Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 1/2018 PROTOKOLL über die 22. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 25. Jänner 2018, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Karin Hörzing FPÖ Detlef Wimmer ÖVP Mag. Bernhard Baier Die StadträtInnen: SPÖ Regina Fechter FPÖ Markus Hein ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: FPÖ Mia Åkerblom SPÖ Almir Balihodzic SPÖ Markus Benedik SPÖ Arzu Büyükkal ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger SPÖ Jakob Huber ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Poto?nik SPÖ Dietmar Prammer FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr FPÖ Michael Schilchegger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Präsidium: Mag.a Dr.in Julia Eder Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT C 1. Gewährung einer zusätzlichen Subvention an den Oö. Landesruderverband (Organisation, Vorbereitung und Abwicklung der Ruder-Weltmeisterschaft 2019); 180.000 Euro; insgesamt 200.000 Euro, davon 60.000 Euro 2017 sowie je 40.000 Euro in den Jahren 2018 bis 2020 C 2. Gewährung einer Subvention an das Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oö., Bulgariplatz 12 (Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit für 2017); maximal 88.850 Euro; davon 45.065 Euro 2017 und 43.785 Euro 2018 D ANTRÄGE DES STADTSENATES D 1. Erledigung des Antrages der NEOS-Gemeinderatsfraktion vom 29. Juni 2017 „Öffentliche Begründung und Bericht über abgebrochene Kontrollamtsprüfungen“ D 2. Jagdausschüsse St. Magdalena, Ebelsberg und Kleinmünchen; Entsendung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern D 3. Gewährung einer zusätzlichen Subvention an das Theater des Kindes, Langgasse 13 (teilweise Abdeckung der laufenden Aufwendungen 2017); 110.000 Euro, insgesamt 153.000 Euro E ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT E 1. Linzer Tarifmodell für Kinderbetreuungseinrichtungen F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION F 1. Grundverkauf in der KG Lustenau (zwischen Firma Schachermayer und A7) um den Verkaufspreis von 70.470 Euro sowie Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz an die bisherigen Bestandnehmer in Höhe von insgesamt 70.559 Euro G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU G 1. Änderungspläne Nr. 122 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Römerstraße) G 2. Verordnung nach § 20 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 - Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages – Neufestsetzung ab 1. März 2018 G 3. Änderungsplan Nr. 117 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG St. Peter (Lunzerstraße - Linz AG) G 4. Änderungspläne Nr. 120 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Sophiengutstraße) G 5. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-033-01-00, KG Linz (Graben - Marienstraße) G 6. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 10-042-01-00, KG Waldegg und Kleinmünchen (Wieningerstraße - Europastraße) G 7. Bebauungsplanänderung 09-052-01-01, KG Linz und Waldegg (Sophiengutstraße) G 8. Bebauungsplanänderung 07-001-01-01, KG Linz und Lustenau (Franckstraße 6 bis 8) mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3 H PRÄSENTATION DES KONTROLLAMTSBERICHTES ZUM RECHNUNGSABSCHLUSS 2016 DURCH DEN DIREKTOR DES KONTROLLAMTES I FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 I 1. INFORMATION ZU DEN FAHRPLANMÖGLICHKEITEN UND ZUM VIERGLEISIGEN AUSBAU DER WESTBAHNSTRECKE I 2. EINRICHTUNG EINER SUCHTBERATUNGSSTELLE DER STADT LINZ I3. VERBESSERUNG DER RAUMAKUSTIK IN LINZER SCHULEN I 4. ANBINDUNG PICHLINGER NAHVERSORGER AN DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHR I 5. SMARTE VERKEHRSFÜHRUNG IM LINZER SÜDEN - PRÜFUNG EINES RICHTUNGSWECHSELBETRIEBS BEIM MONA-LISA TUNNEL I 6. WERBERICHTLINIEN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN RAUM DER STADT LINZ I 7. VISION STADTENTWICKLUNG ÖBB-GELÄNDE - WIENER STRASSE - UNIONSTRASSE I 8. DURCHGÄNGIGKEIT FUSSGÄNGER - DAMETZSTRASSE UND GRABEN I 9. INFORMATION DES GEMEINDERATES ÜBER DIE ARBEIT DES BEAUFTRAGTEN RECHTSVERTRETERS IN DER AKTEN-AFFÄRE (GEMEINSAMER ANTRAG DER ÖVP-, GRÜNEN- UND NEOS-GEMEINDERATSFRAKTION) I 10. KEIN VERMÖGENSZUGRIFF BEI ARBEITSSUCHENDEN – RESOLUTION I 11. GESETZ FÜR NEBENGEBÜHRENZULAGE ÜBERARBEITEN UND ANPASSEN - RESOLUTION I 12. ÖFFENTLICHE ANBINDUNG INDUSTRIEZEILE/HAFEN - RESOLUTION I 13. KEINE UMVERTEILUNG VON UNTEN NACH OBEN ZU LASTEN DER GEMEINDEN - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14.04 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 22. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Weiters begrüßt Bürgermeister Luger die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des magistratsinternen Einführungskurses Modul 1. (Beifall) A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend ‚Förderung der Islamisierung stoppen‘ eingebracht wurde. Bürgermeister Luger schlägt vor, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Weiter verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 12. September 2017 bis 10. Jänner 2018 für das Rechnungsjahr 2017 folgende Kreditüberschreitungen genehmigt. In der Zeit vom 1. Jänner 2017 bis 10. Jänner 2018 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2017 Kreditüberschreitungen in der Höhe von 118.000 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 50.000 Euro zur Kenntnis gebracht. Die Bedeckung der Kreditüberschreitungen erfolgte durch Mehreinnahmen. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 12. September 2017 bis 10. Jänner 2018 für das Rechnungsjahr 2017 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2017 bis 10. Jänner 2018 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2017 Kreditübertragungen in der Höhe von 189.747 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 161.747 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderat vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2017 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 9,532.225 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2017 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 10. Jänner 2018 genehmigten Kreditüberschreitungen 2,122.500 Euro und die Kreditübertragungen 1,553.372,34 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 50.250.382,50 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2017 ist daher nicht erforderlich. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass fünf Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; vier an seine Person und eine an Vizebürgermeister Wimmer. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. 1. Anfrage von Gemeinderat Steiger an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Zusammenhang mit den Digital City Lights und sonstiger Werbeinfrastruktur, die der Stadt für eigene Werbung und Information zur Verfügung stehen, darf ich folgende Fragen stellen: 1. Über welche Rechte (Zeitausmaß, Standortflächen) für eigene Werbe- und Informationsmöglichkeiten verfügt die Stadt bei Digital City Lights, City Lights oder sonstiger Werbeinfrastruktur (Plakatflächen, Infoscreens, etc.) aufgrund von Eigentum oder bestehenden Verträgen (ohne Einzelbuchungen)? 2. Welche Bereiche, Aufgaben, Angebote und Veranstaltungen wurden auf diesen Flächen, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Art der Werbeinfrastruktur 2017 von der Stadt beworben? Welche inhaltlichen Bewerbungen sind 2018 bereits wieder geplant? 3. Wer entscheidet, für welche Werbung und Information diese Werbemöglichkeiten genutzt werden? 4. Mit welchem Betrag ist die Werbeleistung, die der Stadt maximal pro Jahr zur Verfügung steht, zu bewerten? 5. Wie hoch waren die Einnahmen im Jahr 2017 aus dem mit der Digital Out of Home Oberösterreich GmbH geschlossenen Vertrag (fixes Entgelt, anteiliges Umsatzentgelt, zur Verfügung gestellte Werbeleistung)? a) Wurde dadurch die Gemeinderats-Wertgrenze überschritten? b) Falls ja: werden erforderliche Beschlüsse nachgeholt? c) Wird 2018 voraussichtlich die Gemeinderats-Wertgrenze überschritten? d) Falls ja: wann werden die erforderlichen Beschlüsse gefasst? 6. Wie kann in Zukunft standortschädliche Werbung auf diesen Flächen vermieden werden? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Wie Sie wissen, haben wir 13 neue digitale Screens an 13 Standorten in der Stadt. Die Stadt Linz hat dafür mit dem oberösterreichischen Unternehmen namens Digital Art of Home Oberösterreich GmbH einen Vertrag abgeschlossen. Linz erhält für diese Screens grundsätzlich einen Preisnachlass in der Höhe von 25 Prozent und hat sich im Vertrag die Möglichkeit eingeräumt, ein Sechstel der täglichen Werbezeit für eigene Ankündigungen zu verwenden. Dieser Vertrag, der noch einige weitere Klauseln enthält, ist dem Gemeinderat bekannt, da er vorgelegt wurde. Zweitens gibt es die Möglichkeit, die, bei den Wartehäusern der Linz Linien Haltestellen eingerichteten, City Lights für Werbung zu nutzen. Es gibt eine Vereinbarung der Stadt Linz mit der Linz AG über die unentgeltliche Zurverfügungstellung von 28 Standorten für nicht politische Werbung der Stadt Linz. Die einzige wirklich materielle rechtliche Bedingung ist, dass die Stadt - das ist wohl nicht so schwierig - das eigene Linz-Logo verwendet. Eine dritte Möglichkeit um Informationen zu präsentieren, bieten die Infoscreens in den Straßenbahnen. Die Linz AG hat einen Vertrag mit der Infoscreen Austria GmbH. Wir haben hier die Möglichkeit, über unseren Geschäftsbereich Kommunikation ein so genanntes Stadttelegramm - alle die Straßenbahn fahren, kennen das - mit Servicemeldungen oder aktuellen Informationen über die Stadt kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese Meldungen werden – sonst wäre das ziemlich provinziell - natürlich täglich aktualisiert. Viertens, gibt es einen Vertrag mit der Firma Gutenberg über Anschlagstellen und Werbetafeln auf öffentlichem Gut sowie auf städtischen Grundstücken, Objekten und Liegenschaften. Dieser Vertrag sieht vor, dass auf öffentlichem Gut etc. 700 Stück 16-Bogenplakate affichiert werden dürfen. Tagesaktuell werden von diesem Kontingent 252 Flächen in Anspruch genommen, was einen Nutzungsgrad von 36 Prozent bedeutet. Eine weitere Möglichkeit sind die Litfaßsäulen. Auch dafür gibt es seitens der Stadt einen Vertrag mit der Firma Gutenberg, dem ein einstimmiger Stadtsenatsbeschluss und meines Wissens in Folge sogar ein Gemeinderatsbeschluss für eine eingeschränkte Eigenwerbung der Stadt Linz zu Grunde liegt. Für diese Litfaßsäulen, die für Werbungen vor allem von der Kulturverwaltung und von den Museen in Anspruch genommen werden, erhalten wir eine Tarifermäßigung von 35 Prozent. Zu 2: Die neuen digitalen Screens in der Innenstadt wurden – wie bekannt - mit 30. Oktober letzten Jahres in Betrieb genommen. Wir haben folgende Eigenwerbungen geschaltet: ‚Schau auf Linz‘ vom 30. Oktober bis 18. November 2017; eine Einschaltung von ‚Linz-Termine‘ vom 4. bis 11. Dezember 2017; vom 11. Dezember bis zum Weihnachtsfeiertag am 25. Dezember 2017 wurde das ‚Weihnachtswunder‘ - die Kooperation mit dem Radiosender Ö3 – dargestellt. Seit 25. Dezember 2017 noch bis 5. Februar 2018 läuft wieder ‚www.meinlinz.at‘. Dabei geht es bekanntlich um die neue Nutzung des Jahrmarktgeländes. Die zweite Möglichkeit, die wir im Jahr 2017 sehr intensiv genutzt haben und für die es für 2018 schon Planungen gibt, sind die City Lights im Bereich der Wartehäuser unserer Linz Linien. Im Vorjahr gab es von folgenden Institutionen bzw. zu folgenden Themen Werbungen: Plakate der Volkshochschule vom 1. Jänner bis 15. Februar 2017; eine Werbung unseres Tourismusverbandes für die Semesterferien vom 15. Februar bis 1. März 2017; vom 2. März bis 10. April 2017 hat die Stadtkommunikation ein Relaunch des ‚Lebendigen Linz‘ plakatiert; gefolgt vom Filmfestival ‚Crossing Europa‘ vom 10. April bis 4. Mai 2017; anschließend bis 31. Juli 2017 Plakate der Veranstaltung ‚Planet Linz‘, Sie erinnern sich noch. Das Volkshochschulprogramm wurde vom 1. August bis 15. September 2017 beworben. Vom 15. September bis 1. Oktober 2017 stand, der ‚Tag der Sprachen‘ eine wesentliche Aktion des Integrationsbüros im Mittelpunkt, gefolgt von unserer App ,Schau auf Linz‘, die vom 2. Oktober bis 2. Dezember 2017 beworben wurde. Vom 3. bis 14. Dezember 2017 wurde dann das ‚Lebendige Linz‘, gefolgt vom ‚Ö3-Weihnachtswunder‘, das vom 14. bis 28. Dezember 2017 in den City Lights hing, beworben. Für das Jahr 2018 wird bereits seit den Weihnachtsfeiertagen noch bis 1. Februar die ,Kulturcard‘ beworben. Dem folgt eine Werbeaktion unserer Museen Gefolgt vom 1. Februar bis 1. März von, das heißt ,Museum Total‘. Unter diesem Arbeitstitel wird es mit dem Tourismusverband wiederum eine Kooperation geben. Vom 1. März bis 12. April sind wie immer die ‚Linz-Termine‘ am Radarschirm und, wenn es soweit ist, vom 12. April 2018 bis 3. Mai 2018 ,Crossing Europe‘. Darüber hinaus sind mir keine weiteren Planungen bekannt. Sie werden dafür Verständnis haben, dass ich nicht aufzähle, was an 365 Tagen des Vorjahres an den Infoscreens zu lesen war. Das Meiste werden wir nicht mehr in Erinnerung haben. Herr Gemeinderat, Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich keinen Ausblick auf 2018 geben kann, denn ich weiß nicht, was übermorgen geschieht. Zu 3: Das ist eine Entscheidung des Geschäftsbereiches Kommunikation und Marketing. Dort, wo es Überschneidungen bzw. Konnexe gibt - das haben Sie vorher gehört -, wird mit den jeweils zuständigen Mitgliedern der Stadtregierung kommuniziert. Zu 4: Der Wert der Eigenwerbung auf den digitalen Screens, ist aufgrund der vertraglichen Regelung nur sehr schwer in Geld zu messen. Wir nutzen Zeitpotentiale und nachdem wir nicht zu Marktkonditionen arbeiten, ist das auch nicht berechenbar. Leichter ist es bei den City Lights, da kann man vergleichen welche Zahlungen wir hätten, wenn wir ein Privater wären. Bei der Buchung der vorhin angesprochenen 28 Flächen, haben wir uns mit 14-tägig, monatlich bzw. maximal zwei-monatlich wechselnden Aktivitäten im Vorjahr ein wenig mehr als 180.000 Euro erspart. Als Privatkunde hätten wir inklusive der fünfprozentigen Werbeabgabe und natürlich inklusive der 20 Prozent Mehrwertsteuer exakt 180.862,50 Euro zu bezahlen gehabt. Bei den Infoscreens ist eine budgetäre Umrechnung ebenfalls nicht möglich, da es sich um Einschaltungen handelt. Zu 5: Die Gesamteinnahmen werden per anno - das ist dem Vertrag zu entnehmen und damit beantworte ich gleich den nächsten Teil der Frage - 2018 21.000 Euro betragen. Nachdem wir diesen Vertrag erst seit 1. November 2017 haben, gilt es für 2017 natürlich aliquot, logischerweise also ein Sechstel von 21.000 Euro. Zu 5 a) und b): Die Zuständigkeitsgrenze des Gemeinderates wurde nicht überschritten. Zu 5 c): Nachdem der Vertrag in beide Richtungen sehr variabel und die Auslastung nicht feststellbar ist, kann ich Ihnen in Nichtkenntnis der Auftragslage dieses privaten Unternehmens keine seriöse Prognose abgeben. Zu 5 d) Das ist eine der spannendsten Frage in meiner Karriere: Werden die erforderlichen Beschlüsse gefasst? Jetzt könnte ich flachsig antworten ‚no na ned‘. Aber es ist natürlich klar, dass wir den Fakten entsprechend Beschlüsse einzuholen haben, die vom zuständigen Geschäftsbereich beantragt und dem zuständigen Kollegialorgan vorgelegt werden. Zu 6: Es ist ein bisschen schwierig zu definieren, was exakt standortschädlich ist. Fakt ist, dass wir dort, wo wir selbst Eigentümer von Medien sind, darauf achten, im Inseratenaufkommen, Unternehmen, die ihren Standort innerhalb des Stadtgebietes haben, für Werbungen zu gewinnen. Fakt ist jedenfalls, dass dort, wo nicht die Stadt als Eigentümerin entscheidet, letztlich der freie Markt regiert und entscheidet. Ich darf in Erinnerung rufen, dass es für Werbemaßnahmen - weil es Diskussionsbeiträge auf juristisch überschaubarem Niveau gegeben hat - schon noch rechtliche Rahmenbedingungen und nicht nur Entscheidungsmöglichkeiten z.B. handelnder Geschäftsführer gibt. Es ist auch ganz wesentlich, dass keine Diskriminierung im Sinne des EU-Rechts, vor allem des Wettbewerbsrechts erfolgen darf. Soweit zu dieser Frage.“ Zusatzfrage Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zwei Fragen zur Klarstellung. Erstens, war der Vertrag meines Wissens nicht im Gemeinderat, sondern nur im Stadtsenat. Zweitens, Sie sprechen von 13 Standorten, das sind 13 Screens. Meines Wissens, sind es 13 Standorte mit 26 Screens, weil die Standorte getrennt vermarktet werden. Daraus würde sich für eine allfällige Beschlussfassung eine ganz andere Summe in der Vermarktung, ergeben, weil es doppelt so viele sind.“ Bürgermeister Luger: „Ich kann Ihnen nur sagen, dass im Vertrag mit der Stadt Linz ein Standort ein Screen ist. So ist es festgemacht worden und so interpretiere ich diesen Vertrag.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Schmid an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die sogenannten ODA-Berichte (abrufbar unter http://www.entwicklung.at/mediathek/publikationen/berichte/) informieren umfassend über die öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen Österreichs, basierend auf Kriterien des Entwicklungshilfeausschusses der OECD. Für die Stadt Linz werden im Bericht für 2015 folgende Werte ausgewiesen: 2013: 9000 Euro, 2014: 43.096 Euro, 2015: 17.500 Euro In diesen Zahlungen dürften auch Aktivitäten in und mit Partnerstädten enthalten sein. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Durch welche städtische Stelle erfolgt die Bekanntgabe dieser Daten? 2. Welche Zahlungen sind die Grundlage für diese Daten in den Jahren 2013 bis 2015? 3. Erfolgten bereits Meldungen für die Jahre 2016 und 2017? Wenn ja, welche Beträge wurden gemeldet und welche Zahlungen werden davon erfasst? 4. Im Voranschlag 2018 hat der Gemeinderat für den Bereich ‚Städtekontakte und Partnerschaften‘ Mittel in der Höhe von 31.500 Euro genehmigt. Welche geplanten Aktivitäten mit welchen Beträgen sind hier vorgesehen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Die Daten werden natürlich durch die Finanzwirtschaft im Verantwortungsbereich der Finanzdirektion ermittelt. Zu 2: Ich darf dazu folgende Details berichten: Im Jahr 2013 stellte - in dem Fall zum Teil nur der Stadtsenat - 9000 Euro zur Verfügung, davon 5000 Euro für ein Straßenkinderprojekt in Bolivien und 4000 Euro für eine Kooperation mit dem BFI/BBRZ in Oberösterreich für das Projekt ‚Pro-Reha‘ in der bosnisch-herzegowinischen Hauptstadt Sarajevo. 2014 wurden für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe unserer Partnerstadt in Tuzla, Bosnien-Herzegowina, exakt 38.096 Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich noch 900 Euro für einen Hilfstransport, den Jugendorganisationen aus allen Ländern des früheren Jugoslawiens für die vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Bosnien gesammelt haben und 2014 3900 Euro für eine Katastrophenschutzausbildung für tansanische Bürger. Hier gibt es eine enge Kooperation unserer Berufsfeuerwehr. Im Jahr 2014 stand insgesamt eine Summe von 43.096 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2015 haben wir 14.000 Euro für ein Trinkwasserprojekt in Nicaragua - San Carlos ist eine Partnerstadt von uns - und weitere 3500 Euro für Ausrüstung und Ausbildung im Katastrophenschutz in Tansania beschlossen. Zu 3: Für 2016 kann ich dir die Zahlen nennen: 5000 Euro für den Aufbau des Katastrophenschutzes in Tansania, 7270 Euro für eine Aktion des Klima-Bündnisses ‚Rio-Negro‘ in Brasilien und eine Unterstützung von 1000 Euro als Hilfe für syrische Flüchtlingskinder. Für 2016 ergibt das eine Summe von 13.270 Euro. Die Meldung für 2017 wurde noch nicht übermittelt, der Abgabetermin ist der 19. Februar dieses Jahres. Zu 4: Das entzieht sich im Detail meiner Kenntnis, weil ich bekanntlich nicht das in der Stadtregierung zuständige Mitglied für Städtepartnerschaften und auch nicht für Städtekontakte bin. Ich kann nur über das berichten, was ich in diesem Jahr selbst machen werde. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums unserer Zusammenarbeit habe ich unserer Partnerstadt Modena in der Emilia-Romagna in Norditalien einen Besuch abgestattet und die dortige Stadtregierung eingeladen das heurige Brucknerfest zu besuchen. Auch das ist noch in Arbeit. Sonst ist mir bezüglich Städtepartnerschaften derzeit nichts bekannt. Ich bin aber der Überzeugung, dass wahrscheinlich mehr Wissen vorhanden ist, wenn man das zuständige Mitglied der Stadtregierung fragt.“ Bürgermeister Luger: „Ich habe die zuständige Sozialreferentin gebeten, die dritte Anfrage, die mir Gemeinderätin Ursula Roschger gestellt hat, zu beantworten.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 3. Anfrage von Gemeinderätin Roschger an Bürgermeister Luger – beantwortet von Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in einem aktuellen Bericht (https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte-und-prueferqebnisse/aktuelle-missstaende) stellt die Volksanwaltschaft in vier Fällen Missstände in der Verwaltung der Landeshauptstadt Linz im Zusammenhang mit der Auszahlung der Mindestsicherung fest, u.a. werden Verfahrensdauern von über einem Jahr kritisiert. Für die Betroffenen ist die zu Unrecht erfolgte Nicht-Auszahlung der Mindestsicherung fatal. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Schritte haben Sie unternommen, um die von der Volksanwaltschaft kritisierten Missstände abzustellen? 2. Verfügt die zuständige Dienststelle über ausreichend Personal, um die Verfahren in einer akzeptablen Dauer abzuwickeln? 3. Welche Gründe/Erklärungen gibt es für die, von der Volksanwaltschaft formulierten, Missstände?“ Dazu Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich darf vorweg festhalten, dass es sich bei diesen kritisierten Missständen um vier Einzelfälle im Zeitraum von zwei Jahren handelt. Dem gegenüber stehen zirka 5000 Bearbeitungsfälle pro Jahr. Zu 1: Ich darf festhalten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der bedarfsorientierten Mindestsicherung sehr bemüht sind, korrekt zur arbeiten. Es ist aber auch in Zukunft nicht gänzlich auszuschließen, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen der Behörde 1. Instanz bzw. der Volksanwaltschaft - wenn diese Fälle beurteilt – gibt. Wir sind eine lernende Organisation, solche Fälle werden natürlich immer aufgenommen, aufbereitet, aufgearbeitet und entsprechend neu analysiert. Zu 2: Die Anzahl der MitarbeiterInnen in der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist seit dem Jahr 2013 von damals zwölf Personen auf derzeit 18 Personen aufgestockt worden. Die letzte Aufstockung erfolgte Mitte 2017. Ich darf auch festhalten, dass die Novellen 2016 und 2017 der bedarfsorientierten Mindestsicherung eine Verfahrenskomplexität enthalten, die das Prozedere zusätzlich erhöht und einen vermehrten Arbeitsaufwand zur Folge hat. Derzeit wird geprüft ob aufgrund der Komplexität der Verfahren ein weiterer Mitarbeiter bzw. eine weitere Mitarbeiterin notwendig ist. Zu 3: Die Vollziehung des oberösterreichischen bedarfsorientierten Mindestsicherungsgesetzes – ich habe das vorhin schon erwähnt – ist eine sehr komplexe und besonders herausfordernde Tätigkeit. Ich darf mich daher auch gleichzeitig bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bedarfsorientierten Mindestsicherung bedanken, die eine sehr gute Arbeit leisten. Das zeichnet sich auch dadurch ab, dass nur vier Fälle als Missstände bezeichnet bzw. von der Volksanwaltschaft anders beurteilt wurden. Das beweist, wie toll und präzise im Sinne eines schlanken Vollzugs gearbeitet wird, um in einer guten Beobachtung der Komplexität einerseits zwischen strenger Kontrolle, aber auch im Interesse der Betroffenen, sprich der BedarfsbezieherInnen agieren zu können. Um die kritisierten Fälle zu relativieren, darf ich noch einmal sagen, dass im Berichtszeitraum zirka 10.000 Fälle bearbeitet worden sind. Das sind sehr komplexe Materien, bei denen viele Betrachtungsweisen und Zugänge miteinbezogen werden müssen. Abschließend möchte ich neben meinem Dank an die MitarbeiterInnen, die hier sehr korrekt und im Sinne der Betroffenen, aber auch im Sinne unseres Budgetvollzuges und einer strengen Kontrolle sehr gut arbeiten, darauf hinweisen, dass natürlich alle Betroffenen die Möglichkeiten haben, ohne zusätzliche Kosten eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einzubringen, wenn sie der Meinung sind, dass ihnen mit diesem Bescheid Unrecht getan wurde. Noch einmal ein herzliches Dankeschön für das Abwägen der Interessen einerseits der Betroffenen, die natürlich die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen sollen können, wenn es notwendig ist, aber auf der anderen Seite natürlich ein strenger Kontrollmaßstab angesetzt werden muss. Soweit die Anfragebeantwortung. Danke.“ 4. Anfrage von Gemeinderat Rosenmayr an Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, die neue Lustbarkeitsabgabenordnung ist mit 1. März 2016 in Kraft getreten, für 2017 liegt das erste volle Jahr für eine Einnahmenevaluierung vor. Laut Voranschlag 2018 werden daraus heuer Einnahmen von 1,6 Millionen Euro (nach 1,28 Millionen Euro im Jahr 2015 nach der alten Verordnung) erwartet. In diesem Zusammenhang darf ich um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: 1. Wie hoch waren im Jahr 2017 die Einnahmen mit der Anzahl der jeweiligen Vorschreibungen bzw. Lustbarkeiten aufgeschlüsselt nach § 9 Abs. 1 (allgemeiner Abgabensatz), § 9 Abs. 2 aufgeschlüsselt für die Ziffern 1 bis 11, § 9 Abs. 3 (Kinos), § 10 Ziffer 1 (Spielapparate) und § 10 Ziffer 2 (Wettterminals) der Lustbarkeitsabgabenordnung der Landeshauptstadt Linz? 2. Für welche Angebote von Lustbarkeiten wurde 2017 nach § 9 Abs. 1 Lustbarkeitsordnung eine Abgabe vorgeschrieben? 3. Wie viele Anträge und Bewilligungen für Befreiungen nach § 2 Abs. 2 Lustbarkeitsabgabenordnung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gab es und wie hoch waren diese Beträge? 4. In wie vielen Fällen mussten 2017 Veranstalter und Anbieter erst auf die Lustbarkeitsabgabenpflicht hingewiesen werden? In wie vielen Fällen gab es ein Strafverfahren? 5. In wie vielen Fällen wurde die Lustbarkeitsabgabe beeinsprucht? 6. Gibt es eine Auswertung nach Höhe der Vorschreibungen und wie lautet diese? 7. Welche konkreten Controllingdaten werden für die Lustbarkeitsabgabe sonst noch erhoben und welche Werte weisen diese aus?“ Dazu Vizebürgermeister Wimmer: „Zu 1: Die Anzahl der Fälle und der Betrag der Einnahmen liegen aufgeschlüsselt vor. Es sind dies für den allgemeinen Abgabensatz 60 Fälle mit 72.880,02 Euro, für § 2.1 ‚Dinnershows‘ drei Fälle mit einem Gesamtbetrag von 19.681,03 Euro, für Showveranstaltungen sieben Fälle mit 5755,37 Euro, Varieté- und Zaubereiveranstaltungen elf Fälle mit 8811,74 Euro, Jahrmarktveranstaltungen mit 56 Fällen mit 30.436,06 Euro. Entfallen sind die Schifffahrten, die wir bekanntlich ausgenommen haben. Als die Lustbarkeitsabgabe reformiert wurde, haben wir ein, zwei Tatbestände gestrichen und dafür bei den Wettterminals geringfügig nach oben angepasst. Weiters Filmvorführungen ohne Kinos 48 Fälle mit 6708,72 Euro, Paintball-, Airsoft-, Laser- und Archery-Tag-Veranstaltungen 24 Fälle mit einem Gesamtbetrag von 15.359,21 Euro; Turm- und Grottenbahnen und dergleichen zehn Fälle mit 49.131,02 Euro; Tanzveranstaltungen 183 Fälle mit 155.332,26 Euro. Hier kam es ebenfalls zu einer Ermäßigung des Satzes aufgrund der Erhöhung im Bereich Wettterminals. Tattoo- und Piercingmessen, Freak- oder Horrorshows und dergleichen gibt es einen Fall, wo aus steuerrechtlichen Gründen allerdings noch keine Abrechnung bekanntgegeben werden kann. Stripteasevorführungen, Peepshows, Table-Dance etc. zwölf Fälle mit einem Gesamtbetrag von 6392,94 Euro. Bürgermeister Luger fragt, ob es nicht mehr sind. Wenn er genauere Nachfragen hat, dann würde ich ihn ersuchen, selbst eine Anfrage einzubringen. Eine Zusatzfrage ist nur seitens des Antragstellers zulässig. (Heiterkeit) Kinos 14 Fälle mit 225.994,76 Euro. Somit komme ich weiter zu den Spielapparaten und Wettterminals. Hier variiert die Anzahl monatlich. Es handelt sich aber durchschnittlich um eine bestimmte Anzahl an Betreibern, die wir mitteilen können. Die monatlichen Vorschreibungen werden automatisiert vorgenommen. Bei Spielapparaten gibt es durchschnittlich 110 Betreiberinnen und Betreiber, Gesamtbetrag rund 206.000 Euro. Wettterminals rund 120 Betreiberinnen und Betreiber, Gesamtbetrag rund 504.000 Euro. Die Beträge gelten vorbehaltlich einzelner noch laufender Verfahren, weil theoretisch natürlich noch Rechtsmittel und der Instanzenzug ausgeschöpft werden können. Die Differenz zu den Gesamteinnahmen 1,335.953,89 Euro aus dem Bereich Lustbarkeitsabgabe resultiert aus vereinzelten Nachforderungen betreffend Spielapparate, Wettterminals und Veranstaltungen aus dem Rechnungsjahr 2016. Dabei kann es natürlich zwischen der Vorschreibung, dem Zahlungseingang und der Budgetierung zu Überschneidungen kommen. Zu 2: Ich darf festhalten, dass die Abgaben nach § 9 Abs. 1 für Tombolas, Feste, Unterhaltungsabende, Modenschauen, Börsen, Pokerspiele, Jump and Fight-Veranstaltungen, die nicht in § 1 Oö. Sportartenverordnung 2016 enthalten sind, vorgeschrieben wurden. Zu 3: Es wurden drei Befreiungsansuchen gemäß § 2 Abs. 2 eingebracht. Diese Befreiungen wurden jedoch nicht erteilt, da in einem Fall ohnehin keine Gebührenpflicht bestanden hat und in zwei anderen Fällen die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht vorgelegen sind. Zu 4: Im Jahr 2017 wurden die Veranstalter in zwölf Fällen auf die Abgabenpflicht hingewiesen. Lediglich in vier Fällen war ein Strafverfahren erforderlich und wurde durchgeführt. Zu 5: Im Jahr 2017 erfolgten insgesamt zehn Berufungen, wobei von einigen Veranstaltern mehrfach Berufungen eingebracht wurden. Also insgesamt zehn Berufungen als Rechtsakte und nicht zehn Berufungswerber. Zu 6: Eine Auswertung nach Höhe der Vorschreibungen ist intern möglich. Einen Teil davon haben wir soeben durchgenommen und zur Kenntnis gebracht. Dies trägt die Bezeichnung ,Betriebe nach Steueraufkommen‘, was die interne Auswertung betrifft, in diesem Programm. Zu 7: Controllingdaten betreffend die Lustbarkeitsabgabe werden erhoben und konnten hier vorgewiesen werden, was die Übersicht betrifft, wie bei Beantwortung der oben genannten Fragestellungen bereits kundgetan, und es kann, wie gesagt, nach verschiedenen Filterkriterien vorgegangen werden. Somit danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.“ 5. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger betreffend Swap 4175 wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. Stadträtin Mag.a Schobesberger zur Geschäftsordnung: „Zur Beantwortung von Anfragen grundsätzlich: Nachdem das jetzt eine neue Vorgehensweise war, dass Frau Vizebürgermeisterin an Stelle des Herrn Bürgermeister eine Anfrage beantwortet hat, habe ich mir das angesehen. Der Gesetzeswortlaut sieht eine Beantwortung der Anfrage durch den Befragten vor. Eine Vertretung durch ein anderes Stadtsenatsmitglied ist nicht vorgesehen. Für heute ist es zu spät. Ich ersuche aber für die Zukunft um rechtliche Abklärung, ob dies möglich ist oder nicht. Ich bitte die Klärung den Mitgliedern des Gemeinderates in entsprechender Form zukommen zu lassen oder nächstes Mal zu Beginn der Sitzung darüber zu berichten.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich möchte nur drauf hinweisen, dass das erstens nicht das erste Mal geschehen ist. Es mag möglicherweise das erste Mal bei einer Anfrage der Grünen gewesen sein. Ich hatte Anfragen anderer Fraktionen, bei denen ich das auch wie heute praktiziert habe. Zum anderen ist es im Statut und in der Geschäftsordnung vorgesehen, dass sich der Bürgermeister bei der Ausführung der Geschäfte eines Mitglieds der Stadtregierung bedienen kann. Das habe ich heute gemacht. Wir brauchen jetzt keinen juristischen Expertenstreit führen. Ich lasse das gerne prüfen. Ich hätte eine Anregung, die über die Geschäftsordnung hinausgeht. Man könnte möglicherweise Anfragen an jene Mitglieder der Stadtregierung stellen, die tatsächlich dafür sachlich und fachlich zuständig sind.“ Zusatzfrage Gemeinderat Rosenmayr: „Herzlichen Dank. Ich bin fast geneigt, die Zusatzanfrage von Herrn Bürgermeister Luger aufzugreifen. Ich glaube aber, das ließe sich im Direktgespräch klären. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind 2017 um 260.000 Euro weniger Einnahmen erzielt worden, als im Voranschlag dafür vorgesehen waren. Der ist für dieses Budgetjahr 2018 fortgeschrieben worden. Heißt das, dass wir uns darauf einstellen können, dass der Budgetvoranschlag, den wir gerade erst beschlossen haben, 2018 um diese - knapp dann vielleicht - 250.000 Euro, wenn eine kleine Erhöhung stattfindet, auch reduziert werden muss?“ Vizebürgermeister Wimmer: „Vielen Dank, danke für diese Entscheidungsfrage. Entscheidungsfragen könnte ich sehr leicht mit ja oder nein beantworten. In diesem Fall nein. Ich darf aber noch eine Erklärung hinzufügen. Wie gesagt, handelt es sich hier um vorläufige Beträge. Der Rechnungsabschluss für das vergangene Jahr wird erst gemacht. In weiterer Folge müssen Beträge und Schätzungen angepasst werden. Man kann aber, wenn es hier bestimmte Abweichungen gibt, nicht daraus ableiten, dass diese Abweichungen auch in Zukunft vorkommen. Zum Teil können noch Rechtsverfahren aus dem Vorjahr offen bzw. nicht abgehandelt sein. Wie gesagt, Abweichungen von Schätzungen kann es natürlich geben. Wenn es zu Abweichungen kommt, sind wir bestrebt, das so schnell als möglich kundzutun und entsprechend neu zu regeln. Insgesamt wurde das Ziel, mit den Einnahmen in einer gewissen Schwankungsbreite stabil zu bleiben, eingehalten. Wir haben uns als Gemeinderat mehrheitlich das Ziel gesetzt, mit der Lustbarkeitsabgabe nicht zusätzliche Einnahmen oder insgesamt Mehreinnahmen zu generieren. Wir haben aber eine Umverteilung durchgeführt, indem Wettterminals und Spielapparate mehr bezahlen und dafür bestimmte andere Formen von Veranstaltungen gänzlich davon befreit oder ermäßigt sind. Um es konkret zu sagen, kann es sein, dass es hier zu Mindereinnahmen kommt. In weiterer Folge kann es aber genauso zu Mehreinnahmen kommen. Darauf wird hier sehr genau geachtet. Gerade im Bereich Wettterminals und Spielapparate – das vielleicht noch ergänzend – ist generell ein gewisser Rückgang zu verzeichnen, der aber nicht primär im Zusammenhang mit unseren Abgabensätzen steht. Es gibt andere Städte, die noch höhere Abgaben verlangen. Wir haben uns hier bewusst im oberen Bereich, aber nicht ganz an der Spitze des Maximums bewegt. Ich hoffe, die Anfrage soweit beantwortet zu haben und stehe gerne für weitere Fragen persönlich zur Verfügung.“ Gemeinderätin Polli, BEd: „Ich hätte eine Zusatzfrage an Frau Stadträtin Fechter: Ich habe in der Zwischenzeit die schriftliche Beantwortung zur Anfrage bezüglich Förderungen im Integrationsbereich bekommen und möchte dazu – laut Statut ist das möglich – eine Zusatzfrage stellen: Leider ist meiner Meinung nach auf die konkreten Fragestellungen sehr ungenau oder sogar teilweise falsch geantwortet worden. Ich hätte daher folgende Fragen: Frage a) Die Fragestellung Nummer 1 bezog sich nicht nur auf Förderempfehlungen des Migrations- und Integrationsbeirat, sondern allgemein auf Förderungen im Integrationsbereich bzw. des Integrationsbüros. Dazu hätte ich gerne die aktuellen bzw. zurückliegenden Zahlen für die angeführten Jahre. Frage b) Was ist mit jenen Förderungen, die nicht in den Arbeitssitzungen behandelt wurden? Darauf wurde nicht eingegangen. Wie viele Fälle waren das und welche Höhe hatten diese Förderungen? Es wird ja nicht nur über den Migrations- und Integrationsbeirat im Integrationsbereich gefördert. Frage c) Bei der dritten Frage, die ich gestellt habe, wurden die meisten Fälle aufgezählt, das heißt nicht alle. Ich wollte aber alle Fälle aufgezählt bekommen. Welche Begründungen gab es bei jenen, die nicht die Vermeidung von Doppelförderungen zum Ziel hatten? Es wurde nur angeführt, dass sie keine Förderungen bekommen haben, weil es sich dabei um Doppelförderungen gehandelt hat. Ich ersuche diese Fragen bitte noch einmal genau zu lesen und auch wirklich dem Wortlaut entsprechend zu beantworten. Danke.“ Dazu Stadträtin Fechter: „Ich glaube schon, dass ich die Fragen gelesen habe und auch des Lesens mächtig bin, das nehme ich jetzt einmal an. (Heiterkeit) Waren das jetzt die Fragen, die du wiederholt hast oder waren das Zusatzfragen? Ich habe sie nicht mehr im Kopf, muss ich ganz ehrlich sagen.“ Gemeinderätin Polli, BEd: „Das waren Zusatzfragen, ich werde sie übermitteln.“ Gemeinderätin Fechter: „Ja bitte, ich ersuche um schriftliche Übermittlung. Ich habe jetzt nicht mitgeschrieben und die Zahlen habe ich natürlich auch nicht.“ C ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über C 1 Gewährung einer zusätzlichen Subvention an den Oö. Landesruderverband (Organisation, Vorbereitung und Abwicklung der Ruder-Weltmeisterschaft 2019); 180.000 Euro, insgesamt 200.000 Euro, davon 60.000 Euro 2017 sowie je 40.000 Euro in den Jahren 2018 bis 2010 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung einer Förderung für die Ausrichtung der Ruder-Weltmeisterschaft 2019 in Höhe von 180.000 Euro und deren Auszahlung in folgenden Jahresetappen wird genehmigt 2017: 60.000 Euro Sportförderung 2018: 40.000 Euro Sportförderung 2019: 40.000 Euro Sportförderung 2020: 40.000 Euro Sportförderung 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 180.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.2690.757006, Lfd. Transferzahlungen - private Institutionen; Veranstaltungen.“ Wortmeldung Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich darf für meine Fraktion festhalten, dass wir uns bei diesem Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten werden, weil es unseres Erachtens nicht Kernaufgabe der Stadt ist, eine Ruder-Weltmeisterschaft in Ottensheim zu subventionieren.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Fechter berichtet über C 2 Gewährung einer Subvention an das Institut interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oö., Bulgariplatz 12 (Integration und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit für 2017); maximal 88.850 Euro, davon 45.065 Euro 2017 und 43.785 Euro 2018 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt dem Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oö., Bulgariplatz 12, 4020 Linz, eine Subvention in der Höhe von maximal 88.850 Euro im Sinne der Ausführungen des gegenständlichen Berichtes für seine Aktivitäten im Rahmen des Geschäftsfeldes Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Der erste Teilbetrag soll noch im Jahr 2017 ausbezahlt werden, der zweite Teilbetrag wird nach Vorliegen der endgültigen Abrechnung im Jahr 2018 angewiesen. Die Stadt Linz gewährt die Förderung unter der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Förderung erfolgt für 2017 auf der VASt 1.0105.757002 in Höhe mit 45.065 Euro und der Rest mit 43.785 Euro für 2018 auf der VASt 1.0105.757002.“ Wortmeldung Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der bekannten Entwicklung, insbesondere im vergangen Jahr, die sich mehr und mehr in der Kriminalstatistik verfolgen lässt, sehen wir in der Fortschreibung des bisherigen Kurses in der Integrationspolitik keinen Sinn mehr. Besonders der Förderung fremder Sprachen auf Kosten der Staatssprache steht die freiheitliche Fraktion kritisch gegenüber. Wir werden uns daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. D ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge D 1 und D 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 1 Erledigung des Antrages der NEOS-Gemeinderats-Fraktion vom 29. Juni 2017 „Öffentliche Begründung und Bericht über abgebrochene Kontrollamtsprüfungen“ Der Gemeinderat beschließe: „1. Antrag Erhält das Kontrollamt einen Prüfauftrag vom Bürgermeister aus eigener Initiative, vom Bürgermeister auf Verlangen eines Mitgliedes des Stadtsenates im Rahmen von dessen Geschäftsbereich (§ 32 Abs. 6 StL 1992), vom Stadtsenat als Kollegium oder von der Magistratsdirektorin, ist dem Gemeinderat am Tag der Auftragserteilung eine schriftliche Information darüber samt Begründung zuzuleiten. Widerruft einer der genannten Auftraggeber den Prüfauftrag, ist dem Gemeinderat am Tag des Widerrufs eine schriftliche Information darüber samt Begründung zuzuleiten. Die Information an den Gemeinderat über die Erteilung des Prüfauftrages oder den Widerruf samt Begründung hat der jeweilige Auftraggeber bzw. dasjenige Mitglied des Stadtsenates, auf dessen Verlangen der Bürgermeister den Auftrag erteilt hat, vorzunehmen. Bei einer Beauftragung durch den Kontrollausschuss oder den Stadtsenat als Kollegium trifft die jeweils Vorsitzenden die Berichtspflicht. Auch Anträge gemäß § 39 Abs. 4 StL 1992, die von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Gemeinderates schriftlich unterstützt werden, sowie deren Aufhebung samt Begründung hat der Bürgermeister den übrigen Mitgliedern des Gemeinderates zuzuleiten. 2. Antrag auf Statutänderung Das Statut der Landeshauptstadt Linz (StL 1992) soll hinsichtlich der Erteilung und des Widerrufs von Prüfaufträgen an das Kontrollamt folgendermaßen geändert werden: Erhält das Kontrollamt einen Prüfauftrag vom Bürgermeister aus eigener Initiative, vom Bürgermeister auf Verlangen eines Mitgliedes des Stadtsenates im Rahmen von dessen Geschäftsbereich (§ 32 Abs. 6 StL 1992), vom Stadtsenat als Kollegium oder von der Magistratsdirektorin, ist dem Gemeinderat am Tag der Auftragserteilung eine schriftliche Information darüber samt Begründung zuzuleiten. Widerruft einer der genannten Auftraggeber den Prüfauftrag, sind dem Gemeinderat am Tag des Widerrufs eine schriftliche Information darüber samt Begründung sowie die bisherigen Prüfergebnisse zuzuleiten. Die Information an den Gemeinderat über die Erteilung des Prüfauftrages oder den Widerruf samt Begründung und die Übermittlung bisheriger Prüfergebnisse hat der jeweilige Auftraggeber bzw. dasjenige Mitglied des Stadtsenates, auf dessen Verlangen der Bürgermeister den Auftrag erteilt hat, vorzunehmen. Bei einer Beauftragung durch den Kontrollausschuss oder den Stadtsenat als Kollegium trifft die jeweils Vorsitzenden die Berichtspflicht. Auch Anträge gemäß § 39 Abs. 4 StL 1992, die von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Gemeinderates schriftlich unterstützt werden, sowie deren Aufhebung samt Begründung hat der Bürgermeister den übrigen Mitgliedern des Gemeinderates zuzuleiten. Die entsprechenden Dokumente sind auch auf der Homepage des Kontrollamtes zu veröffentlichen.“ D 2 Jagdausschüsse St. Magdalena, Ebelsberg und Kleinmünchen; Entsendung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern Der Gemeinderat beschließe: „Herr Gemeinderat Dietmar Prammer wird mit sofortiger Wirkung an Stelle von Frau Gemeinderätin Erika Wundsam als Mitglied in den Jagdausschuss St. Magdalena entsendet. Frau Gemeinderätin Erika Wundsam wird mit sofortiger Wirkung an Stelle von Frau Gemeinderätin Regina Fechter als Ersatzmitglied in den Jagdausschuss St. Magdalena entsendet. Herr Gemeinderat Wolfgang Kühn wird mit sofortiger Wirkung an Stelle von Herrn Gemeinderat Erich Kaiser als Mitglied in den Jagdausschuss Ebelsberg entsendet. Herr Gemeinderat Almir Balihodzic wird mit sofortiger Wirkung an Stelle von Frau Gemeinderätin Mag.a Carmen Janko als Ersatzmitglied in den Jagdausschuss Ebelsberg entsendet. Herr Gemeinderat Manfred Gabriel wird mit sofortiger Wirkung an Stelle von Frau Gemeinderätin Anita Neubauer als Mitglied in den Jagdausschuss Kleinmünchen entsendet. Herr Gemeinderat Werner Pfeffer wird mit sofortiger Wirkung an Stelle von Herrn Gemeinderat Manfred Gabriel als Ersatzmitglied in den Jagdausschuss Kleinmünchen entsendet.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über D 3 Gewährung einer zusätzlichen Subvention an das Theater des Kindes, Langgasse 13 (teilweise Abdeckung der laufenden Aufwendungen 2017); 110.000 Euro; insgesamt 153.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt dem Theater des Kindes, Langgasse 13, 4020 Linz, für das Jahr 2017 eine zusätzliche Förderung in der Höhe von maximal 110.000 Euro zur teilweisen Abdeckung der laufenden Aufwendungen des Jahres 2017. Die Gesamtförderung der Stadt beträgt dann unter Anrechnung der Förderung aus Kulturmitteln in Höhe von 43.000 Euro insgesamt maximal 153.000 Euro. Die Stadt Linz gewährt die Förderungen mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von maximal 110.000 Euro erfolgt im Jahr 2018 auf der VASt 1.0610.757701, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. E ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND SPORT Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über E 1 Linzer Tarifmodell für Kinderbetreuungseinrichtungen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Das bisherige Linzer Tarifmodell gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 29. Juni 2006 gilt ab 1. Februar 2018 für alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Linz und für die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen (Betreuung von Kindern vom 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt), für die die Stadt Linz eine Abgangsdeckung leistet. 2. Die beiliegende Tarifordnung des Kinder- und Jugend-Services (KJS), ersetzt die bisher gültige Tarifordnung aus dem Jahr 2011. 3. Die Gewährung eines Familienförderbeitrages vom Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie (SJF) an das KJS, der Betrag ergibt sich aus der Differenz des Linzer Modells zum Landesmodell. Die Verrechnung der Kosten für das Rechnungsjahr 2018 in Höhe von max. zwei Millionen Euro für netto erfolgt auf der VASt 1.4010.728001, Familienförderung KJS. 4. Der Einnahmenverlust bei den privaten Einrichtungen, der sich ebenfalls aus der Differenz des Linzer Modells zum Landesmodell ergibt, wird im Rahmen der Abgangsdeckung durch die Stadt Linz getragen. Die Verrechnung der Kosten für das Rechnungsjahr 2018 in Höhe von max. 0,5 Millionen Euro brutto für netto erfolgt auf der VASt 1.4010.757200, Laufende Subventionen. 5. Die Bedeckung erfolgt durch eine Kreditübertragung bzw. Kreditüberschreitung von der Deckungsgruppe D0857 in Höhe von 2,5 Millionen Euro. 6. Das SJF wird beauftragt, ab 2019 auf Basis der vom KJS bzw. von der privaten Einrichtung übermittelten Differenzrechnung, den Differenzbetrag auszubezahlen. Tarifordnung für die öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Linz Aufgrund der Verordnung der Oö. Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrages in Kinderbetreuungseinrichtungen (Oö. Elternbeitragsverordnung 2018) sowie des Beschlusses des Gemeinderates der Stadt Linz vom 29. Juni 2006 wird für die öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Linz (Kindergärten, Horte und Krabbelstuben) Folgendes festgelegt: Präambel Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder vor dem vollendeten 30. Lebensmonat, nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt ab 13 Uhr, ab dem Schuleintritt, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, kostenpflichtig. § 1 Bewertung des Einkommens (1) Der von den Eltern für Leistungen einer Kinderbetreuungseinrichtung zu erbringende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat. (2) Werden für die Berechnung des Familieneinkommens die Einkünfte eines Jahres nachgewiesen, ist dieser Betrag bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit durch 14 und bei sonstigen Einkünften durch zwölf zu teilen. (3) Das Familieneinkommen beinhaltet: a) bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit das monatliche Bruttoeinkommen gemäß § 25 Einkommenssteuergesetz (EStG) 1988; b) bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb 75 Prozent der Einkünfte, die der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zugrunde gelegt werden; c) sonstige Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung; d) in folgenden Fällen ist der Einkommenssteuerbescheid als Berechnungsbasis heranzuziehen: - bei Erreichung der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage; - bei freiberuflich Tätigen (z.B. Wirtschaftstreuhändern, Tierärzten, Notaren, Rechtsanwälten, Ziviltechnikern, Ärzten, Apothekern, Patentanwälten, Zahnärzten, Hebammen, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Heilmasseuren etc.). Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern im Sinn des § 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz und deren Ehegattinnen und Ehegatten, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten oder eingetragenen Partnerinnen und Partnern und allfälligen Einkünften des Kindes (z.B. Waisenrente) zusammen. (4) Unterhaltsleistungen gemäß §§ 94 sowie 231 ff ABGB bzw. §§ 66 ff Ehegesetz an haushaltsfremde Personen sind vom Einkommen abzuziehen. (5) Zum Einkommen zählen auch alle sonstigen Bezüge, Beihilfen und Pensionen, wie z.B.: Kinderbetreuungsgeld für das Kind, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie gleichgestellte Leistungen wie Pensions-vorschuss, Übergangsgeld, Sonderunterstützung, Weiterbildungsgeld und Überbrückungshilfen, Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), Studienbeihilfe, Wochengeld, Pensionen und Renten inkl. Ausgleichszahlungen, Krankengeld, Unterhaltsleistungen für die Eltern und das Kind, Zivildiener-/Wehrpflichtigenentgelt, Sozialhilfe oder vergleichbare soziale Transferleistungen. (6) Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum Einkommen. (7) Vom ermittelten Familieneinkommen sind je weiterem nicht selbsterhaltungsfähigem Kind (§ 231 ABGB) im Haushalt 200 Euro abzuziehen. (8) Der so ermittelte Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrags (Berechnungsgrundlage). (9) Bei (Krisen-)Pflegeeltern bemisst sich der Elternbeitrag ausschließlich nach der Höhe des Pflegegeldes gemäß § 30 Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014, sofern nicht das Gericht den (Krisen-) Pflegeeltern, ohne dass eine volle Erziehung (§ 45 Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014) oder ein Pflegeverhältnis, das sonst auf Grund des Erziehungsrechts des Kinder- und Jugendhilfeträgers begründet wurde, zu Grunde liegt, die Obsorge, zumindest aber die Pflege und Erziehung zur Gänze übertragen hat. § 2 Elternbeitrag (1) Eltern oder Erziehungsberechtigte haben einen monatlichen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) für ihr Kind vor dem vollendeten 30. Lebensmonat bzw. nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt ab 13 Uhr, ab dem Schuleintritt bzw. das über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügt, zu leisten. (2) Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt, ausgenommen eine allenfalls verabreichte Verpflegung, ein möglicher Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Transport zur bzw. von der Kinderbetreuungseinrichtung und angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) oder Veranstaltungsbeiträge gemäß § 13 Oö. Elternbeitragsverordnung 2018. (3) Der Elternbeitrag wird für elf Monate berechnet und versteht sich inklusive Umsatzsteuer. Wird eine im August geöffnete Kinderbetreuungseinrichtung besucht, ist auch für diesen Monat der Elternbeitrag zu entrichten. Der Elternbeitrag ist nach mathematischen Rundungsregeln auf ganze Eurobeträge zu runden. (4) Bei der Aufnahme in eine Kinderbetreungseinrichtung sind die für die Ermittlung des Elternbeitrages erforderlichen Unterlagen vollständig vorzulegen. Eltern, die freiwillig den Höchstbeitrag entrichten, müssen keine Einkommensnachweise vorlegen. Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis längstens vier Wochen nach erfolgter Aufnahme nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten. (5) Der Elternbeitrag kann mittels Abbuchungsauftrag zugunsten der Stadt Linz eingehoben werden. (6) Veränderungen der für die Ermittlung des Elternbeitrages maßgeblichen Umstände sind der Leiterin der jeweiligen Einrichtung unverzüglich bekannt zu geben und nachzuweisen. Diese werden mit dem auf die Meldung folgenden Monatsersten berücksichtigt. Werden diese Meldungen verspätet erstattet, so wirken sie im Falle einer durch sie veranlassten Erhöhung des ermäßigten Elternbeitrages auf den Monatsersten zurück, der der tatsächlichen Änderung folgt. (7) Ab einer durchgehenden, krankheitsbedingten Abwesenheit von mindestens zwölf Betriebstagen wird gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung die Hälfte des Elternbeitrages, ab einer durchgehenden krankheitsbedingten Abwesenheit von 21 Tagen der Elternbeitrag zur Gänze refundiert. Bei Kindern, die einen Hort besuchen, gilt diese Regelung nur dann, wenn die volle Anzahl der Besuchstage in Anspruch genommen wird. § 3 Index Der Mindest- und der Höchstbeitrag, der Elternbeitrag gemäß § 10 (Heilpädagogische Gruppen) sowie der Werkbeitrag ändern sich jeweils zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex 2015 oder eines an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem durchschnittlichen Index des vorangegangenen Kalenderjahres, erstmals zu Beginn des Arbeitsjahres 2019/2020. Dabei ist nach mathematischen Rundungsregeln auf ganze Eurobeträge zu runden. § 4 Mindestbeitrag (1) Der monatliche Mindestbeitrag beträgt für Kinder unter drei Jahren 49 Euro, für Kinder über drei Jahren 42 Euro (2) Der monatliche Mindestbeitrag für den Nachmittagstarif beträgt für Kinder nach Vollendung des 30. Lebensmonats bis zum Schuleintritt 42 Euro (3) Der Mindestbeitrag gemäß § 4 Oö. Elternbeitragsverordnung 2018 kann aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten oder gänzlich nachgesehen werden, wobei auf die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist. § 5 Höchstbeitrag (1) Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder unter drei Jahren beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden 179 Euro, für die Betreuungszeit von mehr als 30 Wochenstunden 268 Euro. (2) Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder über drei Jahren beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden 127 Euro, für die Betreuungszeit von mehr als 30 Wochenstunden 191 Euro. (3) Der monatliche Höchstbetrag für Schulkinder beträgt für die Betreuungszeit von maximal 25 Wochenstunden 127 Euro, für die Betreuungszeit von mehr als 25 Wochenstunden 191 Euro. (4) Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder nach Vollendung des 30. Lebensmonats bis zum Schuleintritt für den Nachmittagstarif beträgt 110 Euro. § 6 Geschwisterabschlag Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung, ist für das zweite Kind ein Abschlag von 50 Prozent und für jedes weitere Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung ein Abschlag von 100 Prozent festgesetzt. § 7 Berechnung des Elternbeitrags für Kinder unter drei Jahren (1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungs-einrichtung beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats und für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, 3,6 Prozent für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, 5,4 Prozent bei darüber hinausgehender Inanspruchnahme. Der Elternbeitrag umfasst fünf Besuchstage pro Woche. (2) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder nach Vollendung des 30. Lebensmonats bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres für die Betreuung ab 13 Uhr (Nachmittagstarif) drei Prozent für die Betreuung ab 13 Uhr. Der Elternbeitrag umfasst fünf Besuchstage pro Woche. § 8 Berechnung des Elternbeitrages für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt (1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, drei Prozent für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, 4,5 Prozent bei darüber hinausgehender Inanspruchnahme. Der Elternbeitrag umfasst fünf Besuchstage pro Woche. (2) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt ab 13 Uhr (Nachmittagstarif) drei Prozent für die Betreuung ab 13 Uhr. Der Elternbeitrag umfasst fünf Besuchstage pro Woche. § 9 Berechnung des Elternbeitrages für Horte (1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung beträgt von der Berechnungsgrundlage für Schulkinder drei Prozent für die Betreuungszeit von maximal 25 Wochenstunden, 4,5 Prozent bei darüber hinausgehender Inanspruchnahme. (2) Für einen Hortbesuch an weniger als fünf Tagen wird ein Tarif für drei Tage festgesetzt, der 85 Prozent vom Fünf-Tages-Tarif beträgt, und ein Tarif für zwei Tage, der 75 Prozent vom Fünf-Tages-Tarif beträgt. § 10 Heilpädagogische Gruppen (1) Der Elternbeitrag für Kinder mit Pflegebedarf (Pflegegeldgesetze des Bundes und der Länder) in heilpädagogischen Gruppen richtet sich abweichend von den §§ 7, 8 und 9 nach dem Pflegebedarf und beträgt: a) Für Kinder bis zum Schuleintritt bei Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung ab 13 Uhr und für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen bis maximal 30 Wochenstunden sowie für Schulkinder bis maximal 25 Wochenstunden in Pflegestufe 1 51 Euro, in Pflegestufe 2 72 Euro, in Pflegestufe 3 111 Euro, in Pflegestufe 4 167 Euro, in Pflegestufe 5 228 Euro, in Pflegestufe 6 312 Euro, in Pflegestufe 7 416 Euro b) Für Schulkinder und für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, bei darüber hinausgehender Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung in Pflegestufe 1 69 Euro, in Pflegestufe 2 97 Euro, in Pflegestufe 3 147 Euro, in Pflegestufe 4 224 Euro, in Pflegestufe 5 305 Euro, in Pflegestufe 6 416 Euro, in Pflegestufe 7 553 Euro. Im Übrigen gelten die §§ 7, 8 und 9 sinngemäß. (2) Für Kinder ohne Pflegebedarf ist der Elternbeitrag entsprechend den Bestimmungen der §§ 7, 8 und 9 zu berechnen. § 11 Sonstige Beiträge (1) In Kindergärten, Horten und Krabbelstuben wird für Werkarbeiten ein Materialbeitrag (Werkbeitrag) in der Höhe von 48 Euro pro Arbeitsjahr eingehoben. Die Einhebung dieses Materialbeitrages (Werkbeitrages) erfolgt zweimal pro Arbeitsjahr in Höhe von jeweils 24 Euro mit der April und der November Vorschreibung. Die Valorisierung erfolgt jährlich jeweils zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex 2015 oder eines an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem durchschnittlichen Index des vorangegangenen Kalenderjahres, wobei nach mathematischen Rundungsregeln auf ganze Eurobeträge zu runden ist. (2) Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Materialbeiträge (Werkbeiträge) kann von den Eltern bei den Kinder- und Jugend-Services der Stadt Linz eingesehen werden. § 12 Familienförderbeitrag Jene Eltern/Erziehungsberechtigten, für die sich aus dieser Tarifordnung eine Mehrbelastung gegenüber dem Linzer Tarifmodell ergibt, erhalten einen Familienförderbetrag in der Höhe der Differenz des Tarifes auf Basis dieser Tarifordnung und dem Tarif aus dem Linzer Tarifmodell. § 13 Inkrafttreten Diese Tarifordnung tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Wimmer: „Fast jeder freut sich über Geschenke. Es ist schön, wenn man etwas bekommt, wofür man nicht direkt eine Gegenleistung erbringen muss. Fast jeder wäre froh darüber, wenn irgendetwas billiger, günstiger wird, ein Entgegenkommen stattfindet und der Staat oder in diesem Fall die Stadt eine Leistung erbringt, die den Bürgern oder einem direkt betroffenen Teil der Bevölkerung nützlich ist. Ein Geschenk kann aber, sehr geehrte Damen und Herren, kann aber auch einen Pferdefuß haben. Sie kennen sicherlich das berühmte Trojanische Pferd. Heute droht, dass wir so ein Trojanisches Pferd beschließen, wenn wir nicht gut aufpassen. Denn sind wir ehrlich, was nützt das schönste, beste und tollste Geschenk, wenn die vermeintlich Beschenkten für dieses Geschenk nicht nur den Kaufpreis, sondern sogar noch Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen müssen. Genau darum geht es hier. Man nimmt dieses fiktive imaginäre Geld, das im Moment im Haushalt für 2018, den wir vor wenigen Wochen beschlossen haben, nicht vorhanden ist und schenkt es an die Menschen weiter die Kindergartengebühren zahlen müssten. Das klingt natürlich zunächst positiv und ist auch politisch kurzfristig gedacht verständlich. Das Motiv dahinter, dass man als Politiker bei den Linzerinnen und Linzer natürlich möglichst beliebt sein möchte, ist Teil der Politik. Mir ist es lieber - das sage ich ehrlich und offen, wie es bei so einer Debatte jeder offen und ehrlich sagen sollte und nicht etwas vortäuschen sollte -, wenn man Geschenke nur dann weitergibt, wenn man sich diese auf Dauer leisten kann. Sehr geehrte Damen und Herren, wie gesagt, es geht um eine Ermäßigung einer Gebühr, die sich im Budget zunächst nicht wiedergefunden hat. Im Dezember 2017 haben wir das sehr ausführlich diskutiert und festgestellt, dass gerade einmal eine halbe Million Euro, aber immerhin eine halbe Million Euro im laufenden Haushalt als positives Ergebnis zu verzeichnen ist. Diese halbe Million Euro bedeutet, dass trotz sehr, sehr viel höherer Ausgaben, doch geringfügig höhere Einnahmen planmäßig gegenüberstehen und eben eine halbe Million Euro als Puffer übrig bleibt. Alleine dieses vorgeschlagene Modell kostet aber rund drei Millionen Euro im Jahr und führt zu einer Verschlechterung des Budgets um rund drei Millionen Euro. Ich glaube, es bedarf keiner höheren Mathematik um festzustellen, dass sich das mit den vorhandenen 500.000 Euro nicht ausgeht. Die Befürworter und Befürworterinnen dieses heute hier vorgestellten Modells, haben schon wenige Tage nach der Budgetbeschlussfassung im Gemeinderat vorgeschlagen bzw. kundgetan, dass es hier eine Änderung geben soll. Im Gemeinderat wurde zwar noch nicht darüber gesprochen, aber bereits wenige Tage danach hat man noch im Dezember gemeint, ja, man könne hier ein billigeres Modell vorschlagen, könne den Linzerinnen und Linzern günstigere Tarife quasi schenken. Man ist damals aber die Antwort schuldig geblieben, wie sich das Ganze budgetär ausgehen soll. Man hat nur ganz allgemein gemeint, es wird sich quasi ausgehen – sinngemäßes, nicht wörtliches Zitat. Mehr lag damals nicht vor. Es konnten keine Zahlen, Daten und Fakten genannt werden. Es zeigt sich auch warum, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben das sehr genau hinterfragt. Hier liegt eine Beantwortung des Herrn Finanzdirektors schwarz auf weiß vor. Ihm ist dafür zu danken, dass er ehrlich und offen vorgeht, so wie ich das vorhin schon eingefordert habe. Herr Finanzdirektor Schmid stellt unmissverständlich fest, dass diese neuen Entwicklungen, dass es mitunter mehr Spielraum beim Budget gibt, erst im Jänner 2018 im Sozialbudget im Bereich der Mindestsicherung eingetreten sind. Wer eins und eins zusammenzählen kann - um bei der Mathematik zu bleiben -, stellt fest, dass im Dezember eine Ankündigung ins Blaue hinein gemacht wurde. Nur durch glückliche Zufälle war es im Jänner möglich, das doch irgendwie so darzustellen und zu rechnen, dass es dann passt. Fest steht aber, bei der Pressekonferenz im Dezember, bei der dieses Modell angekündigt und versprochen wurde, war es ein leeres Versprechen. Solche leeren Versprechen lehnen wir zutiefst ab. Es kann nur versprochen bzw. nur an die Menschen weitergegeben werden, was wir zuerst gespart haben, was als Geld tatsächlich vorhanden ist. Man kann nicht im Dezember ohne Finanzdaten und ohne entsprechende Fakten hergehen und etwas kundtun, das die Finanzverwaltung nur durch Glück oder durch Dinge, die nicht in der Stadt Linz zu regeln sind, dann doch irgendwie hinbringt und es jetzt darstellbar ist. Vielleicht ist es besonders wichtig, dass hier keine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat gebraucht wird, denn bei einer formalen Kreditaufnahme ab 1,5 Millionen Euro, also auch bei drei Millionen Euro oder zweieinhalb bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit, die es voraussichtlich nicht gibt. Soviel einmal dazu. Bitte Dinge nur dann ankündigen, wenn man sich das wirklich fundiert überlegt hat. Alles andere wäre eine Augenauswischerei. Ein Geschenk, gerade in der Vorweihnachtszeit, soll man nicht versprechen, wenn man es dann nicht halten kann. Aber auch jetzt - wo nähere Informationen schwarz auf weiß vorliegen - der Finanzdirektor, der hier nicht parteipolitisch agiert, hat das ganz offen kundgetan - steht fest, dass die Nachhaltigkeit dieses Models überhaupt nicht gesichert ist. Es ist ganz klar, dass wir uns heute nicht mit Sicherheit darauf verlassen können, dass dieses Model heuer finanzierbar ist. Umso weniger können wir uns darauf verlassen, dass das Modell in den nächsten Jahren finanzierbar ist. Um beim Geschenkbeispiel zu bleiben: Stellen wir uns vor, man bekommt ein Geschenk und ein halbes Jahr später wird es einem wieder weggenommen. Freut sich der Betroffene oder überwiegt die Ungerechtigkeit und der Eindruck, dass es nach hinten losgeht und genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was man erreichen wollte. Man hat keine Verbesserung geschaffen, sondern man hat Menschen letztlich etwas vorgemacht. Auch von Seiten der Grünen, die hier beteiligt waren und die auch schon Zwischenrufe machen, weil Sie sich offensichtlich nicht beherrschen können und man hier entsprechend empört ist. (Zwischenrufe) Diese Empörung sehe ich hier nicht, die muss nicht sein. Bitte nicht empört reagieren, sondern beim nächsten Mal und schon vor der Pressekonferenz besser durchrechnen und nicht einen Monat später etwas so hinrechnen, dass sich ausgeht, was man vorher ohne entsprechende Fakten angekündigt hat. Wir finden, dass Sozialpolitik sehr wichtig ist, dass man hier Dinge schaffen bzw. neue Investitionen machen muss und dafür sorgen muss, dass ein gerechtes Modell mit einem sozial gestaffelten Tarif vorliegt. Gerecht wird es aber nur dann sein, wenn sich die Menschen darauf verlassen können, dass man nicht Dinge verspricht, die man nicht umsetzen kann und wenn die Dinge, die wir hier heute beschließen nachhaltig sind und im Budget weiter erhalten bleiben. Gerade Die Grünen waren es, die immer wieder kritisiert haben, dass Einsparungen gemacht werden. Sie haben gesagt, um Gottes Willen, die Magistratsreform – das ist wieder ein sinngemäßes und kein wörtliches Zitat - ist schlecht, das sollen wir nicht machen und haben dann auch nicht zugestimmt. Wenn es aber darum geht, das Geld, das wir gespart haben, auszugeben, dann stehen Die Grünen offenbar in der ersten Reihe und werfen das Geld sinngemäß ‚mit beiden Händen‘ wieder aus der Stadtkasse in die Bevölkerung hinein, damit ihr die Bevölkerung vermeintlich positiv und wohlgesonnen ist. Ich sage Ihnen, das wird nach hinten losgehen. Sie werden, dieses neue Modell, wenn es so weitergeht, wie bisher, wahrscheinlich wieder zurücknehmen müssen. Dann ist es umso peinlicher. Wenn es dazu kommt, werden Sie selbst einsehen müssen, dass man es besser gar nicht angekündigt und versprochen hätte. Weder das Budget für 2018, noch und umso weniger die Mittelfristige Finanzplanung für die nächsten Jahre gibt diese zig-Millionen Euro her, die wir für dieses Modell brauchen. Wie schlagen Ihnen deswegen vor, sparen wir, wirtschaften wir gut und klug, dann können wir Geld, das wir uns erspart haben auch wirklich für die Menschen einsetzen. Machen wir nicht den Fehler, dass wir Geschenke auf Kredit finanzieren. Das kann man privat machen. Wenn man das möchte, kann man bei einem Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk eine Teilzahlung vornehmen. Wir wollen aber nicht, dass man Dinge übergibt, bei denen dann sinnbildlich der Exekutor vor der Tür steht, Ratenzahlungen eintreibt oder dem Beschenkten das Ganze wieder weggenommen wird. Das wäre ein Spiel auf Zeit, das wir so nicht haben wollen. Hand aufs Herz, wenn wir wirklich eine kleine Reserve im Budget haben, wäre es viel besser die Verschuldung endlich einzudämmen und Schulden zurückzuzahlen. Linz hat einiges an Schulden. Es wäre sicherlich klug, eine nachhaltige Politik zu betreiben und nicht im ersten Moment, in dem wir eine halbe Million Euro im Plus sind, gleich wieder drei Millionen Euro auszugeben, damit wir dann vielleicht knapp schon oder auch nicht knapp ins Minus rutschen. Daher stellt die freiheitliche Gemeinderatsfraktion insgesamt zwei Anträge, zunächst einen Abänderungsantrag, der dazu führen soll, dass das einheitliche oberösterreichische Modell auch in Linz angewendet wird. Der Gemeinderat beschließe: ,An Stelle des vorgelegten Tarifmodells tritt mit 1.2.2018 die Regelung nach Vorgabe des Landes Oberösterreich ohne Linz-spezifische Änderung in Kraft. Die in der Vorlage genannten Beträge und Rahmenbedingungen werden dem Oö. Modell angepasst.‘ Ein Punkt ist wichtig, um im Gemeinderat darüber zu diskutieren. Wir wollen nicht Personen aus Oberösterreich oder von anderswo nach Linz locken, weil hier die Tarife besonders günstig sind und hier alles billiger ist, als im Rest von Oberösterreich. Ich glaube, dass wir durch Qualität und solide Finanzpolitik punkten sollten. Das heißt, wenn wir schon Geld übrig haben, können wir Gebühren senken, Schulden zurückzahlen und vor allem wäre es wichtig Dinge zu machen, die sich nachhaltig auswirken, z.B. im Gesundheitsbereich. Vorhin hat es nicht gewirkt, vielleicht hilft es jetzt. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen, Nachhaltigkeit ist wichtig und hätte sicher Vorrang vor kurzfristigen Showeffekten, die natürlich, das verstehe ich, bei der Bevölkerung, bei der eigenen Klientel gut ankommen. Ich glaube aber, es wäre sinnvoller, die Schuldenlast abzubauen, zu reduzieren und die Neuverschuldung zu bremsen. Im laufenden Haushalt sind wir leicht positiv, im Maastricht hingegen zu den anderen Ergebnissen noch negativ. Hier gilt es daran zu arbeiten und nicht den ersten Sonnenschein im Budget gleich wieder abzudunkeln und nicht das Geld, das noch nicht einmal eingespart ist, gleich wieder auszugeben. Deshalb, wie gesagt, die Abänderung Richtung oberösterreichisches Tarifmodell, um dieses hier zu beschließen. Sollte diese Abänderung unsererseits keine Mehrheit finden und der ursprüngliche Antrag beschlossen werden, dem wir Freiheitlichen nicht zustimmen werden, gibt es einen Zusatzantrag, um diesen ursprünglichen Antrag zumindest abzumildern, eine Schuldenbremse für das Kinderbetreuungstarifmodell in zwei Punkten. Der Gemeinderat beschließe: ,Schuldenbremse für das Kinderbetreuungs-Tarifmodell 1. Die Finanzverwaltung berichtet dem Gemeinderat quartalsweise (erstmals per 1. April 2018) über eine Budgetvorschau betreffend den laufenden Haushalt unter Prognose des Einnahmenentfalls aus diesem Beschluss. 2. Falls die Vorschau auf den laufenden Haushalt ein negatives Ergebnis prognostiziert (Anm.: und die ermäßigte Gebühr somit nicht mehr leistbar ist), treten mit den nächstfolgenden Monatsersten automatisch die gegenüber dem Tarifmodell des Landes Oberösterreich vorgenommenen Ermäßigungen außer Kraft und treten die Tarife entsprechend dem Oö. Modell gleichzeitig in Kraft.‘ Wenn jemand glaubt, das geht sich aus, sollte er dem bedenkenlos zustimmen können. Wenn Sie ohnehin alles gut durchgerechnet haben, haben auch Sie seitens der Grünen-Fraktion nichts zu befürchten und können zumindest diesem Rettungsanker, wenn Sie es ernst und ehrlich meinen, sicherlich zustimmen. Falls es sich dann doch nicht ausgeht, kann man zumindest für geordnete Finanzen sorgen. Wie gesagt, das ist kein Spiel auf Zeit, sondern ein sicheres Modell, auf das wir uns verlassen können. Stimmen wir daher für Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und sichere Finanzen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste auf der Tribüne, es ist mir wichtig zu sagen, dass wir NEOS Kindergärten grundsätzlich als erste und sehr wichtige Bildungseinrichtung betrachten. Man sollte daher niemandem den Zugang dazu erschweren. Gleichzeitig gilt natürlich, dass man nicht einfach Geld ausgibt, das man nicht hat. Einsparungsmöglichkeiten gibt es viele. Ich stelle daher folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Das bisherige Linzer Tarifmodell gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 29. Juni 2006 gilt ab 1. Februar 2018 für alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Linz und für die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen (Betreuung von Kindern vom 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt), für die die Stadt Linz eine Abgangsdeckung leistet. 2. Die beiliegende Tarifordnung des Kinder- und Jugend-Services (KJS), diese ersetzt die bisher gültige Tarifordnung aus dem Jahr 2011. 3. Die Gewährung eines Familienförderbeitrages vom Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie (SJF) an das KJS, der Betrag ergibt sich aus der Differenz des Linzer Modells zum Landesmodell. Die Verrechnung der Kosten für das Rechnungsjahr 2018 in Höhe von max. zwei Millionen Euro für netto erfolgt auf der VASt 1.4010.728001, Familienförderung KJS. 4. Der Einnahmenverlust bei den privaten Einrichtungen, der sich ebenfalls aus der Differenz des Linzer Modells zum Landesmodell ergibt, wird im Rahmen der Abgangsdeckung durch die Stadt Linz getragen. Die Verrechnung der Kosten für das Rechnungsjahr 2018 in Höhe von max. 0,5 Millionen Euro brutto für netto erfolgt auf der VASt 1.4010.757200, Laufende Subventionen. 5. Die Bedeckung erfolgt durch Einsparungen in den Bereichen Ordnungsdienst, Weihnachtsbeleuchtung, Förderung von parteinahen Vereinen, MandatarInnenförderung und Vizebürgermeister. 6. Das SJF wird beauftragt, ab 2019 auf Basis der vom KJS bzw. von der privaten Einrichtung übermittelten Differenzrechnung, den Differenzbetrag auszubezahlen.‘ Ich bitte um Ihre Zustimmung.“ Gemeinderat Eypeltauer: „Danke, Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sache sehr ernst und haben uns im Hintergrund sehr bemüht, vor allem über die Kosten und langfristige Finanzierung Klarheit zu bekommen. Wir wollten eine nachvollziehbare Finanzierung, wir wollten eine strukturelle Finanzierung, keine Finanzierung über Zufälle oder das Verschieben von Posten und wir wollten eine Finanzierung, in der auf unsinnige, wirkungslose und teure Projekte verzichtet wird. Die Frage ist, wollen wir in Anbetracht der katastrophalen Finanzlage lieber eine Kinderbetreuung in dieser Form, eine Stadtwache oder eine Weihnachtsbeleuchtung auf städtische Kosten. Die SPÖ konnte oder wollte eine solide strukturelle Finanzierung leider nicht liefern. Aus diesem Grund können wir diese Aktion nicht mittragen. Der städtische Haushalt und die Zukunft der Stadt sind uns viel zu wichtig.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich weiß im Moment bei all dem, was wir schon gehört haben, gar nicht so recht, wo ich anfangen soll. Ich will Sie nicht mit Wiederholungen langweilen. Ich muss trotzdem noch einmal am Beginn anfangen. Worüber diskutieren wir heute? Es könnte jetzt den Anschein haben, dass sich die Stadt auf einmal überlegt hat, Geschenke zu verteilen, indem man Gebühren, die man seit Jahrzehnten hat, auf einmal reduziert oder nicht mehr haben möchte. Wir stehen vor der Situation, dass das Land Oberösterreich im Dezember und nicht im Jänner des vergangenen Jahres, ohne vorherige Diskussion mit GemeindevertreterInnen oder StädtevertreterInnen beschlossen hat, eine wichtige Förderung für Kinderbetreuungseinrichtungen - nämlich die Förderung für Kinderbetreuung, die am Nachmittag in den Kindergärten stattfindet - nicht mehr auszuzahlen. Das Land Oberösterreich hat beschlossen, eine Förderung an Städte und Gemeinden nicht mehr auszuzahlen, auf die sich Städte und Gemeinden in der Vergangenheit natürlich verlassen haben. Das ist im Dezember passiert. Das betone ich deshalb so, weil damit auch klar ist, warum das im Dezember noch nicht im Budget, im Haushalt der Stadt Linz für das diesjährige Jahr entsprechend eingepflegt werden konnte. Für diejenigen, die uns heute auf der Galerie zuhören: Das Ganze hat eine Vorlaufzeit, es muss vorbereitet werden, in den Daten entsprechend eingegeben und dann in einer Stadtsenatssitzung und in einer Finanzausschusssitzung vorberaten werden. Der städtische Haushalt ist ein sehr dickes Buch. Das Ganze geht sich innerhalb von wenigen Tagen natürlich nicht aus, das geht schon formalrechtlich nicht. Das heißt, es war schlichtweg gar nicht möglich, das für dieses Jahr entsprechend zu budgetieren. Was hat das Land Oberösterreich noch gemacht? Ich betone das, weil ich das in Summe für eine perfide Vorgehensweise halte. Das ist eigentlich ganz arg. Man hat gesagt: Gemeinden, regt euch nicht darüber auf, dass wir euch keine Förderungen mehr zahlen. Wir geben euch eine Elternbeitragsverordnung, also die rechtliche Ermächtigung, dass ihr euch das Geld bei den Eltern holt, vor allem bei den Eltern, die nichts haben, indem wir diesen Mindestbeitrag einführen. In der Vergangenheit war schon oft die Rede davon, dass es für alle Eltern - also auch all jene Eltern und Kinder die in einem Haushalt leben, die über ein gemeinsames Brutto-Haushaltseinkommen von bis zu 1400 Euro, das sind netto ungefähr 1200 Euro verfügen - einen Mindestbeitrag von 42 Euro gibt. Das Land hat gesagt, wir geben euch keine Förderung mehr, aber holt euch das Geld in erster Linie von denen, die nichts haben, weil die trifft es am härtesten und das sind die, die sich normalerweise auch am wenigsten wehren können. Ich gehe davon aus, dass das ein bisschen auch diesen Hintergrund hat. In Summe kommt damit natürlich auch am meisten zusammen, weil das leider auch, was die Menge der Betroffenen betrifft, die meisten sind. Betroffen sind ganz oft alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern, die mit sehr wenig Geld pro Monat auskommen müssen bzw. kein Geld haben. Genau diese Frauen sind von dieser Maßnahme speziell, besonders und eklatant hart betroffen. Fraueneinkommen - Sie wissen das, wir diskutieren das regelmäßig – sind grundsätzlich eher geringe Einkommen, weil Frauen speziell dort arbeiten, wo die Kollektivlöhne entsprechend niedrig sind, wie im Handel zum Beispiel. Wenn eine Frau im Handel Teilzeit arbeitet, weil sie ein kleines Kind zu Hause hat, sagen wir, sie arbeitet 30 Stunden, verdient sie brutto bei weitem nicht 1400 Euro, sondern wahrscheinlich eher 1100, 1200 Euro. Wenn sich in den letzten Monaten nicht eklatant etwas geändert hat, dann sagt der Handel nicht: Nein, wir verstehen das, da gibt es Betreuungspflichten und das Problem, dass der Kindergarten ab jetzt am Nachmittag 42 Euro kostet. Wir teilen ihre Arbeitszeiten so ein, dass Sie Ihre 30 Stunden bis 13 Uhr täglich abdecken können. Es wäre mir völlig neu, dass das so ist, aber mag sein. Das heißt, mit dieser Maßnahme treffe ich eine Bevölkerungsgruppe besonders hart, die es schon besonders schwer hat. Wenn ich mit 1000 Euro im Monat auskommen und zumindest ein Kind ernähren muss, dann sind 42 Euro verdammt viel Geld. Das ist genau die Bevölkerungsgruppe in Linz, für die wir gesagt haben, dass es sie nicht treffen sollte. Man muss sie unterstützen und schauen, wie man diese Bevölkerungsgruppe als Stadt besonders unterstützen kann. Daher haben wir – ich meine im Vorfeld mich, den Leiter und die MitarbeiterInnen im Kinder- und Jugend-Services - lange und intensiv darüber diskutiert und nachgedacht, wie wir es schaffen können, dass wir genau diese Bevölkerungsgruppe unterstützen und ein System entwickeln, um irgendwie zu Recht zu kommen. Man hat im Dezember, eine Woche vor dem Budgetgemeinderat also drei Wochen vor den Weihnachtsferien ein Landesgesetz beschlossen. Daher finde ich es wirklich zynisch, dass jetzt ein Vorwurf an mich, den Herrn Bürgermeister und die Frau Vizebürgermeisterin kommt, dass wir uns dann hingesetzt haben und geschaut haben, dass wir möglichst schnell, nämlich noch im Dezember eine Lösung auf den Tisch legen. Ziel war es zu verhindern, dass es - nicht wie vom Land vorgeschlagen - die Bevölkerungsgruppe speziell trifft, die es sowieso schon schwer hat. Also noch einmal, es geht darum, dass das Land gesagt hat, wir fördern euch nicht mehr, holt euch das Geld von den Eltern, speziell von den armen Eltern. Ich habe gesagt, dass ich mir das so nicht vorstellen kann. Das Ergebnis war dann, dass ich Herrn Bürgermeister Luger und Frau Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Hörzing einen Vorschlag gemacht habe. Es ging darum, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und einzuhalten - das haben wir nicht gemacht, weil wir geglaubt haben, wir sind super und nehmen auch Gebühren für etwas ein, das vorher für alle kostenlos war - und andererseits die Bevölkerungsgruppe, die es sowieso schon schwer hat, möglichst nicht zu treffen. Mein Vorschlag war, dass wir für den Kindergarten am Nachmittag die Regelung aliquot einführen, die wir für Krabbelstuben und Horte haben, also dass wir im Gesamtsystem der Stadt Linz bleiben. Das hat den großen Vorteil, dass wir genau die Bevölkerungsgruppe mit einem Brutto-Haushaltseinkommen von bis zu 1471 Euro im Null-Tarif haben. Die, die es sowieso schon schwer haben, bezahlen in Linz für Krabbelstuben und Horte nichts, sie fallen in den Null-Tarif. Wir haben gesagt, es wäre sehr sinnvoll, wenn wir dieses System auch für den Kindergarten am Nachmittag herbeiführen könnten. Das heißt – Herr Vizebürgermeister – wir haben nicht gesagt, wir liefern ein großes Geldgeschenk an die Eltern in Linz. Im Gegenteil, wir haben gesagt, wir versuchen, dass wir die massiven Einschnitte für die Armen, die das Land beschließt, möglichst abfedern und nicht in voller Härte umsetzen. (Beifall Die Grünen) Was heute auf dem Tisch liegt, ist kein Geldgeschenk, sondern es soll die Bestrafung und Belastung, die das Land eingeführt hat oder einführen möchte, möglichst abfedern. Das heißt, wir schenken nichts her, machen nichts billiger, gar nicht. Im Gegenteil, wir führen auch in Linz - weil uns das Land dazu zwingt - für den Nachmittag Gebühren ein. Wir machen das nur so, dass wir uns das meiste Geld nicht von denen holen, die nichts haben. Das ist das, was heute auf dem Tisch liegt. Ein Kompromissvorschlag, der die landesgesetzlichen Vorgaben einhält, aber im Gegensatz zum Vorschlag vom Land gleichzeitig dafür sorgt, dass wir nicht diejenigen zusätzlich belasten, die es schon schwer haben. (Beifall Die Grünen, SPÖ) Herr Vizebürgermeister, ich finde viel, was Menschen Ihrer Partei tun oder mit dem Sie in Verbindung gebracht werden, wirklich empörend. Aber vorher habe ich mich über Sie oder über Ihre Wortmeldung nicht empört, sondern eher amüsiert. Sie haben gesagt, wenn Sie ein Geschenk bekommen und das nimmt man Ihnen nach einem halben Jahr wieder weg, dann würden Sie sich auch nicht freuen. Mein Zwischenruf war, dass es auf das Geschenk ankommt. Wenn mir jemand etwas schenkt, dass ich für ein halbes Jahr lang z. B. keinen Strom oder irgendwelche anderen Gebühren nicht zahlen muss, dann werde ich mich über das halbe Jahr auch freuen. So war das gemeint, darum habe ich es lustig gefunden. Ich muss noch dazusagen, dass ich die NEOS und vor allem Frau Kollegin Leitner-Rauchdobler tatsächlich verstehe, wenn sie sagt, dass man Einsparungen treffen muss und die Stadt Linz sehr viel Geld für Dinge ausgibt, die vielleicht nicht in dem Ausmaß notwendig sind. Ihre Beispiele kann ich großteils vollinhaltlich unterstützen. Wir geben 1,7 Millionen Euro für eine Stadtwache aus, wir geben neun Millionen Euro für einen Vertrag mit dem Land Oberösterreich zur Krankenanstalten-Versicherung aus, was jedes Jahr kontinuierlich mehr wird. Wir geben über 300.000 Euro für die Weihnachtsbeleuchtung aus usw. Diese Beispiele kann man aus meiner Sicht wahrscheinlich nahezu endlos fortführen. Ich verstehe tatsächlich, dass man dann sagt, eine Finanzierung muss gesichert sein. Man muss vielleicht auch noch wissen, dass die Elternbeitragsverordnung, also die tatsächliche Rechtsgrundlage vor zwei Wochen beschlossen worden ist. Dass man dem Finanzreferenten jetzt vor diesem Hintergrund den Vorwurf macht, dass nicht schon im Dezember eine Finanzierung für das auf dem Tisch gelegen ist, was das Land vor zwei Wochen erst beschlossen hat, finde ich schon originell. Ich bin nicht die Verteidigerin des Finanzreferenten, aber das gehört schon gesagt. (Beifall Die Grünen) Aus meiner Sicht gehört in dem Zusammenhang auch noch gesagt, dass sich tatsächlich alle in der Stadt ressortspezifisch Betroffenen bemüht haben, eine Lösung zu finden, die finanziell verträglich ist. Meines Wissens, hat Frau Hörzing für dieses Jahr im Sozialausschuss eine Finanzierung vorgelegt. Das heißt, es ist auf jeden Fall sichergestellt, dass wir das Geldgeschenk, wenn man es so bezeichnen will - ich finde, dass das in dem Fall falsch ist, aber es ist egal - in diesem Jahr finanzieren können. Da bin ich jetzt wieder ganz bei den NEOS und speziell bei Frau Leitner-Rauchdobler, die sagt, aber für das nächste Jahr und die kommenden Jahre gehört eine solide und strukturelle Finanzierung her. Ja, davon bin ich überzeugt und das unterstreiche ich zu 100 Prozent. Das gilt aber nicht nur für diese Maßnahme, sondern für alle anderen Maßnahmen und für den städtischen Haushalt in Summe. Ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Jahr noch das eine oder andere bzw. viele Dinge diskutieren werden. Ich habe auch schon einige, über die man aus meiner Sicht diskutieren soll genannt: das sind z.B. die neun Millionen Euro aus dem Kepler-Universitäts-Klinikum-Vertrag, der Ordnungsdienst und die Weihnachtsbeleuchtung. Inhaltlich unterstützt meine Fraktion auch den Antrag von Kollegin Leitner-Rauchdobler großteils. Wir werden jetzt nur deswegen nicht zustimmen, weil er formal zu wenig spezifisch ist und damit die Finanzierung nicht umgesetzt werden kann, weil die entsprechenden Voranschlagsstellen fehlen. Wir tragen das aus einem rein formalen Grund nicht mit. Die bildungspolitischen Überlegungen habe ich noch gar nicht ausgeführt. Vielleicht noch ganz kurz zwei Wörter dazu. Es ist bildungspolitisch deshalb so wichtig diese Einschnitte die das Land vorsieht, abzufedern, weil wir wissen, dass unser Bildungssystem gerade die Kinder eklatant benachteiligt, die aus bildungsfernen, meistens sozial schwachen Elternhäusern kommen. Bildung ist in keinem Land sozial so vererbt, wie in Österreich. Wenn die Eltern schlecht ausgebildet sind, haben die Kinder in unserem System nahezu keine Chance. Frau Leitner-Rauchdobler hat schon gesagt, dass unsere Kindergärten die erste Stufe und damit eine zentrale und wichtige Stufe in unserem Bildungssystem sind. Das funktioniert in Linz jetzt auch. Wir haben am Nachmittag eine Besuchsquote von 94 Prozent. Das heißt, es sind fast alle Kinder den ganzen Tag in den Kindergärten, weil die Eltern sehen, dass qualitativ hochwertig gearbeitet wird und die Kinder enorm davon profitieren. Wenn ich jetzt Gebühren einführe und gerade sozial schwachen Elternhäusern 42 Euro abnehme, die sie nicht haben, wird es den Effekt haben, dass genau die Kinder, die es am dringendsten brauchen, nicht mehr da sind. Ich appelliere aus vielen Vernunftgründen, vor allem aus gesellschaftspolitischen, sozialpolitischen, frauenpolitischen und bildungspolitischen Erwägungen dringend, diesem Modell zuzustimmen. Wie gesagt, wir schaffen eine bestehende Gebühr nicht für manche großzügig mit der Gießkanne wieder ab, im Gegenteil. Es ist ein Kompromiss. Wir führen Gebühren ein, die es bislang in Linz nicht gibt, machen das aber aus meiner Sicht sozial verträglich. Ich ersuche Sie um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich selbst auch auf die Rednerliste gesetzt, um zu werben und Sie als Mitglieder des Gemeinderates zu ersuchen, dem vorliegenden Amtsantrag die Zustimmung zu erteilen. Faktum ist, dass wir heute mit einer Situation konfrontiert sind, die es nicht gäbe, wenn das Land Oberösterreich nicht aufgrund seiner äußerst prekären, finanziellen Situation die Kürzung der Förderung für die Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten in Oberösterreich beschlossen hätte. Das ist ein Beschluss einer ÖVP/FPÖ-Regierung. Ich habe deswegen auch bis zu einem gewissen Grad Verständnis dafür, dass diese beiden Parteien im Linzer Gemeinderat nicht aus der Parteilinie ihrer Landesorganisationen ausscheren werden. Ob die Argumentationen, warum sie dem heutigen Antrag nicht zustimmen werden, tatsächlich ihrem wahren Denken entsprechen oder der Versuch sind, Parteiräson und Disziplin gegenüber der Landespartei zu bewahren, darüber mag sich jeder und jede, der/die zuhört, heute selbst seine/ihre Meinung bilden. Ich habe mich jedenfalls bemüht, eine Lösung zu finden, die nicht auf dem Rücken von Kindern von einkommensschwächeren Familien und auch von Mittelstandsfamilien ausgetragen wird und infolge Auswirkungen auf die Berufstätigkeit von Frauen haben wird. Es beginnt schon mit der Ankündigung des Landes Oberösterreich, allen Kommunen in Oberösterreich finanzielle Mittel zu entziehen. Ich erfuhr von diesem Vorhaben nicht in meiner Funktion als Präsident des Oö. Städtebundes, nicht in meiner Funktion des Bürgermeisters der Landeshauptstadt, sondern als Staatsbürger durch die morgendliche Zeitungslektüre. Es dauerte dann - das ist belegbar - fünf Wochen, bis dem Präsidenten des Gemeindebundes, Kollegen Hingsamer und mir in meiner Funktion als Städtebundpräsident von der zuständigen Landesrätin ein 45-minütiger Termin gegeben wurde. Bei diesem Termin der am 13. Dezember stattfand, gab es eine einzige inhaltliche Aussage, die lautete: Wir haben noch keine Verordnung, wir wissen auch noch nicht im Detail, wie diese Verordnung aussieht, aber wir werden die Beträge, die in den Medien genannt worden sind - die wurden von Frau Landesrätin als richtig bezeichnet - einsparen. Ich habe daraufhin verhandelt und erklärt, dass ich es nicht ändern kann, sie haben eine klare Mehrheit im Oö. Landtag, ich vergeude meine Zeit nicht mit sinnlosen Diskussionen. Ich will nur, dass die Oö. Städte - in diesem Punkt folgte mir auch Herr Präsident Hingsamer für die Gemeinden - die Möglichkeit erhalten, in unseren eigenen Gemeinden, je nach gesellschaftspolitischer Ansicht, nach finanziellen Möglichkeiten, nach Bedarfen eine von der Landesverordnung abweichende Regelung auch im Gemeinderat beschließen können. Das wurde respektiert, ist von Herrn Landeshauptmann Stelzer bestätigt worden und ist in der Verordnung dem Grunde und dem Inhalt nach so vorgesehen. Für mich war völlig klar, dass es leider nicht möglich sein wird, die Nachmittagsbetreuung, so wie bisher, gänzlich beitragsfrei zu gestalten. Mir ist das Aufrechterhalten der völlig kostenlosen Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten persönlich ein sehr hohes Anliegen. Ich mache aber kein Hehl daraus, dass es aufgrund der finanziellen Situation unrealistisch ist, dieses Ziel nicht nur strukturell mittelfristig, sondern auch im heurigen Jahr zu verfolgen. Deshalb habe ich mich im Gespräch mit Frau Vizebürgermeisterin Hörzing, die für die privaten Kindergärten zuständig ist und mit Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger, die für die städtischen zuständig ist, darauf verständigt, eine Finanzierungsmöglichkeit für Nachmittagstarife in Analogie zum Linzer Tarifmodell, das wir bereits bei den Kinder- und Jugend-Services Linz anwenden, zu entwickeln. Ich möchte explizit für all jene, die argumentieren, dass es hier um eine Dauerlösung ohne Absicherung geht, hervorheben, dass das falsch ist. In diesem Antrag geht es darum, den erwarteten Mehrbedarf von 2,5 Millionen Euro für 2018 - nicht für 2019 und nicht für ewig - durch den konkreten Bedeckungsvorschlag - wo keinem anderen Mitglied der Stadtregierung Fördermittel oder Ähnliches entzogen werden - aus dem Sozialbudget abzusichern. Wir können das machen, nicht, weil wir schon im ersten Monat so exzellente Entwicklungen hätten, dass das Budget völlig anders liefe, sondern wir können das aus ganz anderen Gründen seriös vorschlagen. Dafür kann niemand etwas – nicht der Gemeinderat, nicht der Finanzdirektor, nicht ich als Finanzreferent und nicht die Sozialreferentin und auch der Direktor für Soziales nicht. Es ist Folgendes geschehen. In diesem Haus ist es ja nicht ganz unbekannt, dass es Budgetvorgaben gibt, die im September von Landes- und Bundesstellen übermittelt werden. Es gibt die Budgetanalysen der ersten zwei Quartale und dann wird budgetiert. Aufgrund unseres Statutes ist Ihnen Mitte November alles zuzusenden. Das heißt, wir sind mit dem inhaltlichen Budgetierungsprozess in Wirklichkeit in der dritten Oktoberwoche, immer rund um den Nationalfeiertag, fertig. Alles, was nachher kommt, kann gar nicht mehr berücksichtigt werden, weil wir die Fristen einhalten müssen. Seitdem hat sich aber etwas verändert. Ich zumindest wusste nicht, dass die Oö. Landesregierung die Valorisierung der Richtsätze für die Mindestsicherung erstmals in der Zweiten Republik schlichtweg aussetzt - Ersparnis ca. 500.000 Euro für Linz. Ich glaube nicht, dass diejenigen von Ihnen, die vielleicht bessere Beziehungen zur Landespolitik, vor allem zur ÖVP und FPÖ haben, das damals wussten, denn sonst hätten Sie es mir wahrscheinlich gesagt. Wir wussten damals nicht, dass wir aufgrund der Entwicklung bei der Mindestsicherung durch eine letztendlich auch in Oberösterreich und in Linz spürbare wirtschaftliche Entwicklung, einen Rückgang der Arbeitslosigkeit und einem Aufschwung, aus diesen Aufzahlungen für Arbeitslose respektive für geringfügig beschäftigte Menschen 1,5 Millionen Euro weniger benötigen, als wir das im September unter viel schlimmeren Annahmen und Vorgaben des Finanzministeriums budgetiert haben. Das sind 1,2 Millionen Euro. Die Schließung des Pflegeheims Kursana, die im September auch nicht bekannt war, wird im Budget im laufenden Jahr 800.000 Euro weniger Transferzahlungen der Stadt an einen privaten Heimträger zur Folge haben. Das ist klar, weil diese Plätze wegfallen und die in den städtischen Heimen frei werdenden Plätzen, die aber so oder so budgetiert werden, jetzt eine bestimmte Zeit primär mit Menschen aus dem Pflegeheim Kursana, die in ein städtisches oder privates Pflegeheim wollen, finanziert werden. Das ist auch klar, das ist nachvollziehbar – minus 800.000 Euro. Ich wusste auch nicht - das ist ein Tropfen auf dem heißen Stein - aber für die Flüchtlingsbetreuung, für die uns der Bund für unsere gesamte Arbeit von 2015 bis inklusive 2021 gnädigerweise eine Million Euro überlassen hat, kommen jetzt völlig ungeplant 106.000 Euro zusätzlich in das Sozialbudget, die wir überhaupt nicht budgetiert hatten, weil damit nicht zu rechnen war. Wenn Sie all das zusammenzählen, sind wir bei 2,5 Millionen Euro, die frei geworden sind, die wir budgetiert und beschlossen haben, jedoch für diese Aufgaben nicht benötigen. Man kann manchmal auch, das sage ich sehr bewusst, ein wenig Glück im Vollzug eines Budgets haben. Genau diese 2,5 Millionen Euro decken sich in etwa mit dem erwarteten zusätzlichen Finanzaufwand für die Stadt Linz. Ich glaube, dass es eine sehr korrekte Vorgehensweise ist zu sagen, wir sparen uns in einem Bereich dieses Geld und können es für das heurige Jahr, für 2018, investieren, um die Belastung, die auf Familien zukommt, abzufedern. Übrigens bewirkt das Linzer Tarifmodell, dass zirka für maximal ein Drittel der Kinder die Eltern am Nachmittag keinen Beitrag zahlen. Damit wissen Sie, wie die Einkommensverteilung auch in unserer relativ reichen Stadt noch immer ist. Wir wissen, dass es Mittelstandsfamilien mit zwei Kindern gibt für die es nicht ganz so locker ist, weitere 160, 180 Euro – da sind wir noch gar nicht beim Landes-Höchsttarif, das sind bei weitem über 200 Euro - zu finanzieren. Wer versucht, diese Gesellschaft von der Einkommensseite her zu analysieren, weiß, dass wir hier in einem hochsensiblen Segment sind. Jetzt haben wir die Möglichkeit, für das heurige Jahr ohne weitere Neuverschuldung genau diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, zumindest zu entlasteten Bedingungen – ein Drittel gleich als Nullzahler und für die anderen reduziert um mindestens die Hälfte, manche noch mehr gegenüber den Landesvorschreibungen - eine Betreuung ihrer Kinder zu gewährleisten. Mir ist völlig klar, dass man diese Ausgaben in dieser Höhe für den Budgetierungsprozess 2019 nicht durch Effekte, die hoffentlich während des Jahres entstehen, aufbauen kann. Aber das ist meine Aufgabe, Ihnen für das nächste Budget - das Ihnen vorgelegt werden wird und im Dezember wieder hier zu beschließen ist - Lösungen zu zeigen, mit denen wir die Budgetziele einhalten und das, wofür ich heute so plädiere, so eintrete und so kämpfe, trotzdem auch nächstes Jahr finanzieren können. Wenn Sie mir sagen, Herr Bürgermeister, garantieren Sie das, dann kann ich Ihnen nur sagen, nein, das kann ich nicht garantieren. Das wäre unseriös. Ich wusste auch im Oktober nicht, was das Land Oberösterreich mit uns vorhat, also tue ich mir sehr schwer, die nächsten elf Monate dieses Jahres seitens des Landes zu beurteilen - im Guten wie im Schlechten. Ich kann auch die wirtschaftliche Entwicklung immer nur in einem gewissen Rahmen überschaubar halten. Für heuer geht es und für nächstes Jahr müssen wir verhandeln. Ich möchte noch etwas dazusagen, weil ich über die Gegenmodelle zur Finanzierung ein wenig überrascht war. Es ist möglicherweise so, dass ich von einigen Möglichkeiten gegen zu finanzieren, durchaus verhandlungsbereit wäre. Ich glaube tatsächlich, dass man Ausgaben in dieser Stadt unterschiedlich bewerten kann. Auch das ist immer ein Kompromiss, für den ich stehe. Aber es stimmt, die Weihnachtsbeleuchtung wird in anderen Städten von der Wirtschaft finanziert, das ist korrekt. Darüber kann man reden. Es gibt in einigen Parteien unterschiedliche Meinungen – auch in meiner – über die Sinnhaftigkeit des Ordnungsdienstes. Darüber kann man auch diskutieren. Man kann auch darüber diskutieren, ob die Stadtregierung aus acht oder von mir aus nur aus sechs Mitgliedern bestehen sollte. Sie kennen meine Meinung, dass ich das durchaus für sinnvoll hielte. Aber Demokratie heißt auch zu akzeptieren, wo es keine Mehrheiten gibt. Jedem von uns fielen viele andere Möglichkeiten ein, diese 2,5 Millionen Euro dort zu holen, wo es uns ideologisch passt. Aber wir haben im Dezember einen Budgetgemeinderat gehabt, der die Planungssicherheit für das Jahr 2018 mit überwältigender Mehrheit mit einigen Ausnahmen bei einzelnen Punkten beschlossen hat. Ich betrachte es als meine Aufgabe als Bürgermeister, in diesem Zusammenhang auch für Seriosität zu sorgen und nicht einer Verlockung zu unterliegen, eine Institution oder Förderungen abzuschaffen, die aus meiner Sicht Mitnahmeeffekte sind. Ich könnte jetzt eine Stunde darüber referieren, was Mitnahmeeffekte sind, die nichts bewegen, die aber bei anderen auf Widerstand stoßen. Wir könnten darüber diskutieren, das sage ich jetzt auch ganz bewusst an die Adresse der NEOS. Es ist legitim und für mich politisch verständlich eine andere Finanzierung zu fordern. Ich halte mich aber an das, was dieser Gemeinderat beschlossen hat. Ich bringe nicht für ein Budget, zu dem auch ich meine Hand gehoben habe, im Jänner, Februar oder März einen Antrag ein, dass das alles, wofür wir im Dezember waren, jetzt nicht mehr gilt. Es geht um Planmäßigkeit und um Korrektheit in der Politik gegenüber all jenen, die anders denken und anders abgestimmt haben. Deswegen möchte ich in keine Ressorts eingreifen. Ich habe von Anfang an gesagt, ich bemühe mich, eine Finanzierung zu finden, die nicht heißt, wir sparen im Ressort A zehn Prozent und im Ressort B zehn Prozent. Damals wusste ich noch nicht, dass es sich doch so ausgeht. Damals war es mein Bemühen, das grundsätzlich aus dem Sozialressort in irgendeiner Form zu finanzieren. Noch einmal, das ist uns jetzt - mit Glück - für 2018 gelungen. Deswegen bitte ich Sie, den Antrag als solchen anzunehmen, wie er ist. Ich ersuche Sie - eine Situation, die das Land Oberösterreich verschuldet hat - eine Benachteiligung von Familien und Kindern aus einkommensschwächeren und Mittelstandsfamilien für heuer abzuwenden, indem Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung erteilen. Damit können wir Menschen, die sonst unter Druck kommen, in diesem Jahr einen Ausweg ermöglichen. Ich ersuche Sie, dass wir unsere politischen, ideologischen und parteipolitischen Befindlichkeiten, die jeder von uns hat, in diesem Punkt zurückstellen und nicht zu sagen, so lange es den Ordnungsdienst gibt oder drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bürgermeisters, so lange stimme ich da nicht zu. Aber auch umgekehrt nicht zu sagen, wir könnten uns auch in den Ressorts anderer bedienen. Dagegen bin ich genauso. Auch Anträge, in denen man sich auf ein oder zwei Ressorts konzentriert, sind einzubringen und werden möglicherweise leichter eine Mehrheit finden als der Weg, den ich gegangen bin, eine Mehrheit findet. In dieser Frage sollte die sachliche, soziale Aufgabe, die wir haben, das rein politische Denken überwiegen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die Befürworterinnen dieses Antrages, Frau Stadträtin Hörzing, Frau Schobesberger und Herr Bürgermeister Luger, haben schon sehr viele wichtige und richtige Dinge gesagt, die ich unterstützen kann. Ich werde deswegen den Antrag mittragen. Ich finde es natürlich bedauerlich, dass aufgrund der Entscheidung des Landes die Kostenfreiheit des Nachmittags generell wegfällt. Das ist bedauerlich. Ich denke, einmal errungene soziale Leistungen sollten nicht aufgegeben werden. Das ist jetzt zumindest einmal die Abfederung, die es den Menschen, die ein sehr geringes Einkommen haben, ermöglicht, ihre Kinder weiter kostenfrei in die Nachmittagsbetreuung zu geben. Es ist gut, dass das jetzt einmal so vorliegt. Ich möchte auf die Argumentation von Herr Vizebürgermeister Wimmer eingehen. Er hat von Geschenken gesprochen. Herr Vizebürgermeister Wimmer, ich glaube schon, dass es bei Ihrem Einkommen ein Geschenk ist, wenn Sie für Ihre Kinder am Nachmittag einen geringen Betrag oder nichts bezahlen müssen. Ich glaube, dass Sie das bei Ihrem Einkommen nicht spüren werden. Ich erzähle Ihnen aber eine andere Geschichte, um die sozialen Realitäten der Frauen ein bisschen klarer darzustellen. Ich arbeite als Sozialpädagogin im Baunebengewerbe, das Endreinigungen von fertig gebauten Häusern, die sogenannte Baustellenendreinigungen und Stiegenhausreinigungen macht. Das sind sehr schwere Arbeiten. Gerade im Winter, wenn es kalt ist, ist das eine Arbeit, die körperlich sehr anstrengend ist und fordert. Diese Arbeit wird oft von Frauen, auch sehr oft von Frauen, die Alleinerzieherinnen sind, geleistet. Diese Frauen bekommen dort für 30 Wochenstunden schwere körperliche Arbeit 960 Euro netto im Monat. Das sind die sozialen Realitäten. Herr Bürgermeister Luger hat zuerst bekräftigt, dass in Linz ein Drittel der Kinder, die den Kindergarten besuchen, aus Familienverhältnissen kommen, die in Zukunft aufgrund des neuen Linzer Modells – so es beschlossen wird – dann keinen Beitrag zahlen. Das lässt dann Rückschlüsse auf die sozialen Verhältnisse zu und zeigt uns, dass es sehr viele NiedrigverdienerInnen, vor allem Frauen gibt. Für diese Frauen ist es kein Geschenk, wenn sie für die Nachmittagsbetreuung nichts bezahlen müssen. Für diese Frauen ist es existenzsichernd und ganz wichtig, dass sie das bekommen. Mit 960 Euro im Monat muss man schon sehr gut sein, wenn man auch noch Kinder zu versorgen hat. Das betrifft natürlich diejenigen nicht, die über ein erkleckliches Einkommen verfügen. Für sehr viele Menschen aber, vor allem für Frauen, ist es sehr wichtig, Unterstützung zu bekommen. Umso mehr, weil die Kindererziehung und das Aufwachsen von Kindern Aufgabe der Gesellschaft ist und nicht nur Aufgabe der Familie. Wir tun alle gut daran, zu schauen, dass alle Kinder gleiche Chancen haben, dass sie Kindergärten und Schulen besuchen können und dass sie die bestmögliche Ausbildung bekommen. Sie sollten Chancengleichheit erfahren, auch wenn sie aus Verhältnissen kommen, die einfach sind. Das ist mir wichtig. Darum werde ich dem Antrag, auch so wie er ist, zustimmen. Der Alternativvorschlag von Frau Leitner-Rauchdobler ist mir natürlich auch sympathisch, weil ich auch der Überzeugung bin, dass in der Stadt Dinge finanziert werden, die nicht notwendig sind. Eine Stadtwache halte ich nicht nur aus dem Grund, weil sie viel kostet, sondern auch aus anderen Gründen für entbehrlich. Frau Leitner-Rauchdobler hat natürlich Recht, dass hier eine alternative Finanzierung durchaus denkbar wäre. Mir kommt es beim NEOS-Antrag aber ein bisschen so vor, dass es auch darum geht, dass sich nicht nur diejenigen, die diesem Ursprungsantrag nicht zustimmen wollen, ein bisschen davor drücken wollen, dem zuzustimmen, dass es eine kostenfreie Nachmittagsbetreuung für diejenigen Kindern gibt, die aus Familienverhältnissen kommen, wo das Einkommen sehr gering ist und die dann nichts bezahlen müssen. Ich hoffe sehr, dass dieser Antrag durchgeht und die Kinderbetreuung für zumindest diejenigen, die sehr wenig verdienen, nach wie vor in Linz kostenfrei möglich ist. Danke.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Stadtsenates, werte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, die letzten Wochen und auch diese Diskussionen haben gezeigt, wie ideologisch unterschiedlich an die Lösung dieses Problems herangegangen wird. Wahrscheinlich wären die Differenzen ausräumbar gewesen, hätte man sich in den letzten Wochen auch ein wenig mehr bemüht, einen parteiübergreifenden Konsens zu suchen. Ich glaube das tatsächlich, denn niemand hier wird sozial nicht besser gestellten Familien, den sozial Schwächeren absprechen, dass sie nicht mehr belastet sein sollen. Darüber wird es einen ganz breiten Konsens geben, das ist nicht die Problematik. Frau Stadträtin Schobesberger, es gibt auch nicht den Auftrag – auch wenn Sie es mehrfach genannt haben –, dass das Land sagen würde, holen Sie sich das Geld von den Ärmsten. Das ist dezidiert so nicht enthalten. Es ist vielmehr im § 27 Absatz 4 ganz klar formuliert, dass eine Ausnahme bei einer Bedürftigkeit bis zu einem Null-Beitrag selbstverständlich vorgesehen werden kann. Also auch da ist Ihre Lösung wahrscheinlich ein Ansatz, der mit dem Land und mit anderen abstimmbar gewesen wäre. Hätte man also diese verschiedenen Positionen auf ein Gleiches gebracht, dann würden wir uns heute vieles ersparen. Auch die Unsicherheit, ob es heute zu einem Beschluss kommt oder nicht und die Unsicherheit, wie sich das dann nachher auswirken wird. Die sozialen Realitäten sehen wir alle ebenfalls. Wir sehen aber auch, wie liebevoll Männer und Frauen – egal, ob Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher - und auch Familien mit ihren Kindern umgehen. Es ist sicherzustellen, dass ihnen das möglich gemacht wird und ihnen das nicht verwehrt wird, auf der einen Seite durch Maßnahmen, die nicht heute zur Diskussion stehen, aber auf der anderen Seite auch in der Überzeugung, dass die Familie die erste Bildungseinrichtung ist. (Zwischenrufe, Unruhe) Die Familie ist wichtig. Sie können sich jetzt natürlich abwenden, aber Sie haben dezidiert gesagt, der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung. Das ist er nicht. Die Familie ist die erste Anlaufstelle für Kinder. (Beifall ÖVP, FPÖ, Zwischenruf) Dann nehmen Sie ein anderes Wort für Bildungseinrichtung, nennen wir es eine liebevolle, familiäre Betreuung. Es ist wichtig, dass in diesem Zusammenhang die Familie die Bildung des Kindes selbstverständlich mit wesentlichen Anreizen fördert und fordert. Das ist gut so. Das spricht nicht gegen eine Nachmittagsbetreuung, das bitte ich Sie nicht miss zu verstehen und auch nicht über zu interpretieren. Es geht uns nur darum, dass wir ganz klar verfolgen und das in einer Tarifordnung sehen wollen, dass die Menschen, die je nach ihren Möglichkeiten zu einem gedeihlichen gesellschaftlichen Miteinander beitragen können, das auch tun sollen. Menschen, die das weniger können, weniger. In diesem Vorschlag wird mit der Gießkanne gleich allen etwas zugebilligt, nämlich der Höchstbeitrag soweit heruntergesetzt, dass auch Menschen, die unter ‚besserverdienend‘ einzustufen sind, auch einen reduzierten Beitrag haben. Das sehen wir unter diesem Aspekt einfach nicht für sehr sinnvoll an, neben der Tatsache, dass die Finanzierung bei weitem nicht sichergestellt ist, was heute auch schon sehr umfassend dargestellt worden ist. Ich beleuchte einen anderen Standpunkt, als den Ihren, aber ich habe Ihnen zugehört und es wäre schön, wenn Sie das zumindest ebenfalls tun würden, weil dann kämen wir in der Diskussion vielleicht zu einer gemeinsamen Entscheidung, aber das werden wir nachher sehen. Wir sehen also die Finanzierung in keiner Weise als nachhaltig an, weil wir für diese Bedeckung auf einmalige glückliche Umstände zurückgreifen dürfen. In dem mir vorliegenden Antrag ist keine Einschränkung auf dieses Jahr enthalten, sondern diese Tarifordnung gilt ab dem 1. Februar 2018. Jetzt kann ich mich natürlich darauf verlassen, dass wir darüber in den nächsten Budgetdiskussionen wieder miteinander diskutieren, aber der Abgang ist zu decken. Das heißt, wir diskutieren nachher nicht nur darüber, wie der Abgang unter Umständen einzuheben ist, sondern aus welchem anderen Budgettopf dieser Abgang dann gedeckt wird. In diesem Zusammenhang sei mir vielleicht noch gestattet daran zu erinnern, dass Linz schon einmal so eine Situation erlebt hat und die Rücknahme des Gratis-Mittagessens ebenfalls durchführen musste. Das war auch nicht nachhaltig finanzierbar. Man sollte zumindest einmal aus so einer Situation lernen. Es geht um die Diskussion. Wir hätten natürlich auch im Vorfeld die eine oder andere Frage noch klären können, wenn es zu einem Gespräch gekommen wäre. Zum Thema Chancengleichheit: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, es ist vollkommen richtig und unwidersprochen, dass die Bildungsleistungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen gut ist. Sie findet hauptsächlich am Vormittag statt. Ich habe mir das bei einigen Besuchen im Kindergarten konkret angesehen, weil am Vormittag die konkrete Aufgabe darin liegt und die Pädagoginnen und Pädagogen darauf angesetzt sind. Am Nachmittag ist es nicht mehr von der gleichen Qualität und nicht mehr in dem gleichen Ausmaß so. Das dürfen Sie mir gerne glauben. Es ist eher dann von einer Betreuung auszugehen, die immer noch gut ist und die dementsprechende Anreize bietet und der kindlichen Entwicklung zuträglich ist. Das Spiel der Kinder ist so und so auch die Arbeit und das Lernen, aber es ist irgendwo nicht einzusehen, dass man nicht für eine gute pädagogische Arbeit, sofern man sie sich, wie gesagt, leisten kann, dann auch einen Beitrag zahlen soll. Ich sehe, Frau Stadträtin, da wären Sie durchaus mit uns auf einer Linie. (Zwischenruf) Dann nicht, das ist auch in Ordnung. Für uns ist es in mehrerlei Hinsicht einfach nicht möglich, diesen vorliegenden Antrag zu unterstützen. Wir teilen Ihre Überlegungen nicht und sehen auch den Unterschied zwischen den maximal zwei Millionen Euro für die städtischen Einrichtungen und den maximal 0,5 Millionen Euro für Privateinrichtungen ein wenig kritisch, weil eine Ungleichbehandlung sein könnte, weil bei städtischen Einrichtungen die budgetäre Bedeckung aus einem anderen Topf erfolgt und eine private Einrichtung keine Bedeckung einklagen kann. Wenn die aber 0,6 Millionen Euro einbringen, dann ist damit eine maximale Deckelung festgeschrieben. Das ist nur eine zusätzliche Unklarheit. Aus diesem Grund bringen auch wir einen Abänderungsantrag ein: Der Gemeinderat beschließe: ,Beschlusspunkt 2 des folgenden Antrags wird wie folgt ergänzt: Die beiliegende Tarifordnung des KJS, diese ersetzt die bisher gültige Tarifordnung aus dem Jahr 2011. § 12 der beiliegenden Tarifordnung für die öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Linz wird wie folgt ergänzt: ausgenommen vom Familienförderbetrag ist die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung für Kinder nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt ab 13 Uhr (Nachmittagstarif).‘ Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, alles was bis jetzt gesagt wurde, kann man aus meiner Sicht kurz zusammenfassen. Da bin ich bei Vizebürgermeister Detlef Wimmer, der zu Beginn Ehrlichkeit und Offenheit eingefordert hat. Ich glaube, der springende Punkt ist, dass es um Wertehaltungen und um politischen Willen geht. Manche wollen diesen Kompromissvorschlag, der einkommensschwache Eltern entlastet und der Chancengleichheit für Kinder schafft. Das wollen wir, die SPÖ und Gerlinde Grünn. Bei den NEOS wissen wir es nicht genau. Wir wollen das, wir sagen das. Dann gibt es auf der anderen Seite eine ÖVP und eine FPÖ und vielleicht die NEOS, die sich schlicht und ergreifend nicht trauen zu sagen, dass das nicht ihr politischer Wille ist. Um nichts anderes geht es. (Beifall Die Grünen) Da kann man ‚herumeiern‘ - entschuldigt den Ausdruck - mit Abänderungsanträgen und so weiter wie man will, aber es geht um den politischen Willen. Bei jedem politischen Projekt, das zu finanzieren ist, geht es um den politischen Willen. Das muss man so sagen, um nichts anderes geht es. Ich glaube, das kann man so zusammenfassen. Dann soll man so ehrlich sein zu sagen, nein, wir wollen nicht. Wir wollen die einkommensschwachen Eltern nicht entlasten, wir wollen einen Mindestbetrag einführen und so weiter. Dann soll man ehrlich sein und das so sagen. Grundsätzlich noch zur Finanzierung: Herr Bürgermeister, du hast gesagt, du kannst das in dem speziellen Fall für 2018 garantieren, für 2019 aber nicht garantieren. Ich würde dich aber ersuchen, auch zu sagen, dass du das für kein Projekt garantieren kannst. Jedes Jahr wird bei Budgetverhandlungen neu bewertet, was der politische Wille ist, der eine Mehrheit bekommt, wofür wir das Geld ausgeben. (Beifall Die Grünen) Wollen wir das oder wollen wir das nicht? Dann werden wir nächstes Jahr bei den Verhandlungen wieder vor der Entscheidung stehen, wer das will und wer das nicht will. Wir beschließen so viel Geld für so viele Dinge. Da sind wir jetzt bei den unterschiedlichen Zugängen, was wir glauben, was eine Stadt finanzieren soll oder nicht. Ob das Autobahnen des Bundes sind, KUK-Verträge, Ordnungsdienst und so weiter, es sind politische Willensentscheidungen. Jetzt wird über die Finanzierung eines wichtigen, gesellschaftspolitischen Themas, die für heuer gesichert ist, - ich sage jetzt noch einmal –,herum geeiert‘, wo wir nach einem überfallsartigen Prozess die Förderungen des Landes nicht bekommen. Das Land sagt, die Eltern sollen zahlen. Die Zuständigen in der Stadt bemühen sich jetzt um einen Kompromissvorschlag, um die schlecht Verdienenden und die, die es schwer haben, nicht unter Druck zu bringen. Die einen sagen, ja, wir wollen das und die anderen sagen, nein, wir wollen das nicht. Punkt aus.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Hajart: „So ist das. Geschätzte Stadtsenatsmitglieder, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollege Rosenmayr hat die Position der ÖVP-Linz auf den Punkt gebracht. Ich möchte allerdings einige Aussagen, die heute von den anderen Fraktionen getroffen wurden, noch in ein aus unserer Sicht rechtes Licht rücken. Was ist die Ausgangssituation? Wir haben es schon gehört. Es gibt ein Landesmodell für die Beiträge der Kinderbetreuung für Kinder im Alter zwischen 30 Monaten und dem Schuleintritt. Für die Nachmittagsbetreuung soll ein gestaffelter Tarif zwischen 42 und 110 Euro zum Tragen kommen. Ja, das ist so, das war eine politische Willensbekundung, liebe Ursula Roschger, weil man das System, das Sozialsystem nachhaltig finanzieren muss. Das ist so, wenn man verantwortungsvolle Politik machen will, wenn man schaut, wie etwas nachhaltig finanziert werden kann. Das ist unsere Politik, dazu bekennen wir uns. Dass es natürlich auch andere ideologische Ansätze gäbe, muss man jedem zugestehen. Ich muss sagen, die Politik - nicht unsere Politik - die in den letzten Wochen an den Tag gelegt worden ist, ist eine reine Verunsicherung und ein politisches Schauspiel der Sonderklasse. Im Dezember wurde in einer Pressekonferenz von SPÖ und Grünen ein Modell verkündet - das so genannte Linzer Modell - ohne eine Mehrheit im Gemeinderat in der Tasche zu haben. Dann liest man in der Zeitung - ja, Herr Bürgermeister Luger, Sie haben das gesagt - bei der ÖVP orte ich keine Gesprächsbereitschaft oder Wandlungsfähigkeit in Bezug auf dieses Modell. Da frage ich mich, wie so etwas zustande kommt. Ihren Gedankengang oder Ihre Aussage kann ich mir nicht erklären, wenn man nicht einmal mit uns das Gespräch sucht. (Beifall ÖVP) Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie lachen, aber das ist Ihr Politikstil. Damit müssen Sie in erster Linie selbst zurechtkommen. Dann vergehen einige Wochen. Die NEOS ‚spielen einen Zinnober‚ wegen dieser einen Stimme, auf die es ankommt. Bitte um Entschuldigung, aber aus meiner Sicht ist das so. Sie stellen einen Tag vor der Gemeinderatssitzung ein Forderungspaket in den Raum, wo zumindest zum Teil die gesetzlichen Grundlagen gebrochen werden. Dann muss man sagen, lieber Vogel, friss oder stirb! Das kann es bitte nicht sein. Das ist meine Einschätzung, so nehme ich das wahr. Ich finde das - sei es von SPÖ und Grünen, die das vorgeschlagen haben oder der NEOS Partei - nicht in Ordnung. Liebe Ursula Roschger, ja, es ist eine politische Willensbekundung. Es wäre wahrscheinlich uns allen am allerliebsten, wenn man alle Leistungen gratis hergeben kann. (Zwischenruf) Ich glaube schon. Die Frage ist, wer finanziert es? Irgendjemand muss es bezahlen. Wer zahlt das? Und wenn man rechtzeitig sagt, irgendwie müssen wir schauen, dass das ganze System langfristig aufrecht erhalten bleiben kann, dann muss man sich überlegen, ob man nicht da oder dort verträgliche Einnahmen lukrieren kann. Ich glaube, das ist mit dem vorliegenden Modell der Fall. Wie schaut die finanzielle Situation der Stadt Linz aus. Wir beschäftigen uns laufend, fast monatlich damit. Die Stadt Linz und ihre Gesellschaften haben 2,8 Milliarden Euro Schulden. Ich weiß, dass es immer andere Darstellungen und Berechnungsformen gibt, aber im Großen und Ganzen ist das so. Die Stadt Linz ist in eine Situation gelangt, bei der man irgendwann einmal sagen muss, wie verantwortungsvolle Politik ausschaut, ob wir noch so weiterwirtschaften können, wie bisher oder ob wir irgendeinen Richtungswechsel einschlagen müssen. Ja, das ist jetzt der Fall. Frau Vizebürgermeisterin Hörzing - ich schaue jetzt Sie an - Sie haben zuerst lange Zeit nicht – dann aber in der Sozialausschusssitzung doch ein Finanzierungsmodell vorgelegt. Wenn ich dieses Modell anschaue, dann finde ich, dass es nicht nachhaltig sein kann. Da greift man auf Minderausgaben zurück, die voraussichtlich im Jahr 2018 im Bereich der Mindestsicherung eintreten werden. Zuerst hat man immer gesagt, nein, bitte keine Reformen in der Mindestsicherung. Wenn es aber dann aufgrund der Novellen zu Einsparungen kommt, dann nimmt man das Geld natürlich schon. Man nimmt es aber nicht nur, sondern man gibt es gleich wieder aus. Das ist die verantwortungsvolle Finanzpolitik à la SPÖ. Und nicht nur das. Es sind nicht nur, die aus der Mindestsicherung resultierenden Minderausgaben, es sind vor allem auch Minderausgaben für die Pflege bei der Sozialhilfe. Die Stadt Linz greift auf Geld zurück, welches sie für die stationäre Pflege aufwenden müsste. Zufällig wird leider Gottes - das sage ich so -, das Kursana mit 75 Pflegeheimplätzen geschlossen. Daher erspart sich die Stadt im Jahr 2018 800.000 Euro. Das ergibt sich daraus, dass diese pflegebedürftigen Menschen zwar in anderen Pflegeeinrichtungen stationär untergebracht werden können, andere Personen, die dringend einen Platz brauchen, daher aber nicht in ein Pflegeheim kommen. (Zwischenruf) Das haben aber Sie so gesagt, Frau Vizebürgermeisterin. Was macht man denn mit den 75 fehlenden Plätzen, für die bei den Menschen Bedarf vorhanden wäre. Sie können es dann gern erklären. Man pflegt sie mobil. Mobil vor stationär, diese Zielsetzung verfolgen wir alle. Es ist nicht nur günstiger, sondern dort wo es möglich ist, ist es sinnvoll in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden. Der Bedarf ist bei 75 Leuten vorhanden. Nur weil das Pflegeheim Kursana weggefallen ist, ist der Bedarf an stationärer Pflege nicht weniger. Was tun Sie jetzt mit Ihrer verantwortungsvollen Politik à la SPÖ. Sie nehmen das Geld, das man sich einspart und geben es in diese Finanzierung für die Kinderbetreuung. Das ist sicher nicht nachhaltig, weil wir - das ist zumindest der Standpunkt der ÖVP - dafür sorgen müssen, dass wir für das Kursana auch einen Ersatz bekommen. Es kann sicher nicht sein, dass diese 75 Pflegeheimplätze in Linz wegfallen und wir so tun, als ob nichts gewesen wäre. (Beifall ÖVP) Um einige Argumente der anderen Fraktionen zu entkräften, kommt jetzt ein wichtiger Appell von meiner Seite: Ich ersuche um besondere Aufmerksamkeit, weil es sein kann, dass sich noch ziemliche Konsequenzen für die Stadt Linz ergeben, wenn man nicht entsprechend reagiert. Wir kennen den Plan A des Herrn Bürgermeisters, ihr vorgelegtes Modell. Was ist jetzt aber, wenn dieses Modell heute keine Mehrheit im Gemeinderat findet. Ich höre ein bisschen eine Tendenz in diese Richtung, außer ich kann es noch nicht ganz verifizieren, aber es könnte oder es ist wahrscheinlich so, dass dieses Luger’sche Modell heute keine Mehrheit findet, was ist dann? Dann haben wir heute keine Verordnung, kein Tarifmodell beschlossen. Was ist dann? Dann ist das so, dass der Status Quo beibehalten bleibt, nämlich dass sowohl am Vormittag, als auch am Nachmittag keine Gebühren eingehoben werden. Das heißt, dass der Kindergartenbesuch gratis bleibt. Ja was ist dann? Wer muss das zahlen? Das kostet etwas. Das muss die Stadt Linz zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss bezahlt werden. Die Landesregelung tritt mit 1. Februar dieses Jahres in Kraft. Wir wissen alle ganz genau, dass bis zu diesem Zeitpunkt durch den Gemeinderat auch ein entsprechendes Tarifmodell beschlossen werden muss. Als Erklärung zum Abänderungsantrag des Herrn Kollegen Rosenmayr. Mit diesem Antrag stellen wir heute sicher, dass ein Tarifmodell beschlossen wird, das den landesgesetzlichen Vorgaben entspricht. Lieber Detlef Wimmer, ihr habt einen Abänderungsantrag eingebracht, dessen Zielsetzung wir hundertprozentig unterschreiben. Ich schlage aber trotzdem vor, dass wir den von uns vorgestellten und beantragten Abänderungsantrag gerne auch gemeinsam stellen können. Ich würde vorschlagen, dass wir heute anstatt eures Abänderungsantrages, der inhaltlich aus unserer Sicht sehr gut und richtig ist, aber trotzdem unseren Antrag beschließen, weil heute eine Tarifordnung der Stadt Linz beschlossen werden muss. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann könnte es zu Konsequenzen kommen, die zum Schaden der Stadt Linz sind. Daher auch mein Appel, liebe NEOS-Fraktion, stimmt heute bitte unserem Abänderungsantrag zu. Man kann etwaige Verhandlungen, sollte es solche geben, noch immer führen, aber bitte stimmt heute zu, damit wir entsprechend vorbereitet sind, wenn das Gesetz am 1. Februar in Kraft tritt. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich will jetzt nicht mehr von vorne anfangen, ich muss nur mit ein paar neu aufgetauchten Mythen aufräumen. Von der ÖVP kommt ein bisschen wehleidig, dass mit ihnen keiner gesprochen hat und man doch eine gemeinsame Lösung hätte finden können. Ich möchte schon daran erinnern, dass wir im Gemeinderat einen Antrag dazu hatten. Wir hatten eine Resolution an das Land Oberösterreich, dass man den Gemeinden ermöglicht, davon abzusehen, diese Beiträge wie geplant durch die Elternbeitragsverordnung einzufordern, die Förderungen an die Gemeinden und Städte weiter zu bezahlen und damit den Gemeinden und Städten weiterhin zu ermöglichen, dass man sich nicht bei den Eltern schadlos hält. Genau darüber ist hier schon diskutiert worden. Die ÖVP hat das nicht mitgetragen und nicht mitgestimmt. Es ist der ÖVP nicht darum gegangen, eine Lösung zu finden, sondern man hat dem schlichtweg nicht zugestimmt. Aber unabhängig davon, was als Abänderungsantrag eingebracht worden ist, hat es vorher geheißen, dass das Modell, das jetzt vorliegt, auch Besserverdiener begünstigt. Noch einmal. Worum geht es eigentlich? Wir haben jetzt ein Modell auf den Tisch gelegt, das ein Kompromiss sein soll, um die, die wenig verdienen, nicht zur Kasse zu bitten. Da sind wir bei einem Bruttohaushaltseinkommen von 1400 Euro. Frau Grünn hat es so plakativ und nachvollziehbar vorgerechnet, wie man das nicht besser machen kann. Wenn ich ein Einkommen von nicht einmal 1000 Euro habe und jetzt auf einmal 42 Euro zahlen muss, dann ist das einfach wirklich zynisch. Das ist genau der Bereich, das Segment, wo die Elternbeitragsverordnung des Landes vorsieht, dass man den Mindestbeitrag einführt und nicht den Nulltarif, so wie wir das vorgeschlagen haben. Auf der anderen Seite kritisieren Sie, dass dieses Modell bei den gut Verdienenden nicht den Höchstbeitrag einfordert. Das hat den Hintergrund, dass wir uns an das bislang bestehende städtische Tarifmodell gehalten haben, weil das bislang Konsens quer über alle Fraktionen war. Wir wollten für den Nachmittag nicht ein neues System einführen, weil das zu weiteren Verunsicherungen bei den Eltern führt. Wir wollten einfach unser bestehendes Model konsequent weitertragen, weil sich bislang alle darüber einig waren, dass der Nulltarif für die, die wenig haben, gescheit ist. Das ist keine neue Erfindung. Das ist das bestehende Linzer Modell, das wir in den Krabbelstuben und Horten in dieser Form haben. Mit Ihrem Abänderungsantrag haben sie jetzt eingefordert, dass man den geringeren Höchsttarif, wie wir ihn jetzt im Linzer Modell haben, beibehält, aber gleichzeitig für die Nachmittagsbetreuung den Mindestbeitrag bei denen einheben, die wenig haben. Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich ersuche dringend, nicht darauf hineinzufallen. Was heißt das für die Eltern und in der Praxis. Wir können heute das Landesmodell beschließen, - noch einmal, das sind 42 Euro für die, die nichts haben - und dann diskutieren wir in aller Ruhe weiter. Was heißt das. Wir sagen den Eltern in den Kindergärten morgen, dass sie, wenn sie ein entsprechendes Einkommen haben, wenn sie also nichts oder nur wenig haben, 42 Euro zu zahlen haben. Die überlegen sich, ob sie sich das leisten können oder nicht, melden ihr Kind im Kindergarten am Nachmittag ab, damit wir in aller Ruhe dann weiterdiskutieren. Möglicherweise entscheiden wir uns im März im Gemeinderat für eine Alternativlösung und dann sagen wir den Eltern, dass alles wieder ganz anders ist und sie ihr Kind wieder anmelden können. Das ist doch ein Wahnsinn für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kinderbetreuungseinrichtungen und ein Wahnsinn für die Eltern. (Beifall Die Grünen) Das ist kein verträglicher Vorschlag, der uns jetzt ermöglicht, dass wir das ein bisschen schieben und in Ruhe noch darüber diskutieren. Es liegt ein Kompromissvorschlag auf dem Tisch, der nichts anderes macht, als das Linzer Modell. So wie wir es in allen anderen Bereichen haben, wo wir Tarife einheben, machen wir das jetzt auch für den Nachmittag. Um nichts anderes geht es. Es geht darum, das für dieses Jahr zu machen. Es ist klar, dass die Finanzierung für dieses Jahr durch Umschichtungen im Sozialbudget gesichert ist. Das mag ein glücklicher Zufall sein, das ist mir aber ziemlich egal, ob das ein glücklicher Zufall ist oder ob das planbar war, es ist jedenfalls so und das ist das Wichtige und darauf kommt es an. Es ist jetzt durch Umschichtungen im Sozialbudget möglich, dass wir nicht dazu übergehen, uns in voller Härte, so wie das Land Oberösterreich das will, bei den Eltern zu bedienen und vor allem bei denen, die nichts haben. Es ist möglich, dass wir unser Linzer Modell, bei dem wir uns bis jetzt alle einig waren, dass es in allen anderen elementaren Bildungseinrichtungen gescheit ist, auch für die Nachmittagsbetreuung umsetzen. Die Finanzierung dafür ist für dieses Jahr und für die kommenden Jahre gesichert. Es kann sein, dass wir im Herbst zu der Erkenntnis kommen, dass wir uns das leider nicht mehr leisten können. Aber dann haben wir es zumindest für dieses Jahr geschafft, dass all die Betroffenen nichts zahlen. Noch einmal, fast ein Drittel der Kinder in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. deren Eltern fallen in diese Stufe und müssen entweder 42 Euro, wenn es nach dem Land und der ÖVP geht oder nichts wenn es nach der Stadt geht und dem vorliegenden Kompromissmodell geht, zahlen. Ein Drittel aller Kinder bzw. die Eltern der Kinder sind davon betroffen. Darum geht es, das ist die Entscheidung, die wir heute treffen. Die Finanzierung für dieses Jahr ist gesichert, selbst wenn wir zu der Erkenntnis kommen, dass wir es nicht mehr können, aber dann haben wir es trotzdem geschafft die AlleinerzieherInnen, die betroffenen Eltern in diesem Jahr zu entlasten. Ich glaube, dass das ein frauenpolitischer Beitrag in unserem Sozialsystem und Bildungssystem ist, der es auf alle Fälle Wert ist. (Beifall Die Grünen) Ob wir das darüber hinaus finanzieren müssen, darüber gehört diskutiert, so wie alles andere auch. Ich ersuche wirklich, zuzustimmen. Der Appell geht jetzt vor allem ganz dringend an die NEOS, die grundsätzlich inhaltlich dafür sind. Bitte lasst euch jetzt von dem Vorschlag der ÖVP nicht täuschen, der ist nichts anderes, als dass er sagt, führen wir das Landesmodell ein. Ich habe es schon gesagt, was das in der Praxis heißt.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geschätzte Damen und Herren des Gemeinderates, aus meiner Sicht bedarf es in der Debatte einiger Klarstellungen. Ich möchte mit dem Punkt beginnen, ob jetzt Gespräche geführt worden sind oder nicht, ob es Befindlichkeiten gibt oder nicht oder ob jemand wehleidig ist oder nicht oder wie das jetzt insgesamt politisch einzuordnen ist. Beginnend beim Herrn Bürgermeister: Sie beschweren sich darüber, dass Sie aus den Medien erfahren haben, dass es ein neues Modell geben soll und dass es dann einige Wochen gedauert hat, bis Sie als Städtebundpräsident Oberösterreichs und der Gemeindebundpräsident zu einem Gespräch geladen worden sind. Es gibt einige Parallelen zu Ihrem eigenen Verhalten. Auch wir, namentlich ich, habe aus dem Medien erfahren, dass Sie ein eigenes Modell, genannt Linzer Modell für die Nachmittagsbeiträge planen. Es gibt nur einen wesentlichen Unterschied. Es hat bis heute angedauert und es dauert noch an, dass es zwischen Ihnen und mir zu einem Gespräch über Ihr Modell gekommen wäre. Während Sie sich hier hinsetzen und mit dem Finger auf jene zeigen, die Ihrer Meinung nach eine politische Kultur nicht einhalten, übertreffen Sie diese Einhaltung noch viel mehr, indem Sie - auch nicht die Frau Sozialreferentin - mit niemandem von uns auch nur irgendein Gespräch geführt hätten. Jetzt frage ich Sie, Herr Bürgermeister, mit welcher Berechtigung machen Sie das eigentlich, dass Sie mit diesem zweierlei Maß messen und bei anderen etwas kritisieren, was Sie in einem noch größeren Ausmaß praktizieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall ÖVP) Das muss doch einmal betont werden, ohne dass das jetzt wehleidig sein soll. Ich habe das niemals öffentlich, weder halböffentlich, noch in Kulissengesprächen kritisiert. Ich sage das deswegen heute, weil Sie das in Ihrer Debatte gebracht haben. Sie haben öffentlich gesagt, dass es ein Sechs-Augen-Gespräch gab und so weiter und so fort, deswegen sage ich das heute. Nicht, weil ich wehleidig bin. Ich habe nicht erwartet, dass Sie mit mir das Gespräch führen oder suchen werden, aber wenn Sie schon so besonders auf politische Gepflogenheiten und Gesprächskultur hinweisen, dann sollten Sie damit doch am besten bei sich selbst einmal anfangen. (Beifall ÖVP) Liebe Eva Schobesberger, Ähnliches möchte ich Ihnen sagen. Es geht nicht um Wehleidigkeit, es geht uns nur darum, heute klar zu machen, nachdem das jetzt so in den Raum gestellt wurde, dass wir zu keiner Phase und zu keiner Minute zu einem Gespräch über etwas eingeladen waren. Wir haben bei der Abschaffung des Gratis-Mittagessens - da war die Vorgangsweise eine andere – selbstverständlich Verhandlungen geführt. Stefan Giegler war damals Fraktionsverhandler für die SPÖ und ich für die ÖVP. Wir haben auch hier zu einer Lösung und zu einem Kompromiss gefunden und damit kam es zu einem Beschluss. Das ist noch nicht lange her, 2014, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber natürlich mit überhaupt keinem Kontakt und keinen Gesprächen - im Übrigen gab es kein Gespräch von Ihnen in unsere Richtung, das möchte ich nur der Vollständigkeit halber dazusagen - geht es natürlich nicht. Das, was ich heute noch betonen möchte und das, was Klubobmann Martin Hajart völlig richtig gesagt hat, ist in der Debatte gar nicht vorgekommen. Die zuständigen Stellen der Stadt Linz sind aufgefordert, eine Verordnung vorzuschlagen, die dann beschlossen werden kann. Denn die Landesregelung, dass der Nachmittag übernommen wird und die Beiträge dafür übernommen werden, tritt außer Kraft, das ist der Punkt. Jetzt machen wir bitte keinen Rollentausch, es ist schon noch immer Aufgabe der zuständigen Ressortmitglieder in der Linzer Stadtregierung, dass sie ein Modell auf den Tisch legen, das sie vorab verhandeln - auf den Tisch legen ist vielleicht ein bisschen zu wenig - und für Mehrheiten sorgen. Ich habe keine absolute Mehrheit in diesem Gemeinderat und bei jedem Beschluss, den ich in meinem Ressort setzen muss, bin ich gefordert, mit anderen Fraktionen Gespräche zu führen, um eine Mehrheit zu bekommen. Wenn ich das nicht bekomme, dann kann ich mich hier auch nicht hersetzen und sagen, naja obwohl ich mit niemandem geredet habe, müsst ihr aber jetzt schon zustimmen, sonst ist das euer Problem. So ist das bitte sehr nicht. Das ist Aufgabe der ressortzuständigen Mitglieder einer Stadtregierung und des Bürgermeisters. Ob Sie sich jetzt vielleicht auf die NEOS-Fraktion verlassen haben, kann ich nicht beurteilen. Aber warum Sie das nicht gemacht haben, im Wissen dessen, dass es heute oder bis zum 1. Februar zu einer Verordnung kommen muss, weil wir sonst keine Regelung haben, verstehe ich nicht. Ich würde es jetzt einmal als eher unverantwortlich einordnen, dass es hier heute keinen Plan B gibt und das ist der Antrag, den wir heute einbringen. Wir können ihn im Übrigen, Frau Kollegin Schobesberger, gerne wieder zurückziehen, weil wir keinen Plan B brauchen. Sie sind zuständig, Sie sollten einen Plan B in der Tasche haben und nicht wir haben für einen Plan B zu sorgen. Aber weil wir sozusagen ein bisschen vorausschauend denken und weil wir die Debatte verfolgt und gesehen haben, dass sich möglicherweise keine Mehrheitsbildung abzeichnet, haben wir diesen Plan B vorgelegt. Der Plan B ist der, dass dann zumindest das Landesmodell gilt, unabhängig weiterer Verhandlungen, die Sie mit wem auch immer führen oder nicht führen und ob es im März dann andere Mehrheiten gibt oder nicht, zumindest sind wir damit unserem gesetzlichen Auftrag gerecht geworden. Das ist unser Ansatz, das ist unser Anspruch von politischer Verantwortung, die wir in der Stadt übernommen haben.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich melde mich ein zweites Mal zu Wort, nicht um auf die letzte Wortmeldung besonders zu replizieren. Hier scheint es um mehr Befindlichkeit und Empfindungen zu gehen und möglicherweise auch um den Versuch der ÖVP, von einer inhaltlich eigenen Positionierung ein wenig abzulenken. Wenn ich mir die Wortmeldung, ganz besonders von Ihnen, Herr Gemeinderat Rosenmayr, noch einmal in Erinnerung rufe, dann outet sich für mich ein ausgesprochen wertkonservatives Familienbild, das völlig legitim ist, so wie ich ein anderes Familienbild erkläre. Aber das ist möglicherweise der Grund, warum die ÖVP heute so viele Argumentationsschleifen benötigt, um vom Kern der heutigen Diskussion abzulenken: Mit ,nicht geredet‘, obwohl im Sozialausschuss alles auf den Tisch gelegt, verhandelt und mit den dort von der ÖVP entsandten Mitgliedern, die wir sehr ernst nehmen, besprochen worden ist,. Mit Aussagen der ÖVP - und zwar der Linzer-ÖVP im Gegensatz zur Landes-ÖVP, der egal ist, was wir tun - in der Öffentlichkeit Ende November und auch im Dezember, dass das Linzer Tarifmodel im veritablen Widerspruch zum Landesmodel stünde und für sie auch keine Option sei. Jetzt kann man sagen, man verhandelt trotzdem. Aber wenn einem klar medial mitgeteilt und auch im Sozialausschuss durch klare Wortmeldungen gesagt wird, dass man eine andere Meinung hat, dann ist das legitim. Dann braucht man aber danach auch nicht wehleidig sein, wenn es zu keinen großen Verhandlungen und Gesprächen kommt. Das ist ein Scheinmanöver. Mir geht es um etwas anderes, um die Sache auch aus meiner Sicht kurz zu halten. Wir entscheiden tatsächlich, ob einem Model, das ausgesprochen wertkonservativ ist und für das die neue ÖVP auf Landesebene steht, in Linz partiell oder zur Gänze zur Anwendung kommt oder ob der Versuch eines aus meiner Sicht sozialliberaleren Models, das Wahlfreiheiten nicht vom Finanziellen abhängig macht, und das denjenigen Menschen, die nun einmal unter Druck sind, hilft. Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger hat vollkommen Recht. Es wird von den Mandatarinnen und Mandataren in diesem Raum vermutlich niemanden geben, der sein Kind wegen 40 Euro nicht nach 13 Uhr im Kindergarten betreuen lassen kann. Die meisten von Ihnen leben in völlig anderen Einkommensverhältnissen. Auch nicht alle, aber die meisten. Aber in der Gesellschaft ist es ein Drittel der Menschen in dieser Stadt, denen wir damit helfen können. Ich bitte Sie, das in den Mittelpunkt der Überlegung zu stellen und für heuer die Finanzmittel freizugebe. Das gibt uns die Möglichkeit, für 2019 auf seriöser Basis zu planen und zu budgetieren. Es ist vollkommen korrekt, ich kann als Bürgermeister und Finanzreferent heute für kein anderes Tarifmodel in dieser Stadt, für keinen anderen Beschluss die Hand ins sprichwörtliche Feuer legen, weil ich nicht weiß, was der Gemeinderat mehrheitlich beschließen kann. Ich persönlich habe eine von 61 Stimmen und meine Fraktion 20 von 61. Deswegen ist es so. Das gilt auch für die formaltechnische Diskussion darum, was geschieht, wenn keine Mehrheit zustande kommt. Das ist Demokratie. Ich habe nur einen ganz klaren Ansatz. Die Mehrheit entscheidet. Wenn sich die Mehrheit heute für dieses Tarifmodel entscheidet, wäre ich sehr erleichtert und allen dankbar. Vor allem wären viele Menschen, Frauen und Familien in dieser Stadt ebenfalls glücklich. Ich bitte Sie, das zu bedenken. Ich hoffe, dass wir dann langsam zur Abstimmung kommen. Ich glaube, die Argumente sind ausgetauscht. Es geht um eine Richtungsentscheidung in diesem Jahr auch in Linz.“ (Beifall SPÖ und Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Danke, Herr Bürgermeister, Kolleginnen und Kollegen, ich möchte für unsere Fraktion nur klarstellen, dass wir erstens nicht für das Landesmodel sind. Wir halten das Landesmodel in vielerlei Hinsicht für nicht optimal. Zweitens wollen wir dieses Linzer-Model, aber wir wollen es mit Einsparungen woanders finanziert. Für diese Einsparungen wollen wir ein Commitment. Das ist kein Budgetbeschluss, das ist vollkommen klar, aber wir wollen ein öffentliches Bekenntnis. Sonst können wir uns hier nicht - mitgehangen mitgefangen - in Verantwortung begeben. Das ist eine Frage des politischen Willens. Das ist eine Frage des politische Willens der SPÖ und von Ihnen, Herr Bürgermeister, von dir, Karin. Wenn das der Fall ist, dann kann es auch so ein Linzer Model geben. Aber so, ohne Finanzierungskonzept sicher nicht.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie, Linz ist Benchmark in der Kinderbetreuung, dazu haben wir uns in diesem Linzer Gemeinderat vielfach mehrheitlich bekannt. Ich glaube, dass die Zahlen von Oberösterreich bekannt sind und dass sie wissen wie die Kinderbetreuung außerhalb von Linz und außerhalb des städtischen Bereiches aussieht. Wir wissen, wie wichtig es für die Berufstätigkeit von Familien ist, dass sie sich nicht für entweder - oder, sondern für sowohl - als auch entscheiden können. Da ist die Kinderbetreuung wichtig, das ist wirklich auch ein Herzstück und wir haben uns in vielen Bereichen sehr breit dazu bekannt. Auch bei der sehr erfreulichen Thematik, dass wir einen Babyboom haben. Wir haben uns zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen bekannt. Heute geht es nicht darum sich politisch beliebt zu machen und es geht auch nicht um Geschenke. Es geht darum, Eltern mit diesem Linzer-Tarifmodel nicht von heute auf morgen die Rute ins Fenster zu stellen, was mit diesem überfallsartigen Beschluss der Landesregierung passiert ist. Mit diesem auch im Hintergrund stehenden Finanzierungsrahmen und diesen Möglichkeiten können wir uns ganz klar dazu bekennen, dass wir vielerlei Angebote für die Zukunft machen. Für die Zukunft der Kinder, die nicht deshalb, weil sich Eltern überlegen müssen, ob sie sich den Beitrag leisten können oder nicht, grundsätzlich das Angebot der Kinderbetreuung ganztägig in Anspruch nehmen können. Es geht darum, ihnen Chancen zu öffnen. Wenn wir das nicht tun, nehmen wir meiner Meinung nach Chancen weg. Es geht auch darum, das den Eltern zu ermöglichen, damit diejenigen, die finanziell nicht besonders begütert bzw. einkommensschwach sind, nicht auch noch Überlegungen anstellen müssen ob sie ihre Berufstätigkeit reduzieren müssen. Ich glaube, es ist für den Wirtschaftsstandort Linz sogar schädlich, wenn wir in dieser Richtung Überlegungen anstellen. In den Köpfen soll diese Problematik gar nicht auftauchen müssen, und es ist relativ knapp in der Zeit. Es geht auch um die PädagogInnen in den Einrichtungen. Wie sieht das zukünftig aus? Auch das müssen wir uns gut überlegen. Das ist auch mein Appell, diese Überlegungen ganz dringend ins Kalkül zu ziehen, sich zu überlegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was Sie beschließen wollen. Ich appelliere an Sie, die Zustimmung zum Linzer Tarifmodel zu geben, damit eine Familienförderung erfolgen kann, weil die Finanzierung für das Jahr 2018 gesichert ist. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Gemeinderat Mag. Hajart zur Geschäftsordnung: „Ich ersuche um getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte. Dies vor dem Hintergrund, dass sich die ÖVP-Fraktion ohnehin bei den Punkten 1, 3, 4, 5 und 6 der Stimme enthält. Unser Abänderungsantrag, der schon gestellt worden ist, bezieht sich auf den Punkt 2. Wenn unser Abänderungsantrag keine Mehrheit findet, enthalten wir uns auch beim Punkt 2 der Stimme.“ Bürgermeister Luger: „Ich habe ein anderes Abstimmungsprozedere abgeklärt, und zwar folgendes: Der entscheidende Punkt - bei den meisten Anträgen, bei Ihnen ist es anders – ist der Punkt 5, bei dem es um die Bedeckung geht. Würde ein Antrag keine Bedeckung haben, würde er für die Gemeinderatssitzung gar nicht zugelassen werden, sodass die Bedeckung eine Sinneinheit bildet und nicht getrennt abgestimmt werden kann. Deswegen mein Vorschlag, ich werde den Abänderungsantrag von Frau Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler zur Gänze - nicht nur diesen einen Punkt - zur Abstimmung bringen, genauso wie den Amtsantrag, den ich ebenfalls zur Gänze zur Abstimmung bringen werde. Den Abänderungsantrag der ÖVP, der sich auf den zweiten Punkt beschränkt, sehe ich als Abänderungsantrag zum bestehenden Amtsantrag. Da er aus meiner Sicht ein weitergehender ist, müsste er eigentlich in diesem Punkt vorher abzustimmen sein, denn inhaltlich ist es genau dasselbe, was die FPÖ möchte und die mir in Form des Herrn Vizebürgermeisters in Ohr geflüstert hat, dass sie auf die Abstimmung Ihres Antrags verzichtet, weil er schlichtweg eine Fusion ist, nämlich die Einführung des Landesmodells. Deswegen habe ich jetzt folgenden Vorschlag im Abstimmungsprocedere: Sie haben mir Ihr Abstimmungsverhalten bekannt gegeben. Ich werde trotzdem alles, was hier vorliegt, zur Abstimmung bringen, damit wir korrekt und in einer Linie bleiben, die ich in der Vorsitzführung schon immer habe. Ich werde zuerst den Antrag von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler zur Abstimmung bringen, weil er über die Finanzierung aus meiner Sicht der weitergehende ist. Sollte dieser keine Mehrheit haben, wird der Amtsantrag in der vorliegenden Form zur Abstimmung kommen. Sollte dieser keine Mehrheit haben, erübrigt sich jedes weitere Abstimmungsprocedere, mit Ausnahme des Punkt 2. Dann müssen wir den Punkt 2 als Abänderungsantrag mit dem ÖVP-Antrag als drittes Procedere behandeln. Ich habe das in dieser Form erklärt, weil ich versuche, Abstimmungen – die Bewertung der Abänderungs- oder Zusatzanträge ist immer schwierig - in allen Sitzungen gleich zu behandeln und zumindest bewusst nicht anlassbezogen zu entscheiden.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, dann über den Antrag, anschließend über den Abänderungsantrag der ÖVP und abschließend über den Zusatzantrag der FPÖ abstimmen. Der Abänderungsantrag von Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16), ÖVP (12) und Die Grünen (9) und Gemeinderat Poto?nik und Gemeinderat Eypeltauer, beide NEOS, sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (16) und ÖVP (12) sowie Gemeinderat Poto?nik und Gemeinderat Eypeltauer, beide NEOS, mit Stimmenmehrheit angenommen. (Beifall SPÖ, Die Grünen) Der Abänderungsantrag der ÖVP betreffend den Punkt 2 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Zusatzantrag der FPÖ wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR LIEGENSCHAFTEN UND INTEGRATION Gemeinderat Strigl berichtet über F 1 Grundverkauf in der KG Lustenau (zwischen Firma Schachermayer und A 7) um den Verkaufspreis von 70.470 Euro sowie Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz an die bisherigen Bestandnehmer in Höhe von 70.559 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die LINZ SERVICE GmbH, 4021 Linz, Wiener Straße 151, Teilfläche der Grundstücke 727/11, 929/82 und 929/86, alle KG Lustenau, mit einem Gesamtausmaß von vorläufig 783 Quadratmetern um den Kaufpreis von 90 Euro pro Quadratmeter, insgesamt sohin 70.470 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertragsentwurf festgehaltenen Bedingungen. 2. Die Stadt Linz leistet an die bisherigen Bestandnehmer eine Entschädigung von insgesamt 70.559 Euro; diese ist der Stadt Linz von der Käuferin zu refundieren. 3. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zulasten der LINZ SERVICE GmbH. Die zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von voraussichtlich 3886 Euro sowie die Kosten für deren Berechnung sind von der Stadt Linz zu tragen. 4. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 70.470 Euro erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf privates Gut. 5. Die Verrechnung der Entschädigungszahlung erfolgt auf der VASt 1.8400.764000, Einmalige Entschädigungen, Freimachungskosten. 6. Die Verrechnung der Refundierung der Entschädigungszahlung erfolgt auf der VASt 2.8400.829001, Einmalige Entschädigungen, Freimachungskosten. 7. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 3886 Euro erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer privates Gut.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Gemeinderat Benedik berichtet über G 1 Änderungspläne Nr. 122 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Waldegg (Römerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 122 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Römerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Jänner 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 122 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Römerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 122 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grünland/Parkanlage Osten: westlich Römerstraße Süden: Edelweißberg Westen: Grst. Nr. 1000/1 u. 988 Katastralgemeinde Waldegg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 122 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über G 2 Verordnung nach § 20 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 – Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages – Neufestsetzung ab 1. März 2018 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Jänner 2018 betreffend die Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages gemäß § 20 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 Aufgrund § 20 Abs. 5 der Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Z 3 StL 1992 wird verordnet: § 1 Der Einheitssatz für die Berechnung des Beitrags zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde (Verkehrsflächenbeitrag) wird nach den durchschnittlichen Straßenerrichtungskosten, die mit der Herstellung des Tragkörpers (einer mechanisch verdichteten Schottertragschicht) und mit der Aufbringung einer bituminös gebundenen Tragschicht oder einer Pflasterung auf den Tragkörper üblicherweise verbunden sind, in der Stadt Linz mit 76 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. § 2 Der im § 1 festgelegte Einheitssatz ändert sich jeweils zum 1. März entsprechend den durchschnittlichen Änderungen des von der Bundesanstalt ,Statistik Österreich‘ für das vorangegangene Jahr verlautbarten Baukostenindex für den Straßenbau (Basisjahr 2016) oder eines an seine Stelle tretenden Index, soweit sich die Indexzahl um mehr als fünf Prozent geändert hat. Bezugsgröße für jede weitere Änderung ist der durchschnittliche Indexwert desjenigen Kalenderjahres, das für die jeweils letzte Änderung maßgebend war. § 3 Diese Verordnung tritt mit 1. März 2018 in Kraft.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Gemeinderätin Weiss berichtet über G 3 Änderungsplan Nr. 117 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG St. Peter (Lunzerstraße - Linz AG) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 117 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Lunzerstraße – Linz AG, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Jänner 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 117 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Lunzerstraße – Linz AG Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr.117 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grünland/Grünzug Osten: Hochwasserdamm Süden: Umfahrung Ebelsberg Westen: Mühlbach Katastralgemeinde St. Peter Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 117 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge G 4 und G 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 4 Änderungspläne Nr. 120 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Sophiengutstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 120 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Sophiengutstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Jänner 2018 betreffend Änderungspläne Nr. 120 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Sophiengutsstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 120 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Sophiengutstraße Osten: Sophiengutstraße 18 Süden: Sophiengutstraße Westen: Sophiengutstraße 20 Katastralgemeinde Linz Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 120 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 5 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-033-01-00, KG Linz (Graben- Marienstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-033-01-00, Graben - Marienstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Jänner 2018 betreffend Bebauungsplan 01-033-01-00, Graben - Marienstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 01-033-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Graben Osten: Marienstraße Süden: Bethlehemstraße Westen: Landstraße Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 01-033-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc, zu G 4 und G 7: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte KollegInnen, laut unseren Informationen ist das derzeit gewidmete und im Bebauungsplan bzw. auch im Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegte Projekt in einem sehr langen Prozess entwickelt worden. Jetzt eine Änderung des Plans vorzunehmen, scheint für den Investor sehr lukrativ zu sein, bräuchte aber eine umfangreiche Neubewertung der Situation. Die ist unserer Meinung nach nicht im ausreichenden Maße gemacht worden, daher werden wir uns bei den Tagesordnungspunkten G 4 und G 7 der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag G 4 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag G 5 wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über G 6 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 10-042-01-00, KG Waldegg und Kleinmünchen (Wieningerstraße - Europastraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 10-042-01-00, Wieningerstraße - Europastraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Jänner 2018 betreffend Bebauungsplan 10-042-01-00, Wieningerstraße - Europastraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 10-042-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Schiffmannstraße Osten: Wieningerstraße Süden: Europastraße Westen: Schiffmannstraße Katastralgemeinden Waldegg und Kleinmünchen Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 10-042-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über G 7 Bebauungsplanänderung 09-052-01-01, KG Linz und Waldegg (Sophiengutstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-052-01-01, Sophiengutstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Jänner 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-052-01-01, Sophiengutstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-052-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: südlich Ziegeleistraße Osten: westlich Waldeggstraße Süden: Sophiengutstraße Westen: Sophiengutstraße 22 Katastralgemeinden Linz und Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-052-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über G 8 Bebauungsplanänderung 07-001-01-01, KG Linz und Lustenau (Franckstraße 6 - 8) mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 07-001-01-01, Franckstraße 6 bis 8, mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. Jänner 2018 betreffend die Bebauungsplanänderung 07-001-01-01, Franckstraße 6 bis 8, mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 07-001-01-01 mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Franckstraße Osten: Lastenstraße Süden: Westbahn Westen: Franckstraße 4 Katastralgemeinden Linz und Lustenau Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 07-001-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan O 122/3 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H PRÄSENTATION DES KONTROLLAMTSBERICHTES ZUM RECHNUNGSABSCHLUSS 2016 DURCH DEN DIREKTOR DES KONTROLLAMTES Dr. Schönberger: „Meine sehr geehrten, geschätzten Mitglieder des Linzer Gemeinderates, liebe Frau Vizebürgermeisterin - Herrn Bürgermeister Luger habe ich draußen schon begrüßt -, sehr geehrte Mitglieder des Linzer Stadtsenates, ich darf Ihnen heute in gewohnter Art und Weise bereits zum fünften Mal den Bericht des Kontrollamtes zum jeweiligen Rechnungsabschluss präsentieren, dieses Mal für 2016. Sie erinnern sich vielleicht, wir haben letztes Jahr im Wege eines Nachfrageverfahrens einen Rückblick gemacht, wie sich die Empfehlungen des Kontrollamtes in der Linzer Budgetpolitik durchgeschlagen haben. Wir haben damals festgestellt, dass seitens der Verwaltung und der Politik ein sehr ernsthaftes Bemühen und Beschreiten eines Konsolidierungspfades gegeben war, das sich auch ständig erneuert. Natürlich ist jetzt wieder viel geschehen, es sind viele Neuerungen eingetreten, die wieder Auswirkungen auf das Budget haben. In gewohnter Weise werde ich nicht nur eine Vier-Jahres-Betrachtung, also der letzten vier Jahre mit 2016 endend präsentieren, sondern auch einen kleinen Ausblick auf die Zukunft, die schon wieder Vergangenheit ist, machen. Aber nichtsdestotrotz bekommen Sie damit wieder ein Gefühl dafür, wo wir stehen und wohin die Reise gehen muss oder soll. Der Bericht wurde im Übrigen am 18. Dezember 2017 im Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und Ihnen mit der Tagesordnung zugesandt. Kurz zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich 2013 bis 2016. Es ist vielleicht wichtig, dass sich das Wirtschaftswachstum von 2015 auf 2016 zart von 1,1 Prozent auf 1,5 Prozent erhöhte, die Arbeitslosenquote blieb bei 9,1 Prozent unverändert und die Inflationsrate war bei einem Prozent niedrig. Wie schaute die Manövriermasse der Stadt Linz aus. Wenn man die Steuereinnahmen und die Subventions- und Transferleistungen gegenüberstellt, so konnten wir feststellen, dass sich für das Jahr 2016 die Differenz zwischen den Einnahmen und den Transfers um beachtliche elf Prozent auf 177 Millionen Euro erhöhte, sodass hier eine größere Manövriermasse als im Jahr zuvor existierte. Die Größenordnung des Ordentlichen und Außerordentlichen Haushaltes: Der Ordentliche Haushalt hat sich wenig überraschend wieder erweitert. Die Einnahmen sind in der Entwicklung von 2013 bis 2016 um 15 Prozent gestiegen und das Volumen des Außerordentlichen Haushalts hat sich in diesem Zeitraum erfreulicherweise um 43 Prozent reduziert. Der Hauptgrund lag darin - Sie sehen es an den Fußnoten -, dass 2016 erstmals seit einigen Jahren keine Umschuldung notwendig geworden ist. Im Vergleich dazu, von den Größenordnungen, damit Sie einen Vergleich haben, ist die Inflationsrate in diesen Jahren lediglich um 3,5 Prozent gestiegen und das Lohnniveau des öffentlichen Dienstes um 5,7 Prozent. Bei der Laufenden Gebarung ist erstmals seit 2013 wieder nach 2008 ein zarter Überschuss erzielt worden und das gelang auch in den Folgejahren. Sie sehen aber in der Entwicklung, dass sich dieses Ergebnis wieder leicht reduziert, sodass nur mehr ein Überschuss von ungefähr 1,1 Millionen Euro erwirtschaftet werden konnte. Bei der Vermögensgebarung haben wir zwischen 2015 und 2016 auch eine markante Veränderung festzustellen. Der Grund liegt einerseits darin, dass es zu einer ersten Zahlung aus dem Verkauf von Wohnungen und Geschäftsflächen an die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (GWG) gekommen ist, und zwar über 15 Millionen Euro. Gleichzeitig sind auch einige nicht strategisch relevante Liegenschaften veräußert worden, sodass das Ergebnis wesentlich besser war, als noch 2015. Das heißt, die Finanzierungslücke, die mit Darlehen abzudecken ist, hat sich von 32 auf 18 Millionen Euro reduziert, was sicherlich einmal ein erster Befreiungsschlag ist, weil dieser Bereich, dieser GAP in der Vermögensgebarung ein sehr harter Brocken ist und auch mit der Budgetpolitik sehr schwierig in den Griff zu bekommen ist. Wir sehen hier noch an einer anderen Darstellung, wie sich die Rücklagen und der Schuldenstand entwickelt haben. Der Schuldenstand hat einen kleinen Knick wieder nach unten bekommen. Zu den Zahlen komme ich noch im Wesentlichen. Damit sind wir schon bei den Finanztransaktionen: 2015 war noch ein starkes Jahr, da hat es durch die Schuldübernahme des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz (AKh) im Wege der Kepler Universitätsklinikum GmbH KUK-Übernahme zu einer erheblichen Erhöhung des Schuldenstandes geführt, das waren 64 Millionen Euro. Gleichzeitig musste eine Schweizer-Franken-Anleihe mit elf Millionen Euro wertberichtigt werden. Nachdem das jetzt abgearbeitet ist, ist bei den Finanztransaktionen 2016 erstmals ein negatives Ergebnis, sprich, es wurde mehr an Darlehen zurückgezahlt, als wieder neuerlich aufgenommen wurde. Das Maastricht-Ergebnis hat sich über die Jahre immer wieder deutlich verbessert und ist 2015 erstmals wieder einmal in den positiven Bereich gekommen. Das letzte Mal ist das 2008 geglückt. Im Jahr 2016 hat sich das Maastricht-Ergebnis auf minus 5,4 Millionen Euro wieder etwas verschlechtert. Im Vergleich zur jüngeren Vergangenheit ist es aber vergleichsweise nur ein Zehntel des Abganges des Jahres 2010, wo wir bei 55 Millionen Euro Minus und 2011 mit 54 Millionen Euro waren. Damit kommen wir zum öffentlichen Sparen. Freie Mittel sind erstmals wieder seit 2008 in sehr geringem Ausmaß vorhanden, aber vorhanden. Das geht immer parallel zur Laufenden Gebarung, ob auch dort ein Überschuss erzielt wird und der ist in derselben Höhe feststellbar. Zur Entwicklung der Investitionen: Ich habe sie hier dreigeteilt, zum einen in echte Investitionen, in Kapitaltransfers und in den Erwerb von Vermögen. Kapitaltransfers und Investitionen unterscheiden sich dadurch, dass bei Kapitaltransfers die Summe nicht in einem Jahr aufzubringen ist, sondern die Errichtung und Finanzierung von Objekten an Dritte ausgelagert wird und dadurch Raten zu bezahlen sind. Hier sehen sie also, dass die Investitionen im Jahr 2016 57,7 Millionen Euro betrugen, davon 45 Millionen Euro Kapitaltransfer, das sind ungefähr 80 Prozent und zwölf Millionen Euro direkter Vermögenserwerb. Die Investitionen haben sich im Vergleichszeitraum zu 2015 von 65 Millionen Euro auf ungefähr 57 Millionen Euro leicht verringert. Hier waren verschiedene Rückgänge beim Erwerb von unbeweglichem Vermögen und Ähnlichem festzustellen. Wichtig ist, dass der Anteil der Investitionen beim Gesamthaushalt verhältnismäßig stabil bleibt. 2016 war er bei 7,4 Prozent und damit etwas niedriger, als noch 2015. In einer anderen Darstellung sehen Sie, wo die Schwerpunkte nach den Sachbereichen in der Zeitreihe 2013 bis 2016 lagen. Der Hauptteil ist wenig überraschend die Immobiliengesellschaft, an zweiter Stelle kommt dann schon der Straßenbau und der Verkehr und an dritter Stelle der Sozialbereich. Das gilt im Wesentlichen auch für das Jahr 2016 selbst. Auch hier war das Ranking genau in diesem Ausmaß. Auf dieser Tabelle sehen Sie die Top-Ten-Projekte mit Investitionszuschüssen. In Führung die Immobilien Linz GmbH (ILG) und folgend die Linz AG und Investzuschuss KUK. Die Umfahrung Ebelsberg läuft immer noch als Public-Privat-Partnership-Modell. Bei der Finanzierung des Außerordentlichen Haushaltes haben wir also eine Reihe von Veränderungen festzustellen. Ungefähr die Hälfte des Außerordentlichen Haushaltes ist mit Fremdmitteln in Höhe von 44 Millionen Euro finanziert. Der war aber im Vergleich zum Vorjahr deshalb wesentlich niedriger, weil der Finanzierungsbedarf geringer war und keine Umschuldung stattgefunden hat. Damit kommen wir schon zur Kennzahlenentwicklung in der Zeitreihe. Hier sind die bekannten Kennzahlen des KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung wieder heranzuziehen, die Sparquote, Eigenfinanzierungsquote, Schuldendienst und die freie Finanzspitze. Hier gibt es keine markanten Veränderungen, wenn Sie so wollen. Die öffentliche Sparquote, wenn sie unter fünf Prozent ist, zeigt, dass es immer wieder entsprechender Sanierungsmaßnahmen bedarf. Bei der Eigenfinanzierungsquote zeigt sich, ob ein Wert über 100 Prozent vorliegt, um mit Eigenmitteln Vermögen aufzubauen. Hier sehen Sie an sich die positive Entwicklung von 92 Prozent hin auf 97 Prozent, also man rückt der 100-er Marke näher, aber man ist immer noch darunter, sodass die Finanzierung der Ausgaben nur über Neuverschuldung und Auflösung von Rücklagen möglich ist. Die Schuldendienstquote bedeutet, wie viele Abgaben und welcher Teil der Abgaben für den Schuldendienst aufzuwenden ist. Je geringer diese Schuldendienstquote ist, umso besser kann man klarerweise diese Kennzahl bewerten. Ein Wert unter zehn Prozent wird als sehr gut bewertet, ein Wert über 25 Prozent negativ. Davon ist die Stadt Linz mit aktuell 14,9 Prozent weit entfernt. Sie hat sich aber doch im Vergleich zum Vorjahr etwas verschlechtert. Es ist aber auch diese Quote um Umschuldungen bereinigt, die aber in dem Fall 2016 ohnedies nicht schlagend geworden sind. Die Freie Finanzspitze ist auch negativ. Das zeigt, wie hoch der finanzielle Spielraum für neue Projekte nach Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen ist. Auch hier sind wir gezwungen, permanent Gegensteuerungsmaßnahmen zu setzen, zumal sich diese Quote geringfügig wieder verschlechtert hat. Es zeigt sich auch hier an einem eher schlanken Bild der Sparquote, die gegen Null geht und die Freie Finanzspitze, die im negativen Bereich weiter abfällt. Damit zum Darlehensstand: Die Darlehensentwicklung zeigt wieder einen leichten Rückgang im Vergleich zu 2015. Ich habe die Gründe schon erklärt: KUK-Gründung und Wertberichtigung Schweizer Franken-Anleihe. Hier ist ein Rückgang um 5,3 Millionen Euro auf 778 Millionen Euro festzustellen. Nach Gläubigern gegliedert, sehen Sie also die inländischen und ausländischen Finanzunternehmen. Im Verhältnis kann man so sagen, dass die 80 Prozent des Darlehensportfolios im Inland zugeordnet ist und ca. 20 Prozent im Ausland. Bei den ausländischen Darlehensgebern handelt es sich um deutsche Banken und Versicherungsunternehmen. Dazu ist noch zu sagen, dass sich die Finanzverwaltung aufgrund unserer Empfehlungen, verstärkt darum bemüht, bei der Risikostreuung und Diversifikation immer wieder Fixzinsvereinbarungen abzuschließen. Das ist auch im Prüfzeitraum immer wieder festgestellt worden. Z. B. beim Volumen von ungefähr 86 Millionen Euro Fremdmittel sind 50 Prozent variabel und 36,5 Prozent fix verzinst. Das ist zwar ein bisschen teurer, aber in der Risikoabschätzung zu begrüßen. Gleichzeitig bedient man sich jetzt auch gewiss eines Kreditvermittlers, der dafür zuständig ist, für notwendige Liquidität und Diversifizierung des Portfolios zu sorgen und bei großen Investoren die Türen zu öffnen, die der Stadt Linz ansonsten versperrt blieben. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Nachdem natürlich die Vermittler entsprechend daran verdienen, sollte also dieser Einsatz nur dann herangezogen werden, wenn er zu dem genannten Zweck der Liquiditätssicherung und der Diversifikation erforderlich ist. Bei den Barvorlagen zeigt sich ein ständig steigendes Bild, das mitunter durch den Sollabgang mitverschuldet ist. Die Barvorlagen haben also Ende 2016 bereits 172,1 Millionen Euro …Klingel… betragen, was eine Erhöhung um 22 Prozent bedeutet. Bei den Haftungen sind wir auf einem relativ stabilen und niedrigen Niveau. Hier gibt es einen Rückgang von 188 Millionen Euro auf 132 Millionen Euro, jetzt ist der Betrag wieder leicht gestiegen. Das lag aber wieder an einer Haftungsübernahme über die ILG von 30 Millionen Euro, die erforderlich wurde. Die Vermögensübersicht haben wir im Bericht entsprechend erläutert. Das erspare ich Ihnen gerne. Die Transfer- und Subventionszahlungen möchte ich Ihnen nur quasi auch als Bild zeigen, um die Gewichtung deutlich zu machen, dass bereits 47 Prozent der Transfer- und Subventionszahlungen aufgrund von Verpflichtungen gegenüber dem Land Oberösterreich bestehen. Das sind in diesem Jahr 2016 rund 122 Millionen Euro gewesen und die Freiwilligen Förderungen machen rund 14 Millionen Euro aus. Der Zuschuss für Pensionen in Betreuungseinrichtungen ist bereits erklecklich mit 23,6 Prozent, sprich, mit 61 Millionen Euro. Es ist natürlich hier auch eine weitere Belastung zu erwarten durch die Abschaffung des Pflegeregresses und eine offenbar unzureichende Kompensation durch den Bund. Man wird auch noch Lenkungseffekte abwarten müssen, wie sich das entwickelt. Diese Gesamtmehrbelastung beträgt allein nach Schätzungen des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend und Familie ca. acht Millionen Euro, wobei dann aber noch Folgekosten, nämlich zusätzliche Betreuungskapazitäten noch nicht eingerechnet sind. Also das sind schon exogene Faktoren, die den Spielraum der Stadt Linz ordentlich fesseln und einengen. Die Naturalsubventionen – ein bekanntes Bild. Der überwiegende Bereich ist also auch dem sozialen Aspekt geschuldet, nämlich dem vermehrten Einsatz von Jobimpuls Mitarbeitern. Hier hat man wenig Bewegungsmaße summarisch und von den Beträgen her, um hier noch weitere Sparmaßnahmen zu setzen. Ich komme damit schon zur Abweichungsanalyse, die zeigt gesamthaft einen Abgang von 21,2 Millionen Euro, was gegenüber dem Voranschlag eine Verbesserung von ungefähr 38 Prozent bedeutet. Bei der Laufenden Gebarung konnte auch das eher negativ prognostizierte Ergebnis in den positiven Wert gedreht werden - eine Abweichung von 4,7 Millionen Euro. Bei der Vermögensgebarung hat sich auch der negative Saldo um einiges niedriger ausgewirkt, als ursprünglich geplant. Bei den Finanztransaktionen ist es relativ stabil geblieben. Die Prognose stimmt mit dem Ergebnis des Rechnungsabschlusses überein. Erlauben Sie mir zum Schluss noch einen kurzen Ausblick. Ich habe bereits einleitend gesagt, dass die Stadt Linz in den letzten Jahren viele Maßnahmen zur Budgetsanierung gesetzt und viele Empfehlungen des Kontrollamtes aufgegriffen hat. Beispiele waren beginnend schon mit der Stadtklausur 2014 Ausgabensperre für die Verwaltung, Kostendämpfung bei Bauprojekten, die Magistratsreform und der Gemeinderatsbeschluss 2016 über die nachhaltige Konsolidierung in Höhe von 20 Millionen Euro beginnend ab 2017 bis 2021 und auch die Holdingstruktur für die Unternehmensgruppe Linz. Diese Maßnahmen haben auf jeden Fall dazu beigetragen, das Haushaltsdefizit nicht weiter ausufern zu lassen bzw. werden diese Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes einen wichtigen Schritt beitragen. Allerdings muss man sagen, dass diese Sparbedingungen aufgrund der bestehenden Strukturen und Vorgaben, insbesondere der Gesetzgebung sowie von der Aufgabenerfüllung der Stadt Linz nur langsam und sehr bedingt Wirkung zeigen. Am Beispiel der Transferzahlungen ist das ganz deutlich erkennbar. Wenn wir bei den freiwilligen Förderungen eine halbe Million Euro eingespart haben, sind im Gegenzug dazu Zuschussleistungen für Personen in Betreuungseinrichtungen um nahezu fünf Millionen Euro gestiegen und die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Land sind ebenfalls um sechs Millionen Euro gestiegen. Hier sind die Größenordnungen gleich andere. Damit muss man also konstatieren, was die Zukunft der Konsolidierung betrifft, dass die exogenen Faktoren natürlich unsere Sparbemühungen doch teilweise zunichtemachen bzw. konterkarieren. Daher hat man auch trotz der Sparmaßnahmen 2016 wieder einen Sollabgang in Höhe von 21 Millionen Euro, wenngleich er um 13 Millionen Euro reduziert wurde. Ein kurzer Ausblick, was 2016 und 2017 mit dem Wohnungsverkauf an die GWG passiert ist, der letztes Jahr schon Thema war, um die Vermögensgebarung zu stabilisieren - mehr kann es nicht sein, aber das ist ein sehr wichtiger Beitrag - sowie durch die Übertragung der städtischen Anteile an der Linz AG an die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding (UGL Holding). Mit dem Zweck des Abbaus kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten werden erhebliche Finanzmittel in den städtischen Haushalt fließen. Zur Größenordnung: Bei der GWG ist 2017 mit 15 Millionen Euro, dann 2018 mit 13 Millionen Euro und noch einmal 13 Millionen Euro und mit der Restzahlung bis 2020 zu rechnen. In einer zweiten Tranche wären dann noch 2021 bis 2025 je zwölf Millionen Euro denkbar. Bei der Linz AG haben wir einen Gesamtbetrag von 348,6 Millionen Euro, wovon 48,6 Millionen Euro 2017 in den Haushalt geflossen sind und je 100 Millionen Euro bis 2020 noch einfließen werden. Dabei besteht natürlich dann die Gefahr, dass übersehen wird, dass diese Zahlungsflüsse selbstredend nur vorübergehend und auch endend wollend sind und sich natürlich an den strukturellen Problemen des Haushaltes daran nicht wirklich etwas ändern kann. Es ist nur die Bewegungsfreiheit wieder etwas verbessert worden. Daher muss man wirklich an Politik, Verwaltung und an die Gesellschaften im Zusammenwirken in der Holding appellieren, die jetzt erst am Anfang ihrer operativen Tätigkeit steht, dass die Sparmaßnahmen nicht nur beibehalten, sondern auch weiter forciert werden müssen, soweit möglich und die außertourlichen Einnahmen aus der Übertragung der Anteile an der Linz AG sowie geplant primär zum Abbau kurzfristiger Verbindlichkeiten verwendet werden müssen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“ (Beifall) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich für die Präsentation des Rechnungsabschlusses, auch für deine Interpretation und ganz besonders für das Engagement und die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Kontrollamtes, die wirklich ein hohes Arbeitspensum bewältigen. Ein herzliches Danke schön.“ (Beifall) Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. I FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderat Ing. Casny berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 1 Information zu den Fahrplanmöglichkeiten und zum viergleisigen Ausbau der Westbahnstrecke und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, beim gegenständlichen Antrag handelt es sich um die Bitte über die Möglichkeiten einer Taktverdichtung beim viergleisigen Ausbau der Westbahnstrecke zu informieren. Der Süden von Linz wächst immer schneller, doch beim angekündigten Ausbau des öffentlichen Verkehrs steht die Stadt Linz auf der Bremse. So wurde zuletzt der Auftrag 2018 ein Finanzierungskonzept für die Straßenbahnverlängerung zum Bahnhof Pichling dem Gemeinderat vorzulegen, durch mehrheitliche Stimmenthaltung abgelehnt. Ursprünglich wurde die Straßenbahnverlegung in den Südpark für 2005 versprochen. Mit der Projekterweiterung bis zum Bahnhof Pichling wurde die seitens der Linzer AG fertig geplante Straßenbahnverlängerung immer wieder zuletzt auf 2018 verschoben. Laut FPÖ ist nun eine Umsetzung vor 2030 nicht realistisch, da mit einer Inbetriebnahme der viergleisigen Westbahnstrecke nicht vor 2030 zu rechnen sei und erst dann ein dichterer S-Bahn-Takt angeboten werden könne. Dem steht die Tatsache gegenüber, dass bereits jetzt in der Hauptverkehrszeit die Anbindung des Bahnhofs Pichling mit zwei Zügen pro Stunde und die Anbindung des Bahnhofes Ebelsberg als REX-Haltestelle mit vier Zügen pro Stunde gegeben ist. Angesichts des Südparks Pichling und des rasanten Wohnbaus in Pichling stellt sich die Frage, ob die Umsetzung der bereits seit langem fertig geplanten Straßenbahnverlängerung weiter verzögert werden sollte. Es wird daher folgender Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Verkehrsreferent wird ersucht, dem Verkehrsausschuss sachlich umfassend sowohl über die Straßenbahnverlängerung zum Südpark bzw. zum Bahnhof Pichling, als auch über die Möglichkeiten zur Taktverdichtung auf der Westbahnstrecke und dem diesbezüglichen viergleisigen Ausbau zu informieren. Dazu sollten auch Vertreter der ÖBB sowie der Linz Linie in den Ausschuss geladen werden.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es stellt sich schon die Frage, wo die bessere Anbindung des Linzer Süden bleibt. Faktum ist, dass es täglich staut und die Menschen nicht optimal in die Arbeit oder nach Hause kommen. Der Druck wird noch weiter steigen, weil sehr, sehr viele neue Bebauungen vorhanden sind und dort noch mehr Menschen wohnen werden. Dass die S-Bahn eine Lösung dafür sein kann, das haben wir schon oft gesagt und davon sind wir ganz klar überzeugt. Die Frage ist schon, wo der Ausbau bleibt. Ich fände es sehr wichtig, diese Frage im Ausschuss auch mit VertreterInnen der ÖBB zu erläutern und zu diskutieren. Für uns stellt sich aber noch eine weitere Frage. Können wir den Bahnhof Ebelsberg zum Beispiel auch als zusätzlichen Halt für die Railjets – die ‚langsamen‘ Railjets - zwischen Linz und St. Valentin aufwerten? Die Menschen dort würden sich sehr, sehr viel Zeit sparen, wenn sie Richtung Wels oder Wien weiterwollen. Wir dürfen nicht vergessen, dass in diesem Einzugsgebiet knapp 18.000 Menschen wohnen, das ist immerhin das Doppelte von St. Valentin. Deswegen haben wir zu diesem Thema einen Zusatzantrag eingebracht, der allen vorliegt. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Verkehrsreferent wird ersucht, dem Verkehrsausschuss sachlich umfassend sowohl über die Straßenbahnverlängerung zum Südpark bzw. zum Bahnhof Pichling, als auch über die Möglichkeiten zur Taktverdichtung auf der Westbahnstrecke und dem diesbezüglichen viergleisigen Ausbau zu informieren. In diesem Zusammenhang soll auch die Möglichkeit geprüft werden, den Bahnhof Ebelsberg als Railjet-Halt zwischen St. Valentin und dem Linzer Hauptbahnhof zu etablieren. Dazu sollten auch Vertreter der ÖBB sowie der Linz Linie in den Ausschuss geladen werden.‘ Man sollte sich das anschauen und auch mit der ÖBB diskutieren, damit wir die Situation für knapp 18.000 Linzerinnen und Linzer nachhaltig verbessern können. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben völlig Recht, dass die verkehrliche Situation im Linzer Süden natürlich sehr prekär ist. Viele Projekte liegen aber nicht unbedingt im Einflussbereich der Stadt. Sie haben völlig Recht, wenn Sie sagen, dass der Ausbau der S-Bahn eine wichtige Lösung wäre, um den Individualverkehr einzudämmen. Nur ist die Stadt Linz nicht in der Lage, hier beschleunigend einzugreifen. Wir haben schon einiges unternommen, um mit der ÖBB zu sprechen. Am 5. September 2016 haben der Bürgermeister und ich einen Brief an die ÖBB gerichtet. Daraufhin haben alle Bauträger, die dieses Kasernenareal und die Sommergründe bebauen, einen Brief an die ÖBB geschrieben. Das war am 8. Mai 2017. Außerdem gab es im Gemeinderat zum gleichen Thema eine Resolution an die ÖBB zum Thema ,Beschleunigung des viergleisigen Ausbaus‘, der einstimmig angenommen wurde. Die Antwort der ÖBB war für uns sehr ernüchternd. Aufgrund der sehr stark frequentierten Strecke und des zuerst zu realisierenden Ausbaus Richtung Westen zwischen Marchtrenk und Wels, kann diese Baustelle nicht parallel durchgeführt werden. Die westliche Baustelle wird frühestens 2024/2026 fertig, erst dann kann die ÖBB mit dem viergleisigen Ausbau beginnen. Wir haben uns im Gemeinderat schon vor Jahren akkordiert, dass eine Verlängerung der Straßenbahn erst dann einen Sinn ergibt, wenn dieser viergleisige Ausbau abgeschlossen ist. Sonst wird das ein eher sehr verlustträchtiges Projekt. Die Frequenzen für die Straßenbahn sind sicher nicht so hoch, dass das nur annähernd kostendeckend sein wird. Zu Ihrem Vorschlag, betreffend den Railjet, muss man schon zwischen öffentlichem Personennahverkehr und Fernverkehr unterscheiden. Als Verkehrssprecher sollte man auch wissen, dass der Railjet eindeutig ein Fernverkehrszug und kein Nahverkehrszug ist und die ÖBB einen Takt-Plan fährt. Jeder Halt eines Fernverkehrs würde bewirken, dass dieser Takt-Plan nicht mehr eingehalten werden kann und andere Fernzüge, nicht Nahverkehrszüge, entweder nicht mehr erreicht werden oder warten müssten. Hier wird wirklich darauf geschaut, dass die Fernverkehrszüge pünktlich ankommen und vor allem auch wieder pünktlich abfahren. Ich bin auch inhaltlich nicht Ihrer Meinung, dass Ebelsberg der bessere Standort für einen weiteren Halt eines Railjet in Linz ist. Es ist keine städtische Aufgabe mit der ÖBB über so etwas zu reden, davon bin ich überzeugt. Mit der ÖBB verhandelt das Land die Fahrpläne und die Taktung. Der Bahnhof Pichling wäre sicher besser geeignet, denn hier haben wir im Verkehrskonzept - das ist auch schon uralt - eine große Park-and-ride-Anlage geplant. Dort würde das wahrscheinlich mehr Sinn ergeben, als auf einem Gebiet, das ohnehin baulich, auch Park-and-ride-Anlagen betreffend, eingeschränkt ist. Das Gebiet um den Bahnhof Ebelsberg ist aus meiner Sicht nicht geeignet. Auf dieser Strecke haben wir zwischen 4.20 Uhr und 8.50 Uhr 17 Verbindungen. Mehr geht derzeit nicht, denn dazu brauchen wir die Schließung des Nadelöhrs zwischen dem Bahnhof Kleinmünchen und dem Hauptbahnhof. Vorher wird das leider nicht funktionieren. Man kann natürlich sagen, dass die Freiheitlichen das nicht wollen. Wir würden das gerne machen, wir haben uns gemeinsam mit dem Bürgermeister bemüht, dieses Projekt vorzuziehen. Aus baustellenstrategischen und taktischen Gründen geht das leider nicht. Die ÖBB und die Linz AG in den Infrastrukturausschuss einzuladen, bringt auch keine wesentlichen Neuigkeiten, der Mehrwert dieser Informationen ist äußerst gering. Im Prinzip liegen die Fakten auf dem Tisch, es gibt hier nichts zu spekulieren, ob wir etwas beschleunigen können. Wir haben es mit der ÖBB auf drei Wegen versucht und nicht mit irgendwelchen Abteilungsleitern geredet, sondern die Briefe an den Vorstand, Herrn Matthä gerichtet. Die Antwort ist immer dieselbe gewesen. Wir haben die Aussage schriftlich. Um eine Taktverdichtung zu erreichen, ist ein Vorziehen dieses notwendigen Ausbaus aus baustellentaktischen oder technischen Gründen und weil diese Strecke sehr stark befahren ist, nicht möglich. Wir werden uns bei diesem Antrag deshalb der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Strigl: „Stadtrat Hein hat dazu schon einiges erläutert. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Wir wissen wie lange es mit dem viergleisigen Ausbau der Westbahn noch dauern wird. Ich denke nicht, dass wir uns im Ausschuss noch einmal damit beschäftigen müssen, die Kontakte werden sowieso permanent gehalten. Ich glaube, dass man in diesem Gebiet mit dem Ausbau der Straßenbahn wirklich warten sollte, bis der viergleisige Ausbau fertig ist. Es gibt die Haltestelle Ebelsberg, an der man umsteigen kann. Vom Pichlingersee fahren die Busse der Linie 19 und der 11 viertelstündlich weg. Die Anbindung an das Netz der Linz Linien und an das Netz der Westbahn ist gegeben. Freilich kann man immer etwas besser machen. Ich glaube, wir sollten uns Zeit geben. Ich finde, es wäre viel wichtiger, dass wir uns gemeinsam anstrengen, dass die zweite Schienenachse durch Linz kommt. Deswegen werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Herr Stadtrat Hein, ich muss zu unserem Zusatzantrag noch kurz etwas sagen. Ich ändere das gerne ab, nehme den Bahnhof Ebelsberg heraus und sage ,den Linzer Süden‘. Ob der Railjet in Pichling oder am Bahnhof Ebelsberg stehen bleibt, darum geht es nicht. Das Thema ist, dass der Linzer Süden besser angebunden werden sollte, auch mit einem Fernverkehr. Es ist schon Aufgabe der Stadt, den Wunsch gegenüber der ÖBB und dem Land zu artikulieren. Die Stadt Wels hat zum Beispiel so lange gekämpft, bis der Railjet stehen bleiben darf, wobei es natürlich die langsamen, die vorherigen Intercitys waren. Ich bin überzeugt, dass die ÖBB so innovativ ist, dass man noch einen Halt in den Taktfahrplan einbauen kann. Sie haben es schon damals auch bei Vöcklabruck geschafft. Ich denke, dass man das in Linz auch zusammenbringen könnte. Nur dazu müssen wir entsprechend sagen, dass wir eine Verbesserung für die fast 18.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Linzer Süden wollen, damit sich die Leute die entsprechende Zeit sparen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch einmal ganz kurz auf die Position der SPÖ-Fraktion zum Abänderungsantrag eingehen. Zusammengefasst: Ich finde den Antrag lieb, aber fachlich ein bisschen daneben. Egal, ob von Ebelsberg oder Pichling zum Hauptbahnhof, das ist klassisch ein innerstädtischer Verkehr. Der Railjet ist Fernverkehr und hat die Aufgabe, auf der Strecke nach Wien konkurrenzfähig mit dem Auto zu sein. Erfolgreiche Systeme im internationalen Vergleich trennen den Fern- und den Nahverkehr sauber. Mit dem Ergebnis, dass der Fernverkehr schnell ist und der Nahverkehr bei den Leuten ist. Selbst wenn der Halt bei einer Haltestelle, nur zwei bis drei Minuten dauert, wenn es sehr schnell geht – wenn man einrechnet, dass so ein Zug nicht sofort abgebremst hat und auch nicht sofort wieder auf Reisegeschwindigkeit ist - kann man locker sechs bis sieben Minuten rechnen, um die sich die Fahrzeit verlängert. Wenn wir das jetzt durchdeklinieren: Pichling/Ebelsberg ist wichtig, Pasching ist aber auch ziemlich wichtig und Asten und Hörsching, Marchtrenk, Wels und Attnang und Straßwalchen. Wenn wir für Oberösterreich und für Niederösterreich durchdeklinieren wer aller glaubt, dass eine Railjet-Haltestelle wichtig ist, dann sind wir ziemlich schnell weit weg von einer Stunde 15 Minuten, die man zwischen Linz und Wien im Fernverkehr braucht. In diesem Sinne glaube ich, dass das eine schwierige Sache ist. Ein letztes Argument noch: Es gibt auf den Gleisen der ÖBB kaum ein Gefäß, das für relativ kurze Distanzen zwischen den Haltestellen noch ungeeigneter ist. Die Nahverkehrsgarnitur Desiro wiegt 70 Tonnen, der Railjet 400 Tonnen. Dieses Gewicht muss man einmal beschleunigen und herunterbremsen. Das auf kurze Distanzen zu fahren, ist nicht wirklich dramatisch schlau. Deswegen werden wir uns aus genannten Gründen bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Jakob Huber, ich wollte dir vorhin noch etwas persönlich sagen, aber es ist sich dann leider nicht ausgegangen. Umso besser, jetzt kann ich es auch allen anderen mitteilen. Es geht nicht darum, dass die Leute vom Linzer Hauptbahnhof mit dem Railjet nach Pichling oder Ebelsberg fahren. Unsere Idee war, es so zu denken, wie man das in Wien - zugegebenermaßen ist Wien etwas größer als Linz - im Zuge der Öffnung des Hauptbahnhofs gemacht hat. Man nutzt den Zwillingsbahnhof in Meidling und hat je nachdem, wo man in der Stadt hin muss, eine optimale Ausstiegssituation. Es geht auch nicht um die schnellen Railjets, die in einer Stunde 15 Minuten in Wien sind und die du angesprochen hast. Es geht um die so genannten langsamen Railjets, die bis zum vorletzten Fahrplanwechsel Intercitys waren. Wenn ich Umsteigemöglichkeiten in Attnang-Puchheim und eingeschränkt in Vöcklabruck habe und selbiges in St. Valentin usw., dann wäre es zumindest denkenswert, wenn man vielleicht einen Vertreter oder eine Vertreterin der ÖBB mit dem Anliegen konfrontiert, dass es unter Umständen sinnvoll sein könnte, eine solche Umsteigemöglichkeit im Linzer Süden zu schaffen. Nichts anderes steckt dahinter. Wir glauben auch nicht, dass wir die schnellen Railjets mit fünf innerstädtischen Stationen einbremsen sollen. Das hätte man sich aber zumindest einmal überlegen können.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Gemeinderat Grininger, auch wenn wir jetzt den Bahnhof Ebelsberg durch den Bahnhof Pichling austauschen würden, werden wir trotzdem nicht mitgehen. Ich habe nur gesagt, wenn es Sinn ergeben würde, wäre Pichling besser geeignet. Bitte, wir müssen schon zwischen Fern- und Nahverkehr differenzieren. Ich glaube, dass es den Railjets, die eine der schnellsten Verbindungen zwischen den Großstädten ist, nicht gut tun würde, wenn wir diese zu Bummelzügen degradieren würden. Wenn es auch für den Einzelnen bequem wäre, aber in der Gesamtheit wäre dieses System damit vernichtet. Wahrscheinlich hätten viele Ortschaften diese Präferenzen und meinen der Railjet könnte anhalten, wenn er schon vorbeifährt. Sie sagen, Wien ist größer. Damit ist völlig klar, dass der Bahnhof Meidling weder mit dem Bahnhof Pichling, noch mit dem Bahnhof Ebelsberg zu vergleichen ist.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrte Damen und Herren, das war eine ausführliche Diskussion. Ich bedanke mich bei Kollegen Grininger und Kollegen Svoboda. Es geht darum, dass wir ein Verkehrsproblem im Linzer Süden lösen möchten. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die SPÖ und die FPÖ bis 2030 nicht daran interessiert sind und können das natürlich mehrheitlich nicht ändern. In dieser Angelegenheit ist dreimal geschrieben worden. Es ist sicher, dass ein gesprochenes Wort in der Politik immer wieder eine Chance bedeutet, etwas zu verändern. Daher wäre der Termin im Ausschuss durchaus notwendig. ‚Die Politik ist ein Bohren von dicken Brettern.‘ Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Zusatzantrag wird nicht mehr abgestimmt. Gemeinderätin Mag.a Leibetseder berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 2 Einrichtung einer Suchtberatungsstelle der Stadt Linz und führt aus: „Sehr geehrter Gemeinderat, das Suchtthema wird zu einem immer größeren Problem, wodurch die Politik aufgefordert ist, einen umfassenden Blick auf die Problemfelder zu richten. Neben den gesundheitlichen Folgen sind für den/die Süchtigen auch die gesellschafts- und sicherheitspolitischen Auswirkungen zu betrachten. Positiv ist natürlich anzumerken, dass der Start des Projektes ‚Localize It‘, welches sich jedoch ausschließlich mit dem Thema Alkoholprävention auseinander setzt, bekanntgegeben wurde. Wels hingegen bearbeitet das Thema Sucht und Prävention bereits auf einer breiteren Basis. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die für die sozialen Angelegenheiten und Gesundheit zuständigen Mitglieder des Stadtsenats werden ersucht, die Schaffung einer städtischen Suchtberatungsstelle in die Wege zu leiten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. Berücksichtigung in kommenden Voraschlägen erfolgen. (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, genau wie der ÖVP ist uns Freiheitlichen Suchtprävention, Beratung und Begleitung ein Anliegen. Ich gehe stark davon aus, dass jede Partei es auch so sieht, sei es mit Drogen und Alkohol oder Verhaltenssüchte und Mediensucht wie Internet oder Handy. Es ist ein ernstes und wichtiges Thema und darf auf keinen Fall bagatellisiert werden. Wir verfügen in Linz jedoch schon über eine Menge an Angeboten, die die verschiedenen Süchte auf mehreren Ebenen bekämpfen, unter anderem den Verein ,Substanz‘ und das ‚Institut Suchtprävention‘. Aktuell wird das Projekt ,FreD‘, ,Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten‘ auf freiheitliche Initiative eingeführt. Das ist nur ein Ausschnitt der Maßnahmen für Suchtprävention. Im Hinblick auf die vielen in Linz vorhandenen Angebote finden wir nicht, dass ein Aufbau einer weiteren zusätzlichen Struktur erforderlich ist. Es ist aber besonders skurril, dass die Linzer-ÖVP etwas Neues schaffen will, wenn gleichzeitig seitens des Landes im ÖVP-geführten Gesundheitsbereich Leistungen für städtische und überregionale Initiativen gekürzt werden. Wie immer gilt, die linke Hand sollte wissen, was die rechte tut. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Köck: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich meiner Kollegin Mia Åkerblom in weiten Teilen anschließen. Natürlich ist auch für uns die Sucht- und Alkoholberatung und die Prävention in diesem Bereich ein ganz wichtiger Dienst, der in der Stadt Linz angeboten wird. Die Sucht- und Alkoholberatung liegt in der Kompetenz des Landes und wird auch vom Land Oberösterreich finanziert. Du hast schon gesagt, dass es in Linz sehr viele Beratungsstellen gibt. Wir haben das ‚Point‘ von Pro Mente in der Figulystraße, mit der klassischen Suchtberatung. Wir haben die Alkoholberatung mit dem B 37, die diesen Bereich in Linz abdecken. Wir haben die Beratung direkt im Landesdienstleistungszentrum für Hörgeschädigte mit Suchtproblematik. Wir haben den Verein ‚Substanz‘ der niederschwellige, suchtbegleitende Hilfe anbietet, kombiniert mit Drogenstreetwork. Wir haben auch das neue Projekt ‚back.up‘ von Pro Mente, wo wir eine Tagesstruktur anbieten können, was uns vor allem im letzten Jahr in der Stadt Linz sehr unterstützt hat. Wir bedanken uns auch beim Land Oberösterreich, dass diese Finanzierung möglich war. In diesem Sinne glauben wir auch, dass es nicht sinnvoll ist, eine zusätzliche städtische Einrichtung zu etablieren und werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Werter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, ich sehe, dass in diesem Haus zum Teil ein Problembewusstsein vorhanden ist. Ich arbeite in diesem Bereich in der Praxis, kenne die Einrichtungen und weiß, dass die bei weitem nicht ausreichen. Ich weiß, wie lange die Wartezeiten in den jeweiligen Einrichtungen sind. Ich finde das Projekt ‚back.up‘ wunderbar, aber versuchen Sie jetzt einmal jemanden dort anzumelden. Ich kenne ‚Point‘, ich kenne ‚Substanz‘, ich weiß, wie viele Ressourcen sie haben und ich weiß, wie viele Ressourcen sie brauchen könnten. Ich schlage vor, dass der Antrag dem Sozialausschuss zugewiesen wird, damit wir noch darüber diskutieren können. Es ist uns egal, ob das vom Land oder der Stadt getragen wird. Es nicht gedeckter Bedarf vorhanden, die vorhandenen Ressourcen sind schon jetzt völlig ausgeschöpft. Es ist ein Bedarf nach Mehr in diversen Formen gegeben, auch im Hinblick darauf, dass viele Stellen in den Gemeinden, in den kleineren Kommunen eingespart werden, seien es jetzt Beratungseinrichtungen, Jugendeinrichtungen etc. Da sich die Menschen mit Suchtproblematiken in den Städten verstärkt aufhalten, bin ich daher der Meinung, dass wir im Sozialausschuss noch einmal darüber reden sollten. Ich ersuche also um Zuweisung.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrte Frau Åkerblom, liebe Frau Köck, es stimmt, dass wir über gute Angebote für suchtbetroffene Personen verfügen. Ich darf aber noch einmal festhalten, dass die statistischen Auswertungen und die Schilderungen der ExpertInnen aus der Praxis betreffend die so genannten Nicht-Stoffgebundenen Süchte wie Handy, Internet und Computerspiele neben den Problematiken im Umgang mit Drogen, Alkohol oder Tabak alarmierend sind. Ich bedanke mich auch bei der Grünen-Fraktion für die Unterstützung dieser Ansicht. Darüber hinaus werden die Abhängigen - das möchte ich abschließend noch betonen - von Jahr zu Jahr jünger. Es geht uns daher um Prävention und um Rat und Tat, wenn die Abhängigkeit bereits gegeben ist, sowohl für die Betroffenen, als auch für deren Familien. Wichtig ist mir zu betonen - das ist in diesem Rahmen schon gefallen -, dass wir Fachkräfte in unserer Stadt haben, die sehr hervorragende Arbeit leisten. Wir erachten aber aufgrund der geschilderten negativen Entwicklungen Angebot für unsere Stadt ein weiteres städtisches Projekt für nötig. Ich bitte daher um Unterstützung des Antrages im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Sport und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Polli, BEd, berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 3 Verbesserung der Raumakustik in Linzer Schulen und führt aus: „Ich habe schon öfter darauf hingewiesen, dass die akustischen Verhältnisse in den Schulen eine große Belastung für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer darstellen. Das wirkt sich natürlich sehr negativ auf die Gesundheit, auf die Aggressivität, auf das psychische und das soziale Verhalten aus. Es gibt immer mehr Lehrpersonen, die noch nicht einmal 50 Jahre alt sind und schon Hörgeräte brauchen. Dieser ständige Lärm ist eine Belastung, vor allem in den Pausenräumen, in Turnsälen, bei Gangaufsichten und in der Schulküche. Diese Probleme wären teilweise ganz leicht mit einfachen Mitteln zu beheben, man braucht sich nicht immer auf die finanzielle Komponente ausreden. Es gibt Schaumstoffwürfel, die man in den Gängen von der Decke hängen lassen kann und Akustikdecken. Wir haben das in einigen Räumen z. B. im Speisesaal. Der Lärmpegel vorher und nachher ist ein wahnsinniger Unterschied. Man könnte hinten in der Klasse auch eine Wand anbringen, die den Lärm abfängt, Pinnwände und, und, und. Es gibt vieles, was nicht allzu teuer ist und sich nachträglich sehr leicht machen lassen würde. Deshalb stelle ich zum wiederholten Male einen Antrag in diese Richtung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied des Stadtsenats wird ersucht, einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Raumakustik in den Linzer Schulen zu verbessern. Dies als Grundlage für eine Beratung und Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss.‘ Bedeckungsvorschlag: Allfällig entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget bzw. Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden.“ Ich ersuche Sie unter Rücksicht auf die Gesundheit der Kinder und Lehrkräfte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Schörgendorfer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahren werden in den öffentlichen Pflichtschulen Verbesserungen in Bezug auf die Raumakustik durchgeführt. In den Jahren 2015 bis 2017 waren es rund 258.000 Euro, die unter anderem für Akustikdecken, Schallabsorber bzw. Lochplatten verwendet wurden. Für 2018 stehen im Schulbereich wieder 120.000 Euro für Akustikmaßnahmen zur Verfügung. Diese akustischen Verbesserungen werden hauptsächlich in Verbindung mit anderen erforderlichen Umbauten oder Adaptierungsmaßnahmen durchgeführt. So werden derzeit z. B. die Mineralfaserdecken im Zuge der laufenden Verkabelungsarbeiten für das Internet eingebaut. Zusätzlich werden bei diversen Erweiterungen von Schulstandorten in Zukunft alle Klassen und Gänge bereits im Zuge der Errichtung schalltechnisch optimiert ausgestattet. Aus diesem Grund gibt es seitens der FPÖ eine Stimmenthaltung.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Fechter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Cornelia, ich möchte noch ergänzen, dass das nicht ganz so billig ist. Eine Klasse mit Raumakustik auszustatten kostet etwa 5000 bis 10.000 Euro. Alle Klassen inklusive der Gänge zusammengerechnet, kommen wir auf sechs bis acht Millionen Euro. Verantwortungsvolle Politik, wie heute schon öfter erwähnt worden ist, kann nicht heißen, das auf einmal zu investieren. Es gibt einen Plan, es gibt jährlich 100.000 Euro, heuer sogar 120.000 Euro und es gibt die neuen Schulen, die das erhalten. Da es einen Plan für die laufende Verbesserung der Raumakustik gibt, enthalten wir uns der Stimme. Danke.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich bin für die Schulgebäude nicht zuständig, für die Akustik nur teilweise. Ich teile die Einschätzung, dass das besonders wichtig ist, daher habe ich mich auch seit Jahren dafür stark gemacht, dass man verschiedene Maßnahmen auch immer wieder durchsetzt und umsetzt. Aus meiner Sicht spricht daher auch nicht gegen den ÖVP-Antrag. Es gibt, wie du gesagt hast Regina, den Plan. Es gibt ein Konzept, das praktisch fertig ist. Das heißt, dass es in Wahrheit nur darum geht, darüber zu sprechen und zu kommunizieren. Das war jetzt unsere Überlegung. Ich bin, wie gesagt, in dem Fall nicht die zuständige Referentin, aber grundsätzlich befürworte ich das.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Polli, BEd: „Ich bedanke mich bei dir, Eva, dass du das mitträgst. Als ich vor einigen Jahren einen ähnlichen Antrag gestellt habe, ist mir schon gesagt worden, dass in den letzten Jahren schon etwas gemacht wurde und die Akustikmaßnahmen bei den Sanierungen und Neubauten mitgemacht werden. Meine Frage ist aber, was mit den Schulen ist, die schon ewig nicht saniert worden sind bzw. die nicht ausgebaut werden. Dort lebt man schon Jahrzehnte mit dieser Belastung. Ich habe von diesem Plan noch nichts gehört. Kann man Wünsche deponieren oder wie kommt es zu diesem Plan, kann man die Schulen vielleicht einmal darüber informieren? Das würde mich noch interessieren, Regina, weil du das angesprochen hast. Wie kommt man in den Genuss, dass man einmal punktuell etwas macht. Ich rede nicht von allen Räumen gleichzeitig, aber von exponierten Räumen, wie einer Schulküche oder von einzelnen Gängen, wo sich in der Zehn-Uhr-Pause alles abspielt. Mich würde interessieren, wie dieser Plan entsteht, welche Prioritätenliste es gibt und wer diesen Plan macht. Sonst appelliere ich an alle anderen, diesen Antrag bitte trotzdem zu unterstützen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Sommer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 4 Anbindung Pichlinger Nahversorger an den öffentlichen Verkehr und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, der südliche Linzer Stadtteil Pichling wuchs in den vergangenen Jahren stark. Per 1. Jänner 2017 waren in diesem Stadtteil 7861 Personen gemeldet. Auch in den kommenden Jahren ist eine Zunahme der Wohnverbauung zu erwarten. Mit dem steten Zuzug neuer Bewohnerinnen und Bewohner und einer großen Anwohnerzahl ist ein besonderes Augenmerk auf die entsprechende Infrastruktur zu legen. Gerade der stetig zunehmende Verkehr ist für die Pichlingerinnen und Pichlinger schon jetzt ein großes Problem. Unverständlich ist deshalb, dass der an der Pichlinger Straße gelegene einzige Nahversorger nur unbefriedigend durch öffentliche Verkehrsmittel erschlossen ist. Zwar gibt es in der Umgebung die Haltestellen Drosselweg, Pichling und Raffelstettner Straße, Haltestellen der Linz Linien, eine befriedigende Anbindung dieses Nahversorgers an den öffentlichen Verkehr ist damit aber nicht gewährleistet. Die Bewohner ohne eigenem KFZ müssen mit dem Bus nach Ebelsberg oder in die solarCity fahren, wenn sie größere Einkäufe tätigen wollen. Die unterzeichneten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte stellen daher gemäß § 12 Abs. 1 StL 1992 nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für die Infrastruktur zuständige Mitglied des Stadtsenats wird ersucht, mit den Linz Linien Kontakt aufzunehmen und eine verbesserte Anbindung des an der Pichlinger Straße ansässigen Nahversorgers an das öffentliche Verkehrsnetz zu erwirken.‘ Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget erfolgen. Eine kleine Anmerkung: Es bestehen noch die Bushaltestellen an der Pichlinger Straße direkt vor dem Billa-Parkplatz, weil vor einigen Jahren die Linie 104 genau daran vorbeiführte. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Michaela, danke für den Antrag. Das ist wirklich ein großes Problem. Wir haben es vorher bei Antrag I 1 leider nicht geschafft, dass wir uns im Ausschuss mit einem Problem beschäftigen, das 18.000 Menschen im Linzer Süden betrifft. Ich hoffe, dass wir wenigstens für eine Teilmenge dieser Menschen eine Verbesserung erreichen. Es ist schon klar, dass wir im Linzer Süden zu wenige NahversorgerInnen haben, die noch dazu schlecht angebunden sind. Das müssen wir ändern. Ich habe mich über diesen Antrag auch sehr gefreut, weil er natürlich auch die Möglichkeit bietet, dass ich in einem dritten Anlauf noch einmal versuche, die Wartesituation für die Menschen zu verbessern. Im Nahbereich vor diesem Billa gibt es eine Bushaltestelle, die nach wie vor nicht mit einer Wartehütte ausgestattet ist. Gerade im Winter wäre es natürlich sehr, sehr gut, wenn man die Menschen dort nicht im Regen beziehungsweise jetzt besser gesagt, im Matsch stehen lässt, sondern entsprechende Wartemöglichkeiten installiert. Daher bringe ich auch folgenden Zusatzantrag ein: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für die Infrastruktur zuständige Mitglied des Stadtsenats wird ersucht, mit den Linz Linien Kontakt aufzunehmen und eine verbesserte Anbindung des an der Pichlinger Straße ansässigen Nahversorgers an das öffentliche Verkehrsnetz zu erwirken. Zudem wird der Referent gebeten, die im Nahgebiet liegende Bushaltestelle Pichling/B 1 mit einer adäquaten Wartemöglichkeit (zum Beispiel einer Wartehütte) auszustatten.‘ Ich bitte um Zustimmung. Wir werden natürlich auch dem Ursprungsantrag zustimmen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Michaela Sommer, ich als Pichlinger würde es natürlich begrüßen, wenn dieser besagte Nahversorger mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar wäre. Stadtrat Hein hat sich diesbezüglich schon mit den Linz Linien in Kontakt gesetzt. Mir liegt eine Stellungnahme der Linz Linien vor, die besagt, dass in diesem Bereich in unmittelbarer Nähe eine Umkehrschleife errichtet werden muss, wenn man den Nahversorger direkt anfahren würde. Das würde Kosten von ungefähr 150.000 Euro verursachen. Wenn schon die Umkehrschleife nicht vorhanden sein sollte - du hast gesagt, dass es schon eine Haltestelle gibt -, wäre zumindest die Errichtung einer neuen Buslinie notwendig, was sich mit Kosten von 250.000 Euro jährlich niederschlagen würde. Laut Linz Linien erfüllt die bisherige Linienführung bereits die Anforderungen, da sich im Radius von 400 Metern eine Haltestelle befindet. Auch das Fahrgastpotential schätzen die Linz Linien als eher gering ein. Da Stadtrat Hein die Anforderungen in deinem Antrag bereits erfüllt hat, werden wir uns bei diesem Antrag daher der Stimme enthalten. Zum Zusatzantrag der Grünen: Das Büro von Stadtrat Hein ist bereits mit der Initiatorin dieser Unterschriftenaktion, die diese Wartehütte gefordert hat, in Kontakt. Es wird bereits geprüft, ob die Errichtung sinnvoll oder möglich ist. Deswegen werden wir uns auch beim Zusatzantrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Sommer: „Danke an Kollegen Grininger für die Unterstützung. Ich muss noch sagen, dass ich nicht weiß, ob das straßenrechtlich möglich ist. Der Bus Linie 105, ein Kleinbus fährt. Ich weiß nicht, ob es nicht möglich wäre, dass der Bus eine Runde am Parkplatz beim Billa fährt. Ich glaube, dass er für so einen kleinen Bus groß genug wäre. Ich kenne aber die Bedingungen, die zu erfüllen sind, nicht. Es ist jedenfalls schwierig, im Linzer Süden mit dem öffentlichen Verkehr zu fahren, egal, ob in die Stadt hinein oder zum nächsten Nahversorger - leider.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Zusatzantrag der Grünen wird somit nicht mehr abgestimmt. Gemeinderätin Sommer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 5 Smarte Verkehrsführung im Linzer Süden - Prüfung eines Richtungswechselbetriebes beim Mona-Lisa-Tunnel und führt aus: „Der Wohnbau erfährt derzeit einen Schwerpunkt im Süden von Linz wie z. B. die Verbauung des Kasernenareals samt den angrenzenden Sommergründen oder wie große Bauvorhaben in Pichling zeigen. Insgesamt wird erwartet, dass in den nächsten Jahren in diesem Stadtteil mehrere Tausend Wohnungen entstehen und sich dadurch die Mobilitätsaufwände dramatisch erhöhen werden. Staus sind im Linzer Süden leider jetzt schon zur Normalität geworden. Ein Problem stellt dabei unter anderem der nur einröhrige Bau des Mona-Lisa Tunnels dar, bei dem es in den Morgenstunden stadteinwärts und in den Abendstunden stadtauswärts immer wieder zu langen Verzögerungen kommt. Die gegenüberliegende Fahrbahn ist in den beschriebenen Zeiträumen nahezu unbefahren. Genauere Auskünfte müsste hier eine Verkehrszählung liefern. Es drängt sich die Frage auf, ob eine optimierte Nutzung der Tunnelfahrbahnen mittels Richtungswechsel bedingt möglich bzw. sinnvoll wäre. Der Richtungswechselbetrieb ist grundsätzlich für Strecken sinnvoll, bei denen zu festen Tageszeiten stark unterschiedliche Verkehrsströme abgewickelt werden. So erfährt beispielsweise tendenziell eine Ein- und Ausfallstraße morgens eine starke Verkehrsbelastung in Richtung Stadtmitte, wohingegen sich diese Belastung am späten Nachmittag umdreht. Um den Verkehrsablauf in diesem Fall zu verbessern, könnte der verkehrlich stärker belasteten Fahrtrichtung vorübergehend ein Fahrstreifen von der verkehrlich geringer belasteten Fahrtrichtung überlassen werden. Dies natürlich nur unter der Voraussetzung, dass für die dann gesperrte Fahrtrichtung zu den genannten Stoßzeiten Ausweichrouten bestehen und etwaige Anrainer nicht durch den zusätzlichen Verkehr belastet würden. Wir stellen daher folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der städtische Infrastrukturreferent wird ersucht, aufbauend auf eine vorzunehmende Verkehrszählung im Bereich Mona-Lisa Tunnel zu prüfen, 1. zu welchen Tagesstunden ein Richtungswechselbetrieb grundsätzlich sinnvoll erscheinen würde, 2. inwieweit für die etwaig zu den Stoßzeiten gesperrte Fahrtrichtung Ausweichrouten bestehen, bei denen keine Anrainer durch zusätzlichen Verkehr belastet würden, 3. welche Maßnahmen ergriffen werden müssten (Bodenmarkierungen, Überkopfanzeiger, etc.), um einen Richtungswechselbetrieb installieren zu können.‘ Bedeckungsvorschlag: Allfällig entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget beziehungsweise Berücksichtigung in den kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Kühn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegin Sommer, ich möchte eingangs festhalten, dass wir uns von der sozialdemokratischen Fraktion bei diesem Antrag der Stimme enthalten werden. Der ÖVP Linz fehlt bei diesem Antrag meiner Meinung nach der Blick auf das Gesamte, das große Ganze, auf das Verkehrssystem des Linzer Südens überhaupt. Es fehlt auch eine gewisse Detailrecherche, wie manche Verkehrslenkungsmaßnahmen in anderen Städten tatsächlich funktionieren. Es stimmt, solche temporären Lenkungsmaßnahmen gibt es. Einbahnregelungen z. B. in anderen Ländern, wie in Vancouver und sie sind erfolgreich. Der wesentliche Unterschied ist aber - das ist ein sehr einfach erklärbarer Unterschied –, dass es dort mindestens drei Fahrspuren gibt, von den jeweils zwei in eine Richtung führen. Das ist beim Mona-Lisa-Tunnel nicht der Fall. Die dritte Fahrspur ist für den Gegenverkehr dann natürlicherweise offen. Das wäre für den Verkehr nicht tolerierbar und auch im Umfeld nicht. Eine Bestätigung dafür liefert die heutigen Oberösterreichische Nachrichten mit dem Verkehrsplaner Kurt Fallast, der diese Tätigkeit in Graz seit 40 Jahren ausübt und 35 Jahre lang an der Technischen Universität gelehrt hat. Er sagt unter anderem, dass es in San Franzisco z. B. auf der Golden Gate-Bridge funktioniert. Warum? Weil es dort sechs Fahrstreifen gibt, von denen in der Früh vier stadteinwärts und zwei stadtauswärts führen, und diese am Nachmittag umgelenkt werden. Kurt Fallast führt weiter aus, dass sehr genau geprüft werden müsste, ob die Einbahnlösung die Verkehrsprobleme im Linzer Süden lösen würde. Das hast du gesagt. Schließlich müssten jene Fahrzeuge umgelenkt werden, die gegen die Teilzeiteinbahn unterwegs sind. Es hat auch keinen Sinn, wenn diese Variante andernorts im Umfeld des Linzer Südens andere Verkehrsprobleme auslösen würde. Lassen wir uns kurz durch den Kopf gehen, was dieses ÖVP-Modell im Linzer Süden bedeuten würde. Es stimmt, dass zu den Verkehrsspitzen viele Linzer aus dem Süden in die Stadt und abends wieder nach Hause fahren. Es sind auch viele Einpendler dabei, die für den Weg zum Arbeitsplatz und wieder zurück nach Hause die Umfahrung-Ebelsberg wählen. Umgekehrt pendeln aber auch wieder viele Linzer in den Morgenstunden zu ihren Arbeitsplätzen in den Linzer Süden in den Gewerbepark Pichling. Die Linzer würden durch diese Variante eher bestraft, denn sie könnten nicht mehr den schnellen Weg nehmen, sondern müssten einen Umweg suchen. Dieser Umweg führt dann auf der Wiener Straße in erster Linie einmal durch Kleinmünchen und Ebelsberg, wodurch die dortige Wohnbevölkerung massiv vom Verkehr belastet werden würde. Erschwerend kommt dazu, dass es auf Landesebene immer noch kein Gesamtverkehrskonzept mit attraktiven öffentlichen Verkehrsmitteln aus den Gemeinden südlich von Linz in die Landeshauptstadt gibt und deshalb immer noch zu viele Menschen mit dem PKW nach Linz einpendeln müssen. Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass der Vorschlag der ÖVP angesichts der vorhandenen Möglichkeiten beim Mona-Lisa-Tunnel nicht wirklich tauglich ist. Es ist auch ein verkehrspolitisches Stückwerk zu Lasten anderer Linzer Stadtteile. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nur ganz kurz zur letzten Wortmeldung. Das verstehe ich nicht ganz, wenn man etwas prüfen soll, aber gut. Ich muss aber auch anführen, dass wir sehr, sehr skeptisch sind ob ein Richtungswechselbetrieb möglich oder gar vernünftig ist. Aber es ist klar, dass wir eine Verbesserung für die Menschen im Süden brauchen. Das haben heute die zahlreichen Anträge zu diesem Thema ergeben und das ist heute mehr, als einmal ausgeführt worden. Im Antrag wird angeführt, dass eine Verkehrszählung wichtig wäre und wir prüfen und gemeinsame Lösungen erarbeiten sollten um für die Menschen im Linzer Süden Maßnahmen umsetzen zu können. Dafür sind wir zu haben. Daher schlage ich vor, im Ausschuss darüber zu diskutieren. Schauen wir uns an, welche Möglichkeiten es gäbe, erarbeiten wir diese gemeinsam, weil das unser Job ist. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wenn man die Historie der Umfahrung Ebelsberg anschaut und schaut welches Planungsziel die Stadt seinerzeit gehabt hat, dann war das eindeutiges Ziel den Stadtteil Alt-Ebelsberg zu entlasten. Der frei gewordene Platz dient jetzt der Straßenbahn und die Umfahrung Ebelsberg hat diesen Stadtteil entlastet. Es war nie gedacht, dass das eine Landes- oder Bundesstraße wird. Das Land wollte sich ursprünglich gar nicht an der Umfahrung Ebelsberg beteiligen. Das heißt, die Stadt ist einmal mehr von der damals ÖVP-geführten Landespolitik im Stich gelassen worden. Wir werden diese Versäumnisse und dieses ,Im Stich lassen‘ nicht durch irgendwelche so genannten Smartlösungen in den Griff bekommen. Man hat seinerzeit die Chance vertan, ein wirklich anständiges Projekt mit zwei Tunnelröhren und zwei Brücken umzusetzen. Es reicht nicht aus, eine weitere Röhre zu machen, auch die Brücke über die Traun ist de facto nicht geeignet bzw. viel zu schmal, um sie vierspurig zu nutzen. Der Zug des Ausbaus ist im wahrsten Sinne des Wortes abgefahren. Die ÖBB hat den viergleisigen Ausbau dort mittlerweile beendet. Technisch gesehen, war es eine riesen Herausforderung, das überhaupt in den Griff zu bekommen. Wenn es nach den damaligen Planern und Projektbeteiligten ginge, das sind externe Firmen gewesen, müsste man die Trauner-Brücke abtragen und neu aufbauen. Für eine zweite, geht sich das dort platzmäßig auch nicht aus. Was würde passieren, wenn wir dieses theoretische Beispiel anschauen: Wir fahren auf zwei Spuren in die Stadt, der Einpendler würde zwei Minuten früher beim Kreisverkehr Chemie stehen. Wir könnten diesen Kreisverkehr umbauen, vielleicht geht es dann noch ein bisschen schneller. Aber auch ein Kreisverkehr hat gewisse Kapazitätsgrenzen, auch wenn er noch so groß ist und dann steht der Verkehr in der Innenstadt. Ich möchte der ÖVP schon in Erinnerung rufen, dass Linz nicht nur eine Arbeitsstadt für Einpendler ist, Linz ist auch eine Wohnstadt. Mit dieser Maßnahme wird noch mehr Anreiz für Einpendler geschaffen, mit dem Auto zu fahren. Wenn wir die vergangene Entwicklung, die Verkehrszunahme der letzten sieben Jahre betrachten, sehen wir, dass der Verkehr im Linzer Süden um 27 Prozent zugenommen hat. Im gesamten Großraum Linz wächst der individuale Motorverkehr noch immer um zwei bis drei Prozent. Diese Smartlösung wird uns nicht retten, das wird nicht passieren. Die smarte Lösung selber - Herr Gemeinderat Kühn hat es schon erwähnt - funktioniert natürlich auf amerikanischen Straßen oder Autobahnen, die sechs bis acht Spuren haben, ausgezeichnet. Da kann man mehrere Spuren, je nach Stoßzeit, in die eine oder in die andere Richtung laufen lassen. Der Mona-Lisa-Tunnel hat zwei Spuren, wir haben keine dritte Spur. Damit das wirklich funktionieren würde, bräuchte man eine dritte Spur. Jetzt könnte man natürlich sagen, Europas bekannteste Wechselrichtungs-Einbahnstraße, die Sierichstraße in Hamburg mit der verlängerten Herbert-Weichmann-Straße, ist ein Beispiel dafür. Sie hat auch nur zwei Spuren, die man von vier bis zwölf Uhr in die eine Richtung und von zwölf bis vier Uhr in die andere Richtung öffnet. Nur verkennt man, dass die Sierichstraße Parallelstraßen hat, die in beide Richtungen gehen, das sind die Dorotheenstraße und die Mühlenkampstraße. Das heißt, die bieten zumindest Schleusen, um stadtauswärts zu kommen. Das wäre in diesem Fall nicht möglich. Frau Gemeinderätin Sommer, ich muss Ihnen schon einen Vorwurf machen. Sie tun so, als ob Sie diese Gegend nicht kennen, obwohl Sie aus der Gegend kommen. Sie sagen, wir sollen alternative Wege suchen. Wir wissen ganz genau, dass wir drei Achsen Richtung Süden haben, die Umfahrung Ebelsberg, die Wiener Straße und die Autobahn. Welche sollen wir noch suchen? Es gibt keine. Der kürzeste andere Weg, wäre über die Lunzerstraße Richtung Wiener Straße durch die Bewohnerviertel Kleinmünchen und Ebelsberg. Was bedeutet das? Das bedeutet allein bei der Kreuzung Kremsmünsterer Straße/Wiener Straße eine Verkehrszunahme. Diese Kreuzung ist jetzt schon ausgelastet und verträgt nicht wirklich mehr Verkehr. Das wäre eine Verkehrszunahme von 150 Prozent. Sprich, in der Morgenspitze kommen zu diesen 380 Autos 570 Autos pro Stunde dazu. In der Abendspitze kommen sogar 730 KFZ pro Stunde dazu. Das heißt, das wäre eine extrem Linz-feindliche Maßnahme. Einzigen, betroffen wäre die Linzer Wohnbevölkerung nördlich der Traun. Was bedeutet der Umweg? Der kürzeste Umweg beträgt drei Kilometer in der Früh und drei Kilometer am Abend. Das Jahr 2018 hat 246 Arbeitstage. Damit würde jeder 1500 Kilometer Umweg fahren, was in etwa einer Wegstrecke Linz-Kiew entspricht. Das heißt, die ÖVP würde jedem Linzer, der auspendeln muss, mehr oder weniger die Reise nach Kiew zumindest streckenmäßig präsentieren. Von Kiew würden die Leute nicht viel haben. In Summe macht das vier Millionen zusätzlich gefahrene Kilometer mit dem Auto aus. Wir haben im Linzer Süden 12.000 Auspendler, die sich auf die Umfahrung Ebelsberg, Wiener Straße und natürlich auch die Autobahn aufteilen. Wir haben im Linzer Süden ein Betriebsbaugebiet, das würden wir fast komplett von der Fahrtrichtung Nord abschneiden. Wir wollen dieses Betriebsbaugebiet ausweiten und den Südpark vergrößern. Aber was wäre die Maßnahme, wie würden wir die Firmen da hinbekommen? Indem wir sagen, naja in der Früh kommt ihr eigentlich nicht hin und am Abend kommen eure Arbeiter auch nicht in die Stadt, das wäre nicht wirklich gut. Wir würden auch mit dem Schichtbetrieb der Industrie und dem Güter- und Wirtschaftsverkehr der Industrie kollidieren. Es kann doch keiner glauben, dass sich der Güter- und Wirtschaftsverkehr an die Pendlerzeiten hält. Das nächste Problem sind die Blaulichtorganisationen. Ich hoffe, dass es keinen medizinischen Notfall im Linzer Süden zu der Zeit gibt, in der man gerade in die andere Richtung fährt. Zwischenruf Gemeinderätin Kaltenhuber: „Das haben wir in Linz und Urfahr auch!“ Stadtrat Hein: Nein, das gleiche Problem haben wir in Linz und Urfahr nicht. Weil wir da wir eine Totalsperre mit riesengroßen Umwegen haben. Um die eigene Idee medial zu werben, versucht man einen Verkehrsplaner aus Graz zur Unterstützung zu holen und dann wird geschrieben, dass es machbar ist. Machbar ist alles, die Frage ist natürlich, wie es sich auswirkt - auch auf die Umwege. Was die Stauungen in anderen Stadtbereichen betrifft - das habe ich gerade gesagt - wäre Ebelsberg extrem belastet und die Kreuzung Wiener Straße/Kremsmünsterer Straße würde nicht mehr funktionieren. Ich komme noch einmal ganz kurz auf die bekannteste Straße Europas, die Sierichstraße zurück, die man in den 50er-Jahren eingeführt hat. Damals hat es keine Navigationsgeräte gegeben. Man hat sich daran gewöhnt, wie das dort funktioniert. Die Navigationsgeräte von heute tun sich aber mit einem Wechselbetrieb immer noch schwer. Wir können nicht davon ausgehen, dass nur Ortskundige die Umfahrung Ebelsberg verwenden. Werden ortsfremde Personen von ihrem Navigationsgerät auf die Umfahrung Ebelsberg geschickt, können sie, wenn sie Pech haben, auf einmal in der falschen Richtung unterwegs sein. Das kommt in der Sierichstraße genauso noch vor, dort gibt es mehrmals im Jahr Geisterfahrer. Sie haben aber den Vorteil, dass es sehr viele Querstraßen gibt und die Geisterfahrer diese Straße verlassen können. Dann gibt es, genau so wenig wie in Deutschland, eine eindeutige Regelung der Straßenverkehrsordnung. Die Sierichstraße ist eine Gewohnheitssache. Rechtlich gesehen, ist es sehr problematisch, denn die meisten KFZ-Unfälle die im Geisterfahrbetrieb passieren, unterliegen einem gerichtlichen Urteil, der Einschätzung des Gerichtes und meistens ist der Ausgang 50 zu 50, weil es keine eindeutig gesetzliche Regelung gibt. Diese Zahlen bzw. diese Konsequenzen - ich würde niemals einen Geisterfahrer in einem Tunnel haben wollen - sind für mich Beweis genug, dass wir diese Maßnahme gar nicht mehr weiterverfolgen müssen. Es wurde angesprochen, dass wir eine Verkehrszählung machen sollen. Die Verkehrszählung gibt es. Es gibt sogar von der ÖVP eine Verkehrszählung, die aber ein bisschen von den Verkehrszählungen der Stadt Linz abweicht. Wir haben 2013 am 5. November zwischen 7 und 8 Uhr, stadteinwärts pro Stunde 1272 PKW, stadtauswärts 768 PKW gezählt. Dass die stadtauswärtige Fahrspur eine Geisterspur ist, wo nichts los ist, ist ein Blödsinn. 20. Oktober 2016 zwischen 7 und 8 Uhr stadteinwärts 1163 KFZ, stadtauswärts 568 KFZ. Dann haben wir im Sommer am 5. Juli 2016 noch einmal eine Zählung gemacht, stadteinwärts 1353 KFZ, stadtauswärts 572 KFZ. Es ist schon klar, dass man eine Idee, die man selber hat, mit Zahlen untermauern will. Denn die Zahlen von der ÖVP, die Sie heute über die Nachrichten ausgerichtet haben, betragen: Zählung 24. Jänner 2018 zwischen 7 und 8 Uhr, also uhrzeitmäßig immer gleich, 2832 KFZ. Das heißt, wenn diese Zahlen stimmen würden, hätten wir in diesem Bereich in nicht einmal zwei Jahren eine Steigerung von mehr als 100 Prozent gehabt. Das glaube ich nicht. Denn die Fahrten stadtauswärts kommen an und für sich da hin und decken sich mit unseren Zählungen, das sind 740 KFZ. Zwischenruf Gemeinderätin Kaltenhuber: „Da musst du selber zählen!“ Stadtrat Hein weiter: Nein, ich mache es viel besser. Ich lade die ÖVP ein. Wir haben eine Videozählung gemacht. Ihr könnt am Video diese ganzen Autos zählen, wir haben den Beweis, dass wir diese Zählungen gemacht haben. Ihr zweifelt die Zahlen an. Ich kann euch nur das Angebot machen, dass ihr euch das Video anschaut und mitzählt. Ich zähle gerne mit euch. Zwischenruf Gemeinderat Mag. Hajart: „Das wollen wir gar nicht!“ Stadtrat Hein weiter: Die Zahlen gibt es, wir müssen eine Stunde zählen, das ist kein Problem. Ich bin noch immer felsenfest davon überzeugt, dass diese Maßnahme ein gut gemeinter Rat ist, aber das Verkehrsproblem in Linz sicher nicht lösen wird, und sicher keine sehr freundliche Lösung für die Linzerinnen und Linzer sein kann.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Stadtrat Hein, vielen Dank für den Vortrag und für die vielen Informationen, die Sie uns jetzt gegeben haben. Wie ich schon ausgeführt habe, wären genau diese Informationen im zuständigen Ausschuss sehr, sehr spannend, weil man dort darüber entsprechend diskutieren könnte, und zwar im zuständigen Gremium. Sie müssten damit nicht den gesamten Gemeinderat eine viertel Stunde lang beschäftigen. (Beifall Die Grünen) Zusätzlich hätte das den riesengroßen Vorteil, dass die Ausschussmitglieder dazu Fragen stellen könnten, über die man dann diskutieren kann. Meine zwei Wortmeldungen sind leider schon aufgebraucht, das heißt, ich kann keine Fragen mehr stellen oder eine Diskussion mit Ihnen darüber führen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich bin froh, diese Informationen erhalten zu haben, da ich nicht Mitglied dieses Ausschusses bin. Zwischenruf Gemeinderätin Roschger: „Du kannst in jedem Ausschuss sein!“ Bürgermeister Luger weiter: Ich habe nicht so viel Zeit, darum bin ich über diese produktive Information sehr froh. Ich bedanke mich recht herzlich beim Herrn Stadtrat. Er hat aber noch etwas zu sagen und offensichtlich noch nicht alle Informationen angebracht.“ Stadtrat Hein: „Herr Gemeindeart Grininger, ich finde es wirklich lustig, dass Sie so eine Wortmeldung im Gemeinderat vorbringen. Im Ausschuss sind Sie meistens ein bisschen schweigsam, außer wenn es um Bebauungsplanänderungen für Supermärkte geht - so als kleiner Hinweis zu der Sache, dass wir mehr Nahversorger brauchen. Wenn es aber um einen Supermarkt geht, dann sind Sie eher dagegen. Sie haben das Recht im Ausschuss alles zu fragen, was Sie wollen. Sie haben auch das Recht - von diesem Recht haben Sie schon mit der ÖVP Gebrauch gemacht -, wenn Sie eine Thematik besprechen wollen, diese mit zwei Unterschriften auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Sie tun hier so unbeholfen, das verstehe ich nicht. Es gibt einen Punkt ,Allfälliges‘, auch da können Sie es beantragen. Im Ausschuss wie ein kleines Mäuschen zu schweigen und im Gemeinderat herzugehen und zu sagen, wir haben keine Chance im Ausschuss irgendetwas zu diskutieren, das stimmt einfach nicht.“ (Zwischenrufe, Unruhe, Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Stadtrat Hein hat es vorher sachlich probiert, jetzt gibt es wieder Entgleisungen. Kollege Grininger hat gemeint, dass wir schon einmal im Ausschuss versucht haben, dieses Thema zu diskutieren, um diese Informationen dort zu bekommen und die Möglichkeit zur Diskussion zu haben. Er hat mit keinem Wort gesagt, dass er im Ausschuss keine Fragen stellen kann, sondern dass man so ein Thema, wenn es unterschiedliche Ansichten und Zugänge gibt, man aber gemeinsam der Meinung ist, das man eine Lösung braucht, im zuständigen Ausschussgremium diskutiert. Ich würde Sie wirklich ersuchen, mit dem Ton aufzupassen.“ (Beifall Die Grünen, ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Sommer: „Ich möchte noch einmal auf das zurückkommen. Wir von der ÖVP maßen uns nicht an, Verkehrsexperten zu sein, darum haben wir einen Verkehrsplaner involviert. ‚Wir haben diesen Antrag auch gestellt, damit geprüft wird. Wir warten auch auf dieses große Ganze, von dem mein Kollege gesprochen hat. Sie haben gesagt, das wäre eine so enorme Steigerung von Fahrzeugen, die Sie sich nicht vorstellen können. Sie wissen aber genauso gut, wie ich, dass im Linzer Süden permanent gebaut wird und zwar nicht nur einige Wohnungen, sondern Hunderte Wohnungen. In den nächsten Jahren werden circa 12.000 Bewohner dazukommen. Wie Sie heute schon ausgeführt haben – wird es aufgrund der Probleme bei der ÖBB noch circa zwölf Jahre dauern, bis sich beim viergleisigen Ausbau eine Lösung ergeben wird und es eine andere Taktung gibt und bis die Straßenbahn bis zum Pichlingersee bzw. in den Südpark geht. Bis dahin vergehen aber noch zwölf Jahre. Wenn man die Bevölkerung im Süden um 80 Prozent aufstockt, weiß ich nicht mehr, wie das funktionieren soll. Dass das nicht, wie Sie gesagt haben, das Wunder und die Rettung des Verkehrsproblems ist, ist uns völlig klar. Ich glaube aber, es wäre an der Zeit schnell greifende Maßnahmen zu setzen. Es wäre eine Möglichkeit, die man eventuell wieder rückgängig machen kann, wenn man sie nicht mehr braucht, weil man eine bessere, größere Lösung hat. Aber nur zu sagen, in zwölf Jahren wird schon einmal etwas passieren, finde ich etwas müßig. Damit werden wir die Bevölkerung im Süden nicht mehr lange abspeisen können.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Zum mathematischen Rechenmodell von 80 Prozent Bevölkerungszuwachs im Süden von Linz, will ich wirklich keine tatsächliche mathematische Berichtigung anstellen, Frau Kollegin. Ich bitte Sie nur, diese Zahl nicht weiter zu verwenden, da sie objektiv empirisch falsch ist.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Seeber berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 6 Weberichtlinien für den öffentlichen Raum der Stadt Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag steht im Zeichen der heute schon eingangs diskutierten Anfrage über die kürzlich in Linz aufgestellten Werbescreens. Inhaltlich steht dieser Antrag aber auch für die Frage nach der - nach meiner und unserer Einschätzung - nicht ausgewogenen Balance zwischen den Einnahmen und Zusatzeinnahmen, die eine Stadt mit Werbung lukrieren kann und dem öffentlichen Interesse in einer Stadt. Man darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass wir heute über ein komplett anderes Umfeld reden, wenn wir über Werbung reden. Schon jetzt zeigt die Digitalisierung, dass sich Nutzenverhalten von Menschen und von Medien verändern, sich aber auch der gesamte Werbemarkt ändert. Das heißt, die Möglichkeiten von Werbung sind nicht mehr dieselben, wie noch vor kurzem und sie werden sich auch weiterhin verändern. Ich spreche nicht nur von Werbescreens, von denen wir betroffen sind. Es geht auch um Themen wie Augmented-Reality, wo man dann letztendlich Werbeschaltungen am Handy bekommt und so weiter und so fort. Das ist die Zukunft. Ich möchte mich daher schon mit den gegenwärtigen Themen beschäftigen. Uns beschäftigt gegenwärtig die Frage, wie mit und vor allem auf öffentlichem Gut geworben wird. Man kann natürlich einschränkend sagen, sofern das überhaupt in einem Einfluss der Stadt liegt. Da gebe ich Ihnen völlig Recht, Herr Bürgermeister. Bei allem Respekt, gebe ich Ihnen aber nicht Recht – sondern ich halte es für eine Fehleinschätzung - zu sagen, dass das, was auf dem öffentlichen Gut geworben wird, ohnehin ausreichend durch Gesetze und Normen geregelt ist. Ich möchte dafür auch den Beweis antreten, weil man das so nicht einfach im Raum stehen lassen kann. Daher der erste Punkt in Bezug auf Werberichtlinien. Dabei geht es um die Frage, wie man den Werbeträger ganz allgemein gestaltet, zum Beispiel barrierefrei oder auch welche Art von Informationen geboten werden. Es ist nicht immer alles, was möglich ist, sinnvoll. Es gibt einen Werbecodex, an den sich die gesamte Werbewirtschaft Österreichs mehr oder weniger hält bzw. dem sich diese unterworfen hat. Zum Beispiel steht in einem der ersten Punkte ganz klar: ,Werbung soll vom Grundsatz der sozialen Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen.‘ Das hat sich die Werbewirtschaft auf die Fahne geschrieben. Ich denke schon, dass es durchaus sinnvoll wäre, über eigene Regeln nachzudenken und zu überlegen, wie wir im öffentlichen Raum Werbung machen sollten. Wenn man Kinder und Jugendliche vor Werbung schützt, stellt sich die Frage, wie das in Linz geht, wenn die Kinder und Jugendlichen mit diesen Werbeflächen jeden Tag mindestens zwei, dreimal auf dem Weg in die Schule, in die Lehre oder ins Studium oder zum Arbeitsplatz in Berührung kommen. Wir wissen alle, wie schwierig es zu Hause ist, die Kinder und Jugendlichen von den digitalen Medien weg zu bekommen. Wo sind im öffentlichen Raum die Grenzen, wenn nicht wir uns als politisch Verantwortliche darüber Gedanken machen und ordentlich darüber diskutieren, was wir wollen, nicht wollen oder was wir nicht gut finden, sofern es, wie gesagt, in unserer Einflusssphäre liegt. Das ist natürlich immer die Prämisse dahinter. Ich möchte vielleicht noch den Aspekt mit einbringen, dass es hier auch um die Verantwortung geht, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern auch konsumfreie Zonen und Zonen ohne Zwang zur Verfügung stellen. Es gibt ohnehin schon genug andere, wenn man sich diese Werbescreens, Citylights, Infoscreens, Plakatflächen, Litfaßsäulen und alle anderen Modelle ansieht. Der zweite Punkt, mit dem ich die Wichtigkeit Werberichtlinien zu erstellen betonen möchte, ist das Beispiel Amazon in der Weihnachtszeit. Da ist es uns wirklich gelungen, mitten in der Weihnachtszeit, wo unser städtischer Handel das Hauptgeschäft des Jahres macht, direkt vor den Türen unserer eigenen Innenstadthändler in der besten Lage für Amazon Werbung zu machen. Das ist natürlich ganz gescheit und darum brauchen wir Werberichtlinien. Es gibt einen dritten Grund, warum ich glaube, dass wir Werberichtlinien brauchen – wahrscheinlich gibt es noch zehn andere, wenn wir noch weiter darüber diskutieren würden. Vizebürgermeister Forsterleitner hat uns schon am 18. Mai 2017 – nachzulesen im Protokoll – über diese Werbetafeln informiert und sie als Infoscreens vorgestellt. Damals wurde ganz klar eine ausgewogene Nutzung zwischen Werbung, Kultur und Information kommuniziert. Daraus ist nichts geworden, keine Kultur, keine Info. Wenn ich sage, dass fünf oder zehn Prozent - sie haben ja auch gesagt, was gemacht und geworben wurde – aber man muss ja sagen, diese Werbescreens sind kein Dauerwerbefläche, das ändert sich alle paar Sekunden, dann kann man aber nur von einem relativ bescheidenen Ausmaß von Kultur und Information sprechen. Das Witzige an der Sache ist, dass Herr Vizebürgermeister Forsterleitner schon damals – prophetisch - gewusst hat, ich sage das jetzt im Originalton: ,Es wird im Gemeinderat sicher eine Diskussion zum konkreten Vorschlag mit dem weitergehenden Konzept geben.‘ Nachdem Herr Vizebürgermeister Forsterleitner nicht mehr in diesem Gremium ist, haben wir uns darum angenommen, um über dieses Konzept zumindest einmal zu diskutieren und darüber nachzudenken, was wir wollen und was wir vielleicht eher nicht machen wollen. Wenn ich über Werberichtlinien nachdenke, denke ich letztendlich an das Stadtmarketing. Es tut mir einigermaßen Leid, das die Stadtkommunikation mit dieser veränderten Situation betreffend Werbemöglichkeiten und letztendlich auch in der Art und Weise, wie heutzutage geworben wird, keine Entscheidungsgrundlagen hat. Es steht nicht in den Gesetzen, dass man direkt vor den Linzer Innenstadtgeschäften nicht für Amazon werben darf, es steht auch nicht im Gesetz, wie viel Kultur und wie viel Information wir tatsächlich an unsere Bürgerinnen und Bürger weitergeben wollen. Man sieht ganz klar – das steht natürlich auch nicht im Gesetz –, dass Geld einen absoluten Druck ausübt und dass nichts übrigbleibt außer Werbung, wenn wir nicht in einem Konzept festlegen, was wir wollen und das nicht ordentlich koordinieren. Ich komme jetzt abschließend zum letzten Punkt, zum Werbebeirat. Wie auch immer er letztendlich aussehen könnte, sofern wir uns dazu durchringen würden – könnte er genau für diese schwierigen, größeren Projekte beratend zur Seite stehen und sagen, was wir in der Stadt wollen, was sinnvoll und was gut ist. Wir würden uns eine Reihe an Diskussionen und Unzufriedenheit im Nachhinein ersparen, wenn wir das annehmen würden. Vielleicht noch ein kleiner Zusatzaspekt: Ein Werbebeirat, der sich inhaltlich mit Werbeformen auseinander setzt, könnte eine entscheidende Rolle für die digitale Agenda, die wir uns groß auf die Fahnen geschrieben haben, übernehmen. Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Bürgermeister Klaus Luger wird ersucht, unter Einbindung der betroffenen Geschäftsbereiche und Stadtsenatsmitglieder Werberichtlinien zu entwickeln, die dem Ausschuss für Innovation vorgelegt werden. Diese Werberichtlinien sollen a) grundsätzliche Rahmenbedingungen über die Gestaltung der Werbeträger festlegen (Größe, Anzahl, Barrierefreiheit, Lichtverschmutzung, etc.) und b) auch inhaltliche Vorgaben machen, wofür im öffentlichen Gut der Stadt Linz geworben werden darf. 2. Bürgermeister Luger wird ersucht zur Vorberatung von Werbevorhaben im öffentlichen Raum, die aufgrund ihrer Größe, Beschaffenheit oder Sensibilität des Standortes geeignet sind das Stadtbild zu beeinträchtigen oder das städtische Gefüge zu beeinflussen, einen ‚Werbebeirat‘ einzurichten. Der Werbebeirat soll aus mindestens einer VertreterIn der im Gemeinderat vertretenen Parteien bestehen. Zudem können neben den ExpertInnen der städtischen Verwaltung, die mit der Genehmigung und Entwicklung von Werbeflächen befasst sind (insbesondere Stadtplanung, Stadtkommunikation, Bau- und Bezirksverwaltung), externe ExpertInnen (z.B. Polizei, Wirtschaftskammer) beigezogen werden.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Ich ersuche um intensive Diskussion, vielleicht in einem Ausschuss oder wo wir weiterdiskutieren können und ersuche, wenn möglich, um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Gemeinderat Seeber, sämtliche Rechtsnormen, die Sie angesprochen haben, sei es die Oö. Bauordnung, die Straßenverkehrsordnung, das Oö. Straßengesetz etc. wird durch den Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene geregelt. Für Ihr Anliegen ist der Gemeinderat Linz sicher der absolut falsche Ansprechpartner. Zweitens, muss ich sagen, dass der Antrag sehr stark in Richtung Pjöngjang geht, also in Richtung Zensur. Heute ist es eine Amazon-Werbung, die Ihnen nicht passt, morgen ist es vielleicht eine Werbung für die Plus City, weil die Leute auch jenseits der Linzer Stadtgrenzen einkaufen und die Kaufkraft aus Linz ab fließt. Womöglich dürfen dann auch österreichische Familienunternehmen, die ihre Steuern auf Malta abführen, nicht mehr auf städtischen Flächen werben und irgendwann einmal ist es vielleicht ein wertkonservatives Familiensujet, das nicht in die grüne Ideologie passt und auf Ihrer Abschussliste in Sachen Werbung steht oder vielleicht auch ein Wahlplakat einer unliebsamen politischen Partei. Bereits jetzt dürfen Werbesujets, die dem öffentlichen Anstand, den guten Sitten sowie den öffentlichen Interessen widersprechen, nicht affichiert werden. Darüber hinaus hat der Grundeigentümer keinen Einfluss auf Werbesujets und das ist auch gut so. Wir werden uns daher bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, lieber Bernhard, ich finde, durch Reden und Diskutieren kommen die Leute zusammen. Insofern nehme ich deinen Antrag oder das, was du schon angedeutet hast, auf. Reden wir in einem Ausschuss darüber, denn das ist mit Sicherheit das richtige Gremium dafür. Es geht nicht darum, ob wir irgendwelche gesetzliche Normen erlassen oder Ähnliches, sondern es geht um Rahmenbedingungen. Reden wir uns doch gewisse Dinge aus. Es sind ein paar Aspekte im Antrag enthalten, die ich spannend finde, darüber könnten wir reden und danach überlegen, was man damit im öffentlichen Raum macht oder auch nicht. Klar, auch wir haben ein paar Fragezeichen, die wir noch nicht beantwortet finden. Wir würden deswegen einer Zuweisung an den Ausschuss zustimmen. Ich glaube, der richtige wäre der Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung, wenn ich mich richtig orientiere. (Zwischenrufe) Was der Bürgermeister unter Umständen für geeigneter hält, wird er mir nachher ausrichten. Frau Kollegin Walcher, ich glaube, dass das jetzt wirklich ein bisschen weit führt, wenn wir über irgendwelche Zäsuren und Ähnliches nachdenken, wenn es nur einmal darum geht, in den verschieden Gesprächen miteinander über gewisse Ideen und Ansätze zu diskutieren, die für die Stadt sinnvoll sind oder wir dann draufkommen, dass sie nicht sinnvoll sind.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Seeber: „Vielen Dank für deine grundsätzliche Zustimmung oder dass wir zumindest darüber diskutieren sollten. Wir beide werden das auf jeden Fall machen, habe ich das Gefühl. Da kommt sicherlich etwas Gescheites dabei heraus. In Richtung Kollegin Walcher wäre ich mir nicht so sicher, das muss ich ganz ehrlich sagen. Frau Kollegin Walcher, Sie haben den Antrag wahrscheinlich gelesen, aber Sie haben nicht den Zugang dazu, das inhaltlich wirklich zu erfassen, worum es dabei geht. Wenn wir drei Anträge zuvor über Suchtprävention reden und darüber reden, was es denn bedeutet wie man mit Werbung allgemein umgeht und wie wir damit umgehen, dann bin ich schon ein bisschen entsetzt, wenn Sie das mit Pjöngjang vergleichen, also das ist letztklassig. Lesen Sie sich bitte den Werbekodex der Werbebranche durch, da steht drinnen, was sinnvoll und was nicht sinnvoll ist. Da geht es nicht um Gesetze. Es steht zwar Kodex drauf, aber das ist kein Gesetz, das ist eine Verhaltensnorm. Da muss man ein bisschen aufpassen, dass man nicht gleich in die Falle stolpert, nur weil es Ähnliches bedeutet oder ähnlich geschrieben ist. Es geht dann nicht gleich um Gesetze. Was das betrifft, bin ich einigermaßen schockiert und sprachlos. Ich gehe aber davon aus, dass Sie jetzt nicht zustimmen können und bin schon gespannt, wie das Abstimmungsverhalten ist.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16), ÖVP (12) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 7 Vision Stadtentwicklung ÖBB-Gelände - Wiener Straße – Unionstraße und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um das ÖBB-Gelände südlich des Bahnhofes, wo vor kurzem ein Europan-Wettbewerb abgeschlossen wurde. Das ist eine der vielversprechendsten Entwicklungsflächen in Linz. Dort tun sich schon jetzt mehrere Hektar Flächen zwischen der Wiener Straße, der Unionstraße und der Bahntrasse auf, die das Zeug haben, die ganze Stadt positiv zu beeinflussen. Langfristig wird dort noch mehr Fläche frei, weil die Werkstätten der ÖBB ziemlich sicher nicht in dieser innerstädtischen Lage bleiben werden. Zusätzlich neben der reinen Fläche, die dort zur Disposition steht, ist das Areal ein Schlüssel für die Entwicklung des ganzen Bahnhofsgebiets, der Wiener Straße und des Andreas-Hofer-Park-Viertels. Die Durchlässigkeit der Bahntrasse kann dort bewerkstelligt werden, bis hin zu neuen, bestens angebunden Arbeitsplätzen. Das ist etwas, was Bürgermeister Luger beim Neujahrsempfang genannt hat - eine Stunde 50 Minuten nach Wien. In Wirklichkeit ist das ein Einzugsbereich von 100.000en Menschen. Die ÖBB als Haupteigentümer hat dort 2017 einen städtebaulichen Ideenwettbewerb gemacht, da gibt es die Ergebnisse. Das Ganze ist mittlerweile öffentlich. In Wirklichkeit sind das nur erste konzeptionelle Gedanken. Der Antrag zielt darauf ab, dass sich die Stadt hier massiv einmischt, das nicht den Privaten oder nicht nur der ÖBB überlässt, sondern hier selbst eine städtische Vision für den ganzen Süden, alles was südlich der Trasse ist, entwickelt und dort mit externen Experten, mit der ÖBB und mit den Anrainern ein Format oder eine Vision entwickelt. Dafür würde sich natürlich wieder einmal ein kooperatives Verfahren oder irgendeine Form eines außerordentlichen Verfahrens eignen. Dementsprechend lautet der Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der zuständige Referent (Infrastruktur und Stadtentwicklung) möge für das Areal südlich des Bahnhofs, zwischen Wiener- und Unionstraße, ein außerordentliches Planungsverfahren einleiten, um dort gemeinsam mit den Grundeigentümern, Unternehmern und interessierten Linzerinnen und Linzern zu einer städtebaulichen Vision zu kommen. Es wird vorgeschlagen, den Antrag dem Ausschuss für Stadtentwicklung zuzuweisen.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten für ein außerordentliches Planungsverfahren können teilweise durch die Eigentümer der Immobilien bzw. durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, meine Damen und Herren des Gemeinderates, lieber Kollege Poto?nik, lieber Lorenz, es fällt mir schwer, dich als Visionär zu kritisieren. Du strapazierst aber bewusst und gegen dein besseres Wissen immer wieder die Kommune Linz, die fast pleite ist, mit Visionen, deren Umsetzung viel Geld kosten würde. Eine Kommune, die in städtebaulich wichtigen Zonen ihres Stadtgebietes kein einziges strategisches Grundstück besitzt. Eine Kommune, die mehrfach vom Eigentümer ÖBB, der von dir angezogenen Grundstücke zwischen Bahnhofstraße und Unionstraße unbegrenzt verzögernde Antworten bekommen hat. Zum Beispiel, zuletzt bestätigt von den ÖBB am 16. Jänner 2018 mit Mindestzielzeiten: Einmal für die kleine Nordost-Ecke dieses Geländes mit der ehemaligen, erhaltenspflichtigen Staatsbahndirektion und die Ladenzeile an der Wiener Straße als Randbebauung für etwa über ein Jahrzehnt und ohne zugehörige Struktur, nämlich keinen Raum für belebbare Fußgeherpassagen oder Parkplätzen. Weiter für den weitgehend originalgetreu erhaltenen historischen Werkstättenteil der ehemaligen Kaiserin-Elisabeth-Westbahn von 1860 - ziemlich originalgetreu - mit Zielzeit von mindestens einem Jahrzehnt - wenn nicht noch das Bundesdenkmalamt auf die Idee kommt, dort Industriearchäologie zu betreiben. Ich bin dort schon einmal eingesetzt gewesen, das ist schon eine Zeit aus, inzwischen wird das immer älter. Für das gesamte, vorläufig nur erhoffte Planungsgebiet ist eine Mindestzielzeit bis 2048 vorgesehen. Da bist du Lorenz, dann gerade 87 Jahre alt. Der Eigentümer der Grundstücke, Immobilien und Gebäude, der vom Gesetz her zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist, hat, um dem Wort Gewinnmaximierung öffentlichkeitswirksam auszuweichen, Zitat: ,Junge ArchitektInnen und StadtplanerInnen‘ unter 40 bereits im Vorjahr zu einem Wettbewerb Europan 14 eingeladen. Er hat daraus drei Gewinner gekürt und davon wieder zwei, die Teams Rock the Block und FAB Linz mit einer Nachbearbeitung ihrer Entwürfe beauftragt. Die für die städtebauliche Querung der Bahn mögliche Zone westlich im Bereich der ehemaligen Bahnpost und des künftigen Busterminals wurde gleich wieder von jeder Weiterplanung ausgeklammert - Zitat: ,Grobe städtebauliche Übersicht‘ - müssen, weil er dort noch gar nicht weg will und kann. Soweit und unbestimmt liegt alles samt deiner Vision in einer sehr fernen Zukunft. Dafür sollten wir jetzt schon Geld aktivierten. Dabei wäre es planerisch sinnvoll, erst die Hauptwegachsen festzulegen, um dann dazu die daran passende Verbauung planerisch hochzuziehen. Die Einbindung dieser Querungsachsen in das Linzer Nahverkehrsnetz ist erst dann eigentliche Aufgabe der Stadt. Nicht das Konstruieren von Luftschlössern ohne Budget und über fremde Grundstücke. Lassen wir die ÖBB einmal zeigen, wie sie die mit hohem städtischen finanziellen Aufwand totgelegte innere Wiener Straße wiederbeleben und vermarkten und wie sie das machen will. Den Stadtbezug mit der schönen Blickachse zum Domturm hat man ihr schon in der Wiener Straße durch die Lärmschutzwand der Bundesbahn und Opernhaus-Steinbruch genommen und optisch damit eine tote und hässliche Sackgasse gewonnen. In der Unterführung hat der angesprochene Immobilieneigentümer, wieder die ÖBB, vorhandene Säulenreihen durch eine Reihe plumper Pfeiler unpassend ergänzt und zuletzt die Otto Wagner Geländer - einziges sehenswertes Detail -längst abgeräumt und vermutlich verschrottet oder zur Ausschmückung und Bereicherung von Wiener Verkehrswegen abtransportiert. So sieht der Interessent an Wettbewerben angeblich Interessierte aus. Lassen wir, wie auch du Lorenz meinst, die Eigentümer der Immobilien auf ,etwaigen Kosten‘ – ,etwaig‘ ist etwas übertrieben, finde ich - einmal ihre – Zitat: ,Visionen entwickeln‘ und sie die Wohnbevölkerung jenseits der Böhmerwaldstraße mit derjenigen - Nachbarschaft, hast du gesagt - jenseits der Unionstraße zusammenbringen. Die Gleisharfe ist derzeit 200 bis 400 Meter breit, vielleicht reduzieren sich davon 200 Meter der Gütergleise. Das glaube ich aber nicht, aber 200 Meter bleiben. Die Wohnhäuser Böhmerwaldstraße bis zur Anzengruberstraße sind 400 Meter voneinander entfernt. Zwischenruf Gemeinderat Ing. Casny: „Da ist die Kärntner Straße dazwischen!“ Gemeinderat Kleinhanns weiter: Die Kärntnerstraße hat keine Wohnungen, wie du weißt, auch wenn dort manchmal ein paar Beamte schlafen sollten. Von der Böhmerwaldstraße bis zur Unionstraße sind das sogar 600 Meter, was den Durchmesser von Wien-Innere Stadt, also einem ganzen Stadtzentrum entspricht. Wenn die ÖBB ihre Gleisanlagen bis zur Höhe des Musiktheaters überbauen will, soll es uns recht sein und die Stadt Linz wird so ein Projekt gerne prüfen lassen. Deine Visionen sind gut, Lorenz, auch dass sie hier im Gemeinderat ausgesprochen werden. Der Antrag aber auf ein nicht gerade kostenloses, derzeit aber völlig unfinanzierbares ,außerordentliches Planungsverfahren‘ durch die Stadtverwaltung kommt zum falschen Zeitpunkt. Lassen wir also einmal die sehr weit entfernten ,Nachbarn‘ ihre Wünsche gegenüber den ÖBB formulieren und verschonen wir vorerst unsere Bauverwaltung auch personell und zeitlich, die auf Prüfung, Vorschreibung und Zulassung reduziert ist und verschonen wir unseren Stadtsäckel, der mühsam zaghafte Schritte zu seiner Sanierung und Entlastung unserer Kinder, unserer Enkelkinder einschließlich aller unserer noch hoffnungsfroh gestimmten Zuwandererkinder unternimmt. Ein Drittel bis die Hälfte der Kinder, die das einmal zahlen müssen, kommen schon mit Migrationshintergrund hier an. Deshalb stehen wir, wie vereinbart, nach wie vor hinter dem Linzer Sparstift. Daher werden wir uns bei dem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auf die Wortmeldung vom Kollegen Kleinhanns gar nicht groß eingehen. Grundsätzlich möchte ich beim Antrag die Zuweisung beantragen, auch wenn sie schon Bestandteil des Antrages ist. Ich fände es aber sehr wichtig, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren. Es geht um ein sehr wichtiges Gebiet, das in den nächsten Jahrzehnten sicherlich und hoffentlich entwickelt werden wird. Ich halte es für unsere Aufgabe, uns damit zu beschäftigen, das entsprechend anzuschauen und eine entsprechende Vision dazu zu haben. Dazu wird es im Ausschuss sicherlich, wie so oft von mir, zahlreiche Fragen und Diskussionen geben. Daher bitte ich um Zuweisung. Danke schön.“ Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es steht außer Zweifel, dass das Gelände bei der ÖBB Richtung Süden ein ganz wichtiger strategischer Punkt für Linz ist. Nur eine kleine Randbemerkung: Lieber Günther, an der Kärntnerstraße, nämlich zwischen Energie AG und dem Hauserhof gibt es Wohnungen, hier ist noch ein Wohnblock Richtung Kärntnerstraße. Zu deiner Aussage betreffend die Arbeitsgewohnheit der Landesbediensteten sage ich nichts mehr. Günther, offensichtlich will die FPÖ mit der ÖBB wegen des Verkehrs im Süden oder diesem Thema nicht reden. Ich glaube, Politik kann nur gemacht werden, wenn man sich mit diesen Dingen beschäftigt. Für uns ist es daher ganz wichtig, auch im Ausschuss über dieses Projekt, dieses Thema, über diesen Bereich zu sprechen. Die Stadt hat sich teilweise schon mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept beschäftigt. Unser Wunsch ist es, diesen Antrag dem Infrastrukturausschuss zuzuweisen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Wessela: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, Kollege Poto?nik, aus der Ferne betrachtet mag es löblich sein, wenn sich jemand, so wie Sie, sehr intensiv mit jeder Planung, jeder Baustelle, jeder Straßenquerung, jeder Durchgangsmöglichkeit in Linz beschäftigt. Bei einer florierenden und expandierenden Stadt, wie Linz, ist das - zugegeben - eine Herkulesaufgabe. Sieht man jedoch genauer hin, muss man feststellen, dass Sie sich immer nur sehr oberflächlich und hauptsächlich medienwirksam mit den von Ihnen aufgeworfenen Themen beschäftigen. So sprechen Sie beispielsweise immer wieder gerne von den Kosten und wollen uns weismachen, dass Ihnen die MieterInnen am Herzen liegen bzw. die Kosten, die diese fürs Wohnen ausgeben müssen. Auf der anderen Seite verlangen Sie bei jedem Bauvorhaben mehrere Planungsverfahren, obwohl Sie wissen müssten, dass diese die Kosten erhöhen, die dann im Endeffekt wiederum die zukünftigen Mieterinnen und Mieter zu tragen haben. Beim Projekt am Areal der ÖBB gab es einen Europan-Wettbewerb. Bei diesem werden ArchitektInnen und RaumplanerInnen unter 40 Jahren aus ganz Europa eingeladen, Ideen zu entwickeln. Ich gehe davon aus, dass das eine Wettbewerbsart ist, die für Visionen garantiert. Darüber hinaus will die ÖBB selbst ein Projekt, mit dem sie einen qualitativen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung leisten können. Aktuell sprechen wir noch dazu nur von einem ganz, ganz kleinen Anteil dieses Gesamtareals der ÖBB, das noch viele Jahrzehnte nicht in der Gesamtheit zur Verfügung stehen wird. Ich gehe deshalb davon aus, dass es bei dem geplanten Stadtentwicklungsplan Eingang finden und hier somit eine Beschäftigung mit diesem Areal stattfinden wird. Hätten Sie sich die Mühe gemacht, Kollege Poto?nik, sich die derzeit im Architekturforum ausgestellten Projekte anzusehen, hätten Sie sich davon überzeugen können, dass die geplanten Projekte auf jeden Fall eine Verbesserung der Situation an der derzeitigen Wiener Straße darstellen. Andererseits, wenn Sie sich auf den Weg ins Architekturforum machen, finden Sie möglicherweise weitere Durchgängigkeitsbarrieren, mit denen Sie uns dann beschäftigen müssen. Herr Kollege Poto?nik, niemand will Sie von gesundheitsfördernden Spaziergängen in unserer Stadt abhalten, aber es wäre nicht unbedingt erforderlich, dass Sie uns in Form von Anträgen über jeden Ihrer Spaziergänge Bericht erstatten. Wenn Ihnen fehlende Zebrastreifen, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Ähnliches auffallen, gäbe es die Möglichkeit, sich genauso wie die anderen Gemeinderäte und Gemeinderätinnen hier im Haus an die Fachabteilungen des Magistrats zu wenden, mit der Bitte, das zu überprüfen. Die machen das bestimmt ganz gerne. Das Problem scheint aber zu sein, dass Sie kein Vertrauen in Gutachten und Gutachter fassen können. Sie haben offensichtlich auch kein Vertrauen in Planungen und RaumplanerInnen, in Wettbewerbe und ArchitektInnen, Sie vertrauen aber auch den Mitgliedern des Gestaltungsbeirates nicht, offensichtlich nicht den MitarbeiterInnen der Direktion von Planung, Technik und Umwelt und wie wir seit einigen Tagen wissen, vertrauen Sie auch den MitarbeiterInnen der Bau- und Bezirksverwaltung nicht. Meine Fraktion, die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Haus, vertraut den Institutionen und MitarbeiterInnen des Magistrats und der städtischen Unternehmen, schätzt ihre Expertise und ihre Arbeit, genauso wie die Expertise anerkannter Experten und Expertinnen. Aus diesen und anderen Gründen werden wir uns bei den Anträgen I 7 und I 8 der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Poto?nik: „Das ist jetzt ein richtiger Rundumschlag geworden, bravo, aber in Wirklichkeit eine Themaverfehlung. Ich habe gar keine Lust, darauf einzugehen. Zum mangelnden Vertrauen: Das liegt in der Natur der Sache, wir sind eine kleine Oppositionspartei. In Wirklichkeit ist es unser Job, allen auf die Finger zu schauen. Das hast du noch nie erlebt, darum kannst du dich da nicht hinein versetzen. Günther, aus dir wird kein Stadtentwickler mehr und soll ich dir sagen warum? Weil du viel zu klein denkst. (Zwischenrufe) Kleinhanns, vollkommen richtig. Ich sage dir drei Gründe, warum du zu klein denkst. (Zwischenrufe) Erstens, du redest von dieser Zielzeit von 30, 40 Jahren. Ja, genau, das ist die Zeitspanne, in der Stadtentwickler arbeiten. Wenn wir nicht in dieser Zeitspanne arbeiten, dann sind wir gar keine Stadtentwickler, fünf Jahre sind so kurzfristig. Wir müssen soweit denken und gute Stadtentwicklung ist genau diese lange Zeit, da muss man schon anfangen, genau das meine ich mit Vision. Zweitens, du redest vom Geld, wer das zahlen soll? Das zahlen wir alle gemeinsam, das zahlt auch die ÖBB. Wer hat denn in Ebelsberg bezahlt? Die Investoren, die Bauträger haben die 100.000 oder 150.000 Euro für das kooperative Verfahren bezahlt. Das ist kein riesen Ding. Ich weiß auch nicht, warum beim Intellektuellen und Ideenfinden - wo man mit Hirnleistung Gewinn lukrieren kann, dort wo man wirklich sparen kann - der Sparstift immer schon im Vorfeld angespitzt wird. Jeder Euro ist da top investiert. In dem Fall würde die ÖBB oder wer immer – es gibt drei, vier Projektentwickler, die da beteiligt sind - das in Wirklichkeit locker stemmen. Das Dritte, wir als Stadt sind nicht Besitzerin. Ja und? Das ist genau das große Missverständnis, das die Stadt Linz ständig hat. Sie glaubt, nur entwickeln zu können, wenn wir das Grundstück besitzen. Das ist ein Blödsinn, pardon. Wir haben die hoheitlichen Aufgaben, wir können über den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan so viel steuern, wir brauchen das gar nicht zu besitzen. Ebelsberg ist ein Beweis. Besitzen wir irgendetwas in Ebelsberg? Nein, trotzdem können wir das perfekt steuern, das ist unsere Macht und das sollten wir nutzen. Danke.“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Bevor ich zur Abstimmung komme, möchte ich festhalten, dass ich keinen Ordnungsruf erteile. Ich möchte aber trotzdem sagen, dass es diesem Haus nicht würdig ist, wenn man hier sozusagen ,Klein-Denken‘ mit Kleinhanns impliziert. Ich erwarte mir eine Entschuldigung.“ Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Poto?nik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 8 Durchgängigkeit Fußgänger – Dametzstraße und Graben und führt aus: „Natürlich könnte ich mich direkt an die Fachabteilung wenden, aber wir diskutieren hier auch Anträge, wie wir alle wissen, die dazu dienen, Sachen zum Thema zu machen. Ein bisschen Großzügigkeit ist für eine kleine Oppositionspartei schon okay, oder? Es geht um die Fußgängerfreundlichkeit dieser Stadt. Hier kommt Streich Nummer 5. Ich muss davor noch sagen, dass die Fußgängerfreundlichkeit kein Selbstzweck ist. Sie dient dazu, unsere Verkehrsprobleme zu einem kleinen Teil, aber doch zu lösen. Je fußgängerfreundlicher und sicherer diese Stadt ist, desto eher werde ich umsteigen und vielleicht einmal auf das Auto verzichten. Wir wissen, dass sehr viele Wege unter zwei Kilometer mit dem Auto gefahren werden. In Wirklichkeit ist das zu Fuß leicht zu machen. Der Vorschlag betrifft die Dametzstraße auf Höhe der Pochestraße. Dort ist interessanterweise von der Stadt Linz schon etwas vorbereitet. Der Gehweg ist schon in die Straße hineingezogen, es ist aber nicht fertig gemacht. Es wäre eine Kleinigkeit, dort entweder einen Zebrastreifen oder eine kleine Mittelinsel zu machen, um die Querung zu erleichtern. Zweiter Ort - das ist auch Teil dieses Weges - ist am Graben, Höhe Kollegiumgasse bzw. Marienstraße. Dort ist das Queren auch sehr unangenehm, weil die Autos zum Teil ziemlich schnell um die Kurve kommen. Der natürliche Weg ist unterbrochen und selbst ich, als junger Mann, muss dort immer wieder laufen. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Querung für Fußgänger in der Dametzstraße (Höhe Pochestraße) und dem Graben (Höhe Kollegiumgasse) kann deutlich verbessert werden. Der zuständige Stadtrat (ISW) wird gebeten, hier eine Lösung zugunsten der Fußgänger zu entwickeln.‘ Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrter Kollege Poto?nik, es ist schon recht, wenn du dich um die Fußgängerübergänge und Schutzwege und um das sichere Überqueren unserer Linzerinnen und Linzer kümmerst. Allerdings unterliegen diese Fußgängerüberquerungen gewissen Kriterien: Erstens einmal muss eine entsprechende Frequenz von Fußgängern und zweitens natürlich auch eine entsprechende Frequenz an Fahrzeugen gegeben sein. Drittens darf das nicht im Gefahrenbereich liegen. Wie du richtig sagst, ist vom Graben in die Kollegiumgasse eine Kurve. Wenn man da einen Zebrastreifen machen würde, wäre dies sowohl für die Fußgänger, als auch für den Fahrzeugverkehr überraschend. Ich glaube, dieser Antrag sollte dem Infrastrukturausschuss zugewiesen werden, weil weitere Maßnahmen wie z. B. eine Verkehrszählung notwendig sind. Man müsste dreimal täglich zwei Stunden Verkehrszählungen durchführen und zwar in der Früh, Mittag und am Abend, was der Magistrat auch macht. Jedenfalls wäre es angebracht, den Verkehrsausschuss mitgestalten zu lassen. Bezüglich der Dametzstraße gab es schon vor Jahren einen ähnlichen Antrag. Man könnte mit einem Fahrbahnteiler südlich der Pochestraße das Einbiegen leicht ermöglichen und zwar auch mit Rücksicht auf den Bus der Linie 27. Jedenfalls würde ich dich ersuchen, dass auch du für die Zuweisung in den Infrastrukturausschuss stimmst. Das ist in erster Linie wichtig, um zu prüfen, ob das notwendig ist und ob nicht andere Verkehrsteilnehmer – gerade im Kurvenbereich – sehr gefährdet wären. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Lorenz, die freiheitliche Fraktion begrüßt es natürlich, wenn man die Innenstadt fußgängerfreundlich macht. Wo sonst, wenn nicht in der Innenstadt, wo wir Fußgängerzonen bzw. Begegnungszonen haben, für die die Stadt Linz immenses Geld investiert hat. Auch einige andere wirklich schwierige Übergänge sollten natürlich fußgängerfreundlich gestaltet werden. Grundvoraussetzung ist natürlich immer, dass es technisch machbar und finanziell bewältigbar ist, sprich, dass genug Budgetmittel vorhanden sind. Kollege Hackl, ich persönlich brauche keine Verkehrszählung. Ich bin in der Innenstadt sehr viel zu Fuß unterwegs, eigentlich nur zu Fuß. Beide im Antrag genannten Stellen sind wirklich ein Problem. Wenn man aus der Marienstraße kommend beim ehemaligen Hotel Mühlviertlerhof den Graben überqueren möchte und in die Kollegiumgasse hinübergeht, kommen ununterbrochen Autos daher. Auch ältere Leute, die dort wohnen, haben unheimlich zu tun, um hinüber zu kommen. Es ist auch richtig, dass der Kreuzungsbereich zwischen Marienstraße hinunter Pochestraße genauso problematisch ist. Die Leute in Linz glauben, dass die Durchzugsstraßen Rennstrecken sind. Sie kommen mit einem ‚Mords-Juche‘ daher und man kann die Straßen kaum überqueren. Wenn die Leute bei der Ampel vorne beim Graben Ecke Museumstraße stehen bleiben, kommen die Rechtsabbieger vom anderen Graben daher. Ich gebe Ihnen absolut Recht, man kommt wirklich nicht hinüber. Wir haben daher die Abteilung Planung, Technik und Umwelt um eine Stellungnahme gebeten. Sie hat sich mit dieser Problematik schon intensiver befasst. Dort gibt es das technische Problem - Kollege Hackl hat das schon richtig angesprochen -, dass man nicht unmittelbar innerhalb dieser kurzen Strecke einen zweiten Zebrastreifen errichten kann. Das ist zu nahe am Kreuzungsbereich bei dieser Ampelanlage der Museumstraße/Graben und somit sind leider Gottes die Einsatzkriterien für einen Schutzweg nicht gegeben. Die Abteilung Planung, Technik und Umwelt hat sich sehr intensiv damit beschäftigt und gemeint, dass es eine logische Alternative wäre, einen Fahrbahnteiler direkt auf die Dametzstraße zu geben, damit man die Straße zumindest schrittweise ordentlich überqueren kann. Das ist weit gediehen, die Abteilung Planung und Technik würde das begrüßen. Das Problem sind nur die fehlenden finanziellen Mittel. Das heißt, dort scheitert es unter dem Strich wieder am Geld. Ich muss persönlich - auch aus Sicht der vielen Fußgänger, die wir in Linz Gott sei Dank haben und die in der Innenstadt auch sehr rege unterwegs sind - anmerken, dass das Problem für Fußgänger in Linz immer das Überqueren der Schnellstraßen ist. Das ist der ganze Durchzugsbereich Humboldtstraße/Dametzstraße, Dinghoferstraße, Waldeggstraße/Hopfengasse. Wir haben dort einige Zebrastreifen. Mich persönlich schreckt aber immer wieder, wie wenig Autofahrer vor einem Zebrastreifen stehen bleiben. Das beste Beispiel in Linz ist die Straße Kapuzinerstraße/Hopfengasse/Waldeggstraße. Dort gibt auf der Höhe Baumbachstraße es einen Zebrastreifen. Versucht einmal, da hinüber zu kommen. Man wartet bis zu zehn Minuten, bis man wirklich einmal hinüberkommt, weil bei diesem Zebrastreifen kein Mensch stehen bleibt. Gleiches Beispiel: Seit einem Jahr gibt es einen neuen Zebrastreifen an der Ecke Herrenstraße/Wurmstraße, wo das neue Gebäude errichtet wird und der alte Lebensmittelmarkt Reisinger weggerissen wurde. Die Leute haben bis heute nicht kapiert, dass dort jetzt ein Zebrastreifen ist. Dort sind die älteren Leute vom Kreuzschwesternseniorenheim, die Kinder der Kreuzschwesternschule und die Kinder des Stiftergymnasiums unterwegs. In der Nähe ist die neue Kolping Stadtoase. Das heißt, all diese Menschen versuchen, über den Zebrastreifen zukommen. Es ist ein Unding, keiner sieht, dass dort ein neuer Zebrastreifen ist. Die Leute ‚checken‘ das einfach nicht. Kurzum, die beste Variante für diese Durchzugsstraßen wäre ein Fahrbahnteiler. Wir würden das sehr begrüßen. Leider Gottes haben wir das Geld nicht. Somit müssen wir uns bei diesem Antrag leider Gottes der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort Gemeinderat Poto?nik: „Ich appelliere an einen Paradigmenwechsel. Die Fußgänger sind ganz wichtig. In Kopenhagen wäre das überhaupt kein Thema. Die Argumente, dass das technisch nicht möglich ist und die Zebrastreifen zu knapp beieinander liegen usw., lasse ich nicht wirklich gelten. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel und das sind kleine Versuche, diesen einzuleiten. Eine Zuweisung wäre super.“ Die Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages zum Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP-, Die Grünen- und NEOS-Gemeinderatsfraktion gemeinsam eingebrachten Antrag I 9 Information des Gemeinderates über die Arbeit des beauftragten Rechtsvertreters in der Akten-Affäre und führt aus: „Geschätzte Damen und Herren, dies ist ein gemeinsamer Antrag der ÖVP-Fraktion mit den Grünen und den NEOS und findet die Folge von der letzten ordentlichen Gemeinderatssitzung am 30. November 2017. Nur als Replik zur Erinnerung: Am 30. November 2017 gab es unter Tagesordnungspunkt F 5 einen Antrag zur Beschlussfassung, betreffend die Erhöhung des Kostenrahmens für den städtischen Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Denkmair. Dieser Beschluss, der nun einen Kostenrahmen in Höhe von 200.000 Euro vorsieht, wurde mehrheitlich gefasst. Herr Mag. Denkmair übernimmt die Koordinierungsaufgaben, die Rolle als Ansprechperson für die Staatsanwaltschaft bzw. Kriminalpolizei und die Aufgabe, den Sachverhalt rund um die Akten-Affäre intern aufzuarbeiten bzw. eine Sachverhaltsdarstellung zu erstellen. Nochmals zur Erinnerung: Schon damals ist über den Zusatzantrag debattiert worden, der darauf abgezielt hat, Transparenz in die Arbeit des Rechtsvertreters der Stadt Linz zu bringen, weil der Gemeinderat das Auftrag gebende Organ ist, im Grunde allerdings nicht weiß bzw. auch die Fraktionsvertreter und Fraktionsvorsitzenden nicht wissen, was Herr Mag. Denkmair im Detail macht. Der Zusatzantrag hat damals darauf abgezielt, dass die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Es war damals dann so, dass ein Antrag zur Geschäftsordnung abgestimmt worden ist, wo sich FPÖ und SPÖ dafür entschieden haben, keine Abstimmung über den Inhalt zuzulassen, weil behauptet worden ist – das war damals die Argumentation –, dass es sich um einen eigenständigen Antrag handle und dieser Antrag demnach als ordentlicher Antrag eingebracht werden müsste. Das machen wir heute. Die drei Fraktionen stellen nachfolgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Dem Gemeinderat sind als Auftraggeber sämtliche den eigenen Wirkungsbereich der Stadt betreffenden Schriftstücke, die der beauftragte Rechtsvertreter an die Stadt Linz oder andere sendet bzw. die er erhält, im Wege der Fraktionsvorsitzenden sowie Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn in digitaler Form zu übermitteln. Sind in diesen Schriftstücken auch Informationen enthalten, die sich auf den übertragenen Wirkungsbereich beziehen und aufgrund einer allenfalls bestehenden Amtsverschwiegenheit nicht freiwillig dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht werden können, sind diese zu schwärzen. Ebenso können sensible, personenbezogene Daten geschwärzt werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Allfällig entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen im Budget bzw. Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute geht es um die Wurst. Formale Befindlichkeiten sollen jetzt hintangehalten werden. Alle sollen jetzt nun öffentlich und klar deklarieren, ob sie für eine Aufklärung und für Transparenz sind oder aber für ein Zudecken. Ich ersuche Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung, auch wenn ich das leise Gefühl habe, dass Gemeinderat Leidenmühler von der SPÖ bzw. Gemeinderat Schilchegger von der FPÖ heute wieder erklären und hochstilisieren werden, warum alles sehr schwierig ist. Dennoch ersuche ich im Sinne der Transparenz um mehrheitliche Zustimmung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Bevor wir in die Diskussion einsteigen, ersuche Frau Dr.in Eder fürs Präsidium um Ihre Ausführungen.“ Dr.in Eder: „Wie bereits im Vorfeld mit Herrn Mag. Hajart abgeklärt wurde, ist der Antrag so zu verstehen, dass er wirklich nur die Herausgabe von Unterlagen und Informationen des eigenen Wirkungsbereiches betrifft. Er ist daher zulässig.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Schilchegger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, lieber Martin Hajart, ich gebe dir ganz Recht, ich werde heute im Sinne der Transparenz ganz kurz darlegen, warum wir uns der Beschlussformel dieses Antrages nicht anschließen können, allerdings dem Titel des vorliegenden Antrags uneingeschränkt zustimmen. (Heiterkeit) Der Titel lautet ja ‚Information des Gemeinderates über die Arbeit des beauftragten Rechtsvertreters in der Akten-Affäre‘ und diese laufende Information ist wichtig und findet derzeit auch statt, wird praktisch gelebt. Du hast es angesprochen, aufgrund des freiheitlichen Zusatzantrages hat derzeit jede im Gemeinderat vertretene Partei die Möglichkeit, sich im Rahmen dieses erweiterten Stadtsenates im Rahmen dieses Forums zu informieren und auch Fragen zu stellen. Dieses Informationsgremium hat sich aus unserer Sicht bislang bewährt. Warum wir der Beschlussformel keine Zustimmung erteilen können, hat einen ganz einfachen Grund. Mit diesen Dokumenten, mit dieser Anwaltskorrespondenz wird nichts zur Aufklärung beigetragen, sondern damit wird die Aufklärung behindert. Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind selbst Rechtsanwalt und mit der Aufklärung irgendeiner internen Affäre eines Unternehmens oder irgendeines Rechtsträgers befasst. Sie müssen nun dem Mandanten Bericht erstatten, dies aber in dem Bewusstsein, dass jedes E-Mail, jeder Brief, den Sie verfassen und der Ihren Schreibtisch verlässt, nicht nur an Ihren direkten Auftraggeber gerichtet ist, sondern an jeden adressiert wird und diese Korrespondenz zugleich öffentlich an sämtliche relevanten Medienunternehmen übermittelt wird. Sie würden – das kann ich Ihnen versichern – dadurch in den Formulierungen besonders vorsichtig und vage werden. Sie wären plötzlich befangen, wo es vorher keine Befangenheit gab. Die Qualität Ihrer anwaltlichen Beratung würde massiv sinken. Daher sage ich Ihnen, Kollege Denkmair wurde einstimmig im Stadtsenat zur Beratung und Vertretung der Stadt bestellt. Es gibt keinen Grund, ihm das Vertrauen zu entziehen. Ich sage, lassen Sie den Kollegen arbeiten. Wir Freiheitlichen werden daher diesem kaum durchdachten Vorschlag keine Zustimmung erteilen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Leidenmühler: „In hellseherischer Voraussicht hat Kollege Hajart die ihm nachfolgenden Wortmeldungen erahnt, aber den Inhalt oder die Argumentation nicht ganz. Das ganze Thema wäre nicht schwierig, es wäre aber fahrlässig, diesem Antrag zuzustimmen. Dieser Antrag fordert, dass sämtliche Schriftstücke, wohl auch elektronischer Natur, das heißt, jedes einzelne E-Mail zwischen Anwalt und Stadt, aber auch zwischen Anwalt und Dritten, zwischen Anwalt und anderen dem Gemeinderat übermittelt wird. Das bedeutet faktisch - alleine darauf kommt es an -, die Veröffentlichung dieses gesamten Schriftverkehrs. Eine Annahme eines solchen Antrages würde die Interessen der Stadt ganz massiv schädigen. Kein Unternehmen dieser Welt würde den gesamten Schriftverkehr, jedes einzelne E-Mail zwischen dem Unternehmen und dem Anwalt oder dem Anwalt und Dritten veröffentlichen. Die Verantwortlichen, die so etwas beschließen würden, würden sofort wegen unternehmensschädigen Verhaltens fristlos entlassen werden. Keine Einrichtung der öffentlichen Hand hat oder würde jemals so etwas tun, dass der gesamte Schriftverkehr - jedes einzelne E-Mail ist davon erfasst - mit dem Anwalt faktisch öffentlich gemacht wird und alleine darauf kommt es an. Es wäre ein vertraulicher Meinungsaustausch etwa über Prozessstrategien faktisch natürlich nicht mehr gewährleistet. Es wäre alles sofort öffentlich. Unter diesen Umständen kann natürlich kein Anwalt arbeiten. Denken wir nur an eine Situation, dass es in dem Zusammenhang mit Regressforderungen oder Schadenersatzforderungen zu einem Zivilprozess in dieser Causa zwischen der Stadt und Bediensteten kommt. Die Interessen der Stadt wären durch die Veröffentlichung des gesamten Schriftverkehrs, jedes einzelnen E-Mails ganz, ganz massiv und definitiv geschädigt. Ich frage mich, wollen Sie das oder ist Ihnen das schlicht und einfach nicht bewusst. Außerdem gibt es ein Missverständnis. Der Gemeinderat wird hier als Auftraggeber des städtischen Anwalts bezeichnet. Der Gemeinderat ist nicht der Auftraggeber des Anwaltes. Der Bürgermeister, in diesem Fall vertreten durch die Vizebürgermeisterin vertritt den Gemeinderat aufgrund von § 49 Abs. 1 des Statuts nach außen und der Bürgermeister bzw. in diesem Fall vertreten, ist Auftraggeber des Anwalts. Außerdem – aber das sind jetzt wirklich juristische Details – ist so eine detaillierte Akteneinsicht durch das Statut nicht gedeckt, wenn Sie einmal § 12 Abs. 1 a genauer anschauen. Auf der anderen Seite wäre jeder Anwalt standesrechtlich daran gehindert, Informationen, die er mit seinen Klienten bzw. mit Dritten austauscht, so herauszugeben, wenn er weiß, dass das Ganze öffentlich gemacht wird. Es gibt also eine Fülle von Gründen. Außerdem - da knüpfe ich an Kollegen Schilchegger an - ist das Ganze überhaupt nicht nötig. Wir haben ein Gremium, über das der Gemeinderat bzw. dieser erweiterte Stadtsenat und damit der Gemeinderat, weil alle Fraktionen darin vertreten sind, auch Kollegin Grünn, ohnehin regelmäßig Rechenschaft vom Kollegen Denkmair über seine Tätigkeit als Anwalt bekommt. Da wissen Sie dann, was er macht. Dazu ist es nicht erforderlich, dass jedes einzelne E-Mail übermittelt wird. Was bedeutet dieser Antrag letztlich? Das ist ein parteipolitisches Manöver zum definitiven Schaden der Stadt. Von den einen vielleicht bewusst gemacht, von anderen aus jugendlichem falschem Eifer, von Dritten aus Unkundigkeit, Unüberlegtheit oder Naivität. Wir werden uns auf jeden Fall bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, diese Wortmeldungen wundern und überraschen mich nicht. Das Grundproblem in dieser Causa ist, – nicht nur in dieser, auch schon in einer früheren Causa – dass die rot/blaue Mehrheit von Beginn an wenig Vertrauen stiftet wenig vertrauensfördernd gegenüber der Opposition und denen, die hier eine Aufklärung vorantreiben wollen, auftritt. Bei jedem einzelnen Schriftstück, bei jedem einzelnen Versuch, Licht ins Dunkel zu bringen und unsere Arbeit als GemeinderätInnen wahrzunehmen, werden uns Steine in den Weg gelegt. Alles ist ein Kampf, alles bedarf eines mehrfaches Ersuchens und mehrfacher Anträge usw. Das führt schon dazu, dass es insgesamt wirklich wenig vertrauensfördernd ist, wie man mit dieser Causa umgeht. Das, was ich mir von einer SPÖ, von einer FPÖ, von einem Rechtsanwalt, auch von einem Präsidium wünschen würde ist, dass uns nicht ständig erklärt wird, was alles nicht geht, sondern dass uns einmal jemand erklärt und ernsthaft das Interesse bekundet und uns sagt, was geht. Ich habe es satt und ich bin es leid, als Gemeinderätin ständig zu hören, was wir nicht dürfen. Das ist wirklich wenig vertrauensbildend. Deswegen darf sich kein Mensch wundern, wenn wir solche Anträge stellen, weil uns sonst schlicht und einfach die Mittel fehlen. Es wird nicht mit uns ernsthaft überlegt, wie wir zu den Unterlagen oder zu den Informationen kommen können, weil doch eine große Anzahl an GemeinderätInnen glaubt, dass diese Informationen wichtig sind, um hier eine wichtige politische Aufklärung voranzutreiben. Von der SPÖ habe ich nichts anderes erwartet. Ich kann nur an die FPÖ appellieren. Ich kann meine Landessprecherin Maria Buchmayr zitieren, die vor kurzem gesagt hat, dass die FPÖ sich entscheiden muss, ob sie zu den Zudeckern oder zu den Aufklärern gehört.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Worum geht es eigentlich? Es geht um ein Ablenkungsmanöver von SPÖ und Freiheitlichen. Nichts anderes ist das. Herr Kollege Schilchegger, es geht nicht um die Person des Herrn Mag. Denkmair, sondern es geht einzig und alleine um die Informationen, um zu erfahren, was der Status Quo ist und um zu erfahren, was die gesamte Wahrheit in der Aktenaffäre ist. Dass der Gemeinderat als beauftragendes Organ 200.000 Euro freigegeben hat, ist zumindest einmal ein großer, großer Grund, dass man sagt, man hätte als Gemeinderat dann ein Recht darauf, dass man erfährt, was der Status Quo ist? Was sind die Informationen in Bezug auf die Aktenaffäre, um die sich die Diskussionen gerade so drehen. Herr Kollege Leidenmühler, es geht nicht um eine Information an die Öffentlichkeit oder dergleichen. Es geht um eine Information an den Gemeinderat bzw. an den Gemeinderat im Wege der Fraktionsvertreter, was wir eigentlich schon einmal so ausgemacht haben, zwar mit einem erschwerenden Passus, der von euch beschlossen worden ist, aber grundsätzlich hättet ihr euch auch einmal dazu bekannt. Die Taten diesbezüglich fehlen noch. Inwieweit es zu einer Schädigung kommen soll, frage ich mich schon, Franz Leidenmühler, denn wie kann es zu einer Schädigung kommen, wenn man die ganze Wahrheit auf den Tisch legt. Das muss man mir einmal erklären. Wie kann die Wahrheit schädlich sein? Wenn vom Prozessgegner gesprochen wird, dann erkläre mir einmal, wer in der ganzen Sache Prozessgegner ist. Zwischenruf Gemeinderat Leidenmühler: „Im Falle des Zivilprozesses!“ Gemeinderat Mag. Hajart weiter: Ja, wer ist denn dann der Gegner? Herr Bürgermeister, auf Wiederschauen. Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Reißen Sie sich zusammen!“ (Unruhe) Gemeinderat Mag. Hajart weiter: Ich glaube, man muss sich grundsätzlich verabschieden, dass man immer sagt, dass die, die an Transparenz interessiert sind, immer gleichzeitig der Stadt schaden. Von dem muss man sich einmal verabschieden. Die öffentliche Hand, die Stadt Linz selbst, muss Interesse daran haben, dass einmal alles ungeschönt auf den Tisch kommt. Das muss das Interesse einer Behörde sein. Wenn man davon spricht, dass man sich vor Prozessgegnern schützen muss, das musst du mir vielleicht noch einmal erklären. Dazu brauchen wir vielleicht mehr Zeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht nicht um irgendwelche Finten, es geht darum, in der Aktenaffäre Transparenz hineinzubekommen. Daran sind auf jeden Fall die drei genannten Fraktionen interessiert. Ich möchte noch betonen, dass Frau Mag.a Grünn das Bestreben unterstützt. Darum ersuche ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Eypeltauer und Gemeinderat Poto?nik, beide NEOS, sind bei der Abstimmung nicht anwesend. Gemeinderätin Wundsam berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 10 Kein Vermögenszugriff bei Arbeitssuchenden – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Resolution fordern wir keinen Vermögenszugriff bei Arbeitssuchenden. In der aktuellen Debatte über eine Neuordnung der Wiedereingliederungshilfen auf dem Arbeitsmarkt, ist unter anderem präsentiert worden, dass die Notstandshilfe den Richtlinien der Mindestsicherung unterworfen werden soll bzw. überhaupt in diese verschoben werden soll. Aus diesem Zusammenhang heraus wird mittlerweile diskutiert, bei Arbeitssuchenden einen Vermögensregress einzuführen. Das ist in mehrerlei Hinsicht unsinnig. Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Die Betroffenen haben dafür bereits einen Betrag beigesteuert. Das Armutsrisiko der Arbeitssuchenden würde weiter erhöht und ihre Lebenslage weiter destabilisiert, was eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zusätzlich erschwert. Auf der anderen Seite wird durch diese Maßnahme keine Beschäftigung erzeugt. Das Schaffen von Arbeitsplätzen mit dem Ziel der Vollbeschäftigung wäre aber das wichtigste Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Bundesregierung wird ersucht, von ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen, bei Arbeitssuchenden, die eine Wiedereingliederungshilfe im Rahmen der Arbeitslosenversicherung bzw. des Arbeitsmarktservices beziehen, einen Vermögensregress einzuführen.‘“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann es gleich vorwegnehmen, wir werden uns bei dieser Resolution aus einem ganz einfachen Grund der Stimme enthalten. Ich finde diese Resolution entweder als bewusste, aber auf jeden Fall als Falschinformation und Verunsicherung der Arbeitslosen. Was sind die Fakten? Wie es richtig von Ihnen angemerkt wurde, wurde von der neuen Regierung nicht nur bei der Arbeitslosenversicherung, sondern auch in anderen sozialen Punkten überlegt, wo es Möglichkeiten gibt. Ich glaube, dass selbst die SPÖ zugeben wird, dass es bei den Arbeitslosen natürlich auch einige schwarze Schafe gibt, die sehr kurz in das System einzahlen und sich durchschummeln. Das wird es immer wieder geben und hat es immer gegeben. Genau das ist einer der Gründe. In Ihrer Resolution wird davon ausgegangen, dass bei jedem Arbeitslosen in Zukunft auf privates Vermögen zugegriffen wird. Wenn man sich die Fakten ansieht, wird darüber diskutiert, bei Arbeitslosen, die kurz ins System einzahlen, um sich durch zu schummeln, das natürlich abzustellen. Jene, die in späteren Jahren arbeitslos werden, haben hingegen durch das System nichts zu befürchten, sondern würden eventuell ein höheres Arbeitslosengeld beziehen und das für einen längeren Zeitraum, als jetzt. Das Unseriöse an dem Ganzen ist für mich, dass darüber keine bindende Aussage in diese Richtung hinausgegangen ist. Es ist ganz klar festgestellt worden, dass die Regierungskoordinatoren, gemeinsam mit dem Sozialminister, Wirtschaftsminister, Finanzminister bis Jahresende ein Konzept ausarbeiten, über das dann natürlich noch beraten wird und es dann einen Beschluss gibt. Weil es noch dazu passt: Ich weiß zwar, dass es von der SPÖ nicht gerne gehört wird, aber seit dem sie nicht mehr in der Regierung ist, kommt es mir durch die Aussage von SPÖ-Chef Kern und auch vielen anderen so vor, dass wir jetzt die Bösen sind und über die Mangelarbeitsberufsliste 150.000 Ausländer hereinholen. Darüber schmunzelt sogar die Arbeiterkammer und teilweise der österreichische Gewerkschaftsbund. Woher die Zahlen sind, das weiß nur er selber. Das Traurige an dieser Liste ist, dass man so arbeitet und das wurde natürlich unter Schwarz/Rot bzw. Rot/Schwarz unter Minister Stöger schon verabschiedet. Wir werden uns bei dieser Resolution der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die ÖVP-Fraktion wird sich der Stimme enthalten, weil wir glauben, dass es hier in erster Linie um eine Angstmache durch die SPÖ geht. Es ist allseits bekannt, dass die neue Bundesregierung eine umfassende Reform im Bereich Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung plant. Das wird ein umfassendes Paket. Es dauert noch einige Monate, bis das jetzt ausgearbeitet wird. Was wird jetzt von Seiten der SPÖ gemacht? Man greift bewusst irgendeinen Passus heraus, nämlich eine mögliche Überführung von der Notstandshilfe in das Arbeitslosengeld und macht den Menschen damit Angst. Das ist unter anderem das Verwerfliche an diesem Antrag. Es macht durchaus Sinn, dass man sich grundsätzliche Gedanken über das gesamte System macht. Das darf nicht verboten sein. Das war lange Zeit in der Regierung durch die Beteiligung der SPÖ auf Bundesebene blockiert und kann jetzt angegangen werden. Wir werden uns der Stimme enthalten, weil man dieses Gesamtsystem, in dem es durchaus Änderungsbedarf gibt, in Summe betrachten muss. Es kann nicht sein, dass man eine Nichtarbeitswilligkeit an den Tag legt, bewusst in der Notstandshilfe bleibt, weil man auf einem Vermögen – wo auch immer das herkommt – sitzt und dadurch die Mindestsicherung nicht in Anspruch nimmt. Dass man darüber nachdenkt, solche Langzeitarbeitslosenfälle, die bewusst keine Arbeit annehmen, dass man diese Problematik angeht, muss nicht nur erlaubt sein, sondern das soll so sein. Wir stehen voll und ganz dahinter. In Bezug auf eine allfällige Vermögenszugriffsregelung, die sehr sensibel ist, muss man das Statement abgeben, dass man damit sorgsam umgehen muss. Das aber per se auszuschließen, das kann es auch nicht sein. Man muss durchaus darüber nachdenken können, wie man entsprechende Anreize setzt. Vor diesem Hintergrund enthält sich die ÖVP der Stimme.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Martin Hajart, ich wollte mich nicht melden und ich will auch nicht inhaltlich darüber diskutieren, weil wir so sowie auf keinen grünen Zweig kommen. Ich sehe das ziemlich massiv anders. Ich halte es für vollkommen verkehrt, der SPÖ Angstmache vorzuwerfen. Die, die Angst machen, sind Schwarz und Blau auf Bundes- und Landesebene, weil sie mit mindestens zehn verschiedenen Ideen - ob das jetzt die Sozialministerin, dann wieder der Kanzler oder der Finanzminister ist - an die Öffentlichkeit gehen. Das verunsichert die Leute und macht Angst. Mir persönlich macht das sowie Angst, was Schwarz/Blau ausheckt. Deswegen kann man es nur unterstützen, diese bereits angekündigte und angedachte Maßnahme vorbeugend im Vorfeld abzuwenden, was uns nicht gelingen wird. Die Stadt soll sich als solche dazu bekennen, dass das nicht in unserem Sinne ist. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort: Gemeinderätin Wundsam: „Ursula, danke, du hast genau das ausgesprochen, worum es nicht geht. Es geht nicht um Angstmache von unserer Seite her, die Angst bescheren wirklich ganz andere. Es ist schon klar, dass der Arbeitsplatzverlust ein Schicksalsschlag ist, der nicht nur die Einzelperson betrifft. Das betrifft eine ganze Familie und reißt sie oft in einen Abgrund. Diese Sozialschmarotzerdebatte kennen wir schon sehr, sehr lange. Jeder kennt irgendwelche Einzelfälle. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung, in die die Leute einbezahlt haben. Im Notfall haben sie dann das Recht, daraus versorgt zu werden. Wir wissen alle, dass es nicht so leicht ist, einen Arbeitsplatz zu finden. Wenn ich mir die Notstandshilfe, wie sie jetzt ist, ansehe und schaue wer sie bezieht, dann sind davon sehr, sehr viele Männer im Alter zwischen 50 und 60 Jahren betroffen. Für diese Männer ist es enorm schwierig, wieder einen Arbeitsplatz zu finden. In erster Linie geht es für mich darum, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und nicht die Arbeitslosen. Dazu ist es aber notwendig, Maßnahmen zu setzen und da sind schon ganz tolle Dinge passiert. Ich rufe die ,Aktion 20.000‘ in Erinnerung, wo wir alleine in der Stadt Linz 169 Menschen neue Perspektiven gegeben haben und das war erst der Anfang. Es wäre noch weiter gelaufen, wurde aber abgedreht. Die Aktion gibt es nicht mehr. Das heißt, in erster Linie muss ich Maßnahmen setzen. Wenn aber immer wieder so Einzelbeispiele genannt werden, dann werde ich jetzt ein Beispiel bringen, bei dem man sehen kann, um wen es geht. Es geht nicht um Beispiele, wo einer arbeitslos ist, zu einer Firma geht, um sich einen Stempel zu holen, damit er die Arbeitslose bekommt, weil er nicht arbeiten will. Das ist es nicht. Wer mit Menschen spricht, die arbeitslos sind weiß, dass das ist nicht so lustig und keine Garantie für eine Hängematte ist. Ich möchte jetzt ganz bewusst über einen Fall berichten. In einer Linzer Firma arbeiten zwei Männer, der eine 52 Jahre, der andere 55 Jahre alt. Diese zwei Männer sind seit über 30 Jahre in dieser Firma beschäftigt. Sie waren noch nie arbeitslos, das heißt, sie haben seit über 30 Jahren in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, diese aber noch nie benötigt. Jetzt ist die Firma in der Krise. Diese beiden Männer waren die Allerletzten, die diese Krise verursacht haben. ‚Worst case‘, die Firma schafft es nicht. Wir hoffen alle, dass es diese Firma schafft. Diese beiden Männer – weil schon sehr lange in der Firma beschäftigt – haben über 30 Jahre fleißig gearbeitet und einbezahlt. Sie haben ein Haus gebaut, waren die Fleißigen und die Tüchtigen. Was passiert, wenn das passiert, was angedacht ist? Ich habe nie gesagt, dass das Gesetz ist. Es geht darum, solche angedachten Dinge zu verhindern, aber bitte gleich im Vorhinein, denn was geschehen ist, ist geschehen. Danke den Grünen, dass sie da mitgehen. Was passiert dann jetzt mit diesen beiden Männern? Zuerst verlieren sie vielleicht das Auto, weil es in dieser Altersgruppe, wie gesagt, enorm schwierig ist, einen Arbeitsplatz zu finden. Diese beiden Männer waren immer sehr fleißig, aber beide nicht wirklich sehr EDV-affin, muss ich sagen. Da sind die 20-Jährigen aber viel schneller und viel, viel billiger, um die Hälfte würde ich einmal sagen. Welcher Unternehmer stellt jetzt wen an. Sollte man vielleicht nicht eher einmal die Unternehmen in die Verantwortung nehmen, dass sie eher doch den älteren Herrschaften einen Job geben und nicht nur den Billigstkräften. Dort muss man ansetzen und nicht bei den Arbeitslosen. Ich denke mir, dass das eine ganz wesentliche Sache ist, gleich im Vorhinein zu sagen, bitte verhindern wir das, das wollen wir nicht. Noch einmal, diese beiden Männer sind verängstigt. Denen habe aber nicht ich Angst gemacht, die haben nur Radio und Fernsehen gehört. Ich ersuche deshalb um Zustimmung, speziell in Richtung FPÖ möchte ich sagen. Ich habe natürlich ein Interview von eurer Bundesministerin gehört, die gesagt hat, mit mir nicht. Was hindert euch daran, das zu unterschreiben bzw. diesen Antrag zu unterstützen. Unterstützt eure Bundesministerin, die sagt, mit mir nicht.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (16), ÖVP (12) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 11 Gesetz für Nebengebührenzulage überarbeiten und anpassen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, zurück von den hohen Sphären der Bundespolitik nach Linz und in die Region nach Oberösterreich. Hier geht es um eine Sache, die nicht so oft im Land Oberösterreich vorkommt, nämlich konkret um die Nebengebührenzulagen bei der Linzer Berufsfeuerwehr, die das im Einzelfall betrifft. Es gibt hier eine Pensionsregelung, das ist dem Antragstext zu entnehmen. Es ist ein sehr spezifisches Thema. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Oö. Landtag: ,Der Oö. Landtag wird ersucht, das Gesetz vom 17. Juli 1973 über Nebengebührenzulagen der Landesbeamten des Ruhestandes, der Hinterbliebenen und Angehörigen (Oö. Nebengebührenzulagengesetz - Oö. NGZG) zu überarbeiten und an das aktuelle Pensionssystem anzupassen.‘ Ich beschränke mich auf die kurze und prägnante Ausführung, dass Gerechtigkeit, wie wir heute schon oft gehört haben, geschaffen werden soll. Es kann nicht sein oder sollte zumindest nicht sein, dass Menschen, wie es bei unserer Berufsfeuerwehr passiert, sehr hohe Pensionsbeiträge einzahlen bzw. leisten und dann - so wie das überall sonst in den Pensionsberechnungsmodellen vorgesehen sein sollte - die Pension und die ruhegenussfähigen Zulagen und dergleichen nicht adäquat ausbezahlt werden. Wer etwas leistet, soll auch fairerweise etwas dafür bekommen und nicht aufgrund dessen, dass die Gesetze seit einiger Zeit nicht mehr geändert wurden, dann umsonst einbezahlt haben. Das wäre keine Gerechtigkeit und keine sinnvolle und motivierende Regelung. Deshalb schlage ich vor, nicht gleich an die Bundesebene heranzutreten, auch nicht in einer Feindschaft zum Land Oberösterreich. Wie gesagt, es betrifft außer Linz vermutlich kaum jemanden bis niemanden in Oberösterreich, weil es solche Dienstmodelle mit Berufsfeuerwehren, wie in Linz, sonst wahrscheinlich nicht gibt. Es sind sonst vorwiegend freiwillige und Betriebsfeuerwehren tätig. Ich ersuche deshalb, trotzdem diesem Sonderfall genug Aufmerksamkeit zu schenken und für unsere Berufsfeuerwehr die Gerechtigkeit wieder herzustellen, soweit wir einen Beitrag leisten können. Ich bitte somit um Zustimmung zur vorliegenden Resolution.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen, ich starte - ich glaube, es ist unser dritter oder vierter Versuch – mit einem Thema, dass wir grundsätzlich diskutierenswert finden und mit dem wir uns gerne auseinander setzen würden. Ich bitte, den Antrag dem Ausschuss zuzuweisen, weil es durchaus eine komplexe Materie ist und einiges an Folgewirkungen hat, wie Kosten und so weiter. Für uns wäre das interessant, sich genau anzuschauen, was das tatsächlich heißt. Insofern würden wir uns wünschen, dass wir das im Ausschuss noch einmal auseinander dividieren. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Fechter: „Ziel der Initiative sind die Beamten der Feuerwehr im Branddienst. In der Praxis würde eine Änderung klarerweise auch BeamtInnen vieler anderer Berufsgruppen treffen, die im Landes- und Gemeindedienst anspruchsberechtigte Nebengebühren beziehen, z.B. Krankenschwestern, MitarbeiterInnen der Straßenmeisterei, Müllarbeiter, SchulwartInnen, GartenarbeiterInnen etc. In Erwartung einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass sich das Land Oberösterreich dieser Resolution nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch aufgrund des Bestrebens der Harmonisierung aller Pensionssysteme von Schwarz/Blau nicht anschließen wird, enthalten wir uns der Stimme.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch uns fehlen hier wesentliche Informationen. Zum Beispiel, wie die Höhe der betroffenen Beamtenpensionen bei den Feuerwehren im Vergleich zu den Vertragsbediensteten sind. Solange wir hier keine Klarheit haben, werden uns auch wir der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Wimmer: „Vielen Dank. Ich kann ebenso kurz und bündig darauf eingehen. Seitens der Grünen ist meiner Meinung nach, weil wir vielleicht mit dem Thema mehr befasst sind, zwar kein weiterer Diskussionsbedarf gegeben, wäre aber natürlich offen, dass wir das auch dem Ausschuss zuweisen, wenn das die eine oder andere Klärung bringen kann. Insofern ehrt es Die Grünen, dass sie zumindest so weit offen sind, sich mit dem Thema zu befassen, weil genau dann könnte auch der Punkt geklärt werden, den die ÖVP als offen sieht. Das heißt, wäre es ernst gemeint, was der ÖVP-Redner soeben gesagt hat, müsste eine Zuweisung eine Mehrheit von Grünen, ÖVP und FPÖ finden. Dann kann man genau das tun, was der ÖVP-Redner gesagt hat, dann wäre das seitens der Österreichischen Volkspartei kein Scheinargument, sondern wirklich ernst gemeint, dass man sich mit dem Thema auseinander setzen möchte. Man kann das Thema seitens der Grünen-Fraktion aufgreifen und merklich unterstützen. Zur SPÖ nur kurz, Frau Stadträtin, liebe Regina, das ist ein gewisser Widerspruch, ehrt dich aber auch, das offen und ehrlich zu sagen. Es freut mich, dass du in Zukunft immer dann, wenn Schwarz und Blau etwas nicht wollen, das gleich im Gemeinderat ablehnen wirst. Beim letzten Antragspunkt war das noch anders, was ihr Stimmverhalten betrifft. Du hast jetzt argumentiert, nachdem Schwarz und Blau sowieso nicht dafür sein würden, brauchen wir das auch nicht beschließen. Ich glaube, da können wir uns in den nächsten Jahren, solange es die Bundesregierung und Landesregierung in dieser Form gibt, viele Diskussionen ersparen, wenn die SPÖ dann aus Prinzip schon Resolutionen an Bund oder Land ablehnt, die dort mutmaßlich nicht erwünscht sind. Trotzdem ersuche ich das Thema ernst zu nehmen. Die Berufsgruppen, die genannt wurden, sind vom Thema grundsätzlich nicht in dieser Breite betroffen. Warum? Weil die Deckelung, wie es hier im Antrag genannt ist, in diesen Fällen nicht greift. Das heißt, nicht jeder, der formal unter das Gesetz fällt, hat auch das Problem mit diesem Pensionssystem. Gerade in der SPÖ ist das Thema aber auch bekannt, da die SPÖ-nahe Gewerkschaft und die Personalvertretung aktiv einbezogen sind und schon mehrfach parteiintern, offenbar aber vergeblich versucht haben, dieses Thema weiter zu bearbeiten. Wir bleiben parteiunabhängig und -übergreifend trotzdem dran und bitten um Zustimmung, wenn es auch nur zur Zuweisung ist.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Es gibt meiner Meinung nach keinen entsprechenden Ausschuss. Welchen Ausschuss? (Zwischenrufe, Unruhe) Wenn man eine Zuweisung haben möchte, sollte man auch sagen, in welchem Ausschuss Personalangelegenheiten diskutiert werden. Was nehmen wir denn?“ Gemeinderätin Roschger: „Entweder Sicherheit oder Verfassungsausschuss!“ Bürgermeister Luger: „Entschuldigung, es ist nicht mein Antrag, es ist nicht mein Begehr. Ich habe als vorsitzendes Gemeinderatsmitglied und Bürgermeister eine Sitzung ordnungsgemäß abzuwickeln. Es besteht der Wunsch nach einem Ausschuss. Man möge mir mitteilen, welchen und den bringe ich dann zur Abstimmung. Aber meine Aufgabe ist es nicht.“ Gemeinderätin Roschger: „Dann Verfassung!“ Bürgermeister Luger: „Das ist ein klassisches Verfassungsthema. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Wie ich heute schon einmal feststellen durfte, kommt alles, was man nicht weiß, in den Ausschuss für Innovation und Verfassung. Das ist legitim, der Antrag liegt vor.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages in den Ausschuss für Finanzen, Innovation und Verfassung und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 12 Öffentliche Anbindung Industriezeile/Hafen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte KollegInnen, beim vorliegenden Antrag geht es um eine bessere Anbindung der Industriezeile und des Hafens. Dieses Gebiet zählt zu einem der wichtigsten Entwicklungsgebiete in unserer Stadt. Z.B. soll dieses Gebiet durch die geplante Hafencity in den nächsten Jahren weiter attraktiviert werden. Mit knapp 30.000 ArbeitnehmerInnen, die der statistische Bezirk zählt, ist das der Bezirk mit den zweitmeisten Arbeitsplätzen in Linz. Deshalb sollten wir schauen, dass wir dieses Viertel so schnell als möglich, und zwar vor der Errichtung der Hafencity, besser an den öffentlichen Verkehr anbinden, denn immerhin gibt es weder vom Linzer Süden, noch von Urfahr oder aus den Umlandgemeinden eine wirklich gute Anbindung. Das ist der Grund, warum gerade in diesem Gebiet sehr viele Menschen mit dem eigenen Fahrzeug pendeln und die Verkehrsproblematik dann weiter verschärfen. Um den Entwicklungen gerecht zu werden und eine optimale Anbindung dieses wichtigen Gebietes zu ermöglichen, wäre es sehr gut, wenn eine Neukonzeptionierung des öffentlichen Angebots unter Federführung der Linz AG vorgenommen wird. Um die Kosten für die Stadt und die Linz Linien so gering wie möglich zu halten, wäre es sehr gut, wenn man den Oberösterreichischen Verkehrsverbund (OÖVV) entsprechend mit einbindet. Das wäre eventuell eine Möglichkeit, einzelne Postbuslinien über die Industriezeile zu führen und somit eine Anbindung zusammenzubringen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Linz AG Linien werden gebeten, das öffentliche Verkehrskonzept für die Industriezeile/Hafen zu überarbeiten. Ziel soll eine bessere Anbindung von Linz–Urfahr und dem Linzer Süden an dieses Gebiet sein. Es soll angestrebt werden, gemeinsam mit dem OÖVV eine kostenoptimierte Lösung zu erarbeiten.‘ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Kollege Grininger, die Linz AG Infrastruktur arbeitet seit einiger Zeit in enger Abstimmung mit den Vertretern der Verkehrsplaner der Stadt Linz sowie auch mit dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund an einer Neuausrichtung des öffentlichen Angebotes im Bereich der Industriezeile. So wurden beispielsweise auch für den Umbau des Hafencity-Areals bereits konkrete Planungen bzw. die Verlegung der Endhaltestelle der Obus-Linie 46 zur besseren Anbindung des gesamten Areals fix eingeplant. Durch die neuen E-Busse und ihre größere Kapazität, sieht man künftigen Nachfragen sehr positiv entgegen. Da auch die Einflussfaktoren durch die Errichtung der Bypassbrücke, der Autobahnbrücke und der neuen Eisenbahnbrücke zu berücksichtigen sind und für die Führung eines attraktiven öffentlichen Personenverkehrs durchgehend Busspuren und eine Beeinflussung der Lichtsignalanlagen erforderlich sind, werden umfangreiche Abstimmungen mit dem Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt der Stadt Linz sowie mit der Polizei und den Interessensvertretern der Wirtschaft erforderlich. Zur nicht guten Anbindung der Umlandgemeinden sei angeführt: Im Zuge des vom Oberösterreichischen Verkehrsverbund bestellten Tagschicht-Busverkehrs, werden aktuell acht Schichtbuslinien zwischen der Region und Linz-Voest-Alpine über das Linzer Hafengebiet geführt. Es sind dies folgende Linien: 348 Pregarten - Bad Zell mit Anschluss Richtung Königswiesen und Unterweißenbach; 329 Sandl – Groß Gerungs; 696 Alkoven – Eferding – St. Agatha; 346 Hagenberg – Kefermarkt; 346 Lasberg – St. Oswald – Weitersfelden; 347 Pregarten – Gutau – St. Leonhard; 279 Bad Leonfelden – Helfenberg – Haslach und 288 Rohrbach – Perg – Aigen Schlägl Sobald die infrastrukturellen Rahmenbedingungen, das heißt, zusätzliche Donauquerungen gegeben sind, werden diese weiteren Neuordnungen der Regionalbuslinien auf dem Linzer Stadtgebiet möglich. Es ist daher festzuhalten, dass diese Planungen nur in enger Abstimmung mit dem Land Oberösterreich, der Stadt Linz bzw. der Linz AG erfolgen kann. Wir halten den Antrag daher für nicht zielführend und werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mayr: „Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Fraktion wird dieser Resolution ihre Zustimmung geben. Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es zu einer Zunahme des Individualverkehrs im Bereich des Hafens kommen wird, wenn das Projekt ,Neuland‘, das ein Freizeitgelände beinhaltet, umgesetzt wird. Jede Maßnahme, die die sanfte Mobilität fördert und eine Erleichterung im Verkehrsfluss bringt, muss man als Linzer unbedingt aufgreifen und unterstützen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Vielen Dank an die ÖVP für die avisierte Zustimmung. An die FPÖ: Wenn schon einige Planungen vorangeschritten sind, dann wäre es natürlich sehr gut, wenn wir den Antrag noch entsprechend verabschieden können, damit wir auf die Notwendigkeit nochmal hinweisen. Ja, es fahren gewisse Schichtbusse durch. Wenn man die Zeiten der Schichtbusse anschaut, dann erwischt man genau die Leute nicht, die einen 9 Uhr bis 17 Uhr Job haben usw. Für diese Leute sind Schichtbusse kein attraktives öffentliches Verkehrsmittel, weil sie zu den falschen Zeiten fahren. Ich möchte auch noch ganz kurz darauf eingehen, was die SPÖ über die Medien kommuniziert hat, dass sie nicht zustimmen wird, weil alle Verkehrsanträge die wir heute diskutieren, sowieso im Stadtentwicklungsplan entsprechend berücksichtigt bzw. angegangen werden. Das heißt, in der Presseaussendung wird angeführt, dass wir alle Verkehrsprobleme und städteplanerischen Probleme damit lösen. Ich möchte festhalten, dass ich mit dieser Argumentation sehr skeptisch bin, denn ich glaube nicht, dass wir die ,Eierlegende Wollmilchsau‘ erfinden werden und das noch dazu mit der doch relativ geringen Dotierung. Aber gut, ich bin zuversichtlich. Die Frage an die SPÖ lautet, wann wird denn der Plan fertig sein? Wenn das ein ähnliches Unterfangen, wie das Gesamtverkehrskonzept wird, wo Stadtrat Hein mittlerweile knapp ein dreiviertel Jahr in Verzug ist, dann dauert das noch sehr, sehr lange. Wir brauchen bis dorthin Lösungen, die wir angehen, damit wir Verbesserungen für die Menschen zusammenbringen, damit etwas weitergeht. In der Presseaussendung wurde die zweite Schienenachse angesprochen, mit der es natürlich zu einer Neuordnung und zu einer Verbesserung kommen wird. Davon ist natürlich selbstverständlich auszugehen. Wir investieren als Stadt Linz 400 Millionen Euro eben weil wir dort Verbesserungen haben wollen. Nur wird auch das noch auf sich warten lassen. Das heißt, ich bin davon überzeugt, dass wir eine schnelle und kostengünstige Lösung zusammenbringen, die auch temporär sein kann. Dann sind es nur zwei Fahrplanperioden und nachher müssen wir es wieder neu ordnen. Das ist auch kein Thema, das können wir auch sehr gerne machen. Ich hoffe jedoch auf die Zustimmung. Überlegt euch das noch einmal, weil gerade in dem Gebiet viele Menschen arbeiten und wir doch ein starker Wirtschaftsstandort sind. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Eypeltauer, NEOS, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Gemeinderätin Mag.a Hartig berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 13 Keine Umverteilung von unten nach oben zu Lasten der Gemeinden - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, im letzten regulären Antrag ersuche ich um Unterstützung, dass keine Umverteilung von unten nach oben zu Lasten der Gemeinden durchgeführt wird. Es ist geplant, einen Familienbonus in Höhe von 1500 Euro als Absetzbetrag oder als Verringerung der Steuerlast für Kinder unter 18 Jahren einzuführen, also für Kinder, die das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Leider führt das zu einigen Ungerechtigkeiten. Man merkt schnell, dass nicht jedes Kind gleich viel wert ist und zwischen reicheren Eltern und ärmeren Eltern unterschieden wird. Knapp die Hälfte aller berufstätigen Frauen profitieren von diesem Bonus nicht, da eine Negativsteuer fehlt. Sie verdienen so wenig, dass sie das nicht in Anspruch nehmen können. Das ist nicht fair. Wieso ist das nicht fair? Oft wird argumentiert, dass diese Personengruppe keine Steuern zahlen. Dem ist aber nicht so. Schaut man die relative Steuern- und Abgabenbelastung an, sprich, die Steuern und Abgaben im Verhältnis zum Einkommen, dann hat dieses untere Drittel der erwerbstätigen Haushalte sehr wohl eine Steuer- und Abgabenbelastung und zwar 43 Prozent. Das mittlere und obere Einkommensdrittel oder die letzten zwei Drittel haben eine Abgabenbelastung von 46 Prozent. In Relation werden die GeringverdienerInnen im Sinne von Verbrauchssteuern, sprich Lebensmittel, Wohnen etc. stärker belastet. Sie haben auch eine niedrigere Sparquote und zahlen verhältnismäßig höhere Sozialausgaben. Bei den BesserverdienerInnen liegt beispielsweise die Höchstbeitragsgrundlage bei 5130 Euro, danach gibt es eine relative Senkung der Beiträge. Auch das WIFO - das WIFO ist keine linke Organisation - hat bescheinigt und in diversen Studien festgestellt, dass wir über sozialstaatliche Leistungen umverteilen, nämlich von unten nach oben. Zusammengefasst haben 45 Prozent aller Frauen und Mütter nichts davon. Ein Drittel aller ArbeiternehmerInnen bzw. ein Viertel aller Eltern können von diesem Bonus nicht profitieren. Es gibt also keine Gleichheit unter den Kindern. Eltern von studierenden Kindern sind auch ausgenommen bzw. keine klare Regelung dahingehend. Hinsichtlich der AlleinverdienerInnen- und AlleinerzieherInnen-Absetzbeiträge gibt es keine klare Regelung, diese fallen weg. Man hat festgestellt, dass das noch geändert werden müsste. Aus frauenpolitischer Sicht ist diese Maßnahme abzulehnen, weil der Anreiz für besser verdienende oder besser gestellte Frauen dadurch sinkt, dass die Absetzbeiträge fallen. Das heißt, die Kinderbetreuungskosten können nicht mehr abgesetzt werden. Das ist eine klassische Pensionsfalle, weil Frauen im Alter dann die Beiträge abgehen werden. Ich möchte ein kleines Rechenbeispiel zeigen. Eine Jungfamilie, beide unter 30 Jahren…Klingel…, zwei erwerbstätige Eltern, die Frau verdient 1100 Euro, das ist das mittlere Einkommen bei Frauen, der Mann verdient 1600 Euro, das ist auch das mittlere Einkommen …Klingel… bei jungen Herren unter 30 Jahren, zahlen im Jahr 660 Euro an Lohnsteuer. (Klingel) Egal, wie viele Kinder sie haben, ob sie zwei, drei oder fünf Kinder haben, wird die Bemessungsgrundlage immer nur 966 Euro betragen. Das heißt, es gibt wirklich eine Benachteiligung von Menschen, die geringer verdienen. Aus diesem Grund stelle ich folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat ersucht die Bundesregierung, von den vorliegenden Plänen zur Einführung eines so genannten ‚Familienbonus‘ aus den in der Begründung genannten sozial- und frauenpolitischen Gründen und aus Rücksichtnahme auf die finanziellen Belastungen für die Gemeinden Abstand zu nehmen. Stattdessen wolle die Bundesregierung dem Nationalrat entsprechende Gesetzesentwürfe vorlegen, die eine sozial gerechte Familienförderung über alle Einkommensgruppen hinweg sicherstellen. Die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden sollen dabei im Wege des Finanzausgleichs abgefedert werden.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei dieser Resolution handelt es sich um eine klassische Themenverfehlung. Diese Materie ist eine reine Bundesmaterie und hat keinerlei Linz-Bezug. Reiche und Arme gibt es überall. Offensichtlich versucht die Grüne-Fraktion Themen auf Nebenbühnen zu bespielen, da ihr der Souverän der Republik Österreich die Mitbestimmung im hier allein zuständigen österreichischen Parlament entzogen hat. Grundsätzlich teilt die freiheitliche Fraktion zu dieser Frage die Meinung der österreichischen Regierung und wie wir denken, damit auch der Mehrheit des österreichischen Volkes. Wir werden uns daher bei dieser Resolution der Stimme enthalten und ersuchen in Zukunft, dem Linzer Gemeinderat Materien zur Beschlussfassung vorzulegen, die tatsächlich die Stadt Linz betreffen.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Wie immer man das sehen mag. Meiner Erinnerung nach haben Die Grünen korrekterweise auch schon Anträge mit Bedeutung über Linz hinaus gestellt, als sie noch Mitglied des Nationalrates gewesen sind, das ist keine Novität.“ Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen, wir von der ÖVP, sehen die Einführung des Familien-Bonus-Plus als wirkliches Plus in der Familienpolitik. Es ist ein wahrhaft familienpolitischer Meilenstein und ein Durchbruch in der Familienpolitik. Es geht um nicht weniger als 700.000 Familien und 1,2 Millionen Kinder, die künftig immerhin von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Milliarden Euro befreit werden. Anspruchsberechtigt sind Eltern von Kindern bis 18 Jahren, wenn der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen. Bereits ab einem Bruttoeinkommen von 1700 Euro wirkt der Familienbonus voll. Das Durchschnittseinkommen, Frau Kollegin Hartig, von Frauen liegt bei 1745 Euro. Übrigens hat der Familienbonus die fünffach höhere Wirkung, als der Kinderfreibetrag. Für getrennte Eltern, wo beide Unterhalt leisten, soll der ,Familienbonus Plus‘, wie bei der derzeitigen Regelung des Kinderfreibetrages, auf beide Eltern aufgeteilt werden. Der Familienbonus, das stimmt, ist nicht Negativsteuer-fähig. Eines ist unbestritten, darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig: Der Mittelstand hat die steuerliche Hauptlast zu tragen und finanziert damit ein gutes Sozialsystem. Diese Belastung ist in den letzten Jahren über Gebühr strapaziert worden. Wir sind froh über den ,Familienbonus Plus‘ und enthalten uns bei dieser Resolution der Stimme.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Hahn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wertes Kollegium, bekanntlich hat sich die SPÖ auf Bundesebene sehr klar gegen diesen Familienbonus ausgesprochen. Gleich vorausgeschickt, wir werden heute diese Resolution natürlich unterstützen. Ich glaube, Kollegin Hartig, du hast viele Argumente angeführt, die wir teilen können. Das für mich oder für uns über alles stehende Argument ist, dass diese angeblich neue oder selbsternannte neue Steuerpolitik in Wirklichkeit eine uralte Steuerpolitik ist. Vom Staat wird nicht mehr jedes Kind gleich gesehen und gleich behandelt, bzw. ist nicht jedes Kind gleich viel wert. Das ist der Punkt, auf den ich kommen möchte. Kinder von reichen Eltern bringen mehr Steuererleichterung, als Kinder von armen Familien. Ich möchte mir dir, Kollegin Kaltenhuber, anfangen. Das mit dem Meilenstein, stimmt schon. Man kommt an Meilensteinen, an Wegen vorbei, aber wenn sich der Weg vorher geteilt hat und ein großer Teil den anderen Weg gegangen ist, dann kommen zwar ein paar an diesen Meilensteinen vorbei, aber, wie gesagt, das sind die Eltern oder Familien, die etwas mehr im Geldbörsel haben, als die anderen. Deswegen können wir hier nicht zustimmen. Du hast die Zahl 700.000 genannt. Ich finde, wenn 60.000 AlleinerzieherInnen per se in Österreich von diesem Familienbonus ausgeschlossen sind, dann kann das keine gute Maßnahme sein. Zum Kollegen Grabmayr, ich glaube, wir haben deswegen in Linz die Möglichkeit Resolutionen zu stellen, um auch Bedenken, die zum Beispiel die Arbeit der Bundesregierung betrifft, im Gemeinderat formulieren zu können. Deswegen ist es keine Themenverfehlung. Auch in Linz leben Familien, die von diesem Familienbonus sehr profitieren werden und in Linz leben auch Familien, die durch die Finger schauen, nämlich die mit den kleinen Einkommen. Aus diesem Grund sind wir für diese Resolution. Wir stimmen zu, weil wir keine Steuergeschenke für Besserverdiener zu Lasten von jenen mit kleinen Einkommen möchten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, dieser Antrag der Kollegin ist unbedingt unterstützenswert. Es ist keinesfalls so, dass der Stadt Linz Maßnahmen, wie der ,Familienbonus Plus‘ egal sein können. Wir haben in einer vorher geführten Debatte bei den Kinderbetreuungseinrichtungen und der Nachmittagsbetreuung erfahren, dass in diesen Einrichtungen ein Drittel der Kinder aus Familien stammen, die ein sehr, sehr geringes Einkommen haben und wahrscheinlich keine Lohnsteuer zahlen oder einkommenssteuerpflichtig sind. Das heißt also, dass es in Linz viele Familien treffen wird, wenn es dazu kommt, dass es zwei Klassen von Familien von Kindern gibt, nämlich solche, die in einer Familie aufwachsen dürfen, deren Eltern über ein Einkommen verfügen, die lohn- und einkommenssteuerpflichtig sind, und allen anderen Familien, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie das nicht sind und deswegen durch die Finger schauen und durchrutschen. Das ist nicht gerecht, denn jedes Kind soll gleich viel wert sein. Es ist nicht einzusehen, dass in Zeiten, wie diesen, so kräftig nach oben umverteilt wird, und sich diejenigen über einen fetten Zuschlag freuen können, wo der Bauch schon dick und rund ist, und diejenigen, die ohnehin zu wenig haben, wieder einmal draufzahlen. Darum ist das ein begrüßenswerter und unterstützenswerter Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Roschger: „Nur ein Satz noch zur Relevanz für Linz, abgesehen davon, dass ich glaube, dass es notwendig ist, zu bundespolitischen Themen Stellung zu beziehen, weil es auch LinzerInnen betrifft. Es hat auch noch eine andere Relevanz. Es geht um Steuereinnahmen, die entfallen. Wenn der Finanzausgleichsschlüssel, so wie er jetzt berechnet ist bleibt, entgehen Linz auch wieder Einnahmen in Millionenhöhe, die uns in unseren Spielräumen der städtischen Gestaltung fehlen. Insofern hat das doppelte Linz-Relevanz.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung der KPÖ und SPÖ. Ich möchte kurz noch einmal ein paar Zahlen richtigstellen. 1,2 Millionen Kinder profitieren, aber 600.000 Kinder profitieren nicht. Das Durchschnittsgehalt der unselbstständigen Frau liegt nicht bei 1700, sondern unter 1500 Euro. Sprich, 45 Prozent der berufstätigen Frauen profitieren von dieser Maßnahme nicht. Ich weiß nicht, woher Sie die Zahlen haben. Sie können sie noch so oft erwähnen, richtiger werden sie nicht. (Beifall Die Grünen, SPÖ) Der Familienbonus von 1500 Euro wird erst ab einem Bruttoeinkommen von 1850 Euro voll wirksam. Alle, die unter 1200 Euro verdienen, haben genau gar nichts davon, weil es erst dann anfängt wirksam zu werden. Das wollte ich noch einmal festhalten. Die Maßnahme wird ca. 1,5 Milliarden Euro kosten. Was könnten wir mit diesen Geldern machen? Sinnvoller wäre es natürlich, das Geld in den Ausbau ganztägiger, bedarfsgerechter und flächendeckender Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen zu investieren. Das würde uns die Wahlfreiheit geben, die wir so dringend brauchen. Das würde uns Frauen wirklich unterstützen. Das Geld würde wirklich dort ankommen, wo es gebraucht wird. Nicht bei den Mittelständischen und nicht bei denen, die schon abgesichert sind. Anstatt das untere Netz aufzuspannen, wird auf diese Menschen, auf diese Kinder vergessen. Diese 600.000 Kinder sind euch egal, uns aber nicht.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Grabmayr berichtet über den von FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Förderung der Islamisierung stoppen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, seit kurzem herrscht in Linz eine Debatte über Veränderungen an der Mosche des bosniakischen Vereines NUR in der Kremplstraße. Auch zuletzt gab es schon Diskussionen und Verwirrung um die kolportierte Nutzung von Räumlichkeiten des Vereins ALIF als Islamschule. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass in Österreich Religionsfreiheit herrscht und somit auch Glaubensrichtungen ausgeübt werden können, die auch ein Teil der Bevölkerung kritisch sieht. Glaubensrichtungen, die in unserem Land wenig Tradition haben, dürfen genauso ausgeübt werden, wie die, die schon seit langer Zeit üblich sind, solange unsere Gesetze und Regeln eingehalten werden. Somit steht es auch einer Behörde oder der Politik nicht zu, willkürlich pro oder contra nach eigener Meinung zu entscheiden. Eine andere Frage ist hingegen, ob und in welchem Ausmaß die Stadt Linz an bestimmte Religionsgemeinschaften oder Vereine freiwillige Subventionen gewährt. Während eine korrekte Amtsführung selbstverständlich ist, wenn ein rechtlicher und moralischer Anspruch besteht, gibt es keinerlei Recht, in einem bestimmten Ausmaß finanziell gefördert zu werden. Diese Entscheidung, ob gefördert wird oder nicht, fällt letztlich der Linzer Gemeinderat. Somit ist es das gute Recht aller, die den Auswirkungen bzw. der Ausbreitungen des Islams kritisch gegenüberstehen, diese nicht explizit zu fördern. Dies ist, wie bei allen anderen Förderungen, das demokratisch legitimierte Recht des Fördernden, im konkreten Fall des Linzer Gemeinderates. Ich ersuche daher all jene, die ein pluralistisches, weltoffenes Linz auch für erhaltenswert halten, unserem Antrag, der wie folgt lautet, zuzustimmen. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Stadt Linz gewährt keine Förderungen für die der islamischen Religion dienenden Bauwerke und Räumlichkeiten - egal, ob für Neubauten, Umbauten oder den laufenden Betrieb. Ist der Subventionswerber eine juristische Person, deren Zweck die Förderung oder Ausübung der islamischen Religion ist, so wird eine dementsprechende Nutzung angenommen, bis der Förderwerber zweifelsfrei das Gegenteil beweist. Der Gemeinderat kann in Ausnahmefällen von diesem Beschluss abweichen.‘ Bedeckungsvorschlag: Entfällt, da der Antrag sogar zu Einsparungen führt.“ Danke.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Wir sind nicht für ein kategorisches Nein, sondern wir sind für eine Einzelfallprüfung. Wir wollen, dass ganz genau und streng geprüft wird, welche Gruppierungen wirklich an Integration interessiert sind und welche nicht. Nur diejenigen, die sich integrieren, mit denen man gut zusammenarbeiten kann, sollen Förderungen bekommen können. Es gibt das Islamgesetz und es soll wirklich darauf geschaut werden, dass keine Geldmittel mehr vom Ausland fließen und der Einfluss aus dem Ausland abgeschnitten wird. Wir brauchen in Linz nämlich keine Zunahme des politischen Islams. Deshalb werden wir uns von der ÖVP bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Werte Damen und Herren, ich möchte mich auch mit diesem Thema befassen und vorweg festhalten, dass ich Pauschalverurteilungen von Religionen bzw. politischen Organisationen, von wem auch immer, für ein fatales Zeichen in einer Demokratie halte. Wenn wir in diesem Jahr den Sieg der Demokratie über eine Monarchie feiern, wenn wir in diesem Jahr des Jahres 1938 gedenken, das ohne die Ausgrenzungspolitik und Bevormundungspolitik, die religiös-konservativ motiviert war, ohne das Abschaffen der Demokratie von konservativen und reaktionären Kräften, wenn wir an all das denken, was letztlich zu 1938 in unserem Land geführt hat, dann bin ich über einen Antrag sehr nachdenklich, der wiederum stigmatisiert. Nur in Ausnahmefällen soll Organisationen der muslimischen Glaubensgemeinde eine städtische Unterstützung zukommen. Für mich ist vollkommen klar, dass Organisationen, die nicht den gesetzlichen Vorschriften der Republik Österreich entsprechen und Organisationen, die sich außerhalb des Verfassungsbogens bewegen – wenn ich die Medienberichte der letzten Tage in Erinnerung rufe soll es möglicherweise auch andere geben, die explizit keine muslimischen Hintergrund haben -, dann möchte ich nicht in einer Stadt leben müssen, in der diese Willkür, die gesellschaftspolitische, religiöse oder kulturpolitische Hintergründe hat, mehrheitsfähig ist. Wir sind gut beraten, nicht auseinander zu dividieren, sondern zu akzeptieren, dass es in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaften gibt. Die zweitgrößte davon ist die Islamische Glaubensgemeinschaft. Diese Glaubensgemeinschaft ist ein integraler Bestandteil der österreichischen Religionsgesetze seit der Habsburger Monarchie - das hängt natürlich mit der Annexion von Bosnien und Herzegowina zusammen - und war sogar in der Ersten Republik bis zur Ausschaltung des Parlaments eine staatlich anerkannt Religionsgemeinschaft. Ich werde deswegen auch meiner Fraktion empfehlen, dass wir klipp und klar gegen diesen Antrag, gegen Bevormundung, gegen Anlassgesetzgebung, gegen Stigmatisierung und gegen Ausgrenzung stimmen. Wir brauchen eine Stadt, in der respektvoll miteinander umgegangen wird und in der es von keiner religiösen Seite eine Dominanz geben soll. In diesem Sinne hoffe ich, dass dieser Antrag keine Mehrheit findet.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen, NEOS, KPÖ). Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grabmayr: „Es geht bei diesem Antrag nicht um die Verurteilung irgendeiner Religionsgemeinschaft …Heiterkeit…, es geht um die Förderungen, die die Stadt Linz gewährt. Wir glauben, dass wir die Interessen eines schnell wachsenden Segmentes der österreichischen Bevölkerung vertreten. Unsere Meinung war vor zwei, drei Jahren sicherlich noch eine relativ kleine Minderheitsposition, mittlerweile werden Anschauungen, wie wir sie vertreten, im Mainstream der Zeitungen publiziert. Ich verweise auf einen Artikel in der ‚Presse‘ vom gestrigen Tag, den ein Mitarbeiter des Ludwig Boltzmann-Institutes geschrieben hat, der wesentlich härtere Begriffe verwendet, als ich in meiner Stellungnahme. Ich hoffe, trotz der negativen Äußerungen, dass man sich im Sinne der österreichisch-autochthonen Bevölkerung für unseren Antrag entscheidet. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (20), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 22. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 20.14 Uhr 2 1