Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 7/2021 PROTOKOLL über die 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 25. November 2021, 14 Uhr, im Festsaal des Neuen Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Tina Blöchl Die StadträtInnen: GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger FPÖ Mag. Dr. Michael Raml SPÖ Dietmar Prammer ÖVP Doris Lang-Mayerhofer Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Roland Baumann WANDL Clemens Brandstetter NEOS Stefan Burgstaller SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny FPÖ Manuel Danner SPÖ Karin Decker GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova SPÖ Sarah Fechter ÖVP Mag.a Theresa Ganhör SPÖ Thomas Gegenhuber SPÖ Stefan Giegler SPÖ Beate Gotthartsleitner FPÖ Wolfgang Grabmayr KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn FPÖ Patricia Haginger SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mario Hofer SPÖ Georg Hubmann SPÖ Harald Katzmayr FPÖ Ute Klitsch SPÖ Florian Koppler GRÜNE Lucia Kreisel, MA MEd SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Victoria Langbauer, BSc GRÜNE Mag. Helge Langer, MA FPÖ Zeljko Malesevic, BA MA GRÜNE Julia Mandlmayr ÖVP Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal MFG Dipl.-Ing. Dr. Norbert Obermayr FPÖ Werner Pfeffer GRÜNE Tomislav Pilipovic ÖVP Stefan Pirc LinzPlus Lorenz Potočnik FPÖ Manfred Pühringer LinzPlus Renate Pühringer GRÜNE Mag. Markus Rabengruber NEOS Mag. Georg Redlhammer GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr MFG Vera Schachner SPÖ Manfred Schauberger KPÖ Mag. Michael Schmida GRÜNE Mag. Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda FPÖ Martina Tichler SPÖ Regina Traunmüller GRÜNE Mag.a Stephanie Abena Twumasi SPÖ Anna Weghuber SPÖ Erika Wundsam SPÖ Merima Zukan Die Magistratsdirektorin: Mag.a Ulrike Huemer Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANGELOBUNG VON ZWEI NEUEN MITGLIEDERN DES GEMEINDERATES C KONTROLLAUSSCHUSS; WAHL EINES MITGLIEDES UND ERSATZMITGLIEDES DER NEOS-GEMEINDERATSFRAKTION D ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER E ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STL 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT E 1. Weihnachtsbeleuchtung der Stadt Linz 2021/22; Vergabe des Auftrages; maximal 333.471,93 Euro E 2. Geschäftsbereich Gesundheit und Sport; Genehmigung einer Kreditüberschreitung in Höhe von 700.000 Euro sowie von Kreditübertragungen in Höhe von insgesamt 1,213.000 Euro im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie E 3. Geschäftsbereich BürgerInnen-Angelegenheiten; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 850.000 Euro für die Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2021 sowie für Volksbegehren - zweite Eintragungswoche 2021 E 4. Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung; Genehmigung einer Kreditüberschreitung in Höhe von 480.000 Euro im Zusammenhang mit Mehraufwendungen im Personalbereich E 5. Geschäftsbereich Gesundheit und Sport; Genehmigung einer Kreditüberschreitung in Höhe von 100.000 Euro sowie von Kreditübertragungen in Höhe von insgesamt 230.000 Euro im Zusammenhang mit Personalkosten und der Influenzaimpfaktion E 6. Geschäftsbereich Abgaben und Steuern; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 165.000 Euro im Zusammenhang mit Mehraufwendungen im Personalbereich E 7. Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von insgesamt 145.000 Euro für die Bedeckung der Gesamtkosten der Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Linz E 8. Erweiterung der Genehmigung der Förderungsrichtlinie: „Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz“ um den Punkt „Hagelschaden am 24. Juni 2021“ E 9. Verlängerung des Einsatzes eines mobilen Covid-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet ab 30. August 2021 bis 30. Oktober 2021 sowie eine Verlängerung nach Bedarf für die Zeit vom 1. November 2021 bis 31. Dezember 2021; 54.000 Euro bzw. 59.400 Euro; Genehmigung von Kreditübertragungen F ANTRÄGE DES STADTSENATES F 1. Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an den Verein Energiewende Linz (Durchführung des Projektvorhabens „Pilotprojekt Kaisergasse Phase 2 und 3 Begleitung von neuen und weiterführenden Projekten, sowie Dissemination“); maximal 125.000 Euro, davon 62.500 Euro 2021, 31.250 Euro 2022 und 31.250 Euro 2023 F 2. Vergabe von arbeitsmedizinischen Dienstleistungen F 3. Übernahme der Geschäftsanteile der Managementservice Linz GmbH (MSG) an der IKT Linz GmbH und der IKT Infrastruktur GmbH G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, INNOVATION UND VERFASSUNG G 1. Leitlinien der Linzer Stadtregierung 2021 bis 2027 für eine klimafreundliche Industriestadt G 2. Gewährung einer Subvention an die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung (Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz für das Jahr 2021); maximal 163.200 Euro H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR GENERATIONEN, SOZIALES UND SPORT H 1. Abschluss einer Vereinbarung über den Eintritt der Caritas Oberösterreich auf alle zwischen der Caritas der Diözese Linz und ihrer Institute und der Stadt Linz abgeschlossenen Vereinbarungen bzw. in Hinblick auf bereits beschlossenen Förderungen als Rechtsnachfolger der Caritas der Diözese Linz H 2. Gewährung einer Subvention an das Evangelische Diakoniewerk Gallneukirchen (Sanierungsarbeiten an den Wasserleitungen des Hauses für Senioren); maximal 284.000 Euro (in mindestens zwei Jahresraten); Genehmigung einer Kreditübertragung H 3. Gewährung einer Subvention an die Vinzenzgemeinschaft Heilige Familie (Sanierungsarbeiten in den Seniorenheimen Sonnenhof Lenaupark und Freinberg); maximal 216.000 Euro (in mindestens zwei Jahresraten); Genehmigung einer Kreditübertragung H 4. Abschluss einer Sponsoringvereinbarung für das Upper Austrian Ladies Linz 2021; insgesamt 159.600 Euro sowie 900 Euro in Form einer Naturalförderung, Genehmigung einer Kreditübertragung H 5. Gewährung einer Subvention an die Steinbach Black Wings Linz (Spitzensportförderung 2021); 85.000 Euro H 6. Geschäftsbereich Gesundheit und Sport; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 140.000 Euro für die Aufstockung der Sportförderungsmittel 2021 H 7. Sozialplan für GWG-Wohnanlage Rennerhof - Gewährung einer Ausgleichszahlung an die MieterInnen von insgesamt maximal 500.000 Euro, aufgeteilt auf die Jahre 2023 bis voraussichtlich 2031 I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR MOBILITÄT UND VERKEHR I 1. Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, KG Ebelsberg, Ufer, Pichling (Straßenplan ST210003, Geh- und Radweg Ebelsberg - St. Florian); Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg - Widmung für den Gemeingebrauch I 2. Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Kleinmünchen (Bebauungsplan 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel); Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN UND INTEGRATION J 1. Erlassung einer Verordnung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer J 2. Gewährung einer Subvention an die GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (Aufgaben im Zusammenhang mit dem städtischen Wohnungswesen); 500.000 Euro ab dem Rechnungsjahr 2023 bis 2027 zuzüglich Verbraucherpreisindex (VPI) 2020 J 3. Geschäftsbereich Feuerwehr und Katastrophenschutz; Genehmigung einer Kreditüberschreitung in Höhe von 900.000 Euro im Zusammenhang mit Mehraufwendungen im Personalbereich J 4. Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 200.000 Euro im Zusammenhang mit COVID-19 bedingten höheren Reinigungsleistungen sowie höheren Winterdienstkosten aufgrund des überdurchschnittlich starken Winters 2020/2021 J 5. Geschäftsbereich Personal und Zentrale Services; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 110.000 Euro für den Mehrbedarf an Handelswaren K ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KLIMA, STADTGRÜN, FRAUEN UND BILDUNG K 1. Valorisierung der Tarifordnung Botanischer Garten ab 1. Jänner 2022 L ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEIT L 1. Verlängerung des Einsatzes eines mobilen Covid-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet ab 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022 M ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR PLANUNG UND LIEGENSCHAFTEN M 1. Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Kudlichstraße) M 2. Bebauungsplanänderung 01-016-01-02, KG Linz (Prunerstraße) M 3. Änderungspläne Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Mengerstraße) M 4. Bebauungsplanänderung 12-004-01-01, KG Kleinmünchen (Im Bäckerwinkel) M 5. Neuplanungsgebiet Nr. 744 (Bebauungsplan-Entwurf 08-026-01-01), KG Lustenau (Nördlich Kraußstraße) M 6. Grundtransaktionen zwischen der Stadt Linz, der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes (Stadt Linz ÖG) und der Immobilien Linz GmbH und Co KG (ILG KG) in der KG Lustenau (Straßerau) M 7. Grundverkauf in der KG Kleinmünchen (Kotzinastraße 9) um den Verkaufspreis in Höhe von 700.000 Euro M 8. Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Ebelsberg (Kremsmünsterer Straße 38) M 9. Bebauungsplanänderung 15-021-01-02, KG Ebelsberg (Kremsmünsterer Straße – Volkenstorferweg) M 10. Grundverkauf in der KG Pasching (Poststraße 70) um den Verkaufspreis in Höhe von 1,856.876 Euro N ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR, TOURISMUS UND MÄRKTE N 1. Gewährung einer Subvention an die Tribüne Linz – Theater am Südbahnhofmarkt (Jahresförderung 2021); 75.000 Euro O ANTRÄGE UND RESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL)1992 O 1. GEMEINSAM GEGEN DIE GEPLANTE TRANSITAUTOBAHN DURCH LINZ O 2. TRANSPARENTE GEMEINDERATSARBEIT ERMÖGLICHEN O 3. GLASFASERANSCHLUSS UND BESSERE IT-BETREUUNG FÜR LINZER PFLICHTSCHULEN O 4. SERVICE- UND KOORDINATIONSSTELLE FÜR BÜRGER/INNENINITIATIVEN O 5. DEUTSCH ALS SCHLÜSSEL ZUR INTEGRATION – SPRACHFÖRDERUNG IN STÄDTISCHEN KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN EFFIZIENTER GESTALTEN O 6. AUSBAU, ELEKTRONISCHE ERFASSUNG UND DIGITALISIERUNG DER BEHINDERTENPARKPLÄTZE IN LINZ O 7. LINZER STADTDEMOKRATIE STÄRKEN - WAHLBETEILIGUNG STEIGERN O 8. BAUKULTUR: TRANSPARENZ BEI WICHTIGEN LINZER PROJEKTEN STEIGERN O 9. BUNDESGELDER FÜR LINZER COMMUNITY NURSES ABHOLEN O 10. BÜRGERANTRAG 1: FAIRE AMPELSCHALTUNGEN FÜR FUSSGÄNGER/INNEN UND RADFAHRER/INNEN O 11. HEIZKOSTENZUSCHUSS ERHÖHEN UND BEZUG ERLEICHTERN – RESOLUTION O 12. KONTROLLE MASKENPFLICHT IN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN DER LINZ AG LINIEN - RESOLUTION P ERLEDIGUNG DER AUFSICHTSBESCHWERDE BETREFFEND DEN NEUBAU EINER WOHNANLAGE AM STANDORT ECKE HIRSCHGASSE 70 / RITZBERGERSTRASSE Q ERLEDIGUNG DER AUFSICHTSBESCHWERDE BETREFFEND DIE DURCHFÜHRUNG EINER FEUERPOLIZEILICHEN ÜBERPRÜFUNG Beginn der Sitzung: 14:03 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 2. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Bürgermeister Luger bedankt sich dafür, dass die 3G-Regel von allen GemeinderätInnen eingehalten wird und dass der Bitte während der gesamten Sitzung, außer man spricht, die Masken zu tragen, entsprochen wird. Das zeigt, dass sich der Gemeinderat der Verantwortung und Vorbildwirkung bewusst ist. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass für diese Sitzung Gemeinderat Steiger und Gemeinderätin Mag.a Ziegler, beide ÖVP, und Gemeinderätin Wessela, SPÖ, entschuldigt sind. Weiters verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. Gemäß § 54 Abs. 3 StL 1992 i.d.g.F. hat Herr Bürgermeister Beschlüsse des Stadtsenats, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen genehmigt wurden, unverzüglich dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. 1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 12. Juni 2021 bis 15. November 2021 für das Rechnungsjahr 2021 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2021 bis 15. November 2021 wurde vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2021 Kreditüberschreitungen in der Höhe von 71.600 Euro genehmigt. Davon wurden dem GR in einer bereits vorangegangenen Sitzung 50.000 Euro zur Kenntnis gebracht. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 12. Juni 2021 bis 15. November 2021 für das Rechnungsjahr 2021 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2021 bis 15. November 2021 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2021 Kreditübertragungen in der Höhe von 823.662,20 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 559.722,20 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 i.d.g.F. obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen oder -überschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Auszahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2021 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,036.103 Euro und wurde nicht überschritten. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2021 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 15. November 2021 genehmigten Kreditüberschreitungen 1,513.600 Euro und die Kreditübertragungen 15,829.217,20 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 i.d.g.F. ist für Kreditübertragungen und -überschreitungen ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditübertragungen bzw. –überschreitungen insgesamt 7,5 Prozent der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit, das sind 57,446.730 Euro gemäß dem Voranschlag übersteigen. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2021 ist daher nicht erforderlich.“ B ANGELOBUNG VON ZWEI NEUEN MITGLIEDERN DES GEMEINDERATES Bürgermeister Luger: „Sie erinnern sich, dass bei unserer konstituierenden Sitzung noch im Alten Rathaus zwei gewählte Mandatare dieses Gremiums verhindert waren. Es handelt sich um Herrn Gemeinderat Stefan Burgstaller von den NEOS und um Herrn Gemeinderat Thomas Gegenhuber von der SPÖ. Die beiden konnten damals, weil sie nicht anwesend waren, logischerweise auch nicht angelobt werden. Diese Angelobung werde ich jetzt nachholen und werde, nachdem ich die Gelöbnisformel verlesen habe, beide Mandatare bitten, das Gelöbnis mit den Worten ,Ich gelobe‘ auch formal abzulegen. Ich füge hinzu, dass religiöse Beteuerungen selbstverständlich hinzugefügt werden können. Der Tradition gemäß bitte ich nun, dass wir uns alle von unseren Sitzen erheben, damit ich die Gelöbnisformel sprechen kann. Die Gelöbnisformel lautet: ,Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.‘ Gemeinderat Burgstaller: „Ich gelobe.“ Gemeinderat Gegenhuber: „Ich gelobe.“ Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich bei Ihnen beiden, gratuliere Ihnen auch von dieser Stelle zu Ihrer Wahl und ersuche um gute Zusammenarbeit. Herzliche Gratulation.“ (Beifall) C KONTROLLAUSSCHUSS; WAHL EINES MITGLIEDES UND ERSATZMITGLIEDES DER NEOS-GEMEINDERATSFRAKTION Bürgermeister Luger: „Der nächste Tagesordnungspunkt resultiert aus dieser einen heute erst erfolgten Angelobung seitens der NEOS. Sie erinnern sich, dass wir in unserer konstituierenden Sitzung am 4. November sämtliche Ausschüsse gewählt haben und auch die Vorsitzenden jeweils in Fraktionswahlen gewählt worden sind. Damals war der Vorsitz eines Ausschusses nicht wählbar, nämlich der des Kontrollausschusses. Dem Statut entsprechend hat die stärkste, nicht im Stadtsenat vertretene Fraktion das Recht, den Vorsitz dieses Kontrollausschusses zu stellen. Das ist in diesem Fall die Fraktion der NEOS. Mir liegt ein Schreiben der beiden NEOS-Mandatare, also der Fraktion vor, dass vorgeschlagen wird, Herrn Mag. Georg Redlhammer als Vorsitzenden und Herrn Stefan Burgstaller als Ersatzmitglied zur Wahl in den Kontrollausschuss vorzuschlagen. Die Fraktionswahl erfolgt nun durch die beiden NEOS-Mandatare. Ich bitte Sie das, was Sie mir schriftlich zukommen haben lassen, durch ein Zeichen mit der Hand zu bestätigen.“ Der Vorschlag wird von der stimmberechtigten NEOS-Gemeinderatsfraktion (2) einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „So sind Sie beide nun auch offiziell und formal in ihren Funktionen gewählt. Ich ersuche ganz besonders auch dich, Herr Mag. Georg Redlhammer, diese Aufgabe mit sehr viel Verantwortung und Fingerspitzengefühl zu bearbeiten. Ich bin davon überzeugt, dass dein Bestreben in diese Richtung vorhanden ist. Alles Gute für die Arbeit und auch für die Zusammenarbeit im Kontrollausschuss.“ D ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger: „Kurz eine Information für alle Mandatarinnen und Mandatare, die mit den Details unserer Geschäftsordnung noch nicht vertraut sind: Es besteht die Möglichkeit, eine Anfrage direkt mündlich oder binnen Frist auch schriftlich zu beantworten. Für die heutige Sitzung sind drei Anfragen eingebracht worden; eine an mich, eine an Vizebürgermeister Mag. Baier und eine an Stadtrat Prammer.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. 1. Anfrage von Gemeinderat Mag. Redlhammer an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der BLACKOUT also der totale Stromausfall, ist als Thema omnipräsent. Aber es kann nicht nur der fehlende Strom ein Chaos in der Stadt Linz verursachen. Mittlerweile ist der Kriminal-Hotspot die Cyberkriminalität. Die Kriminellen nutzen Schwachstellen in den Sicherheitssystemen von Unternehmen oder Behörden aus und stellen hohe Lösegeldforderungen. Mit spektakulären sogenannten RANSOM SOFTWARE Angriffen haben Hacker zuletzt in den USA Millionen erbeutet. Auch PCR Testlabore sind jüngst in Österreich Opfer von Hackerangriffen geworden. Der Elektronikkonzern MEDIA MARKT wurde erst kürzlich Opfer eines erfolgreichen Hackerangriffes mit 50 Millionen Euro an Bitcoin Lösegeldforderungen für die Entschlüsselung des IT-Systems. In Deutschland starteten 2021 Hacker einen folgenschweren Angriff auf den IT-Dienstleister SOLARWINDS mit 140 Technologiedienstleistern. Jeder zehnte Angriff war erfolgreich (Quelle FAZ, 10. Juli 2021). Die Angreifer nutzen Schwachstellen aus, verschlüsseln betroffene Computer oder Computersysteme, legen sie lahm und fordern Lösegeld. In Deutschland hatte ein Hackerangriff im Frühsommer auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld einen Katastrophenfall ausgelöst. Die Verwaltung des Landkreises war fast zwei Wochen lang lahmgelegt. In Linz wird die gesamte Informations- und Kommunikationstechnologie des Magistrats und Teile der Unternehmensgruppen der Stadt Linz in der IKT Linz GmbH und der IKT Linz Infrastruktur GmbH gebündelt. Ich stelle daher folgende Fragen: 1. Welche Sicherheitssysteme und -Protokolle nutzt das IKT, um Hackerangriffe gegen den Magistrat der Stadt abzuwehren und mit welchen strategischen Partnern arbeitet man hier zusammen? 2. Wurden in den vergangenen drei Jahren Hackerangriffe auf die IT-Systeme der Stadt registriert. Wenn ja, welche und mit welchen Gefährdungs- und Bedrohungsszenarien. 3. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die IT-Systeme der Stadt einen schweren Angriff abwehren müssen. Gibt es für den Katastrophenfall einen DESASTER RECOVERY Plan wie die Kommunikation in so einem Fall im Magistrat abläuft? 3.1. Dieser Plan muss in ORDNER physisch und nicht digital verfügbar sein. Gibt es den? 3.2. Ist die Kommunikation der Stadtregierung untereinander und gegenüber den Gemeinderäten im Krisenfall in einem Desaster-Prozess beschrieben. 3.3. Gibt es eine Notkommunikation/Desaster Kommunikation an alle Stadt- und Gemeinderäte via Signal oder anderem Messengerdienst oder SMS? 3.4. Werden IT-Krisenfälle die Stadtverwaltung betreffend von der IKT simuliert und gibt es darüber Berichte? 3.5. Auf welchen Servern und wo werden die Daten des Magistrats physisch gespeichert? 3.6. Wie viele Sicherheits-Backups der Stadtverwaltung gibt es und sind diese auch offline gesichert, um ein schnelles Wiederherstellen der angegriffenen Systeme zu ermöglichen? 3.7. Werden die Mitarbeiter des Magistrats, der Stadtregierung und der Unternehmensgruppe der Stadt in Cybersicherheit geschult? 3.7.1 Welche grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen werden den Mitarbeitern, und wie kommuniziert (Öffnen von unbekannten Anhängen z. B.)? 3.7.2. Wie oft müssen Mitarbeiter des Magistrats ihre Passwörter ändern, wenn überhaupt? Gibt es dazu einen standardisierten Prozess?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Herr Gemeinderat Mag. Redlhammer stellt mir einen sehr umfangreichen Fragenkatalog zu Cybersicherheit der IT-Systeme der Verwaltung in der Stadt. Ich werde diese Anfrage soweit auch detailliert beantworten, als ich durch die Preisgabe von Informationen kein Sicherheitsrisiko für die Stadt hervorrufen kann, die die Aufrechterhaltung des Betriebes, letztlich sogar der gesamten Stadtverwaltung in Frage stellen könnte. Das heißt dort, wo es darum geht, dass das tatsächlich Sicherheitsgeheimnisse sind, werde ich an der entsprechenden Stelle auch sagen, dass ich das nicht beantworten werde. Das im Voraus schon erwähnt. Zu 1.: Folgende Sicherheitssysteme setzen wir ein: Firewalls, Webproxy mit UAL-Filter, Reverse Proxy, Spamfilter mit Antivirusprüfung, Schwachstellenscanner, Antivirussysteme, Zwei-Faktor-Authentifizierung, E-Mail-Verschlüsselung, Lastverteilung, Monitoringsysteme und die Verwendung verschlüsselter Protokolle für den Zugriff von Extern. Bei allfälligen Nachfragen bitte ich dich, Herr Gemeinderat, mich nicht im Detail zu fragen, was das wirklich ist. Die Frage der Bekanntgabe der strategischen Partner werde ich aus den oben angeführten Gründen nicht der Öffentlichkeit preisgeben. Zu 2.: Ja, auch wir waren leider betroffen. Ich kann dir das auch über die Jahre 2019, 2020 und 2021 sagen. Im heurigen Jahr hatten wir drei Betrugsversuche, in den beiden Jahren vorher keinen. Im Jahr 2019 gab es sieben gezielte Angriffe, im Jahr 2020 drei und im Jahr 2021 fünf. Im Jahr 2019 gab es keinen einzigen Identitätsdiebstahl, 2020 zwei und im heurigen Jahr bislang bereits zehn. Ich kann dich darüber hinaus darüber informieren, dass im Jahr 2020 zwei E-Mail-Postfächer in der gesamten Holding kompromittiert und in Folge auch als Spam-Postfächer missbraucht wurden. Zu 3.: Ja, wir haben eine IT-Sicherheitsstrategie und auch zahlreiche IT-Sicherheitskonzepte. Wir sind uns der steigenden Gefahren, die aufgrund der Dynamik der Entwicklung in den letzten Jahren überall feststellbar ist, bewusst. Deshalb hat Frau Magistratsdirektorin eine Prüfung durch die interne Revision angeordnet und einen eigenen freiwilligen internen Sicherheitscheck veranlasst. Dazu gibt es eine Reihe von Empfehlungen, die ich auch hier nicht öffentlich präsentiere, denn das wäre die Bekanntgabe von Problemen in der Verteidigung, würde man im Fußball sagen. Wir haben auf Basis dieser Empfehlungen ein eigenes Projekt mit der Abteilung Organisation und Digitalisierung aufgesetzt, bei dem unsere Strategie unter Einbindung von externen IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten derzeit auch überarbeitet, verbessert und die aufgetretenen Schwächen beseitigt werden sollten. Dabei wird auch das von dir angesprochene Desaster Recovery Plan-Thema bearbeitet. Es gibt jetzt einige Unterfragen zu diesem Fragenkomplex 3. Zu 3.1.: Auch zu dieser Frage aus Sicherheitsgründen keine weiteren Explikationen. Zu 3.2.: Auch hier haben wir selbstverständlich für den Krisenfall klare Übersichten auf den unterschiedlichen Ebenen des Magistrats über die Erreichbarkeit der Mitglieder der Stadtregierung. Aus diesem Aspekt würde ich sagen, dass eine grundsätzliche Erreichbarkeit gegeben ist. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der internen Revision und auch der gestiegenen Cyberkriminalität insgesamt, sind auch wir in dieser dynamischen Situation inkludiert. Wir haben diese Kommunikation auf eine andere, breitere Basis zu stellen und gemeinsam in der Stadtregierung auch mit dem Sicherheitsreferenten ein Projekt zum Blackout aufgestellt. Diesem Thema der internen Kommunikation der Stadtregierung und auch der Führungskräfte wird ein großer Stellenwert beigemessen. Zu 3.3.: In diesen Messengerdiensten sind selbstverständlich die jeweiligen Kommunikationsgruppen vorhanden und sie können im Bedarfsfall auch adaptiert oder fokussiert werden. Hinsichtlich der Messengerdienste insgesamt wird in diesem Fall aufgrund von Privacy-Anforderungen auf Signal zurückgegriffen werden. Zu 3.4.: Eine IT-Krisenübung haben wir bislang noch nicht durchgeführt. Die Sicherheit wird allerdings auch im Rahmen dieses IT-Projektes, das in der Abteilung Organisation und Digitalisierung läuft, auf die Durchführung von sogenannten Penetrationstesten geplant. Zu 3.5.: Unsere IKT ist in zwei Rechenzentren der Linz AG, die redundant sind, eingemietet und betreibt ihre Server überwiegend auf virtuellen Systemen. Die Datenspeicherung erfolgt bislang ausschließlich in diesen beiden Rechenzentren. Zu 3.6.: Wir haben im heurigen Jahr auf eine neue, redundante Tapeless-backup-Technologie umgestellt. In der Backup-Strategie wird ein zusätzlicher Standort, neben diesen beiden Rechenzentren bei der Linz AG mit einer Offline-Sicherung derzeit evaluiert. Zusätzlich wird eine spezielle Software zur Verschlüsselungserkennung getestet. Zu 3.7.: Die IKT bietet allen unseren Unternehmen in der Holding Awareness-Schulungen an. Am 3. November haben wir eine gemeinsame Konferenz in der Holding im Gesamtkonzern zum Thema IT-Sicherheit abgehalten. Gemeinsam mit dem Sicherheitsressort fand eine Veranstaltung mit allen Führungskräften der Holding zum Thema Blackout statt, das war der Einstieg in die Blackout-Strategie. Zu 3.7.1: Unsere MitabeiterInnen werden auf Spam-Mails, auf Passwörter, auf die Benutzung von USB-Sticks und ganz besonders auch auf das Erkennen von Phishing-Mails und das Erkennen von Social Engineering sensibilisiert. Zu 3.7.2: In der aktuellen IT- und TK-Sicherheits-Passwortrichtlinie, die im November dieses Jahres erlassen worden ist, ist dieser Prozess standardisiert geregelt. Derzeit wird im Rahmen der Ausrollung der neuen Passwortrichtlinie, die Umstellung auf mindestens zwölf Zeichen und ein Änderungsintervall von 365 Tagen vorgenommen. Ich habe mich bemüht, unter den gegebenen Möglichkeiten die Anfrage möglichst umfassend zu beantworten.“ 2. Anfrage von Gemeinderat Mag. Schmida an Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, laut einem Bericht in den Oberösterreichischen Nachrichten vom 30. September 2021 stockt es beim weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in Linz. Konkret gibt es angeblich vorerst keine Konzession für die neuen O-Bus-Linien 47 und 48 seitens des Landes. Die Stadt Linz hat diesbezüglich am 24. Jänner 2020 ein Ansuchen auf Erteilung gestellt. Dem Vernehmen nach fehlen dem Land aber Unterlagen bezüglich der Finanzierung des Vorhabens und ein verkehrstechnisches Gutachten über die Leistungsfähigkeit des ,Knotens Hafenstraße/Untere Donaulände‘. Grundsätzlich besteht zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich aber eine Einigung, als Übergangslösung bis die Stadtbahnachse realisiert wird, auf der zukünftigen Trasse O-Busse einzusetzen. Die O-Bus-Linien sollen laut Aussage des Bürgermeisters bereits im Sommer 2023 in Betrieb gehen. Für die Errichtung sind Gesamtinvestitionen in der Höhe von 58,8 Millionen Euro veranschlagt. Eine wichtige Rolle bei dieser neuen ÖV-Achse spielt dabei die Linzer Donaubrücke (offiziell ,Neue Eisenbahnbrücke‘). Dabei soll die geplante Trasse der O-Busse und dann später der Stadtbahn geradeaus zur Kreuzung Hafenstraße verlaufen und dann weiter der Eisenbahntrasse der ehemaligen Verbindungsbahn Urfahr-Linz folgend zur Derfflingerstraße führen. Die Brücke wurde aber offensichtlich mit der Vorgabe einer ,Zweiten Straßenbahnachse‘ mit anderer Linienführung geplant und gebaut. Ergebnis ist daher eine derzeit fast ungenutzte Brückenhälfte und eine breite, eigentlich nutzlose Rampe, die zur Rechten Brückenstraße führt. Eine von der neuen Eisenbahnbrücke geradeaus führende Trasse ist baulich derzeit nicht einmal ansatzweise vorhanden und müsste erst durch einen aufwendigen Umbau des Linzer Brückenkopfes hergestellt werden. Da die westliche Hälfte der Brücke, bis zur Errichtung der Stadtbahn derzeit praktisch nicht genutzt werden kann und überdies, alternativlos lediglich in eine überdimensioniert breite Rampe in Richtung Rechte Brückenstraße mündet, erscheint ein Umbau dieses Brückenkopfes für den künftigen ÖPNV-Geradeausverkehr notwendig. Zu befürchten ist bei alldem, dass durch die vielen Unklarheiten und Auffassungsunterschiede, eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in Linz weiter auf sich warten lässt. Von einer Brücke, die den Namen ,Eisenbahnbrücke‘ wirklich verdient, ganz zu schweigen. Deshalb ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung inkl. Konzession der O-Bus-Linien 47 und 48? Hat die Stadt die fehlenden Finanzierungsunterlagen nachgereicht? Wann ist mit dem verkehrstechnischen Gutachten zu rechnen? Ist die beabsichtige Betriebsaufnahme der O-Bus-Linien im Sommer 2023 noch realistisch? 2. Welche Vorarbeiten wurden seitens der Stadt für den Betrieb der O-Bus-Linien bereits geleistet bzw. sind geplant? Wurden die dafür nötigen O-Busse bereits bestellt? Ist für die Busse über die gesamte Strecke eine Oberleitung vorgesehen oder sollen Teilstrecken auch im Batteriebetrieb zurückgelegt werden? 3. Sind die baulichen Vorkehrungen auf der „Neuen Eisenbahnbrücke“ bzw. den Brückenköpfen für den O-Bus-Betrieb bereits umgesetzt bzw. in Vorbereitung? Wer plant und finanziert den notwendigen Umbau des Linzer Brückenkopfes, so dass künftig die Stadtbahn und auch die beiden vorläufigen Buslinien 47 und 48 von der neuen Eisenbahnbrücke geradeaus weiter zum Verkehrsknoten mit der Hafenstraße und von dort zur Derfflingerstraße und dann weitergeführt werden können? Mit welchen Kosten wird dabei gerechnet? 4. Warum werden die beiden provisorischen Vorläuferlinien zur Stadtbahn seitens der Stadt als teure Oberleitungs-Buslinien gewünscht, die ja später, wenn die Stadtbahn kommt, wieder abgebaut werden müssen? Ein flexibler Autobus-Betrieb wäre für einen Vorläuferbetrieb doch wesentlich billiger und adäquater. 5. Sollte sich die Umsetzung des O-Bus-Betriebes länger verzögern. Werden sie sich dafür einsetzen, dass kurzfristig realisierbare Varianten mit Bussen ohne Oberleitung umgesetzt werden, um das ÖV-Angebot in Linz in naher Zukunft zu verbessern? Dazu Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf einleitet ebenfalls betonen, dass nicht alle Fragen den eigenen Wirkungsbereich betreffen, aber ich werde so gut wie möglich und soweit mein Kenntnisstand reicht, versuchen, Ihre Fragen zu beantworten. Zu 1.: Dazu möchte ich betonen, dass das eine Zuständigkeit der Linz AG ist, als Konzessionär, kann Ihnen aber berichten, dass der Konzessionsantrag beim Land Oberösterreich aufliegt. Für die Finanzierungsunterlagen ist die Linz AG zuständig. Zum Verkehrstechnischen Gutachten kann ich berichten, dass zum Kreuzungsbereich Hafenstraße und neue Eisenbahnbrücke eine gemeinsame Arbeitsgruppe ,ÖV-Korridor Linz‘ unter Beteiligung des Landes Oberösterreich eingerichtet wurde. Mit den Vertretern des Landes liegt ein abgestimmtes, verkehrstechnisches Konzept vor, auf das ich nun ganz kurz und in Teilen eingehen möchte. Erstens, die neue Gleistrasse auf der Eisenbahnbrücke wurde auf die Nutzung durch eine Straßenbahn und leichte Nahverkehrszüge ausgelegt. Die künftige Gleistrasse und die Rampe in Richtung der ehemaligen Rechten Brückenstraße werden bis zur baulichen Umsetzung der Durchbindung der Mühlkreisbahn als Busstraße für die Linie L 12 und L 25 von Urfahr nach Linz genutzt. Die O-Bus-Linien L 47 und L 48 werden auf der Brücke und in der Straßerau bis zur baulichen Umsetzung der Durchbindung der Mühlkreisbahn mit dem Individualverkehr mitgeführt. Für die Durchbindung der Mühlkreisbahn soll in Verlängerung der neuen Eisenbahnbrücke eine Brücke über die Hafenstraße errichtet werden, über welche dann auch die O-Bus-Linien L 47 und L 48 niveaufrei geführt werden sollen, also in einem Mischbetrieb mit der Mühlkreisbahn. Ich glaube, hier gab es auch ein Missverständnis im Rahmen Ihrer Anfrage. Das heißt, dass die O-Bus-Linien L 47 und L 48 nicht als Übergangslösung geplant, sondern als dauerhaftes ÖV-Angebot vorgesehen sind. In Ergänzung der zeitlich später zu realisierenden Durchbindung der Mühlkreisbahn, für beide Projekte - O-Bus-Linien und Mühlkreisbahn Durchbindung - sind jeweils Finanzierungsanteile von Stadt Linz und dem Land Oberösterreich vorgesehen. Die Betriebsaufnahme ist nach meinem Wissensstand noch aufrecht. Hier ist aber, wie gesagt, der Betreiber die Linz AG zuständig. Zu 2.: Die Stadt hat die Linienführung und die Haltestellen geplant, abgestimmt und festgelegt. Die Bestellung der O-Busse ist eine Sache der Linz AG, die ich daher nicht beantworten kann. Zum Betrieb der O-Busse-Linien kann ich Ihnen aber nach meinem Wissensstand mitteilen, dass grundsätzlich über die gesamte Strecke eine Oberleitung samt Stromanspeisung über Gleichrichterstationen vorgesehen ist. Die O-Busse können z.B. in Baustellenbereichen, aber auch kurze Strecken mit Batteriebetrieb zurücklegen. Zu 3.: Die geplante O-Bus-Führung ist ohne bauliche Umbauten des Brückenkopfes möglich. Die Teilfrage über die Finanzierung des Umbaus kann ich insofern beantworten, als das im Sinne dessen, was ich Ihnen vorhergesagt habe, vom Land Oberösterreich im verkehrstechnischen Gutachten zu machen ist. Mit welchen Kosten zu rechnen ist, kann ich Ihnen aufgrund der Zuständigkeit des Landes Oberösterreich nicht beantworten. Zu 4.: Dazu habe ich gerade vorhin bei einer anderen Teilfrage erklärt, dass hier das Missverständnis vorliegt. Das ist keine Zwischenlösung, sondern es soll eine Dauerlösung werden. Es handelt sich hier nicht um ein Provisorium, sondern um eine Dauereinrichtung im Öffentlichen Verkehr (ÖV). Zum flexiblen Autobusbetrieb, glaube ich, ist die Frage damit beantwortet. Zu 5.: Ich werde mich immer für Verbesserungen einsetzen, aber wir gehen einmal davon aus, dass wir das mit den O-Bus-Linien schaffen. Danke, soweit meine Beantwortung.“ 3. Die Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Stadtrat Prammer betreffend Bauprojekt Quadrill – Tabakfabrik wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. E ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Bürgermeister Luger berichtet über E 1 Weihnachtsbeleuchtung der Stadt Linz 2021/2022; Vergabe des Auftrages; maximal 333.471,93 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Vergabe der Montage, Inbetriebnahme und Demontage der Linzer Weihnachtsbeleuchtung für die Saison 2021/22 an die Firma ELIN und die damit verbundenen Ausgaben in Höhe von max. 333.471,93 Euro inkl. USt werden genehmigt. 2. Die Verrechnung des Betrages von max. 333.471,93 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf FiPos 1.728000 mit FB 68 (Sonstige Leistungen, Weihnachtsbeleuchtung) im Fonds 789000 (Förderung Handel, Gewerbe und Industrie).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Stadtsenat, liebe Kollegen und Kolleginnen, es wird Sie nicht verwundern, dass wir hier nicht zustimmen, sondern uns enthalten werden. Dieser Antrag kommt jedes Jahr wieder, er grüßt sozusagen wie das Murmeltier. Wir gehen davon aus, dass das jedes Jahr wieder so kommt, um eine Neuausschreibung zu umgehen. Wir denken grundsätzlich, dass es Zeit ist, diese Beleuchtung zu hinterfragen. Vielleicht versuchen wir es einmal mit LED, also mit neuen Technologien. Wo wollen wir beleuchten, wer zahlt mit, warum beteiligt sich nicht auch ein Teil des Handels, so wie in anderen Städten auch. Wir denken, dass wir alle darüber nachdenken sollten und nicht einfach jedes Jahr einen doch relativ großen Betrag fortschreiben sollten. In den heutigen Nachrichten steht ein Artikel über Wels. Wels macht es vor! Wels hat einen neuen Lichtpfad der gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft entwickelt worden ist. Er ist 1,7 Kilometer lang. Ich werde vielleicht nach Wels fahren und mir das anschauen. Das ist einmal etwas Neues und erfrischend und die Wirtschaft macht mit. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Potočnik hat es schon angesprochen, wir haben jedes Jahr das gleiche Thema. Auch wir sind der Ansicht, dass die jährlichen Ausgaben für die Weihnachtsbeleuchtung der Stadt Linz mit diesen rund 333.000 Euro nicht verhältnismäßig sind. Das ist eine Schieflage, vor allem deswegen, weil sich die Wirtschaft, die auch davon profitiert, bis dato nicht beteiligt. Das ist ein endloses Thema. Ich möchte nur darauf verweisen, wieviel die Stadt für freiwillige soziale Leistungen, zum Beispiel für den Kautionsfonds der Menschen unterstützt, die die Kaution nicht zahlen können, ausgibt. Das sind 50.000 Euro im Jahr. Deswegen erscheint es mir doch sehr hoch zu sein, wieviel man in die Weihnachtsbeleuchtung investiert. Daher gibt es dazu von uns, wie jedes Jahr, eine Gegenstimme. Danke.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, werte BesucherInnen, wir sind in einer neuen Periode des Gemeinderates. Was die Weihnachtsbeleuchtung betrifft, möchte ich die Grundhaltung der Grünen wiederholen. Grundsätzlich sind wir für eine Weihnachtsbeleuchtung, aber entgegen der bisherigen Mehrheit im Gemeinderat ist unsere Auffassung, dass sich, wie in vielen anderen Städten, die Betriebe an den Kosten für diese Weihnachtsbeleuchtung jedenfalls beteiligen sollten. In diesem Sinne haben wir uns in den letzten Jahren bei diesem Antrag immer der Stimme enthalten. In Anbetracht der sehr hoch emotionalen Covid-Situation, vor allem auch in Bezug auf die dramatische Lage im Handel, wollen wir diese Grundsatzdiskussion heuer nicht führen und werden uns bei diesem Antrag nicht der Stimme enthalten, sondern die Zustimmung erteilen.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Dass der Antrag immer um diese Zeit kommt, Herr Gemeinderat Potočnik, ist dem 24. Dezember, der im Gegensatz zu Ostern ein unverrückbares Datum ist, geschuldet. Inhaltlich haben wir diese Diskussionen schon sehr oft geführt. Ich möchte mich bei der Grünen-Fraktion bedanken, dass sie – bei allem Verständnis für ihre Position in der Vergangenheit – respektiert, in welcher Situation wir uns befinden. Ich glaube, es wäre ein fatales Zeichen, wenn wir heuer in dieser Situation vom Innenstadthandel Beiträge verlangen würden, weil das wirtschaftlich wirklich nicht zumutbar ist. Ich bedanke mich für die weitgehende Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen: Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und LinzPlus (2) sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) und Herrn Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mehrstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über die Anträge E 2 bis E 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 2 Geschäftsbereich Gesundheit und Sport; Genehmigung einer Kreditüberschreitung in Höhe von 700.000 Euro sowie von Kreditübertragungen in Höhe von insgesamt 1,213.000 Euro im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie Der Gemeinderat beschließe: „1. Eine Kreditüberschreitung in Höhe von 700.000 Euro auf der FiPos 1.521000 (Bezüge Arbeiter ganzjährig beschäftigt) im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der FiPos 2.816200 mit Funktionsbereich 32 (Kostenbeiträge Covid 19) im Fonds 011000 (Personalservice und Bezugsverrechnung). 2. Eine Kreditübertragung in Höhe von 1,213.300 Euro von der FiPos 1.755200 mit Funktionsbereich 88 (Transferzahlungen an Unternehmen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.521000 (Bezüge Arbeiter ganzjährig beschäftigt) im Fonds 519000 (Sonst. Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) mit einem Betrag von 1,057.000 Euro bzw. auf die FiPos 1.700000 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 519000 (Sonst. Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) mit einem Betrag von 156.300 Euro wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. E 3 Geschäftsbereich BürgerInnen-Angelegenheiten; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 850.000 Euro für die Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2021 sowie für Volksbegehren – zweite Eintragungswoche 2021 Der Gemeinderat beschließe: „Eine Kreditübertragung in Höhe von 850.000 Euro von der FiPos 1.755200 (Transfers an Unternehmen, KUK) mit dem Funktionsbereich 88 im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 024000 (Wahlen und BürgerInnenrechte) wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. E 4 Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung; Genehmigung einer Kreditüberschreitung in Höhe von 480.000 Euro im Zusammenhang mit Mehraufwendungen im Personalbereich Der Gemeinderat beschließe: „Die Kreditüberschreitung in Höhe von 480.000 Euro auf der FiPos 1.510000 (Bezüge der Vertragsangestellten) im Fonds 050000 (Bezirksverwaltung) wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der FiPos 2.816200 mit FB 153 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen, Raumordnungsverträge) im Fonds 030000 (Bauverwaltung).“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns bei E 4 sowie auch bei E 6 und E 8 der Stimme.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. E 5 Geschäftsbereich Gesundheit und Sport; Genehmigung einer Kreditüberschreitung in Höhe von 100.000 Euro sowie von Kreditübertragungen in Höhe von insgesamt 230.000 Euro im Zusammenhang mit Personalkosten und der Influenzaimpfaktion Der Gemeinderat beschließe: „a) Eine Kreditüberschreitung in Höhe von 100.000 Euro auf der FiPos 1.521000 (Bezüge Arbeiter ganzjährig beschäftigt) im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) wird beschlossen, die Bedeckung kann durch Mehreinnahmen auf der FiPos 2.816200 mit Funktionsbereich 32 (Kostenbeiträge Covid 19) im Fonds 011000 (Personalservice und Bezugsverrechnung) erfolgen. b) Eine Kreditübertragung in Höhe von 110.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit Funktionsbereich 88 (Transferzahlungen an Unternehmen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.521000 (Bezüge Arbeiter ganzjährig beschäftigt) im Fonds 519000 (Sonst. Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) wird beschlossen. c) Eine Kreditübertragung in Höhe von 120.000 Euro von der FiPos 1.755200 mit Funktionsbereich 88 (Transferzahlungen an Unternehmen, KUK) im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.458000 (Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren) im Fonds 512200 (Sonst. Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) wird beschlossen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. E 6 Geschäftsbereich Abgaben und Steuern; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 165.000 Euro im Zusammenhang mit Mehraufwendungen im Personalbereich Der Gemeinderat beschließe: „Eine Kreditübertragung in Höhe von 165.000 Euro von der FiPos 1.650200 (Zinsen Finanzschulden) im Fonds 612000 (Gemeindestraßen- Straßenerhaltung) auf die FiPos 1.510000 (Bezüge der Vertragsangestellten) im Fonds 900000 (Abgaben und Steuern) wird genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „In Bezug auf die Pensionierungen möchte ich anmerken, dass diese an und für sich langfristig bekannt sind, ich finde es nicht gut, das in einen Punkt zusammenzugeben. Es wäre mir lieber gewesen, dass wir das getrennt betrachtet hätten. Wir werden uns der Stimme enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und LinzPlus (2) mehrstimmig angenommen. E 7 Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von insgesamt 145.000 Euro für die Bedeckung der Gesamtkosten der Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Linz Der Gemeinderat beschließe: „Kreditübertragung Zur Bedeckung der Gesamtkosten der Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (Installation von zwei zusätzlichen Radar-Mess-Stellen und Ankauf eines zusätzlichen Radar-Überwachungskameraeinschubes) wird eine Kreditübertragung in Höhe von insgesamt 145.000 Euro von der FiPos 1.751200 mit FB 515 (Transferzahlungen an Land, Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge) auf die FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem HP05042 (Erweiterung u. Erneuerung Verkehrsüberwachungsgeräte) im Fonds 640000 (Einrichtung Maßnahmen StVO) genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderat Brandstetter: „Ich finde, dass wir da bauliche Maßnahmen brauchen, alles andere ist Makulatur. Ich glaube, dass es notwendig ist, die Verkehrsthematik in der Innenstadt grundsätzlich anders zu regeln. Ich glaube, dass sich die Situation mit reinen Radarkontrollen nicht wesentlich ändern wird, darum lehnen wir diesen Antrag ab.“ Der Antrag wird bei Gegenstimme von Herrn Gemeinderat Brandstetter, Wandel, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über E 8 Erweiterung der Genehmigung der Förderungsrichtlinie: „Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz“ um den Punkt „Hagelschaden am 24. Juni 2021“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage in den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Förderungsrichtlinie für den ,Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz‘ wird um den Punkt ,Hagelschaden ab 24. Juni 2021‘ ergänzt und gemäß der beiliegenden konsolidierten Fassung genehmigt. Das Gesamtvolumen der Förderungen (inklusive aller Neben- und Abwicklungskosten) beträgt maximal 1,000.000 Euro. Die Einzelbeschlüsse der jeweiligen Förderungen werden gemäß budgetär zur Verfügung stehender Mittel von dem gemäß den Wertgrenzen laut StL 1992 jeweils zuständigen Organ getroffen. 2. Die Verrechnung der Förderungen für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.768000 (Transfers an private Haushalte) mit dem Funktionsbereich 198 (Solidaritätsfonds) im Fonds 061000 (sonstige Transfers). Richtlinie zur Gewährung des Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz I. Ziel der Förderung 1. Der Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus der Stadt Linz bezweckt eine Unterstützung von Linzerinnen und Linzern sowie deren Familien, die aufgrund der COVID-19-Krise erhebliche Einbußen in ihren laufenden Einkommen erlitten haben und/oder spezifische Belastungen durch Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen erfahren haben. 2. Etwaige Rückzahlungsverpflichtungen der/des Förderwerber(s)In gegenüber anderen Förderstellen, die sich durch die Gewährung einer Unterstützung aus dem Linzer Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus ergeben, liegen in der Eigenverantwortung der/des Förderwerber(s)In. 3. Einmalhilfe für Hagelschäden ab 24. Juni 2021. II. Gegenstand der Förderung 1. Der teilweise Ersatz entgangener Einkommen der/des Förderwerber(s)In, die aufgrund der COVID-19-Krise entstanden sind. 2. Die einmalige Unterstützung angesichts spezifischer Belastungen durch Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen, die der/dem FörderwerberIn durch die COVID-19-Krise entstanden sind. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren monetären Zuschusses und in Form von Linz AG Gutscheinen als Digitalisierungsbonus gewährt. 3. Der Ersatz oder teilweise Ersatz der Kosten von Schäden, die durch Hagel ab 24. Juni 2021 entstanden sind, an Front- bzw. Heckscheiben von Personenkraftwagen (PKW) bis 3,5 Tonnen, Fahrrädern oder Lastenfahrrädern (bei technischer Unbrauchbarkeit); III.A. Voraussetzungen, Art und Höhe der Förderung für Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus 1. FörderwerberInnen sind natürliche Personen im erwerbsfähigen Alter, die ab 1. März 2020 und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz in Linz gemeldet sind. FörderwerberInnen mit selbständiger Erwerbstätigkeit oder Gewerbebetrieb müssen darüber hinaus den Unternehmenssitz in Linz haben. 2. Maßgeblich für die Bemessungsgrundlage einer Förderung ist das monatliche Nettohaushaltseinkommen. Dieses ist wie folgt zu berechnen: Alle im Regelfall monatlich wiederkehrenden Einkommensbestandteile und Einkommensquellen der/des Förderwerber(s)In und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen werden addiert, wie etwa Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit, Vermietung oder Kapitalvermögen, Versicherungsleistungen, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Wohnbeihilfen, Heizkostenzuschüsse, Leistungen aus der Sozialhilfe bzw. der bedarfsorientierten Mindestsicherung, der Grundversorgung oder sonstiger Leistungen aus öffentlichen Mitteln. Diese sind jedenfalls nur für die/den FörderwerberIn durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Bei dieser Berechnung bleiben das 13. und 14. Monatsgehalt, Leistungen zur Abdeckung eines Sonderbedarfs für Pflege, Behinderung, Kinder- und Familienbeihilfe sowie auch Kindesunterhaltszahlungen zur Gänze außer Ansatz. Auch sonstige Unterhaltszahlungen (insbesondere Ehegattenunterhalt) werden nur in dem Ausmaß berücksichtigt, als diese bereits vor dem 1. März 2020 regelmäßig geleistet wurden. Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus bei Einkommenseinbußen: 3. FörderwerberInnen haben als nachvollziehbare Folge der COVID-19-Krise, erhebliche Einbußen in ihrem laufenden Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit und/oder sind mit spezifischen Belastungen durch Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen konfrontiert. Einbußen in Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb sind sinngemäß zu berücksichtigen, sofern die übergeordneten Förderschienen für UnternehmerInnen, die aufgrund der COVID-19-Krise bundesweit eingerichtet wurden (Härtefall-Fonds der WKO, Fixkostenzuschüsse der COFAG u.a.) nicht in Anspruch genommen werden konnten. Erhebliche Einbußen im laufenden Einkommen können unter folgenden Voraussetzungen angenommen werden: 3.1. Die/der FörderwerberIn hat zumindest in einem Monat, im Zeitraum zwischen 1. März 2020 und 31. Dezember 2021, einen pandemiebedingten Einkommensverlust ihres/seines monatlichen Nettoeinkommens von mindestens 20 Prozent unter Berücksichtigung eines allfälligen Nettohaushaltseinkommens aller im Haushalt lebenden Personen. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb ist unter Gegenüberstellung der Einkommenssteuerbescheide der/des Förderwerber(s)In (hilfsweise der Steuererklärungen) aus 2019 und 2020 der durchschnittliche monatliche Netto-Einkommensverlust zu errechnen. 3.2. Nach Abzug des Einkommensverlustes von mindestens 20 Prozent dürfen folgende Werte des monatlichen Nettohaushaltseinkommens gesamthaft nicht überschritten werden: Alleinstehende volljährige Person mit Einkommen: max. 1400 Euro Jede weitere volljährige Person mit Einkommen: zuzüglich 1000 Euro Jede weitere minderjährige bzw. volljährige Person ohne Einkommen: zuzüglich 250 Euro 3.3. Ausmaß der Förderung (einmalig pro FörderwerberIn): 450 Euro als monetärer Zuschuss und 50 Euro als Digitalisierungsbonus in Form von LINZ AG Gutscheinen Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus für spezifische Ausgaben: 4. FörderwerberInnen (auch ohne Einkommensverlust) haben infolge der COVID-19-Krise ab 1. März 2020 bis 31. Dezember 2021 spezifische Belastungen durch Ausgaben für Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung, wie etwa für Homeoffice, Homeschooling oder Homelearning. 4.1. Einkommensgrenzen des monatlichen Nettohaushaltseinkommens im Sinne dieser Richtlinie: Alleinstehende volljährige Person mit Einkommen: bis 1500 Euro Jede weitere volljährige Person mit Einkommen: zuzüglich 1000 Euro Jede weitere minderjährige bzw. volljährige Person ohne Einkommen: zuzüglich 250 Euro 4.2. Mindestanschaffungswert für Digitalisierungsmaßnahmen (wie z.B. Ankauf von Computer, Notebook, WLAN-Router, Drucker, Scanner und dgl.), welche mittels Rechnungsbelegen nachzuweisen sind: EUR 50,-- 4.3. Ausmaß der Förderung (einmalig pro FörderwerberIn): 50 Euro bis maximal 250 Euro als monetärer Zuschuss (auf Basis des Anschaffungswerts) und 50 Euro als Digitalisierungsbonus in Form von LINZ AG Gutscheinen III.B. Voraussetzungen, Art und Höhe der Förderung für Hagelschäden ab 24. Juni 2021: 1. FörderwerberInnen sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Beschädigung mit Hauptwohnsitz in Linz gemeldet waren. FörderwerberInnen sind darüber hinaus auch Kleinstunternehmen (bis neun MitarbeiterInnen), die zum Zeitpunkt der Entstehung der Beschädigung ihren Firmensitz in Linz gemeldet haben, den beschädigten PKW als Dienstwagen für gewerbliche Zwecke regelmäßig gebrauchen und bei denen der PKW an sich nicht wesentlicher Zweck des ordentlichen Geschäftsbetriebs ist. Die Förderhöhe beträgt einmalig maximal 500 Euro für PKW-Reparaturen oder maximal 150 Euro für Fahrrad- oder Lastenfahrradreparaturen (bei technischer Unbrauchbarkeit) pro FörderwerberIn bzw. Förderfall. Die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsnachweise über die Reparaturkosten des Hagelschadens sind dem Antrag beizulegen. 2. Die Schäden am PKW werden nicht durch eine Versicherung abgedeckt. Voll- bzw. Teilkaskoversicherte sind von einer Förderung für den Fall einer Versicherungsdeckung, mit und ohne Selbstbehalt, ausgenommen. Eine Bestätigung der KFZ-Versicherung, dass kein Versicherungsschutz für den Hagelschaden besteht, ist dem Antrag beizulegen. Bei Schäden am PKW muss die/der FörderwerberIn auch ZulassungsbesitzerIn sein. Der Zulassungsschein ist dem Antrag beizufügen. Das Ausmaß der Förderung richtet sich nach den durch eine Rechnung einer Fachwerkstätte belegten Kosten für die Reparatur des Hagelschadens an Front- bzw. Heckscheibe. 3. Die Schäden an Fahrrädern oder Lastenfahrrädern werden nicht durch eine Versicherung abgedeckt. Das Ausmaß der Förderung richtet sich nach den durch die Rechnung einer Fachwerkstätte belegten Kosten. Eine Bestätigung des Reparaturzwecks seitens einer Fachwerkstätte für die Reparatur des Hagelschadens ist dem Antrag beizulegen. IV. Vorbehalte und allgemeine Förderbedingungen 1. Eine Förderung darf grundsätzlich nur gewährt werden, wenn diese nicht gegen geltende nationale Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse oder gegen geltendes Recht der Europäischen Union verstößt. 2. Eine Förderung kann nur auf Basis eines vollständig ausgefüllten schriftlichen Ansuchens gewährt werden. Dafür ist das auf der Homepage der Stadt Linz zur Verfügung stehende aktuelle Formular zu verwenden, das bis spätestens 31. Dezember 2021 bei der Förderstelle eingelangt sein muss. Unvollständige Förderungsansuchen sind binnen der von der Förderstelle gesetzten Frist hinsichtlich der erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu vervollständigen. Kommt die/der FörderwerberIn dieser Aufforderung nicht nach, wird das Ansuchen als gegenstandslos betrachtet. 3. Jede Fördergewährung gemäß Punkt III.A. setzt voraus, dass die/der FörderwerberIn Auskünfte zu ihrer/seiner persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation sowie im selben Haushalt lebender Personen vollständig und wahrheitsgemäß erteilt und diesbezüglich angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellt, auch wenn diese nicht im Einzelnen in dieser Richtlinie angeführt sind, aber der Förderstelle zur umfassenden Beurteilung der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation die/der FörderwerberIn erforderlich scheinen (Kooperationsgebot). Die Stadt Linz ist auch berechtigt, die Gebarung der/des Förderwerber(s)In durch Einsichtnahme an Ort und Stelle durch eigene Organe, insbesondere durch das Kontrollamt oder durch beauftragte Dritte (z.B. WirtschaftsprüferIn). 4. Eine Förderung darf nicht gewährt werden, wenn die Einsichtnahme in angeforderte Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften gänzlich oder teilweise verweigert wird, vorsätzlich unzutreffende Auskünfte erteilt werden, gefälschte Unterlagen übermittelt werden oder das Kooperationsgebot aus sonstigen Gründen nicht nur geringfügig missachtet wurde, gegenüber dem/der FörderwerberIn strafgesetzliche Delikte vorliegen, die eine Förderwürdigkeit ausschließen (z.B. Förderungsmissbrauch, Betrug o.ä.). 5. Auf die Gewährung einer Förderung durch die Stadt Linz besteht kein Rechtsanspruch. Nach Ausschöpfung des Gutscheinkontingents, wird der Digitalisierungsbonus in Form eines monetären Zuschusses gewährt. Aus der Entgegennahme oder Bearbeitung von Förderansuchen entstehen der Stadt Linz keine rechtlichen Verpflichtungen. 6. Die Zuschüsse sind grundsätzlich nicht rückzahlbar. Wurden jedoch Zuschüsse aufgrund vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Angaben der/des Förderwerber(s)In oder aufgrund eines Irrtums gewährt, der binnen drei Jahren nach Auszahlung aufgeklärt wurde, sind diese Zuschüsse unverzüglich zurückzuzahlen. Ist eine schriftliche, angemessen befristete und den ausdrücklichen Hinweis auf die Rechtsfolge enthaltende Mahnung im Auftrag der Stadt Linz erfolglos geblieben, kann die Stadt Linz für den dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand zuzüglich zur Rückzahlung einen pauschalierten Kostenersatz von 25 Euro beanspruchen, zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen von vier Prozent auf den nicht fristgerecht beglichenen Rückzahlungsbetrag. 7. Dem zuständigen Geschäftsbereich und dem Kontrollamt der Stadt Linz obliegen die Überprüfung des Fördervorhabens und der widmungs-gemäßen Verwendung. Diesen ist dazu Einsicht in alle förderrelevanten Unterlagen (Bücher, Rechnungen, Zahlungsbelege etc.), grundsätzlich im Original, zu gewähren. Welche Unterlagen zur Prüfung herangezogen werden, entscheidet das Prüforgan. Weiters ist eine Überprüfung der/des Förderwerber(s)In selbst gestattet. Dabei sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder erteilen zu lassen sowie eine geeignete Auskunftsperson bereitzustellen. 8. Die Stadt Linz kann jederzeit, wenn nachträglich besondere Umstände eine Änderung der festgelegten Bedingungen und Auflagen es erfordern, neue oder zusätzliche Bedingungen und Auflagen vorsehen. 9. Die Stadt Linz kann in begründeten Härtefällen abweichend von den oben genannten Voraussetzungen Förderungen gewähren. V. Datenschutz 1. Im Zuge der Entscheidung über die Förderung verarbeitet die Stadt Linz zur Erfüllung ihrer vertraglichen oder rechtlichen Pflichten personenbezogene Daten der/des jeweiligen Förderwerber(s)In im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Zuge der Abwicklung des gesamten Fördervorganges. Die von der/vom FörderwerberIn bekanntgegebenen Daten werden im Rahmen des konkreten Verfahrens und der gesetzlichen Zulässigkeit an sonstige Verfahrensbeteiligte weitergegeben und im Magistrat der Stadt Linz nach Abschluss des Verfahrens gespeichert. 3. Im Zusammenhang mit der Verwendung von personenbezogenen Daten hat jede/r FörderwerberIn das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung sowie das Recht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben. VI. Inkrafttreten Die Bestimmungen dieser Richtlinie für den Solidaritätsfonds mit Digitalisierungsbonus treten mit 4. März 2021 in Kraft und enden mit 31. Dezember 2021. Die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Förderung für Hagelschäden ab 24. Juni 2021 treten mit 1. Juli 2021 in Kraft und enden mit 31. Dezember 2021. Nach diesem Zeitpunkt gestellte Förderansuchen bleiben unberücksichtigt.“ Einreichstelle und Kontakt Förderstelle: Magistrat der Stadt Linz GB Finanzen und Wirtschaft Abt. Controlling und Subventionen Hauptstraße 1 – 5, 4041 Linz Tel: +43 732 7070 2307 oder 2367 E-Mail: subventionen.fiwi@mag.linz.at Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich habe das Bedürfnis, kurz zu erläutern, warum wir uns der Stimme enthalten. Wir sind der Meinung, dass es nicht Kernaufgabe der Stadt Linz ist, Hagelschäden abzudecken. Ich denke, schlauer und richtiger wäre - das hat die Stadt Linz auch schon gemacht - die Zusammenarbeit mit der Wetterzentrale, um dann die Garagen zu öffnen und rechtzeitig zu informieren. Ich denke, das wäre der richtige Weg. Schäden an Autos abzudecken, die noch dazu mitverantwortlich für den Klimawandel sind, halten wir für kontraproduktiv und wir finden, dass das auch schlicht und einfach nicht Kernaufgabe der Stadt ist.“ Gemeinderat Brandstetter: „Ich kann mich dem anschließen, was Lorenz Potočnik sagt. Ich glaube, dass wir die automobile Unkultur grundsätzlich durch alle möglichen Förderungen und Beihilfen und Infrastrukturausgaben zu stark subventionieren. Diesbezüglich hat man auch noch vielleicht hin und wieder den Eindruck gehabt, dass es sich dabei um einen Wahlkampfgag gehandelt hat. Darum lehnen wir den Antrag ab.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Ich glaube, dem ist nichts mehr hinzuzufügen, wir enthalten uns der Stimme.“ Bürgermeister Luger: „Sie erlauben mir hier doch eine Anmerkung: Über ein Wahlkampf-Zuckerl zu sprechen, nachdem das alle vier Stadtregierungsparteien gemeinsam beschlossen haben, ist ein bisschen schwierig, da hat wahrscheinlich keiner wirklich etwas davon. Fakt ist auch, dass es selbst, wenn wir alle Garagen und Tiefgaragen, die es in dieser Stadt - egal in welchem Stadtteil - gäbe, öffnen würden, unmöglich ist, dass auch bei vorheriger Vorwarnung, alle PKW in Schutz zu bringen wären. Dritte Anmerkung, das hat seine Hintergründe ausnahmslos in sozialen Maßnahmen. Wenn Sie die Liste derjenigen, die nach unserem Beschluss auf diese Förderung Anspruch gehabt haben, gesehen haben, dann waren das Menschen, deren Autos nicht mehr in Voll- oder Teilkaskoversicherungssystemen waren, meistens ältere Fahrzeuge und Menschen, die dieses Fahrzeug auch aus beruflichen Gründen benötigt haben. Diese Menschen haben auch durch ihre Einkommensverhältnisse ordentlichen Druck in dieser Gesellschaft. Das war der Grund, warum wir uns dazu committed haben. Von den vier Parteien, die im Stadtsenat diese Vorgangsweise gemeinsam beschlossen haben, gibt es veritabel unterschiedliche Zugänge zum PKW-Verkehr. Ich nehme an, ohne deine Wortmeldung vorweg zu nehmen, dass das möglicherweise ein Erklärungspunkt von Frau Stadträtin Schobesberger sein wird. Es ist uns darum gegangen, hier rasch zu helfen. Dass ein Hagelschaden in ein Wahljahr fällt, dafür kann wirklich kein Mensch etwas. Ich vermute, wir hätten in der Stadtregierung auch nach den Wahlen nicht anders entschieden.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ergänzend dazu vielleicht noch ganz kurz zwei Hinweise. Es ist dabei auch ganz bewusst die Entscheidung gefallen, nicht grundsätzlich eine Förderung für Hagelschäden einzuführen, sondern das ist ganz klar und ganz gezielt in diesem Corona-Ausnahmepaket enthalten, mit dem Hintergedanken, dass man jetzt speziell LinzerInnen und Familien, die durch die Mehrbelastungen durch Corona schon getroffen sind, jetzt noch einmal entlasten wollte. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass es uns, als wir den ursprünglichen Beschluss gefasst haben, sehr wichtig war, dass das nicht nur für Autos, sondern auch für Lastenräder gilt, die durch Hagel schwer beschädigt und in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Wir haben auch darauf ein Augenmerk gelegt.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von LinzPlus (2) und MFG (2) und bei Gegenstimme von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Mag. Dr. Raml berichtet über E 9 Verlängerung des Einsatzes eines mobilen Covid-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet ab 30. August 2021 bis 30. Oktober 2021 sowie eine Verlängerung nach Bedarf für die Zeit vom 1. November 2021 bis 31. Dezember 2021, 54.000 Euro bzw. 59.400 Euro; Genehmigung von Kreditübertragungen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Linz Linien GmbH wird mit dem Betrieb eines COVID-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet zu den aus dem beiliegenden Auftragsschreiben ersichtlichen Konditionen und Gesamtkosten in Höhe von maximal 54.000 Euro (inkl. 20 Prozent USt) für die Dauer von zunächst maximal neun Wochen von 30. August 2021 bis 30. Oktober 2021 (Kalenderwoche (KW) 35 bis 43) beauftragt. Das beiliegende Auftragsschreiben wird genehmigt. 2. Innerhalb dieses Kostenrahmens hat eine bedarfsgerechte Einsatzplanung durch die zuständigen Stellen des Magistrates im Einvernehmen mit dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates wie in der Vorlage beschrieben zu erfolgen. 3. Für den Zeitraum 30. August 2021 bis 30. Oktober 2021 (KW 35 bis 43) erfolgt die Verrechnung der Personal- und Sachkosten in Höhe von 54.000 Euro auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit). Eine Kreditübertragung in Höhe von max. 54.000 Euro von der FiPos 1.751200 mit FB 515 (Transfers an Land, Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge) auf die FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) wird genehmigt. 4. Sofern über den 30. Oktober 2021 hinaus ein Bedarf zum weiteren Betrieb des Impfbusses gegeben ist, wird der Impfbuseinsatz ab dem 1. November 2021 bis maximal zum 31. Dezember 2021 (KW 44 bis 52) zu wöchentlichen Personal- und Reinigungskosten von maximal 6000 Euro (inkl. 20 Prozent USt) sowie Mietkosten in Höhe von max. 600 Euro (inkl. 20 Prozent USt) pro Woche verlängert, ohne dass eine weitere gremiale Beschlussfassung erforderlich ist. Die Gesamtkosten pro Verlängerungswoche belaufen sich somit auf 6600 Euro (inkl. 20 Prozent USt) bzw. für den Gesamtzeitzeitraum von 1. November 2021 bis 31. Dezember 2021 auf max. 59.400 Euro (inkl. 20 Prozent USt). Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Notwendigkeit einer Erhöhung der regionalen Durchimpfungsquote wird eine zumindest 40 Prozent Auslastung der Kapazität des Impfbusses (Gesamtkapazität: ca. 20 Impfungen pro Stunde) am der Verlängerungswoche vorausgehenden Montag als Basis für einen fortbestehenden Bedarf zugrunde gelegt. 5. Für den Zeitraum 1. November 2021 bis 31. Dezember 2021 (KW 54 bis 52) erfolgt die Verrechnung der Personal- und Sachkosten in Höhe von max. 54.000 Euro auf der FiPos 1.728000 (Entgelt für sonstige Leistungen) und der Kosten für die Anmietung des Impfbusses in der Höhe von max. 5400 Euro auf der FiPos 1.700000 (Miet- und Pachtaufwand), beides im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit). Eine Kreditübertragung in Höhe von max. 59.400 Euro von der FiPos 1.751200 mit FB 515 (Transfers an Land, Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge) auf die FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) wird genehmigt. Der Abruf der Mittel für allfällige Verlängerungswochen erfolgt nach Ablauf der Impfaktion.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. F ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über F 1 Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an den Verein Energiewende Linz (Durchführung des Projektvorhabens „Pilotprojekt Kaisergasse Phase 2 und 3 Begleitung von neuen und weiterführenden Projekten, sowie Dissemination“); maximal 125.000 Euro, davon 62.500 Euro 2021, 31.250 Euro 2022 und 31.250 Euro 2023 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Verein Energiewende Linz, Kaisergasse 20, 4020 Linz wird eine Förderung in der Höhe von maximal 125.000 Euro inkl. USt für die Durchführung des Projektvorhabens ,Pilotprojekt Kaisergasse Phase 2 und 3 Begleitung von neuen und weiterführenden Projekten, sowie Dissemination‘ gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Nachweis des Finanzierungsplans bzw. nach Nachweis der relevanten Ausgaben in drei Tranchen zu 62.500 Euro inkl. USt im Jahr 2021, zu 31.250 Euro inkl. USt in 2022 und zu 31.250 Euro inkl. USt in 2023. 2. Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von maximal 125.000 Euro inkl. USt, aufgeteilt in drei Tranchen zu 62.500 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2021, zu 31.250 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2022 und zu 31.250 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transfers an private Organisationen) im Fonds 522000 (Klimafonds).“ Wortmeldung Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Ich glaube, dass die Klimapolitik in Österreich und weltweit in die falsche Richtung geht, das kann es nicht nur alleine sein. Ich glaube, wir müssen die Energiepolitik viel, viel weiter und internationaler sehen, weil die Entwicklungen in Afrika oder in Südamerika miteinbezogen werden müssen. Wir enthalten uns der Stimme.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über F 2 Vergabe von arbeitsmedizinischen Dienstleistungen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Stadt Linz wird der Bezug von Leistungen der Arbeitsmedizin von der ,Arbeitsmedizinischer Dienst GmbH AMD)‘ auf Basis der in der Beilage ersichtlichen Rahmenvereinbarung grundsätzlich genehmigt. Das Abrufvolumen je Rechnungsjahr wird wie folgt geschätzt: Bedarf in Stunden Dienstleistung Bruttopreise (inkl. USt) zuzüglich allfälliger Wert- sicherung gemäß Pkt. 9.2 der Rahmenvereinbarung ca. 850 Stunden Arbeitsmedizin 147,73 Euro pro Stunde 125.570,50 Euro ca. 210 Stunden Physiotherapie 117,44 Euro pro Stunde 24.662,40 Euro Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Personal- und Zentrale Services, Zentraler Einkauf, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Abruf konkreter Leistungen über die Bundesbeschaffungs GmbH nach Maßgabe des Oö BSG, der Konditionen der Rahmenvereinbarung und der medizinischen Notwendigkeiten) beauftragt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von jeweils ca. 151.000 Euro inkl. USt zuzüglich der in Pkt. 9.2 in der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Wertsicherung für die Rechnungsjahre 2022 und 2023 erfolgt auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit Funktionsbereich 7 (Honorare) im Fonds 094100 (Arbeitsmedizin) Finanzstelle 160. Hierzu ist entsprechende budgetäre Vorsorge im Voranschlag zu treffen, ebenso für das Rechnungsjahr 2024.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über F 3 Übernahme der Geschäftsanteile der Managementservice Linz GmbH (MSG) an der IKT Linz GmbH und der IKT Infrastruktur GmbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Übernahme des fünfprozentigen Geschäftsanteils der Managementservice Linz GmbH (MSG) an der Informations- und Kommunikations Technologie (IKT) durch die Stadt Linz sowie der Übernahme des 15-prozentigen Geschäftsanteils der MSG an der IKT INFRA durch die IKT wird zugestimmt. Der beiliegende Kauf- und Abtretungsvertrag wird genehmigt. 2. Die Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Vorgangsweise wird genehmigt. Der Bürgermeister wird mit sämtlichen, für die Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen und Rechtsakte (insbesondere auch gesellschaftsrechtlicher Natur) beauftragt. 3. Notwendige weitere Beschlüsse im Rahmen der künftigen Restrukturierung der IKT-Gruppe sind dem jeweils zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 1750 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.080100 (Erwerb von Beteiligungen) mit dem Haushaltsprogramm HP02014 im Fonds 914000 (Beteiligungen).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir enthalten uns der Stimme. Die IKT ist für uns eine Blackbox, wir kennen uns nicht mehr aus und können dieses Hin und Her, wer was zahlt, nicht mehr nachvollziehen. Wir hoffen, dass das städtische Kontrollamt rasch einen Blick darauf wirft.“ Gemeinderätin Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, als Linzer Volkspartei haben wir den Prozess der Heraustrennung von IT-Services aus der städtischen IKT von Beginn an ab dem Jahr 2018 sehr kritisch gesehen. Insbesondere deshalb, weil wir die notwendige Transparenz vermisst haben und es daher nicht möglich war, uns abschließend ein umfassendes Bild zu machen. Daran hat sich leider bis dato nichts geändert und wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Brandstetter: „Ich möchte mich aus ähnlichen, bereits genannten Gründen ebenso der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Wir schließen uns dem bisher Gesagten an und enthalten uns ebenfalls der Stimme.“ Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Wir enthalten uns auch aus den genannten Gründen der Stimme. Für uns ist das ein intransparenter Prozess.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir haben das in der Vergangenheit auch nicht mitgetragen. Auch ich muss mich dem anschließen, auch aus unserer Sicht hat die Transparenz rund um den Ausstieg der Linz AG aus der IKT Luft nach oben. Da gibt es auch aus meiner Sicht Verbesserungsbedarf und ich würde mir wünschen, dass wir das künftig anders handhaben. Aber das, was jetzt auf dem Tisch liegt, ist etwas ganz Anderes. Alle anderen Geschäfte sind schon vollzogen, aber die Linz AG ist jetzt noch an unserer Magistrats-EDV beteiligt. Es ist also noch eine Fremdfirma, die damit gar nichts mehr zu tun hat, an der EDV-Infrastruktur der Stadt Linz beteiligt. Wir halten es jetzt schon für sehr vernünftig, dass niemand mehr an unserer EDV-Gesellschaft und an der Handhabung der EDV der Stadt Linz eine Beteiligung hat, der nichts mehr damit zu tun hat. Es geht jetzt nur darum, dass die Stadt Linz wieder die Gesamtanteile an der städtischen EDV-Gebarung zurückübernimmt. Daher werden wir dem Antrag natürlich schon zustimmen.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (9), NEOS (2), MFG (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR, WIRTSCHAFT, INNOVATION UND VERFASSUNG Bürgermeister Luger berichtet über G 1 Leitlinien der Linzer Stadtregierung 2021 bis 2027 für eine klimafreundliche Industriestadt und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns als Gemeinderat und als Stadtregierung ganz besonders in den letzten drei Jahren besonders mit der Anpassungsstrategie an den Klimawandel und auch mit perspektivischen Klimaschutzmaßnahmen beschäftigt. Ein wesentlicher Schwerpunkt dabei lag immer in der Tatsache, dass Linz eine besondere Situation in diesem Bestreben vorfindet, nachdem wir die größte Industriestadt Österreichs sind. Die Klimaneutralität im eigenen Wirkungsbereich bis 2040 zu erreichen, wie das eine Reihe österreichischer Städte, zuerst Wien, begonnen hat, ist für alle anderen Gebiete leichter zu erreichen, als bei uns, wenn man weiß, dass alleine die Linzer Industrie für zehn Prozent aller CO2-Emissionen bundesweit verantwortlich ist. Deshalb habe ich ein Papier ausarbeiten lassen und einen Vorschlag gemacht, dass wir neben allen anderen Schwerpunkten, die es in der kommenden Funktionsperiode des Gemeinderates geben wird und auch unabhängig von den anderen Klimaschutzmaßnahmen, an denen wir weiterarbeiten werden, ob das Photovoltaik oder der Umstieg auf erneuerbare Energien ist, einen ganz besonderen gemeinsamen Schwerpunkt setzen sollten, nämlich, dass in dieser Stadt Industrie und Klimaschutz kein Widerspruch sind. In diesem Geist legt dieses Papier auch Maßnahmenschritte und Strukturen vor, wie wir unsere Stadt weiterentwickeln wollen und - ganz besonders - als eine der ersten Städte Europas - jedenfalls in Österreich -, ganz massiv die Strukturen für den Einsatz der Wasserstofftechnologien prüfen bzw. vorbereiten wollen. Es ist auch davon gezeichnet, dass wir – das zeigen diese Tage ganz besonders – die digitale Bildung in den Fokus stellen wollen, wenn wir Klimaschutz und Industriepolitik unter einen Hut bringen wollen. Und es ist auch ein klares Bekenntnis dazu, dass diese Maßnahmen – die sind zentral, aber nicht ausschließlich – ganz wesentlich die Basis dafür bieten, dass wir im November 2019 den Beschluss getroffen haben, dass wir uns nach der Kulturhauptstadt, jetzt für den Titel der European Green Capital, bewerben wollen. Diese Bewerbung auf EU-Ebene ist eine unheimliche Herausforderung. Wir werden im nächsten Gemeinderat im Budget die jeweiligen Vorkehrungen für diese Strategie bereits erkennen können. Heute geht es aber um den Überbau, eine Erkenntnis für die Arbeitsplätze der Zukunft, für Linz als Industriestadt und für eine Stadt, die den Klimawandel bewältigt und den Klimaschutz vorantreibt, auch aus ökonomischem Interesse. Unsere Unternehmen haben schon einmal bei der Sanierung der Linzer Luft mit den Technologiemaßnahmen, die in Linz entwickelt worden sind, ordentliche globale Geschäfte gemacht. Das ist auch ein Aspekt, dass Industrie und Klimaschutz kein Widerspruch in dieser Stadt sind. Ich bitte in diesem Geiste um Ihre Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: ,Die beiliegenden Leitlinien der Linzer Stadtregierung 2021 bis 2027 für eine klimafreundliche Industriestadt werden beschlossen und stellen eine gemeinsame Handlungsanleitung für die kommende Funktionsperiode dar. Die einzelnen Projekte sind vor ihrer Realisierung jeweils gemäß StL 1992 den zuständigen Organen der Stadt Linz zur Beschlussfassung vorzulegen.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir haben in den letzten Jahren einige oder viele Papiere auf den Tisch bekommen. In diesen Papieren wird immer viel angekündigt, das klingt auch meist gut. Ich sage auch immer dazu, dass es gut geschrieben ist. Aber konkrete Maßnahmen, die vor allem glaubwürdig in unsere Politik integriert werden, fehlen meistens. Auch fehlt ein ernst zu nehmendes Budget dafür. Ich möchte aber nicht lange ausholen. Wir sehen das Papier sehr skeptisch, wissen gar nicht so recht, was da heute beschlossen wird und wie das umgesetzt werden kann. Wir verstehen es als weitere Werbemaßnahme und wollen uns daher nicht vor diesen Karren spannen lassen. Eine Sache möchte ich noch ergänzen, das ist, denke ich, bei diesen Papieren immer wieder wichtig. Wir würden es begrüßen, dass wir Dinge anpacken, die wir auch realisieren können, anstatt von Superlativen zu träumen. In diesem Papier steht zum Beispiel: ,Die Stadt Linz will eine internationale Pionierrolle in Bezug auf Klimaneutralität einnehmen. Dazu soll sich Linz mit aller Kraft der Herausforderung stellen und will sich bei der EU-Mission 100 klimaneutrale Städte 2030 bewerben.‘ Wäre es stattdessen nicht besser, dass wir uns einfache, umsetzbare Ziele stecken, Ziele, auf die wir als Stadt Einfluss haben? Zum Beispiel den motorisierten Individualverkehr in der Stadt zu reduzieren, die Radmobilität steigern, einer der besten Beiträge, um das Stadtklima zu verbessern. Oder ökologischere Neubauten erwirken. Oder auf Sanierung setzen. Oder bei Neubauten auf Qualität in Bezug auf echte, leistungsfähige Bäume achten. Oder, Sie haben es genannt, Herr Bürgermeister, Photovoltaikanlagen auf die Dächer zu bauen. Oder für Straßenbahnen und eine gute Stadtumlandmobilität zu sorgen. Also, dass hätte unseres Erachtens höchste Priorität.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema ist für die Stadt wichtig, das ist unbestritten und dem widersprechen wir auch nicht. Es haben auch andere Gebietskörperschaften schon entdeckt, dass es notwendig ist, in diesen Handlungsfeldern tätig zu werden - Kooperationen kommen in diesem Papier hier auch kurz zur Sprache. Weil Lorenz Potočnik die städtischen Kompetenzen und Zuständigkeiten angesprochen hat, darf ich auch in dieses Horn stoßen. Wir haben im Zuge der Ressortgespräche auch angeregt, dass es ganz wichtig wäre, in dieses Papier vor allem auch die notwendigen Maßnahmen die die Linz AG betreffen, aufzunehmen. Leider hat das keinen Niederschlag gefunden. Nachdem es auf diese so wichtigen Fragen keine Antworten gibt und diese großen Herausforderungen einfach auch seitens des Gemeinderates bearbeitet werden müssen, können wir der Strategie in der vorliegenden Form leider keine Zustimmung geben, werden sie nicht mittragen und uns der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, es ist sehr viel gesagt. Im Grunde genommen verstehe ich nicht, was digitale Bildung in diesem Zusammenhang zu tun hat. Ich glaube, dass wir weniger digitale Bildung brauchen, wir brauchen mehr Ethik in der Bildung, das ist das eine. Das Zweite ist, ich möchte, dass man die ganze Klimaökologie gesamtheitlich anschaut. Ich verweise auch auf einen Spiegel-Artikel vom 30. November, der die Situation in Afrika und in Südamerika aufzeigt. Ich glaube, da kommt ein riesiges Problem auf uns zu, wenn wir meinen, dass Strom die Klimapolitik oder die Klimakrise lösen kann. Wenn man sich vorstellt, dass 70 Millionen Tonnen Kupfer gebraucht werden, wenn man das realisieren will und man das zu Ende denkt, dann sieht man, dass das schwer realisierbar ist. Ich denke, wir sollten das Ganze befürworten, ich glaube, dass Klimapolitik extrem wichtig ist. Aber ich glaube, dass wir heute daraus nur einen ganz kleinen Teilaspekt berücksichtigen und dieser Teilaspekt uns dann eigentlich zur Katastrophe führt. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, das Thema ist ein sehr wichtiges. Die Transformation der Industrie zu einer sozialen und ökologischen Produktionsweise ist ein wichtiger Bauteil, damit die Klimakrise überwunden werden kann. Für uns als KPÖ stellt sich da natürlich auch immer die Systemfrage, weil wir davon überzeugt sind, dass wir in einem auf Profit orientierten System, wie das unser kapitalistisches ist, das vor allem von Konkurrenz geleitet ist, nicht die besten Voraussetzungen haben. Was mir an diesem Antrag aufgefallen ist, dass hier vor allem auf die Entwicklung von neuen Technologien gesetzt wird, aber in keiner Weise angesprochen wird, dass es auch eine neue Produktionsweise braucht, die ökologischer und sozialer ist. Das wird hier ausgespart. Im vorliegenden Leitantrag der Stadtregierung wird kein Bekenntnis zu einer solidarischen Bewältigung der Krise abgelegt. Viel zu oft ist darin von Standardkonkurrenz die Rede und weniger von Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, mit NGOs, Gewerkschaften, sozialen und ökologischen Bewegungen, um einen Ausweg aus der Klimakrise zu finden. Da aber jetzt der vorliegende Antrag, der recht ambitioniert ist, durchaus Vorschläge enthält, die man weiterverfolgen sollte - wenn wir jetzt einmal von der einen Sache, der Grundsätzlichkeit, absieht -, besteht auch die Möglichkeit, einzelnen Maßnahmen noch zuzustimmen, wenn diese dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Daher werden wir uns bei diesem Leitantrag rein grundsätzlich der Stimme enthalten. Es kann aber durchaus sein, dass wir den Maßnahmen, die dann im Gemeinderat noch vorgeschlagen werden, noch zustimmen. Danke.“ Gemeinderat Brandstetter: „Liebe Damen und Herren, es ist eine zwingende Maßnahme und eine Notwendigkeit, dass wir unsere Industrie, die zu einem großen Teil die Basis unseres Wohlstandes ist, in die Richtung einer nachhaltigen Industrie umentwickeln. Da sind wir zum Glück als Stadt nicht allein, da ist ein Teil der EU, des Bundes, des Landes und alles Mögliche miteinander. Daher viel Glück, dass ihr die richtigen Rahmenbedingungen dafür schafft. Wir haben eigentlich nicht wirklich einen Koalitionsvertrag oder ein Koalitionsabkommen in irgendeiner Art und Weise, weil es keine Koalitionen in diesem Sinne gibt oder in irgendeiner Art und Weise einen gemeinsamen Handlungsauftrag der Stadtregierung für die nächsten sechs Jahre. Insofern ist das das einzige Papier, das in diesen Bereichen klar etwas sagt. Ich finde das insofern spannend, als bei der Thematik klimafreundliche Industriestadt die Industrie angeschaut wird, wo es doch in unserer mittelprächtigen Pendlerstadt unübersehbar ist, dass das eigentlich zentrale Thema, wo wir etwas tun müssen, der Bereich Mobilität und Verkehr ist. Insofern habe ich manchmal das Gefühl, dass man den Fokus auf dieses Thema hinwendet, um das andere Thema an gewisse Stadträte geben zu können, wo es taktisch oder strategisch vielleicht hineinpasst. Insofern bin ich mir nicht hundert Prozent sicher, ob von Seiten der Stadtregierung und der Mehrheitsfraktionen genug Fokus auf den Bereich Verkehr gelegt wird und fordere Sie auf, da ein bisschen mehr zu tun. Danke schön, wir werden den Antrag ablehnen.“ Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Vielen Dank, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir NEOS stimmen dem Antrag zu. Wir halten das für ein gutes und ein sehr wichtiges Signal, gerade in Zeiten, wie diesen. Wie wir unsere Funktion als Gemeinderäte verstehen, sind wir nicht nur Abstimmer und Abstimmerinnen, sondern es ist unsere Aufgabe, Lösungen und Ideen einzubringen, damit wir diese Ziele auch erreichen können. Wir von den NEOS werden uns mit Lösungen und Ideen einbringen, damit wir diese Ziele, die wir mit diesem Antrag gestellt haben, erreichen. Wir stimmen zu.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich werde versuchen, in der gebotenen Kürze trotzdem auf ein paar Punkte einzugehen. Vielleicht grundsätzlich zu unseren Überlegungen dazu: Dieses Papier soll jetzt nicht umfassend alles bis auf den letzten Punkt darstellen, was in der Stadt in den nächsten Jahren in Richtung Klimapolitik oder Klimamaßnahmen umgesetzt werden soll. Diesen Anspruch hat es gar nicht und das war auch nicht Ziel dieses Papiers. Das Papier soll ganz bewusst einen Teil, nämlich den auch aus meiner Sicht wichtigen Teilaspekt berücksichtigen, nämlich Industrie und Klima zu verbinden und die Schwerpunkte definieren. Ich gehe davon aus, dass das auch nicht das einzige Papier sein wird, das wir beschließen, das in den nächsten sechs Jahren zum Thema Klima auf dem Tisch liegen wird. Es werden auch nicht die letzten Ziele und Maßnahmenvorstellungen sein, die beschlossen werden und schon gar nicht wird das das Einzige sein, was beschlossen wird. Da werden in den nächsten sechs Jahren sehr, sehr viele ganz konkrete Maßnahmen beschlossen werden. Vielleicht noch ganz kurz zu dem Papier. Darin verbirgt sich schon einiges sehr Konkretes. Wir haben versucht, im Vorfeld ein paar Punkte hinein zu formulieren. Ich bedanke mich dafür, dass diese aufgenommen wurden. Einer davon ist der bereits kritisierte Punkt, nämlich das Ziel, uns bei diesem EU-Projekt zu bewerben. Warum wollen wir das. Weil es genau darum geht, ganz konkrete, zielgerichtete heruntergebrochene Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die in Richtung Klimaneutralität führen. Dieses EU-Programm ist sehr ambitioniert und stellt für Kommunen, die sich daran beteiligen, entsprechend großzügig Mittel zur Verfügung. Es sollen europaweit 100 zum Zug kommen. Das heißt, wenn wir es schaffen, dass wir dabei sind, haben wir nicht nur die Möglichkeit, sondern auch Gelder der EU, um ganz konkret Umsetzungsmaßnahmen zu treffen. Einer dieser Schwerpunkte liegt natürlich in Klimaneutralitätszielprogrammen. Darum lege ich auch immer Wert drauf, dass wir an diesem Ziel festhalten, dass wir Europäische Klimahauptstadt werden. Auch das verlangt, dass wir ganz konkret Dinge festlegen und umsetzen. Da ist natürlich der Verkehr ein wesentlicher Schwerpunkt. Es braucht niemand von Klimaneutralität sprechen oder von Transformation in Richtung klimaneutraler Stadt, wenn man nicht ernsthaft vorhat, auch den motorisierten Individualverkehr anzugreifen. Das ist überhaupt keine Frage. Dieses Papier beinhaltet neben den aus meiner Sicht wichtigen Zielvorgaben, schon ganz konkret Schritte, die uns diesen Zielen ein Stück weit näherbringen wollen. Wir haben uns auch in Richtung KPÖ bemüht, einen Punkt hinein zu formulieren, der natürlich auch soziale Gegebenheiten berücksichtigen soll. Wir haben uns, wie gesagt, bemüht, dass wir unter dem Gesichtspunkt Klima und Industrie, möglichst viele Ziele festschreiben und konkrete Schritte festsetzen, wie wir uns weiter dorthin bewegen. Daher werden wir das mittragen. Ich möchte noch einmal die Einladung an alle anderen aussprechen, sich dem anzuschließen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie erlauben mir zwei Anmerkungen. Erstens, zum Vorwurf, wir würden viele Papiere, Strategiepapiere, Programme verabschieden. Ich betrachte das nicht als Vorwurf, ich betrachte das als Anerkennung für die gesamte Stadtregierung, denn wir haben damit die Basis für eine inhaltliche und strategische Arbeit gelegt, jede und jeder aus ihrem eigenen Ressort, ob das Klimaaufgaben sind, ob das der Kulturentwicklungsplan ist, ob das damals von Herrn Vizebürgermeister Baier die Wirtschaftsagenda ist, ob das ein Sozialprogramm ist oder ein Integrationsprogramm. Ich fühle mich wohler, in einem Gemeinderat arbeiten zu können, wo die Regierungsmitglieder auf Basis eines Programms arbeiten und nicht auf Geistesblitz und Befindlichkeit. Diese Programme sind noch dazu demokratisch legitimiert, indem sie jeweils eine Mehrheit in diesem Haus gefunden haben und sie werden umgesetzt. Es gibt sogar welche, die in der Umsetzung so weit sind, dass sie für die nächsten Jahre sogar eine Weiterentwicklung ihrer Programme vorhaben, wie das die Frau Kulturreferentin tut. Die zweite Bemerkung schließt sich ein wenig an, es fehle – weil wir keine Koalitionen hätten – der Handlungspfad. Wenn ich mir so manche Koalition anschaue, ist es gut, wenn man keine hat, wenn man das analysiert. Es geht eigentlich auch nicht darum, dass ein Gremium, wie der Gemeinderat, keine schlüssigen Beschlüsse fassen kann, nur weil sich nicht zwei oder drei Parteien in irgendeiner Form politische Treue geschworen haben. Ich verstehe gerade von einem jüngeren Menschen und einem Linken überhaupt nicht, dass er Koalitionen befürwortet. Das erschließt sich mir vielleicht erst nach einer längeren Debatte, die derzeit nicht zu führen ist. Fakt ist jedenfalls, dass das – da kann ich mich zu 100 Prozent der Wortmeldung von Frau Schobesberger anschließen – nicht alles andere ersetzt. Es ist die Frage, ob es, wenn wir alle ÖV-Projekte hätten – was sich sicher jeder wünscht, dass die O-Busse fahren, die Buslinien funktionieren, der Radverkehr noch ausgebaut wird –, nur einen Beitrag dazu geleistet hätte, dass unsere Stahl- und Chemieindustrie ihre Zertifikate nicht mehr zahlen muss, dass sie umweltfreundlicher geworden ist? Null. Darum geht es hier, nicht um einen generellen Ersatz für ein Klimaprogramm. Wir haben in diesem Gemeinderat in der letzten Periode ein Klimamaßnahmenpaket beschlossen. Das gilt genauso, wie alle anderen Programme in der Umsetzung. Das wollte ich nur zur Klarstellung sagen, dass dieses Papier ein Spezifikum ist und auch ein Linzer Spezifikum aufgrund unserer tollen Rückgratsituation, und die heißt Industrie. Ich bitte um Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (9), MFG (2), KPÖ (2) und LinzPlus (2) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Gotthartsleitner berichtet über G 2 Gewährung einer Subvention an die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung (Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz für das Jahr 2021), maximal 163.200 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhalts laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Hauptplatz 6, 4020 Linz, für das Jahr 2021 eine Subvention in der Höhe von maximal 163.200 Euro zur Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz (TFL). Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention erfolgt auf der FiPos 1.754000 ,Transfers an sonst. öff. Rechtsträger‘ mit dem Funktionsbereich 93 ,Kunst-Uni lfd. Aufwand‘, im Fonds 280000 ,Universitäten, Hochschulen‘“. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitlichen sind so wie schon im Vorjahr der Meinung, dass diese Subvention nicht notwendig ist, da die Finanzierung von Universitäten eine Bundeskompetenz ist. Wir werden uns daher auch heuer wieder der Stimme enthalten. Danke schön.“ Gemeinderat Potočnik: „Auch wir enthalten uns der Stimme.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Wir enthalten uns ebenfalls der Stimme.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (9), MFG (2), und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR GENERATIONEN, SOZIALES UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über die Anträge H 1 bis H 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 1 Abschluss einer Vereinbarung über den Eintritt der Caritas Oberösterreich auf alle zwischen der Caritas der Diözese Linz und ihrer Institute und der Stadt Linz abgeschlossenen Vereinbarungen bzw. in Hinblick auf bereits beschlossenen Förderungen als Rechtsnachfolger der Caritas der Diözese Linz Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Vereinbarung wird genehmigt und damit die Zustimmung erteilt, dass die Caritas Oberösterreich mit Übernahme des operativen Betriebes mit 1. Jänner 2022 mit allen Rechten und Pflichten an Stelle der Caritas der Diözese Linz und ihrer Institute in bestehende Vereinbarungen eintritt und sich an Stelle der Caritas der Diözese Linz und ihrer Institute in gleicher Art und im gleichen Ausmaß zur Umsetzung der Förderungen und Verträge verpflichtet.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H 2 Gewährung einer Subvention an das Evangelische Diakoniewerk Gallneukirchen (Sanierungsarbeiten an den Wasserleitungen des Hauses für Senioren); maximal 284.000 Euro (in mindestens zwei Jahresraten); Genehmigung einer Kreditübertragung Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt dem Diakoniewerk für Sanierungsarbeiten an den Wasserleitungen des Hauses für Senioren eine Förderung in der Höhe von maximal 284.000 Euro. Die Auszahlung der Subvention soll in mindestens zwei Jahresraten erfolgen, wobei die letzte Auszahlung erst gegen Vorlage der Schlussrechnung erfolgt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Förderung in der Höhe von maximal 284.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.777100 ,Kapitaltransfers an priv. Organisationen‘ mit dem HP02019 ,Kapitaltransfers an priv. Institutionen‘ im Fonds 061000 ,Sonst. Subventionen‘. 3. Die Kreditübertragung im Jahr 2021 von der FiPos 1.728000 ,Entgelt für sonstige Leistungen‘ mit dem Funktionsbereich 371 ,Teilzahler städt. Heime‘ im Fonds 411100 ,Alten- u. Pflegeheime‘ auf die FiPos 1.777100 ,Kapitaltransfer an priv. Organisationen‘ mit dem HP02019 ,Kapitaltransfers an priv. Institutionen‘ im Fonds 061000 ,Sonst. Subventionen‘ in Höhe von 284.000 Euro wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H 3 Gewährung einer Subvention an die Vinzenzgemeinschaft Heilige Familie (Sanierungsarbeiten in den Seniorenheimen Sonnenhof Lenaupark und Freinberg); maximal 216.000 Euro (in mindestens zwei Jahresraten); Genehmigung einer Kreditübertragung Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt der Vinzenzgemeinschaft Heilige Familie für die in der Vorlage dargestellten Sanierungsarbeiten in den Seniorenheimen Sonnenhof Lenaupark und Freinberg eine Förderung in der Höhe von maximal 216.000 Euro. Die Auszahlung der Subvention soll in mindestens zwei Jahresraten erfolgen, wobei die letzte Auszahlung erst gegen Vorlage der Schlussrechnung erfolgt. Die Stadt Linz gewährt die Förderungen mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Förderung in der Höhe von maximal 216.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.777100 ,Kapitaltransfer an priv. Organisationen‘ mit dem HP02019 ,Kapitaltransfer an priv. Institutionen‘ im Fonds 061000 ,Sonst. Subventionen‘. 3. Die Kreditübertragung im Jahr 2021 von der FiPos 1.728000 ,Entgelt für sonstige Leistungen‘ mit dem Funktionsbereich 371 ,Teilzahler städt. Heime‘ im Fonds 411100 ,Alten- u. Pflegeheime‘ auf die FiPos 1.777100 ,Kapitaltransfer an priv. Organisationen‘ mit dem HP02019 ,Kapitaltransfer an priv. Institutionen‘ im Fonds 061000 ,Sonst. Subventionen‘ in Höhe von 216.000 Euro wird genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderätin Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, liebe Besucherinnen und Besucher, LinzPlus befürwortet diese Subvention für die Vinzenzgemeinschaft. Den größten Posten der Sanierung betrifft eine neue Glockenrufanlage. Als Pflegeperson weiß ich, dass eine Glockenrufanlage auf dem neuesten Stand der Technik die Arbeit der Pflegepersonen erleichtert und für die BewohnerInnen ist sie dank der Gegensprechanlage ein echter Gewinn. Im Sinne einer Arbeitserleichterung für das Pflegepersonal in den betreffenden Häusern erwarten wir eine breite Unterstützung des Antrags. Danke.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über H 4 Abschluss einer Sponsoringvereinbarung für das Upper Austrian Ladies Linz 2021; insgesamt 159.600 Euro sowie 900 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Für die Organisation und Durchführung des Upper Austrian Ladies Linz Tennisturniers vom 6. November bis 12. November 2021 wird ein Leistungsentgelt in Höhe von maximal 159.600 Euro und eine Naturalsubvention in Höhe von maximal 900 Euro/Selbstbehalt 900 Euro bereitgestellt. 2. Der Abschluss der beiliegenden Leistungsvereinbarung (Werbevertrag/Sponsoring-Vertrag) wird genehmigt. 3. Die Stadt Linz gewährt die Naturalsubvention mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 4. Die Kreditübertragung in Höhe von maximal 130.600 Euro von der FiPos 1.650200 (Zinsen Finanzschulden) im Fonds 6121000 (Gemeindestraßen – Straßenneubau) auf die FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) im Fonds 269000 (Sport) wird genehmigt. 5. Die Verrechnung des Leistungsentgeltes erfolgt für das Rechnungsjahr 2021 in Höhe von maximal 159.600 Euro auf der FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) im Fonds 269000 (Sport). Die Verrechnung der Einnahmen der Stadtgrün und Straßenbetreuung erfolgt auf der FiPos 2.816000 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 245 (Naturalsubventionen) im Fonds 860000 (Gärtnerei und Baumschule).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister und Frau Vizebürgermeisterin, wir enthalten uns bei H 4, H 5 und auch bei H 6 der Stimme. Ich kündige das gleich der Einfachheit halber an. Bei H 4 stellen wir die Sponsoring-Vereinbarung, also die ganze Sportförderung in Frage, das Gleiche tun wir in Wirklichkeit mit der Spitzensportförderung. Wir glauben, dass diese komplett hinterfragt und neu aufgestellt gehören. Wir glauben nicht, dass das Kernaufgabe der Stadt Linz ist, insbesondere in Zeiten der klammen Kassen, wo wir teilweise auch schon unsere Kernaufgaben nicht mehr oder schwerstens bewältigen können.“ Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen den Mehrwert dieser Veranstaltung aufgrund der Besucherzahlen der letzten Jahre nicht. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass sich der Veranstalterverein mit Sitz in Wels befindet. Wir sind der Meinung, dass dieses Geld besser im Breitensport investiert werde, deshalb stimmen wir gegen diese Förderung.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren. Es handelt sich um Spitzensport und das ist Profisport. Das ist so, als würden wir Industrieunternehmen oder auch Handelsunternehmen genauso unterstützen. Ich glaube, dass diese Unterstützung nicht gerechtfertigt ist. Wir werden uns daher bei den Punkten H 4 und H 5 der Stimme enthalten. Beim Punkt H 6 werde ich mich wieder zu Wort melden.“ Gemeinderat Brandstetter: „Ich möchte nur mitteilen, dass wir uns bei den Punkten H 4, H 5 und H 6 ebenso der Stimme enthalten werden.“ Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Wir schließen uns der grundsätzlichen Meinung von Gemeinderat Potočnik an. Die Spitzensportförderung gehört sicherlich thematisiert. Den konkreten Anträgen stimmen wir aber zu, gerade das Damen-Tennis ist eine wichtige Veranstaltung für Linz und für Österreich. Wäre es ein ATB-Turnier, ein Herren-Turnier, hätten wir hier diese Diskussion nicht. Es handelt sich um die wichtigste Damensportveranstaltung in Österreich. Daher absolute Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich darf für das Upper Austria Ladies Linz noch einmal unterstreichen, dass das wirklich das zweitgrößte und zweitälteste Turnier ist. Ich unterstreiche, was Herr Gemeinderat Redlhammer angemerkt hat, wenn das eine Männer-Sportveranstaltung wäre, hätten wir diese Diskussion tatsächlich nicht. Ich bin sehr froh und sehr glücklich, dass wir dieses Damen-Tennis-Turnier in Linz ausrichten können und ersuche noch einmal um Annahme. Danke schön.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2), und LinzPlus (2) sowie Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, und bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über H 5 Gewährung einer Subvention an die Steinbach Black Wings Linz (Spitzensportförderung 2021); 85.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung einer Spitzensportförderung 2021 einschließlich Fahrtkostenzuschüsse für nationale Meisterschaften, Trainerzuschüsse sowie die Durchführung von Trainingskursen in Höhe von 85.000 Euro an Steinbach Black Wings Linz wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Abweichend davon gilt Pkt. 1 des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 2021, GZ 201-1/120221. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 85.000 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen), mit dem Funktionsbereich 252 (Spitzensportförderung) im Fonds 269000 (Sport).“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und LinzPlus (2) sowie von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über H 6 Geschäftsbereich Gesundheit und Sport; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 140.000 Euro für die Aufstockung der Sportförderungsmittel 2021 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Kreditübertragung in Höhe von 140.000 Euro für die Aufstockung der Sportförderungsmittel 2021, von der FiPos 1.650200 (Zinsen Finanzschulden) im Fonds 910000 (Geldverkehr) auf die FiPos 1.757000 (Lfd. Transferzahlungen an priv. Organisationen) mit dem Funktionsbereich 252 (Spitzensportförderung) im Fonds 269000 (Sport) wird genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Im Endeffekt handelt es sich wiederum um die Förderung von Spitzensport. Wenn der LASK nach Linz zurückkehrt, dann mag das für die Fans des LASK erfreulich sein. Im Endeffekt ist es ein Profibetrieb und für einen Profibetrieb gilt das Gleiche, wie für jede andere Unternehmung bzw. jedes Handelsunternehmen. Die müssen selbst entsprechend wirtschaften. Ich kann die Unterstützung durch die Stadt nicht wirklich nachvollziehen. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und LinzPlus (2) sowie von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über H 7 Sozialplan für GWG-Wohnanlage Rennerhof – Gewährung einer Ausgleichszahlung an die MieterInnen von insgesamt maximal 500.000 Euro, aufgeteilt auf die Jahre 2023 bis voraussichtlich 2031 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung der in der Vorlage beschriebenen Ausgleichszahlungen durch die Stadt Linz an die MieterInnen der GWG Wohnanlage für die Rechnungsjahre 2023 bis längstens 2031 mit einem maximalen Volumen in Höhe von insgesamt 0,5 Millionen Euro wird grundsätzlich genehmigt. Die Abwicklung erfolgt über die GWG. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Gewährung der einzelnen Förderungen obliegt dem nach den Vorschriften des StL 1992 jeweils zuständigen Organ. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 0,5 Millionen Euro inkl. USt aufgeteilt auf die Rechnungsjahre 2023 bis voraussichtlich 2031 erfolgt auf der FiPos 1.76800 (Laufende Transferzahlungen an private Haushalte) im Fonds 401000 (Soziales, Jugend und Familie).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns aus zwei Gründen der Stimme. Erstens, sehen wir einen Zusammenhang zwischen dem Verkauf der städtischen Wohnungen an die GWG und somit enorme Schulden, die die GWG der Stadt abgenommen hat und diesem aktuellen Bedürfnis der GWG nach Unterstützung von Seiten der Stadt. Der zweite Grund ist ein banalerer. Wir verstehen nicht, warum diese Kosten und dieses Bedürfnis nach Unterstützung nach der Sanierung kommen. Warum ist das erst jetzt Thema. Das wäre doch leicht zu berechnen und anzukündigen gewesen und man hätte den Gemeinderat rechtzeitig einzubeziehen können. Für uns ist das komisch und das wollen wir so nicht unterstützen. Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, grundsätzlich sind wir für eine Unterstützung für Mieter mit geringem Einkommen. Hier sehen wir jedoch das Problem, dass es eine Ungleichbehandlung aller anderen Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften der Stadt ist, denn es ist sozusagen ein Präzedenzfall bei gleichartigen Sanierungen, die durchaus in den nächsten Jahren bei anderen Genossenschaften auftreten können. Es gibt hier andere Möglichkeiten der Beihilfe, wie die Wohnbeihilfe des Landes. Auch sehen wir, dass bei diesen Ausgleichszahlungen nicht auf das Einkommen Rücksicht genommen wird. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss etwas klarstellen und etwas aus der Geschichte bringen. Dass diese Wohnungen überhaupt im Eigentum der GWG sind, hängt mit dem Zerfall der Chemie Linz AG und der Neustrukturierung des damaligen OMV Abu Dhabi Konzerns zusammen. Die GWG ist eingesprungen und hat diese Wohnungen, die ehemals im Konzernbesitz der OMV etc. gewesen sind, damals erworben. Ich gehörte damals zu den Akteuren dieser Übernahme und uns war damals die besondere Problematik, dass das eine gemischte Wohnanlage ist - es gibt dort Eigentumswohnungen und mehrheitlich Mietwohnungen – bewusst. Ich verstehe die Bedenken des Herrn Gemeinderat Casny, denn das war auch meine erste Frage, schaffen wir hier nicht einen Präzedenzfall, der nur ausnahmslos für GWG-Mieter wirkt. Diesen Vorwurf müsste man sich gefallen lassen, wenn man dann nichts täte. Dem ist nicht so. Das ist ein Spezifikum, weil dort über Jahre und Jahrzehnte - das sei hier auch einmal gesagt - notwendige Investitionen von der Eigentümerseite her durch die Komplexität des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetz zu Lasten der Mieterinnen und Mieter verhindert worden sind. Heute sind diese Kosten für die Mieterinnen und Mieter viel höher, als wenn man gleich gehandelt hätte. Der Hintergrund, warum sich Eigentümer so verhalten haben, ist einer, der auch nicht ganz unbekannt ist. Sie leben nicht selbst dort, sondern haben ihre Wohnungen vermietet und deswegen war die Qualität nicht das Entscheidende. Als es dann in beiden Kurien die Mehrheitsbeschlüsse gegeben hat, haben sich zusätzliche Belastungen herausgestellt, die – da verstehe ich das Land Oberösterreich, weil diese Hintergründe für die Unterstützungen nicht beurteilbar sind – nicht berücksichtigt worden sind. Deswegen hätten die Mieterinnen und Mieter das Geld nicht bekommen. Wenn Sie die Stadt ein wenig kennen, dann wissen Sie, dass dort nicht jener Teil an Menschen lebt, der sehr hohe Einkommenssteuern abliefert, sondern Menschen, die die Unterstützung benötigen und das ist wirklich ein Spezifikum. Ich sage das auch ganz klar, dass für andere Verhältnisse tatsächlich andere Töpfe, tatsächlich andere Systeme greifen, aber durch das Spezifikum, das wir dort haben, erscheint mir das gerechtfertigt. Ich bitte wirklich auch aus sozialen Gründen dem zuzustimmen. Zur Frage vorher/nachher: Hätten wir das im Jänner-Gemeinderat eingebracht, wäre das wahrscheinlich als Wahlzuckerl diskutiert worden, macht man es nachher, ist man zu spät dran. Egal, Hauptsache die Menschen bekommen ihre Unterstützung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hahn: „Danke Herr Bürgermeister für die Ausführungen. Ich möchte auch noch dazusagen, dass das sehr klug überlegt ist, das soll auch nicht für Menschen, die neu einziehen, gelten, sondern für Leute, die jetzt in der Wohnanlage wohnen und es sollen auch nur die Mieterinnen und Mieter gefördert werden. Nachdem das so ein Sonderfall ist, sehe ich auch das Argument des Präzedenzfalles nicht. Zur Wohnbeihilfe: Der Betrag der Erhöhung ergibt sich absolut. Wie wir im Sozialausschuss diskutiert haben, geht es nicht um irgendeine Doppelförderung, die gibt es nicht, weil sozusagen die Wohnbeihilfe sowieso auf einem viel niedrigeren Niveau gedeckelt ist, deswegen kann man das auch ausschließen. Zu diesem vorher/nachher: Hätten wir das heuer im Jänner gemacht oder jetzt, die EVB-Erhöhung trifft die Mieterinnen und Mieter ab dem nächsten Jahr. Der Antrag ist sozusagen rechtzeitig da, sodass diese Förderungen oder Ausgleichszahlungen dann auch wirken können. Die halbe Million Euro ist auf neun Jahre aufgeteilt. Ich denke mir, die Abfederung von Härtefällen ist das auch wert. Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (9) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR MOBILITÄT UND VERKEHR Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über I 1 Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, KG Ebelsberg, Ufer, Pichling (Straßenplan ST210003 Geh- und Radweg Ebelsberg – St. Florian). Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST210003, ,Geh- und Radweg Ebelsberg – St. Florian‘, KG Ebelsberg, Ufer und Pichling, Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST210003, ,Geh- und Radweg Ebelsberg – St. Florian‘, KG Ebelsberg, Ufer und Pichling, Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg - Widmung für den Gemeingebrauch Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan ,ST210003‘ der Machowetz und Partner Consulting Ziviltechniker GmbH vom 24.03.2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg und deren Widmung für den Gemeingebrauch genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zum Radfahr- und Fußgängerweg erklärten Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, lieber Bernhard, es ist erfreulich, dass dieser Abschnitt erfolgt. Das haben wir im Ausschuss schon besprochen, immerhin ist das seit 2016 in der Pipeline. Mir ist es aber wichtig zu sagen, dass eine wichtige Lücke fehlt, das wissen wir auch alle hier im Raum. Ich appelliere nur, dass dieser letzte Abschnitt nicht vielleicht kurzfristigen Interessen von Landwirten, die dort die Felder bereinigen wollen oder einen meines Erachtens unglücklich gesetzten Überflutungsbecken von einem Bach geopfert werden. Vielmehr sollten wir als Stadt wirklich die Kräfte bündeln und sagen, dass das eine einzigartige Chance ist einen Radschnellweg in den Südosten der Stadt oder zurück nach St. Florian und in die andere Richtung, also wieder hinein, zu bauen. Diese Trasse ist eine historische Chance, sie ist flach und vorbereitet. Ich denke, wir sollten als Stadt wirklich versuchen, diese Direttissima-Route zu bewahren. Der riesige Umweg über Pichling kann bleiben, aber die Direttissima-Route sollte genutzt werden. Es gab immer wieder die Diskussion Trasse, Straßenbahn usw.. Ich glaube, dass dieser Radweg - das mag paradox klingen – die Trasse für die nächsten Jahrzehnte sichert, indem wir sie nutzen und nicht einer Flurbereinigung opfern. Damit kann dort, wenn der Strukturwandel in die andere Richtung geht, in 20 bis 30 Jahren ein schienengebundenes Verkehrsmittel installiert werden. Wir stimmen selbstverständlich zu, appellieren aber dringend dafür, dass wir als Stadt die Kräfte bündeln und diesen fehlenden Lückenschluss auch noch machen.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die MFG schließt sich den Ansichten von Herrn Potočnik von LinzPlus voll und ganz an. Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir von den Grünen begrüßen diesen Antrag für den Radweg bis zur Pichlingerstraße natürlich auch. Wir hätten uns aber doch gewünscht, dass der Radweg gleich einmal fertig gebaut wird und nicht wieder ein Stückwerk übrigbleibt. Ich weiß natürlich, dass hier noch diverse Punkte abzuklären sind, aber grundsätzlich kann ich mich Herrn Potočnik nur anschließen, dass dieser Radweg einfach schnellstmöglich als fertiger Radschnellweg in den Süden gebaut werden sollte, da hier jetzt nur ein Teilstück von 1,4 Kilometer übrigbleibt und somit eigentlich bis St. Florian ein fertiger Radweg vorhanden wäre. Die Grünen stimmen diesem Antrag natürlich zu. Es ist auch ein gutes Omen, dass beim ersten Arbeitsgemeinderat gleich ein Radweg auf der Agenda steht, danke. (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Das wird nicht in jeder Gemeinderatssitzung gehen, Herr Kollege …Heiterkeit…, solche Erwartungshaltungen müssen wir jetzt ein bisschen reduzieren, weil es noch dazu ein wirklich großes und gutes Projekt ist.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, erstens danke für die avisierte Zustimmung, ich kann allen, die heute schon appellieren zusagen, dass wir den zweiten Teil noch machen. Es ist aber jetzt besser, mit dem ersten Teil zu beginnen, den haben wir im Prinzip baureif, sodass wir dann, wenn die Dinge entschieden sind, für den zweiten Teil mit dem Radweg in der Pichlingerstraße stehen. Danke dafür und danke auch für die Vorbereitungen von meinem Vorgänger, Herrn Kollegen a.D. Hein, der dieses Projekt ganz wesentlich aufbereitet hat. Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Koppler berichtet über I 2 Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Kleinmünchen (Bebauungsplan 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel); Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel, KG Kleinmünchen, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel, KG Kleinmünchen, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Plan ,ST210008‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 15.04.2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns der Stimme.“ Gemeinderat Brandstetter: „Ich finde, das ist ein wunderschöner Antrag, aber wir enthalten uns auch der Stimme.“ (Heiterkeit) Bürgermeister Luger: „Auch in der Politik ist Ästhetik nicht alles, das lernen wir aus diesem Abstimmungsverhalten.“ (Heiterkeit) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von der LinzPlus-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN UND INTEGRATION Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über J 1 Erlassung einer Verordnung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung, mit welcher die Hebesätze für die Grundsteuer festgesetzt werden, wird beschlossen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021, mit der die Hebesätze für die Grundsteuer festgesetzt werden. Gemäß § 17 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2017 (FAG 2017), BGBl Nr. 116/2016, idF BGBl I Nr. 140/2021, in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Z 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992 (StL 1992), LGBl.Nr. 7/1992, idgF, wird wie folgt verordnet: § 1 Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit 500 Prozent b) für die übrigen Grundstücke mit 500 Prozent. § 2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über J 2 Gewährung einer Subvention an die GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (Aufgaben im Zusammenhang mit dem städtischen Wohnungswesen) 500.000 Euro ab dem Rechnungsjahr 2023 bis 2027 zuzüglich VPI 2020 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der im Antrag dargestellten Vorgangsweise, samt der Zahlung der beschriebenen Subvention in Höhe von 500.000 Euro, ab Rechnungsjahr 2023 bis 2027, zuzüglich Verbraucherpreisindex (VPI) 2020, wird zugestimmt. Nach erfolgter Evaluierung ist der Gemeinderat erneut zu befassen. 2. Die Verrechnung und Bedeckung der Kosten in Höhe von 500.000 Euro zuzüglich VPI 2020 für die Rechnungsjahre 2023 bis 2027 erfolgt auf der FiPos 1.755200 (Lfd. Transferzahlungen an Unternehmen) im Fonds 853200 (Wohn- und Geschäftsgebäude nach Mietrechtsgesetz).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte BesucherInnen, natürlich schätzen wir den großartigen Einsatz der GWG und insbesondere ihrer MitarbeiterInnen, gerade in diesem Bereich der heute zur Diskussion steht. Im Antrag ist es auch ausgeführt bzw. Frau Vizebürgermeisterin hat es auch gerade erläutert. Es geht hier um die Übertragung einer eigentlich städtischen Aufgabe, also eher nicht das, was wir üblicherweise mit Subventionen abwickeln. Von daher wäre für uns eigentlich die Weiterführung als konkrete Leistungsverpflichtung zu bevorzugen und deshalb werden wir uns hier heute der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, auch wir enthalten uns hier bei Punkt J 2, aber auch bei J 3 und J 4 der Stimme.“ Gemeinderat Pirc: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte im Namen der Linzer Volkspartei noch einmal unterstreichen, dass wir ersuchen, den jährlichen Bericht im Ausschuss vorgelegt zu bekommen, danke.“ Gemeinderat Brandstetter: „Ich möchte mitteilen, dass wir uns bei J 2 der Stimme enthalten. Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, die KPÖ hat sich 2016 gegen den Verkauf der stadteigenen Wohnungen an die GWG ausgesprochen, weil wir die Auffassung haben, dass sich die Stadt selbst wieder im kommunalen Wohnbau engagieren soll. Das hier vorliegende Papier ist vor allem eine finanztechnische Angelegenheit und hier geht es, wie auch Die Grünen gesagt haben, sicherlich auch um demokratiepolitische Fakten. Es ist bekannt, dass man als Gemeinderätin keine Möglichkeiten mehr hat, Anfragen zu stellen, weil das dann eine Tochtergesellschaft der Stadt Linz ist und man nichts erfahren wird. Wir werden uns daher hier der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, danke. Ich komme aus der Privatindustrie und ich weiß, dass Industrie, Privatwirtschaft und Politik nicht das Gleiche ist. Ich habe riesige Budgets zu verantworten gehabt und wir tun jetzt hier so, als hätten wir Geld zu vergeben – da eine Subvention, dort ein Zuschuss usw. Ich weiß nicht, ob das im Budget enthalten ist oder im Budget enthalten sein kann, noch dazu, wo es um das Rechnungsjahr 2023 bis 2027 geht. Das wäre einmal eine Frage. Ich glaube, dass wir damit anders umgehen müssen. Die MFG wird sich bei Punkt J 2 und auch bei Punkt J 3 aus Gründen der Budgettreue der Stimme enthalten.“ Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Vizebürgermeisterin Blöchl: „Wie besprochen, werden wir den Bericht der GWG natürlich im nächsten Ausschuss durchgehen. Ich bitte um Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) sowie von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über J 3 Geschäftsbereich Feuerwehr und Katastrophenschutz; Genehmigung einer Kreditüberschreitung in Höhe von 900.000 Euro im Zusammenhang mit Mehraufwendungen im Personalbereich und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Eine Kreditübertragung in Höhe von 900.000 Euro von der FiPos 1.650200 (Zinsen Finanzschulden) im Fonds 899400 (Allgemeines öffentliches Krankenhaus der Stadt Linz) auf die FiPos 1.510000 (Vertragsbedienstete) im Fonds 162000 (Berufsfeuerwehr) wird genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderat Dipl.-Ing Dr. Obermayr: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe das vorhin hinsichtlich des Budgets schon gesagt, wenn es sich hier um Pensionierungen und Feuerbeschauen handelt, dann ist das alles planbar. Ich kann nicht verstehen, warum man das im Nachhinein unterstützen muss. Ich glaube, dass die Planungsqualität entsprechend erhöht werden muss und auch bei der Feuerwehr und beim Katastrophenschutz geplant werden muss, wenngleich natürlich schon klar ist, dass Katastrophen nicht planbar sind, das ist mir schon klar, aber Pensionierungen schon.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über J 4 Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 200.000 Euro im Zusammenhang mit Covid-19 bedingten höheren Reinigungsleistungen sowie höheren Winterdienstkosten aufgrund des überdurchschnittlich starken Winters 2020/2021 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Ausgabenüberschreitungen aufgrund von nicht planbaren Kosten für erhöhte Reinigungsleistungen verbunden mit höheren Ablagerungsmengen und -entgelten aufgrund der COVID-19 Pandemie sowie aufgrund höherer Kosten für den zu leistenden Winterdiensteinsatz in Form von höheren Ausgaben für Fremdleistungen, Streumaterial und Ablagerungsentgelte begründet durch den überdurchschnittlich starken Winter 2020/21 wird genehmigt. 2. Die Kreditübertragung in Höhe von max. 200.000 Euro von der FiPos 1.755200 (Transfers an Unternehmen, KUK) mit dem Funktionsbereich 88 im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 429 im Fonds 814000 (Straßenreinigung) wird genehmigt.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über J 5 Geschäftsbereich Personal und Zentrale Services; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 110.000 Euro für den Mehrbedarf an Handelswaren und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Eine Kreditübertragung in Höhe von 110.000 Euro von der FiPos 1.650200 (Zinsen für Finanzschulden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen – Straßenneubau) auf die FiPos 1.113000 (Handelswaren) im Fonds 013100 (Zentraler Einkauf) wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. K ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KLIMA, STADTGRÜN, FRAUEN UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über K 1 Valorisierung der Tarifordnung Botanischer Garten ab 1. Jänner 2022 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Tarife im Botanischen Garten werden ab 1. Jänner 2022 zur Sicherstellung der Wertbeständigkeit wie folgt angepasst bzw. neu festgesetzt: Jahr 2022 Jahresinflation Basis VPI96: 2019: 1,6 Prozent, 2020: 1,5 Prozent = Valorisierung 3,1 Prozent Eintritt Vollpreis: 3,70 Euro; Eintritt ermäßigt: 2,70 Euro; Familienkarte: 6,50 Euro; Jahreskarte Vollpreis: 30 Euro; Jahreskarte ermäßigt:19 Euro; Jahreskarte Familie: 48,50 Euro; Vorträge, Führungen, Gartenpraxis: 8,60 Euro; Aktivpass, Gruppen im Unterricht: ein Euro; Führungen Schulklassen: 64 Euro; Führungen Gruppen: 70 Euro; Führungen an Wochenenden: 77 Euro; Wort und Klang-Veranstaltungen: variabel Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung, Abt. Botanischer Garten, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt. Die Verrechnung der Einnahmen erfolgt auf der FiPos 2.810000, Erträge aus Leistungen, KSt. 803700, Fonds 830000.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, die KPÖ hat sich immer für einen Gebührenstopp und Tarifstopp stark gemacht und darum gibt es zu diesem Antrag zwei Gegenstimmen.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, die MFG unterstützt den Botanischen Garten, ich denke, dass das eine wichtige Einrichtung ist für die Bildung. Ich glaube, dass wir die Tarife eher nicht erhöhen sollen, sondern dass man sie eher gleich lässt. Wenn ich mir anschaue, dass der Eintritt Vollpreis 3,70 Euro oder für Kinder 2,70 Euro kostet, ist das zwar nicht viel Geld, aber mir tun die Damen und die Herren, die dort die Eintrittsgelder kassieren, leid, weil die jede Menge an Cents benötigen, damit sie herausgeben können. Ich würde in diesen Bereichen eher sogar den Vollpreis auf 3,50 Euro und den Eintritt für Kinder vielleicht auf zwei Euro senken. Ich glaube, dass man durch gerade Preise ein Zeichen setzen sollte, damit das einfach und attraktiv wird. Wir stimmen zu.“ Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich möchte noch einmal betonen, dass wir das nicht machen, weil sich irgendjemand in meinem Bereich überlegt hat, dass es jetzt nett wäre, die Preise zu erhöhen, sondern dass das einen Gemeinderatsbeschluss vom 22. September 2016 gibt, der das entsprechend vorgibt. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktionen (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. L ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEIT Stadtrat Mag. Dr. Raml berichtet über L 1 Verlängerung des Einsatzes eines mobilen Covid-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet ab 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Linz Linien GmbH wird mit dem Betrieb eines COVID-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet zu den aus dem beiliegenden Auftragsschreiben ersichtlichen Konditionen und Gesamtkosten in Höhe von max. 144.000 Euro (inkl. 20 Prozent USt) für die Dauer von 26 Wochen von 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022 (KW 1 bis 26) beauftragt. Das beiliegende Auftragsschreiben wird genehmigt. 2. Innerhalb dieses Kostenrahmens hat eine bedarfsgerechte Einsatzplanung durch die zuständigen Stellen des Magistrates im Einvernehmen mit dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates wie in der Vorlage beschrieben zu erfolgen. 3. Für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022 (KW 1 bis 26) erfolgt die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von max. 144.000 Euro (inkl. 20 Prozent USt), aufgeteilt auf Personal- und Sachkosten auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) und der Kosten für Anmietung des Impfbusses auf der FiPos 1.700000 (Miet- und Pachtaufwand), beides im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit).“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. M ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR PLANUNG UND LIEGENSCHAFTEN Stadtrat Prammer berichtet über M 1 Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Kudlichstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Kudlichstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Kudlichstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Kudlichstraße Osten: Verbindungsweg Kudlichstraße und Waldeggstraße Süden: nördl. Grenze des Grundstücks Nr. 633/9 Westen: östl. Grenzen der Grundstücke Nr. 628/2 u. Nr. 632/1 Katastralgemeinde Waldegg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 198 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir stimmen diesem Antrag zu, möchten aber anmerken – das richtet sich an dich, Dietmar -, dass das ein sehr schönes Grundstück ist, das wirklich toll begrünt ist. Auf diesem Grundstück ist ein kleiner Stadtwald. Die Bebauungsplanänderung 2018 hat darauf grundsätzlich auch Rücksicht genommen, das ist sehr positiv. Allerdings - das ist wieder ein Appell - wäre es gerade in Anbetracht dessen, dass es um leistbaren Wohnraum geht gut, hier auch, was die Mobilität betrifft und die Tiefgarage, besondere Aufmerksamkeit oder Sorgfältigkeit an den Tag zu legen. Die Tiefgarage, die meistens größer ist, als das Gebäude, sollte nicht in den gewachsenen Boden oder nicht in diesen Wald hineingebaut werden, Dadurch ist es möglich diese wertvolle Grünfläche zu erhalten. Vielleicht könnten wir so innovativ sein, dass wir einmal leistbaren Wohnraum machen, bei dem wir auf die klassische Tiefgarage und den bekannten Stellplatzschlüssel komplett verzichten.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Prammer: „Wenn ich mich jetzt nicht irre, behandeln wir hier eine Flächenwidmungsplanänderung und dieser ersuche ich zuzustimmen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Gegenhuber berichtet über M 2 Bebauungsplanänderung 01-016-01-02, KG Linz (Prunerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-016-01-02, Prunerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-016-01-02, Prunerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-016-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Grenze des Grundstück Nr. 337/3 Osten: Prunerstraße Süden: südl. Grenze des Grundstück Nr. 337/3 Westen: westl. Grenze des Grundstück Nr. 337/3 Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-016-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Sommer: „Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Fraktion wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten, weil es massive Einwendungen der Anrainer bezüglich der geplanten Höhe gibt, die zu einer vermehrten Beschattung der umliegenden Wohnungen führt. Außerdem ist die Parkplatzsituation derzeit schon ziemlich prekär. Bei so einem Bauvorhaben ist es unserer Ansicht nach notwendig, dass man auch Parkplatzlösungen miteinbezieht, zumal in unmittelbarer Nähe die Musikschule ist und bereits derzeit keine Parkplätze verfügbar sind.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir stimmen bei diesem Antrag dagegen. Wir sind mit dieser Bebauungsplanänderung sehr unglücklich und halten diese nicht für vertretbar. Wir gehen davon aus, dass keine gründliche Volumenstudie erfolgte. Diese Studie hätte auch Alternativen beinhaltet, wie man so eine Turnhalle oder eine zweite Turnhalle dort möglichst sinnvoll platzieren könnte. Das heißt, so eine Studie hätte auch ein Abtesten von Alternativen oder Varianten beinhaltet. Wir denken, das ist nicht erfolgt oder zumindest haben wir nichts dergleichen gesehen. In Anbetracht der heiklen und schwierigen Situation glauben wir aber, dass genau so etwas notwendig gewesen wäre. Es wäre auch nicht schlecht, wenn so etwas dann anhand eines konkreten Projektes, wie das auch in solchen Situationen immer wieder passiert, im Gestaltungsbeirat landet und der Gestaltungsbeirat das dann auch noch einmal prüft. Das ist leider auch nicht geschehen. Auffällig und unangenehm auffällig ist auch, ist, dass die Bebauungspläne in Linz immer kleiner werden. Sie sind mittlerweile winzig, zum Teil nur mehr so groß, wie das Grundstück selbst. Das ist alarmierend, weil das natürlich auch zeigt, dass diese Bebauungsplanänderungen das gesamte Umfeld nicht ausreichend betrachten. Die Nachbarn - Frau Sommer hat es schon gesagt -, das sind jetzt nicht 100, aber es sind ein paar Dutzend, müssen einem echt leidtun, wenn das so gebaut wird, wie das im Bebauungsplan möglich ist. Von uns gibt es eine Gegenstimme.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Vielen Dank, zu meinen Vorrednern brauche ich nicht mehr sehr viel dazu sagen, da schließe ich mich an. Es gibt zwei Interessen zu vertreten, das eine ist das Interesse nach einer Turnhalle, das kann ich grundsätzlich sehr begrüßen. Das Zweite ist das Interesse der Anrainer, das ich nicht wirklich berücksichtigt sehe. Wir können uns diesem Antrag daher nicht anschließen, wir werden uns der Stimme enthalten. Danke.“ Gemeinderat Brandstetter: „Ich würde gerne die Stimmenthaltung zu den Punkten M 2 bis M 10 avisieren.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmhaltung der Fraktionen von ÖVP (9), MFG (2), KPÖ (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimme der Fraktion LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Koppler berichtet über M 3 Änderungspläne Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Mengerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mengerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend Änderungspläne Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mengerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Grenze des Grundstück Nr. 778/11 und Nr. 762/12 Osten: Grundstück Nr. 750/4 und Nr. 762/12 Süden: südl. Grenze des Grundstück Nr. 750/4 Westen: westl. Grenze des Grundstück Nr. 750/4 und Grundstück Nr. 778/11 Katastralgemeinde Katzbach Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 201 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Grundsätzlich kann man einer Entwicklungsmöglichkeit der Johannes Kepler Universität (JKU) zustimmen. Auf der anderen Seite finde ich das schade, wenn man sieht, wie der Park dort schön langsam immer weniger und verdichtet wird. Ich glaube, dass die JKU, also das ganze Areal, sehr stark in der Gesamtheit wirkt. Daher bin ich nicht wirklich dafür und wir werden uns der Stimme enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und KPÖ (2) sowie von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Kühn berichtet über M 4 Bebauungsplanänderung 12-004-01-01, KG Kleinmünchen (Im Bäckerwinkel) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 12-004-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Begrenzung: Teilfläche des Grundstück Nr. 873/60 Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 12-004-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns bei M 4, bei M 6 und auch bei M 7 der Stimme.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Zukan berichtet über M 5 Neuplanungsgebiet Nr. 744 (Bebauungsplan-Entwurf 08-026-01-01), KG Lustenau (nördlich Kraußstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 744, Bebauungsplan-Entwurf 08-026-01-01, Nördlich Kraußstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 744, Bebauungsplan-Entwurf 08-026-01-01, Nördlich Kraußstraße Nach § 37b Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf 08-026-01-01 dargestellten Festlegungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrats Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Grenze des Grundstück Nr. 268/18 Osten: Grundstück Nr. 268/18 Süden: Kraußstraße Westen: westl. Grenze Grundstück Nr. 268/18 Katastralgemeinde Lustenau § 4 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 Oö. BauO 1994), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 Oö. BauO 1994) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 Oö. BauO 1994 - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert. § 5 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der dem Neuplanungsgebiet zugrundeliegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach der Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmhaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Zukan berichtet über M 6 Grundtransaktionen zwischen der Stadt Linz, der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes (Stadt Linz ÖG) und der Immobilien Linz GmbH und Co KG (ILG KG) in der KG Lustenau (Straßerau) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz ÖG übernimmt von der ILG KG Teilflächen der Grundstücke Nr. 1523, Nr. 1524 und Nr. 1525, EZ 1369, KG Lustenau, im Gesamtausmaß von 39 Quadratmeter, um die vereinbarte Entschädigung von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtentschädigung von 12.285 Euro. 2. Die Stadt Linz ÖG stellt Teilflächen des Grundstücks Nr. 1526, EZ 541, KG Lustenau, im Gesamtausmaß von 342 Quadratmeter, um die vereinbarte Entschädigung von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtentschädigung von 107.730 Euro an die ILG KG zurück. 3. Die Stadt Linz verkauft an die ILG KG eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1521/2, EZ 1782, KG Lustenau, im Ausmaß von 641 Quadratmeter, um den vereinbarten Kaufpreis von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtsumme von 201.915 Euro. 4. Die Stadt Linz tritt eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1521/2, EZ 1782, KG Lustenau, im Ausmaß von 15 Quadratmeter, um die vereinbarte Entschädigung von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtentschädigung von 4725 Euro an die Stadt Linz ÖG ab. 5. Sämtliche mit der Errichtung und Verbücherung der vorliegenden Vereinbarung verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben aller Art gehen zur Gänze zu Lasten der ILG KG, die insbesondere für die Vergebührung und Verbücherung dieses Vertrages Sorge zu tragen hat. Die Aufwendungen für eine rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 6. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Abtretungs-, Rückstellungs- und Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 7. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 201.915 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 8. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 107.730 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840100 (Veräußerung Grundstücke). 9. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 12.285 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.003100, HP 05006 (Erwerb von Grundstücken) im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten). 10. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 4725 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801109, HP 90003 (Vermögensveräußerungen), im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 11. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 4725 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.003109, HP 05006 (Erwerb von Grundstücken) im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten). 12. Den Abschluss des beiliegenden Dienstbarkeitsvertrags zwischen der Stadt Linz – öffentliches Gut und der Immobilien Linz GmbH und Co KG über die Einräumung von Berechtigungen zur Über- und Unterbauung der Grundstücke Nr. 1526 und 1527, beide EZ 541, KG 45204 Lustenau, gegen Bezahlung einer einmaligen Entschädigung in Höhe von 582.000 Euro zuzüglich USt gemäß Beilage 5. 13. Sämtliche mit der Errichtung und Verbücherung des vorliegenden Dienstbarkeitsvertrages verbundenen Kosten und Gebühren aller Art (inklusive Beglaubigungskosten) gehen zur Gänze zu Lasten der ILG KG, die insbesondere für die Vergebührung und Verbücherung dieses Vertrages Sorge zu tragen hat. Die Aufwendungen für eine rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 14. Die Verrechnung der Einnahmen aus der einmaligen Entschädigungszahlung in Höhe von 582.000 Euro zuzüglich 20 Prozent USt für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiStl 501 Fonds 840000 FiPos 2.829000 (sonstige Erträge). 15. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Verträge (Beilage 1 und Beilage 5) nach den Bestimmungen der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Linz in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag der ILG KG zu.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und LinzPlus (2) sowie von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Langbauer, BSc, berichtet über M 7 Grundverkauf in der KG Kleinmünchen (Kotzinastraße 9) um den Verkaufspreis in Höhe von 700.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die din-Privatstiftung (FN 280862h), Häusern 13a, 6070 Ampass, die Grundstücke Nr. 999/8 und Nr. 999/10, EZ 3675, KG Kleinmünchen, mit einem Gesamtkatasterausmaß von 2800 Quadratmeter um den Gesamtkaufpreis von 700.000 Euro. 2. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren, die aus Anlass der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen trägt, mit Ausnahme der Immobilienertragssteuer in Höhe von voraussichtlich 24.517,64 Euro, die der Stadt Linz zufällt, die din-Privatstiftung. Insbesondere übernimmt die din-Privatstiftung auch die Honorarnote des Vertragserrichters für die Immobilienertragssteuer-Selbstberechnung der Stadt Linz, in Höhe von 504 Euro. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 6. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 700.000 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 7. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 24.517,64 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.710000 im Fonds 840000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß Finanzausgleichgesetz (FAG)).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Schmida: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, ich beziehe mich auf diesen Antrag und auch gleich auf den Antrag M 10. Bei beiden geht es um den Verkauf von Liegenschaften durch die Stadt. Die KPÖ ist grundsätzlich gegen das Veräußern öffentlichen Eigentums, zumal es sich beim Antrag M 7 um eine Liegenschaft handelt, die durch Erträge, nämlich durch den Baurechtszins Erträge abwirft. Beim Antrag M 10 sehen wir die Problematik außerdem darin, dass die öffentliche Hand mit dem Verkauf zur weiteren Bodenversiegelung beiträgt. Wie werden daher bei beiden Anträgen dagegen stimmen. Danke.“ Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Die Grünen werden sich ebenfalls der Stimme enthalten, weil wir innerhalb des Stadtgebietes grundsätzlich nicht für einen Verkauf sind, sondern weiterhin lieber ein Baurecht hätten. Danke.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Danke, ich schließe mich vollinhaltlich der KPÖ an.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), LinzPlus (2) und von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von MFG (2) und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über M 8 Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Ebelsberg (Kremsmünsterer Straße 38) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Kremsmünsterer Straße 38, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Kremsmünsterer Straße 38 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Kremsmünsterer Str. 36 Südosten: Kremsmünsterer Straße Westen: Kremsmünsterer Str. 40 u. 42 Katastralgemeinde Ebelsberg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 172 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Schmida: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, für unseren Geschmack ist das vorgelegte Projekt am Areal Sportcasino Ebelsberg zu sehr ein profitgetriebenes Bauprojekt. Für uns ist das zu viel Investorenbau und durch die Tiefgarage wird zu viel zusätzlicher Autoverkehr induziert. Wir sehen auch zu wenig soziale und ökologische Innovation im Bauvorhaben. Das ist nicht das, was der Stadtteil Ebelsberg dringend braucht. Wir lehnen daher die Anträge M 8 und M 9 ab und stimmen dagegen. Danke sehr.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stimmen dem Antrag aus einem einfachen Grund zu. Dieses Projekt hat einen sauberen Prozess durchlaufen, war mehrmals im Gestaltungsbeirat, zuletzt im Juni 2020 und man kann jetzt die Architektur schätzen oder nicht und der Meinung sein, dass es investorengetrieben ist oder nicht. Es ist ein privates Grundstück und es ist eine sinnvolle Nachverdichtung mit einem Nahversorgungszentrum direkt an der Straßenbahn. Obwohl wir Schmerzen haben, dass der schöne Bauernhof dort verloren geht, sehen wir das als Teil des sinnvollen Strukturwandels und auch als sinnvolle Nachverdichtung. Das hat die richtige Größe, das richtige Volumen und auch die Tiefgarage ist nicht, so wie du gerade gesagt hast, Michael, irgendwie übertrieben, sondern das ist eine ganz normale Tiefgarage, die da draußen durchaus Sinn macht. Also wir stimmen dem wirklich mit bestem Gewissen zu.“ Bürgermeister Luger: „Herr Obermayr meldet sich immer sehr spät, ich schreibe Sie auf, wenn Sie sich früher melden.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Herr Bürgermeister, ich habe schon lange aufgezeigt, Sie müssten mich auch anschauen. Danke. Ich will nur sagen die Anträge M 8 bis M 10 können wir nicht unterstützen. Wie enthalten uns der Stimme.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion von MFG (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über M 9 Bebauungsplanänderung 15-021-01-02, KG Ebelsberg (Kremsmünsterer Straße – Volkenstorferweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Stellungnahmen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 15-021-01-02, Kremsmünsterer Straße - Volkenstorferweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 15-021-01-02, Kremsmünsterer Straße – Volkenstorferweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 15-021-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Volkenstorferweg Osten: Kremsmünsterer Straße Südwesten: Tschofenigweg 2 und 4 Katastralgemeinde Ebelsberg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Die Grünen werden sich bei diesem Punkt der Stimme enthalten. Dieser Bebauungsplan ist aus fachlicher Sicht zu hinterfragen, weil hinter die straßenbegleitenden Bebauungen ein Hofbaukörper gestellt wird, der sehr nahe an den anderen Baukörper heranrückt und so eigentlich das Ganze schon induziert, dass die Tiefgarage unter den zweiten Baukörper durchgeht und im Hof eigentlich keine großkronigen Bäume mehr gepflanzt werden können. Deshalb enthalten wir uns der Stimme. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Rabengruber berichtet über M 10 Grundverkauf in der KG Pasching (Poststraße 70) um den Verkaufspreis in Höhe von 1,856.876 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die Hub One A1 Projekt GmbH (FN 522142g), Sankt Johanner Straße 15, 6370 Kitzbühel, das Grundstück Nr. 1735/3, EZ 2532, KG Pasching, mit einem Katasterausmaß von 11.288 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 1,856.876 Euro. 2. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren, die aus Anlass der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen trägt, mit Ausnahme der zu entrichtenden Immobilienertragsteuer (voraussichtlich 64.990,66 Euro) und der Kosten für deren Berechnung, die von der Stadt Linz zu tragen sind, die Hub One A1 Projekt GmbH. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 1,856.876 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 64.990,66 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.710000 im Fonds 840000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG).“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. N ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR, TOURISMUS UND MÄRKTE Stadträtin Lang-Mayrhofer berichtet über N 1 Gewährung einer Subvention an die Tribüne Linz – Theater am Südbahnhofmarkt (Jahresförderung 2021); 75.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Der ,Tribüne Linz‘, vertreten durch Herrn Rudi Müllehner, Eisenhandstraße 43, 4020 Linz, wird 2021 eine Jahresförderung in Höhe von 75.000 Euro gewährt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Abweichend davon gilt Pkt. 1 des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 2021, GZ 201-1/120221. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 75.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf Fonds 351000 FiPos 1.757000 ,Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen‘.“ Wortmeldung Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die freiheitliche Fraktion wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Ich habe es auch bereits im Kulturausschuss angesprochen, wir haben über das Thema diskutiert. Insgesamt geht es uns darum, dass wir kein Ungleichgewicht unter den Linzer Theaterbühnen haben möchten. Wir möchten unter den Linzer Künstlern keinen Brotneid schüren. Das kann sehr schnell passieren, wenn man sich die Subventionsberichte anschaut, die die Linzer Theater anbelangen - vom Kellertheater, Theater in der Innenstadt, Theater Phoenix, was auch immer, wir haben sehr viele. Die sind höchst unterschiedlich gefördert, obwohl sie die gleichen Kapazitäten, die gleichen Sitzplatzanzahlen und den gleichen Betriebsaufwand haben. Ich habe im Kulturausschuss gebeten, dass wir die Theaterförderungen der privaten Bühnen einmal transparent machen und offenlegen und wir uns das alles einmal in Ruhe anschauen. Das wurde auch von Kulturdirektor Stieber zugesichert. In diesem Fall haben wir keine Transparenz, wir wissen nicht, warum die Tribüne jetzt bessergestellt wird, als manch andere. Brotneid wollen wir auch nicht und darum werden wir uns der Stimme enthalten.“ Schlusswort Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Liebe Ute Klitsch, wie bereits von dir berichtet, machen wir das gerne im Kulturausschuss. Zur Aufklärung, natürlich gibt es bei den Theatern auch unterschiedliche Bedingungen, unterschiedliche Ansuchen der Förderungen und dementsprechend werden die Förderungen natürlich abgearbeitet. Gerne sorgen wir dahingehend für Transparenz. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. O ANTRÄGE UND RESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 1 Gemeinsam gegen die geplante Transitautobahn durch Linz und führt aus: „Vielen Dank, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte BesucherInnen, wir haben mit diesem Antrag ein Thema auf dem Tisch, das uns schon in der letzten Periode ein paar Jahre begleitet hat und das natürlich auch in dieser neuen Periode tun wird Es geht um die sogenannte Ostumfahrung, eine Autobahn, die, wenn sie realisiert wird, eine massive Verringerung der Lebensqualität der derzeitigen und natürlich auch zukünftigen AnwohnerInnen im Linzer Süden darstellt, eine Schädigung des Natur- und Naherholungsgebietes und auch ein Weniger an Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedeutet. Wir haben den Schiltenberg, den die Trasse durchschneidet, wir haben die Traun-Donau-Auen, die davon betroffen sind und wir haben mit dem Garten Ebel, das ehemalige Kasernengelände und die Sommergründe in Ebelsberg ein Stadterweiterungsprojekt, bei dem mindestens 3000 Wohnungen entstehen. Kurz gesagt, wenn man jetzt von zeitgemäßen oder gar klimagerechten Mobilitätskonzepten sprechen würde, könnte man so ein Projekt natürlich nicht realisieren. Nachdem wir und andere politische Parteien in der vergangenen Periode bereits mehrere Anträge im Gemeinderat gestellt haben und auch zahlreiche AkteurInnen der Zivilgesellschaft im Großraum Linz seit geraumer Zeit auf die doch sehr vielschichtigen Probleme hinweisen, freut es mich besonders, dass im Vorfeld der Gemeinderatswahl auch die Linzer SPÖ und die ÖVP klar dargelegt haben, dass sie von dem Projekt in der derzeit geplanten Form nichts halten. Mich freut es deswegen besonders, weil die Stadt Linz damit eine breite Positionierung im Sinne des Klimaschutzes, der Umwelt und der Menschen, die hier leben, einnimmt. Wenn es um den Transitverkehr geht - um den geht es in erster Linie -, dann gehört dieser so schnell wie möglich auf die Schiene und nicht durch das Stadtgebiet. Wenn es um den PendlerInnenverkehr geht, brauchen wir auf jeden Fall den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, vor allem natürlich im Linzer Süden, Stichwort S-Bahn, ein Ausbau der Radwege beziehungsweise die Planung von Radschnellwegen für den regionalen Umfeld- und PendlerInnenverkehr. Kurz gesagt, attraktive Alternativen zur Nutzung des Autos. Ich möchte mich ausdrücklich bei der SPÖ und ÖVP für die Beteiligung am gemeinsamen Antrag bedanken und bitte um Zustimmung. (Beifall Die Grünen) Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat spricht sich ausdrücklich gegen die Errichtung der als Ostumfahrung bezeichneten Transitautobahn durch die Stadt in der derzeitig geplanten Form aus und setzt sich aktiv dafür ein, dass dieser Plan nicht umgesetzt wird.‘“ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Helge, ich glaube, das ist heute der schönste Antrag in dieser Sitzung. Wir sollten das in Wirklichkeit alle gemeinsam bei einem guten Glas Sekt oder vielleicht sogar Champagner feiern. Ich finde es wunderbar, dass in den letzten Monaten dieser Meinungswechsel oder Meinungswandel stattgefunden hat. Angekündigt hat sich dieser Wandel schon im Zuge des Wahlkampfes. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Grünen, dass sie diesen Vorstoß zu diesem Antrag gemacht haben, dass das heute auf die Tagesordnung kommt. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass von hunderten Linzerinnen und Linzern und insgesamt sechs Bürgerinitiativen in den letzten sechs Monaten, in Wirklichkeit sogar schon vorher, intensive Bodenarbeit geleistet wurde. Die nötigen 6100 Unterschriften sind so gut wie zusammen, insgesamt haben schon über 7000 Menschen unterschrieben und 5500 in Linz wahlberechtigte Personen. In diesem Zusammenschluss der Initiativen und Akteure glauben wir, dass jetzt der Moment gekommen ist, nachdem es hier ein klares politisches Statement des Gemeinderates auf politischer Ebene gibt, dass es auch eines Bürgervotums bedarf beziehungsweise dieses Bürgervotum jetzt im Schulterschluss, im Zusammenschluss aller Parteien und Akteure sehr, sehr stark und deutlich ausfallen kann und sollte. Wir als Stadt und als Zivilgesellschaft im Verbund sollten den Treibern dieses Projekts - das ist in erster Linie das Land Oberösterreich und Landesrat Steinkellner - ganz klar sagen, dass wir diese Trasse auf Linzer Boden nicht wollen. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder im Gemeinderat darüber diskutiert. Ich glaube, dass - ich wiederhole mich - jetzt der Moment ist, nachdem es diese politische breite Zustimmung gibt, dass wir das auch mit einem Bürgervotum verbinden und ein ganz, ganz starkes Signal an die Landesebene senden.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ganz anderer Ansicht, vor allem verstehe ich viele Dinge nicht. Wenn es eine Studie gibt, die die Notwendigkeit eines Verkehrs darstellt, dann ist das für mich ein Faktum. Wenn es die Studie, so nicht gibt, brauchen wir über eine Transitautobahn nicht reden. Aber offensichtlich gibt es die Notwendigkeit. Jetzt haben wir zwei Dinge, auf der einen Seite den Verkehr und auf der anderen Seite die berechtigten Interessen der Linzerinnen und Linzer und auch aller Bürger, die irgendwie betroffen sind. Für mich ist es so, dass der Verkehr für die Wirtschaft notwendig ist. Verkehr ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist auch alles nichts. Jetzt brauchen wir eine Lösung, wir brauchen einen Straßenbau, der die ökologischen Belange maximalst berücksichtigt. Eine Variante, die halt dann teuer sein muss. Aber wenn es heißt, da wird das vernichtet und dort wird dies vernichtet, dann muss das nicht sein. Es geht darum, ob es eine Notwendigkeit gibt und wenn es die gibt, wo die Trasse verlegt wird. Aber man kann nicht einfach sagen, wir brauchen das nicht. Ich bin grundsätzlich dafür, dass wir sehr viel auf Schienen verlegen. Ich fahre bis zu 50.000 Kilometer, ich bin in Österreich auf den Autobahnen unterwegs und auch auf den deutschen Autobahnen. Wenn man nach Passau fährt, fährt man nur mehr auf der linke Seite, weil rechts nur mehr LKWs fahren. Wir brauchen die Schiene, ohne die Schiene als Lösung ist das nicht möglich. Wenn ich mir jetzt anschaue, dass es hier um den Transitverkehr von Norden nach Süden oder umgekehrt geht, dann haben wir dort keine Schiene. Wenn es heißt, wir bauen die Schiene aus und die Schiene ersetzt den Straßenverkehr, dann bin ich sofort dafür. Aber nachdem wir das nicht haben, kann man nicht einfach sagen, wir brauchen keine Autobahn. Wo geht denn der Transport sonst durch. Der geht sonst durch das Stadtgebiet von Linz. Wir brauchen meines Erachtens ein vernünftiges Verkehrssystem aus Schiene und Straße und das muss möglichst ökologisch berücksichtigt gebaut werden. Danke.“ Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitlichen glauben, dass dieses Projekt, das schon von verschiedenen Körperschaften immer unter wesentlicher, um nicht zu sagen, führender Beteiligung der ÖVP genehmigt wurde, in seiner jetzigen Situation, wo es politisch eher verbockt zu sein scheint, einer Bürgerbefragung bedarf, wie wir das in Linz am Beispiel der Neuen Eisenbahnbrücke vor sechs Jahren hatten. Damals haben die Bürger eine sehr vernünftige Lösung, mit einer für viele politische Akteure - wenn ich daran erinnern darf - erstaunlichen Mehrheit gefunden. Wir haben Vertrauen in die Entscheidungskraft der Linzer Bürger und hoffen auf eine Abstimmung. Bei diesem doch eher populistischen Antrag werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Schmida: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich unterstützt die KPÖ den Antrag, da wir uns immer klar gegen diese Geldvernichtungsmaschine ,Transitautobahn‘ ausgesprochen haben. Wir unterstützen gerade aktiv die Einleitung einer Volksbefragung durch die BürgerInnen-Initiative ‚Kein Transitverkehr in Linz‘ gegen die Ostautobahn - das ist auch schon erwähnt worden. Ich möchte schon klarstellen, dass wir gegen eine Verlegung nach dem Floriani-Prinzip sind. Deshalb haben sich schon die Gemeinden Steyregg und Ennsdorf gegen die Autobahn ausgesprochen. Stattdessen fordern wir, dass der klima- und umweltschädliche, für die Bevölkerung belastende Fern- und Frachtverkehr sofort auf die Schiene verlagert wird. Außerdem muss der teilweise unsinnige und fragwürdige LKW-Transit durch ganz Europa massiv reduziert werden. Die Politik und auch die Stadtpolitik sollten alles dafür tun, anstatt immer noch mehr Straßen zu bauen. Danke noch einmal an Die Grünen für die Einleitung des Antrages.“ Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geschätzte Damen und Herren des Gemeinderates, ich möchte für die ÖVP-Fraktion ganz klar festhalten - das kann man an unserem Abstimmungsverhalten im Gemeinderat jederzeit recherchieren und nachvollziehen -, dass sich unsere Linie in Bezug auf die Ostumfahrung nicht auf diese Trassenvariante verändert hat. Wir haben alle Beschlüsse, die hier im Gemeinderat gefasst wurden, immer mitgetragen und mitbeschlossen. Bei diesen Beschlüssen kam immer zum Ausdruck, dass wir diese Ostumfahrungsvariante in dieser Form und in dieser Trassenvariante nicht mittragen. Die Notwendigkeit einer Umfahrung im Osten von Linz stellen wir aber im Gegensatz zu manch anderen Fraktionen nicht in Frage. Wir glauben, dass es diese Nord-Süd-Verbindung braucht. Die Frage ist nur, wo muss und soll sie verlaufen. Unserer Meinung nach, will diese sehr stadtnahe, um nicht zu sagen, Stadtvariante zu viel. Warum will sie zu viel? Sie will einerseits eine Umfahrung sein, verläuft aber durch das Siedlungsgebiet. Sie will zweitens bei dieser Gelegenheit die A7 entlasten, zieht aber in Wahrheit noch mehr Verkehr in den Stadtbereich. Drittens, will sie möglichst naturschonend das Natura-2000-Gebiet umfahren, verläuft aber in Wahrheit entlang der Traun-Auen und in Wahrheit am Rande oder zumindest ziemlich nahe von Naturschutzgebieten. Viertens, will sie die Menschen oder den Zentralraum entlasten, aber durch diese Strecken- oder Trassenführung führt sie in Wahrheit zu einer Belastung im Linzer Süden. Alles zusammengenommen ist das daher nicht schlüssig. In unserer politischen Haltung plädieren wir dafür, dass man die Korridoruntersuchung, die die ASFINAG gemeinsam mit dem Land Oberösterreich durchgeführt hat, noch einmal überdenkt und einen anderen Korridor wählt. Es gibt drei Korridore, die hier untersucht worden sind. Es gibt auch noch andere Möglichkeiten und Varianten. Diese Entscheidung ist deswegen gefallen, Herr Kollege Grabmayr, weil sich die ASFINAG – übrigens damals im Verantwortungsbereich Ihrer Partei – darauf festgelegt hat, dass man diese stadtnahe Variante will, weil sie die höchste verkehrliche Wirkung hat. ,No na‘, würde ich sagen, denn sie verläuft schließlich durch die Stadt und ganz nah. Daher ist natürlich die verkehrliche Wirkung per se vielleicht am höchsten, wenn man aber einen Schritt weiterdenkt und eine Umfahrung andenkt, dann wird man schnell darauf kommen, dass natürlich auch eine stadtfernere Variante Angebot schafft und damit auch eine entsprechende verkehrliche Wirkung entfalten kann. Das ist unsere Motivation und unsere Haltung in diesem Bereich. Ich darf noch einmal festhalten: Wir glauben, wir brauchen eine Straßenumfahrung im Osten auch für den Schwerverkehr. Ich darf die Damen und Herren des Gemeinderates darauf aufmerksam machen, nicht generell zu sagen, dass wir LKW-Verkehr und Autoverkehr aus Klimaschutzgründen nicht mehr wollen. Aus der Diskussion ein paar Tagesordnungspunkte vorher, wissen wir, dass an alternativen Antriebsformen gearbeitet wird. Wasserstoff war gerade ein Thema. Wasserstoff soll im Schwerverkehr ganz wesentlich eingesetzt werden. Es kann also sein, dass in Zukunft – das hoffe ich sehr – die Straße per se nicht mehr als Problem im Bereich des Klimaschutzes gesehen wird. Denn ohne Straße, meine sehr geschätzten Damen und Herren, werden wir in der Zukunft die Aufgaben, die logistischen Herausforderungen und die Mobilitätsbedürfnisse nicht lösen können. Bei allem Bekenntnis für den öffentlichen Verkehr und die sanfte Mobilität und auch für die Schiene, kann ich Ihnen nur sagen, dass alle Prognosen, Berechnungen und Experten ganz klar sagen, dass wir auch die Straße in Zukunft brauchen werden und daher auch den Straßenausbau. Die Frage ist nur, welche Antriebsformen wir dort einsetzen und ob es uns gelingt klimaneutrale Antriebsformen, wie etwa wasserstoffbetriebene Automobile bzw. LKWs auch auf die Reise zu bringen. Das muss in diesem Zusammenhang sozusagen das Ziel und die Richtung sein. Zusammengefasst: Wir tragen diesen Beschluss heute mit, weil wir als Linzer ÖVP untermauern wollen, dass wir eine andere Variante wollen, eine stadtfernere Variante, die den Linzer Süden, wo sehr, sehr viele Menschen wohnen, nicht be-, sondern entlastet.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir als Grüne sind da völlig anderer Meinung als Herr Vizebürgermeister Baier. Ich glaube, mit dem Autobahnbau muss es ein Ende haben, das bringt uns überhaupt keinen Millimeter weiter. Jeder, der ein bisschen Phantasie hat und zehn Jahre in die Zukunft sieht, weiß, dass das Pariser Klimaabkommen bis dahin scharfe Zähne bekommt, wir wahrscheinlich Milliardenzahlungen zu tätigen haben, wenn wir unsere Ziele nicht erreichen und einhalten können. Wenn man weiß, dass das Pariser Klimaabkommen von uns verlangt, zirka 40 Prozent Reduktion im Verkehr herbeizuführen, dann weiß man, dass dieses Geld, das jetzt in den Autobahnbau gesteckt wird – siehe Westring, in Zukunft Ostumfahrung –, Milliarden sind, ganz zu schweigen vom Erhaltungsaufwand dieser aufwändigen Bauwerke, weil sie in Tunneln führen. Ein Tunnelkilometer Autobahn bedeutet das Hundertfache des Erhaltungsaufwandes eines freien Autobahnkilometers, zugleich wird ein ökologisches Naturjuwel in der Stadt Linz zerstört. Eventuell wird der Pfennigberg entwässert, weil er geologisch so aufgebaut ist und wenn er so durchlöchert wird, wie beim Götschkatunnel bei der S 10, dann wird uns das wahrscheinlich irgendwo den ganzen Berg entwalden und entwässern. Wenn das Ganze auch noch durch einen Stadtteil mit 30.000 Einwohner durchführt, dann ist das nur Nonsens. Das Ganze zu verschieben und ein bisschen eine stadtfernere Variante kostet trotzdem dasselbe Geld. Uns fehlt in Zukunft dieses Geld, das wir für sanfte Mobilität, für Radverkehr und für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung haben. Was ist das Problem? Wir können das Ganze nicht mehr auf Autos verlagern. Wir werden das nicht subsummieren können, indem wir sagen, okay, jetzt haben wir einen klimafreundlichen Antrieb mit Wasserstoff oder sonst etwas. Wir werden auch die Feinstaubbelastungen nicht senken können, nur weil wir keinen Diesel mehr haben, Bremsstaub udgl. wird trotzdem entstehen. Das heißt, wir müssen uns von der Vorstellung verabschieden, dass wir immer mehr Autobahnen bauen, diese erhalten und dann auch gleichzeitig im Gießkannenprinzip vielleicht das Geld auch noch für den öffentlichen Verkehr und für den Umbau unserer Städte zur Verfügung haben. Wir müssen uns entscheiden, wohin die Richtung gehen soll. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Brandstetter: „Ich möchte Markus Rabengruber vollinhaltlich zustimmen. Bei jeder Frage, wie wir einen Steuereuro ausgeben, stellt sich immer die Frage, ob wir es für A oder B ausgeben. Wenn wir Autobahnen bauen, dann bauen wir die anderen Dinge nicht. Das ist immer das Argument, dass dann kein Geld mehr vorhanden ist. Da geht es dann langsam, da ist es dann fad, da schläft man dann ein. In Wales hat die Sozialdemokratie angesichts der Klimathematik einen Grundsatzbeschluss gefasst, und zwar, dass man keine weiteren Investitionen in Infrastruktur tätigt, die die automobile Unkultur weiter bestärkt. Ich denke, es ist eine sehr sinnvolle Sache, in diese Richtung zu überlegen und andere Kulturen der Mobilität und Logistik und sonst etwas zu entwickeln. Das ist natürlich eine riesige Herausforderung. Ich glaube, das ist die größte Herausforderung, die wir jetzt momentan in Linz haben. Ich freue mich, dass die ÖVP und die SPÖ den Grünen insofern gefolgt sind und all den anderen, die da an diesem riesen Projekt irgendwie beteiligt sind. Ich glaube, das ist ein kleiner Schritt für das Weltklima, aber ein großer Schritt für Linz. Ich hoffe, dass wir in den nächsten Jahren in diese Richtung noch viel bewegen, weil es dringend notwendig ist. Insofern stimmen wir zu und wollen mehr.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir haben an den Wortmeldungen gehört, dass das jetzt nicht der kleinste, sondern der größte gemeinsame Nenner ist. Aus meiner Sicht ist das ein wichtiger zentraler Schritt für die Stadt Linz. Während die einen meinen, eine Autobahn kann woanders vernünftigerweise gebaut werden, meinen die anderen, dass das nicht so ist. Ich gehöre natürlich zu denen, die glauben, dass es nicht gescheit ist, Autobahnen zu bauen, wo auch immer. Das, was mich heute fast amüsiert hat, war die Aussage, dass wir einen Straßenbau brauchen, der die ökologischen Belange maximal berücksichtigt. Das wird es nicht geben. Es wird keinen Straßenbau geben der ökologische Belange tatsächlich berücksichtigen kann, weil das ein diametraler Widerspruch in sich ist. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Zukunft der Mobilität auf der Schiene liegt und das gilt auch für den Schwerverkehr, für Transport und Transit. Ich freue mich sehr, dass dieser Antrag in dieser Form zustande gekommen ist. Ich möchte mich auch, nachdem ich die Freude hatte, das zu koordinieren, bei Herrn Bürgermeister Luger und Herrn Vizebürgermeister Baier ausdrücklich dafür bedanken. Ich bin, auch wenn wir uns im Großen und Ganzen, was die Verkehrspolitik betrifft, noch nicht einig sind, sehr zuversichtlich, dass sich das ändern wird. Ich glaube, das ist jetzt ein wichtiger Schritt, dass wir gemeinsam und in der Deutlichkeit sagen, dass wir dieses vorliegende Projekt so nicht wollen. Das ist ein klarer Auftrag der Stadt, auch an das Land Oberösterreich, von diesem Projekt Abstand zu nehmen. Ich glaube, dass das ein wichtiger Auftrag ist und ein kleiner historischer Moment, wenn wir das heute so beschließen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Danke Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Baier, ich schließe mich Ihren Ausführungen voll und ganz an. Ich möchte jetzt auf die einzelnen Wortmeldungen nicht mehr eingehen. Mir geht es eigentlich so, dass mir das Lied von Wolfgang Ambros ,Zwickt‘s mi‘ einfällt, weil wir Äpfel mit Birnen verwechseln. Wir reden von Güterbeförderung von A nach B und reden dann von Lastenräder oder von sonst irgendetwas. Ich habe zum Antrag nur eine einzige Frage: Geht es darum, die geplante Transitautobahn abzulehnen oder geht es darum, die Transitautobahn insgesamt abzulehnen? Wenn es darum geht, die geplante Transitautobahn abzulehnen, kann ich dafür sein. Wenn es darum geht, dass wir das insgesamt nicht brauchen, weil es auch kein gesamtes Verkehrskonzept gibt, dann bin ich dagegen. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Ich glaube, diese Frage, was genau im Antrag steht und auch nachlesbar ist, wird der Berichterstatter im Schlusswort beantworten. Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort: Gemeinderat Mag. Langer, MA „Vielen Dank für die verschiedenen und zahlreichen Beiträge. Ich glaube, Sie stimmen zum einen meiner Kollegin Eva Schobesberger und auch Markus Rabengruber und den anderen zu, die sich der Argumentation angeschlossen haben, dass das jetzt auf jeden Fall ein Schritt ist, den wir als Stadt Linz machen können. Ein Schritt in unserem eigenen Wirkungsbereich sozusagen, ein Schritt als Stadt Linz zu sagen, das kommt in dieser Form so für uns nicht in Frage. Es ist, wie auch meine Kollegin gesagt hat, ein klares Signal an das Land, das zu überdenken. Ich möchte noch einmal kurz darauf eingehen, weil vorhin gesagt wurde, dass Dinge durcheinandergebracht werden. Das werden sie in der Diskussion tatsächlich auch immer wieder. Ich möchte mich auch dem Kollegen Baier anschließen, der gesagt hat, die Ostautobahn muss für alles herhalten. Das muss sie tatsächlich. Sie muss die Funktion einer Transitautobahn, einer PendlerInnen-Strecke und einer Anbindung erfüllen und den AnwohnerInnen-Verkehr soll sie auch gewissermaßen zum Teil abdecken. Das ist aus unserer Sicht von der Idee her schon sehr falsch und gehört von den Nutzungsarten her aufgedröselt. Wir reden vom Transit, den wir gesondert diskutieren sollten, nämlich bundesland- und bundesweit. Wir reden vom PendlerInnen-Verkehr, wie ich eingangs auch schon gesagt habe, für den es auch die Nahverkehrsschiene gibt beziehungsweise auch die Radschnellwege. Da gibt es einige Varianten, die wir weiter diskutieren sollten. Zum Abschluss möchte ich trotzdem noch einmal betonen, dass ich mich sehr freue, dass diese gemeinsame Initiative gelungen ist. Ich bin schon auf die weiteren Schritte gespannt, auch wenn für manche die Ausgestaltung einer zu erwartenden Lösung anders aussehen wird oder es da verschiedene Auffassungen gibt. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Hofer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 2 Transparente Gemeinderatsarbeit ermöglichen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Berichterstattung zur konstituierenden Gemeinderatssitzung war durch die Bank gleich, dass es einen so bunten Gemeinderat gibt, wie noch nie zuvor, so viele neue Parteien, wie noch nie zu vor und auch viele neue Gemeinderatsmitglieder. Als Volkspartei sind wir der Ansicht, dass man diesem Aspekt gerade jetzt zu Beginn der Gemeinderatsperiode Rechnung tragen muss und auch unter dem Blickwinkel, dass die Wahlbeteiligung mit knapp 60 Prozent nicht sehr zufriedenstellend war mit. Wir sprechen uns dafür aus, dass wir die Gemeinderatsarbeit sowohl nach innen, als auch nach außen hin zugänglicher, niederschwelliger und verständlicher machen und auch Transparenz hineinbringen wollen. Was heißt das einerseits nach außen. Ich habe ein bisschen historische Recherche betrieben. Da sieht man, der Livestream ist in diesem Gremium schon oft gefordert worden. Das würden wir auch hier gerne wieder einbauen, dass es einen Livestream für die Gemeinderatssitzungen gibt, aber auch, dass Anträge und aktuelle Projekte, Abstimmungsprozesse besser auf der Magistrats-Homepage kommuniziert werden. Wir könnten dadurch auch Vorreiter sein, das gibt es in vielen Städten. Da könnte man sich beispielsweise nicht nur im Protokoll zur Gemeinderatssitzung, sondern auch mit gewissen digitalen Tools die aktuellen Anträge oder die Abstimmungsverhalten oder auch den Stand aktueller Projekte ansehen, die die Stadt Linz derzeit durchführt. Das ist der Aspekt nach außen. Der Aspekt nach innen, dass wir als Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Unterlagen zur Verfügung bekommen, ist in einem gewissen Maß natürlich gegeben. Wir würden uns aber wünschen, dass es dafür eine vereinheitlichte, digitale Plattform gibt, ein Intranet, wenn man so will, wo Unterlagen und auch Unterlagen, die für Entscheidungsprozesse relevant sind, aufbereitet werden und für die GemeinderätInnen zugänglich sind. Wir stellen daher als Volkspartei den folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Im Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung soll unter Einbeziehung aller im Gemeinderat vertretenen Parteien und der Magistratsdirektion eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, um gemeinsam im Sinne der angeführten Zielsetzungen Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, wie eine transparente Gemeinderatsarbeit sowohl nach innen als auch nach außen gestaltet werden kann. Dem Gemeinderat ist bis zum Sommer 2022 ein Bericht vorzulegen.‘ Die Bedeckung allfälliger Kosten soll durch Budgetumschichtungen erfolgen. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Balihozic: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag ist im Ansatz gut und auch zu unterstützen. Transparenz ist vernünftig und wichtig. Die Einrichtung der Arbeitsgruppe, wie gefordert, macht Sinn. Wir sehen aber bei einigen Punkten noch Diskussionsbedarf und beantragen in diesem Sinne eine Zuweisung des Antrags O 2 in den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassungsrecht. Herzlichen Dank.“ Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Danke schön. Transparenz ist bei den NEOS in der DNA, nicht nur, was die Fraktionsgelder betrifft, sondern auch was die Arbeit im Gemeinderat betrifft. Wir unterstützen natürlich diesen Antrag. Das Ziel, einen Arbeitskreis einzurichten, der im Sommer dann einen Bericht vorlegt, ist nicht sehr ambitioniert. Ich schlage vor, dass man im Arbeitskreis etwas aktiver ist und zum Beispiel diesen Livestream, über den es schon wahnsinnig viel Informationen gibt, vielleicht schon früher übernehmen kann. Aber die NEOS stimmen natürlich zu.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort: Gemeinderat Hofer: „Ich bedanke mich für die Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung zugewiesen. Gemeinderat Pirc berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 3 Glasfaseranschluss und bessere IT-Betreuung für Linzer Pflichtschulen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, beim Antrag O 3 geht es um einen Glasfaseranschluss und bessere IT-Betreuung für die Linzer Pflichtschulen. Während die höheren Schulen, die Bundesschulen in Linz, bereits über Glasfaserleitungen verfügen, fehlt diese in den Linzer Pflichtschulen. Im Up- und Download-Bereich gibt es Empfehlungen seitens des Ministeriums. Besonders im Upload-Bereich können die Pflichtschulen diesen weit nicht erfüllen, was sich besonders jetzt auch bei Übertragungen im Distancelearning bemerkbar macht. Das Zweite ist die IT-Betreuung. Während der Bedarf hier immer mehr wird, die Geräte steigen, die Access Points steigen, ist die Betreuung gleichgeblieben. Daher sehen wir hier eine dringende Notwendigkeit der Aufstockung der IT-Betreuung. Die Linzer Volkspartei stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die IT-Betreuung für die Linzer Pflichtschulen soll noch für dieses Schuljahr und für das nächste Schuljahr in einem bedarfsgerechten Maß aufgestockt werden. Die entsprechende budgetäre Bedeckung soll im Voranschlag 2022 und 2023 sichergestellt werden. 2. Dem Linzer Gemeinderat soll 2022 ein Konzept und Zeitplan zur möglichen Umstellung auf Glasfaseranschluss für die Linzer Pflichtschulen oder eine andere Alternative mit den entsprechenden Finanzierungsvorschlägen vorgelegt werden.‘ Danke.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hubmann: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag zur Verbesserung der Internetanbindung und IT-Betreuung der Linzer Schulen ist wichtig. Wir haben in den letzten beiden Jahren gesehen, dass die Digitalisierung der Bildung eine entscheidende Frage für die Gesellschaft ist, sodass heute auch der Antrag G1 entsprechend diskutiert worden ist. Wir haben dafür in Linz schon sehr gute Bedingungen. Das Kabelnetz von Liwest lässt Up- und Download-Geschwindigkeiten bis zu 400 bzw. 40 MB pro Sekunde zu. Ich denke, ein Glasfaseranschluss muss also nicht zwingend die technisch bessere Lösung sein. Von diesen und anderen zu erhebenden Rahmenbedingungen wird aber sicher auch der zusätzliche Personalbedarf abhängen. Damit ist für mich klar, die Voraussetzungen für eine weitere Digitalisierung der Linzer Schulen gilt es gut zu prüfen, um eine kluge und längerfristige Lösung zu erreichen. Deshalb beantrage ich, den vorliegenden Antrag O 3 dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften zuzuweisen. Danke.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Obermayr: „Danke Herr Bürgermeister, eine Frage, Linzer Pflichtschulen, sind das jetzt nur die Schulen, die von der Gemeinde betreut sind oder sind das auch die Privatschulen? Meine zweite Frage ist, ich bin grundsätzlich nicht der Meinung, dass in den Pflichtschulen, die Kinder von sechs bis zehn Jahren einen umfassenden EDV-Unterricht brauchen. Ich glaube, dass viele Pädagogen das sehr, sehr kritisch sehen. Ich glaube, dass es unterschiedliche Gesamtkonzepte dazu gibt, worin die Kinder unterrichtet werden und wie das ausschaut. Wenn ich mir da verschiedene pädagogische Entwicklungen anschaue, gehen die in eine ganz andere Richtung z.B. Montessori-Pädagogik und Waldorf-Pädagogik. Ich kann diesen Antrag zumindest nicht unterstützen und enthalte mich der Stimme.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort: Gemeinderat Pirc: „Herzlichen Dank. Zur Erklärung, es geht um die Schulen, für die die Stadt Linz der Schulerhalter ist. Über den Stand der Wissenschaft in punkto Pädagogik möchte ich mich jetzt nicht austauschen. Ich ersuche, einen Teil zur Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem beizutragen. Vielen Dank.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften zugewiesen. Gemeinderat Mag. Langer, MA berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 4 Service- und Koordinationsstelle für Bürgerinitiativen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Antrag geht es um die Schaffung einer Service- und Koordinationsstelle für BürgerInneninitiativen. Ich bin schon ein paar Mal darauf angesprochen worden, dass wir den Antrag in der vorigen Periode schon gestellt haben, das stimmt auch, ich habe einen gleichlautenden Antrag bereits 2019 eingebracht. Der wurde damals dem Verfassungsausschuss zugewiesen, dort wurde er diskutiert, aber nicht enderledigt. Deshalb möchte ich ihn heute erneut einbringen, weil er uns thematisch wichtig ist. Ich glaube, dass die Umsetzung der Stadt und ihren EinwohnerInnen einen Mehrwert bieten kann. Kernpunkt ist der, dass es in Linz eine zum Teil sehr rege Zivilgesellschaft gibt, die sich in der Organisation von lokalen BürgerInneninitiativen mit Veränderungen und Entwicklungen des Stadtteils und ihrer jeweiligen Umgebung auseinandersetzt. Dabei kommt es immer wieder zu Reibungspunkten zwischen Initiativen, Unternehmen, Politik und Verwaltung. Die Schaffung einer solchen Service- oder Ombudsstelle soll helfen zu informieren, zu vermitteln und zu begleiten. Sie soll, kurz gesagt, Ansprechstelle sein, weitervermitteln können und den Weg in weitere Beteiligungsverfahren, die es gibt, ebnen können. Ich bin davon überzeugt, dass daraus ein Gewinn für die Zivilgesellschaft einerseits und der Verwaltung andererseits entstehen kann. Ich habe damals im Zuge der Ausschussdiskussion um die Recherche der Ombudsstelle für Bürgerinitiativen in Dortmund ersucht, dass es sich hier aus meiner Sicht um ein sogenanntes Best-Practice-Beispiel handelt. Über das Ergebnis dieser Recherche wurde damals berichtet und ist für uns grundsätzlich als anwendbar befunden worden. Ich ersuche daher folgernd den Referenten für Innovation und Verfassung mit den entsprechenden Geschäftsbereichen um eine Konzipierung und Umsetzung einer solchen Stelle und bitte daher um die Annahme des Antrags: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Referent für Innovation und Verfassung, Bürgermeister Luger, wird ersucht, mit den entsprechenden Geschäftsbereichen des Magistrats ein Konzept für eine Service- und Koordinationsstelle für lokale BürgerInneninitiativen und BürgerInnenbeteiligung zu erarbeiten und dessen Umsetzung anzustoßen. Die Service- und Koordinationsstelle soll als Anlaufstelle und Kontaktvermittlung zu Politik und Verwaltung dienen, für den Austausch zwischen den Interessensträgerinnen Sorge tragen und Initiativen in ihrem Entwicklungsprozess begleiten können. Ziel soll sein, die Teilhabe von BürgerInnen in der Planung, Begleitung und Durchführung von städtischen Beteiligungsprozessen zu fördern.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Danke schön. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Weghuber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir als sozialdemokratische Fraktion sehen bei diesem Antrag noch Diskussionsbedarf und daher bitten wir um Zuweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung. Danke schön.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch wir sehen hier Diskussionsbedarf und freuen uns über eine Zuweisung. Wir sind etwas unsicher, ob diese Stelle - für uns klingt das ein bisschen nach Ombudsstelle - auch wirklich ihre Wirkung erzielt. Ich würde gerne im Ausschuss diskutieren, ob wir nicht stattdessen, Helge, schlicht und einfach einen Topf mit 50.000 Euro oder sagen wir 100.000 Euro gründen und dieses Geld den Bürgerinitiativen, natürlich unter bestimmten Regeln usw. für rechtliche Beratung, Moderation, Miete von Räumen und Herstellung von Drucksorten zur Verfügung stellen. Das sage ich deswegen, weil ich aus meiner intensiven Erfahrung mit den Bürgerinitiativen genau diese Erfahrung gemacht habe. Es braucht nicht wirklich eine Ombudsstelle. Mit einer Person als Ansprechperson ist es leider nicht getan, das klingt so verlockend. Aber diese Bürgerinitiativen haben systematisch das Gefühl, dass der Magistrat zu oft nicht mit ihnen oder für sie, sondern gegen sie arbeitet. Zusätzlich ist dieses zivilgesellschaftliche Engagement schlicht und einfach wahnsinnig anstrengend, hier fließen hunderte wenn nicht tausende Stunden hinein, Waffengleichheit gibt es nicht. Das heißt, sobald es darum geht, juristische oder rechtliche Unterstützung zu bekommen, geht es um 1000 Euro, 2000 Euro, 5000 Euro oder 10000 Euro und das haben viele schlicht und einfach nicht. Es scheitert oft schon an den Räumen und es scheitert daran, dass diese Gruppen gar nicht so leicht zu moderieren sind. Das heißt, wenn es niemanden gibt, der auch Fähigkeiten graphischer Natur mitbringt oder Drucksorten herstellt, dann wird es eine Bürgerinitiative nicht schaffen, sich konstruktiv einzubringen. Ich glaube - ich kann es aus meiner Erfahrung noch einmal sagen -, dass es eigentlich etwas Anderes braucht. Es braucht mehr Mut von politischer Seite, die BürgerInnen zum Vorteil der Verwaltung und Zivilgesellschaft, so wie du das gerade gesagt hast, Helge, wirklich zu ermächtigen. Geld ist ein wesentlicher Hebel, um auch diese Waffengleichheit herzustellen. Ich würde im Ausschuss sehr gerne so ein einfaches, robustes Modell diskutieren, ob man nicht die Bürgerinitiativen in dieser Form auch unterstützt, sich stärker aufzustellen und Waffengleichheit herzustellen.“ Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Danke vielmals, wir unterstützen den Antrag, wir unterstützen auch die Zuweisung an den Ausschuss, damit wir hier auch Best Practice Beispiele anschauen können. Wir sind nicht die Einzigen, die das wollen. Ich denke, das ist auch den Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen geschuldet, dass wir hier ein Sprachrohr eröffnen und nicht Einzelkämpfern das Feld überlassen, sondern sie gemeinsam unterstützen.“ Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es geht hier auch um etwas Anderes und zwar darum, dass man für die Bürgerinitiativen einen Zugang zu Informationen bietet. Es geht nicht in erster Linie gleich um Geld oder irgendwelche Druckkosten. Ich glaube, das müssen die Bürgerinitiativen zum Teil auch selber organisieren. Es ist aber meistens schwierig zu klären, wie so etwas abläuft, welche Instrumente man zur Verfügung hat und wie man sozusagen an die Informationen herankommt, die z.B. im Magistrat liegen etc. Ich glaube, um solche Dinge sollte es gehen. Ich bin hier kein Experte, aber ich finde es gut, dass der Antrag dem Ausschuss zugewiesen wird und dass man hier dann vielleicht eine taugliche Variante erarbeitet.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Vielen Dank, danke für eure Vorschläge. Wir als Fraktion sind selbstverständlich offen für Diskussionen, wie die Stadt noch weiter auf die BürgerInnen aktiv zugehen und in den Dialog treten kann, um somit auch die Reibungspunkte zu verringern. Wie die konkrete Ausgestaltung stattfindet, würde ich auch sehr gerne im Innovations- und Verfassungsausschuss diskutieren und freue mich schon darauf. Vielen Dank für die Zustimmung.“ Bürgermeister Luger: „Die Freude liegt auch auf meiner Seite, dass wir das in meinem Ausschuss und in einer großen Arbeitsgruppe vertiefen können.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung zugewiesen. Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 5 Deutsch als Schlüssel zur Integration – Sprachförderung in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen effizienter gestalten und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, Deutsch ist bekanntlich der Schlüssel zur Integration und das ist in den Linzer Kinderbetreuungseinrichtungen besonders wichtig. Es ist unumstritten, dass der Migrantenanteil der Kinder mit nicht deutscher Muttersprache in den Kinderbetreuungseinrichtungen kontinuierlich steigt. Es ist auch nicht so, dass die Stadt Linz hier untätig zuschaut, den Vorwurf möchte ich gar nicht in den Raum stellen. Es werden hier beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt. Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Mittel nicht 100-prozentig greifen und an der Effizient gefeilt gehört. Deswegen sind wir der Meinung, dass zur Messung und Steigerung der Effizienz ein Tool benötigt wird. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständige Referentin wird ersucht, sicherzustellen, dass die bestehenden Ressourcen betreffend Sprachförderung in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen effizienter eingesetzt werden. Darüber hinaus wird die Referentin ersucht, ein System zu Messung der Wirkung der Maßnahmen zu erarbeiten. Bedeckungsvorschlag: Die finanzielle Bedeckung soll durch Umschichtungen im Budget bzw. entsprechend vorgesehenen Mittel in den kommenden Budgets sichergestellt werden. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pirc: „Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich unterstützen wir als Linzer Volkspartei den Antrag, auch wir haben dieses Jahr gefordert, die Wirksamkeit der Sprachförderung in den städtischen Kindergärten zu evaluieren. Ich möchte an dieser Stelle sagen, ich durfte mich selbst schon des Öfteren von der Arbeit in diversen Kindergärten, die im Bereich der Sprachförderung geleistet wird, überzeugen. Ich denke, dass hier grundsätzlich gute Arbeit geleistet wird. Dennoch ist eine wissenschaftliche Begleitung im Bereich der Sprachförderung zu begrüßen und die Evaluierung zu unterstützen. Danke.“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, auch die Sozialdemokratie unterstützt diesen Antrag. Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir im neuen Sozialprogramm die Evaluierung und Weiterentwicklung der Sprachförderung in diesem Haus einstimmig beschlossen haben. Das heißt, diesen Arbeitsauftrag, hier weiterzuarbeiten, habe ich mir bereits selber gegeben. Wir haben das schon mehrfach diskutiert. Ich glaube, es ist ganz wichtig, die besten Lebens- und Lernchancen für unsere Kinder zu eröffnen. Wir haben mit dieser Sprachförderung ein sehr gutes Instrument, aber es geht auch darum, nachzudenken und nachzuschauen, ob das gut und effektiv eingesetzt wird. In diesem Sinne gibt es seitens der Sozialdemokratie eine Zustimmung.“ Gemeinderätin Pühringer: „Wir stellen uns entschieden gegen die Aussage im Antrag, wonach sich mangelhafte Deutschkenntnisse negativ auf die persönliche Entwicklung auswirken würden. Wir sind der Meinung, dass die persönliche Entwicklung von Menschen nicht von Sprachkenntnissen abhängt und auch nicht daran zu messen ist. Unabhängig davon, führen allerdings mangelhafte Deutschkenntnisse tatsächlich zu Problemen im weiteren beruflichen Lebensweg von Kindern. Das muss man klar benennen und nicht im Sinne einer falsch verstandenen Toleranz außer Acht lassen. Wir sind dafür, die Wirkung der eingesetzten finanziellen Mittel zu überprüfen. Diese Überprüfung darf allerdings auf keinen Fall zu Lasten der ohnehin stark geforderten Pädagoginnen und Pädagogen passieren und zu einem Mehraufwand für sie führen. Danke.“ Gemeinderätin Kreisel, MA, MEd: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich stehen wir einer Sprachförderung natürlich positiv gegenüber. Wir sehen aber hier Probleme im Bereich der Messbarkeit und der Messmethode in einem eventuell daraus resultierenden Prüfungsdruck bereits im Kindergartenalter und wie auch schon angesprochen wurde, auch für die KindergartenpädagogInnen. Weiters zeigt eine Studie aus dem Jahr 2020, dass die Sprachförderung im Kindergarten gut ist. Somit werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Brandstetter: „Wir werden diesen Antrag ablehnen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Stumptner: „Vielen Dank an all jene, die zustimmen.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10) und KPÖ (2) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, angenommen. Gemeinderat Mag. Redlhammer berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 6 Ausbau, elektronische Erfassung und Digitalisierung der Behindertenparkplätze in Linz und führt aus: „Danke, Herr Bürgermeister, als ich noch mit dem Rad durch Linz fahren konnte und auch gut zu Fuß war, ist mir nie aufgefallen, dass die Behindertenparkplatzsituation in Linz, auf die ich jetzt leider angewiesen bin, zu evaluieren ist. Man muss sich das genau anschauen. Ich nehme an, dass es in Linz wahrscheinlich über das ganze Stadtgebiet verteilt, vielleicht tausend Behindertenparkplätze gibt. Aber dort, wo man sie braucht, im Ballungszentrum, wo der kurze Weg wichtig ist um einkaufen zu gehen, gibt es zu wenige. Die Behindertenparkplätze in Linz sind nicht, so wie beispielsweise in Wien, kartographiert. Es wäre eine einfache Möglichkeit, sie auf einer Karte, die auf Linz.at einzusehen ist, darzustellen. Außerdem sind die Behindertenparkplätze nicht sehr gut gekennzeichnet, oft nicht auf dem Boden gekennzeichnet und Fahrzeuge werden abgeschleppt. Ein Beispiel dafür ist der Behindertenparkplatz Landstraße/Bismarckstraße, der Gott sei Dank jetzt gut dargestellt wurde. Ich möchte gar nicht viel näher auf diesen Antrag eingehen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Stadtsenatsmitglied Vizebürgermeister Bernhard Baier wird beauftragt, die Parkplatzsituation in Linz für in der Mobilität eingeschränkte Personen im Rahmen einer Bedarfserhebung qualitativ und quantitativ zu evaluieren. Daraus soll ein Maßnahmen Plan erstellt und umgesetzt werden.‘ Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Bevor wir von Reduzierung der Parkplätze reden, wie vielfach gewünscht, müssen wir uns darum kümmern, dass die Parkplätze geschaffen und erhalten werden, für die, die es brauchen, nämlich für die Schwachen und in der Bewegung eingeschränkten Personen. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, wir merken an, dass nicht nur zu wenige Behindertenparkplätze ein Problem in Linz sind, sondern die allgemeine Autozentriertheit der Stadt. Würde man entschlossen die Radwege ausbauen, das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel verbessern, sich gemeinsam mit Umlandgemeinden um nutzerfreundliche öffentliche Anbindung kümmern etc., dann könnte man die Parkflächen für Menschen mit Behinderung sogar ausbauen. Auch Mobile Dienste, wie Essen auf Rädern, die Mobile Hauskrankenpflege, der hausärztliche Notdienst und Menschen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind, hätten dann weniger Probleme, Parkplätze zu finden. Wir unterstützen den Antrag von Mag. Redlhammer als Teil einer differenzierten zukunftsgerichteten Auseinandersetzung mit der Verkehrssituation in Linz. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, Personen mit besonderen Bedürfnissen, brauchen auch eine besondere Unterstützung in den verschiedensten Lebensbereichen. Dazu gehört natürlich auch die große Frage der Mobilität. Der vorliegende Antrag beinhaltet viele interessante Aspekte. Wir wollen uns damit näher auseinandersetzen, dazu gehört, den Status quo zu beleuchten, die Machbarkeit zu überprüfen und sich auch mit Fachleuten zu beraten. All das wollen wir im Mobilitätsausschuss tun und schlagen deswegen vor, diesen Antrag auch dorthin zu verweisen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich bedanke mich.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr zugewiesen. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion LinzPlus eingebrachten Antrag O 7 Linzer Stadtdemokratie stärken – Wahlbeteiligung steigern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag geht es um die Wahlbeteiligung. Die Wahlbeteiligung war im September historisch tief, nämlich bei nur 57,5 Prozent. Das heißt, dass eigentlich jeder zweite Linzer oder jede zweite Linzerin nicht mitbestimmt hat, wie die Sitze in unserem Gemeinderat verteilt werden. Oder anders ausgedrückt, 64.812 LinzerInnen - das ist keine Kleinigkeit, das ist mehr, als Wels Einwohner hat - von 152.000 Wahlberechtigten hat es nicht interessiert, wer die Geschicke ihrer Stadt leitet. Das waren 15.500 Personen weniger, als 2015, das sind zirka zehn Prozent. Es sollte uns zu denken geben, dass so viele Menschen wenig bis gar kein Interesse am politischen Geschehen, an den Entscheidungen hier im Gemeinderat haben. Gründe dafür gibt es viele. Ich glaube, wir haben uns alle damit beschäftigt. Ich habe ein paar im Antragstext aufgelistet, das sind sicher nicht alle. Das beginnt beim insgesamt bekannten Vertrauensverlust in die Politik und steht sicher auch in Zusammenhang damit, dass in Linz sehr viele – über 20.000 EU-Bürger leben, von denen nur 2000 wählen gegangen sind. Das heißt, da gibt es auch sprachliche Hürden, da gibt es ein mangelndes Bewusstsein dafür, dass sie überhaupt wählen dürfen oder wählen sollen. Das heißt, da gibt es ein mangelndes EU-Bewusstsein, auch die jungen Wähler sind nicht sehr wahlbegeistert. Ich habe das selbst x-fach auf der Straße erlebt. Nein, das interessiert mich nicht, ich schaue eigentlich nur auf mein Handy - das ist jetzt wirklich nicht übertrieben -, ich mache meinen Sport und mein Ding und viele wissen auch gar nicht, was im Gemeinderat beschlossen wird, wie hoch unser Jahresbudget ist und wie die Entscheidungen fallen. Teilweise gibt es eine Unkenntnis bei den simpelsten Dingen, die hier in der Stadtpolitik passieren. Ich denke, das sollte uns alle alarmieren. Wenn das so weitergeht, dann wählt am Ende nur mehr jeder Zweite oder wir sinken in der Wahlbeteiligung noch mehr. Unser Vorschlag ist ganz einfach: Eine Arbeitsgruppe sollte das mit externen Experten analysieren, damit wir aus unserer Betriebsblindheit herauskommen. Sie sollten eine Analyse machen, woran das liegt und diese Gruppe sollte sich insbesondere überlegen, wie wir das verbessern könnten. Einige Ideen sind auch in den letzten Jahren hier immer wieder auf die Tagesordnung gekommen. Ein Livestream wäre ganz einfach, ist aber nicht die Lösung für alles, aber es ist ein Puzzlestein, um das Bewusstsein zu heben. Ein visuelles Archiv bietet für viele, die nicht Zeit haben die Gemeinderatssitzungen zu verfolgen, die Möglichkeit nachzuschauen. Aber natürlich wäre auch die Kontaktaufnahme in Schulen, Programme mit Jugendlichen, in denen erklärt wird, was Stadtpolitik ist und vielleicht auch ein offensives Zugehen auf diese vorhin genannten Communities aus den EU-Gruppen, z.B. die Rumänen sind 6000 Menschen, die wir wahrscheinlich auch sprachlich in irgendeiner Form erreichen müssten. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Stadt Linz möge in Zusammenarbeit mit externen Expertinnen die geringe Wahlbeteiligung analysieren und in Hinblick auf die Wahlen im Jahr 2027 ein breites Linzer Maßnahmenpaket entwickeln, um die Wahlbeteiligung deutlich zu erhöhen und so auch unsere Stadtdemokratie zu stärken.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Hofer: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir als Volkspartei begrüßen den Antrag inhaltlich und sehen auch Schnittmengen zum Antrag O 2 bezüglich der Transparenz in der Gemeinderatsarbeit und würden daher eine Zuweisung zum Ausschuss für Wirtschaft, Verfassung und Innovation begrüßen. Herzlichen Dank.“ Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Vielen Dank, ich denke, grundsätzlich ist dieser Antrag auf den ersten Blick ein ‚No Na-Antrag‘, also natürlich würden wir dem zustimmen. Ich denke aber, im Antrag O 2 ist schon sehr viel davon abgefedert. Es ist sicherlich auch zu hinterfragen, wie der politische Umgangston untereinander ist und im Wahlkampf war oder wie er auch in der nationalen Politik ist. Ich denke, wie wir miteinander umgehen und was wir hier in der Stadt weiterbringen, ist auch eine wichtige Währung für die Wähler. Daher ist das wahrscheinlich im Antrag O 2 sowieso gut abgedeckt. Wir enthalten uns der Stimme.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist tatsächlich so, dass das Sinken der Wahlbeteiligung erkennbar ist. Allerdings ist das kein ausschließliches Linzer Problem, sondern das zeigt sich in vielen Ländern, Städten und Institutionen. Ich kann Lorenz schon zustimmen, dass man das auch sieht. Ich meine, ich persönlich habe es nicht gesehen, aber wenn er das sieht, dann glaube ich ihm das. Aber vielleicht hat das auch mehr mit ihm persönlich zu tun, als mit der allgemeinen Situation, dass alle so unzufrieden sind. Wir könnten näher auf die Details, auf die Inhalte eingehen, ich bin zu einem großen Teil mit dem, was hier steht, nicht einverstanden. Ich möchte schon auch auf die politischen Akteure verweisen. Es liegt sehr wohl in unserer eigenen Verantwortung, wie wir als Politikerinnen und Politiker wahrgenommen werden. Das kann man auf jeden Fall nicht auf irgendwelche Experten auslagern und schon gar nicht auf die Stadt, weil wer ist denn die Stadt überhaupt? Also soll jetzt die Verwaltung für uns den Job machen, dass wir den Leuten erklären, dass sie wählen gehen sollen? Das wird es wahrscheinlich nicht spielen. Ich finde den Antrag inhaltlich nicht ausgereift. Ich finde ihn letztendlich auch formal nicht richtig, weil der Adressat falsch ist. Ich glaube, es ist auch unbedingt notwendig, dass die politischen Akteure darüber diskutieren, wenn jemand darüber diskutieren sollte. Insofern kann ich der Zuweisung etwas abgewinnen, dann hat Lorenz noch einmal Gelegenheit, sich inhaltlich ein bisschen zu erklären und näher zu definieren, wie man denn mit Wahlboxen eine höhere Wahlbeteiligung erreichen sollte, sofern das überhaupt rechtlich funktionieren würde. Insofern unterstützen wir die Zuweisung, andernfalls werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Brandstetter: „Das ist eine spannende Diskussion. Wir sind quasi als Neuanfänger und als durchaus junge Truppe irgendwie in diesen Wahlkampf hineingestartet. Ich kann dem einiges abgewinnen, dass sehr viele Leute einfach null Ahnung von dem haben, was in der Stadt passiert. Zwei Faktoren: Das eine ist, dass ich glaube, dass die repräsentative Demokratie immer nur zu einem Stück weit das einzige Instrument ist oder quasi ein Instrument ist. Ein guter Handwerker, hat auch immer ein paar verschiedene Werkzeuge dabei, weil er verschiedene Sachen machen muss. In diesem Sinn glaube ich, dass wir uns als Stadt auch verschiedene demokratische Werkzeuge gönnen können. Das könnten BürgerInnen-Räte sein, das können partizipative Stadtteilbudgets sein oder andere Arten und Weisen, wie wir gemeinsam unser Zusammenleben in der Stadt gestalten. Das andere ist, dass wir als Politik auch durchaus wieder inhaltlich ein bisschen streiten sollten. Auf ein Plakat Slogans hinaufzuschreiben, wo relativ wenig draufsteht, viel Gesicht, wenig Inhalt, das motiviert die Leute nicht zu Wahlen zu gehen. Wenn über konkrete Sachen gesprochen wird, wo es über alle möglichen Dinge geht, die im Leben der Menschen real und entscheidend sind, dann haben die Leute schon Interesse. Wenn es irgendwie um diese Slogans geht, dann geht man nicht wählen sondern dann sagt man, ,Ich geh wandern!‘. Ich glaube, in diesem Sinn ist das eine Aufforderung an uns, dass wir die Art und Weise, wie wir Politik gestalten, anders machen.“ Bürgermeister Luger: „Ich möchte Sie darüber informieren, dass sich die sozialdemokratische Fraktion bei diesem Antrag der Stimme enthalten wird, weil ich glaube, dass von den Vorrednern schon vieles dazu gesagt worden ist, warum es objektiv nicht sehr viel Sinn macht, diesen Antrag im Ausschuss für Verfassung zu behandeln. Erstens, ist das ein Thema, das nicht nur diese Stadt betrifft. Zweitens, es ist eine Frage, wie man auftritt, zum Beispiel, wie man mit politischen Mitbewerbern umgeht, sie attackiert, beflegelt und beschmutzt. Das hat möglicherweise mehr Bedeutung dafür, ob eine Wahlbeteiligung hoch oder niedrig ist, als ob ein Kopf ein bisschen kleiner oder größer ist. Ich schließe mich durchaus auch der Meinung von Herrn Seeber an, dass das, was man auf Kommunalebene möglicherweise tun könnte, im Transparenzantrag bereits inkludiert ist. Ansonsten ist dieser Antrag widersprüchlich. Wir werden uns jedenfalls der Stimme enthalten, weil wir solche Anträge auch nicht aus taktischen Gründen behandeln, sondern mit Haltung.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Danke für die Rückmeldungen, Bernhard, bei dir habe ich das Gefühl, dass du ihn absichtlich falsch verstehst. Es geht nicht um persönliche Unzufriedenheit, sondern um die geringe Wahlbeteiligung. Das sind Fakten, die wir alle kennen und darauf zielt der Antrag ab, nicht ob irgendjemand unzufrieden ist oder nicht. Abgesehen davon, wendet sich dieser Antrag auch nicht an die Verwaltung, so wie du das gesagt hast, sondern die Analyse sollen unabhängige Experten machen, vielleicht ist das sogar ein Projekt mit der JKU. Aus dieser Analyse könnten wir dann politische Aufträge ziehen. Ich bemühe noch einmal das Beispiel des Livestreams, das ist dann so ein Projekt, das wir gestalten oder beschließen können, aber auch alle anderen Projekte wären dann in unserem Ermessen. Die Wahlboxen, Bernhard, hat es schon diesmal gegeben. Ob die Wahlbox vor dem Neuen Rathaus steht oder irgendwo in Urfahr oder im Süden, ich glaube nicht, dass da rechtlich ein großer Unterschied ist. Auf eines muss ich auch noch replizieren. Es ist leider ein Phänomen, das viele Städte betrifft, aber es gibt Unterschiede in diesen Städten. Und weil es in vielen Städten oder auch in anderen Städten ist, heißt das nicht, dass wir uns nicht darum kümmern. Zu sagen, das ist in allen Städten so, da kann man nichts machen, ist für mich eine eigenartige Logik. Ich glaube, gerade als innovative Stadt, als Stadt, die sich alles Mögliche vornimmt, könnten wir uns auch hier vornehmen, eine Pionierrolle zu spielen und genau darauf zielt dieser Antrag ab. Über die Zuweisung freue ich mich. Ich glaube, dass es der Antrag ganz im Gegenteil sehr wert ist, diskutiert zu werden. Ich würde mich freuen, wenn es zustande kommt.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), Die Grünen (10) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPÖ (21), ÖVP (9), FPÖ (9), Die Grünen (10), NEOS (2), MFG (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion LinzPlus eingebrachten Antrag O 8 Baukultur: Transparenz bei wichtigen Linzer Projekten steigern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es geht um Baukultur und Transparenz bei wichtigen Linzer Projekten. Von diesen wichtigen Linzer Projekten - das sind große Projekte - hat Linz momentan sehr, sehr viele. Linz ist dynamisch, es wird viel gebaut, viele Projekte sind in der Pipeline. Aber bedauerlicherweise werden auch diese großen und Linz stark verändernden Projekte so gut wie nie einer breiten Öffentlichkeit transparent und professionell kommuniziert. Das ist in meinen Augen ein echter Mangel und bedauerlich. Beispiele dafür gibt es genug, die ganzen Hochhausprojekte, aber auch die ÖBB-Gründe, Quadrill, das Donauparkstadion, das Gugl-Stadion auch die Donauinsel, ich brauche jetzt nicht alle auflisten. Das sind alles Projekte, die in den nächsten Jahren entstehen oder schon entstanden sind und die unsere Stadt maßgeblich prägen. Außer den Insidern, hat die Öffentlichkeit nicht die Möglichkeit, sich Pläne genau anzuschauen und auf hohem Niveau zu diskutieren und eine Debatte zu führen. Das ist bedauerlich. Besonders aktuell ist das derzeit beim Quadrill-Projekt, wo die Öffentlichkeit oder interessierte LinzerInnen das nur aus den Medien mitbekommen und da wiederum in der Regel nur durch Renderings. Renderings, das wissen wir alle, sind geschönt und nicht wirklich Grundlage bei planerischen Entscheidungen. Auch von der Donauinsel, das ist so ein wunderbares Projekt, gibt es immer nur winzig kleine Pläne. Ich kenne hunderte von Leuten, die gerne genauer wissen würden, wie das aussieht. Es ist auch gesellschaftspolitisch bedauerlich, da geht viel Begeisterung verloren. Auf der anderen Seite entstehen dadurch dann auch viele Konflikte, weil die Leute nicht wissen, was passiert und sich falsch einbringen. Gleichzeitig hätten wir in Linz eigentlich gute Häuser. Wir haben das afo-Architekturforum Oö., wir haben gute Institutionen, die diese Aufgabe übernehmen könnten, teilweise passiert das auch schon zum Beispiel bei Wettbewerben der ILG in der Lobby vom Rathaus. Ich denke, dass wir als Stadt auch diesen Schritt der Professionalisierung machen sollten und auch im Sinne der Baukultur hier große, bedeutende, Linz verändernde Projekte öffentlich transparent darstellen sollten. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Planungsreferent möge in Zusammenarbeit mit den ProjektbetreiberInnen, den Eigentümerinnen, den öffentlichen Fördergebern und bestehenden Institutionen wie dem afo-Architekturforum Oberösterreich große und wichtige Bauwerke und Projekte rechtzeitig, transparent und offensiv mit Plänen und Bildern kommunizieren. Aktuell soll das Quadrill-Projekt bei der Tabakfabrik sowie die ‚Donauinsel‘, das Donauparkstadion und das Stadion auf der Gugl einer breiten Öffentlichkeit transparent erklärt und vermittelt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Prammer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der Linzer Gemeinderat hat sich noch vor dem Sommer durch Beschluss der Linzer Stadtstrategie 2022 darauf verständigt, bei der Stadtentwicklung, bei der Erstellung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen und bei großen Bauvorhaben die Linzer Bürgerinnen und Bürger umfassend zu beteiligen. Dieser Antrag - ich vermute, dass weitere noch folgen - wäre meines Erachtens eine Geringschätzung des Gemeinderates, aber auch der engagierten Arbeit der ArchitektInnen, der ExpertInnen und der BürgerInnen, die sich diese Strategie in einem intensiven Prozess erarbeitet und wichtige Anregungen geliefert haben. Nun geht es meines Erachtens um die gemeinsame Umsetzung dieser Strategie und um die Erarbeitung passender Werkzeuge dazu. Dazu braucht es keinen Antrag, wie den vorliegenden. Ich empfehle daher meiner Fraktion, aber auch dem gesamten Gemeinderat, diesem Antrag nicht näherzutreten.“ Gemeinderätin Langbauer, BSc: „Danke Herr Bürgermeister, als Klub der Linzer Volkspartei sind wir auch der Meinung, dass bei großen und besonders sensiblen Projekten die Bevölkerung im Vorfeld in den Planungs- und Entscheidungsprozess aktiv von der Stadt eingebunden werden soll. Ich erinnere daran, wir haben das am 4. März dieses Jahres auch schon einmal eingebracht, ein 3-Punkte-Reformpaket für die Linzer Stadtplanung. Ein Punkt davon war diese aktive Einbindung in Form eines digitalen Stadtmodells. Dies wurde damals dem Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zugewiesen, ist dann aber nicht weiterbehandelt worden. Wir schlagen daher vor, dass das Thema in den Ausschuss für Planung und Liegenschaften kommt. Ich würde mich auch freuen, wenn wir mit Herrn Stadtrat Prammer darüber diskutieren.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, als Architekt und Stadtplaner möchte ich ganz kurz etwas dazu sagen, weil mich das auch berührt. Ich kann die Argumentation von Herrn Potočnik natürlich schon nachvollziehen, weil es, glaube ich, wichtig ist, bei großen Projekten wirklich Transparenz walten zu lassen und die Bevölkerung rechtzeitig einzubinden. Schließlich haben wir enorme Auswirkungen in der Lebensqualität. Beim Quadrill oder Brucknertower sieht man, wie das sozusagen die Umgebung beeinflusst, nicht nur städtebaulich-architektonisch, sondern vor allem auch mobilitätsmäßig. Insofern wäre es ganz gut, dies als Informationsmedium zu benützen, um wirklich mehr Wissen in die Bevölkerung zu bringen und breiter zu diskutieren. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Ich freue mich, wenn ich dir, Dietmar, in deiner Argumentation folge, dass das zustande kommt. Wie, ist eigentlich egal, Hauptsache wir ändern und verbessern als Stadt und als Stadtpolitik unsere Baukultur. Herr Bürgermeister, Sie haben in der Rundschau am 18. Dezember, Seite 22, gesagt, wir werden in nächster Zeit die Informationen und Kommunikation über Projekte in der Stadt verbessern, um zumindest einen Teil der Konflikte zu minimieren. Ich nehme Sie beim Wort.“ Bürgermeister Luger: „Ich darf mich nicht mehr zu Wort melden und missbrauche das Instrument der tatsächlichen Berichtigung nicht, denn Sie haben mich korrekt zitiert.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Planung und Liegenschaften wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (22) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (9), FPÖ (9) und NEOS (2) abgelehnt. Gemeinderätin Pühringer berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion LinzPlus eingebrachten Antrag O 9 Bundesgelder für Linzer Community Nurses abholen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, im Juli dieses Jahres hat der Nationalrat der Republik Österreich die rechtliche Grundlage für die Projekte in Bezug auf die Implementierung von Community Nurses in Städten und Gemeinden beschlossen. Das Finanzministerium hat für diese Projekte 54 Millionen Euro aus dem EU-Wiederaufbaufonds bereitgestellt und zwar abrufbar bis 2. Dezember 2021. Die Implementierung von Community Nurses ist ein Beitrag, um Menschen, die der Pflege bedürfen, um deren Angehörige wohnortnahe in den Stadtteilen zu beraten. Auch die Begleitung von chronisch kranken Menschen kann durch diese speziell geschulten Pflegepersonen verbessert werden. Sie füllen damit eine Lücke, also ein Missing Link im Gesundheitssystem. Auch in Linz müssen wir uns für die Zukunft rüsten und zwar eine Zukunft, in der immer mehr alte Menschen guter Pflege bedürfen. Pflege und Betreuung müssen neu gedacht und innovative Modelle dafür entwickelt werden. Insbesondere auch die Gesundheitsförderung und die aufsuchende Beratung zu Hause werden im Hinblick auf die Finanzierung und die Finanzierbarkeit der Pflege an Bedeutung gewinnen. Community Nurses ermöglichen das, was die Menschen sich wünschen und brauchen: Frühzeitige, qualifizierte Gesundheitsberatung, Betreuung und Pflege und dadurch ein möglichst langes Leben zuhause in den eigenen vier Wänden. Wir stellen in diesem Zusammenhang folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständige Stadträtin, Referentin für Soziales, Karin Hörzing, möge rasch ein Pilotprojekt ‚Community Nurses für Linz‘ initiieren um die vom Finanzministerium bereitgestellten finanziellen Mittel zur Implementierung von Community Nurses rechtzeitig abzurufen.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann darüber informieren, dass ich bereits im Sommer die Seniorenzentren der Stadt Linz und den Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie damit beauftragt habe, sich auf die Teilnahme an diesem Call vorzubereiten. Am 13. September hat ein diesbezügliches Kick-Off stattgefunden, an dem die Seniorenzentren der Stadt Linz teilgenommen haben. Es wurde bereits ein konkretes Konzept in Kooperation des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend und Familie und der Seniorenzentren der Stadt Linz ausgearbeitet. Wir haben alle Vorbereitungsarbeiten erledigt, wir haben die formalen Unterschriften eingeholt und sind im Moment in der Realisierung und Finalisierung. Ich darf darauf hinweisen, dass der effektive Partner sozusagen diejenigen, die den Antrag stellen können, die Stadt Linz ist. Das ist formal vom Ministerium so vorgesehen. Ich darf auch dazu noch erwähnen, dass wir uns natürlich sehr gerne daran beteiligen, weil ich glaube, dass es notwendig und richtig ist. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das nicht so ist, dass man das Geld abholen kann wie es im Antrag formuliert ist, so ist es nicht. Das ist ein Call, der für 150 Gemeinden ausgeschrieben ist. Ich bin aber durchaus sehr zuversichtlich, dass wir den Zuschlag auch bekommen werden. Aber ‚abholen‘ ist, glaube ich, ein bisschen flapsig formuliert. Nachdem das obsolet ist, werden wir uns als Sozialdemokratie bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Mag.a Twumasi: „Danke schön, sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, Ladies and Gentlemen, eine Implementierung von Community Nurses in Anbetracht der demografischen Entwicklung unserer Linzer Gesellschaft ist sehr wichtig und die Grünen begrüßen das. Vor allem, um den Erfolg und die Nachhaltigkeit zu einer Implementierung auch zu gewährleisten, ist es absolut important, dass die Ausbildung dieser Community Nurses auch berücksichtigt, dass ein Fokus auf interkulturelle Kompetenzen gelegt wird, damit das Ganze auch der Diversität der Linzer Gesellschaft gerecht wird. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort: Gemeinderätin Pühringer: „Danke für die Information, die war mir nicht bekannt. Ich würde mir auch wünschen, dass das vielleicht breiter kommuniziert wird. Ich habe ganz viele Kolleginnen, die sich für diese Projekte interessieren und vielleicht auch mitarbeiten würden. Ich biete auch gerne meine Expertise zur Mitarbeit an. Danke schön.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (9), NEOS (2) und MFG (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Pühringer berichtet über den von der LinzPlus-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 10 Bürgerantrag 1: Faire Ampelschaltungen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen und führt aus: „Danke, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, der nächste Antrag ist ein besonderer für uns und zwar ist es der erste Bürgerantrag, den wir zum Thema faire Ampelschaltungen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen einbringen. LinzPlus hat sich zum Ziel gesetzt, die Bürgerbeteiligungen in der Stadt zu stärken, das war heute schon mehrmals Thema. Eine Möglichkeit dazu ist der Bürgerantrag, der mit der Unterschrift von mindestens 50 Linzer Bürgerinnen und Bürgern, bei uns eingereicht werden kann. Sofern dieses Anliegen von uns als sinnvoll betrachtet wird, bringen wir das im Gemeinderat ein. Den Anfang macht Herr Jörg Zeilinger, der mit dem Anliegen auf faire Ampelschaltungen für Fußgängerlnnen und RadfahrerInnen an uns herangetreten ist. Diese zwei Gruppen werden derzeit im gesamten Stadtgebiet von Linz an vielen Straßenübergängen in Bezug auf die Ampelschaltungen krass benachteiligt. Oft ist es nicht möglich, auch schnellen Schrittes die Straßen während der kurzen Grün-Phasen zu überqueren. Dies führt insbesondere bei Kindern und älteren beziehungsweise gehbehinderten Menschen zu Stress und bringt unnötige Konflikte mit ungeduldigen AutofahrerInnen. Platzsparende und stadtklimafreundliche Aktivmobilität wird mit unnötig langen Rot- Phasen benachteiligt. Beispiele sind leicht zu finden: Rudolfstraße, Bulgariplatz, Unionkreuzung, Kreuzung Lenaustraße/Hamerlingstraße oder auch Lenaustraße/Anzengruberstraße, Donaulände bei der Tabakfabrik, Hopfengasse, Gruberstraße. etc., etc. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der zuständige Verkehrsstadtrat Bernhard Baier möge die kritischen Ampelschaltungen in Zusammenarbeit mit der Radlobby und ExpertInnen für den Fußverkehr eruieren und im gesamten Stadtgebiet von Linz für eine faire und klimafreundliche Ampelschaltung sorgen.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Koppler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, im vorliegenden Antrag wird von Benachteiligung, unnötig langen Rot-Phasen sowie davon, dass schwächere Verkehrsteilnehmer in Linz kaum Berücksichtigung finden, gesprochen. Fakt ist allerdings, dass das zentrale Ziel der städtischen Verkehrsplanung ein funktionierendes Gesamtverkehrssystem mit besonderer Berücksichtigung schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen und des öffentlichen Verkehrs ist. Bei jeder Neukonzeption und Überarbeitung von Ampelanlagen werden genau diese Grundsätze berücksichtigt. Neben intelligenten Ampelschaltungen auf Basis von regelmäßigen Verkehrszählungen, werden schon jetzt örtliche Gegebenheiten wie Schulwege, Seniorenheime, etc. bei der Planung gesondert berücksichtigt. Darüber hinaus ist in Richtlinien festgehalten, dass es neben Grünphasen für FußgängerInnen auch die sogenannte Räumphase gibt. In dieser müssen FußgängerInnen, die beim letzten Grünblinken die Fahrbahn betreten, diese noch verkehrssicher queren können, dann darf erst der gegnerische Verkehrsstrom starten. Die Richtlinie sagt, dass dies nicht unterschritten werden darf und dass hier noch ausreichend Zeit für die Verkehrsräumung sein muss. Die Ampelschaltung der im Antrag angeführten Kreuzungsbereiche werden regelmäßig überprüft und optimiert. Der vorliegende Antrag enthält somit keine neuen Forderungen, die nicht bereits Beschlusslage in der Stadt Linz und bereits auch in laufender Umsetzung sind. Der Antrag ist somit aus meiner Sicht obsolet und ich empfehle gemeinsam mit meiner Fraktion die Stimmenthaltung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Ampelschaltungen sind immer ein emotionales Thema. Wir als Freiheitliche glauben daher, dass es durchaus angebracht wäre, die Situation bei diversen Problemkreuzungen einmal im Ausschuss zu diskutieren und darzulegen, wie die optimalen Funktionen gewährleistet werden. Wir beantragen daher die Zuweisung dieses Antrages.“ Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jeder, der sich viel zu Fuß oder mit dem Rad in der Stadt bewegt, weiß natürlich, dass die Ampelschaltungen in Linz in vielen Bereichen sehr, sehr, sehr kurz sind. Zum Teil so kurz, dass Leute bzw. ältere Personen, die langsamer unterwegs sind, bei einer großen Straße auf der Mittelinsel stehen bleiben und eine weitere Ampelphase abwarten müssen. Oder zum Beispiel Radübergänge mit Ampelschaltungen, die so kurz sind, dass man nicht hinüberkommt, wenn man mit Kindern unterwegs ist. Das gehört unbedingt überprüft. Wenn man eine Mobilitätswende herbeiführen will, sind das genau diese Mittel, so kleine Facetten, die hier implementiert gehören. Damit kann man auch einen Schritt weit quasi eine menschlichere Stadt ermöglichen und im Zentrum oder in Ballungsräumen auch ein menschwürdiges Leben ohne Auto implementieren.“ (Beifall) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort: Gemeinderätin Pühringer: „Danke an die UnterstützerInnen. Es ist fakt, dass der Aktivverkehr bei der Ampelschaltung benachteiligt wird. Das Wort gegnerischer Verkehrsstrom sagt schon so viel aus. Genau dieses Wort - ich weiß schon, es ist technisch sicher richtig – zeigt so richtig, was auf den Straßen los ist. Wie gesagt, ich bitte um Zustimmung. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (9) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (9), FPÖ (9) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Grünn berichtet über den von der KPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 11 Heizkostenzuschuss erhöhen und Bezug erleichtern – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag geht es um existenzielle Nöte von Menschen in Linz, die wenig Geld haben und Sorgen haben, ob sie die Heizkosten in der kommenden Periode bezahlen können. Es geht darum, den Heizkostenzuschuss zu erhöhen und den Bezug zu erleichtern. Wie wahrscheinlich alle wissen, bedeutet die steigende Inflation eine große Belastung für viele Haushalte und besonders die steigenden Energiekosten gefährden die ausreichende Beheizung von Wohnungen in diesem Winter, vor allem von Menschen, die ein geringes Einkommen haben. Auch der ÖGB hat das Problem schon erkannt. Der Österreichische Gewerkschaftsbund fordert daher von der Bundesregierung ein umfassendes Winterpaket, um allen Haushalten in diesem Winter Wärme und Licht zu garantieren. Auf Landesebene haben wir seit langer Zeit ein wichtiges Instrument, den Heizkostenzuschuss um Energiearmut zu verhindern. Ein Haushalt mit geringem Einkommen kann in der Wohngemeinde um Unterstützung für die Heizperiode ansuchen. Dieser Heizkostenzuschuss ist an Richtlinien gebunden und laut der früheren Soziallandesrätin Gerstorfer haben in der Saison 2019/2020 14.931 OberösterreicherInnen diesen Heizkostenzuschuss beantragt. Davon waren umgerechnet ungefähr 3700 BezieherInnen in Linz. Es ist anzunehmen, dass diese Zahl aufgrund der Corona-Krise sicherlich größer geworden ist. Die genauen Zahlen kenne ich nicht, weil es darüber keine Auskunft auf städtischer Ebene gibt. Das ist nicht möglich, weil das eine Landesangelegenheit ist. Für die letzte Heizperiode hat man 2020/21 152 Euro Heizkostenzuschuss beantragen können. Angesichts der sich zuspitzenden Lage diesen Winter besteht die Notwendigkeit, den Heizkostenzuschuss zu erhöhen und auch den Zugang durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen sowie einer Einschleifregelung zu erleichtern. Eine Einschleifregelung bietet die Möglichkeit, dass Menschen, die nur geringfügig über dieser Einkommensgrenze sind, trotzdem einen Heizkostenzuschuss beziehen können. Das hätte die Wirkung, dass auch in Linz die Wohnungen nicht ungeheizt bleiben müssen. Daher stellen wir folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht das zuständige Mitglied der Landesregierung angesichts der explodierenden Energiepreise den Heizkostenzuschuss für 2021/22 zu verdoppeln, die Einkommensgrenzen anzuheben und eine Einschleifregelung vorzusehen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, die oberösterreichische Landesregierung hat Anfang November einen Antrag eingebracht, den Heizkostenzuschuss von, wie angesprochen, 152 Euro um 15,2 Prozent auf 175 Euro zu erhöhen. In Anbetracht dessen glauben wir, dass dem genüge getan ist und wir werden uns daher beim Antrag der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Decker: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten sechs Jahren wurde der Heizkostenzuschuss nicht erhöht. Eine Erhöhung von 152 Euro auf 175 Euro ist zu wenig. Auch die Einkommensgrenze muss angehoben werden. Das ist für viele BürgerInnen ein wichtiger Schritt. Daher werden wir den Antrag unterstützen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, die Energiearmut zu bekämpfen. Das ist jetzt einmal ein erster Schritt, es auf Landesebene beim neuen Soziallandesrat Hattmannsdorfer zu versuchen etwas zu erreichen. Wenn das nicht möglich sein sollte, wird man überlegen müssen, auch auf städtischer Ebene etwas zu unternehmen. Aber danke an diejenigen, die zustimmen werden.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (9) und MFG (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Pühringer berichtet über den von der LinzPlus-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 12 Kontrolle Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln der Linz AG Linien – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, derzeit befinden wir uns in Österreich mitten in der vierten Welle der Corona-Pandemie und sind mit steigenden Infektionszahlen und einer zunehmenden Überlastung des Gesundheitssystems konfrontiert. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Sars Cov II-Erregers sehen unter anderem eine FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Leider kann jeder Fahrgast der Linz AG Linien beobachten, dass zu viele NutzerInnen der öffentlichen Verkehrsmittel der Linz AG Linien die FFP2-Maske nicht richtig tragen, einen ungeeigneten Mund-Nasen-Schutz tragen oder die Bedeckung von Mund und Nase als Infektionsschutz komplett unterlassen. Kontrollen gab es bislang keine. Insbesondere Menschen mit nicht leistungsfähigem Immunsystem infolge von Alter oder Krankheit, werden durch dieses Verhalten einiger NutzerInnen der öffentlichen Verkehrsmittel gesundheitlich gefährdet, weil die Gefahren der Übertragung des Erregers signifikant erhöht ist, wenn sich auch unbemerkt infizierte Menschen ohne FFP2-Maske in ihrer unmittelbaren Nähe befinden. Menschen, die sich besonders schützen müssen, wird dieser Schutz der Gesundheit somit fahrlässig verwehrt. Das Verhalten dieser Fahrgäste, die sich der FFP2-Maskenpflicht verweigern und die Masken nicht vorschriftsmäßig tragen, bricht damit die Regeln zum Schutz vor Infektionen und schränkt andere Menschen, die auf ihre Gesundheit besonders achten wollen bzw. müssen, ein. Eine Folge davon ist, dass diese Fahrgäste die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr nützen oder auf den motorisierten Individualverkehr umsteigen. In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Linz AG Linien mögen die Einhaltung der von der Regierung der Republik Österreich vorgeschriebenen FFP2-Maskenpflicht in ihren Fahrzeugen während der gesamten Betriebszeit kontrollieren und bei Verstößen dagegen Sanktionen setzen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderat Kühn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben in diesem Antrag - das sehe ich als Kernpunkt - erwähnt, dass es keine Kontrollen betreffend der FFP2-Maskenpflicht gibt. Das entspricht in keiner Wiese der Realität und ist auch wiederum ein Informationsmangel und in Wahrheit eine Geringschätzung vieler engagierter MitarbeiterInnen der Linz AG Linien, aber auch des Ordnungsdienstes der Stadt Linz. Zu den Fakten und warum: Die Linz Linien haben unterschiedliche Maßnahmen, man stelle sich vor, auch über die gesamten Betriebszeiten schon seit längerer Zeit eingeführt. Das ist einerseits das Paket Information und Aufklärung. Das fängt bei Aufklebern bei den Einstiegstüren an, viertelstündliche Durchsagen, auch Durchsagen des Fahrpersonals, Infoscreen-Einblendungen, eine Medienkampagne, Solidarität zur Maskenverwendung. Und kommen wir zu den Kontrollen, die werden vom Fahrschein-Kontrollservice ordnungsgemäß durchgeführt. Dann gibt es Schwerpunktkontrollen auf bestimmten Linien und Haltestellen und auch die Verkehrsaufsicht selbst prüft die Einsätze. Wirklich sehr lobend muss man den Ordnungsdienst erwähnen, der die Linz Linien auch hier bei der Überprüfung betreffend der FFP2-Maskenpflicht unterstützt. Die von Ihnen angesprochenen fehlenden Sanktionen werden ebenfalls laufend und konsequent umgesetzt. Bei diesem Antrag ist nichts erhoben worden, das entspricht nicht den Tatsachen, da beschäftigt man sich nicht mit der Realität und wir werden uns deswegen der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Pühringer: „Ich fahre ganz oft mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Es sind auch einige Menschen an uns herangetreten, die uns alle eines berichten, dass bisher in den letzten Tagen nie eine Kontrolle der Maskenpflicht stattgefunden hat. Es ist schon richtig, es gibt Aufkleber, es gibt Durchsagen, es gibt Medienkampagnen, das ist alles unwidersprochen, überhaupt keine Frage. Das habe ich aber nicht angesprochen, sondern ich habe die Realität angesprochen, dass es da oft ganz erhebliche Mängel gibt, die bis jetzt nicht sanktioniert worden sind, jedenfalls nicht in irgendeiner Weise, die wir hätten feststellen können. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (9), Die Grünen (10), FPÖ (9), NEOS (2), MFG (2) und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger berichtet über P Erledigung der Aufsichtsbeschwerde betreffend den Neubau einer Wohnanlage am Standort Ecke Hirschgasse 70 / Ritzbergerstraße Q Erledigung der Aufsichtsbeschwerde betreffend die Durchführung einer feuerpolizeilichen Überprüfung und führt aus: „Ich darf die Tagesordnungspunkte P. und Q., so wie sie hier sind, zur Erledigung bringen. Wenn es Aufsichtsbeschwerden gibt, sind wir vom Statut gezwungen, diese nach ihrer Erledigung, unabhängig vom Ausgang dieser auf die Tagesordnung zu setzen. Diese haben Sie in Ihren Unterlagen gefunden. Ich orte dazu kein weiteres Informationsbedürfnis.“ Die Tagesordnung der 2. Sitzung des Gemeinderates ist somit erledigt. Bürgermeister Luger bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 18:01 Uhr. 2 1