Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 10/2018 PROTOKOLL über die 29. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 6. Dezember 2018, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Detlef Wimmer ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Markus Hein ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl FPÖ Patricia Haginger SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn SPÖ Jakob Lambert GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Poto?nik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha ÖVP Michael Rosenmayr FPÖ Michael Schilchegger FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER D ABHALTUNG EINER AKTUELLEN STUNDE ZUM THEMA "THEATERVERTRAG - LINZ NIMMT ABSTAND VON DER EINSEITIGEN KÜNDIGUNG DES THEATER- UND ORCHESTERÜBEREINKOMMENS ZWISCHEN DER STADT LINZ UND DEM LAND OBERÖSTERREICH" ÜBER ANTRAG DER GRÜNEN-GEMEINDERATSFRAKTION E ANTRÄGE DES STADTSENATES E 1. Kreditüberschreitung in Höhe von 260.000 Euro im Geschäftsbereich Personal und Zentrale Services E 2. Kreditübertragung in Höhe von insgesamt 175.000 Euro im Geschäftsbereich Feuerwehr und Katastrophenschutz E 3. Gewährung einer Subvention an die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung (Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz für das Jahr 2018); maximal 151.133 Euro F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG F 1. Kündigung des Theater- und Orchesterübereinkommen - Konsolidierungs-matrix F 2. Gewährung von Subventionen an diverse Vereine und Organisationen für den Zeitraum 2019 bis 2021 F 3. Finanzierung der im direkten bzw. indirekten Eigentum der Stadt Linz stehenden Unternehmen für das Jahr 2019 F 4. Erledigung des Antrages der NEOS-Gemeinderatsfraktion vom 20. September 2018; „Direkte Demokratie – sechs Fragen im Zuge der Wahl 2021“ F 5. Erledigung des Antrages der FPÖ-, ÖVP-, Grünen- und NEOS-Gemeinderatsfraktion vom 1. März 2018 „Abstimmungsbroschüre für direktdemokratische Entscheidungen in Linz“ F 6. Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz für die Errichtung des A 7 – Autobahnhalbanschlusses Auhof; maximal 6,5 Millionen Euro, davon jeweils 2,160.000 Euro 2020 und 2021 und 2,180.000 Euro 2022 F 7. Freilassung Verpfändung Linz AG Aktien – Freilassungsvereinbarung und Nachrangigkeitsvereinbarung F 8. Gewährung eines Zuschusses an die Linz AG für Betriebskostenersätze Bäder und Eishalle in Höhe von 5,129.730,88 Euro; Genehmigung von Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen F 9. Erbringung von diversen Versicherungsleistungen für die Landeshauptstadt Linz; Vergabe der Aufträge F 10. Tourismusabgabe - Zuschlagsabgabe zur Freizeitwohnungspauschale F 11. Bestands- bzw. Leasingverträge Lentos und Wissensturm; Genehmigung einer Kreditübertragung F 12. Unentgeltliche Übertragung der städtischen Betriebs- und Geschäftsausstattung in das Eigentum der Museen der Stadt Linz GmbH G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT G 1. Weiterführung der Sozialarbeit im Kindergarten G 2. Gewährung einer Subvention an die Matchmaker Event GmbH (Durchführung des Upper Austria Ladies Linz Tennisturniers); 83.000 Euro sowie 1200 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung G 3. Gewährung einer Subvention an die ASKÖ Blaue Elf Linz (Generalsanierung des Trainingsfeldes); 70.000 Euro, davon jeweils 35.000 Euro 2018 und 2019 G 4. Anpassung des bestehenden Leistungsvertrages mit der Seniorenzentren Linz GmbH zum Betrieb von Tageszentren und Club Aktiv H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE H 1. Überwachung des gesamten ruhenden Verkehrs durch den Ordnungsdienst der Stadt Linz (OSL GmbH) I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG I 1. Wirtschaftsstandort-Agenda 2027 der Stadt Linz (WISA 2027) – Grundsatzgenehmigung J. ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION J 1. Gewährung einer Subvention an das Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oberösterreich, Bulgariplatz 12 (Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit für 2018); maximal 83.000 Euro, davon jeweils 41.500 Euro 2018 und 2019 K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU K 1. Ausbau der Reindlstraße zwischen Gerstnerstraße und Wildbergstraße zur Ermöglichung eines 2-Richtungsverkehrs einschließlich Abtragung der Gleis-anlage bis zur Hauptstraße sowie Adaptierung bzw. Erweiterung der Verkehrs-lichtsignalanlage Reindlstraße/Wildbergstraße; Vergabe der Arbeiten und Ab-schluss eines Übereinkommens; insgesamt 475.000 Euro K 2. Kreditübertragung in Höhe von 69.686,40 Euro im Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt K 3. Änderungsplan Nr. 133 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Ebelsberg (Areal Munitionslager Ebelsberg) K 4. Bebauungsplanänderung Gesamtes Stadtgebiet (Ediktalverfahren Nr. 1) K 5. Änderungsplan Nr. 140 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Urfahr (Freistädter Straße 81-83) K 6. Änderungspläne Nr. 119 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Donaufeldstraße) K 7. Änderungspläne Nr. 79 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Handelshafen – Saxingerstraße) K 8. Bebauungsplanänderung 09-068-01-01, KG Waldegg (Kudlichstraße – Waldeggstraße) K 9. Bebauungsplanänderung 16-044-01-01, KG Posch (Biberweg – Knollgutstraße) K 10. Abschluss eines Änderungsvertrages / Side-Letter zum Übereinkommen zwischen der Stadt Linz und der Linz Service GmbH im Zusammenhang mit der Einbehaltung eines Verwaltungskostenanteils und die jährliche Abrechnung der Erhaltungsbeiträge K 11. Bebauungsplanänderung 01-101-01-01, KG Linz (Coulinstraße – Figulystraße) K 12. Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 in Höhe von insgesamt 503.200 Euro K 13. Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) 12-008-01-01, KG Kleinmünchen (Holzingerstraße) K 14. Änderungsplan Nr. 139 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Samhaberstraße) K 15. Endausbau des Menzelweges im Bereich der „WSG-Wohnbauten“, 2. Etappe; Vergabe der Arbeiten; maximal 185.000 Euro K 16. Bebauungsplanänderung 09-013-01-01, KG Linz (Donatusgasse – Ritzbergerstraße) K 17. Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 und des Bebauungsplanes S 22-06-01-00 in Höhe von insgesamt 340.862 Euro L ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS L 1. Erlassung eines Statuts für die Vergabe von Förderstipendien zur Förderung von Digitalisierung in der Musik (LINZ_sounds) und Erledigung des Antrages der SPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 22. September 2016 „Produktionsförderung für Linzer Bands“ M ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, NATURSCHUTZ, UMWELT UND BILDUNG M 1. Herstellung eines offenen Bachgerinnes am Aumühlbach und Attraktivierung des bestehenden Gerinnes im Bereich der geplanten Wohnverbauung „Naturpark Linz Süd“; Vergabe der Arbeiten; maximal 330.000 Euro N ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES DES KINDER- UND JUGEND-SERVICES LINZ N 1. Wirtschaftsplan 2018 des Kinder- und Jugend-Services Linz – Erhöhung des Zuschussbedarfes in Höhe von 700.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung O FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 O 1. POLITISCHE EINFLUSSNAHME IN JUGENDZENTREN STOPPEN O 2. HOMEOFFICE-OFFENSIVE O 3. VERKEHRSBERUHIGENDE MASSNAHMEN IN DER REGERSTRASSE O 4. MASSNAHMENPAKET GEGEN VEREINSAMUNG VON SENIOREN O 5. GEMEINSAMER KULTURPOLITISCHER WEG VON STADT UND LAND - NEUORDNUNG UND AUSBAU DER GEMEINSAMEN AKTIVITÄTEN UND TRÄGERSCHAFTEN O 6. TRANSPARENTE ZUORDNUNG DER AUFGENOMMENEN DARLEHEN ZU INVESTITIONS-PROJEKTEN O 7. MINI-VOLKSHAUS FÜR DEN HESSENPARK O 8. INFORMATION ÜBER WOHNUNGSLEERSTAND DURCH DATEN DER FREIZEITWOHNUNGSPAUSCHALE O 9. AUSWIRKUNGEN DER KLIMAKRISE IN DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG BERÜCKSICHTIGEN O 10. EINBEZIEHUNG DES GEMEINDERATES IN AUSSCHREIBUNGEN VON FÜHRUNGSPOSITIONEN O 11. PARKBÄNKE IN REGENBOGENFARBEN IN/AUF FREQUENTIERTEN PARKS/PLÄTZEN/WEGEN O 12. VOLKSBEFRAGUNG BEZÜGLICH LASK-STADION BEIM PICHLINGERSEE O 13. WIEDEREINSETZUNG AKTION 20.000 - RESOLUTION O 14. EVALUIERUNG SOWIE WERTMÄSSIGE ERHÖHUNG DES PFLEGEGELDES - RESOLUTION O 15. SCHUTZ DES LINZER GRÜNGÜRTELS - RESOLUTION O 16. REGIONALE MITSPRACHE UND BERÜCKSICHTIGUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN KOMPONENTE BEIM BLEIBERECHT" – RESOLUTION O 17. DIE SOZIALE TREFFSICHERHEIT BEI DER VERMIETUNG VON GWG-WOHNUNGEN - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 29. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Bürgermeister Luger begrüßt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrates, die die Dienstausbildung unter der Leitung von Frau Mag.a. Gudrun Koppensteiner absolvieren. (Beifall) Weiter begrüßt Bürgermeister Luger die übrigen Gäste auf der Galerie. (Beifall) A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass Gemeinderätin Mayr, ÖVP, sowie Gemeinderätin Schmid, Gemeinderat Svoboda und Gemeinderätin Roschger, Die Grünen, entschuldigt sind. Gemeinderat Schörgendorfer, FPÖ, kommt etwas später zur Sitzung. Weiter verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2018 bis 19. November 2018 für das Rechnungsjahr 2018 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 28. April 2018 bis 19. November 2018 für das Rechnungsjahr 2018 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2018 bis 19. November 2018 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2018 Kreditübertragungen in der Höhe von 41.150 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 18.000 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderat vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2018 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 10,988.057 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2018 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 19. November 2018 genehmigten Kreditüberschreitungen 1,294.023,50 Euro und die Kreditübertragungen 1,584.944,66 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 58.832.347,50 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2018 ist daher nicht erforderlich. B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN Nach § 6 (1) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind auf die Dauer von je drei Monaten zwei SchriftführerInnen zu wählen, und zwar eine(r) aus der stärksten im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag, der/die zweite und die beiden StellvertreterInnen aus einer anderen im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag. Von Seiten der SPÖ-Fraktion wird Herr Gemeinderat Dietmar P r a m m e r vorgeschlagen. Stellvertreter: Herr Gemeinderat Michael R o s e n m a y r , FPÖ. Von Seiten der Grünen-Fraktion wird Frau Gemeinderätin Alexandra S c h m i d vorgeschlagen. Stellvertreter: Herr Gemeinderat Werner P f e f f e r , FPÖ. Die Vorschläge werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger teilt mit, dass drei Anfragen eingebracht wurden; eine an seine Person und gleichzeitig an Vizebürgermeisterin Hörzing, eine an Stadtrat Hein und eine weitere an Vizebürgermeisterin Hörzing. 1. Die Anfrage von Gemeinderat Steiger an Bürgermeister Luger und an Vizebürgermeisterin Hörzing betreffend Anwaltskosten wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 2. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeisterin Hörzing betreffend Heizkostenzuschuss wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 3. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, gerade in den Hauptverkehrszeiten kommt es in Linz zu starken Verkehrsbehinderungen. Leidtragende sind dabei auch die Fahrgäste von öffentlichen Verkehrsmitteln, vor allem in Linienbussen der unterschiedlichen Verkehrsunternehmen, welche mit Verzögerungen im Fahrplan rechnen müssen. Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs könnte gravierend gesteigert werden, wenn durch ein groß angelegtes Busspursystem dem öffentlichen Personenverkehr freie Fahrt neben dem Autostau eingeräumt wird. Von Ihnen als dem zuständigen Verkehrsreferenten der Stadt Linz wurde seit Ihrer Amtsübernahme öfters der Ausbau von Busspuren angekündigt. Auch im nun vorgestellten Entwurf eines Maßnahmenpakets zur Einhaltung des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), vor allem wegen der erhöhten Stickoxidbelastungen, ist von der Errichtung von Busspuren bzw. Busschleusen im Großraum Linz die Rede. Konkret wird die B 126 Richtung Linz angesprochen. Aber auch hier gibt es noch keine Entscheidung für eine Errichtung, wie der Entwurf feststellt. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Herr Stadtrat, welche Busspuren haben Sie seit der Amtsübernahme im Jahr 2015 konkret in Betrieb genommen? 2. Wie sind die Planungen für zukünftige Busspuren vorangeschritten? 3. Wann und wo kann mit Umsetzung gerechnet werden? 4. Gemeinsam mit dem Land Oberösterreich ist die Entwicklung eines Konzepts für Busschleusen an allen Linzer Einfallstraßen vorgesehen. Wie weit ist der Entwicklungsstand? 5. Was halten Sie vom Vorschlag, um die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Personenverkehrs in Linz und Umgebung entscheidend zu erhöhen, generell auf allen mehrspurigen Straßen im Linzer Stadtgebiet, die auch von Linienbussen befahren werden, eine Busspur zu errichten?“ Dazu Stadtrat Hein: „Vorweg möchte ich sagen, dass der rasche Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Linz natürlich eine sehr hohe Priorität hat. Öffentliche Verkehrsmittel werden nur dann angenommen, wenn sie gegenüber dem Auto keinen Zeitverlust haben. In enger Absprache mit den Linz Linien planen wir laufend neue Projekte. Wir prüfen die Einrichtung von Busspuren und setzen diese dann auch um. Das Busnetz in Linz verfügt über 40 Busspuren mit einer Gesamtlänge von knapp acht Kilometern. Neben der ständigen Erweiterung des Busnetzes hat vor allem auch das Beseitigen bekannter Nadelöhre höchste Priorität. Dass unsere Maßnahmen spürbare Wirkung erzielen, lässt sich aus dem signifikanten Rückgang der Verspätungen aufgrund neuer Busspuren ablesen. Beispielhaft möchte ich die Busspur für die Linie 27 in der Holzstraße erwähnen, die von vier Millionen Fahrgästen jährlich genutzt wird. Diese Busspur ist zwar kurz, erzielt aber eine sehr hohe Wirkung. Wir haben sie trotz der Widerstände diverser Interessensvertretungen und Unternehmen – es mussten Parkplätze weichen – umgesetzt. Früher gab es eine Pünktlichkeit von zirka 15 Prozent, die nach der Einführung dieser Busspur auf 44 Prozent stieg. Hier sieht man, dass es nicht immer notwendig ist, wirklich lange Busspuren einzurichten, vielmehr reicht es schon aus und wirkt es enorm, wenn bekannte Engstellen beseitigt werden. Wenn man das Verkehrsaufkommen in unserer Stadt einigermaßen in den Griff bekommen will, braucht man den Mut Entscheidungen zu treffen, die zu Lasten des ruhenden Verkehrs und des Individualverkehrs gehen. Ich habe diesen Mut, denn der Ausbau des öffentlichen Verkehrs hat für mich höchste Priorität, das habe ich schon einige Male medial und auch hier in diesem Haus kommuniziert. Es muss uns in Zukunft gelingen, in der Priorisierung des Verkehrs die Köpfe in den Fahrzeugen zu zählen und nicht die Fahrzeuge. Damit liegt es auf der Hand, dass der öffentliche Verkehr gegenüber dem Individualverkehr zu bevorrangen ist. Es ist zu eindimensional zu glauben, dass die Einführung einer Busspur auf jeder mehrspurigen Straße möglich ist. Damit können sich Rückstaus bilden, die nicht nur den Individualverkehr einschränken, sondern auch den Busverkehr, wenn dieser erst gar nicht bis zur Busspur kommt. In diesem Fall hilft es, Busspuren mit anderen intelligenten Maßnahmen oder Steuerungsmaßnahmen zur Beseitigung von Nadelöhren zu planen und umzusetzen. Eine derartige Maßnahme wären beispielsweise Busschleusen. In Linz haben wir bei unseren Ampelschaltungen ähnliche Systeme. Einerseits können sich die öffentlichen Verkehrsmittel der Linz Linien bei Ampelanlagen selbst anmelden und so die Umlaufzeit zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs verändern. Bei zahlreichen Kreuzungen haben sie ein Vorsignal. Wir haben in Linz 205 Ampelanlagen von denen 126 so eingerichtet sind, dass sie mit dem öffentlichen Verkehr kommunizieren und diesem den Vorrang geben können. Seit geraumer Zeit setzt die Stadt Linz gemeinsam mit den Linz Linien das Beschleunigungsprogramm ,LIBE‘ um. Ziel dieses Programms ist es, die Fahrzeiten im öffentlichen Verkehr zu verringern und den Komfort der Fahrgäste zu steigern. In diesem Zusammenhang wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Busspuren umgesetzt und Ampelanlagen priorisiert. Alles zusammen hat sich sehr positiv auf die Pünktlichkeit des öffentlichen Verkehrs der Linz Linien ausgewirkt. Dieser positive Effekt spiegelt sich in der stetig steigenden Zahl der Fahrgäste wieder. Es gibt nur einen Verkehrsbetrieb, der - über das Jahr gesehen - mehr Fahrgäste als die Linz Linien befördert und zwar die Wiener Linien. Wien ist ein bisschen größer als Linz, wir sind aber nach den Wiener Linien die Nummer 2. Das zeigt, dass sich die Investitionen ausgezahlt haben. Ein großes Problem in der Bevorrangung des öffentlichen Verkehrs an den Linzer Verkehrslichtsignalanlagen sind die vielen Regionalbusse. Das Nachrüsten würde pro Bus in etwa 15.000 Euro kosten. Diese Kosten können zurzeit leider nicht getragen werden. Wir sind aber auf der Suche nach Alternativen und stehen mit den Unternehmen bereits in Gesprächen, um eventuell kostengünstigere Lösungen umsetzen zu können. Wie gesagt, es ist bereits sehr viel getan worden, um den öffentlichen Personennahverkehr zu beschleunigen und wir arbeiten ständig weiter. Wir haben auch schon wichtige Konzepte, die bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden könnten, sofern wir die Finanzierung aufstellen können. Erwähnen möchte ich beispielsweise die attraktivierte Achse Prinz-Eugen-Straße für die Linien 17 und 19, die wesentlich tiefer in die Industriezeile eingebracht werden soll. Damit wäre auch die Industriezeile - die die Achillesferse im öffentlichen Personennahverkehr darstellt - besser erschlossen. Auch die Linie 46, die Achse Mozartstraße/Weissenwolffstraße/Derfflingerstraße mit den neuen Obussen soll bis ins Hafenviertel verlängert werden. Die Achse Lederergasse und die Achse Donaulände/Hafenstraße soll ebenfalls intensiviert werden. Bei der Entwicklung eines neuen Busnetzes sind im Vornhinein sehr viele Überlegungen zu treffen. Wir müssen alle notwendigen Verkehrsbeziehungen, optimal verbinden. Die dynamische Siedlungsentwicklung vor allem im Linzer Süden und die Baustellen im Zuge der Errichtung der neuen Schienenachse oder der Westumfahrung - in diesem Bereich sind allein acht Linien betroffen – müssen in diesem Konzept berücksichtigt werden. Bevor man etwas derart Komplexes umsetzt, gilt es hier die Hausaufgaben zu machen und entsprechende Berechnungen anzustellen und Simulationen durchzuspielen. Wir machen den öffentlichen Verkehr aber nicht nur mit Busspuren und Busschleusen attraktiver, sondern wir haben auch 24 Meter lange Obusse angeschafft, die 100-prozentig elektrisch funktionieren und so dem ständigen Wachsen der Fahrgastzahlen gerecht werden. Um die Haltestellen mit diesen überlangen Obussen bedienen zu können, mussten wir mehr als 20 Haltestellen umbauen. Es soll aber nicht nur dabei bleiben, die Obusflotte auszuwechseln und Haltestellen umzubauen. In Zukunft sollen, soweit es baulich möglich ist, die Linien 41, 43, 45 und 46 auf eigenen Busspuren fahren können. Diese sind nach der Straßenbahn unsere größten Frequenzbringer. Allein mit diesen Linien fahren 16 Millionen Menschen. Mit ca. 112 Millionen Fahrgästen pro Jahr zählen die Linz Linien, wie ich es schon vorher erwähnt habe, zu den erfolgreichsten Verkehrsbetrieben in Österreich. In ganz Oberösterreich fahren 181 Millionen Fahrgäste pro Jahr, ca. 60 Prozent davon mit den Linz Linien. Dieser Erfolg kommt natürlich nicht von selbst. Hier hat die Stadt Linz und die Linz Linien GmbH sehr viel Einsatz und auch sehr viel Kapital investiert. (Beifall FPÖ) Zu 1.: Ich beantworte diese Frage ab dem Jahr 2016, weil 2015 nach der Konstituierung des Gemeinderates Mitte November, nicht mehr wirklich viel realisiert werden konnte. Wir haben die Busspuren der Freistädter Straße stadteinwärts im Abschnitt Broschgasse/Lindengasse und die Busspur Wildbergstraße im Abschnitt Leonfeldner Straße/Freistädter Straße errichtet. Dafür haben wir von den Postbussen extrem positive Rückmeldung bekommen. Allein durch die Maßnahmen in der Wildbergstraße – dort mussten zwar einige Parkplätze geopfert werden - sind die Regionalbusse bis zu zwölf Minuten schneller, als vorher und sparen sich damit mit ihren 15 Hauptlinien und 45 Busverbindungen an Schultagen zwischen 7 Uhr und 9 Uhr diese zwölf Minuten. Nicht nur die Umsetzung neuer Busspuren beschleunigt den Verkehr, auch das Ausweiten des Halteverbots, wie beispielsweise in der Rudolfstraße. Davon profitiert nicht nur der Autoverkehr, sondern auch der öffentliche Verkehr. Von diesem Halteverbot profitieren zwölf Hauptlinien der Regionalbusse mit 104 Busverbindungen je Richtung pro Tag an Schultagen, ca. fünf Minuten pro Verbindung. Die Rudolfstraße ist ein Nadelöhr, dort werden wir leider keine eigene Busspur bekommen. Erfreulich ist es erwähnen zu können, dass das auch Begleitmaßnahmen zur Brückensperre waren, die zeigen, dass die Wirkung nachhaltig war. Ich möchte mich bei denjenigen Linzern bedanken, die von diesen Maßnahmen bzw. Einschränkungen betroffen sind. Die Situation für die Bewohner in der Rudolfstraße ist dadurch insofern unangenehmer geworden, weil das Parken wesentlich schwieriger ist. Eine weitere Busspur haben wir in der Linken Brückenstraße realisiert, auch die hat sich bestens bewährt. Die Busspur Hafenstraße, Holzstraße macht nun auch den Personennahverkehr für Arbeitnehmer rund um das Hafenviertel attraktiver, man kommt pünktlich an, das habe ich schon ausgeführt. Wir haben die Gültigkeitsdauer der Busspuren in der Hafenstraße im Abschnitt Hessenplatz/Blumauerstraße großzügig ausgeweitet. Die Busspur Dauphinestraße im Bereich Neue Heimat befindet sich in der Umsetzungsphase. Auf der B 129, der Eferdinger Bundesstraße, wird eine neue Busspur errichtet. Diese befindet sich bereits im straßenpolizeilichen Verfahren. Zu 2. und 3.: Frau Gemeinderätin, die sind sehr gut vorangeschritten, denn folgende Busspuren sind in Arbeit: Der Umsetzung der Busspur Dinghoferstraße/Elisabethstraße stehen einige gerade noch in Bau befindliche Hochhausprojekte im Wege. Die Leonfeldner Straße plus Busschleuse wird im Einvernehmen mit und unter der Federführung des Landes Oberösterreich geplant. Die Planungen sind de facto fast abgeschlossen, die Kosten belaufen sich in etwa auf ca. fünf Millionen Euro. Eine weitere Busspur wird auf der alten Mühlkreisbahntrasse Richtung Posthof umgesetzt, wir gehen von einer Realisierung im Jahre 2020 aus. Für die Busspur auf der alten Mühlkreisbahntrasse Derfflingerstraße wird die Detailplanung 2019 gemacht, die Umsetzung ist 2020 geplant. Das wird eine sehr attraktive Anbindung im Zuge der neuen Brücke, um den öffentlichen Verkehr abseits der Schiene zu attraktivieren. Im Jahr 2020 wird der vierspurige Ausbau der Industriezeile beginnen und auch abgeschlossen werden, dieser wurde bereits in der letzten Gemeinderatssitzung behandelt und hat eine Mehrheit gefunden. Hier werden wir nicht vier Spuren für den Individualverkehr freigeben, sondern eine Kombination von Bus- und LKW-Spur umsetzen, wie es in den anderen Städten bereits üblich ist. Wir wollen ausprobieren ob sich das für Linz eignet. Für folgende Busspuren werden gerade technische Machbarkeiten geprüft: teilweise und temporäre Busspur in der Industriezeile; abschnittsweise eine Busspur und Busschleuse in der Franckstraße; eine Busstraße vom Kasernenareal Ebelsberg über die Voest in das Industriegebiet inklusive Anschluss von Pichling mit einer Schnellbuslinie über eine neue Traunbrücke; eine Busstraße in der Oberen Donaustraße in Kombination mit einer eigenen Busspur auf der Nibelungenbrücke. Technisch wäre es prinzipiell möglich, es hat auch schon Probebefahrungen gegeben. Hier müssen das Land Oberösterreich und der Oberösterreichische Verkehrsverbund entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen wollen oder nicht. Auch die Linienkonzession müsste geändert werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Verlängerung der Schrankenöffnungszeiten, die auch eine Begleitmaßnahme zum Brückenabriss war und mittlerweile durch den Individualverkehr konsumiert wird eine attraktive Beschleunigungsmaßnahme ist um die Obere Donaustraße als reine Busstraße zu verwenden. Damit hätte man fast von Puchenau bis zur Nibelungenbrücke eine eigene Busstraße, auf der nur ein ganz kurzer Abschnitt im Bereich der Stadteinfahrt mit dem Individualverkehr zu teilen wäre. Das wäre aus meiner Sicht ein idealer Standort für eine Busschleuse. Nicht nur an der Stadtgrenze leiden die Verkehrsteilnehmer unter einer immer unerträglicher werdenden Verkehrsbelastung, sondern natürlich auch in der Stadt selbst. Dem öffentlichen Verkehr muss wirklich der Vorrang gegeben werden. Es wäre zu überlegen, ob man die Busstraße auf der Oberen Donaustraße, sofern diese von den Regionalbussen angenommen werden sollte, ähnlich behandeln sollte, wie die Busspur auf der B 127. Fahrgemeinschaften ab einem Besetzungsgrad von drei Personen, dürften diese Busspur dann auch verwenden. Das würde unter Umständen die Motivation erhöhen, Fahrgemeinschaften zu gründen. Zurzeit ist der Besetzungsgrad in einem KFZ leider nur bei 1,15 Personen. Würde es uns gelingen, diesen Besetzungsgrad auf zwei zu erhöhen, hätten wir in der Stadt Linz de facto kein Verkehrsproblem. Zu 4.: Ja, es stimmt, seit Oktober wird an diesem Konzept gearbeitet, vor allem im Hinblick auf die NOx-Problematik. Diese Studie umfasst ein ÖV-Beschleunigungskonzept in Form von Busschleusen für alle neuen Einfallsstraßen. Zurzeit sind wir in einer Abstimmung- und Entscheidungsphase. Sobald diese abgeschlossen wird, werden wir diese Vorschläge im entsprechenden Ausschuss diskutieren. An den zahlreichen oben genannten Projekten können Sie erkennen, dass wir in Linz wirklich sehr viel für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs machen. Diese Anstrengungen werden aber allein im Stadtgebiet nicht ausreichen, denn in Linz haben wir einen Individualverkehrsanteil von 43 Prozent, der Rest ist entweder öffentlicher Verkehr oder aktive Mobilität. Im Großraum Linz schaut es beim Anteil des Individualverkehrs leider nicht so gut aus, hier liegen wir bei weit über 70 Prozent. Das heißt, es muss uns vor allem im Großraum gelingen, dieses Problem besser in den Griff zu bekommen. Weit über 300.000 Autos - Tendenz steigend - überqueren an Werktagen täglich die städtische Grenze. Vorschläge, wie wir dieses Problem in den Griff bekommen, haben wir im gemeinsamen Mobilitätsleitbild mit dem Land Oberösterreich ausgearbeitet. Thema sind hier die Bevorrangungen von Bussen und die Anwendung oder Prüfung von Busschleusen und die Attraktivierung von Busachsen. Frau Gemeinderätin Grünn, ich empfehle Ihnen dieses Werk zu studieren, damit wären schon sehr viele Fragen, die ich heute behandelt habe, beantwortet gewesen. Zu 5.: Diese letzte Frage beantworte ich freiwillig, weil sie hier wirklich nicht eine eigene Meinungsfrage meiner Person ist. Wie ich schon erwähnt habe, kann man das nicht so generell sagen. Wenn wir durch die Reduktion von Fahrspuren einen Stau in einen Bereich bewegen, wo es keine Busspur gibt und es auch baulich nicht möglich ist, würden wir den Individualverkehr einerseits bremsen - was vielleicht für manche zu akzeptieren wäre - aber wir würden auch den öffentlichen Verkehr dementsprechend einbremsen und so eher das Gegenteil von dem erreichen, was wir damit vorgehabt haben. Ein typisches Beispiel wäre die zweite Schienenachse: Wir wollen sie unterirdisch führen, nicht, weil wir zu feig sind, den Individualverkehr zu behindern, sondern weil wir dadurch natürlich auch den öffentlichen Verkehr behindern würden. Auf dieser Strecke sind in der Endausbaustufe in etwa 40 Garnituren unterwegs, die Straßenbahn, die Mühlkreisbahn, die Stadtbahn Gallneukirchen-Pregarten. Damit würden wir die Kreuzungen alle 1,5 Minuten blockieren und alle Ost-West-Verbindungen – das sind unsere wichtigsten Busachsen -, der Fußgängerverkehr und der Radverkehr würden darunter leiden. Bevor man eine Busspur umsetzten kann, muss man sich ganz genau damit beschäftigen und entsprechende Berechnungen anstellen. Erst dann kann man sich dafür entscheiden. Summa summarum sind wir in Linz auf einem sehr guten Weg, auch Busse attraktiv zu machen, denn immerhin fahren weit über 40 Millionen Linzer und Linzerinnen und Einpendler mit den Bussen der Linz Linien. Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage halbwegs ausführlich beantwortet habe.“ Bürgermeister Luger: „Ich vermute, Herr Stadtrat, dass Ihre Anfrage tatsächlich ausführlich beantwortet ist und für die Anfragestellerin sämtliche Unklarheiten bereinigt worden sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt D. Die Fraktion der Grünen hat einen Antrag zur Abhaltung einer Aktuellen Stunde eingebracht. Bevor ich Frau Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger das Wort erteilen werde, darf ich dem Statut gemäß, das Procedere für all diejenigen festlegen, die noch nicht so oft Aktuelle Stunden miterlebt haben. Als Erste ist selbstverständlich die Antragstellerin am Wort, dann sind entsprechend der Fraktionsstärke die jeweiligen Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher am Wort, das heißt als zweites die Sozialdemokratie, als drittes die Freiheitliche Partei, als viertes die ÖVP und als fünftes die NEOS. Danach hat die Fraktion der Grünen die Möglichkeit eine Zusatzrednerin oder einen Zusatzredner zu Wort kommen zu lassen. Drei Ressorts der Stadtregierung sind sachlich betroffen, jenes der Kulturreferentin und jenes des Finanzreferenten und in Folge laut Statut der Bürgermeister. Das heißt ich werde meine zwei Agenden zu einer zusammenfassen und ebenfalls das Wort ergreifen. Ich darf noch auf die Redezeit hinweisen, die wir im Statut haben, und bitte diese Grenze einigermaßen einzuhalten, es geht nicht um Sekunden, aber durchaus um Minuten. Alle von den Fraktionen nominierten Rednerinnen und Redner haben zehn Minuten Redezeit und jedes sachlich zuständige Regierungsmitglied fünf Minuten. Ich darf damit dich, Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger bitten und schlage vor, aufgrund der üblichen Usance bei Aktuellen Stunden, das Rednerpult zu benutzen. Am Wort die antragstellende Frau Stadträtin.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über D ABHALTUNG EINER AKTUELLEN STUNDE ZUM THEMA ‚THEATERVERTRAG - LINZ NIMMT ABSTAND VON DER EINSEITIGEN KÜNDIGUNG DES THEATER- UND ORCHESTERÜBEREINKOMMENS ZWISCHEN DER STADT LINZ UND DEM LAND OBERÖSTERREICH‘ ÜBER ANTRAG DER GRÜNEN-GEMEINDERATSFRAKTION und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, zur Erklärung: Diese Tafel, die ich mitgebracht habe, steht symbolisch für 21.603 Unterschriften, die die Initiative ‚Linz liebt sein Theater‘ mittlerweile gesammelt hat. Diese Unterschriften sind gestern auch übergeben worden. Frau Kollegin Lang-Mayerhofer hat, sehe ich, die Ordner mit. Es ist eine beträchtliche Anzahl, die zeigt, wie groß das Interesse an diesem Thema ist und wie wichtig es daher auch ist, dieses Thema zu diskutieren. Darum haben wir diese Aktuelle Stunde beantragt. Aus unserer Sicht, ist es ein katastrophales kulturpolitisches Signal gerade jetzt, gerade diesen Vertrag zu kündigen. Argumentiert wird das Ganze in einem finanzpolitischen Kontext. Ich glaube mich richtig zu erinnern, dass du Herr Bürgermeister zitiert worden bist, wie dass uns dieser Vertrag – ich hoffe du hast gemeint in finanzieller Hinsicht – richtig weh tut. Es gibt auch aus unserer Sicht in den Zahlungsströmen zwischen Stadt und Land eine gewisse Schieflage und es ist auch aus unserer Sicht wahrscheinlich notwendig, darüber zu diskutieren und diese Schieflage in der einen oder anderen Form auch zu beseitigen. Aus unserer Sicht ist es aber auch notwendig ein Gesamtpaket zu diskutiert und nicht einfach willkürlich irgendeine dieser Vertragsbeziehungen zwischen Stadt und Land herauszugreifen. Es ist wie gesagt nicht nur kulturpolitisch, sondern auch gesellschaftspolitisch ein katastrophales Signal, wenn man ausgerechnet den Kulturvertrag herauspickt. (Beifall Galerie) Ich habe das einfach nicht verstanden, habe mich aber trotzdem sehr bemüht, die Argumentation der Bürgermeisterfraktion in diesem Fall nachzuvollziehen. Man muss vielleicht auch betonen, dass außer Zweifel steht und Fakt ist, dass die FPÖ das Musiktheater nie wollte und dass die FPÖ auch diesen Theatervertrag nicht möchte. Das wissen wir, das ist auch seit vielen Jahren bekannt. Ich habe mich wie gesagt wirklich intensiv bemüht, die Argumentation zu verstehen und habe die Erklärung im Antrag angeschaut. Es wird Bezug genommen, auf einen Gemeinderatsbeschluss zur Budgetkonsolidierung inklusive Beilage - im internen Sprachgebrauch heißt das Matrix – in der verschiedene Maßnahmen aufgelistet sind, die finanzpolitisch umgesetzt werden sollen, um das Konsolidierungsziel perspektivisch in der Stadt Linz zu erreichen. Und es ist richtig, dass auf dieser Matrix das Musiktheater steht. In dieser Liste sind aber viele andere Dinge auch enthalten, wie zum Beispiel die Kostendämpfung beim Zuschuss zum Ordnungsdienst - also was man so landläufig unter dem Begriff Stadtwache kennt. Was ist aber seither beim Ordnungsdienst geschehen? Die hier ausgewiesene Kostendämpfung mit einem Betrag von 70.000 Euro jährlich hat nicht stattgefunden. Das Gegenteil ist passiert, der Ordnungsdienst ist aufgestockt worden und hat seit diesem Beschluss um 115.000 Euro jährlich mehr bekommen, mittlerweile insgesamt 1,5 Millionen Euro jährlich. Unabhängig vom Ordnungsdienst und vom Theatervertrag steht zum Beispiel der Kepler Universitätsklinikum – Vertrag (KUK-Vertrag) und - ich finde das bringt den Zynismus des Ganzen besonders heute recht schön auf den Punkt – der A-7 Halbanschluss Dornach-Auhof auf dieser Liste. Es ist vielleicht auch bekannt, wir haben das in letzter Zeit gelesen, dass sich Stadt und Land zusammenfinden um gemeinsam dem Bund, in dem Fall der ASFINAG, eine großzügige Subvention in der Höhe von zwei Drittel der Gesamtkosten dieses Autobahnstückes zu überweisen. Was aber nicht passiert ist, ist, dass man diesen Vertrag kündigt. Man hätte ihn übrigens gar nicht kündigen müssen, weil dort festgehalten ist, dass es automatisch notwendig ist diesen Vertrag zu erneuern, wenn es eine Steigerung der Kosten um mehr als zehn Prozent gibt. Man hat das nicht einfach auslaufen lassen. Ursprünglich – das habe ich noch gar nicht gesagt – war die Kostenbeteiligung der Stadt Linz 2009 mit 2,5 Millionen Euro in der Vereinbarung festgeschrieben. Damals war das auch noch ein Vollanschluss. Mittlerweile ist es ein Halbanschluss und alleine die Kostenbeteiligung der Stadt Linz ist mit 6,5 Millionen Euro vorgesehen, für ein Autobahnstück. Ich betone das jetzt deswegen so, weil ich glaube, dass es in ganz Österreich einzigartig ist, dass eine Kommune zu einer Autobahn dazu zahlt. Wir kennen ja alle die Bilder aus dem Fernsehen, wo normalerweise die Gemeinden - wenn man dort eine Autobahn bauen will – geschlossen, der Bürgermeister, der gesamte Gemeinderat und die Ortsbevölkerung auf der Straße stehen, Schilder halten und sagen, dass die Autobahn woanders gebaut werden soll. Wir in Linz zahlen dazu und wir haben nicht nur den Vertrag nicht auslaufen lassen, sondern im Gegenteil in der Tagesordnung für die heutige Gemeinderatssitzung vorgesehen, dass der Vertrag mit diesen 6,5 Millionen Euro erneuert und beschlossen wird. So viel dazu, was neben dem Theatervertrag sonst noch auf dieser Matrix steht. Ich habe mich bemüht und in der Presseunterlage des Kultursprechers Klubobmann Giegler nach Argumenten gesucht, die mir das Ganze schlüssig erklären. Für mich ist einzig übriggeblieben, dass ich weiß, dass die FPÖ das so haben will. Gut, dann lese ich den ersten Absatz in der Presseunterlage, da steht drinnen: ‚Der Theatervertrag zwischen Stadt Linz und dem Land Oberösterreich ist kein kulturpolitischer Meilenstein, sondern ein Relikt eines ganz alten politischen Stils‘ meint Stefan Giegler. Der Vertrag ist noch gar nicht so alt. Der Vertrag der uns heute zur Kündigung vorliegt ist im Gemeinderat am 16. Oktober 2014 beschlossen worden, also unter dir Bürgermeister Klaus Luger. So viel zum alten Relikt und zum alten politischen Stil. (Beifall Galerie, Beifall Die Grünen) Es wurde auch noch argumentiert, ich lese das jetzt wieder vor, damit ich ja niemandem etwas unterstelle was nicht so war: ‚Im Theatervertrag zwischen Stadt Linz und Land Oberösterreich ist explicit eine Ausstiegsklausel für die Stadt verankert. Mit 2020 können wir diesen Vertrag auflösen, müssen allerdings zeitgerecht ein Jahr vorher kündigen. Das ist ein ganz normales Kündigungsrecht wie bei jedem anderen Vertrag mit besonders langer Kündigungsfrist.‘ Weiter ist erklärt, dass man dieses Kündigungsrecht in Anspruch nehmen will, weil auch die Kostensteigerung sehr intensiv war. Ergänzen muss man vielleicht noch, dass das nicht der einzige Vertrag ist, der ein Kündigungsrecht vorsieht und noch dazu mit besonders langer Kündigungsfrist. Es gibt nämlich auch noch den KUK-Vertrag der Stadt Linz. Ich sage nicht, dass ich will, dass man den Vertrag kündigt, ich sage das nur zur Sachlichkeit der Argumentation. Im KUK-Vertrag ist ein Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien mit einer Frist von drei Jahren festgehalten worden, so viel zum Thema der langen Frist im Theatervertrag mit einem Jahr. Drei Jahre Kündigungsfrist im KUK-Vertrag und erstmöglicher Zeitpunkt, wenn man es wirklich ernst meint, dass man die Vertragsbeziehungen mit dem Land alle beenden will, erstmöglicher Zeitpunkt ist Dezember 2018. Also auch genau jetzt und das meine ich. Es ist eine katastrophale Symbolik, wenn man aus all diesen Verträgen die bestehen – den Autobahn-Vertrag erneuert man, den anderen Vertrag greift man nicht an – jetzt als einzigen den Kulturvertrag herausgreift. Das ist ein gesellschaftspolitisches Signal, dass ich in einer Kulturstadt, in einer weltoffenen Stadt einfach für unwürdig halte. (Beifall Galerie, Beifall Die Grünen) Ich komme schon zum Ende, um die Redezeit nicht zu überschreiten oder zumindest nicht zu lange zu überschreiten. Ich möchte nur zwei Sachen sagen, weil für mich relativ klar geworden ist, dass es wahrscheinlich nicht besonders viele sachliche Argumente oder besonders schlagkräftige Argumente geben wird. Vielleicht hat gestern jemand die Aussendung mit dem Vorwurf uns gegenüber gesehen. Die Grünen-Fraktion hat 2004 – so der Vorwurf – der Kündigung eines Theatervertrages zugestimmt. Ich verstehe den Vorwurf nicht, aber es ist als Vorwurf formuliert und es wurde die Mutmaßung angestellt, dass damals nicht Klaus Luger Finanzreferent war, sondern jemand Anderer. Ich selbst war damals noch nicht Teil der Grünen-Fraktion, das war 2004 und es ist völlig richtig, das ist korrekt, meine Fraktion hat damals tatsächlich zugestimmt. Aber wie gesagt das war 2004 (Klingel), das waren völlig andere Rahmenbedingungen, das war zu einer völlig anderen Zeit. Seither hat meine Fraktion den Bau des Musiktheaters mitunterstützt und sämtliche Kulturvereinbarungen zwischen Stadt und Land mitbeschlossen und auch den Vertrag der jetzt vorliegt am 16. Oktober 2014 unter Klaus Luger mitbeschlossen. Eines muss ich noch sagen, (Klingel) – ich weiß, ich werde das nachher bei der zweiten Wortmeldung abziehen, damit wir in Summe wieder korrekt sind (Unruhe) - das ist wichtig zur Sachlichkeit der Argumentation. Man darf nicht empfindlich sein, bin ich auch nicht - aber ich halte es wirklich für einen schlechten politischen Stil, wie man mit den Kritikerinnen und Kritikern aus dem Kulturbereich umgegangen ist. Man wirft ihnen aggressives, unlauteres, aggressives und verleumderisches Agitieren vor. Natürlich sind die Leute, die unmittelbar betroffen sind, um deren Existenzen und deren Lebenswerk es geht (Klingel), um deren Herzblut es geht, betroffen, wenn man sie aus dem ‚Off‘ vor den Kopf stößt. Ihnen wirft man dann verleumderisches Agitieren vor. Das halte ich wirklich für einen schlechten Stil. (Beifall) Und ich hoffe wirklich, dass es uns gelingt, dass wir das heute nicht nur diskutieren, sondern es uns im Idealfall auch gelingt, dass dieses unwürdige Schauspiel zu einem Happy End findet und wir den Vertrag gemeinsam weiter aufrecht erhalten. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen, Besucher auf der Galerie, ÖVP-Stadträtin Lang-Mayerhofer) Bürgermeister Luger: „Ich darf für das Protokoll festhalten, es waren zwölf Minuten 22. Als nächstes und damit als erster Redner nach der antragstellenden Fraktion ist der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion Gemeinderat Stefan Giegler am Wort.“ Gemeinderat Giegler für die SPÖ-Gemeinderatsfraktion: „Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren, das heutige Thema der Aktuellen Stunde, nämlich die Aufkündigung des Theatervertrages, war ja in den letzten Tagen und Wochen medial ausführlich präsent. Ich bin wirklich froh, dass wir heute auch im Gemeinderat die Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren. Ich bin vor allem froh, dass die Möglichkeit besteht, den Sachverhalt und die Hintergründe klarzustellen, die Fakten zu benennen, unrichtige Behauptungen zu korrigieren, insbesondere aber auch die Unterstellungen und Untergriffigkeiten zurückzuweisen. Ich möchte das an Hand von vier Eckpunkten argumentieren: Es geht – und das ist der erste Punkt – um die Finanzverflechtungen zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich, die ja grundsätzlich im Finanzausgleichsgesetz des Bundes geregelt sind, jedoch in keinem anderen Bundesland so exzessiv ausgelegt werden wie in Oberösterreich. Diese Verflechtungen sind über die Jahre hinweg gewachsen und im Laufe der Zeit sind sie immer dichter geworden. Vor allem sind sie aber eines: Intransparent, teuer und ungerecht. Sie umfassen zahlreiche Politikfelder, wie die Krankenanstalten, die Sozialtransfers oder die Landesumlage. Die meisten dieser Bereiche sind durch Gesetze und Verordnungen geregelt und die Stadt hat wenig Möglichkeit hier aktiv einzugreifen. Der Theatervertrag ist eine der wenigen Ausnahmen in diesem Bereich und wenn heute vom Linzer Gemeinderat beschlossen wird, dass dieser Vertrag gekündigt wird, weil er dazu beigetragen hat, dass die Stadt Linz bei der Finanzierung der Kultureinrichtungen jährlich um rund 5,6 Millionen Euro mehr an das Land überweist als sie vom Land zurückbekommt, dann wird hier nur einmal die Spitze eines Eisbergs abgetragen. Darunter befindet sich nämlich der Rest des Eisbergs, der sich in Zahlen folgendermaßen darstellt: Für das Jahr 2019 wird veranschlagt, dass die Stadt um 95 Millionen Euro, ich wiederhole um 95 Millionen Euro mehr an das Land zahlt als sie vom Land zurückbekommt. Diese Schieflage bei den Finanzströmen kann man nicht einfach zur Kenntnis nehmen, denn das ist unfair. Wir im Linzer Gemeinderat müssen Verantwortung für unsere Stadt und für die Linzer Bevölkerung übernehmen und handeln, andernfalls wären ja die Auswirkungen fatal. (Beifall SPÖ) Apropos Fairness, damit komme ich zum zweiten Eckpunkt: Schauen wir auf die nackten Zahlen der Beiträge von Stadt Linz und Land Oberösterreich zur Finanzierung des Brucknerhauses und der Spielstätten des Landestheaters. Seit dem Jahr 2000 wurden vom Land Oberösterreich 89 Millionen Euro für das Brucknerhaus an die Stadt Linz überwiesen. Im Gegenzug zahlte die Stadt 121 Millionen Euro an das Land Oberösterreich für die Häuser des Landestheaters. Das ergibt eine Differenz von insgesamt 32 Millionen Euro zu Lasten der Stadt. Meine Damen und Herren, schaut so eine faire Kooperation aus? Und wenn Landeshauptmann Stelzer in der Budgetsitzung des Landtages gemeint hat, die Stadt profitiere ja auch von dieser Beziehung, beispielsweise durch die internationale Reputation des Musiktheaters und des Brucknerorchesters, dann stimmt das. Aber gleichzeitig verschweigt er, dass das Ars Electronica Center das internationale Flaggschiff unserer Stadt ist und hier kürzt das Land unangekündigt den Finanzzuschuss für das laufende Jahr – und zwar im November – und verabschiedet sich darüber hinaus gänzlich von der Beteiligung an der Neugestaltung der Ausstellung und der Modernisierung des Hauses. Finanziell zeigt sich der angesprochene Profit in Summe auf jeden Fall in Form des bereits angesprochenen dicken Minus in Höhe von 32 Millionen Euro auf Seiten der Stadt Linz und auch das ist nicht fair. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Stadt beim Investitionsbeitrag für den Bau des Musiktheaters bislang 31 Millionen Euro geleistet hat, die ausständigen fünf Millionen Euro werden in den nächsten Jahren vereinbarungsgemäß überwiesen. Im Vergleich dazu hat das Land Oberösterreich mit nur 24 Millionen Euro, bis dato deutlich weniger an Investitionsbeitrag, an die Musiktheatergesellschaft und Mietzuschuss an die Theater- und Orchester Ges.m.b.H. (TOG) beigetragen. Da türmt sich für das Land ein gewaltiger Berg auf, wenn der Restbetrag im Jahr 2025 endfällig wird. Laut Rechnungshof ein Berg, ich würde fast sagen ein Gebirge, in der Höhe von rund 50 Millionen Euro. Vielleicht erklärt das auch die Nervosität auf Seiten des Landes. (Beifall SPÖ) Der dritte Aspekt den ich ansprechen möchte ist der Vorwurf, die Kündigung des Theatervertrags käme unangekündigt und überfallsartig. Dem möchte ich entgegenhalten, dass in diesem Gemeinderat bereits im Jahr 2004 - und es wurde schon gesagt - der Beschluss zur Auflösung des Theatervertrags gefasst wurde und zwar mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und den Stimmen der Grünen. Die Position der Grünen damals war - und das ist auch im Protokoll nachzulesen - dass es dabei nicht alleine um den Theatervertrag geht, sondern dass eine Gesamtlösung für mehr Transparenz und vor allem Gerechtigkeit in den Finanzströmen zwischen der Stadt und dem Land Oberösterreich anzustreben ist. Ja, das ist vollkommen richtig und ich frage die Grüne Fraktion heute, was der Unterschied zwischen dem Jahr 2004 und dem Jahr 2018 ist. Was führte zur damaligen Zustimmung und zur heutigen Ablehnung des Kündigungsantrags. Diesen Widerspruch muss mir die Grüne Fraktion einmal erklären. (Beifall SPÖ) Zwischenruf Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Habe ich gerade erklärt!“ Gemeinderat Giegler weiter: Man muss aber in der Geschichte gar nicht soweit zurückgehen: Im vergangenen Jahr wurde die Mittelfristige Finanzplanung übrigens auch mit den Stimmen der Grünen beschlossen. In dieser Mittelfristigen Finanzplanung war bereits ausgewiesen, dass der Theatervertrag ab dem Jahr 2020 keine Berücksichtigung mehr finden werde. Korrekterweise muss man sagen, dass es von der Linzer ÖVP damals auch keine Zustimmung zur Mittelfristigen Finanzplanung gegeben hat, allerdings aus anderen Gründen. Die Herausnahme des Theatervertrags wurde in der Kritik der ÖVP nämlich mit keinem Wort erwähnt. Das nur zur Anmerkung. Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass bei einem Gespräch zwischen Bürgermeister Luger und Landeshauptmann Stelzer im heurigen April die Auflösung des Theatervertrags seitens der Stadt avisiert wurde, nachdem von Seiten des Landes keine Bereitschaft zur Neuregelung sämtlicher aus der Sicht der Stadt unfairer Finanzströme signalisiert wurde. Bei einem weiteren Gesprächstermin und zwar im Juni dieses Jahres wurde vom Bürgermeister dem Landeshauptmann der konkrete Termin der geplanten Beschlussfassung – nämlich heute – mitgeteilt. Meine Damen und Herren, von Überfallsartigkeit kann hier also keine Rede sein. Viertens und abschließend möchte ich feststellen: Es gibt keine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und der TOG aber und das ist wichtig zu wissen, es gibt eine Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und der TOG. In dieser Vereinbarung stehen folgende zwei Sätze: Ich zitiere: ‚Der Zuschuss für den laufenden Betrieb der TOG wird ab 1. Jänner 2013 grundsätzlich vom Land Oberösterreich entsprechend den vom Landtag bereitgestellten Mitteln im Budget der Direktion Kultur geleistet.‘ Und jetzt kommt es: ‚Das Land Oberösterreich wird ungeachtet einer allfälligen Fortsetzung oder Neuregelung der Beitragsleistungen der Stadt Linz bzw. vom Bund zum Theaterbetrieb dafür gewährleisten, dass der TOG der Zuschuss zum laufenden Betrieb in voller Höhe zufließen wird.‘- Zitat Ende. Wozu also die Aufregung auf Seiten des Theaters? Wozu das Spielen mit den Ängsten bevorstehender Kündigungen? Wozu das Polemisieren mit einem Einstellen oder einer Reduktion des Theaterbetriebes? Man könnte doch vertrauen, dass der Zuschuss des Landes zum laufenden Betrieb in voller Höhe gewährleistet ist. Oder ist gar das Vertrauen in das Land Oberösterreich erschüttert, nachdem der Landeshauptmann in den vergangenen zwei Jahren drei Millionen für den laufenden Betrieb und weitere drei Millionen für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen am Standort Promenade gekürzt hat? Wo war damals der Aufschrei des Ensembles und des Herrn Intendanten Schneider? War damals von Arroganz der Macht oder von einem Populismus a la Trump die Rede, wie es jetzt Bürgermeister Luger in unqualifizierter Art und Weise vorgeworfen wird? Wurden damals Theater, Opern, Operetten, Musicals oder sogar Kindervorstellungen dazu benutzt, Pamphlete zu verlesen, um den Landeshauptmann für seine Budgetkürzungen zu kritisieren, so wie jetzt der Bürgermeister und die Stadt Linz schlecht gemacht werden? Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern. Meine Damen und Herren aber vor allem auch geschätzte Ensemblemitglieder des Landestheaters und des Brucknerorchesters Linz, die Sie alle für herausragende künstlerische Qualität stehen, beenden Sie diese unqualifizierten Anschuldigungen, die Beleidigungen des Bürgermeisters und das Schlechtmachen der Stadt. Berücksichtigen Sie die tatsächlichen Daten und Fakten und arbeiten wir gemeinsam für mehr Fairness in den Finanzbeziehungen zwischen Stadt, Land und TOG. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, bemühen wir uns gemeinsam um eine Neuordnung der Finanzverflechtungen zwischen Stadt Linz und Land Oberösterreich und ich appelliere an Sie, Herr Landeshauptmann, reden Sie nicht nur von der ausgestreckten Hand, sondern machen Sie den Weg frei für einen Transfergipfel, der zu mehr Fairness und Gerechtigkeit führt. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Vielen Dank auch für die Zeitdisziplin, zehn Minuten, neun Sekunden. Als Dritten zum Rednerpult bitten darf ich für die Freiheitliche Fraktion Herrn Vizebürgermeister Wimmer.“ Vizebürgermeister Wimmer für die FPÖ-Gemeinderatsfraktion: „Klar, konsequent und kosteneffizient, sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, was die Rednerin der Grünen am Beginn dieser Aktuellen Stunde in Bezug auf unsere Parteilinie schon vorweg genommen hat, darf ich hier noch einmal ganz kurz, aber wie gesagt auch effizient hervorheben. Wir haben schon vor Jahren, nämlich vor vielen Jahren darauf hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Vertragswerk, diese Finanzierung dieses Projektes auch insgesamt so auf Dauer nicht leistbar sein wird. Ich schicke voraus, ich verstehe es, dass alle Damen und Herren, die das unmittelbar betrifft keine Freude haben werden, das ist mir völlig klar. Klar ist aber auch, dass uns kein Vorwurf daraus zu machen ist, weil wir immer in genau dieser Weise nachvollziehbar, transparent und mit einer geraden Linie für unsere Argumente eingestanden sind und natürlich auch weiter und am heutigen Tag dafür einstehen werden, dass es genau diese Linie auch geben wird. Gerade in Zeiten wo ÖVP und Grüne immer wieder auf Sparpotentiale hinweisen und oft viel, viel kleinere Beträge - ,ein Zehntel dieser Summe, oder noch viel kleinere Beträge waren hier schon Gegenstand von Diskussionen - einmahnen als jene, über die wir heute reden, gerade in Zeiten wie diesen, dürfte man auf einmal über einen derart hohen Betrag nicht mehr reden. Es ist für mich, sehr geehrte Damen und Herren, kein glaubwürdiger Zugang, einerseits kleine Summen zu hinterfragen, große Summen aber dann mit sehr gewaltigen und sehr emotionalen Argumenten wegwischen zu wollen. Und hier sieht man auch, dass man sich die Linie teilweise zu Recht biegt, so wie sie ins eigene Konzept passt. So sehr es einerseits verständlich ist, dass direkt Betroffene keine Freude mit einer möglichen Kündigung dieses Vertrages haben, so wenig ist es für mich verständlich, wenn hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Ganz konkret, sehr geehrte Damen und Herren, messen die Grünen mit zweierlei Maß, wenn es um Existenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen geht. Das wurde hier wunderbar vorgeführt. Gerade vor wenigen Minuten wurde eingemahnt und darauf hingewiesen, dass es möglicherweise beim Personal des derzeitigen Theaters, der derzeitigen Struktur Beeinträchtigungen geben könnte. Im selben Atemzug wurde aber von einer anderen Unternehmung gesprochen, die auch öffentliche Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllt, die auch vom Steuerzahler beauftragt wurde, von der Politik mit Mehrheit errichtet wurde und da wäre es auf einmal egal. Ganz konkret wäre das, der von Seiten der Grünen genannte Linzer Ordnungsdienst. Da ist es auf einmal keine Existenz, die bedroht ist. Es ist auch kein, Frau Stadträtin Schobesberger, wie sie gesagt haben, schlechter Stil und ich frage sie, bitte denken sie bis zu ihrer nächsten Wortmeldung darüber nach, wenn es möglich ist. Vielleicht können sie uns erklären, warum es scheinbar Existenzen erster Klasse und zweiter Klasse gibt. Ich hoffe, ich habe Sie wirklich nur missverstanden, dass Sie im selben Atemzug eine Firma kürzen wollten und bei der anderen eine Kürzung als existenzbedrohend – wenn nicht sogar schlimmeres - sehen. Das passt wirklich nicht zusammen. So kann sich jeder ein Bild davon machen, wie hier von Ihrer Seite mit zweierlei Maß gemessen wird. (Beifall) Somit wurde bereits vor Jahren schon gesagt, nicht grundsätzlich gegen ein Theater zu sein. Wir haben auch nie die Abschaffung eines Landestheaters oder dergleichen gefordert. Die Freiheitlichen waren aber immer gegen dieses Projekt, wie es hier ist und haben immer darauf hingewiesen. Niemand kann heute hier hergehen und sagen, die Zeit wäre zu kurz. Hätte man nämlich unsere Warnungen ernst genommen, hätte man berücksichtigt, was wir jahrelang eingemahnt haben, dann wäre es keine kurzfristige Sache, dann wäre nicht von einem Jahr aufs andere irgendetwas zu ändern, sondern dann wäre schon jahrelang bekannt, dass dieser Vertrag entweder gar nicht abgeschlossen worden wäre oder wenn er abgeschlossen worden wäre, zumindest schon viel früher klar gewesen, dass er nun ausläuft. Wir Freiheitlichen hätten Klarheit, Konsequenz und Kosteneffizient auch in diesem Sinn gefordert. Und zu guter Letzt darf ich erwähnen, dass ich glaube, dass es hier nicht nur darum geht, Dinge irgendwo schnell durchzubringen, auch das haben die Vorredner bereits gezeigt. Geredet wurde schon viele, viele Jahre lang, geredet wurde so lange und ich finde es auch gut, dass zuerst geredet und dann gehandelt wird. Wenn aber, sehr geehrte Damen und Herren, das Reden nichts nützt, dann muss man handeln und nach so vielen Jahren, in denen keine vernünftige Verbesserung erzielt wurde, ist es jetzt Zeit, die Gespräche vorläufig einmal zu beenden und mit dem heutigen Tag zum Handeln überzugehen, das heißt auch einmal konkrete Fakten zu schaffen und diesen Vertrag, der die Stadt Linz so massiv benachteiligt und der so ungerecht ist, zu kündigen.“ (Beifall) Bürgermeister Luger: „Als nächster zu Wort gemeldet der Fraktionssprecher der ÖVP, Herr Vizebürgermeister Mag. Baier.“ Vizebürgermeister Mag. Baier für die ÖVP-Gemeinderatsfraktion: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren des Gemeinderates und auf der Besuchergalerie. Ich darf noch eine Begrüßung nachholen und besonders hervorstreichen. Es freut mich, dass der ehemalige Chefdirigent des Brucknerorchesters heute hier ist, Dennis Russel Davies. (Beifall) Ich möchte deinen Applaus nicht unterbrechen, du bist ja nicht nur Träger des Großen Goldenen Ehrenzeichens für Kultur der Stadt Linz, sondern auch Ehrenringträger des Brucknerhauses, aber es ist meine Redezeit. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ja ich habe mir auch diese Tafel geholt beziehungsweise bei Frau Kollegin Schobesberger ausgeborgt, weil es mir wichtig erscheint, am Beginn darauf hinzuweisen, welch großen Zuspruch diese Initiative und letztlich das Musiktheater und die Kultur in den letzten Tagen und Wochen erhalten hat. Diese 21.603 Unterschriften und es sind jetzt wahrscheinlich schon mehr, sind ein Zeichen dafür, dass wir zu Recht alle gemeinsam stolz sein können auf unser Theater. Dass wir stolz sein können auf unser Musiktheater und dass wir insgesamt alle stolz sein können auf all unsere Kultureinrichtungen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall ÖVP) Und damit bin ich schon beim ersten Punkt. Ich halte überhaupt nichts davon, hier Einrichtungen auseinander zu dividieren. Das eine Haus gegen das andere auszuspielen, vielleicht aufzurechnen, aufzuwiegen usw. Wir haben als Gebietskörperschaften, egal ob als Stadt oder Land, gemeinsam daran zu arbeiten, dass es eine gute Entwicklung in den Häusern geben kann und daher meine Damen und Herren, hören wir auf mit Milchmädchenrechnungen und dem Aufrechnen. Es muss in der Politik darum gehen, dass wir für unsere Häuser arbeiten und dass wir für uns als Kulturstadt, als europäische Kulturhauptstadt, und als Kulturland Oberösterreich insgesamt nach vorne arbeiten. (Beifall ÖVP) Daher ist die Kündigung des Theatervertrages verantwortungslos und kurzsichtig. Verantwortungslos deswegen, weil dieser Schritt der Stadt keinen guten Dienst erweist. Sie schadet der Stadt im Ruf als Kulturhauptstadt, als europäische Kulturhauptstadt, sie schadet im Übrigen auch dem Standort insgesamt, sie schadet der wirtschaftlichen Entwicklung in der Stadt und sie ist auch deswegen ganz besonders kurzsichtig, weil sie übersieht, dass die Kultur und die Häuser der Kultur in der Stadt und im Lande einen ganz besonderen Mehrwert generieren - insbesondere einen Mehrwert für die Landeshauptstadt generieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dieser Mehrwert besteht in der guten wirtschaftlichen Entwicklung die wir dadurch zweifelsohne haben, in der guten kulturellen Außendarstellung die wir auch dadurch generieren können. Dieser Schritt schadet daher dem Ansehen der Stadt nach Außen, wir schaden daher der Stadt ganz wesentlich und alle die heute hier versuchen, das so darzustellen, als wäre das ein positiver Schritt für die Stadt, die sagen nicht die Wahrheit meine sehr geschätzten Damen und Herren. (Beifall ÖVP, Galerie) Ich möchte auch noch auf einige Argumente eingehen, die schon gesagt worden sind. Lieber Stefan Giegler, all das was du gesagt hast zu entkräften, würde die Rednerzeit von zehn Minuten sprengen. Ich möchte aber auf zwei Dinge eingehen, du rechnest auf, wie viel wir als Stadt dem Land bezahlen und wie viel das Land an die Häuser der Stadt bezahlt? Ich habe – das habe ich auch vorhin gesagt – einen anderen Zugang. Ich sehe insgesamt einen gemeinsamen Weg. Ich halte nichts vom auseinander dividieren, aber wenn man schon in deiner Denke bleiben möchte, wenn man schon sagt na gut, wir rechnen die Differenz aus, dann sollte man aber schon so ehrlich sein zu sagen, dass es schon einen Unterschied gibt zwischen einem Haus, das 1000 Mitarbeiter hat und einem Haus, das knapp 100 Mitarbeiter hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da sollte man möglicherweise nicht einfach die Differenz ausrechnen, sondern schon auch sehen, welche Unterschiede es in den Häusern gibt. Wie gesagt, ich bin nicht dafür, dass man das auseinander rechnet. Ich bin aber sehr wohl dafür, dass man - wenn man schon Vergleiche anstellt - sie seriös anstellt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall ÖVP, Galerie) Lieber Stefan Giegler, du hast auch von einer Kürzung von zehn Prozent gesprochen. Ich bin nicht der Verteidiger von Irgendjemandem, aber eines ist klar, das was ihr heute beschließen wollt - und lieber Didi Prammer, da kannst du schon lachen - das ist keine Kürzung, sondern das ist eine 100 prozentige Streichung. Das ist der wesentliche Unterschied. Ich bin sehr für einen sparsamen Umgang mit Steuergeld. Ich bin sehr dafür, dass man sagt, wie wir in den öffentlichen Haushalten auch so zu Rande kommen können, dass wir die Dinge in Zukunft noch finanzieren können, aber dieser Schritt der jetzt gesetzt wird, ist keine Kürzung um fünf, zehn, 20, 30 oder 40 Prozent, sondern eine Streichung in der Höhe von 100 Prozent. Das ist der wesentliche Unterschied und deshalb ist er auch besonders unsozial und zu verurteilen. (Beifall ÖVP, Galerie) Wozu die Aufregung, wozu die Polemik war die Frage? Wenn das, meine sehr geehrte Damen und Herren, eine Partei sagt, die für die Arbeitnehmerinteressen eintritt, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich hätte von der Sozialdemokratie hier schon etwas mehr Fingerspitzengefühl - auch in der argumentativen Auseinandersetzung - erwartet. Sachliche Auseinandersetzung ja, aber wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für ihr Recht einstehen und zu Recht auf ihre Zukunft hinweisen und darauf hinweisen was passieren könnte, wenn ein gewisser Schritt gesetzt wird, dann hätte ich mir zumindest von der SPÖ erwartet, dass man hier nicht mit großer Verwunderung reagiert, sondern mit etwas mehr Empathie, meine sehr geschätzten Damen und Herren. (Beifall ÖVP, Galerie) Abschließend kann ich nur sagen: Die Kündigung des Theatervertrages - und ich knüpfe dort an wo ich begonnen habe - ist verantwortungslos und kurzsichtig. Die Kündigung des Theatervertrages wird der Stadt ganz sicher einen großen Schaden bereiten. Es wird Sie aber nicht daran hindern, dass Sie das dann im Anschluss gleich beschließen werden. Ich sage nur dazu, nur weil Sie in diesem Haus die Mehrheit besitzen und damit einen demokratischen Schritt setzen der korrekt ist, heißt das noch lange nicht, dass er inhaltlich richtig ist, meine sehr geschätzten Damen und Herren. Er ist und bleibt falsch, es ist und bleibt ein falscher Schritt. Der wahre und richtige Schritt liegt darin, mehr Zusammenarbeit mit dem Land und zwischen den Häusern zu suchen. Eine wirtschaftliche Optimierung in diesem Weg zu suchen und daher in einem gemeinsamen Weg eine positive Zukunft zu erlangen. Ansonsten lieber Stefan Giegler – du bist Kultursprecher – wird genau die Prophezeiung jener eintreten, die ja heute hier auch schon gesprochen haben, die vom Scheitern eines kulturpolitischen Weges und von einer Kulturpolitik reden, die sagen, wir können uns das alles nicht mehr leisten und wir müssen die Dinge redimensionieren. Diesen Weg wollen wir nicht gehen! Ihr als SPÖ und Sie Herr Bürgermeister, Sie beschreiten heute diesen Weg, das ist ein erster Schritt in diese Richtung und ich hätte mir das von der Sozialdemokratie nicht erwartet.“ (Beifall ÖVP, Galerie) Gemeinderat Mag. Eypeltauer für die NEOS-Gemeinderatsfraktion: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, ich kann mich nicht erinnern, wann die Tribüne so voll war – ich glaube das ist nicht einmal bei Budgetgemeinderatssitzungen der Fall. Das ist ein ganz starkes Zeichen dafür, dass in Linz Zivilgesellschaft funktioniert und wirkt, aber auch diese 22.000 Unterschriften für den Theatervertrag in Linz sind ein starkes Zeichen. Sehr geehrte Mitglieder der Stadtregierung, sehr geehrter Herr Bürgermeister, wenn Kunst und Kultur zum Zweckinstrument der Machtpolitik werden, zum Spielball, zum aus unmittelbarer aber lang absehbarer Finanznot gespielten, anscheinend entbehrlichen Bauern am politischen Schachbrett, dann ist das ein Weg, den wir als NEOS natürlich nicht mitgehen können und den wir hier alle nicht gehen sollten. Wir erleben eine weitere muss man sagen, hemdsärmelig anmutende Hau-Ruck-Aktion im Zeichen des Pleitegeiers, der seit Jahren immer tiefer auf unsere Stadt herabgleitet. Jetzt genug der Prosa, denn die realen Folgen dieser Politik, dieses Stils, sind ganz handfest und ganz konkret zu sehen, hier auf der Besuchergalerie und anhand von weit über 20.000 Unterschriften in der Petition. Es ist nämlich - und das ist mein wesentlicher Punkt, den ich, nachdem hier viele Rednerinnen und Redner schon sämtliche Argumente angeführt haben - keine Frage der Finanzpolitik, sondern es ist eine Frage des politischen Stils und des Führungsverständnisses, ob man sämtliche Stakeholder – um es neudeutsch zu sagen – darunter auch die hochgeschätzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf und hinter den Linzer Bühnen, in den Orchestergräben und dahinter, ob man die vor vollendete Tatsachen stellt ohne Ausblick auf die Zukunft und die konkreten weiteren Schritte und vor allem auch ohne Vorankündigungen. Ich rede jetzt nicht von dem worüber hier vorher lange geredet wurde – nämlich über das Verhältnis zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich – und ob man jetzt das Land Oberösterreich also den Vertragspartner vor vollendete Tatsachen gestellt hätte oder was auch immer. Mir geht es ganz konkret um das Verhalten, das korrekte Verhalten denen gegenüber, die hier am unmittelbarsten betroffen sind. Das war den Argumentationen die wir hier bereits gehört haben noch anzufügen. Der Theatervertrag wird – und das müssen wir hier nicht nur beobachten, das müssen wir alle erdulden - zur Spielfigur oder sagen wir zum Einsatz im Machtpoker mit dem Land Oberösterreich, denn hier bestimmt eine politische Mehrheit in diesem Gemeinderat. Die Frage für uns alle ist jetzt, ob dahinter ein Bluff steckt? Wird der Antagonist – denn zum Antagonisten macht man sich das Land spätestens wenn man so agiert, wie hier agiert wurde - darauf einsteigen? Wird er mitgehen oder wird er aufstehen und sich vom Spieltisch entfernen? Das ist die große Frage. Das ist ein Risiko, das man hier schlicht und ergreifend nicht eingehen kann. Statt Machtpoker wäre endlich ein strategisches Konsolidierungskonzept von Nöten, das diesen Titel auch wirklich verdient. Ein gesamthafter, ein gemeinsamer Weg, natürlich mit dem Land um die Finanzströme, die Beteiligungen, die Bedarfszuweisungen neu zu regeln. Das ist von existenzieller Bedeutung für die finanzielle Gestaltungskraft dieser Stadt. Ich frage Sie jetzt: Ist das hier und heute ein geeigneter erster Schritt auf diesem Weg? Ich sage nein, und über 22.000 Menschen sagen auch nein! Danke.“ (Beifall Galerie, ÖVP) Bürgermeister Luger: „Als nächstes am Wort, mit der zweiten Wortmeldung der Grünen, Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger, mit einem Zeitpouvoir von minus zwei dreißig.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich glaube ich schaffe das, ich rede einfach ein bisschen schneller. Die zweite Wortmeldung der antragstellenden Fraktion hat den Sinn, darauf zu replizieren, was die anderen Fraktionen zuvor gesagt haben. Damit tue ich mir gerade fast ein bisschen schwer, weil für mich nichts Neues gekommen ist, was ich ursprünglich nicht auch schon selber festgestellt habe. Darum versuche ich noch einmal, ein paar wesentliche Dinge auf den Punkt zu bringen. Die Fairness wenn es um die Finanzströme zwischen Stadt und Land geht, ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Ich vermute, das ist auch jeder Mandatarin und jedem Mandatar hier im Gemeinderat ein wichtiges Anliegen. Es gibt sehr viele Verflechtungen auf sehr unterschiedlichen Ebenen. Einige Beispiele habe ich bereits aufgezählt. Es gibt andere Verträge mit langen Kündigungsfristen. Es gibt Dinge die gemeinsam mit dem Land in Angriff genommen worden sind, und es sind welche dabei, die aus unserer Sicht gar nicht klug sind, wie zum Beispiel dieser Autobahnanschluss von dem ich vorher gesprochen habe. Das haben wir schon sehr oft besprochen. Der Punkt heute ist, wie man miteinander umgeht. Ich möchte jetzt keine strategischen Empfehlungen abgeben, aber ich finde es schon ein bisschen irritierend. Wenn ich es damit ernst meine, dass ich mit dem Land Oberösterreich ein faires Gesamtpaket der Finanzströme zwischen Stadt und Land ausverhandeln will, dann bin ich mir nicht sicher, ob es die klügste Strategie ist herzugehen und nur einen Vertrag herauszupicken. (Beifall Galerie) Wenn es um Fairness geht, verstehe ich gar nicht, dass die heutige Kündigung anscheinend mit dem Landeshauptmann schon besprochen und angekündigt worden ist. Fakt ist, dass man mit den Fraktionen in diesem Haus darüber nicht mehr weiter gesprochen hat. Noch viel schlimmer ist, dass man die Menschen in den Theatern vor den Kopf gestoßen hat, weil mit ihnen offenbar nie irgendjemand darüber gesprochen hat. (Beifall Galerie) Stichwort Fairness, wie geht man miteinander um und politischer Stil? Dass man den Betroffenen vor Ort, mit denen offenbar nie jemand gesprochen hat, auch noch vorwirft, sie selbst hätten einen schlechten Stil, wären aggressiv, verleumderisch und so weiter, dass halte ich für einen ganz schlechten Stil und auch für einen ganz falschen Zugang, wie man miteinander umgehen sollte. Das habe ich bereits vorher gesagt und betone ich jetzt noch einmal. Ich glaube, das ist einer weltoffenen Stadt, die wir gerne sein möchten, einer innovativen Stadt, die Herr Bürgermeister Luger gerne haben möchte, vollkommen unwürdig und tatsächlich ein absolut katastrophales Signal. Es ist auch schlimm für unsere Häuser, weil es ja auch eine Gegenfinanzierung des Landes gibt. Es hat auch noch niemand gesagt, wie es zum Beispiel mit der Finanzierung des AEC jetzt weitergehen soll, weil ich gerade den Geschäftsführer im Auge habe. Das ist tatsächlich ein schlechter politischer Stil. Für eine weltoffene und innovative Kulturstadt ist es unwürdig, so vorzugehen. (Zwischenruf). Es war angekündigt Herr Kleinhanns. Offenbar hat Herr Bürgermeister Luger das dem Herrn Landeshauptmann angekündigt und vielleicht auch mit Ihnen besprochen. Fakt ist, dass es mit den Betroffenen offenbar niemand besprochen hat. Was soll das? Wenn Sie gerne reden möchten, dann sollten Sie sich zu Wort melden. (Heiterkeit, Unruhe) Ich komme zum Abschluss, weil ich mir eigentlich vorgenommen habe, die Redezeit zu verkürzen und einzuhalten. Ich halte das so wie es jetzt geplant ist für wirklich unwürdig und würde es sehr bedauerlich und schade finden, wenn das jetzt durchgezogen wird. Was ist das nämlich, wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt einen einzigen Vertrag herauspicke, und das genau der Kulturvertrag ist? Dann ist das natürlich ein kulturpolitisches Statement. Und wenn ich weiß, dass das die FPÖ will und immer schon wollte, ist es auch ein klares und leider starkes gesellschaftspolitisches Statement, wenn der Bürgermeister das jetzt einfach umsetzt. Ich ersuche dringend, dass man das bleiben lässt und es jetzt nicht macht. Wenn man es mit dem Verhandeln und der finanziellen Fairness zwischen Stadt und Land ernst meint, sollte ein Gesamtpaket auf Stadtebene und dann mit dem Land ausverhandelt werden. Ich ersuche dringend, dass man den Kulturvertrag jetzt nicht kündigt und den Theatervertrag aufrecht lässt und auf jene 21.603 Menschen hört, die die Initiative „Linz liebt sein Theater“ aktiviert hat und die mit ihrer Unterschrift gesagt haben, sie lieben ihr Theater. Setzen wir doch ein Zeichen und sagen wir, wir lieben unser Theater so, wie das Theater Linz liebt. Dankeschön.“ (Beifall Galerie, Die Grünen, ÖVP) Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Streit zehrt und Zusammenarbeit nährt. In diesem Spruch steckt meiner Meinung nach eine sehr große Wahrheit, wie politische Zusammenarbeit erfolgreich funktionieren kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Linzer Gemeinderat trifft heute tatsächlich eine politische Grundsatzentscheidung, ja eine Weichenstellung, die das Zusammenwirken von Stadt und Land völlig verändern wird. Das muss uns allen bewusst sein. Soll die Stadt das Land im Kulturbereich tatsächlich als Konkurrenten sehen, so wie es Bürgermeister Klaus Luger offensichtlich positiv empfindet? Oder sollen wir gemeinsam mit den vorhandenen knappen Ressourcen ein bestmögliches Kulturangebot für alle Bewohner, für alle Besucher, für alle Touristen schaffen, damit Linz als Kulturstadt und auch als Kulturstandort im nationalen und internationalen Wettbewerb wahrgenommen wird? (Beifall Galerie) Das ist eine eindeutige Antwort auf diese Frage. Ich sehe es genauso. Wenn man sich die Entwicklung der oberösterreichischen Landeshauptstadt, nämlich unserer Stadt Linz in den letzten Jahrzehnten anschaut, so sticht ja vor allem die positive Veränderung und Entwicklung von Linz zur europäischen Kulturhauptstadt seit 2009 hervor. Das ist wirklich etwas Großartiges, da können wir stolz darauf sein. Durch seine Entwicklung zur Kulturstadt wurde Linz auch jüngst von der europäischen Kommission für herausragende Leistungen im Bereich ‚Kulturelles Erbe und Kreativität‘ mit dem europäischen Smart-Tourism Award ausgezeichnet. Das ist einmal mehr eine internationale Würdigung auch für diese herausragende Entwicklung, von einer grauen Industriestadt zu einem europaweiten Best Practice-Beispiel als Smart-City. Auch darauf bin ich sehr stolz. Meine Damen und Herren ich erwähne das deswegen, weil diese wahrscheinlich größte Erfolgsgeschichte der Stadt Linz, nämlich ‚Linz 09‘, als wir Kulturhauptstadt geworden sind, ohne die Zusammenarbeit von Stadt und Land im Kulturbereich nämlich nie möglich gewesen. Nur durch die Zusammenarbeit mit dem Land und den Investitionen des Landes in den Kulturstandort Linz sind wir europäische Kulturhauptstadt 2009 geworden. Das sollte uns bewusst sein. Nun aber schlägt Bürgermeister Luger vor, diese Zusammenarbeit mit dem Land aufzukündigen. Linz wäre nach diesem Vorschlag also nie Kulturhauptstadt geworden. Mit diesem Vorschlag kündigt er auch die Erfolgsgeschichte in der kulturellen Entwicklung der Stadt Linz auf und gefährdet diese in Zukunft. Das möchte ich schon klar machen. Für die Menschen und die Besucher der Stadt ist es jedoch völlig unerheblich, ob die Kultureinrichtung der Stadt oder dem Land gehört. Das haben wir heute auch schon gehört. Ich höre das ständig. Es ist egal. Entscheidend ist, dass wir ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges, spannendes Kulturangebot hier in Linz haben, auf das wir alle gemeinsam stolz sein sollten. Der Steuerzahler verlangt von uns, dass wir seine Gelder gemeinsam optimal mit Ausnützung aller Synergien einsetzen. Wie mein Kollege Bernhard Baier vorher schon erwähnt hat, unterm Strich bedeutet dieser Antrag von Bürgermeister Klaus Luger, dass die Stadt Linz ab dem Jahr 2020 jährlich um fünf bis sechs Millionen weniger für Kultur ausgeben wird. Bei einer solchen Kürzung der städtischen Kulturausgaben braucht niemand hier verwundert sein, dass bei den direkt Betroffenen aber auch in der gesamten Kulturszene in Stadt und Land die Emotionen hochgehen. Deswegen Danke auch für diese Initiative „Linz liebt sein Theater“, die uns hier rund 21.600 Unterschriften übergeben hat. Das ist bemerkenswert und Sie sehen es ganz genauso. (Beifall ÖVP, Galerie). Denn es ist tatsächlich eine Aufgabe einer so großen, wirtschaftlich so starken und erfolgreichen Kulturstadt, dass es ein großes Theater, ein Musiktheater und ein Orchester gibt. Ja natürlich. Hier kann sich Linz nicht einfach abputzen und sagen, dass ist eine alleinige Aufgabe des Landes. Denn schauen Sie in vergleichbare Landeshauptstädte. Ich habe mir das genau angeschaut. Salzburg, Innsbruck, Graz überall dort ist es selbstverständlich, dass Theater und Orchester gemeinsam getragen und finanziert werden. (Klingel) Und auch in gemeinsamen Gesellschaften von Stadt und Land. Und genau darum haben wir als ÖVP ja auch diese Diskussion zum Anlass genommen, um heute einen Antrag hier im Gemeinderat einzubringen für einen gemeinsamen kulturpolitischen Weg von Stadt und Land, der eine Neuordnung und den Ausbau der gemeinsamen Kulturaktivitäten vorsieht. Wir wollen mehr und nicht weniger Zusammenarbeit und darum werden wir bei F1 (Klingel) auch gegen die Kündigung des Theatervertrages stimmen. (Beifall ÖVP, Galerie) Ein letzter Satz, ich appelliere daher auch nochmals an alle Gemeinderäte, die Weichen für mehr Zusammenarbeit und nicht für weniger zu stellen. Denken wir langfristig und nicht kurzfristig. Wir sind als Linzer auch Oberösterreicher und das sollte uns bewusst sein. Danke.“ (Beifall ÖVP, Galerie) Bürgermeister Luger: „Ich erinnere mich noch an Zeiten, als die Grünen über Parteien geschimpft haben, die Schilder gehabt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auch auf der Galerie, als letzter Redner dieser aktuellen eineinhalb Stunden erlauben Sie mir, dass ich versuche, die Situation aus meiner Sicht darzulegen. Ich habe nicht vor, jedes einzelne Argument, das ja aus Sicht jedes einzelnen Redners und jeder einzelnen Rednerin sicherlich legitim ist, zu zerpflücken. Aber gehen wir noch einmal auf die Ausgangssituation ein. Die Stadt Linz hat mit dem Land Oberösterreich und mit sonst niemandem einen Vertrag bezüglich der Finanzierung der beiden Bühnen des Landes und des Brucknerhauses auf der anderen Seite. Ein Vertrag der über die Jahre extrem in Schieflage gekommen ist, nämlich ein Vertrag, in dem 14 Millionen vom Linzer Steuergeld an das Land Oberösterreich fließen und sieben Millionen auch wieder zurückfließen. Kern dieser Auseinandersetzung ist, dass die Stadt Linz 95 Millionen aus dem laufenden Budget plus einen Saldo von weiteren 32 Millionen Euro für Bedarfszuweisungsmittel, die im Rest von Oberösterreich verbraucht werden, bezahlen werden. Wir werden das heute in einer Woche im Budget beschließen oder auch nicht. Das heißt, die Stadt und das ist das Steuergeld der Betriebe und der Bürgerinnen und Bürger, zahlt nächstes Jahr 127 Millionen Euro mehr an das Land Oberösterreich, als wir für alle Leistungen inklusive Kinderbetreuung, alles zusammen, zurückbekommen. Wenn Sie Finanzreferent in dieser Stadt wären, wenn Sie Bürgermeister in dieser Stadt wären, dann könnten Sie diese Situation auf Dauer nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist eine strukturelle Schieflage. (Beifall FPÖ, Die Grünen, SPÖ) Ich habe mich bemüht, in Gesprächen auch mit dem Herrn Landeshauptmann, der in seiner Funktion genauso wie ich bekanntlich Finanzreferent ist, eine Neustrukturierung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich herbeizuführen. Das, was die Grünen so gerne hätten. Ich habe auch Verständnis für den Herrn Landeshauptmann, dass er hier sehr wenig Spielraum hat, denn sein Budget ist ausgesprochen in Schieflage geraten. Zwischenruf Vizebürgermeister Baier: „Ja genau, Hauptsache Ihres nicht!“ Bürgermeister Luger weiter: Das muss man sich vorstellen, bei einem Landesbudget - ich habe mich sehr zurückgehalten bei Ihnen, ich erwarte mir, dass Sie mit gleicher Art agieren, ich habe es mir bei Ihnen verkniffen; Herr Baier, seien Sie so nett. Das Land Oberösterreich hat ein Budget von 5,7 Milliarden Euro, das heute irgendwann abends im Landtag beschlossen werden wird. Da glauben Sie wirklich, dass dieses reiche und in der Budgetkonsolidierung so großartige Land Oberösterreich den Entfall von sieben Millionen Euro nicht bewältigen kann, weil die Stadt diesen schiefen Vertrag nicht mehr einhält? Glauben Sie das wirklich? Oder drängt sich da nicht der Verdacht auf, dass die Aussagen des Herrn Landeshauptmanns ‚Der Ausstieg der Stadt sprengt alles.‘ Zitat Ende, tatsächlich eine Zuspitzung einer politischen Auseinandersetzung werden wird. Gemeinderat Giegler hat gerade zitiert, dass das Land Oberösterreich unabhängig davon wieviel Bund und Stadt zahlen, für den gesamten Betrieb der Theater- und Orchestergesellschaft aufkommen muss. Ich bringe wirklich Verständnis für Ihre Emotionalität auf, aber Sie können nicht einfach die Fakten ignorieren, dass das Land Oberösterreich ihr Partner ist, dass das Land Oberösterreich Eigentümerin der Theater- und Orchestergesellschaft ist und jetzt offensichtlich – auch aus Angst davor im Jahr 2025 endfällig - das müssten wir in Linz haben - endfällig 54 Millionen Euro zu bezahlen - tatsächlich finanzpolitisch Panik ausbricht. Das verstehe ich ja auf Seiten des Landes, aber ich lasse mir diese Fehler, diese Probleme des Landes nicht der Stadt Linz umhängen. (Beifall SPÖ, FPÖ) Es geht um noch etwas, bevor ich dann sehr direkt auch noch auf die Kulturpolitik in diesem Land zu sprechen komme. Es geht hier gar nicht so sehr nur um Linz. Jede Sitzung des Präsidiums des Oberösterreichischen Städtebundes, in dem vier Bürgermeister aus drei verschiedenen Parteien präsent sind, beginnt mit Analysen der Benachteiligung der Gemeinden insgesamt. Je größer die Gemeinden sind, desto größer ist die Benachteiligung in Oberösterreich. Das beschäftigt uns seit Jahren. Wir hatten die Hoffnung, dass mit einem neuen Stil, mit einem neuen Landeshauptmann, hier auch etwas Bewegung in die Szene kommt. Wir müssen jedoch feststellen, dass das ein Irrglaube gewesen ist und kommen deswegen als Kommunen immer mehr unter Druck. Nur so viel zur Vorgehensweise. Ich habe tatsächlich im April nicht avisiert sondern angekündigt, dass ich den Gemeinderat mit dem Ausstieg aus dem Musiktheatervertrag befassen werde. Das habe ich dem Herrn Landeshauptmann gesagt. Wissen Sie, was im Februar passiert ist? Wir wissen es noch. Niemand hat den oberösterreichischen Gemeinden gesagt, dass die Finanzierung der Kinderbetreuung seitens des Landes eingestellt wird und neu geregelt wird. Neu geregelt hieß, wir erfuhren es aus den Medien, auch der Städtebundpräsident. Zwischenruf Vizebürgermeister Baier: „Ist ja nicht wahr, das haben wir bereits im Dezember erfahren!“ Bürgermeister Luger weiter: Das ist die Politik, die in diesem Land auch gemacht wird. Und da ist es ja schier nobel, wenn ich bereits im April Gespräche mit dem Landeshauptmann führe, um ihm nämlich eine Chance zu geben. Ich hatte auch, und auch das sollten Sie wissen, mit Herrn Intendanten Schneider ein Gespräch. Er hat mir gesagt, dass es schwierig sein wird zu finanzieren. Dafür habe ich auch Verständnis. Ich habe ihm geantwortet: ‚Aber Herr Schneider, Sie haben schon sechs Millionen, exakt 5,89 Millionen durch die Kürzungen verloren, die Stelzer im Gegensatz zu Pühringer durchgezogen hat.‘ Die Antwort des Herrn Intendanten war: ‚Ja, das stimmt, aber das konnten wir über eineinhalb Jahre kompensieren.‘ Der Verwurf jetzt, von uns sei das überraschend, wo ich seinem Aufsichtsratsvorsitzenden, dem Herrn Landeshauptmann, im April angekündigt habe, womit er ab Jänner 2020 zu rechnen hat, können sie nicht mir umhängen, das müssen Sie schon noch Ihren Aufsichtsratsvorsitzenden fragen, warum er Ihren Intendanten, Ihren kaufmännischen Direktor, der noch im Amt ist, darüber nicht informiert hat. Es ist unfair, uns das vorzuwerfen. (Beifall SPÖ) Ich halte eine Aussage für persönlich sehr korrekt nämlich, nämlich dass wir besonders in diesem Jahr 2018, in dem wir uns viel mit der ersten Republik beschäftigt haben, daraus auch etwas lernen sollten. Das macht man, es ist in diesem Haus auch geschehen in zwei Sondersitzungen. Aber ich habe manchmal den Eindruck, dass es mit dem beherzigen des gemeinsamen zwischen Stadt und Land, des gemeinsamen über die Parteigrenzen hinweg, dann ein Ende hat, wenn man glaubt, man kann jemanden ausgrenzen, man kann jemanden schädigen, man kann mit einem Sachthema das nicht leicht ist, Politik machen. Das ist die Verlockung der Demokratie. Ich glaube aber, und das bleibt auch gegenüber dem Land Oberösterreich und dem Herrn Landeshauptmann aus meiner Sicht völlig unverändert. Ich bin auch bereit die Hand auszustrecken, weiterhin diese Hand auszustrecken, aber ich habe den Eindruck, dass die ausgestreckte Hand des Herrn Landeshauptmannes manchmal diese ist, nämlich Geld zu nehmen. Und so wäre die Lage besser, auf Augenhöhe und gleichzeitig über neue Finanzbeziehungen zu verhandeln. (Beifall SPÖ, Zwischenrufe) Es gibt in diesem Haus immer wieder Zwischenrufe, die sich selbst richten. In einer Demokratie gehört es vielleicht auch dazu, einmal eine andere Meinung zu respektieren, das ist man nicht in jeder Partei gleich gewöhnt. Es geht hier auch um Stilfragen und es richtet sich im Protokoll für sich selbst. Ich bin überzeugt davon, dass Herr Landeshauptmann die fehlenden Finanzmittel finden wird. Unser Zugang ist ein ganz klarer, jeder soll seine Aufgaben selbst und gut finanzieren. Mir ist völlig bewusst - ich beharre auf keinen einzigen Euro für die Finanzierung des Brucknerhauses – und ich weiß, dass wir unsere gute Zusammenarbeit mit dem Brucknerorchester in Zukunft vertraglich neu regeln werden und auch hier eine klare Aussage: ‚Das Brucknerorchester Linz bleibt das Residenzorchester des Brucknerhauses.‘ Das ist eine klare Ansage und wird von diesen Vertragsänderungen, was mich betrifft und die LIVA betrifft und die Mehrheit im Gemeinderat betrifft, nicht betroffen sein. Wir wollen das Orchester, es ist ein Teil unseres Brucknerhauses auch. (Beifall SPÖ) Wir könnten es ja so machen, wie bei den Museen. Genauso ginge es zwischen den Einrichtungen bei uns, die sich mit Musik beschäftigen. Machen wir Kooperationsverträge, inhaltliche Zusammenarbeit ohne irgendeinen Finanzfluss. Für mich heißt das ganz klar, das Land weigert sich den Umbau des Ars Electronica Center, die neue Ausstellung, die nach dem Jahr 2009 auch renovierungs- und modernisierungsbedürftig ist, zu zahlen. Meine Bitte an den Herrn Landeshauptmann Stelzer, so zu agieren, wie sein Vorgänger und ein Drittel der Kosten zu übernehmen, ist abgelehnt worden, bevor es eine Diskussion um den Musiktheatervertrag gegeben hat. Und weil hier auch der Geschäftsführer des AEC, Mag. Schwarzmair, auf der Tribüne ist, wir haben schon wieder eine zehnprozentige Kürzung zum laufenden Betrieb per Brief mitgeteilt bekommen. Ich schlucke das alles, weil ich glaube, es ist besser, eine strenge Rechnung zu haben und vielleicht wieder bessere Freunde zu werden. Ich stehe dazu, dass wir das Ars Electronica Center und das Festival als Schwerpunkt der Stadt Linz weiter finanzieren müssen, alle Ausfälle, die das Land verursacht und schon gemacht hat, werden wir kompensieren. Wir werden das Brucknerhaus ohne die Zuschüsse des Landes Oberösterreich finanzieren, wir werden mit dem Brucknerorchester eine Vereinbarung finden, wie wir in Zukunft gemeinsam weiter kooperieren, auch im Brucknerhaus. Darum geht es mir, ich will, dass Klarheit bei den Finanzen herrscht und kann den Herrn Landeshauptmann nur aufrufen, bitte verhandeln Sie mit dem Städtebund über neue Finanzbeziehungen in diesem Land. Das alte System, wir zahlen 35 Millionen Euro für das Musiktheater, dafür bekommen wir für die Straßenumfahrung in Ebelsberg 35 Millionen Euro, wir bezahlen …Unruhe, Klingel… zwei Millionen Euro für die Lisa-School, dafür bekommt ihr bei einem Kulturprojekt etwas mehr, das ist Old-School. Jeder soll seine Aufgaben erledigen, ist dafür verantwortlich von der Finanzierung bis zur Organisation und zur Qualität. Unserem Theater werden wir nach all diesen Friktionen die Wertschätzung die Sie immer bei uns genossen haben, von Anfang an, auch inhaltlich und bis am heutigen Tag entgegenbringen, weil ich nicht nachtragend bin, nachdem was manchmal auch passiert ist. Unser Musiktheater wird unser Musiktheater bleiben, so wie unser Brucknerhaus unser Brucknerhaus bleibt.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Damit ist die RednerlInnenliste zur Aktuellen Stunde erschöpft, wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, zu den Anträgen des Stadtsenates.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. E ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge E 1 bis E 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 1 Kreditüberschreitung in Höhe von 260.000 Euro im Geschäftsbereich Personal und Zentrale Services Der Gemeinderat beschließe: „1. Aus dem im Vorbericht angeführten Gründen wird eine Kreditüberschreitung genehmigt. 2. Eine Kreditübertragung in Höhe von 260.000 Euro für das Rechnungsjahr 2018 von der VASt 1.9100.652000, Sonstige Zinsen – Inland, auf die VASt 1.0110.500010, Bezüge der Beamten, allgemeine Verwaltung, wird genehmigt.“ E 2 Kreditübertragung in Höhe von insgesamt 175.000 Euro im Geschäftsbereich Feuerwehr und Katastrophenschutz Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Kreditübertragung in Höhe von 85.000 Euro von der VASt 1.9100.652000, Sonstige Zinsen – Inland, auf die VASt 1.1620.510000, Bezüge der Vertragsangestellten, und in Höhe von 90.000 Euro von der VASt 1.9100.65200, Sonstige Zinsen – Inland, auf die VASt. 1.1620.400000, Geringwertige Wirtschaftsgüter, wird genehmigt.“ E 3 Gewährung einer Subvention an die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung (Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz für das Jahr 2018) maximal 151.133 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Hauptplatz 6, 4020 Linz, für das Jahr 2018 eine Subvention in der Höhe von maximal 151.133 Euro zur Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention erfolgt auf der VASt. 1.2800.754100, Laufende Transferzahlungen an Kunstuniversität, Beitrag zum lfd. Aufwand.“ Die Anträge E 1 bis E 3 werden einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN, INNOVATION UND VERFASSUNG Gemeinderat Prammer berichtet über F 1 Kündigung des Theater- und Orchesterübereinkommen – Konsolidierungsmatrix und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Das zwischen der Stadt Linz, dem Land Oberösterreich, der Oö. Theater und Orchester GmbH sowie der Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H abgeschlossene Theater- und Orchesterübereinkommen wird per 31. Dezember 2018 mit Wirksamkeit 31. Dezember 2019 aufgekündigt. Im Zuge der konsequenten Fortführung der Konsolidierungsmaßnahmen wird Herr Bürgermeister beauftragt, weiterführende Gespräche mit dem Land Oberösterreich bzw. mit Herrn Landeshauptmann zu führen. Das entsprechende Einsparungsvolumen ist im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Oktober 2016 zu verwenden.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, da ich in der Aktuellen Stunde kein Rederecht habe, muss ich das, was ihr vorher in der Aktuellen Stunde gemacht habt, jetzt in einem direkten Beitrag zum Antrag nachholen. Ihr müsst jetzt noch Geduld haben und euch meine Argumente anhören. (Beifall Die Grünen) Wenn man in einer Aktuellen Stunde - aus meiner Position - zuhören kann, hat das den Vorteil, dass man sich noch einmal richtig einlassen kann. Man kann sich alle Argumente aller Fraktionen anhören und das Ganze in Einklang mit dem bringen, was man selber darüber denkt. Ich möchte sagen, dass Frau Stadträtin Schobesberger die einzige Rednerin zur Sache war, die darauf hingewiesen hat, dass solche Fragen natürlich auch eine Frage der Verteilung sind. Finanzen und Budget hat sehr viel mit Verteilung zu tun. Frau Stadträtin Schobesberger hat zu Recht darauf hingewiesen, dass sich die Stadt zum Beispiel mit einem Autobahnanschluss, der eigentlich vom Bund finanziert gehört, Kosten aufbürdet und dass die Kosten, die das Landestheater verursacht, eigentlich gering sind. Das ist eine wichtige Sache, die Frau Stadträtin Schobesberger angesprochen hat. Jetzt einmal zur Grundlage der Sache. Natürlich sind die Anmerkungen von Herrn Bürgermeister Luger oder auch von Herrn Stadtrat Giegler zum Thema gerechte Kostenverteilung zwischen Stadt und Land richtig. Das sind richtige Argumente, das ist kein neuer Hut, sondern es ist alljährlich auch in der Budgetdebatte ein großes Thema wie ungerecht die Verteilung der Mittel zwischen Stadt und Land ist. Der Fraktionsvorsitzende der SPÖ, Herr Gemeinderat Giegler, hat argumentiert, dass die Finanzverflechtungen mit dem Land teuer und intransparent sind. Da hat er vollkommen Recht. Interessant war aber, dass er in einem Nebensatz bemerkt hat, dass wir nichts machen können. Das Einzige, was leicht geht, ist die Kündigung des Theatervertrages. Ich denke, es sollte gesagt werden, dass man es sich leicht macht und man jenes Thema wählt, das einem am leichtesten durchzugehen erscheint. In diesem Fall ist das die Kultur, zumal man auch einen Koalitionspartner hat, nämlich die FPÖ. Herr Vizebürgermeister Wimmer hat ja gesagt, dass sich die freiheitliche Partei immer gegen den Theatervertrag ausgesprochen hat. Damit hat man die nötige Grundlage um eine Mehrheit im Gemeinderat zusammenzubringen und das durchdrücken zu können. Ich denke, das Grundanliegen ist berechtigt und es gehört endlich begonnen, die Finanzverflechtungen gerechter zugunsten der Stadt zu gestalten. Bei den Rednern und Rednerinnen der ÖVP kommt es mir immer ein bisschen scheinheilig vor, wenn sie so tun, als ob sie als Stadtpolitiker nichts mit dem Land Oberösterreich zu tun haben würden. Es wäre angebracht, dass sich zum Beispiel die GemeinderätInnen und StadträtInnen der Volkspartei auf Landesebene bei ihrem Landeshauptmann Stelzer dafür einsetzen würden, dass die Stadt entlastet wird. Das wäre für mich ein ehrlicherer Zugang, als immer nur so zu tun, als ob man als Stadtpolitiker nichts mit der Fraktion, die in der Landesregierung seit sehr langer Zeit die Mehrheit stellt, zu tun hat. (Zwischenrufe, Beifall SPÖ, Die Grünen) Die KPÖ hält die Vorgangsweise unseres Bürgermeisters und der sozialdemokratischen Fraktion in dieser Frage für ausgesprochen unsensibel. Man hat nicht bedacht hat, dass es auch Menschen gibt, die von dieser Sache betroffen sein werden, nämlich die Bediensteten des Landestheaters, die KünstlerInnen und die Menschen die hinter der Bühne schuften. Man hat offensichtlich darauf vergessen, dass von dieser Sache auch Menschen betroffen sind und damit Existenzängste ausgelöst werden, die nicht unberechtigt sind. Es ist natürlich auch wahr, dass unser Landeshauptmann Stelzer das Kulturbudget des Landes massiv gekürzt hat. Herr Bürgermeister Luger hat ganz klar darauf hingewiesen, dass zum Beispiel letztes Jahr die Kindergartenplätze am Nachmittag gekürzt wurden. Bei dieser Geschichte muss man schon ein bisschen ehrlich sein. Es ist ein berechtigtes Anliegen, aber ich halte den Lösungsweg, den die sozialdemokratische Fraktion jetzt mit dieser Kündigung des Theatervertrages wählt, für ungeeignet und kontraproduktiv. Ich kann daher meine Stimme nicht dafür hergeben, dass der Theatervertrag aufgekündigt wird. Ich halte das für eine falsche Vorgehensweise, die nichts bringen wird, sondern die den Konflikt zuspitzt und zwar nicht in der Art und Weise, wie es notwendig wäre. Die Transferzahlungen des Landes sind im neuen Budget mit derzeit 101,71 Millionen Euro ausgewiesen – wir werden uns nächste Woche darüber unterhalten – und alleine der Spitalsfinanzierungsbeitrag beträgt rund 61,8 Millionen Euro. Das ist eine sehr wichtige Sache, die man angehen müsste, da wird es aber mühsam. Ich denke, man muss nicht auf die Kultur hinhauen, sondern man sollte das angehen, was wichtiger wäre. Ich sehe zum Beispiel auch die Landesumlage mit 27,89 Millionen Euro. Es wäre doch gescheiter, in diese Richtung zu verhandeln und die Kultur außen vor zu lassen, den Landestheatervertrag beizubehalten und alles in einem Package neu zu verhandeln, was sowieso ansteht und endlich angegangen werden muss. Jeder Gemeinderat und jede Gemeinderätin, die auch im Landtag mit einer Fraktion vertreten ist, ist dazu aufgerufen, sich dafür einzusetzen, dass die Stadt Linz gerechtere Bedingungen erhält und hier die Mittel zugewiesen werden, wo sie wirklich benötigt werden. Hier wohnen nun einmal die meisten Leute und hier passiert auch am meisten in diesem Land. Ungeachtet dessen – das hat Frau Stadträtin Schobesberger schon gesagt -, trägt auch die Stadt Linz dazu bei, dass es schleppend geht. Frau Stadträtin Schobesberger hat auf diesen Autobahnanschluss verwiesen, der ein bisschen später kommen wird. In dieser Geschichte gibt es schon einige Schieflagen. Meine Zustimmung zur Auflösung des Theatervertrages gibt es nicht. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Galerie, Sie kennen die Position der Grünen ganz genau. Wer denkt in unserer Stadt an die Kulturszene? Man muss sich darüber bewusst sein, dass das unserer Kulturszene, den kleinen Künstlern und Künstlerinnen, den kleinen Bediensteten die in unseren Kultureinrichtungen arbeiten, am meisten schadet. Den ersten großen Schlag haben sie voriges Jahr durch die Zehn-Prozent-Kürzung auf Landesebene bekommen und jetzt kommt der zweite Schlag, die Kündigung des Theatervertrages. Wie geht das weiter, wo bleibt die Qualität der Kunst- und Kulturszene in unserer Stadt? (Beifall Die Grünen, Galerie) Wenn das so weitergeht, können wir nicht mehr sagen, dass wir eine Kulturhauptstadt sind. Wenn die Qualität nicht mehr vorhanden ist – die leidet meistens darunter –, dann weiß ich nicht, wie das weitergeht. Danke sehr.“ (Beifall Die Grünen, ÖVP, Galerie) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste auf der Tribüne, in dieser Sache werden politische Grabenkämpfe zwischen Stadt und Land auf dem Rücken der Kultur ausgetragen. Ein trauriges, aber leider nicht neues Sittenbild der Herrschaften von ÖVP und SPÖ. Hier braucht es aber ein klares Statement und Bekenntnis zur Kulturhauptstadt Linz und auch zur Vielfalt der hier angebotenen Kulturstätten, das schließt natürlich auch das Landestheater mit ein. Es braucht die Wertschätzung hinsichtlich der geleisteten Arbeit und das großartige Engagement der Künstlerinnen und Künstler und aller Mitarbeiter des Landestheaters, die durch die bevorstehende Kündigung des Theatervertrages zwischen Stadt und Land Oberösterreich natürlich zutiefst verunsichert sind. Das Ziel muss eine gute, zukunftsorientierte, dauerhafte und gemeinsame Lösung sein und ich denke, das besonders rasch. Ich glaube, ich spreche für alle Beteiligten, dass ein neuer Vertrag ein sehr schönes Weihnachtsgeschenk für uns alle wäre. Wir NEOS verstehen uns auch als Sprachrohr der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, um den an die GemeinderätInnen gerichteten Brief des Betriebsrates, auszugsweise vorzulesen: ‚Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gemeinderätinnen, sehr geehrte Gemeinderäte, Sie werden heute über die Kündigung des Theatervertrages abstimmen und Sie werden dies abhängig von Ihrer Parteizugehörigkeit möglicherweise teils gegen Ihre eigene Überzeugung tun müssen, sofern Sie gewillt sind, sich dem eigenen Fraktionszwang zu unterwerfen. Denn Sie wissen als erfahrene Linzer Stadtpolitikerinnen und Stadtpolitiker ebenso gut wie wir Betriebsratsvorsitzende des Landestheaters Linz, dass es hier nicht um den vergleichsweise niedrigen Millionenbetrag geht, den sich die Stadt Linz nach einem zukünftigen Ausstieg aus dem Theatervertrag mit dem Land Oberösterreich erspart. Dieser fließt ohnehin mehrfach an den Standort Linz zurück, wie mehrere ökonomische Studien zur Umwegrentabilität der hiesigen Theaterbetriebe zweifelsfrei belegen. Wir möchten Sie an dieser Stelle fragen: Wollen Sie wirklich diese zeitweise wohl umstrittene, jedoch über die Jahrzehnte immer stabile und berechenbare Übereinkunft im Sinne des Gedeih der kulturellen Institutionen dieser Stadt aufgeben und das Risiko unabsehbarer negativer Auswirkungen für die Linzer Kulturlandschaft in Kauf nehmen, nur um kurzfristig ein politisches Druckmittel aufbauen zu können, das spätestens im kommenden Frühjahr verpufft sein wird? Bedenken Sie, dass bereits das Vorhaben eines Ausstieges der Stadt Linz aus der Verantwortung seiner finanziellen Trägerschaft dem Prädikat und Alleinstellungsmerkmal Kulturhauptstadt Linz quer durch Mitteleuropa einen irreparablen Schaden zugefügt hat, den wieder herzustellen in den nächsten Jahren eine mühevolle Aufgabe sein wird. Bedenken Sie auch, dass der Schritt einer Aufspaltung der finanziellen Trägerschaften die Institutionen Musiktheater und Brucknerhaus zukünftig unweigerlich in einen Konkurrenzkampf führen würde, bei dem unserer Einschätzung nach sowohl das international renommierte Brucknerorchester Linz, als auch das Brucknerhaus selbst schweren wirtschaftlichen und künstlerischen Schaden nehmen könnten. Bedenken Sie zuletzt, dass der in seiner jetzigen Form und ohne belastbare Alternative angedrohte Rückzug der Stadt Linz aus der finanziellen Trägerschaft für unser Publikum und für den Spielplan 2019/2020 definitiv eine Einschränkung des kulturellen Angebots und für unsere Belegschaft den sicheren Verlust von Arbeitsplätzen bedeuten würden. Wir bitten Sie, ihre Entscheidung an der Bedeutung der Kultur für unsere Gesellschaft auszurichten, für unsere Lebenswirklichkeit, für unsere Wirtschaft, für unseren Tourismus, für unseren Standort als eine der wirtschaftsträchtigsten Regionen Österreichs. Lieben auch Sie ihr Theater, wie unser Theater sein Linz liebt. Unterzeichnet von den Betriebsratsvorsitzenden des Landestheaters Linz, XXXXX XXXXXXXXX, XXXXX XXXXXXXXXX und XXXXXX XXXX.‘“ (Beifall NEOS, Galerie) Gemeinderat Eypeltauer: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, ich darf mich zu dieser Sache ein zweites Mal zu Wort melden und eine Ergänzung machen, die vorhin vielleicht etwas unterbelichtet wurde, die aus meiner und aus unserer Sicht aber ganz essentiell ist, um die Situation, wie sich uns darlegt, abschließend zu begreifen. Es gibt einen ganz klaren Sachverhalt, den Herr Bürgermeister Luger in seiner vorigen Wortmeldung auch sehr klar dargelegt hat. Das ist die faktische, die unbestreitbare und die ungerechte Schieflage in den Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich. Das kann man nicht wegleugnen und das muss man in dieser Debatte auch ansprechen. Gerade dann, wenn man hier und heute Partei für diesen Theatervertrag ergreift und gegen diese – aus meiner Sicht als Gemeinderat, aus meiner Sicht als Linzer Bürger – jähe Kündigung des Theatervertrages gegenüber dem Land Oberösterreich. Das Land Oberösterreich ist nämlich finanzpolitisch nicht recht viel gesünder, als die Stadt Linz. Es ist nur viel besser im Schminken. Vielleicht ist noch dazuzusagen, dass das Land Oberösterreich besser darin ist, sich keine Finanzskandale oder Skandale, die sich in der Nähe der Finanz abspielen, zu leisten. Das heißt aber nicht, dass sich nicht auch das Land Oberösterreich budgetär in einer ganz schweren Schieflage befindet. Die gibt es. Herr Bürgermeister, Sie haben dafür plädiert, dass man diesen Punkt auch sehen und berücksichtigen möge. Aber dann müssen Sie doch gerade im Vorfeld so einer Aktion wie heute Allianzen schmieden. Dann müssen Sie doch versuchen, politischen Druck zu erzeugen, dann müssten Sie Vertrauen bilden. Das ist natürlich schwierig, wenn wir uns anschauen, wie wir uns in der Aktenaffäre seit einem Jahr in Wahrheit in einem Grabenkampf befinden und Ihre Fraktion, die SPÖ, mit Blockadepolitik arbeitet. Dann müssten Sie Gemeinsamkeiten und Interessensgemeinsamkeiten finden und vor allem sensibel vorgehen. Denn wohin ein Vorgehen führt, so wie Sie das gewählt haben, das sieht man. Das sieht man auf der Tribüne und das hat man sehr eindrucksvoll anhand dieser zigtausend Unterschriften gesehen. Jetzt ist natürlich völlig klar, dass ein sensibles, auf Gemeinsamkeiten ausgerichtetes, vertrauensbildendes Vorgehen gegenüber einem Landeshauptmann Thomas Stelzer wahrscheinlich mittlerweile nicht sehr erfolgsversprechend sein wird. Ich gebe mich keinen Illusionen hin. Herr Landeshauptmann Stelzer hat ein genauso großes Interesse daran, Partei- und Machtpolitik gegenüber der Stadt Linz zu machen, wie er ein Interesse daran hat, dass hier in Wahrheit nichts weitergeht – vielleicht auch nicht sehr vertrauensbildend und Gemeinsamkeiten findend gegenüber der ÖVP-Linz, das ist ein anderes Kapitel. Aber wir NEOS, Die Grünen oder die Bediensteten in den Häusern oder auch die Zivilgesellschaft wären sehr wohl für so einen Weg zur Verfügung gestanden. Aber Sie haben es geschafft, dass sich all die, die in dieser Debatte grundsätzlich keine macht- oder parteipolitischen Interessen haben, die nicht die ÖVP Oberösterreich sind, nicht auf Ihre Seite, sondern sich gegen Sie stellen und zwar einfach deshalb, weil Sie einen Stil gewählt haben, der so schlicht und ergreifend nicht geht. Man kann und muss über alles reden und auch über die Entflechtungen der Finanzbeziehungen, auch über den Theatervertrag. Aber auf keinen Fall so, wie Sie das jetzt hier angefangen haben.“ (Beifall NEOS, Galerie) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Prammer: „Ich darf wieder zum Tagesordnungspunkt zurückkommen, um den es eigent-lich geht, nämlich zur Kündigung des Theaterübereinkommens. Die Argumente wurden meines Erachtens von den Fraktionen in den letzten eineinhalb Stunden sehr ausführlich ausgetauscht. Ich verzichte daher auf das Schlusswort.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von ÖVP (11), Die Grünen (6) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Bürgermeister Luger berichtet über F 2 Gewährung von Subventionen an diverse Vereine und Organisationen für den Zeitraum 2019 bis 2021 und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, unter dem Tagesordnungspunkt F 2 verbirgt sich die Gewährung der so genannten Drei-Jahres-Förderung, also Förderungen für Organisationen und Vereine, die heuer für drei Jahre beschlossen werden sollten. Sie können der Unterlage entnehmen, dass es sich im Gegensatz zu den letzten zwölf Jahren diesmal nicht um eine reine Fortschreibung des Status Quo handelt, sondern wir uns bemüht haben Veränderungen einzuführen, die aus meiner Sicht durch die Entwicklungen der letzten zwölf Jahre notwendig geworden sind. Erstens, geht es darum, strukturelle Vereinfachungen vorzunehmen. Das heißt korrekte Zuordnungen zwischen den einzelnen Regierungsmitgliedern. So war es beispielsweise in der Vergangenheit nicht ganz nachvollziehbar, dass einige Förderungen für Seniorenorganisationen bei der Sozialreferentin und Förderungen für gleiche Aufgabenbereiche beim Finanzreferenten waren. Das haben wir vereinheitlicht und die sachliche Zuständigkeit gewährt. Zweitens, haben wir uns bemüht, verstärkt die Wirkungsorientierung einzubringen. Das heißt, Leistungen, die schon erbracht werden, beispielsweise von der Stadt selbst und zwar zum Beispiel Sprachförderung im Wissensturm und andere Leistungen, wo wir sehr gut sind, dort auch zu konzentrieren. Selbstverständlich – das war auch in der Vergangenheit der Fall - ist primär ein Linz-Bezug zu orten. Wir haben jedoch diesmal auch darauf geachtet, dass bei einigen wenigen Fällen, wo der Linz-Bezug auch durch die Entwicklung von Organisationen in weitere Ferne gerückt ist, Änderungen bei den Förderungen vornehmen. Und dann haben wir uns ebenfalls bemühen, bei den Drei-Jahres-Förderungen weitgehend Doppelgleisigkeiten abzubauen. Eine strukturelle Änderung betrifft den Spitzensport. Deswegen sind all diese Zahlen nicht einfach vergleichbar mit den Unterlagen der Vergangenheit, wo alles fortgeschrieben worden ist. Sportvereine, vor allem im Spitzensport, haben je nachdem, in welcher Spielklasse sie sind, einen Anspruch auf höhere oder niedrigere Förderung. Ich bin selbst Anhänger eines Vereins, der schon aus drei unterschiedlichen Spielklassen Förderungen bekommen hat. Man weiß ja beispielsweise bei einem Fußballverein, der heute erfolgreich in der zweiten Liga ist, nie ob er in drei Jahren nicht schon entweder in der Bundesliga ist oder möglicherweise in der Regionalliga. Das gilt für Handball, Fußball, Volleyball – überall dort, wo es durchlässige Systeme gibt und die haben wir herausgenommen, das macht sowieso keinen Sinn. Wenn der Verein aufsteigt, bekommt er mehr, wenn er absteigt, weniger. Auch das ist eine Veränderung. Ich ersuche Sie, diesen Veränderungsprozess auch mitzutragen. Vor allem auch deswegen, weil wir dort, wo es neue gesellschaftliche Aufgaben gibt, die zu bewältigen sind, versucht haben, diese stärker zu fördern. Das gilt für die Betreuung von obdachlosen Menschen, das gilt auch beispielweise für die Wohnplattform, wo es für manche Gruppen in unserer Gesellschaft schwieriger geworden ist, zu Wohnraum, vor allem zu leistbaren Wohnraum zu kommen. Hier orten wir höhere Bedarfe und damit höhere Mittel für die Drei-Jahres-Förderung. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die Stadt Linz gewährt diversen Vereinen und Organisationen unter den nachstehend angeführten Auflagen und Bedingungen die Subventionen für die Jahre 2019 bis 2021 laut beiliegender Subventionsliste. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subventionen erfolgt in Teilbeträgen, wobei a) Subventionen bis zu einem Betrag von max. 9999,99 Euro pro Jahr in einer Rate frühestens mit 20. Juni des jeweiligen Jahres, b) Subventionen in Höhe von 10.000 Euro bis max. 39.999,99 Euro pro Jahr in mindestens zwei Raten, jeweils frühestens mit 20. März bzw. 20. September des jeweiligen Jahres und c) Subventionen ab 40.000 Euro pro Jahr in mindestens vier Raten jeweils frühestens 20. März, 20. Juni, 20. September bzw. 20. Dezember des jeweiligen Jahres zur Auszahlung zu bringen sind. Spätere Zahlungstermine sind zulässig. Bei Nichteinhalten der Auflagen und Bedingungen laut Förderungsrichtlinien ist die Förderung nicht auszuzahlen. Sollte nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Einhaltung der Auflagen und Bedingungen, diese ungenutzt verstreichen, gilt die Förderungsgewährung als aufgehoben. 2. Die Verrechnung der in der Beilage angeführten Subventionen erfolgt jeweils auf den in der Beilage angeführten Voranschlagsstellen bzw. Finanzpositionen. Die entsprechenden Mittel sind in den Voranschlägen 2019 bis 2021 von den Geschäftsbereichen vorzusehen.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Frau Vorsitzende, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Bürgermeister, Wirkungsorientierung und der Fokus auf Linz-Bezug sind sehr gute programmatische Ansagen, man könnte auch sagen, Schlagworte. Die Frage ist nur, was heißt das in der Praxis, was heißt das materiell? Drei-Jahres-Förderungen sind wichtig und wir sind auch große Anhänger des Prinzips, nicht punktuell Projekte zu fördern, sondern den Vereinen Planungssicherheit zu geben. Die Frage ist aber - darum geht es - an wen genau? Wir haben zwei - ich nenne es stichprobenartig zwei - Problemfälle oder hinterfragungswürdige Fälle gefunden. Einerseits ist es der Verein ‚Atomstopp, atomkraftfrei Leben‘, das ist im Jahr 2018 nicht einmal mehr Thema. Warum steht zum Bespiel so ein Verein in der Liste, wo ist die Wirkungsorientierung, wo ist der Linz-Bezug? Dieser Verein hat 310 Likes auf Facebook. Der letzte Eintrag ist vom 1. November 2018, auch das ist im Jahr 2018 relevant. Da fragt man sich, wo hier die Evaluierung der Wirkung stattgefunden hat. Der Verein ist wohl nicht sehr wirksam und den Linz-Bezug kann ich persönlich nicht ganz sehen. Wenn wir schon über Atomenergie oder Atomstrom reden, dann ist das ein globales oder ein europaweites Thema, aber sicher kein spezifisches Linz-Thema. Der zweite Punkt, den ich herausgreifen möchte, ist das Ferienheim für Gemeindebedienstete für immerhin 89.000 Euro im Jahr. Gut, das ist eine Frage der Herangehensweise, für mich ist es Politik a la 70er-Jahre und nichts, was wir im Jahr 2018, in dem wir vor allem kleine Stadtkassen haben, in dieser Größenordnung finanzieren können. Das ist schlicht und ergreifend nicht Aufgabe der Stadt Linz. Wir alle haben uns einer konsequenten Aufgabenkritik verschrieben und die sehen wir hier schlicht und ergreifend nicht. Ich nenne noch zwei positive Beispiele: Das Moviemento hat einen gewaltigen Ruf und ist ein großartiges Kino oder die Arge für Obdachlose und die Volkshilfe sind zweifellos förderwürdige und in Linz ganz essenzielle und vor allem sehr wirkmächtige Organisationen. Ich möchte damit nur begründen, warum wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten werden. Danke.“ Stadträtin Maga. Schobesberger: „Ich glaube, dass das, was da passiert und sich abzeichnet, in die komplett falsche Richtung geht. Ich sage nachher noch etwas dazu. Drei-Jahres-Förderungen werden reduziert und man versucht teilweise auf Projektförderung umzustellen. (Zwischenruf) Genau das konterkariert den eigentlichen Sinn dieser Drei-Jahres-Förderungen völlig. (Zwischenruf) Ja, weil ihr vom System der Drei-Jahres-Förderung wegwollt. Stefan Giegler, du kannst dich zu Wort melden, aber ich repliziere gerne auf deinen Einwurf. Sie sind nicht mehr enthalten, weil ihr euch vom Prinzip den Vereinen Planungssicherheit geben zu wollen, in dem man Drei-Jahres-Förderungen beschließt und wegkommt von diesen projektbezogenen Förderungen, wegbewegt. Ihr macht jetzt genau das Gegenteil von dem, was aus meiner Sicht gescheit ist, nämlich den Vereinen die Planungssicherheit zu geben. Ihr macht einen Schritt weg von der Planungssicherheit, weg von den Drei-Jahres-Förderungen hin zu Projektförderungen. Im vorliegenden Konzept ist sehr auffällig, dass besonders Vereine betroffen sind, die im Bereich Integration arbeiten, die Migrantinnen und Migranten unterstützen und die für diese Menschen da sind usw. Das ist augenscheinlich und geht aus meiner Sicht in die vollkommen falsche Richtung. Genau bei diesen Vereinen und nahezu nur bei diesen Vereinen sind ganz massive Kürzungen enthalten, wenn man den Brocken der Spitzensportförderungen ausklammert und das geht aus meiner Sicht auch in die völlig falsche Richtung. Es schwingt mit – das wurde beim Theatervertrag auch schon diskutiert -, dass die FPÖ schon länger fordert, dass man sich von Drei-Jahres-Förderungen verabschiedet und mehr in Richtung Projektförderung geht. Kollege Wimmer hat das in seinem Ressort schon in einigen Bereichen umgesetzt. Natürlich sind es auch Vereine, die die FPÖ aus ihrer Ideologie kritisiert, die jetzt von Kürzungen teilweise bis zu 100 Prozent betroffen sind. Das einmal zum Grundsätzlichen. Wir werden dem natürlich trotzdem zustimmen, weil alles andere heißen würde, dass wir auch die Planungssicherheit aller anderen ablehnen würden. Zu Felix Eypeltauer, das verstehe ich jetzt wirklich nicht. Die Stadt Linz ist sehr nahe der tschechischen Grenze und sehr nahe der Atomkraftwerke und der Probleme, die diese in Tschechien verursachen. Der Verein Atomstopp ist der einzige Verein, den die Stadt Linz in diesem Bereich noch fördert. Ich bin dafür, dass man das zielgerichtet macht und dass man bei den Förderungen möglichst auf Linz schaut und Linzer Initiativen und Vereine unterstützt. Das ist aber genauso so ein Verein, der in Linz einen Sitz hat und seine Arbeit schwerpunktmäßig auf Linz konzentriert. Wenn du so umfangreich recherchiert hast, wie du den Anschein vermittelt hast, wirst du auch gesehen haben, dass in Linz sehr viel passiert. Der Verein organisiert jährliche Konferenzen, bei denen man sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzt und hat natürlich eine sehr kritische Haltung ob der Gefahr die von Atomkraftwerken droht. Ich glaube, dass es für eine Stadt, die dermaßen nahe bei Atomkraftwerken liegt, auch angebracht ist, Initiativen, die kritisch sind und die Gefahr der Atomenergie aufzeigen, entsprechend zu unterstützen. Wie gesagt, übrig geblieben ist nur mehr dieser eine Verein, der seinen Sitz in Linz hat. Zusammengefasst noch einmal, wir haben ob dem vorliegenden Papier schon Sorge, in welche Richtung das mit den Drei-Jahres-Förderungen geht. Wir stimmen aber dem, was übriggeblieben ist, zu.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich erkläre mich aufgrund meines Beschäftigungsverhältnisses beim Klimabündnis Österreich beim Punkt 2 für befangen. Danke.“ Gemeinderätin Maga.Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, Frau Schobesberger hat schon kritisiert, dass man von der langfristigen Förderung von Vereinen weg geht und damit den Vereinen natürlich Probleme erwachsen werden. Weiter möchte ich darauf verweisen, dass auch einige Vereine, vor allem jene, die in der Integration tätig sind, gekürzt worden sind, z.B. Migrare von 20.200 Euro auf 15.000 Euro. Ein Verein hat gar nichts mehr bekommen. Die Medienwerkstatt bekommt nichts mehr und der Kepler Salon. Das waren doch Einrichtungen, die für die politische Bildung und natürlich auch für Medienkritik wichtig waren. So gesehen bin ich mit der Entwicklung die im Subventionsbereich momentan stattfindet, nicht sehr glücklich. Ich denke, dass das in eine nicht so gute Richtung geht, wie es sein soll. Ich möchte auch auf die Kritik der KUPF, der Kulturplattform Oö. verweisen, die ganz klar dargelegt hat, dass die Förderung der Freien Szene in Linz, seit Jahren zumindest nicht gekürzt, aber immer wieder gleichbleibend ist. Da die Summen über die Jahre hinweg immer gleich sind, bedeutet das nichts anderes, als eine Kürzung, weil es einen Wertverlust gibt. Die Kritik der KUPF an den Subventionen, derzeit vor allem im Kulturbereich ist, dass Linz die freie Kultur offensichtlich nur neun Euro pro Kopf wert ist. Zum Beispiel investiert die Stadt Salzburg 33 Euro pro Kopf in zeitgenössische Kultur. Hier sind doch auch einige Schieflagen vorhanden. Ich werde natürlich dennoch zustimmen, weil die Vereine auf die Gelder, die aufgelistet sind, angewiesen sind - wie das was zur Verfügung gestellt wird, oft natürlich auch immer zu wenig ist. Ich möchte aber noch anmerken, dass ich bei drei Posten nicht zustimmen werde. Das wären 15.000 Euro pro Jahr für den Ring Freiheitlicher Jugend und die 12.000 Euro pro Jahr für Freiheitliche im Städtebund, was immer das für eine Organisationseinheit der Freiheitlichen Partei ist. Ich denke, gerade die haben durch die Parteienförderung genug Gelder zur Verfügung. Natürlich ist es auch nicht mein Anliegen, den Linzer City Ring mit 150.000 Euro im Jahr zu fördern. Also bitte die drei Posten herauszunehmen, sonst werde ich zustimmen. Danke.“ Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, Frau Grünn hat mir ein Stichwort gegeben. Aufgrund meiner Vorstandsfunktion im Ring Freiheitlicher Jugend erkläre ich mich ebenfalls für befangen.“ Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Das fällt kurz aus. Ich bedanke mich für die Zustimmung. Ich möchte nur noch mit einem Argument aufräumen. Die formalen Kürzungen, das ist korrekt, wenn Sie alles zusammenzählen und auch die Spitzensportförderung abziehen, bliebe die Gesamtsumme niedriger. Die ist jedoch zu über 80 Prozent den jeweils ressortführenden Mitgliedern der Stadtregierung zugeordnet worden, um eben auch auf diese kritisierten, aber doch vorhandenen Projektförderungsmittel zurückzugreifen. Danke.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die KPÖ stimmt folgenden Punkten nicht zu: Ring Freiheitlicher Jugend, Freiheitliche im Städtebund und Linzer City Ring. Folgende GemeinderätInnen haben sich bei einzelnen Punkten für befangen erklärt: Gemeinderat Grininger, Klimabündnis; Gemeinderat Stumptner, Ring Freiheitlicher Jugend; Gemeinderätin Mag.a Hartig, Verein Südwind; Vizebürgermeister Mag. Baier, Familienbund; Gemeinderat Giegler, ASKÖ; Gemeinderätin Wessela, Billy; Gemeinderätin Riha, Seniorenbund; Gemeinderat Hackl, Seniorenbund und Seniorenring; Vizebürgermeister Wimmer, Freiheitlicher im Städtebund. Bürgermeister Luger berichtet über F 3 Finanzierung der im direkten bzw. indirekten Eigentum der Stadt Linz stehenden Unternehmen für das Jahr 2019 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz übernimmt auch nach der Implementierung der Holding-Struktur die Finanzierung der im direkten bzw. indirekten Eigentum der Stadt stehenden Unternehmen. 2. Für das Jahr 2019 werden folgende Maximalbeträge als Gesellschafterzuschüsse festgelegt; darüber hinausgehende Zuschussleistungen bedürfen jedenfalls einer neuerlichen Beschlussfassung der städtischen Organe: Ars Electronica Linz GmbH und Co KG, 5,300.000 Euro; Creative Region Linz und Upper Austria GmbH, 275.000 Euro; Design Center Linz Betriebsgesellschaft m.b.H und Co KG, 900.000 Euro; IKT Linz GmbH, 85.000 Euro; Immobilien Linz GmbH und Co KG, 18,296.000 Euro; Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH (inkl. Tips-Arena), 6,098.300 Euro; Museen der Stadt Linz GmbH, 950.000 Euro; Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH, 1,515.000 Euro; SZL Seniorenzentren der Stadt Linz GmbH, 3,300.000 Euro; Kreativität-, Kultur und Veranstaltungen der Stadt Linz Holding GmbH, 20.000 Euro; Stadtentwicklung und Immobilien der Stadt Linz Holding GmbH, 20.000 Euro; Die angeführten Beträge gelten ausschließlich für das Jahr 2019. In den Folgejahren bedarf die Festsetzung von Maximalbeträgen bzw. sonstigen Zuschussleistungen einer neuerlichen Beschlussfassung der städtischen Organe. 3. Unbeschadet des diesbezüglichen Beschlusses vom 14. Dezember 2017 gewährt die Stadt der UGL Holding GmbH zur langfristigen Sicherstellung ausreichender Liquidität, der Vermeidung von Liquiditätsengpässen und damit zur Gewährleistung der Kreditwürdigkeit der Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH zusätzlich im Zeitraum bis 2029 einen nicht rückzahlbaren außerordentlichen Gesellschafterzuschuss bis zu einem Betrag von maximal 30 Millionen Euro, der auch in Teilbeträgen – je nach Liquiditätsbedarf - ausbezahlt werden kann. 4. Die Verrechnung und Bedeckung der Zuschüsse erfolgt – vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen Budgetansätze in den jeweiligen Voranschlägen durch den Gemeinderat – in der in Punkt 2. der Vorlage dargestellten Art und Weise. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der investiven Zuschüsse durch Fremdmittel. Über die konkrete Beschaffung des Fremdmittelbedarfes im Rahmen des städtischen Finanzmanagements ist eine neuerliche Organbefassung erforderlich. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Um eine rechtzeitige Mittelbereitstellung zu gewährleisten, ist gegebenenfalls eine Vorfinanzierung im Rahmen des städtischen Cash-Managements gemäß § 58a StL 1992 erforderlich. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank, wir werden dem Antrag grundsätzlich zustimmen und beim Ordnungsdienst dagegen stimmen. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich habe das gleiche Stimmverhalten, wie es Herr Grininger für seine Fraktion schon gesagt hat.“ Gemeinderat Eypeltauer: „Frau Vorsitzende, zum gesamten Antrag avisiere ich eine Enthaltung meiner Fraktion.“ Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Grünen (6) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, stimmen beim Ordnungsdienst dagegen. Gemeinderat Schörgendorfer kommt um 16.16 Uhr in die Sitzung. Gemeinderat Prammer berichtet über F 4 Erledigung des Antrages der NEOS-Gemeinderatsfraktion vom 20. September 2018 „Direkte Demokratie – sechs Fragen im Zuge der Wahl 2021“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Informationsbericht des Präsidiums wird zur Kenntnis genommen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen hier leider nicht mit, wir stimmen dagegen, wir akzeptieren das nicht. Die juristischen Gründe, die zur Ablehnung führen, stimmen unseres Erachtens nur vordergründig. Ich denke ganz persönlich, dass es hier eher am politischen Willen scheitert. Die Zeit ist in Linz offensichtlich noch nicht reif, um unsere kleine Stadtdemokratie zu beleben und in Österreich mutig voranzugehen. Offenbar sind wir noch nicht bereit dazu, kleine Risiken einzugehen und Anstrengungen auf uns zu nehmen, um in Sachen direkter Demokratie Neues auszuprobieren. In meiner Wahrnehmung zieht sich das im Gemeinderat seit drei Jahren wie ein roter Faden durch, egal, ob es um einen Livestream in der Gemeinderatssitzung geht - das wäre heute wieder spannend gewesen - oder eine Anrainerbefragung damals im Andreas Hofer Park, eine Bürgerstunde, eine radikalere Statutenreform oder eine so essentiell wichtige Informationsbroschüre bei Volksbefragungen. Auch das wird heute noch einmal ein Thema sein. Ich erinnere daran, dass eine innovative Stadt nicht nur in der Tabakfabrik mit Start Ups innovativ ist, sondern überall dort, wo es möglich ist, wo die Stadt ihr Bestes geben kann. Wir sollten überall, wo es uns möglich ist, unser Bestes geben. Ich bedauere, dass diese Chance an uns vorbeizieht, die kommende Wahl 2021 lebendiger und wirkungsvoller zu machen und warum nicht, auch aufregender zu machen und so auch die so wichtige Wahlbeteiligung zu heben.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wie wir auch schon im Dezember erläutert haben, als der Antrag in die Gemeinderatssitzung kam, wiederhole ich mich noch einmal. Wir sehen den Antrag vor allem in Bezug auf den hohen Aufwand von organisatorischer Seite und inhaltlich den fraglichen demokratiepolitischen Mehrwert vor allem im Rahmen des Prozederes, das damit verbunden ist, für die Linzer Bevölkerung als problematisch. Der Bericht des Präsidiums hat insofern auch unsere Skepsis bestätigt. Insofern stimmen wir der Erledigung des Antrages zu.“ Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Demokratie braucht viele Abstimmungen, Demokratie braucht den Diskurs, aber Demokratie soll vor allem die Wählerinnen und Wähler nicht überfordern und daher sehen auch wir diesen Vorschlag der NEOS kritisch und haben uns dazu entschlossen, dieser Enderledigung zuzustimmen. Wir denken an 2015, als wir nur eine Volksbefragung gemeinsam mit den drei bestehenden Wahlen durchgeführt haben und wie lange in den Wahllokalen ausgezählt wurde. Wenn man weiß, dass ein bestimmter Ablauf dafür vorgegeben ist, welche Wahl wie auszuzählen ist, wie lange das dauert und wenn man sich überlegt, dass wir nicht mehr drei Stimmzettel haben, sondern neun haben und vielleicht auch neun Umschläge, in die wir die Stimmzettel korrekt einpacken müssen, dann wird das bei aller Wertschätzung den Wählerinnen und Wählern gegenüber, wahrscheinlich ein heilloses Tohuwabohu. Davor will ich uns und sollten wir uns schützen. Wie gesagt, wir stimmen der Enderledigung zu. Danke.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Prammer: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung. Ich kann der NEOS-Fraktion nur raten, wenn ihr ein spannendes Thema für die Wahl 2021 habt, bringt es ein, diskutieren wir darüber und dann werden wir sehen, ob wir eine Mehrheit dafür finden, wenn die anderen Fraktionen das auch so sehen.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Prammer berichtet über F 5 Erledigung des Antrages der FPÖ-, ÖVP-, Grünen- und NEOS-Gemeinderatsfraktion vom 1. März 2018 ‚Abstimmungsbroschüre für direktdemokratische Entscheidungen in Linz‘ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Informationsbericht des Präsidiums wird zur Kenntnis genommen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Frau Vorsitzende, ich habe dem Bericht des Präsidiums schon noch einige Dinge hinzuzufügen. Kolleginnen und Kollegen, eine Abstimmungsbroschüre wird weltweit als wesentlicher Standard für qualitätsvolle Abstimmungsdebatten anerkannt. Man muss in die Schweiz und in US-Bundesstaaten schauen und es gibt deutsche Bundesländer und Gemeinden, die das machen, Vorarlberg und viele mehr. Es gibt davon, man kann fast sagen, weltweit zwei singuläre Ausnahmen, nämlich Graz - das haben wir schon gehört - und Linz. Auf österreichischer Bundesebene hatten SPÖ und ÖVP im Juni 2013 ein Demokratiepaket vorgelegt, das von deren Verfassungssprechern ausverhandelt und juristisch genauestens überprüft wurde. Dieses Demokratiepaket beinhaltet unter anderem die Abstimmungsbroschüre. Dann gab es eine Enquete-Kommission des Nationalrates, die sich im Jahr 2014, Endbericht 2015 ungefähr ein Jahr lang im Monatsrhythmus mit der Stärkung der direkten Demokratie, der Demokratie im Allgemeinen beschäftigt hat. Dabei kam natürlich auch eine Reihe von hochkarätigen Verfassungsexperten einschließlich der Verfassungssprecher aller Parlamentsparteien ausführlich zu Wort. Die Abstimmungsbroschüre wurde einhellig befürwortet. Niemand ist während der einjährigen Dauer dieser Enquete-Kommission auf die Idee gekommen, eine Verfassungswidrigkeit ausführlicher zu problematisieren. Der Bericht ist zur Kenntnis zu nehmen, wie er uns vorliegt. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass wir hier und heute keine Mehrheit für diesen innovativen Schritt hin zu einer innovativen Stadtdemokratie bekommen und werde die Überzeugungsarbeit natürlich nicht ruhen lassen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“ Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrte Damen und Herren, von der Argumentation her schließe ich mich meinem Vorredner weitgehend an. Die aktuelle Diskussion um den kolportierten Standort des LASK-Stadions beispielsweise zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine Broschüre, wie es im Antrag skizziert ist, gewesen wäre und nach wie vor ist. Auch wenn es leider – wie wir gehört haben - die Rechtsansicht gibt, dass das nicht zulässig ist. Wir würden uns daher Alternativen wünschen, ähnlich wie man sie beispielsweise von der Web-Seite des Österreichischen Parlaments kennt. Dort werden Stellungnahmen verlinkt bzw. hochgeladen und sind daher relativ niederschwellig zugänglich. Das nur als Beispiel. Es gibt mehrere Alternativen dazu. Ich möchte mich Kollegen Eypeltauer anschließen, dass es schwer zu akzeptieren ist, sagen wir so, dass es in Linz so nicht möglich ist, aber natürlich akzeptieren wir es. Aus diesen Gründen enthalten wir uns bei der Erledigung dieses Antrags der Stimme und werden an diesem Thema dran bleiben, gerade auch im Interesse der sehr engagierten BürgerInneninitiativen, die unter anderem mit ihren Anliegen wiederspiegeln, wie wichtig Information und Transparenz wäre. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Steiger: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich nehme in diesem Hause immer öfter ein sehr interessantes Phänomen wahr. Wenn ein Thema aus Sicht der Sozialdemokratie eine positive Richtung nehmen könnte, dann versucht man mit kreativen Mitteln Lösungen zu finden, wie beispielsweise in der letzten Sitzung des Gemeinderates, bei der es einen sehr kreativen Vorschlag aus dem Präsidium gab, um die Einschränkung der budgetären Deckung bei Gemeinderatsanträgen herbeizuführen. Jetzt liegt ein Vorschlag vor, der offensichtlich nicht ganz so viel Gegenliebe erzeugt, nämlich bei direktdemokratischen Entscheidungen objektiver informieren zu können und zu informieren. Hier gibt es keinen guten Vorschlag aus dem Präsidium, wie man das Ansinnen von vier Fraktionen unterstützen könnte. Daher halte ich zwei Punkte fest: Objektive Information ist offensichtlich nicht gewünscht. Wenn man wollte, gäbe es eine Lösung. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Prammer: „Ich hätte die höchstgerichtliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes jetzt gerade aufgerufen, aber ich erspare es Ihnen, diese vorzulesen und ersuche um Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11), Die Grünen (6) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Wundsam berichtet über F 6 Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), dem Land Oö. und der Stadt Linz für die Errichtung des A 7 – Autobahnhalbanschlusses Auhof; maximal 6,500.000 Millionen Euro, davon jeweils 2,160.000 Millionen Euro 2020 und 2021 und 2,180.000 Millionen Euro 2022 und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, beim vorliegenden Antrag geht es um die Vereinbarung betreffend den Zuschuss der Stadt Linz zur Errichtung des Autobahnhalbanschlusses Linz/Auhof. Die Kosten für die Errichtung des dringend benötigten Anschlusses belaufen sich auf 19,5 Millionen Euro, welche zu je einem Drittel vom Land Oberösterreich, von der ASFINAG und von der Stadt Linz übernommen werden. Die Verrechnung der städtischen Kosten in der Höhe von maximal 6,5 Millionen Euro erfolgt an die ASFINAG im Jahr 2020 und 2021 zu je 2, 16 Millionen Euro und im Jahr 2022 mit 2,18 Millionen Euro. I Ich möchte doch noch auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Anschlusses hinweisen. Es hat schon Verzögerungen gegeben. Es geht um eine bessere Erreichbarkeit des Science-Parks, der Johannes Kepler Universität und vor allem um eine Entlastung der Bevölkerung vom Durchzugsverkehr entlang der Altenberger Straße. Heute wurden schon mehrere Vergleiche mit dem Theatervertrag angestellt auf die ich jetzt gar nicht eingehen möchte, weil beides nichts aber auch gar nichts miteinander zu tun hat. Es geht hier nicht um ein Stück Autobahn sondern um einen Anschluss an Wirtschaft, Forschung und Bildung und um die Entlastung eines Stadtteiles. Ich bitte um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: 1. „Die beiliegende Finanzierungsvereinbarung betreffend den Zuschuss zur Errichtung der A7-Autobahnanschlussstelle Linz/Auhof, zwischen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien, dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz wird genehmigt. Die Stadt Linz gewährt den Zuschuss mit der Bedingung der Einhaltung der entsprechenden Förderungsrichtlinien der Landeshauptstadt Linz. 2. Die Verrechnung der städtischen Kosten in der Höhe von max. 6,5 Millionen Euro erfolgt auf der VASt 5.6100.775002, Kapitaltransfers an ASFINAG. Im Jahr 2020 und 2021 sind je 2,16 Millionen Euro und im Jahr 2022 2,18 Millionen Euro vorgesehen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.‘" Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Diese zwei Sachen haben insofern miteinander zu tun, als sich beide auf dieser Matrix an potentiellen zukünftigen Einsparprojekten, die wir schon einmal diskutiert haben, befunden haben. Während heute die Kündigung des Theatervertrages beschlossen wurde, machen wir hier das Gegenteil, nämlich den Vertrag nicht - wie er es von sich aus getan hätte - bei zehnprozentiger Kostensteigerung auslaufen zu lassen, sondern erneuern ihn, bekräftigen ihn, verfestigen ihn. Um Bürgermeister Luger zu zitieren, was in einem Fall eine Vermischung ist, die nicht mehr zeitgemäß ist, bei der man sagt, du zahlst da mit, ich zahle da mit, ist, wenn es um Autobahnen geht, dann wieder vollkommen egal. Da ist es dann nicht ,Old School‘, wenn die Stadt bei einem Bundesprojekt mit zahlt. Selbst wenn man glaubt, dass Autobahnen einen Lösung sind – ich gehöre nicht zu jenen, die das glauben – bleibt übrig, dass für die Errichtung von Autobahnen, Autobahnanschlüssen, Teilstücken oder sonst etwas, die Stadt nicht zuständig ist. Das sind Projekte, die der ASFINAG, dem Bund oder einer Bundesautobahnen Gesellschaft zugeordnet sind. Das heißt, wir zahlen eine Subvention an den Bund und das, obwohl wir offensichtlich sehr wenig Geld haben. Ich möchte auch noch sagen, dass dieser Vertrag viele Besonderheiten hat, ich habe es vorher schon kurz erwähnt. Die erste Besonderheit ist, dass sich, was die Kosten betrifft, alleine die Beteiligung der Stadt Linz mittlerweile fast verdreifacht hat, obwohl man nur mehr die Hälfte von dem, was ursprünglich vereinbart war, bekommt. Wir bekommen die Hälfte und zahlen fast dreimal so viel dafür. Daher bezweifle ich sehr, dass das, was du, Erika Wundsam, prophezeit hast, für den Stadtteil eine Entlastung bringt. Das kann nicht sein, weil das nur ein Halbanschluss ist, weil zumindest die Hälfte der Betroffenen dort wieder nicht eingebunden ist. Ich bezweifle das. Ich glaube, dass es zu einer Verkehrszunahme kommen wird. Es ist so eine klare Rechnung, die immer schon gegolten hat: Dort, wo ich Autobahnen baue und Straßen errichte, werde ich zusätzlichen Verkehr ernten. So einfach ist die Regel. Wenn ich einen Stadtteil vom Verkehr entlasten will, wenn ich den Science Park - ein zukunftsträchtiges Projekt - vernünftig anbinden will, dann muss ich mir überlegen, wie ich das mit dem öffentlichen Verkehr machen kann und wie ich tatsächlich zukunftsfähige Verkehrsanknüpfungen schaffe. Ich darf Bürgermeister Luger noch einmal zitieren: Ich verstehe nicht ganz, warum es auf einmal wieder in Ordnung ist, bei einem Bundesprojekt der Stadt mitzuzahlen bzw. wenn man gemeinsam mit dem Land bei einem Bundesprojekt der Stadt mit zahlt. Ich verstehe wirklich nicht, warum es dort nicht in Ordnung ist und da schon. Wenn es um die Kultur geht, geht das gar nicht, ist das ,Old School‘, wenn es um Autobahnen geht, ist das auf einmal Hipp oder wie? (Heiterkeit) Ich verstehe das nicht. Dieser Vertrag ist zum Nachteil der Stadt, er ist seit 2009 und seit man ihn das erste Mal abgeschlossen hat kostenmäßig explodiert und trotzdem will man dem jetzt näher treten. Gerade wenn es finanzpolitisch so wichtig ist, ersuche ich Sie dringend, dass wir das Geld zusammenhalten und keine Projekte finanzieren, für die wir nicht zuständig sind. Lassen Sie die Finger von der Finanzierung einer Autobahn oder einem Autobahnhalbanschluss. Das ist schlecht für die Stadt und kostet eine Lawine.“ (Beifall Die Grünen). Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Verehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich kann gleich bei dem fortfahren, was Frau Stadträtin Schobesberger gesagt hat. Das ist eine Bundesangelegenheit, es führt zu keiner Reduzierung des Verkehrs, sondern eine Vermehrung. Die Kosten, die von 2,5 Millionen Euro auf 6,5 Millionen Euro über die Jahre angewachsen sind, würde ich lieber in einem Budget für die sanfte Mobilität sehen. Ich bin gerade dabei, die Budgetrede vorzubereiten und habe festgestellt, dass für Rad- und Gehwege für nächstes Jahr nicht einmal 300.000 Euro budgetiert sind. Das heißt, diese 6,5 Millionen Euro sollten viel dringender in Maßnahmen der sanften Mobilität gesteckt werden. Das würde für die Menschen am Stadtrand wirklich eine Entlastung bringen, weil sie Verkehrsformen favorisieren, die den Verkehr reduzieren, die Luft besser machen und dergleichen mehr. Herr Stadtrat Hein hat sich heute sehr engagiert gezeigt in diese Richtung etwas zu tun. Ich glaube, er würde sich auch freuen, wenn er ein bisschen mehr Geld bekommen würde, wenn er nicht auch einer wäre, der, glaube ich, Autobahnabfahrten ganz gern sieht. In diesem Sinne werde ich nicht zustimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Frau Stadträtin Schobesberger, vielleicht ein paar Punkte zur Klärung: Sie sollten Investitionskosten nicht mit laufenden Kosten aufrechnen, weil die Investitionen irgendwann abgeschlossen sind. Die laufenden Kosten – darum ging es beim Musiktheatervertrag – sind wie der Name schon sagt laufend und werden anfallen solange es den Vertrag gibt. Mit diesen hohen Kosten, die das Musiktheater in Summe verursacht, könnte dieses Musiktheater - das muss sich jeder durch den Kopf gehen lassen - alle drei Jahre neu gebaut werden. Dieses Ding hat 120 Millionen Euro in der Investition gekostet und verursacht alle drei Jahre diese Investition. (Beifall FPÖ) Das ist diese Schieflage, dass ein Vermögen in laufende Kosten investiert wird und nicht in Investitionskosten. Der Halbanschluss für den Standort an der Universität ist enorm wichtig. Wir haben uns einen Halbanschluss gewünscht, damit wir den Durchzugsverkehr, den Sie befürchten, nicht erzeugen. Wäre es ein Vollanschluss - da gebe ich Ihnen Recht -, dann würde es mehr Durchzugsverkehr geben. Nachdem dieser Halbanschluss aber nur in Richtung Salzburg wirkt, ist der Stadtteil Dornach/Auhof damit entlastet. Das heißt, der Durchzugsverkehr, der sonst von der alten Abfahrt Dornach kommen würde, fährt voll durch Dornach. Sie dürfen nicht vergessen, dass die Altenberger Straße, die jetzt eine Landesstraße ist, eine Gemeindestraße wird und dass entsprechende Flankiermaßnahmen getroffen werden, bevor sie an uns übergeben wird, die die Attraktivität des Durchzugsverkehrs verringern sollten. Aber summa summarum bitte ich Investitionskosten nicht mit laufenden Kosten zu verwechseln.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Herr Kollege, Sie haben mich missverstanden, ich bin mir sicher, unabsichtlich. Ich vergleiche nicht Investitionskosten mit laufenden Kosten. Ich habe verglichen, was der Bürgermeister vorher gesagt hat, dass wir dann, wenn es um Kultur geht, streng trennen müssen und das nicht so machen wie, ihr zahlt da dazu und wir zahlen da dazu‘. (Zwischenruf, Unruhe) Herr Kollege, jetzt auf einmal, wenn es um eine andere Materie geht, dann spielt das überhaupt keine Rolle mehr. Da zahlen wir dann auf einmal als Stadt gemeinsam mit dem Land bei einem Bundesprojekt dazu, finanzieren ein Bundesprojekt gemeinsam mit dem Land zu zwei Drittel. Das ist der große Unterschied. Noch einmal, Autobahnen zu bauen, ist keine Verkehrslösung für die Zukunft, eine Autobahn zu bauen ist nicht Science, das ist ziemlich ,Old School‘, wenn ich mich der Worte des Bürgermeisters bedienen darf.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Wundsam: „Ich denke, dass es wenig Sinn macht, jetzt noch weiter Äpfel mit Birnen aufzuwägen. Stadtrat Hein hat schon vieles gesagt. Es geht mir in erster Linie wirklich darum zu betonen, dass ich eine Entlastung der Altenberger Straße möchte. Ich denke nicht, dass die Linz Linien alle Menschen, die zum Science Park wollen - wir alle wissen, dass es dort nicht um ein paar Leute geht, sondern der Science Park ein großer Komplex ist -, alleine bedienen können. Natürlich gehört der öffentliche Verkehr forciert. Aber dort, wo es notwendig ist, zu bauen, dort müssen wir bauen. Ich ersuche um Zustimmung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen: Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (6) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Bürgermeister Luger: „Ich begrüße Herrn Dr. Leonhard Fragner zum Tagesordnungspunkt F 7. Er steht als Auskunftsperson für alle Themen und Fragen in diesem Zusammenhang oder im dahinterliegenden Vertragswerk der heute im Aufsichtsrat beschlossenen Darlehensaufnahme zur Verfügung.“ Gemeinderat Schilchegger berichtet über F 7 Freilassung Verpfändung Linz AG Aktien – Freilassungsvereinbarung und Nachrangigkeitsvereinbarung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der beiliegenden Freilassungsvereinbarung (Beilage 1) wird zugestimmt und Herr Bürgermeister wird beauftragt, diese zu unterfertigen. 2. Der beiliegenden Nachrangigkeitsvereinbarung (Beilage 2) wird zugestimmt und Herr Bürgermeister wird beauftragt, diese zu unterfertigen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte kurz, wirklich kurz, auf die Historie eingehen. Im Gemeinderat im Dezember 2016 wurde der Beschluss über die Struktur der Holding und im Gemeinderat im März 2017 der Beschluss zur Gründung der Holding gefasst. Damals – ich sage gleich dazu, dass die ÖVP überall mitgegangen ist – war immer nur die Rede davon Synergien heben und Steuervorteile lukrieren zu wollen. Bis dahin wurde kein Wort über eine entgeltliche Einbringung gesprochen. Erst über einen Nachtrag im Finanzausschuss im Juni 2017 wurde darüber informiert, dass ein Beschluss zur Einbringung der Unternehmungen gefasst werden sollte. Damit war die entgeltliche Einbringung der Linz AG um 348,6 Millionen Euro erstmals ein Thema. Damals ist es nur um die entgeltliche Einbringung der Linz AG gegangen, nicht aber um die anderen Unternehmungen. Der Beschluss wurde im Gemeinderat am 29. Juni 2017 gefasst. In dieser Gemeinderatssitzung gab es eine heftige Debatte, vor dem Hintergrund der massiven Kritik der ÖVP-Fraktion, die sich nicht auf die Implementierung einer Holding bezogen hat - dafür waren und sind wir immer - sondern sie sich auf die entgeltliche Einbringung der Linz AG in die Holding bezogen hat. Diese hat vor allem das Ziel, dass die Stadt Linz Schulden auslagert. Das muss man, glaube ich, ganz offen ansprechen dürfen. Das vordergründige Ziel der entgeltlichen Einbringung ist, Schulden der Stadt Linz zu reduzieren damit man dann das Budget positiv darstellen kann. Die Geldflüsse sind in Tranchen bis zum Jahr 2020 aufgeteilt, so turnt man sich dann bis zum Jahr 2021 durch Rücklagenzuführungen im städtischen Haushalt und Rücklagenentnahmen drüber. Ich darf daran erinnern, dass das damals eine heftige Debatte, man kann fast sagen, ein Streit zwischen Finanzreferent Forsterleitner und Vizebürgermeister Baier war. Es ist darum gegangen, ob das ein Umgehungsgeschäft sei und es hat damals sogar eine Klagsdrohung des Finanzreferenten Forsterleitner an Vizebürgermeister Baier gegeben. Die Klage oder die Anzeige ist nie eingebracht worden, Vizebürgermeister Forsterleitner ist mittlerweile nicht mehr im Amt. Und genau so wenig war bisher auch das Thema der Freilassung der städtischen Pfandrechte an der Linz AG in Kombination mit einer Nachrangigkeitsvereinbarung ein Thema. Was ist das? Man stellt die Banken im Grunde vorrangig, was ihre Forderungen gegenüber der UGL betrifft. Diese Vorrangigkeitsstellung der Banken ist aus unserer Sicht ein gefährliches Spiel, eine Gefahr, der wir uns - so die Sicht der ÖVP-Fraktion - nicht aussetzen wollen. Mit der Daseinsvorsorge treibt man kein so gefährliches Spiel, nur um das Ziel zu erreichen, dass man sich bis 2021 drüber turnt und dann schlägt das strukturelle Defizit mit ca. 44 Millionen Euro wieder auf. Das strukturelle Defizit der Stadt Linz verbirgt sich im Hintergrund. Diese außerordentlichen Einnahmen, kreditfinanziert durch die UGL-Holding, dienen nur einer Überbrückung. Der Grund dieses heutigen Beschlusses ist diese entgeltliche Einbringung der Linz AG in die UGL-Holding, gegen die wir schon waren - nachlesbar im Protokoll vom Gemeinderat 29. Juni 2017. Wir stimmen heute diesem Antrag nicht zu, wir stimmen dagegen. Wir möchten auch insbesondere auf die Gefahren hinweisen. Ich weiß schon, dass das Gefahren sind, die nur im Extremfall eintreten. Ich erinnere daran, dass solche Extremfälle doch auch Realität werden können und man muss sich schlussendlich selbst auch verantworten, wenn man dieses Risiko eingehen möchte. Wir, von der ÖVP-Fraktion, sind dazu nicht bereit. Wir stellen uns die Frage, warum die Stadt Linz keine Haftung übernimmt, was auch eine entsprechende Besicherung wäre. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir haben das Thema heute Morgen schon im Aufsichtsrat der Holding gehabt. Ich werde jetzt dasselbe machen, was ich dort auch gemacht habe. Ich werde darauf hinweisen, dass es ein großes Glück ist, wenn man so eine Koryphäe, wie den Herrn Dr. Fragner in der Runde hat. Ich werde ersuchen, dass er uns die wesentlichen Eckpunkte des vorliegenden Vertrages aus seiner Sicht noch einmal erläutert, weil ich glaube, dass es hilfreich ist zu den bereits aufgeworfenen Themen ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen.“ Bürgermeister Luger: „Ich ersuche Herrn Dr. Fragner. Nur die Handbewegung des Herrn Mag. Hajart war schon so dermaßen insistierend, dass ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen wollte, ihn nicht als Ersten zu Wort zu nehmen, nachdem er als erster aufgezeigt hat.“ Dr. Fragner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Möglichkeit ein bisschen hinter die Kulissen blicken zu können. Wir hatten in Summe über ein Jahr einen intensiven Prozess mit einer tollen Finanzabteilung, die sensationelle Arbeit geleistet hat, die letzten Wochen beziehungsweise Monate ist es fast durchgegangen. Vielleicht darf ich ein bisschen ausholen, weil man tatsächlich noch ein wenig ins Grundgeschäft blicken muss. Hier liegen zwei Themenkreise, insbesondere die Verpfändung oder die Freilassung der Verpfändung der Aktien und diese Nachrangigstellung dieser Restkaufpreisforderungen seitens der Stadt Linz zur Abstimmung vor. Die Ausgangssituation war die, dass die Aktien seitens der Stadt Linz mit einer entsprechenden Kaufpreisstundung an die UGL übertragen wurden. Die Kaufpreisraten sind nach bestimmten Plänen zu bezahlen. Wir haben mit 15. Dezember des vergangenen Jahres in einer Größenordnung von 48,6 Millionen Euro begonnen und jetzt sind mit 15. Dezember 100 Millionen Euro zu bezahlen. Ergänzend muss man dazusagen, dass diese 48,6 Millionen Euro auf ein Jahr mit Garantie der Stadt Linz finanziert wurden. Dieses Konstrukt war notwendig, weil die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH damals noch keine bestätigten Bilanzen hatte. Jetzt sind sozusagen 148,6 Millionen Euro zu finanzieren, im nächsten Jahr sind mit 15. Dezember 2019 weitere 100 Millionen Euro und schlussendlich mit 15. Dezember 2020 noch einmal 88 Millionen Euro zu finanzieren. Es war das hehre Ziel, diese Gesamtfinanzierung in Summe bereits jetzt zu sichern. Man hätte natürlich immer die Möglichkeit zu sagen, man versucht einmal 100 Millionen Euro zu finanzieren und schaut wie es nächstes Jahr ausschaut. Das wäre in der Finanzlandschaft viel zu riskant. Wir haben uns mit den gesamten 336 Millionen Euro ein hohes Ziel gesetzt und haben jetzt ein Finanzierungspaket vorliegen. Der Kern dieser Finanzierung ist eine Bankenfinanzierung in einer Größenordnung von 200 Millionen Euro. Wir haben Banken eingeladen und haben schlussendlich dann die aus unserer Sicht kompetentesten Banken genommen, die die Themen sehr gut verstehen. Im Grunde genommen ist es ein Konsortium bestehend aus drei Banken mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, mit der UniCredit Bank Austria und mit einer ausländischen Bank, der ING-DiBa Austria. Ich habe das auch bei der Aufsichtsratssitzung sagen können - wir haben die für sehr vorteilhaft empfunden, weil sie in Finanzierungen in dieser Richtung sehr fokussiert sind und über entsprechende günstige Refinanzierungsmöglichkeiten verfügen. Diese drei Banken teilen sich im Grunde genommen diese 200 Millionen - Drittel – Drittel – Drittel - auf. In diesem Jahr haben wir 148,6 Millionen Euro zu finanzieren. Die große Herausforderung war, zu welchen Bedingungen oder zu welchen Besicherungen wir das machen können. Mit vereinten Kräften konnten wir schaffen, dass sich dieses Konsortium bereit erklärt hat, diese Finanzierung - mit Ausnahme einer Kontoverpfändung - ohne kreditmäßige vertragliche Besicherung zu bekommen. Man muss sich vorstellen, die Banken finanzieren 148,6 Millionen Euro und haben ein Pfandrecht für die Restkaufpreisforderung des Eigentümers. Wenn Banken finanzieren – da kann sich jeder in die Lage versetzen –, dann wollen sie zumindest die gleichen Rechte haben und wollen nicht, dass der Eigentümer bevorrechtigt ist. Deswegen haben sie verständlicher- und berechtigterweise verlangt, dass gleiches Recht für alle gilt. In Kapitalmarkttransaktionen werden sie keine Transaktion finden, wo sich jemand plötzlich im Nachhinein eine Besicherung ‚aufzwicken‘ kann. Man könnte es sich auch persönlich nicht vorstellen, jemandem Geld zu geben, wenn das Vermögen aber plötzlich an Dritte verpfändet wird. Deswegen war die Notwendigkeit, gleiches Recht für jeden gelten zu lassen. Damit hat man jetzt keine Bevorzugung der Banken sondern eine Gleichstellung. Der zweite Themenkreis ist die Nachrangigstellung, die im Wesentlichen darin begründet ist, dass in diesem Finanzierungspaket bereits jetzt eine zukünftige Kreditgewährung vertraglich vereinbart wird. Das heißt, für das Jahr 2020 gibt es bereits jetzt die vertragliche Zusicherung, dass die Banken diese Finanzierung im Ausmaß des notwendigen Finanzierungsvolumens von 51,6 Millionen Euro zusagen. Das ist ein Bestandteil und ist kreditmäßig und auch von den Finanzierungskonditionen zugesagt. Deswegen sagen die natürlich verständlicherweise, dass es nicht so sein kann, dass sie bereits jetzt vertraglich die Finanzierung für das Jahr 2020 zusagen und umgekehrt der Eigentümer mit seiner Restkaufpreisforderung bereits jetzt die Sicherheit hat, dass er die Finanzierung und das Geld bekommt. Das ist der Hintergrund. Ich gebe Ihnen natürlich jetzt das Recht, bezüglich der Forderungen, die im Übrigen aber grundsätzlich kaskadenartig immer so organisiert sind, dass der Eigentümer naturgemäß nicht die Gläubigerrechte wie eine Bank beanspruchen kann. Eine Bank muss sich diese Dinge für sich sichern und da gibt es noch abgestuft Gläubigerrechte, die noch einmal unten anzusiedeln sind. Es ist aber auch in einer wirtschaftlich schwierigen Situation oder auch in einer Insolvenzsituation so, dass der Eigentümer nachrangig gestellt ist. Deswegen war das einfach notwendig, weil bereits jetzt auch die Gesamtfinanzierung steht. Das war auch der große Wunsch der Banken, dass man nicht irgendwo in der Mitte stecken bleibt und sagt, so die ersten zwei Drittel sind finanziert, das letzte Drittel ist naturgemäß schwieriger, als die ersten zwei Drittel zu finanzieren und deswegen muss man das Gesamtpaket schnüren. Das sind die Hintergründe dieser Regelungen.“ Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich für diese Ausführungen.“ Gemeinderat Leidenmühler: „Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, vor allem lieber Kollege Hajart, inhaltlich sage ich nicht allzu viel dazu, nur eine kleine Ergänzung: Diese Freilassung, die die Stadt hier vornimmt und die heute hoffentlich beschlossen wird, stärkt die Position der Linz AG - das ist ein ganz entscheidender Punkt, der noch nicht erwähnt worden ist -, weil auf den Aktien dann kein Pfandrecht ist, nämlich von niemandem, auch nicht von der Stadt und schon gar nicht von den Banken. Das, was die ÖVP hier wieder einmal macht, was sie in den Aussendungen der letzten Tage getan hat, was auch Kollege Hajart hier heute getan hat – ich habe es in der letzten Zeit immer als ‚Anpatzerpartie‘ bezeichnet – das ist wieder so ein ‚Anpatzen‘. Kollege Hajart hat hier ein gefährliches Spiel angesprochen. Ja, es wird hier ein gefährliches Spiel betrieben. Dieses gefährliche Spiel mit der Linz AG betreibt in diesem Fall die ÖVP. Dieses Verwirrspiel, das hier betrieben wird, bei dem bewusst Sachen durcheinander geworfen werden und auch Bezüge zu Finanzgeschäften der Vergangenheit hergestellt werden, schadet der Linz AG, der Stadt und den Linzerinnen und Linzern und es ist traurig, dass wir uns das immer wieder anhören müssen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Wir kennen das von der SPÖ schon. Diejenigen, die vor Gefahren warnen, werden verunglimpft. (Zwischenruf) Du hast uns heute medial die Wirtschaftskompetenz abgesprochen, auch das kennen wir schon und das mit dem Verwirrspiel kommt mir auch irgendwie bekannt vor. Ich habe mir heute das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 3. Juni 2004 herausgesucht, weil ich mir schon gedacht habe, dass du so argumentieren wirst. Das ist ja eine bekannte Linie. Weißt du, worum es da gegangen ist? Auf der Tagesordnung stand der Tagesordnungspunkt ‚Aufnahme von Fremdmitteln zum Zweck der Umschuldung sowie Optimierung des Fremdfinanzierungsportfolios durch den Abschluss von marktüblichen Finanzierungsgeschäften und Finanzterminkontrakten‘. Damals hat Vizebürgermeister Erich Watzl gewarnt, ich zitiere: ‚(…) wenn wir den Beschluss so fassen, hat er die Möglichkeit (…), dass die Umschuldung von Schulden in inländische und ausländische Währung passieren kann und umgekehrt, dass man selbstverständlich Derivate in ausländische Währungen zieht.‘ Damals ist er von einem Herrn Stadtrat Mayr verunglimpft worden. Ich sage noch etwas, was er konkret gesagt hat, Zitat Stadtrat Mayr: ‚Man kann ja Verwirrung stiften, das Problem ist nur, dass sich nicht alle verwirren lassen. Und es ist auch keine Strategie, die zumindest bei der Sozialdemokratie zieht, verwirren und dann entsprechende Beschlüsse fassen. Wir sind uns alle klar und einig im Verständnis, was hier beschlossen werden und gemacht werden soll.‘ War das nicht genau dasselbe, was du jetzt ungefähr gesagt hast oder zumindest ähnlich? Am 3. Juni 2004 – Ursprung des Swaps.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich darf festhalten, würde man das gesamte Protokoll lesen und nicht nur subjektiv gefällige Auszüge daraus, dann würde man aus diesem Protokoll ganz klar erkennen können, dass damit niemals gemeint gewesen ist, dass der Gemeinderat auch nur ansatzweise den Abschluss solcher Geschäfte mit diesem Beschluss freigegeben hätte. Das halte ich ganz bewusst für das Protokoll fest.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir haben uns zu dieser Holdingstruktur, die sich die Stadt gegeben hat, immer kritisch geäußert und haben damals auch nicht mitgestimmt, weil wir der Ansicht sind, dass öffentliche Körperschaften nicht so strukturiert werden können wie Firmen die privatwirtschaftlich agieren. Das war damals ein Kritikpunkt. Das hat jetzt natürlich Folgen hat und schlägt durch und man tätigt jetzt Finanzgeschäfte, die nach den Erklärungen des Zuständigen durchaus nachvollziehbar sind. Ich bleibe aber dennoch skeptisch, ob wirklich alles so risikoarm ist, wie es dargestellt wird. Daher werde ich mich der Stimme enthalten.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Die Position von Frau Kollegin Grünn ist mehr, als nachvollziehbar. Wenn ich den Geschäften grundsätzlich nicht zustimme, dann stimme ich der Umsetzung auch nicht zu, das ist konsequent. Ich finde es schon - das sage ich jetzt in beide Richtungen – sagen wir einmal – mühsam, denn das ist am wenigsten wertend, weder in die eine noch in die andere Richtung. Sobald solche Themen auf dem Tisch liegen, schenken sich sowohl Franz Leidenmühler als auch die ÖVP - was die Polemik betrifft - gegenseitig nichts. Ich glaube, dass das einfach nicht angebracht ist, weil das wichtige Entscheidungen sind, die wir gerade in solchen Zusammenhängen zu treffen haben. Ich versuche noch einmal zusammenzufassen, worum es geht und ich ersuche Sie, dass Sie mir mit Kopfschütteln oder so signalisieren, wenn ich irre. Wir haben – ich meine alle, außer Kollegin Grünn - am 29. Juni 2017 dieses Konstrukt der Holding und dass wir die Linz AG an die Holding verkaufen, beschlossen. Für das eine Jahr – weil es nicht anders möglich war – hat es diese Zwischenfinanzierungsregelung gegeben und jetzt gibt es diese definitive Finanzierungsregelung, dass die Holding den Kaufpreis für die Linz AG an die Stadt zahlen kann. Herr Dr. Fragner nickt, ich bin also immer noch auf dem richtigen Weg, das beruhigt mich. Deswegen verstehe ich das jetzt auch alles nicht ganz. Ich mache jetzt aus meiner Sicht eine Wertung, vieles ist für mich nicht erfreulich. Nachdem man sich jetzt gemeinsam zu diesem Weg committed hat und entschieden hat, wäre es konsequent, die Umsetzung auch gemeinsam mitzutragen. Aus meiner Sicht könnte man tatsächlich kritisieren, dass wir mit dieser Finanzierungsregelung und dem Konstrukt, das wir beschlossen haben und das jetzt umgesetzt wird, nicht nur die Grundausfinanzierung unseres Haushaltes sichern, sondern natürlich auch die Politik, die hier mehrheitlich beschlossen wird. Heute war aus meiner Sicht zum Beispiel der Beschluss des Autobahnanschlusses schlimm, den ich natürlich mit der Grundfinanzierung auch ermögliche. Wir haben in der Fraktion ernsthaft diskutiert, ob wir den Weg jetzt weiter mitgehen und das mitbeschließen. Es ist uns nicht ganz leicht gefallen, weil man damit nämlich die rot-blaue Politik und ihre Elemente mitfinanziert. Man finanziert damit aber grundsätzlich auch den städtischen Haushalt an sich mit, alle Löhne, Gehälter, die Kinderbetreuungseinrichtungen, die Seniorenzentren und alles andere, bei dem wir uns alle im Großen und Ganzen einig sind, dass das wichtig ist. Ich sehe immer noch nicken. Herr Dr. Fragner hat jetzt noch einmal erläutert, dass das im Rahmen des Möglichen auch unter Konditionen passiert, die weder das Unternehmen direkt, also die Holding, noch die wichtigste Tochter darin, die Linz AG in irgendeiner Form schädigen, sondern dass das unter verträglichen Bedingungen passiert. Daher ist es aus meiner Sicht konsequent, dass man, wenn man das Konstrukt grundsätzlich beschließt, heute auch seine Umsetzung mitbeschließt.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Steiger: „Ich hätte eine Frage an Herrn Fragner. Können Sie Auskunft darüber geben, wie hoch die Kosten für diese Kredite sein werden bzw. die Zinsen und die Aufschläge sind?“ Dr. Fragner: „Wie gesagt, die Finanzierung ist naturgemäß für drei Tranchen. Jetzt einmal 148 Millionen Euro. Für 66,7 Millionen Euro verlangt die ING-DiBa Austria einen Aufschlag von 172,5 für eine Laufzeit von zehn Jahren - wo ein geringer Teil getilgt wird – und die dann im Jahr 2029 auf einen Restsaldo von 48 Millionen Euro kommen. Also eine relativ lange Laufzeit, wenn man es so sehen will, und die muss man im Endeffekt immer dahinter sehen, weil der Zinssatz auch die Kapitalbindung widerspiegelt. Je länger die Laufzeit, desto teurer wird es naturgemäß auch für die Banken in der Refinanzierung. Die UniCredit Bank Austria und die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG haben für diesen Konsortialteil jetzt einen Aufschlag von 180 Punkten. Das führt zu einer Nominalverzinsung, die wir natürlich noch nicht genau wissen, weil die Zinsfixierung erst nächsten Dienstag sein wird. Mit dem heutigen Tag würde man für die Fixverzinsung auf 2,5 Prozent fix für die gesamte Laufzeit kommen, wobei der Teil, der fix finanziert wird 85 Prozent des Gesamtvolumens ausmacht und 15 Prozent variabel sind. Die Variabilität hat den Hintergrund, dass man so in der Liquiditätssteuerung etwas flexibler ist. Man könnte ohne Vorfälligkeitsentschädigung und vorzeitig zurückzahlen. Es macht viel Sinn, einen Teil variabel dazuzugeben, auf der anderen Seite macht es auch Sinn, sich die Kosten für die restliche Zeit zu fixieren. Wobei man dazusagen muss, dass die Finanzierung, der UniCredit Bank Austria und der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG – also nicht die der ING-DiBa Austria - eine Laufzeit bis zum 1. Jänner 2033 hat und dann auf null getilgt ist. Für den zweiten Teil, der 2020 ausgereicht wird, also am 15. Dezember 2020, wird es auch das gleiche Verhältnis mit 85 Prozent fix und 15 Prozent variabel geben. Es wird aber bereits jetzt zinsfixiert. Da zeigen die Banken auch ein entsprechendes Entgegenkommen, weil die Refinanzierungskosten für diese Laufzeit unsicher sind, und haben dabei den Aufschlag aber nur korrigiert auf 190 Punkte. Das ist sozusagen die dritte Tranche. Es wird bereits auf Basis des jetzigen Zinsniveaus fixiert, so dass man im Grunde genommen je nachdem wie sich das Zinsniveau entwickelt – ich habe gesehen, heute sind die langfristigen Zinsen wieder eine Spur zurückgekommen – wird man dann für die dritte Tranche um einen Tick darüber kommen.“ Bürgermeister Luger: „Ich ersuche dieselbe mutige Frage dem Finanzreferenten im Oberösterreichischen Landtag zu stellen.“ (Zwischenruf) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Schilchegger: „Noch einmal zusammenfassend. Ich glaube, das ist wirklich der Kern dieser Einzelmaßnahme: Man kann als Eigentümer einer Tochtergesellschaft nicht beanspruchen, im Insolvenzfall gleichrangig mit den Gläubigern zu sein, und sozusagen hier zusätzlich noch die Hand aufzuhalten. Das ist eine völlig logische Absicherungsmaßnahme und somit Teil des Finanzierungspakets. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass offenbar die ÖVP, wäre sie hier in der Verantwortung, ganz eigene Finanzierungsquellen hätte und hier auf einmal die Banken ganz andere Richtlinien und andere Maßstäbe anlegen würden und Geld zu unbeschreiblich günstigen Konditionen ohne Sicherheiten gewähren würden. Ich bin davon überzeugt, dass das so sein würde. Politisch kann ich nur genau an das anschließen und unterstreichen, was Frau Stadträtin Schobesberger gesagt hat. Ich sehe das auch genauso. Wer grundsätzlich mit dieser Holdingstruktur einverstanden war und das schon immer unterstützt hat, muss nun auch diese Einzelmaßnahme unterstützen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (11) mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über die Anträge F 8, F 9 und F 10 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 8 Gewährung eines Zuschusses an die Linz AG für Betriebskostenersätze Bäder und Eishalle in Höhe von 5,129.730,88 Euro; Genehmigung von Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz begleicht Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aufgelaufenen Rückständen aus Betriebskostenersätzen Bäder und Eishalle in Höhe von 5,129.730,88 Euro auf der VASt 1.8790.755000, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, Linz AG. 2. Kreditüberschreitungen in der Höhe von 3,099.730,88 Euro von der VASt 2.9250.859000, Ertragsanteile), und in Höhe von 600.000 Euro von der VASt 2.9200.831000, Grundsteuer B, auf die VASt 1.8790.755000, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, Linz AG, werden genehmigt. 3. Kreditübertragungen in der Höhe von 610.000 Euro von der VASt 1.4110.768000, Lfd. Transferzahlungen an private Haushalte, in der Höhe von 470.000 Euro von der VASt 5.8997.775000, Kapitaltransfers an Unternehmungen, UGL-Holdinggesellschaften, und in der Höhe von 350.000 Euro von der VASt 1.9100.652000, Sonstige Zinsen – Inland, auf die VASt 1.8790.755000, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, Linz AG, werden genehmigt.“ F 9 Erbringung von diversen Versicherungsleistungen für die Landeshauptstadt Linz; Vergabe der Aufträge Der Gemeinderat beschließe: „1. Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Dienstleistungsauftrag ,Erbringung von diversen Versicherungsleistungen für die Stadt Linz‘ wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehene Auftragnehmer: I) Wiener Städtische Versicherung AG, 1010 Wien, Schottenring 30 Auftragssumme: Gemeinde- und Amtshaftpflichtversicherung: 97.125 Euro p.a. inkl. VSt. Sachversicherung: 14.898,47 Euro p.a. inkl. VSt. KFZ-Versicherung bzw. Boote: 165.506,14 Euro p.a. inkl. VSt. Rechtschutzversicherung: 99.160,56 Euro p.a. inkl. VSt. 376.690,17 Euro p.a. inkl. VSt. Das Angebot dieses Unternehmens ist als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot (Bestbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. II) Oberösterreichische Versicherung AG, 4020 Linz, Gruberstraße 32 Auftragssumme: ,Diverse Versicherungssparten‘ inkl. VSt.: 41.304,81 Euro p.a. inkl. VSt. Das Angebot dieses Unternehmens ist als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot (Bestbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten für die Gemeinde- und Amtshaftpflichtversicherung in Höhe von 97.125 Euro, für die Sachversicherung in Höhe von 14.898,47 Euro, für die KFZ-Versicherung in Höhe von 165.506,14 Euro und für die Sparte ,Diverse Versicherungssparten‘ in Höhe von 41.304,81 Euro p.a. inkl. VSt erfolgt auf den jeweiligen Teilabschnitten unter der Postengruppe 670 000. Die Verrechnung der Kosten für die Rechtschutzversicherung in Höhe von 99.160,56 Euro p.a. inkl. VSt für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 1.0110.670000, Allgemeine Versicherungen. 3. Der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft wird beauftragt, die laufende Betreuung der Versicherungsverträge nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes (BVergG) 2018 an einen fachkundigen Betreuer zu vergeben.“ F 10 Tourismusabgabe – Zuschlagsabgabe zur Freizeitwohnungspauschale Der Gemeinderat beschließe: „Die beigefügte Verordnung, mit welcher ein Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale ausgeschrieben und eingehoben wird, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018, mit der ein Gemeindezuschlag zur Landesabgabe Freizeitwohnungspauschale ausgeschrieben und eingehoben wird. Aufgrund des § 57 des Landesgesetzes zur Förderung des Tourismus in Oberösterreich (,Oö. Tourismusgesetz 2018‘), LGBl. Nr. 3/2018, wird wie folgt verordnet: Zuschlagsabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz („ZAO“) § 1 Die Landeshauptstadt Linz erhebt einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale (§§ 54ff Oö. Tourismusgesetz 2018). § 2 Die Höhe des jährlichen Zuschlags beträgt für in Linz gelegene: 1. Wohnungen bis zu 50 Quadratmeter Nutzfläche sowie für Dauercamper: 150 Prozent der Freizeitwohnungspauschale, 2. Wohnungen über 50 Quadratmeter Nutzfläche: 200 Prozent der Freizeitwohnungspauschale. § 3 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“ Die Anträge F 8 bis F 10 werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Steiger berichtet über F 11 Bestands- bzw. Leasingverträge Lentos und Wissensturm; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt zahlt einmalig eine zusätzliche Halbjahresrechnung im Jahr 2018 für das Lentos in Höhe von 840.680,86 Euro (netto) auf der VASt 5.3400.775000, Kapitaltransfers an Unternehmungen, Lentos-Neubau, und eine zusätzliche Halbjahresrechnung im Jahr 2018 für den Wissensturm in Höhe von 796.276,62 Euro (netto) auf der VASt 5.2700.775000, Kapitaltransfers an Unternehmungen, Wissensturm-Neubau. 2. Die Kreditübertragung von der VASt 5.9140.775001, Kapitaltransfers an Unternehmungen, KUK, in Höhe von 465.000 Euro und von der VASt 1.4110.768000, Lfd. Transferzahlungen an private Haushalte, in Höhe von 367.000 Euro auf die VASt 5.3400.775000, Kapitaltransfers an Unternehmungen, Lentos-Neubau, sowie von der VASt 1.4110.768000, Lfd. Transferzahlungen an private Haushalte, in Höhe von 789.000 Euro auf die VASt 5.2700.775000, Kapitaltransfers an Unternehmungen, Wissensturm, wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über F 12 Unentgeltliche Übertragung der städtischen Betriebs- und Geschäftsausstattung in das Eigentum der Museen der Stadt Linz GmbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Übertragung des Eigentums der im gegenständlichen Übernahmevertrag angeführten Vermögensgegenstände (im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung) auf die Museen der Stadt Linz GmbH im Wert von 141.420,74 Euro wird genehmigt.“ Eine kurze Berichtigung: Wir haben im Ausschuss auch darüber diskutiert und uns damals der Stimme enthalten. Wir bitten daher um Abstimmung, avisieren aber, dass wir uns selber beim Antrag der Stimme enthalten.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Werter Herr Bürgermeister, ich habe damals bei der Ausgliederung der städtischen Museen aus dem Magistrat nicht zugestimmt. Daher werde ich mich jetzt beim Vollzug auch der Stimme enthalten.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Nur zur Präzisierung, wie ich das vorher Herrn Bürgermeister signalisiert habe, ist das bei uns derselbe Grund. Wir haben der Ausgliederung nicht zugestimmt und stimmen daher heute auch nicht zu.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (6) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über G 1 Weiterführung der Sozialarbeit im Kindergarten und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Sozialarbeit im Kindergarten als Aufgabenbereich des Geschäftsbereichs Soziales Jugend und Familie (Abteilung Jugendgesundheit und Schulsozialarbeit) wird trotz der Einstellung des bisherigen Kostenersatzes des Landes Oö. (Refundierung im Ausmaß einer Personaleinheit pro Jahr) weitergeführt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über G 2 Gewährung einer Subvention an die Matchmaker Event GmbH (Durchführung des Upper Austria Ladies Linz Tennisturniers) 83.000 Euro sowie 1200 Euro in Form einer Naturalförderung – Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Organisation und Durchführung des Upper Austrian Ladies Linz Tennisturniers vom 6. Oktober bis 14. Oktober 2018 werden Förderungen in Höhe von insgesamt 83.600 Euro bereitgestellt. Die Gewährung einer monetären Förderung an die Matchmaker Event GmbH in Höhe von 83.000 Euro sowie die Gewährung einer Naturalförderung der Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) in Höhe von maximal 600 Euro/Selbstbehalt 600 Euro wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Der Subventionsempfänger MatchMaker Event GmbH bestätigt, dass die Gesamtsumme aller ihm seitens der öffentlichen Hand gewährten Beihilfen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nicht die angegebene Höchstsumme überschreitet. 4. Die Verrechnung der Förderung für das Rechnungsjahr 2018 in Höhe von 83.000 Euro kann auf der VASt 1.2690.755000, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmen, erfolgen. Gleichzeitig wird eine Kreditübertragung in Höhe von 54.000 Euro von der VASt 1.0610.757701, Lfd. Transferzahlungen an priv. Institutionen, auf die VASt 1.2690.755000 genehmigt. Die Einnahmen der SGS erfolgen auf der VASt 2.8600.817025, Selbstbehalt Naturalsubventionen“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über G 3 Gewährung einer Subvention an die ASKÖ Blaue Elf Linz (Generalsanierung des Trainingsfeldes); 70.000 Euro, davon jeweils 35.000 Euro 2018 und 2019 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung einer Förderung an die ASKÖ Blaue Elf Linz für die Generalsanierung des Trainingsfeldes bei der Sportanlage in 4020 Linz, Teutschmannweg 1, in Höhe von 70.000 Euro wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Zuzählung der städtischen Förderung erfolgt in zwei Jahresraten, wobei in den Jahren 2018 und 2019 jeweils 35.000 Euro bereitgestellt werden. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 35.000 Euro für das Rechnungsjahr 2018 und 2019 mit jeweils 35.000 Euro erfolgen auf der VASt 5.2690.777003, Kapitaltransfers an private Institutionen, Sportstättenadaptierung – Sonderprogramm. Die Auszahlung im Jahre 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der notwendigen Mittel durch den Gemeinderat im Budget 2019. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Generalsanierung des Trainingsfeldes bei der Sportanlage durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992) bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Köck berichtet über G 4 Anpassung des bestehenden Leistungsvertrages mit der Seniorenzentren Linz GmbH zum Betrieb von Tageszentren und Club Aktiv und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die geänderte Vereinbarung mit der Seniorenzentren Linz GmbH (SZL) wird in der beiliegenden Form genehmigt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 1,418.000 Euro inkl. USt ab dem Rechnungsjahr 2018 erfolgt auf der VASt 1.4220.728171, Sonstige Leistungen, Tageszentren und Club Aktiv. Ab dem Jahr 2019 erfolgt die Valorisierung gemäß dem beiliegenden Vertrag.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND STÄDTEKONTAKTE Vizebürgermeister Wimmer berichtet über H 1 Überwachung des gesamten ruhenden Verkehrs durch den Ordnungsdienst der Stadt Linz (OSL GmbH) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. In Ergänzung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 22. April 2010 und vom 10. April 2014 zur Errichtung des Ordnungsdienstes der Stadt Linz (OSL GmbH) bzw. zur Überwachung der gebührenfreien Kurzparkzonen wird im Sinne der Antragsbegründung – vorbehaltlich der Ermächtigung der MitarbeiterInnen des OSL gemäß § 50 VStG durch die Oö. Landespolizeidirektion sowie der Bestellung zu Organen der Straßenaufsicht im Sinne des § 97 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die Oö. Landesregierung – ab sofort folgende zusätzliche Aufgabe des Ordnungsdienstes festgelegt: Überwachung des gesamten ruhenden Verkehrs, Ausstellen von Organstrafmandaten 2. Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden beauftragt, dafür noch erforderliche Rahmenbedingungen (nach der vorliegenden, grundsätzlichen Zustimmung von Herrn Landespolizeidirektor Andreas Pilsl) mit der Landespolizeidirektion Oberösterreich und dem Land Oberösterreich in Bezug auf die Bestellung von Organen der Straßenaufsicht so zu klären, dass die Überwachungstätigkeit ehest möglich beginnen kann. 3. Die Verrechnung der Strafeinnahmen erfolgt auf der VASt 2.6120.868000.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Für uns ist die Sache relativ einfach. Wir sind der Meinung, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe einer Stadt ist, einen Ordnungsdienst zu haben und zu finanzieren. Ich habe vorher vom Zuschussbedarf unter dem Strich gesprochen. Nachdem wir der festen Überzeugung sind, dass es nicht vernünftig ist, dass die Stadt einen Ordnungsdienst führt, sind wir natürlich auch nicht dafür, dass man dessen Kompetenzen beständig weiter ausbaut. Wir stimmen nicht zu.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wenig überraschend waren auch wir immer gegen die Stadtwache und sind auch dagegen, dass die Kompetenzen erweitert werden. Von meiner Seite gibt es eine Gegenstimme.“ Gemeinderat Eypeltauer: „Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Detlef, der Ordnungsdienst wurde über Jahre mittels, man kann sagen, sehr kluger Taktik aufgewertet, vor einigen Jahren noch als kleine Einheit ohne wirklich essentielles Betätigungsfeld geschaffen, als ich sage einmal mittlerweile Prestigeprojekt der FPÖ, geduldet von der SPÖ. Über Jahre wuchs dieser Ordnungsdienst an. Der wesentliche Punkt für uns NEOS ist, dass dieser Ordnungsdienst nicht größer und nicht teurer wird, als er jetzt ohnehin schon ist. Wir wollen in dieser Stadt keine hypertrophe Ersatz-Sheriff-Einheit. Wir haben jetzt diesen Ordnungsdienst nun einmal und es ist aus meiner, aus unserer Sicht angezeigt, wenigstens zu optimieren, was zu optimieren ist und einen nützlichen, einen effizienten Einsatz zu gewährleisten. Dazu gehören aus unserer Sicht im Wesentlichen auch sozialarbeiterische Kompetenzen und ein wesentlich weniger martialisches Auftreten. Wir wollen uns hier keinen ideologischen Grabenkämpfen hingeben. Wie gesagt, unser Killing-Point wäre, wenn hier nun mehr Geld ausgegeben würde, wenn Kompetenzüberschreitungen passieren würden und sich Mitarbeiter unkorrekt verhalten würden. Aber all das ist bis jetzt nicht passiert und ist auch konkret nicht der Fall. Also darf ich noch einmal zusammenfassen: Wir wollen ein weniger martialisches Auftreten, wir wollen Kompetenz im sozialarbeiterischen Bereich, wir wollen die Fähigkeit zu vermitteln, zu kommunizieren, zu helfen und vor allem auch einen anderen Namen als Ordnungsdienst. Wir brauchen keine Law-and-Order-Einheit, aber wir brauchen sehr wohl eine Einheit, die in der Lage ist, vielfältige Kompetenzen wahrzunehmen. In diesem Sinne darf ich die Zustimmung des Fraktionsobmannes Poto?nik und meiner Person avisieren und die Stimmenthaltung von Kollegin Leitner-Rauchdobler.“ Bürgermeister Luger: „Sie haben Herrn Vizebürgermeister Wimmer auf eine Idee der Umbenennung gebracht, die sicherlich nicht in Ihrem Sinn ist, was er mir ins Ohr geflüstert hat.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Wimmer: „Vielen Dank, somit bedanke ich mich zunächst einmal für die differenzierte Sichtweise seitens eines Teils der NEOS-Gemeinderatsfraktion. Ich finde es positiv, dass trotz grundsätzlicher Kritik auch positive Aspekte gewürdigt werden können. Tatsächlich ist es so, dass dieser Antrag nicht nur keine Mehrkosten in sich verursachen wird, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowieso unterwegs sind, sondern ganz im Gegenteil, sogar gewisse Mehreinnahmen bringen kann, somit die gesamte Effizienz steigt, jedenfalls einmal nicht sinkt. Das zu diesem Punkt. Die anderen Wortmeldungen sind natürlich zu respektieren, enthielten aber keine sachlichen Argumente, denen man irgendwo logischerweise entgegentreten könnte. Tatsache ist, dass diese Verbote bestehen, sie gehören kontrolliert. Ich denke, es ist im Interesse aller beteiligten Personen, wenn irgendwo ein Halteverbot besteht, besteht es wohl nicht zum Spaß. Der Verkehrsreferent, unser Infrastrukturreferent hat mehr als genug zu tun und ist sicherlich nicht der Meinung, dass sinnlos Halteverbote aufgestellt werden sollen. Wenn es sie aber gibt, glaube ich, sind sie oft ein Merkmal für mehr Sicherheit. Sie sind auch für den Verkehrsfluss wichtig und ich glaube, dass es wichtig ist, dass sie auch kontrolliert werden. Sonst beschweren sich manche, die sich jetzt kritisch geäußert haben, wieder über den Individualverkehr und den Stau. Das wollen wir alle nicht, deshalb bitte ich noch einmal um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke schön.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (6) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler von den NEOS mit Stimmenmehrheit angenommen. I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über I 1 Wirtschaftsstandort-Agenda 2027 der Stadt Linz (WISA 2027) – Grundsatzgenehmigung und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung. Es geht um die Wirtschaftsstandortagenda 2027 der Stadt Linz, die Ihnen heute vorliegt. Ich darf mich in meiner Berichterstattung eingangs darauf konzentrieren, einige Aspekte um die Struktur der Linzer Wirtschaft darzustellen und dann auch auf die Struktur dieses Programms einzugehen, das Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, Sie wissen, Linz ist mit seinen rund 15.000 Unternehmen der zweitgrößte Wirtschaftsraum Österreichs. Wir sind ein wirtschaftlich wirklich sehr pulsierendes, prosperierendes Zentrum der Republik und zu Recht auch der Beschäftigungsmotor und sozusagen das besondere wirtschaftliche Herz des Landes Oberösterreich. Wir erleben das nicht zuletzt auch täglich in den Verkehrsströmen, die in die Stadt hereinführen. Über diese Auswirkungen und mögliche Lösungsszenarien haben wir im Gemeinderat schon oft diskutiert. Wir merken es aber auch an den Kommunalsteuereinnahmen im Budget. Nächste Woche, wenn wir den Voranschlag für 2019 zu beschließen haben, wird einmal mehr auch darauf hinzuweisen sein, dass Linz unter den österreichischen Landeshauptstädten die höchsten Kommunalsteuereinnahmen pro Kopf aufweist. Hier wird deutlich, wie stark das wirtschaftliche Fundament unserer Stadt ist. Dieses Fundament ist breit aufgestellt, es steht, wenn man so will, nicht nur auf einer Säule, sondern ist ganz besonders auf mehreren Säulen gelagert. Zum einen, wenn man die Anzahl der Betriebe hernimmt, wo rund 37 Prozent dieser 15.000 Unternehmen im Bereich Gewerbe und Handwerk angesiedelt sind, 24 Prozent im Bereich Handel und 21 Prozent auch im Bereich Information und Consulting. Hier wird auch klar und deutlich, dass wir eine ganz starke IT-Wirtschaft und IT-Betriebe in unserer Stadt haben. Natürlich ist die Industrie in diesem Ranking woanders gelagert, wenn man aber die Arbeitsplatzsituation betrachtet, dann kommt natürlich auch der industrielle Zweig stärker heraus. Rund 26 Prozent der Linzer Arbeitsplätze sind im Bereich Gewerbe und Handwerk und schon 21 Prozent im Bereich der Industrie. Hier wird klar, natürlich summenmäßig weniger Unternehmen, aber natürlich insgesamt bei den Arbeitsplätzen eine ganz starke Relevanz der Industrie. Das soll uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass fast 20 Prozent der Linzer Arbeitsplätze im Bereich des Handels angesiedelt sind. Hier sieht man auch die hohe Relevanz der Handelsbetriebe oder von Linz als Einkaufs- und Handelsstadt und daher war es auch ein erklärtes Ziel dieses strategischen Programmes, eine möglichst breite und ausgewogene Ausrichtung machen zu können. Erfreulicherweise sind wir derzeit in Zeiten der Hochkonjunktur natürlich auch mit sinkenden Arbeitslosenzahlen nicht konfrontiert, sondern können das erfreulicherweise so zur Kenntnis nehmen und beobachten. In vielen Bereichen sprechen wir sogar von einem Fachkräftemangel und das spielt gerade auch in der Wirtschaft eine ganz große Rolle. Nun zum Programm an sich und dazu warum wir überhaupt ein regionales Wirtschaftsprogramm haben. Es ist bekannt, dass es auf europäischer Ebene auf Bundesebene und auch auf Landesebene strategische Programme, gibt. Ich bin dem Gemeinderat sehr dankbar, dass er vor knapp zwei Jahren die Einleitung dieses Prozesses beschlossen hat. Ich glaube, dass es aber auch für eine regionale Wirtschaft besonders dann, wenn sie eine besondere Größe und auch eine besondere Bedeutung hat, wichtig ist, eine strategische Ausrichtung zu haben. Diesem Grundgedanken folgend, wurde in den letzten Monaten, insbesondere 2017 und in der ersten Hälfte 2018 auch unter Beiziehung wichtiger Gesprächspartner und auch Partner aus der Wirtschaft versucht, hier ein strategisches Programm zu entwickeln. Der Titel: ‚WISA 2027‘. Wie ist die Struktur dieses Programmes, wie ist es angelegt? Grundsätzlich ist ein wesentlicher Teil einmal so gelagert, dass man die Ausgangssituation gut analysiert und man sieht, in welchem wirtschaftlichen Umfeld wir uns befinden, eine eingehende Ist-Situation und Analyse, um darauf aufbauend dann auch Handlungsfelder zu definieren und erste Maßnahmenstränge. Ich sage gleich dazu, dass dieses Programm nicht so angelegt ist, dass es ein detailliertes Maßnahmenprogramm für die nächsten ein bis zwei Jahre ist, wo alles bis ins Letzte durch- und ausgearbeitet ist, sondern dass es ganz bewusst so gestaltet ist, Handlungsfelder zu definieren, Schwerpunkte festzulegen, darauf aufbauend dann erste Handlungsstränge aufzuzeigen. Aufgabe der Wirtschaftsabteilung wird es jetzt dann sein, diese Handlungsstränge entsprechend auch der budgetären Möglichkeiten zu entwickeln und in den nächsten Jahren umzusetzen. Die Geltungsdauer bis 2027 ist lange, weil die nächsten strategischen Programme des Landes Oberösterreich und auch der Europäischen Union von 2021 bis 2027 gehen und wir schon in Vorschau auf diese Entwicklungen Bedacht nehmen wollten. Im Übrigen finden Sie die Einbettung rund um die übrigen Programme, die uns hier begleiten oder übergelagert sind, in dieser Unterlage. Begleitet wurden wir vom sehr renommierten Institut Joanneum Research. Sie kennen das ganz sicher, das Institut verfügt über große Erfahrung bei der Ausarbeitung und Begleitung solcher strategischer Programme. Nun konkreter zu den Globalzielen und zu den Handlungsfeldern selbst: Das Programm ist in vier Globalziele eingeteilt und nimmt auch Bezug auf die Stakeholder-Gruppen, also jenen Gruppen, mit denen wir verstärkt zusammenarbeiten wollen, hier natürlich die Wirtschaftskammer, die Industriellenvereinigung, aber auch weitere Gruppen darüber hinaus, wie etwa die Universitäten. Dann gibt es sechs Handlungsfelder, die lauten: 1. Service: Wie kann insbesondere die Stadtverwaltung gut und professionell auch als Servicedrehscheibe für Wirtschaftsbetriebe fungieren. In diesem Handlungsfeld sind auch Maßnahmenstränge und Maßnahmenbereiche im Groben skizziert. 2. Das zweite Handlungsfeld dreht sich um das Thema der Wirtschaftsimmobilien und der Infrastruktur, das zweifelsohne ein ganz entscheidender und wichtiger Punkt auch aus städtischer Sicht ist, weil wir hier einen besonderen Bedarf haben und flächenmäßig auch an unsere Grenzen stoßen, nicht nur in anderen Bereichen, sondern natürlich auch dann, wenn es darum geht, wo wir neue Betriebsansiedlungsflächen oder neue Bereiche zu Verfügung stellen können. Hier muss man aber auch dazusagen, dass wir als öffentliche Hand nicht alle Möglichkeiten in der Hand haben. Wir haben natürlich die Möglichkeit Widmungen zu machen, was in der Vergangenheit auch geschehen ist. Es hängt aber wesentlich davon ab, ob auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke bereit sind, diese letztlich zur Verfügung zu stellen und zu verkaufen. 3. Handlungsfeld Standortmarketing und Internationalisierung: Gerade was den Handel anlangt - aber nicht nur -, ist es natürlich entscheidend, ein gutes Standortmarketing zu haben. Wir haben auf Vorschlag des Bürgermeisters in der Stadtregierung vereinbart, dass es zu einem neuen Stadtmarketing kommen soll. Ich habe vor und es wäre hier auch der Plan, dass wir insbesondere das, was die Wirtschaft anlangt, besonders in diesen Prozess miteinbringen wollen. 4. Kooperation und Vernetzung: Dieser Teil klingt relativ harmlos, spielt aber eine ganz entscheidende Rolle. Wir erleben in vielen Bereichen der Wirtschaft, dass gerade das Wissen voneinander, die Kooperation und die Vernetzung zwischen den Unternehmen in gleichen Bereichen und Sparten, eine ganz erhebliche Rolle spielt. Wir kennen das System der Cluster, wo beispielsweise Unternehmen in einem Clusterbereich gemeinsam unterwegs sind und Maßnahmen auf den Weg bringen. Ich glaube, dass wir Ähnliches auch im Bereich der Stadt andenken können und dass wir hier in einem kleineren Umfeld, in einer kleinen Dimension, Handlungen und Maßnahmen, aber abgestimmt auf Linzer Bedürfnisse setzen können. 5. Forschung, Technologie und Innovation: Dieses Handlungsfeld zielt natürlich ganz besonders stark auch auf das Thema Innovation ab. Wir hatten in der jüngsten Vergangenheit hier im Gemeinderat auch das Innovationsprogramm zu beschließen und daher ist auch dieser Bereich ausgesprochen gut abgedeckt. 6. Beschäftigung und Qualifizierung: Das ist ein ganz zentraler Punkt, ich habe vorhin schon auf den Fachkräftemangel hingewiesen. Egal, in welchen Betrieb man kommt, überall hört man in etwa das Gleiche. Eines der großen Probleme, wo der Schuh tatsächlich drückt, sind die Fachkräfte. Woher kommen sie, in welchen Bereichen wurden sie ausgebildet und wie kann man auch in Zukunft die Versorgung sicherstellen? Das ist keine ganz einfache Aufgabe und vor allen Dingen eine Aufgabe, die natürlich primär andere Gebietskörperschaften betrifft. Dennoch bin ich der Überzeugung, dass es aus städtischer Sicht Sinn macht darüber nachzudenken, wie regionale Modelle funktionieren können, um in gewissen Mangelberufen und in gewissen Bereichen Abhilfe zu schaffen. Das wäre aus meiner Sicht eine ganz besonders spannende und lohnende Aufgabe. Das in aller Kürze. Ich gehe jetzt nicht auf alles im Einzelnen und im Detail ein, ich habe die Handlungsfelder und auch wesentliche Maßnahmenstränge aufgezeichnet. Ich darf auch noch dazusagen, dass dem Ganzen eine Unternehmerbefragung zugrunde liegt, die wir gemeinsam mit der Wirtschaftskammer vorgenommen haben. Es war eine Online-Befragung, die Auswertung ist auch im Programm zusammengefasst. Ich hoffe, Sie finden in der nächsten Zeit Gelegenheit, auch einmal einen Blick hineinzuwerfen, es ist mit Sicherheit sehr interessant und aufschlussreich. Abschließend gesagt, dieses Programm wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung präsentiert und auch den Fraktionen für Anregungen zur Verfügung gestellt. Ich bedanke mich auch bei der SPÖ und bei den Grünen, die Anregungen dazu gemacht haben. Wir haben versucht, diese Anregungen so gut als möglich zu berücksichtigen und in das Programm einzuarbeiten. Ich hoffe, dass diese Wirtschaftsstandort-Agenda 2027 heute Ihre Zustimmung findet. Besten Dank. (Beifall ÖVP) Der Gemeinderat beschließe: ,Die beiliegende Wirtschaftsstandort-Agenda 2027 (WISA 2027) wird zur Kenntnis genommen. Die aus der WISA 2027 resultierenden Maßnahmen und Projekte für eine prosperierende Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Linz sollen einerseits durch die Stadt Linz, andererseits durch die in Frage kommenden Stakeholder sowie in Kooperationen unter bzw. mit diesen sukzessive realisiert werden. Sofern erforderlich, sind einzelne Maßnahmen und Projekte der WISA 2027 vor ihrer Umsetzung den nach StL 1992 zuständigen Organen der Stadt Linz zur Beschlussfassung vorzulegen.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wie Herr Vizebürgermeister Baier schon gesagt hat, ist Linz das Herz des zweitwichtigsten Wirtschaftsraumes in Österreich. Es ist daher für die Linzer Bürger von großer Bedeutung, dass die Erfolgsgeschichte der Linzer Wirtschaft fortgeschrieben wird. Folgerichtig wurde auch eine Wirtschaftsstandort-Agenda 2027 in Auftrag gegeben. Dieses Konzept beschäftigt sich aus unserer Sicht primär mit Vergleichen und Darstellungen von bestehenden Stärken der Linzer Wirtschaft. Auch die wissenschaftlich fundierte Aussage, dass Linz weiterhin mehr prosperieren werde, wie vergleichbare Wirtschaftsräume, ist nett, hilft aber weder den Linzer Bürgern noch den Entscheidern der Linzer Wirtschaft wirklich weiter. Wir Freiheitliche haben uns daher erlaubt, das Linzer Wirtschaftsprogramm um drei praktische Initiativen zu bereichern. Wir erwarten uns, dass das schon lange geplante Betriebsansiedlungskonzept für den Linzer Süden endlich vorgelegt wird. Weiters sehen wir noch Möglichkeiten, erweiterungs- und ansiedlungswilllige Firmen auf Linzer Boden bei derzeit ungenützten Flächen besser zu unterstützen. Ein dritter, für die Linzer Bürger wohl wichtiger Punkt ist, schon jetzt konkrete Vorkehrungen zu treffen, dass der Branchenmix in allen Linzer Einkaufsstraßen auch künftig attraktiv bleiben wird. Ich bringe daher im Namen der freiheitlichen Fraktion folgenden Abänderungsantrag ein: Der Gemeinderat beschließe: Gemeinsam mit der Grundsatzgenehmigung der WISA 2027 beschließe der Gemeinderat, dass ‚1. der zuständige Referent des Stadtsenates beauftragt wird, bis September 2019 konkrete, umsetzbare Pläne vorzulegen, wie er die seit langem geplante Betriebsansiedelung im Linzer Süden fördern will. Es soll ein Programm aufgesetzt werden, das in diesem stark wachsenden Teil von Linz die Ansiedelung moderner, innovativer Betriebe sicherstellt. Dies ist nicht nur für die Entwicklung der Linzer Wirtschaft wichtig, sondern auch um den Problemen, die aus den wachsenden Pendler- und Verkehrsströmen der Stadt erwachsen, ohne Schädigung für die Stadt gegensteuern zu können. 2. Optimale Nutzung von nicht mehr genutzten Gewerbe und Industrieflächen in Linz. Der zuständige Wirtschaftsreferent wird beauftragt, wenn möglich in Zusammenarbeit mit der WKO, bis September 2019 Pläne zu erarbeiten, dass nicht mehr genutzte Fläche möglichst rasch wieder als Produktions- oder F und E-Flächen genutzt werden, insbesondere mit den Besitzern großer Immobilien, die teils nicht genutzt werden, wie der voestalpine oder den ÖBB, soll eine Gesprächsebene etabliert werden, dass die gewidmeten Industrie- und Gewerbeflächen möglichst innovativ tatsächlich wieder genutzt werden. Die Neuwidmung von Gewerbeflächen ist sehr schwierig und stellt somit einen Hemmschuh für die Entwicklung in Linz dar. 3. Linz ist noch die Handelsmetropole von Oberösterreich. Damit dies so bleibt, wird der Wirtschaftsreferent beauftragt, Maßnahmen zu treffen, dass der Branchenmix in allen Linzer Einkaufsstraßen für die Linzer und ihre Gäste aus dem Umland attraktiv bleibt.‘ Ich bitte um Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Prammer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Wirtschaftsstandort-Agenda ist ein mittlerweile zweijähriger Prozess vorangegangen und dieser wurde seitens der Abteilung Wirtschaft und EU von XXXX XXXXX XXXX und XXXXXXXXXXXXX begleitet. Auf diesem Wege möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Insbesondere die Handlungsfelder wurden, wie Vizebürgermeister Baier schon erwähnt hat, gemeinsam mit den Wirtschaftstreibenden und Unternehmen der Wirtschaftskammer erarbeitet. Ich maße mir nicht an, deren Vorschläge und Ideen, insbesondere was die Handlungsfelder betrifft, zu kritisieren. Sie sind die ExpertInnen in ihren Branchen. Aber als Politik ist es unsere Aufgabe, die Rahmenbedingungen für eine prosperierende Wirtschaft zu schaffen, bei den harten und weichen Faktoren anzusetzen, gleichzeitig aber auch das Große und Ganze, also das Wohl der Linzer Bürgerinnen und Bürger im Auge zu behalten. Ich bin froh, dass wir uns als SPÖ bei der Erarbeitung der WISA 2027 beteiligen durften und auch einige unserer Anmerkungen Berücksichtigung fanden. Ich möchte nur erwähnen, dass es ursprünglich den Vorschlag gegeben hat, dass die Stadt Linz die Kinderbetreuung für PendlerInnen aus anderen Gemeinden übernehmen solle. Wir sahen es nicht als unsere Aufgabe, die Versäumnisse anderer Gemeinden zu kompensieren. Es wäre auch ein Problem für die Standortgemeinden, würden wir uns für die Kinderbetreuung zuständig erklären, weil wir dadurch auch das Angebot in den Standortgemeinden ausdünnen wurden. Das wollen wir, glaube ich, alle nicht. Ich bin froh, dass dieser Punkt auf unsere Anregung hinauf herausgenommen wurde. Ein Wermutstropfen für die SPÖ-Fraktion ist, dass es bei den Handlungsfeldern keine konkreten Umsetzungsschritte, keine Verantwortlichkeiten und keine konkreten Zeitpläne gibt. Ich weise nur darauf hin, dass immer wieder der Hinweis vorkommt, dass bei den relevanten Stakeholdern ein Lobbying betrieben werden sollte. Ich weiß noch immer nicht, was darunter zu verstehen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das laufende Monitoring oder die Evaluierung vonstattengehen soll. Der Wirtschaftsreferent kann uns dann in neun Jahren erklären, warum so manches nicht so gelaufen ist, wie erhofft. Vizebürgermeister Baier ist noch jung, 2027 wahrscheinlich noch Wirtschaftsreferent und es wird dann deine Aufgabe sein, Punkte zu erklären, die nicht umgesetzt wurden. Nichtsdestotrotz sehen wir die WISA 2027 als Grundlage für die Wirtschaftspolitik der Stadt Linz, die grundsätzlich auch unsere Zustimmung genießt. Gleichzeitig möchte ich aber noch festhalten, dass diese avisierte Zustimmung zum Grundsatzbeschluss kein Präjudiz für allfällige Umsetzungsbeschlüsse darstellt. Mit denen werden wir uns dann selbstverständlich einzeln in den Gremien auseinandersetzen müssen. Relativ kurzfristig sind noch drei Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge der FPÖ eingelangt. Meines Erachtens sind das gute und nachvollziehbare Ergänzungen. Wir haben aber als Fraktion noch nicht die Zeit und die Möglichkeit gehabt, uns damit eingehend zu befassen. Ich erkenne auch, dass zwischen den Fraktionen noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Danke.“ Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste auf der Tribüne, grundsätzlich finden wir es sehr positiv, dass man hier ein strategisches und langfristiges Dokument, also eine Absichtserklärung, vorlegt. Es wird aber wesentlich sein – das ist auch im Dokument so angeführt -, dass man die entsprechenden Maßnahmen dann auch so setzt und dies als kontinuierlichen Prozess versteht und dementsprechend ein regelmäßiges Mentoring und eine kontinuierliche Evaluierung begleitend macht und Anpassungen vornimmt. Hier wünsche ich mir auch im Ausschuss einen regelmäßigen Bericht und immer wieder weiterführende offene Diskussionen. Positiv anführen möchte ich auch, dass hier viele Forderungen, wie One-Stop-Shops für Unternehmerinnen und Unternehmer oder auch die Entbürokratisierung oder beispielsweise ein Denken über die Stadtgrenzen hinaus, beinhaltet sind. Das sind einige sehr wesentliche Punkte. Es warten aber noch große Herausforderungen, die enorme Kraftanstrengungen erfordern werden, um zukunftsweisende Themen wie Digitalisierung, Klimaänderung, Umweltschutz, Nachhaltigkeit generell - auf die hier zum Teil ungenügend eingegangen wir - auch bewältigen zu können. Genauso wesentlich wird es auch sein, dass wir zu anderen Themenbereichen die in Wechselwirkung stehen immer auch einen regelmäßigen Austausch betreiben. Hier einige Beispiele: Es gibt Aufholbedarf im Bereich der Forschung. Von Herrn Vizebürgermeister wurde bereits der Mangel an Fachkräften angesprochen, das betrifft vor allem auch die Lehrlinge. Aufholbedarf gibt es auch im Bereich der Bildung oder der Kinderbetreuung um den Familien die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Oder auch die Attraktivität des Wohnortes für sich, also wie die Wohnsituation oder Lebensqualität der Stadt ausschaut. Ich denke, wir haben in Linz viel zu tun, was angesichts der finanziell angespannten Lage eine große Herausforderung sein wird. Ich möchte zwei Punkte dieses Berichtes herausgreifen. Auf Seite 36 der Wirtschaftsstandort-Agenda steht: ‚Am Standort Linz ist eine in der Breite zu langsame Reaktion auf globale Veränderungen (…) zu konstatieren (…)‘. Ich wünsche mir gerade von der Politik hier als gutes Beispiel voranzugehen, schnelle Reaktionen und vor allem aktive, vorausschauende, zukunftsorientierte und nachhaltige Handlungen zu setzen, in dem Sinne, dass wir es so halten, wie auf Seite 23 verschriftlicht: ‚Handeln! Chancen nutzen, nicht abwarten!‘. Wir werden dem Grundsatzpapier, weil es strategisch langfristig angelegt ist, auch zustimmen, beim Abänderungsantrag der FPÖ werden wir uns der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, grundsätzlich habe ich es schon im E-Mail-Verkehr angekündigt – ich war leider beim letzten Ausschuss verhindert –, dass wir eine Wirtschaftsstandort-Agenda und alle anderen Ambitionen unterstützen, um auch in der Zukunft einen attraktiven Standort in Linz zu gewährleisten. Sieht man die vorliegende Agenda an, ist eine Reihe von Überlegungen enthalten. Einige davon sind aus meiner Sicht sehr gut, viele sind schon bekannt und nichts Neues und bei den meisten bleibt es bei den Überschriften. Aufgrund dessen, wie sich die Diskussion jetzt gerade entwickelt, versuche ich jetzt noch meine Gedanken in die Richtung weiter zu formulieren, wie ich es ursprünglich vorhatte. Ich komme aber dann zu einem anderen Schluss. Zum Ersten finde ich es sehr schade, dass wir es nicht schaffen, zum Beispiel konkreter zu werden. Was bedeutet das, wenn wir den Handel attraktiveren wollen? Wenn 20 Prozent der Arbeitsplätze im Handel liegen, dann muss mehr drinnen stehen. Wir wollen den Südbahnhofmarkt weiter haben, wir wollen einen City Ring weiter fördern, solche Dinge sind ein bisschen sehr oberflächlich. Leider Gottes wurde das sehr wesentliche Thema Umweltmobilität auch nicht wirklich im Detail angesprochen. Ich kann mich natürlich darauf verlassen, dass aufgrund des Drucks, dass es uns immer mehr selbst berührt, was klimatisch bei uns passiert, hier in der Zukunft noch ad hoc Anpassungsmaßnahmen erfolgen werden. Ich glaube aber, dass man das durchaus schon strategisch vorwegnehmen könnte und wir uns schon jetzt Gedanken darüber machen. Ganz konkret, was wir jetzt tun müssen, damit wir hier einen attraktiven Standort auch wieder zum Beispiel im Bezug auf den Handel bieten können. Genauso fehlt mir eine Konkretisierung, was es bedeutet, wenn wir diese Programme umsetzten? Welche Potenziale stehen dahinter? Welche Förderschienen sind wirklich in welchen Dimensionen anzapfbar? Wenn wir als Stadt finanzielle Mittel in die Hand nehmen, dann würde ich mir schon erwarten, dass man fragt wie die Co-Finanzierung ausschaut und sagt: Eine Verdoppelung oder eine Verdreifachung der eigenen Mittel wäre über das Angehen folgender Co-Förderungsinitiativen möglich. All das fehlt mir. Das finde auch sehr schade. Grundsätzlich stimmen wir diesem Programm zu, weil die Intention, dass wir hier nachdenken müssen, gut und richtig ist. Allerdings hätte auch die FPÖ gerne ein paar Ansatzpunkte. Das ist für mich auch wieder nur ein Teil dessen, was offen ist. Ohne dem Programm jetzt zustimmen zu wollen, möchte ich einmal in die Runde fragen, ob es nicht gescheit wäre, dass wir die ganze Geschichte im Ausschuss noch einmal diskutieren und noch einmal ansehen, welche Punkte wir besprechen und aufgenommen haben wollen, damit wir dann Anfang nächsten Jahres ein Paket haben, bei dem wir alle sagen ja, wir stehen richtig dahinter und es gibt kein Wenn und Aber. Das wäre mein Vorschlag.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Maga. Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich werde mich aus folgenden Gründen bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Die vorliegende Agenda entspricht nicht dem, was wir unter gerechtem Wirtschaften verstehen. Für uns ist es ein Fitstrampeln im Konkurrenzkampf und in der Standortpolitik. Für uns fehlen wesentliche Kriterien, es gibt keine Wachstumskritik, es gibt keine Fragen der Ressourcenschonung des Klimawandels, keine ökologischen Fragen, von Sozialfragen ganz zu schwiegen. Es ist ein klassisches Programm, wahrscheinlich mit guter Datenlage, das bezweifle ich nicht. Aber die Schlüsse die man daraus zieht, sind nicht die Schlüsse, die ich daraus ziehen möchte und daher werde ich mich in dieser Frage der Stimme enthalten. Danke.“ Gemeinderat Grabmayr: „Ich möchte mich für die doch zum Großteil positiven Rückmeldungen auf unseren Abänderungsantrag bedanken und möchte den Zusatzantrag stellen, dass wir ihn im Ausschuss weiterberaten und diskutieren.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Kollege Langer hat mich gerade aufmerksam gemacht, dass ich mit Formalismen offensichtlich nicht ganz so gut umgehen kann. Es war eigentlich als Antrag gemeint und dass wir das im Ausschuss besprechen. Das wollte ich jetzt noch einmal klarstellen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, danke für die engagierte Diskussion. Ich stelle fest, dass ganz viel Hoffnung in ein strategisches Wirtschaftsprogramm gelegt wird, was nicht alles schon erledigt sein sollte oder gemacht wird. Ich darf nur darauf hinweisen, dass dafür, wenn man das will, auch die entsprechenden Ressourcen bereitgestellt werden oder vorhanden sein müssen. Das ist etwas, das für mich allerdings nicht an erster Stelle kommen kann. An erste Stelle ist eine Schwerpunktsetzung notwendig, daher auch diese Vorgangsweise. Diese Schwerpunktsetzung gibt es mit sechs Handlungsfeldern und auch Maßnahmenvorschlägen, die nicht nur Überschriften sind, sondern natürlich schon auch andeuten, in welche Richtung es gehen soll. Darauf aufbauend kann, soll und muss es auch entsprechende Maßnahmen geben. Allerdings nicht alles auf einmal, denn Sie kennen den Spruch: Der Beste weg nichts zu erreichen, ist sich zu viel vorzunehmen! Genau das wäre zweifelsohne bei diesem Vorhaben der Fall. In diesem Zusammenhang möchte ich an die Aussage von Dietmar Prammer anknüpfen. Das hier ist eine grundsätzliche Ausrichtung und es geht darum auch in der Diskussion im Ausschuss Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die dann konkret, budgetär bedeckt sind und einen klaren Zeitplan haben. Man kann selbstverständlich auch ein Monitoring und ein entsprechendes Controlling darüberlegen. So war das Programm immer angelegt. Ich habe versucht, das im Ausschuss klarzumachen. Ich sage es aber noch einmal im Gemeinderat ganz deutlich und daher ist es eine gute Grundlage, um gemeinsam in die gleiche Richtung zu wirken. Abschließend möchte ich noch den Antrag stellen, den Abänderungsantrag getrennt abzustimmen. Das heißt, diesen Hauptantrag und dann auch den Abänderungs- oder gegebenenfalls Zusatzantrag. Last, but not least, vielleicht noch inhaltlich zum Antrag. Ich habe nicht ganz verstanden, warum die Freiheitlichen nicht Gebrauch davon gemacht haben, diese Anmerkungen auch im Rahmen der Ausschussdiskussion einzubringen. Es ist aber kein Beinbruch, man kann das auch hier im Gemeinderat machen. Ich glaube, was die Flächen anlangt, sollten wir schon aus taktischen Gründen nicht konkret beschließen, welche Flächen man in Zukunft entwickeln will usw., weil es erfahrungsgemäß für die Preisgestaltung nicht immer sehr förderlich ist, wenn man den Eigentümern ausrichtet, dass man ein ganz großes Interesse an einer sehr konkreten Fläche hat. Bei dem möchte ich es bewenden lassen. Ansonsten sind die Punkte im Programm vorgesehen. Ich verweise auch darauf, dass es mit dem Bürgermeister, mit dem Infrastrukturreferenten und mit mir ein Gespräch gab, bei dem wir übereingekommen sind, wie die Vorgangsweise im Bezug auf Betriebsansiedlungsflächen ist und wie das Zusammenspiel zwischen der Wirtschaftsabteilung und der zuständigen Abteilung für Raumordnung im Magistrat selbst funktionieren soll. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zu WISA 2027.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages inkl. Zusatzantrag der FPÖ abstimmen. Der Antrag inkl. Zusatzantrag der FPÖ wird bei Stimmenthaltung der Frak-tionen von ÖVP (11) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung zugewiesen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über J ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION J 1. Gewährung einer Subvention an das Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschulen Oö., Bulgariplatz 12 (Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit für 2018); maximal 83.000 Euro, davon jeweils 41.500 Euro 2018 und 2019 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt dem Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oberösterreich, Bulgariplatz 12, 4020 Linz, im Jahr 2018 eine Subvention in der Höhe von maximal 83.000 Euro im Sinne der Ausführungen des gegenständlichen Berichtes für die Linzer Projekte im Rahmen des Geschäftsfeldes Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten, wobei der 2. Teilbetrag erst nach Vorlage der endgültigen Abrechnung im Rechnungsjahr 2019 geleistet wird. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien sowie unter der Voraussetzung einer adäquaten Beitragsleistung durch das Land Oberösterreich. Im Jahr 2018 erfolgt eine Beitragsleistung seitens des Landes Oberösterreich in der Höhe von 147.448 Euro. 2. Die Verrechnung der Subvention erfolgt für das Jahr 2018 in Höhe von 41.500 Euro und der Rest in Höhe von 41.500 Euro im Jahr 2019 auf der VASt 1.0105.757002." Wortmeldung Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits im Ausschuss kurz angesprochen, sind wir vor allem wegen der Mehrsprachigkeit dagegen und werden uns daher diesem Antrag verschließen.“ Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über K 1 Ausbau der Reindlstraße zwischen Gerstnerstraße und Wildbergstraße zur Ermöglichung eines Zwei-Richtungsverkehrs einschließlich Abtragung der Gleisanlage bis zur Hauptstraße sowie Adaptierung bzw. Erweiterung der Verkehrslichtsignalanlage Reindlstraße/Wildbergstraße; Vergabe der Arbeiten und Abschluss eines Übereinkommens insgesamt 475.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 475.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Ausbau der Reindlstraße zur Ermöglichung eines Zwei-Richtungsverkehrs wie in der Amtsvorlage / Leistungsgegenstand beschrieben einschließlich Abtragung der Gleisanlage bis zur Hauptstraße und Adaptierung bzw. Erweiterung der Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) Reindlstraße/Wildbergstraße. 2. Zuschlagsentscheidungen / Vergaben: Nach dem Ergebnis der nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahren werden die Bauaufträge wie folgt vergeben: 2.1. Straßenbaumaßnahmen 1. Bauabschnitt – Stadt Linz inkl. Gleisabtrag (OG 01und 04): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Strabag AG, Verkehrswegebau, Direktion AE Nord, Salzburger Straße 323A, 4021 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 252.966,17 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehene Vergaben wird für den städtischen Anteil ein Betrag bis zu einer Höhe von 32.033,83 Euro inklusive USt bewilligt. 2.2. Straßenbaumaßnahmen 2. Bauabschnitt – Stadt Linz/Land Oö. (OG 02): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Strabag AG, Verkehrswegebau, Direktion AE Nord, Salzburger Straße 323A, 4021 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt): 69.992,30 Euro Anteil Stadt Linz 50 Prozent: 34.996,15 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird für den städtischen Anteil ein Betrag bis zu einer Höhe von 5003,85 Euro inklusive USt bewilligt. 2.3. VLSA Reindlstraße/Wildbergstraße – Grabungsarbeiten (OG 03): Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Strabag AG, Verkehrswegebau, Direktion AE Nord, Salzburger Straße 323A, 4021 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 43.737,71 Euro Als Aufmaßreserve und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 6262,29 Euro inkl. USt bewilligt. 2.4. VLSA Reindlstraße/Wildbergstraße – Installationsarbeiten: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Siemens Mobility GmbH, Wolfgang-Pauli-Straße 2, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 96.134,69 Euro Als Aufmaßreserve und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 3865,31 Euro inkl. USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilungen) beauftragt. 3. Das beiliegende Übereinkommen zwischen Stadt Linz, ÖBB Infra und Linz Linien sowie der von Stadt Linz an ÖBB Infra zu leistende Kostenbeitrag in Höhe von 20.000 Euro wird genehmigt. 4. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten für die Straßenbauarbeiten (OG 01, OG 02 anteilig und OG 04) in der Höhe von 325.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002589, Reindlstraße. Die Verrechnung der Gesamtkosten für die VLSA Reindlstraße/Wildbergstraße in Höhe von 150.000 Euro (Grabungsarbeiten OG 03 50.000 Euro und Installationsarbeiten 100.000 Euro) erfolgt für das Rechnungsjahr 2018 in Höhe von 110.000 Euro auf der VASt 5.6400.050000, Erweiterung und Erneuerung Verkehrssignalanlagen. Die restlichen Mittel in Höhe von 40.000 Euro sind im Budget 2019 auf derselben VASt vorzusehen. Die Verrechnung des Kostenbeitrages an die ÖBB Infra in der Höhe von 20.000 Euro erfolgt – vorbehaltlich der Genehmigung der Kreditübertragung durch den Stadtsenat - auf der VASt 5.6121.775003, Kapitaltransfers an ÖBB – Infrastruktur AG. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, betrachtet man die jüngste Geschichte rund um die Neuentwicklung der Hauptstraße, zeigen sich viele Versäumnisse. Es scheinen sich alle darüber einig zu sein, dass sich dort etwas ändern muss, nur was? Soll eine Begegnungszone gemacht werden, soll eine Fußgängerzone gemacht werden, das waren einige der Unsicherheiten. Es wurden immer wieder Anträge dazu gestellt, beispielsweise auch von unserer Seite Richtung Begegnungszone. Damals haben die FPÖ und der zuständige Stadtrat gemeint, dass es schon ein fertiges Konzept für eine Fußgängerzone gibt, daher könne einer Begegnungszone nicht zugestimmt werden. Jetzt könnte man meinen, es gibt eine politische Entscheidung für eine Fußgängerzone, weit gefehlt, Folgendes ist passiert: Es wurde ein Prozess einberufen, bei dem BürgerInnen mitarbeiten sollen. Das ist auf den ersten Blick sehr gut, denn das Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung hat so manchem nicht in den Kram gepasst. Die Frage, die sich Blau und Pink gestellt haben war, welchen Ausweg sie aus dieser Problematik haben, dass das Ergebnis nicht passt. Dann hat man einfach die BürgerInnen gefragt. Das Ergebnis war eine Fußgängerzone. Jetzt könnte man den Rückschluss ziehen, dass der zuständige Stadtrat gerne eine Fußgängerzone hätte und sich die Bevölkerung eine Fußgängerzone wünscht, also gut, machen wir eine Fußgängerzone. Weit gefehlt, denn scheinbar ist in dieser Befragung etwas abgefragt worden, was nicht umsetzbar ist, weil es keine politische Mehrheit dafür gibt. Also halten wir fest, dass es in diesem Gebiet keine politische Entscheidung gibt. Die Bürgerbeteiligung wurde so durchgeführt, dass das Ergebnis nicht verwertbar ist. Die Befragung hat ein Ergebnis zur Folge, das politisch nicht umsetzbar ist. Was ist zurückgeblieben? Extrem viele verunsicherte Menschen und nach wie vor ein Verkehrschaos unter dem die Personen jeden Tag zu leiden haben. Und heute schreiben wir ein weiteres Kapitel in dieser traurigen Geschichte, weil heute beschlossen werden soll, dass Stadtrat Hein die Schienen aus der Reindlstraße herausreißen lässt und eine breitere Straße ermöglicht, damit wir in der Hauptstraße noch mehr Verkehr haben und die Verkehrsmisere noch weiter steigt und dies mit knapp einer halben Million an Euro. Wo bleibt die Gesamtentwicklung dieses Gebietes, wo bleibt die Mühlkreisbahndurchbindung und wo bleibt die wirkliche Bürgerbeteiligung, wo bleibt ein Planungsverfahren? So etwas werden wir jedenfalls nicht mittragen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen, Markus Hein, die Reaktion auf den Kommentar von Klaus Grininger überlasse ich dir. Ich muss dir sagen Klaus - wir haben auch schon unter vier Augen gesprochen -, der Prozess war für Linzer Verhältnisse erstklassig. Das wirst auch du nicht schaffen, das madig zu reden. Ich wundere mich wirklich zutiefst, warum Die Grünen, die eigentlich für Verkehrsberuhigung und für Verbesserung der Lebensqualität sind, hier versuchen politisches Kleingeld zu machen und zu sabotieren. Das wundert mich wirklich, ich habe dir das auch schon unter vier Augen gesagt. Wir stimmen diesem Umbau der Reindlstraße zu, weil wir davon überzeugt sind, dass diese Maßnahmen Voraussetzungen sind, um die Hauptstraße als kleines Subzentrum entwickeln zu können. Zugegeben, das haben wir auch nie verheimlicht, das tut einigen Anrainern dort weh, ist ja klar. Die hatten bisher das Privileg, eine eher ruhige Straße zu bewohnen, die nur einspurig zu befahren ist, weil die ÖBB-Gleise dafür gesorgt haben, dass die Straße nur in eine Richtung von Autos befahren wird. Es ist aber wichtig zu erwähnen, dass das gegenüberliegende Grundstück, das im Besitz der Bundesimmobiliengesellschaft ist und von der ARA in absehbarer Zeit und zum Glück entwickelt wird und zwar sicher mit einer ziemlich dichten Packung. Zu glauben, dass auf diesem Grundstück nichts passiert und die Reindlstraße so bleibt wie sie ist, ist gelinde gesagt, naiv und auch nicht wünschenswert. Ich komme zu meinem wesentlichen Punkt, der eine dringende Bitte an dich Markus, ist. Auch wir haben das schon unter vier Augen besprochen. Die Straße ist dort breit, sehr breit, dort gibt es viel Platz und dieser Platz ist zu nützen. Dieses Glück sollten wir nutzen, um den Querschnitt attraktiv zu gestalten. Dort haben locker drei Meter breite Gehsteige Platz, dort hat ein Radweg Platz und dort haben auch Bäume Platz. Meine inständige Bitte ist, dass das im Zuge der Realisierung dieses Umbaus berücksichtigt wird, vielleicht sogar mit einem Freiraumplaner. Auch noch wichtig ist, ist, dass die Reindlstraße eine wichtige – jeder, der sich mit dem Gebiet dort beschäftigt, erkennt das - Ost-West-Verbindung gerade für Radfahrer und Fußgänger ist. Wenn wir das nicht jetzt machen, dann ist in Wirklichkeit für die nächsten 20 Jahre wieder einmal der Zug abgefahren. Ich denke, diese Chance sollten wir nutzen. Auch die hohen Investitionskosten erfordern eine sorgfältige Vorgehensweise. Wir stimmen dem Antrag zu.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde vom Kollegen Grininger schon angesprochen, dass das Geviert um die Hauptstraße ein großes Verkehrsproblem darstellt. Ich glaube, das ist nur mit einem Gesamtkonzept zu lösen. Wir glauben jedoch, dass die Öffnung der Reindlstraße keine Problemlösung ist, sondern nur eine Verlagerung des Problems, daher ist es eine halbe Sache und wir werden uns der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Frau Vizebürgermeisterin, Herr Kollege Grininger hat es schon sehr ausführlich geschildert, wie es um die Initiativen in der Hauptstraße steht und dass bisher alle gescheitert sind. Wir sind der Meinung, dass das mit der Verkehrspolitik zu tun hat, die in dieser Stadt betrieben wird und die es eher vermeidet, den motorisierten Individualverkehr, der der Problemauslöser ist, zurückzudrängen. Es gibt große Versäumnisse, die gerade in diesem Geviert zum Ausdruck kommen. Wir glauben, dass die Neugestaltung der Reindlstraße, so wie sie jetzt durchgeführt werden soll, zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen wird und dass der Unmut der Anrainer dort berechtigt ist. Kollege Casny hat es bereits gesagt, dass das für die Verkehrssituation dort eine Problemverlagerung und keine Lösung ist. Hinzu kommt, dass es auch uns bedenklich erscheint, dass dort auch die Gleisanlage wegkommt und damit eine oberirdische Führung nicht mehr möglich sein wird und dass bei der Verbreiterung der Reindlstraße zu wenige Maßnahmen für FußgeherInnen, RadfahrerInnen und auch für die Begrünung mit Bäumen vorgesehen ist. Wir werden daher dagegen stimmen. Danke schön.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir werden die Vorwürfe ein bisschen näher betrachten. Herr Grininger, ich kenne keinen verunsicherten Menschen in der Hauptstraße, weil der Prozess sehr klar war. Es hat ein kleines Grüppchen gegeben, deren Initiator nicht einmal in der Hauptstraße wohnt. Er hat dort - soweit mein Wissens- und Kenntnisstand ist -, lediglich eine Bekanntschaft oder mehr. Für die Leute, die bei diesem Prozess mitgearbeitet haben, war es von Anfang völlig klar, dass eine Grundvoraussetzung für eine Verkehrsberuhigung natürlich die Durchbindung der Reindlstraße sein muss. Sie werden nicht ernsthaft daran glauben, dass man eine Fußgängerzone macht und sich der Verkehr einfach auflöst. Sie kennen sich anscheinend mit der Situation überhaupt nicht aus, Sie sind diesbezüglich anscheinend wirklich überfordert. Die Hauptstraße ist die einzige Verbindung zwischen dem westlichen und dem östlichen Mühlviertel. Es gibt keine Alternativen. Ich kann doch nicht die Reindlstraße nicht aufmachen und die Hauptstraße sperren. Das wäre verkehrspolitisch ein ziemlicher Blödsinn. Wenn ich nun die Hauptstraße beruhigen will, egal, ob wir uns politisch auf eine Begegnungszone oder Fußgängerzone einigen wollen, müssen wir den Verkehr in der Hauptstraße natürlich reduzieren. Ansonsten haben wir den gleichen Wahnsinn, wie in der südlichen Landstraße, dort ist auch zu viel Verkehr und es funktioniert auch nicht. Solange ich den Verkehr habe, wird auch eine Begegnungszone keine Beruhigung herbeiführen. Wenn man sich die Hauptstraße zu den Stoßzeiten anschaut, dann haben wir dort schon das Tempo einer Begegnungszone, aber deshalb, weil dort Massen an Autos fahren, weil es die einzige Verbindung zwischen dem westlichen und dem östlichen Mühlviertel ist. Das wird Ihnen bei Ihren Überlegungen doch nicht entgangen sein. Eine Gesamtlösung, wie sie die ÖVP vorschlägt - jetzt sind wir bei Gemeinderat Casny -, ist nichts Anderes, als dass wir eigentlich nichts tun wollen, weil wir solange wir nichts tun auch keinem weh tun. Wir wissen ganz genau, wie eine Gesamtlösung ausschauen müsste. Die Gesamtlösung müsste so ausschauen, dass der öffentliche Verkehr unterirdisch über den Hinsenkampplatz geführt wird und nicht so wie es euer Vorschlag ist, den Individualverkehr unter den Hinsenkampplatz zu führen. Ich glaube – darüber haben wir auch schon gesprochen -, das würden dermaßen massive Rampen sein, die bei der Mühlkreisbahnstraße anfangen und bis zur Sonnensteinstraße zurückreichen würden. Das wären Rampen mit einer Länge von ca. 120 Metern. Es gibt auch Pläne, die ich, glaube ich, einmal zur Verfügung gestellt habe. Die Zufahrt in die Friedrichstraße wäre abgeschnitten, außer man würde hier auch noch unterirdisch fahren. Die Zufahrt in die Hauptstraße wäre abgeschnitten, außer man würde unterirdisch in die Hauptstraße fahren. Eine andere Frage, die in eurem Vorschlag nicht gelöst ist, ist allerdings wo man dann herauskommt. Auch die Zufahrt Richtung Neues Rathaus wäre abgeschnitten. Somit wäre euer Gesamtkonzept so nicht durchführbar, das wäre ein Fiasko. Die beste Lösung wäre natürlich gewesen, wenn man den Nordteil der A 26 nicht gekillt hätte, das wäre die perfekte Verbindung gewesen. Diese Lösung gibt es aber nicht. Warum können wir keine Gesamtlösung, wie es die ÖVP gefordert hat, nur in der abgewandelten vernünftigen Form machen und den öffentlichen Verkehr unterirdisch führen? Weil das ungefähr 90 Millionen Euro kostet. Weder das Land, noch die Stadt Linz haben diese 90 Millionen Euro. Ich vertröste aber im Gegensatz zu euch, liebe ÖVP, die Leute nicht bis in die Ewigkeit. Die Reindlstraße ist sicher nicht die perfekte Lösung, aber sie ist eine Lösung, um Verkehrsflüsse wesentlich besser aufzuteilen. Das heißt, Leute, die Richtung Norden fahren wollen, werden wahrscheinlich über die Hauptstraße fahren, Leute, die Richtung Osten wollen, Leute die dann Richtung Neue Donaubrücke wollen, werden dann über die Reindlstraße fahren, weil das der vernünftigere Weg wäre. Die Reindlstraße im östlichen Teil - das wird vielleicht auch der eine oder andere bemerkt haben - ist nicht ohne Grund so breit ausgebaut, weil es schon ein uraltes Konzept war, die Reindlstraße verkehrstechnisch aufzuwerten und die Ferihumerstraße, wo wirklich viele Menschen wohnen, wo es mehrere Schulen gibt, verkehrsberuhigt wird. Es wäre aber naiv zu glauben, dass sich das Problem von selbst lösen wird. Das wird so nicht funktionieren. Jeder, der in diesem Teil von Urfahr eine verkehrliche Entlastung oder Verbesserung, die auch umsetzbar und finanzierbar ist, erreichen will, den bitte ich, diesem Antrag seine Zustimmung zu geben.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (6) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Hein berichtet über K 2 Kreditübertragung in Höhe von 69.686,40 Euro im Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Kreditübertragung in Höhe 69.686,40 Euro von der VASt 1.0311.728000, Sonstige Leistungen, Straßenplanungen, auf die VASt 5.0311.728000, Sonstige Leistungen, Straßenplanungen, wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Hein berichtet über K 3 Änderungsplan Nr. 133 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Ebelsberg (Areal Munitionslager Ebelsberg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 133 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Areal Munitionslager Ebelsberg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 133 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Areal Munitionslager Ebelsberg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 133 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 717/1 Osten: westlich Florianer Straße Süden: Grundstück Nr. 923/7 Westen: östlich Grundstück Nr. 717/4 u. Grundstück Nr. 717/5 Katastralgemeinde Ebelsberg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 133 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Selbst, wenn ausschließlich ein unterirdischer Schießbetrieb stattfindet, sind zusätzliche Lärmbelästigungen der Bevölkerung natürlich nicht auszuschließen. Das weiß Herr Stadtrat Hein auch, weil das auch in den entsprechenden Gutachten steht. Unabhängig davon, ist es aber aus unserer Sicht grundsätzlich nicht zielführend, dass Privatpersonen den Schusswaffengebrauch erlernen und schlussendlich mit Waffen herumrennen und herumschießen. Daher ist es eine Grundsatzhaltung meiner Fraktion, dass wir eine zusätzliche Schießstätte nicht wollen und den Antrag ablehnen. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass es bei bereits bestehenden Schießanlagen, die wir in Kleinmünchen haben, immer wieder zu Problemen kommt, weil es für die AnrainerInnen eine Lärmbelästigung gibt und es auch ein Unbehagen hervorruft, wenn in der Nachbarschaft die Leute mit ,Puffen‘ herumlaufen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Sommer: „Da auf diesem Areal nicht nur eine Punkeranlage ist, sondern insgesamt 13, die an mehrere Schützenvereine vermietet werden sollen, kommt es logischerweise zu einer ziemlich hohen Besucherfrequenz inklusive Autoverkehr. Waffen können schließlich nicht spazieren getragen werden, sondern die Schützen kommen mit dem Auto. Parkplätze, sanitäre Anlagen und Gastro sind Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb. Ohne Rodungsbewilligung wird das kaum umsetzbar sein. Der Wald hat, wie wir alle wissen, eine Fülle von Schutzfunktionen für Klima, Wasserhaushalt, Emission, gerade am Stadtrand und Schutz für Flora und Fauna und natürlich eine große Erholungsfunktion in diesem Fall für den Linzer Süden. Es kann nicht sein, dass jetzt sogar schon Waldflächen für eine kommerzielle Freizeitgestaltung geopfert werden. Die ÖVP stimmt diesem Antrag nicht zu.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Frau Stadträtin Schobesberger, Sie verwechseln hier etwas. Bei der von ihnen erwähnten Schießanlage in Kleinmünchen wird oberirdisch geschossen, hier gibt es de facto keinen Lärmschutz. Diese zwei Anlagen zu vergleichen, wäre Äpfel mit Birnen zu vergleichen, aber das haben wir heute schon ein paar Mal gehabt. Hier wird der Schießbetrieb ausschließlich in den unterirdischen Punkeranlagen stattfinden, die mit einem Erdwall überdeckt sind. Auch das Gutachten aus Ihrem Amt nennt keine Bedenken. Wenn die Türen geschlossen sind, hört man diesen Schießbetrieb de facto gar nicht. In dieser Diskussion sollte auch nicht unter den Tisch fallen, dass der nächstgelegene Anrainer in einer Entfernung von über 500 Metern wohnt. Die Anrainer bei der von Ihnen erwähnten Schießanlage sind lediglich knapp über 300 Meter entfernt und oberirdisch im Gegensatz zu unterirdisch. Es hat hier auch bereits Tests gegeben, die nachweisen konnten, dass der Schießbetrieb in diesen Punkeranlagen auch bei offenen Türen bereits nach 15 Metern nicht mehr hörbar ist. Ich denke, dass hier der Pudels Kern woanders zu suchen ist. (Zwischenruf) Man will diese Anlage nicht, die Argumentation wird bei den Haaren herbeigezogen. Es wurde eingewendet, dass die Idylle beim Verkauf von Christbäumen und der Urlaub auf dem Bauernhof gefährdet wäre usw. Man hat wirklich verzweifelt versucht, diese Anlage zu verhindern, weil man sich einfach nicht getraut hat, mit eigenen Worten zu sagen: ‚Wir wollen diese Anlage nicht!‘ Vielleicht will man sie auch nicht - weil Einwendungen aus der Jägerschaft eingebracht wurden -, um keine Konkurrenz zum bestehenden Landeshauptschießstand zu haben. Vielleicht ist auch das der Grund gewesen. Fachlich gesehen gibt es keinen Grund, dazu nein zu sagen, wir wollen diese Schießanlage nicht. Fachlich gesehen, wäre diese Schießanlage an und für sich in einem sehr guten technischen Zustand. Frau Gemeinderätin Sommer, ich weiß nicht, was Sie roden wollen. Es wird nichts gerodet. Diese Schießanlagen sind vorhanden, die Punkeranlagen hat das Heer als Munitionslager verwendet. Auch Parkflächen sind ausreichend vorhanden, weil das Heer nicht mit dem Fahrrad in den Wald gefahren ist und dort die Munition für die Haubitzen geholt hat. Das haben sie wahrlich nicht gemacht. Wenn man so etwas nicht haben will, dann kann man es nachvollziehbar argumentieren. Aber über die Medien auszurichten, dass die Christbaumidylle und Kinder gefährdet werden, ist nicht sehr seriös. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Herr Stadtrat Hein meint, ich hätte etwas verwechselt, daher muss ich noch einmal klarstellen, dass ich nichts verwechselt habe. Es ist eine unterirdische Schießanlage, trotzdem ist nicht auszuschließen, dass es zu Belästigungen kommt. Meine Kernbotschaft war - jetzt sage ich es noch einmal ganz banal - ‚Schießen ist Scheiße‘ und darum braucht es aus unserer Sicht keine Schießanlagen und schon gar keine zusätzlichen.“ (Unruhe, Heiterkeit, Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von ÖVP (11), Die Grünen (6) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Hein berichtet über K 4 Bebauungsplanänderung Gesamtes Stadtgebiet (Ediktalverfahren Nr. 1) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung ,Ediktalverfahren Nr. 1‘ wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung ,Ediktalverfahren Nr. 1‘ Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung ,Ediktalverfahren Nr. 1‘ wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung bezieht sich auf sämtliche im Stadtgebiet von Linz rechtswirksamen Bebauungspläne. Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Grininger, MSc: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, vorweg, grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Möglichkeit des Ediktalverfahrens. Auch die meisten der Punkte, die Herr Stadtrat Hein angeführt hat, sind sehr zu begrüßen, z. B. der Punkt Dachgeschoßausbau oder auch die Möglichkeit zukünftig wieder Loggien anzubauen. Leider müssen wir uns aber trotzdem der Stimme enthalten, gerade im Hinblick auf die derzeit stattfindende Internationale Klimakonferenz denn im Punkt 7 wird eine große Chance vertan. Hier bestünde die Möglichkeit, künftig Straßenräume mehr zu begrünen. Derzeit ist es Vorschrift, dass UnternehmerInnen oder Privatpersonen bei jedem fünften Parkplatz einen Baum pflanzen müssen, nur die öffentliche Hand ist hier ausgenommen und das wird da noch einmal festgeschrieben. Das ist im Hinblick auf die Klimakrise eine vergebene Chance und daher werden wir uns beim Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ Schlusswort Stadtrat Hein: „Auch der Punkt 7 wäre klar, wenn man ihn durchgelesen hätte.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (6) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über K 5 Änderungsplan Nr. 140 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Urfahr (Freistädter Straße 81-83) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 140 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Freistädter Straße 81-83, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 140 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Freistädter Straße 81-83 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 140 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Parkplatz Osten: Linke Brückenstraße 32, Kaltenhauserstraße 2, 4 Süden: Linke Brückenstraße Westen: Freistädter Straße Katastralgemeinde Urfahr Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 140 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir haben uns immer recht kritisch dagegen ausgesprochen, dass diese Lebensmittelkonzerne ihre Gesamtverkaufsflächen erhöhen und ich werde daher gegen diesen Antrag stimmen. Danke.“ Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über K 6 Änderungspläne Nr. 119 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Donaufeldstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 119 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Donaufeldstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 119 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Donaufeldstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 119 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Donaufeldstraße 3 und Freistädter Straße 400 Osten: Freistädter Straße 416-420a Süden: Further Straße 17-21 Westen: Donaufeldstraße Katastralgemeinde Katzbach Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 119 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank, wir werden gegen diesen Antrag stimmen, weil hier der Linzer Grüngürtel erneut angeknabbert wird und das für uns nicht akzeptabel ist. Über den Grüngürtel selbst werden wir dann später bei den Fraktionsanträgen diskutieren, weil er ein sehr wichtiger Schutz für unsere Stadt ist. Wir dürfen nicht zulassen, dass dieser verbaut oder bebaut wird. Wir sagen ganz klar, dass der Linzer Grüngürtel für die zukünftigen Generationen geschützt werden muss. Danke. Gleiches gilt übrigens auch für Antrag K 14.“ Gemeinderat Poto?nik: „Sehr geehrte Frau Vorsitzende, wir stimmen diesem Antrag zu, möchten aber erwähnen, dass das tatsächlich ein bisschen ein schwieriger Fall oder ein heikler Fall des Abwägens von Interessen ist. Im Zuge dieses Abwägens habe ich mir das vor Ort angeschaut und die gesamten Flächenwidmungspläne und Bestimmungen genau angesehen. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass das Areal durchaus geeignet ist, um dort einen Betrieb anzusiedeln, vor allen Dingen so einen für Linz geeigneten Betrieb. Der Standort ist gut erreichbar. Er wird in Zukunft mit der Regio-Tram noch viel besser erreichbar sein. Die Nähe zur JKU ist bestechend, daher stimmen wir zu und haben ein sehr gutes Gefühl, dass es richtig ist, hier den Grünzug ausnahmsweise aufzulösen.“ Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (6) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über K 7 Änderungspläne Nr. 79 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Handelshafen – Saxingerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 79 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Handelshafen - Saxingerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 79 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Handelshafen – Saxingerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 79 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Donau Osten: Saxingerstraße 5 Süden: ÖBB Industriebahn Westen: Lagerplatz Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 79 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank. Wir werden uns bei diesem Punkt der Stimme enthalten. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (6) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über K 8 Bebauungsplanänderung 09-068-01-01, KG Waldegg (Kudlichstraße - Waldeggstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-068-01-01, Kudlichstraße - Waldeggstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-068-01-01, Kudlichstraße – Waldeggstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-068-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Kudlichstraße Osten: Kudlichstraße Süden: Waldeggstraße Westen: Niederreithstraße Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-068-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über K 9 Bebauungsplanänderung 16-044-01-01, KG Posch (Biberweg – Knollgutstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 16-044-01-01, Biberweg - Knollgutstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 16-044-01-01, Biberweg – Knollgutstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 16-044-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Knollgutstraße Osten: Ziererfeldstraße Süden: Gst. Nr. 1138 u. 1137/1 Westen: Biberweg Katastralgemeinde Posch Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 16-044-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über K 10 Abschluss eines Änderungsvertrages / Side-Letter zum Übereinkommen zwischen der Stadt Linz und der Linz Service GmbH im Zusammenhang mit der Einbehaltung eines Verwaltungskostenanteils und die jährliche Abrechnung der Erhaltungsbeiträge und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der beiliegende Änderungsvertrag/Side-Letter zum Erhaltungsbeitragsübereinkommen zwischen der Stadt Linz und der Linz Service GmbH vom 25. Juli, 27. Juli, 6. August 2007 betreffend die Einbehaltung eines Verwaltungskostenanteils von 15 Prozent ab 1. Jänner 2019 und die jährliche Abrechnung der Erhaltungsbeiträge zum jeweils 31. August eines jeden Jahres wird beschlossen.“ Die Verrechnung des einbehaltenen Verwaltungskostenanteiles erfolgt auf der VASt. 2.6121.850004, Interessentenbeiträge/Erhaltungsbeitrag Kanal.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über die Anträge K 11 und K 12 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: K 11 Bebauungsplanänderung 01-101-01-01, KG Linz (Coulinstraße – Figulystraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-101-01-01, Coulinstraße - Figulystraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-101-01-01, Coulinstraße – Figulystraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-101-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Coulinstraße Südosten: Figulystraße Südwesten: Figulystaße 4a Westen: Grst.Nr. 1412/21, 1416/1 Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-101-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ K 12 Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 in Höhe von insgesamt 503.200 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des Vertrages über die Planungskosten von 4411 Euro und die Infrastrukturkosten von 498.789 Euro zwischen der Stadt Linz und der GWG wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von in Summe 503.200 Euro erfolgt auf der VASt 2.0300.817006, Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen Raumordnungsverträge).“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über K 13 Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) 12-008-01-01, KG Kleinmünchen (Holzingerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 12-008-01-01, Holzingerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 12-008-01-01, Holzingerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 12-008-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Im Haidland Osten: A7 Mühlkreis Autobahn Süden: Dauphinestraße Westen: Grst.Nr. 1635/23, 1635/26, 1635/28, 1635/30, 1635/31, Mörtelbauerweg, 178/4, Jeggstraße, 171/7, 163/5, Holzingerstraße, 163/20, 155/24, 155/23, Gatterlechnerweg, 873/102, 856, 873/109, 873/92, 873/91, Holzingerstraße, Dauphinestraße, 873/41, 873/40, 873/103, Im Hütterland Katastralgemeinde: Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 12-008-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne abgeändert. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über K 14 Änderungsplan Nr. 139 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Samhaberstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 139 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Samhaberstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018 betreffend Änderungsplan Nr. 139 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Samhaberstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 139 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Samhaberstraße 68 Osten: Grünland Süden: Samhaberstraße 64, 64a Westen: Samhaberstraße 66 Katastralgemeinde Pöstlingberg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 139 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (6) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über K 15 Endausbau des Menzelweges im Bereich der „WSG-Wohnbauten“, 2. Etappe; Vergabe der Arbeiten maximal 185.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 185.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Herstellung der noch fehlenden Gehsteige und Längsparkplätze mit dazwischenliegenden Grüninseln am Menzelweg auf eine Gesamtlänge von ca. 205 Metern in einer Breite von jeweils zwei Metern einschließlich Aufbringung der noch fehlenden Deckschichte auf der bereits bestehenden Fahrbahn entsprechend dem Baufortschritt der ,WSG-Wohnbauten‘. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Pummererstraße 17, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 165.275,54 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 19.724,46 Euro bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 185.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002805, Menzelweg. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekt durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über K 16 Bebauungsplanänderung 09-013-01-01, KG Linz (Donatusgasse – Ritzbergerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-013-01-01, Donatusgasse - Ritzbergerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Dezember 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-013-01-01, Donatusgasse – Ritzbergerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-013-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Donatusgasse Osten: Ritzbergerstraße Süden: Hirschgasse, Weg/Grst. Nr. 2753/6 Westen: Im Dörfl Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-013-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc berichtet über K 17 Abschluss einer Vereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 und des Bebauungsplanes S 22-06-01-00 in Höhe von insgesamt 340.862 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des Vertrages über die Planungskosten von in Summe 15.452 Euro und den Infrastrukturkostenbeitrag in Höhe von 325.410 Euro zwischen der Stadt Linz und der WSG wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von in Summe 340.862 Euro erfolgt auf der VASt 2.0300.817006, Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen Raumordnungsverträge.“ Wortmeldung Gemeinderätin Sommer: „Die ÖVP enthält sich bei diesem Antrag der Stimme. Der Grund ist die Vorschreibung der sozialen Infrastruktur. An unserer Haltung hat sich nichts geändert. Wir sind der Meinung, dass diese Vorschreibung dem Landesgesetz überschießende Gesetzgebung ist. Das war übrigens auch bei K 12, aber da ist die Abstimmung so schnell gegangen.“ (Zwischenrufe) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sorry, bei diesem Punkt gab es keine Wortmeldung.“ Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Das macht ja nichts, das war nur ein Versehen!“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) mit Stimmenmehrheit angenommen. L ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über L 1 Erlassung eines Statuts für die Vergabe von Förderstipendien zur Förderung von Digitalisierung in der Musik (LINZ_sounds) und Erledigung des Antrages der SPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 22. September 2016 „Produktionsförderung für Linzer Bands“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Das beiliegende Statut für die Vergabe von Förderstipendien zur Förderung von Digitalisierung in der Musik (LINZ_sounds) wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Förderkosten in Höhe von 20.000 Euro erfolgt auf der VASt. 1.3510.757000, auf der die entsprechenden Mittel für das Rechnungsjahr 2019 vorzusehen sind. 3. Die Stadt Linz gewährt die Förderungen unter der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen wie speziellen Förderrichtlinien. STATUT für die Vergabe von Förderstipendien zur Förderung von Digitalisierung in der Musik (LINZ_sounds) § 1 Allgemeines Die Landeshauptstadt Linz richtet im Sinne des Kulturentwicklungsplans (KEPneu) und der UNESCO City of Media Arts das Förderprogramm LINZ_sounds ein, das Musikgruppen und MusikkünstlerInnen mit Linzbezug in ihrer kreativen Entwicklung und internationalen Vernetzung nachhaltig unterstützen soll. Daraus werden jährlich Stipendien für bevorzugt digital unterstützte Projekte vergeben. § 2 Bezeichnung und Förderschwerpunkt Die Zuwendungen aufgrund dieses Statutes tragen die Bezeichnung: ,LINZ_sounds 20XX‘. Der Förderschwerpunkt gilt bevorzugt digital unterstützten Projekten in den Bereichen Musikproduktion und -vertrieb, Webauftritt und Musikvideo, Klanginstallation und Elektroakustik. Darüber hinaus sollen im Sinne der Internationalisierung in diesem Kontext auch Residencies von Linzer Musikgruppen und MusikkünstlerInnen im Ausland und die Zusammenarbeit Linzer Musikschaffender mit internationalen Partnern in Linz selbst unterstützt werden. § 3 Zielsetzungen der Förderstipendien Die Zielsetzungen des LINZ_sounds-Förderstipendiums sind das Schaffen von nachhaltigen Impulsen für eine qualitativ hochwertige und innovative Musikszene in Linz, eine nachhaltige Förderung von Linzer Musikgruppen und MusikkünstlerInnen mit Schwerpunkt bei Projekten im Bereich Digitalisierung, die Unterstützung von Linzer Musikgruppen und MusikkünstlerInnen beim Zugang zu österreichischen und internationalen Konzertveranstaltern, Musikinitiativen und Festivals, die Internationalisierung der Linzer Musikszene durch künstlerische Austauschprojekte und Artist in Residence Kooperationen, die Unterstützung des Schwerpunkts Digitalisierung und Musik des 2018 erstmals seitens der Stadt Linz ausgetragenen STREAM Festival Linz und die klare Positionierung von Linz als Musik- und Medienkunststadt im Sinne der UNESCO City of Media Arts § 4 Dotierung Das jährliche Gesamtfördervolumen von LINZ_sounds wird auf Basis des vom Gemeinderat zu beschließenden Budgets festgelegt. Die Höhe der LINZ_sounds-Stipendien wird jeweils vom Stadtsenat unter Bedachtnahme auf die Vorschläge der Jury festgelegt. § 5 Voraussetzung für die Vergabe 5.1. Linz-Bezug Die Förderstipendien werden an freiberuflich tätige Musikschaffende vergeben, die unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft seit mindestens zwei Jahren mit ihrem Hauptwohnsitz in Linz gemeldet sind. Der Linz-Bezug ist dann auch gegeben, wenn Linz als dauerhafte Stätte der kreativen Arbeit und Produktion oder Präsentation gewählt wurde oder der Linz-Bezug aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Musikgruppe ableitbar ist. 5.2. Spezielle Voraussetzungen Grundsätzlich sollten nur Musikgruppen und MusikkünstlerInnen mit eindeutigem Linzbezug gefördert werden. Nachweislich erbrachte Live-Auftritte sind eine bevorzugte Voraussetzung. Ausgeschlossen von einer Förderung sind rein kommerziell orientierte Musikgruppen und MusikkünstlerInnen. LINZ_sounds steht prinzipiell allen musikalischen Genres und Sparten (Rock, Pop, Jazz, digitale Musik, Klassik, Neue Musik etc.) offen gegenüber, setzt jedoch einen klaren Schwerpunkt auf Projekte im Zusammenhang mit Digitalisierung. Fördervoraussetzung ist weiter der Nachweis darüber, dass Tonaufnahmen, die in Zusammenhang mit der Einreichung für LINZ_sounds stehen, auch öffentlich gemacht werden (Vinyl, CD, Video, Streaming …). 5.3. Urheberrechte Jeder Bewerber/Jede Bewerberin muss UrheberIn im Sinne des § 10 Abs.1 des Urheberrechtsgesetzes oder bei Gruppen MiturheberIn im Sinne des § 11 Abs.1 und 2 leg.cit. sein. Jeder Stipendiat/jede Stipendiatin bleibt im Besitz der Urheberrechte, doch räumt er/sie der Stadt Linz das Recht ein, im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, im Fernsehen und Rundfunk sein/ihr Projekt vorzustellen. Für eingereichte Dokumentations- und Informationsmaterialien und Arbeiten wird keine Haftung übernommen. § 6 Fachjury Zur Beurteilung der eingereichten Bewerbungen wird auf Vorschlag des zuständigen Stadtsenatsmitglieds vom Stadtsenat eine unabhängige Fachjury mit drei ExpertInnen bestellt, wobei die Funktionsdauer der einzelnen Jurymitglieder maximal vier Jahre beträgt. Bei der Bestellung ist dafür zu sorgen, dass weibliche und männliche Jurymitglieder innerhalb von zwei Funktionsperioden in ausgeglichener Anzahl vertreten sind. Den Vorsitz (ohne Stimmrecht) der jeweiligen Fachjury führt der/die AbtL/in Linz Kultur Förderungen, der/die gleichzeitig auch die koordinierende Funktion für die Tätigkeiten der Jury ausübt. 6.1. Beschlussfähigkeit Die Fachjury gilt als beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind. Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Stimmübertragung oder die Entsendung eines/einer Vertreters/in ist nicht zulässig. Für die Juryentscheidung ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Entscheidung der Jury für ein LINZ_sounds-Stipendium ist im Protokoll festzuhalten und zu begründen. Diese Erklärung gilt als gemeinsame Stellungnahme der Jury für die Laudatio und die Veröffentlichung. 6.2. Gutachten Der Stadtsenat und/oder die Jury haben das Recht, zur Entscheidungsfindung schriftliche und mündliche Gutachten einzuholen oder ExpertInnen mit speziellen Sachkenntnissen als BeraterInnen für die Jury heranzuziehen. 6.3. Abgeltung Die Jury- und Gutachtertätigkeit wird entsprechend dem Sachaufwand bzw. dem Leistungsumfang finanziell abgegolten. 6.4. Einberufung Die Einberufung der Jury zu den notwendigen Sitzungen, die Protokollführung und Sitzungsdokumentation sowie die Beibringung der von den LINZ_sounds-StipendienbewerberInnen übermittelten Unterlagen und Dokumentationsmaterialien erfolgt durch den Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abt. Linz Kultur Förderungen. § 7 Vergabe der Stipendien Die Stipendien werden vom Stadtsenat unter Bedachtnahme auf die Vorschläge der Fachjury (§ 6) vergeben. § 8 Dokumentation und Berichterstattung Die StipendiatInnen sind im Sinne der Nachhaltigkeit der städtischen Kulturentwicklung verpflichtet, ihre Erfahrungen und Informationen auf der Homepage der Stadt Linz öffentlich zugänglich zu machen. § 9 Ausschreibung, Abschlussbericht und Abwicklung Die Ausschreibung und Abwicklung erfolgt durch den Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abt. Linz Kultur Förderungen. Die StipendiatInnen sind gefordert, einen Abschlussbericht und eine Abrechnung im Sinne der Förderungs- und Abrechnungsbedingungen der Stadt Linz dem Geschäftsbereich Kultur und Bildung nach Abschluss des geförderten LINZ_sounds-Projektes zu übermitteln.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Gemeinderat Giegler: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nachdem es bei diesem Antrag um die Erledigung eines SPÖ-Antrages aus dem Jahr 2016 geht, bei dem es um die Produktionsförderung für Linzer Bands gegangen ist, möchte ich nur ganz kurz meiner Freude Ausdruck verleihen, dass dieser Antrag heute zur Beschlussfassung vorliegt. Ich möchte meinen Dank zum einen auch an Frau Kulturreferentin Lang-Mayerhofer zurückgeben und mich auch dem Dank an Kulturdirektor Dr. Julius Stieber anschließen und natürlich auch an das Expertenteam, das bei der Ausarbeitung dieser Statuten mitgearbeitet hat. Ich glaube, das ist ein Impuls für die sehr impulsive und pulsierende Linzer Musikszene und auch die Dotierung ist sehr erfreulich. Es ist ein guter Schritt. Ich bedanke mich ganz herzlich und wir werden natürlich zustimmen.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. M ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, NATURSCHUTZ, UMWELT UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über M 1 Herstellung eines offenen Bachgerinnes am Aumühlbach und Attraktivierung des bestehenden Gerinnes im Bereich der geplanten Wohnverbauung „Naturpark Linz Süd“; Vergabe der Arbeiten; maximal 330.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 330.000 Euro inkl. USt (Kostenanteil Stadt Linz) grundsätzlich genehmigt: Herstellung eines offenen Bachgerinnes am Aumühlbach und Attraktivierung des bestehenden Gerinnes im Bereich der geplanten Wohnverbauung ,Naturpark Linz Süd‘ auf eine Gesamtlänge von ca. 300 Laufmetern sowie Errichtung von zwei Brückenobjekten. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1. Bachumlegung (OG 01 Anteil Stadt Linz) Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: NSB Neu-San-Bau GmbH, Betriebsstraße 4, 4263 Windhaag Auftragssumme: Angebotspreis inklusive USt 234.688,49 Euro 2.2. Brückenbauten (OG 02) Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: NSB Neu-San-Bau GmbH, Betriebsstraße 4, 4263 Windhaag Auftragssumme: Angebotspreis inklusive USt 49.486,49 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 142 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 zu bewerten. Als Aufmaßreserve und für unvorhergesehene Vergaben soll für die OG 01 ein Betrag bis zu einer Höhe von 35.311,51 Euro inklusive USt und für die OG 02 ein Betrag bis zu einer Höhe 10.513,51 Euro bewilligt werden. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten für die Bachumlegung in Höhe von 28.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2018 und von 242.000 Euro inkl USt für das Rechnungsjahr 2019 erfolgt auf der VASt 5.6290.004000, Renaturierung der Bäche. Die Mittel in Höhe von 242.000 Euro sind im Budget 2019 auf derselben VASt vorzusehen. Die Verrechnung der Kosten für die Herstellung der Brückenobjekte in Höhe von 60.000 Euro erfolgt auf der VASt 5.6122.002070, Bauliche Maßnahmen Brücken und Objekte. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekt durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Der Antrag wird einstimmig angenommen. N ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES DES KINDER- UND JUGEND-SERVICES LINZ Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über N 1 Wirtschaftsplan 2018 des Kinder- und Jugend-Services Linz – Erhöhung des Zuschussbedarfes in Höhe von 700.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Erhöhung des Zuschussbedarfes von 24,775.000 Euro lt. Wirtschaftsplan 2018 für das Kinder- und Jugend-Services (KJS) auf 25,475.000 Euro aufgrund der Änderung des Kinderbetreuungsgesetzes sowie der Oö. Elternbeitragsverordnung durch das Land Oberösterreich und dem damit verbundenen Einnahmenentfall. Dies bedeutet eine Erhöhung des veranschlagten Zuschussbedarfes für die KJS um 700.000 Euro. 2. Die Kreditübertragung in Höhe von 700.000 Euro von der VASt 1.4110.768000, Laufende Transferzahlungen an private Haushalte, auf die VASt 1.2400.759000, Lfd. Transferzahlungen an netto-veranschlagte Unternehmen, wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. O FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 1 Politische Einflussnahme in Jugendzentren stoppen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ein Jugendzentrum sollte ein Ort sein, an dem sich Jugendliche mit Freunden abseits der elterlichen Obhut treffen und etwas unternehmen. In diesem Punkt kann man sagen, funktionieren die Linzer Jugendzentren. In einem anderen Punkt funktionieren die Linzer Jugendzentren so ganz und gar nicht. Die Rede ist von der politischen Einflussnahme bzw. von der Wirkung die dort auf die Jugend ausgeübt wird bzw. in welche Richtung die Jugend getrieben wird. Wandbilder der so genannten ‚Antifaschistischen Aktion‘ oder der Initiative ‚Linz gegen rechts‘ sprechen eine klare Sprache. Als ob das noch nicht reichen würde, kommt es regelmäßig zu Einladungen politisch motivierter Veranstaltungen, wie jenen der sozialistischen Linkspartei. Zudem kommt es bei Konzerten zu Auftritten offensichtlich radikaler Bands, die dort offen gegen die Bundesregierung hetzen und unser Heimatland verunglimpfen. Solche Botschaften – ich glaube, darüber sind wir uns im Gemeinderat einig – dürfen in den Linzer Jugendzentren keinen Platz haben. Das entspricht auch nicht dem Leitbild des Vereines Jugend und Freizeit, der diese Jugendzentren betreibt. Dieses Leitbild besagt nämlich, dass Jugendliche bei Orientierungsprozessen, der Alltags und Lebensbewältigung unterstützt werden sollen und eben nicht Jugendlichen eine politische Meinung aufgezwungen werden soll. Stoppen wir deshalb diese politische Einflussnahme und geben wir der Jugend die Jugendzentren zurück. In diesem Zusammenhang stellt die FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat erteilt dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport den Auftrag ein Konzept zu erarbeiten, welches sicherstellen soll, dass es zu keiner politischen Einflussnahme mehr in den Einrichtungen des Vereines Jugend und Freizeit (VJF) kommt.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2018 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Hochedlinger: „Herr Gemeinderat Stumptner, Sie sitzen genauso wie ich im Vorstand des Vereins Jugend und Freizeit und Sie wissen daher genauestens darüber Bescheid welche Arbeit dort tagtäglich passiert. Mit diesem Antrag heute machen Sie Vorwürfe, ohne handfeste Grundlagen. Sie machen Unterstellungen in die Richtung, dass Jugendliche in den Einrichtungen des Vereins in irgendeiner Form gezielt indoktriniert werden würden oder in irgendeine politische Richtung getrieben werden. Ich bin der Meinung, dass es völlig legitim ist, dass sich Jugendliche in den Jugendzentren mit Dingen auseinandersetzen, die ihnen wichtig sind und die sie beschäftigen. Es ist total legitim, dass sich junge Menschen mit politischen Inhalten beschäftigen. Ich würde sagen, in einer Demokratie können wir sehr froh darüber sein, wenn sich junge Menschen mit dem auseinandersetzen, was im Land passiert oder sie versuchen, sich ihre eigene Meinung zu bilden. Ich finde es auch super, wenn junge Menschen nicht immer nur still und folgsam, sondern auch einmal laut sind und widersprechen und nicht alles super finden, was die Regierung macht. Ich verstehe Ihren Vorwurf und Ihre Interpretation daraus überhaupt nicht. Ich würde Sie einfach bitten, dass Sie es als Vorstandsmitglied des Vereins Jugend und Freizeit in Zukunft lassen, dem Verein solche Unterstellungen zu machen und Sie versuchen – auch wenn Sie mitverantwortlich dafür sind, dass es ziemlich grobe Kürzungen beim Verein gegeben hat -, konstruktiv mitzuarbeiten, damit der Verein trotz dieser Kürzungen bestmöglich arbeiten kann. Wir werden diesem Antrag unsere Gegenstimme geben.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Hahn: „Sehr geehrter Herr Gemeinderat Stumptner, grundsätzlich möchte ich festhalten, dass sich die sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion grundsätzlich mit der Intention des Antrages der politischen Einflussnahmen in Jugendzentren anfreunden und diese auch unterstützen kann. Aber auch, ich nenne es jetzt freundlich, in ihrem Begründungstext Feststellungen sind für mich persönlich auch nicht nachvollziehbar. Für mich sind Jugendzentren auch kein politikfreier Raum. Ich glaube, es ist hoch an der Zeit, dass man darüber diskutieren kann, welche Rolle politische Bildung in unseren Jugendzentren spielen kann. Darum beantrage ich die Zuweisung dieses Antrages in den Sozialausschuss, damit wir darüber einmal ganz grundsätzlich diskutieren können.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort: Gemeinderat Stumptner: „Liebe Frau Kollegin Hochedlinger, das sind keine Mutmaßungen, das habe ich dort hautnah erlebt. Ich war bei der 20-Jahr-Feier des Jugendzentrums Ann and Pat und habe diese Wandbilder mit eigenen Augen gesehen. Zweitens gab es dort einen Auftritt einer Band, die lauthals gegrölt hat ‚Scheißt’s auf euer Vaterland‘, und das in einem städtisch geförderten Jugendzentrum. Ich glaube nicht, dass es die Intention der Steuerzahler ist, so etwas in einer städtisch geförderten Einrichtung zu unterstützen. Ich erzähle Ihnen noch etwas. Der Ring Freiheitlicher Jugend hat letztes Jahr Unterschriften für den Erhalt des Jugendzentrums RIF gesammelt. Der Betreuer im Jugendzentrum RIF hat sie darauf hingewiesen, dass sie mit den Jacken – da stand Ring Freiheitlicher Jugend drauf – hinausgehen sollen. Der Obmann des Ringes Freiheitlicher Jugend hat gesagt, dass sie keine Parteipolitik wollen. Das akzeptiere ich, das finde ich sogar toll. Der Jugendliche hat dem Folge geleistet und das Jugendzentrum verlassen, woraufhin das Jugendzentrum geschlossen wurde und der ganze Betreuerstab inklusive Jugendlicher zu einer Demonstration der Sozialen Links Partei (SLP) gezerrt wurde. Ist das nicht parteipolitisch, frage ich Sie? Das ist sehr wohl parteipolitisch und das gilt es zu unterbinden. Wir wollen schon Politik in den Jugendzentren, aber die Jugendlichen sollen sich ihre eigene Meinung bilden und nicht in eine Richtung gedrängt werden. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (6) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport zugewiesen. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 2 Homeoffice-Offensive und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, mein Antrag befasst sich mit Homeoffice alias Telearbeit. Ganz kurz gesagt, Telearbeit bietet für alle Beteiligten nur Vorteile, sowohl für die Mitarbeiterinnen, als auch Mitarbeiter, die von einer Steigerung der Lebensqualität profitieren, weil sie durch den Wegfall des Pendelns mehr Zeit für wichtige Freizeitaktivitäten und für die Erholung haben. Dadurch steigt die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation. Es kommt zu einer Ersparnis an Infrastruktur und Betriebskosten und das kommt den Arbeitgebern zugute. Die Allgemeinheit profitiert von einer verbesserten Verkehrssituation, es sind weniger Menschen auf der Straße unterwegs und dadurch kommt es auch zu einer Verbesserung der Umweltbilanz. Auch für Familien ist dieses Thema wichtig. In Österreich müssen geschätzte zwei Millionen Personen mit Kindern berufliche Abstriche machen, da sich Arbeitszeit, Pendeln und Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen – gerade auf dem Land - kaum unter einen Hut bringen lassen. Auch hier könnte eine Homeoffice-Offensive Verbesserungen bringen, noch dazu, wo die Wirtschaft ständig über den Fachkräftemangel jammert. Der langen Rede kurzer Sinn, wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Wirtschaftsreferent wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Oberösterreich die Daten zu Telearbeit in Linzer Unternehmen erheben zu lassen und darauf in Zusammenarbeit mit den Betrieben eine Homeoffice-Strategie zu erarbeiten mit dem Zweck, die Homeoffice-Rate in Linz zu steigern.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Frau Kollegin Walcher hat schon vieles erwähnt, warum Homeoffice zu befürworten ist. Wir sitzen hier im Linzer Gemeinderat und sagen, warum fangen wir nicht im eigenen Wirkungsbereich an. Wir stellen daher einen Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister sowie das für Personal zuständige Mitglied des Stadtsenats werden ersucht, im Magistrat Linz sowie der Unternehmensgruppe Linz Stadt (UGL) ein Pilotprojekt (inklusive Erhebung des Status quo) für den Ausbau von Telearbeit bzw. Homeoffice zu initiieren. Damit soll eine Vorbildwirkung gegenüber Linzer Betrieben sowie eine Steigerung der Homeoffice-Rate am Standort erreicht werden.‘ Ich ersuche Sie, den Abänderungsantrag zu unterstützen. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, geschätzte Gäste auf der Tribüne, ich persönlich stehe dem Homeoffice grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Im Antrag wird auf die Vorteile eingegangen. Homeoffice wird natürlich von Frauen sehr viel genutzt und bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wie bereits angeführt, sehr viel Flexibilität: einerseits den Wegfall der Anfahrtskosten und der Anfahrtszeiten zur Firma, keine Ablenkung am Arbeitsplatz durch KollegInnen oder auch kein Lärm im Großraum. Das kann zu einer größeren Arbeitszufriedenheit und damit zu einem höheren Arbeitspensum führen. Mit Homeoffice sind aber auch sehr viele Nachteile verbunden. Einerseits bedarf es bei den Menschen selbst sehr hoher Selbstdisziplin. Sehr oft ist auch die individuelle Abgrenzung zwischen privatem und beruflichem Bereich schwer durchzuführen. Auch die ständige Erreichbarkeit, die dadurch gegeben ist, und die von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sehr oft in Anspruch genommen wird, verursacht oft einen zusätzlichen Stressfaktor, speziell wenn die Wochenenden und die Ferienzeiten betroffen sind. Ein weiterer wesentlicher Nachteil ist auch die fehlende Bindung zum Unternehmen und zu den Kolleginnen und Kollegen, was zu einem geringeren Commitment zur Firma führen kann. Vor allem fehlt auch der Platz für den Gedankenaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen, um auch das kreative Potential für die Gespräche und die Arbeit zu nutzen. Man muss schon berücksichtigen, dass Homeoffice einerseits viele Vorteile aber natürlich auch Nachteile hat Um es zusammenzufassen: Es ist wesentlich, dass die Rahmenbedingungen geschaffen werden, aber grundsätzlich sollen die Entscheidung dort getroffen werden wo auch die Expertinnen und Experten sitzen, und das ist der Unternehmer und die Unternehmerin selbst mit der Arbeitnehmerin und dem Arbeitnehmer. Der Vorstoß der ÖVP, als Magistrat jetzt einmal mit gutem Beispiel voranzugehen, finde ich sehr begrüßenswert. Genau das soll man in der Politik machen, nämlich mit gutem Beispiel vorangehen und da werden wir auf jeden Fall mitgehen.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich werde es ganz kurz machen. Wir glauben nicht, dass Homeoffice ausschließlich von Vorteil ist – so wie das jetzt dargestellt wurde. Es ist sicherlich ein interessanter Ansatz und nichts Neues. Telearbeit ist nichts, was gerade erfunden wurde. Bevor man aber den großen Auftrag gibt, mit der Wirtschaftskammer Konzepte und Strategien zu entwickeln, würde ich ganz gerne einmal das Potential erkennen. Ich könnte mir gut vorstellen, das im Ausschuss einmal vorzubesprechen, auch die Experten von der Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer einzuladen und darstellen zu lassen, in wie weit das überhaupt sinnvoll ist und dann den nächsten Schritt beschließen. Darum beantrage ich die Zuweisung zum Ausschuss und eine nochmalige Beratung im Gemeinderat. Wenn der Antrag nicht zugewiesen wird, werden wir uns bei beiden Anträgen der Stimme enthalten. Vielen Dank.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Antrag steht mit keinem Wort, dass es sich um etwas Neues handelt. Ich weiß nicht, wo Sie das gelesen haben. In meinem Antrag sicher nicht. Es steht auch nicht im Antrag, dass Leute zu irgendetwas gezwungen werden sollen. Es gibt niemanden der gezwungen wird, mit Homeoffice zu arbeiten, der das nicht möchte bzw. am Samstag um 23:45 Uhr einen Anruf vom Chef zu empfangen. Das passiert einem höchstens, wenn man in einem politischen Büro arbeitet. Dem Antrag der ÖVP kann ich in dieser Form nichts abgewinnen. Vielleicht als zweiten Schritt, nachdem man den ersten getan hat, nämlich einmal mit der Wirtschaft Kontakt aufzunehmen, zu erheben, wie es derzeit in Linz ausschaut. Das wissen wir offenbar gar nicht. In einem weiteren Schritt kann man durchaus den Magistrat und die UGL miteinbinden, aber sicher nicht in Form eines Abänderungsantrages. Ich sehe überhaupt keinen Grund den Antrag dem Ausschuss zuweisen zu sollen, weil ganz klar im Antrag steht, was der Antrag will. Worüber man im Ausschuss noch diskutieren will, ist mir ein Rätsel. Wie gesagt, von meiner Seite her gibt es sicher keine Zustimmung für eine Zuweisung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung, dann über den Antrag und abschließend über den Abänderungsantrag der ÖVP abstimmen. Die Zuweisung des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11), Die Grünen (6), NEOS (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und Die Grünen (6) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 3 Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Regerstraße und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Antrag geht es um verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Regerstraße. Wir haben schon vor einem Jahr darüber diskutiert. Die Situation ist nicht besser geworden. Es fahren nach wie vor LKW über 3,5 Tonnen in dieser Transitstraße zur Kudlichstraße, Tempo 30 wird nicht eingehalten. Es wurde eine Unterstützungserklärung von 160 Bewohnerinnen und Bewohnern abgegeben, damit wurde dieses Anliegen noch einmal verstärkt und unterstrichen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der städtische Verkehrsreferent wird ersucht, 1. Die bestehenden Verkehrsvorschriften in der Regerstraße (wie das Fahrverbot für mehrspurige Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h) auf deren Zielorientierung zu evaluieren; 2. Maßnahmen zu entwickeln, damit die bestehenden Verkehrsvorschriften (wie das Fahrverbot für mehrspurige Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen) in der Regerstraße auch eingehalten werden; 3. Zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Regerstraße zu entwickeln (wie zum Beispiel in die Fahrbahn reichende Grüninseln), mit dem Ziel, die Geschwindigkeitsüberschreitungen einzudämmen und den Transitverkehr (LKW) entscheidend zu reduzieren.‘ Bedeckungsvorschlag: Allenfalls entstehende Kosten sollen durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Strigl: „Lieber Peter Casny, ich melde mich als Froschberger zu Wort. Der Antrag wurde voriges Jahr schon eingebracht. Diese Geschichte der Regerstraße kenne ich schon seit vielen, vielen Jahren. In diesen vielen, vielen Jahren sind in der Regerstraße viele Maßnahmen getroffen worden, auch im Zusammenwirken mit der dortigen Bevölkerung. Das sind Maßnahmen, die ich für sehr sinnvoll erachtet habe und die auch Wirkung zeigen. Ich fahre selber oft durch diese Straße. Eine überhöhte Geschwindigkeit kann ich nicht feststellen, Ausnahmen wird es immer geben, überall anders auch. Die Beschilderung wurde schon evaluiert. In dieser Straße gibt es immer wieder Radarkontrollen. Ich glaube, dass die Maßnahmen, die dort getroffen worden sind in Ordnung sind. Ich habe Verständnis für die Leute dort, überhaupt keine Frage, wie ich Verständnis für alle habe, die an Straßen mit viel Verkehr wohnen, wie zum Beispiel bei uns in der Ziegeleistraße. Ich bin aber dagegen, nach dem Florianiprinzip irgendwo zuzusperren und damit andere noch mehr zu belasten als vorher. Das gilt für die ganze Stadt. Wir haben mehr Arbeitsplätze, als Einwohner. Viele Menschen pendeln nicht nur öffentlich, sondern auch mit dem Auto. Ich habe darum als Froschberger auch meiner Fraktion empfohlen, sich der Stimme zu enthalten.“ Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Peter, du hast schon gesagt, dass wir diesen Antrag schon vor einem Jahr hatten. Ich habe schon damals alle Maßnahmen aufgezählt, die die Stadt Linz in der Regerstraße umgesetzt hat. Ich möchte deine Aussage in den Medien, dass ich so nach dem Motto gesagt habe, dass man da nichts machen kann, korrigieren. Das stimmt so nicht. Wir haben sehr viel gemacht. Die Grüninsel, die du forderst, ist gemacht, es wurden Parkbuchten und Grüninseln errichtet, die Längsparkplätze wurden in Schrägparkplätze umgewandelt um noch einmal eine Temporeduktion durchführen zu können, die Geschwindigkeit wurde auf 30 km/h reduziert und ein Fahrverbot für LKW oder für Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen wurde eingerichtet. Bevor Zwischenrufe aus eher unqualifizierter Richtung kommen, kommen wir einmal zu einer qualifizierten Meinung. Du hast eine Evaluierung gefordert, die Polizei macht das in der Regerstraße fast regelmäßig. Hier liegt wiederum der Unterschied zwischen subjektivem und objektivem Empfinden, wobei ich davon ausgehe, dass die Messungen der Polizei durchaus objektiv sind. In einem durchgängigen Zeitraum von drei bis vier Wochen hat man 1500 KFZ gemessen. 80 Prozent dieser KFZ haben sich an die 30 km/h gehalten, 20 Prozent nicht. Diese verhältnismäßig geringen Geschwindigkeitsübertretungen sind für ein Stadtgebiet nicht unüblich. Peter, wenn wir so weitermachen würden, wie du das siehst, dann hätten wir dieses akute Problem, im ganzen Stadtgebiet. Ein Wert von 80 bis 85 Prozent ist in der Regel ein sehr guter Wert. 15 bis 20 Prozent werden sich nie an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Nach dieser Methode müssten wir wahrscheinlich alle Autobahnen zusperren, weil man dort vom Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen weit weg ist. Wie gesagt, die Regerstraße ist fix im Radarplan der Polizei enthalten, hier werden mehrmals im Monat an unterschiedlichen Orten Radarmessungen durchgeführt, damit für die vermeintlichen Raser kein Gewöhnungseffekt eintritt. Im Zuge dieser Verkehrskontrollen wurden auch die Fahrzeuge kontrolliert, für die es ein Fahrverbot gibt, sprich, Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Es hat sich herausgestellt, dass alle, die aufgehalten wurden, ein Anliegen in diesem Bereich hatten, weil dort auch Firmen angesiedelt sind. Das heißt, es hat keinen Transitverkehr gegeben, der Transitverkehr ist eine subjektive Einschätzung. Anlieferungen zu Betrieben dort sind normaler Quell-/Zielverkehr. Das sind die Aussagen der Polizei, an diese halte ich mich und diese glaube ich auch. Du forderst im Antrag die bestehenden Verkehrsvorschriften in der Regerstraße auf deren Zielorientierung zu evaluieren. Das wurde von der Polizei schon gemacht. Aus meiner Sicht sind die Werte akzeptabel. Es wurden - sogar gemeinsam mit der Bevölkerung - schon Maßnahmen entwickelt, dass die bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden. Nachdem es dort laut Polizei keinen Transitverkehr gibt und alle, die aufgehalten worden sind, ein Anliegen vorweisen konnten, ist auch der Punkt der zusätzlichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die auch den Transitverkehr eindämmen sollten, erfüllt. Somit werden wir uns auch diesmal, genauso wie letztes Jahr, bei dem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Casny: „Ich nehme zur Kenntnis, lieber Klaus und Markus, dass in der Regerstraße für euch alles in Ordnung ist. Ich kann dazu nur sagen, dass ich dann nicht verstehe, dass 160 Bürgerinnen und Bürger aus diesem Bereich unterschreiben und Maßnahmen fordern. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wohl ein subjektives Empfinden haben das nicht gut ist. Auch darüber sollten wir uns Gedanken machen. Wir nehmen aber natürlich die Abstimmung zur Kenntnis.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Hackl berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 4 Maßnahmenpaket gegen Vereinsamung von Senioren und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, neben der demographischen Entwicklung ist insbesondere im urbanen Bereich die gesteigerte Anonymität und die damit einhergehende Vereinsamung von älteren Menschen eine große gesellschaftspolitische Herausforderung. Um in Würde altern zu können braucht es neben der erforderlichen Pflege und Betreuung einfach jemanden der sich auch Zeit nimmt. Die Einsamkeit im höheren Alter stellt ein wachsendes Problem unserer Gesellschaft dar. Sie resultiert unter anderem aus Einschränkung aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Krankheit und Behinderung. Die Vereinsamung trifft dabei tendenziell häufiger Frauen, die eine statistisch höhere Lebenserwartung als Männer aufweisen. Ziel muss es sein, die Älteren in der Mitte der Gesellschaft zu halten und qualitativ hochwertig in ihrem sozialen Umfeld betreuen zu können. Verschiedene Organisationen und Institutionen bieten in Oberösterreich einen Besucherdienst an, bei dem sich Ehrenamtliche einbringen können, um der Vereinsamung älterer und pflegebedürftiger Menschen entgegenzuwirken. Diese Ehrenamtlichen lesen beispielsweise vor, gehen beim Einkaufen mit, begleiten zu Ärzten und helfen soziale Kontakte zu pflegen. Obwohl der Bedarf im urbanen Bereich, so auch in Linz, aufgrund der demografischen Gegebenheiten und der zahlreichen Ein-Personen-Haushalte älterer Menschen ein sehr hoher ist, werden ehrenamtliche Besucherdienste im Vergleich zu anderen Regionen eher spärlich angeboten. Die unterzeichneten Gemeinderäte stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Referentin wird ersucht, im Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport die Situation der ehrenamtlichen Besuchsdienste in Linz darzulegen und darauf aufbauend ein Maßnahmenpaket gegen die Vereinsamung von Senioren zu entwickeln, das insbesondere eine Forcierung der ehrenamtliche Besuchsdienste beinhaltet.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Bedeckung in den Folgejahren erfolgen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Riha: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, es ist richtig, dass viele ältere Menschen einsam sind. Natürlich ist es auf dem Land einfacher, sich um diese Menschen zu kümmern, weil man sie kennt. In einer großen Stadt ist das viel schwerer. Es wäre möglich, solche Besuchsdienste durch eine überparteiliche Plattform zu vermitteln, wo man Freiwillige sucht und sich Interessenten melden können. Außerdem könnten zum Beispiel durch die Pflegedienste Besucher angefordert werden. Überdies hat fast jede Partei einen Seniorenverein, der diese Leute betreut. Wir unterstützen eine Zuweisung in den Ausschuss.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, grundsätzlich sehen auch wir das Problem der Vereinsamung in den Städten, aber nicht nur in den Städten und wir sehen nicht nur die Vereinsamung von SeniorInnen, sondern zum Beispiel auch, dass alleinerziehende Mütter in Karenz und arbeitslose Menschen ganz stark unter der Vereinsamung leiden. In England gibt es Studien dazu. Das heißt, dass die unter der Vereinsamung leidende Bevölkerungsgruppe eigentlich viel größer ist. Vielleicht wissen Sie – ich glaube, das ist diese Woche medial verbreitet worden ist -, dass das Unabhängige LandesFreiwilligenzentrum (ULF) das zehnjährige Bestehen gefeiert hat und die erste Anlaufstelle für freiwilliges Engagement und die Drehscheibe für freiwilliges Engagement in Oberösterreich im Auftrag des Landes Oberösterreich beziehungsweise der Sozialabteilung des Landes Oberösterreich ist. (Unruhe, Klingel) Das ULF kooperiert mit über 400 Einrichtungen, Vereinen oder Projekten. Man kennt die üblichen ‚Verdächtigen‘, die in diesem Bereich arbeiten, wie die Diakonie, die Lebenshilfe, die Volkshilfe, den Familienbund, das Rotes Kreuz, Pro Mente, den Samariterbund, die Wohnplattform, die Caritas usw. Es gibt auch eigene Vereine die Besucherdienste organisieren, wie zum Beispiel VitaMobil. Diese wunderbare Institution namens Unabhängige LandesFreiwilligenzentrum (ULF), koordiniert das auch wunderbar und bildet auch Menschen aus- und weiter. Ich glaube, zurzeit sind 1700 Freiwillige registriert. Im Begründungstext dieses Antrages ist festgehalten worden, dass ehrenamtliche Besucherdienste im Vergleich zu anderen Regionen eher spärlich angeboten werden. Es würde mich interessieren, ob die ÖVP Zahlen dazu hat, weil man sonst Dinge behaupten kann die so nicht stimmen. Ich könnte dagegenhalten und sagen, ich glaube schon, dass in Linz viel mehr Besucherdienste gemacht werden, als in anderen Regionen. Aber vielleicht können Sie Zahlen nachliefern, die werden Sie wahrscheinlich haben, wenn Sie so argumentieren. Ich finde, dass die Stadt Linz nicht etwas Eigenes entwickeln sollte, wenn es bereits dieses Unabhängige LandesFreiwilligenzentrum gibt, das schon eine zehnjährige Expertise nicht nur in der Altenbetreuung oder in der Unterstützung von Älteren, sondern auch in anderen Lebensbereichen aufweist und mit sämtlichen AkteurInnen und Stake-Holdern wunderbar vernetzt ist und eine gute Kooperation mit der ARGE Alten- und Pflegeheime hat Es wurde ein Lehrgang für Freiwilligenarbeit entwickelt, weil es schon wichtig ist zu definieren, was Freiwillige machen können und was Hauptamtliche machen müssen. Es ist wichtig diese Grenze klar aufzuzeigen um die Menschen bestmöglich und professionell zu begleiten. Über 150 Menschen aus 80 Heimen haben diesen Lehrgang seit 2010 gemacht. Es geht darum, die Menschen gut zu koordinieren, die Freiwilligenarbeit zu planen und gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich glaube schon, dass das ULF die nötige Expertise mitnimmt. Wir können uns vorstellen, dass wir das im Sozialausschuss weiterbehandeln. Es macht aber natürlich Sinn, das gemeinsam mit den ExpertInnen anzuschauen, also mit jenen Institutionen, in dem Fall mit dem ULF, welches extra für die Freiwilligenarbeit gegründet worden ist. Dieser Verein hat ganz viel Expertise, begleitet die Menschen bestmöglich und unterstützt sie. Vielleicht kann man die Vereinsamung nicht nur auf SeniorInnen beschränken, sondern auch auf jene anderen, die es auch brauchen. Auf jeden Fall unterstützen wir eine Zuweisung in den Sozialausschuss.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich darf ersuchen, ein bisschen mehr zuzuhören. Wenn wir schon so viele Anträge stellen, müssen wir uns auch die Zeit dafür nehmen, um die Argumente der anderen abzuwägen.“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen, dass gestern der Tag des Ehrenamtes gefeiert wurde. Ich möchte meinen ganz herzlichen Dank und meinen Respekt an alle ehrenamtlich, freiwillig tätigen Personen, Männer und Frauen, ausrichten, egal in welchem Bereich sie tätig sind, sei es im Bereich der Seniorinnen und Senioren, im Bereich der Kinder oder im Sport. Ich finde, sie leisten alle großartige Arbeit und haben sich einen riesigen Applaus für diese freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeit verdient. (Beifall) Von meinen VorrednerInnen wurde schon Etliches angesprochen, sei es das Unabhängige LandesFreiwilligenzentrum, das hier über eine sehr gute, eine ausgezeichnete Expertise verfügt, bis hin zu – ich glaube, flächendeckend sind fast alle Institutionen angeführt worden –, denen, die tatsächlich in diesem Bereich aktiv sind. Es wurde schon erwähnt, dass in diesem Bereich auch politische Organisationen Großartiges leisten und gerade im Bereich der SeniorInnen-Arbeit, gegen die Vereinsamung ankämpfen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir alleine in den SeniorInnenzentren der Stadt Linz 160 ehrenamtliche Männer und Frauen haben, die gerade in diesem Bereich, angefangen vom Besuchsdienst bis hin zu Unterstützungen auch direkten Kontakt mit den älteren Damen und Herren suchen. Hier wird großartige Arbeit geleistet wird. Es ist gut, dass dort so ein riesiger Fächer vorhanden ist. Ich unterstütze die Zuweisung zum Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport, damit wir uns dort konkret damit auseinandersetzen können, was es schon alles gibt und damit wir auch einen entsprechenden Informationsfluss in allen Bereichen haben. Das wäre es schon von meiner Seite. Wie gesagt, wir unterstützen die Zuweisung zum Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Generation 60 plus ist eine sehr stark steigende Bevölkerung. Sie wird in den nächsten Jahren um 365.000 Personen steigen, ebenso die Zahl der 85-Jährigen, die im Jahr 1970 an die 50.000 Personen betragen hat, im Jahr 2018 um die 260.000 und im Jahr 2040 650.000 betragen wird. Daraus resultiert, dass die Bevölkerung älter wird und damit auch die Probleme und auch die Vereinsamung mehr werden. Wo kommt Vereinsamung vor? Meistens in den Städten. Wie kann es sein, dass in Großstädten Personen oft über Wochen, Monate oder auch Jahre tot in ihrer Wohnung liegen und niemand es bemerkt? Das hat natürlich auch mit Vereinsamung zu tun. Leider muss man auch sagen, dass sich manche Seniorinnen und Senioren ab einem gewissen Alter verschließen, nicht öffnen und auch nicht um Hilfe ersuchen. Es gibt sicherlich Institutionen, zum Beispiel die Kirche und das Rote Kreuz, die sich darum bemühen, aber die Stadt als solche müsste sich auch entsprechend einbringen. Ich bedanke mich jedenfalls und ersuche um Abstimmung.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport zugewiesen. Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 5 Gemeinsamer kulturpolitischer Weg von Stadt und Land – Neuordnung und Ausbau der gemeinsamen Aktivitäten und Trägerschaften und führt aus: „Da heute ohnehin schon sehr viel zu diesem Thema gesagt wurde, halte ich mich möglichst kurz. Ich muss als betroffene Kulturstadträtin zur Kenntnis nehmen, dass der Gemeinderat nun mehrheitlich die Aufkündigung des Theatervertrages beschlossen hat. Da diese Aufkündigung aber erst mit Anfang 2020 in Kraft tritt, bleibt uns immerhin noch ein Jahr, in dem wir als Stadt einen gemeinsamen kulturpolitischen Weg mit dem Land Oberösterreich anstreben könnten, um eine Neuordnung und sogar einen Ausbau der gemeinsamen Aktivitäten und eventuell von gemeinsamen Trägerschaften im Kulturbereich erreichen könnten. Ich habe im Antrag auch bewusst nicht die Formulierung einer Kulturholding verwendet, sondern den offeneren Begriff einer Trägerschaft, weil ich hier allen Modellen völlig offen gegenüber stehe, egal in welcher Tiefe eine gemeinsame Führung von Stadt Linz und Land Oberösterreich organisiert sein kann. Darum ist dies nur als Beifügung und mit der Formulierung im Hinblick auf eine gemeinsame Trägerschaft ausgeführt. Ich darf noch einmal kurz den Antrag vorlesen: Der Gemeinderat beschließe: ‚Linz braucht mehr Zusammenarbeit und nicht weniger. Bürgermeister Luger und Kulturstadträtin Lang-Mayerhofer werden aufgefordert, mit dem Land Oberösterreich im Kulturbereich Verhandlungen über eine Neuordnung und einen Ausbau der gemeinsamen Aktivitäten – auch im Hinblick auf eine gemeinsame Trägerschaft – zu führen. Bis zum Abschluss einer Neuregelung, soll das Theater- und Orchesterübereinkommen fortgeführt werden.‘ Da mir auch bereits ein Abänderungsantrag der Grünen vorliegt, möchte ich dazu auch gleich meine Zustimmung avisieren. Ich denke es ist wichtig, hier gemeinsamen einen Weg zu finden. Danke.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Gemeinderätin Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Linz braucht mehr Zusammenarbeit und nicht weniger. Bürgermeister Luger und Kulturstadträtin Lang-Mayerhofer werden aufgefordert, mit dem Land Oberösterreich im Kulturbereich Verhandlungen über eine Neuordnung und einen Ausbau der gemeinsamen Aktivitäten zu führen. Bis zum Abschluss einer Neuregelung, soll das Theater- und Orchesterübereinkommen fortgeführt werden.‘ Liebe Doris Lang-Mayerhofer, ich danke dir für die Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. Selbstverständlich ist es gut, wenn wir in dieser Zeit alle zusammen an einem Strang ziehen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag und anschließend über den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und Die Grünen (6) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Steiger berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 6 Transparente Zuordnung der aufgenommenen Darlehen zu Investitionsprojekten und führt aus: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Antrag geht es um die transparente Zuordnung der aufgenommenen Darlehen zu den jeweiligen Investitionsprojekten. Dazu sei vorweg bemerkt, dass der Gemeinderat seine Zuständigkeit für die Aufnahme von konkreten Darlehen an den Stadtsenat übertragen hat. In dieser zuletzt im September 2012 geänderten Übertragungsverordnung ist aber festgehalten, dass, ich zitiere: ‚die auszufinanzierenden Volumina nach wie vor der Beschlussfassung im Gemeinderat vorbehalten sind‘ - Zitat Ende. Das heißt, dass allen aufgenommenen Darlehen konkrete Gemeinderatsbeschlüsse zu Investitionsprojekten mit den darin enthaltenen Darlehensermächtigungen zugeordnet werden müssen. 2017 wurden vom Stadtsenat in mehreren Beschlüssen insgesamt Darlehensaufnahmen von 86,5 Millionen Euro aufgenommen. Bei diesen einzelnen Beschlüssen erfolgte noch keine Zuordnung der Darlehenssumme zu den Investitionsprojekten. Auch im Schuldennachweis des Voranschlags und Rechnungsabschlusses erfolgt nur eine Zuordnung der Darlehen nach Teilabschnitten, nicht jedoch zu den konkreten Gemeinderatsbeschlüssen. Daher ist es für die Gemeinderäte nicht ersichtlich, für welche Projekte zum Beispiel im Vorjahr diese 86,5 Millionen Euro an Darlehen aufgenommen wurden, da sich diese auch auf Gemeinderatsbeschlüsse aus vorhergehenden Gemeinderatsperioden beziehen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Aufgrund des ohnedies vorhandenen Darlehenscontrollings wird dem Gemeinderat zu den Darlehensaufnahmen des Jahres 2017 eine Aufstellung übermittelt, welche konkreten Teilbeträge sich auf welche Investitionsmaßnahmen mit dem jeweiligen Beschlussdatum beziehen. Zu den einzelnen noch offenen Investitionsbeschlüssen soll auch angeführt werden, wie hoch die Gesamtausgaben, die bisherigen Darlehensaufnahmen waren und in welchem Ausmaß noch Zahlungen offen sind. Diese Informationen sollen künftig dem Gemeinderat einmal jährlich übermittelt werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Prammer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, jedes Jahr, wenn die Blätter fallen, wenn das Wetter unbeständig und die Tage kürzer werden, wenn also der Budget-Gemeinderat naht, entdeckt die ÖVP die Transparenz. Im Oktober 2017 waren es transparente Stadtfinanzen, im November 2017 die transparente Mittelfristige Finanzplanung und jetzt geht es um eine transparente Zuordnung der aufgenommen Darlehen zu Investitionsprojekten. Die ÖVP suggeriert damit, dass bei den städtischen Finanzen etwas intransparent sei. Das Gegenteil ist der Fall: Es gibt eine eindeutige Zuordnung von Darlehensaufnahmen zu konkreten Gemeinderatsbeschlüssen. Ich weiß, das ist ein wenig mühsam, kompliziert, aber es ist machbar. Im Rechnungsabschluss 2017 beispielsweise, auf den sich dieser Antrag bezieht, gibt es einen Nachweis über den Schuldenstand und die Schuldentendenz. Hier sind diese 86,5 Millionen Euro an Darlehensaufnahmen durch den Stadtsenat enthalten. Ich kann dazu beispielsweise eine Darlehensaufnahme in der Höhe von fünf Millionen Euro anführen: Raiffeisenbank Sierning/Enns - ich gehe einmal davon aus, dass das dort die regionale Bank ist und kein Fußballverein - mit einer Laufzeit von 2017 bis 2032. Da wurden 2017 Zinsen bezahlt, aber noch keine Tilgung vorgenommen. Hier gibt es einen Hinweis auf 25.260,33 Euro für den Botanischen Garten, Teilabschnitt 8300. Man muss dann ein bisschen nach vorne blättern und sieht beim Außerordentlichen Haushalt: Botanischer Garten, Teilabschnitt 8300. Es gibt dort die Darlehensaufnahme in Höhe von 25.000 Euro, die ich vorher schon erwähnt habe, dann einen Rahmen von 40.000 Euro, der also nicht ganz ausgeschöpft wurde. Dieser Betrag wurde für die Erneuerung, Beschattung, Akustik und für die Instandsetzung der Glashäuser verwendet. Es lässt sich alles was im Schuldenstand oder im Schuldendienst angeführt ist, auf den Seiten, die ein bisschen weiter hinten sind nachvollziehen, Es gibt also eine detaillierte, nachvollziehbare Korrespondenz zwischen dem Nachweis über den Schuldenstand und Schuldendienst auf der einen Seite und dem beschlossen Voranschlag bzw. dem Rechnungsabschluss auf der anderen Seite. Und das steht natürlich im Einklang mit der geltenden Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung. Zudem berichtet Finanzdirektor Dr. Schmid regelmäßig im Finanzausschuss über das Fremdfinanzierungsportfolio und steht den Fraktionen selbstverständlich auch für detaillierte Auskünfte zur Verfügung. Dieses Angebot nehmen die Fraktionen und auch die ÖVP häufig wahr. Wir erkennen daher im Antrag der ÖVP keinen Mehrwert und werden ihn nicht unterstützen und enthalten uns daher der Stimme.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Schilchegger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nur ganz kurz. Lassen Sie es mich salopp sagen, ,vom Wiegen wird die Sau nicht fetter‘ und von einer Zuordnung der Darlehen der Stadt Linz zu Investitionsprojekten werden die Darlehen nicht weniger. Ich glaube, ich kann mich hier meinem Vorredner nur vollinhaltlich anschließen. Die Daten sind in der Finanzverwaltung vorhanden, da gehören sie aus unserer Sicht auch hin. Von einer Veröffentlichung hat niemand etwas. Das bringt die Stadt Linz nicht voran. Wir werden uns hier der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es ist vollkommen richtig, dass ,vom Wiegen die Sau nicht fetter ist‘, aber wenn ich die Sau gewogen habe, weiß ich, wie schwer sie ist. Genau darum geht es bei diesem Antrag. Wir finden, dass das gescheit ist und stimmen daher zu.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Steiger: „Ich spare mir eine saloppe Replik. Ich halte nur fest, dass Transparenz offensichtlich nicht das Lieblingswort in diesem Haus und nicht gelebte Kultur ist. Wir gehen damit um, wir werden hier aber nicht locker lassen. Wir werden unsere Finger immer wieder in diese Wunde legen und darauf hinweisen. Ich bedanke mich bei den Grünen für die avisierte Unterstützung.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Mag.a Ekova-Stoyanova berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 7 Mini-Volkshaus für den Hessenpark und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine einmalige Chance bietet sich der Stadt am Hessenpark. Dort steht seit mehr als einem Jahr eine städtische Immobilie am Rand der Grünfläche leer - zuletzt war dort ein Imbissstand, vor zwei Jahren ein ganz anderes Gasthaus. Die Versuche, das Gebäude neu zu verpachten beziehungsweise zu verkaufen, sind bislang offenbar nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Daher erscheint es sinnvoll, die Immobilie zu behalten und als kleines Volkshaus der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Profitieren würden davon Vereine und Gruppierungen, die auf der Suche nach Plätzen für Treffpunkte, Veranstaltungen etc. sind. Ein ,Mini-Volkshaus‘ könnte beispielsweise jener BürgerInneninitiative zugutekommen, die sich für einen lebenswerten Hessenplatz engagiert. Da in unmittelbarer Nähe kein Volkshaus zur Verfügung steht und die Stadt für eine derartige Nutzung wenig Aufwand betreiben müsste, spricht vieles dafür, dass die Stadt das Gebäude zu einem Treffpunkt für die Allgemeinheit öffnet. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Liegenschaftsreferentin Stadträtin Regina Fechter wird ersucht zu prüfen, inwieweit die leerstehende städtische Immobilie am Hessenpark als ‚Mini-Volkshaus‘ betrieben werden kann. Über diesbezügliche Prüfungen soll im zuständigen Liegenschaftsausschuss berichtet werden.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden." Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Rossitza, du hast heute schon einmal von einem ‚Gemeinsam an einem Strang ziehen‘ gesprochen. Wir haben nicht nur geprüft, was wir mit dieser bestehenden Immobilie machen, sondern auch bereits kleine Vorstöße Richtung Mini-Volkshaus gemacht. Bis Mitte November lief ein Probebetrieb mit Ausstellung und diversen Veranstaltungen. Ab diesem Zeitpunkt ist und war es bereits möglich, die Räumlichkeiten zu unseren bekannt günstigen üblichen Volkshaustarifen zu mieten, was auch schon gemacht wurde. Gleichzeitig laufen Gespräche bezüglich einer Verpachtung, die momentan sehr gut ausschauen, die aber Veranstaltungen grundsätzlich nicht entgegenstehen. Ich bin daher gerne bereit, im nächsten Ausschuss über die weitere Vorgehensweise zu berichten und beantrage daher die Zuweisung des Antrags zum Liegenschaftsausschuss. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Leibetseder: „Wir schließen uns der Zuweisung zum Liegenschaftsausschuss an. Ich möchte nur noch eine Anregung in diese Diskussion einbringen. Obwohl es anscheinend schwierig ist, entsprechende Pächter zu finden, gibt es meiner Meinung nach in der Innenstadt wenige Möglichkeiten für Familien in Richtung Familiencafe. Das würde sich mit diesem angrenzenden Spielplatz im Park anbieten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Klitsch: „Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Rossitza, wir Freiheitlichen haben in früheren Gemeinderatsperioden schon öfter einmal einen Antrag gestellt, der sich ‚Ein Volkshaus für die Linzer Innenstadt‘ nannte. Wir wissen ganz genau, dass sich die Linzer Innenstadtbevölkerung ein Volkshaus wünscht. Im Neustadtviertel – wir kennen es beide sehr gut, weil wir beide schon sehr, sehr lange dort wohnen – erst Recht, weil die Leute dort keinen Treffpunkt haben wo sie zusammentreffen können. Früher als es das Gasthaus Schwarzer Anker noch gegeben hat, hat das noch halbwegs funktioniert, dort war der Treffpunkt für das Neustadtviertel. Die einen Vereine haben die Räume im Keller genutzt, die anderen sind im ersten Stock gewesen, wieder andere im Nebenstüberl, das hat super funktioniert. Die Schließung des Schwarzen Anker hat damals ein Loch gerissen und viele Vereine wissen nicht mehr, wo sie hin sollen. Das ist absolut richtig. Wenn man wirklich ehrlich ist, ist das Gebäude an sich etwas in die Jahre gekommen. Es ist kein Schmuckstück und es ist keine Augenweide, so ehrlich muss man sein. Es ist sehr renovierungsbedürftig und barrierefrei ist es auch nicht. Wir haben mit diesem Gebäude an sich keine Freude, man müsste es in Wirklichkeit von Grund auf sanieren. Ich weiß nicht, ob schon jemand im Imbiss gewesen ist und die Toilette besucht hat. Ich habe das einmal gemacht. Der ehemalige Wirt hat mir einen Schlüssel in die Hand gedrückt und gemeint, dass die Toilette an der Hinterseite des Gebäudes, die Stiege hinunter, liegt. Das ist für Menschen mit gesunden Füßen schon abenteuerlich, man muss unten ein Gittertor aufsperren und den Lichtschalter suche. Es ist abenteuerlich, bis man wieder heraufkomm, das heißt, es ist nicht barrierefrei. Wie gesagt, es ist sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und eigentlich ein Gebäude, das nicht sehr hübsch ausschaut. Wir sind sofort für ein Volkshaus, aber bei diesem Gebäude sagen wir nein und darum werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Mag.a Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrte Frau Stadträtin Fechter, liebe KollegInnen, danke für die Zuweisung in den Ausschuss. Ich habe nur eine ganz kleine Bemerkung. Ich wohne in diesem Viertel und ich weiß, wie dringend die heimische Bevölkerung einen Treffpunkt braucht. Ich glaube, das ist das Wichtigste. Zweitens, bringt uns ein leer stehendes Gebäude gar nichts. Darum ist es mir lieber, etwas zu beginnen, als dieses Gebäude in einem solchen Zustand zu belassen. Ein ganz großes Kompliment muss ich dem dort arbeitenden Verein aussprechen. Die Mitglieder haben dem kleinen, nicht so sympathischen Gebäude mit dieser Ausstellung und mit dieser Eigeninitiative ein wirklich schönes Ambiente gegeben. Früher gab es im Hessenpark eine schöne Blumenwiese, jetzt gibt es gar nichts. Gott sei Dank hat sich dieser Verein die Mühe gemacht und mit dieser Ausstellung die Geschichte aufgearbeitet. Das war eine tolle Initiative dieser Bürgerinitiative. Deswegen bin ich auf die Idee gekommen dort dieses kleine Mini-Volkshaus einzurichten und im Laufe der Zeit, wenn man sieht, wie es läuft, eine Renovierung dieses Gebäudes in Kauf zu nehmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Liegenschaften und Integration zugewiesen. Gemeinderätin Hochedlinger berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 8 Information über Wohnungsleerstand durch Daten der Freizeitwohnungspauschale und führt aus: „Sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie, mit dem 1. Jänner 2019 wird das neue Tourismusgesetz in Kraft treten, das es Gemeinden ermöglichen wird, einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale einzuheben. Heute ist schon mehrheitlich beschlossen worden, von dieser Möglichkeit als Stadt Linz Gebrauch zu machen. Die Freizeitwohnungspauschale betrifft Wohnungen, für die länger als 26 Wochen kein Hauptwohnsitz gemeldet ist, wobei es einige Ausnahmen gibt, wie z.B. für den Gemeinnützigen Wohnbau. Es bietet sich an, über die Einhebung der Pauschale an wertvolle Informationen über Wohnungen zu kommen, die überwiegend nicht für Wohnzwecke genutzt werden. Das ist nützlich, um einen Überblick über die Situation in Linz zu bekommen. Deswegen stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat ersucht die zuständigen Stellen, zum passenden Zeitpunkt im Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau möglichst detailliert über die Einhebung des Zuschlags zur Freizeitwohnungspauschale zu informieren. Das Hauptaugenmerk oder Information soll auf Daten zu ,Leerstand‘ im Sinne der Abgabe, aufgeschlüsselt nach Wohnungsgrößen und betroffenen statistischen Bezirken liegen.‘ Bedeckungsvorschlag: Durch den Bericht im Ausschuss sind allenfalls geringfügige Kosten zu erwarten. Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Wir bitten um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wenn dieser Antrag dem Ausschuss für Infrastruktur zugewiesen werden soll, fühle ich mich ein bisschen wie die Jungfrau, die zum Kind kommt. Es ist offensichtlich, dass meine Geschäftsbereiche für die Einhebung dieser Freizeitwohnungspauschale nicht zuständig sind. (Zwischenrufe) Ja, aber meine Geschäftsbereiche nicht. Das heißt jetzt auf Deutsch gesagt, dass im Ausschuss für Infrastruktur darüber berichtet werden soll. Hier sind mir ein bisschen die Hände gebunden. Ich bin natürlich davon überzeugt, dass ich die entsprechenden Informationen bekomme, wenn ich mit Vizebürgermeister Wimmer spreche. Ob diese Freizeitwohnungspauschale aber wirklich das richtige Instrument ist, um Leerstände zu eruieren, davon bin ich nicht restlos überzeugt, denn dort sind viele Ausnahme enthalten, welche Wohnungen hineinfallen und welche nicht. Sie haben das schon angesprochen: Beispielsweise Wohnungen von gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften, aber auch Wohnungen, die während der beruflichen oder schulischen Ausbildung, zur Absolvierung einer Hochschule, während des Zivildienstes, oder als Gästeunterkünfte im Sinne des § 47 Abs. 2 des neuen Tourismusgesetzes genutzt werden. Das heißt, über eine Freizeitpauschale eine flächendeckende Analyse über Leerstände zu bekommen, halte ich für ein gewagtes Unternehmen. Denn, wer gibt Ihnen die Garantie, dass eine Wohnung leer steht, wenn z.B. über 26 Monate kein Hauptwohnsitz angemeldet ist. Die Wohnung kann genauso als Nebenwohnsitz genutzt werden. Ich denke nicht, dass wird das in der Hand haben. Wir haben in Österreich Gott sei Dank einen Rechtsstaat, der das Eigentum doch sehr stark schützt. Auch wenn wir wüssten, dass eine Wohnung leer steht, wird das Eigentumsrecht, das auch ein sehr starkes Recht in Österreich ist, sicher darüber liegen und der Aufwand würde aus meiner Sicht hier nicht den Nutzen bringen. Es gibt andere Möglichkeiten, um Leerstände zu erheben, die Freizeitwohnungspauschale ist es aus meiner Sicht nicht. Wir werden uns deswegen der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Hochedlinger: „Wir können sehr gerne in einem anderen Ausschuss darüber diskutieren. Es ist mir nicht so wichtig, in welchem Ausschuss. Ich finde es nur wichtig, einen Schritt in diese Richtung zu machen und einen Überblick darüber zu bekommen, wie viele Leerstände es gibt. Dass man damit keinen vollständigen Überblick bekommen wird, ist schon klar, aber es wäre zumindest schon ein Instrument. Ich habe bis jetzt kein Argument von Ihnen gehört, warum das abzulehnen ist, nur dass das Ergebnis unzureichend ist. Aber gut, da kann man nichts machen, es ist schade. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Seeber berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 9 Auswirkungen der Klimakrise in der Wirtschaftsförderung berücksichtigen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass der Antrag durchgelesen wurde. Ich möchte ein paar wesentliche Punkte hervorheben und ergänzen. Es geht darum, dass insbesondere der Handel beziehungsweise die Geschäftslokale in der Innenstadt damit zu kämpfen haben, dass sie weniger attraktiv sind, weil uns die Einkaufszentren bzw. das Internet bedrohen und neuerdings, wenn man sich die letzten Jahre ansieht, auch die Hitzetage immer mehr werden. Es ist sehr erstaunlich - ich habe recherchiert -, wir hatten heuer 34 Tropentage. Schauen Sie einmal in den Doris Atlas, dort werden Sie feststellen, dass die Zahl der Hitzetage, die wir heuer hatten, für den Zeitraum 2036 bis 2065 prognostiziert sind. Das heißt, es tritt bereits jetzt das ein, was wir eigentlich für in 20 bis 30 Jahren prognostiziert bekommen. Diese Tatsache hat mich animiert, mit den Leuten zu sprechen und die Reaktionen zu erheben. Das Ergebnis: an diesen Hitzetagen sinkt die Kundenfrequenz massiv. Wir reden übrigens von über 100 Tagen die um die 30 Grad haben, an denen nicht nur die Kundenfrequenzen sinken, sondern auch die Geschäfte an sich leiden. Auslagen müssen beispielsweise teilweise leergeräumt oder mangelhaft bestückt werden, weil sonst die Ware kaputt wird. Damit haben die Unternehmen das Problem - wir wissen, wie hoch die Spanne beim Handel bzw. was die Umsatzrendite ist, das sind teilweise kleine Gewerbebetriebe, wir reden nicht von internationalen Konzernen -, dass sie nun in Markisen und Beschattungen investieren sollten, aber vor die Situation gestellt sind, dass eine Luftsteuer für Markisen anfällt. Das sind natürlich Probleme. In der WISA 2028 steht, dass wir uns im Handlungsfeld 2 mit der Attraktivität der Stadt auseinandersetzen wollen. Ein Vorschlag dazu ist, über Beschattungen nachzudenken und das Stadtbild und die Straßen attraktiver zu machen. Unser Antrag regt einerseits an darüber nachzudenken, wie so eine Beschattung in Linz ausschauen soll und kann und sich andererseits zu überlegen, wie spezielle Fördermaßnahmen dazu aussehen. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat ersucht die Zuständigen für Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung folgendes in die Wege zu leiten: Ein Beschattungskonzept für die Linzer Einkaufs- und Innenstadtstraßen zu entwickeln, damit kleine innerstädtische Handels- und Gewerbebetriebe attraktive Standortbedingungen in den Linzer Einkaufsstraßen vorfinden. Die aktuelle gültige Wirtschaftsförderungsrichtlinie im Bereich Sonderförderung dahingehend anzupassen und im Bedarfsfälle dem Gemeinderat zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um Diskussion zu diesem Vorschlag.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Kühn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Seeber, du bist auf die Klimaveränderungen eingegangen, die in den nächsten Jahren und auch Jahrzehnten Auswirkungen auf die Ausrichtung der Wirtschaftsförderungen der Stadt Linz haben. Wir stellen den Antrag auf Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, ich werde mich kurz halten. Ich begrüße diesen Vorstoß des Gemeinderatskollegen grundsätzlich, sehe aber auch, wie Kollege Kühn noch Diskussionsbedarf und freue mich im Ausschuss darüber zu diskutieren. Konkret wäre es auch ein Antrag auf Zuweisung zum Ausschuss gewesen.“ Gemeinderätin Krendl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, wir begrüßen diesen Antrag der Grünen-Fraktion und werden zustimmen. Ich sehe keinen Grund, warum wir den Antrag dem Ausschuss zuweisen sollten, weil es nur ein Antrag auf Entwicklung eines Konzeptes ist. Aber gut, darauf wird Kollege Seeber wahrscheinlich in seinem Schlusswort noch einmal eingehen. Die Problematik ist im Antragstext sehr gut beschrieben. Ich habe nicht vor, noch einmal auf die Vorteile und die Problematik einzugehen. Wir sind auf das fertig entwickelte Konzept gespannt. Danke.“ Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Mitglieder des Stadtsenates, liebe Kolleginnen und Kollegen und alle Besucherinnen und Besucher, die bis jetzt durchgehalten haben, meinen Respekt. Lieber Bernhard, so wie du das formuliert hast, kommt bei mir schon auch an, dass du mit einer Zuweisung nicht nur zufrieden bist, sondern diese fast erwartetet hättest. Auch mir sind einige Punkte - z.B. wie das Andocken an bestehende Förderprogramme möglich ist bzw. wie das aus deiner Sicht zu handhaben ist - nicht ganz ausgegoren vorgekommen. Ich denke, dass du dich in diese Entwicklung einbringen möchtest, so habe ich dich zumindest kennengelernt. Wir finden diese Zuweisung zum Ausschuss, um dort vielleicht auch Projekte, die auf EU-Ebene schon angedacht sind, mit zu überlegen, gut und richtig,. Wir werden dieser Zuweisung zum Ausschuss daher auch zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Seeber: „Ich bin mit einer Zuweisung genauso einverstanden, wie damit, die Entwicklung sofort zu starten. Wenn es aus Sicht einiger Kolleginnen und Kollegen notwendig ist, darüber noch einmal zu diskutieren, dann habe ich kein Problem damit, dann machen wir das. Ansonsten muss dieser Antrag wahrscheinlich ein bisschen allgemeiner gehalten werden, weil doch noch viele Fragen zu beantworten sind. Die Bedarfe sind klar, viele andere Dinge wie z.B. welche Fördermodelle, das kann man sich noch gemeinsam überlegen. Geben wir uns die Zeit. Wir haben heute auch schon beschlossen, noch einmal über die WISA zu diskutieren. Das ist eine schöne Gelegenheit, das in einem Aufwaschen zu machen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung zugewiesen. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 10 Einbeziehung des Gemeinderates in Ausschreibungen von Führungspositionen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich mache es ganz kurz, der Titel des Antrages lautet: Die Einbeziehung des Gemeinderates in Ausschreibungen von Führungspositionen. Die Argumentation und Begründung ist Ihnen im vorliegenden Begründungstext des Antrages zugänglich. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Gemeinderat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in die Erstellung der Ausschreibung einer Führungsposition im Magistrat ab der Abteilungsleiterinnenebene einbezogen werden können. Berücksichtigt werden sollen einerseits die Möglichkeiten im Rahmen der geltenden Rechtsnormen, andererseits Möglichkeiten der Novellierung der für die Ausschreibung einer Führungsstelle einschlägigen Rechtsnormen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Da es sich beim konkreten Antrag um einen Auftrag an den Bürgermeister handelt, dem Gemeinderat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie denn alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in die Erstellung der Ausschreibung einer Führungsposition im Magistrat einbezogen werden können, schlage ich gleich die Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung vor, weil das eine klassische Materie ist, die man im Ausschuss näher beraten sollte, bevor man sie im Gemeinderat abschließend beschließen könnte. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Kollege Eypeltauer, Sie verlangen von Herrn Bürgermeister Luger, dass er Ihnen Vorschläge unterbreitet, wie die Fraktionen bei den Ausschreibungen besser eingebunden werden sollen oder können. Ich glaube, es wäre zielführender, dass Sie einmal die Karten auf den Tisch legen und sagen, was Sie eigentlich möchten. Wollen Sie bei den Anforderungen, die die Bewerber liefern sollen, mitreden, also beim Jobprofil? Wollen Sie bei den Kriterien, wie der Ausbildung der Bewerber, dem Jobprofil oder den Aufgaben und der Entlohnung mitreden? Das alles ist bereits durch die Einreihungsverordnung 2002 geregelt, die sich nach der Gemeindeeinreihungsverordnung des Landes Oberösterreich richtet. Da hat Linz keine ‚Extrawürste‘, es ist durchaus vergleichbar, was eine Führungspersönlichkeit in Linz können und leisten muss und dabei verdient und was eine Führungspersönlichkeit beim Land Oberösterreich können und leisten muss und verdient und das geht hinunter bis in die Gemeinden. Das ist transparent. Wenn ich weiß, wie ein Beamter oder ein Vertragsbediensteter eingestuft ist, weiß ich, was er verdient, das ist in Oberösterreich durchgängig. Diese Einreihungsverordnungen richten sich in weiterer Folge nach dem Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz, das ist ganz genau geregelt. Ich weiß nicht, ob Sie das kennen, das ist ein Schema von 1 bis 25 und es sind auch explizit Jobs genannt und in welche Kategorie sie fallen. Da kann man höchstens um eine halbe Stufe nach oben oder um eine halbe Stufe nach unten ausweichen. Mit einem Sondervertrag kann man eventuell vielleicht noch irgendwelche Zusatzqualifikationen aus der Privatwirtschaft anrechnen. Das alles ist reglementiert. Dazu müsste man zuerst einmal die Landesgesetze ändern. Weil Sie den Personalbeirat ansprechen. Ihrer Meinung nach sind nur die im Stadtsenat vertretenen Fraktionen dort vertreten, das stimmt so auch nicht. Das richtet sich nach Mandaten im Gemeinderat, das hat mit dem Stadtsenat überhaupt nichts zu tun. Bitte schauen Sie sich die Grundlagen noch einmal genau an und sagen Sie, was Sie möchten, dann können wir auch darüber reden. Aber einfach zu sagen, der Bürgermeister soll etwas vorlegen, wir reden ein bisschen darüber und entscheiden dann, so kann es meiner Meinung nach nicht gehen. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Ich hätte einen Vorschlag zur Güte. Dein Vorschlag, lieber Felix, hat natürlich etwas, wenn man bedenkt, was beispielsweise die Ausschreibung für die Stelle der AbteilungsleiterIn in der Abteilung Verwaltungsstrafen betrifft. Dort haben wir seit Ewigkeiten Schwierigkeiten jemand Geeigneten zu finden oder bereitzustellen. Natürlich gibt es zahlreiche Fragen rechtlicher Natur. Es ist auch die Frage, wie das überhaupt funktionieren könnte, dass es vom Ausmaß her für Gemeinderäte auch bewältigbar ist. Diese Fragen würden wir gerne im Verfassungsausschuss beantworten. Ich beantrage hiermit eine Zuweisung. Wenn das nicht erfolgt, gibt es eine Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion.“ Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Prozess der Ausschreibung ist nicht so einfach, wie sich das der Laie vorstellt. Frau Walcher hat schon einiges davon aufgezählt. Das beginnt mit der Erarbeitung der Ausschreibungsinhalten, die im Personal- und Zentrale Services (PZS) in enger Kooperation mit dem personalsuchenden Geschäftsbereich erstellt wird. Es wird ein Profil herausgearbeitet, der Mindestgehalt wird festgelegt und die Ausschreibung wird an den Arbeitsmarkt angepasst. Unsere Personalabteilung macht das höchst professionell. Im Übrigen ist die Abteilungsleitungsstelle in der Abteilung Verwaltungsstrafen besetzt, da wüsste ich jetzt nichts. Die Einbeziehung des Gemeinderates in die Erstellung der Ausschreibung und damit in den inneren Dienst verlängert Nachbesetzungszeiten, ist unwirtschaftlich und unzweckmäßig, daher wird sich die SPÖ der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich glaube, dass die eine oder andere Form der Einbindung schon möglich ist, wenn man ein bisschen gewillt ist. Das heißt nicht, dass alle immer vom Anfang bis zum Schluss mitreden und gemeinsam Beistriche und Formulierungen aushecken müssen. Ich glaube, dass es gescheit ist das noch einmal zu besprechen. Ich schlage daher vor, den Antrag dem Ausschuss zuzuweisen, um vielleicht gemeinsam ein Ergebnis erzielen zu können.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Danke Herr Bürgermeister, ich möchte nur kurz ein paar Punkte aufgreifen. Kollegin Walcher, Sie sagen, die Einreihungsverordnung schreibt ohnehin alles vor und man könne hier ohnehin nichts regeln. Dann muss man sich schon auch die Frage stellen, warum bei der Ausschreibung dieser Abteilungsleitungsposition Verwaltungsstrafen eine derartige Umänderung, wie wir sie alle kennen, stattgefunden hat. So eindeutig ist es dann offenbar doch nicht. Das ist einmal das eine. Zum anderen haben Sie kritisiert, dass ich sage, dass nur im Stadtsenat vertretene Fraktionen im Personalbeirat sind. Das ist objektiv richtig. Faktisch sind die Fraktionen, die im Personalbeirat vertreten sind, im Stadtsenat vertretene Fraktionen und faktisch ist die Fraktion, die im Stadtsenat nicht vertreten ist, nämlich die Fraktion der NEOS im Personalbeirat nicht vertreten. Von daher sehe ich auch vor dem Hintergrund dessen, was Sie dann auch weiter erläutert haben, keinen unrichtigen Satz. Abschließend möchte ich noch sagen, dass die Einbeziehung des Gemeinderates, also aller Fraktionen, das kann sein von-bis, das kann auch eine bloße Information sein, genau darüber würde ich gerne im Ausschuss beraten. Ich sehe es absolut ein, dass man das im Gemeinderat nicht über das Knie brechen soll. Ich halte aber eine Zuweisung für absolut angebracht und sinnvoll und bedanke mich auch bei der ÖVP und bei den Grünen für die Unterstützung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16), ÖVP (11) und Die Grünen (6) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von den Gemeinderatsfraktionen Die Grünen, NEOS und KPÖ gemeinsam eingebrachten Antrag O 11 Parkbänke in Regenbogenfarben in/auf frequentierten Parks/Plätzen/Wegen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, zuerst möchte ich mich besonders bei meinen Kolleginnen Sophia Hochedlinger und Gerlinde Grünn für diesen gemeinsamen Antrag bedanken. In Linz sollten als solidarisches Statement zur EuroPride 2019 zehn in Regenbogenfarben lackierte Parkbänke aufgestellt werden. Im Jahr 2019 wird das größte europäische Fest der LGBTIQ*-Community, die EuroPride in Wien stattfinden. Die Anliegen der Community sind aktueller, denn je. Diskriminierungsschutz, Akzeptanz und Gleichberechtigung sind nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Damit diese Ziele erreicht werden, ist neben Anlaufstellen, Hilfsangeboten und Aufklärungsarbeit auch die Sichtbarkeit dieser Community und ihrer Themen in der Öffentlichkeit wichtig. Dadurch kann das Bewusstsein in der Gesellschaft gesteigert werden. Diese Initiative soll von Seiten der Stadt Linz gemeinsam mit der Community umgesetzt werden. Die Parkbänke in Regenbogenfarben sind ein dauerhaftes Zeichen für die Akzeptanz, Gleichberechtigung und Antidiskriminierung. Die unterzeichnenden Gemeinderätinnen stellen folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Mitglieder im Stadtsenat werden ersucht unter Einbindung der LGBTIQ*-Community in gut frequentierten Linzer Parks oder auf gut besuchten Plätzen oder entlang belebter Wege, zehn in Regenbogenfarben lackierte Parkbänke oder andere Sitzgelegenheiten aufzustellen. Auf diesen Sitzgelegenheiten sollen Plaketten über die Beweggründe dieser Aktion informieren. Beispielsweise ‚Errichtet von der Stadt Linz anlässlich der Euro Pride2019 in Wien‘ oder ‚Diese Bank setzt ein Zeichen gegen die Diskriminierung und für Akzeptanz und Gleichberechtigung der LGBTIQ*- Community.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall NEOS, Die Grünen, KPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Riha: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, viele Linzerinnen und Linzer unterstützen diese Maßnahme vermutlich nicht. Der öffentlich staatlich finanzierte Raum ist von sehr spezifischer, religiöser und weltanschaulicher Propaganda frei zu halten. Außerdem stellt diese Aktion eine Diskriminierung für Heterosexuelle dar, was eine Ungleichbehandlung bedeutet. Die zwei größten Religionsgemeinschaften in Österreich lehnen diese Praktiken ab. Wir Freiheitlichen unterstützen, dass niemand wegen seiner sexuellen Vorlieben diskriminiert werden darf, aber wir sind dagegen, dass dafür ein öffentliches Zeichen auf Kosten aller Steuerzahler gesetzt wird. Wir werden den Antrag daher ablehnen.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich auch selbst auf die Rednerliste gesetzt. Ich ersuche den Gemeinderat, diesem Antrag zuzustimmen. Ich glaube, dass es in einer weltoffenen Stadt wie Linz, kein Problem sein darf, für homosexuelle Menschen, für gleichgeschlechtlich Liebende zehn Bänke in dieser Stadt als Zeichen, dass das auch gesellschaftlich gelebte Normalität ist, in dieser beantragten Form gestalten. Es gibt genug Zeichen in jedem demokratischen öffentlichen Raum von Religionsgemeinschaften, aber auch von ideologischen Gemeinschaften, die unsere öffentlichen Räume prägen. Es gibt Straßennamen, die mit Personen, die ideologische Backgrounds haben, konnotiert sind. Es gibt Sakralbauten unterschiedlicher Religionsgemeinschaften, die unseren öffentlichen Raum prägen und es auch andere etwas subtilere Statements, die ideologisch geprägt sind. Ich glaube, dass es besonders in einer Zeit, in der Ausgrenzung und Diskriminierung ganz besonders verstärkt in den sozialen Medien spürbar ist, es ein gutes Zeichen wäre, wenn wir dieser Aktion folgen würden. Ich bitte um Zustimmung auch im Sinne von Respekt und Akzeptanz.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Herr Bürgermeister Luger hat zum Thema schon sehr viel Richtiges gesagt. Ich glaube auch, dass das ein Signal ist, das angebracht ist. Das tut niemandem weh. Ich verstehe die Angst nicht ganz. Ich glaube nicht, Frau Kollegin Riha, dass eine bunte Bank in der Lage ist, irgendjemanden zu diskriminieren. Ich glaube auch nicht, dass sich irgendein ,Popscherl‘, das sich vielleicht auf die Bank setzt, vor irgendetwas fürchten muss. (Heiterkeit) Wenn man Bänke in Regenbogenfarben aufstellt, ist das ein Signal für Offenheit und Vielfalt. Wahrscheinlich wird es gar nicht jeder und jede sofort als Zeichen in Richtung Öffnung und auch in Richtung Homosexualität oder sonst etwas interpretieren. Ich glaube, dass das einfach ein schönes Zeichen ist und dass es auch einmal bunter sein darf. Ich glaube, es ist wirklich unangebracht, davor Angst zu haben.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich werde mich kurz halten und möchte mich herzlich für das weltoffene Signal aus dem Gemeinderat bedanken.“ (Beifall NEOS, Die Grünen, KPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) und bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 12 Volksbefragung bezüglich LASK-Stadion beim Pichlingersee und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um das LASK-Stadion. Ich glaube, dass wir alle wissen worum es geht. Die LASK GmbH hat sich auf den Standort Pichlingersee eingeschossen. Ich möchte das auch nicht weiter erläutern. Es ist aber schon zu sagen, dass dieser Standort offensichtlich schwere Nachteile hat. Ich spüre, dass für eine Mehrheit in der Bevölkerung nicht nachvollziehbar ist, dass kein öffentlicher Verkehrsanschluss usw. vorhanden ist. Zusätzlich - das erhöht die Problematik bei diesem Projekt - wird es als Geheimprojekt gehandhabt. Es gibt kaum Informationen, obwohl es für die Öffentlichkeit wahrscheinlich eines der relevantesten Projekte der letzten Jahre ist. (Klingel) Es ist intransparent, das ist bei einem privaten Projekt okay. In Wirklichkeit ist es aber nicht privat, weil es eine große Auswirkung auf die Öffentlichkeit und auf die Stadt hat und hohe Erwartungen an die Stadt bestehen. Ich möchte kurz sagen, warum es eigentlich ein öffentliches Projekt ist und warum die Bevölkerung so stark davon betroffen ist. Da ist zuerst einmal die Widmungsänderung, die der Gemeinderat beschließen muss. Dann gibt es das Örtliche Entwicklungskonzept. Wir alle wissen, dass das bis 2023 gültig ist und einstimmig beschlossen wurde. In diesem Entwicklungskonzept ist klipp und klar festgemacht, dass das ein Naherholungsgebiet ist und zwar nicht irgendeines, sondern eines der wichtigsten, wenn nicht das wichtigste von Linz, wo Menschen Ruhe suchen. Dann ist die Anbindung schlecht. Es gibt zwar einen Zug, aber wir alle wissen auch, dass in der Praxis alle dort mit dem Auto hinkämen. Die Mobilitätsfrage ist in Wirklichkeit ungeklärt oder setzt nur auf das Auto. Ich denke, das ist für die Stadt nicht akzeptabel. Die Verkehrssituation ist dort jetzt schon schwierig. Des Weiteren ist das Risiko enorm, es ist eigentlich ein Hochrisikoprojekt. Wir wissen nicht, wie sich der LASK entwickelt. Es genügt, dass der Trainer weg ist oder ein Personenwechsel in der Führung ist und der LASK verliert seine jetzt gute Position. Dann möchte ich nicht wissen, wie das für die Stadt finanziell oder für die Öffentlichkeit insgesamt ausgeht. Bei diesem Projekt gibt es enorme Folgekosten, von denen zu wenig gesprochen wird. Es wird zwar immer von diesen 45 Millionen Euro gesprochen, das sind reine Errichtungskosten. Was ist aber mit den Bussen, die dorthin fahren müssen. Abgesehen davon ist natürlich eine Infrastruktur z.B. ein Kanal herzustellen, weil dieses Gebiet nicht aufgeschlossen ist. Das ist auch der Grund, warum der Acker so billig ist. Insgesamt ist sehr viel nicht geklärt, die Rechte der Stadt sind nicht geklärt, wenn sie mitsponsert und so viele Folgekosten hat. Kann die Stadt dieses Stadion nutzen, wenn ja, zu welchen Bedingungen usw.? Es ist nicht geklärt, wer dort den Müll aufräumt, der wahrscheinlich in den ganzen Feldern landen wird, was selbstverständlich ist, wenn ich zwei Kilometer zum Stadion gehe. Das Verhältnis zur Gugl ist nicht geklärt. Wenn wir diesen Standort gemeinsam entwickeln, müssen wir uns als Stadt auch überlegen, was aus der Gugl wird. Züchten wir uns eine unmittelbare Konkurrenz heran? Es ist auch nicht geklärt, wo bei so einem Stadion der Mehrwert für die Stadt liegt. Ich meine, dass die LASK GmbH dort für ihr Geschäftsmodell einen Profit zieht und Dinge als Geschäft von Gastro bis Merchandising machen kann, das ist klar. Die Stadt hat aber nichts mehr davon, weil die Fans dann nicht mehr in die Stadt gehen usw. Es gibt ganz viele Punkte, die dieses Projekt, das derzeit wie ein Geheimprojekt gehandelt wird, dazu macht, dass es ein öffentliches Interesse ist und wir nicht akzeptieren können, dass es so geheim ist und die Öffentlichkeit nicht informiert wird. Wir denken, dass eine Volksbefragung das richtige Mittel ist, um einerseits Transparenz zu schaffen und andererseits die wichtigen Entscheidungen, die anstehen, die Betroffenheit der Bevölkerung, die Leute einzubeziehen und hier mitbestimmen zu lassen. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Volksbefragung in Bezug auf einen Stadionbau im Naherholungsgebiets Pichlingersee, somit insbesondere eine eventuellen Baulandwidmung und die Subventionierung durch die Stadt Linz vorzubereiten und dem Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Etwaige Kosten sollten auch zum Teil von privaten Projektbetreibern getragen werden. Ich möchte noch einmal auf diese Informationsbroschüre hinweisen. Ich weiß, wir haben das heute abgelehnt, aber es gibt auch andere Möglichkeiten. Wenn es zu einer Volksbefragung kommt, ist uns wichtig, dass es keine Schlacht des Stärkeren wird oder vielleicht der LASK eine Kampagne um 200.000 Euro fährt und die anderen vielleicht nicht die Power haben, das zu erklären. Wenn wir so eine Volksbefragung machen, plädiere ich dafür, dass wir sie möglichst gut machen und ein Teil dessen, dass wir es möglichst gut machen, transparent und möglichst objektiv ist - ich weiß, das ist natürlich schwer -, die Vor- und Nachteile, die Auswirkungen usw. an das wählende Volk kommunizieren. (Heiterkeit) Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, zuerst erlaube ich mir, Sie über den aktuellen Stand dieses Verfahrens zu informieren und in Folge noch einige Anmerkungen durchaus grundsätzlicher Art zu geben. Erstens, es ist so, dass die LASK GesmbH beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz tatsächlich die Änderung der Flächenwidmung, wie in den Medien auch korrekt berichtet, eingereicht hat, das heißt, beantragt hat. Damit ist formal das uns allen bekannte Flächenwidmungsänderungsverfahren eingeleitet. Zweitens, vom Verfahrensstand her ist Fakt, dass das Land Oberösterreich eine sogenannte strategische Umweltprüfung auch aus der Raumordnung her vorsieht. Das heißt, es muss einmal strategisch geprüft werden, ob überhaupt ein Stadion – egal, wer es baut, egal, wer Eigentümer ist - an dieser Stelle, mit den uns allen bekannten Rahmenbedingungen - an der B1 gelegen, exakte Distanz zur Westbahn, kein weiteres öffentliches Verkehrsmittel, außer Postbusse in der Nähe vorhanden - gegeben ist. Sollte dieses Verfahren für eine strategische Umweltprüfung - es ist davon auszugehen, dass diese sehr bald entschieden ist - eine positive Erkenntnis hervorbringen, wäre als nächstes eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, bei der all diese Fragen, die Sie, Herr Gemeinderat Poto?nik aufgelistet haben und noch einige mehr, beantwortet werden. Es geht um Grundwasserschutz, es geht hier auch um den Gewässerschutz insgesamt und um den Naturschutz, in der Nähe ist auch ein Natura 2000 Schutzgebiet. Das muss dann die Behörde prüfen. Das heißt, egal, welche Position man zu diesem Stadionbau persönlich einnimmt, sind noch viele Rahmenbedingungen rechtlicher und auch raumordnerischer Natur abzuklären. Fakt ist auch, dass es erst dann, wenn diese Hürden bewältigt sind, in die politische Sphäre weitergeht. Die Frage - falls all das positiv sein sollte -, ob die Flächenwidmung tatsächlich geändert wird, entscheidet dieser Gemeinderat und sonst niemand. Es ist völlig klar - es ist nur eine formale Vorgangsweise -, wenn die Flächenwidmung geändert wird, sollte das auf eine Mehrheit stimmen - da haben Sie vollkommen Recht -, müsste auch das Örtliche Entwicklungskonzept geändert werden. Das ist aber auch mit einfacher Mehrheit möglich. Als Pragmatiker gehe ich davon aus, dass es sich hier nicht um gespaltene Persönlichkeiten handelt. Wer der Flächenwidmung zustimmte, würde mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent auch der Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts zustimmen. So weit sind wir jedoch bei Weitem nicht. Für die einen ‚Gott sei Dank‘, für die anderen ‚leider‘. Hier setzt auch eine Überlegung an, wo wir zu einem Thema zurückkehren, das wir heute schon einmal hatten. Ein Gemeinderat tut gut daran, nicht mit zweierlei Maß zu messen. Der Gemeinderat hat im Jahr 2014 - nicht dieser Gemeinderat in dieser politischen Konstellation - eine Volksbefragung zum Thema ‚Eisenbahnbrücke‘ beantragt. Die rechtliche Position des Magistrats und auch meine persönliche war, dass es um keine Angelegenheit im eigenen Wirkungsbereich handelt, nachdem sich diese Brücke damals nicht im Eigentum der Stadt Linz befand und deshalb eine Volksbefragung nicht zulässig sei. Das wurde auch so per Bescheid entschieden. Der Bescheid wurde von einer Bürgerinitiative bekämpft, die von manchen von Ihnen sehr aktiv und auch finanziell unterstützt worden ist, was legitim ist. In Folge hat das Verwaltungsgericht entschieden – ich kann diese Argumentation bis heute juristisch nur partiell nachvollziehen –, dass es nicht im eigenen Wirkungsbereich liegt - das ist einmal die Grundfrage, ob man überhaupt eine Volksbefragung machen darf -, aber es sich indirekt im eigenen Wirkungsbereich befände. Diese Entscheidung mit der Erkenntnis des Verwaltungsgerichts fiel am 22. Mai 2015 und war die Basis dafür, dass diese Frage bei der Gemeinderats-, Landtags- und beim ersten Durchgang zur Bürgermeister-Direktwahl von den Linzerinnen und Linzern entschieden wurde. Ich darf daran erinnern, dass damals über 70 Prozent für einen Neubau der Eisenbahnbrücke waren. Man kann dazu seine persönliche Meinung haben, sie gegenüber früher gleich behalten oder geändert haben, Fakt ist jedenfalls, dass dieses Haus schon einmal eine Angelegenheit, die in unserer Stadt polarisiert hat, einer Volksbefragung unterzogen hat. Die Frage des LASK-Stadions - das ist juristisch völlig klar - ist jederzeit einer Volksbefragung zu unterziehen. Wenn Flächenwidmung nicht mehr eigener Wirkungsbereich ist, was soll es dann sonst auf Kommunalebene sein. Das heißt, rechtlich zulässig - hängt von der konkreten Fragestellung ab - wird es sein. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, wie wir alle wissen, für eine Volksbefragung. Es gibt die Möglichkeit, dass der Gemeinderat eine Fragestellung beschließt und daraufhin zu einem Zeitpunkt - es muss bekanntlich ein Sonntag oder ein anderer gesetzlicher Feiertag sein – die Linzerinnen und Linzer zu einer Volksbefragung einlädt. Die zweite Variante - das hat der Landtag zumindest gegen meine persönliche Überzeugung beschlossen – ist die Tatsache, dass, wo auch immer im Stadtgebiet von Linz oder außerhalb, 5600 Personen, das sind vier Prozent der aktiv Wahlberechtigten in dieser Stadt, unterschreiben müssen, um zu einem speziellen Thema im eigenen Wirkungsbereich, eine Volksbefragung herbeizuführen. Ich glaube zu ahnen, dass, wer immer so eine Volksbefragung macht, selbst wenn sich der Gemeinderat zu keiner Beschlussfassung durchringt, es nicht auszuschließen ist, dass es 5600 Menschen gibt, die sich zu diesem Thema bei einer Unterschriftenaktion für eine Volksbefragung entscheiden. Auch das ist keine Frage, ob man dafür oder dagegen ist, das ist ziemlich realistisch. Deswegen glaube ich, dass es schon lange nicht mehr um die Frage geht, ob es eine Volksbefragung gibt und gar nicht so sehr, ob man die persönlich will oder nicht. Diese niedrigen Quoren betreffen übrigens nur die Städte Linz, Wels und Steyr. Wenn Sie in einer Landgemeinde eine Volksbefragung machen wollen, haben sie nicht vier Prozent der Wahlberechtigten, sie haben viel höhere Quoren zu erfüllen. Aber bei 140.000 wahlberechtigten Menschen wird es bei einem Thema, das die Menschen bewegt, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Volksbefragung kommen und bei 5600 Unterschriften wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nachher vom Magistrat beglaubigt, dass es sich um Hauptwohnsitz-LinzerInnen handelt. Ich persönlich habe die Befürchtungen, dass es in dieser Gesellschaft insgesamt sehr inflationär wird, mit Volksbefragungen und Plebisziten Entscheidungen herbeizuführen. Denn die Krux dabei ist, dass Volksbefragungen immer diejenigen mobilisieren, die gegen ein konkretes Projekt sind. Oftmals - das sieht man an den Beteiligungen, wenn sie nicht mit einem Wahltag zusammenfallen - sind Beteiligungen bei Volksbefragungen sehr niedrig. Ob das tatsächlich der Demokratie, und zwar der repräsentativen Demokratie, auf die unser Land aufbaut und damit auch ein wenig auf Interessensausgleich, gut tut, sei dahingestellt. Nur, wenn in diesem Jahr eine Initiative 5600 Unterschriften sammelt, dann gibt es keinen Wahltag, an dem vielleicht 50 Prozent oder wie bei Gemeinderatswahlen zwei Drittel der Menschen wählen gehen. Es ist explizit nicht gestattet diese Volksbefragung am Tag der EU-Wahl durchzuführen. Das würde sich anbieten, es darf aber nur an einem Tag der Gemeinderatswahl sein oder an einem eigens festgelegten Tag. Deswegen glaube ich, dass wir gut beraten sind, heute diesen Antrag weder mit ja noch mit nein zu beantworten und uns die Zeit bis in den Jänner zu geben, im nächsten Ausschuss darüber nachzudenken, unabhängig von der Befindlichkeit, ob man für oder gegen ein LASK-Stadion ist oder man den Standort geeignet findet und welche Probleme damit objektiv verbunden sind. Wir sollten uns mit der grundsätzlichen Frage, dass es sehr inflationär sein kann, Volksbefragungen zu machen, auseinandersetzen. Das heißt, mein konkreter Vorschlag ist, weisen wir diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zu, diskutieren wir das in den Fraktionen und auch auf Ebene der Vorsitzenden miteinander, um im Jänner auch Entscheidungen zu treffen. Ich glaube, die Betreiber des Stadions haben ein Recht darauf, möglichst bald zu wissen, woran sie sind oder ob diese Bürgerinitiative, die sich in Pichling schon formiert hat - ich spreche nicht über hypothetische Konstrukte, sondern real existierende Organisationen -, weil der Gemeinderat eine Volksbefragung zu diesem Thema nicht erlauben will, die Unterschriften sammeln werden, die Behörde überprüft. Ich glaube nicht, dass mich hier mein Gefühl verlässt, ich bin mir sicher, dass wir dann auch eine Volksbefragung haben. Deswegen bin ich für eine Zuweisung, um diskutieren zu können, alles abwägen zu können und im Jänner entscheiden zu können.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, lieber Lorenz, dein Antrag hat längere Zeit gebraucht, um alle fachlichen Aspekte anzuführen. Auch die eindringlichen Worte unseres Herrn Bürgermeisters haben bewiesen, wie kompliziert die Angelegenheit ist. Im fachlichen Teil wünschen wir uns nur, dass die sehr hochkarätige Mitarbeiterschaft des Magistrates Linz mit gut ausgebildeten Diplomingenieuren in vielen Fachbereichen das so aufbereiten, dass der Bürger auch wirklich etwas durchblicken kann, wenn es dann zu einer breiteren Entscheidung oder Befragung kommt. Wir Freiheitlichen schließen uns einer Zuweisung an. Danke.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir waren grundsätzlich bereit, den Antrag ursprünglich zu unterstützen. Die Argumentation, dass man das noch einmal überprüft und vernünftig durchleuchtet und im Ausschuss gemeinsam diskutiert, ist natürlich in Ordnung. Ich würde mir allerdings noch mehr wünschen, dass wir ein gemeinsames Bekenntnis finden könnten, dass dieser wichtige Grünzug, dieses Naherholungsgebiet so schützenswert ist, dass man dem LASK klar mitteilt, dass er sich einen anderen Standort suchen soll. Das wäre auch fair, bevor man den LASK noch weiter hinhält. Ich glaube, dass es tatsächlich katastrophal wäre, wenn wir das Stadion dort in irgendeiner Form zulassen würden. Der Standort ist einfach schlecht. Er führt zu zusätzlichem Flächenfraß, er ist nicht wirklich vernünftig an öffentliche Verkehrsmittel angebunden usw. und stört er das Naherholungsgebiet. In den Plänen, die jetzt in der Zeitung waren, sind sogar Vorstellungen über Hochwasserzonen enthalten. Konkrete Pläne kenne ich noch nicht, ich kenne nur das, was in den Zeitungen stand. Ich würde es fast noch besser finden, wenn bei der Diskussion ein gemeinsames Commitment herauskommt, den LASK zu ersuchen, sich einen geeigneteren Standort zu suchen. Das würde ich mir noch mehr wünschen. Die Diskussion im Ausschuss ist für uns natürlich in Ordnung.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Ich sage inhaltlich dazu, dass die Position des LASK, nämlich auf der Suche zu sein und auch das Ansinnen nach einem zeitgemäßen Stadion voranzutreiben, völlig verständlich ist. Wir haben das in diesem Rahmen schon öfter diskutiert. Dieser Standort hat für den Bau eines solchen Stadions sicher entsprechend Potential, aber logischerweise sind alle Verfahren einzuhalten. Wenn ich mir das aber heute so anhöre, dann hege ich größte Zweifel daran, ob es wirklich jemals dazu kommen wird, unabhängig von der Diskussion, die es im Ausschuss geben wird. Die Wahrheit wird ein Kind der Zeit sein, wir werden es sehen. Jedenfalls wird meine Fraktion diesem Vorschlag, das im Ausschuss zu beraten, zustimmen. Ich darf dem Gemeinderat - bei allen Interessen oder Anhängerschaften die man haben kann oder wo ein Herz schlägt oder nicht - schon auch ans Herz legen, dass der Sport in einer Stadt auch einen Stellenwert braucht. Die Sportvereine brauchen auch eine Unterstützung, so wie wir es heute schon in der Kultur diskutiert haben. Dazu stehe ich, das ist auch für den Sport wichtig, das darf ich an dieser Stelle anmerken. Ich glaube, da sollte sich ein Gemeinderat gerade der Sportstadt Linz in Zukunft nicht einfach nur mit der Bemerkung wie, na ja Pech gehabt, es geht an diesem Standort nicht, verabschieden. Ich glaube, da haben wir andere Anforderungen. Ich hoffe – wobei mir der Glaube fehlt -, dass das noch in die Diskussion Einzug halten wird. Wie gesagt, die Zeit wird die Wahrheit ans Licht bringen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Ich glaube, es ist alles gesagt. Ganz wichtig wird - wenn eine Volksbefragung zustande kommt - die Frage des Standorts, das ist der springende Punkt. Nicht für oder gegen ein Stadion, sondern dieser Standort ist das Thema. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung zugewiesen. Stadträtin Fechter berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 13 Wiedereinsetzung Aktion 20.000 – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit möchte ich nur auf die Wirkung der Aktion 20.000 hinweisen. In acht der elf Modellregionen der Aktion 20.000 ist die Zahl der älteren Langzeitbeschäftigungslosen bereits gesunken, im Vergleich zum österreichweiten Anstieg bei älteren Langzeitarbeitslosen um 2,3 Prozent. Am 30. Juli 2019 läuft diese Aktion aus, damit werden auch 186 Personen, die in der Unternehmensgruppe Linz beschäftigt sind, im Regen stehen gelassen. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend die Evaluierung der Aktion 20.000 und die daraus abgeleiteten Empfehlungen zu veröffentlichen. Zudem wird die Bundesregierung ersucht, die Aktion 20.000 flächendeckend für ganz Österreich wieder einzuführen.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Gerade diese Woche stößt man in den Zeitungen immer wieder auf Artikel, in denen z.B. steht: 20.000 offene Stelle beim Arbeitsmarktservice in Oberösterreich; 4,5 Prozent Arbeitslosenrate bedeutet den niedrigsten Stand in ganz Österreich. Wir glauben, dass gerade jetzt eine Zeit ist, in der die Arbeitslosenzahlen ohnedies zurückgehen. Im Jahr 2019 sind für aktive Arbeitsmarktpolitik 1,25 Milliarden Euro an Bundesmitteln vorgesehen. Das Arbeitsmarktservice hat mehr Geld pro Arbeitslosen zur Verfügung. Auch bei den über 50-Jährigen gibt es immer weniger Arbeitslose. Deshalb sagen wir dort, wo jetzt Leute über dieses Programm eingestellt sind, wäre der Dienstgeber gefordert, diese Leute zu übernehmen. Das sind z.B. in der Unternehmensgruppe Linz mehr als 150 Personen. Wir denken, diese Aktion wieder völlig aufzunehmen, ist gerade jetzt der falsche Zeitpunkt. Wir warten jetzt einmal ab, ob sich die Wirtschaft hoffentlich weiter so gut entwickelt und deshalb werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich wollte es zwar auch kurz machen, muss aber trotzdem ein bisschen weiter ausholen. Die Aktion 20.000 wurde von der Vorgängerregierung auf Basis eines entsprechenden Gesetzesentschlusses ab Juli 2017 umgesetzt. Dieses Programm war von Anfang an als zeitlich befristete Maßnahme konzipiert, um die Zahl der älteren Langzeitarbeitslosen zu verringern. Dieses Ziel konnte mittels eines sehr hohen Budgeteinsatzes, der zwangsläufig mit der 100-prozentigen Lohnkostenförderung verbunden ist, teilweise erreicht werden. Das Programm wurde unter den Bedingungen einer konjunkturellen Aufschwungssituation ab dem Jahr 2018 sistiert. Dieser Schritt wurde vor dem Hintergrund einer bis zum heutigen Tage sinkenden Arbeitslosigkeit sowie aus Gründen der Finanzierbarkeit der ursprünglich geplanten Programmdimensionierung gesetzt. Während der bis zum 31. Dezember 2018 dauernden Pilotphase und in der im Zusammenhang mit der Sistierung gewährten Übergangsphase sind insgesamt 3800 Personen in ein voll gefördertes Beschäftigungsverhältnis eingetreten. Alleine dafür müssen im Jahr 2018 mehr als 100 Millionen Euro aufgewendet werden. Mit einer ungebremsten Weiterführung des Programms hätte man jedenfalls die budgetären Grenzen der österreichischen Arbeitsmarktpolitik, in dessen Rahmen im Jahr 2019 insbesondere auch Schwerpunkte im Bereich der Fachkräftequalifizierung gesetzt werden sollen, bei weitem überschritten. Die Aktion 20.000 ist von Anfang an evaluiert worden und es war ursprünglich gesetzlich vorgegeben, dass die Evaluierung Ende 2018 abschließend Ergebnisse liefern sollte, von denen auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Weiterführung des Programms abhängig gewesen wäre. Eine wirklich aussagekräftige Einschätzung der arbeitsmarktpolitischen Wirkungen des Programms ist aber erst nach Ende seiner Laufzeit ab dem 30. Juni 2019 möglich, weil dann vor allem auch die diesbezüglich wesentliche Frage nach dem Ausmaß einer ungeförderten Weiterbeschäftigung geklärt werden kann. Zum aktuellen Zeitpunkt kann deshalb nur kurz über vorläufige Ergebnisse der bisherigen Forschungsaktivitäten zur arbeitsmarktpolitischen Einschätzung des Programms berichtet werden. Im Vergleich mit der auf den Einsatz bisher üblicher Beschäftigungsförderungen bei ruhenden Beschäftigungsinitiative 50 plus sind die Teilnehmer der Aktion 20.000 wesentlich erwerbsferner und älter. Mit der Aktion 20.000 werden zwar neue Personengruppen erreicht, denen bis dahin keine geeigneten Angebote zur Verfügung standen. Insbesondere für ältere und erwerbsferne Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen war aber selbst im Rahmen der Aktion 20.000 eine Vermittlung nur erschwert möglich. Die derzeit voll geförderten Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich jedenfalls durch eine relativ große Stabilität und entsprechend niedrigen Ausfallquoten aus. Auf die wesentliche Frage, inwieweit mit der Aktion 20.000 nachhaltige Beschäftigungswirkungen erzielt werden können, kann aber jedenfalls noch nicht eingegangen werden und wie erläutert, wirklich seriös erst Ende nach der Programmlaufzeit inklusive des für die Auswertungen des arbeitsmarktpolitischen Verbleibs benötigten Nachbeobachtungszeitraumes beantwortet werden. Als vorläufige Schlussfolgerungen, die sich nach aktuellem Wissens- und Erkenntnisstands schon grob ableiten lassen, erscheint die Zielgruppendefinition der Aktion 20.000 angesichts der stark unterschiedlichen Ausgangssituationen von über 50-jährigen Langzeitarbeitslosen sicher zu weit gefasst. Die jeweilige Intensität und auch die Art der Förderung muss in Zukunft nach individuellerem Bedarf abgestimmt werden, als dies bei der Aktion 20.000 bisher passierte. Grundsätzlich erscheint es wohl auch äußerst zweifelhaft, ob der ursprünglichen, aufgrund der Zahl der älteren Langzeitbeschäftigungslosen angenommenen Größenordnung des Programmes auch eine entsprechende Anzahl an zusätzlichen Arbeitsplätzen im gemeinnützigen Bereich gegenübersteht. Angesichts dieses, sich aus fachlicher Sicht offensichtlich ergebenden Optimierungsbedarfes der Aktion 20.000, ist aus freiheitlicher Sicht die Variante einer Fortführung bzw. Wiedereinsetzung des Programmes nicht nur aus budgetärer, sondern auch aus politischer Sicht nicht verantwortbar. Wir werden gegen diesen Antrag stimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir schließen uns dem Begehr, dass eine etwaige Evaluierung der Aktion 20.000 und die abgeleiteten Ergebnisse und Empfehlungen veröffentlicht werden sollen, natürlich an. Kollege Pühringer hat schon ausgeführt, warum das zum derzeitigen Zeitpunkt schlicht und ergreifend nicht der Fall sein könnte. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass im Beschlusstext ein gewisser inhärenter Widerspruch besteht, wenn einerseits die Veröffentlichung der Evaluierung beantragt wird und andererseits dem Ergebnis der Evaluierung vorgreifend schon die Wiedereinführung der Aktion 20.000. Auch aus dem Grund werden wir uns hier der Stimme enthalten.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (16), ÖVP (11) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Hackl berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 14 Evaluierung sowie wertmäßige Erhöhung des Pflegegeldes – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren des Gemeinderates, die Rahmenbedingungen für ein Altern in Würde zu sichern, ist eine zentrale Aufgabe der Politik. Ganz besonders dann, wenn ältere Menschen pflegebedürftig werden, braucht es die Verantwortung der Gesellschaft, damit dies gesichert werden kann, ohne die Betroffenen bzw. ihre Angehörigen zu überfordern. Seit der Beschlussfassung des Bundespflegegeldgesetzes und des entsprechenden Landespflegegeldgesetzes im Jahre 1993 sowie des Pflegegeldreformgesetzes im Jahre 2012 hat der Bund gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden Verantwortung für diese Aufgabe übernommen. Die demografische Entwicklung stellt die politischen Akteure aller Ebenen allerdings vor große Herausforderungen. Es ist gut, dass auf Grund des zivilisatorischen Fortschrittes die Menschen immer älter werden, sogleich erhöht sich aber auch die Zahl der potentiell pflegebedürftigen Älteren in unserer Gesellschaft. Um auch in Zukunft den gleichen Grad der Versorgungssicherheit bieten zu können, bedarf es vielerlei Anpassungen in unterschiedlichen Bereichen. Flexiblere Wohnangebote oder etwa neue Ausbildungskonzepte, um mehr Menschen für einen Pflegeberuf gewinnen zu können, seien hier als Beweis genannt. Die Geldleistung aus dem Bundespflegegesetz wurde seit der Einführung im Jahre 1993 insgesamt fünfmal erhöht, wobei durch die Inflation seitdem trotzdem ein Wertverlust zu verzeichnen ist. Zudem ist unsere Gesellschaft, einhergehend mit der demografischen Entwicklung unter anderem auch mit der Problematik einer zunehmenden Häufigkeit an Demenzkranken konfrontiert, was oftmals nicht ausreichend in der jeweiligen Pflegegeldeinstufung berücksichtigt wird. Auch hier braucht es eine Evaluierung der Systematik. Im Regierungsprogramm des Bundes ist eine Erhöhung des Pflegegeldes ab der Pflegestufe vier vorgesehen. Ein Erfordernis zur Wertanpassung besteht jedoch auch im Hinblick auf die unteren Pflegestufen, das heißt Pflegestufe eins bis drei, nachdem gerade diese vor allem diejenigen betrifft, die zu Hause gepflegt und betreut werden. Eine mangelhafte Valorisierung des Pflegegeldes führt dazu, dass die Finanzierung der Pflege und Betreuung, insbesondere in den eigenen vier Wänden, zunehmend herausfordernder wird. Dementsprechend ist der Bund gefordert eine wertmäßige Anpassung beim Pflegegeld vorzunehmen, mit dem Ziel ein Altern in Würde auch weiterhin sicherzustellen. Deshalb stellen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Bundesregierung wird ersucht, dass das im Jahr 1993 eingeführte Pflegegeld - angesichts der zu verzeichnenden Inflation - einer Evaluierung sowie wertmäßigen Erhöhung aller Pflegestufen unterzogen wird.‘“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeisterin Hörzing: „Werte Kolleginnen und Kollegen, bei diesem ÖVP-Antrag habe ich ein Déjà-vu und nicht nur ich habe das, sondern auch Herr Bürgermeister Luger. Am 16. November 2018, wenige Tage vor der Erstellung dieses Antrages, haben Herr Bürgermeister Luger und ich eine Pressekonferenz zum Thema ,Die Zukunft bringt neue Herausforderungen für die Pflege‘ gehalten. Wir haben uns mit der Pflege an sich, aber auch mit dem Pflegegeld im Speziellen beschäftigt. Eine der Forderungen aus dieser Pressekonferenz hat auch Einzug in diesen Antrag gehalten. Ich möchte den Antrag insofern sanieren, als die wesentlichen anderen Punkte zum Pflegegeld – die wir damals in dieser Pressekonferenz vorgestellt haben - auch heute in dieser Resolution mitbeschlossen werden. Ich darf deshalb den Abänderungsantrag der SPÖ einbringen, der lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Bundesregierung wird ersucht, dass das im Jahr 1993 eingeführte Pflegegeld - angesichts der zu verzeichnenden Inflation - einer Evaluierung und Optimierung unterzogen wird. Insbesondere bedarf es einer nachträglichen Valorisierung und zukunftsorientierten Erhöhung über alle Pflegegeldstufen, einer Verbesserung bei den Einstufungskriterien (durch die etwa Anforderungen durch Demenz besser berücksichtigt werden) sowie einer Abschaffung des Zehn-Prozent-Abzugs bei der Pflege in stationären Einrichtungen.‘ Ich ersuche um Annahme dieses Abänderungsantrages. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Ich bitte die Abstimmung so zu ermöglichen, dass wir dem ÖVP-Fraktions-Grundantrag zustimmen können und dem Abänderungsantrag nicht.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hackl: „Wie ich heute bereits gesagt habe, werden 80 Prozent der pflegenden Personen zu Hause gepflegt. Es darf nicht so sein, dass jene Menschen, die die Pflege durchführen, bestraft werden und mehr oder minder nichts von der Erhöhung bekommen. Ich glaube, dass bereits alte Menschen Ältere pflegen. Früher war es so, dass Jüngere Ältere pflegten, jetzt sind es bereits 60- und 70-Jährige, die noch ältere pflegen, die Eltern zum Beispiel mit 80 oder 90 Jahren. Das ist das Problem. Wir müssen schauen, dass wir die zu pflegenden Personen so lange es möglich ist, zu Hause pflegen können. Die Pflegepersonen dürfen nicht bestraft werden, ich glaube, das müsste man berücksichtigen. Es hat sich natürlich auch die Alterung geändert, die Menschen werden immer älter. Heute haben wir gerade eine 107-Jährige erlebt, die noch sehr gut, ja sogar ausgezeichnet beisammen war. Gratulation, wenn man mit 107 Jahren noch so beisammen ist, das ist wirklich bewundernswert. Aber wie gesagt, dürfen ältere Personen, die noch ältere zu Hause pflegen, nicht bestraft werden. Es würde auch das Sozialsystem zusammenbrechen, wenn alle die älteren Personen in ein Heim geben würden, das wäre auch nicht möglich.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 15 Schutz des Linzer Grüngürtels – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, beim vorliegenden Antrag, geht es um den Schutz des Linzer Grüngürtels. Wir haben folgendes Problem: Mit dem regionalen Raumordnungsprogramm Linz Umland 3 werden große Flächen in und um Linz für die Bebauung bzw. für die Umwidmung freigegeben, insgesamt reden wir von 109 Hektar, wo das Widmungsverbot aufgelöst worden ist. Diese Fläche, auf der das Stadion geplant wird, ist schon aus diesem Widmungsverbot herausgenommen worden oder auch der Minigolfplatz am Freinberg, der medial schon oft genannt wurde. Das Tragische dabei ist, dass diese beiden Flächen, die ich jetzt erwähnt habe, auf Initiative der Stadt Linz quasi überhaupt diskutiert worden sind. Das heißt, die Meldung der Stadt Linz an das Land Oberösterreich erfolgte ohne den Gemeinderat oder den Ausschuss in irgendeiner Form damit zu befassen. Ganz dramatisch ist beispielsweise auch die Fläche in St. Isidor - die auch schon oft medial erwähnt wurde - die einen wichtigen Durchlüftungskorridor für die Stadt Linz darstellt. Gerade in Zeiten der Klimakrise ist es umso wichtiger, diese Lüftungskorridore freizuhalten. Dort reden wir immerhin von 40 Hektar, die künftig bebaut werden können. Diese Grünflächen sind sehr schützenswert und für unsere Stadt wichtig, daher braucht es dort eine Überarbeitung des Raumordnungsprogramms. Ganz wichtig ist es auch über Alternativen nachzudenken. Natürlich brauchen wir Wohnbauten und natürlich brauchen wir künftig, gerade auch in einer wachsenden Stadt auch Betriebsbaugebiete. Wenn man aber das österreichische Umweltbundesamt sagt, dass es in Oberösterreich knapp 1000 Hektar brach liegende Industrie- und Gewerbeflächen gibt, die revitalisiert oder zurückgebaut werden könnten, dann sind das schon große Mengen. Diese muss man sich als Erstes vornehmen. Dort muss man entsprechende Initiativen setzen und versuchen, diese Brachen zu heben, um dort eine entsprechende Entwicklung sicherzustellen und nicht den Linzer Grüngürtel anzuknabbern. Es ist uns in Zukunft wichtig einen verstärkten Schutz für unseren Grüngürtel sicherstellen zu können und dass es zu keiner Aufweichung kommt. Salzburg zum Beispiel hat mit der Grünflächendeklaration einen sehr spannenden Weg gewählt. Dort ist es möglich, gewisse Flächen mit einer Dreiviertelmehrheit zu schützten, das heißt, man braucht eine Dreiviertelmehrheit im Gemeinderat, um überhaupt umwidmen und auch eine Reihe anderer Maßnahmen, um dies nachweisen zu können. Wir haben zum einen mit dem Widmungsverbot ein gutes Mittel, aber wie man sieht, geht es dann schnell und dann sind die Flächen draußen und man kann das mit einfacher Mehrheit auflösen. Das wollen wir künftig nicht mehr. Wir wollen sagen können, dass uns diese Grünflächen als Linzer Gemeinderat wichtig sind und wir sie mit qualifizierter Mehrheit schützen wollen und das soll uns der Oberösterreichische Landtag ermöglichen. Daher stellen wir diesen Antrag mit zwei Resolutionen an den Oberösterreichischen Landtag und an die Oberösterreichische Landesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die Oberösterreichische Landesregierung wird gebeten, das Raumordnungsprogramm Linz-Umland 3 wieder zurückzunehmen. 2. Der Oberösterreichische Landtag wird gebeten, der Stadt Linz die rechtlichen Möglichkeiten einzuräumen, wichtige Grünflächen mit qualifizierter Mehrheit zu schützen.‘ Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich bitte um Zustimmung zu diesem wichtigen Thema. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Gemeinderat Grininger, Sie bringen ein paar Sachen durcheinander. Sie haben gemeint, dass der Gemeinderat in das rein verwaltungstechnische Procedere, dass man dem Land Oberösterreich Bescheid gibt, welche Flächen für eine Entwicklung vorzusehen sind, nicht eingebunden wurde. Das war nicht notwendig, weil es eine rein fachliche Sache ist. Wir haben das Örtliche Entwicklungskonzept, das im Prinzip alle zehn Jahre, abgestimmt mit den regionalen Grünzonen entworfen wird und dann im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen wird. Da nehmen wir gewisse Prognosen her, welche Flächen wir zukünftig für welche Verwendung vorsehen. Das sind auch Grünflächen, Herr Gemeinderat Grininger, beispielsweise eine sehr große Grünfläche an der B1, die Ackerland ist, sie steht nicht zur Verfügung, weil sie der Grundeigentümer nicht verkaufen will. Wir haben auch eine Ackerfläche im westlichen Bereich des Linzer Südparks. Auch hier haben wir das Entwicklungskonzept umgeändert. Im Jahr 2012 haben wir gesagt, wir hätten hier gerne Wohnbau. Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Linzer Süden sind wir dann doch mehrheitlich im Gemeinderat darüber einig geworden, dass es sinnvoll ist, den Südpark westlich zu erweitern. Auch diese Flächen stehen nicht zur Verfügung. Man könnte viele Flächen aufzählen, die ursprünglich im Örtlichen Entwicklungskonzept vorgesehen wurden, dass man sie einer anderen Verwendung zufügt. Diese sind aber nicht verfügbar. Jetzt können wir als Gemeinde natürlich weiter zuschauen und warten, bis die Preise der Grundstücke noch höher werden. Es hat einen Grund, warum die Grundstücke nicht zur Verfügung stehen. Man will warten, bis die Grundstückspreise einen entsprechenden Quadratmeterpreis erzielen und man schaut nach Alternativen, welche Flächen man mobilisieren kann, um einer Entwicklung der Stadt nicht im Wege zu stehen. Das heißt aber klarerweise, wenn man diese Flächen hat, werden die Flächen die nicht mehr verfügbar gemacht werden können, im nächsten Entwicklungskonzept, anderswertig in ihre derzeitigen oder in ihrer ursprünglichen Form zurück in der Zieldefinition gestuft werden. Sie zitieren hier das Umweltbundesamt mit knapp 1000 Hektar brach liegendem Industrie- und Gewerbegebiet. Das nützt uns in Linz relativ wenig, wenn in ,Gikritzpatschen‘ ein paar Hundert Quadratmeter oder ein paar Hektar an freien Flächen sind. Auch wenn sie revitalisiert werden, nutzt uns das in Linz nichts. Was die Grünfläche des LASK-Stadions betrifft, ist das relativ egal, weil man nach der Oberösterreichischen Raumordnung im Grünland eine Sportstätte widmen kann. Sehr viele Sportstätten-Stadien sind im Grünland gewidmet. Wenn Sie das Stadion damit verhindert wollen, wird das Grünland nicht der Hinderungsgrund sein. Zu St. Isidor rate ich Ihnen eher eine Diskussion mit Ihren Parteikollegen zu führen. In Leonding hat es einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss gegeben, mit dem genau das von Ihnen kritisierte Gebiet aus der regionalen Grünzone entlassen wurde. Es gibt anscheinend unterschiedliche Auffassungen zwischen den Grünen in Leonding und den Grünen in Linz. Das ist ein interner Disput, den Sie zu lösen haben. Zu Ihrem Vorschlag, dass man die regionale Grünzone oder Grünland mit einer qualifizierten Mehrheit schützen muss: Das ist nicht notwendig, weil der Gemeinderat in Linz gewissenhaft ist. Ich habe mir ab dem Zeitpunkt, seit dem ich Verkehrsreferent bin – drei Jahre haben mir gereicht - angeschaut, welches Quorum wir bei Umwidmungen hatten. Größtenteils war es eine Dreiviertelmehrheit. Lediglich zwei Projekte mit anderer Beschlussfassung hat es gegeben, eines davon war das Wegrath-Projekt in der Urbanskistraße – dort waren wir sogar einstimmig dagegen, dass das entwickelt wird. Das zweite Projekt war die Bebauungsplanänderung des Studentenheims in Altenberg, dort hat es nur eine einfache Mehrheit gegeben. Das heißt, der Gemeinderat in Linz geht mit den Umwidmungen, speziell auch was Grünland betrifft, sehr sorgsam um. Ich bin auch der Meinung, dass Ihre Argumentation der Entwicklung der Stadt entgegensteht. Aus diesem Grund werden auch wir uns bei dem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Schlusswort Gemeinderat Grininger, MSc: „Herr Stadtrat Hein, das ist sehr schade. Ich mag nur darauf eingehen, dass Sie sagen, dass gewisse Flächen nicht zur Verfügung stehen. Diesbezüglich hat die Stadt Salzburg unter grüner Federführung Folgendes gemacht: Wenn etwas aus der Grünflächendeklaration herauskommt, muss man schauen, dass gleichzeitig wieder etwas hineinkommt. Das wäre eine Möglichkeit. Wir müssten diese knapp 80 Hektar in der Stadt Linz nicht einfach freigeben, sondern man könnte schauen, dass man wieder etwas hineinbekommt. Sie hätten dem Land Oberösterreich genauso melden können, dass diese Flächen, die nicht zur Verfügung stehen wieder in den geschützten Grüngürtel hineinkommen. Das wäre auch eine Möglichkeit gewesen. Dass Sie die zuständigen Gremien nicht befasst haben, ist Ihr gutes Recht, wir wissen, dass das eine fachliche Entscheidung ist. Andere Gemeinden haben es gemacht und haben einen demokratischeren Weg gewählt. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag O 16 Regionale Mitsprache und Berücksichtigung der wirtschaftlichen Komponente beim Bleiberecht - Resolution und führt aus: „Wir haben die Situation, dass immer wieder Fälle von Abschiebungen besonders gut integrierter AsylwerberInnen für Unverständnis sorgt - aus unserer Sicht zu Recht. Denn in vielen dieser Fälle haben die Betroffenen genau das gemacht, was die Gesellschaft und somit wir alle von ihnen stets einfordern, nämlich gut Deutsch gelernt, sich gut integriert, sich ehrenamtlich bei NGOs, beispielsweise der Freiwilligen Feuerwehr und in vielen anderen Bereich engagiert. Dass genau diese Menschen immer mehr abgeschoben werden, die eine tolle Integrationsleistung vollbringen, versteht in Österreich kaum jemand. Genau für diese Einzelfälle wäre an sich das Instrument des Humanitären Bleiberechts vorgesehen. Vielfach greift es aber nicht. Um diese Situation zu verändern und vor allem besonders gute Integrationsleistungen anzuerkennen, schlagen wir daher Verbesserungen beim Aufenthaltstitel Humanitäres Bleiberecht vor, die in diesen Einzelfällen zu vernünftigen und gerechten Lösungen führen können. Die zwei Schwerpunkte dieser Verbesserungen umfassen zum einen eine stärkere Einbindung von Gemeinden und Ländern, Stichwort, ‚wer sich auskennt, muss gehört werden‘, wobei der bundeseinheitliche Vollzug selbstverständlich in der Hand der Bundesbehörden bleiben soll. Punkt 2 eine echte Berücksichtigung von wirtschaftlichen Interessen. Ziel ist es, wie gesagt, dass die Integrationsleistung der Betroffenen wieder stark gewertet wird. Konkret geht es bei unserer Resolution um Anpassungen des Kriterienkataloges des § 9 Abs. 2 des BFA-Verfahrensgesetzes. Wir stellen daher folgende Resolution an den Bundesminister für Inneres: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, eine Anpassung des Kriterienkataloges des § 9 Abs. 2 BFA-VG vorzunehmen, um klarzustellen, dass auch die Integration vor Ort und die Interessen des Staates an einem Verbleib des Fremden von den Entscheidungsorganen zu berücksichtigen und zu gewichten sind. Dies könnte beispielsweise durch folgende Änderungen geschehen: Konkrete Bezugnahme auf die Integration vor Ort (z.B. durch Ergänzung in § 9 Abs. 2 Z 4. der Grad der Integration vor Ort); Berücksichtigung der Stellungnahme der Gemeinden (z.B. durch Ergänzung in § 9 Abs. 2: Z 10, Stellungnahme der Wohnsitzgemeinde); Einbindung der Organe der Wohnsitzgemeinde (z.B. durch Einfügung eines Abs. 2a - hier reichen die Möglichkeiten von einem Recht auf Stellungnahme, über eine besondere Begründungspflicht bei Abweichen von der Empfehlung der Gemeinde bis hin zur formalen Stellung der Gemeinde- oder Landesorgane als Amtspartei mit Rechtsmittellegitimation); Berücksichtigung des Interesses an einer funktionierenden örtlichen Wirtschaft, z.B. im Sinne der Bekämpfung eines Fachkräftemangels (z.B. durch Ergänzung in § 9 Abs. 2: Z 11. die Frage, ob ein öffentliches Interesse am Verbleib des Fremden im Land besteht)‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Im Sinne einer vernunftgeleiteten Asylpolitik bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Fechter: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, es geht in diesem Antrag, so empfinde ich es, im Kern darum, dass bei Aberkennung des Humanitären Bleiberechts vorwiegend asylrechtliche Faktoren und bundesstaatliche Interessen gewertet werden, aber zum Beispiel Gemeinden, in denen diese Menschen lange leben und dort in Vereinen oder in Betrieben integriert sind, kein Gehör finden. Ich kann dem grundsätzlich zustimmen und halte es für eine sinnvolle Forderung, dass vor Ort die Gemeinde ein Mitspracherecht bekommt und auch gehört werden muss. Ich stelle aber einen Abänderungsantrag, der dieses vereinfacht darstellt, ohne gleich den Gesetzestext direkt vorzuschlagen. Als Adressaten möchte ich auf die Bundesregierung abstellen, da eine Gesetzesänderung einer Regierungsvorlage bedarf und daher sollte auch die Regierung dies in die Wege leiten. Ich stelle daher folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Bundesregierung wird ersucht, eine Anpassung des Kriterienkatalogs des § 9 Abs. 2 BFA-VG zu initiieren, durch die klargestellt wird, dass auch Integration vor Ort und die Interessen des Staates oder der Wohnsitzgemeinde an einem Verbleib des Fremden von den Entscheidungsorganen zu berücksichtigen und zu gewichten sind.‘ Ich bitte um Annahme dieses Abänderungsantrages.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Grüne-Fraktion im Gemeinderat sieht sich offenbar in der Pflicht Themen aufzugreifen, die auf Gemeindeebene nicht sinnvoll behandelbar sind, da sie eindeutig Agenden der Bundespolitik sind. (Beifall FPÖ) Im Einzelfall, wenn spezielle Interessen der Stadt betroffen sind, hat eine Resolution an ein Organ der Bundesregierung durchaus seinen Sinn und seine Berechtigung. Hier jedoch ist weder in der Begründung, noch in der Resolution selbst irgendein Linz-Bezug ersichtlich. Offensichtlich gibt es nicht einmal nach den Kriterien des Herrn Gemeinderates Langer einen Ausreisepflichtigen aus Linz, für den sich Die Grünen einsetzen möchten. Es scheint also so zu sein, dass die Grüne-Gemeindefraktion einspringt, da es im Bund keine gewählten Vertreter ihrer Gesinnung mehr gibt. Diese Phantomspiegelung von Themen lehnen wir grundsätzlich ab. Der Linzer Gemeinderat ist nicht der Ort, um ohne jegliche Kompetenz über Bundes- oder sogar weltpolitische Themen zu schwadronieren. Wir Freiheitlichen lehnen daher die Resolution auf unkontrollierbare Mitsprache oder auch unterschiedlicher lokaler Entscheidungen untergeordneter Gliederungen der Republik Österreich zu bundespolitischen Kompetenzen ab. Kurz noch zum Inhaltlichen: Die hier gewünschte Lösung gab es schon einmal und wurde aus guten Gründen geändert. Ich möchte nur kurz an den ‚Fall Arigona‘ erinnern, in dem ein damals wohl schlecht oder einseitig informierter oberösterreichischer Landeshauptmann gegen den Willen der lokalen Bevölkerung, aber im Sinne einer kleinen, aber lautstarken Minderheit entschieden hat. Danke.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Sehr geehrter Herr Grabmayr, es handelt sich hier um eine Resolution. Ich nehme an, dass sie wissen was eine Resolution ist, Sie kennen Resolutionen durchaus, Sie haben sogar schon einmal eine Resolution bezüglich Russland gestellt und haben sich über Ihre eigene Resolution auch nicht aufgeregt. Insofern verstehe ich Ihr schwadronieren nicht. Ich gebe den Vorwurf des Schwadronierens gerne zurück und bedanke mich bei den anderen Fraktionen für ihre Zustimmung. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (11) sowie bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) sowie bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion der NEOS eingebrachten Antrag O 17 Die soziale Treffsicherheit bei der Vermietung GWG-Wohnungen – Resolution und führt aus: „Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt wieder einmal die schwere Aufgabe, den letzten Antrag zu später Stunde zu referieren und dabei um Ihre Aufmerksamkeit zu kämpfen. Die soziale Treffsicherheit bei der Vermietung von GWG-Wohnungen soll geändert werden. Wie Sie alle wissen, verwaltet die städtische GWG 20.000 Wohnungen, die zum überwiegenden Teil mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet worden sind. (Unruhe, Klingel) Jährlich stehen rund 1000 dieser Wohnungen zur Verfügung und werden neu vermietet. Wir stellen daher folgende Resolution an die GWG: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Geschäftsführung der GWG zu prüfen, welche Möglichkeiten der Steigerung der sozialen Treffsicherheit bei der Vergabe geförderter Mietwohnungen bestehen. Insbesondere wird ersucht zu erwägen, dass steigende Einkommen von Mietern bei kürzeren Befristungen der Mietverträge schneller berücksichtigt werden könnten, sodass geförderter Wohnraum schneller wieder tatsächlich Bedürftigen zur Verfügung gestellt werden kann.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Meine Fraktion hält es für sozial wenig gerecht und vor allem aber auch für ineffizient, wenn Bedürftige auf den freien Mietmarkt verwiesen sind oder dort eventuell mit Wohnbeihilfe gestützt werden müssen, während andere, die das Glück hatten, einmal eine geförderte Wohnung zu ergattern, dann über Jahrzehnte in dieser geförderten Wohnung leben können, wobei sie womöglich schon in der Lage wären, sich eine Wohnung auf dem freien Mietmarkt zu leisten. Ich betone noch einmal, dass es eine Resolution an die Geschäftsführung der GWG ist zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, hier die soziale Treffsicherheit zu steigern. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Kühn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, was will dieser Antrag der NEOS. Sie möchten, dass Besserverdienende mehr oder weniger keinen Anspruch auf eine geförderte Mietwohnung haben. Was würde das bedeuten? Erstens einmal würden prekäre Wohnsituationen entstehen. Unbefristete Mietverträge stehen bei uns klar für soziale Stabilität. Was ist, wenn ein besser Verdienender einmal krank oder invalid wird - das ist angeblich möglich - oder den Job wechseln muss und er dann weniger verdient usw. Das dürften Sie alles nicht bedacht haben. Was bedeuten befristete Mietverträge aus Ihrer Sicht noch? Sie tragen zu einer Verteuerung der Mieten bei, weil die Mieten meist teurer sind, wenn sie einen neuen Mietvertrag abschließen, das wurde auch nicht bedacht. Das Nächste ist die hohe Fluktuation. Das würde einen enormen Verwaltungsaufwand und wiederum eine massivere Steigerung der Kosten der Wohnungsgenossenschaften und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten. Das Problem liegt ganz woanders und nicht in diesem Antrag. Das Problem sind die rasant steigenden Mieten in den Altbeständen, weil die Annuitätensprünge in den älteren Wohnungen immer mehr steigen, das ist das wahre Problem. Zum Schluss möchte ich auch sagen, warum wieder nur die städtische GWG, warum nicht die anderen gemeinnützigen Bauvereinigungen? Ich kann Ihrem Antrag überhaupt nichts abgewinnen. Das ist nur gegen die GWG, muss man ganz ehrlich sagen und auch gegen die Stadt. Das Nächste ist, dass immer wieder die eigenen Unternehmen herangezogen werden, wo dieses und jenes gefordert wird, was aber einen Rattenschwanz an Bürokratie und an Mehrkosten nachziehen würden. Ich verstehe nicht, dass dieser Antrag so gestellt wird. Es hört sich zwar vielleicht für jemanden, der mit dem Ganzen nichts zu tun hat, recht super an, aber man muss dabei auch noch die rechtliche Komponente sehen. Für die gemeinnützigen Genossenschaften gilt das Kostendeckungsprinzip und mit unbefristeten Mietverträgen kann die gemeinnützige Genossenschaft ihren Aufgaben und Pflichten nachkommen. In diesem Sinne werden wir uns als Sozialdemokratie bei diesem Antrag enthalten.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich habe mit diesem Antrag auch mehrere Probleme. Das fängt mit der Frage an, wer oder was denn bedürftig ist - man definiere ‚bedürftig‘. Was soll das heißen, wer fällt hinein und wer nicht mehr? Wir reden die ganze Zeit davon, wie wichtig es ist, dass wir eine gewisse Durchmischung der gesellschaftlichen Schichten in den Wohngevierten haben. Wie kommt es zu einer Durchmischung, wenn in einem Geviert einer Genossenschaft, nur mehr Bedürftige - wer auch immer das ist - wohnen dürfen. Dass das ausgerechnet von den NEOS kommt, verstehe ich schon alleine deswegen nicht, weil ich nicht weiß, was das heißen soll? Bin ich dann als potenzielle MieterIn einer Genossenschaftswohnung dazu gezwungen, mein Einkommen offenzulegen, höchstpersönliche Daten zur Verfügung zu stellen und das womöglich dann regelmäßig in mehreren Kontrollschritten? Ich kann diesem Antrag aus vielen Gründen, unter anderem aus den drei genannten nichts abgewinnen und ersuche daher meine Fraktion nicht zuzustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Gabriel: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen, danke Frau Kollegin, die FPÖ-Fraktion wird sich aufgrund der schon von den Vorrednern genannten Punkte ebenfalls der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Welche Argumente sind jetzt angeführt worden? Zuerst komme ich zum Argument der SPÖ, man wolle offenbar, dass Besserverdienende keinen Anspruch auf geförderte Wohnungen hätten. Aber Besserverdienende ab einer gewissen Einkommensgrenze haben sowieso keinen Anspruch auf geförderte Wohnungen, das ist schon so. Es steht im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, dass eine gemeinnützige, geförderte Wohnung nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze vergeben wird. Das ist jetzt schon der Fall. Das zweite Argument zum Thema krank oder invalid: Natürlich, kann das jeden treffen, daher gibt es eine Sozialleistung, die Wohnbeihilfe heißt. Das dritte Argument ist, dass eine Befristung zu höheren Mieten führen würde. Die Mieten sind sowieso nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz begrenzt und können daher über eine gewisse Grenze hinaus gar nicht angehoben werden. Das vierte Argument war der Einwand, dass man sich nicht nur an die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz wenden soll, sondern doch an alle anderen. Es war wirklich keine böse Absicht der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz gegenüber dahinter, sondern einfach der Gedanke, dass die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz unsere Gesellschaft ist und die anderen nicht. Mehr ist auch nicht dahinter. Bei den Grünen wundert mich, dass Sie bei dem, was ich hier programmatisch vorschlage, in Salzburg voll dabei sind, sowohl auf Stadt- als auch auf Landesebene. Das steht auch im Koalitionsvertrag und wird unterstützt, wir arbeiten gerade daran. In Linz tut man so, als wäre das total gegen die grüne Linie. Das stimmt nicht und ist auch nicht konsistent. In diesem Sinne nehme ich zur Kenntnis, dass das Haus hier dieser Idee nicht nahetreten möchte und wünsche Ihnen allen einen schönen Abend und ein gutes Heimkommen.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und ÖVP (11) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (6) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 29. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 21.15 Uhr. 4 3