Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 1/2017 PROTOKOLL über die 13. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 26. Jänner 2017, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner FPÖ Detlef Wimmer Die StadträtInnen: FPÖ Markus Hein SPÖ Karin Hörzing ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger Die GemeinderätInnen: FPÖ Mia Åkerblom SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer SPÖ Regina Fechter-Richtinger FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger SPÖ Jakob Huber SPÖ Carmen Janko SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer NEOS Lorenz Potočnik FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger ÖVP Michael Rosenmayr FPÖ Michael Schilchegger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Abteilungsleiter des Präsidiums: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT C 1. Gewährung einer Subvention an das Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oö., Bulgariplatz 12 (Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit für 2016); maximal 88.850 Euro C 2. Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung und Qualifizierung von arbeitslosen Linzer Jugendlichen – Learnfit; Abänderung des Grundsatzbeschlusses von 30.000 Euro auf 39.251,76 Euro für das Jahr 2016 D ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN D 1. Diverse Grundtransaktionen in der KG Kleinmünchen (Karl-Steiger-Straße) - Einnahmen in Höhe von insgesamt 125.329,25 Euro und Ausgaben in Höhe von insgesamt 10.134,20 Euro E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU E 1. Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplanänderung O 106/10, Stichstraße zur Sintstraße, KG Lustenau - Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs E 2. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 02-093-01-00, KG Urfahr (Rudolfstraße - Webergasse) E 3. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-027-01-00 (Lederergasse – Kaisergasse); Mitteilung von Versagungsgründen – Abgabe einer Stellungnahme an das Amt der Oö. Landesregierung E 4. Bebauungsplanänderung O 106/10 - Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 106, KG Lustenau (Sintstraße) E 5. Bebauungsplanänderung 01-074-01-01 (Bismarckstraße - Humboldtstraße) mit Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 104 und O 104/9, KG Linz F PRÄSENTATION DES KONTROLLAMTSBERICHTES ZUM RECHNUNGSABSCHLUSS 2015 DURCH DEN DIREKTOR DES KONTROLLAMTES G FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 G 1. TEMPORÄRE ZIVILKONTROLLEN FÜR ORDNUNGSDIENST EINFÜHREN G 2. EINRICHTUNG EINES LINZER PUBLIKUMSBEIRATES G 3. KEIN ZURSCHAUSTELLEN RELIGIÖSER EINSTELLUNGEN DURCH MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER DER STADT LINZ UND IHRER UNTERNEHMUNGEN G 4. VERBESSERUNG DES BETREUUNGSANGEBOTES AN HORTEN PRIVATER TRÄGER G 5. SPRACHSTANDERHEBUNGEN IN STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN G 6. REFORM BEIRAT FÜR STADTGESTALTUNG G 7. UMWELTFREUNDLICH ZUR SCHULE - UNTERSTÜTZUNG VON MICROSCOOTER-ABSTELLANLAGEN G 8. SPORTMEILE DER STADT LINZ (GEMEINSAMER ANTRAG DER ÖVP- UND GRÜNEN-GEMEINDERATSFRAKTION) G 9. AUFHEBUNG DER ZUGANGSBESCHRÄNKUNG DER BERUFSTÄTIGKEIT DER ELTERN VON MINDESTENS 20 WOCHENSTUNDEN FÜR DIE AUFNAHME IN EINE LINZER KRABBELSTUBE G 10. ANRAINERBEFRAGUNG SWIETELSKY-TIEFGARAGE ANDREAS HOFER PARK G 11. STAHLSTANDORT ÖSTERREICH UND EUROPA - RESOLUTION G 12. MODERNE NATIONALRATSWAHLORDNUNG - RESOLUTION G 13. ERLEICHTERUNG FÜR DEN WOHNBAU DURCH FLEXIBLERE MÖGLICHKEIT DER STELLPLATZVORSCHREIBUNG - RESOLUTION G 14. MAUTFREIE NUTZUNG DER BYPASSE DER VOEST-BRÜCKE FÜR DIE DONAUQUERUNG - RESOLUTION G 15. MEHR POLIZEI FÜR LINZ - RESOLUTION G 16. IDEEN-, KONZEPT- UND ARCHITEKTURWETTBEWERB SIEDLUNG „SINTSTRASSE“ - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14.02 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 13. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung sind Gemeinderätin Walcher, FPÖ, Gemeinderätin Polli, BEd, ÖVP, und Gemeinderat Mag. Seeber, Die Grünen, entschuldigt. Gemeinderat Spannring, ÖVP, kommt etwas später in die Sitzung. Bürgermeister Luger teilt mit, dass der von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachte Tagesordnungspunkt G 13, Erleichterung für den Wohnbau durch flexiblere Möglichkeiten der Stellplatzvorschreibung – Resolution, von der Tagesordnung abgesetzt werden soll, da dieser durch die Behandlungen im Unterausschuss des Oberösterreichischen Landtags objektiv obsolet geworden ist. Der Tagesordnungspunkt G 13 wird einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt. Weiters teilt Bürgermeister Luger mit, dass zwei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Vollausbau der Videoüberwachung in den Öffis der Linz AG Linien – Stufenplan – Resolution 2. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Konsequenter Ausbau der Videoaufzeichnung - Resolution Bürgermeister Luger schlägt vor, den Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Gemeinderätin Mag.a Grünn zur Geschäftsordnung: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, das ist ein Novum in diesem Haus. Ich finde, dass diesen von den Freiheitlichen und von der ÖVP vorgelegten Anträgen keine Dringlichkeit zusteht. Die Forderungen, die darin enthalten sind, sind bekannt. Der Gemeinderat hat zu diesem Thema erst im September debattiert. Ich bin der Meinung, diese Anträge hätten durchaus regulär eingebracht werden können.“ Gemeinderat Eypeltauer zur Geschäftsordnung: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegen, wir schließen uns der Argumentation von Kollegin Grünn vollinhaltlich an. Aus unserer Sicht ist eine Dringlichkeit dieser Anliegen nicht gegeben. Sie hätten genauso gut als reguläre Anträge eingebracht werden können. Die Themen, die darin aufgeworfen werden, sind de facto schon seit mehreren Monaten Gegenstand von Beratungen dieses Gremiums. Danke.“ Gemeinderat Mag. Hajart zur Geschäftsordnung: „Zur Geschäftsordnung, allerdings widerlegend, zu dem was Frau Gemeinderätin Grünn und Herr Kollege Eypeltauer gesagt haben. Eine Dringlichkeit ist sehr wohl gegeben, weil es erst jüngst, nämlich vor einigen Tagen, einen Übergriff zuerst in einer Straßenbahn und dann am Hauptbahnhof gegeben hat. Hier hat sich, was die Videoüberwachung betrifft eine besondere Lücke gezeigt. In der besagten Straßenbahn sowie in den folgenden zwei Straßenbahnen hat es keine Videoüberwachung gegeben. Deshalb war eine Aufklärung nicht möglich. Da beim ÖBB-Bahnhof aber sehr wohl eine Videoüberwachung gegeben ist, konnte eine Aufzeichnung erfolgen. Dadurch ist hoffentlich eine Überführung des Täters möglich. Vor diesem Hintergrund ist sehr wohl eine Dringlichkeit gegeben, weil die Sicherheit der Linzerinnen und Linzer an erster Stelle stehen muss.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich ersuche, bei der Argumentation auf rechtlicher Ebene zu bleiben, für die politische bleibt im Laufe des Tages und des Abends noch genug Zeit.“ Gemeinderätin Roschger zur Geschäftsordnung: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, ich kann der Argumentation von Frau Kollegin Grünn sehr viel abgewinnen. Wir haben in Wirklichkeit schon eine Diskussion über den Vollausbau der Videoüberwachung gehabt. Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung damit beschäftigt. Insofern ist in diesen Belangen auch aus unserer Sicht eine Dringlichkeit nicht gegeben.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich möchte vorweg noch betonen, dass wir in diesem Haus schon des Öfteren über die realen Hintergründe von Dringlichkeiten diskutiert haben. Beinahe jede Fraktion in diesem Haus hat schon Dringlichkeitsanträge eingebracht, die möglicherweise auch einige Wochen später zu behandeln gewesen wären. Um mit dieser Tradition - im Zweifelsfalle eine Dringlichkeit zu sehen, wo sie möglicherweise nicht auf den ersten Blick erkennbar ist – nicht zu brechen, schlage ich meiner Fraktion vor, diesen beiden Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Dringlichkeit der Anträge abstimmen. Die Dringlichkeit der Anträge wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Somit werden die beiden Dringlichkeitsanträge am Ende der Tagesordnung behandelt. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger verweist auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. 1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 24. November 2016 bis 17. Jänner 2017 für das Rechnungsjahr 2016 folgende Kreditüberschreitungen genehmigt. In der Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 17. Jänner 2017 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2016 Kreditüberschreitungen in der Höhe von 190.011,22 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 87.000 Euro zur Kenntnis gebracht. Die Bedeckung der Kreditüberschreitungen erfolgte durch Mehreinnahmen. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 24. November 2016 bis 17. Jänner 2017 für das Rechnungsjahr 2016 eine Kreditübertragung genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 17. Jänner 2017 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2016 Kreditübertragungen in der Höhe von 241.485,66 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 212.485,66 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2016 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,823.293 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2016 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 17. Jänner 2017 genehmigten Kreditüberschreitungen 2,471.851,95 Euro und die Kreditübertragungen 934.435,66 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 48,843.825 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2016 ist daher nicht erforderlich. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger teilt mit, dass sieben Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon drei an seine Person, zwei an Vizebürgermeister Mag. Baier, eine an Stadträtin Hörzing und eine an Stadträtin Mag.a Schobesberger. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. 1. Anfrage von Gemeinderätin Roschger an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Repräsentation und Vernetzung sind zulässige und wichtige Handlungsfelder politischer Arbeit. So hat selbstverständlich auch der traditionelle Neujahrsempfang des Bürgermeisters seine Berechtigung und ist Teil der Repräsentation des Bürgermeisters und der Stadtpolitik. Besonders in Zeiten von Budgetkonsolidierung darf aber Maß und Ziel von Repräsentationskosten nicht aus den Augen verloren werden. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Kosten entstehen durch die Ausrichtung des Neujahrsempfangs vom 12. Jänner 2017? 2. Was hat der Neujahrsempfang in den vergangenen fünf Jahren jeweils gekostet? 3. Da kein aktueller Gremialbeschluss zur Deckung der Kosten bekannt ist; gibt es dazu einen historischen Beschluss und wie lautet der? 4. Falls es keinen Beschluss zur Deckung der Kosten des Neujahrsempfanges gibt, warum nicht? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Das kann ich Ihnen noch nicht sagen, weil es noch nicht abgerechnet ist. Zu 2: Dazu gibt es die Abrechnungen natürlich schon: Im Jahr 2012 18.079,40 Euro, 2013 18.180 Euro, 2014 19.536,10 Euro, 2015 22.396,60 und im Jahr 2016 24.892,80 Euro. Zu 3: Es gibt tatsächlich einen Beschluss des Stadtsenates vom 21. Dezember 2006, und zwar eine Verordnung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit der Durchführung von Empfängen, Kongressen, Tagungen und dergleichen mehr. Diese ist damals einstimmig an das jeweilige Mitglied des Stadtsenates übertragen worden. Damals wurde eine Wertgrenze von 25.000 Euro festgelegt. Zu 4: Es gibt bekanntlich einen Beschluss. Sie erlauben mir, dass ich diese Frage zum Anlass nehme, um zu betonen, dass diese Beträge, im Budget beschlossen werden. Meinem Wissen nach sind sie einstimmig – also von allen Fraktionen - beschlossen worden. Ich halte es für richtig, dass die Stadt Linz zu Jahresbeginn - einer kulturellen Gepflogenheit in unseren Breitengraden folgend, Menschen, die für diese Stadt viel leisten, Menschen, die vernetzt werden wollen, Menschen aus Kultur, Sport, Wissenschaft, aus der gesamten Wirtschaft, von vielen Sozialvereinen und Initiativen und auch der so genannten Zivilgesellschaft - einlädt. Die meisten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und auch viele der fragestellenden Fraktion sind bei dieser Veranstaltung anwesend. Ich stehe zu dieser Ausgabe, auch wenn sie im Vorfeld medial anders kommuniziert worden ist. Es ist wichtig sich zu vernetzen. Bei einer Stadt in der Größenordnung wie Linz ist das auch gut so. (Zwischenruf) Ich nehme mir das Recht heraus, zu einer Anfragebeantwortung auch meine subjektiven Eindrücke zu formulieren.“ (Zwischenruf) 2. Anfrage von Gemeinderätin Hochedlinger an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, vor allem für jüngere KünstlerInnen, ob für MusikerInnen, TänzerInnen oder kreative Personen in anderen Bereichen, ist es meist sehr schwer Räumlichkeiten zu finden in denen sie proben und ihr Talent entfalten können. Auch in Linz scheint die Situation diesbezüglich nicht ideal zu sein. Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Räumlichkeiten gibt es, die von KünstlerInnen genutzt werden können und von der Stadt Linz angeboten werden bzw. mit ihr in Verbindung stehen? 1.1. Wie sind diese Räumlichkeiten jeweils in ihrer Größe und ihrer Ausstattung beschaffen? 1.2. Welche dieser Räumlichkeiten sind als Proberäume für Bands ausgestattet? 1.3. Wer kann die angebotenen Räumlichkeiten nutzen und zu welchem Preis? 1.4. Was sind jeweils die Öffnungszeiten dieser Räumlichkeiten? 1.5. Wie lang sind jeweils die Wartezeiten für die Nutzung einer dieser Räumlichkeiten? 1.6. Was sind jeweils die Voraussetzungen, um eine der Räumlichkeiten nutzen zu dürfen? 1.7. Welche der Räumlichkeiten können von Privatpersonen genutzt werden? 2. Wie steht es um die momentane Situation in der Einrichtung ‚Kuba‘ und was sind diesbezüglich die aktuellen Pläne für die Zukunft? 2.1. Soll das ‚Kuba‘ weiterhin von MitarbeiterInnen des ‚Ann and Pat‘ mitbetreut werden? 2.2. Soll es weiterhin die Möglichkeit geben Proberäume im ‚Kuba‘ zu nutzen? 3. Wie steht es um die Entwicklungen bezüglich der Nutzung der Räumlichkeiten in der Sintstraße für Proberäume? 3.1. Sind diese Räumlichkeiten schon als Proberäume nutzbar? 3.2. Wenn ja, zu welchen Bedingungen, mit welchen Voraussetzungen und für wen sind diese nutzbar? 3.3. Wenn nicht, welche Bedingungen und Voraussetzungen sind für die Nutzung geplant und wer wird Zugang zu den Proberäumen haben? Danke für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Bürgermeister Luger: „Ich werde all jene Punkte, Frau Gemeinderätin, die generell gelten, beantworten, und Sie über die einzelnen Ausnahmen respektive Zusatzerklärungen im Anschluss an die generelle Erklärung punktweise informieren. Zu 1: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass wir sowohl über das Gebäudemanagement (GMT) als auch über die Kultur bzw. konkret die LIVA eine Reihe von unterschiedlichen Räumlichkeiten anbieten können. Das sind die Volkshäuser, die Volkshochschule, der Wissensturm, die Musikschule, die Tipps-Arena und andere Räumlichkeiten. Ich habe Ihre Anfrage im engeren Sinn verstanden und zwar betreffend Räumlichkeiten, die wir für Proberäume, beispielsweise auch in öffentlichen Räumen wie den Volkshäusern haben. Unter Proberäumen verstehen wir nicht nur, dass Bands proben können, sondern beispielsweise auch Chöre und Tanzgruppen. Deswegen beantworte ich Ihre erste Frage einmal grundsätzlich in Richtung Volkshäuser. Zu 1.1. Für die von mir erwähnten Veranstaltungen stehen in den folgenden Volkshäusern Räume zur Verfügung: Die kleinen Räumlichkeiten werde ich nicht erwähnen, da sie für diese Veranstaltungen - zumindest meiner Einschätzung nach - eher nicht geeignet sind. Volkshaus Keferfeld/Oed: ein großer Saal mit 233 Quadratmetern und ein mittleren Saal mit 95 Quadratmetern. Volkshaus Kleinmünchen: ein großer Saal mit 208 Quadratmetern, ein mittlerer Saal mit 100 Quadratmetern und ein weiterer mittlerer Saal mit 92 Quadratmetern. Volkshaus Dornach–Auhof: ein großer Saal mit 351 Quadratmetern und ein ‚kleiner Saal‘ mit stolzen 200 Quadratmetern. Volkshaus Ebelsberg: ein großer Saal mit 302 Quadratmetern und ein kleinerer Saal mit 70 Quadratmetern. Volkshaus Franckviertel: ein großer Saal mit 178 Quadratmetern. Volkshaus Pichling: ein großer Saal mit 251 Quadratmetern, ein kleiner Saal mit 91 Quadratmetern und ein eigener Gymnastiksaal mit 124 Quadratmetern. Volkshaus Bindermichl: ein großer Saal mit 390 Quadratmetern und ein kleinerer Saal mit 130 Quadratmetern, der vor allem für Tanzveranstaltungen oder Proben genutzt wird. Volkshaus Ferdinand-Markl-Straße: ein großer Saal mit 166 Quadratmetern. Volkshaus Harbach: ein doppelt so großer Saal mit 328 Quadratmetern. Volkshaus Kandlheim: ein großer Saal mit 146 Quadratmetern. Volkshaus Neue Heimat: ein großer Saal mit 373 Quadratmetern. Volkshaus Auwiesen: ein großer Saal mit 208 Quadratmetern. Zu 1.2. In den Volkshäusern sind keine Dauerproberäume für Bands ausgestattet. Sie werden auch für andere Nutzungen angeboten. Zu 1.3.: Ich verweise auf die entsprechende Tarifliste, die unter www.linz.at.kultur\raum abrufbar ist. Die Tarife der Volkshäuser sind auch als PDF nachlesbar. Die Detailinformationen erspare ich Ihnen. Zu 1.4.: In den Volkshäusern gibt es für künstlerische Probemöglichkeiten keine expliziten Öffnungszeiten. Diese richten sich flexibel nach den Veranstaltungen. Zu 1.5.: Diese Frage konnte in dieser Form von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht beantwortet werden. Die Vergabe von Räumlichkeiten richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Freie Termine sind in den unterschiedlichen Volkshäusern in unterschiedlicher Variabilität verfügbar. Wenn es schwierig ist, Räumlichkeiten in einem bestimmten Volkshaus zu finden, gibt es beinahe in allen Fällen Alternativangebote, sodass wir keine Statistik über Wartezeiten führen. Zu 1.6.: Natürlich formal eine Reservierung. Es ist klar, dass bei Musikveranstaltungen, gerade bei jenen Volkshäusern die sich direkt in Wohngebieten befinden, auf das Potential von Lärmbelästigungen Rücksicht genommen wird. Weitere Voraussetzungen sind nicht gegeben. Zu 1.7.: Hier gibt es offensichtlich eine verschwimmende Grenze. Man kann nicht klar sagen, worin das Unterscheidungskriterium bei den Anmeldungen eines Vereins oder einer privaten Initiative besteht. Ich denke beispielsweise an Sportvereine, die keiner Dachorganisation angehören. Das ist formal nicht darstellbar. Es ist aber de facto so, dass Volkshäuser, bei denen keine Dauergastronomie angeschlossen ist, für private Veranstaltungen mehr nachgefragt sind, als Volkshäusern, bei denen eine Dauergastronomie angeschlossen ist. Allerdings fehlen aber auch darüber Aufzeichnungen. Zu 2: Der Betrieb des Jugendzentrums ,Kuba‘ an der Wiener Straße ist im Vorjahr eingestellt worden. Als Alternativangebot für Musizierende bietet das Jugendzentren im Scharmühlwinkel und ganz besonders das Jugendzentrum ‚Ann and Pat‘ in der Lederergasse Musikräumlichkeiten an. Die Fragen 2.1. und 2.2., die damit zusammenhängen, sind damit obsolet. Zu 3., 3.1., 3.2., 3.3.: Aus meiner Sicht gibt es formal Folgendes zu sagen: Seit der erstmaligen Übertragung der Wohnungen ist die GWG Eigentümerin der Objekte in der Sintstraße. Deswegen bitte ich Sie, sämtliche Fragen an die Geschäftsführung der GWG zu stellen. Hier fehlt mir die Kompetenz, das zu beantworten. Meines Wissens nach, werden die Räumlichkeiten derzeit nicht genutzt, aber das ist von mir nicht recherchiert worden.“ 3. Anfrage von Gemeinderätin Schmid an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Beantwortung meiner zuletzt gestellten Anfrage bezüglich Dienstreisen in der laufenden Legislaturperiode ließ für uns einige Fragen offen, was möglicherweise aus einer zu wenig detaillierten Fragestellung herrührte. Gestatten Sie mir daher, die Fragen zu konkretisieren bzw. sind aufgrund der Anfragebeantwortung auch neue Fragen aufgetaucht. Nochmals möchte ich hierbei betonen: Internationale Kontakte sind wichtig. Mindestens ebenso wichtig ist aber, genau darauf zu schauen, welchen Nutzen die Stadt davon hat, wer profitiert. Gerade in Zeiten, in denen verschiedenste Bereiche teils enorme Einsparungen zu befürchten haben, ist es ein Gebot der Stunde, hier sehr sorgsam umzugehen. I. Fragen zu den internationalen Reisen aufgeteilt auf die einzelnen Reiseziele: 1. Berlin 1.1. Wann war die Reise? Wie lange dauerte diese? 1.2. Wer war dabei? (VertreterInnen der Stadt, Anzahl der MitarbeiterInnen, sonstige Mitreisende ...) 1.3. Was war der Zweck/Ziel der Reise? Konnte dieses Ziel erreicht werden bzw. gibt es einen konkreten Output dieser Reise? 1.4. Wer hat dazu eingeladen? 1.5. Welche VertreterInnen der Stadt bzw. wie viele MitarbeiterInnen haben wie viele Kosten (aufgeteilt in: Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung) abgerechnet? Hat die Stadt für sonstige Mitreisende (z.B. Journalisten) Kosten übernommen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn Teile der angefallenen Kosten nicht über die Stadt verrechnet wurden, wer hat diese Kosten dann getragen? 1.6. Gab es zusätzliche Ausgaben, die über die Stadt abgerechnet wurden und wenn ja, wie hoch waren diese (z.B. Gastgeschenke, Einladungen usw.)? Wenn ja, in welcher Form (was wurde geschenkt, welche Einladungen wurden konkret ausgesprochen) 2. Linköping 3. Nasushiobara 4. Bilbao 5. Raanana, Tel Aviv 6. Östersund 7. Bratislava 8. Leipzig 9. Novi Grad und Laktasi 10. Chengdu 11. Moskau 12. Budweis 13. Saporischschja 14. Tampere Bei den Punkten 2 bis 14 ersuche ich um eine Beantwortung der Fragen analog zu Punkt 1. II. Wieviel Kosten sind der Stadt dadurch insgesamt entstanden? III. Bei der Aufstellung, wer auf Reisen ging, fällt auf, dass hier eigentlich nur Stadtsenatsmitglieder angeführt sind, bis auf eine Ausnahme - Gemeinderätin Åkerblom. In welcher Funktion war sie mit auf diesen Reisen? Was war ihre konkrete Aufgabe? IV. Wurden Gäste aus anderen Städten auf Kosten der Stadt im Anfragezeitraum nach Linz eingeladen? Wenn ja, wer wurde eingeladen und wie hoch sind die dabei entstandenen Kosten für welche Bereiche (Reisekosten, Aufenthaltskosten, Geschenke ...)? V. Warum wurden im vergangenen Jahr zahlreiche Reisen in Städte unternommen, die nicht zu den Partnerstädten von Linz zählen und bei denen auch keine Partnerschaft angedacht ist? VI. Sind auch im heurigen Jahr Reisen in andere Städte und Gemeinden geplant? Wenn ja, wohin führen diese und wer wird daran teilnehmen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Diese Anfrage ist eine Fortsetzung einer Anfrage, die ich meinem Wissen nach im Dezember-Gemeinderat beantwortet habe. Deswegen muss ich einen Teil der jetzt wieder gestellten Fragen nicht beantworten. Wie Ihnen durch den Medienkonsum nicht ganz unbekannt ist, geht es wieder um Dienstreisen. Ich habe in der Gemeinderatssitzung vom Dezember sämtliche Dienstreisen, die die Mitglieder der Stadtregierung im letzten Kalenderjahr durchgeführt haben, aufgelistet. Da ist bislang nichts dazugekommen. Ich soll jetzt die oben angeführten Fragen zu insgesamt 14 Dienstreisen beantworten. Ich werde versuchen, diese Fragen nach bestem Wissen und Gewissen und aufgrund der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen zu beantworten. Zu I.: Zu I.1) Die Dienstreise nach Berlin darf ich unter diesem Aspekt ausklammern. Diese hat als Vorbild für diese Anfrage für weitere Fragen gegolten und wurde in der letzten Sitzung beantwortet. Zu I.2) An der Reise nach Linköping, unserer Partnerstadt, vom 26. bis 28. April, nahmen seitens der Stadtregierung neben mir, auch noch Vizebürgermeister Wimmer und Vizebürgermeister Mag. Baier teil. Ich habe Ihnen diese Information letztmals schon gegeben. Die Kosten sind ebenfalls in der letzten Aufstellung bekannt gegeben worden. Daran hat sich seitdem nichts geändert. Ich kann Ihnen die Kosten nicht aufgliedern, weil es sich hier um eine Hotel- und Flugpauschale handelt, die wir für sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer pauschal bei einem Reisebüro gebucht haben. Zu I.3) Dienstreise vom 9. bis 15. Juni 2016 nach Nasushiobara. Das ist auch eine Partnerstadt. Damit ist der Zweck dieser Reise erklärt. Es ging um die Unterzeichnung eines Partnerschaftsvertrages direkt vor Ort und gleichzeitig um diverse Veranstaltungen mit dem Ars Electronica Center in Tokio. Die Kosten hierfür waren 4906 Euro. Seitens der Stadtregierung nahm neben mir noch Vizebürgermeister Wimmer teil. Zu I.4) Vom 22. bis 29. Oktober 2016 gab es eine Dienstreise nach Bilbao, San Sebastian, mit Gesamtkosten von 1323 Euro Gesamtpauschale. An dieser Reise nahm ich teil. San Sebastian ist in diesem Jahr Europäische Kulturhauptstadt. Das war der Grund dieser Reise. Nachdem ich an einer anderen Reise des Tourismusverbandes im Vorjahr zu einem anderen Termin nicht teilnehmen konnte, war ich zu diesem Zeitpunkt dort. Zu I.5) Vom 14. bis 17. November 2016 flog ich mit einer Delegation nach Tel Aviv und Raanana, eine Stadt, die mit uns in Kooperations- und Partnerschaftsgespräche eingetreten ist und Tel Aviv als die Stadt von Startups und Innovation. Auch hier haben wir alles pauschal abgerechnet. Die Kosten betrugen 2130 Euro. Herr Vizebürgermeister Wimmer war mit mir unterwegs. Zu I.6) Von 13. bis 16. September 2016 war der Finanzreferent in Östersund, Schweden. Dort gab es eine Tagung über Innovation, Digitalisierung und Innovation Creative Industries. Hierfür entstanden für Fahrtkosten 592 Euro und für Hotelkosten 330 Euro. Das ist für Schweden sehr preisbewusst. Zu I.7) Herr Vizebürgermeister Wimmer hielt sich im Vorjahr zweimal in Bratislava auf, das war von 9. auf 10. Februar 2016 sowie von 2. auf 3. November 2016. Der Anlass war die Donaustädtekonferenz. Hier entstanden für beide Reisen Fahrtkosten von 513 Euro und Hotelkosten von 209 Euro. Zu I.8) Von 25. bis 26. Mai 2016 hielt sich Vizebürgermeister Wimmer in Leipzig auf. Darauf entfielen für Fahrtkosten 530 Euro und Hotelkosten 88 Euro. Meinem Wissen nach, war er auch in unserer Partnerstadt in Halle an der Saale, weil es auf dem Weg liegt. Wir haben eine Einladung zum Katholikentag angenommen. Damit es keine Spekulationen gibt: Ich bat Vizebürgermeister Wimmer, dort hinzufahren, nachdem es ein Gespräch mit unserem Herrn Bischof gegeben hat. Zu I.9) Von 2. bis 6. Juni 2016 besuchte Vizebürgermeister Wimmer die bosnisch-serbischen Städte Novi Grad und Laktasi. Hier entfielen auf Fahrtkosten 582 Euro und auf Hotelkosten 72 Euro. Es ging es um das Anknüpfen weiterer Wirtschaftskontakte in diese Region. Zu I.10) Von 22. bis 28. Juni 2016 war der Referent für Städtepartnerschaften in Chengdu. Hier fielen 22 Euro Fahrtkosten an, sonst nichts. Die Erklärung werde ich nachher noch liefern können. Zu I.11) Für eine Reise von Herrn Vizebürgermeister Wimmer vom 14. bis 21. August 2016 nach Moskau fielen 24 Euro Fahrtkosten an und sonst keine weiteren Kosten. Diese Reise stand im Zusammenhang mit der Gesellschaft für Wirtschaftsbeziehungen seitens der LIVA und Jugendforum, wo mehrfach jährlich Reisen stattfinden, bei der auch Mitglieder der Stadtregierung eingeladen werden. Zu I.12) Von 23. Auf 24. August 2016 hielt sich Kollege Wimmer in Budweis auf. Hier entstanden Fahrtkosten von 88 Euro und Hotelkosten von 74 Euro. Budweis ist eine Partnerstadt von Linz. Zu I.13) Dasselbe Argument gilt für Saporischschja. Hier entstanden 589 Euro an Fahrtkosten. Ich habe auch hier Herrn Kollegen Wimmer gebeten, nach den Ereignissen in der Ukraine nicht nur diese Städtepartnerschaft zu betreuen, sondern auch die Bande einer Reihe von Linzer Unternehmen, die sehr enge ökonomische Beziehungen mit Saporischschja haben – zu festigen. Zu I.14) Vom 14. bis 19. Oktober 2016 war Herr Vizebürgermeister Wimmer in unserer Partnerstadt in Tampere und hat dafür 103 Euro an Fahrtkosten abgerechnet. Zu 1.2. Ich habe Ihnen jetzt jeweils angeführt, welches Mitglied des Linzer Stadtsenates dabei war. Ich habe Sie schon in meiner letzten Anfragebeantwortung darüber informiert, wenn Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte auf Dienstreisen mit waren. Daran hat sich nichts mehr geändert. Bei manchen Dienstreisen machen Mitglieder des Stadtsenates davon Gebrauch, eine MitarbeiterIn mitzunehmen, bei manchen Reisen nicht. Bei all diesen Kosten, die ich in der letzten Sitzung genannt habe, sind die Kosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkludiert. Ich habe nicht vor, jeden einzelnen Namen aus den Büros zu erwähnen. Ich werde auch deine Frage, wer an sonstigen Mitreisenden dabei war, nicht beantworten. Nachdem es sich hier um Reisen handelt, bei denen es um ökonomische Auswirkungen für die Stadt gegangen ist, habe ich nur die erwähnt, wo es welche gab bzw. die Reisenden Mandatare sind. Andere Mitreisende – da komme ich dann noch dazu - haben grundsätzlich keine Kosten verursacht, deswegen werde ich darüber nicht berichten. Zu 1.3.: Ich habe nicht vor, darüber zu informieren, ob aus meiner Sicht bei jeder einzelnen Reise ein Ziel bzw. ein Zweck erreicht worden ist. Das wäre sehr subjektiv und würde mich überfordern. Ich war bei den meisten auch nicht dabei. Grundsätzlich bin ich sehr froh darüber, dass es Mitglieder der Stadtregierung gibt, die über den Stadtrand hinausblicken und ihre Verantwortung, die Stadt international zu positionieren und zu repräsentieren, wahrnehmen. Natürlich gibt es Reisen, bei denen ein Ergebnis rascher spürbar und manchmal nicht spürbar ist, das sei gesagt. Es geht darum, die Kontakte, die wir seit Jahrzehnten haben, immer wieder aufrechtzuerhalten. Es gibt auch Reisen, die sehr konkrete Ergebnisse, oftmals nicht auf der politischen Ebene, aufweisen. Vielfach haben die Mitglieder der Regierung, die solche Reisen unternehmen - das sind nachweislich keine Vergnügungsreisen – wirtschaftliche Erfolge, um für unsere Betriebe in unserer Stadt etwas weiterzubringen. Zu 1.4: Grundsätzlich ist es so, dass offizielle Vertreter der jeweiligen Städte an uns herantreten. Bei der Stadt Raanana hat die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde in Linz, die Kontakte hergestellt und verknüpft. Zu 1.5: Das habe ich dir berichtet. Wir bekommen, wenn wir über Reisebüros buchen, manchmal Gesamtrechnungen. Ich habe alle Details die wir haben aufgelistet und sonst die vorliegende Gesamtsumme. Es gibt eine einzige Reise, bei der die Stadt im Vorjahr tatsächlich für sonstige Mitreisende Kosten übernommen hat. Das war eine Reise in unsere Partnerstadt Linköping und Norrköping, an der Vizebürgermeister Mag. Baier, Vizebürgermeister Wimmer und ich teilgenommen haben. Dabei sind für die JournalistInnen und für andere Mitglieder Reisekosten in der Höhe von 4900 Euro angefallen. Aus der Geschichte der Stadt gibt es völlig unterschiedliche Modelle. Man kann nachvollziehen, dass man z.B. nach Chengdu nicht um 24 Euro fliegen, übernachten und wieder zurückfliegen wird können. In China ist es üblich, dass die einladende Stadt sämtliche Kosten für politische Mandatare übernimmt. Mit anderen Städten haben wir die Gepflogenheiten, dass jeder seine Rechnungen selbst begleicht, das heißt, auch wenn jemand zu uns nach Linz kommt. Grundsätzlich ist es so, dass die jeweiligen Einlader vor Ort - das weiß jeder, der schon einmal eine Dienstreise unternommen hat - z.B. zum Abendessen oder zu kulturellen Veranstaltungen einladen und man die Kosten nicht zu begleichen hat. Zu 1.6.: Es ist eine Sitte der Höflichkeit Gastgeschenke mitzunehmen, wenn man eingeladen wird. Wir versuchen, Geschenke mit Linz-Bezug mitzunehmen. Das war in den letzten eineinhalb Jahren sehr schwierig war, weil wir keine mehr haben. Darum hat der Gemeinderat beim Budget Mittel für die Anschaffung von Gastgeschenken beschlossen. Für normale Gastgeschenke beläuft sich der Wert - so ist in meiner Verwaltung gerechnet worden – auf 15 bis 20 Euro pro Beschenkten. Das unterliegt in Ländern mit lockereren Compliancebestimmungen unter jeder Grenze. Einzig im Vorjahr haben wir - damit man sieht, wie sparsam tatsächlich umgegangen wird – für die Unterzeichnungsfeier in unserer Partnerstadt in Nasushiobara in Japan das wertvollste, das wir haben, nämlich den Druck eines ,Linz-Bildes‘ geschenkt. Zu II.: Ich verweise auf meine letzte Anfragebeantwortung. Zu III.: Frau Kollegin Åkerblom war in ihrer Funktion als Gemeinderätin Teil der Delegation. Das ist nicht das erste Mal in der Geschichte dieses Hauses. Zu IV.: Ich werde Ihnen die Gesamtzahl noch nachliefern, weil das in der Kürze nicht zu beantworten war. Ich werde Ihnen aber aus Respekt und Höflichkeit nicht jede Reise und nicht jede Person mit vollem Betrag liefern. Das werde ich nicht tun. Es ist sehr wohl üblich, dass wir in den unterschiedlichen Systemen die Kosten von Gästen, wie ich vorher schilderte, tragen. Für manche die gesamten Reisekosten, für manche keine Kosten. Ich habe nicht vor, dass ich alles Preis gebe. Die Gesamtsumme ist transparent, damit Sie wissen, wie viel dafür im Budget 2016 aufgewendet wurde. Zu V: Das hat eine lange Tradition. Ich selbst habe als Referent für Integration Städte und Regionen der Herkunftsländer unserer Migrantinnen und Migranten besucht, ohne dass es zu Partnerschaften gekommen ist. Die Folge solcher Kontakte war das eine oder andere Mal tatsächlich eine Städtepartnerschaft. Wir machen das – und das werden wir in Zukunft verstärkt tun, das möchte ich hiermit klipp und klar sagen -, weil es in einer vernetzten Welt, in einer Welt der Internationalität und der Globalisierung darum geht, über den Tellerrand hinaus zu blicken. Es geht darum, nicht nur im klassischen Bereich von Kunst, Kultur und Sport, wie das in der Vergangenheit üblich gewesen ist, Kontakte zu knüpfen, sondern wir brauchen dringend verstärkte wirtschaftliche, ökonomische Kontakte. Ich stehe nicht an zuzugeben, dass hier für mich das Land Oberösterreich als Vorbild fungiert. Dort knüpfen viele Wirtschaftsdelegationen, PolitikerInnen, Opinionleader, Manager, UnternehmerInnen international Kontakte, die letztlich für Oberösterreich sehr produktiv sind. Ich habe jedenfalls vor, dass wir uns in Zukunft nicht nur auf die klassischen Partnerschaften mit Städten konzentrieren, sondern ein Zeichen der Internationalität setzen. Linz ist nicht nur hier eine offene Stadt, sondern wir haben aus meiner Sicht für die Welt offen zu sein. Da heißt es, hinaus zu gehen, hinaus zu fahren und zu kommunizieren, um damit für die Stadt einen Mehrwert zu schaffen. Zu VI: Ja, es sind welche geplant. Ich weiß nicht, wer in der Stadtregierung welche Reisen wohin plant. Das ist nicht meine Aufgabe. Ich weiß, dass Herr Vizebürgermeister Wimmer als für die Städtepartnerschaften zuständiges Regierungsmitglied versucht, Termine zu koordinieren, auch für Partnerschaftsbesuche. Diese werden den Stadtsenatsmitgliedern in langjähriger Tradition zur Kenntnis gebracht. Je nach individueller Einstellung, nehmen manche Mitglieder häufiger an solchen Auslandsreisen teil, manche weniger und manche gar nicht. Wer daran teilnehmen wird entzieht sich meiner Kenntnis, weil ich hier noch keine Informationen habe.“ Gemeinderätin Schmid zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich möchte schon sagen, dass in der Dezember-Sitzung überhaupt nichts beantwortet worden ist. Wir haben die Anfrage in der Oktober-Sitzung gestellt und dann wurde uns eine schriftliche Anfragebeantwortung geschickt. Die Zahlen, die geliefert wurden und die jetzt zum Teil wiederholt worden sind, sind sehr unglaubwürdig, darum haben wir noch einmal nachgefragt. Ich möchte schon noch einmal betonen, dass es nicht darum geht, Dienstreisen oder internationale Kontakte in Abrede zu stellen oder dass diese nicht wichtig sind. Natürlich ist es in einer vernetzten Welt wichtig und richtig, über den Tellerrand hinauszuschauen, sich zu vernetzen und internationale Kontakte zu knüpfen. Es ist aber ganz genau so wichtig, dass man eine Transparenz walten lässt und man hinterfragt, was notwendig ist und den Output allen zur Verfügung stellt. Wir sollten alle wissen, was Sache ist. Gerade jetzt, wo überall gespart wird, muss man ganz bewusst und gut hinschauen.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ist das jetzt eine tatsächliche Berichtigung oder eine Zusatzfrage?“ Gemeinderätin Schmid: „Das war eine tatsächliche Berichtigung, weil es nicht gestimmt hat, dass das in der Dezember-Sitzung beantwortet worden ist. Es ist kompliziert, jetzt wieder eine Zusatzfrage zu stellen. Die Fragen wurden wieder nicht in der Konsequenz beantwortet, wie wir gefragt haben. Wir wollten eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten haben. Diese weiß ich immer noch nicht. Wenn Sie, Herr Bürgermeister, sagen, dass das die Gesamtkosten sind, die Sie das letztes Mal ausgeführt haben, dann kann das schon wieder nicht stimmen. Dieses Mal sind noch die Kosten für die Journalisten von 4900 Euro hinzugekommen. Die waren z. B. das letzte Mal nicht dabei. Die Kosten für die MitarbeiterInnen oder die Kosten, die der Stadt insgesamt entstehen, sind nicht angeführt. Man kann nicht sagen, dass eine Dienstreise nach Tampere 103 Euro kostet. Das gibt es nicht. (Zwischenrufe) Darum die Frage, wie viel hat das wirklich mit all den Unterpunkten, die wir gestellt haben, insgesamt gekostet?“ Bürgermeister Luger: „Ich verweise auf die schriftliche Beantwortung meiner letzten Anfrage.“ Zwischenruf Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir haben noch einmal gefragt, weil das in der letzten Anfrage nicht beantwortet wurde!“ Gemeinderätin Schmid: „In dieser Beantwortung ist ein zusätzlicher Posten, der das letzte Mal nicht angeführt wurde. Daher kann die Summe nicht stimmen!“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ist das jetzt noch eine Frage?“ Bürgermeister Luger zur tatsächlichen Berichtigung: „Es gibt nur eine Zusatzfrage und die wurde gestellt. Ich habe Frau Gemeinderätin Schmid in der Anfragebeantwortung geschrieben, dass der Stadt insgesamt 22.175 Euro an Kosten entstanden sind. Damit wiederhole ich das.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Damit ist diese Anfrage beantwortet!“ Stadträtin Mag.a Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich muss das jetzt tatsächlich berichtigen, weil die insgesamt entstandenen Kosten nicht angeführt wurden. Das, was Herr Bürgermeister jetzt vorgelesen hat, ist die Summierung der Kosten, die durch die Reisekosten der Stadtsenatsmitglieder entstanden sind. Die gefragten Gesamtkosten der Reisen wurden nicht angeführt. Das ist der Grund, warum wir noch einmal gefragt haben. Auch heute wurden diese nicht erläutert. Es ist nicht richtig, wenn Herr Bürgermeister darauf hinweist, dass das in der letzten Anfragebeantwortung beantwortet wurde. Das stimmt nicht. Es sind lediglich die Kosten der Stadtsenatsmitglieder, aber nicht die Gesamtkosten, die dadurch entstanden sind, wie Sachmittelvorbereitungskosten, die Reisekosten der MitarbeiterInnen, JournalistInnen usw. angeführt worden. Das stimmt nicht.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Danke, das war die tatsächliche Berichtigung.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 4. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, der heurige Winter bescherte der Stadt Linz größere Schneemengen und somit auch vermehrte Aktivitäten des städtischen Winterdienstes. Die Stadt Linz als Straßenerhalterin hat für eine Benutzbarkeit der Verkehrsflächen auch im Winter zu sorgen. Daneben ist die Stadt auch für den Winterdienst bei Grünflächen/Parkwegen zuständig. Dabei steht der Winterdienst im Spannungsfeld zwischen Benutzbarkeit und Sicherheit von Verkehrsflächen, den Mobilitätsansprüchen der Stadtbewohnerinnen (Auto-, Fußgeh- und Radfahrverkehr) und ökologischen, aber auch ökonomischen Zielen. Vor allem der massive Einsatz von Streu- und Auftaumitteln, zuvorderst Salz, muss durchaus auch kritisch gesehen werden. Von wissenschaftlicher Seite wird etwa auf die negativen Auswirkungen bei der Verwendung von Streusalz und Splitt für die Ökologie hingewiesen. Auch sind damit nicht unerhebliche Ausgaben für den Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung verbunden. Weiters wird von Rad- und Fußgeherlnnen kritisiert, dass dem Autoverkehr bei der Schneeräumung der Verkehrsflächen zu sehr Priorität zugesprochen wird und einzelne Rad- und Fußwege nicht oder erst spät geräumt sind, wie Meldungen auf der Plattform ,schau.auf.linz.at‘ belegen. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, 1. wie hoch sind bis dato die Ausgaben für den Winterdienst in der Saison 2016/17? 2. Welche Mengen an Streu- und Auftaumitteln wurden eingesetzt? 3. Wie hoch sind die Kosten für diese Mittel? 4. Gibt es Erhebungen/Aufstellungen über die Anteile der unterschiedlichen Verkehrswege (Haupt- und Nebenstraßen, Radwege und Gehwege) am Gesamtmitteleinsatz (Geld und Material) für den Winterdienst der Stadt Linz? 5. Gibt es von Seiten des Geschäftsbereichs Stadtgrün und Straßenbetreuung Überlegungen bzw. Maßnahmen/Handlungsbedarf um den Streumittelverbrauch (z.B. von Salz) im Winterdienst zu senken? 6. Warum wird dem Autoverkehr immer noch dermaßen Vorrang bei der Schneeräumung gegeben? 7. Was halten Sie vom Vorschlag, um den Fahrrad- und Fußgehverkehr auch im Winter zu fördern, der sanften Mobilität im Winterdienst Priorität zu geben? 8. Gehsteige im Stadtgebiet unterliegen fast immer der Anrainerverpflichtung. Gibt es für Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften Ausnahmen von dieser Regel bzw. in wie vielen Fällen wurde in dieser Saison wegen Verletzung der Streu- und Räumpflicht Ermahnungen oder gar Anzeigen ausgesprochen? Dazu Vizebürgermeister Mag. Baier: Zu 1: In dieser Wintersaison, die ab 1. November 2016 definiert ist, wurden rund 765.000 Euro für den gesamten Winterdienst ausgegeben. In diesem Betrag sind die anteiligen Kosten für die Winterdienstbetreuung von extern vergebenen Routen von rund 270.000 Euro beinhaltet. Zu 2: Seit Anfang November bis 23. Jänner - das war der Stichtag, an dem ich die Werte erhoben habe - wurden in Summe 1640 Tonnen Streumittel und 160 Tonnen Streusplitt eingesetzt. Zu 3: Der Sachaufwand für Streusalz in der bisherigen Winterdienstsaison, beläuft sich auf rund 175.000 Euro und jener für Streusplitt auf rund 8000 Euro. Zu 4.: Bei der Dokumentation der Streumittelverbräuche wird in Haupt- und Nebenstraßen unterschieden. Der Anteil des Streumittelverbrauchs auf Geh- und Radwegen ist aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre bezogen auf das Verhältnis der Betreuungsflächen zu jenen der anderen Straßenverbindungen vernachlässigbar und wird daher nicht gesondert erfasst, weil das einen unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwand verursachen würde. Der bisherige Streumittelverbrauch in Form von Streusalz auf den Hauptverkehrswegen, beläuft sich auf rund 730 Tonnen, das entspricht etwa 78.000 Euro. Auf den Nebenstraßen wurden rund 910 Tonnen Streusalz verbraucht, das sind zirka 97.000 Euro und 160 Tonnen Streusplitt, das sind zirka 8000 Euro. Der Streusplitt wird ausschließlich auf den Nebenstraßen aufgebracht. Zu 5.: Um den Verbrauch von Salz zu senken, wurde beim Winterdienst der Stadt Linz bereits vor Jahren die Feuchtsalztechnologie eingeführt. Dabei wird unmittelbar beim Ausbringen des Salzes durch die Streulastwägen eine flüssige Solelösung beigemengt, um das Verfrachten und Aufwirbeln des Trockensalzes auf den Verkehrsflächen zu minimieren. Das bedeutet, dass dieses Salz mit dieser Flüssigsolelösung ausgebracht wird, damit es nicht so leicht vom Wind oder vom darauffolgenden Verkehr verwirbelt und gleich an den Straßenrand verfrachtet wird. Das führte bereits zu gravierenden Einsparungen beim Trockensalz. Zu 6. und 7.: Bei der Betreuung der Verkehrswege in der Stadt Linz, untergliedert in die einzelnen Bereiche, wird nach der Winterdienstrichtlinie für Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen vorgegangen. Diese Winterdienstrichtlinie ist eine mit einer ÖNORM vergleichbare Richtlinie, die von der Stadt Linz aus Haftungsgründen strikt eingehalten wird. Diese legt die Betreuungszeiten und die Räumungsumlaufzeiten auf den jeweiligen Routen fest. Gleichzeitig wird seit einigen Jahren ein Schwerpunkt auf die Betreuung der Radwege gelegt. Im Zuge der Förderung der sanften Mobilität ist das auch ein wichtiges Merkmal. Die Betreuung der Gehsteige unterliegt jedoch fast ausschließlich den jeweiligen EigentümerInnen im Zuge der Anrainerverpflichtung nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gemäß § 93 Abs. 1. Zu 8.: Im gesamten Stadtgebiet von Linz gibt es insgesamt elf Ausnahmen, bei denen die AnrainerInnen im Zuge einer Verordnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde von der Anrainerverpflichtung befreit wurden. Die Überwachung und Aufforderung zur Einhaltung dieser Verpflichtung normiert ebenfalls die Straßenverkehrsordnung im § 93 Abs. 1. Dieser Vollzug obliegt der Polizei bzw. werden die verpflichteten Anrainer vom Ordnungsdienst aufgefordert dieser Aufgabe nachzukommen. Aus diesem Grund kann ich diese Frage über die Anzahl der Ermahnungen nicht beantworten. Abschließend möchte ich persönlich festhalten, dass der Winterdienst und seine MitarbeiterInnen in den letzten Wochen eine ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Der Jänner war für den Winterdienst seit einigen Jahren eine wieder sehr intensive Einsatzzeit. Wir hatten einen ganz anderen Winter, als in den Jahren davor. Es ist aber klar, dass die Winterdienst-MitarbeiterInnen nicht an allen Stellen gleichzeitig sein können um die Schneeräumung vorzunehmen. Es wird nirgendwo möglich sein, überall gleichzeitig zu sein, damit man in der Stadt vom Winter nichts merkt. Ich möchte an dieser Stelle den MitarbeiterInnen des Winterdienstes und unseren beauftragten Firmen für den wirklich großen Einsatz und die gewissenhafte Räumung einen großen Dank aussprechen.“ (Beifall) 5. Die Anfrage von Gemeinderat Stumptner an Vizebürgermeister Mag. Baier betreffend Belebungsmaßnahmen am Lunaplatz wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 6. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadträtin Mag.a Schobesberger betreffend Winterdienst wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 7. Die Anfrage von Gemeinderätin Hochedlinger an Stadträtin Hörzing betreffend Jugendzentren wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. C ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 StL 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Stadträtin Hörzing berichtet über C 1 und C 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: C 1 Gewährung einer Subvention an das Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oberösterreich, Bulgariplatz 12 (Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit für 2016); maximal 88.850 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt dem Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oberösterreich, Bulgariplatz 12, 4020 Linz, im Jahr 2016 eine Subvention in der Höhe von maximal 88.850 Euro im Sinne der Ausführungen des gegenständlichen Berichtes für seine Aktivitäten im Rahmen des Geschäftsfeldes Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten, wobei der zweite Teilbetrag erst nach Vorlage der endgültigen Abrechnung geleistet wird. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien sowie unter der Voraussetzung einer adäquaten Beitragsleistung durch das Land Oberösterreich. 2. Die Verrechnung der Subvention erfolgt für 2016 auf der VASt 1.0105.757000 in Höhe mit 45.065 Euro und der Rest mit 43.785 Euro für 2017 auf der VASt 1.0105.757002.“ C 2 Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung und Qualifizierung von arbeitslosen Linzer Jugendlichen – Learnfit; Abänderung des Grundsatzbeschlusses von 30.000 Euro auf 39.251,76 Euro für das Jahr 2016 Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 3. Dezember 2015 wird dahingehend abgeändert, dass die für das Projekt Learnfit beschlossene Förderung in der Höhe von 30.000 Euro für das Jahr 2016 auf 39.251,76 Euro erhöht wird. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 39.251,76 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2016, erfolgt auf der VASt 1.4390.728007, Sonstige Leistungen, arbeitslose Jugendliche.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. D ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über D 1 Diverse Grundtransaktionen in der KG Kleinmünchen (Karl-Steiger-Straße) - Einnahmen in Höhe von insgesamt 125.329,25 Euro und Ausgaben in Höhe von insgesamt 10.134,20 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30, 4020 Linz, das Grundstück 72/1, KG Kleinmünchen, mit einem Katasterausmaß von 648 Quadratmetern um den Kaufpreis von 190 Euro pro Quadratmeter, sohin um den Gesamtkaufpreis von 123.120 Euro und zu den im beiliegenden Vertrag festgehaltenen Bedingungen. 2. Die GWG tritt, gemäß dem Bescheid des Magistrates Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, GZ BBV/B-U150116B, vom 21. Jänner 2016, das im Grundteilungsplan des Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe – Dipl.-Ing. Heinz Grünzweil vom 14. Juli 2015, GZ 9195, neu konfigurierte Grundstück 72/1, KG Kleinmünchen, mit einem Ausmaß von 184 Quadratmetern an das öffentliche Gut der Stadt Linz ab, wobei die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, für 27,50 Quadratmeter eine Entschädigung in Höhe von 190 Euro pro Quadratmeter, insgesamt sohin 5225 Euro zu leisten hat. 3. Das öffentliche Gut der Stadt Linz stellt an die GWG die im ob genannten Teilflächen 1 und 3 des Grundstücks 101/2, KG Kleinmünchen, mit einem Gesamtausmaß von 162 Quadratmetern zurück, wobei die GWG an das öffentliche Gut einen Betrag von 2209,25 Euro zu leisten hat. 4. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung der Verträge verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zulasten der GWG. Die für die Stadt Linz zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von voraussichtlich 4309,20 Euro sowie die Kosten für deren Berechnung sind von der Stadt Linz zu tragen. 5. Die Verrechnung der Einnahmen erfolgt auf VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf privates Gut) in Höhe von 123.120 Euro und auf VASt 6.8401.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf öffentliches Gut, in Höhe von 2.209,25 Euro. 6. Die Verrechnung der Ausgaben erfolgt auf der VASt 5.8401.001000, Grundkauf öffentliches Gut, in Höhe von 5225 Euro, auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer privates Gut, in Höhe von voraussichtlich 4309,20 Euro und auf der VASt 1.8400.728002, Sonstige Leistungen, Nebenkosten Grundgeschäfte, in Höhe von maximal 600 Euro.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Gemeinderat Strigl berichtet über E 1 Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplanänderung O 106/10, Stichstraße zur Sintstraße, KG Lustenau - Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplanänderung O 106/10, Stichstraße zur Sintstraße, KG Lustenau, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 26. Jänner 2017 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplanänderung O 106/10, Stichstraße zur Sintstraße, KG Lustenau, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Bebauungsplan O 106/10, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über E 2 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 02-093-01-00, KG Urfahr (Rudolfstraße – Webergasse) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 02-093-01-00, Rudolfstraße - Webergasse, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 26. Jänner 2017 betreffend Bebauungsplan 02-093-01-00, Rudolfstraße - Webergasse, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 02-093-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Rudolfstraße Osten: Webergasse Süden: Zellerstraße Westen: Schratzstraße Katastralgemeinde Urfahr Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 02-093-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über E 3 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-027-01-00 (Lederergasse – Kaisergasse); Mitteilung von Versagungsgründen – Abgabe einer Stellungnahme an das Amt der Oö. Landesregierung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Stellungnahme im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Bebauungsplan 01-027-01-00 ,Lederergasse-Kaisergasse‘ wird genehmigt und an das Amt der Oö. Landesregierung abgegeben.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Herr Bürgermeister, bei diesem damaligen Ursprungsbebauungsplan habe ich bei der Abstimmung dagegen gestimmt. Logischerweise werde ich mich jetzt enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über E 4 Bebauungsplanänderung O 106/10 – Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 106, KG Lustenau (Sintstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplanänderung O 106/10, Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 106, Sintstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 26. Jänner 2017 betreffend die Bebauungsplanänderung O 106/10, Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 106, Sintstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die Bebauungsplanänderung O 106/10 (Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 106) beschlossen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung (Aufhebung) wird wie folgt begrenzt: Norden: südlich Schiffbaustraße Osten: Industriezeile Süden: Industriezeile 28 Westen: Sintstraße Katastralgemeinde Lustenau Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Aufhebungsplan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuhörerInnen, wir werden uns bei diesem Antrag enthalten, da durch die Aufhebung nicht gleichzeitig ein neuer Bebauungsplan erlassen wird. Wir sehen das problematisch, da das Gebiet größer ist, als das Gebiet, das damals durch den Wettbewerb betrachtet wurde. Es würde somit Gebiete geben, wo nur mehr noch der Denkmalschutz oder die Bauordnung gilt. Daher unsere Enthaltung. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich werde mich hier auch enthalten. Meine Enthaltung bezieht sich vor allem auf die Tiefgarage, die im Plan enthalten ist. Das Thema Tiefgarage wird uns noch später beschäftigen. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über E 5 Bebauungsplanänderung 01-074-01-01 (Bismarckstraße – Humboldtstraße) mit Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 104 und O 104/9, KG Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-074-01-01, Bismarckstraße – Humboldtstraße, mit Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 104 und O 104/9, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 26. Jänner 2017 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-074-01-01, Bismarckstraße – Humboldtstraße, mit Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 104 und O 104/9 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-074-01-01 mit Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 104 und O 104/9 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Bismarckstraße, Hessenplatz Osten: Humboldtstraße Süden: Bürgerstraße Westen: Bismarckstraße 14, Bürgerstraße 15 Katastralgemeinde Linz Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-074-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne sowie die Bebauungspläne O 104 und O 104/9 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag erkläre ich mich für befangen. Deshalb werde ich bei diesem Antrag nicht mitstimmen.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Was ich vorher zur Sintstraße gesagt habe, gilt auch hier. Es ist wieder eine Tiefgarage dabei. Ich werde mich enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova, Die Grünen, stimmt aufgrund von Befangenheit nicht mit. F PRÄSENTATION DES KONTROLLAMTSBERICHTES ZUM RECHNUNGSABSCHLUSS 2015 DURCH DEN DIREKTOR DES KONTROLLAMTES Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Linzer Stadtsenates, meine sehr geehrten Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, werte Zuhörer auf der Galerie, am 8. März 2014 habe ich die Ehre gehabt, erstmals im Gemeinderat Rechnungsabschlussberichte des Kontrollamtes zu präsentieren. Nunmehr stelle ich Ihnen zum vierten Mal den Bericht zum Rechnungsabschluss vor. Da für die öffentliche Finanzkontrolle nicht nur relevant ist, Prüfberichte zu erstellen und Empfehlungen auszusprechen, sondern zu überprüfen, was mit diesen Empfehlungen tatsächlich geschehen ist, habe ich es für geboten erachtet, Ihnen heuer erstmals in Nachbildung eines Nachfrageverfahrens zu präsentieren, was in der Zwischenzeit seit diesen Empfehlungen, die ungefähr mit dem Rechnungsabschluss 2011 begonnen haben, politisch passiert ist und welche Maßnahmen innerhalb der Verwaltung gesetzt wurden. Ich werden Ihnen das am Ende meines Vortrages präsentieren, damit Sie ein Bild davon bekommen, wie die Korrelation zwischen Kontrollamtsprüfempfehlungen und Umsetzungen durch Politik und Verwaltung passiert ist und ein durchaus erfreuliches Ergebnis gezeigt hat. Ich komme zunächst kurz zu einem Überblick über die Ergebnisse des Prüfberichtes. Wir haben im Sinne eines risikoorientierten Prüfansatzes die letzten vier Jahre der Entwicklung des Haushaltsvollzuges dargestellt. Bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist nur kurz zu sagen, dass sich die europäische Konjunktur im Berichtsjahr 2015 zwar langsam erholt hat, aber die Ergebnisse auf Österreich noch nicht im vollen Umfang übergegriffen haben. Was bedeutet das für die Gesamtsteuereinnahmen und Transferleistungen? Grundsätzlich sind die Steuereinnahmen im Berichtsjahr stärker angestiegen und die Transfers nicht im selben Ausmaß, sodass sich hier der ‚Gap‘ von 150 auf 159 Millionen Euro positiv entwickelt hat. Beim Wachstum des Ordentlichen und des Außerordentlichen Haushaltes sehen Sie, dass die Einnahmen zwischen 2012 und 2015 um 11,8 Prozent gestiegen sind. Der Außerordentliche Haushalt hat sich aber um 38 Prozent verringert. Der Gesamthaushalt ist also um insgesamt 9,3 Prozent gestiegen, im Vergleich dazu die Inflation nur um 4,6 und das Lohnniveau der öffentlich Bediensteten ist in diesem Ausmaß erfolgt, also doppelt so hoch gewachsen. Die Laufende Gebarung zeigt seit 2013 eine positive Entwicklung, wenngleich nur in einem sehr bescheidenen Umfang, aber immerhin. Auch bei der Vermögensgebarung hat sich eine positivere Entwicklung ergeben. Der Grund für den starken Anstieg der Einnahmen bei der Vermögensgebarung lag freilich in der Veräußerung von nicht strategischem, unbeweglichem Vermögen, sprich Grundstücken im Wert von 16,5 Millionen Euro. Das sind Einmaleffekte. Das ist aber ein wichtiger Schritt zur Bereinigung des Immobilienportfolios. Diese Finanzierungslücke, die mit 32,9 Millionen Euro im Jahr 2015 ausgewiesen ist, konnte damit im Vergleich das wesentlich niedrigste negative Ergebnis bewirken und muss ungeachtet dessen, auch wieder fremdfinanziert werden, wobei die Zinszahlungen dann wieder die Laufende Gebarung belasten. Es ist also immer eine Korrelation zwischen all diesen Maßnahmen gegeben. In diesem Zusammenhang passt vom Bild her die Veräußerung von stadteigenen Wohnungen an die GWG, die als Maßnahme im letzten Jahr beschlossen wurde, hinein. Damit hilft dieser Beitrag, die Vermögensgebarung kurz und mittelfristig zu entlasten und zu einer gewissen Stabilisierung der Vermögensgebarung zu führen. Das ist insofern sehr wichtig, weil der Saldo hier am stärksten im negativen Bereich liegt. Sie sehen es an den Entwicklungen grafisch dargestellt, dass der Schuldenstand weiter gestiegen ist, wobei der Hauptgrund im Wesentlichen die Schuldübernahme vom AKh im Zuge der Gründung der KUK und die Wertberichtigung der Schweizer Franken-Anleihe war. Nach Umschuldung dieser Schweizer Franken-Anleihe in Höhe von ungefähr 48 Millionen Euro und Konvertierung, ist das Währungsrisiko für die Stadt Linz endgültig eliminiert worden, was ein sehr wichtiger Beitrag im Bereich des Finanzmanagements war. Wenn wir uns die Finanztransaktionen ansehen, sehen Sie eine erfreuliche Entwicklung, dass sich hier der Saldo von 2014 auf 2015 nahezu halbiert hat. Das Maastricht-Ergebnis war immer eine sehr schwierige Kennzahl und man hat die stark negativ belastet gesehen. 2015 hat man erstmals ein leicht positives Ergebnis erzielt. Man sieht diesen kleinen Überschuss, an dem muss man weiterarbeiten, weil länderweise, wie Sie wissen, mit 2016 auf Gemeindeebene nur mehr Unterschreitungen zulässig sind und in weiterer Folge eine ausgeglichene Bilanz vorzulegen ist. Beim öffentlichen Sparen ist festzustellen, dass seit 2013 ein bescheidenes positives Ergebnis erwirtschaftet werden konnte. Gesamthaft gesehen, ist das noch wesentlich zu gering, sodass mit den Konsolidierungsmaßnahmen unerschütterlich weiter fortgesetzt werden muss. Ein wichtiger Part in der Finanzwirtschaft sind natürlich die Investitionen und die Entwicklung dieser Investitionen. Hier sehen Sie ein relativ stabiles Bild, aufgegliedert nach klassischen Investitionen zum Vermögensaufbau und als Investitionszuschüsse für den Kapitaltransfer. Die Kapitaltransfers haben den Vorteil, dass die Investitionssumme nicht in einem Jahr aufgebracht werden muss, sondern die Errichtung und Finanzierung an Dritte ausgelagert wird und jährliche Raten dafür zu bezahlen sind. Wenn wir für die Investitionen noch ein anderes Bild bemühen, so sehen Sie, dass sich diese nunmehr von 2014 auf 2015 wiederum um 11,5 Prozent erhöht haben und der Anteil am Gesamthaushalt von 7,5 auf 8,4 Prozent leicht gestiegen ist. Die Schwerpunkte der Investitionen sehen Sie an diesem Kuchenmodell, wo wenig überraschend, auch im Berichtsjahr die Immobiliengesellschaft an erster Stelle vor Soziales, Straßenbau, Kultur und Wirtschaft steht. Bei den Top zehn Projekten ist die Immobilien Linz GesmbH mit den Investitionszuschüssen an erster Stelle, dann die Linz AG, knapp gefolgt von den Seniorenzentren Linz GesmbH und dem damaligen AKh Linz - ein weiteres Bild, auch zu den Investitionen. Hier schließt sich der Kreis. Bei der Finanzierung des Außerordentlichen Haushaltes, auch ein sehr wesentliches Asset, ist der Fremdmittelanteil im Vergleich zu den Vorjahren niedriger geworden. Das lag daran, dass in erster Linie Vermögen, also dieses nicht strategisch relevante Vermögen veräußert wurde. Rund drei Viertel des Außerordentlichen Haushaltes wurden 2015 durch Fremdmittel finanziert. Wir kommen nun schon zu den vom KDZ entwickelten Kennzahlen. Hier die Trends und Entwicklungen, die man ganz plakativ und gut zeigen kann. Sie kennen das bereits aus den Vorjahren. Ich kann das noch ganz kurz anreißen. Die öffentliche Sparquote versteht sich, je höher die Kennzahl ist, umso mehr Geld steht zur Verfügung, um Aufgaben zu finanzieren, Schulden zurückzuzahlen und Rücklagen zu bilden. Werte unter fünf Prozent - das ist der Referenzwert - sind ein Warnsignal und eine ernsthafte Aufforderung, entsprechende Sanierungsmaßnahmen zu setzen. Zumindest seit 2013 konnte ein positiver Wert dieser öffentlichen Sparquote erwirtschaftet werden. Sie sehen aber, dass er noch auf sehr schwachen Beinen steht und bei nur 0,6 Prozent in den letzten zwei Jahren der Berichtsfolge relativ stabil ist. Die Eigenfinanzierungsquote bedeutet, dass zur Finanzierung der Ausgabe eine Neuverschuldung oder die Auflösung von Rücklagen notwendig ist, wenn dieser Wert unter 100 Prozent ist. Der ist im Steigen begriffen, aber immer noch unter dem Referenzwert. Bei der Schuldendienstquote - die wurde vom KDZ neu entwickelt - rechnet man so einmalige Umschuldungsaktivitäten heraus, um ein sauberes Bild für die Vergleichsreihe zu bewirken. Die hat sich also durchaus in einem Näherungswert dem Referenzwert von zehn Prozent herangepirscht. Er bleibt aber trotzdem noch zu schlecht, um im Wesentlichen den Spielraum der Gemeinde etwas zu erweitern. Sie sehen an diesem graphischen Bild, dass die Sparquote relativ unverändert bleibt. Sie hat zwar die Negativzone überschritten, aber nur in sehr geringfügigen Bereichen. Die freie Finanzspitze selber ist immer noch negativ und hat sich sogar noch geringfügig verschlechtert. Zu den Darlehen: Der Gesamtschuldenstand hat sich in den Jahren 2012 bis 2015 von 666 Millionen auf 783 Millionen Euro erhöht. Hauptgrund für den starken Anstieg der Verschuldung in den Jahren 2014 auf 2015 lag klarerweise in erster Linie an der Schuldenübernahme des AKh im Zuge der Gründung des Kepler Klinikums in Höhe von 64 Millionen Euro sowie einer Wertberichtigung der Schweizer Franken-Anleihe in Höhe von 11,8 Millionen Euro. Das Darlehensportfolio hat sich in erster Linie aus Finanzunternehmen Inland für den eigenen Haushalt und Finanzunternehmen Ausland, zusammengesetzt, wobei hier der Anstieg der ausländischen Finanzunternehmen feststellbar ist. Er ist um 18,1 Prozent gestiegen, während die inländischen um 13 Prozent gestiegen sind. Bei den ausländischen Darlehensgebern handelt es sich im Wesentlichen um deutsche Banken und Versicherungsunternehmungen. Wie ich bereits erwähnt habe, ist die Konvertierung des Restbetrages der Schweizer Franken-Anleihe in einen Eurokredit notwendig geworden, um das Währungsrisiko zu eliminieren. Wir haben dazu im Bereich der Richtlinien des Finanzmanagements empfohlen, zu versuchen, auch wenn das Zinsniveau noch sehr, sehr niedrig ist, hier nach Möglichkeit, trotz natürlich höherer Kosten auf dem Kapitalmarkt, weiter abzusichern, weil eine Trendwende in der internationalen Zinspolitik nicht ganz auszuschließen ist. In den USA hat es bereits eine vorsichtige Umkehr gegeben. Wie man heute dem ORF entnehmen kann, sind bei der Europäischen Zentralbank die ersten Stimmen laut geworden, hier eine moderate Anhebung des Zinsniveaus in Diskussion zu stellen. Die Finanzierungsstruktur ist aus Sicht des Kontrollamtes gesamthaft darzustellen, daher beziehen wir in die Darstellung immer die Barvorlagen, Kassenkredite ein. Per 31. Dezember 2015 betrugen die Barvorlagen 140 Millionen Euro, das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 18,2 Prozent. Die Haftungen sind auch ein sensibler Bereich. Hier sieht man eine durchaus erfreuliche Entwicklung. Einerseits war zwar der Haftungsrahmen von 132,8 Millionen Euro faktisch weitgehend ausgeschöpft, insgesamt aber hat sich der Haftungsrahmen gegenüber dem Jahr um mehr als 29 Prozent reduziert. Die Haftungen werden im Wesentlichen fast ausschließlich für eigene Unternehmen abgegeben. Bei der Vermögensübersicht gibt es insofern Veränderungen, als sich die Transaktionen im Zusammenhang mit dem AKh und der KUK vor allem in den Aktiva bei den Verwaltungsforderungen, beim Wert der Gebäude bemerkbar gemacht haben und bei den Passiva, vor allem im Bereich der nicht fälligen Darlehensschulden. Wir kommen zu den Transfer- und Subventionszahlungen nach Bereichen. Hier sehen Sie die Gewichtung. Einerseits ist das Volumen der Transfers und Subventionen im Vergleich zu 2014 nur um 1,1 Prozent gestiegen, andererseits sind aber fast die Hälfte der Ausgaben als Verpflichtungen gegenüber dem Land Oberösterreich mit 116,8 Millionen Euro ausgewiesen. Die freiwilligen Förderungen machen sechs Prozent aus, Zuschussleistungen für Personen in Betreuungseinrichtungen 22 Prozent und sonstige gesetzliche Verpflichtungen 24 Prozent. Diese Daten stammen aus dem Bericht über die Subventionen und können zum Rechnungsabschluss selbst etwas abweichen. Bei den Naturalsubventionen ist ein stärkerer Anstieg wiederum bei den JobimpulsmitarbeiterInnen festzustellen. Das Gesamtvolumen beträgt aber hier insgesamt nur ca. 4,1 Millionen Euro. Dazu kommen dann noch die Benützung der Sporthallen, Grünpflege, Dekoration und Leistungen für Kinder und Jugendliche. Abschließend kommen wir zur Abweichungsanalyse. Hier sehen Sie ganz kurz, wie sich der Vergleich des Voranschlages 2015 zum Rechnungsabschluss gestaltet hat. Beim Jahresergebnis hat sich eine Verbesserung um 31,8 Prozent herausgestellt. Bei der Laufenden Gebarung ist ein positiver Saldo von 3,7 Millionen herausgekommen, erwartet war ein negativer mit 4,7 Millionen Euro. Bei der Vermögensgebarung ist es ähnlich. Da ist der Negativsaldo um 13,6 Prozent im Rechnungsabschluss besser dargestellt, als prognostiziert. Bei den Finanztransaktionen sind die Darlehensaufnahmen zwar gestiegen, aber die Ausgaben, das heißt, die Rückzahlungen sind höher als veranschlagt gewesen. Der Saldo hat sich daher um 4,6 Millionen Euro auf insgesamt 5,9 Millionen Euro verringert. Wir haben beim Resümee im vorigen Jahr bereits festgestellt, dass die früheren Anstrengungen in der Finanzpolitik bei weitem noch nicht ausreichen, um ein stabiles und konsolidiertes Budget zu erreichen. Die Gründe sind vielfältig. Es gibt natürlich eine Reihe exogener Faktoren, die den städtischen Haushalt sehr stark belasten. Man sieht aktuell bei den abgeschlossenen Finanzausgleichsverhandlungen, dass für Städte, wie Linz, kaum eine weitere Entlastung zu erwarten ist, sodass in interne eigene Bemühungen umso mehr intensiviert werden muss, um eine Konsolidierung herbeizuführen. Wir sind daher bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2015 der Frage nach den Wirkungen unserer Empfehlungen nachgegangen. Wir haben also hier das Modell des Nachfrageverfahrens gewählt und Ihnen eine tabellarische Übersicht seit dem Prüfbericht 2011, der das erste Mal im März 2014 im Gemeinderat öffentlich diskutiert wurde und die von der Stadt Linz gesetzten Umsetzungsschritte erstellt. Diese Übersicht zeigt Ihnen, dass entsprechend unseren Empfehlungen in der Regel auf Basis von Gemeinderatsbeschlüssen eine Reihe von Maßnahmen bereits gesetzt wurden bzw. sich weitere in Umsetzung befinden. Wenn Sie kurz schauen wollen, unsere Empfehlungen seit 2011: Immer wiederkehrend verstärkte stabilitätsorientierte Ausrichtung der Budgetpolitik, Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen und politische Definition von Prioritäten und Nachrangigkeiten. Wenn man das in Relation zu den beschlossen Maßnahmen setzt, stellt man fest, dass zum einen ab dem Rechnungsabschluss 2013 erstmals wieder ein leichter Überschuss in der Laufenden Gebarung feststellbar ist, eine zehnprozentige Ausgabensperre beschlossen wurde, ebenso eine Kostendämpfung bei Bauprojekten. In der ersten Stadtregierungsklausur in Bad Zell wurde bereits ein Sparpotential von 3,5 Millionen erarbeitet und teilweise umgesetzt. Aktuell wurde im Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2016 ein Sparpaket mit einem jährlichen Volumen von 20 Millionen Euro als verbindliches Konsolidierungsziel beschlossen. Weitere Empfehlungen von uns waren Fokussierung der Investitionen auf Kernbereiche, Beschränkungen der Investitionen auf ein Mindestmaß, auch bei den Transfers und Kapitalzuschüssen und konsequente Verringerung der Notwendigkeit von Darlehensaufnahmen. Dem gegenüber hat die Stadt Investitionsschwerpunkte, insbesondere im Sozialbereich und in den Kinderbetreuungseinrichtungen gesetzt. Es wurde in diesem aktuellen Oktober-Gemeinderatsbeschluss von 2016 die Prüfung einer Zuschussdämpfung bei diversen UGL-Unternehmen beschlossen. In den vergangenen vier Jahren haben sich erfreulicherweise die Nettodarlehensaufnahmen um 87 Prozent reduziert. Weiters wurde seit 2012 die Einführung eines Selbstbehaltes bei Naturalsubventionen und generelle Einsparungen im Bereich der Subventionen empfohlen. Am 10. April 2014 wurde vom Gemeinderat ein Selbstbehalt bei Naturalsubventionen in Höhe von 25 Prozent beschlossen und dies aktuell am 1. Dezember 2016 auf 50 Prozent Selbstbehalt erweitert. Überdies hat man aber auch im Gemeinderat vom 20. Oktober 2016 eine Reduktion der Naturalsubventionen generell sowie die Prüfung von Einsparungen im Bereich diverser monetärer Subventionen beschlossen. Als weitere Empfehlungen haben wir seit 2012 eine zweckmäßige Verwaltungsstruktur und Organisation mit Aufgabenkritik, Ergebnisoptimierung, Prozessoptimierung und Ähnlichem mehr empfohlen. Dem ist der Gemeinderat mit 23. Jänner 2014 über die strategischen Zielsetzungen für die Magistratsreform nicht nur gefolgt, sondern hat um eine grundlegende Magistratsreform mit einem Einsparpotenzial von zehn Millionen in fünf Jahren erweitert. Dem nicht genug, ist eine konsequente Reformfortführung durch Entbürokratisierung und Zusammenführung von Leistungen sowie Implementierung eines permanenten Verbesserungsprozesses, der so genannten ,GO‘-Philosophie in die Wege geleitet worden. Darüber hinaus sind mit dem Oktoberbeschluss aktuell über die Haushaltskonsolidierung in verschiedenen Einzelschritten weitere Überlegungen der Optimierung der Linzer Stadtverwaltung eingeleitet worden. Wir haben noch die Evaluierung von Ausgliederungen, die Kosten-Nutzen-Relation und die Hebung von Synergien in der Unternehmensgruppe unter dem Stichwort Linz Holding 2012 bzw. 2014 empfohlen. Aktuell ist diese neue Holdingsstruktur für die Unternehmensgruppe Linz am 1. Dezember 2016 mit Wirksamkeit 1. Juli 2017 vom Gemeinderat beschlossen worden. Diese Übersicht über die seit März 2014 öffentlich erörterten und behandelten Empfehlungen des Kontrollamtes und die Maßnahmen zu deren Umsetzungen zeigen meines Erachtens, dass sowohl seitens der Verwaltung, als auch auf politischer Ebene das Thema Haushaltskonsolidierung sehr ernst genommen wird. Man mag darüber streiten, ob der zeitliche Zusammenfall der öffentlichen Erörterung unserer Prüfberichte und der im Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen jetzt eine Kausalität bedingen. Ich würde dabei nicht so weit gehen, aber ich glaube, eine gewisse Korrelation ist durchaus erkennbar und begrüßenswert. Es wird sich in den kommenden Haushaltsjahren sehr deutlich zeigen, ob diese Maßnahmen für eine Konsolidierung ausreichend sein werden. Ich darf an Sie appellieren, diese Schritte konsequent weiterzuverfolgen und die Verwaltung weiter in ihren Umsetzungen zu unterstützen, damit diese jährlichen Einsparungsziele erreicht werden und vielleicht sogar noch erweitert werden können. Bis dahin werden wir mit unseren bisherigen Empfehlungen weiter dranbleiben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“ (Beifall) Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich bei dir, Herr Kontrollamtsdirektor, für diesen profunden Bericht.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Sehr geehrter Herr Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger, ich bedanke mich erstens sehr herzlich für die sehr gute Darstellung und Aufbereitung Ihres Berichts und zweitens für Ihr indirektes Lob an die ÖVP. Sie sind heute hier, weil die ÖVP den Antrag gestellt hat, dass Sie eingeladen werden. Nochmals danke, dass Sie diesen Bericht zum Rechnungsabschluss vorstellen. Das war damals eine politisch sehr heftige Debatte. Zuerst wurde der Antrag nicht zugelassen und ist nicht auf der Tagesordnung gestanden. Ich erinnere mich zurück. Durch den tatkräftigen Einsatz der ÖVP ist es schlussendlich Realität geworden. Das freut mich, weil es sich um einen sehr wichtigen Bericht handelt, der meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit diskutiert werden sollte. Ich möchte in meinen Ausführungen nun zuerst auf die wesentlichen Punkte, die Finanzsituation der Stadt Linz betreffend, eingehen. Sehr geehrter Herr Kontrollamtsdirektor, bitte entschuldigen Sie - es muss legitim sein –, dass ich einen Punkt etwas anders sehe, als Sie. Ich werde abschließend noch eine Bitte an Sie formulieren, was Ihr nächstes Kommen in einem Jahr betrifft. Ich hätte gerne eine Folie ergänzt, wenn das möglich wäre. Zuerst möchte ich mit etwas Positivem beginnen. Das habe ich schon in der Debatte zum Voranschlag 2017 getan. Positiv ist, dass sich zum Beispiel die Einnahmen im Ordentlichen Haushalt sehr gut entwickeln. Wir sprechen vom Jahr 2015. Hier hat sich eine Erhöhung der ordentlichen Einnahmen im Ausmaß von 3,1 Prozent auf insgesamt 628,7 Millionen Euro ergeben. Das ist eine sehr positive Entwicklung und das freut mich, weil diese Einnahmen unter anderem aus der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Linz resultieren. Seit 2013 - das ist ein positiver Punkt - gibt es eine positive Laufende Gebarung und somit auch im Jahr 2015. Wie wir wissen, ist dieser Trend zum Beispiel im Voranschlag 2017 gleichbleibend. Was aber - jetzt komme ich schon zu den etwas kritischeren Punkten - die Finanzsituation betrifft, kann aus unserer Sicht keine Entwarnung gegeben werden. Das sieht offensichtlich auch das Kontrollamt so. Trotz massiver Vermögensverkäufe, die die Einnahmen laut der Vermögensgebarung betreffen, konnte die Stadt Linz leider nur eine Finanzlücke im Ausmaß von 32,9 Millionen Euro ausweisen. Auf diesem leider negativen Niveau, werden wir uns weiterhin bewegen. Wie wir wissen, sind hier die Wohnungsverkäufe an die GWG mit Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2016 schon inkludiert. Ich weiß, wir debattieren hier den Rechnungsabschlussbericht 2015, aber das muss erwähnt werden. Trotz dieser Einnahmen, die wir von den GWG-Wohnungsverkäufen in Zukunft haben, wird sich diese Finanzlücke insgesamt weiter fortschreiben. Was die Investitionen betrifft, so haben Sie, Herr Dr. Schönberger, gesagt, dass wir uns auf einem stabilen Niveau bewegen bzw. die Empfehlung abgegeben, dass die Investitionen auf ein Mindestmaß reduziert werden sollen. Das ist genau der Punkt, den wir als ÖVP anders sehen. Das ist aber, glaube ich, legitim, weil das eine rein politische Haltungsweise ist. Wir wollen nicht, dass die Investitionen derart zurückgeschraubt werden. Ein Investitionsausmaß von zirka acht Prozent, ist verglichen am Gesamthaushalt aus unserer Sicht viel zu niedrig. Damit erzeugt man in Bezug auf die Volkswirtschaft negative wirtschaftspolitische, schlussendlich aber auch negative betriebswirtschaftliche Effekte. Drei Viertel des Außerordentlichen Haushalts - da bleiben wir beispielsweise jetzt bei diesen Investitionen - werden durch Schulden finanziert und das kann langfristig nicht zum Ziel führen. Alle KDZ-Kennzahlen sind - nach diesen Referenzwerten, die vom KDZ ausgegeben wurden - leider noch immer negativ. Die öffentliche Sparquote ist negativ, die Eigenfinanzierungsquote ist negativ, die Schuldendienstquote ist negativ und die freie Finanzspitze ist negativ. Das Spar- und Belastungspaket im Ausmaß von 20 Millionen Euro, das am 20. Oktober letzten Jahres verabschiedet wurde, ist ein absolutes Minimum. Das haben wir gesagt und, sehr geehrter Herr Dr. Schönberger, das haben auch Sie im Kontrollausschuss, in dem dieser Kontrollamtsbericht präsentiert worden ist, gesagt. Ich möchte noch einmal ganz speziell auf unseren Hauptkritikpunkt hinweisen. Das sind diese Abgänge, die wir Jahr für Jahr verzeichnen und die leider durch so genannte Barvorlagen finanziert werden. Mit 31. Dezember 2015 - das ist im Bericht ausgewiesen - betragen diese Barvorlagen oder Kassenkredite 140 Millionen Euro und sind damit um 22 Millionen Euro niedriger, als noch im Vorjahr. Das ist eine Entwicklung, die leider prolongiert wird, und die wir als ÖVP sehr, sehr kritisch sehen, weil damit ein gewisses Risiko verbunden ist, weil es sich hier um kurzfristig fällige Gelder handelt. Sehr geehrter Herr Doktor Schönberger, meine Bitte, die ich angekündigt habe, wäre, Sie haben eine Folie dabei, die die Entwicklung der Darlehen betrifft. Aus unserer Sicht muss man die Barvorlagen Kassenkredite dazuzählen. Warum? Weil es sich ganz klar um Schulden handelt, die nicht mehr kurzfristig sind, sondern in diesem Ausmaß schon langfristig werden. Sie haben das im Kontrollausschuss sehr, sehr kritisch artikuliert. Heute haben Sie das nur dargestellt. Mich würde hierzu Ihre Meinung sehr interessieren. Vielleicht könnten Sie dazu noch näher Stellung nehmen. Die SPÖ-Finanzverantwortlichen verschweigen dieses Faktum, dass wir hier massive Abgänge haben, die risikoreich finanziert werden. Die SPÖ geht immer nur auf die langfristigen Darlehen ein, was aus unserer Sicht zu kurz greift. Das ist aber mit einem, wie gesagt, hohen Risiko verbunden. Wir fordern daher - das ist mein Abschlussstatement - nach wie vor Transparenz ein, was die Schuldensituation betrifft, inklusive Kassenkredite und inklusive ausgelagerter Gesellschaften. Es würde mich sehr freuen, sehr geehrter Herr Doktor Schönberger, wenn diese Darstellung inklusive Kassenkredite in den Folgejahren in Ihren Berichten Einzug finden würde. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Kontrollamtsdirektor, auch ich bedanke mich natürlich für den Bericht und für die Präsentation, die, wie immer, sehr instruktiv waren. Ich möchte dazu ein paar Anmerkungen machen und mich möglichst kurz halten. Wir sehen an Hand dieses Berichtes für das Jahr 2015, dass es in Linz immer viel zu lange dauert, bis die Empfehlungen des Kontrollamtes tatsächlich umgesetzt werden. Wir sehen auch, dass in Wahrheit der Großteil der Empfehlungen des Kontrollamtes irgendwann tatsächlich umgesetzt werden. Ich würde mir künftig wünschen, dass man seitens der Stadtregierung viel genauer darauf schaut, was unser stadteigener leider noch nicht oder doch nicht Rechnungshof empfiehlt, und das zeitnah umsetzt und nicht immer erst dann, wenn es fünf vor zwölf ist. Das ist schlicht und ergreifend nicht verantwortungsvoll. Ich möchte noch ein paar Details herausgreifen und betonen, dass das Zinsrisiko nicht unterschätzt werden sollte. Herr Doktor Schönberger, Sie haben es angesprochen, ich möchte in dasselbe Horn stoßen. Selbstverständlich drohen bei einer Änderung der Weltwirtschaftslage und bei einer Änderung des allgemeinen Zinsniveaus Zinszahlungen in höherem Ausmaß. Das muss man immer wieder mitbedenken. Wenn ich ehrlich bin, macht mir das Sorgen. Des Weiteren muss ich Ihnen ein bisschen widersprechen, Herr Direktor. Sie haben im Zusammenhang mit dem Verkauf der stadteigenen Wohnungen an die GWG das Wort Stabilisierung verwendet. Das würde ich nicht tun. De facto war das nichts anderes, als ausgelagerte Fremdmittelaufnahme. Das muss man in dieser Deutlichkeit sagen. Die Stadt Linz hat hier schlicht und ergreifend über eine stadteigene Gesellschaft ganz massiv neue Schulden gemacht. Selbst mit diesen ganz massiv neuen Schulden, die jetzt in den kommenden Jahren natürlich in die Planungen einfließen, sind wir noch weit nicht aus dem Jammertal. Auch das ist etwas, dass man betonen muss. Ich gebe auch Kollegen Martin Hajart Recht, dass die Finanzverantwortlichen der Stadt Linz immer wieder nur das darstellen, was das Ganze in einem guten Licht dastehen lässt und die Probleme verschweigen. Ich wünsche mir künftig, wie schon oft gesagt, mehr Ehrlichkeit. Ein kurzer Punkt noch. Wir haben gesehen, und wir sehen es immer wieder, dass etwa bei der ILG zwischen zwölf und 13 Millionen Euro an Investitionszuschüssen kommen. Wir, als nicht im Stadtsenat vertretene Fraktion, stehen vor vollendeten Tatsachen. Wir können in die ILG und in die ganzen anderen stadteigenen Gesellschaften nicht hineinschauen. Unserer demokratischen Kontrolle wird ein ganz wesentliches Feld entzogen. Wenn wir schon die ganze Zeit von Statutenreform und von einer Abschaffung der Proporzregierung reden, dann muss ich wieder mahnen, dass es künftig Oppositionen in viel größerem Ausmaß als uns geben wird, die dann de facto vor einer Blackbox stehen. Das darf natürlich nicht sein. Ein abschließender Apell: Geschätzte Herrschaften in der Stadtregierung, wenn das Kontrollamt Empfehlungen ausspricht, dann sind Sie schon dazu angehalten, die zeitnah umzusetzen und nicht erst dann, wenn es fünf vor zwölf ist und wenn die NEOS schreien und quasi Druck machen. Das ist nicht sinnvoll. Machen Sie es doch gleich und nehmen Sie uns dadurch die Argumentationsgrundlage. Das wäre ein Leichtes. In diesem Sinne danke, Herr Doktor Schönberger, und bis in einem Jahr.“ (Beifall NEOS) Bürgermeister Luger: „Ich bin ganz angetan, wie viele Väter diese positive Entwicklung hat. Schauen wir einmal, wie es mit Müttern weitergeht.“ Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Schönberger, von meiner Seite natürlich auch ein herzliches Danke für diesen in gewohnter Art und Weise sehr übersichtlichen und anschaulichen Bericht. Die Darstellung ermöglicht aus meiner Sicht auf sehr sinnvolle Art und Weise, dass man eine interessierte Öffentlichkeit über die finanzielle Situation zumindest im Berichtsjahr bzw. über eine Entwicklung - in dem Fall über vier Jahre - informiert. Ich wiederhole keine Zahlen, ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass es uns gut tut, auch kleine positive Schritte zu erwähnen. Ich spreche von der positiven Entwicklung der Laufenden Gebarung. Ich glaube, dass es gut ist, dass wir positive Schritte positiv benennen. Gleichzeitig darf man natürlich nichts schönreden, das tut aber, glaube ich, mittlerweile hier niemand mehr. Wir sind uns darüber einig, dass wir in einer schwierigen Situation sind. Wir stimmen mit dem Kontrollamt in der Einschätzung überein, dass sich Linz nicht nur aufgrund der eigenen Ausgaben oder des eigenen Wirkungsbereiches, was die Einsparungen betrifft, sondern vor allem aufgrund der Rahmenbedingungen, auf die wir nicht direkt Einfluss haben, in einer sehr schwierigen Lage befindet. Ich denke an die Transferzahlungen, an die Ertragsanteile oder an einen, aus unsere Sicht, unfairen Finanzausgleich und so weiter. Diese Dinge muss man immer im Kopf haben, wenn wir davon reden, wie wir unser Budget konsolidieren. Dass wir es konsolidieren müssen, darüber herrscht Einigkeit, darüber haben wir schon mehrmals diskutiert und das haben wir auch heute gehört. Dass es über das ‚Wie‘ unterschiedliche Positionen gibt, liegt in der Natur der Sache der unterschiedlichen Werthaltungen der Parteien. Ein wunderschönes Beispiel hat Kollege Felix Eypeltauer bezüglich der GWG-Wohnungen genannt. Es macht natürlich einen Unterschied, ob man will, dass Wohnungen als sozial leistbarer Wohnraum in der städtischen GWG bleiben oder ob man sie privatisieren will. Das wäre die Alternative gewesen. Es zeichnet sich in Summe ab, dass man dazu übergeht, Liegenschaften und Immobilien zu verkaufen und damit aus dem städtischen Einfluss herauszunehmen. Wir Grünen sind vehement dagegen. Deswegen war es für uns so wichtig, diesen Schritt zu machen. Wir haben dazu verhandelt, dass diese Wohnungen nicht einzeln privatisiert werden, sondern als leistbarer Wohnraum im weitesten Sinne im Eigentum der Stadt bleiben. Für uns ist es in der Konsolidierungsfrage schon sehr zentral. Dazu gibt es die Empfehlungen das Kontrollamtes. Ich nehme mir heraus, dass man mit allen diesen Dingen politisch vielleicht nicht zu 100 Prozent d‘accord geht. Ich denke zum Beispiel an die Einsparungen beim Personal. Im Zuge der Magistratsreform waren wir bekannter weise nicht recht glücklich damit, weil ich glaube, dass wir gegenüber den MitarbeiterInnen im Haus Verantwortung haben. Wir müssen ein gutes Auge auf die Arbeitsmotivation und auf die Arbeitsrahmenbedingungen der MitarbeiterInnen haben. Wir haben eine Verantwortung. Ich glaube zum Beispiel, dass wir bei den MitarbeiterInnen keine Einsparungen mehr vornehmen sollten. (Beifall Die Grünen) Wir kommen zu einem Bereich, den wir in den Budgetdebatten massiv deponiert haben. Ich glaube, wir dürfen unsere Verantwortung den BürgerInnen gegenüber und vor allem den BürgerInnen gegenüber die ohnehin wenig haben, nicht verlassen. Das, was an Einsparungsmaßnahmen beschlossen worden ist, trifft zu einem sehr großen Teil diejenigen, die wenig haben. Auf der anderen Seite gibt es diese Repräsentationsmittel. Ich will nicht darauf herumreiten, aber das sind Dinge, die in keiner Relation mehr stehen. Dabei geht es nicht um den Neujahrsempfang an und für sich, sondern insgesamt darum, was die Stadt mit ihren Repräsentationsmitteln für sich selber ausgibt. Es gab den Vorschlag, insgesamt zehn Prozent davon einzusparen. Dieser Vorschlag wurde nicht einmal ignoriert. Im Gegenteil, es ist mehr Budget beschlossen worden. Da stimmen die Relationen nicht mehr. Das soziale Gewissen ist nicht mehr dort, wo man es vielleicht einmal vermutet hätte, bei der SPÖ, sondern das ist mittlerweile woanders. Ich behaupte, dass es sehr massiv bei den Grünen ist. Wir werden diese Rolle weiterhin sehr massiv wahrnehmen. (Beifall Die Grünen) Das ist keine gefährliche Drohung. Aus Überzeugung glaube ich, dass wir als Stadt ein gutes Auge auf diese Sparmaßnahmen haben müssen, damit wir die Lebensqualität und den sozialen Frieden in dieser Stadt nicht gefährden. Zum Bericht möchte ich noch einmal diese Art von Nachfrageverfahren positiv hervorheben, auch wenn man politisch nicht alles unterschreibt. Das gibt es in anderen Berichten auch. Ich glaube, diese Nachfrageverfahren sind für uns GemeinderätInnen sehr sinnvoll, um einen guten Überblick über die Empfehlungen des Kontrollamtes zu haben. Um zu wissen, welche umgesetzt wurden bzw. wie der Stand der Umsetzung ist bzw. warum manche Dinge nicht umgesetzt werden. Dazu gibt es dann eine Begründung. Ich halte diese Methode für sehr hilfreich, auch für unsere Arbeit. Ich möchte mich noch einmal bedanken. Wir sehen uns nicht nächstes Jahr erst, sondern schon früher. Außer Felix kommt nicht in die nächsten Ausschusssitzungen. (Zwischenruf) Du hast gesagt, bis zum nächsten Jahr. Danke noch einmal für den Bericht. Den kann man so zur Kenntnis nehmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, lieber Herr Direktor des Kontrollamtes, ich wiederhole die finanzpolitische Diskussion, die wir vergangenen Dezember geführt haben nicht und ich greife auch nicht die platte, populistische, nahezu absurde Aufrechnung von Repräsentationsausgaben mit dem Sozialbudget der Stadt auf. Ich greife nur einen Gedanken auf, den Kollege Hajart geäußert hat. Er hat Lob für die ÖVP in Anspruch genommen. Ich denke, wenn wir an dieser Stelle Lob verteilen, dann gebührt das ganz anderen Adressaten. Es ist immer von Verantwortung die Rede und wenn es negativ festgemacht werden kann, dann schreien wir nach der politischen Verantwortung. Man kann es aber auch einmal positiv festmachen. Die politische Verantwortung für diesen positiven Rechnungsabschluss tragen der Finanzreferent und dahinter auch der Bürgermeister. Also wenn, dann kann man Lob in diese Richtung richten. (Beifall SPÖ) Man muss aber das Lob vor dem Hintergrund dieses Rechnungsabschlusses auch an die gesamte Linzer Magistratsverwaltung richten, die dieses Ergebnis produziert und an die Finanzverwaltung, die dieses Ergebnis dargestellt hat. Zuletzt gebührt Lob natürlich Herrn Direktor Schönberger und seinem engagierten Team, denn durch ihre wertvolle Kontrolltätigkeit tragen sie zum Wohl der Stadt bei. Es war davon die Rede, dass die Umsetzung zeitverzögert läuft. Wenn ich mir anschaue, wann die Empfehlungen gemacht worden sind und wann die Umsetzung in diesem Rechnungsabschluss erfolgt ist, dann ist es so, dass das Ganze sehr zeitnah und sehr konsequent umgesetzt wurde. Dafür gebührt Lob. (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zunächst möchte ich auf ein demokratisches Defizit hinweisen. Dieser Bericht ist mir nicht zugegangen. Das ist ein bekanntes Problem in der Geschäftsordnung. Es ist schwierig für mich, die Kontrollamtsberichte zu bekommen, weil es die Geschäftsordnung momentan noch ausschließt. Dieser Bericht unseres Kontrollamtsdirektors ist zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn ich die Schlussfolgerungen nicht mittragen kann. Der Blickwinkel und die Aufgabe eines Controllings ist es, die Zahlenwelt zu beachten. Über die Form der Konsolidierungspolitik und wie man ein Budget konsolidieren soll, darüber haben wir uns schon in der Budgetdebatte ausgiebigst unterhalten. Für mich stellt sich immer die Frage, wer die Kosten für eine Kürzungspolitik trägt, die im Sozialen, im Kulturellen und in der Bildung vorgenommen worden sind. In diesem Sinne ist es nicht die Schuld unseres Herrn Kontrollamtsdirektors, sondern es ist seine Aufgabe Vorschläge zu machen. Und das Kontrollamt macht solche Vorschläge. Die Umsetzung ist immer noch Sache der Politik. Wir hier wissen, wer wofür steht. In diesem Sinne ist der Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Danke.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich bedanke mich bei dir, Herr Kontrollamtsdirektor, für den Bericht und für die Diskussion. Wir kommen zu den Fraktionsanträgen und Fraktionsresolutionen.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Ich habe noch eine Frage an Herrn Kontrollamtsdirektor gerichtet.“ Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger: „Darf das jetzt nicht mehr beantwortet werden?“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Wenn du das noch beantworten möchtest, selbstverständlich, gerne.“ Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger: „Ob ich Ihnen diese Folien zu den Barvorlagen nächstes Jahr vorstellen kann, kann ich noch nicht versprechen. Nicht, weil ich nicht will, sondern weil es von der Systematik her problematisch ist, Kassenkredite und längerfristige Darlehen unter eine Säule zu subsummieren, weil das nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VAV) einer anderen Systematik unterliegt. Das zum einen. Es wird uns dazu aber schon etwas einfallen. Bei den Barvorlagen gebe ich noch Folgendes zu bedenken. Sie haben gesagt, dass das in erster Linie natürlich durch den Saldoabgang finanziert und bedingt ist. Die Barvorlagen sind ein bisschen differenzierter zu sehen. Die Höhe ist eine Stichtags-Momentaufnahme. Wenn man sich das in der Zeitreihe anschaut, haben z.B. 2011 die Barvorlagen 126 Millionen Euro betragen. Da war noch von keinem Abgang die Rede. Sie sind im Jahr darauf wieder auf 80 Millionen Euro gesunken. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Es liegt oft daran, dass Transferzahlungen von Externen nicht zeitgerecht bei der Stadt einlangen und dann über das Rechnungsjahr rutschen. Dann ist man natürlich kurzfristig gezwungen, entsprechende Kassenkredite aufzunehmen. Das kann das auch in die Höhe treiben. Ein anderer Grund ist noch, dass Kassenreste von den Geschäftsbereichen des Magistrates vielleicht nicht zeitgerecht eingefordert werden können und in das Folgejahr übergreifen. Die Probleme des Finanzdirektors und der Abteilung Haushalt sind immer andere, als die der Geschäftsbereiche. Das ist an sich logisch. Wir haben daher der Finanzverwaltung empfohlen, dass man über diese Finanzierungsproblemstellungen, gemeinsam mit der Magistratsdirektorin eine stärkere interne Kommunikation der einzelnen Problemstellungen führt. Das soll auch ein gegenseitiges Verständnis stärken. Dann tut sich der Finanzdirektor in seiner Gebarung wesentlich leichter, als wenn er immer abschließend Feuerwehr spielen muss und dann möglicherweise Kassenkredite in die Höhe getrieben werden, was sonst vielleicht nicht notwendig wäre. Ein Problem ist natürlich der Sollabgang, der kumuliert fortgeschrieben wird. Daher sind in diesem Bereich ganz massive Anstrengungen notwendig, um die Barvorlagen etwas besser in den Griff zu bekommen. Abschließend noch zu Gemeinderat Eypeltauer, ich habe ganz bewusst schon von einer Stabilisierung gesprochen, weil wir im Bereich der Rechnungsabschlussprüfung die städtischen Gesellschaften nicht in den Fokus nehmen können, sondern nur den städtischen Haushalt. Für den Finanzreferenten ist in erster Linie die Konsolidierung der Vermögensgebarung prioritär. Diese eine Maßnahme mag kurz- und mittelfristig eine gewisse Stabilisierung bringen. Sie kennen den negativen Saldo. Es muss etwas getan werden. Politisch kann man dann trefflich darüber streiten, welche Maßnahme die zielführendere ist. Es ist mir aber auf jeden Fall lieber, es geschieht etwas, als man schaut zu und lässt den Saldo ins Unermessliche negativ abfallen.“ (Beifall SPÖ, ÖVP) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. G FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderat Hennerbichler berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 1 Temporäre Zivilkontrollen für Ordnungsdienst einführen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Gemeinderäte, sehr geehrte Zuseher auf der Tribüne, das 2016 vom Linzer Gemeinderat beschlossene und eingeführte sektorale Bettelverbot in der Innenstadt hat sich bereits in den ersten acht Monaten bewährt. Beschwerden seitens der Bevölkerung und Amtshandlungen der Polizei und des Ordnungsdienstes sind gegenüber Vergleichsmonaten vor Einführung des Verbots eklatant rückläufig. Auch in der Vorweihnachtszeit ist die Zahl der Vorfälle wegen Bettelei in der Innenstadt niedrig geblieben. Die regelmäßigen Kontrollen des sektoralen Bettelverbotes von Polizei und Ordnungsdienst, zeigen die gewollt abschreckende Wirkung auf organisierte Banden. Nichtsdestotrotz ist in den letzten Monaten ein Trend zu beobachten, der mit den aktuell zur Verfügung stehenden Mitteln nur schwer einzudämmen ist. Während Bettler früher hauptsächlich entlang der Landstraße sitzend Passanten aufdringlich zu Geldspenden aufforderten, wird man nun vermehrt beim Vorbeigehen angebettelt. Diese Taktik macht es den uniformierten Kräften schwer, Bettler dingfest zu machen. Besonders gilt das für professionelle Banden. Werden Exekutive oder Ordnungshüter von den Bettlern wahrgenommen, stellen sie das Betteln ein und tauchen in der Menschenmasse unter. Diese neue Taktik erschwert dem Ordnungsdienst den Nachweis der Bettelei. Die Bettlerbanden machen einen Bogen um die bewusst auffällig rot gekleideten Ordnungshüter oder verhalten sich nur dann ruhig, wenn die Ordnungshüter in der Nähe sind. Daher wären fallweise Zivileinsätze des Ordnungsdienstes gegen Bettlerbanden sinnvoll. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister der Stadt Linz wird ersucht, die noch von seinem Vorgänger erteilte Eigentümerweisung an die Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH (OSL), keine Zivilkontrollen durchzuführen, aufzuheben. Die Geschäftsführung des OSL soll die Möglichkeit erhalten, in begründeten Fällen und in Absprache mit der Polizei, temporäre Kontrollen in Zivil anordnen zu können. Ein dauerhafter Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des OSL in Zivil ist weiterhin nicht vorgesehen.‘ Im Falle einer Zuweisung, ersucht die FPÖ-Gemeinderatsfraktion um die Zuweisung in den Sicherheitsausschuss.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, die ÖVP hat diesen Antrag bereits am 23. Mai 2013 eingebracht. Dieser wurde mit Gegenstimmen von SPÖ, Die Grünen und KPÖ abgelehnt und FPÖ und ÖVP haben diesem Antrag zugestimmt. Ich kann nur sagen, es ist sehr wichtig. Wir wollen ebenfalls Zivilkontrollen, wie sie schon einmal unter Zeiten von Franz Dobusch durchgeführt worden sind. Dieser hat das jedoch sofort per Weisung einstellen lassen, als er davon erfahren hat. Ich habe mehr als 40 Jahre Erfahrung im Exekutivdienst und weiß sehr wohl, wie wichtig Zivilkontrollen sind und wie viel an Zivilkontrollen hängen bleibt. Wie mein Vorredner bereits gesagt hat, sind die Täter bei Wahrnehmung eines Exekutivbeamten oder des Ordnungsdienstes weg und geben Fersengeld. Es gibt daher nichts Besseres, als Zivilkontrollen. Diese müssten forciert werden. Seitens der Exekutive werden sie sowieso forciert. Ich würde ersuchen, diese Zivilkontrollen beim Ordnungsdienst wieder einzuführen. Ich bedanke mich.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Schmid: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind natürlich aus mehreren Gründen dagegen. Im Antragstext ist begründet worden, dass die Zahl der Bettlerinnen und Bettler stark zurückgegangen ist. Ich finde es besonders schlimm, dass man das gerade jetzt thematisiert, wo wir in den letzten Wochen Minusgrade gehabt haben. Man schlägt auf jene Gruppe von Menschen hin, die es schon besonders schwer haben. Für mich ist die zunehmende Aggressivität gegenüber bettelnden Menschen erschreckend. Das geht - wie man es im letzten Jahr gesehen hat - bis zum Anzünden von Lagern. Es gibt leider in allen Gesellschaften Menschen, denen es nicht so gut geht. Menschen, die im Betteln die einzige Möglichkeit sehen ihr Leben und das Leben ihrer Familie zu finanzieren. Es ist schon richtig, dass es nicht leicht und nicht angenehm ist, wenn man mit bettelnden Menschen konfrontiert ist und man intensiver angebettelt wird. Das müssen wir aber aushalten. Wir müssen hinschauen. Es ist das Um und Auf in einer demokratischen und friedvollen Gesellschaft hinzusehen, dass es Menschen gibt, die Probleme haben. Wir müssen daran arbeiten, das ist anstrengend und langwierig. Was ist die Alternative, wohin geht es, was machen wir da? Mit der Einführung des sektoralen Bettelverbots und mit diesen weiteren Maßnahmen verdrängen wir diese Menschen aus unserem Sichtfeld, wir verbannen sie. Die Menschen, die uns nichts tun, die betteln, die nicht gewalttätig sind, die uns in unserer Komfortzone stören, grenzen wir aus und schieben wir weg. Das nennen wir Problemlösung. Das ist für unsere demokratische Gesellschaft mittelfristig gefährlich. Wir sind generell gegen den Ordnungsdienst, aber auch gegen eine Ausweitung der Befugnisse. Im Hinblick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes finde ich das bedenklich. Ich denke mir - wie Kollege Hackl gesagt hat, er hat Erfahrungen im Exekutivbereich bei der Polizei –, dass Zivilkontrollen bei der Polizei sinnvoll und wichtig sind, weil die die nötige Ausbildung haben. Für die MitarbeiterInnen des Ordnungsdienstes ist das auch gefährlich. Aus diesen Gründen sind wir dagegen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist mir jedes Mal unangenehm, wenn ich an einem Bettler vorbei gehe und ihm nichts gebe. Das ist ein ungutes Gefühl. Wir leben in dieser Stadt in einem relativen Wohlstand. Uns allen geht es halbwegs gut. Wir sind nun einmal damit konfrontiert, dass es Menschen gibt, denen es verdammt schlecht geht und die darauf angewiesen sind, dass sie andere Menschen um finanzielle Hilfe bitten. Das nennt man betteln. Damit sind nicht nur wir konfrontiert, sondern alle Linzerinnen und Linzer. Ich verstehe, dass einem das unangenehm ist, aber das Verbot ist nicht der richtige Weg. Wir können nicht alles, was wir nicht sehen wollen verbieten. Es ist nun einmal eine Realität in unserer Gesellschaft. So löst man das nicht. Ich möchte noch einmal auf Kollegen Hennerbichler eingehen, weil er gesagt hat, dass dazu jetzt eine völlig neue Taktik aufkommt. Kollegen, diese Taktik ist nicht neu, die haben wir Ihnen prognostiziert. Wir haben Ihnen gesagt, dass Sie das Problem mit so einem Verbot nur verdrängen werden und die Menschen andere Wege finden, um ihre Probleme zu lösen, indem sie betteln. Alles, was Sie damit erreicht haben - die Mehrheit, die das hier durchgesetzt hat -, ist nur, dass Sie etwas, was in Wahrheit kein Problem ist, dass Menschen am Straßenrand sitzen, für manche Menschen zu einem Problem gemacht haben. Jetzt wird im Vorbeigehen gebettelt und versucht, das irgendwie zu umgehen. Ich sage Ihnen noch etwas. Wenn Sie das jetzt verbieten und Zivilkontrollen einsetzen, dann wird es wieder einen Ausweg geben. Dann können Sie wieder fordern, wie man das Verbot und die Durchsetzung verschärft. Verbote sind keine Lösung. Es ist schlicht und ergreifend nicht richtig, was Sie fordern. In dem, wie Sie das durchdenken, sind Sie nicht konsequent. Wir haben Ihnen das damals gesagt. Ich sage Ihnen jetzt, dass wir dieses Thema wahrscheinlich noch in zwei, drei Jahren in diesem Haus haben. Sie fahren eine Taktik, mit der Sie Populismus betreiben, aber keine Probleme lösen. Wenn überhaupt, dann machen Sie Probleme. Aus unserer Sicht müssen die Kompetenzen einer Polizei bei der Polizei bzw. die Kompetenzen des Ordnungsdienstes beim Ordnungsdienst bleiben, deshalb ist dieser Antrag abzulehnen. Das muss klar gekennzeichnet sein. Es kann nicht sein, dass wir den Ordnungsdienst immer mehr in Richtung eines kommunalen Polizeiwachkörpers ausbauen. Das werden wir noch später erörtern. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Kollegin Schmid und Kollege Eypeltauer haben zu diesem Thema schon sehr Richtiges gesagt. Ich muss feststellen, dass die AnhängerInnen der Law and Order-Politik offensichtlich ein Suchtverhalten zeigen, denn sie wollen immer mehr. Wie Sie selbst im Antrag ausführen, gibt es zwar keine Beschwerden mehr, aber man will mehr Überwachung und Bespitzelung haben. Darüber sollten Sie einmal nachdenken. Ich bin im Gegensatz zu Gemeinderat Hackl nicht der Meinung, dass es nichts Besseres als Zivilkontrollen gibt. Ich bin der Meinung, es gibt nichts Besseres, als eine gute Sozialpolitik und eine Präventions- und Sozialarbeit, die besonders den Ärmsten der Armen zugutekommen sollte. In diesem Sinne gibt es von mir, wie immer, eine Ablehnung zur Ausweitung der Kompetenzen für den Ordnungsdienst.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion in den letzten Minuten hat gezeigt, dass noch entsprechender Diskussionsbedarf besteht. Diese Thematik kann man nicht so ohne weiteres abhandeln. Daher kann ich für die sozialdemokratische Fraktion festhalten, dass die avisierte Zuweisung zum Sicherheitsausschuss von unserer Seite Zustimmung findet. (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hennerbichler: „Frau Gemeinderätin Schmid, Gesetze gelten auch bei Minusgraden und müssen eingehalten werden. In diesem Sinne ist die Zuweisung in den Sicherheitsausschuss ganz gut, damit diese Angelegenheit weiter verfolgt werden kann. Zum Kollegen Eypeltauer möchte ich sagen, es geht um organisierte Bettelbanden, die unterbunden werden müssen. Sie sagten, die Kompetenzen liegen bei der Polizei. Sie haben vollkommen Recht, denn wir fordern mehr Polizei. Somit werden die Kompetenzen besser durchgesetzt. Abschließend möchte ich mich noch im Namen unserer Fraktion und im Namen des Referenten des Sicherheitsausschusses für die avisierte Zustimmung bedanken.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, dem Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Städtekontakte zugewiesen. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 2 Einrichtung eines Linzer Publikumsbeirates und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, im vorliegenden Antrag geht es darum, die Linzer Bevölkerung besser in das Kulturleben unserer Stadt einzubeziehen. Es geht um das liebe Linzer Publikum, es geht um die Einrichtung eines Linzer Publikumsbeirates. Wie wir alle wissen, liegt die Latte im Kulturbereich seit dem Kulturhauptstadtjahr 2009 sehr, sehr hoch. Wir hatten damals in jeder Kultureinrichtung, egal ob Museum, Konzerthaus oder Theater einen sehr hohen Auslastungsgrad. Seit dem Kulturhauptstadtjahr 2009 liegt die Latte naturgemäß sehr, sehr hoch. Wie wir alle wissen, bewegt sich bei den Besucherzahlen seither kaum noch etwas. Das heißt, die Besucherzahlen der Museen und des Brucknerhauses stagnieren und gehen eher nach unten. Das lässt sich quer durch alle Kultureinrichtungen der Stadt beobachten. Es werden zwar ständig sehr, sehr viele tolle Initiativen, einerseits der künstlerischen Direktoren, andererseits der kaufmännischen Direktoren und auch seitens der Politik in Angriff genommen. Faktum ist aber, wenn es um Besucherzahlen geht, wird der wichtigste Punkt immer außer Acht gelassen, und das ist das Publikum selbst. Nur das Publikum selbst weiß, warum es wohin geht oder warum es wohin nicht geht. Es ist wieder an der Zeit, über einen Publikumsbeirat zu diskutieren und daher beantragen wir diesen heute. Zu geringe Besucherzahlen können sehr, sehr viele Ursachen haben. Wie gesagt, das Publikum weiß, warum es kommt oder nicht. Es kann sein, dass das Publikum zu wenig informiert ist, die Kommunikation fehlt, die Eintrittspreise zum Teil zu hoch sind, die Öffnungszeiten nicht passen und, und, und. Es gibt seitens der Bevölkerung sehr, sehr viele unterschiedliche Zugänge, warum sie in ein Museum oder in das Theater gehen oder warum nicht. Der Linzer Gemeinderat hat sich bereits im Jahr 2000 mit der Einrichtung eines Publikumsbeirates beschäftigt, wobei wirklich alle Fraktionen in diesem Haus, sprich, SPÖ, FPÖ, ÖVP, das Liberale Forum – das war damals noch im Gemeinderat vertreten - und Die Grünen einstimmig dafür waren, so einen Publikumsbeirat einzurichten. Er wurde damals auch im Kulturentwicklungsplan 1 unter der Thematik Kulturparlament und unter der Thematik die Bevölkerung mitreden und Ideen einbringen zu lassen, verankert. Aus Sicht der freiheitlichen Fraktion wäre es sehr, sehr einfach, einen Publikumsbeirat einzurichten, weil er einerseits schnell und kostengünstig bzw. sogar kostenlos eingerichtet werden könnte. Es kann sein, dass man engagierte, interessierte Bürger bittet, wie beim Stadtkulturbeirat, ein ehrenamtliches Gremium zu formieren. Das könnte sich auf Online-Plattformen im Internet abspielen, es könnten zusammen mit einem Printmedium Diskussionsabende der Stadt Linz im Rathaus stattfinden. Was auch immer, Ideen gäbe es genug. Es ist an der Zeit, die Besucherzahlen wieder flott zu bekommen und die Bevölkerung in das Kulturleben zu integrieren. In diesem Sinne stellt die freiheitliche Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die für Kultur zuständige Stadträtin wird ersucht, einen Linzer Publikumsbeirat in die Wege zu leiten, um der Linzer Bevölkerung die Möglichkeit zu bieten, mit Ideen die kulturellen Belange unserer Stadt mitgestalten zu können und dem Stagnieren der Besucherzahlen entgegenzuwirken. Die Möglichkeiten zur Zusammensetzung eines Publikumsbeirates können vielfältig sein - vom ehrenamtlichen Gremium, über Online-Plattformen bis hin zu öffentlichen Diskussionsveranstaltungen in Kooperation mit einem regionalen Printmedium.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2017 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Wir bitten um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldung vor: Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuseherinnen und Zuseher, liebe Ute, ich finde das Thema des Antrages ‚Einrichtung eines Linzer Publikumsbeirates‘ sehr erfrischend und innovativ. Einerseits ist es sehr wichtig, die Meinung des Publikums zu erforschen und weiter zu berücksichtigen, andererseits sind aber einige Dinge schon in Umsetzung. Erstens, haben wir in der Stadt Linz seit Jahren einen Stadtkulturbeirat. Wie man weiß, sind die Mitglieder des Stadtkulturbeirates von verschiedenen Kulturgesellschaften unserer Stadt gewählt. Das ist immer eine gute Mischung zwischen Kulturschaffenden und kulturinteressierten Personen. Alle Mitglieder des Stadtkulturbeirates sind laufend in unserer Kulturszene unterwegs. Wenn etwas nicht richtig funktioniert, kommt von dieser Ebene ein Bericht oder eine Bemerkung. Man soll nicht alle in einen negativen Topf schmeißen. In unserer Stadt gibt es so viele tolle und erfolgreiche Veranstaltungen, die gelobt gehören. Bei jedem Publikum gibt es zufriedene und unzufriedene Besucher. Das kann für unsere Arbeit nicht das richtige Kriterium sein. Natürlich sind neue Ideen und eine neue Umsetzung im Bereich Veranstaltungsqualität und die Besucherquote wichtig. Ich frage Sie aber, wieso zahlen wir so viel Geld für die Führungskräfte, für das Management und für die Kulturplanung? Die Leiter der größeren Kulturhäuser der Stadt Linz haben die Aufgabe, die Optimierung zu schaffen und die richtigen Mittel zu finden. Zweitens, denke ich, man soll nicht das Publikum fragen wie, wobei und wo sie ihre Meinung gebildet haben. Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, das Publikum nicht zu enttäuschen, sondern den richtigen Weg einzuschlagen und die richtigen Mittel und Lösungen zu finden. Es ist richtig, dass es einen solchen Punkt in der ersten Version des Kulturentwicklungsplans der Stadt Linz gegeben hat. Bei der letzten Version ist dieser Punkt nicht mehr vorhanden. Ich denke, man muss sich von erfahrenen Institutionen und Personen beraten lassen und dieses Thema auf dieser Basis öffentlich thematisieren. Der Diskussionsbedarf ist groß. Aus diesem Grund schlägt unsere Fraktion vor, den Antrag ‚Einrichtung eines Linzer Publikumsbeirates‘ im Ausschuss für Kultur zu diskutieren. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Fechter-Richtinger: „Wir wollten aus folgendem Grund prinzipiell eine Zuweisung vorschlagen. Ich bin seit den im Antrag erwähnten Beschlüssen - wie du Ute – Mitglied des Kulturausschusses. Daher nehme ich ein paar kleine historische Korrekturen vor. Zuerst erfolgte im März 2000 der Beschluss des Kulturentwicklungsplans und dann im Mai 2000 der Antrag der FPÖ. Die Reihenfolge ist deswegen wichtig, weil in eurem Antrag damals eine Forderung des Kulturentwicklungsplans 1 aufgegriffen wurde, nämlich das Kulturparlament. Die zweite Korrektur: Der Antrag wurde damals nicht einstimmig beschlossen, sondern dem Kulturausschuss zugewiesen. In der im Kulturausschuss stattgefundenen Diskussion hat genau die Einbindung in den Kulturentwicklungsplan eine Rolle gespielt. Jetzt, 17 Jahre später, gibt es einen neuen Kulturentwicklungsplan und einen ähnlichen Antrag von euch, der FPÖ. Ich glaube, genauso, wie sich der KEP 1 auf den Kulturentwicklungsplan weiterentwickelt hat und wie damals das Grundkonzept ,Kultur für alle‘ geheißen hat, heute der Kernbegriff Partizipation wichtig ist. Der Kulturentwicklungsplan Neu beschreibt einige dieser neuen Formen, ich denke an usergeneriertes Fernsehen und Radio. Auch du, Ute, hast ein paar Formen genannt wie man diesen vorliegenden Antrag mit den geänderten Schwerpunkten des neuen Kulturentwicklungsplans abgleichen kann. Damit wiederum eine Einbindung in das größere Ganze erreicht wird, bedarf es der intensiveren Auseinandersetzung im Kulturausschuss. Daher ist die SPÖ für die Zuweisung zum Kulturausschuss.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Lang-Mayerhofer: „Sehr geehrte Damen und Herren, es ist Aufgabe eines jeden Kulturanbieters und einer jeden Kulturinstitution, in enger Verbindung mit seinem Publikum zu sein. Ganz klar. Dazu gibt es in den Linzer Kultureinrichtungen jeweils einen künstlerischen Leiter und eine künstlerische und kaufmännische Geschäftsführung. Alle Kulturinstitutionen stehen Tag für Tag im Wettbewerb und im Bemühen um ihre Kunden und die Besucher. Wer sich also die Programme der einzelnen Kultureinrichtungen ansieht, wird feststellen, dass es sehr viele Veranstaltungen, Aktionen und Programme gibt, die speziell auf die verschiedenen Zielgruppen ausgerichtet sind. Heuer haben wir im Kulturjahr 2017 einen Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendkultur mit junger Kunst für ein junges Publikum gelegt. Ich denke, dass es schwierig sein wird, ein repräsentatives Gremium zu schaffen, das alle Zielgruppen und alle künstlerischen Genres abdecken kann. Ein solches Gremium müsste von der Bevölkerung gewählt werden. Wir haben ein Gremium in Linz, das von der Bevölkerung gewählt ist, das sind wir im Linzer Gemeinderat, der für Kulturangelegenheiten einen eigenen Ausschuss hat. Als Kulturreferentin lade ich alle Fraktionen und Ausschussmitglieder ein, sich in die Ausschussarbeit einzubringen. Wir haben in Linz bei der Ausrichtung der Linzer Kulturpolitik eine breite demokratische Kultur, die österreichweit vorbildlich ist. Das war der schon angesprochene umfangreiche Erarbeitungsprozess zum Kulturentwicklungsprogramm über eine Online-Plattform. In vielen Diskussions- und Workshop-Veranstaltungen wurden über 800 Personen eingebunden, um die Ausrichtung des kulturellen Angebots in Linz grundsätzlich festzulegen. Wie auch schon erwähnt wurde, haben wir mit dem Stadtkulturbeirat ein Gremium, das den Intentionen dieses Antrags schon sehr nahe kommt. Dieser Stadtkulturbeirat ist aus sehr vielfältigen Bereichen zusammengesetzt und bringt sich sehr konstruktiv ein. Das wurde zuletzt bei der veröffentlichten Stellungnahme zum Brucknerhaus gezeigt. Es gibt außerdem viele Social-Media-Plattformen der unterschiedlichen Häuser, wo sich jeder zu Wort melden kann. Wenn es aber – wie schon bereits angesprochen – der Wunsch des Gemeinderates ist, dass wir diesen Antrag zum Publikumsbeirat im Kulturausschuss weiterberaten, bin ich dazu natürlich gerne bereit. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind nicht für eine Zuweisung, wir halten das für unnötig. Wir wollen uns bei diesem Antrag aus einem ganz einfachen Grund, den ich hier erklären will, enthalten. Die Absicht hinter dem Antrag ist für uns offensichtlich. Bis zu einem gewissen Grad bewundere ich es sogar, dass die FPÖ immer wieder auf dieses Thema zurückkommt. Immer wieder Museen, Museen, zu wenig Besucher usw. Ich glaube, das ist gefühlt der dritte oder vierte Antrag in diese Richtung. Das nervt schon ein bisschen. Ich glaube, das ist unnötig. Die Museen machen ihre Arbeit gut. Natürlich kann man etwas verbessern, aber wir werden es nicht mit dem Publikumsbeirat machen. Die Programmhoheit – das mag ,old school‘ sein – ist ganz klar bei den Direktoren oder Direktorinnen. Das wurde schon gesagt. Die wissen am besten, was hier nötig ist. Wir haben Gremien, die die Politik beraten, das ist der Stadtkulturbeirat. Wir hatten den Kulturentwicklungsplan, der vorbildhaft war - dieser wurde jetzt gerade in Salzburg nach dem gleichen Modell gemacht. Ich weiß nicht, ob das allen bewusst ist. Ich war selbst bei mehreren Veranstaltungen dabei. 800 Menschen haben daran mitgearbeitet. Das ist keine Kleinigkeit. So ein Kulturentwicklungsplan hat – raten Sie einmal – 100.000 Euro gekostet. Das heißt, wenn so etwas professionell sein soll, wenn viele Menschen mitarbeiten - das ist nötig, sonst funktioniert das nicht –, ist das mit so einem kleinen Publikumsbeirat in irgendeiner Zeitung in Wirklichkeit ein ‚Fake‘. Das nehme ich nicht ernst. Das heißt, wir haben diesen Kulturentwicklungsplan 2013 gehabt, der 100.000 Euro gekostet hat. Der hat zum Glück stattgefunden. 800 Menschen haben mitgearbeitet. Jetzt geht es darum, diesen langfristig professionell umzusetzen.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Klitsch: „Danke für die Wortmeldungen, trotzdem noch ein paar Antworten meinerseits. Bei den Grünen wundert es mich, dass sie sich momentan extrem sträuben, weil Severin Mayr – der bisherige Kultursprecher der Grünen - beim Kulturentwicklungsplan 1 und beim Kulturentwicklungsplan 2 noch massiv dafür war, das Publikum mitsprechen zu lassen. Ich weiß nicht, woher der Sinneswandel kommt, aber vielleicht kannst du uns das im Ausschuss erklären, liebe Rosi. Jeder, der sich jetzt zu Wort gemeldet hat, redet vom Stadtkulturbeirat. Ja, aber das sind Künstler. Da sitzt kein Publikum drinnen, da sitzen Künstler aus der ‚Freien Szene‘ oder aus unterschiedlichen Einrichtungen drinnen, die die Kunstrichtung vertreten. Das heißt noch lange nicht, dass die Bevölkerung das, was im Stadtkulturbeirat gesprochen wird, sehen will. Genau darum geht es. Da gibt es Ideen, Ideen und Ideen. Die Bevölkerung sagt, das interessiert mich nicht. Genau das ist der Punkt, wo wir hin wollen. Wir müssen die Bevölkerung einbeziehen. Beim Stadtkulturbeirat, der sich aus zehn, zwölf, 16 Personen zusammensetzt, war es kein Problem, ihn ehrenamtlich schnell einzuberufen, damit die Künstler ihre Plattform bekommen. Ich weiß nicht, warum man sich ständig vor der Bevölkerung und vor dem Publikum fürchtet. Mit dem darf man nicht reden und mit dem darf man nicht reden - unmöglich. Wir fürchten uns nicht vor der Bevölkerung, wir hören uns Ideen und auch Kritik an. Wir reden mit den Leuten. Freilich haben wir künstlerische Direktoren, ja, aber wir haben im Lentos zehn Besucher am Tag. Genau das ist es. Es gibt so viele Leute aus der Bevölkerung, die sagen, ich bin aus dem Publikum und früher ganz gerne ins Lentos gegangen, jetzt gehe ich aus diesem oder jenem Grund nicht mehr hin. Das soll die Bevölkerung sagen. Man sollte einen Publikumsbeirat bilden, der sich viermal im Jahr trifft und sich aus unterschiedlichen Alters- und Zielgruppen zusammensetzt, von den Jungen - Doris Lang-Mayerhofer, ganz richtig – über die 30- bis 50-Jährigen - die in unserer Stadt überhaupt nicht angesprochen werden, bis hin zu den Senioren. Ich weiß nicht, wo das Problem liegt, wenn ich Leute bitte, sich zu melden. Dann wählt man Personen aus und das ist das Gremium, das für vier Jahre gewählt ist. Die sitzen ehrenamtlich zusammen, das kostet keinen Cent und man hat die Bevölkerung gefragt. Man kann fragen welche Ideen die Leute haben. Genau darum geht es. Kurzum, wir haben keine Angst vor der Bevölkerung und wir reden gerne mit den Leuten. Wir bitten, den Publikumsbeirat einzuberufen. Sei es jetzt hier, was uns am liebsten wäre oder im Kulturausschuss, das ist auch okay. Aber bitte reden Sie mit dem Publikum.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Kultur und Tourismus zugewiesen. Gemeinderätin Riha berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 3 Kein Zurschaustellen religiöser Einstellungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Linz und ihrer Unternehmungen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Antrag geht es um die Zurschaustellung religiöser Einstellungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats und ihrer Unternehmungen. Also genau genommen um das Tragen des Kopftuchs im Dienst. ,Als dynamische und zukunftsorientierte Verwaltung wollen wir die in vielen Gebieten erreichte Vorbildfunktion der Stadt Linz auch weiterhin einnehmen und ausbauen‘, lautet einer der Grundsätze der Linzer Stadtverwaltung, festgeschrieben im Leitbild des Magistrats Linz. Dort findet sich unter dem Titel ,Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter‘ folgender Satz: ,Unsere persönliche Einstellung und unsere Qualifikation bestimmen die Leistungsfähigkeit des Magistrates.‘ Die allgemeinen Dienstpflichten für Beamte und Vertragsbedienstete von Statutarstädten umreißen genau die Bereiche Objektivität und angemessenes Verhalten: ,Besorgung dienstlicher Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung und innerdienstlicher Regelungen, treu, gewissenhaft und unparteiisch‘ und ,Vermeidung von allem (in und außer Dienst), was Achtung und Vertrauen, die die Stellung erfordert, beeinträchtigen könnte (Standesansehen)‘. Im Falle der Republik Frankreich bestätigte etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass sich jemand, der für den Staat arbeitet, nicht verhüllen oder verschleiern darf. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden, dass die Interessen des Staates wichtiger sind. Die Begründung für dieses Urteil lautet, dass die Europäische Menschenrechtskonvention zwar die Religionsfreiheit garantiere, doch gebe es in diesem Fall keine Möglichkeit, die Interessen beider Parteien - hier Neutralitätsgebot, dort Kopftuch als Ausdruck muslimischen Glaubens - zu vereinbaren. In diesem Fall sei der Anspruch des Staates auf Neutralität und Unparteilichkeit höher zu bewerten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Visitenkarte jedes Unternehmens. Der Magistrat Linz präsentiert sich in seinem Leitbild als moderne, zukunftsorientierte Verwaltung, reklamiert für sich eine Vorbildwirkung und sieht sich gerne als Unternehmen im Dienst am Bürger. Umso erstaunlicher ist es, dass der Magistrat als Dienstgeber keine Richtlinien erarbeitet hat, die das Zurschaustellen religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz regeln, die noch dazu ein Frauenbild vermitteln, welches nicht unseren Werten der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung entspricht. Denn das Kopftuch symbolisiert neben dem Zeichen des politischen Islam auch die Unterwerfung der Frau unter den Mann. Seyran Ates, deutsche Anwältin mit türkischen Wurzeln, hat dies schon im Jahr 2004 in einem Interview mit der Berliner Zeitung festgestellt: ,Das Kopftuch symbolisiert nicht eine Unterordnung unter Gott, sondern unter den Mann.‘ Alice Schwarzer, bekannte Feministin und Frauenrechtlerin, formulierte es in einem Focus-Interview 2010 noch schärfer: ,Dieses Kopftuch war von Anfang an auch innerhalb der islamischen Länder nicht nur eine konkrete Behinderung für Frauen, sondern auch das Zeichen, die Flagge des Islamismus.‘ In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz und seine Unternehmungen Richtlinien auszuarbeiten, welche das offene Zurschaustellen religiöser Einstellungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit untersagen.‘ Etwaige anfallende Kosten sind durch das Gleichbehandlungs-Budget abzudecken. Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, verehrte Gäste auf der Tribüne, gestern war in einer großen Zeitung mit großen Lettern zu lesen: ,Linz diskutiert über Kopftuchverbot im Magistrat‘. Nach der Größe des Artikels müsste man annehmen, dass es sich hier um ein Thema mit ebenso großer Gewichtigkeit handelt. Worüber reden wir eigentlich? Von 4280 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sind es neun Frauen, die ein Kopftuch tragen. Wir sprechen hier von 0,2 Prozent. Das Tragen des Kopftuches beeinträchtigt diese Frauen weder in ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Qualifikation, noch in der Aufgabe ihrer Dienstpflicht treu und gewissenhaft nachzukommen, wie es im Antrag formuliert wurde. Im Antrag der FPÖ ist richtig, dass Linz eine moderne, dynamische und zukunftsorientierte Verwaltung hat. Gerade deshalb gilt es natürlich, sich an die Gesetze zu halten. In der im Antrag angesprochenen Menschenrechtskonvention ist die Religionsfreiheit klar verankert - im Artikel 9 Abs. 1 ist nachzulesen -, dass jedermann Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat. Dieses Recht umfasst die Freiheit des Einzelnen seine Religion oder Weltanschauung öffentlich oder privat auszuüben und es dürfen daraus keine Nachteile entstehen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die in Abs. 2 festgehalten sind. Zum Beispiel hatte der Europäische Gerichtshof über einen Fall zu entscheiden, ob das bei einem Angehörigen der Sikh, der eine Helmpflicht befolgen musste und somit seinen Turban nicht tragen konnte, einen Eingriff in seine Religionsfreiheit darstellt. Die österreichische Verfassung - ich meine nicht nur die Menschenrechtskonvention, sondern auch das Staatsgrundgesetz aus dem Jahr 1867 – verpflichtet den Staat, den Religionsgesellschaften gegenüber neutral zu sein und den Pluralismus von Religionsgemeinschaften in einem Klima der Toleranz gedeihen zu lassen. Das bedeutet den Schutz dieser Gruppen. Das heißt, die gesetzlichen Grundlagen sind klar definiert. Wenn diese Richtlinien eingehalten werden, gibt es keine unterschiedlichen Regelungen und somit keinen ‚Fleckerlteppich‘. Es ist schön, dass sich die FPÖ gegen die Unterdrückung der Frauen stark macht, aber es gibt in jeder Religion Männer die glauben, Frauen sagen zu dürfen, was sie zu tun und zu lassen haben. Dieses Problem schaffen wir mit diesem Antrag nicht aus der Welt. Es bedarf anderer Ansätze, um solchen Fundamentalisten Einhalt zu gebieten. Lassen wir die Frauen selbst entscheiden, was sie tragen möchten. Wir reden nicht von Vollverschleierung, die ist nicht gemeint und auch nicht gewollt. Im Antrag wird gefordert, dass das offene Zurschaustellen religiöser Merkmale, nämlich aller religiösen Merkmale, im Magistrat zu untersagen ist. Muss ich meine Kette mit einem Kreuz als Symbol, als Zeichen meines christlichen Glaubens beim Portier abgeben? Müssen sämtliche religiöse Zeichen aus den Gebäuden entfernt werden? Dürfen in den Kindergärten und Schulen keine religiösen Feste gefeiert werden? Gerade dies wird von Ihnen immer wieder eingefordert. Messen wir hier nicht mit zweierlei Maß. Da dieser Antrag nur dazu dient, muslimischen Frauen den Zugang zum öffentlichen Dienst zu erschweren, wird meine Fraktion diesen Antrag im Sinne der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung nicht mittragen und sich der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Säkularismus zu verwirklichen, ist ein wichtiges und richtiges Anliegen. Die FPÖ vermischt dieses Anliegen vielleicht mit der individuellen Religions- und Ausdrucksfreiheit jedes Menschen, der im Linzer Magistrat für unsere Stadt arbeitet. Kreuz in der Schulklasse, ist nicht gleich Kopftuch im Magistrat oder eine Kippah am Beamtenkopf. Es ist ganz wichtig, sich zu überlegen, wo der Unterschied ist. Ich versuche das jetzt ein bisschen zu entwirren. Ein Gebäude steht bekanntlich im Eigentum des Staates. Das ist eine Sache per definitionem. Mit so einer Sache kann ich als Staat machen, was ich will und das, was ich mit dieser Sache mache, ist sozusagen direkt Ausdruck von mir als Staat. Ein(e) Beamter/Beamtin hingegen ist ein Individuum, ein Mensch. Es ist jedem, der mit ihr/ihm in Kontakt tritt, völlig klar, dass das Kopftuch, der Sikh-Turban, die Kippah oder das Kreuz um den Hals, Ausdruck ihrer oder seiner persönlichen Einstellung ist und nicht Ausdruck des Staates oder der Einstellung des Staates. Da müssen Sie eine Unterscheidung treffen, ansonsten sind Sie weder stringent noch intellektuell scharf genug. Es geht um Einstellungen, die absolut im Verfassungsbogen vorhanden sind. Wir reden nicht davon, dass irgendjemand mit einer IS-Flagge um den Kopf oder um den Körper herumläuft. Wir reden davon, den Ausdruck einer völlig anerkannten Religionsgemeinschaft zuzulassen. Das ist aus unserer Sicht absolut legitim und das sollten wir auch im Magistrat Linz so leben. Sie haben völlig Recht, man könnte als Arbeitgeber unter gewissen Umständen tatsächlich das Tragen von weltanschaulichen oder religiösen Symbolen verbieten. Allerdings sind diese Umstände einigermaßen anspruchsvoll, das können Sie alles nachlesen. Manche Kollegen werden das vielleicht im Falle der EuGH-Entscheidung zur Frage der Firma G4S gegen eine Mitarbeiterin, die im Dienst ein Kopftuch tragen wollte, gemacht haben. In unserem Fall ist es uns als Vertreter des Arbeitgebers völlig überlassen, wie wir entscheiden wollen. Ich plädiere ganz stark dafür, das zuzulassen. Ja, zum Ende von Kirchenprivilegien, ja zum Ende der Privilegierungen überhaupt irgendeiner Religionsgemeinschaft, aber auch ja, zur persönlichen Freiheit und zur Individualität und Vielfalt unserer MagistratsbeamtInnen. Das ist genau diese moderne Verwaltung, die Sie zitiert haben und genau dieses Sinnbild einer modernen und diversen Gesellschaft, das der Magistrat doch bitte sein soll.“ (Beifall NEOS) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen, Frau Gemeinderätin Wundsam und Gemeinderat Eypeltauer haben schon sehr wichtige Aspekte angesprochen, die ich unterstützen kann. Ich möchte aber auf einen Aspekt eingehen, der mich in dieser Debatte rund um das Kopftuch immer besonders ärgert. Das ist dieser Aspekt, bei dem man sich zu Kreuzrittern und Kreuzritterinnen für die Rechte der Frau macht und das alles daran aufhängt, ob Frauen ein Kopftuch tragen dürfen oder nicht. Ich finde diese Debatte ausgesprochen scheinheilig. Wir alle wissen, dass emanzipatorische Fortschritte bei der Gleichstellung von Männern und Frauen immer mit sehr vielen Faktoren einhergehen. Unter anderem ist ein Faktor dabei, dass Frauen den Zugang zu politischen Rechten haben. Ich möchte daran erinnern, dass in Linz vor allem Frauen mit migrantischem Hintergrund oft kein Wahlrecht besitzen, weil sie keine österreichischen Staatsbürgerinnen und auch keine EU-Staatsbürgerinnen sind. Ein wichtiger Aspekt, um Frauen aus Situationen zu befreien, die sie unterdrücken, wäre es, die politischen Rechte zu garantieren. Ein zweiter Aspekt ist, dass Frauen Zugang zur Erwerbsarbeit haben. Das heißt, dass sie finanziell unabhängig werden können. Wir wissen, dass gerade migrantische Frauen nach wie vor im Niedrig-Lohnsektor verharren. Das ist nicht nur deswegen so, weil sie weniger Bildungschancen haben, sondern weil sie mit Vorurteilen zu kämpfen haben und ihre Qualifikationen, die sie oft aus den Heimatländern mitbringen, in Österreich nur schwer anerkannt werden. Viele Frauen werden in Sektoren, wie in die Reinigungsbranche, abgedrängt. Ein dritter Aspekt ist, dass natürlich die reproduktiven Rechte von Frauen gestärkt werden müssen. Ich denke zum Beispiel an die Halbe-Halbe-Aktion der damaligen Frauenministerin Konrad vor 1996. Mein Gott, wie hat man sie ausgelacht. Sie hat konkret angesprochen, dass die Hausarbeit zwischen Männern und Frauen gerecht geteilt gehört. Das sind Maßnahmen, die Frauen helfen, selbstständig zu werden und ein eigenständiges Leben zu führen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kontrolle der Frauen über ihre Fruchtbarkeit. Das heißt, Frauen sollen Zugang zu Verhütungsmitteln und Zugang zu nicht schädigenden Abtreibungsmethoden haben. Das alles sind Maßnahmen, die Frauenleben erleichtern und ein gleichwertiges Leben der Frau in der Gesellschaft garantieren. Mein Aspekt an all diejenigen, die sich jetzt zum Kreuzritter und zur Kreuzritterin für die Frauenrechte aufschwingen, ist, sich in diesen Bereichen zu engagieren und nicht einem Pseudo-Diskurs nachzugehen, der vor allem dazu dient, rassistische Ressentiments zu pflegen. Wenn man das macht, hat man viele Probleme nicht, die hier angesprochen wurden. (Beifall Die Grünen, NEOS) In diesem Sinn ist so ein Antrag, wie er diesmal wieder vorgelegt wurde, eindeutig abzulehnen.“ (Beifall Die Grünen, NEOS) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, viele Dinge sind gesagt worden, die wir als Fraktion unterstreichen können. Frau Riha, ich habe eine Antwort auf Sie und die lautet: Selbstbestimmung: S, wie selbstbemächtigt, E, wie Europäische Menschenrechtskonvention, L, wie lustvoll, B, wie Bekleidungsfreiheit, S, wie Stärke, T, wie Tuch, B, wie Brauchtum, E, wie Emanzipation, T, wie Tradition, I, wie Integrität, M, wie Menschenrechte, M, wie Mode, U, wie Ungleichheit, N, wie nicht mit uns und zuletzt G, wie Grundrecht. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, bekanntlich wurde die Debatte um ein Kopftuchverbot von Herrn Bundesminister Sebastian Kurz angestoßen. Wir, die ÖVP-Linz, stehen in dieser Angelegenheit ganz klar hinter der Forderung unseres Bundesministers. Viele Menschen stoßen sich bei Behördengängen dann oftmals daran, dass von AnsprechpartnerInnen womöglich am Magistrat, bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder im ländlichen Raum in der Gemeinde bzw. am Land religiöse Symbole sehr exponiert getragen werden. Das ist beim Kopftuch der Fall. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist es ganz wichtig darauf hinzuweisen, dass öffentliche Verwaltungsmitarbeiter in ihrer Ausstrahlung Neutralität und Objektivität darzulegen haben. Auch wenn es sich beim Magistrat aktuell - ich sage dazu, das ist der derzeitige aktuelle Stand - um neun Mitarbeiterinnen handelt, so brennt das Thema vielen Menschen offensichtlich unter den Nägeln. Aus meiner Sicht lohnt es sich daher, als Politik darüber zu reden und entsprechende Schritte zu setzen und Entscheidungen zu treffen. Wir haben dieselbe Forderung wie die Freiheitliche Partei. Was den Zugang betrifft, wollen wir aber etwas anderes. Wir wollen keinen ‚Fleckerlteppich‘ schaffen - das Wort ist heute schon gefallen. Wir wollen nicht, dass es Unterschiede in der einen oder anderen Gemeinde in Oberösterreich oder Österreich gibt. Es sollte eine einheitliche Lösung in dem Sinne geschaffen werden, dass in der öffentlichen Verwaltung kein Kopftuch getragen wird. Das ist unsere inhaltliche Position. Der vorliegende Antrag zielt bekanntlich nur auf den Magistrat Linz ab. Wir möchten eine einheitliche Lösung möglichst österreichweit, nämlich in dem Sinne, wie es Sebastian Kurz vorgeschlagen hat. Darum enthalten wir uns heute der Stimme.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Riha: „Ich gebe noch Folgendes zu bedenken. Der Islam ist nicht nur eine Religion, sondern er akzeptiert die Trennung von Kirche und Staat nicht. Das Kopftuch ist ein Bekenntnis zur Scharia, welche die gesamte gesellschaftliche und politische Ordnung der Muslime regelt. Deshalb ist das Kopftuch etwas anderes, als nur ein Religionsbekenntnis. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (10) und Die Grünen (8) sowie bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 4 Verbesserung des Betreuungsangebotes an Horten privater Träger und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, da es in der heutigen Zeit kaum mehr möglich ist, durch die gestiegenen Lebenserhaltungskosten eine Familie als Alleinverdiener zu ernähren, sind Familien auf das Einkommen beider Elternteile angewiesen. Die Rückkehr vieler Mütter in das Berufsleben gestaltet sich des Öfteren aber leider mit Schwierigkeiten. Es ergeben sich einige Unbekannte, wie beispielsweise, ob ich meinen Beruf überhaupt wieder ausüben kann, ob eine Teilzeitarbeit möglich ist oder ob die Bezahlung überhaupt zur Deckung der Kosten reichen wird. Die Frage, bekomme ich einen Betreuungsplatz für mein Kind, sollte definitiv nicht dazugehören. Das Betreuungsangebot der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen ist zwar auf einem guten Niveau und wird stetig ausgebaut. Bei Betreuungseinrichtungen privater Träger kommt es allerdings des Öfteren vor, dass Eltern am Ende des Schuljahres für das kommende Schuljahr keine fixe Zusage für ein Betreuungsangebot im Hort bekommen. Das ist in einem Hort der Kinderfreunde zu Beginn des Schuljahres so geschehen. Obwohl die Möglichkeiten zur Einrichtung einer weiteren Hortgruppe bestanden, konnte am Ende keine zweite Gruppe eingerichtet werden. Dadurch konnten keine fixen Zusagen getätigt werden. Das hatte zur Folge, dass ein Großteil der Eltern ihre Kinder an anderen Schulen angemeldet haben, weil ein Betreuungsplatz oft für die Wahl der Schule ausschlaggebend ist. Das führte sogar dazu, dass die betroffene Volksschule eine erste Klasse nicht errichten konnte. Es kam sogar dazu, dass eine Mutter durch den fehlenden Betreuungsplatz in die Arbeitslosigkeit gedrängt wurde. Um solchen Fällen künftig vorzubeugen, ist es daher dringend notwendig, die Effizienz von Kinderbetreuungseinrichtungen privater Träger zu verbessern. Kinderbetreuungseinrichtungen sind Mangelware und sollten bestmöglich genutzt werden. Da es vorkommt, dass Betreuungsplätze aufgrund der durch das Land Oberösterreich vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht geschaffen werden können, sollte ein Diskurs mit zuständigen Stellen des Landes angestrebt werden, um die Situation zu verbessern. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht die zuständigen Mitglieder des Stadtsenates mit den privaten Trägern von Horten, sowie den zuständigen Stellen des Landes Oberösterreich in Kontakt zu treten, um bessere Rahmenbedingungen zu erwirken, welche zeitgerechte Zusagen für Betreuungsplätze und eine effizientere Nutzung ermöglichen, um für Familien eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2017 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderätin Mayr: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Ansicht unserer Fraktion sollte man nicht aufgrund e i n e s Vorfalles bei einem Hort der Kinderfreunde in die Entscheidungsfreiheit privater Träger eingreifen. Es erscheint uns jedoch sinnvoll, den Leistungsumfang zu prüfen. Wir fordern daher eine Zuweisung zum Sozialausschuss.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Benedik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Herr Kollege Stumptner, nachdem im vorliegenden Antrag die Linzer Kinderfreunde erwähnt wurden und ich Mitarbeiter dieser Organisation bin, komme ich natürlich nicht umhin, mich zu diesem Antrag zu Wort zu melden. Ich möchte versuchen, ein wenig für Klarheit zu sorgen, um eine Klarstellung zu erreichen. In diesem Antrag sind ein paar Punkte erwähnt, die nicht nur ein wenig über die Zeit gekommen sind, sondern tatsächlich nicht der vollständigen Wahrheit entsprechen. Zunächst ist es mir ganz wichtig zu erwähnen, dass jene Mutter die im Antrag erwähnt wurde, nicht nur bei den Kinderfreunden sondern auch im städtischen Hort und in anderen privaten Einrichtungen keinen Hortplatz bekommen konnte. Wenn ich richtig informiert bin, ist das Kind erst im Sommer nach Linz übersiedelt. Die Mutter hat sich wegen der Schulaufnahme und wegen der Suche nach einem Hortplatz an die Schule gewandt, aber leider nicht an den Hort. Ich kann das ganz konkret und als Mitarbeiter der Kinderfreunde sogar belegen. Das Kind wurde erst im November 2016 schriftlich für den Hort angemeldet. Das ist eine wichtige Voraussetzung für Genehmigungen und möglicherweise Erweiterungen oder Gruppenneueinrichtungen von Seiten des Landes Oberösterreich. Konkret hat es damals, als das Kind angemeldet wurde, so ausgesehen, dass im Hort in der Ziegeleistraße nicht nur beide Gruppen voll waren, sondern über Sondergenehmigungen des Landes Oberösterreich schon die so genannte Überschreitung voll ausgenutzt war. Es haben sich auch Kinder mit integrativem Förderbedarf in den Gruppen befunden. Es war absolut nicht möglich, das Kind aufzunehmen. Wenn jetzt im Antrag von Effizienz gesprochen worden ist, dann ist genau das, was ich gerade erwähnt habe, ein sehr gutes Beispiel dafür, wie Effizienz in diesem Hort an den Tag gelegt wird. Es ist im Hort nicht einfach so - auch wenn man es möchte - das möchte ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich erwähnen, dass man jedes Kind aufnehmen kann. Es gibt gesetzliche Rahmenbedingungen, die vom Gesetzgeber, vom Land Oberösterreich, vorgegeben werden. Es gibt vielfältige Schnittstellen, die zu beachten sind. Wir haben eine Aufsichtsbehörde, Eltern, die Schule als Partner und pädagogisches Personal. Wenn im Antrag eine Unsicherheit, die wirklich zutiefst zu bedauern ist - ich bin selbst Vater und habe Kinder - angesprochen wird, ist es eine Unsicherheit, die niemand, weder ein städtischer, noch ein privater Hort verhindern kann. Um wieder auf den Hort in der Ziegeleistraße zurückzukommen, in dem das passiert ist. In dieser Schule haben wirklich viele Eltern bekannt gegeben, dass sie einen Hortplatz benötigen. Leider haben sie aber dann den Weg in den Hort nicht gefunden. Somit hat beispielsweise die offizielle Liste, die für die Einrichtung und den Antrag auf eine neue Hortgruppe benötigt wird, niemals mit dem übereingestimmt, was in der Schule gesagt wurde. Nichtsdestotrotz - das möchte ich in diesem Zusammenhang sehr positiv hervorheben - hat es wirklich eine hervorragende Zusammenarbeit mit der Schule gegeben. Wir haben Listen abgeglichen und die Eltern sogar angerufen und nachgefragt, was los ist. Damit befinde ich mich schon beim Kern des FPÖ-Antrages. Wenn mit diesem Antrag sichergestellt werden soll, dass die Zusammenarbeit mit den sozialen Akteuren, mit im Sozialraum tätigen Organisationen und Schulen so schlecht wäre, dann muss ich genau dieses Beispiel, die Ziegeleistraße, als wirklich positives Gegenbeispiel erwähnen. Seitens des Magistrates der Stadt Linz hat es wirklich eine hervorragende Unterstützung gegeben. Gerade die Tatsache, dass die dritte Hortgruppe, von der gesprochen wurde, von der Stadt Linz gerade in kürzester Zeit und bei einer reduzierten Anzahl an tatsächlich gemeldeten Kindern genehmigt wurde - die Ablehnung ist nämlich vom Land Oberösterreich gekommen -, belegt das eindrucksvoll. Nichtsdestotrotz sind Verbesserungsmöglichkeiten natürlich immer gut. Wir sehen - da spreche ich auch für meine Organisation - die Notwendigkeit, dass die Schulen die Eltern besser darüber informieren, wie man zu einem Hortplatz kommt. Wir sehen, dass die Zusammenarbeit, insbesondere zwischen den privaten Trägern, sicher verbessert werden kann. Daher ist es sinnvoll - das würde ich für meine Fraktion vorschlagen -, diesen Antrag dem Sozialausschuss zuzuweisen. Bevor ich zum Ende komme, möchte ich aber endgültig darüber aufklären, dass sich das Kind, von dem gesprochen wurde, längst im Hort der Kinderfreunde befindet. Es ist ein Platz geschaffen worden. Natürlich liegt uns das am Herzen und wir möchten den Eltern helfen. Falls Herr Kollege Stumptner das dann in seinem Schlusswort erwähnen möchte, es gibt fast finalisierte Gespräche mit dem Magistrat und mit dem Land Oberösterreich zwecks Einrichtung weiterer Hortgruppen. Konkret wird das so aussehen, dass wir im kommenden Jahr aus einer kleinen, sehr hochwertigen Einrichtung mit zwei Gruppen, eine viergruppige Einrichtung machen können. Auch das ist wiederum ein Beleg dafür, dass der Antrag vielleicht schon ein wenig über der Zeit ist und dass ein gutes Zusammenspiel mit der Stadt Linz und in weiterer Folge mit dem Land Oberösterreich erreicht werden konnte. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Besucherinnen und liebe Besucher auf der Galerie, wir haben uns das auch angeschaut. Mit dem Jahr 2015/2016 gab es in Linz 32 städtische Horte, vier Horte, die von der Caritas betreut wurden und vier private. Der Anmeldeprozess selbst ist bei den städtischen und bei den privaten ein bisschen unterschiedlich geregelt. Konkret gab es in dem privaten Hort - wir haben bereits vom Kollegen den vorliegenden Fall gehört – eine Verzögerung bei der Genehmigung seitens des Landes. Wir haben auch mit dem Magistrat gesprochen. Diese Problematik wurde gelöst bzw. es wurde ein weiterer Ausbau zugesichert. Der vorliegende Antrag ist somit obsolet. Die Mitglieder der NEOS-Fraktion enthalten sich der Stimme. Wir würden es begrüßen, wenn die zuständige Stadträtin vielleicht im nächsten Ausschuss oder in einer der nächsten Ausschusssitzungen einen Lagebericht über den aktuellen Anmeldeprozess und die Anmeldezahlen vorlegt und dies auf die Agenda setzt, um darüber einen aktuellen Status zu bekommen, und konstruktiv über Optionen diskutieren zu können. Danke.“ (Beifall NEOS) Bürgermeister Luger: „Frau Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler, ich muss mich entschuldigen, ich habe vorhin ihren Doppelnamen schon wieder falsch gesagt, weil sie so spät aufgezeigt haben. Ich brauche auch ein Schutzargument dafür.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Stumptner: „Ich möchte bei Kollegin Leitner-Rauchdobler anknüpfen. Wie sie schon richtig erwähnt hat, unterscheidet sich das Anmeldeprozedere. Dies sollte nicht unnötig verkompliziert werden. Im Endeffekt wird es dem Kind egal sein, ob es in einer städtischen Betreuungseinrichtungen untergebracht ist oder in einer privaten. Zur Kollegin Mayr möchte ich sagen, auch wenn es ein Einzelfall ist, gibt es aber solche Einzelfälle immer wieder. Diese Einzelfälle häufen sich doch an. Es liegt trotzdem in unserem Interesse, solche Sachen zu vermeiden. Wie Kollege Benedik schon angesprochen hat, entstand diese Problematik sicher auch dadurch, dass die Mutter erst zugezogen ist und mit diesem Prozedere nicht so genau vertraut war. Es ist löblich, wenn das schon im Laufen ist oder schon daran gearbeitet wird, dass die Kommunikation mit Schulen und mit den zuständigen Horten entsprechend verbessert wird. Ich möchte den Kinderfreunden gar nicht unterstellen, dass man sich nicht bemüht. Der Kinderfreunde-Hort verfügt meines Wissens über einen ausgezeichneten Ruf, genauso wie diese Volksschule. Darum finde ich es besonders tragisch, dass es so weit kommen musste, dass eine Volksschule aufgrund eines nicht Vorhandenseins einer Hortgruppe eine erste Klasse auflösen muss. Nichtsdestotrotz bedanke ich mich, dass wir im Sozialausschuss darüber diskutieren können. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass diese Problematik nicht verschwiegen werden sollte. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie, Integration und Sport zugewiesen. Bürgermeister Luger: „Den Antrag G 5 wird anstelle von Frau Gemeinderätin Polli, BEd, nun Herr Gemeinderat Mag. Hajart referieren.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 5 Sprachstanderhebungen in den städtischen Kindergärten und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, der kontinuierlich steigende Ausländeranteil in Linz stellte die Stadtpolitik schon in den vergangen Jahren vor große Herausforderungen. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist, wie wir alle wissen, eine sehr bedeutende Grundlage für die Integration. Es ist aber auch so, dass viele österreichische Kinder Sprachdefizite aufweisen. Es ist nicht nur eine Frage eines allfälligen Migrationshintergrunds, sondern man sollte das im Generellen sehen. In den Magistratskindergärten wird laufend eine Sprachstanderhebung durchgeführt. Im Jahr 2014 und 2015 wurde für die Sprachfördermaßnahmen in den städtischen Kindergärten eine Budgetsumme von einer Million Euro aufgewandt. Es geschieht also schon sehr viel, was mit großen finanziellen Aufwendungen verbunden ist. Gott sei Dank. Aufgrund dessen möchten wir wissen, wie diese Ergebnisse der Sprachstanderhebungen aussehen. Wie entwickeln sich die Kinder im Laufe von drei Kindergartenjahren. Man hört von den Schulen ganz oft, dass bei den Schulanfängern doch massive Sprachdefizite gegeben sind. Die ÖVP-Fraktion stellt vor diesem Hintergrund folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die für Kindergärten und Integration zuständigen ReferentInnen werden ersucht, die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte mit einem jährlichen Bericht zu den Sprachstanderhebungen in den Kindergärten und den gesetzlichen Fördermaßnahmen zu informieren, um diesen in den betroffenen Gemeinderatsausschüssen beraten zu können.‘ Das ist der Antragstext, den wir formuliert haben. In diesem Zusammenhang möchte ich gleich noch beantragen, dass dieser Antrag im Sozialausschuss, möglichst in Kombination mit dem Verwaltungsausschuss Kinder- und Jugend-Services debattiert, beraten und beschlossen werden soll. Diese beiden Ausschüsse wurden von den Verfassungsjuristen für prädestiniert erachtet. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Köck: „Ich melde mich für die sozialdemokratische Fraktion. Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass ich gerade noch mit einer Lehrerin geschwatzt habe, darum habe ich nicht gehört, ob du eine Zuweisung beantragt hast. (Zwischenruf) Ich bin schuld, weil ich mich fachlich noch einmal kurz informiert habe. Du hast dieses System erwähnt, wenn die Kinder vom Kindergarten in die Schule übertreten und die Eltern die Frage hören, ob dieses Kind einen ordentlichen oder außerordentlichen Status hat. Man muss dazusagen, dass Kinder oft einen außerordentlichen Status bekommen, weil es manchmal wirklich nicht passt. Manchmal gibt es aber schon die Vermutung, dass es mit den Ressourcenzuteilungen, die sich auf das Schulsystem auswirken, zu tun hat. Darum glaube ich, ist es schwierig, zu sagen, dass man diese zwei Systeme vergleichen muss. Wir glauben, dass es sehr viel Sinn macht, dass wir uns die Sprachförderung in den Kindergärten ansehen. Wir haben diese Sprachförderung nach langen Diskussionen im September 2011 eingeführt. Die Stadt Linz war eine Vorreiterin unter den österreichischen Kommunen, weil wir diese Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr damals als eine der ersten Städte eingeführt haben. Für drei Kindergartenjahre sind das 540 Stunden. Wir lassen uns das im Budget ordentlich etwas kosten. Du hast es schon gesagt, eine Million Euro. Insofern glauben wir, dass es Sinn macht, dass wir uns einmal qualitativ ansehen, wie der Verlauf in diesen drei Kindergartenjahren ist, was sich da wirklich tut und wie die Wirkung dieser 540 Stunden Sprachförderung ist. Deswegen stimmen wir der Zuweisung zu. Danke.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Nachdem ich im Antrag als zuständiges Stadtsenatsmitglied für Kindergärten angesprochen wurde, bin ich mit der Zuweisung natürlich zufrieden. Ich finde es gut, weil es offenbar einen Diskussions- und Austauschbedarf zum Thema gibt. Ich möchte daher jetzt nicht ganz in die Tiefe gehen, aber doch ein bisschen erläutern, wie das ausschaut. Meinen Aufzeichnungen zufolge haben wir - da war ich noch nicht ressortzuständig - nicht erst seit 2011, sondern bereits seit 2005 die spezielle Sprachförderung in den Kindergärten. Ich betone das deswegen, weil wir das seit langem machen und das allen Beteiligten sehr wichtig ist. Das gilt auch für mich. Mittlerweile ist das Ganze großteils durch eine so genannte 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Länder finanziert. Die Länder machen sehr konkrete Vorgaben, wie der Sprachstand der Kinder zu erheben ist. Es gibt Erhebungsbögen die genau normiert sind. Das alles können wir dann im gemeinsamen Verwaltungsausschuss noch genauer besprechen, ich zeige ihn nur kurz her. Das sind Daten, die jährlich erhoben und an das Land übermittelt werden. Nachdem die Finanzierung immer wieder verlängert wird, gehe ich davon aus, dass das Land zur Erkenntnis kommt, dass die Fortschritte der Kinder entsprechend sind und das Geld sinnvoll eingesetzt wird. Diese Daten werden in den Kindergärten für jedes Kind erhoben, händisch eingetragen und dann in komplizierte Software des Landes digital übertragen. Es gibt mittlerweile schon Gespräch, dass man genau diese Daten wieder rückübermittelt bekommt, ohne sie kompliziert noch einmal eingeben zu müssen. Die vom Land erhobenen Daten kommen dann wieder zur Stadt zurück und man kann sich verschiedene Dinge im Detail ansehen. Natürlich kommt es vor, dass nicht alle Kinder, wenn sie in der Volksschule anfangen perfekt Deutsch sprechen. Das hat verschiedenste Gründe. Manchmal ist es ein Migrationshintergrund, manchmal hat es damit zu tun, dass die Kinder gerade erst vor drei Monaten nach Österreich gekommen sind und unser Kindergartensystem noch nicht durchlaufen haben. Manchmal haben die Kinder einen erhöhten Förderbedarf, den man im Kindergarten nicht ausgleichen kann. Manchmal tritt - wie es Kollegin Köck schon erklärt hat - das Phänomen der so genannten außerordentlichen SchülerInnen zu Tage. Aus meiner Sicht ist es menschlich nachvollziehbar, dass die DirektorInnen das versuchen, nachdem es die einzige Methode ist, wie man in einer Schule zu zusätzlichen Ressourcen und LehrerInnenstunden kommt. Es ist auch nachvollziehbar, dass man eher nicht bemüht ist, möglichst wenige außerordentliche SchülerInnen anzugeben und dort, wo es irgendwie vertretbar ist, die Kinder als außerordentliche SchülerInnen anführt. Wie gesagt, es ist sicher grundsätzlich nicht klasse und es gibt im System einiges zu ändern. Das werden wir in der Stadt aber nicht schaffen. Das, was wir weiterhin machen werden und worauf ich großen Wert lege ist, dass wir unsere Kinder so gut als möglich unterstützen und wir in den Kindergärten auch weiterhin unser Möglichstes tun. Wir haben im aktuellen Bildungsjahr 2500 Kinder mit spezieller Sprachförderung. Die Kinder - das darf man nicht vergessen - haben bei weitem nicht alle einen Migrationshintergrund. Es gibt genauso Kinder, die Sprachdefizite haben und aus österreichischen Familien kommen. Natürlich kommt den Kindern die Sprachförderung, unabhängig ihrer Herkunft, zugute. Wie gesagt, ich halte es für gescheit, dass wir das in den Ausschüssen gemeinsam ausführlich besprechen. Wir sollten darüber diskutieren, wie man eine Transparenz herbeiführen kann, ohne gleichzeitig einen enormen Zusatzaufwand zu betreiben und gesondert wieder Gelder in die Hand nehmen zu müssen. Ich bin froh, über den Lösungsvorschlag der zwischendurch schon aufgetaucht ist, nämlich eine externe Evaluierung. Ich bin auch froh, dass wir noch einmal darüber reden können, bevor wir das machen. Das würde wieder ungefähr 50.000 Euro extra kosten. (Zwischenruf) Bis 70.000 Euro ergänzt die Kollegin völlig zu Recht. Ich glaube, dass dieses Geld sinnvoller eingesetzt werden kann. Ich meine damit jetzt nicht die Erhöhung des Budgetpostens der Gastgeschenke um 75.000 Euro. Ich glaube, dass wir bedeutend sinnvollere Möglichkeiten finden können, vielleicht zusätzliche Sprachstunden für die Kinder.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die FPÖ legt Wert auf solide Kenntnisse der deutschen Sprache, da diese eine Grundvoraussetzung für ein gutes Miteinander bilden. Sowohl eine Überprüfung, als auch die vorgeschlagenen Berichte sind in unserem Sinne. Kritik muss jedoch an der genaueren Ausgestaltung des Antrages geübt werden. Darum sind wir auch für eine Zuweisung. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, ich werde mich kurz halten, weil von meinen VorrednerInnen schon sehr viel angeführt worden ist. Aufgrund der Vereinbarung zur frühen sprachlichen Förderung gemäß § 15 BVG sind bereits zwei bis drei Beobachtungszeitpunkte und die Übermittlung der jeweiligen Ergebnisse verpflichtend und somit vorgesehen. Das heißt, es bedarf nur mehr ganz weniger Schritte, damit wir als Gemeinderat bzw. in den Ausschüssen zu diesen Informationen kommen. Unter diesen Gesichtspunkten begrüßen wir natürlich die jährlichen Berichte und stimmen dem Antrag somit zu.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzend erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Vielen herzlichen Dank an alle Fraktionen für die einstimmige Zuweisung. Nur eine Feststellung von meiner Seite. Liebe Frau Stadträtin Schobesberger ich unterstütze das, was du gesagt hast, zu 100 Prozent. Es braucht in erster Linie keine externe Evaluierung, die wieder sehr viel Geld kostet. Uns geht es in erster Linie darum, Licht ins Dunkel zu bringen und den Status Quo zu erheben. Es geht um Transparenz in dieser Angelegenheit. Wenn wir einmal wissen, wie es aussieht, dann kann man von Seiten der Politik natürlich besser Entscheidungen treffen und die weiteren Schritte im Ausschuss beraten und festlegen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie, Integration und Sport sowie dem Verwaltungsausschuss Kinder- und Jugend-Services zugewiesen. Gemeinderätin Sommer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 6 Reform Beirat für Stadtgestaltung und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, Linz hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung durchgemacht. Das Image von der verschmutzten Stahlstadt wurde erfolgreich abgelegt und Linz wächst - wie zuletzt um rund 3000 Einwohner in einem Jahr. Gerade dieses Wachstum stellt die Stadtentwicklung und den Beirat für Stadtgestaltung vor enorme Herausforderungen. Neben der Entwicklung von städtischen Erweiterungsgebieten, wie zum Beispiel am Kasernenareal in Ebelsberg, wird in Zukunft ein Focus auf der inneren Stadtentwicklung liegen. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bevölkerung und der Sicherung der hohen Lebensqualität ist es notwendig, bestehende urbane Gebiete bestmöglich zu nutzen. Um eine bestmögliche Nutzung zu gewährleisten, bedarf es einer bestmöglichen städteplanerischen und architektonischen Artikulierung der Quartiere und deren Gebäude. Die Beurteilungen und Empfehlungen im Hinblick auf die oben genannten Qualitäten, finden im Beirat für Stadtgestaltung statt. In der jetzigen Struktur und Kompetenz scheint es für den Beirat für Stadtgestaltung allerdings nicht mehr möglich zu sein, ausreichende Stellungnahmen oder Empfehlungen abzugeben, um die erforderlichen Qualitäten zu gewährleisten. Wir möchten eine Aufwertung der Stadtplanung, die aus unserer Sicht derzeit nicht optimal funktioniert. Nicht optimal deswegen, weil keine integrierte, sprich, ganzheitliche Stadtplanung erfolgt. Außerdem - das beantragen wir hiermit - wollen wir eine Neuaufstellung des Gestaltungsbeirates, welcher als beratendes Gremium im Zusammenhang mit Gestaltungsfragen tätig sein soll. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, ein ganzheitliches Konzept für eine Reform des Beirats für Stadtgestaltung zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Erarbeitung des Konzepts soll unter Einbeziehung von Experten (Architekten, Stadtplanern, etc.) und der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen stattfinden.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allenfalls entstehender Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Bedeckung in den Folgejahren erfolgen. (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuhörerInnen, die Reform des Stadtgestaltungsbeirates ist bereits eine langjährige grüne Forderung. Daher haben wir in diesem Zusammenhang einen Abänderungsantrag eingebracht, der vorliegen sollte. Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, ein ganzheitliches Konzept für eine Reform des Beirats für Stadtgestaltung zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Erarbeitung des Konzepts soll unter Einbeziehung von ExpertInnen (ArchitektInnen, StadtplanerInnen, LandschaftsplanerInnen, SoziologInnen etc.) und der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen stattfinden.‘ Wir sind der Meinung, dass auch ExpertInnen im Bereich der Landschaftsplanung und SoziologInnen miteingebunden werden sollen, wenn es um die Reform geht. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. Danke.“ (Beifall Die Grünen). Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei diesem Antrag enthalten, weil wir der Meinung sind, dass da so etwas wie ein Denkfehler passiert ist oder immer wieder passiert. Der Gestaltungsbeirat ist, so wie der Name das sagt, ein beratendes Gremium, das Projekte in Bezug auf ihre Stadtgestalt prüfen soll. Es geht um Stadtgestaltung, um Fassaden, um optische und ästhetische Dinge. Zum Teil geht es um das Erdgeschoss und um Nutzungen, aber das ist eher peripher. Im Gestaltungsbeirat ist Mitentwerfen tabu. Das heißt, man beurteilt, so wie das ein bisschen auf der Uni der Fall ist, jedes Projekt und sagt, ja, ein bisschen verbessern, wenn es passt oder nicht oder weiterarbeiten. Die Projekte werden dem Beirat zugewiesen, sobald sie eine gewisse städtische Relevanz haben. Er tagt - das ist ganz, ganz wichtig - fünfmal im Jahr, ein bis eineinhalb, teilweise sogar zwei Tage. Projekte werden im Stundentakt bearbeitet, das geht also richtig zackig. Dabei bekommt man ein Gefühl, was in einer Stunde möglich ist und was nicht. Die Teilnehmer oder die Gestaltungsbeiräte bzw. die Architekten, kommen von außen. Das ist ganz wichtig, weil sie natürlich nicht befangen sein dürfen, sondern unabhängig sein müssen. Das hat aber wieder den Nachteil, dass sie keine Ortskenntnis haben. Das heißt, das, was die in dieser Stunde kapieren, kapieren sie, was sie nicht wissen, wissen sie nicht. Der Gestaltungsbeirat in Linz hat einen guten Ruf, das kann ich hier noch einmal ganz deutlich sagen. Im Vergleich zu Salzburg und anderen Städten, ist der Linzer Gestaltungsbeirat ein sehr gut funktionierender Gestaltungsbeirat und ein Erfolgsmodell. Ich schätze, er kostet - ich habe heute noch einmal nachgeschaut – zirka zwischen 60.000 und 70.000 Euro. Man kann das nicht so genau sagen, weil natürlich auch Leute aus dem Magistrat mitarbeiten. Das sind die Kosten. Das ist ganz wichtig. Wenn man sagt, man will verbessern, dann ist das immer mit Kosten verbunden und die Wirkung ist fraglich. Der Gestaltungsbeirat steht und fällt mit den Mitgliedern, es sind vier Mitglieder. Das heißt, er steht und fällt mit dem Vorsitz. Bis vor kurzem war Herr Langhof der Vorsitzende. Wenn das jemand ist, der im Verhandeln geübt ist und Härte hat, wird der Gestaltungsbeirat besser und wenn das nicht der Fall ist, wird er schlechter. Wenn dieser Gestaltungsbeirat aufgewertet werden soll, dann ist das unseres Erachtens ein Denkfehler, weil was passiert? Dadurch, dass das wahrscheinlich das einzige Fachgremium ist, das Qualität sichern soll, spült es in diesen Gestaltungsbeirat - zum Teil absichtlich, ich erkläre das gleich - Projekte herein, die der Gestaltungsbeirat nicht beurteilen kann. Absichtlich passiert das z.B. bei den Hochhäusern, wo der Gestaltungsbeirat dazu genutzt oder missbraucht wird, je nachdem, wie man will, diese zu legitimieren oder zu präjudizieren. Das kann er gar nicht. Das heißt, das letzte Mal, als das Hochhaus am Mühlkreisbahnhof nicht beurteilt wurde, war das vom Gestaltungsbeirat sehr intelligent. Im Beirat wurde gesagt, das können wir gar nicht beurteilen, das muss ein anderes Gremium machen. In Wirklichkeit gibt es - das ist mein Mantra im Gestaltungsbeirat - im Vorfeld in der Stadtentwicklung Defizite, zum Teil politisch. Das kann der Gestaltungsbeirat nicht lösen, ganz, ganz sicher nicht. Glauben Sie mir das als Fachmann. Das heißt, wir müssen uns auf diese Zukunftswerkstatt fokussieren, weil die das im Vorfeld lösen kann. Meine dringende Bitte ist, diesen Gestaltungsbeirat so zu belassen, wie er ist. Der funktioniert super, der kann das, wofür er konstruiert wurde. Nicht mehr und nicht weniger.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Spannring kommt um 17.21 Uhr in die Sitzung. Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Lorenz, Ich finde es erstaunlich, dass ausgerechnet du gegen eine Aufwertung des Gestaltungsbeirates argumentierst. Deine Argumentationen - dazu kommen wir später noch - sind nicht immer stringent und schlüssig. Wenn du dir die Richtlinien des Beirates für Stadtgestaltung anschaust, ist darin sehr genau festgehalten, was das Ziel dieses Gestaltungsbeirates ist. Dieses Ziel kann in dieser Besetzung nicht erfüllt werden. Da steht z.B.: ,Ziel der Tätigkeit des Beirates für Stadtgestaltung ist insbesondere der Schutz und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, wobei auf naturschutzrechtlich geschützte Gebiete, Naturdenkmäler, andere bemerkenswerte Naturgebilde und Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer und kultureller Bedeutung Bedacht zu nehmen ist.‘ Ziel dieses Gestaltungsbeirates ist - festgeschrieben in seinen Richtlinien -, sich die Bauvorhaben umfassend anzuschauen. Das ist so und das ist in der Besetzung, so wie sie jetzt ist, unzureichend möglich, wie wir finden. Deswegen setzen wir uns schon lange für eine Reform dieses Beirates ein. Darin ist kein Denkfehler, sondern es geht um die Erfüllung der Möglichkeiten, die in diesen Richtlinien des Gestaltungsbeirates verankert sind. Ich finde das wirklich beachtlich. Ich will dir jetzt auch nicht zu nahe treten. Wir unterstützen den Antrag sehr und haben unsere Schwerpunkte noch einmal deponiert. Wir würden es wirklich begrüßen, sich mit diesem Thema noch einmal auseinander zu setzen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, es wurde schon sehr viel dargestellt. Vom Kollegen Potočnik hat es eine schöne Analyse des Beirates für Stadtgestaltung gegeben. Dieser Beirat ist von Linz aus gesehen, eine sehr vorbildliche Einrichtung. Er dürfte etwa an die 30 Jahre erfolgreich arbeiten. Wir haben demnächst die 153. Sitzung. Dieser Beirat hat aber, wie schon erklärt wurde, ein begrenztes Tätigkeitsfeld, das sowohl von der Zeit - den sozusagen von auswärts eingeflogenen Fachleuten -, als auch von den Finanzen der Stadt Linz vorgegeben wird. Es ist nicht so, dass er nach 30 Jahren unbedingt veraltet sein müsste. Es wurde begleitend immer wieder versucht eine Kontinuität herzustellen. Die Persönlichkeiten wechseln regelmäßig und nicht auf einmal, sondern übergreifend. Er wurde einmal von fünf Mitgliedern auf vier abgespeckt. Über die Landschafts- und Grünraumplanung wurde eine längere Diskussion geführt. Schließlich haben wir das dann bei der Stadt behalten. Natürlich kann man sich wünschen, noch einen internationalen Fachmann einfliegen zu lassen, aber ich glaube, im Großen und Ganzen läuft das sehr gut. Das Modell, dass ein genialischer Architekt die Stadt Linz bis in die letzte Au hinein durchplant und dann nur das gebaut werden darf, unabhängig davon, wie sich die Entwicklung gebärdet und man plötzlich wieder neue Verordnungen erlassen müsste, ist eine Vision, die vielleicht nicht ganz der Realität entspricht. Für uns und für mich stellt sich die Stadt Linz als ein Konglomerat aus einigen historischen Zentren dar. Die Altstadt ist der Oberbegriff, aber es gibt auch Magdalena oder Ebelsberg usw. Diese Zentren definieren sich weitgehend durch öffentliche oder denkmalgeschützte Bauten - die Landmarks, wie die Architekten heute sagen. Das sind die Wahrzeichen, auf die wir Bedacht nehmen. Der Pöstlingberg soll nicht gerade ein Hochhaus vor die Nase gesetzt bekommen. Vom Brucknerhaus soll man über das Lentia den Pöstlingberg noch sehen. Auch andere Wahrzeichen der Stadt sollen nicht verschwinden. Viele Linzer, ich würde sagen, die älteren, eingesessenen, wollen ihr Stadtbild weitgehend erhalten haben. Sie wollen die Stadt, in der sie sich als Kinder einmal wohlgefühlt haben, wiedererkennen. Sie wehren sich gegen zu starke übergreifende Veränderungen. In der Geschichte der Stadt Linz ist das schon einmal passiert. Durch größere gröbere Planungen gab es jahrelange Diskussionen, bis man sich daran gewöhnt hat. Der Neue Dom wurde, glaube ich, zwei Generationen lang nicht akzeptiert und als störend empfunden. Solche Beispiele gibt es in der Geschichte. Wenn man auf diese Dinge Rücksicht nimmt - dazu sind in diesem Beirat im Vorauswahlverfahren aber auch bei der Tagung genügend Vertreter der Stadt inkludiert - kann dem Stadtbild nichts geschehen. Man kann schlecht hergehen und sagen - ich bringe immer ein abstraktes Beispiel -, mir würde eine Hochhausgruppe im Bereich des Keferfeldes sehr gut gefallen. Das stört die Altstadt nicht und den Traunstein sieht man ohnehin nur selten. Da würde sie gut hinpassen. Wir wollen aber in das Stadtbild nicht so eingreifen, dass wir die gegenwärtige Situation der Bewohner, die sich in ihren Vierteln wohlfühlen, zerstören. Es soll nicht so sein, dass sich die Bewohner auf Jahre hinaus nicht mehr wohlfühlen, weil sie nicht wissen, ob ihre Wohnung demnächst unter einer Autobahn ist oder nicht. Größere Gebiete, die in Angriff genommen werden, werden im so genannten kooperativen Verfahren geplant. Der Beirat für Stadtgestaltung ist nichts anderes, ein Projekt wird vorgelegt, zurückgewiesen, überdacht und wieder vorgelegt. Diese - zum Leid der Architekten mehrfach begutachteten Projekte - werden dann umgesetzt und manches Projekt scheitert. Es gibt eine ganze Reihe davon. Ich darf daran erinnern, dass der Partner dieses Beirates für Stadtgestaltung, die Stadt Linz in ihrem Baudirektorium - das habe ich jetzt vorsichtig ausgedrückt - in den letzten Regierungsperioden etwas geschwächt worden ist. Ich will keine Namen nennen. Natürlich baut jeder ganz gerne und redet gerne mit. Die Stellung des Baudirektors - in Linz hatten wir sehr bedeutende Persönlichkeiten - ist zunehmend geschwächt worden. Ich glaube, dass in der jetzigen Legislaturperiode frischer Wind in das Baureferat eingezogen ist. Bei der Schwächung des Baudirektors bzw. des zuständigen Referenten – die bis zur Abschaffung gegangen ist – ist jetzt eine Erholungsphase im Gange. Jedes Gremium setzt sich aus Einzelpersönlichkeiten zusammen. Durch die Tatkraft und durch die Unternehmungslust des derzeitigen Referenten geht wirklich etwas weiter. Wir haben einige große Projekte vor uns, auf die wir uns fokussieren wollen. Ich denke, man sollte jetzt in eine gute Institution, die man immer wieder einmal ein bisschen adaptieren kann, gar nicht eingreifen. Wir sollen uns auf unsere Projekte konzentrieren und die Ergebnisse des derzeit unter neuen Rahmenbedingungen laufenden Baubetriebs in Linz abwarten. Daher sind wir Freiheitlichen zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen jeden Eingriff in diese Institution. Ich danke.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich der inhaltlichen Analyse des Herrn Gemeinderat Potočnik und des Herrn Fraktionsobmanns Kleinhanns inhaltlich anschließen. Als der Gestaltungsbeirat im Jahr 1989 vom Gemeinderat beschlossen worden ist, gab es eine ganz klare Erwartungshaltung, was dieser Beirat liefern sollte. Er sollte bei jenen Projekten, deren Betreiber keinen Wettbewerb machen wollten, auch die Qualität prüfen. Der Beirat sollte ein objektiveres Gremium, als der damalige Vorläufer - das war die Bauverwaltung alleine – sein. Ich halte das für einen der Gründe, warum sich die Architektur in unserer Stadt in der nationalen und internationalen Bewertung positiv darstellt. Einer der Beiträge dafür, nicht der geringste, stammt von diesem Gestaltungsbeirat. Ich hatte insgesamt über acht Jahre lang die Freude, Planungsstadtrat in Linz sein zu dürfen. Ich kann alleine aus dieser Erfahrung sagen, dass es gut gewesen ist, einen Beirat wie diesen, unabhängig von den handelnden Personen, die objektiv unterschiedlich gewesen sind und sein werden, zu haben. Denn was ist in Wirklichkeit geschehen? In Wirklichkeit geht es, wie Herr Gemeinderat Potočnik gesagt hat, um eine Qualitätssicherung. Ich halte es für gut, dass Architektinnen und Architekten, die nicht aus Linz sind, die hier nicht vernetzt sind, die aus meiner Sicht eher den Vorteil haben, manche Strukturen in dieser Stadt gar nicht zu kennen, Projekte in dieser Stadt mit ihrem Blick von außen beurteilen. Es gab Zeiten - in denen wir genau diese Diskussionen, wie sie vor allem im Abänderungsantrag der Grünen ganz klar zum Ausdruck kommen, im Beirat diskutierten. Diese Zeiten werden wieder kommen, denn das hängt objektiv von den handelnden Personen im Beirat ab. Die Kernfrage war und ist immer, was die Kompetenz dieses Beirates ist. Ist das Stadtbild zu beurteilen und die Architekturqualität zu beurteilen? Oder soll sich der Beirat Kompetenzen herausnehmen, die objektiv diesem Gremium, nämlich dem Gemeinderat obliegen. Ich halte es für politisch feige, wenn man Stadtentwicklung, Stadtplanung an ein vierköpfiges Gremium von Expertinnen und Experten, die alle zwei Jahre komplett wechseln, übergibt. Das hat nichts mit dem Argument von Kontinuität oder Wissen zu tun, das ist Feigheit vor dem Herrn. Wie sich die Stadt entwickelt, wie wir gestalten wollen, wie wir planen wollen, all diese Fragen nach LandschaftsplanerInnen, SoziologInnen, sozialen Facetten, die in diesem Abänderungsantrag behandelt werden, all das möchte ich an keinen Beirat delegieren. Ein Beirat funktioniert und vor allem hat dieser Gestaltungsbeirat immer funktioniert, weil sich die jeweiligen Referenten, egal wie sie hießen, ob es Hans Nöstlinger war, eine bestimmte Zeit mein Vorgänger Franz Dobusch oder ob ich es zwei Perioden lang gewesen bin, inhaltlich nie eingemengt haben. Diese Tradition setzt Stadtrat Hein fort. Wir haben uns nicht eingemengt, wenn ExpertInnen ein architektonisches Erscheinungsbild und Qualitäten beurteilt haben. Ich halte es auch für richtig, dass sich der Gestaltungsbeirat nicht in Entscheidungen einmengt, die wir zu treffen haben und sonst niemand. Deswegen habe ich die von einigen Fraktionen kritisch betrachtete Entscheidung des Beirats bzw. die Beurteilung, ob an der Stelle des derzeitigen Objektes Weinturm ein Hochhaus errichtet werden soll oder nicht, genau hierher zurückdelegiert. Der Beirat hat das gemacht, was sowohl formal als auch qualitativ seine Kompetenz ist. Sie haben das Haus beurteilt und haben das Projekt der Architekten Kleboth-Lindinger und Co für architektonisch grundsätzlich in hoher Qualität und in einer entsprechenden Präsentation für gut befunden. Sie haben uns aber die Frage, ob wir für oder gegen den Bebauungsplan sind, der notwendig ist, um dieses Projekt realisieren zu können, nicht abgenommen. Diese Entscheidung wird der Gemeinderat treffen. In diesem Sinne halte ich die Art wie der Gestaltungsbeirat seit 1989 arbeitet und vor allem wie er in der jetzigen Besetzung arbeitet und welche klare Positionierung hier eingenommen worden ist, für richtig. Ich darf Ihnen noch zur Kenntnis bringen, dass mir die Vorsitzende des Beirates, Frau Architektin Dipl. Ing.in Petra Wörner aus Frankfurt am Main, die in unserem Gremium derzeit den Vorsitz führt, eine Stellungnahme zukommen hat lassen. Ich möchte Ihnen nur den letzten Absatz dieser Stellungnahme vorlesen, denn das zeigt, dass wir gut beraten sind, die Strukturen so zu belassen, wie sie sind. Die Architektin schreibt: ,Es ist noch darauf hinzuweisen, dass die Entscheidungen des Beirates strikt von der politischen Entscheidung über die Änderung eines Bebauungsplans zu trennen sind. Die oft zur Realisierung der behandelnden Bauvorhaben erforderlichen Änderungen, sind weder Aufgabe, noch in der Kompetenz des Beirates für Stadtgestaltung, die soll und kann nicht vom Beirat entschieden werden, denn dies ist selbstverständlich die Aufgabe des demokratisch legitimierten Gemeinderates der Stadt Linz.‘ – Zitat Ende aus diesem Schreiben. Ich habe dem nur hinzuzufügen, dass ich sämtliche Begehrlichkeiten, die es politisch immer wieder gibt, sich in diese Frage und in dieser Form in die Stadtgestaltung einzumengen, für gefährlich halte,. Es ist gut, wenn Architektinnen und Architekten, aber auch Projektbetreiber in dieser Stadt wissen, dass es, wenn sie sich keinem Wettbewerbsverfahren unterziehen, eine andere Institution gibt, die ihr Projekt, unabhängig vom politischen Willen des Referenten, des Bürgermeisters oder politischen Zurufen, objektiv beurteilt. Das hat sich bewährt. Deswegen ersuche ich, dass wir diesen Beirat in dieser Form fortführen. Ich bin froh, dass sich auch meine Fraktion der Stimme enthalten wird.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, dass uns die Stadtentwicklung und die Stadtgestaltung schon seit einigen Wochen und Monaten, um nicht zu sagen, die letzten Jahre im Gemeinderat immer wieder begleitet, ist ein Indiz dafür, dass an der aktuellen Situation, so wie wir die Stadtplanung derzeit erleben, vielleicht doch das eine oder andere nicht ganz optimal läuft. Man kann natürlich Ursachenforschung betreiben, was die Gründe dafür sein können. Heute diskutieren wir über den Gestaltungsbeirat. In der Wortmeldung des Vorredners, Fraktionsobmann Kleinhanns, wurde die Stadtplanung, die Baudirektion und ein Baudirektor angesprochen. Auch du, Lorenz, hast dieses Thema aufgegriffen. Ich kann dem nur beipflichten. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder die Notwendigkeit für eine Veränderung in der Stadtplanung gesehen. Eine Veränderung in Richtung einer Baudirektion, eines Baudirektors, der auch an der Schnittstelle hin zu vielen anderen Geschäftsbereichen im Magistrat eine gute und starke Stellung hat, um das eine oder andere durchsetzen zu können und eingreifen zu können. Das ist die wichtige Schnittstellenfunktion eines Baudirektors oder einer Baudirektorin. Es braucht genau diese starke Stellung, um in einem großen Apparat, wie es der Linzer Magistrat mit vielen unterschiedlichen fachlichen Meinungen und Interessen nun einmal ist, eine Durchsetzungskraft zu haben. Insofern kann ich und meine Fraktion dem voll und ganz zustimmen. Die heutige Diskussion über den Gestaltungsbeirat, hat sich an der letzten Sitzung entzündet. Das muss man ganz objektiv sehen. Die Frage ist, was ist da schief gelaufen? Sie sagen, es ist gar nichts schief gelaufen. Das kann ich mir aber so nicht vorstellen. (Zwischenruf) Herr Planungsreferent, vielleicht kann man mir noch ganz kurz zuhören. Der Punkt ist doch der, dass es ein Projekt gibt, wir nennen es ‚Weinturmprojekt‘, das nicht erst einmal im Gestaltungsbeirat war. Der Gestaltungsbeirat soll – so höre ich heute unisono - nur die äußere Gestalt beurteilen. Dieser Gestaltungsbeirat hat aber in einer vorangegangenen Sitzung nicht nur die Gestalt beurteilt, sondern die Projektbetreiber beauftragt, eine Umfeldstudie zu machen, wie sich dieses Viertel aus ihrer Sicht insgesamt entwickeln soll. Entweder hat er hier seine Kompetenz überschritten, dann stellt sich die Frage, wie das geschehen konnte. Wissen die Mitglieder im Gestaltungsbeirat nicht, wofür sie zuständig sind? Oder es gibt andere Gründe, warum das so geschehen ist? Ich weiß es nicht, ich kann darüber nur mutmaßen. Was ist dann passiert. Die Projektbetreiber haben mit ihrer Hausübung vom Gestaltungsbeirat unter dem Arm diese Aufgabe erfüllt. Was hätten sie sonst für eine andere Wahl gehabt, außer zu sagen, nein, wir machen das nicht. Sie sind gar nicht zuständig dafür und haben in der letzten Sitzung des Gestaltungsbeirates eine solche Umfeldanalyse vorgelegt. Siehe da, der Gestaltungsbeirat hat auf diese Umfeldanalyse als Antwort gegeben, dass er das nicht beurteilen kann, weil er das nicht beeinflussen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn sich zwischen den beiden Sitzungen im Gestaltungsbeirat personell etwas verändert hat, kann das doch keine professionelle Arbeit sein. Stellen Sie sich vor, Sie wären der Projektbetreiber. Das kostet alles Geld, das macht niemand um Gottes Lohn. Sie wollen ein Projekt verwirklichen und bekommen von einem Beirat in einem hoheitlichen Verfahren einen Auftrag. Sie erfüllen diesen Auftrag und legen etwas vor. Dann bekommen Sie die Antwort, naja eigentlich können wir das jetzt nicht beurteilen, das war vergebene Liebesmühe und Entscheidung treffen wir daher auch keine. Das ist doch kein Idealzustand. Daher verstehe ich die eine oder andere Wortmeldung nicht ganz, wenn man sagt, der Gestaltungsbeirat arbeitet so optimal und es ist alles bestens. Was ich überhaupt nicht verstehe ist, dass man die Betroffenen selbst, so wie z. B. jetzt die Vorsitzende des Gestaltungsbeirates, in den Zeugenstand ruft und sie um Stellungnahme ersucht. Bitte sehr, meine sehr geehrten Damen und Herren, was soll denn die Vorsitzende des Gestaltungsbeirates sonst sagen, als dass sie mit ihrer Arbeit zufrieden ist. Ich meine, es hätte mich jetzt sehr überrascht, wenn die Vorsitzende in einem E-Mail oder in einer Stellungnahme festgehalten hätte, dass die Arbeit im Gestaltungsbeirat nicht optimal läuft. Das überrascht mich jetzt wenig. Wir nehmen zur Kenntnis, dass es heute keine Mehrheit dafür geben wird. Aber es ist klar, dass das nicht die letzte Diskussion sein wird, die wir über den Gestaltungsbeirat und über die Stadtplanung führen werden, weil sie eben nicht optimal läuft.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil du vorher, Herr Bürgermeister, Argumente gegen die Initiative vorgebracht hast, die ich nicht nachvollziehen kann. Du hast gesagt, du willst keine politische Einmischung. Du hast davon gesprochen, dass die wichtigen Entscheidungen weiterhin hier getroffen werden müssen. In dieser Initiative ist weder von dem einen, noch von dem anderen die Rede gewesen. Dort wird weiterhin - auch wenn wir den Gestaltungsbeirat um zusätzliche oder andere fachliche Expertisen erweitern - weder eine wichtige Entscheidung getroffen, noch mischt man sich politisch ein. Ich kann diese Argumentation überhaupt nicht verstehen. Schön langsam frage ich mich, ob wir von der gleichen Aufgabe oder Zielsetzung des Gestaltungsbeirates reden. Wenn das stimmt, was du gesagt hast, Herr Bürgermeister, dann stimmt das nicht mit den geltenden Richtlinien des Beirates für Stadtgestaltung überein. Es gibt offensichtlich sehr unterschiedliche Meinungen dazu, was tatsächlich Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist. Aus unserer Sicht besteht zumindest ein Diskussionsbedarf. Ich kann nicht verstehen, warum man sich so dagegen wehrt. Der Gestaltungsbeirat ist ein beratendes Gremium, da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Warum kann man diese Beratung und Beiziehung einer fachlichen Kompetenz und Expertise, wie es in den Zielsetzungen formuliert ist, nicht nur auf das Gebäude an und für sich, sondern – darauf ausdehnen, dass man berücksichtigt, wie es in die Umgebung passt und was noch zu beachten ist. Ich verstehe es wirklich nicht. Die Argumente von wegen politischer Einmischung und dass die Entscheidungen dann vom Gemeinderat da weg wären, sind nicht nachvollziehbar.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Grininger, MSc: „Ich muss noch ganz schnell etwas zum ‚Weinturmprojekt‘ sagen. Unserer Meinung nach, war die Entscheidung des Gestaltungsbeirats ganz korrekt. Sie haben gesagt, das Gebäude ist architektonisch in Ordnung, nur sie wissen nicht, ob der Standort in Ordnung ist. Genau diese Entscheidung - passt das oder nicht - haben wir im Gemeinderat zu treffen. Die Auswirkungen von diesem einen Projekt sind auf den Stadtteil so gravierend, dass der Gestaltungsbeirat das nicht abschließend beurteilen kann. Das ist meiner Meinung nach ein sehr professioneller Zugang, weil sie sagen, dass das ein Zugang ist, der politisch zu entscheiden ist und fachlich nicht beurteilt werden kann. Dass die Endentscheidung sowieso beim Gemeinderat zu liegen hat, sollte keine Diskussion sein. Dafür sind wir nicht zu haben. Die Endentscheidung hat hier in diesem Haus zu fallen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Kleinhanns: „Ich wollte nur ganz kurz zum Gestaltungsbeirat sagen, dass diese Entscheidung von dem Bauwerber - der mit einem aufsehenerregenden Projekt kommt, das man in einer jahrelangen Vorplanung nicht hätte vorausdenken können - zuerst die Unterlagen für die Orts- und Landschaftsbildeinbindung oder –einpassung zu verlangen, ganz richtig war. Das wurde nach der ersten Vorstellung gemacht und ganz korrekt vorgelegt. Das kostet Geld. Es ist klar, wenn ich so ein Projekt vorlege, muss ich mit Planungskosten rechnen. Bei der Betrachtung und Beurteilung wurde festgestellt, dass es in Bezug auf den Bebauungsplan oder Flächenwidmungsplan usw. etliche Gebrechen gibt, deren Beurteilung aber nicht beim Beirat liegen. Das heißt, auch hier ist der Beirat nicht zuständig und das hat er festgestellt. Lieber Bernhard Baier, du bist wahrscheinlich der Tageszeitungshysterie aufgesessen. Diese hat ein sensationelles Projekt vorgestellt und dann erwartet, dass dabei ganz große Meldungen herauskommen. Man war dann fürchterlich enttäuscht und hat das als Versagen des Beirats formuliert. Du klammerst dich an diese Zeile. Der Gestaltungsbeirat hat festgestellt, dass er das in seiner Kompetenz ausreichend beurteilt hat, aber nicht endgültig beurteilen kann. Das ist ein ganz korrektes Vorgehen. Ich gehe mit Kollegen Grininger und Kollegen Potočnik konform. Wir sind einer Meinung, dass das mit dem Beirat – der heutige Antrag bezieht sich auf den Beirat - nichts zu tun hat. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Sommer: „Ich kann mich meinem Fraktionschef, Herrn Vizebürgermeister Baier, anschließen. Nur eines möchte ich schon noch dazusagen, mit fällt auf, dass sich die FPÖ nicht mehr daran erinnern kann, dass sie im November 2013 eine umfangreiche Reform des Gestaltungsbeirates gefordert hat. Das hat damals Kollege Pfeffer eingebracht. Das dürfte in der Zwischenzeit irgendwo untergegangen sein. Darum wundert mich die Haltung sehr. (Zwischenrufe, Unruhe, Klingel) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag und anschließend über den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Steiger berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 7 Umweltfreundlich zur Schule - Unterstützung von Microscooter-Abstellanlagen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, Scooter oder Roller, wie man früher gesagt hat, sind ein sehr hippes, sehr praktisches Fortbewegungsmittel in dieser Stadt und gerade bei Schulkindern sehr, sehr beliebt. Man kann es nur unterstützen, wenn Kinder quasi schon vor dem Schulbeginn körperlich aktiv und umweltfreundlich unterwegs sind. Problematisch wird es nur dann, wenn sie in der Schule angekommen sind. Dann stellt sich die Frage: Wohin mit dem guten Stück? Die Scooter sind nicht so günstig, sollen auch nicht im Weg herumliegen und sollen keine Fluchtwege blockieren. Daher plädiere ich für die Anschaffung von Microscooter-Abstellanlagen, wie das technisch so schön heißt. Da gab es im letzten Jahr bereits eine Bundesförderung von ,klimaaktiv mobil‘ für maximal 1000 Euro pro Errichtung einer Abstellanlage. Diese Förderung ist auch für 2017 wieder in Diskussion. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass sie fortgeführt wird. Daher stelle ich folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenats wird beauftragt, die Errichtung von Microscooter-Abstellanlagen bei Linzer Pflichtschulen unter Inanspruchnahme einer möglichen Bundesförderung bestmöglich zu unterstützen. Die Ausstattung mit Microscooter-Abstellanlagen soll schrittweise durch eine entsprechende Dotierung seitens der Stadt Linz gefördert werden.‘ Bedeckungsvorschlag: Allenfalls entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen bzw. Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuhörerInnen, wir begrüßen diesen Vorstoß auch aus umweltpolitischer Sicht, denn Fortbewegungsmittel wie Fahrräder oder Microscooter haben auch langfristig extrem positive Effekte. Es gibt nichts Besseres als wenn man Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der sanften Mobilität näher bringt und sie davon überzeugt. Daher hat dieser Antrag unsere volle Zustimmung. Wir hoffen auf eine entsprechende Förderung seitens des Bundes und auf eine rasche Umsetzung. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Nachdem ich das zuständige Mitglied der Stadtregierung bin, nehme ich an, dass ich mich um die Umsetzung kümmern soll. Wir haben diese Einrichtungen bereits an vier Schulen und ich finde das gut. Ich bin gewarnt worden, dass das Schüler unter zwölf Jahren gar nicht alleine verwenden dürften. Ich habe dazu einen eher pragmatischen Zugang. Wenn die Kinder damit fahren und mit dem Scooter zur Schule kommen, ist es mir lieber, sie stehen in einer Anlage oder auf einem Parkplatz für diese Scooter oder Roller, die absperrbar sind. Damit sind sie nachher wieder dort wo man sie hingestellt hat. Ich unterstütze deshalb dieses Ansinnen. Wir werden das unter Einbeziehung der Förderung schrittweise weiterentwickeln.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Steiger: „Danke für die avisierte Zustimmung. Ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten. Ich habe als Elternvereins-Obmann in der Volksschule meiner Tochter bereits eine solche Anlage errichtet. Siehe da, die Scooter-Fahrer werden mehr, weil der Scooter gesichert abgestellt werden kann. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova berichtet über den gemeinsam von ÖVP- und Die Grünen-Gemeinderatsfraktionen eingebrachten Antrag G 8 Sportmeile der Stadt Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, der Sport spielt in jeder Stadt oder jedem Land eine gravierende Rolle im Zusammensein von Menschen. Es ist egal, ob man Zeitung liest, ob man Fernsehen schaut, ob man sich über den eigenen Körper Gedanken macht oder draußen in der Natur ist, die Komponente Sport begleitet die Menschen von klein an bis zum reifen Alter. Unter dem Projekt ‚Sportmeile für unsere Stadt‘, ergibt sich die Möglichkeit, eine ganze Uferseite als Sportattraktivität der Stadt Linz zu gestalten. Es gibt wenige Städte in Europa mit Sportplätzen mitten in der Stadt. Eine solche Voraussetzung bereichert nicht nur die Sportinteressierten, sondern auch die Jugendlichen, die Besucher und das gesamte Bild unserer Stadt. Viele europäische Städte haben solche nicht kommerziellen freien Sportzonen und Modelle für ihre Bürgerinnen und Bürger gestaltet. Wir haben in unserer Stadt eine tolle Möglichkeit, dieses zukunftsorientierte Projekt zu realisieren, denn die ersten Bausteine sind schon da - das Sportgelände auf der Urfahraner Seite. Zurzeit ist dies eine der meist besuchten Freizeitsportplätze unserer Stadt. Dazu kommen die bestehenden Sportgeräte und Sportplätze. Auch der neue Fitnessplatz ist schon Teil der Sportbasis am Ufer. Um Sport und Bewegung mehr in den Alltag der Linzerinnen und Linzer zu integrieren, muss auf die Entwicklungsgeschichte Bedacht genommen werden. Hier muss die Überzeugung bestehen, dass die Leistung unserer Athletinnen und Athleten bei den BürgerInnen Interesse erwecken. Die einzigartigen Momente, die sportlichen Triumphe und die Krönung des Leistungssports, sind die Olympischen Spiele und die Paralympics. Damit die Olympiade eine breite Anerkennung bekommen kann und um in Linz Teilnehmer besonders zu ehren, ist dieses Projekt ein wirklicher Meilenstein. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadt Linz definiert eine Zone zwischen der ehemaligen Eisenbahnbrücke und dem Pleschingersee als ,Sportmeile der Stadt Linz‘. Als erster Schritt wird eine Strecke entwickelt, wo alle 500 bis 1000 Meter Schilder aufgestellt werden. Es sollen hier Übungen verschiedener sportlicher Disziplinen und Altersklassen dargestellt werden. Zudem werden die aus Linz stammenden TeilnehmerInnen der Olympischen Spiele und der Paralympischen Spiele sowie deren erreichte Resultate dargestellt. Planungen und eine Konzeptionierung für das Gesamtkonzept der ,Sportmeile der Stadt Linz‘ sind im Ausschuss für Sport zu entwickeln und zu erarbeiten. Es sollen Kooperationen mit Sportvereinen und Hochschulen für die fachliche Begleitung eingegangen werden.‘ Eine Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen.‘ Danke noch einmal.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, eine körperliche Grundfitness ist ein essentieller Bestandteil für ein gesundes und unbeschwertes Leben. Umso wichtiger ist es, so viele Menschen, wie möglich, für Sport und eine ausgewogene Ernährung zu begeistern, genau wie ich bei der Budget-Sitzung erwähnt habe. Auch wenn die FPÖ diese Werte vermitteln möchte, sehen wir den Antrag der Grünen und der ÖVP kritisch. Ich laufe selber sehr gerne entlang der Donaulände und es würde mir niemals einfallen, stehen zu bleiben und den Erfolg eines Sportlers zu bestaunen, denn hier wird gelaufen. Eine Ehrung der Sportler kann natürlich angedacht werden, jedoch an einem adäquateren Platz, der von möglichst vielen Menschen wahrgenommen wird. Daher enthalten wir uns der Stimme.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist unbestritten, dass der Sport- und Freizeitbereich auf der Urfahraner Seite heute schon eine Sportmeile in der Stadt Linz darstellt. Beim gesamten Areal handelt es sich natürlich um ein beachtliches innerstädtisches Regenerationsareal im Sinne von Sport- und Freizeitangeboten. Man kann Fußball, Streetball, Beachvolleyball, Beachsoccer, Inlineskating, Skating, BMX, Outdoor Fitness, Rudern, Kanu, Eishockey, Hockey, Motorsport und Slakeline betreiben und auf diesem Areal zusätzlich noch Laufen, Rad fahren, Nordic Walken und, wie jetzt im Winter, Langlaufen. Es gibt ein vielfältiges, vielschichtiges Angebot. Seit Herbst ist der Fitnesspark für individuelle unterschiedliche Übungen etabliert. Ich möchte festhalten, dass es eine Idee ist, hier etwas zu implementieren. Nichtsdestotrotz hat es in den 80er-Jahren schon einen Vorläufer gegeben. Auf einer Strecke in ähnlicher Form, die abgemessen worden ist, waren Bewegungsangebote vorhanden. Diese wurden damals aber nicht so angenommen. Ich glaube, dass sich der Sport in der heutigen Zeit weiterentwickelt hat und die Sportlerinnen und Sportler individueller geworden sind. Der Sport hat in vielen Bereichen einen Technologiefortschritt erfahren. Ich glaube, dass man heute viele Möglichkeiten hat, wie man in einem Bewegungstraining zusätzliche Übungen einbauen kann. Man kann über einen App-Abruf und grundsätzlich im Fitnesspark, der wie gesagt im Herbst errichtet worden ist, die eine oder andere Anregung holen. Insofern bin ich nicht sicher, ob das tatsächlich so angenommen werden würde, wie es die Intention des Antrages ist. Deswegen würde ich meiner Faktion vorschlagen, sich zu enthalten, weil wir dem erst vor kurzem entstandenen Fitnesspark eine Chance geben wollen. Wir wollen schauen wie sich das entwickelt und wie es angenommen wird. Daher werden wir uns bei diesem Antrag heute enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rossi, du hast unseren gemeinsamen Antrag sehr gut vorgestellt und die Zielsetzungen umrissen. Es war deine Idee, dass wir einen Antrag für eine Sportmeile mit der Zielsetzung stellen, Olympioniken/Olympionikinnen der Stadt Linz vor den Vorhang zu holen. Ich habe mich damals sehr gefreut, dass du das vorgeschlagen hast. Wir sind zusammengesessen und haben die Idee weiterentwickelt. So kam der heutige Antrag zustande. Liebe Mia, was die FPÖ betrifft, ist das schon ganz eindeutig, dass ihr zwar immer viele Vorschläge macht und eure Intentionen im Sinne des Sports artikuliert. Aber wenn es dann um die Umsetzung eines Projektes, einer Idee geht, weicht ihr sehr schnell von eurer Ideologie ab. Das stört mich bei der FPÖ, die das immer vor den Vorhang holt, ganz besonders. Zum Beispiel bei Kollegen Kleinhanns, der auch ÖTB-Funktionär ist und das immer wieder gerne betont. Zwischenruf Gemeinderat Kleinhanns: „Die Anlage ist vorhanden!“ Gemeinderat Mag. Hajart weiter: Eine Anlage ist nicht vorhanden, sonst hätten wir den Antrag nicht gestellt. Du hast vielleicht in der Berichterstattung nicht ausreichend gut zugehört. Frau Stadträtin Hörzing, man kann im Sinne des Sports schon sehr viel machen, was den Urfahraner Bereich der Donaulände betrifft, das haben wir im Vorspann des Antrages ausgeführt. Da gibt es schon sehr viele positive Sachen, Sie haben das einzeln aufgelistet. Doch die Idee wäre, dass man den Urfahraner Donauländenbereich noch stärker als Sportmeile etabliert. Es wäre aus unserer Sicht zielführend, wenn man in den abgemessenen Strecken 500, 1000 Meter usw. zusätzliche Stationen errichtet, wo man Übungen machen kann. Es geht, Frau Kollegin Åkerblom, liebe Mia, nicht darum, dass du anderen Personen beim Sporteln nicht zusehen möchtest, weil du zufällig vorbeiläufst. (Zwischenruf) Ja, das hat Sie schon gesagt, Herr Bürgermeister, Sie können das im Protokoll nachlesen. Es geht darum, ein Intervalltraining zu machen, um nicht mehr und nicht weniger. Das soll mittels solcher Tafeln, auf denen die Übungen beschrieben sind, erfolgen. Dann macht es vielleicht bei der einen oder anderen Station Sinn, wenn man irgendein Gerät etabliert. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass die Mehrheit in diesem Haus keine weitere Attraktivierung möchte. Zwischenruf Gemeinderat Kleinhanns: „Jetzt!“ Gemeinderat Mag. Hajart weiter: Vielleicht irgendwann, Herr Kollege Kleinhanns, das ist wieder die typische FPÖ-Einstellung. Die Zielsetzung wird verfolgt, aber wir sagen nicht wann. Bei der Videoüberwachung dürfte es ähnlich sein. Wir würden gerne jetzt darüber reden, weil es aus unserer Sicht jetzt den Bedarf gibt, nicht erst in zehn Jahren. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir trotzdem eine Mehrheit zustande bringen. Danke.“ (Beifall Die Grünen, ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mia, liebe Karin, ich habe gut zugehört, was bei den Wortmeldungen gesagt wurde. Ich glaube, dass wir eine innovative und zukunftsorientierte Stadt aufbauen wollen. Wir wollen das zu unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht nur nach innen, sondern nach außen transportieren. Wir müssen unsere Bevölkerung nicht nur mit negativen Dingen zuschütten. Wir sollten auch positive Sachen bringen und etwas für unsere Bevölkerung machen. (Beifall Die Grünen) Das Motto dieses Projekts war ,Sportmeile für unsere Stadt‘. Unsere Stadt braucht solche Begegnungszonen, wo die Menschen unserer Stadt ohne Unterschied von Hautfarbe oder Zugehörigkeit zusammentreffen. Ich bin dir Martin trotzdem sehr dankbar. Ich danke dir noch einmal für die gute Unterstützung. Wir werden von diesem Projekt nicht das letzte Mal in diesem Raum hören. Wir werden weiter auf dieser Schiene arbeiten. Danke noch einmal.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 9 Aufhebung der Zugangsbeschränkung der Berufstätigkeit der Eltern von mindestens 20 Wochenstunden für die Aufnahme in eine Linzer Krabbelstube und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Besucherinnen und liebe Besucher auf der Galerie, aktuell ist für die Aufnahme eines Kindes in eine Krabbelstube der Stadt Linz die Berufstätigkeit der Eltern, Lebensgefährten oder Partner im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden erforderlich. Dies führt dazu, dass Mütter/Väter mit weniger als 20 Stunden Berufstätigkeit, auch Mütter/Väter die arbeitssuchend sind bzw. in Aus- und Weiterbildung, wie z.B. StudentInnen, von der Möglichkeit einer Betreuung ihrer Kinder in einer Linzer Krabbelstube ausgeschlossen sind. Die Betreuungsmöglichkeit in einer Krabbelstube sollte allen Kindern uneingeschränkt offen stehen. Frühkindliche Förderung und Bildung darf nicht vom Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsstand der Eltern abhängen. Und gerade Mütter/Väter die arbeitslos/arbeitssuchend sind, sich in einer Aus- bzw. Weiterbildung befinden bzw. auch Frauen, die sehr oft weitere Betreuungsaufgaben wie beispielsweise die Pflege von Angehörigen übernehmen, bedürfen einer Unterstützung der Gesellschaft durch eine qualitativ hochwertige Betreuung ihrer Kinder. Zudem wird durch das Entfallen dieser Zugangsbeschränkung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Aus- und Weiterbildung erleichtert, beziehungsweise in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht. Ein familienfreundliches Linz darf somit keine Auslese im Vorfeld vornehmen. Im Interesse der Kinder, fordern wir daher die Aufhebung der Zugangsbeschränkung der Erwerbstätigkeit, denn unsere Kinder brauchen Chancengerechtigkeit, die in den Krabbelstuben durch ein vielfältiges und förderndes Angebot unterstützt wird. Ich weiß schon, dass das Geld kosten wird. Auch auf die Gefahr hin, dass ich Sie jetzt langweile, könnte man das zum Beispiel hereinholen, indem man die sinnlosen Vize-, Vize- und Vize-, Vize-, Vizebürgermeister abschafft. Zu Ihrer Beruhigung, muss man das nicht, man kann. Das war nur ein Beispiel. (Zwischenrufee, Heiterkeit) Auch wenn Sie jetzt noch nicht bereit dafür sind, die Luxus-Vize abzuschaffen, freue ich mich trotzdem, wenn Sie zustimmen. Die NEOS-Gemeinderatsfraktion stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Aufhebung der Zugangsbeschränkung der Berufstätigkeit der Eltern, Lebensgefährten oder Partner im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden für die Aufnahme in eine Linzer Krabbelstube.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Ich bitte um Ihre Zustimmung.“ (Beifall Die NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Krendl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, wer sich schlau gemacht hat, der weiß, dass im Gemeinderat bereits im November 2011 das neue Sozialprogramm der Stadt Linz beschlossen wurde, in welchem sich unter anderem ein neuartiges Angebot für die flexible Betreuung der unter Dreijährigen befindet, die weniger als 20 Wochenstunden an Betreuung benötigen. Um den Erziehungsberechtigten mit geringerer Arbeitszeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu vereinfachen, startete im Herbst 2012 ein Pilotprojekt. Es wurde eine flexible Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren geschaffen, welche je nach Bedarf - wenn auch nur für wenige Stunden pro Woche - in Anspruch genommen werden kann. Diese Betreuungsform wird von einem privaten Anbieter offeriert. Bis zu 19 Stunden in der Woche können somit, gefördert von der Stadt Linz, in Anspruch genommen werden - seinerzeit zu einem Stundensatz von drei Euro und einem Maximalbetrag von 145 Euro im Monat. Wie man sieht, gibt es neben den städtischen Krabbelstuben noch leistbare Alternativen an Betreuung, wenn diese unbedingt benötigt werden. Ich möchte zum Thema Krabbelstube und Zugangsbeschränkung grundsätzlich noch anmerken, dass es mit Kind selbstverständlich sein sollte, dass wenigstens einer der Elternteile, Partner, Lebensgefährten mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten geht. Wenn nicht, dann ist sowieso jemand zu Hause. Wenn diese Eltern ihre Kinder trotz fehlender Arbeitsstunden abgeben wollen, dann in kostenintensiveren Einrichtungen, wie zum Beispiel privaten. Die städtischen Betreuungsplätze sind dazu gedacht, den Eltern die Berufstätigkeit zu ermöglichen und da braucht es klare Grenzen, um diese Leistungen vor Missbrauch zu schützen. Etwas Sorgen mache ich mir auch bei der NEOS-Fraktion. Kürzlich wollte Frau Leitner-Rauchdobler noch die kranken Babys abgeben und jetzt sind es alle unter Dreijährigen. Familienfreundliche Politik schaut für uns anders aus. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP-Linz fordert bekanntlich immer wieder eine Diskussion betreffend die Zugangsbeschränkung mit 20 Wochenarbeitsstunden. Wir wollen für die Zukunft in Härtefällen Spielraum im Sinne des Kinderbetreuungsgesetzes schaffen, wenn aufgrund eines Arbeitsverhältnisses, einer Arbeitssuche oder Ausbildung ein Bedarf glaubhaft gemacht werden kann. Ich möchte diese Forderung mit einigen Beispielen untermauern. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass eine Familie einen Krabbelstubenplatz bekommt oder beansprucht, wenn die Mutter weniger als 20 Wochenstunden arbeiten gehen möchte, beispielsweise für 17 Arbeitswochenstunden. Es könnte sein, dass eine Familie, eine Mutter, ein Vater eine Qualifizierungsmaßnahme im AMS absolviert und diesbezüglich ein Krabbelstubenplatz notwendig wird. In solch einem Fall, könnte eine Unterstützung und ein flexiblerer Zugang angedacht werden. Ein weiteres Beispiel wäre eine Studentin, die für ihr Kind einen Krabbelstubenplatz benötigt und für diesen Zeitraum ein flexibles Angebot unter dieser 20 Wochenstundengrenze benötigt. Das heißt, letzten Endes geht es uns um die Flexibilisierung. In diesem Zusammenhang möchten wir folgenden Abänderungsantrag stellen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Im Sinne der Flexibilität und damit besseren Orientierung an den Lebensrealitäten der Linzerinnen und Linzer, soll der Nachweis eines Beschäftigungsausmaßes von mindestens 20 Wochenstunden ergänzt werden. Auch ein konkreter Bedarfsnachweis im Rahmen der Berufstätigkeit, Arbeitssuche oder Ausbildung der Eltern, unabhängig von einem Stundenausmaß, soll in Zukunft für die Vergabe eines Platzes in einer Linzer Krabbelstube ausschlaggebend sein.‘ Nachdem uns der Zusatzantrag der Grünen-Fraktion bereits vorliegt, möchte ich gleich dazu Stellung nehmen und unser entsprechendes Stimmverhalten kurz erläutern. Nachdem wir nicht für eine gänzliche Aufhebung der Zugangsbeschränkung eintreten, sondern für die beschriebene Flexibilisierung, werden wir uns bei diesem Zusatzantrag enthalten. Wir sehen aber eine Bedarfserhebung als sinnvoll und notwendig. Dazu möchten wir schon unsere Zustimmung geben. Danke.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich muss vorweg mit ein paar Missverständnissen aufräumen. Wenn jemand studiert, dann stellen wir das in der Vergabe von Krabbelstubenplätzen grundsätzlich einer Berufstätigkeit gleich. Man muss, wie für das Stipendium, eine gewisse Anzahl an Semester-Wochenstunden oder ECTS-Punkten nachweisen, um zu belegen, dass man tatsächlich einem Studium nachgeht. Wenn sich Frauen in einer AMS-Ausbildungsmaßnahme befinden, ist es klar, dass das einer Berufstätigkeit gleichgehalten wird. Frauen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und einen Krabbelstubenplatz benötigen, garantieren wir, dass wir ihnen zum Zeitpunkt einer Jobzusage einen Krabbelstubenplatz zur Verfügung stellen. Das einmal vorweg. Zu unserem Zusatzantrag: Man muss grundsätzlich dazusagen, dass man die Bedarfserhebung die schon von einem Bedarf ausgeht, vorher ändern muss. Die Bedarfserhebung unterstellt praktisch in der Erhebung schon, dass nur Menschen, die mindestens 20 Stunden arbeiten, einen Bedarf an einem Krabbelstubenplatz haben. Das heißt, wir wissen gar nicht, ob es für Leute, die nur zehn oder 15 Stunden arbeiten, einen Bedarf gibt oder nicht. Wir unterstellen das schon in der Erhebung. Wir haben – das finde ich gut - im Ausbauprogramm beschlossen, dass wir auch die Krabbelstuben ausbauen. Dies ist aber immer am Bedarf von 20 Stunden gemessen. Mit unserem Zusatzantrag wollen wir darauf hinaus, dass es nichts bringt, wenn man nur an den Zugangsbedingungen schraubt, man aber keinen einzigen Krabbelstubenplatz mehr hat. Was heißt das? Wenn ich dieses klare objektive Moment weggebe, dass wir mit den Krabbelstubenplätzen für die Menschen, die mindestens 20 Stunden arbeiten und das nachweisen können, gerade auskommen und ich das dann nicht mehr nachweisen muss, aber keinen Krabbelstubenplatz zusätzlich geschaffen habe, wie vergebe ich dann die Plätze? Wer bekommt dann den Platz? Derjenige, der sich zuerst anmeldet, derjenige, der dafür mehr zahlt oder diejenige, die ein Glück gehabt hat, weil wir den Platz verlosen. Wie machen wir das? Ich bin eine vehemente Befürworterin objektiver Kriterien, wenn es um die Zuweisung nur beschränkt vorhandener Plätze geht. Daher meine ich, wenn man das will - ich unterstütze das, weil ich glaube, dass es das schon gibt -, ist das klarerweise natürlich auch immer eine finanzielle Geschichte. Grundsätzlich glaube ich, dass man über diese Grenze, die wir jetzt eingeführt haben - ich meine, das ist eine künstliche Festlegung - nachdenken muss. Ich kann genauso gut sagen, das Mindesterfordernis ist eine Berufstätigkeit von 15 oder 25 Stunden. Wir haben jetzt die Grenze mit 20 Stunden festgesetzt. Es wäre natürlich wünschenswert und gut, wenn wir mehr Krabbelstubenplätze zur Verfügung hätten. Dann könnten wir die Kriterien anders definieren. Wir haben daher diesen Zusatzantrag gestellt. Wir beantragen die Bedarfserhebung einmal anders zu bemessen und nicht immer gleich von dieser willkürlichen 20 Stunden Bemessung auszugehen und die Bedarfsplanung und damit die Zurverfügungstellung der Krabbelstubenplätze entsprechend anzupassen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind wir natürlich schwer dafür, dass wir diese 20 Stunden-Grenze aufheben. Das geht aber erst dann, wenn wir mehr Plätze zur Verfügung haben, weil wir ansonsten noch willkürlichere Kriterien festsetzen müssten, wenn es um die Vergabe von Krabbelstubenplätzen geht. Dafür sind wir nicht. Wir haben daher diesen Zusatzantrag gestellt. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Aufhebung der Zugangsbeschränkung der Berufstätigkeit der Eltern, LebensgefährtInnen oder PartnerInnen im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden für die Aufnahme von Kindern in eine Linzer Krabbelstube. Um diese wichtige Forderung korrekt und fair in der Realität umsetzen zu können, müssen davor die Bedarfserhebungen so abgewickelt werden, dass der tatsächliche Bedarf erhoben wird und nicht nur jener von Eltern, die mindestens 20 Stunden arbeiten. Dementsprechend dieses Bedarfs müssen die Krabbelstubenplätze ausgebaut werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist ohnedies schon erwähnt worden, dass wir im vergangenen Gemeinderat nicht nur ein Krabbelstubenausbauprogramm, sondern auch ein Ausbauprogramm für die Kindergärten beschlossen haben. Es ist natürlich ganz wichtig, dass entsprechende Angebote für die Kinder, die Eltern, die Familien in der Stadt Linz vorhanden sind. Wir haben derzeit in der Stadt Linz 88 Krabbelstubengruppen und zusätzlich - das wurde bereits erwähnt - flexiblere Angebote. Das eine sind für eine stundenweise Betreuung die zwei flexiblen Kinderbetreuungseinrichtungen ,Schaukelpferd‘ und ,Das Nest‘. Zusätzlich gibt es in Linz noch das Angebot der Tagesmütter oder Tagesväter bei den Vereinen ,Aktion Tagesmutter Linz‘ oder beim ‚Oberösterreichischen Familienbund‘. Voraussetzung ist eine Berufstätigkeit von 20 Wochenstunden. Aber wie gesagt, diese Einschränkungen gibt es bei diesen flexiblen Einrichtungen und bei den Tagesmüttern bzw. Tagesvätern nicht. Somit ist gewährleistet, dass kein Kind aufgrund formaler Voraussetzungen von der Betreuung in einer Linzer Einrichtung ausgeschlossen ist. Uns ist es ganz wichtig, diese flexiblen Angebote in diesem Bereich zu halten, weil in den Kindergärten und Krabbelstuben natürlich eine gewisse Betreuungsintensität gegeben sein soll, um ein entsprechendes soziales Lernen gewährleisten zu können. Wenn ich die Einrichtungen flexibel in Anspruch nehme, ist das natürlich ein bisschen schwieriger. Ich möchte festhalten - das ist nicht neu, das kennt der Gemeinderat schon -, dass die Kontingente dieser Angebote der Tagesmütter bzw. Tagesväter nicht voll ausgeschöpft werden. So ist es auch beim ,Schaukelpferd‘. In den flexiblen Einrichtungen ist die Zahl der zu betreuenden Kinder leicht rückläufig. Es wird gemutmaßt, dass der Grund dafür das tolle Angebot ist. Auch die Plätze in den Krabbelstuben, werden nicht voll ausgeschöpft. In diesem Sinne werden wir uns enthalten.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Herr Bürgermeister, ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, dass ich noch einen Satz dazusage. Natürlich ist es ein Unterschied, ob ich ein flexibles stundenweises Angebot zur Verfügung stelle oder ein sehr regelmäßiges, wöchentliches Betreuungsangebot von 18 Stunden benötigen würde, weil ich 18 Stunden arbeite. Ich befürworte, dass es die Alternative der Tagesmütter und Tagesväter gibt. Trotzdem glaube ich, dass es vor allem bildungspolitisch unser Ziel sein muss, qualitativ hochwertiges und geschultes pädagogisches Personal in unseren Krabbelstuben zu haben und den Kindern qualitativ hochwertige Angebot damit zur Verfügung zu stellen. Tagesmütter und Tagesväter müssen nicht unbedingt eine hohe pädagogische Qualifikation haben oder nachweisen. Es stimmt natürlich nicht, dass kein Kind ausgeschlossen ist. Vor allem jene Mütter sind betroffen, die keine Wahlalternativen haben und dann einen Job nicht annehmen können, wo man sie nur 18 Stunden brauchen kann. Wir haben eine willkürlich festgesetzte Grenze von 20 Wochenstunden. Ich glaube, dass es schon angebracht wäre darüber nachzudenken, ob man diese willkürliche 20 Stunden-Grenze nicht zumindest in der Erhebung, in der Evaluierung wegstreicht und schaut welchen Bedarf es tatsächlich gibt. Ich finde es nicht in Ordnung, dieses flexible stundenweise Angebot mit einem kontinuierlichen Angebot in einer Krabbelstube zu vergleichen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Zum avisierten Abstimmungsverhalten möchte ich mich ganz kurz fassen. Die Enthaltung der SPÖ in Punkto Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen überrascht mich immer wieder und setzt mich in Erstaunen. Das muss ich ehrlich gestehen. Die SPÖ rühmt sich öffentlich als soziale Partei und ermöglicht dann nicht die besten Startchancen und Chancengerechtigkeit für die Zukunft unserer Stadt, unserer Kinder. Die ÖVP klammert durch ihren Abänderungsantrag die speziellen Bedürfnisse und Wünsche mancher Kinder und Eltern aus und erfindet völlig unnötig ein neues Stück Bürokratie. Wir NEOS verstehen die Krabbelstuben als erste Bildungseinrichtung, die die einzelnen Kinder vielfältig fördern, ob in sprachlicher, musischer, sportlicher oder sozialer Hinsicht. Die NEOS verstehen es als ein Recht von Kindern, dies unabhängig vom Beschäftigungs- und Ausbildungsstand der Eltern in Krabbelstuben zu erfahren und zu lernen. Wir werden uns deswegen beim Abänderungsantrag der ÖVP enthalten. Ich freue mich, dass Die Grünen die bereits einmal von mir eingebrachte Bedarfsanalyse wieder ins Spiel bringen und werden diesem Antrag zustimmen. Ich hoffe, dass das im Interesse unserer Zukunft und der Zukunft der Linzer Kinder eine Chance bekommt. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag, anschließend über den Abänderungsantrag der ÖVP und dann über den Zusatzantrag der Grünen abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15), ÖVP (11) und Die Grünen (8) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der ÖVP-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15), Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt Der Zusatzantrag der Grünen wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und ÖVP (11) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 10 Anrainerbefragung Swietelsky-Tiefgarage Andreas Hofer Park und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe KollegInnen, bei diesem Antrag geht es um eine sehr, sehr ernste Sache, nämlich um die Gesundheit unserer Anrainer und die Lebensqualität in unserer Lebensstadt Linz. Das heißt, hier geht es nicht um irgendein politisches Spiel, sondern das ist sehr, sehr wichtig. In unseren Augen ist die Sache unglaublich einfach. Ein großer Konzern will eine Tiefgarage bauen und weil es das Billigste und technisch Einfachste ist, hat der Konzern den angrenzenden Park ins Auge gefasst. Ich habe im Dezember schon gesagt, dass ich das als Manager von Swietelsky womöglich auch so machen würde. Jetzt wäre es an der Stadt zu sagen, lieber Herr Swietelsky, wir sind sehr glücklich und stolz, dass Sie Ihren Sitz in Linz haben. Ihre Firma ist großartig. Wir werden alles tun, um Ihnen schnell und effizient beste Voraussetzungen zu schaffen. Eine Tiefgarage unter unserem öffentlichen Park ist jedoch tabu. Das wollen wir nicht. Wir wollen keine Ein- und Ausfahrten, wo Kinder spielen, wir wollen keine Luftauslässe im Park und wir wollen dort auch die großen Bäume schützen. Wir haben nämlich ein Luftproblem. Wir bitten Sie daher dringend, zwei alternative Projekte zu entwickeln. Dabei helfen wir Ihnen selbstverständlich, zum Beispiel unter einer Nebenstraße, z.B. würde sich die Novaragasse dafür sehr gut eignen. Falls uns das nicht gelingt, können wir auch über ein Stellplatzmanagement, ein betriebliches Mobilitätskonzept oder wenn nötig, vielleicht sogar über einen Standortwechsel in den Hafen sprechen. Genau das ist aber nicht passiert, sondern die Stadt Linz scheint auf dieses Standortnarrativ hereinzufallen, was in Wirklichkeit super simpel ist. In den kleinen Gemeinden am Land zieht das. Beim Wettbewerb der Gemeinden haben immer alle Angst, zu verlieren. Bei einer großen Stadt wie Linz, die so viel zu bieten hat, ist dieses Narrativ vollkommen unberechtigt. Wir sollten uns damit nicht auseinander setzen. Wir denken, dass jetzt der Moment da ist, diesen Konflikt, der immer schärfer wird, mit einer Bürgeranrainerbefragung zu lösen. Betroffen sind ungefähr 6000 Menschen. Es ist relativ simpel. Dabei geht es - das möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen - nicht gegen die Garage. Es geht nicht darum, eine Tiefgarage grundsätzlich zu verhindern, sondern diese Tiefgarage unter dem Park zu verhindern und im Gegenteil, eine Garage woanders zu ermöglichen. Das ist das Ziel und das könnten die zwei Fragestellungen in so einer Anrainerbefragung sein. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Frage einer Tiefgarage unter dem Andreas Hofer Park oder an alternativen Standorten soll mittels einer Anrainerbefragung bis Sommer 2017 gelöst werden. Die nähere Ausgestaltung ist im Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Verkehr zu erarbeiten und danach dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Antrag wird demnach diesem Ausschuss zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Kosten einer Anrainerbefragung können durch Umschichtungen im Budget und durch die bauwerbende Firma Swietelsky gedeckt werden.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Lorenz, Die Grünen werden niemals einen Park für eine Tiefgarage opfern, Punkt eins. Punkt zwei, eine so viel genützte Grünoase zu zerstören, um Tiefgaragenplätze zum ausschließlichen Vorteil eines großen Unternehmens und zu Lasten der Lebens- und Wohnqualität der Allgemeinheit zu bauen, kommt für uns überhaupt nicht in Frage. Ich betone das deswegen in deine Richtung, weil du uns in deiner öffentlichen Kommunikation wieder vorgeworfen hast, dass wir dieses Projekt der Gegnerschaft nicht unterstützen. Das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Wir wollen dort keine Tiefgarage. Es kommt für uns überhaupt nicht in Frage, diesen Park für eine Tiefgarage für ein großes Unternehmen zu opfern, nie und nimmer. (Beifall Die Grünen) Das ist so. Wir glauben, dass es unter den Rahmenbedingungen, die es momentan gibt, und nach den Aussagen von anderen Fraktionen strategisch ein riesen Fehler ist, dort eine BürgerInnenbefragung zu machen. Du hast das in deiner Argumentation wieder nicht ganz schlüssig zu Ende argumentiert. Wir, als Grüne, stehen dazu, wir sind gegen diese Tiefgarage, Punkt aus. Wenn wir Signale aus anderen Fraktionen haben, die womöglich, so wie es aussieht, mehrheitlich für dieses Projekt sind, dann kann ich eine BürgerInnenbefragung durchführen lassen, aber die ist nicht bindend. Das heißt, ich erwecke große Hoffnungen, die dann womöglich massiv enttäuscht werden. Ich halte eine Befragung nicht grundsätzlich für falsch, aber zum jetzigen Zeitpunkt strategisch für nicht ganz klug, das ist unsere Meinung. Deswegen betone ich noch einmal, dass wir gegen dieses Projekt sind. Unsere Frau Stadträtin hat das ganz zu Beginn, als das aufgekommen ist, sehr klar thematisiert. Das kommt für uns überhaupt nicht in Frage kommt. Deswegen werden wir mit aller Kraft gegen dieses Projekt kämpfen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Steiger: „Lieber Lorenz, du hast in deiner Antragsbeschreibung sehr vieles ausgeführt, nur hast du dann beim Antrag mit einer Bürgerbefragung geendet. Wenn wir das Projekt nicht wollen, dann bin ich eher bei Ursula Roschger. Schüren wir bitte keine Hoffnungen. Es geht dort um die Lebensqualität der Anrainer. Der Park ist für die BewohnerInnen, für die Familien eine sehr wichtige Grünfläche. Ich habe diese Grünfläche selber, als ich in dem Umfeld gelebt habe, eine Zeit lang mit meinen Kindern immer wieder frequentiert, weil weit und breit nichts anderes ist. Darum sollten wir den Park so belassen, wie er ist und keine Tiefgarage bauen. Der zweite Aspekt ist, wir brauchen Unternehmen, wie die Firma Swietelsky in der Stadt und die brauchen Parkmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter. Also müssen wir schon auch danach trachten, die Firma Swietelsky bei der Suche nach einem Standort und bei der Realisierung eines entsprechenden Projektes zu unterstützen. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Lorenz, ich bin der Meinung, dass der jetzige Zeitpunkt für eine Bürgerbefragung der absolut falscheste ist und strategisch wirklich nicht klug wäre. Die Gerüchteküche um dieses emotionale Thema ist dermaßen groß. Es herrscht noch keine Klarheit über die exakte Planung. Wir wissen nicht, wie ein etwaig neu gestalteter Park ausschauen könnte. Bei den Aussagen über die Alternativstandorte gibt es völlig konträre Meinungen, was diesen Verein und die Firma Swietelsky betreffen. So lange diese Fragen nicht aus dem Weg geräumt sind, ist eine objektive Befragung absolut unmöglich. Das heißt, die Seite, die mehr Leute mobilisieren kann, wird diese Befragung gewinnen. Ich möchte noch warnend sagen, dass die Befragung im gegenteiligen Sinne deines Antrages verlaufen kann. Es kann durchaus passieren, dass dieses Parkplatzproblem geringer werden wird. Der Parkdruck ist - das ist ein Faktum - dort sehr groß und den Leuten wird mit der Tiefgarage Hoffnung gemacht. Bei 6000 Leuten ist es dann durchaus möglich, dass diese Abstimmung im Sinne der Firma ausgeht. Das heißt, man hat überhaupt keine Verhandlungsbasis mehr. Wenn wir eine Bürgerbefragung machen, ist es für uns bindend, egal, wie diese Befragung ausgeht. Mein Ansatz ist ganz ein anderer. Ich habe den beteiligten Parteien bereits das Angebot gemacht, dass wir uns an einen Tisch setzen und endlich damit aufhören Gerüchte zu streuen. Wir sollten ein gemeinsames Mindset schaffen, auch was die alternativen Standorte betrifft. Ich glaube, dass man dieses Problem nur gemeinsam mit dem Verein und der Firma Swietelsky im Abwägen der Interessen der Stadt lösen kann. Es gibt nicht einmal eine einheitliche Meinung über die Anzahl der etwaig betroffenen Bäume. Auch hier gibt es sehr große Unterschiede. Wir werden uns heute bei diesem Antrag enthalten, weil wir uns damit jegliche Verhandlungsbasis nehmen würden.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Werter Herr Bürgermeister, ich finde es prinzipiell sehr schade, dass es die Stadtpolitik von vornherein nicht schafft zu sagen, für uns ist es undenkbar, einen städtischen Park für eine Tiefgarage zu opfern. Ich finde es schon bedauerlich, dass es überhaupt so weit kommen muss. Genau die selbe Frage wird sich demnächst in der Hafnerstraße wieder stellen, wo die Barmherzigen Brüder planen, eine Tiefgarage für ihre Mitarbeiter zu bauen und sich auch schon der berechtigte Unmut der AnrainerInnen rührt. Ich denke, es braucht einmal generell eine Diskussion und Überlegungen, wie man in der Stadt mit der Autoflut umgeht. Es macht keinen Sinn, Dinge in den Untergrund zu verdammen, nämlich in Tiefgaragen, weil das kein Problem löst. Ich finde den Vorschlag vom Kollegen Potočnik, dort eine BürgerInnenbefragung zu machen, gar nicht so schlecht, weil es dort eine BürgerInneninitiative gibt, die sehr aktiv ist. Die hat schon signalisiert, mit allen Mitteln dafür zu kämpfen, dass dort keine Tiefgarage entstehen kann. Die Menschen dort sind wirklich aufgebracht und wollen das nicht. Kollegin Roschger hat gesagt, dass sie das jetzt strategisch nicht für klug hält und man sowieso dagegen ist, dass dort eine Tiefgarage hinkommt. Trotz aller Begründungen möchte ich Lorenz Potočnik mit seinem Antrag für eine BürgerInnenbefragung unterstützen.“ Bürgermeister Luger: „Jedes Argument, auch wenn es ein persönliches oder emotionales ist, sei für die Unterstützung zugelassen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Das klingt gut. Sie glauben gar nicht, wie viel die KPÖ und die NEOS gemeinsam haben. (Unruhe,Heiterkeit) Ich werde jetzt nicht auf alles eingehen. Ich halte es ganz im Gegenteil für den strategisch richtigen Zeitpunkt. Ich wüsste nicht, wann und wo sonst, außer dort und jetzt. Ich appelliere insbesondere an Sie, Herr Bürgermeister, und an die FPÖ, die die Bürgerbeteiligung jahrelang auf ihre Fahnen geheftet hat. Herr Luger, ich habe absichtlich noch dieses Buch mit. Sie haben es wahrscheinlich schon gesehen. Das werde ich jetzt noch kurz vorlesen, das dauert nicht lange. Auf Seite 272 steht: Bürgerbestimmung und direkte Demokratie können nicht nur Schlagworte sein. Sie verdienen es, ernst genommen zu werden. Linz hat sich dafür entschieden. Die Einbringung des eigenen Standpunktes ist auf immer mehr Ebenen nicht nur möglich, sondern erwünscht … Linz wird so demokratischer, als es jemals war. Wunderbar, ich bin ganz Ihrer Meinung. Ich glaube, wir müssen es nur tun. Wir können nicht immer nur davon reden und sobald es um ein bisschen etwas Ernsteres geht, kneifen. Die Bürger mitbestimmen zu lassen, welche Farbe die Straßenbahn hat, ist lächerlich. Zur FPÖ nur ein ‚Satzerl‘, Markus, die Planung ist sehr wohl exakt, ich habe sie selber gesehen. Ich habe mit Herrn Huber auch schon über die Pläne gesprochen. Die sind sowas von exakt, dass mir die Knie schlottern. Also da gibt es nichts herum zu reden. Die Planung steht in Wirklichkeit. Wenn es nicht von Seiten aller Fraktionen Widerstand gibt, wird das gebaut, das muss Ihnen bewusst sein. Das heißt, so wie Gerlinde das vorhin gesagt hat, plädiere ich dafür - das wird heute nicht mehr gelingen, aber die nächsten Monate -, dass sich die Stadt auf die Hinterbeine stellt und gemeinsam mit Swietelsky an einer Alternative arbeitet. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Wir öffnen sozusagen nicht Tür und Tor, dass jede Tiefgarage unter jedem Park möglich ist. Danke.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15), ÖVP (11) und Die Grünen (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Stadträtin Hörzing berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 11 Stahlstandort Österreich und Europa - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die folgende Resolution beschäftigt sich mit dem Stahlstandort Österreich und Europa. Ganz wichtig, es geht in dieser Resolution natürlich um das Herzstück der österreichischen Industrie und natürlich um das Herzstück der Stahlstadt Linz, es geht um die voestalpine. Darüber hinaus geht es um österreichische und europäische Industriepolitik, um die Arbeitsplätze in der Industrie, in den industrienahen Bereichen, bei den Zulieferanten und beim Handel. Ich glaube, das ist ganz, ganz wesentlich. Wohlstand und Jobsicherheit können nur dann angeboten werden, wenn die Produktion, die Industrie ihren Platz und ihren Raum hat. Es ist ein ganz wichtiges Signal für die dort Beschäftigten und darüber hinaus, bis hin zum Handel und zu den Einwohnerinnen und Einwohnern. Wir müssen uns hier mit vier zentralen Herausforderungen auseinander setzen. Es sind Benachteiligungen der Industrie im europäischen und internationalen Wettbewerb, auch durch österreichspezifische Verschärfungen gerade beim Emissionshandel gegeben. Es geht um das Golden Plating und um eine europäische Energiestrategie. Der Energiebedarf steigt durch den Einsatz von umweltfreundlichen Zukunftstechnologien. Es ist ganz wichtig entsprechende Antworten zu finden. In der jüngsten Vergangenheit hatten wir folgende Themen: Wie bekommt man auch für folgende Generationen eine entsprechende Beschäftigung? Woher bekommt man FachexpertInnen bzw. Fachkräfte? Welche Möglichkeiten, Probleme und Herausforderungen gibt es bei der Lehrlingsausbildung? Das gilt natürlich im Speziellen für die Zulieferbetriebe, geht aber auch bis hin zur Industrie. Es geht auch um die Notwendigkeit und um den Wunsch der Belegschaften nach flexibleren Arbeitszeitmodellen. Ich möchte ganz explizit darauf hinweisen, dass die voestalpine in Österreich den saubersten Stahl produziert. Sie hat einen Spitzenplatz im globalen Vergleich, auch in diesem Bereich. Sie hat in der Vergangenheit ihre Hausaufgaben klarerweise mit vielen Restriktionen gemacht. Es gibt aber eine Wettbewerbsverzerrung mit dem Emissionshandel. Deswegen muss man, glaube ich, dazu kommen Strategien und Druck zu entwickeln, um Klimaziele erreichen zu können, aber auch die anderen in die Pflicht zu nehmen und nicht ausschließlich einseitig zu agieren. Beim Thema der flexiblen Arbeitszeitmodelle geht es nicht darum, eine Liberalisierung anzudenken. Aus der Geschichte der voestalpine kann ich erzählen, dass dort in Zusammenarbeit mit der Belegschaftsvertretung, mit den Betriebsrätinnen und Betriebsräten extrem viele Arbeitszeitmodelle entwickelt wurden. Ich habe aus meiner Vergangenheit noch eine Zahl im Kopf. Allein im Angestelltenbereich bestehen weit über 300 Arbeitszeitmodelle und es wurde sehr, sehr individuell auf Bedürfnisse eingegangen. Ich glaube, es geht darum, dass man Zeit für Familie schaffen kann und die Interessen der Belegschaft in den Focus gerückt werden können. Es geht nicht darum, dass man das aufoktroyieren kann. Es geht darum, dass man mitarbeiterfreundlich agiert, dass man die Arbeitszeiten weitgehend den Bedürfnisse anpasst. Wenn man gerade bei der Familiengründung ist und kleine Kinder hat, braucht man andere Arbeitszeiten als wenn man schon älter ist. Es gibt viele, viele Aspekte, die man sich ansehen sollte. Man sollte sich ganz genau überlegen, wie man in der Zukunft gut agieren kann. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Die Bundesregierung wird ersucht, für den Erhalt des Stahlstandortes Österreich und Europa initiativ zu werden. Insbesondere eine europäische Energielösung vorangetrieben, flexiblere Arbeitszeitmodelle ermöglicht sowie die Lehrlingsausbildung forciert werden. Weiteren Verschärfungen der Klima- und Umweltbestimmungen sollen so lange hintangestellt werden, bis konkurrierende Regionen, vor allem in Asien, das europäische Niveau erreicht haben. Der Import von Stahl aus besonders umweltschädlichen und daher wettbewerbsverzerrenden Produktionen soll erschwert werden.‘ In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zu dieser Resolution.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte bei der vorliegenden Resolution um eine getrennte Abstimmung bitten. Wir möchten die Punkte Arbeitszeitflexibilisierung und die angesprochenen Umweltmaßnahmen, sprich CO2, gerne getrennt abstimmen, wenn das möglich ist. Bürgermeister Luger: „Alles ist möglich!“ Gemeinderat Pühringer weiter: Wunderbar. Zur Erklärung: Aus meiner Wortmeldung wird hervorgehen, warum wir gerne eine getrennte Abstimmung hätten. Zuerst möchte ich Herrn Bürgermeister, nachdem er heute so gut aufgelegt ist, zu dem wunderbaren Auftritt mit dem Kollegen Schaller gratulieren. Ich habe zuerst geglaubt, ich habe die ‚Rosenheim Cops‘ eingeschaltet, weil es so volkstümlich war. Da ging es gleich mit folgender Aussage los: ,Mit Schuhplatteln, Jodeln und gegenseitigem Haare schneiden werden wir den Staat nicht erhalten können.‘ Das war eine wunderbare Aussage, der kann ich nur zustimmen. Ich bin nun seit mittlerweile 39 Jahren in der voest. Ich kenne Leute, zu denen unter anderem ‚Charly‘ zählt und Dietmar Keck, der jetzige Nationalratsabgeordnete. Sie haben sich gegenseitig die Haare geschnitten, das zur Erklärung und zur Belustigung. Ich möchte aber noch auf die Arbeitszeitflexibilisierung eingehen. Ich bin persönlich ein bisschen erschrocken, welche Kehrtwende die SPÖ macht. Ich sitze schon lange als Kammerrat in der Arbeiterkammer. Es ist, wie Kollege Schaller oder Stadträtin Karin Hörzing sagen, in den letzten Jahren in der voest wahnsinnig viel geleistet worden. Man hat durch die Stärke der Belegschaftsvertretung und durch die Stärke der Gewerkschaft darauf geschaut, dass man nicht unter die Räder kommt. Das mit der Arbeitszeitflexibilisierung kann ich persönlich und das können auch viele meiner Kollegen in der voest schön langsam nicht mehr hören. Wir lügen uns selber an. Schauen wir uns doch bitte einmal die Zahlen an. Warum ist Österreich bei großen Konzernen so beliebt? Weil die österreichischen Arbeiterinnen und Arbeiter natürlich flexibel sind. Von den Firmen her fällt mir BMW, MAN usw. ein. Ich glaube, da könnten wir Gott sei Dank viele aufzählen, die gerne in Österreich sind, genau wegen der Qualität unserer Mitarbeiter und deren Flexibilität. Wir haben diese Angst. Darum werden wir uns bei diesem ersten Punkt der Stimme enthalten. Stadträtin Hörzing und ich haben vorher darüber gesprochen. Ich glaube, dass wir das durchbringen. Wir vergessen aber, dass wir viele Bereiche haben, vom Friseur bis zum Gastgewerbe usw., in denen wir gewerkschaftlich nicht stark organisiert sind. Ich möchte mir das mit dieser weiteren Flexibilisierung anschauen. Dann haben wir einen zwölf Stunden Tag. Für mich ist bei dieser Resolution nicht geklärt, wie man mit den Überstundenzuschlägen umgeht. Bei vielen Sachen können wir nicht mit und werden uns der Stimme enthalten. Zu den CO2-Zertifikaten kann ich mir nicht verkneifen, zur SPÖ vielleicht ‚Guten Morgen‘ zu sagen. Es ist wunderbar. Das werden wir natürlich unterstützen. Im Speziellen hat die FSG in der Arbeiterkammer 2009 die ersten Anträge gestellt. Im Gemeinderat - ich habe mir den Antrag extra ausgedruckt – hat die FPÖ am 1. Juli 2010 einen Antrag gestellt. ,Wie schon bei den CO2-Zertifikaten muss man sich die Frage stellen, ob die Zielsetzung der EU nicht die schrittweise Demontage unserer heimischen Industrie ist, deren Folge der massenhafte Verlust von heimischen Arbeitsplätze wäre.‘ Das habe ich also schon damals kritisiert. Damals hat die SPÖ dagegen gestimmt. Auch in der Arbeiterkammer hat es geheißen, wir sind Populisten, weil wir irgendeine Geschichte aufmachen. Noch einmal gesagt, danke an die SPÖ, aber bitte auch zur Erinnerung - 2010. Wir stellen jetzt eine Resolution an die Österreichische Bundesregierung. Damals 2010 war die SPÖ auch in der Regierung und in der EU-Kommission. Jetzt hat man aber den richtigen Weg gefunden und den werden wir unterstützen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Langer, MSc: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte, so wie unser Kollege, auf den Punkt der flexibleren Arbeitszeitmodelle eingehen. Das, was Sie gesagt haben, Frau Stadträtin, unterscheidet sich zumindest doch von den Signalen, die von der Bundesebene abgegeben werden. Meiner Wahrnehmung nach, geht es bei diesem Thema hauptsächlich um die Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit. Das ist auch für uns natürlich eine sehr kritische Sache. Zum einen gibt es schon zahlreiche Regelungen, die ein Überschreiten der Normalarbeitszeit erlauben. Es gibt flexible Überstundenkontingente und Sonderregelungen für Schichtarbeit. Wir sind flexibel. Zudem gibt es Belege dafür, dass die Produktivität bei einer Tageshöchstarbeitszeit von zwölf Stunden, wie es diskutiert wird, sinkt. Zudem schadet das der Gesundheit. Das heißt, man begibt sich statt in eine Win-Win-Situation zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn in eine Lose-Lose-Situation. Ich glaube, dass wir keinen Mangel an Flexibilität haben, sondern dass das Problem die ungleicher werdende Verteilung der Arbeit ist. Das heißt, um den Herausforderungen der Zukunft adäquat zu begegnen, braucht es - das sagen wir nicht zum ersten Mal - zum einen eine dringende Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit. Außerdem braucht es vor allem eine gerechtere Verteilung der reproduktiven Arbeit, nämlich zwischen denen, die zu wenig haben und denen, die zu viel haben und zwischen Frauen und Männern. Nachdem es schon schwer genug ist, Arbeit und familiäre Verpflichtungen unter einen Hut zu bekommen, geht es für uns um die partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Arbeit. Diese würde durch eine weitere Ausdehnung täglicher Arbeitszeiten erschwert. Wenn man die Signale hört, dann divergieren die doch zu diesen sehr diffusen Flexibilitätsausführungen, die Sie jetzt erwähnt haben. Schreiben Sie bitte, was Sie meinen. Wenn Sie konkrete Vorstellungen haben, dann würden wir sie gerne hören. Rein über flexiblere Arbeitszeitmodelle zu sprechen, ist uns zu wenig. Die derzeitigen Signale sind für mich ‚retro‘. Daher kommt von uns eine klare Ablehnung.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, liebe Besucherinnen und liebe Besucher auf der Galerie, zu den wichtigen und wesentlichen, umfassenden Bausteinen zur Sicherung der österreichischen Wirtschaft zählt: die Arbeitszeit zu flexibilisieren und somit die unzeitgemäßen bürokratischen Hürden in Österreich abzubauen, beispielsweise einvernehmliche Vereinbarungen zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen auf Betriebsebenen zu schaffen oder die duale Lehrlingsausbildung als österreichisches Vorzeigemodell zu stärken und vor allem flexible Anschlussmöglichkeit für die jungen Menschen zu forcieren, aber auch die Schaffung eines längerfristigen und vor allem integrierten Energiemasterplans auf Bundesebene im Einklang mit den europäischen Fahrplänen, wie beispielsweise die Energy Roadmap 2050 oder der Low-Carbon Economy 2050. Deswegen finden wir die Arbeitszeitflexibilisierung bei der Bundespolitik sehr gut aufgehoben. Vor allem, wenn man - man hat es bereits bei den Wortmeldungen vernommen - unterschiedliche Standpunkte und Sichtweisen hat. Wir werden uns deswegen der Stimme enthalten. Ich denke, in dieser Sache ist es sinnvoll, laufend mit den Nationaratsabgeordneten im Gespräch zu bleiben und dort unsere Anliegen weiterzubringen, um die Bedürfnisse und die Interessen der Wirtschaft in Linz zu sichern und zu stärken. Danke.“ (Beifall NEOS) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch ich bin unzufrieden mit dem Antrag. Ich finde, es ist durchaus eine legitime Forderung, dass man etwas schützen möchte. Das ist durchaus legitim. Andererseits denke ich aber, dass es nicht so sein kann, dass man unter dem Primat des internationalen Standortwettbewerbes bisher z.B. in der Umweltpolitik oder in der Sozialpolitik erreichte Sozialstandards über Bord werfen kann, nur damit man etwas hält. Ich denke, das ist nicht der Weg, den man einschlagen sollte. Sowohl bei den Arbeitszeitmodellen, als auch bei der Umweltpolitik geht es darum, dass man die Standards, die man bereits erreicht hat, beibehält und möglicherweise sogar weiterentwickelt. Da ist Kollegen Langer sehr Recht zu geben, wenn er davon spricht, dass es bei der Arbeitszeit um Arbeitszeitverkürzung gehen kann. Es gibt sehr viele Ansätze, die für mich fortschrittlicher sind, als die, die hier vorliegen. Daher werde ich mich der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Aus meiner Perspektive als Umweltreferentin muss ich schon einen Satz verlieren. Man fordert jetzt als Stadt Linz, dass man die Umweltstandards für einen Betrieb ad acta legt, einfriert oder nicht mehr berücksichtigt, bis global die Standards gleich sind. Das halte ich für keinen besonders innovativen Zugang, aber für einen besonders kurzsichtigen Zugang. Da lässt man völlig außer Acht, dass einer der wesentlichsten Faktoren für einen Wirtschaftsstandort und die Qualität eines Wirtschaftsstandorts die Lebens- und Wohnqualität an diesem Wirtschaftsstandort ist. Dass man so kurzsichtig denken kann. Damit es der Betrieb vielleicht kurzfristig ein bisschen einfacher hat, lege ich alle sozialen, arbeitsrechtlichen und umweltpolitischen Standards ad acta, bis aufgrund des unkontrollierten und nicht mehr eingeschränkten Schadstoffausstoßes die Lebensqualität vor Ort so ruiniert ist, dass der Betrieb mitsamt seiner Führung irgendwohin absiedelt. Ich glaube nicht, dass das das Ziel einer weitsichtigen oder innovativen Kommunalpolitik sein kann. Ich glaube, dass sich die Umweltstandards und die Akzeptanz der Umweltstandards sehr schnell erhöhen würden, wenn die Betriebsleiter mit ihren Familien dorthin ziehen würden, wo sie die ‚Dreckschleudern‘ bauen. Ich glaube, dass wir dann ganz schnell eine breite und einhellige Akzeptanz für die Umweltstandards hätten. Zudem ist das Ganze nicht wirklich real. Das ist ein etwas populistischer Antrag, weil diese Umweltstandards zum Großteil nicht auf Bundesebene vorgegeben sind, sondern zum Glück Europastandards sind. Die gilt es im Interesse unserer Lebensqualität und im Interesse unserer Gesundheit zu beschützen und einzuhalten. Wenn man in einer Stadt nicht mehr leben kann, weil es keine Schadstoffbeschränkungen und keine Grenzwerte mehr gibt, dann hat man von einem Wirtschaftsbetrieb, der vor Ort ist, nicht mehr besonders viel, wenn es im Gegenzug dazu das Leben unmöglich macht. Was ich sehr bedauerlich finde ist, dass das ein weiteres Beispiel dafür ist, dass die Linzer Sozialdemokratie offenbar von ihren Grundwerten abweicht. Es ist eine der historischen Errungenschaften der Sozialdemokratie gewesen, dass man den Acht-Stunden-Tag eingeführt hat und das tritt man jetzt so mit Füßen. Das müsst ihr mit euch ausmachen, das ist nicht mein Kernthema. Ich möchte nur noch einmal an die Vernunft, an eine gewisse Weitsichtigkeit, Innovativität und Zukunftsorientiertheit appellieren, unsere Umweltstandards nicht mit Füßen zu treten. Im Gegenteil, wir sollten auf unsere Lebensqualität Wert legen und diese als hohes Gut als Sozialdemokratie Linz mit Stolz beschützen. Karin, du bist nicht umsonst stolz auf den saubersten Stahl der voestalpine. Ohne die Umweltstandards und ohne die gesetzlichen und europarechtlichen Vorgaben hätten wir diesen saubersten Stahl ganz bestimmt nicht. Wenn man nur mehr den Markt regieren lässt und die Profitmaximierung als oberstes Prinzip installiert, dann glaube ich nicht, dass das für irgendjemand und für die Lebensqualität in einer Stadt gut sein kann.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Zum einen ist es eine Bundesresolution, die Themen behandelt, die meistens auf europäischer Ebene beheimatet sind. Von daher muss man sich natürlich die Frage stellen, wie viel Kraft so eine Debatte einer Resolution im Gemeinderat hat. Nachdem die voestalpine, einer der Leitbetriebe, wenn nicht der Leitbetrieb der Republik an diesem Standort seine Wurzeln hat, ist er ein ganz wesentlicher Arbeitsplatzmotor für die Stadt und für die Region des Bundeslandes. Daher ist es, glaube ich, legitim darüber zu diskutieren und sich mit dieser Frage wirtschaftspolitisch auseinander zu setzen. Ich finde, das hat durchaus seine volle Berechtigung, wenn ich das so sagen darf. Natürlich war ich über den einen oder anderen Punkt überrascht, den man in dieser Resolution wieder findet, insbesondere der Punkt der Arbeitszeitflexibilisierung und dass es dazu unterschiedliche Meinungen gibt. Dazu brauchen wir die Debatte nicht, das haben wir vorher gewusst. Es ist völlig unbestritten und klar, dass sich insbesondere die ÖVP auf Bundesebene gemeinsam mit der Wirtschaftskammer ganz massiv dafür einsetzt, dass es zu einer Arbeitszeitflexibilisierung kommt, so wie es bereits in anderen Ländern in Europa praktiziert wird. Übrigens Schweden, ein besonders soziales Musterland in Europa, gehört auch dazu. Auch dort gibt es bereits diese Arbeitszeitflexibilisierung. Wir müssen daher diesen Tatsachen ins Auge blicken und können uns nicht unter eine Käseglocke stellen. Damit wir international wettbewerbsfähig bleiben, braucht es diese Flexibilisierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht nicht darum, dass man den Acht-Stunden-Tag zu einem 16-Stunden-Tag macht. Wir diskutieren über ein oder zwei Stunden bzw. über eine Höchstarbeitszeit von zwölf Stunden pro Tag in einer Verhandlung auf der einen Seite zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Unternehmern auf der anderen Seite. Die Regelung sollte in Kollektivverträgen möglich sein. Das bedeutet Folgendes: Die Sozialpartnerschaft kann weiterhin Einzel- oder Sonderflexibilisierungen aushandeln und damit die Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen. Ich freue mich daher sehr, dass die Linzer Sozialdemokratie insbesondere auf die Bundes-SPÖ einwirken wird. Ich hoffe, das fruchtet und wird gehört, damit wir einen Schritt weiterkommen. Das ist notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir für die Industrie international als Standort wettbewerbsfähig bleiben wollen. Zweiter Punkt, Energie- und Umweltstandards: Ich glaube, man kann unsere Energie- und Umweltstandards auf keinen Fall am Opfertisch des grenzenlosen Wachstums opfern. Nur davon ist nicht wirklich die Rede. Wenn man über den sehr vage gehaltenen Resolutionsantragstext ein bisschen hinausblickt, wird man sofort feststellen, dass es diese Diskussion auf europäischer Ebene gibt. Die Europäische Kommission hat in diesem Energie- und Umweltpacket vor, dass es eine Verbesserung für die Industriebetriebe in der Konkurrenz mit den anderen großen Wirtschaftsblöcken geben muss. Klar ist auch, dass wir als Musterschüler wirtschaftlich nicht untergehen dürfen, sondern dass es schon gelingen muss, dass die anderen Wirtschaftsblöcke mitziehen. Man wird sehen, wie sich die USA in dieser Frage weiterentwickeln und ob sie den grundsätzlich eingeschlagenen Weg des Klimaschutzes der letzten Monate oder Jahre wirklich umkehren und eine andere Politik machen. Davon wird es abhängen. Das werden wir zwar im Linzer Gemeinderat nicht lösen. Das ist der Punkt, den die Europäische Kommission zu lösen hat. Letzter Punkt, natürlich weiß ich noch immer nicht genau, was die SPÖ will. Heute sehe ich diese Resolution in vielen Punkten als sehr positiv. Man will sich mit dem Wirtschaftsstandort auseinander setzen. Auf der anderen Seite sehe ich eine Presseaussendung vom 24. Jänner 2017, in der der Arbeiterkammerpräsident die Industrie wiederum geißelt. Irgendwie kenne ich mich nicht aus. Einmal heißt es, wir müssen uns für die Industrie und für den Industriestandort einsetzen und auf der anderen Seite sagt der Arbeiterkammerpräsident Zahlen, Fakten und Jubelmeldungen widersprechen erneut dem Standortgesäusel mancher Industrieller. Das ist sozusagen diese Unterschiedlichkeit in den Aussagen, bei denen ich nicht genau weiß, wohin die SPÖ gehen will. Wir unterstützen heute diese Bundesresolution, weil wir vieles an diesen Punkten positiv finden und daher eine positive Richtungsentscheidung innerhalb der Linzer Sozialdemokratie feststellen können.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist gerade die Schwierigkeit der Debatte, dass man das nicht eindimensional sehen kann. Es ist ganz wichtig und es steht völlig außer Streit, dass wir die Umweltauflagen nicht zurücknehmen wollen. Es ist uns etwas wert, dass wir diese Verbindung, diese Symbiose in der Stadt Linz haben und mitten im Herzen unserer Stadt eine Industrie und eine Produktion zu haben, die ihre Hausaufgaben gemacht hat. Ich bin froh darüber, dass neben dem Headquarter auch die Produktion da ist, weil das natürlich bewirkt, dass wir uns entsprechend weiterentwickeln können. Es geht darum, nicht zusätzliche Verschärfungen zu haben, sondern die heutigen Standards etabliert gut weitertragen zu können. Ich würde davor warnen, das jetzt in Frage zu stellen oder zusätzliche Auflagen zu bringen. Fakt ist, wenn ich in der ‚Stahlstadt Linz‘ - das ist ein klares Bekenntnis - den Stahl mit den besten Umweltauflagen produzieren kann, dann brauchen wir uns nicht verstecken. Ich kann aber nicht gut heißen, dass ich Produktionen nach Österreich hereinlasse, bei denen es egal ist, dass überhaupt keine Umweltauflagen in den Ländern vorherrschen, damit das billiger produziert werden kann und es keine Beschränkungen gibt. Das kann wohl nicht unser Ziel und unsere Intention sein. In diesem Bereich gibt es bei den Arbeitszeitmodellen und –regelungen viele Facetten. Es gibt die Facette der Unternehmer, die natürlich ihre Interessen haben und es gibt die Facette der Arbeitnehmer. Es ist klar, dass im gegenseitigen Austausch und im gegenseitigen Verständnis Regulierungen oder neue Ideen entwickelt werden können. Es gibt viele Modelle, die auf der einen Seite einschränken und es gibt viele Arbeitnehmer, die sagen, mir gefällt die eine oder die andere Grenze nicht, ich würde gerne viel flexibler arbeiten. Das mag für den einen oder anderen passen und für den einen oder anderen wieder nicht. Ich glaube, es geht darum das Thema breiter anzugehen und nicht sozusagen in Rastern abzuarbeiten, was sein darf und was nicht sein darf. Das ist der wesentliche Aspekt, den wir in Österreich brauchen werden und nicht nur in Linz. Wenn wir uns im internationalen Wettbewerb messen wollen, dann werden wir andere Modelle brauchen. Das ist nicht zu Lasten und Schaden der Belegschaft zu sehen, das möchte ich noch einmal betonen. Wir haben in Österreich, im Gegensatz zu vielen, vielen anderen Ländern, eine gute Belegschaftsvertretung und einen guten Deckungsgrad mit Kollektivverträgen. Ich bin mir sehr sicher, dass wir das können. Die Frage ist, können wir das ohne die Muster im Kopf und ohne Einschränkungen diskutieren. Es ist ganz wichtig zu sagen, wir wollen. Es geht um ein klares Bekenntnis zur Industrie, weil wir das brauchen um den Wohlstand für Linz, aber natürlich auch für Oberösterreich und Österreich erhalten zu können. Darum geht es in dieser Resolution. Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung und hoffe auf ein Umdenken bei dem einen oder anderen. Vielen herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag getrennt abstimmen. Der Antrag betreffend europäische Energielösung wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag betreffend flexiblere Arbeitszeitmodelle wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (15) und NEOS (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag betreffend Lehrlingsausbildung wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderat Leidenmühler berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 12 Moderne Nationalratswahlordnung – Resolution und führt aus: „Lieber Herr Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, die letzte große Novelle der Nationalratswahlordnung ist schon ein paar Jahre aus. Es war im Jahr 2007, als unter anderem die Wahlalterssenkung und die Briefwahl bundesweit eingeführt wurden. Gerade die Bundespräsidentenwahlen des Jahren 2016, die im Wesentlichen nach der Nationalratswahlordnung abgewickelt werden, haben gezeigt, dass dieses System seine Schwächen hat. Es ist natürlich hochproblematisch, wenn die Wahl als wichtigster Schritt in einer repräsentativen Demokratie nicht reibungslos und nicht auf dem aktuellen Stand der Technik abläuft. Daher stellen wir folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Nationalrat wird ersucht, die bestehende Nationalratswahlordnung einer umfassenden kritischen Prüfung zu unterziehen. Auf Basis der Prüfergebnisse sowie unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Wandels und des technologischen Fortschritts, soll vor den nächsten Wahlen die Nationalratswahlordnung novelliert werden.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Rosenmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte KollegInnen, Sie hören, meine Stimme kommt erst schrittweise wieder aus dem ‚Off‘, daher werde ich mich kurz halten. Die Turbulenzen der letzten Wahlen waren ziemlich offensichtlich. Ich glaube, Nordkorea war das einzige Land, das nicht darüber berichtet hat. Für die war das noch zu demokratisch. Wir alle sind öfter ins Wahllokal gepilgert, als wir das alle wollten. Das dem Nationalrat brieflich auszurichten ist ‚state the obvios‘. Darüber hinaus bleibt die Resolution recht unspezifisch. Aus diesem Grund wird sich die ÖVP-Fraktion enthalten.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Uns geht es da recht ähnlich, wir finden es auch ein bisschen unpräzise und können nicht genau ausmachen, in welche Richtung das aus Sicht der SPÖ-Linz gehen soll. Ich habe den Bürgermeister mit einem Mehrheitswahlrecht im Ohr. Das kann ich mir aus demokratiepolitischen Überlegungen jetzt nicht so vorstellen, zumal man in den USA jetzt sehen kann wozu das führen kann. Wir wissen nicht, in welche Richtung das gehen soll. Bevor wir uns einer Blankounterstützung von irgendetwas anschließen, enthalten wir uns lieber der Stimme.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Leidenmühler: „Ich merke einen urängstlichen Grundzugang. Die Nationalratswahlordnung hat aktuell auf Ebene der Kommunen zu Mehrkosten und bei den WahlhelferInnen und Wählern zu Frustration geführt. Jetzt zu fordern, dass schon exakt vorgelegt werden muss, in welche Richtung die Ergebnisse einer kritischen Evaluierung gehen sollten, ist absurd. Es soll evaluiert werden. Der Nationalrat hat einen Verfassungsausschuss, der die Möglichkeit hat, eine Enquete durchzuführen und VerfassungsrechtsexpertInnen und PolitologInnen zu laden und dann diese Fragen der Sinnhaftigkeit eines Mehrheitswahlrechtes bzw. wie man mit der Briefwahl weiter umgeht, zu behandeln. Das sind die Fragen, die evaluiert und behandelt gehören. Hier schon Ergebnisse vorzugeben, ist gar nicht leistbar. Das ist genau das, was im Verfassungsausschuss und in den Enquetes zu erarbeiten ist. Das heißt, der Auftrag ist, eine umfassende kritische Prüfung im Vorfeld und dann eine Reform zu machen. Alles andere wäre eine Beschränkung des Gesetzgebers und das können wir hier nicht leisten. Wir ersuchen den Gesetzgeber, ein Instrument, das wichtigste Instrument in der repräsentativen Demokratie, nämlich die Wahlordnung zu überprüfen, weil es sich als nicht funktional herausgestellt hat. Ich ersuche weiterhin um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11) und Die Grünen (8) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Tagesordnungspunkt G 13, Stellplatzvorschreibung – Resolution wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Gemeinderätin Wundsam berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 14 Mautfreie Nutzung der Bypasse der VOEST-Brücke für die Donauquerung – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, bei diesem Antrag geht es um die mautfreie Nutzung der Bypasse der VOEST-Brücke für die Donauquerung. Durch den Abriss der desolaten Eisenbahnbrücke, ist die Nibelungenbrücke derzeit die einzige mautfreie Brücke in Linz, um die Donau zu queren. Die mautpflichtige VOEST-Brücke wird demnächst saniert und der Verkehr wird über eigene Bypasse geführt. Um die Nibelungenbrücke, aber vor allem die Menschen, die ansonsten Autobahnen nicht nutzen, zu entlasten, stellen wir folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die ASFINAG wird ersucht, während der Sanierung der VOEST-Brücke die Nutzung der eigens errichteten Bypasse zwischen der Anschlussstelle Hafenstraße und dem Knoten Urfahr in beiden Richtungen im Sinne der Mautordnung, Zi. 2.3.2.1. ,Unaufschiebbare Verkehrsbeschränkung‘, vorübergehend von der Mautpflicht auszunehmen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Resolution. (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Geschätzter Herr Vizebürgermeister, geschätzte KollegInnen, werte ZuhörerInnen, unserer Meinung nach, kann hier der Punkt 2.3.2.1. der Mautordnung nicht angewandt werden. Der Linzer Verkehrsreferent hat zu der letztjährigen Resolution zur Mautbefreiung schon gesagt: ,Solange es noch einen vorhandenen Weg abseits der Autobahn gibt, muss dieser verwendet werden.‘ Ich sehe nicht, wie wir einen positiven Lenkungseffekt erreichen sollen. Es steht drinnen, dass die VOEST-Brücke, die jetzt auch mautpflichtig ist, saniert wird. Welche Entlastung soll das sein, wenn dann die Bypässe nicht mautpflichtig sein sollen. Das verstehe ich nicht. Die Menschen, die jetzt über die Brücke fahren, haben ein Pickerl. Außerdem ist es in Österreich so, dass Autobahnen mautpflichtig sind und das wird zukünftig auch für die Bypassbrücken gelten. Unserer Meinung nach, gibt es nur einen einzigen Fall, bei dem eine Ausnahme Sinn machen würde und im öffentlichen Interesse wäre, das wäre, zusätzlich zu den Dingen, die drinnenstehen, für den Öffentlichen Personennahverkehr. Leider ist es aber so, dass das die ASFINAG und das von der SPÖ geführte Ministerium schon mehrfach negativ behandelt haben. Dazu muss man wirklich leider sagen, in dem Bereich fallen z.B. für die Linz AG jährlich mehrere 100.000 Euro an Kosten an. Das verteuert den Öffentlichen Personennahverkehr. Das kann wirklich nicht im Interesse der Stadt bzw. der Öffentlichkeit sein. Wir werden uns daher bei diesem Punkt enthalten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Verkehrssituation rund um das Linzer Zentrum ist durch den Neubau der Eisenbahnbrücke angespannt. Daher ist jede Maßnahme sinnvoll, die zu einer Verbesserung des Verkehrs in diesem Bereich führen kann. Im Sinne eines flüssigen Verkehrs und um Staus so weit wie möglich in Grenzen zu halten, unterstützen wir daher den Vorschlag von Kollegin Wundsam. Viele Linzer Bürger und Betriebe, vor allen Dingen solche, die ihre Fahrzeuge nur lokal nützen, könnten so die kürzest mögliche Strecke fahren. Dies schadet wirklich niemandem. Es wäre daher sehr wünschenswert, wenn das Infrastrukturministerium bzw. die ASFINAG im Interesse der Linzer Bürger und der lokalen Wirtschaft die zu schaffenden Bypässe vorübergehend bis zur Fertigstellung der Eisenbahnbrücke aus der Mautpflicht ausnehmen würden. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Wundsam: „Ich bedanke mich sehr herzlich für die Zustimmung. Ich möchte bezüglich der Entlastung aber schon noch anführen, dass es natürlich eine Entlastung wäre, weil es trotzdem viele Menschen gibt, die die Autobahnen nicht benutzen und somit keine Vignette haben. Wenn die Menschen nur über die Nibelungenbrücke fahren, wird die Nibelungenbrücke sehr stark belastet. Deshalb ersuche ich noch einmal zu bedenken, dass es nicht nur für die Menschen, die ansonsten keine Autobahnen – wo ihr nicht so eine Freude habt, wenn über die Autobahnen gedonnert wird – benützen, sondern nur diese VOEST-Brücke benützen, eine Entlastung wäre. Ansonsten bedanke ich mich sehr herzlich für die Zustimmung der übrigen Fraktionen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 15 Mehr Polizei für Linz – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Kollege Vizebürgermeister Forsterleitner, geschätzte Damen und Herren, die jüngste Entwicklung in den letzten Jahren, die laut Statistik deutlich rückläufige Kriminalität, die im letzten Jahr trotzdem wieder zugenommen hat, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass man sich hier weiter absichern muss. Man muss dafür sorgen, dass die Erfolge seit dem Jahr 2009 in der Landeshauptstadt Linz weiter zu bewahren sind. Es muss alles dafür getan werden, dass es nicht nur allein an der Einsatzkraft, an der hohen Motivation oder an der Kreativität bei der Einsatzführung der Polizei in Linz liegen darf, sondern dass es an der personellen Ausstattung, die ausreichend ist, liegen muss, entsprechende Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb glaube ich, dass es ein wichtiges Thema ist, dem wir uns nicht verschließen können und dürfen, dass die Polizei mit entsprechender personeller Ausstattung versehen wird, damit die Einsätze für die Linzerinnen und Linzer erbracht werden können. Man darf sich nicht nur darauf beschränken, wie wir als Stadt Linz ohnehin unseren Beitrag für mehr Sicherheit leisten und als Stadt Linz die Polizei entlasten. Gerade in Bagatellangelegenheiten geschieht das bereits sehr erfolgreich mit dem Linzer Ordnungsdienst. Darüber hinaus braucht es eine Kernkompetenz bzw. Kernpersonalausstattung der Polizei, die wir als Stadt Linz niemals ersetzen werden können. Man darf nicht vorgaukeln, dass es irgendwo weniger wichtig wäre, als das manche vielleicht glauben. Deshalb liegt hier ein Antrag vor, bei dem es darum geht, Nägel mit Köpfen zu machen. Auch die Motivation, die allgemein positive Stimmung gegenüber der Polizei, die in den letzten Jahren viel geleistet hat, in die Praxis umzusetzen und nicht nur darauf zu vertrauen, dass weiterhin alles von selbst gehen wird. Die Polizei macht das schon nach dem Motto ‚Loch auf, Loch zu‘ und liefert trotzdem ausgezeichnete Zahlen. Man wird sehen, 2016 wird wahrscheinlich die Veröffentlichung der Kriminalitätsstatistik bundesweit und oberösterreichweit nicht ganz so gute Zahlen beinhalten, wie das z.B. 2014 der Fall war. Die Gründe dafür sind, glaube ich, allgemein bekannt. Es erübrigt sich, näher darauf einzugehen. Es ist für uns besonders wichtig, daraus die Lehren zu ziehen, nicht im Nachhinein darüber zu ,sudern‘ und alles besser zu wissen, was man hätte machen können. Es ist wichtig, bereits rechtzeitig – so wie es auch bei anderen Themen klug gewesen wäre - die Zeichen der Zeit zu erkennen und in drei konkret beantragten Punkten für mehr Sicherheit einzutreten. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Resolution an den Herrn Bundesminister für Inneres: 1. Herr Bundesminister für Inneres wird ersucht, der Landeshauptstadt Linz nicht zuletzt aufgrund ihrer deutlich steigenden Bevölkerungszahl (binnen weniger Jahre von etwa 190.000 auf 205.000 Hauptwohnsitze) und der ,Unterbesetzung‘ bestehender Stellen im Sinn der Antragsbegründung zumindest 150 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten zuzuweisen, womit nicht Abgänge kompensiert, sondern der tatsächlich verfügbare Personalstand aufgestockt werden soll. 2. Darüber hinaus wird darum gebeten, speziell in Stadtteilen mit höherem Sicherheitsbedürfnis und ohne Polizeiwachzimmer, wie beispielsweise Auwiesen, ,Alt-Ebelsberg‘ (mit Ennsfeld) und Bindermichl entweder durch Planung eines künftigen Wachzimmers (beispielhaft am ehemaligen Kasernenareal Ebelsberg) oder durch verstärkte Präsenz von Streifen die Sicherheitslage zu verbessern. 3. Um den Einsatz eigener Sicherheitsorgane künftig effizienter zu ermöglichen, soll Art 78d B-VG (anachronistisches und sachlich unbegründetes ,Wachkörperverbot‘ nur für Statutarstädte) reformiert bzw. abgeschafft werden und wird Herr Bundesminister um Vorbereitung einer entsprechenden Gesetzesinitiative ersucht.‘ Ich darf die drei Punkte ganz kurz begründen: Zum einen ist es ohnehin logisch, dass es bei einer stark wachsenden Stadt wie Linz geboten erscheint, neben dem Zunehmen der Hauptwohnsitzbevölkerung, auch ein Wachstum der Polizeiplanstellen zu gewährleisten. Aufgrund von Dienstzuteilungen, Karenzen und der Tatsache, dass sowieso nicht alle Posten tatsächlich vorhanden waren, die wir brauchen würden, wäre es aus unserer Sicht wichtig, zumindest 150 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten kurz bis mittelfristig zur Verfügung zu stellen. Damit könnte die Sicherheit einmal personell gewährleistet bleiben. Der zweite Punkt unserer Resolution wäre die geografische Abdeckung des Stadtgebietes. Insbesondere in Stadtteilen mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis sollte die Polizeipräsenz ausgebaut und verbessert werden. Das zeigen diverse Studien, aber auch Bürgergespräche. Wer das Ohr bei den Menschen hat, weiß, wovon wir sprechen. Insbesondere im Linzer Süden, in den Stadtteilen Auwiesen, Alt-Ebelsberg mit Ennsfeld, aber auch am Bindermichl ist der Wunsch nach mehr Polizeipräsenz gegeben. Dies könnte einerseits durch ein Wachzimmer beispielsweise am ehemaligen Kasernenareal Ebelsberg, andererseits notfalls durch eine verstärkte Präsenz von Streifen geschehen. Die Menschen könnten die Polizei möglichst zum Angreifen wahrnehmen und nicht nur irgendwo auf dem Papier, wo sie für ein Sicherheitsgefühl und vor allem für die objektive Sicherheit nicht so viel bringt, wie es möglich wäre. Punkt 3 ist ein Anachronismus. Jeder der nur oberflächlich über die Sachverhalte informiert ist, um die es hier geht, weiß, dass diese Bundesregierung in der Ersten Republik aus parteitaktischen Gründen, aus einer Auseinandersetzung zwischen einer schwarz geführten Bundesregierung und den roten Städten – vor allem dem roten Wien -, die Mehrheit in der Gesetzgebung der Stadt Wien verbieten wollte, einen eigenen Wachkörper aufzustellen. Man wollte vermeiden, dass es eine Konkurrenz zur Bundespolizei gibt, die dann wie bei einem Staatsstreich dagegen wirken könnte. Ich glaube, von solchen Zeiten sind wir glücklicherweise sehr, sehr weit weg. Dieser damals geschaffene Artikel 78d B-VG, also der entsprechende Passus des Wachkörperverbotes, ist mehr als anachronistisch. Das heißt jetzt nicht, dass jede Stadt einen Wachkörper errichten muss. Es ist einigermaßen unlogisch, sehr geehrte Damen und Herren, dass immer wieder die Rede davon ist, dass Städte mit eigenem Statut mehr Rechte und mehr Pflichten haben. In diesem Punkt ist es genau umgekehrt, jede Kleinstgemeinde mit ein paar 100 Einwohnern, könnte theoretisch laut Bundesverfassung einen eigenen Wachkörper errichten. Die größten Städte, nämlich jene mit eigenem Statut, dürfen das nicht. Dort wo eine Landespolizeidirektion als Behörde erster Instanz im Bereich der Sicherheit zuständig ist, da besteht ein solches Verbot. Das macht keinen Sinn. Das bedeutet nicht, dass man hier eine Parallelpolizei einrichten muss, sondern dass man bei Bedarf einzelne Kompetenzen übernehmen könnte, sofern das aus Sicht der Polizei Sinn macht. Zusammengefasst, erstens mehr Kräfte für den Polizeieinsatz, zweitens, diese Kräfte im Stadtteil so aufteilen, dass vor allem im Linzer Süden Schwerpunkte gesetzt werden können und drittens, die Abschaffung einer nahezu 100 Jahre alten, längst überkommenen Regel, die nicht mehr zeitgemäß ist. Ich bitte im Sinne der Sicherheit der Linzerinnen und Linzer um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, lieber Detlef, um es kurz zu machen, wir werden bei deinen drei Punkten sicherlich mitstimmen. Überhaupt bei Punkt 1, bei dem du 150 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten forderst. Seitens der Bundesregierung geht die Tendenz sowieso in die Richtung, dass die Polizei und das Bundesheer verstärkt werden. Man merkt bereits, dass die Exekutive wesentlich verstärkt wird. Wir werden demnächst in Linz eine Truppe mit 80 Beamtinnen und Beamten bekommen. Es wird eine neue Einheit geschaffen, die ‚Ordnungsdienstliche Einheit‘ heißen wird und die ungefähr so strukturiert ist wie das alte ‚Mobile Einsatzkommando‘. Die Kolleginnen und Kollegen sind im Außendienst. Sollte in den Bezirken irgendein größerer Vorfall sein, werden sie von Linz abgezogen und in die Bezirke geschickt. Sie unterstehen zur Gänze Landespolizeidirektor Pilsl. Die Begründung warum sie keinem Bezirk zugewiesen werden ist, dass sonst der Bezirkskommandant sagen könnte, nein, ich schicke sie zum Beispiel nicht nach Braunau. Somit ist es eine Einheit, die nur dem Landespolizeidirektor unterstellt ist und er die Verfügungsgewalt über diese 80 Kolleginnen und Kollegen hat. Dies wird demnächst eingerichtet. Linz hat eine Bevölkerungszahl von mindestens 200.000 Menschen. Ich glaube, dass das der erste wichtige Schritt ist. Darüber hinaus möchte ich zu Punkt 2 sagen, dass wir bezüglich eines zusätzlichen Wachzimmers zustimmen. Im Innenministerium gibt es beim Bevölkerungszuwachs eine Zahl von ungefähr 20.000 Personen. Ein Wachzimmer wird erst dann mobilisiert, wenn 20.000 Personen in dem Gebiet leben. Wir haben zum Beispiel im Norden zwei Polizeiinspektionsstationen, in der Mitte drei und im Süden vier. Der Süden ist der bevölkerungsstärkste Teil. Dort würde es sicherlich ein Wachzimmer vertragen. Wir haben bisher zehn Polizeiinspektionsstationen gehabt, jetzt neun, weil Ontlstraße und Kaarstraße seit 12. Jänner zusammengelegt wurde. Dazu kommt, dass der Süden wirklich eine Polizeistation benötigen würde. Das würde sich natürlich dann, weil wir bereits über 200.000 Einwohner haben, leicht ausgehen. Dann hätten wir dort eine zehnte Polizeistation. Beim Punkt 3 sind wir auch dafür, dass die Statutarstädte natürlich eine Polizeieinheit aufstellen könnten. Ich würde jedoch sagen, dass zuerst der Ordnungsdienst die Kompetenzen ausschöpfen sollte und man dann weitersieht. Eine zusätzliche Polizei würde eine Unmenge an Geld verschlingen. Zum Beispiel würden wir bei einer Anzahl von 30 Personen nie mit drei Millionen Euro auskommen, weil das Schema der Besoldung eher an die Gemeinde oder an das Land angelehnt ist, nicht an den Bund. Das wäre meine Ausführung zu diesem äußerst wichtigen Thema. Ich weiß auch, dass uns die Bundesregierung in diesen Belangen österreichweit unterstützt. Demnächst werden 2000 Beamtinnen und Beamte ihre Ausbildung in den Schulen absolvieren, die in ganz Österreich ausgelastet sind. Für das Bundesland Oberösterreich bekommen wir sicherlich zwischen 150 und 200 Beamtinnen und Beamte. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Liebe Herren Vizebürgermeister, lieber Joe Hackl, hoher Gemeinderat, der Antrag besteht aus drei Teilen. Punkt 1 und 2 hat die uneingeschränkte Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion. Bei Punkt 3, der Abschaffung des verfassungsrechtlichen Wachkörperverbots, sind wir skeptisch. Lieber Detlef, in dem Fall geht es nicht um einzelne Kompetenzen, die der Stadt nicht vergönnt werden, sondern um die Einrichtung von Wachkörpern. Wie Kollege Hackl gesagt hat, kostet das sehr, sehr viel Geld. Wir sind sehr froh darüber, dass die Stadt Linz nicht auch noch in die Verantwortung genommen wird, einen bewaffneten Wachkörper einführen zu sollen, nur weil die Bundespolizei sozusagen personell unterdotiert ist. Beim Punkt 3 enthalten wir uns und die Punkte 1 und 2 haben unsere ungeteilte Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sicherheit ist unserem Verfassungsverständnis nach sozusagen eine ausschließlich bundespolitische und keine kommunale Aufgabe. Im Unterschied zu Detlef Wimmer, der das gerne abgeschafft haben möchte, plädiere ich daher sogar für ein Wachkörperverbot für alle Kommunen, nicht nur für Statutarstädte. Zum Zweiten, sehen wir durch das Heranzüchten einer Parallelstruktur, eines kommunalen bewaffneten Wachkörpers die Gefahr von Doppelgleisigkeiten. Das halten wir nicht für sinnvoll. Zudem hat Herr Kollege Hackl geschildert, dass das Heer und die Polizei derzeit gestärkt werden. Außerdem gibt es eine der Landespolizeidirektion unterstehende Truppe, die verstärken soll. Das ist genau das, was sinnvoll ist. Unserer Ansicht nach, ist das verfassungsmäßig sinnvoll. Es wäre nicht sinnvoll, sich als Stadt Linz einen eigenen Wachkörper heranzuzüchten, der in Wahrheit wieder nur Geld kostet. Die Frage ist dann, wer das bezahlen soll. Man sollte sicher nicht das Stadtbudget verschwenden, wenn das doch alles Aufgabe des Bundesministeriums für Inneres (BMI) ist. Beim Thema höhere Streifenpräsenz oder Wachzimmer vertrauen wir auf die fachliche Kompetenz der Polizeidirektionen. Wir vertrauen auf das Bundesministerium für Inneres und die Fähigkeit die Ressourcen, die sie haben, klug einzusetzen und dem Bedarf nach Möglichkeit zu entsprechen. Das wissen wir als Gemeinderat hier sicher nicht besser, als die Landespolizeidirektion oder das BMI. Aus unserer Sicht braucht es in diesem Punkt keine Resolution. Unbesetzte Planstellen sind bundesweit ein Problem, egal, ob das die Justizwache oder die Polizei ist. Der Grund ist unter anderem ein anachronistisches Beamtendienstrecht mit zu wenig Flexibilität. Die Lösung wäre eine flexiblere Planstellenbewirtschaftung zu ermöglichen und zwar so, dass sie immer der tatsächlichen Situation entsprechen und situationselastisch reagiert werden kann. Die Lösung wäre, die Mannschaftsstärken der Wachzimmer auf die tatsächliche Dienstbelastung auszurichten und natürlich ein mittelfristiges Personalmanagement. Immerhin dauert die Ausbildung eines Polizisten oder einer Polizistin drei Jahre. Derzeit wird das ganze durch Notmaßnahmen ausgeglichen. Wir alle wissen, dass mittlerweile in der Fremdenpolizei ein Schnellsiederkurs herrscht, der gut funktioniert. À la longue kann das natürlich nicht funktionieren. Zudem steht eine Pensionierungswelle im Bundesdienst bevor. Das muss natürlich alles berücksichtigt werden, wird es derzeit aber nicht. Das liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung des BMI. Wir stehen für eine Verschränkung der Polizei und der Bevölkerung, Stichwort Sicherheitsbürger. Das alles sind sinnvolle Ansätze. Aus den dargelegten Gründen, avisiere ich die Ablehnung meiner Fraktion. Danke.“ Gemeinderätin Schmid: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, dem Punkt 1 des Antrages können wir die Zustimmung geben. Die Polizei ist das staatliche Organ und ist für die Sicherheit in unserem Land zuständig. Es ist wichtig, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Die Punkte 2 und 3 werden wir ablehnen. Den Punkt 2 finde ich fast schon ein bisschen zynisch, wenn man fordert, dass auf das erhöhte Sicherheitsbedürfnis in den Stadtteilen zu reagieren ist. Wir Grünen sagen schon die ganze Zeit, wie wichtig die Stadtteilarbeit für ein gutes, friedliches und somit sicheres Zusammenleben ist. Dazu gehört der Ausbau von Stadtteilzentren, der Jugendzentren und von Orten der Begegnung. Gerade in letzter Zeit wird gestoppt und gekürzt. Das ist ganz fatal auch für die Sicherheitssituation vor Ort. Wir wollen nicht Symptombekämpfung, sondern bei den Wurzeln beginnen. Beim Punkt 3 geht es um einen Wachkörper und in diesen Paragraphen um eine bewaffnete Formation, die man aufbauen kann. Das ist eine bewaffnete Truppe zusätzlich zur Polizei. Das heißt, wahrscheinlich die Bewaffnung des Ordnungsdienstes, also eine Art städtische Privatpolizei, ohne die dementsprechenden Ausbildungen, die man für den Polizeidienst absolvieren muss. Für uns ist das eine gefährliche Parallelstruktur, die möglich gemacht wird. Wenn, dann wollen wir ein Verbot auch für die kleinen Gemeinden, aber auf gar keinen Fall eine Aufhebung.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich möchte meine Wortmeldung kurz machen. Zum Thema ‚Wachkörper‘ kann ich mich den Meinungen meiner beiden VorrednerInnen, Frau Roschger und Herrn Eypeltauer anschließen. (Zwischenrufe) Ich bin generell nicht der Meinung, dass mehr Polizei die richtige Antwort auf gesellschaftliche Probleme ist. Ich würde die hier veranschlagten Gelder lieber in Präventivarbeit und in alternativen Sicherheitskonzepten sehen. Ich werde daher den Antrag komplett ablehnen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Wimmer: „Ich darf mich bei allen, die sich schon positiv geäußert haben, herzlich bedanken. Ich erkenne auch an - ich glaube, das gehört an so einer Stelle gesagt -, dass sich bereits Teile der Regierungsparteien SPÖ oder ÖVP positiv entwickeln und sich dazu bekennen, dass hier etwas getan werden muss - nicht nur im Linzer Gemeinderat, wo es schon öfter entsprechende Schulterschlüsse gegeben hat. Herzlichen Dank dafür, stellvertretend dir, lieber Gemeinderat Hackl, lieber Josef und dir, Gemeinderat Leidenmühler. Auch auf Bundesebene, gibt es zumindest schon Bekenntnisse zu einem solchen Ausbau. Ich finde das sehr wichtig. Es ist mir lieber, wenn wir hier nicht ein parteipolitisches Alleinstellungsmerkmal haben auf dem man ‚herumreiten‘ kann. Es ist besser, wenn für die Sicherheit der Linzerinnen und Linzer wirklich etwas geschieht, auf Schiene kommt und tatsächlich etwas zum Besseren bewegt werden kann. Ganz kurz zum Thema des Wachkörperverbotes, das hier genannt wurde. Bis zu einem gewissen Grad verstehe ich die Argumentation von Grünen und NEOS. Es macht wirklich überhaupt keinen Sinn, dass das in einigen Gemeinden, nämlich in den kleineren, erlaubt wäre aber in den Statutarstädten geradezu verboten ist. Ich bin zwar kein Anhänger davon, dass, nur weil wir etwas nicht dürfen, quasi aus Trotz heraus, das anderen auch verboten werden soll. Ich verstehe aber schon, was Sie meinen. Von der Grundtendenz her, bin ich genauso der Meinung, dass es keinen Sinn macht, das einmal so und einmal anders zu regeln. Eine Mehrheit werden wir hier nicht finden. Ich darf noch ergänzen, dass es hier keineswegs darum geht, einen Wachkörper einzurichten. Mit der Annahme dieses Antrages wäre das nicht passiert, es wäre kein Wachkörper eingerichtet worden, es wäre keine Aufwertung, Ausweitung, irgendein neues Budget beschlossen worden, bei dem dann Geld ausgegeben wird. Es wäre einzig und allein darum gegangen, eine verfassungsmäßige Unsinnigkeit, die sich längst überholt hat, zu bereinigen. Einige haben das erkannt, dafür vielen Dank. Bei den anderen darf ich hoffentlich noch Überzeugungsarbeit leisten und in den nächsten Jahren vielleicht wieder einmal einen ähnlichen Antrag einbringen. Zum Thema selbst noch, die NEOS haben angesprochen, dass Sicherheit überhaupt keine Gemeindeaufgabe ist. Das ist so nicht ganz richtig, denn die örtliche Sicherheitspolizei ist dezidiert in der österreichischen Bundesverfassung sogar ausdrücklich als Gemeindeaufgabe festgelegt. Darüber hinaus darf ich für die NEOS ergänzen, dass eine Ausgabe für die Sicherheit keine Verschwendung ist, sondern es sehr, sehr wichtig ist, dass die Sicherheit in der Stadt Linz auf die eine oder andere Weise gewährleistet ist. Da muss man an verschiedenen Stellschrauben drehen, an den polizeilichen, am Ordnungsdienst und auch an anderen Punkten, die man, glaube ich, nicht gegeneinander ausspielen darf. Man muss in verschiedensten Bereichen ansetzen. Abschließend noch - das finde ich bemerkenswert - einen Dank an Die Grünen für die Zustimmung zumindest beim Punkt 1. Ich finde das sehr positiv, dass der Wunsch nach mehr Polizei auf breiter Basis unterstützt wird. (Zwischenrufe) Man kann hervorheben, dass das etwas Positives ist. Das löst positive und begeisterte, vielleicht nicht gerade begeisterte, aber doch anerkennende Zwischenrufe aus. Ich glaube, es ist positiv, dass man so ein Thema so beschließen kann. Deswegen bitte ich noch einmal um eine breite Zustimmung und danke dafür.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun punkteweise über den Antrag abstimmen. Der Punkt 1 des Antrages wird bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 2 des Antrages wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 3 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (20) und bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag G 16 Ideen-, Konzept- und Architekturwettbewerb Siedlung „Sintstraße“ – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Sintstraße. Die 18 Häuser stehen immer noch tapfer da. Wir haben schon vor einem Jahr einen Vorstoß gemacht und sind nicht weitergekommen. Die Häuser harren einer Revitalisierung und mir persönlich bricht es das Herz. Ich sage das nicht so zum Spaß, sondern es bricht mir als Architekt wirklich das Herz, wie diese Häuser verfallen und nicht genutzt werden. Warum kommt diese Revitalisierung nicht? Warum geht da nichts weiter? Weil da der Hund begraben ist. In Wirklichkeit tut sich die GWG als gemeinnützige Genossenschaft im Förderungsverfahren und in den Standards wahnsinnig schwer. Das liegt am Mietrechtsgesetz und ist nicht die Schuld der GWG, sondern das liegt in der Natur der Sache, das ist systemisch. Dieser Antrag versucht in Wirklichkeit noch einmal Schwung hineinzubringen. Wir sind der Meinung, dass 2017 das Jahr ist, in dem wir die Sintstraße knacken sollten. Als Beitrag dazu sehen wir einen Wettbewerb für Ideen, für Finanzierungsformen, für Nutzungen und für Konzepte, um weiterzukommen. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie mit. Wir stellen daher folgende Resolution an die GWG: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, wird aufgefordert, für die umfassende Entwicklung der denkmalgeschützten Siedlung ‚Sintstrasse‘ noch dieses Jahr ein Wettbewerbsverfahren zur Findung von Ideen, Konzepten, Finanzierungen, Nutzungen und architektonischen Entwürfen auszuloben. Bedeckungsvorschlag: Etwaige Kosten für die Vorbereitung der Nutzungsziele und des Wettbewerbsverfahrens liegen im Promillebereich der Baukosten und sind diesen zuzurechnen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Sommer: „Wir werden diesem Antrag zustimmen, da wir es sehr schade finden, bereits vorhandene Ressourcen nicht zu nützen und nicht zu verwerten. Die jahrelangen Leerstände auf diesem Areal, sind wirklich eine unzumutbare Situation. Es wäre wirklich an der Zeit, wenn die bereits beschlossenen und zugewiesenen Anträge endlich umgesetzt würden.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger zur tatsächlichen Berichtigung: „Zumindest in diesem Gremium ist nichts in diese Richtung beschlossen worden, weil es noch keine Mehrheit fand.“ Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, die Idee ist sehr schön, es ist eine Wiederholung, eine Wiederauflage. Wir sind sehr skeptisch und meinen, dass das nichts bringen wird. Das muss man anders sehen. Lorenz, du hast das gut dargestellt, dass da systemische Schwierigkeiten drinnenstecken. Es wurde schon alles, was du wünschst und forderst und was auch uns recht wäre, gemacht. Das ist ausgeschöpft, es muss uns etwas Neues einfallen. 2013 wurde - das ist gut drei Jahre her - das alles durchgerechnet. Das Projekt ähnlich der Fröbelstraße angedacht. Das Denkmalamt hat die Reduzierung dieser 18 Häuser, die das Denkmalamt als Siedlung, als Häuserreihe erhalten will, abgelehnt. Wir hatten die Idee, das zu reduzieren und ein paar Häuser zu reparieren. Die Kosten hätten sich auf 1800 Euro pro Quadratmeter belaufen. Jetzt sind die Kosten bei zirka 2000 Euro pro Quadratmeter. Die Frage ist, wer das zahlen soll. Wir schieben das der GWG zu, die wird sich das aber nicht leisten können. Die Mieten, die sich daraus ergeben würden, lägen bei 14 Euro pro Quadratmeter. Wir haben im Neubau heute etwa 8,20 Euro und bei den Altbauten, die technisch sehr viele Schwierigkeiten bieten, sind es 5,83 Euro. Das Bundesdenkmalamt hat - ich darf aus jahrelanger Erfahrung rückschließen, dass das stimmen wird - eine kleine Subvention in Aussicht gestellt, die das sicher nicht abdecken würde. Auch das Land Oberösterreich hat keine besonderen Ambitionen, solche Projekte in der Stadt Linz zu fördern. Jede Nutzung ist in der ursprünglichen Form als Notunterkunft oder sozusagen, wenn man zwei Räume zusammenziehen sollte, sehr schwierig. Die Adaptierung war ein Projekt der Kunstuniversität. Einige Architekten haben sich daran beteiligt. Interessante Lösungen wurden vom Denkmalamt rund abgelegt. Wir sind daher überzeugt, dass das ein fantastisches Gebäude ist, dass für dich und deine Visionen spricht, aber keine Aussicht hat, in dieser Form umsetzbar zu sein. Daher werden wir uns der Stimmen enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Interessanterweise kann ich mich meinem Vorredner anschließen, man möge es glauben oder nicht. Lieber Herr Lorenz Potočnik, Wettbewerb ist nett und schön, aber es hat sich damit sogar die Kunst-Uni beschäftigt. Vor wenigen Jahren hat es eine wunderbare Ausstellung im Architektur Forum gegeben, bei dem sich Architektur-Studierende mit möglichen alternativen Nutzungsformen auseinander gesetzt haben. Ich glaube, dass ist auf jeden Fall viel ergiebiger gewesen, als bei diesem Wettbewerb herauskommen würde. Ich glaube, wir dürfen das Pferd nicht von hinten aufzäumen. Wir müssen zuerst mit dem Denkmalamt auf eine gute Basis kommen, bevor wir wieder einen Wettbewerb ausschreiben. Das ist sonst wieder eine vergebene Liebesmüh und wir stehen wieder da, wo wir jetzt stehen, dass es unter diesen Rahmenbedingungen nicht leistbar ist. Zuerst müssen die Rahmenbedingungen geändert werden. Daher können wir bei diesem Antrag leider nicht mitgehen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Eigentlich wünsche ich mir noch eine Wortmeldung von Ihnen, Herr Bürgermeister, ist das erlaubt? Bürgermeister Luger: „Ich habe vergessen, mich zu Wort zu melden. Nach dem Schlusswort des Berichterstatters ist das nicht mehr möglich, das gilt auch für mich. (Heiterkeit) Vielleicht geben Sie mir die Chance für eine tatsächlichen Berichtigung, das wird immer sehr locker gehandhabt.“ (Heiterkeit) Gemeinderat Potočnik: „Sie sind der Knackpunkt, Herr Bürgermeister, und Sie haben das schlicht und einfach in der Hand. Das ist mein Schlusswort.“ (Beifall NEOS) Bürgermeister Luger: „Ich werde der Versuchung, eine tatsächliche Berichtigung anzubringen, nicht erliegen.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (15) und Die Grünen (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger schlägt vor, die beiden Dringlichkeitsanträge gemeinsam zu behandeln. Gemeinderat Hackl berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Vollausbau der Videoüberwachung in den Öffis der Linz AG Linien – Stufenplan - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren des Linzer Gemein-derates, seit Mitte Jänner 2017 ist die Videoaufzeichnung in Teilen der Fahrzeuge der Linz AG Linien aktiviert. Positive Erfahrungen mit der Videoüberwachung in Städten wie Wien und Graz belegen die präventive Wirkung in Bezug auf Straftaten sowie die durch die Beweissicherung wesentlich einfachere Aufklärung von strafbaren Handlungen. Vorfälle, wie jener vor einigen Tagen in einer Straßenbahn auf dem Weg zum Linzer Hauptbahnhof zeigen, dass die aktuelle Umsetzung der Videoüberwachung in unseren öffentlichen Verkehrsmitteln nur eine halbherzige Lösung darstellt. ‚Nur die lückenlose Überwachung stoppt die Gewalt in den Öffis‘, titelte eine oberösterreichische Tageszeitung in Berufung auf die Polizei Linz. Diese Darstellung entspricht auch den Forderungen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die mit einer lückenlosen Videoüberwachung auch eine Erhöhung der Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel verbinden. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Bürgermeister Klaus Luger wird als Eigentümervertreter und Aufsichtsrats-Vorsitzender der Linz AG aufgefordert, ehestmöglich einen Stufenplan (samt Finanzierungs- und Zeitplan) zum lückenlosen Ausbau der Videoüberwachung in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Linz AG Linien zu entwickeln und den im Linzer Gemeinderat vertretenen Fraktionen vorzulegen.‘ Danke.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Konsequenter Ausbau der Videoaufzeichnung - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ich glaube, es ist sehr wichtig, nach jahrelangem Diskutieren zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass es nach mehrmaligen Versuchen von unterschiedlicher Seite sowohl von der ÖVP-, als von der FPÖ-Fraktion in der letzten Periode bereits von 2009 bis 2015 glücklicherweise im September des Vorjahres gelungen ist, einen ersten Schritt für mehr Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln auch mit den Stimmen der SPÖ einzuleiten. Neben dem Wunsch nach einem weiteren Ausbau und neben dieser konstruktiven Kritik ist das positiv hervorzuheben. Dass es aber natürlich schneller gehen hätte sollen, steht auf der einen Seite. Auf der anderen Seite ist es besser, später anzufangen, als nie. Wir haben zumindest einen Teil des Weges schon hinter uns gebracht. Wir sind aber noch nicht am Ziel angekommen. Was meine ich damit? Inhaltlich glaube ich, in weiten Teilen eine ähnliche Motivation und eine ähnliche Zielsetzung, wie mein Vorredner zu haben. Es ist klar, dass man nicht von einem Tag auf den anderen in allen Garnituren der öffentlichen Verkehrsmittel von der Straßenbahn bis zum kleinsten Bus alles ausbauen und einsetzen wird können. Es sollte aber schon Ziel sein, über das bereits Beschlossene hinaus, in den neuen Garnituren, in denen bereits die technischen Vorkehrungen getroffen wurden, diese zu aktivieren. Somit konnte bei der Aktivierung der Videoaufzeichnung sehr kostengünstig agiert werden. Über dieses Maß hinaus, sollte die Videoaufzeichnung Schritt für Schritt konsequent weiter ausgebaut werden. Eine solche Videoaufzeichnung sollte am Ende des Tages in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln der Stadt Linz einerseits zur Abschreckung von Straftätern und andererseits zur Aufklärung von Straftaten, die leider trotzdem passieren, vorhanden sein. Wir haben vorhin den Antrag mit der Forderung nach mehr Polizei gehabt. Ich glaube, das ist sinnvoll und wichtig, weil die Videoaufzeichnung die Polizei natürlich nur unterstützen und nicht ersetzen kann. Das ist also ein wichtiges Instrument, um die Arbeit zu verbessern und noch effizienter zu gestalten. Soweit die Gemeinsamkeiten. Insofern wird hoffentlich eine Mehrheit gegeben sein, die sich einerseits für den schrittweisen Ausbau der Videoaufzeichnung ausspricht. Darüber hinaus haben wir noch einen Punkt, der ergänzend und weiter gefasst ist, als beim Antrag der Österreichischen Volkspartei. Es hat Vorstöße der ÖVP gegeben, bei denen wir zugestimmt haben. Wir haben wieder beantragt, einen Ausbau an neuralgischen Haltestellen an denen eine Häufung von Straftaten vorliegt, vorzunehmen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bedarf es hier der Zustimmung der Bundespolizei, denn ohne ein entsprechendes Vorliegen von Straftaten wäre es rechtlich gar nicht möglich, die Überwachung bei den Haltestellen flächendeckend auszubauen. Der Gemeinderat beschließe: ,I. Resolution an die Linz AG: Ergänzend zum Beschluss vom 22. September 2016 wird darum ersucht, die per Jänner 2017 eingeführte Videoaufzeichnung so konsequent auszubauen, dass sie künftig in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Linz AG zur Verfügung steht. Dies kann durch Nachrüstung (wo dies zu vertretbaren Konditionen möglich ist) oder durch planmäßige Neubeschaffung von Garnituren geschehen. Die Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb sind dabei bereits im Sinn der geplanten Evaluierung zu berücksichtigen. II. Resolution an die Linz AG und die Landespolizeidirektion Oberösterreich: Der Linzer Gemeinderat spricht sich dafür aus, an etwaigen Haltestellen mit einer Häufung von Straftaten die Installation einer Videoüberwachung in Absprache mit der Polizei vorzunehmen bzw. auszubauen. Dazu wird die Polizei ersucht, den zuständigen Stellen der Linz AG, dem Bürgermeister und dem Sicherheitsreferenten der Stadt Linz entsprechende Informationen regelmäßig (anonymisiert) zur Verfügung zu stellen.‘ Unser Antrag geht ergänzend zu dem, was bereits gesagt wurde, in die Richtung, dass in Absprache zwischen Polizei, Linz AG, dem Bürgermeister und dem Sicherheitsreferenten entsprechende Informationen abgeklärt werden sollen. In weiterer Folge kann im Bereich dieser Haltestellen, wo eine Häufung vorliegt, eine Videoüberwachung vorgenommen werden. Es würde Sinn machen, das gleich mit zu beschließen. Sind wir uns ehrlich, diese Schuldzuweisungen, dieses ‚Loch auf, Loch zu‘, die Fragen ob es noch im Bereich der Stadt ist oder im Bereich der ÖBB, bzw. wer was hätte machen können und wer für die Aufzeichnung in einem bestimmten Bereich zuständig wäre, sind schon bekannt. Das will kein normaler Mensch, keine normale Linzerin oder kein normaler Linzer hören, wenn wirklich etwas vorgefallen ist. Es sollte möglichst flächendeckend agiert werden, damit man im Rahmen der rechtlichen Bedingungen tätig sein und etwas zur Sicherheit beitragen kann. Neben all diesen Gemeinsamkeiten, sehr geehrte Damen und Herren, sehe ich noch einen Unterschied zwischen diesem Antrag der ÖVP und unserem eigenen Antrag. Im Antrag der ÖVP geht es inhaltlich in eine völlig identische Richtung, die wir mittragen. Unser Antrag soll bei Annahme konkret dazu führen, dass die Linz AG im Rahmen einer Resolution zu entsprechenden Schritten aufgefordert wird. Damit ist keine weitere Befassung von Gremien mehr erforderlich. Seitens der Linz AG kann somit direkt begonnen werden, entsprechende Planungen durchzuführen und einen konsequenten Ausbau voranzutreiben. Die Formulierung des Antrages der ÖVP ist dahin gerichtet, dass der Bürgermeister als Eigentümervertreter und Aufsichtsratsvorsitzender zu einer Planung und Vorbereitung aufgefordert wird, die dann den Fraktionen des Gemeinderates vorgelegt werden soll. Es mag bei vielen Themen sehr wichtig sein, zunächst zu diskutieren und zu planen. In diesem Fall glaube ich, dass es aber wichtig ist, den Ball direkt dort hin zu spielen, wo er hingehört, quasi fußballerisch nicht ins Mittelfeld, sondern direkt zum Stürmer, weil wir ein sicherheitspolitisches Tor erzielen möchten. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, nicht den Umweg über Eigentümervertreter und Aufsichtsratsvorsitzende zu gehen, der bei einer Linz AG als Aktiengesellschaft gar nicht direkt eingreifen kann. Es fehlt schon allein rechtlich die Eigentümerweisung als Mitglied etwas durchzusetzen. Ich würde deshalb in einem ersten Schritt gleich direkt die Linz AG kontaktieren. Sollte es dann wider Erwarten nicht funktionieren, müsste man sich noch einmal neue Gedanken machen. Es wäre aus meiner Sicht redundant, eine ‚Umleitung‘, ein ‚Umweg‘, eine ‚Umkehrschleife‘ einzubauen, wenn wir zunächst selbst Herrn Bürgermeister ersuchen, etwas auszuarbeiten, was dann wieder vorgelegt wird und dann erst zur Linz AG geht. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum direkten Weg gleich direkt die Linz AG um die konsequente Ausweitung und den Ausbau zu ersuchen. Dazu sind wir den Linzerinnen und Linzern verpflichtet.“ (Befall FPÖ) Zu beiden Anträgen liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur kurz replizierend auf die Wortmeldung des Herrn Vizebürgermeister Wimmer. Das Argument, dass der Bürgermeister in seinen Funktionen ein Stufenplan vorlegt, scheint mir nicht schlüssig. Bürgermeister Luger spielt im Sicherheitsbeirat der Linz AG, wo er gemeinsam mit dem Generaldirektor, etc. sitzt, eine ganz wesentliche Rolle. Er nimmt unter anderem an Pressekonferenzterminen teil, wo er unter anderem Pläne zum Ausbau der Videoüberwachung darstellt. Insofern ist dieses Argument für mich nicht schlüssig. Aber auch deine rechtliche Argumentation ist nicht schlüssig, nachdem du von einer Weisung des Eigentümervertreters an die Linz AG sprichst. So eine Weisung haben wir in unserem Antrag in keinem Wort erwähnt. Darum geht es gar nicht. Es geht darum, einen Stufenplan zu entwickeln und vorzulegen, natürlich gemeinsam mit dem Management der Linz AG. Das soll nicht unabhängig vom Management passieren, sondern ganz im Gegenteil, in Kooperation. Ich glaube, ein Plan ist sicherlich sinnvoll. Einfach darauf loszuarbeiten, macht einerseits keinen Sinn und außerdem kommt es mir in dieser Angelegenheit sowieso nicht so vor, als wenn stürmisch nachgerüstet wird. Ich orte hier seitens der SPÖ, was die Nachrüstung der Videoüberwachung in den Straßenbahn- und Busgarnituren betrifft, eine sehr restriktive Haltung. Daher ersuche ich die FPÖ-Fraktion um Zustimmung zu unserem Antrag, weil wir dieselbe Intention verfolgen, wie ihr, die FPÖ. Wir stimmen bei eurem Antrag sehr wohl zu. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, die FPÖ- und ÖVP-Fraktion liegen aus unserer Sicht inhaltlich schlicht und ergreifend falsch und binden der Bevölkerung einen Bären auf. Durch Videoüberwachung wird keine einzige Straftat verhindert. Die Opfer gibt es trotzdem und denen ist damit nicht geholfen. Die Präventivwirkung von Videoüberwachung auf Affektdelikte, Delikte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss - das sind die meisten Gewaltdelikte -oder auf Delikte, die unter ausreichender Vermummung durchgeführt werden, ist gleich null. Die Ermittlungserfolge von ‚cctv‘ in London, das ist immerhin die meist überwachte Stadt der Welt, sind bescheiden, sie liegen bei einem Prozent. Ich kann Ihnen skizzieren, was der nächste Schritt sein wird, nämlich ein Vermummungsverbot in Straßenbahnen und bei Haltestellen, weil sonst können sich alle Straftäter, die das vor haben, vermummen. Dann kann man sie nicht mehr nachverfolgen und die großartige Videokamera ist so gut wie nutzlos. Dann kommt ein Vermummungsverbot auf öffentlichen Plätzen und auf den wichtigsten Straßen. Damit verdrängen sie die Straftaten in Nebengassen. Dann überwachen Sie alle Straßen, auch die Nebengassen, und können das alles mit ihrer gefehlten Logik argumentieren, weil das alles zwecks Sicherheit unbedingt notwendig ist. Prävention und Zivilcourage hilft gewiss. Unser Rechtsstaat und unsere Polizei helfen. Wenn Sie, anstatt mit Augenmaß und Realitätssinn zu agieren, die Probleme nicht an der Wurzel lösen, helfen Sie nicht, sondern reden die Probleme de facto herbei. Ich finde es unglaublich schade, dass die SPÖ mitgehen wird, weil ich weiß, dass das viele in der SPÖ-Fraktion nicht so sehen. So ist nun einmal die Realität. Ich hoffe, dass wir nicht in die Richtung, die ich aufgezeigt habe, weitergehen werden, sondern dass irgendwann einmal damit Schluss ist. Wir sollten in dieser Stadt irgendwann einmal anfangen, Probleme bei der Wurzel zu packen und zu lösen. Danke.“ (Beifall NEOS) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, ganz kurz zur fortgeschrittenen Stunde. Ich beginne mit dem FPÖ-Antrag, ‚Videoaufzeichnung in den öffentlichen Verkehrsmitteln‘, mit der Resolution an die Linz AG. Ja, zur Nachrüstung, wenn es zu vertretbaren Konditionen möglich ist, ja, zur planmäßigen Neubeschaffung von Garnituren, die entsprechend ausgestattet sind. Dieser Teil hat unsere Zustimmung. Der Antrag der ÖVP zum Thema ‚Aufzeichnung in den Öffis‘: Zum einen - das ist jetzt nicht direkt Teil des Antrages - zeichnen die Vorbemerkungen doch ein falsches Bild der Sicherheitslage. Der eigentliche Kern des Antrages verlangt etwas vom Bürgermeister, was er so nicht leisten kann. Martin Hajart hat relativiert und gesagt, er kann einen Stufenplan machen. Was bringt der Stufenplan, wenn ihn der Bürgermeister nicht erzwingen kann. Da macht doch der FPÖ-Antrag, der sich an die Linz AG richtet, weitaus mehr Sinn. Daher werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Damit komme ich zum zweiten Teil des FPÖ-Antrages zum Thema ‚Aufzeichnung bei den Haltestellen bzw. rund um die Haltestellen‘. Hier hat sich die Position der SPÖ im Vergleich zum Vorjahr – es gab schon einmal so einen Antrag, wenn ich das in Erinnerung habe - nicht geändert. Die Polizei hat es in der Hand. Wenn sie der Auffassung ist, dass es irgendwo einen Ort gehäufter Straftaten gibt, so wie es in der Altstadt im öffentlichen Raum war, wird sie von sich aus diese Videoüberwachung einrichten. Wir finden das in den Händen der Polizei sehr gut aufgehoben. Wenn die Polizei findet, dass es hier Hotspots gibt, dann soll sie das machen. In irgendeiner Tageszeitung war kürzlich ein Interview mit einem Polizeisprecher zu lesen, der gesagt hat, dass in bestimmten Fällen Videoüberwachung durchaus Sinn macht. Wenn die Polizei der Auffassung ist, dass gewisse Haltestellen so ein Hotspot wären, dann soll sie es tun. Das ist nicht Aufgabe des Gemeinderates der Stadt Linz. Daher werden wir uns hier enthalten.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei so vielen fadenscheinigen Argumenten ist es unmöglich, keine Wortmeldung abzugeben. Daher möchte ich heute und jetzt noch Folgendes betonen: Erstens einmal bezieht sich unser Antragstext auf eine Resolution und eine Resolution ist ein Ersuchen. Ein Ersuchen, an wen auch immer, an einen Adressaten. Das bedeutet natürlich nicht, dass man mit einem Ersuchen jemanden verpflichten kann. Das weißt du ganz genau. Dieser Umstand ist sowohl dir, als auch dir, lieber geschätzter Kollege Wimmer, 100-prozentig bekannt. In unserem Antrag geht es überhaupt nicht um eine Eigentümerweisung. Soweit muss uns keiner einen rechtlichen Hinweis geben, dass wir nicht wüssten, dass man in einer Aktiengesellschaft keine Eigentümerweisung geben kann. Ich darf alle Fraktionen in diesem Hause 100-prozentig beruhigen, dass das nicht der Fall ist. Das ist eine Resolution an den Bürgermeister, der, wie schon gesagt wurde, im Sicherheitsbeirat der Linz AG vertreten ist und dort für einen anderen Stufenplan eintreten soll, als der, der momentan beschlossen vorliegt. Die SPÖ hat heute per Presseaussendung verkünden lassen, dass sie diesem Antrag der FPÖ zustimmen wird, weil bereits geschieht, was in diesem Antrag gefordert ist. Ich kann dazu nur sagen, da ist aber irgendetwas faul. Denn das, was beschlossen ist, ist bei Weitem keine lückenlose Ausstattung von allen öffentlichen Verkehrsmitteln, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das erwähnt die SPÖ natürlich nicht. Liebe FPÖ, es muss euch vollkommen bewusst sein, dass in der Linz AG Folgendes beschlossene Sache ist. Die neuen Garnituren bei den Straßenbahnen werden ausgerüstet, die alten nicht. Von einer Nachrüstung ist keine Rede. Das ist aktuelle Beschlusslage in Bezug auf die Straßenbahnen. Was die Busse anlangt, werden die neuen O-Busse, die bis 2019 angeschafft werden, mit einer Videoüberwachung ausgerüstet. Das sind bei Weitem nicht alle Busse, die die Linz AG im Einsatz hat, sondern es sind von fast 100 Bussen nur knapp 20 Busse. Das bedeutet, es bleiben 88 Busse übrig, die ebenfalls nicht ausgerüstet sind. Wenn die SPÖ heute sagt, wir stimmen der FPÖ zu, weil das ohnehin schon beschlossene Sache ist, dann kann ich nur sagen, das ist nicht geltende Beschlusslage in der Linz AG. Also entweder reden FPÖ und SPÖ aneinander vorbei oder man will ganz bewusst Verwirrung stiften. Ich darf allen Damen und Herren Gemeinderäten sagen, man kann schon Verwirrung stiften wollen, aber in diesem Gemeinderat lassen sich nicht alle verwirren. Daher werden wir, auch wenn unser Antrag heute keine Zustimmung findet, in nächster Zeit sehr darauf achten, ob es wirklich zu diesem Stufenplan und zu dieser Umsetzung einer lückenlosen Videoüberwachung in den öffentlichen Verkehrsmitteln kommt oder nicht, und dann letztlich den beiden Fraktionen den Spiegel vorhalten.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt den Berichterstattern das Schlusswort. Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates. Diejenigen, die heute gegen unseren Antrag stimmen, müssen dann den Opfern erklären, weshalb sie niedergeschlagen oder beraubt wurden. Eine Erklärung wird dann sein, dass sie sich in einem falschen Bus oder in einer falschen Straßenbahn befunden haben. Sie glauben, dass wir ein Überwachungsstaat sind. Diejenigen, die heute dagegen stimmen, müssen sich selbst bei der Nase nehmen, wenn Personen zu Schaden kommen. Ich glaube, wir alle gemeinsam wollen Sicherheit erreichen und die Linzer Bürgerinnen und Bürger schützen. Ich glaube, das ist Sache der gesamten Politik des Gemeinderates. Herr Kollege Eypeltauer ich wiederhole mich jetzt schon zum x-ten Male -, dass das Gericht einen Sachbeweis verlangt. Sachbeweise kann man nur dann vorlegen, wenn man eine Kamera hat. Ohne Sachbeweis geht jeder Täter frei. Unsere Rechtslage ist so. Herr Eypeltauer, ich habe geglaubt, dass Sie dafür entsprechend großes Verständnis hätten. Ich glaube, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln wirklich sehr viel passiert und daher eine Videoüberwachung äußerst notwendig ist. Wir, von der ÖVP, sind nicht weltfremd. Es ist ganz klar, dass Busse oder Straßenbahnen, die unmittelbar vor der Aussonderung stehen, nicht nachgerüstet werden. Aber bei jenen, die noch fünf, sechs, sieben Jahre im Einsatz sind, erwarten wir uns schon, dass sie nachgerüstet werden. Wir verlangen nicht, dass bei allen sofort nachgerüstet wird, sondern dass es einen gewissen Stufenplan gibt, der aufzeigt, wann und wo nachgerüstet wird. Das ist das Anliegen der ÖVP. Ich glaube, dass die Videoüberwachung sicherlich ein Gewinn ist. Es ist schade, dass wir sie brauchen, aber es gibt kein besseres Mittel. Danke.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Wimmer: „Vielen Dank, ich kann einigem, lieber Gemeinderat Hackl, was du gesagt hast, inhaltlich Recht geben. Ich finde das sehr gut. Ich muss aber dennoch, nachdem wir direkt angesprochen wurden, auf den Begriff ‚Verwirrung‘ replizieren. Ich glaube, die Verwirrung hat nicht so sehr bei jenen Platz gegriffen, denen sie vorgeworfen wurde, sondern eher in dem Bereich, woher dieser Vorwurf erfolgt ist. Wenn man einerseits behauptet, dass jene Kräfte, die diesen Antrag beschließen wollen und das im Vorfeld schon avisiert haben, versuchen Verwirrung zu stiften, dann muss man an zwei Punkten einhaken. Zum einen wurde behauptet, dass es sich hier um eine Resolution handle, die unverbindlich sei. Im ersten Satz dieser Resolution ist die Rede davon, dass zügig zu etwas aufgefordert wird. Das ist aber dann wieder verwirrend. Ich glaube, man muss kein Deutschprofessor oder Romanautor sein, um zu wissen, dass man Aufforderungen dann richten kann, wenn ein gewisses Machtverhältnis vorliegt. Wenn man wirklich nur - so wie es in der Vorvorrede geschildert wurde - um etwas bittet, dann wäre der Terminus ,auffordern‘ fehl am Platz. Beim Abfassen dieses Antrages war offenbar eine gewisse Verwirrung gegeben, wo nun versucht wurde, die umzumünzen auf jene, die zu Recht bei einer heiklen Materie das eine oder andere kritisch sehen. Man sagt, dass eine Resolution nur dazu dient, anderen einen Appell zuzuleiten und um etwas zu bitten und darauf hinzuwirken, dass etwas passiert, das ganze allerdings nicht rechtsverbindlich erfolgt. Das war das Hauptargument, warum wir an der Eigentümerweisung am Aktiengesetz vorbeigegangen sind. Wenn man so etwas sagt, dass eine Resolution der ÖVP unverbindlich ist und keine Weisung, dann gilt dasselbe, sehr geehrte Damen und Herren, wohl auch für eine Resolution der FPÖ, die dann nur eine Bitte und keine Weisung ist. Ich frage mich, warum die ÖVP bei ihrer eigenen Resolution so tut, als sei sie unverbindlich. Bei unserer Resolution will sie uns Freiheitlichen aber dann, wenn sie nicht auf Punkt und Beistrich umgesetzt wird, wie das wörtlich gesagt wurde, irgendeinen Spiegel vorhalten. Das macht wohl wirklich keinen Sinn und zeugt von Verwirrung. Die eigene Resolution ist nur eine Resolution, eine harmlose Bitte. Unsere Resolution ist aber wie ein Ultimatum, wo wir uns selbst dann mitschuldig machen würden, wenn wir nicht eins zu eins dafür sorgen. Ich frage mich, wenn es doch nur eine Bitte ist, mit welchen Mitteln das genau dann so umgesetzt wird. Deswegen lassen wir die Vorwürfe von Verwirrung, das habe ich bei der ÖVP auch nicht gemacht. Ich habe nur auf diesen Vorwurf reagiert, der gegen uns erhoben wurde. Ich muss daher klipp und klar sagen, bitte beide Resolutionen gleich behandeln, entweder als Resolutionen oder als Weisungen. Weisungen können es nicht sein, daher sind es Resolutionen. Sie brauchen überhaupt niemanden den Spiegel vorhalten, das machen wir schon selbst. Wir verfolgen unsere Dinge weiter, und gehen dem so konsequent nach, wie es schon seit sieben Jahren, seit 2009 der Fall ist. Eines ist ganz sicher, wenn diese Resolution heute beschlossen und in einem Zeitraum, der vertretbar ist, nicht umgesetzt wird und es keinen Fortschritt gibt, dann werden der Gemeinderat und der Aufsichtsrat der Linz AG wieder damit beschäftigt. Bitte tun wir bei einer Resolution aber nicht so, als sei sie verbindlich und bei der anderen so, als sei sie unverbindlich. Das schafft nur Verwirrung, die brauchen wir nicht. Wir brauchen Klarheit und Sicherheit, auch Rechtssicherheit und deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag der ÖVP wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (15) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der erste Teil des Antrages der FPÖ wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der zweite Teil des Antrages der FPÖ wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (20) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (8) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 13. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit, wünscht einen schönen Abend und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 20.19 Uhr