Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 6 /2016 PROTOKOLL über die 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 22. September 2016, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner FPÖ Detlef Wimmer Die StadträtInnen: FPÖ Markus Hein SPÖ Karin Hörzing GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider Die GemeinderätInnen: FPÖ Mia Åkerblom SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer SPÖ Regina Fechter-Richtinger FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig FPÖ Harald Hennerbichler GRÜNE Sophia Hochedlinger SPÖ Jakob Huber SPÖ Carmen Janko SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Potočnik FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger FPÖ Michael Schilchegger GRÜNE Alexandra Schmid FPÖ Michael Schörgendorfer GRÜNE Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Susanne Walcher SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Paulina Wessela SPÖ Erika Wundsam Der Abteilungsleiter des Präsidiums: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANGELOBUNG EINES NEUEN MITGLIEDES DES GEMEINDERATES C AUSSCHUSS FÜR FINANZEN; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION D AUSSCHUSS FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION E AUSSCHUSS FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION F AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES - SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION G ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER H ANTRÄGE NACH § 49 ABS. 6 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT H 1. Wiederaufnahme der Verfahren 1 Cg 1/09a und 3 Cg 51/09v gegen Erben Olga Jäger H 2. Abfallordnung der Stadt Linz - Individualbeschwerde nach § 139 Bundes-Verfassungsgesetz; Äußerung an den Verfassungsgerichtshof I ANTRÄGE DES STADTSENATES I 1. Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69 (Investitionszuschüsse 2016); maximal 100.000 Euro I 2. Gewährung einer Subvention an das Linz Institute of Technology, LIT, Altenberger Straße 69 (projektbezogene Investitionen 2016); maximal 100.000 Euro I 3. Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69 (Fortbestand und Betrieb des Forschungsinstitutes für die Gesamtanalyse der Wirtschaft); maximal 80.000 Euro I 4. Gewährung einer Subvention an die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Hauptplatz 8 (Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz 2016); maximal 79.000 Euro I 5. Kreditüberschreitung für die Wiederholung der BundespräsidentInnen-Stichwahl in Höhe von 571.000 Euro I 6. Gewährung einer Subvention an das Diakoniezentrum Spattstraße (Projekt "Schaukelpferd" für das Kinderbetreuungsjahr 2016/2017); 53.000 Euro, davon 20.000 Euro 2016 und 33.000 Euro 2017 J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN J 1. Analyse potentieller Konsolidierungsschritte im Rahmen der städtischen Finanzbeziehungen - Jährliche Valorisierung städtischer Gebühren, Tarife und sonstiger Einnahmen J 2. Anpassung der Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen des Geschäftsbereiches Feuerwehr und Katastrophenschutz der Stadt Linz J 3. Novellierung der Hundeabgabeordnung 2004 J 4. Kepler Universitätsklinikum GmbH - Drittmittelvereinbarung, Abtretungsvertrag, Sanierungen, Investitionsfinanzierung ,BioMed-zet Life Science GmbH J 5. Grundverkauf in der KG Ufer (Brachsenweg) um den Verkaufspreis von 320.000 Euro J 6. Grundverkauf in der KG Pichling (Seiderstraße) um den Verkaufspreis von 320.892 Euro K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU K 1. Kreditübertragungen in Höhe von insgesamt 40.000 Euro für den Ankauf von Radständern K 2. Kreditübertragung in Höhe von 42.000 Euro für die Zugangsbeschränkung Radkeller im Landesdienstleistungszentrum K 3. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße (Bebauungsplanänderung 12-031-01-01, Salzburger Straße 337, KG Kleinmünchen) - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs K 4. Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt K 5. Änderungspläne Nr. 58 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Salzburger Straße - Löwenzahnweg) K 6. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 12-026-01-00, KG Kleinmünchen (In der Neupeint - Daimlerstraße) K 7. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-027-01-00, KG Linz (Lederergasse - Kaisergasse) K 8. Bebauungsplanänderung 01-102-01-01, KG Linz (Karl-Wiser-Straße – Volksgartenstraße) - Verbaländerung K 9. Änderungspläne Nr. 77 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Traunauweg) K 10. Bebauungsplanänderung 04-010-01-01 (Leonfeldner Straße 245) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NW 105/4, KG Katzbach und Pöstlingberg K 11. Änderungspläne Nr. 59 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Urfahr (Wildbergstraße) K 12. Änderungsplan Nr. 75 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG St. Peter (Stahlstraße 5) K 13. Bebauungsplanänderung 12-031-01-01, KG Kleinmünchen (Salzburger Straße 337) K 14. Bebauungsplanänderung 02-065-01-01, KG Urfahr (Ferihumerstraße - Wildbergstraße) L ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE, INTEGRATION UND SPORT L 1. Förderung der Vereine Tagesmütter und Tagesväter für 2016 entsprechend der Oö. Tagesmütter bzw. Oö. Tagesväter-Verordnung 2014 M ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG M 1. Abschluss eines Förderungsvertrages für das Projekt "Basisbildung / Grundkompetenzen", im Zeitraum vom 1. Juli 2015 - 31. Dezember 2017 an der Volkshochschule Linz und Durchführung des zusätzlichen Bildungsprojekts "Basisbildung / Grundkompetenzen plus" N ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG N 1. Grundverkauf in der KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis von 819.057,92 Euro N 2. Abschluss einer Optionsvereinbarung im Zusammenhang mit den Grundstück Nummern 1278/2 und 1278/26, KG Posch (Südpark Linz) O FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 O 1. PFÖRTNERAMPELN ZUR MINIMIERUNG DER STAUZEITEN O 2. PRODUKTIONSFÖRDERUNG FÜR LINZER BANDS O 3. NEUORGANISATION DES 200-JÄHRIGEN URFAHRANER MARKT JUBILÄUMS O 4. VERSTÄRKT WOHNBAUFÖRDERMITTEL FÜR LINZ O 5. RÜCKKEHRER-BERATUNGSSTELLE IM INTEGRATIONSBÜRO SCHAFFEN O 6. FINANZIELLES SANIERUNGSKONZEPT FÜR LINZER MUSEEN O 7. VERBESSERUNG VON KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN FÜR KINDER MIT BEEINTRÄCHTIGUNG O 8. BARRIEREFREIE VERBINDUNG UNTERFÜHRUNG HINSENKAMPPLATZ - NEUES RATHAUS O 9. NOVELLIERUNG GARTENSCHUTZVERORDNUNG SOWIE ABWEHR VON BELÄSTIGUNGEN UND SICHERUNG DES GEMEINGEBRAUCHS IM SINNE DES ERSTEN ABSCHNITTS DES OÖ. POLIZEISTRAFGESETZES O 10. FAIRTRADE-STADT LINZ - EIN TOURISMUSANGEBOT O 11. EIN OHR FÜR DIE JUGEND - JUGENDBEFRAGUNG REGELMÄSSIG DURCHFÜHREN O 12. ERSTELLUNG EINER BEDARFSANALYSE FÜR DIE BETREUUNG DER UNTER-DREIJÄHRIGEN O 13. EBELSBERG - FLÄCHEN FÜR INNOVATION UND EXPERIMENTE IM WOHNBAU SCHAFFEN O 14. EINFÜHRUNG EINER ZWEITWOHNSITZABGABE – RESOLUTION (GEMEINSAMER ANTRAG DER SPÖ UND FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION) O 15. MASSNAHMENKONZEPT FÜR GRILLEN AM PLESCHINGER SEE - RESOLUTION O 16. VIDEOÜBERWACHUNG IN ÖFFIS UND AN NEURALGISCHEN STELLEN - RESOLUTION O 17. VIDEOÜBERWACHUNG IN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN UND AN HALTESTELLEN - RESOLUTION O 18. GEMEINNÜTZIGER EINSATZ VON ASYLWERBERINNEN UND ASYLWERBERN UND EIN-EURO-JOBS FÜR ARBEITSLOSE ANERKANNTE FLÜCHTLINGE ALS HILFE ZUM EINSTIEG IN DEN ARBEITSMARKT - ANTRAG UND RESOLUTION O 19. AUSBAU DER E-LADEINFRASTRUKTUR - RESOLUTION O 20. AUSWEITUNG DES LINZ AG NACHTLINIEN ANGEBOTS - RESOLUTION O 21. MASSNAHMEN ZUR ERHÖHUNG DES SUBJEKTIVEN SICHERHEITSGEFÜHLS IN DEN LINZ AG LINIEN - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14.04 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 9. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Bürgermeister Luger begrüßt die 20 MitarbeiterInnen des Magistrates der Einführungsveranstaltung Modul I. Weiters begrüßt Bürgermeister Luger aufgrund einer langjährigen Kooperation im Feuerwehrwesen, das Herr Vizebürgermeister Wimmer zu seiner Herzensangelegenheit gemacht hat, die Gäste aus Tansania, Herrn General Commissioner of Fire, Mr. Thobias Andengenye sowie den Commissioner of Public Safety Division, Mr. Fikiri Salla. Herzlich willkommen! (Beifall) Ebenso begrüßt der Vorsitzende Herrn Bürgermeister a.D. Mr. Mayor Erwin Chalupar. Herzlich willkommen! (Beifall) Für die heutige Sitzung ist Frau MDin Dr.in Martina Steininger entschuldigt. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die traurige Aufgabe, Sie in diesem Gremium vom völlig plötzlichen und überraschenden Ableben von Herrn Gemeinderat i.R. Helmuth Weibel zu informieren. Ich darf Sie bitten, sich von den Stühlen zu erheben. Am Samstag letzter Woche ist Herr Gemeinderat i.R. Helmut Weibel, völlig unerwartet verstorben. Die Nachricht hat mich als einen nicht nur politischen, sondern persönlichen Freund von Herrn Weibel ganz besonders getroffen. Ich glaube, ich bin hier nicht alleine, denn Helmut Weibel war ein über die Grenzen der Sozialdemokratie hinaus anerkanntes und sehr respektiertes Mitglied dieses Gremiums. Wir haben mit Helmut Weibel einen Kollegen verloren, der vom Jahr 2003 bis zur letzten Wahl 2015 Mitglied des Linzer Gemeinderates gewesen ist und in mehreren Ausschüssen, unter anderem in jenen für Verfassung, für Umwelt, für Wirtschaft und Sicherheit die Geschicke dieser Stadt mitbestimmt hat. Er war über 50 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt, das mehrere Namen hatte, aber grundsätzlich immer von der Chemie Linz AG gekommen ist, zuletzt bei MCE. Er hat dort als Betriebsrat über Jahrzehnte die Interessen der Kolleginnen und Kollegen vertreten. Heuer im Frühjahr haben wir ihn - so wie andere verdiente Mitglieder des Gemeinderates - in diesem Saal mit dem großen Ehrenzeichen der Stadt Linz geehrt. Es ist keine Phrase, wenn ich abschließend sage, dass wir an Helmut Weibel, oder wie ihn viele von Ihnen nannten, einfach Heli, ein ganz besonders ehrendes Andenken bewahren werden. Ich darf Sie um eine Minute des Gedenkens bitten. (Gedenkminute) Weil ich soeben das Mikrofon benutzt habe, möchte ich darauf hinweisen, dass wir eine neue Lautsprecheranlage haben. 19 Jahre hat die alte ihren Dienst getan. Es wird uns wohl niemand vorwerfen können, dass wir zu bald in eine neue Lautsprecheranlage investiert hätten. Ebenfalls unter Mitteilungen darf ich darüber informieren, dass mir frist- und statutenkonform die Mitteilung der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion zugegangen ist, wonach in einer Sitzung am Montag dieser Woche Herr Gemeinderat Stefan Giegler zum neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt worden ist. Als seine StellvertreterInnen wurden Frau Gemeinderätin Regina Fechter-Richtinger und Herr Gemeinderat Franz Leidenmühler bestellt. Nachdem du diese Funktion schon einmal ausgeübt hast, ersuche ich dich in der Zusammenarbeit mit den anderen Parteien so zu agieren, wie du es schon einmal getan hast, nämlich sehr kooperativ. Gratulation zu dieser Funktion. (Beifall, Heiterkeit) In diesem Fall liegen Freude und Freude offensichtlich eng nebeneinander und nicht Freude und Leid.“ Bürgermeister Luger verweist weiters auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 21. Juni 2016 bis 12. September 2016 für das Rechnungsjahr 2016 keine Kreditüberschreitung genehmigt. In der Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 12. September 2016 wurde vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2016 eine Kreditüberschreitung in der Höhe von 40.000 Euro genehmigt, welche dem Gemeinderat in einer bereits vorangegangenen Sitzung zur Kenntnis gebracht wurde. Die Bedeckung der Kreditüberschreitung erfolgte durch eine Mehreinnahme. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 21. Juni 2016 bis 12. September 2016 für das Rechnungsjahr 2016 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 12. September 2016 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2016 Kreditübertragungen in der Höhe von 170.285,66 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 125.709,66 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2016 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,823.293 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2016 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 12. September 2016 genehmigten Kreditüberschreitungen 1,037.840,73 Euro und die Kreditübertragungen 490.235,66 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 48,843.825 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2016 ist daher nicht erforderlich.) B ANGELOBUNG EINES NEUEN MITGLIEDES DES GEMEINDERATES Bürgermeister Luger: „Frau Gemeinderätin Bettina Stadlbauer hat mir gegenüber nach § 14 Abs. 1 StL 1992 schriftlich erklärt, auf ihr Mandat als Mitglied des Gemeinderates zu verzichten. Daher ist es notwendig, das durch diesen Mandatsverzicht frei gewordene Gemeinderatsmandat neu zu besetzen. Nach § 75 Abs. 2 Oö. Kommunalwahlordnung, LGBl. Nr. 81/1996 i.d.g.F., habe ich als Bürgermeister an Stelle eines ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedes jenes Ersatzmitglied der jeweiligen Wahlpartei einzuberufen, das sich nach der Reihenfolge der Anzahl der von den Ersatzmitgliedern erreichten Wahlpunkte bestimmt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Verzichtserklärung und der erreichten Wahlpunktezahlen wurde das in Betracht kommende Ersatzmitglied, Frau Paulina Wessela, geb. 30. Juni 1977, wohnhaft Grillparzerstraße 7, 4020 Linz, zur heutigen Sitzung einberufen. Ich lade dich, Frau Paulina Wessela, nun ein, das nach § 10 Abs. 4 StL 1992 vorgesehene Gelöbnis zu leisten, und weise darauf hin, dass nach § 14 StL 1992 ein Gemeinderatsmitglied seines Mandates für verlustig zu erklären ist, wenn es das Gelöbnis überhaupt nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Form ablegt oder es unter Bedingungen oder Vorbehalten leistet. Nach § 10 Abs. 4 StL 1992 gilt ein Gelöbnis unter Bedingungen oder mit Zusätzen als verweigert; die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist jedoch zulässig. Ich darf nun die Mitglieder des Gemeinderates bitten, sich von den Sitzen zu erheben, während ich die Gelöbnisformel verlesen werde. Ich bitte dich im Anschluss daran die Gelöbnisformel mit den Worten ‚ich gelobe‘ zu bestätigen. Die Gelöbnisformel lautet: ,Ich gelobe die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.‘“ Gemeinderätin Wessela: „Ich gelobe.“ Bürgermeister Luger: „Ich danke dir, wünsche dir alles Gute und bitte dich um gute Zusammenarbeit.“ (Beifall) Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge C bis F C AUSSCHUSS FÜR FINANZEN; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES – SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Frau Gemeinderätin Paulina Wessela wird als Mitglied anstelle von Frau Gemeinderätin Bettina Stadlbauer gewählt.“ D AUSSCHUSS FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES – SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Klaus Strigl wird als Mitglied anstelle von Frau Gemeinderätin Bettina Stadlbauer gewählt.“ E AUSSCHUSS FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES – SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Frau Gemeinderätin Paulina Wessela wird als Ersatzmitglied anstelle von Frau Bettina Stadlbauer gewählt.“ F AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES – SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Wolfgang Kühn wird als Mitglied anstelle von Herrn Gemeinderat Klaus Strigl gewählt.“ Die Anträge C bis F werden von der stimmberechtigten SPÖ-Fraktion (20) einstimmig angenommen. G ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass acht Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; eine an seine Person, eine an Vizebürgermeister Forsterleitner, eine an Vizebürgermeister Wimmer, eine an Stadtrat Hein, zwei an Stadträtin Hörzing und zwei an Stadträtin Wegscheider. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. 1. Anfrage von Gemeinderat Grininger, MSc, an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Stadt Linz hat sich zur Übernahme von fünf Prozent der Baukosten des Autobahnprojektes des letzten Jahrhunderts, den Westring, verpflichtet. Dies obwohl Gemeinden keine Zuständigkeiten für den Bau von Autobahnen aufweisen und dieses Projekt zu einer weiteren Verschärfung der Luft- und Verkehrsprobleme in Linz beitragen wird. Vor der Gemeinderats- und Landtagswahl 2015 wurde am Linzer Hauptplatz eine Spatenstichfeier zelebriert. Bemerkenswert sind nicht nur der Termin der Feier (immerhin spricht die ASFINAG selbst mittlerweile davon, dass sie auf einen Baubeginn im Herbst 2017 hofft), sondern auch die Kosten. Laut einer parlamentarischen Anfrage wurden von der ASFINAG für die Feier mehr als 250.000 Euro exkl. USt ausgegeben - für nur ca. 500 Gäste. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir folgende Fragen: 1. Welche Kosten sind bisher für die Stadt Linz für das Autobahnprojekt Westring angefallen? 2. Welche Leistungen wurden für das Autobahnprojekt Westring bisher erbracht? 3. Werden bzw. wurden Teile der 250.000 Euro, welche der ASFINAG für die Spatenstichfeier angefallen sind, seitens der Stadt Linz übernommen? Wenn ja, in welcher Höhe? 4. Hat die Stadt Linz zusätzliche nicht-monetäre oder monetäre Leistungen für die Feier zur Verfügung gestellt, etwa in Form von Naturalsubventionen? Wenn ja, welche genau, in welcher Höhe und war hier ein Selbstbehalt seitens der ASFINAG zu leisten? Wenn nein, welche Einnahmen hatte die Stadt Linz durch diese Veranstaltung?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1.: Ich kann sagen, bislang keine. Zu 2.: Monetärer Art keine. Zu 3.: Ich kann hier eine ganz einfache Antwort geben, nein. Zu 4.: Ja. Exakt sind seitens des Geschäftsbereiches Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) bzw. damals noch Tiefbau Linz (TBL) für Verkehrszeichen, Absperrgitter, Hinweistafeln insgesamt Kosten von 3024 Euro angefallen. Das ergibt nach Adam Riese bei einem Selbstbehalt von 25 Prozent, 756 Euro, die bezahlt wurden. Reinigungskosten 2812,52 Euro, davon bezahlter Selbstbehalt 703,13 Euro. Für die Benützung des öffentlichen Guts fielen Kosten in der Höhe von insgesamt 1156,44 Euro an, der bezahlte Selbstbehalt betrug 289,11 Euro. Weiters erfolgte durch den Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft (FIWI), Abteilung Wirtschaft und EU (WEU), für die Zurverfügungstellung der diversen Stromanschlüsse eine Vorschreibung von insgesamt 2461,68 Euro; davon wurden 768 Euro an eine Firma, die diese Aufträge für die Stadt Linz erledigt, bezahlt, sowie 1693,68 Euro an die Stadt direkt für eigene Leistungen. Korrekterweise hat es eine Vorschreibung von Abgaben durch die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) gegeben. Es sind Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren für Bescheide nach der Straßenverkehrsordnung sowie nach dem Veranstaltungssicherheitsgesetz in der Höhe von 120,20 Euro angefallen. Ich habe damit alle vier mir gestellten Fragen beantwortet.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 2. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Forsterleitner betreffend Nachnutzung Frauenhaus wird schriftlich beantwortet. 3. Anfrage von Gemeinderat Eypeltauer an Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, als Stadtsenatsmitglied für Sicherheit liegt es auch in Ihrer Zuständigkeit, sich der Probleme der Obdachlosigkeit bzw. des Zusammenlebens und Auskommens verschiedener Bevölkerungsgruppen im öffentlichen Raum anzunehmen. Am Hessenplatz kollidieren seit Jahrzehnten die Interessen verschiedener Bevölkerungsgruppen - im Wesentlichen der sich dort regelmäßig und oft bis spät in die Nacht aufhaltenden Alkoholiker und Drogensüchtigen, teils obdachlos, teils nicht obdachlos, und der Anrainer. Seit dem vergangenen Sommer mündet diese Kollision in einer nicht mehr tragbaren Zuspitzung. Klar ist, dass jede Gesellschaft, jede Stadt mit sozialen Randgruppen im öffentlichen Raum zurande kommen muss, und diesen dieselbe Teilhabe am öffentlichen Raum zukommen muss, wie allen anderen. Klar ist aber auch, dass die hieraus entstehenden Spannungsfelder eines aktiven Managements bedürfen. Die jüngste Zuspitzung lässt fraglich erscheinen, inwieweit hier ausreichende Maßnahmen gesetzt wurden bzw. werden. Ich stelle daher folgende Anfrage: 1. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2010 gesetzt, um 1.1. den durch im öffentlichen Raum lagernde Alkoholisierte bzw. unter Drogeneinfluss Stehende bzw. Obdachlose verursachten Problemen zu begegnen; 1.2. den durch insbesondere am Hessenplatz lagernde Alkoholisierte bzw. unter Drogeneinfluss Stehende bzw. Obdachlose verursachten Problemen zu begegnen. 2. Gibt es im Fall des Hessenplatzes eine spezifische Zusammenarbeit des Ressorts für Sicherheit mit dem Ressort für Parkgestaltung? 2.1. Wenn ja, seit wann und wie ist diese ausgestaltet? 3. Gibt es im Fall des Hessenplatzes eine spezifische Zusammenarbeit des Ressorts für Sicherheit mit dem Ressort für Soziales? 3.1. Wenn ja, seit wann und wie ist diese ausgestaltet? 4. Welche Maßnahmen sind seitens des Sicherheitsressorts geplant, um die zugespitzte Situation am Hessenplatz nachhaltig zu verbessern? 5. Inwieweit wurden im Zuge etwaiger derartiger Bestrebungen die Anrainer am Hessenplatz eingebunden? 6. Inwieweit plant das Sicherheitsressort, im Zuge etwaiger derartiger Bestrebungen die Anrainer am Hessenplatz einzubinden?“ Dazu Vizebürgermeister Wimmer: „Zum Vorspann der Anfrage darf ich zunächst anmerken, dass die von dir genannten sozialen Randgruppen natürlich nur insofern am öffentlichen Raum teilhaben können, als dadurch andere Menschen nicht beeinträchtigt werden. Auf die einzelnen Punkte antworte ich wie folgt: Zu 1., 1.1. und 1.2.: Da es keine Stadtteile zweiter Klasse oder unterschiedlicher Rechtsordnungen innerhalb des Linzer Stadtgebietes gibt, gelten meine Ausführungen grundsätzlich für alle Linzer Parks, besonders die Innenstadt und den Hessenplatzpark. Zunächst wurde der Ordnungsdienst eingeführt, um die Polizei zu unterstützen und zu entlasten. Je nach Lage vor Ort können somit Kontrollen intensiver und besser differenziert erfolgen. In enger Abstimmung mit der Polizei und anderen Ressorts wurden verschiedene Maßnahmen für effizientere Kontrollen, Einbindung der Bevölkerung und damit mehr Sicherheit gesetzt. Darüber hinaus habe ich eine Reihe von Initiativen im Gemeinderat eingebracht, wie zum Beispiel am 3. Dezember 2009 die Erstellung eines Konzeptes für die Errichtung der Stadtwache, 3. Dezember 2009 Sicherheitsoffensive für Linz, 21. Oktober 2010 Sicherheitsbefragung, 24. November 2011 Personalsituation der Linzer Polizei verbessern, 8. März 2012 sektorales Bettlerverbot für die Linzer Innenstadt, 13. September 2012 wörtliches Alkoholverbot am Hessenplatz, 18. Oktober 2012 mehr Polizei für mehr Sicherheit, 18. Oktober 2012 Sicherheitsatlas, 22. November 2012 Kostenbeteiligung an gemeindeeigenen Aufsichtsorgangen, 7. März 2013 mehr Sicherheit durch Hundehaltegesetzkontrolle, 18. April 2013 bundesgesetzliches Bettelverbot, 19. September 2013 Linzer Innenstadt mit sektoralem Bettelverbot schützen, 21. November 2013 Sicherheitsatlas umsetzen, 5. März 2015 Sicherheitsapp ,Topos‘ auch in Linz einführen. Zu 2., 2.1., 3. und 3.1.: Seit meiner Angelobung als Regierungsmitglied im November 2009 wird von meiner Seite immer wieder mit allen anderen Ressorts zusammengearbeitet, soweit dies im Sinn der Erledigung von Aufgaben zweckmäßig ist. Diese Zusammenarbeit findet einerseits durch kollegiale Beratung und Beschlussfassung in den Gremien, vor allem im Stadtsenat und andererseits durch informelle Gespräche und Beratungen sowohl direkt zwischen den Regierungsmitgliedern, als auch den Regierungsbüros oder fallweise mit den Beamten statt. Jeweils Beispiele dazu: Beim Thema Parkanlagen gab es Anknüpfungspunkte im Hinblick auf die Gestaltung von Anlagen. Gemeinsam mit Stadträtin Susanne Wegscheider wurden Maßnahmen für eine bessere Einsehbarkeit und leichtere Kontrolle durch Aufsichtsorgane, wie Auslichten und Entfernung von Baulichkeiten mehrfach bedarfsgerecht umgesetzt, wofür ich herzlich danke. Im Themenbereich Soziales arbeiten die Aufsichtsorgane der Stadt mit Sozialarbeitern bzw. den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung zusammen, um Kräfte zu bündeln und Themen bedarfsgerecht abarbeiten zu können. Zu 4.: Seit 2009 wurden seitens des Sicherheitsressorts in bestimmten Stadtteilen durch intensivere Kontrolltätigkeit und Zusammenarbeit mit der Polizei Verbesserungen erzielt. Zuletzt habe ich mit Herrn Bürgermeister Klaus Luger im Sommer ein Maßnahmenpaket verhandelt, das sich bereits in Umsetzung befindet. Die einzelnen Punkte lauten: Sozialarbeiter werden verstärkt in den betroffenen Parks eingesetzt, Drogenabhängige sollen in Betreuungseinrichtungen umgeleitet werden. Dazu werden die Öffnungszeiten dieser Einrichtungen erweitert. Die Parkanlagen werden in den frühen Morgenstunden umfassend gereinigt. Der Ordnungsdienst wird verstärkt kontrollieren. Der Pachtvertrag mit dem Imbiss am Hessenplatz und dessen Öffnungszeiten soll neu geregelt und gegebenenfalls angepasst werden. Gemeinsam mit der Polizei wird die Möglichkeit einer temporären Nachtsperre geprüft. Zusätzlich zu diesem Maßnahmenpaket werde ich einen weiteren Anlauf zur Einführung eines Alkoholverbots unternehmen. Bekanntlich ist ein entsprechender Antrag nur deshalb um eine Stimme nicht angenommen worden, weil ein Mitglied der NEOS-Fraktion dagegen gestimmt hat und nur zwei Mitglieder der NEOS-Fraktion dafür gestimmt haben. Zu 5. und 6.: Die Anrainer wurden und werden durch regelmäßigen Kontakt per E-Mail, Brief, Telefon, durch persönliche Gespräche und durch ein öffentlich zugängliches und medial beworbenes Bürgergespräch mit dem Stadtpolizeikommandanten eingebunden. Darüber hinaus ist für nächste Woche, konkret am 28. September 2016, ein Runder Tisch mit den Anrainern anberaumt. Somit hoffe ich, die Anfrage zu deiner Zufriedenheit beantwortet zu haben.“ 4. Anfrage von Gemeinderat Eypeltauer an Stadtrat Hein „Sehr geehrter Herr Stadtrat, Ihr Ressort hat eine Informationsbroschüre mit dem Titel ,Sicherheit für Fußgänger‘ aufgelegt. Diese Broschüre ist grafisch in FPÖ-Corporate Identity (CI) gestaltet und beinhaltet im Wesentlichen detaillierte Information zum Verhalten bei Ampeln. Es soll die Abläufe an ampelgeregelten Schutzwegen erläutern und das richtige Verhalten bei deren Benutzung verdeutlichen‘. So wird auf der Hälfte der Broschüre erklärt, wie sich der Fußgänger bei grüner Ampel, blinkender grüner Ampel und roter Ampel zu verhalten hat. Die Begriffe ,Grünzeit‘ und ,Räumzeit‘ werden erläutert. Ungeachtet der Budgetknappheit, eingedenk derer auch die Informationsstrategien der Stadt Linz möglichst sparsam und zweckmäßig gestaltet werden müssen, stellt sich die grundsätzliche Frage der Sinnhaftigkeit einer solchen Informationsbroschüre. 1. Seit wann liegt die Informationsbroschüre ,Sicherheit für Fußgänger‘ auf? 2. Wie viel Stück dieser Broschüre wurden insgesamt bestellt bzw. sollen insgesamt bestellt werden? 3. Welche Gesamtkosten fallen für Erstellung, Druck und Auslieferung der Broschüre an? 4. Welche Gesamtkosten sind bereits für Erstellung, Druck und Auslieferung der Broschüre angefallen? 5. Wer wurde mit der Gestaltung der Broschüre beauftragt? 6. Warum wird die Informationsbroschüre des Stadtrates für Infrastruktur in FPÖ-Corporate Identity gestaltet, warum nicht in der offiziellen CI der Stadt Linz? 7. An welchen Orten wurde die Broschüre aufgelegt? 8. Worin sieht der Infrastrukturstadtrat den Bedarf nach der gegenständlichen Information in der gegenständlichen Form begründet? 9. Welche anderen analogen Informationsmaterialien des Infrastrukturstadtrates werden derzeit aufgelegt? 10. Welche anderen analogen Informationsmaterialien sind vom Infrastrukturressort im Jahr 2016 geplant? Dazu Stadtrat Hein: „Wenn wir über die Sinnhaftigkeit oder nicht Sinnhaftigkeit einer Sicherheitsbroschüre zum Thema Fußgängerampeln sprechen, muss ich jetzt leider etwas weiter ausholen und einen geschichtlichen Überblick zu Ampelanlagen geben, damit wir vom gleichen Wissensstand ausgehen. Im Anschluss werde ich natürlich alle Fragen beantworten. Der Begriff Ampel, wie er im Volksmund heißt, kommt aus dem lateinischen und heißt ,Ampulla‘ - Ölflasche, einige Zeit später wurde das im übertragenen Sinn als ,Leuchte‘ übersetzt. Die Geschichte der Ampel begann vor mehr als 100 Jahren. Bereits 1868 versuchte man in London die Verkehrsströme mittels Lichtsignal zu regeln, da das Verkehrsaufkommen sehr hoch war. Diese Ampel wurde manuell mit Gas betrieben und brachte natürlich ein gewisses Sicherheitsrisiko mit sich. Es kam wie es kommen musste. Bereits nach wenigen Tagen hat diese erste Ampel ihren Dienst quittiert. (Zwischenrufe) Das ist die Grundlage, damit man die Sinnhaftigkeit versteht. (Zwischenrufe) Wie ich das beantworte, bleibt mir überlassen. Es kam zu einer spektakulären Explosion. Der Gesetzeshüter wurde schwer verletzt und die Ampel erlitt einen Rückschritt. Erst 46 Jahre später hat die Ampel mit der Elektrifizierung eine Wiedergeburt erlangt, und zwar 1914 in den USA. In den frühen 20iger-Jahren kam die erste Ampel nach Europa. 1922 wurde in Paris der Verkehr bereits mit einer Ampelanlage geregelt. 1922 gab es in Hamburg die erste Ampelanlage. In der Hauptstadt Berlin kam die erste Ampelanlage 1924. Das war damals - das sollte man wissen - der verkehrsreichste Knotenpunkt in Europa. (Zwischenrufe) Man muss den geschichtlichen Hintergrund schon verstehen, damit man über die Sinnhaftigkeit reden kann. 1926 kam die erste Ampel an der Opernkreuzung im 1. Bezirk nach Wien. 1951 hat es die erste wirkliche Fußgängerampel gegeben. 1956 - wurde von der manuellen Schaltung auf die automatische Schaltung umgestellt - hat es die erste automatische Ampelanlage in der Gusenstraße im 14. Bezirk gegeben. 1959 ist in Österreich das Grünblinken eingeführt worden, das das Ende der Grünphase anzeigt. 1962 wurden österreichweit die ersten zehn Ampeln an ein Verkehrsleitsystem angeschlossen. Durch das immer größer werdende Verkehrsaufkommen haben diese Ampelanlagen, wie sie im Volksmund genannt werden, natürlich auch in kleineren Städten Einzug genommen. Parallel dazu hat sich dazu die Gelbphase als drittes Lichtsignal etabliert. Was im frühen 20. Jahrhundert mit den Farben Rot und Grün sowie manueller Unterstützung durch Ordnungshüter begann, entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einem wirklichen High-Tech-Produkt. Man kann das jetzt nicht nur als Ampel bezeichnen, denn unter dem Begriff Ampel versteht man nur die Lichter selber. Das Regelwerk aber, welches dahintersteckt, wird mittlerweile als Verkehrslichtsignalanlage bezeichnet und ist heute in der Regel ein dynamisches und kein statisches System mehr. Vielfach werden Verkehrsströme mit Detektoren gemessen. Ampeln kommunizieren untereinander und verändern aufgrund der Verkehrsstromänderungen natürlich ihre Umlaufzeiten. Diese Systeme funktionieren allerdings nur bei einem Auslastungsgrad von 80 bis 85 Prozent zuverlässig. Ab einer Auslastung von 80 bis 85 Prozent – das sind sich die Experten einig – geht man wieder zur statischen Schaltung zurück. Oftmals wird auch – ich beuge gleich einer weiteren Anfrage vor – das Nicht-vorhanden-Sein einer grünen Welle in Linz kritisiert. Die grüne Welle ist eine sehr komplexe Sache. Dazu braucht man Kreuzungen, bei denen die Ampeln die gleiche Umlaufzeit haben, was natürlich leider nicht immer möglich ist. Wenn man so eine grüne Welle schaltet, kann immer nur eine Fahrtrichtung priorisiert werden. In beide Richtungen würde es nur dann funktionieren, wenn die Ampelanlagen wirklich denselben Abstand zueinander hätten und der Straßenverkehr regelmäßig wäre. Nachdem sich der Verkehr nicht als Monolith bewegt, sondern sich der Pulk aufspaltet, kann es natürlich passieren, dass die grüne Welle hier keine Wirkung zeigt. Außerdem wird so eine grüne Welle durch die Bevorrangung des öffentlichen Verkehrs immer wieder aus der Bahn geworfen. Jetzt kommen wir zur Geschichte der Fußgängerampel, die in meinem Folder ,Sicherheit für Fußgänger‘ ein Thema ist. Hier hat Kopenhagen eine Vorreiterrolle eingenommen. Schon 1933 gab es in Kopenhagen die erste Anlage nur für Fußgänger, 1937 in Berlin und 1952 in New York. Unabhängig von den Ländern haben sich sprachliche ‚Walk‘- und ‚Don‘t Walk‘-Symbole entwickelt und so weiter. Sie sehen, dass die Ampel eine lange Geschichte hat. Das sind immer kompliziertere Systeme. In Linz haben wir 200 Ampelanlagen. Wenn es gewünscht wird, kann ich die Standorte noch schnell kurz verlesen. Nachdem die Menschen mehr und mehr mit der Ampel konfrontiert sind, haben wir sehr viele Bürgeranliegen, vor allem von älteren Menschen, die sich über die zu kurze Grün-Phase beschweren. Das kommt aus einer Unwissenheit. Man glaubt, nur bei Grün gehen zu dürfen. Der Folder klärt ausführlich und sehr einfach darüber auf, dass ein Schutzweg solange betreten werden darf, bis das grüne Licht erlischt. Danach gibt es eine so genannte Räumzeit. Das heißt, es ist genügend Zeit – auch wenn die Ampel rot anzeigt - den Schutzweg ohne Stress zu überqueren, weil der Querverkehr in dieser Zeit noch immer Rotlicht hat. In der Regel geht man dabei von 1,2 Metern pro Sekunde aus. Auch Wien und andere Städte haben sich damit beschäftigt. Wir sind also nicht die einzige Stadt in Österreich, die einen Ampelfolder hat. Man findet solche Informationsbroschüren im Internet auf diversen Seiten von Städten. Wien ist sogar einen Schritt weitergegangen. Dort gibt es testweise seit 2012 ein drittes Licht bei der Fußgängerampel, ein oranges Licht, mit einem ‚R-Symbol‘ in der Mitte, das diese Räumzeit signalisiert. Das heißt, solange dieses ‚R-Symbol‘ aufleuchtet hat der Gegenverkehr ein rotes Signal. In Linz haben wir ein paar Sensortechniken, die feststellen, wie lange oder ob noch Menschen auf dem Schutzweg sind. Solange sich Menschen auf diesem Schutzweg befinden, bekommt der Querverkehr keine grüne Phase. Jetzt zu Ihren konkreten Fragen, Herr Gemeinderat Eypeltauer: Zu 1.: Ich muss vorweg einmal sagen, die Kosten für die Broschüre ‚Sicherheit für Fußgänger‘ wurden nicht von der Stadt übernommen, daher sehe ich mich nicht gezwungen, diese Frage zu beantworten. Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 1 und einleitende Begründung: Wir haben sehr viele Bürgeranliegen, die sich aus mangelndem Wissen über die Räumphase über die Grün-Phasen beschwert haben. Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 1. Damit habe ich die Anfrage beantwortet.“ Bürgermeister Luger: „Das Ende war nach den langen historischen Exegesen ein wenig abrupt. Die Anfrage ist damit beantwortet.“ 5. Anfrage von Gemeinderat Eypeltauer an Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, als Stadträtin für Soziales liegt es auch in Ihrer Zuständigkeit, sich der Probleme der Obdachlosigkeit bzw. des Zusammenlebens und Auskommens verschiedener Bevölkerungsgruppen im öffentlichen Raum anzunehmen. Am Hessenplatz kollidieren seit Jahrzehnten die Interessen verschiedener Bevölkerungsgruppen – im Wesentlichen der sich dort regelmäßig und oft bis spät in die Nacht aufhaltenden Alkoholiker und Drogensüchtigen, teils obdachlos, teils nicht obdachlos, und der Anrainer. Seit dem vergangenen Sommer mündet diese Kollision in einer nicht mehr tragbaren Zuspitzung. Klar ist, dass jede Gesellschaft, jede Stadt mit sozialen Randgruppen im öffentlichen Raum zurande kommen muss, und diesen dieselbe Teilhabe am öffentlichen Raum zukommen muss, wie allen anderen. Klar ist aber auch, dass die hieraus entstehenden Spannungsfelder eines aktiven Managements bedürfen. Die jüngste Zuspitzung lässt fraglich erscheinen, inwieweit hier ausreichende Maßnahmen gesetzt wurden bzw. werden. Ich stelle daher folgende Anfrage: 1. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2010 gesetzt, um 1.1. den durch im öffentlichen Raum lagernde Alkoholisierte bzw. unter Drogeneinfluss Stehende bzw. Obdachlose verursachten Problemen zu begegnen. 1.2. den durch insbesondere am Hessenplatz lagernde Alkoholisierte bzw. unter Drogeneinfluss Stehende bzw. Obdachlose verursachten Problemen zu begegnen. 2. Gibt es im Fall des Hessenplatzes eine spezifische Zusammenarbeit des Ressorts für Soziales mit dem Ressort für Parkgestaltung? 2.1. Wenn ja, seit wann und wie ist diese ausgestaltet? 3. Gibt es im Fall des Hessenplatzes eine spezifische Zusammenarbeit des Ressorts für Soziales mit dem Ressort für Sicherheit? 3.1. Wenn ja, seit wann und wie ist diese ausgestaltet? 4. Welche Maßnahmen sind seitens des Sozialressorts geplant, um die zugespitzte Situation am Hessenplatz nachhaltig zu verbessern? 5. Inwieweit wurden im Zuge etwaiger derartiger Bestrebungen die Anrainer am Hessenplatz eingebunden? 6. Inwieweit plant das Sozialressort, im Zuge etwaiger derartiger Bestrebungen die Anrainer am Hessenplatz einzubinden?“ Dazu Stadträtin Hörzing: „Zu 1., 1.1. und 1.2.: Für die angesprochene Personengruppe der Wohnungslosen, psychisch bzw. psychiatrisch Beeinträchtigten und Alkoholkranken, gibt es eine Vielzahl von Angeboten des Sozialvereins B 37, des Vereins Substanz, der Beratungsstelle Point und der ARGE Obdachlose. Besonders muss auf die Einrichtung ‚OBST‘, also auf Outreachwork des Sozialvereins B 37 hingewiesen werden. Dieses Outreachwork, vormals Streetwork, ist in die Wohnungslosenhilfe eingebettet und zeigt Folgeangebote wie Notschlafstelle, Wohnheime, Wohngemeinschaften, Wärmestuben und Beratungsstellen, welche ein vernetztes Handeln und Umsetzen von Hilfeplänen ermöglicht. Die SozialarbeiterInnen des Sozialvereins B 37 gehen im Rahmen des Outreachwork bewusst auf die Zielgruppe zu. Sie versuchen, die Personen der Zielgruppe dazu zu bewegen, die bestehenden Angebote in Anspruch zu nehmen und eine Verbesserung der Lebenssituation zu erreichen. Hinsichtlich der angesprochenen Alkoholkranken und Wohnungslosen, die sich im Park aufhalten, muss aber darauf hingewiesen werden, dass das sozialarbeiterische Handeln eine gewisse Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen voraussetzt. Wenn die betroffenen Personen der sozialarbeiterischen Intervention nicht zugänglich sind bzw. eine Hilfe ablehnen, kann auf diese Personen selbstverständlich kein Zwang ausgeübt werden. Zu 2., 2.1., 3. und 3.1.: Ich möchte auf die heutigen Ausführungen verweisen. Es gibt natürlich informelle Anknüpfungen zwischen den betroffenen Staatssenatsmitgliedern genauso wie formale Zusammenkünfte in Form von Sitzungen und damit klarerweise eine intensive Zusammenarbeit im Sinne der Problemlösung. Darüber hinaus hat, wie die Mitglieder des Gemeinderates wissen, auf Einladung von Bürgermeister Klaus Luger und Vizebürgermeister Detlef Wimmer am 31. Mai 2016 eine Sicherheitskonferenz stattgefunden, bei der seitens der Stadtregierung auch Kollegin Stadträtin Wegscheider und ich teilgenommen haben. Darüber hinaus waren die Landespolizeidirektion, der Stadtpolizeikommandant, Vertreter des Vereines Substanz, der Drogenkoordinator des Landes Oberösterreich, das Institut Suchtprävention und die Geschäftsbereiche Bau- und Bezirksverwaltung, Soziales, Jugend und Familie, Gesundheit und Sport und Stadtgrün und Straßenbetreuung vertreten. Zu 4.: Ich möchte vorausschicken, dass wohl gemeint ist, dass die Probleme nicht aus der Anwesenheit der angesprochenen Personengruppen resultieren, sondern sich durch Lärmentwicklung und die Verunreinigung des Parks aber auch eventuell strafbare Handlungen manifestieren. Bei den geschilderten Problemen kann nur mit polizeilicher Präsenz und entsprechender Repression der Sicherheitskräfte eine deutliche Verbesserung erreicht werden kann. Es handelt sich fast ausschließlich um Probleme, die von Sicherheitsorganen zu behandeln sind. Hinsichtlich der angesprochenen Alkoholkranken und Wohnungslosen, die sich im Park aufhalten, muss darauf hingewiesen werden - das habe ich schon erläutert -, dass das sozialarbeiterische Handeln eine gewisse Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen voraussetzt. Darüber hinaus sind aber auch die betroffenen Stellen des Landes Oberösterreich aufgerufen worden Kontakte zu unterstützen und zusätzliche Personalressourcen im Bereich der Sozialarbeit zu lukrieren. Außerdem ist geplant, entsprechende Ressourcen über die Stadt Linz zur Verfügung zu stellen, damit wir in diesem Bereich gegebenenfalls Unterstützungen in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden anbieten können. Zu 5.: Wie bereits ausgeführt durch telefonische Kontakte, E-Mails, Briefe und in unterschiedlicher Form. Meines Wissens ist geplant, die AnrainerInnen bei der Frage der Neugestaltung des Hessenparks einzubinden. Zu 6.: Ich darf darauf verweisen, dass zu diesem Thema am 28. September 2016 unter anderem ein ‚Runder Tisch‘ mit den AnrainerInnen geplant ist. Danke schön.“ 6. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Hartig an Stadträtin Hörzing betreffend Sozialoffensive wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 7. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Hartig an Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, im April 2015 wurde ein Antrag der SPÖ-Fraktion zur Umgestaltung des Hessenparks einstimmig zur Umsetzung beschlossen. In diesem Zusammenhang ersuche in um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche konkreten Umsetzungsschritte wurden diesbezüglich bisher ihrerseits gesetzt? 2. Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des Gemeinderatsantrages? 3. Wie sieht der konkrete Zeitplan aus? 4. In welcher Weise werden die AnrainerInnen und die Bürgerlnnenintiative ,Lebenswerter Hessenplatz und Umgebung‘ in den Prozess der Umgestaltung eingebunden? Danke für die Beantwortung der Fragen.“ Dazu Stadträtin Wegscheider: „Zu 1. und 2.: Am 9. Mai 2015 hat der Gemeinderat beschlossen, den Hessenpark unter Einbeziehung der AnrainerInnen als wichtige Grün-, Erholungs- und Freizeitfläche für die BewohnerInnen zu attraktivieren und eine Umgestaltung nach den Bedürfnissen von Familien und Kindern vorzunehmen. Im Zuge dieses Antrages gab es damals die mediale Ankündigung des Bürgermeisters, 400.000 Euro in eine Neugestaltung investieren zu wollen. Aus fachlicher Sicht war klar - es ist mittlerweile politischer Konsens -, dass wir vor einer Umgestaltung die Hauptprobleme des Parks angehen müssen. Erstens, die Sicherheitsproblematik, vor allem die Drogenszene und zweitens Lösungen für die soziale Problematik, vor allem bezüglich der Suchtkranken, die diesen Park dominieren. Als dritter Schritt soll durch eine Umgestaltung des Parks eine Attraktivierung dieser wertvollen innerstädtischen Grünfläche erfolgen. Entsprechend dem Gemeinderatsauftrag habe ich damals mit den Stadtgärten umgehend noch im Juni des Vorjahres einen Stadtsenatsantrag für einen Ideenwettbewerb zur Neugestaltung des Hessenparks mit einer Bürgerbeteiligung vorbereitet. Der vorbereitete Stadtsenatsantrag wurde damals vom mitbeteiligten Ressort abgelehnt. Es kam zu keiner Vorlage an den Stadtsenat. Die Situation im Hessenpark hat sich heuer weiter verschärft. Der Hessenpark wurde zum Hotspot der offenen Drogenszene von Linz. Durch Drogenfunde am Spielplatz musste dieser gesperrt werden. Nach einer längeren politischen und medialen Diskussion über die Sicherheits- und Sozialproblematik, gab es heuer doch einen Konsens zu dem, von mir im Vorjahr, vorgeschlagenen Gestaltungsprozedere eines Ideenwettbewerbs mit Bürgerbeteiligung. Der Stadtsenat hat dies am 2. Juni des heurigen Jahres einstimmig beschlossen. Im Vergleich zu einem Stadtsenatsantrag aus dem Vorjahr wurde die Anzahl der Landschaftsarchitekten für den Ideenwettbewerb von sechs auf vier reduziert. Die Vorbereitung und Betreuung dieses Prozesses wird vom Landschaftsplaner Dipl.-Ing. Stöckl begleitet, da im Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) die personellen Ressourcen dafür nicht mehr gegeben sind. Bisherige Schritte: Es gab bereits 2015 von der damaligen Dienststelle viele Abstimmungsgespräche zur Grundlagenerhebung für die Ideenfindung durch externe PlanerInnen. Im Oktober 2015 fand durch die damalige Leiterin der Stadtgärten und den Direktor des Kinder- und Jugend-Services ein Wienbesuch statt, um Erkenntnisse zu derartigen Situationen in Erfahrung zu bringen. Darauffolgend gab es Gespräche mit dem damaligen Sozialstadtrat. Seit dem einstimmigen Stadtsenatsbeschluss im Juni 2016 und der Beauftragung von Dipl.-Ing. Stöckl mit der Prozessbegleitung, gab es viele Abstimmungs- und Vorbereitungstermine. Z. B. gab es am 20. Juni 2016 ein Treffen mit Sozialvereinen zur Problematik der Suchtkranken, am 4. Juli 2016 einen Termin mit der Bürgerinitiative mit Frau Dipl.-Ing.in Olga Lackner, im Juli erfolgte mit dem Bundesdenkmalamt die Abklärung des Denkmalschutzes betreffend Brunnen. Mitte August fanden drei sehr konstruktive Informations- und Gesprächstermine mit den mitbeteiligten Referenten statt: Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Wimmer, Sozialstadträtin Hörzing, die neben der Sozialthematik für die Planung von Kinderspielplätzen zuständig ist - ein neuer Spielplatz war ein wichtiger Ansatz für eine Neugestaltung des Parks - und mit Finanzreferent Vizebürgermeister Forsterleitner, der als Liegenschaftsreferent der zuständige Referent für WC-Anlage und den Kiosk im Park ist. Zu 3. und 4.: Am 10. September 2016 habe ich diese beim Picknick der Bürgerinitiative im Hessenpark zu einem eigenen Vortermin für Ende September eingeladen. Im Übrigen habe ich in mehrfachen Gesprächen und Terminen Kontakt mit Vertretern der Bürgerinitiative gehabt und schätze deren konstruktives Engagement sehr. Die Bürgerinitiative ist im Planungsprozess für uns ein wichtiger Ansprechpartner. Am 28. September gibt es nun zu meiner Freude sogar mit der Bürgerinitiative und den Referenten Wimmer, Hörzing und Hein einen gemeinsamen ‚Runden Tisch‘, da für die Bürgerinitiative die Verkehrs- und Raserproblematik um den Hessenpark ein großes Thema ist. Der große öffentliche Bürgerbeteiligungstermin soll noch im Oktober stattfinden. Im Anschluss daran werden die Ergebnisse aus all diesen Terminen in die Vorgaben für die Auslobung des Ideenwettbewerbes eingearbeitet. Anfang 2017 werden wir die Ergebnisse des Wettbewerbes gemeinsam erörtern können. Was und in welchem Umfang umgesetzt werden soll, entscheidet letztlich der Gemeinderat. Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass die Lösung des Hessenparkproblems nicht in der Umgestaltung liegt, sondern in der Lösung der Sicherheits- und Sozialproblematik. Nur wenn wir dieses Problem in den Griff bekommen, kann eine Umgestaltung zum gewünschten Erfolg beitragen. Dass es nun am 28. September 2016 doch einen gemeinsamen ‚Runden Tisch‘ gibt, den ich immer befürwortet habe, ist für mich ein klares Bekenntnis, dass nun wirklich alle bereit sind, zu einer Lösung beizutragen, auch wenn unterschiedliche Meinungen diskutiert werden.“ 8. Die Anfrage von Gemeinderat Hennerbichler an Stadträtin Wegscheider betreffend Unterstützung von arbeitslosen Jugendlichen in Linz – nur ein Wahlkampfgag? wird in der nächsten Sitzung beantwortet. Bürgermeister Luger: „Die ÖVP-Fraktion hat vor den Amtsanträgen eine Aktuelle Stunde zum Thema LASK, ,Dem LASK eine zeitgemäße und dauerhafte Heimat in Linz zu ermöglichen‘, eingebracht. Zur Durchführung dieser Aktuellen Stunde gibt es laut Statut ein klares Prozedere. Ich darf darauf hinweisen, dass sie laut Statut möglichst 60 Minuten nicht überschreiten möge und es einen klaren Ablauf gibt. Der Antrag- und Berichterstatter, Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier, wird als Erstes Sprechen. Als zweiter Redner wird laut Statut der Vertreter der stärksten Fraktion, SPÖ-Fraktionsvorsitzender Gemeinderat Giegler das Wort ergreifen. Als dritter Redner wird für die Fraktion der Freiheitlichen, Fraktionsvorsitzender Günther Kleinhanns, sprechen. Als vierte Rednerin wird Fraktionsvorsitzende Gemeinderätin Ursula Roschger für Die Grünen sprechen. Für die NEOS-Fraktion wird Gemeinderat Felix Eypeltauer sprechen. Nach diesen Fraktionsrednern, die laut Statut jeweils eine maximale Redezeit von zehn Minuten ausschöpfen können, ist Wortmeldung Nummer sechs eine Zusatzwortmeldung der beantragenden Fraktion, in diesem Fall der ÖVP. Hier hat Klubobmann Gemeinderat Mag. Hajart ebenfalls eine zehnminütige Redezeit. Als siebte Rednerin hat als sachlich zuständiges Mitglied der Stadtregierung, Sportstadträtin Karin Hörzing, eine Redezeit von fünf Minuten avisiert. Es steht auch mir zu, eine Äußerung von ebenfalls fünf Minuten zu machen. Ich werde davon vermutlich Gebrauch machen. Wir starten damit mit der Aktuellen Stunde.“ Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über ABHALTUNG EINER AKTUELLEN STUNDE ZUM THEMA „DEM LASK EINE ZEITGEMÄSSE UND DAUERHAFTE HEIMAT IN LINZ ERMÖGLICHEN“ und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, werte Damen und Herren auf der Tribüne, die ÖVP-Fraktion hat zum Thema LASK eine Aktuelle Stunde beantragt. Man kann diese Aktuelle Stunde insgesamt zum Thema Sport, Sportpolitik in Linz und die wesentlichen Fragen und Herausforderungen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, durchaus breiter sehen. Ich weiß, dass im Gemeinderat und in der Bevölkerung nicht alle Menschen eng mit dem Fußball verbunden sind. Es ist jedoch so, dass der Fußball als eine der wichtigsten Breitensportarten und natürlich im Spitzensport eine ganz besondere Rolle spielt. Das ist nicht nur weltweit so, sondern natürlich im Speziellen auch in Linz der Fall. Ich möchte eingangs betonen, dass in Linz viele ehrenamtliche Vereine in den unterschiedlichsten Dachverbänden im Nachwuchsbereich und im Bereich des Leistungssportes hervorragende Arbeit leisten. Darüber hinaus haben wir von Linzer Vereinen über die Spielklassen in Richtung Regionalliga, erste Liga hervorragende Leistungen. Zwei Vereine davon - Blau-Weiß und der LASK - spielen in der zweithöchsten Spielklasse. Ich möchte mich heute aber besonders dem LASK widmen, weil der LASK ein besonderer Linzer Verein ist, das werden alle in diesem Kreise bestätigen. Der LASK ist ein besonderer Traditionsklub mit einer langen Aktivität, großen sportlichen Erfolgen, manchmal durchwachsen, auch Misserfolgen, das gehört letztlich dazu. Sie werden mir, unabhängig davon, ob Sie mit dem Fußball verbunden sind oder nicht, zweifelsfrei Recht geben, dass der LASK einer d e r Traditionsklubs ist, die wir in Linz gerade natürlich im Fußball haben. Seit einiger Zeit sind wir aber mit der Situation konfrontiert, dass gerade dieser Traditionsklub seine Spielstätte derzeit erstmals - so war es mir zumindest in der Historie nachvollziehbar - nicht auf Linzer Stadtgebiet hat bzw. haben kann. Die Umstände dafür scheinen vielschichtig. Ich sehe mich überhaupt nicht berufen, über die Vergangenheit aufzuklären oder diese genauer zu untersuchen, sondern mir geht es heute darum, in die Zukunft zu blicken. Daher wollte ich jetzt beim Ist-Stand anknüpfen und sagen, der Umstand, dass der LASK nicht in Linz spielt und seine Spiele derzeit nicht auf Linzer Stadtgebiet austrägt, kann für uns - wie auch immer es dazu gekommen ist - nicht zufriedenstellend sein. Wir müssen und wollen darüber reden, wie der Linzer Athletik-Sport-Klub wieder auf Linzer Boden zurückgeholt werden kann und was die Stadtpolitik dazu beitragen kann, damit dieses Vorhaben gelingt. Ich glaube, wir brauchen nicht darüber diskutieren, dass das derzeit kein optimaler Zustand ist. Sie werden mir zweifelsfrei Recht geben, ganz egal in welche Richtung das Herz der fußballbegeisterten Mitglieder des Linzer Gemeinderates schlägt. In dieser Debatte geht es uns darum darüber zu diskutieren, welche Schritte gesetzt werden sollen, damit man dem LASK Signale setzt, die Hand reicht und darüber diskutiert, was die Politik dazu beitragen kann, dass der LASK wieder zurückkommt. Wir sollten diesen Zustand und die Entscheidung des LASK nicht mehr auf Linzer Boden zu spielen, nicht einfach so zur Kenntnis nehmen. Erfreulicherweise haben wir seit kurzem wieder einen gemeinderätlichen Sportausschuss, dem die Sportreferentin vorsteht und der sich mit Fragen auseinander setzt und diese diskutiert. Ich glaube, dass es im Interesse der Sportpolitik der Stadt sein muss zu fragen, was notwendig ist und welche Schritte wir setzen können und wollen, um einen verstärkten, verbesserten Dialog mit den Verantwortlichen zu pflegen. Wir sollten uns fragen, was die Stadt und was die Politik dazu beitragen kann, dass der LASK wieder zurückkommt. Der LASK ist unbestritten ein Linzer Traditionsverein, daher muss es in unser aller Interesse sein, diese Schritte zu setzen. Neben der Sportpolitik gibt es aber noch andere Faktoren, meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates. Der LASK ist mittlerweile, so wie andere Vereine, ein Unternehmen, ein größerer Wirtschaftsbetrieb, der natürlich Steuern bzw. Kommunalsteuern zahlt. Derzeit bezahlt er leider nicht mehr in Linz. Daher sollten wir nicht nur vor einem sportpolitischen, sondern durchaus vor einem volkswirtschaftlichen Hintergrund Interesse haben, dass der LASK wieder auf Linzer Boden spielt. Wenn der sportliche Erfolg anhält - wie auch immer sich das entwickelt -, ist es für uns als Landeshauptstadt natürlich in der Außenwirkung, nicht ganz unentscheidend, wo die Spiele eines Bundesligisten oder Erstligisten ausgetragen werden. Es besteht nämlich ein Unterschied, ob ein Verein in Linz spielt oder in einer anderen Stadt oder Stadtgemeinde. Wenn es sportlich gut läuft, bringt das öffentliche Fernsehminuten, Marketing und Werbeminuten für eine Stadt. Darüber wollen wir diskutieren. Meinetwegen kann es in diese Richtung exemplarisch verstanden werden, dass wir sagen, heute diskutieren wir über den LASK und wenn wir hier nicht gegensteuern, diskutieren wir vielleicht morgen und übermorgen über andere Vereine. In den letzten Wochen mussten wir bereits erleben, dass der zweite Fußballverein, der in der ersten Liga spielt - ebenfalls ein Verein mit langer Tradition, der sich in der Nachfolge des SK VÖEST sieht -, eine Anfrage starten musste, um außerhalb von Linz ein Spiel bestreiten zu können. Durch das beherzte Eintreten des Bürgermeisters konnte das gerade noch abgewendet werden. Ich frage mich aber, was aus rechtlichen Gründen, aus faktischen Gründen gewesen wäre, wenn es nicht möglich gewesen wäre, wenn die beiden Linzer Vereine nicht auf Linzer Boden spielen können. Was wäre das für eine Situation für unsere Sportstadt Linz. Wir müssen uns dieser Frage stellen, unabhängig von der Zugehörigkeit, unabhängig davon welchen Schal wir auf den Fußballplätzen tragen, welche Trikots wir in unseren Büros liegen haben, welche Aufkleber wir auf der Rückseite unserer Autos kleben haben. Das wollen wir, als ÖVP, heute tun. Ich mache gleich zu Beginn einen Vorschlag, wie diese Handreichung aus unserer Sicht aussehen könnte. Ich bin der Meinung, dass es der Gemeinderat zum Anlass nehmen könnte, dass der neue gemeinderätliche Sportausschuss unter der Vorsitzführung der Sportreferentin mit den Verantwortlichen des LASK Kontakt aufnimmt, das Gespräch und den Dialog sucht und die Frage in den Mittelpunkt stellt, welche Maßnahmen nötig sind, damit der LASK mittelfristig wieder auf Linzer Boden spielt. Kurzfristig mache ich mir überhaupt keine Illusionen, denn am Ersatzstandort sind sehr viele Investitionen geschehen. Diesen Status quo sollten wir aber nicht prolongieren, sondern wir sollten versuchen, mittelfristig eine Lösung zu finden. Daher mein Vorschlag, dass die Sportreferentin mit dem Ausschuss diesen ersten Schritt geht, das auslotet, diskutiert und die Möglichkeiten untersucht. Dann kann entweder im Stadtsenat oder im Gemeinderat darüber diskutiert werden. Das ist nicht nur mir persönlich als LASK-Anhänger ein besonders wichtiges Anliegen, das will überhaupt nicht verhehlen. Für die Zukunft der Stadt insgesamt und für die vielen Anhänger des LASK in Linz stellt sich die Frage, wie Linz als Sportstadt, als Wirtschaftsstadt – wir wollen volkswirtschaftlich optimal wirtschaften – optimal nach Außen auftreten kann. Ich ersuche in weiterer Folge alle Fraktionen um eine konstruktive Diskussion. Ich glaube, der Vorschlag, dass der zuständige Ausschuss mit einem Vorstand und mit den Vereinsverantwortlichen Kontakt aufnimmt, ist keiner, bei dem man ideologisch scheitern kann. Daher würde ich meinen, dass man mit dieser Vorgangsweise gut beraten wäre. Vielen herzlichen Dank.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Giegler für die SPÖ-Gemeinderatsfraktion: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, meine sehr geehrten Damen und Herren, die als Gäste dieser Sitzung beiwohnen. Vizebürgermeister Mag. Baier hat seine Ausführungen in drei Teile gegliedert. Gestatten Sie mir, auch drei Aspekte zu erwähnen. Die erste Anmerkung, die ich machen möchte: Es ist schon sehr verwunderlich, dass diese Aktuelle Stunde heute – wir wissen alle, dass morgen das Derby stattfindet – am Vortag des Linzer Derbys beantragt wurde. Sport hat immer etwas mit Emotionen zu tun - Fußball im ganz besonderen Maße und ein Derby ist hoch emotionalisiert. Das kann man im positiven Sinne sehen. In einer großen oberösterreichischen Tageszeitung ist das heute in der Form geschehen, dass sich ehemalige Fußballprofis zu Wort gemeldet und ihre Erfahrungen bei den Derbys dargestellt haben. Es kann aber auch mit sehr vielen, leider negativen Begleiterscheinungen verbunden sein. Das hat man beim letzten Derby gemerkt. Grundsätzlich ist eine emotionale Gebundenheit der Fans durchaus positiv. Eine sportlich faire Rivalität ist zu begrüßen, sie führt zu einer Leistungssteigerung. Es gibt zahlreiche Städte, die das entsprechend vorführen - ich will nicht Madrid erwähnen, ich könnte auch Manchester erwähnen. Wenn es in Linz so wäre, dann wären wir sehr glücklich. Aber wenn aus einer sportlichen Rivalität eine politische Rivalität gemacht wird, dann ist das eine Instrumentalisierung, ich würde fast sagen, ein Missbrauch des Sports. Diese Instrumentalisierung des LASK durch die ÖVP, sowohl auf Stadt- als auf Landesebene, ist wirklich seit langem zu beobachten. Es tut mir Leid, das sagen zu müssen. Ich kann nur sagen, der LASK hat es sich nicht verdient, instrumentalisiert und missbraucht zu werden. (Beifall SPÖ) Tatsache ist, dass Herr Bürgermeister und ich ein Fan von Blau-Weiss-Linz sind und Vizebürgermeister Baier ein Fan des LASK ist, das ist kein Geheimnis. Zu suggerieren, dies hätte eine politische Dimension, ist aus meiner Sicht fahrlässig. Herr Vizebürgermeister, ich glaube, du kannst dich erinnern. Wenn nicht, dann mache ich es jetzt. Wir sind gemeinsam am 5. Juni 2014 beim Aufstiegsspiel des LASK gegen Parndorf auf der Tribüne gestanden. Ich habe mich als Linzer wirklich ehrlich gefreut, dass der LASK durch dieses Unentschieden aufgestiegen ist. Du warst fast verwundert. Wir sind uns zwar nicht in den Armen gelegen, aber wir haben uns beide ehrlich für die Stadt Linz gefreut. (Heiterkeit) Die immer wieder wahrnehmbare Unterstellung der Bevorzugung von Blau-Weiss durch unseren Bürgermeister oder durch die Sportpolitik der Stadt Linz gegenüber dem LASK, ist auf das Entschiedenste zurückzuweisen. Seit vielen Jahren hat die Gleichbehandlung der Vereine in der Stadtpolitik oberste Priorität. Wenn sie in der gleichen Liga und in der gleichen Leistungsklasse spielen, sollten sie die gleiche Unterstützung erhalten, und das geschieht. Das städtische Stadion auf der Gugl steht allen Vereinen, die dort spielen wollen, zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung. Über die wahren Hintergründe des Auszugs des LASK wird uns heute wahrscheinlich Herr Bürgermeister noch einige Informationen geben können. Zweite Anmerkung: Die ÖVP und namentlich du, Herr Vizebürgermeister Baier, fordert den Abriss des Linzer Stadion zugunsten einer Wohnverbauung und einen Neubau des Stadions an einem anderen Ort. Dazu gibt es aber Fragen, die bisher völlig unbeantwortet blieben. Wo soll das neue Stadion errichtet werden? Wie soll der Neubau finanziert werden? Ich weise nur auf den heutigen zweiten Teil der Finanzklausur hin, in der über Sparmaßnahmen diskutiert wurde. Ich weiß nicht, ob der LASK einen Sponsor ähnlich wie Rapid hat oder die Allianz noch ein zweites Stadion in Österreich errichten wird. Also das ist alles offen. In diesem Zusammenhang geht es nicht nur um einen Stadionneubau. Es wird immer suggeriert, irgendwo ein Stadion hinzustellen. Es geht darum, Trainingsplätze zur Verfügung zu stellen, die jetzt auf der Gugl vorhanden sind. Wo haben wir ausreichend Platz, diese Trainingsplätze unterzubringen? Was passiert mit der TIPS-Arena, die mit dem Stadion ganz eng verbunden ist? Wo wird das Olympiazentrum, das ausgebaut wurde, in Zukunft untergebracht? Was machen wir mit der Bundessportakademie? Beide Institutionen benutzen die multifunktionalen Sportstätten auf der Gugl. Das hängt alles zusammen. Das sind Fragen über Fragen, auf die es derzeit keine schlüssigen Antworten gibt. Wer nur Fragen aufwirft, ohne Antworten zu haben und wer zu Zeiten finanzieller Konsolidierung Forderungen aufstellt, wohlwissend, dass diese nicht erfüllbar sind, handelt nicht konstruktiv. Ich drücke mich vorsichtig aus und verwende nicht den deutlicheren gegenteiligen Begriff von konstruktiv. Jedenfalls ist es nicht seriös. Im Übrigen könnte der LASK jederzeit ein neues Fußballstadion bauen, wenn er eine entsprechende Fläche zur Verfügung und entsprechende Geldgeber hätte. Das wäre alles kein Problem. Der LASK - das ist Tatsache - hat sich aus freien Stücken dazu entschieden, seine Heimspiele im Paschinger Waldstadion auszutragen. Die Hintergründe, warum er das macht, wird uns heute wahrscheinlich Herr Bürgermeister noch im Detail erklären. Nun zur dritten Anmerkung: Das ist ein historischer Exkurs in das Jahr 2007 bzw. in das Jahr 2008, in das Jahr der Fußballeuropameisterschaft in Österreich. Da gab es die Frage, ob sich Linz als Austragungsort bewirbt und ein neues Stadion bekommt. Gleichzeitig war das Jahr 2008, der Vorabend des Jahres 2009, wo bekanntlich die Kulturhauptstadt in Linz organisiert wurde. Damals stellte sich die Frage, Kulturhauptstadt oder Europameisterschaft. Zwei Großereignisse waren zu viel, um sie zu bewältigen. Es war eine bewusste Entscheidung, sich für ein Großereignis vorzubereiten und es umzusetzen, und das war bekanntlich die Kulturhauptstadt. Diese Entscheidung wurde damals von Bürgermeister Dobusch im Einvernehmen mit Landeshauptmann Pühringer getroffen. Vizebürgermeister Watzl hat das damals auch mitgetragen. Um in dieser unsäglichen Auseinandersetzung die Kultur und den Sport nicht gegeneinander auszuspielen, hat man sich dafür entschieden, das Stadion zu sanieren und zu modernisieren. Man entschied sich für die Beibehaltung eines multifunktionalen Stadions, welches zum einen die UEFA-Kategorie 4 erfüllt, also länderspieltauglich ist und in dem die Leichtathletik gute Trainings- und Wettkampfbedingungen vorfindet und in dem auch Konzerte und Großereignisse mit bis zu 50.000 Zuschauern stattfinden können. Aus welchen Gründen auch immer, haben sich Vizebürgermeister Watzl und die Linzer ÖVP von dieser Entscheidung distanziert. Ab diesem Zeitpunkt kann man beobachten, dass das Image des Linzer Stadions bis zum heutigen Tag sukzessive auf den Boden gezogen wurde. Ich möchte noch auf meine Erfahrung als Sportreferent hinweisen. Ich habe von hochrangigen Vertretern des LASK mehrmals mitgeteilt bekommen, dass das Linzer Stadion zwar kein reines Fußballstadion ist, aber die Spielbedingungen und die Infrastruktur absolut okay sind und sie mit diesem Stadion zufrieden sind. Das wurde durch Vertreter der Nationalmannschaften der Ukraine und Georgiens anlässlich des Länderspiels, das hier stattgefunden hat, bestätigt. Das hat mir auch Herr Heinz Rosenauer von der Agentur Global Sports, der dieses Match organisiert hat, bestätigt. Ich komme zum Schluss. Der LASK hat von sich aus entschieden, mit der Gemeinde Pasching einen Fünfjahresvertrag abzuschließen. Das ist sein gutes Recht. Die Hintergründe werden wir heute noch von Herrn Bürgermeister erfahren. Tatsache ist, dass eine Rückkehr des LASK natürlich jederzeit möglich ist. Dem steht nichts im Wege. Dieser Linzer Traditionsverein ist in unserer Stadt herzlich willkommen. Mein Appell an die ÖVP und an dich, Herr Vizebürgermeister, hört auf, den Sport und insbesondere den LASK für politische Zwecke zu instrumentalisieren. Herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Kleinhanns für die FPÖ-Gemeinderatsfraktion: „Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Bürgermeister, ich möchte mich hier mit ganz kurzen Bemerkungen einbringen. Es ist schon viel zu diesem Thema, das nicht das allerwichtigste Thema in Linz sein dürfte, gesagt worden. Als Techniker darf ich hier ein Argument einbringen. Linz ist mit seinem, glaube ich, aus heutiger Sicht relativ unglücklichem Gemeindegebiet nicht geeignet, alle Probleme, die für eine Landeshauptstadt anstehen, auf seinem Stadtgebiet zu lösen. Ich darf daran erinnern, dass vor etwa zehn Jahren von der freiheitlichen Fraktion die Neuplanung eines Stadions angedacht wurde. Damals war noch die eine oder andere Fläche im Stadtgebiet vorhanden. Daraus ist leider nichts geworden. Ich meine, es wäre ein Ansatz, dass eine Sporteinrichtung, wie ein Stadion und andere Sporteinrichtungen zumindest in deren Infrastruktureinrichtungen und in den Sanitäreinrichtungen usw. mindestens alle 15 bis 20 Jahre weitgehend erneuert werden müssen. In der vergangenen Zeit hätte ein Stadionneubauprojekt schon weit auf den Weg gebracht werden können. Vielleicht hätte sich schon ein Sponsor gefunden, wenn dieser die Ernsthaftigkeit der Stadt erkannt hätte, weil sie eine Fläche zur Verfügung stellt und der betreibende Verein vielleicht seinen festen Willen dokumentiert. Wir haben aber gar nichts gemacht. Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, welche Argumente damals im Konflikt mit der Bewerbung um die Kulturhauptstadt oder die Europameisterschaft angestanden sind. Das hat zu der Entwicklung geführt, die sich heute abzeichnet und kritisiert wird. Der Linzer Athletik Sportklub ist einer der ältesten Vereine auf Linzer Boden. Es ist natürlich nostalgisch bedauernswert, wenn er sich von Linz etwas entfernt oder nicht entfernt. Ich sehe den Großraum Oberösterreich, den Zentralraum immer als Einheit. Ich meine, hier ließen sich einige andere Abmachungen treffen, was den Namen, das Logo, den Autoaufkleber oder gewisse finanzielle Unterstützungen oder Abgaben betreffen würden. Wir können auf diesem Stadtgebiet nicht alles lösen. Als langjähriger Obmann des ältesten Linzer Sportvereines macht mir Sorge, dass die Diskussion in die Richtung laufen könnte und dass das auf Kosten der Breitenarbeit in Linz gehen könnte, weil kein Geld vorhanden ist und unbedingt Geld für sensationelle sportpolitische Veranstaltungen gefunden werden muss. Wir haben ein sehr gut funktionierendes System der Sportausbildung, an Sportstätten und der Jugendförderung usw. Das darf nicht darunter leiden, dass aus politischen, sportpolitischen oder anderen Gründen vielleicht neue Löcher aufgemacht werden, die wir derzeit finanziell keinesfalls stopfen können. Ich glaube, darüber zu sprechen ist ganz interessant. Ob man unbedingt eine Aktuelle Stunde machen muss, ist eine andere Frage. Wir haben alle Interesse daran, mit unserer Jugend und unseren Sportlern Erfolge zu feiern. Das ist überhaupt keine Diskussion. Das sollte nicht zu unterschiedlichen politischen Standpunkten führen. Ich danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger für die Grüne-Gemeinderatsfraktion: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, ,Parteipolitik hat nichts im Sport zu suchen, das ist einfach nur eine Farce. Künftig sollen parteipolitische Inszenierungen unterlassen werden.‘ Das sage nicht ich, sondern Herr Vizebürgermeister Bernhard Baier in seiner Presseunterlage zur Aktuellen Stunde. Wenn ich mir jetzt die Diskussion anhöre oder das Instrument der Aktuellen Stunde, das hier benutzt wird, dann frage ich mich, wie ernst du dich selbst nimmst, wenn du sagst, es soll parteipolitisch nicht agiert werden, was in eurem Fall das Thema LASK betrifft. Meiner Ansicht nach widerspricht sich das ein bisschen. Man merkt es in der Diskussion. In Wirklichkeit ist es ein politisches Spiel zwischen SPÖ und ÖVP. Zwischenruf Gemeinderat Giegler: „Das sehe ich nicht so!“ Gemeinderätin Roschger weiter: Ich weiß, dass du das nicht so siehst, aber ich sehe das so. Das ist total legitim. Es ist auch legitim, dass ich das so sehe und das artikuliere. Es ist eine Aktuelle Stunde über das Thema beantragt worden. Du hast das in deiner Einführung wieder ein bisschen relativiert. Es soll nicht nur um den LASK gehen, sondern allgemein um den Sport, aber in Wirklichkeit geht es um den LASK. Es ist auch nichts anderes vorgekommen. Lustigerweise hast du es nicht geschafft, Blau-Weiß zu sagen, obwohl du den Verein mehrmals umschrieben hast. (Zwischenruf) LASK geht leichter von den Lippen. Es ist mir aufgefallen, dass du es vermieden hast, Blau-Weiß zu sagen. Ich will nur darstellen, welchen Eindruck ich habe. Das ist eine politische Inszenierung. Es scheitert offensichtlich an einer Kommunikation zwischen wem auch immer, zwischen LASK und Stadt oder LASK und LIVA, um eine Lösung finden zu können, die für alle passt. Ich weiß bis heute nicht, was der LASK will. Was will Blau-Weiß? Es geht hoffentlich nicht nur um den LASK, sondern auch um andere Vereine. Abgesehen davon, könnte man an der Stelle wieder einmal erwähnen, dass wir einen Frauen-Bundesligaverein haben. Der wird immer wieder vergessen, wenn wir über den Spitzensport reden. Das hast du in deiner Wortmeldung auch nicht gemacht. Natürlich geht es um die Stadionfrage. Wir haben uns 2007 - das ist schon erwähnt worden - sehr bewusst für die Sanierung der Gugl entschieden. Darüber wurde schon damals kontroversiell diskutiert, keine Frage. Die ÖVP wollte immer ein neues Stadion, es ist aber mehrheitlich anders entschieden worden. Über 30 Millionen Euro wurden in die Renovierung der Gugl investiert. Ich fände es ziemlich fahrlässig, wenn man das wieder wegräumt. Die Mehrheit war damals für die Renovierung der Gugl. Dass das dort für einen Fußballfan und ein Fußballspiel – auch ich gehe sehr gerne auf den Fußballplatz auch wenn das manche nicht glauben,– nicht optimal ist, darüber sind wir uns alle einig. Alle Fußballfans sind sich darüber einig, dass ein Fußballstadion, bei dem keine Laufbahn dazwischen ist und man näher am Spiel ist, besser ist – zum Beispiel im Blau-Weiß-Stadion an der Donau, da ist man sehr nahe. Trotzdem stellt sich für mich die Frage, was die ÖVP eigentlich will. Wollt ihr ein neues Stadion, dann sagt das. Dann müsst ihr aber auch sagen, wo und wer das finanziert, was passiert dann mit der Gugl. Gibt es jemanden, der ein neues Stadion, wo auch immer bauen kann? Gibt es ein geeignetes Mobilitätskonzept? Ist das in einer Gegend, die für die BewohnerInnen tragbar ist? Interessanterweise ist im Arbeitsübereinkommen zwischen ÖVP und FPÖ auf Landesebene der Punkt 1 ‚Infrastruktur für den Spitzensport ,Fußballarena im Zentralraum‘ festgeschrieben. Auf Landesebene konzentrieren sie sich gar nicht auf Linz. (Zwischenruf) Ja, du kannst das witzig finden. (Zwischenruf) Ich frage mich, was ihr damit bezweckt? Sagt, was ihr wollt, was bezweckt ihr damit? Es ist gut, wenn dann noch jemand reden kann. Das ist jedenfalls keine seriöse Diskussion über den Sport allgemein, wie du wolltest, sondern es geht um den LASK, das kann man auch sagen. (Unruhe) Ihr könnt dann nachher vielleicht noch weiterdiskutieren. Ich glaube, dass viele, viele Fragen offen sind. Vielleicht kann man manche heute noch klären. Wenn die ÖVP statt der Gugl ein neues Stadion oder ein zweites haben will, dann muss sie das sagen. Dann müssen Grundlagen geschaffen werden. Wenn es Entscheidungsgrundlagen gibt, kann man wieder darüber befinden. Ich ersuche wirklich, so ehrlich zu sein und zu sagen, wir wollen das Thema politisch besetzen. Aber bitte nicht eine Aktuelle Stunde machen und gleichzeitig sagen, Parteipolitik hat da nichts verloren. Das ist ein bisschen unseriös.“ (Beifall Die Grünen, NEOS) Gemeinderat Eypeltauer für die NEOS-Gemeinderatsfraktion: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, ich sitze jetzt ein paar Minuten so da und bin verblüfft, welches Schauspiel sich mir da bietet. Was ist das für eine Aktion, die die ÖVP konsequent abliefert. Ich nenne das ein reines Instrumentalisieren dieses Themas zu politischen Zwecken. Es geht offenbar darum, dass der LASK unzufrieden ist und dass Blau-Weiß zufriedener sein könnte. Es ist mir nicht ganz verständlich, warum es dafür eine Aktuelle Stunde braucht, wenn man doch – übrigens danke an die ÖVP für diese Initiative – einen Sportausschuss initiiert hat. Dort können wir das besprechen. Sprechen wir doch mit dem LASK und mit Blau-Weiß. Holen wir uns die Vertreter dieser Vereine in den Ausschuss. Eruieren wir, welche Probleme es gibt und reden wir nicht hier lang und breit über sie, ohne tatsächlich ein Ergebnis zu erzielen. Denn darauf wird es hinauslaufen. Wir werden hier hören, dass die ÖVP und alle anderen auch unglaublich für den Sport sind. Ich glaube aber nicht, dass wir ein wesentliches Ergebnis erzielen werden. Ich plädiere dafür und freue mich darauf, dass wir im Sportausschuss über dieses Thema sprechen können. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Selbstverständlich ist wohl auch, dass sich die Stadt Linz in absehbarer Zeit keine Finanzierung für ein neues Stadion leisten kann. Von dir, Bernhard, geistert diese Überlegung eines Stadions oder einer Sporthalle durch die Medien. Ich verstehe nicht, wie das mit einem Konsolidierungs- oder Sparkurs zusammenpasst. Wir werden heute noch über die finanzielle Mehrbelastung von aktivpassbeziehenden Hundebesitzern sprechen. Gleichzeitig über ein Stadion nachzudenken, ist widersprüchlich. Also selbstverständlich sprechen wir mit den Vereinen, aber bitte nicht in einer Aktuellen Stunde, in der die ÖVP versucht, sich zu inszenieren. Danke.“ (Beifall NEOS, Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Die zweite Wortmeldung, die der beantragenden Fraktion zusteht, wird von Herrn Klubobmann Mag. Hajart auf Herrn Vizebürgermeister Mag. Baier geändert. Hintergrund ist, dass die ÖVP davon ausgegangen ist, es gäbe ein Schlusswort. Ich habe diese Frage im Vorfeld der Sitzung explizit klären lassen. Es gab tatsächlich eine Sitzung, in der ein Schlusswort erfolgte, und zwar im Juli 2015. Es wurde mir aber mitgeteilt, dass das damals deswegen gewesen sei, weil neben der Aktuellen Stunde gleichzeitig ein dem zugrunde liegender konkreter Fraktionsantrag behandelt worden sei. Das ist an sich stringent. Im Statut ist auf den Ihnen vorliegenden Seiten 37 und 87 - das von mir praktizierte und vom Präsidium vorgeschlagene Prozedere - eindeutig geregelt. Ich ersuche Herrn Vizebürgermeister Mag. Baier die zweite Wortmeldung seiner Fraktion selbst vorzunehmen.“ Vizebürgermeister Mag. Baier: „Ich gehe jetzt nicht auf die Geschäftsordnungsdebatte ein. Das ersparen wir uns. Ich möchte die Gelegenheit nutzen um noch auf die eine oder andere Frage eingehen zu können darum haben wir das geändert. Weil es kein Schlusswort gibt, können die Nachredner, sowohl die Sportreferentin, als auch Herr Bürgermeister, von der antragsstellenden Fraktion im Schlusswort nicht mehr reflektiert werden. Das bedaure ich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist vieles gesagt worden. Ich habe versucht, in meinem Anfangsstatement darzulegen, worum es uns geht, nämlich um eine sportpolitische Debatte. Selbstverständlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Diskussion auf der politischen Ebene zu führen. Hier zu sagen, es sei schädlich, wenn das eine Fraktion beantragt oder nicht, dem kann ich nicht ganz folgen. Ich habe das mit ‚Parteipolitik hat im Sport nichts verloren‘ selbstverständlich so gemeint, dass eine politische Ausrichtung und ein Herzschlagen für den einen oder anderen Verein keine Auswirkung bei der Behandlung eines anderen Vereins haben darf. Das ist klar gemeint. Aber dass die Politik, wenn Sie so wollen, in der Sportpolitik natürlich das Wort haben und die Diskussion führen muss, steht völlig außer Streit. Es wäre für uns als Gemeinderat eine Bankrotterklärung, wenn wir uns mit wesentlichen Fragen der Sportinfrastruktur in der Stadt nicht mehr auseinander setzen würden. (Beifall ÖVP) Darum verstehe ich das jetzt überhaupt nicht. Ich will darauf auch nicht näher eingehen. Mit geht es heute überhaupt nicht darum, dass wir darüber diskutieren, ob wir jetzt im Gemeinderat diskutieren sollen, dürfen, möchten oder nicht. Es geht schlicht und ergreifend um die Frage, wie wir ganz aktuell in Bezug auf den LASK entsprechende Schritte setzen können. Das Zweite ist, dass gesagt wurde, es stünde eine parteipolitische Inszenierung ins Haus und warum gerade jetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines ist klar, das ist der aktuelle Anlassfall. Diskussionen über die Sportinfrastruktur in Linz gibt es schon länger und nicht nur in Bezug auf den Fußball – ich will gar nicht in die Vergangenheit gehen. Wir könnten heute gerne über das Thema der Eishalle diskutieren. Wir können heute gerne darüber diskutieren, warum das Land eine neue Leichtathletik-Trainingshalle baut. Wir könnten über verschiedene Themen in der Sportinfrastruktur diskutieren. Das soll man tun. Der Grund dafür heute eine Aktuelle Stunde zu beantragen, ist, dass nicht nur der LASK, aus welchen Gründen auch immer - ich will mich hier gar nicht in die Historie vertiefe - nicht mehr auf Linzer Boden spielt, sondern dass auch der zweite Erstligaverein in Linz, nämlich Blau-Weiß-Linz, wie den Medienberichten zu entnehmen war, ebenfalls knapp davor war und sich gezwungen sah, außerhalb von Linz zu spielen, nämlich in Pasching. Es dürfte Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, dass es eine Anfrage von Blau-Weiß beim LASK gab, ob es möglich wäre auch in Pasching zu spielen, weil die Gugl nicht frei ist. Wenn das kein Anlassfall ist, darüber zu diskutieren, wie es um die Sportinfrastruktur bestellt ist, dann weiß ich es nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall ÖVP) Ich bin sehr dafür, dass man das Ganze vertieft diskutiert. Ich habe überhaupt nichts dagegen. Ich glaube, dass es Ideen und Vorschläge gibt, wie man die infrastrukturelle Voraussetzung für Fußballvereine, aber auch für andere Vereine verbessern kann. Einen Anfangspunkt, mit dem gemeinderätlichen Sportausschuss zu beginnen und mit ihm einen Dialog zu pflegen, könnte der LASK bieten. Dann kann man die Vorschläge, die es gibt, auf den Tisch legen und nicht nur in zwei Minuten ein Konzept oder eine Idee präsentieren. Ich stehe aber dazu. Ich habe gesagt, ja, es ist eine Überlegung wert, darüber zu reden, wie die Sportanlagen von der Gugl mittelfristig absiedelbar sind. Dazu stehe ich. Ich finde, darüber kann man diskutieren und darüber muss man nachdenken. Wir haben in diesem Bereich 17 Hektar für Sportanlagen, von denen wir wissen, dass sie nicht die besten Voraussetzungen - um es nobel auszudrücken - für die unterschiedlichen Sportarten mitbringen. Ich finde, darüber kann und muss man diskutieren. In ein paar Jahren wird möglicherweise wieder ein größerer Investitionsbedarf bei der Halle anstehen. Die Zeit vergeht schneller, als man glaubt. Die Stadionrenovierung ist mittlerweile schon einige Jahre her. Wahrscheinlich ist es in den nächsten drei, vier, fünf, sechs Jahren wieder notwendig im Gugl-Oval größer zu investieren. Für diesen Zeitpunkt sollten wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, gewappnet sein. Ich schaue nicht mehr zurück, was war 2007, was war 2003, lieber Stefan. Ehrlich gesagt, das bringt nichts mehr. Wir müssen nach vorne blicken, in die Zukunft schauen und sagen, was wir brauchen und welche Schritte wir setzen sollen. Ja, die Finanzierbarkeit ist ein großes Thema. Da mache ich mir überhaupt keine Illusionen. Wenn man aber weiß, dass die Gugl 17 Hektar groß ist, dann kann man dort vermutlich besten Wohnbau realisieren. Man kann durch einen Verkauf einen Einnahmenerlös erzielen und einen Teil davon in eine Sportinfrastruktur des Spitzensports investieren und einen Teil davon in den Breitensport für andere Vereine. Dann kann nicht gesagt werden, dass nur die großen Fußballvereine unterstützt werden. Man sollte einen Teil in die Breite geben, einen Teil vielleicht unabhängig vom Dachverband, meine sehr geehrten Damen und Herren und einen Teil für Sportarten, wie Volleyball usw., die sich momentan nicht besonders leicht tun. Diese Diskussion müssen wir führen. Wenn dann die Hälfte des Verkaufspreises noch in die Stadtkassa wandert, ist das keine ‚Draufzahlerpartie‘ und keine Hypothek, die wir auf die Stadt laden würden, sondern dann hätte es im doppelten Sinn einen Vorteil. Erstens, könnten wir eine große Investition in die Sportinfrastruktur tätigen und zweitens, würden wir noch dazu sowohl in die Spitze wie in die Breite gehen. Beides ist wichtig. Zum Dritten könnten wir noch einen erklecklichen Teil in die Stadtkassa bringen. Diesen gordischen Knoten muss man einmal durchschlagen. Wir sind bereit, darüber zu reden. Ich habe noch drei Minuten, glaube ich. In drei Minuten kann man das jetzt selbstverständlich nicht ausdiskutieren, aber einen Diskussionsprozess starten. Ich merke, ich hätte bei den anderen Fraktionen, den Freiheitlichen, aber durchaus auch bei den Grünen eine Bereitschaft geortet. Ich hoffe, es ist bei der Sozialdemokratie ähnlich. Abschließend, nachdem ich die zehn Minuten nicht ausreizen möchte, möchte ich die ausladende Anfragebeantwortung von Stadtrat Hein zumindest zum Teil noch hereinspielen. Zwischenruf Stadtrat Hein: „Das wird dir nicht gelingen!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Das gelingt mir nicht, das stimmt. Dafür wissen wir alles über die Ampeln seit dem 17. Jahrhundert. Zwischenruf Stadtrat Hein: „19., da hast du nicht aufgepasst!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Ich habe gut aufgepasst. Lassen wir die Vergangenheit einmal beiseite und stellen wir uns nicht hin und sagen, es kann sich jeder ein Stadion bauen. Das ist blanker Hohn. Blicken wir in die Zukunft, reden wir darüber, welche Optionen und Möglichkeiten es gibt und ob es dafür demokratische Mehrheiten gibt. Das ist mein Appell am heutigen Tag. Da geht es weder um Parteipolitik, noch um einzelne Zugehörigkeiten zu irgendeinem Verein. Ich habe ganz transparent meine Zugehörigkeit dargelegt. Hier geht es um einen ehrlichen Anspruch, in der Sportpolitik etwas weiter zu bringen, damit Linz in Zukunft Sportstadt bleibt, meine sehr geehrten Damen und Herren.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, knapp 29 Stunden vor dem Anpfiff des Linzer Derby haben wir hier eine Aktuelle Stunde. Ich darf mich zum Teil meinen VorrednerInnen anschließen. Es ist mir nicht ganz klar, wo die Aktualität herkommt. Ich darf noch ein bisschen in die Historie schauen, weil uns das Thema der Sportinfrastruktur, namentlich natürlich mit der Linzer Gugl, schon einige Zeit begleitet. Es wurde bereits ausgeführt, dass in der Stadt Linz klar und bewusst, damals mit Vizebürgermeister Watzl die Entscheidung getroffen wurde, ein multifunktionales Stadion auf der Linzer Gugl weiterzuerhalten. Das ist für die Sportstadt Linz ein wesentlicher Aspekt. Ich sage das ganz bewusst, weil nicht nur die schönste Nebensache der Welt im Sport, der Fußball, dort gespielt werden kann, sondern sich klarer weise viele, viele Möglichkeiten bieten. Wir können die Gugl für Konzerte nutzen - wie bereits erwähnt worden ist - und wir haben für die Leichtathletik tolle Angebote. Ich möchte die auf der Gugl stattfindende Kinderolympiade nicht missen, weil es für mich persönlich einen hohen Stellenwert hat, dass unseren jüngsten Linzerinnen und Linzer möglichst früh Freude am Sport nahe gebracht wird. Ich glaube, das ist alles ganz, ganz wichtig. Gerade der Neubau eines reinen Fußballstadions hat uns schon in der Vergangenheit viele, viele Jahre begleitet. Es gab schon viele Vorschläge. Ich möchte nur den einen oder anderen wie z.B. Grüne Mitte und Kasernenareal herausstreichen. Heute sind das für den Wohnbau ganz wichtige Flächen in Linz. Ich glaube, man muss mit den Möglichkeiten in unserer Stadt Linz wirklich sehr sensibel umgehen. Zur Frage warum der LASK die Gugl nicht mehr nutzt, gibt es mehrfache Entscheidungen, die möglicherweise auch in der Historie und Vergangenheit der nicht einfachen Vereinsgebarung und -gestaltung des LASK begründet sind. Es war eine klare Entscheidung des Vorstandes, dass er seine Heimstätte jetzt Richtung Pasching transportiert. Dazu werden wir vielleicht vom Herrn Bürgermeister noch etwas hören. Nichtsdestotrotz möchte ich festhalten, dass die Linzer Vereine seitens der LIVA und der Sportreferenten der Stadt Linz immer gleich behandelt worden sind. Es wurde immer intensiv versucht, für die Linzer Vereine entsprechend gute Angebote zu schaffen. Ich glaube, dass sich der LASK nicht benachteiligt zu fühlen braucht. In der Vergangenheit hat es immer Angebote gegeben, ihm möglichst günstige Arrangements anbieten zu können. Wie es Kollege Gemeinderat Giegler schon ausgeführt hat, wurde seitens des LASK versichert, dass diese Angebote natürlich sehr gut sind. Probleme sind damit begründet, dass wir das multifunktionale Stadion haben und erfreulicherweise viele tolle Sportveranstaltungen haben, die allerdings in der Vergangenheit manchmal gleichzeitig stattgefunden haben. Es gab das eine oder andere Problem. Aber es war immer im Vorhinein alles ganz klar terminisiert. Für die Sportvereine war klar, wann sie die Gugl benutzen können, wann nicht und wann es tatsächlich zu Kollisionen kommt. Heute ist schon zitiert worden, dass es auch bei Blau-Weiß gerade Probleme gibt. Gott sei Dank hat es hier eine Entscheidung gegeben. Für Blau-Weiß ist es jetzt kein Problem, zwei Veranstaltungen am selben Tag ab zu halten. Beide sind zusammengerückt. Man muss Dankeschön sagen, weil sich im Vorfeld beide Organisatoren zusammengesetzt haben, um Lösungen zu finden. Ich glaube, es ist wichtig, ganz klar festzuhalten, dass die Türen der Stadt Linz nicht geschlossen sind, im Gegenteil, sie sind weit offen. Wenn es Gespräche braucht, wenn Gespräche gewünscht werden, werden von meiner Seite her auf jeden Fall Gespräche geführt. Ich kann mich nicht erinnern, irgendwann eine Tür zugeschlagen zu haben, im Gegenteil, wenn die Bereitschaft besteht, sich darüber zu unterhalten, wie es weitergehen kann, dann bin ich gesprächsbereit. Wenn ich den Medien richtig entnehme, hat sich der LASK auf längere Jahre gebunden. Wenn er sich anders entscheiden möchte und diese Entscheidung revidieren will, kann man jederzeit auf dieser Basis weiterdiskutieren und weiter konstruktiv miteinander sprechen. Ich glaube, es ist im Sinne des Sports überhaupt das Wichtigste, dass wir versuchen, wenn notwendig, eine neue Basis zu finden. Ich glaube, es ist seitens der LIVA - da möchte ich noch einmal Dankeschön sagen - wirklich versucht worden, neue Arrangements, die für alle Vereine gelten, anzubieten. Da wird keiner im Speziellen bevorzugt oder benachteiligt. In diesem Sinne sage ich nochmals, unsere Türen sind offen und wir sind sehr gespannt, wie sich das hier weiterentwickeln wird. Ich glaube, ich habe die fünf Minuten nicht ausgeschöpft. Danke.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Wimmer. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick auf die Geschichte, warum der LASK nicht mehr in Linz spielt. Ich bin aufgrund der Aussagen in den letzten Tagen sehr froh, dass ich heute die Möglichkeit habe dazu zu sprechen. Fakt ist, dass ich am 22. März dieses Jahres in einem Vier-Augen-Gespräch von Finanzvorstand Gruber des LASK darüber informiert wurde, dass mit 18. Februar 2016 klar war, dass der LASK dem ÖFB und der Bundesliga wegen der Stadion-Lizensierung Pasching als Heimspielstätte melden wird. Bei diesem Gespräch wurden mir die Gründe mitgeteilt. Ein Grund war tatsächlich die Tarifgestaltung des Linzer Stadions. Auf mein Angebot – die Tarife würden in den nächsten Monaten einer Neuregelung zugeführt, die sicherlich eine Entlastung mit sich bringen würde - wurde mir mitgeteilt, das sei nicht nötig, denn die Entscheidung nach Pasching zu gehen, sei bereits gefallen. Es sei der VIP-Bereich beauftragt worden und es seien die Gespräche mit der Gemeinde Pasching bereits beendet. Weiters wurde mir mitgeteilt, dass ein Hauptgrund - den ich verstehen kann - darin bestünde, dass der Hauptsponsor Zipfer schwerlich in einem Stadion spielen könne, das mit einem Konkurrenzunternehmen einen Vertrag hat. Weiters wurde argumentiert - auch dafür habe ich Verständnis -, dass sämtliche Einnahmen in Pasching während des gesamten Spiels eins zu eins in die Kassa des LASK fließen. In Linz haben wir, egal wer veranstaltet, egal wer spielt, diese Möglichkeiten nicht. Ich darf Sie darüber informieren, dass ich drei Tage nach diesem Gespräch, am 25. März noch ein E-Mail bekommen habe, in dem sich der Finanzvorstand des LASK nochmals wortwörtlich für das ‚nette und offene Gespräch‘ mit mir bedankt hat. Ab diesem Zeitpunkt war es klar, dass der LASK nach Pasching geht. Für mich hat sich daraus nichts anderes ergeben, als wenn Blau-Weiß Linz aufsteigen sollte. Übrigens dachte damals der LASK noch an den Aufstieg in die Bundesliga und fragte mich, ob es möglich sei, das eine oder andere Sicherheitsrisiko-Spiel in Linz zu spielen, wenn man in Pasching spielt. Ich habe selbstverständlich zugesagt und erklärt, man möge das, falls Blau-Weiß Linz aufsteigt, mit der LIVA klären. Das ist hier alles so vermerkt. Es gibt keinen Grund für einen Konflikt. Das ist für mich eine finanziell nachvollziehbare Aktion des LASK. Deswegen wehre ich mich so dagegen, dass wir hier eine politische Diskussion führen. Frau Klubobfrau Roschger hat völlig Recht, das ist parteipolitisiert worden, auch durch das Arbeitsübereinkommen von ÖVP und FPÖ auf Landesebene. Viele Gerüchte und Aussagen, die getätigt worden sind, stimmen nicht. Wir haben es z.B. schon vor drei Jahren, als es zuletzt Terminüberschneidungen mit dem EA Generali Damen-Tennisturnier gab, völlig ohne Probleme geschafft, die Heimspiele - es war damals nicht nur Blau-Weiß Linz betroffen, sondern auch der LASK - unter einen Hut zu bringen, so wie es auch diesmal am 14. Oktober ist. Das sind absolut keine Gründe, die sich widersprechen. Es ist nicht einfach, aber wie Frau Sportreferentin gesagt hat, geht das, wenn man zusammenrückt. Ich bin in meiner ganzen Amtszeit, nicht nur wegen meines Amtsverständnisses, sondern auch aus Selbstschutz, niemals nur ansatzweise der Versuchung unterlegen, für mein persönliches Faible für den FC Blau-Weiß Linz eine Ungleichbehandlung gegenüber dem LASK zu konstruieren. Das wäre politisch unklug, es wäre sachlich unkorrekt und ein solcher Bürgermeister, der in diesem Bereich mit zweierlei Maß misst, wäre für eine Stadt untragbar. Das habe ich nicht getan und das werde ich nicht tun. (Beifall SPÖ) Ich werde aber auch eines nicht machen, beiden Vereinen nach dem Maul reden. Wenn man fragt - und ich brauche dafür keinen Termin -, was die Vereine wollen, dann höre ich, das Donaupark-Stadion für 4000 Besucher ausbauen, damit wir dort spielen können. Auf der anderen Seite höre ich, ein Stadion für 25.000 bis 30.000 Besucher für uns als LASK, in dem Team-Spiele stattfinden können - das ist legitim. Jeder von uns, auch ich, wünsche mir manchmal etwas, das möglicherweise in der Erfüllung nicht ganz den Realitäten standhalten kann. Meine Position ist ganz einfach, wenn das Land Oberösterreich, vertreten durch die beiden Koalitionsparteien, dem LASK ein Stadion errichten will, dann ist das gut so. Dann soll der LASK in ein Stadion gehen, dort einziehen und dort spielen. Ich bin aber der tiefen Überzeugung, dass wir ein mehrfach nutzbares Stadion in Linz benötigen. Ein Stadion im Eigentum der Stadt Linz, in dem andere Sportveranstaltungen und in dem der bereits erwähnte Zusammenhang mit dem Olympia-Stützpunkt erfüllbar ist, ein Stadion, das nicht zufällig eine enge Einheit mit der Sporthalle erfüllt und ein Stadion - das haben wir heuer gesehen - das wieder für Konzerte nutzbar ist. Mit einer reinen Fußball-Arena ist das nicht vereinbar. Ich kann einem reinen Fußballstadion als noch immer aktiver Kicker, der inzwischen natürlich viel häufiger und lieber zusieht, als selbst spielt, etwas abgewinnen. Aber wenn wir am Vormittag darüber diskutieren, wie wir nachhaltig 1000 Euro-Beträge aus dem Budget bringen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu haben, dann bleiben die Fragen, wo in Linz und mit wie viel Geld ein Stadion entstehen könnte, offen. Darüber kann man im Ausschuss und mit mir gerne diskutieren. Wie soll das gehen, wenn man das Stadion vermarktet und wahrscheinlich maximal um die 28 bis 30 Millionen Euro einnehmen könnte - ich gehe hier von einem Quadratmeterpreis von 500 bis 550 Euro aus, das ist dort realistisch – und Ausgaben von 34 Millionen Euro und dann keine öffentliche Infrastruktur mehr hätte. Das soll mir einmal jemand rein mathematisch erklären. Da rede ich noch nicht von Betriebswirtschaft und Politik. Deshalb, klare Vorschläge auf den Tisch, von wem auch immer, der sich hier stark macht. Dann sind Gespräche immer möglich. Ich werde mich in Zukunft dafür einsetzen, diese beiden Vereine gleich zu behandeln, und ihnen eine Zukunft zu geben, aber eine, die realistisch ist und nicht eine, die alles verspricht.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. H ANTRÄGE NACH § 49 ABS. 9 StL 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge H 1 und H 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 1 Wiederaufnahme der Verfahren 1 Cg 1/09a und 3 Cg 51/09v gegen Erben Olga Jäger Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Wiederaufnahme der Verfahren 1 Cg 1/09a und 3 Cg 51/09v wird beschlossen. 2. Mit der Einbringung der entsprechenden Wiederaufnahmeklagen wird Rechtsanwalt Prof. Bruno Binder beauftragt. 3. Die laufenden Verfahrenskosten werden auf der VASt 1.3400.640000, Rechtskosten, verrechnet. Davon fallen sofort Pauschalgebühren in der Gesamthöhe von 104.646 Euro für das Rechnungsjahr 2016 an.“ H 2 Abfallordnung der Stadt Linz – Individualbeschwerde nach § 139 Bundes-Verfassungsgesetz; Äußerung an den Verfassungsgerichtshof Der Gemeinderat beschließe: „Die Abgabe der beiliegenden Äußerung an den Verfassungsgerichtshof vom 18. Juli 2016 in der Angelegenheit des Individualantrages (Antrag auf Verordnungsprüfung gem. Art. 139 B-VG) der PXP GmbH gegen die Abfallordnung der Stadt Linz wird genehmigt.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. I ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge I 1 bis I 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: I 1 Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69 (Investitionszuschüsse 2016); maximal 100.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, einen Investitionszuschuss in der Höhe von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2016. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gegen Nachweis der relevanten Ausgaben durch die JKU. Anerkannt werden Investitionskosten (nicht jedoch laufende Kosten und Personalkosten) für folgende Maßnahmen: a) Für Investitionen zur Verbesserung des Standards in bestehenden Instituten, b) für Investitionen im Zusammenhang mit einer allfälligen Rufabwehr, c) für Investitionen mit der Berufung externer ProfessorInnen, d) für Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Institute und e) für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur im IT-Bereich. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von max. 100.000 Euro für das Jahr 2016 erfolgt auf der VASt 5.2800.774001, Kapitaltransfers an JKU. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ I 2 Gewährung einer Subvention an das Linz Institute of Technology, LIT, Altenberger Straße 69 (projektbezogenen Investitionen 2016); maximal 100.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt dem Linz Institute of Technology, LIT, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, im Jahr 2016 eine Subvention in der Höhe von maximal 100.000 Euro für die projektbezogenen Investitionen. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Vorlage der relevanten Abrechnung. Die Stadt Linz gewährt ihre Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention erfolgt auf der VASt 5.2800.777000, Kapitaltransfers an private Institutionen LIT. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts, durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ I 3 Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69 (Fortbestand und Betrieb des Forschungsinstitutes für die Gesamtanalyse der Wirtschaft); maximal 80.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, im Jahr 2016 eine Subvention in der Höhe von maximal 80.000 Euro für den Fortbestand des Betriebes des Forschungsinstitutes für die Gesamtanalyse der Wirtschaft. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Vorlage der relevanten Abrechnung. Die Stadt Linz gewährt ihre Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien sowie unter der Voraussetzung, dass der Betrieb des Institutes durch weitere Zuwendungen von Dritten finanziell gesichert ist. 2. Die Verrechnung der Subvention erfolgt auf der VASt 1.2800.754001, Laufende Transferzahlungen an sonstige öffentliche Rechtsträger, Wissenschaftsförderungen.“ I 4 Gewährung einer Subvention an die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Hauptplatz 8 (Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz 2016); maximal 79.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Hauptplatz 8, 4020 Linz, im Jahr 2016 eine Subvention in der Höhe von maximal 79.000 Euro zur Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz (TFL). Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention erfolgt auf der VASt 1.2800.754100, Laufende Transferzahlungen an Kunstuniversität, Beitrag zum lfd. Aufwand.“ I 5 Kreditüberschreitung für die Wiederholung der BundespräsidentInnen-Stichwahl in Höhe von 571.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „Auf der VASt 1.0240.728400, Sonstige Leistungen, wird eine Kreditüberschreitung in Höhe von 571.000 Euro genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe auf der VASt 2.9250.859800, Ertragsanteile, Vorausanteile § 11 Abs. 7a Finanzausgleichsgesetz (FAG).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart zu I 3: „Die ÖVP-Fraktion wird sich, wie schon im Stadtsenat, der Stimme enthalten, nicht, weil wir gegen eine Forschungsförderung wären, ganz im Gegenteil, es gibt viele Bereiche, wo man dieses Geld, glauben wir, sinnhafter einsetzen könnte. Kurz zur Genese dieses Institutes. Dieses wurde im Jahr 2009 auf Initiative des damaligen Finanzstadtrates Dr. Johann Mayr gegründet. Er wollte damit eine Plattform schaffen, die sich mit den Problemfällen der Globalisierung auseinander setzt. Ich möchte ein kurzes Zitat aus der Pressekonferenzunterlage von damals hervorstreichen: ,Da die Universität die Gründung des Institutes nicht selbst finanzieren kann, leistet die Stadt Linz bis 2012 eine Startfinanzierung in Höhe von 303.750 Euro. Die restlichen Finanzmittel werden von der Arbeiterkammer Oberösterreich und vom Zentrum für soziale und interkulturelle Kompetenz aufgebracht‘. Es gab dann auf Vorschlag des Herrn Finanzstadtrates Dr. Mayr wieder einen Förderbeschluss im Juli 2012, dass bis zum Jahr 2015 weitere 270.000 Euro durch die Stadt Linz bezahlt werden. Warum enthalten wir uns heute der Stimme? Ganz einfach, weil von einer Startfinanzierung - von dem wurde eigentlich ausgegangen - nicht mehr die Rede sein kann. Die ÖVP-Fraktion wird sich der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Eypeltauer zu I 3: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, die NEOS-Fraktion wird sich auch der Stimme enthalten. Danke.“ Gemeinderat Leidenmühler zu I 1 bis I 3: „Dasselbe Ergebnis, aber eine ganz andere Begründung. Nachdem die Johannes Kepler Universität mein Arbeitgeber ist und ich in diesem Zusammenhang befangen bin, werde ich mich bei den Anträgen I 1 bis I 3, also bei allen Anträgen, die die Johannes Kepler Universität betreffen, enthalten. Das Gleiche gilt für Kollegen Jakob Huber.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich grundsätzlich für die Zustimmung. Ich möchte zur Genese des Forschungsinstituts für die Gesamtanalyse der Wirtschaft der Korrektheit halber anmerken, dass das sehr wohl eine universitäre Entwicklung gewesen ist und keine Erfindung des früheren Finanzreferenten Dr. Mayr. Er hat jedoch dieses Institut unterstützt, das sei hier klar gesagt. Das zweite Argument bezüglich einer Anschubfinanzierung, die nicht in eine weitere Dauerfinanzierung übergehen dürfe: Herr Klubobmann Hajart, ich werde Sie sehr gerne an diese Ihre grundsätzliche Aussage erinnern, wenn es um die Förderung von Ufern geht. Damals war eine Anschubfinanzierung für zwei Jahre vereinbart und in Folge keine Förderungen mehr. Dieses Projekt haben wir seither jedes Jahr immer wieder unterstützt. Ich gehe davon aus, dass Sie bei den Förderanträgen grundsätzlich keine weitere Förderung haben wollen, wenn einmal eine Anschubförderung erfolgt ist. Das nehme ich so zur Kenntnis. Wir werden das bei anderen Anträgen so Ihrem Wunsch entsprechend politisch durchziehen. Ansonsten bedanke ich mich für die Abstimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge I 1 bis I 5 abstimmen. Der Antrag I 1 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Leidenmühler und Gemeinderat Huber, beide SPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag I 2 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Leidenmühler und Gemeinderat Huber, beide SPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag I 3 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12) und NEOS (3) sowie Gemeinderat Leidenmühler und Gemeinderat Huber, beide SPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag I 4 wird einstimmig angenommen. Der Antrag I 5 wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Stadträtin Hörzing berichtet über I 6 Gewährung einer Subvention an das Diakoniezentrum Spattstraße (Projekt „Schaukelpferd“ für das Kinderbetreuungsjahr 2016/2017); 53.000 Euro, davon 20.000 Euro 2016 und 33.000 Euro 2017 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: „1. Die Diakonie Zentrum Spattstraße erhält für das Projekt Schaukelpferd für das Kindergartenjahr 2016/2017 53.000 Euro brutto für netto als Förderung für den laufenden Betrieb. Davon werden 20.000 Euro für das Jahr 2016 ausgabenrelevant, 33.000 Euro sind für das Jahr 2017 zu budgetieren. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 20.000 Euro brutto für netto für das Rechnungsjahr 2016 und in Höhe von 33.000 Euro für das Rechnungsjahr 2017 erfolgt auf der VASt 1.4010.757200, Subventionen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN Gemeinderat Huber berichtet über J 1 Analyse potentieller Konsolidierungsschritte im Rahmen der städtischen Finanzbeziehungen - Jährliche Valorisierung städtischer Gebühren, Tarife und sonstiger Einnahmen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung werden beauftragt, alle in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Gebühren, Tarife und sonstigen Einnahmen dahingehend zu überprüfen, ob diese einer jährlichen Valorisierung unterzogen werden können und im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Mitglied des Stadtsenates die dafür erforderlichen Beschlüsse noch im Jahr 2016 herbeizuführen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, einer Analyse und Valorisierung sämtlicher städtischer Gebühren und Tarife steht grundsätzlich nichts im Wege. Das wird von uns unterstützt. Ich möchte aber schon in aller Klarheit feststellen und festhalten, dass diese Zustimmung hier keinen Persilschein für automatisierte Gebührenerhöhungen darstellt. Wir gehen, wie von Kollegen Huber angekündigt, schon davon aus, dass jede weitere, sich daraus ergebende Gebührenerhöhung in den entsprechenden Gremien diskutiert und dort in demokratischer Art und Weise zu einer Beschlussfassung vorgelegt wird. Die ÖVP stimmt dem Antrag zu.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn zu J 1, J 2 und J 3: „Ich beziehe mich in meiner Wortmeldung gleich auf J 1, J 2 und J 3, weil es bei diesen drei Anträgen um Ähnliches geht. Zu J 1, die KPÖ hat immer den Standpunkt vertreten, gegen Gebührenerhöhungen zu sein. Wir sind für einen Gebühren- und Tarifstopp. Aus den Erfahrungen der KDZ-Studie zur städtischen Konsolidierung muss ich sagen, dass mein Vertrauen nicht gerade gestiegen ist. Daher werde ich nicht zustimmen. Dasselbe gilt für den Antrag, bei dem es um die Anpassung der Gebührenordnung für das Feuerwehrwesen und natürlich die Novellierung der Hundeabgabenordnung geht. Dazu werde ich mich vielleicht noch einmal zu Wort zu melden. Ich werde diese drei Anträge aus den genannten Gründen ablehnen. Danke.“ Gemeinderat Eypeltauer zu J 1, J 2 bis J 3: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf avisieren, dass wir J 1 und J 2 zustimmen und uns bei J 3 enthalten werden. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass aus unserer Sicht allein eine einnahmenseitige Konsolidierung natürlich nicht passieren wird können, das kann nicht der Weg sein. Es ist für uns vollkommen klar, dass Linz vor allem ein Ausgabenproblem und ein strukturelles Haushaltsproblem hat und dass man in der UGL ansetzen muss. Das sind alles Themen, die wir schon an anderer Stelle lang und breit diskutiert haben. Auf Grund der Situation, in der die Stadt Linz, auf Grund ihrer Abhängigkeit von Einnahmen, in die sie über die letzten Jahrzehnte hineinmanövriert wurde, ist, bleibt uns nichts anderes übrig, als zuzustimmen. Bei J3 werden wir uns enthalten. Danke.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf mich für die avisierten Zustimmungen in diesem Bereich bedanken. Es ist völlig richtig, dass wir unser Budget nicht nur einnahmenseitig konsolidieren sollen. Wir haben entsprechende Kosten in einzelnen Punkten. Bei uns steigen, wie in jedem Unternehmen, die Personalkosten und die Sachausgaben im Zuge von inflationärem Wachstum. Das heißt, das ist wie bei anderen Unternehmen, bei denen auch irgendwann einmal die Preise anzupassen sind. Ich glaube, es ist legitim, das in der öffentlichen Hand bei einem vorsichtigen Umgang zu tun und bei einfachen Bereichen einen gewissen Automatismus herbeizuführen. Das ist der Grund, warum wir J 1 andiskutiert haben. Ich kann aber, wenn man auf die folgenden Anträge schaut, versichern, dass das nicht die einzige Konsolidierungsaktivität bleiben wird und ein überschaubares Einnahmensteigerungsausmaß ist. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, danke für die Wortmeldungen. Ich möchte nur kurz auf das Argument von Frau Gemeinderätin Grünn eingehen. Auf Basis dessen, was ich bisher über den ökonomischen Zugang der KPÖ geglaubt habe, verwundert mich das ein bisschen. Ein pauschaler Gebühren- und Tarifstopp ist nichts anderes, als eine reale Einnahmenkürzung für die Stadt. Außer die Stadt Linz geht dazu über, keine Kollektivvertragsverhandlungen mehr zu führen und keine Gehaltserhöhungen für die städtischen MitarbeiterInnen zu machen. Es muss aber eines von beidem sein, entweder Einnahmenkürzung für die Stadt oder wir machen keine Lohnrunden mehr. Beides ist nicht in unserem Sinne. Mich verwundert daher das Abstimmungsverhalten der KPÖ. Ich bedanke mich bei den anderen Fraktionen für die avisierte Zustimmung. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über J 2 Anpassung der Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen des Geschäftsbereiches Feuerwehr und Katastrophenschutz der Stadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „I) Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen des Geschäftsbereiches Feuerwehr und Katastrophenschutz der Stadt Linz Gemäß § 15 Abs. 3 Z. 4 FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgF in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Z. 7 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl.Nr. 7/1992 idgF in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Oö. Feuerwehrgesetz (FWG) 2015 wird verordnet: Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen des Geschäftsbereiches Feuerwehr und Katastrophenschutz der Stadt Linz § 1 Gebührenpflicht, Gegenstand der Gebühren 1. Für die im Absatz 2 genannten Leistungen des Geschäftsbereiches Feuerwehr und Katastrophenschutz ist eine Gebühr zu entrichten. 2. Gegenstand der Gebühr sind: a) Alle Dienst- und Sachleistungen, die von wem immer innerhalb oder außerhalb des Stadtgebietes in Anspruch genommen werden; es sei denn, aa) dass sie im Zuge von Einsätzen erbracht werden, zu denen die Feuerwehr auf Grund öffentlich rechtlicher Bestimmungen verpflichtet ist und nach diesen Rechtsvorschriften ein Kostenersatz nicht vorgesehen ist, ab) dass Personal und Geräte nicht zum Einsatz gekommen sind oder kommen konnten (versuchte Einsatzleistung), außer die Anforderung der Feuerwehr erfolgte mutwillig, ac) bei falschem Alarm, wenn dieser unbeabsichtigt war (,Blinder Alarm‘), jedoch nicht bei Brandmelderalarmierung. b) Alle Einsätze des Geschäftsbereiches Feuerwehr und Katastrophenschutz auf die § 6 Abs. 2 des Oö. Feuerwehrgesetzes - Oö. FWG 2015, LGBl.Nr. 104/2014, oder § 8 Abs. 4 und 5 des Oö. Katastrophenschutzgesetzes, LGBl.Nr. 32/2007 idgF, Anwendung finden. 3. Hilfeleistungen für Geschäftsbereiche des Magistrates sind entgeltfrei. Die Entgelte sind jedoch zu ermitteln und in den betreffenden Berichten festzuhalten. § 2 Grundlagen für die Gebührenbemessung Grundlage für die Bemessung der Gebühren ist, soweit sich aus § 5 nichts anderes ergibt, 1. Die Anzahl der Arbeitsstunden des von der Feuerwehr eingesetzten Personals in dem Umfang, wie es vom Kommando der Feuerwehr für erforderlich gehalten wird, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens (Mannschaftsgebühr). Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet. 2. Als Zuschlag zur Mannschaftsgebühr wird ein Zehrgeld eingehoben, welches von der Dauer des Einsatzes abhängig und im § 3 dieser Gebührenordnung festgelegt ist. 3. Bei Fahrzeugen die Zeit vom Verlassen der Zeugstätte bis zur Rückkehr in die Zeugstätte (Stundengebühr), sofern die Fahrzeuge motorisch eingesetzt werden (Einbaupumpen, Seilwinden, Stromaggregate, Leitergetriebe, usw.). 4. Wenn Fahrzeuge jedoch ausdrücklich zum Transport von Mannschaft oder Geräten verwendet werden, die reine Fahrzeit. 5. Beträgt die aufgewendete Zeit nach § 2 Abs. 3 und 4 weniger als eine halbe Stunde, ist die Stundengebühr im halben Ausmaß zu berechnen. Im Übrigen gelten angefangene Stunden als volle Stunden. 6. Bei Geräten, Motoren und Maschinen, die im § 3 Abs. 3 aufgezählt sind, die Zeit während der dieselben in Verwendung gestanden sind (Stundengebühr). 7. Sofern zur Behebung von Mängeln an Fahrzeugen und Geräten während des Einsatzes ein Zeitaufwand anfällt, ist er bei Berechnung der Stunden außer Betracht zu lassen. 8. Bei Verbrauchsmaterialen (Ölbindemitteln, Löschpulver, Schaumbildemittel, Pölzholz, usw.) die Kosten der Wiederbeschaffung unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Tagespreise. § 3 Höhe der Gebühren Mit Ausnahme der Pauschalgebühr gemäß § 3 Z. 5 lit. j) werden sämtliche Gebühren auf ganze Zehntelbeträge kaufmännisch gerundet. 1. Mannschaftsgebühr: Die Mannschaftsgebühr beträgt je eingesetztem Bediensteten und Stunde an Werktagen von 6 bis 18 Uhr 35,70 Euro, an Werktagen von 18 bis 6 Uhr 53,55 Euro, an Samstagen ab 12 bzw. an Sonn- und Feiertagen von Null bis 24 Uhr 71,40 Euro Zuschlag zu Mannschaftsgebühren (Zehrgeld): a) Bei einer Einsatzdauer von mehr als vier Stunden je Bedienstetem 22,10 Euro b) Bei Einsätzen, die über acht Stunden hinausgehen, pro weitere angefangene vier Stunden 22,10 Euro c) Für Brandsicherheitswachdienste bei Bällen und sonstigen Tischveranstaltungen bei einer Wachedauer von mehr als vier Stunden je Bedienstetem 68,30 Euro 2. Fahrzeuggebühren: a) Spezialfahrzeuge: Drehleiter, Gelenkbühne und Kranfahrzeug pro Stunde 362,60 Euro b) Sonderfahrzeuge: Tanklöschfahrzeug, Rüstfahrzeug, Rüstlöschfahrzeug, Universallöschfahrzeug, Sattelzugfahrzeug samt Auflieger, Containerfahrzeug-Kran samt Container, Sonderfahrzeug-Kran, Berglandfahrzeug, Gefährliche-Stoffe-Fahrzeug, Gabelstapler inkl. der darauf verpackten Geräte und Armaturen, mit Ausnahme der unter Pkt. 3 und 4 genannten Geräte und Materialien pro Stunde 204,10 Euro c) Alle übrigen, nicht unter 2. a) und b) genannten Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge und Generatoranhänger inkl. der darauf verpackten Geräte und Armaturen, mit Ausnahme der unter Pkt. 3) und 4) genannten Geräte und Materialien pro Stunde 154,40 Euro d) Anhänger und Abschleppwagerl sind im Fahrzeugpreis inbegriffen (ausgenommen Generatoranhänger) 3. Maschinen, Motoren, Pumpen und Schläuche: Tragkraftspritzen, Unterwasserpumpen, Wasser-Staubsauger, Schwimmpumpen, Motorsägen jeder Art, Motor-Trennschleifer, Kompressoren und Aggregate, Außenbordmotoren, Leichtschaumgeneratoren, Ventilatoren, Notstromaggregate tragbar pro Stunde 78,70 Euro Druck- und Saugschläuche (sofern diese unabhängig von einem Fahrzeug eingesetzt werden und demnach nicht im Fahrzeugpreis inbegriffen sind) pro Stück und Stunde 6,50 Euro Die angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet. Deckenstützen pro Einsatz und 1. Tag 50,50 Euro; für jeden weiteren angefangenen Tag zehn Prozent davon Feuerlöscher (bei Entleerung): CO2-Löscher pro Einsatz ) Verrechnung nach P-6-Pulverlöscher pro Einsatz ) Verbrauch siehe P-12-Pulverlöscher pro Einsatz ) Preisliste der P-250-Pulverlöscher pro Einsatz ) Verbrauchsgüter P-3000-Pulverlöschanlage ) (Tagespreise) Für die bloße Bereitstellung von Handfeuerlöschern wird kein Entgelt eingehoben. Ölwehrgeräte: Ölsperren (à 25 Meter) pro Einsatz 257,80 Euro. Die Reinigung wird gem. § 4 zusätzlich verrechnet. Wird eine Anlage durch den Einsatz unbrauchbar, ist der volle Neuwert zu ersetzen. Schlängelanlage je Element pro Einsatz und 1. Tag 50,50 Euro; für jeden weiteren angefangenen Tag zehn Prozent davon Turbopumpen mit Schläuchen pro angefangene Stunde 78,70 Euro Turbogebläse mit Schläuchen pro angefangene Stunde 78,70 Euro Membranpumpen mit Ölschläuchen pro angefangene Stunde 26,10 Euro 4. Rettungs-, Hilfs- und Sondergeräte: Atemschutzgeräte schwer (Pressluft oder Sauerstoff) 78,70 Euro pro angefangene Stunde Sauerstoffbehandlungsgeräte pro angefangene Stunde 78,70 Euro Tauchgeräte pro angefangene Stunde 78,70 Euro Atemmasken mit Filter pro angefangene Stunde 26,10 Euro Wiederbelebungsgeräte pro angefangene Stunde 26,10 Euro Gasspürgeräte (ohne Prüfröhrchen) pro angefangene Stunde 26,10 Euro Strahlenmessgeräte pro angefangene Stunde 26,10 Euro Explosimeter pro angefangene Stunde 26,10 Euro Zillen ohne Motor pro angefangene Stunde 26,10 Euro Hydraulik-Hebegeräte pro angefangene Stunde 26,10 Euro Greifzüge, Zughübe pro angefangene Stunde 26,10 Euro Autogenschneidgeräte pro angefangene Stunde 26,10 Euro Steinbohrgeräte-E pro angefangene Stunde 26,10 Euro E-Trennschleifer pro angefangene Stunde 26,10 Euro Hydraulische Rettungsgeräte pro angefangene Stunde 78,70 Euro Flutlichtscheinwerfer ohne Generatoren pro angefangene Stunde 50,50 Euro Tauchanzüge trocken oder nass pro Einsatz 50,50 Euro Abseilgeräte pro angefangene Stunde 50,50 Euro Sprungbälge oder -retter pro angefangene Stunde 50,50 Euro Schiebleitern oder vierteilige Steckleitern (sofern diese unabhängig von einem Löschfahrzeug eingesetzt werden) pro angefangene Stunde 50,50 Euro 5. Pauschalgebühren: Nur bei Standardeinsätzen (Einsätze, die keinen erheblichen Aufwand an Personal und Gerätschaften erfordern). a) Öffnen (bzw. Schließen) von Wohnungen, sofern es sich nicht um Brand- oder KHD-Einsätze handelt, unabhängig von eingesetztem Fahrzeug und Bediensteten Türe nur ins Schloss gefallen an Werktagen Montag bis Freitag 6.01 bis 18 Uhr 103,90 Euro, an Werktagen Montag bis Freitag 18.01 bis 6 Uhr und Samstag 6.01 bis 12 Uhr 130,70 Euro, an Samstagen ab 12.01 Uhr bzw. Sonn- und Feiertagen von null bis 24 Uhr 145,20 Euro, Aufpreis für Öffnung versperrter Türen 26,90 Euro b) Abschleppen bzw. Beiseitestellen eines PKW über Auftrag der Polizei oder BBV 107,60 Euro c) Transport von Kleintieren 43,30 Euro d) Brandsicherheitswache (ausgenommen Pkt. 5. e) zuzüglich allfälliger Zehrgelder 107,60 Euro e) Brandsicherheitswache bei Bällen und sonstigen Tischveranstaltungen zuzüglich allfälliger Zehrgelder 254,30 Euro f) Steigleitungsprüfung: Trockensteigleitung 161,90 Euro, Nasssteigleitung 195,50 Euro g) Fehl- oder Täuschungsalarm bei Brandmeldeanlagen Stufe I (RLF) 208,10 Euro, Stufe II (KDOF, RLF, DL) 554,70 Euro, Stufe III (KDOF, RLF, DL, RLF) 554,70 Euro, Stufe IV (KDOF, RLF, DL, RLF, ULF) 554,70 Euro h) Fahrbahnreinigung: Beseitigung geringfügiger Mengen an Treibstoff, Öl und sonstigen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen oder im unmittelbaren Bereich von abgestellten Fahrzeugen bzw. Verhinderung weiteren Ausfließens von Treibstoffen oder Öl durch einfache Maßnahmen (Arbeitsleistung, unabhängig vom verwendeten Material) 74,40 Euro i) Entsorgungsbeitrag für verunreinigte Bindemittel (pro Einsatz) 16,70 Euro j) Bedienungsgebühr für Brandmeldenotrufzentrale pro Monat und je TeilnehmerIn (analog Feuerwehr-Tarifordnung 2016 Oö. Landesfeuerwehrverbandes für entgeltliche Einsatzleistungen durch freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren (Richtsätze für die Verrechnung häufiger anfallender Leistungen) Tarif C Pos. 13.01: Anschluss Brandmeldeanlage) 58 Euro § 4 Reinigungs- und Instandsetzungsgebühr Die Reinigung und Wiederinstandsetzung der Geräte und Ausrüstungen nach besonderen Einsätzen (z.B. mit Schadstoffen), die über das normale Maß hinausgeht, wird nach der dafür erforderlichen Zeit und dem erforderlichen Materialaufwand gesondert verrechnet. Erweist sich eine Reinigung oder Wiederinstandsetzung technisch oder wirtschaftlich als unmöglich, ist der Wiederbeschaffungswert zu vergüten. § 5 Sonstige Gebühren Für Dienst- und Sachleistungen, für die in den §§ 3 bis 4 eine Bemessungsgrundlage nicht vorgesehen ist, hat der Geschäftsbereich Feuerwehr und Katastrophenschutz eine angemessene Gebühr zu erheben. § 6 Tarife Jede Gebühr kann auch als Tarif verrechnet werden, wenn es sich nicht um eine hoheitliche, sondern um eine privatrechtliche Leistung handelt. In diesen Fällen gilt die Höhe der in dieser Gebührenordnung angegebenen Gebührensätze analog auch für die Verrechnung entsprechender Tarife. § 7 Anpassung Die Mannschaftsgebühr gemäß § 3 Z. 1 der Gebührenordnung wird ab 2017 jährlich jeweils auf den vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau bekannt gegebenen Lohnkostensteigerung für den öffentlichen Dienst festgelegten Lohnstundensatz für Hilfs- und Facharbeiter für Leistungen der Stadt Linz an Dritte angehoben. Die Erhöhung des Zuschlages zur Mannschaftsgebühr (Zehrgeld) gemäß § 1 Z. 1 lit. a) - c) erfolgt entsprechend der prozentuellen Erhöhung, die sich aus der jährlichen Anpassung der Mannschaftsgebühr errechnet. Die Gebührenaufstellungen gemäß § 3 Z. 2 bis 6 (ausgenommen § 3 Z. 5 lit. j)) werden ab 2017 jährlich gemäß der Steigerung des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005 oder des an seine Stelle tretenden Index jeweils auf Basis des Oktoberwertes verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreswert erhöht. Der Pauschalsatz der Gebührenaufstellung des § 3 Z. 5 lit. j) Bedienungsgebühr für Brandmeldenotrufzentrale pro Monat und je TeilnehmerIn wird ab 2017 jeweils an den aktuellen Tarif gemäß Feuerwehr-Tarifordnung des Oö. Landesfeuerwehrverbandes für entgeltliche Einsatzleistungen durch freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren (Richtsätze für die Verrechnung häufiger anfallender Leistungen) Tarif C Pos. 13.01: Anschluss Brandmeldeanlage angepasst. Die Bezeichnung und Zuordnung der im § 3 - Höhe der Gebührensätze - jeweils angeführten Fahrzeuge, Maschinen, Motoren, Pumpen, Schläuche, Ölwehrgeräte, Rettungs-, Hilfs- und Sondergeräte ist nach den Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes bei den Anpassungen der Gebührenordnung zu aktualisieren. Die Berechnung erfolgt jeweils zu Jahresende nach den oben angeführten Kriterien durch den Geschäftsbereich Feuerwehr und Katastrophenschutz. Die Erhöhungen ab 2017 treten an dem der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft, die Anpassung des § 3 Z. 5 lit. j) jeweils zum darauffolgenden Quartal. Die vorangeführten Anpassungsbestimmungen gelten gleichermaßen für die Verrechnung von Tarifen, welche auf privatrechtlicher Basis einzuheben sind. § 8 Inkrafttreten Die Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen des Geschäftsbereiches Feuerwehr Katastrophenschutz der Stadt Linz tritt mit dem der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig verliert die Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Linz vom 7. März 2013, kundgemacht im Amtsblatt Nr. 6/2013 der Landeshauptstadt Linz, ihre Gültigkeit. Damit einhergehend verlieren gleichzeitig auch die angepassten Gebührensätze, zuletzt kundgemacht am 21. März 2016 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 6/2016, ihre Gültigkeit. II) Die Einnahmenverrechnung erfolgt auf den VASten 2.1620.817000, Ersätze für Hilfeleistungen, und 2.1620.817001, Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen.“ Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über J 3 Novellierung der Hundeabgabeordnung 2004 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, anknüpfend an das, was bereits zu Punkt J 1 gesagt worden ist, darf ich zunächst feststellen, dass ich aus verfahrensökonomischen Gründen auf eine eigene Wortmeldung verzichtet habe, damit ich sie jetzt kurz einbauen kann. Streng genommen ist es gar keine Erhöhung, wenn Gebühren valorisiert, sprich, dem Index angepasst werden. Damit baut man nur dem vor, dass Gebühren im Sinne einer kalten Progression reduziert, erodiert und letztlich auf null oder de facto null gesenkt werden, wenn man ins Extrem weiterdenkt und weiterrechnet. Man muss natürlich beachten, dass diese Schritte, mit denen Gebühren wertgesichert oder indexangepasst werden, genau genommen keine Schritte zu einer Konsolidierung sind. Sie tragen nur dazu bei, dass sich die finanzielle Lage nicht noch weiter verschlechtert. Insofern hat das nichts mit einer Erhöhung oder Verteuerung zu tun, wenn im Ausmaß der allgemeinen Kaufkraft Gebühren und Tarife angepasst werden. Manche behaupten das Gegenteil und versuchen wegen Kleinst- und Kleinbeträgen von unter einem Euro im Monat einen großen Radau zu machen. Ich glaube, dass gerade in schwierigen Zeiten, in denen wir uns befinden, kein großer Radau, sondern ein vernünftiger Umgang mit politischen Themen nötig ist. Hier gibt es zumindest allgemein einen Konsens für die Heranziehung der Indexentwicklung der allgemeinen Preissteigerung für die städtischen Gebühren und Tarife. Das finde ich sehr gut. Es bleibt selbstverständlich jedem unbenommen, solchen Beschlüssen in Einzelfällen nicht zuzustimmen. Das wäre freilich nicht besonders logisch, denn jeder, der solche Dinge ablehnt, nimmt in Kauf, selbst zum finanziellen Nichtgenesen der Stadt Linz beizutragen. Das zu verhindern, was dringend nötig wäre, nämlich dass Einnahmen einerseits stabil bleiben und damit die Auswirkungen der Sparmaßnahmen, die wir setzen, voll durchschlagen können. Ich kann der KPÖ und den NEOS in einzelnen Punkten ihrer Wortmeldungen sehr Recht geben. Auch wir Freiheitlichen sind seit Jahren für einen Gebühren- und Tarifstopp, was reale Erhöhungen betrifft. Die Grenze unserer Zustimmungen und Anträge, die wir einbringen, sind selbstverständlich die Raten des jeweiligen Verbraucherpreisindex bzw. des zutreffenden Index. Somit kann bei seriöser Betrachtung, die hoffentlich jeder an den Tag legt, nicht von einer realen Erhöhung die Rede sein. Da tatsächlich Kaufkraft bereinigt entweder gar keine Erhöhung oder sogar eine Senkung bei diesen Punkten und konkret beim Punkt J 3 bei der Hundeabgabe vorliegen. Im Bereich der Hundeabgabenordnung 2004, wie sie hier angeführt ist - dieser Antrag wurde bereits im Finanzausschuss beraten und mit der Empfehlung der Annahme durch den Gemeinderat beschlossen -, geht es darum, dass seit dem Jahr 2004, seit der Einführung und Festsetzung auf 44 Euro keine Indexanpassung stattgefunden hat. Somit ist die Hundeabgabe Jahr für Jahr kaufkraftbereinigt gesunken, das bedeutet eine kaufbereinigte Senkung der Abgabe von etwa 24 Prozent. Ich darf als Vergleich die Parkgebührenerhöhung heranziehen, die vor einigen Jahren stattgefunden hat. Hier wurde eine Erhöhung weit über dem Ausmaß der Inflationsrate vorgenommen. Ich habe mich also damals dagegen ausgesprochen und vorgeschlagen, im Bereich der Inflation zu bleiben. Das werden wir auch hier und in anderen Bereichen tun. Im Bereich dieser Inflationsanpassung von 24 Prozent würde es um etwa 54,54 Euro gehen. Es ist nicht nur aus Gründen der budgetären Sicherheit und des stabil Haltens von Einnahmen als eine von mehreren Säulen zur finanziellen Gesundung von Linz sehr wichtig, diesen Schritt zu setzen. Ein Teil dieser Einnahmen, nämlich ein sehr maßgeblicher Teil von der Hälfte der Ist-Einnahmen geht gar nicht in das Stadtbudget, sondern wird an das Linzer Tierheim direkt weitergeleitet. Darüber hinaus wird der Rest des Betrages schon jetzt zu Hundezwecken verwendet. Das sind, glaube ich, zwei Punkte, bei denen man noch einhaken kann. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die beigefügte Verordnung betreffend die Änderung des § 4 der Hundeabgabenordnung der Landeshauptstadt Linz wird erlassen. 2. Die Kundmachung erfolgt gemäß § 65 Abs. 1 und Abs. 2 StL 1992 durch Verlautbarung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016, mit der die Hundeabgabenordnung der Landeshauptstadt Linz, kundgemacht durch Anschlag an den Amtstafeln der Landeshauptstadt Linz vom 11. Dezember 2003 bis 29. Dezember 2003, zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 18. Jänner 2007, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz ABl.Nr. 3/2007, geändert wird. Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z. 2 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. I. Nr. 103/2007, zuletzt geändert durch BGBl I. Nr. 118/2015, in Verbindung mit §§ 10ff Oö. Hundehaltegesetz 2002, LGBl.Nr. 147/2002, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 113/2015, wird wie folgt verordnet: Artikel I 1. In § 4 Abs. 1 Z. 1 wird der Betrag ,44 Euro‘ auf ,50 Euro‘ geändert, sodass § 4 (samt Überschrift und nunmehr ohne Unterteilung in zwei Absätzen) lautet wie folgt: § 4 Entstehung und Höhe der Abgabeschuld Die Hundeabgabe wird in der Regel mit 1. Jänner fällig (unberührt bleiben davon die Entrichtungstermine nach § 5), für das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) eingehoben und beträgt 1. für Hunde 50 Euro 2. für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind (§ 1 Abs. 2) zehn Euro.' 2) Der bisherige ,§ 4 Abs. 2‘ entfällt. Artikel II Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.‘ Ich darf auf die vorliegende Vorlage zum Gemeinderat verweisen, die zunächst noch eine Anpassung von 44 Euro auf 50 Euro vorgesehen hat. Da es hier vereinzelt sehr unsachlichen Radau gegeben hat, haben wir uns dafür entschieden, den sehr sachlichen Weg des Verbraucherpreisindexes der Statistik Austria zu gehen. Den Fraktionen ist bereits ein Zusatz- und ein Abänderungsantrag zugegangen, um zwei Dinge klarzustellen: Zum einen gibt es einen Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Einnahmen aus der Hundeabgabe sollen so weit wie möglich zweckgebunden zugunsten von Hunden und der Hundehaltung in Linz verwendet werden. Die Hälfte wird als Subvention dem Linzer Tierheim gewährt. Zudem werden Einrichtungen für Hunde (wie zum Beispiel Kotsackerl-Spender) geschaffen bzw. bereit gestellt.‘ Des Weiteren gibt es einen Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Höhe der Hundeabgabe wird analog zum soeben unter Tagesordnungspunkt J 1 ,jährliche Valorisierung städtischer Gebühren‘ gefassten Beschluss zur generellen Wertsicherung von Gebühren mit 54 Euro im Jahr, statt wie vorgeschlagen 50 Euro im Jahr festgesetzt wird, da sie seit mittlerweile 13 Jahren nicht mehr angepasst wurde.‘ Ich ersuche um Annahme des Antrages sowie des Abänderungs- und Zusatzantrages. Danke.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich habe drei Fragen. Meine erste Frage: Würden die Freiheitlichen einen Abänderungsantrag der Grünen akzeptieren, wenn er während der Debatte zum Punkt eingebracht wird? Ich glaube nicht. Zweite Frage: Ist die SPÖ mit diesem jetzt abgeänderten Abänderungsantrag einverstanden. Ist das ausgemacht? Es wäre interessant gewesen, das in der Koordinierung vorab zu wissen. Ich glaube, das ist nicht passiert, nicht mit mir. Unsere Haltung ist, dass wir mit der Valorisierung der Hundeabgabesteuer grundsätzlich einverstanden wären, sind aber genauso, wie die ÖVP, mit dem Wegfall in der Verordnung, wo es darum geht, dass die AktivpassbesitzerInnen diese Vergünstigung nicht mehr bekommen sollen, nicht einverstanden. Wir werden dem Abänderungsantrag der ÖVP, den wir zeitgerecht vor der Sitzung bekommen haben, zustimmen. Sollten Blau und Rot jetzt einen Antrag abstimmen wollen, der während der Debatte eingebracht wurde, werden wir uns insgesamt der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in Linz gibt es 5749 so genannte ‚Normalhunde‘, davon sind 1599 ermäßigt, weil sie Aktivpassbesitzern gehören. In diesem Antrag, der hier vorliegt, geht es für diese Aktivpassbesitzer um eine Erhöhung von sage und schreibe 127 Prozent. Das ist eine explosionsartige Steigerung für die Aktivpassbesitzer. Wir sind gegen die Filetierung der Leistungen des Aktivpasses, wir sind gegen das Aufschnüren des Aktivpasses so peu à peu. Eine Gesamtdiskussion über die Leistungen des Aktivpasses müsste man an anderer Stelle beginnen und führen, dann sind wir diskussionsbereit. Die bisher im § 4 Abs. 2 Hundeabgabenordnung formulierte Ermäßigung der Hundeabgabe für Aktivpassinhaber um 50 Prozent soll erhalten bleiben. Wir stellen daher folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die im Verordnungstext im Art. 1 als Punkt 2 angeführte Formulierung ,2) Der bisherige § 4 Abs. 2‘ entfällt.‘ wird ersatzlos gestrichen.‘ Ich bitte um Zustimmung zum Abänderungsantrag. Sollte es dafür keine Zustimmung geben, enthalten wir uns jedenfalls beim ursprünglichen Antrag. Ich schließe mich Kollegin Roschger an, während der Debatte Zusatz- und Abänderungsanträge zu einem Amtsantrag zu bekommen, ist sehr schneidig und hier werden wir uns der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, kurz noch zum Kollegen Jakob Huber: Es freut mich, dass du mir zuhörst. Natürlich hat die KPÖ bei der Konsolidierung die Position der Einnahmensteigerung, keine Frage. Wenn du aber genau zuhörst, stellt sich für mich immer diese große Frage der Vermögensverteilung. Da besteht nicht so ein großer Unterschied zur Sozialdemokratie, die auch hier Ideen in diese Richtung, wie etwa Millionärssteuer und dergleichen hat. Der Unterschied ist, dass die Sozialdemokratie seit Jahren bei ihren Ankündigungen, was das angeht, säumig ist. Im Gegensatz zu den vorliegenden Fragen betreffend Gebührenerhöhungen ja oder nein, bin ich der Ansicht, dass angesichts dessen, dass seit Jahren das Realeinkommen der Bevölkerung sinkend ist, es nicht so sein kann, dass man auf Kosten der Durchschnittsbevölkerung mit den sinkenden Einkommen etwas sanieren möchte. Das funktioniert einfach nicht. Zum konkreten Antrag betreffend die Hundeabgabenordung: Da gibt es ein Hin und Her, was letztendlich herauskommen soll. Ich möchte aber nur kurz auf diese Passage mit dem Aktivpass eingehen: Darin sieht man ganz gut, wie in diesem ganzen Spardebakel, das wir momentan haben, auf einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird und auf einmal die – ich sage einmal – Geringverdiener in Linz zur Kasse gebeten werden und eine übergebührlich hohe Erhöhung in das Haus stehen könnte. Die KPÖ hat die Position, dass der Aktivpass, so wie er jetzt ist, mit allen seinen Leistungen bleiben soll, weil er ein wichtiges Instrument der Verteilung und der Teilhabe in Linz ist und so soll es bleiben. Daher ist für mich ganz klar, dass ich den Antrag, so wie er jetzt vorliegt, ablehnen werde. Auf das, was Vizebürgermeister Wimmer an Veränderung noch während seiner Ansprache eingebracht hat, möchte ich nicht mehr eingehen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, vor ein paar Wochen habe ich das Tierheim in der Mostnystraße besucht. Ich habe mir nicht nur das Tierheim angesehen, sondern auch mit dem Personal gesprochen. Bei den Gesprächen merkt man, dass die Tiere für das Personal nicht nur eine Arbeit sind, sondern eine Herzensangelegenheit. Sie haben mich auf Mängel aufmerksam gemacht, die ich teilweise auch sehen konnte. Die Tierboxen und das Hundehaus sind zu klein, der Quarantäneraum sollte größer sein und besser gelüftet werden. Das Gebäude, besonders die Mauer, ist schwerstens renovierungsbedürftig. Darum braucht das Tierheim mehr Geld, um die Situation für die Tiere und für das Personal zu verbessern. Danke.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ausmaß der Evaluierung, die heute zur Diskussion steht, ist, glaube ich, wirklich ein vertretbares. Wir haben in der Ursprungsvariante eine Erhöhung von sechs Euro. Im neuen Vorschlag haben wir eine Erhöhung von zehn Euro nach 13 Jahren Nicht-Gebührenerhöhung. Ich halte das für eine vertretbare und sinnvolle Erhöhung. Wie wir heute schon gehört haben, hat die Stadt im Rahmen des Hundehaltegesetzes Kosten und erbringt Leistungen, die für die Bevölkerung im Allgemeinen, aber auch für die HundehalterInnen im Speziellen sind. Dementsprechend glaube ich, dass es notwendig ist, hier einmal mit den entsprechenden Gebühren nachzuziehen. Ich würde um eine sachliche, den tatsächlichen Erhöhungsbeträgen angepasste Diskussion ersuchen. Zugegeben, der Abänderungsantrag ist sehr kurzfristig gekommen. Das ist nicht das erste Mal. Ich begrüße das nicht wirklich und würde mir wünschen, dass Anträge immer rechtzeitig da sind. Zwischenruf Gemeinderätin Roschger: „Es ist sogar ersucht worden, Anträge schriftlich vor der Sitzung einzubringen!“ Vizebürgermeister Forsterleitner weiter: Das ist richtig, ich bin trotzdem noch am Wort. Wir haben gerade beim Tagesordnungspunkt J 1 einstimmig beschlossen, dass Gebühren, Tarife und sonstige Einnahmen den entsprechenden Valorisierungsschritt erhalten sollen. Dieser Abänderungsantrag trägt in Wirklichkeit nur dem Rechnung. Deshalb schlage ich vor, dass wir die Polemik und Hundefotos und alles Mögliche weglassen und bei der Sacherhöhung bleiben. Ich halte sie für gerechtfertigt. Aus rein sachlichen Überlegungen werden wir diesem Antrag und dem Abänderungsantrag unsere Zustimmung erteilen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Wimmer: „Ich darf die direkt an mich gerichtete Frage von Gemeinderätin Roschger, ob wir einem Abänderungsantrag der Grünen zustimmen würden, wenn er kurzfristig eingebracht wird, beantworten. Das hängt natürlich nicht vom Zeitpunkt der Einbringung, sondern vom Inhalt ab. Wenn aus unserer Sicht eine sehr gute Idee von den Grünen kurzfristig eingebracht wird, die sich mit unserer Linie deckt, würden wir dem zustimmen und das nicht aus Prinzip ablehnen. Wenn eine lange vorher eingebrachte Idee nicht so gut ist, würden wir sie trotzdem nicht annehmen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die Dauer eher sekundär ist und es für uns in erster Linie auf den Inhalt von eingebrachten Anträgen ankommt. Zum zweiten Punkt ist es sicherlich so, – da gebe ich Ihnen Recht – dass die meisten Anträge längerfristig vorher bekannt sind, weil bereits die Punkte, auf die sie sich beziehen, länger vorher bekannt sind. Einerseits ist es aber völlig legitim, im Laufe der Sitzung Anträge zu stellen. Es sollten diese nur schriftlich vorgelegt werden. Das ist passiert. Darüber hinaus darf ich darauf verweisen, dass der Antrag, den ich eingebracht habe, dezidiert auf J 1 Bezug nimmt und es somit einigermaßen seltsam wäre, dem Gemeinderat und seinem demokratischen Abstimmungsergebnis zu J 1 vorzugreifen, den Antrag schon einzubringen, dem Punkt J 1, der jährlichen Valorisierung städtischer Gebühren ein Abstimmungsverhalten präjudiziert, das der Gemeinderat noch gar nicht durchgeführt hat. Folglich war es nur möglich, diesen Antrag zwischen der vollendeten Abstimmung zu J 1 und dem Beginn meines Referates zu J 3 vorzubringen, da er auf J 1 fußt und sich darauf bezieht. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es wichtig ist, in der Kommunalpolitik, wie sonst in der Politik, Werte und Ideologien zu vertreten. Ich finde es aber besonders wichtig, dass solche Ideologien in Zeiten, in denen finanziell schwierige Situationen zu meistern sind, nicht zur Vermeidung oder sogar um Öl ins Feuer zu gießen, bei Gebührendebatten und sonstigen Themen ins Treffen geführt werden. Insofern glaube ich ist es richtig, grundsätzliche Parteilinien zu Gebührenerhöhungen zu haben, wie das beispielhaft bei der KPÖ der Fall ist. Die sagt, dass generell jede Gebührenerhöhung und jede Wertsicherung grundsätzlich abzulehnen ist. Bei den Grünen sehe ich ein doppeltes Spiel, denn beim Bereich der Parkgebührenerhöhung war man der Meinung, dass die Erhöhung wesentlich über der Wertsicherung vollkommen in Ordnung ist, während hingegen hier eine Erhöhung nur im Ausmaß der tatsächlichen Teuerung offenbar schon überhaupt nicht in Frage kommt. Das finde ich besonders eklatant. Bei allen anderen Parteien und Fraktionen ist es zumindest so, dass in einem Teilbereich eine schlüssige Handlungsweise an den Tag gelegt wird, entweder eine generelle Erhöhung oder eine Wertsicherung mitgetragen wird. So diametral entgegengesetzt ist es nur bei den Grünen. Das ist hier aber ohnehin nicht so relevant, weil es, glaube ich, um den Antrag an sich geht und der im Sinne des vorher beschlossenen J 1 durchgehen kann. Abschließend bitte ich, dem Abänderungsantrag der ÖVP nicht zuzustimmen und eine Stimmenthaltung dazu abzugeben, sowie dem Originalantrag einschließlich der von mir eingebrachten Abänderung und des Zusatzantrages mit der weitreichenden Zweckbindung der Hundeabgabe zugunsten des Tierheimes und der Errichtung von Kotsackerl-Spendern die Zustimmung zu erteilen. Die Wertsicherung der Gebühren, die Kosten dämpft, trägt keineswegs dazu bei - wie das fälschlich behauptet wird -, das Budget zu sanieren, da dieses Geld für die Hunde und Hundehaltung aufgewendet wird. Danke für Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Svoboda zur tatsächlichen Berichtigung: „Herr Vizebürgermeister Wimmer hat behauptet, dass für Die Grünen eine inflationsbedingte Anpassung dieser Gebühr nicht in Ordnung wäre. Das entspricht nicht den Tatsachen. Wir haben natürlich betont, dass wir dem ersten Teil dieses Antrages zugestimmt hätten. Allerdings nicht unter der Voraussetzung, dass jetzt dieser völlig skurrile Abänderungsantrag auf einmal auf dem Tisch liegt. Das heißt, die Aussage von Herrn Vizebürgermeister Wimmer hat diesbezüglich nicht ganz der Wahrheit entsprochen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Das war tatsächlich eine tatsächliche Berichtigung, das bin ich nicht immer gewohnt. Das war völlig korrekt. Der Vorsitzende lässt nun den Abänderungsantrag der ÖVP, anschließend über den Abänderungs- und Zusatzantrag der FPÖ abstimmen. Der Abänderungsantrag der ÖVP wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag inkl. Abänderungsantrag der FPÖ wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag der FPÖ wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über J 4 Kepler Universitätsklinikum GmbH - Drittmittelvereinbarung, Abtretungsvertrag, Sanierungen, Investitionsfinanzierung ,BioMed-zet Life Science GmbH‘ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Drittmittelvereinbarung wird genehmigt. Die Verrechnung des Auszahlungsbetrages in Höhe von 621.301,58 Euro erfolgt auf dem im Amtsbericht beschriebenen Bankkonto des ehemaligen AKh bei der RLB OÖ, IBAN AT31 3400 0000 0264 4318, BIC RZOOAT2L. 2. Der beiliegende Abtretungsvertrag wird genehmigt. 3. Die beiliegende Finanzierungsvereinbarung wird genehmigt. Die Verrechnung des entsprechend der Finanzierungsvereinbarung seitens der Stadt Linz zu tragenden Betrages in Höhe von max. 206.000 Euro erfolgt auf der VASt 5.9140.775001, Kapitaltransfers an Unternehmungen, KUK. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf der jeweiligen Voranschlagsstelle im entsprechenden Teilabschnitt. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. 4. Der in der Vorlage beschriebene Gesellschafterzuschuss an die BioMed-zet Life Science GmbH in Höhe von maximal 270.000 Euro wird genehmigt. Die Verrechnung dieses Zuschusses erfolgt auf der VASt 1.9140.755002, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen, Biomed. Gleichzeitig wird eine Kreditüberschreitung in Höhe von 270.000 Euro auf der VASt 1.9140.755002 genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der VASt 2.8995.828000, Rückersätze von Ausgaben, IKT. 5. Der Aufgabe der Beteiligung an der BioMed-zet Life Science GmbH (durch Liquidation) wird zugestimmt. Die Verrechnung etwaiger Kosten für die Liquidation in Höhe von rund 20.000 Euro auf der VASt 1.9140.728000, Sonstige Leistungen, werden genehmigt. Gleichzeitig wird eine Kreditübertragung in Höhe von 20.000 Euro von der VASt 1.8994.650000, Anteilige Zinsen f. Darlehen und Anleihen, auf die VASt 1.9140.728000, Sonstige Leistungen, genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Bei diesem Antrag enthalte ich mich.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über J 5 Grundverkauf in der KG Ufer (Brachsenweg) um den Verkaufspreis von 320.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die HASLEHNER Immobilien GmbH, FN 260357d, 4722 Bruck-Waasen, Bruck 18, das Grundstück Nr. 921/2, KG Ufer, im Ausmaß von 1362 Quadratmetern um den Kaufpreis von 320.000 Euro zu den im beiliegenden Kaufvertrag und in der angeschlossenen Treuhandvereinbarung festgehaltenen Bedingungen. 2. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrags verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben jedweder Art gehen zulasten der Käuferin. Die zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von maximal 11.200 Euro ist, als persönliche Steuer, hingegen von der Stadt Linz zu tragen. 3. Die Verrechnung des Kaufpreises für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragssteuer erfolgt auf der VASt 1.8400.710100.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Svoboda: „Herr Bürgermeister, es tut mir leid, ich muss die Einstimmigkeit stören. Ich darf bekannt geben, dass wir uns sowohl bei diesem Tagesordnungspunkt, als auch beim nächsten wie immer aus grundsätzlichen Erwägungen der Stimme enthalten werden. Danke schön.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ebenfalls.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Gemeinderatsfraktion Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Steiger berichtet über J 6 Grundverkauf in der KG Pichling (Seiderstraße) um den Verkaufspreis von 320.892 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft je zur Hälfte an die Ehegatten Bradaric Sabina und Mujo, Sommerstraße 5, 4030 Linz, das Grundstück 1701/5, KG Pichling, mit einem Flächenausmaß von 747 Quadratmetern um den Kaufpreis von 165.087 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgehaltenen Bedingungen. 2. Die Stadt Linz verkauft an Herrn Matijevic Ilija, Eben 31, 8813 St. Lambrecht, das Grundstück 1701/6, KG Pichling, mit einem Flächenausmaß von 705 Quadratmetern um den Kaufpreis von 155.805 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgehaltenen Bedingungen. 3. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung der Kaufverträge verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zulasten der Käufer. Die zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von maximal 11.232 Euro ist von der Stadt Linz zu tragen. 4. Die Verrechnung der Kaufpreise für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragssteuer erfolgt auf der VASt 1.8400.710100.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über die Anträge K 1 und K 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: K 1 Kreditübertragung in Höhe von insgesamt 40.000 Euro für den Ankauf von Radständern Der Gemeinderat beschließe: „Kreditübertragungen in Höhe von 8000 Euro von der VASt/FiPos 5.6121.002235, Stadtteiluntersuchungen, in Höhe von 10.000 Euro von der VASt 5.6121.002237, Straßenraumgestaltungen und in der Höhe von 22.000 Euro von der VASt 5.6121.002000, Sonstige Straßenbauten, auf die VASt/FiPos 5.6120.006005, Errichtung von Radabstellanlagen, werden genehmigt.“ K 2 Kreditübertragung in Höhe von 42.000 Euro für die Zugangsbeschränkung Radkeller im Landesdienstleistungszentrum Der Gemeinderat beschließe: „Die Kreditübertragung in Höhe von 42.000 Euro von der VASt/FiPos 5.6121.002051, Errichtung von Rad- u. Wanderwege, auf die VASt/FiPos 5.6120.006005, Errichtung von Radabstellanlagen, wird genehmigt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Ich möchte gleich vorwegschicken, dass wir bei diesem Tagesordnungspunkt zustimmen werden. Ich muss mich dennoch zu Wort melden, da der zuständige Stadtrat in einer Presseaussendung einer Missinterpretation unseres Stimmverhaltens im Ausschuss erlegen ist. Es ist für uns wichtig, dass es in einer Radtourismusstadt an einem internationalen Bahnhof möglich ist, dass diese Radabstellanlagen von Personen ohne österreichische Bankomatkarte benutzt werden können. Im Ausschuss war es nicht möglich, entsprechende Informationen zu erhalten. Glücklicherweise hat sich aber dann herausgestellt, dass das anbietende Unternehmen für diesen Fall vorgesorgt hat. Daher stimmen wir dem Antrag zu. Danke.“ Gemeinderätin Schmid: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Stadtrat Hein, ich habe zu diesen beiden Anträgen noch eine Frage. Im Rahmen der ARS Electronica hat es eine Aktion unter dem Titel ‚Radwende‘ gegeben, bei der Menschen Kilometer fahren konnten. Dabei sind insgesamt 22.000 Kilometer zusammengekommen. Es wurde versprochen, in der Stadt zusätzliche Maßnahmen für die RadfahrerInnen zu setzen. Auf der Seite der Randwende ist vor einigen Tagen geschrieben worden, dass für diese über 22.000 Kilometer aus Linz bis Jahresende zusätzlich 40.000 Euro in die Radinfrastruktur eingesetzt werden und für den besonderen Einsatz zusätzlich ein Bonus von weiteren 42.000 Euro gemacht wird, der in den Radkeller des Hauptbahnhofes investiert wird. Jetzt haben wir diesen Antrag. Dazu hätte ich die Frage, woher dieses zusätzliche Budget kommt? Ich habe keine Ahnung, was da geschrieben worden ist.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Ich glaube, wir haben jetzt keine aktuelle Fragestunde. Diese zwei Anträge, sind das Geld. Das sind diese 82.000 Euro, die aufgrund dieser Radwende-App zugesichert worden sind. Woher das Geld kommt, ist aus dem Antrag an und für sich ersichtlich. Das ist aus der Stadtteiluntersuchung, der Straßenraumgestaltung und dem sonstigen Straßenbau. Das ist aus dem Begründungstext im Antrag ersichtlich. Aber noch einmal, wie gesagt, wenn Sie Genaueres wissen wollen, stellen Sie im nächsten Gemeinderat eine Anfrage, dann können wir diese Anfrage sicher ausführlich beantworten.“ Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über K 3 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße (Bebauungsplanänderung 12-031-01-01, Salzburger Straße 337, KG Kleinmünchen) – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlagen an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 12-031-01-01, Salzburger Straße 337, KG Kleinmünchen, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 12-031-01-01, Salzburger Straße 337, KG Kleinmünchen, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 werden die im Bebauungsplan 12-031-01-01 vom 24. Februar 2016, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Gemäß § 11 Abs. 2 Oö. Straßengesetz 1991 wird die Verordnung erst wirksam, wenn die allenfalls erforderliche straßenrechtliche Bewilligung (§ 32 leg. cit.) rechtskräftig erteilt wurde und die Gemeinde Eigentümerin des Straßengrunds geworden ist. Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Wir werden uns bei den zusammenhängenden Tagesordnungspunkten K 3, K 5 und K 13 enthalten. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderätin Weiss berichtet über K 4 Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 22. September 2016, betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h-Zone sowie einer Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt. 1. Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 in Verbindung mit Z. 11a und 11b StVO 1960) 2. Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960) Bereich: Linzer Innenstadt, lt. beiliegendem Übersichtsplan des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 9. Mai 2016; Die Verordnung vom 11. Februar 2016, GZ 0061347/2015, mit der die bisherige Tempo 30 km/h-Zone und die Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h festgelegt wurden, gilt als behoben. Die Verkehrsregelung gilt dauernd.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über K 5 Änderungspläne Nr. 58 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Salzburger Straße – Löwenzahnweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 58 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Salzburger Straße - Löwenzahnweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016 betreffend Änderungspläne Nr. 58 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Salzburger Straße - Löwenzahnweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 58 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Salzburger Straße Osten: Löwenzahnweg Süden: Parkplatz Hofer-Markt Westen: Salzburger Straße 339 Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 58 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1- 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich werde mich bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über K 6 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 12-026-01-00, KG Kleinmünchen (In der Neupeint – Daimlerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 12-026-01-00, In der Neupeint - Daimlerstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016 betreffend Bebauungsplan 12-026-01-00, In der Neupeint - Daimlerstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 12-026-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: In der Neupeint Osten: Daimlerstraße Süden: Flötzerweg Westen: Siemensstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 12-026-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über K 7 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-027-01-00, KG Linz (Lederergasse – Kaisergasse) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-027-01-00, Lederergasse - Kaisergasse, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016 betreffend Bebauungsplan 01-027-01-00, Lederergasse - Kaisergasse, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 01-027-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Lederergasse Osten: Kaisergasse Süden: Museumstraße Westen: Prunerstraße Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 01-027-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ich bin von diesem Bebauungsplan nicht überzeugt. Ich kenne diese Gegend recht gut, weil ich dort in der Nähe wohne. Ich denke, dort ist es schon ziemlich dicht. Ich würde es begrüßen, wenn dieses Grundstück, um das es geht - es ist gerade gegenüber ein dreistöckiges Haus gebaut worden - eher für eine Grünfläche gewidmet worden wäre. Das wäre in dieser Gegend sicher für die Lederergasse besser gewesen. Daher werde ich dagegen stimmen. Danke.“ Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über K 8 Bebauungsplanänderung 01-102-01-01, KG Linz (Karl-Wiser-Straße – Volksgartenstraße) – Verbaländerung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-102-01-01, Karl-Wiser-Straße - Volksgartenstraße, Verbaländerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-102-01-01, Karl-Wiser-Straße – Volksgartenstraße, Verbaländerung Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-102-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Karl-Wiser-Straße Osten: Volksgartenstraße Süden: Figulystraße Westen: Coulinstraße Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-102-01-01 wird der Bebauungsplan M 05-17-02-00 geändert. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über K 9 Änderungsplan Nr. 77 Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Traunauweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 77 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Traunauweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016 betreffend Änderungspläne Nr. 77 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Traunauweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 77 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Traunauweg Osten: Grundstück Nr. 532/1 Süden: Grundstück Nr. 532/1 Westen: Grundstück Nr. 532/3 Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 77 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge K 10 und K 11 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: K 10 Bebauungsplanänderung 04-010-01-01 (Leonfeldner Straße 245) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NW 105/4, KG Katzbach und Pöstlingberg Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung Bebauungsplanänderung 04-010-01-01, Leonfeldner Straße 245 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NW 105/4, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016 betreffend die Bebauungsplanänderung 04-010-01-01, ,Leonfeldner Straße 245‘ und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NW 105/4 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 04-010-01-01 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NW 105/4 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Widmungsgrenze Grünland/Bauland Osten: Leonfeldner Straße Südwesten: Mühlbachstraße Katastralgemeinde Katzbach und Pöstlingberg Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 04-010-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan NW 105/4 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ K 11 Änderungspläne Nr. 59 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Urfahr (Wildbergstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 59 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016 betreffend Änderungspläne Nr. 59 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Wildbergstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 59 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Ferihumerstraße Osten: Wildbergstraße 4 Süden: Wildbergstraße Westen: Friedhof Urfahr Katastralgemeinde Urfahr Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr.  59 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über K 12 Änderungsplan Nr. 75 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG St. Peter (Stahlstraße 5) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 75 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Stahlstraße 5a, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016 betreffend Änderungsplan Nr. 75 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Stahlstraße 5a Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 75 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Reslweg 4 Osten: Donau Süden: südlich Summerauerbahn Westen: Aigengutstraße Katastralgemeinde KG St. Peter und Lustenau Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 75 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderat Grininger, MSc: „Wir werden uns bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten, da unserer Meinung nach nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden kann, dass es durch diese Änderung zu einer Verschlechterung der aktuellen Bepflanzungssituation kommt. Zudem möchte ich festhalten, dass unserer Meinung nach hier eine konkrete Prüfung einer eventuellen Trassenführung für einen eventuellen Ausbau der Summerauer Bahn durchgeführt hätte werden sollen. Einmal bebaut, ist so eine Trasse nicht mehr umsetzbar. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über K 13 Bebauungsplanänderung 12-031-01-01, KG Kleinmünchen (Salzburger Straße 337) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 12-031-01-01, Salzburger Straße 337, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016 betreffend die Bebauungsplanänderung 12-031-01-01, Salzburger Straße 337 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 12-031-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Salzburger Straße Osten: Löwenzahnweg Süden: Grundstücke Nr. 1517/8 und 1517/20 Westen: Salzburger Straße 339 Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 12-031-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über K 14 Bebauungsplanänderung 02-065-01-01, KG Urfahr (Ferihumerstraße – Wildbergstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-065-01-01, Ferihumerstraße - Wildbergstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2016 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-065-01-01, Ferihumerstraße – Wildbergstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-065-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Ferihumerstraße Osten: Ferihumerstraße 30 Süden: Verlängerte Kirchengasse Westen: Wildbergstraße Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-065-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. L ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE, INTEGRATION UND SPORT Gemeinderätin Köck berichtet über L 1 Förderung der Vereine Tagesmütter und Tagesväter für 2016 entsprechend der Oö. Tagesmütter bzw. Oö. Tagesväter-Verordnung 2014 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt den Tagesmütter- bzw. Tagesvätervereinen jährlich den in §§ 7 und 14 der Verordnung der Oö. Landesregierung über die Bewilligungsvoraussetzung und die Förderung von Tagesmüttern und Tagesvätern festgelegten Mindestbeitrag pro betreutem Kind. 2016 beträgt der Mindestbeitrag 1,73 Euro. Dieser Betrag wird gem. § 14 Abs. 2 jährlich entsprechend den Erhöhungen des Mindestlohntarifs für ArbeitnehmerInnen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen valorisiert. 2. Das SJF (Soziales, Jugend und Familie) wird mit der Abwicklung der Förderung und Auszahlung des Mindestbeitrages gemäß der oben angeführten Verordnung beauftragt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Auflistung der betreuten Linzer Kinder. 3. Die Verrechnung der jährlichen Förderungen an folgende Vereine Aktion Tagesmütter, Raimundstraße 10, 4020 Linz Oö. Familienbund, Hauptstraße 83-85, 4040 Linz Verein Tagesmütter Wels, Martin-Luther-Platz 1, 4600 Wels erfolgt auf der VASt 1.4010.757200, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen, mit einem Gesamtbetrag von maximal 75.000 Euro für das Rechnungsjahr 2016.“ Wortmeldung Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, geschätzte Gäste auf der Galerie, für uns sind Kindergärten, Kinderkrippen, Tagesmütter und Tagesväter sehr wichtige Bildungsstätten. Vor allem schafft die Elementarpädagogik außerfamiliäre Grundlagen dafür, möglichst allen Kindern gute Bildungschancen zu eröffnen. Die Kinderbetreuung durch Tagesmütter und Tagesväter nimmt dabei in besonderem Maße auf die Kinder und Familien Rücksicht, da sie äußerst flexibel ist und auf die individuelle Familiensituationen eingehen kann. Wir werden dem Antrag natürlich zustimmen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. M ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über M 1 Abschluss eines Förderungsvertrages für das Projekt „Basisbildung/Grundkompetenzen“, im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2017 an der Volkshochschule Linz und Durchführung des zusätzlichen Bildungsprojektes „Basisbildung/Grundkompetenzen plus“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung den Grundsatzbeschlusses vom 20. November 2014 um das Projekt ,Basisbildung / Grundkompetenzen plus‘ in der Höhe von 82.497,39 Euro. Beim Abschluss des ergänzenden Förderungsvertrages ist das zuständige städtische Organ erneut zu befassen. 2. Der Gemeinderat genehmigt den beiliegenden Förderungsvertrag für das im Gemeinderatsbeschluss vom 20. November 2014 genannte Projekt ,Basisbildung / Grundkompetenzen‘ in der Höhe von max. 670.904,41 Euro für den Zeitraum von 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2017. 3. Die Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen in Höhe von max. 670.904,41 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2015 bis 2017 erfolgt innerhalb des Deckungsringes D0850. Bei vorzeitigem Einlangen der Einnahmen wird die Differenz zu den Ausgaben einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt, um die in Folgeperioden anfallenden Ausgaben im genannten Rahmen bedecken zu können.“ Wortmeldung Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Ich möchte dazu nur eine kurze Wortmeldung machen. Ich finde es ganz interessant, dass laut einer Studie der OECD bis zu einer Million Österreicherinnen und Österreich zwischen 16 und 65 Jahren nicht über ausreichende Kompetenzen beim Lesen, Schreiben und bei den Grundrechnungsarten haben. In diesem Sinne dient dieses Förderprogramm zum Erwerb dieser Grundkompetenzen im Erwachsenenalter und soll lebenslanges Lernen fördern und den Betroffenen Mut machen, sich die fehlenden Kompetenzen anzueignen und so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. In diesem Sinne stimmen wir natürlich zu. Ich möchte aber trotzdem darauf hinweisen und betonen, dass man hier nur ein Pflaster auf eine klaffende Wunde legt. Österreich benötigt – das muss das Ziel sein – eine echte Bildungswende, angefangen bereits bei der Elementarpädagogik. Es kann nicht sein, dass unser Bildungssystem nach der Schulpflicht Klientinnen und Klienten für das AMS und diverse Förderungsprogramme produziert. Schlusswort Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Das ist im Grunde alles richtig. Wir haben tatsächlich die Situation, dass unser Pflichtschulsystem nicht besonders gut funktioniert. Wir wissen durch PISA und diverse andere Studien, dass jede dritte oder jede vierte Person, die aus diesem System kommt, nicht in der Lage ist, ausreichend sinnerfassend zu lesen. Daher ist es bedauerlicherweise notwendig, dass wir solche Programme, wie das vorliegende, durchführen. Vielleicht noch ganz kurz - das habe ich vorher nicht betont -, hier geht es um ein Programm, das zur Gänze drittmittelfinanziert ist. Da fallen für die Stadt Linz keine Kosten an. Es ist tatsächlich traurig. Der Diagnose, dass wir diese Programme brauchen, stimme ich zu. Ich ersuche aber umso mehr um Zustimmung, dass wir sie durchführen können.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. N ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Gemeinderätin Lang-Mayerhofer berichtet über: N 1 Grundverkauf in der KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis von 819.057,92 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die HMH GmbH (FN 90424 b), Im Südpark 196, 4030 Linz, das Grundstück Nr. 1237/8, KG Posch, im Ausmaß von 7572 Quadratmetern um den Kaufpreis von 819.057,92 Euro zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgehaltenen Bedingungen. 2. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrags verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben jedweder Art gehen zulasten der Käuferin. Die zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von maximal 28.667,03 Euro ist, als persönliche Steuer, hingegen von der Stadt Linz zu tragen. 3. Die Verrechnung des Kaufpreises für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragssteuer erfolgt auf der VASt 1.8400.710100.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Seeber berichtet über N 2 Abschluss einer Optionsvereinbarung im Zusammenhang mit den Grundstück Nr. 1278/2 und 1278/26, KG Posch (Südpark Linz) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz räumt der TMS Holdings GmbH (TMS) das Recht ein die Grundstücke Nr. 1278/2 und 1278/26, KG Posch, im Ausmaß von insgesamt 5878 Quadratmetern zu erwerben. 2. Dieses Recht gilt ab dem Tag des Abschlusses der Optionsvereinbarung bis einschließlich 31. Dezember 2018. 3. Das jährliche Optionsentgelt beträgt 3,25 pro Quadratmeter, somit derzeit 19.103,50 Euro zuzüglich 20 Prozent USt. Für 2016 berechnet sich das (anteilige) Optionsentgelt wie folgt: 19.103,50 Euro : 365mal Anzahl der Kalendertage vom Tag des Abschlusses dieser Vereinbarung bis einschließlich 31. Dezember 2016. 4. Im Falle eines Kaufs wird das im Jahr der Geltendmachung der Option geleistete Optionsentgelt auf den Kaufpreis angerechnet. 5. Zusätzlich zum Optionsentgelt hat die TMS der Stadt Linz die ihr gemäß den Be-stimmungen der §§ 25-28 Oö. Raumordnungsgesetz erwachsenden jährlichen Kosten in Höhe von 1052,21 Euro zu ersetzen. 6. Sämtliche weiteren Festlegungen der Optionsvereinbarung werden zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich genehmigt. 7. Die Verrechnung des Optionsentgelts hat auf der VASt 2.8400.824000, Mieten und Pachte, Benützung von nicht öffentlichem Gut, die Verrechnung des Kostenersatzes hat auf der VASt 2.8400.824500, Ersätze für Anliegerbeiträge, zu erfolgen. 8. Im Fall des Kaufs der Optionsgrundstücke haben die Einnahmen- und Ausgabenverrechnungen auf den dann hierfür vorgesehenen VASten zu erfolgen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. O FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 1 Pförtnerampeln zur Minimierung der Stauzeiten und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, Pförtnerampeln sind spezielle Ampeln an der Einfahrtsstraße, die die Verkehrsdichte messen und sofort mit einer Veränderung, das heißt, Verlängerung oder Verkürzung der Grünphase reagieren. Hauptzweck ist es, Stau im innerstädtischen Verkehr zu vermeiden. Vor allem Salzburg probiert das bereits aus. Diese Erfahrungen, positive wie negative, sollte man sich zu Nutze machen und eine Übertragbarkeit auf Linz prüfen. Ich stelle daher folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der für Verkehrsagenden zuständige Stadtrat wird ersucht, nach dem Salzburger Modell den Einsatz für Pförtnerampeln bei den Linzer Einfahrtsstraßen zu prüfen und ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pühringer: „Sehr Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, gleich vorweg, wir werden diesem Antrag zustimmen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es sich wunderschön anhört, was in Salzburg mit den so genannten Pförtnerampeln gelungen ist. Salzburg und Linz sind nicht wirklich vergleichbar, das muss uns allen bewusst sein. Ich möchte einige kurze Stellungnahmen von kompetenten Personen aus Linz, aber auch aus Salzburg verlesen: ‚Salzburg hat speziell an Regentagen ein Stauproblem mit Touristen‘, das alleine ist schon der Riesenunterschied. Ich glaube, wir haben weniger Stauprobleme mit den Touristen, sondern mit den Pendlern, die, wie wir wissen, jeden Tag in der Früh zu Tausenden nach Linz herein und später wieder hinaus müssen. Die Stellungnahme geht so weiter: ‚Salzburg hat einen neuen Verkehrsrechner benötigt und entsprechend viele Schleifendetektoren im Einsatz. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese gute Lösung auch für die Stadt Linz eine positive Wirkung ausüben könnte.‘ Dabei ist zu bedenken, dass es, wie zuvor schon erwähnt, einen Unterschied macht, ob ich das Stauproblem an ein paar Regentagen mit ein paar Touristen habe oder tagtäglich auf dem Weg in die Arbeit und von der Arbeit. Wir haben in Linz – wie wir alle wissen – seit 2014 mit und von der ASFINAG einen Pilotversuch mit einer Pförtnerampel im Bereich A7/Franzosenhausweg. Es wäre ratsam, das auszuwerten und sich nicht unbedingt auf das Salzburger Modell zu versteifen. Die Umsetzung des geplanten Konzeptes ist aufgrund der aktuellen Baustellensituation äußerst schwierig. Das ist noch nicht abgeschlossen. Außerdem sind gerade im Schwachlastverkehr unvorhersehbare Leistungsreserven vorhanden. Zum Beispiel wird bei diesem System gar nicht miteingerechnet, wie viel Kapazität es in den Parkgaragen noch gibt. Es wird von einer gewissen Menge an Autos, die durchfahren, ausgegangen und dann wird geregelt, damit man den Stau möglichst nicht in der Stadt hat. Das wird das nächste Problem werden. Wenn man sich auf Linz bezieht, kommt ein Großteil der Pendler aus dem Bezirk Rohrbach. Ich weiß nicht, ob die Umlandgemeinden von Puchenau bis Walding Freude daran haben werden, wenn wir dann dort den Stau verursachen, weil wir die Ampelschaltung bei den Stadteinfahrten haben. Es gibt kurz gesagt einiges, das dabei zu bedenken ist. Vielleicht soll man das Land mit in das Boot holen. Wie gesagt, das sind nur einige Anregungen. Wir stimmen diesem Antrag aber zu.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Grininger, MSc: „Ich möchte gleich vorwegschicken, dass wir diesem Punkt gerne zustimmen werden. Auch ich habe diese Stellungnahme aus Salzburg bekommen und mit den entsprechenden SpezialistInnen gesprochen. Ich möchte dazu noch anmerken, dass wir, wenn wir das umsetzen, gleich die Busspuren miteinbeziehen und so weiter. Ich denke aber, soweit wird die SPÖ und die FPÖ gedacht haben, wenn sie mitstimmt, dass wir die dann wirklich umsetzen. Dann glaube ich, können wir die Verkehrssituation und den öffentlichen Verkehr in Linz beschleunigen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Fechter-Richtinger: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist Salzburg nicht mit Linz zu vergleichen. Salzburg hat aber immerhin täglich 90.000 Einpendlerinnen und Einpendler. Daher ist angedacht, einen Ganzjahreseinsatz zu machen. Es ist aber so, dass es neben Salzburg – wo es bisher nur drei Pförtnerampeln gibt, die ab ungefähr 500 Fahrzeugen pro Stunde die Grünphase verkürzen – auch noch Modelle in wesentlich größeren Städten wie z.B. in Dresden, Darmstadt oder Pottsdam, gibt. Pottsdam hat zum Beispiel etwa 30 Pförtnerampeln. Daher kann man auch andere Modelle miteinbeziehen. Ich bin nicht der Meinung, dass Pförtnerampeln die alleinige Lösung für das Stauproblem sind. Aber im Zusammenhang mit einem weiteren Ausbau eines leistungsfähigen Personennahverkehrs, Park-and-ride-Plätzen und vernünftigen Anbindungen etc. kann diese Maßnahme sicher dazu beitragen, Stauspitzen in Linz zu entschärfen. Daher geht es um eine Prüfung dieser Möglichkeit. Ich bitte noch einmal um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Gemeinderat Giegler berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 2 Produktionsförderung für Linzer Bands und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, Linz ist eine Stadt, die sich in den letzten Jahren unglaublich dynamisch entwickelt hat - eine Stadt der Innovation, eine City of Media Arts, eine Stadt, die ein pulsierendes und florierendes Kulturimage entwickelt hat. Die Menschen in dieser Stadt können ihre vielfältigen Interessen und Lebensentwürfe umsetzen. Ein Bereich, der mit dafür verantwortlich ist, ist die Linzer Musikszene, die sich seit Jahrzehnten entsprechend positiv entwickelt und in der in den unterschiedlichen Genres Maßnahmen und Impulse gesetzt werden. Es gibt unzählige Bands und Soloartisten, die bereits erfolgreich aktiv sind und die ein Spektrum abdecken, das längst über die Subkulturgrenzen hinaus geht. Mit verantwortlich dafür sind natürlich die Kulturinstitutionen in unserer Stadt, die Musikschule, das Pop-BORG, die Bruckner-Universität, aber auch Formate, die für junge Bands im Posthof angeboten werden oder in anderen Veranstaltungsorten, wie der KAPU oder der Stadtwerkstatt. Ich denke hier nur an das Ahoi! Pop-Festival oder an den Lautstark!-Wettbewerb. Das heißt, dass die Infrastruktur für die Linzer Bands grundsätzlich sehr gut ist. Daher werden immer mehr und aktivere Bands gegründet. Wenn man dann eine Band ist, stellen sich Schwierigkeiten ein. Vor allem Fragen wie: Wie können wir in Medien vorkommen?‘ ‚Wie können wir im Radio gespielt werden?‘ ‚Wie können wir uns in der Öffentlichkeit entsprechend präsentieren?‘. Dazu ist die Produktion und Vermarktung von Tonträgern notwendig. Um einen Tonträger entsprechend professionell herstellen zu können, ist es notwendig, professionelle Aufnahmen in einem Tonstudio machen zu können. Das verursacht natürlich Kosten, die sich insbesondere Nachwuchsbands und junge Musikerinnen und Musiker nicht leisten können. Aus diesem Grund wird mir, nachdem ich in der Linzer Musikszene durchaus öfter unterwegs bin, sehr oft der Wunsch zugetragen, dass die eingestellte Tonträgerförderung, die es früher seitens der Stadt Linz gegeben hat, wieder aufleben soll. Die sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Musikstadt Linz soll in Zukunft ihre jungen KünstlerInnen und Bands bei Produktionen einer professionellen Tonaufnahme wieder finanziell unterstützen. Der zuständige Kulturreferent wird ersucht, durch Umschichtungen im bestehenden Kulturbudget entsprechende Mittel für Linzer Bands und KünstlerInnen zur Verfügung zu stellen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Stefan Giegler, es ist richtig, diese CD-Förderung hat es viele Jahre gegeben. Sie war eine sehr wichtige Unterstützung für die Linzer Bands und Musiker. Man muss aber korrekterweise sagen, dass es diese Förderung nicht nur für Bands, sondern für alle Arten von Musikern - Solisten, Sänger, Chöre, Vocalensembles, was immer, gegeben hat. Das war für alle aus der Musikszene wichtig. Linz hat Gott sei Dank eine sehr vielfältige Musikszene. Daher forderten wir vor einigen Jahren eine Künstlerdatenbank. Die Stadt Linz oder das Kulturamt sollte alle Bands und Musiker ordentlich auflisten, damit man weiß, wen es aller gibt, wie die Kontaktdaten sind, wie man jemanden erreicht, was immer. Das hilft den Leuten Möglichkeiten für Auftritte zu bekommen. Auf der anderen Seite gibt es natürlich viele Firmen oder private Runden, die eine Band suchen – sei es für ein Firmenjubiläum, eine Hochzeit, einen Geburtstag. Viele wissen gar nicht, wie sie an diese Bands herankommen. Das heißt, diese Künstlerdatenbank wäre eine sehr sinnvolle Einrichtung. Die CD-Förderung ist sinnvoll. Es gibt zusätzlich noch die Förderungen vom Land Oberösterreich, teilweise Förderungen vom Bund, die Kompositionsförderung und eine Ensembleförderung. Unter dem Strich sagen wir, wir möchten die Linzer Musiker gerne unterstützen. Wir werden daher diesem Antrag auch zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir gehen bei diesem Antrag aus einem ganz einfachen Grund nicht mit. Für uns ist das ein Stückwerk. Wir könnten maximal bei einer Zuweisung, das im Ausschuss zu diskutieren, mitgehen. Ich habe mich von dir, Stefan, aufklären lassen. Die Produktion einer CD oder eines Tonträgers kosten zwischen 9000 und 10.000 Euro. Das ist keine Kleinigkeit. Das heißt, wenn drei, vier, fünf Bands so eine Unterstützung bekommen, reden wir von 50.000 Euro. 50.000 Euro im Jahr muss man irgendjemandem wegnehmen. Wir sehen es nicht als professionell an, das im Gemeinderat so zu machen. Also maximal eine Zuweisung, aber sonst Enthaltung.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „War das eine Beantragung einer Zuweisung?“ Gemeinderat Potočnik weiter: „Ja!“ Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, als zuständiger Referent möchte ich mich in dieser Debatte zu Wort melden. Ich möchte grundsätzlich sagen, dass ich mich der Diskussion einer Tonträgerförderung nicht verschließe. Ich hätte es für notwendig erachtet und würde es besser finden, wenn wir das im Ausschuss tun. Es gibt ein paar Punkte, die hier zu berücksichtigen sind. Das eine ist erstens, dass die Mittel schon bisher weniger geworden sind und im Zuge einer gewissen Diskussion noch eine mögliche weitere Veränderung im Raum steht. Ich formuliere es einmal vorsichtig. Im Antrag ist es, so wie es so schön heißt, legitim, dass der Kulturreferent ersucht wird. (Zwischenrufe) Ich mag Zwischenrufe, überhaupt dann, wenn sie lustig sind und für Erheiterung sorgen. Ich finde das in Ordnung, das ist legitim, dass man das macht. Man muss seriöser weise schon sagen, dass es nicht so einfach ist, dass das durch Umschichtungen im Budget alles lösbar ist. Das ist nicht so einfach möglich. Das Zweite ist, was wir in der Tiefe diskutieren könnten. Es gibt natürlich für viele Bands - da haben sich die technischen Dinge schon geändert - viele Möglichkeiten, die weitab von der Anmietung eines kommerziellen Tonstudios liegen. Heutzutage läuft viel über YouTube, über Streaming usw. Wenn wir mit einer neuen Förderung aufwarten, besteht natürlich schon die Gefahr, dass wir Begehrlichkeiten wecken, die in der Praxis vielleicht gar nicht notwendig sind. Das sage ich ganz klar und deutlich. Das Dritte ist, dass die Tendenz von den CDs eher weggeht. Ich weiß nicht, wie viele CDs sie in den letzten Jahren selbst gekauft haben. Wenn man aber ein bisschen in sich hineinhört und sich anschaut, wie das Verhalten ist, dann ist es eher so, dass sich die Dinge auf dem digitalen Weg bewegen. All dem könnte man Rechnung tragen und all das könnte man im Ausschuss mit der zuständigen Abteilung der Linz Kultur diskutieren. Ich würde das dringend vorschlagen. Ich verschließe mich dieser Diskussion nicht. Führen wir diese Diskussion im Ausschuss fort und weisen wir den Antrag zu.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Grundsätzlich ist es für uns immer schon ein zentrales Anliegen gewesen, Bands zu fördern und vor allem junge Bands zu unterstützen. Den Vorschlag, das im Ausschuss noch einmal umfassend zu diskutieren, halte ich für grundvernünftig. Da kann man darüber reden, ob es vielleicht mehrerer Unterstützungsmethoden, wie z.B. das Zurverfügungstellen von Proberäumen bedarf. Vielleicht kann man daraus wirklich ein vernünftiges Gesamtpaket schnüren. Ich kann mir nicht verkneifen, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass heute dieser Antrag mit der Bagatellgrenze von Förderungen nicht auf der Tagesordnung ist. Wenn ich daran erinnern darf, war geplant, dass nur Förderungen ab einer Höhe von 500 Euro ausbezahlt werden sollen. Wie gesagt, ich bin aus verschiedenen Gründen froh, dass dieser Antrag heute nicht auf der Tagesordnung ist. Ein Grund, warum mich das froh stimmt, ist, dass damit die Diskussion dieses Antrages Sinn macht. Ich glaube, wenn es um die Förderung von Tonträgern geht, wird es in vielen Fällen wahrscheinlich im Ergebnis zu einer Förderung kommen, die unter 500 Euro ist. Der Zuweisung zum Ausschuss schließen wir uns gerne an. Wie gesagt, ich hoffe, dass ein Gesamtpaket herauskommt, das in Summe stimmig ist. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Giegler: „Im Sinne der Sitzungseffizienz werde ich auf die einzelnen Wortmeldungen nicht eingehen. Nachdem der Vorschlag gemacht wurde, diesen Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen, werden wir dort weiterdiskutieren. Ich bin mit der Zuweisung einverstanden und freue mich über die positiven Signale, die von allen Fraktionen in diese Richtung ausgegangen sind. Wenn wir einen Impuls setzen können, hier weiter zu diskutieren, um etwas weiterentwickeln zu können, bin ich sehr froh. Herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Kultur und Tourismus zugewiesen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Janko berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 3 Neuorganisation des 200-jährigen Urfahraner Markt Jubiläums und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei unserem Antrag geht es um den Urfahraner Jahrmarkt. Wir glauben, dass es sich der Markt anlässlich seines 200. Geburtstages verdient hat, wieder einmal genauer darauf zu schauen und sich ein neues Konzept zu überlegen, vor allem was das Rahmenprogramm betrifft. Vielleicht könnte man neue Zielgruppen ansprechen. Ich sage es gleich vorweg, es geht uns nicht darum, den Urfahraner Markt komplett auf den Kopf zu stellen und komplett neu zu überdenken. Wir stehen natürlich zum Urfahraner Markt. Wir glauben aber, dass er ein bisschen frischen Wind gebrauchen könnte und man gerade beim Rahmenprogramm einiges machen könnte. Deshalb stellt die sozialdemokratische Fraktion den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Referentin, Stadträtin Susanne Wegscheider, wird ersucht, für das 200-jährige Jubiläum des Urfahraner Marktes ein neues Konzept zu erarbeiten und dem Gemeinderat zu präsentieren.‘ Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, die SPÖ trifft in der Einleitung dieses Antrages eine sehr erfreuliche Feststellung und sagt, dass der Urfahraner Markt ein beliebter und gut besuchter Fixpunkt ist. Das freut mich, da ich 13 Jahre als Marktreferentin für den Urfahraner Markt und seine Entwicklung und all die Änderungen und Neuerungen zuständig und verantwortlich war. Ich möchte mich für dieses Lob, das natürlich nicht nur an mich, sondern auch an die MitarbeiterInnen der Abteilung Wirtschaft und EU und natürlich an die Beschicker geht, bedanken. Es ist klar, dass der Urfahraner Markt immer wieder Änderungen unterliegt und den Bedürfnissen angepasst werden soll. Wir haben einmal drei Festzelte gehabt und auch im Ausstellungsbereich hat es schwierige Zeiten gegeben. Ich glaube, wir haben die Änderungen und Herausforderungen der Vergangenheit sehr gut bewältigt. Das sollen wir auch in Zukunft so machen. Ich finde, dass dieser Antrag der SPÖ in zweifacherweise überflüssig ist, einerseits weil wir die Weiterentwicklung des Marktes, was immer unser Job war, erfüllt haben. Zweitens ist dieser Antrag formal überflüssig, denn wir haben im Gemeinderat am 3. Dezember 2015 einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss für die Weiterentwicklung aller Märkte gefasst. Darin ist natürlich auch der Urfahraner Markt beinhaltet. Die Stadt hat dazu eine umfangreiche Marktforschung in Auftrag gegeben, auf Basis derer wir nun gemeinsam mit der beauftragten Beratungsfirma Egger und Partner ein Maßnahmenkonzept erarbeiten. Am 3. Oktober haben wir den nächsten Termin mit den Beschickerinnen und Beschickern des Urfahraner Marktes, um die Ergebnisse der Marktforschung zu beraten. Wir berichten in jedem Wirtschaftsausschuss über den Umsetzungsstand dieses Auftrages. Wenn wir die Weiterentwicklung der Märkte schon in jedem Wirtschaftsausschuss auf der Tagesordnung haben, hätte das die SPÖ dort zur Sprache bringen können. Im Ausschuss wird diskutiert und an der Weiterentwicklung der Märkte gearbeitet. Das sollte man im Ausschuss kundtun. Ich bin aber für eine gemeinsame Vorgehensweise. Ich bin bereit, eine Zuweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss zu beantragen, damit wir ihn mit dem bereits beschlossenen Antrag vom Dezember 2015 behandeln können.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Ich habe noch eine kurze Frage zur Klärung an die Antragstellerin, weil es nach der Wortmeldung wieder nicht ganz klar ist. Geht es in eurem Antrag um die Jubiläumsfeier?“ Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Ja, es geht ausschließlich um die Jubiläumsfeier!“ Gemeinderätin Roschger: „Um die Jubiläumsfeier. Dann ist nicht gemeint, wie Frau Stadträtin das gesagt hat, dass man das zusammen mit den Märkten neu macht usw. Das war mir schon im Vorfeld nicht klar und jetzt war es mir wieder nicht klar. Aber laut Herrn Bürgermeister geht es rein um die Feierlichkeit zum Jubiläum 2017. Damit wir vom selben reden. Danke.“ Gemeinderätin Riha: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, für die meisten Linzerinnen und Linzer ist der Urfahraner Markt eine liebgewordene Einrichtung. Es ist daher nur recht und billig, dass der 200-jährige Bestand des Urfahrmarktes besonders gefeiert wird und dessen Gestaltung vielleicht neu überdacht wird. Wir stimmen dem Antrag zu, weisen aber darauf hin, nicht alle Traditionen in Frage zu stellen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, geschätzte Besucher auf der Galerie, wir alle kennen den Urfahraner Jahrmarkt sehr gut, zuletzt durch diverse Wahlkampfveranstaltungen. Gleich einmal vorweg, wir werden dem Antrag auf Zuweisung zum Wirtschaftsausschuss zustimmen. Wir stimmen zu, weil hier Handlungsbedarf besteht und finden, dass die Thematik einer breiten Diskussion bedarf und die Angelegenheit durch den Gemeinderatsbeschluss vom Dezember bereits die Behandlung im Ausschuss vorsieht. Punkto Wirtschaftsausschuss würde ich mir eine offene Diskussion wünschen. Ich verweise darauf, den Kontakt mit Wels zu suchen, denn auch dort wurde in den letzten Tagen der Bedarf nach einer Attraktivierung des Welser Volksfestes angemeldet. In Wels haben sie noch während des Volksfestes mit der Gründung einer Arbeitsgruppe auf diverse Kritikpunkte reagiert. Für Linz wird es wichtig sein, angesichts der Jubiläumsveranstaltung die Qualität in allen Bereichen zu steigern und ein Konzept, das alle Altersschichten anspricht, zu erstellen. Dazu nur ein paar Gedankensplitter: Verschönerung der Zugangsbereiche, Einbindung der Donau, zielgerichtete Ausstellerauswahl, Gemütlichkeit in den Zelten oder bei den diversen Verpflegungsbetrieben. Ich denke, das Ziel muss es sein, hier eine gute Positionierung des ‚Urfix‘ als moderne Traditionsveranstaltung zu schaffen. Ich freue mich auf die Diskussion im Wirtschaftsausschuss.“ Bürgermeister Luger: „Ich darf nur der Korrektheit halber anmerken, dass die Maßnahmen, die in Wels getroffen wurden, nicht die Intentionen sind, die wir haben. Dort gab es massive Rückgänge bzw. Einbrüche in allen möglichen Sphären. Beim Urfahraner Markt ist das überhaupt nicht so und das ist mit dem Antrag auch nicht gemeint. Nicht jede zeitliche Analogie ist eine inhaltliche, möchte ich dazusagen.“ Gemeinderat Mag. Seeber: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, ich muss noch einmal einhacken. Wir vermischen verschiedenste Themen. Bei diesem Antrag geht es nicht um die Neukonzeption - das war ein bisschen missverständlich formuliert -, sondern um die Konzeption des 200 Jahre-Jubiläums. Bitte halten wir das mit der Neukonzeption des Urfahraner Marktes auseinander, das sind zwei Paar Schuhe. Möglich, dass das im Ausschuss wirklich richtig aufgehoben ist und dort besprochen gehört, aber es ist ein Extrathema und hat nichts mit der Neukonzeption der Marktsituation zu tun. Ich bitte, das festzuhalten. Im Ausschuss sollten wir das dann wirklich komplett getrennt voneinander diskutieren. Inhaltlich bin ich mit den Wortmeldungen, auch wenn es jetzt thematisch vermischt war, einverstanden. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Janko: „Ich bin mit der Zuweisung zum Wirtschaftsausschuss einverstanden und freue mich auf eine bombastische 200 Jahr Feier.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung zugewiesen. Gemeinderätin Weiss berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 4 Verstärkt Wohnbaufördermittel für Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten fünf Jahren ist Linz stetig gewachsen. Mit Ende Juli haben wir über 202.000 Bewohnerinnen und Bewohner, was seit 2011 einen Zuwachs von rund 6,8 Prozent bedeutet. In den vergangenen Jahren konnten wir durch eine konsequente Wohnbautätigkeit mit dieser Entwicklung Schritt halten. Allein seit Anfang 2015 ist jedoch die Einwohnerzahl um 2,3 Prozent, das heißt, um über 4500 Personen gestiegen. Um dem verstärkten Zuzug und dem genauso gestiegenen Bedarf gerecht zu werden, ist es weiterhin notwendig, dass verstärkt Wohnbaufördermittel nach Linz fließen. Der geförderte Wohnbau ist eine fixe Säule im Bereich des Wohnungsneubaus und verhilft Bewohnerinnen und Bewohnern zu einem leistbaren Zuhause. Für den gestiegenen Bedarf sind daher 1000 geförderte Wohnungen pro Jahr dringend notwendig. Deshalb bittet die SPÖ-Fraktion um Zustimmung zum folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz sowie Infrastrukturreferent Stadtrat Markus Hein werden ersucht, mit Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner Gespräche zu führen, damit verstärkt Wohnbaufördermittel für Linz zur Verfügung gestellt werden. Auch künftig soll in Linz ausreichend leistbarer Wohnraum und eine stabile Mietpreisentwicklung gewährleistet werden können.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, als Erstes möchte ich Kollegin Weiss gratulieren, dass sie die Ehre hat, den heurigen Wohnbauförderungsantrag der SPÖ vortragen zu dürfen. Das dürfen immer Mandatare, die einen besonderen Stellenwert in ihrer Fraktion einnehmen. Das war 2013 Herr Huber, 2014 Frau Fechter-Richtinger und 2015 Frau Stadlbauer. Sie sind jetzt noch ganz kurz im Gemeinderat, das lässt aber hoffen, das sich für Sie noch eine weitere sehr tolle Karriere abzeichnet. (Heiterkeit) Frau Stadlbauer hat letztes Jahr gemeint, sie hätte von mir, was diesen Antrag angeht, eine schulmeisterliche Belehrung bekommen. Ich hoffe, es haben alle ihre Hausaufgaben gemacht und im Protokoll nachgelesen, was zu diesem Antrag diskutiert wurde. Ich darf es in Erinnerung rufen. Ich habe Ihnen die Zahlen präsentiert, dass von 2010 bis 2015 hochgerechnet 3203 Wohnungen in Linz errichtet wurden. Nachdem die Zahlen von 2015 insgesamt vorliegen, sind es tatsächlich 3290 Wohnungen in Linz geworden. Das heißt, das ergibt einen Anteil von 22 Prozent am mehrgeschossigen Wohnbau. Insofern ist Linz nach wie vor zu den Einwohnern überproportional mit Wohnbaufördermitteln bedacht. Eine Neuveränderung ist festzustellen. Der Antragstext wurde einmal nicht eins zu eins fortgeschrieben, sondern neu formuliert. Das freut mich sehr. Wenn Sie, ,verstärkt Wohnbaufördermittel‘ schreiben, dann muss man in Erinnerung rufen, dass der Kuchen Wohnbauförderung aus Objektförderung und Subjektförderung besteht. Dazu darf erwähnt werden, dass an Wohnbeihilfen ein Drittel des gesamten Budgets für Wohnbeihilfen nach Linz fließt, das waren ca. 21 Millionen Euro im Jahr 2015 und ein Drittel ist überproportional im Verhältnis zum restlichen Bundesland. Das heißt, Linz wird ohnehin sehr gut bedacht. Ich gebe Ihnen Recht, es gibt sicher Möglichkeiten, hier etwas zu machen. Man darf nicht vergessen, dass es immer noch den großen Anteil der frei finanzierten Wohnungen gibt, die für die Bauträger beim jetzigen Zinsniveau durchaus attraktiv sind. Es gibt die Möglichkeit günstig zu bauen. Ich darf daran erinnern, wir haben 2014 einen Antrag einstimmig beschlossen, ein Low Cost-Modell, eine Resolution an die GWG. Es ist darum gegangen, günstigen Wohnraum zu bauen. Das heißt, so wie es das Land vorzeigt, mit weniger Geld mehr zu leisten. Es gibt dann immer noch die Möglichkeit des Modells des jungen Wohnens. Vielleicht gelingt es doch noch, in Linz etwas umzusetzen. Insofern kann ich Ihnen versichern, die Möglichkeiten und das geforderte Gespräch gibt es ohnehin. Es gibt das neue Bauprogramm zwischen Stadt und Land zu verhandeln, die Gespräche finden also ohnehin statt. Insofern ist dieser Antrag für uns obsolet und wir werden uns der Stimme enthalten. Ich kann dafür im Gegenzug noch einmal bitten, dass die Gespräche nicht nur hier stattfinden, sondern dass Sie vielleicht mit Ihrem Bundesparteivorsitzenden wieder weiter das Gespräch führen. Wir warten immer noch auf die 5,5 Millionen Euro Konjunkturpaket, in dem Wohnbaumaßnahmen enthalten sind. Neu dazugekommen sind jetzt 200.000 versprochene Arbeitsplätze. Ich hoffe doch, dass Sie parteiintern darauf einwirken, dass ein erkleckliches Stück vom Kuchen nach Linz wandern wird.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, wir können den Antrag gerne abwechselnd stellen, einmal ist es die SPÖ, einmal sind es Die Grünen. Es ist trotzdem nach wie vor ein Problem. Das Wohnen in der Innenstadt ist heiß begehrt und viele Menschen wollen nach Linz ziehen. Überproportional, so wie Sie das sagen, Frau Neubauer, so würde ich das nicht meinen. Schauen Sie sich um, schauen Sie sich die europäischen und alle anderen Großstädte an. Es ist zurzeit eine ganz natürliche Bewegung, dass viele Menschen in die Städte ziehen, um dort bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, bessere Kinderbetreuung, etc. zu haben. Die Liste warum viele Menschen nach Linz ziehen wollen ist lang. Wir unterstützen diesen Antrag natürlich. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, was diesen gemeinnützigen Wohnbau betrifft, ist die ÖVP-Linz natürlich dafür, dass entsprechende Wohnbaufördermittel in die Landeshauptstadt Linz fließen. Für mich hat es sich allerdings in der Debatte neu dargestellt, dass die freiheitliche Fraktion, die den Infrastrukturstadtrat stellt, hier nicht zustimmt. Wir wollen nicht in irgendwelche Diskrepanzen kommen, was diese Zuständigkeit betrifft und enthalten uns vor diesem Hintergrund der Stimme.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Weiss: „Vielen Dank. Erstmals zur Frau Kollegin Hartig, herzlichen Dank für Ihre avisierte Zustimmung und Ihre Ausführungen, dem ist diesbezüglich nichts hinzuzufügen. Zum Herrn Kollegen Hajart, ich verstehe es nicht ganz, muss ich sagen, weil einerseits begrüßen Sie es, andererseits möchten sie sich aber enthalten, aber so soll es sein. Frau Kollegin Neubauer, es hätte mich gewundert, wenn Sie sich nicht zu einer Wortmeldung gemeldet hätten. Das hat man auch bei den letzten Anträgen so gesehen. Nichtsdestotrotz wurden diese damals berechtigterweise mehrstimmig angenommen. Es handelt sich diesmal nicht um eine Resolution, sondern es geht einen Schritt weiter. Es geht darum, Gespräche zu führen und darum Herrn Stadtrat Hein eine Unterstützung zu bieten, damit er unsere Forderungen beim Land durchbringen kann. Seit Jahren ergeben die Erhebungen des Landes, dass rund jeder zweite Wohnungssuchende in Oberösterreich, in Linz bzw. in der unmittelbaren Umgebung leben möchte. Dem sollte durch weitere Wohnbauaktivitäten Rechnung getragen werden. Angesichts der Entwicklungen in Ebelsberg, aber auch anderer Stadtteile ist es notwendig, jetzt zu handeln und nicht erst in einigen Jahren zu jammern, dass es zu wenige Wohnungen gibt. Die Wohnbaufördermittel sind daher zwingend zu erhöhen. Ich ersuche daher bitte um Zustimmung. Herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Grabmayr berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 5 Rückkehrer-Beratungsstelle im Integrationsbüro schaffen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ,in Anbetracht der erheblich steigenden Zahl Ausreisepflichtiger in den nächsten Jahren, kommt dem Rückkehrmanagement weiterhin erhebliche Bedeutung zu. Freiwillige Rückkehr - als bevorzugte Option - und Rückführung sind zwei Seiten einer Medaille. Ohne eine konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht, besteht für einen ausreisepflichtigen Ausländer in der Regel keine Veranlassung, sich mit der Rückkehr in sein Herkunftsland auseinander zu setzen. Ein Konzept zur Stärkung der freiwilligen Rückkehr setzt deshalb eine ganzheitliche Betrachtung auch unter Berücksichtigung der Beseitigung von Vollzugshindernissen voraus. Soweit die Meinung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge der Bundesrepublik Deutschland vom Juni 2016. Wir sind daher der Meinung, dass Personen, die unter falschen Voraussetzungen zu uns gekommen sind oder sich nicht an die geltenden Regeln und Gesetze der Republik Österreich halten wollen, in ihre Heimat zurückkehren sollen. Dies gilt natürlich im Besonderen für die Stadt Linz. Jene Zuwanderer, die sich bei uns nicht mehr wohl fühlen und die wieder in ihre Heimat zurückkehren wollen, sollen eine entsprechende Beratung und Unterstützung seitens unserer Heimatstadt erhalten. Eine entsprechende fachkundige Beratungsstelle im Zusammenhang mit einer Rückkehrhotline als zentrale Anlaufstelle zur Informationsvermittlung im Integrationsbüro der Stadt Linz, kann so betroffenen Menschen sicherlich weiterhelfen und frühzeitig, unabhängig von Status und Aufenthaltsdauer, zur Verfügung stehen. Es liegt nicht nur im Interesse der Ausreisepflichtigen oder Ausreisewilligen, sondern im Interesse der Behörden der Republik Österreich, ein einheitliches transparentes und humanes Rückkehrverfahren zu ermöglichen und zu gewährleisten. Die Schaffung einer Beratungsstelle für rückkehrwillige Zuwanderer würde dazu beitragen, den sozialen Frieden in Linz zu sichern und in der Folge wertvolles Steuergeld zu sparen, das für Bildung und Familienförderung verwendet werden kann. Daher stellt die freiheitliche Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied der Stadtregierung wird ersucht, im jeweiligen Verantwortungsbereich eine Beratungsstelle für rückkehrwillige Zuwanderer einzurichten.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Budget sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Es ist ein bisschen überraschend, dass die FPÖ heute eine Beratungsstelle fordert. Sie hat sich im letzten Gemeinderat bei zwei Anträgen enthalten, als es um eine Beratungsstelle Courage und eine Rechtsextremismus-Ausstiegsstelle gegangen ist. Heute geht es um diese Beratungsstelle. Wir sagen, die brauchen wir nicht, wir haben in Oberösterreich drei Standorte des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, eine in der Derfflingerstraße in Linz, eine in der Unionstraße in Linz und das Erstaufnahmezentrum in Thalham, dort ist ebenfalls eine Stelle eingerichtet. Wenn man sich die Aufgabenbeschreibung anschaut, findet man dort unter den Kernkompetenzen im Bereich Fremdenwesen das Thema freiwillige Rückkehr. Wir wollen das Ganze nicht aufblähen und nicht etwas doppelt erfinden, was es bereits gibt. Daher wird sich die ÖVP enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Hahn: „Sehr geehrter Herr Gemeinderat Grabmayr, die SPÖ-Fraktion wird sich heute genauso, wie beim wortgleichen Antrag von 22. Jänner 2015 wieder der Stimme enthalten. Es ist tatsächlich nicht notwendig, wie Kollegin Polli gerade gesagt hat, als Stadt Linz zusätzlich eine eigene Beratungsstelle einzurichten und das aus einem ganz einfachen Grund. Neben diesen genannten Stellen, gibt es in Linz ein ausreichendes Angebot für Menschen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Das ist einerseits der Verein Menschenrechte und andererseits die Caritas mit dem Projekt IRMA. Ich bin davon überzeugt, dass die MitarbeiterInnen des Integrationsbüros diese Einrichtungen kennen und im Bedarfsfall dorthin weitervermitteln können. Darüber hinaus denke ich auch, dass die Einrichtung solcher Stellen Aufgabe des Bundes ist, wie zitiert wurde. Sie selbst, Herr Gemeinderat Grabmayr, haben eingangs in Ihrer Wortmeldung ein Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BFA) zitiert, also sozusagen Bundeskompetenz. Es ist mir bei der Recherche nicht verborgen geblieben, dass FPÖ Bundesrat Raml, den wir in diesem Haus alle sehr gut kennen, aktuell vom Innenministerium eine Beratungsstelle für rückreisewillige Zuwanderer, wie er es nennt, fordert. Diese Forderung gehört meines Erachtens dorthin. Der Innenminister soll sich mit diesen Forderungen auseinander setzen, nicht der Linzer Gemeinderat. Daher werden wir uns wieder der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bei den VorrednerInnen ist schon darauf hingewiesen worden, dass es Einrichtungen gibt, die rückkehrwillige Menschen beraten. Ich denke, die Stadt sollte ihre Gelder für Integrationsmaßnahmen verwenden, die den Zuwanderern das Leben in Linz leichter machen. Ich denke, der Vorschlag der freiheitlichen Gemeinderatsfraktion ist abzulehnen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich meinen VorrednerInnen anschließen, es gibt bereits bundesweite Rückkehrberatung. In Oberösterreich sind das der Verein Menschenrechte und die Caritas. Das kann man auf der Caritas Website nachlesen. Übrigens wird das vom BMI und vom europäischen Flüchtlingsfond finanziert. Gut, dass es die EU gibt, die finanziert das. Das ist schon gezahlt. Warum sollte die Stadt Linz hier Geld in die Hand nehmen, wenn das schon auf höherer Ebene und auf europäischer Ebene finanziert wird. Zum Ablauf: Jeder Asylwerber, der einen negativen Bescheid bekommt, wird angehalten, sich binnen 14 Tagen bei dieser Stelle zu melden. Die meisten Rückführungen geschehen dann freiwillig und problemlos. Von 6000 Rückführungen waren 4500 freiwillig und vollkommen problemlos. Wir sind der Meinung, dass es hier schon ausreichende Lösungen gibt. Die Intention ist nicht ganz unrichtig. Wie gesagt, das brauchen wir nicht, das haben wir schon. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Klare Ansage.“ Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Werter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, ich kann mich den VorrednerInnen zum FPÖ-Antrag nur anschließen. Es geht um freiwillige Rückkehr. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl berät auch die, die nicht freiwillig zurückkehren wollen. Ich denke, es macht wirklich Sinn, wenn sich diese eine Institution vom ersten Asylantrag bis zur Aufenthaltsbestätigungen, Aufenthaltstitel, subsidiären Schutz, Konventionspässe und Duldungskarte und all dieser Materien in Österreich bundesweit damit auseinander setzt. Das macht doch Sinn. Schaffen wir doch keine Parallelstrukturen. Zu den Parallelstrukturen. Das Integrationsbüro leidet seit einem dreiviertel Jahr an Personalmangel, weil zwei Personalstellen fehlen. Rot und Blau hat schon die Magistratsreform durchgeführt, ihr besetzt die Stellen nicht nach. Sie sind chronisch unterbesetzt und kommen mit den laufenden Aufgaben nicht nach, aber ihr verlangt immer mehr Leistungen. Da frage ich mich, wie das zusammen gehen soll. Parallelstrukturen schaffen noch mehr Arbeit für die MitarbeiterInnen, die schon mit der jetzigen Arbeit nicht zurechtkommen. Es gibt Institutionen, in diesem Fall das BFA, welches laufend personell aufgestockt wird und umfangreiche Aufgabenbereiche hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Integrationsbüro Starthilfe auszahlt und dergleichen. Wir können bei diesem Antrag gar nicht mitgehen, ganz im Gegenteil, dieser Antrag ist abzulehnen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grabmayr: „Ich habe die Stellungnahmen der anderen Fraktionen im Wesentlichen erwartet. Wir werden ähnliche Anträge auch in der Zukunft wieder einbringen. Wir haben es, wie bei anderen gesellschaftspolitischen Themen - frühzeitig erkannt, wir thematisieren es. Irgendwann im Laufe der nächsten Jahre werden Sie erkennen, dass wir Recht gehabt haben und sie werden uns zustimmen. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und ÖVP (12) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Grünen (9) und NEOS (3) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 6 Finanzielles Sanierungskonzept für Linzer Museen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, ein finanzielles Sanierungskonzept für die Linzer Museen, auch inhaltlich, scheint jetzt wirklich notwendig zu werden. Die Besucherzahlen sinken ständig. Das ist nicht nur einer allgemein europäischen oder abendlandmüden Entwicklung zuzuschreiben, sondern wir schreiben das auch den Linzer Verhältnissen zu. Wie aus dem Transferbericht 2015 hervorgeht, musste der Zuschuss für die Museen um 6,1 Prozent angehoben werden. Laut Rechnungsabschluss 2013 hat die Stadt Linz im Lentos pro Besucher 35 Euro und im Nordico an die 90 Euro zugeschossen. Das ist natürlich eine etwas schwierige oder eigentümliche Berechnung, wenn man so will, aber irgendwie muss man es umschlagen. Ein Besucher des Stadions zum Beispiel, wird das etwa auch so sehen wollen. Im ersten Quartal 2015 wurden für 14.761 Besucher im Lentos und im Nordico 900.000 Euro ausgegeben. Der Besuch kostet dem Steuerzahler also 62 Euro. Das sind Dinge, die man so nicht weiter beobachten sollte, sondern etwas unternehmen muss. Daher sind wir der Meinung, dass hier ein Antrag gestellt werden muss. Beim Nordico etwa, das für die Stadtgeschichte vorgesehen ist, kommt die Geschichte der Landeshauptstadt jedes Mal zu kurz. Es werden immer zeitmodische Themen bearbeitet. Zurzeit ist ein Raum - 20 Prozent der gesamten Ausstellungsfläche - mit hunderten Ansichtskarten vollgehängt und hat eine stadtgeschichtliche Nullaussage. Warum sollte man wegen so vieler Ansichtskarten von irgendwoher ins Museum gehen? Bei einer anderen Ausstellung wird eine junge angehende Wissenschaftlerin aus Hamburg nach Linz eingeladen, um ein Objekt, ein riesen Hochhaus an der Elbchaussee, das 1937 geplant, aber nie gebaut wurde, als Beitrag zur Diskussion über Bauten der gleichen Zeit aus Linz zu präsentieren. Das ist weit hergeholt und wenig aussagekräftig. Wozu sollte man sich mit so einem Projekt beschäftigen. Eine längere derartig frustrierende Besuchererlebnisreihe lässt die Neugier auf dieses Museum einschlafen und die Lust auf einen Museumsbummel von der Linzer Stadtgeschichte bis in die Moderne vergeht einem. Wird ein zeitgenössischer Künstler ausgestellt, kommen zur Vernissage dessen Freunde, aber sonst schon niemand. Auf diese Weise können die Besucherzahlen nicht zunehmen. Das krasse Missverhältnis zwischen Besucherzahlen und Kosten ist auffällig. Es ist schade, dass der schöne Barockbau in zentraler Lage, der vielleicht für ein Stadtmuseum für Linz ein bisschen zu klein ist, von der Stadt Linz für das Stadtmuseum bereitgestellt wird, ohne dass er diese Funktion erfüllen kann. Wenn diese etwas überspitzt formulierte Forderung nach einer kulturellen und finanziellen Sanierung oder programmatischen Sanierung beim zuständigen Referenten zum Nachdenken führt, dann hat dieser Antrag im Gemeinderat seinen Zweck erfüllt. Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Mitglied der Stadtregierung wird ersucht, ein finanzielles Sanierungskonzept für die Linzer Museen zu erstellen.‘ Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Ekova-Stoyanova: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, nach aktuellen Informationen aus der Statistik vom 14. Juli 2016, sind die Besucherentwicklungen der Linzer Museen positiv. Durch Ermäßigungen und Veranstaltungen entsteht ein wichtiger kulturpolitischer Beitrag zur Gewinnung neuer Zielgruppen. Lieber Herr Kollege, in der vorliegenden Statistik sind nur Zahlen der zahlenden Besucher angegeben. Wo bleiben die Schüler und Schülerinnen, wo bleiben die Personen mit freiem Eintritt, zum Beispiel im Rahmen von ,Hunger auf Kunst‘ und Ermäßigungen. Wir wollen Bildung, Kunst und Kultur zugänglich machen und fördern, auch für Menschen mit niedrigem Einkommen, zum Beispiel mit Aktivpass. Zur Erinnerung, der finanzielle Aspekt steht in unserem Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz. Nicht zu vergessen, dass wir alle bei der letzten Gemeinderatssitzung der Zwischenbilanz von 2013 und 2015 zugestimmt haben. Ich möchte mich noch betreffend der Zuschüsse äußern. Natürlich sind die Zahlungen gestiegen. Unser Ziel ist, die Kultur mit verschiedenen Methoden und Fähigkeiten zu pflegen, zu erhalten und zu präsentieren. Wir möchten Linz für Touristen attraktiv machen, daher muss man investieren. Herr Kollege, Sie präsentieren die Zahlen von 2015. Im Jahr 2015 haben wir das Valie Export Archiv gekauft und das Valie-Export-Center gegründet, das kostet selbstverständlich etwas. Die Aktion mit ,Museum Total‘ und die Linz Kulturcard von 3,65 Euro kostet auch etwas. Man kann nicht etwas wegsanieren, was erfolgreich ist. Ich weiß, in unserem Budget gibt es ein großes Defizit, aber ich bitte darum nicht bei Kulturförderungen zu sparen. Kultur kann man nicht mit Geld messen. Kultur war in der Vergangenheit eine gute Investition und wird es auch in Zukunft bleiben. Unsere Fraktion wird sich der Stimme enthalten. Es gibt aber von der ÖVP einen Abänderungsantrag, dem wir zustimmen werden. Danke.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe KollegInnen, der Antrag spricht von einem finanziellen Sanierungskonzept. Das ist in Wirklichkeit eine Frechheit. Das Nordico ist kein Sanierungsfall, ganz im Gegenteil, das Nordico hat in den letzten fünf Jahren eine unglaubliche Entwicklung hingelegt. Jeder, der das Haus kennt, weiß das. Jetzt könnte man statt einem Sanierungskonzept, was wirklich ein bösartiger Begriff ist, sagen, wir wollen eine Neuausrichtung. Aber sogar das ist nicht richtig, weil die letzten fünf Jahre genau diese Neuausrichtung beinhaltet haben. An dieser Neuausrichtung arbeiten laufend Vollprofis, weit über ihre Verpflichtung hinaus und mit sehr viel Engagement. Ich denke nicht, dass es der Job des Gemeinderates ist, diese Neuausrichtung zu bestimmen, denn dafür gibt es den Kulturentwicklungsplan (KEP). Es kam gerade von grüner Seite, dass das Nordico im KEP vorkommt. Das ist eine professionelle Vorgehensweise. Der KEP ist best practice in ganz Österreich. Das schauen sich auch andere Städte ab. Das Nordico passt da perfekt hinein und erfüllt seine Aufgabe. Ich habe folgenden Verdacht und das ist bei der FPÖ nicht neu: Erstens, betreibt sie schlicht und einfach Kultur- und Museumshetze. Das ist schändlich, weil es eine Spirale nach unten ist und es schwer ist, so etwas am Ende wieder gut zu machen. Warum Kulturhetze? Weil natürlich die Klientel bedient wird. Zu sagen, ein Museum ist etwas für die oberen 5000 oder zehn Prozent, das ist vollkommen daneben. Der zweite Verdacht ist – Günther, da bin ich von dir wirklich persönlich enttäuscht, weil du als Kulturmensch, als geschichtsaffiner Mensch und Denkmalpfleger so etwas nicht unterstützen solltest –, dass ihr euch das Nordico nie wirklich angeschaut habt. Ich würde euch wirklich empfehlen - das wäre mein Schlussappell -, dass die ganze Fraktion eine Führung mit Andrea Bina oder mit wem auch immer macht, um sich anzuschauen, was die in den letzten fünf Jahren mit einem Minimalbudget vollbracht haben. Ich muss noch grundsätzlich etwas dazusagen, weil ich mich doch viel mit Museen beschäftigt habe: Ein Museum lässt sich nicht auf Besucherzahlen herunterbrennen, das ist idiotisch – pardon für dieses Wort –, sondern jedes Museum hat vier Säulen. Die erste Säule ist das Sammeln. Das Nordico ist immerhin die älteste Sammlung von Linz. Dann das Forschen. Das Nordico publiziert, das ist wirklich eine stolze, beeindruckende Buch- und Forschungssammlung. Das Nordico vermittelt, Tausende von Schüler und Schülerinnen gehen dorthin und werden hochprofessionell geführt und erfahren sehr viel über die Stadtgeschichte. Und die vierte Säule, von der im Antrag die Rede ist, ist das Ausstellen. Das Ausstellen ist sozusagen das Vehikel, das bekommt jeder mit. Das ist aber die Spitze des Eisbergs. In Wirklichkeit passiert im Hintergrund viel, viel mehr, damit überhaupt eine Ausstellung entstehen kann. Eigentlich müsste die Forderung genau das Gegenteil sein, nämlich nicht ein Sanierungskonzept, sondern das Nordico bräuchte viel mehr Geld. In Wirklichkeit werden momentan mit 240.000 Euro im Jahr - das ist eine Lappalie für ein Museum - vier bis fünf Ausstellungen gemacht. Da passiert wirklich Hochleistung. Warum kommt das draußen nicht an? Weil es kein Marketing-Budget gibt. Das heißt, in Wirklichkeit müsste man das Budget verdoppeln und dort 500.000 Euro hineinblasen, damit das draußen endlich ankommt, das wäre es. Noch einmal mein Appell, bitte schaut dort genau hin und macht keine Museums- und Kulturhetze, das ist so etwas von daneben.“ (Beifall NEOS, Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Kollege Potočnik hat schon sehr viel über die vielfältigen Aufgaben von Museen gesagt und hat Recht damit. Auch ich bin der Ansicht, dass unsere Museen Geschichts- und Kultursprecher für die Stadt sind, die einen wichtigen Output bringen. Das Argument der Freiheitlichen Partei, alles an BesucherInnenzahlen zu messen, halte ich für kulturfeindlich, weil Museen die Aufgabe haben, Nischenthemen zu besetzen und diese den Menschen näher zu bringen. Dass man damit wahrscheinlich nicht immer alle begeistern kann, ist klar. Es steht aber ein großer Bildungs- und Forschungsauftrag dahinter. Ich denke daher, dass man diesem Antrag der Freiheitlichen, der rein auf ein finanzielles Kaputtsparen der Linzer Museen hinausläuft, nicht zustimmen kann. Danke.“ Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, es wurde bereits vieles zum Antrag angemerkt. Ich muss das nicht wiederholen. Ich kann mich sehr vielem anschließen. Ich möchte hervorstreichen, was der Berichterstatter in seiner Berichterstattung zum Ausdruck gebracht hat. Lieber Fraktionsobmann, du hast öfter von einer eher unglücklichen Wortwahl gesprochen, von einer Zuspitzung und einer Berechnung. Ich habe deutlich gespürt, dass du mit diesem Antrag keine große Freude hast. (Heiterkeit) Das soll einmal als Berichterstatter vorkommen, aber es soll keine Rolle spielen. Ich möchte etwas anderes betonen. Es wurde schon angesprochen, dass im Nordico und im Lentos sehr gute Arbeit geleistet wird. Das möchte ich unterstreichen. Diese Arbeit leisten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen ich an dieser Stelle einmal ein herzliches Dankeschön sagen möchte. (Beifall) Es wird immer über Zahlen und so weiter diskutiert, wir können über Benchmarks reden und so weiter. Dahinter steht immer viel, viel, viel persönlicher Einsatz. Gerade im Nordico, aber auch im Lentos wird mit viel großem, persönlichen Einsatz manche Mangelerscheinung in finanzieller Hinsicht – das ist bereits angeklungen – wettgemacht. Im Gemeinderat wird das niemand bestreiten, wenn er sich ganz objektiv mit den dortigen Fakten auseinander setzt. Um es konkret an den Häusern fest zu machen, heißt das, dass sich das Nordico als Stadtmuseum in den letzten Jahren über Themenausstellungen, bei denen man die Geschichte der Stadt vermittelt, tatsächlich hervorragend positioniert hat. Das ist ein neues, museales Konzept, dass man nicht über statische Ausstellungen - wie wir es im Genesis hatten, über einen gewissen Zeitraum einen Verlauf einer Stadt zeigt -, sondern wo man zu Themen die Geschichte der Stadt widerspiegelt. Damit wird Geschichte interessanter, spürbar und spannender. Das macht das Nordico und das macht Andrea Bina auf ganz hervorragende Art und Weise. Zu sagen, da werden irgendwie ein paar Postkarten an die Wand geklebt und das hat nichts mit der Stadtgeschichte zu tun, ist eine dermaßen unzulässige Verkürzung, lieber Günther. Das ist zwar in Debatten zulässig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es deine persönliche Meinung ist. Das Zweite ist, wir kommen mit sehr geringen finanziellen Mitteln aus. Die sind zwar beträchtlich, wenn man sie in der Summe sieht, aber im Vergleich zu anderen Museen, auch in der Stadt anderer Gebietskörperschaften, wirtschaften die Museen sehr wirtschaftlich und sehr sparsam. Ich glaube, es wurde von dir angesprochen, dass die Ausgaben im Bereich der Museen steigen. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Zuschussbedarf bei den Museen ist in den letzten fünf, sechs Jahren gleich geblieben, da steigt gar nichts. Der Zuschussbedarf für die Museen ist gleich. Die Zahlen, die im Antrag wiedergegeben sind, sind Zahlen, die unter dem Voranschlag liegen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das heißt, wir beschließen hier ein Budget, nämlich einen Voranschlag. Die Museen der Stadt Linz schneiden oder bilanzieren unter dem Voranschlag und kommen unter dem Voranschlag zum Liegen. Das heißt, sie schöpfen den Zuschussbedarf, den Sie die letzten Jahre genehmigt bekommen haben, gar nicht aus. Da kann von keiner Steigerung der Ausgaben die Rede sein, sondern das Gegenteil ist der Fall. Das sei an dieser Stelle ganz klar bemerkt und unterstrichen. Die Steigerung, die im Antrag errechnet worden ist, ist eine Steigerung dahingehend, dass in einem Jahr der Voranschlag deutlich weiter unterschritten worden ist und in einem anderen Jahr nicht so stark. Aber in beiden Jahren, die ihr verglichen habt, ist der Voranschlag unterschritten worden. Es ist also weniger ausgegeben worden, als budgetiert war. Das soll ganz klar betont werden. Ich möchte zum Lentos noch etwas sagen. Das Lentos ist als zeitgenössisches Kunstmuseum natürlich in einem besonderen internationalen Fokus, wie auch andere Museen dieser Kategorie. Der besondere Wert nach innen, wird oft nicht so sehr erkannt, da muss man mit Sicherheit noch daran arbeiten. Ich glaube, dass wir im Außenauftritt noch gewisse Potentiale hätten, was die Vermarktung des Hauses insgesamt anlangt. Inhaltlich wird aber in Bezug auf die Positionierung, die im Haus geleistet werden soll, hervorragende Arbeit gemacht. Nicht zuletzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat das Lentos letztes Jahr einen Preis für zeitgenössische Kunst unter den deutschsprachigen Ausstellungsmachern gewonnen. Das Lentos und Frau Stella Rollig wurden mit dem Preis der besten Ausstellungsmacher ausgezeichnet. Das ist etwas, was man nicht einfach nur so en passant bekommt, sondern das man sich tatsächlich hart erarbeiten muss. Ich weiß, dass wir in Sparzeiten leben. Ich weiß, dass wir in Zeiten leben, wo wir in der Stadt über vieles, wenn nicht über alles diskutieren. Angesichts dieser Tatsachen möchte ich daher heute einen Abänderungsantrag meiner Fraktion einbringen. Frau Kollegin hat bereits cassandrische Fähigkeiten gezeigt und hat den Antrag schon angekündigt. Ich komme dieser Ankündigung gerne nach. Der Antrag basiert auf der Überlegung, dass man sowohl hinsichtlich Lentos als auch Nordico Überlegungen in struktureller und finanzieller Hinsicht anstellen soll und kann und in den laufenden Prozess, den wir derzeit im Stadtsenat führen, über Veränderungen in den verschiedensten Bereichen dann einbringen sollte. Ich lese diesen Antrag kurz vor: Der Gemeinderat beschließe: ‚Im Zuge der Finanzklausur des Stadtsenats wurde auch über die Weiterentwicklung im Bereich der Museen der Stadt Linz diskutiert. Das zuständige Mitglied der Stadtregierung wird ersucht, im Zuge der laufenden Gespräche Überlegungen in struktureller und finanzieller Hinsicht anzustellen und in den laufenden Prozess einzubringen.‘ Ich empfehle, heute diesen Antrag im Gemeinderat zu beschließen oder zuzuweisen, je nach dem, wofür sich eine Mehrheit findet. Dann kann man diesen inhaltlichen Diskurs weiterführen. Ich würde alle ersuchen, diesen Diskurs auf Basis der Fakten zu führen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Kleinhanns: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren des Gemeinderates, die Schlussworte des zuständigen Referenten gestehen ein - der Antrag wurde vorher schon ein bisschen diskutiert -, dass hier einiges zu machen wäre. Lieber Kollege Lorenz Potočnik, warum sollte bei dieser Überarbeitung kein Ergebnis herauskommen, das feststellt, dass man in dem einen Bereich etwas einsparen kann und im anderen Bereich vielleicht etwas dazugeben will. Von einem Kaputtsparen soll gar keine Rede sein. Frau Kollegin Grünn, Sie haben, die wichtige Aufgabe des Speicherns angesprochen. Das sehe ich in erster Linie auch so. Wir haben bei der Stadt ein großes Archiv nicht nur an schriftlichen, sondern auch an Gegenständen, die jetzt irgendwo in der Carlonegasse aufbewahrt sind. Sie sollen verlegt werden und es gibt Probleme mit der Übersiedlung und in der Unterbringung - von der archäologischen Sammlung möchte ich gar nicht sprechen. Dafür ist gar nichts angedacht. Die Räume, die wir im Rahmen der Tabakfabrik glücklicherweise bei der Hand hatten, sind nur teilweise geeignet. Vieles ist momentan offen. Hier gehört etwas gemacht, nicht zuletzt wahrscheinlich am Finanziellen gedreht, damit das besser aussieht und damit die Zahl der Besucher wieder zunimmt. Der Linzer Bürger sollte mit seiner Familie in das Museum gehen, weil es immer etwas zu sehen gibt. Dabei kann er die wichtigsten Geschichtsaspekte seiner Stadt vorüberziehen lassen. Da das momentan nicht gegeben ist, habe ich das Beispiel mit den 20 Prozent der Ausstellungsfläche für Ansichtskarten gebracht. Das war und soll überspitzt sein und soll dazu anregen, dass im Bereich der Museen etwas weitergeht. Ich danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Stumptner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 7 Verbesserung von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder mit Beeinträchtigung und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Kinder mit Beeinträchtigung haben es im sozialen Umfeld oft nicht leicht. Es fällt ihnen meistens schwerer, soziale Kontakte zu knüpfen und Freunde zu finden. Zwar bietet die Stadt Linz diverse Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen an, doch zur Unterstützung der Integration besteht speziell auf dem Sektor der Kinderbetreuung ein Nachholbedarf. Es gibt beispielsweise in fast der Hälfte der Horte keine Integrationsgruppe. Auch die Betreuung durch eine Stützkraft ist oft nicht möglich und dies, obwohl die Finanzierung durch einen Zuschuss des Landes Oberösterreich möglich wäre. Um Kinder mit besonderen Bedürfnissen, im Sinne der Inklusion in die Gesellschaft einzugliedern, wäre es sinnvoll, den Besuch von Betreuungseinrichtungen in der Nähe des Wohnortes zu ermöglichen, da dort zumeist die Spielgefährten der Nachbarschaft sind. Im Moment ist die Situation eher mit einem Glücksspiel vergleichbar. Wohnt ein Kind in der Nähe einer Betreuungseinrichtung mit Integrationsgruppe, kann es diese zumeist besuchen. Ist das allerdings nicht der Fall, muss es in die nächstgelegene ausweichen und hat weniger Kontakt mit Kindern aus der Nachbarschaft. Dadurch laufen Kinder mit Behinderung noch leichter Gefahr, an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Damit für die betroffenen Familien und speziell für die Kinder eine Verbesserung erzielt werden kann und um einen möglichst normalen Alltag in der gewohnten Umgebung zu schaffen, wäre eine bessere Unterstützung durch die Stadt von Vorteil. Dies könnte man sich von einer sozialen Musterstadt durchaus erwarten. So sollte hier eine gerechte Aufteilung der Integrationsgruppen auf die bestehenden Standorte sowie eine Ausweitung und die Schaffung von rotierenden Integrationsgruppen, welche nach einem gewissen Zeitraum und je nach Bedarf den Standort wechseln würden, geprüft werden. In diesem Zusammenhang stellt die FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht das zuständige Mitglied des Stadtsenates, Verbesserungen im Bereich der Kinderbetreuung für Kinder mit Beeinträchtigung durch Schaffung zusätzlicher Integrationsgruppen und die vermehrte Nutzung von Stützkräften voranzutreiben, sowie die Einführung von ‚rotierenden Integrationsgruppen‘ und eine bessere Aufteilung der bestehenden Integrationsgruppen zu prüfen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2016 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen. Ich bitte um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Köck: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Kinderbetreuung ist in der Stadt Linz ein ganz zentrales und wichtiges Thema. Wir nehmen diesen Antrag daher sehr ernst und würden bitten, dass wir ihn in alter Tradition im jeweiligen Sozialausschuss besprechen. Dort wird die Kinderbetreuung diskutiert. Wir würden daher vorschlagen, dass wir uns dieses Thema dort genauer anschauen. Wir bitten um Zuweisung des Antrages an den Sozialausschuss. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Kinder mit besonderen Bedürfnissen sind auch mir ein Anliegen. Immerhin habe ich mindestens zwölf Jahre mit Kindern mit Beeinträchtigungen gearbeitet. Aus meiner Sicht kann ich festhalten, dass es hier ganz klare Reglements bzw. Zuständigkeiten gibt, auch im Hinblick der Zuweisungen. Bei rotierenden Integrationsgruppen, müsste man bedenken, was das in Richtung baulicher Maßnahmen bedeutet. Alle Hort- oder Kinderbetreuungseinrichtungen müssten tatsächlich barrierefrei gestaltet werden. Diesbezüglich bedarf es sicher noch einer längeren Diskussion. Ich schließe mich dem Wunsch oder der Forderung an, diese Fragestellungen, die hier noch offen sind, im zuständigen Ausschuss weiter zu diskutieren.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, geschätzte Besucher auf der Galerie, ich möchte einmal gleich vorweg unsere Zustimmung zur Zuweisung in den Ausschuss signalisieren. Die individuelle Betreuung von Kindern aller Altersgruppen ist für NEOS ein Herzensthema. Wir unterstützen die Talente und Fähigkeiten jedes einzelnen Kindes und werden deswegen auch hier unsere Unterstützung zeigen. Es geht uns vor allem darum, die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zu verbessern und durch gezielte Betreuung eine bestmögliche Inklusion zu fördern bzw. zu erreichen. Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen, dass der nächst gelegene geographische Betreuungsplatz - das ist im Antragstext stark betont und gefordert - nicht der optimale für das individuelle Kind sein muss. Es gilt Faktoren, wie Anforderung an die spezielle Betreuung des Kindes, entsprechende Barrierefreiheit, Ausbildung und Qualifikation des Betreuungspersonals, die Betreuungsquote, die Nähe zum Arbeitsplatz der Eltern, erforderliche Transportwege der betroffenen Kinder, mit zu berücksichtigen, um nur ein paar zu nennen. Eine integrative Einrichtung muss immerhin in Sachen Sicherheit Erste Hilfe und Entwicklungsförderung ganz andere Leistungen erbringen. Das heißt, in der Theorie klingt es einfach, Inklusion meint das gemeinsame Spielen und Lernen aller Kinder. Wesentlich aber ist, dass die Rahmenbedingungen so zu gestalten sind, dass die besonderen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes optimal unterstützt werden. In diesem Sinne freuen wir uns natürlich auf die Diskussion im Ausschuss und auf eine gute Lösung.“ (Beifall NEOS) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich bin nur zum Teil zuständig, weil für die Planung und Beauftragung Kollegin Hörzing zuständig ist. Was die Umsetzung betrifft, die mit dem KJS in meinen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich vielleicht den Gemeinderat darüber informieren, dass heuer 44 Integrativ-Kinder grundsätzlich angemeldet waren. Von denen fünf den Wunschplatz nicht bekommen haben. Ich bin trotzdem dafür, dass man das diskutiert und genauer anschaut, das ist überhaupt keine Frage. Ich würde dich ersuchen, dass du mich in den Ausschuss einlädst. Dann können wir das gleich auf kurzem Weg erledigen und brauchen keine weitere Schleife ziehen. Wie gesagt, ich bin dafür, dass man das noch zusätzlich verbessert. Nur möchte ich schon darauf hinweisen, dass von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern größtes Augenmerk darauf gelegt wird, dass das für alle Kinder passt und natürlich auch für die Integrativ-Kinder. Es ist leider so, dass wir nicht alle Elternwünsche zu 100 Prozent erfüllen können, unabhängig davon, ob ein Kind einen Integrativ-Status hat oder nicht. Wir sind aber bemüht, dass wir das weitestgehend umsetzen. Wie gesagt, von den 44 angemeldeten Kindern, waren es fünf. Darunter war ein Kind mit medizinischem Betreuungsbedarf, das wir nicht nehmen haben können. Bei den anderen war die Wunscheinrichtung schon besetzt. Wir chauffieren die Integrativ-Kinder nicht grundsätzlich quer durch die ganze Stadt - damit man die richtigen Vorstellungen hat, wie groß das Problem ist. Aber ich bin, wie gesagt, total dafür, dass wir uns das noch einmal genauer anschauen und wenn möglich, Verbesserungen herbeiführen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen, ich bin überrascht festzustellen, dass wir in diesem Gemeinderat zwei Tagesordnungspunkte bezüglich Barrierefreiheit und Inklusion haben. Ich kann mich noch ganz gut daran erinnern, dass ich vor vier Monaten einen Antrag zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention gestellt habe. Da ging es um genau diese Dinge. Ich habe eigentlich nicht mehr verlangt, als dass der Sozialausschuss mit ExpertInnen - sei es Freiraum, der im nächsten Antrag erwähnt wird - mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Interessensvertretungen einen Prozess startet, um einen Linzer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erstellen. Damals haben sich, bis auf die SPÖ genau jene Parteien, die heute einen Antrag gestellt haben, der Stimme enthalten. Ich möchte noch einmal an Sie appellieren. Wir können uns jedes Monat mit einem barrierefreien Antrag auseinander setzen oder wir können einen allgemeinen ganzheitlichen Prozess starten. Die Grüne-Fraktion wird sich im Ausschuss natürlich gerne an der Beratung, welche Maßnahmen gesetzt werden können, beteiligen. Es würde natürlich Sinn machen, wenn wir nicht jeden Monat einen speziellen Antrag zu einem spezifischen Thema haben, sondern uns das ganzheitlicher anschauen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Stumptner: „Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie, Integration und Sport zugewiesen. Gemeinderätin Mag.a Leibetseder berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 8 Barrierefreie Verbindung Unterführung Hinsenkampplatz – Neues Rathaus und führt aus: „Sehr geehrter Gemeinderat, wir bleiben beim Thema Barrierefreiheit. Ich möchte im Antrag bauliche Mängel im Hinblick auf die Barrierefreiheit aufzeigen. Das Neue Rathaus ist selbstverständlich barrierefrei gestaltet und die unterirdische Verbindung ist von Fußgängern relativ einfach zu bewältigen. Für Menschen mit Beeinträchtigungen, auch für Personen, die im Rollstuhl sitzen, ist diese Unterführung selbstständig leider nicht zu bewältigen. Die Auffahrt bzw. Abfahrt ist zu lange und zu steil, sodass die Gefahr besteht, dass die betroffenen Personen auf dem Weg allmählich die Kraft verlieren und dadurch gefährdet sind. Im Sinne der Gleichberechtigung und der Gleichbehandlung bedarf es einer Verbesserung. Wir stellen daher den folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden ersucht, in Abstimmung mit Betroffenen sowie Interessensvertreterinnen und –vertretern, wie etwa des Vereins ,freiraum-europa‘ Verbesserungen für die Zugänglichkeit des Neuen Rathauses über die Unterführung Hinsenkampplatz für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zu erarbeiten und diese möglichst zeitnah in Umsetzung zu bringen.‘ Bedeckungsvorschlag: Allenfalls entstehende Kosten sollen durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen bedeckt werden. Ich bitte um Annahme des Antrages.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hennerbichler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, ich denke, dass wir uns beim Thema Gleichbehandlung und Barrierefreiheit alle einig sind und dass es unser aller Ziel ist, diese zu bewerkstelligen. Aus einer Prüfung geht hervor, dass der gesamte Haltestellenbereich, sowohl die Kreuzung Rudolfstraße als auch die Hauptstraße vom Brückenkopf bis zur Kreuzung Rudolfstraße für Rollstuhlfahrer nur sehr eingeschränkt benutzbar ist. Vom Gebäudemanagement wurde bereits im Juli 2013 eine Studie unter dem Titel ,Barrierefreier Zugang Neues Rathaus – Hinsenkampplatz‘ erarbeitet. Bereits mit einem Plattformlift wäre eine wesentliche Verbesserung der Situation zu erzielen. Es muss aber zusätzlich berücksichtigt werden, dass im Projekt ,Neue Schienenachse Linz‘ auch die Verkehrssituation in Urfahr einschließlich des Hinsenkampplatzes untersucht wird. Die von der Stadt Linz favorisierte Variante sieht eine unterirdische Führung der Straßenbahn vor. In diesem Fall wird eine komplett neue Situation geschaffen. Diese würde dann in allen Bereichen barrierefrei errichtet werden. Es wäre daher sinnvoll, die laufende Studie abzuwarten. Das Ergebnis der Systemstudie soll im Herbst vorliegen. Aus diesem Grund wird sich die freiheitliche Fraktion enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Bettina, erstens gilt das, was meine Kollegin Marie-Edwige Hartig vorher gesagt hat. Genau das war unsere Intention im Mai. Wir wollen einen Aktionsplan schaffen, den die UN-Menschenrechtskonvention vorschreibt. Wir wollen in der Stadt alles screenen und gemeinsam mit den Betroffenen einen Aktionsplan erstellen, um Barrieren, die es in allen Bereichen gibt - nicht nur bauliche Barrieren - zu beseitigen. Das Spezielle an der Hinsenkampplatz-Unterführung ist noch dazu – du hast mit der Analyse vollkommen Recht, die Situation dort ist total unbefriedigend. Es ist nicht nur die bauliche Barriere, sondern diese Unterführung an und für sich für uns untragbar. In Wirklichkeit ist sie für alle Menschen eine hässliche, dunkle, grausliche Unterführung und ein Angstraum. Wir hätten uns schon 2011 gewünscht, dass man diesen gesamten Bereich umgestaltet und die FußgängerInnen möglichst an die Oberfläche bringt, Querungen schafft und den Verkehr so organisiert, dass man dort möglichst oberirdisch die Straßen queren kann. Das ist unsere Vision. Wir wollen diese Unterführung optimieren und in Wirklichkeit weg haben. Insofern werden wir uns heute enthalten, weil es, glaube ich, wirklich der falsche Weg ist, dort etwas zu verbessern. Wir müssen diese ganze Unterführung weg bekommen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich kann mich noch daran erinnern, als ich ganz frisch in den Gemeinderat gekommen bin. Die Hinsenkamp-Studie war eine der ersten verkehrspolitischen Studien, mit denen ich damals konfrontiert war. Ich glaube, die war damals nicht ganz billig und ist in den Ausschüssen intensiv diskutiert worden. Letztendlich haben sich dann die Pläne unseres damaligen Planungsreferenten wieder geändert und das Ganze ist wieder verschwunden. Ich denke einmal – das hat Frau Roschger schon angesprochen -, die FußgängerInnen gehören an die Oberfläche und nicht in den Untergrund verbannt. Das ist nicht nur ein Problem für behinderte Menschen, sondern genauso ein Problem für alle anderen Menschen, die sich dort bewegen. Es ist leider so, dass diese Zone Rudolfstraße und Hinsenkampplatz in Wirklichkeit an der Oberfläche ziemlich tot ist und nicht lebendig, weil sich die Menschen auf der Oberfläche nicht gut bewegen können. Ich denke, der Antrag der ÖVP, zu versuchen, Verbesserungen zu machen, ist berechtigt. Man braucht wirklich eine gute große Lösung. Wie gesagt, die FußgängerInnen gehören an die Oberfläche. Damit ersparen wir uns viele Probleme, die mit Unterführungen einhergehen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich zu Wort gemeldet. Objektiv wird es eine tatsächliche Berichtigung sein. Damals haben sich nicht der Gemeinderat und nicht der Planungsreferent von dieser Neuplanung, die Menschen von der Unterführung auf den Hinsenkampplatz oberirdisch führen zu wollen, verabschiedet, sondern es gab ein definitives Nein seitens des damals zuständigen Verkehrsreferenten des Landes, Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, hier nicht zu finanzieren. Das hätte damals die Planung der zweiten Schienenachse gefährdet. Wir haben das hier in diesem Haus diskutiert, das möchte ich nur sagen. Ich halte all das, was für die korrekte und beste städtebauliche Lösung gesagt wurde, den Verkehr unter die Erde und die Menschen an die Oberfläche zu bringen, zu 100 Prozent für eine korrekte Position, wie sie von den Grünen und der KPÖ hier angemerkt worden ist und vom derzeitigen Infrastrukturreferenten ebenso befürwortet und begrüßt wird.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Ganz kurz noch ein persönliches Wort, liebe Ursula. Mein Vorname ist Veronika. Ich habe zwar ganz viele Namen, die sind verwirrend, das ist mir bewusst. Aber ich bin die Veronika und auch nicht die Viktoria. Abschließend möchte ich festhalten, dass mir bewusst ist, dass der Hinsenkampplatz nicht nur das Problem der Barrierefreiheit hat, sondern wir haben im Gemeinderat schon über viele Probleme dieses Platzes gesprochen - ob es der Verkehrsknotenpunkt ist, ob es die nicht einladende Unterführung ist oder wie heute die Barrierefreiheit. Fakt ist, der Hinsenkampplatz muss ein Thema bleiben, er muss bearbeitet werden. Insofern möchte ich den heutigen Ansatz trotzdem noch einmal hervorheben und die Gleichberechtigung bzw. die Unterstützung der Menschen mit Beeinträchtigungen in den Vordergrund stellen. Ich bitte daher um Annahme des Antrages.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (12) und Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Spannring berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 9 Novellierung Gartenschutzverordnung sowie Abwehr von Belästigungen und Sicherung des Gemeingebrauchs im Sinne des 1. Abschnitts des Oö. Polizeistrafgesetzes und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, der Anlass für diesen Antrag ist die sehr problematische Situation rund um den bzw. im Hessenplatzpark. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind zu Recht aufgebracht. Nach langem Hin und Her kommt es nun anscheinend endlich dazu, dass alle politischen Kräfte zusammenarbeiten. Für die nächste Woche ist ein Runder Tisch geplant, das wurde bereits heute erwähnt. Unbestritten ist mittlerweile, glaube ich, dass keine Einzelmaßnahme, sondern nur ein Maßnahmenbündel eine Verbesserung herbeiführen kann. Als ein Bestandteil dieses Maßnahmenbündels sehen wir unseren heutigen Antrag. Wir wollen, dass der Ordnungsdienst auf Basis einer zeitgemäßen Rechtsgrundlage agieren kann. Daher wollen wir eine Änderung bzw. Adaptierung und Prüfung der 1979 erlassenen Gartenschutzverordnung. Zweitens wollen wir, dass der Ordnungsdienst Personen, die andere belästigen, wegweisen kann. Dafür braucht es einen Auftrag durch den Gemeinderat. Es ist nicht das erste Mal, dass wir das diskutieren. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 2 des Oö. Polizeistrafgesetzes, der bereits existiert. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der für Ortspolizeiliche Verordnungen zuständige Sicherheitsreferent, Vizebürgermeister Wimmer, wird beauftragt, eine zeitgemäße Überarbeitung der Gartenschutzverordnung, insbesondere auch mit Schutzbestimmungen für Kinder- und Jugendspielplätze, dem Gemeinderat vorzulegen. 2. In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 22. April 2010 zur Errichtung des Ordnungsdienstes der Stadt Linz wird ab sofort folgende zusätzliche Aufgabe des Ordnungsdienstes festgelegt: ,Abwehr von Belästigungen und Sicherung des Gemeingebrauchs‘ im Sinne des § 2 Abs. 1 Oö. Polizeistrafgesetzes.‘ Ich ersuche Sie im Sinne des wirkungsvollen Einsatzes von aus Steuergeldern bezahlten Ressourcen um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, lieber Kollege Spannring, völlig losgelöst von der Hessenparkproblematik, gibt es zu den beiden Antragsteilen – Folgendes zu sagen. Das erste ist, du gehst davon aus, dass die Gartenschutzverordnung, nur weil sie aus 1979 ist, nicht mehr zeitgemäß ist. Darin ist unter anderem der zweckwidrige Gebrauch enthalten. Das ist ein Begriff, der wahrscheinlich vor 500 Jahren genauso zeitgemäß war, wie heute. Zweckwidriger Gebrauch ist ein offener Gesetzesbegriff, den man durchaus variabel handhaben kann. Daher ist meine tiefe Überzeugung gerade jetzt, wo der Ordnungsdienst erst beginnt, auf der Basis der Gartenschutzverordnung aktiv zu werden, zu sagen, schauen wir uns die Praxis an. Gehen wir nicht schon von vornherein davon aus, dass etwas nicht zeitgemäß ist und beobachten wir, wie der Ordnungsdienst, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dieser Gartenschutzverordnung umgehen können. Ich bin mir sicher, wir werden damit das Auslangen finden. Zum Zweiten, zur Abwehr von Belästigungen nach § 2 Abs. Oö. Polizeistrafgesetz, als die von dir gewünschte zusätzliche Aufgabe für den Ordnungsdienst der Stadt Linz. Wir haben das im Jahr 2014 schon einmal abgelehnt. Wir lehnen es wieder ab, weil es dabei um polizeiliche Befugnisse geht und die bei der Polizei besser aufgehoben sind. Das heißt, wir werden uns bei beiden Antragsteilen enthalten.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ich kann auf die vorangegangenen Wortmeldungen aus zwei Gründung überwiegend positiv reflektieren. Zunächst beginne ich einmal bei dir, lieber Franz Leidenmühler. Es ist richtig, dass dieser Punkt in der Vergangenheit abgelehnt wurde. Es ist aber auch - das meine ich positiv - richtig, dass es nach einiger Zeit ein Umdenken und andere Entscheidungen im Gemeinderat geben kann, wenn sich die Situation verändert hat. So geschehen, unter anderem beim Bettelverbot und im Bereich der Videoaufzeichnung, die uns heute noch beschäftigen wird. Das alleine wäre kein Grund, in der Ablehnung zu verharren. Aus meiner Sicht wäre es sicherlich positiv, das Instrument des § 2 des Antragpunktes 2 dem Ordnungsdienst in die Hand zu geben, ganz gleich, ob wir es dann dreimal, 30 Mal oder 300 Mal benötigen. Jeder einzelne Fall, bei dem man positiv einschreiten kann, ist gut und wäre eine sinnvolle Ergänzung. Deshalb wird die freiheitliche Gemeinderatsfraktion diesem Punkt 2 zustimmen und dankt für dessen Einbringung. Beim Punkt 1 ist es nur teilweise nachvollziehbar, nämlich insofern, als man selbstverständlich dafür sorgen muss, dass die Gartenschutzverordnung der Zeit entspricht und möglichst gut handhabbar sein soll. Diese Gartenschutzverordnung ist zwar im Jahr 1979 beschlossen worden, das ist korrekt, aber im Jahr 2009 - also vor gar nicht langer Zeit - vom Gemeinderat novelliert und erneut beschlossen worden. Das liegt erst einige Jahre zurück. Wir waren damals zwar nicht in dieser Konstellation im Gemeinderat vertreten, aber es ist zumindest nicht so, dass es Jahrzehnte lang her wäre. Es datiert nur sehr kurz auf den Zeitraum vor der Einführung des Ordnungsdienstes. Mein Zugang beim Antragspunkt 1 wäre daher, dass man zunächst einmal die Erfahrungen, mit der bestehenden Datenschutzverordnung sammelt und gegebenenfalls – dazu bin ich gerne bereit – im Ausschuss darüber berichtet und gemeinsam an Verbesserungen und Nachschärfungen arbeitet. Dazu muss man aber zuerst wissen, wo im Moment Lücken bestehen. Das kann man wohl erst in der Praxis herausfinden. Aus dieser Sicht enthalten wir uns daher im Moment beim Punkt 1 der Stimme. Das heißt aber nicht, dass nicht in einigen Monaten auch bei uns ein Umdenken stattfinden kann – nicht nur bei anderen – und dann Punkte umgesetzt oder eingebracht werden. Ich bitte daher beim Punkt 2 um Zustimmung und beim Punkt 1 um Stimmenthaltung. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Der Bürgermeister erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Spannring: „Eine Überprüfung auf Aktualität kann man unserer Ansicht nach immer machen. Daher ersuchen wir um Zustimmung zu beiden Punkten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag, getrennt in Punkt 1 und Punkt 2 abstimmen. Der Punkt 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (20) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Schmid berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag O 10 Fairtrade-Stadt Linz – ein Tourismusangebot und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, im Oktober 2014 wurde der Stadt Linz der Titel ‚Fairtrade-Stadt‘ verliehen. Die Stadt hat einen Prozess gemacht und sich intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt und einiges geschaffen. Beispielsweise bietet der ,Wegweiser - nachhaltig in Linz‘ wirklich einen guten Überblick über das Spektrum an Geschäften, Lokalen und Initiativen, die faire und ökologische Alternativen quer durch die Stadt anbieten. Verschiedenste Organisationen und NGOs sind zu diesem Thema in Linz mit Vorträgen und Workshops etc. tätig. Gerade jetzt am kommenden Wochenende, ist in Linz wieder die Messe ‚Wearfair und mehr‘ – die größte österreichische Messe für öko-fairen Lifestyle. Der Tourismus Linz wirbt seit Jahren mit dem Titel ‚Linz verändert‘. Die wachsende Szene im Bereich nachhaltiges Leben und Fairtrade in Linz steht für diese Veränderung. Sie ist ein wichtiger Wirtschaftszweig geworden, der eine nachhaltige Entwicklung der Stadt garantiert. Gerade in Zeiten mit vielen Umbrüchen und Unsicherheiten ist es wichtig und notwendig, darauf hinzuweisen, dass es Alternativen gibt, die eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen, die die Fairness in den Vordergrund stellen und die das Regionale und Globale auf gute und faire Weise miteinander verbindet. Linz hat sich mit dem Titel ‚Fairtrade-Stadt‘ verpflichtet, eine aktive Bewusstseinsbildung zu machen und als Multiplikatorin des fairen Handels aufzutreten. Linz präsentiert sich als Shopping-Stadt. Immer mehr Menschen sind auf der Suche nach nachhaltigen, fairen und ökologischen Konsumgütern, daher ist die Fairtrade-Stadt Linz eine Chance für den Tourismus. Wir finden es wichtig, Angebote zu setzen und Linz als Fairtrade-Stadt auch im touristischen Sinne zu etablieren und dementsprechend zu bewerben. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht das zuständige Stadtsenatsmitglied gemeinsam mit dem Tourismusverband Linz und mit den Linzer Fairtrade-Betrieben Packages zu entwickeln, die die vielfältigen Angebote in der Stadt in Bezug auf Fairtrade, nachhaltigen Konsum und Lebensstil beinhalten und bewerben und Linz als Fairtrade-Stadt auch nach außen hin bekannt machen (z.B. spezielles Tourismusangebot zur Messe ,Wearfair und mehr‘; Website-Gastronomie-Suche: Kennzeichnung von Fairtrade-Lokalen, Fairtrade als Filterkriterium).‘ Eine Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Budget erfolgen und ist in den kommenden Voranschlägen zu berücksichtigen. Ich bitte um Annahme des Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegt folgende Wortmeldung vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegin Alexandra Schmid, ich möchte bei diesem Antrag das Pferd von hinten aufzäumen. Es geht um den Schlussteil des Antrages der, bei jedem unserer Anträge angeführt ist: ,Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Budget erfolgen.‘ Damit müssten wir das Budget 21mal umschichten. (Unruhe) Bei Tourismusanträgen – das möchte ich schon gerne dazu sagen – ist es nicht einmal erforderlich, diesen Passus hineinzunehmen, weil dem Tourismusverband die Tourismusabgaben zukommen. Uns ist vor einigen Sitzungen schon damals sauer aufgestoßen, dass die Tourismusabgabe verdoppelt wurde. Der Tourismusverband bekommt von den in Linz nächtigenden Touristen einen Euro je Nacht. Jetzt ist diese Abgabe gerade verdoppelt worden, das heißt, jetzt sind wir auf zwei Euro. Bei den Tourismusabgaben in der Stadt Linz sind wir jetzt von 800.000 Euro auf 1,6 Millionen Euro gekommen. Das heißt, theoretisch alles, womit man den Tourismus anleiert, sollte unserer Ansicht nach auf jeden Fall von den Tourismusabgaben bezahlt werden. Das ist für uns ein ganz wesentlicher Punkt. Zum Thema Fairtrade und zum Antrag an sich, möchte ich gerne noch ein paar Sätze sagen. In der internationalen Touristik gibt es ein Paradepferd, das in Europa wirklich federführend ist, das ist die ‚Grüne Woche‘ in Berlin. Die hat als ganz, ganz kleine Fairtrade-Messe mit Händlern, Ausstellern und Geschäften angefangen und ist mittlerweile eine der größten Messen in ganz Europa geworden. Sie hat mittlerweile 12.000 Aussteller – das muss man sich einmal vorstellen – und insgesamt meistens so um die 400.000 Besucher. Das ist mittlerweile gewaltig. Sie wurde von einer kleinen Messe zu einem Riesending. Wir haben uns mit dieser Thematik schon vor Jahren beschäftigt und damals das Design Center gebeten, Überlegungen anzustellen. Die Thematik an und für sich ist interessant. Im Tourismus darf man sich an und für sich keinem Thema verschließen. Man muss wirklich offen sein. Fairtrade gibt es in Österreich am Messesektor noch wenig. Das heißt, Linz ist eine der wenigen Städte, die das mittlerweile anbietet. Wien hat es in einer kleineren Form. Die einzigen Städte, die verstanden haben, dass das wichtig ist und dass das ein Tourismusmagnet ist, sind die Städte Berlin, Stuttgart, Dortmund und Augsburg – wobei Berlin federführend ist. In Deutschland springen schon immer mehr auf diesen Zug auf. Ich möchte aber ein paar Sätze zu den angesprochen Packages, die geschnürt werden sollen, sagen. Das betrifft jetzt nicht nur die Tabakfabrik, nicht nur die Fair-Messe, sondern alle Einrichtungen der Stadt Linz, auch die Kultur- und Sporteinrichtungen. Die Linzer Einrichtungen müssen es definitiv lernen, dass sie Provisionen geben, wenn sie am touristischen Markt bestehen möchten. Da hinkt Linz extrem hinterher. Bei der Fairtrade-Messe ist auf der Homepage nicht einmal ein Preis ersichtlich, geschweige denn irgendwelche Provisionen für Touristiker, damit sie ein Paket schnüren und das pushen und da Leben hineinkommt. Zu einem Package gehört eine Gastronomie. Wir Freiheitlichen freuen uns momentan ganz besonders, dass das neue gastronomische Verzeichnis Online ist. Das ist wirklich top, übersichtlich und wurde ordentlich auf die Beine gestellt. Zu den Tourismuspackages gehören natürlich viele andere Dinge dazu. Für uns ist ganz wichtig, dass man das nicht unbedingt nur dem Tourismusverband umhängen muss. Es gibt in Linz sehr, sehr viele Incoming-Reisebüros, Reiserveranstalter und Busunternehmer. Man kann ruhig an Private auslagern, das passiert teilweise schon. Der Tourismusverband Linz hat eine eigene Kooperation mit dem Incoming-Reisebüro Eurotours, die sich wirklich ganz, ganz professionell damit beschäftigen. Ein absoluter Durchstarter in dieser Geschichte und in Sachen Tabakfabrik ist die Firma Ö-Ticket. Die haben mir voriges Jahr gesagt, dass sie das Wagnis Linz und das Wagnis Tabakfabrik eingehen und das vermarkten wollen. Sie haben bei den Körperwelten ein Pilotprojekt gemacht, das eine Sensation war. Sie werden diesen touristischen Vertrieb mit der Tabakfabrik verstärkt angehen. Nicht nur, dass man Eintrittstickets bekommt. Ö-Ticket geht mittlerweile dazu über, dass eigene Packages wie Hotels, die Bahnanreisen dazu, die Transfers und alles, was man so braucht anzubieten. In diesem Sektor tut sich sehr, sehr viel. Das ist nicht nur Auftrag des Tourismusverbandes. Ich würde generell einfach viel mehr an Private auslagern, weil die das Personal dazu, die touristischen Vertriebe, eine Marketing-Abteilung, die Reservierungsabteilung und die EDV-Infrastruktur schon alles fix und fertig im Büro haben. Grundsätzlich unterstützen wir jede Initiative, die dem Tourismus dient und natürlich auch diesen Antrag. Daher werden wir diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schlage vor, dass wir dieses Thema im Ausschuss besprechen. Es gibt nämlich schon einige Initiativen des Tourismusverbandes in Linz. Er ist ein offizieller Partner der Wearfair-Messe. Ich bin aber offen, mit den Verantwortlichen darüber zu reden, ob es noch Optimierungspotenzial gibt. Ich kann das wirklich nicht einschätzen. Ich würde aber meinen, dass es Sinn machen würde, das im Ausschuss zu besprechen und möchte daher den Antrag dem Ausschuss zuweisen. Zum Zweiten möchte ich noch klarstellen, was von dir, liebe Ute, zu der Erhöhung der Tourismusabgabe gesagt worden ist. Bis zu einem gewissen Teil hast du vollkommen richtig berichtet, was die Erhöhung der Tourismusabgabe anbelangt. Ich möchte aber schon noch den zweiten Teil in Erinnerung rufen, dass nämlich im Gegenzug dazu die freiwillige Verdoppelung des Interessentenbeitrages, die sich die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst auferlegt haben, weggefallen ist. Was bedeutet das. Die Tourismusabgabe wird vom Gast eingehoben. Das heißt, sie wird üblicherweise dem Zimmerpreis draufgeschlagen - oder es ist ein Zuschlag als Abgabe -, während der Interessentenbeitrag ein Prozentsatz des Umsatzes ist. Wir haben das intensiv diskutiert. Letztlich ist die Entscheidung bei den Unternehmerinnen und Unternehmern so gefallen, dass man diese freiwillige Verdoppelung zurücknehmen will und dafür den Interessentenbeitrag erhöht. Die Mehreinnahmen decken sich in etwa mit dem, was man an Entfall von dieser freiwilligen Verdoppelung hat. Das heißt, es ist nicht so, dass der Tourismusverband Linz jetzt plötzlich das Doppelte an Einnahmen hätte, sondern die Einnahmen sind in Summe in etwa gleich geblieben. Das wollte ich dem Gemeinderat noch zur vollständigen Information mitteilen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste auf der Galerie. Seitens der NEOS gibt es ein klares Bekenntnis zu Fairtrade und Nachhaltigkeit. Wir werden die von Vizebürgermeister Baier angesprochene Zuweisung unterstützen. Ich möchte aber konkret zum Antrag eine Anmerkung machen. Es geht hier vor allem um die Marke ‚Linz verändert‘. Wie im Antrag vermerkt, hat sich die Stadt Linz der Marke ‚Linz verändert‘ verschrieben. Ich denke, hier kann man nicht einseitig eingreifen und Teilaspekte verändern, ohne Wechselwirkungen auf andere Bereiche zu verursachen. Wie bereits von mir in der Vergangenheit gefordert, soll hier die Marke ‚Linz verändert‘ weiterverfolgt werden, um die Marke ‚Fairtrade‘ in dieses Konzept einzubinden. Ich habe in diversen Gesprächen mit dem Tourismusverband erfahren, dass es einige Packages und Initiativen gibt. Ich kann Frau Klitsch nur zustimmen, es gibt Aktivitäten. Ich denke, dass wir mit Herrn Vizebürgermeister Baier, da er als ein Organ des Tourismusverbandes direkt an der Quelle sitzt, ein gutes Sprachrohr haben. Ich denke, dass wir im Ausschuss gut diskutieren können und freue mich auf gute Lösungen. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ich habe in der Vorbereitung ein bisschen geschaut und bin darauf gekommen, dass es inzwischen sehr viele kritische Stimmen zur Marke ‚Fairtrade‘ gibt. Unter dieser Marke wird inzwischen sehr viel ‚Schindluder‘ betrieben, was mit der Ursprungsidee oft nicht mehr sehr viel zu tun hat. Ich werde mich deswegen bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Ich will aber den Grünen keineswegs unterstellen, dass sie da Schlechtes vorhätten. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Schmid: „Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin mit der Zuweisung zum Ausschuss einverstanden. Ich bedanke mich, dass das weiterbehandelt wird. Noch ein paar Punkte: Ich habe mit dem Antrag nicht gemeint, dass die Stadt Linz alles selbst machen muss. Die Stadt Linz hat durch den Titel der Fairtrade-Stadt den Auftrag, aktiv zu werden und dieses Thema aktiv voranzutreiben, um Bewusstseinsbildung bei allen zu machen. Wenn sich private Partnerinnen und Partner finden, ist es ganz logisch, dass man das anstreben sollte. Ich habe die Marke ‚Linz verändert‘ nie verändern, sondern nur stärken wollen, damit durch Fairtrade und die nachhaltigen und ökologischen Geschäfte tatsächlich eine Veränderung passiert. Liebe Gerlinde, die Marke Fairtrade – du hast vollkommen Recht, da stimme ich mit dir überein -, kann man sehr, sehr kritisch betrachten. Da funktioniert oft vieles nicht so gut. Aber trotzdem, der faire Handel an sich als Wort und was hinter dieser Marke passiert, ist sehr wohl unterstützenswert. Ich kann gerade das, was in Linz und durch die Linzer Organisationen und NGOs usw. voran getrieben wird, sehr wohl unterstützen. Ich bedanke mich und freue mich auf weitere Diskussionen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Kultur und Tourismus zugewiesen. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion der NEOS eingebrachten Antrag O 11 Ein Ohr für die Jugend – Jugendbefragung regelmäßig durchführen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Menschen auf der Tribüne, Personen unter 20 Jahren sind in unserem Gremium, wie wir alle wissen, unterrepräsentiert bzw. nicht repräsentiert. Das hat natürlich ganz logische Gründe. Ich sehe es aber als Anlass dafür zu betonen, wie wichtig es ist, dass sich die Stadtpolitik regelmäßig und in größerer Intensität mit den Anliegen und der Lebensrealität von Jugendlichen in Linz auseinander setzt. 2006 gab es bereits eine Befragung aller 14- bis 18-Jährigen, die sehr erfolgreich durchgeführt und sehr gut angenommen wurde und durchaus aufschlussreich ist. Wie immer, sind solche einmaligen Befragungen zwar gut, besser wäre es aber, wenn sie regelmäßig durchgeführt werden würden, weil dadurch Trends absehbar sind und die Qualität und die Verwertbarkeit der Daten steigt. Ich möchte gar nicht lange reden, Sie haben alle meinen Antrag bekommen und kennen alle den Text. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Die zuständige Referentin hat ehestmöglich, spätestens bis Ende April 2017, eine Jugendbefragung nach Vorbild der Jugendbefragung des Sozialressorts von 2006 durchzuführen, auszuwerten und einen Bericht zu präsentieren, der im Sozialausschuss als eigener Tagesordnungspunkt zu behandeln ist. 2. Als Fixbestandteil des Berichts sind die Ergebnisse auch in Relation zu den Ergebnissen der Befragung von 2006 zu setzen. Weiterer Fixbestandteil hat die Aufgliederung nach Stadtteilen zu sein. 3. Über Planungsfortschritt und Konzept ist der Ausschuss für Jugend und der Jugendbeirat der Stadt Linz regelmäßig zu informieren. Vor Durchführung der Umfrage ist sie dem Sozialausschuss und dem Jugendbeirat zur Information vorzulegen. 4. Eine derartige Befragung und Auswertung ist künftig in dieser Form alle vier Jahre durchzuführen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Zur Kostenreduktion kann gegebenenfalls auf eine analoge Teilnahmemöglichkeit verzichtet werden. Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lang-Mayerhofer: „Lieber Felix, wir begrüßen diesen Antrag sehr. Wir, als ÖVP, sind schon immer bestrebt, der Jugend eine Stimme zu geben. Beispielsweise haben wir schon im April 2010 einen Gemeinderatsantrag zur Neuauflage der Jugendbefragung gestellt. Das ging damals zum zuständigen Sozialreferenten. Man sollte Jugendbefragungen regelmäßig durchführen. Wir stimmen zu.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die FPÖ findet, genau wie die NEOS und die ÖVP, dass die Jugend in Linz wichtig ist. Wir werden uns bei diesem Antrag jedoch der Stimme enthalten. Aber nicht, weil uns die Meinung der Jugend nichts wert ist, sondern weil es, wie schon gesagt, auf unsere Initiative hin vor fünf Jahren eine allgemeine Befragung gab, die nächstes Jahr wiederholt wird. Darum finden wir nicht, dass wir eine zusätzlich Befragung brauchen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Hochedlinger: „Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Felix Eypeltauer, dazu gibt es gar nicht so viel zu sagen. Wir halten das für eine wichtige und gute Initiative und werden deswegen dem Antrag zustimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zu diesem Antrag festhalten, lieber Felix Eypeltauer, dass wir nicht nur ein Ohr sondern beide Ohren bei der Jugend haben. Ich möchte auf wesentliche Aspekte in der Stadt Linz hinweisen, die du ohnedies schon erwähnt hast. Wir haben den Jugendbeirat. Mit diesem Gremium haben wir eine Reihe von Expertinnen und Experten, die uns unmittelbar berichten können, was den Jugendlichen am Herzen liegt und welche Anliegen sie haben. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Einrichtung und ein sehr intensiver und intendierter Austausch in der Richtung. Seitens der ÖVP wurde erwähnt, dass im Jahr 2010 im Sozialausschuss ein Antrag betreffend die Jugendbefragung gestellt wurde. Damals wurde ausgemacht und vereinbart, dass die MitarbeiterInnen des Vereins Jugend und Freizeit in den Jugendklubs Ansprüche und Wünsche der Jugendlichen erheben und diese in Konzepte einfließen. Auch das ist eine regelmäßige und kontinuierliche Geschichte. Insofern denke ich mir, dass es ganz wichtig ist, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Ich möchte darauf hinweisen, dass seitens des Landes Oberösterreich vor kurzer Zeit eine sehr umfassende und empirische Studie, die Jugendbefragung betreffend, erfolgt ist. Ich glaube, es ist ganz wichtig, in Zeiten der Verwaltungsvereinfachung dort anzusetzen, wo wir die Möglichkeiten schon haben. In diesem Sinne schlage ich meiner Fraktion vor, sich der Stimme zu enthalten. Wir sollten auf die vorhandene Expertise in der Stadt Linz, den Jugendbeirat, den Verein Jugend und Freizeit setzen und zusätzlich auf die Informationen und Möglichkeiten, die wir haben und natürlich die Studie seitens des Landes Oberösterreich. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung der Grünen und der ÖVP. Ich möchte noch kurz darlegen, dass ich nicht verstehe, warum man ein Instrument, das schon vorliegt, nicht einfach durchführt. Das würde in der Umsetzung relativ wenig Kosten verursachen, würde eine zusätzliche Qualität in die Daten bringen und ist mit den regelmäßigen Befragungen im Verein bzw. mit dem Jugendbeirat nicht vergleichbar. Es ist schade und zur Kenntnis zu nehmen. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion der NEOS eingebrachten Antrag O 12 Erstellung einer Bedarfsanalyse für die Betreuung der unter Dreijährigen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste auf der Galerie, heute früh beim Zeitunglesen ist mir auf Seite 3 gleich der Artikel ‚Umfrage: Kindergärten sind zu oft geschlossen‘ mit dem Untertitel ‚Schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie‘ aufgefallen und da habe ich mir gedacht, das sind meine Worte. Hier wird angeführt, dass die Kinderbetreuungsquote der unter Dreijährigen österreichweit bei 27,4 Prozent liegt, wohingegen sie in Oberösterreich nur bei 14,5 Prozent liegt. Jetzt zu meinem Antrag. Der Arbeitsmarkt verändert sich und wird flexibler. Es entstehen neue atypische und variable Beschäftigungsverhältnisse. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten - das muss für den Wirtschaftsstandort in Linz oberste Priorität haben -, müssen die Bildungs- und Betreuungsangebote flexibler werden. Ich denke, sich selbst dabei zu beklatschen, bringt nichts. Es zählen Taten und das Tun. Ich denke, mittels einer Bedarfsanalyse soll Linz nicht von der Zukunft überfallen werden, sondern sich aktiv mit den Anforderungen auseinander setzen. Ich begrüße den Vorstoß von Landesrätin Birgit Gerstorfer, über einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu diskutieren und sehe dies als Chance, im Vorfeld rechtzeitig zu agieren und eine Bedarfsanalyse zu erstellen. Auch die Entwicklung des Bevölkerungswachstums in Linz muss eingearbeitet werden. Bei der Bedarfsanalyse sollen nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Faktoren erhoben werden. Mittels der Bedarfsanalyse können beispielsweise folgende Faktoren erhoben werden: Bedarf an ungewöhnlich langen Öffnungszeiten bzw. Bedarf, der über die regulären Öffnungszeiten hinausgeht, die Notwendigkeit von flexibler Buchbarkeit von Betreuungsstunden, wie die flexible Lage und der flexibler Umfang der Betreuungszeiten, auch die Option einer ‚Notfallbetreuung‘ - dies berücksichtigt kurzfristig nutzbare Betreuungsmöglichkeiten, die beispielsweise durch Erkrankung des Kindes oder Ausfall der ursprünglichen Betreuungsperson entstehen können -, der Bedarf an Abend-, Nacht- und Wochenendbetreuung oder der Wunsch nach einer Betreuung, die in der Nähe des Arbeitsplatzes liegt. Im Übrigen hat die Universität Linz vor ein paar Jahren vorbildlich so eine Bedarfsanalyse erstellt. Auf Basis dieser Bedarfsanalyse können in den einzelnen Stadtteilen abgestimmte Ausbaupläne und Aktivitäten gesetzt werden. Ein Angebot, das dann von Qualität, Flexibilität und Vielfalt gekennzeichnet ist, das vor allem den Eltern erlaubt, nach eigenen Kriterien Anforderungen und Präferenzen zu wählen. Durch eine besondere Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse der Eltern bzw. eines Migrationshintergrundes, können soziale Benachteiligungen abgemildert und die Bildungschancen von Kindern verbessert werden. Durch die Einbindung der Linzer Betriebe und ihrer Beschäftigten in die Bedarfsanalyse, wird der Wichtigkeit von Linz als Betriebsstandort Rechnung getragen. Die NEOS-Gemeinderatsfraktion stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die für die Planung von Kinderbetreuungseinrichtungen für unter Dreijährige zuständigen Mitglieder des Linzer Stadtsenats werden ersucht, eine Bedarfsanalyse für die Betreuung von unter Dreijährigen zu erstellen.‘ Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Wir bekommen im Sozialausschuss in regelmäßigen Abständen von Herrn Mag. Bartl eine Bedarfserhebung, nicht nur zur Jugend- und Kinderbetreuung, zur Kleinstkinderbetreuung und zu allen möglichen Sachen. Allerdings liegt die letzte statistische Präsentation schon etwas zurück. Ich wäre für eine Zuweisung zum Sozialausschuss, damit wir uns mit diesem Thema auseinander setzen können. Einzelne Punkte, Frau Kollegin Rauchdobler, die Sie angesprochen haben, kann ich mir sehr schwer vorstellen. Ich muss sagen, wenn ein Kind krank ist und es dann nicht die Pflege der Eltern hat, stelle ich mir das schwierig vor. Vor allem sind die KindergartenpädagogInnen nicht ausgebildet, kranke Kinder zu pflegen. Irgendwo hat das Grenzen. Den Bedarf aber zu erheben, ist sicher Thema im Sozialausschuss. Wir bitten deshalb, diesen Antrag dem Sozialausschuss zuzuweisen.“ Gemeinderätin Krendl: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Damen und Herren, da wir schon zum zweiten Mal einen Antrag der NEOS zum Thema Kinderbetreuung der unter Dreijährigen behandeln müssen, frage ich mich schon, warum das Frau Leitner-Rauchdobler so am Herzen liegt, die kleinen Babys und Kleinkinder abends, nachts und am Wochenende abzugeben. Eines ist es bestimmt nicht, nämlich das Kindswohl. Den NEOS geht es einzig und allein um die Wirtschaft. Wie im Antrag erwähnt wird, geht es um die tiefgreifenden Veränderungen am Arbeitsmarkt und die Zunahme atypischer Beschäftigungszeiten. Nun scheint es so, als wollen die NEOS das Familienleben hinter das Berufsleben stellen. Doch am schlimmsten ist, dass Frau Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler die Option einer Notfallbetreuung fordert, die beispielsweise durch Erkrankung des Kindes benötigt werde. Welche Eltern geben ihr krankes Kind ab und welcher Betreuer nimmt ein krankes Kind auf? Kranke Kinder sind unruhig, quengelig und vor allem ansteckend. Wenn ich das richtig verstehe, wollen die NEOS unter dreijährige kranke Kinder, nachts in die Obhut fremder Menschen geben. Wir werden dem Antrag natürlich nicht zustimmen und werden uns der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Köck: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, ich bin schon ein bisschen länger in diesem Haus und im Sozialausschuss. Deswegen habe ich, glaube ich, gefühlt schon mindestens 422mal einen Vortrag von Mag. Bartl von der Stadtforschung zum Thema Bedarfsentwicklung der Kinderbetreuung gehört. Ich könnte von mir persönlich nicht sagen, dass es mir an Informationen mangelt. Wenn man in Google ‚Bedarfsprognose Stadt Linz Kinderbetreuung‘ eingibt, wirft es unzählige Pressetexte aus. Es gibt gerade wieder aktuell eine Presseaussendung vom August 2016 zum Bereich der Krabbelstuben. Seit wir unser Ausbauprogramm begonnen haben - da mag man mich jetzt korrigieren, das muss so 2009/2010 gewesen sein - haben wir intensivst damit begonnen, die Kinderbetreuungseinrichtungen in dieser Stadt auszubauen. Wir haben diese Bedarfsprognosen laufend von Mag. Bartl und seinem Team erstellen lassen. Er hat mittlerweile eine ganz, ganz große Expertise. Dafür sind wir dankbar und schätzen das sehr. Wir haben zum Beispiel im Jahr 2009 - ich sage nur ein paar Zahlen - im Bereich der städtischen Krabbelstuben - ich habe mir während der Sitzung alles aus den Presseaussendungen herausgesucht - 412 Plätze. Ende des Bildungsjahres 2015 bis 2016 gab es in den städtischen Krabbelstuben 793 Plätze. Man sieht, was für eine dynamische Entwicklung wir in den letzten Jahren hatten. Ich denke, Frau Kollegin Leitner-Rauchdobler wird sich einmal beim Kollegen Eypeltauer, der im Sozialausschuss vertreten ist, die Informationen holen. Es würde mich wundern, wenn es anders wäre, dass der Mag. Bartl auch in der nächsten Zeit mit einer Bedarfsprognosen-Entwicklungsplan-Vorstellung mit 25 Folien Minimum im Sozialausschuss sein wird. Insofern glaube ich, ist eine Zuweisung nicht notwendig. Ich danke.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Noch einmal, nicht als für die Planung, aber für die Umsetzung zuständige Stadträtin sage ich, man kann von Linz nicht behaupten, dass Kinderbetreuungseinrichtungen sehr oft zugesperrt sind oder was auch immer. Dass Oberösterreich in der Gesamtstatistik und in den Vergleichen nicht völlig verliert, ist immer Linz zu verdanken, weil wir doch ein sehr gutes Netz an Kinderbetreuungseinrichtungen haben. Nichtsdestotrotz sind die Befürchtungen, die von der FPÖ immer geäußert werden, dass es um das Abschieben der Kinder geht usw., für mich natürlich nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich geht es darum, dass Eltern berufstätig sind und ein gutes Gefühl und ein Recht darauf haben sollen, dass ihre Kinder in den städtischen Bildungseinrichtungen gut untergebracht sind und auf qualitativ hochwertigem Niveau betreut werden. Das findet so statt. Das betone ich noch einmal als zuständige Referentin. Nichtsdestotrotz ist zu sagen, dass die Bedarfsprognosen nicht den Bedarf der Eltern oder der potentiellen Eltern erheben, sondern dass wir bereits in der Bedarfsprognose eine einschränkende Grundannahme haben, nämlich dass nur die Eltern, die mindestens 20 Stunden berufstätig sind, Bedarf nach einem Kinderbetreuungsplatz haben können. Das ist aus meiner Sicht, zu einschränkend. Man kann in der Umsetzung sagen, dass wir nicht für jeden alle Bedürfnisse erfüllen können, weil das nicht leistbar ist oder was auch immer. Wenn ich einen theoretischen Bedarf erhebe, ist es aus meiner Sicht dann schon verfehlt, wenn ich in einer Prognose schon eine einschränkende Annahme habe, nämlich die der 20 Stunden Berufstätigkeit. Ich habe inhaltlich oft eine andere Position, was die Kinderbetreuungseinrichtungen außerhalb der durchschnittlichen Kernarbeitszeiten betrifft. Es ist Aufgabe der Betriebe, die Bedürfnisse der eigenen MitarbeiterInnen und deren Kinder durch Betriebskindergärten abzudecken. Es kann nicht Aufgabe der Stadt sein, dass sie in einem neoliberalen Sinn sämtliche Bedürfnisse von Betrieben und Firmen, was Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft, abdeckt. Ich bin der Meinung, dass wir in der Bedarfserhebung keine Einschränkung in der Berechnung vornehmen sollten, was der tatsächliche Bedarf ist und was gebraucht wird. Das sollte man ändern. Hinsichtlich der Bedarfserhebungen besteht daher tatsächlich ein Änderungs- und Anpassungsbedarf. Ich unterstütze das und habe meine Fraktion gebeten, das mit ihrem Stimmverhalten entsprechend zu tun, dass man sich die Erstellung der Bedarfsprognosen noch einmal anschaut. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Walcher: „Ich möchte an dieser Stelle Ihre wirtschaftsliberalen Ansätze wirklich nicht kommentieren, die sind mir etwas zu abstrus, um mich näher damit zu befassen. Aber ich darf Ihnen eines sagen, eine Stadt in der Größe und mit der finanziellen Lage von Linz macht eines ganz sicher, sie hat ihr Ohr am Bedarf. Sie wird nicht am Bedarf vorbei irgendwelche Einrichtungen planen, weil das alles Geld kostet. Was die Flexibilität von Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft, gibt es noch Tagesmütter, die Randzeiten abdecken können, die gewisse städtische Einrichtungen vielleicht nicht schaffen. Es ist alles vorhanden. Für kranke Kinder gibt es den Pflegeurlaub der Eltern. Ein krankes Kleinkind unter drei Jahren zu einer wildfremden Person zu geben, so weit sind wir in dieser sozialen Republik Österreich, Gott sei Dank, noch nicht. Ich hoffe, dass es nie so weit kommen wird. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte neben der sehr tollen und wertschätzenden Expertise, die wir von der Stadtforschung und von Mag. Bartl erhalten, natürlich noch ergänzend anmerken, dass wir gerade im Bereich der Krabbelstubenkinder zusätzlich flexible Angebote haben. Die haben wir heute in diesem Gemeinderat beschlossen. Das eine ist das Thema der Tageseltern, das wir schon angesprochen haben. Das Zweite ist das Angebot, das in der Stadt Linz über ‚Schaukelpferd‘ angeboten wird, damit wir tatsächlich denjenigen, die in der Stadt Linz eine ganz spezifische, flexible Einrichtung brauchen, Angebote machen können. Wir können uns wirklich sehr, sehr glücklich schätzen, dass wir dieses tolle Angebot haben. Wir haben gerade vor wenigen Tagen wieder eine dreigruppige Krabbelstubeneinrichtung in Betrieb genommen. Wenn man merkt, wie wohl sich da die Kinder fühlen und wie glücklich die Eltern über dieses Angebot sind, dann kann man wirklich nur sagen, dass wir im Bereich der Kinderbetreuung in der Stadt Linz Benchmark in Oberösterreich sind. Das möchte ich festhalten. Ich denke mir, dass wir nicht über oder unter dem Bedarf sind, sondern punktgenau abdecken können, was die Eltern in dieser Stadt brauchen, um Berufstätigkeit und Familie vereinbaren zu können. Vielen herzlichen Dank allen MitarbeiterInnen, die hier hohes Engagement zeigen. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es stimmt nicht, dass wir den Bedarf punktgenau abdecken. Es haben auch Eltern, die nur 15 Stunden berufstätig sind, den Bedarf nach einer Kinderbetreuungseinrichtung. Natürlich wäre es schön, wenn wir das ermöglichen könnten. Das habe ich vorher gemeint. Wir können in einer Bedarfserhebung nicht die einschränkende Grundannahme treffen, dass nur diejenigen, die mindestens 20 Stunden berufstätig sind, den Bedarf nach einer Kinderbetreuungseinrichtung haben dürfen. Das passt nicht. Ich ersuche, diesen Gedanken in einer Grunderhebung aufzumachen. In der Umsetzung eine Entscheidung zu treffen und Kriterien dazu einzuführen, was man erfüllen kann und was nicht, ist wieder eine andere Frage. Ich ersuche in Zukunft, was die Bedarfserhebung betrifft, nicht schon eine falsche Grundannahme zu treffen, um zu ermitteln, welche Bedürfnisse es gibt.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Zuerst einmal danke an Die Grünen für die avisierte Unterstützung dieses Antrages. Ich möchte noch einmal erwähnen, dass es mir vor allem um eine qualitative und quantitative Bedarfsanalyse geht. Ich möchte mich für die avisierte Unterstützung der ÖVP bedanken, zumal die Anregung für eine Bedarfsanalyse überhaupt erst durch sie, in Verbindung mit meinen Antrag vom Mai gekommen ist. Was die SPÖ anlangt, Familienministerin Karmasin gibt sich aber im heutigen Artikel in den Oberösterreichischen Nachrichten optimistisch, das Ziel für die Barcelona-Kriterien bis 2018 zu erreichen. Ich möchte an dieser Stelle nicht mehr genauer darauf eingehen, was das für Linz bedeutet. Mein diesbezüglicher Antrag ist erst vor kurzem behandelt worden. Frau Landesrätin Gerstorfer - das unterstützen wir natürlich - fordert ein Recht auf Betreuungsplätze für unter Dreijährige. Das führt zu einem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen. Die Erfahrung aus Deutschland, wo dies bereits umgesetzt wurde, zeigt das. Ich denke, hier sind die Botschaften bei der SPÖ in Linz noch nicht angekommen. Das ist aber kein Problem. Ich werde vielleicht nächste Woche Frau Karmasin und Frau Gerstorfer anrufen und Bescheid geben, dass sie sich einmal in Linz melden sollen. Ich ersuche trotzdem noch einmal um Ihre Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (16) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 13 Ebelsberg - Flächen für Innovation und Experimente im Wohnbau schaffen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht ums Wohnen und um Stadtentwicklung. Es geht nicht darum, wie viele Tausende Wohnungen wir bauen, sondern es geht um die Qualität der Wohnungen, die wir in Zukunft bauen werden. Wir träumen von einer Wohnbaurevolution und davon, dass diese in Linz stattfindet, dass Linz sich an die Spitze stellt und in Linz eine Vielfalt an Wohnungen entsteht, die so noch nicht entstanden sind. Der Massenwohnbau ist in der Krise. Das ist kein oberösterreichisches Problem, sondern ein österreichisches und sogar europäisches Problem. Warum, weil es in Wirklichkeit ein Korsett an Vorschriften gibt: Brandschutzbestimmungen, hundertprozentige Barrierefreiheit, Haustechnik, natürlich Förderungen usw. Dieses Korsett gehört in Wirklichkeit aufgebrochen. Wie kann man etwas aufbrechen. Da kann man nicht da ein Schräubchen, dort ein Schräubchen drehen, sondern da müssen sich in Wirklichkeit alle Betroffenen, Juristen, Architekten, Genossenschaften, Bauträger und die Behörden zusammensetzen und überlegen, wie man diesen Befreiungsschlag machen kann. Ein Instrument dafür wären Flächen, die für solche Innovationen und Experimente reserviert sind. Jetzt haben wir in Linz die Situation, dass wir in den nächsten Jahren Tausende Wohnungen bauen werden. Das heißt, es gibt ein win of opportunity, das zu machen und darauf zielt der Antrag. Der Antrag zielt darauf ab, einen Workshop zu machen, bei dem diese betreffenden wissenden Personen zusammenkommen und darüber diskutieren, wie wir dieses Korsett lösen können. Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Referenten für Stadtentwicklung und Innovation werden ersucht, gemeinsam und unter Beiziehung externer Experten und der Verantwortlichen des Landes Oberösterreich die Möglichkeiten von wie oben beschriebenen Experimentier- und Innovationsflächen für Wohnbau im Zuge der Entwicklung des Kasernenareals Ebelsberg und der umliegenden Flächen zu prüfen. Eckpunkte sind größere Vielfalt an Wohnfläche, Grundrissen, Bauträgern, Mobilitätskonzepten und Materialien. Diese Innovationsräume haben zum Ziel ein Linzer Modell des Wohnbaus der Zukunft zu schaffen.‘ Die Bedeckung der anfallenden Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sichergestellt werden. Möglichkeiten Forschungsgelder zu lukrieren (EU, Bund) wären zu prüfen. Auf Hinweis anderer Fraktionen habe ich den Antragstext dahingehend entschärft, dass er sich nicht an Ebelsberg, sondern grundsätzlich an den Linzer Süden bindet. Das betrifft nicht nur Ebelsberg oder das Kasernengelände von Ebelsberg und die Sommergründe, das betrifft viele andere Gründe auch. Beim Pichlingersee usw. entstehen Hunderte, fast tausend Wohnungen. Ich möchte den Abänderungsantrag kurz vorlesen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Referenten für Stadtentwicklung und Innovation werden ersucht, gemeinsam und unter Beiziehung externer Experten und der Verantwortlichen des Landes Oberösterreich im Rahmen eines Workshops die Möglichkeiten von wie oben beschriebenen Experimentier- und Innovationsflächen für Wohnbau zu prüfen. Im Zuge der großen Stadterweiterungsprojekte im Süden von Linz ergeben sich derzeit gute Voraussetzungen dafür. Eckpunkte sind größere Vielfalt an Wohnfläche, Grundrissen, Bauträgern, Mobilitätskonzepten und Materialien. Diese Innovationsräume haben zum Ziel, ein Linzer Modell des Wohnbaus der Zukunft zu schaffen.‘ Die Bedeckung der anfallenden Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sichergestellt werden. Möglichkeiten Forschungsgelder zu lukrieren (EU, Bund) wären zu prüfen. Ich bitte ich um Unterstützung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, lieber Lorenz Potočnik, wenn ich die Weißenhofsiedlung Stuttgarts, die Wuwa, also Wohnen und Werkraum in Breslau vor Augen habe, sehe ich, dass im Antrag formulierte Ziele Richtung Werkbund gehen. Die Werkbundsiedlungen sollten den Anfang eines neuen Bauens markieren, das sich von der Tradition frei machen wollte und den Menschen und sein Leben nachhaltig verändern sollte. Das war so zumindest im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts postuliert. Viele damit einhergehende Themen wurden irgendwo im Antrag für die Linzer Zukunftswerkstatt, welche am 30. Juni 2016 beschlossen wurde, bereits formuliert. Die nun gewählte Vorgehensweise der Entwicklung des Stadtteiles Ebelsberg schließt zukunftsweisende Bebauung und städteplanerische Gestaltung im besonderen Maße ein. Die Rahmenbedingungen allerdings, die Bauvorschriften, Förderbestimmungen, Wünsche und Vorstellungen der Grundstückseigentümer können nicht ausgehebelt werden. Der in Ausarbeitung befindliche Masterplan umfasste insbesondere die Schaffung von leistbarem Wohnraum für ein breites Bevölkerungsspektrum als vorrangiges Ziel. Detailziele davon wie , großes Augenmerk auf Nachhaltigkeit, soziale Mischung durch Schaffung eines differenzierten Wohnraumangebotes, bedarfsorientierter Mix an Wohnungsgrößen, hohe Qualitätsstandards für Wohnraum und Wohnen, die Errichtung von Grün- und Erholungsflächen usw., sind alles Dinge, die für die Entwicklung in Ebelsberg bereits vorgesehen sind. Deswegen werden wir uns bei diesem ursprünglichen Antragstext enthalten. Wenn nun im Abänderungsantrag die Themen und Inhalte von der Bebauung der Sommergründe und des Hillerkasernenareals entkoppelt werden, so werden wir diesem Abänderungsantrag zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Lorenz, grundsätzlich ist das Wohnen eines der wichtigsten Themen der heutigen Zeit, auch für Linz. Es ist ein Spannungsfeld zwischen Qualität und Kosten, zwischen Förderbedingungen, Größe der Wohnungen, Stellplätze, Freiräume, Brandschutz und Barrierefreiheit. Du hast alles angesprochen. Wir können uns daher vorstellen, in einem Workshop über diese Thematik zu diskutieren. Wir denken jedoch, dass entscheidend ist, welche Personen an diesem Workshop teilnehmen. Ich glaube, es gehört darüber diskutiert, ob in diesem Workshop gewisse Rahmenbedingungen vorgegeben werden sollen oder nicht. Wir beantragen daher eine Zuweisung in den Infrastrukturausschuss.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Strigl: „Sehr geehrter Herr Gemeinderat Potočnik, vorige Woche habe ich ein Interview mit Ihnen - sehr authentisch mit rosa Sakko - in der Rundschau gelesen, wo Sie schreiben, ,bin leider kein Popstar‘. Dürfte wohl so sein, weil Popstars sind meistens ihrer Zeit voraus. (Heiterkeit) Ich denke, mit dem kooperativen Planungsverfahren für Ebelsberg - Ihr Antrag enthält sehr vieles -, sind wir schon ziemlich weit in dem Thema. Dem Vorschlag vom Kollegen Casny, den Antrag zuzuweisen, den nehmen wir gerne an.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Ich bin damit zufrieden. Es geht etwas weiter. Danke.“ (Unruhe) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Abänderungsantrages abstimmen. Der Abänderungsantrag wird einstimmig dem Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zugewiesen. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über den gemeinsam von der SPÖ- und FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 14 Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Damen und Herren, beim hier vorliegenden Antrag handelt es sich zunächst nur um eine Resolution zur Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe. Dabei geht es nicht darum, dass eine Abgabe bereits eingeführt wird, sondern darum, den oberösterreichischen Gemeinden und konkret der Landeshauptstadt Linz die theoretische Möglichkeit einzuräumen, so eine Abgabe überhaupt zu erheben. Das heißt, dass es heute noch nicht um Details geht und es noch Möglichkeiten gibt, da oder dort zu verhandeln, auch wenn das Ganze beschlossen wird. Es ist mir sehr wichtig darauf hinzuweisen, dass überzeugte StadtpolitikerInnen so einem Antrag, der die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden nur erweitert, aber nicht einschränkt oder auf irgendetwas festlegt, an sich ohne jede Bedenken zustimmen könnten. Ich bitte darum, dass das Ganze möglichst von breiter Mehrheit mitgetragen wird. Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde, möchte ich vorgreifen und danke der Grünen für die Information über einen Abänderungsantrag, der mir bereits zugegangen ist. Unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs, können wir uns inhaltlich damit anfreunden. Es geht lediglich darum, das Kärntner Modell explizit nicht drinnen zu haben. Nachdem wir das Gesetz sowieso nicht im Wortlaut vorgeben, sind für mich beide Varianten gangbar. Es geht darum, in diese Richtung weiterzuarbeiten. Ich glaube, dass eine Zweitwohnsitzabgabe als grundsätzliches Mittel für manche Gemeinden, sicher nicht für alle, sehr hilfreich sein kann, nicht nur weil sie eine Möglichkeit der Finanzierung für die Infrastruktur, die geschaffen wird, darstellt. Es wäre eine Ungerechtigkeit, wenn Menschen mit Zweitwohnsitz über den Finanzausgleich nicht indirekt einen Beitrag für diese Stadt lukrieren oder in die Kasse einbringen. Umgekehrt ist über diesen rein finanziellen Aspekt eine soziale Komponente gegeben, die man nicht vernachlässigen darf, nämlich im Hinblick auf den Leerstand von Wohnungen. Es gibt zum Teil Zweitwohnungen, die nicht genutzt werden und die vermietet werden könnten. Es ist natürlich so, dass jemand, der eine Wohnung vermietet, im Rahmen der Zweitwohnsitzabgabe nicht zur Kasse gebeten wird. Eine Vermietung begründet üblicherweise einen neuen Hauptwohnsitz, somit würde das dann nicht zutreffen. LinzerInnen, also Personen mit Hauptwohnsitz, sind von dieser Abgabe sowieso nicht betroffen. Somit wäre dieser Antrag für die Bevölkerung unserer Landeshauptstadt ein Plus an Gerechtigkeit, eine Chance, ein Instrument, mehr geltend zu machen. Ob und wie man dann davon Gebrauch macht, wäre separat zu diskutieren. In diesem Sinn kann man diesem Antrag hoffentlich vorbehaltlos und ohne Bedenken zustimmen. Ich bitte um möglichst breite Zustimmung, damit hier ein starkes Zeichen gesetzt wird und in dieser Hinsicht die Gemeindeautonomie gestärkt wird. Vielen Dank. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Oberösterreichischen Landtag: ,Der Oberösterreichische Landtag möge ein Zweitwohnsitzabgabegesetz in Anlehnung an das Kärntner Modell, in dem die oberösterreichischen Gemeinden ermächtigt werden, durch Verordnung des jeweiligen Gemeinderates eine ausschließliche Gemeindeabgabe auf Zweitwohnsitze einzuheben, beschließen.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrter Herr Antragsteller, was Sie gesagt haben, unterstreiche ich inhaltlich. Wir sind dafür, dass man sich sehr intensiv damit auseinander setzt, wie man eine gute Möglichkeit schaffen kann, eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen. Wir haben dazu einen Abänderungsantrag eingebracht: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Oberösterreichische Landtag möge ein Zweitwohnsitzabgabegesetz, in dem die oberösterreichischen Gemeinden ermächtigt werden, durch Verordnung des jeweiligen Gemeinderates eine ausschließliche Gemeindeabgabe auf Zweitwohnsitze einzuheben, beschließen.‘ Ich habe die Information, dass das für die Antragssteller in Ordnung geht und danke dafür.“ Gemeinderat Steiger: „Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Thematik liegt beim Land Oberösterreich. Wie ich aus gesicherter Quelle weiß, gibt es im Oberösterreichischen Landtag einen entsprechenden Unterausschuss. Dort soll das Thema behandelt werden. Die ÖVP wird sich sowohl beim Ursprungsantrag, als auch beim Abänderungsantrag enthalten.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich darf für meine Fraktion kurz festhalten, dass wir mit der Abänderung einverstanden sind. Das Kärntner Modell war als Beispiel angeführt, um nicht sklavisch am Gesetzestext festzuhalten. Als Beispiel, um zu zeigen, dass es hier nicht um exorbitante Summen geht und dass es Ausnahmen gibt, die dafür sorgen, dass hier ein gerechtes Modell gemacht wird. Wir können aber in Oberösterreich selbstverständlich noch ein besseres Modell finden. Es geht nämlich um Gerechtigkeit. Gemeinden haben die Aufgabe, viele Leistungen für Bürger zu erbringen. Da ist es nur fair, wenn man für Menschen, die einen Zweitwohnsitz haben, einen kleinen fairen Anteil dazubekommt. In diesem Sinne freue ich mich als Mitantragsteller über die avisierte Zustimmung. Ich schlage vor, dass wir den Abänderungsantrag als Erstes zur Abstimmung bringen. Wenn dieser eine Mehrheit hat, ist der Antrag durchgegangen.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (12) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 15 Maßnahmenkonzept für Grillen am Pleschinger See – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates, der Anlass für diesen Antrag besteht darin, dass bei uns und bei mir etliche Beschwerden vorgetragen wurden. Auch in der Zeitung war etwas zu lesen. Dann habe ich um Fakten gebeten. Etliche Briefe und Fotos über die Verhältnisse am Pleschinger See wurden mir zugeschickt. Wie Sie wissen, ist die Freizeitanlage am Pleschinger See per Bescheid der Wasserrechtsbehörde ein Wasserschutzgebiet der Zone 2. Wassergefährdende Stoffe dürfen gerade in so einer Schutzzone keinesfalls in den Naturkreislauf gelangen. Jetzt stellt sich die Frage, wie viele grundwassergefährdende Stoffe hier zusammen kommen? Ursprünglich war eine Liegewiese geplant, da war das ein erträgliches Ausmaß. Auch die Ablagerung und Zwischenlagerungen von Abfällen aller Art sind auf so einer Wiese verboten. Das Einrichten eines Wasserschutzgebietes ist für unsere Linzer Wasserversorgung eine wichtige Maßnahme, das ist uns allen klar. Die Linz AG ist als städtisches Versorgungsunternehmen und als Eigentümerin dieses Wasserschutzgebietes Pleschinger See, was die Reinhaltung der Anlage, des Sees und der Uferzone betrifft, in die Pflicht zu nehmen. Zahlreiche eingegangene Bürgeranfragen habe ich schon erwähnt. Jetzt kommt das soziokulturelle Missverständnis darüber, was ein Naherholungsgebiet ist? Neulinzer - wenn ich das so sagen darf - haben andere Vorstellungen davon als Altlinzer. Es gab also Beschwerden und unter den Neulinzern gab es auch Keilereien usw. Sie haben das den Zeitungen entnehmen können. Die Linz AG selbst lehnt die Begriffe ,Verbot‘ bzw. ,Grillverbot‘ grundsätzlich ab, ohne die Zustände dort überprüft zu haben. Wir schlagen daher eine Anmeldepflicht vor. Die Idee ist nicht von uns, sondern sie kam von anderen Gemeinden, die ähnliche Probleme haben. Zum Beispiel hat Ottensheim betonierte Grillplätze. Das geht bei uns nicht, weil wir im Wasserschutzgebiet keine festen Einrichtungen bauen können und dürfen. Das entzieht sich einer Genehmigungsfähigkeit. Wir hatten die Idee - ich hoffe, Sie werden dem Antrag zustimmen -, dass man sich anmelden muss. Das heißt, man meldet sich bei der Linz AG an und sagt, ich habe vor, mit meiner Familie, zum Beispiel mit 14 Personen am Wochenende zu grillen. (Zwischenrufe) Ich weiß, dass Sie heuer nicht mehr am Pleschinger See gehen wollen, aber das nächste Frühjahr kommt bestimmt. Vielleicht interessiert es Sie dann doch. Die Größe der Grillfläche auf der Wiese, die zum Grillen gedacht ist – das kann man als Bereicherung für das Linzer öffentliche Leben sehen, aber natürlich auch als eine Veränderung, die vielleicht unangenehm ist –, sollte festlegt werden. Es entzieht sich meiner Kenntnis, was die Linz AG dort genau vorhat. Die Linz AG sollte aber sagen, dass dort maximal 200 Personen oder so und so viele Familien grillen dürfen. Wenn man sich anmeldet, hat die Linz AG eine Adresse und einen Namen. Derjenige, der sich anmeldet, weiß dann, dass er registriert ist und wird darauf schauen, dass sein Platz sauber verlassen wird. Die Linz AG hat natürlich die zusätzliche Leistung, dass sie wahrscheinlich mehr reinigen, mehr nachschauen und mehr kontrollieren muss. Das ist ein zweites Problem. Ich glaube, mit dieser Anmeldepflicht verlangt man nicht zu viel. Ich ersuche Sie um Verständnis und Zustimmung zu unserem Antrag. Er sieht vor, dass die Linz AG von sich aus ein Maßnahmenkonzept erarbeiten soll, damit in diesem Naturschutzgebiet Ordnung und Sauberkeit gewährleistet sind. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Linz AG: ,Die Linz AG wird aufgefordert, ein Maßnahmenkonzept zu erarbeiten, um Ordnung und Sauberkeit im Naturschutzgebiet Pleschinger See sicherzustellen. Zusätzlich soll eine Anmeldepflicht, unter Bekanntgabe der persönlichen Daten, für die Benutzung des Grillplatzes umgesetzt werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgenden Wortmeldungen vor: Gemeinderat Spannring: „Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Gemeinderat Kleinhanns, manche, die nur in der Sonne liegen, fühlen sich am Abend auch gegrillt. Aber jetzt zum Ernst der Sache. (Heiterkeit) Es gibt, was das Grillen am Pleschinger See betrifft, gewisse Probleme. Ich kritisiere die Intention dieses Antrages überhaupt nicht, wenngleich mir zum Beispiel eher das Problem der Rauchentwicklung bekannt ist, als das Problem der Müllentwicklung. Die meisten Nutzerinnen und Nutzer räumen ihren Mist dort weg. Nicht alle, das ist überall so, aber die meisten schon. Was wir uns aber nicht vorstellen können, ist eine Bürokratie für die Zuteilung eines Platzes zum Auflegen von Grillgut aufzubauen. Ein Amt für Grillplatzzuteilung oder ein Genehmigungsprocedere für Barbecue-Fragen halten wir für nicht zielführend. Daher werden wir uns der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, auch ich glaube, dass dieses bürokratiefreie Vergnügen für die Bevölkerung erhalten bleiben soll. Es ist bekannt, dass viele Menschen in Linz nicht das Glück haben, einen eigenen Garten zu haben und darauf angewiesen sind, dass die Stadt öffentliche Flächen zum Grillen zur Verfügung stellt. Darum will ich das nicht und möchte hier nicht zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Kleinhanns: „Kollege Spannring, die Rauchentwicklung hat sich so gezeigt, dass ich von jahrelangen Benützern der Pleschinger Wiese Farbfotos bekommen habe. Ich habe mir gedacht, das ist jemand, der dagegen ist. Er zeigt nur, dass da nichts los ist, weil am Bild nichts zu sehen war. Es sollten Fotos mit Rauch sein, man hat es nicht gesehen. Ich habe es auch nicht gerochen. (Heiterkeit) Aber das ist ein Problem. Wir lachen jetzt darüber. In dem Augenblick aber, wo die Polizei dort Einsätze hat, wie das heuer der Fall war, dass die Leute zu nah beisammen sind, dass sie sich gegenseitig stören, dass sie eine andere Auffassung von Benützung einer Erholungswiese haben, dann sollten wir uns darum kümmern. Die Linz AG hat dort eine Badeordnung ausgehängt, die vielleicht beachtet wird oder auch nicht. Diese Badeordnung ist schon etliche Jahre alt. Wir sind – das wissen wir aus verschiedenen anderen Bereichen – in einer sich verändernden Gesellschaft. Manche meinen, das ist eine bereichernde Veränderung manche empfinden das als bedrückend. Wir müssen den Bürgern bzw. den ‚eingeborenen‘ Linzern Zeit lassen, sich daran zu gewöhnen. Wir müssen auch den Zuwanderern Zeit geben, sich anzupassen. Das wird vielleicht funktionieren. Man kann aber nicht so vorgehen, wie das vielleicht von der Industrie und der Wirtschaft gesehen wird. Hier kommen professionelle Zuwanderer, die alle etwas gelernt haben, die werden in die Wirtschaft integriert, machen einen Deutsch-Kurs und dann können sie schon Steuern zahlen. Das ist, glaube ich, eine inhumane Betrachtungsweise. Wir, als Freiheitlichen, sehen das ganz anders, wir wollen auf die Menschen zugehen und in erster Linie unsere Menschen schützen und beraten. Wir wollen auch die anderen beraten und ihnen zeigen, wie unser Leben und unsere Kultur aussieht. Durch die sehr schnelle Zuwanderung ist eine Mehrbelastung festzustellen. Der Zeitfaktor spielt eine Rolle. Wir wissen von den – ich sage jetzt – Ungarn, Sudetendeutschen, Siebenbürger oder Sachsen, dass es ein bis zwei Generationen dauert. Bei uns aber will es die Wirtschaft innerhalb von einem Jahr durchziehen. Das kann nicht funktionieren. Diese Zusatzverwaltung, die notwendig ist, kostet natürlich. Das sind die Kosten, die von den Gutmenschen immer verschleiert werden. Die Zuwanderung kostet uns allen etwas. Das ist eine Art Friedenssicherung, das verstehe ich vollkommen. Es muss aber auch zur Kenntnis genommen werden, wenn die Linz AG jetzt mehr Kosten in diesem Bereich hat, ist das der Preis, den wir dafür zahlen und den wir wahrscheinlich gerne aufbringen. Das muss natürlich auch untergebracht werden und darf beim Namen genannt werden. Auch wenn die heurige Saison schon vorbei ist, die nächste Badesaison kommt ganz sicher. Auf einmal, das geht ganz schnell, sind 500 Leute draußen. Ich habe Fotos mit großen Blechtonnen, wo rundherum 20 Leute lagern und dort miteinander grillen. Es ist nicht so, wie es früher war, dass ein Familienvater mit zwei Kindern mit einem kleinen Griller dort hingeht. Dort ist dann ein großer Wirbel. Die Linz AG wird einen verbesserten Vorschlag ausarbeiten, sofern sie das will, oder sie bleibt bei der alten Badeordnung und die Leute sollen dort raufen. Das gehört im Frühjahr 2017 bekannt gemacht, dann kontrolliert und die Reinigungskosten, wenn es notwendig ist, von der Linz AG eingefordert oder von uns oder von jenen, die sie verursacht haben. Das ist zu bezahlen. Die Luftverschmutzung und die Lärmentwicklung, die angezogen wird, ist natürlich nicht in Ordnung. Ich hoffe, dass Sie unseren Standpunkt so zur Kenntnis nehmen und dass sich doch einige überzeugen haben lassen und sagen, da gehört etwas gemacht, was dann die Linz AG vorschlagen wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ersuche noch einmal um Zustimmung, obwohl ich weiß, wie es ausgehen wird. Danke.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich halte noch einmal fest, es geht nicht um individuelles gegrillt werden, sondern um das Maßnahmenkonzept für Grillen am Pleschinger See.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Vizebürgermeister Forsterleitner teilt dem Gemeinderat mit, dass sich Bürgermeister Luger aufgrund seines eingegipsten Fußes ab jetzt für die Sitzung entschuldigt. Der Vorsitzende schlägt vor, die Anträge O 16, O 17 und O 21 gemeinsam zu behandeln, da sie alle mit Sicherheit, Videoüberwachung und Sicherheitsgefühl zu tun haben. Der Vorschlag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 16 Video-Überwachung in Öffis und an neuralgischen Stellen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Damen und Herren, was lange währt, wird endlich gut. Das trifft offenbar auch auf dieses Thema zu. Es hätte natürlich schneller gehen können. Den Fahrgästen der öffentlichen Verkehrsmittel und manchen Passanten hätte es so manche Straftat in Linz wahrscheinlich erspart. Wenn die Straftaten schon nicht verhindert hätten werden können, wäre zumindest die Aufklärung da oder dort leichter von Statten gegangen. Nichtsdestotrotz kann ich in Anbetracht der gemeinsamen Berichterstattung und des gemeinsamen Abänderungsantrages, der noch kommen wird, abkürzen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der Österreichischen Volkspartei für den jahrelangen beharrlichen Einsatz für den Ausbau und die Neuschaffung von Videoüberwachungen und Videoaufzeichnungen. Dazu hat es immer wieder Anträge gegeben. Danke vor allem der SPÖ, die ihre bisherige Blockade im Sinne einer neuen Entwicklung oder einer Verbesserung der Sicherheitssituation in Linz zumindest teilweise aufgegeben hat. Ich finde, es gehört einiges an Mut dazu, von einer bisherigen Position im Sinne einer Verbesserung abzuweichen. Ich sehe beides als sehr positiv. In diesem Zusammenhang stellt die FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgende Resolution an die Linz Linien GmbH. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Geschäftsführung der Linz Linien GmbH, nach Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen die Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln dort zu aktivieren, wo bereits Kameras von Werksseite vorgesehen sind und diese daher günstig eingesetzt werden können. Zudem sollen einzelne neuralgische Haltestellen in die Videoüberwachung miteinbezogen werden, um das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und Mitarbeiter der Linz Linien zu steigern und einen Beitrag zur Prävention und Aufklärung von Straftaten zu leisten. Die Erkenntnisse dieser Maßnahmen sollen nach einem Beobachtungszeitraum von zumindest einem halben Jahr evaluiert und die Ergebnisse dem Gemeinderat zu weiteren Beurteilung vorgelegt werden.‘ Ich beschränke mich darauf herauszuarbeiten, dass es uns darum geht, dass einerseits in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wo bereits Vorkehrungen für eine Videoaufzeichnung getroffen wurden, diese ohne größeren Aufwand aktiviert werden kann. Somit kann ein Beitrag zur Prävention und zur Abschreckung, aber auch zur Aufklärung von Straftaten geleistet werden. Darüber hinaus soll aber an neuralgischen Punkten im öffentlichen Bereich unserer Meinung nach die Videoaufzeichnung bzw. in diesem Fall die Videoüberwachung ausgebaut oder überhaupt erst aufgebaut werden. Vorfälle gibt es leider immer wieder. Natürlich müssen aus rechtlichen Gründen einige Voraussetzungen erfüllt sein, weil man als Gemeinderat nicht ohne weiteres direkt tätig werden kann. Deswegen gehört auch die Zusammenarbeit mit der Polizei dazu, aber das wird in weiterer Folge noch erwähnt. Das heißt, wir wollen mit den Linz Linien aber natürlich auch mit der Polizei als Sicherheitsbehörde an einem Strang ziehen. Es wäre wichtig, ein möglichst gutes Netz zu schaffen. Auch wenn heute grundsätzlich eine Zustimmung zur Einführung der Videoaufzeichnung gegeben ist, glaube ich, dass es wichtig ist, es nicht dabei bewenden zu lassen, sondern in Folge danach zu trachten, dass am Ende des Tages ein bestmögliches Ergebnis vorliegt. Deshalb soll dieser Antrag keine Eintagsfliege sein. Wir wollen, dass nach einer Beobachtungszeit eine Evaluierung stattfindet und gegebenenfalls Stück für Stück sukzessive ausgebaut und weiter aufgebaut werden kann. Im Sinne der Sicherheit der Fahrgäste, aber auch der Linzer Bevölkerung glaube ich, ist es ein wichtiges Anliegen und ein wichtiger Schritt gegen Straftaten, gegen Kriminalität im öffentlichen Verkehr und im öffentlichen Raum. Deshalb bitte ich um Annahme unseres Antrages. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Hackl berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 17 Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, ich kann deinen Einleitungsworten, Kollege Wimmer, zustimmen. Ich würde es, ‚mühsam ernährt sich das Eichhörnchen‘ nennen, und so war es auch. Es hat zehn Jahre gedauert, dass wir die Videoüberwachung in den Unterführungen und in der Altstadt bekommen haben und ca. acht Jahre, dass wir sie in den Öffis bekommen. Zum Antragstext möchte ich sagen, seit vielen Jahren fordern die ÖVP und FPÖ die Einführung der Videoüberwachung in den Öffis der Linz Linien. Die Linzer SPÖ verhinderte diesen sicherheitspolitischen Schritt bislang, obwohl die präventive Wirkung in Bezug auf Straftaten sowie die verbesserte Aufklärung von Vorfällen unumstritten ist. Positive Erfahrungen von Videoüberwachung machen die Städte Wien bzw. auch Graz. Die zahlreichen Zwischenfälle in den öffentlichen Verkehrsmitteln in letzter Zeit und der wachsende politische Druck haben Bürgermeister Luger nun veranlasst, am 25. August 2016 mittels Presseaussendung die Einberufung des Sicherheitsbeirats der Linz Linien anzukündigen. Wie wir den Medien entnommen haben, wurde eine Videoüberwachung nun auch in der SPÖ-Fraktion diskutiert. Angesichts der dramatischen Entwicklung bei Delikten in öffentlichen Verkehrsmitteln - laut Polizei ist man mit einem Anstieg von rund 50 Prozent im Vergleichszeitraum Jänner bis August gegenüber dem Vorjahr konfrontiert - ist die unmittelbare Umsetzung der Videoüberwachung in den Straßenbahngarnituren und in Bussen der Linz Linien von großer Dringlichkeit. Mittlerweile sind vermehrte Anfragen und Forderungen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern zu bemerken, dass auch die Attraktivität der Linzer Öffis aufgrund dieser in Gefahr gerät. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Die von Bürgermeister Luger angekündigte Sicherheitskonferenz der Linz Linien soll ehestmöglich unter Beiziehung der Fraktionsvertreter des Linzer Gemeinderates einberufen werden. 2. Das Management der Linz Linien wird mit der umgehenden Installation der Videoüberwachung in den Straßenbahnen und Bussen der Linz Linien beauftragt. 3. Im Rahmen eines Pilotprojekts soll zudem an fünf Haltestellen, die laut Statistik überdurchschnittlich von strafbaren Handlungen bedroht sind, eine Videoüberwachung realisiert und deren Auswirkungen nach einem Jahr evaluiert werden. Bei positivem Verlauf ist eine entsprechende Ausweitung anzustreben. Bereits im Hinblick auf das Pilotprojekt bei den Haltestellen soll eine enge Kooperation zwischen der Stadt Linz, Linz Linien und Polizei sowie Datenschutzkommission erfolgen.‘ Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag O 21 Maßnahmen zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls in den Linz AG Linien – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen, wie Die Grünen zur Videoüberwachung stehen, ist bekannt. Unsere Position hat sich nicht verändert. Ich möchte in der Diskussion aber einem anderen Aspekt mehr Raum bieten, weil es, glaube ich, um mehr geht, als um diese Videoüberwachung. Das ist von dem, was sich gerade in der Stadt abspielt, nur ein Punkt und stellt eine Entwicklung dar, die wir sehr kritisch und mit großer Sorge betrachten. Ich glaube, es geht darum, dass wir bei der Nutzung des öffentlichen Raumes auf soziale Probleme und auf Interessenskonflikte - das sind die Öffis, aber auch die Parks, auch dort, wo Menschen zusammenkommen, dort, wo es Interessenskonflikte geben kann - vermehrt mit Verboten und Überwachung zu reagieren. Ich glaube, dieser Entwicklung müssten wir massiv entgegentreten. Deswegen will ich noch einmal auf diesen Aspekt eingehen. Es ist uns klar und das streiten wir gar nicht ab, dass bei manchen das subjektive Sicherheitsgefühl massiv belastet ist und sich die Menschen nicht sicher fühlen. Wir brauchen aber Maßnahmen, die tatsächlich helfen. Alle ExpertInnen, auch die Polizei und die Linz AG selbst sagen, dass die Videoüberwachung Delikte per se nicht verhindert, aber da und dort bei der Aufklärung helfen kann. Das heißt, wir brauchen Maßnahmen, die Delikte möglichst verhindern. Das sind Maßnahmen, die vielleicht nicht von heute auf morgen funktionieren, aber die wir, wenn wir von Überwachung, Repression und Verboten wegkommen wollen, jetzt starten müssen, um damit auf diese Maßnahmen möglichst verzichten zu können. (Zwischenruf) Die Videoüberwachung ist für Sie der erste Schritt. Genau das ist das Verkehrte, weil man damit etwas aufmacht, was man nicht mehr wegbekommt und es nicht hilft, dass sich das subjektive Sicherheitsgefühl erhöht. In der Diskussion kommt noch dazu - das finde ich wirklich spannend, auch wenn jetzt wieder vom Steigen der Delikte gesprochen wird -, dass nicht unterschieden wird. Wenn Sie ehrlich sind - das sagt auch die Polizei und das ist bei diesem Sicherheitsbeirat herausgekommen -, gehen z. B. die schwerwiegenden Delikte, wie Sachbeschädigung und Körperverletzung zurück. Die Diebstähle steigen und werden noch dazu eigenartig gezählt. Ein Diebstahl wird oft mit dem Faktor zehn gerechnet, weil zehn Dinge gestohlen worden sind. Das heißt, wir reagieren auf ein subjektives Sicherheitsgefühlsproblem mit einer Maßnahme, die nicht wirkt und die Sicherheit vorgaukelt, anstatt uns mit Maßnahmen zu beschäftigen, die tatsächlich wirken und die das Problem an der Wurzel packen. Wir sind eine Stadt, die laut der damaligen Innenministerin oder der Polizei, eine der sichersten Städte ist. Das subjektive Sicherheitsgefühl stimmt sozusagen mit der Faktenlage nicht überein. Ich glaube, das hat sogar die Vorständin Rinner so gesagt. Als Konsequenz daraus mit einer Maßnahme zu reagieren, die nichts bringt, die aber die Grundrechte massiv beeinträchtigt und die man so schnell nicht mehr loswird, ist genau der falsche Weg. Auf soziale Probleme mit Verboten und Überwachung zu antworten, ist nicht grüne Vision und nicht grünes Ziel. Deswegen ist es für uns gar nicht denkbar. Wir haben aber, um konstruktiv zu sein, diesen Antrag gestellt. Es wird uns immer vorgeworfen, dass wir blind sind und die Probleme nicht sehen. Das stimmt nicht. Ich glaube, dass man Maßnahmen überlegen und probieren muss, um wieder Zivilcourage zu lernen, damit die Menschen das Gefühl haben, dass andere da sind, die helfen. Vielleicht kann geschultes Personal in schwierigen Zeiten, z.B. am Abend oder in Gegenden, wo es ein besonderes Unsicherheitsgefühl gibt, die Linien begleiten. Auch einen Notfallknopf könnte man besser bewerben. Es gibt eine Reihe an Maßnahmen, von denen wir überzeugt sind, dass es sich lohnt, diese umzusetzen. Maßnahmen, die die Grundrechte der Menschen nicht einschränken und Maßnahmen ohne den Menschen in Linz das Gefühl zu geben, dass wir als Stadt nur mehr mit Verboten und Überwachung auf Probleme reagieren können. Das ist, glaube ich, das wirklich Fatale. (Beifall Die Grünen) Linz wächst. Viele Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern und unterschiedlichen sozialen Schichten kommen nach Linz. Da ist klar, dass es zu Interessenskonflikten kommen kann. Wir müssen uns dem in einer Art und Weise stellen, die konstruktiv und produktiv ist. Das ist grundsätzlich eine Verteilungsfrage in großem Stil. Menschen sind weniger aggressiv und unglücklich, wenn sie einen sicheren Arbeitsplatz und eine Wohnung haben und ihnen eine Teilhabe ermöglicht wird. Das ist das ganz große Ziel. Wenn wir aber aufhören, daran zu glauben, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, um miteinander leben zu können, dann ist es ziemlich finster. Das werden wir sicher nicht unterstützen. Ich muss an dieser Stelle der SPÖ noch einmal meine Enttäuschung mitteilen, dass sie anstatt alles daran zu setzen, diesen sozialen Zusammenhalt in Linz zu erhalten bzw. wieder zu erarbeiten, von Kräften treiben lässt, die Probleme ausschließlich nutzt, Stimmungen und Ängste zu schüren und in weiterer Folge eine verunsicherte Gesellschaft der Politik der Überwachung, der Kontrolle, der Verbote und Repressionen aufdrängt. Das wirklich Enttäuschende an der Diskussion ist , dass die SPÖ aufgegeben hat, das andere zu probieren und auf den Zug der Überwachung und Verbote aufspringt. Deswegen versuchen wir, konstruktiv etwas einzubringen. Wir ersuchen, auf diese Überwachung zu verzichten. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Linz AG Linien: ,Die Verantwortlichen der Linz AG Linien werden ersucht, Umsetzungsmöglichkeiten für folgende Maßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen, um die Zufriedenheit und das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste weiter zu erhöhen. Sensibilisierungskampagne mit dem Ziel, Zivilcourage zu unterstützen und damit gegenseitige Unterstützung in den Focus zu legen statt Generalverdacht und gegenseitige Kontrolle in den Vordergrund zu stellen Information über bereits bestehende Maßnahmen, wie z.B. den ,Notfallknopf‘ in den Fahrzeugen der Linz AG Linien bzw. Ausweitung dieser Maßnahmen Einsatz von speziell geschulten MitarbeiterInnen der Linz AG Linien in den Abendstunden ,Intervenierende Durchsagen‘ der Fahrzeuglenkerlnnen Ich ersuche die SPÖ noch einmal intensiv und eindringlich, sich davon loszueisen, dieser Videoüberwachung zuzustimmen und stattdessen Maßnahmen zu versuchen, die tatsächlich wirken. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Zu den drei Anträgen liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Lieber Herr Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, werte Antragstellerinnen und Antragsteller, wir haben jetzt insgesamt drei Anträge zu diesem Thema mit - was ich so im Groben überschauen kann - drei Abänderungsanträgen. Ich versuche, das Ganze ein bisschen zu ordnen. Ich starte mit dem FPÖ-Antrag, der sozusagen en bloc formuliert ist, in dem aber drei Anliegen verpackt sind. Am Ende meiner Wortmeldung werde ich bitten, diese drei Bereiche getrennt abzustimmen. Ich beginne mit der Aktivierung der Videoüberwachung mit dem öffentlichen Verkehrsmittel als erstem Themenblock. Es war tatsächlich den Medien schon zu entnehmen - Ursula Roschger hat es angesprochen -, dass die SPÖ eine Öffnung zeigt, was dieses Thema angeht. Zum Hintergrund muss ich noch ganz kurz etwas sagen. Die SPÖ hat sich lange gegen eine Videoüberwachung bzw. -aufzeichnung - zu diesen beiden Begriffen darf ich dann kurz noch etwas sagen - in öffentlichen Verkehrsmitteln ausgesprochen. Wir haben immer ein Konfliktfeld zwischen Sicherheit auf der einen Seite und individueller Freiheit vor Überwachung auf der anderen Seite gesehen. Die Abwägung ist zugunsten der Freiheit ausgefallen. Jetzt ist es eine Frage von politischer Sensibilität und von politischer Klugheit, dass man an Positionen nicht wie an Dogmen festhält, sondern sie immer an der gesellschaftlichen Wirklichkeit misst. Diese Position hat in einer analogen Welt der 80er-Jahre jedenfalls ihre Berechtigung. Wenn man aber die Aktualität anschaut und wieder Sicherheit und Freiheit abwägt, dann muss man sich diese Frage im Jahr 2016, wo die Menschen in einer digitalen Welt agieren, noch einmal stellen. Die Frage der Sicherheit - dazu werde ich dann kurz etwas sagen – kann objektiv, nicht nur subjektiv erhöht werden. Dazu gibt es die Aussagen der Polizei, dass das nicht nur repressiven Charakter im Positiven hat, sondern präventiven Charakter. Wenn man die mit der Freiheit abwägt, dann ist der Freiheitseingriff in einer digitalen Welt ungleich geringer, als in der analogen Welt. Das ist einmal das erste. Dann muss man sich die Frage stellen, wessen Freiheit. Ist es wirklich die Freiheit der 100 Millionen Fahrgäste der Linz AG, die diese Videoaufzeichnung laut Umfragen zu 80 Prozent fordern, oder ist es die Freiheit von Dieben, von Belästigern und von Sachbeschädigern. Wenn man diese Abwägung an der aktuellen gesellschaftlichen Wirklichkeit misst, kann man nur zu dem Ergebnis kommen, dass ein verhältnismäßig geringer Eingriff in die Freiheit doch mit einem relativen hohen Zugewinn an objektiver und subjektiver Sicherheit einhergeht. Daher gibt es dieses Überdenken der Position, weil Positionen keine Dogmen sein dürfen. Warum ist der Freiheitseingriff objektiv sehr gering. Zum einen ist in dieser digitalen Welt der Eingriff natürlich generell schon geringer. Zudem ist es keine Videoüberwachung, wie immer wieder gesagt wird - wie es im FPÖ-Antrag heißt und wie es von euch gesagt worden ist - sondern eine Videoaufzeichnung. Das ist ein ganz entscheidender Unterschied. Videoüberwachung bedeutet, da sitzt jemand da und schaut zu. Videoaufzeichnung bedeutet, hier läuft ein Band mit und nach einer bestimmten Zeit wird das Ganze wieder vernichtet. Die Aufzeichnung wird nur angeschaut, wenn es tatsächlich benötigt wird. In den Medien wurde beispielsweise ein Fall kolportiert -, wo junge Mädchen berichtet haben, dass ein älterer Herr gestoßen worden ist. Bei einer solchen Meldung kann man das Band anschauen und entsprechend agieren. Es ist also eine Aufzeichnung und keine Überwachung. Ich bitte in der Terminologie sorgsam zu sein. Zudem wird eine solche Aufzeichnung nicht mutwillig und nach Gutdünken in diesem Fall von der Linz AG eingeführt, sondern das unterliegt einer strengen Kontrolle durch die Datenschutzkommission, die das an Grundrechten misst. Die heißt mittlerweile anders, aber ich habe jetzt den neuen Namen nicht parat. Wir haben eine Grundrechtskontrolle. Deren Aufgabe ist es, auf die Wahrung der Grundrechte zu achten und die genehmigt nicht beliebig Aufzeichnungen bzw. Überwachungen, sondern nimmt genau diese Verhältnismäßigkeitsprüfung vor. Die SPÖ kann dieser Videoaufzeichnung in den öffentlichen Verkehrsmitteln mit ganz gutem Gewissen und mit großer Überzeugung zustimmen. Das Ganze ist sozusagen schon auf der Reise. Die SPÖ kann diesem ersten Teil des FPÖ-Antrages ‚Aktivierung der Videoüberwachung‘ - wie gesagt, es ist eine Videoaufzeichnung, darauf lege ich Wert - in den öffentlichen Verkehrsmitteln zustimmen. Genauso dem Evaluierungsteil, das ist der dritte Teil. Dazwischen ist ein Teil, bei dem es um die Videoüberwachung in den Haltestellen geht. Da ist das Ganze ein bisschen anders zu sehen. Hier geht es um Videoüberwachung einerseits und um den öffentlichen Bereich andererseits. Hier ist weder die Stadt Linz, noch die Linz AG zuständig, sondern die Polizei. Wenn die Polizei findet, dass eine Videoüberwachung an irgendeinem öffentlichen Ort erforderlich ist, dann ist es ihre Sache, dort über das entsprechende Prozedere und eine Videoüberwachung einzuführen, wie es etwa in der Altstadt geschehen ist. Da ist die Polizei am Zug und nicht die Stadt Linz oder die Linz AG. Beim ÖVP-Antrag geht es im Teil 3, Pilotprojekt, um dasselbe Thema. Auch hier wird die SPÖ nicht zustimmen. Die umgehende Installation der Videoüberwachung in den Straßenbahnen und Bussen ist obsolet, dort, wo die technischen Vorkehrungen geschaffen sind. Ich habe in einem Antrag gesehen - ich weiß jetzt nicht genau, wo der zuzuordnen ist -, dass dort, wo es keine technischen Vorkehrungen gibt, das sukzessive gemacht werden soll. Dazu ist zu sagen, dass die alten Garnituren im Laufe der Zeit ohnehin ausgetauscht werden. Dann kann man das entsprechend machen. Bei einer sofortigen Umstellung der alten Garnituren wäre die Kosten-Nutzen-Relation unverhältnismäßig. Ich habe noch den ersten Teil der ÖVP vor mir, bei dem es um die Sicherheitskonferenz geht. Ich glaube, Kollege Hackl hat den Abänderungsantrag nicht referiert, sondern gesagt, das ist schon geschehen, aber trotzdem soll sie ehestmöglich einberufen werden. Da habe ich irgendetwas anderes vorliegen gehabt, dass hier ein Teil politische Vertreter sein sollten. Dazu ist zu sagen, dass dieser Sicherheitsbeirat eine Einrichtung der Linz AG ist und kein parteipolitisches Gremium. Das heißt, hier ist kein Platz für Parteipolitik. Das ist ein in diesem Unternehmen angesiedeltes Gremium. Herr Bürgermeister ist in seiner Eigenschaft als Eigentümervertretung in diesem Beirat. Hier halten wir die Parteipolitik draußen, auch da sind wir dagegen. Ich denke, dass ich damit das Abstimmungsverhalten erklärt habe. Also beim FPÖ-Antrag, der bitte getrennt abgestimmt wird, im ersten Teil Zustimmung, im zweiten Teil Enthaltung, im dritten Teil Zustimmung. Beim ÖVP-Antrag enthalten wir uns generell. Soweit unsere Position.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Åkerblom: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, fast alles, was man über Videoüberwachung in Öffis sagen kann, ist gesagt. Seit Jahren ist die im Gemeinderat Thema und endlich wird sie Realität. Was jetzt gemacht wird, ist ein großer Schritt für Linz und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Wir bringen gemeinsam mit der ÖVP einen Abänderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 17 ein: Der Gemeinderat beschließe: ‚Zu 1: Sicherheitskonferenzen der Linz Linien sollen zukünftig unter Beibeziehung der Fraktionsvertreter des Linzer Gemeinderates einberufen werden. Zu 3: Im Rahmen eines Pilotprojektes soll zudem an neuralgischen Haltestellen, die laut Statistik überdurchschnittlich von strafbaren Handlungen betroffen sind, in enger Kooperation zwischen Stadt Linz, Linz Linien, Polizei und Datenschutzkommission eine Videoüberwachung realisiert und deren Auswirkung nach einem Jahr evaluiert werden. Bei positivem Verlauf ist eine entsprechende Ausweitung anzustreben.‘ Wir bitten um Zustimmung zum Abänderungsantrag. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist wenig überraschend, dass die Position der KPÖ seit Jahren gegen Law and Order-Maßnahmen und deswegen, wie schon öfter hier diskutiert, gegen die Videoüberwachung ist. Die Fronten sind klar. Die ÖVP und die Freiheitliche Partei haben sich seit Jahren als Verfechter einer autoritären Law and Order-Politik etabliert. Sie stehen miteinander im Wettstreit, das kann man immer wieder sehen. Jeder glaubt, er hat in Richtung einer autoritären Politik und Ordnungsmacht die besseren Ideen, sage ich einmal. Anders stellt sich natürlich der Antrag der Grünen dar. Danke, Ursula, für deine einleitenden Worte zu eurem Antrag. Der ist absolut zustimmungswürdig und ein konkreter Vorschlag, wie man mit diesen Dingen anders umgehen kann. Dem ist ganz klar zuzustimmen. Noch einige Worte zur SPÖ-Fraktion. Ich verfolge schon seit Jahren, dass ihr im Prinzip, sage ich einmal, eine Partei seid, die eine antiautoritäre Haltung haben müsste und eher einem liberalen Gesellschaftsbild anhängen sollte. Das würde ich einmal zu euren Werten zählen. Wir können seit Jahren verfolgen, dass ihr von dieser Position immer weiter abrückt und diesen Rubikon zwischen autoritärer und liberaler Gesellschaftspolitik zu überschreiten beginnt. Das ist sehr schade, weil eure Stimmen bei den Mehrheiten in diesem Gremium sehr entscheidend sind. Es hilft auch nichts, wenn Kollege Leidenmühler, wirklich ein Experte in Rechtsfragen und sehr gewandt, das auszudrücken, argumentiert, warum ihr solchen Maßnahmen letztendlich doch zustimmt. Die Videoüberwachung habt ihr sehr, sehr lange hinausgeschoben. Ihr habt eine Position eingenommen und es abgelehnt. Das Argument, das ich jetzt gehört habe, dass die Leute im Privatleben mit ihren Daten auf den Smartphones auch so furchtbar schlampig umgehen, ist zwar wahr, aber das ist kein Argument, das euch eurer Verantwortung für die zukünftige Entwicklung der Stadt enthebt. (Beifall Die Grünen) Ich denke, die Frage wie eine Stadt Konfliktlösung betreibt - sind es soziale Konflikte, sind das Konflikte bei denen es um Drogenkriminalität geht oder Konflikte wegen Obdachlosen im öffentlichen Raum -, ist eine Frage, auf die es zwei Antwortmöglichkeiten gibt. Ich hänge einer Linie an. Ich glaube, das ist auch bei den Grünen so und das ist teilweise bei den NEOS so, die sagen, wir wollen in einer offenen Stadt leben. In einer Stadt, die ein liberales Gesellschaftsklima fördert, die mit Konflikten in der Stadt auf dem Niveau der heutigen Zeit umgeht, die sozialpädagogische Methoden wählt. Man kann auch sagen, man möchte in einer Stadt leben - man beschreitet offensichtlich den Weg dorthin -, die eher ein autoritäres Gesellschaftsklima verfolgt und die die Konflikte eher mit Mitteln des Strafens, des Überwachens und des Verfolgens regeln möchte. Diese Position ist genauso legitim, wie die andere. Ich möchte in einer Stadt leben, die offen ist und die ihre Konflikte nach dem Stand der Zeit löst und nicht auf die Mittel einer Verunsicherungspolitik und einer Sicherheitsindustrie zurückgreift, die immer mehr wächst. Ich denke, zurzeit gibt es ein sehr gutes Projekt der Linz AG unter dem Titel ‚City of respect‘, das heute mit einer großen Plakataktion gestartet wurde. Die NutzerInnen der öffentlichen Verkehrsmittel sind aufgerufen, achtsam zu sein und Vorschläge zu machen, wie das gemeinsame Leben in diesen öffentlichen Räumen besser funktionieren kann. Ich habe in der Zeitung Heute gelesen, dass allein die Aktivierung der Videokameras 120.000 Euro kosten wird. Wie viel das kosten wird, wenn man das auf Haltestellen und auf Busse, die man noch kaufen wird, ausdehnen will, ist noch ungewiss. Das weiß man noch gar nicht. Ich denke, dieses Geld wäre in Maßnahmen, die für den sozialen Zusammenhalt in der Stadt anders, als zu überwachen und zu strafen, sinnvoller aufgehoben. Daher werde ich die Anträge der ÖVP und der Freiheitlichen Partei und den Zusatzantrag ablehnen und dem Antrag der Grünen zustimmen. Danke“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, das Thema ist komplex und vielschichtig, deshalb kann ich nur Teilaspekte herausgreifen und viel weniger sagen, als ich dazu gern sagen würde. Aber es ist unbestreitbar, dass manche Menschen in Linz Angst haben. Es gibt Linzerinnen und Linzer, deren Alltag von einem ständigen Unsicherheitsgefühl begleitet wird. Da geht es um die allgemeine Lebenssituation, um die ökonomische Situation, aber auch um die persönliche Sicherheit. Sie alle kennen die maslowsche Bedürfnispyramide, bei der auf zweiter Stufe nach Nahrung, Wärme und Unterschlupf, die Sicherheit ist. Manche Menschen in unserer Stadt, fühlen sich tatsächlich unsicher und dagegen müssen wir etwas tun. Dagegen wollen auch wir NEOS etwas tun. Wenn Sie die Zeitung aufschlagen, dann lesen die Menschen in dieser Stadt von Kriminalität, Autounfällen und von der Überlastung der Regierung in der Flüchtlingssituation etc. Wenn sie dann den ÖVP-Bundesregierungsmitgliedern – der FPÖ detto - zuhören, hören sie von Überforderung, Obergrenzen, Massenzuwanderung und Flüchtlingswellen und noch viel mehr. Sie hören von dieser Politik, habe Angst, fürchte dich, igle dich ein, bewaffne dich, oder gehe am besten gar nicht mehr aus dem Haus. Das ist die Botschaft, die die Volkspartei und die Freiheitliche Partei den Menschen seit Jahr und Tag trommelt, auch in Linz. Ich habe unlängst mit einer Dame geredet, die nach kurzer Zeit zu weinen begann, als sie mir berichtet hat, wie unsicher sie sich fühlt und wie viel Angst sie vor den Flüchtlingen hat, die da kommen und die in unserer Stadt kriminell wären usw. Jetzt haben diese Linzer alle Angst. Kristallisationspunkt dieser Unsicherheit ist das öffentliche Verkehrsmittel. Meisterhaft ins Scheinwerferlicht gesetzt und von der Volkspartei und den Freiheitlichen gehoben. Die Freiheitlichen und die Volkspartei schüren Angst, dann vereinfachen sie das Problem, vereinfachen die Lösung und stellen sich als Messias hin. Das, was Sie jetzt mit Kameras wieder stärken wollen, das haben Sie vorher zerstört. Die Zahlen und Fakten spiegeln sich nicht im subjektiven Sicherheitsgefühl der Linzer wider. Das sagt übrigens die Vorstandsdirektorin der Linz AG, Jutta Rinner. Das ist aber kein Wunder, weil den Linzern täglich Angst gemacht wird. Der erste Schritt wäre für uns einmal, dass Sie damit aufhören, den Leuten Angst zu machen. (Beifall NEOS, Die Grünen) Was können wir tatsächlich tun, um dieses von FPÖ und ÖVP zerstörte Sicherheitsgefühl mancher LinzerInnen wieder aufzubauen? Was können wir tun, um die Sicherheit in Öffis tatsächlich zu erhöhen? Die Antwort finden wir sicher nur mit Objektivität, mit Realitätssinn und Augenmaß - ich schaue hier auf die SPÖ. Kameras werden das alles nicht bringen. Kameras und Videoüberwachung sind nicht die Maßnahmen, die wir hier suchen, die werden das Problem nicht lösen. Wir könnten hier zwar souverän und ernsthaft agieren, drücken uns stattdessen mehrheitlich offenbar vor der richtigen Lösung. Wir könnten anders. Wir könnten versuchen, die Präsenz der Polizei, gerade in den Öffis stichprobenartig an neuralgischen Streckenabschnitten, an einzelnen Haltestellen, gegen Abend und in der Nacht zu erhöhen. Wir könnten mit den Betroffenen, die Anst haben, sprechen. Wir könnten über Infoscreens und Durchsagen auf die Notfallknöpfe hinweisen. Wir könnten die Straßenbahnfahrer sagen lassen, ‚Guten Tag, herzlich willkommen in den Linz Linien, willkommen in der Linzer Straßenbahn. Wenn Sie Probleme haben oder eines sehen, drücken Sie den Knopf, ich kümmere mich darum.‘ Wir könnten das Linienpersonal schulen, wir könnten die Zivilcourage stärken, wir könnten den Menschen in Erinnerung rufen, nicht weg zu schauen, sondern hin zu schauen, sich einzubringen und couragiert zu sein. Das wären die ersten Schritte. Der nächste logische Schritt in der Lösung dieser Probleme ist nicht, wie im Antrag der FPÖ steht, diese Videoüberwachung. Da gibt es noch viele Schritte davor. Deshalb sind die Vorschläge der Grünen für uns sehr annehmbar und sehr willkommen. Wir halten die für verhältnismäßig wirkungsvoll und nachhaltig und stimmen diesem Antrag zu. Die Kameras hingegen – dann komme ich schon zum Schluss – sind ein Eingriff in die persönliche Freiheit und in die Privatsphäre. Die Frage bei solchen Eingriffen in Grundrechte, ist immer die Frage der Verhältnismäßigkeit und der Ultima Ratio. Aus unserer Sicht ist es nicht verhältnismäßig. Dieses Problem ist anders lösbar. Das ist eine grundlegende Haltung, die wir haben und die wir nicht verlassen werden, wenn es uns vielleicht einmal in unsere Moralvorstellungen passt oder gerade populär ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen alle etwas gegen Angst und Unsicherheit tun. Der Weg zu diesem Ziel ist bei uns, und Gott sei Dank auch bei den Grünen, ein gänzlich anderer als der, der jetzt beschlossen wird. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Schmid: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ich kann meinen VorrednerInnen, Kollegin Grünn und Kollegen Eypeltauer in vielem zustimmen. Da ist schon viel gesagt worden. Zu dir noch, Kollege Leidenmühler, die Unterscheidung Videoüberwachung - Videoaufzeichnung ist der Streit um des Kaisers Bart. Vielleicht wollt ihr euch eure Entscheidung ein bisschen schönreden. In den Anträgen steht Videoüberwachung drinnen. Ich finde, es macht nicht sehr viel Unterschied. Es stimmt, bei der Aufzeichnung sitzt niemand da, der die ganze Zeit hinschaut, aber es kann jemand hinschauen. Vor allem wird jemand nachschauen. Es ist ein Überwachungsinstrument, das kann man nicht abstreiten. Wenn du schon von ,an der aktuellen gesellschaftlichen Wirklichkeit messen‘ sprichst, dann möchte ich schon wieder auf die Tatsachen zurückkommen. Schauen wir uns die Tatsachen an. Es gibt wissenschaftlich überhaupt keinen Beweis, dass die Kriminalität durch Kameras sinkt. Es bringt vor allem dort wirklich gar nichts, wo Emotionen, Aggression oder Alkohol im Spiel sind, wie es meistens bei Gewaltdelikten der Fall ist. Großbritannien ist eines der Länder, das laut Guardian 2011 am meisten videoüberwacht ist. Etwa 1,85 Millionen Kameras sind dort installiert. Die Kriminalität ist nicht gesunken. Wenn wir im Global Peace Index schauen, liegt Österreich auf Platz 3, Großbritannien auf Platz 47. Zurück zu Linz. Wir haben schon gesehen, dass das mit den Zahlen so nicht stimmt. Der stellvertretende Landespolizeidirektor Mag. Fuchs, hat jüngst gesagt, dass die Straßenbahnen in Linz einer der sichersten Plätze sind. Wenn ich mir den Antrag anschaue, bei dem die ÖVP von dramatischen Entwicklungen in den öffentlichen Verkehrsmitteln spricht, dann ist das falsch. Alleine, wie das diskutiert wird, trägt zu einem Unsicherheitsgefühl bei. Das ist nämlich unsere Sprache und die Worte, die das ausmachen, warum sich Menschen im Gegensatz zu den Fakten unsicher fühlen. Jeder Vorfall ist natürlich einer zu viel. Im Ernstfall hilft keine Kamera, da braucht es Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben. Es braucht vor allem Menschen, die helfen und die einschreiten. Der Ruf nach einer Videoüberwachung ist eine reine Symbolpolitik, die irgendwie schnelles Handeln suggeriert. Der Preis dafür ist sehr hoch. Ich möchte noch einen Aspekt hervorgreifen, der zusätzlich zum Eingriff in die Privatsphäre und in die Freiheitsrechte noch sehr bedenklich ist. Wenn man Menschen überwacht bzw. jemand beobachten wird, entsteht die Angst, etwas falsch zu machen. Das führt dazu, dass man in einem Fall vielleicht gar nicht mehr auffallen möchte, dass man sich zurückzieht und gar nichts mehr machen will. Das ist kontraproduktiv und tatsächlich etwas Beängstigendes. Es braucht Menschen, die für ein gutes Miteinander eintreten und dafür aufstehen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Hajart: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, anfangs wurden schon ein paar Sprichwörter strapaziert, trotzdem möchte ich mich mit einem Sprichwort anschließen: ‚Politik ist das Bohren dicker Bretter‘. Das sehen wir heute auch bei der Videoüberwachung. Vor diesem Hintergrund möchte ich mich stellvertretend bei unserem Gemeinderat Josef Hackl bedanken, der sich seit vielen, vielen Jahren für die Videoüberwachung einsetzt, insbesondere in den Straßenbahnen und Bussen. Wir sehen, das hat heute zum Erfolg geführt. (Beifall ÖVP) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren auf der Galerie, der politische Druck, der in den letzten Wochen durch ÖVP und FPÖ aufgebaut wurde, hat Früchte getragen. Die SPÖ hat eingeschwenkt und die Videoüberwachung wird nun umgesetzt. Nicht nur, wie das jetzt mehrfach erwähnt worden ist, wegen dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Menschen, sondern weil die objektiven Daten klar dafür sprechen. Lieber Felix Eypeltauer, wenn du die objektiven Daten nicht zur Kenntnis nehmen willst, dann sprich mit den Menschen, die mit den Öffis fahren. Das ist nicht nur der subjektive Eindruck, sondern die erleben tagtäglich Dinge, die nicht in Ordnung sind, bis hin zu strafrechtlichen Delikten. Es ist uns wichtig, dass die Videoüberwachung in allen Garnituren installiert wird. Warum? Wie soll man jemanden erklären, der Opfer einer Straftat wurde, dass man sich mit der Aufklärung gerade bei ihm so schwer tut, weil er gerade eine Straßenbahn oder einen Bus erwischt hat, der nicht zu den neueren Garnituren gehört. Sicherheit ist aus unserer Sicht keine Kostenfrage. Daher stellen wir gemeinsam mit der freiheitlichen Fraktion den Abänderungsantrag zum Freiheitlichen Antrag O 16: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Geschäftsführung der Linz Linien wird beauftragt, auch jene öffentlichen Verkehrsmittel der Linz Linien, die bis dato über keine entsprechende technische Ausrüstung verfügen, sukzessive mit einer Videoaufzeichnung auszustatten.‘ Ursula Roschger und Franz Leidenmühler haben richtigerweise das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit auf der einen Seite und Freiheit auf der anderen Seite angesprochen. Das ist uns ganz bewusst und war in der ÖVP-Fraktion Inhalt von langen Diskussionen. Schlussendlich sind wir zum Schluss und zum Credo gekommen, dass so viel Freiheit wie möglich sein muss, aber auch so viel Sicherheit, wie nötig. Aus unserer Sicht ist daher die Videoüberwachung in den Öffis unabdingbar. (Beifall ÖVP) Lieber Franz Leidenmühler, du hast gesagt, die öffentlichen Stellen, die Haltestellen sind nicht Sache der Stadt Linz. Aus meiner Sicht ist das nicht so, denn es handelt sich um öffentliches Gut und daher ist sicherlich eine Zuständigkeit der Stadt Linz gegeben. Denn wenn sich die Stadt Linz für das öffentliche Gut und deren Sicherheit bei der Polizei einsetzt, ist es, glaube ich, eine ganz andere Sache, als wenn das unbedingt von der Polizei ausgehen muss. Zur Erklärung, was den zweiten Abänderungsantrag der freiheitlichen und unserer Fraktion betrifft: Den ersten Punkt ändern wir deswegen ab, weil zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht klar war, dass eine Sicherheitskonferenz einberufen wird. Das ist nach Einbringung des Antrags passiert. Wir sind aber nun der Ansicht und stellen daher den oben angeführten Abänderungsantrag, dass die Fraktionsvertreter in hinkünftigen Sicherheitskonferenzen der Linz AG Linien eingebunden werden sollen. Du hast gesagt, das ist keine politische Angelegenheit. Das ist sicher nicht so, denn wenn man in den Sicherheitskonferenzen der Linz AG Linien eine urpolitische, hochbrisante politische Angelegenheit – so wie zum Beispiel die Videoüberwachung – behandelt, dann ist das Angelegenheit der Linzer Gemeindepolitik. (Beifall ÖVP) Noch etwas, die Gremien, Aufsichtsräte der Linz AG Linien sind politisch besetzt, falls du das nicht weißt. Das ist eine Vereinbarung unter den Fraktionen. Das ist deswegen so, weil das Unternehmen sind, die im Eigentum der Stadt Linz stehen. Wenn ihr das nun negiert, dann muss ich auch die Argumente in Frage stellen, zum Beispiel in Bezug auf eine Linz Holding. Herr Vizebürgermeister Forsterleitner betont ständig, dass die Fraktionen eingebunden werden. Dann sehen wir aber hier ein Beispiel, bei dem die demokratischen Rechte der Fraktionen bei einer Ausgliederung wieder ausgeschlossen werden. Dann muss man schon darüber diskutieren, wie bei Ausgliederungen im Grunde nach mit den politischen Parteien umgegangen wird. (Beifall ÖVP) Zum letzten Punkt unseres Abänderungsantrages und jenem der freiheitlichen Fraktion zum ÖVP-Antrag. Nur zur Erläuterung: Wir wollen die Videoüberwachung nicht an fünf konkreten Haltestellen – ob das nun fünf, sechs oder sieben sind, ist einerlei. Darum der Abänderungsantrag, der für sich spricht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Videoüberwachung ist aus unserer Sicht dringend notwendig. Ich freue mich, dass nun eine Einkehr seitens der SPÖ-Fraktion erfolgt ist. Ich sehe es als politischen Erfolg der ÖVP und natürlich der freiheitlichen Fraktion, dass es nun zu diesem wichtigen und positiven Schritt kommt. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Strigl: „Ich melde mich zum Antrag der Grünen, den wir – das schicke ich voraus –unterstützen werden. Wir sind auch der Meinung, dass das Sicherheitsgefühl der Menschen in den öffentlichen Verkehrsmitteln gehoben werden muss und Maßnahmen gesetzt werden sollen. Es ist aber nicht so, dass die Linz AG nichts macht, sondern es gibt jetzt sogar schon auf Facebook dieses Mrs. Bim und Mr. Bus usw. Ich denke, die Linz AG wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder auf gewisse Situation hin schulen und Maßnahmen für entsprechende Zivilcourage setzen. Ich glaube, auf den Bildschirmen in den Straßenbahnen und Bussen gibt es dazu dementsprechende Hinweise. Wir sind ganz eindeutig gegen eine strategische Verunsicherung der Menschen, die immer wieder stattfindet. Wir halten auch nichts von Verboten, dort wo sie nicht wirklich notwendig sind. Wir sind für eine offene Stadt und für eine soziale Sicherheit in dieser Stadt. Wir unterstützen diesen Antrag natürlich und werden uns in den entsprechenden Gremien einbringen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit kurz nützen, um auf ein paar Fakten hinzuweisen. Im Wesentlichen geht es hier offenbar um den Anstieg an Taschendiebstählen, die mit Videokameras bekämpft werden sollen. Ich frage mich schlicht und ergreifend, wie das Bild einer Videokamera dazu beitragen soll, einen Taschendiebstahl in einer dicht gedrängten Straßenbahn aufzuklären, zumal es dieses Experiment in London – der meist überwachten Stadt der Welt – schon seit vor 1999 gibt. Dort gibt es dieses CCTV, bei dem tatsächlich jemand davor sitzt und sich das anschaut. Studien dazu zeigen, dass die Überwachung kaum einen Einfluss auf die Aufklärung von Straftaten hat. So ist etwa 2008 von der Londoner Polizei angegeben worden, dass CCTV-Kameras bei nicht mehr als drei Prozent der Kriminalfälle zur Aufklärung beitragen. Wenn hier mit der Objektivitätskeule gekommen wird, muss ich dem schon entgegnen, dass es objektive Anhaltspunkte und Gründe gibt, warum man gegen Videoüberwachung sein kann. Es ist schlicht und ergreifend nicht das geeignete Mittel. Das hat wenig mit Ideologie zu tun. Ich muss dazu nicht einmal ideologisch dagegen sein. Es gibt andere Mittel, die das Problem am ehesten an der Wurzel packen und am ehesten präventiv wirken werden. Zum Zweiten möchte ich den Aspekt einbringen, dass das große Herbeireden von Unsicherheit und das Aktivieren dieser Sicherheitskameras womöglich gar nicht zur Steigerung des Sicherheitsgefühls beiträgt, sondern eventuell zum Sinken des Sicherheitsgefühls. Was ist das Signal an die Bürgerinnen und Bürger? Das Signal ist, wir können nichts tun, es könnte etwas passieren, aber wenn etwas passiert, dann ist es gefilmt worden. Ich weiß nicht, ob das ein Zeichen von Souveränität ist, das die Politik setzen sollte. Ich habe mich aber damit abgefunden, dass diese Maßnahme kommen wird. Ich bin gespannt, ob wir uns bald mit der Evaluierung und objektiven Daten und Effekten auseinander setzen können.“ Gemeinderat Schörgendorfer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, aus zeitökonomischen Gründen halte ich mich kurz. Wir begrüßen eine Maßnahmenprüfung, die das subjektive Sicherheitsgefühl steigern und erhöhen soll. Wir werden daher dem Antrag der Grünen zustimmen. Auf die Forderung nach einer Videoüberwachung werden wir aber sicher nicht verzichten. Kurz zum Kollegen Eypeltauer, wenn Sie sagen, dass die FPÖ und ÖVP die Ängste der Bevölkerung schüren, muss ich sagen, wir sehen die Ängste, sprechen sie an und haben nicht nur ein, sondern beide Ohren bei der Bevölkerung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mayr: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich melde mich zum Antrag O 21 der Grünen. Teilweise kann ich es verstehen, dass es für einige Mitbürger unangenehm ist, wenn es zum Ausbau der Videoüberwachung kommt und man lieber einen Antrag für Methoden zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls stellt. Mir, beziehungsweise unserer Fraktion geht diese Forderung aber zu wenig weit, da wir leider der Realität ins Auge sehen müssen. Die Realität kann nicht wegdiskutiert werden. Die vielen unschönen Vorfälle kann und darf man nicht ignorieren. Die definitive und nicht die subjektive Sicherheit für die Linzerinnen und Linzer muss gewährleistet werden. Daher fordern wir den Ausbau der Videoüberwachung und enthalten uns bei diesem Antrag.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Nur zwei Sätze zum Kollegen Hajart. In Zusammenhang mit der Linz AG muss man schon zwischen einem politischen Gremium – wie es etwa der Aufsichtsrat ist, der dann politisch besetzt ist – und einem Expertengremium unterscheiden. Das ist ein ganz entscheidender Unterschied. Ein Expertengremium besteht wirklich aus SicherheitsexpertInnen, die dann aufgrund ihrer Expertise Ergebnisse liefern und die Politik und der Aufsichtsrat wieder reagieren können. Ein Expertengremium soll ein solches bleiben und nicht durch die Politik verwässert werden.“ (Zwischenrufe) Der Vorsitzende erteilt den BerichterstatterInnen das Schlusswort. Vizebürgermeister Wimmer: „Vielen Dank an alle, die diese Entscheidung mittragen, wir sind einige Schritte weitergekommen. Gleichzeitig mein Appell: Bleiben wir nicht auf der Hälfte des Weges stehen, gehen wir weiterhin mit offenen Augen durch Linz. Es ist einerseits sehr positiv, dass ein solcher Ausbau im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt. Für mich wäre es wenig verständlich, wenn es keine Mehrheit dafür gibt, dass man gemeinsam mit der Polizei weiterhin die Augen offen hält und dort, wo die Statistik auf entsprechende Vorfälle hinweist, weitere Maßnahmen setzt. Nicht flächendeckend, nicht nach dem Motto ‚Wer bietet mehr‘, sondern ganz klar, so wie es bereits in den Anträge formuliert war, bedarfsgerecht dafür, dass die Sicherheit der Menschen in Linz weiter ausgebaut wird. Vorteil für das, was jetzt beschlossen wird. Es gibt noch einiges zu tun. Ich glaube aber, die Periode bis 2021 ist noch nicht aus. Vielleicht können wir da noch das eine oder andere erreichen. Vielen Dank für diesen Fortschritt.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, wie sich zeigt, schützen Frau Kollegin Roschger und Herr Kollege Eypeltauer die Täter und nicht die Opfer. (Zwischenrufe, Unruhe) Das ist eindeutig klar. Ich glaube, ich bin Ihnen nicht ins Wort gefallen. (Klingel) Das erwarte ich auch von Ihnen. Es ist so, wie Sie gesagt haben. Hier gibt es einen Täterschutz und keinen Opferschutz, das sagt mein Gefühl. (Zwischenrufe) Ich muss sagen, z.B. wurden in der Altstadt 40 Prozent der Körperverletzungen geklärt. Die gesamten Belästigungen und Vergewaltigungen in der Unterführung Hinsenkampplatz wurden aufgeklärt. Jetzt haben wir in dieser Unterführung null Kriminalität. Dort wurden Kinder sexuell belästigt und Frauen auf der Toilette vergewaltigt. Meines Erachtens, gehören solche Täter nicht geschützt. (Beifall ÖVP, FPÖ) Zu Ihnen, Herr Kollege Eypeltauer, Sie kommen aus einem Haus, wo der Vater Rechtsanwalt ist. Sie wissen ganz genau, dass die Gerichte einen Sachbeweis benötigen und ohne Sachbeweis geht bei Gericht gar nichts. Ich hätte mir von Ihnen mehr erwartet, dass Sie die gesetzliche Komponente einigermaßen berücksichtigen. Jeder Täter geht frei, wenn die Polizei den Sachbeweis nicht vorlegen kann. Weiters möchte ich noch dazu bemerken. Sie sehen die Videoüberwachung als Unheil. Zwar gibt es eine belastende, aber auch eine entlastende Komponente. Wie oft gibt es Zeugen, die sich beim Täter irren. Mit der Videoüberwachung konnte schon mehrmals bewiesen werden, dass sich Zeugen irrten und das für einen vermeintlichen Täter eine Entlastung war. Ich glaube, das ist gerade in solchen Situationen sehr, sehr wichtig. Ich finde jedenfalls, es ist eine halbherzige Lösung, wenn wir nur die neuen Garnituren mit Videoüberwachung ausstatten und keine älteren Garnituren oder Autobusse. Erklären Sie den Opfern - Sie treffen keine Opfer, aber ich habe einige Hundert Opfer getroffen -, dass sie Pech gehabt haben, weil sie in der falschen Straßenbahn oder in einem falschen Bus waren, in der kein Video war. Wären sie doch in einen neuen eingestiegen. Es ist traurig, wenn ich den Opfern solche Äußerungen zukommen lassen muss. Ich hoffe, dass wir, wie Kollege Wimmer gesagt hat, in den nächsten Jahren noch sehr viele Änderungen zur Sicherheit machen können, mit denen wir die Sicherheit der Linzerinnen und Linzer heben können. Ein Großteil der Linzerinnen und Linzer kann es nicht verstehen, wenn wir diese Maßnahmen nicht durchführen würden. Danke vielmals.“ (Beifall ÖVP, FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte noch einmal betonen, dass ich bis zu der Wortmeldung wirklich nicht positiv gestimmt, aber mit der Gesprächskultur hier doch relativ zufrieden war. Unsere Positionen sind klar und wir haben das relativ sachlich abgearbeitet. Ich erwarte mir von der ÖVP, dass sie sich entschuldigt bzw. den Satz zurücknimmt, dass wir die Täter schützen. Herr Kollege Hackl hat gesagt, wir schützen die Täter. Ich erwarte mir, dass das zurückgenommen wird und es dafür zumindest eine Entschuldigung gibt. (Beifall Die Grünen) Zum Schlusswort meines Antrages: Die Diskussion hat gezeigt, dass die Fraktionen für die Fakten nicht wirklich zugänglich sind. Sie argumentieren zwar dauernd mit den Fakten, aber die Fakten sprechen gegen die Videoüberwachung. Das muss man zur Kenntnis nehmen, das ist aber unendlich schade. Noch viel bedauerlicher ist aber, dass abseits dieser Videoüberwachung nicht auf die Diskussion eingegangen wurde. Ich habe in meiner Einleitung zum Antrag gesagt, dass wir ein Problem mit dem Umgang mit sozialen Konflikten oder Interessenskonflikten haben. Das ist das Hauptproblem. Auf das hat weder die SPÖ, noch die ÖVP, noch die FPÖ reagiert. Ich finde das unglaublich bezeichnend und unglaublich schade. Franz Leidenmühler hat gesagt, es ist politische Klugheit, manchmal Positionen zu ändern. Ich kann es mir nicht verkneifen, ich weiß nicht, ob es in der Vergangenheit besonders politisch klug war und in Zukunft besonders klug sein wird, wenn sich die SPÖ in Richtung FPÖ wendet, wenn man sich die Wahlergebnisse anschaut. Ich weiß nicht, ob das politisch besonders klug ist. (Beifall Die Grünen) Das Zweite, was ich für unsere Fraktion zu dem Abänderungsantrag noch festhalten will ist, wo es darum geht, das Sicherheitsgremium der Linz AG zukünftig mit Fraktionsvertretern zu besetzen. Das können wir durchaus unterstützen. Da verstehe ich die Argumentation von Franz Leidenmühler nicht, bis dahin, dass er sagt, dass Politik alles verwässert. Da braucht man nichts dazu sagen. Ich ersuche die SPÖ angesichts der Diskussion, wie sie gelaufen ist, noch einmal dringend ihre Haltung zu überdenken. Wir brauchen andere Lösungen, als Scheinlösungen, die noch dazu eine Stimmung fördern, den Kräften helfen und die den Wahlergebnissen der SPÖ nicht gut tun.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag O 16 getrennt in Punkte 1 bis 3 und anschließend über den Pkt. 4 des Abänderungsantrages der FPÖ/ÖVP Gemeinderatsfraktion abstimmen. Anschließend lässt der Vorsitzende über den Antrag O 17 getrennt in Punkte 1 bis 3 inklusive des Abänderungsantrages der FPÖ/ÖVP Gemeinderatsfraktion bei Punkt 1 und Punkt 3 abstimmen. Zuletzt lässt der Vorsitzende über den Antrag O 21 abstimmen. Der Punkt 1 (Videoüberwachung aktivieren) des Antrages O 16 wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 2 (neuralgische Haltestellen miteinbeziehen) des Antrages O 16 wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (19) und bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 3 (Erkenntnisse dieser Maßnahme evaluieren) des Antrages O 16 wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 4 des Abänderungsantrages (Geschäftsführung beauftragen, sukzessive auszustatten) zu O 16 wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (19) und bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 1 des Abänderungsantrages zu O 17 wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (19) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der NEOS (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 2 des Antrages O 17 wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (19) und bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 3 des Abänderungsantrages zu O 17 wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (19) und bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag O 21 wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 18 Gemeinnütziger Einsatz von Asylwerberinnen und Asylwerbern und Ein-Euro-Jobs für arbeitslose anerkannte Flüchtlinge als Hilfe zum Einstieg in den Arbeitsmarkt – Antrag und Resolution und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim gegenständlichen Antrag geht es insbesondere um zwei Dinge. Der erste Teil betrifft den gemeinnützigen Einsatz von Asylwerberinnen und Asylwerbern in der Stadt Linz. Als Rechtsgrundlage gilt § 7 des Grundversorgungsgesetzes, das es erlaubt, Asylwerbende in beschränktem Ausmaß für gemeinnützige Hilfstätigkeiten einzusetzen und dafür einen Anerkennungsbeitrag zu gewähren. Die Stadt Linz sollte dem Beispiel zahlreicher Städte und Gemeinden folgen, wo dies schon praktiziert wird, nämlich in einem Ausmaß von maximal 120 Stunden und maximal vier Einsätzen pro Jahr sowie der Prüfung durch das AMS. Damit soll sichergestellt werden, dass dieser Einsatz der Asylwerbenden keine regulären Jobs ersetzt, wie oftmals von der sozialdemokratischen Fraktion fälschlicherweise behauptet wird. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Der für Personal zuständige Geschäftsbereich wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit flüchtlingsbetreuenden NGOs und unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer Städte dem Stadtsenat bis Oktober einen Vorschlag vorzulegen, in welchen Bereichen und Ausmaß der Einsatz von Asylwerbenden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten in der Stadt Linz erfolgen kann.‘ Resolution an die Bundesregierung ‚2. Die Bundesregierung wird ersucht, für die Integration von arbeitslosen anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ein Modell vorzulegen, das neben den verschiedenen Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen auch verpflichtende gemeinnützige Ein-Euro-Jobs in einem beschränkten zeitlichen Ausmaß im öffentlichen Bereich vorsieht. Dadurch sollen jene anerkannten Flüchtlinge, die eine bedarfsorientierte Mindestsicherung erhalten, aber noch kaum Chancen auf Vermittlung haben, eine sinnvolle gemeinnützige Beschäftigung erhalten, die auch die Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei diesem zweigeteilten Antrag werden wir uns seitens der Sozialdemokratie enthalten. Ich möchte das aber ausführlich begründen und mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit so kurz wie möglich halten. Beim Punkt 1 wird sich Sozialdemokratie deswegen enthalten, weil nach meinen Informationen seitens der zuständigen Ministerien, gemeinsam mit dem AMS unter Einbindung von Gemeindebund und Städtebund, bereits an diesen Themen gearbeitet wird. Es wäre, glaube ich, nicht zielführend, wenn wir noch den Personalreferenten der Stadt Linz damit beauftragen und zwar mit der ganz klaren und wesentlichen Zielrichtung, hier temporäre Einsatzmöglichkeiten zu definieren, die im Bereich der Kommunen nicht zur Konkurrenz bzw. zum Ersatz regulärer Arbeitsverhältnisse führen. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Aspekt. Wie gesagt, wird bereits daran gearbeitet. Der Zusatzauftrag, in der Stadt Linz daran weiterzuarbeiten ist, glaube ich, überbordend und nicht notwendig. Beim zweiten Teil, die Resolution an die Bundesregierung, werden die Ein-Euro-Jobs angesprochen. Dazu gibt es Erfahrungen in der Bundesrepublik, die das schon über mehrere Jahre haben. Dazu gibt es ganz, ganz kritische Stimmen, nicht nur von den Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, sondern auch von der Wirtschaft in diesen Bereichen. Es ist aber auch in Österreich zu vernehmen, dass das sehr vorsichtig und kritisch gesehen wird, weil man aufpassen muss, dass es nicht in ein Verfahren des Lohndumpings geht. Ich glaube, wir sind alle sehr daran interessiert, dass ArbeitnehmerInnen Arbeitsverhältnisse haben können, von denen sie leben können, dass das zu normal Tätigen nicht in Konkurrenz steht. Dass viele Ein-Personen-Unternehmen, viele kleine und mittelständige Unternehmen, möglicherweise in Konkurrenz von solchen Arbeitsverhältnissen kommen würden, ist auch Thema. Ich glaube, dass es ganz, ganz wichtig ist, sich das genau anzusehen und noch einmal hinzusehen, was in Deutschland erreicht worden ist, oder eben nicht und welche Auswirkungen es gibt. Wir alle meinen, dass es für die Existenz der Menschen und für ihre persönliche Wertschätzung ganz wichtig ist, dass sie ordentliche Arbeitsverhältnisse und Jobs haben, von denen sie leben und dass sie Daueranstellungen erreichen können. Aus diesen beiden Gründen schlägt die Sozialdemokratie vor, sich zu enthalten. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Schilchegger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Antrag gliedert sich in zwei Teile. Ich komme zu dem Teil mit der Resolution an die Bundesregierung: Die Bundesregierung wird ersucht, im Wesentlichen ein Modell für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vorzulegen. Diesen Teil des Antrages werte ich als vollkommenes Eingeständnis in das Versagen der Integrationspolitik der Bundesregierung. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein solches Modell zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt bereits existiert oder erarbeitet wurde, als man sich vor Jahren schon in SPÖ und ÖVP darauf geeinigt hat, mit der liberalen Fremdenrechtsgesetzgebung 10.000 Emigranten pro Jahr in das Land aufzunehmen und zu versorgen, ohne, dass es hierfür eine rechtliche oder eine moralische Verpflichtung gibt. Der Neuigkeitswert besteht nun offenbar in diesen so genannten Ein-Euro-Jobs. Ich möchte nur formal anmerken, wer wäre im Sinne Ihres Resolutionsantrages zuständig, dieses Modell zu erarbeiten? Die Bundesregierung ist ein Kollegialorgan, ein Amt der Bundesregierung gibt es nicht, gesetzlich zuständig zur wörtlich ‚Koordination der allgemeinen Integrationspolitik ist der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres‘. Also ihr zukünftiger Bundesparteiobmann, Sebastian Kurz. Ich glaube, Herr Kurz hatte diese Idee selbst schon einige Monate früher. Der braucht keine Vorschläge aus Linz. Dann komme ich zum nächsten Teil Ihres Antrages, soweit der Antrag Asylwerber betrifft, kann Integration nicht das Ziel sein. Derartige Anträge sind nach geltendem Fremdenrecht fristgerecht zurückweisen, da die Republik Österreich nach europäischem Recht nicht zuständig ist, derartige Anträge zu behandeln. Es besteht dazu auch keine moralische Verpflichtung – Stichwort, Dublin-Verordnung. Meine Damen und Herren, halten wir uns lieber an das, was Angela Merkel in einer Rede vom 1. September 2016 gesagt hat. Für die nächsten Monate ist das Wichtigste Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung. Das, meine Damen und Herren, ist das Gebot der Stunde. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Wundsam: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, Frau Stadträtin Hörzing hat schon einige Punkt ausgeführt und angesprochen. Ich möchte aber trotzdem noch einmal ganz explizit darauf hinweisen, dass wir hier darüber reden, dass für geleistete Arbeit ein Euro pro Stunde gezahlt wird - ein Euro pro Stunde. Deutschland hat diese Ein-Euro-Jobs schon. Ich möchte das hier in Österreich nicht haben. Wir reden hier von Flüchtlingen, die aus Not und Elend vom Krieg geflohen sind, in der Hoffnung in Europa ein sicheres, besseres, vor allem selbst bestimmtes Leben führen zu können. Kein Ein-Euro-Job wird dies ermöglichen und dazu führen können. Ich glaube bei dieser humanen Katastrophe nicht, dass Europa gar nicht beteiligt ist, wir sind nicht ganz unschuldig. Flüchtlinge dürfen kein Menschenmaterial für Billigjobs werden. Worum geht es? Geht es um sinnvolle Beschäftigung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt? Wenn ja, möchte ich festhalten, dass Sprachkurse und Qualifizierungen den Zugang zum Arbeitsmarkt wesentlich mehr erleichtern, als Ein-Euro-Jobs - ich betone noch einmal, Ein-Euro-Job. Tun wir nicht so, als ob nur Hilfskräfte zu uns kommen. Bei uns sind hoch qualifizierte Arbeitskräfte, denen ein Ein-Euro-Job sicherlich nicht helfen wird. Geht es hier vielleicht um billige Arbeitskräfte? Was ist der nächste Schritt? Nach den Asylsuchenden, die gemeinnützige Arbeit für einen Lohn leisten, der in der dritten Welt üblich ist, sind die nächsten die Arbeitslosen. Ich meine nicht arbeitslose Asylsuchende, sondern Arbeitslose. Ich weiß, das steht nicht im Antrag, aber die Diskussion ist nicht neu, die kennen wir schon. Es gibt viele Bereiche, die nur darauf warten, dass Billigstarbeitskräfte eingesetzt werden. Ich sage jetzt einmal die Landwirtschaft, Gastronomie, Dienstleister usw. Es gibt genug Arbeit und es ist möglich, diese ordentlich zu entlohnen. Ich sage es noch einmal, nur mit ordentlicher Entlohnung können wir den Wohlstand halten. (Beifall SPÖ) Machen wir die Tür für diese Ein-Euro-Jobs nicht auf, sondern tragen wir dazu bei, dass Menschen, die zu uns kommen, ein menschenwürdiges Leben führen können. Deshalb gibt es von uns zu diesem Antrag ein klares Nein.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte KollegInnen, auch die Fraktion der Grünen wird beim ersten Punkt zustimmen, weil es nie schadet, Gespräche zu führen und zu schauen, was im Ausland passiert, welche Projekte man umsetzen kann, welche Erfahrungen man implementieren kann und in welchen Bereichen gemeinnützige Hilfstätigkeiten in der Stadt Linz ausgeübt werden können. Dem Punkt 2 allerdings, arbeitslose anerkannte Flüchtlinge zu gemeinnützige Ein-Euro-Jobs zu verpflichten, können wir nicht zustimmen. Wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, nicht nur bei anerkannten Flüchtlingen anzusetzen, sondern generell bei Flüchtlingen. Vor ein paar Tagen hat es ein Papier gegeben. Bevor ich aber zu diesem Papier komme, möchte ich schon festhalten, dass Beratungs- und Betreuungsangebote für Flüchtlinge mit und ohne Anerkennung ganz wichtig sind. Der Zugang zu Ausbildung und zu Qualifikation ist absolut notwendig, damit sie nicht in dieser Mindestsicherungschleife bleiben. Was Flüchtlinge brauchen, ist Unterstützung bei der Überwindung gesellschaftlicher Ausgrenzung, wie etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen, bei Betreuungspflichten, wenn sie Schulden haben und wie sie diese abbauen können. Sie brauchen Unterstützung, um einen geeigneten Wohnraum zu finden, bei familiären Problemen und vieles mehr. Das, was ich festhalten möchte ist, dass die Realität in Oberösterreich schon viel weiter ist, als ihr eigentlicher Antrag. Am 19. September 2016 hat es einen wunderbaren Regierungsbeschluss gegeben, in dem festgehalten wird, dass im Rahmen des Erstinterviews im Asylverfahren ein Qualifikationscheck durchgeführt werden soll. Diese Informationen sollen dann an alle relevanten Stellen weitergeleitet werden. Das heißt natürlich, dass die Bereiche der gemeinnützigen Tätigkeiten in den Bereich der Gemeinden auszuweiten sind. Drittens wurde angeregt Arbeitstrainings, Arbeitserprobung, Praktika und Schnuppertage zu legalisieren, weil es für anerkannte Flüchtlinge zurzeit noch illegal ist, diesen Tätigkeiten nachzugehen oder Schnuppern zu gehen, sei es wegen der Haftung etc. Auch die Koordination und Abstimmung der angebotenen Deutschkurse wurde festgehalten, weil es wichtig ist, dass es eine Nahtstelle zwischen Asylwerberstatus und Asylberechtigten geben soll, um die Sprachkompetenzen bestmöglich zu koordinieren und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Anknüpfend sind natürlich - vor allem für hoch qualifizierte Arbeitskräfte - die Nostrifizierungsverfahren, ganz wichtig, um einen raschen Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Weiters wurde festgehalten bzw. gibt es seitens der Oö. Landesregierung natürlich den Wunsch, dass der Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen ab dem sechsten Aufenthaltsmonat kontrolliert geöffnet werden soll. Wir haben jede Menge Mangelberufe. Derzeit könnten ca. 600 Stellen durch AsylwerberInnen besetzt werden. Aber dazu müsste die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen ändern. Von der Landesregierung wird natürlich angestrebt Alphabetisierungsmaßnahmen zu schaffen bzw. zu ermöglichen Pflichtschulabschlüsse nachholen zu können. Die Mobilität ist für die Asylberechtigten oder AsylwerberInnen auch eine große Hürde. Von daher wäre es wunderbar, wenn AsylwerberInnen Zugang zu begünstigten Fahrmöglichkeiten im öffentlichen Verkehr hätten - wie z.B. Lehrlingsfreifahrt oder Lehrlingstickets für AsylwerberInnen. Das sind die Maßnahmen, die am 19. September beschlossen wurden. Die Angebote, die es jetzt schon gibt, wie z.B. IdA, Integration durch Arbeit oder ,Check in‘ in Kooperation mit dem AMS, sind haushoch überfüllt. Jeder Termin platzt aus allen Nähten, weil die Menschen ihren Beitrag wirklich leisten wollen. Sie wollen sich weiter qualifizieren und einer Arbeit nachgehen. Man hört immer wieder, dass man die Leute abstrafen soll, wenn sie die Kurse nicht belegen. Das Problem ist, dass wir viel zu wenige Angebote für die Nachfrage haben. Das stört mich bei der ÖVP am allermeisten, dass immer dieses Gefühl vermittelt wird, diese Menschen wollen nichts machen und darum muss man sie abstrafen. Das Gegenteil ist der Fall. Seitdem ich im Gemeinderat sitze, kenne ich kaum jemanden, der sich nicht beteiligen und nicht Part dieser Gesellschaft werden will. Sie wollen einer ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeit nachgehen. Es ist nicht das Gegenteil der Fall, wie der Antrag das suggerieren würde. Es gibt, wie gesagt, schon Kompetenzchecks für Erwachsene und Grundausbildungen für Metall, Gastronomie, Tourismus, Malerei und Trockenbau. Das ist jetzt schon Realität. Natürlich muss das ausgebaut werden. Es gibt die Jugendstiftung JUST, um die im Ausland begonnen Berufsausbildungen für junge Erwachsene zwischen 19 und 30 Jahren abzuschließen. Es gibt das Projekt ‚Du kannst was‘, es gibt überbetriebliche Lehrausbildungen und Teilqualifizierungen in Kooperation mit konkreten Partnerbetrieben, es gibt Produktionsschulen und vieles mehr. Das heißt, es gibt schon jetzt ganz viele Bemühungen. Ich glaube, wir alle wissen, woran es scheitert nämlich - an der Finanzierung. Das heißt, gebt das Geld frei. Die Menschen kommen und rennen euch die Türen ein.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Danke in Richtung Grüne für die Zustimmung zu Punkt 1. In Richtung SPÖ, Frau Stadträtin Hörzing, Ihr Argument ist mir nicht ganz schlüssig. Wenn sich Städtebund, Gemeindebund usw. Gedanken darüber machen, was den Einsatz von Asylwerbern betrifft, warum soll sich die Stadt Linz darüber keine Gedanken machen. Schlussendlich muss die Stadt Linz entscheiden, ob sie diesen Schritt macht oder nicht. Zur Erklärung Frau Gemeinderätin Wundsam: Ein-Euro-Jobs heißt nicht, dass diese Asylberechtigten nur einen Euro erhalten, sondern die erhalten auch Mindestsicherung, wenn sie diesen Hilfstätigkeiten im öffentlichen Bereich nachgehen. Wenn die Qualifizierung eine höhere ist und wenn sie einen Job finden, dann sind sie von dieser Regelung sowieso nicht betroffen. In Richtung Freiheitliche Partei möchte ich sagen, es ist richtig, dass der Vorschlag betreffend Ein-Euro-Jobs von Bundesminister Sebastian Kurz kommt. Wie Sie aber vielleicht wissen, scheitert dieses Modells derzeit noch am Koalitionspartner. Vor diesem Hintergrund wäre es ein wichtiges Zeichen, wenn sich die starke Landeshauptstadt Linz hinter dieses Modell stellt und eine Resolution verabschiedet. Daher bitte ich um Zustimmung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag, getrennt in Punkt 1 und 2 abstimmen. Der Punkt 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (16) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag O 19 Ausbau der E-Ladeinfrastruktur – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte ZuschauerInnen, als vorletzten Antrag darf ich ein für uns Grüne wichtiges Thema referieren. Nach den Beschlüssen des Klimaschutzabkommens in Paris und der Ratifizierung im Juli 2016 im österreichischen Nationalrat, braucht es entsprechende Maßnahmen. Es gibt gewisse Ziele, beispielsweise muss bis 2050 der Anteil der fossilen Energieträger erheblich reduziert werden und es ist vor allem im Straßenverkehr eine Abkehr von diesen einzuleiten. Daher wird es in Zukunft auch im privaten und gewerblichen Bereich E-Ladestationen und E-Ladestruktur brauchen. Wir brauchen einen entsprechenden Weitblick für neu errichtete Gebäude, um zu verhindern, dass künftige BewohnerInnen durch eine nachträgliche Installation mit hohen Kosten konfrontiert werden. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Oö. Landtag und das zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung werden ersucht, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit die Oö. Bautechnikverordnung 2013 wie folgt ergänzt wird: Bei der Errichtung von öffentlich zugänglichen Stellplätzen, Stellplätzen in Wohngebäuden über drei Wohneinheiten oder Stellplätzen in Bürogebäuden für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sollen Vorkehrungen für eine nachträgliche Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (z.B. Leerverrohrungen) vorgesehen werden.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Gabriel: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kollegen des Gemeinderates, wenn die Grüne-Fraktion genau recherchiert hätte, hätte man sich diese Resolution sparen können. Seitens der Ressortverantwortlichen für Baurecht sind bereits Überlegungen zum Thema Vorkehrungen für eine nachträgliche Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, wie zum Beispiel Leerverrohrungen im Zuge der Novellierung der Oberösterreichischen Bautechnikverordnung, angestellt worden. Nachdem wir Freiheitlichen die E-Mobilität unterstützen, werden wir diesem Antrag zustimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender und liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich sind Leerverrohrungen dringend notwendig. Wir sind aber nicht der Meinung, dass das die öffentliche Hand vorschreiben soll. Das soll dem Markt überlassen bleiben. Wir wünschen uns, dass möglichst viele Leerverrohrungen verlegt werden, aber nicht verordnet. Wir haben zu viele Verordnungen, wir brauchen weniger Verordnungen.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Das ist sicherlich ein Punkt, wo ein Investor den Sparstift ansetzen wird. Solche Sachen wird hundertprozentig nicht der Markt regeln, aber gut. Ich danke für die avisierte Zustimmung. Ich hoffe, dass das Land Oberösterreich hier bald in Umsetzung geht. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Hochedlinger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag O 20 Ausweitung des Linz AG Nachtlinien Angebots – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Gemeinderat, das Thema Nachtlinien ist schon öfter diskutiert worden, unter anderem im Jugendbeirat, wo der Vorschlag, die Nachtlinien zu attraktivieren und in manchen Bereichen auszuweiten, von vielen Jugendorganisationen auf großen Zuspruch gestoßen ist. Wir stellen diesen Antrag aber nicht nur, weil ein besseres Nachtlinienangebot für junge Linzerinnen und Linzer attraktiv wäre, sondern weil wir finden, dass mobil zu sein eine Grundvoraussetzung für den Alltag ist. Linz lebt nicht nur am Tag, sondern auch nachts und das auch während der Woche oder an Sonntagen. Viele Linzerinnen und Linzer arbeiten nachts in Gastronomiebetrieben, Sozialeinrichtungen, Krankenhäusern und anderen Bereichen und sind momentan, abgesehen von Freitag, Samstag und Feiertagen auf ein Auto oder Taxis angewiesen. Außerdem würde eine Attraktivierung und Ausweitung der Nachtlinien nicht nur Menschen zugutekommen, die in der Nacht arbeiten, sondern es hätte positive Effekte, wie zum Beispiel die Reduzierung des Individualverkehrs in der Stadt, was zum Beispiel beim Angebot der AST-Taxis nicht gegeben ist. Dazu kommt noch, dass man mit AST-Taxis wenig flexibel ist und die Preise nicht in die Linz AG Fahrkarten inbegriffen sind. Deswegen fordern wir, dass ein Konzept erarbeitet wird, indem man unter anderem festlegen soll, auf welche Tage man die Nachtlinien ausweiten könnte. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Linz AG Linien: ,Die Zuständigen der Linz AG Linien werden ersucht, ein Konzept für die Attraktivierung des Linz AG Linien Nachtverkehrs in Bezug auf die Ausweitung der bestehenden Nachtlinien auf Werktage zu erstellen und nach Möglichkeit umzusetzen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Eypeltauer: „Ich mache es ganz kurz. Wir finden den Antrag großartig und unterstützen ihn. Wir stellen allerdings einen Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Linz AG Linien: ,Die Zuständigen der Linz AG Linien werden ersucht, ein Konzept für die Attraktivierung des Linz AG Linien Nachtverkehrs in Bezug auf die Ausweitung der bestehenden Nachtlinien auf Werktage zu erstellen und dem Ausschuss für Verkehr zur Beratung zuzuleiten.‘ Der Hintergrund ist, dass wir das gerne vorher beraten würden, bevor wir der Linz AG sagen, macht und setzt um. Dabei geht es um die Kosten und die Sinnhaftigkeit. Das soll man nicht so einfach aus der Hand geben. Ich glaube auch, dass die Antragstellerin damit einverstanden ist. Ich bedanke mich für den Antrag und für Ihre Aufmerksamkeit.“ Gemeinderätin Lang-Mayrhofer: „Es ist toll, dass dieses Thema auch von anderen aufgegriffen wird. Es ist ein Thema der Jungen-ÖVP, das man auf der Internetseite ,NachtBim.at‘ nachlesen kann. Das ist übrigens ein Thema von Erich Watzl, das er im Kulturhauptstadtjahr 2009 getrommelt hat und im Jahr 2015 gab es von uns einen Gemeinderatsantrag dazu. Wir sehen eine Ausweitung der Nachtlinien natürlich positiv und können dem NEOS- Abänderungsantrag etwas abgewinnen. Wir stellen aber hiermit noch einen Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das Nachtlinienangebot soll dabei ausschließlich mit Fahrzeugen bedient werden, die bereits mit einer Videoaufzeichnung ausgestattet sind.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der Grünen setzt voraus, dass tatsächlich ein Bedarf am Ausbau der Nachtlinien vorhanden wäre. Die Fakten sprechen dagegen. Sogar am Wochenende nehmen die Fahrgastzahlen stetig ab. Die Linz Linien haben bereits darauf reagiert und gemeinsam mit dem Jugendbeirat ein neues Konzept ausgearbeitet. Dieses Konzept wird kommende Woche in der Aufsichtsratssitzung der Linz Linien vorgestellt. Ich will jetzt nicht zu viele Details vorweg nehmen. Linz hat in der Nacht mit den AST-Taxis eine sehr gute Alternative. Diese AST-Taxis werden während der Woche nicht wirklich stark genützt. Wenn wir alle Fahrgäste, die dieses AST-Taxi pro Nacht benutzen, zusammenzählen würden, würden diese nicht einmal eine Straßenbahngarnitur füllen. Das heißt, wir würden von Punkt A nach Punkt B eher Luft, denn Fahrgäste transportieren. Für den Transport von Luft sind eine Million Euro, statt der 300.000 Euro zu viel. Aus diesem Grund werden wird uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Janko: „Wir finden das Angebot, dass es Nachtlinien gibt, ganz super. Wir begrüßen es sehr, dass offenbar eine Ausweitung des Angebotes angedacht ist. Wenn man aber von den geschätzten Fahrgastzahlen am Wochenende ausgeht und man sich die nicht besonders starke Auslastung am Wochenende und die Kostenschätzungen ansieht, ist das der Grund, warum wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten werden. Wir können das auch ohne allzu große Schmerzen machen, weil es mit dem AST-Taxi ein Angebot gibt, mit dem man während der Woche bis vor die Haustüre gebracht wird. Das ist unsere Begründung für die Stimmenthaltung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hochedlinger: „Danke für die Wortmeldungen und danke für die Zustimmung der NEOS. Wir finden den Abänderungsantrag okay und werden dem daher zustimmen. Dem Zusatzantrag der ÖVP werden wir natürlich nicht zustimmen. Ich finde es sehr schade, dass nichts daraus werden wird, aber das muss man so annehmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag der NEOS-Fraktion, anschließend über den Zusatzantrag der ÖVP und abschließend über den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19) und FPÖ (16) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Zusatzantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (16) und NEOS (3) sowie bei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (19), FPÖ (16) und NEOS (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 9. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Vizebürgermeister Forsterleitner dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 21:13 Uhr