Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 6 /2015 PROTOKOLL über die 54. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 28. Mai 2015, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner SPÖ Karin Hörzing Die StadträtInnen: SPÖ Stefan Giegler GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein SPÖ Selcuk Hergüvenc SPÖ Jakob Huber ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Ing. Mag. Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Markus Krazl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner ÖVP LAbg. Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr ÖVP Ernst Murauer FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, BEd FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer Reinhard Reiman, MBA SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied, M.A. ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Josef Stadler SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Dienststellenleiter des Präsidiums, Personal und Organisation i.V.: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN C ANGELOBUNG EINES NEUEN MITGLIEDES DES GEMEINDERATES D FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSS; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES – SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Ersatzmitglied: Gemeinderat Selcuk Hergüvenc anstelle von Gemeinderätin Erika Wundsam) E AUSSCHUSS FÜR KULTUR, TOURISMUS UND WOHNUNGSWESEN; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES – SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Ersatzmitglied: Gemeinderat Selcuk Hergüvenc anstelle von Gemeinderätin Erika Wundsam) F AUSSCHUSS FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES – SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION (Mitglied: Gemeinderat Selcuk Hergüvenc anstelle von Gemeinderätin Erika Wundsam) G ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER H ANTRAG DES STADTSENATES H 1. Jagdausschüsse Pöstlingberg und St. Magdalena; Entsendung eines neuen Mitgliedes und Ersatzmitgliedes durch den Gemeinderat I ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES I 1. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 16-016-01-00, KG Ufer (Moosfelderstraße) I 2. Bebauungsplanänderung 04-029-01-01, KG Pöstlingberg (Millsteigerstraße - Auf der Wies) I 3. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 04-040-01-00, KG Katzbach (Ferdinand-Markl-Straße - Linzer Straße) mit gänzlicher Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 423 J ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES J 1. Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung Rohrmayrstraße durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 1,965.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 215.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) J 2. Neubau des Hortes Stadlerschule durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 2,720.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 250.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) J 3. Einbringung des Grundstücks 423/8, KG Katzbach (neben Kindergarten Commendastraße) in das Eigentum der Immobilien Linz GmbH & Co KG J 4. Verkauf von Wohnungseigentumsanteilen (vier Wohnungen) an der Liegenschaft EZ 1313, KG Pöstlingberg (Hagenstraße 65) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 300.417 Euro J 5. Verkauf der Grundstücke 1263 und 1270, KG Lachstatt (Stadtgemeinde Steyregg) um den Verkaufspreis von 240.000 Euro J 6. Verkauf der Liegenschaft EZ 108, KG St. Leonhard II (Pucking, ehemaliges Krankenhaus am Berg) um den Verkaufspreis von 70.500 Euro J 7. Verkauf des Grundstücks 1737/1, KG Pasching (Poststraße neben Umfahrung Pasching) um den Verkaufspreis von 20.186 Euro J 8. Verkauf der Liegenschaft EZ 67, KG Kleinmünchen (Grillmayerstraße) aus dem Eigentum der Immobilien Linz GmbH um den Verkaufspreis von 100.600 Euro J 9. Adaptierung und Generalsanierung der Feuerwache Nord durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 6,460.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 540.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) J 10. Neubau der Krabbelstube Millsteigerstraße durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 1,390.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 120.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) K ANTRAG DES VERKEHRSAUSSCHUSSES K 1. Böhmerwaldstraße und Weingartshofstraße; Ausbau im Zuge der Verbauung des ehemaligen LILO-Areals – 2. Etappe; Vergabe der Arbeiten; max. 260.000 Euro, davon 200.000 Euro 2015 und 60.000 Euro 2016 L ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION L 1. Beteiligung am Projekt SAUM – Stützpunkt IAW - Integration durch Arbeit, Bildung und Wohnen; 115.400 Euro für 2015 und Folgejahre M ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG M 1. Durchführung des Bildungsprojektes „Basisbildung / Grundkompetenzen“ und „Kompetenzorientierter Pflichtschulabschluss“ im Zeitraum 2015 bis 2017 an der Volkshochschule-Stadtbibliothek Linz; Grundsatzgenehmigung; 661.600,24 Euro M 2. Verzicht auf den Einsatz von Laubbläsern / Laubsaugern; Prüfung Laubbläser / Laubsaugerverbot in Luftsanierungsgebieten nach Steirer Vorbild; Erledigung des Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 21. November 2013 N ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN N 1. Verkauf der Grundstücke 1282/1 und 1289/2, KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis von 220.000 Euro O FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 O 1. ATTRAKTIVIERUNG DES LINZER WINTERHAFENS O 2. FÜR MEHR TAGESELTERN IN LINZ! O 3. VORLAGE ALLER AKTEN ZUR 2005 AUFGENOMMENEN UND 2014 BZW. 2015 MIT EINEM WECHSELKURSVERLUST VON 47,3 MILLIONEN EURO KONVERTIERTEN FRANKEN-ANLEIHE O 4. RÜCKNAHME DER PARKGEBÜHRENPFLICHT AM SAMSTAG-NACHMITTAG O 5. STÄDTISCHE SUBVENTIONS- UND FÖRDERBERICHT IM INTERNET VERÖFFENTLICHEN O 6. KINDER VON EINKOMMENSSCHWACHEN FAMILIEN FERIEN AUF DEM LAND ERMÖGLICHEN O 7. BEITRITT ZUM EUROPAWEITEN STÄDTE-NETZWERK FÜR DEN ATOMAUSSTIEG (CNFE - CITIES FOR A NUCLEAR FREE EUROPE) O 8. ZWEITE SCHIENENACHSE - UMSETZUNG DES FPÖ-ZUSATZANTRAGES VOM 27. JÄNNER 2011 O 9. SEKTORALES BETTELVERBOT NACH SALZBURGER VORBILD EINFÜHREN O 10. VERBESSERUNGSMASSNAHMEN FÜR RADFAHRER/INNEN IN KREUZUNGSBEREICHEN O 11. FÖRDERUNG LAND OBERÖSTERREICH FÜR NACHTRÄGLICHE LIFTEINBAUTEN - RESOLUTION O 12. GEGEN UNGLEICHBEHANDLUNG AUSLÄNDISCHER PARKSÜNDER; SCHAFFUNG RECHTLICHER GRUNDLAGEN - RESOLUTION O 13. POLIZEIWACHZIMMER FÜR AUWIESEN - RESOLUTION O14. KEIN WAHLRECHT FÜR „EU-AUSLÄNDER“ (DRITTSTAATSANGEHÖRIGE) IN LINZ – ANTRAG UND RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 54. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Weiters begrüßt Bürgermeister Luger die Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, speziell die Schülerinnen und Schüler der Schule der Kreuzschwestern. Für die heutige Sitzung sind Gemeinderätin Walcher, Gemeinderat Raml und Gemeinderat Übelacker, alle FPÖ entschuldigt. Gemeinderat Fadl und Gemeinderat Kaiser, beide SPÖ, sowie Gemeinderat Krazl, FPÖ, kommen etwas später in die Sitzung. A MITTEILUNG DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass zwei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der Gemeinderatsfraktion Die Grünen betreffend Unterbringung von Schutzsuchenden 2. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Asyl-Zeltstadt in Linz schließen - Resolution Bürgermeister Luger schlägt vor, den Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen und diese am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger verweist weiters auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2015 bis 18. Mai 2015 für das Rechnungsjahr 2015 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 8. April 2015 bis 18. Mai 2015 für das Rechnungsjahr 2015 folgende Kreditübertragung genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2015 bis 18. Mai 2015 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2015 Kreditübertragungen in der Höhe von 78.000 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 73.000 Euro zur Kenntnis gebracht. 3. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2015 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,463.495 Euro und wurde nicht überschritten. 4. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2015 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 18. Mai 2015 genehmigten Kreditüberschreitungen 4,9 Millionen Euro und die Kreditübertragungen 78.000 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 46,692.915 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2015 ist daher nicht erforderlich.) B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN Gemäß § 6 (1) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind auf die Dauer von je drei Monaten zwei SchriftführerInnen zu wählen, und zwar eine(r) aus der stärksten im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag, der/die zweite und die beiden StellvertreterInnen aus einer anderen im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag. Von Seiten der SPÖ-Fraktion wird Frau Gemeinderätin Erika R o c k e n s c h a u b vorgeschlagen. Stellvertreter: Herr Gemeinderat Ing. Peter C a s n y, ÖVP. Von Seiten der FPÖ-Fraktion wird Herr Gemeinderat Markus K r a z l vorgeschlagen. Stellvertreter: Herr Gemeinderat Mag. Markus P ü h r i n g e r, Die Grünen. Die Vorschläge werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. C ANGELOBUNG EINES NEUEN MITGLIEDES DES GEMEINDERATES Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund einer Erkrankung hat Frau Gemeinderätin Erika Wundsam ihr Gemeinderatsmandat für diese Funktionsperiode zurückgelegt. Seitens der sozialdemokratischen Fraktion wäre Herr Stadtrat Stefan Giegler als Erster zu nominieren gewesen. Eine entsprechende Verzichtserklärung liegt mir vor, sodass Herr Mag. Dr. Selcuk Hergüvenc als Listennächster einzuberufen war und daher nun von mir angelobt werden wird. Da es heute Medienberichte bezüglich der Wohnsitzsituation von Gemeinderatsmitgliedern gegeben hat, möchte ich vorausschicken, dass die Einhaltung der Bestimmungen der Oberösterreichischen Kommunalwahlordnung und auch des Statutes der Landeshauptstadt Linz vom Präsidium, Personal und Organisation geprüft worden ist. Es liegt eine Stellungnahme vor, dass die Hauptwohnsitzverhältnisse nach einem zwischenzeitlichem Wegzug aus Linz und einem neuerlichen Rückzug in die Stadt geklärt wurden und die heutige Angelobung rechtlich abgesichert ist. Ich kann das gerne im Detail zur Verfügung stellen, sollte es dafür noch weitere Interessenten geben. Nach § 75 Abs. 2 der Oö. Kommunalwahlordnung ist vom Bürgermeister anstelle des ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedes jenes Ersatzmitglied der jeweiligen Wahlpartei einzuberufen, das sich nach der Reihenfolge der Anzahl der von den Ersatzmitgliedern erreichten Wahlpunkte bestimmt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Verzichtserklärungen und der erreichten Wahlpunktezahl habe ich deswegen für die heutige Sitzung Herrn Selcuk Hergüvenc, geboren am 3. April 1949, wohnhaft Schwarzstraße 5, 4040 Linz, eingeladen und er hat mir angekündigt, sein Mandat anzunehmen. Ich lade dich, Herr Selcuk Hergüvenc, nun ein, das nach § 10 Abs. 4 Statut der Landeshauptstadt Linz vorgesehene Gelöbnis zu leisten und weise dich darauf hin, dass nach § 14 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 ein Gemeinderatsmitglied seines Mandates für verlustig zu erklären ist, wenn es das Gelöbnis überhaupt nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Form ablegt oder es unter Bedingungen oder Vorbehalten leistet. Nach § 10 Abs. 4 Statut Linz gilt ein Gelöbnis unter Bedingungen oder mit Zusätzen als verweigert; die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist jedoch zulässig. Ich bitte alle Anwesenden, sich von den Sitzen zu erheben. Ich werde die Gelöbnisformel vorlesen und ersuche dich dann in Folge ‚ich gelobe’ zu sagen. Die Gelöbnisformel lautet: ‚Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.’“ Herr Selcuk Hergüvenc: „Ich gelobe.“ Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich und begrüße dich als neues Mitglied des Gemeinderates. (Beifall) Ich darf dich natürlich darum bitten, dass du dich nach den dir zur Verfügung stehenden Kräften für das Wohl der Bevölkerung unserer Stadt einsetzt. (Beifall) Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge D bis F D FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSS; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES – SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Selcuk Hergüvenc wird als Ersatzmitglied anstelle von Frau Gemeinderätin Erika Wundsam gewählt.“ E AUSSCHUSS FÜR KULTUR, TOURISMUS UND WOHNUNGSWESEN; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES – SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Selcuk Hergüvenc wird als Ersatzmitglied anstelle von Frau Gemeinderätin Erika Wundsam gewählt.“ F AUSSCHUSS FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES – SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION „Herr Gemeinderat Selcuk Hergüvenc wird als Mitglied anstelle von Frau Gemeinderätin Erika Wundsam gewählt.“ Die Anträge D bis F werden von der stimmberechtigten SPÖ-Fraktion (24) einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. G ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass in die heutige Sitzung eine Anfrage an seine Person eingebracht wurde. 1. Anfrage von Gemeinderätin Walcher an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zwei Funktionäre der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG)-KMSfB, die auch für die SPÖ aktiv sind, laden durch in beiden Rathäusern in größerer Zahl aufliegende Flugzettel (Beilage) zum ‚Maiaufmarsch‘ mit ‚Festreden‘ und ‚Würstel‘ ein. Es heißt: ‚Wir marschieren für unsere Bewegung!‘ Welche Bewegung dies ist, zeigt nicht nur die Farbgebung des Zettels, sondern auch die dreifache Verwendung der aktuellen SPÖ-Parole ‚unser Herz schlägt Linz (sic)‘ mit Logo. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Unter welchen Voraussetzungen ist es Magistratsmitarbeitern erlaubt, durch Flugzettel in den Rathäusern zu eindeutig parteipolitischen Veranstaltungen mit politischen Reden von Funktionären ausschließlich einer Partei einzuladen? 2. Liegt im konkreten Fall eine Genehmigung zur Verteilung der Flugzettel vor? a) Wenn ja: Wer hat sie erteilt und mit welcher Begründung? b) Wenn nein: Welche rechtlichen Konsequenzen zieht die unerlaubte Verteilung von parteipolitischem Werbematerial in den Rathäusern nach sich? 3. Für welche parteipolitischen Veranstaltungen abseits der SPÖ wurde seit 2010 die aktive Bewerbung in den Rathäusern genehmigt?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Der Anlassfall - den muss man replizieren - war eine Veranstaltung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten zum Tag der Arbeit am 1. Mai. Aus meiner Sicht ist der 1. Mai ein historischer Tag der Arbeiterbewegung, auf den nicht eine Fraktion oder eine Partei ein politisch ideologisches, geschweige denn historisches Monopol hätte. Deswegen war es gestattet, für diese Veranstaltung einzuladen. Es wäre nicht gestattet gewesen - das ist völlig verständlich -, wenn es sich hier um Aushänge, Anschläge oder Flugblattverteilung von rein parteipolitischen Inhalts handeln würde. Ein unmittelbar parteipolitischer Inhalt bei der Ankündigung einer Veranstaltung liegt nicht vor. In den vergangenen Jahrzehnten wurde immer gleich agiert - nicht nur von der sozialdemokratischen Fraktion. Zu 2: Im konkreten Fall war keine Genehmigung erforderlich, weshalb es klarerweise keine rechtlichen Konsequenzen gegeben hat. Zu 3: Das ist sehr einfach zu beantworten. Für Veranstaltungsankündigungen, welcher Art auch immer, sind keine Genehmigungen erforderlich. Das weiß aus jüngster Vergangenheit, glaube ich, die anfragende Fraktion selbst sehr genau. Es werden dahingehend keine Aufzeichnungen geführt, welche Partei eine(n) bekannte(n) oder umstrittene(n) Redner oder Rednerin einlädt. Sie wissen, dass die Rathäuser und Volkshäuser für Parteien sowie für andere Veranstalter zu bestimmten Konditionen gemietet werden können. Aufzeichnungen über parteipolitische Inhalte führt die Verwaltung in einem demokratischen Rechtssystem vernünftigerweise keine. Ich habe damit meine Anfrage beantwortet.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 2. Anfrage von Gemeinderätin Lenger an Vizebürgermeisterin Hörzing von der April-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Karin, auf allen Linzer Brücken herrschen weder für FußgängerInnen noch für RadfahrerInnen nutzerlnnenfreundliche und sichere Bedingungen. Ganz im Gegenteil, die drohende Sperre der Eisenbahnbrücke sowie die geplante Verbreiterung der Voest-Brücke werden die Situation zusätzlich verschärfen. Die Eisenbahnbrücke wird aller Voraussicht nach in naher Zukunft für einen gewissen Zeitraum als Donau-Querung gar nicht zur Verfügung stehen. Die Voest-Brücke, die bereits derzeit keinen attraktiven Übergang für RadfahrerInnen und FußgängerInnen darstellt, wird während der geplanten Verbreiterungsarbeiten nur eingeschränkt bzw. zum Teil auch gar nicht als Radwegübergang zur Verfügung stehen. Und die zuletzt mit frühestens 2018 in Aussicht gestellte fahrradfreundliche Umgestaltung der Nibelungenbrücke wurde nun auf nach 2020 verschoben. Die Nibelungenbrücke wird insbesondere in der warmen Jahreszeit von sehr vielen Radfahrlnnen überquert. An Sommertagen passieren bis zu 4600 RadfahrerInnen die Brücke auf beiden Seiten, darunter auch viele PendlerInnen aus Umlandgemeinden, die umweltfreundlich zu ihren Arbeitsplätzen gelangen. Obwohl der Linzer Gemeinderat sich mit der am 8. März 2012 einstimmig beschlossenen ‚Charta von Brüssel' zum Ziel gesetzt hat, den Radverkehrsanteil bis 2020 auf mindestens 15 Prozent zu heben, ist es noch immer nicht gelungen, einen adäquaten und vor allem auch sicheren Donauübergang für RadfahrerInnen und FußgängerInnen zu schaffen. Sämtliche vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten der Grünen wurden im Gemeinderat mehrheitlich abgeschmettert. Die Errichtung des geplanten Donausteges für FußgängerInnen und RadfahrerInnen am Standort Wildbergstraße wurde im April 2006 in einer geheimen Abstimmung mehrheitlich abgelehnt. Ebenso die Pläne für eine Verbreiterung der Nibelungenbrücke. Auch der Antrag der Grünen, vorübergehend bis zur Umsetzung einer dauerhaften radfahrerInnenfreundlichen Lösung jeweils eine Fahrspur ausschließlich für Linienbusse, RadfahrerInnen und Taxis zur Verfügung zu stellen, wurde mehrfach vom Linzer Gemeinderat abgelehnt. Aufgrund der unzumutbaren, gefährlichen und künftig weiter verschärften Bedingungen für RadfahrerInnen und FußgängerInnen im Bereich der Linzer Donauquerungen ist es daher dringend notwendig, so rasch wie möglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Da sämtliche bisherigen Lösungsvorschläge keine Mehrheit und damit auch keine Umsetzung gefunden haben, ersuche in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es für den Zeitraum bis zur Fertigstellung einer sicheren Querungsmöglichkeit für RadfahrerInnen und FußgängerInnen auf der Nibelungenbrücke ein Konzept für eine sichere Querung für RadfahrerInnen und FußgängerInnen der Donau in diesem Bereich? 2. Wenn ja, wie sieht das Konzept konkret aus? Wann wird es umgesetzt sein? 3. Wenn nein, weshalb nicht? Bis wann ist mit einem umsetzungsreifen Konzept zu rechnen? 4. Gibt es ein Umleitungskonzept für RadfahrerInnen und FußgängerInnen während der Zeit, in der im Bereich der Eisenbahnbrücke kein Übergang zur Verfügung steht? 5. Wenn ja, wie sieht das Konzept konkret aus? Wann wird es umgesetzt sein? 6. Wenn nein, weshalb nicht? Bis wann ist mit einem umsetzungsreifen Konzept zu rechnen? 7. Gibt es ein Umleitungskonzept für RadfahrerInnen und FußgängerInnen während der Zeit, in der die Voest-Brücke verbreitert wird und mit Behinderungen bzw. teilweisen Sperren der Rad- und Fußwege zu rechnen ist? 8. Wenn ja, wie sieht das Konzept konkret aus? Wann wird es umgesetzt sein? 9. Wenn nein, weshalb nicht? Bis wann ist mit einem umsetzungsreifen Konzept zu rechnen? Dazu Vizebürgermeisterin Hörzing: „Zu 1 bis 3: Ich möchte vorausschicken, dass der Radfahrstreifen auf der Nibelungenbrücke relativ schmal ist und häufig subjektiv aufgrund des hohen Bordsteines als unsicher empfunden wird. In diesem Bereich sind aus den Unfallstatistiken trotz der möglicherweise vorhandenen subjektiven Unsicherheit keine Unfallhäufungsstellen ableitbar. Problematisch ist die Kreuzung beim Brückenkopf Südwest, hier passierten schon Unfälle. Die dort befindliche Lichtsignalanlage wurde deshalb schon mehrmals adaptiert und zusätzlich mit einer gelben Wechselblinkanlage versehen. Eine Verbreiterung der Brücke würde an der bestehenden Situation jedoch überhaupt nichts ändern, da sich Konflikte hauptsächlich aus den RechtsabbiegerInnen und den geradeaus fahrenden RadfahrerInnen ergeben. Die Verbreiterung des Radfahrstreifens ist, wie bekannt, mit dem Land Oberösterreich als Brückeneigentümerin akkordiert und wird mit der Radwegverbindung Wilhering-Linz zeitlich abgestimmt. Nach meinen Informationen wurden vom zuständigen Referenten, Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die zeigen soll, wie die Zu- und Auffahrten in punkto Sicherheit verbessert werden können. Ein konkreter Zeitplan dazu liegt mir nicht vor. Zu 4 bis 6: Ich darf zusammenfassen. Für RadfahrerInnen gibt es bereits ein Verkehrskonzept, welches durch ein noch zu erstellendes Beschilderungskonzept vor Ort festzulegen ist. Dieses wird ähnlich wie das bereits bestehende Radfahrverkehrsbeschilderungskonzept aussehen und zu den jeweiligen Fern- und Nahzielen mit Kilometerangaben hinweisen. Für den Bereich der FußgängerInnen sind entsprechende Konzepte noch auszuarbeiten bzw. die Vorfragen entsprechend zu klären. Das Konzept wird dann zeitgerecht und mit dem Bauzeitplan der Brücke abgestimmt vorgelegt. Zu 7: Soweit den VertreterInnen der Stadt Linz im Arbeitskreis mit der ASFINAG und dem Land Oberösterreich derzeit bekannt ist, wird der Bau der Bypassbrücken zur Voest-Brücke zu keinen wesentlichen und länger andauernden Behinderungen für die RadfahrerInnen führen. Zukünftig werden die Radwege als kombinierte Rad-/Fußwege beidseits der gesamten Brückenanlage im Bereich der Bypassbereiche je ca. 3,3 Meter breit geführt und dies nicht nur während des Umbaus der Hauptbrücke, sondern auf Dauer. Es soll bereits während der Sanierung des Haupttragwerkes funktionsfähige Radwege entlang der Bypassbrücken geben. Zu 8: Sollten, was derzeit nicht absehbar ist, trotzdem kurzfristige Sperren notwendig sein, so kann erst bei vollständiger Kenntnis der Bauablaufplanung darauf eingegangen werden. Es wird jedoch angestrebt, dass immer zumindest ein kombinierter Rad-/Fußweg zur Verfügung steht. Zu 9: Da darf ich auf die Beantwortung zur Frage 8 verweisen. Abschließend wird aber darauf hingewiesen, dass an weiteren kreativen Lösungen zur Optimierung des Netzes für FußgängerInnen und RadfahrerInnen während dem baustellenbedingten Wegfall der Eisenbahnbrücke gearbeitet wird. Weiters darf ich darauf hinweisen – das ist dem Gemeinderat hinlänglich bekannt -, dass eine Arbeitsgruppe mit VertreterInnen der ASFINAG, des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz eingerichtet wurde, deren Zielsetzung es ist, die Baustellen so zu koordinieren, dass die Belastungen für alle VerkehrsteilnehmerInnen möglichst kurz und gering gehalten werden. Danke.“ 3. Anfrage von Gemeinderätin Polli, BEd, an Stadtrat Giegler von der April-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Stadtrat Giegler, eine im Rahmen der Forschungsarbeit an der Johannes Kepler Universität Linz erstellte ‚Stadtteilanalyse‘ für den Bereich Auwiesen zeigte aus der Sicht der dort wohnenden Bevölkerung schon vor sechs Jahren Problemfelder und Konfliktpunkte auf: mangelnde Sauberkeit auf öffentlichen Flächen, Probleme im Zusammenleben, Belästigung durch Lärm, mangelhaftes Freizeitangebot für junge Menschen etc. Darüber hinaus finden sich in den Rückmeldungen der Bevölkerung eindeutige Hinweise auf Probleme zwischen Jugendlichen und der Polizei sowie auf Integrationskonflikte. In einer Pressekonferenz-Unterlage vom 5. März 2015 führen Sie aus, dass trotz offenkundiger Notwendigkeit einer aktiven Jugendarbeit in Auwiesen das Jugendzentrum geschlossen werden musste: ‚Da der offene Zentrumsbetrieb im Jugendklub Auwiesen nicht funktioniert hat, wurden die Aufgaben vom fünf Gehminuten entfernten Jugendklub Scharmühlwinkel übernommen (...) Die nun frei gewordenen Räumlichkeiten werden derzeit für eine Nutzung durch die Gemeinwesenarbeit Auwiesen adaptiert. Hier sollen auch Aktivitäten für Jugendliche angeboten werden, die sie in der Gruppe wahrnehmen können.‘ Im aktuellen Jahresbericht des Vereins Jugend und Freizeit wird diese Vorgangsweise aber kritisch beurteilt. Auf Seite 27 heißt es: ‚Nach der Schließung des Jugendzentrums am Wüstenrotplatz wurde oft darüber gesprochen, wie ruhig es jetzt ist, da die Jugend weg sei. Die Jugend ist nicht weg, sie sucht nun andere Plätze auf, die weniger im Brennpunkt stehen und fallen daher weniger auf. Weder wurde die Jugend ausgetauscht noch verändert - sie wird nun nur weniger wahrgenommen und schon 'stört' sie nicht mehr‘. Dazu nun die folgenden Fragen: 1. Wann ist damit zu rechnen, dass die Räumlichkeiten des bisherigen Jugendzentrums Auwiesen für das Projekt Gemeinwesenarbeit zur Verfügung stehen? 2. Welche konkreten Initiativen sollen in diesen Räumlichkeiten dann im Rahmen des Projekts Gemeinwesenarbeit im Sinne einer sozialraumorientierten Jugendarbeit gesetzt werden? 3. In welcher Weise wird es zu einer Abstimmung der Aufgaben, Schwerpunkte bzw. Angebote mit dem Jugendklub am Scharmühlwinkel kommen? 4. Gehen Sie angesichts der in der Universitäts-Studie geschilderten Problem- und Stimmungslagen weiterhin davon aus, dass die Jugendarbeit in Auwiesen auf Dauer ohne offenen Zentrumsbetrieb auskommen wird oder auskommen muss? 5. Inwieweit gibt es mittlerweile an Sie Rückmeldungen von Polizei oder Streetwork, dass sich wie im Jahresbericht des Vereins Jugend und Freizeit (VJF) geschildert, mittlerweile eine Verdrängung von Jugendszenen in andere Stadt(teil)bereiche zeigt, wo wieder Probleme entstehen wie in Auwiesen? Dazu Stadtrat Giegler: „Zu 1: Ich kann dazu mitteilen, dass der Betrieb des ehemaligen Jugendklubs nach der Generalsanierung der Räumlichkeiten bereits aufgenommen wurde und die offizielle Eröffnung des Gemeinschaftszentrums am 8. Juli 2015 erfolgen wird. Zu 2: Es können bereits jetzt einige Angebote gemacht werden. Zum Zeitpunkt der Eröffnung werden sich die Angebote entsprechend ausweiten. Ich möchte einen Auszug daraus heute präsentieren. Der Fotoclub Auwiesen Kukunabe wird einen Fototreffpunkt mit speziellen Angeboten für den Stadtteil einrichten, der für alle Altersgruppen offen ist. Es wird einen offenen Trommeltreffpunkt und eine Kreativrunde rund um das Thema Wolle und Textilgestalten eingerichtet. Ein Schüler des Stadtteils hat bereits einen Proberaum bezogen, um dort problemlos seinem Hobby, nämlich dem Ziehharmonikaspielen nachgehen zu können. Dadurch konnten die Probleme, die im Wohnhaus dadurch aufgetreten sind, beseitigt werden. Die Tanzgruppe Tauschek und der Senegalesische Trommel- und Tanzverein wird entsprechende Angebote und Workshops annehmen, insbesondere in Zusammenarbeit mit der VHS 46. Das ist bereits in Umsetzung. Der Verein OTELO bietet in den Räumen offene Werkstätten, ein Repair Café und ähnliche Angebote an. Das Frauenbüro der Stadt Linz bietet Selbstverteidigungskurse insbesondere für Mädchen an. Es finden regelmäßig Spieletage für Jung und Alt statt. Der Verein Jugend und Freizeit wird dreimal in der Woche Sprechstunden im Rahmen des Streetwork anbieten. Ab Juni wird Streetwork einen wöchentlichen Jugendbrunch und ein Jugend Workout, das sich insbesondere an Mädchen richtet, durchführen. Monatlich finden offene Nachbarschaftstreffen statt. Die Caritas wird dreimal pro Woche ein ,Lern Café‘ anbieten, dass insbesondere für einkommensschwache, sozial schwache Familien eine kostenlose Nachmittagsbetreuung mit Lernunterstützung anbietet. In Planung sind weiters offene Werkstätten mit BewohnerInnen des Stadtteils, wo vor allem generationenübergreifende Projekte umgesetzt werden. Das Stadtteilzentrum ist in intensivem Kontakt mit den BewohnerInnen, um weitere Nutzungsmöglichkeiten sukzessive zu erarbeiten. Zu 3: Die Streetworker des Vereins Jugend und Freizeit werden ein Büro im neuen Gemeinschaftszentrum Auwiesen beziehen. Mit dem Jugendzentrum Scharmühlwinkel werden regelmäßig Abstimmungstermine und gemeinsame Aktivitäten koordiniert. Das Jugendzentrum nutzt die Räumlichkeiten des Gemeinschaftszentrums für diese Aktivitäten. Zu 4: Ich gehe davon aus, dass die Universitätsstudie aus dem Jahr 2009 angesprochen ist. Ich kann dazu sagen, dass sich die Atmosphäre rund um den Wüstenrotplatz und im Stadtteil Kleinmünchen-Auwiesen durch die Präsenz des Stadtteilzentrums und die Aktivitäten der Gemeinwesenarbeit deutlich verändert und verbessert hat. Das bestätigen sowohl BewohnerInnen in Auwiesen, als auch die AkteurInnen in diesem Stadtteil. Die Rückmeldungen der Polizei gehen auch genau in die selbe Richtung. Der Bezug zu der angegebenen Studie ist aus meiner Sicht derzeit nicht mehr zielführend, weil diese Studie von einer Ausgangserhebung aus dem Jahr 2009 ist. In der Zwischenzeit befinden wir uns im Jahr 2015. Zu 5: Es gibt diesbezüglich keine Rückmeldungen, weder an mich persönlich oder an das Amt für Soziales, Jugend und Familie (ASJF). Viele der jungen Erwachsenen, die früher im Umfeld des Jugendzentrums anzutreffen waren, sind keine Zielgruppe des Jugendzentrums gewesen. Sie waren teilweise im Alter zwischen 25 und 30 Jahren. Vor allem waren sehr viele Personen dabei, die nicht aus Linz, geschweige denn aus dem Stadtteil waren und diesen Raum beschlagnahmt haben. Seitens der Polizei sind derzeit keine Anzeichen zu erkennen, dass sich die Szene verlagert oder in anderen Stadtteilen gebildet hätte.“ 4. Anfrage von Gemeinderat Hein an Stadtrat Giegler von der April-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Stefan, die prekäre Lage am Linzer Arbeitsmarkt wird sich in absehbarer Zeit nicht entspannen. Es muss daher damit gerechnet werden, dass die Anzahl an Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung weiter steigen wird. Die steigende Anzahl an Mindestsicherungsbeziehern ist natürlich mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand für die Stadt verbunden. Damit geeignete und individuelle Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eingeleitet werden können und in Folge die Anzahl der Mindestsicherungsbezieher reduziert werden kann, muss die Politik nach betroffenen Empfängergruppen differenzieren. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Personen haben die bedarfsorientierte Mindestsicherung seit ihrer Einführung in Anspruch genommen? a) Wie viele Bezieher sind Jugendliche unter 25 Jahren? b) Wie viele Bezieher sind nicht österreichische Staatsbürger, aufgegliedert nach Nationalität und Aufenthaltstitel? c) Wie viele Bezieher sind Jugendliche, nicht österreichische Staatsbürger und unter 25 Jahren, aufgegliedert nach Nationalität und Aufenthaltstitel? d) Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Stadt Linz? e) In wie vielen Haushalten beziehen mehrere Personen die bedarfsorientierte Mindestsicherung, aufgeschlüsselt nach Nationalität und Aufenthaltstitel? f) Wie viel Bezieher verfügen über keinen Berufs- oder Schulabschluss, aufgeschlüsselt nach Nationalität und Aufenthaltstitel? 2. Wie viele Personen beziehen die Mindestsicherung seit ihrer Einführung zusätzlich zu einem Einkommen bzw. zu einer Leistung des AMS (aufgeschlüsselt nach Jahren und Herkunftsland)? 3. Wie wird ein voraussichtlich entstehender Mehraufwand gedeckt und in welcher Form ist die Stadt Linz auf eine höhere Belastung eingestellt? 4. In wie vielen Fällen wurde in den Herkunftsländern tatsächlich die Vermögenslage der Antragsteller überprüft, aufgegliedert nach Staaten? 5. Welche Behörden bzw. Stellen sind an der Überprüfung der Voraussetzungen für den Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung beteiligt? 6. Wie viele Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind beim AMS als arbeitssuchend gemeldet? 7. Wie viele beim AMS gemeldete Bezieher haben nach welchem Zeitraum des Bezugs der bedarfsorientierten Mindestsicherung eine Arbeit aufgenommen? 8. Wird die Arbeitswilligkeit von Beziehern der bedarfsorientierten Mindestsicherung überprüft? a) Wenn ja, in welcher Art und Weise? b) Wenn nein, warum nicht? 9. Wurde Missbrauch beim Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung festgestellt? a) Wenn ja, wie hat die Behörde in diesen Fällen reagiert? 10. Wie viele Anträge auf bedarfsorientierte Mindestsicherung wurden seit der Einführung abgelehnt, aufgegliedert nach Herkunftsländern?“ Dazu Stadtrat Giegler: „Das ist eine sehr umfangreiche Anfrage mit zehn Hauptfragen und neun Subfragen. Die formelle Beurteilung bzw. die Zulässigkeitsprüfung haben ergeben, dass zu dieser Anfrage festzuhalten ist, dass die Vollziehung des oberösterreichischen bedarfsorientierten Mindestsicherungsgesetz im Wesentlichen im übertragenen Wirkungsbereich erfolgt. Daher sind alle Fragen im Zusammenhang mit dem behördlichen Verfahren, die die Stadt Linz als Bezirksverwaltungsbehörde vollzieht, für die Anfragebeantwortung nicht zugänglich. Davon betroffen sind die Detailfragen 1a bis 1c, 1e und 1f, sowie die Frage 2 und die Fragen 4 bis 10. Damit sind lediglich die beiden Teilfragen 1d und 3 zu beantworten. Zu 1 d): Für das Jahr 2011 belaufen sich die Kosten auf 1,510.500 Euro, für das Jahr 2012 waren es 7,346.401 Euro, 2013 waren es 8,835.967 Euro und für das Jahr 2014 10,749.847 Euro. Der geringe Umfang für das Jahr 2011 ist darauf zurückzuführen, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung erst ab dem Oktober 2011 zu bezahlen war. Dadurch sind nur vier Monate in dieser Auswertung ausgewiesen. Zu 3: Die Mehrausgaben in einem Produktbereich sind in erster Linie durch Minderausgaben, aber auch durch Mehreinnahmen innerhalb des ASJF-Budgets abzufedern. Sollte das nicht möglich sein, sind entweder Kreditübertragungen oder Kreditüberschreitungen zu beantragen.“ Bürgermeister Luger: „Damit haben wir alle Anfragen an die Stadtsenatsmitglieder abgearbeitet. Ich möchte den Gemeinderat noch darüber informieren, dass keine einzige Anfrage mehr ausständig ist, es wurden alle mündlich oder schriftlich beantwortet.“ Bürgermeister Luger übergibt an Vizebürgermeister Forsterleitner den Vorsitz. H ANTRAG DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über H 1 Jagdausschüsse Pöstlingberg und St. Magdalena; Entsendung eines neuen Mitgliedes und Ersatzmitgliedes durch den Gemeinderat und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Herr Gemeinderat Selcuk Hergüvenc wird mit sofortiger Wirkung an Stelle von Frau Gemeinderätin Erika Wundsam als Mitglied in den Jagdausschuss Pöstlingberg und als Ersatzmitglied in den Jagdausschuss St. Magdalena entsendet.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. I ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Gemeinderat Lettner berichtet über I 1 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 16-016-01-00, KG Ufer (Moosfelderstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 16-016-01-00, Moosfelderstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 28. Mai 2015 betreffend Bebauungsplan 16-016-01-00, Moosfelderstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 16-016-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Am Aubach Osten: Moosfelderstraße Süden: Moosfelderstraße Westen: Am Aubach Katastralgemeinde Ufer Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 16-016-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über I 2 Bebauungsplanänderung 04-029-01-01, KG Pöstlingberg (Millsteigerstraße – Auf der Wies) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 04-029-01-01, Millsteigerstraße – Auf der Wies, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 28. Mai 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 04-029-01-01, Millsteigerstraße – Auf der Wies Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 04-029-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Leonfeldner Str. 152 Osten: Grünland - Dauerkleingärten Süden: Auf der Wies Westen: Leonfeldner Str. 148 Katastralgemeinde Pöstlingberg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 04-029-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über I 3 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 04-040-01-00, KG Katzbach (Ferdinand-Markl-Straße – Linzer Straße) mit gänzlicher Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 423 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 04-040-01-00, Ferdinand-Markl-Straße – Linzer Straße, Neuerfassung (Stammplan) mit gänzlicher Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 423, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 28. Mai 2015 betreffend Bebauungsplan 04-040-01-00, Ferdinand-Markl-Straße – Linzer Straße, Neuerfassung (Stammplan) mit gänzlicher Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 423 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 04-040-01-00 mit gänzlicher Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 423 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Planes wird wie folgt begrenzt: Norden: Ferdinand-Markl-Straße Osten: Linzer Straße Süden: Grenze zum Grünland - Grünzug Westen: Grünland - Dauerkleingärten Katastralgemeinde Katzbach Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 04-040-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan 423 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. J ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über J 1 Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung Rohrmayrstraße durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 1,965.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 215.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Zubau der Kinderbetreuungseinrichtung Rohrmayrstraße durch die Immobilien Linz GmbH & CoKG (ILG) mit Gesamtkosten in Höhe von 1,965.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis April 2015 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Optimierungsmaßnahmen in der Gewährleistungsphase - insbesondere Energieoptimierungen - innerhalb der oben angeführten Bandbreite wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 215.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis April 2015 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Kosten der Mobilien über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. Sonstige Vergabevorgaben: z.B. Die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter oder Billigstbieter zu erfolgen. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 190.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2016 und in Höhe von 25.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2017 für die Mobilien des Projektes erfolgt auf der VASt 5.2400.043091, Kindergarten Rohrmayrstraße, Einrichtung. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über J 2 Neubau des Hortes Stadlerschule durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 2,720.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 250.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Neubau des Hortes Stadlerschule durch die Immobilien Linz GmbH & CoKG (ILG) mit Gesamtkosten in Höhe von 2,720.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis April 2015 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Optimierungsmaßnahmen in der Gewährleistungsphase - insbesondere Energieoptimierungen - innerhalb der oben angeführten Bandbreite wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 250.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis April 2015 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Kosten der Mobilien über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. Sonstige Vergabevorgaben: z.B. Die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter oder Billigstbieter zu erfolgen. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 240.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2016 und in Höhe von 10.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2017 für die Mobilien des Projektes erfolgt auf der VASt  5.2500.043061, Hort Stadlerschule, Einrichtung. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Huber berichtet über die Anträge J 3 und J 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: J 3 Einbringung des Grundstücks 423/8, KG Katzbach (neben Kindergarten Commendastraße) in das Eigentum der Immobilien Linz GmbH & Co KG Der Gemeinderat beschließe: „Der beiliegende Sacheinlagevertrag über die Einbringung des Grundstückes 423/8, KG Katzbach, mit einem Katasterausmaß von 3200 Quadratmetern zum Wert von 576.000 Euro in die Immobilien Linz GmbH & Co KG wird genehmigt.“ J 4 Verkauf von Wohnungseigentumsanteilen (vier Wohnungen) an der Liegenschaft EZ 1313, KG Pöstlingberg (Hagenstraße 65) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 300.417 Euro Der Gemeinderat beschließe: „Der Verkauf von vier Wohnungen (Nr. 15, 17, 18 und 19) im Haus Hagenstraße 65 (das sind 536/6930-Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ 1313, KG Pöstlingberg) zum Gesamtkaufpreis von 300.417 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen durch die Immobilien GmbH & Co KG wird genehmigt.“ Wortmeldung Gemeinderat Svoboda zu J 4 bis J 8: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, wie schon in der vergangenen Gemeinderatssitzung beim Verkauf der Wohnungen in der Johann-Wilhelm-Klein-Straße, wird sich diesmal auch die Grüne-Fraktion beim Antrag des Verkaufs der Wohnungseigentumsanteile beim Tagesordnungspunkt J 4 enthalten, ebenso bei den folgenden Tagesordnungspunkten bis einschließlich J 8. Ich sage das so pauschal, damit wir uns nachher die Zeit sparen und ich mich nicht jedes Mal melden muss. Danke schön.“ Der Antrag J 3 wird einstimmig angenommen. Der Antrag J 4 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Polli, BEd, berichtet über die Anträge J 5 und J 6 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: J 5 Verkauf der Grundstücke 1263 und 1270, KG Lachstatt (Stadtgemeinde Steyregg) um den Verkaufspreis von 240.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an Herrn Mag. Niklas Salm-Reifferscheidt, Weissenwolffstraße 12, 4221 Steyregg, die Grundstücke Nr. 1263 und 1270, beide KG Lachstadt, mit einem Gesamtkatasterausmaß von 87.687 Quadratmetern um den Gesamtkaufpreis von 240.000 Euro. 2. Der Käufer hat sich vertraglich verpflichtet, für sich und seine Rechtsnachfolger, eine allfällige Kaufpreisnachzahlung zu leisten, falls eine Grundfläche innerhalb von 30 Jahren nach beiderseitiger Vertragsunterfertigung von derzeit Grünland in Bauland umgewidmet wird. Die Verpflichtung des Käufers bzw. dessen Rechtsnachfolger besteht, wenn der jeweilige Eigentümer die umgewidmete Grundfläche innerhalb der dreißigjährigen Frist wieder verkauft oder eine rechtskräftige Baubewilligung erteilt wird. Ein eventueller Nachzahlungsbetrag wird durch einen auf Kosten der Stadt zu bestellenden Sachverständigen für Liegenschaftsbewertungen ermittelt und ist innerhalb von zwei Monaten ab Vorliegen des Gutachtens und schriftlicher Aufforderung der Stadt zur Zahlung fällig. 3. Im Übrigen erfolgt die Realisierung dieses Rechtsgeschäftes zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 4. Die Einnahmenverrechnung des Kaufpreises in Höhe von 240.000 Euro für das Rechnungsjahr 2015 sowie eine allfällige Nachzahlung erfolgen auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 8400 Euro für das Jahr 2015 erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer.“ J 6 Verkauf der Liegenschaft EZ 108, KG St. Leonhard II (Pucking, ehemaliges Krankenhaus am Berg) um den Verkaufspreispreis von 70.500 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Verkauf der Liegenschaft EZ. 108, KG St. Leonhard II, bestehend aus dem Grundstück 817/1, mit einem Katasterausmaß von 32.739 Quadratmetern, um den Pauschalkaufpreis von 70.500 Euro an die ,PB Woodchips OG‘, Oberschnadterstraße 18, 4055 Pucking, wird genehmigt. 2. Die ,PB Woodchips OG‘ hat sich, für sich und ihre Rechtsnachfolger, vertraglich zu verpflichten, eine allfällige Kaufpreisnachzahlung zu leisten, falls der Kaufgegenstand oder ein Teil davon innerhalb von 30 Jahren nach beiderseitiger Vertragsunterfertigung von derzeit Grünland in Bauland umgewidmet wird. Die Verpflichtung der ,PB Woodchips OG‘ bzw. deren Rechtsnachfolger besteht, wenn der jeweilige Eigentümer die umgewidmete Grundfläche innerhalb der dreißigjährigen Frist wieder verkauft oder eine rechtskräftige Baubewilligung erteilt wird. Ein eventueller Nachzahlungsbetrag wird durch einen auf Kosten der Stadt zu bestellenden Sachverständigen für Liegenschaftsbewertungen ermittelt und ist innerhalb von zwei Monaten ab Vorliegen des Gutachtens und schriftlicher Aufforderung der Stadt zur Zahlung fällig. 3. Im Übrigen erfolgt die Realisierung dieses Rechtsgeschäftes zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 4. Die im Zuge der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes anfallenden Kosten und Gebühren gehen, mit Ausnahme der Immobilienertragsteuer, zulasten der ,PB Woodchips OG‘. Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung hat jede Vertragspartei für sich und alleine zu übernehmen. 5. Die Einnahmenverrechnung des Kaufpreises in Höhe von 70.500 Euro für das Rechnungsjahr 2015 sowie eine allfällige Nachzahlung erfolgen auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 2467,50 für das Jahr 2015 erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer.“ Beide Anträge werden bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über die Anträge J 7 und J 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: J 7 Verkauf des Grundstücks 1737/1, KG Pasching (Poststraße neben Umfahrung Pasching) um den Verkaufspreis von 20.186 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Verkauf des Grundstücks 1737/1, Grundbuch 45308 Pasching, mit einem Katasterausmaß von 1949 Quadratmetern, um den Pauschalkaufpreis von 20.186 Euro an Ali, Mehmet und Yasemin Kurt, alle wohnhaft Poststraße 66, 4061 Pasching, wird genehmigt. 2. Die Käufer haben sich, für sich und ihre Rechtsnachfolger, vertraglich zu verpflichten, eine Kaufpreisnachzahlung zu leisten, falls der Kaufgegenstand oder ein Teil davon in Bauland umgewidmet wird. Die Verpflichtung der Käufers bzw. deren Rechtsnachfolger besteht, wenn der jeweilige Eigentümer die umgewidmete Grundfläche innerhalb einer fünfzehnjährigen Frist wieder verkauft oder eine rechtskräftige Baubewilligung erteilt wird. Der Nachzahlungsbetrag in Höhe von 186 Euro pro Quadratmeter ist wertgesichert und von der Stadt Linz binnen Jahresfrist ab Eintreten der Nachzahlungsverpflichtung geltend zu machen. 3. Im Übrigen erfolgt die Realisierung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 4. Die im Zuge der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes anfallenden Kosten und Gebühren gehen, mit Ausnahme der Immobilienertragsteuer, zulasten der Käufer. Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung hat jede Vertragspartei für sich und alleine zu übernehmen. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 20.186 Euro für das Rechnungsjahr 2015 sowie der allfälligen Nachzahlungsverpflichtung erfolgt auf der VASt  6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf. 6. Die Verrechnung der zur Vorschreibung gelangenden Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 706,51 Euro erfolgt auf der VASt 1.8400.710100.“ J 8 Verkauf der Liegenschaft EZ 67, KG Kleinmünchen (Grillmayerstraße) aus dem Eigentum der Immobilien Linz GmbH um den Verkaufspreis von 100.600 Euro Der Gemeinderat beschließe: „Der Verkauf der Liegenschaft EZ 67, bestehend aus dem Grundstück 469/1, Grundbuch 45202 Kleinmünchen mit einem Katasterausmaß von 503 Quadratmetern, um den Kaufpreis von 200 Euro pro Quadratmeter, insgesamt sohin 100.600 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen an die Linz Textil Holding AG, Wiener Straße 435, 4030 Linz, wird genehmigt.“ Beide Anträge werden bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Hein berichtet über J 9 Adaptierung und Generalsanierung der Feuerwache Nord durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 6,460.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 540.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Adaptierung und Generalsanierung der Feuerwache Nord durch die Immobilien Linz GmbH & CoKG (ILG) mit Gesamtkosten in Höhe von 6,460.000 Euro (Mischsatz, teilweise mit Umsatzsteuer) auf Preisbasis April 2015 mit einer Bandbreite von plus/minus  15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Optimierungsmaßnahmen in der Gewährleistungsphase - insbesondere Energieoptimierungen - innerhalb der oben angeführten Bandbreite wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 540.000 Euro inkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis April 2015 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Kosten der Mobilien über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. Sonstige Vergabevorgaben: z.B. die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter oder Billigstbieter zu erfolgen. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 540.000 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2016 in Höhe von 240.000 Euro, 2017 in Höhe von 250.000 Euro und 2018 in Höhe von 50.000 Euro für die Mobilien der Feuerwache Nord erfolgt auf der VASt 5.1620.043017, Feuerwache Nord, Einrichtung. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Svoboda berichtet über J 10 Neubau der Krabbelstube Millsteigerstraße durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 1,390.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) sowie Ankauf von Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 120.000 Euro (plus/minus 15 Prozent) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Neubau der Krabbelstube Millsteigerstraße durch die Immobilien Linz GmbH & CoKG (ILG) mit Gesamtkosten in Höhe von 1,390.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis April 2015 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Optimierungsmaßnahmen in der Gewährleistungsphase - insbesondere Energieoptimierungen - innerhalb der oben angeführten Bandbreite wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 120.000 Euro exkl. Umsatzsteuer auf Preisbasis April 2015 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Kosten der Mobilien über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Zuschlagserteilung beauftragt. Sonstige Vergabevorgaben: z.B. Die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter oder Billigstbieter zu erfolgen. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 110.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2016 und in Höhe von 10.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2017 für die Mobilien des Projektes erfolgt auf der VASt 5.4300.043026, Krabbelstube Millsteigerstraße, Einrichtung. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger: „Den Antrag K 1 wird Gemeinderat Hein anstelle der erkrankten Gemeinderätin Walcher referieren.“ Gemeinderat Hein berichtet über K ANTRAG DES VERKEHRSAUSSCHUSSES K 1 Böhmerwaldstraße und Weingartshofstraße; Ausbau im Zuge der Verbauung des ehemaligen LILO-Areals – 2. Etappe; Vergabe der Arbeiten; maximal 260.000 Euro, davon 200.000 Euro 2015 und 60.000 Euro 2016 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 260.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Restausbau und Sanierung der ostseitigen Fahrbahnhälfte in der Weingartshofstraße von der Kreuzung mit der Handel-Mazzettistraße in Richtung Coulinstraße auf ca. 300 Meter Länge in vier bis 5,50 Meter Breite samt Herstellung des begleitenden zwei Meter breiten Gehsteiges und Gestaltung des Straßenraumes durch Betonung der Kreuzungsbereiche mit der Beethovenstraße und Tegetthoffstraße in Form von Gehsteigvorziehungen zur Verkürzung der Querungslängen für Fußgänger, durch Installierung von Bauminseln, sowie Sanierung einer Teilfläche der angrenzenden Tegetthoffstraße zur Abrundung vorangegangener Fahrbahnsanierungen. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held & Franke Bau GesmbH, 4030 Linz, Kotzinastraße 4 Auftragssumme: (Stadt Linz, Obergruppe 01) Angebotspreis (inkl. USt): 229.866,73 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 30.133,27 Euro bewilligt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 200.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2015 und von 60.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2016 erfolgt auf der VASt 5.6121.002763, Weingartshof- u. Böhmerwaldstraße. Die Mittel in Höhe von 60.000 Euro sind im Budget 2016 auf derselben Voranschlagsstelle vorzusehen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Köck berichtet über L ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION L 1 Beteiligung am Projekt SAUM – Stützpunkt IAW – Integration durch Arbeit, Bildung und Wohnen; 115.400 Euro für 2015 und Folgejahre und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Beschickung des Projektes SAUM – Stützpunkt IAW – Integration durch Arbeit, Bildung und Wohnen, mit max. acht MindestsicherungsbezieherInnen gleichzeitig wird genehmigt. 2. Das Amt für Soziales, Jugend und Familie wird ermächtigt, max. acht bedarfsorientierte MindestsicherungsbezieherInnen gleichzeitig dem Projekt Stützpunkt zuzuweisen und die jeweiligen Nettolohnkosten in Höhe der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS)-KV –Einstufung gem. § 28 BAGS-KV an den Verein SAUM, Projekt StützPunkt, zu refundieren. Die Ausgaben betragen max. 115.400 Euro brutto für netto pro Jahr (Basis BAGS 2015 und jeweils mit dem BAGS-KV ansteigend). 3. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 115.400 Euro brutto für netto für das Rechnungsjahr 2015 und die Folgejahre erfolgt auf der VASt 1.4110.768000, Bedarfsorientierte Mindestsicherung.“ Wortmeldung Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, das Projekt SAUM haben wir schon im Sozialausschuss gehabt. Wir haben uns in Linz ein Projekt mit ansässigen Firmen vorgestellt. Wir werden uns mit der gleichen Begründung wie im Sozialausschuss der Stimme enthalten. Danke.“ Schlusswort Gemeinderätin Köck: „Ich finde es schade, dass die FPÖ ihre Meinung seit dem Sozialausschuss nicht geändert hat. Für mich ist es nicht ganz nachvollziehbar. Dieses Projekt ist für beide Seiten ein Gewinn. Für die Stadt Linz, weil wir zumindest kostenneutral sind bzw. unsere Kosten verringern können und für die BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung, die hier wieder erstmals einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenenthaltung der FPÖ-Fraktion (5) mit Stimmenmehrheit angenommen. M ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über M 1 Durchführung des Bildungsprojektes „Basisbildung / Grundkompetenzen“ und „Kompetenzorientierter Pflichtschulabschluss“ im Zeitraum 2015 – 2017 an der Volkshochschule-Stadtbibliothek Linz; Grundsatzgenehmigung; 661.600,24 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Durchführung der durch den Bund und das Land Oberösterreich im Zeitrahmen 2015 bis 2017 finanzierten Projekte ,Basisbildung/Grundkompetenzen‘ (Projektvolumen 94.000,24 Euro) und ,Kompetenzorientierter Pflichtschulabschluss‘ (Projektvolumen 567.600 Euro), wird genehmigt. 2. Die Volkshochschule-Stadtbibliothek wird beauftragt, dieser drittmittelfinanzierten Bildungsprojekte durchzuführen. Das jeweils zuständige Kollegialorgan ist bei der Genehmigung allfälliger Verträge zu befassen. 3. Die Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen in Höhe von jeweils 661.600,24 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2015 bis 2017 erfolgen innerhalb der Deckungsgruppe 850. Bei vorzeitigem Einlangen der Einnahmen wird die Differenz zu den Ausgaben einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt, um die in Folgeperioden anfallenden Ausgaben im genannten Rahmen bedecken zu können.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Roschger berichtet über M 2 Verzicht auf den Einsatz von Laubbläsern / Laubsaugern; Prüfung Laubbläser / Laubsaugerverbot in Luftsanierungsgebieten nach Steirer Vorbild; Erledigung des Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 21. November 2013 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie, beim vorliegenden Antrag geht es um einen Antrag der, glaube ich, interessanterweise einer der meistdiskutierten ist. Die Geschichte dieses Antrages ist folgende: Die Grüne-Fraktion hat Ende 2013 einen Antrag gestellt und den Gemeinderat auf Wunsch vieler LinzerInnen, die Probleme mit der Lärm- und Staubbelästigung aufgrund der Laubbläser haben, ersucht zu überprüfen, ob wir nicht, ähnlich wie in der Steiermark, das Land ersuchen können, ein Verbot für den Einsatz der Luftbläser und Laubbläser zu erwirken. Der Grund ist, dass Linz, so wie in der Steiermark, Schwierigkeiten mit der Luft hat. In der Steiermark ist das als Umweltmaßnahme vollzogen worden. Das Ersuchen war zu prüfen, ob man das in Oberösterreich für Linz und die Gebiete, für die es notwendig ist, erwirken kann. Gleichzeitig haben wir gesagt, die Stadt soll als gutes Vorbild vorangehen und in den Bereichen, wo die Stadt und ihre Unternehmungen Laubbläser im Einsatz haben, freiwillig darauf verzichten, um so die lärmgeplagten und staubgeplagten LinzerInnen und unsere Umwelt zu schützen. Dieser Antrag wurde dann in den Ausschuss verwiesen und dort sehr ausführlich diskutiert, mit einer Einholung von Stellungnahmen von den verschiedenen Abteilungen, die mit Laubbläsern zu tun haben. Man ist damals - das war im Februar 2014 - noch zu keiner Einigung gekommen. Man ist dann übereingekommen, dass man sich in Graz nach einem guten Jahr erkundigt, wie dort die Erfahrungen sind - Graz hat auf diese Laubbläser verzichtet - und dann heuer noch einmal darüber berät, ob man das in Linz nicht auch machen kann. Im Ausschuss wurde der Antrag jetzt nochmals erneut diskutiert. In diese Diskussion sind diese angeforderten Stellungnahmen aus der Stadt Graz eingeflossen, wie dort mit dem Verbot der Laubbläser umgegangen wird und ob es da Schwierigkeiten gibt. Im Grunde genommen gibt es dort keine auffälligen Arbeitserschwernisse, ganz im Gegenteil, das wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Deswegen würden wir immer noch dafür plädieren, dass wir in der Stadt selber, dort wo wir Laubbläser im Einsatz haben, darauf freiwillig verzichten und gleichzeitig das Land ersuchen zu prüfen, ob man nicht nach dem Vorbild der Steiermark ein Laubbläserverbot verordnen kann. Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Dienststellen des Magistrats Linz, die Laubbläser und/oder Laubsauger im Einsatz haben, werden nach dem Vorbild der Städte Salzburg, Klagenfurt und Wien aufgefordert, auf den Einsatz dieser Geräte freiwillig zu verzichten, um zusätzliche Feinstaubaufwirbelungen möglichst zu verhindern. 2. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Unternehmensgruppe Linz GmbH (ULG): Der Gemeinderat der Stadt Linz fordert die Unternehmen der Stadt Linz auf, auf den Einsatz von Laubbläsern und/oder Laubsaugern nach dem Vorbild der Städte Salzburg, Klagenfurt und Wien freiwillig zu verzichten, um zusätzliche Feinstaubaufwirbelungen möglichst zu verhindern. 3. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Oö. Landesregierung: Die Oö. Landesregierung wird ersucht, nach dem Vorbild der Steiermark Luftreinhalteverordnung 2011 (Landesgesetzblatt LGBl 110/2013 vom 8. November 2013), ein Verbot von Laubbläsern nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft zu prüfen und möglichst in Umsetzung zu bringen.“ Der Antrag hat im Ausschuss leider keine Mehrheit bekommen. Ich hoffe aber, dass er heute im Gemeinderat im Sinne der LinzerInnen und der Umwelt eine Mehrheit bekommt. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Schauen wir einmal, wie die Diskussion verlaufen wird.“ Gemeinderätin Roschger: „Man kann Hoffnung haben!“ Bürgermeister Luger: „Die stirbt immer zuletzt!“ Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Thematik der Laubbläser, Laubsauger und Laubhäcksler ist aus dreierlei Sicht eine problematische. Erstens, hinsichtlich des Feinstaubs, zweitens hinsichtlich des Lärms und drittens, werden mit diesen Geräten natürlich nicht nur Laub, sondern auch Kleinstlebewesen in Mitleidenschaft gezogen. Die vorliegenden Ergebnisse aus Graz zeigen, dass durchaus diese Maßnahme positiv aufgenommen worden ist. Es gibt keinerlei Probleme, dieses Laub auf herkömmliche Art und Weise mit Besen und Kehrgeräten zu sammeln und zu entfernen. Nachdem wir Freiheitlichen immer schon dafür gestanden sind, dass jede noch so kleine Maßnahme, die einen Beitrag zur Feinstaubreduktion leisten kann, eine sinnvolle ist, haben wir diesem Antrag im Ausschuss zugestimmt. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es sinnvoll ist, in der Stadt Linz und in der Unternehmensgruppe einen freiwilligen Verzicht auf diese Geräte durchzuführen. Es ist sehr sinnvoll, im Rahmen der Luftsanierungsmaßnahmen die Landesregierung aufzufordern, diese Verordnung zu erlassen.“ Gemeinderat Haydtner: „Sehr geehrte Damen und Herren, zuerst zur Frau Kollegin Neubauer. Es gibt nicht nur Kleinstlebewesen, es gibt auch größere Pflanzen, die durch die Nichtverwendung von Laubbläsern in Mitleidenschaft gezogen werden und zwar sind das die Blumen, die in den Blumenbeeten in ganz Linz verteilt sind und über die wir uns alle freuen. Zum Antrag selbst. In den Ausführungen steht drinnen, das keine Nachteile festgestellt werden konnten. Es wurden aber auch keine Vorteile explizit angeführt. Dieser Antrag und die Stellungnahme der Sachverständigen wurden ohne die Stadtgärten und ohne Tiefbauamt Linz gemacht. Das heißt, in dieser Diskussion fehlen zwei wichtige Partner. Was mir noch weiter aufgefallen ist, Wien ist auch angeführt, dass da keine Laubbläser mehr verwendet werden. Die verwenden wesentlich größere Geräte. Ich glaube nicht, dass die besser sind und die Umwelt mehr entlasten. Außerdem hat Wien wesentlich mehr Reinigungspersonal. Wie wir wissen, fehlen in Linz 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn man die Laubbläser weglässt, würden die Arbeiten sehr verzögert werden. Noch ein Punkt, warum wir dem Antrag nicht zustimmen können, ist die Rutschgefahr mit dem Laub bei Nässe. Das Laub liegt auf den Gehsteigen, von den Autos will ich gar nicht reden. Die Leute können, genauso wie auf dem Eis, ausrutschen. Wenn Laub nass ist und dann wieder trocknet, entstehen durch Pilze sehr große Sporenentwicklungen und das fördert sehr, sehr stark die Allergien. Ich glaube, das ist in der Diskussion noch gar nicht gesagt worden. Ich glaube, da treibt man den Teufel mit dem Beelzebub aus, wenn man auf der einen Seite schaut, dass man Feinstaub wegbringt, aber dafür umso mehr Sporen in der Luft sind. Das sind die wesentlichen Gründe, warum wir dem Antrag nicht zustimmen können und uns der Stimme enthalten. Abschließend, das eigentliche Thema bei den Laubbläsern oder –saugern ist die Lärmbelästigung. Man sollte so ehrlich sein und beim Antrag sagen, machen wir das nicht nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), sondern nach dem Lärmschutzgesetz. Ich glaube, die Diskussion wäre ganz anders verlaufen. Ich sage noch einmal, dass sich die ÖVP der Stimme enthält.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Einen Satz noch, weil die Argumentation immer wieder auch im Ausschuss gekommen ist. Es wurde uns von Seiten der Stadtgärten versichert, dass aufgrund des Wissens, dass das eine Belästigung ist, auf die Laubbläser schon ganz, ganz wenig zurückgegriffen wird. Man setzt nur mehr dort Laubbläser ein, wo es unbedingt notwendig ist. Gleichzeitig argumentiert man aber, wenn man die weglässt, fällt zusätzlich so viel Arbeit an. Ich habe im Ausschuss schon gesagt, das ist ein Widerspruch in sich. Wenn die Laubbläser ganz wenig eingesetzt werden und man die wenigen dann weglässt, dann weiß ich nicht, warum auf einmal der Arbeitsaufwand so groß wird. Das ist eine Maßnahme, die leicht umzusetzen wäre und vielen LinzerInnen ein ganz ein großes Anliegen ist. Als Stadt hätte man ein gutes Vorbild sein können und das Land ersucht hätte, zu prüfen, ob man das nicht für manche Gebiete in Oberösterreich, wie in der Steiermark umsetzen hätte können. Dort ist es auch nicht einfach so eingeführt worden. Es gibt eine umfassende Studie zu Feinstaubbelastungen. Das wäre eine Maßnahme, um die Feinstaubaufwirbelung in diesen Luftsanierungsgebieten weiter zu verringern. Dass das nicht der große Schritt ist, ist klar, aber es wäre ein kleiner Schritt. Wir reden immer davon, dass wir bezüglich unserer Luft alles Mögliche ausschöpfen müssen, damit wir unsere Luftsituation verbessern. Das wäre eine kleine Maßnahme. Abgesehen von der Lärmbelästigung, das stimmt schon, kann man sich überlegen, ob man das nicht anders regelt. Es wäre eine leichte Maßnahme gewesen, die sehr wirkungsvoll wäre. Ich glaube, die LinzerInnen hätten es uns gedankt. Es ist aber nicht so, wir werden es wieder einmal probieren. Manchmal ändern Fraktionen ihre Meinungen. Wir werden das wieder testen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPÖ (24) und ÖVP (17) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über N ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN N 1 Verkauf der Grundstücke 1282/1 und 1289/2, KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis von 220.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die TMS Holdings GmbH (TMS) das im Grundteilungsplan des Magistrats Linz, Stadtplanung Linz, GZ 21/2015, mit der Ziffer 1 bezeichnete Trennstück des Grundstücks Nr. 1282/1, KG Posch, mit einem Flächenausmaß von 2155 Quadratmetern um den vereinbarten Pauschalpreis von 220.000 Euro. 2. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zulasten der Käuferin. Die zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von voraussichtlich 33.000 Euro ist von der Stadt Linz zu tragen. 3. Im Übrigen erfolgt die Realisierung dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 4. Die Einnahmenverrechnung für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf. 5. Die Verrechnung der Immobilienertragssteuer erfolgt auf der VASt 1.8400.710100.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. O FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderat Ing. Casny berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 1 Attraktivierung des Linzer Winterhafens und führt aus: „Bei diesem Antrag geht es um die Attraktivierung des Linzer Winterhafens. Viele freizeitsuchende Linzerinnen und Linzer nutzen den Winterhafen im Sinne eines urbanen Naherholungs- und Freizeitareals, um am Donaudamm laufen, spazieren bzw. relaxen zu können. Der Winterhafen ist zudem Sitz zahlreicher Wassersportvereine, deren engagierte Funktionärinnen und Funktionäre positive Arbeit leisten. Durch die Errichtung der Wohnanlage Donaupromenade und die im Jahr 2014 erfolgte Wiederherstellung der Schotterbank am rechten Flussufer nach der Voest-Brücke, wurden weitere fortschrittliche Akzente im Winterhafenbereich gesetzt. Auf Grund des bestehenden Nutzungsmixes sollten Überlegungen angestellt werden, um das Erscheinungsbild und die Nutzungsmöglichkeit weiter zu verbessern. Vor diesem Hintergrund fanden im Herbst 2014 Gespräche des Wohnungs- und Tourismusreferenten mit Verantwortlichen der Via Donau, den FunktionärInnen der im Winterhafen ansässigen Vereine sowie der Geschäftsführung der AREV statt. Dabei wurden mögliche gemeinsame Ziele und bestehende Probleme, die hinkünftig gelöst werden sollten, diskutiert. Insgesamt kristallisiert sich heraus, dass der Winterhafen auf schonende Art und Weise als d a s Linzer Wassersportzentrum weiterentwickelt werden sollte. Solche geforderten Zielsetzungen könnten eine Umnutzung der brach liegenden Tennisplätze, infrastrukturelle Erfordernisse wie WC-Anlage, Müllentsorgungsmöglichkeiten und Wassertankstelle, ein geordneter Winterdienst, eine abgestimmte Grünraumgestaltung bzw. -pflege, die Reinhaltung der Flächen, eine Beleuchtung des Laufweges, eine schönere Gestaltung der Bunker etc., etc. sein. Vor allem aber die Lösung der Verkehrssituation im Zufahrtsbereich. In diesem Zusammenhang soll explizit hervorgehoben werden, dass kein Massentourismus oder gar eine Partymeile angestrebt werden soll. Es kann schon viel erreicht werden, wenn die Beteiligten Synergien schaffen. Dementsprechend wurde mit der Via Donau als moderne Wasserstraßengesellschaft Kontakt aufgenommen, um abzuklären, ob Interesse bestünde, gemeinsam mit der Stadt Linz ein Projekt im Sinne einer Qualitätsoffensive für den Linzer Winterhafen zu starten. Die Rückmeldung der Via Donau war positiv, wobei seitens der Stadt noch eine Grundsatzabstimmung erforderlich ist. Deshalb stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat bekennt sich zu einer weiteren Aufwertung des Linzer Winterhafens. Dementsprechend werden der Wohnungs- und Tourismusreferent sowie der Planungsreferent ersucht, gemeinsam mit der Via Donau - und unter Einbindung der im Winterhafen ansässigen Vereine und Organisationen sowie der AREV - ein Projekt zu starten, mit dem Ziel, den Winterhafen als das Wassersportzentrum von Linz zu positionieren, um gemeinsame Ziele hinsichtlich einer Attraktivierung zu verfolgen und bestehende Problembereiche zu lösen. Bedeckungsvorschlag: Was die Projektkosten betrifft, so ist eine Kostenteilung mit der Via Donau anzustreben. Die Bedeckung der bei der Stadt Linz verbleibenden Kosten soll durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sichergestellt werden.‘ Ich bitte um Annahme des Antrages.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte ÖVP, die ÖVP postet auf Facebook unter dem Stadtparteiobmann Bernhard Baier: ‚Neuer Schwung für Linz‘. Wenn man sich die vorliegenden Anträge ansieht, speziell diesen Antrag, ist kein neuer Schwung dahinter. Das Thema Sportboote und Bootsanlegestellen haben wir im Gemeinderat wahrlich schon sehr, sehr oft gehabt. Mit diesem Antrag ist kein neuer Schwung zu erkennen. Ganz im Gegenteil, der Antrag ist schon so alt, der könnte schon so lange umgesetzt werden, dass er schon einen Bart hat, wie man im Volksmund sagt. Die FPÖ hat vor fünf Jahren im September 2010 genau diesen gleichen Antrag gestellt, und zwar zur Errichtung der Bootsanlegestellen, zur Errichtung der gesamten Infrastruktur, zur Gesprächsaufnahme mit den Linzer Freizeitvereinen, sprich, Linzer Ruder- und Paddelvereinen, die im Winterhafen angesiedelt sind, und, und, und. Genau das Gleiche, was hier steht, wurde von uns im September 2010 als Resolution an die Via Donau beantragt. Interessant war die damalige Wortmeldung von Kollegen Gemeinderat Martin Sonntag, der im Protokoll, wenn man das nachliest, gesagt hat, ein Gespräch mit der Via Donau setzt er als wenig erfolgsversprechend voraus. Er bittet Abstand davon zu nehmen, denn bei der Via Donau kommt unter dem Strich nichts heraus. (Zwischenrufe) Die Wortmeldung von Frau Vizebürgermeisterin Christiana Dolezal war damals interessanter. Sie hat gesagt, sie hat die Gespräche sehr wohl bereits mit der Via Donau in Angelegenheit Bootsanlagestelle, Ankurbelung der gesamten Infrastruktur und des gesamten Freizeittourismus, also des sanften Tourismus, also keine Partymeile, aufgenommen. Frau Vizebürgermeisterin hat schon 2010 erwähnt, dass sie bereits seit 2005 in Verhandlungen mit dem Infrastrukturministerium in Wien steht und die ganze Sache bereits im Laufen ist. Es gab am 28. September 2010 ein Schreiben von der Via Donau, wo genau das, was jetzt gefordert wird, als positiv bewertet und begutachtet wurde. Das Konzept liegt vor und kam in den Gemeinderat. Im Gemeinderat wurde das damals mehrheitlich mit Stimmen der SPÖ, ÖVP und der FPÖ beschlossen. Jetzt sind fünf Jahre vergangen. Das ist der neue Schwung der ÖVP, dass man das ganze Thema fünf Jahr lang liegengelassen hat. Eigentlich hat man dieses Thema seitens des Tourismusreferenten nie forciert und es könnte seit fünf Jahren schon passiert sein. Das ist der frische Schwung der ÖVP-Linz, dass man für jedes Thema fünf Jahre Zeit braucht. Nichtsdestotrotz begrüßen wir es sehr, wenn Bootsanlegestellen errichtet werden, wenn der Winterhafen aufgerüstet wird und wenn die Infrastruktur entsprechend optisch ordentlich angepasst wird. Wir wollen auch keine Partymeile, wir wollen Linz als Wassersportzentrum so etablieren, wie es die Linzer Vereine seit dem Jahr 2005 und 2010 schon von sich geben und mit der Stadt Linz darüber sprechen. Wie gesagt, es sind leider fünf Jahre vergangen. Unsere Meinung hat sich nicht geändert. Wir möchten das gerne haben und möchten es gerne touristisch nutzen. Wir möchten von den Rudervereinen, die als Gast zu uns kommen, sprich, wenn der Ruderverein aus Regensburg oder aus Passau nach Linz kommt, Einnahmen erzielen. Die sind gewohnt, dass sie Liegegebühr bezahlen, wenn sie das Boot anlegen oder wenn sie die Infrastruktur benützen. Das heißt, es ist nichts dagegen einzuwenden, die Stadtkassa mit Einnahmengebühren von Gastvereinen etwas aufzubessern. Wie gesagt, wir stehen dahinter, verstehen den neuen Schwung der ÖVP nicht, begrüßen aber das Thema unter dem Strich sehr und werden zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Liebe Ute Klitsch, ich schätze dich sehr und darf mich daher herzlich bedanken. Du hättest dazusagen müssen, dass es sich bei deiner Rede um eine entgeltliche Einschaltung mit Produktplatzierungen handelt, nachdem du so oft unseren Marketingspruch und Werbespruch zum Thema neuer Schwung gebracht hast. Ich darf dir Folgendes sagen: Ich möchte gar nicht auf dieses Thema im Ping Pong oder in einem Hickhack einsteigen, nur so viel dazu: Bei diesem Antrag geht es nicht um Bootsanlegestellen, die sind nämlich schon errichtet, die gibt es schon länger, es ist nämlich genau schon … Zwischenruf Gemeinderätin Klitsch: „Inklusive der gesamten Infrastruktur!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: „Ich habe dir aufmerksamst zugehört und daher ersuche ich dich, diese Aufmerksamkeit auch mir entgegenzubringen. Diese touristisch genutzten Bootsanlegestellen für Boote, die nach Linz kommen, sind vor fünf Jahren beschlossen worden, nachdem wir im Zentrumsbereich keine temporären Bootsanlegestellen haben. Diese Anlegestellen im Winterhafen gibt es. Das heißt, das ist bereits umgesetzt. Du hast gemeint, wir brauchen jetzt fünf Jahre. Darum bitte vermischen wir nicht die Dinge. Das, was wir vor fünf Jahren diskutiert haben, ist umgesetzt. Soviel zu deiner Information. Bei diesem Antrag geht es darum, dass wir den Winterhafen als besonderes Wassersportzentrum in Linz weiter attraktivieren. Es geht beileibe überhaupt noch nicht um Einzelmaßnahmen, sondern im Dialog mit den Vereinen, mit der Via Donau, der Stadtplanung und mit den Tourismusverantwortlichen darüber nachzudenken, was sozusagen das Besondere ist und wie wir hier eine weitere Attraktivierung vornehmen können. Das Thema Bootsanlegestellen kann eine Rolle spielen, ist aber nicht der alleinige Inhalt. Da geht es um verschiedene Infrastrukturmaßnahmen. (Zwischenruf) Auch wenn du noch fünfmal die Zettel in die Höhe hältst. Es geht sozusagen nicht darum, dass die Anträge, die vor fünf Jahren gestellt worden wären, nicht umgesetzt sind. Die sind erstens sehr wohl umgesetzt und zweitens geht es darum, darüber nachzudenken, wie wir den Winterhafen insgesamt attraktivieren können. Wenn sich das mit einem Ansinnen von euch deckt, ist es wunderbar. Dann können wir den Antrag heute einstimmig so beschließen. Das wäre eine wunderbare Sache. Ich wollte nur das zur Aufklärung dazusagen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Nachdem über die Zielsetzungen für die Zukunft und weniger über die Genese dieses Projektes zu diskutieren ist, und wie Herr Vizebürgermeister selbst gesagt hat, noch viel nachzudenken ist, schlage ich vor, dass wir diesen Antrag sowohl dem Planungsausschuss, als auch dem Ausschuss für Tourismus zuweisen. Ich würde gerne schon ein wenig die detailliertere Zielsetzung für dieses, aus meiner Sicht, stadtentwicklerisch hoch interessante Gebiet vorberaten, bevor man mit Externen in Gespräche eintritt. Deswegen meine Bitte, den Antrag den beiden erwähnten Ausschüssen zuzuweisen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Casny: „Wir sind mit der Zuweisung in die Ausschüsse einverstanden. Ich bitte um Annahme.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Verfassungs-, Raumplanungs- und Baurechtsausschuss und dem Ausschuss für Kultur, Tourismus und Wohnungswesen zugewiesen. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 2 Für mehr Tageseltern in Linz! und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine der zentralen Herausforderungen der Arbeitswelt. Für uns als ÖVP, ist dabei die Wahlfreiheit eine unumstößliche Prämisse - die Wahlfreiheit, ob man die Kinderbetreuung innerhalb der Familie organisiert oder in familienähnlichen Strukturen, wie etwa Tageseltern oder in institutionellen Einrichtungen. Wahlfreiheit gibt es nur, wenn es Wahlmöglichkeiten gibt. In Linz gibt es zum einen dahingehend Schwierigkeiten, dass als Voraussetzung für einen Krabbelstubenplatz 20 Wochenarbeitsstunden nachgewiesen werden müssen. Zum anderen haben wir in einer Anfragebeantwortung in der letzten Gemeinderatssitzung von Stadtrat Giegler erfahren, dass im laufenden Betriebsjahr 253 Kinder keinen Krabbelstubenplatz zum erforderlichen Zeitpunkt bekommen haben und im laufenden Betriebsjahr 70 Kinder einen Betreuungsplatz weder in dem von den Eltern angegebenen Krabbelstubenwunsch 1 noch im Krabbelstubenwunsch 2 erhalten haben. Daher mussten die Kinder in einer anderen möglicherweise wohnort- bzw. berufsfernen Einrichtung in Linz untergebracht werden. Wir glauben und sind der Meinung, dass Tageseltern eine sehr gute Ergänzung zum institutionellen Kinderbetreuungssystem darstellen, weil Tagesmütter bzw. Tagesväter eine flexible Betreuung anbieten und diese in einem familienähnlichen Verband stattfindet. In Linz ist es allerdings momentan so, dass es nur 22 Tageseltern gibt. Wir wissen, dass die Nachfrage nach Tageselternplätzen viel größer ist, als das Angebot. Wir beantragen deshalb, dass die Stadt Linz zusätzliche Anreize schafft, damit sich mehr Menschen begeistern können, als Tageseltern tätig zu werden. Wir stellen demnach folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Sozialreferent wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Vereinigungen, die in Linz Tageseltern beschäftigen, ein städtisches Modell zur Förderung der Tageseltern vorzulegen, das u.a. folgende Punkte beinhaltet: Förderung von Tageseltern getätigten Investitionen, die für die Kinderbetreuung notwendig sind, Förderung der Ausbildung von Tageseltern, Marketingaktivitäten hinsichtlich des Tätigkeitsfeldes als Tageseltern. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Hahn: „Werte Kollegin Manhal, die SPÖ will sich grundsätzlich natürlich dieser Diskussion nicht verschließen, weil die Kinderbetreuung in Linz auch ein Herzensanliegen von uns ist. Es gibt aber einige Dinge, die, glaube ich, zu diesem Antrag zu sagen sind und Fragen, die sich beim genaueren Durchlesen des Antragstextes und der Antragsbegründung zumindest bei mir ergeben haben, die noch geklärt werden müssen. Das Angebot an Kinderbetreuungen in Linz ist einerseits, glaube ich, eines der besten in ganz Österreich. Das muss gesagt werden. Es ist nicht verwunderlich, dass hier im Antrag die unter Dreijährigenbetreuung als Beispiel oder Begründung genommen worden ist, weil es dort einige Wünsche an Krabbelstubenplätzen gegeben hat, die nicht befriedigt werden konnten. Ich muss aber dazusagen, dass der Gemeinderat vor vier Monaten den Ausbau des Krabbelstubenangebotes in Linz einstimmig beschlossen hat. Heute waren schon Anträge dabei, wo es um die tatsächliche Ausführung geht, um das EU-Barcelona-Ziel zu erreichen, also nicht irgendwelche Ziele, sondern EU-Ziele. Damit sollen künftig Wünsche nach Krabbelstubenplätzen in Linz noch besser, und ich sage, noch besser erfüllt werden, weil sie schon sehr gut erfüllt werden können. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Zusätzlich gibt es diese beiden Einrichtungen, die hier nicht erwähnt sind, die von der Stadt gefördert werden: ,Das Schaukelpferd‘ und ,Das Nest‘. Hier können Eltern, die keine Berufstätigkeit von mehr oder mindesten 20 Stunden nachweisen können, ihre Kinder unter drei Jahren in Betreuung geben. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Soweit ich informiert bin, haben die Eltern dieses Angebot von über 300 verschiedenen Kindern angenommen. Jetzt komme ich zu den Fragen, die sich bei diesem Antrag stellen: Erstens, wir haben in Linz in allen Kinderbetreuungseinrichtungen die gemeinsame Förderung mit dem Land Oberösterreich, die so genannte Abgangsdeckung. Es gibt Finanzierungsvereinbarungen bei den Tageseltern. Die Abgangsdeckung bezieht sich immer auf die Förderung von Linzer Kindern in Betreuung. Die Frage ist, wie kann bei so einem Konzept oder bei diesem Antrag gesichert werden, dass nur Linzer Kinder gefördert werden. Das Nächste ist: Tageseltern betreuen nicht nur unter Dreijährige, die zur Begründung dieses Antrages hergenommen wurden, sondern auch Kinder bis zu 16 Jahren. Wie kann gewährleistet werden, dass Tageseltern tatsächlich Kinder unter drei Jahren betreuen, damit diese Förderung zielgerichtet ist. Die zweite Frage, die sich mir stellt: Soweit ich informiert bin, gibt es in Linz zwei Vereine, die für Tageselternakquise und auch –betreuung zuständig sind. Jetzt meine Frage: Im Antrag steht - das ist mir schon bewusst -, dass Tageseltern gefördert werden sollen. Für Akquise und Ausbildung sind aber diese Trägervereine zuständig, das ist so vereinbart. Sollen die Trägervereine zusätzliche Subventionen von der Stadt gewährt bekommen oder wie soll das sonst funktionieren. Gerade bei diesen Marketingmaßnahmen, soll die Stadt selbst dann Marketingmaßnahmen setzen? Das ist mir nicht schlüssig und klar. Insofern gibt es Fragen über Fragen. Die würde ich gerne zuvor im Sozialausschuss behandeln oder diskutieren. Deswegen stelle ich für die SPÖ-Fraktion den Antrag, dass wir diesen Antrag dem Sozialausschuss zuweisen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Pühringer: „Ich möchte an die Vorrednerin anschließen. Diesen Antrag der ÖVP haben wir nicht das erste Mal, sondern wir haben das Thema mit den Tageseltern schon einmal diskutiert. Wir sind nach wir vor der Meinung, dass die Stadt Linz ein sehr gutes Angebot für die Kinderbetreuung anbietet. Die befindet sich ständig im Ausbau. Z.B. der Neubau des Hortes in der Stadlerschule. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, ich kann die Fragestellungen, die Claudia Hahn aufgeworfen hat, durchaus nachvollziehen. Wenn man darüber diskutiert, glaube ich, ist es gut, wenn man das noch einmal im Ausschuss macht. Ich möchte für uns schon festhalten, dass es mir weit lieber ist, zusätzlich Geld in die Hand zu nehmen und in das öffentliche Kindergarten- und Krabbelstubenangebot zu stecken, als Private zu fördern. Ich weiß schon, dass die Wahlfreiheit immer ein Thema ist. Das möchte ich nicht absprechen, aber es geht immer um eine Prioritätensetzung. Unsere Priorität liegt ganz eindeutig bei einer qualitätsvollen öffentlichen oder in dem Fall städtischen Betreuung der Kinder. Eines möchte ich noch zur Claudia sagen: Das klingt jetzt so, dass das Problem von zu wenigen Plätzen für unter Dreijährige erst seit kurzer Zeit auftaucht und wir deshalb dieses Ausbauprogramm beschlossen haben. Das ist gut und richtig, aber da hinken wir seit Jahren hinterher – zumindest seit ich im Gemeinderat bin. Seit 2003 ist das ein Thema, dass wir für die unter Dreijährigen nicht genügend Angebote haben. Die Diskussionen kennen wir alle. Deshalb gab es mehrmals unsere Initiative, die 20 Stunden abzuschaffen - Schaukelpferd usw. Ich wollte noch einmal sagen, man soll nicht so tun, als wäre das ein neues Problem. Dieses Problem ist ein altes. Die Mehrheitsfraktion hat das ein bisschen schleifen lassen. Nichtsdestotrotz glaube ich, wenn wir Geld und zusätzliche Förderungen in die Hand nehmen, sollten wir das in unsere öffentlichen Kindergärten und Krabbelstuben investieren. Ich habe aber nichts dagegen, wenn wir das Thema im Sozialausschuss noch einmal vertiefend diskutieren und diese Fragen wirklich klärt, was genau die ÖVP sich wünscht. Das kann man dann noch einmal besprechen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an die Wortmeldung der Kollegin Roschger anschließen. Die Priorität in der Stadt Linz, was Kinderbetreuungseinrichtungen und vorschulische Bildungseinrichtungen betrifft, liegt eindeutig in der institutionellen Versorgung und in der Zurverfügungstellung ausreichender Krabbelstubenplätze und –gruppen und entsprechender Kindergartengruppen. Es ist tatsächlich schon erwähnt worden, dass wir auf die veränderten Rahmenbedingungen durch den Babyboom entsprechend reagieren und entsprechende Maßnahmen setzen, um das Ausbauprogramm zu forcieren. In meiner Anfragebeantwortung der letzten Gemeinderatssitzung habe ich darauf hingewiesen, dass wir in der Vergangenheit bestrebt waren, sämtliche Wünsche der Eltern entsprechend zu berücksichtigen und zu erfüllen. Das geht nicht immer, das ist vollkommen richtig. Ich habe erwähnt, dass nicht alle Eltern den Wunsch-Krabbelstubenplatz bekommen. Es wird aber jedenfalls ein Alternativangebot unterbreitet, das von zahlreichen Eltern angenommen wird. Sollte auch der Zweitwunsch-Krabbelstubenplatz nicht möglich sein, wird trotzdem mit den Eltern eine entsprechende Lösung gefunden. Wir sind sehr bestrebt, eine Vollversorgung zu gewährleisten. In der Vergangenheit konnte immer in Zusammenarbeit mit den betroffenen Eltern und durch das städtische Angebot und das Angebot der privaten Anbieter, eine Vollversorgung angeboten werden. Wir sind natürlich auch in Zukunft bestrebt, diese Vollversorgung in den Institutionen entsprechend zu gewährleisten. Um dieses Thema intensiv diskutieren zu können, bin ich natürlich mit der Zuweisung zum Sozialausschuss einverstanden.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Ich möchte schon noch einmal klarstellen, dass es uns nicht um Krabbelstuben oder Tageseltern geht. Es geht uns um beides. Wenn Kollegin Hahn sagt, dass einige Kinder bzw. deren Eltern gerne einen Krabbelstubenplatz gehabt hätten, aber keinen Platz bekommen haben, dann möchte ich schon klarstellen, dass 253 Kinder schon ein bisschen mehr sind, als einige. Uns geht es um eine Vielfalt und das ist das, was uns ideologisch von anderen Fraktionen in diesem Haus trennt. Es geht uns um Wahlmöglichkeiten für Familien und Wahlmöglichkeiten für Eltern. Und weil Kollegin Hahn explizit die Institutionen ,Schaukelpferd‘ und ,Das Nest‘ angesprochen hat, die sehr flexible, professionelle und liebevolle Betreuung anbieten – ich weiß es, weil mein kleiner Sohn selbst ,Das Nest‘ besucht –, möchte ich schon daran erinnern, dass es die SPÖ war, die sich lange dagegen gewehrt und das hinausgezögert hat. Zum Kollegen Pühringer möchte ich anmerken, wir haben vor zwei Jahren einen ähnlichen Antrag in diese Richtung gestellt. Es hat sich allerdings seither viel verändert, weil die Rahmenbedingungen für Tageseltern auf Landesebene massiv verbessert worden sind. Derzeit ist es viel attraktiver, Tagesmutter oder Tagesvater zu werden. Die zwei Institutionen, die in Linz Tageseltern anstellen, sind der oberösterreichische Familienbund und der Verein Aktion Tagesmütter Oberösterreich, deren Vorsitzende die ehemalige Vizebürgermeisterin Christiana Dolezal ist. Ich darf sie zitieren. Sie hat vor zwei Jahren gesagt: ,Wir hätten gerne mehr Tagesmütter. (…) da bräuchten wir aber derzeit Tagesmütter noch dazu, nur wir bekommen keine.‘ Dieser Antrag wäre ein Vorstoß, mehr Tageseltern zu bekommen. Ich bitte deswegen, diesen Antrag dem Sozialausschuss zuzuweisen und er in weiterer Folge einer positiven Erledigung zugeführt wird.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (5) mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales und Integration zugewiesen. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 3 Vorlage aller Akten zur 2005 aufgenommenen und 2014 bzw. 2015 mit einem Wechselkursverlust von 47,3 Millionen Euro konvertierten Franken-Anleihe und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf für die ÖVP folgenden Antrag referieren: 2005 haben der damalige Bürgermeister und die damals Finanzverantwortlichen - entgegen den Intentionen und Ausführungen des Amtsberichts vom Juni 2004 für eine Kursabsicherung - ohne weitere Beratungen im Gemeinderat, in Ausschüssen oder dem Stadtsenat neuerlich eine zwölfjährige und endfällige Schweizer Franken-Anleihe ohne Kursabsicherung in der Höhe von 195 Millionen Franken zum damaligen Wert von 126,1 Millionen Euro bei der Kommunal Kredit aufgenommen. Dieser Vertrag wurde dem Gemeinderat nie vorgelegt. Durch die neue erst 2017 endfällige Anleihe, wurde das Wechselkursrisiko der 2005 ausgelaufenen 150 Millionen Franken-Anleihe um weitere zwölf Jahre verlängert. Weiters wurde durch die Einbeziehung und Umwandlung der noch offenen 45 Millionen Schweizer Franken aus dem Franken-Darlehen, mit dem das Risiko halbjährlich und bis Jänner 2013 völlig reduziert worden wäre, das Wechselkursrisiko ab Jänner 2013 um zusätzliche 30 Prozent erhöht. Für die 2005 aufgenommene Anleihe von 195 Millionen Schweizer Franken mit einem Wert von 126,095.087 Euro, musste die Stadt Linz 173,414.192 Euro zurückzahlen, davon 80,598.495 Euro für die erste Hälfte im Vorjahr und 92,815.697 Euro für die zweite Hälfte heuer. Damit hat die Stadt Linz einen Schaden aus Wechselkursverlusten durch die 2005 getroffene Entscheidung von 47,3 Millionen Euro erlitten. Abzüglich der Zinsvorteile aus dieser 2005 aufgenommenen Anleihe in der Höhe von 11,3 bis 11,4 Millionen Euro ergibt sich ein Netto-Schaden von rund 36 Millionen Euro. Über zwölf Millionen Euro dieses Schadens entstanden erst heuer durch den neuerlichen Wechselkursverfall. Dieser zusätzliche Schaden von über zwölf Millionen Euro wäre vermeidbar gewesen, wenn der einstimmige Gemeinderatsbeschluss vom 21. November 2013 von den dafür zuständigen Verantwortlichen zeitgerecht umgesetzt worden wäre. Der Gemeinderat beschloss damals, dass auch für die zweite Hälfte der Franken-Anleihe umgehend die möglichen Handlungsvarianten und ein Kosten-Risiko-Vergleich vorzulegen sei, um eine raschestmögliche Absicherung des Wechselkursrisikos oder einen möglichst raschen Ausstieg aus der Schweizer Franken-Anleihe zu erreichen. Dem Finanzausschuss wurde jedoch nie ein schriftlicher Bericht und auch nie ein Kosten-Risiko-Vergleich für eine möglichst rasche Absicherung oder einen möglichst raschen Ausstieg zur Beratung vorgelegt, um diesen an den Gemeinderat weiterleiten zu können. Es wurde immer nur allgemein mündlich berichtet und auf weitere zukünftige Berichte verwiesen. Aufklärungsbedürftig ist auch die Frage, welche Fachleute und Experten die Finanzverantwortlichen der Stadt beraten haben und welche Expertisen zu den Ausstiegsszenarien und Absicherungsszenarien oder welche Angebote dazu eingeholt wurden. Da in den Medien und auch im Gemeinderat zu den Wechselkursverlusten der Franken-Anleihe zum Teil unterschiedliche Darstellungen und Zahlen bzw. Berechnungszeiträume präsentiert wurden, sollte im Sinne von Offenheit und Transparenz eine möglichst objektive Beurteilung des Sachverhalts durch den Gemeinderat ermöglicht werden. Angesichts einer Schadenshöhe, die jedenfalls im zweistelligen Millionenbereich liegt, ob nun 36 Millionen Euro oder laut Finanzreferent 20,6 Millionen Euro, soll das Recht der Gemeinderäte auf vollständige Akteneinsicht auch eine Pflicht sein. Gemäß § 46 Abs. 1 Ziffer 2 StL 1992 ist, ich zitiere wörtlich: ‚der Gemeinderat insbesondere befugt, die Geschäftsführung aller Dienststellen des Magistrates in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen, sowie die Vorlage aller einschlägigen Akten, Urkunden, Rechnungen, Schriften und Berichte zu verlangen.‘ Ende des Zitats. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Gemäß § 46 Abs. 1 Ziffer 2 StL 1992 sollen dem Gemeinderat alle im Zusammenhang mit der 2005 bei der Kommunal Kredit aufgenommenen Franken-Anleihe stehenden einschlägigen Akten, Urkunden, Rechnungen, Schriften und Berichte der Finanzverwaltung und sonstiger damit befassten Dienststellen vorgelegt werden; beginnend von den Vorüberlegungen im Jahr 2004 zur Risikoreduzierung und insbesondere allen Ausstiegs- und Absicherungsüberlegungen. Dazu ist je eine Kopie den Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen sowie an Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn und Herrn Gemeinderat Reiman, MBA, zu übergeben. Schriftstücke, die gemäß § 13 Abs. 4 StL 1992 als vertraulich zu beurteilen sind, sind als solche zu kennzeichnen.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn man die Anträge der ÖVP, insbesondere zu Finanzangelegenheiten liest, kann man sich manchmal über den Inhalt wundern und manchmal auf die Idee kommen, als wären Sie als äußerer Beobachter nach Jahren der Nichtanwesenheit in unseren Gremien plötzlich dazugestoßen und kommen dann mit einer eigenen Interpretation der Geschichte. Die ÖVP sitzt im Gemeinderat, die ÖVP sitzt im Stadtsenat, in allen Ausschüssen, bekommt den Finanzmanagementbericht und alle Unterlagen, die sie anfordert. Das heißt, ich bin etwas verwundert über das, was hier gefordert wird. Wenn man das liest, was man alles vorlegen soll, erinnert es mich schon mehr an eine polizeiliche Beweisaufnahme, als an einen gemeinderätlichen Antrag. Ich habe den Eindruck, die ÖVP versucht hier, weil sie mit ihrer Meinung im Gemeinderat, in einem demokratischen Gremium mehrfach nicht durchgekommen ist, auf diese Art und Weise etwas zu konstruieren, und ich sage fast wieder, die Frankengeschichte umzuschreiben. Die Absätze dieses Antrages müssen wir uns leider alle im Detail anschauen, weil das kann man so nicht stehen lassen. Ich habe fast Mitleid mit den Kollegen der ÖVP, die die Anträge unterschreiben müssen. Ich würde von euch gerne wissen, wer das schreibt und recherchiert, weil das strotzt von Halbwahrheiten oder zusammengekürzten Dingen und anderen Sichtweisen, die ich nicht nachvollziehen kann, aber so sei es. Wir werden uns trotzdem seriös damit auseinander setzen. Ich werde darum die Punkte des ÖVP-Antrages Absatz für Absatz durchgehen, damit wir das hier besprechen können. Beim ersten Punkt geht es darum, dass wir etwas, ohne weitere Beratung in den Gemeinderat, gemacht hätten. Tatsache ist, der Beschluss im Gemeinderat vom 30. Juni 2004 - da hat es einen gegeben, was die Ermächtigung des Finanzdirektors betrifft – hat die Genehmigung der Umschuldung von Finanzverbindlichkeiten und das Fremdfinanzierungsportfolio der Stadt zu optimieren, beinhaltet. Dieser Ermächtigung zur Umschuldung wurde 2005 entsprochen. Es ist daher nicht richtig, dass der Gemeinderat nicht mit der Umschuldung befasst wurde, weil er das 2004 delegiert hat. Der Amtsbericht spricht zwar davon, Kurssicherungen ins Auge zu fassen, aber die Verbindung zur Ermächtigung mit der Umschuldung wurde im Amtsbericht gar nicht hergestellt. Das heißt, der erste Teil dieses ÖVP-Begründungstextes ist schon einmal so nicht richtig. Die Realisierung des Beschlusses wurde vom damaligen Finanzdirektor Werner Penn nach der erfolgten Ermächtigung durch den Gemeinderat durchgeführt. Nach einer intensiven Diskussion im Gemeinderat, wurde im Finanzausschuss im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 30. Juni 2004 im Nachhinein von Mag. Penn berichtet und informiert. Im Finanzausschuss hat es - soweit kann ich das sagen - keine Wortmeldung gegeben. Das heißt, es ist zur Kenntnis genommen worden. Offensichtlich hat man jetzt eine andere Meinung, als damals. Das Gesamtvolumen resultiert daraus, dass die ÖVP 1992 der ersten Aufnahme der Frankendarlehen zugestimmt hat. Also etwas, was die ÖVP gerne vergisst, dass sie bei dem Beschluss 1992 noch dabei war und sich erst später bei den Beschlüssen nicht mehr beteiligt hat. Zu den Absätzen 2, 3 und 4, wo es um die Höhe der Verluste und um den Schaden geht, der eingetreten ist: Die Zusammenführung der beiden Finanzierungen erfolgte aus wirtschaftlichen Überlegungen, weil die Konditionen von der Schweizer Franken-Anleihe günstiger waren, als das Darlehen bei der Bank Austria. Das war der Grund. Das wurde im Debt-Managementbericht 2005 so berichtet. In diesem Zeitraum hat Mag. Penn regelmäßig Debt-Managementberichte an den Finanzausschuss vorgelegt. Auch da gab es keine Wortmeldungen. Das heißt, damals hat man scheinbar kein Problem gesehen, was jetzt aber im Licht dieses Antrages ganz anders dargestellt wird. Die Berechnungen der Stadtkämmerei in Abstimmung mit Finanzexperten haben dann ergeben, dass sich über die gesamte Laufzeit der Frankenfinanzierung seit 1992 – seriöserweise muss man natürlich die gesamte Laufzeit heranziehen - 40,5 Millionen Euro Zinsersparnisse und 61,1 Millionen Euro Wechselkursverluste gegenüberstehen. Daraus ergibt sich der von mir genannte negative Gesamtsaldo in Höhe von 20,6 Millionen Euro im Zeitraum 1992 bis 2015. Natürlich muss man es über den ganzen Zeitraum betrachten, weil wir diese Zinsersparnis über den ganzen Zeitraum gehabt haben. Das kommt dann im letzten Absatz noch einmal. Es ist lustig, wenn die ÖVP davon spricht, dass hier unterschiedliche Zahlen herumgeistern. Die geistern deshalb herum, weil die ÖVP andere Berechnungszeiträume nimmt und so rechnet, wie es für die ÖVP in der Darstellung am schönsten ausschaut. Dann sind wir beim Absatz 5, da kommen wir jetzt ins Chronologische. Ich werde gerne die Chronologie, wie ich es übrigens schon mehrfach getan habe, noch einmal berichten. Wir haben als eine der ersten Maßnahmen der neuen Stadtregierung im Herbst 2013 den Vorschlag der FPÖ, der damals den Ausstieg aus dem Franken im November 2013 vorgesehen hat, beschlossen, um mit der Konvertierung zu beginnen. Es hat einen mehrstimmigen Beschluss - bei Stimmenthaltung der ÖVP, sonst haben alle zugestimmt – gegeben, die erste Hälfte der Franken-Anleihe zu konvertieren. Man beachte, die ÖVP hat hier dieser Konvertierung nicht zugestimmt, sondern sich der Stimme enthalten. Nach intensiven Verhandlungen der Finanzverwaltung mit Investoren, sind im August 2014 drei Schuldscheindarlehen aufgenommen worden. Mit denen sind 97,5 Millionen Schweizer Franken konvertiert worden. Der nächstmögliche und damit wahrgenommene Termin für die Konvertierung war Mitte Oktober 2014. Der Beschluss des Gemeinderates zur ersten Teilkonvertierung von 97,5 Millionen Schweizer Franken wurde da auf Punkt und Beistrich umgesetzt. Wir haben natürlich sofort mit Investoren weitere Gespräche geführt. Am 11. Dezember 2014 wurde die Finanzstrategie der Stadt Linz im Budgetgemeinderat beschlossen. Die hat damals in einem Beschluss dieses Gremiums gelautet, die restlichen 97,5 Millionen Schweizer Franken zu gleichen Teilen 2015 und 2016 zu konvertieren. Das war zu diesem Zeitpunkt Beschlusslage. Auf dieser Basis beauftragte der Gemeinderat im Jahr 2015 die Finanzverwaltung mit der Konvertierung von 48,7 Millionen Schweizer Franken, das heißt, der Hälfte dieses Betrags, so wie es vorgesehen war. Der Zusatzantrag der ÖVP, was den nicht konvertierten Teil betrifft, war in dieser Sitzung vom 11. Dezember 2014 - es wird gerne so getan, als wäre das aufrechte Beschlusslage - und wurde nicht beschlossen. Das ist ganz wichtig, der wurde vom Gemeinderat durch Enthaltung der übrigen Fraktionen abgelehnt, ist also nicht Beschlusslage der Stadt. Dann ist das gekommen, was uns alle nicht erfreut hat und die Situation dramatisch verschärft hat. Am 15. Jänner 2015 hat die Schweizer Nationalbank völlig überraschend, entgegen allen Prognosen und ihren eigenen Ankündigungen mitgeteilt, dass sie den geplanten Mindestkurs von 1,20 nicht weiter aufrechterhält. Am darauffolgenden Tag haben wir sofort eine Stadtsenatssitzung in einer außerordentlichen Sitzung einberufen, wo wir Bankenvertreter eingeladen haben und mit den Mitgliedern des Finanzausschusses unter Beiziehung von Finanzexperten weiterdiskutiert haben, wie man mit so einer außergewöhnlichen und nicht planbaren Situation umgeht. Wir haben dann im Stadtsenat am 22. Jänner 2015 einstimmig, gemäß dem Auftrag des Gemeinderats, die Aufnahme von weiteren Schuldscheindarlehen zur Konvertierung der letzten 48,7 Millionen Schweizer Franken durchgeführt. Diesem Beschluss ist eine gemeinsame Analyse mit den Regionalbanken vorausgegangen. Die haben die bisher bestätigte Vorgangsweise der Stadt Linz bestätigt und im Übrigen bekräftigt, dass sie der Stadt Linz weiter das ungebrochene Vertrauen aussprechen und die Stadt Linz immer als verlässliche Vertragspartnerin gesehen haben und weiterhin sehen. Die Finanzverwaltung hat daraufhin die Schritte gesetzt, um einen raschestmöglichen Ausstieg umzusetzen. Der wurde dann am 2. Februar 2015 und am 12. März 2015 in zwei weiteren Tranchen umgewandelt, sodass dann die letzten Schweizer Franken konvertiert werden konnten. Ab dem Zeitpunkt der Beauftragung im Gemeinderat vom November 2013 ist konsequent und stringent durchgehend, unter den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unter Verhandlung bestmöglicher Konditionen für die Stadt Linz verhandelt worden, sodass wir das gesamte Fremdwährungsrisiko innerhalb dieses Zeitraums von knapp 1,5 Jahren eliminieren konnten. Ich sehe das als einen großen Erfolg unserer Finanzverwaltung. Nur das Geld sozusagen aufzustellen, reicht da nicht, sondern man muss gute Konditionen aushandeln. Zum Absatz 6: Ich habe das schon berichtet, das ist sozusagen dieser Zusatzantrag der ÖVP. Ich möchte noch einmal sagen, sowohl ich, als Finanzreferent, als der Finanzdirektor Dr. Schmid, haben in den Finanzausschusssitzungen am 13. Jänner, am 4. September, am 2. Oktober und am 6. November regelmäßig informiert. Darüber hinaus hat Gemeinderat Hattmannsdorfer zweimal auf seine Bitte hin Zusatzinformationen bekommen, die wurden erfragt und die haben wir selbstverständlich gegeben. Zusätzlich hat es den halbjährlichen Finanzmanagementbericht im Jänner und im Juni 2014 gegeben. Das heißt, es ist darüber laufend und ständig berichtet worden. Das war ein absolut transparenter Vorgang auf Basis mehrstimmiger oder meist sogar einstimmiger Beschlüsse. Zum Absatz 7: Seit der Gemeinderat im November 2013 mit breiter Mehrheit entschieden hat, in einem ersten Schritt die Schweizer Franken-Anleihe zu konvertieren, haben wir einen Fahrplan erstellt und eine rasche Konvertierung durchgeführt. Damit sind alle Beschlüsse vollinhaltlich und zum frühestmöglichen Zeitpunkt umgesetzt worden. Alle Beschlüsse - das sollte man sich bitte einmal auf der Zunge zergehen lassen -, mit Ausnahme des Grundsatzbeschlusses von der ersten Teilkonvertierung, wo sich die ÖVP enthalten hat, sind alle sonstigen Beschlüsse einstimmig gefasst worden. Es hilft nichts, wenn man die Geschichte umschreiben will, das ist Faktum und Beschlusslage der Stadt. In der gemeinsamen Sitzung von Stadtsenat und Finanzausschuss im Jänner 2015 wurde diese Strategie mit den Regionalbanken fortgeführt. Beim letzten Absatz des ÖVP-Antrages – das habe ich schon ganz am Anfang angesprochen - geht es um die unterschiedlichen Darstellungen in der Öffentlichkeit. Ich finde das, wenn ich das so sagen darf, überhaupt das Geilste, denn wenn man versucht, sich die Historie permanent irgendwie schön zu rechnen und dann anders zu präsentieren, wie das dieser Antrag hier tut, darf man sich nicht wundern, wenn in der öffentlichen Darstellung unterschiedliche Meinungen kursieren. Es ist in Ordnung, das zu diskutieren, führt aber nicht dazu, dass sich an den dokumentierten Berichten usw. und im Gemeinderat irgendetwas an den einstimmigen Beschlüssen ändert oder an der Tatsache, dass wir mit Vehemenz und so rasch wie möglich das umgesetzt haben. Alles andere ist ein verzerrtes und unkorrektes Bild. Ich bin gerne bereit, alles zu diskutieren. Ich habe mich im Laufe der Zeit, gerade bei dieser sensiblen Frage der Schweizer Franken, um maximale Transparenz bemüht Ich habe immer alle Fragen, die an mich gestellt wurden, im Rahmen dessen beantwortet, was uns als Stadt mit den Richtlinien, die wir haben, möglich ist. Ich kann mit ruhigem Gewissen sagen, ich habe für die Stadt Linz im besten Sinne alles getan, um den Schaden abzuwenden. Das, was dieser Antrag macht, ist aus meiner Sicht völlig überschießend auf Basis von zusammengeschusterten inhaltlichen Aussagen, wie es einem hineinpasst - wie ich am Anfang gesagt habe -, als wäre man nie dabei gewesen. In diesem Sinne bin ich gerne bereit, weiter zu diskutieren, von mir aus sofort im nächsten Finanzausschuss. Wenn jemand Fragen hat, bitte ich, die an mich zu richten. Dieses Spielchen da, sollte man nicht mitspielen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wenn öffentliches Geld verspekuliert wurde, dann muss jeder Zweifel mit Transparenz aus der Welt geschaffen werden. Prinzipiell sind wir mit dem Antrag der ÖVP einverstanden, trotzdem ist diese Formulierung mit den Vorüberlegungen doch ziemlich schwammig. Ich kann mir in diesem Zusammenhang nicht wirklich viel vorstellen und sehe einer Diskussion im Finanzausschuss mit Freude entgegen. Vielleicht kann man die zwei Rechenmodelle - die der Finanzdirektion und die der ÖVP - exakt gegenüberstellen, damit wir jeglichen Zweifel aus der Welt schaffen können. Wir werden somit die vorher angekündigte Zuweisung zum Finanzausschuss unterstützen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Sonntag: „Ich bin mit der Zuweisung einverstanden.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Finanz- und Hochbauausschuss zugewiesen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Stadträtin Wegscheider berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 4 Rücknahme der Parkgebührenpflicht am Samstagnachmittag und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um die Rücknahme der Parkgebührenpflicht am Samstagnachmittag. Dabei werde ich von 4500 Unterschriften unterstützt. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.“ Die ÖVP-Fraktion stellt eine Tafel mit 4500 Unterstützungsunterschriften auf. Stadträtin Wegscheider weiter: „Ich freue mich über den enormen Schwung, als wir diese Unterschriften gesammelt haben. Ich bekomme einen richtigen Rückenwind, das noch einmal im Gemeinderat zu debattieren. Linz ist die einzige Stadt in Österreich, in der auch am Samstagnachmittag in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone bezahlt werden muss. Die ist Anfang 2013 von 12 Uhr auf 15 Uhr erweitert worden. Ich freue mich, dass viele Parker und Parkerinnen, Autofahrer und Autofahrerinnen der Meinung der ÖVP sind. In anderen Städten Österreichs endet die Gebührenpflicht bereits um 12 Uhr bzw. um 13 Uhr. In Salzburg ist am Samstag die Kurzparkzone überhaupt gebührenfrei und in Wien gibt es, ausgenommen von Einzelregelungen in Einkaufsstraßen, am Samstag keine Kurzparkzonen und keine Gebührenpflicht. Am Samstag - das sieht man mit freiem Auge und es gibt Zählungen - stehen in den Wohnvierteln reihenweise Parkplätze leer, weil die Betriebe und Büros geschlossen sind. Das trifft doppelt so schwer, wenn vorrangig Familienbesuche gemacht werden, weil am Samstag Zeit dafür ist. Hier wird das natürlich als Schikane empfunden, wenn man bei Besuchen genau nur 90 Minuten Zeit hätte und dann schon wieder laufen muss, um die Autos umzustellen und dann noch dazu für 90 Minuten drei Euro zu bezahlen. Bei der jüngsten Frequenzzählung auf der Landstraße geht nach 15 Uhr der Pfeil nach oben, denn dann kommen wieder die Kunden und Kundinnen in die Innenstadt. Das ist geschäftsschädigend. So treiben wir die Kunden und Kundinnen hinaus auf die grüne Wiese, in die großen Einkaufszentren. Es ist ganz wichtig, dass im Zentrum am Samstagnachmittag wieder die Gebührenpflicht von 15 Uhr auf 12 Uhr zurückgenommen wird. Daher stelle ich den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Für das Stadtzentrum soll die Gebührenpflicht am Samstag wieder um 12 Uhr enden. Für Wohnviertel abseits des Zentrums soll kritisch überprüft werden, ob und wie lange eine Gebührenpflicht am Samstag überhaupt notwendig ist. Dem Gemeinderat ist so rasch als möglich eine Änderung der Linzer Parkgebührenverordnung mit einer Beschränkung der gebührenpflichtigen Zeiten am Samstag zur Beschlussfassung vorzulegen. Sollte für ein Inkrafttreten der neuen Regelung heuer keine finanzielle Bedeckung gefunden werden, soll die Neuregelung Anfang 2016 in Kraft treten.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Frau Stadträtin Wegscheider, werte Damen und Herren, bekanntlich war es die SPÖ gemeinsam mit den Grünen, die die Parkgebührenverdoppelung und damit einen Anschlag nicht nur auf die Wirtschaftstreibenden in Linz, sondern auf zahlreiche Arbeitsplätze in der Linzer Innenstadt durchgeführt hat. Sowohl die ÖVP, als aber auch die FPÖ haben dieses Ansinnen schon damals vehement kritisiert und darauf hingewiesen, dass es die Wettbewerbsfähigkeit der Linzer Kaufleute, der Linzer Unternehmerinnen und Unternehmer stark einschränkt, auch gegenüber dem Umland, wo in nächster Nähe zur Landeshauptstadt Linz große Einkaufszentren mit Gratisparkmöglichkeiten rund um die Uhr angeboten werden. Ich glaube, man muss wirklich kein Wirtschaftswissenschaftler oder Forschungsexperte sein, um draufzukommen, dass eine massive Wettbewerbsverzerrung eintritt und viele Menschen gerade aus den Stadtrandlagen lieber ins Umland fahren, als nach Linz. Das ist den Menschen gar nicht zu verübeln, weil es der bequemere, komfortablere Weg ist, nicht auf die Uhr schauen zu müssen und nicht noch zusätzlich etwas zahlen zu müssen. Vielen Menschen bleibt dank Inflation, dank verschiedener Gebühren, Tarif- und Steuererhöhungen, die es in der letzten Zeit gegeben hat, immer weniger Geld im Geldbörserl. Deshalb kann diesem Antrag aus unserer Sicht nur zugestimmt werden. Es wäre überhaupt am besten, zu dieser rot-grünen Verdoppelung der Parkgebühren wäre es nie gekommen. Ein Wiener Niveau, das Niveau der Bundeshauptstadt bei Parkkosten brauchen wir in Linz wirklich nicht, da müsste man die Kirche im Dorf lassen. Sicherlich sinnvoller wäre eine vernünftige Anpassung gewesen, als die Gebühren gleich zu verdoppeln und am Samstag noch zeitlich auszuweiten. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu, und Zustimmung zu einer Stärkung der Linzer Innenstadtwirtschaft und nein zu einem Abfluss von Kaufkraft über eine Gefährdung von Arbeitsplätzen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, meine Damen und Herren, hier sprechen die Fraktionen, die Stadtplanung hauptsächlich aus der Sicht der Windschutzscheibe betreiben wollen. Tatsache ist, dass die verkauften Jahreskarten mit der Einführung des Umwelttickets um über 60 Prozent zugenommen haben. Tatsache ist, dass sehr viel mehr Menschen mit dem Fahrrad, zu Fuß und in Kombination mit den Öffis in Linz auf die Landstraße fahren. Nicht umsonst ist die Landstraße seit Jahren die meist frequentierte Einkaufsstraße außerhalb Wiens. Diesen Platz hat die Landstraße immer noch. Frau Stadträtin Wegscheider macht dazu stets Pressekonferenzen. Ich finde das toll und das ist gut, dass das so ist. Die LinzerInnen kaufen gerne in ihrer eigenen Stadt ein. Es ist wesentlich besser, sie kommen mit den Öffis, mit dem Fahrrad und zu Fuß, als immer nur mit dem Auto. Das ist vorgestrige Verkehrsplanung, das ist rückwärts gerichtet. Zu den 4500 Unterschriften: Selbst wenn die positive Grundannahme stimmt, dass das wirklich alles Linzer und Linzerinnen waren, die unterschrieben haben, dann heißt es immer noch, dass die restlichen 195.000 dafür sind, dass es so bleibt, wie es ist. Wie gesagt, wir sind für eine moderne fortschrittliche Verkehrsplanung und Mobilitätspolitik. Darum werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich habe mich selbst zu Wort gemeldet und darf kurz reagieren. Ich glaube, die unterschiedliche Sichtweise lässt sich hier zusammenfassen, dass die ÖVP …. (Zwischenruf) Ich habe den Vorsitz und habe mich selbst zu Wort gemeldet. Geht das nicht? Das geht schon. (Unruhe, Zwischenruf) Bei dieser Diskussion geht es um zwei verschiedene Perspektiven. Die eine ist offensichtlich die Perspektive, die insbesondere die ÖVP einnimmt, das ist die reine Wirtschaftsperspektive, die ist legitim und die man miteinbezieht, die uns wichtig ist, weil wir zum Beispiel das Parkmünzenmodell mit dem City Ring haben. Das ist schon der erste Punkt, warum ich es nicht ganz verstehe. Die Wirtschaftstreibenden haben die Möglichkeit, Parkmünzen auszugeben, sodass man in den Kurzparkzonen kostengünstiger parken kann. Wie stark das genutzt wird, hängt allein von den Wirtschaftstreibenden ab. Die andere Perspektive ist die von der Wirtschaft und der Bevölkerung. Das ist, glaube ich, die Perspektive, die in dem Fall Die Grünen und die SPÖ einnehmen, weil neben dem finanziellen Effekt dafür eine Gebühr zu entrichten ist. Ja, ich bin der Meinung, wenn man öffentliches Gut in Anspruch nimmt, soll man dafür eine Gebühr zahlen und es sind damit andere Effekte verbunden. Zum einen die Fluktuation in der Parkplatznutzung, Lenkungseffekte, was den öffentlichen Verkehr betrifft bzw. den Individualverkehr und natürlich die verschiedenen Vorteile, die die Bewohnerinnen und Bewohner daraus haben, weil dadurch natürlich die Bewohner leichter einen Parkplatz zur Verfügung haben. Die Landstraße ist nach wie vor die zweitstärkste Einkaufsstraße, darauf sind wir stolz und das wollen wir weiterhin so. Wenn man sich das ganze Bild ansieht, ergibt sich ein bisschen ein differenzierteres Bild, als das, das die ÖVP zeichnet. Zum einen ist es ein Bild, das eine verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs beinhaltet, das Vorteile für die Bewohnerinnen und Bewohner hat. Es ist ein Faktum, wenn man sich in den Tiefgaragen umsieht, werden die Tiefgaragen in der Stadt sehr stark genutzt und sehr stark frequentiert. Ich bin mir nicht sicher, ob es tatsächlich zu einer Reduktion gekommen ist. Ich, als Finanzreferent der Stadt, sehe unter anderem den Einnahmeneffekt. Ich rate davon ab, jetzt ein Paket, dass wir insgesamt beschlossen haben, so wie es die ÖVP versucht, scheibchenweise wieder auseinander zu nehmen. Im Übrigen ist es nicht ganz richtig, Frau Stadträtin, was Sie sagen. In Wien gibt es am Samstag durchaus gebührenpflichtige Kurzparkzonen, Salzburg hat eine Gebührenpflicht bis 13 Uhr und in Innsbruck sind die Kurzparkzonen unter der Woche bis 21 Uhr erweitert worden. Das heißt, es gibt eher die Tendenz, das auszuweiten und es hat natürlich immer mit den Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zu tun. In diesem Sinne wird sich heute die SPÖ-Fraktion der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zur Geschäftsordnung: „Im § 23 Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist ganz klar geregelt, wenn sich der Vorsitzende an einer Debatte beteiligt, dass auf die Dauer derselben der Vorsitz an einen Stellvertreter weiterzugeben ist.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich bedanke mich bei der Kollegin Manhal für das Statutenlesen und halte fest, dass das genau gar nichts geändert hätte. Der Vorsitz wäre kurz nach rechts gewandert und dann sofort wieder bei mir gewesen und ich die Sitzung weitergeführt hätte. In der Vergangenheit hat es diese Situation schon 100-fach gegeben, da ist nicht aus dem Statut zitiert worden. Ich nehme das zur Kenntnis, bedanke mich für die Wortmeldung und schaue in die Runde, was es sonst noch an Wortmeldungen gibt. Herr Vizebürgermeister Mag. Baier muss natürlich dann auch etwas sagen.“ (Zwischenrufe) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Kann man mir das Wort erteilen, ohne dass das irgendwie kommentiert wird. Es steht jedem …Zwischenrufe, Unruhe… Mitglied des Gemeinderates das Recht zu, sich an der Debatte zu beteiligen. Zwischenruf Vizebürgermeister Forsterleitner: „Selbstverständlich!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Jeder kann sich zweimal mit einer Wortmeldung und der Berichterstatter mit einem Schlusswort melden. Der Vorsitzende genauso. Und wenn er das tut, muss er den Vorsitz abgeben, so ist das nun einmal im Statut geregelt, so ist unser Regelungswerk. Nicht mehr und nicht weniger hat Kollegin Manhal zu deiner Aufklärung beigetragen, weil du den Vorsitz hattest. Es ist aber kein Problem, weil wir hier ohnehin nicht Erbsen zählen. (Heiterkeit) Es sei nur der Vollständigkeit halber angemerkt. Die große Linzer SPÖ rühmt sich immer, dass sie alles ganz objektiv auf Punkt und Beistrich und nach Gutachten und den rechtlichen Erfordernissen bei der Erfüllung umsetzt. Daher sei das noch einmal an dieser Stelle angemerkt, was das Regelungswerk unserer Stadt letztlich ausmacht. Aber deswegen habe ich mich nicht gemeldet. Ich habe mich gemeldet, weil mich deine Wortmeldung, Kollege Forsterleitner, jetzt dermaßen provoziert hat, dass ich mich nicht mehr länger zurückhalten kann. Erstens einmal, ich habe bisher immer geglaubt, du gehörst zum wirtschaftlich denkenden Flügel der SPÖ. Der ist bei der SPÖ nicht besonders stark ausgeprägt, das wissen wir. Ich habe ein wenig - und das meine ich jetzt nicht zynisch oder sarkastisch – bis eben die ernstgehegte Hoffnung gehabt, dass es durch dich in der SPÖ eine gewisse Wirtschaftskompetenz gibt. Ich muss meine Meinung an dieser Stelle revidieren. Entweder hast du das in einer Reaktion heraus nicht so ernst gemeint, dann sage es oder wenn es tatsächlich ernst gemeint war, was du jetzt an Argumenten gebracht hast, dann ist damit die Wirtschaftskompetenz der SPÖ in Linz endgültig begraben worden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall ÖVP) Wenn man händeringend versucht, die tatsächlich von allen Wirtschaftstreibenden und auch von den MitarbeiterInnen der Linzer Geschäfte als absolut schädliche Maßnahme attestierte Verlängerung der Parkgebühr am Samstag von 12 auf 15 Uhr schönzureden, dann negiert man die Realität. Ja, es stimmt, liebe Gerda Lenger, natürlich ist die Linzer Landstraße die zweit frequentierte Einkaufsstraße Österreichs. Ich sage aber dazu, noch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn das mit den Maßnahmen, die sie in der Stadt rund um das Parken setzen, so weitergeht, dann werden wir das bald nicht mehr sein. Das darf ich Ihnen ganz klar und deutlich sagen. Es geht nicht um die LinzerInnen, die hier einkaufen gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Landstraße lebt ganz wesentlich von ganz vielen KundInnen außerhalb der Stadt, die in die Stadt kommen. Wenn Sie das noch nicht realisiert haben, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen und liebe Gerda Lenger, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. (Beifall ÖVP) Wenn jemand vom Bezirk Freistadt, Bezirk Perg, Bezirk Linz-Land zu Fuß zum Einkaufen oder mit dem Rad fahren soll, dann verstehe ich nicht ganz, wo wir leben. Ich glaube, ihr habt das Thema völlig missverstanden, darauf muss man schon einmal ganz deutlich hinweisen. Es gibt genügend Wirtschaftstreibende, die sagen und die uns das zutragen - Kollegin Wegscheider hat das gesagt – dass ein Anstieg der Geschäftstätigkeit ab 15 Uhr merklich spürbar feststellbar ist. Warum? Weil sehr viele KundInnen am Samstag einkaufen. Da ist Zeit dazu, das ist nämlich der große Unterschied. Der Samstag ist der große Einkaufstag der Woche, weil da haben die allermeisten Leute frei, da haben sie Zeit zum Einkaufen, so wie so viele hier herinnen auch. Ich habe nicht geglaubt, dass ich das in diesem Kreis noch erklären muss. Viele warten nicht mehr bis 15 Uhr, sondern steigen ins Auto und fahren dorthin, wo das Parken entweder sowieso gratis ist, nämlich an den Stadtrand, und geben dort ihr Geld aus. Was ist die Konsequenz, liebe Gerda Lenger und lieber Christian Forsterleitner, wenn sie dort das Geld ausgeben. Wir schwächen damit unsere eigenen Betriebe an der Landstraße. Wollen wir das? Ich hoffe nicht. Zweitens, wir gefährden damit Arbeitsplätze, die diese Betriebe in Linz sichern, Arbeitsplätze der LinzerInnen. Ich frage mich, wollen wir das? Wir wollen das ganz sicher nicht. Drittens, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir schwächen damit den städtischen Haushalt, denn die ganz wesentlichen Einnahmequellen im städtischen Haushalt sind die Kommunalsteuereinnahmen, die wir über die große Arbeitsplatzanzahl einnehmen. Vergessen wir also nicht, dass das eine glatte Selbstschwächung ist. Wir haben ganz bewusst diesen Versuch unternommen, um nicht das ganze Parkpaket wieder aufzuschnüren, weil es unrealistisch wäre. Wir wissen, dass ihr in dieser Frage nicht mehr zurückwollt und nicht mehr zurückkönnt. Aber zumindest in dieser Spezialfrage, Samstag von 12 bis 15 Uhr, brauchen wir eine Bewegung, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist absolut notwendig. (Beifall ÖVP) Sie schaden damit nicht nur den UnternehmerInnen, Sie schaden damit nicht nur den ArbeitnehmerInnen, sondern Sie schaden ganz wesentlich der Linzer Stadtkasse, um die es ohnehin nicht gut steht. Ich darf mich explizit bei den Freiheitlichen bedanken, die diesen Antrag unterstützen. Es zeigt, dass das kein aus der Luft gegriffenes Problem, sondern tatsächlich ein ganz reales Problem der Stadt Linz ist. Und noch etwas zu den Unterschriften. Ob jetzt LinzerInnen unterschrieben haben - natürlich sind da viele drauf - oder aus dem Umland, das ist egal. Da geht es um KundInnen, die Geld in die Stadt hereintragen und davon leben wir ganz wesentlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich hätte nicht geglaubt, dass ich heute zu diesem flammenden Appell ausrücken muss, um diese wirtschaftlichen Zusammenhänge im Linzer Gemeinderat darlegen zu müssen. Das ist aber aufgrund der beiden Wortmeldungen von Kollegin Lenger und vom Kollegen Forsterleitner notwendig gewesen.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeisterin Hörzing zur tatsächlichen Berichtigung: „Im Vorfeld war gerade der Diskussionspunkt, wer denn wann wie reden darf und den Vorsitz übergeben muss oder sollte. Ich darf auch aus der Geschäftsordnung des Gemeinderates zitieren und zwar der § 23 Abs. 1 der Bürgermeister als Redner, in dem Sinn, wenn er seinen Vorsitz übergibt, ist in Analogie zu ziehen: ,Der Bürgermeister beteiligt sich an der Debatte in der Regel nur bei Verhandlung der Gegenstände, über die er selbst Bericht erstattet. Er kann zu jeder Zeit das Wort ergreifen, um Aufklärungen zu geben oder Berichtigungen vorzubringen, darf jedoch hierbei einen Redner nicht unterbrechen.‘ Punkt 2 wäre in dem Fall: ,Ist der Bürgermeister Berichterstatter, so hat er bis nach der Beschlussfassung, nimmt er an der Debatte teil, so hat er auf die Dauer derselben den Vorsitz seinem Stellvertreter zu überlassen.‘ Aber nicht, wenn er nicht selbst der Berichterstatter ist. Was Vizebürgermeister Forsterleitner in Vertretung des Bürgermeister gemacht hat, wäre in diesem Fall korrekt.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Danke. Jetzt ist mir gerade irgendwie eingefallen, kleinkariert, wie Millimeterpapier von der ÖVP, aber es sei dahingestellt. (Unruhe) Es geht um das Thema Parken. Ich möchte einmal richtig stellen, dass der Samstag nicht Teil des Parkpakets war, sondern später - das haben wir aus den Medien erfahren -, als das vom Bürgermeister, dem damaligen Verkehrsreferenten, eingeführt wurde. Nichtsdestotrotz halten wir das trotzdem für sinnvoll. Ich habe vorher schon gesagt, es wäre wesentlich besser, wenn die Menschen möglichst mit den Öffis zum Einkaufen kommen. Zur Argumentation von Vizebürgermeisters Baier, dass die aus dem Umland mit dem Auto fahren müssen. Ja, wenn man nur Autobahnen und keine Öffis baut, dann müssen sie mit dem Auto fahren. (Unruhe) Es wäre wirklich sinnvoll, wenn man endlich einmal den öffentlichen Verkehr um Linz ausbauen würde. Da geht es um die EinpendlerInnen, da geht es um die Menschen, die Einkaufen fahren. (Beifall) Herr Vizebürgermeister Forsterleitner hat es vorher schon gesagt, es gibt die Parkgaragen. Ich möchte dazusagen - das wissen Sie -, wenn man in diversen Parkgaragen parkt und etwas einkauft, bekommt man die Parkgebühr sowieso zurück. In den Einkaufszentren sind die Parkplätze auch nicht wirklich gratis. Irgendwer muss sie finanzieren und zahlen und das sind die Geschäfte, die in diesen Einkaufstempeln außerhalb der Stadt sind. Natürlich finanzieren das die Kunden praktisch mit. Das ist wirklich eine absurde Debatte, die da geführt wird, weil man darauf besteht, dass sich Menschen nur mit dem Auto fortbewegen können. Ich verstehe die Debatte wirklich nicht. Wenn die ÖVP sagt, Linz ist gerade noch jetzt die beste Einkaufsmeile nach Wien, dann wird sich das aber sicher bald verschlechtern. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie vor selbsterfüllenden Prophezeiungen warnen. Wenn die ÖVP als angebliche Wirtschaftspartei jetzt schon anfängt, die Linzer Landstraße schlechtzureden, nur um den politischen Gegnern und Gegnerinnen eines auszuwischen, dann kann es wirklich so weit kommen. Das würde ich mir von einer Wirtschaftspartei nicht erwarten.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Wimmer zur Geschäftsordnung: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf zunächst einen inhaltlichen Aspekt klar stellen. Ich halte es für sehr kühn, dass die Grüne-Fraktion und offenbar die SPÖ aus der Tatsache ableiten, dass die Linzer Innenstadt, die Linzer Landstraße die zweitfrequentierteste Einkaufsstraße ist und alles bestens funktioniert. Das halte ich für einen unzulässigen Schluss. Da es natürlich trotz und nicht wegen der Parkgebührenverschlechterung immer noch eine gute Position in der Linzer Innenstadt gibt, ist, glaube ich, nicht dieser Parkgebührenverdoppelung von Rot und Grün geschuldet, sondern dem Engagement der Kaufleute der Linzer Innenstadt, der Attraktivität der Geschäfte, die es dort gibt, und keineswegs der Verdoppelung der Parkgebühren. Ebenso hanebüchen ist das Argument des öffentlichen Verkehrs. Bekanntlich - das wissen Sie selbst ganz genau - kann der öffentliche Verkehr dazu genutzt werden, aus der Stadt hinaus zu fahren und anderswo einzukaufen. Das heißt, das als Argument für die Innenstadt heranzuziehen, ist ebenfalls völlig absurd. Aber das Absurdeste schlägt dem Fass den Boden aus. Ich danke für Ihre zweite Wortmeldung, Frau Gemeinderätin Lenger. Sie haben selbst hier in aller Öffentlichkeit zu Protokoll gegeben, dass Sie als Grüne-Gemeinderatsfraktion dieser Verlängerung der Parkfrist am Samstag bis 15 Uhr gar nicht die Zustimmung erteilt haben. Sehr geehrte Damen und Herren, was heißt das für uns. Wenn Ihre Äußerung, die Sie soeben getroffen haben, stimmt - wovon ich ausgehe, denn ich möchte nicht unterstellen, dass Sie dem Gemeinderat einen Bären oder eine Bärin aufbinden möchten -, dann gibt es für diese Verlängerung offenbar keine Rechtsgrundlage bzw. keinen Beschluss des Gemeinderates. Wir gehen nicht davon aus, dass die ÖVP oder die FPÖ dem zugestimmt haben und offenbar haben Die Grünen dem auch nicht zugestimmt. Das wäre folglich vom Bürgermeister in einer Art Präsidialverfügung festgelegt worden. Da muss ich sagen, ich war damit zu wenig vertraut, um das zu beurteilen. Ich ersuche aber diesbezüglich um Aufklärung. Widrigenfalls hätte sich der Antrag heute erübrigt, weil diese Parkdauer bis 15 Uhr überhaupt nicht beschlossen ist. Dann wäre aber von Amts wegen der rechtskonforme Zustand wiederherzustellen, indem die Frist am Samstag um 12 Uhr endet. Das heißt, über den Antrag kann heute nicht abgestimmt werden, weil er unzulässig wäre. Es wäre etwas aufzuheben, was gar nicht gilt. In der Sache, glaube ich, könnte man damit leben. Dies würde unter dem Strich bedeuten, dass für die Ausweitung der Parkzeit bis 15 Uhr am Samstagnachmittag, so wie es Gemeinderätin Lenger kundgetan hat, kein mehrheitlicher Beschluss im Gemeinderat vorliegt. Sie hat selbst aus den Medien erfahren, was hier Sache ist. Frau Gemeinderätin Leibetseder von der ÖVP und ich waren beide sehr verwundert. Ich darf stellvertretend, weil wir uns das nicht erklären konnten, um Aufklärung ersuchen, was wirklich Sache ist, wenn selbst Die Grünen nicht Bescheid wissen und einräumen, das sei nicht Bestandteil des Pakets gewesen. Was war das dann für ein Paket und welche Mehrheit hat das beschlossen. Danke für die Aufklärung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Fadl und Gemeinderat Kaiser, beide SPÖ, kommen um 16.10 Uhr in die Sitzung. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht ist es angebracht, grundsätzlich darüber zu informieren oder zu diskutieren, warum die Parkgebühren in Linz an einem Samstag bis 15 Uhr eingehoben werden. Das hat nur einen Hintergrund. Die gesamte Struktur des Handels hat sich verändert. Noch vor 15 Jahren war in der Innenstadt um 12 Uhr geschlossen, wie alle Geschäfte in diesem Land. Mit der Liberalisierung, zu der es unterschiedliche Positionen zwischen den Parteien gibt, sind die Öffnungszeiten am Samstag ausgedehnt worden. Zuerst ein Samstag im Monat, dann eine Gesamtjahresöffnungszeit, sodass es heute für die meisten Geschäfte grundsätzlich möglich ist, am Samstag bis 17 Uhr offen zu halten. Als der Gemeinderat damals die Öffnungszeiten bis 12 Uhr beschlossen hat, war das mit Ende der Geschäftszeiten gemeint. Man muss das ein bisschen in Erinnerung rufen, dass das der Hintergrund ist, warum ab Beginn der Einführung der Parkgebühren über Jahre diese 12 Uhr-Zeit gewesen ist und infolge auf 13 Uhr erhöht wurde. Das Zweite, es ist nachvollziehbar - ich werde nachher noch versuchen, meinen Eindruck genauer zu explizieren -, warum sich die ÖVP bei diesem Thema so verhält, wie sie sich verhält. Das ist parteipolitisch legitim. Es ist jedoch so, dass das durchaus der Stadt schadet. (Zwischenrufe, Unruhe) Die Linzer Innenstadt hat sich hervorragend entwickelt. Sie hat sich gut entwickelt, weil sich die Zusammenarbeit zwischen dem City Ring und der Stadt insgesamt hervorragend entwickelt hat. Wir haben einen engagierten City Ring, der das ganze Jahr mit vielen Attraktionen und Attraktivitäten aufwartet. Wir haben einen City Ring, der in den letzten zehn Jahren nicht mitgejammert hat, als es tatsächlich in der einen oder anderen Nebenstraße oder Parallelstraße zur Landstraße schwierig gewesen ist. Ich erinnere mich an viele Diskussionen in diesem Haus aus den letzten zwanzig Jahren, wo es der ÖVP immer vorbehalten war, zu jammern, was nicht funktionierte, statt jene nach außen hin zu unterstützen, die tatsächlich die Probleme angegangen sind und etwas gemacht haben. Das war in dieser Stadt im Wesentlichen der City Ring und dafür bin ich sehr froh und dankbar. Wir haben heute eine Situation, dass in dieser Stadt die Querstraßen und die meisten Nebenstraßen ihre Position gefunden haben, dass es dort gut zugeht, dass Feste sind, die Geschäfte gut vermietet sind und dass es einen Produktmix gibt. Frau Kollegin, es war der City Ring und sonst niemand, der sich gemeinsam mit den Hausbesitzern bemüht hat, etwas zustande zu bringen und nicht gejammert hat. In diesem Haus - ich deute bewusst auf die ÖVP – ist nur gejammert worden. (Beifall SPÖ) Dieses Krankjammern der ÖVP muss einen Hintergrund haben. Entweder - was ich aber nicht glaube - ist Ihnen wirklich der kurzfristige parteipolitische aktionistische Effekt wichtiger, als eine mittel- und langfristig positive Entwicklung der Unternehmen. Ich glaube nicht, dass Sie die Parteipolitik in den Vordergrund stellen, aber diesen Eindruckes kann ich mich nicht ganz erwehren. Wahrscheinlich ist das wieder ein Versuch - das war politisch legitim -, sich gegen Parkgebührenerhöhungen zu verwehren. Es ist aber auch demokratiepolitisch legitim, wenn es eine Mehrheit für Entscheidungen gibt. Wahrscheinlich wird es wohl damit zusammenhängen, dass es am gestrigen Mittwoch genau vier Monate vor dem Tag der Gemeinderatswahl gewesen sind. Sie werden mit diesem Thema - ich bin davon zutiefst überzeugt - auch in den nächsten Wochen und Monaten versuchen, politisches Kleingeld zu schlagen. Aber vergessen Sie dabei nicht, dass das nicht nur ein politischer Diskurs ist, sondern dass Sie mit Ihren Äußerungen erreichen, dass man damit die Menschen in die Shopping-Citys rund um die Stadt vertreibt. Sie schaffen damit eine Stimmung, die gefährlich ist. (Zwischenrufe, Unruhe) Denn das ist nicht der Fall. (Zwischenruf) Es gibt keine Einkaufs-Apartheid, dass man nirgendwo kaufen darf. Aber wir wissen schon seit vielen Jahren, und Sie genauso, Frau Wegscheider, dass es einen regen Kundenaustausch zwischen Linz-Land und Linz-Stadt gibt. Aus Linz-Land kommen viele nach wie vor in die Stadt, weil es hier einen anderen Branchenmix und andere Einkaufsbedürfnisse gibt, als in den großen Shoppingmalls. Wo heute der Franzosenhauspark steht, hätte die UNO-Shopping-City errichtet werden sollen. Damals war es klug zu sagen, die lassen wir außerhalb der Stadt. Nicht weil wir wussten, wie die Geschichte endet, sondern weil die Mehrwertschöpfung mit den 2500 Arbeitsplätzen, die wir heute am Betriebspark Franzosenhausweg haben, höher gewesen ist. Wir haben damals gleichzeitig mit den positiv denkenden Kräften in der Innenstadt Schwerpunkte gesetzt, die Innenstadt aufzuwerten. Wir haben die südliche Landstraße merklich verbessert, wir haben den Schillerpark verbessert, wir haben den Volksgarten verbessert und wir haben mit dem City Ring Attraktivierungen in der Innenstadt geschaffen. Hören Sie doch bitte auf, das dauernd widerzureden. Wir haben keine Einbrüche im Handel, auch nicht wegen dieser Parkgebührenerhöhung. Die Menschen haben das verstanden. Gleichzeitig haben wir den öffentlichen Verkehr attraktiviert. Ich bin wegen der Innenstadt mit der Grünen-Fraktion völlig einer Meinung. Es ist gut, dass man die Menschen motiviert, zum Einkaufen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu kommen und das tun sie. Es wird Ihnen mit Aktionismus nicht gelingen, das schlecht zu machen, was in dieser Stadt gut funktioniert. Deswegen noch einmal ein Dankeschön dem City Ring.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Eichinger-Wimmer: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, man soll ein bisschen in die Vergangenheit schauen, was sich in Linz alles verändert hat. Vor allem die Parkplatzsituation ist doch die, wenn wir die letzten 20 Jahre betrachten, dass wir sehr viele Parkgaragen in der Stadt selber geschaffen haben und das sollte man nicht vergessen. Insgesamt ist das Parkplatzangebot wesentlich mehr geworden. Ich bitte euch einmal ein bisschen zu betrachten, wie das eigene Verhältnis ist. Ich bin ein Stadtrandbewohner. Steg/St. Magdalena liegt nicht im Zentrum, das weiß man. Ich bin stolzer Besitzer einer Jahresnetzkarte, fahre in der Regel mit dem öffentlichen Verkehr, wenn ich etwas einkaufe. Es gibt natürlich Situationen, wo ich etwas zum Heimtransportieren habe, dann nehme ich das Auto, benütze eine Garage und in den meisten Fällen bekomme ich die Parkgebühr rückerstattet. Das ist ganz einfach. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich betrachte jetzt nicht nur Linz, sondern auch andere Städte. Ich bin durch verwandtschaftliche Beziehungen des Öfteren in Innsbruck. Was tut man dort, wenn man mit dem Auto hinkommt? Natürlich fährt man in eine Parkgarage, dasselbe gilt für Salzburg und von Wien rede ich jetzt gar nicht. Also das ist, glaube ich, ein normales Verhalten, das dort alle Leute an den Tag legen. (Unruhe, Klingel) Ich bin der Auffassung, es war ein wichtiger Schritt, dass wir mit dem Paket, das gemacht wurde, den öffentlichen Verkehr, vor allem was die finanzielle Seite betrifft, so zu attraktivieren, wie wir es getan haben. Ich denke, dass wir in Linz noch einen ganz anderen großen Vorteil haben. Wir haben einen nach wie vor null Kosten verursachenden riesen Parkplatz fast im Zentrum der Stadt. Also das Gelände des Urfahraner Marktes kann nach wie vor benützt werden. Wir haben uns hier dafür entschieden. Es gibt Meinungen, wo man sagt, das gehört auch vergebührt. Ich bin durchaus offen, darüber zu reden. Das ist ein relativ beim Stadtzentrum sehr nahe liegender Parkplatz, den es vergleichsweise in keiner anderen Stadt gibt. Auch das muss man, glaube ich, mitbetrachten. Ich denke, man soll natürlich die Unterschriften ernst nehmen, das ist überhaupt keine Frage, das ist eine Meinungsäußerung von Bürgern. In der Politik gilt es aber abzuwägen, welche Maßnahmen wir hier setzen. Ich denke, dass das so wie es jetzt gestaltet ist, durchaus positiv ist und von den meisten Menschen so anerkannt wird. Deshalb würde ich allen empfehlen, diese Dinge sachlich zu diskutieren. Herr Vizebürgermeister Baier, es gibt einen kleinen Ort, wo ich des Öfteren Ferien mache, der heißt, St. Wolfgang. Seit Menschengedenken - für mich auf jeden Fall - ist es dort so, dass ich entweder mit dem Fahrrad hineinfahre, weil es vom Campingplatz nicht so weit ist und manchmal fahre ich mit dem Auto. Und was mache ich dort. Dort gibt es ein wunderschönes Parkhaus und es gibt einige Parkplätze vor St. Wolfgang, wo man natürlich genauso seinen Obolus zu entrichten hat, wenn man dort den Wagen abstellt. Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit und ich rege mich darüber wirklich nicht auf. Und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, machen wir einen Wirtschaftsstandort nicht wegen Vergebührung von Kurzparkplätzen schlecht. Das wäre wirklich das allerdümmste, was wir machen. Arbeiten wir gemeinsam daran, dass wir unserem Standort die Attraktivität zuerkennen, die er hat und dann wird es in Zukunft auf alle Fälle gut weitergehen.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Ich freue mich über eine Gemeinsamkeit, dass wir beide scheinbar in der gleichen Region öfters Urlaub machen, für mich ist das auch so. Aber wie man so schön weiß, nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich, Kollege Eichinger-Wimmer. Diese Parkplätze sind privat. Das sind keine öffentlichen Flächen, sondern das sind Private, die dort die Gebühren einheben. (Zwischenrufe, Unruhe, Heiterkeit) Ich glaube, es gibt einen Unterschied. Es dürfte der SPÖ nicht entgangen sein, dass es einen Unterschied zwischen privat und öffentlich gibt. Selbstverständlich muss in einer Gesamtsicht auf die Wirtschaft die öffentliche Hand, so wie ich es vorher gemacht habe, im Hinblick auf die Arbeitsplätze, im Hinblick auf Kommunalsteuereinnahmen und im Hinblick auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes eine ganz andere Sicht der Dinge haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist der Unterschied zwischen öffentlich und privat. (Beifall ÖVP) Aber auch das erkläre ich gerne, es ist überhaupt kein Problem. Zum Thema Dummheit äußere ich mich jetzt nicht. Auf diese Bemerkung möchte ich nicht näher eingehen. Damit wir den Blick wieder schärfen, worum es geht. Es geht nicht darum, dass man irgendetwas schlechtredet, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist die übliche Argumentationslinie der SPÖ, wenn eine gegenteilige Meinung kommt, wenn man eine Problemzone aufzeigt, kommt sofort das Totschlagargument, ihr wollt die Stadt schlecht machen, krank reden, ihr wollt der Stadt sogar schaden. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein sehr durchschaubares Manöver, denn darum geht es überhaupt nicht. Das, was der Stadt schadet, sind die verdoppelten Parkgebühren und verlängerten Zeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall ÖVP) Sie schaden damit der Stadt. Wer ist die Stadt? Die Stadt sind die Bürgerinnen und Bürger, die hier arbeiten, die hier ihr Geld verdienen. Dazu gehören die Unternehmerinnen und Unternehmer. Der City Ring - das unterstreiche ich - macht eine großartige Arbeit. Nur reden Sie doch bitte mit den Mitgliedern des City Rings. Was sagen die? Das sind genau die, die händeringend sagen, wir können mit den Einkaufszentren am Stadtrand nur dann im Wettbewerb bestehen, wenn wir die gleichen guten Rahmenbedingungen haben. Ich empfehle hinaus zu fahren und zu schauen, was in den großen Shoppingzentren am Stadtrand passiert. Dort werden reihenweise Parkhäuser gebaut, die alle gratis zur Verfügung stehen. Es wird gegenwärtig – dazu stehe ich vollkommen – die Straßenbahnverlängerung nach Traun gebaut. Das ist vollkommen in Ordnung. Die bauen dort beispielsweise extra eine Haltestelle. Das kann man ihnen nicht vorschreiben und ist in Ordnung. Nur wir müssen gleichzeitig sehen, wie wir die Attraktivität der Innenstadt heben und verbessern können. Die anderen tun es auch. Es liegt in der Freiheit eines jeden Einzelnen, die Attraktivität zu heben. Wir müssen dort, wo unsere Möglichkeiten liegen, alles voll und ganz ausnützen. Darum geht es uns und überhaupt nicht darum, dass man irgendetwas schlechtredet oder irgendjemanden schaden will, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall ÖVP) Ich danke Gerda Lenger – da schließe ich mich dem Dank von Kollegen Wimmer vollinhaltlich an – für die Darstellung, dass Die Grünen gar nicht gewusst haben, dass in diesem Paket die Verlängerung von 12 auf 15 Uhr drinnen ist. Daher schlage ich den Grünen vor, stimmt heute diesem Antrag zu. Stimmt zu, dann ist die Sache erledigt. Damit kommt die Rückführung von 15 Uhr auf 12 Uhr und wir haben der Attraktivität der Innenstadt einen ganz, ganz großen Dienst geleistet. Auf geht’s.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich ganz kurz melden, weil es mir wirklich ein Anliegen ist. Wenn ich Rot-Grün zur Wirtschaftsförderung zuhöre, dann dürften 24 Tage, sieben Stunden die Parkgebühr das Non plus Ultra der Wirtschaftsförderung der Innenstadt sein. Was aber viel wichtiger ist, geht über die Straße, sprecht mit Händlern am Hauptplatz, in der Altstadt, die sagen alle – also die, die ich kenne –, am Samstag um 15 Uhr kommen die Leute. Da könnt ihr jetzt gescheit daherreden, was ihr wollt. Es ist doch schade, wenn man das vor allem kleinen Händlern in der Altstadt oder Händlern am Hauptplatz wegnimmt. Redet mit ihnen. Es ist nicht richtig, was da gesagt wird. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Huber: „Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt war viel von Wirtschaftskompetenz die Rede. Ich erlaube mir, die ökonomische Theorie, die Bernhard Baier präsentiert hat, in drei Theoremen zusammenzufassen. Das bestätigt sich schon über mehrere Sitzungen. Das erste Theorem der Wirtschaftstheorie der ÖVP-Linz ist, die Einnahmen der Stadt Linz senken. In jeder Sitzung gibt es wieder irgendwelche Vorschläge, wie man die Einnahmen senken kann. Das zweite Theorem ist, mehr Ausgaben. In jeder Sitzung hören wir wieder Vorschläge, wofür wir nicht Geld ausgeben könnten. Und das dritte Theorem ist, das Budgetdefizit stört uns nicht, weil an dem ist die SPÖ schuld. Wenn man der ÖVP zuhört, geht es bei Wirtschaftskompetenz à la ÖVP entweder um die Weihnachtsbeleuchtung oder um Parkplätze. Ich stelle mir wirklich die Frage, was wurde aus der einstigen Wirtschaftspartei ÖVP.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich darf von meiner Seite noch ein paar Anmerkungen einbringen und gleich einmal auf Herrn Vizebürgermeister Baier replizieren. Lieber Kollege, wenn du meinst, dass ein kostenloser Parkplatz gleich eine erhöhte Frequenz ist und gleich mehr Kaufkraft impliziert, dann dürfte kein einziges Einkaufszentrum – was ich immer bedaure – schließen müssen, auch wenn sie kostenlose Parkplätze im Angebot haben. Da gibt es leider vor den Toren der Stadt Linz Beispiele, wo das nicht funktioniert hat. Trotz kostenlosem Parkplatz und trotz enormen Flächen ist es nicht gelungen, das Angebot mit dem Mix zu halten. Ich glaube, das ist der Zugang, den wir in der Stadt Linz ansetzen müssen, weil wir auf der Landstraße eine tolle Qualität haben. Ich glaube nicht, dass viele Autos in der Stadt am Nachmittag damit gleichbedeutend sind, dass dementsprechend eingekauft wird. Ich kann aus meiner eigenen Beobachtung sagen, es ist mir noch nicht gelungen, am Samstag zwischen 12 Uhr und 15 Uhr leere Straßen in der Innenstadt vorzufinden, wo nicht geparkt werden würde. Der einzige Vorteil ist – das wurde in vielen Bereichen gefordert -, dass die Frequenzen bei den Parkplätzen gegeben sind, damit mehr Menschen die Möglichkeiten haben, mit dem Auto kommen zu können. Wir haben schon in vielen Bereichen diskutiert, dass möglicherweise nicht so viele in die Stadt Linz kommen, weil es so schwierig wäre, einen Parkplatz zu finden. Jetzt diskutieren wir in die andere Richtung. Ich verstehe es nicht. Ich als Verkehrsreferentin glaube, dass es ganz wichtig ist, das ganze Angebot zu haben. Wir haben die Parkplätze und wir haben den öffentlichen Verkehr. Wenn ich Besitzerin einer Jahreskarte bin, kann ich den ganzen Samstag eine zweite Person gratis mitnehmen. Das ist, glaube ich, ein wesentlicher Vorteil und ein günstiges Angebot. Das kann man durchaus nutzen. Ich glaube – da bin ich sehr dabei –, dass wir das nicht krank reden und nicht krank jammern sollten. Wir sollten die Attraktivität der Landstraße der Stadt Linz herausheben. Das ist nicht an Parkgebühren anzuknüpfen, sondern an den ganzen Mix, den wir haben. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, es freut mich, dass die Debatte über die Rücknahme der Gebührenpflicht an einem Samstag von 15 Uhr auf 12 Uhr so intensiv ist. Das zeigt, wie wichtig dieses Thema ist. Die 4500 Unterschriften werden wir nicht negieren und dieses Thema weiter verfolgen. Danke der Fraktion der FPÖ, dass wir jetzt einige Unterschriften mehr bekommen haben. Ich ersuche die Grüne-Fraktion mitzustimmen, denn wenn das tatsächlich so ist, dass Ihnen diese Zeiten, diese Ausdehnung der Gebührenpflicht untergejubelt wurde, wäre es doch ein Leichtes jetzt mitzustimmen. Ich ersuche, dass Sie mitstimmen. Es tut natürlich weh, dass die ÖVP die Wirtschaftskompetenz hat, aber Sie haben außer Acht gelassen, dass es bei der ÖVP auch eine Soziale Kompetenz und eine Familienkompetenz gibt. Ich habe das eingangs erwähnt, dass es um die Wohnvierteln in den so genannten B-Lagen geht. Danke, Frau Gemeinderätin Lenger, dass ich tolle Pressekonferenzen gebe, ja das tue ich. Wir haben zwei Säulen des Stadtmarketings, das ist der Linzer City Ring und 18 Interessensgemeinschaften in den Stadtteilen, wo die kleinen und die von Eigentümern geführten Geschäfte einen Erfolg haben, auch für unsere Bevölkerung. Da geht es auch um die Nahversorgung. Herr Bürgermeister, ich weiß sehr wohl, dass der Linzer City Ring gute Arbeit leistet. Sie bekommen eine Wirtschaftsförderung von Seiten des Wirtschaftsressorts. Wenn die Mitglieder des Linzer City Rings mit einer Begeisterung diese Unterschriftenliste aufgelegt und Unterschriften gesammelt haben, dann frage ich Sie jetzt, wer ist der City Ring? Der City Ring hat über 350 Mitglieder. Das ist hervorragend. Diese Mitglieder leisten großartige Arbeit. Ich finde es großartig, dass man die Betroffenen zu Beteiligten macht, weil wir wissen, dass unsere Unternehmer und Unternehmerinnen unserer Stadt sehr wohl selbst wissen, was sie brauchen. Sie brauchen diese Rücknahme. Das sagen die Kaufleute auf der Landstraße. In den Stadtteilen brauchen wir das für Familienbesuche und für eine Erleichterung der Geldtasche. Es kostet drei Euro für 90 Minuten, wenn man einen Besuch macht und dabei in diesem Stadtteil sein Auto parkt. Mich freut es richtig, dass diese Debatte so eine Bedeutung hat und dies noch einmal mit 4500 Unterschriften besiegelt wurde. Es ist klar, dass die ÖVP die Wirtschaftskompetenz hat. Ich ersuche um Annahme. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Lenger zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich habe zuerst gesagt, es war nicht Teil des Pakets. So ist es auch. Es wurde uns aber nicht untergejubelt, sondern ich habe vorher gesagt und das sage ich jetzt noch einmal, wir sind damit einverstanden und wir finden das am Samstag richtig, aber es war nicht Teil des Pakets, aber das ist irrelevant. Wir sind trotzdem dafür und finden es gut.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Wimmer zur Geschäftsordnung: „Ich muss darauf hinweisen, dass meine Fragen vorhin, aus welchem Grund auch immer, unbeantwortet geblieben sind, unerheblich davon, ob Die Grünen der Meinung sind, dass es gut ist oder nicht. Es ist Faktenlage. Ich habe jetzt die Zeit genutzt, diese Debatte hier zu recherchieren. Im Gemeinderat am 13. Dezember 2012 hat der ehemalige Stadtrat Mayr einen Antrag gestellt ,Änderung der städtischen Parkgebührenverordnung – Erhöhung der Parkgebühr sowie Erhöhung der Tarife für Parkmünzen und Pauschalierungsvereinbarungen‘. Der Zeitraum, an dem die Parkgebühr fällig ist, ist nicht Gegenstand des Protokolls, auch nicht Gegenstand des Antrags. Sohin ist es nicht verwunderlich, dass Gemeinderätin Lenger heute offenbar korrekterweise darauf hinweist, dass Sie nicht eingebunden war. Insofern ist ihr nichts untergejubelt worden, also, insofern kann ich ihr da völlig Recht geben. Es ist offenbar rechtswidrig, dass die Tafeln geändert wurden, so scheint es zumindest, wenn man in das Protokoll schaut. Ich habe um Aufklärung ersucht. Diese Aufklärung wurde nicht erteilt. Scheinbar hat man, sehr vereinfacht gesagt, die Tafeln umgepinselt und hat 15 Uhr, statt 12 Uhr draufgeschrieben. Wo ist bitte, sehr geehrte Damen und Herren, die Rechtsgrundlage dafür, dass jetzt 15 Uhr draufsteht. Der Gemeinderat hat das am 13. Dezember, wie es Gemeinderätin Lenger korrekt gesagt hat, nicht beschlossen. Auch in der Parkgebührenverordnung, die auf der Homepage der Stadt Linz öffentlich abrufbar ist, steht weder in irgendeiner Form 15 Uhr angedeutet, noch ausdrücklich erwähnt. Das heißt, ich bitte jetzt um Auskunft. Es ist für das Stimmverhalten insofern maßgeblich, es wäre nämlich rechtlich gar nicht korrekt, diesen Zeitraum 12 bis 15 Uhr am Samstag festzulegen, dann erübrigt sich der Antrag. Ich muss nicht etwas aufheben, was es gar nicht gibt. Folglich wäre dem Antrag inhaltlich Rechnung getragen. Ich stelle das Gemeinderätin Lenger und der SPÖ frei, im nächsten Gemeinderat einen Antrag zu stellen, wo sie darum ersuchen, die Gebührenfrist bis 15 Uhr auszudehnen. Ich ersuche um Prüfung und Auskunft, bevor es zu einer Abstimmung kommt.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich gehe davon aus, dass das die aktuelle Beschlusslage ist. (Zwischenrufe) Der Antrag ist ein Fraktionsantrag der ÖVP, der hier zur Abstimmung vorliegt, wo es eine Willensbekundung gibt. Ich werden den Antrag jetzt zur Abstimmung bringen. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Wer hat das beschlossen?“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Wir können das im Anschluss gerne prüfen!“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 5 Städtischen Subventions- und Förderbericht im Internet veröffentlichen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zum Land Oberösterreich wird der städtische Subventions- und Förderbericht unvollständig offengelegt. Lediglich der allgemeine Teil ist für die Bürger abrufbar. Der wesentliche Teil, also der Teil, in dem offengelegt wird, welcher Verein wie viel Förderungen bekommt, fehlt. Seit Jahren fordern wir Freiheitlichen mehr Transparenz im Linzer Förderdschungel. Trotz prekärer Finanzsituation vergibt die Stadt nach wie vor Geldgeschenke an parteinahe Vereine. Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Linzer Kontrollamt bei der Prüfung der Sportförderungen die intransparente Vergabe kritisiert hat. Damit diese Vergabe in Zukunft transparenter wird, soll zumindest der städtische Subventions- und Förderbericht in seinem Umfang an dem des Landes Oberösterreich angeglichen werden. In dem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe: ,Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird beauftragt, den städtischen Subventions- und Förderbericht inkl. der Auflistung der freiwilligen Förderungen nach Förderarten zukünftig im Internet (unter www.linz.at) zu veröffentlichen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Fediuk: „Die ÖVP-Linz wird diesem Antrag natürlich gerne die Zustimmung erteilen. Unsere Meinung ist, überall dort, wo mit Steuergeld Subventionen oder Förderungen vergeben werden, muss so transparent wie nur möglich vorgegangen werden. Hier hat das Land Oberösterreich eine Vorreiterrolle eingenommen und den Förderbericht im Internet veröffentlicht, wo ihn alle Bürger und Bürgerinnen einsehen können. Linz soll hier unbedingt nachziehen und deshalb gibt es von uns die vollste Zustimmung zu diesem Antrag.“ Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Krazl kommt um 16.35 Uhr in die Sitzung. Gemeinderat Krazl berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 6 Kinder von einkommensschwachen Familien Ferien auf dem Land ermöglichen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um eine Unterstützung für einkommensschwache Familien, damit einkommensschwache Familien und Alleinerziehende ihre Kinder auf Sommerurlaub schicken können. Es gibt hier verschiedene Varianten. In Graz gibt es dafür Förderungen. Es geht aber nicht nur um eine finanzielle Unterstützung. Natürlich sollte ein Selbstbehalt, je nach Einkommenshöhe gestaffelt werden. Man müsste und sollte sie organisatorisch unterstützen, indem man Vereinbarungen mit verschiedensten Quartiergebern trifft und natürlich dadurch eine Auslastung gewährleistet, indem man zum Beispiel Verträge macht, dass man das gleich einmal acht Wochen bucht und das dann zur Verfügung stellt. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden beauftragt, finanziell geförderte Ferienurlaube für Kinder (im Alter von fünf bis 14 Jahren) einkommensschwacher Familien zu organisieren. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist der Hauptwohnsitz in Linz und die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.“‘ Dazu liegen folgenden Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, die ÖVP-Linz spricht sich dafür aus, dass einkommensschwache Familien unterstützt werden, damit deren Kinder Ferienwochen auf dem Land verbringen können. Für die Kinder stellt das eine wichtige und soziale gesellschaftliche Erfahrung dar, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gemacht werden sollte. Es ist nur so, dass dieses Unterstützungsangebot bereits seit Jahren in Linz installiert ist. Jahr für Jahr gibt es einen solchen Beschluss, welcher beispielsweise heute im Stadtsenat getroffen wurde. Vor diesem Hintergrund würden wir grundsätzlich den FPÖ-Antrag nicht brauchen. Ich möchte aber schon betonen, dass dieser Antrag auch etwas Gutes hat und wir über diese Angelegenheit jetzt noch sprechen wollen. Aus unserer Sicht gibt es im Sinne der Transparenz bzw. Unabhängigkeit Verbesserungsbedarf. Derzeit - so ist zumindest mein Informationsstand - gibt es nur Zuschüsse für Angebote der SPÖ-Kinderfreunde. Für den Kinder- und Jugendbereich - das möchte ich betonen - ist das einigermaßen sensibel zu betrachten. Ich möchte darauf hinweisen, dass in Zukunft soziale Treffsicherheit hier sehr wohl eingesetzt werden muss und diese Unterstützung im Besonderen nicht nur irgendwelchen nahen Organisationen zugetan wird. Daher sind wir für eine Zuweisung des FPÖ-Antrages zum Sozialausschuss, damit für das kommende Jahr der richtige Schritt in die richtige Richtung, in Richtung Transparenz, Unabhängigkeit und in Richtung soziale Treffsicherheit gemacht wird. Wir bitten um Zuweisung des Antrages in den Sozialausschuss.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Krazl, ich war sehr überrascht, als ich den Antrag gelesen habe, dass dieser Antrag in dieser Form vorgelegt wurde. Mit diesem Antrag wird suggeriert, dass es in Linz kein Angebot gebe, einkommensschwachen Familien eine entsprechende Unterstützung zukommen zu lassen, wenn ihre Kinder Ferienangebote außerhalb von Linz oder in Linz durchführen wollen. Wir wissen alle, dass speziell die Stadt Linz ambitioniert ist, in den Ferien entsprechende Angebote zu machen, die kostengünstig und niederschwellig sind. Es ist vor wenigen Tagen das Aktiv-Tage-Programm veröffentlicht worden, das mit einer Vielzahl unterschiedlichster Angebote aufwarten kann. Die sind einerseits von der Stadt Linz, aber auch in Kooperation mit anderen Organisationen und Vereinen organisiert. Seit vielen Jahren gibt es diese Ferienaktionen. Richtigerweise wurde erwähnt, dass wir diesen Beschluss heute im Stadtsenat turnusmäßig gefasst haben, damit diese Angebote für das Jahr 2015 durchgeführt werden können und diese Familien entsprechend unterstützt werden. In diesem Zusammenhang muss ich sagen - das muss ich jetzt aufklären, Frau Kollegin Leibetseder, weil angesprochen wurde, dass diese Förderung nur SPÖ-nahe Organisationen in Anspruch nehmen -, es werden vom Amt für Soziales, Jugend und Familie nach Vorliegen des Beschlusses, der heute gefasst wurde, sämtliche Trägerorganisationen, die derartige Angebote machen, kontaktiert. Ganz egal wo, ob das jetzt am Attersee ist, ob das im Mühlviertel ist, ob das in Döbriach ist, oder wo auch immer. Die Fördergrundlagen werden dort zur Verfügung gestellt und es steht den Organisationen frei, diese Förderangebote anzunehmen, um diese Angebote für die Kinder wirksam werden zu lassen. Unter anderem wird der Oö. Familienbund, der bekannterweise nicht SPÖ-nahe ist, davon in Kenntnis gesetzt. Von dieser Organisation wurde bis zum heutigen Zeitpunkt noch nie ein Förderantrag an das Amt für Soziales, Jugend und Familie gestellt. Es steht dem Verein natürlich frei, das zu machen, so wie es allen anderen Trägerorganisationen frei steht. Ich möchte damit unterstreichen, dass es dieses Förder- und Unterstützungsangebot für einkommensschwache Familien seit vielen Jahren gibt. Wir brauchen uns nicht an Wien orientieren und wir brauchen uns nicht an Graz orientieren. Wir haben diesen Standard schon seit vielen Jahren. Ich bin aber mit der Zuweisung zum Sozialausschuss einverstanden. Wir können diese Thematik, nämlich die Einbindung sämtlicher Trägerorganisationen, die eingeladen werden, gerne im Sozialausschuss diskutieren.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Krazl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat Giegler, danke für den Hinweis auf die Broschüre Aktiv-Tage 2015. Ich habe die natürlich auch erhalten. Es ist schon so, wie Frau Mag.a Leibetseder gesagt hat, man findet verschiedene Camps, Erlebniscamps, Aktivcamps etc. – Überschrift, Kinderfreunde Oberösterreich. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ist das eine Zeitschrift vom Magistrat oder von den Kinderfreunden. Es gibt nur Feriencamps, die die Kinderfreunde anbieten, aber die werden natürlich von der Stadt unterstützt. Ich glaube, dass das auf alle Fälle ein Thema ist, das man im Sozialausschuss berät. Wir sind mit einer Zuweisung einverstanden.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales und Integration zugewiesen. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 7 Beitritt zum europaweiten Städte-Netzwerk für den Atomausstieg (CNFE - Cities for a Nuclear Free Europe) und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um ein Thema, mit dem wir uns hier im Gemeinderat schon öfters beschäftigt haben und ausnahmsweise einmal über alle Fraktionen eine weitgehend gleiche Meinung vorherrscht. Es geht um die Ablehnung der Kernenergie. Diese Ablehnung ist ein charakteristisches Zeichen für Österreich, seit damals diese Richtung mit dem Entscheid gegen die Inbetriebnahme des AKW Zwentendorf eingeschlagen wurde. Nichtsdestotrotz ist aufgrund der sehr kernenergiefreundlichen Politik auf EU-Ebene eine Renaissance der Atomkraft zu verzeichnen. Zum einen ist aktuell mit der Entscheidung zu den Milliardensubventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point ein Ausbau der grenznahen Atomkraftwerke Tür und Tor geöffnet worden. Damit wird eine Hochrisikotechnologie gefördert, die aus wirtschaftlicher und rationaler Sicht jeder Grundlage entbehrt. Atomkraft ist ohne Subventionen nicht überlebensfähig und würde sich in der freien Marktwirtschaft von selbst erledigen. Aufgrund dieser Entscheidung haben aber offenbar unsere Nachbarn in Tschechien wieder etwas Auftrieb bekommen. Im April vorigen Jahres haben sich alle noch gefreut, dass die tschechische Regierung für den Ausbau der Blöcke 3 und 4 des Atomkraftwerkes Temelin nicht durch öffentliche Gelder unterstützt wurde, und einen Etappensieg verschafft hat. In diesem Zusammenhang muss ich aber schon erwähnen, dass es wir Freiheitlichen waren, die gesagt haben, man darf nicht in einen verfrühten Jubel ausbrechen. Leider war das ein Kassandraruf. Vor wenigen Tagen wurde von der tschechischen Regierung die neue Energiestrategie präsentiert, in der enthalten ist, dass vier weitere Reaktoren gebaut werden sollen. Der Anteil an Nuklearenergie am gesamten Energiemix soll von derzeit einem Drittel auf über 50 Prozent angehoben werden. In Tschechien soll die Kernkraft zumindest für die nächsten 35 Jahre forciert werden. Wenn man bedenkt, dass das Kernkraftwerk Temelin nur 60 Kilometer von der österreichischen Grenze nördlich von Linz liegt, dann hat diese Entwicklung eine ganz besondere Bedeutung für die Stadt Linz und die hier lebenden Menschen. Es ist daher notwendiger denn je, durch gut funktionierende Netzwerke Verbündete und Partner zu finden, die den Kampf gegen die Atomkraft geschlossen wieder aufnehmen und dieser aufstarkenden Atomlobby die Stirn bieten. Es gibt auf Bundes-, Landes- und Nichtregierungsebene schon gut funktionierende Netzwerke, die aktiv zusammenarbeiten. Erst letzte Woche wurde im Parlament wieder ein Antrag beschlossen, wo die Bundesregierung ersucht wurde, alle rechtlichen und politisch möglichen Schritte gegen den Ausbau und den Neubau von grenznahen Atomkraftwerken zu setzen. Die Stadt Linz bekennt sich zu einem atomkraftfreien Mitteleuropa und zum Ausstieg aus der Atomkraft. Um in diesem Bekenntnis einen weiteren zusätzlichen Schritt zu setzen, geht es bei diesem Antrag darum, dem Netzwerk Europäischer Großstädte CNFE - Cities for a Nuclear Free Europe, beizutreten. Dies ist ein Netzwerk aus mittlerweile 22 Partnerstädten, die sich zusammengeschlossen haben. 2011 wurde das Netzwerk unter den Eindrücken der Nuklearkatastrophe in Fukushima ins Leben gerufen und setzt Initiativen, indem es fordert, dass unter keinen Umständen EURATOM-Mittel in die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke, in den Bau neuer Anlagen und in die Entwicklung neuer Kernreaktoren fließen sollten. Ich bin der Meinung, wir sollten dieses Netzwerk nutzen, denn es ist jeder einzelne kleine Schritt ein wichtiger Schritt, um dieser Entwicklung entgegenwirken zu können. Aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadt Linz bekennt sich zu einem atomkraftfreien Mitteleuropa und zum Ausstieg aus der Atomkraft. Durch den Beitritt zum europaweiten Städte-Netzwerk für den Atomausstieg (CNFE-Cities for a Nuclear Free Europe) bringt die Stadt dies auch formell zum Ausdruck. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung allfällig anfallender Kosten soll durch Umschichtungen im Budget sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen erfolgen.‘ Ich ersuche um Annahme des Antrags.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Haydtner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine kurze Erläuterung zu diesem Antrag. Die Vergangenheit hat uns gezeigt und sehr eindrücklich vor Augen geführt, dass die Atomkraft letztlich unbeherrschbar ist und der Bau von Atomreaktoren einem Lotteriespiel gleicht - nämlich wann und wo passiert der nächste Super-GAU mit all seinen Folgen für die Natur und den Menschen, die dort leben. Deshalb unterstützen wir seitens der ÖVP diesen Antrag. Ich möchte jedoch auf Entwicklungen, speziell in Europa hinweisen, vor denen wir nicht die Augen verschließen dürfen. Zurzeit kommt auch in Österreich Atomstrom in die Haushalte, trotz der großen Möglichkeiten, Strom aus Wasserkraft und der vielen Windkraftwerke zu erzeugen. Das heißt, dass ein Teil des in Österreich verbrauchten Stroms von Atomkraftwerken erzeugt wird. Der Ausstieg in Deutschland aus der Energiegewinnung durch Atomkraftwerke und der Bau von großen Windanlagen und die massive Förderung von Voltaikanlagen hat dazu geführt, dass die nicht oder wenig geförderten, im Verhältnis umweltfreundlichen Gaskraftwerke stillgelegt und durch alte Braunkohlekraftwerke ersetzt werden. Es wird bei dem Beitritt der Stadt Linz zu CNFE meiner Meinung nach dringend notwendig sein, nicht nur das Ende der Atomkraftwerke in Europa zu fordern, sondern darauf hinzuweisen, dass umweltfreundliche Alternativen möglichst rasch entwickelt werden und ans Netz gehen können, damit die Umwelt wirklich als Gewinner hervorgeht. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pühringer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 8 Zweite Schienenachse – Umsetzung des FPÖ-Zusatzantrages vom 27. Jänner 2011 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Antrag geht es um die zweite Schienenachse und um den Zusatzantrag der FPÖ vom 27. Jänner 2011. Das in der Gemeinderatsitzung vom 23. April 2015 unter TOP C auf Antrag der Freiheitlichen berichtete Projekt ‚Zweite Schienenachse‘ lässt hinsichtlich der technischen Voraussetzungen und der Trassenführung der neuen Achse die Möglichkeit einer Durchbindung der Mühlkreisbahn zum Hauptbahnhof sowie einer Einbindung der Nebenbahnen vermissen. Die Schaffung dieser Möglichkeit war allerdings Voraussetzung für die Zustimmung der Freiheitlichen zum Grundsatzbeschluss ‚Zweite Schienenachse‘ bei der 13. Sitzung das Linzer Gemeinderates am 27. Jänner 2011. Ein diesbezüglicher freiheitlicher Zusatzantrag wurde damals gemeinsam mit dem Hauptantrag F 1 beschlossen. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Verkehrsreferentin und die zuständigen Stellen des Magistrates Linz werden beauftragt, bei der Planung der ‚Zweiten Schienenachse‘ den am 27. Jänner 2011 beschlossenen FPÖ-Zusatzantrag zu TOP F 1 – ‚Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass die technischen Voraussetzungen und die Trassenführung der neuen Straßenbahnachse mit der Errichtung eines im oberösterreichischen Gesamtverkehrskonzept vorgesehenen City-S-Bahn-Konzepts (Durchbindung Mühlkreisbahn zum Hauptbahnhof sowie Einbindung von Nebenbahnen) vereinbar sind.‘ - zu berücksichtigen. Bedeckungsvorschlag: Die hierbei entstehenden Kosten sind im Rahmen der Planungskosten für die ‚Zweite Schienenachse‘ zu berücksichtigen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, der Antrag ist an und für sich schon erledigt. Das dürfte der FPÖ entgangen sein, weil sie nicht mitgestimmt hat. Ich muss das jetzt ein bisschen chronologisch machen, weil sonst kommt es ein bisschen durcheinander. Der Hauptknackpunkt ist die Querung der Donau, die muss weiterhin möglich sein, weil überall anders haben wir die Schienenstränge und die Möglichkeit. Da ist es technisch jederzeit möglich. Das wurde uns von allen Seiten zugesichert. Wir haben immer darauf gedrängt, dass die neue Brücke, so sie kommen sollte, die technischen Voraussetzungen haben muss, dass man jederzeit mit einer Vollbahn drüberfahren kann. Jetzt zur Chronologie: An und für sich wäre die FPÖ noch auf der Linie ihres Antrages gewesen, indem Stadtrat Wimmer am 24. Mai 2012 die Entlassung der Eisenbahnbrücke aus dem Denkmalschutz gefordert hat. Am 6. Oktober 2013 hat die FPÖ ihre Meinung auf einmal geändert und wollte dann eine Volksbefragung und die Eisenbahnbrücke erhalten. Das heißt aber, dass die FPÖ – und das war dann so – bei dem Beschluss im Gemeinderat für die neue Donaubrücke am 17. Oktober 2013 nicht mitgestimmt hat, wo es genau darum gegangen ist, diesen Antrag der FPÖ vom 27. Jänner 2011 umzusetzen, weil auf unseren Antrag im Ausschuss hin der Absatz eingefügt wurde. Ich darf jetzt zitieren: ‚Der vorgesehene Brückenquerschnitt sieht beidseitige Geh- und Radwegbereiche mit einer Breite von je 4,5 Metern, eine acht Meter breite Trasse für schienengebundene Verkehrsmittel (neue Schienenachse, Regiotram) und je zwei Fahrspuren mit je 3,5 Meter vor. Außerdem sollen die statischen Voraussetzungen für eine allfällige spätere Nutzung durch eine Eisenbahn gewährleistet werden.‘ usw. Das heißt, diese Forderung wurde im Gemeinderat von SPÖ und Grünen beschlossen, von der FPÖ nicht. Ich finde das ein bisschen absurd, nicht mitzustimmen, aber dann genau das zu fordern. Jetzt wird es eine Volksabstimmung über die Eisenbahnbrücke geben und dann wird man sehen, ob weiterhin die Querung möglich ist oder nicht. Das wird sich dann zeigen. Wir werden trotzdem dem Antrag zustimmen. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass es richtig und wichtig ist, dass es die zweite Schienenachse gibt, vor allem, weil das ein Linzer Projekt ist und es aber trotzdem immer noch möglich ist, in Zukunft eine Regiotram über die Donau zu führen, denn sonst ist das absolut nicht mehr möglich. Ich würde meinen, die FPÖ hat sich ein bisschen ein Eigentor geschossen. Nichtsdestotrotz stimmen wir zu, weil wir für die Querung der Donau mit der zweiten Schienenachse und eventuell mit einer Regiotram sind.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP bekennt sich ebenfalls zur zweiten Schienenachse, wird sich aber dennoch enthalten. Warum? Die im Antrag angesprochenen Nebenbahnen sind im Eigentum des Bundes und daher führt der Antrag, diese Nebenbahnen ins Projekt einzubinden, zu Komplikationen und Verzögerungen, die wir vermeiden möchten. Viel wesentlicher scheint uns für die rasche Umsetzung des Projekts die von der ÖVP mehrfach verlangte Vorlage eines Finanzierungskonzeptes. Die Beantwortung der ÖVP-Anfrage zu diesem Thema an Bürgermeister Luger, die am 5. März 2015 beantwortet wurde, gibt nur Informationen über die prozentuelle Aufteilung der Kosten zwischen Stadt Linz von 55 Prozent und 45 Prozent vom Land Oberösterreich. Für diese mehrere 100 Millionen Euro schwere Finanzierung durch die Stadt Linz, wurden laut Aussage von Bürgermeister Luger nur 5,1 Millionen Euro bis 2019 eingeplant. Sie sehen, werte Kolleginnen und Kollegen, die Finanzierung scheint ungeklärt zu sein. Wir ersuchen erneut, die Finanzierung dem Gemeinderat vorzulegen. Dem vorliegenden Antrag werden wir uns, wie angekündigt, enthalten. Wir bekennen uns aber nochmals klar zur zweiten Schienenachse und deren rasche Umsetzung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie, auch von der SPÖ ein ganz klares Bekenntnis zum Jahrhundertprojekt der zweiten Schienenachse. Ich glaube, in diesem Hause ist es weit darüber hinaus hinlänglich bekannt und bewusst, dass wir dringend diese Straßenbahnlinie brauchen. Wir brauchen sie insofern, weil wir neue Stadtteile anbinden wollen, damit wir den öffentlichen Verkehr in diesem Bereich forcieren können. Es ist bekannt, dass die Linz Linien nur Straßenbahnen bauen können. Das ist eine innerstädtische Lösung. Klar ist aber, dass mit dem Verkehrskonzept im Großraum Linz abgestimmt ist, dass die Möglichkeit besteht, Regiotram-Verbindungen nahtlos in das bestehende und in das noch zu errichtende Schienennetz einzubinden. Es ist auch bekannt, dass die Regiotram zukünftig lupenrein mit den S-Bahn-Takten eingebunden werden soll. Nichtsdestotrotz ist das Thema S-Bahn und die Nebenbahnen eine Angelegenheit des Landes. Ich möchte nochmals aufgreifen, was Frau Kollegin Lenger bereits erklärt hat. Der wesentliche Knackpunkt ist die oberirdische Führung im Bereich der Donauquerung. Da ist es ganz klar, dass es mit der Ersatzlösung und dem Entwurf von Marc Mimram nachhaltig und zulässig ist, dass wir dementsprechend die statischen Voraussetzungen haben, um in diesem Bereich alle Varianten führen zu können. Deswegen ist es mir manchmal sehr unverständlich, dass wir diese Diskussionen gerade in diesem Bereich haben und auf der anderen Seite die Analyse oder die Intention kommt, ,man möge doch‘. Ich glaube und würde appellieren, sich endlich einmal dazu zu bekennen, dass die zweite Schienenachse ein neuralgischer Bereich ist - und die Donauquerung. Wir brauchen eine neue Lösung, eine Ersatzlösung für die Eisenbahnbrücke. Insofern werden wir uns bei dem Antrag in diesem Bereich enthalten, weil klar ist, dass die zweite Schienenachse zu führen ist, aber die anderen Thematiken hauptsächlich im Bereich Bund und Land liegen. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pühringer: „Danke für die teilweise avisierte Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (17) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 9 Sektorales Bettelverbot nach Salzburger Vorbild einführen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, nicht zuletzt aufgrund unseres Drängens und auch einzelner anderer Parteien, vor allem aber der Österreichischen Volkspartei, ist es gelungen, die Bettelei in Linz – auch die SPÖ hat voriges Jahr tatkräftig mitgewirkt – einzudämmen, und gegen illegales Betteln stärker vorzugehen. Das ist ein erster positiver Schritt. Das Beispiel der Landeshauptstadt Salzburg zeigt, dass es damit nicht getan sein wird. Wenn natürlich andere Städte ihre Regelungen verschärfen, wenn dort rigoroser gegen illegale Bettelei örtlich oder zeitlich begrenzt vorgegangen wird oder Betteln überhaupt sektoral gänzlich untersagt wird, dann kann und wird es dazu führen, dass in Linz wieder mehr Bettelei auftritt. Die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch Gäste der Stadt Linz - sofern sie trotz hoher Parkgebühren noch in die Stadt hineinfahren - werden dann wiederum in der Linzer Innenstadt belästigt. Das wollen wir nicht. Wir wollen die Handhabe verbreitern, die wir hier in diesem Fall haben, um mehr Möglichkeiten zu besitzen, um im Ernstfall rasch und möglichst unbürokratisch vorgehen zu können. Am besten durch ein sektorales Bettelverbot, wo wir örtlich oder zeitlich beschränkt - wie es in der Stadt Salzburg von der Stadtregierung mit SPÖ und ÖVP beschlossen worden ist -, entsprechende Maßnahmen setzen können. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag, wonach ein sektorales Bettelverbot nach Salzburger Vorbild geprüft und dem Gemeinderat ein Vorschlag in Abstimmung mit dem Sicherheitsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Ob man das dann wirklich jeden Tag in vollem Ausmaß oder im verfassungsrechtlich möglichen Ausmaß benötigt, sei dahingestellt. Es ist aber wichtig, vorab zu agieren und nicht erst dann zu reagieren, wenn es schon zu spät ist. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden ersucht, Möglichkeiten für die Erlassung eines sektoralen Bettelverbotes nach Salzburger Vorbild zu prüfen und dem Gemeinderat in Abstimmung mit dem Sicherheitsausschuss einen entsprechenden Vorschlag zur Abstimmung vorzulegen.‘ Ich darf im Sinne der Zeitökonomie darauf hinweisen, dass uns bereits bekannt ist, dass es offenbar einen Abänderungs- und einen Zusatzantrag geben soll. Sollte ein Zusatzantrag kommen, der zusätzlich den Ordnungsdienst einbezieht, in Richtung auf Belästigung von Passanten vorgehen zu können, werde ich meiner Fraktion die Zustimmung zu diesem Zusatzantrag empfehlen. Sollte ein Antrag kommen, der unseren abändert und einschränkt, bitte ich, die weitergehende Fassung zunächst zur Abstimmung zu bringen und diese möglichst anzunehmen. Ein abgespeckter Antrag wäre zwar besser, als nichts. Es ist jedenfalls am sinnvollsten, diesen Antrag in der vorliegenden Form inklusive einer etwaigen Erweiterung anzunehmen. Ich bitte um Zustimmung für die Lebensqualität der Linzer Innenstadt, aber auch für den Tourismus und den Handel, damit nicht durch Bettelei eine vermeidbare Belästigung eintritt. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten in diesem Hause schon einige Male die Diskussionen rund um das Betteln, rund um die Ursachen, die zum Betteln führen und wie wir damit umgehen sollen. Ich finde, das ist ein sehr sensibles Thema und dieses wird häufig nicht mit der nötigen Sensibilität angegangen. Grundsätzlich glaube ich, dass es auf einen gesellschaftlichen Skandal hinweist, wenn es Menschen gibt, die betteln. Wenn man sich das historisch anschaut, dann wird man im Mittelalter und im Altertum schon immer Bettlerinnen und Bettler finden. Die Ursache liegt darin begründet, dass die Verhältnisse so sind, dass sich Menschen gezwungen sehen, sich ihren Lebensunterhalt durch Betteln zu erwirtschaften. Das ist etwas absolut Unangenehmes und sollte nicht sein. Nicht die Armen sind zu bekämpfen, sondern die Verhältnisse, nämlich die Armut. Insofern geht dieser Antrag in die vollkommen falsche Richtung. Es wird jetzt einmal mehr versucht, das Grundrecht auf Betteln, das der Verfassungsgerichtshof festgeschrieben hat, zu beschränken und die Grundrechte, die festgeschrieben sind, in Grenzen zu halten. Wenn man sieht, wer in Linz betteln geht, dann weiß man in aller Regel, wer die Menschen sind, auf die dieses Bettelverbot oder diese Einschränkung des Rechts auf Betteln abzielt. Das sind Menschen, die in aller Regel aus der Slowakei oder aus Rumänien nach Linz kommen. Die haben in ihren Ländern überhaupt keine Möglichkeit, sonst irgendwie zu einem Einkommen oder einer Arbeit zu kommen. Es ist schon klar, wir können die Probleme der Europäischen Union oder der ganzen Welt nicht in Linz lösen, aber wir können schon sehr würdig mit den Menschen, die die Ärmsten der Armen sind, umgehen. Ich möchte vor allem die ÖVP erinnern, dass sie sich hin und wieder ihren christlich-sozialen Wurzeln rühmt. Bei einer christlich-sozialen Einstellung sollte es darum gehen, bei denen, die schon ganz, ganz arm sind, die Nächstenliebe walten zu lassen. In erster Linie finde ich die SPÖ erbärmlich, die den Anspruch hat, für soziale Gerechtigkeit einzutreten und das nicht nur im nationalstaatlichen Rahmen zu sehen, sondern so eine internationale Idee hat. Zumindest habe ich das grundsätzlich so verstanden, dass die SPÖ schon beseelt davon ist, in der Welt prinzipiell soziale Gerechtigkeit herrschen zu lassen. Indem man sich jetzt auf die Armen fokussiert und sagt, okay, jetzt wollen wir sektoral das Recht auf Betteln immer weiter einschränken, wird meines Erachtens der grundsätzlich vollkommen falsche Weg gegangen. Man bekämpft nicht die Verhältnisse, nämlich die Ursachen, warum es dazu kommt, sondern man bekämpft die Armen, die keine andere Möglichkeit mehr sehen, da herauszukommen. Die Fraktion Die Grünen werden allen Anträgen, die jetzt gestellt worden sind, die Zustimmung nicht erteilen. Wir werden überall dagegen stimmen. Ein kurzer Nachsatz noch. Der stellvertretende Landespolizeidirektor Ernst Fuchs ist gefragt worden, ob es das braucht. Seine Antwort in den Medien war, das brauchen wir nicht. Dem schließen wir uns inhaltlich an. Also er sagt, wir brauchen kein sektorales Bettelverbot in Linz.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger zur tatsächlichen Berichtigung: „Der stellvertretende Landespolizeidirektor heißt nicht Ernst, sondern Erwin mit Vornamen. (Zwischenrufe) Glaube mir, der Mann ist nicht unbekannt, er heißt Erwin.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, Gemeinderat Pühringer hat schon sehr viele Aspekte zur Sprache gebracht, die ich mit ihm teile. Wir haben im Gemeinderat schon öfter über dieses Thema sehr kontroversiell diskutiert. Ich möchte jetzt noch eine Sache hinzufügen, zu dem, was Markus Pühringer gesagt hat. Wenn es in diesem konkreten Vorschlag um ein sektorales Bettelverbot in der Innenstadt geht, geht es um Haltungen zu dem Verhältnis, was der öffentliche Raum ist und wer Zugang zum öffentlichen Raum hat. Wenn ich ein sektorales Bettelverbot verhänge, dann ist das ein Angriff auf die Meinung, dass der öffentliche Raum allen Menschen gehört, ungeachtet ihrer finanziellen Ausstattung und sozialen Lage. Also das ist ein Bruch mit dem demokratischen Zugang zum Raum. Es ist leider einmal so, Österreich ist Mitglied der EU. Ich glaube, die meisten Parteien hier herrinnen sind glühende Verfechter der EU. Man kann sich im sozialen Bereich nicht vor den Problemen der Gesamt-EU abschotten. Die Solidarität oder das Gemeinsame in der EU hört nicht beim Warenverkehr auf, sondern es gehört die soziale Verantwortung für alle Menschen, die in der EU leben, dazu und in diese Gruppe fallen die armutsreisenden Menschen hinein. Meine Haltung ist ähnlich, wie die der Grünen, ich werde alle drei Anträge ablehnen. Ich möchte aber noch zum Abänderungsantrag der SPÖ sagen, die Frage, ob in Linz ein sektorales Bettelverbot verhängt wird, ist eine politische Entscheidung. Man kann sich da nicht dahinter verstecken, das irgendwo prüfen zu lassen. Die SPÖ muss ganz klar sagen, ja wir sind für das oder wir sind nicht dafür. Es wäre mir schon ein Anliegen - Markus Pühringer hat an die ÖVP und ihre christlich-sozialen Adern appelliert –, an die SPÖ zu appellieren. Die lange Tradition der Sozialdemokratie im Eintreten für die sozialen Rechte der ärmeren Menschen ist bekannt. Ich denke, für die SPÖ wäre es ein gutes Zeichen zu sagen, bei uns hört das Mitgefühl mit armen Menschen nicht dort auf, wo die Armutsreisenden bei uns ankommen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich selbst auf meine Rednerliste gesetzt, um damit eine Wortmeldung abgeben zu können. (Zwischenruf, Unruhe) Euer Match habe ich schon mitbekommen. Es war aber formal völlig korrekt, wie sich der damals vorsitzführende Vizebürgermeister Forsterleitner verhalten hat. Ich verhalte mich die ganze Zeit so. Ich habe das von meinem Vorgänger übernommen. Der Antrag ist aus meiner Sicht zu ernst, um über die Geschäftsordnung Schmäh zu führen oder wie Wortmeldungen erteilt werden. Ich möchte grundsätzlich festhalten, dass die Situation in Salzburg nicht vergleichbar ist, mit jener in Linz. Der Grund, warum im Salzburger Gemeinderat mehrheitlich ein sektorales Bettelverbot eingeführt worden ist, lag daran, dass täglich zwischen 200 und 300 Bettlerinnen und Bettler, bei manchen Veranstaltungen sogar bis zu 400 BettlerInnen, in einem sehr engen Umfeld im inneren Altstadtkern gebettelt haben. In Linz ist es so, dass wir - in diesem Hause haben wir darüber eine sehr intensive Diskussion geführt, als es um eine Novellierung des Polizeistrafgesetzes in Oberösterreich gegangen ist - aus meiner Sicht derzeit überhaupt keine Veranlassung haben, ein sektorales Bettelverbot zu erlassen. In diesem Sinn hat Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn vollkommen Recht, dass es letztendlich eine politische Entscheidung ist und sich ein Bürgermeister nicht hinter juristischen Argumenten verschanzen darf. Es ist so, dass wir im heurigen Jahr vom 1. Jänner bis Stichtag 22. Mai – so weit liegen mir die Daten vor - bei der Linzer Polizei insgesamt 140 Anzeigen wegen Bettelei hatten, davon 25 wegen organisierter Bettelei. Wenn man das mit der Situation in Salzburg vergleicht, ist ziemlich klar, dass wir derzeit diese Maßnahme in Linz nicht brauchen. Ich möchte sagen, dass genau die Maßnahmen des Polizeistrafgesetzes, nämlich eine klarere Differenzierung und die Möglichkeit für die Exekutive einzuschreiten, wo das verfassungskonforme Betteln nicht mehr stattfindet, sondern tatsächlich organisiertes aufdringliches gewerbsmäßig umherziehendes Betteln, aus meiner Sicht gewirkt haben. Die Menschen, die leider - da bin ich bei Kollegen Pühringer von den Grünen - betteln müssen, dürfen dieses Verfassungsrecht in Linz ausüben. Ich werde aber trotzdem einen Abänderungsantrag meiner Fraktion einbringen. Der ist im Vorfeld mit den anderen Parteien kommuniziert worden. Ich lasse mir nicht vorwerfen, etwas nicht prüfen zu lassen. Als Bürgermeister und Vorsitzender dieses Gemeinderates ist es ein bisschen schwieriger, als wenn man dafür keine Hauptverantwortung trägt. Ich habe schon des Öfteren herbe Kritik ernten dürfen, wenn ich gemeint habe, das braucht man nicht prüfen lassen, das ist eine rein politische Entscheidung. Jede Partei hat mir das schon einmal in den gut eineinhalb Jahren vorgeworfen und gesagt, aber prüfen werden Sie es wohl lassen dürfen. Dieser sehr liberalen Prüfungspolitik wenn man so will, würde ich in diesem Fall nachkommen und stelle den Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden ersucht, Möglichkeiten für die Erlassung eines sektoralen Bettelverbotes nach Salzburger Vorbild zu prüfen und dem Stadtsenat zu präsentieren.‘ Diese rechtliche Prüfung wird sehr umgehend und sehr schnell erfolgen können. Es ist derzeit so, dass ein sektorales Bettelverbot in Oberösterreich nach § 1 a Abs. 4 des Polizeistrafgesetzes nur dann rechtens zu erlassen ist, wenn ein entsprechender Bedarf und eine Notwendigkeit zu dieser Erlassung gegeben ist. Ich kann aus meiner Sicht Gott sei Dank sagen, dass das derzeit nicht der Fall ist. Deswegen wäre aus heutiger Sicht ein solches sektorales Bettelverbot, eine Verordnung unrechtmäßig. Ich bemühe mich, mein Amt zumindest nach bestem Wissen und Gewissen rechtens korrekt auszuführen. Die Prüfung soll geschehen. Im Stadtsenat wird das Ergebnis niemanden besonders dramatisch überraschen. Ich möchte das Prüfungsergebnis den beiden nicht im Stadtsenat vertretenen Mitgliedern des Gemeinderates, Herrn Reiman, MBA, und Frau Mag.a Grünn, ebenfalls zur Kenntnis bringen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Spannring: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal unterstreichen, was soeben erwähnt worden ist: Salzburg ist nicht Linz. (Zwischenruf) Ja, Linz darf nicht Wien werden. Salzburg ist nicht Linz. Es ist zwar alles ein bisschen dehnbar. Ich möchte nur sagen, wir müssen froh sein, dass wir in Linz zurzeit nicht so eine Situation haben, wie es in Salzburg ist. Die Salzburger haben mein vollstes Verständnis für diese Maßnahme des sektoralen Bettelverbotes. Es ist so, dass es bei uns in Oberösterreich durch das neue schon erwähnte Polizeistrafgesetz eine vielleicht bessere Gesetzeslage auf Landesebene gibt. Das ist eine wirksame Maßnahme, um das gewerbliche Betteln einzudämmen, wie wir soeben gehört haben. Es gibt aber noch einen weiteren Bereich, der noch nicht genutzt ist. Es gibt nämlich den § 2, den so genannten Punk-Paragraphen, der durch den Linzer Ordnungsdienst vollzogen werden könnte. Ich betone das Wort ‚könnte‘, weil diese Eingriffsmöglichkeit aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses, der von SPÖ und Grünen und Frau Grünn gefasst wurde, in Linz nicht angewendet werden kann bzw. nicht besteht. Bevor wir neue Maßnahmen ergreifen - jetzt prüfen wir nur -, sind wir für das Ausnützen bestehender Möglichkeiten. Zusätzlich zum Prüfen eines sektoralen Bettelverbotes stellen wir daher den Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Im Sinne der Wahrung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit beschließe der Linzer Gemeinderat zudem ein Maßnahmenpaket, dass darauf ausgerichtet ist, unzumutbare Belästigungen von Passanten an öffentlichen Orten bzw. deren Behinderung beim Zugang zu öffentlichen Einrichtungen oder beim widmungsgemäßen Gebrauch von öffentlichen Einrichtungen (inklusive Einrichtung des öffentlichen Personennahverkehrs) zu unterbinden sowie die Vollziehung des § 2 Oö. Polizeistrafgesetz (‚Punk-Paragraph‘) durch die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes der Stadt Linz GmbH (OSL) zu veranlassen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, was den Zusatzantrag der ÖVP angeht, hat die Sozialdemokratie eine klare Position. Wir sehen die Vollziehung dieses so genannten Punk-Paragrafen als Aufgabe der Sicherheitspolizei an und wir sehen die besser in den Händen der Polizei, als in den Händen des Ordnungsdienstes der Stadt Linz. Daher können wir diesem Zusatzantrag unsere Zustimmung nicht erteilen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Vielen Dank für die teilweise avisierte Zustimmung. Ich darf festhalten, vielleicht gelingt es dem Ordnungsdienst, so wie es in anderen Bereichen der Fall war, das Vertrauen der SPÖ zu gewinnen. Es geht darum, mit den vorhandenen Mitteln ein Maximum an Leistung und Effizienz zu erreichen. Ich glaube, es wäre besser - ich bin einer Meinung mit Gemeinderat Spannring -, dass man natürlich mit vereinten Kräften vorgeht und verschiedene Stellen tätig werden können, so wie es sich im Bereich der Bettelei, wie wir gehört haben, schon teilweise sehr gut bewährt hat. Unabhängig davon, bitte ich noch einmal um Zustimmung zum Originalantrag inklusive dem Zusatzantrag der ÖVP. Erst wenn dieser weitergehende Originalantrag auf Prüfung und Umsetzung nicht zur Annahme gelangt, wäre der eingeschränkte Antrag der SPÖ, aus unserer Sicht, besser, als gar nichts. Natürlich wäre es gescheit, Dinge nicht nur zu prüfen, sondern gleich umzusetzen. Ich bitte, unserem Antrag und dem Zusatzantrag der ÖVP zuzustimmen. Vielen Dank.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag, anschließend über den Zusatzantrag der ÖVP und dann über den Abänderungsantrag der SPÖ abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (17) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Zusatzantrag der ÖVP wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (26) und Gemeinderat Reiman, MBA, sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag der SPÖ wird bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag O 10 Verbesserungsmaßnahmen für RadfahrerInnen in Kreuzungsbereichen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, meine Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um Verbesserungsmaßnahmen für RadfahrerInnen, also ein Antrag in Richtung sanfte Mobilität. Der Gemeinderat hat am 8. März 2012 einstimmig die Charta von Brüssel beschlossen, die besagt, dass der Radverkehrsanteil bis 2020 auf mindestens 15 Prozent gehoben werden soll. Also es gibt genügend Anlass, hier noch etliches zu tun und Maßnahmen zu setzen. In diesem Antrag geht es um Kreuzungsbereiche. In Linz sind etliche Kreuzungsbereiche für RadfahrerInnen zum Teil mit sehr schlechten Bedingungen befahrbar. Es ist nur möglich, diese Kreuzungen teilweise auf komplizierten Umwegen und manchmal sogar unter gefährlichen Umständen zu queren. Manchmal wird es einem sogar schwer gemacht, die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Ein prominentes Beispiele ist die Nibelungenbrücke. Die war heute schon Thema. Ein weiteres Beispiel ist die Untere Donaulände, Rechte Donaustraße, Fahrtrichtung Pfarrplatz. Im Kreuzungsbereich auf Höhe Lentos befindet sich neben dem Zebrastreifen eine Radwegüberfahrt, die aber an einer Verkehrsinsel endet. Man kann dann mit dem Fahrrad entweder weiterfahren und sich zwischen den zahlreichen motorisierten Fahrzeugen an den rechten Fahrbahnrand schlängeln oder man fährt über den Zebrastreifen oder schiebt das Rad über den Zebrastreifen bis zum rechten Fahrbahnrand. Also hier wäre es zum Beispiel dringend notwendig, mit einer Radwegüberfahrt klare Verhältnisse zu schaffen. Ich darf noch zwei weitere Kreuzungen anführen, die man sich einmal seitens der Verkehrsplanung anschauen möge. Die Kreuzung Derfflingerstraße - Paul-Hahn Straße oder Linke Brücken Straße – Prager Straße, wo es für RadfahrerInnen fast unmöglich ist, sich StVO-konform zu verhalten und nicht gefährdet zu werden. Ich glaube, es ließe sich mit ganz einfachen Maßnahmen etwas verbessern. Das sind exemplarische Beispiele. Es gibt noch viele, vielleicht etliche, die ich nicht einmal kenne und ich kenne sehr viele im städtischen Bereich. Deshalb wäre es, glaube ich, dringend notwendig, vor allem in der Innenstadt und ausgehend von der Innenstadt ein Screening durchzuführen, Kreuzungen auf ihre Radfahrverträglichkeit zu überprüfen und Maßnahmen zu setzen. Wir stellen daher den folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Linzer Gemeinderat ersucht, dass für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied, Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, die zuständigen Stellen der Stadt zu beauftragen, im Rahmen eines Screenings, beginnend mit der Innenstadt, sämtliche Kreuzungen im Linzer Stadtgebiet auf deren Tauglichkeit und Sicherheit für RadfahrerInnen zu prüfen. Auf Basis der Ergebnisse, sollen so rasch wie möglich entsprechende Maßnahmen, die für RadfahrerInnen ein direktes und sicheres Queren der Kreuzungen gewährleisten, entwickelt und in der Folge zügig umgesetzt werden. Die Bedeckung anfallender Kosten, soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dipl. –Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP hat auch in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen für verbesserte Radfahrmöglichkeiten initiiert. Wir halten auch diesen Antrag für sehr sinnvoll und schlagen die Zuweisung zum Verkehrsausschuss vor. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Fadl: „Geschätzter Herr Vizebürgermeister, geschätzte KollegInnen, bei diesem Thema bin ich mit der ÖVP-Fraktion einmal 100 Prozent einer Meinung und zwar aus dem einen Grund, weil Gerda Lenger mehr als 1000 Kreuzungen gerne überprüft hätte, da sind wir vermutlich bis 2020 fertig. Nichtsdestotrotz macht es Sinn, wie Herr Kollege Hutter gesagt hat, diesen Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen und dort dann punktuell die nächsten Maßnahmen bespricht. Ich möchte noch auf die Gepflogenheiten im Verkehrsausschuss hinweisen. In den letzten Jahren haben wir immer bei aktuellen Problemlagen darüber gesprochen und Lösungen gesucht, wo die Fahrradinitiativen dafür waren. Ich möchte das nur an einem Beispiel bringen, weil es kein wirklicher Radweg ist, aber weil es zu einer Lösung zur Verkehrssicherheit beiträgt. Die Unterführungen der Westbahn werden von den ÖBB generalsaniert. Das wird noch einige Jahre dauern, bis die fertig sind und dann wären verkehrsmäßig andere Lösungen möglich. Man hat mit den Ämtern eine ordentliche Lösung gemacht, damit die Radfahrer jetzt sicher durchfahren können. Ich glaube, dass wir im Verkehrsausschuss eine Kreuzung nach der anderen besprechen können. Den Antrag aber direkt anzunehmen, 1000 Kreuzungen prüfen zu lassen, halte ich nicht für so leicht machbar und nicht für so sinnvoll. Generell geht es darum, dass uns alle Verkehrsteilnehmer gleich viel wert sein müssen. Es geht um eine Abwägung Fußgänger, Radfahrer, Individualverkehr, öffentlicher Verkehr. Darum freut es mich, dass wir für die Zuweisung in den Verkehrsausschuss eine satte Mehrheit bekommen werden.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Danke für die avisierte Zustimmung oder Zuweisung. Herr Kollege Fadl, ich habe das sehr gut gefunden, was du gesagt hast, dass diese Lösung bei der Westbahn in Zusammenarbeit mit der Rad-Lobby gefunden wurde. Das ist wirklich super. Ich hoffe, dass es auch hier möglich sein wird, eine Lösung zu finden bzw. die Kreuzungen sukzessive abzuarbeiten. Ich habe in den Antrag beginnend mit der Innenstadt hineingeschrieben. Es ist mir klar, dass man nicht gleich alle Kreuzungen überprüfen kann, aber wenn man tatsächlich gleich viel wert auf alle VerkehrsteilnehmerInnen legen würde, dann hätten wir die Mittel, dass wir wirklich alle Kreuzungen überprüfen. Ich darf nur an zwei ganz prominente Beispiele erinnern, wo man sogar Mittel für Bundesprojekte locker macht und nicht wenige: Stichwort, Westring und Autobahnabfahrt Auhof. Also wenn man das tatsächlich so macht, dann geht das wirklich, dann könnte man den Antrag gleich beschließen. Ich weiß aber, dass das nicht möglich ist, dass das Budget für das Rad fahren so ein Randdasein fristet. Ich hoffe, das wird sich in den nächsten Jahren noch ändern. In dieser Gemeinderatsperiode gibt es noch einen regulären Verkehrsausschuss. Ich vertraue darauf, dass eine gute Lösung vorgelegt wird und zumindest einmal begonnen wird, die Kreuzungen für RadfahrerInnen sicher und gut querbar zu machen. Danke.“ (Beifall die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderat Huber berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 11 Förderung Land Oberösterreich für nachträgliche Lifteinbauten – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, die nachträglich errichteten Lifte sind in sehr vielen Lebenslagen für eine Verbesserung der Lebensqualität verantwortlich. Es geht einerseits um betagte Seniorinnen und Senioren, aber zum Beispiel auch um Menschen mit Kindern. In den letzten Jahren wurden in Linz weit über 1000 Lifte nachträglich errichtet. Das geht nicht ohne eine umfassende Förderung, die sowohl von der Stadt, als auch vom Land erfolgt. Leider hat das Land Oberösterreich im Jahr 2012 den eigenen Anteil durch einen Passus in den Förderbestimmungen reduziert, indem der Anteil der Stadt angerechnet wird. Dadurch wird der Anteil, den die Mieterinnen und Mieter zu bezahlen haben, empfindlich erhöht. In dieser Resolution geht es darum, dass wir die Landesregierung ersuchen, die Vorgängerregelung wieder einzuführen. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Landesregierung Oberösterreich die Änderung in der Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2012 betreffend den nachträglichen Lifteinbauten zurückzunehmen, um auch in Zukunft diese Form der Verbesserung der Wohnqualität für die Mieterinnen leistbar gestalten zu können.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, diesen Antrag hatten wir schon einmal. Ich war versucht zu sagen, man möge doch bitte meine Wortmeldung aus der Gemeinderatssitzung vom 8. März 2012, Seite 176 bis 177, übernehmen, da sich inhaltlich und sachlich nichts daran geändert hat. Das Einzige, was sich an diesem Antrag geändert hat, ist der Antragsteller – 2012 war es noch Kollege Kühn, heute ist es Herr Gemeinderat Jakob Huber, seines Zeichens Bezirksgeschäftsführer der SPÖ. Damit ist die Intention dieses Antrages schon ganz klar offengelegt. Es geht einzig und allein darum, für die nächste Wahlkampfbroschüre wieder einen Artikel zu produzieren, wo dann drinnensteht, was die SPÖ-Gemeinderatsfraktion für die Menschen Gutes nicht tun würde und die bösen anderen Parteien sind alle dagegen und sind zu den Menschen so böse. Was Sie in Ihren Artikeln nicht dazusagen ist, dass diese Änderung deswegen gemacht wurde, weil es eine Rechnungshofprüfung gegeben hat und diese Doppelförderung, die durch dieses Berechnungsmodell jahrelang von einem roten Wohnbauressort fortgeführt wurde, heftigst kritisiert wurde. Das wurde aufgegriffen. Es geht nicht darum, den Menschen nichts zukommen zu lassen, sondern ein Fördermodell zu finden, das rechtlich und finanziell gedeckt ist. Ich darf Kollegen Huber zitieren, der vorhin gesagt hat, das Budgetdefizit kümmert nicht, offenbar die SPÖ-Schuldenpolitik auch nicht. Was Sie nicht hineinschreiben ist, dass Sie das versprochene Geld umgekehrt von den Menschen selber über zusätzliche Steuern wieder zurückholen wollen. Da muss man wieder einmal feststellen, sozialistisch ist nicht unbedingt immer sozial, da geht es um einen aktionistischen Effekt, wie Herr Bürgermeister vorhin gesagt hat. Was mich aber noch mehr verblüfft hat, dass man das noch toppen kann, ist der wahrscheinlich später noch zu stellende in Aussicht gestellte Abänderungsantrag der Mitglieder der Landeshauptmannpartei. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen. Sie stellen einen Antrag, wo man einerseits Herrn Finanzreferent Forsterleitner nötigt, zusätzliche nicht vorhandene Gelder wieder aufzutreiben, wohl wissend, dass die Landesregierung zwar prüfen kann - prüfen kann man alles -, dem aber nicht zustimmen kann. Darum hat sie der ersten Resolution nicht zustimmen können, weil es den Vorgaben und den Bestimmungen des Rechnungshofes widerspricht, Doppelförderungen weiter zu gewähren. Das heißt, es ist eine versuchte Doppelmühle. Einerseits will man Herrn Vizebürgermeister Forsterleitner in die Zwickmühle bringen, ja, wir möchten, aber der gibt uns kein Geld, und andererseits, wissen Sie ganz genau, dass diese Verordnung Herr Finanzreferent Pühringer nicht entgegen diesen Regelungen wieder zurücknehmen wird. Das ist eine Perfidie, da muss ich sagen, Hut ab, auf so etwas muss man erst einmal kommen. Beide Anträge sind für uns reiner wahltaktischer Aktionismus. Wie hat Herr Bürgermeister gesagt? Aktionistischer Effekt ist wichtiger, als mittel- und langfristige Entwicklung. Für solche Spielchen sind wir nicht zu haben. Wir werden uns daher bei beiden Anträgen enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, im Vorspann dieses Antrages wird die Änderung der Wohnungssanierungsverordnung 2012 bzw. eine diesbezügliche Änderung der Liftförderungen des Landes Oberösterreich beschrieben. Worauf leider nicht eingegangen wird, ist die Entwicklung des städtischen Liftförderbudgets über die letzten Jahre hinweg. Warum verliert man darüber kein Wort. Ich denke, man geht darauf deshalb nicht ein, weil die Linzer SPÖ, Finanzreferent Mayr und Forsterleitner, in den letzten Jahren den Sparstift bei der Liftförderung dramatisch angesetzt haben. Wie sah es vor dem Jahr 2012 im städtischen Liftfördervolumen aus. Im Jahr 2010 waren es noch 4,2 Millionen Euro, nun mittlerweile im Jahr 2015 sind es nur mehr 2,1 Millionen Euro. Das heißt, fünf Jahre später sind das für den Lifteinbau nur mehr die Hälfte des städtischen Fördervolumens. Eigentlich sind es viel weniger, als die Hälfte. Mittlerweile sind 85 Prozent des städtischen Liftförderbudgets, 1,8 Millionen Euro, die durch die 2,1 Millionen Euro zur Deckung von früher beschlossenen Annuitätszuschüssen belegt sind und daher nicht mehr für Förderungen zur Verfügung stehen. Für das heurige Jahr heißt das, dass bereits 38 Liftanlagen, die um Förderung angesucht haben, nicht positiv erledigt werden können. Schuld daran ist die SPÖ-Finanzpolitik in Linz in den letzten Jahren. Die ÖVP stellt nachfolgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschieße: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz erhöht das städtische Fördervolumen für den nachträglichen Lifteinbau auf das Niveau des Jahres 2010 und ersucht vor diesem Hintergrund die Landesregierung Oberösterreich um Prüfung, die Änderung in der Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2012 betreffend den nachträglichen Lifteinbauten zurückzunehmen, um auch in Zukunft diese Form der Verbesserung der Wohnqualität für die MieterInnen leistbar gestalten zu können.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Huber: „In vielen Bereichen ist es geübte Praxis, dass mehrere Gebietskörperschaften gemeinsam etwas zustande und zuwege bringen, das würde ich per se noch nicht ablehnen. Zum Abänderungsantrag der ÖVP: Meine Fraktion wird sich aus verschiedenen Gründen der Stimme enthalten. Erstens, ist es meines Erachtens eine Themenverfehlung. Durch diesen Antrag wird kein einziger Lift für die Mieterinnen und Mieter billiger. Zweitens, geht es bei der ursprünglichen Resolution darum, dass die Stadt ihre Förderbedingungen nicht geändert hat, das Land schon. Drittens, wenn das Land bei der bestehenden Regelung bleibt und der Zusatzantrag oder Abänderungsantrag angenommen wird, muss uns schon bewusst sein, dass 50 Prozent dieser erhöhten Förderungen dem Land zugutekommen. Viertens, die Rückgänge haben verschiedene Gründe. Wenn die Kosten für die Mieter um 75 Prozent teurer werden, gibt es möglicherweise weniger Interessenten. Und Fünftens, die Umstellung zwischen Direktförderungen und Annuitäten macht in der Kameralistik einen kleinen Unterschied aus. Aus diesen Gründen werden wir uns der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag und anschließend über den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag der ÖVP wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (6) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und FPÖ (6) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Huber berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O12 Gegen Ungleichbehandlung ausländischer Parksünder: Schaffung rechtlicher Grundlagen – Resolution und führt aus: „Sehr Herr Vizebürgermeister, in diesem Antrag geht es, wenn man so will, um ausländische Kriminelle, in dem Fall um Verwaltungsübertretungen durch Parksünder, die derzeit für die Stadt Linz kaum zu verfolgen sind. Wir halten das für ungerecht. Darum stellen wir nachstehenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe nachfolgende Resolution: ‚1. Der Oberösterreichische Landtag wird ersucht, die landesgesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit eine Strafverfolgung von ausländischen Parksündern aus möglichst vielen Staaten sichergestellt wird. 2. Der Österreichische Nationalrat wird ersucht, bilaterale Abkommen über den Datenaustausch zu Parksündern mit möglichst vielen Drittstaaten analog zum Beispiel der Bundesrepublik Deutschland abzuschließen. 3. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union werden ersucht, rechtliche Voraussetzungen für einen Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten zu schaffen, die eine Strafverfolgung von Parksündern innerhalb der EU ermöglichen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Wimmer: „Hier kann man es kurz machen. Nachdem dieses Thema auf die Initiative der Freiheitlichen und dann nachfolgend von der SPÖ im Landtag diskutiert wurde, werden wir natürlich diesem Punkt zustimmen. Ich darf das hiermit avisieren. Danke schön.“ Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth: „Die ÖVP kann sich mit diesem Antrag identifizieren. Natürlich muss es möglich sein, jede Parksünde, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, über die Landesgrenzen hinweg zu verfolgen. Der Finanzreferent wird sich über die korrespondierenden Strafzahlungen freuen, aber natürlich auch die ÖVP. Nicht, dass uns wieder vorgeworfen wird, wir hätten etwas gegen Einnahmen der Stadt, so ist das natürlich nicht. Es hätte allerdings schon die Möglichkeit gegeben, dass man den direkten Weg zum eigenen Landesrat gewählt hätte. Landeshauptmann-Stellvertreter Entholzer hätte sich um dieses Problem sicher so gekümmert, wie es in einer Freundschaft üblich ist. Ein Antrag innerhalb der SPÖ wäre dafür nicht notwendig gewesen. Wir werden diesem Antrag dennoch unsere Zustimmung erteilen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O13 Polizeiwachzimmer für Auwiesen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Damen und Herren, der Linzer Süden ist sehr dicht besiedelt und entwickelt sich durch verschiedene Projekte, vor allem die künftige Nutzung des Kasernenareals in Ebelsberg, ständig weiter. Geänderten Bedürfnissen sollte auch die Struktur der Polizeiwachzimmer Rechnung tragen. Viele Bewohner des Stadtteils Auwiesen wünschen sich ein eigenes Polizeiwachzimmer. Für 85 Prozent der Linzer war die Polizeipräsenz bei der Bürgerbefragung 2011 wichtig. Der Wunsch der Bürger nach mehr Polizei auf den Straßen, ist gerade in Auwiesen groß. Wenn ein weiteres Wachzimmer aus Kostengründen nicht möglich ist, könnte zumindest das bestehende Wachzimmer in Kleinmünchen in oder neben das Volkshaus Auwiesen verlegt werden Durch Präsenz direkt vor Ort steigt die objektive Sicherheit und natürlich das subjektive Sicherheitsgefühl samt der Lebensqualität. Eine bedarfsgerechte Adaptierung der bestehenden Struktur sollte und muss aber auch in Zeiten knapper Kassen möglich sein, kann aber auch Einsparungspotenziale bedeuten, wenn Anfahrtswege reduziert werden und bei Bedarf die Polizei rascher vor Ort ist. Tatsächlich braucht Linz als wachsende Stadt aber mehr Polizei und eine Struktur, die der Situation in den Stadtteilen entspricht. Nur der Einsatzkraft der Polizisten auf unseren Straßen und der Umsicht der zuständigen Vorgesetzten ist es zu verdanken, dass aus der polizeilichen Infrastruktur in Linz trotz knapper Finanzen einiges gemacht wird. Nun tut sich im Bereich Auwiesen weiteres Potenzial für Effizienz- und Kostenoptimierung auf. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Resolution an die Bundesministerin für Inneres Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, ein zusätzliches Wachzimmer im Stadtteil Auwiesen zu errichten oder das bestehende Wachzimmer in der Denkstraße nach Auwiesen zu verlegen. Etwaige Einsparungen bei den Kosten für das derzeitige Wachzimmer Denkstraße, das unter anderem überflüssige Gartenflächen aufweist, sollen dem Budget der Linzer Polizei zugutekommen. Ziel ist - entsprechend dem Wunsch der Bürger und Gewerbetreibenden in Auwiesen eine erhöhte Sicherheit und ein steigendes Sicherheitsgefühl - somit ein Mehr an Lebensqualität im Linzer Süden. Durch die vom Gemeinderat bereits beschlossene Resolution zur Verlegung des Wachzimmers solarCity in Richtung des Zentrums von Ebelsberg (Kasernen-Areal), bliebe eine flächendeckende Polizeipräsenz jedenfalls gewährleistet.‘ Die Liegenschaft, in der im Moment das Wachzimmer Kleinmünchen untergebracht ist, ist bei allem Respekt nicht besonders sinnvoll. Das ist eine Art größeres Ein- oder Zweifamilienhaus mit Garten und freien Parkplätzen. Ich glaube, es gäbe sinnvollere Möglichkeiten, wo man überdachte Parkplätze unter Umständen bieten und eine zweckmäßigere Unterbringung sicherstellen kann. Das wird letztlich eine Kostenfrage sein. Im Sinne dessen bitte ich, um die Sicherheit für Auwiesen zu erhöhen und den Menschen ein besseres Sicherheitsgefühl zu geben, um Annahme dieser Resolution. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Lieber Herr Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, das Optimum wäre natürlich, wenn die Wachzimmersituation in Linz insgesamt optimiert würde und die Wachzimmer auf die besten Standorte verteilt würden. Aber als ein Zwischenschritt dahin, ist dieser Antrag der FPÖ durchaus unterstützenswert und daher genießt er unsere Unterstützung. Wir haben insgesamt die Optimierung schon einmal in diesem Haus gefordert, die ist damals angenommen worden. Aber als ersten Schritt dahin, genießt das unsere volle Unterstützung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, die ÖVP sagt natürlich ja zu Auwiesen, aber auch ja zur Denkstraße. Die Denkstraße muss ebenfalls erhalten bleiben, denn sie wurde vor wenigen Jahren mit großem finanziellen Aufwand völlig neu adaptiert und mit doppelten Arbeitsflächen gegenüber der vorhergehenden Polizeiinspektion ausgebaut. Wir wissen, dass Auwiesen schon ein Brennpunkt in den letzten Jahren war und ist. Dort gab es immer eine Vielzahl von Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Vandalismus, Brandstiftungen und Einbrüchen. Aufgrund des großen Bevölkerungsbedarfes - im Bereich des Südens von Linz sind 100.000 Menschen angesiedelt - würde es dort sicherlich eine zusätzliche Polizeiinspektion vertragen. Wir stimmen natürlich diesem Antrag zu. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mag. Pühringer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen uns dieser Diskussion um Polizeiwachzimmer durchaus stellen. Wir sind bereit, das im Ausschuss zu diskutieren, die Polizei einzuladen und gemeinsam zu diskutieren, was sinnvoll ist und was Sinn macht, bevor wir uns gegenseitig Resolutionen zuschicken. Also reden wir zuerst mit der Polizei, laden wir sie in den Ausschuss ein und dann diskutieren wir, ob es in dem konkreten Fall Sinn macht, ein Polizeiwachzimmer aufzumachen und eines zu schließen. Ich beantrage die Zuweisung zum Sicherheitsausschuss.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Ich darf mich für die avisierte breite Zustimmung bedanken. Selbstverständlich ist mehr Präsenz - um beim Gemeinderat Hackl zu bleiben - immer besser, als weniger. Man muss aber immer das Beste aus den Mitteln machen. Deswegen freut es mich, dass hier grundsätzlich eine Zustimmung für eine gute bevölkerungsnahe Aufstellung herrscht. Eine Diskussion im Sicherheitsausschuss ist deshalb überflüssig, weil wir ohnehin direkt mit der Polizei in Kontakt stehen. Die Polizei kann sowieso noch reagieren und Stellungnahmen abgeben, falls sie die Resolution nicht als zielführend erachtet. Insofern wird sich zwangsläufig die Sache ergeben. Falls die Polizei anderer Meinung ist, braucht man nicht gesondert zweimal quasi eine Ehrenrunde drehen, das zuerst einmal beraten, dann noch einmal darüber abstimmen und dann der Polizei schicken. Es wird ohnehin eine Stellungnahme geben und es hat im Vorfeld bereits Gespräche gegeben. Deshalb bitte ich heute im Gemeinderat um direkte Zustimmung. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag O 14 Kein Wahlrecht für „EU-Ausländer“ (Drittstaatsangehörige) in Linz – Antrag und Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Damen und Herren, das Wahlrecht ist das Herzstück unserer Demokratie und sollte nicht, wie dies vereinzelt geschieht, in Hinblick auf mutmaßliche taktische Vorteile bei einzelnen Wahlgängen oder auch ohne ausreichende Überlegung verwässert und grenzenlos ausgeweitet werden. Bekanntlich ist ein erster Versuch, in Wien ein Wahlrecht für ,EU-Ausländer‘ (Angehörige von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten) einzuführen, klar am Verfassungsgerichtshof gescheitert. Dennoch werden Befürworter einer solchen Ausweitung des Wahlrechtes nicht müde, immer wieder darauf zu drängen und der in manchen Gemeinden immer größer werdenden Gruppe der ,Nicht-EU-Bürger‘ ein solches Wahlrecht zu versprechen oder schmackhaft zu machen. Tatsächlich ist das Wahlrecht aus gutem Grund an die Staatsangehörigkeit Österreichs oder eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union gebunden. Es darf nicht achtlos verschenkt und damit eine politische Einbahnstraße befahren werden, in der eine Rückkehr schwer möglich ist. Gerade in Zeiten sinkender Wahlbeteiligung ist es umso wichtiger, den Wert und die Besonderheit des Wahlrechtes zu betonen anstatt es in Richtung der Beliebigkeit zu modifizieren, nur weil sich einzelne Parteien daraus womöglich Vorteile erhoffen. Es steht aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten, die österreichische Staatsbürgerschaft teilweise schon binnen einiger Jahre zu erlangen, jedem frei, durch Engagement und Einsatz das Wahlrecht aus eigener Kraft zu erwerben. Es muss und darf also nicht verschenkt und dadurch seitens der Politik selbst abgewertet werden. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,I. Der Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juni 2007 mit dem Titel ,Schaffung von verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein kommunales AusländerInnenwahlrecht-Resolution‘ wird aufgehoben. II. Resolution an den Österreichischen Nationalrat: Der Österreichische Nationalrat wird ersucht, von etwaigen Plänen zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige (,EU-Ausländer‘) ausdrücklich Abstand zu nehmen. Die bestehende Regelung, wonach auf kommunaler Ebene nur österreichischen Staatsbürgern und Staatsbürgern von EU-Mitgliedsstaaten ein Wahlrecht zukommt, reicht aus.‘ Im Linzer Gemeinderat wurde am 28. Juni 2007, also vor der letzten Gemeinderatswahl, eine ‚Schaffung von verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein kommunales AusländerInnenwahlrecht‘, gefordert und ein entsprechender Beschluss mit Stimmen von SPÖ und Die Grünen gefasst. Ich kann mich da nur vehement dagegen aussprechen, weil ich glaube, das bestehende Reglement betreffend Wahlrecht vollkommen ausreichend ist. Es haben Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Linz, aber auch Bürgerinnen und Bürger von EU-Mitgliedsstaaten ein Wahlrecht. Ich glaube, das reicht völlig aus. Auf kommunaler Ebene ist es ohnehin schon relativ breit gefasst, hier mitwirken zu können, dass das nicht nur mit der österreichischen Staatsbürgerschaft geht. Das mag in dieser Form durchaus Sinn machen. Es ist aber sicherlich nicht sinnvoll, das noch weiter auszudehnen. Deshalb wird hier beantragt, den ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2007 für ein generelles Wahlrecht für alle Menschen, wie kurz oder mit welcher Staatsbürgerschaft sie in Linz auch wohnen, aufzuheben. Von dem halte ich nichts. Auch von Drei- oder Vier-Jahresfristen halte ich nichts. Es wird hier die Regelung beizubehalten sein, wie sie im Moment besteht. Deshalb soll der Nationalrat gebeten werden, für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung einzutreten und von Änderungen Abstand zu nehmen. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Leidenmühler: „Lieber Herr Vizebürgermeister, Herr Stadtrat Wimmer, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, der Verfassungsgerichtshof hat tatsächlich dem AusländerInnenwahlrecht eine Absage erteilt. Darum haben wir eine Verfassungsänderung im Jahr 2007 gefordert. Wir bleiben bei dieser Position und müssen daher diesem Antrag eine Absage erteilen.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (26) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Unterbringung von Schutzsuchenden und führt aus: „Hintergrund unseres Antrages ist die aus unserer Sicht unwürdige Situation, dass in unserer Stadt Menschen in Zelten untergebracht sind. Wer sich selbst vor Ort ein Bild von der Situation gemacht hat, hat gesehen, dass dort tatsächlich katastrophale Zustände herrschen. Als wir letztes Wochenende so schlechtes Wetter hatten, dass man daheim sogar einheizen musste, um es warm zu haben, habe ich mich gefragt, wie es den Menschen in den Zelten gehen muss. Als ich am Samstag dort hingegangen bin, wurden gerade zufällig 66 Asylwerber gebracht. Im strömenden Regen und bei Kälte sind sie mit ihren Plastiksackerln mit den wenigen Habseligkeiten aus dem Bus ausgestiegen und relativ verstört in die Zelte gegangen. Der Weg zu den Toiletten in die naheliegenden Gebäude führte wieder durch Kälte und Regen. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass es in einer Stadt, wie Linz, möglich sein muss, Menschen vernünftig unterzubringen. Wir haben daher den Antrag gestellt, dass sowohl die Stadt, als auch das Land und der Bund ihre Gebäude überprüfen sollen, ob sie geeignet sind, darin Flüchtlinge zumindest kurzfristig unterzubringen. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister wird aufgefordert, umgehend eine Auflistung der im Besitz der Stadt Linz befindlichen Leerstände zu veranlassen und zu prüfen, welche Leerstände und sonstigen Gebäude/Räume in Linz für eine Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind um diese Räumlichkeiten ehestmöglich für die Betreuung von schutzsuchenden Menschen zu öffnen.‘ folgende Resolution an die Unternehmen der Stadt Linz: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Geschäftsführungen der Unternehmensgruppe Linz, im jeweiligen Zuständigkeitsbereich umgehend eine Auflistung von Leerständen in Linz zu veranlassen und zu prüfen, welche Leerstände und sonstigen Gebäude/Räume für eine Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, um diese Räumlichkeiten ehestmöglich für die Betreuung von schutzsuchenden Menschen zu öffnen.‘ folgende Resolution an die Oö. Landesregierung: ‚Der Gemeinderat der Stadt ersucht die zuständigen Mitglieder der Oö. Landesregierung umgehend eine Auflistung von Leerständen im Eigentum des Landes bzw. im Eigentum von Unternehmungen des Landes in Linz zu veranlassen und zu prüfen, welche Leerstände und sonstigen Gebäude/Räume für eine Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, um diese Räumlichkeiten ehestmöglich für die Betreuung von schutzsuchenden Menschen zu öffnen.‘ folgende Resolution an die Bundesregierung: ‚Der Gemeinderat der Stadt ersucht die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, umgehend eine Auflistung von Leerständen im Eigentum des Bundes bzw. der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) oder sonstiger Unternehmungen des Bundes in Linz zu veranlassen und zu prüfen, welche Leerstände und sonstigen Gebäude/Räume für eine Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, um diese Räumlichkeiten ehestmöglich für die Betreuung von schutzsuchenden Menschen zu öffnen. Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich ersuche dringend um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Asyl-Zeltstadt in Linz schließen – Resolution an die Österreichische Bundesregierung und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Flüchtlingsstrom nach Österreich reißt nicht ab. Auch in Linz werden täglich immer mehr Asylwerber untergebracht. Das Asylrecht soll wirklich Schutzbedürftigen in einer bedrohlichen Lage dienen und darf nicht von Wirtschaftsflüchtlingen missbraucht werden. Wer sich als Sozialtourist das vermeintlich beste Gastland aussucht, handelt zwar aus menschlich verständlichen Motiven, schadet aber jenen, die wirkliche Hilfe brauchen. Seit ca. zwei Wochen werden Flüchtlinge mitten in Linz in einer Zeltstadt am Gelände der Landespolizeidirektion Oberösterreich untergebracht. Diese unbeholfenen Versuche können nicht von der Tatsache ablenken, dass Österreich von sicheren Drittstaaten umgeben ist. Eine Odyssee durch die halbe Welt ist somit nicht notwendig. Österreich erfüllt im EU-Vergleich eine überdurchschnittliche Asylquote. Diejenigen Länder, die kaum bis gar keine Flüchtlinge aufnehmen, sollten in die Pflicht genommen werden. Wir sind von einer gerechten Aufteilung weit entfernt. Die eilig eingerichteten Zeltlager beweisen, dass unser Boot mehr als voll ist. Die Grenzen weiterhin für alle offen zu lassen, gefährdet das Leben der Menschen beim Überqueren des Mittelmeers und kurbelt lediglich das lukrative Schleppergeschäft an. Aus diesem Grund stellt die freiheitliche Fraktion folgenden Resolution an die Österreichische Bundesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, die errichtete Zeltstadt am Gelände der Landespolizeidirektion Oberösterreich zu schließen und Maßnahmen zu ergreifen, um den Flüchtlingsstrom nach Österreich einzudämmen. Die Verteilung der Asylwerber innerhalb Österreichs gemäß Quote auf alle Bundesländer muss beendet werden. Die Bürgermeister protestieren zu Recht gegen die derzeitige Vorgehensweise kleine bis mittlere Quartiere oder Zeltlager als Notlösung zu schaffen, da diese Notlösungen gemäß Erfahrung zu Dauerlösungen werden. Die Schaffung von wenigen großen Asylzentren kann die spätere Abschiebung erleichtern.‘ Ich ersuche auch Die Grünen, unserem Antrag die Zustimmung zu geben, denn die Kernforderung die Schließung des Zeltlagers ist die selbe. Viele Wege führen zum gleichen Ziel. Daher bitte ich um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Zu beiden Anträgen liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, Asyl ist ein Menschenrecht. Wir als christlich-soziale Volkspartei stehen bedingungslos dahinter. Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder Folter fliehen und ihr Land verlassen müssen, brauchen Schutz und Aufnahme. Ich glaube, gerade im heurigen Gedenkjahr ist die Frage der Solidarität zwischen den Bevölkerungsgruppen von ganz besonderer Bedeutung. Fakt aber ist - das ist im Vorspann des FPÖ-Antrages ganz klar drinnen -, dass wir in Europa derzeit mit immensen Flüchtlingsströmen umgehen müssen und innerhalb der EU Österreich einen überproportionalen Anteil trägt. Es ist nicht einzusehen, dass derzeit zehn Staaten, darunter auch Österreich, das Problem zu 90 Prozent lösen. Fakt ist auch, dass der hohe Migrationsdruck auf einige wenige Staaten auf Dauer den sozialen Zusammenhalt innerhalb der aufnehmenden Gesellschaften enorm belastet. Diesem Ungleichgewicht muss begegnet werden. Es braucht gerechtere Quoten, die die Flüchtlinge auf die Mitgliedsstaaten besser verteilt. Nur dann kann ein solidarischer Umgang mit Flüchtlingen gewährleistet werden. Zudem würde eine bessere Aufteilung auf die EU-Staaten in weiterer Folge eine bessere Integration derer ermöglichen, denen nach Abschluss des Verfahrens tatsächlich Asyl gewährt wird. Für uns ist klar, zur Bewältigung der derzeitigen Notsituation dürfen Zeltstätte nur kurzfristige Notlösungen sein. Einer Prüfung, welche leer stehenden öffentlichen Gebäude und Liegenschaften anstatt dessen zur Unterbringung vorübergehend von Kriegsflüchtlingen geeignet sind und diese gegebenenfalls zu öffnen, stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Wir werden deswegen dem Antrag der Grünen zustimmen. Ein bisschen differenzierter ist der Antrag der FPÖ zu sehen. Der Vorschlag der FPÖ wenig große Asylzentren zu schaffen, damit später die Abschiebung erleichtert wird, wirft doch spannende Fragen auf. Wo soll denn eines dieser wenigen großen Asylzentren positioniert sein. Hat seitens der FPÖ jemand schon einmal mit den Menschen in Traiskirchen und Thalham gesprochen, welche Probleme auf die Bevölkerung zukommen. Wenn ein derartiges großes Asylzentrum in Linz bestehen soll, wo soll denn das dann genau sein. Es ist bemerkenswert, dass die FPÖ im Großen die ungerechte Verteilung in Europa kritisiert, was sie aber dann selbst im Kleinen vorschlägt, nämlich große Asylzentren zu schaffen. Der Vorstoß zeigt außerdem, dass die FPÖ relativ undifferenziert der Meinung ist, dass die Flüchtlinge, die aktuell zu uns kommen, nicht asylberechtigt sind und demnach abgeschoben werden können. Da ist es recht praktisch, wenn die in einem Asylzentrum gleich beisammen sind. Also Kriege, kriegsähnliche Zustände und Unruheherde im Nahen Osten, wie sie derzeit vorherrschen, insbesondere in Syrien, mit all den Schrecklichkeiten, die damit in Verbindung stehen, sind lediglich Gründe für, so wie Sie das nennen, Sozialtourismus. Das ist beschämend und das möchte ich nicht weiter kommentieren. Wir werden uns daher dem Antrag der FPÖ enthalten.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil es mir beim Antrag der FPÖ sehr leicht fällt, meiner Fraktion zu empfehlen, sich der Stimme zu enthalten. Beim Antrag der Grünen fehlt es mir emotional schwer. Ich werde versuchen zu erklären, warum ich meine Fraktion dennoch bitte, sich bei diesem Antrag der Stimme zu enthalten. Zuerst zum Antrag der FPÖ: Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass die Forderung nach großen Asyleinrichtungen letztlich dazu führt, dass die ohnedies durch die politische Diskussion immer wieder sehr schwankende Zustimmung der Bevölkerung für Betreuungseinrichtungen endgültig sehr gering werden wird. Es ist nämlich so, dass wir gerade in Linz Erfahrungen mit Großeinrichtungen gemacht haben. Wir haben anlässlich des Zerfalls des früheren Jugoslawiens, vor allem der Bosnienkrise, Menschen aufgenommen und in die drei leer stehenden Objekte in der Lunzerstraße in einem Großquartier untergebracht. Das war wichtig, um damals überhaupt eine Unterstützung geben zu können. Letztlich war das jedoch eine Dauerlösung. Es war ein Erstaufnahmezentrum, auch wenn man das damals juristisch nicht so nannte und es war ein Verteilerzentrum, das über Jahre und Jahrzehnte bestand. Für die Stadtgebiete im Süden von Linz war das eindeutig eine Überforderung. Wir haben uns damals - ich glaube, das war sogar mehrheitlich in der Stadt - für einen anderen Weg der Unterbringung von Menschen, die im Asylverfahren sind und in der so genannten Landesbetreuung waren, entschieden. Der Weg heißt und hieß, dass wir dezentral in kleinen Einrichtungen Menschen in Linz Schutz und damit die Chance auf eine neue Heimat bieten wollen. Derzeit sind in Linz über 800 Menschen, das heißt, ca. 22 Prozent aller Asylsuchenden in der Betreuung in Oberösterreich untergebracht. Wir leisten mehr, als wir in einem statistischen Durchschnitt müssten. Ich halte das für möglich und ich stehe dazu, eine große Stadt mit 200.000 Einwohnern hat einfachere Möglichkeiten, als eine Gemeinde wie Hallstatt, Gosau oder Afiesl oder wie immer diese kleinen Gemeinden in den Regionen heißen mögen. Ich glaube aber, es geht darum, dass österreichweit eine gerechtere Verteilung erfolgt. Kein zweites Traiskirchen, egal in welchem Bundesland, auch nicht in Ebelsberg, auch nicht in der Steiermark, auch nicht in Kärnten und keinesfalls ein weiterer Ausbau von Traiskirchen in Niederösterreich. Es muss so werden - sonst wird die Akzeptanz österreichweit nicht gelingen -, dass in jedem Bundesland ein Erstaufnahme- und Verteilerzentrum ist und nicht so wie jetzt Thalham und Traiskirchen und mit wenigen Abstrichen Schwechat - da sind nur bis maximal 50 Menschen im Erstaufnahmezentrum betreubar - zwei Gemeinden für Österreich die Erstaufnahme erfüllen. Das ist ein falsches System, das ist für die Regionen unzumutbar und führt zu gesellschaftspolitischen Spannungen und letztlich zu Spaltungen. Deswegen lehne ich die Forderung nach - wie es hier heißt - wenigen großen Asylzentren ab. Der Zusatz ,um eine spätere Abschiebung zu erleichtern‘, ist aus meiner Sicht einer der inhumansten Sätze, die ich in diesem Gemeinderat gelesen und bislang gehört habe. (Beifall SPÖ) Aus meiner Sicht ist der Antrag der Grünen ein humanistisch gut gemeinter und einer, den ich inhaltlich ebenfalls emotionell zu 100 Prozent bis zu einem gewissen Grad mittragen kann. Auch ich bin der tiefsten Überzeugung, dass die Unterbringung von Asylwerbern in Zeltstädten nicht nötig wäre, wenn die Frau Bundesministerin für Inneres endlich einmal ihre Aufgaben wahrnehmen würde. Das wäre auch nicht notwendig, weil es zu dem Zeitpunkt in Oberösterreich, als diese Zeltstadt am Areal der ehemaligen Bundespolizeidirektion errichtet worden ist, 120 Plätze frei waren und zur Verfügung gestanden sind. Deswegen können wir diesen Antrag der Grünen, wie er vorliegt, nicht nachvollziehen, denn wir haben in Linz eine andere Situation. Es geht nicht darum, ob wir in Linz noch 30 oder 40 oder von mir aus mehr Menschen, die in der Landesbetreuung sind, betreuen können, wenn die Objekte vorhanden sind. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist ein anderes. Schon im Juli letzten Jahres und wiederum vorvorige Woche hat Frau Innenministerin ganz klar erkennbar versucht, über die Hintertür ein Erstaufnahmezentrum, ein Verteilerzentrum, ein zweites Traiskirchen in Linz zu schaffen, mit Unterstützung der Landes-ÖVP, den Druck zu erhöhen, dass die Kaserne Ebelsberg für ein solches Zentrum geöffnet wird. Da ist es nicht darum gegangen, Menschen, die bereits in der Landesbetreuung sind, aus den Zelten herauszuholen. Da ist es darum gegangen - da war noch kein Zelt aufgestellt -, durch das eigene Versagen bundesweit ein Erstaufnahmezentrum in Linz zu schaffen, nach dem Motto: Traiskirchen, Thalham, Ebelsberg. Dagegen habe ich mich schon in der letzten Juli-Woche des Vorjahres vehement verwehrt. Solange ich diese Funktion habe, werde ich alles tun, was rechtlich und politisch statthaft ist, um ein Erstaufnahmezentrum und ein Verteilerzentrum in dieser Stadt, in welcher Form auch immer, zu verhindern.“ (Beifall SPÖ) Der Höhepunkt an parteipolitischer Attacke und parteipolitischem Doppelspiel, auch an Doppelmoral, war letzte Woche: Wir haben am Sportpark Lissfeld ein fixes Quartier angeboten. Der Liegenschaftsreferent und ich haben in enger Abstimmung mit der LIVA, innerhalb von eineinhalb Stunden ein fixes Quartier am Sportpark Lissfeld zur Verfügung gestellt, damit diejenigen Menschen, die zum damaligen Zeitpunkt in den Zelten lebten, angesichts der ziemlich schlechten Wetterprognose für das Pfingstwochenende, provisorisch und zeitlich befristet in einem Turnsaal untergebracht werden können. Binnen weniger Stunden wurden von den Menschen, die den Sportpark über das Pfingstwochenende für Fußballspielen usw. gemietet haben, 20 Termine abgesagt. 19 hatten absolutes Verständnis. Einer nicht, der hat eine Klage angedroht. Sie ist bei mir bis heute nicht eingelangt. Ich hätte ihr sehr locker entgegen gesehen. Als ich am Donnerstag mittags meine MitarbeiterInnen gefragt habe, ob die ersten Flüchtlinge schon aus den Zelten draußen und in unsere Turnhalle übersiedelt sind, hieß es, unser Bundesministerium gibt sie nicht frei. Bis am Abend und bis heute gab es keine Freigabe. Hier hätten wir unseren humanen Auftrag erfüllt, diese Menschen zeitlich begrenzt aus den Zelten zu holen. Die Frau Innenministerin - ich nehme an, ebenfalls christlich-sozialer Hintergrund, nachdem sie Mitglied derselben Partei ist, wie die Frau Klubobfrau - hat das abgelehnt. Ich behaupte, aus rein parteipolitischer Motivation. Darum geht es. Das ist der Grund, warum ich meiner Fraktion empfehle, diesem Antrag in dieser Form nicht zuzustimmen. Das ist ein beinharter Konflikt zwischen der Frau Innenministerin und zumindest mir, als Person, als Bürgermeister. In Wirklichkeit ist das eine Attacke auf die Stadt Linz, weil die Zeltstadt nie notwendig gewesen wäre. In Wirklichkeit will sie in Linz - und darum geht es - ein Erstaufnahmezentrum, ein Verteilerzentrum, ein zweites Traiskirchen machen. Dafür wird in dieser Stadt die Sozialdemokratie an keinem Tag zur Verfügung stehen. Für das Nicht-Funktionieren eines völlig falschen Systems, werden wir nicht eine Last übernehmen, die durchaus andere Kommunen in ihrer christlich-sozialen Verantwortung übernehmen könnten und sich bis zum heutigen Tag dagegen wehren. (Beifall SPÖ) Möglicherweise wird das Argument in der nächsten Debatte noch kommen, dass es um Menschen geht und man nicht so argumentieren kann, wie ich. Das wird möglicherweise kommen. Ich habe es erwartet. Ich möchte schon noch etwas klar festhalten: In der Politik ist es manchmal notwendig, Härte zu zeigen, um etwas zu verhindern, was jemand machen möchte, der in seiner Politik so etwas von brutal ist, wie ich es in der Zweiten Republik noch selten erlebt habe, nämlich die derzeit amtierende Bundesministerin für Inneres. Wenn es so ist, dass über die Köpfe in Linz hinweggefahren wird, wenn es so ist, dass ein Doppelspiel gespielt wird, dann ist das unkorrekt, unfair und unaufrichtig gegenüber der Linzer Bevölkerung. Die einen sind christlich-sozial und sagen, man muss die armen Menschen in ein fixes Gebäude transferieren und zelebrieren das im Landtag noch als Akt des Humanismus, und gleichzeitig einen Tag vorher wurde die Kaserne Ebelsberg als Erstaufnahmezentrum ins Spiel gebracht, so wie das der Herr Landeshauptmann gemacht hat. Ich werde, solange ich das kann, politisch nicht davon abrücken, eine klare Position zu haben. Ja für Aufnahme von Menschen in dezentralen Einrichtungen, die in der Landesbetreuung sind. Ja für eine Neuorganisation des Asylwesens. Jeder Bezirk in Österreich soll seinen Beitrag leisten, nicht nur die, die es ohnedies schon überproportional tun. Jedenfalls ein klares Nein zu Traiskirchen II auf Linzer Stadtgebiet.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich bin jetzt irgendwie so erschüttert, dass es mir schwerfällt, Worte zu finden, wenn ich ehrlich bin. Du sagst, dass es um einen Konflikt zwischen der Bundesministerin und dir geht. (Zwischenruf) Du hast gesagt, es geht um einen Konflikt zwischen der Innenministerin und mir, als Bürgermeister. Und manchmal muss man als Bürgermeister mit aller Härte und Entschiedenheit irgendwie irgendetwas dokumentieren und entgegenhalten. Ich möchte jetzt schon eines betonen und festhalten: In unserem Antrag geht es in keinem Wort und in keinem Moment um Erstaufnahmezentren und um große Sammellager oder Verteilerzentren oder was auch immer. Ich verstehe das nicht. Wir wollen mit dem Antrag nichts anderes, als das, was du schon mit dem Vorschlag Lissfeld gemacht hast. (Zwischenruf) Die Idee, die hinter dem Antrag steckt, ist, dass die Stadt jetzt das Lissfeld und ein, zwei andere ähnliche Angebote macht. Es ist von vornherein klar, dass das keine Dauereinrichtungen sein werden. Weil wer wird denn schon eine Sporthalle dauerhaft zu einem Erstaufnahmezentrum oder sonst etwas machen. (Zwischenrufe) Wenn die Stadt solche Räumlichkeiten öffnet, setzt man damit auch die anderen Gebietskörperschaften entsprechend unter Druck. Jetzt sagt man als Antwort, weil dieser eine Vorschlag nicht akzeptiert wurde, okay, jetzt bitzeln wir und tragen den Konflikt in aller Härte und in aller Brutalität auf Kosten und am Rücken von den Flüchtlingen, den Ärmsten der Armen aus. (Beifall Die Grünen) In unserem Antrag geht es mit keinem Wort, Hintergrund und Hintergedanken um dauerhafte Großlösungen, Erstaufnahmezentren oder sonstige Grausligkeiten. Es geht in dem Antrag darum, dass wir als Stadt geeignete Räume zur Verfügung stellen und damit ganz klar zeigen, auch wenn wir nicht zuständig sind, akzeptieren wir diese Vorgehensweise des Bundes nicht. Wir schauen nicht zu, wie Menschen, die nichts haben, im strömenden Regen bei Kälte mit kurzen Hosen und kurzen Leibchen und ihren Plastiksackerln bei sieben Grad Außentemperatur aus dem Bus aussteigen. Wir akzeptieren das jetzt als Stadt, dass das in unserer Stadt zugelassen wird und möglich ist. (Zwischenrufe) Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Das ist Polemik.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Ja deine. Noch einmal, es geht in diesem Antrag darum, dass wir kurzfristig geeignete Räumlichkeiten aufmachen, damit die katastrophale, menschenverachtende, erbärmliche und beschämende Situation endlich ein Ende hat. (Beifall Die Grünen) Der Hintergrund ist, dass man das als Stadt einmal macht, wie du das schon mit dem Lissfeld gemacht hast, und vielleicht mit zwei, drei anderen Beispielen damit vorzeigt, wir wollen das nicht. Wir sind Friedensstadt und leben das auch. (Beifall Die Grünen) Wir haben gleichzeitig die Resolution an das Land und den Bund gestellt, selbiges zu tun. Im Moment ist noch die zynische Situation, dass ein Gebäude des Bundes genau gegenüber dem Zeltlager leer steht, das anscheinend noch mit den notwendigen Sanitäranlagen inklusive Duschen ausgestattet ist. Selbst wenn das nicht wäre, ist es trotzdem noch besser, wenn man zumindest Toilettenanlagen und Waschbecken hat und nicht vom Zelt in der Nacht im Regen irgendwo anders hingehen muss. Das ist die zynische Ist-Situation. Genau gegenüber ist ein leer stehendes Gebäude im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft und damit im Verantwortungsbereich des Bundes. (Zwischenrufe, Unruhe) Deswegen ist der Antrag in drei Teile gegliedert. Mit dem Hintergrund, dass wir mit gutem Beispiel vorangehen und ersuchen den Bund als zuständige Instanz und das Land selbiges zu tun und diese unwürdige Situation endlich zu beenden. Noch einmal zur Erklärung, worum es da geht: Es geht mit keinem Wort um die Einrichtung eines Erstaufnahme- oder Verteilerzentrums.“ (Zwischenruf) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, darüber, dass sich auf dem Rücken von Schutzsuchenden ein erbärmliche Spiel abspielt – kann man sich einig sein -, das ist gar keine Frage. Aber ich denke einmal, ein solidarisches Handeln beginnt vor der eigenen Haustür und man kann die Verantwortung für diese Menschen, die davon betroffen sind, nicht wegschieben. Ich denke, es wäre der SPÖ möglich, diesen, finde ich, sehr guten Antrag der Grünen zu unterstützen. Frau Schobesberger hat es schon ausgeführt, es steht nichts über die Errichtung eines Erstaufnahme- oder Verteilerzentrums drinnen. Ob eine große Einrichtung sinnvoll ist, darüber kann man diskutieren, keine Frage. Aber ich denke immer wieder, was man ein bisschen unterschätzt, ist die Bereitschaft der Bevölkerung zu helfen. Man geht immer von der Vermutung aus, dass ein irrsinniger Widerstand kommt und die Leute kein Verständnis haben. Das stimmt aber nicht. Ich bin selber in der Kaserne in der Hillerstraße aufgewachsen, meine Mutter lebt noch dort. Ich komme da oft hin und habe gute Kontakte zu den Leuten und weiß, was die so denken. Ich bin keineswegs eine Freundin von der Kaserne als Ort, weil ich glaube, eine Kaserne ist nicht der richtige Ort für Flüchtlinge, die möglicherweise traumatisiert sind. Aber ich finde dieses Argument zu sagen, das können wir nicht machen, weil die Bevölkerung reagiert allergisch, stimmt nicht. In der selben Woche gab es in den Nachrichten einen Leserbrief einer Frau, die dort schon sehr lange wohnt. Die Siedlung ist über das ehemalige Davidsternlager errichtet worden. Das war ein Flüchtlingslager nach 1945. Diese alte Dame hat geschrieben, sie kennt das aus eigener Erfahrung. Sie ist selbst damals als Kind nach Österreich als Flüchtling gekommen und sie wäre jederzeit bereit, den Menschen zu helfen und sie zu unterstützen. Ich denke, was wir machen müssen, ist einerseits die Forderung, Leerstände zu durchforsten und zu schauen, wo es geht. Die zweite Sache ist, eine positive Stimmung in der Bevölkerung zu erzeugen und an die positiven humanistischen Gefühle zu appellieren. Die da kommen, sind Menschen, die Unterstützung brauchen. Die haben nichts. Frau Schobesberger hat das beschrieben. Die sind auf der Suche nach Schutz. Es ist doch wirklich einer so reichen Stadt wie Linz zumutbar, diesen Schutz zu gewähren. Mir ist schon bewusst, da rennen seitens des Innenministeriums Spiele auf anderer Ebene, die sind absolut nicht okay und sind Druckmittel. Ich denke mir aber trotzdem, und appelliere an die SPÖ, dem Vorschlag der Grünen und dem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen, weil der in die richtige Richtung geht. Über alles andere kann man später diskutieren. Der Antrag der Freiheitlichen ist im Gemeinderat schon aufgrund seines Zynismus ausgiebig nicht gewürdigt worden. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Martincevic: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich melde mich spontan, weil hier zu sitzen und kein Wort zu sagen, das kann ich nicht. Es ist tragisch, dass wir darüber diskutieren. Die Menschen müssen flüchten, um ihr Leben zu retten. Die Realität ist aber eine ganz andere. Keiner versteht das so gut, wie ich. Ich habe den Krieg in Bosnien und in Kroatien fast miterlebt. Meine Familie war davon sehr betroffen und ich verstehe die Situation, wenn Menschen flüchten müssen. In Linz ist die Situation aber eine andere. Ich habe lange überlegt, was man tun soll. Ich habe mir, Eva, genauso die Menschen angeschaut und Kontakt mit ihnen in den Zelten aufgenommen. Ich habe täglich Kontakt mit Flüchtlingen, die in der Neuen Heimat untergebracht sind. Wessen Aufgabe ist es, die Flüchtlinge zu betreuen und für die Flüchtlinge zu sorgen. Alles, was die anderen nicht machen, müsste Linz machen. Wenn das Land - nur ein Beispiel - auf die Schnelle die Schwimmbäder zusperrt, wird es Linz schon richten. Wenn die Bundesministerin nicht in der Lage ist, die Flüchtlingspolitik zu regeln, wird es Linz richten. Aber Linz kann nicht alles richten. Es geht um die Menschen. Wenn man den Menschen helfen will - der Bürgermeister hat es bereits erwähnt -, die Lissfeldhalle ist frei. Warum gibt die Bundesministerin die Flüchtlinge nicht dorthin, damit sie menschenwürdig leben, ein Dach über dem Kopf haben und nicht in Zelten sein müssen. Wessen Fehler ist es? Worüber reden wir? Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in dieser Angelegenheit, in dieser Diskussion, in dieser Thematik dem Bürgermeister Unmenschlichkeit zu unterstellen, nur weil er nicht auf parteipolitische Taktierereien eingeht, ist schon ein starkes Stück. Die Stadt Linz hat in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten in intensiver Zusammenarbeit und in intensivem Austausch mit Landesrätin Gertraud Jahn immer wieder versucht, eine sozial ausgerichtete, humane Flüchtlingspolitik zu unterstützen, nach einer ganz klaren Ausrichtung - Herr Bürgermeister hat es schon angesprochen. Wir müssen versuchen, kleinräumige Strukturen zu schaffen. Nur dann ist es möglich, dass - wie es angesprochen wurde - so genannte allergische Reaktionen in der Bevölkerung, die es nicht gibt, aber vor denen man immer Angst hat, entsprechend hintanzuhalten, weil dann die Akzeptanz in der Bevölkerung eine sehr hohe ist. Man muss derartige Einrichtungen und Unterkünfte über das gesamte Stadtgebiet verteilt einrichten und das in sehr intensiver Kommunikation mit Meinungsbildnern und mit der Bevölkerung tun. Man muss natürlich auch mit den Hilfsorganisationen, sei das die Caritas oder die Volkshilfe, entsprechende Gespräche führen und versuchen, die menschliche Verantwortung und die Solidarität unter Beweis zu stellen. All das ist in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten intensiv passiert. Diese Kommunikation hat es immer wieder gegeben. Es wurden in der Stadt ununterbrochen kleine Einrichtungen entsprechend umgesetzt. Dem Bürgermeister in einer Situation Unmenschlichkeit zu unterstellen, wo es ihm gelungen ist, innerhalb weniger Stunden eine unmenschliche Situation in den Zeltstädten einer Lösung zuzuführen und einen Leerstand der Stadt zur Verfügung zu stellen, das ist schon ein sehr starkes Stück. Ich muss mich noch einmal wiederholen. Frau Stadträtin Schobesberger fragt, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Er ist nichts anderes, als wir in der Stadt Linz schon machen. Ich kann nur sagen, diesen Antrag brauchen wir nicht, weil wir unsere Verantwortung in den vergangenen Wochen und Monaten übernommen haben und in Zukunft übernehmen werden. Wir werden menschlich versuchen, Lösungen zu finden, die von einer hohen Akzeptanz getragen werden. Deswegen ist das der richtige Weg.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Huber: „In dieser durchaus emotionalen Debatte sollten wir eine Unterscheidung treffen. Eine Unterscheidung, die wahrscheinlich den Kronen Zeitung-Leserinnen und –Lesern völlig egal ist, eine Unterscheidung, die auch den Leserinnen und Lesern der anderen Zeitungen, der so genannten Qualitätszeitungen egal ist, dem Stammtisch egal ist und die vermutlich 98 Prozent der Linzerinnen und Linzer völlig egal ist. Es ist die Unterscheidung zwischen der Erstaufnahme, für die der Bund zuständig ist und der Grundversorgung, für die das Land gemeinsam mit den Städten zuständig ist. Diese Unterscheidung vermisse ich beim Antrag der Grünen. Dieser Antrag der Grünen kann z. B. von Seiten der Bundesministerin als eine Einladung oder Aufforderung gelesen werden, die Stadt Linz will die Kaserne Ebelsberg, ein Bundesgebäude im Gebiet der Stadt Linz, öffnen. Ich möchte daran erinnern, auch Traiskirchen war einmal vorübergehend für Asylwerber gedacht, auch Traiskirchen war einmal ein kleines Objekt, wo wenige Asylwerber untergebracht wurden. Die Erfahrung der Jahre und Jahrzehnte zeigt, dass in dieser Frage den Zusagen des Innenministeriums nicht allzu viel Glaube zu schenken ist. Das ist keine spezielle Linzer Erfahrung, diese Erfahrung haben sehr viele Gemeinden gemacht. Politisch sagt der Bürgermeister und die sozialdemokratische Fraktion - ich hoffe, der ganze Gemeinderat – ja, zum Weg der dezentralen Unterbringung, verteilt auf kleine Quartiere im gesamten Stadtgebiet. Warum die Freiheitlichen mit ihrem Antrag ausgerechnet in Ebelsberg ein Traiskirchen II fordern - so kann man es interpretieren - ist mir schleierhaft. Es ist nicht nur so, dass der Landeshauptmann den Bürgermeister in den verständlichen Forderungen nicht unterstützt, nein, er fordert die Öffnung der Kaserne Ebelsberg, wissend, dass es sich zu einem zweiten Traiskirchen entwickeln wird. Mir ist es völlig schleierhaft, warum sich der Landeshauptmann so verhält. Mir ist es schleierhaft, warum die ÖVP-Linz nichts zu dem Thema Ebelsberg sagt. Ebelsberg ist ein Linzer Stadtteil. Wollen die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, dass in Ebelsberg ein Großquartier wird. Zunächst werden 50, vielleicht dann 100, dann womöglich 200 Menschen untergebracht und nach drei Jahren denkt niemand mehr daran, dass das einmal befristet war. Wenn es in so einer wichtigen Debatte um christlich-soziale Werte geht, wo ist Vizebürgermeister Bernhard Baier, wenn wir das im Gemeinderat diskutieren? Das System, wie die Republik Österreich mit Asylwerbern umgeht, ist meines Erachtens nach ein krankes und menschenverachtendes System. Dieses System produziert systematisch Verantwortungslosigkeit. Es fordert die Willkür heraus. Es ist an Starrheit nicht zu überbieten und es sorgt für eine vollkommene Ungleichverteilung. So ein krankes, menschenverachtendes System durch eigene Handlungen zu unterstützen, z.B. indem man jetzt diesen Erpressungsversuchen nachgibt, ist eine moralische Frage, die jeder mit sich ausmachen muss. Ich habe mich - das können Sie mir glauben - intensiv mit dieser Frage auseinander gesetzt und überlegt, was in dieser Situation mit meinem sozialdemokratischen Wertefundament die richtige Vorgehensweise ist. Aus tiefer Überzeugung und nach langem Überlegen bin ich der Meinung, dass der Kurs, den der Bürgermeister skizziert hat, moralisch, ethnisch und politisch der richtige für die Stadt Linz und für die Menschheit ist. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt den beiden BerichterstatterInnen das Schlusswort. Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es fällt mir mittlerweile nicht leichter. Ein ganz kurzer Satz zum Kollegen Hein und Ihrem Antrag: Inhaltlich will ich dazu gar nicht viel verlieren. Nur so viel: Wenn manches auf dem ersten Blick ähnlich erscheint, so ist es dann oft so, dass das doch so grundverschieden ist, dass es keinen Weg gibt, dass man das in irgendeiner Weise zusammenführen kann. Also ich glaube, ich brauche nicht sagen, wie das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion zum Antrag der FPÖ sein wird. Frau Kollegin Grünn hat etwas ganz Wichtiges gesagt. Es gibt eine unglaubliche Bereitschaft und mittlerweile ein sehr breites Aufstehen der Bevölkerung gegen diesen Zustand und den Umstand, den Herr Huber als ein krankes, menschenverachtendes System beschreibt. Es gibt unglaublich viele Menschen, die Flüchtlinge versorgen, die notwendige Kleidung, Schuhe und Sonstiges hinbringen. Im Moment gibt es schon so viel, dass gar nichts mehr angenommen wird, weil sie mit dem Aussortieren und Verteilen nicht zusammenkommen. Am Sonntag hat es ganz spontan ein Zusammentreffen von 60 Menschen gegeben. Vorgestern hat es am Hauptplatz einen Flash-Mobb von 150 Menschen gegeben, der von Privatpersonen organisiert wurde, die gegen diesen Zustand protestiert haben. Gestern gab es eine Kundgebung von 200 Menschen, die von zahlreichen Organisationen mitgetragen wurde. Es ist in eurer Diagnose ein krankes, menschenverachtendes System. Ich möchte schon noch einmal darauf aufmerksam machen, worum es geht. Wir haben die Situation, dass in unserer Stadt 130 Menschen unwürdig und tatsächlich menschenverachtend untergebracht worden sind. Herr Bürgermeister beschreibt das Vorgehen der Innenministerin als brutal und dem man sich mit aller Härte entgegensetzen muss. Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist. Ich glaube nicht, dass man Brutalität mit Brutalität beantwortet und in aller Härte und Entschiedenheit auf dem Rücken von Menschen dasselbe macht. Unser Antrag ist die Einladung, speziell an die Sozialdemokratie, ein Zeichen zu setzen. Beim Beispiel mit der Turnhalle wird jetzt gebitzelt. Die Turnhalle wurde nicht angenommen und darum ist uns egal, was mit den Leuten in unserer Stadt passiert. Und wir schauen zu. (Zwischenrufe) Die Einladung ist, neben der Turnhalle vielleicht zwei, drei andere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Wir haben das so formuliert, dass das vorübergehend sein soll, als Zeichen und klares Signal, dass in der Stadt Menschlichkeit und ein korrekter Umgang mit anderen Menschen, auch mit Flüchtlingen, vorherrscht und es der Mehrheit in dieser Stadt wichtig ist. Um das geht es. Also nicht mit derselben Brutalität antworten, sondern ein menschliches Zeichen setzen und klar zu machen, dass wir das nicht akzeptieren, dass in unserer Stadt Menschen so behandelt werden. Darum geht es. (Beifall Die Grünen) Stefan Giegler, ich möchte dich jetzt schon darauf hinweisen, niemand hat dem Herrn Bürgermeister Unmenschlichkeit unterstellt, außer dir jetzt in deiner Wortmeldung. Du hast das gemacht, sonst keiner. Es geht darum, dass man zuschaut. (Zwischenruf) Das ist eine Interpretation einer Reaktion, einer Verhaltensweise, einer Wortmeldung, aber das war nicht mein Statement. Ich halte diese Interpretation für zulässig, das ist keine Frage. Noch einmal, es geht um Menschen. Ziel unseres Antrags war, dass man versucht, diesen unwürdigen Zustand in einer Stadt, die sich Friedensstadt und soziale Musterstadt nennt, zu beenden und klar und im Idealfall breit dazustehen und zu sagen, wir akzeptieren das nicht, wir wollen das nicht. Dass die Sozialdemokratie offenbar einen anderen Weg beschreiten will, ist traurig. Ich finde es wirklich traurig. Jakob Huber, du hast es gesagt, es ist tatsächlich eine moralische Frage, die sich jede und jeder hier herinnen selbst stellen muss, wie man damit umgeht. Antwortet man der Ministerin mit derselben Kälte und Brutalität und in aller Härte auf dem Rücken von Leuten, die Hilfe suchen, die Schutz suchen, die gar nichts mehr haben, oder setzt man ein Zeichen der Menschlichkeit. Darum geht es. (Zwischenruf) Mich emotionalisiert das. Es ist unglaublich, mit welchem Zynismus da herinnen über Menschen entschieden wird und man so etwas akzeptiert. Das macht mich wirklich traurig. Ich ersuche alle noch einmal in sich zu gehen und sich zu überlegen, ob man wirklich glaubt, dass das der richtige Weg ist, mit derselben Brutalität, Härte und Kälte antwortet und das auf dem Rücken von Menschen, die es unmittelbar betrifft, die leiden und der Situation ausgeliefert sind, austragen will oder ob man nicht ein Zeichen als Friedensstadt, als soziale Musterstadt für Menschlichkeit setzen will. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, eines soll schon jedem bewusst sein, Asylrecht ist ein vorübergehendes Recht und darf nicht dadurch missbraucht werden, um Masseneinwanderung durch die Hintertüre zu ermöglichen. Die rote und die grüne Fraktion haben es heute ganz deutlich gesagt, dass für sie eine Abschiebung nicht in Frage kommt. Sie akzeptieren, dass die, aus welchen Motiven auch immer, die unser Land aufsuchen, sowieso hier bleiben werden. Dann sind Sie wenigstens so ehrlich und erklären das der Linzer Bevölkerung. (Zwischenrufe, Unruhe) Nein, das ist so. Man muss bei den Flüchtlingen schon differenzieren. Eines muss man sagen, es gibt Flüchtlinge, die wirklich Asyl brauchen, aber es gibt auch massenhaft Wirtschaftsflüchtlinge. Wirtschaftliche Gründe können niemals ein Asylgrund sein. Das sind diejenigen Flüchtlinge, die uns in diese Situation bringen. Lange Asylverfahren, die bis in die letzte Instanz ausgenützt werden, weil natürlich das Asylwesen im eigenen Land ein mordsmäßiges Geschäft für so manche Institution ist. Frau Stadträtin Schobesberger, so eine emotionale Rede hätte ich mir gerne einmal von Ihnen erwartet, wenn es die einheimische Bevölkerung betroffen hat. Eines muss man sagen, hier gibt es Hunderttausende, die unter der Armutsgrenze leben, doch diese Leute sind Ihnen völlig egal. Ich ersuche Sie jetzt nochmals im Sinne der österreichischen Bevölkerung, die sie nicht überstrapazieren sollten, unserem Antrag die Zustimmung zu geben.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über beide Anträge abstimmen. Der Dringlichkeitsantrag der Gemeinderatsfraktion Die Grünen wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (26) und bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (6) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (15) und Gemeinderat Reiman, MBA, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger: „Ich darf mit der Anmerkung, dass es 18.40 Uhr ist und dass die zwei ÖVP-Mitglieder bei der entscheidenden Abstimmung nicht mehr im Saal anwesend waren, die Sitzung schließen.“ Die Tagesordnung der 54. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Ende der Sitzung: 18:41 Uhr 50 1