Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 10/2015 PROTOKOLL über die 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 3. Dezember 2015, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner FPÖ Detlef Wimmer Die StadträtInnen: FPÖ Markus Hein SPÖ Karin Hörzing GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider Die GemeinderätInnen: FPÖ Mia Åkerblom SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Helga Eilmsteiner GRÜNE Mag.a Rossitza Ekova-Stoyanova NEOS Felix Eypeltauer SPÖ Regina Fechter-Richtinger FPÖ Manfred Gabriel SPÖ Stefan Giegler FPÖ Wolfgang Grabmayr SPÖ Johannes Greul GRÜNE Klaus Grininger, MSc KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn ÖVP Mag. Martin Hajart GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig GRÜNE Sophia Hochedlinger SPÖ Jakob Huber SPÖ Carmen Janko SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Günther Kleinhanns FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Markus Krazl FPÖ Martina Krendl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Doris Lang-Mayerhofer GRÜNE Mag. Helge Langer, M.A. ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler NEOS Elisabeth Leitner-Rauchdobler ÖVP Maria Mayr FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, Bed NEOS Lorenz Potočnik FPÖ Manfred Pühringer FPÖ Brigitta Riha GRÜNE Ursula Roschger FPÖ Michael Schilchegger GRÜNE Alexandra Schmid GRÜNE Bernhard Seeber ÖVP Michaela Sommer ÖVP Markus Spannring SPÖ Bettina Stadlbauer ÖVP Wolfgang Steiger SPÖ Klaus Strigl FPÖ Peter Stumptner GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller SPÖ Tanja Weiss SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Abteilungsleiter des Präsidiums: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES HERRN BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT C 1. Kreditübertragung im Zusammenhang mit der Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl und Volksbefragung zur Eisenbahnbrücke 2015 in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro C 2. Liftkartell – Schadenersatzklage gegen Kartellanten – Weitere Vorgehensweise C 3. Seniorenzentren Linz (SZL) GmbH – Baulicher Brandschutz; Schadenersatzklage – Abtretungsvereinbarung C 4. Weitergabe einer Bedarfszuweisung des Landes Oö./Direktion für Inneres und Kommunales für Investitionen in der Tabakfabrik an die Immobilien Linz GmbH in Höhe von 400.000 Euro und an die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH in Höhe von 100.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung C 5. Abtretung von 192 Quadratmeter Teilfläche des Grundstücks Nr. 154/2 sowie Rückstellung von 217 Quadratmeter Teilfläche der Grundstücks Nr. 1144/3 und 1099, alle KG Waldegg (Hasnerstraße) – Leistung einer Abtretungsentschädigung in Höhe von 124.800 Euro sowie Erhalt einer Rückstellungsentschädigung in Höhe von 141.050 Euro C 6. Katastrophenschutz in Linz; Änderung des Organisationsplans für den Katastrophenhilfsdienst der Stadt Linz C 7. Gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes S 103/5 (Flötzerweg – Binderlandweg), KG Kleinmünchen C 8. Durchführung von pädagogischen Projekten im Freizeitteil von öffentlichen Ganztagsschulen der Stadt Linz C 9. Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung und Qualifizierung von arbeitslosen Linzer Jugendlichen C 10. Weihnachtsbeleuchtung der Stadt Linz 2015/2016; 324.000 Euro D ANTRÄGE DES STADTSENATES D 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Ausschüsse (GOAu) und der Geschäftsordnung für den Stadtsenat (GOStS) auf Grund der StL-Novelle 2015 D 2. Volksbefragung zum Thema Eisenbahnbrücke vom 27. September 2015 nach § 68 Abs. 5 StL 1992 D 3. Vorstudie – Linux in der Verwaltung D 4. Friedenserklärung der Stadt Linz 2015 D 5. Kreditübertragung in Höhe von 197.000 Euro im Geschäftsbereich BürgerInnen-Angelegenheiten und Stadtforschung D 6. Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69 (Investitionen 2015); 100.000 Euro D 7. Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung; Aufhebung des Gemeinderats-Beschlusses vom 15. März 2007 D 8. Rückgliederung AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH; Einbringung in die Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) D 9. Zuweisung von MitarbeiterInnen aus dem GMT an Immobilien Linz GmbH & Co KG D 10. Kreditüberschreitung in Höhe von 100.000 Euro bzw. Kreditübertragungen in Höhe von 178.500 Euro im Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau D 11. Gewährung einer Subvention an das Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oö., Bulgariplatz 12 (Aktivitäten im Rahmen des Geschäftsfeldes Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit); 88.850 Euro D 12. Gewährung einer Subvention an den Tennisclub Wels 76 (Generali Ladies Tennisturnier 2015); 73.000 Euro sowie 525 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung D 13. Gewährung einer Subvention an den Österreichischen Karatebund (Karate-WM 2016); 200.000 Euro, davon je 70.000 Euro 2015 und 2016 und 60.000 Euro 2017 sowie 202,50 Euro in Form einer Naturalförderung D 14. Kreditübertragung in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro im Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie D 15. Gewährung einer Subvention an den ÖTB Turnverein Linz (Gebäudesanierung des Mitteltraktes und der Sanitärbereiche Prunerstraße 6); 180.000 Euro, davon 90.000 Euro 2015 und je 45.000 Euro 2016 und 2017 D 16. Kreditübertragung sowie Kreditüberschreitung in Höhe von je 130.000 Euro im Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN E 1. Abtretung von insgesamt 847 Quadratmetern, Teilflächen aus den Grundstücks Nr. 1374/50, 1375/5, 1374/23 und 1371/28, KG Waldegg an das öffentliche Gut der Stadt Linz sowie Rückstellung von insgesamt 803 Quadratmetern, Teilflächen aus den Grundstücks Nr. 1886 und 1875 (alle Seiseneggergang/Matthias-May-Gang) - Leistung einer Abtretungsentschädigung seitens der Stadt Linz sowie Erhalt einer Rückstellungsentschädigung in Höhe von je 176.660 Euro E 2. Linzer City Ring - Parkmünzenaktion „Gratisparken in Linz“; Verlängerung der Vereinbarung E 3. Änderung der Linzer Parkgebührenverordnung - Anpassung an die Oö. Parkgebührengesetz-Novelle 2015 E 4. Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30 im Zusammenhang mit der Kinderbetreuungsstelle „grüne Mitte Linz“ III, Edeltraud-Hofer-Straße F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU F 1. Neue Donaubrücke Linz – Ingenieurleistungen; max. vier Millionen Euro F 2. Änderungsplan Nr. 56 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Büchlholzweg 40) F 3. Änderungspläne Nr. 52 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Modellflugplatz) F 4. Änderungsplan Nr. 54 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Mayrhoferstraße 17) F 5. Änderungsplan Nr. 57 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Urfahr (Dießenleitenweg 39) F 6. Bebauungsplanänderung 01-068-01-01, KG Linz (Palais Kaufmännischer Verein - Landstraße) F 7. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 02-022-01-00, KG Urfahr (Kubinweg) F 8. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 09-009-01-00, KG Waldegg (Edelweißberg – Anemonenweg) F 9. Bebauungsplanänderung 09-070-01-01, KG Waldegg (Ing.-Etzel-Straße) F 10. Bebauungsplanänderung 15-003-01-01, KG Ebelsberg (Erweiterung Ortszentrum Ebelsberg) F 11. Bebauungsplanänderung 10-006-01-01, KG Waldegg (Geymanngang) F 12. Bebauungsplanänderung 05-010-01-01, KG Katzbach (Altenberger Straße 71-79) F 13. Bebauungsplanänderung 09-035-01-01 mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 106/6, KG Linz (Roseggerstraße – Schiedermayrweg) F 14. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-058-01-00, KG Linz (Stifterstraße - Herrenstraße) G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND INTEGRATION G 1. Verein Jugend und Freizeit (VJF); Leistungsvereinbarung für 2016 – Leistungsentgelt seitens der Stadt Linz in Höhe von 2,617.000 Euro sowie 500.000 Euro gegen Kostenersatz durch das Land Oberösterreich. G 2. Caritas für Kinder und Jugendliche; Hort „Junges Wohnen - Guter Hirte“ - Übernahme in die Abgangsdeckung G 3. KVL - KiTa-Verbund Linz; Angleichung der Entlohnung der HelferInnen in den KVL zusammengeschlossenen Kinderbetreuungseinrichtungen an die HelferInnen in gemeindeeigenen Betrieben H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG H 1. Neue Werft Linzer Hafen - Erweiterung des TechCenter Linz-Winterhafen; Änderung der Richtlinien zur Gründer- bzw. Jungunternehmerförderung I FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 I 1. EFFIZIENTERE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSBEIRAT (MIB) I 2. SWAP 4175; WIEDEREINFÜHRUNG SONDERKONTROLLAUSSCHUSS I 3. SICHERHEIT FÜR MENSCH UND TIER I 4. MARKT-SKANDAL DURCH KONTROLLAMT PRÜFEN I 5. NEUKONZEPTIONIERUNG DER PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG PLUS RÜCKNAHME DER PARKGEBÜHRENPFLICHT AM SAMSTAGNACHMITTAG ALS SOFORTMASSNAHME I 6. NIBELUNGENBRÜCKE - VERBESSERUNGSMASSNAHMEN FÜR FUSSGÄNGER/INNEN UND RADFAHRER/INNEN I 7. NEUBESETZUNG INTEGRATIONSBÜRO I 8. SONDERKONTROLLAUSSCHUSS ZUR WEITEREN AUFKLÄRUNG DER UMSTÄNDE DES ABSCHLUSSES DES SWAP 4175 I 9. LIVESTREAM DER GEMEINDERATSSITZUNGEN - DIE BESUCHERGALERIE DES 21. JAHRHUNDERTS I 10. INFORMATION DER BEVÖLKERUNG ZUR FLÜCHTLINGSSITUATION IN LINZ I 11. KONSEQUENT TRANSPARENT - VERSTÄNDLICHES BUDGET UND ÖFFENTLICHER SCHULDENSTAND I 12. ERSTE RICHTUNGSWEISENDE SCHRITTE IN DER PLANUNG DES STADTVIERTELS EBELSBERG I 13. ERRICHTUNG EINES HTL-CAMPUS IM LINZER SÜDEN - RESOLUTION (GEMEINSAMER ANTRAG SPÖ, FPÖ, ÖVP UND GRÜNE) I 14. STÄDTE UND GEMEINDEN FINANZIELL ENTLASTEN; AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICH SICHERSTELLEN - RESOLUTION I 15. ERHÖHUNG DER WOHNBAUFÖRDERMITTEL - RESOLUTION I 16. HANDYFAHRSCHEIN - RESOLUTION I 17. VERKLEINERUNG DES LINZER GEMEINDERATES - RESOLUTION I 18. FAHRRADFREUNDLICHE PFLASTERUNG - RESOLUTION I 19. MITNAHME VON FAHRRÄDERN IN DEN NEUEN E-BUSSEN DER LINZ LINIEN - RESOLUTION I 20. UNTERBRINGUNG UND VERSORGUNG VON SCHUTZSUCHENDEN - ANTRAG UND RESOLUTION (GEMEINSAMER ANTRAG GRÜNE, NEOS UND KPÖ) I 21. AUSBAU DER KONTROLLRECHTE - RESOLUTION I 22. VERÖFFENTLICHUNG DER PRÜFBERICHTE DES KONTROLLAMTES - RESOLUTION I 23. ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES STADTSTATUTS; ENTFALL DER MÖGLICHKEIT DES GEMEINDERAT-MANDATSVERZICHTS DURCH STADTRÄTINNEN UND STADTRÄTE - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 2. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Weiters begrüßt Bürgermeister Luger die Besucherinnen und Besucher auf der Galerie. Für die heutige Sitzung sind Gemeinderätin Walcher und Gemeinderat Hennerbichler, beide FPÖ, entschuldigt. Gemeinderätin Stadlbauer, SPÖ, kommt etwas später in die Sitzung. Bürgermeister Luger teilt mit, dass drei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Neukonzeptionierung der Linzer Märkte 2. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Änderung der Anlage zu § 3 Abs. 1 Z. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Festlegung der Ermittlung des Grundstückswertes (Grundstückswertverordnung 2016 – GrWV 2016) 3. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Kontrollamtsprüfung zum Verdacht finanzieller Unregelmäßigkeiten im Aufgabenbereich Aufenthaltsrecht Bürgermeister Luger schlägt vor, den Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. A MITTEILUNGEN DES HERRN BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger verweist auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2015 bis 25. November 2015 für das Rechnungsjahr 2015 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 18. Juni 2015 bis 25. November 2015 für das Rechnungsjahr 2015 folgende Kreditübertragungen genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2015 bis 25. November 2015 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2015 Kreditübertragungen in der Höhe von 125.800 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 88.000 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2015 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,463.495 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2015 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 25. November 2015 genehmigten Kreditüberschreitungen 4,900.000 Euro und die Kreditübertragungen 1,755.800 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 46,692.915 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2015 ist daher nicht erforderlich.) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass an seine Person zwei Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden. 1. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, am 1. September 2015 wurde von der Landespolizeidirektion gegen den Vorsitzenden des Vereins Solidarwerkstatt wegen einer im Juni 2015 erfolgten Anbringung von Plakaten im öffentlichen Raum eine Strafe von 500 Euro bzw. dreieinhalb Tage Arrest verhängt. Zusätzlich wurden dem Verein vom Tiefbauamt für die Entfernung und Beweissicherung der Plakate 372 Euro in Rechnung gestellt. Konkret handelte es sich dabei um auf Baustellenabzäunungen, Lichtmasten etc. angebrachte Kleinplakate mit der Ankündigung einer Friedensveranstaltung. Da die Anbringung mittels Klebestreifen erfolgte kann nicht einmal von einer Sachbeschädigung gesprochen werden. Laut der Plakatierverordnung der Bundespolizeidirektion vom 1. Februar 1983 besteht im Linzer Stadtgebiet faktisch ein Plakatierverbot und wird somit das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung massiv eingeschränkt bzw. zu einer Geldfrage gemacht. Laut § 48 Mediengesetz wird hingegen ausdrücklich garantiert, dass es ,zum Anschlagen, Aushängen und Auflegen eines Druckwerkes an einem öffentlichen Ort... keiner behördlichen Bewilligung (bedarf)‘ und Einschränkungen dieses Rechts die Behörde nur zum Zweck der ,Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung‘ erlassen kann. Die als Folge dieses Verbotes geschaffenen freien Flächen und Litfaßsäulen wurden mittlerweile dem Werbering übertragen und können daher ebenfalls nicht mehr frei für nichtkommerzielle Ankündigungen genutzt werden. Damit wird die Bestimmung der Plakatierverordnung, wonach das Plakatieren weitgehend nur auf Flächen, ,die offensichtlich zum Anschlagen von Druckwerken bestimmt sind‘ erlaubt ist ad absurdum geführt. Die restriktive Vorgangsweise steht in einem auffallenden Widerspruch zur Toleranz der Stadt gegen den Wildwuchs von mobilen Großflächenplakaten politischer Parteien wie zuletzt bei der Landtags- und Gemeinderatswahl, die ohne Sanktionen im offenen Widerspruch zu den Vorgaben des Wahlwerbeabkommens auch in städtischen Grünflächen wie etwa in der Neuen Welt oder bei den Autobahnauffahrten aufgestellt wurden. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Herr Bürgermeister, welche Vereinbarungen gibt es mit dem Werbering über die Nutzung der für Veranstaltungsankündigungen von Vereinen und Initiativen gedachten Litfaßsäulen im Stadtgebiet? 2. Wie viele solcher Flächen bzw. Standorte sind vorhanden und gibt es darüber hinaus noch Flächen zur freien Plakatierung? 3. Ist auch vor dem Hintergrund von Subventionskürzungen daran gedacht, für Vereine und Initiativen und andere nicht kommerzielle Zwecke Plakatflächen zur freien Plakatierung zur Verfügung zu stellen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1.: Zwischen dem Magistrat und der Gutenberg Werbering GmbH gibt es zwei Verträge. Der erste Vertrag ist vom 16. Mai 1989 über die Errichtung und den Betrieb von Anschlagstellen und Werbetafeln und einen zweiten Vertrag vom 3. Februar 2004 über die Anbringung von Reklametafeln und Werbetafeln auf Lichtmasten der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Zu 2.: Im Stadtgebiet von Linz gibt es gegenwärtig 39 solcher Litfaßsäulen. Es gibt noch weitere fünf Standorte, an denen das Plakatieren kostenlos und legal gestattet wird. Einer ist an der Straßenbahn-Endhaltestelle Universität, formal am Aubrunnerweg, ein zweiter an der Leonfeldner Straße in der Fußgängerunterführung Gründberg, ein dritter bei der Unterführung beim Brückenkopfgebäude Ost, also an der Nibelungenbrücke, ein vierter in der Fußgängerunterführung Dauphinestraße/Schörgenhubstraße in Kleinmünchen und ein weiterer an der Wiener Straße, Fußgängerunterführung in Ebelsberg. Zu 3.: Soweit ich informiert bin, ist derzeit an der Änderung des Status Quo in keine wie auch immer geartete Richtung gedacht.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch bei den diesjährigen Wahlgängen am 27. September und am 11. Oktober 2015 musste wieder festgestellt werden, dass manche Linzer Wahllokale in keiner Weise den Anforderungen eines barrierefreien Zuganges gerecht werden. Ein Beispiel sind die Wahlsprengel 244 und 265 in der Otto-Glöckel-Schule in der Dürrnbergerstraße, die im 1. Stock situiert sind, wobei bereits das Erdgeschoß nur über eine Treppe erreichbar ist. Damit wird die Ausübung des Wahlrechts für Menschen die auf einen Rollstuhl angewiesen sind ebenso wie für gehbehinderte, gebrechliche und ältere Menschen wesentlich erschwert. Dementsprechend gab es bei den Wahlhandlungen auch deutliche Unmutsäußerungen von Betroffenen. Der Verweis auf die Briefwahl kann dabei nicht als Rechtfertigung dienen. Im Jahre 2016 tritt bekanntlich das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nach zehnjähriger Übergangsfrist im vollen Umfang in Kraft. Dieses Gesetz regelt, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung und andere gestaltete Lebensbereiche barrierefrei zugänglich sein müssen. Das ist dann der Fall, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ,in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind‘. Das ist insbesondere auch für die öffentliche Hand eine Anforderung bei der Realisierung beispielgebend zu sein. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Herr Bürgermeister, wie viele Wahllokale haben bei der Wahl 2015 nicht den Anforderungen eines barrierefreien Zuganges entsprochen? 2. Welche Maßnahmen sind geplant, um bis zu den nächsten stattfindenden Wahlen den Zugang zu allen Linzer Wahllokalen barrierefrei zu gestalten?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1.: Formal betrachtet, handelte es sich um insgesamt 62 Wahllokale, die den formalrechtlichen barrierefreien Vorschriften nicht entsprochen haben, das heißt zum Beispiel auch, wenn sich Türen nur in eine bestimmte Richtung von alleine öffnen lassen, nicht automatisch. Hier ist eine sehr weite Definition angenommen worden. Zu 2.: Jetzt muss ich ein wenig ausholen. Um eine möglichst nahe Wegebeziehung zwischen Wohnort und Wahllokal zu erfüllen, ist die Stadt darauf angewiesen, auch private Lokale anzumieten. Diese sind zum Teil nicht barrierefrei und nicht ersetzbar. Dasselbe gilt für einzelne Wahllokale in städtischen Einrichtungen, die zum Teil barrierefrei sind. So können beispielsweise von drei Wahllokalen zwei barrierefrei erreichbar sein, eines nicht, weil dem die bauliche Situation entgegenspricht und das nicht so einfach behebbar ist. Deswegen wird man realistischerweise sagen müssen, dass bei den nächsten Wahlen nicht alle Lokale barrierefrei gestaltbar sind. Wir können diesen Anspruch zum Teil aus rechtlichen, aber auch technischen Gründen nicht erfüllen. Wir bemühen uns natürlich jedenfalls, dieser Barrierefreiheit bei der Auswahl der Lokale möglichst Rechnung zu tragen. Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass heute, im Gegensatz zu früheren Jahren, durch die Briefwahl ein zusätzliches Instrumentarium entwickelt worden ist, damit Menschen, die diese Wahllokale nur unter schwierigen Voraussetzungen erreichen können, die Teilnahme an einem demokratischen Wahlvorgang möglich ist. Nichtsdestotrotz bemüht sich die entsprechende Abteilung im Geschäftsbereich BürgerInnenangelegenheiten und Stadtforschung um die Zurverfügungstellung möglichst barrierefreier Wahllokale. Damit habe ich die ersten Anfragen des Gemeinderats in dieser Funktionsperiode beantwortet. C ANTRÄGE NACH § 47 Abs. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge C 1, C 2 und C 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: C 1 Kreditübertragung im Zusammenhang mit der Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl und Volksbefragung zur Eisenbahnbrücke 2015 in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro Der Gemeinderat beschließe: „Eine Kreditübertragung 1. in Höhe 520.000 Euro von der VASt 1.5620.751000, Laufende Transferzahlungen an Land, Gemeindebeitrag gem. Oö. Krankenanstaltengesetz (KAG), 2. in Höhe 300.000 Euro von der VASt 1.4130.751100, Laufende Transferzahlungen an Land, Chancengleichheit, 3. in Höhe 200.000 Euro von der VASt 1.2400.759000, Laufende Transferzahlungen an netto veranschlagte Unternehmen und 4. in Höhe 280.000 Euro von der VASt 1.2400.700100, Mietzinse 5. in Höhe 200.000 Euro von der VASt 1.9300.751000, Laufende Transferzahlungen Land, Landesumlage auf die VASt 1.0240.728400, Sonstige Leistungen, wird genehmigt.“ C 2 Liftkartell – Schadenersatzklage gegen Kartellanten – weitere Vorgehensweise Der Gemeinderat beschließe: „Der in der Vorlage beschriebenen, von der Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH vorgeschlagenen, weiteren Vorgehensweise bei der Tagsatzung im Liftkartellverfahren vor dem Handelsgericht Wien am 15. Oktober 2015 wird zugestimmt. Das vorläufige Ruhen (Unterbrechung) des Verfahrens bis im Parallelverfahren der ÖBB Infrastruktur AG ein Sachverständigengutachten zur Höhe des Kartellpreisaufschlages vorliegt (Wiederaufnahme) wird genehmigt.“ C 3 Seniorenzentren Linz (SZL) GmbH – Baulicher Brandschutz; Schadenersatzklage – Abtretungsvereinbarung Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Abtretungsvereinbarung wird genehmigt.“ Die Anträge C 1 bis C 3 werden einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über die Anträge C 4 und C 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: C 4 Weitergabe einer Bedarfszuweisung des Landes Oberösterreich/Direktion für Inneres und Kommunales für Investitionen in der Tabakfabrik an die Immobilien Linz GmbH in Höhe von 400.000 Euro und an die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH in Höhe von 100.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung. Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Weitergabe der Bedarfszuweisungsmittel (in Summe 500.000 Euro) in der Höhe von 400.000 Euro an die Immobilien Linz GmbH, Hauptstraße 1-5, 4040 Linz, und in der Höhe von 100.000 Euro an die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Peter-Behrens-Platz 15, 4020 Linz, für Investitionen im Bereich der Tabakfabrik Linz wird genehmigt. Die Stadt Linz gewährt die Weitergabe der Bedarfszuweisung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 500.000 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt zu 400.000 Euro auf der VASt 5.8993.775001, Kapitaltransfers an Unternehmungen, ILG, und zu 100.000 Euro auf der VASt 5.9140.775000, Kapitaltransfers an Unternehmungen. Gleichzeitig wird auf eine Kreditübertragung in der Höhe von 100.000 Euro von der VASt 5.8993.775001 auf die VASt 5.9140.775000 genehmigt.“ C 5 Abtretung von 192 Quadratmetern Teilfläche des Grundstücks Nr. 154/2 sowie Rückstellung von 217 Quadratmetern Teilfläche der Grundstücks Nr. 1144/3 und 1099, alle KG Waldegg (Hasnerstraße) – Leistung einer Abretungsentschädigung in Höhe von 124.800 Euro sowie Erhalt einer Rückstellungsentschädigung in Höhe von 141.050 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Abtretung der im Plan der Hainzl & Partner Ziviltechniker OG vom 11. April 2014, GZ 12841_V1, neu ausgewiesenen Teilflächen 1 (189 Quadratmeter) und 2 (drei Quadratmeter) des Grst. 154/2, KG Waldegg, sohin von Grundflächen mit einem Gesamtausmaß von 192 Quadratmetern an das öffentliche Gut der Stadt Linz, gegen Leistung einer Abtretungsentschädigung von 124.800 Euro, wird genehmigt. 2. Die Rückstellung der im vorzitierten Grundteilungsplan ausgewiesenen Teilflächen 3 (53 Quadratmeter) des Grst. 1144/3, sowie der Teilflächen 4 (49 Quadratmeter) und 7 (115 Quadratmeter) des Grst. 1099, beide KG Waldegg, sohin von Grundflächen mit einem Gesamtausmaß von 217 Quadratmetern an die Breitwieserhof Errichtungs- und VerwaltungsGesmbH gegen Leistung einer Rückstellungsentschädigung von 141.050 Euro, wird genehmigt. 3. Die Realisierung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes erfolgt zu den im beiliegenden Grundabtretungs- und Rückstellungsvertrag festgelegten Bedingungen. 4. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 124.800 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 5.8401.001000, Grundkauf öffentliches Gut. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von insgesamt 141.050 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 6.8401.001000, Grundverkauf öffentliches Gut. 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 4936,75 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 1.8401.710100, Immobilienertragsteuer öffentliches Gut.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über C 6 Katastrophenschutz in Linz; Änderung des Organisationsplans für den Katastrophenhilfsdienst der Stadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der beiliegende Organisationsplan für den Katastrophenhilfsdienst der Stadt Linz / Ausgabe 2015 wird genehmigt. 2. Die Neufassung des Organisationsplans für den Katastrophenhilfsdienst der Stadt Linz wird mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wirksam.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Hein berichtet über C 7 Gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes S 103/5 (Flötzerweg – Binderlandweg), KG Kleinmünchen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 103/5 – gänzliche Aufhebung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend Bebauungsplan S 103/5 - gänzliche Aufhebung, Flötzerweg – Binderlandweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes S 103/5 beschlossen. § 2 Die Wirkungsbereiche der Bebauungsplanänderung (Aufhebung) werden wie folgt begrenzt: Begrenzung für die Aufhebung des östlichen Teiles des Bebauungsplanes S 103/5: Norden: Flötzerweg Osten: Binderlandweg Süden: Zechmeisterstraße Westen: Teil der Parzelle Nr. 1452/27 und 1463/1; westliche Grenze der Parzelle Nr. 1452/8 Begrenzung für die Aufhebung des westlichen Teiles des Bebauungsplanes S 103/5: Norden: Teil der Parzelle Nr. 1462/7 Osten: Teil der Parzelle Nr. 1463/1 Süden: Zechmeisterstraße Westen: Teil der Parzelle Nr. 1462/7 Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Aufhebungsplan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über C 8 Durchführung von pädagogischen Projekten im Freizeitteil von öffentlichen Ganztagsschulen der Stadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die öffentlichen Linzer Ganztagsschulen können Projekte für qualitätsverbessernde Maßnahmen im Freizeitteil für insgesamt bis zu 20 Gruppen durchführen. 2. Seitens Kultur und Bildung (KB)/Schulen wird mit dem Land Oberösterreich jeweils geklärt, ob die einzelnen Projekte förderungswürdig sind. 3. Die Kosten der einzelnen Projekte dürfen die maximale Höhe der Förderung von 9000 Euro pro Gruppe nicht überschreiten 4. KB/Schulen beantragt nach Ende des Schuljahres 2015/16 die entsprechenden Förderungen beim Land Oberösterreich. Das jeweils zuständige Organ ist sowohl bei der Entscheidung über die endgültige Projektdurchführung als auch bei der Genehmigung allfälliger Verträge zu befassen. 5. Die Verrechnung der Ausgaben für die einzelnen Projekte erfolgt auf der FIPOS 1.2102.728002, Sonstige Leistungen, die Einnahmen (in gleicher Höhe) auf der FIPOS 2.2102.861000, Lfd. Transferzahlungen vom Land Oberösterreich.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Wegscheider berichtet über die Anträge C 9 und C 10 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: C 9 Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung und Qualifizierung von arbeitslosen Linzer Jugendlichen Der Gemeinderat beschließe: „Folgende Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit in Linz sollen durch Bereitstellung finanzieller Mittel initiiert, ausgebaut oder unterstützt werden: Betreuungsprogramm/Betreuungscoaches (100.000 Euro), Potentialanalyse für Jugendliche (10.000 Euro), zusätzliche Sprachkurse für MigrantInnen (95.000 Euro), Berufs- und Lehrberufsinformation für Migrantenvereine (15.000 Euro), Projekt ,Learnfit‘ (30.000 Euro), zusätzliche kostenlose Lernunterstützung (50.000 Euro) Unter Berücksichtigung bereits durch Mittelumschichtung absolvierter einschlägiger Maßnahmen/Projekte sowie unter den eingangs gezeigten intensivierten Aktivitäten der Stadt im Bereich der Lehrlingsausbildung und des Job-Impuls-Programms, können für die gezeigten Maßnahmen max. 300.000 Euro bereitgestellt werden. Die einzelnen Maßnahmen sollen dabei noch 2015 zur Umsetzungsreife gebracht werden. Die Bedeckung der beschriebenen Maßnahmen im Ausmaß von max. 300.000 Euro soll im Rahmen der Budgetierung zum Voranschlag 2016 auf den entsprechenden Voranschlagsstellen der Bereiche Bildung, Soziales und Wirtschaft sichergestellt werden.“ C 10 Weihnachtsbeleuchtung der Stadt Linz 2015/16; 324.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „Die Inbetriebnahme der Weihnachtsbeleuchtung 2015/16 und die damit verbundenen Ausgaben in Höhe von 324.000 Euro inkl. USt werden genehmigt. Die Verrechnung im Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 1.7890.619001, Instandhaltung Weihnachtsbeleuchtung, und auf der VASt 1.7890.600001, Strom Weihnachtsbeleuchtung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn zu C 10: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, das ist eine bekannte Debatte, die sich schon seit Jahren durch den Gemeinderat zieht. In den letzten Jahren war es Kollegin Schmied von den Grünen, die immer wieder zur Debatte gestellt hat, ob es angesichts des Sparpaketes wirklich leistbar ist, dass man 324.000 Euro für die Weihnachtsbeleuchtung ausgibt. Ich denke, in anderen Städten in Österreich ist das so, dass dieser Werbeaufwand durch die Wirtschaft getragen wird, die davon profitiert, dass die Menschen zu Weihnachten in die Innenstadt strömen. An dieser Stelle möchte ich aber auch anmerken, dass es angesichts der drohenden Klimakatastrophe - alle von Ihnen werden mitbekommen haben, dass die Menschen letztes Wochenende in ganz Europa und auf der ganzen Welt gegen den drohenden Klimawandel demonstriert haben - eine ökologische Frage ist zu sagen, dass man die Energie für die Weihnachtsbeleuchtung nicht zur Verfügung stellt. Ich denke, Wirtschaftsförderung ist dann sinnvoll, wenn es die Nahversorgung und die Infrastruktur in Stadtteilen fördert. Es ist für mich eine äußerst fragwürdige Sache, heuer wieder 324.000 Euro für die Weihnachtsbeleuchtung auszugeben. Ich werde dagegen stimmen. Danke schön“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Svoboda zu C 10: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, Kollegin Grünn hat schon richtig angemerkt, dass das eine alljährliche Debatte ist, die diesem Gemeinderat ins Haus steht. So, wie auch in den Vorjahren, darf ich für Die Grünen-Fraktion festhalten, dass wir die Weihnachtsbeleuchtung grundsätzlich für eine ganze schöne Einrichtung halten. Wir sind aber der Ansicht, dass die Kosten dafür nicht alleine von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in dieser Stadt getragen werden sollen. Wie auch in anderen Landeshauptstädten sollte sich die Wirtschaft durchaus beteiligen. Gerade angesichts der Tatsache, dass wir in diesem Hause in den letzten Jahren immer intensiver über einen Sparkurs bei den städtischen Finanzen diskutieren, wäre es wünschenswert, hier eine entsprechende Lösung zu finden. Aus diesem Grund werden wir auch heuer den Ausgaben für die Weihnachtsbeleuchtung in dieser Höhe nicht die Zustimmung geben können. Danke schön“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Hein zu C 10: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitlichen sind davon überzeugt, dass die Stadt eine gewisse Verantwortung hat dafür zu sorgen, dass heimische Traditionen weiterhin durchgeführt werden können. Wohin der Grüne-Weg führt, zeigt das Beispiel Mariahilfer Straße. Hier ist die Wirtschaft beim Bezahlen der Beleuchtung direkt beteiligt. Nachdem sich aber immer mehr Wirtschaftstreibende aus der Mariahilfer Straße weigern, diese Kosten zu übernehmen, bleibt heuer ein Teil dieser Beleuchtung dunkel beziehungsweise die Weihnachtsbeleuchtung wird gar nicht angebracht. Wir Freiheitlichen wollen diese Situation für Linz nicht haben. In der Adventzeit gehört es natürlich traditionell zu einer Stadt dazu, dass es hier eine ordentliche Weihnachtsbeleuchtung gibt. Es gibt sicherlich sinnvollere Sparmaßnahmen, die man treffen kann. Die Weihnachtsbeleuchtung ist es nicht.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Svoboda zu C 10: „Nach den Aussagen vom Kollegen Hein möchte ich schon Folgendes festhalten. In Ihrer Presseaussendung haben Sie gemeint ‚mit der Umsetzung der Grünen-Ideen würde unsere Landstraße von Jahr zu Jahr dunkler‘. Das ist angesichts der Tatsache, dass die Weihnachtsbeleuchtung in den letzten Jahren immer wieder reduziert wurde, ein bisschen skurril. Das ist ganz sicher nicht der große Verdienst der Grünen, weil meines Wissens nach hat unsere Fraktion keine absolute Mehrheit in diesem Gemeinderat. Ganz im Gegenteil, gerade im letzten Jahr waren es Rot und Blau, die sogar noch auf drei Jahre hinweg beschlossen haben, dass diese erneute zehnprozentige Kürzung der Weihnachtsbeleuchtung in Linz umgesetzt und fixiert werden soll. Tatsächlich stehen wir genau vor der Situation, vor der wir und das städtische Kontrollamt immer gewarnt haben, dass die Kosten der Weihnachtsbeleuchtung für die Stadt alleine, ohne Beitrag der Wirtschaft, auf Dauer nicht tragbar sein werden. In Wirklichkeit argumentieren Sie für unsere Position, wenn Sie sagen, weder Stadt, noch Wirtschaft alleine können die Weihnachtsbeleuchtung zahlen. Danke schön“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge C 9 und C 10 abstimmen. Der Antrag C 9 wird einstimmig angenommen. Der Antrag C 10 wird bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. D ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge D 1 bis D 7 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 1 Änderung der Geschäftsordnung für die Ausschüsse (GOAu) und der Geschäftsordnung für den Stadtsenat (GOStS) auf Grund der StL-Novelle 2015 Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Verordnung betreffend die Änderung der Geschäftsordnung für die Ausschüsse (GOAu) wird erlassen. 2. Die beiliegende Verordnung betreffend die Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtsenat (GOStS) wird erlassen. 3. Nach § 65 Abs. 1 StL 1992 erfolgt die Kundmachung der unter 1. und 2. genannten Verordnungen jeweils durch zweiwöchigen Anschlag an der Amtstafel. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015, mit der die Geschäftsordnung für die Ausschüsse (GOAu) abgeändert wird Nach § 42 Abs. 1 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBl. 7/1992 idF. LGBl Nr. 41/2015, wird verordnet: Artikel I Die Verordnung des Gemeinderates vom 27. Februar 1992 idF. Abl.Nr. 6/2005 betreffend die Geschäftsordnung für die Ausschüsse (GOAu) wird wie folgt abgeändert: § 3 Abs. 4 wird geändert und lautet: ,Die Sitzungen sind nicht öffentlich; § 16 Abs. 3 StL 1992 ist sinngemäß anzuwenden.‘ Artikel II Diese Verordnung tritt mit Beginn der XXVIII. Gesetzgebungsperiode des Oö. Landtages in Kraft. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015, mit der die Geschäftsordnung für den Stadtsenat (GOStS) abgeändert wird. Nach § 42 Abs. 1 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBl. 7/1992 idF. LGBl Nr. 41/2015, wird verordnet: Artikel I Die Verordnung des Gemeinderates vom 23. Jänner 1992 idF. Abl.Nr. 6/2005 betreffend die Geschäftsordnung für den Stadtsenat (GOStS) wird wie folgt geändert: § 4 Abs 3 wird geändert und lautet: ,Die Sitzungen des Stadtsenates sind nicht öffentlich; § 16 Abs. 3 StL 1992 ist sinngemäß anzuwenden.‘ Artikel II Diese Verordnung tritt mit Beginn der XXVIII. Gesetzgebungsperiode des Oö. Landtages in Kraft.“ D 2 Volksbefragung zum Thema Eisenbahnbrücke vom 27. September 2015 nach § 68 Abs. 5 StL 1992 Der Gemeinderat beschließe: „Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der am 27. September 2015 stattgefundenen Volksbefragung zum Thema Eisenbahnbrücke zur Kenntnis.“ D 3 Vorstudie – Linux in der Verwaltung Der Gemeinderat beschließe: „Das Ergebnis der Vorstudie wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, für die Umsetzung der Variante 2 im Sinne des Vorlagetextes zu sorgen.“ D 4 Friedenserklärung der Stadt Linz 2015 Der Gemeinderat beschließe: „die beigefügte Friedenserklärung der Stadt Linz 2015. Friedenserklärung der Stadt Linz 2015 Ein Leitmotiv in der Friedensstadt Linz heißt Respekt. Die Stadt Linz wird sich dafür einsetzen, dass alle Menschen in Linz jedem Anderen und jeder Anderen gegenüber Respekt erweisen und dafür ebenso selbst respektiert werden. Respekt ist ein hohes Kulturgut. Wir sollen uns unsere Vorurteile bewusst machen und daran arbeiten, von ihnen Abstand zu nehmen – im persönlichen und sozialen Bereich. Linz soll zu einer Stadt des Respekts werden. Auch in diesem Jahr 2015 gibt es einige Anlässe, derer zu gedenken ist. Dies sind sowohl das Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 als auch der Abschluss des Staatsvertrages 1955. Der Staatsvertrag bildet die Basis für alle Menschen in Österreich in einem freien demokratischen Land zu leben, in dem die Menschenrechte gelten. Der Beitritt zur Europäischen Union vor 20 Jahren soll diese Freiheiten, die Menschenrechte sowie Frieden und Wohlstand garantieren. Aus den Ereignissen die Lehren für die Zukunft zu ziehen, ist eine wichtige Aufgabe in der Friedensstadt Linz. Wir müssen daher Solidarität beweisen für Menschen, die um ihr Leben fürchten und nach Europa flüchten. Wir dürfen nicht zulassen, dass wir Europäer und Europäerinnen uns abwenden und zuschauen, wie Tausende im Mittelmeer ertrinken. In dieser Angelegenheit steht das Friedensprojekt Europa auf dem Prüfstand! Wir dürfen aber auch nicht zulassen, dass mangelnde Solidarität die Last der Asylgewährung auf die Schultern einiger weniger Länder verschiebt. Flüchtlinge ohne rechtliche Verfahren in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken oder ihnen Asyl zu verwehren widerspricht den Menschenrechten. Verantwortlich sind wir für Hilfe zur Selbsthilfe. Dazu gehört auch, die Entwicklungshilfe so zu gestalten, dass Hilfe in den Flüchtlingslagern effizient möglich ist und den Flüchtlingen Perspektiven im eigenen Land zu leben geschaffen werden. Auch die gezielte Förderung von sicheren Zonen außerhalb Europas (z.B. durch UN-Mandat) sollte angedacht werden. Wir legen ein Bekenntnis gegen Extremismus und Fundamentalismus ab. Mit Sorge beobachten wir den aufkeimenden Nationalismus, religiösen Radikalismus und die wachsende Intoleranz anderen Menschen und Kulturen gegenüber. Dies führt weltweit zur Verfolgung und Unterdrückung bestimmter Gruppen von Menschen. Es gilt gegen Pauschalverdächtigungen und -verurteilungen von Menschen, ja sogar ganzen Völkern, entschieden aufzutreten und für ein Leben in Einheit, Respekt und Vielfalt einzutreten. Extremismus und Radikalismus jeder Art sind abzulehnen. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist in Einklang mit der Würde der Menschen zu sehen und darf Menschen und Gruppen anderer religiöser, sozialer, sexueller, ethnischer und politischer Orientierungen nicht verletzen. Der Kant´sche Imperativ schützt die Würde der anderen: ,Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.‘ Dies gilt jedoch nicht nur auf globaler oder europäischer Ebene, nein auch in Österreich und im Bereich der Stadt Linz gilt es allen Menschen ihrer Würde entsprechend zu begegnen. Wir denken daran, dass Menschen in unserer Stadt Pauschalurteilen, Ausgrenzung und Anfeindungen ausgesetzt sind. Es bedarf dazu einer differenzierten Betrachtung dieser Personengruppen: Asylwerber und Asylwerberinnen; in Armut lebende Menschen; Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, aus der lebenssichernden Grunderhaltung herausgefallen sind; Menschen, die durch Ausgrenzung ein Leben in Armut führen müssen, Bettlerinnen und Bettler; Menschen, die trotz Arbeit unter dem Existenzminimum oder in prekären Arbeitsverhältnissen leben. Zirka zehn Prozent der Linzer Bevölkerung leidet unter dieser Situation. Die Stadt Linz wird sich daher auch im wirtschaftlichen Wettbewerb durch geeignete Maßnahmen bemühen, Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze zu schaffen. Menschen mit Suchterkrankungen (Alkohol, Glückspiel) oder anderen psychischen Krankheitsformen (Burn-out) und insbesondere jene Menschen, die zur Behandlung bereit sind, sich diese aber nicht leisten können. Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung, die oftmals mit Diskriminierungen und Belästigungen konfrontiert sind. Menschen mit unterschiedlicher religiöser oder politischer Orientierung, die teilweise Diskriminierung und Abwertung ausgesetzt sind. Ebenso Menschen, die aufgrund körperlicher und geistiger Beeinträchtigung in unterschiedlichem Ausmaß nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Vorurteile und falsche Vorstellungen und die damit verbundenen Ängste fördern intolerante Einstellungen und Verhaltensweisen. Die Stadt Linz wird immer für Menschen eintreten, die wegen ihres Andersseins, ihrer Weltanschauung oder Lebenseinstellung - demnach ihrer Identität – benachteiligt werden. Sie wird versuchen durch Berichterstattung und Aufklärung für ein respektvolleres Klima zu sorgen. Der Respekt vor den Anderen ist uns wichtig.“ D 5 Kreditübertragung in Höhe von 197.000 Euro im Geschäftsbereich BürgerInnen-Angelegenheiten und Stadtforschung Der Gemeinderat beschließe: „Eine Kreditübertragung in Höhe 197.000 Euro von der VASt 1.0240.728400, Sonstige Leistungen – Wahlen und BürgerInnenrechte, Vorweghaushalt, auf die VASt 1.0230.510000, Bezüge der Vertragsangestellten – EinwohnerInnenangelegenheiten, wird genehmigt.“ D 6 Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69 (Investitionen 2015); 100.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Johannes Kepler Universität (JKU), Altenberger Straße 69, 4040 Linz, einen Investitionszuschuss in der Höhe von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2015. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gegen jährlichen Nachweis der relevanten Ausgaben durch die JKU. Anerkannt werden Investitionskosten (nicht jedoch laufende Kosten und Personalkosten) für folgende Maßnahmen: a) Für Investitionen zur Verbesserung des Standards in bestehenden Instituten, b) für Investitionen im Zusammenhang mit einer allfälligen Rufabwehr, c) für Investitionen mit der Berufung externer ProfessorInnen, d) für Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Institute und e) für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur im IT-Bereich. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von max. 100.000 Euro für das Jahr 2015 erfolgt auf der VASt 5.2800.774001, Kapitaltransfers an JKU. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ D 7 Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung; Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. März 2007 Der Gemeinderat beschließe: „Der Gemeinderatsbeschluss vom 15. März 2007, mit dem der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung eine Subvention in der Höhe der jährlich auflaufenden Grundsteuer für Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Realisierung infrastruktureller Maßnahmen oder sonstiger die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung fördernder Maßnahmen ab 2007 bis auf Weiteres zuerkannt wurde, wird aufgrund geänderter Rahmenbedingungen rückwirkend ab 1. Jänner 2015, null Uhr, aufgehoben.“ Die Anträge D 1 bis D 7 werden einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger berichtet über D 8 Rückgliederung AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH; Einbringung in die Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) und führt aus: „Bei meinem Bericht zum Tagesordnungspunkt D 8 wird Ihnen die Amtsvorlage nicht auch nur kursorisch vorzureferieren sein, weil es sich hier bei der Wiedereingliederung des Allgemeinen Krankenhauses mit Jahresbeginn 2016, nämlich um sehr komplexe juristische Fragen handelt. Nachdem wir uns bereit erklärt haben, 25,1 Prozent am Kepler Universitätsklinikum zu übernehmen, hat es Folgerückwirkungen. Das heißt, dass Grundstücke und Liegenschaften und auch Verbindlichkeiten, die die Stadt für das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Linz übernommen hat, wieder rückeingegliedert werden müssen. In diesem Zusammenhang darf ich Herrn Dr. Klaus Oberndorfer und Herrn Komm.-Rat Hannes Mitterer offiziell willkommen heißen. Die beiden Herren stehen für sämtliche inhaltliche und detaillierte Fragen zur Verfügung. Herr Finanzreferent und ich haben in diesem Team gemeinsam noch mit Herrn Finanzdirektor, der auf der Tribüne weilt, in den letzten eineinhalb Jahren eine Reihe von Gesprächen mit den Verantwortlichen des Landes Oberösterreich, allen voran mit Herrn Landeshauptmann geführt. In vielen, vielen Runden waren zahlreiche Punkte so zu gestalten, dass die Interessen der Stadt gewahrt bleiben, um die Voraussetzungen für ein funktionierendes Kepler Universitätsklinikum gemeinsam bewältigen zu können. Dieses Konstrukt in seiner Umfassendheit liegt Ihnen heute vor. Wir haben im Stadtsenat einstimmig die Beschlussfassung für den Gemeinderat vorberaten und vorgeschlagen. Ich darf nur noch darauf hinweisen, dass den Fraktionen ein Abänderungsantrag im Beschlusspunkt 9) des Gesamtkonvoluts vorliegt, den Sie auch kennen und ich die Beschlussfassung inklusive dieser vorliegenden Abänderung beantrage. (Zwischenruf) Mir wird soeben mitgeteilt, dass Ihnen der Abänderungsantrag nicht vorliegt. Ich bitte dafür zu sorgen, dass dieser Abänderungsantrag vorgelegt wird. Es wäre nicht schlecht, wenn ich ersuche, bei etwas zuzustimmen, dass das nicht nur Herrschaftswissen eines direkt gewählten Bürgermeisters ist. Wenn wir gemeinsam darüber abstimmen, sollten wir das alle wissen. Ich bitte darum, dass dieser Abänderungsantrag kopiert wird. Ich ersuche Herrn Vizebürgermeister Forsterleitner, bevor ich mit meinem Antragstext zum Schluss komme, um Erläuterung. Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Beschluss ,Der Rückgliederung der AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH samt anschließendem Einbringungs- (Übertragungs-) bzw. Zusammenführungsvorgang einschließlich sämtlicher im Rahmen dessen erforderlicher Maßnahmen – wie in der Amtsvorlage beschrieben – wird zugestimmt‘ vom 2. Juli 2015 wird (unter Verweis auf die nachstehenden Punkte) adaptiert. Die im beiliegenden neuen Teilungsplan rot eingefärbten Flächen (60.397 Quadratmeter) samt den darauf/darunter liegenden Gebäuden werden endgültig ins Eigentum der KUK übertragen. Der Wert dieser Flächen samt Gebäuden bewegt sich (ausgehend vom letzten Bilanzstichtag 31. Dezember 2014) in einer Größenordnung von ca. 114 Millionen Euro. Der Betrag wird sich zum nächsten Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 noch verändern; dies insbesondere bedingt durch Abschreibungen sowie durch aktivierungsfähige Investitionen des Geschäftsjahres 2015. Die beiden im beiliegenden neuen Teilungsplan blau eingefärbten Flächen (im Ausmaß von insgesamt 32.020 Quadratmetern) werden nicht in die KUK eingebracht, wohl aber als betriebsnotwendiges Vermögen, mittels Fruchtgenussvereinbarung, zur alleinigen Nutzung - für Zwecke der Krankenhausbetriebe - zur Verfügung gestellt. Dabei wird im Wesentlichen geregelt, dass die Kepler Universitätsklinikum GmbH diese Flächen unentgeltlich auf unbestimmte Dauer zu nutzen berechtigt ist. Durch die Konstruktion als Fruchtgenussverhältnis ist gewährleistet, dass die Kepler Universitätsklinikum GmbH als Fruchtnießerin die Erhaltungspflicht trägt und bleiben die in Rede stehenden Flächen und insbesondere die darauf/darunter liegenden Gebäude - im Wertausmaß von etwa 86 Millionen Euro (Größenordnung) - in der Vermögensrechnung der Stadt ansetzbar. Gegenüber dem alten Teilungsplan unverändert bleibt die hellgelb eingezeichnete Fläche (Medizinisches Ausbildungszentrum, 9430 Quadratmeter) - im Wertausmaß von etwa 26 Millionen Euro (Größenordnung); sie wird – wie die blau eingefärbten Flächen – im Rahmen der Fruchtgenussvereinbarung der KUK unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus räumt die Stadt Linz der KUK zu deren Absicherung für jeden Fall der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung der Fruchtgenussliegenschaft an dritte Personen, der Verpfändung oder der Veröffentlichung eines Versteigerungstermins betreffend die exekutive Versteigerung oder freiwillige Feilbietung der Fruchtgenussliegenschaft das Recht ein, diese Liegenschaft zum Preis von wertgesichert (VPI 2010, Ausgangsbasis Indexzahl Jänner 2016) 360 Euro pro Quadratmeter zu den Bedingungen des beiliegenden (vom Gemeinderat zu beschließenden) Kaufvertragsentwurfs (Beilage VII) zu erwerben. Die beiden im beiliegenden neuen Teilungsplan grün eingefärbten im Wesentlichen unbebauten Flächen (im Ausmaß von insgesamt 16.270 Quadratmetern) - im Wertausmaß von etwa acht Millionen Euro (Größenordnung) - verbleiben bis auf weiteres im Eigentum der Stadt Linz. Im Hinblick auf eine allfällige Betriebsnotwendigkeit des Grundstücks Nr. 593/9 im Ausmaß von 4321 Quadratmeter (,alte Apotheke‘) zum Zwecke des Vollbetriebs des Kepler Universitätsklinikums und der medizinischen Fakultät an der JKU verpflichtet sich die Stadt, auf die Dauer bis 1. März 2022 dieses Grundstück nicht ohne Zustimmung der KUK zu verkaufen, zu vermieten oder sonst darüber zu verfügen, ohne dass dadurch die der KUK einzuräumende Option beeinträchtigt werden könnte. Die KUK erhält seitens der Stadt eine Option zum Ankauf des Grundstücks Nr. 593/9 (,alte Apotheke‘) im Ausmaß von 4321 Quadratmetern, die die KUK berechtigt, im Zeitraum 1. Jänner 2016 bis 1. März 2022, dieses Grundstück zum Kaufpreis von wertgesichert (VPI 2010, Ausgangsbasis Indexzahl Jänner 2016) 360 Euro pro Quadratmeter unter der Annahme einer zweckgewidmeten Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Vollbetriebs des Kepler Universitätsklinikums bzw. des Vollausbaus der medizinischen Fakultät an der JKU zu erwerben; bei Änderung des Verwendungszwecks erhöht sich der Kaufpreis auf den Marktwert, der sich ohne Krankenhauswidmung ergeben würde. Ab dem 2. März 2022 räumt die Stadt der KUK für jeden Fall der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung des Grundstücks Nr. 539/9 an dritte Personen, der Verpfändung oder der Veröffentlichung eines Versteigerungstermins betreffend die exekutive Versteigerung oder freiwillige Feilbietung des Grundstücks Nr. 539/9 das Recht ein, das Grundstück Nr. 539/9 zum Kaufpreis von wertgesichert 360 Euro pro Quadratmeter zu erwerben. Für den Fall, dass die Stadt das Grundstück Nr. 539/9 ab dem 2. März 2022 in Bestand zu geben beabsichtigt, räumt die Stadt der KUK ein Vormietrecht am Grundstück ein. Der formalrechtlichen Umsetzung dieser (im Wege der Rahmenvereinbarung vorgesehenen) Rechte der KUK dienen der beiliegende Optionsvertrag samt zugehörigem Kaufvertrag und der beiliegende Vorkaufs- bzw. Vormietrechtsvertrag (Beilagen VIII - X). Die beiden dunkelgelb eingezeichneten Flächen erfahren keine Änderung durch den neuen Teilungsplan; sie stellen Baurechtsgründe der GWG dar. Auf diesen Liegenschaften bleiben auch künftig die Baurechte der GWG bestehen. 2. Die beiliegende Dienstleistungsvereinbarung (Beilage I) wird genehmigt. 3. Die beiliegende Wäschereivereinbarung (Beilage II) wird genehmigt. 4. Die beiliegenden Vereinbarungen gemäß §§ 73 und 74 Oö. KAG 1997 (Beilagen III und IV) werden genehmigt. 5. Der beiliegende Kaufvertrag ,Fruchtgenussliegenschaften‘ (Beilage VII) wird genehmigt. 6. Der beiliegende Optionsvertrag samt zugehörigem Kaufvertrag und Vorkaufs- bzw. Vormietrechtsvertrag ,alte Apotheke‘ (Beilagen VIII - X) wird genehmigt. 7. Die beiliegende Vertragsübernahmevereinbarung ,Mutter-Kind Zentrum‘ (Beilage XI) wird genehmigt. 8. Die beiliegende Call-Optionsvereinbarung ,Landesholding‘ (Beilagen XII) wird genehmigt. 9. Die beiliegende Rahmenvereinbarung ,neu‘ (Beilage XIII) wird anstatt der Rahmenvereinbarung ,alt‘ (Beilage V) genehmigt.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Dieser Abänderungsantrag ist uns erst unmittelbar vor der Sitzung zugegangen. Es geht hier um die beiliegende Rahmenvereinbarung und dient nur der Klarstellung, wie die Beschlüsse zu interpretieren sind. Wir werden selbstverständlich sofort dafür sorgen, dass Sie diesen Abänderungsantrag haben. Diese Abänderung ist nicht auf Wunsch von unserer Seite gekommen, sondern, wenn ich das so richtig zitiere, war das eine Anregung der Aufsichtsbehörde das entsprechend klar zu stellen. Es ist ganz wichtig, das unser gesamtes, hier vorliegendes Vertragswerk auch von der Aufsichtsbehörde entsprechend geprüft und genehmigt wird. Das können auch die Herren Anwälte und Rechtsanwälte erklären, warum das so zustande gekommen ist. Ich schlage vor, dass ich in der Zwischenzeit den Punkt verlese, bis der Abänderungsantrag allen vorliegt. Falls es noch Fragen gibt, versuche ich zu erklären, warum es zu dieser kurzfristigen Änderung noch gekommen ist. Der Abänderungsantrag lautet wie folgt: ‚Auf diesbezügliche Anregung der Aufsichtsbehörde bringe ich zum Beschlusspunkt 9) folgenden Abänderungsantrag ein: Beschlusspunkt 9) lautet wie folgt: Die beiliegende Rahmenvereinbarung ‚neu‘ (Beilage XIII.) wird anstatt der Rahmenvereinbarung ‚alt‘ (Beilage V.) genehmigt; die der beschlussgegenständlichen Rahmenvereinbarung beigeschlossenen Verträge, welche mittels der Verordnung vom 2. Juli 2015 ‚Übertragung von Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Einbringung des AKh in die KUK GmbH an den Stadtsenat‘ an den Stadtsenat delegiert wurden (es sind dies folgende Verträge - Rückgliederungsvertrag - Einbringungsvertrag - Finanzierungsvereinbarung - Wertrechtevereinbarung Personalrückstellungen - Ausgleichszahlungsvereinbarung Personalverpflichtungen - Fruchtgenussvertrag) wurden in dessen heutiger Sitzung zuständigkeitshalber vom Stadtsenat beschlossen und sind diese Verträge der genannten Rahmenvereinbarung informationsweise, zwecks Kenntnisnahme durch den Gemeinderat beigeschlossen.‘ Sie hören also, es geht darum, dass Dinge, die im Stadtsenat heute Früh bereits beschlossen worden sind, den Gemeinderatsunterlagen beigeschlossen werden. Dieser Abänderungsantrag weist auch auf die getrennte Beschlussfassung hin. Ich ersuche, meine Ausführungen durch den Herrn Rechtsanwalt Dr. Oberndorfer vielleicht kurz zu ergänzen, ob ich das richtig formuliert habe, damit das auch die Kolleginnen und Kollegen so hören und so sehen.“ Rechtsanwalt Dr. Oberndorfer: „Perfekt!“ Bürgermeister Luger: „Ich darf abschließend, bevor wir zur Diskussion, Fragestellung und Beschlussfassung bzw. Abstimmung kommen noch auf zwei Punkte ganz besonders hinweisen, weil diese als Leitprämissen für die Gespräche in den letzten 16 bis 18 Monaten gedient haben. Die erste Leitbedingung war, dass es ganz entscheidend gewesen ist, dass jenes Vermögen, das wir in die KUK einbringen, den Beteiligungsverhältnissen korrekt entspricht und gleichzeitig das Vermögen, das wir an die Stadt Linz rücküberbinden, zum Vorteil der Stadt möglichst hoch ist. Das ist auch die Aufgabe, die wir in der Stadtregierung haben, bekanntlich auf das Vermögen der Stadt zu achten und es zu vermehren. Die zweite Leitlinie bestand darin, dass wir Klauseln schaffen, Möglichkeiten für politische Verhältnisse in Zukunft, die eine Änderung von Beteiligungsverhältnissen oder auch eine weitere Eigentümerschaft und Mitgliedschaft der Stadt bei der KUK ermöglichen. Das hat keinen – das möchte ich betonen – tagespolitischen, aktuellen oder sonstigen Anlass. Ich glaube, dass das eine sehr korrekte Herangehensweise gewesen ist, dass man nicht zwei Generationen mit Beschlüssen vom heutigen Tag binden kann. Es sollte möglich sein, wenn der Gemeinderat nach demokratischen Wahlen eine andere Position als das derzeitige Gremium einnehmen sollte, einen Beschluss, der im Jahr 2015 gefällt wird, zu revidieren. Das ist, glaube ich, demokratiepolitisch richtig gewesen. Das ist mir auch wichtig zu sagen. Damit ist nicht gemeint, dass wir schon vor der Gründung eine Kindesweglegung betreiben. Aber ich glaube, es ist verantwortungslos, wenn man mit politischen Verhältnissen des Jahres 2015 formal eine Bindung eingeht, die für zukünftige Generationen so gut wie nicht mehr auflösbar wäre. Diesen Gestaltungsspielraum aller uns physisch und funktionell nachfolgenden Menschen wollten wir damit absichern. Das ist, glaube ich, auch eine Entscheidungsgrundlage für ein politisches Gremium. Es ist wichtig, zu Beginn einer Diskussion das hier auch klipp und klar von meiner Sicht aus zu sagen. Abschließend bitte ich jedenfalls um Zustimmung zu dieser Rückgliederung des Allgemeinen Krankenhauses in die Stadt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich darf mich kurz zu Wort melden, nachdem ich an diesem Prozess und an der Erstellung intensiv beteiligt war. Ich glaube, dass hier ein wichtiges Projekt vorliegt und dass damit mit 31. Dezember 2015 die KUK gegründet werden kann, basierend auf Verträgen, die heute hier vorliegen. Mir ist wichtig zu betonen, dass wir in diesem rund zweijährigen Prozess, in dem wir dieses Vertragswerk ausverhandelt haben, sehr genau auf die Interessen der Stadt geachtet haben, dass wir in einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung die dem Gemeinderat vorliegende Transaktion vom AKh in die KUK als respektabel und herzeigbar vorlegen können. Wir können auch guter Dinge sagen, dass diese Verhandlungen gemeinsam mit dem Land im gemeinsamen Interesse abgeschlossen werden konnten. Es ist erfreulich, dass die politischen Vorgaben erfüllt werden können, auch was das Vermögen betrifft. Diese Aufteilung hat Herr Bürgermeister schon angesprochen. Die Beteiligungsverhältnisse von 75 zu 25 spiegeln sich auch im Einbringen des Vermögens wider, sodass festgelegt ist, dass es hier nicht zu einer Übereinbringung von Vermögensanteilen der Stadt kommt und das gerecht gemacht wurde. Dem liegt ein Teilungsplan für die Grundstücke zu Grunde, der diese politische Vorgabe, was die Eigentumsverhältnisse betrifft, in die Tat umsetzt. Wir haben das Ganze sehr sorgfältig prüfen lassen. Die beiliegenden Beteiligungs- und Finanzierungsverhältnisse wurden durch Wirtschaftstreuhänder geprüft, eine Fairness Opinion wurde erstellt und der gesamte Prozess durch externe Experten wie Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater begleitet. Due diligence Prüfungen wurden gemacht, das heißt, es wurde mit der gebotenen Sorgfalt in rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht geprüft und das kann damit nach bestem Wissen und Gewissen auch dem Gemeinderat so vorgelegt werden. Wir haben, wie ich bereits eingangs gesagt habe, auch mit der Aufsichtsbehörde entsprechende Kontakte gehabt, weil es für diesen Gemeinderat und für die Mitglieder des Gemeinderates wichtig ist, dass die Aufsichtsbehörde dieses Vertragswerk prüft, für gut befindet und damit genehmigt. Das ist alles, soweit wir das vorbereiten konnten und soweit es uns bekannt ist, auch möglich und wird damit auch erfolgen. Damit ersuche ich Sie höflich um Zustimmung zu diesem, aus meiner Sicht, sehr wichtigen Schritt für die Gründung des neuen KUK.“ Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann für die ÖVP-Fraktion anmerken, dass wir dem vorliegenden Antrag unsere Zustimmung geben werden. Ich möchte im Zusammenhang mit diesem Vorgang noch einige Gedanken formulieren. Sie wissen - das war schon Gegenstand einiger Diskussionen in diesem Haus -, dass es durch die Gründung der Medizinfakultät an der Johannes-Kepler-Universität um einen ganz wesentlichen Schritt nicht nur für die Stadt, sondern für das Land ganz insgesamt gegangen ist. Warum ein ganz wesentlicher Schritt. Weil es viele Jahrzehnte, ja fast ein Jahrhundert gedauert hat, bis es zu der Erfüllung der Forderung gekommen ist, dass es für Linz eine eigene Medizinfakultät oder eigene Universität geben soll. Diese ganz wichtige Ausbildungsstätte für uns in der Stadt, aber auch darüber hinaus, ist schon deshalb so wichtig, weil der allgegenwärtige Ärztemangel und die Diskussion darüber, eine zusätzliche Ausbildungsstätte ganz einfach notwendig macht. Und weil wir wissen - das sei an diesem Tag und bei dieser Gelegenheit auch nicht verschwiegen -, dass es viele junge Menschen gibt, die auf Grund des Studiums den Wohnort wechseln und an die bisherigen Fakultätsstandorte und Universitätsstandorte gewechselt sind und nicht mehr in das Bundesland oder in die jeweilige Stadt zurückgekehrt sind. Es war daher vor dem Hintergrund und vor dem Hintergrund der Diskussion über eine Volluniversität ganz besonders notwendig, diese Medizinfakultät für Linz und für Oberösterreich zu errichten. Es ist anzuerkennen, dass diese Leistung eine wirkliche politische Herkulesleistung war. Es war alles andere als einfach, diese Fakultät nach Oberösterreich zu bringen. Ich erinnere daran, dass es in diesem Zusammenhang einen Beschluss der Rektorenkonferenz gegen die Gründung einer medizinischen Fakultät in Linz und Oberösterreich gegeben hat. Natürlich gibt es gewisse Auswirkungen. Die beziehen sich auf die Zusammenarbeit der im Stadtgebiet befindlichen Spitäler und Krankenhäuser, an denen sich viele habilitierte Ärztinnen und Ärzte befinden. Die tragen auch in der weiteren Folge im Ausbildungsplan und im Lehrplan des Medizinstudiums hier vor und müssen lehren. Das machte es aus meiner Sicht letztlich auch notwendig, dass darüber diskutiert wird, wie wir hier eine einheitliche Organisationsform im Sinne des Kepler-Universitätsklinikums auch bekommen werden. Und zum Zweiten beenden wir damit eine Diskussion über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Häusern mit unterschiedlichen Rechtsträgern. Ich glaube, dass es daher vor dem Hintergrund der Gründung der Medizinfakultät, aber auch vor dem Hintergrund eines effizienten Mitteleinsatzes der richtige Schritt ist, das AKh, die bisherige Gesellschaft AKh mit den übrigen Häusern der GESPAG am Linzer Standort zusammenzuführen. Das nunmehr vorliegende Vertragswerk ist nichts anderes, als die Abwicklung dessen. Was wir heute hier als Formalakt beschließen, mit weit reichenden Folgen, klarerweise gut begleitet und geprüft von Experten, ist für mich aber schon so etwas wie der Schlusspunkt in einer wichtigen bildungspolitischen und gesundheitspolitischen Entwicklung, die uns als Stadt, aber auch insgesamt für das Land Oberösterreich ganz wesentliche Fortschritte bringen wird.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist bekannt, dass die KPÖ die einzige Partei in diesem Gemeinderat ist, die die Errichtung der Medizinfakultät immer kritisch beäugt hat und sich dementsprechend bei der Stimmabgabe verhalten hat. Für uns ist die Medizinfakultät ein landespolitisches Prestigeobjekt, das der Stadt bis jetzt ganz schön teuer gekommen ist. Es erfreut mich nicht, dass 150 Jahre nach der Gründung des AKh dieses jetzt eliminiert wird und im Kepler-Universitätsklinikum aufgeht. Dort hat das Land das Sagen. Die Stadt ist mit 24,9 Prozent nur Minderheiteneigentümer und der Gemeinderat hat nichts mehr mitzureden. Ich kann mich erinnern, dass in der Juli-Sitzung Frau Stadträtin Schobesberger auch ganz kritisch und richtig angemerkt hat, dass bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates nicht einmal Die Grünen vertreten sind. Die Auswirkungen auf das Personal sind noch offen. Den euphorischen Beteuerungen, dass sich damit nichts ändern wird, will ich nicht so recht glauben. Meine besondere Sorge gilt natürlich der Zukunft der Fristenlösungsambulanz, einer sehr wichtigen, der Frauengesundheit dienlichen Einrichtung, die nicht nur für die Linzer Frauen von großer Bedeutung ist, sondern für viele Frauen aus ganz Westösterreich. Noch dazu dürfen wir nicht vergessen, dass die Stadt schon 65 Millionen Euro aufbringen musste, um das AKh zu entschulden. Laut dem Voranschlag 2016 wird auch der Sprengelbeitrag keine Entlastung bringen, sondern mit 47 Millionen Euro erneut einen Höchstwert erreichen. Daher werde ich nicht zustimmen. Danke schön.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Grundsätzlich bekennen wir uns mit aller Überzeugung zu einer Volluniversität für die Stadt Linz, daher auch immer unsere bisherige Zustimmung zu einer Errichtung einer medizinischen Fakultät. Die werden wir heute in dieser Form fortsetzen. Eine kleine Anmerkung möchte ich noch machen: Die Stadt hat nur mehr Minderheitenrechte, das stimmt, das war auch für uns in der Diskussion immer ein schwieriger Prozess. Natürlich bedeutet die Gründung des Kepler-Universitätsklinikums, dass die Stadt Linz ihr Krankenhaus in dieser Form aufgibt und in das Universitätsklinikum überträgt. Die Absicherung der Fristenlösung ist grundsätzlich im Rahmen der Minderheitenrechte, die die Stadt Linz im Rahmenvertrag festgeschrieben hat, obwohl sie nur 25 Prozent hat, gibt es ein gewisses Vetorecht, das die Stadt Linz ausüben kann, damit das nicht passiert. Es ist auch ein Punkt, der mir ganz wichtig ist, weil ich zutiefst davon überzeugt bin, dass das in einem öffentlichen Krankenhaus in Oberösterreich und in unserer Stadt möglich sein muss. Das vorliegende Vertragswerk ist in sich sehr umfangreich. Ich möchte mich daher beim Herrn Finanzdirektor und beim Herrn Dr. Oberndorfer bedanken, die sich gestern schon Zeit genommen haben, hier meine Fragen zu beantworten und die wesentlichen Eckpunkte noch einmal zu erläutern. Ich finde das sehr positiv, dass bereits heute im Stadtsenat die stadtinternen und externen Experten, die die Verhandlungen geführt haben, Auskunft erteilt haben und noch einmal versichert haben, dass das alles korrekt und im Sinne der Stadt ist. Ich konnte deshalb meiner Fraktion empfehlen, obwohl die Zeit zu eng war, um das alles bis ins letzte Detail tatsächlich durcharbeiten zu können, trotzdem mit gutem Gewissen hier zuzustimmen. Worauf ich schon noch Wert lege ist, das ist sicher jetzt die größere Herausforderung, wie das dann auch in der praktischen Abwicklung des Ganzen liegen wird. Ich ersuche da, dass diejenigen Vertreter der Stadt Linz, die hier im Aufsichtsrat sind, hier besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass das für die MitarbeiterInnen auch in einer verträglichen Form passiert und hier die Einbindung so sichergestellt ist, dass es da möglichst friktionsfrei ablaufen kann. Wie gesagt, wir werden zustimmen. Ich wünsche der KUK auch jetzt schon alles Gute bei der Entstehung in Kürze.“ (Beifall Die Grünen) Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag inkl. dem Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag inkl. Abänderungsantrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über die Punkte D 9 und D 10 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 9 Zuweisung von MitarbeiterInnen aus dem GMT an Immobilien Linz GmbH & Co KG Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Verordnung über die Zuweisung von MitarbeiterInnen aus dem Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) an die Immobilien Linz GesmbH KG (ILG) wird erlassen. 2. Die Zuständigkeit für die Beendigung zum Zeitpunkt der Zuweisung bestehender privatrechtlicher Dienstverhältnisse bleibt beim Magistrat. 3. Ab 1. Jänner 2016 werden bei Neuaufnahmen Arbeitsverhältnisse zur ILG KG begründet. 4. Bei der Begründung neuer Arbeitsverhältnisse zur ILG KG ist sicherzustellen, dass gegenüber städtischen MitarbeiterInnen keine dienst- und gehaltsrechtliche Schlechterstellung erfolgt. 5. Die Zuständigkeit für weitere Zuweisungen an die ILG KG und allfälliger Tochtergesellschaften wird an den Stadtsenat übertragen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015, mit der Bedienstete der Stadt Linz der Immobilien Linz GmbH & Co KG (ILG KG) zur Dienstleistung zugewiesen werden (Gemeindebediensteten-Zuweisungsverordnung 2015 Immobilien Linz GmbH & Co KG - GZV 2015 ILG). Auf Grund von §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 3 Z. 3 Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz – Oö. GZG, LGBl.Nr. 119/2005 idgF, sowie §§ 46 Abs. 1 Z. 3, 46 Abs. 2 und 47 Abs. 5 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBl.Nr. 7/1992 idgF wird verordnet: § 1 Zuweisung Alle Bediensteten der Stadt Linz, die zum Stand 31. Dezember 2015 im Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau in den Abteilungen Projektentwicklung, Projektabwicklung, Haus- und Elektrotechnik, beschäftigt sind, werden mit Wirksamkeit 1. Jänner 2016 der Immobilien Linz GmbH & Co KG (ILG KG) zur dauernden Dienstleistung zugewiesen. § 2 Übertragung der Zuständigkeit Die Zuständigkeit zur Zuweisung weiterer Bediensteter an die Immobilien Linz GmbH (ILG) oder an die Immobilien Linz GmbH & Co KG (ILG KG) sowie die Zuweisung der an diese Gesellschaften zugewiesenen Bediensteten an einen anderen Beschäftiger wird dem Stadtsenat übertragen. § 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“ D 10 Kreditüberschreitung in Höhe von 100.000 Euro bzw. Kreditübertragungen in Höhe von 178.500 Euro im Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau Der Gemeinderat beschließe: „1. Auf der FiPos 1.2101.614000, Instandhaltung Gebäude, Schulen, wird eine Kreditüberschreitung in Höhe von 100.000 Euro genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der FiPos. 2.3400.817000, Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen, Museen. 2. Des Weiteren wird eine Kreditübertragung in Höhe von 3600 Euro von der FiPos. 5.2700.010009, SCP Leasingraten, VHS, auf die FiPos. 1.6500.728001, Sonstige Leistungen, Nahverkehrsdrehscheibe HBF, eine Kreditübertragung in Höhe von 36.000 Euro von der FiPos. 5.2700.010009, SCP Leasingraten, VHS, auf die FiPos. 1.8010.728100, Sonstige Leistungen, und in Höhe von 138.900 Euro von der Fipos. 1.2101.700100, Mietzinse, Schulen, auf die FiPos. 1.0290.603001, Wärme, Neues Rathaus, genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn zu D 9: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bei D 9 werde ich nicht zustimmen, weil wir erstens gegen Ausgliederungen sind und zweitens störe ich mich auch an einen Passus, der da enthalten ist, dass die Zuständigkeit für weitere Zuweisungen an die ILG KG und allfällige Tochtergesellschaften als verwaltungsökonomischen Gründen an den Stadtsenat übertragen werden sollen. Das bedeutet, dass der Gemeinderat über solche Dinge nicht mehr mitbestimmen kann und das Ganze sich dann nur mehr auf Stadtsenatsebene abspielt. Danke schön.“ Der Antrag D 9 wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag D 10 wird einstimmig angenommen. Stadträtin Hörzing berichtet über die Punkte D 11 bis D 15 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 11 Gewährung einer Subvention an das Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oberösterreich, Bulgariplatz 12 (Aktivitäten im Rahmen des Geschäftsfeldes Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit); 88.850 Euro. Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt dem Institut Interkulturelle Pädagogik der Volkshochschule Oö., Bulgariplatz 12, 4020 Linz, im Jahr 2015 eine Subvention in der Höhe von maximal 88.850 Euro im Sinne der Ausführungen des gegenständlichen Berichtes für seine Aktivitäten im Rahmen des Geschäftsfeldes Integrations- und Fördermaßnahmen der Mehrsprachigkeit. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten, wobei der 2. Teilbetrag erst nach Vorlage der endgültigen Abrechnung geleistet wird. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien sowie unter der Voraussetzung einer adäquaten Beitragsleistung durch das Land Oberösterreich. 2. Die Verrechnung der Subvention erfolgt auf der VASt 1.0105.757000, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen.“ D 12 Gewährung einer Subvention an den Tennisclub Wels 76 (Generali Ladies Tennistunier 2015); 73.000 Euro sowie 525 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Organisation und Durchführung des Generali Ladies-Tennisturniers vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2015 werden Förderungen in Höhe von insgesamt 73.525 Euro bereitgestellt. Die Gewährung einer monetären Förderung an den Tennisclub Wels 76 in Höhe von 73.000 Euro sowie die Gewährung einer Naturalförderung der Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) in Höhe von maximal 525 Euro/Selbstbehalt 175 Euro wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Förderung für das Rechnungsjahr 2015 in Höhe von 73.000 Euro kann auf der VASt 1.2690.755000, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmen, erfolgen. Gleichzeitig wird eine Kreditübertragung in Höhe von 44.000 Euro von der VASt 1.0610.757701, Lfd. Transferzahlungen an priv. Institutionen, auf die VASt 1.2690.755000 genehmigt. Die Einnahmen der SGS erfolgen auf der VASt 2.8140.817025, Selbstbehalt Nat.Sub.“ D 13 Gewährung einer Subvention an den Österreichischen Karatebund (Karate-WM 2016); 200.000 Euro davon je 70.000 Euro 2015 und 2016 und 60.000 Euro 2017 sowie 202,50 Euro in Form einer Naturalförderung Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Durchführung der Karate-WM 2016 inkl. Rahmenveranstaltungen werden Förderungen in Höhe von insgesamt 200.202,50 Euro bereitgestellt. Die Gewährung von monetären Förderungen an den Österreichischen Karatebund in Höhe von 200.000 Euro sowie die Gewährung einer Naturalförderung der SGS in Höhe von maximal 202,50 Euro/Selbstbehalt 67,50 Euro (Aufstellung von Verkehrszeichen) an den Österreichischen Karatebund für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Karate-WM 2016 in der TipsArena wird genehmigt. Zusätzlich gewährt der Oö. Tourismusverband eine Förderung in Höhe von insgesamt 20.000 Euro. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Zuzählung der städtischen Förderung erfolgt in drei Jahresraten, wobei in den Jahren 2015 und 2016 jeweils maximal 70.000 Euro und im Jahr 2017 60.000 Euro bereitgestellt werden. Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung in den Jahren 2016 und 2017 ist, dass der Gemeinderat im Budget die erforderlichen Mittel vorsieht. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 200.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.2690.757006, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen; Veranstaltungen. Die Verrechnung der Einnahmen der SGS erfolgt auf der VASt 2.8140.817025, Selbstbehalt Nat.Sub.“ D 14 Kreditübertragung in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro im Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie Der Gemeinderat beschließe: „Die Kreditübertragung in Höhe von 1,2 Millionen Euro aus der Deckungsgruppe D002 von der VASt 1.8993.650000, Darlehenszinsen, und die Kreditübertragung in Höhe von 0,4 Millionen Euro von der VASt 1.9300.751000, Landesumlage, und eine weitere Kreditübertragung in Höhe von 0,4 Millionen Euro von der VASt 1.0240.728400, sonstige Leistungen Wahlen, jeweils in die Deckungsgruppe D0885 auf die VASt 1.4110.768000, Lfd. Transferzahlungen an private Haushalte, wird genehmigt.“ D 15 Gewährung einer Subvention an den ÖTB Turnverein Linz (Gebäudesanierung des Mitteltraktes und der Sanitärbereiche Prunerstraße 6); 180.000 Euro davon 90.000 Euro 2015 und je 45.000 Euro 2016 und 2017 Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung einer Förderung an den ÖTB Turnverein Linz für die Gebäudesanierung des Mitteltraktes und der Sanitärbereiche in 4020 Linz, Prunerstraße 6, in Höhe von 180.000 Euro wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Zuzählung der städtischen Förderung erfolgt in drei Jahresraten, wobei in den Jahren 2015 90.000 Euro sowie 2016 und 2017 jeweils 45.000 Euro bereitgestellt werden. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 90.000 Euro für das Rechnungsjahr 2015 sowie für das Rechnungsjahr 2016 und 2017 mit jeweils 45.000 Euro erfolgt auf der VASt 5.2690.777003, Kapitaltransfers an private Institutionen, Sportstättenadaptierung - Sonderprogramm. Die Auszahlung im Jahre 2016 und 2017 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der notwendigen Mittel durch den Gemeinderat im Budget 2016 und 2017. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Sanierung des Mitteltraktes und der Sanitärbereiche durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992) bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger zu D 15: „Ich möchte für Die Grüne-Fraktion sagen, dass wir uns wie in den letzten Jahren der Stimme enthalten.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn zu D 15: „Mich treibt ein ähnliches Anliegen, wie Gemeinderätin Roschger. Ich möchte nur dazu anmerken, dass es doch sehr eigenartig ist, dass der ÖTB, der wie allen bekannt ist, den Freiheitlichen nahe steht, ausgerechnet nach der Wahl und dem Abschluss des jetzt vorliegenden Übereinkommens, eine dermaßen hohe Sportförderung bekommt. Es ist so, dass Stadtrat Hein noch vor kurzem gesagt hat, dass er im Bereich des Sports gerne sparen möchte. Daher gibt es von mir keine Zustimmung. Danke.“ Gemeinderat Kleinhanns zu D 15: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren des Gemeinderates, bei der Förderung für die Linzer Sportvereine handelt es sich um ein Sportstätten-, Sanierungs- und Adaptierungsprogramm, das von langer Hand vorbereitet wurde. Das läuft seit 1992 und wird im Einvernehmen mit dem Land Oberösterreich abgewickelt. Der heute vorliegende Antrag wurde schon in der letzten Periode vorbereitet und durchdiskutiert und mit dem Land, mit dem Sportstättenbeirat, mit den einzelnen betroffenen Sportvereinen und Verbänden abgestimmt und entsprechend ausgearbeitet. Zu dieser Subvention gibt es einen Vorschlag des Sportreferenten. Dabei geht es um die Sanierung der Sanitärbereiche und des Eingangsbereiches der ältesten Turnhalle von Linz. Dort wird vor allem Jugendturnen durchgeführt. Es ist also nicht einzusehen, warum das eine andere Behandlung erfordern sollte, als bei anderen Vereinen, die jünger sind oder modernere Anlagen haben. Die Zuweisung dieses Betrages erfolgt in für die Stadt Linz abgestimmten Raten, sodass nicht einzusehen ist, dass man sich hier enthalten oder dagegen stimmen könnte. Es ist sicher nicht sehr sinnvoll, über die Jahre hinweg, bei den einen oder anderen Vereinen, die Jugendförderung betreiben und der einen oder anderen Partei nahe stehen, sich mit Vorurteilen konsequent aus dem demokratischen Konsens herauszunehmen und zu versuchen, sie zu behindern. Danke.“ (Beifall FPÖ) Stadtrat Hein zu D 15: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, reflektierend auf die Wortmeldung von Gemeinderätin Grünn möchte ich klarstellen, dass meine Sparambitionen natürlich sämtliche Vereine betreffen. In erster Linie sicher nicht die Sportvereine. Aus meiner Sicht gibt es andere Vereine, wo wir wesentlich mehr Einsparpotenzial hätten, als es die politische Mehrheit zurzeit sieht. Es sollte auf keinen Fall so im Raum stehen bleiben, dass meine Vorschläge ausschließlich auf die Sportvereine abgezielt haben.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge abstimmen. Die Anträge D 11 bis D 14 werden einstimmig angenommen. Der Antrag D 15 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (9) und bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Wegscheider berichtet über D 16 Kreditübertragung sowie Kreditüberschreitung in Höhe von je 130.000 Euro im Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Im Geschäftsgruppenbudget des Geschäftsbereichs Finanzen und Wirtschaft (FIWI)/Wirtschaft und EU (WEU) ist auf Grund einer Absetzung eines Kassenrestes und einer Mehrbelastung durch fällige Umsatzsteuer eine Budgetüberschreitung entstanden. Zur Abdeckung wird eine Kreditübertragung in Höhe von 130.000 Euro von der VASt 1.9100.652000, Sonstige Zinsen, Inland, auf die VASt 1.7890.619001, Instandhaltung, Weihnachtsbeleuchtung, genehmigt. Weiters wird auf der VASt 1.7000.728001, Sonstige Leistungen, Tourismusverband, eine Kreditüberschreitung in Höhe von 130.000 Euro genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der VASt 2.9910.829000, Sonstige Einnahmen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. E ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FINANZEN Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über E 1 Abtretung von insgesamt 847 Quadratmeter, Teilflächen aus den Grundstücks Nr. 1374/50, 1375/5, 1374/23 und 1371/28, KG Waldegg an das öffentliche Gut der Stadt Linz sowie Rückstellung von insgesamt 803 Quadratmetern, Teilflächen aus den Grundstücks Nr. 1886 und 1875 (alle Seiseneggergang /Matthias-May-Gang) – Leistung einer Abtretungsentschädigung seitens der Stadt Linz sowie Erhalt einer Rückstellungsentschädigung in Höhe von je 176.660 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Abtretung der im Plan des Dipl.-Ing. Christian Grassnigg, GZ 0437/11, ausgewiesenen Teilflächen 1 des Grst. 1374/50, mit einem Ausmaß von 94 Quadratmetern, 4 des Grst. 1375/5, mit einem Ausmaß von 48 Quadratmetern, 11 des Grst. 1374/23, mit einem Ausmaß von 211 Quadratmetern, 19 des Grst. 1374/23, mit einem Ausmaß von 37 Quadratmetern, 12 des Grst. 1374/23, mit einem Ausmaß von 248 Quadratmetern, und 17 des Grst. 1371/28, mit einem Ausmaß von 209 Quadratmetern, sohin von Grundflächen mit einem Gesamtausmaß von 847 Quadratmetern durch die Wohnungsanlagen GmbH, Mörikeweg 6, 4025 Linz, an das öffentliche Gut der Stadt Linz, gegen Leistung einer Abtretungsentschädigung von 176.660 Euro wird genehmigt. 2. Die Rückstellung der im vorzitierten Grundteilungsplan ausgewiesenen Teilflächen 3 des Grst. 1886, mit einem Ausmaß von 91 Quadratmetern, 6 des Grst. 1886, mit einem Ausmaß von 49 Quadratmetern, 8 des Grst. 1886, mit einem Ausmaß von 169 Quadratmetern, 9 des Grst. 1886, mit einem Ausmaß von 27 Quadratmetern, 20 des Grst. 1886, mit einem Ausmaß von zwölf Quadratmetern, 14 des Grst. 1875, mit einem Ausmaß von 173 Quadratmetern, und 15 des Grst. 1875, mit einem Ausmaß von 282 Quadratmetern, sohin von Grundflächen mit einem Gesamtausmaß von 803 Quadratmetern an die Wohnungsanlagen GmbH, Mörikeweg 6, 4025 Linz, gegen Leistung einer Rückstellungsentschädigung von 176.660 Euro, wird genehmigt. 3. Die Realisierung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes erfolgt zu den in der beiliegenden Abtretungs- und Rückstellungsvereinbarung festgelegten Bedingungen. 4. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 176.660 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 5.8401.001000, Unbebaute Grundstücke, Kauf. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von insgesamt 176.660 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 6.8401.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über E 2 Linzer City Ring – Parkmünzenaktion „Gratisparken in Linz“; Verlängerung der Vereinbarung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Vereinbarung, welche mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. April 2014 beschlossen wurde, wird für ein weiteres Jahr abgeschlossen. Dementsprechend wird die beiliegende Rahmenvereinbarung mit dem Linzer City Ring beschlossen. Die Verrechnung erfolgt auf VASt 1.6400.757000 Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir sind der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, die Menschen mit dem öffentlichen Verkehr in die Stadt zu bringen. Wir sehen in der Parkmünzenaktion - obwohl es diesen Passus gibt, dass man die Parkmünzen auch gegen Fahrscheine im öffentlichen Verkehr einsetzen kann - eine Sache, die wir gerne anders gestaltet hätten. Ich werde daher nicht zustimmen.“ Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über E 3 Änderung der Linzer Parkgebührenverordnung – Anpassung an die Oö. Parkgebührengesetz-Novelle 2015 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Erlassung der beiliegenden Verordnung betreffend die Anpassung an die Oö. Parkgebührengesetz-Novelle 2015, LGBl. Nr. 112/2015 wird zugestimmt. 2. Die Kundmachung erfolgt im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz. 3. Die Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015, betreffend die Änderung der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. Mai 1989 über die Erhebung einer Gemeindeabgabe für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen, zuletzt in der Fassung Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 24/2012. Gemäß § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl. Nr. 7 in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 5 lit. f Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung, sowie § 1 Abs. 1 Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988 in der Fassung LGBl. Nr. 112/2015, wird verordnet: Art. I Die Verordnung vom 11. Mai 1989, zuletzt in der Fassung, Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz, Nr. 24/2012, wird wie folgt geändert: § 6 Strafbestimmungen, Verwendung der Parkgebühr wird zu § 6 Strafbestimmungen § 6 wird zu § 6 Abs. 1 und lautet: ,1. Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 6 Oö. Parkgebührengesetz, i.d.g.F., mit einer Geldstrafe bis zu 220 Euro zu bestrafen.‘ § 6 Abs. 2 lautet: ,2. Bei den nach § 6 Abs. 1 mit Strafe bedrohten Verwaltungsübertretungen können, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. die Strafverfolgung der Lenkerin bzw. des Lenkers aus in ihrer bzw. seiner Person gelegenen Gründen offenbar unmöglich oder wesentlich erschwert sein werde oder 2. die Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung einen Aufwand verursachen könnte, der gemessen an der Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und der Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat unverhältnismäßig wäre, die Organe gemäß §§ 5a und 8 Oö. Parkgebührengesetz technische Sperren an das Fahrzeug anlegen, um die Lenkerin bzw. den Lenker am Wegfahren zu hindern. Die Lenkerin bzw. der Lenker ist mit einer an jeder Tür, die zum Lenkersitz Zugang gewährt – wenn dies nicht möglich ist, sonst auf geeignete Weise -, anzubringenden Verständigung auf die Unmöglichkeit, das Fahrzeug ohne Beschädigung in Betrieb zu nehmen, hinzuweisen. Diese Verständigung hat in deutscher Sprache sowie in jener Sprache zu erfolgen, die die Lenkerin bzw. der Lenker vermutlich versteht, und einen Hinweis auf die zur Durchführung des Strafverfahrens zuständige Behörde zu enthalten. Eine solche Sperre ist unverzüglich aufzuheben, sobald das gegen die Lenkerin bzw. den Lenker des Fahrzeugs einzuleitende Verfahren abgeschlossen und die verhängte Strafe vollzogen ist oder eine Sicherheit gemäß §§ 37 und 37a VStG geleistet wurde.‘ § 6 Abs. 3 lautet: ,3. Die zur Ahndung von Verwaltungsübertretungen nach § 6 Abs. 1 zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kann besonders geschulte Aufsichtsorgane im Sinn des Abs.1 ermächtigen, unter den Voraussetzungen § 37a Abs. 1 Z. 2 und Abs. 2 bis 4 VStG eine vorläufige Sicherheit einzuheben bzw. verwertbare Sachen als vorläufige Sicherheit zu beschlagnahmen.‘ Art. II Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Roschger berichtet über E 4 Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30, im Zusammenhang mit der Kinderbetreuungsstelle „grüne Mitte Linz“ III, Edeltraud-Hofer-Straße und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz nimmt die von der GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30, 4020 Linz, errichtete Kinderbetreuungseinrichtung (KiB) ,grüne Mitte Linz‘, Edeltraud-Hofer-Straße 16, zum Zwecke des Betriebes einer KiB durch das Kinder- und Jugendservice der Stadt Linz sowie die im Gebäude gesondert situierte öffentliche WC-Anlage ab erfolgter Übergabe entsprechend dem vorliegenden Bestandvertrag in Bestand. Der vereinbarte Bestandzins von vorläufig ca. 21.344 Euro monatlich (inkl. Einrichtung und Ausstattung) zuzüglich Bewirtschaftungs- und Betriebskosten sowie Rücklage nach WGG und USt wird genehmigt. Die Festlegung des Bestandzinses erfolgt nach dem WGG, wobei der Bestandzins zumindest immer kostendeckend im Sinne des WGG sein muss. Die sonstigen Bestimmungen des vorliegenden Bestandvertrages werden genehmigt. Die Gebühren, Steuern und Abgaben für diesen Vertrag trägt die Stadt Linz. Der Abschluss des beiliegenden Bestandvertrages wird genehmigt. 2. Die Verrechnung des monatlichen Bestandzinses für die KiB ,grüne Mitte Linz‘ in Höhe von vorläufig ca. 13.990 Euro (exklusive Einrichtung und Ausstattung) zuzüglich Bewirtschaftungs- und Betriebskosten sowie Rücklage nach WGG und USt erfolgt ab 1. September 2015 zu derzeit rund 50 Prozent (ca. 6995 Euro) auf der VASt 1.4300.700100, Mietzinse Krabbelstuben, und zu derzeit rund 50 Prozent (ca. 6995 Euro) auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten. Die Verrechnung des monatlichen Bestandzinses für die mobile Einrichtung und Ausstattung der KiB in Höhe von vorläufig ca. 7354 Euro zuzüglich USt erfolgt in den ersten fünf Jahren ab 1. September 2015 zu derzeit rund 50 Prozent (ca. 3677 Euro) auf der VASt 1.4300.700100, Mietzinse Krabbelstuben, und zu derzeit rund 50 Prozent (ca. 3677 Euro) auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten. Die Darlehens- bzw. Grundbuchsgebühren werden von der GWG gesondert mit der Aufrollung der Endabrechnung angelastet und ebenfalls zu derzeit rund 50 Prozent auf der VASt 1.4300.700100, Mietzinse Krabbelstuben, und zu derzeit rund 50 Prozent auf der VASt 1.2400.700100, Mietzinse Kindergärten, verrechnet.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. F ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR INFRASTRUKTUR, STADTENTWICKLUNG UND WOHNBAU Stadtrat Hein berichtet über den Antrag F 1 Neue Donaubrücke Linz – Ingenieurleistungen; max. vier Millionen Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz bekennt sich zur Errichtung einer neuen Donaubrücke an Stelle der Eisenbahnbrücke und genehmigt daher einen maximalen Kostenrahmen von vier Millionen Euro exkl. USt für die im Zuge der Projektrealisierung erforderlichen Ingenieurleistungen. Bei den Planungen ist zu berücksichtigen, dass die Brücke alle statischen Voraussetzungen zum Befahren mit Nahverkehrsgarnituren (Normalspur) in Fahrbahnmitte erfüllt, sodass eine zukünftige verkehrstechnische Anbindung zwischen Mühlkreisbahnhof und Hauptbahnhof ohne Umspurung ermöglicht wird. Die Beitragsleistung erfolgt in Form eines nicht umsatzsteuerbaren (Invest)-Zuschusses in Höhe von max. 55 Prozent der Gesamtkosten an die Linz AG, welche dieses Projekt und die zugehörigen Vergaben als Errichterin abwickeln wird. Vorsteuerbeträge, die bei der Linz AG als nicht abzugsfähig deklariert werden, erhöhen den an die Linz AG zu leistenden Zuschuss. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht hinreichend quantifizierbar. Sobald diese der Größe nach feststehen, wird eine separate Organbefassung für den Fall erfolgen, dass mit den hier genannten nicht umsatzsteuerbaren (Invest)-Zuschüssen der Stadt und allfälliger Dritter die Bedeckung nicht in vollem Umfang möglich ist. Die dargestellte Finanzierung erfolgt unter der Prämisse, dass die verbleibenden mindestens 45 Prozent - somit insgesamt rund 3,2 Millionen Euro exkl. USt - über Beitragsleistungen des Landes Oberösterreich bzw. allenfalls des Bundes sicher gestellt werden. Vorsteuerbeträge, die bei der Linz AG als nicht abzugsfähig deklariert werden, erhöhen auch hier den an die Linz AG zu leistenden Zuschuss. Wenn die Beitragsleistungen Dritter insgesamt mindestens 45 Prozent der anfallenden Kosten übersteigen, wird der Differenzbetrag gegen die Beitragsleistung der Stadt Linz angerechnet. Die für Finanzen und für Verkehrsangelegenheiten jeweilig zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Linz AG herbeizuführen und für eine entsprechende Beschlussfassung Sorge zu tragen. Ebenso werden sie beauftragt, die entsprechenden Beitragsleistungen des Landes Oberösterreich und allenfalls des Bundes gemeinsam mit der Linz AG auszuverhandeln. Ein entsprechender Finanzierungsbeschluss für einen Zuschuss der Stadt Linz an den Herstellungskosten wird dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Sowohl die Verrechnung als auch die Bedeckung der Kosten in der Höhe von vier Millionen Euro exkl. USt erfolgen auf der VASt 5.6122.775000, Kapitaltransfers an Unternehmungen - Neue Donaubrücke Linz. Für das Rechnungsjahr 2015 steht dafür auf dieser VASt eine Summe von 1,545.000 Euro zur Verfügung. Im Voranschlag 2016 ist eine Summe von 1,5 Millionen Euro, in den Voranschlägen 2017 und 2018 je 300.000 Euro und im Voranschlag 2019 eine Summe von 355.000 Euro auf der VASt 5.6122.775000, Kapitaltransfers an Unternehmungen - Neue Donaubrücke Linz, vorzusehen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grininger, MSc: „Grundsätzlich freut es uns, dass in diesem Antrag unsere Forderung zur Nutzung der Vollbahn, die wir in die Gemeinderatssitzung vom 7. Oktober 2013 eingebracht haben, mit aufgenommen wurde. Daher werden wir diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Ing. Casny: „Ich darf eingangs anmerken, dass die ÖVP die Volksbefragung aus demokratiepolitischen Gründen zur Kenntnis nimmt und diesem Antrag heute zustimmt. Auch wenn beim Termin betreffend Abbruch der Eisenbahnbrücke durchaus noch Diskussionsbedarf besteht und auch die Finanzierung, wie wir gehört haben, noch nicht gesichert ist. Trotzdem werden wir diesem Antrag zustimmen.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, positiv an diesem Antrag ist sicherlich, dass auch die neu zu bauende Eisenbahnbrücke geeignet sein soll, dass dort auch einmal die Mühlkreisbahn fahren können soll. Ich werde mich heute aber enthalten und abwarten, wie sich die Dinge entwickeln. Danke.“ Bürgermeister Luger: „Ich bin sehr froh, dass dieser Antrag heute vorliegt. Ich halte es für korrekt, weil wir bereits bei den Flächenwidmungsplanbeschlüssen und in Folge auch bei der Ausschreibung des Wettbewerbes bekanntlich vorgesehen haben, dass wir die statischen Voraussetzungen dafür mitberücksichtigen, dass nicht nur Straßenbahngarnituren, sondern gegebenenfalls auch eine so genannte Normalspur, also Schienen, die wir von den ÖBB-Zügen in unserer Region kennen, über diese Brücke geführt werden kann. Ganz wichtig ist es mir aber, dass wir - dafür bedanke ich mich - all das einhalten, was wir als Parteien vor der Volksbefragung noch gesagt haben: Nämlich, dass wir das Ergebnis, egal wie es aussehen wird, zur Kenntnis nehmen. Das ist eine demokratiepolitische Reife, die wir als gesamter Gemeinderat hier aufweisen und der uns auch auszeichnet. ÖVP, FPÖ und auch NEOS - die drei Parteien haben als gemeinsame Bürgerinitiative versucht, bei der Volksbefragung einen anderen Beschluss mehrheitlich herbeizuführen - gehen trotzdem diesen Weg mit, sodass das Ergebnis so, wie es die Linzerinnen und Linzer wünschen, nun umgesetzt wird. Wie bei jedem Projekt, ist es natürlich auch bei der Neuerrichtung der Eisenbahnbrücke so, dass es offene Fragen gibt. Offene Fragen in der Zeitabwicklung, offene Fragen bei Planungsaufträgen und der Einreichplanung, die auch für mich ungeklärt sind. Zum heutigen Zeitpunkt ist die Kernfrage, wie lange die derzeitige alte Eisenbahnbrücke aus technischen Gründen noch zur Verfügung steht, nicht seriös zu beantworten. Ich bin sicher, dass der neue Verkehrsreferent, genauso wie dies die Vorgänger taten, dieser Frage ein sehr hohes Augenmerk beimessen und vor allem die Sicherheitsaspekte ganz besonders beachten wird. Ich bin froh, dass diese Argumente nicht dazu führen, ein Projekt zu verzögern, sondern dass wir, nachdem die Linzer Bevölkerung das mit klarer Mehrheit entschieden hat, diese Brücke nun auch neu errichten wollen. Das ist heute der Auftakt und der erste Schritt. Ich bedanke mich bei allen, die diesen Beschluss heute mittragen werden.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Hein: „Zum Kollegen Casny möchte ich sagen, dass diese Diskussion über den Abbruch laufend in Abstimmung mit Landesrat Steinkellner, der der zuständige Referent auf Landesebene ist, geführt wird. Wir achten darauf, dass wir die Bevölkerung medial am Laufenden halten. Wir können aber diesem Gutachten, das die ÖBB der Stadt noch nicht übergeben hat, nicht vorgreifen. Am 13. Dezember wird die Brücke ins Eigentum der Linz AG übergehen. Mit diesem Eigentumsübergang werden wir ein Gutachten über den tatsächlichen Zustand der Eisenbahnbrücke erhalten. An diesem Tag werden wir feststellen können, ob wir diese Brücke noch länger erhalten können oder nicht. Was auf keinen Fall passieren wird ist, dass wir hier eine Diskussion führen, um den Bau in irgendeiner Weise zu verzögern. Wir werden schauen, dass wir dieses Projekt so rasch wie möglich durchziehen und wir werden auch schauen, dass das Leid der Linzer im täglichen Verkehrschaos so gering wie möglich ausfallen wird. Ich bedanke mich bei allen Parteien für die anvisierte Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über F 2 Änderungsplan Nr. 56 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg (Büchlholzweg 40) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 56 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Büchlholzweg 40, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend Änderungsplan Nr. 56 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Büchlholzweg 40 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 56 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 525/2 Osten: Depinystraße 16 Süden: Büchlholzweg 40 Westen: Grundstück Nr. 525/4 Katastralgemeinde Pöstlingberg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 56 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte für Die Grüne-Fraktion anmerken, dass wir uns bei den beiden Anträgen F 2 und F 12 der Stimme enthalten werden.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Giegler berichtet über die Anträge F 3 und F 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 3 Änderungspläne Nr. 52 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Modellflugplatz) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 52 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Modellflugplatz, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 52 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Modellflugplatz Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 52 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Modellflugplatz (Grundstück Nr. 1428/47) Osten: Modellflugplatz Süden: Hochwasserdamm (Grundstück Nr. 1428/45) Westen: Hochwasserdamm Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 52 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 4 Änderungsplan Nr. 54 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Mayrhoferstraße 17) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 54 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Mayrhoferstr. 17, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend Änderungsplan Nr. 54 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Mayrhoferstr. 17 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 54 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 1005/6 Osten: Kotzinastr. 3 Süden: Kotzinastraße Westen: Mayrhoferstr. 16 Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 54 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Weiss berichtet über F 5 Änderungsplan Nr. 57 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Urfahr (Dießenleitenweg 39) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 57 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Dießenleitenweg 39, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend Änderungsplan Nr. 57 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Dießenleitenweg 39 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 57 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Dießenleitenweg Osten: Grundstück Nr. 522/3 Süden: Grundstück Nr. 522/3 Westen: Grundstück Nr. 522/3 Katastralgemeinde Urfahr Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 57 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kleinhanns berichtet über die Anträge F 6 und F 7 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 6 Bebauungsplanänderung 01-068-01-01, KG Linz (Palais Kaufmännischer Verein – Landstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-068-01-01, Palais Kaufmännischer Verein - Landstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-068-01-01, Palais Kaufmännischer Verein - Landstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-068-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Martin-Luther-Platz Osten: Bismarkstr. 5 Süden: Bismarkstraße Westen: Landstraße Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-068-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 7 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 02-022-01-00, KG Urfahr (Kubinweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 02-022-01-00, Kubinweg, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend Bebauungsplan 02-022-01-00, Kubinweg, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 02-022-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Weigunystraße Osten: Holzwurmweg Süden: Hölderlinstraße Westen: Merianweg Katastralgemeinde Urfahr Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 02-022-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn zu F 6: „Bei F 6 werde ich mich enthalten.“ Der Antrag F 6 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag F 7 wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge F 8 und F 9 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 8 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 09-009-01-00, KG Waldegg (Edelweißberg – Anemonenweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 09-009-01-00, Edelweißberg - Anemonenweg, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend Bebauungsplan 09-009-01-00, Edelweißberg - Anemonenweg, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 09-009-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Edelweißberg Osten: Widmungsgrenze zum Grünland Süden: Anemonenweg Westen: Sonnenpromenade Katastralgemeinde Waldegg Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 09-009-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 9 Bebauungsplanänderung 09-070-01-01, KG Waldegg (Ing.-Etzel-Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-070-01-01, Ing.-Etzel-Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-070-01-01, Ing.-Etzel-Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-070-01-01, Ing.-Etzel-Straße wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Waldeggstraße Osten: Ing.-Etzel-Str. 15 Süden: Westbahntrasse Westen: Stadtgrenze zu Leonding Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-070-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge F 10 und F 11 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 10 Bebauungsplanänderung 15-003-01-01, KG Ebelsberg (Erweiterung Ortszentrum Ebelsberg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 15-003-01-01, Erweiterung Ortszentrum Ebelsberg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 15-003-01-01, Erweiterung Ortszentrum Ebelsberg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 15-003-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grenze zum Grünland Osten: Wiener Str. 483 Süden: Wiener Straße Westen: Wiener Str. 475 Katastralgemeinde Ebelsberg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 15-003-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 11 Bebauungsplanänderung 10-006-01-01, KG Waldegg (Geymanngang) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 10-006-01-01, Geymanngang, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 10-006-01-01, Geymanngang Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 10-006-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Schallenbergergang Osten: Haunspergerstraße Süden: Kefergutstraße Westen: Schallenbergergang Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 10-006-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Sommer berichtet über die Anträge F 12 und F 13 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 12 Bebauungsplanänderung 05-010-01-01, KG Katzbach (Altenberger Straße 71-79) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 05-010-01-01, Altenberger Straße 71-79, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 05-010-01-01, Altenberger Straße 71-79 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 05-010-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: nördlich Altenberger Str. 77a Osten: östlich Altenberger Str. 77a und 79 Süden: südlich Altenberger Str. 71 Westen: Altenberger Straße Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 05-010-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ F 13 Bebauungsplanänderung 09-035-01-01 mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 106/6, KG Linz (Roseggerstraße – Schiedermayrweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-035-01-01, Roseggerstraße - Schiedermayrweg, mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 106/6 wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-035-01-01, Roseggerstraße - Schiedermayrweg, mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 106/6 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-035-01-01 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 106/6 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Schiedermayrweg Osten: Stadionausgang Nord Süden: Stadion der Stadt Linz Westen: Roseggerstraße Katastralgemeinde Linz Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-035-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan Nr. W 106/6 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag F 12 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag F 13 wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über F 14 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-058-01-00, KG Linz (Stifterstraße - Herrenstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-058-01-00, Stifterstraße - Herrenstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Dezember 2015 betreffend Bebauungsplan 01-058-01-00, Stifterstraße - Herrenstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 01-058-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Stifterstraße Osten: Herrenstraße Süden: Wurmstraße Westen: Hafnerstraße Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir werden ganz klar gegen diese Sache stimmen. Als Fraktion sehen wir das, was da passiert, in Wirklichkeit als eine kleine Katastrophe an. Da gibt es eine sehr potente Bauherrin, die, wie wir wissen, Druck ausgeübt und überzogene Ansprüche hat. Das gilt es zu verhindern. Ich glaube, dass die Stadt Linz und der Gemeinderat hier wirklich in der Verantwortung ist, dem Einhalt zu gebieten. Hier wurde nicht nur die Bauhöhe in der Hafnerstraße erhöht, sondern auch die Bautiefe. In der Mitte wurde noch ein Bauvolumen und noch ein sehr hoher tiefer Finger sozusagen in das Geviert hinein genehmigt. Das Problem dabei ist, dass das keine einzelne Geschichte ist, sondern in Wirklichkeit ist das ein Blankoscheck für alle möglichen zukünftigen grünen Innenhöfe. Das heißt, wenn diesem Ansuchen stattgegeben wird, kommen die Nächsten und sagen, ich auch, ich auch, ich auch. Das heißt, wir werden da ganz klar dagegen stimmen. Ich plädiere an das Gewissen aller Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, hier auch dagegen zu stimmen und dieser Sache noch ein bisschen Zeit zu geben und mit den Barmherzigen Schwestern an einer besseren Lösung zu arbeiten, die nicht so kompliziert ist, wie es scheint. Es geht einfach um ein angemessenes Volumen. Es geht nicht darum, gar nichts zu machen oder etwas zu verhindern, sondern im Sinne der Anrainer und in Wirklichkeit im Interesse der Öffentlichkeit hier angemessener zu agieren.“ Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP-Fraktion wird sich bei diesem Tagesordnungspunkt auch enthalten. Obwohl wir die Baulückenschließung in der Blockrandverbauung für durchaus positiv erachten, sehen wir aber die Innenhofbebauung als problematisch. Gerade in der Vergangenheit verfolgten wir hier in diesem Haus den Weg der Innenhofentkernung. Ziel war es, grüne Inseln zu schaffen und nicht nur mit Abstellplätzen und Garagen, sondern auch mit der Bebauungshöhe zurückhaltend zu sein. Diese große Bebauung – sie ist von meinem Vorredner bereits angesprochen worden – kann von uns so nicht akzeptiert werden. Daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich möchte mich ebenfalls zu Wort melden, denn die Neuerfassung dieses Bebauungsplanes ist noch in einer Zeit begonnen worden, als ich als Planungsreferent in der Stadtregierung arbeiten durfte. Ich möchte zuerst klipp und klar die Aussagen zurückweisen, dass seitens der Eigentümerschaft, der Bauherren oder BauträgerInnen Druck ausgeübt worden ist. Das weise ich zurück, zumindest was meine Person und die sozialdemokratische Fraktion betrifft, ist hier von niemandem Druck ausgeübt worden. Ich habe diese Gespräche genauso geführt, wie ich sie mit Bürgerinnen und Bürgern geführt habe. Ich verhehle nicht, dass es tatsächlich eine, aus meiner Sicht, sehr schwierige Entscheidung ist, vor der der Gemeinderat steht. Im Kern ist es nämlich die Frage einer Güterabwägung. Das eine ist, dem Wunsch eines Ordensspitals – in diesem Fall den Barmherzigen Schwestern – eine organisatorische und medizinische Weiterentwicklung am bestehenden Standort zu ermöglichen. Der Bauträger hat über viele Jahre geprüft, welche Möglichkeiten es gibt. Letztlich ist die heute vorgeschlagene jene gewesen, die realisierbar ist. Es stimmt auch tatsächlich, dass wir in den letzten 25 Jahren – und daran ändert sich mit dem heutigen Beschluss nichts – die Strategie verfolgen, wo es nur geht und möglich ist, auch Altbestände in Innenhöfen unter Abbruch zu stellen. Das heißt, nur mehr den Bestand zu sichern und diese Innenhöfe perspektivisch aus stadtklimatischen und wohnumgebungsmäßigen Gründen freizuhalten. Gemeinderat Potočnik hat nicht unrecht, wenn er meint, da könnten jetzt andere auch kommen. Das ist vollkommen richtig. Nur, nachdem ich das Planungsressort schon zweimal innegehabt habe, weiß ich, wie auch immer Entscheidungen ausfallen, andere kommen immer. Es gibt Prinzipien einer Stadtplanung, wo man sagen kann, das kommt grundsätzlich und überhaupt nicht in Frage, das tun wir nirgendwo und an keiner Stelle. Egal worum es geht, wir haben eine Linie und die wird eingehalten. Dann kann man diesem Antrag korrekterweise nicht zustimmen. Wenn man unter Stadtentwicklung und Stadtplanung aber versteht, dass es Entscheidungsspielräume gibt, dass wir in keinem binären System von null und eins leben, dass es nicht nur schwarz und weiß gibt, sondern wir die Entscheidung zu treffen haben, ob wir langfristig - in diesem Fall einen Spitalsträger - Entwicklungsmöglichkeiten zubilligen wollen oder nicht, dann wird die Sache ein bisserl schwieriger zu entscheiden. Alle, die sich ein wenig mit Stadtentwicklung beschäftigen, wissen, dass viele Krankenanstalten, vor allem in mitteleuropäischen Städten, die aus der Geschichte heraus im Innenstadtkern ihr Stammhaus haben, sich dort entwickelt haben, alles Mögliche an Häuserzeilen dazugekauft haben, alles Mögliche an Aufstockungen in ihren Kommunen erhalten haben, oftmals vor einer Entscheidung gestanden sind, ob sie diese innerstädtischen Liegenschaften - die exzellent zu verwerten sind, wenn wir schon über Geld reden - verwerten, um mit den daraus lukrierten Einnahmen auf der grünen Wiese, meistens irgendwo vor der Stadt, in der Nähe einer Autobahnabfahrt, ihr neues, den organisatorischen Rahmenbedingungen des 21. Jahrhunderts entsprechendes Krankenhaus neu zu bauen. Da ist es dann schwierig sich zu entscheiden, ein knapp 50 Meter langes Gebäude in einem Innenhof zu bewilligen oder zu sagen, wir riskieren es, die sollen irgendwo vor den Toren der Stadt bauen, was schon schwierig ist, oder tatsächlich außerhalb der Stadt. Ich habe damals, als ich mit diesem Projekt erstmals befasst wurde - ich glaube, das ist über ein Jahr aus - unter anderem auch die Position vertreten, dass dieses Projekt das vorliegt, auch vom Gestaltungsbeirat zu beurteilen ist. Dort ist es zweimal merklich überarbeitet worden. Die Letztentscheidung wird nicht an ein externes Expertengremium delegiert, sondern die Letztentscheidung hat der Gemeinderat in Form einer Neugestaltung des Bebauungsplans zu treffen. Ich weiß auch, dass man als direkter Anrainer ganz objektiv - und das ist völlig nachvollziehbar - wahrscheinlich lieber eine andere Bebauungsplanänderung hätte. Das kann ich verstehen. Deswegen ist es für mich ein sehr schwieriger Beschluss, zu dem ich aber nach wie vor stehe. Ich werde auch meine Fraktion bitten, ihn weiterhin mitzutragen. Wir haben hier einen jener Fälle, wo man entscheiden muss und wo keine Entscheidung eine ist, die hundert Prozent Freude macht. Wenn ich mich zu entscheiden habe, ob ich diesen wichtigen Krankenhauskomplex in seiner Entwicklung belasse oder nicht, dann habe ich für mich subjektiv meine Entscheidung so getroffen, wie ich sie formuliert habe, ohne dass jemand auf mich Druck ausgeübt hat. Wer meine gesellschaftspolitischen Einstellungen kennt, weiß auch, dass es möglicherweise Anstaltsträger gibt, denen ich mit meinem persönlichen Denken näher stehe, aber darum geht es in diesem Fall nicht. Hier geht es darum, eine Entwicklung zu ermöglichen. Ich bitte die Anrainerinnen und Anrainer dafür Verständnis zu haben, wohl wissend, dass ich bei ihnen mit meiner Position keine große Zustimmung finde. Die Gesamtgüterabwägung führt für mich dazu, dass ich diesem Antrag zustimmen werde und wie ich höre, gibt es dafür eine Mehrheit und deshalb möchte ich mich bei Ihnen auch bedanken.“ (Beifall SPÖ) Stadtrat Hein: „Es ist hier der Vorwurf im Raum gestanden, dass keine Gespräche geführt wurden. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück. Ich habe mit dem Vertreter der Bürgerinitiative Gespräche geführt und habe mit dem Umweltanwalt des Landes Oberösterreich Kontakt gehabt. Nach abwiegen der Fakten und nachdem die Gespräche überhaupt keinen Neuerungswert in den Sachverhalt gebracht haben, ist es darum gegangen abzuwägen, was im Interesse der Stadt liegt und welche Prioritäten die Stadt setzen muss. Sie überwiegen auch aus meiner Sicht. Unter einer ganz neutralen Bewertung muss ich festhalten, dass ich, was dieses Projekt betrifft, mit keinem Bauherrn oder Bauträger gesprochen habe. Wo auch immer der potente Bauherr im Hintergrund war, von meiner Seite hat es in diese Richtung keine Gespräche gegeben, sondern nur mit der anderen Seite. Ich habe mir die Sorgen und Ängste der Bürger angehört. Ich habe mir die Entscheidung nicht sehr leicht gemacht. Im medialen Umfeld ist sehr viel Überzogenes berichtet worden. Beispielsweise von einer Bürgerinitiative mit 250 Unterschriften, bei der es tatsächlich 50 Unterschriften sind. Ich habe die Petition da. Dann wurde behauptet, wir verbauen den Innenhof, die Fläche wird verdoppelt. Auch das ist ein völliger Blödsinn. Im Prinzip muss ungefähr dieselbe Fläche auch abgerissen werden, bevor hier irgendetwas gebaut werden kann. Hier muss man bei den Tatsachen bleiben und schauen, was im Interesse der Stadt ist. Es kann nicht im Interesse der Stadt sein, dass wir Krankenanstalten, Krankeninfrastrukturen zerstreuen und zersiedeln, sodass die Menschen, die es sowieso schon schwer haben - das soll eine Reha-Nachversorgungsstelle sein -, quer durch Linz pendeln müssen. Ich glaube, bei allem Respekt und bei allem Bedauern der betroffenen Anrainer, dass hier das öffentliche Interesse wirklich überwogen hat. Viele Menschen werden es uns danken.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Potočnik: „Ich möchte nur ergänzen, dass ich diese Zuspitzung Krankenhaus in der Stadt oder Krankenhaus am Rand der Stadt oder gar draußen, nicht akzeptiere. Das ist zwar taktisch klug, weil da immer diese Keule geschwungen wird, Arbeitsplätze innerhalb oder außerhalb der Stadt zu haben. Aber darum geht es hier nicht. Es geht hier darum, einen maßvollen Eingriff zu machen, mit dem alle leben können. Derzeit ist es nicht maßvoll, sondern es ist zu Lasten der Anrainer und des Klimas und insgesamt für die Stadt überzogen.“ (Beifall NEOS) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, üblicherweise diskutieren wir bei Bebauungsplanänderungen - das war auch heute in der Tagesordnung zu merken - nicht so intensiv. Anders bei diesem Punkt. Es ist jetzt schon mehrmals angeklungen, dass es um so etwas wie eine Richtungsänderung geht, wie wir künftig bei Änderungen des Bebauungsplanes in grünen Innenhöfen umgehen. Da stellt sich bei mir natürlich schon die grundsätzliche Frage, ob das eine Richtungsänderung ist. Auch wenn ich heute das eine oder andere gehört habe, es sei keine Richtungsänderung und dass es immer wieder unterschiedliche Bürgeranliegen gibt, ist das keine große Überraschung. Es muss aber festgehalten werden, dass man den Bürgerinnen und Bürgern erklären muss, warum es in dem einen Geviert möglich ist und im anderen Geviert nicht. Natürlich kann das öffentliche Interesse ein Argument sein, das möchte ich nicht in Abrede stellen. Die Frage ist nur, wie weit wir das öffentliche Interesse fassen und ob dadurch wirklich eine gute Linie abbildbar ist. Ich glaube, dass das heute ein kritischer Punkt ist. Es ist nicht klar, wie die künftige Linie aussehen wird. Weil so intensiv über die Abwanderung des Hauses diskutiert worden ist oder das so massiv ins Treffen geführt worden ist, möchte ich dem Gemeinderat nicht verheimlichen, dass ich vor ca. 14 Tagen ein Gespräch mit der Geschäftsführung der Barmherzigen Schwestern hatte, um auch die Hintergründe dieser Bebauung auszuloten. Ich habe mit großer Verwunderung festgestellt, dass von der Geschäftsführung des Hauses sofort das Angebot kam, ob man das Projekt, was den Innenhof betrifft, daher abändern soll. Das heißt, redimensionieren. Ich bin jetzt sehr verwundert zu hören, dass es hier scheinbar um das Sein des Krankenhauses in der Innenstadt gehen soll. Das kann ich aus meinen Gesprächen, die ich mit der Geschäftsführung geführt habe, nicht nachvollziehen. Die Geschäftsführung wäre also ohne weiteres bereit gewesen, hier noch etwas zu ändern. Nur wir wissen, wenn ein Verfahren entsprechend weit gediehen ist, dass es hier nicht mehr so ohne weiteres möglich ist. Darüber wundere ich mich und möchte es explizit auch als Hinweis verstanden wissen, dass es hier durchaus zu Möglichkeiten gekommen wäre, wenn man vielleicht Gespräche darüber geführt hätte, dieses Projekt betreffend den Innenhof, nicht die Eckverbauung, zu redimensionieren. Insgesamt möchte ich schon festhalten, dass es für mich schwer vorstellbar ist, dass für ein Krankenhaus, wie die Barmherzigen Schwestern, die Frage, ob man jetzt 100 Quadratmeter mehr oder weniger bekommt, entscheidend ist, ob man in der Stadt bleibt oder abwandert. Das erscheint mir zumindest wenig plausibel.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Zuerst einmal zu der Zukunftsaussicht von dir, lieber Vizebürgermeister Baier, dass durch dieses Projekt ein Schema abgeleitet werden könnte. Nein, wir werden keine Schablonen bauen, die wir dann über alle Innenhöfe legen und sagen, so muss jeder Innenhof ausschauen. Wir werden natürlich jedes Projekt mit der gleichen Sorgfalt, wie wir es bei diesem Projekt gemacht haben, differenziert begutachten. Somit ist diese Vermutung, dass man das jetzt ganz durchzieht oder sich die Ausrichtung der Stadt geändert hat, ein völliger Unsinn. Zur anderen Sache, mit diesem 58 Meter langen Riegel, die du gerade angesprochen hast. Es ist sehr lobenswert, dass du das Gespräch mit den Schwestern gesucht hast. Soweit ich weiß und soweit ich mit den Abteilungen gesprochen habe, gibt es kein einziges konkretes Projekt, das hinter diesem Riegel liegt. Insofern wäre es sehr interessant, wie man dieses Projekt, das es -zumindest aus Sicht der Stadt - eigentlich gar nicht gibt, verkleinern will. Wie gesagt, es kann dann etwas gebaut werden, wenn die anderen Häuser abgerissen werden. Hier habe ich bis jetzt noch keinen Abbruchbescheid ausgestellt, also nicht, dass ich mich erinnern könnte. Somit ist es eine ein bisschen überzogene Show, die da abgezogen wird, was diesen Innenhof betrifft. Die Argumente, die du geliefert hast, werden unsere Fraktion nicht davon überzeugen, dass wir unsere Meinung ändern werden.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich möchte noch einmal betonen, dass ich es für sehr bedenklich halte, wenn wir vom Prinzip der Innenhofentkernung abweichen. Wenn man jetzt das Gegenteil von Entkernen macht und einen neuen Bauriegel in einem Innenhof zulässt, dann ist das eine Abweichung von einem Prinzip. Ich halte das tatsächlich für sehr bedenklich, weil die begrünten Innenhöfe insgesamt einen wesentlichen Beitrag zu unserem Mikroklima in der Stadt leisten und wir mit öffentlichen Flächen allein nicht das Auslangen finden, dass das alles noch gut funktioniert. Grundsätzlich glaube ich auch, was die Lebensqualität in unserer Stadt betrifft, dass wir auf solche Dinge besonders Acht geben sollten. Ich verstehe jetzt gar nicht mehr, dass auf der einen Seite mit öffentlichem Interesse argumentiert wird, aber auf der anderen Seite Herr Stadtrat Hein selbst gerade gesagt hat, dass genau dieser große Riegel, der jetzt zugelassen wird, mitten im Innenhof noch gar nicht mit einem Projekt hinterlegt ist. Man räumt praktisch ein Baurecht ein und wertet Grundstücke auf, ohne dass klar ist, ob das ein Projekt ist, das in irgendeiner Form auch noch annähernd im Zuge von öffentlichem Interesse argumentiert werden kann. Vor allem, wenn es jetzt offenbar schon von den Schwestern signalisiert wird, dass man vielleicht einen Konsens erzielen bzw. einen Kompromiss finden kann, der die Interessen der Schwestern abdeckt und zugleich die Einschränkungen im Innenhof im betroffenen Geviert hitanhält. Ich denke, dass das vielleicht doch ein Anlass ist, dass man das noch einmal überdenkt und tatsächlich noch einmal diskutiert, ob das tatsächlich in dieser Form durchgeführt werden soll bzw. durchgeführt werden muss. Ich ersuche wirklich, dass man hier noch einmal das Gespräch sucht und das Projekt vielleicht zurückstellt.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Damit die Verwirrung nicht zu groß wird. Ich habe nicht von diesem 58 Meter langen Riegel gesprochen, sondern es ist - wie du als Planungsreferent sicher wissen wirst - von mir davon gesprochen worden, dass an der Eckverbauung auch eine Innenhofverbauung anschließt. Davon habe ich gesprochen. Dazu gibt es natürlich selbstverständlich ein Projekt von den Barmherzigen Schwestern. Das andere steht im Übrigen gar nicht im Eigentum der Barmherzigen Schwestern oder der Vinzenz-Gruppe. (Zwischenruf) Das weißt du natürlich. Du hast vorhin gesagt, dass du mit den Bauwerbern kein Gespräch geführt hast. Es hätte vielleicht Sinn gemacht, das zu tun. Wiewohl ich die Kritik da nicht in deine Richtung verstanden wissen möchte. Wir wissen, du bist seit 14 Tagen oder drei Wochen Planungsreferent und daher mit einem fertigen Projekt konfrontiert gewesen. Das heißt, meine Kritik richtet sich an frühere Planungsreferenten.“ Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die Kritik, dass es sich dabei um einen Kurswechsel in der Stadtplanung handelt, etwas relativieren und in den Juli 2013 zurückblicken. Damals hat der Gemeinderat über eine Änderung auf der Promenade abgestimmt. Konkret das Projekt Wimmer bzw. Cuturi. Ein gutes Projekt, bei dem es um eine doch umfassende Bebauung des Innenhofes geht, das die Zustimmung aller Stadtsenatsparteien erfahren hat. Damals hat niemand von einem Kurswechsel gesprochen und aus pragmatischen Gründen wurde das von den Stadtsenatsparteien befürwortet. Insofern ersuche ich, diesen Vorwurf dieser Kritik zu relativieren. Danke.“ (Zwischenruf, Heiterkeit) Bürgermeister Luger: „Man kann sich über alles lustig machen, was den eigenen Argumenten nicht gefällt. Auch ich habe mich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. Erstens um festzuhalten, dass die Aussagen des Projektbetreibers der Barmherzigen Schwestern mir gegenüber offensichtlich völlig andere sind, als jene, wie sie Herr Vizebürgermeister Baier aus seinen Gesprächen in Erinnerung hat. Bei mir ist es von Anfang an tatsächlich darum gegangen. Ich habe mit allen Beteiligten persönliche Gespräche geführt, nicht nur mit den Projektbetreibern. Mir sind diese Positionen sehr glaubwürdig auch von einer mittel-, langfristigen Entwicklung am Standort so vermittelt worden, wie ich sie heute schon einmal beschrieben habe. Das Zweite ist, Herr Kollege, der Vergleich von Herrn Gemeinderat Huber ist tatsächlich ein gar nicht so schlechter. Es geht bei Bebauungsplänen, bei denen etwas inhaltlich festgelegt ist, nicht um den Ist-Zustand. Es war auch beim Bebauungsplan für den Neubau von Wimmer Medien und Cuturi so, dass bestehende Innenhofgebäude unter Abbruch gestanden sind. So wie bei jenem bis zur Beschlussfassung jetzt noch immer rechtsgültigen Bebauungsplan, über den wir gerade diskutieren. Dort war es kein Bruch, kein Wechsel. Möglicherweise ein sinnvolles Projekt, das ich zumindest auch für sehr gut und positiv für die Weiterentwicklung der Innenstadt finde. Genau so ist es hier. Auch hier gibt es eine Bebauungsmöglichkeit in einem Innenhof. Deswegen bin ich der tiefsten Überzeugung, dass wir dem zustimmen sollten. Die nächsten Jahre in diesem Haus werden zeigen, wer Recht hat. Ob es hier um einen Kurswechsel gegangen ist, wie die einen befürchten, oder um eine Art von Planungspolitik handelt, hinter der ich sehr wohl stehe, bei der man sich von Fall zu Fall ansieht, wie man Entscheidungen konkret trifft und wie man abwiegt. Das kann manchmal eine radikale Entkernung von Innenhöfen zur Folge haben. Die hatten wir übrigens in der Vergangenheit auch nicht immer. Wir haben schon in anderen Innenhöfen Neuverbauungen zugelassen. Wenn Sie sich möglicherweise an ein Bauprojekt in der Linzer Innenstadt erinnern, wo wir Neubauwohnungen im Innenhof gestattet haben, nämlich dort, wo früher die Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich untergebracht gewesen ist. Dieses Projekt ist damals meiner Erinnerung nach einstimmig beschlossen worden und auch damals gab es keine Diskussion über Kurskorrektur. Deswegen sehe ich das nicht als Kurskorrektur, sondern als das, was ich versucht habe eingangs schon festzuhalten, nämlich als Güterabwägung in einer objektiv nicht einfachen Situation. Ich würde vorschlagen, nicht mehr hineinzuinterpretieren, als das, was gesagt worden ist.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Danke für die vielen Wortmeldungen. Ich möchte hier festhalten, dass wir natürlich für ein Krankenhaus in der Stadt sind. Der Punkt bei diesem Bebauungsplan ist der, dass wir mit wenigen Änderungen bereits einen recht guten Plan hinbekommen würden. Es gibt kein konkretes Projekt in der Mitte für diesen 58 Meter langen Riegel. Kann man den nicht herausnehmen? Anscheinend haben die Bauträger, die Barmherzigen Schwestern, Bereitschaft signalisiert, Gespräche zu führen. Herr Stadtrat Hein, machen wir das und dann kommen wir zu einem guten, tragfähigen Konsens und einem guten, tragfähigen Bebauungsplan, um diesen Innenhof nicht zu zerstören. Herr Hein, ich werde Sie beim Wort nehmen, weil Sie gesagt haben, dass wir keine Schablone seien. Ich werde Sie hoffentlich nicht zu oft daran erinnern müssen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) und bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND INTEGRATION Gemeinderätin Hahn berichtet über die Anträge G 1 und G 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 1 Verein Jugend und Freizeit (VJF); Leistungsvereinbarung für 2016 – Leistungsentgelt seitens der Stadt Linz in Höhe von 2,617.000 Euro sowie 500.000 Euro gegen Kostenersatz durch das Land Oberösterreich Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Fortsetzung der im Jahr 2015 umgesetzten Neustrukturierung des Vereines Jugend und Freizeit und die damit verbundene Neukonzeptionierung der Jugendarbeit sowie die beiliegende Leistungsvereinbarung werden genehmigt. 2. Der Verein Jugend und Freizeit erhält für das Jahr 2016 ein Leistungsentgelt in Höhe von maximal 2,617.000 Euro inkl. zehn Prozent MWSt. 3. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von maximal 2,617.000 Euro inkl. zehn Prozent MWSt für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 1.4010.728030, Sonstige Leistungen. Dieser Betrag enthält die 1,6 prozentige Valorisierung der Personalkosten für 2016 in Höhe von 30.000 Euro und eine Erhöhung des Kostenersatzes vom Land Oberösterreich um 55.000 Euro. 4. Das Land Oberösterreich / Abteilung Kinder- und Jugendhilfe leistet derzeit einen Kostenersatz gem. § 16 Abs. 4 Oö. KJHG 2013 in Höhe von maximal 445.000 Euro brutto für netto für speziell ausgebildetes Personal, das in der Betreuung in den Jugendzentren und der so genannten Lückekinder sowie in der stadtteilorientierten Jugendarbeit eingesetzt wird. Für 2016 wird mittels Förderansuchen um eine Erhöhung von 55.000 Euro angesucht. Der Kostenersatz für 2016 vom Land Oberösterreich beträgt, falls die Erhöhung genehmigt wird, 500.000 Euro. Die Verrechnung der Einnahmen erfolgt auf der VASt 2.4010.861000, Laufende Transferzahlungen Land Oberösterreich.“ G 2 Caritas für Kinder und Jugendliche; Hort „Junges Wohnen – Guter Hirte“ – Übernahme in die Abgangsdeckung Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie (SJF) wird beauftragt, in Abänderung beziehungsweise Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. September 2011 neben den bisherigen Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen den Hort ,Junges Wohnen – Guter Hirte‘ der Caritas für Kinder und Jugendliche in die Abgangsdeckung zu übernehmen. Für das Jahr 2016 ist für diese Einrichtung eine Förderung in der Gesamtsumme von 1900 Euro zu leisten. 2. Der Geschäftsbereich SJF wird analog dem Gemeinderatsbeschluss vom 15. September 2011 beauftragt, für den genannten Träger ab 2017 auf Basis der vorgelegten und genehmigten Voranschläge die Förderung auszubezahlen, sowie jeweils im Folgejahr den Jahresabschluss der geleisteten Förderung gegenüberzustellen und den Betrag auszugleichen. Die Auszahlung der Förderung soll in Raten im Jänner, Mai und September erfolgen. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 1900 Euro inkl. MWSt für 2016 sowie die Förderungen der Folgejahre erfolgt auf der VASt 1.4010.757200, Sonstige Subventionen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Leibetseder zu G 1: „Sehr geehrter Gemeinderat, ich melde mich zum vorliegenden Antrag G 1 zu Wort. Dieser Antrag wurde im letzten Sozialausschuss diskutiert. Wir haben von den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend und Familie (SJF) Informationen bekommen. Unter anderem wurde uns erläutert, dass das Jugendzentrum Dornach/Auhof weiterhin geschlossen bleibt, da die Auslastung zu gering war. Weiters wurde über den Stadtteil Auwiesen berichtet. Hier werden die Angebote in der Gemeinwesenarbeit künftig weitergeführt. Insbesondere für Kinder bis zur älteren Generation werden Angebote gesetzt. Ein spezielles Angebot für Jugendliche in einem klassischen Jugendzentrum soll es weiterhin nicht geben. Bei diesem Antrag werden wir uns der Stimme enthalten. Wir stehen der Kooperation mit dem Verein Jugend und Freizeit natürlich grundsätzlich positiv gegenüber, wir werten aber die Leistungsvereinbarung in dieser Form als nicht ganz optimal. Die Linzer Jugendlichen – besonders in den Stadtteilen Auwiesen und Dornach/Auhof – benötigen vor Ort individuelle und ihren Bedürfnissen entsprechend angepasste Angebote in entsprechenden Räumlichkeiten. Dadurch soll auch eine breite Zielgruppe unter den Jugendlichen angesprochen werden. Die Leistungsvereinbarung 2016 schließt an die Leistungsvereinbarung 2015 an. Im letzten Jahr wurde mittels eines Zusatzvertrages beschlossen, dass eine Evaluierung des Leistungs- und Standortangebotes des Vereins Jugend und Freizeit vorgenommen werden soll. Nachdem wir uns einer Weiterentwicklung des Vereins nicht verschließen, möchten wir bei dieser Evaluierung jedenfalls mitarbeiten und uns in diesen gemeinsamen Beschluss einbringen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderätin Hahn: „Geschätzte Kollegin Leibetseder, nur ganz kurz zu den erwähnten beiden Stadtteilen und Einrichtungen: Du hast kurz gesagt, dass es ziemlich genau vor einem Jahr um die Neukonzeptionierung des Vereins Jugend und Freizeit gegangen ist. In dieser Gemeinderatssitzung wurde auch beschlossen, dass das Jahr 2015 im Jahr 2016 angeschaut und evaluiert wird. Soweit mir bekannt ist, gibt es im heurigen Jahr schon eklatante Steigerungen der Besucherinnen und Besucher. In diesen beiden Stadtteilen gibt es jetzt sogar noch ein besseres Angebot. Die Räumlichkeiten des ehemaligen Jugendzentrums in Auwiesen werden anders genützt und sind in dieses Gemeinwesenprojekt integriert. Weil dieses ganze Rundherum anders verwaltet und organisiert wird, kann mit den Jugendlichen viel besser gearbeitet werden. Es gibt an beiden Standorten Alternativen für jene, die eine Einrichtung besuchen wollen. In Auwiesen ist das das Fjutscharama am Scharmühlwinkel und für Dornach/Auhof gibt es in der Hauptstraße das U 1. Diese beiden Einrichtungen weisen höhere Besuchszahlen auf. Nicht zuletzt muss man sagen, dass die zukünftigen Zahlen und die Evaluierung den Weg weisen werden, wie es weitergeht. Ich verstehe die Haltung der ÖVP nicht, die sich immer dafür ausspricht, dass die Jugendarbeit weiterentwickelt werden soll und wichtig ist. Aber mit dieser Grundhaltung, diesem Antrag gar nicht zuzustimmen, ist die Zustimmung zu keiner dieser Arbeiten in diesen anderen Jugendzentren und der Sozialarbeit usw. gegeben. Das verstehe ich nicht ganz, das muss ich ganz ehrlich sagen. Ich ersuche die ÖVP, sich nicht zwei einzelne Punkte herauszupicken. Mehr als zweieinhalb Millionen Euro sind sehr viel Geld für die Jugendarbeit in Linz. Der Stadt Linz sind die Jugendlichen wichtig. Mit diesem neuen Projekt ist es auch zukunftsfit gemacht worden. Es ist eher unverständlich, warum sich die ÖVP hier der Stimme enthält. Ich bitte alle um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Leibetseder zur tatsächlichen Berichtigung: „Mit dieser Stimmenthaltung, die wir hier abgeben, verschließen wir uns dem Verein Jugend und Freizeit nicht. Wir stehen jedenfalls für die Weiterentwicklung, das ist uns ein großes Anliegen. Wir wollen auch in der Evaluierung mitarbeiten. Aber noch einmal: Für uns macht es schon einen Unterschied, ob die Stadtteile kein Angebot haben, oder ob die Jugendlichen ausweichen müssen. Ich habe gehört, dass die Jugendlichen ausweichen und dass in den Nachbarstadtteilen die Anzahl der Jugendlichen gestiegen ist. Das ist mir bekannt. Es geht uns darum, dass vor Ort Angebote geschaffen werden und diese Angebote einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt werden. Das sind Ansprüche, die wir noch weiterentwickelt haben möchten. Das widerspricht meiner Meinung nach dem, was Kollegin Hahn jetzt gerade berichtet hat, nicht. (Unruhe) Noch einmal: Wir enthalten uns, das ist keine Gegenstimme. Wir möchten eine Evaluierung im Sinne des Vereins und im Sinne der Jugendlichen vorantreiben. Das ist mein Anliegen.“ Bürgermeister Luger: „Wir sind uns im Präsidium ziemlich einig, Frau Gemeinderätin, dass das alles Mögliche war, nur keine tatsächliche Berichtigung. Ich habe wirklich eine Bitte für die gesamte Periode, in der wir zusammenarbeiten. Zwischen wiederholen, sich noch einmal rechtfertigen und einer tatsächlichen Berichtigung sind veritable Unterschiede. Die Geschäftsordnung erlaubt jederzeit eine Wortmeldung. Das war alles, nur nicht das, was eine tatsächliche Berichtigung ist. Meine Bitte an alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wäre, dieses Instrumentarium nicht so zu verwenden und auch nicht inflationär. Wenn es etwas zu berichtigen gibt, ist das korrekt. Wenn man aber nur mehr wiederholt, was man schon gesagt hat, mag es zwar tatsächlich sein, ist aber keine Berichtigung. Frau Gemeinderätin, machen Sie es intern in der Fraktion aus, das war keine tatsächliche Berichtigung. Möglicherweise war es auch in dieser Periode nicht das letzte Mal. Mein Appell, weil es das Arbeiten erleichtert, reißen wir uns alle miteinander am Riemen und melden uns bei tatsächlichen Berichtigungen nur dann zu Wort, wenn es so ist. Ich ersuche alle darum, nicht nur Sie.“ Der Antrag G 1 wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag G 2 wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Hartig berichtet über G 3 KVL – KiTA-Verbund Linz; Angleichung der Entlohnung der HelferInnen in den KVL zusammengeschlossenen Kinderbetreuungseinrichtungen an die HelferInnen in gemeindeeigenen Betrieben und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Kosten der Angleichung der Entlohnung der HelferInnen im Kinderdienst in den im KVL zusammengeschlossenen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 141.660 Euro im Jahr 2015 und entsprechend den Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst in den Folgejahren werden im Rahmen der Abgangsdeckung übernommen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 141.660 Euro inkl. MWSt für 2015 sowie die Förderungen der Folgejahre erfolgt auf der VASt 1.0610.757200, Sonstige Subventionen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE, STADTGRÜN UND STRASSENBETREUUNG Stadträtin Wegscheider berichtet über H 1 Neue Werft Linzer Hafen – Erweiterung des TechCenter Linz-Winterhafen; Änderung der Richtlinien zur Gründer- bzw. Jungunternehmerförderung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Richtlinie zur Förderung von Gründer- bzw. Jungunternehmen, die bereits im TechCenter Linz-Winterhafen besteht und jetzt auf die Neue Werft ausgedehnt wird, sieht eine Förderung in Form eines Mietzuschusses für das erste Jahr in Höhe von 50 Prozent, das zweite Jahr in Höhe von 40 Prozent und das dritte Jahr in Höhe von 30 Prozent gerechnet (zuzüglich der jeweiligen Indexanpassung), ab Beginn des Mietverhältnisses und im Ausmaß von max. 45 Quadratmetern je einzelnen Förderungswerber vor und wird genehmigt. Eine Genehmigung und Auszahlung der Förderung auf der Grundlage der beigeschlossenen Richtlinie und der Treuhandvereinbarung wird ebenfalls bewilligt. 2. Mit der Abwicklung des Gesamtfördervorganges wird der Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft/FIWI, Abt. WEU, beauftragt, wobei eine gänzliche oder teilweise Auslagerung der administrativen Abläufe im Wege der bereits bestehenden Treuhandvereinbarung an die TechCenter Linz-Winterhafen Gesellschaft als zulässig genehmigt wird. 3. Herr B wird beauftragt, die beiliegende Treuhandvereinbarung zu unterfertigen. 4. Die Bedeckung bzw. Verrechnung der für die Mietzuschüsse benötigten Mittel erfolgt über die VASt 1.7890.755015, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen. 5. Bezüglich des Budgets der Jahre 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2021 wird das FIWI/WEU beauftragt, für eine ausreichende Bedeckung der Förderungsbeiträge zu sorgen. TechCenter Linz-Winterhafen und Neue Werft Richtlinie zur Gründer- bzw. Jungunternehmerförderung 1. Ziel der Förderung Das TechCenter Linz-Winterhafen und die Neue Werft sind mit ihren inhaltlichen Schwerpunkten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und Mechatronik Impulsgeber für die Weiterentwicklung dieses Themas im unmittelbaren Umfeld, sie fungieren aber auch als wichtige Technologieknotenpunkte zur Erweiterung dieses Szenarios am Wirtschaftsstandort Linz. Daher soll auch die Entwicklung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze an diesen Standorten mit gezielter Förderung der Ansiedelung technologieorientierter Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in diesem bedeutenden Wachstumsmarkt ihren Schwerpunkt haben, für den Zeitraum von drei Jahren ab Besiedlungsbeginn sicher gestellt werden. Diese Förderung kommt aber nur jenen, den nachgenannten Anforderungen entsprechenden Unternehmen und Forschungseinrichtungen zugute, die sich im TechCenter Linz-Winterhafen und in der Neuen Werft niederlassen und ist unabhängig von sonstigen Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Linzer Wirtschaftsförderungsprogrammes zu sehen. Sie erfolgt jedoch unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages in Verbindung mit der De minimis-Regelung der Europäischen Kommission; demnach dürfen die gesamten, seitens der öffentlichen Hand gewährten Beihilfen im Ausschüttungszeitraum der jeweiligen Förderung den Schwellenwert von 200.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab Ausschüttungsbeginn grundsätzlich nicht überschreiten. 2. Antragsberechtigte Förderungswerber Förderungswerber können Einzelunternehmer und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Bürgerlichen Rechtes und des Unternehmensrechtes sein, deren Gründung zum Zeitpunkt des Erstbezuges von Räumlichkeiten im TechCenter Linz-Winterhafen und der Neuen Werft nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Als Förderungswerber kommen Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Frage, die zumindest wesentlich im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oder unter Einsatz solcher Instrumente forschen, entwickeln, analysieren, produzieren und/oder ergänzende Dienstleistungen für solche Unternehmen bzw. deren Versorgung erbringen. Bei Antragstellung muss die jeweilige einschlägige Gewerbeberechtigung oder sonstige notwendige behördliche Ausübungsbefugnis nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen antragstellende Unternehmen – um dem Förderungsziel der vornehmlichen Unterstützung von Existenzgründungen und Jungunternehmern gerecht zu werden – hinsichtlich ihrer Betriebsgröße zum Zeitpunkt des Erstbezuges von Flächen im TechCenter Linz-Winterhafen und der Neuen Werft der Definition von kleinen Unternehmen im Sinne der jeweils gültigen Fassung des § 2 des Umsatzsteuergesetzes entsprechen; derzeit gelten dafür die folgenden Kritierien: Beschäftigung von weniger als 50 Personen und Jahresumsatz von höchstens sieben Millionen Euro und Jahresbilanzsumme von höchstens fünf Millionen Euro und zu maximal 25 Prozent im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen, die den Definitionskriterien der EU für klein- und mittelbetriebliche Unternehmen entsprechen. Ein Antragsteller kann mit ein und demselben Projekt nur einmal gefördert werden. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Förderung Gefördert wird die monatliche Nettomiete (ohne Betriebskosten, ohne Umsatzsteuer) für betrieblich notwendige Räume im TechCenter Linz-Winterhafen und der Neuen Werft im max. Ausmaß von 50 Quadratmeter in Form eines Zuschusses zu den Mietkosten. Die Förderungshöchstdauer beträgt max. drei Jahre ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Einzuges im TechCenter Linz-Winterhafen und der Neuen Werft und beinhaltet für das erste Jahr der Laufzeit 50 Prozent, für das zweite Jahr 40 Prozent und das dritte Jahr 30 Prozent der Nettomietkosten von derzeit durchschnittlich 8,80 Euro je Quadratmeter und Monat (sowie eine Indexanpassung) für die gemietete betriebsnotwendige Fläche, maximal jedoch 50 Quadratmeter. Als Standort innerhalb des TechCenters Linz-Winterhafen für die Existenzgründer– bzw. Jungunternehmereinrichtungen ist vornehmlich der Bereich EG und 1. OG des Bauteiles B vorgesehen. Für die Neue Werft ist die Fläche im 5. Stock und 2. Stock des Hauptgebäudes vorgesehen. In begründeten Fällen können jedoch auch andere Flächen innerhalb des gesamten Gebäudekomplexes angesprochen werden. 4. Förderungsvoraussetzungen Neben dem Erstbezug von Flächen im TechCenter Linz-Winterhafen und der Neuen Werft sind weitere Voraussetzungen, dass die Gründung des Unternehmens bzw. der Forschungseinrichtung nicht länger als max. drei Jahre, gerechnet ab dem Beginn des Mietverhältnisses, zurückliegt. Weiters ist die Antragsvoraussetzung der formgültige, unbedingte Abschluss eines Mietvertrages mit der TechCenter Linz-Winterhafen GesmbH, über die auch der Förderungsantrag zu stellen ist und in weiterer Folge im Namen und auf Rechnung der Stadt treuhändig die Verrechnung der Mietenzuschüsse abgewickelt wird. Darüber hinaus ist ein Unternehmenskonzept (Geschäftsplan) mit entsprechender Dokumentation (Planungsrechnungen etc.) vorzulegen und die entsprechende Gewerbeberechtigung bzw. sonstige behördliche Befugnisse nachzuweisen. Wenn das förderungswerbende Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person geführt wird, müssen der/die Jungunternehmer geschäftsführende Gesellschafter sein und zumindest 51 Prozent der Geschäftsanteile besitzen. Zur Berechnung der Beschäftigtenzahl ist der Beschäftigtenstand zum Zeitpunkt der Antragstellung heran zu ziehen, wobei Teilzeit- oder saisonbedingte Beschäftigte auf Vollzeitbasis umzurechnen sind. Zur Umsatzberechnung sind die zum Antragszeitpunkt bereits getätigten Nettoumsatzerlöse, bei Existenzgründern, die zu diesem Zeitpunkt bereits schriftlich erteilten Aufträge exklusive Erlösschmälerungen, Mehrwertsteuer etc. heran zu ziehen. Alle diese Unterlagen sind binnen angemessener Frist, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Antragstellung nachzureichen; kommt diese Dokumentation nicht fristgerecht zustande, wird das unvollständige Ansuchen außer Evidenz genommen und ist als gegenstandslos zu betrachten. Der Förderungswerber hat gleichzeitig mit dem Antrag eine Erklärung abzugeben, dass die innerhalb der letzten drei Jahre zurück von der Antragstellung gewährten De minimis Förderungen den Schwellenwert von 200.000 Euro Euro nicht überschritten haben. Grundsätzlich handelt es sich um eine De minimis Förderung. 5. Antragstellung und Verfahren Der Förderungsantrag ist nach diesen Richtlinien mittels des dafür vorgesehenen Formulares im Wege über die TechCenter Linz-Winterhafen GesmbH an Finanzen und Wirtschaft, Abt. Wirtschaft und EU (FIWI/WEU), 4041 Linz, Hauptstr. 1 bis 5, zu richten und alle erforderlichen Unterlagen beizuschließen. Der Antrag ist gebührenfrei. Die TechCenter Linz-Winterhafen GesmbH prüft die Plausibilität und Vollständigkeit des Antrages samt Unterlagen und leitet das komplette Förderungsansuchen nach Prüfung mit einer Förderempfehlung an den Geschäftsbereich FIWI/WEU weiter. Im Falle einer positiven Entscheidung des Geschäftsbereiches FIWI/WEU werden sowohl die Mitteilung über die Höhe der zugesagten Förderung samt damit verbundener Auflagen und Bedingungen als auch die administrative Abwicklung der Auszahlung von der TechCenter Linz-Winterhafen GesmbH im Namen und auf Rechnung der Stadt Linz durchgeführt. Die Auszahlung der jeweiligen Förderung erfolgt nach Beschlussfassung der städtischen Organe auf der Grundlage quartalsweiser Anforderungslisten der TechCenter Linz-Winterhafen GesmbH jeweils im Nachhinein, wobei die zur treuhändigen Verwendung überwiesenen Beträge den Mietenkonten der Förderungsnehmer gut geschrieben werden. Ein Rechtsanspruch auf die beschriebene Förderung besteht nicht; im Falle einer Ablehnung des Förderungsantrages wird der Förderungswerber über diese Entscheidung ebenfalls schriftlich informiert. Die Stadt Linz behält sich vor, eine Prüfung der Abläufe und der Mittelzuordnungen, aber auch der rechtmäßigen Verwendung der Förderung (betriebliche Eigennutzung der geförderten Räumlichkeiten) jederzeit durch ihre Organe bzw. Beauftragten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Der Förderungsnehmer ist weiters verpflichtet, auf Verlangen der Förderstelle bzw. anderer Prüforgane Jahresabschlüsse vorzulegen sowie alle Auskünfte zu erteilen, die mit der geförderten Nutzung im Zusammenhang stehen, Einsicht in Bücher und Belege sowie sonstige zur Überprüfung der Auflagen und Bedingungen der Förderung dienenden Unterlagen zu gestatten und eine Besichtigung der Räume an Ort und Stelle zuzulassen. Überdies gilt die Aufbewahrungspflicht für sämtliche bezugnehmenden Unterlagen bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen und für das eine Förderung gewährt wurde. Allenfalls mit der Durchführung der Förderung verbundene Kosten, Steuern, Gebühren, Spesen oder Ähnliches hat der Förderungswerber zu tragen. 6. Einstellung oder Widerruf der Förderung bzw. Rückführungsverpflichtung Die Förderung kann eingestellt oder widerrufen werden bzw. zur Kompensation einbehalten werden, wenn der Förderungswerber seiner Verpflichtung zur Entrichtung städtischer Steuern und Abgaben nicht ordnungsgemäß nachkommt. Weiters kann die Förderung eingestellt werden, wenn bei Fusionen oder Einbringungsprozessen o.ä. die richtlinienkonformen Gesellschaftsverhältnisse nicht mehr erreicht oder über das Vermögen des Förderungswerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. einem Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens nicht Folge gegeben wird oder Zwangsverwaltung bzw. Zwangsversteigerung keine ausreichende Bedeckung und Entrichtung laufender Miet- und Betriebskosten mehr erwarten lassen. Überdies kann die Förderung eingestellt und/oder widerrufen werden, wenn eine widmungswidrige Verwendung der geförderten Räumlichkeiten erfolgt, Auflagen, Befristungen oder Bedingungen oder vom Förderungswerber übernommene Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden, die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes nicht beachtet werden, eine Verurteilung wegen illegaler Beschäftigungsverhältnisse erfolgt, die Einsicht in Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften, die zur Beurteilung der Zuschusssituation maßgeblich sind, verweigert wird, oder auf Grund wissentlich unrichtiger, unvollständiger oder wahrheitswidriger Angaben Zuschüsse erlangt werden bzw. der Förderungszweck offenkundig nicht erreicht werden kann. In solchen Fällen ist der Förderungsempfänger verpflichtet, den erhaltenen Förderungsbetrag samt Zinsen in Höhe von sechs Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 1 Abs. 1 1. EURO-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. Nr. 125/1998) pro Jahr ab dem Tag der Flüssigmachung über Aufforderung der Stadt Linz sofort zurückzuzahlen. Dieser Zinssatz gilt unverändert bis zur vollen Abstattung des Rückzahlungsbetrages, im Falle eines Zahlungsverzuges werden die verrechneten Zinsen kontokorrentmäßig kapitalisiert. 7. Datenschutz Mit seiner Unterschrift unter dem Förderungsantrag stimmt der Förderungsnehmer einer Übermittlung der mit gegenständlicher Förderung in Zusammenhang stehenden Daten gemäß Datenschutzgesetz 2000 jeweils unter Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an folgende Stellen zu: zuständige Organe des Bundes zuständige Landesstellen Organe der EU für Kontrollzwecke das im Bundeskanzleramt eingerichtete Koordinationskomitee für Finanzierungs- und Förderungseinrichtungen sowie sonstige Förderungskoordinatoren Berichte im Rahmen des EU-Wettbewerbsrechtes an die Wettbewerbsbehörde, die auch veröffentlich werden können und ähnliche Einrichtungen. 8. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2021.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. I FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 Gemeinderätin Åkerblom berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 1 Effizientere Rahmenbedingungen für den Migrations- und Integrationsbeirat (MIB) und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Migrations- und Integrationsbeirat, kurz auch MIB genannt, vertritt die politischen Interessen aller in Linz lebenden Bürger und Bürgerinnen mit Migrationshintergrund. Der MIB hat regelmäßige Arbeitstreffen und Hauptsitzungen, wobei die GemeinderätInnen, die ihre Parteien vertreten, nur zu den Hauptsitzungen eingeladen werden. Die GemeinderätInnen sind mit beratender Stimme dabei. Bei der letzten Hauptsitzung ist mir aufgefallen, dass die Tagesordnung, die wir im schon im Vorfeld bekamen, nur Informationen darüber enthielt, welcher Verein für sein Projekt um eine Förderung angesucht hat. Auch der Titel des Projektes und das Datum waren enthalten. Darum ist es sehr schwierig, sich für eine Sitzung vorzubereiten. Da die GemeinderätInnen nicht zu den Arbeitstreffen eingeladen sind, werden wir nur nachträglich über die Förderungsergebnisse informiert. Das heißt, wir können unsere Meinung dazu sagen, aber die Entscheidungen werden schon getroffen. Es geht manchmal um sehr niedrige Beiträge, z. B. letztes Mal waren es 30 Euro. Ich frage mich, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt. Deshalb schlägt die FPÖ-Gemeinderatsfraktion vor, dass die Rahmenbedingungen des MIB verbessert werden. Die im MIB vertretenen Parteien sollen schon bei den Arbeitssitzungen, bei denen die Entscheidungen getroffen werden, dabei sein. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Rahmenbedingungen des Migrations- und Integrationsbeirat (MIB) sollen dahin gehend verbessert werden, dass den oben angeführten Kritikpunkten Rechnung getragen und die Effizienz der aufgewendeten Zeit und Geldmittel steigt. Mit der Ausarbeitung ist der Ausschuss für Soziales und Integration unter Einbindung von Vertretern des MIB zu befassen. Es kommt ausdrücklich nicht darauf an, die zur Verfügung stehenden Mittel zu reduzieren. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘“ Ich bitte um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, der gegenständliche Antrag kann von Seiten der Grünen-Fraktion so nicht angenommen werden. Wir wissen, dass es hin und wieder Veränderungsbestrebungen gibt. Ich glaube, dass es wichtig ist, einmal zu unterscheiden, was die eigentliche Funktion des Migrations- und Integrationsbeirates und was die Funktion der Integrationsstelle der Stadt Linz ist. Ich glaube, das sind komplett unterschiedliche Organe mit unterschiedliche Aufgabenbereichen. Den Migrations- und Integrationsbeirat darf man sich, glaube ich, jetzt nicht schlecht reden, weil es gibt nicht viele Städte, die einen Beirat haben, der auch so funktioniert, wie er in Linz funktioniert. Es gibt natürlich Verbesserungsmöglichkeiten, aber das sind nicht die, die in diesem Antrag angeführt sind, wie beispielswiese geringe Beiträge. Das ist ein Beirat, der damals geschaffen worden ist, um zugezogenen LinzerInnen die Möglichkeit zu bieten, politisch zu partizipieren, sprich hier in der Stadt Linz eine politische Teilhabe zu bekommen. Weil viele vom Wahlrecht ausgeschlossen waren oder es nach wie vor sind, ist dieses Gremium geschaffen worden, um beispielsweise beratend zu wirken. Wenn Agenden an der Tagesordnung stehen, sei es jetzt im Stadtsenat, im Gemeinderat oder in diversen Ausschüssen, werden sie beratend miteinbezogen. Aber auch vice versa, wenn in den Communities Themen auftauchen, die für die Politik relevant sind, können diese über den Migrationsbeirat natürlich auch an die Politik herangetragen werden. Es macht Sinn, dass dieses Gremium eigenständig ist und wir PolitikerInnen sozusagen eine Beratungsfunktion innehaben. Das Gremium kann mehr oder weniger autonom bestimmen, welche Arbeit wie gemacht werden soll. Grundsätzlich bin ich dafür, dass man über die Aufgaben der Integrationsbüros diskutiert. Ich bin aber der Meinung, dass der Migrations- und Integrationsbeirat sehr wohl viel Arbeit mit den Communities, in den Communities und für die Communities leistet und sehr viel Transfer für die Stadt Linz über den Beirat in der Kommunikation mit den Communities getätigt wird. Das sollten wir uns nicht klein reden. Wir sollten schon darauf stolz sein, dass es hier in dieser Stadt im Vergleich zu anderen Städten so gut funktioniert.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Polli, BEd: „Frau Kollegin Åkerblom, Sie waren zum ersten Mal im Migrationsbeirat. Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, dass die anderen Fraktionen nicht anwesend waren. Soviel ich weiß, war Frau Kollegin Martincevic, die zwar jetzt nicht mehr Gemeinderätin ist, noch anwesend. Wir anderen haben uns entschuldigen lassen, weil es der Tag der Angelobung und Konstituierung war und die Fraktionen teilweise noch anderes vor hatten. Ich bin aber seit mehr als zehn Jahren im MIB - früher hat es Integrationsbeirat geheißen, dann Migrations- und Integrationsbeirat. Ihnen kommen als neues Mitglied möglicherweise viele Punkte sehr eigenartig vor. Es stimmt, dass in der Tagesordnung nur die einzelnen Förderprojekte aufgelistet sind. Im Rahmen der Sitzung haben Sie dann aber selbstverständlich Fragemöglichkeiten. Sie können nachfragen, welches Projekt das war und warum es diesen Betrag gibt. Da sollte also schon ein Diskurs entstehen. Was wir als ÖVP aber schon viele Jahre kritisch betrachten ist, dass es sich der Migrationsbeirat verdienen würde, aufgewertet zu werden. Ich darf Ihnen aus einer Pressekonferenz vom Februar 2010, die ich mit dem damaligen Klubobmann gemeinsam gegeben habe, ein paar Punkte vorlesen die sehr nahe an Ihren Antrag heranreichen: ,Die ÖVP fordert die Eingliederung des MIB in den Integrationsausschuss.‘ Warum? Wir sagen, es wäre wesentlich besser, wenn wir mit den politisch Zuständigen beisammensitzen würden. Wir sehen das als Aufwertung des MIB. ,Die Mitglieder des MIB sollen auch wieder von den in Linz lebenden Nicht-Österreichern in einer demokratischen Wahl bestimmt werden.‘ Derzeit werden sie ernannt, früher hat es Wahlen gegeben. ,Zudem soll der Integrationsausschuss um Vertreter von Stadtverwaltung, Schulbehörde, Religionen, Wohnungswirtschaft, Sozialpartner, Betreuungsorganisationen, Sportorganisationen, Polizei und Sozialwissenschaften erweitert werden.‘ Ein Dankeschön an die ehrenamtlichen Mitglieder des MIB, die, wie Frau Kollegin Hartig gesagt hat, gute Arbeit leisten, aber das Ganze sollte effektiver sein. Deshalb stellen wir einen Zusatzantrag, der folgendermaßen lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,Zudem soll im Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Integration ein neues Modell für den MIB erarbeitet werden, bei welchem sich stimmberechtigte, politische VertreterInnen, gewählte MigrantInnen und weitere VertreterInnen z.B. aus der Stadtverwaltung, der Schulbehörde, den Glaubensgemeinschaften und der Wohnungswirtschaft gemeinsam mit relevanten Fragen aus dem Migrations- und Integrationsbereich befassen.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte wirklich etwas klarstellen, nämlich Gemeinderätin Rossitza Ekova-Stoyanova war auch an dem Tag der konstituierenden Sitzung im Migrationsbeirat anwesend. Ich möchte festhalten - da kommen wir später noch zu einem Antrag der Grünen -, dass momentan die Leitung der Integrationsstelle unbesetzt ist. Dazu gibt es einen eigenen Antrag. Ich glaube, dass wir dringenden Handlungsbedarf haben. Ich glaube aber nicht, dass wir jetzt noch einmal mit einer Neukonzeptionierung des Migrations- und Integrationsbeirates beginnen sollten. (Zwischenrufe, Unruhe) Vor gar nicht allzu langer Zeit hat es eine Neustrukturierung des Migrations- und Integrationsbeirates gegeben, wo es damals genau darum gegangen ist, dass man mit der bestehenden Konstellation unzufrieden war. Damals war es allerdings noch so, dass die Menschen, die kein kommunales Wahlrecht haben, trotzdem ihren Beirat wählen konnten. Das wurde damals aus verschiedenen Gründen abgelehnt, weil die Wahlbeteiligung so wenig war. Unser Argument damals war, dass die Information, dass diese Wahl stattfindet, nicht ausreichend war. Wir würden es nach wie vor begrüßen, wenn tatsächlich eine Wahl stattfinden könnte und wenn man dieses Gremium aufwerten will. Tatsache ist, dass man mehrheitlich eine andere Form gewählt hat. Ich glaube, dass man in allen Arbeitsabläufen immer etwas verbessern kann und nicht grundsätzlich immer alles neu machen muss. Wir werden diesem heutigen Ansinnen unsere Zustimmung nicht geben.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Köck: „Ich habe mir den Antrag der FPÖ-Gemeinderätin Åkerblom und die vier Punkte auch angeschaut. Zum ersten Punkt, dass aus der ausgeschickten Tagesordnung nur der Titel des Projektes etc. hervorgeht und keine weiteren Details, hat schon Cornelia Polli gesprochen. Im MIB ist es nicht nur so, dass man dort Fragen stellen kann, sondern man kann vorher auch in die Unterlagen bei der Geschäftsstelle des MIB einsehen, wenn man möchte. Also wenn Sie wirklich an konkreten Projekten Interesse haben, wenn Sie gerne wissen möchten, was da dahinter steckt, dann können Sie sich das dort jederzeit anschauen. Auch der Punkt, dass die eigentlichen Entscheidungen über diese Förderungen schon vorher getroffen werden, und bei der Sitzung, wo dann die VertreterInnen des Gemeinderates dabei sind, das eher nur mehr berichtet wird, hat schon seinen Sinn, weil der MIB als ein Selbstverwaltungsgremium konstruiert ist. Wir sitzen dort nur mit beratender Stimme bzw. als Auskunftspersonen, damit uns die Mitglieder des MIB fragen können, was z.B. bei Gemeinderatssitzungen etc. Themen waren. In der Satzung des MIB - ich habe mir das kurz herausgesucht - steht drinnen, dass der MIB dazu dient, dass er den Gemeinderat, die gemeinderätlichen Ausschüsse sowie den Stadtsenates berät und informiert. Wenn wir dort wieder mit einem Stimmrecht Einfluss auf die Entscheidungen des MIB nehmen würden, wäre das so etwas wie ein ‚Insichgeschäft‘. Das wäre von den Statuten her nicht rund. Es macht also schon Sinn, dass wir dort nur mit beratender Stimme vertreten sind. Dass dort nur eine einzige Gemeinderatsfraktion anwesend war, dürfte Ihnen nur so vorgekommen sein, weil Sie noch nicht alle kennen. Zumindest - Cornelia hat es schon gesagt - Anna von unserer Fraktion war dort und von den Grünen, habe ich gehört, war auch jemand anwesend. Und Sie waren auch dort, nehme ich an, also waren es schon drei Vertreterinnen. Die Quote war also gar nicht so schlecht. Grundsätzlich glaube ich aber, dass es Sinn macht, dass wir auch inhaltlich weiterdiskutieren. Wir können uns eine Zuweisung dieses Antrages zum Sozialausschuss schon vorstellen. Das würde ich hiermit auch beantragen. Zum Antrag der ÖVP stelle ich mir die Frage, wie das Gremium noch funktionieren soll, wenn so viele zusätzliche Personen oder Interessenvertretungen noch in den MIB mit hineingebracht werden. Ist der dann überhaupt noch handlungsfähig und können dann dort noch Entscheidungen getroffen werden? Ich glaube, dass es grundsätzlich so ist, dass man bei bestimmten Fragestellungen zu einem konkreten Thema natürlich jederzeit ExpertInnen von anderen Organisationen beiziehen kann. Man kann aber natürlich auch das diskutieren. Ich würde auch dazu eine Zuweisung zum Sozialausschuss beantragen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Åkerblom: „Die Definition war sehr pingelig von mir, vielleicht weil die ehemalige Gemeinderätin der SPÖ, Frau Martincevic, nicht mehr Gemeinderätin war. Wenn ich mich richtig erinnern kann (Zwischenrufe, Unruhe) Ich glaube, ich habe auch von Frau Gemeinderätin Ekova-Stoyanova gehört, dass sie das letzte Mal als Vereinsvertreterin da ist, aber das nächste Mal ist sie als Gemeinderätin da. Das war eine sehr pingelige Definition von mir, dass von den anderen Fraktionen niemand bei der Sitzung war. (Zwischenrufe, Unruhe) Wir sind mit der Zuweisung einverstanden. Das war ein sehr kurzes Schlusswort. Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages zum Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Integration und anschließend über die Zuweisung des Zusatzantrages zum Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Integration abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Integration zugewiesen. Der Zusatzantrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Integration zugewiesen Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich schlage vor, die Anträge I 2 und I 8 hintereinander zu referieren und dann gemeinsam zu diskutieren, nachdem sie sehr ähnlich sind.“ Stadtrat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 2 Swap 4175: Wiedereinführung Sonderkontrollausschuss und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Titel sagt schon alles: ,Wiedereinführung des Sonderkontrollausschusses‘. In der letzten Amtsperiode hat der Sonderkontrollausschuss lediglich einen Zwischenbericht geliefert, denn die Schlüsselfigur rund um den Abschluss 4175, Mag. Penn, konnte noch nicht befragt werden. Diese Befragung ist aus unserer Sicht für den endgültigen Abschluss unbedingt notwendig. Der Spruch des Höchstgerichtes lässt uns hoffen, denn Mag. Penn muss in Wien vor dem Handelsgericht aussagen. Somit sehe ich sehr gute Chancen dafür, dass er auch im Sonderkontrollausschuss aussagt. Daher stellt die freiheitliche Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Zur Fortsetzung der Aufklärungsarbeit des Swap-Geschäfts wird ein neuer Sonderkontrollausschuss mit denselben Konditionen, Rechten und Pflichten des im Herbst ausgelaufenen Sonderkontrollausschusses eingerichtet. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung anfallender Kosten kann beispielsweise durch Einsparung bei intransparenten Doppel- und Mehrfachförderungen bzw. durch Umschichtungen im laufenden Haushalt sichergestellt werden.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 8 Sonderkontrollausschuss zur weiteren Aufklärung der Umstände des Abschlusses des Swap 4175 und führt aus: „Sehr geehrter Stadtsenat, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es steht außer Zweifel, dass der bisherige Sonderkontrollausschuss sicher ein sehr wertvolles Instrument war, vor allem auch dahingehend, als die Politik gezeigt hat, dass sie ein großes Interesse daran hat, die Vorgänge, die da passiert sind, aufzuklären und aufzuarbeiten. An dieser Stelle möchte ich der ehemaligen Vorsitzenden Roschger Dank für die sehr kollegiale Amtsübergabe, was den normalen Kontrollausschuss betrifft, aussprechen. Wie Kollege Hein allerdings schon sagt, ist vor allem die Aussage des Herrn Penn für die weitestgehend abschließende Aufklärung ganz zentral. Auf die ist jetzt zu hoffen, auch in Folge des Gerichtsurteiles. Das ist einer der Gründe, warum wir NEOS natürlich ganz entschieden dafür sind, dass dieser Sonderkontrollausschuss weiter stattfindet, um weitestgehend aufzuklären. Wir ersuchen um Zustimmung. Wir glauben, dass es im Interesse aller hier Anwesenden ist, dass dieses Gremium weiterarbeitet und einen Abschlussbericht abliefert, der vor allem das Vertrauen der Menschen in die Politik, das Vertrauen der Linzerinnen und Linzer in den Gemeinderat stärkt und hebt. Danke.“ Der Gemeinderat beschließe: ,Der Sonderkontrollausschuss ist zur weiteren Aufklärung der SWAP-Affäre in der bisherigen Ausgestaltung weiterzuführen bzw. wieder einzurichten. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, der Sonderkontrollausschuss tagt schon einige Jahre. Es haben insgesamt 31 Sondersitzungen dieses Kontrollausschusses stattgefunden und es wurden 1600 Protokollseiten produziert. Die ÖVP wird beiden Anträgen zustimmen. Das wäre unseres Erachtens zwar nicht zwingend notwendig gewesen, weil wie wir wissen, im September eine Sondergemeinderatssitzung stattgefunden hat, wo beantragt worden ist, dass der Sonderkontrollausschuss wieder eingeführt wird. Wenn wir das mit zwei weiteren Anträgen untermauern, ist das für uns natürlich in Ordnung. Das unterstützen wir. Einige Erkenntnisse müssen noch gewonnen werden. Bisher konnten einige Zeugen noch nicht geladen werden. Das wurde auch in der bisherigen Konstellation des Sonderkontrollausschusses leider verhindert. Vor dem Hintergrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse, die wir jetzt haben, finden wir es besonders spannend, diese Aufklärungsarbeit weiterzutreiben. Wir werden sehen, wie man dann mit gewissen Zeugen umgeht und welche man zulässt. Die Blockadehaltung der SPÖ im Sonderkontrollausschuss ist so wie bisher auf jeden Fall jetzt nicht mehr möglich. Wir stimmen den beiden Anträgen zu und ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit im Sonderkontrollausschuss.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Wir sind, wie im September schon, selbstverständlich dafür, dass die Sondersitzungen des Kontrollausschusses weitergeführt werden, wenn neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Ich möchte nur zwei Anmerkungen machen. Erstens, in beiden Anträgen wird explizit darauf hingewiesen, dass wir den Sonderkontrollausschuss mit denselben Konditionen, Rechten und Pflichten bzw. im anderen Antrag von den NEOS heißt es, in der bisherigen Ausstattung weiterführen. Das muss man jetzt mit den gegebenen Rahmenbedingungen natürlich so machen. Ich möchte aber zum wiederholten Male darauf hinweisen, - davon bin ich nach wie vor 150prozentig überzeugt -, dass wir andere Instrumente, stärkere Instrumente für die GemeinderätInnen brauchen. So einen Antrag haben wir noch auf der Tagesordnung. Wir wissen, dass der Landesgesetzgeber hier zuständig ist und dass das in der vorigen Periode bisher an Rot-Schwarz oder Schwarz-Rot gescheitert ist. Vielleicht haben wir in dieser Periode mehr Chancen, dass die GemeindrätInnen der Städte mehr Kontrollmöglichkeiten, eine Verfahrensordnung, eine juristische Begleitung und klare Spielregeln für alle Beteiligten bekommen. Das Zweite ist, dass natürlich der wesentliche Zeuge, wenn man es so nennen will, Mag. Penn ist. Ich glaube aber, es gibt dabei mindestens genauso wichtige Zeugen, die wir nach wie vor nicht gehört haben. Ich habe sie eigentlich immer Auskunftspersonen genannt, weil so ist es auch momentan im Statut zulässig. Und zwar sind das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank, die damals an diesem Zustandekommen dieses Geschäftes beteiligt waren. Ich würde dringend ersuchen - das kann ich dann im Ausschuss auch wieder machen -, dass man nicht nur alle beteiligten Menschen seitens der Stadt anschaut, sondern auch alle beteiligten Menschen seitens der Bank, und diese lückenlos befragt. Ich danke dem Felix Eypeltauer für den Dank. Ich habe lange überlegt, ob ich weiter in diesem Ausschuss bleibe und habe mich dann dafür entschieden, weil ich denke, dass wir nicht umsonst so lange gearbeitet haben. Es ist tatsächlich noch nicht fertig. Daher bin ich auf die erste Sitzung gespannt.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Antragssteller, in diesen beiden Anträgen wird die Einrichtung bzw. die Fortführung des Sonderkontrollausschusses gefordert. Man muss natürlich sagen, dass das, was hier gefordert wird, ganz streng betrachtet, gar nicht möglich ist, weil es einen Sonderkontrollausschuss nie gegeben hat und auch nicht gibt. Das, was es gegeben hat - so präzise müssen wir sein, Kollegin Roschger hat es richtig gesagt -, sind Sondersitzungen des Kontrollausschusses. Es gibt kein eigenes Gremium Sonderkontrollausschuss. Das ist rechtlich nicht möglich. Solche Sondersitzungen des Kontrollausschusses zum Thema Swap weiterzumachen, liegt nur am Vorsitz, die Tagesordnung entsprechend auszugestalten und Sitzungen zu diesem Thema einzuberufen. Der Sonderkontrollausschuss als solches ist also eine Chimäre. Bei diesen Sondersitzungen sind wir wieder gerne dabei. Kollege Hajart hat es schon gesagt, am 8. September hat es in diesem Haus eine große Zustimmung gegeben, diese Sondersitzungen des Kontrollausschusses weiter fortzuführen und auch die Sozialdemokratie ist natürlich dafür. Ich hätte eine große Bitte auch an den neuen Vorsitzenden, die Sitzungen nicht um des Sitzens Willen zu machen, sondern nur dann, wenn es wirklich neue Erkenntnisse gibt, das ist das erste. Das Zweite ist ein kleiner Hinweis, diese Forderung, dass der Ausschuss mit denselben Konditionen, Rechten, usw. stattfinden soll, wie er bisher stattgefunden hat, das können wir hier nicht beschließen. Fragen, wie etwa die Aufhebung der Vertraulichkeit, müssten im Ausschuss beschlossen werden, das können wir hier nicht machen. Das nur zur Information. Die Sozialdemokratie ist aber dabei, die Sondersitzungen des Kontrollausschusses zum Thema Swap weiter fortzuführen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt den beiden Berichterstattern das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Ich möchte als Erstes auf die Wortmeldung des Herrn Gemeinderates Leidenmühler replizieren. Ich gebe ihm natürlich Recht, das sind Sondersitzungen des Kontrollausschusses. Es ist aber vielleicht trotzdem allen klar, was mit Sonderkontrollausschuss gemeint ist. Er sagt, es liegt bei mir. Das Ganze ist auf Schiene, ich werde mich demnächst melden. Bei diesem Antrag ist es mir darum gegangen, von allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten ein ganz klares Commitment zu bekommen, auch wenn das formell gar nicht beschlossen werden müsste, so viel dazu. Ich werde auch gerne der Bitte entsprechen, keine Sitzungen um der Sitzung Willen zu machen. Das ist nicht Sinn der Sache, das ist völlig klar. Zur Gemeinderätin Roschger noch. Selbstverständlich schließen wir uns dem grundsätzlichen Bestreben an, das Die Grünen immer wieder und während des Sonderkontrollausschusses artikuliert haben, dass das Ganze natürlich weiterentwickelt gehört. Der Grund, warum wir jetzt einmal beantragt haben, das so fortzuführen, wie es bis jetzt der Fall war, ist der, dass wir schnell ins Tun kommen und schnell starten wollen. Eine Weiterentwicklung in Richtung U-Ausschuss, in Richtung, sage ich ganz bewusst, ist natürlich sinnvoll. Ich gebe aber jetzt schon zu bedenken, dass das natürlich verfassungsrechtlich bzw. landesgesetzlich schwierig ist. Wir fordern das jetzt nicht so einfach in einem ersten Antrag, weil wir ein wenig neu sind und noch nicht alles so gut durchblicken, wie vielleicht ältere Hasen. Danke.“ (Beifall NEOS) Stadtrat Hein: „Ich möchte mich bei dir, lieber Franz, für diese juristische Aufklärung bedanken. So viel Zeit muss natürlich sein. (Heiterkeit) Nachdem alle Wortmeldungen dazu sehr positiv sind, gehe ich davon aus, dass Kollege Eypeltauer und ich dermaßen gute Überzeugungsarbeit geleistet haben, dass ein längeres Schlusswort nicht mehr notwendig ist.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag I 2 wird einstimmig angenommen. Der Antrag I 8 wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Pühringer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 3 Sicherheit für Mensch und Tier und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Antrag geht es, wie die Überschrift schon so schön sagt, um die Sicherheit für Mensch und Tier. Der Naturpark Angererhofweg wird seit Jahren als Freilaufzone für Hunde genutzt und findet bei den Hundebesitzern und ihren vierbeinigen Freunden großen Anklang. Darüber hinaus wird der Freizeitpark auch für soziale Aktivitäten, wie Feste oder Grillnachmittage genutzt. Leider wird dieses harmonische Bild durch augenfällige Mängel in der Gestaltung des Areals getrübt, wie beispielsweise dem desolaten Zustand des Zaunes. An mehreren Stellen zeigen sich Beschädigungen und Löcher, durch die die Hunde auf die Straße oder den angrenzenden Kinderspielplatz gelangen können. Um die daraus entstehende Gefahrensituation zu entschärfen, ist eine Instandsetzung der Umzäunung mehr als überfällig. Des Weiteren fehlt in diesem Park eine Wasserstelle für Hunde, wie sie in anderen konzipierten Hundefreilaufzonen der Stadt zum Standard gehören, beispielsweise im Hummelhofpark oder auch im Wasserwald. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden beauftragt, ehestmöglich für die Sicherheit von Mensch und Tier im Naturpark Angererhofweg zu sorgen und die Zäune in diesem Bereich zu erneuern. Sowie die Möglichkeit einer Wasserstelle für Hunde in diesem Park zu überprüfen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Schilchegger berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 4 Markt-Skandal durch Kontrollamt prüfen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Titel des Antrages spricht für sich: ,Markt-Skandal durch Kontrollamt prüfen‘. Warum Markt-Skandal? Medienberichte der letzten Wochen haben es ausführlich beschrieben. Im Zuge der Vergabe von Standplätzen ist es an Linzer Märkten zu Unregelmäßigkeiten gekommen oder zumindest bestehen dahingehend einzelne Verdachtsmomente, die zurzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft werden. Das betrifft aber die Verdachtsfälle gegen einzelne Mitarbeiter des Magistrates. Was uns hier als Gemeinderat interessieren muss und was die Staatsanwaltschaft natürlich nicht prüfen kann, sind die bestehenden Strukturen und Dienstvorschriften im Linzer Magistrat, die derartige Korruptionsvorfälle offenbar bisher nicht ausreichend wirksam verhindert haben. Unser Antrag geht daher dahin, dass das Kontrollamt eingehend prüfen soll, welche Dimensionen diese Vorfälle haben und Vorschläge machen soll, welche organisatorischen und allenfalls dienstrechtlichen Maßnahmen zu setzen sind, damit in Zukunft derartige Vorfälle schon präventiv verhindert werden können. Herr Bürgermeister, ich habe Medienberichten entnommen, dass bereits ein derartiger Prüfauftrag an das Kontrollamt ergangen ist. Es wurde auch bereits eine anonyme Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet, damit die Hinweisgeber hier einzelne Vorfälle berichten können. Ich danke für die rasche Reaktion und für den Willen zur Aufklärung dieser Angelegenheit. Ich könnte jetzt sagen, der Antrag ist obsolet. Ich habe aber erfahren, dass es aus Gründen der Geschäftsordnung nicht möglich ist, den Antrag zurückzuziehen. Ich ersuche daher pro forma um Zustimmung und danke noch einmal für die rasche Reaktion. Der Gemeinderat beschließe: ‚Das Kontrollamt wird mit einer umfassenden Prüfung der Vorfälle in Zusammenhang mit der jüngst eingebrachten Strafanzeige wegen mutmaßlich jahrelanger Korruption im Bereich der Linzer Marktverwaltung beauftragt, die Verbesserungsvorschläge für die künftige Vermeidung oder rasche Beendigung solcher Vorgänge liefern soll. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich möchte offiziell den Gemeinderat darüber informieren, dass ich in Absprache mit Frau Stadträtin Wegscheider das Kontrollamt beauftragt habe - entgegen Medienberichten. Ich las irgendetwas, dass erst Mitte Dezember mit den Arbeiten begonnen werden könnte, das ist falsch. Das Kontrollamt prüft bereits seit 30. November, das kann ich noch zur Information hier beitragen. Ich bringe formal den Antrag zur Abstimmung in der Hoffnung, dass wir ihn einstimmig annehmen werden.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 5 Neukonzeptionierung der Parkraumbewirtschaftung plus Rücknahme der Parkgebührenpflicht am Samstagnachmittag als Sofortmaßnahme und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates, es ist nicht das erste Mal, dass wir über die Parkgebühren diskutieren, allerdings ist das das erste Mal in der neuen Periode. Angesichts der vielen Fraktionsanträge versuche ich, die Berichterstattung kurz zu machen. Sie entnehmen es auch dem eingebrachten Antrag, dass es der ÖVP vor allen Dingen vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung des Wirtschaftsstandortes darum geht, darüber nachzudenken, wie wir den Handel stärken können, weil er in einer besonderen Wettbewerbssituation steht. Zum einen in einer besonderen Wettbewerbssituation, was die großen Einkaufszentren an den Stadträndern anlangt und zum Zweiten, was das immer stärker werdende Kaufverhalten über das Internet anlangt. Deswegen bringen wir schon am Beginn der neuen Periode diesen Antrag ein. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Für das Linzer Stadtzentrum soll die Gebührenpflicht am Samstag wieder um 12 Uhr enden. Für Wohnviertel abseits des Zentrums soll kritisch überprüft werden, ob und wie lange eine Gebührenpflicht am Samstag überhaupt notwendig ist. Dem Gemeinderat ist so rasch als möglich eine Änderung der Linzer Parkgebührenverordnung mit einer Beschränkung der gebührenpflichtigen Zeiten am Samstag zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Neuregelung soll im Sinne einer Sofortmaßnahme 2016 umgesetzt werden. 2. Darüber hinaus wird der zuständige Referent ersucht, im Jahr 2016 ein neues Konzept für eine ganzheitliche Parkraumbewirtschaftung vorzulegen, das neben dem finanziellen Aspekt der Einnahmen aus den Parkgebühren auch darüber hinausgehende Zielsetzungen (z.B. die Förderung der lokalen Wirtschaft) verfolgt und mögliche Lenkungseffekte (z.B. Förderung des Umstiegs auf Öffis) ermöglicht. Bedeckungsvorschlag: Einnahmenrückgänge bzw. etwaig entstehende Kosten sollen durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Wir haben die Debatte über die Parkgebühren in ähnlicher Form immer wieder geführt. Unsere Position dazu ist, dass wir meinen, dass es so gut ist, wie es ist. Gerade wenn die Zahlen stimmen, die die ÖVP im Antrag angeführt hat, hat es den gewünschten Effekt gebracht, nämlich dass wir die Leute vom Auto wegbringen und sie auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Gleichzeitig zum hier dargestellten Rückgang beim Parken, gibt es – das war jetzt vor nicht allzu langer Zeit – eine Neuerhebung, wo festgehalten wurde, dass die Landstraße wieder die zweithäufigst frequentierte Einkaufsstraße Österreichs ist. Das heißt, die Kundinnen und Kunden sind nach wie vor da, fahren aber offenbar nicht mit dem Auto, sondern mit dem öffentlichen Verkehrsmittel in die Stadt. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass es zu einer gewissen Entlastung für die BewohnerInnen kommt. Nicht nur durch den verringerten Autoverkehr, sondern auch, was die eigene Parkplatzsuche betrifft, wenn hier weniger Frequenz ist. Auch das halte ich für einen positiven Effekt. Wir werden daher diesen Antrag nicht mittragen.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, für unsere Fraktion möchte ich festhalten, dass wir mit der Zuweisung und der weiteren Diskussion einverstanden sind. Ich möchte aber schon betonen, dass wir durchaus noch skeptisch sind. Wir haben in diesem Haus die entsprechenden Regelungen, die Parkgebühren und Parkgebührenerhöhung betreffend, mehrheitlich beschlossen. Aus meiner Sicht war das in verschiedener Hinsicht immer ein Paket. Zum Beispiel war das Umweltticket auch eine Umweltmaßnahme. Dieses Umweltticket verursacht natürlich auch Kosten für die Stadt Linz. Es hat zweifellos positive Lenkungseffekte in Richtung öffentlichen Verkehr. Es bedeutet aber auch, dass die Zahl der Jahreskarten um 75 Prozent auf 9500 gestiegen ist. Das bedeutet aber auch, dass dazu die Stadt hier einen nicht unwesentlichen finanziellen Beitrag zu leisten hat. Wenn man durch eine Maßnahme, die mit dieser Idee verbunden war, auf der Ausgabenseite Mehrkosten hat und auf der Einnahmenseite durch die Reduzierung der Parktage eine Einnahmenreduktion vornimmt, dann bin ich etwas skeptisch und würde das gerne noch weiter diskutieren. Dieser Diskussion wollen wir uns nicht verschließen, darum auch die Zustimmung zur Zuweisung. Man muss in Zeiten, in denen wir immer darüber diskutieren, wofür wir unser Geld ausgeben, schon darauf achten, wie viel wir einnehmen und ob wir sparen müssen oder nicht. Wenn jemand einen Vorschlag bringt, der der Stadt Einnahmen kostet, bin ich dafür, dass man im gleichen Atemzug sagen soll, wie das Geld wieder hereinkommt. Ansonsten haben wir bei der nächsten Diskussion vielleicht wieder Probleme miteinander. In diesem Sinne sind wir mit der Zuweisung einverstanden, dann diskutieren wir das weiter.“ Vizebürgermeister Wimmer: „Es wird versucht, im Rahmen einer Tätigkeit als Souffleur mich von der rechten Seite her zu beeinflussen, ich bin aber in diese Richtung völlig immun. Ich lasse mir von dort nichts näherbringen. (Heiterkeit) Somit darf ich zur Sache an sich kommen und darf auf das Thema, das hier vorliegt, eingehen. Ich finde den Antrag von der Intention her grundsätzlich gut. Im Gegensatz zu den Grünen bin ich schon der Meinung, dass man über Dinge nachdenken kann, in vielen Bereichen sogar nachdenken muss. Nur weil einmal etwas festgelegt worden ist, noch dazu mit einer sehr, sehr knappen Mehrheit, wie das in der letzten Periode der Fall war, heißt das nicht, dass diese Sache dann in Stein gemeißelt ist. Ganz im Gegenteil, es wird Aufgabe eines Gemeinderates sein, der im Sinn der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aber vor allem auch der Wirtschaft als Motor der Steuergelder agiert, dass man die Dinge überprüft, evaluiert und sieht, was dabei dann am Ende des Tages herauskommt. Deswegen glaube ich durchaus, dass hier ein Handlungsbedarf vorhanden sein kann. Nur weil einmal etwas festgelegt wurde, sollte man nicht zur Tagesordnung übergehen und neue Ideen oder Vorschläge ignorieren. Gleichermaßen finde ich es aber wichtig, in beide Richtungen nachzudenken, nicht einfach die alte Regelung, was den Samstag betrifft, wieder herzustellen. Es hat in der letzten Periode von unserer Fraktion schon eine Reihe von Vorschlägen gegeben, um das Parken in der Innenstadt attraktiver zu machen. Da waren zum Beispiel Ideen einer freien Stunde zu Mittag, wie das zum Beispiel in der Vergangenheit in Wels gehandhabt wurde. In anderen Städten gibt es vielleicht auch eine Regelung, die auf spezielle Einkaufssamstage Bedacht nimmt, die dann zu besseren Rahmenbedingungen führt. Es gibt ein breites Spektrum, wie man die Situation wieder attraktiver machen kann. Die Grüne-Fraktion spricht immer davon, wie positiv es ist, Autofahrer aus der Innenstadt wegzubekommen. Dazu ist es mir schon wichtig zu fragen, ob es wirklich im Sinn von uns allen ist, im Sinne sinkender Einnahmen, zum Teil steigender Ausgaben, dass Menschen aus der Innenstadt in die Umland-Einkaufszentren fahren, wo man gratis parken kann. Ich glaube, es gehört auch dazu, solche Dinge mitzubedenken und dafür Sorge zu tragen, dass hier nicht eine Art Anti-Autofahrer-Ideologie vor dem Realismus überhandnimmt. Darum muss neben der Ideologie vor allem auch die Praxis berücksichtigt werden. Man muss sich deshalb die Zahlen anschauen und auswerten um zu sehen, was wirklich Sache ist, wie die finanziellen Auswirkungen dieser Regelung sind und in welche Richtung sie dann folglich adaptiert werden könnte oder sollte. Ich habe im Vorfeld mit Einzelpersonen Gespräche geführt, so wie das heute auch schon an anderer Stelle gemacht worden ist. Im City Ring herrscht, wie mir scheint, eine sehr uneinheitliche Meinung, was dieses Thema betrifft. Da gibt es gleichermaßen Personen, die sehr vehement für eine Aufhebung der Gebührenpflicht am Samstag eintreten. Es gibt aber genauso Personen, die im Linzer City Ring organisiert sind, die überhaupt kein Problem mit dieser Regelung haben. Das heißt, auch da finde ich es sinnvoll, die betroffenen Personen in den Ausschuss einzuladen. Das möchte ich hiermit anregen, um eine Meinung aus erster Hand mit einfließen zu lassen. Das ist gerade bei einer so gravierenden Entscheidung sehr wichtig. Damit sollte eine gewisse Rechtssicherheit verbunden sein. Das heißt, wenn man die Regelung noch einmal ändert, dann soll sie wirklich halten. Es soll nicht alle zwei bis drei Jahre eine völlig neue Regel geben. Das heißt, es könnte Reformbedarf vorliegen. Es könnte Sinn machen, etwas zu tun. Aber ich glaube, zuerst muss man prüfen, in welche Richtung es geht und dann erst sollte man in diese Richtung gehen. Wenn man zuerst den Weg geht, kann es sein, dass man sich verirrt. Das wollen wir bei einem so wichtigen Thema sicher nicht. Deshalb bin ich für die Zuweisung zum Finanzausschuss.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es ist mir ein Bedürfnis, noch einmal zu präzisieren, nachdem mir der Kollege offenbar nicht zugehört hat. Es ist mir nicht darum gegangen, dass AutofahrerInnen aus der Stadt draußen bleiben. Das, was wir uns wünschen ist, dass sie auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, was sie anhand der Zahlen, die jetzt auf dem Tisch liegen, offenbar auch tun. Ich wiederhole mich jetzt ein bisschen: Nach wie vor ist die Landstraße die am zweitmeisten frequentierte Einkaufsstraße Österreichs, was uns sehr freut. Wenn die Zahlen stimmen, die im Antrag genannt sind, heißt das, dass die Menschen nicht mit dem Auto kommen, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder sonst wie. Das Umweltticket hat übrigens mittlerweile ein Plus von nahezu 80 Prozent. Das ist ein beständiges Ansteigen und wird sehr gut in Anspruch genommen. Das halten wir für einen positiven Effekt. Im Übrigen glauben wir, dass die Linzer Wirtschaft allen Grund hat, ein bisschen selbstbewusster zu sein. Da wird vieles geleistet und die Menschen kommen hier einkaufen, weil die Qualität stimmt, weil das Umfeld angenehm ist und weil die Landstraße und die Herrenstraße einen angenehmen Flair haben. Daher kommen die Menschen nach Linz und fahren nicht in die Plus City. Man tut immer gerne so, als würden die Leute nicht wegen der Geschäfte und Leistungen unserer Wirtschaftstreibenden kommen, sondern lediglich weil da ein Parkplatz ist. Also von dieser Argumentation und Sichtweise halte ich nichts. Ich ersuche wirklich noch einmal, dass man da nicht dauernd das Licht unserer Wirtschaftstreibenden dermaßen unter den Scheffel stellt.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich würde vorschlagen, diesen Antrag dem Finanzausschuss und zusätzlich dem Ausschuss für Infrastruktur zuzuweisen, so sich der Referent hier nicht bevormundet fühlt.“ (Zwischenrufe, Heiterkeit) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe noch eine Anregung, was die Zuweisung anlangt. Ich würde vorschlagen, nachdem es sich dabei auch um ein wesentliches wirtschaftliches Thema handelt, dass wir eine gemeinsame Sitzung des Finanz-, des Wirtschafts- und des Infrastrukturausschusses machen. (Zwischenrufe, Unruhe) Wenn es ein Verkehrsthema ist, dann ist es mindestens genauso ein Wirtschaftsthema. Das würde ich meinen. Entweder wir sagen, ein Ausschuss oder ansonsten muss man eine gemeinsame Sitzung machen. Zum Inhalt: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin einerseits positiv gestimmt, weil ich feststelle, dass wir bei diesem Thema zumindest einen Schritt weiter sind, wenn auch noch nicht am Ziel. Bisher war es in den Debatten und Abstimmungen immer so, dass die Anträge abgelehnt worden sind. Jetzt gibt es zumindest schon eine Mehrheit in Richtung einer Zuweisung. Das sehe ich positiv, dass das Ganze geprüft werden soll. Ich verhehle aber nicht ganz meine Verwunderung darüber, dass die FPÖ-Fraktion dem wortgleichen Antrag im Mai dieses Jahres noch zugestimmt hat, heute dem Antrag aber nicht zustimmen kann, weil es scheinbar einen Sinneswandel gegeben hat. Das kann mit Sicherheit nichts mit einer Zuständigkeit zu tun haben. Ich verhehle aber nicht – vielleicht kann das Abstimmungsverhalten ein Unfug sein -, dass es zumindest positiv ist, dass man sich jetzt plötzlich zu einer Prüfung durchringen kann. Man muss natürlich schon sehen, dass es eine positive Situation der Einkaufsstraße und eine gute Entwicklung gibt. Das soll heute nicht unerwähnt bleiben. Ich danke allen Unternehmerinnen und Unternehmern, allen Kaufleuten, auch den Interessensvertretungen, wie auch dem City Ring, der hier große Anstrengungen unternommen hat. Man muss aber auch sehen, dass sich die Dinge ändern. Die Dinge ändern sich oft rascher, als man glaubt. Wenn man die bereits von Frau Stadträtin Schobesberger angesprochenen Ausbaupläne der Plus City sieht, wird man feststellen, dass es in Kürze zu einer schienengebundenen Anbindung der Plus City an die Innenstadt kommt, das darf niemand übersehen. Ich hoffe, das hat sich schon in den Reihen des Gemeinderates herumgesprochen. Zum Zweiten stellen nicht nur diese Anbindung mit einer eigenen Haltestelle, sondern auch ein ganz massiver Ausbauplan in der Plus City mit zusätzlichen Verkaufsflächen eine wirklich neue veränderte Konkurrenzsituation zur Innenstadt dar. Es ist völlig klar, dass es immer eine Konkurrenzsituation geben wird. Den Wettbewerb wird es immer geben und den soll es immer geben. Wir können uns nicht unter eine Käseglocke stellen. Das, was wir aber sehr wohl tun können ist, dass wir über die Rahmenbedingungen und die Gestaltung nachdenken und alle Maßnahmen ergreifen, die sinnvoll und geeignet erscheinen, um unsere Wirtschaftstreibenden, unseren Handel in der Stadt noch weiter zu stärken. Das unterstreiche ich, denn er wurde bisher gestärkt und er soll weiterhin auf geänderte Rahmenbedingungen hin gestärkt werden. Insofern freue ich mich schon auf die Diskussion in diesem gemeinsamen Ausschuss, wo man dieses Thema beraten wird. Ich hoffe, dass wir damit dem Ziel, dass wir unsere Wirtschaft in der Stadt noch stärker unterstützen können, einen guten Schritt weiter sind.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Wirtschaft, Märkte, Stadtgrün und Straßenbetreuung, dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zugewiesen. Gemeinderat Grininger, MSc berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag I 6 Nibelungenbrücke – Verbesserungsmassnahmen für FussgängerInnen und RadfahrerInnen und führt aus: „Die Nibelungenbrücke ist in unserer Stadt die wichtigste Donauquerung für RadfahrerInnen und FußgängerInnen, wenn man bedenkt, dass diese etwa 5000 RadfahrerInnen jeden Tag nutzen. Leider ist es aber in den letzten Jahren immer wieder zu Unfällen gekommen. Wie den meisten bekannt sein dürfte, ist das auf den sehr schmalen und heute nicht mehr genehmigungsfähigen Radweg zurückzuführen. Es wurde daher schon in den letzten Jahren über eine eventuelle Verbreiterung der Brücke gesprochen, die für 2020 in Aussicht gestellt wurde. Nun wurde von Seiten des zuständigen Stadtrates und des Landesrates über eine eventuelle Verschiebung der verschiedenen Brückenbauvorhaben in den nächsten Jahren gesprochen. Darum haben wir auch die Möglichkeit, von Seiten der Stadt mit dem Land über eine Vorziehung der Verbreiterung in Verhandlung zu treten. Dies ist notwendig, da durch den Wegfall der Eisenbahnbrücke die derzeit schon unerträgliche Situation auf der Brücke noch weiter verschärft werden wird. Daher beantragt Die Grüne-Fraktion: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat ersucht den für Verkehr zuständigen Stadtrat Markus Hein umgehend in Verhandlungen mit dem Land Oberösterreich zu treten, um einen vorgezogenen Baubeginn zur raschen Verbreiterung der Nibelungenbrücke zu erreichen, damit die Verkehrssicherheit für RadfahrerInnen und FußgängerInnen erhöht werden kann.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrte Damen und Herren, die momentanen baulichen Gegebenheiten der Nibelungenbrücke mit etwa 5000 Fahrradquerungen täglich fordern eine Vielzahl wirklich sehr gefährlicher Situationen heraus. Die Radfahrer fürchten die Fußgänger, die Fußgänger fürchten die Radfahrer, die Radfahrer fürchten die Autofahrer und die Autofahrer fürchten die Radfahrer, also es fürchten sich im Grund genommen alle. Wir haben vor ein paar Wochen in der Zeitung gelesen, dass hat es einen ganz gefährlichen Vorfall gegeben hat. Ein Radfahrer landete auf der Fahrbahn und hatte Glück, dass er nicht überrollt worden ist. Damit dieses Fürchten ein Ende hat, sind wir natürlich für Verbesserungen und für Verbreiterungen und stimmen diesem Antrag zu. Sollte er keine Mehrheit finden, stimmen wir auch der Zuweisung zum Verkehrsausschuss zu. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Gemeinderat Grininger, geben Sie mir noch Zeit für eine kurze Wortmeldung zu Ihrem Antrag, bevor ich unverzüglich zu Landesrat Steinkellner starten werde. Natürlich ist die Nibelungenbrücke bei unseren regelmäßigen Jour-Fixen mit Landesrat Steinkellner immer ein Thema und die Diskussionen sind bereits am Laufen. Zum vorgezogenen Baubeginn kann ich heute noch keine Aussage treffen, denn dazu benötigt es natürlich dieses Gutachten der ÖBB, das wir am 13. Dezember 2015 bekommen. Wir können aber in Linz die Zeit dafür nutzen, um uns selbst einmal klar zu werden, welche die beste und vernünftigste Lösung für Linz ist, was den Finanzierungsrahmen betrifft. Es gibt nicht nur die Verbreiterungsmöglichkeiten, es sind schon mehrere bekannte Lösungsvorschläge vorhanden. Ich schlage vor, diesen Antrag dem Infrastrukturausschuss zuweisen, damit wir uns hier noch vorbereiten, mit welchem Auftrag ich zum Land gehen soll und was ich mit dem Land wirklich verhandeln muss.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Hörzing: „Seitens der SPÖ-Fraktion unterstützen wir die Zuweisung Richtung Infrastrukturausschuss. Es ist nicht ganz unbekannt, dass uns das Thema Nibelungenbrücke im Gemeinderat schon mehrfach beschäftigt hat. Es wurde korrekt angesprochen, dass die Nibelungenbrücke im Landeseigentum steht und die Finanzierungsthematik der Verbreiterung mit einer 60/40-Regelung grundsätzlich geklärt wurde. Das heißt, 60 Prozent werden vom Land getragen, 40 Prozent von der Stadt Linz. Es ist ein vielschichtiges Thema. Deswegen halte ich es für sehr klug, dass man das im Infrastrukturausschuss noch berät, weil es nicht nur um die Verbreiterung des Gehsteiges beziehungsweise des Radfahrstreifens geht, sondern auch die Kreuzungssituationen sowohl auf der Linzer Seite, als auch auf der Urfahraner Seite miteinbezogen werden müssen. Es war immer klar, dass man das auch im Zusammenhang mit dem Radweg Wilhering-Linz sehen muss. Und wenn ich das heute den Zeitungen korrekt entnommen habe, gibt es seitens des Landes schon Ideen, eine Verbesserung mit LEDs erreichen zu wollen. Aber grundsätzlich glaube ich, gehören alle Brückenbauprojekte abgestimmt. Also seitens unserer Fraktion Zustimmung zur Zuweisung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, das Thema Nibelungenbrücke ist ein Thema, das den Gemeinderat schon länger beschäftigt. Die Zuweisung ist okay. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass es zu dem Thema vielleicht einmal einen Diskussionspunkt im Gemeinderat gibt, wirklich eine kostengünstige Lösung ins Visier zu nehmen. Man könnte auf der Nibelungenbrücke einen Fahrstreifen für die Busse und für den Radverkehr frei machen. Das wäre eine Umkehr zu einer anderen Verkehrspolitik, den nichtmotorisierten Verkehr und den öffentlichen Verkehr in den Mittelpunkt zu stellen und dazu noch recht günstig, anstatt der doch sehr teuren Verbreiterung der Nibelungenbrücke. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort: Gemeinderat Grininger, MSc: „Eine Zuweisung können wir als Grüne-Fraktion mittragen. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass hier die Zeit sehr, sehr drängt und es wirklich um die Verkehrssicherheit geht. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zugewiesen. Gemeinderätin Stadlbauer kommt um 17.15 Uhr in die Sitzung. Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag I 7 Neubesetzung Integrationsbüro und führt aus: „In dem Antrag geht es um die Neubesetzung des Integrationsbüros. Die Stelle der Integrationsbeauftragten bzw. des Integrationsbeauftragten ist seit August 2015 interimistisch mit zehn Stunden besetzt. Es ist ein bisschen enttäuschend, dass das gerade jetzt mit den derzeitigen Herausforderungen so ist, weil die Themen Integration und Teilhabe wichtiger sind, als je zuvor. Deswegen ist es aus unserer Sicht dringend notwendig, dass diese Stelle wieder voll besetzt wird. Wir glauben auch, dass man das Integrationsbüro oder diese Stelle dann natürlich in Zusammenarbeit mit der bestehenden Krisenstelle gut vernetzen könnte. Das Integrationsbüro könnte so eine Koordinationsstelle der Stadt sein und könnte diese Krisenstelle zur Flüchtlingskoordination gut unterstützen. Wir brauchen Ressourcen bzw. finanzielle Ausstattung, dass die Stadt Linz eine aktive Rolle in der Flüchtlingskoordination einnehmen und natürlich die Aufgaben des Integrationsbeauftragten bzw. der Integrationsbeauftragten in vollem Maß ausfüllen kann. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister der Stadt Linz wird im Sinne der Antragsbegründung beauftragt, für die Nachbesetzung der Leitung des Integrationsbüros bzw. des Dienstpostens Integrationsbeauftragte/Integrationsbeauftragter der Stadt Linz im vollen Stundenausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt zu sorgen.‘ Ich bitte um Zustimmung. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es gerade von meiner Kollegin, Frau Åkerblom, ein paar Anträge vorher gehört, dass der Migrationsbeirat am Tag der Angelobung des Gemeinderates getagt hat. Genau da, liebe Kollegin Roschger, ist die Nachbesetzung/Neubesetzung des Integrationsbüros besprochen worden. Das Integrationsbüro ist nicht verwaist. Das Personal, das immer da war, ist immer noch dort. Herr Mag. Zec Belmir, der zum Wissensturm gegangen ist, ist interimsmäßig immer noch zehn Stunden im Integrationsbüro. Es wurde auch berichtet, dass dieser Posten bereits ausgeschrieben wurde und in Kürze besetzt wird. Das heißt, die Stellenausschreibung läuft bereits. Im Dienstposten- und Stellenplan der Stadt Linz findet man diesen Posten auch. Das heißt, es ist schon schriftlich mit Brief und Siegel fixiert worden, dass diese Stelle nachbesetzt wird. Im Grunde genommen, ist dieser Antrag obsolet, weil er schon praktisch in der Umsetzung ist. Ob das Integrationsbüro für die Flüchtlingskoordination der richtige Ort ist, sei dahin gestellt. Wie man weiß, auch wenn man sich wenig mit dem Thema als Außenstehender beschäftigt, kriegen es Bund und Land nicht unbedingt auf die Reihe, wer für die Flüchtlingskoordination zuständig ist. Ich persönlich bezweifle, dass wir alleine in der Stadt Linz das im Integrationsbüro lösen können. Wenn man Flüchtlinge koordiniert, muss man einmal wissen, wer aller kommt. Das wissen wir alle nicht. Wir wissen nicht, was noch auf uns zukommt. Jetzt im Winter ist es vielleicht ruhiger, aber man weiß nicht, was im Frühling alles passiert. Und wenn Flüchtlinge zu koordinieren sind, braucht man nicht nur eine Flüchtlingskoordinationsstelle, sondern auch andere Ressorts. Man braucht auch das Ressort für Ordnung und Sicherheit, das Wohnbauressort und was immer dazu. Da gehört sehr viel koordiniert, sodass alles in geordneten Bahnen abläuft. Faktum ist aber, dass auch beim Migrationsbeirat interessanterweise das Thema der Flüchtlinge und der Flüchtlingskoordination überhaupt kein Thema gewesen ist. Das hat dort keinen Menschen interessiert. Das sollte man vielleicht einmal kurz ansprechen. Weil da geht es wirklich, wie die Kollegin vorher schon gesagt hat, rein um das Thema Förderungen und Vereinsförderungen. Das Thema Flüchtlinge ist komplett ausgeblendet worden, das geht außen vor. Das interessiert nicht einmal die Migranten in unserer Stadt. Das hat mich persönlich ziemlich gewundert. Nichtsdestotrotz, dieser Posten ist bereits ausgeschrieben, ist bereits im Dienstposten- und Stellenplan. Daher ist der Antrag für uns obsolet und wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Als ehemaliger zweifach betroffener Referent dieses Themas, möchte ich mich kurz zu Wort melden. Das erste ist, es ist aus meiner Sicht tatsächlich so, dass die Bewältigung der Flüchtlingsströme keine Aufgabe des Integrationsbeirates ist. Wir haben dafür eine eigene Stelle eingerichtet. Die Begründung ist aus meiner Sicht nicht glücklich gewählt. Das Zweite ist - ich will nicht auf formalita herumreiten - für die Abwicklung von Nachbesetzungsverfahren ist nach der Geschäftsordnung des Stadtsenates der Personalreferent zuständig. Auch wenn dieses Integrationsbüro in der Organisationsstruktur dem Bürgermeister zugeordnet ist, habe ich durch meine Funktion als Bürgermeister keine Kompetenz. Dafür müsste der Personalreferent formal zuständig sein. Es ist tatsächlich so, dass wir diese Nachbesetzung jetzt rasch machen. Sie ist eingeleitet. Sie ist vom neuen Personalreferenten beauftragt worden. Das ist heute nicht der erste Antrag, bei dem ich meiner Fraktion empfehle, zuzustimmen, obwohl das eigentlich schon im Laufen ist. Als Symbol dafür, dass uns das wichtig ist, wird die sozialdemokratische Fraktion diesem Antrag zustimmen.“ Gemeinderätin Polli, BEd: „Wir haben uns natürlich auch gewundert, warum diese Stelle so lange nicht nachbesetzt wurde. Es hat im August einen Personalreferenten gegeben und auch noch eine Zeit lang im September. Herr Belmir Zec ist mehr oder minder als Chef in den Wissensturm gekommen. Er hat zusätzlich noch diese zehn Stunden als Integrationsbeauftragter und nicht als Leiter des Integrationsbüros. Das macht so viel ich weiß, jetzt eine Dame, die sowieso im Büro arbeitet, mit. Wenn das so ist, dass das Ganze jetzt eingeleitet wurde und die Stelle raschestmöglich nachbesetzt wird, ist das in Ordnung. Wir werden diesem Antrag auf jeden Fall zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Es wäre spannend, dass wir uns vielleicht einmal unter den Fraktionen einigen können, wie wir unser Stimmverhalten auslegen, wenn es Anträge gibt, die grundsätzlich schon im Laufen sind. Mit der Begründung, dass das schon im Laufen ist, stimmen wir bei I 4 zu. Zum Beispiel die Freiheitlichen beim Antrag der ÖVP zur Kontrollamtsprüfung. Bei unserem Antrag, stimmen wir mit der Argumentation, dass es schon im Laufen ist, nicht zu. Das lasse ich jetzt einfach einmal so stehen. Aber das kommt immer wieder vor. Vielleicht finden wir einmal eine Regelung, wie man mit solchen Anträgen umgehen soll, wenn diese schon im Laufen sind. Können wir es dann grundsätzlich lassen oder stimmen wir dann grundsätzlich zu. Aber das ist ein Wunsch an das Christkind, ich weiß es. Noch einmal zum Antrag, ich weiß nicht, ob die Stelle schon ausgeschrieben ist, ich habe sie noch nicht entdeckt. Das Verfahren ist eingeleitet worden, das weiß ich, aber eine Ausschreibung habe ich noch nicht gesehen. Ute, du hast gesagt, die Stelle ist schon ausgeschrieben. Du musst mir zeigen, wo das zu finden ist. Zweitens möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir das, was der Migrations- und Integrationsbeirat und das, was der Integrationsbeauftragte macht, nicht vermischen. Mir ist völlig klar, dass die Stadt Linz alleine nicht alle Flüchtlingsströme bewältigen kann. Aber die Stadt kann in Teilbereichen etwas machen, da hat sie Verantwortung und Aufgaben, wie sie heute beweisen wird. Es ist notwendig, dass sich das Land Oberösterreich, die NGO’s, die Freiwilligen und so weiter mit der Stadt Linz koordinieren. Ich halte es schon für interessant, dass ein Integrationsbeauftragter – wenn wir einen haben - eine koordinierende Rolle bekommt und vielleicht die neu eingesetzte Krisenstelle unterstützen kann. Das andere ist, dass wir aufgrund dieser zu uns kommenden Menschen mehr Leute in Linz haben, die bei uns bleiben wollen. Das heißt, wir brauchen im Bereich der Integrationsarbeit mehr Anstrengung, mehr Ressourcen und das ist genau dort im Integrationsbüro. Wir sind schon - zumindest gemeinsam mit anderen Organisationen - dafür zuständig, wenn es um Deutschkurse und so weiter geht. Das kann nur so funktionieren. Ich glaube, das funktioniert nur, wenn wir alle miteinander arbeiten und nicht nur die Zuständigkeiten hin- und herschieben. Ich glaube, dass das Integrationsbüro eine wichtige Stelle haben kann und dass es wichtig ist, dass es gut besetzt ist. In erster Linie ist einmal dieser Integrationsbeauftragte im vollen Ausmaß wieder zu besetzten. Wenn das im Laufen ist und passiert, dann ist alles gut. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (14) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion der NEOS eingebrachten Antrag I 9 Livestream der Gemeinderatssitzungen – die Besuchergalerie des 21. Jahrhunderts und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, der Livestream – die Besuchergalerie des 21. Jahrhunderts, so habe ich den Antrag genannt. Als der Gesetzgeber formuliert hat, dass die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich zu sein haben, hat er wahrscheinlich nur an die Besuchergalerie gedacht und an die Anwesenheit von VertreterInnen der Presse. Mehr Öffentlichkeit ist damals schwer gegangen. Seither sind aber die Möglichkeiten der öffentlichen Zugänglichmachung dieser Sitzungen wesentlich mehr und vor allem wesentlich einfacher geworden. Abgesehen von TV-Übertragungen ist Livestreaming in Wahrheit der neue Standard, an dem sich die Öffentlichkeit unserer Sitzungen meines Erachtens auch messen muss. Deswegen ist der Livestream die Besuchergalerie des 21. Jahrhunderts. Städte wie Salzburg, aber auch viele kleine Gemeinden, haben das längst erkannt. Ich weiß beispielsweise aus der Bezirksvertretung Josefstadt in Wien, dass es dort schon einen Konsens aller Parteien gibt, das auch in der Bezirksverwaltung in Wien Josefstadt einzuführen. Ich glaube, dass es uns als Politiker Ziel und ein großes Anliegen sein muss, uns zu den Leuten, zur Öffentlichkeit hin so weit wie möglich zu öffnen und die Türen zu diesem Ort der Politik mit seinen Prozessen, seiner Kultur, seinen Diskussionen so weit als möglich aufzumachen. Rein mit dem Licht, mit dem frischen Wind, mit den Interessierten und mit den Engagierten. Das beginnt mit solchen einfachen Dingen. Wie gesagt, es ist eine leichte Möglichkeit, unsere Sitzungen zugänglich zu machen. Vor allem muss man daran denken, dass es genügend werktätige Menschen gibt, die nicht die Möglichkeit haben, ab 14 Uhr so einer Sitzung beizuwohnen. Deshalb möchte ich die Aufmerksamkeit darauf richten, dass die Archivierung und die Möglichkeit, das später anzuschauen, selbstverständlich anzudenken ist. Aber in einem ersten Schritt ist einmal die Installation zu einer Videoaufnahmeanlage vordringlich. Meine Damen und Herren, ich könnte mit meinem Smartphone, wenn ich es hätte - es ist leider in der Reparatur - hier und jetzt einen Livestream einrichten, so einfach ist das Ganze. Bei den NEOS machen wir das bei jeder noch so kleinen Veranstaltung, seit es diese Bewegung gibt. Es ist unproblematisch und funktioniert sehr einfach. Natürlich ist klar, dass man sich ansehen muss, wie das machbar ist und wie viel das kostet, bevor man so eine Maßnahme beschließt. Darauf richtet sich auch unser Antrag. Wir müssen, wie gesagt, mit der Zeit gehen und den Linzerinnen und Linzern so konsequent wie möglich an unserer Arbeit teilhaben lassen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Personen sind angewiesen, die technische Machbarkeit der möglichst günstigen Installation eines Live-Streams von Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Alten Rathauses mittels einer Kamera und der Aufnahme aller Wortmeldungen der Mitglieder des Gemeinderats und der Stadtregierung zu überprüfen, verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung und die Kosten dafür zu erheben und dem Gemeinderat bis zur zweiten ordentlichen Sitzung vorzulegen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Steiger: „Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag könnte von der ÖVP sein. Wir haben so eine ähnliche Forderung bereits im April 2006 gestellt, dieselbe im März 2008. Heute vor sechs Jahren wurde dann einer pilothaften Übertragung für den Budget-Gemeinderat 2010 zugestimmt und damit eine Evaluierung verbunden. Ich weiß nicht, inwieweit die Evaluierung bisher stattgefunden hat. Jedenfalls ist festzuhalten, dass sich die technischen Möglichkeiten in der Zwischenzeit deutlich verändert und entwickelt haben und es heute wahrscheinlich deutlich kostengünstiger möglich ist, einen Livestream zu machen, als noch vor sechs Jahren. Daher darf ich für die ÖVP-Fraktion einen Abänderungsantrag einbringen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Personen sind angewiesen, die technische Machbarkeit der möglichst günstigen Installation eines Livestreams von Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Alten Rathauses mittels einer Kamera und der Aufnahme aller Wortmeldungen der Mitglieder des Gemeinderates und der Stadtregierung zu überprüfen, verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung - etwa mittels Youtube-Streaming, einer Kooperation mit Dorf TV etc. - und die Kosten dafür zu erheben und dem Gemeinderat bis zur zweiten ordentlichen Sitzung vorzulegen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Janko: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, auch wir von der SPÖ begrüßen diesen Vorschlag. Alles, was dazu beiträgt, Politik näher zu den BürgerInnen zu bringen und Interesse an der Gemeinderatsarbeit zu wecken, ist selbstverständlich positiv. Wir meinen aber, dass die verschiedenen Möglichkeiten und Kosten genau erhoben werden sollen. Um dann ein Pilotprojekt starten zu können, sollen wir uns, wenn nötig, zwei oder drei Monate Zeit geben, zumal wir uns schon in der zweiten ordentlichen Gemeinderatssitzung befinden. Wir sollten dann auf Basis einer guten Grundlage eine Entscheidung treffen. Wir stellen deshalb einen Abänderungsantrag, der dem vorliegenden Abänderungsantrag nicht ganz genau entspricht, weil wir uns im Gespräch mit dem Antragsteller noch entschieden haben, den Abänderungsantrag geringfügig zu adaptieren. Unser Antrag lautet: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Personen sind angewiesen, die technische Machbarkeit der möglichst günstigen Installation eines Livestreams von Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Alten Rathauses, für eine Aufnahme aller Wortmeldungen der Mitglieder des Gemeinderates und der Stadtregierung als Pilotprojekt zu überprüfen, verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung und die Kosten dafür zu erheben und dem Gemeinderat vorzulegen.‘ Wir würden gerne auf diesen Zusatz mit der zweiten ordentlichen Sitzung verzichten, weil wir die gerade haben. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, eine Livestream-Übertragung halte ich nur bedingt für eine gute Idee. Es wurde vorher schon erwähnt, dass für arbeitende Menschen das direkte Ansehen der Übertragung im Normalfall zeitlich bedingt eher wenig möglich ist. Bei Studenten mag das vielleicht eine geringere Hürde darstellen. Ich halte daher digitale Aufzeichnungen für ausreichend. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die Sitzungen des Budget-Gemeinderates bereits als Livestream von einem lokalen TV-Sender übertragen werden. Dieser Sender wurde für das Jahr 2015 und schon die Jahre davor, wie Sie wissen, mit einer Subvention von 55.000 Euro von der Stadt Linz subventioniert. Ich bin prinzipiell der Meinung, dass es den Bürgern vereinfacht werden sollte, Gemeinderatssitzungen zu verfolgen. Es sollte daher nach einer günstigen Möglichkeit der Aufzeichnungen gesucht werden, wie beispielsweise Nutzung hauseigener Webcams, eventuell in Kombination mit einem YouTube-Kanal.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Zur Wortmeldung von Kollege Stumptner: Ich glaube, dass ein Livestream gar nicht so den großen Aufwand verursacht, wenn man diese Dinge archiviert. Ich sehe auch keinen Grund, warum man das nur archivieren sollte und nicht auch livestreamen sollte. Abgesehen davon, ist die Aufzeichnung des Budget-Gemeinderates, meinem Eindruck nach, relativ aufwändig. Es geht hier wirklich um eine Low-Budget-Variante. Es ist völlig klar, dass wir uns als Stadt Linz in einer finanziell suboptimalen Situation befinden und gerade bei so einer Selbstverständlichkeit darauf schauen müssen. Deshalb auch der Antrag auf Überprüfung der Kosten und Machbarkeit und nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen. In Puncto SPÖ möchte ich noch sagen, dass ich sehr froh bin, dass dieses ‚Audio oder‘ rausgestrichen wurde, weil ein reiner Audio-Livestream das ganze Ding ad absurdum führen würde. Es geht darum, es attraktiv und einladend zu machen, dass man sich hier beteiligt. Welcher Mensch setzt sich vor ein Audio-Livestream und hört sich das an. Da reichen eigentlich gleich die Schriftprotokolle. (Unruhe, Heiterkeit) Ja, das wäre alles, was ich dazu noch zu sagen hätte. Ich bitte um Annahme.“ Bürgermeister Luger: „So, das wäre jetzt etwas für die Aufsichtsbehörde. Was ist der einengendere und was ist der weitergehende Abänderungsantrag. Ich mache jetzt folgenden Vorschlag zur unbürokratischen Lösung, ohne Aufsichtsbehörde. Ich schlage vor, dass ich den Abänderungsantrag, den Frau Gemeinderätin Janko eingebracht hat und der mit dem Berichterstatter, Herrn Gemeinderat Eypeltauer, abgestimmt wurde, grundsätzlich abstimmen lasse. Ich schlage vor, diese eher konjunktivisch gemeinte Erweiterung im ÖVP-Abänderungsantrag wortwörtlich die Bestimmung ,etwa mittels YouTube-Streaming, einer Kooperation mit Dorf-TV etc.‘ - ich weiß, das ist alles noch denkbar – mitzubehirnen und zu verschränken, dann brauche ich mich nicht zu entscheiden, welcher der weitergehende ist. Wenn wir uns auf diesen Abänderungsantrag der SPÖ mit dieser partiellen Aufzählung von Möglichkeiten der ÖVP einigen können, würde ich das in diesem Sinne jetzt zur Abstimmung bringen. Ich habe körpersprachlich von denen, die sich zu Wort gemeldet haben bzw. den Fraktionsvorsitzenden Zustimmung erhalten.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag inkl. dem Abänderungsantrag der SPÖ und dem Abänderungsantrag der ÖVP abstimmen. Der Antrag inkl. den beiden Abänderungsanträgen wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den gemeinsam von der Gemeinderatsfraktion der NEOS, der Gemeinderatsfraktion Die Grünen und der KPÖ eingebrachten Antrag I 10 Information der Bevölkerung zur Flüchtlingssituation in Linz und führt aus: „Ich glaube, es ist allen hier im Saal bewusst, dass es eine große und durchaus signifikante Unsicherheit unter weiten Teilen der Bevölkerung gibt, was die zu uns kommenden Schutzsuchenden betrifft. Vor allem der Mangel an Information und an Übersicht lässt diese Unsicherheit täglich steigen. Deshalb wurden in vielen Gemeinden bereits informative Bürgerversammlungen abgehalten. Wir haben vor kurzem auch ein ORF-Bürgerforum zu dem Thema gehabt. Es ist also evident, dass es da einen sehr großen Diskussions- und Informationsbedarf gibt. Auf Grund des sehr großen Informationsdefizits in weiten Teilen der Bevölkerung, in Anbetracht der politischen Wichtigkeit dieser Information und weil dieses Problem wirklich aktuell ist, ist es nicht nur nötig, dass sich die Stadt Linz ganz allgemein da intensiver engagiert, sondern auch, dass man ein übersichtliches und hoch qualitatives Informationsangebot schafft. Dieses besteht aus der Abhaltung mehrerer Bürgerversammlungen einerseits, bei denen AkteurInnen des Magistrates, der Politik, der Polizei, des BMI, der mit der Betreuung befassten NGOs über die Situation in Linz aufklären und für Fragen zur Verfügung stehen, vor allem aber über Möglichkeiten der Mithilfe des Mitanpackens aufklären, so wie es jetzt schon von vielen Teilen der Zivilbevölkerung wahrgenommen wird. Andererseits geht es um das Bereitstellen von FAQs, also von einer sehr einfachen und übersichtlichen Informationsform auf der Homepage des Magistrates. FAQs sind - für alle, die es nicht wissen - Frequently Asked Questions. Es geht darum, die ganz wesentlichsten und wichtigsten Punkte herauszunehmen und übersichtlich darzustellen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag und würde mich freuen, wenn wir in dieser Sache gemeinsam positive Zeichen setzen können. Danke. (Beifall NEOS) Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird ersucht, folgende Maßnahmen in die Wege zu leiten: Bereitstellung einer umfangreichen, übersichtlichen Information auf der Website der Stadt Linz zum Thema Flüchtlinge in Linz, insbesondere eines FAQs. Die Organisation und Veranstaltung von Bürgerinnenversammlungen, die Information und Aufklärung der Bevölkerung zum Zweck haben. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Krendl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, wir begrüßen den Antrag der NEOS, da wir stets für einen besseren Informationsfluss für die Bürger sind. Wir stimmen dem Antrag zu und bitten um klare Zahlen und Fakten und dabei die Flüchtlingssituation nicht schön zu reden. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht hat das unser Kollege, Herr Eypeltauer, vergessen, aber es handelt sich bei diesem Antrag um einen gemeinsamen Antrag der NEOS, der KPÖ und der Grünen. Kollege Eypeltauer hat erkannt, worum es geht. Es geht um bessere Information für die Bevölkerung, es geht darum, das ganze Thema auf eine breitere Ebene zu stellen, um Desinformationen und Gerüchten, die es zu diesem Thema gibt, vorzubeugen. Danke schön.“ (Beifall) Gemeinderätin Stadlbauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, die SPÖ-Fraktion würde dem Antrag - unter der Bedingung, noch eine kleine Abänderung vorzunehmen - gerne zustimmen. Alle Fraktionen, die bis jetzt gesprochen haben, haben sich zu einem hochwertigen Informationssystem bekannt. Ich möchte folgenden Abänderungsantrag einbringen: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird ersucht, 1. umfangreiche sowie übersichtliche Informationen auf der Website der Stadt Linz zum Thema Flüchtlinge in Linz, insbesondere eines FAQs, bereitzustellen. 2. mit dem für Integration zuständigen Landesregierungsmitglied Kontakt aufzunehmen, damit das zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung federführend gemeinsam mit den jeweiligen Trägerorganisationen unter Einbindung der Stadt Linz BürgerInnenversammlungen, welche die Information und Aufklärung der Bevölkerung zum Zwecke haben, organisiert und veranstaltet.‘ Unserer Meinung nach ist es sehr wichtig, alle handelnden und zuständigen Personen einzubinden, um wirklich gezielte, - wie Sie es ausdrücken, Herr Kollege Eypeltauer - hochwertige Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben. Ich ersuche um Annahme dieses Abänderungsantrages. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Polli, BEd: „Auch wir begrüßen diesen Antrag, weil wir bemerken, dass es sehr viele Unsicherheiten in der Bevölkerung gibt. Transparenz ist ganz wichtig. Wir werden auch den Abänderungsantrag der SPÖ zur Einbeziehung der Landesebene und aller Trägerorganisationen bzw. für die übersichtliche Information auf der Website der Stadt Linz, unterstützen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte für Die Grünen ganz kurz festhalten, dass für uns dieser Abänderungsantrag in Ordnung geht. Wie ich schon beim vorigen Antrag gesagt habe, glaube ich, dass es sowieso nur gemeinsam geht und dass für manche Dinge tatsächlich das Land zuständig ist. Ich glaube aber trotzdem, dass man das vermehrt wahrnehmen kann und gemeinsam Dinge anpackt. Wir sind deswegen natürlich dafür, dass man hier das Land und die Trägerorganisationen, aber auch vielleicht NGOs und dergleichen, wie auch immer man das sinnvoll gestaltet, einbindet. Danke für den Abänderungsantrag.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Eypeltauer: „Ich begrüße den Abänderungsantrag der SPÖ. Wir werden dem natürlich zustimmen. Natürlich ist auch das Land gefordert und zuständig. Ich möchte nur an der Stelle festhalten, dass ein sich Ausreden auf das Land, auf andere Gemeinden, auf den Bund oder auf die EU-Ebene, wie es oft passiert, in der Situation meines Erachtens nicht angebracht ist. Wir müssen das tun, was wir im Rahmen unserer Möglichkeiten als Stadt tun können. So eine Info zu starten, ist sicher ein einfacher und guter Weg. Ich freue mich, dass das funktioniert. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 11 Konsequent Transparent – Verständliches Budget und öffentlicher Schuldenstand und führt aus: „Der vorliegende Antrag hat den Titel verständliches Budget und transparenter Schuldenstand. Es sind zwei Dinge, die man zwar theoretisch trennen könnte, die meines Erachtens aber zusammengehören, wie ich jetzt auch gerne darlegen möchte. Wir haben mit dem Antrag zwei Ziele. Einerseits wollen wir für den interessierten Laien eine verständliche Darstellung des Budgets, und zweitens wollen wir eine transparente Information über den Schuldenstand unserer Stadt. Es gibt schon bisher Budgetvoranschläge, die online abrufbar sind. Man kann sagen, das sind hunderte Seiten umfassende Ungetüme, wo bis ins letzte Detail wirklich sehr genau aufgeschlüsselt, alles zu finden ist. Das ist natürlich unglaublich transparent. Die Frage ist, was will man mehr und was wollen die NEOS in ihrem Transparenz- und Vernadererwahn. Ich will es Ihnen auch erklären. Ich schreibe gerade eine Diplomarbeit über ein Thema im Bereich allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsklauseln. Da gibt es einen ganz zentralen Begriff, der heißt Transparenzgebot. Das ist der § 6 Abs. 3, Konsumentenschutzgesetz, falls es jemanden interessiert oder falls es jemand nachlesen möchte. Das ist die ständige Rechtsprechung des obersten Gerichtshofes, dass Transparenz nicht nur formale Verständlichkeit im Sinne von Lesbarkeit heißt, sondern selbstverständlich die durchschaubare, die möglichst klare und die verständliche Formulierung von Klauseln, sodass ihr Inhalt und ihre Tragweite für den typischen Verbraucher in dem Fall - wir sind im Konsumentenschutz - verständlich sind. Den Verbraucher soll man nicht übers Ohr hauen können, in dem man irgendwelche komplizierten Klauselwerke errichtet. Der Grundgedanke ist ein ganz allgemeiner und ganz logischer, der hier beim Budget und für uns in der Politik gelten muss. Veröffentlichung und Transparenz erhalten nämlich nur dann ihren Sinn, wenn sie mit Verständlichkeit einhergehen. Verständlichkeit ist quasi zwingende Bedingung für echte Transparenz und in größtem Maß gilt das natürlich auch für die Politik. Das ist der eine Grund, warum wir diese präsentierte, kommentierte und aufbereitete Form des Budgets brauchen, damit es wirklich transparent wird und damit wir da wirklich konsequent sind, das ist kein Selbstzweck. Erstens, ist es das Vermögen von uns allen, also das Vermögen aller BürgerInnen. Die Stadt Linz ist kein Familienunternehmen und die Stadt Linz ist auch nicht das Unternehmen politischer Parteien. Zweitens, müssen wir die Menschen einladen, teil zu haben und zwar in einem viel breiteren Teil, als das der Fall ist, wenn man einen hoch komplexen Sachverhalt in sehr unattraktiver und sehr sperriger Form hinknallt und sagt, das ist transparent. Es muss graphisch ansprechend, übersichtlich, attraktiv und einladend sein. Wir müssen den Menschen zeigen, dass wir wollen, dass sie sich mit unserer Arbeit beschäftigen. Da sind solche Kleinigkeiten mit ihrer Symbolkraft ganz wesentlich. In diesem Sinne würde ich um Zustimmung bitten. Danke.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Felix, wir machen es kurz, prägnant und ebenfalls transparent. Dieser Antrag ist in unserem Sinne. Wir haben mehrmals schon Initiativen als freiheitliche Fraktion in Richtung mehr Transparenz gesetzt, und werden diesen Antrag sehr gerne unterstützen. Ich bitte ebenfalls um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mayr: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der Homepage der Stadt Linz, also unter www.linz.at, Politik/Verwaltung, kann sich jeder den Voranschlag 2016 herunterladen. Vor allem die Seiten 17 bis 30, also die Charakteristik des Haushaltes sollte jeder Gemeinderat kennen. Man kann vielleicht noch mehr Deutlichkeit fordern, aber jeder, der sich ein wenig mit der Materie beschäftigt oder beschäftigen muss, kann mit diesen Erläuterungen den Voranschlag nachvollziehen. Völlig richtig und ärgerlich ist es aber, dass über den Schuldenstand der Stadt Linz in den Medien und Diskussionen völlig verschiedene Höhen herumgeistern. Das ist peinlich für eine Stadt wie Linz. Wir fordern in einem Abänderungsantrag Klarheit. Dieser lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Mitglieder der Stadtregierung sind aufgefordert, auf der Homepage der Stadt Linz den Vorbericht zum Voranschlag im Sinne einer verbalen Erläuterung speziell hervorzuheben. Zudem soll der (pro Quartal einmal aktualisierte) Schuldenstand dahingehend aufgeschlüsselt werden, dass die Verbindlichkeiten (samt separat dargestellter Eventualverbindlichkeiten) der Stadt Linz und jene der ausgegliederten Gesellschaften gesondert angeführt werden.‘ Danke.“ Gemeinderat Eypeltauer: „In diesem vorliegenden Abänderungsantrag befindet sich ein Punkt, dem ich zustimmen möchte. Es geht da um den aufgeschlüsselten Schuldenstand. Dem anderen Punkt kann ich nicht zustimmen, nämlich den Vorbericht zum Voranschlag im Sinne einer verbalen Erläuterung speziell hervorzuheben. Ich würde um getrennte Abstimmung dieser zwei Punkte bitten. Ich möchte noch ein paar Worte sagen, warum ich diesen ersten Teil nicht annehmen möchte. Dieser Budgetvoranschlag bzw. diese Präambel reicht nicht im Geringsten aus, weil es nicht nur um Information, sondern um etwas ganz Wesentliches geht. Es geht um Attraktivität und darum, dass das Ganze einladend sein muss. Es reicht nicht, nur Schriftprotokolle von Gemeinderatssitzungen hochzuladen. Auch wenn damit faktisch alle Informationen da sind und sich jeder, der sich reintigert, alles durchlesen kann, brauchen wir einen Livestream. Genauso reicht hier auch diese blanke Information nicht, das ist dasselbe Prinzip. Ich kann es nur noch einmal sagen, wir müssen die Menschen einladen, wir müssen uns aktiv bemühen und können das nicht als Holschuld sehen. Es muss uns ein riesengroßes Anliegen sein, das zu verfolgen. Deshalb, wie gesagt, der Antrag auf getrennte Abstimmung. Danke.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Felix Eypeltauer, du hast fast ironisch eingeleitet, wie die NEOS diesen Antrag begründen. Ich sehe das gar nicht ironisch, sondern ich glaube, das ist eine ganz ernste und sachliche Angelegenheit, der man nachkommen muss. Ich selber habe mich, seit ich diese Funktion übernommen habe, immer bemüht, dieses Zahlenkonstrukt und Zahlenkonvolut auch in den Budget-Gemeinderatssitzungen möglichst verständlich aufzubereiten. Mir ist klar, dass so ein riesen Haushalt mit so vielen Konten und so vielen Einzelbuchungen ein schwer durchschaubares Ding ist. Man muss das natürlich auf wesentliche Faktoren herunterbrechen und auch diskutieren. In diesem Sinne kann ich jetzt schon sagen, dass wir dem Antrag zustimmen, weil ich immer der Meinung bin, wenn wir etwas noch besser machen können, bin ich gerne bereit, dass wir das miteinander entwickeln. Mich belustigt das jetzt fast ein bisschen, Frau Kollegin Mayr, dass du eingeleitet hast, dass hier sozusagen Zahlen und verschiedene Interpretationen des Schuldenstandes herumgeistern. In dem Fall müssen das Geister mit schwarzen Laken sein, wenn du mir den Witz sozusagen erlaubst, weil die verschiedenen Zahlen sicher nicht von uns herumgeistern. Es gibt zwei verschiedene Varianten. Das eine ist ganz klar, der Haushalt der Stadt Linz, wo das ganz klar dokumentiert ist, was der Schuldenstand und die Verbindlichkeiten der Stadt sind. Und es gibt zum Zweiten die Unternehmensgruppe Linz Bilanz, die wir freiwillig mit einem relativ großen Aufwand erstellen. Dass der Voranschlag so ausschaut, wie er ausschaut, ist nicht etwas, was sich unsere Finanzverwaltung einfallen lässt, um das möglichst kompliziert zu machen, sondern da gibt es Rechnungsvorschriften, die wir auf Punkt und Beistrich zu erfüllen haben. Aber wie gesagt, wenn wir das besser machen können, bin ich dafür. Zum Abänderungsantrag der ÖVP muss ich jetzt trotzdem noch ein paar Worte sagen. Das geht in der jetzigen Form so nicht. Ich werde meiner Fraktion deshalb empfehlen, sich hier zu enthalten. Der Vorbericht zum Voranschlag ist jetzt schon online auf www.linz.at und kann eingesehen werden. Es gibt dort die verbalen Erläuterungen. Der ÖVP-Antrag würde darauf abzielen, künftig viermal im Jahr - pro Quartal einmal - den aktualisierten Schuldenstand darzustellen. In dieser Anfrage wird der Begriff Schuldenstand und der Begriff Verbindlichkeit synonym verwendet, was, glaube ich, ein semantisches Problem und ein Problem in der Darstellung ist. Wir hätten ein großes Problem, das vom Technischen her durchzuführen. Die Unternehmen leisten Quartalsberichte und wir machen einmal im Jahr freiwillig mit großem Aufwand, wie bereits gesagt, eine freiwillige konsolidierte Bilanz, die wir dann als UGL-Bilanz vorlegen. Das ist eine fiktive Bilanz, weil die Unternehmensgruppe bis jetzt eine fiktive Unternehmensgruppe und kein rechtliches Konstrukt ist. Das heißt, die Unternehmen machen Quartalsberichte und dann Jahresberichte. Die kommen, wenn sie fertig sind, zu uns, werden konsolidiert und miteinander verknüpft. Wir haben nicht das Knopferl, wo man draufdrücken kann und dann kommt am Ende des Quartals die konsolidierte Zahl heraus. Wenn wir das so machen würden, würde das einen enormen finanziellen, personellen und organisatorischen Mehraufwand, sowohl bei der Stadt, als auch bei der Unternehmensgruppe Linz verursachen. Es wäre auch nicht so rasch darstellbar, wie sich das die ÖVP wahrscheinlich wünscht - ich lese hier, dass das quartalsmäßig zu präsentieren ist. Wenn wir in diesem Gemeinderat an Konstruktionen wie einer Holding weiterarbeiten, die dann in Richtung einer wirklichen Unternehmensgruppe, auch einer strukturellen und rechtlichen gehen, dann kann man in diese Richtung gehen. Aktuell ist das, was die ÖVP hier vorschlägt, nicht möglich. Ich ersuche hiermit die anderen Fraktionen, sich aus diesem Grund der Stimme zu enthalten.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, ein paar grundsätzliche Anmerkungen meinerseits zum Vorschlag vom Kollegen Eypeltauer: Prinzipiell ist richtig, dass die Darstellung des Voranschlages ist, so wie sie momentan ist, nicht unbedingt benutzerInnenfreundlich ist. Das gibt bei der Budgetsitzung jedes Jahr Anlass darauf hinzuweisen, diesen Anschlag kundenfreundlicher oder bürgerfreundlicher zu gestalten. Das ist ein ganz richtiger Ansatz, das stimmt. Ich möchte aber schon sagen, dass die Anteilnahme der Menschen an der Politik immer auch damit zu tun hat, ob sich nicht nur Eliten darüber unterhalten, wie die Welt läuft, sondern ob die Leute Partizipationsmöglichkeiten haben. Wenn man zum Beispiel über Budgeterstellungen spricht, gibt es gute Bespiele, wie partizipative Budgeterstellung, die sehr viele Menschen miteinbindet, funktionieren kann. Wenn Menschen solche Möglichkeiten haben, beginnen sie sich wirklich für Politik zu interessieren. Die Frage der Schulden spielt natürlich eine große Rolle und wird uns in der Budgetsitzung wieder beschäftigen, aber die Darstellung der Schulden alleine lässt sie nicht verschwinden. Das ist der Glaube, der hier dargestellt wird. Die Schulden werden nicht weniger, wie auch immer sie dargestellt werden. Der Umgang mit Schulden ist eine politische Frage. Da gibt es unterschiedliche Ansätze und die sind ideologisch begründet. Das Dritte, womit ich in deinem Antrag keine Freude habe ist, dass du schreibst, Vorbild sind die Geschäftsberichte börsenorientierter Unternehmen. Ich möchte schon feststellen, die Budgetierung oder der Voranschlag einer Kommune ist mit dem eines Geschäftsberichtes in der freien Wirtschaft nicht vergleichbar. Er folgt anderen Kriterien und kann meiner Meinung kein Vorbild sein, wie die Darstellung unseres Budgets, unseres Voranschlages sein soll. Ich werde mich daher der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, wie schon Frau Gemeinderätin Mayr geschildert hat, haben wir einen Abänderungsantrag gestellt. Der Vorschlag des Herrn Kollegen Eypeltauer, getrennt abzustimmen, geht für uns in Ordnung. Falls es für den Herrn Vorsitzenden des Gemeinderates einfacher ist, könnten wir auch den zweiten Teil als Zusatzantrag machen. Da sind wir als ÖVP offen. Ich darf kurz auf diesen Abänderungsantrag von uns näher eingehen. Dieser ist, wie gesagt, zweigeteilt. Der erste Satz bezieht sich darauf, dass es im Grunde einen verbalen Teil des Voranschlages gibt, der aus unserer Sicht schon sehr aussagekräftig ist. Man kann aber natürlich Verbesserungen erzielen, etwa durch Einfügen von Grafiken und dergleichen. Also, da sind wir natürlich offen. Was den zweiten Teil des Abänderungsantrages betrifft, geht es uns um eine Darstellung des Schuldenstandes, der pro Quartal aktualisiert wird, in der Art und Weise dargestellt, dass die Verbindlichkeiten inklusive dargestellter Eventualverbindlichkeiten dargestellt werden, nämlich von der Stadt Linz und jeweils von den ausgegliederten Gesellschaften. Zum Kritikpunkt, lieber Herr Forsterleitner, dass einmal der Begriff ,Schulden‘ und einmal der Begriff ,Verbindlichkeiten‘ verwendet wird, den darf ich korrigieren. Schulden sind Verbindlichkeiten inklusive Eventualverbindlichkeiten, so wie wir sie angeführt haben. Zum Grundsätzlichen: Ich habe unlängst kundgetan, dass der erste Schritt zur Budgetkonsolidierung der Mut zur Wahrheit sein muss. Ich glaube, dass es nur dann möglich ist, das Budget zu konsolidieren, wenn wir alle sagen, okay, die Situation ist so wie sie ist, auch wenn sie nicht unbedingt erfreulich ist. Wie ich es wahrnehme, dürfte der Mut zur Wahrheit nicht bei allen 100-prozentig so gegeben sein. Wenn Herr Bürgermeister bei der Budgetpressekonferenz sagt, die Schulden der Stadt - da hat er ,Schulden‘ verwendet, nicht Verbindlichkeiten - reduzieren sich im kommenden Jahr um fünf Millionen Euro und andererseits kommen rund 30 Millionen Euro an kurzfristigen Verbindlichkeiten dazu, dann stimmt für mich die Rechnung nicht. Es stimmt für mich nicht, wenn man sagt, wir sind auf dem richtigen Weg und wir sind im Sinne einer Budgetkonsolidierung unterwegs, weil wir im Endeffekt mehr Schulden oder Verbindlichkeiten mehr haben. Ich komme zum Schluss: Eine gemeinsame Ausgangsbasis ist wichtig: Verbindlichkeiten inklusive Eventualverbindlichkeiten und eine entsprechende Aktualisierung. Dass wir nicht alle von derselben Ausgangsbasis ausgehen, haben, glaube ich, die Diskussionsrunden bei den einzelnen Medien im Zuge der Gemeinderatswahl gezeigt, wo von jeder Fraktion andere Zahlen genannt worden sind. Wenn Sie von Geistern sprechen, die offensichtlich - das hast glaube ich, du gesagt - mit schwarzen Laken unterwegs sind, so ist es die SPÖ, die mit den relativ niedrigeren Werten, nämlich nur mit den Verbindlichkeiten der Stadt Linz nach Außen tritt. Ich sage nur dazu, wie es schon der Zauberlehrling gesagt hat: Die Geister, die ich rief, werde ich nicht mehr so schnell los. Es wäre als gleiche Ausgangsbasis nicht nur für die Parteien, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Medien sinnvoll, dass wir die Schulden der Stadt Linz, die Eventualverbindlichkeiten der Stadt Linz und die Verbindlichkeiten der ausgegliederten Gesellschaften auch mit den Eventualverbindlichkeiten online stellen. Dass das möglich ist, hast du, lieber Christian Forsterleitner, selbst gesagt, weil diese Konsolidierung quartalsweise passiert. Jedes Unternehmen hat, das weiß ich ganz genau, einen Quartalsbericht an die Abteilung Haushalts- und Beteiligungsmanagement abzuliefern und damit sind die Daten schon einmal im Magistrat Linz. Dann müssen sie im Grunde nur mehr zusammengefügt werden. Das passiert ja. Das ist relativ simpel. Das erzeugt keine Mehrkosten. Wenn du sagst, okay, da geht uns das Knowhow ab, so kann ich gerne anbieten, dass die ÖVP hier zur Seite steht und das Knowhow liefert. Ich bitte daher um getrennte Abstimmung bzw. den zweiten Teil unseres Abänderungsantrages, falls das für den Vorsitzenden leichter ist, als Zusatzantrag zu behandeln und bitte um Zustimmung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Eypeltauer: „Ich möchte noch auf die Wortmeldung von Frau Kollegin Grünn eingehen. Partizipation und eine partizipative Erstellung eines Budgets ist natürlich erstrebenswert. Das werden wir natürlich in diesem Gemeinderat, in diesem Haus noch forcieren. Diese Transparenz ist meines Erachtens eine Voraussetzung dafür, dass so etwas überhaupt passieren kann. Das ist einmal ein erster Schritt. Ich bin da ganz bei Ihnen. Weil Sie kritisieren, dass ich das mit börsennotierten Unternehmen vergleiche. Sie können auch sagen, Arbeitgeber oder Wirtschaftsstandort. Der Punkt ist, wir als Stadt haben mehr noch als diese ganzen Institutionen oder Beispiele Interesse daran, dass sich die Menschen für uns interessieren und sich anschauen, was wir machen. Deshalb wähle ich diesen Vergleich. Das hat nichts mit Ideologie oder Sonstigem zu tun. Zum Kollegen Hajart noch, der meint, dass der verbale Teil reicht: Ich kann es nur noch einmal betonen, der reicht nicht. Es geht um Attraktivität. Das ist einmal so. Es geht um Einladendes, Design, grafische Aufbereitung etc. Da reicht mir das nicht. Ich bitte daher diesem Teil des getrennt abzustimmenden Antrages nicht zuzustimmen, was die Schulden betrifft. Wie gesagt, da bin ich ganz bei der ÖVP. Je transparenter wir da sind, desto besser. Danke.“ Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in der Debatte könnte man manchmal den Eindruck gewinnen, dass einzelne Gemeinderäte glauben, dass die Struktur des Voranschlags und Rechnungsabschlusses ungefähr so ist, wie sich das der Finanzreferent gerade ausdenkt. Dem ist nicht so. Es gibt die Voranschlags- und Rechnungslegungsverordnung (VRV). Das ist eine gesetzliche Grundlage, die auf Punkt und Beistrich eingehalten wird. Zweiter Punkt, natürlich geistern verschiedene Zahlen herum, weil es verschiedene Indikatoren und Kennzahlen gibt. Von dir angesprochen beispielsweise die Netto-Neuverschuldung. Das ist kein Wert, den sich Christian Forsterleitner oder der Bürgermeister irgendwo ausgedacht haben, sondern ergibt sich notwendigerweise aus der VRV heraus. Man kann sagen, ich glaube dem nicht oder ich glaube dem schon. Man kann auch sagen, ich glaube, da hat sich irgendwer verrechnet. Tatsache ist, es gibt eine Kategorie Netto-Neuverschuldung und die wurde von der Finanzverwaltung seriös berechnet. Dasselbe Argument gilt für die UGL-Konzernbilanz. Die Stadt Linz ist eine der ganz wenigen Gebietskörperschaften, die so etwas überhaupt erstellt. Es würde mich interessieren, wie viele andere Städte oder Länder das tun. Das ist eine Pseudo-Konsolidierung, die an sich schon ein irrer Aufwand ist und Jahr für Jahr aktualisiert und veröffentlicht wird. Auch da brauchen wir nicht herumreden, was es wiegt das hat es, das sind veröffentlichte Zahlen, da druckt niemand herum. Wenn du jetzt der Meinung bist, es ist ohnehin ganz einfach möglich, einen Konzern mit über zehn Beteiligungen und 10.000 MitarbeiterInnen mir nichts, dir nichts auf eine seriöse Art und Weise zu konsolidieren, würde ich mir an deiner Stelle überlegen, dich selbstständig zu machen. Ich glaube nämlich, dass große Firmen sehr viel Zeit für das benötigen. Du wirst das offensichtlich schneller machen können. Aus Sicht der sozialdemokratischen Fraktion, ja zur Einhaltung der Gesetze, zum Beispiel der VRV, ja zu mehr Verständlichkeit und ja zu einer Diskussion in Richtung einer echten strukturellen UGL-Holding-Konstruktion. Dann können wir über all das weiterreden. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Svoboda: „Ich wollte mich nur kurz zu Wort melden, um anzukündigen, wie die Grüne-Fraktion diesen Antrag bzw. Abänderungsantrag behandeln wird. Zum ursprünglichen Antrag: Die Transparenz der Voranschläge, der Rechnungsabschlüsse, der Schuldenstände, der Konsolidierung der Stadt Linz und ihrer Unternehmensgruppe ist keine ganz neue Debatte. Wir haben uns, glaube ich, auch in der letzten Periode schon sehr intensiv damit beschäftigt. In der letzten Periode ist in dem Bereich einiges weitergegangen, das kann man, glaube ich, sagen. Nichtsdestotrotz sind wir noch - so offen kann man das sagen - ein bisschen davon entfernt, dass es so eine Dokumentation des Budgets gibt, die jetzt auf Anhieb für alle sofort verständlich ist. Von daher nehmen wir das gerne zum Anlass, diesem Antrag unsere Zustimmung zu geben, weil sicher noch Verbesserungen möglich sind. Zum Abänderungsantrag der ÖVP, der jetzt in zwei Teile getrennt werden soll. Wir werden uns bei beiden Teilen enthalten. Es ist der grünen Hartnäckigkeit zu verdanken, dass die Budgets und die Rechnungsabschlüsse überhaupt schon im Internet stehen, bevor die Beratungen im Gemeinderat stattfinden. Das war ein Thema, das uns mit Anträgen in den letzten drei Jahren immer wieder intensiv beschäftigt hat. Obwohl die offizielle Auflage am Magistrat noch nicht begonnen hat, ist jetzt der Voranschlag 2016 bereits im Internet einzusehen. Ob dort das Kapitel, der Teil mit den Vorberichten noch besonders bunt oder fettgedruckt hervorgehoben wird, ist jetzt nichts, wo wir uns jetzt ad hoc festlegen möchten. Von daher werden wir uns enthalten. Zum zweiten Teil: Die konsolidierte Bilanz der Unternehmungsgruppe Linz ist auch auf die grüne Hartnäckigkeit aus der mittlerweile schon vorletzten Periode zurückzuführen, wo wir das erstmals selbst erstellt haben. Ich war damals bei den Grünen schon aktiv und habe am Rande mitbekommen, wie aufwändig es war, diese Konsolidierung durchzuführen. Falls es eine magische Möglichkeit gibt - der Zauberlehrling wurde angesprochen -, das mit einem Knopfdruck zu erledigen, nehme ich an, dass sich die zuständigen Stellen der Stadt Linz über einen entsprechenden Hinweis sehr freuen. Bis dahin sehen wir uns allerdings nicht in Stande, einer quartalsweisen Veröffentlichung, die nach jetzigem Stand mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist, die Zustimmung zu geben. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Nach dem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag und anschließend über den Abänderungsantrag, getrennt in zwei Teilen, abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der erste Teil des Abänderungsantrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der zweite Teil des Abänderungsantrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), FPÖ (14) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion der NEOS eingebrachten Antrag I 12 Erste richtungsweisende Schritte in der Planung des Stadtviertels Ebelsberg und führt aus: „Meine Damen und Herren, lieber Gemeinderat, vollkommener Themenwechsel. Wir fliegen in den Süden von Linz. Im Süden von Linz ist Ebelsberg und die bald ehemalige Kaserne, ein riesiges Gebiet von rund 35 Hektar Fläche. Auf dieser Fläche wird in den nächsten fünf bis zehn Jahren ein neues Stadtviertel entstehen. Das ist ein riesen Glück für die Stadt Linz, ganz klar, weil die Stadt wächst und sich da eine hochwertige Fläche im Grünen anbietet, um Wohnraum zu schaffen. Das Ganze wird sehr groß. Dort werden sicher 5000 Menschen leben, wahrscheinlich mehr. Ich traue mir da keine Prognose zu, das ist ungefähr so groß wie Grieskirchen. Das Alarmierende bei der ganzen Geschichte ist, dass das schon in zwei Monaten, nämlich Ende Jänner in Wirklichkeit über die Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und EntwicklungsGesmbH (SIVBEG), also die Bundesimmobilien (BIG) um 35 Millionen Euro verkauft wird. Wie mir scheint, gibt es da nicht wirklich ein Konzept. Eigentlich müssten die Käufer schon wissen, worauf sie sich einlassen und so weiter. Das ist meines Erachtens nicht der Fall. Verschärfend kommt dazu, dass der Denkmalschutz auf 60.000 Quadratmeter Nutzfläche vorhanden ist. Das heißt, das macht die Sache auch nicht einfacher. Aus Sicht der NEOS und aus meiner persönlichen fachmännischen Sicht ist es wichtig, dass wir in Anbetracht der Größe, der Wichtigkeit des Areals und der Komplexität der Sache nicht nach Schema F vorgehen. Sie kennen alle unseren Standpunkt zur Grünen Mitte. Das ist okay. Aber da hätte man viel mehr machen können. Das heißt, wir wollen nicht einfach nur einen städtebaulichen Wettbewerb und dann die Genossenschaften an den Speck ranlassen, sondern wir sehen die Notwendigkeit, eine sehr, sehr sorgfältige Stadtentwicklungsplanung zu machen. Die setzt einiges voraus, insbesondere natürlich eine Zielsetzung. Teil dieses Antrages ist ein Drei-Schritt-Verfahren oder drei Schritte, die wir so vorschlagen. Der erste Schritt ist ein ganz einfacher Schritt. Wir wollen überhaupt einmal die Aufgabe definieren, das heißt, Antworten finden auf die Frage: Was machen wir dort überhaupt, wie kommen wir dazu? Eine Methode oder ein Mittel, um dorthin zu kommen, ist vielleicht ein Symposium, wo wir von den besten in Europa lernen. Die kommen hierher, wir gehen dort alle hin, hören uns das an und wissen dann zehnmal so viel, wie wir jetzt wissen. Der zweite Schritt könnte sein, das Ziel zu definieren. Das heißt, die Stadt erarbeitet gemeinsam mit Externen, aus verschiedenen Disziplinen natürlich, eine Zielsetzung. Das Ergebnis könnte eine Broschüre sein, wo jeder Laie erkennt, wie das ungefähr wird. Und der dritte Schritt ist, die Maßnahmen festzulegen. Da geht es darum, in einem kooperativen Planungsverfahren - vielleicht sind das zwei, drei Teams, Städtebau, Stadtentwicklungsarchitektenteams, wie immer - an einem Planungshandbuch zu arbeiten. Dieses Planungshandbuch wäre die Grundlage für alle weiteren Schritte, nämlich die Widmung und den Bebauungsplan. Jetzt kann das, was ich da so beschreibe, für einen Laien mühsam klingen und furchtbar kompliziert scheinen und nach Verzögerung aussehen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Dieses dreischrittige Verfahren würde Klarheit schaffen. Das ist bei dieser Sache so dringend notwendig. Ich möchte noch ergänzen, die Schritte 1 bis 3 brauchen aus unserer Sicht eine externe Verfahrenssteuerung. Das ist etwas, was die Stadt und das Magistrat – ich denke, da sind wir uns einig – nicht alleine bewerkstelligen kann. Die Schritte 2 und 3 sind in diesem Vorschlag ein kooperatives Planungsverfahren. Kooperativ heißt in Wirklichkeit nur, dass städtische Vertreter und Externe gemeinsam – nicht wie in einer Wettbewerbssituation - an einem Ziel arbeiten. Der große Vorteil zum Unterschied zu Schema F ist, dass die Akteure von Anfang bis zum Ende gemeinsam an dem Ding arbeiten. Es gibt im Zuge des Verfahrens keinen Wissensverlust. Die Sache drängt, das habe ich eingangs schon gesagt. In zwei Monaten ist der Verkauf und das Ganze ist ein Riesending. In Anbetracht der akuten Situation hoffe ich bei diesem Antrag auf Ihre Zustimmung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat bekennt sich zu einer sorgfältigen städtebaulichen Planung des riesigen Areals der ehemaligen Kaserne Ebelsberg und angrenzenden Flächen. Dementsprechend wird der Referent für Stadtentwicklung ersucht, einen dreistufigen Planungsprozess, wie oben beschrieben, zu starten und durchzuführen.‘ Ich bitte zum Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Wortmeldung Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Kollege Lorenz Potočnik, ohne auf die Schlüsselaufgaben einer nachhaltigen Stadtentwicklung genauer eingehen zu wollen, möchte ich dennoch ganz kurz auf die Verkaufsunterlagen der SIVBEG replizieren. Meines Erachtens gibt es hier einige Stolpersteine, die man vielleicht noch genauer betrachten sollte. Einmal die bereits angesprochenen Angelegenheiten zum Denkmalschutz. Dieser Denkmalschutz spricht nicht nur von einem Denkmalschutz hinsichtlich der Einzelgebäude, sondern der gesamten Anlage. Nämlich der Anlage unter Beziehung der Lage zueinander, so wie die einzelnen Gebäude stehen und wie sie durch eine große Freifläche getrennt sind. Sie stehen sich gegenüber. Diese Gegenüberstellung bestimmt über eine weiträumige Fläche die Gesamterscheinung der weitläufigen für die serielle Wirkung angelegten Anlage wesentlich mit. Ich verweise darauf, dass Hofrat Dr. Bernd Euler-Rolle ein sehr genauer Vertreter des Bundesdenkmalamtes ist. Es wird sehr, sehr schwierig sein, ihn von diesen Dingen abzubringen. Das heißt also, dass dieser sehr wichtige Punkt in die zukünftige Entwicklung dieses Stadtteils massiv einwirken wird. Weitere Punkte sind noch einmal das Nachbesserungsangebot. Die Nachbesserungsklausel, die die SIVBEG hinsichtlich der Ostumfahrung vorsieht bedeutet, dass die Trasse für die Ostumfahrung Linz, etwa 13.500 Quadratmeter, zum Wert von 20,20 Euro auf der einen Seite abgegolten wird. Und auf der anderen Seite gibt es eine Nachbesserungsklausel hinsichtlich der vermietbaren oberirdischen Nutzfläche im Sinne des Mietrechtsgesetzes. Hier hat offensichtlich der Ausschreiber dieser Unterlagen das Mietsrechtsgesetz mit der Nutzfläche nach ÖNORM vermischt, sodass, wenn es hier zu einer Übersteigung von mehr als 93.000 Quadratmetern bis 104.000 Quadratmetern kommt, eine Nachbesserungszahlung in Höhe von 276 Euro pro Quadratmeter zu leisten ist. Ich möchte hier zu bedenken geben, dass nach dem Mietsrechtsgesetz auch die Stellplätze dazugezählt werden. Das heißt also, auch das kann ein großes Problem nach sich ziehen. Weiters gibt es die Angelegenheit hinsichtlich des Sportstättenschutzgesetzes. Wir wissen, dass hier ein Teil von der Heeresreitanstalt verwendet wird. Es wird die Frage sein, ob das so mitverkauft oder mitgenutzt werden kann. Mitverkauft allenfalls ja, aber ob es dann genutzt werden kann, das ist hier die Frage. Der Gemeinderat hat sich bereits mit der Sache beschäftigt. Am 22. Mai 2014 wurde ein Antrag von der ÖVP hinsichtlich eines ,Masterplans für ein familienfreundliches, sozial und ökologisch ausgewogenes Stadtquartier beim Kasernenareal Ebelsberg‘ gestellt. Dieser wurde mit einem Zusatzantrag der Grünen einstimmig angenommen. Zwei Anträge gab es betreffend Ostumfahrung bzw. keine Ostumfahrung auf dem Linzer Stadtgebiet. Alle diese Punkte sind sicherlich sehr, sehr wichtig. Deswegen sind weitere Überlegungen im Moment noch abzuwarten. Sohin scheint es jedenfalls, dass – je nachdem, wer den Zuschlag erhält -, hier der Eigentümer mitsprechen soll und muss. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es sofort einen Zuschlag geben wird oder ob sich der Verkauf aufgrund der Verkaufsmodalitäten in die Länge ziehen wird. Jedenfalls erscheinen uns die einzelnen Punkte des Antrages als qualitativ fachlich zielführend. Wir meinen, dass der zuständige Ausschuss damit zu befassen ist. Wir ersuchen daher, diesen Antrag dem Infrastrukturausschuss zuzuweisen.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Potočnik: „Ich kann damit leben, bin aber mit der Zuweisung unglücklich. Das klingt für mich als Neuling so nach Verzögerung. Das sage ich ganz ehrlich. In Anbetracht dessen, dass der Hut brennt und ein bis zwei Jahre wenig passiert ist, zumindest nicht sichtbar, bin ich sehr dafür, dieser Sache Geschwindigkeit zu verpassen und schnell zu sein. Ich habe vorhin noch den zeitlichen Rahmen vergessen. Das, was wir vorschlagen, würde relativ schnell gehen. Das Symposium könnte in Wirklichkeit schon in einem halben Jahr sein, wenn man das rasch einleitet und der Prozess könnte in einem Jahr insgesamt abgeschlossen sein. Ich plädiere an den Gemeinderat, schnell zu machen, um Schaden für dieses Gebiet und für die Stadt abzuwenden.“ Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zugewiesen. Bürgermeister Luger: „Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass das keine Verzögerungsaktion, sondern eine differenzierte, inhaltliche Auseinandersetzung sein wird.“ Bürgermeister Luger übergibt Vizebürgermeister Wimmer den Vorsitz. Bürgermeister Luger berichtet über den gemeinsam von den Gemeinderatsfraktionen der SPÖ, FPÖ, ÖVP und Die Grünen eingebrachten Antrag I 13 Errichtung eines HTL-Campus im Linzer Süden - Resolution und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf diesem Antrag die gebührende Ernsthaftigkeit verleihen. Ich darf mich herzlich für diese überparteiliche Initiative bedanken, dass dem Vorschlag, dass wir gemeinsam für eine neue HTL im Linzer Süden eintreten, zugestimmt wurde. In Linz gibt es jährlich mehr Bewerbungen und Anmeldungen junger Menschen für Höhere Technische Lehranstalten, die auch von der Qualifikation und vom Vorbild her geeignet wären, eine derartige Schule zu besuchen. Fakt ist, dass wir an unserem Wirtschaftsstandort einen Schwerpunkt auf Material- und Kunststofftechnik haben, wenn Sie an die Johannes Kepler Universität denken oder an namhafte Unternehmen in dieser Stadt. Fakt ist, dass Schlagwörter wie Digitalisierung der Industrie und Industrie 4.0 nicht nur Schlagwörter, sondern tatsächlich ökonomische Entwicklungen sind, die uns prägen werden. Fakt ist auch, dass wir an der Johannes Kepler Universität mit Fächern und Studienrichtungen wie Mechatronik und Physik eine stärkere Rolle in Österreich spielen, als noch vor zehn, geschweige denn 15 Jahren. Deswegen ist es notwendig, den Fokus nicht nur auf die universitären Ausbildungen zu legen, sondern auch auf den Mittelbau, auf diese Höhere Technische Lehranstalt. Weil wir beim vorigen Antrag über die Entwicklung in Ebelsberg diskutiert haben, so wäre das sicherlich eine Bereicherung und eine Verbesserung des Bildungsangebotes nicht nur insgesamt in der Stadt, sondern im Süden. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Der Linzer Stadtsenat wird sich auf breiter Basis beim zuständigen Bundesministerium für Bildung und Frauen dafür einsetzen, das im Linzer Süden ein neuer Schul-Campus mit einer HTL oder anderen Schule mit technischem Schwerpunkt errichtet wird, um den künftigen Bedarfen der oberösterreichischen Wirtschaft Rechnung zu tragen.‘ Deswegen bitte ich formal noch einmal um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Krazl: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Antrag wird auch eine Chemie-HTL erwähnt. Ich konnte feststellen, dass sehr viele Linzer Jugendliche die Chemie-HTL in Wels besuchen. So eine HTL gibt es dort schon seit einigen Jahren. Ich habe im Herbst einen Elternabend besucht. Der Abteilungsvorstand war sehr stolz darauf uns zu berichten, dass es mehr als doppelt so viele Jobangebote gibt, als Abgänger und das schon seit einigen Jahren. Daran erkennt man eindeutig den Bedarf gerade einer Chemie-HTL in Linz. Nachdem es im Antrag darum geht, dass sich der Linzer Stadtsenat beim Bundesministerium dafür einsetzt, vielleicht noch ein kleiner Hinweis. In der ersten Schulwoche hat Bundesministerin Heinisch-Hosek in der Chemie-HTL in Wels eine Eröffnung vorgenommen. Ich bin mir sicher, dass das bezüglich der Jobs der stolze Herr Abteilungsvorstand der Ministerin erzählt hat. Man sollte wirklich darauf eingehen. Das ist ein wichtiger Punkt für Oberösterreich im Allgemeinen und im Besonderen für unseren Wirtschaftsraum in Linz und Umgebung. Natürlich stimmen wir Freiheitlichen diesem gemeinsamen Antrag zu.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Huber berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion der SPÖ eingebrachten Antrag I 14 Städte und Gemeinden finanziell entlasten: Aufgabenorientierten Finanzausgleich sicherstellen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, derzeit verläuft die Verteilung der Steuereinnahmen ausschließlich kopfbasiert. Das ist eine klassische Form von Inputsteuerung aus der Wissenschaft. Aus der Managementforschung weiß man, dass das die schlechteste Form der Steuerung ist. Ergänzend zum klassischen Finanzausgleich gibt es den grauen Finanzausgleich über Transfers, der überhandnimmt. Mittlerweile sind bekanntlich im Linzer Budget rund 50 Prozent der Bundesertragsanteile als Transfers an andere Gebietskörperschaften weiterzureichen. In dieser Resolution wird eine aufgabenorientierte, also Output orientierte Steuerung vorgeschlagen. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Der Bürgermeister der Stadt Linz als Vorsitzender des Oö. Städtebundes sowie alle in den Gremien des Österreichischen Städtebundes vertretenen Stadtsenatsmitglieder werden ersucht, sich in die Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich aktiv einzubringen. Ziel ist dabei ein aufgabenorientierter Finanzausgleich, der berücksichtigt, dass die Städte und Gemeinden zur Erbringung ihrer kommunalen und überörtlichen Leistungen künftig ausreichende finanzielle Mittel erhalten.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Stadlbauer berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 15 Erhöhung der Wohnbaufördermittel – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in dieser Resolution geht es um die Erhöhung der Wohnbaufördermittel. Wir haben Anfang Oktober dieses Jahres erstmalig 200.000 EinwohnerInnen in Linz. Mehr EinwohnerInnen bedeuten, dass Wohnungen neu gebaut werden müssen. Die Wohnbaumittel wurden unter Ausnutzung der Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbaufördermittel durch das Land empfindlich gekürzt und die bis dato ausreichenden Wohnungsneubauten mussten zurückgesteckt werden. Damit wir aber weiterhin auf Niveau bleiben, bräuchten wir 1000 Wohnungen im Jahr. Zurzeit können wir nur 500 pro Jahr bauen, daher müssen wir die Wohnbaufördermittel wieder erhöhen. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Die Landesregierung wird ersucht, in künftigen Budgets wieder mehr Mittel für die Wohnbauförderung zur Verfügung zu stellen. Dabei soll eine bedarfsorientierte Verteilung vorgenommen werden, damit künftig ausreichend leistbarer Wohnraum und eine stabile Mietpreisentwicklung in Linz gewährleistet werden kann. Eine Ausweitung der Wohnbautätigkeit auf rund 1000 geförderte Wohnungen pro Jahr in Linz ist dabei anzustreben.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Hajart: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, natürlich ist es löblich und gut zu fordern, dass mehr Wohnbaumittel nach Linz fließen. Wir unterstützen das natürlich. Je mehr, desto besser. Es ist nur so, der Standort bestimmt den Standpunkt. Es gibt natürlich andere Gemeinden, die etwas für sich in Anspruch nehmen. Wenn Sie jetzt allerdings sagen, in Linz werden nur 500 Wohneinheiten gefördert, so ist das nicht richtig. Im Bauprogramm, das für das Jahr 2015 zusammengestellt wurde, gibt es rund 650 Wohneinheiten. Im Zuge des Konjunkturprogramms wurden diese 650 Wohnungen noch aufgestockt. De facto ist es derzeit allerdings so, dass im heurigen Jahr nur 455 Wohneinheiten von Seiten der Oberösterreichischen Landesregierung genehmigt wurden. Rund 230 Wohneinheiten wurden von Wohnbauträgern für Linzer Bauprojekte noch nicht abgerufen. Jetzt muss man sich grundsätzlich einmal die Frage stellen, warum es beim Land Oberösterreich Wohnbaufördermittel gibt, die nicht abgeholt werden. Das ist, glaube ich, die grundsätzliche Frage, die man sich stellen muss, bevor man etwas fordert, was man dann sowieso nicht erfüllen kann. Das ist das eine. Das andere ist, dass es zahlreiche Projekte gibt, die bewusst frei finanziert werden. Das weiß die SPÖ, glaube ich, ganz genau, weil auch der Vorsitz des Aufsichtsrates in der Hand der SPÖ liegt. So gibt es von Seiten der GWG Bauprojekte, die frei finanziert gebaut werden, so zum Beispiel aktuell in der Ludlgasse. Da gibt es derzeit noch keinen Baubeginn, aber im Frühjahr 2016 soll es so weit sein. Weil derzeit das Zinsniveau so niedrig ist, dass es sich - so die GWG-Geschäftsführer - an und für sich gar nicht auszahlt, dass man da extra ansucht, holt man nicht einmal die beim Land liegenden Wohnbaufördermittel ab. Das muss einem schon zu denken geben. Als ÖVP sind wir grundsätzlich natürlich dafür, dass man noch mehr bekommt. Die Forderung ist gut und recht. Allerdings sollte man vor der eigenen Tür kehren. Vor diesem Hintergrund enthalten wir uns der Stimme. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag handelt es sich um einen, den wir schon in der letzten Periode hatten. Das ruft nicht nur ein, sondern gleich ein mehrfaches Déjà-vu hervor. Ich darf erinnern, wir hatten in der Gemeinderatssitzung am 20. November 2014 einen Antrag mit dem Titel ,Erhöhung der Wohnbaufördermittel – Resolution‘ und in der Sitzung des Gemeinderates am 18. April 2013 einen Antrag mit dem Titel ,Erhöhung der Wohnbaufördermittel – Resolution‘. Es ist grundsätzlich nichts Verwerfliches, einen Antrag wieder einzubringen. Ich kann an dieser Stelle ankündigen, dass es aus der letzten Periode auch für mich ein paar offene Dinge gibt. Ich werde diese Anträge nochmals stellen. Aber es ist immer eine sehr heikle Sache, einen Antrag zu recyceln. Da reicht es nicht, den Antragsteller auszutauschen - einmal hatten wir Herrn Huber und einmal Frau Fechter -, man muss auch immer ein bisschen auf den Text aufpassen. In den Anträgen von 2013 und 2014 steht, dass unter Ausnutzung der Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbaufördermittel seit Beginn dieser Legislaturperiode die Wohnbaumittel des Landes aber insgesamt empfindlich gekürzt wurden, wodurch die Wohnbautätigkeit von gefördertem Wohnbau in Linz auf rund 500 Wohnungen pro Jahr zurückgefallen ist. Ich würde Sie ersuchen, im Protokoll vom 20. November 2014 nachzulesen. Da habe ich Ihnen schon einmal anhand der konkreten Zahlen erklärt, dargelegt und vorgerechnet, dass diese Aussage schlichtweg falsch ist. Die 500 Wohnungen pro Jahr wurden nicht einmal in der Periode vorher exakt erfüllt. Also wie das auf 500 Wohnungen zurückfallen soll, wenn es vorher auch keine 500 Wohnungen waren, da sehe ich keine große Veränderung. Wenn sich aber jetzt in dem Antrag, der heute im Dezember 2015 auf der Tagesordnung steht, genau dieser Satz in der gleichen Wortwahl wiederfindet, dann wird die Sinnhaftigkeit noch ein bisschen dubioser. Beginn dieser Legislaturperiode war im Oktober 2015. Mir ist nichts bekannt, dass sich die für 2015 budgetierten Mittel im Oktober schlagartig in Luft aufgelöst hätten und nicht mehr zur Verfügung stehen. Ganz im Gegenteil, es ist so, wie Kollege Hajart schon erläutert hat. Es wurden 646 Wohneinheiten im Bauprogramm beantragt. Es gibt, so wie jedes Jahr, das gleiche Dilemma, dass die Mittel zur Verfügung stehen, man aber mit Müh und Not darum ringen muss, dass die Projekte und Gelder überhaupt abgerufen werden. Ich kann noch konkrete Zahlen nachliefern, weil es Ihnen offenbar darum geht, dass Sie die Daten bekommen. Sonst würden Sie den Antrag nicht immer wieder stellen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass in Linz in den Jahren von 2004 bis 2009 - das meinen Sie offenbar mit der vorangehenden Legislaturperiode, wo man dazusagen muss, die war noch unter roter Führung mit Landesrat Kepplinger - im mehrgeschossigen Wohnbau 2866 Wohnungen errichtet wurden. Das sind 21,63 Prozent des gesamten mehrgeschossigen Wohnbaues aus Oberösterreich. In der Periode 2010 bis 2015, also die letzte wirklich im Oktober endende Legislaturperiode - da sind die Werte für 2015 als Durchschnittswert der Vorjahre 2010 bis 2014 als geschätzte Zahl eingefügt - sind es 3203 Wohnungen. 22,33 Prozent des gesamten geförderten, mehrgeschossigen Wohnbaues in Oberösterreich sind nach Linz gegangen. Wenn man sich jetzt zum einen anschaut, dass in Linz 15 Prozent der Gesamtbevölkerung von Oberösterreich wohnen und hier 22 Prozent nach Linz fließen und das noch eine Steigerung gegenüber der Periode ist, dann kann von einer Kürzung nicht die Rede sein. Eines erlauben Sie mir schon noch anzumerken. Wenn Ihr Landesparteivorsitzender meint, das Budget wäre nicht innovativ, dann frage ich mich schon, wie innovativ es ist, nur mehr Geld zu verlangen. Denn in einer Aussendung der SPÖ ist zu lesen, dass bis 2009 im Schnitt 304,5 Millionen Euro für den Wohnbau zur Verfügung gestanden sind. Wir haben jetzt – das habe ich Ihnen gerade dargelegt – eine geringere Wohnbauleistung. In der letzten Periode wurde 2015 mit 286,7 Millionen Euro, also mit weniger Geld, trotzdem eine Steigerung im mehrgeschossigen Wohnbau erreicht. Da würde ich dann doch eher meinen, dass das innovativ ist. Wenn man sich wirklich an die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit hält, ist das sicher ein geeigneterer Ansatz mit weniger Geld eine gleiche oder bessere Leistung zu erreichen, als immer nur nach mehr Geld zu schreien und trotzdem keine Werte verbessern zu können. Aus diesem Grund appellieren wir auf Ihre Parteikollegen im Bund eventuell einzuwirken, dass die in Aussicht gestellten Konjunkturpakete, diese 276 Millionen Euro, die 2013 schon nicht in Anspruch genommen werden konnten, ein wenig zur Verfügung gestellt werden, weil die Konditionen abgeändert werden oder das schon wieder vor einem Jahr angekündigte große Konjunkturpaket mit 5,5 Milliarden Euro. Auch das ist bis heute immer nur ein Ankündigungspaket geblieben. Ich denke, dass hier auch Mittel für Linz dabei sein könnten. Ich denke, dass Sie sicher besseres für Linz bewirken können, als diesen Antrag wieder einzubringen. Wir werden uns deswegen der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Potočnik: „Ich habe mich im Vorfeld erkundigt, weil das Ganze gar nicht so unkompliziert ist. Ich möchte zwei Sachen ergänzen. Das eine ist, es geht in Wirklichkeit um eine verteilungspolitische Sache. Es ist nicht so, dass da plötzlich viel mehr Geld ist, sondern es geht darum, wer mehr vom Kuchen bekommt. Dieser Kuchen basiert insgesamt auf einer ÖROK-Prognose. Oberösterreich braucht 7000 Einheiten. 2000 davon schafft der Markt alleine, ohne Förderung, 5000 mit Förderung, wovon 2500 jeweils Mehrgeschoss- und die andere Hälfte Einfamilienhäuser sind. Diese Forderung ist in meinen Augen durchaus legitim. Wir werden dafür stimmen, auch wenn das einige wundert. Warum soll man, wenn man Linzer Stadtpolitik macht, nicht versuchen, mehr vom Kuchen zu bekommen. Das ist absolut legitim. Die Frage ist nur, wie realistisch das ist. Realistisch ist es nämlich nur, wenn das Bundessonderwohnbauprogramm bewilligt wird. Dann kann sozusagen etwas fließen. Wenn das nicht bewilligt wird, dann gibt es in diesem Verteilungskampf, sage ich einmal, sowieso nicht mehr zu holen. Das Zweite, was ich ergänzen will, das eines meiner oder unser Lieblingsthemen ist, ist der bürokratische Wahnsinn im Wohnbau. Der Wohnbau leidet unter einem unpackbaren Korsett. Ich denke, dass dieses Korsett gleichzeitig aufgelöst gehört. Es schleppt sich und das ist natürlich schon ein Indiz für eine gewisse Ineffizienz und Schwerfälligkeit, die, denke ich, über die Entbürokratisierung, Innovationsräume und Spielräume ermöglicht werden kann.“ (Beifall NEOS) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich auch zu Wort gemeldet und möchte nur folgende Ergänzungen anbringen. Es ist tatsächlich so, dass die Wohnungsgesellschaften in den vergangenen Jahren nicht mehr Wohnungen eingereicht haben - da hat Frau Kollegin Neubauer vollkommen Recht -, weil ihnen seitens des Landes Oberösterreich mitgeteilt wurde, das mache keinen Sinn. Das ist die erste Bemerkung. Die zweite Bemerkung, es stimmt tatsächlich, dass ich glaube 2013 und 2014 im Schnitt 22 Prozent der Wohnbaufördermittel für den gemeinnützigen Wohnbau nach Linz gekommen sind. Fakt ist aber, dass sich bei der von Herrn Potočnik bereits zitierten Studie und durch die eigenen statistischen Unterlagen des Landes Oberösterreich, 50 Prozent der Wohnungsnachfrage direkt auf das Stadtgebiet von Linz beziehen. Das muss man dazusagen, wenn man schon über Verteilungsgerechtigkeit spricht. Die dritte Anmerkung, ich bin mit Ihnen, Herr Potočnik, völlig einer Meinung, es geht um eine Verteilung. Fakt ist, dass Linz in jenen Jahren, als die Gesamtbevölkerungszahl stabil gewesen ist - Sie alle wissen, dass in dieser Dekade von 2000 bis knapp 2010 die Hauptwohnsitz-Bevölkerungsmeldungen um knapp 1000 gestiegen sind. Im Förderungsprozess haben wir in diesen Zeiträumen immer um die 500, teilweise auch 600 Wohneinheiten bewilligt bekommen. Jetzt sind wir eine Stadt, in der die Bevölkerung enorm wächst. Das ist der Hintergrund für das abermalige Einbringen des Antrages. Am Jahresende 2014 haben in Linz insgesamt über 3400 Menschen mehr einen Hauptwohnsitz angemeldet, als zu Jahresbeginn 2014. Deswegen ist es vernünftig darauf zu pochen, dass unsere Anteile an dem gleichbleibenden Kuchen stärker werden müssen, weil nicht alle Gemeinden, nicht alle regionalen Räume in Oberösterreich wachsen. Manche haben die gegenteilige Tendenz. Und meine letzte Anmerkung betrifft auch eine Rolle, die mehrheitlich das Land Oberösterreich einnimmt und das die Wohnbautätigkeit nicht massiv fördert. Es ist Tatsache, dass auch jetzt wieder die vorhandenen Bundesfördermittel nicht abberufen werden, weil diese eine zusätzliche Beteiligung der Bundesländer vorsieht. Da gibt es andere Bundesländer, die sich daran beteiligen. Dort fließen dann auch verstärkt Bundesfördermittel hin. Es gibt Bundesländer, wo es keine politische Mehrheit gibt, sich hier mitzubeteiligen. Dazu zählt leider Oberösterreich. Das ist der Hauptgrund, warum diese zusätzlichen Wohnbaufördermittel des Bundes nicht kommen. Ich ersuche jedenfalls, auch aus symbolischen Gründen, dieser Resolution zuzustimmen, weil es darum geht, dass wir jetzt politischen Druck erzeugen, um verstärkt Wohnbaufördergelder zu erhalten. Angesichts der Entwicklungen in Ebelsberg, aber auch an anderen Liegenschaften in der Stadt, ist es notwendig, unsere Volumina zu erhöhen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Stadlbauer: „Vielen Dank, Herr Bürgermeister für die Unterstützung dieses Antrages. Ich bedanke mich auch beim Kollegen Potočnik für die Unterstützung und für die Aussage, dass es unsere Aufgabe ist, mehr vom Kuchen für die Stadt zu bekommen. Ich würde es eher so ausdrücken, das Beste für Linz zu bekommen. Ich habe es nicht so mit dem Kuchen, wie die NEOS. Zum Kollegen Hajart: Sie haben gesagt, es gibt auch andere Gemeinden. Das ist genau das Gegenteil, denn Linz ist nicht eine andere Gemeinde, sondern wir sind für Linz hier im Gemeinderat tätig und Linz hat den höchsten Bedarf. Jeder zweite Wohnungssuchende in Oberösterreich sucht eine Wohnung in Linz, darauf hat Herr Bürgermeister schon hingewiesen. Dass es so scheint, dass die Mittel nicht abgeholt werden, hat unter anderem den Grund, dass es im Dezember noch eine Sitzung der Landesregierung gibt, wo sehr wohl noch Projekte eingebracht werden. Das heißt, man kann nicht jetzt schon davon ausgehen, dass schon alles erledigt ist. Zur Kollegin Neubauer von der FPÖ: Ich bedanke mich für die erste schulmeisterliche Belehrung, die ich in diesem Haus bekomme. Sie meinten, dass die Mittel empfindlich gekürzt werden, stimmt nicht. Zwei Zahlen im Vergleich von 2014 auf 2015: drei Millionen Euro weniger, Vergleich 2015 auf 2016: zwei Millionen Euro weniger. Ich würde sagen, das bedeutet schon, dass Mittel empfindlich gekürzt werden. Zwischenruf Gemeinderätin Neubauer: „Geht es um das Geld oder um die Anzahl der Wohnungen?“ Gemeinderätin Stadlbauer weiter: Es geht jetzt um das Geld. Sie haben das alles in einen Topf geworfen. Dass dieser Antrag immer wieder gestellt wird zeigt, dass er wichtig ist. Er wird immer wieder gestellt werden, bis es möglich ist, ausreichend Wohnungen zu schaffen. Das ist eine simple Rechnung. Mehr EinwohnerInnen bedeuten mehr Wohnungen und weniger Geld, weniger Förderung bedeutet weniger Wohnungen – da kommen wir irgendwie nicht zusammen. Darum wird es diesen Antrag immer wieder geben, bis wir wieder zusammenkommen. Das verstehe ich unter umsichtiger Stadtplanung. In diesem Sinne hoffe ich auf eine Mehrheit für diesen Antrag. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (14) und ÖVP (12) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 16 Handyfahrschein – Resolution und führt aus: „Ich muss mich entschuldigen, dass ich bei der vorigen Wortmeldung an meinem Handy herumgetippt habe. Das war keine persönliche Unhöflichkeit. Ich habe gerade erfahren, dass wir Opa und Oma einer Enkeltochter namens Greta geworden sind. (Beifall) Bei dem vorliegenden Antrag geht es um eine Resolution an die Linz Linien GesmbH bezüglich Wiedereinführung eines Handyfahrscheines bzw. Mobiler Tickets. Die Linz Linien haben bis vor kurzem noch Handyfahrscheine angeboten und mit den Vorteilen geworben. Handyfahrscheine kann man schon auf dem Weg zur Straßenbahn oder zum Bus lösen, man braucht kein Kleingeld und kann Wartezeiten vermeiden. Das ist ein wesentlicher Beitrag zum Kundenservice. Leider wurde dieser Service mit Ende September eingestellt, aber nicht aus Verschulden der Linz Linien, sondern weil der Netzbetreiber A 1 diesen Service, die Fahrscheine per SMS sowie über die Fahrschein-App von A 1 kaufen zu können, eingestellt hat. A 1 begründet die Einstellung damit, dass das zu wenig angenommen wurde, einerseits weil der SMS-Dienst weniger in Anspruch genommen wird und andererseits, weil andere Städte, die bei diesem Service auch dabei waren, eigene Apps angeboten haben. Dieser Service wurde in Salzburg und Klagenfurt bereits mit Ende Juni eingestellt und in Wien, Linz und Graz mit September. Die Wiener Verkehrsbetriebe haben eine eigene Handyfahrschein-App entwickelt, sodass Fahrscheine wieder mobil gekauft werden können. Dieser Dienst steht in Linz derzeit leider nicht zur Verfügung. Linz nennt sich Smart City - da geht es in diesem Sinne nicht nur darum, dass es ein Programm von Linz hinsichtlich Ausrichtung auf die Energiesysteme gibt, sondern generell heißt es, Städte effizienter, technologisch fortschrittlicher, grüner und sozial inklusiver zu gestalten und man damit technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen anstrebt. Wenn wir also Linz als Smart City bezeichnen, dann würde es, glaube ich, der Stadt Linz sehr gut gereichen, hier diesen Schritt wieder zu setzen und sich zu bemühen, dass dieser Service angeboten wird, damit es hier nicht zu einem Bruch in dieser zukunftsorientierten Linie kommt. Es gibt die Möglichkeit, Karten zum Beispiel über den Verkehrsverbund, in manchen Städten über die ÖBB-Tickets-App zu kaufen. Da eröffnet sich ein ganz interessanter Aspekt. Bis jetzt war dieser Service nur auf Kurzstreckenfahrscheine ausgerichtet. Die ÖBB bieten zum Beispiel auch an, die Vorteilscard elektronisch zu verwenden. Hier sehe ich schon eine große Option für die Stadt Linz. Eine Jahreskarte, wo man immer noch ein Monatsmarkerl hineinstecken muss, wird dem Anspruch einer technologisch fortschrittlichen Stadt mit Sicherheit nicht mehr gerecht. Die Linz Linien sind bekannt dafür, dass sie sehr kundenorientiert sind. Es gibt bereits eigene Apps der Linz Linien, wie den Fahrplan mit Echtzeit-Prognosedaten oder für das AST. In diesem Zusammenhang stellen wird folgende Resolution an die Linz Linien GesmbH: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht die Geschäftsführung der Linz Linien GmbH dafür Sorge zu tragen, das bestehende Handy-App-Angebot ehestmöglich so auszuweiten, dass der mobile Kauf von Fahrscheinen wieder ermöglicht wird. Das zukünftige Angebot sollte darüber hinaus auch die digitale Implementierung von Tickets für Vielfahrer und regelmäßige Nutzer (Jahreskarte, Monatskarte) umfassen.‘ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegin Neubauer, es stimmt, Linz ist eine Smart City. Ich glaube, für die Linz Linien gilt allemal, dass die auch clever und smart sind. Wie du schon ohnedies in deiner Berichterstattung ausgeführt hast, sind die Linz Linien ein kundenorientiertes Unternehmen. Sie sind nicht die so genannten Schuldigen, dass dieser Dienst im Moment nicht zur Verfügung steht. Sie haben aber schon vorausschauend darauf reagiert und sich im Zusammarbeit mit anderen innerstädtischen Unternehmen damit auseinander gesetzt, wie sie zukünftig diesen Dienst wieder anbieten können. Ich kann mitteilen, dass alle Punkte, die im Gemeinderatsantrag angeführt sind, bereits gestartet wurden. Man kann davon ausgehen, dass das tatsächlich relativ schnell umgesetzt werden kann. Wie ich bereits gesagt habe, gibt es einen Zusammenschluss unter der Federführung der Linz Linien, wo man sich damit auseinander setzt. Es geht auch darum, im Ausbau eine Web-Shop-Lösung anbieten zu können, die nicht nur diese Einzelfahrscheine bieten wird, sondern möglicherweise die gesamte Produktpalette anbieten kann. Ebenso soll das um Informationen zum Fahrgastaufkommen ergänzt und möglicherweise Plan- und Echtzeiten bei Störungsinformationen angeboten werden, also wirklich allumfassend und kundenorientiert. Bei den Linz Linien geht man von der derzeitigen Zeitschiene her davon aus, dass das möglicherweise in Kooperation mit den anderen Verkehrsunternehmen schon im Jahr 2016 umgesetzt werden kann. Nachdem das im wahrsten Sinne des Wortes schon auf Schiene ist, stimmen wir diesem Antrag gerne zu.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Neubauer: „Ich danke für den Bericht und bedanke mich, dass hier schon Aktivitäten gesetzt wurden. Ich glaube, wenn der Zeitplan bis möglicherweise 2016 ist, dass es vielleicht noch einen besseren Motivationsschub gibt, wenn der Gemeinderat diese Resolution beschließt. Das Ganze wird dann vielleicht doch noch mit besserer Unterstützung umgesetzt und mitgetragen. Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger schlägt vor, den Tagesordnungspunkt I 17 gemeinsam mit I 23 zu diskutieren. Vizebürgermeister Wimmer berichtet über die von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachte Resolution I 17 Verkleinerung des Linzer Gemeinderates und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder ist davon die Rede, dass in Linz eingespart werden muss oder soll. Wir können hier heute gemeinsam eine Weichenstellung vornehmen, die mittel- bis langfristig eine erhebliche Einsparung von rund 100.000 Euro im Jahr oder rund 600.000 Euro je Amtsperiode bringen wird. In Linz war es bisher üblich, dass die Stadträte der in der Regierung vertretenen Parteien, auf Grund einer Klausel im Stadtstatut auf ihr Gemeinderatsmandat verzichten konnten und somit die eigentliche Größe des Linzer Gemeinderates von 61 auf 65 angewachsen ist. Ich glaube, es wäre hier einerseits demokratiepolitisch korrekt, andererseits ein wirtschaftlich kluges und sinnvolles Zeichen, durch eine Änderung des Stadtstatuts ab der kommenden Wahl auf diese Regelung zu verzichten. Es kann natürlich nicht in bestehende Mandate eingegriffen werden, das wäre verfassungswidrig. Allerdings ist es möglich, hier heute bereits eine Weichenstellung vorzunehmen und von dieser gemeinsamen Tradition im Sinne eines Einsparungseffektes Abstand zu nehmen. Der Gemeinderat beschließe: ,Resolution an den Oö. Landtag Der Oö. Landtag wird ersucht, das Statut für die Landeshauptstadt Linz so abzuändern, dass ein Verzicht von Stadträtinnen und Stadträten auf ihr Gemeinderatsmandat nach ihrer Wahl gemäß § 28 Abs. 2 letzter Satz StL ab der nächsten Gemeinderatswahl nicht mehr möglich ist und auch dazu gehörige Bestimmungen (§ 35 StL) entfallen.‘ In diesem Sinne und angesichts der hohen Einsparungsmöglichkeit, bitte ich um Zustimmung zu dieser Resolution.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Potočnik berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 23 Antrag auf Änderung des Stadtstatuts: Entfall der Möglichkeit des Gemeinderat-Mandatsverzichts durch Stadträtinnen und Stadträte - Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag bin ich Berichterstatter, weil wir von Seiten der NEOS-Fraktion einen Formalfehler gemacht haben. Eigentlich müsste das Elisabeth Leitner-Rauchdobler machen. Es tut uns Leid, aber wir haben nur zwei Unterschriften und eine hat gefehlt. Jetzt wissen wir es. Inhaltlich ist die Sache, glaube ich, klar, Detlef Wimmer hat das gerade erläutert. Ich möchte nur noch ergänzen, dass diese Sache erschreckend einfach ist. Da könnten wir Schnipp-Schnapp 500.000 oder 600.000 Euro sparen. Wir glauben, dass das ohne qualitativen Verlust stattfinden kann. Was uns von Seiten der NEOS-Fraktion besonders attraktiv erscheint ist, dass wir sparen, indem wir in das politische System hineinschneiden und nicht den Bürgern und Bürgerinnen etwas wegnehmen. Der Gemeinderat beschließe: ,Resolution an den Oö. Landtag Der Oö. Landtag als Gesetzgeber wird ersucht, das Statut der Landeshauptstadt Linz dahingehend zu ändern, dass ein Verzicht von Stadträtinnen und Stadträten auf ihr Gemeinderatsmandat nach ihrer Wahl gemäß § 28 Abs. 2 letzter Satz StL nicht mehr möglich ist und auch dazu gehörende Bestimmungen gestrichen werden.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Leitner-Rauchdobler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Wimmer, sehr geehrte KollegInnen, die NEOS begrüßen natürlich die Forderung der FPÖ, den Passus im Statut der Stadt Linz zu streichen. Deswegen haben wir einen entsprechenden Antrag eingereicht, dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein sollte, dass eine Stadträtin bzw. ein Stadtrat das Gemeinderatsmandat zurücklegen und ein weiteres Mitglied der jeweiligen Fraktion nachrücken kann. Ich muss aber zugeben, dass wir uns ein bisschen über die Vorgehensweise der FPÖ wundern. Bei der konstituierenden Sitzung wurde noch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, obwohl im Antrag der FPÖ angeführt ist, dass es bereits vor der letzten Gemeinderatswahl von allen im Stadtsenat vertretenen Parteien eine Mehrheit, auch öffentlich, im Rahmen einer Podiumsdiskussion zur Verkleinerung des Gemeinderates gegeben hat. Aus unserer Sicht wäre es natürlich wünschenswert gewesen, vor der Wahl im Einvernehmen mit den anderen Parteien einen Konsens herzustellen. Bei Verzicht aller vier Parteien hätte man hier über 500.000 Euro Kosten für die nächsten sechs Jahre sparen können. Wie gesagt, es hätte vor der Wahl, aber auch noch während der konstituierenden Sitzung eine einfache Möglichkeit gegeben, ohne jeden Qualitätsverlust im System zu sparen. Ich denke, wir alle sind unseren Linzer Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Die Politik sollte hier klare Zeichen setzen und einen Sparwillen zeigen. Ich möchte hier noch auf die Statutarstadt Steyr Bezug nehmen. Hier haben sowohl FPÖ und SPÖ seit 1992, also das heißt, seit Bestehen der Bestimmung für Steyr nicht von diesem Passus Gebrauch gemacht. Steyr hat in der Gemeinderatssitzung im November 2015 mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und NEOS bereits eine Resolution an das Land beschlossen. Im Sinne einer angespannten Budgetsituation, weil wir an allen Ecken und Enden sparen müssen, wünschen wir uns hier ein entsprechendes Zeichen aller Parteien und ersuchen deswegen um Zustimmung. Danke.“ (Beifall NEOS) Gemeinderätin Roschger: „Schwierige Diskussion. Ein paar Mal ist die Intention gewesen, ins System einzuschneiden und auch bei der Politik zu sparen. Das ist natürlich jetzt ganz in, möglichst an allen Ecken und Enden zu sparen. Wir sind die Letzten, die da etwas dagegen haben. Es kommt natürlich ein Aber. Aber wenn es um das System geht, haben wir eine ganz andere Vorstellung von Systemänderung, nämlich die einhergeht mit - da kann man noch viel mehr Geld einsparen - endlich den Proporz abzuschaffen. Im Zuge einer sozusagen wirklichen Trennung von Regierung und Opposition kann man dann gut und intensiv diskutieren, zum Beispiel wie viele Regierungsmitglieder man braucht. Wenn man nur ein Regierungsmitglied weniger hat, dann spart das schon doppelt so viel ein, wie diese vier GemeinderätInnen, die man jetzt einspart. Diese Diskussion ist natürlich eine wichtige und populistische, weil das ist das, was die Leute hören wollen, dass man auch bei der Politik spart. Das ist völlig klar, das ist total legitim und wichtig. Es ist aber nicht alles automatisch besser und gut, nur weil es billiger ist. Wenn man schon über eine Systemänderung redet - ich glaube, dass man im politischen System viel Potential hat, um ein System zu ändern -, hätte ich gerne die Diskussion darüber, dass man den Proporz abschafft. Da ist zum Beispiel eine Freiheitliche Partei, glaube ich, nach wie vor - zumindest war es in der letzten Legislaturperiode so - ganz dezidiert dagegen. Bei anderen Parteien war durchaus Diskussionsmöglichkeit da. Wenn man es ernst meint, nicht nur über das Sparen, sondern über eine Verbesserung zu diskutieren, dann bitte diskutieren wir darüber, dass wir den Proporz abschaffen und zwar ganz dringend. Das wäre, glaube ich, wirklich ein Thema, dass wir im 21. Jahrhundert angekommen sind. Es gibt nur mehr zwei Bundesländer, wo das so stattfindet. Ich weiß, dass uns das wahrscheinlich von links und rechts um die Ohren fliegt. Diese populistische Idee werden wir in der Form so nicht mittragen. Ich will, wenn wir über eine Systemänderung und das Einsparen reden, dass wir das wirklich grundlegend machen. Das Zweite ist, ich finde es - das hat die Elisabeth schon gesagt - ein bisschen eigenartig, nachdem man selber die Mandate zurückgelegt hat, dann ein Klubobmann ein Mandat hat. Ich finde, das ist nicht recht sauber, aber das ist meine Einschätzung. In diesem Fall werden sich Die Grünen der Stimme enthalten. Es wird noch viel Gelegenheit dazu geben, das wird nicht erspart bleiben, dass in naher Zukunft auch über die Proporzabschaffung diskutiert wird. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Hajart: „Sehr geehrte KollegInnen, die ÖVP-Linz wird beiden Anträgen, die jetzt gemeinsam diskutiert und debattiert werden, zustimmen. Die ÖVP hat in den Vorfeldgesprächen mit den Fraktionen vorgeschlagen, dass wir ein gesamtheitliches Demokratiepaket schnüren, das weitergehend ist und im Sinne der Transparenz und Demokratie noch größere Schritte macht. Das war in dieser Gemeinderatssitzung diesmal noch nicht möglich. Wir sind aber für weitere Schritte sehr offen und hoffen, dass in den nächsten Monaten etwas weitergeht. Wir werden - das darf ich gleich vorwegnehmen - allen weiteren Anträgen, die heute in Richtung Ausbau der Demokratie und Transparenz gehen, zustimmen. So viel zu unserem Stimmverhalten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zur kurzen Themenverfehlung zu diesem Antrag, zum Stichwort Proporz sei gesagt, dass Proporzabschaffung dieses ganze System sicher nicht günstiger macht. Zum angesprochenem Vorwurf, warum die FPÖ hier mehr oder weniger nicht als Vorbild vorangegangen ist, muss ich Ihnen Frau Kollegin Leitner-Rauchdobler erklären, dass die FPÖ schon beim Dienstwagenverzicht mit großem Vorbild vorangegangen ist. Weder Vizebürgermeister Wimmer, noch ich nehmen einen Dienstwagen in Anspruch. Dieses Haus hat aber gezeigt, dass Vorbild sein, allein nicht ausreicht. Im Sinne einer Waffengleichheit haben wir natürlich von diesem System Gebrauch gemacht. Unserem Dienstwagenverzicht sind Die Grünen oder sonst eine andere Fraktion nicht gefolgt. Diese Waffengleichheit können wir mit dieser Resolution, mit einer Änderung des Stadtstatuts herstellen. Ich bitte um Annahme unserer Resolution.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt den beiden Berichterstattern das Schlusswort. Gemeinderat Potočnik: „Ich habe nur einen Satz zu sagen. Ich glaube, es ist eine Willensfrage, nicht mehr.“ Vizebürgermeister Wimmer: „Ich darf nur eine Sache zum Thema Proporz anmerken oder noch ergänzen, weil Die Grünen sich hier als MoralapostelInnen - oder wie man das richtig als Grüne bezeichnen würde - gerieren und gegenüber anderen fingerdrohend mahnen. Da muss ich den Grünen vor Augen führen: Es wäre an Ihnen gelegen, wenn Sie den Proporz so verachten, und zugleich das Arbeitsübereinkommen von ÖVP und FPÖ im Land Oberösterreich kritisieren, dann hätten Sie keinen Wahlvorschlag für Landesregierungsmitglieder einbringen müssen. Sie selbst hätten die Vorreiterrolle, die Sie heute bei anderen einmahnen, einnehmen können. Hier sieht man wieder einmal eines: Bei den kleinen Gemeinderäten, wo es um relativ wenig Geld geht, sind Sie dagegen und trauen sich nicht drüber, weil Sie sich nicht selbst beschneiden wollen. Bei der großen Sache, wo es an Ihnen gelegen wäre, Nägel mit Köpfen zu machen und selbst Ihren Beitrag zur Einsparung zu leisten, hätten Sie zeigen können, dass bei Ihnen nicht nur geredet, sondern auch gehandelt wird. Den Landesratsposten brauchen wir jetzt nicht im Detail ausrechnen, der macht ein Vielfaches von dem aus, was vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun oder auch zehn Mitglieder des Gemeinderates verdienen. Da hätten Sie mit gutem Beispiel vorangehen können. Das Gegenteil ist der Fall. In Linz könnten Sie selbst Ihren Beitrag leisten. Vor einem dreiviertel Jahr hat es bereits eine Diskussion um eine mögliche Einführung eines klassischen Koalitionssystems oder die Abschaffung des Proporzes gegeben. Wir haben damals darauf hingewiesen. Sie hatten genug Zeit, sich damit auseinander zu setzen - hoffentlich haben Sie es gemacht -, dass es auch in Linz möglich wäre, auf Wahlvorschläge für Regierungsämter, die kraft Stadtstatut einer Fraktion zukämen, zu verzichten. Zum Beispiel hätte man im Gegenzug die Fraktionsförderung für diese Oppositionsfraktionen erhöhen können. Das war unser Vorschlag. Oder man hätte auch eine personelle Grundausstattung hier bei dieser Trennung zwischen Regierung und Opposition machen können. Sie sind diesem Vorschlag nicht näher getreten. Sie stellen aus wahrscheinlich nicht nur materiellen nachvollziehbaren Gründen gerne weiterhin eine Stadträtin. Das ist nach dem Statut Ihr gutes Recht. Bitte belehren Sie aber dann nicht die Damen und Herren des Linzer Gemeinderates und tun Sie nicht so, als wären Sie besser und würden über den Dingen stehen. Das ist nicht richtig. Es ist eine empörende Art der Politik, mit dem Finger auf andere zu zeigen und sich selbst dann beim Geld zu bedienen, obwohl man andere dazu auffordert, darauf zu verzichten. Vielen Dank für die avisierte Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Antrag I 17 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag I 23 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 18 Fahrradfreundliche Pflasterung – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, dieser Antrag beschäftigt sich damit, die Fahrradnutzung in Linz attraktiver zu gestalten, nämlich die fahrradfreundliche Pflasterung zu verbessern. Linz soll fahrradfreundlicher werden. Wenig erfreulich ist aber, dass vor allem in der Linzer Innenstadt Radrouten über eine so unebene Pflasterung führen, dass es bei nicht gefederten Rädern auch bei geringer Geschwindigkeit zu Belastungen und Beeinträchtigungen kommt. Auch in der Linzer Landstraße gibt es im Mittelteil der Straße eine sehr unebene Pflasterung. Darum weichen viele RadfahrerInnen auf die glatte Pflasterung auf beiden Seiten aus, wodurch es zu einer stärkeren Konkurrenzsituation mit FußgängerInnen kommt, die ebenfalls die Seitenbereiche stärker frequentieren. Die Radlobby Oberösterreich hat schon 2014 den Vorschlag gemacht, dass bereits eine Ausweitung der glatten Pflasterung auf den Bereich zwischen Rinnsal und Schienen eine deutliche Verbesserung bedeuten würde. Dies wurde von der Stadt bisher abgelehnt. Es wird daher folgenden Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Verkehrsreferent wird ersucht, im Zuge der geplanten Erneuerung der Straßenbahnschienen in der Landstraße zwischen Mozartkreuzung und Taubenmarkt gemeinsam mit der Linz Linien GmbH eine Lösung für eine fahrradfreundliche Pflasterung zu finden und dem Verkehrsausschuss bis März 2016 einen Vorschlag vorzulegen.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Gabriel: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen des Gemeinderates, Kollege Casny, wir haben im Landstraßenbereich schon unterschiedliche Fahrbahnoberflächen. Im äußeren Bereich von der Goethe- bis zur Bürgerstraße ist asphaltiert worden und im inneren Landstraßenbereich, Bürgerstraße bis Mozartkreuzung wurde schon 2014 aus Kostengründen wieder die alte Pflasterung verwendet. Ich sehe bei diesem Antrag keinen Sinn, dass man da irgendetwas am Belag verändern sollte. Das wird auch seitens der Linz AG mangels Budget bei jetzigem Stand sicher nicht umgesetzt werden. Vielmehr fordern wir Freiheitlichen ein Radfahrverbot im gesamten Landstraßenbereich, da es fast täglich zu gefährlichen Situationen mit Fußgehern kommt. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte KollegInnen des Gemeinderates, in diesem Haus ist es sicherlich kein Geheimnis, dass mir das Rad fahren sowohl als Sport, als auch als Individualverkehrsmittel nicht fremd ist. Ich bin nicht nur heute mit dem Fahrrad zum Gemeinderat gekommen, sondern auch in den vergangenen zwei Jahren als Stadtrat. Ich bin fast täglich von zu Hause in das Rathaus gefahren und wieder zurückgefahren. Ich kann durchaus für mich in Anspruch nehmen und behaupten, dass ich ein erfahrener Linzer Radfahrer bin. Ich kann dem Antrag der ÖVP durchaus etwas abgewinnen, denn es ist richtig, dass der Abschnitt zwischen Mozartstraße und Taubenmarkt für RadfahrerInnen absolut suboptimal gestaltet ist. Es ist eine Begegnungszone und es sollten eigentlich für Fußgänger und RadfahrerInnen und den öffentlichen Verkehr entsprechend positive Rahmenbedingungen gestaltet werden, damit man sich dort intelligent bewegen kann. Man kann nicht immer nur mit dem Auto oder mit den Öffis fahren oder zu Fuß gehen, man muss auch manchmal mit dem Rad fahren, je nachdem, wie es die Situation erfordert. Daher halte ich es für durchaus zielführend, hier Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Es wird Sie nicht wundern, ich habe nicht nur ein Rad, ich habe drei Räder zu Hause: Ein Rennrad, ein Mountain Bike und ein City Bike, je nachdem, wo man es einsetzt. Ich kann nur eines sagen, ich würde nie mit dem Rennrad über die Landstraße fahren. Dort gehört es auch nicht hin. Ich sehe aber immer wieder Menschen, die dort auf dem Rennrad unterwegs sind. Das ist nicht nur sehr unangenehm, sondern durchaus sehr gefährlich, insbesondere wenn man parallel zu den Straßenbahnschienen fährt. Daher bin ich durchaus der Meinung, dass man diesem Antrag nähertreten kann. Ich bin der Meinung - das wurde schon angesprochen -, dass noch einige Überlegungen anzustellen sind. Man muss sich die finanzielle Dimension anschauen. Der richtige Zeitpunkt, das zu machen, ist natürlich der, wenn die Schienen neu verlegt werden. Es muss überlegt werden, ob die Einbindung in das Stadtbild entsprechend passend ist und ob die intendierte Wirkung mit dem entsprechenden Belag erzielt wird. Daher würde ich meiner Fraktion vorschlagen, diesen Antrag dem Infrastrukturausschuss zuzuweisen, um dort alle diese Punkte noch im Detail diskutieren zu können. Vielen Dank.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Casny: „Ich hoffe, dass das nicht Schule beim neuen Verkehrsstadtrat macht, dass überall dort, wo wir schlechte Beläge haben, das Fahrradfahren verboten wird. Das würde das Fahrradfahren in Linz ziemlich einschränken. (Beifall ÖVP) Zu dir, Manfred Gabriel, darf ich noch sagen, dass es im Außerordentlichen Haushalt einen Budgetansatz von 400.000 Euro für die Neugestaltung der Landstraße gibt. Mittel wären also vorhanden. Ich darf mich bei Stefan Giegler für die Zustimmung und für das Mittragen der Problematik der Radfahrer in Linz bedanken. Wir stimmen der Zuweisung in den Ausschuss zu. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Wohnbau zugewiesen. Gemeinderat Grininger, MSc, berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag I 19 Mitnahme von Fahrrädern in den neuen E-Bussen der Linz Linien – Resolution und führt aus: „In der Stadt Linz ist es leider nach wie vor nicht möglich, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln außerhalb der Stoßzeiten Fahrräder mitgenommen werden können. Bei der Neuanschaffung der E-Busse der Linz AG Linien soll dies nun in der Planung bereits berücksichtigt werden, um zukünftig die Möglichkeit dazu zu haben. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Linz AG Linien: ,Um künftig zumindest in Zeiten mit wenig Fahrgastaufkommen die Mitnahme von Fahrrädern in den neuen E-Bussen zu ermöglichen, werden die Verantwortlichen der Linz AG Linien ersucht, die Fahrradmitnahme miteinzuplanen und in der Folge im Regelverkehr zuzulassen. Dabei ist insbesondere auf die weitere Gewährleistung der Barrierefreiheit und Nutzungsmöglichkeit etwa mit Kinderwägen zu achten, z.B. durch Aufnahme entsprechender Bevorzugungsregelungen in die Beförderungsbedingungen.‘ Ich hoffe auf breite Zustimmung. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag wird sich die sozialdemokratische Fraktion der Stimme enthalten und zwar aus mehrfachen Gründen: Die neue Generation der O-Busse mit den zukünftigen 24 Metern Länge, die seitens der Linz Linien auf den Linien 41, 43, 45 und 46 geführt werden sollen, sollen dem großen Fahrgastaufkommen Rechnung tragen. Auf diesen Linien möchte man zukünftig tatsächlich einen besseren Komfort für die Fahrgäste anbieten. Es ist nicht korrekt, dass nur in Linz die Mitnahme von Fahrrädern nicht angeboten wird, sondern überall. Ich habe ein bisschen recherchiert. Ich kenne keine Stadt, wo die Mitnahme von Fahrrädern in den Straßenbahnen oder in den Bussen erlaubt ist, nicht einmal in Wien. Der Argumentation, dass dies aus Sicherheits- und Platzgründen so ist, muss man auch Rechnung tragen. Es würde wirklich eine sehr schwierige Situation ergeben, wenn man das erlauben und gestatten würde. Selbst in den Randzeiten, wie argumentiert wird, ist das Fahrgastaufkommen bei den Linz Linien sehr, sehr hoch. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, dass wir diesen Antrag nicht mittragen werden. Vielen herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, auch wir Freiheitlichen sind der Meinung, dass die Linzer O-Busse zu den verkehrsstarken Linien zählen. Zeiten, in denen frequenzschwache Busse unterwegs sind, sind eher nur sehr schwierig feststellbar. Es wird immer wieder der Fall sein, dass einzelne O-Busse, besonders in der Nähe der Endstationen größere freie Kapazitäten haben. Eher selten ist das aber in den zentralen Teilen der Linien der Fall. Wir glauben, dass der Bedarf zur Fahrradmitnahme in einer städtischen Linie eher gering ist. Unser Hauptargument dagegen ist, dass es in Einzelfällen leider bei einer derartigen Regelung zu Interessenskonflikten verschiedener Gruppierungen kommen kann. Wir glauben, dass besonders schutzbedürftige Gruppen, wie zum Beispiel Rollstuhlfahrer und Eltern, die mit ihren Kleinkindern im Kinderwagen unterwegs sind, protegiert werden sollten. Was sollte man tun, wenn irgendeine Gruppe Radfahrer in einen leeren O-Bus einsteigt, drei Radfahrer die gesamte Fläche belegen und dann vier Rollstuhlfahrer zusteigen wollen. Diese müssten warten. Eine Regelung, dass die Radfahrer dann aussteigen müssten etc., ist abgesehen davon, dass sie furchtbar kompliziert wäre, nicht zu exekutieren. Aus diesen Gründen sind wir dafür, dass die jetzt bestehende vernünftige Regelung beibehalten wird. Wir als Freiheitliche werden daher gegen diese Resolution stimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Ich möchte noch kurz etwas ergänzen, weil wir in der vorherigen Periode schon einmal darüber diskutiert haben. Den Antrag haben wir schon einmal gestellt. Da ist es allgemein um die Mitnahme von Fahrrädern bei den Linz Linien gegangen. Das mit den verschiedenen Bedürfnissen und Interessensgruppen ist völlig klar - das haben wir auch damals in der Diskussion so eingebracht -, dass natürlich sowohl Eltern mit Kinderwägen oder Menschen im Rollstuhl Vorrang haben. Das ist kein Thema. Man kann natürlich alles sehr kompliziert machen, man kann es aber auch einfach machen. In Salzburg übrigens, Karin, geht das schon im Bus. In der U-Bahn in Wien ist es auch kein Problem. Wie Lorenz vorher schon einmal gesagt hat, ist vieles eine Frage des Willens, ob man so etwas ausprobiert oder zulässt und sich Regeln ausmacht, damit das gut funktionieren kann. Ich glaube, vor Gruppen von Fahrrädern braucht man sich nicht so fürchten. Es geht eher darum, wenn man einmal mit dem Rad draußen ist und es fängt zu regnen an, dann kann man einsteigen oder irgendwo ein Stück rausfahren und dann mit dem Rad weiterfahren. Radfahrer fahren grundsätzlich mit dem Rad, weil sie mit dem Rad fahren wollen. Es gibt aber manchmal Situationen, wo es praktisch ist und den Weg erleichtert, wenn man ein Stück mit einem Bus oder mit einer Straßenbahn fahren kann. Ich weiß, dass das hier herinnen und von den Linz Linien nicht gewollt wird. Wir werden das trotzdem wieder versuchen.“ Bürgermeister Luger: „Wir haben sogar damals Probefahrten gemacht. Es ist nicht so, dass wir das in irgendeiner Form ignoriert hätten oder es irgendjemand nicht möchte. Das war keine tatsächliche Berichtigung, weil sonst muss ich mich bei Frau Gemeinderätin Leibetseder entschuldigen. Ich habe mich so zwischendurch zu Wort gemeldet. Damit ist meine erste Wortmeldung zu diesem Thema erledigt. Eine zweite wird es nicht geben.“ Gemeinderat Potočnik: „Ich glaube, wenn die Stadt Linz den Anteil der Fahrrad fahrenden Linzerinnen und Linzer erhöhen will, gibt es vier, fünf, sechs einfache Maßnahmen. Das ist nichts, was man neu erfinden muss, sondern das ist State of the Art. Wir wissen das. Das sind gute Abstellplätze, das sind sichere Bahnen usw. und eines davon ist die Mitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich würde dafür plädieren, dass die Sachen nicht komplizierter gemacht werden, als sie sind. Ursula Roschger hat gerade das richtige Wort verwendet, etwas ausprobieren. Warum können wir nicht hier im Gemeinderat ein bisschen einen anderen Zugang wählen. Nicht ja oder nein, sondern einmal sagen, wir probieren etwas ein halbes Jahr aus. Wir haben zwei drei Testgarnituren, wo wir mehr Sitze herausnehmen als normal, das beobachten wir, evaluieren das evidenzbasiert. Wenn das nach einem halben Jahr angenommen wird, breiten wie diesen Testfall aus. Ich würde mir wünschen, dass wir insgesamt in der Stadt und in der Stadtentwicklung so einen Zugang haben, mehr Innovation schaffen und nicht einfach ,Njet‘ sagen, weil es nicht gefällt oder weil die Klientel das nicht wünscht, sondern dass wir Dinge ausprobieren. Nur so kommt die Stadt weiter. Das ist ein klassischer Fall, wo etwas ausprobiert, getestet und evaluiert werden muss. Und wenn es klappt, dann machen wir weiter, wenn es nicht klappt, dann hören wir wieder auf.“ (Beifall NEOS) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Grininger, MSc: „Ich werde hier keine Mehrheit bekommen, das habe ich schon gesehen. Ich möchte noch anfügen, dass es in Innsbruck möglich ist, in Bussen und Straßenbahnen Fahrräder mitzunehmen. Dort wurde das so gelöst, dass beispielweise nur vier oder fünf Räder gleichzeitig drinnen sein dürfen. Somit kann man die Kapazität entsprechend einbringen. Der Wortmeldung der FPÖ möchte ich noch anfügen, dass wir die Berücksichtigung der Barrierefreiheit und die Nutzungsmöglichkeit der Kinderwägen im Antragstext formuliert haben. Ich bitte, das nächste Mal genau zu lesen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (20) und bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (14) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Hartig berichtet über den gemeinsam von den Gemeinderatsfraktionen Die Grünen, NEOS und KPÖ eingebrachten Antrag I 20 Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden – Antrag und Resolution (Gemeinsamer Antrag Grüne, NEOS und KPÖ) und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werde ich versuchen, mich kurz zu fassen. Wie wir wissen, sind bei uns in Österreich nach wie vor viele Menschen auf der Suche nach Unterkunft, nach einer menschenwürdigen Herberge. Wir wissen, dass viele Schutzsuchende unterwegs nach Deutschland, nach Skandinavien und weiter in den Norden sind. Viele Schutzsuchende bleiben aber auch bei uns in Österreich bzw. in Oberösterreich. Ich bin der Meinung, man muss das Ganze in einer gewissen Relation betrachten. Dadurch, dass die meisten Flüchtlinge Binnenflüchtlinge sind und davon mehr als 85 Prozent in so genannten Entwicklungsländern leben, bin ich schon der Meinung, dass wir das bewältigen können, dass wir den Menschen, die Schutz suchen und zu uns kommen, diesen Schutz gewähren sollten, auch in Linz als Friedensstadt. Dieser Antrag ist mittlerweile der dritte Anlauf. Ich weiß, es hat sich in den letzten Wochen einiges getan und ich bin auch sehr, sehr dankbar dafür. Nichtsdestotrotz würde ich jetzt gerne den Antragstext verlesen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird aufgefordert, umgehend eine Auflistung der im Besitz der Stadt Linz befindlichen Leerstände zu veranlassen und zu prüfen, welche Leerstände und sonstigen Gebäude/Räume in Linz für eine Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, um diese Räumlichkeiten ehestmöglich für die Betreuung von AsylwerberInnen zu öffnen. Weiters beschließe der Gemeinderat: folgende Resolution an die Unternehmen der Stadt Linz: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Geschäftsführungen der Unternehmensgruppe Linz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich umgehend eine Auflistung von Leerständen in Linz zu veranlassen und zu prüfen, welche Leerstände und sonstigen Gebäude/Räume für eine Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, um diese Räumlichkeiten ehestmöglich für die Betreuung von AsylwerberInnen zu öffnen. folgende Resolution an die Oberösterreichische Landesregierung: ‚Der Gemeinderat der Stadt ersucht die zuständigen Mitglieder der Oberösterreichischen Landesregierung umgehend eine Auflistung von Leerständen im Eigentum des Landes bzw. im Eigentum von Unternehmungen des Landes in Linz zu veranlassen und zu prüfen, welche Leerstände und sonstigen Gebäude/Räume für eine Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, um diese Räumlichkeiten ehestmöglich für die Betreuung von AsylwerberInnen zu öffnen.‘ folgende Resolution an die Bundesregierung: ‚Der Gemeinderat der Stadt ersucht die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung umgehend eine Auflistung von Leerständen im Eigentum des Bundes bzw. der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) oder sonstiger Unternehmungen des Bundes in Linz zu veranlassen und zu prüfen, welche Leerstände und sonstigen Gebäude/Räume für eine Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, um diese Räumlichkeiten ehestmöglich für die Betreuung von AsylwerberInnen zu öffnen. Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich weiß, dass es heute eine Presseaussendung gegeben hat. Da gibt es eine Liste von Unterbringungsmöglichkeiten in der Unionstraße, der Schubertstraße oder im Postverteilerzentrum, welches für die Menschen, die jetzt nur vorübergehend da sind und eigentlich planen, weiterzuziehen, winterfest gemacht worden ist. Ich weiß aber auch, dass das Objekt in der Unionstraße nicht im optimalsten Zustand ist - es ist besser, als obdachlos zu sein - und in der Schubertstraße der Schimmel recht stark verbreitet ist. Das heißt, das ist kein Zustand, wo man sich zurücklehnen darf und sagen soll, wir haben gewisse Objekte geöffnet. Ich finde, da geht noch mehr. Es ist aber auch nicht erforderlich, dass man jetzt so genannte ‚Massenquartiere‘ eröffnet, weil das nicht in unserem Sinne ist. Wir sind auch davon überzeugt, dass wir die Menschen bestmöglich integrieren und versorgen können, wenn wir sie kleinräumig unterbringen. Davon sind wir überzeugt. Was schon noch ganz, ganz dringend benötigt wird, ist so etwas wie eine zweite Schubertstraße und vielleicht noch ein Notfallquartier, falls doch noch ein größerer Andrang kommen sollte. Sofern die Temperaturen so warm bleiben, werden die Menschen weiterhin zu uns kommen. Ich würde mich natürlich sehr, sehr freuen, wenn der Antrag angenommen wird und weiterhin gemeinsam daran gearbeitet wird, dass wir menschenwürdige Unterkünfte für Schutzsuchende bereitstellen, auch in dem Wissen, dass der Bund für diese Menschen zuständig ist. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen, NEOS, KPÖ) Vizebürgermeister Wimmer: „Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, Sie haben völlig Recht, es gibt viele Menschen, die auf der Suche nach einer Unterkunft sind und denen geholfen werden müsste. Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit ist wirklich einiges zu tun. Allerdings würden wir hier noch einen Schritt weitergehen, als Sie und den Bogen um einiges weiterspannen. Warum sollte man das nur auf eine spezielle Personengruppe abstellen und gerade die hervorheben, wenn es doch sehr viele Menschen gibt, die ohne Obdach und ohne Unterkunft sind. Deshalb würde ich einen weitergehenden Abänderungsantrag vorschlagen und gleichzeitig um Annahme dieses wesentlich gerechteren und breiter aufgestellten Antrages bitten. Ich kann den Antrag sehr kurz fassen. In der Beschlussfassung und in den Resolutionstexten werden die Begriffe Flüchtlinge und AsylwerberInnen jeweils durch den Begriff Obdachlose ersetzt. So genannte, wie Sie gesagt haben, Schutzsuchende, um wieder bei der Begründung fortzufahren, gibt es somit aus verschiedensten Gründen. Ich glaube, man sollte all diesen Gründen Rechnung tragen. Wenn man es mit einer Sozialpolitik, mit dem Wunsch nach Hilfeleistung ernst meint, könnten auch diese Objekte, die Sie hier im Antrag nennen, generell für Obdachlose geöffnet werden. Ich glaube, es darf keine Menschen erster und zweiter Klasse geben. Ganz im Gegenteil, wenn man helfen will, dann ordentlich und für alle. Der Gemeinderat beschließe: ,In der Beschlussformel und den Resolutionstexten werden die Begriffe ,Flüchtlinge‘ und ,AsylwerberInnen‘ jeweils durch den Begriff ,Obdachlose‘ ersetzt.‘ Ich bitte um Annahme des Abänderungsantrages.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Ich möchte anmerken, dass es eines gewissen Zynismus nicht entbehrt, wenn man Flüchtlinge, also Asylsuchende, Schutzsuchende und Obdachlose in einen Topf wirft. Das sind zwei verschiedene Gruppen, die aus zwei völlig verschiedenen Gründen in zwei völlig verschiedenen Situationen sind. Ich wollte das einmal gesagt haben. Ich würde darum bitten, in Zukunft einen derartigen Zynismus in einer so ernsten Situation und Lage und bei Menschen, die so viel durchgemacht haben und die vor grausamen Zuständen fliehen, zu unterlassen. Danke.“ (Beifall Die Grünen, SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, der Vorrede in dieser Frage von Gemeinderat Eypeltauer ist nichts mehr hinzuzufügen. Ich möchte nur sagen, ich begrüße es. Es schaut so aus, dass dieser Antrag diesmal endlich den Gemeinderat passieren kann. Ich denke, die Stadt Linz hat, seit das Thema im Frühjahr virulent geworden ist, sehr viel Zeit verloren, hier aktiv zu werden und sich hier nicht in gegenseitige Schuldzuweisungen und Verantwortungszuweisungen mehr zu verstricken und jetzt die Verantwortung wahrzunehmen und die Leerstände zu prüfen, die die Stadt zur Verfügung zu stellen hat. Ich denke, es ist höchst an der Zeit, den schutzsuchenden Menschen das zu geben, was eigentlich das wenigste ist, was man als Mensch tun kann, dass man diesen Menschen ein Obdach und Nahrung gibt und eine schützende Situation herstellt, damit sie sich wieder von ihrer Flucht fangen können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Und eine kurze Bemerkung noch zum Herrn Vizebürgermeister Wimmer: Ich sitze jetzt schon das sechste oder siebte Jahr hier im Gemeinderat. Die Freiheitliche Partei ist mir noch nie als Fürsprecherin für Randgruppen in dieser Gesellschaft aufgefallen, sondern ganz im Gegenteil als Partei, die sich immer dafür eingesetzt hat, diese Randgruppen zu drangsalieren. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir persönlich ein großes Anliegen, dass wir als Stadt Linz einen Beitrag leisten. Ich glaube, unabhängig davon, woher ein Mensch kommt oder unter welchen Umständen er zu uns gekommen ist, sollte im Winter niemand auf der Straße sein müssen. Wir haben eine Verantwortung, hier etwas beizutragen. Darum bin ich froh, dass wir in der Stadt Linz über sehr gut ausgebaute Obdachloseneinrichtungen verfügen, auf die wir zu Recht stolz sind. Niemand in dieser Stadt muss im Winter ohne Quartier auf der Straße übernachten. Das ist uns allen ein riesen Anliegen. (Beifall SPÖ) Es gibt wahrscheinlich wirklich welche, die es selbst wählen. Wir hätten aber definitiv genug Plätze, um jedem Obdachlosen ein Quartier anzubieten. Wenn das nicht so wäre, würden wir sofort zur Tat schreiten und diesen Zustand beseitigen. Deshalb kann man diesen Gedanken weiterdenken und darum haben wir auch als Stadt Linz versucht, einen Beitrag zu leisten. Wenn es vielleicht in der Diskussion bei manchen so angekommen ist, als würden wir versuchen, keinen Beitrag zu leisten, versuche ich das mit Fakten zu korrigieren. Die Stadt Linz hat bereits im Frühjahr ein Haus in der Neuen Welt, das eigentlich für den Abbruch vorgesehen gewesen wäre, weil es in einem nicht sehr guten Zustand war, aufgrund der Notsituation für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Ich weiß, dass so etwas nicht optimal ist und dieses Haus nicht optimal ist, aber das sind Notsituationen, wo man zu Notmaßnahmen greifen muss. Dasselbe gilt übrigens auch für die Schubertstraße. Wir wissen das – und darum haben wir das nicht sofort als Unterkunft für Flüchtlinge in Betracht gezogen –, dort hat es nicht einmal Wasserhähne gegeben. Die Unterkunft musste rasch und kurzfristig in einem sehr spontanen und guten Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Gebäudemanagement und Immobilien GmbH) so fit gemacht werden, dass dort notdürftig Menschen unterkommen konnten. Damit die Zelte wegkommen, haben wir im Sommer Turnsäle zur Verfügung gestellt. Wir waren uns, glaube ich, über weite Parteigrenzen einig, dass die Zelte mitten in unserer Stadt eine sehr, sehr schlechte Unterbringungsart waren. Wir haben uns auch – und das ist etwas, worauf wir immer geachtet haben – dafür einsetzt, dass diese Menschen in nicht sehr großen Quartieren untergebracht werden. Wir haben versucht, dezentrale kleine Einheiten zu machen, weil es wichtig ist, auf die Bedürfnisse der Schutzsuchenden und der umliegenden Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Das stellt eine bessere Betreuungssituation für die Flüchtlinge dar. Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen. Wir haben auf einem Grundstück von uns in Pasching Wohncontainer ermöglicht. Wir haben in der Tabakfabrik – als wirklich Not am Mann war – innerhalb von vier Stunden eine Halle so bereitgestellt, dass dort Menschen eine Nacht lang bleiben konnten, bevor sie nach Deutschland weitergereist sind. All das tun wir, weil wir es für richtig halten und weil man Menschen in Notsituationen helfen muss. (Beifall SPÖ) Insofern haben wir uns, was diesen vorliegenden Antrag betrifft, noch einmal mit der Situation genau auseinander gesetzt. Hier kommt ein Punkt, der mir wichtig ist. Als Stadt Linz haben wir kaum mehr Möglichkeiten, in unserem Besitz befindliche Objekte und Gebäude zur Verfügung zu stellen. Wenn ich fertig bin, teile ich diese Liste gerne an die Fraktionsvorsitzenden aus. Herr Bürgermeister, Frau Stadträtin Hörzing, als Sozialreferentin und ich, als Zuständiger für Immobilien und Gebäude, haben die Liste heute in einer Pressekonferenz präsentiert. Hier ist aufgelistet, was wir in der Stadt noch an Leerständen haben. Sie werden feststellen, dass diese Liste sehr, sehr kurz ist, weil es nicht so gedacht ist, dass wir als Stadt hunderte Gebäude haben. Wir haben hunderte Gebäude, nämlich 275, aber die sind alle als Kinderbetreuungseinrichtung, Schulen, Freizeit- und Kulturstätten, Feuerwehrgebäude, Depots, Lager und Verwaltungsgebäude in Verwendung. Das ist richtig so. Immer, wenn etwas frei wird, versuchen wir im Normalfall, das sofort wieder einer Verwendung oder Vermietung zuzuführen, sodass die Anzahl der freien Objekte meistens nur fünf bis zehn, manchmal 15 ausmacht. Das schwankt natürlich temporär. Auf dieser Liste, die Sie dann sehen, werden Sie feststellen, dass noch ein paar einzelne Wohnungen, ein Geschäftslokal und eine größere Einrichtung angeführt sind, die man auch zur Verfügung stellen kann. Das haben wir heute in die Diskussion eingebracht. Es ist nicht optimal, weil die räumliche Voraussetzung überhaupt nicht passt, weil keine Duschen drinnen sind. In Anbetracht von Notsituationen bieten wir auch das zur Diskussion an. Es ist die Fabrikstraße 18. Sie und ich kennen es besser als ehemaliges HOSI-Gebäude, das jetzt von der Musikschule genutzt wird. Wenn wirklich eine Notsituation ist, glaube ich, kann man es umbauen und für Unterkünfte bereitstellen. Aber dann sind es wirklich de facto nur mehr Kleinsträumlichkeiten. Ich bin gerne bereit, über alles zu diskutieren. Man muss sich die Frage stellen, ob das Sinn macht oder nicht. Das ist auch der Grund, warum wir heute einen Abänderungsantrag vorschlagen. Den ersten Teil haben wir schon auf den Tisch gelegt, den würden wir mitbeschließen, dass der Bürgermeister aufgefordert wird, die Auflistung zu machen. Die habe ich mitgebracht, die können wir gleich anschauen, die können wir in weitere Folge diskutieren und das, was geht, für Flüchtlinge bereitstellen. Bei den Resolutionen an die Unternehmen der Stadt Linz, die Landesregierung und die Bundesregierung schlagen wir einen Abänderungspassus vor, der darauf Rücksicht nimmt, was ich vorher gesagt habe. Nämlich, dass es um die Flüchtlinge geht, man aber auch auf Kriterien, auf die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung und der Schutzsuchenden achten muss und eine möglichst dezentrale Verteilung über die ganze Stadt anzustreben ist. Wir würden vorschlagen, dreimal denselben Passus einzufügen, immer anstelle des letzten Halbsatze bei diesen drei Resolutionen und der lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,(…) Weiters beschließe der Gemeinderat: folgende Resolution an die Unternehmen der Stadt Linz: Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Geschäftsführungen der Unternehmensgruppe Linz, im jeweiligen Zuständigkeitsbereich umgehend eine Auflistung von Leerständen in Linz zu veranlassen und zu prüfen, welche Leerstände und sonstigen Gebäude/Räume für eine Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. Für die Feststellung der Eignung von Liegenschaften als Flüchtlingsunterkunft sind mehrere Faktoren zu beachten. Neben den baulichen und formalen Voraussetzungen sind auch die Gegebenheiten des jeweiligen Stadtteils sowie die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung und der Schutzsuchenden bestmöglich zu berücksichtigen. Daher ist eine Unterbringung in über die Stadt verteilten dezentralen Quartieren anzustreben und eine räumliche Konzentration möglichst zu vermeiden. folgende Resolution an die Oberösterreichische Landesregierung: Der Gemeinderat der Stadt ersucht die zuständigen Mitglieder der Oberösterreichischen Landesregierung umgehend eine Auflistung von Leerständen im Eigentum des Landes bzw. im Eigentum von Unternehmungen des Landes in Linz zu veranlassen und zu prüfen, welche Leerstände und sonstigen Gebäude/Räume für eine Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. Für die Feststellung der Eignung von Liegenschaften als Flüchtlingsunterkunft sind mehrere Faktoren zu beachten. Neben den baulichen und formalen Voraussetzungen sind auch die Gegebenheiten des jeweiligen Stadtteils sowie die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung und der Schutzsuchenden bestmöglich zu berücksichtigen. Daher ist eine Unterbringung in über die Stadt verteilten dezentralen Quartieren anzustreben und eine räumliche Konzentration möglichst zu vermeiden. folgende Resolution an die Bundesregierung: Der Gemeinderat der Stadt ersucht die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung umgehend eine Auflistung von Leerständen im Eigentum des Bundes bzw. der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) oder sonstiger Unternehmungen des Bundes in Linz zu veranlassen und zu prüfen, welche Leerstände und sonstigen Gebäude/Räume für eine Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. Für die Feststellung der Eignung von Liegenschaften als Flüchtlingsunterkunft sind mehrere Faktoren zu beachten. Neben den baulichen und formalen Voraussetzungen sind auch die Gegebenheiten des jeweiligen Stadtteils sowie die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung und der Schutzsuchenden bestmöglich zu berücksichtigen. Daher ist eine Unterbringung in über die Stadt verteilten dezentralen Quartieren anzustreben und eine räumliche Konzentration möglichst zu vermeiden.‘ In diesem Sinne glaube ich, dass wir hier eine gemeinsame Bemühung haben, menschlich das Richtige zu tun und trotzdem einen vernünftigen pragmatischen Zugang wählen. Ich ersuche um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Polli, BEd: „Wir hätten uns beim ursprünglichen Antrag der Grünen enthalten, weil er uns einfach bei Begriffen wie ‚alle leer stehenden Gebäude‘, ‚dauerhaft‘ oder ‚temporär‘ zu ungenau definiert war. Den FPÖ-Antrag hätten wir ebenfalls aus den von Kollegen Eypeltauer genannten Gründen nicht mitgetragen. In diesem Abänderungsantrag der SPÖ stehen jetzt genauere Definitionen betreffend die Eignung der Liegenschaften, räumliche Voraussetzungen, Bevölkerung, Wohnviertel usw. Deswegen werden wir diesem Abänderungsantrag die Zustimmung geben.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Ich freue mich und bedanke mich für die avisierte Zustimmung. Ich kann mir diesen Seitenhieb nicht verkneifen, liebe ÖVP. Ihr habt diesem Antrag schon im Juli zugestimmt. Ich glaube, da müsst ihr in der Fraktion noch einmal debattieren. Aber ich freue mich. Wir nehmen natürlich den Abänderungsantrag der SPÖ an, weil es natürlich in unserem Sinne ist und wir bedanken uns für die Zustimmung. Ich hoffe, dass wir wirklich kontinuierlich gut daran arbeiten, damit wir die Menschen in unserer Friedensstadt wirklich bestmöglich aufnehmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag der SPÖ und anschließend über den Abänderungsantrag der FPÖ abstimmen. Der Abänderungsantrag der SPÖ wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (14) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag der FPÖ wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12) und Die Grünen (9) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimmen der NEOS-Fraktion (3) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag I 21 Ausbau der Kontrollrechte – Resolution und führt aus: „Der vorliegende Antrag ist ein bekannter. Ja, ich habe den falschen Bürgermeister geschrieben, damit wir das auch gleich abgehandelt haben. Es tut mir Leid. Damals war es noch der damalige Bürgermeister, als das aktuell war. (Unruhe) Ich habe schon in der Diskussion vorher bei der Wiedereinführung der Sondersitzungen des Kontrollausschusses angedeutet, dass wir in Wirklichkeit den Ausbau der Kontrollrechte brauchen und dafür den Landesgesetzgeber. Ich habe das deswegen noch einmal aufgegriffen, weil erfreulicherweise SPÖ und FPÖ in ihrem Arbeitsübereinkommen als ein Thema formuliert haben, dass man überprüft, ob man nicht so etwas wie Untersuchungsausschüsse für die Städte braucht. Das freut mich sehr, weil nicht immer ganz klar war, ob davon alle so wirklich überzeugt sind. Jetzt kommt dann die juristische Abhandlung vom Herrn Professor Leidenmühler, warum das nicht geht oder schwierig ist. Uns ist mittlerweile schon klar, dass das so eins zu eins nicht umlegbar ist, wie es das beim Bund gibt. Ich habe schon x-mal gesagt, dass es mir grundsätzlich darum geht, auf jeden Fall eine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten zu schaffen. Ich würde mir wirklich wünschen, dass man sich auf Landesebene überlegt, wie man die Kontrollmöglichkeiten der GemeinderätInnen in den Städten ausbauen und verbessern kann. Der Antrag lautet: Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe folgende Resolution an die Oö. Landesregierung: ,Die Oö. Landesregierung wird ersucht, eine Novelle der Stadtstatute der oberösterreichischen Statutarstädte dahingehend auszuarbeiten und dem Oö. Landtag zuzuleiten, welche es den Statutarstädten künftig ermöglicht, eigene Untersuchungsausschüsse einzusetzen, in denen allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen Sitz und Stimme zukommen und die von einem eigenen Vorsitz geleitet werden, wobei das Antragsrecht für solche Untersuchungsausschüsse eigens geregelt werden soll. Für die Durchführung soll eine eigene Verfahrensordnung geschaffen sowie bei Einsetzung und für die Dauer jeweils die Einrichtung einer eigenen administrativen Geschäftsstelle vorgesehen und dem Vorsitz jeweils ein Verfahrensanwalt/eine Verfahrensanwältin unterstützend beigegeben werden. Für die Tatsachenermittlungen sollte das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) sinngemäß Anwendung finden sowie geregelt werden, inwieweit die Magistrate die Untersuchungsausschüsse zu unterstützen haben. Sämtliche Berichte solcher Ausschüsse sollten veröffentlicht werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Lieber Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Ursula, du hast Recht, wobei du vielleicht ein bisserl enttäuscht sein wirst, weil sich die sozialdemokratische Fraktion diesem Antrag anschließen und diesen Antrag unterstützen wird. Ich als Person, werde mich aber der Stimme enthalten, weil der Landesgesetzgeber meiner Meinung nach der falsche Adressat ist. Dem Landesgesetzgeber ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen verwehrt, so etwas einzuführen. Hier müsste eigentlich der Verfassungsgesetzgeber angesprochen werden. Ich habe das schon einmal im Jahr 2013 ausgeführt. Hier nur ganz kurz die zwei grundsätzlichen Themen, für alle, die neu hier im Haus sind. Untersuchungsausschüsse sind ein Kontrollinstrument der Legislative gegenüber der Exekutive, das ist das System unserer Verfassung. Es ist leider so, auch wenn wir das Gefühl haben, hier in einem Parlament zu sitzen. Wir sitzen im Gemeinderat der Stadt Linz und der ist organisatorisch der Exekutive zuzurechnen, daher passt das systemisch nicht. Ein zweites wesentlich heikleres Thema, hier wird eine Sonderregelung nur für Statutarstädte verlangt. Es ist so, dass der Landesgesetzgeber Sonderregelungen für Statutarstädte nur dort treffen darf, wo das verfassungsrechtlich vorgezeichnet ist. Diese verfassungsrechtliche Vorzeichnung für eine Sonderregelung haben wir hier nicht. Das heißt, wenn, dann müsste man das konsequenterweise für sämtliche Gemeinden fordern und verfassungsrechtlich wäre hier eine Sonderbehandlung der Statutarstädte ebenfalls nicht vorgesehen. Das heißt, der Adressat eines solchen Antrages wäre der Verfassungsgesetzgeber. Das wäre ein durchaus weitgreifender Eingriff in das System unserer Bundesverfassung. Ich fürchte, wir stellen mit dieser Resolution, die sicher angenommen wird, den Landesgesetzgeber vor gröbere Probleme, sagen wir einmal so. Ich werde mich der Stimme enthalten. Ich freue mich aber, dass dieser Antrag im Sinne der Demokratie und der Kontrolle seine Zustimmung finden wird.“ Bürgermeister Luger: „Gemeinderat Leidenmühler, du verunsicherst mich, denn das Letzte, was ich möchte, wäre den Landesgesetzgeber in Schwierigkeiten zu bringen. Ich habe bisher vorgehabt, meiner Fraktion zu empfehlen, zuzustimmen. Das muss ich mir noch einmal überlegen.“ Gemeinderat Schilchegger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, ich möchte dem Kollegen Leidenmühler zu seinen verfassungsrechtlichen Bedenken beipflichten. Ich war selbst langjähriger Universitätsassistent im Institut für Staatsrecht. Ich möchte noch einige Bedenken verwaltungsrechtlicher Natur anmerken, warum ich mit dem Inhalt der Resolution nicht ganz glücklich bin. Sie ist wirklich noch nicht recht ausgegoren. Zum Beispiel bleibt die wesentliche Frage offen, ob Auskunftspersonen verbindlich geladen werden sollen und ob eine Ladungsmöglichkeit verbindlich sein soll oder nicht. Es bestehen daneben noch andere Fragen. Wir als Fraktion würden daher ersuchen, den Antrag, so wie er ist, dem Verfassungsausschuss zur Vorberatung zuzuweisen, damit dieser Antrag eine erhöhte Wirkungskraft auf Landesebene erreicht. Die Ziele des Antrages unterstützen wir durchaus, weil eine verbesserte Kontrollmöglichkeit immer im Interesse aller sein muss und verbesserte Möglichkeiten des Kontrollausschusses in unserem Sinne sind. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Eypeltauer: „Trotz aller juristischen Spitzfindigkeiten, die man anbringen muss, wenn man Jurist ist, möchte ich mich inhaltlich meinen zwei Vorrednern anschließen. Es ist schon richtig. Es ist von unserer Seite völlig klar, dass die Intention des Antrags eine richtige, eine gute und eine unterstützenswerte ist. Auch wenn das juristisch nicht ganz sauber sein mag und man viel bekritteln kann, werden wir aus diesem Grund den Antrag unterstützen. Man kann in weiterer Folge noch Initiativen setzen. Es ist aber wichtig, dass es da ein Commitment gibt.“ Gemeinderat Mag. Hajart: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP wird diesem Antrag wieder zustimmen, weil wir für eine Stärkung der Kontrollrechte sind. Ich glaube, das hat unsere Haltung im Sonderkontrollausschuss über die letzten Jahre hinweg schon gezeigt. Wir haben den weitgehend gleich lautenden Antrag bereits zweimal unterstützt, nämlich im April 2013 und im Mai 2013. Hier war es ausschließlich die SPÖ, die nicht zugestimmt hat und somit eine Zweidrittelmehrheit verhindert hat, was laut Auskunft der Magistratsjuristen dazu führt, dass nicht die gegebene Mehrheit zustande gekommen wäre. So unterstützen wir das heute wieder, auch vor dem Hintergrund, dass es sicherlich verfassungsrechtliche Hürden zu bewältigen gibt. Allerdings wo ein Wille, da ein Weg. Es ist schon darüber gesprochen worden, dass wir einen Untersuchungsausschuss eins zu eins auf den Magistrat oder die Stadt Linz nicht umlegen können. Es würde schon sehr viel helfen, dahingehend die Kontrollrechte auszubauen, um einen Untersuchungsausschuss ähnlichen Konstrukts für die Stadt Linz zu etablieren. Danke.“ (Beifall ÖVP) Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über die Zuweisung des Antrages zum Ausschuss für Innovation und Verfassung und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Innovation und Verfassung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (12), Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (14) und Gemeinderat Leidenmühler, SPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Eypeltauer berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag I 22 Veröffentlichung der Prüfberichte des Kontrollamts – Resolution und führt aus: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wir NEOS nicht müde werden zu betonen und wie ich heute nicht müde geworden bin zu betonen, ist es unendlich wichtig für uns, die Demokratie an sich und das Vertrauen und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu halten und zu verstärken. Die Präventivfunktion transparenter Kontrolle und ihre demokratiepolitische Wichtigkeit stehen außer Zweifel. Uns allen ist der etwas windschiefe Stand der Linzer Politik und Verwaltung spätestens seit dem Swap-Skandal durchaus bewusst und vielleicht auch schmerzlich bewusst. Das schlägt sich, wenn es auch am ehesten noch in die Sphäre der Linzer-SPÖ gehört, auf uns alle durch. Gerade jetzt muss unser Interesse dem Wiedergewinnen dieses verlorenen Vertrauens gelten, vor allem weil die Stadt Linz und ihre Unternehmen zu allererst den Bürgerinnen und Bürgern gehören, nicht den politischen Parteien oder der Verwaltung. Die Prüfung, ob öffentliche Mittel ihren demokratisch legitimierten Verwendungszweck finden, die in Form von Berichten transparent und verständlich veröffentlicht wird und so das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu erhöhen, ist das Selbstverständnis des Wiener Kontrollamtes 2009. Die haben das so formuliert. Das ist wohl ein zustimmenswerter Satz und ein erstrebenswertes Ziel. Ich möchte an dieser Stelle das bisherige Vorgehen des Kontrollamtes, die Prüfberichte im Jahresbericht in Form einer Executive Summary darzustellen, ausdrücklich loben. Das ist seitens des Kontrollamtes im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten der richtige Schritt. Es tut sein Möglichstes, um seine wichtige demokratiepolitische Rolle wahrzunehmen. Linz braucht ein starkes Kontrollamt und bräuchte wahrscheinlich auch einen starken Stadtrechnungshof. Aber das an anderer Stelle. Als in Wien 2009 die Veröffentlichung der Prüfberichte des damals noch Kontrollamtes, heute Stadtrechnungshofs kam, sagte der damalige Kontrollamtsdirektor Dr. Hechtner ganz richtig, dass das ein wichtiger Schritt im Sinne der Transparenz und der Verwaltungsmodernisierung ist. Wir wollen alle, glaube ich, ein modernes, offenes und transparentes Linz, das seinen Bürgerinnen und Bürgern vertraut, dem aber auch seine Bürgerinnen und Bürger vertrauen. Wenn Sie das auch wollen, stimmen Sie mit und geben hier Ihre Zustimmung und Ihr klares Commitment. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Prüfberichte des Kontrollamts sind unter besonderer Beachtung der wirtschaftlichen Interessen und Geschäftsgeheimnisse der geprüften Unternehmungen – nach Vorbild der Veröffentlichung der Prüfberichte durch den Wiener Stadtrechnungshof – auf der Homepage des Kontrollamts zu veröffentlichen, sobald die statutarisch-rechtlichen Rahmenbedingungen dafür bestehen. Um dies zu ermöglichen, ergeht die Resolution an den Oö. Landtag Der Oö. Landtag wird ersucht, das Statut der Stadt Linz dahingehend abzuändern, dass künftig Prüfberichte des Kontrollamts unter besonderer Beachtung der wirtschaftlichen Interessen und Geschäftsgeheimnisse der geprüften Unternehmungen auf der Homepage des Kontrollamts zu veröffentlichen sind.‘ Danke.“ (Beifall NEOS) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Riha: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitlichen waren schon immer für mehr Transparenz und Information der Bürger, ganz besonders, was die Finanzen der Stadt betrifft. Wir werden diesen Antrag daher unterstützen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, die sozialdemokratische Fraktion wird diesen Antrag unterstützen. Auch ich werde diesen Antrag unterstützen, damit das gleich klargestellt ist. Es gibt aber zwei Sachen. Man muss schon festhalten, dass der Vergleich mit dem Wiener Stadtrechnungshof deshalb ein bisschen hinkt, weil natürlich Wien nicht nur Gemeinde ist, sondern auch Bundesland. Das ist schon eine andere Situation, die Landesrechnungshöfe mit dem Linzer Kontrollamt jetzt zu vergleichen. Es gibt einen zweiten Grund, warum wir letzten Endes dann doch beruhigt zustimmen, weil es leider jetzt schon Faktizität ist, dass die Berichte des Kontrollamtes an die Öffentlichkeit gespielt werden. Da kann man das dann gleich öffentlich machen, dann gibt es nicht sozusagen diesen Wettlauf zu den Journalisten, an dem sich viele Parteien da herinnen beteiligen, wer den Bericht als Erster abliefert – nicht alle muss man sagen. Daher sprechen uns auch wir für die Veröffentlichung aus, obwohl dieser direkte Vergleich mit Bundesländern, mit Landesrechnungshöfen nicht passt.“ (Beifall SPÖ) Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Neukonzeptionierung der Linzer Märkte und führt aus. „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, das Thema Märkte hatten wir heute schon und ist jetzt sehr oft in den Medien vertreten, leider aufgrund eines unangenehmen Grundes. Denn es gilt jetzt zu ermitteln. Ich möchte mich aufgrund der Zeit kurz halten. Es sind dazu schon einige Dinge gesagt worden. Es gibt jetzt schon Ermittlungen und Erhebungen, aber auch neue Gedanken, die Märkte neu zu ordnen. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Bürgermeister Klaus Luger sowie Stadträtin Susanne Wegscheider werden beauftragt, eine umfassende Neukonzeptionierung der Linzer Märkte vorzunehmen. Dabei sollen organisatorische, gestalterische, strukturelle wie auch inhaltliche Aspekte in Betracht gezogen werden.‘ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, seit 14 Tagen beschäftigt das Thema Märkte und der Korruptionsverdacht der Märkte die Politik, die Medien und heute den Gemeinderat. Ich finde es wichtig und notwendig, die beiden Themen, also das Marktthema und die Korruptionsverdachtsfälle getrennt zu diskutieren, denn es gibt Verdachtsfälle auf Korruption am Südbahnhofmarkt und am Urfahraner Markt. Die Dienstaufsicht hat sehr rasch reagiert und eine Sachverhaltsdarstellung an die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien eingebracht. Ich wurde von Herrn Bürgermeister am Freitag, den 13. November informiert, dass es hier eine Anzeige an den Staatsanwalt geben wird. Die Vorwürfe müssen unbedingt vollständig und rasch aufgeklärt werden und natürlich alle an den Magistrat gemeldeten Verdachtsfälle an die Staatsanwaltschaft weitervermittelt werden. Diese strafrechtliche Klärung wird möglicherweise eine sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Die Polizei wird jetzt auch ermitteln. Für die interne Aufklärung habe ich eine Prüfung durch das Kontrollamt veranlasst. Ich habe auch Herrn Finanzdirektor veranlasst, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um allen Verdachtsfällen und Beschwerden nachzugehen. Es gibt eine Streitfrage zwischen Herrn Bürgermeister und mir. Und zwar, ob ich als Marktreferentin über gemeldete Verdachtsfälle auf Korruption oder sonstige Missstände in der eingerichteten Meldestelle eingehend informiert werde. Ich habe mit Frau Magistratsdirektorin eine Prüfung dieser offenen Fragen vereinbart. Ich habe auch heute wieder in der Zeitung gelesen, dass weitere Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft geschickt werden. Darin sollen die bisherigen Anschuldigungen bestätigt werden, ob es zusätzliche Verdachtsfälle auf anderen Märkten oder in anderen Zeiträumen gibt. Weder ich, als zuständige Marktreferentin, noch der zuständige Leiter für die Märkte, das ist Herr Finanzdirektor, werden über neue mögliche Verdachtsfälle informiert. Das finde ich nicht korrekt. Frau Magistratsdirektorin wird dies nun prüfen. Es gab Sofortmaßnahmen. Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die für die Marktangelegenheiten in der Abteilung Wirtschaft und EU zuständig sind und die sehr schnell in der unangenehmen Situation gehandelt haben, einen Dienstpostenplan erstellt, sofort das Inkasso umgestellt und hier sehr gute Arbeit geleistet haben. Es ist wichtig, das Vertrauen der Linzer Bevölkerung, der Kunden und der Marktbeschicker in die Linzer Märkte und in eine korrekte Marktverwaltung sofort wieder herzustellen. Ich glaube, dass hier mit bestem Wissen und Gewissen mit den gesetzten Sofortmaßnahmen und auch mit den gesetzten Aufklärungsschritten alles gemacht wurde, um das Vertrauen in eine korrekte Marktverwaltung bereits wieder herzustellen. Bei diesem Antrag findet eine Vermischung statt. Das eine sind die Korruptionsfälle und das andere ist, dass die Märkte inhaltlich schlechtgeredet werden. Hier wird die allgemeine Arbeit der Marktverwaltung, aber auch die Leistungen der Beschicker schlechtgeredet und angepatzt, nur um mich zu treffen. Man sollte sich ansehen, was in den letzten Jahren bei den Märkten weiterentwickelt wurde. Denken Sie an den Weihnachtsmarkt im Volksgarten, der in der letzten Zeit sehr, sehr gelungen ist. Auch am Südbahnhofmarkt wird immer wieder weiterentwickelt und sehr gute Arbeit geleistet. Es wird jetzt sehr schlecht über die Märkte gesprochen. Das habe ich mir mit den Marktbeschickern und mit den Marktmitarbeitern nicht verdient. Wir haben 15 Märkte in unserer Stadt und fünf Mitarbeiter sind mit diesen Marktangelegenheiten betraut. Wir haben auch bei den Führungskräften eine Lücke. Wir haben wirklich das Beste getan, um für die Märkte zu arbeiten. Das haben sich die Märkte nicht verdient, dass jetzt so eine generelle Missstimmung über den Märkten schwebt. Ich bitte, die Märkte nicht schlechtzureden, denn das haben sie sich nicht verdient. Ich stelle hiermit einen Abänderungsantrag. Der Gemeinderat beschließe folgenden Abänderungsantrag: ‚Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden beauftragt, eine Arbeitsgemeinschaft einzurichten, die mit der Neuorganisation des ,Marktamtes‘ befasst wird. Gleichzeitig soll die Weiterentwicklung der Märkte vorangetrieben werden. Dabei sollen organisatorische, gestalterische, strukturelle wie auch inhaltliche Aspekte in Betracht gezogen werden.‘ Ich ersuche um Annahme dieses Abänderungsantrages.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Schilchegger: „Die freiheitliche Fraktion wird dem Originalantrag seine Zustimmung geben. Ich verweise dazu weitgehend auf meine heute bereits getätigte Wortmeldung zum Tagesordnungspunkt I 4. Frau Stadträtin, ich verstehe nicht ganz, Sie haben natürlich Recht, wenn Sie sagen, die beiden Dinge sind voneinander zu trennen, die strafrechtliche Aufklärung und natürlich das Vertrauen in die Märkte, das wieder hergestellt werden muss und das öffentliche Ansehen der Märkte und auch der Personen, die sich nichts zu Schulden kommen haben lassen. Ich verstehe aber nicht ganz, warum Sie so kritisch gegenüber dem vorliegenden Antrag der SPÖ sind und einen Zusatzantrag stellen wollen. Das Medieninteresse wird wieder abflauen, wenn gesehen wird, dass es eine Neukonzeption geben wird. Die Strukturen, die die Korruption womöglich erst ermöglicht haben, wo man sich vielleicht noch gar nicht im Klaren darüber war, dass das über Jahre und womöglich auch Jahrzehnte passieren hat können, ohne dass hier die Aufsichtsstrukturen, die bestehen sollten, nicht ausreichend greifen. Hier verstehe ich nicht ganz, warum Sie meinen, dass durch derartige Anträge das Vertrauen in die Märkte noch weiter beschädigt wird. Ich glaube, es ist gerade in diesem Sinne, dass man den Originalantrag unterstützt. Den Hintergrund des Abänderungsantrages aus Ihrer Wortmeldung habe ich noch nicht ganz verstanden.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Grundsätzlich ist unsere Sichtweise zu dem Antrag, bei dem man Verbesserungen bei den Märkten machen will, eine positive. Wir werden das auch unterstützen. Es ist mir jetzt schon wichtig, zum Gesamtthema noch ein paar Worte zu verlieren. Aus meiner Sicht ist das, was da in den letzten Tagen passiert ist, weder gescheit, geschweige denn unseren MitarbeiterInnen gegenüber fair. Das, was da an teilweise gesetzten Maßnahmen und vor allem medial gesetzten Äußerungen passiert ist, ist, dass sämtliche MitarbeiterInnen bei uns im Haus unter einem gewissen Generalverdacht stehen. Es hat den Anschein, als ob auch Herr Bürgermeister zum Beispiel generell nicht mehr hinter den MitarbeiterInnen steht. Ich sage nicht, dass du das so siehst, ich hoffe, nämlich nicht, dass das so ist. Es hat aber in der Öffentlichkeit den Anschein erweckt, dass niemand in diesem Haus mehr hinter unseren MitarbeiterInnen steht. Wir haben schon eine gewisse Verpflichtung aus den Rechtsgrundlagen heraus, in denen wir uns bewegen, nämlich die Fürsorgepflicht des Dienstgebers/der Dienstgeberin und auf der anderen Seite glaube ich, dass das auch eine gewisse moralische Verpflichtung ist, dass man hinter den MitarbeiterInnen steht. Es wird sich herausstellen, was an diesen Vorwürfen dran ist. Es hat sich aber aus meiner Sicht jetzt auf alle sehr negativ ausgewirkt. Besonders katastrophal ist das für die MitarbeiterInnen bei den Märkten, die außerhalb der Vorwürfe stehen, also denen man nicht einmal im Entferntesten irgendetwas anlastet oder vorwirft. Sie leiden jetzt zusätzlich nicht nur unter Arbeitsüberlastung, weil durch den Vorfall Personalmangel herrscht, sondern sie sind jetzt noch damit konfrontiert, dass sie auch unter irgendwelchen Verdachtsmomenten stehen und dem generell ausgeliefert sind. Irgendwie hat das schon den Eindruck vermittelt, dass man öffentlich sämtliche MitarbeiterInnen an den Pranger stellt. Ich finde und glaube, das sollte man wieder zurechtrücken. Das wäre mir ein dringendes Anliegen. Darum habe ich es positiv gefunden, dass Frau Magistratsdirektorin heute gemeinsam mit dem Personalreferenten an alle MitarbeiterInnen eine E-Mail verschickt hat, wo man den MitarbeiterInnen gegenüber ausdrücklich das Vertrauen ausspricht. So positiv dieses E-Mail ist, so traurig ist es, dass es so weit gekommen ist, dass so etwas notwendig ist. Ich glaube, dass es wirklich angebracht ist, sich generell zu überlegen, was man da alles anrichtet und unter Umständen völlig ungerechtfertigt Existenzen von MitarbeiterInnen zerstört. Es ist mir wichtig, dass wir das bei aller berechtigten Kritik und Sorge und bei berechtigtem Vorgehen nicht aus den Augen verlieren. Es geht um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von uns einen gewissen Respekt und Rückendeckung verdient haben.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Hajart: „Nur ganz kurz replizierend auf den Kollegen Schilchegger: Bei unserem Abänderungsantrag geht es darum, dass wir ganz klar zum Ausdruck bringen möchten, dass wir einerseits die Korruptionsvorwürfe und andererseits die inhaltlichen Fragen getrennt haben möchten. Die Korruptionsvorwürfe gehören ernst gemeint, es gehört eine volle Aufklärung vorangetrieben und bei Erhärtung der Verdachtsfälle, gehören diejenigen bestraft, die etwas angestellt haben, das ist völlig klar. Diese Vermengung mit der inhaltlichen Ausrichtung, mit der inhaltlichen Schwerpunktsetzung finden wir nicht in Ordnung und darum stellen wir den Abänderungsantrag und hoffen auf eine breite Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich melde mich auch zu Wort, weil ich mehrfach angesprochen wurde. Erstens, ich möchte klar feststellen, dass die Vorwürfe und Anschuldigungen gegen Konkrete und auch konkret genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - zum Teil aktiv, zum Teil bereits in Pension befindlich - nicht anonym gewesen sind, sondern explizit und namentlich von ehemaligen Mitarbeitern dieser Dienststelle bei Frau Personaldirektorin zu Protokoll gegeben worden sind. Zweitens, daraufhin ist genau das geschehen – ich ersuche, das jetzt schon beim letzten Antrag zu berücksichtigen, den wir heute zu behandeln haben –, was in solchen Fällen im Haus geschieht. Die Betroffenen, in diesem Fall die Beschuldigten werden befragt – und zwar von der Dienstbehörde und von sonst niemanden, wir leben in einem Rechtsstaat – und daraufhin trifft die Dienstbehörde Entscheidungen, wie mit diesen Darstellungen, Meinungen, Vorwürfen und Verteidigungen umgegangen wird. In diesem Fall, so wie in einem anderen auch, hat die Dienstbehörde in Folge unverzüglich nach den Stellungnahmen eine Sachverhaltsdarstellung, in diesem Fall an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien geschickt. Diese wiederum hat die Staatsanwaltschaft in Linz beauftragt, diesen Fall zu untersuchen und zu behandeln. Zweite wichtige Stellungnahme aus meiner Sicht: Es wäre verantwortungslos gewesen, hier anders zu handeln. Jeder Mensch, der irgendwo eine politische Verantwortung trägt - das ist in dem Fall der Personalreferent gewesen, auch ab dem 13. November und sonst formal niemand in der Stadtregierung -, muss die entsprechenden Schritte setzen. Ich glaube, dass es richtig gewesen ist, auf der einen Seite alle Verdachtsmomente, die damals auf dem Tisch lagen und diejenigen, die noch gekommen sind, an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Diese hat die strafrechtliche Komponente zu prüfen. Richtig war es auch - damit bin ich bei der dritten Bemerkung -, dass auch das Kontrollamt eingeschaltet wurde, nämlich deswegen, weil sich hier sehr bald gezeigt hat, dass es nicht um die Frage des Vorwurfs des Fehlverhaltens einzelner Personen, sondern möglicherweise um systemische Hintergründe geht. Das haben wir in all den Jahren - das sind jetzt schon zwölf, in denen ich in der Stadtregierung bin - immer so praktiziert. Es wird nicht in jedem Fall automatisch - und auch darüber werden wir heute noch zu reden haben - das Kontrollamt eingeschaltet, sondern dann, wenn es im Sinne einer Revision Anknüpfungspunkte, Verdachtsmomente gibt. Wenn es sich um Fehlverhalten, welcher Art auch immer, einzelner Personen alleine handelt, wird das Kontrollamt nicht tätig werden müssen, im Sinne - wie schon heute erwähnt - einer Innenrevision. Viertens, ich bin ein wenig überrascht mit dem Vorwurf konfrontiert zu werden, die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu schätzen. Im Gegenteil. Ich habe selbst gesehen, unter welchen organisatorischen Bedingungen gearbeitet wird. Bei der Abrechnung der Marktstände bzw. der Marktgebühren wird mit einer Zettelwirtschaft, mit bürokratischem Überdrüberaufwand gearbeitet. Manchmal bedarf es anscheinend solcher Anlässe. Das ist kein Privileg der öffentlichen Hand, das ist auch in der Privatwirtschaft leider manchmal so, dass Anlässe dieser Art dazu führen, sehr schnell Systemfragen zu stellen. Eine davon ist die Art der Abrechnung. Jetzt beginnt es tatsächlich schwieriger zu werden, das zu trennen. Da kann ich den Ausführungen der Frau Stadträtin Wegscheider etwas abgewinnen. Wo beginnt die Reform oder die Diskussion, die Notwendigkeit, Arbeitsabläufe, Strukturen - aus meiner Sicht, sogar die Struktur der Marktordnung - zu hinterfragen und aus meiner subjektiven Sicht mit meinem heutigen subjektiven Wissensstand zu verändern? Wo sind wir bei jenen Themen, die eindeutig bei der Staatsanwaltschaft liegen und wo soll das Kontrollamt weiter untersuchen? Diese Grenzziehung ist mit ein Grund, warum Sie aus meiner Sicht den Eindruck haben, Frau Stadträtin Wegscheider, dass Sie nicht alles erfahren. Sie wissen, ich war bekanntlich von 2003 bis 2009 Personalreferent, Sie waren damals schon für die Stadtgärten zuständig. Damals gab es auch einen Fall, wo im damaligen Gartenamt schlichtweg gestohlen worden ist. Sie sind genauso informiert worden, wie Sie diesmal informiert worden sind. Sie erhielten genauso wenig detailliertere Informationen, denn die waren entweder bei der Dienstbehörde, beim Personalreferenten oder in beiden Fällen ab einem gewissen Zeitpunkt schlichtweg bei der Staatsanwaltschaft, die sich in den Ermittlungen auch der Polizei bedient. Mit dieser Systematik haben wir gute Erfahrungen gemacht. Die lauten schlichtweg, dort, wo es Verdachtsmomente gibt, ist es Aufgabe der zuständigen Politikerinnen und Politiker für Aufklärung, für die vielzitierte, gerade in diesem Raum zu Recht so hochgeschätzte Transparenz zu sorgen. Ich habe mir in den letzten zwei Tagen eine andere Frage gestellt: Wie wäre die Diskussion verlaufen und würde sie heute im Gemeinderat verlaufen, wenn ich das nicht getan hätte, was ich getan habe. Niemand hätte mir vorwerfen können, dass angeblich die Wertschätzung für die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht hoch genug gewesen wäre, weil ich hätte ja nichts getan. Man hätte mir aber vorwerfen können, aus welchen Gründen immer, den Teppich darüber zu legen, nur Teile transparent machen zu wollen, etwas verschweigen zu wollen, aus welchen Gründen auch immer. Im Zweifelsfall - ich glaube, dass auch in diesem Punkt die Wahrheit ans Tageslicht kommen wird – wird sich zeigen, ob die konkreten Vorwürfe, die von ehemaligen MitarbeiterInnen gemacht wurden, der Wahrheit entsprechen oder nicht. Mir wäre lieber, sie würden nicht der Wahrheit entsprechen. Wenn sie aber der Wahrheit entsprechen, ist es nicht unsere Aufgabe darüber zu urteilen, das werden Gerichte machen. Unsere Aufgabe wird es sein, daraus die organisatorischen Konsequenzen zu ziehen. Damit bin ich bei meiner letzten sechsten Anmerkung: Ich glaube tatsächlich, dass wir die Chance nutzen sollten, die Entwicklung auf Märkten selbstkritisch zu analysieren. Das ist keine Schuldzuweisung. Ich kann verstehen, dass Sie persönlich betroffen sind. Sie sind seit zwölf Jahren in der Stadtregierung für die Märkte verantwortlich und haben selbst mit Leib und Seele einen Kiosk am Südbahnhofmarkt betrieben. Ich kann verstehen, dass Sie eine persönliche Betroffenheit haben. Auch die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der einzelnen Märkte sagen, wir müssen etwas weiterentwickeln. Wenn man mit offenen Augen durch den Südbahnhofmarkt geht, sieht man tatsächlich, dass wir von den Zielgruppen, von den Potentialen her etwas tun müssen. Auch der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft hat das letzte Woche unabhängig von den Verdachtsmomenten gesagt. Die strategische Ausrichtung dieses Marktes ist zu adaptieren, zu hinterfragen und zu verbessern. Wenn man mit offenen Augen an einem Freitag oder Samstag den einen oder anderen Grünmarkt in Linz besucht, wird man feststellen, dass es da und dort Probleme gibt. Es ist möglicherweise so, dass unsere Strukturen, in denen wir die unterschiedlichen Märkte führen - es ist nicht ganz korrekt von ‚den Märkten‘ zu reden, weil wir zu differenzieren haben, auch was die Organisation betrifft, zwischen dem Urfahraner Markt, den Weihnachtsmärkten, den Grünmärkten und dem Flohmarkt im Kern – geändert werden sollten. Es gäbe Möglichkeiten, unser Management zu professionalisieren. Auch das, glaube ich, kann ein positives Ergebnis sein. Deswegen habe ich überhaupt kein Problem damit, dem Abänderungsantrag der ÖVP aus meiner Sicht zuzustimmen. Es geht mir nicht darum, eine politische Verantwortung einzumahnen. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie das umgekehrt wäre, wenn dieses Ressort möglicherweise meine Fraktion zwölf Jahre lang gehabt hätte. Dieser Verlockung, wie man da politisch diskutieren könnte, werde ich jetzt nicht unterliegen. Wir wollen aufklären. Aufklären heißt, dass die Staatsanwaltschaft arbeitet. Wir wollen sie dabei unterstützen, das tun wir auch. Wir wollen aber auch die Chance nutzen, um auf eine konstruktive Art und Weise über die weitere Entwicklung der Märkte in dieser Stadt zu diskutieren. Ich glaube, eine Strategie ist es - so interpretiere ich diesen Abänderungsantrag der ÖVP -, dass wir uns um die Organisation und Struktur in der Abteilung der Märkte kümmern müssen und wir in der Marketingentwicklung im strategischen Sinne etwas bewegen können und wir das Kontrollamt bezüglich struktureller Veränderungen und Modernisierung von Arbeitsmethoden prüfen lassen. Es gibt heute I-Pads, mit denen man arbeitet. Wir werden gemeinsam etwas bewegen. Ich glaube schon, dass wir diesen Anlass, wo jetzt sehr vieles aufbricht, das nicht strafrechtlich ist, nutzen sollten, um hier gemeinsam den notwendigen Verbesserungs- und Modernisierungsschub zu bewältigen. Ich würde meiner Fraktion darum vorschlagen, diesen Abänderungsantrag mitzutragen. Es geht hier nicht um eine parteipolitische Auseinandersetzung, sondern darum, die Institution der Märkte in einer nicht ganz einfachen Situation weiterzubringen.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich versuche, es ganz kurz zu machen. Es ist mir ein Bedürfnis, meine Wortmeldung von vorhin noch einmal zu präzisieren, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich verstanden wurde. Ich versuche es anhand der Punkte, die du aufgezählt hast. Der Schritt eins war, dass es hier einen klaren, konkreten, namentlich genannten Vorwurf gegen konkrete MitarbeiterInnen gegeben hat, der nicht anonym war. Das, was dann sofort passierte, ist, dass die Dienstbehörde dem nachgegangen ist und dann eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung nach Wien geschickt hat. Das ist korrekt, wichtig und richtig, dass man das macht, wenn man so konkrete Vorwürfe hat und zur Erkenntnis kommt, dass da möglicherweise etwas dran ist. Der nächste Schritt, dass die Stadtanwaltschaft prüft – das halte ich auch klarerweise für notwendig - und das man das Kontrollamt einschaltet. Auch das halte ich für notwendig. Das war ein total wichtiger und richtiger Schritt. Das alles habe ich nicht kritisiert. Das ist mir jetzt wichtig, dass ich das noch einmal festhalte. Bis zu dem Punkt halte ich das alles für richtig und wichtig, dass man so vorgegangen ist. Meine Kritik fängt ab dem Punkt an, was dann passiert ist, wie man das medial dargestellt hat und wie man damit umgegangen ist, bis dahin, dass man tatsächlich dann eine Stelle einrichtet, wo man mit der entsprechenden Begleitmusik signalisiert, dass man glaubt, dass alle MitarbeiterInnen in gewisser Weise korrupt sein würden. Zumindest wird das medial so transportiert. Und zu dem Punkt, wo du gemeint hast, ich hätte dir den Vorwurf gemacht, dass du die MitarbeiterInnen nicht schätzt. Im Gegenteil, ich habe dir den Vorwurf nicht gemacht. Ich habe gesagt, dass ich hoffe und davon ausgehe, dass dem nicht so ist. Was ich schon gesagt habe ist, dass das entsprechend so rübergekommen ist. Offenbar nicht nur bei mir, weil sonst hätte es das E-Mail an die MitarbeiterInnen nicht gebraucht, wenn man nicht das Gefühl gehabt hätte, man würde allen gleichermaßen generell misstrauen. Das ist passiert und ich halte das wirklich den MitarbeiterInnen gegenüber für schlimm, sehr unfair und ungerecht. Es ist mir wichtig, das so festzuhalten. Ich habe dir das nicht vorgeworfen, sondern habe nur gesagt, es ist medial in der Darstellung dann so gewesen und ich hoffe, dass das nicht deine Sichtweise ist. Du kannst dir vorstellen, ich bin umso glücklicher, dass du klargestellt hast, dass das nicht deine Sichtweise ist. (Zwischenruf) Wenn man sich ein bisschen in die MitarbeiterInnen hineinversetzt, wie es einem da gehen muss, wenn man tagtäglich schuftet und versucht, unter schon sehr schwierigen Rahmenbedingung trotzdem noch seine Arbeit zu erledigen und die nicht nur irgendwie zu erledigen, sondern bestmöglich zu erledigen. Wenn man mit dem permanent konfrontiert ist, ist das, glaube ich, für die Betroffenen nicht wirklich besonders lustig. Das meine ich, das ist mir tatsächlich wichtig, das so festzuhalten. Ich wünsche mir, dass so etwas nicht mehr passiert und dass man entsprechend medial, ab diesem Punkt, wo die notwendigen und richtigen Schritte gesetzt werden, damit umgeht. Ich kann mich zum Glück nicht erinnern, dass im Stadtsenat schon einmal über so einen Vorfall berichtet worden ist. Diesen Umgang damit kritisiere ich und wünsche mir, dass das so nicht mehr passiert.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Strigl: „Dankeschön für die Diskussion. Ich glaube nicht, dass es um ein Schlechtmachen der MitarbeiterInnen des Magistrates gegangen ist, ganz im Gegenteil. Eine lückenlose Aufklärung dieser Vorwürfe ist notwendig, um diese MitarbeiterInnen, die gut und ehrlich arbeiten, zu schützen, das ist ganz wichtig. Man muss aber nicht alles glauben, was in den Medien steht und man muss auch nicht beleidigt sein, wenn man in seinem Resort vielleicht kritisiert wird. Ich denke, es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den Märkten frische Luft einzublasen und gewisse Dinge zu klären. Ich kann Ihnen die Unterstützung der sozialdemokratischen Mitglieder des Ausschusses voll und ganz zusichern. Wir sind sehr gewillt, hier wirklich die richtigen Schritte zu setzen. Ich ersuche um Zustimmung zum Antrag. Wir werden auch dem Abänderungsantrag zustimmen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Schilchegger berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Änderung der Anlage zu § 3 Abs. 1 Z. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Festlegung der Ermittlung des Grundstückswertes (Grundstückswertverordnung 2016 – GrWV 2016) - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herrn, noch ganz kurz zu einem juristischen Thema. Es geht um die Neuregelung der Grunderwerbssteuer. Das Grunderwerbssteuergesetz ist im letzten Jahr mehrfach novelliert worden. Es ist insofern eine besondere Situation, als diese Fassung, um die es jetzt geht, noch gar nicht in Geltung steht. Es geht um eine Verordnung des Finanzministers zu dieser ab 1. Jänner 2016 geltenden Fassung. Der Antrag wird deshalb gestellt, um jetzt noch im Begutachtungsverfahren die Position der Stadt klarstellen zu können. Es geht hier, ganz grob gesagt, immer um Situationen, in denen ein Grundstück übertragen wird - das sind sehr viele Situationen -, wo kein Kaufpreis, kein Entgelt gegenübersteht, sondern der Wert des Grundstückes einfach bestimmt werden muss. Da gibt es dann verschiedene Berechnungsmodelle nach dem neuen Grunderwerbssteuergesetz. In der Verordnung wird eine Berechnungsmethode näher geregelt, das ist das so genannte Pauschalwertmodell. Vielleicht haben Sie es einmal den Medien entnommen. Es ist eine sehr komplizierte Berechnungsformel, sehr intransparent, auch für den Normalbürger gar nicht verständlich. Man kann das aber sehr wohl sehr leicht erklären. Ein Element dieser Formel ist der so genannte Hochrechnungsfaktor. Dieser Hochrechnungsfaktor wurde in der Verordnung des Finanzministers, die jetzt gerade in Begutachtungsentwurf steht, für alle Städte und für alle Gemeinden in Österreich festgelegt. Dabei wurde für die Statutarstädte eine Aufteilung nach Bezirken vorgenommen. Es ist nicht so, dass für die ganze Stadt Linz ein einheitlicher Hochrechnungsfaktor gelten soll, sondern es gibt deren drei. Hier wurde z. B. für die Stadtteile Innere Stadt, Urfahr, Franckviertel und Froschberg ein Hochrechnungsfaktor von 1,5 angenommen. Das bedeutet, es wird die fiktive Wertentwicklung seit 1973 genommen und mit diesem Hochrechnungsfaktor abgebildet, während hingegen - ich habe gesagt, 1,5 für Innere Stadt, Urfahr und Froschberg - z. B. Ebelsberg, Pichling oder St. Magdalena Stadtteile sind, die mit einem Hochrechnungsfaktor von 4,5 bewertet werden. Meinen Informationen zu Folge, hat das überhaupt nichts oder sehr wenig mit der tatsächlichen Wertentwicklung seit 1973 zu tun. Ich kann mir das nur damit erklären, dass das Finanzministerium nur unzureichende Daten über die Grundstückspreisentwicklung der Stadt Linz hat. Hier wurde nicht etwa mit dem Magistrat zusammengearbeitet, um die tatsächlich vorhandenen Daten im Magistrat zu erheben. Wir stelle daher folgende Resolution an den Bundesminister für Finanzen: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die Hochrechnungsfaktoren in der Anlage zu § 2 Abs. 1 Z. 2 der Verordnung betreffend die Festlegung der Ermittlung des Grundstückswertes in Abstimmung mit dem Magistrat der Stadt Linz neu zu bestimmen. Insbesondere sollen für die zielgenaue Festlegung der Hochrechnungsfaktoren die statistischen Daten und Erfahrungswerte der Geschäftsbereiche Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) und Planung, Technik und Umwelt (PTU) des Magistrates der Stadt Linz einfließen. Die Bewertungsgrundlagen sollen so für den Linzer Bürger möglichst transparent und nachvollziehbar gestaltet werden und sich an tatsächlichen Sachwerten orientieren.‘“ Damit treten hier nicht die Verzerrungseffekte auf, damit z. B. dann die Bewohner der Stadtteile Ebelsberg und Pichling bei unentgeltlichen Grundstückserwerben erheblich benachteiligt sind. Vielen Dank. (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Svoboda: „Es handelt sich dabei zu relativ später Stunde um einen doch relativ komplizierten und relativ komplexen Antrag, um das einmal so zu formulieren. Unserem Wissenstand nach ist es so, dass dieses angesprochene Pauschalwertmodell, wie der Kollege erwähnt hat, nicht das einzige Modell ist, um im Fall so eines Übertrags die entsprechende Grunderwerbssteuer zu errechnen. Genauso gut kann auf einen Immobilienwertspiegel zurückgegriffen werden, wobei der für den Steuerpflichtigen oder die Steuerpflichtige günstigere Wert zum Tragen kommt. Wenn die Person immer noch der Ansicht ist, dass der Wert trotzdem noch zu hoch ist, gibt es immer noch die Möglichkeit, mit einem eigenen Gutachten hineinzugehen und zu sagen, dass das eigentlich immer noch zu hoch angesetzt ist. Sowohl in dem Modell, als auch in dem anderen. Von daher ist für uns die Schlussfolgerung, warum es diese Orientierung von tatsächliche Sachwerten braucht, noch nicht ganz nachvollziehbar. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten, weil es für die Kürze der Einbringung zwischen der Dringlichkeit und der jetzigen Abstimmung nicht möglich war, sich das wirklich durchzudenken, was das Ergebnis sein soll. Es hat jetzt alles recht logisch nachvollziehbar geklungen, was hier im Gemeinderat gesagt wurde. Es hat natürlich aber andererseits auch die Presseaussendungen gegeben, wo von der Enteignung der Mittelschicht und ähnlichen Katastrophen die Rede war. Von daher müssen wir uns bei diesem Antrag im Zweifel der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Gemeinderat Schilchegger: „Ich verzichte auf das Schlusswort im Sinne der fortgeschrittenen Stunde.“ Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich für die Arbeitsökonomie, die wir haben.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Grünen (9) und NEOS (3) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Hajart berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Kontrollamtsprüfung zum Verdacht finanzieller Unregelmäßigkeiten im Aufgabenbereich Aufenthaltsrecht und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, wir haben neben den Verdachtsfällen der Korruption im Bereich der Märkte eine zweite leidige Causa heute zu diskutieren. Es handelt sich um den Verdacht finanzieller Unregelmäßigkeiten im Aufgabenbereich Aufenthaltsrecht. Das ist eine Abteilung des Geschäftsbereiches BürgerInnenangelegenheiten und Stadtforschung. In den letzten Tagen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei ermittelt. Aus unserer Sicht braucht es zusätzlich eine Prüfung dieser Verdachtsfälle durch das unabhängige Kontrollamt, damit eine magistratsinterne Aufklärung gegeben ist. Das braucht es aus unserer Sicht deswegen, weil nur dadurch magistratsintern Schritte auf den Weg gebracht werden können, die hinkünftig dazu führen, dass solche Geschichten nicht mehr geschehen. Ich ersuche diese Kontrollamtsprüfung von Seiten der anderen Fraktionen zu befürworten. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat beauftragt im Zusammenhang mit dem Verdacht auf finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Abteilung Aufenthaltsrecht (Geschäftsbereich BürgerInnenangelegenheiten und Stadtforschung) gemäß § 39 Abs. 2 StL 1992 das Kontrollamt mit einer umfassenden Prüfung dieses Geschäftsbereiches, damit neben der Aufklärung auch Verbesserungsvorschläge bei der Kontrolle des Zahlungsverkehrs und in der Organisation durch das unabhängige Kontrollamt gemacht werden können.‘ Ich ersuche um Zustimmung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Ich darf den Gemeinderat informieren, dass seitens der Dienstbehörde auch in dieser Causa sofort gehandelt wurde. Im Unterschied zu dem bereits heute erwähnten Fall handelt es sich hier bei den Vorwürfen um ein anonymes Schreiben, das am 30. Juli beim zuständigen Geschäftsbereichsleiter eingegangen ist, der dieses umgehend an die Dienstbehörde weitergeleitet hat. Diese hat dann am 31. Juli, das war ein Freitag, sofort nach demselben System wie immer gehandelt, wenn so etwas auftaucht. Befragung der Beschuldigten: Diese wurden umgehend von der Dienststelle abgezogen. Es wurde seitens der Dienstbehörde überprüft, inwieweit diese Anschuldigungen anonymer Art glaubwürdig und nachvollziehbar seien. Daraufhin wurde meines Wissens nach am 20. oder 21. August - ich bitte, mich nicht total festzulegen - drei Wochen später, eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gerichtet und auch dieses Verfahren wird dort behandelt. Im Gegensatz zum Thema des Marktservices, ehemaligem WSL, scheint es hier um Individualverfehlungen nicht systemischer Art zu gehen. Deswegen hat sich das Kontrollamt auch nicht eingeschaltet und ist nicht eingeschaltet worden. Nach dem gestrigen Bekanntwerden durch Medienberichte kann ich darüber informieren, dass das Kontrollamt von sich aus die Ermittlungen bereits aufgenommen hat. Aber in dem Sinn, dass ich dem Prinzip der Transparenz das Wort rede, werde ich meiner Fraktion empfehlen, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen, sodass das Kontrollamt auch hier untersuchen wird. Man wird sehen, was die Resultate der Untersuchungen sind.“ Gemeinderat Schilchegger: „Danke, nur ganz kurz. Meine Fraktion wird auch diesem Antrag zustimmen. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Hajart: „Vielen herzlichen Dank. Es scheint so, dass hier eine einstimmige Zustimmung unseres Antrages zustande kommt. Ich möchte nur ganz kurz auf die Wortmeldungen des Herrn Bürgermeisters zurückkommen. Er sagt, im Bereich der Märkte gibt es ein strukturelles Defizit, allerdings handelt es sich hier bei diesen Verdachtsfällen vermutlich um individuelles Fehlverhalten. Ich sage nur eines dazu, die Definition strukturelles Problem und individuelles Fehlverhalten ist mir noch nicht ganz klar. Vielleicht schwingt auch eine subjektive Komponente mit, wer das jeweils zu beurteilen hat, wie auch immer. Wir freuen uns, dass unser Antrag eine Mehrheit erhält, weil wir der Meinung sind, dass durch so eine Kontrollamtsprüfung magistratsintern die notwendigen Schritte auf die Reihe gebracht werden können, um solche Probleme hinkünftig hintanzuhalten. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Tagesordnung der 2. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die disziplinierte Mitarbeit, wünscht einen schönen Abend, und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 20.29 Uhr