V O R B E R I C H T 2 0 1 9 Zur Erstellung des Voranschlagsentwurfes Maßgebende gesetzliche Grundlagen für die Erstellung des Voranschlages 2019 (VA 2019) stellen neben der Verordnung über die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände (VRV 1997), das Finanzausgleichsgesetz 2017 sowie die relevanten Normen des sekundären und tertiären Finanzausgleichs, der aktuelle österreichische Stabilitätspakt 2012 und die haushaltsrechtlichen Normierungen (insbesondere Statut für die Landeshauptstadt Linz - StL 1992, Haushaltsordnung - HO 2015 und Oö. Finanzgeschäfte-Verordnung 2012) dar. Der vorliegende Voranschlag 2019 wird in diesem Jahr letztmalig in dieser Struktur und Gliederung vorgelegt, da ab dem Voranschlag 2020 die neuen Gliederungsvorschriften aufgrund der Novelle der VRV (VRV 2015) gelten. Unter Berücksichtigung der Berichtspflichten gemäß Stabilitätspakt 2012 wird zum VA 2019 eine mittelfristige Finanzplanung über 4 Jahre (MF 2020 – 2023) sowie eine Überleitung zwischen dem städtischen Voranschlag und dem Finanzierungssaldo lt. ESVG (Stadt Linz inklusive der dem Sektor Staat zugeordneten städtischen Gesellschaften inklusive Immobiliengesellschaften) dargestellt. Da die Aufrechterhaltung der dauerhaften wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt Linz sichergestellt werden muss – ein Prinzip, das auch in den haushaltsrechtlichen Normierungen verankert ist – hat die Finanz- und Vermögensverwaltung auch bei der Erstellung des VA 2019 einen möglichst restriktiven Budgetkurs eingeschlagen. Auf der Einnahmenseite liegen die Ertragsanteile – als wichtigste Einnahmenquelle der Stadt – getragen von der guten wirtschaftlichen Entwicklung 2018 über den mittelfristigen Erwartungen des Vorjahres. Die Budgetierung erfolgte auf Basis der Vorgaben des Bundes und unter Berücksichtigung der erwarteten Bevölkerungsentwicklung. Ein ähnlich positives Bild zeigt sich auch bei den Eigenen Steuern insbesondere bei der Kommunalsteuer aufgrund der derzeit guten Arbeitsmarktdaten. Durch den Entfall des Pflegeregresses ist bei den Einnahmen aus Leistungen – wie auch schon im Voranschlag 2018 – ein reduzierter Einnahmenbetrag veranschlagt; im Voranschlag 2019 und in der mittelfristigen Planung wird diesbezüglich ein vollständiger finanzieller Ersatz durch den Bund bzw. das Land Oö, im Sinne der noch zu beschließenden Regierungsvorlage, unterstellt. Sollte dieser Kostenersatz nur teilweise erfolgen, sind unterjährig kompensatorische Maßnahmen zu setzen (Kreditsperren o.ä.). Ausgabenseitig wird das städtische Budget insbesondere durch die Landestransfers im Gesundheits- und Sozialbereich belastet. Alleine die Steigerungen im Gesundheitsbereich im Rahmen des Krankenanstalten-Sprengelbeitrags von 2017 bis 2019 betragen rd. 14% bzw. rd. 7,7 Mio. € an Mehrausgaben und sind in dieser Form dauerhaft nicht mehr budgetär zu bewältigen. Die Ausgaben im Sozialbereich (vor allem im Bereich Chancengleichheit) steigen gegenüber der Veranschlagung 2018 um rd. 6% bzw. 1,7 Mio. €. Nicht nur die Dynamik an sich, auch die zugrundeliegenden Algorithmen sowie die Administration sind zu kritisieren, da diese insbesondere für Statutarstädte massiv nachteilig wirken. Die Berechnungsgrundlagen sind so gestaltet, dass die Stadt bei einer Volkszahl von rd. 13,9% einen Belastungskoeffizienten von rd. 17%, bei der Landesumlage sogar von rd. 23,1%, zu tragen hat, weil einseitig auf Finanzkraftparameter (wie Ertragsanteile oder Komponenten der Eigenen Steuern) abgestellt wird und ausgabenseitige Belastungen aus der Zentralörtlichkeit, Überregionalität und Bezirkshauptmannschaft keine Berücksichtigung finden. In weiterer Folge fehlt den Kommunen jegliches Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht bei den zu leistenden Transfers. Im Zusammenhang mit der Gesundheitsfinanzierung ist weiters die Leistung des Trägerselbstbehalts durch die Stadt Linz an das Kepler-Universitäts-Klinikum (auf Basis des Beteiligungsansatzes von 25,1%) zu erwähnen. Auch dieser Trägerselbstbehalt wirkt weiterhin massiv belastend für das städtische Budget und wird für 2019 mit rd. 8,8 Mio. € veranschlagt. Dynamisch wirkende Ausgaben im Sozialbereich sowie im Kinderbetreuungsbereich fordern den städtischen Haushalt zusätzlich. Die in diesem Zusammenhang – abseits des gesetzlichen Versorgungsauftrags – etablierten freiwilligen Zusatzleistungen erfordern pro futuro in finanzieller Hinsicht eine kritische Auseinandersetzung. Die Einnahmen der Vermögensgebarung sind in mittelfristiger Hinsicht weiterhin maßgeblich durch den Verkauf der Grundstücke der Tranche Nord und Süd (vormals Fruchtgenussobjekte) an die GWG sowie durch die anteiligen Kapitaltransferleistungen (40-45%) des Landes Oö. zur Neuen Donaubrücke Linz (NDL) bestimmt. Der Verkauf von nicht-strategischem städtischen Vermögen wird 2019 weitgehend finalisiert. Abgesehen von diesen Sondereffekten stagnieren die Einnahmen aus der Vermögensgebarung. Dies insbesondere deshalb, weil die vom Land Oö. zur Verfügung gestellten Bedarfszuweisungen aus Gemeindeertragsanteilen auf sehr niedrigem Niveau prolongiert werden. Bei den Bedarfszuweisungen hat die Stadt massive Umverteilungseffekte zu verkraften. Bei einer Volkszahl von 13,9% und einer abgestuften Bevölkerungszahl von 18,2% machen die tatsächlichen Zuflüsse aus Bedarfszuweisungen gerade einmal rd. 4% aus. In diesem Zusammenhang ist auf die vom Land Oö. beschlossene „Gemeindefinanzierung Neu“ hinzuweisen: Durch deren Festlegung wird die Fortschreibung der bestehenden viel zu geringen Bedarfszuweisungsmittel für die Stadt Linz manifestiert. Durch die gezeigten Umverteilungseffekte wird Linz zum Financier dieses Systems, ohne davon zu profitieren. Darüber hinaus sind weitere negative Auswirkungen aus der „Gemeindefinanzierung Neu“ für die Finanzierung bei Kinderbetreuungseinrichtungen zu erwarten. Vor allem getragen vom Projekt der Neuen Donaubrücke Linz steigen auch die Ausgaben der Vermögensgebarung in den Jahren 2018 bis 2021 deutlich an, dies mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Maastricht-Ergebnisse. Das im VA 2019 ausgewiesene Maastricht-Ergebnis in Höhe von -33,6 Mio. € würde sich bereinigt um den außerordentlichen Effekt der Errichtung der Neuen Donaubrücke auf rd. -18 Mio. € reduzieren. Zum VA 2019 können die im Statut für die Landeshauptstadt Linz normierten Obergrenzen im Zusammenhang mit Geld- und Kapitalmarktfinanzierungen eingehalten werden. Das zum VA 2019 und mittelfristig präsentierte Bild, das letztendlich Überschüsse in der laufenden Gebarung ausweist, zeigt aber auch deutlich negative Salden in der Vermögensgebarung. Diese müssen i. W. durch Darlehensaufnahmen, die vor allem in den Jahren 2020 und 2021 deutlich über dem Niveau der Vorjahre (vor allem „brückenbedingt“) zu liegen kommen, finanziert werden. Durch die Transaktion der entgeltlichen Übertragung der Linz-AG an die UGL-Holding GmbH darf nicht ausgeblendet werden, dass die Stadt ohne diese Einnahmen einen jährlichen Abgang von rd. 40 Mio. € zu bewältigen hätte. Insbesondere sind es hier die Tilgungsverpflichtungen der Stadt, die belastend wirken. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, alle Einsparungspotenziale und Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin konsequent und zeitnah zur Umsetzung zu bringen; das städtische Leistungsportfolio ist auf allen Ebenen dahingehend zu durchforsten. Zudem ist eine Fokussierung auf städtische Kernkompetenzen bzw. -leistungen sowie ein Abbau von Doppelgleisigkeiten bei städtischen Anboten erforderlich. Dadurch soll langfristig ein ausgeglichener Gesamthaushalt erreicht werden und somit dauerhaft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Finanzautonomie gesichert werden. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen Leistungsspektrum ist somit unumgänglich. Dieser stringente Konsolidierungskurs ist nicht allein auf die Stadt beschränkt. Auch die finanziellen und personellen Leistungen an die Unternehmen der Unternehmensgruppe der Stadt sind unter den Aspekten einer verstärkten Eigenwirtschaftlichkeit, dem Erkennen und Heben von synergetischen Potenzialen und einem optimierten Kostenmanagement zu bewerten. Im Hinblick auf die Notwendigkeit von maßvollen Ausgabenleistungen und einer unbedingt notwendigen Einhaltung der Budgetansätze ist auch im Zuge des Vollzugs 2019 eine Ausgabensperre im ordentlichen sowie im außerordentlichen Haushalt durchzuführen. Die Details dazu werden gemäß der Verordnung des Gemeinderates vom 8.3.2012 betreffend die Kürzung von veranschlagten Ausgabenbeträgen (Ausgabensperre) dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der vorliegende VA 2019 berücksichtigt die aktuelle Geschäftseinteilung des Stadtsenates. Die Erstellung des Voranschlages für das Rechnungsjahr 2019 erfolgte nach dem im StL 1992 und in der HO 2015 vorgesehenen Verfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben der VRV. Die städtischen Geschäftsbereiche haben unter Zugrundelegung der Anfang Juli mit dem Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft erarbeiteten Vorgabewerte ihre Budgetanmeldungen bis zum 07.09.2018 vorgelegt; diese wurden in darauffolgenden Gesprächen bzw. im Rahmen der Investitionskomitees weiter optimiert und in Abstimmung mit den vom Gemeinderat bereits beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen noch adaptiert. Die auf Ebene der Verwaltung und Politik durchgeführten Absprachen brachten folgendes Ergebnis: 2019 werden rd. 48,8 Mio. € an Darlehensaufnahmen (Seite V-23) veranschlagt. Diesen stehen Darlehenstilgungen in Höhe von 56,8 Mio. € gegenüber (siehe Finanzstrategie Seite V-24 ff.). Zusammengefasst ergibt sich ein Soll-Überschuss im ordentlichen Haushalt für 2019 in Höhe von rd. 30 Mio. €, ein Netto-Schuldenabbau am Kapitalmarkt (siehe Nachweis zum Schuldenstand und Schuldendienst) in Höhe von rd. 7,9 Mio. € sowie ein Maastricht-Defizit im Kernhaushalt von 33,6 Mio. €. Im VA 2019 weist die Stadt einen Überschuss im ordentlichen Haushalt von rd. 30 Mio. € aus; dieser wird zur Abdeckung der Abgänge aus Vorjahren herangezogen. Somit weist die Stadt zum Jahresende 2019 keine Abgänge im ordentlichen Haushalt aus. Gemäß kameraler Buchführung sind die Abgänge aus den Vorjahren sowie aus dem laufenden Jahr mittels buchungstechnischer Einnahme (VRV 83) und zusätzlich die Abgänge aus den Vorjahren mittels buchungstechnischer Ausgabe (VRV 86) darzustellen. Soll-Überschüsse, die den Soll-Abgängen aus Vorjahren gegenüberzustellen sind, werden gemäß kameraler Buchführung ebenfalls als buchungstechnische Ausgabe (VRV 87) dargestellt. Der Stabilitätspakt 2012 (ÖStP) normiert hinsichtlich des Finanzierungssaldos gemäß ESVG (Stadt Linz inklusive der dem Sektor Staat zugeordneten städtischen Gesellschaften inklusive Immobiliengesellschaften) die Vorgabe, dass die Gemeinden in Summe einen ausgeglichenen Saldo zu erreichen haben. In einer Übergangsfrist bis 2016 waren Unterschreitungen zulässig, ab 2017 sind nur noch durch konjunkturelle Effekte begründete negative Saldi zulässig. Dadurch ist grundsätzlich für die österreichischen Gemeinden insgesamt nunmehr kein Unterschreitungsbetrag – exklusive konjunktureller Effekte, welche einen negativen strukturellen Saldo für Länder und Gemeinden österreichweit gesamthaft in Höhe von -0,1% des nominellen BIP verursachen dürfen – mehr zulässig. 2018: +/-0,0 Mio. € 2019: +/-0,0 Mio. € Wie sich die Regelgrenze des strukturellen Saldos auf die Länder und Gemeinden und in weiterer Folge auf die Stadt Linz verteilen wird bzw. kann, ist derzeit nicht im Detail bekannt. Die Stadt erreicht voraussichtlich folgenden Finanzierungssaldo gemäß ESVG: 2018: -33,5 Mio. € 2019: -47,0 Mio. €. Als Sanktionszahlung – bei grundsätzlichem Vorliegen sanktionsrelevanter Sachverhalte – legt das Gesetz 15% des Überschreitungsbetrages fest. Eine Sanktion wird jedoch dann nicht fällig, wenn durch die Übererfüllung anderer Gemeinden bzw. des Landes Oberösterreich Überschüsse rechnerisch übertragen werden können. Einschließlich bis zum Rechnungsjahr 2017 war diese Konstellation in den vergangenen Jahren gegeben, auf Basis der zum Haushaltsjahr 2018 vorliegenden Plandaten dürfte diese Konstellation ebenfalls gegeben sein. Etwaige Änderungen dieser Konstellation im Haushaltsjahr 2019 – auch in Verbindung mit der adaptierten Regelgrenze zum strukturellen Saldo – sind dzt. nicht bekannt. Veränderungen VA 2019 zur Mittelfristigen Planung 2019 (Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dez. 2017) Der Voranschlag 2019 weist eine positive laufende Gebarung in Höhe von rd. 2 Mio. € aus. Aufgrund der derzeit guten konjunkturellen Entwicklung mit positiven Auswirkungen auf die Säulen der städtischen Einnahmen und mit stagnierender Entwicklung bei den Ausgaben im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung konnte der Planansatz der mittelfristigen Planung 2019 um 1,8 Mio. € übertroffen werden. Die Einnahmen aus Bundesabgabenertragsanteilen liegen um rd. 4,2 Mio. € über dem Wert der MF 2019, die Eigenen Steuern um 2,5 Mio. € (insb. Kommunalsteuer). Zudem liegen die Einnahmen aus Leistungen um rd. 4 Mio. € darüber (Anstieg im Bereich Sozialhilfe in Alten- und Pflegeeinrichtungen). Bei den Ausgaben der laufenden Gebarung kam es gegenüber der MF 2019 vor allem beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand (+4,8 Mio. €), bei den sonstigen laufenden Transferausgaben (+3,7 Mio. €) und bei den Personalausgaben (+1,6 Mio. €) zu Abweichungen. Der höhere Verwaltungs- und Betriebsaufwand beruht im Wesentlichen auf höheren Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Die sonstigen laufenden Transferausgaben betreffen insbesondere Zahlungen an die Linz AG für öffentliche Bäder. Die Erhöhung beim Personal gründet unter anderem auf der Schaffung von neuen Personalressourcen. Die Vermögensgebarung zeigt im VA 2019 ein Ergebnis von -65,8 Mio. € (MF 19: -59,4 Mio. €). Hier stehen einer Einnahmenerhöhung von rd. 1,8 Mio. € gleichzeitig Mehrausgaben von rd. 8,2 Mio. € gegenüber. Die Einnahmenverbesserung ist auf eine erhöhte Verkaufstätigkeit von Liegenschaften im Südpark Linz sowie auf den Verkauf der Saxingerstraße an die Linz AG zurückzuführen; die Ausgabenerhöhung begründet sich im Wesentlichen auf einen vorgezogenen außerordentlichen Zuschuss an die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH und auf einen erhöhten Instandsetzungsbedarf bei der Seniorenzentren GmbH, die einen höheren Investitionszuschuss bedingen. Das Ergebnis der Finanztransaktionen weist im VA 2019 einen positiven Saldo von 93,8 Mio. € auf (MF 19: 97,6 Mio. €); der Rückgang steht im Zusammenhang mit gegenüber der MF geringeren Darlehensaufnahmen. Das Maastricht-Ergebnis wird im VA 2019 mit -33,6 Mio. € ausgewiesen (MF 2019: -38,2 Mio. €). Zur mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2023 (Seiten 331-332) Gemäß StL 1992 hat die Stadt unter Bedachtnahme auf die Finanzplanungen des Bundes und des Landes eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung in Form eines mittelfristigen Finanzplanes zu erstellen. Zudem schreibt der Stabilitätspakt 2012 in Anhang 2 vor, in welcher Form und über welchen Zeithorizont die mittelfristige Planung zu erstellen und in weiterer Folge an das österreichische Koordinationskomitee zu übermitteln ist. Da wie bereits ausgeführt, der ÖStP 2012 die Gemeinden in Summe verpflichtet, mittelfristig ab 2016 einen ausgeglichenen Finanzierungssaldo gemäß ESVG zu erzielen – eine Vorgabe, die in der aktuellen Haushaltsfortschreibung nicht gewährleistet ist – ist daher der intensive Konsolidierungskurs konsequent weiter zu verfolgen. Eine stringente Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen ist in den folgenden Jahren vor dem Hintergrund der haushaltsrechtlichen Normierungen und der Erfordernisse aus dem Stabilitätspakt unabdingbar (siehe auch Seite V-4 ff.). Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung: Die mittelfristige Planung bis 2023 beinhaltet im Wesentlichen die Fortschreibung der Planannahmen zum VA 2019 sowie die konsequente Fortführung von Konsolidierungsmaßnahmen (hier insbesondere die Kündigung des Theater- und Orchesterübereinkommens). Wesentlich in der MF-Planung sind zudem die entgeltliche Übertragung der Linz AG an die UGL-Holding GmbH sowie der städtische Dividendenverzicht zugunsten der UGL-Holding GmbH ab dem Jahr 2022. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die der Erstellung des VA 2019 sowie der mittelfristigen Planung zugrunde liegen, sind den Seiten V-12 ff. zu entnehmen. Laufende Gebarung: Im mittelfristigen Betrachtungszeitraum wird bis 2021 jährlich eine stetig ansteigende positive laufende Gebarung geplant. Die laufende Gebarung 2022 wird stark beeinflusst durch den städtischen Dividendenverzicht iHv. 15 Mio. € gegenüber der UGL-Holding GmbH. Ab 2023 wird erneut eine positive laufende Gebarung erwartet. Die Einnahmen der laufenden Gebarung werden 2020 mit einer Steigerung von 2,3% prognostiziert; für 2021 ist eine Steigerung von 2,8%, für 2022 von 1,0% und für 2023 von 2,7% geplant. Die Steigerungsraten bei den Bundesabgabenertragsanteilen entsprechen jenen der Bundesprognosen zuzüglich Bevölkerungseffekten. Bei den Eigenen Steuern ergibt sich jährlich insgesamt eine Indexierung von durchschnittlich 2,6%. Die Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit halbieren sich ab 2022, da – wie erwähnt – ab diesem Jahr städtischerseits zugunsten der UGL-Holding GmbH auf die Dividende verzichtet wird. Die Ausgaben der laufenden Gebarung werden 2020 mit einer Steigerungsrate von rd. 2,0% angenommen; für 2021 rd. 2,5%, für 2022 rd. 2,0% und für 2023 rd. 2,4%. Die Personalausgaben wurden mittelfristig mit 1,2% zuzüglich eines Vorrückungsfaktors von 0,8% indexiert. Die mittelfristige Entwicklung des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes ist im Wesentlichen von den Dynamiken im Sozialbereich (insbesondere Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Sozialhilfe in Alten- und Pflegeeinrichtungen) geprägt. Die mittelfristigen Transferausgaben an die Unternehmen der Unternehmensgruppe Linz wurden grundsätzlich an die Budgetansätze 2019 angelehnt. Zu nennenswerten Änderungen kommt es ab der MF 2020 bei der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH, da ab diesem Zeitpunkt städtische Kompensationszahlungen aufgrund der Kündigung des Theater- und Orchesterübereinkommens zu berücksichtigen sein werden. Vermögensgebarung: Das 2020 gezeigte Einnahmenniveau von 41,4 Mio. € reduziert sich deutlich ab 2021. Zurückzuführen ist dieser regressive Effekt auf den Wegfall der Investitionszuschüsse vom Land OÖ für den Bau der Neuen Donaubrücke Linz. Bis 2020 eingeplant sind Kaufpreiszahlungen der GWG für den Verkauf der Fruchtgenusswohnungen (Tranche Nord), ab 2021 sind Einnahmen aus dem Verkauf der Tranche Süd geplant. Ohne diese Sondereffekte sind die Einnahmen der Stadt Linz stark rückgängig, was sich durch das niedrige Niveau an Kapitaltransfers und Bedarfszuweisungen von übergeordneten Gebietskörperschaften erklären lässt. Insbesondere der nachteilige Mechanismus bei der Verteilung der Bedarfszuweisungs-Mittel bedarf einer dringenden Korrektur (siehe Seite V-5). Die investiven Ausgaben erreichen 2020 ihren Höhepunkt, dies begründet sich u. a. durch den Bau der Neuen Donaubrücke Linz (voraussichtlicher Finanzmittelbedarf 28,8 Mio. €) und auf den Zahlungsbeginn 2019/2020 für Großprojekte wie Westring und Halbanschlussstelle Auhof. Ab 2021 sinken die Ausgaben wieder ab, was sich auf die Fertigstellung des Projekts Neue Donaubrücke Linz zurückführen lässt. Das Projekt Neue Schienenachse Linz ist mit Ausnahme jener Tangenten, die in direktem Zusammenhang mit der Neuen Donaubrücke Linz stehen, nicht in den mittelfristigen Budgetansätzen vorgesehen. Bei der Realisierung der derzeit geplanten Investitionen muss auch künftig auf die relevanten Kennzahlen geachtet werden und auf allfällige Folgekosten in der laufenden Gebarung Bedacht genommen werden. Neue Projekte können im Wesentlichen nur über Darlehensaufnahmen finanziert werden und sind daher auch unter den Bedingungen der bereits bestehenden Gläubiger sowie den Gegebenheiten auf den Finanzmärkten zu beurteilen. Eine jährlich rollierende Überarbeitung der mittelfristigen investiven Planung ist unter diesen Gesichtspunkten unumgänglich. In der nachfolgenden Tabelle sind die Investitionen der Stadt Linz in mittelfristiger Perspektive dargestellt: Die größten Projekte im Bereich „Straßenbau und Verkehr“ bestehen mittelfristig aus dem Bau der Neuen Donaubrücke Linz (2020: 28,8 Mio. €, 2021: 8,9 Mio. €), dem Finanzierungsbeitrag zur Umfahrung Ebelsberg in Höhe von 4,8 Mio. € p. a., den investiven Kapitaltransfers an die Linz AG zur Finanzierung von Nahverkehrsprojekten in Höhe von jährlich 4,1 Mio. € bis 2022 und 2,8 Mio. € für 2023, aus der Finanzierung des Westrings (2020: 1,6 Mio. €, 2021: 2,3 Mio. €, 2022: 3,0 Mio. €, 2023: 6,5 Mio. €) und der Halbanschlussstelle Auhof (2020: 0,9 Mio. €, 2021 und 2022: je 2,2 Mio. €) sowie den allgemeinen Investitionen für Straßenbau und -erhaltung in Höhe von ca. 2,5 Mio. € jährlich. Der Bereich „Soziales“ beinhaltet unter anderem die investiven Leistungen an die städtischen Seniorenzentren sowie Zahlungen für vorangegangene Errichtungen (2020: 4,9 Mio. €, 2021: 4,4 Mio. €, 2022: 5,4 Mio. €, 2023: 5,4 Mio. €) und die Liftförderung mit je 1,9 Mio. € für 2020/2021 und jährlich 1,7 Mio. € ab 2022. Des Weiteren folgen im Jahr 2020 und 2021 Investitionen in Höhe von je rd. 0,8 Mio. € in Kinderbetreuungseinrichtungen in Form von Betriebs- und Geschäftsausstattungen. In der Rubrik „Bildung“ werden mittelfristig 1,6 Mio. € für die Ausfinanzierung betreffend die Errichtung des Wissensturms und 1,3 Mio. € für Zahlungen an das Land Oö. für den Bau und die Errichtung von Berufsschulen budgetiert. Für Schuleinrichtungen sind im Jahr 2020 0,6 Mio. €, im Jahr 2021 0,7 Mio. €, im Jahr 2022 1,0 Mio. € und im Jahr 2023 0,8 Mio. € vorgesehen. Als Zuschuss für den Umbau der Kunstuniversität sind jährlich rd. 0,4 Mio. € budgetiert. Im Bereich „Sport“ sind vor allem die Zahlungen an die Linz AG für Bäderinvestitionen sowie die Subventionen an Sportvereine zur Sanierung von Sportstätten ausgewiesen. Der Bereich „Kultur“ umfasst insbesondere die Zahlungen an das Land Oö. für den Bau des Musiktheaters mit rund 1,1 Mio. €, die Ausfinanzierung der Errichtung des Kunstmuseum Lentos in Höhe von 1,7 Mio. € sowie den investiven Zuschuss an das AEC mit rd. 0,6  Mio. € vor allem für das Projekt AEC 2020. Die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen bei der Feuerwehr (2020: 247,0 T€, 2021: 650,0 T€, 2022: 400,0 T€, 2023: 500,0 T€) sowie diverse Investitionen im Bereich der Feuerwehr (ua. Kosten für Digitalfunkanlage) finden sich unter „Öffentliche Ordnung und Sicherheit“ wieder. Die Kategorie „Umweltschutz und Stadtgrün“ beinhaltet insbesondere die Gestaltung von Grün- bzw. Parkanlagen in Höhe von rd. 1 Mio. € für 2020 und 0,7 Mio. € für die Folgefahre sowie die investiven Förderungen für Energiesparmaßnahmen in Höhe von jährlich rund 0,2 Mio. €. Die Ausgaben im Bereich „Gesundheit“ umfassen im Wesentlichen die investiven Zuschüsse an das Kepler-Universitäts-Klinikum (KUK) in Höhe von jährlich 1,5 Mio. €. In der Rubrik „Sonstiges“ ist im Wesentlichen der außerordentliche Zuschuss an die UGL-Holding GmbH (14,5 Mio. € im Jahr 2020 und 17,5 Mio. € im Jahr 2021, ab 2022 Reduzierung auf jährlich 2,5 Mio. €) ausgewiesen. Finanztransaktionen: Die MF-Planung 2020 und 2021 ist von den Einnahmen aus der entgeltlichen Übertragung der Linz AG an die UGL-Holding GmbH geprägt. Über den mittelfristigen Planungszeitraum ist geplant, dass es trotz außerordentlicher Belastungen wie der Errichtung der Neuen Donaubrücke Linz zu keiner gesamthaften langfristigen Neuverschuldung kommt. Die erhöhten Aufnahmen und Tilgungen von Finanzschulden in Höhe von 20 Mio. € in der MF 2023 stehen im Zusammenhang mit einer Umschuldung der ehemaligen AKh Linz GmbH im Zuge der Einbringung der AKh Linz GmbH in das Kepler-Universitätsklinikum (KUK) per 31.12.2015. Ab der MF 2022 zeigt die Planung bei Fortschreibung des Status Abgänge im ordentlichen Haushalt von rd. 44 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch Tilgungen. Die Fortführung des konsequenten Konsolidierungskurses zur Gegensteuerung der derzeit gezeigten Entwicklung ist daher unabdingbar. Das Maastricht-Ergebnis der MF 2020 von -29 Mio. € ist noch der Finanzierung der Neuen Donaubrücke geschuldet; ab 2021 bis 2023 liegen die Ergebnisse zwischen -17 und -19 Mio. €. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Konjunkturaufschwung seit Mitte 2016 findet in Österreich im Jahr 2018 seinen Höhepunkt. Laut WIFO wird für heuer ein Anstieg des realen Wirtschaftswachstums von + 3,0% prognostiziert. Für 2019 wird ein Rückgang auf + 2,0% erwartet, der vorrangig auf ein sinkendes Exportwachstum zurückzuführen ist. Die Abschwächung der Konjunktur kann nur teilweise durch den Anstieg des Privatkonsums in Folge höherer Realeinkommen eingebremst werden. Die positiven Konjunkturdaten 2018 wirken sich auch auf den Arbeitsmarkt aus. Die Zahl der Arbeitslosen reduziert sich weiterhin, auch für 2019 wird eine rückläufige Entwicklung prognostiziert. Im internationalen Vergleich zeigt sich die Konjunktur in Österreich bisher robust. In wichtigen Ländern des Euroraums wird die Dynamik durch handelspolitische Risiken schon heuer überschattet. Vor allem Währungskrisen in Schwellenländern, die unklare handelspolitische Ausrichtung der USA und die ausständige Entscheidung im Brexit-Deal belasten den Exporthandel. Dies wird 2019 dazu führen, dass auch in Österreich mit einer Abschwächung der Konjunktur und somit mit einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums auf nur mehr 2,0% zu rechnen ist. Laut IHS profitiert die Beschäftigung in Österreich weiterhin vom starken Konjunkturaufschwung. Für heuer wird ein Rückgang der Arbeitslosigkeit um 0,8%-Punkte auf 7,7% laut nationaler Definition erwartet. Bis dato nehmen Hinweise auf einen Fachkräftemangel zu, sodass sich der Abbau der Arbeitslosigkeit verlangsamt und für 2019 ein Rückgang auf nur mehr 7,4% prognostiziert wird. Für 2018 wird in Österreich eine Inflation von rund 2,1% erwartet, dieser Wert setzt sich auch für 2019 fort. Insbesondere die Verteuerung der Energiepreise ist für den Anstieg der Verbraucherpreise ausschlaggebend. Österreich liegt damit wieder über dem Durchschnitt des Euroraums, eine Annäherung wird mittelfristig erwartet. Die Prognosen für das Zinsniveau 2019 liegen auf vergleichbar niedrigem Niveau wie im Jahr 2018. Erst für das 3. Quartal 2019 gehen Wirtschaftsforscher von einer Anhebung des Zinssatzes aus. Gender Budgeting Gender Budgeting ist die Anwendung von Gender Mainstreaming im Budgetierungsprozess und hat die gender-relevante Bewertung des städtischen Budgets hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben zur Förderung der Geschlechtergleichstellung zum Inhalt. Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen: Österreich hat die Konvention für die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen ratifiziert. Aus dem EU-Recht ergibt sich auch der Gleichstellungsauftrag. Art. 2 und Art. 3 des EG-Vertrags verpflichten die Mitgliedsstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik. Die österreichische Bundesverfassung enthält im Art. 7 Abs. 2 B-VG die Verpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern und das Diskriminierungsverbot. Der Umsetzung von Gender Budgeting kommt im Rahmen der mit 1. Jänner 2009 in Kraft getretenen Verfassungsnovelle (BGBl. I Nr. 1/2008) besondere Bedeutung zu, da im Art. 13 Abs. 3 B-VG als eine der Staatszielbestimmungen die Gleichstellung von Frauen und Männern definiert wird: „Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben“. Der mit 1. Jänner 2013 in Kraft getretene Artikel 51 Abs. 8 B-VG schreibt vor: „Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten.“ Sowohl das Frauenprogramm des Linzer Frauenbüros als auch das Frauenförder- und Gleichstellungsprogramm der Stadt Linz weisen auf Gender Budgeting als wesentlichen Bestandteil der Gleichbehandlungspolitik hin. Umsetzung: Ab 2007 wurden - initiiert durch einen Gemeinderatsbeschluss - alle Leistungsbereiche der Stadtverwaltung auf ihre Gender-Relevanz und die Gender-Gerechtigkeit von Einnahmen und Ausgaben analysiert und Gender Budgeting als Wirkungsziel der Stadt Linz definiert. Im Zuge des Projekts wurden gender-relevante Produkte, Leistungs- und Kennzahlen, Maßnahmen und Ziele definiert. Im April 2017 wurde eine Projektgruppe unter Leitung der Frauenbeauftragten der Stadt Linz mit der „Implementierung von Gender Budgeting im Förderwesen“ beauftragt. Alle Förderschienen der Stadt wurden auf ihre Gender-Relevanz überprüft und die Datenerhebung in Form einer einheitlichen Matrix festgelegt. Die Datenerhebung und -auswertung erfolgt seit 2018 im Zuge der von den FörderwerberInnen eingereichten Förderansuchen. Eigene Steuern, Ertragsanteile und Gebühren Zur Charakteristik des Haushaltes 1. Einnahmen der laufenden Gebarung Die Einnahmen der laufenden Gebarung steigen im Vergleich zum VA 2018 von 645,1 Mio. € auf 666,9 Mio. €. 1.1. Eigene Steuern (KZ 10): Die Entwicklung dieser Einnahmengruppe in den Jahren 2014 bis 2019 ist auf Seite V-18 ausgewiesen. Mit 201,0 Mio. € liegen die Eigenen Steuern um 7,1 Mio. € über dem VA 2018; dies ergibt sich aufgrund des Anstiegs einerseits bei der Kommunalabgabe mit 7,7 Mio. € und andererseits bei der Grundsteuer mit 0,8 Mio. €; im Gegenzug dazu verringert sich die Tourismusabgabe um 1,2 Mio. € zum VA 2018 aufgrund einer Gesetzesänderung (Abwicklung in der durchlaufenden Gebarung, dadurch auch Verringerung der Ausgaben, siehe VRV 26). Bei der Lustbarkeitsabgabe, dem Gebührenpflichtigen Parken, den Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen sowie den Verwaltungsabgaben wird für 2019 mit einem leichten Rückgang zu rechnen sein. 1.2. Ertragsanteile (KZ 11): Der Ansatz zum VA 2018 mit 277,9 Mio. € gründet auf den aktuellen Bundes- und Wirtschaftsprognosen unter Berücksichtigung aktueller Volkszählungsergebnisse. 1.3. Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (KZ 12): Insgesamt wurden bei den Gebühren Einnahmen von 1,4 Mio. € veranschlagt, die zur Gänze bei den Märkten anfallen. 1.4. Einnahmen aus Leistungen (KZ 13): Für 2019 sind mit 78,9 Mio. € die Einnahmen in dieser Rubrik deutlich höher als 2018 (+5,1 Mio. €). Diese Steigerung ergibt sich i.W. bei der Sozialhilfe in Alten- und Pflegeeinrichtungen. 1.5. Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit (KZ 14): Hier werden 2019 Einnahmen in Höhe von 32,6 Mio. € erwartet. Der Rückgang zum Jahr 2018 (40,5 Mio. €) liegt vorrangig in geringeren Einnahmen aus Dividenden (-8,6 Mio. €). Aus Mieten und Pachten wird 2019 mit 14,0 Mio. € an Einnahmen gerechnet. 1.6. Lfd. Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts (KZ 15): Für 2019 sind 47,4 Mio. € berücksichtigt. Die Mehreinnahmen gegenüber 2018 in Höhe von 1,7 Mio. € ergeben sich überwiegend beim Landesbeitrag für Asylberechtigte (+1,2 Mio. €) sowie aufgrund der Annahme eines vollständigen Ersatzes für den Entfall des Pflegeregresses (+0,4 Mio. €). 1.7. Sonstige laufende Transfereinnahmen (KZ 16): Diese Einnahmengruppe mit einem Volumen von 11,5 Mio. € beinhaltet im Wesentlichen die Pensionsbeiträge (5,5 Mio. €), die Strafeinnahmen (4,5 Mio. €) sowie die Beiträge vom AMS für die Altersteilzeit (1,1 Mio. €). 1.8. Einnahmen aus Veräußerungen und sonstige Einnahmen (KZ 18): Mit gesamt 16,3 Mio. € sind diese Einnahmen um rd. 1,7 Mio. € höher als im Voranschlag 2018. Die wesentlichen Positionen stellen hier die Kostenersätze für die IKT-Bediensteten mit 7,3 Mio. €, für die Museen-Bediensteten mit 2,1 Mio. € bzw. für die ILG-Bediensteten mit 1,7 Mio. € und die Handelswaren-Verkäufe des Zentralen Einkaufes mit 1,2 Mio. € (siehe auch VRV-KZ 23) dar. Wesentliche Mehreinnahmen ergeben sich durch einen Rückersatz beim Krankenanstalten-Sprengelbeitrag (+1,3 Mio. €). 2. Ausgaben der laufenden Gebarung: Die Ausgaben der laufenden Gebarung steigen im Vergleich zum VA 2018 von 644,6 Mio. € auf 665,0 Mio. €. 2.1. Leistungen für Personal (KZ 20): Die Personalausgaben sind mit 132,7 Mio. € veranschlagt. Dabei wurden eine Indexierung von 1,8 % und ein Vorrückungsfaktor von 0,8% hinterlegt. Der Anstieg gegenüber dem VA 2018 (128,6 Mio. €) resultiert aus der gezeigten Indexierung und personalbedingten Mengeneffekten. Eine Zusammenstellung der Personalausgaben ist auf Seite 281 ausgewiesen. 2.2. Pensionen und sonstige Ruhebezüge (KZ 21): Unter der Annahme von 1.418 PensionistInnen wird mit Ausgaben von 60,2 Mio. € gerechnet. 2.3. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren (KZ 23): Diese Ausgabengruppe wurde im VA 2019 mit rd. 6,4 Mio. € budgetiert. Größere Positionen sind der Zentrale Einkauf mit 1,2 Mio. €, „Essen auf Rädern“ mit 0,9 Mio. €, der Schulbetrieb mit 0,7 Mio. € und die Straßenreinigung und der Winterdienst mit 0,6 Mio. €. 2.4. Verwaltungs- und Betriebsaufwand (KZ 24): Der Budgetansatz 2019 beträgt 199,7 Mio. € und steigt gegenüber dem VA 2018 um rd. 7,8 Mio. € an. Wesentliche Mehrausgaben werden bei der Sozialhilfe in Alten- und Pflegeeinrichtungen durch den Wegfall des Pflegeregresses und den einhergehenden Anstieg der TeilzahlerInnen mit +6,2 Mio. € und durch den Anstieg des Familienförderbeitrags bedingt durch die Beibehaltung des Linzer Tarifmodells in Kinderbetreuungseinrichtungen um +1,8 Mio. € erwartet. 2.5. Zinsen für Finanzschulden (KZ 25): Für Fremdmittelzinsen ist auf Basis der aktuellen Forward Rates (Terminzinssätze) und der vereinbarten Fixzinssätze ein Betrag von rd. 16,1 Mio. € budgetiert. 2.6. Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts (KZ 26): Für diese Ausgabengruppe wurden 139,2 Mio. € veranschlagt; gegenüber 2018 ist dies ein Anstieg von 5,3 Mio. €. Auf den Krankenanstalten-Sprengelbeitrag gemäß Oö. KAG entfallen 63,3 Mio. € (+4,2 Mio. €), auf die Landesumlage 27,9 Mio. € (+1,0 Mio. €) und auf Beiträge im Bereich der Sozialtransfers 29,6 Mio. € (+1,7 Mio. €). Der Beitrag an das Land Oö. aus dem Theatervertrag reduziert sich um 0,7 Mio. € auf insgesamt 13,2 Mio. €. 2.7. Sonstige laufende Transferausgaben (KZ 27): Für die sonstigen laufenden Transferausgaben wurden mit 107,5 Mio. € um 2,8 Mio. € mehr veranschlagt als 2018. Wesentlichen Mehrausgaben beim Zuschuss für die Kinder- und Jugend-Services (+3,2 Mio. €) stehen rückläufige Ausgaben in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gegenüber (-2,4 Mio. €). 3. Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Die Einnahmen der Vermögensgebarung sinken im Vergleich zum VA 2018 von 39,3 Mio. € auf 37,4 Mio. €. 3.1. Veräußerung von unbeweglichem Vermögen (KZ 30): Bei dieser Einnahmengruppe werden 2019 aufgrund der geplanten Verkäufe von Liegenschaften im Südpark und dem Verkauf der Grundstücke der Tranche Nord an die GWG (ehemalige Fruchtgenussobjekte) Einnahmen in Höhe von 16,2 Mio. € erwartet. 3.2. Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts (KZ 33): Im VA 2019 sind Einnahmen von 20,8 Mio. € veranschlagt; davon Bedarfszuweisungen und Kapitaltransferzahlungen des Landes Oö in Höhe von 17,4 Mio. € sowie Kapitaltransferzahlungen des Bundes in Höhe von 3,4 Mio. €. Die im Vergleich zu den Vorjahren hohen Kapitaltransferzahlungen des Landes Oö für 2018 bis 2021 resultieren aus dessen Kostenbeteiligung für die Neue Donaubrücke Linz. 4. Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Eine Darstellung der Investitionen gemäß Sachbereiche ist auf Seite V-22 abgebildet. Das Investitionsniveau zum VA 2019 beträgt 103,2 Mio. € (VA 18: 88,2 Mio. €). 4.1. Erwerb von unbeweglichem Vermögen (KZ 40): Der Budgetansatz ist mit 33,2 Mio. € um 4,6 Mio. € höher als im Vorjahr; dieser Anstieg entfällt überwiegend auf die Neue Donaubrücke Linz. Weitere wesentliche Projekte sind der Neubau und die Erhaltung von Straßen und Straßeninfrastruktur mit 4,4 Mio. €. Die Ausfinanzierung für die Errichtung von SeniorInnenzentren mit 1,0 Mio. € bzw. für das Infrastrukturzentrum Solar City Pichling mit 0,6 Mio. € wird ebenfalls unter dieser Position subsumiert. 4.2. Erwerb von beweglichem Vermögen (KZ 41): Im VA 2019 sind hierfür 4,8 Mio. € vorgesehen. Damit sollen vor allem Ankäufe für Fahrzeuge – unter anderem für die Berufsfeuerwehr Linz und für den Bereich der Straßen- und Grünflächenpflege – mit je 1,4 Mio. € finanziert werden. Unter diese Rubrik fallen auch Investitionen für Krabbelstuben-, Kindergärten- und Horteinrichtungen sowie für Schuleinrichtungen in Höhe von je 0,4 Mio. €. 4.3. Kapitaltransferzahlungen an Träger öffentlichen Rechts (KZ 43): 2019 sind dafür 3,0 Mio. € veranschlagt. In dieser Rubrik werden u.a. die investiven Transferzahlungen an das Land Oö. für die Errichtung des Musiktheaters mit 1,1 Mio. € und der Erhaltungsbeitrag für Berufsschulen mit 1,3 Mio. € dargestellt. 4.4. Sonstige Kapitaltransferausgaben (KZ 44): Die budgetierten Mittel betragen 61,6 Mio. €. Der Anstieg gegenüber 2018 (+10,7 Mio. €) steht überwiegend im Zusammenhang mit Zahlungen für den außerordentlichen Zuschuss an die UGL-Holding GmbH und für den Bau der A26 (Westring) als Kapitaltransfer an die ASFINAG. Grundsätzlich enthält diese Rubrik die Investitionszuschüsse an die städtischen Unternehmen (im Wesentlichen ILG, UGL-Holding und Linz AG mit insgesamt 37,3 Mio. €), die Zahlungen der Investtangente an die UEB mit 4,8 Mio. € sowie die Förderungen von Lifteinbauten mit 2,2 Mio. €. Von den Investitionen des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes entfallen auf … 5. Rücklagen Die Entwicklung der Rücklagen ist im entsprechenden Nachweis auf Seite 327 dargestellt. 6. Außerordentlicher Haushalt Der außerordentliche Haushalt hat ein Volumen von insgesamt 224,93 Mio. € und wird voraussichtlich wie folgt finanziert: 7. Darlehensaufnahmen Finanzstrategie 2019 Im Zuge der Umsetzung der Richtlinien für das Finanzmanagement sowie des Oö. Finanzgebarungs- und Spekulationsverbotsgesetzes wurde die Finanzstrategie bzw. die strategische Planung für das Haushaltsjahr 2019 im Rahmen der jährlichen Budgetierung entwickelt. Der Finanzstrategie zum VA 2019 liegen insbesondere die Ziele gemäß der Richtlinien für das Finanzmanagement – Liquiditätssicherung, langfristige Kostenminimierung, Budgetsicherheit – zugrunde. In der Finanzstrategie zum VA 2019 werden somit der zu erwartende Finanzierungsbedarf, die zu erwartenden Finanzierungskosten und -erträge, die angestrebte Struktur des Finanzportfolios sowie das Ausmaß der angestrebten Liquiditätsreserven dargestellt. Entwicklung Finanzportfolio Im VA 2019 stehen dem erwarteten Finanzierungsbedarf in Höhe von rd. 48,9 Mio. € Tilgungen in Höhe von rd. 56,8 Mio. € gegenüber; für das Haushaltsjahr 2019 kommt es somit zu einem Netto-Schuldenabbau in Höhe von rd. 7,9 Mio. €. In mittelfristiger Perspektive ist für den Zeitraum von 2019 bis 2023 gesamthaft keine Netto-Neuverschuldung geplant. In den Jahren 2020 und 2021 übersteigen die Darlehensaufnahmen die Tilgungen am Kapitalmarkt um rd. 9,8 Mio. € bzw. um rd. 13,0 Mio. €, wobei sich diese Entwicklung im Wesentlichen aus der Ausfinanzierung der Errichtung der Neuen Donaubrücke Linz ergibt. In den Jahren 2022 und 2023 ist im Zuge der Voranschlagserstellung ein Schuldenabbau am Kapitalmarkt in Höhe von rd. 5,9 Mio. € bzw. in Höhe von rd. 9,3 Mio. € geplant. Im Zusammenhang mit den Einnahmen aus der entgeltlichen Übertragung der Linz AG an die UGL-Holding GmbH ist geplant, im Jahr 2019 die haushalterisch in der Vergangenheit aufgelaufenen Abgänge auszugleichen sowie die sich in der mittelfristigen Planung aus dem ordentlichen Haushalt ergebenden Abgänge vorrangig zu bedecken. Dies führt in der geplanten Entwicklung des Finanzierungsportfolios der Stadt zu einem grundsätzlich vollständigem Abbau der Geldmarktverbindlichkeiten bis 2020 sowie keiner Netto-Neuverschuldung in der Planungsperiode von 2019 bis 2023 im Bereich der Kapitalmarktfinanzierungen. Die Mittelverwendung der Einnahmenraten ergibt im Betrachtungszeitraum Rechnungsabschluss 2017 bis zum Erhalt der letzten Einnahmenrate im Jahr 2020 einen geplanten gesamthaften Abbau der Außenstände im Finanzportfolio in Höhe von rd. 133 Mio. €. Finanzierungsbedarf Der zu erwartende Finanzierungsbedarf für den außerordentlichen Haushalt 2019 beläuft sich auf 48.847.600 €. Dieser Bedarf soll aufgeteilt auf Tranchen durch die Aufnahme von Finanzierungen am Kapitalmarkt unter Berücksichtigung einer weiteren möglichen Diversifizierung der Kontrahenten bedeckt werden. In mittelfristiger Perspektive ergeben sich laut derzeitigem Stand folgende Bedarfe – exklusive Umschuldungsbetrag im Jahr 2023 aus einem übernommenen Darlehen der ehemaligen AKh GmbH in Höhe von 20 Mio. € – für die Ausfinanzierung des außerordentlichen Haushalts: 2020: 66.595.700 € 2021: 70.879.200 € 2022: 55.999.800 € 2023: 54.249.700 € Finanzierungskosten und -erträge Die mit der Finanzierung des außerordentlichen Haushalts einhergehenden Finanzierungskosten und -erträge für die Rechnungsjahre 2019 bis 2023 wurden durch die erhobenen Forward Rates (Terminzinssätze) für die variabel verzinslichen Finanzierungen und durch die vereinbarten Fixzinssätze für die fixverzinslichen Finanzierungen errechnet. Für die bestehenden Fremdfinanzierungen sowie für die erforderlichen Neuaufnahmen zur Ausfinanzierung des außerordentlichen Haushalts sind 2019 Zinszahlungen in Höhe von 16,1 Mio. € berücksichtigt. Gegenüber der Veranschlagung 2018 kommt es zu einer Verringerung bei den Zinszahlungen in Höhe von rd. 0,2 Mio. €, die im Wesentlichen aus dem derzeit allgemein niedrigem Zinsniveau resultiert. Für die Geldmarktfinanzierungen im Rahmen des ordentlichen Haushalts (Kassenkredite, Geldmarktanlagen) wurden ebenso die erhobenen Forward Rates (Terminzinssätze) berücksichtigt. Für Kassenkredite wurden 2019 0,3 Mio. € an Zinskosten budgetiert. Termineinlagen sind im VA 2019 keine vorgesehen. Struktur des Finanzportfolios Die Struktur des Kapitalmarkt-Finanzportfolios hinsichtlich Zinsbindung sieht zum 01.01.2019 folgendermaßen aus: Verzinsungsart in % per 01.01.2019 geplant in % per 31.12.2019 Euro fix 60,48 % 61,30 % Euro variabel 39,52 % 38,70 % Gesamt 100,00 % 100,00 % Die ab dem Rechnungsjahr 2014 begonnene Verbreiterung der Kontrahentenstruktur (auch auf ausländische Darlehensgeber) soll auch im Rechnungsjahr 2019 nach Möglichkeit fortgesetzt werden, um weiter im Bereich des Kontrahentenrisikos eine verbesserte Streuung dieses Risikos erzielen zu können. Per 01.01.2019 stellt sich die Kontrahentenstruktur nach inländischen und ausländischen Gläubigern wie folgt dar: Gläubiger in % per 01.01.2019 Kreditwirtschaft Inland 75,74 % Kreditwirtschaft Ausland 24,26 % Gesamt 100,00 % Liquiditätsreserven Im Voranschlag 2019 sind Zahlungen an die Banken für eingeräumte Obligorahmen nach Liquiditätserfordernis in der Höhe von rd. 30 Mio. € berücksichtigt. Zur Voranschlagssystematik Der Voranschlag der Stadt Linz entspricht der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung des Bundesministeriums für Finanzen 1997 i.d.g.F. (VRV). Im Einzelnen ist festzustellen: 1. Voranschlagsstelle: Alle Voranschlagsstellen sind mit 13-stelligen Kennzahlen bezeichnet. Diese Kennzahlen haben folgende Bedeutung: 1. 0110 0 1. 457000 Haushaltshinweis Umsatzsteuerkennzeichen Post Teilabschnitt finanzwirtschaftliches Kennzeichen 1.1. Haushaltshinweis: 0 = Durchlaufende Gebarung 1 = Ordentlicher Haushalt – Ausgaben 2 = Ordentlicher Haushalt – Einnahmen 5 = Außerordentlicher Haushalt – Ausgaben 6 = Außerordentlicher Haushalt – Einnahmen 1.2. Teilabschnitt: Untergliederung nach Sachgebieten bzw. wirtschaftlichen Unternehmen, z.B. 0130 Druckerei. 1.3. Umsatzsteuerkennzeichen: 0 = Konsumentenbereich 1 = Unternehmensbereich 2 = Sozialbereich (Beihilfe nach GSBG) 1.4. Finanzwirtschaftliches Kennzeichen: Einnahmen Einnahmen mit Zweckwidmung Laufende Gebarung Vermögensgebarung 0 Einnahmen mit Ausgabeverpflichtung 2 1 zweckgebundene Einnahmen 3 Sonstige Einnahmen 4 Einnahmen mit Gegenverrechnung im eigenen Voranschlag 7 5 allgemeine Deckungsmittel 8 6 Einnahmen zum Haushaltsausgleich 9 Ausgaben Leistungen für Personal 0 Amtssachausgaben 1 Ausgaben für Anlagen, Pflichtausgaben 2 Ausgaben für Anlagen, Ermessensausgaben 3 Förderungsausgaben, laufende Gebarung, Pflichtausgaben 4 Förderungsausgaben, laufende Gebarung, Ermessensausgaben 5 Förderungsausgaben, Vermögensgebarung, Pflichtausgaben 6 Förderungsausgaben, Vermögensgebarung, Ermessensausgaben 7 Sonstige Sachausgaben, Pflichtausgaben 8 Sonstige Sachausgaben, Ermessensausgaben 9 1.5. Voranschlagspost: Im dritten Gliederungselement (Stelle 8 - 13) werden die Voranschlagsposten einheitlich mit einer sechsstelligen Nummer bezeichnet, wobei die 6. Stelle bei den Einnahmen Auskunft darüber gibt, ob es sich um einen externen (Kennzahl 0 bis 8) oder internen (Kennzahl 9) Zahlungsverkehr handelt. 2. Budgetierungs-Kennzeichen (BKZ): Entsprechend den Vorgaben der Geschäftsbereichs- bzw. Ressortbudgetierung werden alle Voranschlagsstellen mit einem Budgetierungs-Kennzeichen versehen. Damit erfolgt eine Untergliederung in folgende Bereiche: G = Geschäftsbereichsbudget I = Investitionen F = Finanztransaktionen Eine Voranschlagsstelle, die dem Vorweghaushalt zugeordnet ist, wird aus Gründen der Transparenz durch nachstehend angeführte Zahlen weiter untergliedert. Einnahmen-Nr.: Bezeichnung Ausgaben-Nr.: Bezeichnung 00 Eigene Steuern 50   01 Ertragsanteile 51   02 Mieteinnahmen 52 Mietausgaben 03 Strafen 53   04 Umsatzsteuer - GSBG Einnahmen 54 Umsatzsteuer-Eigenverbrauch 05 Umlagen Einnahmen 55 Umlagen Ausgaben 07 Einnahmen aus Personal 57 Zentrale Personalausgaben 08 Pensionen Einnahmen 58 Pensionen/Pensionskasse Ausgaben 09 Zinsendienst Einnahmen 59 Zinsendienst Ausgaben 10 Landestransfers Einnahmen 60 Landestransfers Ausgaben 11 Gemeinderat, KoA, sonst. Einnahmen 61 Gemeinderat, KoA, sonst. Ausgaben 12 Wahlen Einnahmen 62 Wahlen Ausgaben 13 sonstige Einnahmen 63 sonstige Ausgaben 14 FAG-Mittel 64   15 Instandhaltung 65 Instandhaltung 16   66 Rettungsbeitrag 17   67 TKV-Gebühr 18 Verwaltungsmodernisierung 68 Verwaltungsmodernisierung 19 übergreifende eDV-Projekte 69 übergreifende eDV-Projekte 20 Volkszählung 70 Volkszählung 21 MKF 71 MKF 22 Versicherungen 72 Versicherungen 24 Städtische Gesellschaften 74 Städtische Gesellschaften 25 Lehrlinge 75 Lehrlinge 3. ReferentInnen-Kennzeichen (Ref-KZ): Bei Voranschlagsstellen des Geschäftsbereichsbudgets und bei den Investitionen sind ReferentInnen-Kennzeichen angeführt. Damit erfolgt die Zuordnung einer Voranschlagsstelle zu den einzelnen Mitgliedern des Stadtsenates gemäß Geschäftsverteilungsplan. Dem Vorweghaushalt sind keine ReferentInnen zugeteilt. 1 B Luger 2 Vbgmin Hörzing 3 Vbgm Wimmer 4 Vbgm Mag. Baier 5 StRin Fechter 6 StR Hein 7 StRin Lang-Mayerhofer 8 StRin Mag.a Schobesberger 4. VRV-Kennzeichen (VRV-KZ): Die VRV verlangt eine Voranstellung des Voranschlags- und Rechnungsquerschnittes zum jeweiligen Rechenwerk. In den diesbezüglichen Querschnitten werden die Einnahmen und Ausgaben getrennt nach einzelnen wichtigen Arten geordnet und in folgende Teile gegliedert: Einnahmen der laufenden Gebarung VRV KZ 10 bis 18 Ausgaben der laufenden Gebarung VRV KZ 20 bis 28 Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen VRV KZ 30 bis 34 Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen VRV KZ 40 bis 44 Einnahmen aus Finanztransaktionen VRV KZ 50 bis 56 Ausgaben aus Finanztransaktionen VRV KZ 60 bis 66 Abwicklung Soll-Überschüsse Vorjahre VRV KZ 82 Abwicklung Soll-Abgang laufendes Jahr VRV KZ 83 Abwicklung Soll-Abgänge Vorjahre VRV KZ 83 und 86 Abwicklung Soll-Überschuss laufendes Jahr VRV KZ 87 5. Deckungsfähigkeit (D): In der mit „D“ bezeichneten Spalte ist die Deckungsgruppe angeführt. Voranschlagsstellen, die mit der gleichen Nummer versehen sind, sind in einer Deckungsgruppe zusammengefasst. Mehrausgaben auf einer Voranschlagsstelle dürfen hier ohne weiteres Genehmigungsverfahren getätigt werden, sofern die Ausgabe in der Deckungsgruppe ihre endgültige Bedeckung findet. Auf Einnahmen-Voranschlagsstellen eingehende Mehreinnahmen können ebenfalls ohne weiteres Genehmigungsverfahren für Mehrausgaben bei den mit den gleichen Deckungsnummern versehenen Ausgaben-Voranschlagsstellen verwendet werden. 6. Anweisungsrecht (Anw. Recht): In der Spalte „Anw. Recht“ werden jene Geschäftsbereiche angeführt, die für die Bewirtschaftung der jeweiligen Voranschlagsstelle zuständig und verantwortlich sind. Es werden dabei die nach dem Verwaltungsgliederungsplan der Stadt Linz vorgesehenen Abkürzungen verwendet. Fallweise werden aus Gründen der Zuständigkeit oder der Übersichtlichkeit die Geschäftsbereiche durch Beifügen einer Ziffer weiter untergliedert (z.B. PZS, PZS-1). Zusammenfassung Fasst man den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt zusammen, ergibt die Gegenüberstellung der Voranschläge 2019 und 2018 mit der Rechnung 2017 folgendes Bild: Der Finanzdirektor: Dr. Christian Schmid eh. V-5 Voranschlag 2019 – Magistrat der Landeshauptstadt Linz V-5 V-4 Voranschlag 2019 – Magistrat der Landeshauptstadt Linz V-4