ich entscheide heute als Gemeinderätin und sehe bei diesem Antrag mehrere Schwierigkeiten. Ich möchte auch gleich vorausschicken, dass die Stadt Linz eine große Förderungskultur hat und sehr viele Vereine und Initiativen fördert. In diesen Förderungsverträgen ist teilweise sogar explizit festgehalten, dass diese Vereine zum Stadtteilleben und zum kulturellen Leben und gesellschaftlichen Leben in den Stadtteilen beitragen. Insofern ist hier schon einiges abgedeckt, natürlich auch die Parteien, das heißt, es würde teilweise zu Doppelförderungen kommen. Sie führen in Ihrer Antragsbegründung auch Bürgerinitiativen an; das sehe ich ein bisschen als systemisches Problem, weil ich mir denke, dass Bürgerinitiativen eigentlich zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse sind, die Interessen vertreten. Ich stelle mir die Frage, die ich hier unbeantwortet lassen möchte, die kann sich jedes Gemeinderatsmitglied selbst beantworten, ob wir hier als Gemeinderat gewisse Interessen sozusagen mitfördern, wenn man das macht. Ich will nicht gegen Bürgerinitiativen argumentieren, aber ich sehe ein systemisches Problem. Als erfahrene Veranstalterin weiß ich, dass die Stadt, die Verwaltung der Stadt Ermöglichungskultur lebt. Wenn man ansucht, dann wird so gut wie alles, was wirklich möglich ist, im Rahmen möglich gemacht. Es gibt Naturalsubventionen, das heißt, jeder Verein, jede Initiative, jede Einzelperson kann Unterstützung bekommen. Jetzt bin ich wieder in der Rolle als Bezirksgeschäftsführerin der SPÖ. Ja, es stimmt, ein Fest kostet Geld und bei einer Planung entscheidet man sich, wie viel man dafür ausgeben möchte oder bereitstellt. Es gibt aber natürlich die Möglichkeit, dass man für Speisen und Getränke einen kleinen Betrag verlangt und damit die Kosten abdeckt. Auch diese Möglichkeit gibt es. So ist es möglich, dass kleine Initiativen für den Stadtteil Aktivitäten machen. Darum mehrere Gründe, warum die SPÖ-Fraktion hier nicht zustimmen wird.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Ich möchte mich hier zu Wort melden, was den Kulturbereich betrifft. Ich möchte bestätigen, was Frau Hahn gesagt hat. Wir fördern gerne ein Rahmenprogramm, ein Programm, das Vereine oder Veranstalter bei uns einreichen. Ich möchte auch dazu aufrufen. Jeder kann bei uns, bei der LinzKultur ansuchen. Jeder Verein, jeder Veranstalter, seien es Musikaufführungen, Lesungen, Ausstellungen, was auch immer, Brauchtumsaktivitäten, also auch was Brauchtumsveranstaltungen betrifft, bitte einfach bei uns ansuchen, wir prüfen das immer individuell. Wir sind da wirklich sehr niederschwellig unterwegs und handhaben das auch so. Also hier keine Hemmschwellen haben und ansuchen. Zusätzlich haben wir noch den ‚Kultur/Viertler‘, das ist ein eigenes Sonderförderprogramm für genau diese Stadtteilaktivitäten, der mit 10.000 Euro dotiert ist. Dafür gibt es eine Jury, die die Aktivitäten bewertet. Außerdem gibt es noch die ‚Stadt der Vielfalt‘, Stadträtin Fechter und ich sind da gemeinsam immer sehr stark initiativ unterwegs für die Stärkung des Zusammenlebens in unseren Stadtteilen. Bitte hier gerne einreichen. Danke dafür. Wir enthalten uns bei diesem Antrag, weil es diese Förderungen gibt. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lackner: „Ich bedanke mich für die ausführlichen Schilderungen dessen, was es gibt, zum Teil sind sie mir bekannt. Wenn ich jetzt in der Rolle einer ehemaligen Obfrau einer Bürgerinitiative spreche, so ist die Niederschwelligkeit und die Zuordnung zu diesen Kulturförderungen für kleine Vereine oder für kleine Initiativen nicht so einfach. Mir geht es in meinem Antrag darum, ganz klar die Stadtteilfeste zu fördern. Vielleicht kann man aber die anderen Initiativen ein wenig stärker noch in diese Richtung bewerben und den Bürgerinitiativen, Vereinen und den Stadtteilaktiven noch stärker ans Herz legen, wirklich Stadtteilfeste, Parkfeste oder Anrainerfeste, wie auch immer, zu machen, um dieses Gemeinsame noch etwas zu aktivieren. Ich ersuche trotzdem um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, NEOS, berichtet über den von ihr und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, gemeinsam eingebrachten Antrag N 10 Stadtschreiber/Stadtschreiberin für Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucher, der erste Antrag ist ein gemeinsamer Antrag von Frau Mag.a Grünn und mir. Dabei geht es um ein Literaturstipendium für StadtschreiberIn, das die kulturelle Vielfalt in Linz bereichern soll. Frau Mag.a Grünn hat ein unheimliches Gedächtnis und hat gewusst, dass es so etwas in Linz schon gegeben hat, und zwar Ende der 1980iger-Jahre. Damals gab es den Literaturwettbewerb ,Linzer Geschichtenschreiber‘, der im Rahmen des ‚Max von der Grün-Preis – Literatur zur Arbeitswelt‘ ausgeschrieben wurde. An diese Tradition würden wir jetzt gerne wieder anknüpfen und die kulturelle Vielfalt in Linz um diese Art von Stadtschreiberstipendium bereichern. In diesem Bereich gibt es national und international sehr viele Beispiele und Vorbilder in verschiedenen Städte oder auch Regionen. Beispielsweise gibt es einen Münchner Turmschreiber oder auch einen Seeschreiber, den gibt es zwar jetzt meines Wissens nicht mehr, aber am Wolfgangsee gab es das. Auch Graz ist mustergültig unterwegs und hat immer Autoren aus Europa eingeladen. Der Preis wird vom Kulturressort der Stadt Graz ausgeschrieben und das bedeutet immer ein Jahr in der Kulturstadt Graz zu leben und zu arbeiten und individuell in das kulturelle Geschehen der Stadt Graz einzutauchen. Kommen wir dann ein bisschen mehr in die Nähe, auch Wels hat soeben den siebten Stadtschreiber gefunden und Steyr hat heuer erstmalig wieder einen Stadtschreiber, der sich im Rahmen eines siebenmonatigen Stipendiums literarisch mit der Steyrer Sozial- und Wirtschaftsgeschichte auseinandersetzen wird. Worum geht es hier eigentlich auch? Es geht um einen Perspektivenwechsel, der eine große Chance und ein großer Gewinn ist, auch für die Stadt Linz wäre ein Stadtschreiber oder eine Stadtschreiberin eine Bereicherung. Man könnte so gerade auch in der aktuellen Zeit interessante Einblicke in das Stadtleben bekommen und die Kulturszene bereichern. Der kulturelle Austausch würde gefördert, eine Interaktion mit der Literaturszene vor Ort wäre bereichernd. Es geht also auch darum, die Begegnungen und Eindrücke über Linz zu Papier zu bringen und eine neue Sicht zu vermitteln und natürlich wäre es auch eine wesentliche Bereicherung für die Autorinnen und Autoren selbst. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Stadträtin für Kultur wird ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Stellen im Magistrat ein Konzept für die Einführung eines Literaturstipendiums eines Stadtschreibers/einer Stadtschreiberin auszuarbeiten. Das ausgearbeitete Konzept inklusive der Richtlinien für das Literaturstipendium eines Stadtschreibers beziehungsweise einer Stadtschreiberin, soll dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ Wortmeldung Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich darf für die SPÖ festhalten, dass wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten werden.“ Schlusswort Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich würde mich sehr freuen, wenn alle drei Statutarstädte jetzt auch einen Stadtschreiber oder Stadtschreiberin als kulturelle Vielfalt hätten. Ich ersuche noch einmal um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (15) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, NEOS, berichtet über den von ihr und durch Gemeinderat Mag. Langer, MA, Die Grünen, unterstützen eingebrachten Antrag N 11 Europastunde im Linzer Gemeinderat und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, einmal einen Dank an Helge Langer und an Die Grünen für die Unterstützung dieses Gemeinderatsantrages. Im Konkreten geht es darum, dass es zukünftig einen kooperativen Austausch zwischen der Stadt Linz und dem EU-Parlament geben soll und dass das forciert werden soll. Das Statement ‚Europa sind wir alle‘ ist oft gebräuchlich und wir alle sind auch dazu aufgerufen, aktiv mitzugestalten. Das betrifft natürlich uns alle, die wir politisch aktiv sind, auch hier im Gemeinderat Linz. Jede Fraktion und jede Partei stellt auch einen Europagemeinderat, eine Europagemeinderätin. Ich denke, gerade das im Antrag umfasste Modell, in das diese auch eingebunden werden könnten, wäre eine großartige Bereicherung. Der kooperative Austausch zwischen den Städten bzw. der Stadt Linz und dem Europäischen Parlament ist wichtig, denn nur so kann auch konstruktiv an gemeinsamen Ideen gearbeitet werden. Das soll mit Hilfe der Europastunde, die im Linzer Gemeinderat abgehalten wird, geschehen. Die notwendigen Voraussetzungen sollen geschaffen werden und ein Rederecht für österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments implementiert werden. Seit 2015 haben die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments bei Beratungen zu EU-Themen im Nationalrat und auch im Bundesrat ein Rederecht. Viele Länderparlamente sehen das Rederecht für EU-Abgeordnete ebenfalls vor. Das soll auch in Linz umgesetzt werden, denn die europäische Politik hat direkte Auswirkungen auf die Menschen, die in Linz leben, auf die Linzer Bevölkerung. Mit einer Europastunde könnten die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger aufgezeigt und vor allem auch diskutiert und den Menschen nähergebracht werden. Innsbruck hat dies bereits eingeführt und ist damit die erste Stadt, die das bereits seit 2015 umgesetzt hat. Es ist ein Bekenntnis zu mehr Gemeinsamkeit, zu gelebter Transparenz, zu einem wertschätzenden Dialog und einer engen Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ideen und den lokalen politischen Akteuren. Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied im Stadtsenat wird ersucht, die Einführung einer Linzer Europastunde im Gemeinderat und die Implementierung des Rederechts für Österreichische Mitglieder des europäischen Parlaments (MEP) im Linzer Gemeinderat zu prüfen. Mit den zuständigen Stellen des Linzer Magistrats soll ein Konzept erarbeitet werden, das dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderat Leidenmühler: „Wir enthalten uns bei diesem Antrag der Stimme.“ Schlusswort Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Wie bereits gesagt, ich denke, das wäre ein klares Zeichen und ein klares proeuropäisches Commitment. Ich bin selber auch Europagemeinderätin und wir sind in dieser Funktion als Europagemeinderätin oder Europagemeinderat auch immer aufgerufen, Verbesserungen oder Anregung umzusetzen. Das wäre eine schöne Umsetzung, wo die Idee von Europa auch hier im Gemeinderat gelebt und umgesetzt wird. Wir haben als Europagemeinderätinnen und –gemeinderäte eine Funktion, die wir wahrnehmen können. Wir können die Dinge dann auch vorbereiten, aufbereiten, gestalten oder wie auch immer. Ich ersuche also noch einmal um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (15), ÖVP (11) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von ihr und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, gemeinsam eingebrachten Antrag N 12 Weiterentwicklung der Gender Budgeting-Strategie der Stadt Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen, liebe Besucher, ich muss ehrlich sagen, das ist für mich ein sehr emotionaler Antrag. Gerlinde Grünn und ich, haben ihn gemeinsam eingereicht. Es ist ein Thema, das mich persönlich schon sehr lange verfolgt. Ich denke nicht, dass sich viele erinnern, aber ich habe meine erste Budgetrede hier im Gemeinderat zu diesem Thema gehalten. Ich habe damals noch geglaubt, dass Gender-Budgeting hier oder in Teilbereichen umgesetzt wird, weil es auch immer im Voranschlag steht. Mittlerweile bin in dieser Position ein bisschen geläutert. Ich habe glücklicherweise einen Großvater, der bereits 96 Jahre alt ist und als ich ihn am Samstag besucht habe, hat er mir ein bisschen von früher erzählt. Er hat gesagt, dass die Frauen früher Großartiges geleistet haben und in der Gesellschaft, in der Politik dafür überall so schlecht behandelt worden sind. Er hat immer einen sehr guten Humor und hat zu mir gesagt, dass er sich fürchtet, dass wir Frauen das einmal zurückbezahlen werden und dass das bald umgekehrt wird. Da habe ich ihm leider sagen müssen, dass er sich keine Sorgen zu machen braucht, weil auch ich nicht mehr erleben werde, dass, das einmal umgekehrt sein würde. Wir haben heute schon Anträge gehabt, die zum Teil in diese Richtung gehen. Wir haben einen Antrag betreffend die Bennung der neuen Brücke nach einer Frau gehabt. Es geht um ein Symbol, um ein großes Symbol und das ist ein Commitment dafür, wie ich zu Feminismus und zu Frauenpolitik stehe. Wir haben heute im Sozialbereich etwas Großes beschlossen und auch da geht es darum, dass gerade die Frauen in diesem Bereich stark betroffen sind und natürlich auch davon profitieren. Und dann kommen wir heute zu diesem großen Thema Gender-Budgeting, das hier natürlich in allen Teilbereichen eine große Rolle spielt. Dabei geht es um den Finanzkuchen und in diesem Fall geht es konkret um den Finanzkuchen der Stadt Linz, den sie zu verteilen hat. Die große zentrale Frage ist, wie dieser verteilt wird. Wie beeinflusst diese Verteilung die tatsächliche Gleichstellung zwischen Frauen und Männern. Das ist die große zentrale Frage. Papier ist grundsätzlich geduldig und wenn man schaut, wäre Linz Vorreiterin. Ich war überrascht, dass die Implementierung von Gender-Budgeting bereits 2007 beschlossen worden ist. Da waren wir als Vorreiter unterwegs und viel schneller, als viele andere Städte und Institutionen. Aber warum geht es eigentlich? Es ist kein Extra-Budget, sondern es geht darum, dass das Budget um Geschlechterperspektive erweitert wird. In Linz passiert das beispielsweise im Bereich der Kunst und Kultur schon vorbildlich, in vielen anderen Bereichen aber nicht und das, obwohl es bereits 2007 das Bekenntnis dazu gegeben hat und zehn Jahre später auch eine Projektgruppe zur Implementierung von Gender-Budgeting im Förderwesen eingerichtet wurde. Gender-Budgeting geht aber über das Förderwesen hinaus und umfasst alle Lebensbereiche von Frauen und Männern. Dafür bedarf es einer ernsthaften Auseinandersetzung und Evaluierung in allen Bereichen auf der gesamten Budgetebene. Hinsichtlich der Wirkung der gesetzlichen Maßnahmen kann auch nur dann die tatsächliche Gleichstellung erreicht werden. Gender-Budgeting ist kein freiwilliges Projekt und ist sogar in der Verfassung verankert und mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten. Dort steht konkret, dass Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben haben. Das bedeutet, dass die Budgets von Bund, Ländern und Gemeinden auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer analysiert und entsprechend den Gleichstellungszielen verändert werden. Es zählt dabei nur eines, nämlich die vorhandenen Mittel so gerecht als möglich einzusetzen, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushalt zu erreichen. Wie sieht das jetzt konkret in Linz aus, wie ist hier Gender-Budgeting umgesetzt, auf welchen Ebenen ist es verankert? Obwohl es dieses Bekenntnis gibt, ist bei der Umsetzung – ich glaube, darum geht es – unbedingt eine Weiterentwicklung notwendig, denn Gender-Budgeting bedeutet auch eine in Zahlen gegossene Gesellschaftspolitik und ein klares Spiegelbild der gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schwerpunktsetzungen der Stadt Linz zu haben. Daran kann man ablesen, wie Frauen und Männer gleichermaßen von den Gütern, Ressourcen und Chancen der Gesellschaft auch profitieren. Meiner Meinung nach hat Linz hier noch viel zu tun, es müssen die begonnenen Umsetzungsschritte noch strategisch weiterentwickelt und auch umgesetzt werden. Damit es ein bisschen konkreter wird - manche können sich darunter vielleicht nichts vorstellen, denn es ist trotzdem ein bisschen eine schwierige Materie –, welche Maßnahmen sind das konkret bzw. wo spiegelt sich Gender-Budgeting überall ab? Gender-Budgeting hat zum Beispiel auch Auswirkungen bei der Verkehrs- und Mobilitätsplanung, indem man berücksichtigt, welche Verkehrswege und Verkehrsmittel von Frauen bevorzugt benützt werden und welche von Männern. Es kann darum gehen, dass man darüber diskutiert, welche Streckennetze von Autobussen forciert werden, wie die bessere Erreichbarkeit von Haltestellen umgesetzt werden kann oder wie sich die Intervalle besser abstimmen lassen. Dazu hat beispielsweise die Gender-Budgeting-Analyse im Bezirk Wien-Meidling schon gute Pilotarbeit geleistet, sie machen das seit 2005. Je nachdem, welche Fortbewegungsart durch gezielte Maßnahmen unterstützt wird, kommen demnach entweder mehr die Frauen zum Zug oder mehr die Männer. Interessant ist, dass, zum Beispiel Ausgaben für FußgängerInnen, zu Gunsten der Frauen gehen, Ausgaben für den motorisierten Individualverkehr allerdings den Männern zu Gute kommen, konkret 59 Prozent der Männer. Das wäre nur ein konkretes Beispiel. Ich werde noch einmal Artikel 13, Absatz 3 des Bundesverfassungsgesetzes - Gender-Budgeting ist grundsätzlich eine gesetzliche Verpflichtung im Verfassungsrang – vorlesen: ‚Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.‘ Das ist die Gesetzeslage und genau das soll auch in Linz umgesetzt werden. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat spricht sich für die Weiterentwicklung und die vollständige gesetzliche Umsetzung der Gender Budgeting-Strategie in allen Magistratsabteilungen auf allen Ebenen und in allen Phasen des Budgetprozesses (Planung, Umsetzung, Kontrolle, Evaluierung) aus. Im Finanzausschuss und im Ausschuss für Frauen soll über den Projektfortschritt laufend berichtet werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrte Gemeinderäte, ich darf nur kurz mitteilen, dass uns wir Freiheitlichen bei diesem Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten werden. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (15) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 13 Prüfung des Projekts am Nestle-Areal durch den Gestaltungsbeirat und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Nestle-Areal und die Entwicklung, die dort in den letzten Wochen medial präsentiert wurde. Das waren – zugegeben – tolle Bilder und auch ein toller englischer Name. Wir alle hier wissen, dass es davor von der Stadt eine städtebauliche Kommission gab, welche die Ziele festgelegt hat, unter anderem ‚kein Wohnen‘ und das ist gut. Wie es jedoch zu diesem Entwurf und diesem Projekt gekommen ist und die Hintergründe dazu, wer daran gearbeitet hat, das ist alles weitgehend intransparent. Es gab keine Präsentation der Pläne, keine Einbindung der Bevölkerung und auch kein offenes oder transparentes, klar geregeltes Architekturwettbewerbsverfahren. Linz hat sehr, sehr klare Regeln, was das betrifft: Entweder gibt es einen Wettbewerb, dann kann das Projekt sozusagen so entwickelt werden und in die Einreichung gehen oder es gibt den Gestaltungsbeirat. Da es aber weder das eine noch das andere gab – ich glaube, das ist sehr eindeutig –, zielt dieser Antrag darauf ab, dieses Projekt, das bisher nur medial mit schönen Renderings und einem gut klingenden Namen präsentiert wurde, in den Beirat für Stadtgestaltung hineinzubringen und dort prüfen zu lassen. Das ist insofern nicht nur für die Bevölkerung wichtig, sondern – zumindest habe ich das Bedürfnis – haben es der Gemeinderat und die Gemeinderatsmitglieder verdient, als zusätzliche Entscheidungsgrundlage die Beurteilung des Gestaltungsbeirates zu bekommen. Der Gemeinderat beschließe: „Das kürzlich medial mit Bildern präsentierte Projekt am ehemaligen Nestle-Areal ist so rasch als möglich dem Linzer Beirat für Stadtgestaltung zuzuweisen und dort zu behandeln. Die Ergebnisse sind im Ausschuss für Infrastruktur zu kommunizieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich appelliere bei diesem Antrag auf Zustimmung.“ Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir werden diesem Antrag zustimmen, denn dieses Entwicklungsprojekt im Nestle-Areal ist genauso ein Beispiel dafür, dass wir in der Stadt Linz klare Leitlinien für Entwicklungsprojekte benötigen. Es braucht immer die Einbindung von BürgerInnen und klare Regeln, wie wir mit solchen Projekten in der Stadt umgehen. Da ist eine Begutachtung im Gestaltungsbeirat das Mindeste, was gemacht werden sollte. Es sollte aber eigentlich ein viel breiteres Procedere gewählt werden. Vielen Dank.“ Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich bin über diesen Antrag jetzt ein bisschen überrascht, weil wir gerade bei diesem Areal alle Mittel, Möglichkeiten und Methoden angewendet haben, die der Stadt zur Verfügung stehen. Wir haben vorher die städtebauliche Kommission über dieses Gebiet schauen lassen und dann dem Projektanten ganz klare städtebauliche Vorgaben vorgeschrieben. Danach hat es ein mit der Stadt akkordiertes kooperatives Planungsverfahren gegeben, an dem auch ein Mitglied des Gestaltungsbeirates teilgenommen hat, so wie es die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates vorsieht. Du hast vielleicht noch die alte Version gelesen, wir haben vor ein, zwei Jahren eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Wir haben die Möglichkeit, einen Gestaltungsbeirat zu konsultieren, wir haben die Möglichkeit, einen mit der Stadt akkordierten Wettbewerb durchzuführen und wir haben auch die Möglichkeit, ein kooperatives Verfahren, das ebenfalls mit der Stadt akkordiert sein muss, abzuhalten oder durchzuführen. Aufgrund der Komplexität haben wir uns dazu entschlossen, hier ein kooperatives Planungsverfahren durchzuführen, weil nur eine iterative Entwicklung diese Komplexität überhaupt möglich gemacht hat. Ich gehe aber jede Wette ein, Lorenz, dass du, wenn dieses Projekt aus dem Gestaltungsbeirat gekommen wäre, als Erstes gleich argumentiert hättest, dass der Gestaltungsbeirat gar nicht geeignet wäre, so ein Projekt zu beurteilen. Das haben wir alles schon gehabt. Ich erinnere dich an den Bruckner-Tower, da warst du der erste, der gesagt hat, dass der Gestaltungsbeirat gar nicht geeignet wäre, so ein komplexes Projekt zu machen. Dann wurde der Weg des Wettbewerbes gewählt und mittlerweile können wir den Bruckner-Tower in Natur anschauen. Ob er gefällt oder nicht ist Ansichtssache. Ich habe mich gefragt, ob man dafür wirklich einen Wettbewerb gebraucht hat, aber gut, Geschmäcker sind verschieden. Hier haben wir mit den eingeladenen Stakeholdern ein Planungsverfahren gewählt, das sich über viele, viele Monate gezogen hat. Auch internationale Größen an Architekten wurden eingeladen, da ist nichts im stillen Kämmerlein gemacht worden, das war für die Stadt sehr transparent, genauso wie jedes andere kooperative Planungsverfahren, das wir bis jetzt durchgeführt haben. Dass wir bis jetzt noch keine öffentliche Ausstellung machen haben können, ist den Covid-Bestimmungen geschuldet. Das war ein Workshop-Verfahren, es ist an einem Projekt gearbeitet worden und nicht an vielen unterschiedlichen Einreichungen, wie man es vielleicht von Wettbewerben gewohnt ist. Was wäre die Konsequenz eines Wettbewerbes gewesen? Da hätten wir vielleicht drei, vier Projekte gehabt, für eines hätten wir uns entscheiden müssen und jedes hätte Kompromisse nach sich gezogen. Bei diesem kooperativen Planungsverfahren, das ein iteratives Verfahren ist, haben wir das ständig verfeinert. Die Stadt war sehr stark eingebunden und es sind auch alle Vorgaben, die die städtebauliche Kommission ausgesprochen hat, eingehalten worden. Wir würden uns jetzt als sehr unzuverlässiger Partner positionieren, wenn wir jetzt sagen würden, wir nehmen den Gestaltungsbeirat. Wir müssten sagen, ihr habt alles eingehalten, was die städtebauliche Kommission euch vorgegeben hat, ihr habt keinen Wettbewerb gemacht, sondern ein kooperatives Planungsverfahren, weil die Stadt gesagt hat, das ist zu komplex für den Gestaltungsbeirat und für einen Wettbewerb und ihr müsst das Ganze mit der Stadt akkordieren. Ein Vertreter des Gestaltungsbeirates, Bernd Vlay war Mitglied in dieser Jury. Mittlerweile ist er durch das Rotationsverfahren nicht mehr aktives Mitglied, aber zum damaligen Zeitpunkt, als das kooperative Planungsverfahren gestartet hat, war er noch aktiv. Und da sollen wir jetzt sagen, ihr habt euch zwar an alles gehalten, aber es tut mir leid, das war nichts, fangen wir nochmal von vorne an. Jetzt nehmen wir den Gestaltungsbeirat und vielleicht passt dann die Lösung dem einen oder anderen besser. Ich habe keine Ahnung, das wissen wir nicht, vielleicht könnte dann aber jemand sagen, dass der Gestaltungsbeirat so etwas gar nicht beurteilen kann, weil das viel zu komplex ist. Das Areal hat ungefähr 17.000 Quadratmeter, nach der Errichtung dieses Projektes wird der Bevölkerung ein riesengroßer Park mit 5000 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Dieser Park befindet sich auf gewachsenem Boden, da ist keine Tiefgarage darunter, da ist gar nichts. Das ist abgestimmt mit der Österreichischen Bundesbahn, mit der Stadtbahn, mit den Nachbargrundstücken der Real Treuhand, auf dem der Franck-Kontor entstehen wird. Es ist alles akkordiert und jetzt sollten wir auf einmal sagen, ihr habt eigentlich alles gemacht, was wir euch gesagt haben, aber jetzt schicken wir noch einmal den Gestaltungsbeirat. Dafür bin ich nicht zu haben, weil das schlichtweg unfair ist. Ich bin wirklich überzeugt, dass das ein tolles Projekt wird und es einen riesen Mehrwert für die Stadt haben wird, ähnlich wie es einmal die Tabakfabrik sein wird, wenn sie fertig ausgebaut wird, ähnlich wie die Post-City, das wird auch das nächste Areal sein. Deswegen werden wir bei diesem Antrag sogar dagegen stimmen.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Potočnik: „Danke, das war eine sehr launische Antwort, Markus, man hat fast den Eindruck gewinnen können, dass du Teil des Projektteams bist, aber ich weiß, dass du das natürlich nicht bist. Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll, das war ein bisschen Kraut und Rüben durcheinander. Zum Beispiel hat beim Bruckner-Tower der Gestaltungsbeirat selbst gesagt, dass er nicht das richtige Instrument ist, sondern dass es hier um Städtebau geht und eigentlich ein Wettbewerb beziehungsweise ein städtebauliches Verfahren nötig wäre. Begründet wurde das unter anderem damit, dass die Qualität der Beiträge am Anfang nicht gereicht hat. Wenn ein Mitglied des Gestaltungsbeirates im kooperativen Verfahren anwesend war, ersetzt das den Gestaltungsbeirat nicht. Abgesehen davon ist alles total widersprüchlich, wenn ich deinen Argumentationen folge. Warum ist dann der Quadrill-Tower in den Gestaltungsbeirat gekommen, das ist in Wirklichkeit genau das Gleiche. Da gab es im Hintergrund auch verschiedene Verfahren, es gab ein Bieterverfahren und dann ist das Projekt im Gestaltungsbeirat gelandet. Abgesehen davon, ist der Gestaltungsbeirat nicht der Feind eines Projekts, ich spreche überhaupt nicht gegen dieses Projekt, vielmehr ist der Gestaltungsbeirat im architektonischen Bereich, im Bereich der Stadtgestaltung der letzte Schliff. Die städtebauliche Kommission - das weißt du noch viel besser, als ich - ist dazu da, um die städtebaulichen Fragestellungen überhaupt einmal in den Raum zu stellen und die Rahmenbedingungen zu klären. Das heißt, das sind zwei komplett verschiedene Sachen und verschiedene Maßstäbe. Es wäre eine logische Folge, dass der Gestaltungsbeirat jetzt nach der städtebaulichen Kommission kommt, um die Stadtgestalt, dazu ist er da, zu prüfen. Wie du weißt, verteidige ich den Gestaltungsbeirat seit Jahren. Ich finde, dass er sehr, sehr gute Arbeit macht -ich habe über den Gestaltungsbeirat noch nie schlecht geredet - das hängt teilweise vom Vorsitz ab, aber in Summe arbeitet er sehr gut. Die Schwäche ist eher, welches Projekt dort hineinkommt und welches nicht. Das wissen wir zwei auch. Ich bin eigentlich schockiert, dass dieses so wichtige und große Projekt ohne Bürgerbeteiligung stattfindet und sich die Stadtregierung und in dem Fall du, der zuständige Referent, offensichtlich so wehrt, dass das dort noch den Feinschliff oder eine letzte Qualitätssicherung bekommt. Das ist in meinen Augen das normalste der Welt und ich denke, das kann man fordern und das ist in Wirklichkeit selbstverständlich. Ich bin wirklich schockiert, dass dieses Projekt einfach so durchgewinkt wird. Ich meine das jetzt ein bisschen überspitzt, weil es die städtebauliche Kommission zwar gab, es aber nicht noch den Schliff, den Feinschliff des Beirats für Stadtgestaltung bekommt. Und noch einmal, Linz leidet nach wie vor darunter, dass es keine klaren Regeln gibt. Also in diesem Fall - da reden wir noch einmal unter vier Augen - fehlt das architektonische Prüfgremium, die städtebauliche Kommission, auch wenn da jemand dabei war, reicht ganz sicher nicht. Ich bitte um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19) und ÖVP (11) sowie mit Gegenstimme der FPÖ-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 14 Verkauf des Kiosks im Franckviertel, gekoppelt an qualitative Kriterien und führt aus: „Danke Karin, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind eigentlich schon wieder im Franckviertel. Das ist ein Antrag, der einerseits ernst gemeint ist und andererseits auch die Debatte ein bisschen anfachen soll, was auch schon mit Erfolg geschehen ist. Die Idee ist ganz einfach und so ähnlich, wie ich das auch schon bei der Sintstraße vorgeschlagen habe, wo es leider nicht funktioniert hat. Einige erinnern sich auch. Es geht um diesen Kiosk, der bis vor einem Jahr oder bis vor einem halben Jahr von der Stadtpolitik, insbesondere der SPÖ - ich glaube, da tue ich niemandem weh oder niemandem unrecht - noch als Klotz am Bein empfunden wurde. Auch gestern oder vorgestern bei der Besichtigung war wieder die Rede davon, dass man das eigentlich abreißen sollte. Wenn das so schwierig ist, wenn es so hohe Kosten gibt und wenn man nicht weiß, was man damit machen soll, da gibt es in meinen Augen eine ganz einfache Lösung. Die Stadt Linz startet als Eigentümerin einen qualitativen Wettbewerb und vielleicht auch ein Verfahren, ein Verkaufsverfahren, bei dem nicht der Bestbieter, sondern die beste Idee, das beste Konzept oder die beste Gruppe den Zuschlag bekommt und diesen Kiosk kaufen kann. Dabei geht es selbstverständlich nicht - so wie das die FPÖ in den letzten Tagen absichtlich natürlich falsch verstanden hat - um irgendeine brachiale oder neoliberale Privatisierung, das ist klar. Es geht darum, dass der Kiosk in die Hände der richtigen Leute kommt. Juristisch gesehen, könnte das ein Verein sein, eine gemeinnützige GmbH oder eine kleine Genossenschaft, die diesen Kiosk um einen symbolischen Preis - ich weiß nicht, wie hoch der ist - kaufen würde und sich dann selbst um die Bespielung und Sanierung usw. kümmert. Ich glaube fest daran - es gibt internationale Beispiele, das können wir uns hier alle noch nicht ganz so richtig vorstellen -, dass da Energien frei werden würden, die die nötige Sanierung und das Budget von 150.000 bis 200.000 Euro in Bewegung setzen würden und dass die Stadt gar nicht mithelfen muss. Ich glaube, wir können da dazulernen – wir haben heute auch von sozialer Innovation gesprochen – und dieses Projekt im Sinne der Selbstermächtigung den Aktiven aus dem Franckviertel übergeben. Sie würden das aus eigener Kraft mit Hilfe von hunderten Leuten, die so etwas spannend fänden – da bin ich ganz, ganz sicher – selbst entwickeln. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadt Linz möge den Kiosk in der Stiegelbauernstraße in einem wie oben beschriebenen qualitativen Verfahren zu einem Fixpreis verkaufen. Das Ziel ist eine nachhaltige, gemeinnützige Nutzung des schützenswerten Objekts, um das Franckviertel und das Zusammenleben im Grätzl aufzuwerten.‘ Bedeckungsvorschlag: Durch den Verkauf der Immobilie entstehen keine Kosten. Etwaige Kosten für die Vorbereitung der Nutzungsziele und des Verfahrens können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Malesevic: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Gemeinderäte, geschätzte Mitarbeiter und Zuhörer, wie Kollege Potočnik schon sagte, war der Liegenschaftsausschuss - ich war als damaliger Antragsteller dabei - vor zwei Tagen vor Ort. Wir haben uns den Kiosk angeschaut und geprüft, in welchem Zustand sich dieser aktuell befindet und welche Sanierungsmaßnahmen notwendig wären, damit der Kiosk wieder voll funktionsfähig wird. Wie schon vor Ort gesagt, betone ich auch hier, dass wir für einen Verkauf bzw. eine Privatisierung absolut nicht zu haben sind. Egal, ob der Verkauf an eine Einzelperson oder eine Gruppe erfolgt, ein Verkauf an Private ist immer eine Privatisierung. Das kann man so oder so formulieren, aber es bleibt dabei, dass es privatisiert wird und das lehnen wird ab. Daher werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Wir werden uns auch beim Abänderungsantrag der Grünen aus zwei Gründen der Stimme enthalten. Erstens, weil das kein klassischer Abänderungsantrag ist, sondern ein ganz neuer Antrag, der komplett das Gegenteil von dem, was die NEOS möchten, beantragt. Normalerweise dient ein Abänderungsantrag dazu, dass man den Ursprungsantrag gewissermaßen korrigiert, aber nicht inhaltlich neu definiert. Und zweitens, hat dieser egal, ob als Abänderungsantrag oder als neuer Antrag, überhaupt keinen Neuerungswert, denn das, was seitens der Grünen gefordert wird, geschieht schon. Wir wurden vor Ort informiert, dass sich aktuell auch der Denkmalschutz mit dem Kiosk beschäftigt und wir auf die Stellungnahme des Denkmalschutzes warten müssen. Wenn diese Stellungnahme kommt, können wir entscheiden, wie wir weitermachen. Ich sage noch einmal in klarer Deutlichkeit, dass wir den Verkauf oder auch ein Niederreißen entschieden ablehnen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Werte Frau Bürgermeisterin, lieber Lorenz Potočnik, wir sind auch keine Freunde und keine Freundinnen von Veräußerungen städtischen Eigentums. Wir haben da einen anderen Zugang. Wenn wirklich sichergestellt werden soll, dass es der öffentlichen Hand zugutekommt, dann ist der Verkauf eher kontraproduktiv, weil ein Verein relativ schnell übernommen werden kann oder Einzelpersonen ihre Privatinteressen durchsetzen können. Wir haben nicht die Möglichkeit, wie beim Mietshaussyndikat Willy*Fred festzuschreiben, dass dort dann ein Verkaufsverbot herrschen soll, wenn sie das Objekt kaufen. Aus diesem Grund befürworten wir auf jeden Fall, dass dieses Objekt im Eigentum der Stadt Linz bleiben soll. Warum ein Abänderungsantrag? Weil wir es grundsätzlich gut finden, wenn Initiativen mitplanen und mitgestalten können. Deshalb stellen wir einen Abänderungsantrag, den die meisten Fraktionen - alle höre ich gerade - vor sich liegen haben. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Ausschuss für Liegenschaften und Integration wird beauftragt, mit den betroffenen Initiativen in einen Austausch einzutreten mit dem Ziel, den Kiosk in der Stieglbauernstraße im städtischen Eigentum für diese nutzbar zu machen. Das Ziel ist eine nachhaltige, gemeinnützige Nutzung des schützenswerten Objekts, um das Franckviertel und das Zusammenleben im Grätzl aufzuwerten.‘ Viele kennen vielleicht noch das Vereinszentrum in der Weißenwolffstraße. Angelehnt daran, war es unsere Überlegung zu sagen, dass das Objekt zukünftig für Vereine und Initiativen ein Zentrum sein soll. Das Argument, dass das bereits geschieht, haben wir schon sehr oft in diesem Haus gehört, da gibt es viele, viele Beispiele. Das markanteste war zum Beispiel die Forderung, ein WC im Schillerpark zu etablieren. Da hat es auch geheißen, das geschieht schon und es ist immer noch kein WC dort. Daher, wenn ihr es gut findet, bitte supported den Abänderungsantrag. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Fechter: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, nachdem Toiletten mein Lieblingsthema sind, muss ich sagen, die Toilette im Schillerpark steht. Ich weiß es, ich kontrolliere es immer wieder. (Heiterkeit) Zum vorliegenden Antrag wurde schon sehr viel gesagt. Die SPÖ wird sich beim Antrag der Stimme enthalten, weil es äußerst unseriös wäre, den Kiosk in diesem Zustand zu verkaufen, weil man nicht weiß, welche Zusatzkosten bei der Sanierung noch entstehen könnten und der Denkmalschutz prüft und wir nicht wissen, welche Auflagen in diesem Bescheid stehen würden. Zudem - das wurde auch schon gesagt - nimmt ein Verkauf jegliche Gestaltungsmöglichkeit in der Zukunft und dafür sind wir auch nicht zu haben. Wir werden uns beim Antrag der Grünen der Stimme enthalten. Zum ersten Teil, um mit den betroffenen Initiativen in Austausch zu treten: Ich bin seit eineinhalb Jahren im Austausch mit diesen Initiativen, von der Vorstellung des Konzeptes, bis zur Unterstützung bei allen Aktivitäten, die ohne Sanierung möglich sind - ob es jetzt Schaufenstergestaltungen sind, Bepflanzungen, Stadtteilcafe, Bäumeverzierungen, Veranstaltungen, wir unterstützen die Initiativen jederzeit. Und zum zweiten Teil, den Kiosk für diese nutzbar zu machen: Das entspricht auch dem vorliegenden Antrag von Gemeinderat Malesevic, der die breite Einbindung der Bürger fordert. Das ist bis dato noch nicht möglich gewesen, es ist aber immer noch geplant. Ich möchte mich nicht mit einem Zusatzantrag auf die derzeit erkennbaren Initiativen festlegen lassen. Daher sind wir für eine Stimmenthaltung. Danke.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Danke für die ausführlichen Wortmeldungen. Ich spare mir das Schlusswort. Ich bitte um Zustimmung im Sinne der Ermächtigung der Engagierten im Franckviertel.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag und anschließend über den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag der Grünen-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (15), ÖVP (11) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (15), ÖVP (11) und Die Grünen (8) sowie Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Haginger berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 15 Gründung von Primärversorgungszentren für Kinder- und Jugendheilkunde ermöglichen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kollegen und Kolleginnen, seit über einem Jahr beeinflussen die Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie unseren Alltag. Besonders betroffen davon sind unsere Kinder und Jugendlichen. Den Linzer Freiheitlichen ist die bestmögliche gesundheitliche Versorgung aller LinzerInnen und Linzer ein großes Anliegen. Deshalb ist das Linzer Gesundheitsressort bereits an die Österreichische Gesundheitskasse und an die Ärztekammer Oberösterreich herangetreten, um eine mögliche Errichtung eines Primärversorgungszentrums für Kinder und Jugendliche voranzutreiben. Es braucht allerdings eine Anpassung des Primärversorgungsgesetzes an die aktuellen Rahmenbedingungen. Der zuständige Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein war bis vor Kurzem noch selbst in einem Primärversorgungszentrum tätig. Er müsste daher um die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit einer solchen Einrichtung, gerade für die Jugendgesundheit, Bescheid wissen. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Dr. Wolfgang Mückstein, mittels einer Novellierung des Primärversorgungsgesetzes die Gründung von Primärversorgungszentren für Kinder- und Jugendheilkunde zu ermöglichen. Zu diesem Zweck sollte eine Primärversorgungseinheit künftig etwa aus einem Kernteam von Fachärztinnen und Fachärzten der Kinder- und Jugendheilkunde bestehen können.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, es ist klar, dass mich dieser Antrag grundsätzlich freut, weil ich in der März-Gemeinderatssitzung einen Antrag in puncto Kinder-Primärversorgungszentrum gestellt habe. Es war mir damals schon bewusst, dass es rechtlich nicht möglich ist, Kinder-Primärversorgungszentren analog zu den Erwachsenen-Primärversorgungszentren zu gestalten. Ich habe mir die verschiedenen Möglichkeiten angeschaut und habe mich zuerst auch immer gewundert, warum sehr viele, die ich, als Laie, als Primärversorgungszentren bezeichnen würde, nicht so heißen. Die Ursache liegt in der juristischen Materie. Auch wenn man umgangssprachlich oft Primärversorgungszentrum sagt, gibt es auch andere Möglichkeiten der Ausformung, es gibt genug Beispiele für Kinder-Gesundheitszentren, eines gibt es beispielsweise in Döbling. Ich weiß von den NEOS, dass sie sich auf Bundesebene für die Umsetzung der juristischen Änderung einsetzen. Ich habe gemerkt, dass es manches Mal reicht, wenn man hier im Gemeinderat eine Wortmeldung macht: Mein Appell wäre hier, besonders an den Stadtrat für Gesundheit, dass man nicht darauf warten muss, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für etwas geschaffen werden, man kann auch so alternative Lösungen finden und man könnte sich auch Anregungen holen. Wie sind die Kindergesundheitszentren aufgebaut? Welches rechtliche Konstrukt haben sie? Und dann können wir auch schauen, wie wir hier mit den richtigen Gesprächspartnern in Linz eine Lösung finden können. Soviel nur als Anregung und natürlich gibt es hier für diese Resolution eine Unterstützung. Ich würde mich freuen, weil das im Interesse der Linzer Kinder und natürlich auch der Eltern ist, die sich zu Recht Sorgen um die gesundheitliche Vorsorge machen. Setzen wir hier einfach Maßnahmen und in diesem Sinne gibt es von mir natürlich eine Zustimmung.“ Schlusswort Gemeinderätin Haginger: „Danke für die avisierte Zustimmung aller.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pühringer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 16 Mehr Polizisten und Wachzimmer für eine sichere Heimatstadt – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, den Lockdowns der türkis-grünen Bundesregierung und den damit einhergehenden Ausgangsbeschränkungen zum Trotz, ist das Bedürfnis der Linzer nach Sicherheit ungebrochen groß. Gleichzeitig hat sich bei den Menschen in manchen Stadtteilen das subjektive Gefühl spürbar gemacht, dass die Präsenz der Polizei vor Ort unter fehlenden Exekutivbeamten und Wachzimmern massiv leidet, wie in persönlichen Gesprächen mit Bürgern regelmäßig bestätigt wird. Lippenbekenntnisse oder vage Ankündigungen sind zu wenig. Tatsächlich sind die Erfüllung des Dienstpostenplans, der Ausbau von Wachzimmern in Stadtteilen, wie beispielsweise am Bindermichl oder in Oed und eine verstärkte Präsenz der Polizei auf den Straßen eine wesentliche Grundlage für eine sichere Heimatstadt. Zudem müssen der Linzer Polizei endlich wieder jene zeitlichen Ressourcen zugestanden werden, die zur Erfüllung ihrer Kernaufträge notwendig sind. Diese Ressourcen sind nach wie vor durch die Kontrollen zur Einhaltung der teils fragwürdigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung schwer belastet. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht Innenminister Karl Nehammer dringend, die über 50 offenen Dienstposten im Linzer Stadtpolizeikommando unverzüglich zu besetzen sowie Errichtung zusätzlicher Wachzimmer im Stadtgebiet voranzutreiben.‘“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 17 Grundrechte durch verfassungsgerichtliches Eilverfahren schützen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Monaten hatte der Verfassungsgerichtshof die Aufgabe, massive Grundrechtsverletzungen in Österreich durch gesetzes- und verfassungswidrige Rechtsnormen und Strafbescheide feststellen zu müssen. Meistens kommen diese Entscheidungen deutlich zu spät, ein reguläres Verfahren vor dem Höchstgericht dauert mehrere Monate und ich glaube, diesen Umstand hat der Bundeskanzler in einem Fernsehinterview am treffendsten, aber leider auch am traurigsten, formuliert. Er meinte sinngemäß, dass es für ihn nicht wesentlich sei, wie der Verfassungsgerichtshof letztlich betreffend diese Verordnungen entscheiden würde, da die betreffenden Corona-Verordnungen und Gesetze bis zum Zeitpunkt der Entscheidungen, ich zitiere jetzt: ‚Ohnehin nicht mehr in Kraft sein werden.‘ Das ist ein Thema, hier denkt man sich vielleicht, das ist ein reines bundespolitisches Thema, was hat das mit Linz zu tun. Nicht nur, dass natürlich auch viele LinzerInnen von diesen Regelungen betroffen waren, ist auch die Linzer Gesundheitsbehörde betroffen. Die Bezirksverwaltungsbehörde musste im Wege der mittelbaren Bundesverwaltung viele rechtlich, fragwürdige Vorgaben der Bundesregierung und des Gesetzgebers umsetzen. Wir mussten monatelang verfassungswidrige Akte vollziehen. Wir haben uns im Krisenstab oftmals schon zu Beginn oder beim Ursprung dieser Rechtsakte gedacht, dass es wirklich fragwürdig ist, ob das vor dem Höchstgericht hält. Man hat aber auch als Behörde keine Chance, das ist unsere Rechtsordnung, bis zum Aufheben durch den Verfassungsgerichtshof muss ein Gesetz, ein Verordnung so vollzogen werden. Ich glaube, dass es in gewissen Situationen sehr ratsam wäre – ich sage das nicht nur als Politiker, sondern auch als Jurist -, dass es ein Eilverfahren vor dem Höchstgericht gibt, um besonders freiheitseinschneidende Maßnahmen so rasch als möglich abstellen zu können. Daher dieser Antrag, diese Resolution an den Bundesverfassungsgesetzgeber, quasi als Weckruf auch aus der Stadt Linz, als eine der Lehren aus der Corona-Krise. Freiheitseinschränkungen gibt es leider nicht nur im Zusammenhang mit Corona, sondern auch mit allen möglichen anderen Rechtsmaterien. Ich glaube, es wäre wirklich Zeit, ein solches Eilverfahren verfassungsrechtlich zu normieren, so wie es übrigens auch z.B. in Deutschland der Fall ist und daher die heutige Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Bundesregierung sowie den Bundesverfassungsgeber, ein Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zum Zweck der zeitnahen Aufhebung von grundrechtswidrigen Rechtsakten zu normieren.‘ Ich ersuche um breite Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, lieber Herr Stadtrat, du hast gerade ausgeführt, dass der rechtliche Umgang mit der COVID-Pandemie gezeigt hat, dass zahlreiche Gesetze und Verordnungen entweder sehr schlampig gemacht worden sind oder überhaupt - du hast das Zitat des Bundeskanzlers gebracht – sehenden Auges verfassungswidrig erlassen worden sind. Aus diesem Grund, hatte schon vor einem Jahr der Rechtanwaltspräsident Rupert Wolf ein solches Eilverfahren gefordert. Du hast gesagt, dass es das auch in Deutschland gibt, das stimmt. Dieses Eilverfahren, diese einstweiligen Anordnungen, die gibt es im Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Deutschland. Du machst hier einen sehr unterstützenswerten Vorstoß, der von uns auch mitgetragen wird. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine etwas andere Position. Das Rechtschutzsystem in unserem Staat hat sich bewährt. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet jetzt auch grundsätzlich sehr zeitnah. Mit einem Ausbau wäre wohl mit einer Mehrbelastung zu rechnen, die entweder zu einer Ressourcenaufstockung führen müsste oder zu längeren Verfahrensdauern in anderen Verfahren und das wäre wiederum mit den Vorgaben in Zusammenhang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention durchaus problematisch. Auch die Struktur, nämlich ein Eilverfahren im ersten Schritt mit einer vorläufigen Entscheidung und zweitens dann ein nachgängiges Hauptverfahren, ist mit vielen Unwägbarkeiten verbunden und bringt der Sache kaum einen Mehrwert. Weil insbesondere auch der Kollege Leidenmühler jetzt Deutschland als Beispiel zitiert hat, darf ich auf eine Presseaussendung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai verweisen, wo gezeigt wird, dass Eilanträge im Ergebnis relativ wenig bringen. Da wird zitiert: ‚Diese Prüfung bleibt im Falle der Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung den jeweiligen Hauptsacheverfahren vorbehalten.‘ Das heißt, in der Sache gibt es kaum einen Mehrwert. Das bestätigen internationale Vergleiche. Wir werden uns deswegen der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Stadtrat Raml: „Ich glaube, es wird dann im Falle einer Annahme oder im Falle einer Diskussion beim Bundesverfassungsgesetzgeber liegen, auch vielleicht ein besseres Modell, als in Deutschland zu erfinden. Vorschläge gäbe es genug. Ich glaube, dass wir wirklich heute eine solche Resolution nach Wien schicken sollten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11) und Die Grünen (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Schmid berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag N 18 Ausweisung des Schiltenbergwaldes in Linz/Ebelsberg als Landschaftsschutzgebiet oder als geschützter Landschaftsteil – Resolution und führt aus: „Werte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Antrag geht es um eine Resolution, um die Ausweisung des Schiltenbergwaldes in Linz/Ebelsberg als Landschaftsschutzgebiet oder als geschützter Landschaftsteil. Der Schiltenbergwald in Linz ist einer der letzten naturbelassenen Wälder im Linzer Stadtgebiet und wichtiges und beliebtes Naherholungsgebiet für LinzerInnen sowie Ruhe- und Erholungssuchende aus der Region. Gerade zur Zeit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass siedlungsnahe Erholungsräume für die Bevölkerung besonders wichtig sind. Der naturbelassene Wald weist außerdem gefährdete und geschützte Pflanzen und Tiere in beträchtlichem Ausmaß auf. In einer Biotopkartierung ist der Breitblättrige oder Grüne Ständelwurz im Schiltenbergwald beheimatet und als geschützte Pflanze in Oberösterreich ausgewiesen. Weitere als regional gefährdet eingestufte Pflanzen im Schiltenbergwald sind u.a. Bergahorn, Winterlinde, Silberpappel, Wiesensalbei, Großblütige Braunelle, Hügel-Vergissmeinnicht, Genfer Günsel, Hain-Wachtelweizen, Weichhaariger Hohlzahn. Folgende Brutvogelarten, die zu den geschützten Tierarten in Österreich gehören, sind im Schiltenbergwald beheimatet. Drossel, Fitis, Goldammer, Kleiber, Kernbeißer, Mönchsgrasmücke, Sommergoldhähnchen, Tannenhäher, Sumpfmeise, Waldbaumläufer, Waldlaubsäger, Zilpzalp. Für folgende schützenswerte Insekten ist der Schiltenbergwald ebenso ein wichtiger Lebensraum: Die 1991 untersuchte Käferfauna weist mit 92 Arten den größten Individuenreichtum von allen bis dahin in Linz untersuchten Gebieten auf, was die besondere Schutzwürdigkeit dieses Gebietes unterstreicht. Bei den Schmetterlingen wurden unter anderem der Kleine Eisvogel, das Waldbrettspiel und der Kleine Schillerfalter, der in Oberösterreich geschützt ist, gesichtet. Als in Oberösterreich geschützte, nachgewiesene Amphibien leben im Schiltenbergwald unter anderem Erdkröte, Laubfrosch, Springfrosch, Grasfrosch und Feuersalamander. Um die Situation der Amphibien zu verbessern, wurde im Schiltenbergwald kürzlich ein Laichbiotop angelegt. Bei den Reptilien konnten Blindschleiche, Ringelnatter, Schlingnatter und Zauneidechse nachgewiesen werden. Weiters haben Fledermäuse, die eine geschützte Tiergruppe darstellen, im Bereich Schiltenberg/Ennsfeld ihre Heimat. Um die aufgezählten, bedrohten Tier- und Pflanzenarten entsprechend nachhaltig zu schützen und um die Erholungsfunktion des Waldes für die BewohnerInnen der angrenzenden Siedlungen sowie alle anderen erholungssuchenden Menschen sicherzustellen, sollte das gesamte Gebiet des Schiltenbergwaldes als Landschaftsschutzgebiet oder als geschützter Landschaftssteil gemäß § 11 bzw. § 12 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes ausgewiesen werden. Dies deckt sich zudem mit der aktuellen Meldung der EU, dass auch in Oberösterreich beim Schaffen von Naturschutzgebieten säumig ist. Die unterzeichneten GemeinderätInnen stellen daher nachfolgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Natur- und Landschaftsschutz zuständige Mitglied der Oberösterreichischen Landesregierung wird aus oben angeführten Gründen ersucht, die Ausweisung des Schiltenbergwaldes als Landschaftsschutzgebiet oder als geschützter Landschaftsteil gemäß § 11 bzw. § 12 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes zu veranlassen und der Oberösterreichischen Landesregierung zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Wortmeldung Gemeinderätin Sommer: „Wir sehen das natürlich auch als sehr positiv, dass es so viele Schutzgüter der Flora und Fauna am Schiltenberg gibt. Da möchte ich schon dazusagen, dass das den sorgsamen und nachhaltigen Umgang von Generationen von Waldbesitzern bestätigt, sonst wäre der Wald nicht in einem sehr guten Zustand, soweit man das nach dem Eschentriebsterben sagen kann. Aber da es sich bei dieser Unterschutzstellung des Schiltenbergwaldes um ein sehr vielschichtiges Thema handelt und sein sehr sensibles ökologisches Gleichgewicht nicht gestört werden darf, schlagen wir die Zuweisung in den Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung vor, damit man auch die Meinung von Experten und der Betroffenen einholen kann und alle Parameter berücksichtigt werden können, damit dieses tolle Naturgebiet Schiltenbergwald auch erhalten bleibt.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderätin Schmid: „Genau darum geht es, dass das ein sehr sensibles Gebiet ist in diesem Schiltenbergwald und daher ist es ganz, ganz wichtig, dass es jetzt schon unter Naturschutz gestellt wird, weil es dabei wirklich um unsere Zukunft geht. Die Wälder sind extrem wichtig, nicht nur für uns Linzer und Linzerinnen als Erholungsräume und für unser Wohlbefinden sozusagen, sondern es geht auch um den Erhalt der Biodiversität. Wir haben ein ganz massives Problem mit dem Artensterben, das groß in Gang ist. Es ist ganz, ganz wichtig, dass wir die Wälder, die Flächen, die noch intakt sind, wirklich schützen. Genau das wollen wir mit diesem Antrag, daher bitte ich tatsächlich auch um Annahme dieser Resolution.“ (Beifall Die Grünen) Die Zuweisung des Antrages zum Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (15) und Die Grünen (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Lackner berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N 19 Landstrom für überwinternde Flusskreuzfahrtschiffe – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Linz an der Donau, Flusskreuzfahrtschiffe sind bei uns allgegenwärtig und auch viel in Diskussion. Das liegt aber daran, dass die Flusskreuzfahrtschiffe große Verursacher städtischer Luftschadstoffbelastungen sind. Sie sind anders als der Straßenverkehr, nur wenigen Abgasregelungen unterlegen. Das ist seit Jahren bekannt und auch in Linz bereits wiederholt Thema der öffentlichen Debatte gewesen, auch im Gemeinderat. Wenn auch schleppend, so wird bundesweit an einer Landstromlösung für parkende Schiffe gearbeitet. Doch davon ausgenommen sind die im und um den Linzer Hafen überwinternden Schiffe. Der Linzer Hafen und die umliegenden Länden sind voll davon, aktuell parken über 30 solche Schiffe im und unmittelbar rund um den Hafen, auch vor der Corona-Pandemie waren ähnlich viele Kreuzfahrtschiffe im Winter hier geparkt. Es ist also nicht nur jetzt, weil die Schiffe in Zeiten von Corona nicht fahren durften, sondern es ist generell im Winter ein Zeitraum, in dem die Schiffe dort einen Aufenthaltsbereich haben. Leider laufen aber auch in dieser Zeit die meisten Motoren durch, sei es für Wartungsarbeiten oder auch für eine Kernbelegschaft, die in der Ruhephase an Bord ist. Linz muss es als Klimahauptstadt ein Anliegen sein, klimaschädliche Umweltbelastungen in allen Bereichen zu verringern. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Luftqualität im aufstrebenden Hafenviertel ist die Errichtung von Landstromanschlüssen. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Eine Resolution an die Linz AG-Hafen zur Errichtung von Landstrom für die im Winter hier parkenden Flusskreuzfahrtschiffe, um die Umweltbelastung durch laufende Dieselmotoren und Generatoren zu stoppen.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Wortmeldung Vizebürgermeister Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Gemeinderätin Lackner, die Linz AG ist natürlich, was Umweltthemen betrifft, immer am Zahn der Zeit, auch was die Stromversorgung im Hafenbecken betrifft. Seit dem Jahr 2014 gibt es zwei Landstrom-Stationen im Bereich Trenndamm/Vorhafen, seit 2021 - das sind sehr neue Anlagen - gibt es zwei weitere im Hafenbecken 2 und wieder zwei weitere im Hafenbecken 3, wobei jede Station bis zu drei Schiffe versorgen kann. Das heißt, nach derzeitigem Stand des Ausbaus dürfen bis zu 18 Schiffe mit Landstrom versorgt werden. Es ist auch vorgeschrieben, dass die Schiffe ihr Aggregat nur solange eingeschaltet lassen dürfen, bis sie festgemacht haben. Sollte es für die Überwinterung erforderlich sein, weil die Schiffe sich mehr oder weniger auf ein Paket gelegt haben bzw. hintereinander festgemacht haben, darf nur ein Aggregat - da läuft ja nicht die große Maschine, das ist ein eigenes Stromaggregat - verwendet werden. Es ist geplant, dass mittelfristig zwei weitere Stationen errichtet werden, dann könnten damit 21 Schiffe versorgt werden und mit 21 Schiffen ist der Hafen sowieso schon relativ voll, zumindest ist das mein Wissensstand. Wie gesagt, der Antrag ist gut gemeint, aber die Linz AG hat das an und für sich größtenteils schon umgesetzt und zwei weitere Stationen sollen mittelfristig auch folgen. Deswegen werden wir dem Antrag keine Zustimmung erteilen und uns hier der Stimme enthalten.“ Schlusswort Gemeinderätin Lackner: „Ich ersuche nochmals um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (15) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag: N 20 Schallschutz B1 in Pichling – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich mache es schnell, es ist eine einfache Geschichte. Es geht um den Schallschutz bei der B1 in Pichling, im Abschnitt zwischen der Pichlinger Straße, wo der Billa ist, den alle kennen und der Union Pichling bzw. dieser Uferkurve. Dort ist kein durchgehender Schallschutz, das hat zur Folge, dass es für diesen Siedlungsteil dort, der noch dazu topografisch weiter unten liegt bzw. liegt die Straße erhöht, sehr laut wird. Das ist für die Bewohner dort insbesondere in der Nacht unangenehm, auch weil dort sehr, sehr viele LKW fahren, auch in der Nacht, das ist Tatsache. Diese Lärmbelästigung ist gesundheitsschädigend, die Leute können zum Teil, je nach Sensibilität nicht mehr lüften, was auch nicht okay ist. Dieser Antrag, der eine Resolution an das Land ist, hat zum Ziel, dass die Lärmschutzwand durchgehend errichtet wird. Ich glaube, das ist keine Hexerei, das sollte gemacht werden und ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: „Der Lärmschutz der Bewohner neben der B1 im rund 700 Meter langen Abschnitt zwischen Pichlinger Straße und Union Pichling kann leicht verbessert werden. Die zuständigen Behörden werden gebeten, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Linz hier rasch einen durchgehenden Schallschutz zu errichten.‘ Bedeckungsvorschlag: Anfallende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte, für die zum Teil sehr leid geplagten Pichlinger und für die Lebensqualität in unserer Stadt, dieser Resolution nahezutreten.“ Wortmeldung Gemeinderätin Sommer: „Wenn dieser Schallschutz durchgängig bis zur Uferkurve gemacht wird, gibt es einige ungelöste Probleme, unter anderem den Wildwechsel an die angrenzenden Felder und es gibt daher noch einiges zu klären. Wir beantragen daher die Zuweisung zum Infrastrukturausschuss.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderat Potočnik: „Ich kann gut damit leben, auch wenn ich glaube, dass so eine Wildwechselgeschichte auch die Landesebene gut lösen kann, aber Hauptsache es geht weiter und wird bearbeitet.“ Die Zuweisung des Antrages zum Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Standort differenzierte Sprachstandsauswertung in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Unternehmung Kinder- und Jugend-Services und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, eine Anfragebeantwortung in der Sitzung des letzten Gemeinderates im April hat aufgezeigt, dass der Anteil der Kinder mit nicht deutscher Muttersprache in den Betreuungseinrichtungen der Kinder- und Jugendservices mittlerweile über 60 Prozent liegt. Leider wurde in diesem Zusammenhang der zweite Teil unserer Anfrage, in dem wir um eine detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen Standorte ersucht haben, inhaltlich nicht beantwortet. Als Begründung wurde damals angeführt, dass eine detaillierte Auswertung derzeit nicht vorliege. Für uns ist klar, dass das Beherrschen der deutschen Sprache der Schlüssel zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist, sowohl was die Freizeit betrifft, aber auch natürlich für den entsprechenden Erfolg in der Schule und den Erfolg für den weiteren Lebensweg. Wirksame und zielgerichtete Lösungsansätze können jedoch nur dann getroffen werden, wenn es eine fundierte Sprachstandsauswertung auf die einzelnen Standorte bezogen, auch gibt. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die für die Bereiche Stadtforschung und Kinder- und Jugend-Services zuständigen Mitglieder des Linzer Stadtsenats werden aufgefordert, dem zuständigen Ausschuss eine detaillierte Auswertung zu folgender Fragestellung zu übermitteln. Wie hoch war im Bildungsjahr 2019/2020 die Anzahl der Kinder mit deutscher Muttersprache im Vergleich zur Anzahl der Kinder mit nicht deutscher Muttersprache in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Kinder- und Jugend-Services, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Standorte der Krabbelstuben, Kindergärten und Horte?‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Bürgermeister Luger: „Ich mache dazu einen Vorschlag - es ist tatsächlich aufgrund der statistischen Unterlagen nicht so einfach, wie sich das alles anhört -, diesen Antrag dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zuzuweisen, weil ich dazu die Stadtforschung Linz benötige, die in meinem Ressort angesiedelt ist.“ Schlusswort Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Danke für den Vorschlag. Warum das jetzt nicht so einfach sein sollte, erschließt sich mir nicht, weil es eine Gesamtzahl gibt und diese Gesamtzahl speist sich aus den einzelnen Einrichtungen, das heißt, diese Zahlen müssen irgendwo herumschwirren bzw. auf irgendeinem Server liegen, wie auch immer. Wir wissen, dass diese Zahlen abgeliefert werden, deswegen ist es für uns ganz wichtig, dass wir diese Zahlen bekommen, wir wollen das nicht auf die lange Bank schieben. Wir wissen auch, dass die Gemeinderatsperiode sich dem Ende zuneigt. Ich gehe aber davon aus, dass im nächsten Ausschuss auch entsprechende Zahlen vorgelegt werden und wenn das der Fall ist, können wir der Ausschusszuweisung auch zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich werde im Ausschuss auch erklären, wie die statistische Datenlage ist mit Kindern, die eine Sprachförderung haben, für Kinder mit sogenanntem Migrationshintergrund. Es gibt hier mehrere Daten und das wird in der öffentlichen Diskussion ziemlich gerne vermengt. Das gilt auch für die Statistiken in den Volksschulen. Ich werde aber ersuchen, dass die Daten so aufbereitet werden, dass sie auch differenzierter als die Gesamtzahl sind. Das wird auch machbar sein. Die Zuweisung des Antrages zum Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung wird einstimmig angenommen. Die Tagesordnung der 50. Sitzung des Gemeinderates ist somit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit, wünscht einen schönen Abend und schließt die Sitzung. Sitzungsende: 19.01 Uhr 2 1